Stenographisches Protokoll

 

 

 

 

150. Sitzung des Nationalrates der Republik Österreich

XXII. Gesetzgebungsperiode

 

Dienstag, 23. Mai 2006

 


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150. Sitzung des Nationalrates der Republik Österreich

XXII. Gesetzgebungsperiode                        Dienstag, 23. Mai 2006

Dauer der Sitzung

Dienstag, 23. Mai 2006: 10.00 – 22.04 Uhr

*****

Tagesordnung

1. Punkt: Bericht über den Antrag 829/A der Abgeordneten Dkfm. Dr. Günter Stumm­voll, Josef Bucher, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988 und das Umsatzsteuergesetz 1994 geändert wer­den – KMU-Förderungsgesetz 2006 (KMU-FG 2006)

2. Punkt: Bericht über den Einspruch des Bundesrates gegen den Gesetzesbeschluss des Nationalrates vom 2. März 2006 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bun­desgesetz über die Neuordnung der Rechtsverhältnisse der Österreichischen Industrie­holding Aktiengesellschaft und der Post und Telekombeteiligungsverwaltungsgesell­schaft (ÖIAG-Gesetz 2000) geändert wird

3. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Katastrophenfondsgesetz 1996 geändert wird

4. Punkt: Bericht über den Antrag 831/A (E) der Abgeordneten Dkfm. Dr. Günter Stummvoll, Dr. Christoph Matznetter, Josef Bucher, Mag. Werner Kogler, Kolleginnen und Kollegen betreffend Prüfung steuerlicher Maßnahmen zur Finanzierung supranati­onaler Aufgaben wie Eigenfinanzierung der Europäischen Union und Entwicklungszu­sammenarbeit

5. Punkt: Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über die Übertragung der Aufga­ben des Bundespensionsamtes an die Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter (Bundespensionsamtübertragungs-Gesetz – BPAÜG) erlassen wird und das Aus­schreibungsgesetz 1989, das Bundeshaushaltsgesetz, das Pensionsgesetz 1965, das Bundespflegegeldgesetz, das Kriegsgefangenenentschädigungsgesetz, das Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979 und das Richterdienstgesetz geändert werden

6. Punkt: Bundesgesetz, mit dem zur weiteren Deregulierung des Bundesrechts Rechtsvorschriften des Bundes aufgehoben sowie das Publizistikförderungsge­setz 1984, das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz 1994, das Heeresgebührenge­setz 2001, das Strafvollzugsgesetz, das Bewährungshilfegesetz, das allgemeine bür­gerliche Gesetzbuch, das Richtwertgesetz, das Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979, das Gehaltsgesetz 1956, das Ausschreibungsgesetz 1989, das Spanische Hofreitschule-Gesetz, das Bundeslehrer-Lehrverpflichtungsgesetz, das Landeslehrer-Dienstrechtsge­setz, das Arbeitsmarktförderungsgesetz, das Waffengebrauchsgesetz 1969, das Bun­des-Schulaufsichtsgesetz, das Schulorganisationsgesetz, die 7. Schulorganisations­gesetz-Novelle, das Land- und forstwirtschaftliche Bundesschulgesetz, das Schul-


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zeitgesetz 1985, das Akademien-Studiengesetz 1999, das Schulunterrichtsgesetz, das Schulpflichtgesetz 1985, das Bildungsdokumentationsgesetz, das Mineralrohstoffge­setz und das Erste Bundesrechtsbereinigungsgesetz geändert werden (Deregulie­rungsgesetz 2006 – DRG 2006)

7. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Immobilien-Investmentfondsgesetz, das Invest­mentfondsgesetz, das Einkommensteuergesetz 1988, das Pensionskassengesetz und das Betriebliche Mitarbeitervorsorgegesetz geändert werden

8. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988, das Körper­schaftsteuergesetz 1988, das Bewertungsgesetz 1955 und die Bundesabgabenord­nung geändert werden – Strukturanpassungsgesetz 2006 (StruktAnpG 2006)

9. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988, das Normver­brauchsabgabegesetz, die Bundesabgabenordnung, das Abgabenverwaltungsorgani­sationsgesetz, das Finanzstrafgesetz, das Zollrechts-Durchführungsgesetz, das Allge­meine Sozialversicherungsgesetz, das Ausländerbeschäftigungsgesetz, das Fremden­polizeigesetz 2005, das Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz, das Sperrgebietsge­setz 2002 und das Kraftfahrgesetz 1967 geändert werden – Betrugsbekämpfungsge­setz 2006

10. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Errichtung einer Bundesbeschaffung Gesellschaft mit beschränkter Haftung geändert wird

11. Punkt: Bundesgesetz über die Veräußerung von unbeweglichem Bundesvermö­gen, und über die Änderung des Bundesgesetzes zur Errichtung einer Marchfeld­schlösser Revitalisierungs- und Betriebsgesellschaft m.b.H.

12. Punkt: Bundesgesetz, mit dem eine Ermächtigung zur Verfügung über Bundesver­mögen erteilt wird

13. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Ökostromgesetz, das Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetz und das Energie-Regulierungsbehördengesetz geändert wer­den

14. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsge­setz, das Gaswirtschaftsgesetz, das Energielenkungsgesetz 1982, das Erdöl-Bevorra­tungs- und Meldegesetz 1982, das Energie-Regulierungsbehördengesetz, das Bundes­gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb 1984 und das Wettbewerbsgesetz geändert werden (Energie-Versorgungssicherheitsgesetz 2006)

15. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Versorgungssicherungsgesetz 1992 geändert wird

16. Punkt: Bundesgesetz, mit dem die Gewerbeordnung 1994, das Mineralrohstoffge­setz und das Emissionsschutzgesetz für Kesselanlagen geändert werden (Anlagen­rechtsnovelle 2006)

17. Punkt: Bericht über den Antrag 830/A der Abgeordneten Karlheinz Kopf, Dr. Chris­toph Matznetter, Detlev Neudeck, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundes­gesetz, mit dem das Wirtschaftskammergesetz 1998 geändert wird

18. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über Krankenanstalten und Kuranstalten, das Ärztegesetz 1998 und das Rezeptpflichtgesetz geändert werden (Gesundheitsrechtsänderungsgesetz 2006 – GRÄG 2006)

19. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Gesundheit Öster­reich GmbH (GÖGG) erlassen wird, das Bundesgesetz über die Errichtung eines Fonds „Österreichisches Bundesinstitut für Gesundheitswesen“ aufgehoben und das Gesundheitsförderungsgesetz geändert werden


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20. Punkt: Bericht über den Antrag 821/A der Abgeordneten Dr. Erwin Rasinger, Elmar Lichtenegger, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Zahnärztegesetz und das Zahnärztekammergesetz geändert werden

21. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Gesundheits- und Ernährungssicherheits­gesetz – GESG geändert und das Bundesgesetz über die veterinärmedizinischen Bun­desanstalten aufgehoben wird

22. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Tierärztegesetz geändert wird

23. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Lebensmittelsicherheits- und Verbraucher­schutzgesetz und das Tierseuchengesetz geändert werden

24. Punkt: Bericht über den Einspruch des Bundesrates gegen den Gesetzesbe­schluss des Nationalrates vom 1. März 2006 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Universitätsgesetz 2002 geändert wird

25. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Eisenbahngesetz 1957, das Bundesbahnge­setz und das Bundesgesetz zur Errichtung einer „Brenner Basistunnel Aktiengesell­schaft“ geändert werden

26. Punkt: Bericht und Antrag über den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Bundesgesetz über die Verkehrs-Arbeitsinspektion (Verkehrs-Arbeitsinspektionsge­setz) geändert wird

27. Punkt: Bericht über den Antrag 716/A (E) der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen betreffend Sichern der Erhaltung der österreichischen Eisen­bahn-Infrastruktur durch raschestmögliche Wiedervereinigung von ÖBB-Infrastruktur Betrieb AG und ÖBB-Infrastruktur Bau AG

28. Punkt: Bericht über den Antrag 534/A (E) der Abgeordneten Kurt Eder, Kolle­ginnen und Kollegen betreffend Bau des Bahnhofs Wien – Europa Mitte

29. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Patentgesetz 1970, das Halbleiterschutzgesetz und das Markenschutzgesetz 1970 geändert werden

30. Punkt: Abkommen über die Förderung, Bereitstellung und Nutzung von GALILEO und GPS Satellitennavigationssystemen und verbundenen Anwendungen samt An­hang

*****

Inhalt

Personalien

Verhinderungen .............................................................................................................. 15

Ordnungsrufe ..............................................................................................  132, 132, 257

Geschäftsbehandlung

Redezeitbeschränkung nach Beratung in der Präsidialkonferenz gemäß § 57 Abs. 3 Z. 2 der Geschäftsordnung .......................................................................................................... 34

Antrag des Abgeordneten Mag. Werner Kogler im Sinne des § 18 Abs. 3
der Geschäftsordnung auf Anwesenheit des Bundesministers für Finanzen Mag. Karl-Heinz Grasser   ............................................................................................................................. 119


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Unterbrechung der Sitzung ........................................................................................ 201

Verlegung der Abstimmung über die Tagesordnungspunkte 13 bis 15 auf den Zeitpunkt nach der Abstimmung über Tagesordnungspunkt 16 ................................................................. 202

Antrag der Abgeordneten Dr. Alexander Van der Bellen, Kolleginnen und Kol­legen, die Regierungsvorlage 655 d.B. betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Ökostromgesetz, das Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetz und das Energie-Regulierungsbehördengesetz geändert werden, gemäß § 53 Abs. 6 Z. 2 der Geschäftsordnung an den Wirtschaftsausschuss rückzuverweisen – Ableh­nung  206, 206

Aktuelle Stunde (37.)

Thema: „Die Zukunft partnerschaftlich gestalten – ein modernes Familien- und Eherecht“         ............................................................................................................................... 15

Redner/Rednerinnen:

Herbert Scheibner ........................................................................................................ 15

Bundesministerin Mag. Karin Gastinger ...........................................................  18, 29

Ridi Steibl ...................................................................................................................... 20

Dr. Johannes Jarolim .................................................................................................. 21

Dipl.-Ing. Elke Achleitner ............................................................................................. 23

Sabine Mandak ............................................................................................................. 24

Mag. Dr. Maria Theresia Fekter .................................................................................. 26

Mag. Andrea Kuntzl ..................................................................................................... 27

Dr. Helene Partik-Pablé ............................................................................................... 30

Mag. Terezija Stoisits ................................................................................................... 32

Bundesregierung

Vertretungsschreiben ..................................................................................................... 15

Ausschüsse

Zuweisungen .........................................................................................................  33, 100

Verhandlungen

Gemeinsame Beratung über

1. Punkt: Bericht des Finanzausschusses über den Antrag 829/A der Abge­ordneten Dkfm. Dr. Günter Stummvoll, Josef Bucher, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988 und das Umsatzsteuergesetz 1994 geändert werden – KMU-Förderungsgesetz 2006 (KMU-FG 2006) (1466 d.B.) .................................................... 35

2. Punkt: Bericht des Finanzausschusses über den Einspruch des Bundesrates (1440 d.B.) gegen den Gesetzesbeschluss des Nationalrates vom 2. März 2006 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Neuordnung der Rechtsverhältnisse der Österreichischen Industrieholding Aktiengesellschaft und der Post und Telekombeteiligungsverwaltungsgesellschaft (ÖIAG-Ge­setz 2000) geändert wird (1465 d.B.) ............................................................................................... 35

Redner/Rednerinnen:

Dr. Christoph Matznetter ............................................................................................. 35

Dkfm. Dr. Günter Stummvoll ...................................................................................... 39

Mag. Werner Kogler ..................................................................................................... 41

Josef Bucher ................................................................................................................. 44


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Vizekanzler Hubert Gorbach ....................................................................................... 45

Mag. Johann Moser ..................................................................................................... 47

Dr. Reinhold Mitterlehner ............................................................................................ 48

Michaela Sburny ........................................................................................................... 50

Dipl.-Ing. Maximilian Hofmann ................................................................................... 53

Bundesminister Mag. Karl-Heinz Grasser ................................................................ 54

Mag. Dietmar Hoscher ................................................................................................. 59

Mag. Hans Langreiter .................................................................................................. 60

Dkfm. Dr. Hannes Bauer ............................................................................................. 61

Mares Rossmann ......................................................................................................... 62

Ing. Kurt Gartlehner ..................................................................................................... 63

Gabriele Tamandl ......................................................................................................... 63

Heinz Gradwohl ............................................................................................................ 64

Detlev Neudeck ............................................................................................................. 65

Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Christoph Matznetter, Kollegin­nen und Kollegen betreffend Entlastung des Mittelstandes – Ablehnung .............................................................  37, 67

Entschließungsantrag der Abgeordneten Mag. Werner Kogler, Kolleginnen und Kollegen betreffend Förderung und Entlastung von Ein-Personen-Unterneh­men, Einnahmen-Ausgaben-RechnerInnen und Mikrobetrieben – Ablehnung ....................................................................................  52, 67

Annahme des Gesetzentwurfes in 1466 d.B. ................................................................ 67

Beharrungsbeschluss in 1465 d.B. ................................................................................ 68

3. Punkt: Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (1357 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Katastrophenfondsgesetz 1996 geän­dert wird (1464 d.B.) .................................... 68

Redner/Rednerinnen:

Jakob Auer .................................................................................................................... 68

Heinz Gradwohl ............................................................................................................ 70

Herbert Scheibner ........................................................................................................ 74

Mag. Werner Kogler ..................................................................................................... 75

Bundesminister Mag. Karl-Heinz Grasser ................................................................ 77

Ing. Hermann Schultes ................................................................................................ 78

Markus Fauland ............................................................................................................ 79

August Wöginger ......................................................................................................... 80

Entschließungsantrag der Abgeordneten Heinz Gradwohl, Kolleginnen und Kollegen betreffend Rückerstattung der Mehrwertsteuer für Feuerwehren und Wohlfahrtsorganisationen bei der Anschaffung neuer Gerätschaften – Ableh-
nung .........................................................................................................................  71, 81

Entschließungsantrag der Abgeordneten Mag. Kurt Gaßner, Kolleginnen und Kollegen betreffend Dienstfreistellung für freiwillige HelferInnen bei Katastrophen und Ausgleich für DienstgeberInnen von freiwilligen KatastrophenhelferInnen – Ablehnung ...................................................  73, 81

Annahme des Gesetzentwurfes ..................................................................................... 81

4. Punkt: Bericht des Finanzausschusses über den Antrag 831/A (E) der Abge­ordneten Dkfm. Dr. Günter Stummvoll, Dr. Christoph Matznetter, Josef Bucher, Mag. Werner Kogler, Kolleginnen und Kollegen betreffend Prüfung steuerlicher Maßnahmen zur Finanzierung supranationaler Aufgaben wie Eigenfinanzierung der Europäischen Union und Entwicklungszusammenarbeit (1476 d.B.) ........................... 81


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Redner/Rednerinnen:

Dkfm. Dr. Günter Stummvoll ...................................................................................... 82

Petra Bayr ..................................................................................................................... 83

Josef Bucher ................................................................................................................. 84

Mag. Werner Kogler ..................................................................................................... 84

Franz Glaser .................................................................................................................. 86

Dipl.-Ing. Maximilian Hofmann ................................................................................... 87

Mag. Ulrike Lunacek .................................................................................................... 88

Georg Keuschnigg ....................................................................................................... 89

Detlev Neudeck ............................................................................................................. 90

Annahme der dem schriftlichen Ausschussbericht 1476 d.B. beigedruckten Ent­schließung betreffend Prüfung steuerlicher Maßnahmen zur Finanzierung supra­nationaler Aufgaben wie Eigenfinanzierung der Europäischen Union und Entwick­lungszusammenarbeit (E 182) ......................................................... 91

5. Punkt: Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (1409 d.B.): Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über die Übertragung der Aufgaben des Bundespensionsamtes an die Versicherungsanstalt öffentlich Be­diensteter (Bundespensionsamtübertragungs-Gesetz – BPAÜG) erlassen wird und das Ausschreibungsgesetz 1989, das Bundeshaushaltsgesetz, das Pensi­onsgesetz 1965, das Bundespflegegeldgesetz, das Kriegsgefangenenentschädi­gungsgesetz, das Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979 und das Richterdienstge­setz geändert werden (1467 d.B.)                    91

Redner/Rednerinnen:

Marianne Hagenhofer .................................................................................................. 91

Fritz Neugebauer .......................................................................................................... 94

Karl Öllinger .................................................................................................................. 96

Markus Fauland ............................................................................................................ 97

Dr. Christoph Matznetter ............................................................................................. 98

Annahme des Gesetzentwurfes ..................................................................................... 98

6. Punkt: Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (1410 d.B.): Bundesgesetz, mit dem zur weiteren Deregulierung des Bundes­rechts Rechtsvorschriften des Bundes aufgehoben sowie das Publizistikförde­rungsgesetz 1984, das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz 1994, das Heeresgebüh­rengesetz 2001, das Strafvollzugsgesetz, das Bewährungshilfegesetz, das all­gemeine bürgerliche Gesetzbuch, das Richtwertgesetz, das Beamten-Dienst­rechtsgesetz 1979, das Gehaltsgesetz 1956, das Ausschreibungsgesetz 1989, das Spanische Hofreitschule-Gesetz, das Bundeslehrer-Lehrverpflichtungsge­setz, das Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz, das Arbeitsmarktförderungsgesetz, das Waffengebrauchsgesetz 1969, das Bundes-Schulaufsichtsgesetz, das Schul­organisationsgesetz, die 7. Schulorganisationsgesetz-Novelle, das Land- und forstwirtschaftliche Bundesschulgesetz, das Schulzeitgesetz 1985, das Akade­mien-Studiengesetz 1999, das Schulunterrichtsgesetz, das Schulpflichtge­setz 1985, das Bildungsdokumentationsgesetz, das Mineralrohstoffgesetz und das Erste Bundesrechtsbereinigungsgesetz geändert werden (Deregulierungsge­setz 2006 – DRG 2006) (1468 d.B.)     ............................................................................................................................... 99

Kenntnisnahme des Ausschussberichtes 1468 d.B. ..................................................... 99

Zuweisung der Regierungsvorlage 1410 d.B. an den Verfassungsausschuss ........... 100

Gemeinsame Beratung über

7. Punkt: Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (1436 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Immobilien-Investmentfondsgesetz, das


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Investmentfondsgesetz, das Einkommensteuergesetz 1988, das Pensionskas­sengesetz und das Betriebliche Mitarbeitervorsorgegesetz geändert werden (1469 d.B.) ............................................................................................................................. 100

8. Punkt: Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (1434 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988, das Körperschaftsteuergesetz 1988, das Bewertungsgesetz 1955 und die Bun­desabgabenordnung geändert werden – Strukturanpassungsgesetz 2006 (StruktAnpG 2006) (1477 d.B.) .................................................................................................................... 100

9. Punkt: Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (1435 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988, das Normverbrauchsabgabegesetz, die Bundesabgabenordnung, das Abgabenver­waltungsorganisationsgesetz, das Finanzstrafgesetz, das Zollrechts-Durchfüh­rungsgesetz, das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Ausländerbeschäf­tigungsgesetz, das Fremdenpolizeigesetz 2005, das Niederlassungs- und Aufent­haltsgesetz, das Sperrgebietsgesetz 2002 und das Kraftfahrgesetz 1967 geän­dert werden – Betrugsbekämpfungsgesetz 2006 (1470 d.B.)                     100

10. Punkt: Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (1418 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Errichtung einer Bundesbeschaffung Gesellschaft mit beschränkter Haftung geändert wird (1471 d.B.) ............................................................................................. 100

Redner/Rednerinnen:

Mag. Peter Michael Ikrath .......................................................................................... 100

Ing. Erwin Kaipel ........................................................................................................ 103

Josef Bucher ............................................................................................................... 106

Mag. Werner Kogler ................................................................................................... 107

Gabriele Tamandl ....................................................................................................... 108

Mag. Johann Maier ..................................................................................................... 109

Mares Rossmann ....................................................................................................... 109

Konrad Steindl ............................................................................................................ 110

Marianne Hagenhofer ................................................................................................ 111

Bundesminister Mag. Karl-Heinz Grasser .............................................................. 111

Maximilian Walch ....................................................................................................... 113

Ing. Hermann Schultes .............................................................................................. 113

Detlev Neudeck ........................................................................................................... 114

Annahme der vier Gesetzentwürfe in 1469, 1477, 1470 und 1471 d.B. ...................... 115

Gemeinsame Beratung über

11. Punkt: Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (1433 d.B.): Bundesgesetz über die Veräußerung von unbeweglichem Bun­desvermögen, und über die Änderung des Bundesgesetzes zur Errichtung
einer Marchfeldschlösser Revitalisierungs- und Betriebsgesellschaft m.b.H. (1472 d.B.)                             117

12. Punkt: Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (1425 d.B.): Bundesgesetz, mit dem eine Ermächtigung zur Verfügung über Bun­desvermögen erteilt wird (1473 d.B.) ..... 117

Redner/Rednerinnen:

Dr. Werner Fasslabend .............................................................................................. 117

Rainer Wimmer .......................................................................................................... 118

Mares Rossmann ....................................................................................................... 119

Dr. Peter Pilz ............................................................................................................... 120


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Herbert Scheibner (tatsächliche Berichtigung) .......................................................... 121

Mag. Peter Michael Ikrath .......................................................................................... 121

Dr. Robert Rada .......................................................................................................... 122

Markus Fauland .......................................................................................................... 122

Dr. Ferdinand Maier ................................................................................................... 123

Detlev Neudeck ........................................................................................................... 124

Annahme der beiden Gesetzentwürfe in 1472 und 1473 d.B. ..................................... 125

Gemeinsame Beratung über

13. Punkt: Bericht des Wirtschaftsausschusses über die Regierungsvorlage (655 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Ökostromgesetz, das Elektrizitätswirt­schafts- und -organisationsgesetz und das Energie-Regulierungsbehördengesetz geändert werden (1225 d.B.) ................................... ... 125

14. Punkt: Bericht des Wirtschaftsausschusses über die Regierungsvorlage (1411 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Elektrizitätswirtschafts- und -orga­nisationsgesetz, das Gaswirtschaftsgesetz, das Energielenkungsgesetz 1982, das Erdöl-Bevorratungs- und Meldegesetz 1982, das Energie-Regulierungs­behördengesetz, das Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb 1984 und das Wettbewerbsgesetz geändert werden (Energie-Versorgungssicherheitsge­setz 2006) (1452 d.B.) ............ 125

15. Punkt: Bericht des Wirtschaftsausschusses über die Regierungsvorlage (1419 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Versorgungssicherungsgesetz 1992 ge­ändert wird (1453 d.B.) .................. 125

Redner/Rednerinnen:

Dr. Alexander Van der Bellen ................................................................................... 126

Karlheinz Kopf ...................................................................................................  130, 144

Mag. Brigid Weinzinger ............................................................................................. 131

Georg Oberhaidinger ................................................................................................. 133

Mag. Brigid Weinzinger (tatsächliche Berichtigung) ................................................. 135

Bundesminister Dr. Martin Bartenstein .................................................................. 136

Mag. Werner Kogler ................................................................................................... 138

Dipl.-Ing. Maximilian Hofmann ................................................................................. 139

Dr. Gabriela Moser ..................................................................................................... 140

Kai Jan Krainer ........................................................................................................... 153

Barbara Rosenkranz .................................................................................................. 192

Fritz Grillitsch ............................................................................................................. 193

Gerhard Steier ............................................................................................................ 194

Dipl.-Ing. Uwe Scheuch ............................................................................................. 195

Martin Preineder ......................................................................................................... 196

Kurt Eder ..................................................................................................................... 197

Johannes Zweytick .................................................................................................... 198

Peter Marizzi ............................................................................................................... 199

Erwin Hornek .............................................................................................................. 200

Mag. Johann Moser ................................................................................................... 200

Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen betreffend Stilllegung des AKW Temelín, konsequentes Eintreten gegen alle neuen AKW-Pläne, Beendigung der Milliardensubventionen für die Atom­industrie und Ökostrom statt Atomstrom – Ablehnung            142, 207

Annahme der drei Gesetzentwürfe in 1225, 1452 und 1453 d.B. ................................ 206


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150. Sitzung / Seite 9

16. Punkt: Bericht des Wirtschaftsausschusses über die Regierungsvorlage (1367 d.B.): Bundesgesetz, mit dem die Gewerbeordnung 1994, das Mineralroh­stoffgesetz und das Emissionsschutzgesetz für Kesselanlagen geändert werden (Anlagenrechtsnovelle 2006) (1451 d.B.) ................ 202

Redner/Rednerinnen:

Michaela Sburny ......................................................................................................... 202

Johann Ledolter ......................................................................................................... 203

Mag. Dietmar Hoscher ............................................................................................... 204

Dipl.-Ing. Maximilian Hofmann ................................................................................. 205

Dipl.-Ing. Werner Kummerer ..................................................................................... 205

Bundesminister Dr. Martin Bartenstein .................................................................. 205

Annahme des Gesetzentwurfes ................................................................................... 206

17. Punkt: Bericht des Wirtschaftsausschusses über den Antrag 830/A der Abgeordneten Karlheinz Kopf, Dr. Christoph Matznetter, Detlev Neudeck, Kol­leginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Wirtschafts­kammergesetz 1998 geändert wird (1450 d.B.)  ................................ 208

Redner/Rednerinnen:

Michaela Sburny ......................................................................................................... 208

Karlheinz Kopf ...................................................................................................  211, 216

Dr. Christoph Matznetter ........................................................................................... 212

Detlev Neudeck ........................................................................................................... 213

Michaela Sburny (tatsächliche Berichtigung) ............................................................ 214

Konrad Steindl ............................................................................................................ 214

Detlev Neudeck (tatsächliche Berichtigung) .............................................................. 214

Dkfm. Dr. Hannes Bauer ........................................................................................... 215

Dipl.-Ing. Maximilian Hofmann ................................................................................. 215

Ing. Kurt Gartlehner ................................................................................................... 216

Dipl.-Ing. Werner Kummerer ..................................................................................... 217

Entschließungsantrag der Abgeordneten Michaela Sburny, Kolleginnen
und Kollegen betreffend Demokratiepaket für die Wirtschaftskammer – Ableh­nung  210, 218

Annahme des Gesetzentwurfes ................................................................................... 218

Gemeinsame Beratung über

18. Punkt: Bericht des Gesundheitsausschusses über die Regierungsvorlage (1414 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über Krankenanstalten und Kuranstalten, das Ärztegesetz 1998 und das Rezeptpflichtgesetz geändert werden (Gesundheitsrechtsänderungsgesetz 2006 – GRÄG 2006) (1495 d.B.) ............................................................................................................................. 218

19. Punkt: Bericht des Gesundheitsausschusses über die Regierungsvorlage (1430 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Gesundheit Österreich GmbH (GÖGG) erlassen wird, das Bundesgesetz über die Errichtung eines Fonds „Österreichisches Bundesinstitut für Gesundheitswesen“ aufgeho­ben und das Gesundheitsförderungsgesetz geändert werden (1496 d.B.) ............................... 218

20. Punkt: Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 821/A der Abgeordneten Dr. Erwin Rasinger, Elmar Lichtenegger, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Zahnärztegesetz und das Zahnärzte­kammergesetz geändert werden (1497 d.B.) .... 219

Redner/Rednerinnen:

Manfred Lackner ........................................................................................................ 219

Dr. Erwin Rasinger ..................................................................................................... 221


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Dr. Kurt Grünewald .................................................................................................... 228

Elmar Lichtenegger ................................................................................................... 230

Bundesministerin Maria Rauch-Kallat ...........................................................  231, 237

Mag. Christine Lapp ................................................................................................... 233

Maria Grander ............................................................................................................. 234

Theresia Haidlmayr .................................................................................................... 235

August Wöginger ....................................................................................................... 237

Ing. Erwin Kaipel ........................................................................................................ 238

Silvia Fuhrmann ......................................................................................................... 239

Marianne Hagenhofer ................................................................................................ 239

Ingrid Turkovic-Wendl ............................................................................................... 240

Dr. Günther Kräuter ................................................................................................... 241

Dipl.-Ing. Günther Hütl ............................................................................................... 241

Erika Scharer .............................................................................................................. 242

Mag. Elisabeth Scheucher-Pichler ........................................................................... 242

Erwin Spindelberger .................................................................................................. 243

Annahme der drei Gesetzentwürfe in 1495, 1496 und 1497 d.B. ................................ 244

Gemeinsame Beratung über

21. Punkt: Bericht des Gesundheitsausschusses über die Regierungsvorlage (1351 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Gesundheits- und Ernährungssicher­heitsgesetz – GESG geändert und das Bundesgesetz über die veterinärmedizini­schen Bundesanstalten aufgehoben wird (1498 d.B.) ..................... 246

22. Punkt: Bericht des Gesundheitsausschusses über die Regierungsvorlage (1366 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Tierärztegesetz geändert wird (1499 d.B.) ................................................... 246

23. Punkt: Bericht des Gesundheitsausschusses über die Regierungsvorlage (1422 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Lebensmittelsicherheits- und Verbrau­cherschutzgesetz und das Tierseuchengesetz geändert werden (1500 d.B.) ....................................................................................................... 246

Redner/Rednerinnen:

Mag. Johann Maier ..................................................................................................... 246

Karl Donabauer .......................................................................................................... 248

Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber ........................................................................... 251

Elmar Lichtenegger ................................................................................................... 252

Heidrun Walther ......................................................................................................... 253

Barbara Riener ........................................................................................................... 253

Bundesministerin Maria Rauch-Kallat .................................................................... 254

Kai Jan Krainer ........................................................................................................... 255

Dr. Erwin Rasinger ..................................................................................................... 256

Beate Schasching ...................................................................................................... 256

Annahme der drei Gesetzentwürfe in 1498, 1499 und 1500 d.B. ................................ 257

24. Punkt: Bericht des Ausschusses für Wissenschaft und Forschung über den Einspruch des Bundesrates (1439 d.B.) gegen den Gesetzesbeschluss des Na­tionalrates vom 1. März 2006 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Univer­sitätsgesetz 2002 geändert wird (1449 d.B.) ................................ 258

Redner/Rednerinnen:

Josef Broukal .............................................................................................................. 258

Dr. Gertrude Brinek ................................................................................................... 260

Dr. Kurt Grünewald .................................................................................................... 261

Dipl.-Ing. Elke Achleitner ........................................................................................... 261


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Mag. Andrea Kuntzl ................................................................................................... 262

Mag. Dr. Alfred Brader .............................................................................................. 263

Silvia Fuhrmann ......................................................................................................... 263

Johannes Zweytick .................................................................................................... 264

DDr. Erwin Niederwieser ........................................................................................... 265

Beharrungsbeschluss .................................................................................................. 265

Gemeinsame Beratung über

25. Punkt: Bericht des Verkehrsausschusses über die Regierungsvorlage (1412 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Eisenbahngesetz 1957, das Bundes­bahngesetz und das Bundesgesetz zur Errichtung einer „Brenner Basistunnel Aktiengesellschaft“ geändert werden (1501 d.B.) ..................... 266

26. Punkt: Bericht und Antrag des Verkehrsausschusses über den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Bundesgesetz über die Verkehrs-Arbeitsinspek­tion (Verkehrs-Arbeitsinspektionsgesetz) geändert wird (1502 d.B.) .................................................................................................................... 266

27. Punkt: Bericht des Verkehrsausschusses über den Antrag 716/A (E) der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen betreffend Sichern der Erhaltung der österreichischen Eisenbahn-Infrastruktur durch raschestmög­liche Wiedervereinigung von ÖBB-Infrastruktur Betrieb AG und ÖBB-Infrastruktur Bau AG (1503 d.B.) .................................................................................. 266

28. Punkt: Bericht des Verkehrsausschusses über den Antrag 534/A (E) der Abgeordneten Kurt Eder, Kolleginnen und Kollegen betreffend Bau des Bahnhofs Wien – Europa Mitte (1504 d.B.)                            266

Redner/Rednerinnen:

Kurt Eder ..................................................................................................................... 266

Dipl.-Ing. Hannes Missethon ..................................................................................... 267

Dr. Gabriela Moser ..................................................................................................... 268

Klaus Wittauer ............................................................................................................ 271

Gabriele Binder-Maier ............................................................................................... 272

Mag. Karin Hakl .......................................................................................................... 273

Heidemarie Rest-Hinterseer ..................................................................................... 274

Anton Wattaul ............................................................................................................. 275

Ing. Erwin Kaipel ........................................................................................................ 276

Dipl.-Ing. Mag. Roderich Regler ............................................................................... 276

Erika Scharer .............................................................................................................. 277

Hermann Gahr ............................................................................................................ 278

Peter Marizzi ............................................................................................................... 278

Johann Rädler ............................................................................................................ 279

Anita Fleckl ................................................................................................................. 280

Staatssekretär Mag. Helmut Kukacka ..................................................................... 281

Anton Heinzl ............................................................................................................... 282

Annahme der beiden Gesetzentwürfe in 1501 und 1502 d.B. ..................................... 283

Kenntnisnahme der beiden Ausschussberichte 1503 und 1504 d.B. .......................... 283

Gemeinsame Beratung über

29. Punkt: Bericht des Verkehrsausschusses über die Regierungsvorlage (1423 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Patentgesetz 1970, das Halbleiter­schutzgesetz und das Markenschutzgesetz 1970 geändert werden (1505 d.B.) ....................................................................................................... 284


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30. Punkt: Bericht des Verkehrsausschusses über die Regierungsvorlage (1350 d.B.): Abkommen über die Förderung, Bereitstellung und Nutzung von GALILEO und GPS Satellitennavigationssystemen und verbundenen Anwendun­gen samt Anhang (1506 d.B.) ............................................... 284

Redner/Rednerinnen:

Heidemarie Rest-Hinterseer ..................................................................................... 284

Peter Haubner ............................................................................................................. 285

Dr. Elisabeth Hlavac ................................................................................................... 285

Klaus Wittauer ............................................................................................................ 286

Franz Xaver Böhm ..................................................................................................... 286

Stefan Prähauser ........................................................................................................ 287

Jochen Pack ................................................................................................................ 287

Gerhard Steier ............................................................................................................ 288

Christoph Kainz .......................................................................................................... 288

Johannes Schweisgut ............................................................................................... 289

Annahme des Gesetzentwurfes in 1505 d.B. .............................................................. 289

Genehmigung des Staatsvertrages in 1506 d.B. ......................................................... 289

Eingebracht wurden

Volksbegehren ............................................................................................................. 34

1448: Volksbegehren „Österreich bleib frei!“

Regierungsvorlagen ................................................................................................... 34

1494: Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Demokratischen Volksrepublik Algerien auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen

1507: Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Bolivarischen Re­publik Venezuela zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerumgehung und der Steuerhinterziehung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen samt Protokoll

Berichte ......................................................................................................................... 34

III-202: 29. Bericht (1. Jänner bis 31. Dezember 2005); Volksanwaltschaft

III-223: Bericht gemäß § 44 UVP-G 2000 über die Vollziehung der Umweltver­träglichkeitsprüfung; BM f. Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirt­schaft

III-224: Jahresbericht 2005 der Energie-Control GmbH; BM f. Wirtschaft und Ar­beit

Anfragen der Abgeordneten

Dr. Eva Glawischnig-Piesczek, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend 0 : 9 – Keine Frau­en in Führungspositionen im Umweltministerium? (4287/J)

Sabine Mandak, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Bildung, Wis­senschaft und Kultur betreffend funktionalen Analphabetismus (4288/J)


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Mag. Dr. Wolfgang Zinggl, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betref­fend Kunstförderung und mehrjährige Förderverträge (4289/J)

Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend „Sicherheit bei Sportveranstaltungen – insbesondere bei Fußballmeister­schaftsspielen – in Österreich“ (4290/J)

Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Gesund­heit und Frauen betreffend „Tierärzte – Amtstierärzte – Fleischuntersuchungstierärzte: Aufgaben hinsichtlich Lebensmittelsicherheit und Tierschutz III“ (4291/J)

Renate Csörgits, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit betreffend Studie von L&R Sozialforschung über die Arbeitskräfteüberlassung (4292/J)

Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend „Überplanmäßige Ausgaben im 1. Quartal 2006“ (4293/J)

Mag. Melitta Trunk, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend „Sicherung der Familienbeihilfe nach einem unverschuldeten Studienwech­sel unter anderen beispielsweise für Medizinstudenten an der Medizinischen Fakultät der Universität Graz“ (4294/J)

Dietmar Keck, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betref­fend „angebliche Amtshilfe der Sicherheitsdirektion für OÖ an den amtsführenden Prä­sidenten des OÖ Landesschulrates“ (4295/J)

Dietmar Keck, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Bildung, Wissen­schaft und Kultur betreffend „Erfassung der Zahl von HauptschullehrerInnen in ,unge­prüften‘ Fächern“ (4296/J)

Mag. Melitta Trunk, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz betreffend „Förderung der Verein­barkeit von Beruf und Familie durch Ausweitung der Kinderbetreuungseinrichtungen in Kärnten“ (4297/J)

Zurückgezogen wurde die Anfrage der Abgeordneten

Dr. Robert Rada, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Bildung, Wis­senschaft und Kultur betreffend keine Ausschreibung von freien Schulleiterstellen in Niederösterreich (4187/J) (Zu 4187/J)

Anfragebeantwortungen

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Terezija Stoisits, Kolleginnen und Kollegen (4004/AB zu 4065/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Terezija Stoisits, Kolleginnen und Kollegen (4005/AB zu 4068/J)

der Bundesministerin für Gesundheit und Frauen auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen (4006/AB zu 4064/J)

der Bundesministerin für auswärtige Angelegenheiten auf die Anfrage der Abgeordne­ten Mag. Terezija Stoisits, Kolleginnen und Kollegen (4007/AB zu 4069/J)

des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit auf die Anfrage der Abgeordneten Re­nate Csörgits, Kolleginnen und Kollegen (4008/AB zu 4071/J)


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des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit auf die Anfrage der Abgeordneten Mari­anne Hagenhofer, Kolleginnen und Kollegen (4009/AB zu 4110/J)

des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit auf die Anfrage der Abgeordneten Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen (4010/AB zu 4126/J)

des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Gerhard Steier, Kolleginnen und Kollegen (4011/AB zu 4063/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Terezija Stoisits, Kolleginnen und Kollegen (4012/AB zu 4066/J)

des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Heidrun Walther, Kolleginnen und Kollegen (4013/AB zu 4096/J)

des Bundesministers für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Andrea Kuntzl, Kolleginnen und Kollegen (4014/AB zu 4075/J)

der Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur auf die Anfrage der Abge­ordneten Dr. Kurt Grünewald, Kolleginnen und Kollegen (4015/AB zu 4070/J)

*****

des Präsidenten des Nationalrates auf die Anfrage der Abgeordneten Theresia Haidl­mayr, Kolleginnen und Kollegen (46/ABPR zu 51/JPR)


10.00.00


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Beginn der Sitzung: 10 Uhr

Vorsitzende: Präsident Dr. Andreas Khol, Zweite Präsidentin Mag. Barbara Prammer, Dritter Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn.

*****

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Die Sitzung ist eröffnet.

Ich begrüße die Damen und Herren im Hohen Hause.

Das Amtliche Protokoll der 149. Sitzung vom 18. Mai 2006 ist in der Parlamentsdirek­tion aufgelegen und unbeanstandet geblieben.

Als verhindert gemeldet sind die Abgeordneten Felzmann, Glaser und Dr. Glawisch­nig-Piesczek.

Vertretung von Mitgliedern der Bundesregierung

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Für diese Sitzung hat das Bundeskanzleramt über Ent­schließung des Bundespräsidenten betreffend die Vertretung von Mitgliedern der Bun­desregierung folgende Mitteilung gemacht:

Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur Elisabeth Gehrer wird durch die Bundesministerin für Gesundheit und Frauen Maria Rauch-Kallat vertreten.

10.00.54Aktuelle Stunde

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Wir gelangen nunmehr zur Aktuellen Stunde mit dem Thema:

„Die Zukunft partnerschaftlich gestalten – ein modernes Familien- und Eherecht“

Als Erster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Scheibner. Seine Redezeit beträgt 10 Minuten. – Bitte, Herr Klubobmann.

 


10.01.06

Abgeordneter Herbert Scheibner (Freiheitliche - BZÖ): Herr Präsident! Frau Justiz­ministerin! Meine Damen und Herren! In den letzten Tagen und Wochen hat die Dis­kussion rund um den SPÖ-BAWAG- und ÖGB-Skandal eine wichtige Maßnahme über­deckt, nämlich dass die Frau Justizministerin nach langen Gesprächen und Diskus­sionen einen Entwurf für die Besserstellung von so genannten Patchworkfamilien in Begutachtung schicken konnte. Wir hoffen, dass es noch in dieser Legislaturperiode gelingen wird, diese notwendigen Verbesserungen für diese neue Familienform, die nicht mehr die Ausnahme ist, sondern in manchen Bereichen schon fast zur Regel ge­worden ist, auch zu realisieren. (Beifall bei den Freiheitlichen – BZÖ.)

Frau Justizministerin, wir werden Sie dabei unterstützen!

Für uns vom BZÖ ist die Familienpolitik insgesamt von ganz besonderer Bedeutung. Wir haben seit dem Jahr 2000 (Zwischenruf bei der SPÖ) – Herr Kollege, leider gegen die Stimmen der SPÖ; dies, weil Sie schon zwischenrufen – sehr, sehr viel positive Maßnahmen zur Besserstellung der Familien in Österreich getroffen. In den neunziger Jahren mussten wir zur Kenntnis nehmen, dass ein großer Teil der Familien, vor allem


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jener mit mehreren Kindern, hart an der Armutsgrenze oder darunter gelebt hat. Wir haben mit der Anhebung der Familienbeihilfe, mit der Erhöhung der Familienabsetz­beträge, aber vor allem mit der Einführung des Kinderbetreuungsgeldes eine massive soziale Besserstellung der Familien in Österreich geschaffen. (Beifall bei den Freiheit­lichen – BZÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)

Man muss sich das vorstellen: Im Jahre 2005 sind 1,5 Milliarden € – ich betone: 1,5 Milliarden €! – alleine für das Kinderbetreuungsgeld aufgewendet worden. Sie von der Opposition haben leider dagegengestimmt, Sie sind auch heute noch dagegen und kritisieren das alles. Wir wissen, dass wir damit im Bereich der Familienbetreuungs­maßnahmen noch nicht am Ende sind. Auch die Kinderbetreuungseinrichtungen sollten ausgeweitet werden – aber nicht so, wie Sie das wollen, nämlich die Kinder unbedingt in staatlich kontrollierte Kindergärten abschieben, sondern wir wollen flexible Arten der Kinderbetreuung ermöglichen, wo es auch darum geht, meine Damen und Herren (Zwischenrufe bei der SPÖ und den Grünen), den Frauen auch in ländlichen Gebieten Betreuungs‑ und Beschäftigungsmöglichkeiten zu geben. Das ist die Art, wie wir uns mit dieser Frage auseinander setzen. (Beifall bei den Freiheitlichen – BZÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)

Es geht auch darum, dass wir die Zuverdienstgrenzen weiter anheben, beziehungs­weise ist unser Ziel, sie für das Kinderbetreuungsgeld überhaupt abzuschaffen.

Ein anderer Bereich – und damit beschäftigt sich die Justizministerin, wie gesagt, seit einigen Monaten – ist die Anpassung der rechtlichen Situation der Familien an die ak­tuellen Gegebenheiten. Sie wissen, meine Damen und Herren, auch wenn es Sie (in Richtung SPÖ) nicht so interessiert, aber es ist für unsere Familien trotzdem wichtig, dass unser Ehe- und Familienrecht in seinem Kern aus dem Jahre 1811 stammt und das Ehegesetz aus dem Jahre 1938, und zwar aus der Zeit nach dem „Anschluß“ Ös­terreichs an Nazideutschland.

Es sollte doch eine Selbstverständlichkeit sein, dass wir meinen, dass weder der Fami­lienbegriff aus dem Jahre 1811 noch der Familienbegriff aus dem Jahre 1938 dem ent­spricht, was wir uns im 21. Jahrhundert für unsere Familien und vor allem für unsere Kinder vorstellen.

Es ist ja ein Wunder, dass ein Gesetz wie das AGBG mit seinen eherechtlichen Maß­nahmen und Bestimmungen 200 Jahre gehalten hat. Aber damals war es die Aus­nahme, ja fast eine Schande, wenn jemand Kinder gehabt hat, ohne verheiratet zu sein. Heute hat sich die Situation geändert. Wir haben in Österreich 700 000 Ehepaare mit Kindern, aber schon 110 000 Lebensgemeinschaften mit Kindern und 150 000 Al­leinerziehende. Allein im Jahr 2001 – diese Zahl wird sich seit damals auch noch er­höht haben – gab es 75 000 so genannte Patchworkfamilien, das heißt Familien, wo Paare zusammenleben, ob mit oder ohne Trauschein, wo einer oder mehrere Ehepart­ner aus früheren Partnerschaften Kinder in diese neue Gemeinschaft miteinbezogen haben.

Aus dieser veralteten Rechtslage herrührend gibt es keine gleichen Rechte für diese Gemeinschaften, an den Stiefkindern etwa. Das ist nicht einzusehen, meine Damen und Herren! Es ist nicht einzusehen, dass Kinder in ihren Rechten unterschiedlich be­handelt werden, und zwar davon abgeleitet, ob die Eltern in einer Ehegemeinschaft sind, ob das ihre leiblichen Kinder sind oder ob sie in anderen Gemeinschaften sind und die Kinder aus früheren Partnerschaften stammen.

Ich sage daher ganz deutlich: Unser Prinzip ist: Wie erwachsene Menschen zusam­menleben, das ist ihre Privatsache, da hat sich der Staat nicht einzumischen, da soll es keine Diskriminierungen geben, aber auch keine Privilegien! (Beifall bei den Freiheit­lichen – BZÖ.)


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Uns geht es aber um die Rechte der Kinder. Und Lebensgemeinschaften, Familien mit Kindern müssen gleich behandelt werden. Frau Justizministerin, ich weiß, Sie hätten sich mehr vorgestellt, auch wir hätten wir uns noch einiges mehr vorgestellt, aber es ist einmal ein Ansatz, dass man, vor allem was die Vertretungsrechte anlangt, etwa bei Schulen oder Spitalsbehandlungen, gleiche Rechte für die Partner gegenüber den Kin­dern statuiert, dass es Eintrittsrechte ins Mietrecht geben soll, dass es Zeugenent­schlagungsrechte geben soll und dass es auch für die Stiefelternteile die Möglichkeit einer Pflegefreistellung geben soll.

Das alles sind sinnvolle und wichtige Maßnahmen, und ich hoffe, wie gesagt, dass wir das noch entsprechend umsetzen können.

Ich weiß schon, dass manche hier ein anderes Bild vom Idealzustand von Partner­schaften haben, meine Damen und Herren, aber hier geht es nicht um ideologische Diskussionen, weder in die eine noch in die andere Richtung, sondern hier geht es dar­um, den Rechten der Kinder zum Durchbruch zu verhelfen, und da kann es keine Kom­promisse und Abstriche geben. (Beifall bei den Freiheitlichen – BZÖ.)

Ich glaube aber, dass es darüber hinaus gehend noch weiterführende Maßnahmen ge­ben muss, etwa bei der Reform des Eherechts und auch des Scheidungsrechts, denn wenn man aus den verschiedensten Gründen meint, die Ehe, also der Trauschein, ist etwas ganz Besonderes, dann sollte man auch überlegen, warum denn die Zahl der Eheschließungen seit dem Jahre 1974 um 20 Prozent zurückgegangen ist. Mit ein Grund dafür ist das veraltete Ehe- und Scheidungsrecht, auf Grund dessen viele den Gang zum Traualter oder zum Standesbeamten nicht wagen, weil sie bei einer Schei­dungsrate von bis zu 50 Prozent ganz einfach die Folgen fürchten und der Meinung sind, dass man für eine geordnete Partnerschaft keinen Trauschein braucht.

Deswegen sind nicht nur so veraltete Bestimmungen aus dem Jahre 1811 wie Morgen­gabe und Heiratsgut abzuschaffen, sondern es gilt, auch zu hinterfragen, ob der Ver­sorgungsgedanke der Ehe mit Trauschein heute, im 21. Jahrhundert, noch aufrechtzu­erhalten ist, vor allem dann, wenn fingiert wird, dass auch nach Beendigung einer Ehe dieser Versorgungsgedanke noch aufrechtzuerhalten ist, was zu massiven sozialen Beeinträchtigungen der Lebenspartner führt. Das werden in Zukunft nicht nur die Män­ner, sondern auch die Frauen sein, wenn, was wir alle wollen, die Einkommensunter­schiede entsprechend egalisiert werden. Darüber wollen wir uns auch unterhalten. In diesem Bereich muss so manche heilige Kuh geschlachtet werden.

Aber noch einmal, meine Damen und Herren: Uns ist es wichtig ... (Zwischenruf des Abg. Öllinger.) – Ja, Herr Kollege Öllinger, Sie können hier herüber zeigen (der Red­ner zeigt in Richtung ÖVP), da mag es schon Vorbehalte geben. Aber auf der anderen Seite, sage ich Ihnen auch ganz ehrlich, möchte ich nicht, dass die Diskussion rund um Lebensgemeinschaften und Patchworkfamilien sich allein darauf beschränkt, wie man mit homosexuellen Partnerschaften umgeht. Uns geht es um eine Gleichstellung und um eine rechtliche Besserstellung vor allem der Partnerschaften mit Kindern. Daran haben wir Interesse, daran hat auch die Gesellschaft in Österreich Interesse. (Beifall bei den Freiheitlichen – BZÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)

Frau Justizministerin, in diesem Sinne hoffen wir, dass Sie sich mit Ihren Ideen durch­setzen. Unsere Unterstützung haben Sie. Damit sollte aber nicht Schluss sein, sondern wir müssen das Eherecht, das Scheidungsrecht in Österreich auf einen modernen Standard bringen. (Beifall bei den Freiheitlichen – BZÖ und der ÖVP.)

10.09


Präsident Dr. Andreas Khol: Zu einer einleitenden Stellungnahme zu Wort gemeldet hat sich Frau Bundesministerin für Justiz Gastinger. 10 Minuten Redezeit sollen einge­halten werden. – Bitte, Frau Bundesministerin.

 



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10.10.02

Bundesministerin für Justiz Mag. Karin Gastinger: Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren des Hohen Hauses! Wir alle wissen, dass das Ehe- und Familien­recht ein besonders sensibler Rechtsbereich ist. Ich denke, das brauche ich in diesem Kreise, insbesondere im Hohen Hause, nicht besonders anzusprechen. Wir wissen ja, dass es bei der letzten Eherechtsnovelle doch zirka zwölf Jahre gedauert hat, bis sie dann tatsächlich das Licht der Welt erblickt hat. Es sind aber doch noch einige Sachen enthalten, die wir heute auch nicht mehr als zeitgemäß empfinden.

In der Diskussion im Zusammenhang mit meinem – ich sage es einmal so – kleinen Familienrechtspaket, das ich jetzt in Begutachtung geschickt habe, musste ich auch feststellen, dass es sich hiebei wirklich um einen sehr sensiblen Bereich handelt, über den wir sehr lange und sehr ausführlich diskutieren müssen. Besonders wichtig ist mir auch, dass es für sämtliche familienrechtliche Änderungen eine große gesellschaftliche Akzeptanz gibt. Das ist etwas, was besonders bedeutend und wichtig ist.

Wenn wir uns die Familienentwicklung der letzten Jahre und Jahrzehnte vor Augen führen, so erinnern wir uns sicher noch alle gut an die Großfamilien – sie waren früher gang und gäbe. Mittlerweile hat sich die Gesellschaft in Richtung Kleinfamilien entwi­ckelt. Es gibt sogar Gattenfamilien, wo nur zwei Ehegatten zusammenleben. Wir stel­len auf der einen Seite fest, dass die Zahl der Eheschließungen ständig sinkt, auf der anderen Seite aber die Zahl der „Patchworkfamilien“ steigt. Im Steigen begriffen ist auch die Zahl der Zweitehen, was, wenn man das Modell der Ehe hochhalten möchte, durchaus zu begrüßen ist.

Wichtig ist auch – auch das muss uns, wenn wir über Familien- und Eherecht und Part­nerschaften diskutieren, klar sein –, dass das Familienrecht auf der einen Seite gene­rell Konfliktregelungscharakter hat, auf der anderen Seite aber auch durchaus steuernd wirken kann in Richtung Prävention und Verhaltenssteuerung, wie wir mit unseren Fa­milien in unserem Staate umgehen wollen. Genau darauf müssen wir Bedacht neh­men, wenn wir familienrechtliche Änderungen diskutieren wollen.

Wir müssen aber auch Bedacht darauf nehmen, dass wir mit unserem Rechtssystem nicht der gesellschaftlichen Entwicklung hinterherhinken. Das ist auch etwas, was be­sonders wichtig ist. Unter diesem Ansatz und aus diesem Blickwinkel habe ich auch jetzt die Änderungen im Zusammenhang mit dem Familienpaket gesehen. Ich bin sehr froh darüber, dass es kommt, und hoffe, dass es die Begutachtung positiv passieren wird.

Wir müssen auch darauf Bedacht nehmen, dass sich das Familienrecht von einem eher patriarchalischen System, von dem wir uns Gott sei Dank schon vor langer Zeit verabschiedet haben, in ein partnerschaftliches Familienmodell geändert hat. Aber ich sehe trotzdem heute hier noch großen Handlungsbedarf in die Richtung, in diesem Be­reich noch weitere Änderungen durchzuführen. Ich meine, dass wir uns in der nächsten Legislaturperiode, beginnend schon jetzt in dieser Legislaturperiode – deswegen ha­ben wir auch heute hier diese Aktuelle Stunde, zu der ich sehr gerne gekommen bin –, mit der Fortentwicklung des Ehe-, Familien- und vor allem auch des Scheidungsrech­tes werden auseinander setzen müssen. (Beifall bei den Freiheitlichen – BZÖ.)

Ich möchte Sie nur ganz kurz mit Zahlen quälen. Wir haben bei unserer Familien-En­quete einen Statistiker zu Gast gehabt, Universitätsdozent Dr. Kytir, der im Zusammen­hang mit dem Jahr 1964 als dem „goldenen Zeitalter der Familie“ gesprochen hat – ich bin im „goldenen Zeitalter der Familie“ geboren. Damals gab es noch 57 533 Ehe­schließungen, mittlerweile hat sich die Zahl bei rund 38 000 bis 40 000 Eheschließun­gen eingependelt; im Jahr 2005 waren es 39 030 Eheschließungen. Wir sehen also, die Zahl der Ehen geht zurück, und das sollte uns zu denken geben.


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Ich habe sehr viel darüber nachgedacht, auch gemeinsam mit meinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, und wir sind zu dem Ergebnis gekommen, dass unser Eherecht – mein Vorredner hat das schon mit sehr klaren Worten angesprochen – doch etwas anachronistisch ist. Sehr viele Rechtsmaterien, die aus dieser Zeit stammten, haben wir bereits in eine positive Richtung geändert. Ich denke, das Eherecht sollte das nächste Gesetz sein, das wir uns anschauen und einer Neuregelung zuführen sollten. (Beifall bei den Freiheitlichen – BZÖ, bei Abgeordneten der ÖVP sowie bei den Grü­nen.) – Das passiert mir selten, dass ich Applaus von dieser Seite (in Richtung Grüne) habe. (Abg. Dr. Jarolim: „Tosender Applaus“ von der ÖVP!)

Ich habe in dem kleinen Familienrechtspaket, das jetzt in Begutachtung ist, einige Än­derungen bereits angeschnitten, und zwar zunächst hinsichtlich der Definition der Le­bensgemeinschaften. Ich glaube, dass das mehr als notwendig war. Wir haben die Stiefelternrechte für verheiratete Paare praktisch ausgeweitet, was sehr, sehr positiv ist. Wir haben eine erste Entrümpelung des Eherechtes vorgenommen: Wiederlage, Morgengabe und Ähnliches haben wir gestrichen. Wir haben auch erstmals – ich glau­be, auch das ist sehr wichtig, bedarf aber sicher einer eingehenden und sehr sensiblen Diskussion – die Gestaltungsfreiheit der Ehepartner im Hinblick auf die in die Ehe eingebrachte Ehewohnung geregelt. Ich denke, dass das ein wichtiger Schritt ist und dass diese Schritte in die richtige Richtung gehen.

Wenn wir jetzt aber in die Zukunft schauen: Aus der Sicht des Justizministeriums würde ich mir vorstellen, dass wir uns der Diskussion über die Zukunft des Eherechtes stellen sollten. Ein modernes Eherecht sollte auch die Gestaltungsmöglichkeiten der Ehegatten erweitern, insbesondere wenn es um das eheliche Vermögen, das einge­brachte Vermögen geht. Wir müssen aber trotzdem darauf Bedacht nehmen, dass es immer mehr Zweitehen gibt, viele Zweitehen aber nicht geschlossen werden, weil schon Vermögen vorhanden ist und man die Scheidungs- und Trennungsfolgen nicht absehen kann.

Wichtig ist, dass wir uns auch sehr sensibel – ich betone: sehr sensibel – mit dem nachehelichen Unterhaltsrecht auseinander setzen. Wir gehen derzeit davon aus, dass der Unterhalt auch von einer nachehelichen Solidarität der Partner geprägt ist. Aber ich glaube, dass es wichtig ist, in Zeiten wie diesen, in denen Gott sei Dank schon sehr oft beide Partner berufstätig sind, auch auf die Bedürfnisse des Unterhalt leistenden Ehe­gattenteiles oder geschiedenen Ehegattenteiles Rücksicht zu nehmen. Man könnte da ein anderes Modell andenken.

Ich kann Ihnen berichten, dass sich in Deutschland derzeit ein Modell in Begutachtung befindet, das im Prinzip davon ausgeht, dass jeder Ehegatte selbst für seine Versor­gung verantwortlich ist, während der Ehe und auch nach der Ehe. Ich weiß, dass das, da in Österreich das Verschuldensprinzip beim Unterhalt ziemliche Rechtstradition hat, noch zu heftigen Diskussionen führen wird, aber ich glaube, wir sollten dieses Ver­schuldensprinzip noch einmal diskutieren und uns damit wirklich auseinander setzen, um eine Regelung zu finden. (Beifall bei den Freiheitlichen – BZÖ sowie bei Abgeord­neten der ÖVP.)

Wir sollten weiters auch den Ausstattungsanspruch der Kinder überdenken. Es gibt ja hier genug Beispiele, wo Eltern sich praktisch das Studium für ihre Kinder vom Mund absparen, de facto dann kein Vermögen haben, aber in weiterer Folge trotzdem im Falle der Ehe der Kinder die Ausstattung beizusteuern haben, obwohl die Kinder viel­leicht dank ihres Studiums schon reicher sind als ihre Eltern. Also da sollten wir uns auch überlegen, ob wir – die Zeiten haben sich geändert, das müssen wir auch se­hen – diesen Ausstattungsanspruch, wenn wir ihn beibehalten wollen, nicht nach der Bedürftigkeit der Kinder ausrichten sollten. Es sollte, wie ich meine, in diese Richtung nachgedacht werden.


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Aus Sicht des Justizministeriums wäre es wünschenswert, das Ehe-, aber auch das Scheidungsrecht wieder in das ABGB zurückzuführen, so wie es in manchen unserer Nachbarstaaten bereits der Fall ist. Dann hätten wir auch dieses Gesetz aus dem Jahr 1938 wieder dort, wo es eigentlich hingehört, nämlich im Allgemeinen Bürger­lichen Gesetzbuch.

Ich habe bis jetzt – ich sehe schon das rote Licht – noch nicht sehr viel über die Kinder gesprochen. Sie wissen, dass es mir ein besonderes Anliegen ist, dass wir gerade auch die Kinderrechte stärken. Es geht mir da insbesondere auch darum, dass wir Regelungen schaffen, wodurch wir bei „Patchworkfamilien“, wenn es sich um Lebens­gemeinschaften handelt, den betreuenden Elternteil durch den im gemeinsamen Haus­halt lebenden Stiefelternteil unterstützen können. Es werden noch weitere Überlegun­gen anzustellen sein, sei es in Richtung Pflegeurlaub oder Ähnliches. Aber darüber wird man sicherlich auch noch mit Vertretern der Wirtschaft diskutieren müssen.

Schließlich glaube ich auch, dass die Kinder das Recht auf beide Elternteile haben, das ist ganz, ganz besonders wichtig, und dass wir hier auch mit unserem österreichi­schen Modell der gemeinsamen Obsorge, wo ich ja dem hohen Nationalrat jüngst eine Studie übermittelt habe, auf einem richtigen Weg sind und dass wir uns auch hier noch weiter Gedanken darüber machen sollten, wie wir diese Familienbeziehungen auch in Zukunft stärken können, ohne als Staat zuviel einzugreifen.

Ich sehe, dass das rote Licht hier leuchtet – im Sinne dessen möchte ich meine Aus­führungen vorerst schließen und bedanke mich recht herzlich für Ihre Aufmerksamkeit. (Allgemeiner Beifall.)

10.20


Präsident Dr. Andreas Khol: Wir gehen nunmehr in die Debatte ein.

Ich mache darauf aufmerksam, dass jeder Redner 5 Minuten Redezeit hat.

Als Erste zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Steibl. – Bitte, Frau Kollegin. (Abg. Öllin­ger: Jetzt sind wir neugierig! Was sagt die ÖVP?)

 


10.20.20

Abgeordnete Ridi Steibl (ÖVP): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Hohes Haus! Werte Kolleginnen und Kollegen! Veränderungen sind ein Teil des Lebens – und auch die Struktur der Familie veränderte sich. Gab es früher fast ausschließlich Mehrkinder­familien, so gibt es zu einem Großteil heute nur mehr Familien mit einem Kind. Auch geht die Entwicklung mehr in Richtung Alleinerzieherfamilien und so genannte Patch­workfamilien. Dieser Entwicklung darf sich auch die Rechtspolitik nicht länger ver­schließen. Ich sage aber auch, dass es wichtig ist, dass wir Mut zur Partnerschaft, Mut zur Ehe und zur Familie machen, weil das ein Bestandteil unserer Kultur ist. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen – BZÖ.)

Die Statistik zeigt, dass es derzeit über 700 000 Ehen mit Kindern unter 18 Jahren gibt, dass die Zahl der Lebensgemeinschaften bei 109 000 liegt, die Zahl der Alleinerzieher bei 151 000 und die Zahl der „Patchworkfamilien“ bei 75 000. Ich denke, mit dem Vor­schlag eines Familienrechts-Änderungsgesetzes von Bundesministerin Gastinger wird eine neue Struktur geschaffen, die die Situation der „Patchworkfamilien“ verbessert beziehungsweise Nachteile gänzlich auszuräumen versucht.

Sehr geehrte Damen und Herren! Ich möchte aber jetzt nicht zu sehr auf Details ein­gehen, denn das wird meine Kollegin, Maria Theresia Fekter, übernehmen. Sie war es, die diese Verbesserungsvorschläge für unsere ÖVP mitverhandelt hat, und ich sage ihr ein Danke dafür. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Öllinger: Gebremst hat sie! – Abg. Dr. Fekter: Kreativ mitgestaltet!)


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Uns ist auch das Wohl des Kindes wichtig! Uns ist das Wohl des Kindes wichtig, und wir sagen, bei jeglichen Reformen muss das Wohl des Kindes in den Vordergrund ge­stellt werden. Gerade diese Bundesregierung mit Wolfgang Schüssel als Bundeskanz­ler an der Spitze hat gezeigt, welch offensive Familienpolitik wir führen, um zur Stär­kung der Wahlfreiheit für verschiedene Lebensformen in dieser Zeit beizutragen. (Abg. Öllinger: Wo?) Herr Kollege Öllinger, Sie können sich zu Wort melden. (Abg. Öllinger: Leider nicht!) Ich weiß, dass Sie das nicht vertragen, aber ich sage Ihnen: Ich habe auch den Mut, in einer Ehe zu leben, und tue das schon 35 Jahre lang, mit allen Höhen und Tiefen (Abg. Dr. Fekter: Immer noch!), und ich denke, dass das viele Menschen in diesem Lande gerne tun. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten von Freiheit­lichen – BZÖ.)

Was die Familienpolitik auch dieser Bundesregierung betrifft, möchte ich Ihnen noch einmal, zumindest den Zuschauern vor den Fernsehapparaten, die positiven Dinge in Erinnerung rufen.

Beispiel: Kinderbetreuungsgeld für alle. Im Jahr 1999 gab es 80 000 Karenzgeldbezie­her, heute sind es an die 170 000.

Uns ist auch der Generationenvertrag wichtig. Ich denke da an die Einführung der Fa­milienhospizkarenz, die es ermöglichen soll, dass man bis zu sechs beziehungsweise neun Monate lang erstgradig Verwandte sowie Kleinstkinder in schweren Situationen begleiten kann. – Die SPÖ, die Opposition hat dagegen gestimmt. Wir haben es bis­lang noch nicht geschafft, dies auch für Kleinstkinder umzusetzen.

Ich möchte weiters sagen: Uns ist die bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie wichtig. Noch nie zuvor waren in Österreich so viele Frauen erwerbstätig wie heute. Dazu trägt sehr wohl auch das Elternteilzeitgesetz sehr maßgebend bei, wonach man seine Kinder bis zum siebten Lebensjahr eben in Teilzeit betreuen kann, egal ob Vater oder Mutter. Ich sage gleich dazu, weil die Opposition immer wieder sagt, das Kinder­betreuungsgeld sei ein Schritt zurück: Nein! Eine Erhebung des FESSEL-Institutes im Sommer 2005 hat ergeben, dass Teilzeitbeschäftigte zu 66 Prozent mit ihrer Teilzeit­arbeit zufrieden sind.

Uns ist ebenfalls wichtig, die Betreuungsleistungen in Zukunft steuerlich absetzen zu können, und dem ÖAAB ist es auch wichtig, die Verankerung eines steuerfreien Exis­tenzminimums pro Familienmitglied zu erreichen.

Angesichts dessen bezweifle ich sehr, dass uns die Opposition noch soziale Kälte –eine geflügelte Redewendung der SPÖ – vorwerfen kann. Ich möchte Ihnen nur sagen: Von den 1,4 Millionen €, die von Flöttl junior in die Karibik gesetzt wurden (Abg. Mag. Molterer: Milliarden!) – 1,4 Milliarden, Verzeihung; noch viel schlimmer –, könn­ten wir zum Beispiel den Gesamtaufwand für das Pflegegeld 2005, 1,39 Milliarden €, ohne Steuergelder bestreiten (Abg. Öllinger: Aber das ist nicht Ihr Geld!), könnten wir das Kinderbetreuungsgeld 2005 für alle Bezieher, 1,36 Milliarden €, ohne Steuergelder ausbezahlen, könnten wir vier Jahre lang die Medikamente in Österreich gratis aus­geben, denn die Rezeptgebühr macht pro Jahr 343 Millionen € aus. – Das möchte ich Ihnen nur mit auf den Weg geben! (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen – BZÖ.)

10.25


Präsident Dr. Andreas Khol: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Jarolim. Auch er spricht 5 Minuten. – Bitte.

 


10.25.37

Abgeordneter Dr. Johannes Jarolim (SPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesminister! Meine Damen und Herren! Frau Kollegin Steibl, wenn wir den absolut nicht nachvoll­ziehbaren Ankauf von Jagdfliegern, Abwehrfliegern nicht tätigen würden, könnten die


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Menschen in diesem Land 30 Jahre lang ohne Sorge und Not leben. Wenn Sie schon Vergleiche anstellen, dann bitte auch diesen! (Beifall bei der SPÖ. – Zwischenrufe bei der ÖVP.)

Das sollten Sie den Menschen draußen sagen, wie Sie das Geld, nämlich das Steuer­geld, verprassen für völlig sinnlose Anschaffungen, anstatt Überlegungen anzustellen, wie es den Menschen besser gehen könnte. Würden Sie das tun, könnten Sie hier her­untergehen und derartige Vergleiche anstellen, dann wären Sie glaubwürdig – ande­renfalls sind Sie es sicher nicht! (Beifall bei der SPÖ. – Neuerliche Zwischenrufe bei der ÖVP.)

Frau Bundesminister! Meine Damen und Herren von der FPÖ, von den Orangen! Ich darf sagen, ich finde es gut, dass Sie das Thema „Weiterentwicklung des Familien- und Partnerschaftsrechtes heute zur Diskussion gestellt haben. Wer von Ihnen nicht weiß, dass es letzte Woche im Justizministerium eine Enquete gegeben hat, bei der euro­päische Familien- und Partnerschaftspolitik wirklich auf dem Prüfstand gestanden ist, bei der die Frau Minister aufgezeigt hat, wie der Weg eigentlich gehen könnte, gäbe es nicht diese ÖVP, der muss sagen: Sie sind hier ein schönes Stück weitergekommen, Frau Minister, und dazu gratuliere ich Ihnen! Dass Sie die Dinge allerdings nicht umset­zen können, ist sonnenklar, und auch das Ergebnis dieser Enquete ist sonnenklar, nämlich dass wir von einem der modernsten Familienrechte, von einem der menschen­freundlichsten Familienrechte in den siebziger Jahren auf das rückständigste Familien­recht in Europa zurückgefallen sind. – So ist es, und das kann Ihnen auch nicht egal sein, meine Damen und Herren!

Herr Präsident Khol, ich darf in diesem Zusammenhang vielleicht auch den von Exper­ten immer wieder als Khol-Fekter-Rechtskurs dargestellten Weg zitieren, indem Sie mehr oder weniger versuchen, den Menschen in unserem Land Ihre Meinung von Wer­ten, Ihre Meinung des Zusammenlebens zu oktroyieren. – Das wollen wir nicht in die­sem Land, meine Damen und Herren von der ÖVP, das werden Sie irgendwann zur Kenntnis nehmen müssen! (Beifall bei der SPÖ.)

Ich kann Ihnen nur Folgendes sagen, Frau Kollegin Fekter, weil Sie sich immer wieder hier herstellen und sagen, mit der ÖVP werde es keine „Ehe light“ geben – Sie sind grundsätzlich gegen alles, und wenn Sie ehrlich sind, werden Sie das, so vermute ich, in Ihrer nächsten Wortmeldung hier auch sagen –: Es gibt viele Menschen in diesem Land, die geschieden sind und nicht noch einmal heiraten wollen, trotzdem aber in einer partnerschaftlichen Beziehung miteinander leben, fünf Jahre, zehn Jahre, 15 Jah­re lang, und diese Menschen wollen, dass der Staat diese ihre Form des partnerschaft­lichen Zusammenlebens respektiert, akzeptiert und auch einen entsprechenden recht­lichen Rahmen dafür zur Verfügung stellt.

Es ist doch überhaupt nicht einzusehen, warum etwa Personen, die 15 Jahre in einer Lebensgemeinschaft zueinander stehen, dann, wenn einer der Partner stirbt, nicht ein­mal ein gesetzliches Erbrecht haben. – Das wollen Sie verhindern, Sie wollen keine „Ehe light“. Es ist beschämend, wie sehr Sie hier ganz massiv rückschrittlich versu­chen, einen offenbar noch aus dem Mittelalter stammenden Kodex in das Familien­recht hineinzubringen. (Beifall bei der SPÖ.)

Frau Minister! Meine Damen und Herren von der ÖVP! Ich bin sehr froh darüber, dass das heute hier thematisiert worden ist. Es wundert mich allerdings, dass das heute hier thematisiert worden ist, denn in Kenntnis dessen, was die Frau Minister – und ich würde sagen, da steht nicht unbedingt die ganze FPÖ dahinter – vorgeschlagen hat und was Sie von der ÖVP zu geben bereit sind, muss ich sagen: Das ist schon ein Unterschied von tausend und eins. So gesehen ist diese heutige Veranstaltung eigent­lich ein ganz massiver Akt der Unfreundlichkeit gegenüber der ÖVP; den wir sehr be-


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grüßen, damit da kein Zweifel besteht. Ich denke, dass es wirklich an der Zeit ist, auch einmal von Seiten der Regierung zu zeigen, wie wenig Konsens hier besteht. Ich weiß nicht, ob das jetzt bereits die Feder des neuen Parteiobmannes, des Herrn Westentha­ler, ist, mit dem wir ansonsten ohnedies nur in die Witzgazetten des Landes kommen. Ist das der Fall, dann danke ich dem Herrn Westenthaler auf diesem Wege jedenfalls herzlich für diese Konfrontation innerhalb der Regierungsparteien, meine Damen und Herren!

Ich möchte noch einmal sagen, wofür wir von der SPÖ stehen: Wir wollen von einem Versorgungsmodell hin zu unabhängigen Menschen, meine Damen und Herren! Was wir nicht haben wollen, sind Kindergärten, wie zum Beispiel in Niederösterreich, wo die Mütter die Kinder um 12 Uhr mittags abholen müssen (Abg. Kainz: Das stimmt ja nicht!) und um 14 Uhr nachmittags wieder in die Kindergärten bringen, sodass das mit einem Arbeitsplatz überhaupt nicht vereinbar ist. (Weitere Zwischenrufe bei der ÖVP.) – Auch wenn Sie von der ÖVP sagen, Sie sind für Kindergeld, so heißt das doch in Wirklichkeit: Chancenlosigkeit für Frauen, in der Arbeitswelt zu bestehen! (Abg. Kainz: Was kostet der Kindergarten in Wien?) Das, meine Damen und Herren, ist bru­tal, das ist geradezu menschenverachtend – und das wollen wir von der SPÖ schlicht und einfach nicht. (Beifall bei der SPÖ.) Wir wollen eine faire und gleichberechtigte Partnerschaft! (Zwischenrufe bei der ÖVP. – Präsident Dr. Khol gibt das Glockenzei­chen.)

Meine Damen und Herren von den Koalitionsparteien, ich glaube, die Menschen haben es völlig satt, dass Sie Ihre mittelalterlichen Wertvorstellungen über sie zu ergießen versuchen. Daher sagen wir auch in diesem Zusammenhang: nein zu Wolfgang Schüs­sel!, und zwar den Menschen des Landes zuliebe. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ. – Zwischenrufe bei der ÖVP.)

10.31


Präsident Dr. Andreas Khol: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Dipl.-Ing. Ach­leitner. Auch sie spricht 5 Minuten. – Bitte, Frau Kollegin.

 


10.31.12

Abgeordnete Dipl.-Ing. Elke Achleitner (Freiheitliche - BZÖ): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Hohes Haus! Sehr geehrte Damen und Herren! Herr Kollege Jaro­lim, ich bin sehr erfreut darüber, dass Sie die BZÖ-Familienpolitik unserer Justizminis­terin so loben, denn ich denke, damit sind wir auf einem wirklich sehr guten Weg. (Bei­fall bei den Freiheitlichen – BZÖ und der ÖVP.)

Ansonsten muss man ja sagen, dass sich die SPÖ von einer konstruktiven Familienpo­litik völlig verabschiedet hat. Im Grunde genommen gehen Sie von der SPÖ da ja ab­solut an der Realität vorbei. Ich erinnere in diesem Zusammenhang beispielsweise nur an die Aussendung von Frau Kollegin Kuntzl von gestern zum Thema Kinderbetreu­ungsgeld. – Dazu muss man aber schon sagen, dass zwei Drittel der Bevölkerung Ös­terreichs das Kinderbetreuungsgeld als „sehr gut“ bezeichnen und damit zufrieden sind. – Sie, Frau Kollegin Kuntzl, Sie von der SPÖ aber sagen, und zwar nur deshalb, weil das nicht Ihrer Wertvorstellung, weil das nicht Ihrer Parteiideologie entspricht, das Kinderbetreuungsgeld würde die Frauen um „Lichtjahre zurückschießen“.

Das ist Ihre Politik, meine Damen und Herren von der SPÖ! – Wir hingegen machen Politik für die Frauen und Männer in Österreich, und wir können sehen, dass die Men­schen bei uns mit dieser unserer Politik wirklich zufrieden sind. (Beifall bei den Freiheit­lichen – BZÖ und der ÖVP.)

Sehr geehrte Damen und Herren! Die Familie ist ein zentrales Anliegen der Politik des BZÖ, denn wir wissen, dass die Familie einen sehr hohen Stellenwert in der Gesell-


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schaft hat: sei es für die Erziehung der Kinder, aber auch für die Pflege und die Versor­gung älterer Menschen.

Studien – nicht zuletzt eine Studie des Instituts für Höhere Studien – beweisen uns, dass die Familienpolitik des BZÖ sehr gut ist, dass wir uns auch da auf dem richtigen Weg befinden. Wir haben ja auch wichtige Etappenziele erreicht. Wie ich schon er­wähnt habe, sind zwei Drittel der Bezieher von Kinderbetreuungsgeld zufrieden damit. Wir sind auch sehr froh darüber, dass es mit dem Berufsverbot, das es seinerzeit im Falle eines Bezuges von Karenzgeld gab, nun vorbei ist, dass es jetzt Wahlfreiheit so­wie eine Zuverdienstmöglichkeit gibt, dass die Menschen jetzt die Möglichkeit haben, zusätzlich zur Betreuung des Kindes auch weiterhin ihren Beruf ausüben zu können. (Abg. Öllinger: Bis jetzt stimmt nur sehr wenig, was Sie gesagt haben!)

Von und durch uns wird Familienarbeit endlich als Leistung anerkannt – und das äußert sich ganz besonders dadurch, dass Kindererziehungszeiten für die Pension an­gerechnet werden und dass auch weniger Erwerbszeiten notwendig sind, um eine Pen­sion erhalten zu können, da eben Familien- und Erziehungszeiten endlich angerechnet werden. (Beifall bei den Freiheitlichen – BZÖ und der ÖVP.)

Sehr geehrte Damen und Herren, klar ist: Wir müssen uns den tatsächlichen Entwick­lungen und der Vielfalt der gelebten Familienformen stellen, insbesondere und natür­lich auch zum Schutz der Kinder, sind doch sie diejenigen, die sich nicht aussuchen können, in welcher Partnerschaft, in welcher Art des Zusammenlebens deren Eltern ihre Lebensform gestalten wollen. Es gibt ja, wie wir alle wissen, sehr viele Kinder, die in so genannten Patchwork-Familien leben. Deshalb begrüße ich ganz besonders die Initiative von Justizministerin Gastinger, die mit dem Familienrechts-Änderungsgesetz Schritte in die richtige Richtung setzt, nämlich dass es keine Benachteiligung gerade dieser Kinder mehr gibt und dass in Zukunft auch da eine Gleichberechtigung möglich sein wird. (Beifall bei den Freiheitlichen – BZÖ.)

Besonders erwähnen möchte ich in diesem Zusammenhang, dass es in Zukunft end­lich eine Regelung in Bezug auf das Verhältnis Stiefeltern zu Stiefkindern geben wird; ebenso erwähnen möchte ich die zukünftige Sicherstellung und Förderung im Zusam­menhang mit der Besuchsbegleitung, dass eben auch Kinder, deren Elternteile zerstrit­ten sind, Kontakt zu beiden Elternteilen haben können, indem sie eben sozusagen mit einer neutralen Person beide Elternteile regelmäßig besuchen können.

Sehr geehrte Damen und Herren! Das ist Familienpolitik, die sich an der Realität orien­tiert und die in erster Linie auf das Wohl der Kinder ausgerichtet ist.

Sehr geehrte Damen und Herren! Das BZÖ wird als die Familienpartei seinen bisher erfolgreichen Weg weitergehen. Wir werden uns dafür einsetzen, dass die Zuverdienst­grenze, ebenso aber auch die so genannte Väterbeteiligung abgeschafft wird – und wir werden auch in Zukunft den Familien Kontinuität, Vertrauen und Sicherheit geben. (Beifall bei den Freiheitlichen – BZÖ und der ÖVP.)

10.36


Präsident Dr. Andreas Khol: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Mandak. Auch ihre Redezeit ist mit 5 Minuten begrenzt. – Sie sind am Wort, Frau Kollegin.

 


10.36.23

Abgeordnete Sabine Mandak (Grüne): Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Frau Kollegin Achleitner, nicht Sie sind auf einem guten Weg, sondern Frau Ministerin Gastinger ist auf einem guten Weg! (Abg. Scheibner: Die gehört aber zu uns!) Das ist ein großer Unterschied. Frau Ministerin Gastinger macht nämlich oder würde gerne im Bereich Ehe- und Familienrecht eine Politik machen, die leider nicht einmal von den


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Freiheitlichen – BZÖ zur Gänze und von der ÖVP schon überhaupt nicht mitgetragen wird. (Beifall bei den Grünen.)

Frau Kollegin Fekter sagt, dass sie dieses Gesetz aktiv mitgestaltet hat. – Ja, Frau Kol­legin, Sie haben es aktiv mitgebremst! Sie haben verhindert, dass das Gesetz wesent­lich besser ist, als es jetzt vorliegt. Das haben Sie getan, aber Sie haben nicht dazu beigetragen, dass ein Gesetz entsteht, das den tatsächlichen Verhältnissen in österrei­chischen Familien entspricht und wirklich auf die Bedürfnisse der Familien eingeht. (Abg. Dr. Fekter: Weil diese Bedürfnisse nur Sie kennen! Zwangsbeglückung!) Das tun Sie nicht, weil für Sie die Schraube, an der Sie drehen, noch immer das Wort „Ehe“ ist und weil Sie noch immer nicht akzeptieren können, dass Paare auch unverheiratet zu­sammenleben und dass diese Paare natürlich auch unterstützt gehören. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ. – Abg. Dr. Fekter: Dann haben Sie es aber nicht gelesen!)

Frau Ministerin, Ihnen herzlichen Dank für Ihre Initiative! Ich glaube Ihnen auch, dass Ihnen das ein wesentliches Anliegen ist, und ich schätze auch sehr die Art, wie Sie Politik machen, nämlich mit einer sehr großen Offenheit, die Sie an den Tag legen. Man muss sich vorstellen, dass sich im Vortext zu den kommenden Gesetzentwürfen zum Ehe- und Familienrecht ein Satz findet, der Vergleichbares sucht. Da heißt es nämlich – ich zitiere –:

Mit dem vorliegenden Gesetzesvorschlag soll gleichsam signalartig ein erster behutsa­mer Schritt zur Lösung aufgezeigter gesellschaftlicher Probleme gesetzt werden. Der Entwurf ist gewiss noch weit von einer alle Fragen bedenkenden Lösung entfernt. – Zitatende.

Das finde ich wirklich bemerkenswert, Frau Ministerin. Ich sehe es auch so, aber nicht nur, weil ich inhaltlich mit Ihnen übereinstimme, sondern weil Sie damit eine Politik machen, die differenziert und nicht pauschal sagt, das ist jetzt das Gelbe vom Ei, und entweder sind alle zu 100 Prozent dafür oder es läuft nicht. In diesem Sinne ist es na­türlich auch für eine Oppositionspartei dann viel leichter, sehr differenziert auf Ihre Vor­schläge zu antworten.

Was ich sehr, sehr gut finde an den Vorlagen, die Sie einbringen wollen, ist, dass sie schon ein Stück weit der Realität entgegengehen. Etwas, was aber sehr, sehr schade ist, ist, dass noch immer festgeschrieben wird, dass die Ehe von neuen Paaren das Kriterium dafür ist, wie die neuen Familien gestaltet werden sollen.

Man muss sich vorstellen: Wir haben in Österreich 400 000 Menschen, die in so ge­nannten Patchwork-Familien leben, das heißt in Familien, wo wiederverheiratete Part­ner und Partnerinnen zusammenkommen und wo Kinder aus Erstehen mitgebracht werden. Das sind enorm viele Menschen – und sie brauchen neue gesetzliche Rah­menbedingungen. Dabei geht es nicht nur um das Erbrecht, sondern auch um ganz all­tägliche Dinge, wie zum Beispiel: das Kind in die Schule bringen oder abholen, Schul­fragen besprechen, Entschuldigungen unterschreiben, Noten unterschreiben dürfen, in Elternteilzeit gehen, etwas, was Sie, Frau Kollegin Steibl, als so wichtig gesehen haben. Ein sozialer Vater, das heißt ein Mann, der in fixer Lebenspartnerschaft mit einer Frau zusammenlebt, kann nicht in Pflegeurlaub gehen, wenn das Kind krank ist. (Abg. Dr. Fekter: Wenn er im gemeinsamen Haushalt lebt, dann kann er das!) Er kann zum Beispiel auch nicht in Karenz gehen; das ist unmöglich. Genau das sind die Dinge, die wir dringend brauchen würden, denn das ist der Alltag der Familien! (Beifall bei den Grünen sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

Genau da brauchen die Familien Unterstützung! Ich weiß, Sie schütteln jetzt den Kopf, weil das nicht das ist, was Sie wollen. Genau da spaltet es sich nämlich. Genau das ist die erzkonservative Familienpolitik, die bei Ihnen doch immer wieder durchkommt


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(Abg. Steibl: Was heißt „erzkonservativ“? Das ist eine Unterstellung!), wo Sie die Ehe als einzig wahre Lebensform einzementieren. (Beifall bei den Grünen.) Wenn dem nicht so ist, dann stimmen Sie doch bitte großzügigeren Gesetzeslösungen zu! – Sie tun es nicht. Hier gibt es eine Möglichkeit, zu messen, wie Ihre Familienpolitik tatsäch­lich ausschaut.

Natürlich sind die jetzigen Verbesserungen nur kleine Schritte, doch ich bin froh, dass es sie überhaupt geben wird. Aber es könnte viel mehr sein. Das sind Fragen, die nichts kosten. Das sind Fragen, die nur ein Ja zu neuen Familien- und Lebensformen kosten. Aber dieses Ja verweigern Sie von der ÖVP nach wie vor (Abg. Öllinger: Ja! Leider!) und strafen das alles Lügen, wenn Sie sagen, Sie seien für neue Lebensfor­men offen oder die Familie sei Ihnen so wichtig. (Beifall bei den Grünen.)

Wichtig ist Ihnen nur Ihre Vorstellung von Familie, die Familie, wie Sie sie definieren. Leider! Aber ich sage Ihnen dazu eines: Die Leidtragenden dabei sind die Kinder! Aber das ist Ihnen offenbar völlig egal. – Danke. (Beifall bei den Grünen sowie bei Abgeord­neten der SPÖ.)

10.41


Präsident Dr. Andreas Khol: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Mag. Dr. Fek­ter. 5 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


10.41.54

Abgeordnete Mag. Dr. Maria Theresia Fekter (ÖVP): Die Grünen sind nicht lernfähig, denn sonst müssten sie wissen, wie unser Familienbild ist (Oh-Rufe bei den Grünen): dass uns die Kinder nämlich besonders wichtig sind. Das haben wir durch unsere Poli­tik bewiesen. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten von Freiheitlichen – BZÖ. – Abg. Schasching: Eine Scheinheiligkeit ist das! – Rufe bei der ÖVP: Ordnungsruf!) Jetzt haben Sie sich disqualifiziert, Frau Kollegin. (Abg. Scheibner: „Scheinheiligkeit“ – das geht nicht!)

Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich habe nachgedacht, wie ich diese meine Rede einbegleiten soll, und da sind mir Worte eingefallen, die wahrscheinlich hier so­fort Murren verursachen werden. Diese lauten: Heimat ist, wo sich jemand freut, dass man kommt, und meistens ist das dort, wo die Familie ist. Die Familie gibt Geborgen­heit, Verantwortung und Beistand, und Millionen von Familien nehmen diese Verant­wortung und genau dieses Familienbild wahr. Daher glaube ich, dass es nicht extrem daneben, sondern grundvernünftig ist, wenn man solch ein Familienbild hat. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten von Freiheitlichen – BZÖ. – Abg. Öllinger: Keine eso­terischen Sprüche, bitte!)

Herr Kollege Öllinger, die traditionellen Werte sind nicht altmodisch, sondern von den meisten Menschen eigentlich gewünscht. Sie geben den Menschen Stabilität und Ori­entierung. Ich möchte keine Gesellschaft, wo sich niemand mehr verantwortlich fühlt (Zwischenrufe bei der SPÖ), wo jeder neue Lebenspartner Obsorgerechte und Pflich­ten an den mitgebrachten Kindern bekommt. Ich will eine Orientierung, die Elternschaft definiert (Abg. Öllinger: Bitte! Das darf ja nicht wahr sein!), und ich will auch eine Orientierung, wo Beliebigkeit ... (Abg. Öllinger: Sie haben ja keine Ahnung! Die Leute wollen ja Verantwortung!)

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Herr Kollege Öllinger, bitte! (Abg. Öllinger: Ist ja wirklich wahr!)

 


Abgeordnete Mag. Dr. Maria Theresia Fekter (fortsetzend): ... und Verantwortungs­losigkeit nicht die Werte darstellen, denen die Menschen ausgesetzt sind.

Wir stehen für Familie mit Verantwortung, wo Eltern Verantwortung für ihre Kinder zu tragen haben und nicht bloß ein Abschieben in Institutionen befürwortet wird (Zwi-


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schenrufe bei der SPÖ), wo Kinder die Verantwortung für die ältere Generation über­nehmen und wo man nicht nur an Entsorgen in staatliche Einrichtungen denkt.

Verantwortung ist eine große Aufgabe im Zusammenhang mit Familie. (Abg. Sburny: Haben Sie „Entsorgen“ gesagt?) Ja, habe ich gesagt, weil ich das nämlich ablehne, Frau Kollegin! (Abg. Sburny: Das ist unglaublich!) – Der Staat hat die Menschen bei dieser Verantwortung (weitere Zwischenrufe bei den Grünen – Präsident Dr. Khol gibt das Glockenzeichen – Abg. Sburny: Bitte! „Entsorgen“ – das ist unfassbar!), wenn sie sie wahrnehmen, zu unterstützen.

Wir haben hier Vorzeigeprojekte hinsichtlich dieser Unterstützung gemacht. Das Kin­dergeld ist beispielsweise eines. Wir haben die Menschen auch im Hinblick auf die Mit­versicherungen unterstützt, dort, wo es um Sozialversicherungsfälle mit der Pflegefrei­stellung, mit der Hospizkarenz geht. Das heißt, wir nehmen diese Verantwortung, die man in der Familie hat, sehr, sehr ernst.

Elternschaft kann man nicht abschütteln – auch nicht durch Scheidung! Diese Verant­wortung fällt den leiblichen Eltern zu, und der Gesetzgeber schützt dabei die Kinder. Er hilft aber auch mit den Rahmenbedingungen, dass die Eltern diese Obsorge wahrneh­men können.

Ob jemand für einen Partner Verantwortung übernimmt, Frau Kollegin Mandak, das ist ihm selbst überlassen, das kann er frei entscheiden. Hier soll sich der Gesetzgeber nicht ständig zwangsbeglückend einmengen. (Beifall bei der ÖVP. – Zwischenrufe bei den Grünen.)

Durch Eheschließung gehen beide Partner Rechte und Pflichten ein. Und wir haben jetzt neu vereinbart, dass sich die eheliche Beistandspflicht auch auf die mitgebrachten Kinder bezieht. (Abg. Mandak: Nur bei Verheirateten!) Wer aber diese Rechte und diese Pflichten nicht will, der lebt eben in einer losen Lebensgemeinschaft. Ehe: Rech­te und Pflichten. Lose Lebensgemeinschaft: weniger Rechte und weniger Pflichten.

Die Menschen wissen das, sie wählen bewusst ihr Modell, und da soll der Gesetzgeber nicht durch ZIP (neuerlicher Zwischenruf der Abg. Mandak) und eingetragene Partner­schaft und „Ehe light“ ständig ein Zwangskorsett über diese Partnerschaften drüber­stülpen und sie ständig bevormunden. (Abg. Mag. Wurm: Sie bevormunden!) Die Men­schen wählen freiwillig ihre Modelle, sie entschließen sich für das, was sie tun.

Wer nicht zum Standesamt geht, der wird seine guten Gründe dafür haben. Warum glauben Sie, meine Damen und Herren von den Grünen und von der SPÖ, es immer besser zu wissen, warum wollen Sie auch diesen Menschen, die nicht zum Standes­amt gehen wollen, plötzlich Rechte und Pflichten oktroyieren? (Abg. Mag. Wurm: Unglaublich!) Die tun das doch bewusst, um eben andere Rechtsfolgen zu lukrieren. (Abg. Mandak: Weil es die Kinder brauchen!)

Der Gesetzgeber soll sich vorwiegend um den Schutz der Kinder kümmern. Und da stimme ich der Frau Ministerin zu: auch Patchwork-Kinder sind schutzbedürftig! (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Mandak: Ja eben! – Abg. Öllinger: „Auch Patchwork-Kinder“! Das war ja eine Katastrophe!)

10.47


Präsident Dr. Andreas Khol: Zu Wort gemeldet ist als Nächste Frau Abgeordnete Mag. Kuntzl. Auch sie spricht 5 Minuten. – Bitte.

 


10.47.33

Abgeordnete Mag. Andrea Kuntzl (SPÖ): Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! In den Familiendebatten hier im Parlament hören wir von der ÖVP immer das Hohelied vom hohen Stellenwert der Familie. Gemeint ist: Sie haben das Monopol für


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den hohen Stellenwert der Familie, alle anderen kümmern sich nicht. (Abg. Ellmauer: Das ist die Wahrheit!) Die Wahrheit, sehr geehrte Damen und Herren, ist vielmehr, dass Sie bestimmen wollen, was Familie ist und was nicht Familie ist. (Abg. Ellmauer: Familie, das sind noch immer Eltern und Kind!) Das ist der Grund dafür, warum nur mehr ein kleines Reförmchen übrig geblieben ist, wo um einiges mehr hätte passieren können und eigentlich passieren sollte. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der Grünen.)

Sie sprechen, sehr geehrte Damen und Herren, wenn Sie von Lebensgemeinschaften reden, von der besseren Absicherung dieser Lebensform, immer noch von einer Ehe zweiter Klasse. Für Sie gilt eben nicht die Definition von Familie, die vorhin die Frau Kollegin Fekter beschrieben hat, wo es um ein Zusammenleben in Verantwortung und Geborgenheit geht, sondern für Sie ist die Familie noch immer über den Trauschein definiert. (Abg. Dr. Fekter: Nein! – Abg. Großruck: Das hat sie nicht gesagt!) Das ist eine sehr enge Definition von familiärem Zusammenleben. Da ist es Ihnen völlig gleich, dass immer mehr Leute anders leben wollen, dass in Österreich bereits 300 000 Le­bensgemeinschaften bestehen, dass das die Lebensform ist, die immer mehr Leute leben wollen. Es ist bedauerlich, dass Sie eine Reform, die eine Besserstellung dieser Lebensform bringen würde, blockieren.

Es geht eben nicht um ein Zwangskorsett, sehr geehrte Damen und Herren, sondern es geht darum, die Bedingungen auch für diese Form des Zusammenlebens, wie die Menschen es heute haben wollen, zu verbessern und eben niemanden zu bevormun­den! (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der Grünen.)

Beim Thema „Bevormundung“ kommen wir gleich zum nächsten Thema, wo dringend Handlungsbedarf besteht: Kollege Scheibner hat vorhin gemeint, in das Zusammen­leben soll sich der Staat nicht einmischen. Da kann ich Ihnen wirklich zustimmen. Und die Kollegin Fekter hat sich gegen Zwangsbeglückung ausgesprochen. Das Problem ist nur, dass Sie genau das Gegenteil tun. Stichwort: gemeinsame Obsorge. (Abg. Ell­mauer: Sie wollen das Gegenteil!)

Sie haben vor einiger Zeit ein Gesetz beschlossen, das eine Zwangsbeglückung ist: dass man es sich eben nicht aussuchen kann, wie man sich die Obsorge aufteilt (Abg. Scheibner: Das stimmt überhaupt nicht!), sondern dass man sich nach einer Schei­dung gemeinsam um das Kind kümmern muss. (Abg. Scheibner: Das stimmt ja nicht! Wer hat Ihnen das aufgeschrieben? Das ist völliger Unsinn!)

Ich denke, da sind wir uns alle einig: Der beste Zustand für das Kind ist, wenn sich auch nach einer Trennung beide Elternteile verantwortlich fühlen und beide Elternteile sich um das Kind kümmern. Das ist ja selbstverständlich! Aber viele Trennungen ge­hen eben nicht im Einvernehmen über die Bühne, sondern im Streit, und Ihre Regelung hat dazu geführt, dass der Streit in die Familien hineingetragen wird (Abg. Scheibner: Das haben Sie verwechselt! Lesen Sie das noch einmal nach! Das stimmt nicht!), dass bei Alltagsentscheidungen etwa Fragen betreffend Schule oder Feriengestaltung auf einmal zum Druckmittel im Scheidungsverfahren werden und auf die Frauen Druck ausgeübt wird, auf Ansprüche zu verzichten, mit der Drohung: Sonst werde ich dir immer einen Strich durch die Rechnung machen! Es wird nicht die Schule ausgesucht, die du dir für das Kind wünschst! Es wird nicht das Ferienlager geben, auf das sich das Kind freut! Verzichte auf die Ansprüche! (Abg. Scheibner: Das stimmt alles nicht!)

Doch Sie sagen, Sie kümmern sich um das Wohlbefinden der Kinder, aber in Wahrheit haben Sie eine Regelung beschlossen, wo Streit auf dem Rücken und zum Leidwesen der Kinder erst erzeugt und in die Familien hineingetragen wurde. (Abg. Scheibner: Das stimmt ja nicht! Gehen Sie hinein und lesen Sie das Gesetz noch einmal nach!)


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Nächster Punkt: Kinderbetreuungsgeld. – Natürlich wehrt sich niemand dagegen, zu­sätzlich Geld zu bekommen. Das ist ja keine Frage! (Abg. Großruck: Ihr habt euch gewehrt! Ihr wart dagegen!) Aber Ihre eigene Studie, die Sie vorgelegt haben, beweist, dass Sie in keinem Punkt die Ziele erreicht haben, die Sie sich angeblich selber ge­setzt haben. Etwa was die bessere Beteiligung von Vätern betrifft, sagt Ihre eigene Studie: Dieses Modell des Kinderbetreuungsgeldes verstärkt die traditionelle Rollenauf­teilung. Es erschwert den Frauen den Wiedereinstieg in das Berufsleben. (Abg. Groß­ruck: Warum? Weil sie mehr verdienen dürfen?) Es erhöht nicht die Geburtenrate. Es ist kein zusätzlicher Anreiz, Kinder zu bekommen.

Jawohl, es ist eine Sackgasse, die Sie hier gebaut haben (Abg. Scheibner: 1,5 Milliar­den € für Familien! Und Sie sind dagegen! Da gehört schon etwas dazu!), vor allem für die Frauen, und alles, was Sie hier an Erfolgsbilanzen präsentieren, ist tatsächlich ein schwerer Fall von politischer Selbsthypnose, sehr geehrte Damen und Herren. (Beifall bei der SPÖ.)

Der nächste Punkt, wo dringend Abhilfe notwendig wäre und Handlungsbedarf besteht, ist die Frage des Unterhaltes. Es ist unwürdig, dass viele dem Geld nachlaufen müs­sen, das den Kindern zusteht. Da wäre auch eine Regelung dringend notwendig, die sehr vielen Familien, sehr vielen Kindern materielle Not ersparen könnte. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der Grünen. – Abg. Scheibner: Traurig ist das, was Sie da bringen!)

10.52


Präsident Dr. Andreas Khol: Zu Wort gemeldet hat sich Frau Bundesministerin Gas­tinger. Sie haben jetzt eine Redezeit von 5 Minuten. – Bitte.

 


10.53.02

Bundesministerin für Justiz Mag. Karin Gastinger: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren des Hohen Hauses! Ich will einiges klarstellen, was offensichtlich missverstanden wurde, vor allem von den Abgeordneten der Opposition. Zu dem Modell der gemeinsamen Obsorge haben wir eine Studie veröffentlicht, und ich habe schon in meiner Eingangsrede erwähnt, dass ich diese Studie bereits an das Hohe Haus übermittelt habe. Das Ergebnis dieser Studie ist, dass die gemeinsame Ob­sorge ein Erfolgsmodell ist, und zwar auch deswegen – und gerade darauf bin ich so stolz –, weil dieses österreichische Modell auf Freiwilligkeit und Einvernehmen basiert. Das ist das Entscheidende! (Abg. Scheibner: Das hat die Frau Kollegin Kuntzl leider nicht verstanden!)

Es gibt zwei Modelle: Es gibt das deutsche Modell. In Deutschland ist es so, dass bei jeder Ehescheidung die gemeinsame Obsorge praktisch vom Gericht vorgeschlagen wird – außer das Kindeswohl spricht dagegen. In Österreich haben wir durch das Kind­schaftsrechtsänderungsgesetz 2001 den Weg gewählt, dass die gemeinsame Obsorge nur dann eintritt, wenn die Regelung einvernehmlich erfolgt. Das bedeutet, dass beide Elternteile – Vater und Mutter – dem zustimmen müssen.

Die erwähnte Studie hat gezeigt, dass zirka 54 Prozent der geschiedenen Elternteile dieses Modell in Anspruch nehmen und dass die Erfahrungen damit sehr gute waren, vor allem, dass sich die Befürchtungen nicht bewahrheiteten, dass dadurch Druck auf die Eltern oder, besser gesagt, auf den Elternteil, der hauptsächlich die Kinder betreut, ausgeübt wird. Zumindest ist der Druck dadurch nicht größer als in dem Fall, wo keine gemeinsame Obsorge vorgeschrieben wird.

Ich kann Ihnen diese Studie gerne zuschicken. Ich habe eine Zusammenfassung da­von hier und würde sie Ihnen gerne dann im Anschluss an diese Debatte geben. (Abg. Scheibner: Das interessiert sie nicht!)


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Das ist wirklich ein guter Weg, und ich möchte das daher nicht ändern. Ich habe nicht vor, eine Änderung in Richtung deutsches Modell vorzunehmen, denn ich glaube, dass die Regelung mit dem Einvernehmen, wie wir sie in Österreich haben, der österreichi­sche Weg ist, und das ist ein guter Weg! Das möchte ich hier betonen.

In Zusammenhang mit dem Kinderbetreuungsgeld haben meine Vorredner aus dem BZÖ schon gesagt, dass uns dieses sehr wichtig ist. Das Kinderbetreuungsgeld ist ein sehr gutes Projekt, wie der große Erfolg zeigt, ein Projekt, das den Familien auch mehr Wahlfreiheit gibt. Wir sehen aber nach wie vor einen Handlungsbedarf, und zwar halten wir die Zuverdienstgrenze für zu niedrig, denn damit besteht die Gefahr, dass Frauen aus dem Berufsleben gedrängt werden. Das wollen wir nicht, denn wir wollen die Ver­einbarkeit von Beruf und Familie ermöglichen. Es muss für Frauen genauso wie für Männer die Wahlfreiheit geben, und wir sehen in der Zuverdienstgrenze eine Hemm­schwelle, weswegen hier sicherlich noch zu diskutieren sein wird, ob man sie hinauf­setzt oder überhaupt streicht. Ich glaube, dass das der richtige Weg wäre. (Abg. Öllin­ger: Das ist jetzt eine BZÖ-Rede, Frau Ministerin!)

In Summe glaube ich, dass diese heutige Diskussion eine besonders wichtige ist und dass sie uns weiterhelfen wird, in der Zukunft die notwendigen Änderungen im fami­lienrechtlichen Bereich auf die Schiene zu bringen. Ich hoffe, dass es uns gelingt, auch für Stiefkinder, nämlich für jene Kinder, die in Patchwork-Familien aufwachsen, auf der einen Seite die nötige Akzeptanz zu gewährleisten und auf der anderen Seite die Rah­menbedingungen so zu schaffen, dass der leibliche Elternteil, aber auch der soziale Elternteil Bedingungen vorfinden, die es ihnen ermöglichen, diese Kinder, ganz egal, ob sie in einer Lebensgemeinschaft oder in einer Ehe leben, bestmöglich zu betreuen. Nur das ist unser Ziel! – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei den Freiheit­lichen – BZÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)

10.56


Präsident Dr. Andreas Khol: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Dr. Partik-Pablé. Auch sie spricht 5 Minuten. – Bitte, Frau Kollegin.

 


10.56.59

Abgeordnete Dr. Helene Partik-Pablé (Freiheitliche - BZÖ): Sehr geehrte Damen und Herren! Die Diskussion der letzten Tage über das Familienpaket zeigt, dass es wirklich schwer ist, mit dieser Opposition Politik zu machen. (Beifall bei den Freiheitlichen – BZÖ und der ÖVP. – Abg. Öllinger: Haha! Mit Ihrem Koalitionspartner! Haben Sie überhaupt aufgepasst?)

Egal, wie es gemacht wird, es ist auf jeden Fall falsch. Zum Beispiel ist die Frau Fami­lienministerin beziehungsweise ist man überhaupt in einigen Bereichen, wie zum Bei­spiel beim Familienprogramm, mit großem Einsatz vorgegangen, hat Enqueten veran­staltet, Vorträge gehalten und vieles andere mehr. Der Kommentar der Frau Kollegin Mandak von den Grünen lautete nur, schnell vor den Wahlen werde versucht, noch aufzuholen.

Gerade jetzt war wieder Kritik von Frau Kuntzl zum Kinderbetreuungsgeld zu hören, zu jener Familienmaßnahme, wo 1,5 Milliarden € jährlich für die Kinder ausgegeben wer­den. Das wird als Sackgasse empfunden, als Einschnitt in die Rechte vor allem der Frauen, obwohl das Gegenteil der Fall ist.

Ein weiteres Beispiel: Frau Minister Gastinger hat jetzt und auch schon in den vergan­genen Tagen aus einer Studie zitiert, wonach mehr als die Hälfte der geschiedenen Personen mit der gemeinsamen Obsorge zufrieden ist. (Abg. Öllinger: Sagen Sie lieber etwas zur Frau Fekter!) Herr Kollege Jarolim beklagt, dass nur die Eltern und nicht auch die Kinder befragt worden sind. Das ist die „große“ Kritik des Herrn Kollegen


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Jarolim! Herr Kollege, wollen Sie einen Dreijährigen fragen, ob er mit der gemeinsa­men Obsorge zufrieden ist?

Frau Stadlbauer hat hinsichtlich dieser Studie beklagt, dass keine wissenschaftlichen Experten herangezogen worden sind. Außerdem sagte sie, dass diese gemeinsame Obsorge die Rechte der Frauen beschneiden würde. (Zwischenrufe bei der SPÖ.) Wir haben ja von Frau Kuntzl heute auch wieder einmal gehört, dass sie gegen die ge­meinsame Obsorge ist.

Meine Damen und Herren von der SPÖ, reden Sie mit den Menschen! Die wollen für ihre Kinder gemeinsam sorgen. Das ist ja auch eine Frage der Gerechtigkeit: Vater und Mutter sollen das Recht haben, die Obsorge für ihre Kinder gemeinsam zu tragen.

Frau Kollegin Kuntzl, wie so oft sind Sie auch heute falsch informiert. Sie glauben näm­lich, dass die gemeinsame Obsorge oktroyiert wird. In der von Rot und Grün regierten Bundesrepublik Deutschland ist seinerzeit die gemeinsame Obsorge als verbindlich er­klärt worden. Bei uns in Österreich basiert sie auf Einvernehmen beider Elternteile, und das ist auch gut so, meine sehr geehrten Damen und Herren. (Beifall bei den Freiheit­lichen – BZÖ und der ÖVP.)

Es werden Konflikte vermieden, und es ist ja auch, wie bereits gesagt, eine gerechte Sache.

Aber um diese Widersprüchlichkeiten aufzudecken, möchte ich noch einmal Kollegen Jarolim zitieren. (Abg. Öllinger: Sagen Sie was zur Kollegin Fekter!) Er hat gesagt, die Regierungsarbeit orientiere sich nicht an den gesellschaftlichen Gegebenheiten betref­fend die Familie. In der selben Presseaussendung sagt er aber dann wieder, die SPÖ begrüße die Vorschläge zur Schaffung von gesetzlichen Rahmenbedingungen für die Patchwork-Familien. (Abg. Dr. Jarolim: Sie bringen ja keine zusammen, das ist das Problem!) Also was gilt jetzt eigentlich? Sie sollten sich schon einmal einigen, was Sie eigentlich vertreten und was Sie gutheißen können, was in der Regierung gemacht wird und was nicht. Und das soll möglichst auch noch vernünftig sein, meine sehr ge­ehrten Damen und Herren. (Abg. Dr. Jarolim: Verstehen Sie es wirklich nicht?)

Aber es ist ja völlig klar, dass die Berücksichtigung der neuen Lebensformen ein Anlie­gen von uns allen ist, und insbesondere auch der Frau Justizministerin, weil man ja an der gesellschaftlichen Realität nicht vorübergehen kann. (Abg. Öllinger: O ja! Die ÖVP schon! – Weitere Zwischenrufe bei den Grünen und der SPÖ. – Präsident Dr. Khol gibt das Glockenzeichen.) Das haben wir ja auch wieder bewiesen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren von der Opposition, kein Mensch hat etwas gegen Lebensgemeinschaften, auch Frau Kollegin Fekter nicht. (Abg. Öllinger: O ja!) Auch die Frau Kollegin Fekter möchte niemanden benachteiligen, wie Sie behauptet haben. Ich glaube, so realitätsfremd ist kein Politiker, dass er die Augen verschließt vor den Lebensformen, mit denen wir es heute eben zu tun haben.

Diese neuen Lebensformen sind auch Gegenstand der Familienrechtsreform, die jetzt in Begutachtung ist. Vor allem, und das möchte ich schon noch einmal betonen, ist bei dieser Familienrechtsreform auch Bedacht genommen worden auf das Wohl der Kin­der, und das liegt uns ja, so hoffe ich zumindest, allen gemeinsam am Herzen.

Es ist außerdem zum ersten Mal definiert, was eine Lebensgemeinschaft ist – das ist bisher nicht definiert –, es gibt weiters weitgehende Rechte für Lebensgefährten in der „patchwork family“, für die Kinder und so weiter, und ich glaube, es ist auch richtig, dass wir diesen Schritt gemacht haben.

Herr Kollege Jarolim hat gemeint, der Staat solle sich nicht einmischen, was die einzel­nen Lebensformen angeht. Der Staat soll die Rahmenbedingungen schaffen, das ist


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uns allen klar. (Abg. Dr. Jarolim: Sie sollen nur nicht mittelalterlich sein!) Aber für die Kinder müssen wir Vorsorge treffen, meine sehr geehrten Damen und Herren! Das ist das Allerwichtigste, und ich glaube, wir sind auf dem richtigen Weg – und wir werden diesen Weg auch weiter fortsetzen. (Beifall bei den Freiheitlichen – BZÖ und der ÖVP.)

11.02


Präsident Dr. Andreas Khol: Letzte Rednerin ist Frau Abgeordnete Mag. Stoisits. Ihre Redezeit beträgt gleichermaßen 5 Minuten. – Bitte, Sie sind am Wort. (Abg. Dr. Jaro­lim: Eine groteske Rede war das!)

Herr Abgeordneter Jarolim, Ihre Zwischenrufe werden sehr störend! (Weitere Zwi­schenrufe bei der SPÖ.)

 


11.02.46

Abgeordnete Mag. Terezija Stoisits (Grüne): Jetzt bin ich am Wort! (Heiterkeit.)

Dobro jutro, poštovane dame i gospodo! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich zweifle überhaupt nicht daran, dass es hier im Hohen Haus auch nur irgendjemanden gibt, dem Kinder nicht besonders wichtig wären. Daran zweifle ich überhaupt nicht. Kin­der sind vor allem jenen, die welche haben – so weit kenne ich alle Kolleginnen und Kollegen –, sicher besonders wichtig.

Der Unterschied zwischen der ÖVP-Position, vorgetragen von der Vorsitzenden des Justizausschusses Dr. Fekter, und beispielsweise der Position der Grünen, jetzt for­muliert durch mich, ist, dass uns alle Kinder gleich wichtig sind (Beifall bei den Grünen sowie bei Abgeordneten der SPÖ – Rufe bei der ÖVP: Uns auch!) – ganz egal, ob sie reiche Eltern haben, ob sie arme Eltern haben, ob sie aus einer so genannten intakten Familie, weil nämlich die Eltern durch Ehe verbunden sind, stammen oder ob es sich um ein so genanntes uneheliches Kind handelt, das Kind einer Alleinerzieherin oder eines Alleinerziehers oder ob es Kinder sind, die gar keine Eltern mehr haben, weil die­se verstorben sind oder weil die Eltern schlicht und einfach sich nicht imstande sehen oder fühlen, sich um ihre Kinder zu kümmern. Uns sind alle Kinder gleich viel wert! (Rufe bei der ÖVP: Uns auch!)

Deshalb setzen wir uns, liebe Kolleginnen und Kollegen, auch dafür ein, dass es von staatlicher Seite keine Diskriminierung von Kindern aufgrund der Lebensform der El­tern gibt. Das ist das wichtige und wesentliche Ziel. (Beifall bei den Grünen sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

Und wenn ich mir – und jetzt habe ich das ganz persönlich auf mich bezogen, und das hat wahrscheinlich jeder Einzelne hier getan, der nicht der Frau Vorsitzenden des Jus­tizausschusses applaudiert hat –, wenn ich mir hier im Parlament anhören muss, ich „entsorge“ mein Kind, meinen neunjährigen Philipp, weil er in eine Ganztagsschule geht, dann schlägt das, Herr Präsident, dem Fass den Boden aus! (Lebhafter Beifall bei den Grünen und der SPÖ.) Das beleidigt nicht nur mich, das beleidigt zigtausende von Eltern, zigtausende, hunderttausende von Kindern, und die, die das hören, werden sich ein Bild machen!

Liebe Maria Theresia Fekter, das Einzige, was ich entsorge, ist der Müll, und den tren­ne ich vorher! (Beifall bei den Grünen und der SPÖ sowie demonstrativer Beifall bei Abgeordneten der ÖVP.) Das ist die einzige Entsorgung, die ich vornehme!

Meine Damen und Herren, die Sie da jetzt auch applaudieren: Überlegen Sie sich, wer hier angeblich die Sprache, Herr Präsident, und das Klima im Parlament vergiftet! Sie sind es (Beifall bei den Grünen und der SPÖ), wenn Sie das, wofür wir uns gemein­schaftlich einsetzen, dass alle Kinder die gleichen Chancen haben, als „Entsorgung“ bezeichnen! (Abg. Dr. Partik-Pablé: Warum schreien Sie denn so?) Sie gehören auch


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zu dieser Gruppe, Frau Dr. Partik-Pablé! Sie haben nämlich die Frau Fekter unter­stützt! (Beifall bei den Grünen und der SPÖ.)

Jetzt komme ich zu dem für mich heute wichtigen Punkt, nämlich zur Frage: Wie werden Lebensformen ... (Abg. Ing. Kaipel steht vor der Bank der Abgeordneten Dr. Stummvoll und Mag. Molterer und spricht mit diesen.)

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Herr Abgeordneter Kaipel, können wir diese Konferen­zen während der Aktuellen Stunde nicht so machen, dass die Rednerin nicht gestört wird?

 


Abgeordnete Mag. Terezija Stoisits (fortsetzend): Herr Präsident, die stören mich überhaupt nicht. Die stören mich gar nicht. Es stören mich eher die, die diese reaktio­näre Ideologie hier verbreiten. Das stört und beeinträchtigt mich mehr. (Beifall bei den Grünen und der SPÖ. – Abg. Scheibner: Aber Meinungsfreiheit gibt es schon noch in dem Land?)

Herr Präsident, ich setze jetzt fort.

Was mich stört, um dabei zu bleiben, ist die Tatsache, dass wir eine völlig rechtlose Situation für gleichgeschlechtliche Paare in Österreich haben. Wir müssen diese recht­lose Situation und Diskriminierung beenden (Beifall bei den Grünen), denn das ist näm­lich, liebe Frau Dr. Fekter, eine permanente Beeinträchtigung und Verletzung von Men­schenrechten, wenn gleichgeschlechtlich Liebende und solche, die manchmal lebens­länglich einander verbunden sind, vor dem Gesetz Fremde sind, wenn Menschen, die einander das ganze Leben beistehen, die möglicherweise gemeinsam Kinder erziehen, die aus Vorpartnerschaften kommen, vor dem Gesetz Fremde sind. (Abg. Öllinger: Absurd!)

Das ist das Handlungsgebiet, das wir haben, und da sollten wir handeln, denn – und jetzt komme ich auf die Kinder zurück – Kinder, die in solchen Partnerschaften auf­wachsen, sind tatsächlich diskriminiert. Und das ist auch eine Form von Patchwork-Fa­milie, Frau Ministerin. Ich unterstütze Sie mit dieser Fuzi-Mini-Reform, die Sie vorgelegt haben, vollinhaltlich. Ich habe nichts daran auszusetzen, aber es ist halt nur eine Fuzi-Mini-Reform, mehr ist es nicht. Aber Sie haben sich den Partner ausgesucht, Sie sind in Koalition mit der ÖVP! Und ich bin ganz ehrlich gesagt, weil nach menschlichem Ermessen das Ende Ihrer Amtszeit naht, froh, dass Sie in den letzten Monaten Ministe­rin waren und nicht die Frau Dr. Partik-Pablé. – Danke. (Beifall bei den Grünen und der SPÖ.)

11.08


Präsident Dr. Andreas Khol: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

11.07.59Einlauf und Zuweisungen

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Hinsichtlich der eingelangten Verhandlungsgegenstände und deren Zuweisungen verweise ich gemäß § 23 Abs. 4 der Geschäftsordnung auf die im Sitzungssaal verteilte Mitteilung.

Die schriftliche Mitteilung hat folgenden Wortlaut:

A) Eingelangte Verhandlungsgegenstände:

1. Schriftliche Anfragen: 4287/J bis 4289/J;

Zurückziehung: 4187/J;

2. Anfragebeantwortungen: 4004/AB bis 4015/AB;

Anfragebeantwortung (Präsident des Nationalrates): 46/ABPR.


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B) Zuweisungen in dieser Sitzung:

a) zur Vorberatung:

Finanzausschuss:

Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Demokratischen Volksrepublik Algerien auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen (1494 d.B.),

Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Bolivarischen Republik Vene­zuela zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerumge­hung und der Steuerhinterziehung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen samt Protokoll (1507 d.B.);

Verfassungsausschuss:

Volksbegehren „Österreich bleib frei!“ (1448 d.B.),

29. Bericht der Volksanwaltschaft (1. Jänner bis 31. Dezember 2005) (III-202 d.B.);

Verkehrsausschuss:

Antrag 832/A (E) der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen be­treffend Nachrüstung der Regierungs-Dienstfahrzeuge mit Partikelfiltern;

b) zur Enderledigung im Sinne des § 28b GOG (vorbehaltlich der endgültigen Entscheidung des Ausschusses):

Umweltausschuss:

Bericht des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirt­schaft gemäß § 44 UVP-G 2000 über die Vollziehung der Umweltverträglichkeitsprü­fung (III-223 d.B.);

Wirtschaftsausschuss:

Jahresbericht 2005 der Energie-Control GmbH, vorgelegt vom Bundesminister für Wirt­schaft und Arbeit (III-224 d.B.).

*****

Behandlung der Tagesordnung

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Es ist vorgeschlagen, die Debatte über die Punkte 1 und 2, 7 bis 10, 11 und 12, 13 bis 15, 18 bis 20, 21 bis 23, 25 bis 28 sowie 29 und 30 der Tagesordnung jeweils zusammenzufassen.

Werden dagegen Einwendungen erhoben? – Das ist nicht der Fall.

Wir gehen daher so vor und gehen in die Tagesordnung ein.

Redezeitbeschränkung

 


Präsident Dr. Andreas Khol: In der Präsidialkonferenz wurde Konsens über die Dauer und Gestaltung der Debatten erzielt. Demgemäß wurde eine Tagesblockzeit von 9 „Wiener Stunden“ vereinbart, woraus sich folgende Redezeiten ergeben: ÖVP und SPÖ je 158 Minuten, F – BZÖ 108 Minuten sowie Grüne 117 Minuten. Darüber entscheidet das Hohe Haus. (Abg. Dr. Niederwieser: Was ist das: F – BZÖ? –


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Abg. Scheibner: Das werdet ihr noch früh genug merken! – Abg. Öllinger: Das wech­selt jetzt schon jeden Monat!)

Wir kommen sogleich zur Abstimmung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die diesem Vorschlag zustimmen, um ein diesbezüg­liches Zeichen. – Der Vorschlag wird einstimmig angenommen.

11.09.391. Punkt

Bericht des Finanzausschusses über den Antrag 829/A der Abgeordneten Dkfm. Dr. Günter Stummvoll, Josef Bucher, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988 und das Umsatzsteu­ergesetz 1994 geändert werden – KMU-Förderungsgesetz 2006 (KMU-FG 2006) (1466 d.B.)

2. Punkt

Bericht des Finanzausschusses über den Einspruch des Bundesrates (1440 d.B.) gegen den Gesetzesbeschluss des Nationalrates vom 2. März 2006 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Neuordnung der Rechtsver­hältnisse der Österreichischen Industrieholding Aktiengesellschaft und der Post und Telekombeteiligungsverwaltungsgesellschaft (ÖIAG-Gesetz 2000) geändert wird (1465 d.B.)

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Wir gelangen nun zu den Punkten 1 und 2 der Tages­ordnung, worüber die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Wir gehen in die Debatte ein.

Als erster Redner zu Wort gemeldet hat sich Herr Abgeordneter Dr. Matznetter. Seine Wunschredezeit beträgt 5 Minuten.

 


11.10.48

Abgeordneter Dr. Christoph Matznetter (SPÖ): Herr Präsident! Meine Herren auf der Regierungsbank! Hohes Haus! Eineinhalb Jahre hat es gedauert bis zum Eingeständ­nis dessen, dass die angeblich „größte“ Steuerreform aller Zeiten dringlichster Repara­turen bedarf.

Ich möchte daran erinnern, was in diesen abgelaufenen zwei Perioden dem Mittel­stand, den kleinen und mittleren Unternehmen – somit der Wirtschaft insgesamt und auch den Beschäftigten – durch falsche Politik – durch falsche Politik der Vergangen­heit – angetan wurde.

Fangen wir mit dem ersten Punkt an! Wer Beschäftigung im Inland will, wird diese nicht auf Knopfdruck erreichen, indem er verordnet: Heute müssen Arbeitsplätze entste­hen! – Nein, die Voraussetzung dafür ist, dass Unternehmungen – Unternehmerinnen und Unternehmer – in der Lage sind, neue Beschäftige in ihrem Betrieb anzustellen. (Abg. Großruck: Aber nicht im Gewerkschaftsbund!) Und wann können sie das tun? – Sie können es dann tun, wenn sie durch Ausweitung ihrer Kapazität – sei es in der Pro­duktion, sei es in der Dienstleistung – neue wirtschaftliche Betätigungen eingehen oder solche, die bestehen, erweitern.

Was macht ein vernünftiger Gesetzgeber in solch einem Fall? – Er fördert eine solche Investition steuerlich. Und warum tut er das? – Weil er will, dass nicht investiert wird an den Börsen, in Optionen, in andere Anlagen des Finanzmarktes, sondern dass inves-


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tiert wird (Rufe bei der ÖVP: In der Karibik!) – nicht in der Karibik, sondern in Öster­reich! (Weitere Zwischenrufe bei der ÖVP.)

Jetzt regen sich hier ein paar Herren auf, die nichts Besseres zu tun hatten, als genau diese Förderung – Investitionsfreibetrag – einfach zu streichen! Sie von den Regie­rungsfraktionen waren diejenigen, die diese Begünstigung gestrichen haben, und Sie waren damit jene, die gegen die kleinen und mittleren Unternehmungen, die im Inland investieren, gearbeitet haben. (Abg. Großruck: Und deshalb wählen sie alle die SPÖ?)

Apropos – weil sich hier gerade unser Schüttelreim-Macher aus der Bank zu Wort mel­det –: Sie haben bei noch etwas zugestimmt, Herr Abgeordneter: Die „große Förde­rungsaktion“ gab es schon bei dieser angeblich größten Steuerreform, nämlich an in­ternationale Konzerne; diese werden für ihre Investitionen in Verlust-Tochtergesell­schaften rund um die Welt gefördert! Das haben Sie gemacht: Streichung der Förde­rung für die, die im Inland investieren, und Förderung der größten Unternehmungen und damit deren Investoren, großteils ausländische Investment-Fonds, Hedge-Fonds und sonstige, denen haben Sie die Steuern geschenkt! Das war die Steuerreform Marke ÖVP/FPÖ – BZÖ.

Meine Damen und Herren, dass das einer Reparatur bedarf – einer umfassenden Re­paratur! –, ist, so glaube ich, keine Frage.

Das KMU-Paket heute ist ein Eingeständnis dessen, dass man reparieren muss. – Es ist ja leider nichts aus Ihren Vorstößen geworden, Herr Kollege Neudeck: Sie, das BZÖ, wollten ja im September eine Kommission zur Reparatur der Steuerreform ein­richten. Die ist aber nie zusammengetreten, und seither ist keine Rede mehr davon. (Abg. Neudeck: Sie liegen schon wieder falsch!)

Was kam also heraus? – Keine Investitionsbegünstigung, sondern für die Einnahmen-Ausgaben-Rechner eine kleine Erleichterung, sofern sie den Gewinn nicht entnehmen müssen, sondern investieren können. Also ein kleiner Ansatz – seien wir froh, dass er da ist! Störend ist bloß, dass man auch in Wertpapiere investieren kann, aber das ist etwas, was die ÖVP mit sich selbst lösen muss.

Ich kündige an, dass wir dem als Mini-Reparatur zustimmen – auch, weil es ein Ein­geständnis des Scheiterns der großen Steuerreform ist –, aber ich möchte noch fol­genden Antrag einbringen, damit wir ein umfassendes Mittelstands- und KMU-Paket haben:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dr. Matznetter und KollegInnen betreffend Entlastung des Mittel­standes

eingebracht im Zuge der Debatte zum Bericht des Finanzausschusses über den An­trag 829/A der Abgeordneten Dkfm. Dr. Günter Stummvoll, Josef Bucher, Kolleginnen und Kollegen, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988 und das Umsatzsteuer­gesetz 1994 geändert werden – KMU-Förderungsgesetz 2006 (1466 d.B.)

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesregierung wird aufgefordert, raschest möglich die rechtlichen Grundlagen eines Entlastungspakets für den Mittelstand zu erarbeiten und dem Nationalrat zur Beschlussfassung vorzulegen, das insbesondere die folgenden Punkte enthält:

Lohn- und EinkommensbezieherInnen zwischen 2.000 und 4.000 Euro brutto pro Mo­nat sollen um 300 bis 400 € jährlich steuerlich entlastet werden.

Eine steuerliche Investitionsbegünstigung soll sofort wieder eingeführt werden.


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Einrichtung eines Fonds, um Betrieben billige Kredite zu ermöglichen.

Abschaffung der Mindest-Körperschaftsteuer.

Schaffung von 100 000 Kinderbetreuungsplätzen und 100 000 Ganztagsschulplätzen.

Anhebung der Pendlerpauschale um 15 Prozent und des Kilometergeldes auf 42 Cent pro Kilometer.

Gegenfinanzierung:

Abschaffung der Gruppenbesteuerung mit einem Volumen zwischen 600 und 700 Mil­lionen Euro

Verwendung der Mehreinnahmen aus der Mehrwertsteuer mit einem Volumen von etwa 600 Millionen Euro

Bei den großen Kapitalgesellschaften mit Rekord-Gewinnen „ehrliche“ 25 Prozent Kör­perschaftsteuer einheben, womit ein Mehrertrag von zumindest 1,5 Milliarden Euro er­zielbar wäre.

*****

Um Zustimmung zu diesem Entschließungsantrag, den ich hiemit eingebracht habe, möchte ich Sie bitten – es sei denn, Sie sind für die Beibehaltung der Mindest-Körper­schaftsteuer, es sei denn, Sie sind weiterhin für uneingeschränkte steuerliche Förde­rung von Rekordgewinnern und Sie sind weiter dagegen, dass kleine und mittlere Be­triebe eine Investitionsbegünstigung haben, und es sei denn, Sie sind dagegen, dass der Mittelstand 300 € bis 400 € an Sofortentlastung bekommt.

Ich wünsche Ihnen viel Glück beim Abstimmen dieses Antrages. Wir werden diesen Antrag mit Sicherheit nicht das letzte Mal eingebracht haben. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

11.17


Präsident Dr. Andreas Khol: Der von Herrn Abgeordnetem Dr. Matznetter einge­brachte Entschließungsantrag betreffend Entlastung des Mittelstandes ist hinreichend unterstützt und steht daher mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dr. Matznetter und KollegInnen betreffend Entlastung des Mittel­standes

eingebracht im Zuge der Debatte zum Bericht des Finanzausschusses über den Antrag 829/A der Abgeordneten Dkfm. Dr. Günter Stummvoll, Josef Bucher, Kollegin­nen und Kollegen, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988 und das Umsatzsteuer­gesetz 1994 geändert werden - KMU-Förderungsgesetz 2006 (1466 d.B.)

Das groß von Schüssel und Grasser seit Monaten angekündigte KMU-Paket, das zu­nächst auch noch ein Mittelstandspaket sein sollte, erschöpft sich im wesentlichen nun­mehr auf zwei Mini-Maßnahmen:

Zum einen soll zur Stärkung ein Freibetrag für investierte Gewinne gewährt werden, d.h. ein Gewinnanteil von maximal 10 % soll dann steuerbefreit sein, wenn dieser Be­trag in begünstigtes Anlagevermögen investiert wird, wobei die Begünstigung je Steu­erpflichtigen mit 100.000 Euro pro Jahr begrenzt ist. Zum anderen wird die für die Steu-


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erbefreiung von Kleinunternehmern geltende Umsatzgrenze von derzeit 22.000 auf künftig 30.000 Euro angehoben.

Nach Ansicht der SPÖ bringt dieses Mini-Paket keine echte Entlastung des Mittelstan­des bzw. der KMU. Denn die Belastungsmaßnahmen der letzten Jahre übersteigen diese Mini-Entlastung um ein Vielfaches. Außerdem geht der lohnabhängig beschäf­tigte Teil des Mittelstandes wieder einmal überhaupt leer aus.

Bundeskanzler Schüssel und Finanzminister Grasser entdecken plötzlich im Wahljahr ihre Liebe zu den Klein- und Mittelbetrieben. Nach 6 Jahren Politik für die internationa­len Großkonzerne kommt die Erkenntnis reichlich spät. Erst vergangenes Jahr muss­ten mehr als 7.000 Betriebe zusperren. Mehr als 25.000 Arbeitsplätze gingen verloren (Quelle: Kreditschutzverband, www.ksv.at).

Die Selbständigen wissen ganz genau, dass sich die Rahmenbedingungen für ihre Betriebe in der Ära Schüssel verschlechtert haben. Schüssel und Grasser behaupten immer wieder, dass die Klein- und Mittelbetriebe um 1,3 Mrd. € entlastet wurden. Die Rechnung erweist sich als völlig absurd. Diese angebliche Entlastung ist bei den KMU nie angekommen.

Die Abschaffung der Umsatzsteuer-Sondervorauszahlung ist keine Entlastung. Die gleich hohe Steuergutschrift ist ebenfalls entfallen. Die Investitionszuwachsprämie für Investitionen im Inland wurde mit 1.1.2005 abgeschafft. Die steuerliche Begünstigung für nicht entnommene Gewinne ist für Kleinbetriebe nicht relevant. Sie brauchen das verdiente Geld zum Leben und nützen den Betrieb nicht als Sparkasse. Die Senkung der Körperschaftsteuer bringt den Klein- und Mittelbetrieben keine Entlastung, weil der Großteil der Betriebe keine KöSt oder die Mindest-Körperschaftsteuer (wurde nicht ge­senkt) zahlt. Die 1.000 größten Unternehmen zahlen 80 % des gesamten Körperschaft­steuer-Volumens. D.h. 1.000 Großbetriebe profitieren von der Steuersenkung.

Sogar die Wirtschaftskammer Österreich gesteht ein, dass die Wirtschaftspolitik zu­gunsten der Großkonzerne ausgerichtet war: „Es kristallisiert sich heraus, dass die Klein- und Mittelbetriebe gegenüber ihren großen Mitkonkurrenten in vielen Bereichen benachteiligt sind“ (Trend, 2/2006, S. 31). Die Analyse der Wirtschaftskammer Öster­reich ist völlig richtig. Für die KMU hat es keine Entlastung gegeben. Die kleinen Unter­nehmen mussten eine Steuererhöhung verkraften. Die letzte Begünstigung für Investi­tionen im Inland wurde gestrichen.

Dass die ÖVP nun die Klein- und Mittelbetriebe entlasten will, ist ein Eingeständnis, dass die Steuerreform nur ganz wenigen Betrieben etwas gebracht hat. Die ÖVP schließt allerdings den überwiegenden Teil des Mittelstandes – die ArbeitnehmerInnen mit einem Einkommen zwischen 2.000 und 6.000 Euro brutto monatlich – bewusst aus. Dabei sind es neben den KMU gerade die ArbeitnehmerInnen, die mehr als 60 Belas­tungen in den vergangenen Jahren hinnehmen mussten. Ihnen bleibt heute deutlich weniger in der Brieftasche als 2000. Kein Wunder, denn die ArbeitnehmerInnen zahlen heute zwischen 300 und 1.100 Euro mehr an Steuern und Sozialabgaben.

Die SPÖ bietet seit mehr als 6 Monaten die Zusammenarbeit an, um die verpatzte Steuerreform zu reparieren und den gesamten Mittelstand (ArbeitnehmerInnen und KMU) tatsächlich zu entlasten.

Die SPÖ schlägt ein Sofortprogramm vor, das den gesamten Mittelstand entlastet. Da es für steuerliche Entlastungen derzeit keinen budgetären Spielraum gibt, braucht es eine Gegenfinanzierung, für die die SPÖ auch Vorschläge hat. Das SPÖ-Sofortpro­gramm ist der 1. Schritt einer großen umfassenden Steuerreform, deren Ziel es ist, die Arbeit deutlich zu entlasten.


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Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher nachstehenden

Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesregierung wird aufgefordert, raschest möglich die rechtlichen Grundlagen eines Entlastungspakets für den Mittelstand zu erarbeiten und dem Nationalrat zur Beschlussfassung vorzulegen, das insbesondere die folgenden Punkte enthält:

Lohn- und EinkommensbezieherInnen zwischen 2.000 und 4.000 Euro brutto/Monat sollen um 300 – 400 € jährlich steuerlich entlastet werden.

Eine steuerliche Investitionsbegünstigung soll sofort wieder eingeführt werden.

Einrichtung eines Fonds, um Betrieben billige Kredite zu ermöglichen.

Abschaffung der Mindest-Körperschaftsteuer.

Schaffung von 100.000 Kinderbetreuungsplätzen und 100.000 Ganztagsschulplätzen.

Anhebung der Pendlerpauschale um 15 Prozent und des Kilometergeldes auf 42 Cent pro Kilometer.

Gegenfinanzierung:

Abschaffung der Gruppenbesteuerung mit einem Volumen zwischen 600 und 700 Mil­lionen Euro

Verwendung der Mehreinnahmen aus der Mehrwertsteuer mit einem Volumen von etwa 600 Millionen Euro

Bei den großen Kapitalgesellschaften mit Rekord-Gewinnen „ehrliche“ 25 % an Körper­schaftsteuer einheben, womit ein Mehrertrag von zumindest 1,5 Milliarden Euro erziel­bar wäre.

*****

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Nächster Redner ist Abgeordneter Dkfm. Dr. Stummvoll. Wunschredezeit: 6 Minuten. – Bitte.

 


11.17.30

Abgeordneter Dkfm. Dr. Günter Stummvoll (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Vizekanzler! Herr Staatssekretär! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Kollege Matznetter, Sie brauchen keiner Reparatur der Steuerreform zuzustimmen, denn es gibt keine Reparatur der Steuerreform! Aber Sie sind herzlichst eingeladen, einer mittelstandsfreundlichen Politik dieser Bundesregierung zuzustimmen – dazu sind Sie eingeladen, Herr Kollege Matznetter, das können Sie tun. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen – BZÖ.)

Meine Damen und Herren, lassen Sie mich eines sagen: Wenn wir heute dieses Förde­rungsgesetz für Klein- und Mittelbetriebe beschließen, so ist das zweifellos ein großer Tag für die kleinen Betriebe, eine konsequente Fortsetzung einer mittelstandsfreund­lichen Politik seit der politischen Wende im Frühjahr 2000.

Vom Konjunkturpaket I über das Konjunkturpaket II bis zum Wachstums- und Standort­paket haben wir eine konsequente Politik betrieben, die dazu geführt hat, dass nicht wir von der ÖVP oder von der Regierung, sondern dass das Institut für Höhere Studien, Herr Professor Felderer, unlängst erklärt hat, diese mittelstandsfreundliche Politik über einen Zeitraum von sechs Jahren habe zu einer Entlastung der Klein- und Mittel-


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betriebe im Ausmaß von 1,3 Milliarden € – 18 Milliarden Schilling Entlastung innerhalb von sechs Jahren! – geführt.

Meine Damen und Herren, eine solche Politik, wie diese Regierung sie gemacht hat, hat es vorher jahrelang nicht gegeben: eine mittelstandsfreundliche Politik nämlich! (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen – BZÖ.)

Wir tun das in Abkehr von einer Politik, wie sie sozialdemokratische Finanzminister jah­relang betrieben haben: Förderung großer verstaatlichter Unternehmen, die Milliarden­subventionen bekommen haben und dann Zehntausende Arbeitsplätze abgebaut ha­ben. Das ist der Unterschied zwischen sozialistischer Finanzpolitik und bürgerlicher Finanzpolitik!

Lassen Sie mich auch sagen, warum wir das tun; das hat einen sehr einfachen Grund: Weil wir wissen, dass die Klein- und Mittelbetriebe, die vielen kleinen Familienbetriebe, das Rückgrat unserer Wirtschaft sind! Sie sind der eigentliche Jobmotor in unserem Land, meine Damen und Herren. Das ist kein Widerspruch zu Großbetrieben, denn Großbetriebe beschäftigen auch viele Klein- und Mittelbetriebe, aber der eigentliche Jobmotor ist nach der Statistik – nach allem, was wir an Unterlagen haben – zweifellos die große Zahl der Klein- und Mittelbetriebe.

Wenn wir das hier in Form einer Dreifachstrategie – erstens steuerliche Erleichterun­gen, zweitens Bürokratieabbau und drittens neue Finanzierungshilfen in Form von Kleinkrediten und erhöhten Bürgschaften – tun, dann tun wir es deshalb, damit diese Vielzahl an Klein- und Kleinstunternehmen eine faire Chance hat, in diesem Land er­folgreich unternehmerisch tätig zu sein für hunderttausende Arbeitnehmer, denen sie Arbeitsplätze bieten.

Lassen Sie mich auch noch Folgendes sagen: Wenn wir heute dieses Paket beschlie­ßen, so gebe ich gerne zu, es war nicht leicht, das waren schwierige und lange Ver­handlungen über Wochen und Monate. Aber das, was heute vorliegt, ist zweifellos etwas, zu dem wir guten Gewissens sagen können, das ist ein wichtiger Schritt vor­wärts für die große Zahl der kleinen und mittleren Betriebe, ein großer Schritt vorwärts vor allem für die vielen kleinen Einnahmen-Ausgaben-Rechner, die erstens 10 Prozent ihres Gewinnes steuerfrei haben, wenn sie in Anlagevermögen investieren, und die zweitens einen Verlustvortrag für drei Jahre bekommen. Weiters wird die Umsatzsteu­ergrenze von 22 000 auf 30 000 € erhöht, plus Bürokratieabbau, plus zusätzliche Finanzierungshilfen. Das ist also ein Paket, das sich sehen lassen kann, ein Paket, das zweifellos einen weiteren Wachstumsschub für die Klein- und Mittelbetriebe und damit für die Arbeitsplätze in unserem Land bringen wird, meine sehr geehrten Damen und Herren. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen – BZÖ.)

Ich habe davon gesprochen, dass Professor Felderer und das IHS eine Entlastung der Klein- und Mittelbetriebe für diesen Zeitraum der letzten sechs Jahre von 18 Milliarden Schilling errechnet haben. Das ist die konsequente Fortsetzung einer Politik, mit der wir etwa für die Klein- und Kleinstunternehmer den Einkommensteuertarif, so wie für alle anderen davon Betroffenen, gesenkt haben und auch für die vielen kleinen GesmbHs die Körperschaftsteuer gesenkt haben. Wir haben außerdem die 13. Um­satzsteuervorauszahlung abgeschafft – also eine ganz konsequente Politik für die Klein- und Mittelbetriebe!

Es freut mich, dass wir das auch auf europäischer Ebene als neue Priorität durch unse­ren Bundeskanzler Wolfgang Schüssel verankern konnten. Auch auf europäischer Ebene wurde durch unsere EU-Präsidentschaft die Bedeutung der Klein- und Mittel­betriebe für das Wachstum und die Beschäftigung in Europa erkannt.


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Meine Damen und Herren! Ich habe davon gesprochen, es waren lange, schwierige Verhandlungen zwischen dem Finanzministerium, der Wirtschaftskammer Österreich und dem Parlament. Ich möchte mich, weil ich das wirklich gerne tue, beim Ressort be­danken, beim Minister, beim Staatssekretär, vor allem auch bei jenen jungen Damen im Ressort, die sehr konsequent und sehr hart um ihre Standpunkte kämpfen, wie es Powerfrauen so an sich haben, die es uns nicht leicht machen. Aber letztlich führt doch diese gemeinsame Vorgangsweise immer wieder zu einem Konsens.

Ich hoffe sehr, dass wir in den nächsten Stunden, auch was das Betrugsbekämpfungs­gesetz betrifft, noch zu entsprechenden Vereinbarungen kommen. Herzlichen Dank den Damen im Ressort: Frau Mag. Billinger, Frau Mag. Gierlinger und auch Frau Mag. Bischof vom Staatssekretariat. Herzlichen Dank, ihr seid unglaublich konsequent, unglaublich hart! Wir haben es nicht leicht mit euch, aber letztlich erzielen wir doch im­mer wieder einen Konsens für Wachstum und Beschäftigung. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen – BZÖ.)

11.22


Präsident Dr. Andreas Khol: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Mag. Kogler. 6 Minuten Redezeit; das ist die Wunschredezeit, die gesetzliche Redezeit beträgt 20 Minuten.

 


11.23.00

Abgeordneter Mag. Werner Kogler (Grüne): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Herr Staatssekretär! Mein Herr Vorredner hat es gesagt, es ist viel verhandelt und dis­kutiert worden, es besteht daher kein Grund zu großartigen polemischen Austausch­übungen. Ich werde aber auf die einzelnen Maßnahmen eingehen und doch die unter­schiedlichen Sichtweisen bei dieser Gelegenheit herausarbeiten.

Aber zunächst ein kurzer Überblick über die groben Züge der Auseinandersetzungen der letzten Jahre, was den Bereich der Unternehmenspolitik oder der steuerlichen För­derungen im Unternehmensbereich betrifft. Möglicherweise unterscheiden wir uns da sogar in ein paar Einschätzungen auch von den Sozialdemokraten. Die so genannte große Steuerreform hat ja in einem Bereich bei den Körperschaften doch einen ergiebi­gen Teil an lukrativen steuerlichen Maßnahmen gebracht. Sie selbst beziffern das mit einer Milliarde €, plus minus.

Die Frage ist nur, ob man da – das muss ich schon einschieben – mit den Schätzun­gen überhaupt so trittsicher ist. Ich gebe zu, das ist eine schwierige Sache. Bei der Re­duktion des Steuersatzes bekommt man vielleicht noch ein Bild, wenn man von 34 auf 25 Prozent geht, viel schwieriger ist natürlich, die Dimension der so genannten Grup­penbesteuerung überhaupt zu erfassen.

Herr Finanzminister, Ihr Haus hat in den Erläuterungen die auf diesen Titel zurückge­henden Steuerausfälle bloß mit 100 Millionen € beziffert. Das scheint uns denn doch wesentlich zu niedrig zu sein. Bei vielen Diskussionen, auch in Ihrem Haus, sind Ex­perten aufgetreten, die auf Grund der Regelung, die hier im Haus getroffen wurde, viel höhere Steuerausfälle aus diesem Titel annehmen.

Wie dem auch sei, die Bandbreite geht jedenfalls von 100 Millionen € bis zu einer Milli­arde €. Das lässt sich auch für uns nicht so leicht rekonstruieren. Die Sache ist aber die, dass diese Maßnahme in jedem Fall zu evaluieren ist.

Wir Grüne sind der Meinung, dass die Gruppenbesteuerung, was die Komplexität be­trifft, sofern sie innerhalb von Österreich dazu beiträgt, die Firmenverflechtungen ent­sprechend darzustellen, in Wirklichkeit eine Verbesserung gegenüber dem alten steu­erlichen System ist, sogar ein vernünftiger Schritt ist. Was die EU-Ebene betrifft, sind wir, so glaube ich, gut beraten zu schauen, wie sich dort die rechtliche Entwicklung


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darstellt. Wir sind da den anderen Staaten gegenüber sicherlich noch einen Schritt vorauseilend, diesbezüglich passt aus meiner Sicht der Begriff „Evaluierung“ wirklich. Schauen wir uns an, wie sich das auswirkt und was sich dort tut!

Was allerdings das Hereinholen von Verlusten aus allen möglichen Erdteilen betrifft, sind wir skeptisch, zumal auch von der praktischen Abwicklung her das Finanzamt quasi immer hinter den Erklärungen der Konzerne hinterherhoppeln muss, weil das Problem besteht, dass die Vorschriften etwa von Kasachstan oder Venezuela über­haupt einmal in österreichisches Recht transferiert werden müssen und gar nicht er­kennbar ist, wie das in den Griff zu bekommen ist. Das sagen alle Großbetriebsprüfer, die sich das mit ihren Meinungsäußerungen entsprechend zu beurteilen trauen.

Was will ich damit sagen, um das abzurunden? – Es ist hier eine Maßnahme gesetzt worden, die von der Dimension her weit über 1 Milliarde € hinausgeht. Und jetzt loben Sie hier ein Paket, Herr Kollege Stummvoll, bezüglich dessen tatsächlich lange getüf­telt und verhandelt wurde – das ist schon richtig –, das eine Dimension von 200 Millio­nen € hat – das ist schon auch nicht so wenig –, aber man muss natürlich schon se­hen, wie die Gewichtungen verlaufen. An dieser Stelle wollte ich den Unterschied her­ausarbeiten, dass es eben unser Eindruck ist, dass das Ganze eine gewisse Schräg­lage hat.

Trotzdem gibt es unsere Zustimmung zu diesen Bereichen, weil die Maßnahmen in die richtige Richtung gehen. Kommen wir jetzt zum Vorschlag bezüglich Einnahmen-Aus­gaben-Rechner! Das betrifft ja nicht nur die KMUs im Allgemeinen, sondern speziell diese Gruppe. Was die Besserstellung bei den Verlustvorträgen betrifft, wissen Sie, dass wir das im Ausschuss noch gemeinsam verbessert haben. Wir sind von den An­laufverlusten zu einer allgemeinen Verlustvortragsregelung mit drei Jahren gekommen, unser Wunsch wären sieben Jahre gewesen. Wir würden da ausnahmsweise einmal sogar tiefer in die Schatulle greifen.

Wir haben mit der Mehrwertsteuerregelung überhaupt kein Problem, diese ist vernünf­tig. Wir gehen genau so weit, wie es die EU-Regelung mit den entsprechenden Aus­nahmen nach oben zulässt.

Ein Wermutstropfen ist in jedem Fall, damit ich das doch kommentiere, die Regelung für die Rücklagenbildung. Man muss sagen – Kollege Mitterlehner sieht das, so glaube ich, gar nicht viel anders –, dass es sich hier eher um eine Art Investitionsbegünstigung handelt, weil im gleichen Jahr 10 Prozent des Gewinns, so er denn anfallen sollte, investiert werden müssen. Wir sagen jetzt, das ist im Prinzip eine doppelt „verhatschte“ Lösung, weil zum einem stellt sich schon die Frage, ob das für die Rücklagenbildung grundsätzlich das Geeignete ist, und zum Zweiten ist das, wenn genau in dem Jahr wieder investiert werden muss, in dem das anfällt, aus mehreren Gründen nicht einmal für die betriebswirtschaftliche Optimierung das Beste. (Abg. Neudeck: Da haben Sie das Gesetz nicht gelesen!) – Natürlich! (Abg. Neudeck: Nein!)

Damit ergibt sich wieder das Problem, dass am Schluss ein steuerbegünstigtes Sparen vorliegt, denn wenn die Regelung wieder so endet wie bei den nicht entnommenen Ge­winnen – das ist mein nächster Punkt, auf den ich im Zusammenhang mit den Klein- und Mittelbetrieben eingehen wollte –, wenn am Schluss Gewinn erhöhend steuerfrei aufgelöst werden kann, obwohl die Gewinne eigentlich höher gewesen wären, dann ist das ein prämienbegünstigtes Unternehmersparen.

Dieses Problem haben Sie schon bei der ersten Etappe der Steuerreform mit der Re­gelung der nicht entnommenen Gewinne kreiert. Nichts gegen diese Regelung, aber dass am Schluss die Möglichkeit besteht, Gewinn erhöhend steuerfrei aufzulösen, das führt zu ganz anderen Intentionen, als es der Gesetzgeber eigentlich wollte oder als Sie es begründet haben.


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Der Herr Bundesminister für Finanzen respektive ... (Abg. Neudeck: Wieso? ... steuer­frei! Lesen Sie doch wenigstens das Gesetz!)

Was ist denn? Entschuldigung, wir haben das doch im Ausschuss debattiert. Mögli­cherweise ist das alles wieder sehr schwierig, aber der Herr Staatssekretär und der Herr Bundesminister sind auch nicht in der Lage, die Frage zu beantworten, wie hoch die diesbezüglichen Steuerausfälle aus dem Titel der nicht entnommenen Gewinne dann, wenn sie eben herausgenommen werden, sind.

Wir haben damals 400 Millionen € verbucht. Wie viel davon darauf entfallen wird, was einfach steuerfrei nach Ablauf der Frist herausgenommen wird, kann nicht beantwortet werden. Dafür fehlt uns schlicht und ergreifend das Verständnis. (Abg. Neudeck: Kol­lege Kogler, das ist normal zu besteuern!)

Entschuldigen Sie, Sie werfen mir vor, ich hätte das nicht gelesen. Sie wissen offen­sichtlich nicht, was Sie jahrelang, Tag für Tag, schon als Gesetz zur Geltung gebracht haben. Das diskutieren wir doch regelmäßig. Ich bin wirklich erstaunt. (Abg. Neudeck: Ich auch! Im Rechnungshofausschuss machen Sie es besser!) Jedenfalls ist es aus unserer Sicht so, dass wir das auf wesentlich geraderem Wege hätten hinbekommen können.

Ich zähle die Maßnahmen abschließend auf. Das wäre die Einführung einer wirklichen Unternehmensrücklage, die man ein paar Jahre im Unternehmen entsprechend hin- und herjonglieren kann, eben dem Gedanken folgend, dass gerade bei den Betrieben, die als Einnahmen-Ausgaben-Rechner konfigurieren, im Jahresrhythmus unterschied­lich hohe Gewinnausschläge oder Ertragausschläge vorliegen, mehr als bei anderen. Das verursacht dort auch die größten Probleme, deshalb auch unsere Idee mit der siebenjährigen Periode für Verlustvorträge. Und letztlich (Abg. Kopf: Einverstanden!) – mit allem einverstanden, wunderbar – geht es unserer Meinung nach für die Zukunft um investitionsfördernde Maßnahmen in diesem Bereich. Ich weiß schon, dass da Divergenzen bestehen. Aber solange uns nichts anderes einfällt, sind die degressiven Abschreibungsmöglichkeiten durchaus eine Option.

Warum man sich hier so dagegen sperrt, weiß ich nicht. Langfristig ist gar nicht einmal zu erwarten, dass es zwingend zu besonderen Steuerausfällen kommen muss. Es ist nur so, dass in unsicheren Kalkulationsphasen – in diesem Fall die Einnahmen-Ausga­ben-Rechner, sonst die Unternehmer an sich – diese einen Anreiz haben, doch zu investieren, weil das Zeitnähere natürlich mit einem größeren Abschlagswert bei der Gewinnermittlung zu Buche schlägt. Das ist der große Vorteil einer degressiven Heran­gehensweise.

Herr Finanzminister, warum das als „anachronistisch“ bezeichnet wird, dazu haben Sie die Gelegenheit, hier darauf einzugehen. Wir hätten das jedenfalls bei den kleineren Betrieben als Einstiegsmöglichkeit gesehen.

Abschließend etwas, das noch einmal in diese Richtung geht, nämlich die Fragen der geringwertigen Wirtschaftsgüter. Das Ganze ist, wenn man die Grenze entsprechend hinaufzieht, ein Instrument, das mehrere Fliegen mit einer Klappe schlägt. Es ist eine Bürokratievereinfachung im Unternehmen und in der Finanz. Man kann es auch optio­nal machen, also dass die Betriebe das auch wieder verteilen könnten, wenn sie wol­len. Aber es ist schlussendlich eine Investitionsförderung im Sinne des vorher Gesag­ten.

Wir trauen uns nämlich zu, dass dieses Paket summa summarum 300 bis 350 Millio­nen € ausmachen würde. Wir trauen uns zu, dass erstens quantitativ zu schätzen und zweitens zu finanzieren, dann nämlich, wenn man bei der einen oder anderen überbor­denden Maßnahme – deshalb habe ich mich vorher so lange damit aufgehalten – wie-


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der leichte Rücknahmen andenkt. Deswegen halten wir das für das bessere Paket. Das geht allerdings auch im Wesentlichen in die richtige Richtung, deshalb unsere Zu­stimmung.

Für das, was wir vorschlagen, werden wir dann auch einen Entschließungsantrag ein­bringen, vielleicht stimmen Sie ihm ja zu. (Beifall bei den Grünen.)

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Herr Kollege Kogler, den Entschließungsantrag sollten Sie eigentlich in den Kernpunkten erläutern. (Abg. Sburny: Das hat er eh!)

Bitte, Frau Kollegin Sburny, die Formulierung: Ich bringe den Entschließungsantrag der Abgeordneten ... ein, der folgende Kernpunkte hat, ist zumutbar.

 


Abgeordneter Mag. Werner Kogler (fortsetzend): Herr Präsident, Sie haben völlig Recht. Allerdings war meine Absicht, einen Entschließungsantrag anzukündigen, was darauf hindeutet, dass die Nachrednerinnen und Nachredner meiner Fraktion diesen einbringen werden. Sollte ich die falsche Zeit verwendet haben, dann tut es mir Leid. Ich meine, Frau Kollegin Sburny wird diesen Entschließungsantrag einbringen, ich habe jetzt darauf hingewiesen. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)

11.34


Präsident Dr. Andreas Khol: Die Information, die ich hatte, war eine andere, aber mir ist alles recht.

Herr Abgeordneter Bucher ist der nächste Redner. – Bitte.

 


11.34.15

Abgeordneter Josef Bucher (Freiheitliche - BZÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Herren auf der Regierungsbank! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wenn man dem Kollegen Matznetter zuhört, dann drängt sich einem der Vorwurf auf, dass sich bei Wirtschaftskammerwahlen und vor generellen Wahlen auch die SPÖ dazu hinreißen lässt, etwas für die kleinen und mittleren Unternehmen tun zu wollen. (Zwischenruf des Abg. Dr. Matznetter.)

Tatsächlich ist es aber so, dass Sie von der SPÖ über viele Jahrzehnte – ich bin selber Kleinunternehmer – nicht gewusst haben, welches Potential innerhalb der kleinen mit­telständischen Wirtschaft steckt. Nie haben Sie etwas für uns getan! Nie haben Sie uns in Ihren steuerlichen Maßnahmen berücksichtigt! (Beifall bei den Freiheitlichen – BZÖ und der ÖVP.)

Sie haben uns geschröpft, wo Sie konnten. (Abg. Dr. Matznetter: Nein!) Sie haben das ganze Geld in die Verstaatlichte gesteckt, haben dort das Geld versenkt und 40 000 Arbeitsplätze vernichtet. Das ist Ihre „Wirtschaftskompetenz“. Das können Sie nicht leugnen, meine Damen und Herren! (Beifall bei den Freiheitlichen – BZÖ und der ÖVP.)

Wenn Sie jetzt plötzlich die KMUs als Liebkind Ihrer Wirtschaftspolitik entdecken, dann ist das höchst unseriös, denn Ihre Maßnahmen, die Sie uns vorlegen, sind längst nicht mehr aktuell. Die stammen aus der Mottenkiste Ihrer SPÖ-Politik in den siebziger und achtziger Jahren. Sie sollten das einmal wieder auf den letzten Stand bringen. Diese Bundesregierung hat Ihnen ab dem Jahr 2000 gezeigt, dass die kleine und mittelstän­dische Wirtschaft das Rückgrat der österreichischen Wirtschaft ist und ihr wirklich ein Anliegen ist

Was hier alles getan wurde! Der Herr Finanzminister hat selbst in diesem Klub, nämlich in den neunziger Jahren, am Wirtschaftsprogramm der FPÖ mitgearbeitet und hat eini­ge Punkte umgesetzt. (Abg. Dr. Niederwieser: Was war das? – Abg. Neudeck: Erin­nere ihn nicht an die Flat-Tax!)


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Schauen Sie: die Steuerreform erste Etappe, zweite Etappe, nicht entnommene Ge­winne mit halbem Steuersatz, Entfall der 13. Umsatzsteuervorauszahlung! Die Hälfte der Steuerzahler in Österreich zahlt überhaupt keine Steuern. Weiters sind das Kon­junkturpaket 1 und 2 sowie der Wachstums- und Stabilitätspakt zu nennen. Meine Da­men und Herren! Das sind Meilensteine der österreichischen Wirtschaftspolitik, die Sie in Ihrer Verantwortung nie gesetzt haben! (Beifall bei den Freiheitlichen – BZÖ.)

Alle Finanzminister der letzten Jahre haben sich nie darum angenommen, diese Pro­bleme wirklich zu lösen. Jetzt, in der Vorwahlzeit, kommen Sie auf einmal her und sagen, das ist auch uns ein Anliegen. Da reiten Sie jetzt noch auf einem Mittelstands­paket herum, das wir geschnürt haben, wo wir sehr konstruktiv mit Ihnen und mit dem Finanzministerium verhandelt haben. Ich bedanke mich bei dieser Gelegenheit noch einmal beim Finanzministerium, dass Sie auf unsere Vorschläge eingegangen sind, weil wir gesagt haben, dass die kleine und mittelständische Wirtschaft jetzt dringend eine Entlastung braucht.

Das, was wir heute diskutieren, ist keine Reparatur, sondern das ist eine Komplettie­rung eines konsequenten Weges unserer Finanzpolitik, wie wir sie meinen und wie sie auch für die österreichisch Wirtschaft gut ist, meine Damen und Herren! (Beifall bei den Freiheitlichen – BZÖ.)

Herr Kollege Matznetter, das, was Sie ständig fordern, ist nicht umsetzbar, ist auch nicht zukunftsorientiert, sondern ist anachronistisch. Das sollten Sie zur Kenntnis neh­men. Schließen Sie sich also unserem Weg an! Das ist der richtige Weg für Österreich, der richtige Weg für die österreichische mittelständische Wirtschaft. – Danke schön. (Beifall bei den Freiheitlichen – BZÖ und der ÖVP.)

11.37


Präsident Dr. Andreas Khol: Nächster Redner ist Herr Vizekanzler Gorbach. Er hat 10 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


11.37.56

Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie Vizekanzler Hubert Gorbach: Geschätzter Herr Präsident! Herr Finanzminister! Herr Staatssekretär! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Lassen Sie mich mit einer ganz grundsätzlichen Feststellung zu diesem wichtigen Thema heute beginnen, nämlich mit der Feststellung, dass derjenige, der wirtschaftsfreundliche Politik macht, eine gute Politik macht. Und das spricht für diese Regierung. (Beifall bei den Freiheitlichen – BZÖ und der ÖVP.)

Diese Entlastungsmaßnahmen für die kleinen und mittleren Unternehmen sind ein wei­terer Schritt dieser Reformpolitik, ein weiterer wirtschaftsfreundlicher Schritt. Herr Matz­netter, da Sie vorher gesagt haben, das sei eine Reparatur und habe eineinhalb Jahre gedauert, bis man draufgekommen sei, dass es notwendig sei, das zu reparieren, so darf ich Ihnen entgegnen: Das ist keine Reparatur, sondern das ist die Fortsetzung einer wirtschaftsfreundlichen und guten Reformpolitik. (Zwischenruf des Abg. Dr. Matz­netter.) Das ist eine Ergänzung, das ist eine Fortsetzung dieser Politik.

Ich sage Ihnen auch, warum das so ist. Die Steuerreform 2004/2005 (Abg. Dr. Matz­netter: Die gesamte Bevölkerung ablehnt!), gegen die Sie gestimmt haben – mir heute noch nicht erklärlich, aber damit müssen ja Sie leben –, hat schon sage und schreibe 1,3 Milliarden € Entlastung für die Klein- und Mittelunternehmen gebracht. (Abg. Dr. Matznetter: Wir haben es nicht bemerkt!)

Das ist nachvollziehbar, wenn ich Ihnen folgende Stichworte sage: die Tarifreform bei der Einkommensteuer mit rund 70 Millionen € Entlastungsvolumen, die begünstigte Be­steuerung nicht entnommener Gewinne mit rund 290 Millionen € Entlastungsvolumen, die Körperschaftsteuersenkung für die KMUs mit rund 330 Millionen € Entlastungsvolu-


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men. Auch die Forschungsförderung und insbesondere die Förderung der Auftragsfor­schung mit rund 130 Millionen € Entlastungsvolumen sind zu erwähnen. Darüber hin­aus haben wir Verwaltungsabläufe vereinfacht, was vor allem bei Unternehmensgrün­dungen sehr wichtig ist.

Ich erinnere an die Novelle der Gewerbeordnung 2002, mit der das One-Stop-Shop-Prinzip für Unternehmensgründungen eingeführt wurde. Ich erinnere an die Novelle der Gewerbeordnung 2005, die eine Verfahrensbeschleunigung für Genehmigungsverfah­ren für neue Anlagen gebracht hat. Gerade das ist für KMUs alles sehr wichtig.

Mit dem nun vorliegenden Paket wird wieder eine Entlastung für KMUs vorgenommen, und zwar mit einem Volumen von 200 Millionen €, das zusätzlich zu den bereits ge­nannten Maßnahmen gut tun wird, gut tun wird unserer Wirtschaft, weil sie damit weiter gestärkt wird, gut tun wird der Wettbewerbsfähigkeit Österreichs, damit wir uns weiter­hin nach vorne bewegen können. Das tun wir ja geradezu beeindruckend in letzter Zeit im internationalen Wettbewerb; ich komme noch darauf zurück.

Lassen Sie mich stichwortartig die neuen zusätzlichen Maßnahmen aufzählen und er­klären! Erste Maßnahme ist die Einführung eines Freibetrages für Gewinne für Einnah­men-Ausgaben-Rechner, also für die Kleinsten der Kleinen, wenn Sie so wollen. Das ist uns vom BZÖ immer schon eine wichtige Angelegenheit gewesen. Es sind 10 Pro­zent des Gewinnes steuerfrei, wenn sie im Unternehmen investiert werden. Das ist ein Anreiz zu investieren und wird zur Verbesserung der Kapitalbasis beitragen. Das ist sehr wichtig, wie Sie sicher zugeben werden.

Der zweite Punkt für Einnahmen-Ausgaben-Rechner ist die Ausweitung der Abzugs­fähigkeit von Anlaufverlusten von drei auf sieben Jahre. Das glättet die Steuerlast, das reduziert die Steuerlast gerade für Jungunternehmer, die wir hier ganz besonders im Auge haben. (Abg. Gradwohl: Was heißt, „glättet die Steuerlast“?)

Die nächste Maßnahme ist die Anhebung der Kleinunternehmergrenze bei der Umsatz­steuerpflicht von 22 000 auf 30 000 €. Auch das ist, wie ich meine, eine sehr wichtige Entlastung.

Weiters wollen wir durch eine Kleinkreditinitiative – das betrifft Kredite bis zu 25 000 € – in Anlehnung an die Förderprogramme auf europäischer Ebene ein jährli­ches Neukreditvolumen für KMUs in der Größenordnung von 10 Millionen € fördern. Zusätzliche Maßnahmen betreffen die Erhöhung der Haftungsquoten für Betriebsmittel­kredite – die Erweiterung des Projektvolumens von bisher 1 auf 2 Millionen € ist vor­gesehen –, die Implementierung eines Innovationsschutzprogramms, was wiederum wichtig ist im Sinne der Patentvermarktungsprogramme, gerade auch mit Ländern, wo sich KMUs bisher schwer getan haben, etwa Indien und China.

Und eine weitere Maßnahme ist die Senkung des Verwaltungsaufwandes, der Bürokra­tiekosten nach dem Vorbild des niederländischen Standard Cost Model, was umgelegt auf Österreich etwa 2 Milliarden € einsparen soll. – Also alles Dinge, die subsumiert werden können unter Begriffen wie steuerliche Erleichterungen, verbesserte Förde­rungssituation, Verwaltungsabbau, Bürokratieabbau, insbesondere eben für den KMU-Bereich.

Wenn man weiß, dass eine Berechnung ergibt, dass davon ungefähr 300 000 Unter­nehmen betroffen sind, dann weiß man, dass das auch wieder eine gewisse Treffsi­cherheit hat, was die Regierung hier vorlegt. (Abg. Öllinger: Das ist eine gefährliche Drohung bei dieser Regierung!)

Wenn es um die Auswirkungen der bisherigen Steuer- und Wirtschaftspolitik geht, dann schaue ich mir sehr gerne die jüngsten Meinungsforschungsergebnisse an, näm­lich vom market-Institut vom 19. April 2006, wonach nur 3 Prozent der österreichischen


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Unternehmen ihre wirtschaftliche Lage als gar nicht gut einschätzen, hingegen sage und schreibe 36 Prozent sagen, sie sei sehr gut oder gut. Das ist auch wieder interna­tional verglichen ein Spitzenwert. Diese Bundesregierung mit ihrer wirtschaftsfreund­lichen Politik macht solche Ergebnisse möglich. (Zwischenruf des Abg. Dr. Matznet­ter.) Herr Matznetter, das kann man nicht wegdiskutieren! (Beifall bei den Freiheit­lichen – BZÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Noch ein Punkt; Unternehmensneugründungen werden Ihnen ja auch wichtig sein: Im Jahr 2005 hatten wir einen neuen Rekord an Unternehmensneugründungen auf Grund der wirtschaftsfreundlichen Rahmenbedingungen zu verzeichnen: Es waren nämlich 33 600, und das ist immerhin um ein Drittel Neugründungen mehr, als wir zum Beispiel im Jahr 2000 hatten. (Neuerlicher Zwischenruf des Abg. Dr. Matznetter.) Herr Matznet­ter, das ist eine Realität, an der Sie einfach nicht vorbeidiskutieren können!

Im internationalen Ranking eines Lausanner Instituts, das Sie kennen und wo 60 Re­gionen weltweit verglichen werden, ist Österreich zuletzt wieder vom hervorragenden 17. auf den nunmehr 13. Platz vorgestoßen. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Dr. Matznet­ter: Und wo war es vorher?) Herr Matznetter, Österreich – und das macht mich ein bisschen stolz – hat sich nicht nur verbessert und ist vom 17. auf den 13. Platz vorge­rückt, sondern hat dabei im letzten Jahr auch Länder wie Schweden, Niederlande und Bayern überholt.

Man weiß ja, dass das Länder sind, die auch recht tüchtig unterwegs waren und sind, nur: Österreich ist dank einer wirtschaftsfreundlichen Politik, einer guten Politik noch besser unterwegs, und ich hoffe, das bleibt so. (Beifall bei den Freiheitlichen – BZÖ und der ÖVP.)

11.45


Präsident Dr. Andreas Khol: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Mag. Moser. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


11.45.35

Abgeordneter Mag. Johann Moser (SPÖ): Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Auf der Regierungsbank hinter mir sehen Sie den Paten einer ÖIAG-Lüge. (Abg. Neudeck: Einer was?) Einer ÖIAG-Lüge! – Herr Minister, ich frage Sie von hier aus: Ist jemand schuldenfrei, wenn er in der Bilanz 457 Millionen € – das sind über 6,3 Milliarden Schilling – an Verbindlichkeiten aufweist?

Voriges Jahr haben Sie um viel Geld eine sündteure Inseratenkampagne geschaltet zur Verbreitung dieser betriebswirtschaftlichen und politischen Unwahrheit: „Gratuliere! Ab heute sind Sie schuldenfrei!“ (Der Redner hält ein Zeitungsinserat in die Höhe. – Abg. Neudeck: Das ist aber nicht für den ÖGB gedacht gewesen!) Sie haben auch noch eine Fußnote dazugeschrieben, laut der Sie das am Ende des Jahres auch bilan­ziell schaffen. Wenn Sie sich aber die Bilanz 2005 anschauen, sehen Sie, dass das nicht der Fall ist. (Abg. Neudeck: Also, nach der Rede verstehe ich die steirische SPÖ!)

Da wird unter Verwendung von Steuergeld gelogen, dass sich die Balken biegen! Sie haben eigentlich, Herr Minister, die österreichische Bevölkerung mit Steuergeld be­wusst irregeführt, und dafür tragen Sie die politische Verantwortung, Herr Finanzminis­ter Grasser! (Beifall bei der SPÖ.)

Sie haben zur Finanzierung der ÖIAG-Dividenden von 550 Millionen € den ÖIAG-Orga­nen den Auftrag gegeben, eine sündteure Umtausch- oder Wandelanleihe zu begeben. Ich habe das nachgerechnet, und Sie können das sogar nachlesen im „Österrei­chischen Jahrbuch für Politik“, das Herr Präsident Khol veröffentlicht hat: Es ist wis­senschaftlich nachgewiesen, dass diese Wandelanleihe in Höhe von 550 Millionen


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540 Millionen € gekostet hat, also in zwei Jahren fast so teuer gewesen ist wie die gesamte Anleihe.

Herr Bundesminister, das ist auch betriebswirtschaftlich ein Wahnsinn! Wo ist da die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes? Bedenken Sie, was Sie hier den Österrei­chern angetan haben! (Abg. Dr. Ferdinand Maier: Das können Sie gar nicht beurtei­len! – Abg. Neudeck: Ihre Sorgfalt haben wir gesehen beim ARBÖ, bei der BAWAG, beim ÖGB!)

Jetzt folgt das nächste finanzpolitische „Bravourstück“: Der Finanzminister wird mit dem vorliegenden Gesetz auf Dividenden zugreifen, die noch gar nicht erwirtschaftet sind! Man muss sich vorstellen, wie schlimm die Situation sein muss! Es ist quasi eine Vorschussregelung: Er greift auf etwas zu, was noch gar nicht erwirtschaftet wurde. (Zwischenruf bei der ÖVP.) – Ja, ich glaube Ihnen schon, dass Sie das machen! – Wer greift denn heute auf solche Sachen zu? Einer, dem es finanziell „hundsmarod“ geht, oder einer, der von Geldgier besessen ist, der nicht mehr an die Zukunft des Unterneh­mens glaubt. Das macht ein Not leidender Finanzminister als Geldbeschaffungsaktion zum Stopfen von Budgetlöchern. (Abg. Neudeck: Haben Sie Ihre Lehrjahre im Auf­sichtsrat der BAWAG zugebracht?)

Ich möchte Sie erinnern: Vor sechs Jahren sind Sie angetreten mit dem Nulldefizit-Ziel. Von diesem Nulldefizit ist weit und breit nichts zu sehen, Herr Minister, und dafür tra­gen Sie auch die politische Verantwortung.

Letzter Punkt: Man kann das Ganze so zusammenfassen: Außer Spesen, hohen Bera­terkosten nichts gewesen! Das Nulldefizit ist weit und breit nicht in Sicht. Sie haben Ihre wirtschaftspolitische Kompetenz tatsächlich unter Beweis gestellt: Sie haben näm­lich keine. Wir werden daher auch dieses Mal diesem Vorschusskonzept der Regie­rung für die ÖIAG-Dividenden nicht zustimmen. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

11.49


Präsident Dr. Andreas Khol: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Mitterlehner. Seine Wunschredezeit beträgt 5 Minuten. – Bitte.

 


11.49.31

Abgeordneter Dr. Reinhold Mitterlehner (ÖVP): Herr Präsident! Sehr geehrte Herren auf der Regierungsbank! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Was man alles in drei Minuten falsch sagen kann, ist ganz schön beachtlich, Herr Kollege Moser. Ich kenne im Übrigen eine Institution in eurem Bereich, die eine Sonderdividende von einer Bank bezogen hat, die nachher gar nicht erwirtschaftet worden ist. Und das ist eigent­lich das Blödeste, was es geben kann. (Heiterkeit bei der ÖVP und den Freiheitlichen – BZÖ.)

In dem Zusammenhang muss ich schon sagen, fast habe ich den Eindruck, als ob Sie sich freuen würden, wenn die ÖIAG noch in einer wirtschaftlich schlechten Situation wäre, wie das etwa vor sechs Jahren der Fall gewesen ist, wo die ÖIAG tatsächlich 6 Milliarden € Schulden gehabt hat. Jetzt ist von politischer Seite festgestellt worden, dass die ÖIAG erfreulicherweise saniert worden ist, und ich verstehe nicht, warum Sie das nicht eingestehen: Es war eine falsche Politik vorher, und es ist unter dieser Regie­rung eine richtige Politik gemacht worden. Es tut mir Leid, dass Sie das nicht verstan­den haben. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der Freiheitlichen – BZÖ. – Abg. Gaál: Alles verscherbelt!)

Das Zweite, was auch Kollege Matznetter angesprochen hat: Vom Scheitern zu spre­chen und dann noch Bezug zu nehmen auf die Arbeitsplätze im Hinblick auf die Regie­rungspolitik betreffend Klein- und Mittelbetriebe, das finde ich schon einigermaßen eigenartig. Herr Kollege, in den letzten Jahren gab es einen Arbeitsplatzabbau eher im


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größeren Bereich, durch „erlittene Produktivität“, wie es Herr Kramer vom Wifo damals bezeichnet hat, und die Klein- und Mittelbetriebe haben die Arbeitsplätze gesichert. Und sie haben sie deswegen gesichert, weil die Regierung die richtigen Rahmenbedin­gungen gesetzt hat. Wir haben immer schon die richtige KMU-Politik gemacht. (Zwi­schenruf des Abg. Dr. Matznetter.)

Sie, Herr Kollege Matznetter, und Ihre Kollegen haben das als Thema eigentlich erst dann erkannt, als Ihnen andere Themen verloren gegangen sind, und Sie sehen das halt jetzt als taktisches Element. Es ist das Ihre Sache, aber Glaubwürdigkeit werden Sie damit nicht erlangen. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der Freiheit­lichen – BZÖ.)

Was ich auch nicht richtig finde, ist, dass man jetzt so tut, als hätte es keine Vergan­genheit gegeben bei den Rahmenbedingungen, bei den Fördermaßnahmen. Die 1,3 Milliarden € in den letzten Jahren sind in diesem Zusammenhang bereits erwähnt worden. Man muss natürlich gegenüberstellen, dass auf der anderen Seite die Steuer­last im Wesentlichen die Klein- und Mittelbetriebe getragen haben. Aber es ist richtig, hier hat es eine große Entlastung in den letzten Jahren gegeben, auch durch För­dermaßnahmen wie beispielsweise die „Blum-Prämie“, mit der wir dazu beigetragen haben, dass die Lehrlingsausbildung tatsächlich gesichert ist, dass die Jugendbeschäf­tigung auf einem Niveau ist, wie es uns eigentlich in ganz Europa kaum jemand nach­machen kann.

Wenn ich mir jetzt anschaue, was wir hier mit dieser Beschlussfassung machen, dann muss ich sagen, das ist ein großer Tag für die Klein- und Mittelbetriebe. Und dass das Ganze richtig ist, sehen Sie auch daran, dass heute, soweit ich das sehe, alle Parteien zustimmen. Früher war das ja manchmal bei vielleicht sogar größeren Paketen nicht der Fall – jetzt ist es so.

Diese Steuerreform ist ausgesprochen wichtig für die Unternehmen, in einer Zeit, die an sich gar nicht so schlecht ist. Daher ist es natürlich auch nicht so einfach, das Volu­men großzügig auszuweiten, denn sonst kommt es ja zu einer Art prozyklischen Ent­wicklung. In Zeiten einer ansteigenden Konjunktur möglicherweise zu viel zur Verfü­gung zu stellen könnte problematisch sein. Ich muss allerdings dazusagen, aus Sicht der Klein- und Mittelbetriebe kann es ohnehin fast nie zu viel sein. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der Freiheitlichen – BZÖ. – Zwischenrufe des Abg. Dr. Matz­netter.)

Was die Maßnahmen anbelangt, muss ich Ihnen sagen – und da sehen Sie, dass die Regierung richtig gehandelt hat –: Das, was wir im Bereich der Investitionsbegünsti­gung machen, ist nichts anderes als die Einlösung des Versprechens, dass auch für Einnahmen-Ausgaben-Rechner, was die Begünstigung nicht entnommener Gewinne anbelangt, eine Gleichstellung erfolgt. Und diese Gleichstellung ist gar nicht so einfach. Warum ist diese Gleichstellung nicht so einfach? Weil er als Einnahmen-Ausgaben-Rechner eben keine Bilanz zu erstellen hat, und da die richtige Ausgewogenheit zu finden zwischen dem, was er aufzeichnen muss, und dem, was er an Förderung be­kommt, finde ich sehr wichtig. Es ist eine ausgewogene Maßnahme.

In diesem Zusammenhang muss man auch etwas zu der von Ihnen angesprochenen Investitionsförderung, dem Freibetrag, der Zuwachsprämie etwas sagen. Der Freibe­trag ist wahrscheinlich nicht EU-konform. Die Zuwachsprämie hat dazu geführt, dass viele Betriebe Neugründungen gemacht haben nur aus dem Grund, um die Prämie in Anspruch nehmen zu können, und in Wirklichkeit ist viel Geld ins Ausland abgeflossen für Flugzeugkäufe und Autokäufe. Wir haben damit die Wertschöpfung im Ausland ge­fördert und nicht im Inland. Daher war die Korrektur notwendig, ich finde das richtig. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der Freiheitlichen – BZÖ.)


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Was Herr Vizekanzler Gorbach zu den Verlustvorträgen gesagt hat – ich glaube, das bezog sich noch auf das alte Papier –, ist nicht ganz richtig, denn wir haben nicht die Abzugsfähigkeit von Anlaufverlusten auf sieben Jahre ausgeweitet, sondern, noch bes­ser – auch ein Verdienst der Bundesregierung –, wir haben die Möglichkeit der Verlust­vorträge für alle für einen Zeitraum von drei Jahren vorgesehen. Das bietet eine bes­sere Steuerungsmöglichkeit für alle Unternehmen, mit den Gewinnen entsprechend umzugehen, und nicht nur für Betriebsgründer. Also die Regierung hat sich hier selber noch gesteigert und übertroffen – dafür danke.

Was nicht erwähnt worden ist und was ich besonders positiv sehe, ist die Initiative bei den Mikrokrediten, die Mikrokredite günstiger macht und bis zu 25 000 € ermöglicht. Von den von der Wirtschaftskammer vertretenen Unternehmen sind mehr als die Hälfte Ein-Personen-Unternehmen, also Mikrounternehmen, und für diese ist eine entspre­chende Risikokapitalbereitstellung eine wichtige Maßnahme.

Daher ist dieses Paket ein Signal an die Klein- und Mittelbetriebe, gerade in der richti­gen Zeit, ohne auf der anderen Seite das Budget zu überfordern und ohne die Balance zur Konjunkturentwicklung zu verlieren, die jetzt eigentlich einen positiven Weg einge­schlagen hat. Alles in allem: sehr positiv, und das Positivste ist, dass hier alle mitstim­men. Ich hoffe, dass auch im Verkauf dann nicht wieder der Eindruck entsteht, dass das eigentlich nur ein Kleinpaket ist, wie es manchmal von linker Seite gesagt wird. In Wirklichkeit handelt es sich hier um ein richtiges Paket, und die anderen Maßnahmen werden zu gegebener Zeit wahrscheinlich auch entsprechend fortgesetzt werden. (Bei­fall bei der ÖVP und den Freiheitlichen – BZÖ.)

11.55


Präsident Dr. Andreas Khol: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Sburny. 5 Minu­ten Wunschredezeit. – Bitte.

 


11.55.54

Abgeordnete Michaela Sburny (Grüne): Herr Präsident! Werte Regierungsmitglieder! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich beginne wie immer mit dem Erfreulichen, wenn es etwas Erfreuliches gibt. In dem Fall ist das Erfreuliche, dass es doch einen kleinen Schritt gibt, der den kleinen Betrieben helfen wird. Allerdings bin ich schon immer wie­der beeindruckt von Ihrer Darstellungsweise. Sie haben uns nämlich jetzt genau drei Jahre erzählt, dass diese steuerliche Begünstigung nicht entnommener Gewinne auch den ganz kleinen und Mikrobetrieben hilft, und jetzt gestehen Sie praktisch ein, haben Sie selber gesagt, dass für die Einnahmen-Ausgaben-Rechner eine Gleichstellung, was die steuerliche Begünstigung nicht entnommenen Gewinne betrifft, erfolgt. Das heißt, Sie sagen selber, bis jetzt hat ihnen diese Maßnahme nichts gebracht. Das sa­gen wir schon seit drei Jahren – gut, dass Sie endlich auch draufgekommen sind! (Bei­fall bei den Grünen. – Zwischenrufe bei der ÖVP.)

Außerdem: Von einer Gleichstellung kann überhaupt keine Rede sein – allein schon vom Volumen her –, denn die steuerliche Begünstigung der nicht entnommenen Ge­winne hatte nach Ihren Angaben ungefähr ein Volumen von 400 Millionen €. Das hingegen, was Sie jetzt vorlegen, hat als Gesamtpaket ein Volumen von nicht einmal 200 Millionen €. Das heißt, dieser eine Teil kann ja wohl nur ein Bruchteil sein für 300 000 an Einnahmen-Ausgaben-Rechner und -Rechnerinnen, um die es hier geht. Das heißt, von Gleichstellung ist hier überhaupt keine Rede.

Abgesehen davon kann man auch darüber streiten, ob diese Maßnahme auf diese Art und Weise betriebswirtschaftlich wirklich sinnvoll ist. Erstens können Sie nämlich nur in den Jahren, in denen Sie mindestens einen Gewinn in Höhe von 10 000 € machen, investieren und nicht zum Beispiel in Verlustjahren, und zweitens gibt es genug Unter­nehmer und Unternehmerinnen, die derartige Gewinne überhaupt nicht machen oder


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genau in dem Jahr dann nicht ins Anlagevermögen investieren. Also wieder ist eigent­lich nur ein ganz kleiner Teil von dieser Maßnahme betroffen. Nicht einmal da haben Sie es geschafft, jetzt wirklich alle zu erfassen, aber immerhin sind es nun ein paar mehr. (Beifall bei den Grünen.)

Das heißt, es ist ein kleiner Schritt, aber uns trotzdem viel zu wenig, und ich mache jetzt das, was meinem Kollegen Kogler vorhin nicht gelungen ist, nämlich einen Ent­schließungsantrag einzubringen; er hat aber diesen Entschließungsantrag im We­sentlichen in seinen Eckpunkten erläutert. Es geht um die vorübergehend steuer­begünstigte „Rücklage“ für die Einnahmen-Ausgaben-RechnerInnen als annäherndes Äquivalent zu dieser steuerlichen Begünstigung nicht entnommener Gewinne. Es geht um einen auf sieben Jahre begrenzten Verlustvortrag, weiters um die vorzeitige 30-pro­zentige Abschreibung bei der Anschaffung oder Herstellung von abnutzbaren Anlage­gütern bereits im ersten Jahr, um die Anhebung der Grenze für geringwertige Wirt­schaftsgüter von 400 auf 1 500 €, um eine großzügige Anhebung des seit vielen Jah­ren unveränderten Freibetrags für lohnabhängige Abgaben, um die Anstellung des/der ersten Mitarbeiters/Mitarbeiterin zu erleichtern.

Darüber hinaus geht es auch noch darum, entsprechende positive Rahmenbedingun­gen zu schaffen für diese zunehmende Anzahl der Ein-Personen-Unternehmen und der Mikrobetriebe. Da fällt vor allem eine sehr große Gruppe hinein, nämlich die Frau­en, weil genau von den in diesen 300 000 Mikrounternehmen, Ein-Personen-Unterneh­men Tätigen einen großen Teil, einen wesentlich größeren Anteil die Frauen ausma­chen. Bei den Mikrounternehmen sind es etwa 70 Prozent.

Es bedarf daher besonderer Maßnahmen, um da auch die Frauen, die Gründerinnen zu unterstützen. Wir haben in diesem Zusammenhang einige ganz konkrete Vor­schläge, zum Beispiel eine gezielte Förderung für Gründerinnen, die Einrichtung eines Unternehmerinnenfonds, 100 Millionen € für Startkredite, aber auch eine längere Bera­tungsphase. Es gibt wohl eine Startberatung für Gründerinnen, die Erfahrung zeigt allerdings, dass sich die Beratung manchmal über einen wesentlich längeren Zeitraum erstrecken sollte, weil die Startberatung nicht ausreicht, um das Unternehmen gut über die ersten drei Jahre zu bringen. Das heißt, hier wären auch ganz konkrete Maßnah­men nötig. (Präsidentin Mag. Prammer übernimmt den Vorsitz.)

Last but not least wünschen wir uns eine Bindung der Wirtschaftsförderung an Frauen­förderung in Betrieben. Es gibt hiezu ein eigenes Modell, das die Grünen mit Brigid Weinzinger ausgearbeitet haben, und wir wünschen uns, dass die Wirtschaftsförderung ganz gezielt dorthin vergeben wird, wo Betriebe auch Frauen im Betrieb fördern, und dass das ein ganz wesentlicher Punkt bei der Wirtschaftsförderung wird. (Beifall bei den Grünen.)

Abschließend zum Entschließungsantrag der SPÖ: Es sind natürlich in diesem Ent­schließungsantrag viele Punkte enthalten, die wir unterstützen wollen, allerdings auch zwei wesentliche Punkte, bei denen wir nicht mitkönnen: Das eine ist die Erhöhung der Pendlerpauschale und vor allem des Kilometergeldes. Aus unserer Sicht geht es vor allem darum, die öffentlichen Verkehrsmittel wieder konzentrierter auszubauen und nicht alles auf die Straße zu bringen.

Der zweite Punkt ist, dass Sie von der SPÖ eine Entlastung der BezieherInnen von Lohn beziehungsweise Einkommen zwischen 2 000 € und 4 000 € wollen, wogegen es aus unserer Sicht in erster Linie einmal wichtig ist, diejenigen zu begünstigen, denjeni­gen zu helfen, die auf der Einkommensebene ganz unten sind, also so etwas wie eine negative Steuer, einen ganz konkreten Betrag denjenigen auszuzahlen, die von einer Steuererleichterung nicht mehr profitieren können, weil sie keine Steuer mehr zahlen, weil sie einfach so wenig verdienen.


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Aus diesen Gründen werden wir dem Entschließungsantrag nicht zustimmen. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)

12.02


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Der soeben von Frau Abgeordneter Sburny ein­gebrachte Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt, wurde in seinen Kern­punkten erläutert, und ich lasse ihn gemäß § 53 Abs. 4 der Geschäftsordnung zur Ver­teilung bringen; er steht mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

des Abgeordneten Kogler, Sburny, Freundinnen und Freunde betreffend Förderung und Entlastung von Ein-Personen-Unternehmen, Einnahmen-Ausgaben-RechnerInnen und Mikrobetrieben

eingebracht im Zuge der Debatte über den Bericht des Finanzausschusses über den Antrag 829/A der Abgeordneten Dkfm. Dr. Günter Stummvoll, Josef Bucher, Kollegin­nen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuerge­setz 1988 und das Umsatzsteuergesetz 1994 geändert werden - KMU-Förderungsge­setz 2006 (KMU-FG 2006).

Das im derzeitigen Gesetzesentwurf vorgeschlagene Modell eines maximal 10-prozen­tigen Steuerfreibetrags bei Investitionen ins Anlagevermögen geht an den Bedürfnis­sen vieler Einnahmen-Ausgaben-RechnerInnen vorbei, da es sich weder um einen wirklichen Investitionsanreiz, noch um ein echtes Äquivalent für die „Steuerliche Be­günstigung nicht entnommener Gewinne“ handelt:

Der Freibetrag kann nur von jenen Einnahmen-Ausgaben-RechnerInnen in Anspruch genommen werden, die in Jahren mit mehr als 10.000 Euro Gewinn ins Anlagever­mögen investieren. (Hingegen konnte seinerzeit der Investitionsfreibetrag im Extremfall auch vortragsfähige Verluste produzieren.) UnternehmerInnen, die nur selten nennens­werte Summen investieren, was bei vielen KleinstunternehmerInnen der Fall ist, oder mitunter sogar Verluste machen, profitieren also in den meisten Jahren von diesem Modell nicht.

Der Freibetrag bietet lediglich in Jahren mit hohem Gewinn einen Investitionsanreiz, was aus betriebswirtschaftlicher Sicht nicht immer optimal ist. Oft wäre gerade in einem Jahr mit geringem Gewinn oder sogar mit Verlust eine Investition nötig und sinnvoll.

Die im Antrag festgeschriebene Behaltefrist von vier Jahren geht insofern an der Reali­tät vorbei, als z.B. Computer (eine der wichtigsten Investitionen von Kleinstunterneh­merInnen) derzeit bereits in drei Jahren abgeschrieben werden dürfen.

Viele Einnahmen-Ausgaben-RechnerInnen, die projektbezogen arbeiten, leiden dar­unter, dass stark schwankende Bemessungsgrundlagen aufeinander folgender Jahre zu ungerechten Besteuerungsergebnissen führen. Diese Schwankungen beruhen nicht selten auf externen Einflüssen, z.B. Zahlungsverzögerungen von Kunden. Es wäre sinnvoll, auch Einnahmen-Ausgaben-RechnerInnen in sehr einfacher Form als Person von ihrem Unternehmen zu trennen und den ständig benötigten „Arbeitslohn“ nicht mehr als „Gewinn“ zu betrachten. Das würde bedeuten, dass Zahlungseingänge, de­nen keine im selben Jahr erbrachte Leistung gegenübersteht, nicht automatisch die Bemessungsgrundlage des Veranlagungsjahres erhöhen.

Die Einschränkung des Verlustvortrags für Einnahmen-Ausgaben-RechnerInnen auf drei Jahre ist sachlich nicht zu begründen.


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Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat einen Gesetzesentwurf vor­zulegen, der zur Förderung und Entlastung von Ein-Personen-Unternehmen, Einnah­men-Ausgaben-RechnerInnen und Mikrobetrieben folgende Maßnahmen enthält:

1. Einführung einer vorübergehend steuerbegünstigten „Rücklage“ für Einnahmen-Aus­gaben-RechnerInnen als Äquivalent zur steuerlichen Begünstigung nicht entnommener Gewinne. Gelder, die in diese Rücklage fließen, schmälern den „Gewinn“ im Jahr der Rücklagenbildung und können in späteren Jahren für Investitionen und Aufwendungen verwendet werden.

2. Ein auf sieben Jahre begrenzter Verlustvortrag für Einnahmen-Ausgaben-Rechne­rInnen.

3. Eine vorzeitige 30-prozentige Abschreibung bei der Anschaffung oder Herstellung von abnutzbaren Anlagegütern (ausgenommen Kraftfahrzeuge) für Einnahmen-Ausga­ben-RechnerInnen bereits im ersten Jahr.

4. Eine Anhebung der Grenze für geringwertige Wirtschaftsgüter von 400 auf 1.500 Euro für Einnahmen-Ausgaben-RechnerInnen.

5. Eine großzügige Anhebung des seit vielen Jahren unveränderten Freibetrags für lohnabhängige Abgaben, um die Anstellung des/der ersten MitarbeiterIn zu erleichtern.

6. Entsprechende positive Rahmenbedingungen für die zunehmende Anzahl der Ein-Personen-Unternehmen in Österreich.“

*****

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Dipl.-Ing. Hofmann zu Wort. Wunschredezeit: 3 Minuten. – Bitte.

 


12.02.45

Abgeordneter Dipl.-Ing. Maximilian Hofmann (Freiheitliche - BZÖ): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Herren auf der Regierungsbank! Geschätzte Damen und Herren! Ja, wenn es schon nicht schlecht ist, dann ist es immer zu wenig, dann sind 200 Millio­nen € zu wenig, es sollte mehr sein. Man versucht, wie es Kollege Moser gemacht hat, zu skandalisieren. (Abg. Mag. Johann Moser: Das ist ja auch ein Skandal!) Es ist eine virtuelle Skandalisierung, die hier stattfindet. Ich stelle nämlich fest, dass zumindest in den letzten Wochen alles im Bereich der Politik immer von einem Skandal zugedeckt wird, und das ist der Skandal um SPÖ, ÖGB und BAWAG, geschätzte Damen und Herren.

Ich will mich jetzt aber bewusst einem positiven Politikbereich zuwenden, nämlich dem Gesetz, das wir heute beschließen werden.

Wenn Kollege Matznetter sagt, es handle sich hier um eine Reparaturpolitik (Abg. Dr. Matznetter: Um eine Mini-Reparatur!), und Herr Vizekanzler Gorbach dem wider­spricht, so finde ich, man sollte die Diskussion darüber nicht führen. Ich kann auch da­mit leben, dass es eine Reparaturpolitik ist (demonstrativer Beifall des Abg. Dr. Matz­netter), nämlich insbesondere dann, wenn ich an die Zeit vor dem Jahr 2000 denke, denn aus dieser Zeit gab es für die derzeitige Bundesregierung einiges zu reparieren: die Fehler, die Versäumnisse und das wirtschaftliche Unvermögen der damals in der


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Regierung befindlichen Sozialdemokratischen Partei, geschätzte Damen und Herren! (Beifall bei den Freiheitlichen – BZÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)

Es gibt innerhalb der Europäischen Union eine Verständigung, im Rahmen der Be­schäftigungs- und Wachstumsstrategie die kleineren und mittleren Unternehmungen zu fördern. Der Beschäftigungsanteil der unselbständig Erwerbstätigen in der Europäi­schen Union beträgt in etwa 70 Prozent (Zwischenruf des Abg. Dr. Matznetter), und man ist sich im Zusammenhang mit der KMU-Förderung der Bedeutung dieser Förde­rung für Wachstum und Beschäftigung bewusst. Dies ist insbesondere auch in Öster­reich festzustellen, denn diese Bundesregierung hat im Bewusstsein der Bedeutung eines dauerhaften Wirtschaftswachstums und einer entsprechenden Beschäftigung vom Beginn ihrer Regierungstätigkeit im Jahre 2000 an ihre Politik danach ausgerich­tet: Wichtig ist eine Stärkung des Unternehmergeistes, eine Förderung der Umsetzung von innovativen Ideen im Rahmen der unternehmerischen Tätigkeit. Entsprechend ist diese Politik zu werten.

Die daraus resultierenden Maßnahmen – geschätzte Damen und Herren, Sie wissen es –: eine Steuerreform – die größte Steuerreform der Zweiten Republik –, Konjunktur­pakete, Pakete für Wachstum und Beschäftigung, eine entsprechend gesteigerte For­schungsförderung, die mittlerweile rund 2,5 Prozent des BIP ausmacht, eine Lehrlings­offensive, eine Betriebsgründungsoffensive, eine Kammerreform mit Einsparungen der Kammerbeiträge in Höhe von 30 Prozent, die Abschaffung der 13. Umsatzsteuer-Vor­auszahlung, die Vereinfachung der Verwaltungsverfahren und eine Verkürzung der Verfahrensdauer – um hier einige der bereits gesetzten und umgesetzten Maßnahmen zu nennen.

Bei all diesen Maßnahmen – und das ist besonders wichtig, weil immer wieder die For­derung nach mehr erhoben wird – gab es und gibt es eines, das sehr, sehr wesentlich ist, nämlich die Stabilität der Staatsfinanzen, der öffentlichen Finanzen, die durch all diese Maßnahmen natürlich nicht gefährdet werden dürfen. Es handelt sich also um eine, wie ich meine, sehr fokussierte Vorgangsweise. Die Auswirkungen sind positiv, die Zuversicht der Unternehmungen steigt.

Durch das KMU-Förderungsgesetz 2006 erfolgt nun eine Stärkung der über 300 000 Einnahmen-Ausgaben-Rechner in Österreich. Gewinnanteile von maximal 10 Prozent werden von der Steuer befreit, wenn eine Investition in begünstigtes Anla­gevermögen stattfindet. Die Folge ist positiv: Dieser Gewinnanteil bleibt steuerfrei, die Unternehmer haben mehr Geld, es erfolgt ein Anreiz zur Investition.

Geschätzte Damen und Herren! Die Wirksamkeit dieser heute zu beschließenden Maßnahme wird im Jahr 2007 gegeben sein. Es ist ein weiterer wichtiger, richtiger, konsequenter Schritt für weiteres Wachstum, weiteren Beschäftigungszuwachs, für eine weitere Verbesserung der Wettbewerbssituation in einem globalen Umfeld.

Ich sage Ihnen abschließend: Wirtschaftsfreundlichkeit, geschätzte Damen und Herren, zahlt sich aus! (Beifall bei den Freiheitlichen – BZÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)

12.07


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Es hat sich Herr Bundesminister Mag. Grasser zu Wort gemeldet. Ich erteile es ihm.

 


12.08.01

Bundesminister für Finanzen Mag. Karl-Heinz Grasser: Frau Präsidentin! Herr Vize­kanzler! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Diese Bundesregie­rung steht für Entlastung. Wir können für uns in Anspruch nehmen, dass wir mit der großen Steuerreform 2004/2005 wirklich eine Zäsur in der österreichischen Steuerpoli­tik insofern geschafft haben, als man über Jahrzehnte gesehen hatte, dass Österreich


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in Richtung eines skandinavischen Modells unterwegs war, also so wie die Finnen, wie die Schweden, wie die Dänen höhere Abgabenquoten und Steuerquoten (Zwischenruf des Abg. Dr. Bauer) – aus Ihrer Sicht; aus meiner Sicht: leider Gottes! – zu haben, wo­gegen wir gesagt haben: Wir wollen eine signifikante Absenkung der Abgabenbelas­tung in Österreich erreichen!

Das haben wir mit der Steuerreform geschafft. Es ist völlig richtig, was der Vizekanzler ausgeführt hat, nämlich dass wir schon mit dieser Steuerreform eine ganz wesentliche Entlastung der Klein- und Mittelbetriebe in Österreich erreicht haben.

Ich darf auf das Institut für Höhere Studien verweisen, das – nämlich als objektiver, außen stehender Dritter – untersucht hat: Was haben diese Maßnahmen tatsächlich den Klein- und Mittelbetrieben in Österreich gebracht? Und die Zahl, die genannt wur­de, war 1,3 Milliarden € an Entlastung unter anderem durch die Steuerreform mit den beiden Etappen 2004 und 2005, 1,3 Milliarden € an Entlastung für unsere Klein- und Mittelbetriebe!

Meine Damen und Herren! Wenn Sie von diesen 1,3 Milliarden € die Investitionszu­wachsprämie, die darin auch enthalten ist und die damals eine Wirkung von etwas mehr als 300 Millionen € hatte, herausrechnen wollen, bleibt ein nachhaltiger Entlas­tungseffekt für Klein- und Mittelbetriebe von etwa 1 Milliarde € – einfach deswegen, weil wir gesagt haben: Klein- und Mittelbetriebe sind die Säule unserer Wirtschaft! Ich glaube, das wissen wir alle, und das soll nicht nur eine Frage von Sonntagsreden sein, sondern das soll eine Frage der praktischen politischen Umsetzung sein, weil wir wis­sen: Es braucht diese Entlastung, damit diese Betriebe auch weiterhin der Schwer­punkt sein können, was Beschäftigung betrifft, was Wertschöpfung betrifft, was Investi­tionen und auch Steuerleistungen in Österreich anbelangt! (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der Freiheitlichen – BZÖ.)

Daher, meine Damen und Herren, haben wir seit dem Jahre 2000 ganz gezielt Maß­nahmen gesetzt. Ich darf sagen, ich komme aus einem solchen Klein- und Mittelbetrieb (Abg. Sburny: Welcher ist das? – Abg. Öllinger: Welcher? Das Finanzministerium?), daher ist es auch eine Frage einer ehrlichen Überzeugung und auch eine Frage des Wissens, wie man in einem solchen kleineren Unternehmen agieren muss, arbeiten muss, welche Probleme es in einem solchen Unternehmen gibt (Abg. Öllinger: Das Finanzministerium, oder?) – und ich bin froh, dass einige von Ihnen hier ein bisschen lachen, weil sie offensichtlich besondere Erfahrung in Klein- und Mittelbetrieben haben. (Abg. Öllinger: MAGNA?)

Nein, nicht nur in der MAGNA (Abg. Öllinger: Das Finanzministerium?), sondern es gibt, wie Sie vielleicht mitbekommen haben, einen Familienbetrieb der Familie Grasser, in dem ich auch viel gearbeitet habe – im Gegensatz zu Ihnen, Herr Abgeordneter. Ich weiß nicht, woher Sie kommen (die Abgeordneten Öllinger und Sburny: Na eben!), aber aus einem Klein- und Mittelbetrieb ganz sicher nicht! (Abg. Sburny: Vorsicht! Das war heute schon einmal, dass Sie den Öllinger falsch eingeschätzt haben! Sie haben ein falsches Bild vom Öllinger!)

Insofern möchte ich Ihnen sagen: Das, was wir hier tun, ist eine Frage der Überzeu­gung, weil wir wissen, dass Klein- und Mittelbetriebe diese Unterstützung brauchen, damit sie die Beiträge für Beschäftigung, für Wachstum, für Investitionen und damit auch für Steuerleistungen weiterhin erbringen können.

Deswegen war es eine Frage der Überzeugung, dass der Bundeskanzler, der Wirt­schafts- und Arbeitsminister und meine Person, auch was europäische Politik betrifft, in dem Jahr, in dem wir den Vorsitz führen dürfen, auch gesagt haben: Wir wollen auch auf der europäischen Ebene einen Schwerpunkt für Klein- und Mittelbetriebe setzen!


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Ich darf berichten, dass es uns gelungen ist, beim Frühjahrsgipfel der Europäischen Union, beim Europäischen Rat am 23./24. März dieses Jahres eine Reihe von Punkten für Klein- und Mittelbetriebe im Sinne eines klein- und mittelbetrieblichen Paketes auf europäischer Ebene umzusetzen.

Erster Punkt: Wir haben mit der Europäischen Investitionsbank verhandelt. Die Euro­päische Investitionsbank wird ihren Beitrag für mehr Wachstum und Beschäftigung leis­ten und wird Darlehen und Garantien für die Bereiche Forschung, Entwicklung und Technologie einerseits, aber eben auch Klein- und Mittelbetriebe andererseits aufle­gen. Wir erreichen hier ein zusätzliches Darlehensvolumen in der Größenordnung von 30 Milliarden €: für Klein- und Mittelbetriebe, Forschung und Entwicklung, auch Trans­europäische Netze.

Wir haben in die Schlussfolgerungen des Europäischen Rates aufgenommen, dass wir Neugründungen vereinfachen wollen, dass wir die Barrieren wegnehmen wollen, dass wir Betrieben einen Anreiz geben wollen, unternehmerisch tätig zu sein. Und da muss man natürlich auch sagen, die Voraussetzung für das Wirtschaften von Klein- und Mit­telbetrieben ist es, dass Kundschaften Produkte kaufen, und nicht so sehr, dass man durch bürokratische Verfahren durchgehen muss. Daher die gemeinsame Zielsetzung, in einem One-stop-shop-Verfahren in all unseren 25 Mitgliedsländern zu sagen: Es darf nicht länger als eine Woche dauern, bis ein Betrieb tatsächlich gegründet sein kann und seine unternehmerische Tätigkeit aufnehmen kann.

Dritter Punkt, der angesprochen wurde: Better regulation. Wie erreichen wir es, dass wir die Kosten, die aus der Interaktion des jeweiligen Unternehmens mit der öffentli­chen Verwaltung entstehen, deutlich reduzieren können?

Ich glaube, wir brauchen nicht alles selbst und neu zu erfinden, sondern die Nieder­lande haben hier einen sehr, sehr guten Ansatz in Umsetzung, wobei man für die Nie­derlande berechnet hat, es gebe Kosten von 16 Milliarden € aus der Interaktion der Be­triebe mit der öffentlichen Verwaltung. Wir haben das einmal auf Österreich umgelegt und werden auch noch eine genaue Berechnung nach dem dort entwickelten Modell vornehmen. Über den Daumen gepeilt schätzen wir die Kosten in Österreich auf 8 Milli­arden €, und wir haben gesagt, wir wollen uns so wie in den Niederlanden vornehmen, ein Viertel dieser Kosten zu reduzieren. Das heißt immerhin: 2 Milliarden € – als Ziel­setzung für die nächste Legislaturperiode – schaffen wir an ganz konkreten, prakti­schen Kostenreduktionen für die Wirtschaft.

Wenn wir bei der Steuerreform gesagt haben: 3 Milliarden € an Entlastung, die Hälfte für die Wirtschaft, die Hälfte für die Arbeitnehmer, dann heißt das, dass wir uns in etwa das Volumen der Steuerreform, sogar etwas mehr, an Kostenentlastungen für die Be­triebe vorgenommen haben: im Sinne von Entstauben, im Sinne von Entbürokratisie­ren, im Sinne von Entlasten – eine Kostenreduktion zur Stärkung der Unternehmen im internationalen Wettbewerb und zur Sicherung der Arbeitsplätze. Es ist dies ein Pro­zess, den wir im Finanzministerium bereits aufgesetzt haben, der in allen Ressorts eigenständig, selbstverantwortlich umgesetzt werden soll. Und ich glaube, das ist et­was, das es sich lohnt, in aller Konsequenz und auch mit allen Mühen, die damit ver­bunden sind, anzugehen, damit wir die Kosten für die Betriebe reduzieren können (Bei­fall bei der ÖVP und den Freiheitlichen – BZÖ) und damit auch einen Beitrag für mehr Wachstum, für die Erhöhung der Produktivität und natürlich auch für Beschäftigung leisten können.

Zu diesem Paket auf europäischer Ebene, das ich jetzt nur stichwortartig umrissen habe, ist dieses Paket gekommen, das wir heute schon diskutiert haben, wo wir gesagt haben: Vor allem die Kleinen, die Kleinsten der Kleinen wollen wir zusätzlich entlasten! Wir wollen die konsequente Politik dieser Bundesregierung für eine Entlastung, für


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einen besseren Anreiz, unternehmerisch tätig zu sein, fortsetzen! – Wir sprechen hier 300 000 Einnahmen-Ausgaben-Rechner an. Es ist der Freibetrag für Gewinne, die im Unternehmen investiert werden, angesprochen. Ich glaube, dass es hier eine doppelte Zielsetzung gibt: Einerseits bleibt ein Gewinnanteil steuerfrei, wodurch das Unterneh­men über mehr Kapital verfügen kann und damit auch krisenresistenter wird, mehr Substanz hat, auch um dieses Kapital im Unternehmen zu investieren.

Frau Abgeordnete Sburny, ich bin nicht Ihrer Meinung, dass es nur einen Teil der Be­triebe betrifft, denn wenn Sie sich die Definition anschauen, die im Gesetz drinnen steht, was Anlagevermögen ist, dann sehen Sie, dass jeder Einnahmen-Ausgaben-Rechner zum Beispiel auch in Wertpapiere investieren kann. (Abg. Sburny: Trotzdem muss er zuerst 10 000 € Gewinn machen!) Das heißt, auch wenn er in Wertpapiere geht, bleibt dieser Teil am Gewinn entsprechend steuerfrei, sodass ich der Überzeu­gung bin, alle Betriebe, die einen Gewinn machen, können das ohne irgendein Pro­blem in Anspruch nehmen und damit von diesem steuerlichen Vorteil profitieren.

Der zweite Punkt, der hier eine Rolle spielt, ist natürlich auch der Anreiz, zu sagen: Wir wollen, dass in den Betrieb investiert wird. Wir wollen, dass in das Anlagevermögen in­vestiert wird und damit wiederum Wachstums- und Beschäftigungspotentiale ausgelöst werden.

Also ich glaube, eine gescheite Maßnahme! Sie entlastet im Ausmaß von 140 Millio­nen € unsere Klein- und Mittelbetriebe, die Einnahmen-Ausgaben-Rechner.

Ein weiterer Punkt ist, dass wir sagen: Im Verlustvortrag schaffen wir die Gleichstellung mit den bilanzierenden Unternehmen beziehungsweise schaffen wir es, einen Verlust­vortrag für drei Jahre – heute nur für Anlaufverluste, morgen für alle Verluste –, eine entsprechende Verrechenbarkeit mit den Gewinnen zu erreichen. Das bringt eine Ent­lastung für die Wirtschaft im Ausmaß von ungefähr 40 bis 45 Millionen €.

Das Anheben der Kleinunternehmergrenze – ein ganz wichtiger Punkt wiederum für die kleinsten Betriebe – im Umsatzsteuerbereich: Heute liegt die Grenze bei 22 000 €, jetzt mit dem Gesetzesbeschluss wird sie 30 000 € betragen. Das bedeutet wiederum weni­ger Kosten, vereinfachte Führung des Unternehmens – ein wichtiger Punkt!

Darüber hinaus gibt es eine ganze Reihe von Initiativen, die wir im Bereich der Austria Wirtschaftsservice, also der zentralen Wirtschaftsförderungseinrichtung der Republik vornehmen: von einer Mikrokreditinitiative über Haftungsquoten für Betriebsmittelkre­dite bis hin zu mehr an Eigenkapital, das wir zum Beispiel über das Double-Equity-In­strument zur Verfügung stellen wollen.

Das heißt in Summe: eine Initiative, die mehr als 200 Millionen € an zusätzlicher Ent­lastung für die kleinsten Unternehmen in Österreich bringt. 300 000 Unternehmen sind hier ganz konkret angesprochen. Und damit bin ich einfach der Überzeugung, dass wir mit der Entlastung dieser Unternehmen natürlich auch den Steuerzahler, die Steuer­zahlerin entlasten, dass wir ermöglichen, dass bessere Produkte zu einem besseren Preis von diesen Betrieben angeboten werden können, und dass damit ein Beitrag ge­leistet wird, diese Unternehmer erfolgreicher zu machen, die Rahmenbedingungen für sie attraktiver zu machen und damit wieder Arbeitsplätze zu schaffen! (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen – BZÖ.)

Einige ganz kurze Bemerkungen zu ein paar Aussagen, die gefallen sind:

Gruppenbesteuerung. – Herr Abgeordneter Matznetter, wenn Sie sagen, 600 bis 700 Millionen €, dann werden wir Ihnen im nächsten Jahr beweisen, dass diese Zahl einfach falsch ist (Zwischenruf des Abg. Dr. Matznetter) und damit auch die Finanzie­rungsvorschläge, die Sie darlegen – was streichen Sie, nämlich eine Gruppenbesteue-


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rung, und was können Sie damit finanzieren? –, an Unseriosität nicht zu überbieten sind.

Ich darf Ihnen über eine Untersuchung des Instituts für Höhere Studien berichten: Professor Felderer hat geschätzt, es sind maximal 170 Millionen €. Steuerberater Dr. Schellmann hat geschätzt: 130 bis 140 Millionen €. „Der Standard“ hat am 11. März dieses Jahres berichtet, es könnte 70 Millionen mehr kosten, als die Schätzung des BMF ausgemacht hat – unsere Schätzung lag bei 100 Millionen €. (Neuerlicher Zwi­schenruf des Abg. Dr. Matznetter.)

Daher, Herr Abgeordneter, schauen wir uns im nächsten Jahr, wenn wir die Echtdaten haben, an, wer näher dranliegt: das Finanzministerium – wir haben die Kosten auf 100 Millionen € geschätzt – oder Herr Abgeordneter Matznetter (Abg. Dr. Stummvoll: Der Matznetter nicht, nein!), der sie auf 600 bis 700 Millionen € geschätzt hat. Herr Ab­geordneter, das ist nicht seriös, was Sie hier tun! Es ist keine seriöse Gegenfinanzie­rung! (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen – BZÖ.)

Ich darf Ihnen außerdem über das Feedback, das wir haben, Folgendes sagen – und das ist gerade für die heutige Debatte wichtig, denn wir wollen Klein- und Mittelbetriebe entlasten –: Meine Damen und Herren! Wir haben von einer Reihe von – ich sage ein­mal – mittleren Unternehmen das Feedback bekommen, dass sie diese Gruppenbe­steuerung nutzen, um auch in andere Länder zu gehen, sprich, wir haben die Grenze, in den Export zu gehen beziehungsweise in andere Länder zu gehen und dort auch zu investieren, gesenkt, weil es gerade diese Betriebe waren, die gesagt haben: Wenn ich dort einen Verlust mache und ihn nicht verrechnen kann, dann traue ich mir diesen Schritt vielleicht nicht zu! (Neuerlicher Zwischenruf des Abg. Dr. Matznetter.)

Alle großen Unternehmen – schauen Sie sich die Voest an, schauen Sie sich andere an! – haben sich die Vorteile der Gruppenbesteuerung über Personengesellschaftskon­zerne, über Umwege, über gute, geschickte Konstruktionen ja vorweg schon geholt. Daher ist das, was wir jetzt an Möglichkeit der Gruppenbesteuerung, der Gewinn-Ver­lust-Verrechnung schaffen, für den Standort wichtig, und es ist für eine breite Masse auch von mittleren Unternehmen in Österreich wichtig. (Neuerlicher Zwischenruf des Abg. Dr. Matznetter.) – Dieses Signal möchte ich Ihnen geben, und es wird bei weitem nicht das kosten, was Sie sagen, sondern die Kosten werden durchaus in der Nähe dieser 100 Millionen €, auf die sie heute geschätzt werden, liegen.

Zum letzten Punkt: Was die ÖIAG betrifft, Herr Abgeordneter Moser, kann ich nur sa­gen, dass Sie mit Ihren phantasievollen Ausführungen so weit weg von der Realität sind, dass ich gar nicht ins Detail gehen will. Ich möchte nur sagen: Wir haben mehr als 6 Milliarden € an Schulden übernommen, die Sie uns übergeben haben! Wir fanden eine Situation vor, in der Arbeitsplätze verloren gegangen sind, Unternehmensanteile verkauft wurden, um Zinsen zu zahlen, und die Schulden stehen gelassen wurden. – Das war Ihre Politik!

Wir haben gesagt: Wir zahlen die Schulden zurück. Und die Inserate, die die ÖIAG geschaltet hat, unterstreiche ich absolut, weil es gelungen ist, 6,3 Milliarden € an Schulden zurückzuzahlen, und heute mehr als 6 Milliarden € an Vermögen in der ÖIAG vorhanden sind. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen – BZÖ. – Zwischenruf des Abg. Dr. Matznetter.)

Meine Damen und Herren, einen größeren Erfolg kann man in dieser Frage gar nicht haben! Insofern denke ich, es ist richtig, bezüglich unserer Privatisierungspolitik und dem heute vorliegenden Tagesordnungspunkt 2 (neuerlicher Zwischenruf des Abg. Dr. Matznetter) zu sagen: Dividenden können wir uns auch ausschütten lassen. – Ich weiß schon, warum Sie mit der Frage ein Problem haben: weil es in Ihrer Zeit nie Divi­denden gegeben hat, weil Sie die Unternehmen so geführt haben, dass es nie Ge-


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winne gegeben hat, und Verluste kann man bekanntlich nicht an die Steuerzahler aus­schütten. (Heiterkeit bei der ÖVP. – Neuerlicher Zwischenruf des Abg. Dr. Matznetter.)

Wir sagen: Wir nehmen die Gewinne erfolgreich agierender Unternehmen, um in For­schung und Entwicklung zu investieren, in die Bildung zu investieren, eine Forschungs­anleihe zu finanzieren. Das ist eine kluge Politik für wettbewerbsfähige Unterneh­men. – Danke. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen – BZÖ.)

12.21


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Mag. Hoscher zu Wort. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 3 Minuten. – Bitte.

 


12.21.48

Abgeordneter Mag. Dietmar Hoscher (SPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Herren auf der Regierungsbank! Meine Damen und Herren! Herr Bundesminister! Wie es sich für einen Tourismus- und Freizeitwirtschaftssprecher wie mich gehört, bin ich viel unterwegs: vom Bodensee bis zum Neusiedlersee. Ich kann jetzt nur für meine Branche sprechen – immerhin auch rund 80 000 KMUs –, aber mir ist kein einziges un­tergekommen, das die Gruppenbesteuerung in Anspruch nimmt. Möglicherweise ent­springt das auch einer Studie des IHS. (Zwischenruf des Abg. Dr. Matznetter.) Das ist das Problem mit theoretischen Wirtschaftsstudien. Ich glaube schon, dass diese Stu­dien eine große Entlastung der Steuerreform, etwa durch die Halbsatzbesteuerung der nicht entnommenen Gewinne, für die KMUs beschreiben. Zumindest in meiner Bran­che ist die Entlastung aber mitnichten angekommen.

Es steht, so denke ich, außer Zweifel, dass die österreichische Wirtschaftsstruktur ins­besondere von diesen Unternehmen, den KMUs, geprägt ist und diese insbesondere auch deswegen von Bedeutung sind, weil sie einen sehr hohen Anteil zur Beschäfti­gungsentwicklung leisten. Rund 70 Prozent der Arbeitsplätze werden von KMUs ge­schaffen, und daher ist es auch sehr wichtig, dass gerade in wirtschaftlich schlechten Zeiten diese Unternehmen einen stabilisierenden Faktor für die Wirtschaft darstellen und insbesondere der Regionalausgleich eine große Bedeutung hat.

Deshalb sind natürlich Entlastungen in diesem Bereich besonders wichtig. Ich verhehle nicht, dass auch dieses Gesetz unter Umständen eine gewisse Entlastung bringen wird. Man kann darüber streiten, wie groß oder wie klein diese sein wird. In Abwand­lung eine bekannten Zitates würde ich fast sagen: Möglicherweise ist es ein großer Schritt für die Regierungsparteien, aber ein kleiner Schritt für die KMUs. – Ein kleiner Schritt vorwärts ist aber immer noch besser als zwei Schritte zurück, die wir sonst im­mer gewohnt waren. (Beifall bei der SPÖ.)

Insbesondere muss man sich auch den Bereich der Investitionstätigkeit und die Be­reiche der Eigenkapitalausstattung ansehen. Gerade im Tourismus ist diese sehr schlecht, wie wir wissen. Ich erinnere nur daran, dass ein großer Teil der Betriebe mit weniger als 1 Million € Jahresumsatz sogar eine negative Eigenkapitaldeckung hat. Das heißt, alle Initiativen, die hier ernsthaft gesetzt werden, sind natürlich zu begrüßen. Ich verhehle – wie gesagt – nicht, dass dieses KMU-Förderungsgesetz ein kleiner Schritt in diese Richtung zu sein scheint. Wir werden diesem natürlich auch zustim­men.

Ich möchte noch auf ein oder zwei Details eingehen. Meiner Ansicht nach ist es sinn­voll, dass im Bereich der begünstigt angeschafften Wirtschaftsgüter eine Behaltedauer festgelegt wird, nämlich von vier Jahren. Gleichzeitig – das erscheint mir aber sehr we­sentlich – wird eine Nachversteuerung nicht automatisch eintreten, wenn die Betriebe übertragen werden. Gerade bei den KMUs haben wir in den nächsten Jahren tausende Betriebsübergaben anstehen, sodass das auch von wesentlicher Bedeutung ist.


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Wir denken also, dass das ein relativ kleiner Schritt ist. Trotzdem werden wir zustim­men. Wir haben etliche Vorschläge eingebracht, sich mit der wirtschaftlichen Situation der Klein- und Mittelunternehmen in Österreich umfassender zu beschäftigen. Wir ha­ben auch heute einen Antrag dazu eingebracht. Wir laden Sie gerne dazu ein, diesen mit uns offen zu diskutieren. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

12.24


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Mag. Langreiter. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 3 Minuten. – Bitte.

 


12.25.02

Abgeordneter Mag. Hans Langreiter (ÖVP): Frau Präsidentin! Geschätzte Herren auf der Regierungsbank! Wir haben unter Tagesordnungspunkt 2 auch den Einspruch des Bundesrates zu beraten – Kollege Moser hat diese Debatte begonnen. Wir wissen – auch Kollege Moser hat das mittlerweile in einigen Aussendungen publiziert –, dass diese Entstaatlichtenpolitik dieser Bundesregierung eine hervorragende ist. Wenn wir auf die letzten 30 Jahre vor dieser Wenderegierung zurückschauen, dann sehen wir, dass sich dieses Projekt der letzten sechs Jahre wirklich zeigen kann.

Bezüglich Vorschuss oder Entnehmen von Geldmitteln: Ich denke, für Forschung und Entwicklung ist es durchaus legitim, darüber nachzudenken, wo sich Einnahmen lukrie­ren lassen und auch Geld entnommen werden kann.

Das ist eine Investition, die hundert- bis tausendfach zurückkommt, Herr Kollege Bauer! Ich denke, es ist das legitime Recht eines Finanzministers, sich auch darüber Gedanken zu machen. (Beifall bei der ÖVP. – Zwischenruf des Abg. Dr. Bauer.)

Schauen wir uns einmal die Entwicklung der Verstaatlichtenpolitik am Beispiel der Post an. Mittlerweile wissen wir, dass die Post eine entsprechende Marktposition hat. Mitt­lerweile wissen wir, dass die Post an die Börse geht und dass seit Tagen der Verkauf läuft. Die Post ist erstklassig aufgestellt. Damit wissen wir, dass diese Betriebe, die wir „entstaatlicht“ haben, künftig auch einmal die entsprechende Marktreife nachweisen werden.

Ich denke, trotz des Fallens der Kurse in den letzten Tagen wissen die Experten, dass gerade diese „entstaatlichten“ Unternehmungen durchaus interessant sind für Invest­mentmöglichkeiten. (Zwischenruf des Abg. Dr. Matznetter.)

Ein kleiner Wermutstropfen ist, dass gerade bei dem Verkauf und der Vermittlung von BAWAG- und P.S.K.-Produkten eine kleine Unsicherheit, ein leichtes Risiko drinnen ist. (Neuerlicher Zwischenruf des Abg. Dr. Matznetter.) Wir wissen, wer das politisch mit­zuverantworten hat – das sind Sie, meine Damen und Herren von der linken Reichs­hälfte! (Abg. Dr. Matznetter: Nein! Ihre Politik!)

Letztendlich kann man dazu sagen, dass die Marktreife eines Unternehmens – davon bin ich überzeugt – nicht nur, wie es auch im Einspruch des Bundesrates immer wieder heißt, an die Auflassung und Beibehaltung von Postdienststellen gekoppelt werden kann. Am Beispiel von Salzburg, meine Damen und Herren, möchte ich das erläu­tern. – Der Herr Staatssekretär Mainoni wird das vielleicht wissen. – An die 10 000 Per­sonen im Monat besuchen die Postämter und beanspruchen Postdienstleistungen. 40 000 Personen besuchen die Einkaufszentren. Da sieht man die Doppelbödigkeit auch der Salzburger SPÖ. Auf der einen Seite spricht man von Aushöhlung des Orts­kerns, auf der anderen Seite spricht man von der Verarmung der ländlichen Strukturen, aber angesichts der Einkaufszentren, wo an einem Wochenende 40 000 Personen hin­gehen, vergisst man alles! (Abg. Dr. Matznetter: Ihre Politik!)

Meine Damen und Herren! Die Verstaatlichtenpolitik, vor allem dieser Bundesregie­rung, und dieses Paket haben Marktreife. Das ist die Zukunft dieses Landes! – Danke.


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(Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen – BZÖ. – Abg. Dr. Matznetter: Die ist weg, die Bundesregierung!)

12.28


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Bauer. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 3 Minuten. – Bitte.

 


12.28.32

Abgeordneter Dkfm. Dr. Hannes Bauer (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Staatssek­retär! Geschätzte Damen und Herren! Ich bin schon etwas überrascht, dass immer wie­der Kontroversen – fast mit den gleichen Worten – bezüglich Klein-, Mittel- und Groß­betrieben aufgebaut werden, obwohl jeder von uns weiß, dass wir alle Betriebe brau­chen, jeden in seiner Funktion. Wir alle wissen, dass ein Großbetrieb sehr viele Klein- und Mittelbetriebe beschäftigt und dadurch indirekte Exporte ermöglicht werden. Man sollte einmal weggehen von diesen stereotypen Reden, weil ich es wirklich für sehr schwierig halte, auf diesem Niveau sinnvolle Debatten zu führen.

Ich teile nicht die Befürchtungen von Herrn Bundesminister Grasser bezüglich des schwedischen oder skandinavischen Modells, der gesagt hat: Wir bewegen uns dorthin oder waren einmal auf dem „österreichischen Weg“ dort angesiedelt. Das schwedische oder skandinavische Modell ist eines, das in Europa durchaus Beachtung findet. Es gibt dort eine gute wirtschaftliche Entwicklung mit weniger Arbeitslosigkeit, eine hohe Forschungstätigkeit und auch ein besseres Abschneiden bei der PISA-Studie, um auch das einmal zu sagen.

Alles das, geschätzte Damen und Herren, soll man diskutieren. Das heißt ja nicht, dass man eine Kopie davon machen muss, aber es steht fest, dass bei diesem Gesetz, das sehr groß als KMU-Förderungsgesetz angekündigt wurde, in Wahrheit tatsächlich nur zwei Minimaßnahmen gesetzt wurden, die aber in die richtige Richtung weisen, wes­halb wir auch unsere Zustimmung geben werden. Dieses Gesetz bringt unbestritten für die 300 000 Einnahmen- und Ausgabenrechner eine wichtige Verbesserung. (De­monstrativer Beifall des Abg. Neudeck.)

Man soll auch sagen, dass das natürlich erst der Anfang ist. Daher ist unser Entschlie­ßungsantrag auch so zu sehen, dass er einen Anstoß gibt, weiter nachzudenken, wie weitere Verbesserungen ermöglicht werden.

Das „interessanteste“ Argument habe ich von Herrn Kollegen Mitterlehner gehört, der gemeint hat, er könne unserem Entschließungsantrag deshalb nicht zustimmen, weil unter Umständen die prozyklische Wirkung zu groß wäre. Also, das ist wirklich eine Sache, die für die Klein- und Mittelbetriebe fast wie eine Art Verhöhnung klingt, wenn die Ablehnung von Entlastungen für die KMUs mit der Angst vor einer prozyklischen Wirkung begründet wird.

Kollege Stummvoll bezieht sich auf die 1,3 Milliarden € an Entlastungen, die immer wieder genannt werden. Wir alle wissen, dass diese 1,3 Milliarden € politisch immer wieder angeführt werden, dass sie aber in Wirklichkeit bei den Klein- und Mittelbetrie­ben nie angekommen sind. Das sage ich deshalb, weil die Abschaffung der Umsatz­steuervorauszahlung, des Investitionsfreibetrages mit 1.1.2005 und anderes mehr in Wirklichkeit keine Entlastung gebracht hat, ... (Abg. Neudeck: BAWAG!) – Kollege, da können Sie hundertmal diese Zwischenrufe bezüglich der BAWAG machen!

Ich möchte auch etwas anderes bezüglich der verstaatlichten Industrie sagen, die im­mer herangezogen wird. Man kann das Jahr 1980 nicht mit der heutigen Situation ver­gleichen. Ich kenne die Zeit, als die ÖVP-Landeshauptleute die sehr große Bitte ge­äußert haben, die Regionen nicht untergehen zu lassen – wie zum Beispiel Landes­hauptmann Krainer aus der Steiermark – und die Arbeitsplätze abzusichern. Die ganze


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Obersteiermark wäre ganz anders betroffen gewesen! Daher ist dieser Vergleich nicht zulässig (Abg. Neudeck: Er hätte es ja auch gescheit machen können!), denn wer ernsthaft vergleicht, muss feststellen, dass es die weltweite Stahlkrise war, die die Voest in Schwierigkeiten gebracht hat – nicht das Management, nicht die Qualität der Arbeit, sondern die allgemeine Stahlkrise. (Zwischenruf des Abg. Dr. Dernoscheg.)

Der Unterschied ist, dass die verstaatlichte Industrie in Österreich die Verluste aus der Stahlkrise nicht über Bundeszuschüsse ausgleichen konnte, sondern durch die Auf­nahme von Darlehen meistern musste, während in anderen Staaten Europas – wie in Frankreich, Belgien, Deutschland und so weiter – alles im Wesentlichen über Zuschüs­se aus den Staatsbudgets ausgeglichen wurde. (Neuerlicher Zwischenruf des Abg. Dr. Dernoscheg.) Wer diese Unterschiede nicht zur Kenntnis nimmt, geschätzte Da­men und Herren, betreibt in Wirklichkeit eine Politik, die nicht in die Zukunft führt. Das möchte ich euch einmal deutlich gesagt haben. – Ich danke. (Beifall bei der SPÖ.)

12.32


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Ross­mann. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 3 Minuten. – Bitte.

 


12.32.54

Abgeordnete Mares Rossmann (Freiheitliche - BZÖ): Frau Präsidentin! Herr Staats­sekretär! Hohes Haus! Herr Kollege Bauer, wenn Sie hier Geschichtsverzerrung betrei­ben, so frage ich Sie: Wo waren Sie bitte all diese Jahre? (Abg. Gradwohl: Nein! Nein! Nicht Geschichtsverzerrung! – Zwischenruf des Abg. Dr. Bauer.) Wo waren Sie in die­ser Zeit? Ist es Ihnen entgangen, was bei der Post geschehen ist? Sind Ihnen die Schulden der ÖBB entgangen, die Sie der ÖBB unter Ihrem Finanzminister, in Ihrer Regierungszeit mit auf den Weg gegeben haben, dass wir heute noch zu kämpfen ha­ben? (Abg. Dr. Bauer: Reden Sie von dem, was Sie verstehen!) Haben Sie die Erfolgs­geschichte der Telekom beobachtet? Die nächste Erfolgsgeschichte wird die Post werden!

Die SPÖ sieht ohnehin alles zu einseitig. Herr Abgeordneter Moser hat vom Rednerpult aus so ähnlich eindimensional argumentiert, wie Sie argumentiert haben. Sie müssen die Erfolgsgeschichte der ÖIAG auch gesamtösterreichisch als Erfolg sehen! Sie wis­sen ganz genau, dass die ÖIAG auf gute Beine gestellt wurde, erfolgreich ist und damit auch den gesamten Kapitalmarkt Österreichs gestärkt hat. Aber das wollen Sie ja nicht anerkennen. (Beifall bei den Freiheitlichen – BZÖ.)

Die Börse hat vorher ein kümmerliches Dasein geführt und kann jetzt durchaus interna­tional mithalten. Der Wiener Börsestandort ist ein durchaus erfolgreicher Standort ge­worden. (Abg. Dr. Puswald: Eine Seifenblase, weil es so toll ist!) – Das ist aber nicht nur in Wien der Fall! Das ist die internationale Entwicklung, und das wissen Sie auch!

Die ÖIAG ist – und das ist ganz typisch – zu einem profitablen Beteiligungsunterneh­men geworden und ist von der roten Schuldenholding à la „Konsum“, à la ÖGB zu einem wirklich prosperierenden Unternehmen geworden, das – was Sie ja nicht hören wollen – nach wie vor in österreichischer Hand geblieben ist und in den letzten drei Jahren eine Ausschüttung allein an Dividenden von über 500 Millionen € ermöglicht hat.

Wir fassen heute hier den Beharrungsbeschluss – den Beschluss, den Sie blockiert haben. Sie haben nämlich damit auch die unterjährige Ausschüttung an Forschungs­mitteln blockiert, Sie haben unsere Unternehmer blockiert, Sie haben die Forschungs­politik blockiert. Aber das ist Ihnen, so denke ich, alles egal – Hauptsache, Sie können damit politisches Kleingeld ernten.


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Ich bedanke mich beim Herrn Vizekanzler und beim Herrn Staatssekretär, denn die Ar­beit, die in all diesen letzten Jahren für Forschung und Entwicklung geleistet wurde, ist einzigartig und einmalig: Nie hat es in Österreich so viel Geld für Forschung gegeben wie unter dieser Bundesregierung, unter diesem Vizekanzler und diesem Staatssekre­tär! (Beifall bei den Freiheitlichen – BZÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

12.35


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Ing. Gartlehner. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 3 Minuten. – Bitte.

 


12.36.04

Abgeordneter Ing. Kurt Gartlehner (SPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Geschätz­ter Herr Staatssekretär! Frau Kollegin Rossmann, eines möchte ich schon noch einmal festmachen – was auch Kollege Bauer hier geschildert hat –, nämlich dass in Öster­reich die verstaatlichte Industrie, die damals im Wesentlichen die Stahlindustrie oder die Grundstoffindustrie dargestellt hat, nicht über das Budget saniert wurde, sondern sich über Kredite langfristig verschuldet hat und vom Staat auch so verschuldet wurde. Dass Sie von der Regierung das jetzt sozusagen aktivieren, haben Sie eigentlich nur denen zu verdanken, die damals diese Regelung getroffen haben. Das waren unter anderem Finanzminister Lacina und seine Vorgänger, die dafür gesorgt haben, dass dieses Geld nicht verloren geht, das Sie jetzt durch Privatisierungen, durch Veräuße­rungen wieder aktiviert haben. (Beifall bei der SPÖ.)

Okay, das ist eine historische Tatsache. Damals wurde uns von unseren politischen Gegnern vorgeworfen, dass wir die staatliche Industrie schlechter behandeln, als in Deutschland die privaten Stahlwerke behandelt werden, die dieselbe Finanzierungs­problematik auf Grund dieser großen Stahlkrise, die weltweit präsent war, hatten.

Ich möchte aber schon auch feststellen, wenn man als Riesenerfolg verkauft, dass 6 Milliarden € an Schulden abgebaut wurden, dass ein Teil dieses Schuldenabbaus jetzt in Wertabbau an der Börse vor sich geht. Sie sehen, dass die Wiener Börse in­nerhalb einer Woche 7,5 Milliarden € verloren hat und Werte vernichtet werden, die an gigantomanische Beträge heranreichen. Da muss man sich wirklich fragen, warum der Herr Finanzminister heute nichts über diese Entwicklung an den Börsen gesagt hat (Zwischenruf des Abg. Ing. Kapeller), denn das ist ja offensichtlich ein Problem, das nicht hausgemacht ist. Nur dass es woanders auch passiert, ist noch immer kein Grund, das nicht als Thema zu führen, meine Herren. Da sollte man sich wirklich ein­mal den Kopf zerbrechen, warum die Börsen so nachhaltig einbrechen, wie sie das derzeit tun. Und ich gebe Ihnen Recht: Kollege Moser hat dann nicht Recht mit seiner These über die Werte unserer ÖIAG-Betriebe, wenn die Kursentwicklung hier in Wien weiter so verläuft.

In diesem Sinne muss ich Sie trotzdem rügen. Ich denke, wir haben noch immer zu wenig getan für die Klein- und Mittelbetriebe, gerade für die Kleinstbetriebe. Hier ist noch einiges zu tun. (Zwischenruf des Abg. Wattaul.) – Du bist ein Großunternehmer, dich trifft das nicht mehr.

Wir werden natürlich hier nicht zustimmen. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

12.38


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Ta­mandl. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 3 Minuten. – Bitte.

 


12.39.17

Abgeordnete Gabriele Tamandl (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Werte Kolleginnen und Kollegen! Für diese Steuerpolitik – und da können wir, so denke ich, sicher sein – muss sich diese Bundesregierung nicht schä-


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men – im Gegenteil, meine Damen und Herren von den Oppositionsparteien! Sie haben der Steuerreform nicht zugestimmt, und wir haben die größte Steuerreform der Zweiten Republik durchgeführt und sie jetzt kontinuierlich weitergeführt. Ich weiß nicht, was es da ständig zu kritisieren gibt. (Beifall bei der ÖVP.)

Wenn sich Herr Kollege Moser von der SPÖ hier herausstellt und meint, es gibt kleine und große Betriebe, die jedoch nicht gegeneinander ausgespielt werden sollen, frage ich mich schon, warum das dann immer wieder von Seiten der SPÖ getan wird. Sie von der SPÖ versuchen immer, die großen gegen die kleinen Betriebe auszuspielen – und behaupten unter anderem, dass dann, wenn wir die Gruppenbesteuerung für die größeren machen, für die kleineren Betriebe nichts übrig bleibe. (Zwischenrufe des Abg. Dr. Matznetter.) Das stimmt doch überhaupt nicht, was Sie da behaupten, weil ja die kleineren Unternehmen Folgeaufträge von den großen bekommen! (Beifall bei der ÖVP.)

Herr Kollege Matznetter, Sie wollten mir im Ausschuss ein Kompliment machen und haben gesagt, ich, Tamandl, sei leider noch zu jung (Abg. Neudeck: Kann man das Geheimnis lüften?), um die Steuergesetze der letzten 20 Jahre zu kennen. – Da täu­schen Sie sich, Herr Kollege Matznetter: Ich schaue vielleicht jünger aus, als ich tat­sächlich bin, jedenfalls: Ich kann sehr wohl auf 20 Jahre lange Erfahrung, was die Steuerpolitik betrifft, zurückblicken und daher sagen: Wenn Sie von der SPÖ die Mindestkörperschaftsteuer nicht wollen, dann frage ich mich schon, warum Sie die Mindestkörperschaftsteuer unter einem SP-Finanzminister eingeführt haben! (Abg. Dr. Matznetter: Wenden Sie sich doch an den damaligen Staatssekretär Stummvoll! – Weitere Zwischenrufe bei der SPÖ.)

Das finde ich aber toll, dass Ihrer Ansicht nach seinerzeit ein VP-Staatssekretär mehr Gewicht hatte als ein SP-Finanzminister! Sie von der SPÖ sind ja dann offensichtlich auch unschuldig daran, dass im Steuerreformgesetz 1993 die Investitionsrücklage ab­geschafft und im Strukturanpassungsgesetz 1995 der Investitionsfreibetrag von 20 auf 9 Prozent herabgesetzt wurde! (Anhaltende Zwischenrufe des Abg. Dr. Matznetter. – Gegenrufe bei der ÖVP.)

Entschuldigen Sie, meine Damen und Herren von der SPÖ: In den neunziger Jahren gab es SPÖ-Finanzminister und einen SPÖ-Bundeskanzler, Sie hatten damals auch die Finanz-Geschicke in der Hand! Daher: Ihr Eintreten, Ihre Politik für Klein- und Mit­telbetriebe nimmt Ihnen wirklich niemand ab! (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Dr. Matz­netter: Oja ...!)

Wir machen gute Politik für kleinere und mittlere Unternehmen – und vergessen dabei nicht, dass die Großbetriebe Folgeaufträge für Klein- und Mittelbetriebe bringen. Wir gehen diesen Weg daher kontinuierlich weiter. – Egal, was Sie von der SPÖ sagen: Sie gehen sowieso nur zurück! (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten von Frei­heitlichen – BZÖ.)

12.42


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Grad­wohl zu Wort. Wunschredezeit: 3 Minuten. – Bitte.

 


12.42.22

Abgeordneter Heinz Gradwohl (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Herr Staatssekretär! Frau Kollegin Tamandl, Sie haben gesagt, Sie wüssten nicht, was es zu kritisieren gäbe. – Daher: Ein kleines Beispiel, das auch viele von Ihnen betrifft und das Sie in Ihren Regionen zu Hause dann immer beweinen: die Schließung von mehr als 600 Postämtern etwa und damit das Wegnehmen von Infrastruktur in den länd­lichen Regionen .... (Abg. Neudeck: Zuerst streiten – und dann denken! Das macht ihr


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immer! – Zwischenruf des Abg. Hornek.) – Kollege Hornek, einen Augenblick noch; ich bin noch nicht fertig, lasse mich diesen Gedanken zu Ende bringen, dann höre ich dir gerne zu! (Abg. Hornek: Die BAWAG ...!)

Zur Ansage des Herrn Staatssekretärs Mainoni, wie viel hunderte Millionen in die For­schung fließen müssen: Die Post musste diese Vorleistungen erbringen, damit der Herr Finanzminister mit dem heute von Ihnen zu beschließenden Gesetz Geld in die For­schung leiten kann – und das zu Lasten der ländlichen Regionen und der Versorgungs­sicherheit der dort lebenden Menschen! (Zwischenrufe bei Abgeordneten der ÖVP so­wie von Freiheitlichen – BZÖ.) Das, meine sehr geehrten Damen und Herren, ist wirk­lich keine Politik für den Wirtschaftsstandort Österreich! (Beifall bei der SPÖ.)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, lassen Sie mich zu den Ausführungen des in der Zwischenzeit leider von der Regierungsbank abgetretenen Vizekanzlers Gorbach ein Wort sagen. (Abg. Scheibner: ... er wird jetzt Bundeskanzler!)

Herr Vizekanzler Gorbach hat – wider die Ausführungen des Kollegen Hofmann, der aber auch seiner Fraktion angehört – gesagt, das, was heute zu beschließen ist, sei kein Reparaturgesetz. (Abg. Scheibner: Stimmt die SPÖ jetzt dagegen?) Vizekanzler Gorbach hat weiters gesagt: Wer eine wirtschaftsfreundliche Politik betreibt, betreibt eine gute Politik!

Deswegen, geschätzte Damen und Herren, ist das heute wahrscheinlich eine der letz­ten Reden des Herrn Vizekanzlers Gorbach hier gewesen; vielleicht sogar die Ab­schiedsrede, denn (Abg. Scheibner: Er wird jetzt Bundeskanzler!), Herr Kollege Scheibner, für die KMUs war diese Politik schlecht. Laut Kreditschutzverband hat es noch nie so viele Insolvenzen gegeben, wie das eben jetzt der Fall ist; die KMUs ster­ben sozusagen weg wie die Fliegen. (Abg. Großruck: Das Sanierungspaket haben wir für die BAWAG machen müssen! – Weitere Zwischenrufe bei Abgeordneten der ÖVP sowie von Freiheitlichen – BZÖ.)

Wenn Herr Vizekanzler Gorbach davon gesprochen hat, dass diese Maßnahme die Steuerbelastung „glätte“, Herr Staatssekretär Mainoni, so ist Ihr Glätten wahrscheinlich eher zu vergleichen mit einem Plätten. Ja, dieser Bundesregierung ist es in den letzten Jahren „gelungen“, sehr, sehr viele KMUs platt zu machen – und das ist schlecht für den Wirtschaftsstandort Österreich! (Beifall bei der SPÖ. – Zwischenrufe bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten von Freiheitlichen – BZÖ.)

12.45


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Neu­deck zu Wort. Wunschredezeit: 3 Minuten. – Bitte, Herr Abgeordneter. (Abg. Dipl.-Ing. Scheuch: Jetzt kommt wieder Niveau in die Debatte!)

 


12.45.12

Abgeordneter Detlev Neudeck (Freiheitliche - BZÖ): Frau Präsidentin! Herr Bundes­minister! Herr Staatssekretär! Ich hätte mich jetzt gerne mehr dem KMU-Paket und der Zukunft gewidmet, muss aber vorher sagen: Wenn Kollege Matznetter von einer „Re­paraturgesetzgebung“ spricht, dann hat er Recht. Es hat aber auch Herr Vizekanzler Gorbach Recht, Herr Kollege Gradwohl! Vizekanzler Gorbach hat gesagt, wir müssen nicht unsere Politik reparieren, sondern wir reparieren jetzt – und daher ist das tatsäch­lich Reparaturgesetzgebung – jene Politik, die Sie von der SPÖ bis 1999 gemacht ha­ben. (Beifall bei den Freiheitlichen – BZÖ. – Ruf: Wir reparieren Ihre Steuerreform!)

Herr Kollege Matznetter ist zuerst ganz hinten gesessen, in der letzten Reihe ... (Rufe bei der SPÖ: In der vorletzten!) In der vorletzten; okay, er hat sich vorgedient! (Abg. Dipl.-Ing. Scheuch: Er rückt immer mehr nach links!) Jetzt ist Kollege Matznetter Vize­präsident der Wirtschaftskammer Österreich – und jetzt sitzt er eine Reihe weiter


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vorne, nur: Er sitzt immer weiter links. Ich weiß nicht, ob es da näher zum Ausgang ist. (Heiterkeit. – Zwischenruf des Abg. Dr. Matznetter.) – Von Ihnen aus ist alles rechts; da haben Sie vollkommen Recht, Herr Kollege Matznetter, denn so weit links ist nie­mand. (Heiterkeit sowie Beifall bei Abgeordneten von Freiheitlichen – BZÖ und der ÖVP.)

Ich habe mir jetzt das Strukturanpassungsgesetz 1996 angeschaut, für das, so Abge­ordneter Matznetter, der damalige Staatssekretär Stummvoll verantwortlich gewesen sein soll. (Abg. Dr. Matznetter: 1993!) Sie haben gesagt, damals war für die Finanz­politik der damalige Staatssekretär Stummvoll – und nunmehrige Abgeordnete Stumm­voll – zuständig.

Herr Kollege Matznetter, welcher Ihrer SP-Finanzminister nicht fähig war, weiß ich nicht: Jedenfalls gab es unter den SP-Finanzministern Androsch, aber auch Edlinger die „Quizfrage“: Wie kommt man unter einem roten Finanzminister zu einem kleinen Vermögen? – Da haben wir nachgerechnet und konnten darauf nur die Antwort geben: Indem man vorher ein großes Vermögen hatte! (Heiterkeit sowie Beifall bei Abgeord­neten von Freiheitlichen – BZÖ und der ÖVP.)

Was, meine Damen und Herren, brachte denn das Strukturanpassungsgesetz 1996? – Neue Belastungen für Unternehmer! (Zwischenruf des Abg. Dr. Matznetter.) – Kollege Matznetter, hören S’ zu! Die Zeitrechnung beginnt doch nicht mit dem Jahre 2000! Das ist auch nach Christus, aber auch nach einer sozialdemokratisch geführten Regierung! (Heiterkeit bei Abgeordneten von Freiheitlichen – BZÖ. – Neuerliche Zwischenrufe des Abg. Dr. Matznetter.)

Nochmals: Das Strukturanpassungsgesetz 1996 brachte neue Belastungen für Unter­nehmen: Sanierungsgewinne nur noch 1996 und 1997 steuerfrei; ab 1998 steuerpflich­tig. Neubildung von Mietzinsrücklagen: nicht mehr möglich. Verlustabzug, Veräuße­rungsgewinn, Betriebsausgabenpauschale! Investitionsfreibeträge gestrichen! Auflö­sung von Rückstellungen! (Abg. Dr. Matznetter: Voriges Jahrtausend!) – Nicht „voriges Jahrtausend“! (Neuerliche Zwischenrufe bei der SPÖ sowie Gegenrufe bei den Frei­heitlichen – BZÖ.)

Kollege Matznetter, unter dieser Finanzpolitik, unter dieser Schuldenpolitik leiden wir noch heute! Deshalb müssen wir Reparaturen anbringen! (Abg. Dr. Matznetter: Flat-Tax ...! – Weitere Zwischenrufe bei der SPÖ.) – Kollege Matznetter, Flat-Tax war und ist eine Ansage, nur: Nach dem Scherbenhaufen, der von SP-geführten Regierungen übergeben wurde, hat das halt ein paar Runden gedauert. Im dritten Anlauf wird jedoch Finanzminister Grasser die Flat-Tax umsetzen; dafür hat er ja schon Mitte der neunzi­ger Jahre sehr gekämpft. (Neuerliche Zwischenrufe des Abg. Dr. Matznetter.)

Herr Kollege Matznetter, ich will Sie nicht verunsichern, aber: Die Sache mit dem 13. Umsatzsteuertermin – was ja unter einer SPÖ-Regierung eingeführt wurde – haben wir saniert. Das haben wir abgeschafft. – Daher haben Sie von der SPÖ mit der Aus­sage „Reparaturgesetz“ vollkommen Recht.

Dieses KMU-Paket steht für eine Wirtschafts- und Finanzpolitik für die Zukunft der Klein- und Mittelbetriebe unseres Landes. Wir denken längerfristig, und zwar nicht nur so wie Sie von der SPÖ an Wirtschaftskammer- oder an Nationalratswahlen! Sie von der SPÖ entdecken die KMUs ja immer nur kurz vor Wahlgängen! (Zwischenrufe bei der SPÖ.)

Ich bin auch Ihrer Meinung, dass dieses Paket nur ein erster Schritt ist. Das „Luxem­burger Modell“ mit Reduzierungen der Mehrwertsteuer beziehungsweise Umsatzsteu­er, eine Pauschalierung sowie eine Entlastung kleinerer Betriebe ist notwendig, um den Verwaltungsaufwand sowohl im Staat als auch in den Betrieben zu senken.


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Glauben Sie mir, meine Damen und Herren von der SPÖ: Wir hätten da gerne einen größeren Schritt gemacht, aber mit den Fußfesseln, die Sie uns im Jahre 2000 sozu­sagen angelegt, die Sie uns mit dem BAWAG-Haftungspaket gegeben haben, waren keine größeren Sprünge möglich, ohne – so wie Sie – auf den Bauch zu fallen. (Beifall bei Abgeordneten von Freiheitlichen – BZÖ sowie der ÖVP.)

12.49


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet.
Die Debatte ist geschlossen. (Zwischenrufe des Abg. Dr. Jarolim. – Präsidentin Mag. Prammer gibt das Glockenzeichen.)

Der Herr Berichterstatter wünscht kein Schlusswort.

Wir gelangen daher zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vornehme.

Zunächst kommen wir zur Abstimmung über ... (Neuerliche Zwischenrufe des Abg. Dr. Jarolim.) – Herr Abgeordneter Jarolim, wir befinden uns in der Abstimmung! (Rufe bei der ÖVP – in Richtung des Abg. Dr. Jarolim –: Das ist doch ungeheuerlich!)

Zunächst kommen wir zur Abstimmung über den Entwurf betreffend KMU-Förderungs­gesetz 2006 in 1466 der Beilagen.

Hiezu haben die Abgeordneten Mag. Kogler, Kolleginnen und Kollegen ein Verlangen auf getrennte Abstimmung hinsichtlich Artikel 1 Ziffern 1 und 2 eingebracht.

Ich werde zunächst über die von dem Verlangen auf getrennte Abstimmung betrof­fenen Teile und schließlich über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Ge­setzentwurfes in der Fassung des Ausschussberichtes abstimmen lassen.

Wir gelangen zur getrennten Abstimmung über Artikel 1 Ziffern 1 und 2 in der Fassung des Ausschussberichtes.

Ich ersuche jene Mitglieder des Hohen Hauses, die sich dafür aussprechen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Schließlich kommen wir zur Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes samt Titel und Eingang in der Fassung des Ausschussbe­richtes.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiefür ihre Zustimmung erteilen, um ein bejahen­des Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.

Wir gelangen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die auch in dritter Lesung für den vorliegenden Ge­setzentwurf sind, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist einstimmig angenom­men. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.

Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abge­ordneten Dr. Matznetter, Kolleginnen und Kollegen betreffend Entlastung des Mittel­standes.


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Ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen Entschließungsantrag sind, um ein ent­sprechendes Zeichen. – Das ist die Minderheit. Dieser Antrag ist somit abgelehnt.

Wir gelangen weiters zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeord­neten Mag. Kogler, Kolleginnen und Kollegen betreffend Förderung und Entlastung von Ein-Personen-Unternehmen, Einnahmen-Ausgaben-RechnerInnen und Mikro-Betrie­ben.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen Entschließungsantrag sind, um ein ent­sprechendes Zeichen. – Das ist die Minderheit. Dieser Antrag ist somit abgelehnt.

*****

Wir gelangen nun zur Abstimmung über den Antrag des Finanzausschusses in 1465 der Beilagen.

Im Sinne des § 82 Abs. 2 Ziffer 3 der Geschäftsordnung stelle ich vorerst die für die Abstimmung erforderliche Anwesenheit der verfassungsmäßig vorgesehenen Anzahl der Abgeordneten fest.

Der Ausschuss stellt den Antrag, den ursprünglichen Beschluss des Nationalrates vom 2. März 2006 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Neu­ordnung der Rechtsverhältnisse der Österreichischen Industrieholding Aktiengesell­schaft und der Post und Telekombeteiligungsverwaltungsgesellschaft, ÖIAG-Ge­setz 2000, geändert wird, zu wiederholen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die sich für diesen Ausschussantrag aussprechen, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Mehrheit. Damit ist dieser Antrag ange­nommen.

Damit hat der Nationalrat gemäß Artikel 42 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz seinen ursprünglichen Beschluss wiederholt.

12.53.283. Punkt

Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (1357 d.B.): Bundes­gesetz, mit dem das Katastrophenfondsgesetz 1996 geändert wird (1464 d.B.)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun kommen wir zum 3. Punkt der Tagesord­nung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Wir gehen damit in die Debatte ein.

Als Erster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Jakob Auer. Wunschredezeit: 4 Mi­nuten. – Bitte.

 


12.54.01

Abgeordneter Jakob Auer (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Staatssek­retär! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Gleichzeitig auch einen herzlichen Gruß (in Richtung Galerie) der Verbandsspitze des Österreichischen Bundesfeuer­wehrverbandes, und ich darf hier stellvertretend Herrn Präsidenten Landesbranddirek­tor Ing. Manfred Seidl namentlich erwähnen und Sie alle herzlich bei uns begrüßen! (Allgemeiner Beifall.)

Meine Damen und Herren, wir beschließen heute eine Änderung des Katastrophen­fondsgesetzes, womit das gesetzlich festgemacht wird, was in guten Vorgesprächen zwischen der Bundesfeuerwehrspitze einerseits und dem Herrn Bundesminister für Fi­nanzen andererseits fixiert wurde.

Damit – soweit ich weiß, wird diese Zustimmung einstimmig erfolgen – wird aber auch die Anerkennung dessen zum Ausdruck gebracht, was die Feuerwehren wirklich Groß­artiges leisten.

Es wird Finanzierungssicherheit, es wird Planbarkeit gegeben und damit letztlich auch ein mehrjähriges Beschaffungsprogramm möglich sein. Dafür sind die Feuerwehren


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dankbar, aber in Wirklichkeit müssen wir den Feuerwehren dankbar sein, die uns doch täglich vor Augen führen, dass bei schwierigen Problemen, dass bei Katastrophen und in vielen Bereichen der Rettung und des Einsatzes die Feuerwehren auf so großartige Weise Sicherheit geben. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten von Freiheit­lichen – BZÖ.)

Der Blick auf diese unbezahlbaren Leistungen wird ja dann immer sehr fokussiert und medial entsprechend dargestellt, wenn es große Katastrophen gibt: Ich erinnere etwa nur an das Hochwasser im Jahre 2002 oder an den vielen Schnee vergangenen Win­ter, weiters an die Überschwemmungskatastrophe in Niederösterreich, entlang der March-Gemeinden. Derartige Katastrophen stehen im Blickpunkt, aber dass die Her­ausforderung an Zigtausende Hilfskräfte in diesem Bereich oft täglich ganz enorm ist, das wird manchmal vergessen.

Meine Damen und Herren, was Feuerwehren leisten, ist gigantisch, so beispielsweise bei Verkehrsunfällen, bei Gefahrengut-Transporten, bei Bränden, was da an Wissen und Kompetenz, an Präzision und Einsatzsicherheit gefordert ist, auch an Schnelligkeit und Entscheidung, das Richtige in der richtigen Reihenfolge zu tun, wenn es etwa gilt, Verletzte zu bergen, Eingeklemmte zu befreien und so weiter – und das alles, meine Damen und Herren, in der Freizeit! Da kann nicht gefragt werden, ob etwas an einem Sonn- oder Feiertag passiert, da wird nicht gefragt, wie die Wetterverhältnisse sind, da wird nicht gefragt, ob es Tag- oder Nachtstunden sind, sondern: Wann immer erforder­lich, sind die Feuerwehren verlässlich zur Stelle. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeord­neten von Freiheitlichen – BZÖ.)

Vor zwei Wochen konnte ich der Feuerwehr Sattledt ein neues Fahrzeug übergeben; Sattledt ist eine Gemeinde mit 2 200 Einwohnern und liegt im Schnittpunkt von West- und Pyhrn Autobahn. Der Feuerwehr-Kommandant von Sattledt hat berichtet, dass sie heuer bereits 79 Einsätze hatten: Einsätze unter schwierigsten, unter extremsten Be­dingungen. So manche wissen gar nicht, welch ungeheuer große Leistung diese Män­ner und – immer mehr – Frauen erbringen! Dafür sei wirklich unser aller Dank ausge­sprochen, meine Damen und Herren! (Allgemeiner Beifall.)

Zum Thema Autobahnen und internationale Verkehrswege: Da werden heute zu Recht von den Anrainern Lärmschutzwände, Einhausungen, Tunnels und so weiter gefor­dert – ja, das ist ein großartiger Anrainerschutz! –, aber unter welch erschwerten Be­dingungen Einsatzeinheiten zu kämpfen haben und in welch größerem Maße hochwer­tigere Geräte notwendig sind, wie ungleich schwieriger da die Bergung ist, das wissen nur wenige: eben auf Grund einer erschwerten Zufahrt und so weiter und so fort. Des­halb sind bei der einen oder anderen Baulichkeit dringende Verbesserungsmaßnah­men notwendig, damit Einsatzeinheiten leichter und rascher zum Einsatzort gelangen können.

Abschließend ein großes Dankeschön den Verantwortlichen des Bundesfeuerwehrver­bandes, danke den Zigtausenden Mitgliedern der Feuerwehren! Unsere Feuerwehren sind unersetzlich; sie sorgen für schnelle Hilfe und geben uns Sicherheit!

Ein „Trost“ für all diese schwierigen Einsätze: Die Feuerwehrleute liegen in einem Ran­king der Berufsgruppen immer an der Spitze. (Abg. Broukal: Weit vor den Politikern!) Wir Politiker würden uns freuen, wenn wir nur die Hälfte dieser Anerkennung hätten!

Herzliche Gratulation und ein Dankeschön noch einmal unseren Feuerwehren! Ich danke ihnen für ihre großartige Arbeit und wünsche, dass diese Gesetzesvorlage heute einstimmig beschlossen werden wird. (Allgemeiner Beifall.)

12.58



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Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Grad­wohl zu Wort. Wunschredezeit: 3 Minuten. – Bitte.

 


12.59.08

Abgeordneter Heinz Gradwohl (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Geschätzte Vertreter (in Richtung Galerie) des Bundesfeuerwehrverbandes und des Landesfeuerwehrverbandes Burgenland! Ich schließe mich den Ausführungen mei­nes Vorredners, des Kollegen Auer, im Hinblick auf die Leistungen, die die Freiwilligen Feuerwehren, die freiwillige Hilfskräfte erbringen, vollinhaltlich an. Und, Herr Kollege Auer: Nach diesen deinen Ausführungen bin ich beinahe überzeugt davon, dass du den beiden Entschließungsanträgen, die ich im Interesse der freiwilligen Helfer und Helferinnen einbringen möchte, bestimmt freudig zustimmen wirst. – Da ich nur eine begrenzte Redezeit zur Verfügung habe, beginne ich gleich mit der Verlesung dieser beiden Anträge.

Ich bringe zunächst folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Gradwohl, Gaßner, Heinzl, Marizzi, Dr. Bauer und KollegInnen be­treffend Rückerstattung der Mehrwertsteuer für Feuerwehren und Wohlfahrtsorganisa­tionen bei der Anschaffung neuer Gerätschaften

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesregierung wird aufgefordert, in einer Regierungsvorlage die erforderlichen rechtlichen Grundlagen mit der Zielsetzung zu erarbeiten, um die Feuerwehren, Wohl­fahrtsorganisationen und andere freiwillige gemeinnützige Organisationen bei notwen­digen Investitionen von der Mehrwertsteuer zu befreien. Dabei soll zumindest eine Analogie hergestellt werden zu den Regelungen für die Rettungsorganisationen, die Umsätze im Bereich der Krankenbeförderung tätigen, wonach diese gemäß § 6 Abs. 1 Z 22 UStG 1994 von der Umsatzsteuer befreit, aber nicht vorsteuerabzugsberechtigt sind, allerdings nach § 2 Abs. 2 des Gesundheits- und Sozialbeihilfengesetzes 1996 Beihilfen im Ausmaß der nicht abzugsfähigen Vorsteuern erhalten.

Die Bundesregierung wird ferner aufgefordert, durch geeignete Schritte auch für die EU-Konformität dieser Regelung zu sorgen.

*****

(Beifall bei der SPÖ.)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, gerade im Hinblick auf die von Kollegem Auer angeführten technischen Einsätze wäre das eine immense Erleichterung für un­sere freiwilligen Organisationen.

Geschätzte Damen und Herren, ich darf einen weiteren Antrag einbringen:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Gaßner, Kaipel, Marianne Hagenhofer, Dr. Bauer und KollegInnen betreffend Dienstfreistellung für freiwillige HelferInnen bei Katastrophen und Ausgleich für DienstgeberInnen von freiwilligen KatastrophenhelferInnen

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat unverzüglich eine Regierungs­vorlage zu übermitteln, mit der alle arbeits- und sozialrechtlichen Nachteile für frei-


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willige und ehrenamtliche HelferInnen von Rettungs- und Hilfsorganisationen beseitigt werden. Insbesondere soll ein genereller Anspruch auf Dienst- beziehungsweise Ar­beitsfreistellung mit Entgeltfortzahlungsanspruch für die Dauer des Einsatzes inklusive einer angemessenen Ruhezeit geschaffen werden.

Weiters wird die Bundesregierung aufgefordert, rasch mit den Ländern Verhandlungen mit dem Ziel aufzunehmen, dass in den entsprechenden Landesgesetzen adäquate Regelungen in Bezug auf das Dienst- und Besoldungsrecht umgesetzt werden. Dem Nationalrat ist über das Ergebnis zu berichten.

Die Bundesregierung wird darüber hinaus aufgefordert, dem Nationalrat eine Vorlage zu übermitteln, die sicherstellt, dass kleinen und mittleren Unternehmen, die von ihnen geleistete Entgeltfortzahlung für ihre freigestellten ArbeitnehmerInnen und den nachge­wiesenen Einkommensausfall durch die Freistellung der Arbeitskräfte ersetzt wird.

Hinsichtlich der Finanzierung wird die Bundesregierung aufgefordert, Mittel des Kata­strophenfonds unter Einbeziehung einer Länder-Kofinanzierung bereitzustellen und darüber mit den Finanzausgleichsparteien sowie den Sozialpartnern rasch in Verhand­lungen einzutreten und danach eine Regelung durch Bundesgesetz umzusetzen.

*****

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Im Sinne der wohl bekannten Sonntagsreden gehe ich davon aus, dass diese beiden Anträge heute im Rahmen der Debatte zur vor­liegenden Regierungsvorlage einstimmig gefasst werden. Ich weiß, Kollege Auer, dein Herz ist in diese Anträge mit eingeflossen. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Marizzi: Ge­nau! War eine tolle Rede!)

13.03


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Der Entschließungsantrag betreffend Rück­erstattung der Mehrwertsteuer für Feuerwehren und Wohlfahrtsorganisationen bei der Anschaffung neuer Gerätschaften ist ausreichend unterstützt, ordnungsgemäß einge­bracht und steht mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Gradwohl, Mag. Gaßner, Heinzl, Marizzi, Dr. Bauer und KollegInnen betreffend Rückerstattung der Mehrwertsteuer für Feuerwehren und Wohlfahrtsorgani­sationen bei der Anschaffung neuer Gerätschaften, eingebracht im Zuge der Debatte zum Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage 1357 d.B.: Bundes­gesetz, mit dem das Katastrophenfondsgesetz 1996 geändert wird (1464 d.B.)

Die Kosten der freiwilligen Dienste der Feuerwehr steigen ständig. Obwohl diese Dienste für die Allgemeinheit unschätzbaren Wert haben und die gesetzlichen Anforde­rungen ständig wachsen, erhalten die Trägerorganisationen nicht maßgeblich mehr Geld.

Eine besondere Last bei notwendigen Investitionen stellt für diese freiwilligen Organi­sationen ebenso wie beispielsweise für Pflegedienste und Einrichtungen im Bereich der Familien- und Jugendwohlfahrt die an den Finanzminister abzuführende Mehrwert­steuer dar.

Alleine die Anschaffung eines Tanklöschfahrzeuges, wie sie beispielsweise laut NÖ Feuerwehr-Mindest Ausrüstungsverordnung bereits für Feuerwehren in kleinen Ge-


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meinden mit mehr als 300 Häusern Vorschrift ist, kostet etwa 290.000 €, den Gegen­wert eines gut ausgestatteten und großzügig bemessenen Einfamilienhauses, davon zirka 50.000 € Mehrwertsteuer.

Hinzu kommen noch die Kosten für Erhaltung und Betrieb der benötigten Fahrzeuge und Anlagen.

Die Mitfinanzierung der Ausrüstung durch die Freiwilligen Feuerwehren erfolgt vor allem durch Spenden und Einnahmen aus Veranstaltungen, die durch den unentgelt­lichen Einsatz der Mitglieder erwirtschaftet werden.

Ein weiterer Teil der Finanzierung erfolgt mittels Förderungen aus Mitteln der Feuer­schutzsteuer auf Feuerversicherungen. Diese Förderungen bewegen sich in der Regel in der Höhe der zu entrichtenden Mehrwertsteuer, was eigentlich absurd ist. Hier wird eine Steuer eingehoben, um eine andere Steuer bezahlen zu können und nicht um den Feuerwehren die dringend benötigten Förderungen zu geben.

Da die Mittel aus der Feuerschutzsteuer rückläufig sind, gibt es Bestrebungen, den Steuersatz von 8 auf 10 Prozent zu erhöhen. Da die Belastungswelle der Regierung (Haider-)Schüssel die Steuerquote bereits auf unerträgliche 46 Prozent angehoben hat, lehnen wir Sozialdemokraten weitere Steuererhöhungen für Konsumenten katego­risch ab.

Bereits durch eine einfache Änderung des Umsatzsteuergesetzes, insbesondere des § 2, der diese Organisationen als Körperschaften öffentlichen Rechts zur Mehrwert­steuerzahlung verpflichtet, wäre bereits ein wesentlicher Schritt zur Stärkung dieser Or­ganisationen getan. Die Änderung könnte den genannten Organisationen den Vorsteu­erabzug oder die Mehrwertsteuerrückerstattung zubilligen.

Für die Rettungsorganisationen, die Umsätze im Bereich der Krankenbeförderung täti­gen, gilt beispielsweise, dass sie nach § 6 Absatz 1 Ziffer 22 UStG 1994 von der Um­satzsteuer befreit, aber nicht vorsteuerabzugsberechtigt sind, allerdings nach § 2 Ab­satz 2 des Gesundheits- und Sozialbeihilfengesetzes 1996 Beihilfen im Ausmaß der nicht abzugsfähigen Vorsteuern erhalten. Diese Regelung sollte auch Vorbild für eine analoge Lösung für Feuerwehren und Wohlfahrtsorganisationen sein.

Denn es gilt nach wie vor ein konkretes, in der Kasse der Trägerorganisationen sicht­bares Zeichen zu setzen und nicht nur in Sonntagsreden auf den Stellenwert der frei­willigen Organisationen hinzuweisen.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher nachstehenden

Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesregierung wird aufgefordert, in einer Regierungsvorlage die erforderlichen rechtlichen Grundlagen mit der Zielsetzung zu erarbeiten, um die Feuerwehren, Wohl­fahrtsorganisationen und andere freiwillige gemeinnützige Organisationen bei notwen­digen Investitionen von der Mehrwertsteuer zu befreien. Dabei soll zumindest eine Analogie hergestellt werden zu den Regelungen für die Rettungsorganisationen, die Umsätze im Bereich der Krankenbeförderung tätigen, wonach diese gemäß § 6 Ab­satz 1 Ziffer 22 UStG 1994 von der Umsatzsteuer befreit, aber nicht vorsteuerabzugs­berechtigt sind, allerdings nach § 2 Absatz 2 des Gesundheits- und Sozialbeihilfenge­setzes 1996 Beihilfen im Ausmaß der nicht abzugsfähigen Vorsteuern erhalten.


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Die Bundesregierung wird ferner aufgefordert, durch geeignete Schritte auch für die EU-Konformität dieser Regelung zu sorgen.

*****

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Auch der Entschließungsantrag betreffend Dienstfreistellung für freiwillige HelferInnen bei Katastrophen und Ausgleich für Dienst­geberInnen von freiwilligen KatastrophenhelferInnen ist ausreichend unterstützt, ord­nungsgemäß eingebracht und steht mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Gaßner, Kaipel, Marianne Hagenhofer, Dr. Bauer und KollegInnen betreffend Dienstfreistellung für freiwillige HelferInnen bei Katastrophen und Ausgleich für DienstgeberInnen von freiwilligen KatastrophenhelferInnen, eingebracht im Zuge der Debatte zum  Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (1357 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Katastrophenfondsgesetz 1996 geändert wird (1464 d.B.)

Freiwillige und ehrenamtliche HelferInnen, wie Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren, von Rettungsorganisationen, der Bergwacht, der Bergrettung, u.s.w. – leisten in Kata­strophenfällen wertvolle Dienste für die Menschen. Ohne sie könnte in vielen Fällen nicht so rasch Hilfe geleistet werden und die Auswirkungen von Katastrophen (Scha­densereignissen) wären noch viel schlimmer.

Die Bedeutung der Freiwilligen und ehrenamtlichen KatastrophenhelferInnen findet im Arbeits- und Dienstrecht allerdings keine Entsprechung. Weder im öffentlichen Dienst noch im Bereich der privatrechtlichen Dienstverhältnisse gibt es einen expliziten Rechtsanspruch auf Dienstfreistellung. Das heißt, es liegt zum größten Teil im Ermes­sen der ArbeitgeberInnen, ob MitarbeiterInnen im Katastrophenfall freiwillig mithelfen können.

Es ist aber auch nicht einsehbar, dass kleine und mittlere Unternehmen (KMU) für den Entfall die ihnen durch das Fernbleiben der MitarbeiterInnen entsteht, aufkommen müssen.

Es ist daher dringend notwendig klare gesetzliche Regelungen zu schaffen, um den freiwilligen und ehrenamtlichen HelferInnen in Katastrophenfällen für die Dauer ihres Einsatzes inklusive einer angemessenen Ruhezeit Dienstfreistellung unter Entgeltfort­zahlung zu gewähren. Gleichzeitig soll den betroffenen kleinen und mittleren Unterneh­men ein finanzieller Ausgleich für das Fernbleiben ihrer Mitarbeiter in einem Einsatzfall gewährt werden.

Die Notwendigkeit der Mithilfe von Freiwilligen und ehrenamtlichen HelferInnen wird von keiner politischen oder gesellschaftlich Gruppe bestritten. Dieser breite Konsens soll in der beantragten Änderung des Arbeitsrechts und des Dienstrechtes auf Bundes- und Landesebene seinen Niederschlag finden und damit die Wertschätzung und Aner­kennung für die geleistete Arbeit auch zum Ausdruck gebracht werden.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat unverzüglich eine Regie­rungsvorlage zu übermitteln, mit der alle arbeits- und sozialrechtlichen Nachteile für


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freiwillige und ehrenamtliche HelferInnen von Rettungs- und Hilfsorganisationen besei­tigt werden. Insbesondere soll ein genereller Anspruch auf Dienst- beziehungsweise Arbeitsfreistellung mit Entgeltfortzahlungsanspruch für die Dauer des Einsatzes inklu­sive einer angemessenen Ruhezeit geschaffen werden.

Weiters wird die Bundesregierung aufgefordert rasch mit den Ländern Verhandlungen mit dem Ziel aufzunehmen, dass in den entsprechenden Landesgesetzen adäquate Regelungen in Bezug auf das Dienst- und Besoldungsrecht umgesetzt werden. Dem Nationalrat ist über das Ergebnis zu berichten.

Die Bundesregierung wird darüber hinaus aufgefordert dem Nationalrat eine Vorlage zu übermitteln, die sicherstellt, dass kleinen und mittleren Unternehmen, die von ihnen geleistete Entgeltfortzahlung für ihre freigestellten ArbeitnehmerInnen und den nachge­wiesenen Einkommensausfall durch die Freistellung der Arbeitskräfte  ersetzt wird.

Hinsichtlich der Finanzierung wird die Bundesregierung aufgefordert Mittel des Kata­strophenfonds unter Einbeziehung einer Länder-Kofinanzierung bereit zu stellen und darüber mit den Finanzausgleichsparteien sowie den Sozialpartnern rasch in Verhand­lungen einzutreten und danach eine Regelung durch Bundesgesetz umzusetzen.“

*****

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Scheibner. Wunschredezeit: 4 Minuten. – Bitte, Herr Klubobmann.

 


13.03.56

Abgeordneter Herbert Scheibner (Freiheitliche - BZÖ): Frau Präsidentin! Herr Fi­nanzminister! Meine Damen und Herren! Die heutige Regelung, mit der die Mittel für die Freiwilligen Feuerwehren aufgestockt und garantiert werden, ist gut. In Österreich ist es ja so, dass ein Großteil des Katastrophenschutzes auf den Schultern – und zwar im wahrsten Sinne des Wortes – der freiwilligen Organisationen ruht. Das ist auch sinn­voll, denn es wäre nicht finanzierbar, auf Dauer eine ausreichende Anzahl an Personen in Einsatzbereitschaft zu halten, um dann, wenn es notwendig ist, die entsprechenden Personal- und Gerätekapazitäten zur Verfügung zu haben.

Aber der Staat erspart sich hier einen sehr großen Betrag an Geldmitteln, und das sollte sich auch in der Unterstützung dieser Organisationen, die mit den Freiwilligenka­pazitäten für unsere Sicherheit und den Schutz der Bevölkerung sorgen, entsprechend widerspiegeln. Da gibt es selbstverständlich nach wie vor Defizite. Sowohl beim Gerät als auch beim Personal geht es letztlich auch um die Grundsatzfrage, ob die Politik in ausreichendem Maße vermittelt, dass es ein Wert an sich ist, für den Österreicher, für die Österreicherin einen Teil der Freizeit, einen Teil der eigenen Ressourcen für den Dienst an der Gemeinschaft entsprechend einzubringen. Und da haben wir Probleme! Da haben wir Probleme, die notwendigen Freiwilligen nicht nur bei den Freiwilligen Feuerwehren in Zukunft sicherzustellen, sondern auch bei den Rettungsorganisationen und letztlich auch beim österreichischen Bundesheer, das ein Mitgarant dafür ist, dass man rasch verfügbare und auf Dauer einsetzbare Kräfte zur Verfügung stellen kann.

In diesem Sinne, Herr Kollege Gradwohl, unterstützen selbstverständlich wir alle ge­meinsam die Idee, dass man das sicherstellt. Es soll nicht so sein, wie es in der Praxis geschieht, dass etwa die Teilnehmer bei den Freiwilligen Feuerwehren zum Wochen­ende zwar in den Einsatz gehen können, aber die meisten oder ein Großteil von ihnen dann am Montag oder Dienstag von ihren Arbeitgebern wieder an den Arbeitsplatz ge­rufen werden und sich dann vielleicht noch mit Urlaubstagen und so weiter – die aber meistens ohnehin schon mit den Übungen aufgebraucht sind – helfen müssen. Das ist


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kein professionelles Krisenmanagement, das sage ich in aller Deutlichkeit! (Zwischen­rufe bei der SPÖ.)

Nur, Herr Kollege Gradwohl: Sie haben jetzt einen Entschließungsantrag eingebracht, Sie wissen aber ganz genau, dass es bereits einen Entschließungsantrag gibt – ich weiß nicht, ob ihr damals zugestimmt habt –, den wir hier eingebracht und auch be­schlossen haben. Darin haben wir die Bundesregierung bereits aufgefordert, hier Maß­nahmen zu setzen! Ich weiß auch, dass es in der Bundesregierung sehr, sehr intensive Gespräche, Debatten und Verhandlungen in diese Richtung gibt, dass es aber auch noch Gruppen gibt, die – ich sage es einmal vorsichtig – zögerlich bei der Umsetzung sind, etwa bei der Umsetzung der Garantie des Arbeitsplatzes oder auch bei der Um­setzung von verpflichtenden Freistellungen für diesen Einsatz.

Ich denke, es haben alle ein Interesse daran. Auch die Wirtschaft hat ein Interesse daran, dass Katastrophen bewältigt werden und dass nach Katastrophen die Aufräu­mungsarbeiten entsprechend vorgenommen werden, auch in den Unternehmungen. Deshalb sollten auch alle ein Interesse daran haben, einen Beitrag dafür zu leisten, dass den Freiwilligen die entsprechenden Möglichkeiten gegeben werden. (Abg. Grad­wohl: Dann braucht ihr nur zuzustimmen!)

Herr Kollege, wir brauchen nicht etwas zuzustimmen, was schon beschlossen ist! (Zwi­schenrufe bei der SPÖ.) Selbstverständlich haben wir das beschlossen! Wir werden auch dafür sorgen, dass es diese Unterstützung für die Freiwilligenorganisationen gibt, und ich sage es ganz ausdrücklich: bei der Feuerwehr, bei den Rettungsorganisatio­nen, aber auch für die Freiwilligen etwa bei der Miliz des österreichischen Bundeshee­res! Hier sollte man keine Organisation gegen die andere ausspielen, sondern jede die­ser Organisationen ist für die Sicherheit des Landes unverzichtbar und notwendig, und dafür müssen wir auch etwas aufwenden.

Zum Schluss: Es freut mich, dass der Herr Finanzminister heute hier ist. Ich erinnere noch daran – Sie werden das nicht so gerne hören –: Sie haben uns einmal vorgewor­fen, warum wir etwa bei der Abfangjägerbeschaffung von 24 auf 18 zurückgegangen sind. Ich gebe zu, dass das keine leichte Entscheidung gewesen ist, aber es gab da­mals die Zusicherung des Finanzministers und die Garantie, dass zumindest ein Groß­teil des Ersparten für die Katastrophenhilfe zweckgebunden investiert wird. (Abg. Ma­rizzi: Herr Kollege Scheibner, die Flugzeuge kosten ...!)

Jetzt kann noch nichts investiert werden, weil auch noch nichts bezahlt worden ist. Aber Sie haben offen gelegt, dass ab dem nächsten Jahr die ersten Raten fällig wer­den. Daher gehe ich davon aus, dass diese, glaube ich, 500 Millionen € an Erspar­nissen den Freiwilligen Feuerwehren, dem österreichischen Bundesheer und den Ret­tungsorganisationen für die Erfüllung ihrer Aufgaben zur Verfügung gestellt werden. (Beifall bei Abgeordneten von Freiheitlichen – BZÖ sowie der ÖVP.)

13.09


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als nächster Redner kommt Herr Abgeordneter Mag. Kogler zu Wort. Wunschredezeit: 4 Minuten. – Bitte.

 


13.09.15

Abgeordneter Mag. Werner Kogler (Grüne): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Herr Klubobmann Kollege Scheibner, was alles in einem Tagesordnungspunkt Platz hat: Jetzt müssen wieder die Abfangjäger herhalten, weil Sie dem Entschließungsan­trag der Sozialdemokraten nicht zustimmen wollen! (Abg. Scheibner: Wieso? Es geht um Katastrophen!) Das sind schon Pirouetten, die man um diese Tageszeit weniger gewohnt ist.


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Aber wenn Sie das schon aufgreifen, dann soll es auch immer wieder im Protokoll ste­hen, dass bei den Kalkulationen rund um die Abfangjäger tatsächlich einiges hinterfra­genswert ist und dass hier möglicherweise tatsächlich eine gewisse Art von Katastro­phenschutz notwendig ist – nämlich jener, der uns vor dieser Beschaffungskatastrophe schützt! (Abg. Marizzi: Genau! – Abg. Neudeck: Wenn ich mir jetzt Ohropax hinein­stecke, ist das auch Katastrophenschutz!)

Man muss allerdings hinschauen: In jenem Jahr 2002, als tragischerweise tatsächlich das Hochwasser stattgefunden hat, war schon längst klar, dass um den vereinbarten Preis – nicht mit Eurofighter, aber innerhalb der Regierung, und das ehrt an der Stelle möglicherweise sogar den Finanzminister – nie und nimmer 24 Abfangjäger, jedenfalls nicht des Typs Eurofighter, zu haben waren. (Abg. Marizzi: ... Cessna gekauft!) Des­halb hat man die Katastrophe zum Anlass genommen und gesagt: So, jetzt machen wir zwei tolle Dinge – erstens verkaufen wir das als Hilfe für die Hochwasseropfer, und wir gehen von 24 auf 18!

Es war doch völlig klar, dass man mit diesem Gewalt-Rodeo der Eurofighter-Beschaf­fung bei 24 Stück nie und nimmer auf einen Kaufpreis von 2 Milliarden € kommt! Das wissen allerdings Sie (in Richtung des Abg. Scheibner), damals noch Verteidigungsmi­nister, eigentlich viel besser als ich – und deshalb schmunzeln Sie so. (Abg. Scheib­ner: Ich weiß genau, dass das nicht stimmt, was du sagst! – Zwischenruf des Abg. Neudeck.) Wie dem auch sei, wie dem auch war – halten wir das auch noch fest!

Zur Katastrophenhilfe als solcher beziehungsweise zur Fragestellung – denn das ist mittlerweile eigentlich der Diskussionsgegenstand geworden – der sozialen Absiche­rung jener, die freiwillig entsprechende Dienste leisten: Da kann ich wirklich keinen Grund erkennen, warum man den Anträgen der Sozialdemokratie nicht zustimmt. (Abg. Scheibner: Weil es schon beschlossen ist!) Dieser Teil der Pirouette ist nicht nachvoll­ziehbar.

Nur: In der Sache selbst muss ich einmal in Erinnerung rufen, worum es bei diesem Berichtsgegenstand eigentlich geht. (Abg. Neudeck: Das muss man nach der Rede wirklich!) Es geht darum, dass eine bessere Planbarkeit bei der finanziellen Ausstat­tung der Feuerwehren vorliegt, weil wir das jetzt sockeln; hingegen kam es früher, entsprechend verschiedenen anderen Kategorien der Einnahmen, zu Schwankungen. Okay, es wird gesockelt, und bei der Gelegenheit gibt es eine leichte Erhöhung – wie dem auch sei.

Ich möchte aber an der Stelle durchaus auch etwas Kritisches einbringen. Da geht es nämlich auch darum, wie die Bundesländer mit den Fördermitteln umgehen. Letztlich ist ja alles eine Riesen-Förderung aus Bundesgeldern; wer die österreichische Finanz­verfassung kennt, weiß, dass die Länder so gut wie keinen Cent selbst einheben, aber in allen möglichen Belangen fest das Geld des Bundes verteilen. Das mag zu vielen, vielen Punkten nützlich sein, was etwa den Katastrophenschutz und so weiter betrifft.

Aber wir haben immer wieder Fälle gehabt, in denen die Landesregierungen oder ein­zelne Landeshauptleute sich dafür haben feiern lassen, dass über so genannte Be­darfszuweisungen – da ein bisschen Geld, dort ein bisschen Geld – irgendwo wieder Geld an die Gemeinden verteilt wurde; oft nicht nach den ökonomisch sinnvollsten Kriterien! Manchmal ging es nach dem Kriterium: Wo bin ich junger Landeshauptmann noch nicht Ehrenbürger? – Das alles hat es gegeben! Es gibt Überweisungen, die offensichtlich damit korrelieren sollen, dass nachher irgendjemand wieder irgendwo Ehrenbürger wird. (Zwischenrufe bei der ÖVP.)

Wir wissen auch genau, welch sinnlose Projekte oft gefördert werden und dass das Geld hinten und vorne fehlt – zum Beispiel durchaus bei der sinnvollen Ausstattung der Feuerwehren. Da hat sich jetzt im Übrigen einiges gebessert, es wird hier nach ent-


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sprechenden Plänen vorgegangen. Früher war es auch so, dass es daran gemangelt hat, darauf zu achten: Welche Gemeinde übernimmt diesen Anteil, welche Gemeinde jenen Anteil und die dort lozierten Feuerwehren?

Ich kann mich daran erinnern, dass auch in meiner Gegend geradezu ein – unter Gän­sefüßchen – „Wettrüsten“ stattgefunden hat (Zwischenrufe bei der ÖVP): weil die eine Feuerwehr das bekommen hat, musste die andere das auch haben!, und die Landes­politik ist diesen Versuchen oft erlegen. Das alles ist besser geworden. (Abg. Neu­deck: Die haben alle rote Autos!) Es ist schon auch eine Pflicht – bei aller Förderlust und allen Lob- und Dankesreden, die wir hier halten –, dass auch in diesem Bereich möglichst effizient vorzugehen ist. Effizienz heißt, das Geld dorthin zu schicken, wo es gebraucht wird, und nicht dorthin, wo man gerade noch nicht Ehrenbürger ist. Das darf ich Ihnen schon einmal sagen! (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ.)

Am Schluss: Weil sich das alles so gebessert hat, weil es sich tatsächlich in nachvoll­ziehbarer Weise gebessert hat, auch der Dank von unserer Fraktion an die Freiwilli­genverbände an sich und an die Feuerwehren, die ja teilweise anwesend sind, im Besonderen! Das ist keine Frage, darüber brauchen wir gar nicht zu reden. Es hat sich auch das Aufgabenbild völlig verschoben: Es ist sehr viel bei großen Unfällen und Ähn­lichem mehr zu tun. Da ist wirklich der Hut zu ziehen, keine Frage.

Es wurde aber immer wieder der Hochwasserschutz strapaziert. Es wird Sie nicht wun­dern, wenn ich aus grüner Sicht abschließend festhalten möchte, dass wir im Bereich des Hochwasserschutzes die Investitionen jahrelang und in sehr großer Höhe in die völlig falschen Kanäle – im wahrsten Sinn des Wortes: in die falschen Kanäle – gelenkt haben. Wir machen viel zu wenig im Retentionsbereich; wir beschleunigen immer das Wasser, und irgendwo springt es dann über. Dann schauen wir wieder, weil plötzlich irgendwo ein Damm nicht hält und hinten die Grundstücke weit tiefer liegen – es ist schon so angelegt –, als die Wasserstandshöhe des Hochwasser führenden Flusses daherkommt. Was dann passiert, wenn das einmal aufbricht, kann man sich ohnehin ausrechnen!

Es geht also um Retentionsmaßnahmen, und der beste Hochwasserschutz ist natürlich der Klimaschutz. Auch das wird Sie nicht überraschen. Es sollte Ihnen zu denken geben, dass die „hundertjährigen“ Hochwässer jetzt alle zweieinhalb Jahre vorbeikom­men! (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ.)

13.15


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Es hat sich Herr Bundesminister Mag. Grasser zu Wort gemeldet. – Herr Bundesminister, Sie sind am Wort.

 


13.15.40

Bundesminister für Finanzen Mag. Karl-Heinz Grasser: Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Ich konnte eine Reihe von Gesprä­chen mit den Repräsentanten der österreichischen Feuerwehren führen. Da der Prä­sident des Österreichischen Feuerwehrverbandes, Herr Ing. Seidl, mit seinen Kame­raden hier ist, möchte ich diese Gelegenheit dazu nutzen, für die konstruktiven und maßvollen Gespräche zu danken.

Die eine Zielsetzung war es, bessere Planbarkeit und Sicherheit in der Mittelausstat­tung zu geben. Die andere Seite war, dass auch die Feuerwehren auf die Möglichkei­ten des Bundesbudgets Rücksicht genommen haben. Dies ist daher eine kluge, maß­volle Lösung für beide Seiten. Dafür bedanke ich mich.

Ich glaube, es ist ein sehr eindeutiges und offensichtlich einstimmiges Signal des Ho­hen Hauses – wofür ich mich auch bedanke – für die Feuerwehren und die Leistungen


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von etwa 300 000 Feuerwehrmännern und -frauen in Österreich, das heute hier abge­geben wird, ein Signal der Wertschätzung für die großartigen Leistungen, die Sie und Ihre Kameradinnen und Kameraden erbringen. Damit können wir uns, glaube ich, heu­te über einen guten, gemeinsamen Beschluss für die Feuerwehren freuen. Dafür danke ich Ihnen sehr. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten von Freiheitlichen – BZÖ.)

13.16


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Ing. Schultes zu Wort. Wunschredezeit: 3 Minuten. – Bitte.

 


13.17.04

Abgeordneter Ing. Hermann Schultes (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Meine geschätzten Vertreter des Bundesfeuerwehrver­bandes! Meine sehr geehrten Abgeordneten! Als Angehöriger der Freiwilligen Feuer­wehr Zwerndorf (Beifall und Bravorufe bei der ÖVP sowie des Abg. Dr. Bauer) ist es mir eine große Freude, heute zu diesem Tagesordnungspunkt sprechen zu dürfen. Ich kann nur den Kopf schütteln, wenn ich die Philosophie des Abgeordneten Kogler zum Thema Feuerwehrwesen höre. Ihre Sorgen möchte ich haben! Wissen Sie, was unsere Sorgen sind? (Abg. Neudeck: Nein, ich nicht! Seine möchte ich nicht haben!) Nein, ich möchte es auch nicht.

Unsere Sorgen sind: Wir brauchen gute Leute, Männer und Frauen – wir haben sie bei uns –, wir brauchen die Zeit für die Ausbildung, und dann brauchen wir die nötige Technik. Das Allerwichtigste ist, dass wir nicht mehr Technik haben, als wir ausbil­dungsmäßig schaffen, und nicht weniger Technik haben, als wir im tatsächlichen Ein­satz wirklich brauchen. Das allerschwächste Argument ist es, dass irgendwer sagt: Weil diese Feuerwehr das hat, muss die Nachbarfeuerwehr das auch bekommen. Meistens sind sie an derselben Autobahn gelegen, meistens haben sie eine ähnliche Fragestellung, und die technische Entwicklung erfolgt wohl für alle ähnlich.

Wenn man sich unsere heutige Technik in der Feuerwehr anschaut und es bewerten würde, was das kostet, und wenn man im Vergleich dazu die Zeit bewertet, die Feuer­wehrmänner und -frauen zum Üben und für den Einsatz verwenden, und das in Rela­tion zueinander stellt, dann weiß man, dass unser System der Freiwilligen Feuerweh­ren ein sehr kostengünstiges ist. Durch den heutigen Beschluss gibt es durchaus auch die finanziellen Möglichkeiten dafür, vorausschauend zu planen. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten von Freiheitlichen – BZÖ.)

Bei uns in Niederösterreich wird dieser Beschluss, diese 90 Millionen € abgesichert bis 2008, zur Folge haben, dass wir für die kleinen Gemeinden, die die Mindestausrüs­tungsverordnung erfüllen müssen, den Beitrag für ein KLF von 13 000 auf 28 000 € er­höhen können. Das ist für uns eine wichtige Maßnahme.

Wenn ich jetzt diesen sonderbaren Antrag zur Frage Mehrwertsteuer und Feuerwehr höre, muss ich sagen: Wir sind sehr froh darüber, dass wir ein klares Vereinsrecht haben, dass wir Kassiere haben, die sich damit auskennen, und nicht Mehrwertsteuer-Konstruktionen haben, für die wir dann Steuerprüfungen brauchen, für die wir das Fi­nanzamt in der Feuerwehr haben und wofür wir ein großes Theater mit den Feuerweh­ren aufziehen. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten von Freiheitlichen – BZÖ.)

Ich möchte die Kollegen von der SPÖ nur daran erinnern, was für ein monatelanges Tauziehen nötig war, um ihrem Finanzminister Lacina abzuringen, dass die Luxus-Mehrwertsteuer für Kommandofahrzeuge abgeschafft werden konnte. Also: Bleibt bei sauberen Regelungen! Uns geht es darum, dass die Feuerwehr ihre Kapazitäten, ihre Arbeitszeit und ihre Einsatzfreude darauf verwenden kann, den Menschen zu helfen.


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Jetzt sage ich noch etwas: Ich bin Einwohner der Gemeinde Zwerndorf, und wir haben das Hochwasser erlebt. Wir hatten hunderte freiwillige Helfer und viele Feuerwehrmän­ner im Dorf. Und wenn nicht so effizient mit wertvollem Gerät von kompetenten Leuten unter Missachtung ihrer Gesundheit für uns gearbeitet worden wäre, dann hätte es bei uns lieb ausgeschaut!

Bei uns ist alles zum Besten geschehen, und dafür möchte ich mich bei allen Feuer­wehrmännern, aber auch beim Bundesheer, bei der Polizei, bei den Rettungseinheiten recht herzlich bedanken! (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen – BZÖ.)

13.20



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150. Sitzung / Seite 80

Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Fau­land zu Wort. Wunschredezeit: 3 Minuten. – Bitte.

 


13.20.43

Abgeordneter Markus Fauland (Freiheitliche - BZÖ): Frau Präsidentin! Herr Bundes­minister! Hohes Haus! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wenn hier heraußen von Prävention gesprochen wird, dann muss es mir auch erlaubt sein, darauf hinzu­weisen, dass Prävention auch bedeutet, vor Hochwässern durch kluge Verhandlungen, was Grundstücksabtretungen für den Hochwasserschutz betrifft, rasch vorzusorgen und nicht im Interesse bestimmter Gruppen solche Maßnahmen zu behindern. Bedau­erlicherweise ist doch des Öfteren der Fall, dass es in Kommunen und Gemeinden genau aus diesen Gründen erst sehr spät zu Baumaßnahmen kommen konnte, da die Grundstückspreise, die zur Abfertigung angeboten worden sind, nicht entsprochen ha­ben und auch andere Interessen eine Rolle gespielt haben. (Beifall bei den Freiheit­lichen – BZÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)

Kommen wir jetzt auf die Feuerwehren zu sprechen: Es ist mir eine Freude, dass wir seitens des Bundes einmal zeigen können, dass das Feuerwehrwesen, vor allem das Freiwillige Feuerwehrwesen auch eine Sache des Bundes ist, da sich ja die Länder sehr gerne die Krone aufsetzen, wenn ein Fahrzeug übergeben wird, und auch des Öf­teren mit erhobenem Zeigefinger Richtung Wien winken, wo denn die Mittel bleiben. Der Beschluss heute beweist, dass es uns sehr wichtig ist, dass auch seitens des Bun­des ein Beitrag geleistet wird.

Ein sehr wesentlicher Teil des Feuerwehrwesens wurde heute noch nicht angespro­chen, und zwar die Nachwuchspflege in den Gemeinden. Die Feuerwehr hat in sehr vielen Gemeinden nicht nur den Schutzauftrag, sondern auch eine sehr starke soziale Bedeutung. Die Kinder beginnen schon von klein auf zu üben, sie messen sich in Wett­bewerben, in Bezirksmeisterschaften, in Landesmeisterschaften, um dann, wenn sie das entsprechende Alter erreicht haben, wirklich in den Einsatz zu gehen. Aus diesem Grund ist es für mich nicht ganz verständlich, warum Kollege Kogler wieder diesen schalen Beigeschmack erzeugt und davon gesprochen hat, dass es um Paläste geht, die sich Gemeinden bauen, und dass Gemeinden über die Größe des Löschfahrzeu­ges und ob da ein Stern drauf ist oder nicht konkurrieren. Ich kann aus meiner eigenen Gemeinde berichten: Für die Beschaffung von Löschfahrzeugen wird der Großteil durch freiwillige Spenden der Bewohnerinnen und Bewohner aufgebracht.

Mittlerweile wird nur noch zirka ein Drittel von der öffentlichen Hand beigesteuert. Der Großteil der Mittel wird durch die Kommunen aufgebracht, und zwar durch die Bevölke­rung. Deswegen finde ich es auch nicht sehr angemessen, hier zu sagen, dass es rein um Palastbauten geht. Wenn eine Gemeinde ein Feuerwehrhaus baut, so ist das ihr gutes Recht. Jede Gemeinde soll ein Feuerwehrhaus besitzen, denn ohne die Freiwilli­gen Feuerwehren wären wir sicherlich nicht in der Lage, all den Bedrohungen für die Bevölkerung Herr zu werden oder verschiedene Assistenzeinsätze zu leisten. – Danke. (Beifall bei den Freiheitlichen – BZÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)

13.24


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Wögin­ger zu Wort. Wunschredezeit: 3 Minuten. – Bitte.

 


13.24.11

Abgeordneter August Wöginger (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Bun­desminister! Hohes Haus! Als aktives Feuerwehrmitglied ist es mir ein Anliegen, noch kurz zu dieser positiven Änderung im Katastrophenfondsgesetz Stellung zu nehmen. Die Feuerwehren bieten eine bestens organisierte Einsatzorganisation für die Sicher­heit unserer Bevölkerung. Es wird kompetent und rasch Hilfe in ausreichendem Aus­maß bei den verschiedensten Einsätzen sowie in Krisen- und Katastrophenfällen ge­leistet. Mit dieser Gesetzesänderung wird die finanzielle Planung für die Feuerwehren abgesichert.

Bis zum Jahre 2008 werden durch den Katastrophenschutzfonds jährlich 90 Millionen € für die Feuerwehren aus Mitteln des Bundes zur Verfügung gestellt. Im Jahr 2006 wa­ren es noch 66,7 Millionen €. Wir unterstützen dadurch die Feuerwehren in ihren Be­schaffungs- und Finanzierungsplänen. Betrachtet man allein das Bundesland Oberös­terreich, wo in den kommenden Jahren mehr als 150 Um- und Neubauten von Feuer­wehrhäusern und die Anschaffung von zirka 170 Einsatzfahrzeugen fixiert beziehungs­weise geplant sind, bedeutet dies eine wesentliche Steigerung der Planungssicherheit. Oberösterreichweit werden pro Jahr in Summe 20 € pro Kopf für die Feuerwehren ausgegeben. Auch diese Zahl beweist, dass Bund, Ländern und Gemeinden die Feuer­wehren und das damit verbundene öffentliche Leben unverzichtbar und etwas wert sind.

Als Mitglied des Freiwilligenrates möchte ich noch kurz auf die Forderung nach einem generellen Anspruch auf Dienst- beziehungsweise Arbeitsfreistellung mit Entgeltfort­zahlungsanspruch eingehen. Das Ehrenamt und die Freiwilligkeit sind die Stützen un­serer Bürgergesellschaft, die wir auch in Zukunft unbedingt brauchen. (Beifall bei der ÖVP.)

Deshalb müssen Rahmenbedingungen geschaffen werden – da stimmen wir zu –, aber diese hohe Freiwilligkeit muss auch in Zukunft möglich sein. Ich erinnere nur als Bei­spiel an die bereits umgesetzte Unfallversicherung im Katastrophenfall. Es ist aber auch wichtig, in diesem Zusammenhang zu erwähnen, dass hier keine voreiligen, un­überlegten Änderungen herbeigeführt werden sollten, die sogar zum Nachteil für die Freiwilligen werden könnten. Gesetzliche Ansprüche wie Freistellungen, Entgeltfortzah­lung durch Dienstgeber und so weiter vermindern und gefährden die Beschäftigungs­chancen von Freiwilligen, und das wollen wir nicht. Bei den letzten Naturkatastrophen hat das Zusammenspiel zwischen freiwilligen Helfern und ihren Dienstgebern sehr gut funktioniert, und das sollte man nicht mit überzogenen Forderungen gefährden, meine sehr geehrten Damen und Herren! (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten von Frei­heitlichen – BZÖ.)

Unserer Ansicht nach wären gute Vorschläge und erste denkbare Schritte: eine Art von Karenztagen im Katastrophenfall, Freiwillige in Gemeinden bevorzugt einzustellen und die Fortbildungskosten wie Diäten und Kilometergelder von Freiwilligen steuerlich ab­setzbar zu machen. Das wäre unser Zugang in dieser Angelegenheit. Uns ist dabei aber wichtig – und das zum Schluss, meine sehr geehrten Damen und Herren –, dass das gemeinsam mit den Ländern und den Sozialpartnern auf breiter Basis ausverhan­delt wird, weil es nur so möglich ist, zu einem positiven Ergebnis im Sinne unserer frei­willigen Helferinnen und Helfer zu kommen. Und das wollen wir! (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen – BZÖ.)

13.27



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150. Sitzung / Seite 81

Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Der Herr Berichterstatter wünscht kein Schlusswort.

Wir gelangen daher zur Abstimmung über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in 1357 der Beilagen.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Gesetzentwurf sind, um ein Zei­chen der Zustimmung. – Das ist einstimmig angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Das ist ebenfalls einstimmig angenommen. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung ange­nommen.

Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abge­ordneten Gradwohl, Kolleginnen und Kollegen betreffend Rückerstattung der Mehr­wertsteuer für Feuerwehren und Wohlfahrtsorganisationen bei der Anschaffung neuer Gerätschaften.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für den Entschließungsantrag sind, um ein Zei­chen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit. Dieser Antrag ist somit abgelehnt.

Wir gelangen weiters zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeord­neten Mag. Gaßner, Kolleginnen und Kollegen betreffend Dienstfreistellung für freiwil­lige HelferInnen bei Katastrophen und Ausgleich für DienstgeberInnen von freiwilligen KatastrophenhelferInnen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für den Entschließungsantrag sind, um ein ent­sprechendes Zeichen. – Das ist die Minderheit. Dieser Entschließungsantrag ist abge­lehnt. (Rufe von Abgeordneten der SPÖ – in Richtung Vertreter des Feuerwehrver­bandes auf der Galerie –: Das müsst ihr euch merken! Schaut euch genau an, wer da sitzen geblieben ist!)

Meine Damen und Herren! Bevor wir zum 4. Punkt der Tagesordnung kommen, möch­te ich die Gelegenheit nützen, da wir jetzt über die Feuerwehren diskutiert haben, und Folgendes berichten: Die Medien haben uns gerade informiert, dass es in Stockerau einen Großbrand auf einer Mülldeponie gibt, bei dem 200 Feuerwehrleute im Einsatz sind. Wir wünschen ihnen allen, dass sie nach diesem Einsatz wieder gesund nach Hause zurückkommen! (Allgemeiner Beifall.)

13.30.054. Punkt

Bericht des Finanzausschusses über den Antrag 831/A (E) der Abgeordneten Dkfm. Dr. Günter Stummvoll, Dr. Christoph Matznetter, Josef Bucher, Mag. Wer­ner Kogler, Kolleginnen und Kollegen betreffend Prüfung steuerlicher Maßnah­men zur Finanzierung supranationaler Aufgaben wie Eigenfinanzierung der Euro­päischen Union und Entwicklungszusammenarbeit (1476 d.B.)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir kommen nun zum 4. Punkt der Tagesord­nung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Wir gehen sogleich in die Debatte ein.


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Stenographisches Protokoll
150. Sitzung / Seite 82

Als Erster gelangt Herr Abgeordneter Dr. Stummvoll zu Wort. Wunschredezeit: 4 Minu­ten. – Bitte.

 


13.30.44

Abgeordneter Dkfm. Dr. Günter Stummvoll (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Finanzminister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wenn wir jetzt über die­sen die Finanzierung supranationaler Aufgaben wie EU-Finanzierung oder Entwick­lungshilfezusammenarbeit betreffenden Vier-Parteien-Antrag diskutieren und debattie­ren, so ist zu sagen: Dieser Antrag ist zweifellos Ausdruck einer sehr positiven Diskus­sionskultur im Finanzausschuss und auch Ergebnis des ehrlichen Bemühens, zu ge­meinsamen Lösungen zu kommen. Wir haben mehrere Gespräche informeller Art mit den Fraktionsführern des Finanzausschusses und mit den Experten der Entwicklungs­hilfezusammenarbeit geführt. Ich möchte mich als Obmann des Ausschusses dafür be­danken, dass wir diese Gesprächskultur zwischen den Fraktionsführern haben, die im­mer wieder dazu führt, dass wir bei allen gegensätzlichen Ausgangspositionen letztlich doch zu einvernehmlichen Lösungen kommen.

In der konkreten Sache wissen wir alle, wie schwierig das ist, welch weiten Weg wir noch vor uns haben. Im Entschließungsantrag steht sehr deutlich drinnen – egal ob das eine Devisentransaktionssteuer oder eine Kerosinsteuer ist –, dass drei Voraus­setzungen gegeben sein müssen. Erstens: Es darf keine neue Belastung der Bürger eintreten. Zweitens: Es darf keine Verzerrung des Wettbewerbs eintreten. Drittens: Die EU-Staaten müssen gemeinsam diesen Weg beschreiten. Noch einmal: Das gemein­same Vorgehen der EU-Staaten ist das eine, doch die Verzerrung des Wettbewerbs ist eigentlich global zu sehen, denn wir wollen ja nicht, dass etwa bei der Devisentrans­aktionssteuer eintritt, was ein Generaldirektor einer großen Bank gemeint hat: Na ja, wenn das die EU macht, dann lege ich einen Hebel um, und alle Finanztransaktionen laufen über Singapur! – Das kann es ja auch nicht sein!

Ich sage ganz offen und habe das auch im Finanzausschuss gesagt: Es wird ein weiter Weg auch deshalb, weil, wie ich im Europäischen Parlament – und ich habe erst vor zwei Wochen die ehrenvolle Aufgabe gehabt, in Brüssel bei der gemeinsamen Sitzung EU-Parlament und nationale Parlamente einen Arbeitskreis zur künftigen Finanzierung der EU zu leiten – leider feststellen musste, dort die überwiegende Mehrheitsmeinung war, nur ja keine neuen Steuerbemessungsgrundlagen zu erfinden, also egal, ob Devi­sentransaktionssteuer oder Kerosinabgabe, sondern eher bei bestehenden Steuern anzusetzen. Wenn wir hier wirklich weiterkommen wollen – und hier wiederhole ich meinen Appell, den ich auch im Finanzausschuss an alle Fraktionen gerichtet habe –, wer wirklich ehrlich bemüht ist, etwas weiterzubringen, der möge nicht sagen: Bitte, liebe Regierung tu was!, sondern der möge versuchen, seine eigenen Fraktionen im Europäischen Parlament auch dafür zu gewinnen. Dort sitzen Fraktionen, die durchaus mit den Fraktionen hier vergleichbar sind. Da gibt es eine sozialdemokratische Frak­tion, eine grüne Fraktion, eine liberale Fraktion, eine uns nahe stehende Fraktion der Europäischen Volkspartei, und die müssen wir motivieren, denn sonst würden wir nur etwas beschließen, was für die Schublade bestimmt ist, und das wollen wir alle nicht. Wir wollen ja in der Tat, dass wir hier sowohl im Bereich Entwicklungshilfezusammen­arbeit als auch EU-Eigenfinanzierung Fortschritte erzielen.

Ich denke, der Grundgedanke ist richtig. Wir alle wissen, wie schwierig es ist, wir alle wissen, wir haben einen weiten Weg vor uns, aber wir sind alle gefordert, das, was wir gemeinsam zusammengebracht haben, auch auf europäischer Ebene zur Mehrheit zu bringen. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der Freiheitlichen – BZÖ.)

13.34



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150. Sitzung / Seite 83

Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächste gelangt Frau Abgeordnete Bayr zu Wort. Wunschredezeit: 5 Minuten. – Bitte.

 


13.34.11

Abgeordnete Petra Bayr (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Minister! Sehr geehrte Damen und Herren! Eine intelligent gemachte Devisentransaktionssteuer hat eine doppelte Dividende. Zum einen hilft sie, kurzfristige Währungsspekulationen zu unterbinden und somit auch den Crash von Finanzmärkten fragilerer Volkswirtschaften zu vermeiden und eine Stabilisierung der Finanzmärkte herzustellen. Auch wenn es eine Bagatell­steuer ist und die Besteuerung im Promillebereich liegt, gibt es dennoch Einnahmen. Für den EU-Raum wird geschätzt, dass durch diese Steuer progressiv geschätzt etwa 28 bis 29 Milliarden € pro Jahr hereinkommen. Das ist der zweite positive Effekt: Die­ses Geld steht dann für sinnvolle Dinge, wie zum Beispiel die Entwicklungszusammen­arbeit, zur Verfügung. Das ist auch deswegen besonders wichtig, weil Fachleute schät­zen, dass zur Erreichung der Millennium Development Goals jedes Jahr zusätzlich 50 Milliarden € notwendig sein werden. Das heißt, auch wenn die gesamten Einnah­men einer CTT, einer Currency Transaction Tax, in die EZA gingen, wäre das immer noch zu wenig, um bis 2015 Armut wirksam zu bekämpfen, allen Kindern eine Grund­schulausbildung zukommen zu lassen, Kinder- und Müttersterblichkeit einzudämmen, vermeidbare Krankheiten nicht zum Ausbruch kommen zu lassen, einen größeren Ein­fluss von Frauen zu fördern und natürliche Ressourcen in einer nachhaltigen Umwelt sicherzustellen. Um zumindest in die Nähe dieser MDGs zu kommen, ist es unabding­bar, dass die Einkünfte aus einer solchen CTT zusätzlich zu unserer bislang geleiste­ten offiziellen Entwicklungshilfe eingesetzt werden, zusätzlich zu den Beiträgen, die von den Ländern, die von der EU jetzt schon kommen, auch dann, wenn wir, wie inter­national vereinbart, bis 2015 unsere Entwicklungsleistungen auf 0,7 Prozent des Brut­tonationaleinkommens erhöhen sollten.

Wir als SPÖ waren ja der Meinung, dass wir die kompletten Einnahmen aus dieser Devisentransaktionssteuer für Entwicklung zur Verfügung stellen sollten, und zwar spe­ziell für soziale und ökologische Projekte. Dass dieser Antrag jetzt einen Fonds vor­sieht, der auf europäischer Ebene angesiedelt ist und dessen Gelder fifty-fifty für Ent­wicklungszusammenarbeit und EU-Eigenfinanzierung zur Verfügung stehen sollen, ist ein Kompromiss, um den wir lange gerungen haben. Ebenso lang haben wir darum ge­rungen, dass die Bedingung der ÖVP, nämlich eine Implementierung im globalen Maß­stab, fällt, denn diese Bedingung hätte die reale Umsetzung einer Devisentransaktions­steuer unmöglich gemacht.

Beim Zustandekommen des Antrags gab es auch eine heitere Komponente, die ich Ihnen nicht vorenthalten möchte. Bei sehr vielen NGOs, die sich mit Entwicklung und ihrer Finanzierung beschäftigen, sind dieser Tage Briefe des ÖVP-Parlamentsklubs eingeflattert, die dort zu heftigen Lachanfällen geführt haben. Die ÖVP hat darin ver­sucht, weiszumachen, dass es jetzt endlich nach langem, langem Bemühen gelungen sei, auch die anderen Parteien, die sich ja so gesträubt hätten, dazu zu bringen, end­lich dieser Devisentransaktionssteuer auch zuzustimmen. Ich nehme an, es ist das schlechte Gewissen, das sie dazu motiviert hat. Ich nehme an, das ist der Versuch, vor Wahlen bei diesen NGOs noch ein bisserl Meter zu machen, nachdem Sie in den letz­ten Jahren eine Auseinandersetzung über Entwicklungspolitik wirklich sträflich ver­nachlässigt haben. Ich denke, so wird das nicht wirklich gelingen, aber selbstverständ­lich bleibt es Ihnen überlassen, darüber zu entscheiden.

Summa summarum werden noch sehr viele Anstrengungen notwendig sein, bis es auf europäischer Ebene, auf EU-Ebene und dann noch darüber hinaus, was ja auch wün­schenswert wäre, zu einer Zone kommt, in der eine Devisentransaktionssteuer einge­hoben werden wird. Ich stimme meinem Vorredner zu, dass der Antrag ein Beginn ist,


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150. Sitzung / Seite 84

dass es keinen Grund gibt, sich zurückzulehnen, dass es an uns allen liegen wird, auch auf europäischer Ebene dazu weiter Arbeit zu leisten. Ich bin mir sicher, auch der Herr Finanzminister wird das mit vollem Herzen tun. Noch größerer Anstrengungen wird es bedürfen, um auf unserer Erde ein vernünftiges Gleichgewicht herzustellen und für eine gerechte Verteilung der Chancen, der Ressourcen und der Reichtümer zwi­schen Arm und Reich, Nord und Süd und Frauen und Männern zu sorgen. Der heutige Beschluss ist ein kleiner Schritt dazu und einer der nicht sehr häufigen sinnvollen Be­schlüsse dieser Legislaturperiode, die jetzt zu Ende geht. Ich denke mir aber, es ist fein, dass wir uns wenigstens dazu gemeinsam durchgerungen haben. – Danke sehr. (Beifall bei der SPÖ und den Grünen.)

13.39


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Bucher zu Wort. Wunschredezeit: 3 Minuten. – Bitte.

 


13.39.19

Abgeordneter Josef Bucher (Freiheitliche - BZÖ): Sehr geehrte Frau Präsident! Herr Bundesminister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte mich zunächst beim Kollegen Stummvoll dafür bedanken, dass er einen sehr wichtigen Dialog in Gang gesetzt hat, was die Devisentransaktionssteuer betrifft, und auch ein sehr gutes, er­folgsorientiertes Ergebnis zustande gebracht hat, nämlich dass es eine Vier-Parteien-Einigung darüber gibt, dass wir in der EU eine solche Abgabe oder Steuer verwirk­lichen möchten.

Wir wollen das zunächst einmal prüfen lassen, weil wir alle davon überzeugt sind, dass im Zuge der EU-Budgetierung zukünftig auch neue Weichenstellungen erforderlich sind, was die neue Mittelaufbringung anlangt, und weil wir als ein Teil der Europäi­schen Union uns daher auch über unser Budget hinaus Gedanken machen sollen, wie wir das europäische Budget zustande bringen.

Eine dieser zielführenden Maßnahmen wäre natürlich die Devisentransaktionssteuer, die wir immer schon als einen sehr, sehr wichtigen Punkt erachtet haben, über den wir nachzudenken haben. Ich möchte jetzt gar nicht so sehr auf die Internas eingehen, auf die Bedeutsamkeit dieser Abgabe und auf die Auswirkungen. Ich weiß natürlich auch um die Umstände Bescheid, dass es nicht sehr einfach sein wird, diese Steuer in Euro­pa umzusetzen. Es ist aber wichtig, einmal die Erkenntnis zu bekommen, welche Aus­wirkungen diese Maßnahme auf den Finanzmarkt Europa und auch international auf unsere Wettbewerbsfähigkeit hat

Ich denke also in Summe, dass es sehr, sehr wichtig ist, diese Erkenntnisse zu erlan­gen, und dass es ein sehr zielführender Beschluss ist, den wir heute fassen. – Danke sehr. (Beifall bei den Freiheitlichen – BZÖ.)

13.41


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeord­neter Mag. Kogler. Wunschredezeit: 5 Minuten. – Bitte.

 


13.41.00

Abgeordneter Mag. Werner Kogler (Grüne): Frau Präsidentin! Der Herr Vorsitzende des Finanzausschusses hat es angesprochen: Es gab lange Verhandlungen, es ist ein Kompromiss. Wie immer bei Kompromissen könnte man jetzt die Zeit dafür verwenden, anzuführen, was das Gemeinsame ist, was die Unterschiede sind.

Was unsere Fraktion im Europäischen Parlament betrifft, müssen wir uns, glaube ich, die wenigsten Sorgen machen. Dort wird eine Intervention nicht notwendig sein. Die steht hinter diesem Konzept. Manchmal ist man bei solchen Dingen auch verleitet zu sagen, wir haben das ja schon lange im Programm. Das sage ich jetzt auch, denn es


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stimmt. Manchmal wundere ich mich, was die Grünen da gemacht haben. Wir haben nämlich im Prinzip eine instrumentelle Maßnahme in unser Grundsatzprogramm aufge­nommen, obwohl man da sonst eher den Zielkatalog formuliert. Es ist uns aber passiert oder gelungen, wie Sie wollen.

Wenn ich jetzt also sage, bei uns steht das schon seit 2001, glaube ich, im Grund­satzprogramm, dann ist das die Wahrheit, und zwar steht das unter dem Titel „Tobin Tax“ – in Klammern: (Devisentransaktionssteuer) –, denn da gibt es ja schon sehr viele Varianten, wie wir wissen. Darauf möchte ich allerdings nicht eingehen, sondern nur eine der Grundideen betonen, weil da selbst innerhalb der Fraktionen – auch bei uns – unterschiedliche Nuancierungen vorliegen, was eigentlich das Sinnhafte an diesem Konstrukt ist.

Ich möchte an dieser Stelle schon einbekennen, dass es wenig Sinn hat – zumindest wenn man über die Transaktionssteuer redet –, mit dem Finger auf die mehr oder we­niger bösen  – in Klammern: (für andere guten) – spekulativen Finanzströme zu zeigen. Es gibt ja auch welche, die meinen, dass das marktbereinigende Effekte hätte und des­halb gut sei. Meinem Verständnis nach lässt sich eine Devisentransaktion nicht als das oder das oder das orten. Deshalb ist es ja das wirklich Schlaue an diesem Konstrukt, dass es jede Transaktion mit einem ganz niedrigen, eigentlich mit einem sehr minima­len Steuersatz belegt, also jede Transaktion, die jetzt, wenn man so will, eine be­stimmte Währungsgrenze überschreitet. Die wirkliche Weisheit entfaltet sich jedoch erst, wenn man so will, im Nachhinein oder auch im Vorhinein, aber jedenfalls dadurch, dass kurzfristig hin- und hergeschickte Gelder davon viel, viel stärker betroffen sind als Gelder, die aus einem Titel für längerfristige Zwecke transferiert werden, und das sind halt in der Regel die investiveren, sei es noch in Fonds oder eben unmittelbar in Real­kapitalinvestitionen. Das erscheint mir als das Weise daran.

Dass das in der Praxis alles sehr schwierig ist, ist klar. Da gibt es verschiedene Mo­delle. Ich bin mir nicht sicher, ob das mit diesem Kompromiss und allen Randbedingun­gen, die wir hier aufstellen, auch so möglich sein wird. Es wäre ja schon darüber zu streiten – ich weiß ja nicht, ob Sie sich anschließend noch zu Wort melden, Herr Bun­desminister –, was „wettbewerbsneutral“ in diesem Sinn wäre. Wenn wettbewerbsneut­ral am Schluss wieder heißt, dass das nur dann geht, wenn man das global einführt, dann hätten wir den Zweck verfehlt, denn die Startbedingung für alle war ja, zu sagen: Es ist schwierig, wenn es nur ein Währungsraum macht, aber wir könnten es riskieren! Dazu liegen uns ja all diese Studien vor! – Also was wettbewerbsneutral in diesem Fall bedeutet, weiß ich nicht, aber wir sind ja froh, dass wir überhaupt zu einem Kompro­miss gekommen sind. – Das ist das eine. Strich darunter.

Dann gibt es natürlich die Überlegungen – da wird sicherlich Kollegin Lunacek fortset­zen –, dass so eine Steuer, wenn wir sie schon haben, auch wenn sie – aus meiner Sicht jetzt jedenfalls – vordringlich einem Lenkungseffekt genügen soll, doch auch ein Aufkommen erzeugen wird. Da kann man natürlich trefflich darüber diskutieren, wie wir das verwenden, und da gibt es auch viele gute Zugänge. Auch der Herr Bundeskanzler hat immer wieder – er hat im Sommer des Vorjahres schon damit begonnen – Vor­schläge hinsichtlich der Eigenmittelfinanzierung der EU gemacht. Damals hat er noch allgemeiner darüber gesprochen, anlässlich der siebenjährigen Finanzvorschau hat er sich ganz konkret geäußert, und ich meine, er hat in diesem Punkt völlig Recht. Wir kommen auf EU-Ebene – also jetzt aus Sicht der EU, wir als EU, wenn Sie so wollen – nicht damit voran, bei den nationalen Budgets dauernd Bittsteller zu sein. Wir sehen ja, wohin das führt. Es wird immer nur noch schwieriger.

Deshalb kann man es gar nicht genug würdigen, diese Dinge auch von der Finanzauf­kommensseite her zu betrachten. Allerdings mache ich da natürlich ein Vorsichtszei­chen. Ich meine, wenn wahr ist, dass die Bemessungsgrundlage eine volatile Sache


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ist, wir zweitens nicht wissen, wenn diese Steuer denn da wäre, wie sie sich auswirkt, dann können wir uns drittens nicht sozusagen auf eine feste Finanzierungsgrundlage verlassen. Aber es ist doch alles gut, was dieses Ding verbessert. Ich meine, wir loben hier den Zugang des Bundeskanzlers, dass er einfach den Mut hat, es auszusprechen: Ja, wir wollen Eigenfinanzierungsmittel für die EU! Eher herrscht, wie Kollege Stumm­voll schon gesagt hat, die Meinung vor: Um Gottes Willen, nur keine neue Steuer auf EU-Ebene!

Ob uns das erspart bleibt, Herr Kollege, weiß ich nicht. Man müsste die Dinge dann halt in der EU auch so benennen, wie sie wirklich sind. Möglicherweise lässt sich das ja auch dadurch beheben, dass man sich überhaupt einmal über Steuer- und Abgaben­quoten unterhält, so wie wir das ja auf nationaler Ebene auf allen Ebenen der Gebiets­körperschaften – Bund, Land, Gemeinden – tun. Es wäre denkbar, so etwas sozusa­gen zumindest statistisch zu konstruieren und damit für die politische Debatte tauglich machen und zu überlegen, wie eine EU-weite Steuer- und Abgabenquote aussehen könnten. Das kann man dann hin- und herjonglieren. Dazu, ob deshalb diese Quote unbedingt wieder gleich sinken muss, gibt es wiederum unterschiedliche Zugänge. Unser Problem ist das nicht primär.

Bei dieser Gelegenheit ist zu erwähnen, dass es natürlich noch andere Eigenmittel gibt, die in Frage kommen. Das alles sind Kandidaten, die bei den Grünen gut beleu­mundet sind, etwa – eh klar! – die Kerosinbesteuerung. In letzter Zeit ist aber auch ver­stärkt eine Besteuerung aufgetaucht, die jetzt nicht oder kaum stattfindet, nämlich eine Besteuerung der Treibstoffe im Schiffsverkehr. Das alles hat im ökologischen Bereich durchaus verzerrende Effekte, und auch das wäre, würde man dazu kommen, ein Schritt, um die wirtschaftliche Globalisierung, die nun einmal voranschreitet – das ist so –, mit marktbeeinflussenden Instrumenten vernünftiger zu gestalten.

So viel zu dieser Geschichte. Man könnte noch viel darüber sagen. Das werden andere übernehmen. – Danke. (Beifall bei den Grünen sowie des Abg. Dr. Matznetter.)

13.47


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeord­neter Glaser. Wunschredezeit: 3 Minuten. – Bitte.

 


13.47.48

Abgeordneter Franz Glaser (ÖVP): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Geschätz­te Kolleginnen und Kollegen! Auch ich möchte zunächst allen Fraktionen ein herzliches Danke dafür sagen, dass es möglich war, hier einen gemeinsamen Antrag zustande zu bringen. Das Interesse der sozialdemokratischen Fraktion an diesem Thema ist an­scheinend aber trotzdem nicht sehr groß. (Abg. Reheis: Bei Ihnen sind ja auch nicht wahnsinnig viele da! Sie sitzen im Glashaus! – Abg. Neudeck: Sie haben eine gewerk­schaftliche Mittagspause!)

Es gab ja viele Initiativen im Hinblick auf die Devisentransaktionssteuer von kirchlichen Institutionen, von Parteien. Es gab auch Initiativen zur Eigenfinanzierung der Europäi­schen Union. In diesem Zusammenhang möchte ich schon noch einmal die, glaube ich, bemerkenswerte Rede von Bundeskanzler Schüssel beim Europäischen Parla­ment im Jänner dieses Jahres zitieren, der wörtlich sagte:

„Es kann nicht angehen, dass kurzfristige Finanzspekulationen überhaupt nicht besteu­ert werden. Es kann nicht angehen, dass der Verkehr in der Luft oder per Schiff über­haupt nicht besteuert wird. Ich bitte die Kommission, diese Themen in den Review mit einzubeziehen. Ich bitte auch das Europaparlament um Unterstützung: Wer ein starkes Europa will, darf sich nicht scheu um diese Frage herumdrücken.“ 


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Ich glaube, dem ist nichts hinzuzufügen, und wir als österreichisches Parlament be­schließen heute Gott sei Dank einen wichtigen Schritt in diese Richtung, dass es hier tatsächlich zu mehr Wettbewerbsgleichheit in wichtigen Bereichen kommt.

Geschätzte Kolleginnen und Kollegen, es gibt aber auch noch andere Punkte, warum man für diese Devisentransaktionssteuer, für diese Besteuerung von Kerosin und Schiffstreibstoffen sein kann. Es ist zum Beispiel so, dass ich persönlich davon über­zeugt bin, dass übernationale Aufgaben durch übernationale Abgaben gedeckt werden sollen. Das erscheint logisch und ist, glaube ich, durchaus auch in der Bevölkerung als logisches Argument zu vermitteln. Beides sind ganz einfach übernationale Aufgaben, sowohl die Entwicklungszusammenarbeit als auch die EU-Eigenfinanzierung.

Ein dritter wesentlicher Punkt ist letztlich jener, dass es sicherlich so ist, dass es abso­lut nichts hilft, wenn wir als österreichisches Parlament hier einen Beschluss fassen, dass es diese Steuer in Österreich geben soll mit der Bedingung wie zum Beispiel in Frankreich und Belgien, dass das aber nur dann gilt, wenn das europaweit eingeführt wird. Ich glaube, es ist wesentlich sinnvoller, dass wir diese Steuer auf europäischer Ebene diskutieren, einen Gleichklang finden, eine gemeinsame Richtlinie finden und dann zu einer gemeinsamen Umsetzung, zumindest europaweit, kommen. Dafür wer­den wir, so bin ich überzeugt, die Akzeptanz der Bevölkerung sicher früher oder später finden, wenn wir sie nicht jetzt schon haben. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP sowie des Abg. Fauland.)

13.50


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Dipl.-Ing. Hofmann zu Wort. Wunschredezeit: 3 Minuten. – Bitte.

 


13.51.01

Abgeordneter Dipl.-Ing. Maximilian Hofmann (Freiheitliche - BZÖ): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Geschätzte Damen und Herren des Hohen Hauses! Die Devisen­transaktionssteuer, Tobin-Steuer, ist angedacht zur Finanzierung supranationaler Auf­gaben der Europäischen Union. Wir wissen, dass Finanzströme anonym sind. Es gibt eine Vier-Parteien-Einigung in diesem Haus, ein, wie ich meine, sehr gutes Zeichen für Europa. Es geht um die Prüfung der Machbarkeit der Einführung dieser Devisentrans­aktionssteuer, und ich verhehle auch nicht, dass es das Ansinnen meiner Fraktion war, mit dieser Tobin-Steuer eine Senkung der Beiträge der Mitgliedsländer herbeizuführen.

Die Frage der Machbarkeit wird von Experten beantwortet. Die Antworten fallen sehr unterschiedlich aus, von positiv bis negativ, von völlig problemlos bis nicht machbar. Wesentlich ist, dass zur Beurteilung verschiedene Gesichtspunkte herangezogen wer­den. Das ist eben die Machbarkeit, das ist die Gleichmäßigkeit und dies ist auch der freie Wettbewerb. Es soll zu keiner negativen Beeinträchtigung der Finanzmärkte be­ziehungsweise des Finanzstandortes kommen.

In Diskussion ist die Höhe von einem Basispunkt. Das entspricht nicht einem Promille, wie es gesagt wurde, und liegt auch nicht im Promillebereich, sondern es ist ein Zehn­telpromille, wobei das europäische Transaktionsvolumen gemäß einer Schätzung in etwa 15 bis 18 Milliarden € – wohlgemerkt: bei einem Basispunkt – initiiert. Das sind etwa 13 bis 16 Prozent des derzeitigen EU-Budgets.

Ich darf als kleine Anmerkung, damit man gewissermaßen eine Größenvorstellung be­kommt, auch noch sagen, dass pro Tag in etwa 2 000 Milliarden US-Dollar weltweit ge­handelt werden. Nur damit man eine Vorstellung davon bekommt, wie viel hier gleich­sam in Bewegung ist.

Lassen Sie mich jetzt eine Anleihe in einem völlig anderen Bereich machen. Bei der Bank of America hat ein Hacker ein Programm geschrieben und dieses installiert. Die-


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ses Programm hat bewirkt, dass bei jeder getätigten Überweisung weniger als 1 Cent auf sein Konto überwiesen wurde. Mit diesen Überweisungen ist er innerhalb von eini­gen wenigen Tagen zum US-Dollarmillionär geworden. (Abg. Neudeck: Wie fasst man das in ein Gesetz?) Die Schwierigkeit, das ins Gesetz zu fassen, ist wohl nicht so groß.

Warum führe ich das an? – Weil es Gegner dieser Steuer gibt, die von überbordender Bürokratie sprechen. Ich denke, es ist nicht so. Wir werden nicht das Hackerprogramm installieren, aber es ist ein Hinweis dafür, dass es doch relativ einfach oder eben mach­bar sein wird.

Wesentlich ist also: Schritt eins: Überprüfung dieser Machbarkeit, zweitens: Prüfung der Auswirkungen auf die Finanzmärkte – ich persönlich bin diesbezüglich sehr zuver­sichtlich –, und dann gilt es auch, die entsprechende Überzeugungsarbeit in den EU-Mitgliedsländern in den verschiedenen Fraktionen zu leisten, weil das eben nur – es wurde schon erwähnt – im Gleichklang eingeführt werden kann. – Danke schön. (Bei­fall bei den Freiheitlichen – BZÖ.)

13.55


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächste gelangt Frau Abgeordnete Mag. Lunacek zu Wort. Wunschredezeit: 5 Minuten. – Bitte.

 


13.55.15

Abgeordnete Mag. Ulrike Lunacek (Grüne): Frau Präsidentin! Herr Finanzminister! Meine Damen und Herren! Natürlich bin ich auch froh darüber, dass es jetzt diesen Kompromissantrag gibt. Die Vorredner und Vorrednerinnen haben schon betont, dass das nicht ganz einfach war, aber dass es dann doch gelungen ist, sich auf einen Kom­promiss zu einigen.

Ich will Ihnen kurz erzählen, wie meine persönliche Bekanntschaft mit der Devisen­transaktionssteuer begann. Das liegt schon einige Jahre zurück. Konkret wurde diese Steuer 2002 bei der Entwicklungsfinanzierungskonferenz der Vereinten Nationen in Monterrey in Mexiko, als dort, von der damaligen deutschen Bundesregierung ausge­hend, die Entwicklungshilfeministerin einem Herrn Spahn, einem deutschen Ökono­men, den Auftrag gegeben hatte, sich einmal anzuschauen, was denn von der Tobin Tax aus den sechziger Jahren tatsächlich realistisch ist und was man in einem EU-Kontext überhaupt machen kann.

Die Präsentation der diesbezüglichen Studie war auch für mich als Nichtfinanz-Expertin sehr interessant, denn es wurde einleuchtend erklärt, was da möglich ist. Spahn hat eine Zwei-Ebenen-Strategie entwickelt, das heißt, für minimale Transaktionen einen Minimumsteuersatz und erst dann, wenn es spekulativ wird, einen höheren, damit nicht eine Gefährdung von nicht-spekulativen Finanztransaktionen, die täglich anfallen, mög­lich gemacht wird und Volkswirtschaften gefährdet werden.

Das Spannende daran war, dass das damals tatsächlich von der deutschen Bundes­regierung initiiert wurde. Zwar war der damalige deutsche Finanzminister auch nicht wirklich dafür – das ist ja jetzt in etwa ähnlich, aber es gab zumindest noch kein Veto unseres Finanzministers in diese Richtung; ein Veto kann er natürlich im Parlament nicht einlegen, das ist mir schon klar, aber wir wissen ja, wie die Dinge laufen –, aber jedenfalls war das eine Initiative der deutschen Bundesregierung, und sie hat mich in­sofern beeindruckt, als eine Devisentransaktionssteuer als machbar erschienen ist und als dort auch festgehalten wurde, dass sie sogar im Euro-Raum machbar ist. Natürlich müsste man die Schweiz und Großbritannien dazunehmen, aber innerhalb Europas sei es machbar. Man muss also nicht auf die Vereinigten Staaten warten, die wahrschein­lich nie oder kaum jemals in diese Richtung gehen.


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Das war für mich ein wichtiger konkreter Einstieg in dieses Thema, damals noch davon ausgehend, dass das Geld vor allem für die Entwicklungszusammenarbeit verwendet wird, um die Milleniumsentwicklungsziele – das ist heute auch schon gefallen – zu fi­nanzieren.

Die diesbezüglichen Anträge, die wir im Nationalrat in den früheren Legislaturperioden gestellt hatten, wurden immer abgelehnt. Insofern finde ich es sehr erfreulich, dass aus der Not der EU-Finanzierung mittlerweile sozusagen die Tugend wurde, dass sich so­gar Bundeskanzler Schüssel, der derzeitige EU-Ratspräsident, für so eine Steuer aus­gesprochen hat und dass wir jetzt einen Antrag sowohl für die Eigenfinanzierung der Europäischen Union als auch für die Entwicklungszusammenarbeit vorliegen haben.

Ich muss dazu sagen, dass aus grüner Sicht der letzte Absatz, dass es eine gleichzei­tige Senkung der Mitgliedsbeiträge von Seiten der Nationalstaaten an die EU geben sollte, nicht wirklich unsere Linie ist. Wir finden nicht, dass das notwendig wäre, aber wir haben um der gesamten Sache willen dem dann auch zugestimmt. (Präsident Dipl.-Ing. Prinzhorn übernimmt den Vorsitz.)

Etwas noch, was auch schon mein Kollege Kogler gesagt hat, weil Kollege Stummvoll gemeint hatte, wir müssten unsere jeweilige Fraktion im Europaparlament dafür gewin­nen: Bei unseren grünen Kolleginnen und Kollegen tun wir uns sehr leicht, die brau­chen wir nicht dafür zu gewinnen. Tun Sie es bitte mit Ihren Abgeordneten! Das gilt auch für die Sozialdemokraten und für die Freiheitlichen – wer auch immer bei Letzte­ren der Ansprechpartner sein mag.

Aber noch wichtiger erscheint mir, dass sich unser Antrag heute an die Bundesregie­rung mit dem Ersuchen richtet, auch gegenüber den europäischen Institutionen initiativ zu werden. Und das ist etwas, was ich mir von diesem heutigen Antrag, der ja noch während der EU-Ratspräsidentschaft Österreichs gestellt und auch beschlossen wird, erwarte: dass es von Seiten der Bundesregierung noch während der österreichischen EU-Ratspräsidentschaft eine Initiative gibt; dass tatsächlich gesagt wird, dass das österreichische Parlament die Bundesregierung aufgefordert hat, diese Initiative, die ja rhetorisch schon genannt worden ist, auch tatsächlich umzusetzen. Und ich hoffe, Herr Finanzminister, dass Sie und der Bundeskanzler das tatsächlich tun werden. Denn: Das kann eine Ratspräsidentschaft tatsächlich. Sie kann die Kommission auffordern, für den nächsten Finanzrahmen, für die Review 2007/2008, ganz konkrete Vorschläge zu machen.

Froh bin ich auch darüber, dass es gelungen ist, das ursprüngliche Ansinnen der ÖVP, die gesagt hat, es gehe nur auf globaler Ebene, herauszunehmen und tatsächlich eine EU-Richtlinie hineinzuschreiben – verpflichtend für alle EU-Mitgliedstaaten.

Insgesamt betrachtet ist das ein wichtiger erster Schritt. Wir hätten es schon sinnvoll gefunden, auch noch ein Gesetz auf nationaler Ebene quasi als Goodwill-Aktion einzu­führen, so wie das Belgien und Frankreich schon gemacht haben. Dafür gibt es keine Einigung, aber das schaffen wir vielleicht ein anderes Mal. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)

14.00


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Zu Wort gemeldet ist als Nächster Herr Ab­geordneter Keuschnigg. – Bitte.

 


14.00.34

Abgeordneter Georg Keuschnigg (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bun­desminister! Geschätzte Damen und Herren! Hohes Haus! Es ist also gelungen, in der Frage der Devisentransaktionssteuer oder auch der Eigenfinanzierung der Europäi­schen Union zu einem gemeinsamen Weg zu kommen, auch wenn wir wissen – da


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sollten wir ehrlich sein –, dass sich hinter diesem unserem Kompromiss noch Welten auftun. Wir alle wissen aber auch, dass, bis da Erträge, Gelder fließen, bis wir zu einer Verteilung kommen können, noch viel Wasser die Donau runterrinnen wird, sodass wir zum Beispiel mit dieser Fondslösung, mit der Verwendung dieser Mittel sehr gut leben können.

Wir alle wissen, dass wir bei der Erschließung eigener Finanzquellen für die Europäi­sche Union am Beginn eines politischen Prozesses stehen, eines, wie ich vermute, sehr langwierigen Prozesses. Es formiert sich aus dieser Idee nun langsam ein politi­sches Projekt. Es gibt viele Widerstände, man braucht nur auf die Äußerungen aus der Finanzfachwelt zu schauen oder auch nur die Debatten im Europäischen Parlament zu hören, aber wir sind Realpolitiker genug, um zu wissen, dass es ein Ergebnis geben wird und dass die Diskussion nicht zu stoppen ist. Die Frage ist nur, wie lange es dau­ern wird.

Den Sinn dieses Antrages sehe ich vor allem darin, das Thema in Richtung Finanz­review aufzubereiten, die für die Jahre 2008/2009 von der Europäischen Kommission vorzubereiten und vorzulegen und dann in den europäischen Gremien zu behandeln ist. Die Chance, eine vertiefte Grundsatzdebatte über die künftigen Finanzrahmen zu führen, kann, glaube ich, im Zuge dieser Review erfolgen. Da besteht letztlich auch die Chance, in der Sache selbst etwas weiterzubringen.

Ich glaube, dass Österreich da gemeinsam mit Frankreich und Belgien an der Spitze einer neuen, sage ich, europäischen Bewegung steht. (Beifall bei der ÖVP und bei Ab­geordneten der Freiheitlichen – BZÖ.)

14.03


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Neu­deck. – Bitte.

 


14.03.03

Abgeordneter Detlev Neudeck (Freiheitliche - BZÖ): Herr Präsident! Herr Bundes­minister! Meine Damen und Herren! Die vorliegende Vier-Parteien-Einigung hat in mehreren Ausschüssen, quasi Unterausschüssen oder inoffiziellen Ausschüssen des Finanzausschusses, sicher für alle, die beteiligt waren, interessante Informationen mit sich gebracht. Es ist, wie Kollege Hofmann gesagt hat, leicht, sich in ein Programm „einzuhacken“ und mit 1 Cent quasi illegaler Steuer innerhalb kurzer Zeit zum Dollar­millionär zu werden. Wenn man das auf gesetzlicher Basis macht, muss man sehr viele andere Komponenten mit einbeziehen. Es muss international kompatibel sein. Es hat wenig Sinn – und darin unterscheiden wir uns von den Forderungen der Grünen –, zu sagen, man könne das jetzt einmal nationalstaatlich beschließen.

Ich denke, dass der Weg, den wir gemeinsam gewählt haben, nämlich die Regierung aufzufordern, hier in Fortsetzung ihrer bisherigen Initiativen tätig zu werden und die Durchführung einer derartigen supranationalen Steuer zu prüfen, richtig ist. Ich glaube, es muss einmal gesichert sein, dass sich der Verwaltungsaufwand in einer Höhe be­wegt, die das Steuervolumen nicht überschreitet, denn andernfalls wäre das kontrapro­duktiv und eine Wettbewerbsverzerrung oder eine Verlagerung von gewissen Finanz­strömen aus einzelnen Ländern, die verhindert werden muss.

Meiner Meinung nach ist das der richtige Weg und auch ein erster Schritt in die richtige Richtung. Es freut mich besonders, dass nach vielen Verhandlungen alle diesem Kom­promiss zustimmen konnten. (Beifall bei den Freiheitlichen – BZÖ und der ÖVP.)

14.05



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Stenographisches Protokoll
150. Sitzung / Seite 91

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht die Frau Berichterstatterin ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Wir kommen zur Abstimmung über die dem Ausschussbericht 1476 der Beilagen an­geschlossene Entschließung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiefür eintreten, um ein entsprechendes Zei­chen. – Es ist dies einstimmig angenommen. (E 182.)

14.05.315. Punkt

Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (1409 d.B.): Bundes­gesetz, mit dem ein Bundesgesetz über die Übertragung der Aufgaben des Bun­despensionsamtes an die Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter (Bundes­pensionsamtübertragungs-Gesetz – BPAÜG) erlassen wird und das Ausschrei­bungsgesetz 1989, das Bundeshaushaltsgesetz, das Pensionsgesetz 1965, das Bundespflegegeldgesetz, das Kriegsgefangenenentschädigungsgesetz, das Be­amten-Dienstrechtsgesetz 1979 und das Richterdienstgesetz geändert werden (1467 d.B.)

 


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Nun gelangen wir zum 5. Punkt der Tages­ordnung.

Als erste Rednerin zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Hagenhofer. – Bitte.

 


14.05.55

Abgeordnete Marianne Hagenhofer (SPÖ): Herr Präsident! Herr Finanzminister! Ge­schätzte Kolleginnen und Kollegen! Mit dieser Regierungsvorlage wird das Bundespen­sionsamt, das jetzt dem Finanzministerium unterstellt ist, sozusagen der Beamtenver­sicherungsanstalt untergeordnet.

Wir sehen diese Zusammenführung als positiven Aspekt. Eine zentrale Anlaufstelle oder Ansprechstelle der Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung ist positiv zu be­werten. Wir sehen dies als Service für die Beamten und die Vertragsbediensteten.

Wir haben aber große Probleme, geschätzte Kolleginnen und Kollegen, mit der Stel­lung der Dienstnehmer bei der Ausgliederung. Wenn ein Beamter oder eine Beamtin 20 Jahre Beamter/Beamtin war und zum Schluss im Bundespensionsamt gearbeitet hat und durch die Überführung in die Beamtenversicherungsanstalt diese 20 Jahre nicht mehr gelten, sondern nur fünf Jahre angerechnet werden, obwohl er oder sie die­selbe Tätigkeit macht, dann ist das in unseren Augen diskriminierend. – Wir werden dieser Vorlage so nicht zustimmen und bringen einen Abänderungsantrag dazu ein.

Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Von allen Betrieben wird verlangt: für gleiche Arbeit das gleiche Gehalt! Das, was die Bundesregierung hier macht, ist genau das Gegenteil. Wir sehen nicht ein, dass jemand, wenn er dieselbe Tätigkeit macht, plötz­lich keine Vordienstzeiten mehr haben soll beziehungsweise nur noch fünf Jahre von 20 Jahren angerechnet bekommt. Der macht dieselbe Tätigkeit wie sein Kollege am Nebentisch, und der am Nebentisch bekommt ein höheres Gehalt, weil es ein anderes Gehaltsschema ist. Man zwingt die Beamten aus dem Beamtenstatus heraus, und da­mit sind wir nicht einverstanden. Das ist eine gravierende Ungerechtigkeit.

Ich bringe daher einen Abänderungsantrag zu dieser Regierungsvorlage ein:


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Stenographisches Protokoll
150. Sitzung / Seite 92

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Dr. Matznetter, Kolleginnen und Kollegen zum Bericht des Finanz­ausschusses über die Regierungsvorlage (1409 d.B.): Bundespensionsamtübertra­gungs-Gesetz - BPAÜG (1467 d.B.)

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Der eingangs bezeichnete Gesetzesentwurf wird wie folgt geändert:

1. Artikel 1, § 9 Absatz 3 lautet:

„(3) Die gemäß Abs. 2 der Versicherungsanstalt zur dauernden Dienstleistung zuge­wiesenen Beamten haben, wenn sie spätestens zum 31. Dezember 2011 ihren Austritt aus dem Bundesdienst erklären, mit Wirksamkeit von dem dem Austritt folgenden Mo­natsersten Anspruch auf Aufnahme in ein Dienstverhältnis zur Versicherungsanstalt nach den zu diesem Zeitpunkt für neu eintretende Arbeitnehmer geltenden Regelun-


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Stenographisches Protokoll
150. Sitzung / Seite 93

gen. Die beim Bund verbrachte Dienstzeit ist dabei für alle zeitabhängigen Ansprüche anzurechnen. Die absolvierte Grundausbildung ersetzt die Dienstprüfung für gleichwer­tige Verwendungen.“

2. Artikel 1, § 10 Absatz 2 lautet:

„(2) Dienstnehmer gemäß Abs. 1 können bis zum 31. Dezember 2011 in ein Dienstver­hältnis zur Versicherungsanstalt nach den für Neueintretende geltenden Regelungen optieren. Die im vertraglichen Dienstverhältnis zum Bund zurück gelegte Dienstzeit ist in diesem Fall für alle zeitabhängigen Ansprüche anzurechnen. Die absolvierte Grund­ausbildung ersetzt die Dienstprüfung für gleichwertige Verwendungen.“

*****

Geschätzte Kolleginnen und Kollegen, das ist uns ein Anliegen, und es sollte auch Ihnen eines sein. Bitte, gehen Sie mit unserem Abänderungsantrag mit! – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

14.09


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Der soeben verlesene Abänderungsantrag der Abgeordneten Dr. Matznetter, Kolleginnen und Kollegen ist ausreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Dr. Matznetter, Kolleginnen und Kollegen zum Bericht des Finanz­ausschusses über die Regierungsvorlage (1409 d.B.): Bundespensionsamtübertra­gungs-Gesetz - BPAÜG (1467 d.B.)

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Der eingangs bezeichnete Gesetzesentwurf wird wie folgt geändert:

1. Artikel 1, § 9 Absatz 3 lautet:

„(3) Die gemäß Abs. 2 der Versicherungsanstalt zur dauernden Dienstleistung zuge­wiesenen Beamten haben, wenn sie spätestens zum 31. Dezember 2011 ihren Austritt aus dem Bundesdienst erklären, mit Wirksamkeit von dem dem Austritt folgenden Mo­natsersten Anspruch auf Aufnahme in ein Dienstverhältnis zur Versicherungsanstalt nach den zu diesem Zeitpunkt für neu eintretende Arbeitnehmer geltenden Regelun­gen. Die beim Bund verbrachte Dienstzeit ist dabei für alle zeitabhängigen Ansprüche anzurechnen. Die absolvierte Grundausbildung ersetzt die Dienstprüfung für gleichwer­tige Verwendungen.“

2. Artikel 1, § 10 Absatz 2 lautet:

„(2) Dienstnehmer gemäß Abs. 1 können bis zum 31. Dezember 2011 in ein Dienstver­hältnis zur Versicherungsanstalt nach den für Neueintretende geltenden Regelungen optieren. Die im vertraglichen Dienstverhältnis zum Bund zurück gelegte Dienstzeit ist in diesem Fall für alle zeitabhängigen Ansprüche anzurechnen. Die absolvierte Grund­ausbildung ersetzt die Dienstprüfung für gleichwertige Verwendungen.“

Begründung:

Bei Übertritt in die Dienstordnung der BVA sollen die (ehemaligen) BPA-Mitarbeiter wie Neueintretende behandelt werden und max. 5 Jahre ihrer einschlägigen!!! Vordienst­zeiten zur Einstufung in das Gehaltsschema herangezogen werden. Auch die abge­legte Dienstprüfung wird bei der Einstufung ins BVA-Schema nicht anerkannt.

Es wird im Zuge der Eingliederung des BPA in die BVA zu Änderungen in den Füh­rungsstrukturen der derzeitigen Organisationen kommen. Auch werden neue Mitarbei­ter für den übertragenen Wirkungsbereich aufgenommen, diese natürlich in das BVA-Schema, obwohl sie im übertragenen Bereich (zB. Pensionskonto) tätig sein werden.

Bewirbt sich ein(e) BeamtIn oder nicht optierter VB für eine ausgeschriebene Stelle oder eine neugeschaffene Führungsposition, hat sie/er in der Regel keine Dienstprü­fung (könnte somit von der Bewerbung ausgeschlossen sein) und kein Dienstverhältnis zur BVA. Wenn sie/er wechselt werden nur 5 Jahre angerechnet, sie/er verdient uU viel weniger als vorher.

Andererseits gibt es natürlich keine Regelung, die einem BVA-Bediensteten, der die bisherigen Voraussetzungen der DO erfüllt, den Zugang zu Funktionen im übertrage­nen bzw. im in Zukunft gemeinsam geführten Bereich in ähnlicher Weise erschwert.

Zu bedenken ist auch, dass eine absolvierte Dienstprüfung ja nur eine sinnvolle for­male Voraussetzung, nicht aber unmittelbarer Garant für die auf einem speziellen Ar­beitsplatz benötigten Kenntnisse und Fähigkeiten darstellt.

Die SPÖ teilt die in der Stellungnahme der GÖD getroffene Einschätzung:

„Völliges Unverständnis auf Dienstnehmerseite besteht zur Absicht, Vordienstzeiten gering anzurechnen, um die Unterstellung unter die BVA-Dienstordnung zu vermeiden. Die Zusammenführung von BPA und BVA sollte doch wohl aus verwaltungsökonomi­schen Gesichtspunkten – so wie bei den anderen Ausgliederungsprojekten aus der staatlichen Verwaltung – zu einer möglichst baldigen Vereinheitlichung des Personal­standes führen, um das „Mehrfachgeleise“ in der Personalverwaltung .“

Sollte dies nicht erfolgen und keine Anrechenbarkeit von Vordienstzeiten stattfin­den, bedeutet dies massive Nachteile für alle Kolleginnen und Kollegen,

Die BVA ist ein öffentlich-rechtlicher Rechtsträger des Bundes. Das BPA ist eine Einrichtung des Bundes. Es ist extrem diskriminierend, beim Wechsel zwischen zwei Bundeseinrichtungen Bedienstete, die Dank ihres Wissens, ihrer Ausbildung und ihrer Erfahrung die Arbeitplätze voll ausfüllen, wie Neueintretende zu behandeln.“

Die SPÖ verlangt daher ebenso wie die GÖD in der Dienstordnung eine Anrechnung der Zeiten, die der jetzigen besoldungsrechtlichen Stellung zu Grunde liegen, im Ver­hältnis 1:1.


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Die Auflage bei Wechsel in die Dienstordnung eine Dienstprüfung ablegen zu müssen, sollte auf die Fälle einer Änderung des Verwendungsbereiches eingeschränkt sein.

*****

 


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Neugebauer. – Bitte.

 


14.09.39

Abgeordneter Fritz Neugebauer (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine sehr geschätzten Kolleginnen! Werte Kollegen! Ich schließe mich den Ausführungen von Kollegin Hagenhofer an, dass die Zielsetzung, nämlich die Zusammenfassung in einer Servicestelle, noch dazu mit Dienststellen in allen Landeshauptstädten, ein ganz wichtiges Ziel ist, die Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung in einer Hand zu ha­ben.

Das geht übrigens auf einen Entschließungsantrag dieses Hauses aus dem Jah­re 2003 zurück, dem wir hier folgen. Ursprünglich war ja das Andocken an die Pensi­onsversicherungsanstalt vorgesehen, was aus verfassungsrechtlichen und organisato­rischen Gründen nicht möglich war, weil ja die Versicherungsanstalt öffentlich Bediens­teter über diese Meldeschienen, über das Datennetz schon verfügt und das nicht neu gestaltet werden muss.

Kollegin Hagenhofer, Sie unterliegen einem ganz fürchterlichen Fehler. Sie sagen, dass wir Beamte in das Sozialversicherungssystem „zwingen“. – Das ist falsch! Beim Andocken gilt folgender Grundsatz: Wer öffentlich-rechtlich Bediensteter – ist gleich Beamter – ist, bleibt es. (Abg. Hagenhofer: Aber mit einem anderen Gehalt!) Wer Ver­tragsbediensteter ist, bleibt es. (Abg. Hagenhofer: Aber mit einem anderen Gehalt!) Wer in ein neues System optieren möchte, der hat die Rahmenbedingungen des Sozi­alversicherungsrechtes ganz einfach auf sich zu nehmen.

Wir haben ja nach unserer Sitzung im Finanzausschuss weitere Gespräche mit dem Herrn Bundesminister und dem Herrn Staatssekretär geführt und haben im Wesent­lichen die zwei Fragen, die Sie angesprochen haben, auch geklärt: Es ist aus Gleich­heitsgründen notwendig, dass wir die Fünfjahres-Anrechnung, die für das gesamte So­zialversicherungswesen gilt, nicht für alle aufweichen. Man kann im Einzelfall aber sehr wohl bessere Anrechnungen durchführen. Das Zweite ist, wir haben auch klargestellt – dafür bin ich Ihnen, Herr Bundesminister Grasser, sehr dankbar –, dass die Grundaus­bildung des Bundes den Dienstprüfungen in der Sozialversicherung gleich gehalten wird.

Im Hinblick auf die Wünsche der Personalvertretung, der Betriebsräte in den beiden Häusern bringe ich gemeinsam mit dem Kollegen Fauland folgenden Antrag ein:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Fritz Neugebauer, Markus Fauland, Kolleginnen und Kollegen zur Regierungsvorlage betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über die Übertragung der Aufgaben des Bundespensionsamtes an die Versicherungsanstalt öf­fentlich Bediensteter (Bundespensionsamtübertragungs-Gesetz - BPAÜG) erlassen wird und das Ausschreibungsgesetz 1989, das Bundeshaushaltsgesetz, das Pensions­gesetz 1965, das Bundespflegegeldgesetz, das Kriegsgefangenenentschädigungsge­setz, das Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979 und das Richterdienstgesetz geändert werden (1409 der Beilagen), in der Fassung des Ausschussberichtes (1467 der Bei­lagen)


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Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Der eingangs bezeichnete Gesetzesantrag wird wie folgt geändert:

§ 12 samt Überschrift lautet wie folgt:

Personalvertretung

„§ 12. Der nach den Bestimmungen des Bundes-Personalvertretungsgesetz gewählte Dienststellenausschuss des Bundespensionsamtes gilt bis zum Auslaufen der am 1. Jänner 2007 noch laufenden Funktionsperiode als Betriebsrat nach dem Arbeitsver-


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fassungsgesetz. Die bestehenden Organe der Arbeitnehmerschaft haben für eine rechtzeitige Ausschreibung von gemeinsamen Betriebsratswahlen zu einer einheitli­chen Betriebsratskörperschaft vor Ablauf ihrer Funktionsperiode zu sorgen.“

*****

Der Hintergrund für den Antrag ist, dass die Betriebsrats- und Personalvertretungskör­perschaften in der Phase des Aneinanderrückens in der derzeitigen Zusammensetzung noch längere Zeit beisammen sein wollen. Im Hinblick auf die hohe Kompetenz der Kolleginnen und Kollegen bin ich davon überzeugt, dass diese Herausforderung ange­nommen und auch zu einem guten Ende geführt werden wird. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen – BZÖ.)

14.12


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Der soeben verlesene Abänderungsantrag der Abgeordneten Neugebauer, Fauland ist ausreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Fritz Neugebauer, Markus Fauland, Kolleginnen und Kollegen zur Regierungsvorlage betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über die Übertragung der Aufgaben des Bundespensionsamtes an die Versicherungsanstalt öf­fentlich Bediensteter (Bundespensionsamtübertragungs-Gesetz - BPAÜG) erlassen wird und das Ausschreibungsgesetz 1989, das Bundeshaushaltsgesetz, das Pensions­gesetz 1965, das Bundespflegegeldgesetz, das Kriegsgefangenenentschädigungsge­setz, das Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979 und das Richterdienstgesetz geändert werden (1409 der Beilagen), in der Fassung des Ausschussberichtes (1467 der Bei­lagen)

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Der eingangs bezeichnete Gesetzesantrag  wird wie folgt geändert:

Art. 1 (Bundespensionsamtübertragungs-Gesetz – BPAÜG) wird wie folgt geändert:

§ 12 samt Überschrift lautet wie folgt:

Personalvertretung

„§ 12. Der nach den Bestimmungen des Bundes-Personalvertretungsgesetz gewählte Dienststellenausschuss des Bundespensionsamtes gilt bis zum Auslaufen der am 1. Jänner 2007 noch laufenden Funktionsperiode als Betriebsrat nach dem Arbeitsver­fassungsgesetz. Die bestehenden Organe der Arbeitnehmerschaft haben für eine rechtzeitige Ausschreibung von gemeinsamen Betriebsratswahlen zu einer einheitli­chen Betriebsratskörperschaft vor Ablauf ihrer Funktionsperiode zu sorgen.“

Begründung:

Dabei handelt sich um eine bewährte Vorgangsweise bei Ausgliederungen. Mit 1.1.2007 wird der Dienststellenausschuss auch zum Betriebsrat im Sinne des Arbeits­verfassungsgesetzes. Der Weiterbestand des Dienststellenausschusses als Betriebsrat bis zum Ende seiner oder der Funktionsperiode des Betriebsrates der BVA stellt sicher, dass im Stadium der Zusammenführung  beider Institutionen die Interessen der jeweili­gen Belegschaft optimal vertreten werden. Diese Übergangsregelung endet mit dem Auslauf der Funktionsperiode einer der bestehenden Betriebsratskörperschaften. Die bestehenden Organe der Arbeitnehmerschaft haben für eine so rechtzeitige Ausschrei­bung der gemeinsamen Betriebsratswahl zu sorgen, dass die Funktionsperiode des neuen gemeinsamen Betriebsrates nahtlos an die Funktionsperiode der bisherigen Or­gane der Arbeitnehmerschaft anschließt.

*****

 


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Öllinger. – Bitte.

 


14.13.02

Abgeordneter Karl Öllinger (Grüne): Meine sehr geehrten Damen und Herren! Werter Herr Bundesminister! Mit den Abänderungsanträgen ist das so eine Sache: Wir werden beiden Abänderungsanträgen zustimmen, wobei ich dazusage, dem Antrag der SPÖ deshalb, weil wir im Zweifel – und da sind noch nicht alle Zweifel ausgeräumt, Herr Kol­lege Neugebauer – für die Interessen der ArbeitnehmerInnen in diesen Anstalten ein­treten wollen. (Beifall bei Abgeordneten der SPÖ.)

Der entscheidende Punkt – darin unterscheide ich mich grundsätzlich vom Ansatz des Kollegen Neugebauer, aber ebenso von dem der SPÖ – ist meiner Ansicht nach bisher überhaupt noch nicht diskutiert worden. Ich kann mir schon vorstellen, Herr Kollege Neugebauer, dass Sie da auch die SPÖ loben, die sich auch für die Ziele dieser Neu­gliederung ausgesprochen hat. Aber was mich wundert, ist, dass Finanzminister Gras­ser diesem Treiben so zusieht.

Der entscheidende Punkt ist doch, dass, obwohl wir in den letzten Jahren eine Harmo­nisierung im Bereich der Sozialversicherung versucht haben – jetzt sage ich schon, mit dieser etwas unglücklichen Pensionsharmonisierungsreform auf der einen Seite –, hier wieder Insellösungen geschaffen werden, dass Sie, Herr Finanzminister, einer Lösung zustimmen, wo die BVA – mit weichem B – jetzt eine Sonderanstalt bildet, die auch die alten Pensionen weiterhin verwalten darf, obwohl die PVA – mit hartem P – das genau­so gut könnte und die richtigere Anstalt wäre, weil sie für die Zukunft nämlich nicht nur die alten Pensionen der Beamten verwalten und berechnen muss, sondern auch die neuen.

Dass Sie jetzt dieser Insellösung zustimmen, freut natürlich Herrn Neugebauer (Abg. Schöls: Nicht nur!), der da eine schwarze Anstalt für die Zukunft sicherstellen kann. (Zwischenruf des Abg. Neugebauer.) Das Problem der Vergangenheit und der letzten Jahre, Herr Kollege Neugebauer, war doch Folgendes – reden wir doch Tacheles, Herr Kollege Neugebauer! –: Sie haben im Bereich der Beamtenversicherungsanstalt im Be­reich der Krankenversicherung eine Reihe von guten Risken für Ihre Versicherungsan-


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150. Sitzung / Seite 97

stalt an Land gezogen, obwohl diese eigentlich in den Bereich der Gebietskrankenkas­sen gehören würden – so wie im Prinzip alle Versicherten. (Neuerlicher Zwischenruf des Abg. Neugebauer.)

Und jetzt machen Sie das Gleiche im Bereich der Pensionen. Da dürfen jetzt die Pensi­onen der Beamten, die auslaufenden Beamtenpensionen, von dieser Anstalt verwaltet werden. Da wundert mich nicht nur die Zustimmung des Herrn Finanzministers, der sagt: Ja, ist halt so!, sondern vor allem dieses Häufleins BZÖ/FPÖ, von dem man ja nicht weiß, was es jetzt ist. (Abg. Scheibner: Das werden Sie alles noch kennen ler­nen!) – Entschuldigung (Abg. Scheibner: Wenn Sie das nicht begreifen!), ein paar sind FPÖ, ein paar sind BZÖ, ein paar sind nirgendwo dabei, das sind ja kleine Grüppchen, Trümmerhäufchen.

Aber da wundert mich ... (Abg. Scheibner: Sie sind ein Haufen!) – Nein, nein. Häuflein ist etwas anderes als ein Haufen. Aber, Herr Kollege Scheibner, versuchen Sie nicht, abzulenken. Sie sind doch ausgezogen (Abg. Scheibner: Nein, wir sind hereingezo­gen!) mit dem Ansatz, dass alle Sozialversicherungsanstalten zusammengelegt wer­den sollen. Und jetzt kehren Sie zurück in die Wahlauseinandersetzung und sichern einer Anstalt sozusagen wieder Sonderrechte, mit denen sie auf Jahrzehnte weiterhin ihre besondere Stellung behaupten darf. – Das kann es nicht gewesen sein, meine sehr geehrten Damen und Herren! (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ.)

14.17


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Fau­land. – Bitte.

 


14.17.03

Abgeordneter Markus Fauland (Freiheitliche - BZÖ): Herr Präsident! Herr Bundesmi­nister! Ich lade Sie gerne ein, diese „Häufchen-Theorie“ dann ein bisschen zu erörtern, aber das sollte an sich hier nicht Platz greifen.

Nun zum Thema. Aus unserer Sicht ist das zu befürworten, denn mit dieser Zusam­menlegung schaffen wir mehr Bürgernähe. Durch die Möglichkeit, auf die Servicestel­len der BVA zurückzugreifen, hat jetzt auch in den Bundesländern die Bevölkerung die Gelegenheit, zur BVA zu gehen, sich dort zu informieren und eine persönliche Bera­tung in Anspruch zu nehmen. Bis dato war es so: Man hat sich das ausrechnen lassen, es wurde dann irgendwann einmal zugestellt. Man konnte die Bescheide eigentlich nicht so richtig interpretieren. Ich glaube daher, dass dies einen wesentlichen Schritt in Richtung einer besseren und auch effizienteren Beratung der Bürgerinnen und Bürger darstellt.

Kollegin Hagenhofer hat etwas gesagt, was ich sehr wohlwollend und auch gerne zur Kenntnis genommen habe, und zwar: gleiches Geld für gleiche Arbeit. Das führt mich auch zu dem immer noch nicht ganz abgearbeiteten Bereich eines Bundesmitarbeiter­gesetzes. Wenn es Ihnen so wichtig ist, dass alle gleich viel verdienen, dann freue ich mich schon auf den Tag, an dem wir das hier erörtern und mit Sicherheit auch die Zustimmung der Sozialdemokraten erhalten werden, wenn es darum geht, dass Ver­tragsbedienstete, die denselben Arbeitsplatz und dasselbe Tätigkeitsfeld haben, dann auch endlich gleich viel verdienen wie Beamte im öffentlichen Dienst. (Zwischenruf der Abg. Hagenhofer.)

Was aber hier auch zu erwähnen ist, ist, dass das natürlich nur durch eine neue Art der Besoldung erfolgen kann. Die Kurve des Beamteneinkommens stellt sich so dar, dass der Beamte am Anfang sehr wenig verdient, das Einkommen aber in den späteren Jahren nach oben geht und auf Grund der jetzigen Funktionsgruppen bei einem Alter


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150. Sitzung / Seite 98

des Beamten von 64 Jahren sogar noch einmal einen sehr großen Sprung macht. Das ist eine Sache, die man sich überlegen muss, denn die Menschen brauchen das Geld am Anfang, bei ihrer Familiengründung, beim Einstieg ins Berufsleben, und die Kurve sollte dann flacher sein. Es wird einer der Eckpunkte des Bundesmitarbeitergesetzes sein, dass einerseits die Ungerechtigkeit, was die Honorierung der Arbeitsleistung be­trifft, wegfällt (Abg. Parnigoni: Warum ändert ihr das nicht jetzt?) und andererseits ein Gehaltsansatz gewählt wird, mit dem dann jeder sehr gut leben kann. – Danke. (Beifall bei den Freiheitlichen – BZÖ und der ÖVP.)

14.20


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dr. Matznetter. Ich erteile es ihm.

 


14.20.04

Abgeordneter Dr. Christoph Matznetter (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Nachdem Herr Kollege Fauland einen kleinen Exkurs ge­macht hat zu einem Gesetz, das nicht auf der Tagesordnung steht, kurz zum vorlie­genden Problem.

Herr Kollege Neugebauer, durchaus in Sympathie dafür, dass man versucht, sich mit side letters etwas auszumachen, aber eines muss klar sein: Dieses Haus hat mit dem AVRAG den privaten Unternehmern zu Recht vorgeschrieben, dass, wenn ein Betrieb im Ganzen an ein anderes Unternehmen übergeht, alle Ansprüche kraft Gesetz ge­wahrt werden. Das werden Sie, Herr Kollege Neugebauer, auch als Arbeitgebervertre­ter in der BVA zur Kenntnis nehmen müssen, insbesondere weil es Ihre Aufgabe wäre.

Ich weiß schon, Herr Kollege Neugebauer, dass Sie als Gewerkschaftspräsidenten die öffentlich Bediensteten und deren Vertretung nicht sehr interessieren. Es sollte aber so sein, dass deren Rechte auch gewahrt werden. Es geht um die Karriereplanung von Menschen, die nicht auf Grund ihrer individuellen Entscheidung, sondern jetzt auf Grund dieses Gesetzes in eine andere Einrichtung kommen. Die Karrieremöglichkeiten dürfen keine schlechteren sein als die jener, die schon dort sind.

Da mögen sich manche Funktionäre in der BVA schon auf künftige Leitungsfunktionen freuen, die sie gerne hätten. Aber die Chance muss die gleiche für jene Mitarbeiterin­nen und Mitarbeiter sein, die heute beim Finanzministerium sind. Daher müssen sie vom Gesetz her die Option haben zu wechseln, um sich bewerben zu können, unter Anrechnung aller Zeiten, die sie in dieser Anstalt erbracht haben, auch – und das trifft mich besonders – wenn der Vizepräsident des ÖGB allzu stark vielleicht hier als Arbeit­gebervertreter der BVA statt als Gewerkschafter denkt.

Ein bisschen mehr gewerkschaftliche Vertretung hilft den von Ihnen Vertretenen. (Abg. Scheibner: Da seid ihr ja vorbildhaft!) Wir von der Wirtschaft brauchen einen starken Partner. Die Arbeitnehmer und Beamten brauchen eine starke Vertretung. Daher stim­men Sie dem zu, Herr Kollege! (Beifall bei der SPÖ.)

14.22


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht der Herr Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Wir gelangen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf in 1409 der Beilagen.

Hiezu haben die Abgeordneten Dr. Matznetter, Kolleginnen und Kollegen einen Abän­derungsantrag eingebracht. Weiters haben die Abgeordneten Neugebauer, Fauland, Kolleginnen und Kollegen einen Abänderungsantrag eingebracht.


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150. Sitzung / Seite 99

Ich werde zunächst über die von den erwähnten Abänderungsanträgen betroffenen Teile und schließlich über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetz­entwurfes abstimmen lassen.

Die Abgeordneten Dr. Matznetter, Kolleginnen und Kollegen haben einen Abände­rungsantrag eingebracht, der sich auf Artikel 1 § 9 und § 10 bezieht.

Ich bitte jene Damen und Herren, die sich für diesen Abänderungsantrag aussprechen, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist die Minderheit und damit abgelehnt.

Wir kommen sogleich zur Abstimmung über diese Teile des Gesetzentwurfes in der Fassung der Regierungsvorlage.

Ich ersuche jene Mitglieder des Hohen Hauses, die hiefür eintreten, um ein entspre­chendes Zeichen. – Es ist dies die Mehrheit und damit angenommen.

Die Abgeordneten Neugebauer, Fauland, Kolleginnen und Kollegen haben einen Abän­derungsantrag eingebracht, der sich auf Artikel 1 § 12 bezieht.

Wer hiefür eintritt, den ersuche ich um ein entsprechendes Zeichen. – Es ist dies ein­stimmig angenommen.

Schließlich komme ich zur Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes samt Titel und Eingang in der Fassung der Regierungsvor­lage.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die hiefür ihre Zustimmung geben, um ein ent­sprechendes Zeichen. – Es ist dies die Mehrheit und damit angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Es ist dies in dritter Lesung mehrheitlich angenommen.

14.24.076. Punkt

Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (1410 d.B.): Bun­desgesetz, mit dem zur weiteren Deregulierung des Bundesrechts Rechtsvor­schriften des Bundes aufgehoben sowie das Publizistikförderungsgesetz 1984, das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz 1994, das Heeresgebührengesetz 2001, das Strafvollzugsgesetz, das Bewährungshilfegesetz, das allgemeine bürgerliche Ge­setzbuch, das Richtwertgesetz, das Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979, das Ge­haltsgesetz 1956, das Ausschreibungsgesetz 1989, das Spanische Hofreitschule-Gesetz, das Bundeslehrer-Lehrverpflichtungsgesetz, das Landeslehrer-Dienst­rechtsgesetz, das Arbeitsmarktförderungsgesetz, das Waffengebrauchsge­setz 1969, das Bundes-Schulaufsichtsgesetz, das Schulorganisationsgesetz, die 7. Schulorganisationsgesetz-Novelle, das Land- und forstwirtschaftliche Bundes­schulgesetz, das Schulzeitgesetz 1985, das Akademien-Studiengesetz 1999, das Schulunterrichtsgesetz, das Schulpflichtgesetz 1985, das Bildungsdokumentati­onsgesetz, das Mineralrohstoffgesetz und das Erste Bundesrechtsbereinigungs­gesetz geändert werden (Deregulierungsgesetz 2006 – DRG 2006) (1468 d.B.)

 


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Wir kommen nun zum 6. Punkt der Tages­ordnung.

Es gibt keine Wortmeldungen dazu.

Wir gelangen damit zur Abstimmung über den Antrag des Finanzausschusses, seinen Bericht 1468 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.


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150. Sitzung / Seite 100

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein entspre­chendes Zeichen. – Es ist dies einstimmig angenommen.

Ich weise die Regierungsvorlage 1410 der Beilagen dem Verfassungsausschuss zu.

14.25.007. Punkt

Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (1436 d.B.): Bundes­gesetz, mit dem das Immobilien-Investmentfondsgesetz, das Investmentfonds­gesetz, das Einkommensteuergesetz 1988, das Pensionskassengesetz und das Betriebliche Mitarbeitervorsorgegesetz geändert werden (1469 d.B.)

8. Punkt

Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (1434 d.B.): Bundes­gesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988, das Körperschaftsteuer­gesetz 1988, das Bewertungsgesetz 1955 und die Bundesabgabenordnung geän­dert werden – Strukturanpassungsgesetz 2006 (StruktAnpG 2006) (1477 d.B.)

9. Punkt

Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (1435 d.B.): Bundes­gesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988, das Normverbrauchsabgabe­gesetz, die Bundesabgabenordnung, das Abgabenverwaltungsorganisationsge­setz, das Finanzstrafgesetz, das Zollrechts-Durchführungsgesetz, das Allgemei­ne Sozialversicherungsgesetz, das Ausländerbeschäftigungsgesetz, das Frem­denpolizeigesetz 2005, das Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz, das Sperr­gebietsgesetz 2002 und das Kraftfahrgesetz 1967 geändert werden – Betrugs­bekämpfungsgesetz 2006 (1470 d.B.)

10. Punkt

Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (1418 d.B.): Bundes­gesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Errichtung einer Bundesbeschaffung Gesellschaft mit beschränkter Haftung geändert wird (1471 d.B.)

 


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Nun gelangen wir zu den Punkten 7 bis 10 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Berichterstatter haben sich keine zu Wort gemeldet.

Somit gelangt Herr Abgeordneter Mag. Ikrath zu Wort. – Bitte.

 


14.25.44

Abgeordneter Mag. Peter Michael Ikrath (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Hohes Haus! Ich möchte jetzt zur Immobilien-Invest­mentfondsgesetznovelle Stellung nehmen. Zu den weiteren Materien werden dann meine Kolleginnen und Kollegen für die ÖVP das Wort ergreifen.

Wir haben vor drei Jahren ein Immobilien-Investmentfondsgesetz beschlossen, mit dem wir in Österreich Neuland betreten haben. Wir haben damals nach sehr intensiven Verhandlungen mit großem Einsatz der Beamten des Finanzministeriums, des Minis­ters und des Staatssekretärs und auch unter Einbeziehung der Finanzwirtschaft ein Gesetz beschlossen, das, wie wir mittlerweile wissen, in einer hervorragenden Weise


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150. Sitzung / Seite 101

das Gleichgewicht zwischen berechtigten Anlegerschutzinteressen und einem attrakti­ven marktfähigen Produkt verwirklicht hat.

Dafür, so glaube ich, dürfen wir heute dem Finanzminister und seinem Team Anerken­nung zollen, denn durch dieses Gesetz ist es uns gelungen, einerseits österreichische Anlagegelder in österreichischen Fonds zu binden, und andererseits ausländisches Anlagegeld anzuziehen und vor allem auch Topimmobilien in eigenen Fonds zu halten, die sonst längst von ausländischen Fonds gekauft worden wären.

Wir haben uns damals vorgenommen, nach drei Jahren eine Überprüfung dahin ge­hend vorzunehmen, wie weit dieses Gesetz und das durch dieses ermöglichte Produkt tatsächlich unsere Erwartungen erfüllen, und es auch weiter zu verbessern. Mit dieser Novelle tun wir das. Wir beziehen internationale Entwicklungen mit ein und stärken die Wettbewerbsfähigkeit österreichischer Immofonds durch diesen Schritt noch weiter.

Insbesondere haben wir in dieser Neuregelung eine Reihe von Maßnahmen vorgese­hen, die ich jetzt mit einem Abänderungsantrag der Abgeordneten Dkfm. Dr. Günter Stummvoll, Josef Bucher, Kolleginnen und Kollegen weiter optimieren möchte. Ich möchte den Abänderungsantrag in den Grundzügen beschreiben.

Es geht hier insbesondere darum, dass künftig österreichische Immobilienfonds auch Anteile an Grundstücks-Gesellschaften dort erwerben können, wo es auch den direk­ten Erwerb von Immobilien gibt – das bezieht sich vor allem auf die neuen EU-Mitglied­staaten –, und damit ihre Wettbewerbsfähigkeit gegenüber ausländischen Fonds her­stellen.

Wir wollen durch diesen Abänderungsantrag Wertschwankungen von Immobilien auch im Falle der Beteiligung an inländischen Grundstücks-Gesellschaften wie bei Direkt­investitionen erfassen, und wir wollen auch den Anlegerschutz verstärken, indem wir verhindern, dass Immobilienfonds bei Erwerb von Grundstücks-Gesellschaften durch allfällige immobilienveranlagungsfremde Belastungen aus früheren Geschäften der er­worbenen Grundstücksgesellschaft, die bei der Bewertung der Grundstücks-Gesell­schaft im Zuge des Ankaufs nicht ersichtlich waren, geschädigt werden.

Ich gehe davon aus, dass wir auch dieses Gesetz und den Abänderungsantrag ge­meinsam beschließen werden, und danke dem Finanzminister, der im Augenblick nicht anwesend ist – aber die Damen werden ihm diesen Dank sicher übermitteln –, für die gute Vorarbeit. (Beifall bei der ÖVP.)

14.29


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Ich gebe bekannt, dass der soeben in sei­nen Kernpunkten erläuterte Antrag der Abgeordneten Dr. Stummvoll, Bucher, Kollegin­nen und Kollegen auch schriftlich überreicht wurde und genügend unterstützt ist und damit mit in Verhandlung steht.

Im Hinblick auf den Umfang des Antrages lasse ich ihn gemäß § 53 Abs. 4 der Ge­schäftsordnung vervielfältigen und verteilen und dem Stenographischen Protokoll bei­drucken.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Dkfm. Dr. Günter Stummvoll, Josef Bucher, Kolleginnen und Kolle­gen

zur Regierungsvorlage betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Immobilien-Invest­mentfondsgesetz, das Investmentfondsgesetz, das Einkommensteuergesetz 1988, das


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Pensionskassengesetz und das Betriebliche Mitarbeitervorsorgegesetz geändert wer­den (1436 der Beilagen), in der Fassung des Ausschussberichtes (1469 der Beilagen)

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

1. Art. 1 (Änderung des Immobilien-Investmentfondsgesetzes) wird wie folgt geändert:

a) In Art. 1 wird nach der Z 17 folgende Z 17a eingefügt:

„17a. In § 14 Abs. 2 treten anstelle des Satzes „Dabei sind Gewinne von Grundstücks-Gesellschaften (§§ 23 ff) unmittelbar dem Immobilienfonds zuzurechen.“ die beiden  folgenden Sätze „Als Gewinn gelten auch Ausschüttungen von inländischen Grund­stücks-Gesellschaften (§§ 23 ff), soweit diese nicht auf Veräußerungsgewinne von Im­mobilienveräußerungen zurückzuführen sind. Gewinne von ausländischen Grund­stücks-Gesellschaften (§§ 23 ff) sind unmittelbar dem Immobilienfonds zuzurechen.““

b) In Art. 1 wird nach der Z 18 folgende Z 18a eingefügt:

„18a. In § 14 Abs. 4 wird folgender Satz angefügt:

„Dies gilt auch für Beteiligungen an Grundstücks-Gesellschaften (§ 23 ff), deren Ge­winne gemäß Abs. 2 nicht direkt dem Immobilienfonds zuzurechnen sind, soweit die Wertschwankungen auf Bewertungsdifferenzen im Sinne der vorangehenden Sätze zu­rückzuführen sind.““

c) In Art. 1 lautet Ziffer 29:

„29. Dem § 23 Abs. 6 werden folgende Abs. 7 und 8 angefügt:

„(7) Wenn nach Erwerb einer Beteiligung an einer Grundstücks-Gesellschaft die Vor­aussetzungen für den Erwerb und das Halten der Beteiligung nicht mehr erfüllt sind, hat die Kapitalanlagegesellschaft für Immobilien deren Veräußerung unter Wahrung der Interessen der Anleger zu betreiben.

(8) Soferne der Unternehmensgegenstand der Grundstücks-Gesellschaft erst in den letzten drei Jahren vor dem Erwerb für den Immobilienfonds auf den Umfang von Abs. 1 Z 1 beschränkt worden ist, ist der Erwerb für den Immobilienfonds nur zulässig, soferne entweder die Veräußerer der Grundstücks-Gesellschaft oder die Kapitalan­lagegesellschaft für Immobilien zu Gunsten des Immobilienfonds, für den der Erwerb erfolgt, die Haftung für Verbindlichkeiten der Grundstücks-Gesellschaft übernehmen, soferne diese Verbindlichkeiten nicht den Geschäftsgegenstand gemäß Abs. 1 Z 1 be­treffen und soweit sie nicht bei der Bewertung der Grundstücks-Gesellschaft zum Zeit­punkt des Erwerbes bekannt waren, übernehmen.““

2. Art. 3 (Änderung des Einkommensteuergesetzes 1988) wird wie folgt geändert:

In Art. 3 wird nach der Z 1 folgende Z 1a eingefügt:

„1a. In § 94 Z 10 wird als letzter Satz folgender Satz angefügt:

„Dies gilt auch für Ausschüttungen von inländischen Grundstücks–Gesellschaften im Sinne der §§ 23 ff des Immobilien-Investmentfondgesetzes an Immobilienfonds im Sin­ne des Immobilien-Investmentfondsgesetzes, soweit die Ausschüttungen auf Veräuße­rungsgewinne von Immobilienveräußerungen zurückzuführen sind.““

Begründung:

Die bisherige Einschränkung des Erwerbs von Anteilen an Grundstücks-Gesellschaften auf Länder, in denen auf Grund der dort geltenden nationalen Rechtslage ein direkter Immobilienerwerb durch einen österreichischen Immobilienfonds nicht möglich ist, stellt einen gravierenden Wettbewerbsnachteil österreichischer Immobilienfonds gegenüber


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150. Sitzung / Seite 103

den ebenfalls auf ausländischen Märkten auftretenden ausländischen Immobilienfonds dar und soll daher durch eine entsprechende Änderung von § 23 Abs. 1 ImmoInvFG beseitigt werden. Wie aus den Erläuterungen zur Regierungsvorlage hervorgeht, soll durch die Änderung des § 23 Abs. 1 ImmoInvFG insbesondere der Immobilienerwerb in den „neuen“ EU-Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Im Unterschied zur bisherigen Rechtslage ermöglicht es die Änderung von § 23 Abs. 1 ImmoInvFG künftig auch, dass sich österreichische Immobilienfonds auch an österrei­chischen Grundstücks-Gesellschaften beteiligen. Diese Änderung macht es aber not­wendig, dass die spezielle Gewinnzurechnungsvorschrift des § 14 Abs. 2 zweiter Satz ImmoInvFG (wie bisher) auf ausländische Grundstücks-Gesellschaften eingeschränkt wird, weil ansonsten ein Widerspruch zu den Besteuerungsgrundsätzen inländischer Kapitalgesellschaften entstünde. Würde sich zB an einer inländischen Kapitalgesell­schaft mit Immobilien neben natürlichen Personen ein Immobilienfonds beteiligen, führte dies bei der Kapitalgesellschaft zu größten steuerlichen Problemen, weil Teile des Gewinnes nach vollkommen anderen Besteuerungsgrundsätzen zu erfassen wä­ren. Um dies zu vermeiden, soll die spezielle Gewinnzurechnungsvorschrift des § 14 Abs. 2 ImmoInvFG wieder auf ausländische Grundstücks-Gesellschaften einge­schränkt werden. Unabhängig davon, steht es inländischen Immobilienfonds weiterhin offen, im Inland Immobilien auch direkt zu erwerben.

Wertschwankungen von Immobilien sollen im Falle der Beteiligung an einer inländi­schen Grundstücks-Gesellschaft jedoch wie bei Direktinvestitionen in Immobilien perio­dengerecht beim Immobilienfonds erfasst werden. Technisch erfolgt diese periodenge­rechte Erfassung durch Anknüpfung an die Wertveränderungen des Beteiligungsansat­zes der Grundstücks-Gesellschaft, soweit diese auf Wertänderungen der Immobilien zurückzuführen ist. Im Ergebnis wird dadurch auch eine Besteuerung dieser Wert­schwankungen bei jenen Anteilsinhabern erreicht, die zum Zeitpunkt der Wertschwan­kung auch tatsächlich Anteilsinhaber des Immobilienfonds sind. Um eine Doppelbe­steuerung zu vermeiden, werden Ausschüttungen der Grundstücks-Gesellschaft an den Immobilienfonds KESt-frei gestellt, soweit die Ausschüttungen auf Veräußerungs­gewinne von Immobilienveräußerungen zurückzuführen sind.

Durch die Regelung des § 23 Abs. 8 ImmoInvFG wird verhindert, dass Immobilienfonds bei Erwerb von Grundstücks-Gesellschaften durch immobilienveranlagungsfremde Be­lastungen aus früheren Geschäften der erworbenen Grundstücksgesellschaft, die bei der Bewertung der Grundstücks-Gesellschaft im Zuge des Ankaufs nicht ersichtlich waren, geschädigt werden.

*****

 


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Ing. Kaipel.

 


14.29.56

Abgeordneter Ing. Erwin Kaipel (SPÖ): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die zentrale Bundesbeschaffung hat mittlerweile auch die Regierungsfraktionen zum Handeln gezwungen.

Das Ergebnis der Arbeit dieser zentralen Beschaffung ist bekannt: Das Ergebnis ist, dass wahrscheinlich Tausende kleine Unternehmen heute keine Aufträge mehr von Bundesstellen bekommen und anstatt derer ein paar wenige Große heute die Lieferun­gen übernehmen – mit dem Ergebnis, dass auch viele Jobs verloren gegangen sind. – Das behaupten mittlerweile nicht nur Herr Kaipel oder betroffene kleine Unternehmen, das bestätigt mittlerweile auch der Bericht der KMU FORSCHUNG AUSTRIA.


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Uns ist es jedenfalls wichtig, dass wir im Besonderen auf die kleinsten und kleinen Unternehmen Rücksicht nehmen, weil sie die Beschäftiger in unserem Lande sind und den größten Teil der Wertschöpfung einbringen und weil sie ganz, ganz wichtig für die Lebensfähigkeit des ländlichen Raumes sind.

Sie ziehen sich immer wieder auf die Formulierung KMU zurück, und ich denke, Herr Kollege Neudeck, dass wir uns einig sind, dass die Problemstellungen für die Kleinen und Kleinsten ganz andere sind als jene für die mittleren Unternehmen. Daher wollen wir ganz bestimmt auch für diese Kleinen und Kleinsten eintreten. Wir haben ja auch in der Vergangenheit einige Anträge dazu eingebracht, die die Kleinsten im Gesetz be­rücksichtigen sollen, auch die Regionalisierung und einen entsprechenden Beschaf­fungskatalog, der danach ausgebildet sein soll. (Abg. Neudeck: Kennen Sie Stadtrat Faymann in Wien?) – Zwei Jahre lang liegen die Anträge im Haus, aber behandelt wur­den sie bisher nicht, obwohl Sie alle ja so ein großes Herz für die Kleinen und Kleins­ten haben.

Es gibt nunmehr die Möglichkeit, dass wir dieses Thema diskutieren. Anlass ist eine Regierungsvorlage, der wir in der Abänderungsform teilweise zustimmen werden. Dem einen Teil, in dem Sie die Absicht verfolgen, auch künftighin die Bundesbeschaffung auf die ausgegliederten Bereiche der Länder und Gemeinden loszulassen, werden wir nicht zustimmen, weil ja in der Vergangenheit Unternehmen, die aus den Aufträgen ge­fallen sind, genau dorthin ausgewichen sind. Und wenn Sie das tun, dann unterstützen Sie ein weiteres Sterben der Kleinen und Kleinsten – und das wollen wir nicht. (Abg. Neudeck: Wer ist der Obmann des Städtebundes? – Ist das der Häupl? Das war eine Idee von Häupl, Bürgermeister von Wien!)

Wir haben dazu einen Antrag eingebracht, Herr Kollege, wo die Kleinsten besonders berücksichtigt werden sollen. Das hat Sie dann zur Handlung gezwungen, und Sie ha­ben auch einen Antrag eingebracht, in dem sich unsere Forderungen teilweise finden – die Berücksichtigung der Kleinsten, die Regionalisierung der Ausschreibungen. Sie nennen nun auch einige Beschaffungsgruppen, die gezielt auf die Kleinen hin auszu­schreiben sind. Das ist zugegebenermaßen eine Verbesserung, und daher werden wir diesem Teil auch zustimmen.

Doch werden Sie zu erklären haben, warum Sie nur einen Teil dieser Beschaffungs­gruppen hineinnehmen (Abg. Neudeck: Sie erklären auch nicht, warum der Häupl das will!) und einen anderen Teil, zum Beispiel kleine Tischler oder Reinigungsmittelhänd­ler, wieder ausschließen. Außerdem wollen Sie offensichtlich nicht, dass der Finanz­minister darüber berichtet, ob die Kleinen tatsächlich Aufträge bekommen haben oder nicht. Das ist aus unserer Sicht unbedingt notwendig.

Wir haben ja auch im Vorfeld noch verhandelt, ob wir uns darauf einigen können. Und obwohl Herr Stummvoll vorher gemeint hat: Ja, wir sind dafür!, und Sie zumindest teil­weise gemeint haben, dass Sie dafür sind, ist es trotzdem nicht möglich gewesen, dass wir hier etwas Gemeinsames einbringen. (Abg. Neudeck: Wir haben gesagt, wir reden darüber!)

Daher bringen wir den Abänderungsantrag ein, der Ihnen bereits vorliegt und in sei­nen Eckpunkten vorsieht, dass die Beschaffungsgruppen auf alle Gruppen, die für die kleinen Unternehmen relevant sind, ausgedehnt werden sollen, und dass auch dem Finanzminister die Berichtspflicht auferlegt werden soll. Diese ist wichtig, damit wir prü­fen können, ob die Kleinen tatsächlich zu Aufträgen kommen. (Neuerlicher Zwischenruf des Abg. Neudeck.)

Herr Kollege Neudeck, wenn Sie nicht mitstimmen, dann bin ich mir nicht ganz sicher, ob Sie das Thema wirklich so ernst meinen, wie Sie das vorgeben zu tun!


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150. Sitzung / Seite 105

Ich darf Sie ersuchen, diesem Antrag Ihre Zustimmung zu geben. – Ich danke Ihnen. (Beifall bei der SPÖ und den Grünen.)

14.34


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Ich gebe bekannt, dass der soeben in sei­nen Kernpunkten erläuterte Antrag der Abgeordneten Ing. Kaipel, Kolleginnen und Kol­legen auch schriftlich überreicht, genügend unterstützt ist und mit in Verhandlung steht.

Im Hinblick auf den Umfang des Antrages lasse ich ihn gemäß § 53 Abs. 4 der Ge­schäftsordnung vervielfältigen und verteilen; dem Stenographischen Protokoll wird er beigedruckt.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Ing. Kaipel und KollegInnen

zum Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (1418 d.B.): Bundes­gesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Errichtung einer Bundesbeschaffung Ge­sellschaft mit beschränkter Haftung geändert wird (1471 d.B.)

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Der eingangs bezeichnete Gesetzesentwurf wird wie folgt geändert:

Die Ziffer 1 lautet:

„1. Nach § 2 Abs. 1 wird folgender Abs. 1a neu eingefügt:

‚In den Beschaffungsgruppen gemäß § 1 Z 4. Reinigungsdienstleistungen für Ge­bäude, 5.b) Wartung, Instandhaltung und Instandsetzung von Fahrzeugen, 8. Güter und Dienstleistungen der Informationstechnologie, 9. Büro- und EDV-Verbrauchsma­terial, 10. Büromaschinen sowie deren Instandhaltung, 11. Papier, 12. Standardmöbel, Raumausstattung und -einrichtung, 14. Laborverbrauchsmaterial, Laborausstattung, 15. Pharma, medizintechnische Standardausrüstung und -geräte, medizinische Be­helfe, 17. Drucksachen, 18. Gebäudebewachung, 19. Lebensmittel für Großabnehmer, 20. Betriebsverpflegung, Essensbons, 21. Bekleidung, Flachwäsche, 22. Wäscherei, Miettextilien, 23. Chemische Mittel, Reinigungsmittel und ‑material, Lacke, Schmier­mittel, 25. Facility Management, Instandhaltung von Förderanlagen und Maschinen, 24. Versicherung, 26. Metallprodukte, Maschinen, Werkzeug, Werkstattausrüstung und 27. Elektrogeräte und -komponenten, Elektronikgeräte und -komponenten sowie deren Instandhaltung der Verordnung des Bundesministers für Finanzen zur Bestimmung jener Güter und Dienstleistungen, die nach dem Bundesgesetz über die Errichtung einer Bundesbeschaffung Gesellschaft mit beschränkter Haftung (BB-GmbH-Gesetz) zu beschaffen sind (BGBl. II Nr. 208/2001 i.d.F. BGBl. II Nr. 213/2005), hat für die Bun­desbeschaffung GmbH und für den Bundesminister für Finanzen folgendes zu gelten:

Zur Berücksichtigung der besonderen Rolle der klein- und mittelbetrieblichen Anbieter­struktur hat die Gesellschaft Leistungen in jenen Fällen, in denen dies in örtlicher oder zeitlicher Hinsicht oder nach Menge und Art der Leistung zweckmäßig ist, so auf NUTS 3 Region-Ebene auszuschreiben, dass sich nach Möglichkeit auch Kleinstbe­triebe an den Ausschreibungen beteiligen können (Eignungskriterien), wobei insbeson­dere auf die örtliche Nahversorgungsstruktur Bedacht zu nehmen ist. Über die Aus­schreibungen in diesen Beschaffungsgruppen und deren Vergabe aufgeschlüsselt nach Kleinst-, Klein-, Mittel- oder Großunternehmen und regionalem Standort der Ver­tragspartner hat der Bundesminister für Finanzen dem Nationalrat jährlich Bericht zu erstatten.’“


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150. Sitzung / Seite 106

Begründung:

Über den Ausschussbericht hinausgehend sind damit alle KMU-relevanten Beschaf­fungsgruppen berücksichtigt. Nur durch einen umfassenden und detaillierten Bericht des Bundesministers für Finanzen an den Nationalrat ist darüber hinaus zu kon­trollieren, ob und in welchem Umfang die regionalen Kleinst-, Klein- und Mittelbetriebe von der Bundesbeschaffung Gesellschaft auch tatsächlich Aufträge bekommen. Der Bundesminister für Finanzen Mag. Karl-Heinz Grasser hat in seiner Beantwortung (2045/AB zu 2081/J XXII. GP) der parlamentarischen Anfrage von Abg.z.NR Ing. Erwin Kaipel und Abg.z.NR Mag. Johann Moser am 9. September 2004 selbst grundsätzlich ausgeführt, dass gegen eine Berichterstattung an das Parlament aus Sicht seines Ministeriums kein Einwand bestehe (zu Frage 5b).

*****

 



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150. Sitzung / Seite 107

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Bucher. – Bitte.

 


14.34.41

Abgeordneter Josef Bucher (Freiheitliche - BZÖ): Herr Präsident! Meine sehr geehr­ten Damen und Herren! Zunächst, Herr Kollege Kaipel: Wir nehmen das sehr ernst! Vor allem nehmen wir, wie Sie wissen und heute hoffentlich aus der Debatte schon in Ihre Reihe mitgenommen haben, die Belange, Wünsche und Begehrlichkeiten der klei­nen und mittelständischen Wirtschaft sehr ernst.

Deshalb hat es ja auch vorbereitend Änderungen im Bundesvergaberecht gegeben – das wissen Sie, das ist im Wirtschaftsausschuss diskutiert worden und auch durch das Parlament gegangen –, und wir haben jetzt nachfolgend, auch was die Bundesbe­schaffung GesmbH betrifft, dafür gesorgt, dass die kleine und mittelständische Wirt­schaft zum Zug kommt – und das ist gut und richtig so.

Wenn Sie den Gesetzestext durchlesen, werden Sie auch zu dem Ergebnis kommen, dass wir Maßnahmen einfordern, die es den kleinen und mittleren Betrieben möglich machen, bei diesen Anbietergruppen mitzumachen und auch zum Zug zu kommen. Das ist das erklärte Ziel der Bundesregierung gewesen.

Wenn wir auch danach trachten, dass gemeinde- und ländereigene Gesellschaften bei diesen Bietergruppen mitmachen können beziehungsweise an den Vorzügen der Bun­desbeschaffungsagentur Anteil nehmen können, dann kann das ja nur auch im Inter­esse einer schlankeren Verwaltung und einer Verwaltungseinsparung sein – und wird somit hoffentlich auch Ihre Zustimmung finden.

Auf alle Fälle ist dafür gesorgt, dass die kleine und mittelständische Wirtschaft in ihrem regionalen Interessenumfeld auch eingebunden bleibt, auch mitbieten kann, somit tolle Absatzchancen gewahrt bleiben – das ist das Wesentlichste aus unserer Sicht.

Zweitens zu Tagesordnungspunkt 10, Betrugsbekämpfungsgesetz: Ich hoffe, dass der Herr Bundesminister auch dafür sorgt, dass im Bereich des Tourismus, der Gastrono­mie die Umsatzgrenze für die Aufzeichnungspflichten angehoben wird. Diese Forde­rung geht auch aus einer Initiative vieler Touristiker hervor. Und ich hoffe, dass auf dem Verordnungswege darauf auch Rücksicht genommen werden kann, dass die Auf­zeichnungspflicht für die Kleinstbetriebe in unserem Land nicht so ausfällt, dass sie enorme Verwaltungsaufwände zu verzeichnen haben. – Danke. (Beifall bei den Frei­heitlichen – BZÖ.)

14.36


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Mag. Kogler. (Abg. Neudeck – in Richtung des sich zum Redner­pult begebenden Abg. Mag. Kogler –: Tagesordnungspunkte 7 bis 10, Herr Kollege!)

 


14.37.06

Abgeordneter Mag. Werner Kogler (Grüne): Herr Präsident! Ich möchte auch nur auf Tagesordnungspunkt 10 eingehen und bei dieser Gelegenheit einmal Herrn Kollegem Kaipel Respekt und Anerkennung zollen, weil er über diesen Abänderungsantrag hin­aus hier immer wieder sehr profund – wohl aus der Praxis heraus – die Dinge beleuch­tet. (Beifall bei den Grünen, der SPÖ sowie den Freiheitlichen – BZÖ.)

Ich sage das auch deshalb, weil ich selbst durch die langjährige Beschäftigung mit dem Rechnungshof schon immer wieder sehr viel Sinn darin gesehen habe – und das immer noch tue –, dass wir solch ein Institut wie eine zentrale, auch bundesweite Be­schaffung kreiert haben – das schon! Die Frage ist nur, mit welchen Vorgaben dort ge­arbeitet wird, und es ist eben nicht alles gleich geeignet. Außerdem darf man sich na­türlich auch der Erkenntnis nicht verschließen, dass die öffentliche Beschaffung neben vielen anderen ein durchaus profundes Mittel der wirtschaftspolitischen Steuerung sein kann. Nur muss man eben wissen, was man will.

Es gibt ja auch noch andere Zusammenhänge, die unsere Fraktion zum Beispiel bei der Beschaffung immer sehr stark interessieren. Es geht nicht nur darum: Auf welche Unternehmensgruppen zielt das ab? Wer hat überhaupt noch eine Chance und wer hat keine?, sondern auch darum: Welche Produktgruppen werden forciert? – Manchmal hängt das ja auch noch durchaus zusammen!

Da ist immer die Gratwanderung: Wo braucht es eine gesetzliche Änderung, um stren­gere Vorgaben zu machen, wo könnte eigentlich die Beschaffungsgesellschaft von sich aus entsprechend vorgehen? Wo – allerdings, jetzt ist er gerade nicht da – steckt das Finanzministerium dahinter mit Vorgaben, die dann eben im Bereich der kleinräumigen Wirtschaft Schaden verursachen oder bestimmte Produktgruppen nicht zum Zuge kom­men lassen, einfach weil man sich der Erkenntnis nicht hingibt, dass es gescheit wäre, etwa in Spitälern, in Kindergärten bei der Beschaffung von Nahrungsmitteln weitge­hend – oder ganz?! – auf biologische Lebensmittel umzustellen? – Da gibt es immer wieder löbliche Ausnahmen, aber die kommen dort in einen Konflikt und müssen sich die Frage stellen: Entspricht das jetzt noch unserem Auftrag?

Die Vergabegesetze selbst müssen sie natürlich ohnedies einhalten, die stehen dem aber nicht im Wege, wenn die dort die Ausschreibung so konfigurieren, dass nicht von vornherein Bestimmte ausgeschlossen sind, respektive die Produktgruppen so definie­ren, dass sie eben als eigene Güter entsprechend erkennbar sind beziehungsweise markiert werden können. Und biologische Lebensmittel zum Beispiel sind eben etwas anderes als normale, und auch da gibt es schon einen Anbietermarkt!

Mindestens ebenso wichtig ist die Frage der kleinräumigen Wirtschaft. Da brauche ich aber nicht mehr viel hinzuzufügen. – Unsere Zustimmung findet das, und ich hoffe, dass wir zumindest insgesamt – wenn auch mit immer noch leicht unterschiedlichen Zugängen – das Treiben und Wirken der BBG – „Beschaffungsagentur“ ist man ge­neigt, zu sagen – so weit im Auge behalten, dass dort so vorgegangen wird, dass das dem öffentlichen Auftrag entspricht, und nicht wieder der Umstand eintritt, dass wir aus Interesse der öffentlichen Hand und ursprünglich guten Ideen irgend etwas kreieren, das sich dann verselbständigt, und am Schluss kann das niemand mehr einfangen. – Das wollen wir vermeiden. – Danke. (Beifall bei den Grünen sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

14.40



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Stenographisches Protokoll
150. Sitzung / Seite 108

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Ab­geordnete Tamandl. – Bitte.

 


14.40.34

Abgeordnete Gabriele Tamandl (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Damen und Herren! Das Betrugsbekämpfungsgesetz 2006 sieht Maßnahmen vor, die die steuer- und zollrechtliche Betrugsbekämpfung unterstützen und effizienter und steuer­barer machen soll. Damit wird nicht nur mehr Steuergerechtigkeit erreicht, sondern auch die Wettbewerbsfähigkeit erhöht und der Wirtschaftsstandort Österreich gestärkt.

Sehr geehrte Damen und Herren! Diese Bundesregierung hat mit den Konjunkturpake­ten, mit dem Wachstums- und Standortpaket, mit der größten Steuerreform aller Zeiten und nunmehr mit dem KMU-Paket Maßnahmen gesetzt, die Österreich zu einem der erfolgreichsten Länder der Europäischen Union machen. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen BZÖ.)

Und da gute Wirtschaft Arbeit schafft, haben wir die europäische Depression besser überstanden als alle anderen und haben auch da Aufwind.

Die Wege, die diese Bundesregierung eingeschlagen hat, waren gut und richtig. – Das werden auch Sie, sehr geehrte Abgeordnete der Opposition, einmal begreifen müssen, genauso wie Sie auch einmal begreifen müssen, dass eine Ansiedelung der KIAB bei den Finanzämtern richtig ist, wenn die Effizienz der Betrugsbekämpfungseinheiten wei­ter gesteigert werden soll.

Die bisherigen Erfolge der KIAB als schlagkräftige Organisationseinheit der Betrugs­bekämpfung sprechen für sich. Sie belegen die Richtigkeit der laufenden personellen Aufstockung sowie der organisatorischen Neuerungen. So wurden allein im Jahre 2005 bei mehr als 18 000 Betrieben rund 65 000 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer kon­trolliert und rund 7 500 illegal beschäftigte ausländische Arbeitnehmerinnen und Arbeit­nehmer festgestellt.

In Summe wurden im Jahre 2005 Geldstrafen in der Höhe von 17 Millionen € verhängt. Vorausschau scheint aber insbesondere bei der SPÖ ein Fremdwort zu sein. Wie ha­ben Sie gegen die Maßnahmen der Betrugsbekämpfung im Rahmen der Steuerreform­debatte gewettert! So darf ich jetzt beispielsweise Frau Kollegin Trunk zitieren, die gesagt hat: 

„(...) in Wirklichkeit ziehen Sie die Beamten ab, Sie behindern Verfahren und Erhebun­gen und machen den Vollzug dieser Betrugsbekämpfung unmöglich. Das ist Fahrläs­sigkeit, das ist Vorsätzlichkeit!“ – Ihre Worte, Frau Kollegin Trunk! Das können Sie im Stenographischen Protokoll der 45. Sitzung nachlesen.

Aber was lese ich dann von Herrn Kollegem Johann Maier? – 28 Monate später be­zeichnet er die Tätigkeit der KIAB in einer Presseaussendung als „Erfolgsgeschichte im Kampf gegen illegale Beschäftigung und Sozialbetrug“. (Abg. Mag. Regler – in Rich­tung SPÖ –: Sie sind lernfähig!) Was nun, meine Damen und Herren von der SPÖ: Fahrlässigkeit oder Erfolg? Ihr Zickzackkurs kann besonders gut verfolgt werden! Sie haben das auch beim Verkauf der BAWAG bewiesen. Wären Sie an der Regierung, dann wäre es um Österreich schlecht bestellt!

Nehmen Sie sich daher die Aussage des Salzburger Zolls zu Herzen, der sagt, wie schlagkräftig die KIAB in Zukunft ist, hängt nicht davon ab, wo sie zugehörig ist, son­dern von den handelnden Personen! (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen BZÖ.)

14.43



Nationalrat, XXII.GP
Stenographisches Protokoll
150. Sitzung / Seite 109

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Mag. Maier. – Bitte.

 


14.43.45

Abgeordneter Mag. Johann Maier (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! – Er wird ja hoffentlich wieder einmal kommen! – Hohes Haus! Meine sehr verehrten Da­men und Herren! Kollegin Tamandl, ich möchte schon daran erinnern, dass in der Frage der Bekämpfung der illegalen Beschäftigung gerade die Gewerkschaften auf die Probleme aufmerksam gemacht und dass wir insbesondere in den Fragen des Sozial­betrugsgesetzes sehr klare Worte gefunden haben.

Wir haben damals davor gewarnt, dieses Gesetz in der vorliegenden Form zu beschlie­ßen. Kollegin Tamandl, auch ich habe dazu Zitate aus der damaligen Zeit mitgebracht: Gewerkschaft kritisiert gravierende Lücken im Sozialbetrugsgesetz, die Frage des Be­trugsvorsatzes, oder – wie ein anderer Kollege gemeint hat –: Das Sozialbetrugsgesetz ist ein Emmentaler mit vielen Schlupflöchern.

Genau das ist die Problematik: dass das Sozialbetrugsgesetz dem Problem der Scheinfirmen nicht Herr werden kann, weil eben die entsprechenden gesetzlichen Be­stimmungen abgehen!

Jetzt komme ich wieder zurück zur KIAB. Es stellt sich unserer Ansicht nach schon die Frage – und ich habe, ich darf Sie berichtigen, sogar eine Pressekonferenz in Salzburg dazu durchgeführt und die Frage gestellt –: Warum wird die KIAB zerschlagen? Ist das das Ende einer Erfolgsgeschichte im Kampf gegen illegale Beschäftigung und Sozial­betrug?

Kollegin Tamandl, ich beziehe mich, auf den Bericht des Finanzministeriums „Kontrolle illegaler Ausländerbeschäftigung“ und lese da, Zielsetzung sei bundesweite und flä­chendeckende Kontrolle durch KIAB-Einsatzteams im Interesse der Wettbewerbs­gleichheit.

Hohes Haus! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Mit dem Betrugsbekämpfungs­gesetz werden zwar einerseits sinnvolle Maßnahmen zur steuer- und zollrechtlichen Betrugsbekämpfung gesetzt, andererseits wird die KIAB nun bei den Finanzämtern an­gesiedelt. Die Finanzämter haben nun die Vollziehung der mit dem Ausländerbeschäfti­gungsgesetz und dem Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz zugewiesenen Aufga­ben zu übernehmen. – Das ist genau das Problem.

Wir befürchten, dass die Beamten der KIAB im Rahmen der allgemeinen Betrugsbe­kämpfung „zugeschüttet“ werden und dass bundesweite und flächendeckende Kontrol­len, wie sie im Jahre 2005 durchgeführt wurden – in der Gastronomie, bei Schlacht­höfen, im Glücksspielbereich –, nicht mehr durchgeführt werden können.

Hohes Haus! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Aus Sicht der SPÖ ist ein wei­teres Bündel an Maßnahmen zur Bekämpfung von Sozial- und Steuerbetrug notwen­dig. Dem Gesetz stimmen wir zu; die Kompetenzverlagerung in Bezug auf die KIAB lehnen wir jedoch ab. (Beifall bei der SPÖ.)

14.47


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Ross­mann. – Bitte.

 


14.47.09

Abgeordnete Mares Rossmann (Freiheitliche - BZÖ): Herr Bundesminister! Herr Prä­sident! Hohes Haus! Wir können heute fast von einem „KMU-Tag“ sprechen. Wir haben heute das KMU-Paket beschlossen, und eigentlich ist das jetzt eine logische Fortfüh­rung, wenn man sich ganz klar zur erfolgreichen KMU-Politik bekennt.


Nationalrat, XXII.GP
Stenographisches Protokoll
150. Sitzung / Seite 110

Wir wissen, die KMUs sind eine tragende Säule der österreichischen Wirtschaft. Es gibt in 150 000 Kleinstbetrieben mit bis zu zehn Mitarbeitern allein eine halbe Million Beschäftigte, und weitere eineinhalb Millionen Beschäftigte in insgesamt 215 000 Be­trieben. Mit der Gründung der Bundesbeschaffungsgesellschaft ist eine sehr sinnvolle, zentrale, effiziente und vor allem sparsame Einkaufslösung gefunden worden, aller­dings eben mit der Kritik der KMUs, dass sie über diese Bundesbeschaffungsgesell­schaft einen erschwerten Zugang zu Aufträgen im öffentlichen Bereich haben.

Wir erwarten, dass KMUs mit dieser Regelung, die wir heute beschließen, einen er­leichterten Zugang haben. Ich sage aber auch: auf sehr hohem Niveau, denn der Kontrollbericht hat gezeigt, dass 73 Prozent der Verträge sehr wohl mit KMUs abge­schlossen wurden. Wir verbessern – wie gesagt, auf sehr hohem Niveau – dieses Bun­desbeschaffungsgesellschafts-Gesetz jetzt noch einmal. – Danke. (Beifall bei den Frei­heitlichen BZÖ und der ÖVP.)

14.48


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Steindl. – Bitte.

 


14.48.56

Abgeordneter Konrad Steindl (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Wir beschäftigen uns heute mit dem Strukturanpassungsge­setz 2006, in dem unter anderem auch die Protokollierung von Unternehmungen neu geregelt wird. Das ist notwendig geworden, weil es auch für kleinere Unternehmungen eine Option zur Protokollierung gibt. Deswegen wurde diese Regelung neu geschaffen.

Es ist so, dass den meisten ja bekannt sein wird, dass die Protokollierung eines Unter­nehmens natürlich auch in die Steuergesetzgebung beziehungsweise in die Gewinn­ermittlungsart eingreift.

Es gibt zwei Gewinnermittlungsarten: Den § 5 für die protokollierten Unternehmungen und den § 4 Abs.1. Deswegen war es notwendig, sich das etwas genauer anzuschau­en, und das hat man im Finanzausschuss auch gemacht, weil erstmalig in der Proto­kollierung auch eine Jahresumsatzgrenze von 400 000 € festgelegt wurde, welche dar­auf schließen lässt, dass alle Unternehmen, die mehr als 400 000 € Jahresumsatz ha­ben, zu protokollieren sind.

Das kann natürlich auf der einen Seite für klein- und mittelständische Unternehmen doch zu unbilligen Härten in der Einkommens- und Körperschaftssteuer führen, wenn etwa Grundstücke entnommen oder verändert werden oder unter Umständen auch bei Übergaben.

Deswegen haben wir im Finanzausschuss doch noch eine Änderung herbeiführen kön­nen, dass einerseits bestehenden Unternehmungen eine Übergangsfrist bis 2010 ein­geräumt wurde und andererseits für die neu zu begründenden Unternehmungen ver­schiedene Vorkehrungen getroffen werden können. Aber da wir heute – und das hat und auch der Herr Finanzminister mehrmals gesagt – allen Wert darauf legen, die Un­ternehmungen nicht zusätzlich zu belasten, war dieser Lösungsansatz eigentlich klar.

Ich möchte mich abschließend nochmals bei Günter Stummvoll und den Damen und Herren des Finanzausschusses dafür bedanken, dass sie sich um die Anliegen der kleinen und mittelständischen Unternehmen immer wieder sorgen. (Beifall bei der ÖVP.)

14.51


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Hagen­hofer. – Bitte.

 



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150. Sitzung / Seite 111

14.51.32

Abgeordnete Marianne Hagenhofer (SPÖ): Herr Präsident! Herr Minister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Herr Finanzminister! Die Kontrolle der illegalen Ausländer­beschäftigung hat bislang sehr gut funktioniert. Das Problem dabei war, dass sie bei jenen Personen, die sie bei der Übertretung des Ausländerbeschäftigungsgesetzes er­wischt haben, und auch bei den Firmen zwar die Meldung geschrieben haben, aber nicht selbst strafen konnten. Sie konnten die Wahrnehmung auch der Gebietskranken­kasse weitergeben und auch den Finanzämtern, aber eben nicht selber strafen.

Jetzt führen Sie diese tolle Truppe – dieses Kollegialorgan, möchte ich fast sagen – wieder den Finanzämtern zu – denn das waren ja vorher Zollbedienstete, die man vom Zoll in eine Gruppe zusammengefasst hat. Jetzt nimmt man die Gruppe wieder ausein­ander und betraut sie mit Aufgaben der Finanzbehörde.

Herr Finanzminister, warum wird das Gesetz nicht dahin gehend geändert, dass die KIAB-Bediensteten dieselben Rechte in die Hand bekommen, die sie als Finanzbe­dienstete hätten? – Sie würden dann nicht die Zerschlagung eines gut funktionierenden Apparates vornehmen, der zwar Schwächen hatte, aber solche, die man ihm gesetzlich mitgegeben hat. Warum lösen Sie die Gruppe wieder auf und führen sie wieder den Finanzämtern zu? Diese werden natürlich nicht so wie bisher immer gleich losfahren können, sondern müssen entsprechende Dienste ja auch einteilen.

Wir stimmen dieser Gesetzesvorlage dem Grunde nach zu, weil wir auch gegen ille­gale Ausländerbeschäftigung sind, aber diese Problematik möchte ich schon gerne an­gesprochen haben, Herr Finanzminister. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

14.53


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Von der Regierungsbank aus hat sich Herr Bundesminister Mag. Grasser zu Wort gemeldet. – Bitte.

 


14.53.32

Bundesminister für Finanzen Mag. Karl-Heinz Grasser: Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Ich möchte mich nur kurz mit der Frage der KIAB, die jetzt zweimal angesprochen wurde, beschäftigten.

Ich schicke voraus: Ich glaube, dass wir für das Finanzressort und für diese Bundesre­gierung in Anspruch nehmen können, dass von uns mehr für die Bekämpfung von Be­trugsmaßnahmen in verschiedenster Hinsicht geleistet wurde als in vielen Jahren da­vor. Wir haben ganz konsequent versucht, den Abgabenbetrug zu bekämpfen, weil wir einfach glauben, dass es auch eine Frage der Fairness im Wettbewerb ist und dass wir Wettbewerbsverzerrungen zulasten der redlichen Steuerzahler, der redlichen Unter­nehmer, der redlichen Klein- und Mittelunternehmer vermeiden wollen. Daher geht es darum, die Schattenwirtschaft einzudämmen und die Steuergerechtigkeit zu erhöhen.

Wir haben das mit verschiedenen Maßnahmen gemacht. Ich erinnere an Reverse Charge im Baubereich, an das Abgabenänderungsgesetz 2002, an einen Ministerrats­beschluss vom 30. September 2003, wo wir ein ganzes Bündel an Betrugsbekämp­fungsmaßnahmen beschlossen haben. Weiters erinnere ich an die Steuerreform 2005, wo es eine weitere Verstärkung der Bekämpfung des Steuerbetrugs gegeben hat, an das Wachstums- und Beschäftigungsgesetz 2005, wo wir wiederum eine Reihe von Betrugsbekämpfungsmaßnahmen festgelegt haben; ich erinnere an die ASVG-Ände­rung im Jahre 2005, wo wir die Anmeldung zur Sozialversicherung der Arbeitnehmer durch den Arbeitgeber spätestens bei Dienstantritt festgelegt haben. – Ein Pilotprojekt ist seit dem 1. Jänner 2006 im Burgenland in Umsetzung.


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Was wir hier jetzt tun, ist nichts anderes als die konsequente Fortsetzung eines ehr­lichen Anliegens, nämlich einer möglichst wirkungsvollen, einer effizienten Betrugsbe­kämpfung.

Meine Damen und Herren von den Oppositionsparteien, jetzt zweifeln Sie daran, dass wir die KIAB weiterhin effizient einsetzen wollen. – Meine Bitte ist einfach, dass Sie uns in dieser Frage einen gewissen Vertrauensvorschuss geben, und zwar deshalb, weil wir, glaube ich, gezeigt haben, dass uns eine wirkungsvolle Kontrolle der illegalen Ar­beitnehmerbeschäftigung – auch Ausländerbeschäftigung – ein großes Anliegen ist.

Ich darf daran erinnern: Als wir diese Kompetenz übernommen haben, war Sie im Wirt­schaftsministerium eingerichtet und von der Zuständigkeit her dort angesiedelt. Es hat damals in etwa 30 Betrugsbekämpfer in Österreich in dieser Richtung – illegale Arbeit­nehmerbeschäftigung – gegeben.

Wir haben umgesetzt und durchgesetzt, dass wir heuer auf eine Zahl von 336 Mitarbei­terinnen beziehungsweise Mitarbeitern kommen – also mehr als eine Verzehnfachung der Anzahl der Prüferinnen und Prüfer, was schon zeigt, das ist uns ein großes Anlie­gen.

Daher bitte ich einfach einmal, davon auszugehen: Wir werden ja nicht ganz konse­quent über viele Jahre hindurch den Mitarbeiterstab mehr als verzehnfachen, versu­chen eine große Produktivität, Effektivität, Effizienz dieser Prüfungseinrichtungen zu erreichen, um sie dann wiederum selbst zu zerschlagen. Ich bitte also, auch da mit der Expertise meines Hauses zu rechnen, dass es uns mit der wohlüberlegten Handlung, die wir da vornehmen wollen, um nichts anderes als um eine weitere Effizienzsteige­rung geht.

Warum, sage ich ganz kurz dazu: Wir haben vier Organisationseinheiten, die sich mit der Betrugsbekämpfung beschäftigen: erstens die Steuerfahndung, zweitens die Zoll­fahndung, drittens die KIAB und viertens die Sondereinsatzgruppe Bau.

Wir haben in der Verstärkung der Betrugsbekämpfungsmaßnahmen immer wieder Schnittstellenprobleme festgestellt und haben dann ein Pilotprojekt in der Region Süd durchgeführt. Wir haben uns angeschaut, welche Probleme es dort gibt, welche Schwächen im System vorhanden sind und welche Probleme in der Interaktion der einzelnen Betrugsbekämpfungseinheiten bestehen. Aus diesem Pilotprojekt – es wurde also in der Praxis ein neues Modell probiert – sind Vorschläge gekommen, wie wir ver­suchen sollen, die Schnittstellen besser zu regeln. Da ist der Vorschlag gekommen, die KIAB – diese 336 Kräfte – bei den Finanzämtern anzusiedeln.

Warum ist dieser Vorschlag gekommen? – Weil aus der illegalen Beschäftigung immer auch abgabenrechtliche Konsequenzen resultieren. Das heißt, Schwarzarbeit bedeutet immer auch Schwarzlöhne, bedeutet immer auch hinterzogene Abgaben, bedeutet Hin­terziehung von Lohnabgaben. Bisher war es so, dass die KIAB das festgestellt hatte, aber nicht selbst handeln konnte, sondern die Meldung dem Finanzamt machen muss­te, sodass man aus einer Einheit die Meldung zur nächsten gibt, und die muss dann tatsächlich umsetzen.

Was wir jetzt machen, ist ein Abbau dieser Schnittstellen und dieser Probleme, wo man von der einen Seite zur anderen Seite melden muss. Wir erweitern die Kompetenz der KIAB, indem sie neben der Feststellung der illegalen Beschäftigung und den Straf­anzeigen – was sie heute schon machen kann – in Zukunft auch die Festsetzung der Lohnabgaben und die Einbringungsmaßnahmen selbst vornehmen kann.

Seien Sie daher versichert, meine Damen und Herren: Das ist keine Zerschlagung der KIAB, sondern eine weitere Stärkung. Das sind mehr Kompetenzen, die sie bekom­men – und das verbessert die Betrugsbekämpfung in einer ganz konsequenten Weise,


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wie wir das in den letzten fünf Jahren voranzutreiben versucht haben. – Danke viel­mals. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten von Freiheitlichen BZÖ.)

14.58


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Ab­geordneter Walch. – Bitte.

 


14.58.43

Abgeordneter Maximilian Walch (Freiheitliche - BZÖ): Herr Finanzminister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Kollege Maier hat hier beim Rednerpult gesagt, der ÖGB habe auf die Schwarzarbeit in Österreich hingewiesen. – Das glaube ich nicht. Es ha­ben alle darauf hingewiesen, speziell die Regierung, und wir haben es in die Hand genommen und gesagt. Wir werden dem einen Riegel vorschieben, und zwar einen dementsprechenden Riegel!

Der Vorschlag des ÖGB war nämlich, den Probebetrieb im Baugewerbe nur in dem Be­reich durchzuführen, der der Bauarbeiter-Urlaubskassa untersteht. Das war eigentlich keine gute Idee, denn dann wäre die KIAB an eine Baustelle gekommen und hätte dort unter Umständen von 30 Beschäftigten nur die zehn kontrollieren können, die vom Bau waren, während die anderen vielleicht von anderen Firmen gewesen wären.

Wir haben in der Regierung gemeinsam mit unserem Koalitionspartner dieses Betrugs­bekämpfungsgesetz so vereinbart, dass alle Betriebe im Burgenland seit 1. Jänner 2006 alle Arbeitnehmer – nicht nur die vom Bau, sondern alle! – vor Arbeitsbeginn an­melden müssen.

Ich glaube, das hat auch schon Wirkung gezeigt. Erfreut sind die Mitarbeiter der KIAB, weil sie jetzt wirklich kontrollieren können. Früher war es so, dass der Arbeitgeber sie­ben Tage Zeit gehabt hat, seine Arbeitnehmer anzumelden. Wenn der Kontrollor nach­gefragt hat, seit wann der eine oder andere arbeitet, hat es natürlich geheißen, seit heute in der Früh oder auch seit gestern. – Jetzt müssen die Beschäftigten angemeldet sein. Wenn das nicht der Fall ist, gibt es entsprechende Strafen, die auch erhöht wur­den; bei organisiertem Betrug reichen sie sogar bis hin zu Kerkerstrafen.

Das alles sind strenge Maßnahmen, die helfen sollen, den Steuerausfällen, die durch die Schwarzarbeit entstehen, dem Ansteigen der Arbeitslosenrate, das die Schwarzar­beit bewirkt, entgegenzuwirken und die Schwarzarbeit in Österreich entsprechend zu reduzieren. Daher ersuche ich um Zustimmung zu dieser weiteren Vorgangsweise. (Beifall bei den Freiheitlichen – BZÖ und der ÖVP.)

15.01


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächster Redner zu Wort gemeldet hat sich Herr Abgeordneter Ing. Schultes. – Bitte.

 


15.01.15

Abgeordneter Ing. Hermann Schultes (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Geschätztes Hohes Haus! Wir haben heute das KMU-Stärkungspaket diskutiert, und wir haben jetzt im Zusammenhang mit der Bundes­beschaffung GesmbH einen weiteren interessanten Punkt zu diskutieren, der wiederum der Stärkung der KMUs und der regionalen Wirtschaftskreisläufe dient. Das ist ein wichtiger Punkt.

Auf der einen Seite ergibt sich die Fragestellung aus der Erfolgsgeschichte der Bun­desbeschaffung GesmbH. Alle wissen, dass sie gut funktioniert, dass sie gut arbeitet. Der Städtebund hat verlangt und gewünscht, dass auch er diese Agentur, diese GesmbH in Anspruch nehmen kann. Wir haben diesem Verlangen gerne nachgege­ben, aber er muss nicht – er darf. Interessant ist, dass gerade Ing. Kaipel das nicht will,


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obwohl uns Häupl gesagt hat, dass er es will. Ein klassisches Beispiel dafür, dass die SPÖ eigentlich nie weiß, was sie wirklich will.

Tatsache ist, dass wir das jetzt so geregelt haben und so einführen, dass auf der einen Seite die Möglichkeit besteht, das in Anspruch zu nehmen, auf der anderen Seite der Zwang aber nicht gegeben ist. Wir wissen aber, wie sich das entwickeln wird. Die Öf­fentlichkeit wird verlangen, dass die Agentur wegen günstigen Einkaufs in Anspruch genommen wird. Das birgt aber die Gefahr, dass unter Umständen nur große Lose angefordert werden. Deshalb haben wir festgelegt, dass es gerade für bestimmte Pro­duktgruppen, in der Nachfrage nach zum Beispiel Reinigungsdienstleistungen, Werk­zeugen, Metallen, Elektrogeräten und so weiter – eine interessante Liste –, die Mög­lichkeit geben soll, in der Region gezielt aus der Region auszuschreiben. Das wieder­um gibt uns die Möglichkeit, KMUs, regionale Anbieter in Kontakt mit der Bundesbe­schaffung GesmbH zu einer erfolgreichen wirtschaftlichen Gemeinschaft zu führen und den kleinen Unternehmen die Chance zu geben, auch da mit dabei zu sein.

Uns ist das wichtig, weil die regionale Wertschöpfung ein besonderer Motor der länd­lichen Entwicklung ist. Wenn es uns gelingt, das umzusetzen, in einem modernen Ein­kaufsverfahren dabei zu sein, dann geben wir einerseits den Verantwortungsträgern die Möglichkeit, diese tolle Einrichtung zu nutzen, und andererseits geben wir den Ge­werbetreibenden, den kleinen Wirtschaftenden, dem Rückgrat unserer ländlichen Wirt­schaft die Chance, dabei zu sein. Das ist eine sehr sympathische Regelung und ein sympathischer Aspekt, den der Herr Finanzminister aufgegriffen hat.

Eines noch, auch sehr interessant: Es war eine Anregung des Bundesrates, und diese Entschließung umzusetzen, das war auch für uns im Nationalrat eine interessante Er­fahrung in der Diskussion. – Ich danke Ihnen allen, dass Sie da dabei sind. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen – BZÖ.)

15.04


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Neudeck. – Bitte.

 


15.04.08

Abgeordneter Detlev Neudeck (Freiheitliche - BZÖ): Herr Präsident! Herr Bundesmi­nister! Meine Damen und Herren! Lieber Abgeordneter Kaipel, es ist vollkommen rich­tig, dass wir alle die Bundesbeschaffungsgesellschaft mit kritischen Augen beobach­ten; du besonders in der Opposition, denn das ist ja auch das Geschäft der Opposition. Bei dem Antrag von den Gemeinden und auch vom Städtebund war, glaube ich, auch – ich weiß nicht, wie heißt der Wiener Bürgermeister, Tasche in der Hand, Glas? – Häupl irgendwie federführend. Er hat sich das gewünscht. Jetzt bin ich natür­lich eifersüchtig, denn wenn ich mir etwas wünsche vom Finanzminister – das möchte ich gar nicht verraten, was er alles sagt, was ich für Gedanken habe.

Häupl wünscht es sich, der Finanzminister erfüllt es, und Sie von der SPÖ kommen dann und beißen ins Wadl. Das finde ich ... (Abg. Ing. Kaipel: Denk an deinen ...! Ärger wie in Russland!) Ja, Momenterl, ich gebe zu, dass Bürgermeister Häupl beim Herrn Finanzminister besser lobbyiert als ich als Abgeordneter. Kollege Kaipel, das gebe ich zu, nur muss ich eines sagen: Es ist ja nicht Häupl über den Städtebund der alleinige Täter. (Abg. Binder-Maier: Bürgermeister, so viel Zeit muss sein!) Der Herr Bürgermeister, Landeshauptmann, Ökonomierat Häupl. (Neuerlicher Zwischenruf der Abg. Binder-Maier.) Landeshauptmann, Bürgermeister, Ökonomierat, wenn Sie alles hören wollen. Den Titel „Ökonomierat“ hat er bekommen, weil er sehr viel für den Wie­ner Wein tut. Nicht in der Produktion, sondern im Konsum wird er den „Ökonomierat“ bekommen, hat er gesagt. – So viel Zeit muss sein, Frau Kollegin. Also Bürgermeister Häupl haben wir fertig abgehandelt.


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Stadtrat Faymann und die Vergaben in Wien. – Die Mitglieder des, früher hat er „Freier Wirtschaftsverband“ geheißen, Sozialdemokratischen Wirtschaftsverbandes, so heißt er jetzt, glaube ich, Kollege Matznetter könnte mir da helfen, aber er ist nicht im Raum – aber ich komme vom Thema ab. Stadtrat Faymann also vergibt so, dass Wie­ner Firmen, Wiener Mittel- und Kleinbetriebe (Zwischenruf des Abg. Ing. Kaipel) – er kratzt sich sehr kompliziert, Kollege Kaipel – gar nicht in der Lage sind, anzubieten, weil so große Lose nachgefragt werden, weil alles so spezifiziert ist, dass halt jeder Steirer, jeder Kärntner, vielleicht auch jeder Slowake da eher zum Ziel kommt. Also bitte, kehrt einmal im eigenen Haus! Das Match Matznetter – Häupl und Kaipel – Fay­mann ist natürlich interessant, nicht so brutal wie Simmering – Kapfenberg, aber wir werden sehen, wie es ausgeht.

Wir arbeiten daran, dass noch die eine oder andere Gruppe aus diesem Paket aufge­schnürt wird und gelockert wird. Ich kann mir durchaus vorstellen, dass wir die Be­richtspflicht, die Sie in Ihrem Antrag haben, wenn man das gemeinsam durchdenkt und mit dem Finanzminister nicht zwischen Tür und Angel bespricht, auch umsetzen kön­nen.

Zum Immobilien-Investmentfondsgesetz – damit wir uns nicht nur an dem einen Tages­ordnungspunkt festbeißen – muss ich sagen, dass wir damit eine, ich würde fast sa­gen, mündelsichere Veranlagung auch in Immobilien vor Jahren geschaffen haben. Auf Wunsch einiger Fonds und einiger Banken wird das Gesetz jetzt etwas aufgeweicht. Es ist uns gelungen, eine zusätzliche Haftung der Geschäftsführer beziehungsweise der Verkäufer von solchen Projektgesellschaften durch diesen Abänderungsantrag noch hineinzubringen, aber es bleibt natürlich eine Verwässerung gegenüber dem früheren Gesetz. Das ist zur Kenntnis zu nehmen, wenn es die größere Fraktion so möchte.

Sicherungsanker wurden eingebaut. Ich hoffe, sie halten und es kommt nicht dazu, dass ein Fonds eine Gesellschaft kauft, die im Hintergrund – so wie der ÖGB – für Ver­pflichtungen haftet, die sie in dieser Höhe gar nicht erfüllen kann. (Beifall bei den Frei­heitlichen – BZÖ und der ÖVP.)

15.08


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wir gelangen zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vor­nehme. – Ich bitte, Platz zu nehmen!

Zuerst kommen wir zur Abstimmung über den Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Immobilien-Investmentfondsgesetz, das Investmentfondsgesetz und wei­tere Gesetze geändert werden, in 1436 der Beilagen.

Hiezu haben die Abgeordneten Dr. Stummvoll, Bucher, Kolleginnen und Kollegen einen Zusatz- beziehungsweise Abänderungsantrag eingebracht, der sich auf die Arti­kel 1 und 3 bezieht.

Da nur dieser eine Antrag vorliegt, lasse ich sogleich über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in der Fassung der Regierungsvorlage unter Berücksichtigung des eben erwähnten Zusatz- beziehungsweise Abänderungsantrages der Abgeordneten Dr. Stummvoll, Bucher, Kolleginnen und Kollegen abstimmen.

Wer diesem Gesetzentwurf seine Zustimmung gibt, den bitte ich um ein Zeichen. – Es ist dies die Mehrheit und damit angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.


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Ich bitte jene Damen und Herren, die auch in dritter Lesung dem vorliegenden Gesetz­entwurf ihre Zustimmung geben, um ein Zeichen. – Das ist ebenfalls die Mehrheit. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.

Weiters gelangen wir zur Abstimmung über den Entwurf betreffend Strukturanpas­sungsgesetz 2006, samt Titel und Eingang in 1477 der Beilagen.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Gesetzentwurf sind, um ein Zei­chen der Zustimmung. – Es ist dies einstimmig angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein entsprechendes Zeichen. – Der Gesetzent­wurf ist auch in dritter Lesung einstimmig angenommen.

Ferner gelangen wir zur Abstimmung über den Entwurf betreffend Betrugsbekämp­fungsgesetz 2006 in 1470 der Beilagen.

Hiezu liegt ein von den Abgeordneten Dr. Matznetter, Kolleginnen und Kollegen einge­brachtes Verlangen auf getrennte Abstimmung vor.

Ich werde zunächst über die vom Verlangen auf getrennte Abstimmung betroffenen Teile und schließlich über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetz­entwurfes abstimmen lassen.

Wir kommen zur getrennten Abstimmung über Artikel 1 Ziffern 4 und 5, Artikel 4 und Artikeln 7 bis 12 in der Fassung des Ausschussberichtes.

Ich bitte jene Mitglieder des Hohen Hauses, die sich für diese Teile des Gesetzentwur­fes aussprechen, um ein Zeichen der Zustimmung. – Es ist dies mit Mehrheit ange­nommen.

Schließlich kommen wir zur Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes samt Titel und Eingang in der Fassung des Ausschussbe­richtes.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein entspre­chendes Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die auch in dritter Lesung dem vorliegenden Gesetz­entwurf ihre Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Der Gesetzentwurf ist auch in dritter Lesung einstimmig angenommen.

Schließlich kommen wir zur Abstimmung über den Entwurf betreffend ein Bundesge­setz, mit dem das Bundesgesetz über die Errichtung einer Bundesbeschaffung Gesell­schaft mit beschränkter Haftung geändert wird, in 1471 der Beilagen.

Hiezu haben die Abgeordneten Ing. Kaipel, Kolleginnen und Kollegen einen Abände­rungsantrag eingebracht.

Ferner liegt ein vom Abgeordneten Dr. Matznetter, Kolleginnen und Kollegen einge­brachtes Verlangen auf getrennte Abstimmung vor.

Ich werde zunächst über die vom erwähnten Abänderungsantrag sowie vom Verlangen auf getrennte Abstimmung betroffenen Teile und schließlich über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes abstimmen lassen.

Die Abgeordneten Ing. Kaipel, Kolleginnen und Kollegen haben einen Abänderungsan­trag betreffend Ziffer 1 eingebracht.


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Ich ersuche jene Damen und Herren, die sich für diesen Abänderungsantrag ausspre­chen, um ein Zeichen. – Es ist dies die Minderheit. Der Antrag ist damit abgelehnt.

Wir kommen sogleich zur Abstimmung über diesen Teil des Gesetzentwurfes in der Fassung des Ausschussberichtes.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiefür eintreten, um ein entsprechendes Zei­chen. – Es ist dies einstimmig angenommen.

Nun kommen wir zur getrennten Abstimmung über Ziffer 4 in der Fassung des Aus­schussberichtes.

Ich ersuche jene Mitglieder des Hohen Hauses, die hiefür eintreten, um ein Zeichen der Zustimmung. – Es ist dies mit Mehrheit angenommen.

Schließlich kommen wir zur Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes samt Titel und Eingang in der Fassung des Ausschussbe­richtes.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein bejahen­des Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Der Gesetzentwurf ist auch in dritter Lesung einstimmig angenommen.

15.12.5911. Punkt

Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (1433 d.B.): Bundes­gesetz über die Veräußerung von unbeweglichem Bundesvermögen, und über die Änderung des Bundesgesetzes zur Errichtung einer Marchfeldschlösser Re­vitalisierungs- und Betriebsgesellschaft m.b.H. (1472 d.B.)

12. Punkt

Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (1425 d.B.): Bundes­gesetz, mit dem eine Ermächtigung zur Verfügung über Bundesvermögen erteilt wird (1473 d.B.)

 


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Wir gelangen zu den Punkten 11 und 12 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Erster Debattenredner ist Herr Abgeordneter Dr. Fasslabend. – Bitte.

 


15.13.44

Abgeordneter Dr. Werner Fasslabend (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wenn wir heute das Gesetz über die Marchfeldschlösser Revitalisierungs- und Betriebsgesellschaft verändern, dann in der Form, dass ein bisher bereits äußerst erfolgreiches Projekt in Zukunft nicht nur erfolgreich fortgesetzt, sondern sogar noch erfolgreicher durchgesetzt werden soll.

Was steckt dahinter? – In der vergangenen Gesetzgebungsperiode ist beschlossen worden, Schloss Hof und Niederweiden, eine der größten und schönsten Schlossanla­gen Mitteleuropas, zu revitalisieren. Es ist den Beauftragten, nämlich Helmut Pech­laner, Kurt Farasin und Direktor Ebenbichler, auf ganz hervorragende Art und Weise


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gelungen, zusammen mit einem hoch motivierten Team innerhalb kürzester Zeit nicht nur neue Weichen zu stellen, sondern das Projekt zu neuem Leben zu erwecken. Dar­auf dürfen wir wirklich stolz sein.

Ich kann nur sagen, wenn es jetzt darum geht, dass der Bund dort noch zusätzliche Möglichkeiten hat, dass er auch die Möglichkeit hat, Schloss Schönbrunn noch stärker einzubinden in den gesamten Betrieb und damit ein weit über die Region hinausgehen­des Tourismus- und Kulturprojekt zusätzlich zu stützen, so ist das von uns nicht nur zu befürworten, sondern das ist ganz genau die Linie, die wir von allem Anfang an vor­gehabt haben.

Es war so, dass es in der ersten Phase notwendig war, dass hohe Entscheidungsfähig­keit gegeben war, dass nicht mehrere Gesellschaften dafür verantwortlich sind, son­dern dass eine einheitliche Verantwortungslinie da ist. – Das ist gelungen, diese Pro­jektphase ist jetzt abgeschlossen, und jetzt gehen wir in die zweite Phase.

Aus eigener Erfahrung kann ich sagen, dass das Schloss derzeit bereits von weit mehr als 100 000 Personen im Jahr besucht wird; die Veranstaltungen weisen teilweise mehr als 10 000 Besucher auf. Es ist eine Freude, zu sehen, was sich dort entwickelt hat. Es ist ein Leitbetrieb für den Tourismus der gesamten Ostregion geworden.

Ich unterstütze das und möchte noch dazu sagen: Ich würde mich freuen, wenn wir in gleicher Art und Weise auch die anderen Infrastrukturprojekte für diese Region, näm­lich die Marchfeld Schnellstraße und natürlich auch den Ausbau der Eisenbahn, der Ostbahn, entsprechend beschleunigen könnten, sodass es da zu einer weiteren Infra­strukturverbesserung kommt, die nicht nur den Raum Wien–Pressburg stützt, sondern für die gesamte Region eine ungeheuer große Aufwertung bedeutet: für die Bewohner, aber auch für den internationalen Tourismus.

Daher befürworten wir dieses Gesetz nicht nur, sondern bedanken uns auch für die wirklich professionelle Handhabung, und zwar sowohl im Finanzministerium als auch im Wirtschaftsministerium. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen – BZÖ.)

15.16


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Wimmer. Ich erteile es ihm.

 


15.16.47

Abgeordneter Rainer Wimmer (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine sehr geschätzten Kolleginnen und Kollegen! Zu diesen beiden Tagesordnungspunkten gibt es ja offensichtlich breite Zustimmung – das ist nicht immer so hier in diesem Haus, und daher ist das, glaube ich, auch erwähnenswert.

Bei Tagesordnungspunkt 11 geht es zum einen um die Liegenschaft der ehemaligen Bundespräsidentenvilla in Wien-Heiligenstadt. Das Gebäude besitzt ja keinen kultu­rellen historischen Wert, wie der Vorlage zu entnehmen ist, und bekannt ist auch, dass der bisherige Nutzungszweck weggefallen ist. Unser Bundespräsident Dr. Heinz Fi­scher hat es vorgezogen, weiterhin in seinen eigenen vier Wänden zu wohnen, und da­her ist es, glaube ich, wirklich angebracht, diese Liegenschaft an die Bundesimmobi­liengesellschaft zu übertragen, die ja die Verwertung dieses Gebäudes einleiten und umsetzen wird.

Weiters geht es in dieser Vorlage darum, dass die Marchfeldschlösser GmbH wieder eine 100-prozentige Bundesgesellschaft wird. Bisher war diese BetriebsGmbH ja als Tochtergesellschaft der Schönbrunner Tiergarten-GmbH angegliedert, und es hat eine gemeinsame Zuständigkeit der Geschäftsführung gegeben.


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Aus unserer Sicht gibt es keine gegenteilige Auffassung dazu. Wir werden daher diese Gesetzesvorlage in dieser Form mittragen.

Noch einen Punkt möchte ich hier anführen: Es geht um die Übereignung der Draken-Abfangjäger an die Firma SAAB-Scania. Offensichtlich ist das Verschrotten dieser Flie­ger teurer, als sie zu verschenken. Wenn sich der Bund durch diese Übereignung fast 30 000 € erspart, dann sollten wir das tun. – Übrigens einer der wenigen Punkte in der Causa Abfangjäger, in dem wir, meine sehr geschätzten Kolleginnen und Kollegen von der Regierungsfraktion, einer Meinung sind. Wir werden dieser Vorlage unsere Zustim­mung geben. (Beifall bei der SPÖ.)

15.18


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Ross­mann. – Bitte.

 


15.18.56

Abgeordnete Mares Rossmann (Freiheitliche - BZÖ): Herr Präsident! Hohes Haus! Kollege Fasslabend hat schon über unser damaliges gemeinsames Vorhaben der Re­vitalisierung von Schloss Hof und Niederweiden gesprochen. Mich freut es, dass das wirklich eine Erfolgsstory geworden ist; mehr als 100 000 Besucher allein auf der Bau­stelle. Unsere Intention damals war, in der ersten Phase niemand anderen, niemand besseren damit zu beauftragen als natürlich Herrn Dr. Pechlaner, der das hervorra­gend gemacht hat. Viele Tierarten werden dort wieder ansässig, und man hat auch Fauna und Flora, die es dort ursprünglich gegeben hat, wieder zurückgeholt.

Mit dem neuen Barockgarten, der einzigartig ist, hat Schloss Hof wieder einen hohen Stellenwert, einen hohen touristischen Wert erlangt; mein Kollege Fasslabend hat ja schon darauf hingewiesen.

Der Schritt, den wir jetzt gehen, führt zu mehr Effizienz: einerseits durch die touris­tische Vermarktung von Schloss Hof und Schloss Niederweiden und andererseits durch die Kooperation mit Schloss Schönbrunn.

Ich glaube, dass uns das gelingen wird, weil diese Schlösser auch in der Kooperation mit „Imperial Austria“  einen ganz hohen Stellenwert genießen, den sie in Zukunft auch auf dem amerikanischen Tourismusmarkt haben werden. Aber auch jetzt schon kommen, bedingt durch die Ostöffnung, viele Touristen aus Polen, Tschechien und auch aus Russland nach Österreich, um sich diese Schlösser anzusehen. Auch die un­garische Bevölkerung besucht gerne diese Schlösser.

In der Nähe von Wien gelegen stellen diese Schlösser auch ein Naherholungsgebiet für die Wiener Bevölkerung dar, für die sie auch in Zukunft einen sehr hohen Stellen­wert als Naherholungs- und Ausflugsgebiet haben werden. (Beifall bei den Freiheit­lichen – BZÖ. – Abg. Mag. Kogler: Herr Präsident! Zur Geschäftsordnung!)

15.21


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Gehen Sie doch an ein Mikrophon, dann höre ich Sie besser. (Heiterkeit.)

Zur Geschäftsordnung zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Mag. Kogler. – Bitte.

 


15.21.38

Abgeordneter Mag. Werner Kogler (Grüne) (zur Geschäftsbehandlung): Herr Präsi­dent! Zuerst muss ich natürlich einmal das Wort bekommen, dann macht das Mikro­phon Sinn.

Ich stelle schlicht und ergreifend den Antrag auf Beiziehung des Herrn Bundesminis­ters für Finanzen.

15.21



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Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Der Herr Bundesminister für Finanzen ist gerade hinter der Glastür verschwunden; ich werde ihn herbeischaffen lassen, Herr Ab­geordneter. (Heiterkeit. – Beifall bei den Freiheitlichen – BZÖ.)

Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dr. Pilz. – Bitte.

 


15.22.11

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (Grüne): Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Vertreterinnen und Vertreter der Regierungsparteien sollten mit Dankbarkeit zur Kennt­nis nehmen, dass der „vorliegende“ Finanzminister zumindest noch unserem Abgeord­neten Kogler abgeht. Ich hätte keine sachliche Begründung gefunden, ihn jetzt zu dieser Debatte unbedingt herbeischaffen zu lassen (Abg. Dipl.-Ing. Scheuch: Er ist eh da!), weil er uns wahrscheinlich zu dem entscheidenden Punkt keine Auskunft geben kann, nämlich zur Frage: Wie kommt der Verteidigungsminister auf die absurde Idee, er könnte für seine Liegenschaftsaltlasten 400 Millionen € erlösen? Wenn etwas völlig unmöglich ist, dann die Erreichung dieser Zahl. (Abg. Scheibner: Habt ihr das nicht in der Kommission gesagt?)

Das Bundesministerium für Landesverteidigung weigert sich, die guten Stücke auf den Markt zu bringen – und hat, mit einer Ausnahme, ausschließlich Liegenschaftsladen­hüter zum Kauf angeboten, behauptet aber, gegen jede Wahrscheinlichkeit, das An­bieten von Dutzenden Liegenschaftsladenhütern könnte die Bundesheer-Reform, die wir alle gemeinsam erarbeitet, unterstützt und auch mit beschlossen haben, finanzie­ren. (Abg. Scheibner: Ihr habt ja die Finanzierung besprochen!)

Das hat wieder einen wesentlichen Grund. Der wesentliche Grund, diese Fiktion einer Finanzierung der Bundesheer-Reform über Liegenschaftsverkauf aufrechtzuerhalten, hängt damit zusammen, dass mit dem Eurofighterkauf das Landesverteidigungsminis­terium finanziell schlicht und einfach am Ende ist! Und ich sage Ihnen, wie das bei Lie­genschaften konkret ausschaut.

Verteidigungsminister Platter behauptet, er könne die Kasernen Pinkafeld und Ober­wart verkaufen, weil Güssing modernisiert werde. – Güssing kann aber nicht moderni­siert werden, weil es kein Geld für die Modernisierung von Güssing gibt, weil das gesamte Baubudget des Verteidigungsministeriums in die Modernisierung der Euro­fighterflugplätze fließen muss – und dafür ist schon zu wenig Geld vorhanden.

Das heißt – und man sieht das auch beim Kasernenverkauf –: Wenn Eurofighter ge­kauft und finanziert werden, dann können nicht einmal die verbleibenden Kasernen modernisiert werden. (Abg. Scheibner: Das ist zusätzlich zum Budget!) Weil aber Güssing nicht modernisiert werden kann, müssen die Soldaten und Soldatinnen in bau­fälligen, längst schon zu schließenden Kasernen in Pinkafeld und in Oberwart blei­ben. – Das ist schlicht und einfach Faktum.

Das ja eine Rechnung, die ich an und für sich weniger von Verteidigungsminister Plat­ter, sondern in der Regel vom „vorliegenden“ Finanzminister kenne.

Erinnern Sie sich: Wie hat’s begonnen? – Da hat es betreffend den Liegenschaftsver­kauf geheißen: Wir werden 700 Millionen € erlösen! Ich wiederhole: 700 Millionen €! Was steht jetzt in der Unterlage? – 400 Millionen € sind es nur noch. Im Laufe kurzer Zeit hat sich die Prognose bereits fast halbiert.

Ich habe mit Expertinnen und Experten aus dieser Branche gesprochen, die die Lie­genschaften kennen. (Abg. Neudeck: Ich war es nicht!) Sie bezeichnen es alle als Wunder, wenn es gelingen würde, mehr als 100 Millionen € zu erlösen. (Abg. Mag. Molterer: Na Sie müssen Experten haben!)


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Der entscheidende Punkt ist der: Durch die Manipulation der Eurofighterbeschaffung durch den Finanzminister ist das Verteidigungsministerium jetzt nicht mehr in der Lage, die notwendigen Investitionen zur Reform des österreichischen Bundesheeres und zur Modernisierung von Kasernen durchzuführen. (Abg. Mag. Molterer: Das ist eine „Lo­gik“!)

Wenn diese Regierung – inklusive Finanzminister – nicht so schnell wie möglich und so nachhaltig wie möglich abgewählt wird, dann werden die Soldaten und Soldatinnen der Zukunft zwar möglicherweise die sechs ersten nicht bestellten und falschen und über­teuerten Eurofighter vom Boden aus betrachten können, aber selbst in baufälligen, längst zu schließenden Kasernen diesem Spektakel zuschauen müssen. Das haben sie zu verdanken zwei Ministern: einem Verteidigungsminister, der unfähig ist, und einem Finanzminister, der zu allem fähig ist. – Danke. (Beifall bei den Grünen. – Abg. Mag. Molterer: Mein Gott, Gift-Pilz!)

15.26


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Zu einer tatsächlichen Berichtigung hat sich Herr Abgeordneter Scheibner zu Wort gemeldet.

Herr Abgeordneter Kogler, der Herr Finanzminister lässt Ihnen ausrichten, dass er ein Gespräch mit dem deutschen Finanzminister unterbrochen hat, um Ihrer Bitte nachzu­kommen. Er ist seit vier Stunden da, obwohl er den Vorsitz im ECOFIN hat. Also ak­zeptieren Sie bitte, dass er diese Debatte sehr ernst nimmt.

Am Wort ist nun Herr Abgeordneter Scheibner mit einer tatsächlichen Berichtigung.

 


15.27.19

Abgeordneter Herbert Scheibner (Freiheitliche - BZÖ): Herr Präsident! Herr Abge­ordneter Pilz hat mehrfach die Behauptung aufgestellt, dass durch die Eurofighterbe­schaffung notwendige Sanierungsmaßnahmen im österreichischen Bundesheer, etwa bei den Kasernen, nicht möglich seien. – Diese Behauptung ist falsch!

Es ist garantiert, dass für alle Kosten, die der Eurofighter verursacht, zusätzlich zum Landesverteidigungsbudget eine Finanzierung gesichert ist. Deshalb gibt es keinen Zusammenhang zwischen der Eurofighterbeschaffung und den sonstigen Aufgaben beziehungsweise Aufwendungen im österreichischen Bundesheer. (Beifall bei den Freiheitlichen – BZÖ.)

15.27


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Zu Wort gemeldet ist als Nächster Herr Abgeordneter Mag. Ikrath. – Bitte.

 


15.28.00

Abgeordneter Mag. Peter Michael Ikrath (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminis­ter! Hohes Haus! Ich danke Herrn Kollegem Scheibner, der in seinen Ausführungen all das, was Herr Kollege Pilz in gewohnter Manier durcheinander geworfen hat – Äpfel und Birnen, Kraut und Rüben –, richtig gestellt hat.

Weil die Musealisierung der Draken heute auch zur Debatte steht: Ich kann mich, Herr Kollege Pilz, noch sehr gut erinnern daran erinnern – das war in der zweiten Hälfte der achtziger Jahre –, dass auch Sie einer derjenigen waren, die damals in den Chor ein­gestimmt haben: Das ist unverantwortlich, der Draken ist ein Mörderfluggerät, der wird auf Schulen und auf Kindergärten herunterfallen, der wird entsetzlichen Schaden an­richten! Das war damals eine Ihrer Prognosen, Herr Pilz. Sie werden sich daran er­innern können, aber wahrscheinlich nicht mehr wollen, denn in den 20 Jahren Flug­betrieb hat der Draken keine einzige wesentliche Panne gehabt, hat es nie auch nur


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einen annähernden Moment dieses Risikos gegeben, Herr Pilz. (Abg. Dr. Pilz: Der Draken war eine Panne!)

Man sollte vielleicht doch einmal zu der Einsicht gelangen, dass nicht jede Prognose nur deswegen, weil man sie gegen die Regierung ständig wiederholt, richtiger wird. Der Draken hat das auch bewiesen.

Ich kann mich auch noch daran erinnern, wie die Menschen applaudiert haben, als der Draken damals, als es in Slowenien 14 Tage lang Kriegshandlungen gab, aufgestiegen ist. Vielleicht sollten Sie sich das auch einmal vor Augen führen und nicht ständig nur gegen den Eurofighter agitieren. Sie scheinen überhaupt nicht fähig zu sein, einmal politisch zu reflektieren, was die Vergangenheit schon an Widerlegungen gebracht hat. (Beifall bei der ÖVP sowie des Abg. Scheibner.)

Der Draken ist jetzt in Würde in Pension gegangen: Er ist vernünftig verwertet worden, und das kostet uns keinen Euro. Im Gegenteil: Er wird noch den einen oder anderen Nutzen stiften.

Wir werden den Eurofighter – genauso wie wir das damals beim Draken gemacht ha­ben, und zwar, wie wir heute wissen, berechtigt – gegen alle Widerstände durchsetzen. Und da können Sie G’schichtln erfinden, so viele Sie wollen: Man wird sie Ihnen ohne­hin nicht glauben! (Beifall bei der ÖVP.)

15.30


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Zum Wort gemeldet ist als Nächster Herr Abgeordneter Dr. Rada. – Bitte.

 


15.30.18

Abgeordneter Dr. Robert Rada (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundes­minister! Sehr geschätzte Damen und Herren hier im Hohen Haus! Ich stimme einmal meinem lieben Kollegen Fasslabend aus dieser Region mit hundertprozentiger Sicher­heit zu: Die Marchfeld-Schlösser sind eine Erfolgsstory geworden, und daran hat er Anteil. Das möge auch so dargestellt sein.

Bei der positiven Entwicklung der Marchfeld-Schlösser gibt es nur einen einzigen Nachteil: die fehlende Anbindung. Es war diese Regierung, die die Nebenbahnen ein­gestellt hat. Es fehlen die öffentlichen Anschlussmöglichkeiten; die gibt es ganz einfach nicht. Es können auch aus dem Osten viele Besucher nicht kommen, weil es nicht möglich ist, mit dieser Regierung vernünftige March-Übergänge zu schaffen.

Herr Abgeordneter Fasslabend, ich weiß, Sie sind in dieser Richtung immer perfekt un­terwegs, und wir sind da auch auf einer Linie. Da fehlen allerdings noch die Grundvor­aussetzungen, und ich erwarte beziehungsweise fordere von dieser Regierung, dass wir die March-Übergänge bekommen, dass wir die Verkehrsanbindungen bekommen, damit wir die Marchfeld-Schlösser auch so nützen können, wie wir es in dieser Region und auch fremdenverkehrsmäßig wollen. (Beifall bei der SPÖ.)

15.32


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Fauland. – Bitte.

 


15.32.08

Abgeordneter Markus Fauland (Freiheitliche - BZÖ): Herr Präsident! Herr Bundes­minister! Seit 1987 hat der Draken den österreichischen Luftraum gesichert; er hat über 23 000 unfallfreie Flugstunden im österreichischen Luftraum verbracht. Im Jahre 1991 hat es dann – und es sei im Vorfeld betrachtet, dass es ja auch Landeshauptleute ge­geben hat, die massivst gegen dieses Flugzeug aufgetreten sind – einen ersten Aha-Effekt in der Bevölkerung gegeben, und zwar hat man in Graz gejubelt, als die Draken


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dort aufgestiegen sind und die Sicherheit der österreichischen Souveränität und auch die Sicherheit der österreichischen Bevölkerung gewährleistet haben.

Heute endet das Kapitel Draken, indem die letzten acht verbliebenen Draken an SAAB zurückgegeben werden. Wir können dabei noch eine erkleckliche Summe lukrieren, und damit ist dieses Kapitel geschlossen.

So, wie das Kapitel Draken damals emotional sehr aufgewühlt und politisch aufmunitio­niert begonnen hat, sind wir auch jetzt wieder in einer solchen Situation – Kollege Pilz hat es ja soeben dargebracht –, was den neuen Abfangjäger betrifft. Ich bin sehr zuver­sichtlich, dass erst in 40 Jahren dann unsere Nachfolger hier herinnen darüber befin­den werden, was mit den Teilen des Eurofighters passieren soll. (Abg. Scheibner: Pilz wird noch immer eine Dringliche machen!) Vielleicht ist Kollege Pilz ja dann der Ein­zige, der immer noch hier herinnen ist, und dann kann er den Nachfolger des Euro­fighters in seiner gewohnten Art und Weise diskreditieren.

Was die Ansagen des Kollegen Pilz hinsichtlich der Heeresreform betrifft, so wieder­hole ich das, was Kollege Scheibner schon dargelegt hat: Die Anschaffung des Euro­fighters erfolgt außerhalb des Heeresbudgets; er wird außerhalb des Heeresbudgets finanziert. Was die begleitenden Maßnahmen betrifft, so stelle ich hier noch einmal fest – obwohl Sie es ohnehin alle schon wissen –, dass die Begleitmaßnahmen auch ohne den Eurofighter notwendig sind, dass es keine Eurofighterflugplätze, sondern nur einen Eurofighterflugplatz, und zwar in Zeltweg, geben wird und dass die notwendigen Modernisierungsmaßnahmen im Bereich des Flugfunkes, im Bereich des Radarsys­tems notwendig wären, auch wenn wir ein anderes Flugzeug gekauft hätten.

Abschließend fordere ich den Kollegen Pilz auf, endlich einmal aufzuhören, hier Un­wahrheiten zu verbreiten, Dinge, die sich nicht belegen lassen! – Danke. (Beifall bei den Freiheitlichen – BZÖ und bei der ÖVP.)

15.34


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Zum Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dr. Maier. – Bitte.

 


15.35.00

Abgeordneter Dr. Ferdinand Maier (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Bei den vorliegenden Gesetzesvorhaben handelt es sich um den Verkauf von Liegenschaften des Bundesheeres und um die Übereignung der Draken an SAAB. Außerdem geht es noch um die Veräußerung der Bundespräsiden­tenvilla und um die Errichtung einer Marchfeldschlösser Revitalisierungs- und Betriebs­gesellschaft m.b.H.

In diesem Zusammenhang möchte ich zwei Herren gratulieren. Zunächst einmal Wer­ner Fasslabend. Er ist Träger dieser Initiative, einer, der seit Jahren darauf geschaut hat, dass es bei den Marchfeld-Schlössern, insbesondere was das Schloss Hof und das Schloss Niederweiden anlangt, zu einer Revitalisierung kommt. Das ist auch tat­sächlich gelungen.

Der zweite Herr, dem man gratulieren muss, ist der Herr Bundespräsident. Dieser hat offensichtlich anlässlich seiner letzten Besuche bei seinem Amtsvorgänger, als er sich die Villa angeschaut hat, erkannt, dass es sich dabei um ein äußerst feuchtes Ge­mäuer handelt – und bevor er dort verrostet, hat er gedacht, bleibt er lieber in der Josefstadt. (Heiterkeit bei der ÖVP. – Zwischenrufe bei der SPÖ.) Ich glaube, das war sehr klug.

Das Einzige, was jetzt bleibt, ist – und das kann man denen, die das jetzt übernehmen, nur raten –, diese Villa abzureißen. Ich habe mit meinem Freund Adi Tiller  gespro­chen, weil er immer die besten Ideen für Döbling hat, und er meint, man sollte nicht nur


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versuchen, die beiden Grundstücke gemeinsam, wie es ja vorgesehen ist, zu verwer­ten, sondern im Sinne einer besseren Verwertung dieser Liegenschaft in Döbling auch mit der Stadt Wien darüber reden, ob man nicht allenfalls auch eine Umwidmung nach rückwärts hin zur Hohen Warte machen könnte. Sie kennen sicher die „Vienna“, den alten Fußballverein, der jetzt im Grünland ein wunderschönes neues Stadion auf der Hohen Warte bekommt. Hin zu dieser Fläche könnte man noch durchaus eine Verbes­serung der Widmung erreichen, was auch für dieses Grundstück kein Fehler wäre. – Das als kleine Anregung.

Ansonsten kann man ja nur dafür sein und zustimmen. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen – BZÖ.)

15.36


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Zu Wort gemeldet ist als Nächster Herr Abgeordneter Neudeck. – Bitte.

 


15.36.59

Abgeordneter Detlev Neudeck (Freiheitliche - BZÖ): Herr Präsident! Herr Bundesmi­nister! Meine Damen und Herren! Herr Kollege Kogler hat bei der Rede des Abgeord­neten Maier gemeint, die Rede sei nicht werterhöhend für die Immobilie. – Kollege Kogler hat wieder einmal nicht zugehört, denn Kollege Maier hat ja festgestellt, dass das Gebäude zu schleifen ist und das Grundstück dann verkauft wird, und hat noch dazu einen Widmungs- und Verwertungsvorschlag gemacht, der für das Grundstück sicher werterhöhend ist.

Zum Kollegen Pilz möchte ich sagen: Das ist immer „klass“: Von der grünen Fraktion gibt es, wenn der Herr Finanzminister hier vier Stunden sitzt und einmal eine Viertel­stunde telefonieren geht, gleich eine ... (Zwischenruf des Abg. Dr. Jarolim.) Kollege Jarolim, wenn Sie von Größe reden, ist das etwas zweifelhaft. (Neuerlicher Zwischen­ruf des Abg. Dr. Jarolim.) Ja, ja, das ist schon klar. (Beifall bei den Freiheitlichen – BZÖ.) Ich rede bei Ihnen ja auch nicht von Breite, Kollege Jarolim.

Kollege Kogler hat sich vorhin genötigt gesehen, den Finanzminister herbeischaffen zu lassen, obwohl er ja im Hause ist und nur kurz aus dem Saal gegangen ist. Kollege Pilz hingegen kommt kurz vor seiner Rede – und geht gleich nach seiner Rede. Irgend­wann einmal wird er vielleicht sogar während seiner Rede gehen.

Herr Abgeordneter Pilz hat von Immobilienfachleuten gesprochen, als er hier die Be­wertung für die SIVBEG mit 100 Millionen € abgegeben hat. Ich habe die große Be­fürchtung, dass er in Wirklichkeit die Geschäftsführer interviewt hat. Immobilienexper­ten können es nicht gewesen sein, mit denen er da gesprochen hat.

Weiters liegt hier vor eine Gesetzesänderung hinsichtlich der Marchfeld-Schlösser, und dazu ist zu sagen, dass, nachdem jahrzehntelang vor allem unter den zuständigen so­zialdemokratischen Ministern nichts geschehen ist, diese Regierung diese Juwele am Rande Wiens, sage ich jetzt einmal als Wiener – du, Werner Fasslabend, wirst sagen, im Herzen Niederösterreichs – so schön wachgeküsst beziehungsweise so schön her­gerichtet hat, dass man sie in der Schloss Schönbrunn Kultur- und Betriebsgesell­schaft m.b.H. zusammenlegen und zu einer gemeinsamen Vermarktung gehen kann.

Ich danke für diese Entwicklungsarbeit, die Werner Fasslabend federführend und schon lange, bevor diese Gesellschaften gegründet wurden, erkannt hat. Es ist erfreu­lich, dass alle hier vertretenen Parteien diesem Punkt zustimmen werden. – Danke. (Beifall bei den Freiheitlichen – BZÖ und der ÖVP.)

15.39



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150. Sitzung / Seite 125

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wir gelangen nun zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vor­nehme.

Zunächst kommen wir zur Abstimmung über den Entwurf betreffend ein Bundesgesetz über die Veräußerung von unbeweglichem Bundesvermögen und über die Änderung des Bundesgesetzes zur Errichtung einer Marchfeldschlösser Revitalisierungs- und Be­triebsgesellschaft m.b.H. samt Titel und Eingang in 1472 der Beilagen.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Gesetzentwurf sind, um ein ent­sprechendes Zeichen. – Es ist dies einstimmig angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Der Gesetzentwurf ist auch in dritter Lesung einstimmig angenommen.

Schließlich gelangen wir zur Abstimmung über den Entwurf betreffend ein Bundesge­setz, mit dem eine Ermächtigung zur Verfügung der Bundesvermögen erteilt wird, samt Titel und Einigung in 1473 der Beilagen.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Gesetzentwurf sind, um ein Zei­chen der Zustimmung. – Es ist dies einstimmig angenommen.

Wir kommen zugleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Der Gesetzentwurf ist auch in dritter Lesung einstimmig angenommen.

15.40.4913. Punkt

Bericht des Wirtschaftsausschusses über die Regierungsvorlage (655 d.B.): Bun­desgesetz, mit dem das Ökostromgesetz, das Elektrizitätswirtschafts- und -orga­nisationsgesetz und das Energie-Regulierungsbehördengesetz geändert werden (1225 d.B.)

14. Punkt

Bericht des Wirtschaftsausschusses über die Regierungsvorlage (1411 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetz, das Gaswirtschaftsgesetz, das Energielenkungsgesetz 1982, das Erdöl-Bevorra­tungs- und Meldegesetz 1982, das Energie-Regulierungsbehördengesetz, das Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb 1984 und das Wettbewerbsge­setz geändert werden (Energie-Versorgungssicherheitsgesetz 2006) (1452 d.B.)

15. Punkt

Bericht des Wirtschaftsausschusses über die Regierungsvorlage (1419 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Versorgungssicherungsgesetz 1992 geändert wird (1453 d.B.)

 


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Wir kommen nun zu den Punkten 13 bis 15 der Tagesordnung.


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150. Sitzung / Seite 126

Zu Wort gemeldet ist als erster Debattenredner Herr Abgeordneter Van der Bellen. (Abgeordnete der Grünen platzieren auf einem Tisch neben dem Rednerpult ein gelbes Fass mit der Aufschrift „NEIN zu diesem Umweltzerstörungsgesetz“. – Abg. Neu­deck: Bei den Grünen sind wir sonst nur Flaschen gewohnt! Wieso ist da jetzt ein Fass? – Abg. Dr. Van der Bellen steht bereits beim Rednerpult.)

Herr Abgeordneter, würden Sie für mich sicherstellen, dass dieses Fass erstens einmal leer ist und dass es zweitens zu keinen Umweltverschmutzungen führt. Eine Genehmi­gung zum Aufstellen ist damit nicht erforderlich, nehme ich an. Wir werden eine ganz kurzfristige Besichtigung Ihres Fasses zulassen, aber ich bitte, es nach Ende Ihrer Rede wieder abtransportieren zu lassen. – Danke sehr.

Herr Abgeordneter Van der Bellen, ich erteile Ihnen das Wort. (Abg. Neudeck: Wieso steht neben der grünen Flasche ein gelbes Fass, Herr Präsident?)

 


15.41.59

Abgeordneter Dr. Alexander Van der Bellen (Grüne): Es handelt sich, meine Damen und Herren, nicht nur um eine künstlerische Installation, es handelt sich auch darum – Sie kennen vielleicht solche Fässer, meistens sind sie, glaube ich, ohnehin gelb (Abg. Hornek: Von der OMV!) – nein, nicht von der OMV; sondern von der Atomindustrie. (Abg. Dr. Van der Bellen dreht das Fass herum; es wird das Symbol für Kernkraft so­wie die Aufschrift „NEIN zum Schwarz-Roten Umweltzerstörungsgesetz“ sichtbar.) Das konnten Sie vorhin nicht sehen. So können Sie es besser erkennen, um welches Symbol es sich hier handelt.

Das merkwürdige – um nicht zu sagen perverse – Resultat dieses so genannten Öko­stromgesetzes ist nämlich, dass einer der wenigen Gewinner dieser Novelle die Inter­nationale Atomindustrie sein wird. Und das ist schon wirklich erstaunlich für so ein Ge­setz, das von OVP, BZÖ und SPÖ gemeinsam vorgelegt wird.

Bevor ich darauf zurückkomme, möchte ich Ihnen schildern, was man in Österreich auch erleben kann, wenn man halbwegs mit offenen Augen durch die Gegend geht und sich hin und wieder einen Betrieb anschaut, was ich ja insbesondere den Kollegen von den Sozialdemokraten empfehlen würde.

In Steinach am Brenner zum Beispiel, einem Dorf im Wipptal, ungefähr in der Hälfte zwischen Innsbruck und dem Brennerpass gelegen, gibt es eine Firma, die ursprüng­lich, kann man sagen, von Bauern gegründet wurde, die vor drei Jahren vier Beschäf­tigte hatte und heute 180 hat. Noch einmal: vor drei Jahren vier Beschäftigte und heute 180!

Als Georg Willi von den Tiroler Grünen und ich vor wenigen Wochen dort zu Besuch waren, waren wir die ersten Politiker, die sich dieses Unternehmen angeschaut haben, abgesehen vom Bürgermeister natürlich. Die Tiroler Landesregierung – egal, ob ÖVP oder SPÖ – hat diese Firma, glaube ich, bis heute noch nicht zur Kenntnis genommen. Ich vermute, die weiß gar nicht, was es da im Wipptal gibt.

Diese kleine Firma – mittlerweile eigentlich gar nicht mehr so klein, früher vier, heute 180 Beschäftigte – ist in einem Markt tätig, über den ich selber gestaunt habe, muss ich zugeben, einem Markt, der noch vor ganz kurzer Zeit als Spleen von – wie soll ich sagen? – Leuten gegolten hat, die ihrer Zeit 100 Jahre voraus denken: im Bereich der Photovoltaik. Nicht im Bereich für die Solaranlagen für die Warmwassererzeugung, sondern in der echten Photovoltaik, das heißt der Erzeugung von elektrischer Energie aus Sonnenenergie mit einem speziellen technologischen Schwerpunkt. Dort liegt ihr spezielles Know-how.

Diese begabten Erfinder, Ingenieure aus diesem kleinen Dorf, haben eine Möglichkeit gefunden, wie man diese riesigen Module, wo sich sozusagen die Sonne fängt, um den


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150. Sitzung / Seite 127

elektrischen Strom zu erzeugen, automatisch doppelt der Sonne entgegenneigt, und zwar nicht nur, was die Richtung angeht, sondern je nach Sonnenhöhe verändert sich alle paar Minuten die Neigung dieser „Dinger“.

Diese Firma, die Firma Solon AG, hat eine 100-prozentige Exportquote. Jetzt kommen Sie mir nicht und sagen mir: Na wunderbar, österreichische Technologie verkauft sich zu 100 Prozent ins Ausland!, denn die Kehrseite einer 100-prozentigen Exportquote, meine Damen und Herren von ÖVP und SPÖ, bedeutet, dass es einen heimischen Markt für Photovoltaik nicht gibt. Es gibt ihn nicht! Und warum gibt es ihn nicht? – Weil Österreich in der Förderung all die Chancen, die sich hier für den Arbeitsmarkt und für das Wirtschaftswachstum natürlich ergeben, verschläft, sabotiert, so wie heute mit dieser so genannten Ökostromgesetz-Novelle. (Beifall bei den Grünen.)

Dass die Nicht-Existenz eines Heimmarktes das Wachstum solcher Firmen nicht er­leichtert, brauche ich den anwesenden Ökonomen von ÖVP und SPÖ vielleicht nicht extra „hineinzureiben“, aber für alle anderen sage ich: Wenn ein Kunde, ein potenziel­ler Kunde, ein Interessent an den Produkten dieser Photovoltaikfirma Solon AG er­scheint und fragt: Wo habt ihr denn Referenzprojekte?, dann können die nicht sagen: Na ums Eck, in Innsbruck, in Wels, in Wien oder wo auch immer in Österreich!, nein, die größten Referenzprojekte, die sie jetzt vorzuweisen haben, sind in Deutschland – Deutschland hat eine weitaus besser ausgeprägte Förderung von erneuerbaren Ener­gien als Österreich – und in Spanien zu meiner Überraschung. Und demnächst ... (Abg. Großruck: Ganz klar! Weil sie mehr Sonne haben!)

Mehr Sonne – bitte schön, diese Trivialargumente! Natürlich haben die in Spanien an­dere geografische Bedingungen; aber das größte Projekt, das diese Firma bis jetzt auf die Beine gestellt hat – Herr Kollege, fahren Sie einmal hin und schauen Sie sich das an! –, ist im mittleren Deutschland, nicht in den südlichen Breiten. (Beifall bei den Grü­nen. – Zwischenruf des Abg. Kopf.)

Was Süditalien betrifft, da haben Sie schon Recht. Süditalien zum Beispiel ist ein Hoff­nungsmarkt, auch ohne öffentliche Forderung, weil dort nichts funktioniert und die kli­matischen Bedingungen günstig sind. Ja. Aber die reine Hitze allein, habe ich mir er­klären lassen, von der Sonne bringt’s nicht. Im Gegenteil (Abg. Großruck: Nein, nicht die Hitze, die Sonneneinstrahlung!): Es ist unter Umständen sogar schwierig, hier die optimale Balance zu finden, weil durch die Wärme wieder sozusagen Energie verloren geht. Aber damit verschone ich Sie.

Es ist aber nicht nur Tirol und das Wipptal, das hier bereits ohne jede öffentliche För­derung, ja gegen den Widerstand geradezu, muss man sagen, von ÖVP und SPÖ hier reüssieren, in anderen Bereichen gibt es auch ähnliche vielversprechende Beispiele. In Oberösterreich gibt es eine ganze Reihe von Firmen, die in der Photovoltaik, bei der Solarenergie und anderen verwandten Bereichen der erneuerbaren Energien tätig sind – die Firma Fronius ist nur ein Beispiel davon –, die sich in bestimmten Energie­clustern zusammenfinden und kooperieren, wo es etwas bringt.

Wels zum Beispiel entwickelt sich zu einem interessanten Zentrum für Energiesparen, für Energieeffizienz mit der jährlichen Messe in Wels und der Fachhochschule dort, die entsprechende Studiengänge anbietet.

Güssing im Burgenland erregt langsam internationale Aufmerksamkeit durch sein Zent­rum für erneuerbare Energien.

Vorarlberg ist seit Jahren – ich weiß nicht, wie viele Leute auch hier im Hohen Haus das schon realisiert haben – Marktführer in bestimmten architektonischen und Inge­nieurs-Fragen, nämlich im Bau von Häusern, die man im Winter nicht heizen muss und die man im Sommer nicht kühlen muss. – Klingt einfach. Wirklich super, was sich dort


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herangebildet hat in dieser ganzen Ansammlung von Architekten, Ingenieuren, Techni­kern aller Art. Das ist ein gewaltiges Know-how. (Abg. Kopf: Hat mit dem Gesetz aber nichts zu tun!) Hat nicht unmittelbar mit dem Ökostromgesetz etwas zu tun, hat aber mit der großen Frage Energiesparen und Energieeffizienz etwas zu tun, und darüber steht in diesem Gesetz nichts. (Abg. Kopf: Die ÖVP-Wohnbauförderung ...!)

Die ÖVP Vorarlberg war in diesem Bereich über Jahre vorbildlich, nämlich was die ent­sprechende Gestaltung der Wohnbauförderung betrifft. Da zeigt sich ja, was möglich ist, wenn die entsprechenden Rahmenbedingungen von staatlicher Seite vernünftig mitgestaltet werden. Die anderen Bundesländer in Österreich haben das bis heute nicht in dieser Form nachgemacht. (Ruf bei der ÖVP: Niederösterreich ist ein Vorbild!) Seit wann denn, Herr Kollege? (Weitere Zwischenrufe bei der ÖVP.)

Seien wir froh darüber, wenn es sich auch in anderen Bundesländern langsam herum­spricht. (Abg. Parnigoni: Da hat er Recht!) Seien wir froh, wenn in Einzelinitiativen auch in Wien dieses Vorarlberger Know-how genützt wird, wie zum Beispiel im 2. Be­zirk ein riesiges neues Studentenheim, das ein Passivhaus ist. Das können Sie sich bei Gelegenheit ruhig einmal anschauen; es war übrigens neulich in der Wochenendbei­lage der „Presse“, glaube ich, ausführlich und in positiver Weise beschrieben. Ich habe es mir schon selbst angeschaut. Es ist wirklich beeindruckend, was man da alles ma­chen kann. (Abg. Großruck: Ein Passivhaus ist aber nichts Neues!)

Hier hätten wir – ich verwende den Konjunktiv – also einen Zukunftsmarkt erster Ord­nung: das Know-how im Energiesparen, in der Energieeffizienz, erneuerbare Energien in Österreich. Beim Wasser waren wir immer schon gut, aber die Wassertechnologie ist ausgereizt, da brauchen wir keine zusätzliche Förderung. Die leben von allein am kommerziellen Markt, aber was ist in der Photovoltaik, was ist bei der Biomasse, meine Kollegen Bauern von der ÖVP? Sie lassen sich das alles in dieser neuen Ökostrom­gesetz-Novelle, die heute beschlossen wird, zusammenkürzen? Sie nehmen, glaube ich, überhaupt nicht wahr, was hier alles möglich ist – ganz jenseits des Umwelt- und Klimaschutzes; das interessiert vielleicht nur die Grünen, mag schon sein –, aber am Wirtschaftswachstum, an den Arbeitsplätzen in diesem Markt müssten doch alle in diesem Haus interessiert sein, hätte ich gedacht, auch die Kollegen von ÖVP und SPÖ. (Beifall bei den Grünen.) Aber Sie ignorieren das!

Sie brauchen sich ja nur eine einfache Frage zu stellen, eine einfache Frage, die sich Geschäftsführer, Firmenleiter solcher Firmen jeden Monat stellen. Wenn Sie sich die Landkarte anschauen und sich nur hin und wieder die Wirtschaftsdaten in den Wirt­schaftsblättern anschauen, müssen Sie sich doch auch fragen: Ist es vorstellbar, dass Indien und China, um nur zwei Länder herauszugreifen, mit rund zwei Milliarden Men­schen – ein bisschen mehr –, dieses gigantische Wirtschaftswachstum, insbesondere in China, das es dort jetzt schon über 10, 15 Jahre gibt, auf Dauer durchhalten mit der Energiepolitik des 20. Jahrhunderts? – Das ist nicht vorstellbar.

Eine kleine Parlamentarierdelegation unter Führung von Präsident Khol – Kollege Mol­terer war dabei, Kollege Scheibner war dabei und noch einige andere Kollegen – war im November letzten Jahres in China. Da brauchen Sie kein Experte zu sein – Sie sehen mit freiem Auge, was da los ist, und die Chinesen selber geben das ja zu. Wenn Sie zum Beispiel in Szenzhen – vor 20 Jahren ein Fischerdorf, heute, ich weiß nicht, 6 Millionen oder 8 Millionen Einwohner, eine Mischung aus Manhattan und Los Ange­les, nicht mein Fall, aber die Dynamik dort ist unvorstellbar –, also wenn Sie dort aus dem Hotelfenster schauen – über den Golfplatz im Stadtinneren übrigens; interessan­tes Phänomen der kommunistischen Kultur –, über den Golfplatz hinweg auf die Hoch­häuser 300, 400 Meter weiter entfernt, so erkennen Sie diese Hochhäuser kaum. War­um? – Die verschwinden im Smog. Und die chinesischen Politiker sind die Ersten – die sind mir ja vorgekommen wie Grüne aus Österreich in ihren Stellungnahmen, nur


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schaut die Praxis derzeit anders aus –, die zugeben, dass diese Art von Industriepoli­tik, diese Art von Wirtschaftswachstum angesichts der Folgewirkungen nicht durchzu­halten ist.

Die Firma Solon AG weiß das auch. Dort lehnt man sich zurück und sagt: Bitte, Leute, für die nächsten 30, 50 Jahre sind wir in dem Wachstumsmarkt schlechthin! Das ist vergleichbar mit dem IT-Markt der achtziger und neunziger Jahre des letzten Jahrhun­derts. – Aber die ÖVP registriert das nicht. Und die SPÖ, muss ich leider sagen, die bei diesem Gesetz ja mitgeht, registriert das auch nicht. Sie glauben im Ernst, dass Sie sich mit einer Zusatzförderung für mittelgroße Wasserkraftwerke rechtfertigen können? Wasserkraft ist super, großartig, einmalig – aber das ist eine ausgereifte Technologie, das braucht keine zusätzliche Förderung von 50 oder 60 Millionen, die in diesem Ge­setz steht.

Die Photovoltaik, die fassadenintegrierte Photovoltaik zum Beispiel: Wer da den Fuß in die Tür kriegt, der kann nur gewinnen, denn das sind Zukunftsmärkte, das sind Ar­beitsplätze. (Beifall bei den Grünen.)

Aber die Bundesregierung und die SPÖ ignorieren das. Der Inhalt des heutigen Geset­zes kann ja ganz kurz zusammengefasst werden: Reduzierung der Förderungen im Bereich erneuerbarer Energien, Reduzierung der Laufzeiten, keine garantierte Abnah­mepflicht mehr, und, und, und. (Abg. Kopf: Das stimmt ja nicht!) Und für die Photo­voltaik ist überhaupt nichts im Gesetz vorgesehen, Herr Kollege. (Abg. Kopf: Das stimmt auch nicht!) Ja bitte: Reichen Ihnen dann diese ein, zwei oder fünf Millionen oder wie viel da übrig bleibt für ganz Österreich? Das ist ja wirklich lachhaft! (Beifall bei den Grünen.)

Wenn es nicht um den Arbeitsmarkt in Österreich ginge, wenn es nicht um so viele Arbeitsplätze der Zukunft ginge, die Sie hier völlig unnötig aufs Spiel setzen, dann bräuchte ich mich darüber überhaupt nicht so echauffieren und meine Stimme weiter ruinieren.

Wirtschaftlich inkompetent ist das, was Sie hier bieten! Von der Umweltpolitik rede ich gar nicht, aber wirtschaftspolitisch ist es inkompetent, was Sie hier bieten!

Meine Damen und Herren! Wer jetzt den Stromausbau aus erneuerbaren Energien reduziert und gleichzeitig keine ernsthaften Anstrengungen unternimmt im Bereich des Stromsparens, der Stromeffizienz und so weiter, der gesamten Energieeffizienz, den frage ich: Ja wo wird denn der Zuwachs an elektrischer Energie dann gedeckt werden? Na wo denn? – Na hier (auf das Atomkraft-Symbol auf dem Fass neben dem Redner­pult deutend), wo denn sonst?! Dieses Gesetz ist eine Einladung zu zusätzlichen Atomstromimporten nach Österreich. – Ich gratuliere. Ich gratuliere wirklich!

Den Grundkonsens, der in Österreich angeblich herrscht, durch simple Ökostromge­setznovellen auf diese Art de facto zu ruinieren, das müssen Sie dann vor der Öffent­lichkeit verantworten. (Abg. Großruck: Das glauben Sie ja selber nicht, was Sie da sagen!) Die Atomstromindustrie, die bekanntlich nicht in Österreich ihren Schwerpunkt hat, sondern irgendwo, ist der eigentliche Gewinner dieser Ökostromgesetz-Novelle. (Beifall bei den Grünen.)

Ein Schmankerl am Rande ist dann angesichts dieser Dinge nur noch, dass die SPÖ einem Gesetz zustimmt, das bei der Kostenaufbringung für die Förderung der erneuer­baren Energie, die ohnehin praktisch bis zum Geht-nicht-mehr reduziert wird, bei der Kostenaufbringung die Industrie deutlich entlastet und insbesondere die Kleinverbrau­cher bei den privaten Haushalten belastet. Irgendjemand muss ja zahlen. – Und dem stimmen Sie, meine Damen und Herren von der SPÖ, zu!


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Zum Beispiel zahlt ein Kleinverbraucher, der, sagen wir, 1000 Kilowattstunden im Jahr verbraucht, in Zukunft um das Dreifache mehr für diese aufzubringenden Mittel, wäh­rend ein stromintensives Industrieunternehmen mit, sagen wir, 100 Millionen Kilowatt­stunden, um 33 Prozent weniger zahlen muss in absoluten Euro. – Ich gratuliere! Sonst regen Sie sich über jeden Cent auf, bei der Rezeptgebühr oder sonst irgendwo, wo man sich schon manchmal fragt: Wäre das nicht vielleicht doch eine angemessene Er­höhung?, aber da schlucken Sie das, ohne mit der Wimper zu zucken. Haben Sie das überhaupt gemerkt, was hier beschlossen wird? (Beifall bei den Grünen.)

Das bisherige Ökostromgesetz war ein gutes Gesetz, eine erfolgreiche Maßnahme, hat insbesondere im Bereich von Wind und Biomasse viele Erfolge in Österreich gebracht und für die Marktaufbereitung, für die Marktpenetration in diesen Frühstadien der Ent­wicklung etwas getan. In der Photovoltaik haben wir nichts getan, sonst hätten diese Firmen nicht 100 Prozent Exportanteil. Diesen Markt gibt es in Österreich nicht. Und jetzt fahren Sie dieses erfolgreiche Gesetz zurück – Sie, die Parlamentarier aus ÖVP, BZÖ und SPÖ! (Beifall bei den Grünen.)

15.59


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Dürfte ich um die ordnungsgemäße Entsor­gung dieser Altöltonne ersuchen. (Abgeordnete der Grünen tragen das Fass aus dem Saal.) – Danke sehr.

Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Kopf. Wunschredezeit: 4 Minuten. – Bitte.

 


16.00.00

Abgeordneter Karlheinz Kopf (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Herr Klubobmann Van der Bellen, ich bin schon einigermaßen überrascht, beziehungsweise bin ich das von Ihnen eigentlich nicht gewohnt. Sie ha­ben mehrfach, jetzt hier und auch gestern bei einer Pressekonferenz, Unrichtiges, Un­wahres von sich gegeben. (Abg. Sburny: Sicher nicht!) Ich muss das wirklich auf das Entschiedenste zurückweisen. Ich bin das von Ihnen normalerweise nicht gewohnt. (Präsident Dr. Khol übernimmt wieder den Vorsitz.)

Sie behaupten hier allen Ernstes – nein, gestern haben Sie es behauptet –, wir würden die Förderungen um 80 Prozent kürzen. – Das ist einfach falsch! Sie können besser rechnen als das, was Sie hier behaupten. (Abg. Dr. Van der Bellen: Um wie viel kür­zen Sie sie Ihrer Meinung nach?)

Faktum ist: Wir haben seit dem Jahr 2002 ein jährliches Fördervolumen von 150 Millio­nen € aufgebaut und steigern dieses bis zum Jahr 2011 auf 300 Millionen € jährlich, das heißt, das Gesamtvolumen. Da all diese Anlagen in der Förderung auf etwa 13 Jahre laufen, wird sich jetzt schon auf Grund der Verträge, die geschlossen worden sind, Folgendes ergeben: Das wird 3 Milliarden € in der gesamten Laufzeit ausmachen und wird sich durch dieses Gesetz sogar noch zusätzlich auf 4 Milliarden € erhöhen. Wo Sie da eine Kürzung um 80 Prozent erkennen können, das müssen Sie mir zuerst einmal vorrechnen. (Abg. Dr. Van der Bellen: „Reduziert“ habe ich gesagt!)

Sie behaupten, es gäbe keine Abnahmegarantie. – Das ist falsch! Wenn Sie den Ab­änderungsantrag lesen, der verteilt worden ist, dann werden Sie erkennen, dass es für die Anlagen, wenn die Förderverträge ablaufen, weitere zwölf Jahre eine Abnahme­garantie gibt oder, umgekehrt gesagt, für die Netzbetreiber beziehungsweise für die Ökostromgesellschaft eine Abnahmepflicht gibt. Es ist unwahr, was Sie hier der Bevöl­kerung zu erklären versuchen! (Abg. Sieber: Unglaublich!)

Eines ist schon interessant: Sie haben eine einzelne Firma herausgegriffen. Ich freue mich über den Erfolg dieser Firma. Ich frage mich aber schon: Wenn diese Firma in Österreich nichts verkauft, dann müssen es andere sein, denn in der kurzen Laufzeit


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dieses Gesetzes gibt es im Bereich Photovoltaik immerhin schon 2 000 bewilligte För­derungsverträge mit Photovoltaikanlagenbetreibern. Dann haben diese ihre Anlagen offensichtlich bei einer anderen Firma gekauft? Was Sie hier behaupten, ist jedenfalls kein Indiz dafür, dass dieses Gesetz und dieses Förderinstrument nicht greifen. Das ist unlauter, was Sie hier sagen! (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen – BZÖ.)

Meine Damen und Herren! Ein Wort zur Belastung der Haushalte. Wir haben im Jahr 2002 ein großzügiges Gesetz gemacht, das großartig angenommen worden ist. Sie haben übrigens damals schon dagegengestimmt. Interessanterweise ist das ein Gesetz, das Sie jetzt verteidigen – um das nur am Rande zu bemerken. Die Belas­tungen für die Haushalte betrugen im Jahr 2005 pro Haushalt 25 €.

Hätten wir dieses Gesetz in dieser Form – so toll es ist – unbefristet verlängert, wäre man im Jahr 2011 bereits bei 100 € Belastung pro Haushalt gewesen. Die Belastungen pro Haushalt steigen jetzt immer noch von 25 € auf 43 €. Aber wir haben den Zuwachs und damit auch die Zumutbarkeit der Auswirkungen dieses Gesetzes für diejenigen, die das nämlich zahlen müssen, in einem verträglichen Rahmen gehalten. Und das war mit eine Intention dieses Gesetzes.

Kurz zusammengefasst: Wir schaffen es mit diesem Gesetz, den erneuerbaren Ener­gieträgern und den Ökostromanlagen weiterhin Ausbaumöglichkeiten zu eröffnen, hal­ten die Kosten für die Zahler aber in einem verträglichen Ausmaß. Ich meine, das sind zwei Dinge in einem Spagat dieser zwei Ansprüche zueinander – das müssen Sie erst einmal zusammenbringen! Faktum ist: Wir bewegen uns mit diesem Gesetz weiterhin in der europäischen Spitze der Ökostromförderung. Auch das müssen Sie uns erst ein­mal nachmachen.

Das, was Sie tun, ist, das Ganze ohne Alternativvorschläge zu verteufeln – außer eben der Forderung, es müsse mehr sein. (Abg. Dr. Pirklhuber: Nein!) Aber besonders kon­struktiv und ideenreich ist das nicht! (Beifall bei der ÖVP.)

16.04


Präsident Dr. Andreas Khol: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Mag. Weinzin­ger. Ihre Wunschredezeit beträgt 5 Minuten. – Bitte.

 


16.05.00

Abgeordnete Mag. Brigid Weinzinger (Grüne): Herr Präsident! Herr Minister! Hohes Haus! Ich bräuchte jetzt allein 15 Minuten Redezeit, nur um aufklären zu können, was Herr Abgeordneter Kopf hier an Unsäglichkeiten in den Raum gestellt hat. (Abg. Kopf: Bitte! Und das in vier Minuten!) Lesen des Gesetzes und Nachschauen sei ihm einmal dringend empfohlen.

Aber man braucht es vermutlich nur zusammenzufassen: Wenn ausgerechnet Herr Ab­geordneter Kopf ausgerechnet Herrn Klubobmann Van der Bellen Unlauterkeit in Sa­chen Ökostrom unterstellt, dann richtet sich das von selbst. (Beifall bei den Grünen. – Abg. Dipl.-Ing. Hofmann: Vielleicht ist es nur Unwissenheit!)

Nummer eins. Man sollte halt rechnen und auch korrekt zuhören können bei dem, was die Kritik ist. Wenn die Grünen sagen, dass der Ausbau der Ökostromanlagen von Ihnen mit Vollbremsung eingeschränkt wird und es bei den zusätzlichen Fördermitteln, die Sie ja für die Periode 2007 bis 2011 vorsehen, eine Kürzung von 80 Prozent gibt, nämlich 17 Millionen €, so ist das eine korrekte Angabe.

 


Da helfen auch die ... Herr Abgeordneter Kopf zieht es vor, im Plenarsaal zu telefonie­ren. Okay, damit ist seine inhaltliche Priorität ganz eindeutig geklärt. Normalerweise wäre der Herr Präsident jetzt schon sehr aktiv geworden, aber gut. Vielleicht telefoniert er auch. (Zwischenrufe bei der ÖVP.)


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Präsident Dr. Andreas Khol: Frau Abgeordnete, für diese Bemerkung erteile ich Ihnen einen Ordnungsruf. (Beifall bei Abgeordneten der ÖVP.) – Ich bitte darum, kei­nen Beifall zu spenden!

Herrn Abgeordnetem Kopf erteile ich auch einen Ordnungsruf, und zwar für Telefonie­ren im Plenum. (Beifall bei Abgeordneten der SPÖ.)

 


Abgeordnete Mag. Brigid Weinzinger (fortsetzend): Das war mir jetzt zwar weder akustisch noch inhaltlich nachvollziehbar, aber ich lasse mich nachher gerne aufklären.

Jedenfalls ist die Rechnung damit klargestellt. Da hilft es auch nicht, wenn die ÖVP alle schon in der Vergangenheit gewährten Förderungen mit dazuzählt. Eine Kürzung von Fördervolumen in einer Periode bleibt eine Kürzung!

Noch ein Detail aus der Fülle der Dinge, die ich jetzt eigentlich berichtigen müsste, Herr Abgeordneter Kopf. Sie haben sinngemäß gesagt, die Abnahmepflicht sei sowie­so toll ausgearbeitet.

Ich lese aus Ihrem eigenen Abänderungsantrag vor. Im § 10 lautet die Einleitung allei­ne schon: „Die Ökostromabwicklungsstelle ist verpflichtet, nach Maßgabe der zur Ver­fügung stehenden Fördermittel für Ökostromanlagen (...) abzunehmen.“ – Da haben Sie die erste Einschränkung drinnen. (Abg. Kopf: Das stimmt ja nicht! Falscher Para­graph!)

Um die Photovoltaik zu nennen. Ihr Abänderungsantrag lautet diesbezüglich: „Für elektrische Energie aus Photovoltaikanlagen besteht eine Abnahmepflicht (...) nur bis zum bundesweiten Gesamtausmaß von 15 MW.“ – Man könnte noch eine ganze Reihe von Formulierungen aus Ihrem eigenen Abänderungsantrag zitieren.

Fazit: Unter dem Strich bleibt dasselbe Bild. Es gab im Jahr 2004, als Sie das erste Mal Ihre Novelle vorgelegt haben, von allen Landeshauptleuten in der Landeshauptleu­tekonferenz laut und deutlich Kritik. Ich darf aus einer Stellungnahme der steirischen Landesregierung zitieren. Diese bedauerte im September 2004, dass das mit dem Ökostromgesetz bereits die zweite Unterbrechung einer ursprünglich als nachhaltig gedachten kontinuierlichen Entwicklung sei und dass dies im Übrigen eine unzumut­bare Belastung der Kleinverbraucher darstelle. Weiters werden die Deckelung und die Einsparung des Ökostromausbaus kritisiert.

Landesrat Plank, Ihrer Partei zuzurechnen, hat 2004 gesagt, dieses Gesetz wäre ein Todesstoß für Ökoenergie. Vor ein paar Wochen hat er das Ökostromgesetz schärfs­tens kritisiert, weil es zu einem Ausbaustopp der Öko-Energie und zu fehlender Pla­nungssicherheit für die Anlagenbetreiber komme. Das hat er mir im Übrigen am Freitag wieder bestätigt. In seinen Augen sei eine halbe Novelle keine Novelle und völlig unzu­reichend.

Nur damit die SPÖ auch an etwas erinnert wird: Ihr Parteivorsitzender Gusenbauer hat ebenfalls – im Dezember 2004 war das – gemeint, die SPÖ werde Kürzungen für die Förderung erneuerbarer Energie niemals zustimmen. – „Niemals“ ist halt bei der SPÖ in diesem Fall nicht so lange.

Das ist ein Gesetz, das rundherum von allen, die einigermaßen seriös am Ökostrom­ausbau interessiert sind oder darin tätig sind, kritisiert wird. Es führt nämlich dazu, dass der Ausbau, der aus wirtschaftspolitischen Gründen, vor allem aber aus umwelt- und klimaschutzpolitischen Gründen dringend notwendig ist, wie bereits ausgeführt wurde, verunmöglicht wird, weil ein seriöser Investor unter diesen Bedingungen kaum noch investieren kann – und das in Bereichen, die Ihrer eigenen Klientel ja nahe kommen.

Ist Ihnen, den Herren und Damen Vertretern und Vertreterinnen des Bauernbundes, bewusst, dass damit 90 Prozent weniger Biomasseanlagen gebaut werden können? Es


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geht nicht nur um die Windkraft und die Photovoltaik, die Ihnen vielleicht nicht so am Herzen liegen, sondern es wird auch die Biomasse gestoppt. (Abg. Grillitsch: Das stimmt doch nicht! Das ist wieder mal die Unwahrheit!) Wie Sie da zustimmen können, Herr Abgeordneter Grillitsch, ist mir absolut schleierhaft. (Beifall bei den Grünen.)

Sie haben in einem Gesetz für die Ökoenergie, für erneuerbare Energie pikanterweise die Förderung von Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen im Bereich fossiler Energie mit da­bei. Wenn all das, was Sie da an Fördersummen hergeben – das sind 60 Millionen € –, in Gaskraftwerken und zum Beispiel Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen angelegt werden würde, dann wäre das ein Drittel mehr bei der Gas- und Stromgewinnung. Das kann doch in Ihren Augen nicht Ökostrom sein – Erdgas, fossile Energie?

Unter dem Strich: Sie sagen, Sie möchten Ökostrom und erneuerbare Energie fördern, Sie tun es aber nicht! Sie legen ein Gesetz vor, und Sie von der SPÖ, der ÖVP und vom BZÖ stimmen dem zu, womit Ökostrom in Zukunft verhindert wird, eine Markt­chance verspielt wird, ein Arbeitsplatzgenerator nicht genutzt wird und vor allem Atom­strom und fossiler Energie erst recht wieder Tür und Tor geöffnet werden. – Eine völlig verkehrte Entwicklung!

Daher fordern wir Grüne: Zurück an den Start! Ein neues Gesetz muss her, auch gleich ein Energieeffizienz-Gesetz. (Beifall bei den Grünen.)

16.11


Präsident Dr. Andreas Khol: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Oberhaidinger. Seine Wunschredezeit beträgt 8 Minuten. – Bitte.

 


16.11.13

Abgeordneter Georg Oberhaidinger (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Beim Redebeitrag von Professor Van der Bellen ist mir eines klar geworden: Wir haben zu lange verhandelt! Wir sind zu nahe an den Wahlter­min für die Nationalratswahl 2006 gekommen, denn sonst verstehe ich Ihre Argumen­tation, Herr Professor, in keiner Weise. (Beifall bei der SPÖ, der ÖVP und bei Abgeord­neten von Freiheitlichen – BZÖ. – Abg. Dr. Van der Bellen: Oje!)

Wenn Sie Ihrer Kollegin Weinzinger zugehört haben, dann werden Sie feststellen, dass sie sich auf das Jahr 2004 bezogen hat – 2004! 2004 haben Sie nicht einmal, sondern mehrmals genannt. 2004 wurde die Regierungsvorlage vorgelegt, und dieser Regie­rungsvorlage hätten wir nie und nimmer zugestimmt. (Abg. Mag. Weinzinger: Zuhören! Sonst muss ich eine tatsächliche Berichtigung machen!)

Wir haben auch nach langen, intensiven Verhandlungen zu dieser Regierungsvorlage im Dezember 2004 gesagt: Bei diesem Stand brechen wir die Verhandlungen ab, weil die Regierungsparteien einfach nicht bereit waren, unseren Vorstellungen entgegenzu­kommen. Es waren damals sehr viele Punkte offen.

Das kommt mir so vor wie ein Gutachten, das im Jahr 2004 zu eben dieser Regie­rungsvorlage in Auftrag gegeben wurde, und zwar an der Universität Linz in Oberöster­reich. Dieses Gutachten beschäftigt sich ausschließlich mit der Regierungsvorlage. Meine Damen und Herren, in der Zwischenzeit sind aber zwei Jahre ins Land gezogen!

Wir haben – ich gebe zu, vielleicht etwas zu lange – verhandelt, aber wir haben gut verhandelt. Und Sie sollten sich den Abänderungsantrag ... (Abgeordnete der Grünen schütteln den Kopf.) – Wenn Sie nur kollektiv den Kopf schütteln, heißt das noch lange nicht, dass das richtig ist, was Sie sagen, meine Damen und Herren! (Beifall bei SPÖ und ÖVP. – Zwischenruf der Abg. Sburny.)


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Schauen Sie sich den Abänderungsantrag doch endlich einmal an! Da steht ja etwas ganz anderes drinnen, als Sie behaupten, und zwar bis zuletzt behaupten, meine Da­men und Herren!

Was mich bei den Grünen wirklich wundert, ist Folgendes: Als wir das Ökostromge­setz 1 beschlossen haben, waren Sie dagegen, weil es ein schlechtes Gesetz sei, weil es zu wenig weit reichend sei, weil es den erneuerbaren Energien in diesem Lande nicht zum Durchbruch verhelfe. – So die Wortmeldungen der Grünen zum Ökostrom­gesetz 1.

Und jetzt? – Anscheinend wirklich nur, weil wir im Wahljahr sind, vergießen Sie bittere Tränen um ein Gesetz, das jetzt entsprechend modifiziert wird. Wir haben – ich gebe es ja zu – mit diesem Gesetz, dem Ökostromgesetz 1, eine Menge Kinderkrankheiten mitbeschlossen, weil uns einfach die Erfahrung gefehlt hat. Das hat so weit geführt, dass das Ökostromgesetz 1 sowohl aus finanziellen als auch aus organisatorischen Gründen – mein Vorredner, Kollege Kopf, hat einige Beispiele dafür genannt – nahezu nicht mehr handhabbar war.

Ich hätte mir angeschaut, wenn der Herr Bundesminister auf Basis dieses Gesetzes eine Finanzierungsverordnung herausgegeben hätte, die den tatsächlichen Bedarf deckt! Irgendjemand wäre wahrscheinlich entweder zum EuGH, aber mit Sicherheit zum Verfassungsgerichtshof gegangen und das Gesetz wäre gehoben worden, die Verordnung wäre gehoben worden. Dann wären wir vor einem Scherbenhaufen ge­standen.

Ein Argument noch, Herr Professor Van der Bellen, das Sie eingebracht haben; zum Thema Wasserkraft haben Sie gefragt: Warum soll man die Wasserkraft fördern? Die ist ja technologisch ohnehin ausgereift. – Ich bezweifle das, denn dasselbe Argument habe ich vor vielen, vielen Jahren zum Thema Windkraft gehört. Da haben die Betrei­ber der Klein-Wasserkraft gesagt: Warum fördert ihr die Windkraft? Das ist eine uralte Technologie, da lässt sich nichts mehr verbessern. – Hätte ich den Worten dieser Her­ren geglaubt, dann wäre die Windkraft in keiner Weise gefördert worden. Wir haben dem nicht geglaubt, sondern wir haben gesagt: Wir geben der Windkraft eine Chance. Das Ergebnis sieht man.

Ich meine, natürlich sind nicht alle begeistert über die vielen Windkraftwerke auf der Parndorfer Platte oder andere konzentrierte Windparks in Österreich, aber vom Ergeb­nis her können sich die Förderung und das Ergebnis der Windkraftwerke durchaus sehen lassen.

Das macht zwar nicht das aus, was wir zusätzlich brauchen, daher bin ich voll bei Ihnen: Die Förderung erneuerbarer Energieträger ist untrennbar mit der Förderung der Energieeffizienz und der Förderung des Energiesparens verbunden. Das eine macht ohne das andere wirklich keinen Sinn!

Wenn Sie sich meine Redebeiträge, die ich in den letzten Jahren hier zu diesem The­ma abgegeben habe, vergegenwärtigen, dann fordere ich schon seit Jahren wie eine tibetanische Gebetsmühle: Bitte tun wir doch endlich einmal mehr bei der Förderung der Energieeffizienz und schauen wir – weil schon sehr viel passiert ist –, dass wir das Energiesparen auch noch fördern!

Eine jährliche Zuwachsrate von 2 bis 3 Prozent, das sind in etwa 2 000 Gigawattstun­den, kann ich mit überhaupt nichts auffangen, sondern wir müssen uns der Vorgabe Brüssels im Grunde genommen anschließen, das vorhat, auf Basis von Energieeffizi­enz und Energiesparen den Verbrauch von 2020 auf das Niveau von 1999 zurückzu­führen. Das ist eine gewaltige Herausforderung, da kann man keine Polemik brauchen!


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Da geht es wirklich um ernsthafte Maßnahmen, die gesetzt werden müssen, wenn wir solche Ziele erreichen wollen. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

Meine Damen und Herren! Erfreulicherweise haben wir das gesetzte Ziel beim Öko­stromgesetz 1 bereits im Jahr 2005 nicht nur erreicht, sondern sogar übererfüllt. Ich möchte in diesem Zusammenhang auch noch einmal sagen – weil es immer so darge­stellt wird, als hätten die Regierungsparteien die SPÖ bei den Verhandlungen zum Ökostromgesetz über den Tisch gezogen –: Wir wurden nicht über den Tisch gezogen, wir haben uns ganz ernsthaft mit dieser Materie befasst, und wir haben ernsthaft und sehr hart, aber auch sehr fair verhandelt.

Ich glaube, wenn die Nationalratswahlen 2006 vorbei sind – ich glaube, sogar morgen schon, wenn wir das Gesetz beschlossen haben werden –, dann ist die Luft weitest­gehend heraußen, dann kann man sich das wieder durch eine scharfe Brille unvorein­genommen anschauen, und man wird feststellen, dass ein gutes Gesetz wesentlich verbessert wurde.

Ein Wermutstropfen sind vielleicht diese 17 Millionen €, die wir damit als zusätzlichen Beitrag gedeckelt haben. Aber, meine Damen und Herren, der Bundesminister für Fi­nanzen nimmt aus der Bundesenergieabgabe rund 1 Milliarde € pro Jahr ein. Also was spricht dagegen, wenn wir sehen, dass das Gesetz passt, dass es wirklich greift, die 17 Millionen € aus dem Titel des Budgets entsprechend zu erhöhen?

Eine andere Regierung wird sich da wahrscheinlich drübertrauen, davon bin ich über­zeugt, sie wird es auch machen, weil es unter dem Strich gerade im Ausbau der erneu­erbaren Energieträger, die so umfassend geregelt worden sind, auch tatsächlich Sinn macht.

Ich danke an dieser Stelle den Sozialpartnern, die Wesentliches zur Vorbereitung die­ses Gesetzes beigetragen haben, ich danke den Vertretern der Regierungsparteien, Kollegem Kopf und Kollegem Hofmann, für die mehrjährigen fairen – oft sehr harten, aber dennoch konstruktiven – Verhandlungen. Und ich danke auch allen Vertretern des Ministeriums, den Beamten des Ministeriums, die uns dabei immer wieder unterstützt haben – sonst wäre das nicht möglich gewesen. (Abg. Grillitsch: Auch dem Minis­ter!) – Ich will es nicht übertreiben. (Heiterkeit bei SPÖ und ÖVP.)

Die Regierungsvorlage war nicht gerade das Gelbe vom Ei, aber, wie gesagt, er hat auf alle Fälle alles dazu beigetragen, dass wir das Ergebnis, das ich gerade bespro­chen habe, heute vorweisen können. – Danke. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

16.19


Präsident Dr. Andreas Khol: Zu einer tatsächlichen Berichtigung hat sich Frau Abgeordnete Mag. Weinzinger gemeldet. Sie kennen die Geschäftsordnung: Fakten gegen Fakten, ohne politische Beurteilung. – Bitte.

 


16.20.00

Abgeordnete Mag. Brigid Weinzinger (Grüne): Herr Präsident! Herr Abgeordneter Oberhaidinger hat behauptet, ich hätte in meiner Rede gesagt, 2004 hätte die SPÖ festgehalten, die SPÖ würde der Ökostromgesetz-Novelle nicht zustimmen, nämlich jener aus dem Jahr 2004, die inzwischen angeblich verändert ist.

Ich berichtige tatsächlich: Ich habe aus einer Presseaussendung des Parteivorsitzen­den Gusenbauer den folgenden Satz zitiert: „Die SPÖ wird niemals Kürzungen für die Förderung erneuerbarer Energien zustimmen.“

Keine Rede von der Novelle! (Beifall bei den Grünen.)

16.20



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Präsident Dr. Andreas Khol: Zu Wort ist nunmehr Herr Bundesminister Dr. Barten­stein gemeldet. – Bitte.

 


16.20.32

Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit Dr. Martin Bartenstein: Herr Präsident! Meine Damen und Herren des Hohen Hauses! Kürzung ist es auch keine, auch wenn Frau Abgeordnete Weinzinger behauptet hat, das sei eine Kürzung und das bleibe eine Kürzung. Es ist diese Ökostromgesetz-Novelle die Grundlage für eine weitere Steige­rung der Ausgaben für Ökostrom, und das ist gut so, wenngleich es klar ist, dass wir dem ungebremsten Wachstum der Ausgaben eine Bremse angelegt haben. Das heißt, es geht um eine Einbremsung des Anstieges, aber keinesfalls um eine Kürzung. So gesehen hat in der Sache Herr Dr. Gusenbauer – und das sage ich nicht allzu oft –, Frau Abgeordnete, absolut Recht.

Herr Abgeordneter Oberhaidinger, wir werden ohnehin schon eines zu engen Nahever­hältnisses bezichtigt. Wir wollen einander nicht weiter schaden. (Heiterkeit.) Die zuletzt an mich gerichteten Worte des Dankes nehme ich trotzdem gerne an. In Sachen er­neuerbare Energieträger hat sich Österreich nicht nur nichts vorzuwerfen, sondern wir können mit Stolz darauf verweisen – und das, glaube ich, eint alle Fraktionen hier her­innen und auch den allergrößten Teil der Österreicher –, dass wir zuallererst auf Ener­gieeffizienz setzen, und das schon seit Jahrzehnten. Wir sind in Bezug auf Energie­verbrauch pro Einheit Bruttoinlandsprodukt unter den weltbesten Ländern, gemeinsam mit der Schweiz, aber die hat ja die Atomkraft.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Auch in Sachen erneuerbare Energieträger gehören wir zu den Spitzenländern in Europa und damit auf dieser Welt. Rund 70 Pro­zent der Stromerzeugung stammen aus der Wasserkraft, der allergrößte Teil davon aus den bisher bestehenden Großanlagen, aber die Kleinanlagen werden immer be­deutsamer. Insgesamt lässt sich das auch im europäischen Vergleich sehen: Diesen 70 Prozent stehen im europäischen Vergleich etwa 15 Prozent gegenüber. Der Durch­schnitt in der Europäischen Union, was den Anteil der Stromerzeugung aus erneuer­baren Energieträgern betrifft, beträgt gerade einmal 15 Prozent.

Wenn man insgesamt auf den Energieverbrauch, also nicht nur auf Strom, abstellt, liegt Österreich mit knapp einem Viertel seines Energieverbrauches aus erneuerbaren Energieträgern ebenfalls deutlich an der Spitze Europas und – ich wiederhole es – da­mit dieser Welt.

Es ist schon gesagt worden: keine Kürzung, sondern in Wirklichkeit ein weiterer An­stieg – aus 3 Milliarden € mach 4 Milliarden € im Laufe der nächsten Jahre! Was man immer wieder dazusagen muss: Wer bezahlt denn das? Dieses Geld bezahlen die Stromverbraucher. Ja, Herr Professor Van der Bellen, ich bekenne mich dazu, wie im Übrigen auch die Sozialpartner, die diesen Vorschlag gemacht haben, zu diesem Split­ting, zu dieser Verteilung zwischen Industrie, Gewerbe und Haushalten.

Es ist absolut notwendig, dass wir in Österreich, in Europa Schritte vorangehen, dass wir uns um unsere energieintensive Wirtschaft kümmern müssen. Wir wollen, dass die­se Unternehmen weiter in Österreich produzieren, weiter in Österreich Beschäftigte haben, mit all den Spin-offs, die damit verbunden sind. Es ist wichtig, sich um die zu kümmern, genauso wie um das von Ihnen angesprochene Unternehmen in Steinach am Brenner oder beispielsweise auch um die Firma Fronius, die ich kenne und absolut schätze.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Abgeordneter Kopf hat schon die Grö­ßenordnungen referiert, denn es geht auch darum zu sagen, was Ökostrom in Zukunft die Haushalte kosten wird. Wenn es heute 25 € je Durchschnittshaushalt sind und in einigen Jahren, nämlich 2010, schon 43 € sein werden, so ist das nicht gering zu


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schätzen, sondern bedarf das auch einer Erörterung und Erläuterung. Das ist eben unser Verständnis von Politik, sehr geehrter Herr Professor Van der Bellen, dass wir sagen, was es bringt und was es kostet. Eines muss ich schon sagen: Dass von Ihnen als Oppositionsführer und Ökonomen nicht ein einziges Mal heute bei Ihrer Rede das Thema Kosten in den Mund genommen wurde, das fand ich schon höchst bemerkens­wert.

Höchst bemerkenswert auch deswegen, weil es Ihnen nicht schlecht angestanden wäre zu sagen, was denn eine Kilowattstunde Ökostrom aus Photovoltaik kostet – Kos­tenpunkt rund 50 Eurocent – und was im Vergleich dazu eine Kilowattstunde aus der von Ihnen nicht gerade wohlwollend erwähnten, weil technologisch nicht mehr weiter­bringbaren Wasserkraft kostet, nämlich zirka 2 Eurocent. Das heißt, da liegt der Fak­tor 25 dazwischen. Das muss man wissen.

Auch ich glaube, dass in Sachen Photovoltaik das Ende der Kostendegression noch lange nicht erreicht ist, dass hier manches an Möglichkeiten besteht. Das werden nicht wir Österreicher allein erfinden, da werden sich viele daran beteiligen, und hoffentlich kommt einst der Tag, an dem Photovoltaik per se marktgerecht Strom hergibt. Dann bin ich der Erste, der sich mit Ihnen gemeinsam darüber freut.

Apropos 80 Prozent Kürzung, die die Grünen in diesen Tagen, wohl auch im Bewusst­sein, dass sie die Einzigen sind, die heute dagegen stimmen werden, groß herausge­stellt haben: Meine sehr verehrten Damen und Herren, das, was dieses Hohe Haus heute sicher mit einer breiten Mehrheit beschließen wird, stellt die Basis dafür dar, dass es pro Jahr in Österreich 40 neue zusätzliche Windräder geben kann, 50 neue zusätzliche Biogasanlagen und zehn neue zusätzliche Biomasseanlagen.

Wenn Sie dieses Mengengerüst, sehr geehrter Herr Abgeordneter Van der Bellen, in Sachen Windräder auf Ihre Forderung hochrechnen – minus 80 Prozent, das ist die Kürzung, die Sie vermuten; daher mal fünf und das Ganze für die Jahre 2006 bis 2011 –, so heißt das, Sie hätten ganz gerne, dass in Österreich in dieser Zeit 1 000 neue Windräder entstehen.

Da frage ich mich schon: Wie halten Sie es denn mit dem Landschaftsschutz? Wie halten Sie es denn mit der Belegung der Parndorfer Platte, die einst von den Ihren noch verteidigt worden ist, zum Beispiel gegen Autobahnbauten, mit Windrädern? – Fahren Sie einmal von Parndorf bis nach Bratislava/Preßburg, dann sehen Sie, was ich meine! Das ist auch ein Aspekt, den Abgeordneter Oberhaidinger richtigerweise ange­sprochen hat, meine sehr verehrten Damen und Herren.

4 Prozent stehen im derzeitigen Gesetz, bei 7 bis 8 Prozent sind wir ja praktisch schon; 10 Prozent sollen es jetzt sein. Das ist eine deutliche Ausweitung. Ich finde, wir sind auf gutem Wege. Es geht darum, Ökostrom in diesem Land weiter zu fördern. Es geht darum, diese Technologien auch möglichst marktgerecht zu gestalten. Es geht aber gleichzeitig auch darum, das richtige Maß für die daraus resultierenden Belastungen für unsere Stromkunden, für die Haushalte zu finden. Noch einmal: Das geht in Rich­tung 43 € pro Haushalt und Jahr, und wenn wir die Maßnahmen nicht gesetzt hätten – Herr Abgeordneter Kopf hat es gesagt –, ginge es in Richtung 100 € pro Haushalt und Jahr.

Es geht darum, dass man bei Betriebsbesuchen, wie auch ich sie natürlich mache, nicht in Unternehmungen kommt, sehr geehrter Herr Professor Van der Bellen, wo es heißt: Wir arbeiten besonders energieintensiv, wir haben mit Zement zu tun, wir haben mit Stein und Ähnlichem zu tun, und bei uns machen die Energiekosten – ist gleich sehr oft Stromkosten – 20, 25, 30 Prozent der Gesamtkosten aus und die Ökostrom­kosten als Teil dieser Energiekosten oft noch einmal 20, 25 Prozent. Das heißt, dort haben Sie es mit Ökostromkosten zu tun, die einen Anteil an den Gesamtkosten dieser


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Unternehmungen von 5, 6, 7, 8 Prozent ausmachen, und das geht dann ans Einge­machte. Das sind dann Kostenfaktoren, die bei Standortüberlegungen relevant sind.

Also wir kümmern uns um beide: um die energieintensive Industrie in diesem Land, aber auch um diejenigen Unternehmen, die technologisch in Sachen Ökostrom sehr weit vorne sind, denen mit diesem Gesetz der Rahmen gegeben wird, um ihre wichtige Tätigkeit für Österreich und ihre Arbeitsplätze weiter ausbauen zu können. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen – BZÖ.)

16.28


Präsident Dr. Andreas Khol: Nunmehr spricht Herr Abgeordneter Mag. Kogler. Wunschredezeit: 5 Minuten. – Bitte.

 


16.28.24

Abgeordneter Mag. Werner Kogler (Grüne): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Wenden wir uns den großen Fragen zu! Es liegt hier ein Gesetz vor, dem wir schon da­mals kritisch gegenübergestanden sind, das stimmt. Das hatte den Grund darin, dass es vorher eine Testphase gab, während der die Bestimmungen schon besser waren als dann mit dem eigentlich eingeführten Gesetz. Aber heute ist der Befund jener, dass wir mit dem Ausbau und der Verbesserung dieses Gesetzes die Chance hätten, ein wirkliches Klimaschutzgesetz zu machen, aber mit dem, was Sie hier vorhaben, be­schließen Sie in Wirklichkeit ein Umweltzerstörungsgesetz.

Warum ist das so? Weil nämlich die Chancen, die Österreich kraft seiner geographi­schen Gunstlage hat, in manchen Bereichen einfach ausgelassen werden. Es ist nicht so, dass überall so viel Biomasse verfügbar wäre. Und was die Wasserkraft betrifft, ist es ja nicht so, dass wir in diesem Bereich technologisch schon ausgereifte Anlagen hätten und sie aus diesem Grund schon nicht gefördert werden müsste, sondern es ist so, obwohl das ein erneuerbarer Energieträger ist, dass die Möglichkeit, die Wasser­kraft zu nutzen, trotzdem beschränkt ist. Wir können die Donau und auch mittlere Flüs­se nicht ein zweites Mal parallel leiten. Wir kennen die oberen Schranken des Aus­baues der Wasserkraft. Es wäre daher vernünftig, bei den Förderungen etwas zu tun.

Um dieses wirtschaftspolitische Instrument geht es ja, es geht hier um ein Förderinstru­ment, dazu muss man sich bekennen, tun wir ja, haben Sie ja auch getan, zumindest in Teilen. Es geht um die Frage, wo hingesteuert werden soll. Das ist die große Frage: In welche Richtung soll mit diesem Instrument gesteuert werden? – Jetzt hätte ich mich beinahe versprochen und „gestört“ gesagt, denn das ist nämlich die Störung einer gu­ten Entwicklung, was hier passiert. Das ist das Hauptproblem dabei.

Wenn Sie hier von Kosten reden, so sind das ganz offensichtlich nur betriebswirtschaft­liche Kosten, Stand heute. Das ist genau der Grund, warum man da fördern müsste, um zum Beispiel diese Kostendegression, die Sie erwähnt haben, zu beschleunigen. Das ist die eine Seite der Kostensache. Die zweite Seite ist noch dramatischer: Es ist leider jetzt in Mode gekommen, gerade unter Schwarz-Blau – umso schmerzlicher, wenn Sie von der SPÖ hier dabei sind –, dass gute alte Standards der umweltpoliti­schen Diskussion aus den neunziger Jahren wieder vergraben wurden. Der Begriff der Kostenwahrheit kommt bei Ihnen überhaupt nicht mehr vor seit dem Jahr 2000! Wenn wir eine volkswirtschaftliche Betrachtung anstellen über alle diese Dinge, die hier am Tisch liegen, dann schaut die Rechnung noch einmal ganz anders aus. (Beifall bei den Grünen.)

Es geht nicht nur um die Arbeitsplätze, die zusätzlich gewonnen werden würden, wenn man in diese Technologie ginge, weil entsprechende Firmen in unserem Land schon reüssieren könnten, weil etwa die heimische Landwirtschaft sozusagen einen Energie­rohstoff mit der Biomasse verstärkt einspeisen könnte – Stichwort „Energiewirte“, nicht


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mehr bloß Landwirte. Es gibt auch noch einen anderen Effekt in der Rechnung, und da müssen Sie eben einmal schauen, was denn durch was gegebenenfalls substituiert wird. Wir würden ja Dinge fördern, die es dann erlauben, auf Stromimporte zu verzich­ten, die aus ganz anderen Energieträgern produziert werden – sei’s drum, dass es Atomstrom ist, oder sei’s drum, dass dort, wo es zum Beispiel um den Wärmebereich oder um sonst etwas gehen würde, auch Öl besser substituiert werden könnte.

Wenn mehr Geld, auch wenn ursprünglich gefördert wurde, im Inland bleibt, dann er­zeugt man damit durch allgemeine Multiplikatorwirkungen natürlich auch Arbeitsplätze in Österreich, nicht nur die unmittelbaren. Das ist eigentlich eine alte Weisheit, man wundert sich, warum das genau an der Stelle nicht auftauchen darf.

Das ist unser Zugang, und das ist ein durch und durch ökonomischer und nicht bloß ein ökologischer, aber den werden Sie uns ja ohnehin nicht absprechen wollen.

Da es hier ja um die alte Debatte über die Ziele – zu den Zielen bekennen sich angeb­lich oder tatsächlich immer alle – und die Instrumente geht, muss ich Ihnen hier schon sagen, dass Sie sich auch nichts Gutes tun in der Debatte über die OMV/Verbund-Fusion. Worum geht es denn da? Ein Hintergrund-Bestandteil der Debatte ist doch – er kommt jetzt ohnehin zutage –: Was hat es denn für eine Bedeutung, wenn die öffent­liche Hand mit 51 Prozent an den Gesellschaften, die direkt Kraftwerke erhalten und betreiben, unmittelbar beteiligt ist?

Da kann man der Meinung sein, das braucht man nicht, das kann auch im Privateigen­tum sein – wenn der Staat entsprechende Rahmengesetzgebungen macht. Aber was beweisen Sie denn an der Stelle eigentlich? Sie stärken jene, denen die Umweltschutz­organisationen zum Beispiel nicht über den Weg trauen, und sagen: Mir ist dort öffent­liches Eigentum, per Verfassung abgesichert, lieber, denn dann kann dieses und jenes wenigstens nicht passieren! – Sie müssten eigentlich kommen und sagen, mit be­stimmten anderen Maßnahmen, die der Regierung, dem Gesetzgeber zur Verfügung stehen, steuern wir gegen. Und jedes Mal beweisen Sie, dass Sie an der Stelle auslas­sen, so auch hier. Aus meiner Sicht gibt es da einen Zusammenhang, und die Skepsis gegen Ihre Energiepolitik ist tatsächlich mehr als berechtigt. (Beifall bei den Grünen.)

16.34


Präsident Dr. Andreas Khol: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dipl.-Ing. Hof­mann. 4 Minuten Wunschredezeit. – Bitte.

 


16.34.01

Abgeordneter Dipl.-Ing. Maximilian Hofmann (Freiheitliche - BZÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Geschätzte Damen und Herren! Kollege Kogler hat die Frage aufgeworfen, in welche Richtung gesteuert wird. – Ich meine, in die rich­tige Richtung. Das ursprüngliche Ziel war, einen 7-prozentigen Ökostromausbau-Anteil bis zum Jahr 2010 zu erreichen. Dieser Anteil ist mit diesem Ökostromgesetz erhöht worden. Der Anteil wird 10 Prozent betragen.

Sehr geehrte Damen und Herren! Verwunderlich habe ich die Ausführungen des Erst­redners der Grünen, Professors Van der Bellen, gefunden. Ich unterstelle keine Un­lauterkeit, aber es war zumindest Unwissenheit, von der diese Rede getragen war. Geschätzte Damen und Herren, es ist einfach Unsinn, dass es keine Abnahmegarantie für Ökostromanlagen gibt. Es ist Unsinn, dass es keine Photovoltaik mehr in Österreich gibt. Seien wir doch froh, dass die oberösterreichische Firma, die sich im Bereich der Photovoltaik engagiert, hier einen entsprechend hohen Exportanteil auszuweisen hat!

Es sind auch Birnen und Äpfel miteinander vermischt worden. Im Zusammenhang mit dem Ökostromgesetz wurde von den Passivhäusern und Niedrigenergiehäusern ge­sprochen. – Herr Kollege Van der Bellen! Das hat nichts mit dem Ökostromgesetz zu


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tun. Ich gebe Ihnen Recht, dass es Sinn macht, diesen Bereich auch zu unterstützen, aber das ist, wie wir beide wissen, nicht Sache des Ökostromgesetzes. Sie haben es ja angesprochen: Das ist der Bereich der Wohnbauförderung. Jetzt haben Sie in Oberös­terreich ein Regierungsmitglied namens Rudi Anschober, seines Zeichens Umweltlan­desrat, und da frage ich Sie: Warum wird dort nicht mehr bewegt, wenn es Ihnen zu wenig ist? Warum wird dort das Fördersystem nicht umgestellt? Weil die ÖVP nicht mitgeht oder weswegen? (Zwischenrufe bei den Grünen.)

Geschätzte Damen und Herren! Haushalte und deren Belastung sind den Grünen of­fensichtlich egal. Da spielt es keine Rolle, da wird sozusagen ein schrankenloser Aus­bau gefordert, da kommt es nicht auf die Effizienz an. Es ist sehr leicht, das Geld ande­rer Leute auszugeben, nämlich das der Stromkonsumenten. Die derzeitige Belastung beziehungsweise die im Jahr 2004 hat 24 € betragen. Sie, Herr Professor Van der Bellen, haben davon gesprochen, für einen Kleinverbraucher mit 1 000 Kilowattstunden Jahresverbrauch steigt die Belastung um 30 Prozent an. – Die Belastung wird noch mehr ansteigen, wenn man den Kleinverbraucher dann vielleicht auf einen Verbrauch von 100 Kilowattstunden reduziert. Der durchschnittliche kleine Haushalt hat einen Ver­brauch von 3 500 Kilowattstunden, und hier ist diese Belastung nicht gegeben.

Die Förderung der Biomasse haben Sie, ohne es argumentativ und sachlich zu begrün­den, einfach als gestoppt betrachtet. Das ist einfach unrichtig. Ich würde mir tatsächlich etwas mehr Seriosität in dieser Diskussion wünschen.

Wir haben bei diesem Ökostromgesetz darauf geachtet, dass nicht nur die Anlagen effizient errichtet werden und effizient zu betreiben sind, sondern dass auch die Mittel, die wir dafür einsetzen, die vom Konsumenten kommen, die vom Haushalt und von der Industrie kommen, tatsächlich sinnvoll eingesetzt werden.

Wir haben darauf geachtet, dass nicht eine Wiederholung dessen passiert, was schon einmal geschehen ist, und da habe ich auch den Aufschrei der Grünen vermisst: dass inseriert wird, dass in Windkraftanlagen investiert wird, und eine Rendite für einen Zeit­raum von zehn Jahren in Höhe von 10 Prozent versprochen wird. Wenn das so ist, dann wissen wir, dass wir etwas falsch gemacht haben, weil das kein effizienter Mittel­einsatz ist und das für den Konsumenten unzumutbar ist, der diese Kosten zu tragen hat. (Beifall bei den Freiheitlichen – BZÖ.)

Geschätzte Damen und Herren! Lassen Sie mich zum Schluss kommen und eines noch anmerken: Wir hatten im Jahre 2002 einen Ökostromanteil von 412 Gigawattstun­den. Im Jahre 2006, vier Jahre später, beträgt dieser Ökostromanteil 3 550 Gigawatt­stunden. Das ist eine Steigerung von sage und schreibe 860 Prozent, und das ist für die Steigerung des Ausbaus der Ökoenergie beispielhaft für ganz Europa. Wir wissen, dass wir auf einem guten Weg sind, und lassen uns sicherlich nicht kopfscheu machen durch Argumente, die jeder Grundlage entbehren! (Beifall bei den Freiheitlichen – BZÖ, bei Abgeordneten der ÖVP sowie des Abg. Oberhaidinger.)

16.39


Präsident Dr. Andreas Khol: Nächste Wortmeldung: Frau Abgeordnete Dr. Moser. 4 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


16.39.24

Abgeordnete Dr. Gabriela Moser (Grüne): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Minis­ter! Meine Damen und Herren! Wir sollen seriös diskutieren, und deshalb, Herr Kollege Hofmann, Herr Minister, habe ich auch eine sehr seriöse Unterlage mitgebracht, und zwar eine Studie von Universitätsprofessor Dr. Schneider von der Linzer Johannes Kepler Universität. Ich darf Ihnen kurz die Zusammenfassung präsentieren.


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Durch die jetzige Regelung, die Sie verschlechtern wollen, haben wir einen Boom er­lebt: in Form eines Zuwachses des Bruttoinlandsproduktes, des Volkseinkommens und auch der Beschäftigung. Die Investitionseffekte der in der Studie untersuchten Öko­stromprojekte haben ein zusätzliches BIP in der Höhe von zwischen 2,22 und 3,71 Mil­liarden €, ein zusätzliches Volkseinkommen in Höhe von zwischen 1,55 und 2,60 Milli­arden € sowie einen Beschäftigungseffekt von durchschnittlich zwischen rund 4 300 und zirka 7 200 Personen erzeugt. Bitte, das sind die Daten: Bruttoinlandsprodukt, Volkseinkommen, Beschäftigung!

Liebe Kollegen von der SPÖ, gerade beim Punkt „Beschäftigung“ müsste doch bei Ihnen die Erkenntnis etwas geschärft werden. Sie sind doch für Beschäftigungspolitik! Auch der ÖAAB von der ÖVP redet immer wieder von Beschäftigung. Auch im Zusam­menhang mit den Eurofightern ging es um Beschäftigung. – Bitte, hier haben wir ein Instrument, das beschäftigungsrelevant ist, das das Bruttoinlandsprodukt vorantreibt und das das Volkseinkommen erhöht!

Da bin ich als Konsumentensprecherin gerne bereit, monatlich durchschnittlich den Ge­genwert einer Halben Bier im Restaurant zusätzlich an Beiträgen zu leisten, weil dieser zusätzliche Beitrag keine Belastung der KonsumentInnen ist, sondern eine Zukunfts­sicherung – eine Zukunftssicherung für eine nachhaltige Energiequelle, jenseits der Fossilbrennstoffe, jenseits der atomaren Brennstoffe. Darum müssen wir jetzt Vorsorge treffen – und nicht wegen kurzfristiger so genannter wirtschaftspolitischer Effizienz­bereiche von 8 Prozent Stromkosten, die Sie, glaube ich, angesprochen haben, Herr Minister Bartenstein, ein wirklich zukunftsweisendes Gesetz wieder zurück in die Start­position bringen. (Beifall bei den Grünen.)

Ich will gar nicht die Einsparungen an CO2-Ausstoß erwähnen: 3,6 Millionen Tonnen, bitte! Hier geht es also auch um Treibhausgase.

Insgesamt – ich lasse Ihnen am besten die Studie hier, Herr Minister – sprechen alle Zahlen für unseren Standpunkt. Und weil unser Standpunkt einerseits Ökostrom, ande­rerseits Ausstieg aus der Atomenergie ist, ersuche ich Sie, auch unseren Entschlie­ßungsantrag zu unterstützen, den ich Ihnen auch persönlich habe zukommen lassen, weil in kürzester Zeit die Vollinbetriebnahme des AKW Temelín bevorsteht und weil das Melker Abkommen nicht eingehalten wurde.

Darum ersuche ich Sie, im Sinne auch eines nachhaltigen Energie- und Anti-Atomkur­ses, uns zu unterstützen. Ich lese diesen Antrag vor:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen betreffend Stilllegung des AKW Temelίn, konsequentes Eintreten gegen alle neuen AKW-Pläne, Beendigung der Milliardensubventionen für die Atomindustrie und Ökostrom statt Atomstrom

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesregierung und insbesondere der Bundeskanzler sowie der BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft werden aufgefordert, umgehend die folgenden längst fälligen Schritte zu unternehmen, um die österreichische Bevölkerung vor den Gefahren durch grenznahe Atomkraftwerke zu schützen:

1. Verhandlungen auf höchster Regierungsebene zwischen Tschechien und Öster­reich, mit dem Ziel die noch immer offenen Sicherheitsmängel im AKW Temelίn wie im Melker Abkommen vereinbart noch vor der bevorstehenden Kollaudierung vollständig zu beheben beziehungsweise die Stilllegung des AKW Temelίn zu erreichen;


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2. Konsequentes Eintreten gegen alle Neubaupläne und Laufzeitverlängerungen von Atomkraftwerken an Österreichs Grenze, insbesondere in den Fällen der geplanten Fertigstellung der beiden Reaktoren im slowakischen Mochovce und den kolportierten Plänen Tschechiens für den Bau neuer AKW;

3. Umgehende Initiative für die Abschaffung beziehungsweise Reform des Euratomver­trages, um die wettbewerbsverzerrenden und ungerechtfertigten Milliardensubventio­nen für die Atomindustrie zu beenden.

*****

Bitte, das wäre ein Beitrag für einen zukunftssicheren, nachhaltigen Energiepfad: Öko­stromgesetz nicht so, wie Sie es heute beschließen werden, sondern so, wie es jetzt ist – oder noch besser: so wie in Deutschland –, und eine Absage an die AKW-Politik der Nachbarstaaten, und Einhaltung des Melker Abkommens. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen.)

16.44


Präsident Dr. Andreas Khol: Der von Frau Abgeordneter Dr. Moser verlesene Ent­schließungsantrag der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen betreffend Stilllegung des AKW Temelίn, konsequentes Eintreten gegen alle neuen AKW-Pläne, Beendigung der Milliardensubventionen für die Atomindustrie und Öko­strom statt Atomstrom ist hinreichend unterstützt und steht daher mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen betreffend Stilllegung des AKW Temelin, konsequentes Eintreten gegen alle neuen AKW-Pläne, Beendigung der Milliardensubventionen für die Atomindustrie und Ökostrom statt Atomstrom

eingebracht im Zuge der Debatte über den Bericht des Wirtschaftsausschusses über die Regierungsvorlage (655 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Ökostromgesetz, das Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetz und das Energie-Regulierungsbehör­dengesetz geändert werden (1225 d.B.) TOP 13

Die Stärkung und der Ausbau erneuerbarer Energieträger ist angesichts steigenden Öl- und Gaspreise und der Endlichkeit fossiler und atomarer Brennstoffe die einzige zu­kunftsfähige und nachhaltige Energie-Strategie. Nach dem Motto „Ökostrom statt Atomstrom“ ist daher eine konsequente Anti-Atom-Politik ist ein Gebot der Stunde. Wiederholten Lippenbekenntnissen der Bundesregierung sind aber bis heute keine Taten gefolgt.

Gerade die jüngsten Äußerungen maßgeblicher Politiker in Tschechien über einen wei­teren Ausbau der atomaren Energiegewinnung und die Nicht-Erfüllung des Melker-Ab­kommens über das AKW Temelin erfordern eine offensive Anti-AKW-Politik der öster­reichischen Bundesregierung, um wiederholt im Nationalrat beschlossenen Maßnah­men endlich umzusetzen.

In einer Entschließung vom 29.1.2004 sprach sich der Nationalrat für folgende Vor­gangsweise im Zusammenhang mit dem tschechischen AKW Temelin aus:

Österreich bekräftigt seine Forderung nach der Stilllegung von Kernkraftwerken, insbe­sondere solcher, die nahe der österreichischen Grenze gelegen sind. Die Bundesregie­rung wird daher ersucht gegenüber Tschechien ihre Position bezüglich eines Ausstie-


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ges aus der Kernenergie im allgemeinen und aus dem AKW Temelin im besonderen erneut zu bekräftigen; und so bald als möglich in Stilllegungsverhandlungen mit der tschechischen Regierung einzutreten; den entsprechenden tschechischen Regierungs­behörden im Zuge der Erstellung des neuen tschechischen Energiekonzeptes größt­mögliche Unterstützung anzubieten, mit dem Ziel, den Ausstieg aus der Atomenergie im allgemeinen und Temelin im besonderen und den Umstieg auf die Nutzung erneuer­barer Energieträger – auch durch eine Verstärkung der Energiepartnerschaften – zu fördern; aktiv gegen einen allfälligen weiteren Ausbau der Atomenergie in Tschechien einzutreten; hinsichtlich der Umsetzung des Melker Prozesses weiterhin für eine volle Offenlegung aller relevanter Daten seitens der tschechischen Behörden einzutreten.

Laut Abschlussbericht der österreichischen Experten über die Umsetzung der Road-Map, der im Melker Übereinkommen zwischen Österreich und Tschechien vereinbart wurde, bestehen beim AKW Temelin nach wie vor fünf sicherheitstechnisch bedenk­liche Mängel. Darunter die Hochdruckleitung auf der 28,5-Meter-Bühne, die Dampf­druck-Sicherheitsventile und Mängel beim Reaktor-Druckbehälter. Im Zusammenhang mit letzterem heißt es z.B.: Bei den Berechnungen für die Lebensdauer scheinen „re­duzierte Sicherheitsreserven“ zu Grunde gelegt worden zu sein. Deshalb könne die „Gesamt-Sicherheitsreserve bei den Reaktoren von Temelin nicht ausreichend sein“. Aus den Medien ist zu entnehmen, dass der BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft über diese Punkte mit den tschechischen Stellen noch „weiter diskutieren“ wollen, „ein weiterer Austausch sei nötig“.

Nachdem beachtliche Sicherheitsmängel nicht bereinigt wurden und der Melker Ver­trag laut einer Studie von Prof. Rotter im Auftrag der OÖ Landesregierung völkerrecht­lich verbindlich ist und auch die Fristen für die Umsetzung der Nachrüstungsmaßnah­men bereits abgelaufen sind, gilt es zum Schutz der Bevölkerung Österreichs nicht nur „weiter zu diskutieren“, sondern umgehende Verhandlungen über die rasche und voll­ständige Behebung der nach wie vor gravierenden Sicherheitsmängel, bzw. sollte dies nicht möglich sein, die Nulloption, also Stilllegung des AKW aufzunehmen. Diese hätten bereits im Jahr 2004 beginnen müssen. Denn der Vertrag von Brüssel (auf Basis des Melker Abkommens) sieht eindeutig vor, dass  die Sicherheitsmängel vor der kommerziellen Betriebnahme  behoben sein müssen. Das AKW Temelin ist mittlerweile längst im Vollbetrieb und verfügt über eine zehnjährige Betriebsgenehmigung. In den kommenden Wochen soll durch eine abschließende Kollaudierung der letzte Schritt zur endgültigen Aufnahme des vollen kommerziellen Betriebs gesetzt werden. In den kom­menden tagen und Wochen besteht für die Bundesregierung die letzte Chance, auf eine Einhaltung des tschechisch-österreichischen Vertrags über die Behebung der nach wie vor bestehenden gravierenden Sicherheitsmängel zu drängen. Intensive Ver­handlungen unter Einbeziehung der EU-Kommission, die das Melker Übereinkommen mit unterzeichnet hat, sind jetzt dringend erforderlich, sonst verliert Österreich die völ­kerrechtlichen Ansprüche.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesregierung und insbesondere der Bundeskanzler sowie der BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft werden aufgefordert, umgehend die folgenden längst fälligen Schritte zu unternehmen, um die österreichische Bevölkerung vor den Gefahren durch grenznahe Atomkraftwerke zu schützen:


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1. Verhandlungen auf höchster Regierungsebene zwischen Tschechien und Öster­reich, mit dem Ziel die immer noch offenen Sicherheitsmängel im AKW Temelin wie im Melker Abkommen vereinbart noch vor der bevorstehenden Kollaudierung vollständig zu beheben bzw. die Stilllegung des AKW Temelin zu erreichen;

2. Konsequentes Eintreten gegen alle Neubaupläne und Laufzeitverlängerungen von Atomkraftwerken an Österreichs Grenze, insbesondere in den Fällen der geplanten Fertigstellung der beiden Reaktoren im slowakischen Mochovce und den kolportierten Plänen Tschechiens für den Bau neuer AKW;

3. Umgehende Initiative für die Abschaffung bzw. Reform des Euratomvertrages, um die wettbewerbsverzerrenden und ungerechtfertigten Milliardensubventionen für die Atomindustrie zu beenden.

*****

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Kopf. 4 Minuten Wunschredezeit. – Bitte.

 


16.44.55

Abgeordneter Karlheinz Kopf (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich bringe zwei Abänderungsanträge ein.

Erstens folgenden Antrag zum Tagesordnungspunkt 13:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Karlheinz Kopf, Dipl.-Ing. Maximilian Hofmann, Georg Oberhaidin­ger, Kolleginnen und Kollegen zur Regierungsvorlage betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Ökostromgesetz, das Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetz und das Energie-Regulierungsbehördengesetz geändert werden (655 der Beilagen), in der Fassung des Ausschussberichtes (1225 der Beilagen)

Es handelt sich dabei im Wesentlichen zum Ersten um eine bereits im Ausschuss an­gekündigte notwendige Korrektur der Finanzierung dieser Förderungen, also des Auf­bringungsmechanismus, in Richtung einer EU-konformen Form der Aufbringung, zum Zweiten um eine allseits oder vielseits gewünschte Verlängerung der Abnahmepflicht für bereits genehmigte Anlagen um weitere 12 Jahre und zum Dritten um eine Ände­rung des In-Kraft-Tretens des Gesetzes.

*****

Zweitens ein Abänderungsantrag zum Tagesordnungspunkt 14:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Karlheinz Kopf, Dipl.-Ing. Maximilian Hofmann, Georg Oberhaidin­ger, Kolleginnen und Kollegen zur Regierungsvorlage betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetz, das Gaswirtschaftsgesetz, das Energielenkungsgesetz 1982, Erdöl-Bevorratungs- und Meldegesetz 1982, Ener­gie-Regulierungsbehördengesetz, das Bundesgesetz gegen den unlauteren Wett­bewerb 1984 und das Wettbewerbsgesetz geändert werden (Energie-Versorgungssi­cherheitsgesetz 2006) (1411 der Beilagen), in der Fassung des Ausschussberichtes (1452 der Beilagen)


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Dabei wurden die Bestimmungen zum Engpass-Management gegenüber der Regie­rungsvorlage beziehungsweise der Ausschussvorlage nochmals verbessert und der § 69a gestrichen, in dem es um die Stranded Costs geht, und ein Passus über Rück­forderungsmöglichkeiten dieser zu Unrecht gewährten Unterstützungen angefügt.

*****

Herr Präsident, ich bitte, diese beiden Abänderungsanträge mit in Verhandlung zu neh­men. – Danke.

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Herr Abgeordneter Kopf, sind diese Abänderungsan­träge, die schriftlich verteilt wurden, den Fraktionen vorher zugestellt worden?

 


Abgeordneter Karlheinz Kopf (fortsetzend): Die sind gestern den Fraktionen zuge­stellt worden – mit einer Korrektur nur einer Ziffernbezeichnung im Ökostromgesetz, die die Parlamentsdirektion verlangt hat und die jetzt noch gemacht wurde, und einer Korrektur sachlicher Art im Versorgungssicherheitsgesetz, die jetzt neu ist, wo es um diese Stranded-Costs-Regelung – also Streichung von § 69a – geht. Das ist die einzige Korrektur sachlicher Art – das andere ist die Korrektur einer Ziffernbezeichnung, die von der Parlamentsdirektion gewünscht wurde.

16.48


Präsident Dr. Andreas Khol: Vielen Dank, Herr Abgeordneter. – Ich enunziere jetzt:

Der Abänderungsantrag der Abgeordneten Karlheinz Kopf, Dipl.-Ing. Maximilian Hof­mann, Georg Oberhaidinger, Kolleginnen und Kollegen zur Regierungsvorlage betref­fend ein Bundesgesetz, mit dem das Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetz, das Gaswirtschaftsgesetz, das Energielenkungsgesetz 1982, das Erdöl-Bevorratungs- und Meldegesetz 1982, das Energie-Regulierungs


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behördengesetz, das Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb 1984 und das Wettbewerbsgesetz geändert werden (Energie-Versorgungssicherheitsgesetz 2006), in 1411 der Beilagen in der Fassung des Ausschussberichtes, 1452 der Beilagen, wurde gemäß § 53 Abs. 4 GOG an alle Abgeordneten verteilt, jetzt in seinen Kernpunkten vom Abgeordneten Kopf erläutert, ist hinreichend unterstützt und steht daher mit in Verhandlung.

Des Weiteren: Der Abänderungsantrag des Abgeordneten Karlheinz Kopf, Dipl.-Ing. Maximilian Hofmann, Georg Oberhaidinger, Kolleginnen und Kollegen zur Re­gierungsvorlage betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetz, das Gaswirtschaftsgesetz, das Energielenkungsgesetz 1982, das Erdöl-Bevorratungs- und Meldegesetz 1982, das Energie-Regulierungsbehörden­gesetz, das Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb 1984 und das Wett­bewerbsgesetz geändert werden (Energie-Versorgungssicherheitsgesetz 2006), in 1411 der Beilagen in der Fassung des Ausschussberichtes, 1452 der Beilagen, wurde ebenfalls gemäß § 53 Abs. 4 GOG verteilt, in den Kernpunkten erläutert, ist hinrei­chend unterstützt und steht mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Karlheinz Kopf, Dipl.-Ing. Maximilian Hofmann, Georg Oberhaidin­ger, Kolleginnen und Kollegen

zur Regierungsvorlage betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Elektrizitätswirt­schafts- und -organisationsgesetz, das Gaswirtschaftsgesetz, das Energielenkungsge­setz 1982, das Erdöl-Bevorratungs- und Meldegesetz 1982, das Energie-Regulierungs­behördengesetz, das Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb 1984 und das Wettbewerbsgesetz geändert werden (Energie-Versorgungssicherheitsgesetz 2006) (1411 der Beilagen), in der Fassung des Ausschussberichtes (1452 der Beilagen)

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

1. In Artikel 1 Z 7 lautet § 7 Z 5:

„5. „Direktleitung“ entweder eine Leitung, die einen einzelnen Produktionsstandort mit einem einzelnen Kunden verbindet oder eine Leitung, die einen Elektrizitätserzeuger und ein Elektrizitätsversorgungsunternehmen zum Zwecke der direkten Versorgung mit ihrer eigenen Betriebsstätte, Tochterunternehmen und zugelassenen Kunden verbin­det; Leitungen innerhalb von Wohnhausanlagen gelten nicht als Direktleitungen;“

2. Artikel 1 Z 16 samt Überschrift lautet:

„16. (Grundsatzbestimmung) § 19 samt Überschrift lautet:

„Netzzugang bei nicht ausreichenden Kapazitäten

§ 19. (Grundsatzbestimmung) Reichen die vorhandenen Leitungskapazitäten für regel­zonenüberschreitende Lieferungen nicht aus, um allen Anträgen auf Nutzung eines Systems zu entsprechen, so haben die Ausführungsgesetze vorzusehen, dass - un­beschadet der Verpflichtung zur Einhaltung der Bestimmungen der Verordnung (EG) Nr. 1228/2003 über den grenzüberschreitenden Stromhandel sowie der auf Basis die­ser Verordnung erlassenen Leitlinien - Transporte zur Belieferung von Kunden mit elektrischer Energie aus erneuerbaren Energieträgern und KWK-Anlagen Vorrang ha­ben.““

3. Artikel 1 Z 19 lautet:

„19. (Grundsatzbestimmung) § 22 Abs. 2 Z 5 lautet:

„5. Die Ermittlung von Engpässen in Übertragungsnetzen sowie die Durchführung von Maßnahmen zur Vermeidung, Beseitigung und  Überwindung von Engpässen in Über­tragungsnetzen, weiters die Aufrechterhaltung der Versorgungssicherheit. Sofern für die Netzengpassbeseitigung erforderlich, schließen die Regelzonenführer in Abstim­mung mit den betroffenen Betreibern von Verteilernetzen mit den Erzeugern Verträge, wonach diese zu Leistungen (Erhöhung oder Einschränkung der Erzeugung, Verän­derung der Kraftwerksverfügbarkeit) gegen Ersatz der wirtschaftlichen Nachteile und Kosten, die durch diese Leistungen verursacht werden, verpflichtet sind; dabei ist auch sicherzustellen, dass bei Anweisungen gegenüber Betreibern von KWK-Anlagen die Sicherheit der Fernwärmeversorgung nicht gefährdet wird. Bei der Bestimmung der Systemnutzungstarife sind den Regelzonenführern die Aufwendungen, die ihnen aus der Erfüllung dieser Verpflichtungen entstehen, anzuerkennen.““

4. Nach Z 19 wird folgende Z 19a eingefügt:

„19a. (Verfassungsbestimmung) Nach § 22 Abs. 2 Z 5 wird folgende Z 5a eingefügt:

„5a. (Verfassungsbestimmung) Wenn Netzengpässe im Übertragungsnetz der Regel­zone auftreten und für deren Beseitigung Leistungen der Erzeuger erforderlich sind und eine vertragliche Vereinbarung gemäß Z 5 nicht vorliegt, haben die Erzeuger auf Anordnung des Regelzonenführers, in Abstimmung mit den betroffenen Betreibern von Verteilernetzen, Leistungen (Erhöhung oder Einschränkung der Erzeugung, Verände­rung der Kraftwerksverfügbarkeit) zu erbringen. Das Verfahren zur Ermittlung des an­gemessenen Entgelts für diese Leistungen ist in einer Verordnung der Energie-Control Kommission festzulegen, wobei als Basis die wirtschaftlichen Nachteile und Kosten der Erzeuger, die durch diese Leistungen verursacht werden, heranzuziehen sind. Dabei ist auch sicherzustellen, dass bei Anweisungen gegenüber Betreibern von KWK-Anla-


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gen die Sicherheit der Fernwärmeversorgung nicht gefährdet wird. Z 5 letzter Satz gilt sinngemäß.“

5. Im Artikel 1 Z 21 wird im § 22a Abs. 1 nach dem Wort „Übertragungsnetz“ der Klam­merausdruck „(Netzebenen 1 bis 3)“ eingefügt.

6. Nach Artikel 1 Z 21 wird folgende Z 22 eingefügt:

„22. (Verfassungsbestimmung) Nach § 22a Abs. 4 wird folgender Abs. 5 angefügt:

„(5) (Verfassungsbestimmung) Die Regelzonenführer können die langfristige Planung beim Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit zur Genehmigung einreichen. In der Be­gründung des Antrages haben die Regelzonenführer, insbesondere bei konkurrie­renden Vorhaben zur Errichtung, Erweiterung, Änderung oder dem Betrieb von Lei­tungsanlagen, die technischen und wirtschaftlichen Gründe für die Befürwortung oder Ablehnung einzelner Vorhaben darzustellen und die Beseitigung von Netzengpässen anzustreben. Die Genehmigung kann unter Vorschreibung von Auflagen und Bedin­gungen erteilt werden, soweit diese zur Erfüllung der Zielsetzungen dieses Gesetzes erforderlich sind. Die mit der Umsetzung von Maßnahmen, welche in einer genehmig­ten langfristigen Planung vorgesehen sind, verbundenen Aufwendungen sind bei der Bestimmung der Systemnutzungstarife, gemäß §§ 25 ff anzuerkennen.““

7. Artikel 1 Z 25 entfällt.

8. Artikel 1 Z 30 lautet:

„30. (Grundsatzbestimmung) Der bisherige Text des § 39 erhält nach der Wortfolge „(Grundsatzbestimmung)“ die Bezeichnung „(1)“; in Abs. 1 Z 5 wird der Punkt durch einen Strichpunkt ersetzt und folgende Z 6 und 6a angefügt:

„6. nach Maßgabe vertraglicher Vereinbarungen auf Anordnung des Regelzonenfüh­rers zur Netzengpassbeseitigung oder zur Aufrechterhaltung der Versorgungssicher­heit Leistungen (Erhöhung oder Einschränkung der Erzeugung  sowie Veränderung der Kraftwerksverfügbarkeit) zu erbringen. Es ist sicher zu stellen, dass bei Anweisungen der Regelzonenführer gegenüber Betreibern von KWK-Anlagen die Fernwärmeversor­gung gewährleistet bleibt;

„6a. auf Anordnung der Regelzonenführer gemäß § 22 Abs. 2 Z 5a zur Netzengpass­beseitigung oder zur Aufrechterhaltung der Versorgungssicherheit die Erhöhung und/ oder Einschränkung der Erzeugung somit die Veränderung der Kraftwerksverfügbarkeit des Kraftwerksbetreibers vorzunehmen, soweit dies nicht gemäß Z 6 vertraglich sicher­gestellt werden konnte.““

9. Artikel 1 Z 36 lautet:

„36. (Grundsatzbestimmung) Nach § 44 wird folgender § 44a samt Überschrift einge­fügt:

„Versorger letzter Instanz

§ 44a. (Grundsatzbestimmung) Stromhändler und sonstige Lieferanten, zu deren Tätig­keitsbereich die Versorgung von Haushaltskunden zählt, haben ihren Allgemeinen Tarif für die Versorgung in letzter Instanz von Haushaltskunden in geeigneter Weise (z.B. In­ternet) zu veröffentlichen. Sie sind verpflichtet, zu ihren geltenden Allgemeinen Ge­schäftsbedingungen und zu diesem Tarif jene Interessenten, die nach dem standar­disierten Haushaltslastprofil versorgt werden und die sich ihnen gegenüber auf die Grundversorgung berufen, mit elektrischer Energie zu beliefern (Pflicht zur Grundver­sorgung). Die Ausführungsgesetze haben nähere Bestimmungen über die Zumutbar­keit einer Grundversorgung und über die Gestaltung der Tarife für Kunden auf die das KSchG anzuwenden ist, für die Versorgung letzter Instanz vorzusehen.““


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10. Verfassungsbestimmung In Artikel 1 Z 46 lit b entfällt im § 66d Abs. 1 der letzte Satz.

11. In Artikel 1 Z 46 c laute  § 66d Abs. 3:

„(3) Unmittelbar anwendbares Bundesrecht. Die §§ 1a, 2 Abs. 1 Z 1, 8 Abs. 3 bis 5, 16 Abs 2, 21, 45 Abs. 2 bis 4, 45a Abs. 11, 52 Abs. 1 und 2, 54 und 62 bis 64 in der Fas­sung des Bundesgesetzes BGBl. treten mit dem in der Kundmachung folgenden Tag in Kraft. Verordnungen auf Grund dieser Bestimmungen können bereits ab dem, auf die Kundmachung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. xxxx/2006 folgenden Tag erlassen werden. § 45 b Abs. 2 und 5 sowie § 45 c treten mit 1.Jänner 2007 in Kraft.“

12. Artikel 1 Z 47a lautet:

„47a. § 69 Abs. 6 lautet:

„(6) Die Netzbetreiber haben die gemäß Abs. 1 bis 3 bestimmen Beiträge einzuheben und an die Energie-Control GmbH abzuführen, die diese treuhändig zu verwalten hat. Besteht gegenüber der Energie-Control GmbH oder den Bund ein Anspruch auf Rück­erstattung von Beiträgen gemäß § 69 Abs. 1 bis 3 und wurden diese Beiträge bereits für die Gewährung von Betriebsbeihilfen verwendet, sind die Energie-Control GmbH oder der Bund berechtigt, die Mittel von den Förderungsempfängern verzinst zurück zu fordern.““

13.Artikel 1 Z 47b entfällt.

14. In Artikel 2 Z 8 lautet § 6 Z 18a:

„18a. „Hausdruckregler“ eine Druckregeleinrichtung im Eigentum des Netzbetreibers mit einem Druckregelbereich von einem eingangsseitigen Überdruck größer als 0,5 bar (0,05 MPa) und kleiner/gleich 6 bar (0,6 MPa) auf einen ausgangsseitigen Überdruck kleiner/gleich als 0,5 bar (0,05 MPa), sofern die Druckregeleinrichtung nicht Teil einer gewerblichen Betriebanlage ist;“

15. In Artikel 2 Z 8 lautet § 6 Z 41:

„41. „Regeln der Technik“ technische Regeln, die aus Wissenschaft oder Erfahrung auf technischem Gebiet gewonnene Grundsätze enthalten und deren Richtigkeit und Zweckmäßigkeit in der Praxis allgemein als erwiesen gelten; die Einhaltung der ein­schlägigen Regeln der Technik wird vermutet, wenn bei der Errichtung, bei der Er­weiterung, bei der Änderung, beim Betrieb und bei der Instandhaltung die technischen Regeln des ÖVGW sowie die ÖNORMEN eingehalten werden;“

16. Artikel 2 Z 19 lautet:

„19. In § 12b Abs. 1 wird in Z 21 der Punkt am Satzende durch einen Strichpunkt ersetzt; folgende Z 22 und 23 werden angefügt:

„22. im Rahmen der langfristigen Planung die jährliche Berichterstattung an die Ener­gie-Control GmbH über das Verhältnis zwischen Angebot und Nachfrage, die erwartete Nachfrageentwicklung und das verfügbare Angebot, in der Planung und im Bau befind­liche zusätzliche Kapazitäten sowie über Maßnahmen zur Bedienung von Nachfrage­spitzen und zur Bewältigung von Ausfällen eines oder mehrerer Versorger. Die im Rahmen der langfristigen Planung ermittelten Daten können für Zwecke der Energie­lenkung (§§ 20i und 20j Energielenkungsgesetz) sowie für die Erstellung des Monito­ringberichtes (§ 14a E-RBG) verwendet werden;

23. die Einreichung seiner Allgemeinen Bedingungen zur Genehmigung bei der Ener­gie-Control Kommission gemäß § 12h.““


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17. In Artikel 2 Z 23 lautet § 12e Abs. 4:

„(4) Alle Marktteilnehmer, insbesondere Fernleitungsunternehmen, Verteilerunterneh­men, Bilanzgruppenverantwortliche, Versorger, Produzenten, Speicherunternehmen und Inhaber der Transportrechte haben dem Regelzonenführer auf dessen schriftliches Verlangen die für die Erstellung der langfristigen Planung erforderlichen Daten, ins­besondere zur Beurteilung von bestehenden oder potentiellen Kapazitätsengpässen innerhalb angemessener Frist zur Verfügung zu stellen. Der Regelzonenführer kann unabhängig davon zusätzlich andere Daten heranziehen, die für die langfristige Pla­nung zweckmäßig sind. Diese Daten sind auch bei der Beurteilung von Netzzugangs­anträgen und Anträgen auf Kapazitätserweiterung vom Regelzonenführer zu berück­sichtigen.“

18. In Artikel 2 Z 23 lautet § 12e Abs. 8:

„(8) Die mit der Umsetzung von Maßnahmen, welche in einer genehmigten langfris­tigen Planung angeführt waren, verbundenen anteiligen, tatsächlich angefallenen Kos­ten sind bei der Bestimmung von Systemnutzungstarifen gemäß §§ 23 ff beim betrof­fenen Netzbetreiber anzuerkennen.“

19. In Artikel 2 Z 24 lautet § 12h Abs. 1:

„§ 12h. (1) Die Allgemeinen Bedingungen des Regelzonenführers regeln einerseits das Rechtsverhältnis zwischen dem Regelzonenführer und den Bilanzgruppenverantwort­lichen (AB RZF-BGV) und andererseits zwischen dem Regelzonenführer und den Netzbetreibern (AB RZF-Netz). Die Allgemeinen Bedingungen des Regelzonenführers sowie deren Änderungen bedürfen der Genehmigung der Energie-Control Kommission. Diese Genehmigung ist unter Auflagen, Bedingungen oder befristet zu erteilen, soweit dies zur Erfüllung der Vorschriften dieses Gesetzes erforderlich ist. Die Befristung darf einen Zeitraum von drei Jahren nicht unterschreiten. Regelzonenführer sind verpflich­tet, die zur Genehmigung eingereichten Allgemeinen Bedingungen auf Aufforderung der Energie-Control Kommission zu ändern oder neu zu erstellen.“

20. Artikel 2 Z 30 lautet:

„30. § 19 Abs. 2 lautet:

„(2) Im Falle von mangelnden Netzkapazitäten oder mangelndem Netzverbund ist - unter der Voraussetzung der rechtzeitigen Anmeldung der in Anspruch genommenen Leitungskapazitäten (§ 26 Abs. 3 Z 10) - der Netzzugang unter Einhaltung nach­stehender Grundsätze zu gewähren:

1. Transporte auf Grund bestehender oder an deren Stelle tretender vertraglicher Ver­pflichtungen, sofern diese mit den Wettbewerbsregeln im Einklang stehen;

2. Anträge auf Nutzung von zusätzlichen Kapazitäten sind in zeitlicher Reihung zu be­rücksichtigen, wobei in der Regelzone Transporte für Zwecke der Endkundenversor­gung Vorrang gegenüber sonstigen Transporten haben;

3. Transporte zur Belieferung von Kunden, die gemeinwirtschaftliche Verpflichtungen zu erfüllen haben.

Die Versorger und Erdgashändler haben die ihnen aufgrund von Netzzugangsanträgen bzw. Anträgen auf Kapazitätserweiterung bzw. Versorgerwechseln an den Ein- oder Ausspeisepunkten der Regelzone bzw. an den Einspeise- oder Entnahmepunkten in oder aus Speicheranlagen zu ihren Gunsten zugeordneten Kapazitäten an ihre tat­sächlichen Kapazitätsbedürfnisse aufgrund ihres Bezugsportfolios anzupassen und im Engpassfall im Rahmen der zugeordneten Kapazitäten für die Endkundenversorgung notwendige Mindesteinspeisungen über Abruf des Regelzonenführers vorzunehmen,


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sofern der Versorger nicht durch höhere Gewalt oder sonstige vom Versorger nicht vor­hersehbare oder beeinflussbare Ereignisse, wie etwa Wartungs- und Instandhaltungs­arbeiten in vorgelagerten Netzen gehindert ist dieser Verpflichtung nachzukommen. Nicht genutzte kommittierte Transportkapazitäten müssen Dritten zugänglich gemacht werden. Werden die Leitungskapazitäten nicht oder nicht rechtzeitig angemeldet, be­steht ein Anspruch auf Netzzugang nur nach Maßgabe der freien Leitungskapazitä­ten.““

21. In Artikel 2 Z 31 lautet § 19a Abs. 2a Z 1:

„1. die langfristige Planung, die die notwendigen Umsetzungsmaßnahmen zur Befriedi­gung des dem Antrag auf Kapazitätserweiterung zugrunde liegenden Kapazitätsbe­darfs enthält, wurde durch die Energie-Control Kommission genehmigt;“

22. Nach Artikel 2 Z 35 wird folgende Z 35a eingefügt:

„35a. § 23b Abs. 3 lautet:

„(3) Die in den Anlagen 2 und 3 enthaltene Aufzählung der Fernleitungsanlagen und Erdgasunternehmen sind durch Verordnung der Energie-Control Kommission, die im Bundesgesetzblatt zu verlautbaren ist, nach Genehmigung der Fernleitungsanlage durch den Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit gemäß § 47 entsprechend den tatsächlichen Verhältnissen abzuändern.““

23. Nach Art. 2 Z 37 wird folgende Z 37a eingefügt:

37a. § 26 Abs. 1 lautet:

„(1) Die Allgemeinen Verteilernetzbedingungen sowie deren Änderungen bedürfen der Genehmigung der Energie-Control Kommission. Diese Genehmigung ist unter Aufla­gen oder befristet zu erteilen, soweit dies zur Erfüllung der Vorschriften dieses Geset­zes erforderlich ist. Die Befristung darf einen Zeitraum von drei Jahren nicht unter­schreiten. Verteilerunternehmen sind verpflichtet, die zur Genehmigung eingereichten Allgemeinen Verteilernetzbedingungen auf Aufforderung der Energie-Control Kommis­sion zu ändern oder neu zu erstellen.“

24. In Artikel 2 Z 45 entfällt im § 31a Abs. 2 die Z 3; die Ziffern „4“ bis „18“ erhalten die Bezeichnungen „3“ bis „17“.

25. Nach Artikel 2 Z 50 wird folgende Z 50a eingefügt.

„50a. § 33d Abs. 3 lautet:

„(3) Diese Genehmigung ist, gegebenenfalls unter Auflagen oder befristet, zu erteilen, wenn die Allgemeinen Bedingungen dem volkswirtschaftlichen Interesse an einem funktionsfähigen Erdgasmarkt entsprechen und zur Erfüllung der im § 33b umschrie­benen Aufgaben geeignet sind. Die Befristung darf einen Zeitraum von drei Jahren nicht unterschreiten.“

26. In Artikel 2 Z 57 lautet § 40 Abs. 3:

„(3) Erdgashändler und Versorger haben für Kunden, deren Verbrauch nicht mit einem Lastprofilzähler gemessen wird Allgemeine Geschäftsbedingungen (Lieferbedingun­gen) für die Belieferung mit Erdgas zu erstellen, in welchen die angebotenen Leis­tungen beschrieben werden. Diese Lieferbedingungen sowie jede Änderung dieser Lieferbedingungen sind der Energie-Control Kommission vor Aufnahme des Dienstes in elektronischer Form anzuzeigen und in geeigneter Form kundzumachen.“

27. In Artikel 2 Z 58 lautet § 40a Abs. 2:

„(2) Auf Rechnungen über die Systemnutzung sind von Netzbetreibern, Lieferanten, Erdgashändlern und Versorgern unbeschadet der Bestimmungen des § 23 Abs. 6 ins­besondere folgende Informationen anzugeben:


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1. Die Zuordnung der Kundenanlagen zu den Netzebenen gemäß § 23b Abs. 1;

2. bei leistungsgemessenen Kunden das vereinbarte bzw. erworbene Ausmaß für die Inanspruchnahme des Netzes in Kilowattstunden pro Stunde (kWh/h);

3. die Zählpunktsbezeichnungen;

4. die Zählerstände, die für die Abrechnung herangezogen wurden;

5. Informationen über die Art der Zählerstandsermittlung. Es ist dabei anzugeben, ob eine Zählerablesung durch den Netzbetreiber, eine Selbstablesung durch den Kunden oder eine rechnerische Ermittlung von Zählerständen vorgenommen wurde; und

6. die transportierte Energiemenge im Abrechnungszeitraum je Tarifzeit.“

28. Artikel 2 Z 59 lautet:

„59. In § 42a Abs. 2 wird der Punkt am Ende der Z 7 durch einen Strichpunkt ersetzt und folgende Z 8 angefügt:

„8. die an den Ein- und Ausspeisepunkten der Regelzone zu Gunsten seiner unmittel­baren Bilanzgruppenmitglieder zugeordneten Kapazitäten zu verwalten und Netzzu­gangsanträge oder Anträge auf Kapazitätserweiterung seiner Bilanzgruppenmitglieder an den Regelzonenführer weiterzuleiten.““

29. Nach Artikel 2 Z 59 wird folgende Z 59a eingefügt:

„59a. § 42b Abs. 1 lautet:

„§ 42b. (1) Die Allgemeinen Bedingungen für Bilanzgruppenverantwortliche sowie de­ren Änderungen bedürfen der Genehmigung der Energie-Control GmbH. Die Geneh­migung ist unter Auflagen oder befristet zu erteilen, wenn dies zur Erfüllung der Vor­schriften dieses Gesetzes notwendig ist. Die Befristung darf einen Zeitraum von drei Jahren nicht unterschreiten. Bilanzgruppenverantwortliche sind verpflichtet, die zur Ge­nehmigung eingereichten Allgemeinen Bedingungen auf Aufforderung der Energie-Control GmbH zu ändern oder neu zu erstellen.““

30. In Artikel 2 Z 65 entfällt im § 71 Abs. 1 Z 7 die lit.d.

31. Artikel 3 Z 24 lautet:

„24. Art. II § 31 Abs. 1 entfällt.“

32. Artikel 4 Z 14 lautet:

„14. Art. IV Abs. 1 erster Satz lautet:

„Dieses Bundesgesetz tritt mit 1. Juli 1982 in Kraft.“

33. In Artikel 5 Z 9 lautet §16 Abs. 1:

㤠16. (1) (Verfassungsbestimmung) Der Energie-Control Kommission sind folgende Aufgaben zugewiesen:

1. Genehmigung der allgemeinen Bedingungen der Netzbetreiber für Inanspruchnah­me der Übertragungs- und Verteilernetze (§§ 24 und 31 ElWOG);

2. die Bestimmung der Systemnutzungstarife und sonstiger Tarife gemäß § 25 ElWOG sowie die Bestimmung von Tarifen und Verrechnungsgrundsätzen bei Regelzonen überschreitenden Lieferungen von elektrischer Energie;

3. die Untersagung der Anwendung von Bedingungen, die auf Endverbraucher Anwen­dung finden und die gegen ein gesetzliches Verbot oder gegen die guten Sitten ver­stoßen;


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4. die Entscheidungen über Netzzugangsverweigerung im Verfahren gemäß § 20 Abs. 2 ElWOG;

5. die Schlichtung von Streitigkeiten zwischen Marktteilnehmern in jenen Fällen, in denen der Netzzugangsberechtigte Ansprüche gegen den Netzbetreiber geltend macht (§ 21 ElWOG),

6. die Schlichtung von Streitigkeiten aus der Abrechnung von Ausgleichsenergie;

7. die Gewährung von Ausnahmen gemäß Art. 7 der Verordnung (EG) Nr. 1228/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2003 über die Netz­zugangsbedingungen für den grenzüberschreitenden Stromhandel, ABL. L 176 vom 15. Juli 2003, S. 1;

8. die Erlassung von Bescheiden gemäß § 7 Abs. 2 GWG;

9. die Gewährung von Ausnahmen gemäß § 20a Abs. 1 GWG sowie gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1775/2005 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28. September 2005 über die Bedingungen für den Zugang zu Erdgasfernleitungsnet­zen, ABl. L 289 vom 3. November 2005, S. 1;

10. die Erteilung von Genehmigungen zur Ausübung der Tätigkeit eines Fernleitungs­unternehmens und eines Verteilerunternehmens (§ 13 GWG) und Entziehung gemäß § 38a GWG;

11. die Bestimmung des Anteils der gemäß § 22 Abs. 1 GWG abzunehmenden Erd­gasmengen (§ 22 Abs. 2 GWG);

12. die Feststellungen gemäß §§ 22 Abs. 6 und 39a Abs. 3 GWG;

13. Die Erlassung von Bescheiden gemäß § 31h Abs. 2 und 4 GWG und die Erlassung von Verordnungen gemäß § 31h Abs. 5 GWG;

14. die Maßnahmen zur Sicherung der Erdgasversorgung (§ 38e GWG);

15. die Genehmigung der Allgemeinen Bedingungen des Regelzonenführers (§ 12h GWG) und der Verteilerunternehmen (§ 26 GWG), der Allgemeinen Bedingungen für grenzüberschreitende Transporte der Fernleitungsunternehmen bzw. Inhaber von Transportrechten (§ 31g GWG);

16. die Bestimmung von Tarifen (§§ 23a und 23d GWG);

17. die Untersagung der Anwendung von Bedingungen für den Erdgasbereich, die auf Endverbraucher Anwendung finden und die gegen ein gesetzliches Verbot oder gegen die guten Sitten verstoßen;

18. die Erlassung von Verordnungen gemäß § 22 Abs. 2 Z 5a ElWOG;

19. die Entscheidungen über Netzzugangsverweigerung  im Verfahren gemäß § 19 Abs. 4  GWG;

20. die Schlichtung von Streitigkeiten zwischen Marktteilnehmern in jenen Fällen, in denen der Netzzugangsberechtigte Ansprüche gegen den Netzbetreiber geltend macht (§ 21 GWG);

21. die Feststellung, ob hinsichtlich eines Staates die Voraussetzungen für die An­wendung des Netzverweigerungstatbestands gemäß § 19 Abs. 1 Z 4 GWG vorliegen (§ 67 GWG);

22. die Entscheidung über die Ausnahme von der Verpflichtung zur Gewährung des Netzzuganges gemäß § 20 Abs. 4 GWG;

23. die Festlegung von Festpreisen gemäß § 23e GWG;


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24. die Feststellung, ob die Errichtung, Erweiterung oder Änderung einer Erdgas­leitungsanlage  mit dem Ziel des § 3 GWG unvereinbar ist oder der Netzbetreiber  daran gehindert wird, die ihm auferlegten Verpflichtungen gemäß § 4 zu erfüllen (§ 47 Abs. 3 GWG);

25. die Erlassung von Verordnungen gemäß § 12f GWG;

26. die Genehmigung der langfristigen Planung des Netzausbaus (§ 12e GWG);

27. die Erlassung von Richtlinien für Versteigerungsbedingungen durch Verordnung gemäß § 22 Abs. 4 GWG;

28. die Erlassung von Verordnungen gemäß § 39a Abs. 2 GWG;

29. die Erlassung von Verordnungen gemäß § 20 Abs. 6 GWG;

30. die Erlassung von Verordnungen zur Änderung der im GWG enthaltenen Anlagen.“

34. In Artikel 5 Z 9 lautet §16 Abs. 3:

(3) Die Energie-Control Kommission hat in den Fällen des Abs. 1 Z 1 sowie 3 bis 15, 17, 19 bis 22, 24 und 26 bescheidmäßig innerhalb von zwei Monaten zu entscheiden. Diese Frist kann um zwei Monate verlängert werden, wenn die Energie-Control Kom­mission zusätzliche Informationen anfordert. Eine weitere Verlängerung ist nur mit Zu­stimmung der am Verfahren beteiligten Parteien möglich. Auf Leistung, Unterlassung oder Untersagung gerichtete Bescheide bilden einen Exekutionstitel im Sinne des § 1 der Exekutionsordnung, RGBl. 1896/79 in der jeweils geltenden Fassung.“

*****

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Krainer. – Bitte.

 


16.49.49

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Dr. Van der Bellen, Sie haben das neue Ökostromgesetz hier sehr scharf kritisiert, haben das alte Ökostromgesetz hier sehr wortreich gelobt, in allen möglichen Details und ob der Auswirkungen. Ver­wunderlich ist, dass Sie diesem Gesetz damals, am 10. Juli 2002, an und für sich nicht zugestimmt haben – mit sehr ähnlichen Argumentationen wie jenen, die Sie heute ge­bracht haben. (Zwischenruf der Abg. Sburny.)

Wenn wir uns das Gesetz und die jetzige Situation anschauen, dann sehen wir, dass auch das alte Gesetz einen Deckel enthielt, nämlich einen zweifachen Deckel: einer­seits im Hinblick auf die Zielerreichung und andererseits eine Begrenzung der Mittel, die eingesetzt werden. Und das ist auch der Grund, warum wir nicht durch das neue Gesetz einen Ausbaustopp fürchten müssen, sondern warum es vielmehr seit 31. De­zember 2004 in Wahrheit einen Genehmigungsstopp gibt und de facto seit diesem Tag keine einzige neue Anlage mehr genehmigt werden kann, weil das alte Gesetz ausge­dient hat. Wir sind also jetzt in der Situation, dass wir einen Ausbaustopp haben, den wir nur durch ein neues Gesetz überwinden können.

In der Frage der Photovoltaik haben wir diesen Ausbaustopp nicht erst seit 31. De­zember 2004, sondern in Wahrheit schon seit Februar 2003.

Hinsichtlich dessen, was hier von der Regierung vorgelegt wurde, trifft die Kritik, die Sie geäußert haben, auf weite Teile dieser Regierungsvorlage durchaus zu. Aber durch die Änderungen, die es seither – auf Grund der mit uns geführten Verhandlungen – gegeben hat, wurden im Wesentlichen genau jene Kritikpunkte, die Sie vorgebracht ha­ben, entschärft oder gab es zumindest eine deutliche Bewegung in eine richtige Rich­tung.


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Sie haben vor allem über die Photovoltaik gesprochen und sagen, da wird nichts ge­macht und das ist ein wichtiger Bereich. – Richtig: Im Moment wird nichts gemacht. Durch dieses neue Gesetz aber fällt dieser 15-Megawatt-Deckel für neue Anlagen. Und das wären in den nächsten acht Jahren – wenn ich das jetzt zum Beispiel mit der mitt­leren Wasserkraft vergleichen will – über 80 Millionen €, die für die Photovoltaik zur Verfügung gestellt werden; gleichzeitig sind es für die mittlere Wasserkraft 50 Millio­nen €. Und das nur in den nächsten acht Jahren – dieses Gesetz wirkt aber weit darüber hinaus!

Das heißt, durch unseren Verhandlungserfolg gibt es überhaupt erst wieder Geld für die Photovoltaik! Man kann sagen, es ist zu wenig und da könnte man noch ehrgeiziger sein, aber es bewegt sich durchaus in einem finanziellen Gesamtrahmen, der sich, glaube ich, sehen lassen kann.

Das Ziel war in der Regierungsvorlage ein Ausbau auf 7 Prozent – wir haben das in den Verhandlungen auf 10 Prozent erhöht, haben dieses Ziel um fast 50 Prozent er­höht und auch die entsprechenden Maßnahmen dazu erreicht.

Wir haben im Bereich der Windenergie das Ziel im Vergleich zur Regierungsvorlage um 50 Prozent erhöht: Es können damit jetzt um 50 Prozent mehr Windräder pro Jahr gefördert werden, als es ursprünglich in der Regierungsvorlage vorgesehen war.

Und wenn wir die gesamte Stromproduktion anschauen, die nach diesem Gesetz mög­lich ist, dann waren das in der Regierungsvorlage bescheidene 1 250 Gigawattstun­den. Durch diese Änderungen hat sich dieser Wert auf 2 500 Gigawattstunden verdop­pelt! Das ist durchaus, glaube ich, auch ein Erfolg. Dieses Gesetz kann sich in weiten Bereichen sehen lassen und hat sich verbessert.

Zu Ihrer Kritik an den Kosten der Haushalte: Die Kosten der Haushalte steigen – ja, na­türlich, weil das Fördervolumen steigt. Aber wenn Sie sich die Regierungsvorlage und das, was heute hier beschlossen wird, genau anschauen, dann sehen Sie, dass es in Wahrheit die Haushalte jetzt weniger Geld kostet. Uns wäre natürlich ein verbrauchs­abhängiger Zuschlag, so wie bisher, lieber gewesen, aber dieser ist beihilfenrechtlich nicht möglich, daher müssen wir jetzt leider eine Pauschale einführen. Ja, das führt zu Verzerrungen dahin gehend, dass jemand, der wenig Strom verbraucht, tendenziell mehr zahlt als jemand innerhalb der Gruppe, der viel Strom verbraucht. Aber wenn Sie sich die Netzebene 7 anschauen, in der alle Haushalte drinnen sind, dann sehen Sie, dass diese Haushalte nicht nur deutlich weniger zahlen, als sie laut Regierungsvorlage gezahlt hätten, sondern in Wahrheit auch weniger, als sie noch bei der Einigung im De­zember 2004 bezahlt hätten – denn Sie reden ja immer nur über einen Teil der Kosten, nämlich nur über 38 Prozent der Förderung, die über die Zählpunktpauschale aufge­bracht werden; aber der Großteil wird ja über den Verrechnungspreis aufgebracht, und wenn dieser wirklich eins zu eins an die verschiedenen Netzebenen weitergegeben wird, dann entspricht das in Wahrheit auch einer Verringerung der Kosten für die Haus­halte.

Auch der Punkt Abnahmepflicht ist erledigt. Es war berechtigt, dass die Investoren gesagt haben, wir wollen auch nach der Förderperiode eine Abnahmeverpflichtung ha­ben. Diese haben sie jetzt auf weitere 12 Jahre; das heißt, dass sie in der Regel über eine 24-, 25-jährige Sicherheit verfügen, dass der Strom, den sie produzieren, auch abgenommen wird.

Warum Sie hier die Wasserkraft so sehr schlechtreden, weiß ich nicht. Es ist eine ganz kleine Förderung, die hier erfolgt, zirka ein halber Cent pro Kilowattstunde, der über dieses Gesetz gefördert wird und damit aber durchaus auch Großinvestitionen, auch Arbeitsplätze sichert.


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Da Kollegin Moser vorhin moniert hat, uns wären die Arbeitsplätze egal: Wir rechnen auf Grund dieses Gesetzes mit 5 000 neuen Arbeitsplätzen, und das liegt durchaus auch in einem vernünftigen Bereich. Wir haben uns das genau angesehen, auch über die verschiedenen Bereiche hinweg – nicht nur was Biomasse betrifft, sondern genau­so auch was Wind, Photovoltaik und natürlich auch Wasserkraft betrifft –, haben das natürlich genau gerechnet, und das ergibt ein Plus von 5 000 Arbeitsplätzen!

Insgesamt, meine ich, ist das ein Gesetz, das durchaus einen Kompromiss darstellt – keine Frage –, aber wenn man die Regierungsvorlage und das, was heute beschlossen wird, vergleicht, dann muss man sagen, dass es ein wirklich herzeigbarer Kompromiss und auch ein herzeigbares Verhandlungsergebnis ist und etwas, dem man guten Mu­tes zustimmen kann.

Sollte sich das, was Sie behaupten, herausstellen – was ich nicht glaube –, nämlich dass es zu einem Ausbaustopp kommt, dann wird man natürlich dieses Gesetz über­denken müssen. Ich glaube aber, dass diese Ausbaupläne und Förderungspläne, wie sie jetzt vorliegen, auch erfüllt werden und dass diese Ziele auch erreicht werden. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

16.56


Präsident Dr. Andreas Khol: Bevor ich Frau Abgeordneter Rosenkranz das Wort erteile, folgende Mitteilung:

Ich habe vorhin zwei Abänderungsanträge, die verteilt wurden, zugelassen. Bei ge­nauem Studium habe ich festgestellt, dass beide die gleichen Anträge waren; ich habe also zweimal den gleichen Antrag zugelassen und den einen, den ich auch hätte zulas­sen sollen, nicht zugelassen. Es ist aber nichts passiert, und ich enunziere jetzt, dass auch der zweite Abänderungsantrag hinreichend unterstützt ist und mit in Verhandlung steht. Ich verlese:

Der Abänderungsantrag der Abgeordneten Karlheinz Kopf, Dipl.-Ing. Maximilian Hof­mann, Georg Oberhaidinger, Kolleginnen und Kollegen zur Regierungsvorlage betref­fend ein Bundesgesetz, mit dem das Ökostromgesetz, das Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetz und das Energie-Regulierungsbehördengesetz geändert werden (655 der Beilagen), in der Fassung des Ausschussberichtes (1225 der Beilagen) wurde gemäß § 53 Abs. 4 des Geschäftsordnungsgesetzes verteilt. Der Antrag ist hinreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Karlheinz Kopf, Dipl.-Ing. Maximilian Hofmann, Georg Oberhaidin­ger, Kolleginnen und Kollegen

zur Regierungsvorlage betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Ökostromgesetz, das Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetz und das Energie-Regulierungs­behördengesetz geändert werden (655 der Beilagen), in der Fassung des Ausschuss­berichtes (1225 der Beilagen)

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Der im Titel bezeichnete Gesetzesantrag wird wie folgt geändert:

1. Der Titel lautet:

„Bundesgesetz, mit dem das Ökostromgesetz, das Elektrizitätswirtschafts- und -organi­sationsgesetz und das Energie-Regulierungsbehördengesetz geändert werden (Öko­stromgesetz-Novelle 2006)“


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150. Sitzung / Seite 156

2. Artikel 1 Z 1 lautet:

„Inhaltsverzeichnis

1. Teil

Allgemeine Bestimmungen

§ 1. Verfassungsbestimmung

§ 2. Geltungsbereich

§ 3. Umsetzung von EU-Recht

§ 4. Ziele

§ 5. Begriffsbestimmungen

§ 6. Anschlusspflicht

§ 7. Anerkennung von Anlagen auf Basis erneuerbarer Energieträger

§ 8. Herkunftsnachweis

§ 9. Anerkennung der Herkunftsnachweise aus anderen Staaten

2. Teil

Förderung von erneuerbarer Energie und Energieerzeugung aus KWK-Anlagen

1. Abschnitt

Förderung von Ökostrom

§ 10. Abnahme- und Vergütungspflicht

§ 10a.Einschränkungen der Abnahmepflicht

§ 11. Vergütungen

2. Abschnitt

Elektrische Energie aus KWK-Anlagen und mittleren Wasserkraftanlagen

§ 12. Förderung der KWK-Energie

§ 13. Kostenersatz für KWK-Energie

§ 13a. Investitionszuschüsse für elektrische Energie aus mittleren Wasserkraftanlagen

§ 13b. Beirat für Investitionszuschüsse

§ 13c. Abwicklungsstelle für die Gewährung von Investitionszuschüssen

§ 13d. Richtlinien für die Gewährung von Investitionszuschüssen

3. Teil

Ökostromabwicklungsstelle

§ 14. Ausübungsvoraussetzungen

§ 14a. Antragsstellung

§ 14b. Konzessionserteilung

§ 14c. Konzessionsrücknahme

§ 14d. Erlöschen der Konzession

§ 14e. Änderung der Beteiligungsverhältnisse


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150. Sitzung / Seite 157

§ 15. Aufgaben der Ökostromabwicklungsstelle

§ 16. Ökobilanzgruppe

§ 17. Aufbringung der Mittel für die Tätigkeit der Ökobilanzgruppe

§ 18. Allgemeine Bedingungen

§ 19. Pflichten der Stromhändler, Ökostromanlagenbetreiber und Netzbetreiber

§ 20. Marktpreis

§ 21. Abgeltung der Mehraufwendungen der Ökostromabwicklungsstelle

3a. Teil

Fördervolumen

§ 21a. Kontrahierbares Einspeisetarifvolumen

§ 21b. Aufteilung des Einspeisetarifvolumens

4. Teil

Fördermittel

1. Abschnitt

Aufbringung und Verwaltung der Fördermittel

§ 22. Aufbringung der Fördermittel

§ 22a. Förderbeiträge für die Kalenderjahre 2005 bis 2011

§ 23. Verwaltung der Fördermittel

2. Abschnitt

Überwachungs- und Berichtspflichten

§ 24. Überwachung

§ 25. Berichte

5. Teil

Verordnungen, Auskunftspflicht, automationsunterstützter Datenverkehr, Strafbestim­mungen

§ 26. Verordnungen

§ 27. Auskunftspflicht

§ 28. Automationsunterstützter Datenverkehr

§ 29. Allgemeine Strafbestimmungen

6. Teil

Übergangs- und Schlussbestimmungen

§ 30. Übergangsbestimmungen

§ 30a. Abschluss eines Vertrages mit der Kommunalkredit Public Consulting GmbH

§ 30b. Übergang der Rechte und Pflichten auf die Ökostromabwicklungsstelle

§ 30c. Übergangsbestimmung zu § 13 Abs. 3 und 4 in der Fassung des Bundes­gesetzes BGBl, I xxx/2006

§ 31. Schlussbestimmungen


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150. Sitzung / Seite 158

§ 32. Inkrafttreten und Aufhebung von Rechtsvorschriften

§ 32a. In-Kraft-Treten der  Ökostromgesetz-Novelle 2006

§ 33. Vollziehung“

3. Nach Artikel 1 Z 2 wird folgende Z 2a eingefügt:

„2a. Am Ende des § 2 Abs. 2 Z 2 wird der Punkt durch einen Strichpunkt ersetzt; fol­gende Z 3 und 4 werden angefügt:

„3. Förderung durch Investitionszuschüsse für mittlere Wasserkraftanlagen;

4. Förderung durch Investitionszuschüsse für neue KWK-Anlagen.““

4. Nach Artikel 1 Z 2a wird folgende Z 2b eingefügt:

„2b. § 4 Abs. 1 Z 8 lautet:

„8. die Erzeugung von elektrischer Energie aus erneuerbaren Energieträgern gemäß den Grundsätzen des europäischen Gemeinschaftsrechts, insbesondere der Richt­linie 96/92/EG vom 19. Dezember 1996 betreffend gemeinsame Vorschriften für den Elektrizitätsbinnenmarkt (ABl. Nr. L 27 vom 30.01.1997 S. 20; Elektrizitätsbinnenmarkt­richtlinie) und der Richtlinie 2001/77/EG betreffend die Förderung der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energieträger im Elektrizitätsbinnenmarkt zu fördern.““

5. Artikel 1 Z 3 lautet:

„3. § 4 Abs. 2  lautet:

„(2) Zur Anhebung der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energieträgern ist bis zum Jahr 2010 der Abschluss von Verträgen über die Abnahme von elektrischer Energie aus erneuerbaren Energieträgern, mit Ausnahme von Wasserkraft, durch die Öko­stromabwicklungsstelle in einem Ausmaß anzustreben, dass der daraus resultierende Anteil 10%, gemessen an der gesamten jährlichen Stromabgabe aller Netzbetreiber Österreichs an die an öffentliche Netze angeschlossenen Endverbraucher beträgt. Stromerzeugung auf Basis von Tiermehl, Ablauge, Klärschlamm oder Abfällen, aus­genommen Abfälle mit hohem biogenen Anteil, ist in den vorgenannten Zielwert von 10% nicht einzurechnen.““

6. Artikel 1 Z 4 lautet:

„4. § 5 samt Überschrift lautet:

„Begriffsbestimmungen

§ 5. (1) Im Sinne dieses Bundesgesetzes bezeichnet der Ausdruck

1. „Abfall mit hohem biogenen Anteil“ die in der Anlage 1 angeführten Abfälle aus In­dustrie, Gewerbe und Haushalten, definiert durch die zugeordnete 5-stellige Schlüssel­nummer gemäß Anlage 5 Abfallverzeichnis der Abfallverzeichnisverordnung, BGBl. II Nr. 570/2003, in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 89/2005;

2. „Altanlage“ eine Ökostromanlage, für die vor dem 1. Jänner 2003 die für die Errich­tung notwendigen Genehmigungen vorliegen;

3. „bestehende Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen zur öffentlichen Fernwärmeversor­gung“ jene Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen, für die vor dem 1. Jänner 2003 die für die Errichtung notwendigen Genehmigungen erteilt wurden;

4. „Biomasse“ den biologisch abbaubaren Anteil von Erzeugnissen, Abfällen und Rück­ständen der Landwirtschaft (einschließlich pflanzlicher und tierischer Stoffe), der Forst­wirtschaft und damit verbundener Industriezweige;


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150. Sitzung / Seite 159

5. „Brennstoffnutzungsgrad“ die Summe aus Stromerzeugung und genutzter Wärme­erzeugung, geteilt durch den Energieinhalt des eingesetzten Energieträgers;

6. „Errichter“ eine juristische oder natürliche Person, welche die wirtschaftliche Verant­wortung für die Errichtung einer Anlage innehat;

7. „Eigenbedarf“ jene Energiemenge, die für den Betrieb der Ökostromanlage erforder­lich ist,

8. „Eigenverbrauch“ ist die für den Bedarf des Inhabers aus einer Ökostromanlage anfallende elektrische Energie, die nicht in das öffentliche Netz eingespeist wird;

9. „Einspeisetarifvolumen“, die über die gesetzliche oder vertragliche Dauer der Abnah­meverpflichtung akkumulierten prognostizierten Aufwendungen für den Kauf von Öko­strom  zu den durch Verordnung  bestimmten Preisen

a) „jährliches Einspeisetarifvolumen“, den sich aus dem Unterstützungsvolumen erge­benden Betrag, der für die Abnahme von Ökostrom in einem Kalenderjahr zur Verfü­gung steht;

b) „kontrahierbares Einspeisetarifvolumen“, das für den Neuabschluss von Verträgen über die Abnahme von Ökostrom in einem Kalenderjahr zur Verfügung stehende Ein­speisetarifvolumen (§ 21a in Verbindung mit § 21 und § 22a Abs. 2);

10. „Engpassleistung“ die durch den leistungsschwächsten Teil begrenzte, höchstmög­liche elektrische Dauerleistung der gesamten Erzeugungsanlage mit allen Maschinen­sätzen;

11. „erneuerbare Energieträger“ erneuerbare, nichtfossile Energieträger (Wind, Sonne, Erdwärme, Wellen- und Gezeitenenergie, Wasserkraft, Biomasse, Abfall mit hohem biogenen Anteil, Deponiegas, Klärgas und Biogas);

12.  „Feinstaub“ Partikel, die einen größenselektierenden Lufteinlass passieren, der für einen aerodynamischen Durchmesser von 10 µm eine Abscheidewirksamkeit von 50% aufweist;

12a. „Förderbeitrag“ jenen Beitrag in Cent/kWh oder Euro pro Zählpunkt (Zählpunkt­pauschale), der in Summe zur Abdeckung der Mehraufwendungen der Ökostromab­wicklungsstelle erforderlich ist;

13. „Gesamtstromverbrauch“ die inländische Stromerzeugung, einschließlich Eigener­zeugung, zuzüglich Einfuhren, abzüglich Ausfuhren (Bruttoinlandselektrizitätsver­brauch);

14. „Herkunftsnachweis“ jene Bescheinigung, die belegt, aus welcher  Energiequelle die in das öffentliche Netz eingespeiste bzw. an Dritte gelieferte elektrische Energie erzeugt wurde;

15. „Hybridanlage“ eine Erzeugungsanlage, die in Kombination unterschiedliche Tech­nologien bei der Umwandlung eines oder mehrerer Primärenergieträger in elektrische Energie verwendet;

16. „Kleinwasserkraftwerksanlage“ eine anerkannte Anlage auf Basis der erneuerbaren Energiequelle Wasserkraft mit einer Engpassleistung bis einschließlich 10 MW;

17. „KWK-Anlagen“ („Kraftwärmekopplungsanlagen“), Anlagen zur Erzeugung von elektrischer Energie, in denen aus Primärenergieträgern gleichzeitig elektrische Ener­gie und Nutzwärme erzeugt wird;

18. „KWK-Energie“ elektrische Energie, die unmittelbar und effizienzmaximiert als Kop­pelprodukt bei der Erzeugung von Nutzwärme hergestellt wird;


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150. Sitzung / Seite 160

19. „Mischfeuerungsanlage“ eine thermische Erzeugungsanlage, in der zwei oder mehrere Brennstoffe als Primärenergieträger eingesetzt werden;

20. „Mittlere Wasserkraft“ eine anerkannte Anlage auf Basis der erneuerbaren Ener­giequelle Wasserkraft mit einer Engpassleistung von über 10 MW bis einschließlich 20 MW;

21. „modernisierte Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen“ jene Kraft-Wärme-Kopplungsanla­gen, für die eine Inbetriebnahme nach dem 1. Oktober 2001 erfolgte, wenn die Kosten der Erneuerung mindestens 50% der Kosten einer Neuinvestition der Gesamtanlage (ohne Baukörper) betragen;

22. „Neuanlage“ eine Ökostromanlage, für die nach dem 31. Dezember 2002 die für die Errichtung notwendigen Genehmigungen erteilt werden;

23. „neue Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen“ jene Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen mit Investitionszuschüssen, deren Baubeginn nach dem In-Kraft-Treten dieses Bundesge­setzes BGBl. Nr. xxx/2006  erfolgt, wenn die Kosten der Erneuerung mindestens 50% der Kosten einer Neuinvestition der Gesamtanlage (inklusive Baukörper) betragen und deren Abwärme in einem solchen Ausmaß für die Wärmeversorgung oder die Pro­zesswärmeerzeugung (wirtschaftlich) genutzt wird, dass das Effizienzkriterium (§ 13 Abs. 2) erfüllt wird;

24. „öffentliche Fernwärmeversorgung“ die entgeltliche Abgabe von Nutzwärme für Raumheizung und Warmwasser über ein Leitungsnetz in einem bestimmten Gebiet zu Allgemeinen Bedingungen an eine Mehrzahl von Kunden;

25. „öffentliches Netz“ ein konzessioniertes Verteilernetz oder ein Übertragungsnetz, das der Versorgung Dritter dient und zu dem Anspruch auf Netzzugang besteht;

26. „Ökostrom“  elektrische Energie aus erneuerbaren Energieträgern;

27. „Ökostromanlage“ eine Erzeugungsanlage, die aus erneuerbaren Energieträgern Ökostrom erzeugt und als solche anerkannt ist; Einrichtungen, die dem Zweck der Ökostromerzeugung dienen und in einem örtlichen Zusammenhang stehen, sind als einheitliche Anlage zu behandeln; § 74 GewO ist sinngemäß anzuwenden;

28. „Regelarbeitsvermögen“ die sich aus der Wassermengendauerlinie für ein Regel­jahr (arithmetische Mittelwerte einer zusammenhängenden Reihe von möglichst vielen für die aktuelle Abflussbildung repräsentativen Jahre) ergebende Stromerzeugungs­menge;

29. „Stand der Technik“ der auf den einschlägigen wissenschaftlichen Erkenntnissen beruhende Entwicklungsstand fortschrittlicher Verfahren, Einrichtungen oder Betriebs­weisen, deren Funktionstüchtigkeit erprobt und erwiesen ist. Bei der Bestimmung des Standes der Technik sind insbesondere jene vergleichbaren Verfahren, Einrichtungen oder Betriebsweisen heranzuziehen, welche am effizientesten zur Erreichung der im § 4 enthaltenen Ziele sind;

30. „Strom aus erneuerbaren Energieträgern“ elektrische Energie, die in Anlagen erzeugt wurde, die ausschließlich erneuerbare Energieträger nutzen, sowie den dem Anteil der Biomasse entsprechenden Teil elektrischer Energie aus Hybrid- oder Misch­feuerungsanlagen, die auch nicht erneuerbare (konventionelle) Energieträger einset­zen, einschließlich Strom aus erneuerbaren Energieträgern, der zum Auffüllen von Speichersystemen genutzt wird; ausgenommen ist Strom, der als Ergebnis der Spei­cherung in Speichersystemen gewonnen wird;

31. „Unterstützungsvolumen“, die Mittel, die sich aus den Förderbeiträgen zuzüglich der Differenz aus den Erlösen aus dem Verkauf von Ökostrom zum Verrechnungspreis


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150. Sitzung / Seite 161

und dem Marktwert des verkauften Ökostroms (Wert des Ökostroms zum durchschnitt­lichen Marktpreis des vorangegangenen Kalenderjahres, der gemäß § 20 zu veröffent­lichen ist) pro Kalenderjahr ergeben; im Unterstützungsvolumen sind auch die der Öko­stromabwicklungsstelle gemäß § 21 Z 2 und 3 abzugeltenden Aufwendungen sowie die an die Länder gemäß § 22b Abs. 6 abzuführenden Mittel mit enthalten;

a) „zusätzliches Unterstützungsvolumen“, jenen Anteil am Unterstützungsvolumen, aus dem nach Inkrafttreten dieses Bundesgesetzes in der Fassung des BGBl. I Nr.../2006 das für den Abschluss von Verträgen über die Abnahme von Ökostrom in einem Kalenderjahr zur Verfügung stehende Einspeisetarifvolumen (kontrahierbares Einspeisetarifvolumen) abgeleitet wird;

32. „Verrechnungspreis“ den Preis, zu dem Stromhändler verpflichtet sind, den ihnen zugewiesenen Ökostrom zu kaufen;

33. „Volllaststunden“ den Quotienten aus erwarteter jährlicher Ökostromerzeugung dividiert durch die Engpassleistung der Ökostromanlage;

34. „Zählpunkt“ eine mit einer eindeutigen alphanumerischen Bezeichnung identifizierte Messstelle für elektrische Messgrößen, über die ein Netzbetreiber alle zur Verrechnung relevanten Messwerte zuordnet;

35. „Zertifikate“ jene Bescheinigungen, welche die Erzeugung und Einspeisung in das öffentliche Netz von elektrischer Energie belegen und handelbar sind.

(2) Im Übrigen gelten die Definitionen des Elektrizitätswirtschafts- und -organisations­gesetzes, BGBl. I Nr. 143/1998 in der jeweils geltenden Fassung.

(3) Personenbezogene Begriffe haben keine geschlechtsspezifische Bedeutung. Sie sind bei der Anwendung auf bestimmte Personen in der jeweils geschlechtsspezifi­schen Form anzuwenden.““

7. Artikel 1 Z 5 lautet:

„5. § 10 samt Überschrift lautet:

„Abnahme- und Vergütungspflicht

§ 10. Die Ökostromabwicklungsstelle ist verpflichtet, nach Maßgabe der zur Verfügung stehenden Fördermittel für Ökostromanlagen, die ihr angebotene elektrische Energie aus Ökostromanlagen zu den gemäß § 18 genehmigten Allgemeinen Bedingungen und zu nachstehenden Preisen abzunehmen:

1. aus Kleinwasserkraftanlagen, die vor dem 1. Jänner 2008 neu errichtet oder revitali­siert werden, zu den durch die Verordnung BGBl. II Nr. 508/2002 idF der Verordnung BGBl. II Nr. 254/2005 bestimmten Preisen, unbeschadet der Bestimmungen des § 10a. Die Abnahmepflicht bei Kleinwasserkraftanlagen mit einer Engpassleistung bis ein­schließlich 1MW, die vor dem 1. Jänner 2008 neu errichtet oder revitalisiert wurden, besteht nach Ablauf der in der Verordnung BGBl. II Nr. 508/2002 idF der Verordnung BGBl. II Nr. 254/2005 festgelegten Fristen für einen nachfolgenden Zeitraum von 12 Jahren zu den gemäß § 20 festgestellten Marktpreis abzüglich der durchschnitt­lichen Aufwendungen für Ausgleichsenergie der Ökostromabwicklungsstelle im jeweils letzten Kalenderjahr für Kleinwasserkraftanlagen und sonstige Ökostromanlagen (aus­genommen der Aufwendungen für Windkraftanlagen gemäß § 15 Abs. 4) je kWh. Die Abnahmepflicht für alle Kleinwasserkraftanlagen mit einer Engpassleistung bis ein­schließlich 1 MW, denen vor dem ersten Jänner 2003 die für die Errichtung erforderli­chen Genehmigungen erteilt worden sind und die nicht innerhalb der in der Verordnung BGBl. II Nr. 508/2002 idF der Verordnung BGBl. II Nr. 254/2005 festgelegten Fristen revitalisiert wurden, besteht ab dem 1. Jänner 2009 für einen nachfolgenden Zeitraum


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von 12 Jahren nur mehr zu den gemäß § 20 veröffentlichten Marktpreisen abzüglich der durchschnittlichen Aufwendungen für Ausgleichsenergie der Ökostromabwick­lungsstelle im jeweils letzten Kalenderjahr für Kleinwasserkraftanlagen und sonstige Ökostromanlagen (ausgenommen der Aufwendungen für Windkraftanlagen gemäß § 15 Abs. 4) je kWh. Die Abnahmepflicht für alle anderen Kleinwasserkraftanlagen, de­nen vor dem 1. Jänner 2003 die für die Errichtung notwendigen Genehmigungen erteilt worden sind, endet mit 31. Dezember 2008;

2. aus sonstigen Ökostromanlagen, die nach dem 31. Dezember 2002 und bis zum 31. Dezember 2004  in erster Instanz  genehmigt wurden, zu den durch die Verord­nung BGBl. II Nr. 508/2002 in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 254/2005, bestimmten Fristen und Preisen, unbeschadet der Bestimmungen des § 10a. Ab dem 14. Jahr nach Inbetriebnahme der Anlage besteht für elektrische Energie aus Wind­kraftanlagen eine Abnahmepflicht bis einschließlich dem 25. Jahr nach Inbetriebnahme zu dem gemäß § 20 veröffentlichten Marktpreis abzüglich der durchschnittlichen Auf­wendungen für Ausgleichsenergie der Ökostromabwicklungsstelle im jeweils letzten Kalenderjahr für Windkraftanlagen (§ 15 Abs. 4) je kWh. Für alle anderen sonstigen Ökostromanlagen besteht eine Abnahmeverpflichtung ab dem 14. Jahr nach Inbetrieb­nahme der Anlage bis einschließlich dem 25. Jahr nach Inbetriebnahme der Anlage zu dem gemäß § 20 veröffentlichten Marktpreis abzüglich der durchschnittlichen Aufwen­dungen für Ausgleichsenergie der Ökostromabwicklungsstelle im jeweils letzten Kalen­derjahr für Kleinwasserkraftanlagen und sonstige Ökostromanlagen (ausgenommen der Aufwendungen für Windkraftanlagen gemäß § 15 Abs. 4) je kWh;

3. aus Kleinwasserkraftanlagen, die nach dem 1. Jänner 2008 in Betrieb gegangen oder nach dem 1. Jänner 2008 revitalisiert worden sind, zu den Preisen, die durch Ver­ordnung gemäß § 11 Abs. 1 bestimmt werden; die Abnahmeverpflichtung zu diesen Preisen besteht für eine Dauer von mindestens 10 Jahren ab der Inbetriebnahme der Anlage unbeschadet der Bestimmung des § 10a. Die Abnahmepflicht für Kleinwasser­kraftanlagen mit einer Engpassleistung bis einschließlich 1 MW besteht nach Ablauf der in der Verordnung bestimmten Frist für einen nachfolgenden Zeitraum von 12 Jah­ren nur mehr zu den gemäß § 20 festgestellten Marktpreisen abzüglich der durch­schnittlichen Aufwendungen für Ausgleichsenergie der Ökostromabwicklungsstelle im jeweils letzten Kalenderjahr für Kleinwasserkraftanlagen und sonstige Ökostrom­anlagen (ausgenommen der Aufwendungen für Windkraftanlagen gemäß § 15 Abs. 4) je kWh. Die Abnahmepflicht für alle anderen Kleinwasserkraftanlagen endet mit der in der Verordnung festgelegten Frist;

4. aus sonstigen Ökostromanlagen, die nach dem 31. Dezember 2004  genehmigt wurden oder die nach den in der Verordnung BGBl. II Nr. 508/2002 idF. BGBl. II Nr. 254/2005 bestimmten Fristen in Betrieb gehen und für die bis spätestens 31. De­zember 2011 ein Vertragsabschluss über die Abnahme von Ökostrom durch die Öko­stromabwicklungsstelle erfolgt, zu den Preisen, die durch Verordnung (§ 11 Abs. 1) bestimmt werden. Die Abnahmeverpflichtung zu diesen Preisen besteht für einen Zeit­raum von 10 Jahren, gerechnet ab Inbetriebnahme der Anlage; im 11. Jahr des Be­triebs besteht ein Anspruch auf Bezahlung von 75 vH dieses Preises; im 12. Jahr besteht ein Anspruch auf Bezahlung von 50 vH dieses Preises, unbeschadet der Be­stimmung des § 10a. Sollte der so für das 11. und 12. Jahr gekürzte Preis niedriger als der gemäß § 20 veröffentlichte Marktpreis sein, besteht ein Anspruch des Anlagenbe­treibers auf Entgelt in der Höhe des Marktpreises gem. § 20. Ab dem 13. Jahr besteht für Windkraftanlagen eine Abnahmeverpflichtung bis einschließlich dem 24. Jahr zu dem gemäß § 20 veröffentlichten Marktpreis abzüglich der durchschnittlichen Aufwen­dungen für Ausgleichsenergie der Ökostromabwicklungsstelle im jeweils letzten Kalen­derjahr für Windkraftanlagen (§ 15 Abs. 4) je kWh. Für alle anderen sonstigen Öko­stromanlagen besteht eine Abnahmeverpflichtung ab dem 13. bis einschließlich dem


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24. Jahr zu dem gemäß § 20 veröffentlichten Marktpreis abzüglich der durchschnitt­lichen Aufwendungen für Ausgleichsenergie der Ökostromabwicklungsstelle im jeweils letzten Kalenderjahr für Kleinwasserkraftanlagen und sonstige Ökostromanlagen (aus­genommen der Aufwendungen für Windkraftanlagen gemäß § 15 Abs. 4) je kWh;

5. aus Ökostromanlagen, die nicht unter die Z 1 bis 4 und 6 fallen, ausgenommen Wasserkraftanlagen mit mehr als 10 MW Engpassleistung sowie Stromerzeugungsan­lagen auf Basis von Tiermehl, Ablauge, Klärschlamm, zu dem gemäß § 20 veröffent­lichten Marktpreis, bei Windkraftanlagen abzüglich der durchschnittlichen Aufwendun­gen für Ausgleichsenergie der Ökostromabwicklungsstelle im jeweils letzten Kalender­jahr für Windkraftanlagen (§ 15 Abs. 4) je kWh, bei allen anderen Ökostromanlagen abzüglich der durchschnittlichen Aufwendungen für Ausgleichsenergie der Ökostrom­abwicklungsstelle im jeweils letzten Kalenderjahr für Kleinwasserkraftanlagen und sonstige Ökostromanlagen ausgenommen der Aufwendungen für Windkraftanlagen (§ 15 Abs. 4) je kWh, sofern kein Preis gemäß § 11 festgelegt ist. Die Abnahmever­pflichtung endet bei allen Ökostromanlagen, 24 Jahre nach Inbetriebnahme der Öko­stromanlage;

6. aus sonstigen Ökostromanlagen, für die noch eine Abnahmepflicht gemäß § 30 Abs. 3 besteht (Altanlagen), zu den in § 30 Abs. 3 bestimmten Bestimmungen. Nach Ablauf der Befristungen gemäß § 30 Abs. 3 für die Gewährung der Einspeistarife be­steht für weitere 12 Jahre eine Abnahmeverpflichtung zum Marktpreis gemäß § 20 ab­züglich der jeweiligen Aufwendungen für Ausgleichsenergie im Sinne der Z 2 und 4;

7. die Ökostromabwicklungsstelle hat den Ökostromanlagenbetreibern, die Förderun­gen gemäß diesem Bundesgesetz erhalten, mindestens drei Monate vor Auslaufen der Förderung gemäß der Verordnung BGBl. II Nr. 508/2002 idF der Verordnung BGBl. II Nr. 254/2005, gemäß § 30 Abs. 3 oder den gemäß § 11 Abs. 1 zu erlassenden Verord­nungen ein Angebot zur unmittelbar fortgesetzten weiteren Abnahme über die in Z 1 bis Z 4 und 6 bestimmten Zeiträume zum Marktpreis gemäß § 20 abzüglich der jewei­ligen Aufwendungen für Ausgleichsenergie zu unterbreiten. Bei Annahme des Ange­botes durch den Ökostromanlagenbetreiber hat die Ökostromabwicklungsstelle einen entsprechenden Vertrag über die Abnahme abzuschließen.““

8. Artikel 1 Z 6 lautet:

„6. Nach § 10 wird folgender § 10a Abs. 1 bis 4 samt Überschrift eingefügt:

„Einschränkungen der Abnahmepflicht

§ 10a. (1) Von der Abnahmepflicht gemäß § 10 ist elektrische Energie ausgenommen, die mit Ablauge, Tiermehl, Klärschlamm oder durch Wasserkraftanlagen mit einer Eng­passleistung von mehr als 10 MW erzeugt wird oder für die ein Kostenersatz gemäß § 13 in Anspruch genommen wird. Weiters besteht keine Abnahmepflicht von Anlagen gemäß § 10 Z 4 auf Basis von fester Biomasse, die keine Maßnahmen zur Vermeidung von Feinstaub aufweisen. Für elektrische Energie aus Photovoltaikanlagen besteht eine Abnahmepflicht gemäß § 10 Z 2 nur bis zum bundesweiten Gesamtausmaß von 15 MW. Über dieses Ausmaß hinaus besteht eine Abnahmepflicht von elektrischer Energie aus Photovoltaikanlagen nur dann zu den verordneten Preisen, wenn diese den Merkmalen des § 10 Z 4 entsprechen und die im Abs. 9 umschriebenen Voraus­setzungen vorliegen. Bei Hybrid- oder Mischfeuerungsanlagen ist die Abnahmepflicht auf den Anteil der eingesetzten erneuerbaren Energieträger eingeschränkt, der dem im Anerkennungsbescheid festgelegten Prozentsatz für Ökostrom entspricht.

(2) Die Abnahmepflicht gemäß § 10 ist nur gegeben, wenn die gesamte aus einer Öko­stromanlage in das öffentliche Netz abgegebene elektrische Energie in einem, min­destens 12 Kalendermonate dauernden Zeitraum an die Ökostromabwicklungsstelle


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abgegeben wird und der Betreiber dieser Anlage Mitglied der Ökobilanzgruppe gemäß § 16 Abs. 1 ist, wobei der Eigenverbrauch in Abzug zu bringen ist. Hinsichtlich Anlagen zur Erzeugung von elektrischer Energie aus Photovoltaik, die im Zusammenhang mit Gebäuden errichtet werden und eine installierte Leistung von 20 kW nicht übersteigen, besteht eine Pflicht zur Abnahme auch dann, wenn das gemäß Abs. 1 bestimmte bun­desweite Gesamtausmaß überschritten wurde oder die im Abs. 9 umschriebenen Vor­aussetzungen nicht erfüllt sind. In diesen Fällen finden jedoch die durch Verordnung bestimmten Preisansätze keine Anwendung, sofern nicht eine Förderung gemäß § 30 Abs. 4 erfolgt.

(3) Erfolgt die Abgabe elektrischer Energie in das öffentliche Netz aus mehreren An­lagen, für die verschiedene Preisansätze zur Anwendung gelangen, über nur einen Übergabepunkt (Zählpunkt), so ist von einer Zusammensetzung der Einspeisung ent­sprechend dem Anteil jeder Anlage an der Gesamterzeugung des Kalendermonats auszugehen, es sei denn, der Betreiber dieser Anlagen weist die Herkunft der Energie aus einer bestimmten Anlage explizit nach, beispielsweise durch Stillstandsprotokolle einzelner Anlagen oder Schaltzustände dieser Anlagen.

(4) Die Kontrahierungspflicht der Ökostromabwicklungsstelle gemäß § 10 Z 4 besteht für neu in Betrieb gehende Ökostromanlagen nur in jenem Ausmaß, als das kontrahier­bare Einspeisetarifvolumen nicht überschritten wird. Wurde das kontrahierbare Ein­speisetarifvolumen nicht ausgeschöpft, sind für jede Anlagenkategorie (§ 21b) Rück­stellungen zu bilden, die im darauf folgenden Kalenderjahr dem kontrahierbaren Ein­speisetarifvolumen der einzelnen Anlagenkategorien entsprechend dem Verhältnis der im § 21b angeführten Prozentsätze zuzurechnen sind.““

9. Artikel 1 Z 6a lautet:

„6a. (Verfassungsbestimmung) Dem § 10a wird nach Abs. 4 folgender Abs. 5 angefügt:

„(5) (Verfassungsbestimmung) Die Preise für die Abnahme von Ökostrom bestimmen sich für Ökostromanlagen nach den im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses verordneten Preisen. Im Übrigen gelten die genehmigten Allgemeinen Bedingungen. Kann mit dem kontrahierbaren Einspeisetarifvolumen nicht das Auslangen gefunden werden, so ist die Ökostromabwicklungsstelle zur Abnahme von Ökostrom nur aus jenen Ökostrom­anlagen verpflichtet, für die ihr vor Ausschöpfung des kontrahierbaren Einspeisetarif­volumens ein Antrag (Anbot) auf Vertragsabschluss über die Abnahme von Ökostrom zugegangen ist. Der Antrag (das Anbot) auf Vertragsabschluss über die Abnahme von Ökostrom hat zu den gemäß § 18 genehmigten Allgemeinen Bedingungen zu erfolgen. In den Allgemeinen Bedingungen kann vorgesehen werden, dass Anträge (Anbote) unter Zuhilfenahme automationsunterstützter Datenverarbeitung einzubringen und zu bearbeiten sind. Dem Antrag sind der auf die Anlage Bezug habende Bescheid gemäß § 7 sowie der Nachweis über alle für die Errichtung der Anlage notwendigen Genehmi­gungen oder Anzeigen anzuschließen. Unvollständige Anträge sind unter Rangverlust nicht zu berücksichtigen, wobei der Antragssteller von diesem Umstand schriftlich in Kenntnis zu setzen ist. Anträge auf Vertragsabschluss, deren Annahme eine Über­schreitung des kontrahierbaren Einspeisevolumens zur Folge hätte, sind nicht anzu­nehmen. Überschreiten gleichzeitig einlangende Anträge insgesamt die durch das kon­trahierbare Einspeisetarifvolumen vorgegebene Grenze, so entscheidet das Los. Wird eine Anlage nicht innerhalb von 24 Monaten nach Annahme des Antrags in Betrieb ge­nommen, gilt der Vertrag über die Abnahme von Ökoenergie als aufgelöst, sofern der Antragsteller nicht glaubhaft macht, dass die Ursachen dafür nicht in seinem Einfluss­bereich liegen. Das aus der Auflösung dieses Vertrages frei werdende kontrahierbare Einspeisetarifvolumen ist dem kontrahierbaren Einspeisetarifvolumen der jeweiligen Kategorie im laufenden Kalenderjahr zuzurechnen.““


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150. Sitzung / Seite 165

10. Artikel 1 Z 6b lautet:

„6b. Dem § 10a werden nach Abs. 5 folgende Abs. 6 bis Abs. 8 angefügt:

„(6) Die für die Bestimmung des Unterstützungsvolumens maßgeblichen Mengen be­stimmen sich durch Multiplikation der im Anerkennungsbescheid enthaltenen Engpass­leistung mit der für die Ökostromanlage geltenden durchschnittlichen jährlichen Anzahl von Volllaststunden. Diese werden für

1. Biogasanlagen mit 6 500 Volllaststunden;

2. Ökostromanlagen auf Basis von fester oder flüssiger Biomasse mit 6 000 Volllast­stunden;

3. Windkraftanlagen mit 2 300 Volllaststunden;

4. Photovoltaikanlagen mit 1 000 Volllaststunden sowie für

5. andere Ökostromanlagen mit 7 250 Volllaststunden

bestimmt.

(7) Konnte mit einem Betreiber einer Ökostromanlage gemäß Abs. 6 Z 1 bis 5 infolge der Erschöpfung des kontrahierbaren Einspeisetarifvolumens kein Vertrag über die Abnahme von Ökostrom abgeschlossen werden, so ist mit dem Antragsteller im darauf folgenden Kalenderjahr unter Berücksichtigung des aus dem Zeitpunkt der Antragstel­lung ergebenden Ranges ein Vertrag über die Abnahme von Ökostrom abzuschließen, wobei dem Vertrag die Preise und sonstigen allgemeinen Bedingungen des Ökobilanz­gruppenverantwortlichen zum Zeitpunkt der Annahme dieses Antrages (Vertragsab­schluss) durch den Ökobilanzgruppenverantwortlichen zu Grunde zu legen sind. Dem Betreiber steht es in diesem Falle frei, seinen Antrag zurück zu ziehen. Der Antrag erlischt jedenfalls nach Ablauf des Folgejahres. Ein Anspruch auf Vertragsabschluss über die Abnahme von Ökostrom besteht jedenfalls nicht mehr ab jenem Zeitpunkt, zu dem das sich bis 2011 ergebende Einspeisetarifvolumen für neu in Betrieb gehende Anlagen erschöpft ist.

(8) Die Ökostromabwicklungsstelle ist verpflichtet, das noch zur Verfügung stehende, kontrahierbare Einspeisetarifvolumen differenziert nach Anlagenkategorien gemäß § 21b zu verzeichnen und laufend (tagesaktuell) zu veröffentlichen.““

11. Artikel 1 Z 7 lautet:

„7. (Verfassungsbestimmung) Dem § 10a wird nach Abs. 8 folgender Abs. 9 angefügt:

„(9) (Verfassungsbestimmung) Die Verpflichtung zur Abnahme von elektrischer Energie aus Photovoltaikanlagen gemäß § 10 Z 4 hat zur Voraussetzung, dass 50 vH der für die Abnahme von elektrischer Energie erforderlichen Aufwendungen aus Mitteln des Landes getragen wird, in dem die Photovoltaikanlage errichtet worden ist.““

12. Artikel 1 Z 9 lautet:

„9. § 11 samt Überschrift lautet:

„Vergütungen

§ 11. (1) Der Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit hat im Einvernehmen mit den Bundesministern für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft und für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz, durch Verordnung Preise pro kWh für die Abnahme von elektrischer Energie aus Kleinwasserkraftwerksanlagen und sonstigen Ökostromanlagen  für die eine Abnahme- und Vergütungspflicht gemäß § 10 Z 3 und 4 besteht, festzusetzen. Die Preise haben sich an den durchschnittlichen Produktionskosten von kosteneffizienten Anlagen, die dem Stand der Technik entspre-


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chen, zu orientieren. Zwischen Neu- und Altanlagen ist dann zu unterscheiden, wenn unterschiedliche Kosten vorliegen oder öffentliche Förderungen gewährt wurden. Die Preise sind in Abhängigkeit von den verschiedenen Primärenergieträgern festzulegen, wobei die technische und wirtschaftliche Effizienz zu berücksichtigen ist. Durch die Preisbestimmung ist weiters sicher zu stellen, dass die Förderungen den Projekten an den effizientesten Standorten zu Gute kommen. Sie können weitere Differenzierungen, etwa nach Engpassleistung oder Jahresstromproduktion, enthalten. Eine zeitliche Un­terscheidung nach Tag/ Nacht und Sommer/ Winter im Sinne des § 25 ElWOG ist zu­lässig. Eine Differenzierung nach der Engpassleistung der Ökostromanlagen und inner­halb der Anlagenkategorien auf Basis von Biomasse oder Abfall mit hohem biogenen Anteil sowie auf Basis von Biogas  nach Energieträgern und Substraten, sowie nach anderen besonderen technischen Spezifikationen ist zulässig. In der Verordnung kön­nen auch Mindestanforderungen hinsichtlich der zum Einsatz gelangenden Technolo­gien vorgesehen werden, wobei die Mindestanforderungen dem Stand der Technik zu entsprechen haben. Bei Anlagen auf Basis von fester oder flüssiger Biomasse oder Ab­fall mit hohem biogenen Anteil, auf Basis von Biogas sowie bei Mischfeuerungsanlagen ist in der Verordnung jedenfalls ein Brennstoffnutzungsgrad von mindestens 60 % vor­zusehen. In der Verordnung können höhere Brennstoffnutzungsgrade bestimmt wer­den, wenn dies auf Grund der Beschaffenheit des Anlagentyps unter Bedachtnahme auf den Stand der Technik und die optimale Nutzung der eingesetzten Primärenergie (energetischer Nutzungsgrad) wirtschaftlich zumutbar ist. Für das Kalenderjahr 2006 sind die Preise neu zu bestimmen, für die nachfolgenden Kalenderjahre ist in Bezug auf die jeweiligen Vorjahreswerte ein Abschlag vorzusehen, der jährlich neu zu bestim­men ist (jährliche Degression). In der Verordnung ist für Ökostromanlagen auf Basis von fester Biomasse, für die ein Einspeisetarif gemäß der Verordnung BGBl. II Nr. 508/2002 gewährt wird, überdies eine kombinierte Unterstützung für elektrische Energie und Wärme vorzusehen, wenn das bisherige maximale Förderausmaß  nicht überschritten wird. Das maximale Förderausmaß bestimmt sich aus dem Produkt aus der Einspeisemenge an elektrischer Energie der ersten zwölf Monate nachdem der Vollbetrieb aufgenommen wurde und dem gewährten Einspeisetarif abzüglich des Marktpreises. § 20 ist sinngemäß anzuwenden. Das maximale Förderausmaß ist unter Zugrundelegung dieser Berechnung weiters mit einer Volllaststundenzahl in Höhe von 6 000 Stunden begrenzt.  Der Unterstützungstarif für die Wärme ist je Leistungsklasse mit der Formel zu berechnen

WT=ET/4,4 – WP

WT - Unterstützungstarif für Wärme in Cent/kWh

ET - gewährter Einspeisetarif in Cent/kWh

WP - Wärmepreis in Cent/kWh.

(1a) Kann in einem Kalenderjahr mit der in § 22b Abs. 5 für Kleinwasserkraftwerksan­lagen enthaltenen Höchstgrenze der durchschnittlichen Gesamtkostenbelastung nicht das Auslangen gefunden werden, sind im darauf folgenden Kalenderjahr die in der je­weils anzuwendenden Verordnung festgelegten Preise für Kleinwasserkraftanlagen, denen vor dem 1. Jänner 2003 die für die Errichtung erforderliche Genehmigung erteilt worden ist und hinsichtlich derer nach diesem Zeitpunkt keine Investitionsmaßnahmen mit einer zumindest 15%igen Stromertragssteigerung gesetzt worden sind, zu kürzen, wobei der sich aus den Preisen abzüglich des Marktpreises ergebende Differenzbetrag im selben Verhältnis zu kürzen ist.

(2) Die Preise sind entsprechend den Zielen dieses Bundesgesetzes so zu gestalten, dass kontinuierlich eine Steigerung der Produktion von elektrischer Energie aus Öko­stromanlagen  erfolgt. Um Investitionssicherheit zu gewährleisten, ist als Mindestzeit-


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raum, für den die festgesetzten Tarife ab Inbetriebnahme der jeweiligen Ökostroman­lage zu gelten haben, zehn Jahre vorzusehen.

(3) Bei der Ermittlung der durchschnittlichen Produktionskosten ist auf ein rationell ge­führtes Unternehmen abzustellen, welches die Anlage zu Finanzmarktbedingungen finanziert. Zu berücksichtigen sind die Lebensdauer, die Investitionskosten, die Be­triebskosten, die angemessene Verzinsung des eingesetzten Kapitals und die jährlich  erzeugten Mengen an elektrischer Energie. Bei der Erhebung dieser Kosten sind nationale sowie internationale Erfahrungen zu berücksichtigen. Das Vertrauen der In­vestoren in geltende Tarife ist bei Neufestlegungen der Tarife entsprechend zu berück­sichtigen. Reaktivierte oder erneuerte Ökostromanlagen gelten als Neuanlagen, wenn die Anlagen in wesentlichen Teilen erneuert worden sind. Eine wesentliche Erneuerung liegt vor, wenn die Kosten der Erneuerung mindestens 50% der Kosten einer Neuin­vestition der Gesamtanlage betragen.

(4) Ökostrom aus Hybrid- oder Mischfeuerungsanlagen ist entsprechend den im Aner­kennungsbescheid festgesetzten Prozentsätzen abzunehmen und zu vergüten. Wer­den die im Anerkennungsbescheid festgesetzten Prozentsätze nach der erstellten Do­kumentation nicht eingehalten, hat die Ökostromabwicklungsstelle nach Verständigung durch den Landeshauptmann die Vergütung für das vergangene Jahr aufzurollen und entsprechend der Dokumentation zu vergüten. Differenzen sind mit den nächstfolgen­den Vergütungen auszugleichen. Ist ein Ausgleich nicht möglich, hat der Landeshaupt­mann den Betreiber mit Bescheid zur Herausgabe der Mehrerlöse zu verpflichten. Die Mehrerlöse ergeben sich aus der Differenz zwischen den festgesetzten Preisen und dem im Zeitpunkt der Entscheidung zuletzt von der Energie-Control GmbH veröffent­lichten Marktpreis gemäß § 20. Die Mehrerlöse sind auf das Konto gemäß § 23 ein­zubringen.

(5) Der Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit kann zur Feststellung des für die Be­stimmung der Preise und Vergütungen maßgeblichen Sachverhalts insbesondere auch Sachverständige beiziehen, die dem Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit so­wie der Energie-Control GmbH zur Verfügung stehen.““

13. Artikel 1 Z 10 entfällt

14. Artikel 1 Z 10b lautet:

„10b. § 12 samt Überschrift lautet:

„Förderung der KWK-Energie

§ 12. (1) Eine Förderung der Erzeugung von elektrischer Energie, die unmittelbar und effizienzmaximiert als Koppelprodukt bei der Erzeugung von Fernwärme hergestellt wird, aus bestehenden oder modernisierten Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen (§ 13) ist nur unter der Voraussetzung zulässig, dass

1. deren Betrieb der öffentlichen Fernwärmeversorgung dient und

2. eine Einsparung des Primärenergieträgereinsatzes und der CO2-Emissionen im Vergleich zu getrennter Strom- und Wärmeerzeugung erzielt wird.

(2) Bei neuen KWK-Anlagen mit einer Engpassleistung über 2 MW ist eine Förderung auch dann zulässig, wenn sie der Erzeugung von Prozesswärme dienen, die sonstigen im Abs. 1 enthaltenen Voraussetzungen zutreffen und die im § 13 Abs. 2 enthaltenen Effizienzkriterien erfüllt werden. Eine Förderung neuer KWK-Anlagen ist auch dann zu­lässig, wenn die Energieträger Abfall, Klärschlamm oder Ablauge zumindest teilweise eingesetzt werden. Die Einrechnung von Raumwärme ist zulässig, sofern die öffent­liche Fernwärmeversorgung oder Erzeugung von Prozesswärme überwiegt. Durch die-


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se Förderung soll die Errichtung von neuen KWK-Anlagen im Ausmaß von 2000 MW (elektrisch) bis zum Jahre 2014 unterstützt werden.

(3) Die Förderung neuer KWK-Anlagen, für die bis zum 30. September 2012 alle für die Errichtung erforderlichen Genehmigungen in erster Instanz vorliegen und die bis spä­testens 31. Dezember 2014 in Betrieb gehen, erfolgt in Form von Investitionszuschüs­sen. Auf Antrag des Anlagenbetreibers einer neuen KWK-Anlage sind nach Maßgabe der verfügbaren Mittel maximal 10% des unmittelbar für die Errichtung der KWK-Anla­ge erforderlichen Investitionsvolumens (exklusive Grundstückskosten) als Investitions­zuschuss zu gewähren, maximal jedoch bei KWK-Anlagen

1. bis zu einer Engpassleistung von 100 MW ein Investitionszuschuss in Höhe von 100 Euro/kW Engpassleistung,

2.  ab einer Engpassleistung von mehr als 100 MW bis 400 MW in Höhe von 60 Euro/kW Engpassleistung und

3. ab einer Engpassleistung von 400 MW in Höhe von maximal 40 Euro/kW Engpass­leistung,

wobei das Investitionsvolumen sowie der durch den Investitionszuschuss abzudecken­de Förderbedarf der Abwicklungsstelle für Investitionszuschüsse (§ 13c) nachzuweisen ist. Der Ermittlung der Höhe des Förderbedarfs sind die für die Errichtung und Betriebs­führung erforderlichen Aufwendungen sowie die Erlöse zugrunde zu legen, die bei einer wirtschaftlichen Betriebsführung zu erwarten sind. Bei der Wirtschaftlichkeits­berechnung gemäß Abs. 6 ist von einer Verzinsung des eingesetzten Kapitals in Höhe von sechs Prozent auszugehen. Bei der Ermittlung der zu erwartenden Erlöse ist der Durchschnittswert der letztverfügbaren EEX-Forwardpreise (falls diese nicht mehr ver­fügbar sind, möglichst ähnliche Werte) für die drei Kalenderjahre ab Erstellung des Gutachtens heranzuziehen. Weiters sind auch tatsächliche Wärmeerlöse zu berück­sichtigen.

(4) Die Gewährung des Investitionszuschusses hat zur Voraussetzung, dass zur Er­richtung und für den Betrieb der KWK-Anlage keine weiteren Förderungen in Anspruch genommen werden. Hat die Kommission harmonisierte Wirkungsgrad - Referenzwerte gemäß Artikel 1 der Richtlinie zur 2004/8/EG über die Förderung einer am Nutzuwär­mebedarf orientierten Kraft-Wärme-Kopplung festgelegt, ist die Einhaltung dieser Krite­rien eine weitere Voraussetzung zur Gewährung von Investitionszuschüssen. Zusagen für Investitionszuschüsse haben nach Maßgabe und unter der Voraussetzung der vor­handenen Fördermittel (Abs. 5) zu erfolgen. Der Investitionszuschuss ist mit der Vollin­betriebnahme der Anlage und der erfolgten Prüfung der vorgelegten Endabrechnungs­unterlagen auszubezahlen. Die Endabrechnung ist durch einen Wirtschaftsprüfer zu bestätigen.

(5) Die für die Gewährung von Investitionszuschüssen durch KWK-Zuschläge auf­zubringenden Fördermittel sind für die Jahre 2006 bis 2012 mit insgesamt 60 Millio­nen Euro begrenzt. Von diesen Mitteln sind 30% für die Förderung von KWK-Anlagen zu verwenden, die industriell verwendet werden, und 70% für die Förderung von KWK-Anlagen zu verwenden, die nicht industriell verwendet werden. Sofern mit den zur För­derung bestehender KWK-Anlagen für die Kalenderjahre 2003 bis 2005 vereinnahmten Mittel, die nicht zur Abdeckung der Mehraufwendungen der Betreiber von KWK-Anla­gen gemäß § 13 erforderlich waren, nicht das Auslangen gefunden werden kann, ist in den gemäß § 13 Abs. 10 vorgesehenen Zuschlägen bzw. Zählpunktpauschalen ein Anteil vorzusehen, der zur Abdeckung der für die Investitionszuschüsse erforderlichen Mitteln bestimmt ist. Anträge auf Gewährung von Investitionszuschüssen sind nach dem Zeitpunkt ihres Einlangens zu reihen und in der Reihenfolge ihres Einlangens zu behandeln.


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(6) Anträge auf Gewährung von Investitionszuschüssen sind zwischen dem 1. Jänner 2007 und dem 30. September 2012 schriftlich bei der Abwicklungsstelle für Investi­tionszuschüsse einzubringen. Zusicherungen hinsichtlich der Gewährung von Inves­titionszuschüssen können unter Beachtung der Bestimmungen der Abs. 4 und 5 bis 31. Dezember 2012 erfolgen. Den Anträgen sind die für die Errichtung der Anlagen maßgeblichen, einer Vollziehung zugänglichen, Genehmigungen oder Bewilligungen, eine Zusammenstellung der Investitionskosten sowie eine Wirtschaftlichkeitsrechnung entsprechend der dynamisierten Kapitalwertmethode anzuschließen. In der Wirtschaft­lichkeitsrechnung ist der für eine Verzinsung gemäß Abs. 3 erforderliche Investitionszu­schuss auszuweisen. Bei der Wirtschaftlichkeitsrechnung zur Ermittlung des maximal möglichen Investitionszuschusses ist von einer Lebensdauer der Anlage von 15 Jahren auszugehen. Bei Vorliegen der Voraussetzungen und unter Bedachtnahme auf die Empfehlung des Beirates hat der Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit den Inves­titionszuschuss unter Abschluss eines Vertrages zuzusichern. Die Wirtschaftlichkeits­rechnung mit Angabe des Investitionszuschussbedarfs ist nach Vorlage der Endab­rechnungsunterlagen über die Investitionshöhe zu aktualisieren und - ebenfalls von einem Wirtschaftsprüfer bestätigt - der Abwicklungsstelle für Investitionszuschüsse schriftlich vorzulegen. Irreführende Angaben führen zu einem Verlust des Anspruchs auf Investitionszuschuss. Sind die für die Gewährung von Investitionszuschüssen vor­gesehenen Mittel (Abs. 5) erschöpft, kann ein Investitionszuschuss nicht gewährt wer­den.““

15. Artikel 1 Z 10c lautet:

„10c. § 13 Abs. 1 bis 9 samt Überschrift lauten:

„Kostenersatz für KWK-Energie

§ 13. (1) Betreibern von bestehenden und modernisierten Kraft-Wärme-Kopplungs­anlagen werden unter Berücksichtigung der Strom- und Fernwärmeerlöse die für die Aufrechterhaltung des Betriebes erforderlichen Kosten in einem jährlich durch den Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit zu ermittelnden Betrag in Cent pro kWh Stromerzeugung (Unterstützungstarif für KWK-Strom) durch die Energie-Control GmbH abgegolten. Diese Kosten bestehen aus den Kostenkomponenten Brennstoffkosten, Kosten der Instandhaltung und Betriebskosten; ausgenommen sind bei bestehenden KWK-Anlagen die Kosten für eine angemessene Verzinsung des eingesetzten Kapi­tals, Pensionszahlungen, Verwaltungskosten und Steuern. Bei modernisierten KWK-Anlagen werden die Kosten für eine angemessene Verzinsung des eingesetzten Kapi­tals berücksichtigt. Für die Strommengen, die nicht unmittelbar und effizienzmaximiert als Koppelprodukt bei der Erzeugung von Fernwärme hergestellt werden, werden keine Kostenabgeltungen gewährt. Der Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit kann zur Feststellung des für die Bestimmung des Unterstützungstarifes maßgeblichen Sachver­haltes unabhängige Sachverständige beiziehen.

(2) Eine im Vergleich zu modernen kalorischen Kraftwerksanlagen ohne Wärmenut­zung wesentliche Einsparung des Primärenergieträgereinsatzes von KWK-Anlagen liegt dann vor, wenn im Betrachtungszeitraum folgende Relation für die Anlage erfüllt ist:

2/3*W/B + E/B > 0,6

W = Wärmemenge (kWh), die an das öffentliche Fernwärmenetz abgegeben oder als Prozesswärme wirtschaftlich genutzt wird

B = Gesamter Brennstoffeinsatz in kWh

E =Elektrische Energie (kWh), die an das öffentliche Elektrizitätsnetz abgegeben oder an der Generatorklemme gemessen wird. 


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Die Berechnung des Effizienzkriteriums hat auf monatlicher Basis pro Anlage oder pro Betreiber zu erfolgen. Auf ein Gesamtoptimum hinsichtlich Treibhausgasminderungen ist Bedacht zu nehmen.

(3) Den Betreibern von bestehenden oder modernisierten KWK-Anlagen, die mehr als 10% des Heizwertes des eingesetzten Brennstoffs als Fernwärmeenergie zur öffent­lichen Fernwärmeversorgung nutzen, wird für die Jahre 2003 und 2004 ein Unterstüt­zungstarif von 1,5 Cent/kWh KWK-Strom in jenem Umfang gewährt, als deren Anlagen die im Abs. 2 bestimmte Relation erfüllen. Die Förderung ab dem Jahre 2005 wird unter Anwendung der Bestimmungen gemäß Abs. 1 und 2 bestimmt.

(4) Für Anlagen, die die im Abs. 2 bestimmte Relation nicht erfüllen oder die nur 3% bis 10% des eingesetzten Heizwertes des eingesetzten Brennstoffs zur öffentlichen Fern­wärmeversorgung nutzen, beträgt der Unterstützungstarif für die Jahre 2003 und 2004 höchstens 1,25 Cent/kWh. Die Förderung ab dem Jahre 2005 wird unter Anwendung der Bestimmungen gemäß Abs. 1 und 2 bestimmt.

(5) Die Förderung von bestehenden Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen ist bis 31. De­zember 2008 begrenzt. Für modernisierte Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen endet diese Frist mit Ablauf des 31. Dezember 2010.

(6) Die Betreiber der Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen haben mit dem Antrag auf Prü­fung des Mehraufwandes alle erforderlichen Unterlagen beizulegen und auf Verlangen des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit die Unterlagen entsprechend zu ergän­zen. Dies gilt ebenfalls für Überprüfungen seitens des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit. Dem Antrag sind alle relevanten Daten und Unterlagen, die zur Beurteilung des Sachverhaltes notwendig sind, beizuschließen. Zu diesen Daten und Unterlagen zählen insbesondere die Aufstellung aller Kosten der Erzeugungsanlagen, die Darstel­lung der Marktpreisentwicklung und Abschätzungen für die beantragte Zeit der Ab­nahme, die Erlöse aus dem Verkauf der Fernwärme samt den Verträgen zur Lieferung von Fernwärme, die Eigentums- und Vertragsverhältnisse, die fernwärmerelevanten Teile der Erzeugungsanlage betreffend, Anlagengenehmigungsbescheide und sonstige Bescheide die Anlage betreffend, in der Vergangenheit abgeschlossene Stromliefe­rungsverträge sowie aktuelle Stromlieferungsverträge, Verträge über Brennstoffbezug, Produktionsmengen von Fernwärme und elektrischer Energie in den letzten 10 Jahren und deren zeitliche Aufschlüsselung (monatlich), alle aktuellen Stromlieferungsverträge von allen Anlagen des Betreibers sowie Anteil der Fernwärmeproduktion der Anlage an der gesamten Aufbringung von Fernwärme im Fernwärmenetz.

(7) Der abzugeltende Mehraufwand (KWK-Unterstützungstarif) pro kWh für den gleich­zeitig mit Fernwärme erzeugten Strom wird vom Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit für jeweils ein Kalenderjahr im Voraus für die jeweilige Anlage bestimmt. Die Betreiber von KWK-Anlagen haben ihre Anlagen so einzusetzen, dass ein möglichst effizienter Betrieb sichergestellt wird.

(8) Der Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit ist jederzeit berechtigt, amtswegig eine Überprüfung vorzunehmen, ob die tatsächliche Entwicklung der Kostenstrukturen und des Betriebes der Kraft-Wärme-Kopplungsanlage den bei der Festlegung des Mehraufwandes zugrunde gelegten Annahmen entspricht. Der Bundesminister für Wirt­schaft und Arbeit kann zur Feststellung dieses Sachverhalts auch unabhängige Sach­verständige beiziehen. Sollten die bei der Festlegung des Mehraufwandes zugrunde gelegten Annahmen nicht zutreffen, hat der Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit den abzugeltenden Mehraufwand neu zu bestimmen.

(9) Bei Lieferungen und Leistungen von Unternehmen, die mit dem Eigentümer oder Betreiber der Kraft-Wärme-Kopplungsanlage eigentumsrechtlich verbunden sind, ist die Angemessenheit der Preise durch eine Dokumentation der verbindlichen Preisan-


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gebote von Unternehmen, die nicht mit dem Eigentümer oder Betreiber der Kraft-Wärme-Kopplungsanlage eigentumsrechtlich verbunden sind, darzulegen.““

16. Die Artikel 1 Z 10d bis 10g entfallen. Die bisherigen Artikel 1 Z 10h bis 10k erhalten die Bezeichnungen „10d“ bis „10g“.

17. Artikel 1 § 10d lautet:

„10d. § 13 Abs. 10 lautet:

„(10) (Verfassungsbestimmung) Die Finanzierung des Mehraufwandes für Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen erfolgt ab dem in § 32a Abs 4 genannten Zeitpunkt durch die Zählpunktpauschale gemäß § 22a. Davon sind Mittel in Höhe von 60 Millionen Euro für die Gewährung von Investitionszuschüssen gemäß § 12 Abs. 3 zur Verfügung zu stellen. Von diesen Mitteln sind 30% für die Förderung von KWK-Anlagen zu verwen­den, die industriell verwendet werden und 70% für die Förderung von KWK-Anlagen zu verwenden, die nicht industriell verwendet werden. In den Jahren 2003 und 2004 darf der KWK Zuschlag höchstens 0,15 Cent/kWh und in den Jahren 2005 und 2006 höchs­tens 0,13 Cent/kWh betragen. In den Jahren 2007 und 2008 dürfen höchstens jeweils 54,5 Mio. Euro und in den Jahren 2009 und 2010 höchstens jeweils 28 Mio Euro über die Zählpunktpauschale gemäß § 22a für die Unterstützung von KWK Anlagen bereit­gestellt werden. Ab dem in § 32a Abs. 4 genannten Zeitpunkt ist die Einhebung eines KWK Zuschlages in Cent/kWh unzulässig. Nach dem 31. Dezember 2008 erfolgt keine Unterstützung bestehender und nach dem 31. Dezember 2010 keine Unterstützung modernisierter Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen. Nach dem 30. September 2012 kön­nen keine Anträge auf Gewährung von Investitionszuschüssen für neue Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen gestellt werden. Kann mit den Zuschlägen bzw. mit den aus den Zählpunktpauschalen aufzubringenden Mitteln nicht das Auslangen gefunden werden, sind die Unterstützungen gemäß Abs. 1 für alle bestehenden und modernisierten Anla­gen anteilsmäßig zu kürzen.““

18. Artikel 1 Z 10e lautet:

„10e. § 13 Abs. 11 und 12 lauten:

„(11) Die Energie-Control GmbH hat im Rahmen der gemäß § 22a bereitgestellten Mit­tel die Abwicklung des Kostenersatzes für KWK-Energie durchzuführen.

(12) Zur Bestimmung der Stromerlöse gemäß Abs. 1 ist ein gewichteter Marktpreis an­zuwenden. Dieser errechnet sich aus den an der EEX oder, sofern keine entsprechen­den Daten bei der EEX mehr vorliegen, einer anderen repräsentativen Strombörse, an den Handelstagen der Monate Juli, August und September des laufenden Jahres notie­renden gemittelten Preisen für Base- und Peakquartalfutures für das jeweils folgende Jahr. Zur Berücksichtigung der tageszeitlichen und saisonalen Einsatzcharakteristik ist ein Baseanteil von 95% und Peakanteil von 5% anzusetzen sowie eine Quartals-Future-Gewichtung von 37% für das erste Quartal, 17% für das 2. Quartal , 10% für das 3. Quartal und 36 % für das 4. Quartal zugrunde zu legen.““

19. Artikel 1 Z 10f lautet:

„10f. Nach § 13 werden folgende §§ 13a bis 13d samt Überschriften eingefügt:

„Investitionszuschüsse für elektrische Energie aus mittleren Wasserkraftanlagen

§ 13a. (1) Errichter von mittleren Wasserkraftanlagen, deren Baubeginn zwischen 1. Juli 2006 und 31. Dezember 2013 und deren Inbetriebnahme bis spätestens 31. De­zember 2014 erfolgt, erhalten über schriftlichen Antrag an die Abwicklungsstelle für In­vestitionszuschüsse nach Maßgabe der verfügbaren Mittel einen Investitionszuschuss von maximal 10 % des unmittelbar für die Errichtung der Anlage erforderlichen Inves­titionsvolumens (exklusive Grundstückskosten), maximal jedoch einen Investitionszu-


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schuss in Höhe von 400 Euro/kW Engpassleistung sowie insgesamt maximal 6 Millio­nen Euro für eine mittlere Wasserkraftwerksanlage. Das Investitionsvolumen der An­lage, für die ein Investitionszuschuss beantragt wird, sowie der Förderbedarf sind durch ein Gutachten eines unabhängigen Sachverständigen nachzuweisen, der vom Landeshauptmann zu bestimmen ist. Die Bestimmungen des § 12 Abs. 6 betreffend die Antragstellung bei der Abwicklungsstelle für Investitionszuschüsse sind sinngemäß mit der Maßgabe anzuwenden, dass bei mittleren Wasserkraftwerken bei elektrotech­nischen Anlagenteilen von einer Lebensdauer von 25 Jahren, bei den übrigen Anlagen­teilen von einer Lebensdauer von 50 Jahren auszugehen ist, für Investitionszuschüsse für die Jahre 2006 bis 2012 ein akkumuliertes Volumen von höchstens 50 Millio­nen Euro zur Verfügung steht und die Anträge auf Gewährung von Investitionszu­schüssen nach dem Zeitpunkt ihres Einlangens zu reihen und zu behandeln sind. Die Gewährung des Investitionszuschusses hat zur Voraussetzung, dass zur Errichtung und zum Betrieb des Wasserkraftwerkes – mit Ausnahme von Zuschüssen aus dem Katastrophenfonds – keine weiteren Förderungen in Anspruch genommen werden. Der Ermittlung der Höhe des Förderbedarfs sind die für die Errichtung und Betriebsführung erforderlichen Aufwendungen sowie die Erlöse zugrunde zu legen, die bei einer wirt­schaftlichen Betriebsführung zu erwarten sind. Dabei ist von einer Verzinsung des ein­gesetzten Kapitals in Höhe von sechs Prozent auszugehen. Bei der Ermittlung der zu erwartenden Erlöse ist der Durchschnittswert der letztverfügbaren EEX-Forwardpreise (falls diese nicht mehr verfügbar sind, möglichst ähnliche Werte) für die drei Kalen­derjahre ab Erstellung des Gutachtens heranzuziehen. Durch diese Förderung soll die Errichtung von neuen Wasserkraftwerken im Ausmaß von 150 MW bis zum Jahr 2014 unterstützt werden. Die zur Gewährung des Investitionszuschusses erforderlichen Mit­tel sind aus den durch die Einhebung der  Zählpunktpauschale aufgebrachten Beträ­gen  aufzubringen, wobei nur ein Höchstbetrag von Euro 10 Mio. pro Kalenderjahr zu­lässig ist. Der Investitionszuschuss ist mit der Vollinbetriebnahme der Anlage und der erfolgten Prüfung der vorgelegten Endabrechnungsunterlagen auszubezahlen. Die Endabrechnung ist durch einen Wirtschaftsprüfer zu bestätigen. Ist das für Investitions­zuschüsse akkumulierte Volumen ausgeschöpft, werden weitere Investitionszuschüsse nicht gewährt.

(2) Anträge gemäß Abs. 1 sind nach dem in § 32a Abs. 3 genannten Zeitpunkt und bis längstens 30. September 2012 einzubringen. Die von der Abwicklungsstelle gemäß § 13c Abs.1 zu leistenden Zahlungen an die Errichter der im Abs. 1 bezeichneten An­lagen werden vom Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit für die jeweilige Anlage  bei Vorliegen der Voraussetzungen und unter Bedachtnahme auf die Empfehlung des Beirates gemäß § 13b unter Abschluss eines Vertrages zugesichert. Den Anträgen auf Gewährung des Investitionszuschusses sind alle relevanten Daten und Unterlagen, die zur Beurteilung des Sachverhaltes erforderlich sind, beizuschließen, wobei insbeson­dere die in das öffentliche Netz eingespeisten Strommengen, der Zeitpunkt der Inan­griffnahme der Errichtung und der Zeitpunkt der Inbetriebnahme durch eine entspre­chende Dokumentation nachzuweisen sind.

Beirat für Investitionszuschüsse

§ 13b. Zur Beratung des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit bei der Erstellung der Richtlinien gemäß § 13d sowie bei der Entscheidung zur Gewährung von Inves­titionszuschüssen gemäß § 12 und § 13a ist ein Beirat einzurichten (§ 26b Energie-Regulierungsbehördengesetz - E-RBG, BGBl. I Nr. 121/2000, in der Fassung des Bun­desgesetzes BGBl. I Nr. xxx/2006).

Abwicklungsstelle für die Gewährung von Investitionszuschüssen

§ 13c. (1) Mit der Abwicklung der Gewährung der Investitionszuschüsse nach diesem Bundesgesetz ist die Kommunalkredit Public Consulting GmbH als Abwicklungsstelle


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zu betrauen. Voraussetzung für die Betrauung ist, dass mit dem Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit ein Vertrag über die inhaltliche Ausgestaltung der Abwicklung zu Stande kommt. Der Vertrag bedarf des Einvernehmens mit dem Bundesminister für Finanzen.

(2) Der Vertrag hat insbesondere zu regeln

1. die Aufbereitung und Prüfung der Förderungsansuchen gemäß den Bestimmungen dieses Gesetzes und den jeweiligen Richtlinien;

2. die Übermittlung der aufbereiteten Förderungsansuchen an den Beirat zur Beratung des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit hinsichtlich der Förderungsentschei­dung;

3. den Abschluss der Verträge im Namen und auf Rechnung des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit mit den Förderungswerbern, die Abrechnung und die Auszahlung der Förderungsmittel sowie die Kontrolle der Einhaltung der Förderungsbedingungen;

4. die Rückforderung von gewährten Investitionszuschüssen;

5. die Aufbereitung und die Erstellung von Unterlagen für den Beirat und die Durchfüh­rung der Entscheidung des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit;

6. die jährliche Vorlage eines geprüften Rechnungsabschlusses bis spätestens 1. Mai des Folgejahres an den Bundesminister für Wirtschaft und;

7. die Vorlage eines Wirtschaftsplanes für das Folgejahr bis Ende des Geschäftsjahres an den Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit;

8. die Vorlage von Tätigkeitsberichten an den Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit;

9. die Aufsichtsrechte des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit;

10. Vertragsauflösungsgründe;

11. den Gerichtsstand.

(3) Für die Abwicklung der Förderung ist ein angemessenes Entgelt unter Berücksichti­gung der Kosten für die Abwicklung vergleichbarer Förderungen festzusetzen.

(4) Die Geschäfte sind mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes zu führen. Für die Abwicklung der Förderung ist ein gesonderter Rechnungskreis zu führen.

(5) Dem Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit ist jederzeit Einsicht insbesondere in die Förderungsansuchen und in die, deren Abwicklung betreffenden Unterlagen zu ge­währen.

(6) Dem Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit sind von der Abwicklungsstelle Aus­künfte über Förderungsansuchen und deren Abwicklung zu erteilen und auf Verlangen entsprechende Berichte zu übermitteln.

(7) Für die Prüfung der Tätigkeit der Abwicklungsstelle nach diesem Bundesgesetz hat der Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit einen Wirtschaftsprüfer zu bestellen, der nicht mit dem nach handelsrechtlichen Bestimmungen zu bestellenden Abschlussprü­fer ident ist. Der Wirtschaftsprüfer hat auch die Angemessenheit des jährlich festzustel­lenden Entgelts und die Kosten zu prüfen. Der Wirtschaftsprüfer hat das Ergebnis der Prüfung dem Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit umgehend vorzulegen.

(8) Die Abwicklungsstelle unterliegt hinsichtlich ihrer Tätigkeit nach diesem Gesetz der Kontrolle durch den Rechnungshof.

(9) Kommt ein Vertrag mit der Kommunalkredit Public Consulting GmbH gemäß Abs. 1 nicht zustande oder erfolgt zum gemäß Abs. 1 mit der Kommunalkredit Public Con-


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sulting GmbH  abgeschlossenen Vertrag kein Einvernehmen des Bundesministers für Finanzen, hat der Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit die Tätigkeit einer mit der Abwicklung der Gewährung der Investitionszuschüsse nach diesem Bundesgesetz be­trauten Abwicklungsstelle auszuschreiben und unter Anwendung der Bestimmungen für Dienstleistungskonzessionen an den Bestbieter zu vergeben. Bezüglich der vertrag­lichen inhaltlichen Ausgestaltung der Abwicklung findet Abs. 1 sinngemäß Anwendung.

(10) Die mit der Abwicklung der Investitionszuschüsse verbundenen Kosten sind für KWK-Anlagen und für mittlere Wasserkraftanlagen anteilsmäßig aus den Fördermitteln gemäß § 13 Abs. 10 und gemäß 13a Abs. 1 in Verbindung mit § 22a Abs. 1 abzu­decken.

Richtlinien für die Gewährung von Investitionszuschüssen

§ 13d. (1) Der Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit hat Richtlinien für die Durchfüh­rung der Gewährung von Investitionszuschüssen zu erlassen.

(2) Die Richtlinien haben insbesondere Bestimmungen zu enthalten über

1. den Gegenstand des Investitionszuschusses;

2. förderbare Investitionskosten;

3. persönliche und sachliche Voraussetzungen für das Erlangen von Investitionszu­schüssen;

4. den Nachweis der energiewirtschaftlichen Zweckmäßigkeit des Vorhabens;

5. - soweit erforderlich - das Verfahren zur Vergabe der Leistungen durch den Empfän­ger der Investitionszuschüsse;

6. Ausmaß und Art der Investitionszuschüsse;

7. das Verfahren

a) Ansuchen (Art, Inhalt und Ausstattung der Unterlagen);

b) Auszahlungsmodus;

c) Berichtslegung (Kontrollrechte);

d) Einstellung und Rückforderung der gewährten Investitionszuschüsse;

8. den Gerichtsstand.

(3) Die technischen Richtlinien haben insbesondere Bestimmungen zu enthalten über

1. Grundsätze der Projektierung und Vorleistungen;

2. Umfang und Art der Planungsunterlagen, einschließlich der Variantenuntersuchun­gen;

3. Durchführung, Kontrolle, Abrechnung und Endüberprüfung;

4. Betriebsmaßnahmen und Instandhaltungsmaßnahmen sowie die Gewährleistung der Wirksamkeit von Anlagen.

(5) Bei der Erlassung der Richtlinien ist das Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen und dem Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasser­wirtschaft herzustellen. Die Richtlinien sind im „Amtsblatt zur Wiener Zeitung“ zu ver­lautbaren. Diese Verlautbarung kann durch die Bekanntgabe der Erlassung der Richtli­nien unter Angabe des Ortes ihres Aufliegens im „Amtsblatt zur Wiener Zeitung“ ersetzt werden. Die Europäische Kommission ist vor der Erlassung dieser Richtlinien gemäß Art. 88 Abs. 3 EGV zu unterrichten. Vor Abschluss des im Art. 88 E-GV vorgesehenen Verfahrens dürfen Investitionszuschüsse nicht gewährt werden.“


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20. Artikel 1 Z 11a lautet:

„11a. Nach § 14 werden folgende §§ 14a bis 14e eingefügt:

„Antragsstellung

§ 14a. Der Antragsteller hat dem Antrag auf Erteilung einer Konzession folgende Un­terlagen anzuschließen:

1. Angaben über den Sitz und die Rechtsform;

2. die Satzung oder den Gesellschaftsvertrag;

3. den Geschäftsplan, aus dem der organisatorische Aufbau des Unternehmens und die internen Kontrollverfahren hervorgehen; weiters hat der Geschäftsplan eine Bud­getvorschau für die ersten drei Geschäftsjahre zu enthalten;

4. eine Beschreibung der zur Verfügung stehenden technischen und organisatorischen Infrastruktur;

5. ein Nachweis von zumindest drei Jahren praktischer Erfahrung im Fahrplan- und Bilanzgruppenmanagement;

6. die Höhe des den Vorständen im Inland unbeschränkt und ohne Belastung zur freien Verfügung stehenden Anfangskapitals;

7. die Identität und die Höhe des Beteiligungsbetrages der Eigentümer, die eine quali­fizierte Beteiligung am Unternehmen halten, sowie die Angabe der Konzernstruktur, sofern diese Eigentümer einem Konzern angehören;

8. die Namen der vorgesehenen Vorstände und deren Qualifikation zum Betrieb des Unternehmens.

Konzessionserteilung

§ 14b. (1) Die Konzession für die Ökostromabwicklungsstelle (§14) ist vom Bundesmi­nister für Wirtschaft und Arbeit für sämtliche Regelzonen schriftlich zu erteilen und kann mit den zur Sicherstellung der Aufgaben sowie zu deren kosteneffizienten Erfül­lung erforderlichen Bedingungen und Auflagen versehen werden.

(2) Eine Konzession zur Ausübung der Tätigkeit einer Ökostromabwicklungsstelle (§ 14) darf nur erteilt werden, wenn

1. der Konzessionswerber die ihm durch das Ökostromgesetz in der Fassung des Bun­desgesetzes BGBl. I Nr. xxx/2006, zur Besorgung zugewiesenen Aufgaben kosten­günstig und sicher zu erfüllen vermag;

2. die Personen, die eine qualifizierte Beteiligung am Unternehmen halten, den im In­teresse einer soliden und umsichtigen Führung des Unternehmens zu stellenden An­sprüche genügen und die in keinem unvereinbaren Interessenkonflikt mit den Zielen und Zwecken des Ökostromgesetzes stehen;

3. durch enge Verbindungen des Unternehmens mit anderen natürlichen oder juris­tischen Personen die Aufsichtsbehörden an der ordnungsgemäßen Erfüllung ihrer Auf­sichtspflicht nicht gehindert werden;

4. das Anfangskapital mindestens 5 Millionen Euro beträgt und dieses den Vorständen unbeschränkt und ohne Belastung zur freien Verfügung steht und durch die materielle und personelle Ausstattung des Unternehmens die Leitung und Verwaltung der Gesell­schaft bestmöglich gewährleistet sind;

5. bei keinem der Vorstände ein Ausschließungsgrund im Sinne des § 13 Abs. 1 bis 6 GewO 1994 vorliegt;


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6. gegen keinen Vorstand eine gerichtliche Voruntersuchung wegen einer vorsätz­lichen, mit mehr als einjähriger Freiheitsstrafe bedrohten Handlung eingeleitet worden ist, bis zu der Rechtskraft der Entscheidung, die das Strafverfahren beendet;

7. die Vorstände auf Grund ihrer Vorbildung fachlich geeignet sind und die für den Be­trieb des Unternehmens erforderlichen Eigenschaften und Erfahrungen haben. Die fachliche Eignung eines Vorstandes setzt voraus, dass dieser in ausreichendem Maße Kenntnisse von Fördermechanismen, EU-Beihilfen- und Förderschemata  und der Ab­rechnung von Ökostrom sowie Leitungserfahrung hat; die fachliche Eignung für die Lei­tung einer Abwicklungsstelle ist anzunehmen, wenn eine zumindest dreijährige leitende Tätigkeit auf dem Gebiet der Elektrizitätswirtschaft oder des Rechnungswesens nach­gewiesen wird;

8. mindestens ein Vorstand den Mittelpunkt seiner Lebensinteressen in Österreich hat;

9. kein Vorstand einen anderen Hauptberuf außerhalb des Unternehmens ausübt, der geeignet ist, Interessenskonflikte hervorzurufen;

10. der Sitz und die Hauptverwaltung im Inland liegen;

11. wenn das zur Verfügung stehende Abwicklungssystem den Anforderungen eines zeitgemäßen Abrechnungssystems genügt;

12. die Neutralität, Unabhängigkeit und die Datenvertraulichkeit gegenüber Marktteil­nehmern und die effiziente regionale Abwicklung gewährleistet sind und die effiziente regionale Abwicklung über zumindest eine regionale Abwicklungsstelle für die Regel­zonen, in denen die Gesellschaft nicht ihren Sitz hat, gewährleistet ist..

(3) Liegen mehrere Anträge auf Konzessionserteilung vor, ist die Konzession dem Kon­zessionswerber zu erteilen, der den Konzessionsvoraussetzungen und dem volkswirt­schaftlichen Interesse an einem funktionierenden Strommarkt und den Zwecken des Ökostromgesetzes bestmöglich entspricht.

Konzessionsrücknahme

§ 14c. (1) Der Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit kann die Konzession zurück­nehmen, wenn die Ökostromabwicklungsstelle ihre Tätigkeit

1. nicht innerhalb von sechs Monaten nach Konzessionserteilung aufnimmt oder

2. mehr als einen Monat lang nicht ausübt.

(2) Der Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit hat die Konzession zurückzunehmen, wenn

1. sie durch unrichtige Angaben oder durch täuschende Handlungen herbeigeführt oder sonst wie erschlichen worden ist,

2. die Ökostromabwicklungsstelle ihre Verpflichtungen gegenüber ihren Gläubigern nicht erfüllt;

3. eine Konzessionsvoraussetzung nach § 14b Abs. 2 nach Erteilung der Konzession nicht mehr vorliegt oder

4. die Ökostromabwicklungsstelle ihren Aufgaben nachhaltig nicht sachgerecht und vorschriftsgemäß nachkommt.

Erlöschen der Konzession

§ 14d. (1) Die Konzession erlischt:

1. durch Zeitablauf;

2. bei Eintritt einer auflösenden Bedingung;


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3. mit ihrer Zurücklegung;

4. mit der Beendigung der Abwicklung eines Konzessionsträgers;

5. mit der Eröffnung des Konkursverfahrens über das Vermögen der Ökostromabwick­lungsstelle

(2) Das Erlöschen der Konzession ist vom Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit durch Bescheid festzustellen.

(3) Die Zurücklegung einer Konzession (Abs. 1 Z 3) ist nur schriftlich zulässig und nur dann, wenn zuvor die Leitung und Verwaltung der Ökostromabwicklungsstelle durch eine andere Ökostromabwicklungsstelle übernommen wurden.

Änderung der Beteiligungsverhältnisse

§ 14e. (1) Jeder, der beabsichtigt, eine qualifizierte Beteiligung an einer Ökostromab­wicklungsstelle direkt oder indirekt zu halten, hat dies zuvor dem Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit unter Angabe des Betrages dieser Beteiligung schriftlich anzuzei­gen.

(2) Jeder, der beabsichtigt, seine qualifizierte Beteiligung an Ökostromabwicklungs­stelle derart zu erhöhen, dass die Grenzen von 20 vH, 33 vH oder 50 vH der Stimm­rechte oder des Kapitals erreicht oder überschritten werden oder dass die Ökostromab­wicklungsstelle sein Tochterunternehmen wird, hat dies zuvor dem Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit schriftlich anzuzeigen.

(3) Der Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit hat innerhalb von drei Monaten nach einer Anzeige gemäß Abs. 1 oder 2 die beabsichtigte Beteiligung zu untersagen, wenn die in den §§ 14a oder 14b genannten Voraussetzungen nicht vorliegen. Wird die Be­teiligung nicht untersagt, so kann der Bundesminister für Wirtschaft und Arbeiteinen Termin vorschreiben, bis zu dem die in Abs. 4 und 5 genannten Absichten verwirklicht werden müssen.

(4) Die Anzeigepflichten gemäß Abs. 1 und 2 gelten in gleicher Weise für die beabsich­tigte Aufgabe einer qualifizierten Beteiligung oder Unterschreitung der in Abs. 2 ge­nannten Grenzen für Beteiligungen an einer Ökostromabwicklungsstelle.

(5) Die Ökostromabwicklungsstelle hat dem Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit jeden Erwerb und jede Aufgabe von Anteilen sowie jedes Erreichen und jede Über- und Unterschreitung der Beteiligungsgrenzen im Sinne der Abs. 2 und 4 unverzüglich schriftlich anzuzeigen, sobald sie davon Kenntnis erlangt. Weiters hat die Ökostromab­wicklungsstelle dem Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit mindestens einmal jähr­lich die Namen und Anschriften der Aktionäre schriftlich anzuzeigen, die qualifizierte Beteiligungen halten.““

21. Artikel 1 Z 12 lautet:

„12. § 15 samt Überschrift lautet:

„Aufgaben der Ökostromabwicklungsstelle

§ 15. (1) Die Aufgaben der Ökostromabwicklungsstelle sind:

1. Ökostrom nach Maßgabe der §§ 10 und 10a zu den gemäß § 11 bestimmten Prei­sen abzunehmen;

2. der Abschluss von Verträgen

a) mit den übrigen Bilanzgruppenverantwortlichen, Regelzonenführern, Netzbetreibern und Elektrizitätsunternehmen (Erzeugern und Stromhändlern);

b) mit Einrichtungen, die Indizes erstellen, zum Zwecke des Datenaustausches;


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c) mit Lieferanten (Erzeugern und Stromhändlern), Netzbetreibern und Bilanzgruppen­verantwortlichen über die Weitergabe von Daten;

3. die gemäß Z 1 erworbenen Mengen an elektrischer Energie gemäß den geltenden Marktregeln an Stromhändler, soweit sie Endverbraucher im Inland beliefern, gegen die Verrechnungspreise gemäß § 22b Abs. 2 und 3 täglich zuzuweisen. Die Zuweisung erfolgt in Form von Fahrplänen an die jeweilige Bilanzgruppe, in der der Stromhändler Mitglied ist, im Verhältnis der pro Kalendermonat an Endverbraucher in der Regelzone abgegebenen Strommengen. Die Verrechnungsstellen haben die erforderlichen Daten automationsunterstützt zur Verfügung zu stellen. Für den jeweiligen Kalendermonat berechnet sich die Quote nach dem Monat, welcher drei Monate zurückliegt. Bei neu eintretenden Stromhändlern wird der Wert des ersten vollen Monats herangezogen.

4. dafür zu sorgen, dass in jeder Ökobilanzgruppe prozentuell der gleich hohe Anteil an Ökoenergie am Endverbrauch gegeben ist und die Aufbringung der Fördermittel ge­mäß § 19 gleichmäßig auf die Ökobilanzgruppen entsprechend dem Anteil am End­verbrauch der mit der Ökobilanzgruppe korrespondierenden Regelzone verteilt werden, wobei Mengen, die auf Grund allfälliger Zuschläge der Landeshauptleute gemäß § 30 Abs. 4 gefördert werden, in den Ausgleich nicht einzubeziehen sind;

5. die Erstellung von Prognosen über die zukünftig eingespeiste elektrische Energie und daraus die Ableitung von Fahrplänen der abnahmepflichtigen elektrischen Energie (§ 10) und deren Zuweisung an Stromhändler. Dabei ist auf einen möglichst geringen Anfall von Ausgleichsenergie zu achten;

6. die Einhaltung der Marktregeln.

(2) Die Ökostromabwicklungsstelle hat dem Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit sowie der Energie-Control GmbH alle für ihre Aufsichtstätigkeit erforderlichen Daten zur Verfügung zu stellen. Im Übrigen findet die Bestimmung des § 47 ElWOG sinn­gemäß Anwendung. Sie hat der Energie-Control GmbH die für die Einrichtung einer Registerdatenbank für Herkunftsnachweise erforderlichen Daten in elektronischer Form zur Verfügung zu stellen.

(3) Die Ökostromabwicklungsstelle hat alle organisatorischen Vorkehrungen zu treffen, um ihre Aufgaben erfüllen zu können. Sie nimmt die Funktion des Bilanzgruppenver­antwortlichen (Ökobilanzgruppenverantwortlichen) wahr und hat für jede Regelzone eine Ökobilanzgruppe einzurichten.

(4) Die Ökostromabwicklungsstelle ist verpflichtet, alle Möglichkeiten der Minimierung der Aufwendungen für die Ausgleichsenergie auszuschöpfen. Sie ist ermächtigt, alle zur Einhaltung der Fahrpläne erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, insbesondere auch den Ein- und Verkauf von elektrischer Energie vorzunehmen. Sie hat eine Ab­schätzung der für Windkraftanlagen erforderlichen Aufwendungen für Ausgleichsener­gie in der Bilanz gesondert darzustellen.

(5) Die Ökostromabwicklungsstelle unterliegt unabhängig von ihren Eigentumsverhält­nissen der Kontrolle des Rechnungshofes.““

22. Artikel 1 Z 14 entfällt.

23. Artikel 1 Z 16 lautet:

„16. § 19 Abs. 1 lautet:

„(1) Die Stromhändler sind verpflichtet, die ihnen zugewiesene elektrische Energie (§ 10) zu kaufen und der Ökostromabwicklungsstelle das Entgelt jedenfalls in Höhe des Verrechnungspreises für sonstigen Ökostrom gemäß § 22b Abs. 3  und des Ver­rechnungspreises für Strom aus Kleinwasserkraftanlagen gemäß § 22b Abs. 2 für die


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jeweiligen Mengen an elektrischer Energie monatlich zu entrichten. Fahrpläne, welche über die jeweiligen Bilanzgruppenverantwortlichen abzuwickeln sind, sind unter Be­dachtnahme auf die Minimierung der Kosten für Ausgleichsenergie zu erstellen und von den Bilanzgruppenverantwortlichen zu übernehmen.““

24. In Artikel 1 Z 19 lautet § 21 samt Überschrift:

„Abgeltung der Mehraufwendungen der Ökostromabwicklungsstelle

§ 21. Der Ökostromabwicklungsstelle sind unter Berücksichtigung einer angemesse­nen Verzinsung des eingesetzten Kapitals im Sinne § 14b Abs.2 Z 4 folgende Mehrauf­wendungen abzugelten:

1. Differenzbeträge, die sich aus den Erlösen aus dem Verkauf von elektrischer Ener­gie aus Kleinwasserkraftanlagen und sonstigen Ökostromanlagen (§ 22b)  und den sich aus den gemäß § 11 bestimmten Preisen ergeben,

2. die mit der Erfüllung der Aufgaben der Ökostromabwicklungsstelle  verbundenen ad­ministrativen und finanziellen Aufwendungen, sowie

3. die Aufwendungen für die Ausgleichsenergie.

Der Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit hat im Rahmen seiner Aufsichtsfunktion die vorgenannten Aufwendungen zu prüfen und mit Bescheid anzuerkennen.“

25. In Artikel 1 Z 20 lautet § 21a samt Überschrift:

„Kontrahierbares Einspeisetarifvolumen

§ 21a. Für neu in Betrieb gehende sonstige Ökostromanlagen (§ 10 Z 4) wird das kon­trahierbare Einspeisetarifvolumen aus dem zusätzlichen Unterstützungsvolumen (§ 5 Z 31 lit. a) gemäß § 22a im Kalenderjahr der Antragstellung gemäß § 10a Abs. 5, zu­züglich dem Wert des zu kontrahierenden Ökostroms zum durchschnittlichen Markt­preis im vorangegangenen Kalenderjahr (§ 20) abzüglich der aliquoten Aufwendungen gemäß § 21 Z 2 und 3 sowie abzüglich eines aliquoten Anteils der gemäß § 22b Abs. 6 an die Länder abzuführenden Mittel ermittelt. Allfällige Differenzbeträge, die sich in einem Kalenderjahr zwischen den gemäß § 22 vereinnahmten Mitteln und den sich gemäß § 21 ergebenden Mehraufwendungen ergeben, sind durch Verlustvorträge oder Rücklagenbildungen darzustellen und im nächsten Kalenderjahr durch eine Anpassung der Förderbeiträge auszugleichen. Für die Kalenderjahre 2007 bis 2011 hat das zu­sätzliche jährliche Unterstützungsvolumen Euro 17 Mio. zu betragen und darf nicht überschritten werden. Für das Kalenderjahr 2006 beträgt das zusätzliche Unterstüt­zungsvolumen mindestens 8,5 Mio. Euro; tritt § 21a in der Fassung des Bundesgeset­zes, BGBl. I xxx/2006, vor Ablauf des 30. Juni 2006 in Kraft, bemisst sich das zusätz­liche Unterstützungsvolumen, das nicht überschritten werden darf, aus dem aliquoten Anteil des für die Kalenderjahre 2007 bis 2011 festgesetzten jährlichen Unterstützungs­volumen von 17 Millionen Euro. Nach diesem Zeitpunkt ist das zusätzliche Unter­stützungsvolumen durch Gesetz neu zu bestimmen. Die aliquoten Aufwendungen ge­mäß § 21 Z 2 und 3 können durch Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit bestimmt werden. Dabei sind die durch die jeweilige Technologie in den vor­angegangen Jahren verursachten Kosten angemessen zu berücksichtigen.“

26. Artikel 1 Z 21 lautet:

„21. § 22 samt Überschrift lautet:

„Aufbringung der Fördermittel

§ 22. (1) Zur Aufbringung der Mehraufwendungen gemäß §§ 12, 13, 13a und 21 (aus­genommen Mehraufwendungen für Kleinwasserkraft) ist von allen an das öffentliche


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Netz angeschlossenen Verbrauchern  ein Förderbeitrag (Zählpunktpauschale in EURO pro Zählpunkt ) zu leisten, der von den Netzbetreibern in Rechnung zu stellen und ge­meinsam mit dem jeweiligen Netznutzungsentgelt von den an ihren Netzen ange­schlossenen Verbrauchern einzuheben ist. Die vereinnahmten Mittel sind vierteljährlich an die Ökostromabwicklungsstelle abzuführen. Die Ökostromabwicklungsstelle ist be­rechtigt, den Förderbeitrag vorab zu pauschalieren und vierteljährlich gegen nachträg­liche jährliche Abrechnung einzuheben. Der Förderbeitrag ist auf den Rechnungen für die Netznutzung gesondert auszuweisen bzw. gesondert zu verrechnen. Die im För­derbeitrag enthaltenen Kategorien (KWK-Anlagen, mittlere Wasserkraftanlagen sowie sonstige Ökostromanlagen) sind anzuführen. Die Netzbetreiber und die Verrechnungs­stellen haben der Ökostromabwicklungsstelle sämtliche für die Bemessung der Förder­beiträge erforderlichen Daten und sonstigen Informationen zur Verfügung zu stellen.

(2) In Streitigkeiten zwischen der Ökostromabwicklungsstelle und Endverbrauchern sowie Netzbetreibern, insbesondere auf Leistung des Förderbeitrages, entscheiden die ordentlichen Gerichte.““

27. Artikel 1 Z 22 und 23 entfallen.

28. Artikel 1 Z 24 lautet:

„24. Nach § 22 wird folgender § 22a samt Überschrift eingefügt:

„Zählpunktpauschale ab dem Kalenderjahr 2007

§  22a. (1) Das Zählpunktpauschale beträgt für die Jahre 2007 bis einschließlich 2009:

1.  für die an den Netzebenen 1 bis 3 angeschlossenen Netznutzer Euro 15 000 pro Kalenderjahr;

2.  für die an den Netzebenen 4 angeschlossenen Netznutzer Euro 15 000 pro Kalen­derjahr;

3.  für die an den Netzebenen 5 angeschlossenen Netznutzer Euro 3 300 pro Kalen­derjahr;

4.  für die an den Netzebenen 6 angeschlossenen Netznutzer Euro 300 pro Kalen­derjahr;

5.  für die an den Netzebenen 7 angeschlossenen Netznutzer Euro 15 pro Kalen­derjahr.

(2) Für die dem Kalenderjahr 2009 folgenden Jahre hat die Energie-Control Kommis­sion die für die einzelnen Netzebenen geltenden Zählpunktpauschalen, beginnend mit dem Jahr 2010, alle drei Jahre mit Verordnung neu festzusetzen. Dabei ist von folgen­den Kriterien auszugehen: Von dem für die Förderung von Ökoenergie (einschließlich Investitionszuschüsse für mittlere Wasserkraft, jedoch ausgenommen Förderbedarf für Kleinwasserkraft) und Investitionszuschüssen fossiler KWK sowie Unterstützung be­stehender und modernisierter KWK-Anlagen erforderlichen Unterstützungsvolumen sind – basierend auf Prognosen - 38 % durch jene Mittel abzudecken, die durch das Zählpunktpauschale vereinnahmt werden. Dabei sind die in Abs. 1 ausgewiesenen Zählpunktpauschalen im gleichen Verhältnis so anzupassen, dass 38% des erforder­lichen Unterstützungsvolumens durch die aus der Verrechnung der Zählpunktpauscha­len vereinnahmten Mittel abgedeckt werden.

(3) Bei einer Nutzung des Netzes von weniger als einem Kalenderjahr ist pro angefan­genem Kalendermonat ein Zwölftel des jeweiligen Zählpunktpauschales gemäß Abs. 1 zu entrichten.““


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29. Artikel 1 Z 25 lautet:

„25. Nach § 22a wird folgender § 22b  samt Überschrift eingefügt:

„Verrechnungspreis

§ 22b. (1) Die Energie-Control Kommission hat für die dem Kalenderjahr 2006 folgen­den Jahre jährlich im Vorhinein durch Verordnung gesonderte Verrechnungspreise für Kleinwasserkraft sowie für sonstigen Ökostrom  festzulegen. Unterjährige Anpassun­gen sind zulässig.

(2) Der Verrechnungspreis für Kleinwasserkraft ist in einer solchen Höhe auf der Grundlage von Prognosen derart festzulegen, dass sämtliche Mehraufwendungen der Ökostromabwicklungsstelle gemäß § 21 für Kleinwasserkraft abgedeckt sind.

(3) Der Verrechnungspreis für sonstigen Ökostrom ist in einer solchen Höhe auf der Grundlage von Prognosen derart festzulegen, dass die Mehraufwendungen der Öko­stromabwicklungsstelle gemäß § 21 für sonstigen Ökostrom unter Berücksichtigung der Einnahmen aus der Zählpunktpauschale gemäß §22a abgedeckt sind.

(4) Ein ausgeglichenes Ergebnis zwischen den im Folgejahr zu erwartenden Mehrauf­wendungen einerseits sowie den in diesem Zeitraum prognostizierten Erlösen aus dem Verkauf von Ökostrom und den durch die Zählpunktpauschalen vereinnahmten Mitteln andererseits ist anzustreben. Allfällige Differenzbeträge zwischen den in einem Kalen­derjahr durch die Förderbeiträge aufgebrachten Fördermittel und den in diesem Zeit­raum festgestellten Mehraufwendungen gemäß § 21 sind im darauf folgenden Kalen­derjahr auszugleichen.

(5) Die Gesamteinnahmen aus dem Verrechnungspreis für Kleinwasserkraft abzüglich dem Produkt der Mengen aus geförderten Kleinwasserkraftanlagen mit dem Marktpreis gemäß § 20 dürfen den Betrag von Euro 85 Mio. nicht übersteigen.““

30. (Verfassungsbestimmung) Nach Artikel 1 Z 25 wird folgende Z 25a eingefügt:

„25a. (Verfassungsbestimmung) Dem § 22b Abs. 5 wird folgender Abs. 6 angefügt:

„(6) (Verfassungsbestimmung) In dem gemäß Abs. 3 bestimmten Verrechnungspreis ist auch ein Anteil vorzusehen, der den Ländern zur Förderung von neuen Technolo­gien zur Ökostromerzeugung, ausgenommen Wasserkraft, Klärschlamm, Tiermehl und Ablauge, sowie zur Förderung von Energieeffizienzprogrammen zur Verfügung zu stel­len ist. Der den Ländern zu erstattende Anteil beträgt ab dem Jahr 2007 sieben Millio­nen Euro jährlich. Der den Ländern zu erstattende Anteil ist nach dem Verhältnis der Abgabe von elektrischer Energie an Endverbraucher im jeweiligen Land in einem Ka­lenderjahr zu bemessen. Über den Einsatz dieser Mittel ist von jedem Land getrennt an das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit sowie an die Energie-Control GmbH bis spätestens 30. Juni des Folgejahres ein schriftlicher Bericht vorzulegen. In diesem Bericht sind jedenfalls die unterstützten Ökostromprojekte mit ihrer Leistung, Technolo­gie und jährlichen Stromerzeugung sowie die unterstützten Energieeffizienzprogramme jeweils mit Angabe des Unterstützungsausmaßes anzugeben.““

31. Nach Artikel 1 Z 25a wird folgende Z 25b eingefügt:

„25b. § 23 samt Überschrift lautet:

„Verwaltung der Fördermittel

§ 23. (1) Zur Verwaltung der für die Abgeltung der Mehraufwendungen gemäß § 21 bestimmten Mittel (Fördermittel) hat die Ökostromabwicklungsstelle ein Konto einzu­richten.


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(2) Die Fördermittel gemäß Abs. 1 werden aufgebracht:

1. aus Förderbeiträgen gemäß §§ 22 und 22a;

2. aus dem Verkauf von Ökoenergie gemäß § 19 iVm. § 22b vereinnahmten Mitteln;

3. aus den vereinnahmten Beträgen der gemäß § 29 verhängten Verwaltungsstrafen;

4. durch sonstige Zuwendungen;

5. aus Zinsen der veranlagten Mittel.

(3) Die Verwaltung des Kontos obliegt der Ökostromabwicklungsstelle. Sie haben die Mittel zinsbringend zu veranlagen. Dem Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit, der Energie-Control GmbH sowie den herangezogenen Sachverständigen ist jederzeit Ein­sicht in sämtliche Unterlagen zu gewähren.

(4) Die Ökostromabwicklungsstelle hat dem Elektrizitätsbeirat jährlich umfassend zu berichten.

(5) Die Ökostromabwicklungsstelle hat die Mittel für die Förderungen von Kraft-Wärme Kopplungsanlagen gemäß § 13 (Unterstützung für bestehene Kraft-Wärme Kopplungs­anlagen) vierteljährlich an die Energie-Control GmbH zu überweisen. Die Mittel für die Förderungen gemäß § 12 (Investitionszuschüsse für neue KWK und mittlere Wasser­kraft) sind vierteljährlich an die Abwicklungsstelle für Investitionszuschüsse zu überwei­sen.““

32. Nach Artikel 1 Z 25b wird folgende Z 25c eingefügt:

„25c. (Verfassungsbestimmung) § 30 Abs. 3 Z 1 lautet:

„1. bis zum 31. Juli 2002 erlassenen Rechtsvorschriften gemäß § 34 Abs. 1 ElWOG in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 121/2000 oder““

33. Artikel 1 Z 26 lautet:

„26. (Verfassungsbestimmung) § 30 Abs. 5 und 6  lauten:

„(5) Die aufgrund des § 34 Abs. 3 und 4 des Elektrizitätswirtschafts- und -organisa­tionsgesetzes, BGBl. I Nr. 143/1998 und in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 121/2000 von den Netzbetreibern bis zum Inkrafttreten dieses Bundesgesetzes ein­gehobenen Zuschläge sind – soweit sie nicht zur Abdeckung der sich aus der Abnah­meverpflichtung für Ökoenergie bewirkten Mindererlösen verwendet wurden – den Ländern für Zwecke der Förderung von neuen Technologien zur Ökostromerzeugung zur Verfügung zu stellen. Nachgewiesene Mehraufwendungen von Netzbetreibern, die aus den gemäß § 34 Abs. 3 und 4 ElWOG eingehobenen Zuschlägen nicht abgegolten werden können, sind mit den gemäß § 22b Abs. 6 zugewiesenen Mitteln vorrangig abzudecken.

(6) Die Länder können die ihnen für Zwecke der Technologieförderung und Energie­effizienzprogramme gemäß Abs. 5 sowie § 22b Abs. 6 zur Verfügung stehenden Mittel auch für die Gewährung von Produktionszuschüssen für Ökostromanlagen verwen­den.““

34. Artikel 1 Z 27 lautet:

„27. Nach § 30 werden folgende §§ 30a und 30 b samt Überschriften eingefügt:

„Abschluss eines Vertrags mit der Kommunalkredit Public Consulting GmbH

§ 30a. Der Vertragsabschluss über die inhaltliche Ausgestaltung der Abwicklung von Investitionszuschüssen zwischen dem Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit und der Kommunalkredit Public Consulting GmbH  hat spätestens drei Monate nach Ver­lautbarung des § 13c  in der Fassung des BGBl. I Nr. xxx/2006 zu erfolgen. Kommt innerhalb dieser Frist ein Vertrag mit der Kommunalkredit Public Consulting GmbH


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nicht zustande, hat der Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit die Abwicklung der Gewährung der Investitionszuschüsse auszuschreiben.

Übergang der Rechte und Pflichten auf die Ökostromabwicklungsstelle

§ 30b. (1) Die Ökostromabwicklungsstelle ist Rechtsnachfolgerin der bisherigen Öko­bilanzgruppenverantwortlichen (Regelzonenführer) und tritt mit dem der Konzessions­erteilung (§14b) folgenden Monatsersten an die Stelle der bisherigen Ökobilanzgrup­penverantwortlichen insbesondere in die mit den Ökostromerzeugern, Bilanzgruppen­verantwortlichen, Stromhändlern und Netzbetreibern auf Grundlage der Allgemeinen Bedingungen (§ 18) bisher abgeschlossenen Verträge ein. Dieser Zeitpunkt ist von der Energie-Control GmbH umgehend im Internet unter www.e-control.at und im Amtsblatt der Wiener Zeitung zu veröffentlichen. Die Regelzonenführer als Ökobilanzgruppenver­antwortliche haben mit der Ökostromabwicklungsstelle Verträge über die wirtschaft­liche Überführung der zur Besorgung ihrer Aufgaben erforderlichen Unterlagen, insbe­sondere Daten und Datenbanken sowie die sonstigen Betriebsmittel (EDV-Ausstat­tung), abzuschließen. Rechte, Pflichten und Bewilligungen, die die Regelzonenführer in ihrer Eigenschaft als Ökobilanzgruppenverantwortliche erlangt haben, gehen mit dem Zeitpunkt der auf die Konzessionserteilung folgenden Monatsersten auf die Ökostrom­abwicklungsstelle über. Insbesondere haben die Regelzonenführer die ihnen als Öko­bilanzgruppenverantwortliche zugegangenen überschüssigen Mittel der Ökostromab­wicklungsstelle auszufolgen. Allfällige Differenzbeträge im Sinne des § 22 Abs.2 in der Fassung des BGBl. I Nr. 149/2002, sind zwischen der Ökostromabwicklungsstelle und den Regelzonenführern auszugleichen. Bis dahin hat die Abrechnung noch durch die Regelzonenführer als Ökobilanzgruppenverantwortliche zu erfolgen, denen bis dahin auch die Abgeltung der Mehraufwendungen gemäß § 21 gebührt.

(2) Die gesetzlich angeordneten Vermögensübertragungen an die Ökostromabwick­lungsstelle, insbesondere Vermögensübertragungen von den Regelzonenführern, sind von allen bundesgesetzlich geregelten Steuern, Abgaben und Gebühren befreit.““

35. Artikel 1 Z 28 lautet:

„28. Nach § 30b wird folgender § 30c samt Überschrift eingefügt:

„Übergangsbestimmung zu § 13 Abs. 3 und 4 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. xxx/2006

§ 30c. Die für die Jahre 2003 und 2004 abgeschlossenen Verfahren, durch die För­derungen gemäß § 13 Abs. 3 und 4 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 149/2002 gewährt worden sind oder durch die Anträgen auf Gewährung einer För­derung nach diesen Bestimmungen nicht stattgegeben worden ist, sind gemäß § 69 AVG über Antrag einer Partei wieder aufzunehmen. Der Antrag auf Wiederaufnahme ist binnen drei Monaten nach In-Kraft-Treten dieses Bundesgesetzes (§ 32a Abs. 3) beim Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit einzubringen. Förderungen, die auf Grund der zum Zeitpunkt des In-Kraft-Tretens dieses Bundesgesetzes gewährt worden sind, sind anzurechnen. Der Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit hat in seiner Ent­scheidung von jenen Kriterien auszugehen, wie sie im § 13 Abs. 2  Ökostromgesetz, BGBl I Nr. 149/2002, enthalten waren.““

36. (Verfassungsbestimmung) Nach Artikel 1 Z 28 wird folgende Z 28a eingefügt:

„28a. (Verfassungsbestimmung) Nach § 30c wird folgender 30d samt Überschrift ein­gefügt:

„Übergangsbestimmungen zu den §§ 22a und 22b

§ 30d. (Verfassungsbestimmung) (1) Für den Zeitraum zwischen dem 1. Jänner 2003 und dem in § 32a Abs. 4 genannten Zeitpunkt sind Stromhändler, die Ökostrom oder KWK-Energie importieren und diesen importierten Ökostrom oder diese importierte KWK-Energie an inländische Endverbraucher verkaufen, sowie Endverbraucher, die


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Ökostrom oder KWK-Energie für den eigenen Bedarf importieren, berechtigt, die Er­stattung des Förderbeitrages für Kleinwasserkraft oder für sonstigen Ökostrom bei der Energie-Control GmbH oder KWK-Zuschläge für KWK-Energie beim Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit zu verlangen.

(2) Über die Anträge gemäß Abs. 1 ist mit Bescheid zu entscheiden. Die Erstattung für Ökostrom erfolgt aus den Mitteln der Ökostromförderung, die Erstattung für KWK-Energie erfolgt aus den Mitteln der KWK Förderung. Die für die Erstattung notwendigen Mittel sind bei der Bemessung  des Verrechnungspreises gemäß § 19 und § 22b zu berücksichtigen. Die Höhe der Erstattung ist durch Bescheid des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit (KWK-Zuschläge) und der Energie-Control GmbH zu bestimmen. Die Auszahlung der mit bescheidmäßig bestimmten Beträge, hat durch die Ökostrom­abwicklungsstelle zu erfolgen.

(3) Die Höhe der Erstattung für die jeweiligen Stromhändler im Jahr 2006 darf nicht mehr als 110 % der Höhe der Erstattung für das Jahr 2005 betragen. Bei Geschäfts­jahren abweichend von einem Kalenderjahr darf die Höhe der Erstattung für die jeweili­gen Stromhändler, für die nach Jahresende 2005 abgeschlossenen Geschäftsjahre 110 % des jeweiligen Vorjahreszeitraumes nicht überschreiten. Stromhändler, die im Jahr 2005 keine inländischen Endverbraucher beliefert haben, können für das Jahr 2006 eine Erstattung für importierten Ökostrom oder KWK-Strom von höchstens 100 GWh beantragen. Anträge für das Jahr 2006 dürfen nur von jenen Stromhändlern gestellt werden, die ihre Tätigkeit vor dem 1 Mai 2006 angezeigt haben. Die Höhe der Erstattung für die jeweiligen Endvebraucher, die für den eigenen Bedarf Ökostrom oder KWK Energie importieren, im Jahr 2006 darf nicht mehr als 110% der Höhe der Erstattung für das Jahr 2005 betragen. Bei Geschäftsjahren abweichend von einem Kalenderjahr darf die Höhe der Erstattung für die jeweiligen Endverbraucher, für die nach Jahresende 2005 abgeschlossenen Geschäftsjahre 110 % des jeweiligen Vorjah­reszeitraums nicht überschreiten. 

(4) Ein Anspruch auf Erstattung des Förderbeitrages für Strom aus Kleinwasserkraft oder sonstigen Ökostrom oder KWK-Zuschläge besteht nur dann, wenn

1. der vollständige Antrag binnen eines Monats nach dem in § 32a Abs. 4 genannten Zeitpunkt gestellt wird;

2. dem Antrag die Herkunftsnachweise gemäß RL 2003/54/EG oder 2004/8/EG beige­legt sind;

3. die Herkunftsnachweise von der zuständigen Stelle des Herkunftslandes bestätigt und gelöscht sind und die Dokumentation darüber dem Antrag beigelegt ist und

4. bei Stromhändlern die Herkunftsnachweise für die Dokumentation der Stromkenn­zeichnung gemäß §§ 45 und 45a ElWOG im jeweiligen Zeitraum nachweislich und explizit als Herkunftsnachweise eingesetzt wurden, wobei dies von jenem Wirtschafts­prüfer, der die Dokumentation gemäß § 45a Abs. 6 bestätigt hat, zu bestätigen ist und diese Bestätigung dem Antrag beigelegt ist;

5. bei Endverbrauchern, die für den eigenen Bedarf Strom aus Kleinwasserkraft oder sonstigen Ökostrom oder KWK Energie importieren, die Herkunftsnachweise nach­weislich spätestens drei Monate nach Ablauf des jeweiligen Geschäfts- oder Kalender­jahres diesem Endverbraucher vorgelegen sind.

(5) Die Höhe der Erstattung pro kWh beträgt entsprechend den Förderbeitragsver­ordnungen für die Jahre 2003 bis 2006 für importierten sonstigen Ökostrom für den Zeitraum vom 1. Jänner 2003 bis 31. März 2004 0,12 Cent/kWh, für den Zeitraum vom 1. April 2004 bis 31. Dezember 2004 0,183 Cent/kWh, für den Zeitraum von 1. Jänner 2005 bis 31. Dezember 2005 0,242 Cent/kWh und für das Jahr 2006 0,416 Cent/kWh. Die Höhe der Erstattung pro kWh beträgt entsprechend den Förderbeitragsverord-


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150. Sitzung / Seite 185

nungen für die Jahre 2003 bis 2006 für importierten Ökostrom aus Wasserkraftanlagen für den Zeitraum vom 1. Jänner 2003 bis 31. März 2004 0,005 Cent/kWh, für den Zeit­raum vom 1. April 2004 bis 31. Dezember 2004 0,035 Cent/kWh, für den Zeitraum von 1. Jänner 2005 bis 31. Dezember 2005 0,002 Cent/kWh und für das Jahr 2006 0,000 Cent/kWh. Die Höhe der Erstattung für KWK-Energie beträgt für die Jahre 2003 und 2004 0,15 Cent/kWh, für das Jahr 2005 0,13 Cent/kWh und für das Jahr 2006 0,07 Cent/kWh.

(6) Soweit den Verträgen von Stromhändlern mit Endverbrauchern ein anderer Ver­rechnungspreis zugrunde liegt als der gemäß § 22b Ökostromgesetz in der Fassung der Ökostromgesetz-Novelle 2006 BGBl. I Nr xxx/2006 festgelegte und nach solchen Verträgen nicht an den gesetzlich festgelegten Verrechnungspreis angepasst werden kann, sind die Stromhändler berechtigt, unmittelbar aufgrund dieses Gesetzes durch gemäß § 22b Ökostromgesetz festgelegte, neue Verrechnungspreise entstandene Kostenänderungen an die Endverbraucher weiterzugeben. Endverbrauchern, die Ver­braucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes sind, steht es frei, aus diesem Anlass den Vertrag innerhalb einer angemessenen Frist nach Bekanntgabe der Preis­anpassung zu kündigen.

37. (Verfassungsbestimmung) Artikel 1 Z 29 lautet:

„29. (Verfassungsbestimmung) Nach § 32 wird folgender § 32a samt Überschrift ange­fügt:

„In-Kraft-Treten der Ökostromgesetz-Novelle 2006

§ 32a. (Verfassungsbestimmung) (1) Die §§ 14, 14a bis 14e sowie 30b in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. xxx/2006 treten mit 1. Juli 2006 in Kraft.

(2) Der § 10 Z 5 tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.

(3) Die übrigen Bestimmungen treten drei Monate nach dem in Abs. 1 bezeichneten Zeitpunkt in Kraft.

(4) §§ 22a und 22b treten am 1. Jänner 2007 in Kraft.““

38. Nach Artikel 1 Z 29 wird folgende Z 29a angefügt:

„29a. Die Anlage zu § 5 Abs. 1 Z 5 lautet:

„Anlage 1

Abfälle mit hohem biogenen Anteil gemäß § 5 Abs. 1 Z 1

Abfälle mit hohem biogenen Anteil sind die nachfolgend in Tabelle 1 und (mit den an­gegebenen Einschränkungen) in Tabelle 2 angeführten Abfallarten, definiert durch die zugeordnete fünfstellige Schlüssel-Nummer und gegebenenfalls durch die zusätzliche zweistellige Spezifizierung gemäß Anlage 5 der Abfallverzeichnisverordnung. Teilmen­gen von Abfallarten, die nicht in den Tabellen 1 und 2 angeführt sind, gelten nicht als Abfälle mit hohem biogenen Anteil oder als Biomasse.

Tabelle 1: Abfälle mit hohem biogenen Anteil

Schlüssel-Nummer und Spezifizierung

Abfallbezeichnung und Spezifierung

12

Abfälle pflanzlicher und tierischer Fetterzeugnisse

123

Abfälle aus der Produktion pflanzlicher und tierischer Fette und Wachse


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12301

Wachse

125

Emulsionen und Gemische mit pflanzlichen und tierischen Fettprodukten

12501

Inhalt von Fettabscheidern

12503

Öl-, Fett- und Wachsemulsionen

17

Holzabfälle

171

Holzabfälle aus der Be- und Verarbeitung

17104

Holzschleifstäube und -schlämme

17104 01

Holzschleifstäube und -schlämme – (aus) behandeltes(m) Holz

17104 02

Holzschleifstäube und -schlämme – (aus) nachweislich aus­schließlich mechanisch behandeltes(m) Holz

17104 03

Holzschleifstäube und -schlämme – (aus) behandeltes(m) Holz, schadstofffrei

17114

Staub und Schlamm aus der Spanplattenherstellung

17115

Spanplattenabfälle

172

Holzabfälle aus der Anwendung

17202

Bau- und Abbruchholz 1)

17202 01

Bau- und Abbruchholz – (aus) behandeltes(m) Holz 1)

17202 02

Bau- und Abbruchholz – (aus) nachweislich ausschließlich mechanisch behandeltes(m) Holz

17202 03

Bau- und Abbruchholz – (aus) behandeltes(m) Holz, schad­stofffrei

17207

Eisenbahnschwellen

17209

Holz (zB Pfähle und Masten), teerölimprägniert

17209 88

Holz (zB Pfähle und Masten), teerölimprägniert – ausgestuft

18

Zellulose-, Papier- und Pappeabfälle

184

Abfälle aus der Zelluloseverarbeitung


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150. Sitzung / Seite 187

18401

Rückstände aus der Papiergewinnung (Spuckstoffe) ohne Altpapieraufbereitung

187

Papier- und Pappeabfälle

18702

Papier und Pappe, beschichtet

19

Andere Abfälle aus der Verarbeitung und Veredelung tieri­scher und pflanzlicher Produkte

199

Andere Abfälle aus der Verarbeitung und Veredelung tieri­scher und pflanzlicher Produkte

19909

Sudkesselrückstände (Seifenherstellung)

94

Abfälle aus der Wasseraufbereitung, Abwasserbehandlung und Gewässernutzung

947

Rückstände aus der Kanalisation und Abwasserbehandlung (ausgenommen Schlämme)

94705

Inhalte aus Fettfängen

949

Abfälle aus der Gewässernutzung

94902

Rechengut aus Rechenanlagen von Kraftwerken

1) Ohne salzimprägnierte Hölzer [Anmerkung: salzimprägnierte Hölzer können einen hohen Eintrag von Schwermetallen bedingen (Bleiweiß, CFA-Salze usw.), der bei der thermischen Behandlung nicht zerstört wird].

Anmerkungen zu Tabelle 1:

Der Feststoffgehalt der oben angeführten Abfälle besteht überwiegend (über 90%) aus organischem Kohlenstoff. Dabei lassen sich drei Gruppen von Abfällen unterscheiden:

Gruppe 1:

Die folgenden Abfälle leiten sich direkt oder indirekt (in Form von Zellulose oder Lignin) von Holz, welches den ältesten Biobrennstoff darstellt, ab:

17104 (gegebenenfalls mit Spezifizierung), 17114, 17115, 17202 (gegebenenfalls mit Spezifizierung), 17207, 17209 (gegebenenfalls mit Spezifizierung), 18401, 94902

Der Feststoffanteil dieser Abfälle besteht zum überwiegenden Anteil aus organisch ge­bundenem Kohlenstoff biologischen Ursprungs (in Form von Zellulose und Lignin). Der Heizwert der Trockensubstanz liegt dabei in der Größenordnung von 20 MJ/kg.

Gruppe 2:

Die nachfolgenden Abfälle leiten sich im Wesentlichen aus tierischen und pflanzlichen Fetten ab. Der Kohlenstoffanteil ist biologischen Ursprungs und liegt im Wesentlichen


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in Form von Glyceriden und Fettsäuren vor. Der Heizwert der organischen Substanz liegt damit sehr hoch (Größenordnung von 30 MJ/kg).

12301, 12501, 12503, 19909, 94705

Gruppe 3:

Die nachstehenden Abfälle stellen einen Verbund zwischen Abfällen der Gruppe 1 und synthetischen Polymeren (PE usw.) bzw. Metallen (Al) dar. Der spezifische Heizwert der nicht biologischen Anteile liegt zwar höher, als jener der biologischen Anteile, den­noch überwiegt der Heizwert der biologischen Anteile in der Mischung zu wesentlich mehr als 50% (der Heizwert von PE liegt zwar etwa doppelt so hoch wie jener von Papier, doch liegt der Kunststoffanteil in der Regel unter 25%).

18702

Tabelle 2: Abfälle mit hohem biogenen Anteil, soweit eine biologische Verwertung nicht möglich oder vorzuziehen ist

Schlüssel-Nummer und Spezifizierung

Abfallbezeichnung und Spezifizierung

11

Nahrungs- und Genussmittelabfälle

111

Abfälle aus der Nahrungsmittelproduktion

11102

überlagerte Lebensmittel

11103

Spelzen, Spelzen- und Getreidestaub

11104

Würzmittelrückstände

11110

Melasse

11111

Teig

11112

Rübenschnitzel, Rübenschwänze

114

Abfälle aus der Genussmittelproduktion

11401

überlagerte Genussmittel

11402

Tabakstaub, Tabakgrus, Tabakrippen

11404

Malztreber, Malzkeime, Malzstaub

11405

Hopfentreber

11406

Ausputz- und Schwimmgerste

11415

Trester

11416

Fabrikationsrückstände von Kaffee (zB Röstgut und Extrak­tionsrückstände)


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150. Sitzung / Seite 189

11417

Fabrikationsrückstände von Tee

11418

Fabrikationsrückstände von Kakao

11419

Hefe und hefeähnliche Rückstände

11423

Rückstände und Abfälle aus der Fruchtsaftproduktion

117

Abfälle aus der Futtermittelproduktion

11701

Futtermittel

11702

überlagerte Futtermittel

12

Abfälle pflanzlicher und tierischer Fetterzeugnisse

121

Abfälle aus der Produktion pflanzlicher und tierischer Öle

12101

Ölsaatenrückstände

12102

verdorbene Pflanzenöle

123

Abfälle aus der Produktion pflanzlicher und tierischer Fette und Wachse

12302

Fette (zB Frittieröle)

127

Schlämme aus der Produktion pflanzlicher und tierischer Fette

12702

Schlamm aus der Speisefettproduktion

12703

Schlamm aus der Speiseölproduktion

12704

Zentrifugenschlamm

129

Raffinationsrückstände aus der Verarbeitung pflanzlicher und tierischer Fette

12901

Bleicherde, ölhaltig

17

Holzabfälle

171

Holzabfälle aus der Be- und Verarbeitung

17101

Rinde

17102

Schwarten, Spreißel aus naturbelassenem, sauberem, unbe­schichtetem Holz

17103

Sägemehl und Sägespäne aus naturbelassenem, sauberem, unbeschichtetem Holz


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150. Sitzung / Seite 190

172

Holzabfälle aus der Anwendung

17201

Holzemballagen und Holzabfälle, nicht verunreinigt

17201 01

Holzemballagen und Holzabfälle, nicht verunreinigt – (aus) behandeltes(m) Holz

17201 02

Holzemballagen und Holzabfälle, nicht verunreinigt – (aus) nachweislich ausschließlich mechanisch behandeltes(m) Holz

17201 03

Holzemballagen und Holzabfälle, nicht verunreinigt – (aus) behandeltes(m) Holz, schadstofffrei

17203

Holzwolle, nicht verunreinigt

18

Zellulose-, Papier- und Pappeabfälle

181

Abfälle aus der Zellstoffherstellung

18101

Rückstände aus der Zellstoffherstellung (Spuckstoffe und Äste)

19

andere Abfälle aus der Verarbeitung und Veredelung tieri­scher und pflanzlicher Produkte

199

andere Abfälle aus der Verarbeitung und Veredelung tieri­scher und pflanzlicher Produkte

19901

Stärkeschlamm

19903

Gelatineabfälle

19904

Rückstände aus der Kartoffelstärkeproduktion

19905

Rückstände aus der Maisstärkeproduktion

19906

Rückstände aus der Reisstärkeproduktion

19911

Darmabfälle aus der Verarbeitung

53

Abfälle von Pflanzenbehandlungs- und Schädlingsbekämp­fungsmitteln sowie von pharmazeutischen Erzeugnissen und Desinfektionsmitteln

535

Abfälle von Arzneimittelerzeugnissen

53504

Trester von Heilpflanzen

91

Feste Siedlungsabfälle einschließlich ähnlicher Gewerbeab­fälle


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150. Sitzung / Seite 191

916

Marktabfälle

91601

Viktualienmarkt-Abfälle

917

Grünabfälle

91701

Garten- und Parkabfälle sowie sonstige biogene Abfälle, die nicht den Anforderungen der Kompostverordnung idgF ent­sprechen

94

Abfälle aus Wasseraufbereitung, Abwasserbehandlung und Gewässernutzung

949

Abfälle aus der Gewässernutzung

94901

Rückstände aus der Gewässerreinigung (Bachabkehr-, Ab­mäh- und Abfischgut)

Anmerkungen zu Tabelle 2:

Die in der Tabelle 2 genannten Abfälle sind biologischen Ursprungs (tierische und pflanzliche Produkte) und enthalten in der Festsubstanz im Wesentlichen Kohlenwas­serstoffverbindungen; sie lassen sich wieder in drei Gruppen teilen:

Gruppe 1:

„Natives“ biologisches Material, dh. Pflanzen, Pflanzenteile (inklusive Extraktionsrück­stände) und tierische Gewebe in ihrer natürlichen Zusammensetzung. Der Feststoffan­teil besteht überwiegend aus biologisch fixiertem Kohlenstoff in Form von Zellulose/Lig­nin (Zellwand, Speicherkörper), Protein und Glyceriden (Zellmembran, Speicherkör­per). Ein „antropogener“ Anteil ist gering (allenfalls als Verunreinigung aus der Samm­lung).

11103, 11104, 11112, 11402, 11404, 11405, 11406, 11415, 11416, 11417, 11418, 11419,11423, 12101, 12102, 12302, 17101, 17102, 17103, 17201 (gegebenenfalls mit Spezifizierung), 17203, 18101, 19901, 19903, 19904, 19905, 19906, 19911, 53504, 91601, 91701, 94901

Gruppe 2:

Zu Nahrungsmittel verarbeitete pflanzliche und tierische Stoffe: Der Feststoffanteil die­ser Abfälle ist überwiegend biologischen Ursprungs mit geringen Anteilen (anorgani­scher) Füllstoffe und allenfalls Verpackungsresten.

11102, 11110, 11111, 11401, 11701, 11702, 12702, 12703, 12704

Gruppe 3:

Verarbeitungsrückstände mit einem erhöhten anorganischen Anteil, deren organischer Anteil aber zur Gänze biogenen Ursprungs ist.

12901““


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39. In Artikel 3 Z 4 ist im § 26b Abs. 3 Z 3 die Wortfolge „Vereinigung österreichischer Industrieller“ durch das Wort „Industriellenvereinigung“ zu ersetzen.

*****

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Zu Wort gelangt nun Frau Abgeordnete Rosenkranz. Redezeit: wunschgemäß 4 Minuten. – Bitte, Sie sind am Wort.

 


16.57.20

Abgeordnete Barbara Rosenkranz (Freiheitliche - BZÖ): Herr Präsident! Herr Bun­desminister! Hohes Haus! Die Verfügungsgewalt über Energie ist ein politisches Machtmittel erster Ordnung, oder umgekehrt formuliert: Das Maß an Unabhängigkeit von fremder Energie bestimmt den Handlungsspielraum der eigenen Politik ganz maß­geblich. Das konnte man zuletzt – und sehr deutlich – heuer im Winter in dem Konflikt zwischen Russland und der Ukraine erkennen.

Damit ist eines ganz klar: Eine weitgehende Energieautarkie ist die Voraussetzung für ein unabhängiges und unbeeinflussbares politisches Handeln. Und vernünftige Regie­rungen wie jene von Schweden haben sich zum Beispiel auch zum Ziel gesetzt, bis zum Jahr 2020 weitgehende Energieautarkie zu erzielen.

Zudem ist jedermann bekannt, dass fossile Energiereserven zur Neige gehen, dass auch mit Gas dieses Defizit nur kurz ausgeglichen werden kann. Um die Verfügungs­möglichkeiten über fossile Energie werden mittlerweile Kriege geführt.

Eines ist ganz klar: Wenn wir nicht den Interessen derer, die über Energiereserven ver­fügen, ausgeliefert sein sollen, wenn wir uns nicht auf Atomkraft zurückziehen wollen, dann müssen wir in anderen Bereichen investieren.

Auf dem Stromsektor sind wir bereits jetzt mit 70 Prozent im Sommer, 60 Prozent im Winter nahezu oder weitgehend energieautark. Es wäre also ein relativ Einfaches, in diesem Bereich die 30 Prozent zuzulegen. Das ist möglich mit erneuerbarer Energie – entgegen den Behauptungen, die es auch immer wieder gibt –, um eben das zu tun, was eine verantwortungsbewusste Regierung machen muss, nämlich Unabhängigkeit in diesem Bereich zu erzielen – auch unter dem Aspekt, dass wir wissen, dass natür­lich die Energiepreise gewaltig steigen werden, je mehr die Reserven sich dem Ende zuneigen.

Vor diesem Hintergrund geht das Ökostromgesetz genau in die falsche Richtung, denn erstens kommt der Ausbau nicht voran. Der Herr Bundesminister hat davon gespro­chen, dass es zu einer Bremsung komme. Ganz etwas anderes müsste der Fall sein: Man müsste sich ein Zeitlimit setzen, so wie die Schweden dies tun, und sich die Frage stellen: Wann haben wir auf dem Stromsektor 100 Prozent Autarkie erreicht?

Zudem wird die Rechtssicherheit nicht nur für neue, sondern auch für bestehende An­lagen heruntergefahren, was jedenfalls den weiteren Ausbau der erneuerbaren Energie nicht begünstigen wird.

Abgesehen davon, dass es der Autarkie entgegenwirkt, ist dieses Gesetz auch unso­zial. Dem Bemühen, die Haushalte zu schonen, was immer wieder als Vorwand vorge­bracht wird, steht nämlich die Tatsache gegenüber, dass die Pauschale jedenfalls eine Verlagerung der Kosten von den ganz Großen, von der Industrie, zu den Haushalten verursachen wird. Davon, dass man natürlich Arbeitsplätze haben könnte, die man so nicht hat, und dass das angesichts der Arbeitsmarktlage auch ein Verhalten ist, das nicht opportun und nicht wirtschaftlich ist, möchte ich gar nicht sprechen.


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Außerdem ist diese Novelle unökologisch, denn diese Pauschale bewirkt, dass der Stromsparer benachteiligt wird und derjenige, der den Strom bedenkenlos verbraucht, dadurch keinen Nachteil hat, und das ist falsch.

Vor allem aber geht es uns um die Energieautarkie, und da zeigen Sie, Herr Bundes­minister, ein Engagement, das wirklich in verschiedenen Bereichen in die völlig falsche Richtung geht. Ich verstehe nicht – und das soll man einmal erklären! , was man damit bezweckt, dass man nicht nur diese 30 Prozent nicht erreichen will, sondern dass man dort, wo wir die Verfügungsgewalt haben, nämlich über die Wasserkraft­reserven, auch noch die Verfügungsgewalt riskiert. Und es ist ganz klar, dass das geschieht, wenn es zu der geplanten Fusion kommt. Jedermann weiß nämlich, dass dann, wenn der Anteil der Republik an der OMV/Verbund-Gruppe nur mehr 25 Prozent plus eins beträgt, diese Gruppe weitgehend privatisiert ist und dann möglicherweise – und das ist ja geradezu grotesk! – ein Mehrheitseigentum dieser weitgehend privati­sierten Gruppe an der Austrian Hydro Power festgeschrieben wird, die österreichische Wasserkraft sich natürlich nicht in österreichischer, sondern, ganz im Gegenteil, in aus­ländischer Hand befindet und jeder ausländischen Intervention ausgeliefert ist.

Für uns ist es ganz wichtig, dass Österreich den Einfluss auf das heimische Wasser­kraftpotential behält. Für uns ist es darüber hinaus wichtig, nicht nur die bereits beste­hende Unabhängigkeit zu erhalten, sondern diese Unabhängigkeit weiter zu steigern. Deswegen werden mein Kollege Bösch und ich, wird die FPÖ dieser Stromgesetz-Novelle die Zustimmung nicht erteilen. (Beifall des Abg. Dr. Bösch.)

17.02


Präsident Dr. Andreas Khol: Nunmehr spricht Herr Abgeordneter Grillitsch. 2 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

 


17.02.28

Abgeordneter Fritz Grillitsch (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine lie­ben Kolleginnen und Kollegen! Ich glaube, wir alle in diesem Haus sind uns einig, dass wir in der Energiepolitik vor wirklich großen Herausforderungen stehen und dass wir daher eine wirkungsvolle Gesamtstrategie für Österreich entwickeln sollen, damit wir Österreich in eine nachhaltige und sichere Energiezukunft bringen.

Das Anforderungsprofil an eine solche Energiestrategie muss – wie ich meine – darin bestehen, umweltverträglich, versorgungssicher, wirtschaftlich effizient sowie sozial verträglich zu sein und natürlich auch Innovationsgeist in sich zu tragen.

Gerade wir von der Österreichischen Volkspartei und wir vom Bauernbund waren es, die in den letzten Jahren hier wirklich zahlreiche Initiativen gesetzt haben, beispielswei­se im Bereich der umfassenden Biomasse und der nachwachsenden Rohstoffe. (Abg. Dipl.-Ing. Scheuch: Der Bauernbund!) Der Bauernbund und die Österreichische Volks­partei, lieber Herr Kollege Scheuch! (Beifall bei der ÖVP.) Ich nehme für mich persön­lich in Anspruch, dass ich mich seit 20 Jahren intensiv mit diesem Thema beschäftige. (Abg. Neudeck: Mit dem Bauernbund?) Daher glaube ich, dass es wichtig war, den Menschen beziehungsweise den Betreibern vor Ort, die bereit sind, zu investieren und heimische Potentiale zu nutzen, auch für die Zukunft wieder Planungssicherheit und Rechtssicherheit zu geben, und genau diesen Inhalt hat die vorliegende Novelle des Ökostromgesetzes. Diese Menschen schaffen nämlich mit neuen Technologien Arbeit, liefern einen wesentlichen Beitrag für die Umwelt und stellen damit sicher, dass es eine unabhängige Energieversorgung gibt.

Meine Damen und Herren! Lieber Herr Kollege Professor Van der Bellen! Ich glaube, diese Energiezukunft verdient einen seriöseren Zugang! (Abg. Neudeck: Van der Bellen ist nicht da!) Ich hatte heute aber den Eindruck, als ich die Altöl-Tonnen hier im


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Parlament gesehen habe, die Grünen entwickeln sich wieder weg von einer Geschäfts­ordnungspartei zu einer Uralt-Aktionspartei! Das steht Ihnen nicht gut zu Gesicht!

Im Hinblick auf das Zukunftsthema „erneuerbare Energieträger“ haben wir mit dem Ökostromgesetz, das Rechtssicherheit bietet, auch ein Fördergesetz mit dem Ziel geschaffen, Zuwachs zu bewirken: Das Ökostromziel in der Regierungsvorlage von 7 Prozent wurde auf 10 Prozent für 2010 erhöht. Meine Damen und Herren! Die bis­herigen Einspeise-Tarife für bestehende genehmigte Ökostromanlagen bleiben un­angetastet. Wir werden zusätzlich 1 300 Arbeitsplätze im Bereich Biomasse/Biogas schaffen. Und es besteht auch, wenn wir das heute beschließen, eine Abnahmepflicht nach Auslaufen der Förderungen für weitere zwölf Jahre zum Marktpreis minus Kosten für Ausgleichsenergie.

Meine Damen und Herren! Das gibt den Anlagenbetreibern klare Perspektiven nach dem Auslaufen des Fördervertrages. Daher ist es nun, wie ich glaube, auch aus Sicht der Landwirtschaft wesentlich, dass seitens der zuständigen Bundesministerien die Ta­rifverordnung so rasch wie möglich vorgelegt wird und mit 1. Oktober 2006 in Kraft tre­ten kann, damit Ökostromanlagenbetreiber wissen, womit sie auch in Zukunft rechnen können.

Ich bin überzeugt davon, dass wir mit diesem Gesetz eine Grundlage dafür liefern, dass in Zukunft Biomasse umfassend das Trumpf-Ass einer künftigen Energieversor­gung sein wird. (Beifall bei der ÖVP.)

17.06


Präsident Dr. Andreas Khol: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Steier. Auch er wünscht, 3 Minuten zu sprechen. – Bitte, Sie sind am Wort.

 


17.06.26

Abgeordneter Gerhard Steier (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundes­minister! Geschätzte Damen und Herren! Das neue Ökostromgesetz hat einen sehr schwierigen Spagat zu bewältigen, wie wir schon mehrmals gehört haben: Es soll die Interessen der Umwelt, der Konsumenten, aber auch der Wirtschaft gleichermaßen be­friedigen und den weiteren Ausbau von Ökostromanlagen mit mehr Förderung möglich machen.

Diese Aufgabe ist angesichts ihrer Komplexität überaus anspruchsvoll. Nach langwieri­gen Verhandlungen ist es – wie meine Vorredner ausgeführt haben – zum neuen Öko­stromgesetz laut Vorlage gekommen. Uns ist klar, dass es sich dabei um einen Kom­promiss handelt, und jeder Kompromiss weist – wie wir wissen – auch Probleme auf, diese sind aber in der Folge mit Sicherheit zu korrigieren.

Meine geschätzten Damen und Herren! Der Energiesektor hat in den vergangenen Jahren durch die Liberalisierung der Energiemärkte große Veränderungen erfahren. Dauerbrenner in der Diskussion sind geeignete Regeln, damit Wettbewerb, Markttrans­parenz und Marktkontrolle gegeben sind und dass die Kunden angesichts des Share­holder-Value-Prinzips nicht untergehen.

Öffentliche Mehrheitsanteile im Bereich der Infrastruktur sollen dafür Sorge tragen, dass Versorgungssicherheit und die Qualität der Energieversorgung gegeben sind. Ak­tuelles Beispiel ist die Wahrung der öffentlichen Mehrheit an der Wasserkraft und den Stromnetzen beim Zusammengehen von OMV und Verbund.

Meine geschätzten Damen und Herren! Ganz wesentlich sind unserer Meinung nach Innovationen im Energiesektor und die Förderung erneuerbarer Energien. Dazu wird das neue Ökostromgesetz mit Sicherheit beitragen. Schon das Ökostromgesetz 2002 hat zu einem Genehmigungsboom von Alternativanlagen in Österreich geführt. Die Zielquote von 4 Prozent Alternativanlagen bis 2008 wurde dadurch bereits 2005 er-


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reicht. Bis 2008 sind auf Basis vorliegender Genehmigungen zum Beispiel bei Wind‑ und bei Biogasenergieanlagen 8 Prozent, gemessen am Inlandsverbrauch, zu erwar­ten.

Die sehr positive Entwicklung von Ökoenergieanlagen hat allerdings die Kosten für die Einspeise‑Förderung und damit auch die Belastung für die Konsumentinnen und Kon­sumenten und die Wirtschaft stark ansteigen lassen, denn die notwendigen Fördermit­tel für Alternativanlagen werden – wie gesagt – in Form von Netzzuschlägen von allen Verbrauchern aufgebracht. Die Belastung aus dem Ökostromgesetz im durchschnitt­lichen Haushalt ist mit 25 € qualifiziert, und mit dem neuen Ökostromgesetz werden Alternativanlagen weiter gefördert. Es wird ein 10‑prozentiges Förderziel für Alternativ­anlagen bis 2010, gemessen am inländischen Strombedarf, aus öffentlicher Versor­gung festgeschrieben, und es ist definitiv und wichtig festzuhalten, dass die Förderung nicht weniger werden, sondern mehr Geld für Ökostrom ausgegeben werden wird: Im Jahre 2008 werden es 415 Millionen € statt 375 Millionen € sein, im Jahr 2010 390 Mil­lionen € statt 315 Millionen € und 2012 315 Millionen € statt nur 250 Millionen €.

Meine geschätzten Damen und Herren! Wir stehen zu diesem Ökostromfördergesetz, weil es in der Entwicklung ein wichtiger Meilenstein ist. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

17.10


Präsident Dr. Andreas Khol: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dipl.-Ing. Scheuch. 3 Minuten Wunschredezeit; Sie können aber auch 20 Minuten sprechen, Herr Kollege! (Abg. Neudeck: Nein! Bitte nicht, Herr Präsident!)

 


17.10.16

Abgeordneter Dipl.-Ing. Uwe Scheuch (Freiheitliche - BZÖ): Herr Präsident! Herr Mi­nister! Meine geschätzten Damen und Herren! Ich glaube, es haben bereits genügend Vorredner über die Bedeutung des Gesetzes und über die Bedeutung des Ökostroms gesprochen. Diese steht natürlich außer Zweifel. Es wurde auch bereits gesagt – und ich denke, das wird auch mit ein Grund sein, warum die Grünen hier Ablehnung signali­sieren –, dass es zu lange verhandelt wurde. In Vorwahlkampfzeiten braucht es aller­dings wahrscheinlich auch Polemik und Polarisierung; zu diesem Thema möchte ich später noch einmal separat kommen.

Ich möchte an dieser Stelle unserem Chef-Verhandler, Maximilian Hofmann, danken, der sicherlich im Interesse der Österreicherinnen und Österreicher verhandelt und ge­meinsam mit der ÖVP und der SPÖ und der Regierung eine breite Basis geschaffen hat, die sicherlich ein ausgewogenes Ergebnis brachte. Es ist unter den schwierigen Voraussetzungen ein klares Bekenntnis zur erneuerbaren Energie gelungen, aber auch, dafür zu sorgen, dass es von der Finanzierung her möglich ist, einiges zu errei­chen.

Positive Aspekte wurden bereits genannt. Ich glaube, dass es bei der Verteilung auf die verschiedenen Bereiche ein ganz wichtiger Schritt war, dass man auch versucht hat, einzelne Bereiche wie Biomasse, Biogas, Wind und Photovoltaik in der Quantifizie­rung zu begrenzen, damit man auch für andere Projekte breiteren Raum bekommt. Aus meiner persönlichen Sicht hat die Windenergie allerdings nach wie vor einen zu hohen Anteil. Ich persönlich hätte mir mehr Biomasse und mehr Biogas gewünscht, weil man in diesem Bereich, glaube ich, für die Zukunft erfolgreich nachhaltiger arbeiten kann.

Es ist auch als positiv zu bewerten, dass es entgegen der Meinung meiner ehemaligen Kollegin Barbara Rosenkranz zu keinen Eingriffen in bestehende Projekte kommt. Das heißt, bestehende Projekte sind von der neuen Novelle nicht betroffen und werden


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natürlich ausfinanziert. Außerdem ist auch die Tatsache, dass es gelungen ist, das Ziel von 7 Prozent auf 10 Prozent zu erhöhen, positiv zu werten.

Es gibt aber natürlich aus meiner Sicht auch Kritik. Herr Kollege Grillitsch hat mir das mit dem Bauernbund irgendwie aufgelegt, deswegen habe ich den Zwischenruf ge­macht. Fernab der hier im Parlament stattfindenden Politik wurde nämlich in Berufsver­tretungen sehr wohl scharfe Kritik an diesem Gesetz geübt. Gerade bei der letzten Kammervollversammlung gab es einen Antrag des Bauernbundes – ich glaube, es handelt sich um den gleichen Bauernbund, von dem auch du sprichst –, in dem er sich klar gegen dieses Gesetz ausspricht, höhere Tarife und eine längere Laufzeit fordert und natürlich auch anregt, dass man in anderen Bereichen nachjustieren müsste.

Auch die sehr breite Zustimmung von Seiten der SPÖ gilt nicht für die ganze SPÖ. Es gibt nämlich auch einen Antrag der SPÖ, der noch viel schärfer formuliert ist, in wel­chem klar steht, dass dieses Gesetz abzulehnen ist – das gilt wahrscheinlich jetzt spe­ziell für die Kärntner SPÖ‑Abgeordneten –, weil hier natürlich auch kritische Punkte beleuchtet werden mussten. Es gab fachliche Kritik an mehreren Ecken und Enden, an der doch mehr oder weniger möglichen Förderung der mittleren Wasserkraftwerke, ob­wohl sie eigentlich effizient arbeiten könnte, an der indirekten Förderung der Wasser­kraftwerke ... (Abg. Neudeck: Das ist eben der Unterschied zwischen Bauernbund und Bauernland!) Du wirst im Finale mein Abstimmungsverhalten zur Kenntnis nehmen!

Das Ganze bedeutet für die bäuerlichen Betriebe eine Verschlechterung der Situation. Auch wenn es ein Grundbekenntnis zu dieser Förderung gibt, so bedeutet das Ergeb­nis für die bäuerliche Berufsvertretung doch eine deutliche Verschlechterung, und aus diesem Grund, meine geschätzten Damen und Herren, werde ich als bäuerlicher Be­rufsvertreter diesem Gesetz die Zustimmung nicht geben. (Demonstrativer Beifall bei Abgeordneten der Grünen.)

17.13


Präsident Dr. Andreas Khol: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Preineder. 3 Mi­nuten Wunschredezeit. – Bitte.

 


17.13.54

Abgeordneter Martin Preineder (ÖVP): Geschätzter Herr Präsident! Herr Bundes­minister! Hohes Haus! Bevor ich auf das eigentliche Thema eingehe, möchte ich eine kleine Druckfehlerkorrektur mit einbringen:

Im Abänderungsantrag zum Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetz soll es bei Ziffer 10 „lit. b“ statt „lit. c“ heißen. – Bitte, das mit aufzunehmen.

Geschätzte Damen und Herren! Hohes Haus! Das Ökostromgesetz 2002 war eine Erfolgsgeschichte. Mit diesem Gesetz konnten 164 Biomasseverstromungsanlagen, 323 Biogasanlagen, 636 Windräder und 3 310 Photovoltaikanlagen bewilligt werden und damit auch in Errichtung gehen.

Herr Kollege Van der Bellen ist nicht mehr da, ich möchte dennoch betonen: Wenn man Photovoltaik fordert, dann sollte man den Konsumenten auch sagen, dass hier ein sehr hohes Fördervolumen notwendig ist und dass Photovoltaik in der Abrechnung 60 Cent kostet, also das Zehnfache des Marktpreises, der unter 6 Cent liegt. Das sollte man den Konsumenten auch mitteilen, wenn man in diesem Bereich noch größere Ausbaumöglichkeiten forcieren will.

100 000 Haushalte konnten mit Strom aus erneuerbarer Energie versorgt werden, der Stromanteil aus erneuerbarer Energie wurde auf 7 Prozent gesteigert. Das ist eine Chance für die Land‑ und Forstwirtschaft! Allein in Niederösterreich wurden im Bereich der Forstwirtschaft 1 Million Festmeter Holz und 20 000 Hektar für die Stromerzeugung


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im Bereich Biogas verwendet. – Ich glaube, nachdem es ein erfolgreiches Gesetz war, dass die Grünen auch gerne bei der Beschlussfassung dabei gewesen wären.

Das Ziel, das wir uns damals mit diesem Gesetz gesetzt haben, wurde sehr rasch er­reicht. Dadurch ist es 2004 zu einem Stillstand gekommen, und es waren Änderungen im Aufbringungsmechanismus notwendig. Und es bestand der Wunsch, dass der An­stieg des Ausbaus geplant erfolgt. Für eine Änderung bedarf es aber einer Zweidrittel­mehrheit, und eine Zweidrittelmehrheit bedeutet Kompromiss, und dieser Kompromiss liegt eben bei einer sehr starken Förderung der Kraft-Wärme-Kopplung. Jedenfalls ist es aber wichtig, dass wir den beschrittenen Weg fortsetzen, dass es nicht beim Still­stand bleibt, sondern dass eine klare neue Planungsmöglichkeit für Anlagen besteht. Die Eckpunkte wurden bekannt gegeben. Im Abänderungsantrag wurde auch noch klargestellt, dass bestehende Anlagen von keiner Veränderung betroffen sind und dass für alle Anlagen, die über das Förderregime laufen, eine Abnahmeverpflichtung zum Marktpreis besteht.

Geschätzte Damen und Herren! Mit dieser Novelle ist es möglich, neue Anlagen zu planen und auch zu errichten. Ich appelliere an die zuständigen Bundesministerien, entsprechend rasch Einspeisetarife in entsprechender Höhe zu verordnen. Mit dieser Novelle steigern wir den Anteil der Stromproduktion auf 10 Prozent und reduzieren die CO2-Belastung um 2 Millionen Tonnen. Ich würde mir in anderen Bereichen der Ener­gieversorgung – sei es im Wärmebereich, wo wir nur einen 15‑Prozent‑Anteil an erneu­erbarer Energie haben, oder im Treibstoffbereich, wo wir nur einen 3-prozentigen Anteil an erneuerbarer Energie haben – auch eine 10‑prozentige Steigerung wünschen.

Ich glaube, mit diesem Gesetz sind wir im Bereich Strom und Stromproduktion gut un­terwegs, und ich hoffe nicht, dass die Grünen 2011 bei einer Neufassung sagen müs­sen, dass sie auch gerne diesen heutigen Beschluss mitgetragen hätten! (Beifall bei der ÖVP.)

17.18


Präsident Dr. Andreas Khol: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Eder. 3 Minu­ten. – Bitte.

 


17.18.12

Abgeordneter Kurt Eder (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Sehr geehrte Damen und Herren! Auf Grund der Ausführungen der vielen Vorredner, die sich hier zu diesem Gesetz geäußert haben, zeigt sich, dass wir ein sehr gutes und umfassendes Ökostromgesetz zustande gebracht haben. Außerdem zeigt sich, dass, wenn eine Zweidrittelmehrheit erforderlich ist, eben mehr Gespräche geführt werden müssen, die Gespräche dann zwar nicht immer einfacher sind, aber doch sehr effizient geführt wer­den. Im Hinblick darauf darf ich all jenen, die die Verhandlungen geführt haben – und ich habe diese teilweise inhaltlich mitverfolgt –, Dank sagen, dass sie nach diesen schwierigen Verhandlungen zu einem meiner Meinung nach sehr vernünftigen gesam­ten Gesetz gekommen sind, wobei noch mehr Energieeffizienz und Energiesparen na­türlich bei all diesen Dingen nicht ganz unberücksichtigt bleiben dürfen.

Ich möchte aber auch betonen, dass hier eine sehr breite Klientel bedient werden muss: In diesem Gesetz wurde die Kraft‑Wärme-Kopplung, die in den städtischen Räu­men sehr wichtig ist, berücksichtigt, es wurden aber auch die bäuerlichen Bereiche be­rücksichtigt, und es wurden auch die Kleinwasserkraft und viele andere Bereiche wie Wind oder Photovoltaik in diesem Gesetz entsprechend mit einbezogen.

Lassen Sie mich nur an einem Beispiel zeigen, wie dieses Gesetz auch in andere Energiebereiche mit hineinwirkt, und zwar am Beispiel Biogas. Biogas, das hat der Herr Bundesminister ja gesagt, wird eine Förderung bekommen, mit der – wenn ich es


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richtig in Erinnerung habe – in etwa 50 weitere Betriebe entstehen werden und geför­dert werden. Mittlerweile kann auch Biogas in Erdgasleitungen mit eingespeist werden. Es ist auch sehr sinnvoll, die Kette fortzusetzen: Die Industrie ist dabei, Erdgastankstel­len, Erdgaszapfsäulen zu installieren. Man kann letztendlich also sagen, dass Biogas bis hin zum Kraftfahrzeug transportiert werden kann und daher natürlich noch in Vermi­schung mit Erdgas sehr umweltfreundlich entsprechende Kraftfahrzeuge betreiben kann.

Es gibt zum Beispiel Pilotprojekte speziell in Städten, wo die Müllabfuhr, die sehr viel CO2 durch den Diesel und Feinstaub erzeugt, gezielt mit diesen Gaskraftstoffen betrie­ben wird. Auch mit der Polizei, mit der Post und mit der Taxi-Branche wurde diesbe­züglich schon verhandelt, um all jene Fahrzeuge, die vor allem in den bevölkerungsrei­chen Bezirken und Städten permanent unterwegs sind, umweltfreundlich zu betreiben. Ich denke, dass wir diesem Gesetz durchaus zustimmen können. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

17.21


Präsident Dr. Andreas Khol: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Zweytick. Frei­willige Redezeitbeschränkung: 2 Minuten. – Bitte.

 


17.21.24

Abgeordneter Johannes Zweytick (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Das Stichwort am Ende der Debatte ist – so denke ich – doch der Hauptgrund dieser heutigen Novelle zum Ökostromgesetz: Es sind die auf die Zeit zugeschnittene Energieeffizienz und das Energiesparen. Da sind wir alle gefordert. Das sind die großen Herausforderungen, um mit dem Ökostrom­gesetz heute ein reformiertes Gesetz vorzulegen, wobei man behaupten kann, doch Nägel mit Köpfen gemacht zu haben.

Es geht natürlich ganz wesentlich um eine Planungssicherheit und Rechtssicherheit vor allem für die Produzenten von erneuerbarer Energie und Ökostrom in diesem Land. Das gilt gerade für den ländlichen Raum, und es sind in erster Linie unsere Landwirte, die diesen Rohstoff verwalten und ihn künftig auch effizientest veredeln. Das heißt, auch diesbezüglich muss sichergestellt werden, dass man auf das richtige Pferd setzt. Dazu ist es einfach notwendig, dass wir in diesem Haus diese notwendige Anpassung per Gesetz durchführen.

Es ist bereits vieles gesagt worden. Ich möchte nur erinnern, dass es mit dem Gesetz schon große Fortschritte gibt. Ich möchte das noch einmal wiederholen: Pro Jahr gibt es 50 neue Biogasanlagen, 40 neue Biomasseanlagen und 40 neue Windräder. Das ist nur die Mehrförderung, umgesetzt pro Jahr, was mehr an Alternativenergie, an erneu­erbarer Energie in diesem Land produziert wird.

Ökostrom wird natürlich durch diese Änderung auch weiter gefördert. Insgesamt hat diese Gesetzesänderung der sehr erfreulichen Entwicklung in Österreich – vergleichs­weise in Europa, aber auch weltweit – Rechnung getragen, und diese erfährt mit die­sem Gesetz auch eine gewisse Würdigung.

Meine Damen und Herren, es ist nicht der richtige Ort und dieses Gesetz nicht der rich­tige Anlass, aus bestimmten Befindlichkeiten zuzustimmen oder nicht zuzustimmen, wie ich das vom Kollegen Scheuch vernommen habe. (Zwischenruf des Abg. Scheib­ner.)

Es ist auch schade für die Grünen. Meiner Meinung nach ist es auch wieder eine vertane Chance für die Grünen, sich gerade in diesem Bereich zu positionieren, sich einzubringen und die eine oder andere Entwicklung einer erneuerbaren Energie für die Zukunft in Österreich positiv zu beeinflussen. Es wäre einiges möglich gewesen, wenn


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man nur den Willen hätte und nicht nur immer Wasser predigen und Wein trinken wür­de. – Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP.)

17.24



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150. Sitzung / Seite 200

Präsident Dr. Andreas Khol: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Marizzi. 3 Minu­ten Redezeit. – Bitte.

 


17.24.09

Abgeordneter Peter Marizzi (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Natürlich wollten die Grünen heute grüner sein als alle anderen im Parlament vertretenen Parteien. Wenn hier das Fässchen gestanden ist, dann wundere ich mich, dass Sie mit der Aufnahme-Euphorie in der EU immer so großzügig umgehen: einerseits mit der Türkei und auf der anderen Seite mit der Ukraine. Wenn man bedenkt, dass in der Ukraine zehn Kernkraftwerke genehmigt sind, dann sollte man sich genau überlegen, Herr Bundesminister Bartenstein, ob die Ukra­ine in der EU überhaupt etwas zu suchen hat. Das zum Ersten. (Abg. Sburny: Glau­ben Sie, das wird besser, wenn die nicht dabei sind? Frankreich raus aus der EU, oder was?)

Das Zweite: Dieses Gesetz ist, Frau Kollegin, vielleicht nicht das Gelbe vom Ei, aber es ist ein guter Neubeginn, wenn zum Beispiel über 800 Prozent mehr an Ökostrom er­zeugt werden.

Ich danke auch meinem Chefverhandler Oberhaidinger, der die Punkte, die der Sozial­demokratie wichtig sind, in dieses Gesetz eingebaut hat.

Zur Energieverschwendung: Ich denke, wir wissen alle, dass für die Stromerzeugung nur für den Stand-by-Betrieb von Computern oder von Fernsehern – aber bleiben wir bei den Computern – immerhin ein Kraftwerk in Österreich nötig ist. Ich würde mich wundern, wenn ich jetzt in alle Klubs schauen gehen könnte und nicht alle Computer auf Stand-by-Modus liefen – auch bei den Grünen.

Der Wirkungsgrad der Photovoltaik, die sich natürlich irgendwann einmal positiv entwi­ckeln wird, liegt bei 25 Prozent. Der Wirkungsgrad der Wasserkraft beträgt 60 Prozent, um bei der Kostenwahrheit zu bleiben, meine sehr geehrten Damen und Herren von den Grünen. Natürlich sollten alle wesentlichen Varianten der Energiesicherung geprüft werden.

Die deutsche Bundesregierung fordert und fördert Geothermieprojekte. Diese sind, so denke ich, hier nicht enthalten, aber die deutsche Bundesregierung gibt 200 Millionen € für die Geothermieförderung aus.

Zum Thema Wasserkraft: Es wurde gesagt, das sei eine alte Energiegewinnung. Zehn Projekte, Frau Kollegin, sind fertig geplant, liegen in der Schublade. Mit diesem neuen Gesetz können diese Wasserkraftwerke in Österreich gebaut werden. Darauf sind wir stolz, denn wir reden immer von der österreichischen Wasserkraft. Ich halte die Was­serkraft nicht für eine alte Technologie, sondern entgegen der Meinung der Grünen für Österreich – und Österreich ist ein wasserreiches Land – für eine Zukunftstechnologie. (Beifall bei der SPÖ sowie des Abg. Jakob Auer.)

Ich denke, zusammenfassend kann gesagt werden, wir sollen gemeinsam die Energie­politik betreiben. Natürlich sieht man das im Zeichen des beginnenden Wahlkampfes, dass die Grünen grüner sein wollen als alle im Parlament vertretenen Parteien. Ich denke, dass dieses Ökostromgesetz ein gutes ist. Es kann nicht immer die Vollendung sein, aber wir stimmen diesem Gesetz gerne zu. – Danke. (Beifall bei der SPÖ sowie des Abg. Scheibner.)

17.27


Präsident Dr. Andreas Khol: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Hornek. 2 Minu­ten Redezeit. – Bitte.

 


17.27.27

Abgeordneter Erwin Hornek (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminis­ter! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Hohes Haus! Die Energiepolitik Öster­reichs orientiert sich am Leitbild der Nachhaltigkeit. Die Bundesregierung bekennt sich in ihrer Koalitionsvereinbarung zu den Zielen einer nachhaltigen Energiepolitik. Ener­giepolitische Rahmenbedingungen müssen vor diesem Hintergrund geeignet sein, die Ziele der Wirtschaftlichkeit, Versorgungssicherheit sowie Umwelt- und Sozialverträg­lichkeit zu verwirklichen.

Insbesondere für die Ziele der Wirtschaftlichkeit sowie für die Versorgungssicherheit der Energieversorgung Österreichs ist unter anderem die Situation auf den weltweiten Energiemärkten relevant. Das bisherige Ökostromgesetz schafft einen fulminanten Auf­schwung in der österreichischen Energieaufbringung. Das Ziel von 4 Prozent Ökostrom wurde bereits im Jahre 2005 erreicht.

Zahlreiche Landwirte konnten sich durch die Energieerzeugung aus Biomasse ein zweites Standbein schaffen, und die Erzeugung von Ökostrom ist mittlerweile ein be­deutender Wirtschaftsfaktor. Allein auf der Basis der derzeit geltenden Regelung wer­den unmittelbar 5 400 Arbeitsplätze insbesondere im ländlichen Raum geschaffen.

Die nun vorliegende Novelle zum Ökostromgesetz ist das Ergebnis langwieriger Ver­handlungen unter Einbindung aller relevanten Sozialpartner und Entscheidungsträger, um auf breiter Basis einen Konsens zu finden.

Im Gesetz ist der Anteil der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energieträgern mit 10 Prozent bis zum Jahr 2010 festgelegt. Die Neuverteilung der Mittel erfolgt in Zukunft folgendermaßen: 30 Prozent für Windenergie, 30 Prozent für Biomasse, 30 Prozent für Biogas und 10 Prozent für Photovoltaik und andere.

Wesentlich ist, dass möglichst rasch eine neue Verordnung mit Einspeisetarifen für Ökostrom mit akzeptablen Tarifen vorgelegt wird.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Etwas verwundert haben mich heute die Aus­führungen des Herrn Professors Van der Bellen. Er hat uns mit Freude erzählt, dass er eine Fabrik besucht hat, die Photovoltaikzellen produziert. – Herr Professor, wir leben im Jahre 2006. Meine Heimatgemeinde hat den „Österreichischen Solarpreis“ im Jahr 1995 bekommen. In Bezug auf die Photovoltaik muss ich Ihnen leider sagen, dass bedauerlicherweise noch sehr viel Wasser durch die österreichischen Wasserkraft­werke laufen wird, bevor die Photovoltaik konkurrenzfähig ist. (Beifall bei der ÖVP so­wie des Abg. Scheibner.)

17.30


Präsident Dr. Andreas Khol: Letzter Redner hiezu ist Herr Abgeordneter Mag. Moser. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


17.30.15

Abgeordneter Mag. Johann Moser (SPÖ): Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich denke, die Diskussion des Nachmittags hat der Herr Bauernbundpräsident der ÖVP auf den Punkt gebracht. Er hat nämlich gesagt, Österreich braucht eine ge­samtheitliche Energiestrategie.

Ich möchte in Erinnerung rufen, dass seit dem Jahr 1986 – seit 20 Jahren! – die ÖVP den Energieminister stellt! Warum war sie bisher nicht in der Lage, eine gesamtheit­liche Strategie auf die Beine zu stellen? – Das ist die Frage, die es hier zu beantworten gilt.


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Der längstdienende Energieminister seit dem Jahre 1986 ist Minister Bartenstein mit 6 Jahren und 3 Monaten (Beifall und Bravorufe bei der ÖVP), der zweitlängstdienende war Bundeskanzler Schüssel. Wo ist diese Gesamtstrategie?

Wie schaut denn Ihre Bilanz aus? Die Versorgungssicherheit in Österreich hat abge­nommen, die Produktion ist zurückgenommen worden. Schauen Sie sich das an: Es sind zahlreiche Kraftwerke geschlossen worden, und die anderen Bereiche haben nicht zum Ausgleich geführt.

Laut Berichten will Draxler das Unternehmen der RHI verlagern, weil die Stromversor­gung nicht sichergestellt ist. Er will einen Investitionsstopp machen! Oder: Infineon in Villach hat einen Produktionsausfall in der Höhe von 3 bis 5 Millionen € im Jahr! Der Leitungsbau liegt in Agonie! – 20 Jahre ÖVP-Energiepolitik in Österreich.

Vor kurzem schrieb Dipl.-Ing. Kaupa – man muss sich das anhören –: Die steirische Stromversorgung hänge eigentlich schon jetzt am seidenen Faden (Unruhe im Saal – Präsident Dr. Khol gibt das Glockenzeichen), bereits im Winter drohten Stromabschal­tungen. – Man muss sich das überlegen! Nur in der Steiermark!

Also, Herr Minister: Ihr Kartenhaus Stromliberalisierung ist auch zusammengebrochen! Diese 900 Millionen € Ersparnis sind überwiegend dem Finanzminister zugute ge­kommen: 380 von 900 Millionen €. Das ist Ihre Energiepolitik! (Abg. Grillitsch: Was sagt der Voves?) 5 500 Mitarbeiter in der Elektrizitätsindustrie sind abgebaut worden. Schauen Sie sich diese Zahlen an! Sie haben es auch geschafft, Österreich vom Stromexporteur- zum Stromimporteurland zu machen. Das ist Ihre Energiepolitik! – Die heutigen Gesetze tragen natürlich dazu bei, dass das besser wird, aber sie geben noch nicht die Antwort.

Zum Schluss, Herr Minister, eine persönliche Frage an Sie: Wie erklären Sie denn den Steirern das Versagen Ihrer Energiepolitik?, beziehungsweise – die zweite Frage an Sie, mikroökonomisch ausgedrückt –: Wie sicher ist denn die Energieversorgung für Ihr Unternehmen in der Steiermark? Das müssen Sie Ihrer Frau erklären. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

17.33


Präsident Dr. Andreas Khol: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Bevor ich in den Abstimmungsvorgang eintrete, unterbreche ich die Sitzung und bitte die Klubobleute zu mir.

*****

(Die Sitzung wird um 17.33 Uhr unterbrochen und um 17.36 Uhr wieder aufgenom­men.)

*****

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Ich nehme die unterbrochene Sitzung wieder auf.

Meine Damen und Herren! Gegenstand der Gespräche mit den Klubobleuten war, dass betreffend den von Kollegem Kopf eingebrachten umfangreichen Abänderungsantrag zum Ökostromgesetz von mir zwar die Vervielfältigung und die Verteilung angeordnet wurde, der Antrag auch in seinen Kernpunkten erläutert wurde, aber schriftlich noch nicht den Abgeordneten zur Verfügung steht. Ich lasse nicht gerne über einen Antrag abstimmen, den die Abgeordneten nicht kennen.


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Ich vertage daher die Abstimmung im Einvernehmen mit den Fraktionen. Der Antrag kommt in den nächsten Minuten, ich vertage die Abstimmung aber trotzdem und würde zur nächsten Debatte – Tagesordnungspunkt 16: Bericht des Wirtschaftsausschusses über die Anlagenrechtsnovelle 2006 – übergehen und danach die Abstimmung über diesen gesamten Bereich, den wir jetzt debattiert haben, vornehmen.

Werden dagegen Einwendungen erhoben? – Es werden keine Einwendungen erho­ben. Ich habe die Abstimmung vertagt.

17.37.1016. Punkt

Bericht des Wirtschaftsausschusses über die Regierungsvorlage (1367 d.B.): Bundesgesetz, mit dem die Gewerbeordnung 1994, das Mineralrohstoffgesetz und das Emissionsschutzgesetz für Kesselanlagen geändert werden (Anlagen­rechtsnovelle 2006) (1451 d.B.)

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Wir kommen zum 16. Punkt der Tagesordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wird verzichtet.

Zu Wort gemeldet hat sich Frau Abgeordnete Sburny. Ihre Redezeit wird wunschge­mäß auf 4 Minuten eingestellt. – Sie sind am Wort, Frau Kollegin.

 


17.37.58

Abgeordnete Michaela Sburny (Grüne): Herr Präsident! Herr Minister! Sehr geehrte Damen und Herren! Es geht bei dieser Anlagenrechtsnovelle um die Änderung der Gewerbeordnung, des Mineralrohstoffgesetzes und des Emissionsschutzgesetzes für Kesselanlagen. Damit wird die Regelung für die Zulassung von gewerblichen Betriebs­anlagen geändert, und zwar geht es darum, dass diese Betriebsanlagen so errichtet werden sollen, dass weder die Gesundheit der Bevölkerung noch der Umweltschutz leidet.

Mit dieser Novelle verschlechtern Sie aber die derzeitige Situation im Sinne der Bevöl­kerung: Man würde annehmen, dass Sie normalerweise ein Interesse daran haben, dass die Gesundheit und der Umweltschutz zu ihrem Recht kommen; in diesem Fall scheint das nicht so zu sein. Das, was Sie jetzt beschließen, ist, dass Betriebsanlagen auch in Gebieten errichtet werden können, die schon besonders schadstoffbelastet sind – vor allem luftschadstoffbelastet. Wir werden dieser Novelle daher sicherlich nicht zustimmen können.

Konkret muss man sich das so vorstellen: Sie haben ein Projekt, für das in einem Ge­biet, das schon extrem belastet ist, um Genehmigung angesucht wird. – Bis jetzt war es nicht möglich, eine Bewilligung zu bekommen, wenn bestimmte Grenzwerte über­schritten wurden; mit dieser Novelle ist das jetzt möglich.

Das betrifft zum Beispiel – und das wird ja wohl auch die „Lex Spielberg“ sein – das, was beim A1-Ring in Spielberg passiert ist. Die Bewilligung musste auf Grund der ge­setzlichen Lage verhindert werden, weil die Bevölkerung dort durch Feinstaub extrem belastet ist und sich eine zusätzliche Belastung durch den A1-Ring ergeben hätte. Das Projekt wurde damals abgelehnt.

Mit dieser Novelle würde das Projekt bewilligt werden – unabhängig davon, welche Be­lastungen dadurch auf die Bevölkerung zukommen. Wir halten das für einen Fehler, weil man nicht – so, wie es jetzt in der Novelle geregelt ist – sagen kann: Na gut, dort kann man die Feinstaubbelastung extrem erhöhen; irgendwann und irgendwo, an einem anderen Ort, muss dafür diese Belastung gesenkt werden. – Das ist de facto


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das, was in diesem Gesetz steht – und das kann doch wohl wirklich nicht in Ihrem Sinne, aber schon gar nicht im Sinne der Bevölkerung sein. (Beifall bei den Grünen.)

Im zweiten Punkt, den wir grundsätzlich positiv bewerten, geht es um die Meldepflich­ten der Unternehmen bezüglich Lärmemissionen. Wir halten es im Prinzip für gut, dass diese Meldepflicht verankert wird. Das bezieht sich auch auf eine EU-Richtlinie; inso­fern müssen Sie diese Meldepflicht auch gesetzlich verankern.

Was allerdings eigenartig ist, ist Folgendes: Die Lärmwerte, die ein Betrieb hat, müs­sen zwar gemeldet werden, allerdings erst nach der Bewilligung. Das heißt, zuerst ein­mal wird der Betrieb bewilligt – und erst dann wird gemeldet, wie viel an Lärmemissio­nen es gibt. Sie verunmöglichen es damit natürlich, dass zum Beispiel auch Anrainer mitreden und mitentscheiden können, weil sie vorher leider gar nichts wissen, sondern erst im Nachhinein davon Kenntnis haben.

Das Zweite, was einigermaßen eigenartig ist, ist, dass Sie keinerlei Sachverständige einschalten, sondern sich einzig und allein auf das verlassen, was der Betrieb sagt. Eine Regelung, wie da die Behörde vorzugehen hat und ob es eine ganz klare Prüfung mit Sachverständigen oder Institutionen gibt, gibt es im Gesetz nicht. Es gibt keinerlei klare Anweisungen im Gesetz.

Das heißt, in beiden Punkten sehen wir eine weitere Verschlechterung für die Bevölke­rung. Deswegen können wir dieser Gesetzesvorlage nicht zustimmen. (Beifall bei den Grünen.)

17.42


Präsident Dr. Andreas Khol: Nunmehr gelangt Herr Abgeordneter Ledolter zu Wort. 2 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


17.42.16

Abgeordneter Johann Ledolter (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Hohes Haus! Frau Kollegin Sburny, ich finde es bedenklich und betrüblich, dass Sie hier wider besseres Wissen vom Rednerpult aus Behauptungen in die Welt setzen, die so nicht stimmen, die im Gesetzestext nicht ent­halten sind. (Abg. Sburny: Natürlich stimmen sie! – Abg. Öllinger: Sie schauen aber nicht betrübt drein!)

Ich darf nur der guten Ordnung halber festhalten, dass diese Bundesregierung eine Po­litik macht, die mit den Menschen im Einklang steht, eine Politik für die Menschen! (Abg. Sburny: ... ein anderes Gesetz!) Die Menschen brauchen nicht nur gute Luft und sauberes Wasser – was wohl unbestritten ist –, sondern sie brauchen auch Arbeits­plätze, und daher brauchen sie auch Betriebe und Einkommen, liebe Frau Kollegin Sburny! (Abg. Sburny: Aber nicht dort, wo ...!)

Daher ist eine Politik mit Augenmaß angesagt und notwendig, aber nicht die Linie, die Sie vertreten und die immer besagt: es ist alles zu wenig und alles zu spät!, und die im­mer wieder mit Verboten und Einschränkungen daherkommt, mit Verboten, die eben nicht fördern, sondern behindern, mit ideologisch verbrämter Wirtschaftsfeindlichkeit, die hier nichts verloren hat. (Abg. Sburny: Die Gesundheit ist ideologisch?)

Ich möchte nur zwei Dinge klarstellen. Sie wissen sehr genau, dass zum einen auf der Ebene der Lärmkatastererstellung die Betriebe eine Meldepflicht haben und dass die Behörde die Plausibilitätsprüfung durchführt. Sie wissen sehr genau, dass bei der Fein­staubbelastung kompensatorische Maßnahmen von der Behörde vorgeschrieben sind: eben in dem Augenblick, in dem Höchstgrenzen überschritten werden.

Ich kann das jetzt nicht im Detail ausführen, weil der Herr Präsident meine freiwillige Redezeit mit 2 Minuten begrenzt hat. Aber es wäre dies eine Spezialdebatte, die sich


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durchaus lohnen würde, weil im Gesetz ausdrücklich Regelungen enthalten sind, die dafür sorgen, dass den Menschen, den Anrainern, aber auch der Wirtschaft ihr Recht zukommt und dass der Wirtschaftsstandort Österreich erhalten bleibt und nicht unter­geht, so wie Sie das immer wieder wollen. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen – BZÖ.)

17.44


Präsident Dr. Andreas Khol: Nunmehr wird Herr Abgeordneter Mag. Hoscher eben­falls 2 Minuten lang sprechen.

Der Grund für die kurzen Reden ist, dass ich diese schwierige vertagte Abstimmung noch selbst zur Durchführung bringen möchte. – Bitte, Herr Abgeordneter.

 


17.44.56

Abgeordneter Mag. Dietmar Hoscher (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Wie bereits erwähnt, dient die vorliegende Anlagenrechtsnovelle in erster Linie der Umsetzung gemeinschaftsrechtlicher Bestim­mungen, vor allem bedingt durch die Umgebungslärmrichtlinie. Zum Zweiten sind aktu­elle wie auch geplante Maßnahmen im Bereich des Immissionsschutzgesetzes-Luft zu berücksichtigen.

Von dieser Novelle betroffen – es wurde schon erwähnt – sind unter anderem Geneh­migungsregelungen und Sanierungsbestimmungen des gewerblichen Betriebsanlagen­rechts. Dabei scheint es mir sehr bedeutsam zu sein, dass gemäß § 77 Abs. 3 Z 2-neu der Gewerbeordnung Genehmigungen nur dann zu erteilen sind, wenn der zusätzliche Beitrag der Anlage oder der Anlagenerweiterung zur Immissionsbelastung zwar im technisch möglichen, vor allem aber im wirtschaftlich zumutbaren Ausmaß beschränkt wird.

Ich glaube, gerade dieser wirtschaftlichen Zumutbarkeit muss Beachtung gewidmet werden, denn zwischen zusätzlichen Auflagen und der Wirtschaftlichkeit des Betriebes muss, glaube ich, Ausgewogenheit herrschen – dies umso mehr, als die gegenständ­lichen Auflagen wohl in etlichen Fällen über den Stand der Technik hinausgehen werden. Dies kann im Einzelfall sicherlich ernste Bedrohungen für den Betrieb mit sich bringen.

Da wohl der Anlageninhaber die Verhältnismäßigkeit betriebswirtschaftlich am besten abschätzen kann, ist es meiner Ansicht nach auch sehr sinnvoll, nach § 77 Gewerbe­ordnung seine Mitarbeit bei der Beurteilung vorzusehen, denn einerseits dürfen vor­handene technische Möglichkeiten nicht unausgenützt bleiben – ich glaube, da sind wir uns alle einig –, andererseits darf aber auch die betriebswirtschaftliche Belastbarkeit nicht überschritten werden.

Genau dieses Prinzip der wirtschaftlichen Zumutbarkeit spielt in etlichen Bereichen der Gewerbeordnung eine wesentliche Rolle. Ich darf in diesem Zusammenhang etwa daran erinnern, dass unsere Fraktion schon vor längerer Zeit einen Antrag zur Novel­lierung der Gewerbeordnung im Bereich der Änderung von Betriebsanlagen bei Klein­betrieben eingebracht hat. Inhaltlich geht es ebenfalls darum, bei der Änderung von Betriebsanlagen beziehungsweise der Übernahme von Betrieben zu verhindern, dass nachträglich Auflagen vorgeschrieben werden, die wirtschaftlich nicht zumutbar sind.

Im Unterschied zu dieser Novelle, der wir zustimmen werden, wobei Einhelligkeit mit den Regierungsparteien besteht, wird unser Antrag – wie üblich – im Wirtschaftsaus­schuss nicht einmal auf die Tagesordnung gesetzt. Ich denke, dass wir auch hierüber diskutieren sollten. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

17.47



Nationalrat, XXII.GP
Stenographisches Protokoll
150. Sitzung / Seite 205

Präsident Dr. Andreas Khol: Nunmehr gelangt Herr Abgeordneter Dipl.-Ing. Hofmann zu Wort. Auch er spricht 2 Minuten. – Bitte.

 


17.47.24

Abgeordneter Dipl.-Ing. Maximilian Hofmann (Freiheitliche - BZÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Sehr geehrte Damen und Herren! Dieser Entwurf dient der Um­setzung der europäischen Umgebungslärmrichtlinie. Die Betreiber von Bergbauanla­gen, die dem IPPC-Regime unterliegen, werden zur Information über Lärmschutz ver­pflichtet.

Zusätzlich kommt es in diesem Entwurf zu Anpassungen an das Immissionsschutz­gesetz-Luft, das im Rahmen des bereits beschlossenen Umweltrechtsanpassungs­gesetzes 2005 umfassend überarbeitet wurde.

Ich hoffe, Herr Präsident, meine 2 Minuten nicht überschritten zu haben, und danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei Abgeordneten der Freiheitlichen und der ÖVP.)

17.48


Präsident Dr. Andreas Khol: Nächste Wortmeldung: Herr Abgeordneter Dipl.-Ing. Kummerer. – Bitte.

 


17.48.19

Abgeordneter Dipl.-Ing. Werner Kummerer (SPÖ): Herr Präsident! Herr Minister! Hohes Haus! Etwas näher möchte ich auf den Lärmschutz in Österreich schon ein­gehen. Es ist das eine längere Geschichte, beginnend in der Europäischen Union, und ich glaube, es ist auch die Gunst der Stunde, dass der bisher letzte hauptamtliche Um­weltminister der Republik auf der Regierungsbank sitzt und an dieser Gesetzgebung sowohl in Europa als auch in Österreich wesentlich beteiligt war: 1996 das Grünbuch; 2002 die Verabschiedung der Richtlinie auf Ebene der Europäischen Union; die Ver­pflichtung zur Umsetzung bis 2004 haben dann die Nebenerwerbs-Umweltminister in Österreich nicht mehr geschafft; 2005 die österreichische Gesetzgebung.

Wir haben damals nicht zugestimmt, wir haben auf das Kompetenzwirrwarr hingewie­sen. Wir haben auch darauf hingewiesen, Herr Bundesminister, dass es sehr schwierig sein wird, diese Daten zu beschaffen. Das heutige Gesetz gibt unseren damaligen Bedenken Recht.

Die Datenbeschaffung ist notwendig. Der Lärm ist eines der wesentlichen Kriterien für unsere Bevölkerung, aber auch für die Betriebe. Die Betriebe brauchen ein konzent­riertes Umweltrecht, die Betriebe brauchen ein konzentriertes Anlagenrecht. Jeder, der einmal damit beschäftigt war, für eine ISO-14000-Zertifizierung die notwendigen Unter­lagen zusammenzutragen, weiß, wovon ich spreche.

Wir fordern vom Management Legal Compliance. Geben wir ihm auch die Chance, es zu leben! – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der SPÖ.)

17.49


Präsident Dr. Andreas Khol: Zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesminister Dr. Bar­tenstein. – Bitte.

 


17.50.01

Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit Dr. Martin Bartenstein: Herr Präsident! Meine Damen und Herren des Hohen Hauses! Es steht völlig außer Frage, dass wir daran interessiert sind, in belasteten Gebieten die Luftqualität zu verbessern. Es kann aber nicht so sein, dass in belasteten Gebieten Anlagen nicht genehmigt werden kön­nen, vor allem dann nicht, wenn erstens der Stand der Technik eingehalten wird und zweitens die Mehrbelastungen irrelevant sind.


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150. Sitzung / Seite 206

Darüber hinaus wollen wir, wenn die Mehrbelastungen tatsächlich relevant sind, trotz­dem eine Genehmigung dann ermöglichen, wenn erstens über den Stand der Technik hinausgegangen wird und zweitens entsprechend kompensatorische Maßnahmen ge­setzt werden.

Es ist dies eine Gesetzesvorlage, die, glaube ich, praxisgerecht ist und den Standort Österreich sichert, die aber trotzdem geeignet ist, die Luftqualität auch in belasteten Gebieten weiter zu verbessern. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abge­ordneten von Freiheitlichen – BZÖ.)

17.50


Präsident Dr. Andreas Khol: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wir gelangen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in 1451 der Beilagen; das ist die Anlagenrechtsnovelle.

Wer dafür eintritt, den bitte ich um ein Zeichen. – Der Antrag findet die Mehrheit des Hauses und ist daher angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die auch in dritter Lesung zustimmen, um ein diesbe­zügliches Zeichen. – Dies ist auch in dritter Lesung mehrheitlich angenommen.

17.51.28Abstimmung zu den Tagesordnungspunkten 13 bis 15

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Meine Damen und Herren! Wir kommen nunmehr zur vertagten Abstimmung, in der es um die Ökostromgesetz-Novelle geht, um den Punkt 14 der Tagesordnung und um den Punkt 15 der Tagesordnung: Bundesgesetz, mit dem das Versorgungssicherungsgesetz geändert wird. Es ist dies ein komplizierter Abstimmungsvorgang.

Zuerst zum Ökostromgesetz: Hinsichtlich des Entwurfes betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Ökostromgesetz, das Elektrizitätswirtschafts- und ‑organisationsgesetz und das Energie-Regulierungsbehördengesetz geändert werden – Ökostromgesetz-Novelle 2005 –, liegt ein Rückverweisungsantrag der Abgeordneten Dr. Van der Bellen, Kolleginnen und Kollegen vor, über den ich sogleich abstimmen lasse.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für die Rückverweisung eintreten – nämlich den Verhandlungsgegenstand an den Wirtschaftsausschuss rückzuverweisen –, um ein Zeichen. – Der Antrag bleibt in der Minderheit und ist daher abgelehnt.

Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vornehme.

Zunächst kommen wir zur Abstimmung über den Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Ökostromgesetz, das Elektrizitätswirtschafts- und ‑organisationsgesetz und das Energie-Regulierungsbehördengesetz geändert werden – Ökostromgesetz-Novelle 2005 –, in 1225 der Beilagen.

Hiezu haben die Abgeordneten Kopf, Hofmann, Oberhaidinger, Kolleginnen und Kolle­gen einen Zusatz- beziehungsweise Abänderungsantrag eingebracht.

Da der vorliegende Gesetzentwurf sowie der Zusatz- beziehungsweise Abänderungs­antrag der Abgeordneten Kopf, Hofmann, Oberhaidinger, Kolleginnen und Kollegen Verfassungsbestimmungen erhalten, stelle ich zunächst im Sinne des § 82 Abs. 2 Z 1 der Geschäftsordnung die für die Abstimmung erforderliche Anwesenheit der verfas­sungsmäßig vorgesehenen Anzahl der Abgeordneten fest.


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150. Sitzung / Seite 207

Da nur dieser eine Antrag vorliegt, lasse ich sogleich über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in der Fassung des Ausschussberichtes unter Berücksichtigung des Zusatz- beziehungsweise Abänderungsantrags der Abgeordneten Kopf, Hofmann, Oberhaidinger, Kolleginnen und Kollegen abstimmen.

Bei Zustimmung ersuche ich um ein bejahendes Zeichen. – Das ist mit der notwendi­gen Zweidrittelmehrheit angenommen.

Ausdrücklich stelle ich die verfassungsmäßig erforderliche Zweidrittelmehrheit fest.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Das ist mit Mehr­heit, und zwar mit Zweidrittelmehrheit, die ich damit ausdrücklich feststelle, ange­nommen.

Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abge­ordneten Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen betreffend Stilllegung des AKW Temelín, konsequentes Eintreten gegen alle neuen AKW-Pläne, Beendigung der Milliardensubventionen für die Atomindustrie und Ökostrom statt Atomstrom.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen Entschließungsantrag eintreten, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit und daher abgelehnt.

Weiters gelangen wir zur Abstimmung über den Entwurf betreffend Energie-Versor­gungssicherheitsgesetz 2006 in 1452 der Beilagen.

Hiezu haben die Abgeordneten Kopf, Hofmann, Oberhaidinger, Kolleginnen und Kolle­gen einen Zusatz- beziehungsweise Abänderungsantrag eingebracht. Das ist jener An­trag, auf dessen Verteilung wir gewartet haben; er ist inzwischen verteilt worden, und es bestand ausreichend Zeit zum Studium dieses Antrages. (Zwischenrufe bei der SPÖ und den Grünen.)

Da der vorliegende Gesetzentwurf sowie der Zusatz- beziehungsweise Abänderungs­antrag der Abgeordneten Kopf, Hofmann, Oberhaidinger, Kolleginnen und Kollegen Verfassungsbestimmungen enthalten, stelle ich wiederum zunächst die Anwesenheit der verfassungsmäßig vorgesehenen Anzahl der Abgeordneten fest.

Zu diesem Antrag ist dann auch eine im Original bereits berücksichtigte schriftliche Druckfehlerberichtigung eingebracht worden, und zwar zur Z 10, worin es anstelle „46 lit c“ „46 lit b“ heißt.

Da nur dieser eine Antrag und diese vorgebrachte Druckfehlerberichtigung vorliegt, lasse ich sogleich über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in der Fassung des Ausschussberichtes unter Berücksichtigung des Zusatz- beziehungsweise Abände­rungsantrags der Abgeordneten Kopf, Hofmann, Oberhaidinger, Kolleginnen und Kolle­gen abstimmen.

Bei Zustimmung ersuche ich um ein bejahendes Zeichen. – Das ist einstimmig und daher mit der erforderlichen Zweidrittelmehrheit angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein Zeichen. – Auch in dritter Lesung ist dies ein­stimmig und daher mit der verfassungsmäßig vorgesehenen Zweidrittelmehrheit an­genommen.


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150. Sitzung / Seite 208

Schließlich gelangen wir zur Abstimmung über den Entwurf betreffend ein Bundes­gesetz, mit dem das Versorgungssicherungsgesetz geändert wird, samt Titel und Ein­gang in 1419 der Beilagen.

Da der vorliegende Gesetzentwurf eine Verfassungsbestimmung enthält, stelle ich wie­derum zunächst die Anwesenheit der verfassungsmäßig vorgesehenen Anzahl der Ab­geordneten fest.

Ich bitte nunmehr jene Damen und Herren, die für den vorliegenden Gesetzentwurf ein­treten, um ein entsprechendes Zeichen. – Auch das ist einstimmig und daher mit der erforderlichen Zweidrittelmehrheit angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Wer auch in dritter Lesung zustimmt, den bitte ich um ein Zeichen. – Auch das erfolgt einstimmig und daher mit der erforderlichen Zweidrittelmehrheit.

17.57.4717. Punkt

Bericht des Wirtschaftsausschusses über den Antrag 830/A der Abgeordneten Karlheinz Kopf, Dr. Christoph Matznetter, Detlev Neudeck, Kolleginnen und Kol­legen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Wirtschaftskammergesetz 1998 geändert wird (1450 d.B.)

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Wir kommen nunmehr zum 17. Punkt der Tagesord­nung.

Eine mündliche Berichterstattung wurde nicht verlangt. – Ich bitte auch den Herrn Mi­nister, nicht auf der Ministerbank zu telefonieren!

Die Debatte wird eröffnet von Frau Abgeordneter Sburny. Ihre Redezeit ist wunschge­mäß auf 5 Minuten eingestellt. – Bitte.

 


17.58.30

Abgeordnete Michaela Sburny (Grüne): Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Es geht bei diesem Punkt um die Änderung des Wirtschaftskammergesetzes. Ich sage bewusst „Änderung“ und nicht „Reform“, wie das die Regierungsfraktionen, aber auch die SPÖ gerne tun, denn aus unserer Sicht geht es dabei nicht um eine Re­form, sondern in Wirklichkeit um eine völlig unzulängliche Antwort auf die Herausforde­rungen in einer völlig veränderten Wirtschaftswelt.

Wenn da zum Beispiel die Bäckerinnung mit der Konditorinnung zusammengelegt wird, dann ist das zwar in Ordnung, ist aber sicher nicht der Schlüssel für die Reform, die in der Wirtschaftskammer notwendig wäre und die diesen Namen auch verdienen würde. Die Wirtschaftskammer scheint, ähnlich wie der ÖGB, etwas reformresistent zu sein, was die Strukturen angeht. (Abg. Neudeck: Nein, nein! Also bitte! – Zwischenrufe bei der ÖVP.)

Schauen Sie es sich einmal an: Herr Kollege Kopf hat im Ausschuss gesagt, die Wirt­schaftsstrukturen würden mit dieser Reform abgebildet. – Ich kann Ihnen nur sagen, ich kann nur hoffen, dass dem nicht so ist, denn dann stünde es nämlich schlecht um die Wirtschaftsstrukturen in Österreich. Man muss sich das vorstellen: In der Wirt­schaftskammer gibt es 1 300 Gremien mit 17 000 Funktionären und Funktionärinnen. (Abg. Neudeck: Die alle arbeiten ehrenamtlich und ohne Pensionsverträge!) Bei einer ganz klitzekleinen Reform reden Sie von einer Reform, in der die „Wirtschaftsstrukturen Österreichs abgebildet“ seien. – Ich denke nicht, dass das wirklich ein Vorbild für eine moderne Wirtschaft ist. Die Bürgergesellschaft ist bei Ihnen wohl für jedes Unterneh-


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150. Sitzung / Seite 209

men ein eigener Funktionär, oder wie? (Abg. Neudeck: Reden Sie mit mir, Frau Sbur­ny?)

Darüber hinaus gibt es nach wie vor ein Wahlrecht, bei dem quasi ein Urwahlrecht fest­gelegt, wieder einmal einbetoniert wird. Das heißt, es gibt keine direkte Wahl der Gre­mien auf Landes- oder Bundesebene, sondern nach wie vor praktisch eine Hochrech­nung von der untersten Ebene, von den Fachgruppen bis hinauf zur Bundeswirt­schaftskammer. (Abg. Neudeck: Wirtschaftskammer Österreich – Sie sind noch im alten Gesetz!) – Die Wirtschaftskammer Österreich auf der Bundesebene, wenn Sie das zufrieden stellt. – Das ist ungefähr so, wie wenn man das Gemeindewahlergebnis umlegen würde auf das Nationalratswahlergebnis. Das würde vielleicht die ÖVP freuen, kann ich mir vorstellen, würde aber sicher nicht dem Willen der Bevölkerung entsprechen. (Beifall bei den Grünen.)

Auf diese Art und Weise kommt es zu extremen Verzerrungen zwischen Branchen und Ländern, sodass eine Stimme in verschiedenen Ländern völlig unterschiedlich viel wert ist. Eine Stimme bei der Wirtschaftskammerwahl kann bis zu 300 Mal so viel wert sein wie eine andere Stimme. Und das nennen Sie Demokratie?! (Präsidentin Mag. Pram­mer übernimmt den Vorsitz.)

Ein dritter Punkt, der uns auch noch ganz besonders stört, ist, dass es nach wie vor kein passives Wahlrecht für Unternehmer und Unternehmerinnen, also Wirtschafts­kammermitglieder mit nicht-österreichischer Staatsbürgerschaft gibt. Ich halte das deswegen für besonders schade, weil sich die Wirtschaftskammer jenseits davon, dass sie eben demokratisch und offen ist, auch immer als europäisch-offen darstellt und Wirtschaftskammerpräsident Leitl nicht müde wird, alle möglichen guten Kontakte zu pflegen. Das gestehen wir durchaus zu. Warum allerdings dann Unternehmer und Unternehmerinnen in Österreich, nur weil sie keine Staatsbürgerschaft haben, nicht Mitglied bei der Wirtschaftskammer sein sollen ... (Abg. Neudeck: Welche Mitglied­schaft meinen Sie?)

Warum sie nicht passiv wahlberechtigt bei der Wirtschaftskammerwahl sein sollen, ist mir absolut schleierhaft und nicht nachvollziehbar! Eine Begründung finde ich wirklich ganz besonders furchtbar, nämlich die, dass das nur jemand sein darf, in dessen Her­kunftsland demokratische Spielregeln herrschen. Deswegen darf also ein Unterneh­mer, der in Österreich tätig ist, nicht bei der Wirtschaftskammerwahl wählen. (Abg. Neudeck: Wieso darf er nicht wählen?) Das müssen Sie mir erst einmal erklären, was das für einen Hintergrund hat – außer den, zumindest nicht besonders offen zu sein. (Beifall bei den Grünen.)

Was wir also brauchen – und wir bringen dazu auch einen Entschließungsantrag ein –, ist eine radikale Straffung der Strukturen. Wir brauchen moderne, marktorien­tierte Branchencluster und eine komplette Wahlrechtsordnung. Unser Entschließungs­antrag bezieht sich in erster Linie auf diese Wahlrechtsordnung. Wir wollen, dass es eine Direktwahl der Wirtschaftsparlamente nach dem Verhältniswahlrecht gibt, wobei die sieben Sparten sozusagen Wahlkreise sein sollen.

Wir wollen, dass die Zusammensetzung der Spartenkonferenzen und der Fachver­bandsausschüsse landes- und bundesweit nach Stimmenanzahl erfolgt. Und wir wollen unter anderem auch ein passives Wahlrecht für alle Wirtschaftskammermitglieder, und zwar auch für jene mit nicht-österreichischer Staatsbürgerschaft.

Wie gesagt: Diese Änderung ist mit Sicherheit keine Reform, die einem modernen Wirt­schaftsstandort entsprechend würde – und das wird den Herausforderungen der Zeit jedenfalls nicht gerecht. (Beifall bei den Grünen.)

18.04



Nationalrat, XXII.GP
Stenographisches Protokoll
150. Sitzung / Seite 210

Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Der von Frau Abgeordneter Sburny einge­brachte Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt und in seinen Kernpunkten auch erläutert. Ich lasse ihn daher gemäß § 53 Abs. 4 der Geschäftsordnung zur Ver­teilung bringen; er steht damit auch mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Sburny, Kogler, Kolleginnen und Kollegen betreffend Demokratie­paket für die Wirtschaftskammer eingebracht im Zuge der Debatte über den Bericht des Wirtschaftsausschusses über den Antrag 830/A der Abgeordneten Karlheinz Kopf, Dr. Christoph Matznetter, Detlev Neudeck, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Wirtschaftskammergesetz 1998 geändert wird

Im Zuge der Bawag/ÖGB-Affäre wurde offensichtlich, wie wichtig demokratische und von den jeweiligen Mitgliedern ausreichend legitimierte Entscheidungsstrukturen inner­halb der sozialpartnerschaftlichen Organisationen sind. Für gesetzliche Interessenver­tretungen mit Pflichtmitgliedschaft – wie die Wirtschaftskammer – trifft dies in besonde­rem Maße zu.

Leider entspricht das Wahlrecht in der Österreichischen Wirtschaftskammer keines­wegs modernen demokratischen Standards:

Die wichtigsten Gremien der Wirtschaftskammer, die Wirtschaftsparlamente, werden nicht direkt gewählt, sondern vollkommen intransparent und mehrheitsverzerrend aus den Urwahlergebnissen der einzelnen Fachgruppen hochgerechnet.

Die Spartenwahlkataloge werden nicht nach objektiven Kriterien berechnet, sondern willkürlich festgelegt, wodurch das Wahlrecht Züge eines „Ständewahlrechtes“ zuguns­ten der Banken und der Industrie hat.

Die Zusammensetzung der Spartenkonferenzen und Fachverbandsausschüsse erfolgt nach wie vor nicht nach Stimmen, sondern nach Urwahl-Mandaten, wodurch sich zwi­schen den Branchen und zwischen den Bundesländern extreme Verzerrungen ergeben und einzelne Stimmen mehr als 300 mal so viel wert sind wie andere.

Nach wie vor gibt es kein volles passives Wahlrecht für alle Mitglieder mit nicht-öster­reichischer Staatsbürgerschaft. Die demokratischen Rechte (z.B. chinesischer Unter­nehmerInnen) werden davon abhängig gemacht, ob im jeweiligen Herkunftsland demo­kratische Interessenvertretungen existieren.

Das derzeitige Wahlrecht ist speziell für kleine Fraktionen extrem schikanös und büro­kratisch, da vor jeder Wahl auch die bereits in den Wirtschaftsparlamenten vertretenen wahlwerbenden Gruppen tausende Unterstützungserklärungen sammeln müssen.

Mit dem derzeit vorliegenden Gesetzesentwurf wird an diesem Demokratiedefizit bzw. an den oben erwähnten Missständen nichts geändert.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert die erforderlichen Schritte einzuleiten um das Wahlrecht der Wirtschaftskammer bezüglich folgender demokratischer Mindesterfor­dernisse zu erweitern:


Nationalrat, XXII.GP
Stenographisches Protokoll
150. Sitzung / Seite 211

1. Direktwahl der Wirtschaftsparlamente mit eigenem Stimmzettel nach Verhältniswahl­recht, wobei die sieben Sparten jeweils „Wahlkreise“ bilden, deren Größe in einem nach objektiven Kriterien berechneten Spartenwahlkatalog genau festgelegt wird.

2. Objektive Berechnung des Spartenwahlkatalogs: Die Größen der Spartenvertre­tungen sowie der Spartenkonferenzen sollen zu 50 % von der jeweiligen Mitgliederzahl und zu 50 % von einem die „wirtschaftliche Bedeutung“ messenden Parameter (z.B. die Beschäftigtenzahl) abhängig sein.

3. Die Zusammensetzung der Spartenkonferenzen und der Fachverbandsausschüsse soll künftig landes- bzw. bundesweit nach Stimmanteil erfolgen.

4. Volles und bedingungsloses passives Wahlrecht für alle Wirtschaftskammer-Mit­glieder mit nicht-österreichischer Staatsbürgerschaft.

5. Entbürokratisierung der Wirtschaftskammer: Ersatzlose Abschaffung der Unterstüt­zungserklärungen für jene wahlwerbenden Gruppen, die bereits in den Wirtschaftspar­lamenten vertreten sind.“

*****

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abge­ordneter Kopf. Wunschredezeit: 4 Minuten. – Bitte.

 


18.04.39

Abgeordneter Karlheinz Kopf (ÖVP): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Die Wirtschaftskammerorganisation erfreut sich bei ihren 350 000 Mitgliedern einer ganz besonders hohen Akzeptanz. Das wird immer wieder abgetestet: Bei Befragungen der Mitglieder sind weit über 70, fast 80 Prozent der Mitglieder mit dieser Organisation zufrieden. (Beifall bei der ÖVP.)

Das ist ja auch kein Wunder: Die Wirtschaftskammerorganisation ist höchst wirkungs­voll in der Vertretung der Interessen ihrer Mitglieder – und sie passt sich in ihren Struk­turen auch regelmäßig und konsequent den notwendigen Erfordernissen an. So ge­schehen im Jahre 2000, als sich bei einer ersten Reform, die Präsident Leitl damals in der Wirtschaftskammer initiiert und auch durchgezogen hat, die Mitglieder immerhin einer 30-prozentigen Senkung ihrer Beiträge erfreuen durften – und das bei einer gleichzeitig deutlichen Steigerung der Leistungen dieser Organisation. (Beifall bei der ÖVP.)

Meine Damen und Herren, alle fünf Jahre vor der jeweiligen Wahl zur Wirtschaftskam­mer und ihren Gremien ist ein Katalog für die Fachorganisationsstruktur vom Wirt­schaftsparlament zu beschließen. Man kann sich natürlich vorstellen, dass eine Orga­nisation, die in der Breite mit 128 Fachorganisationen aufgestellt ist, so wie jede Orga­nisation ein gewisses Beharrungsvermögen hat: in ihren alten Strukturen. – Mit diesem Gesetz schaffen wir jetzt die Voraussetzung dafür, dass der Kammerorganisation auf­erlegt wird, vor diesem alle fünf Jahre stattfindenden Beschluss ihre Organisations­struktur zu überprüfen und sich zu überlegen, ob sie tatsächlich noch die realen Wirt­schaftsstrukturen draußen in ihren Strukturen abbildet.

Das geschieht schlicht und einfach in der Weise, dass man sich die Mitgliederzahlen anschaut, verschiedene andere Parameter, die wirtschaftliche Bedeutung der einzel­nen Branchen und so weiter, um dann feststellen zu können, ob es für diese oder jene Branche weiterhin eine eigene Fachorganisationsstruktur geben soll, ob sie allenfalls mit einer anderen zusammengelegt werden soll oder ob selbstverständlich auch neue entstehen sollen, weil ja auch neue Branchen entstehen.


Nationalrat, XXII.GP
Stenographisches Protokoll
150. Sitzung / Seite 212

Das Ziel lautet, dass wir aus den 128 – zugegeben: eine breit aufgestellte Organisa­tion – etwa 80 Organisationen und Einheiten machen, das heißt, wir verdichten und konzentrieren diese Struktur um ein ganzes Drittel. Das „kosmetische Korrekturen“ zu nennen, ist doch geradezu lächerlich! Das ist ein deutlicher, fast schon ein über einen evolutionären Schritt hinausgehender Reformschritt, und zwar ein zweiter Reform­schritt für diese Organisation, ein Reformschritt, auf den wir sehr, sehr stolz sind. (Bei­fall bei der ÖVP sowie des Abg. Neudeck.)

Die große und breite Zustimmung auch in diesem Hause zeigt ja, dass Sie von den Grünen wieder einmal – wie schon vorhin bei einer anderen Gesetzesmaterie – zwar glauben, die Weisheit gepachtet zu haben und allein zu wissen, was gescheit ist, wäh­rend offensichtlich 90 Prozent dieses Hauses der Meinung sind, dass der Weg, den die Wirtschaftskammer geht – und ich verbitte mir in diesem Falle den Vergleich mit dem ÖGB –, ein richtiger ist, ein guter, ein zukunftsweisender für die Wirtschaftskammer Österreich. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen – BZÖ.)

18.08



Nationalrat, XXII.GP
Stenographisches Protokoll
150. Sitzung / Seite 213

Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Matz­netter zu Wort. Wunschredezeit: 2 Minuten. – Bitte.

 


18.08.37

Abgeordneter Dr. Christoph Matznetter (SPÖ): Frau Präsidentin! Frau Bundesminis­ter! Hohes Haus! Ich kann es kurz machen. Wir haben bereits im Wirtschaftsausschuss länger über diese Sache diskutiert. Punkt eins: Der Reformprozess der Kammer ist ein fortlaufender. Wir werden heute mit dieser Gesetzesänderung einen weiteren Reform­schritt setzen. Es besteht kein Zweifel daran, dass im Bereich der Demokratisierung auch der Wirtschaftsverband mehr erreichen wollte als das, was jetzt hier vorliegt.

Wir haben eines gemacht: Wir sind in den Verhandlungen sitzen geblieben, und da war es sehr schade, dass Kollege Plass von der Grünen Wirtschaft leider erst wieder zum Heurigen gekommen ist, als die Beschlussfassung im Wirtschaftsparlament anstand. Wir haben jedoch in der Zeit etwas erreicht, nämlich ... (Abg. Sburny: Das ist jetzt ziemlich untergriffig! Man hat ihn nicht eingeladen!) – Nein, das habe ich im Wirt­schaftsparlament mit ihm diskutiert.

Frau Kollegin Sburny, wir haben ja etwas erreicht, und zwar, dass in den mittleren Ebenen der Wirtschaftskammer die Minderheitsmandate auch für die zwischen Fachor­ganisationen und Wirtschaftsparlament liegenden Vertretungen eingeführt werden; ein kleines Stück in die richtige Richtung also. Ich freue mich darüber, dass so auch, ob­wohl es nicht so ausgesehen hat, im Bereich Demokratisierung der Wirtschaftskammer ein weiterer Schritt gemacht ist. Ich gebe gerne zu, dass auch in unserem Forderungs­katalog – wir haben den auch vorgelegt – viel weitergehende Ziele, auch die Direktwahl des Wirtschaftsparlamentes, vor allem auch das passive Wahlrecht für MigrantInnen-Unternehmen enthalten sind, und wir werden an diesen Zielen festhalten. In diesem Sinne ist dennoch ein Schritt vorwärts gemacht.

Wir haben heute einem Mini-KMU-Paket zugestimmt, weil es zumindest ein Schritt in die richtige Richtung ist. (Abg. Öllinger: Ein Schrittchen bestenfalls!)

Jetzt machen wir einen richtigen Schritt bei der Wirtschaftskammerreform. Da stimmen wir zu. Und mit den nächsten wird sich dieses Haus auch noch beschäftigen. Es ist eine permanente Aufgabe, und ich wünsche auch da der Wirtschaftskammer-Organisa­tion „Glück auf!“ in dieser Sache. – Danke. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordne­ten der ÖVP.)

18.10


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Neu­deck zu Wort. Wunschredezeit: 3 Minuten. – Bitte.

 


18.10.31

Abgeordneter Detlev Neudeck (Freiheitliche - BZÖ): Frau Präsidentin! Frau Bundes­ministerin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Mit dem vorliegenden Gesetzesvorlage, mit der das Wirtschaftskammergesetz geändert wird, wird sicherlich ein großer Schritt in die richtige Richtung getan. Wenn die Grünen dem nicht zustimmen, muss ich Kolle­gem Matznetter in dem Punkt recht geben: Der Fraktionsobmann der Grünen in der Wirtschaftskammer hat auch im Wirtschaftsparlament gesagt, dass er sich den Sit­zungen verweigert hat, denn mehr als Blasen am Hintern hätten dabei nicht herausge­schaut – das war, glaube ich, wortwörtlich seine Meldung.

Es ist auch so, dass ich immer wieder in den dortigen Ausschussprotokollen sehe, dass die Grünen nicht nur nicht zu den Sitzungen kommen – das kann schon einmal passieren –, sondern sich auch nicht entschuldigen beziehungsweise sehr viele Man­date, die sie erreicht haben, gar nicht besetzt worden sind. (Abg. Sburny: In welchen Gremien?) In den Gremien auf Landesebene, auf Bundesebene, im Pensionsfonds ... (Abg. Sburny: Das sind nicht die Grünen!) – Ja, die Grüne Wirtschaft natürlich, in der Wirtschaftskammer, ja. Wir reden jetzt über die Wirtschaftskammer und nicht über den .... – Okay, ich nehme die Distanzierung von der Grünen Wirtschaft durch die Frak­tion der Grünen hier zur Kenntnis. (Abg. Sburny: Das ist keine Distanzierung, sondern eine Konkretisierung!) – Frau Kollegin, passt schon.

Verwahren möchte ich mich dagegen, dass Sie die Wirtschaftskammer Österreich mit dem ÖGB auch nur in irgendeiner Form vergleichen. Zum einen ist die Wirtschaftskam­mer Österreich die Pflichtorganisation der Unternehmer; der ÖGB ist ein mit freiwilliger Mitgliedschaft ausgestatteter Verein, denn Unternehmen ist er, glaube ich, nicht mehr. Also wenn, dann vergleichen wir die Arbeiterkammer mit der Wirtschaftskammer, um in derselben Kategorie zu bleiben – und nicht den ÖGB.

Mit diesem Gesetz wird genau das in die richtige Richtung getan, was Sie angespro­chen haben, als sie meinten, dass wir zu viele Gremien haben, zu viele Körperschaf­ten. Jetzt mag man darüber diskutieren, ob diese 80 eine heilige Zahl ist, aber sie gibt einmal eine Richtung an. Vielleicht wird man dann noch das eine oder andere nach­geben müssen. Es ist ja jetzt hier nur die Gesetzeswerdung. Dieses Gesetz dann in einem schwierigen Umfeld, in einem sehr beharrenden Umfeld – wie Kollege Kopf das gesagt hat – umzusetzen, ihm dann Fleisch und Blut zu geben, das ist die Aufgabe der nächsten Jahre. Hier wird ja nur ein Grundstein gelegt, ein Startschuss gegeben.

Eines möchte ich aber schon zur Ehrenrettung der vielen tausenden Funktionäre, wie Sie richtig gesagt haben, festhalten: Im Gegensatz zum ÖGB gibt es in der WKO, in der Wirtschaftskammer Österreich, aber auch in den Landeskammern keine Pensions­verträge für Funktionäre. Es gibt nur für einen ganz geringen Prozentsatz der Funktio­näre eine Aufwandsentschädigung, Reisekosten, eine Funktionsentschädigung, die mit Schluss ihrer Tätigkeit endet. Es gibt also keine Fortzahlungen, keine Pensionsver­träge, und es gibt keine Penthäuser.

Es ist daher hier sicherlich auch der richtige Ort, den Funktionären der Wirtschafts­kammerorganisationen für ihre hauptsächlich ehrenamtliche Arbeit für die österrei­chische Wirtschaft zu danken. Und ich nehme noch einmal zur Kenntnis, dass sich die Grünen von der Grünen Wirtschaft distanzieren. Das ist ein richtiger Schritt in die rich­tige Richtung. – Danke. (Beifall bei den Freiheitlichen – BZÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)

18.14



Nationalrat, XXII.GP
Stenographisches Protokoll
150. Sitzung / Seite 214

Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zu einer tatsächlichen Berichtigung hat sich Frau Abgeordnete Sburny zu Wort gemeldet. – Frau Abgeordnete, Sie kennen die Be­stimmungen: 2 Minuten; zunächst den zu berichtigenden, dann den berichtigten Sach­verhalt. – Bitte.

 


18.14.28

Abgeordnete Michaela Sburny (Grüne): Kollege Matznetter hat gesagt, dass der Sprecher der Grünen Wirtschaft nicht zu den Verhandlungen gekommen sei.

Ich berichtige tatsächlich: Der Sprecher der Grünen Wirtschaft, Volker Plass, wurde, nachdem er klar deponiert hatte, dass ihm ein Anliegen auch das Wahlrecht sei und er das gerne mitverhandelt hätte, zu den Verhandlungen von Präsidenten Leitl nicht mehr eingeladen. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)

18.15


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Steindl. Wunschredezeit: 3 Minuten. – Bitte.

 


18.15.00

Abgeordneter Konrad Steindl (ÖVP): Frau Präsidentin! Frau Ministerin! Herr Wirt­schaftskammerpräsident! Meine Damen und Herren hier im Hohen Haus! Sehr geehrte Frau Kollegin Sburny, ich schätze Sie sehr als ruhige und sachliche Kollegin, aber von Interessensvertretung in der gewerblichen Wirtschaft haben Sie wirklich keine Ahnung. (Beifall bei der ÖVP sowie des Abg. Neudeck.)

Als Spartenobmann für Handwerk und Gewerbe in meinem Bundesland Salzburg sehe ich diese Reform etwas differenzierter, weil ich natürlich tagtäglich mit den umfang­reichen Arbeiten dieser Funktionäre verbunden bin. Ich darf an dieser Stelle auch ein herzliches Danke an diese Funktionäre zum Ausdruck bringen, denn sie machen ihre Tätigkeiten zum allergrößten Teil ehrenamtlich – und diese ehrenamtliche Tätigkeit ist so wichtig in vielen Bereichen. Ich denke in diesem Zusammenhang etwa an die Lohn- und Kollektivverhandlungen oder auch an die Lehrlingssausbildungen, an die Lehrab­schlussprüfungen, an die Meisterprüfungskommissionen und vieles mehr, an die Kom­missionstagungen und alles, was es noch dazu gibt. Das ist jetzt nur ein kleiner Teil, den ich hier aufzähle.

Dennoch bin ich auch sicher, dass man immer wieder Veränderungen braucht in gro­ßen Organisationen, um die notwendige Effizienz sicherzustellen. Ich bin aber auch gu­ten Mutes, dass das erweiterte Präsidium der Bundeswirtschaftskammer entsprechend vorsichtig und umsichtig an diese Reformarbeit herangehen und nach Maßgabe der Branchenvertretungen die neuen Branchenzahlen und -vertretungen festlegen wird.

Noch einmal: Ich denke, dass die Funktionäre, vor allem die Innungsmeister, die Fach­gruppenvorsteher, die historisch diese Kammer begründet haben, da mit einbezogen werden sollten und dass gemeinsam sicher eine gute Lösung für alle Beteiligten gefun­den werden kann. – Besten Dank. (Beifall bei der ÖVP.)

18.17


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zu einer tatsächlichen Berichtigung hat sich Herr Abgeordneter Neudeck zu Wort gemeldet. Herr Abgeordneter, auch Sie kennen die GO-Bestimmungen: 2 Minuten. – Bitte.

 


18.17.31

Abgeordneter Detlev Neudeck (Freiheitliche - BZÖ): Frau Präsidentin! Frau Abgeord­nete Sburny hat in ihrer Rede behauptet, dass nicht-österreichische Unternehmer in der Wirtschaftskammer nicht wahlberechtigt seien. – Dies ist unrichtig! (Abg. Sburny: Das habe ich nicht gesagt! Es geht um die passive Wahlberechtigung!)


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Dann schauen Sie sich das Protokoll Ihrer Rede an! Sie haben gesagt: Diese dürfen nicht wählen – und Sie haben nicht gesagt: Diese dürfen nicht gewählt werden.

Wenn Sie kleinlich sind bei Plass, der gesagt hat: Wenn er dort gesessen wäre, hätte er nur Blasen am Hintern bekommen, dann sind auch wir kleinlich, daher: Unterneh­mer, die nicht österreichische Staatsbürger sind, dürfen in der Wirtschaftskammer auch wählen. – Danke. (Beifall bei den Freiheitlichen – BZÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)

18.18


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als nächster Redner gelangt Herr Abgeordneter Dr. Bauer zu Wort. Wunschredezeit: 2 Minuten. – Bitte.

 


18.18.00

Abgeordneter Dkfm. Dr. Hannes Bauer (SPÖ): Geschätzte Präsidentin! Geschätzte Damen und Herren! Ich meine, dass diese Materie eine relativ breite Konsensmaterie darstellt. Natürlich kann es für den einen zu wenig und für den anderen der richtige Schritt sein, und darum handelt es sich bei dieser Abstimmung.

Feststellen kann man, dass der Weg, der zu einer Reduzierung der Fachorganisatio­nen um ein Drittel führt, doch ein Schritt ist, der anzuerkennen ist, der die entsprechen­den, nicht immer leichten Vorgespräche erforderte. Es wurde auch bereits festgestellt, dass ein gewisses Beharrungsvermögen in den Fachorganisationen natürlich gegeben war.

Diese Reform ist notwendig – und sie stellt letztlich nichts anderes dar als die Aufarbei­tung der Versäumnisse der letzten Reform des Jahres 2000. – Jedenfalls: Auf diesem Weg muss man weitergehen, um zu dem zu kommen, was richtigerweise angespro­chen wurde, nämlich zu einer Organisationsstruktur, die ein relativ gutes Abbild der Wirtschaft darstellt.

Das Zweite ist, dass damit auch eine demokratiepolitische Verbesserung verbunden ist: wenngleich nicht in vollem Umfang, so doch in einem Umfang, der durchaus anzu­erkennen ist.

Was mir auch noch wichtig erscheint, ist die Kollektivertragszugehörigkeit. Da ist durchaus positiv zu vermerken, dass aus Vereinbarungen zwischen den Sozialpartnern sichergestellt ist, dass aus Veränderungen der Fachorganisationen diese nicht berührt sind. Natürlich können darüber Verhandlungen geführt werden und bei Einvernehmlich­keit neue Kollektivvertragspartner im Sinne der Zuständigkeit entstehen.

Ich glaube, dass es ein guter Schritt ist, die Organisation der Sozialpartner wieder zu straffen, und ich bin auch überzeugt davon, dass es wichtig ist, gerade Wirtschaftskam­mer, Arbeiterkammer und andere Interessensvertretungen in einem Zustand zu haben, dass sie die Aufgaben sozialpartnerschaftlich lösen können. – In diesem Sinne ein herzliches Dankeschön. (Beifall bei der SPÖ.)

18.20


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als nächster Redner zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Dipl.-Ing. Hofmann. Wunschredezeit: 4 Minuten. – Bitte.

 


18.20.43

Abgeordneter Dipl.-Ing. Maximilian Hofmann (Freiheitliche - BZÖ): Frau Präsidentin! Frau Bundesministerin! Geschätzte Damen und Herren! Es wurde bereits angespro­chen: Der Reformprozess der Wirtschaftskammer hat im Jahre 2000 begonnen. Das war aus damaliger Sicht, wie ich meine, längst überfällig, ist aber durchaus erfolgreich vollzogen worden. Natürlich kann niemand erwarten, dass eine derartige Reform inner­halb eines kurzen Zeitraumes abgeschlossen werden kann. Es ist tatsächlich ein Pro-


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zess, der andauert – und insofern ist das, was mit der Änderung des Wirtschaftskam­mergesetzes jetzt eben passiert, ein weiterer Schritt, der notwendig und richtig ist.

Dem erweiterten Präsidium der Bundeskammer, der Wirtschaftskammer Österreich, wird die Aufgabe übertragen, konkrete Kriterien für die Errichtung von Fachverbänden und Fachgruppen zu formulieren. Es wird nicht mehr möglich sein, dass es innerhalb eines Fachverbandes mehr als eine Fachgruppe gibt. Der Haushaltsordnung der Kam­mer wird die Rechtsgrundlage für getrennte Rechnungskreise erteilt, und zwar für die einzelnen Berufszweige. Zudem enthält die vorgeschlagene Novelle zahlreiche Klar­stellungen, Rechtsanpassungen und redaktionelle Verbesserungen. So sollen etwa – Kollege Kopf hat es erwähnt – die derzeit 128 Fachorganisationen auf eine Größenord­nung von rund 80 reduziert werden.

Das heißt, es finden Strukturänderungen statt. Im Zusammenhang mit diesen erfolgten Strukturveränderungen wird man dann den entsprechenden Finanzbedarf feststellen und in der Folge dann auch eine – davon bin ich überzeugt – Finanzreform durchfüh­ren. – Danke schön. (Beifall bei Abgeordneten der Freiheitlichen sowie der ÖVP.)

18.22


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordne­ter Ing. Gartlehner. Wunschredezeit: 2 Minuten. – Bitte.

 


18.22.54

Abgeordneter Ing. Kurt Gartlehner (SPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Geschätz­te Frau Bundesministerin! Ich möchte kurz daran erinnern, dass vor rund zehn Jahren Arbeiterkammer- und Wirtschaftskammergesetzgebung komplett neu geschrieben wur­den und dass es damals eigentlich eine gewaltige legistische Leistung und auch eine hervorragende Leistung der betroffenen Organisationsstrukturen und -kulturen gewe­sen ist, diese Gesetze wirklich neu zu schreiben.

Natürlich hat es auch schon damals diese Debatte gegeben über Inhalte, die heute realisiert werden, etwa die Reduzierung der Berufsgruppen und dergleichen, aber das zeigt eben, dass große traditionelle Organisationen mit ihren Strukturen, mit ihren Mitarbeitern, mit ihren Funktionären oft nur sehr langsam und mühevoll zu reformieren sind. Es ist natürlich einerseits das Glück, dass der Präsident und seine Mitarbeiterin­nen und Mitarbeiter wie auch die Vizepräsidenten durchaus reformerische Kräfte sind, die da am Werk sind. Dass wir heute hier stehen und einen nächsten Reformschritt realisieren, ist unter anderem auch diesen Persönlichkeiten zu verdanken.

Ich glaube also, dass es ein guter Gesetzesschritt ist, den wir heute setzen, eine gute kleine Reform, und dass noch weitere folgen werden. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

18.24


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordne­ter Kopf. Wunschredezeit: 2 Minuten. – Bitte.

 


18.24.35

Abgeordneter Karlheinz Kopf (ÖVP): Frau Präsidentin! Frau Bundesministerin! Meine Damen und Herren! Ich muss mich jetzt noch einmal zu Wort melden, weil ich die Vorwürfe der Frau Kollegin Sburny so nicht im Raum stehen lassen kann.

Zum Ersten, was die Vorgangsweise bei den Verhandlungen anlangt, Frau Kollegin: Wir haben uns unmittelbar nach der Neukonstituierung nach der Wirtschaftskammer­wahl 2005 mit allen Fraktionen darauf verständigt, dass der nächste Reformschritt in der Wirtschaftskammer eben der Straffung der Fachorganisationsstruktur gewidmet sein soll. Zugegeben, Ihre Fraktion hat damals schon den Wunsch vorgebracht, auch


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über das Wahlrecht reden zu wollen, aber der Beschluss im Wirtschaftsparlament im November letzten Jahres hat eindeutig darauf abgezielt, dass dieser Schritt der Kam­merreform der Restrukturierung und der Straffung der Fachorganisationsstruktur ge­widmet sein soll.

Als dann in den Verhandlungen, die zweigeteilt geführt wurden – einmal alle Fraktionen miteinander mit dem Präsidenten Leitl an einem Tisch in periodischen Abständen, da­zwischen bilaterale Verhandlungen zwischen den wahlwerbenden Gruppen, in denen es um die politischen Punkte gegangen ist –, klar war, dass Ihre Fraktion nicht zustim­men würde, wenn nicht auch das Wahlrecht geändert würde, das aber nicht zur Be­schlussfassung anstand und nicht Zielsetzung dieses Reformschrittes war – von Ihnen war es aber unabdingbar zwingend Voraussetzung für eine Zustimmung, dass auch das Wahlrecht entscheidend geändert wird –, war klar, dass wir zumindest die bilatera­len Gespräche nicht sinnvoll weiterführen können.

Vollkommen richtig ist hingegen, was Kollege Matznetter gesagt hat: dass Kollege Plass zum abschließenden Gespräch, zu dem alle wahlwerbenden Gruppen eingela­den waren, also selbstverständlich auch die grüne Fraktion, unentschuldigt nicht ge­kommen ist. Also das, was Sie, Frau Kollegin Sburny, hier korrigiert haben, ist schlicht und einfach falsch. Ihre Fraktion hat bei diesen abschließenden Verhandlungen unent­schuldigt gefehlt.

Zum Zweiten: Sie haben uns auch vorgeworfen, dass das Wahlrecht undemokratisch sei beziehungsweise die Mandate ungleich teuer sind. Na selbstverständlich! Wir ha­ben Fachorganisationen, die 300 Mitglieder haben, wir haben solche mit 30 000 Mit­gliedern. Wie wollen Sie das für die kleinste Struktur, für die Sie zumindest fünf Funk­tionäre brauchen, um überhaupt ein Gremium bilden zu können, hinaufmultiplizieren mit dem Tausendfachen, was heißt, mit dem Tausendfachen, mit dem Zehntausendfa­chen? Wissen Sie, wie groß dann das Gremium für die größte Fachorganisation wäre? Das werden Sie doch nicht wollen. (Abg. Sburny: Innerhalb der Fachorganisationen!)

So einen großen Saal haben wir gar nicht in der Wirtschaftskammer, um ein solches Gremium dort unterzubringen. Wir müssten wahrscheinlich in Schichten tagen, und das wäre wohl nicht Sinn und Zweck einer Organisationsreform! (Abg. Sburny: Sie wissen genau, worum es geht, Kollege Kopf! Das ist reine Polemik!)

Zusammenfassend, meine Damen und Herren: Ich würde jeder vergleichbaren ande­ren Organisation wünschen, dass sie so einen Reformgeist zustande brächte und das auch von so einem breiten Konsens getragen, wie es in der Wirtschaftskammer Öster­reich der Fall ist. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der Freiheitlichen – BZÖ.)

18.27


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordne­ter Dipl.-Ing. Kummerer. Wunschredezeit: 2 Minuten. – Bitte.

 


18.28.04

Abgeordneter Dipl.-Ing. Werner Kummerer (SPÖ): Frau Präsidentin! Frau Bundes­ministerin! Meine Damen und Herren! Hohes Haus! Wir haben viel von Verbesse­rungen gesprochen, wir haben auch viel davon gesprochen, Karlheinz (in Richtung des Abg. Kopf), dass Verbesserungen oft nur sehr langsam vor sich gehen.

Auch das sehe ich es so: Es ist ein Schritt vorwärts, aber sicherlich nicht das Optimum, und ich darf den schon abgedroschenen Spruch der Wirtschaft benutzen: „Wer nicht mit der Zeit geht, der geht mit der Zeit.“ Das gilt, aber nicht nur für Wirtschaftstrei­bende, sondern für alle Organisationen, und alle Organisationen bemühen sich daher.


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Karlheinz (in Richtung des Abg. Kopf), sich hier den Vergleich mit dem ÖGB zu ver­bitten, ist, glaube ich, nicht ganz richtig. Ich wünsche der Wirtschaftskammer wirklich nicht, dass sie irgendwann in die Problematik kommt, durch ähnliche dramatische Er­eignisse wie beim ÖGB, durch einige Verbrechen – es gilt die Unschuldsvermutung – in Reformzwang zu kommen. Es ist mir so wesentlich lieber. (Abg. Großruck: Da sind andere handelnde Personen! Und die Wirtschaftskammer hat keine Bank!)

Ich glaube, dass es nur darum geht, die Sozialpartnerschaft zu stärken. Präsident Leitl steht für die Sozialpartnerschaft, und auch diese Gesetzesnovelle soll ein Beitrag dazu sein, der Sozialpartnerschaft nach den Nationalratswahlen wieder jenes Gewicht zu geben, das sie sich verdient. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Neudeck: War das schon der Auftakt für eine Neuauflage einer großen Koalition?)

18.29


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Der Herr Berichterstatter wünscht kein Schlusswort.

Wir gelangen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in 1450 der Beilagen.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Gesetzentwurf sind, um ein Zei­chen der Zustimmung. – Das ist mit Mehrheit angenommen. (Abg. Neudeck – in Rich­tung des Abg. Dr. Van der Bellen –: Herr Professor, stehen Sie auf!)

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist die Mehr­heit. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.

Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abge­ordneten Sburny, Kolleginnen und Kollegen betreffend Demokratiepaket.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen Entschließungsantrag sind, um ein Zei­chen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit. Dieser Entschließungsantrag ist somit abgelehnt.

18.30.3818. Punkt

Bericht des Gesundheitsausschusses über die Regierungsvorlage (1414 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über Krankenanstalten und Kuran­stalten, das Ärztegesetz 1998 und das Rezeptpflichtgesetz geändert werden (Ge­sundheitsrechtsänderungsgesetz 2006 – GRÄG 2006) (1495 d.B.)

19. Punkt

Bericht des Gesundheitsausschusses über die Regierungsvorlage (1430 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Gesundheit Öster­reich GmbH (GÖGG) erlassen wird, das Bundesgesetz über die Errichtung eines Fonds „Österreichisches Bundesinstitut für Gesundheitswesen“ aufgehoben und das Gesundheitsförderungsgesetz geändert werden (1496 d.B.)


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20. Punkt

Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 821/A der Abgeordneten Dr. Erwin Rasinger, Elmar Lichtenegger, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Zahnärztegesetz und das Zahnärztekammergesetz geändert werden (1497 d.B.)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gelangen nun zu den Punkten 18 bis 20 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Auf eine mündliche Berichterstattung wird verzichtet.

Wir gehen damit in die Debatte ein.

Als Erster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Lackner. Wunschredezeit: 6 Minuten. – Bitte.

 


18.31.43

Abgeordneter Manfred Lackner (SPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Frau Bundes­ministerin! Geschätzte Damen und Herren! Frau Bundesministerin Rauch-Kallat, Ihre Gesundheitspolitik oder die Gesundheitspolitik dieser Bundesregierung lässt sich rela­tiv einfach umschreiben: Die Zugangsbarrieren zu den Gesundheitsleistungen werden immer höher, die Leistungen sinken, und die Kosten steigen stark an.

Es ist nun einmal ein Faktum, Frau Bundesministerin, dass sich die Selbstbehalte unter dieser Regierung explosionsartig nach oben entwickelt haben. Wir sind mittlerweile im Spitzenfeld in Europa angelangt. Wahrlich kein Grund zur Freude, Frau Bundesminis­terin! Gleichzeitig mit der Erhöhung der Selbstbehalte wurden die Leistungen massiv gekürzt, und ich werde Ihnen anhand von drei Beispielen erklären, wo die Selbstbe­halte besonders stark gestiegen sind.

Selbstbehalt für Brillen: Im Zeitraum von 2000 bis 2005 gab es eine Erhöhung um 256 Prozent; Spitalskostenbeitrag: plus 97 Prozent im gleichen Zeitraum; Rezeptge­bühr: plus 36 Prozent im gleichen Zeitraum. (Zwischenruf des Abg. Lichtenegger.) Die Inflation, Herr Kollege Lichtenegger, betrug plus 10,6 Prozent.

Was schließen wir daraus, Herr Kollege Lichtenegger? – Die Belastung der Kranken durch Selbstbehalte ist deutlich stärker gestiegen als die Inflation. Zusammengefasst: Kranksein ist unter dieser Bundesregierung massiv teurer geworden, meine Damen und Herren.

Meine Damen und Herren von den Koalitionsparteien, mit diesen Maßnahmen haben Sie in erster Linie die sozial Schwächeren in unserer Gesellschaft getroffen! Das heißt, das Finanzrisiko wurde fast ausschließlich auf die Kranken und sozial Schwächeren in unserer Gesellschaft überwälzt. Frau Bundesministerin, ich muss Ihnen nicht unbedingt den Zusammenhang zwischen sozialem Status, sprich Armut, und erhöhtem Krank­heitsrisiko erläutern. Genau diese Gruppe haben Sie jedoch mit diesen Maßnahmen – Leistungskürzungen einerseits und Erhöhung der Selbstbehalte andererseits – beson­ders hart getroffen.

Vor diesem Hintergrund, Frau Bundesministerin, haben Sie sich letzte Woche publi­kumswirksam vor eine Kamera gestellt und mit ergriffener Stimme behauptet, Ihre Maßnahmen, also die Gesundheitsreformen, hätten gegriffen. (Abg. Dr. Rasinger: Richtig!) In der Tat, sie haben gegriffen, aber nicht so, wie Sie es in der Öffentlichkeit dargestellt haben, sondern tief in die Taschen kranker Menschen, Herr Kollege Rasin­ger. Das ist ein Faktum, und ich habe Ihnen das relativ klar und deutlich bewiesen, meine Damen und Herren. (Beifall bei der SPÖ.)


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Frau Bundesministerin! Das ist weder fair noch besteht Anlass, besonders stolz auf diese Leistungen zu sein.

Frau Bundesministerin! Vergangene Woche nach Bekanntwerden der Gebarungser­gebnisse für die Krankenversicherung sind Sie und auch Kollege Rasinger schon fast in kollektiven Jubel ausgebrochen. Nachdem Sie ein paar Mal drübergelesen haben, wie es denn wirklich ausschaut, ist die Euphorie der Ernüchterung gewichen, Herr Kol­lege Rasinger und Frau Bundesministerin, denn bei genauem Hinschauen schaut das schon ein bisschen anders aus. Ich will das jetzt nicht noch erläutern, dass die Anleihe von 100 Millionen € bei der AUVA nicht unwesentlich zu diesem Ergebnis beigetragen hat. Aber auch bei den Versicherungsleistungen mit 149 Millionen € wurde relativ viel am kranken Menschen gespart, Herr Kollege Rasinger. Auch die weitere Entwicklung für die Jahre 2007, 2008 schaut nicht sehr erfreulich aus. Ebenso haben sich die Medi­kamentenkosten im ersten Quartal des Jahres 2006 mit plus 11,13 Prozent nicht unbe­dingt sehr positiv entwickelt.

Bei dieser Kritik, Frau Bundesministerin, sind wir nicht ganz alleine. Da ist auch aus Ihren Reihen massiv Kritik gekommen. Ich darf wiederum den Krankenkassenobmann aus Vorarlberg zitieren, der Ihnen gesagt hat, dass das, was sich speziell bei den Ge­bietskrankenkassen tut, auf Grund Ihrer verfehlten Politik passiert ist, meine Damen und Herren. Und daran gibt es nichts zu rütteln. Die Umschichtung der öffentlich Be­diensteten zur PVA und die Pauschalierung der Beiträge bei der Arbeitslosenversiche­rung haben nicht unwesentlich zu dem schlechten Ergebnis bei den Gebietskranken­kassen beigetragen.

Er sagt auch ganz klar, was passieren wird, Herr Kollege Rasinger. Er wird im Bereich der Leistungen weitere Einschnitte vornehmen müssen, wenn diese unsoziale Politik dieser Bundesregierung in dieser Art und Weise fortgeführt wird, Herr Kollege. (Abg. Scheibner: Na bitte!) Herr Kollege, ich nehme zur Kenntnis, dass Sie für mehr Selbst­behalt und Leistungskürzungen sind. Das ist in Ordnung, das werden wir den Men­schen natürlich mitteilen. Das ist überhaupt kein Problem. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Scheibner: Das haben ja Sie verlangt! Können Sie sich vielleicht noch daran erinnern? Der Herr Gusenbauer hat das verlangt!) Warum sind Sie so nervös, Herr Kollege Scheibner? Stellen Sie sich schon darauf ein, dass Sie demnächst nicht mehr hier herinnen sitzen werden. Müssen Sie jetzt noch ein paar Ausführungen machen? (Abg. Scheibner: Es ist ärgerlich, wenn Sie die Unwahrheit sagen! Geben Sie doch zu, dass Sie das verlangt haben!)

Frau Bundesministerin! Gesundheit Österreich GmbH. Das haben Sie schlicht und ein­fach vergeigt. Daran führt kein Weg vorbei. Ich bezeichne diese Gesetzesvorlage als eine Gesetzesvorlage der vertanen Chancen und als eine Gesetzesvorlage der gebro­chenen Versprechen, Frau Bundesministerin. Sie wissen ganz genau, dass ausge­macht war, Gespräche zu führen. Sollten die Gespräche in Arbeitsgruppen nichts brin­gen, sollten auch noch politische Gespräche stattfinden.

Das hat nicht stattgefunden, und wir befinden uns mit unserer Kritik in bester Gesell­schaft. Das Amt der Vorarlberger Landesregierung hat diese Vorgangsweise kritisiert und ist nach wie vor mit dieser Gesetzesvorlage überhaupt nicht einverstanden. Trotz­dem, Frau Bundesministerin, haben Ihnen die Landesrätinnen Stöger und Brauner sowie Frau Landeshauptmann Burgstaller das Angebot gemacht, noch einmal über diese Gesetzesvorlage zu reden. Sie haben ihnen zwar zurückgeschrieben, das Beste an diesem Brief ist die Überschrift „Liebe Kolleginnen!“, und damit ist das Wesentliche bereits erschöpfend aufgezählt. Sie sind schlussendlich überhaupt nicht auf ihre Wün­sche eingegangen. Frau Bundesministerin, Sie haben hier leider eine große Chance vertan. (Beifall bei der SPÖ.)


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Abschließend, meine Damen und Herren: Sie sind mit Ihrer Gesundheitspolitik in einer Sackgasse der Belastungen gelandet! Wahrlich keine große Perspektive für kranke Menschen in unserem Lande! Es ist Zeit für einen Kurswechsel – gerade in der Ge­sundheitspolitik, meine Damen und Herren! (Beifall bei der SPÖ sowie des Abg. Dr. Grünewald. – Abg. Scheibner: Mehr Belastungen, nicht wahr?)

18.38


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Meine Damen und Herren! Ich erinnere Sie dar­an: Zwischenrufe nur vom eigenen Sitzplatz aus! (Abg. Scheibner: So ist es!)

Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Dr. Rasinger. Wunschredezeit: 4 Mi­nuten. – Bitte.

 


18.38.57

Abgeordneter Dr. Erwin Rasinger (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr ge­ehrte Frau Ministerin! Was wir da jetzt von Herrn Abgeordnetem Lackner gehört haben, war bestenfalls eine schlechte Wahlkampfrede. Du bist so ein netter Kollege, und es tut mir wirklich im Herzen weh, dir sagen zu müssen, dass du eine Themenverfehlung ge­macht hast. (Abg. Dipl.-Ing. Scheuch: Das ist nicht das erste Mal!) Wir reden eigentlich von ganz anderen Sachen, aber ich gehe sogar auf dein Thema ein. So höflich bin ich.

Du sagst, Kranksein ist teurer geworden. Hast du schon einmal gehört, dass alle Selbstbehalte in Österreich von der SPÖ eingeführt wurden? Hast du das gewusst? Das hast du den Zuhörern (der Redner deutet in Richtung Besuchergalerie) nicht ge­sagt. (Zwischenrufe bei der SPÖ.)

Hast du, Kollege Lackner, weiters gewusst, dass durch die e-card-Gebühr von 10 € das Kranksein sogar billiger geworden ist? Wenn du die Grundrechnungsarten be­herrscht, dann rechne mit: Du hast bisher 50 S oder 3,63 € pro Krankenschein pro Quartal gezahlt für den praktischen Arzt und für den Facharzt. Das wären – lassen wir jetzt den Zahnarztschein weg – 7 € pro Quartal. Sieben mal vier ist 28; das ist für ältere Menschen gar nicht so unwahrscheinlich.

Wie viel zahlt man jetzt? – Herr Kollege Lackner, aus 28 € wurden 10 €! Und im Budget der Krankenkassen – wenn du nachgelesen und dir nicht nur von einem Sekretär die Rede hättest schreiben lassen, wärst du draufgekommen! – sind die Einnahmen aus diesem Selbstbehalt von 47 Millionen auf 33 Millionen gesunken.

Hoffentlich kommst du, Kollege Lackner, nie in die Lage, Österreichs Gesundheitswe­sen zu führen, wenn du schon an diesen Kleinigkeiten scheiterst! (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen – BZÖ.)

In der EU sieht man das anders: Wir sind auf dem zweiten Platz, was die Zufriedenheit betrifft, im „World Competitiveness Report“ sogar auf dem ersten Platz. – All das gilt nichts, Kollege Lackner, Hauptsache, du kannst deine CD „Alles ist schlecht!“ herunter­spielen. (Abg. Dipl.-Ing. Scheuch: Das war maximal eine Kassette!)

Ich komme jetzt zum eigentlichen Thema. Es geht heute wieder um Verbesserungen für das Gesundheitswesen, die du nicht sehen willst, nicht sehen kannst, nicht sehen darfst – es geht um die Gesundheit Österreich GmbH, womit wir zusätzlich zum ÖBIG ein nationales Bundesinstitut für Qualität im Gesundheitswesen schaffen wollen. Dies ist doch zumindest eine lobenswerte Initiative. Andere Staaten, beispielsweise England mit dem National Institute of Clinical Excellence und Deutschland haben uns da schon Vorgaben gemacht.

Die Bundesregierung sieht sich auch der Qualität verpflichtet! Es geht nicht nur darum, dass man die Zahl der Eingriffe zählt, sondern es geht darum, wie gut diese Eingriffe


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sind. Ich glaube, da sind wir in Österreich auf einem sehr guten Weg. Der Weg ist je­doch sehr schwierig, weil jeder unter Qualität etwas anderes versteht.

Ich muss sagen: Qualität und dieser Weg sind notwendig, denn dabei geht es um Men­schenleben, um Menschenschicksale, und jede schief gegangene Operation, jede schief gegangene Behandlung ist eine Tragödie für sich.

Es ist dies ein gemeinsames Projekt, denn Bund, Länder und Sozialversicherung ha­ben je ein Drittel der Stimmen im Beirat – nicht wie früher 3 von 13.

Ich bringe daher im Zusammenhang mit dem Gesundheitsrechtsänderungsgesetz den Abänderungsantrag der Abgeordneten Dr. Erwin Rasinger, Elmar Lichtenegger, Kol­leginnen und Kollegen zum Gesetzesantrag im Bericht des Gesundheitsausschusses, 1495 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXII. GP, über die Regierungsvorlage eines Bundesgesetzes, mit dem das Bundesgesetz über Krankenanstalten und Kuranstalten, das Ärztegesetz 1998 und das Rezeptpflicht­gesetz geändert werden (Gesundheitsrechtsänderungsgesetz 2006 – GRÄG 2006), 1414 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXII. GP, ein und ersuche die Frau Präsidentin auf Grund des Umfanges des Antrages gemäß § 53 Abs. 4 Geschäftsordnungsgesetz um Verteilung an die Abgeordneten.

Ich erläutere die Kernpunkte des Antrages:

Erstens: Erleichterung der Anerkennung von postpromotionellen Ausbildungen oder ausbildungsähnlichen, auf die Erlangung der allgemeinärztlichen oder fachärztlichen Berufsberechtigung gerichteten, ärztlichen Tätigkeiten in einem anderen Mitgliedstaat des EWR oder in der Schweiz.

Zweitens: Vertragsärzten, ausgenommen Ärzte mit Leitungsfunktion in einer Kranken­anstalt, von zumindest zwei gesetzlichen Krankenversicherungsträgern, jedoch keiner Gebietskrankenkasse, soll im Sinne einer Steigerung der Flexibilität bei der Kurienzu­ordnung das Recht eingeräumt werden, in die Kurie der angestellten Ärzte zu optieren.

Drittens: Es soll sowohl auf Ebene der Ärztekammern in den Bundesländern als auch auf Ebene der Österreichischen Ärztekammer sichergestellt werden, dass Beschlüsse in dringenden Angelegenheiten des Vorstands, die vom Präsidium gefasst werden, der nachfolgenden Kontrolle des Vorstands unterliegen, sofern der Satzungsgeber in Wahrnehmung des eingeräumten Gestaltungsspielraumes keine andere Regelung trifft.

Viertens: Es wird im Hinblick auf das Übergangsregime der 7. Ärztegesetz-Novelle eine nachfolgende Kontrolle des Vorstands auch für entsprechende Beschlüsse der derzeit noch bestehenden Präsidialausschüsse ermöglicht.

Fünftens: Weiters soll gesetzliche Vorsorge dafür getroffen werden, dass Patienten, die durch schuldhaftes widerrechtliches ärztliches Handeln im Bereich freiberuflich tätiger Ärzte einen Schaden erlitten haben und für die keine Aussicht besteht, in angemesse­ner Zeit eine anderweitige angemessene Entschädigung, insbesondere aus der Berufs­haftpflichtversicherung des Arztes, zu erhalten, eine finanzielle Unterstützung und Ent­lastung aus einem Solidarfonds der Österreichischen Ärztekammer erfahren können. Zur Schadloshaltung der Österreichischen Ärztekammer soll eine Legalzession, wie sie etwa auch im ASVG vorgesehen ist, nach dem Vorbild des StVG angeordnet werden.

Weiters sind noch redaktionelle Klarstellungen im Antrag enthalten. – Ich danke Ihnen. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen – BZÖ.)

18.45


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Der soeben von Herrn Abgeordnetem Dr. Ra­singer eingebrachte Abänderungsantrag ist erstens ausreichend unterstützt und wurde


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zweitens in den Kernpunkten erläutert. Ich lasse ihn auf Grund des Umfanges gemäß § 53 Abs. 4 GOG auch zur Verteilung bringen. Er steht damit auch mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Dr. Erwin Rasinger, Elmar Lichtenegger, Kolleginnen und Kollegen zum Gesetzesantrag im Bericht des Gesundheitsausschusses, 1495 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXII. GP., über die Regierungs­vorlage eines Bundesgesetzes, mit dem das Bundesgesetz über Krankenanstalten und Kuranstalten, das Ärztegesetz 1998 und das Rezeptpflichtgesetz geändert werden (Gesundheitsrechtsänderungsgesetz 2006 – GRÄG 2006), 1414 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXII. GP.

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Der oben bezeichnete Gesetzesantrag wird wie folgt geändert:

1. Im Art. 2 wird nach der Z 1b folgende Z 1bb eingefügt:

1bb. § 14a samt Überschrift lautet:

„Anrechung von sonstigen Zeiten ärztlicher Aus- oder Weiterbildung, Tätigkeiten und Prüfungen

§ 14a. (1) Sofern § 14 nicht zur Anwendung kommt, sind unter der Voraussetzung der Gleichwertigkeit

1. im Inland nach den Vorschriften dieses Bundesgesetzes absolvierte ärztliche Ausbil­dungszeiten,

2. im Ausland absolvierte ärztliche Aus- oder Weiterbildungszeiten,

3. in einem der übrigen Mitgliedstaaten des Europäischen Wirtschaftsraumes oder der Schweizerischen Eidgenossenschaft unter Anleitung und Aufsicht absolvierte Zeiten ärztlicher Tätigkeiten zum Zweck des Erwerbs von auf die Erlangung der Berufsbe­rechtigung als Arzt für Allgemeinmedizin oder Facharzt gerichteten Kenntnissen, Erfah­rungen und Fertigkeiten,

4. Zeiten des Präsenzdienstes,

5. des Ausbildungsdienstes von Frauen beim Bundesheer sowie

6. des Zivildienstes

auf die jeweils für die Ausbildung zum Arzt für Allgemeinmedizin oder zum Facharzt oder für die Ausbildung in einem Additivfach vorgesehene Dauer anzurechnen.

(2) Unter der Voraussetzung der Gleichwertigkeit sind im Ausland absolvierte Prüfun­gen auf die Prüfung zum Arzt für Allgemeinmedizin oder zum Facharzt anzurechnen.

(3) Bei Bedarf kann die Ausbildungskommission feststellen, dass bestimmte in einem der übrigen Mitgliedstaaten des Europäischen Wirtschaftsraumes oder der Schweizeri­schen Eidgenossenschaft unter Anleitung und Aufsicht absolvierte Zeiten ärztlicher Tätigkeiten zum Zweck des Erwerbs von auf die Erlangung der Berufsberechtigung als Arzt für Allgemeinmedizin gerichteten Kenntnissen, Erfahrungen und Fertigkeiten der durch dieses Bundesgesetz geregelten Ausbildung zum Arzt für Allgemeinmedizin gleichwertig sind, wenn

1. diese Zeiten der gemäß der Richtlinie 93/16/EWG und der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen, ABl. Nr. L 255 vom 30.09.2005 S. 22,


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geregelten besonderen Ausbildung in der Allgemeinmedizin des betreffenden Mitglied­staates des Europäischen Wirtschaftsraumes oder der Schweizerischen Eidgenossen­schaft entsprechen, und

2. durch die Absolvierung dieser Zeiten die in der Verordnung über die Ärzte-Aus­bildung gemäß § 24 geregelten Ziele der Ausbildung zum Arzt für Allgemeinmedizin erreicht werden.

(4) Bei Bedarf kann die Ausbildungskommission feststellen, dass bestimmte in einem der übrigen Mitgliedstaaten des Europäischen Wirtschaftsraumes oder der Schweizeri­schen Eidgenossenschaft unter Anleitung und Aufsicht absolvierte Zeiten ärztlicher Tätigkeiten zum Zweck des Erwerbs von auf die Erlangung der Berufsberechtigung als Facharzt gerichteten Kenntnissen, Erfahrungen und Fertigkeiten der durch dieses Bun­desgesetz geregelten Ausbildung zum Facharzt gleichwertig sind, wenn

1. diese Zeiten der gemäß der Richtlinie 93/16/EWG und der Richtlinie 2005/36/EG geregelten fachärztlichen Weiterbildung des betreffenden Mitgliedstaates des Europäi­schen Wirtschaftsraumes oder der Schweizerischen Eidgenossenschaft entsprechen, und

2. durch die Absolvierung dieser Zeiten die in der Verordnung über die Ärzte-Ausbil­dung gemäß § 24 geregelten Ziele der Ausbildung zum Facharzt erreicht werden.

(5) Ein Antrag gemäß Abs. 1 oder 2 ist im Wege der Landesärztekammer jenes Bun­deslandes einzubringen, in dem der Hauptwohnsitz oder, wenn der Antragsteller kei­nen Hauptwohnsitz in Österreich hat, der zuletzt in Österreich innegehabte Haupt­wohnsitz oder, sofern ein solcher nicht bestanden hat, der letzte Wohnsitz oder Aufent­halt des Antragstellers in Österreich gelegen ist. Sofern auch ein solcher nicht bestan­den hat, ist der Antrag im Wege einer vom Antragsteller zu wählenden Landesärzte­kammer einzubringen. Diese hat nach Prüfung der formellen Voraussetzungen den Antrag der Österreichischen Ärztekammer zu übermitteln. Bei einem Antrag gemäß Abs. 1 hat die Österreichische Ärztekammer den Antragsteller nach Beurteilung von Inhalt und Dauer der absolvierten Zeiten anhand der vorgelegten Unterlagen und unter Berücksichtigung seiner Berufserfahrung, Zusatzausbildung und sonstigen ärztlichen Aus- oder Weiterbildung über die anrechenbaren Ausbildungszeiten zu unterrichten. Bei einem Antrag gemäß Abs. 2 hat die Österreichische Ärztekammer den Antragstel­ler nach Beurteilung der vorgelegten Unterlagen über die anrechenbaren Prüfungsteile zu unterrichten.

(6) Die Österreichische Ärztekammer hat mit Bescheid innerhalb einer Frist von vier Monaten ab dem Zeitpunkt, zu dem der Antragsteller den Antrag einschließlich der voll­ständigen Unterlagen einreicht, zu entscheiden.

(7) Gegen Bescheide der Österreichischen Ärztekammer gemäß Abs. 6 steht die Be­rufung an den Landeshauptmann offen, in dessen Bereich der Hauptwohnsitz oder, wenn der Antragsteller keinen Hauptwohnsitz in Österreich hat, der zuletzt in Öster­reich innegehabte Hauptwohnsitz oder, sofern ein solcher nicht bestanden hat, der letzte Wohnsitz oder Aufenthalt des Antragstellers in Österreich gelegen ist. Sofern auch ein solcher nicht bestanden hat, steht die Berufung an den Landeshauptmann jenes Bundeslandes offen, in dem der Antragsteller den Antrag im Wege der betref­fenden Landesärztekammer eingebracht hat.“

2. Im Art. 2 werden nach der Z 2 folgende Z 2a bis 2c eingefügt:

2a. Im § 54 Abs. 4 wird die Wortfolge „die schwere Körperverletzung“ durch die Wort­folge „eine schwere Körperverletzung“ ersetzt.

2b. Im § 59 Abs. 5 entfällt die Wortfolge „oder 18 oder 19“.


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2c. Im § 66 Abs. 5 wird die Wortfolge „Datenschutzgesetzes, BGBl. Nr. 565/1978“ durch die Wortfolge „Datenschutzgesetzes 2000 (DSG 2000), BGBl. I Nr. 165/1999“ er­setzt. In den §§ 66 Abs. 6 und 118 Abs. 7 wird jeweils das Wort „Datenschutzgesetzes“ durch die Abkürzung „DSG 2000“ ersetzt.

3. Im Art. 2 erhält die Z 4a die Bezeichnung 2d und wird an die nummerisch richtige Stelle gereiht; nach dieser Z 2d wird folgende Z 2e eingefügt:

2e. § 71 Abs. 2 bis 5 lautet:

„(2) Der Kurie der angestellten Ärzte gehören an:

1. Ärzte, die ihren Beruf

a) ausschließlich im Rahmen eines Dienstverhältnisses,

b) im Rahmen eines Dienstverhältnisses und zusätzlich freiberuflich ohne Begründung eines Berufssitzes oder

c) als Arzt mit Leitungsfunktion in einer Krankenanstalt im Rahmen eines Dienstverhält­nisses und zusätzlich freiberuflich, sofern keine Erklärung gemäß Abs. 4 erster Satz vorliegt, ausüben,

2. Ärzte gemäß Abs. 3 Z 3, die eine Erklärung gemäß Abs. 4 zweiter Satz abgegeben haben, sowie

3. Ärzte gemäß Abs. 3 Z 4, die keine Erklärung gemäß Abs. 4 dritter Satz abgegeben haben.

(3) Der Kurie der niedergelassenen Ärzte gehören an:

1. ausschließlich freiberuflich tätige Ärzte sowohl einschließlich Gesellschafter von Gruppenpraxen als auch einschließlich Wohnsitzärzte,

2. Vertragsärzte, ausgenommen Ärzte mit Leitungsfunktion in einer Krankenanstalt, einer Gebietskrankenkasse, unabhängig davon, ob sie ihren Beruf auch im Rahmen eines Dienstverhältnisses ausüben,

3. Vertragsärzte, ausgenommen Ärzte mit Leitungsfunktion in einer Krankenanstalt, von zumindest zwei gesetzlichen Krankenversicherungsträgern, jedoch keiner Gebiets­krankenkasse, unabhängig davon, ob sie ihren Beruf auch im Rahmen eines Dienst­verhältnisses ausüben, sofern keine Erklärung gemäß Abs. 4 zweiter Satz vorliegt,

4. Ärzte, ausgenommen Ärzte mit Leitungsfunktion in einer Krankenanstalt, die sonst freiberuflich mit Berufssitz tätig sind und ihren Beruf auch im Rahmen eines Dienst­verhältnisses ausüben, sofern eine Erklärung gemäß Abs. 4 dritter Satz vorliegt, sowie

5. Ärzte, die eine Erklärung gemäß Abs. 4 erster Satz abgegeben haben.

(4) Ein Arzt gemäß Abs. 2 Z 1 lit. c ist an Stelle der Kurie der angestellten Ärzte der Kurie der niedergelassenen Ärzte zuzuordnen, sofern er auch Vertragsarzt eines ge­setzlichen Krankenversicherungsträgers oder einer Krankenfürsorgeeinrichtung ist und sofern er bei Eintragung in die Ärzteliste oder bis zum dreißigsten Tag vor dem Tag der Wahlausschreibung (Stichtag) eine schriftliche Erklärung bei der zuständigen Ärzte­kammer hinterlegt hat, wonach er der Kurie der niedergelassenen Ärzte angehören will. Ein Arzt gemäß Abs. 3 Z 3 ist an Stelle der Kurie der niedergelassenen Ärzte der Kurie der angestellten Ärzte zuzuordnen, sofern er bei Eintragung in die Ärzteliste oder bis zum dreißigsten Tag vor dem Tag der Wahlausschreibung (Stichtag) eine schrift­liche Erklärung bei der zuständigen Ärztekammer hinterlegt hat, wonach er der Kurie der angestellten Ärzte angehören will. Ein Arzt gemäß Abs. 3 Z 4 ist an Stelle der Kurie der angestellten Ärzte der Kurie der niedergelassenen Ärzte zuzuordnen, sofern er bei


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Eintragung in die Ärzteliste oder bis zum dreißigsten Tag vor dem Tag der Wahlaus­schreibung (Stichtag) eine schriftliche Erklärung bei der zuständigen Ärztekammer hinterlegt hat, wonach er der Kurie der niedergelassenen Ärzte angehören will.

(5) Überdies hat die Ärztekammer aufgrund einer Meldung gemäß § 29, die eine Ände­rung in der Kurienzuordnung bewirkt oder bewirken könnte, dem Arzt unverzüglich, längstens jedoch innerhalb von vier Wochen ab dem Tag des Einlangens der Meldung, seine Kurienzuordnung schriftlich bekannt zu geben und ihn auf die Möglichkeit, eine schriftliche Erklärung bei der zuständigen Ärztekammer gemäß Abs. 4 erster, zweiter oder dritter Satz zum Zweck eines Kurienwechsels zu hinterlegen, hinzuweisen.“

4. Im Art. 2 werden nach der Z 3 folgende Z 3a bis 3c eingefügt:

3a. § 86 Abs. 4 lautet:

„(4) Hinsichtlich der Beschlussfassung im Präsidium ist § 79 Abs. 5 sinngemäß anzu­wenden. Beschlüsse in dringenden Angelegenheiten sind dem Vorstand ohne Verzug vorzulegen und bedürfen der nachfolgenden Zustimmung des Vorstands, sofern in der Satzung nicht anderes geregelt wird. Alle anderen Beschlüsse des Präsidiums sind dem Vorstand in seiner nächsten Sitzung zur Kenntnis zu bringen. Ein von der Vollver­sammlung gewählter Vizepräsident hat nur dann ein Stimmrecht, wenn der Präsident an der Sitzung nicht teilnimmt.“

3b. In den §§ 98 Abs. 7 und 102 Abs. 7 zweiter Satz wird jeweils die Paragraphenbe­zeichnung „§ 92“ durch die Paragraphenbezeichnung „§ 108a“ ersetzt.

3c. Im § 101 Abs. 4 wird die Paragraphenbezeichnung „§ 92 Abs. 1“ durch die Paragra­phenbezeichnung „§ 108a Abs. 1“ ersetzt.

5. Im Art. 2 werden nach der Z 4 folgende Z 4a, 4b und 4c eingefügt:

4a. Im § 118 Abs. 2 Z 2 wird die Wortfolge „medizinischen Fakultäten“ durch die Wort­folge „Medizinischen Universitäten“ ersetzt.

4b. Im § 118 Abs. 2 Z 18 entfällt die Wort- und Ziffernfolge „bzw. Abs. 5 Z 1“.

4c. Nach § 118 Abs. 3 wird folgender Abs. 3a eingefügt:

„(3a) Die Österreichische Ärztekammer hat zum Zweck der finanziellen Unterstützung und Entlastung von Patienten, die durch schuldhaftes widerrechtliches ärztliches Han­deln durch freiberuflich tätige Ärzte einschließlich Gesellschafter von Gruppenpraxen einen Schaden erlitten haben und für die keine Aussicht besteht, in angemessener Zeit eine anderweitige angemessene Entschädigung, insbesondere aus der Berufshaft­pflichtversicherung des Arztes, zu erhalten, einen Solidarfonds einzurichten. Hat die Österreichische Ärztekammer Leistungen aus dem Solidarfonds erbracht und stehen dem Patienten aufgrund des erlittenen Schadens Schadenersatzansprüche gegen einen Dritten zu, so gehen diese Ansprüche bis zur Höhe des der Österreichischen Ärztekammer erwachsenden Aufwands auf die Österreichische Ärztekammer über. Nä­heres hat die Österreichische Ärztekammer in der Satzung oder in einer gesonderten Verordnung zu regeln, in der auch festzulegen ist, dass für vor dem In-Kraft-Treten des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. **/2006 erlittene Schäden Leistungen aus dem Solidar­fonds zu erbringen sind.“

6. Im Art. 2 lautet die Z 5:

5. Im § 128 Abs. 4 wird nach dem vierten Satz folgender Satz eingefügt:

„Beschlüsse in dringenden Angelegenheiten sind dem Vorstand ohne Verzug vorzule­gen und bedürfen der nachfolgenden Zustimmung des Vorstands, sofern in der Sat­zung nicht anderes geregelt wird.“


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7. Im Art. 2 wird nach der Z 9 folgende Z 9a eingefügt:

9a. Im § 209 Abs. 2 wird die Wortfolge „für die ergänzende spezielle Ausbildung auf einem Teilgebiet eines Sonderfaches“ durch die Wortfolge „in einem Additivfach“ er­setzt.

8. Im Art. 2 wird nach der Z 11 folgende Z 11a eingefügt:

11a. § 218 Abs. 1 Z 1 lautet:

„1. hinsichtlich des § 49 Abs. 4 und 5 der Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Kultur im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Gesundheit und Frauen,“

9. Im Art. 2 erhält in der Z 12 der bisherige Wortlaut des § 224 die Absatzbezeichnung „(1)“, folgender Abs. 2 wird angefügt:

„(2) Bis zur Konstituierung der Präsidien gemäß § 221 Abs. 1 sind auch die vom Präsi­dialausschuss einer Ärztekammer in einem Bundesland und vom Präsidialausschuss der Österreichischen Ärztekammer gefassten Beschlüsse in dringenden Angelegenhei­ten dem jeweiligen Vorstand ohne Verzug vorzulegen und bedürfen dessen nachfol­gender Zustimmung, sofern in der Satzung nicht anderes geregelt wird.“

Begründung

Soweit nicht anders angegeben, beziehen sich §§-Angaben auf den vorliegenden Ge­setzesantrag.

Zu Z 1 (Z 1bb - § 14a):

Durch die Neugestaltung des § 14a Ärztegesetz 1998 soll die Anerkennung von post­promotionellen Ausbildungen oder ausbildungsähnlichen, auf die Erlangung der allge­meinärztlichen oder fachärztlichen Berufsberechtigung gerichteten, ärztlichen Tätigkei­ten in einem anderen Mitgliedstaat des EWR oder in der Schweizerischen Eidgenos­senschaft erleichtert werden.

Eine solche Regelung ist zum aktuellen Zeitpunkt notwendig, da die österreichische ärztliche Grundausbildung nicht – wie in den meisten anderen Mitgliedstaaten des EWR oder in der Schweizerischen Eidgenossenschaft – bereits mit dem Abschluss des Medizinstudiums, sondern erst mit der Erlangung der allgemeinärztlichen oder fach­ärztlichen Berufsberechtigung endet. Diese gemeinschaftsrechtlich nicht vorgegebene spezifisch österreichische Rechtslage, wonach infolgedessen mit dem Abschluss des Medizinstudiums auch keine ärztliche Approbation verbunden ist, führt jedoch zu gravierenden Problemen, wenn österreichische Absolventen des Medizinstudiums, insbesondere mangels Turnusplatz in Österreich, ihre postpromotionelle Ausbildung in einem anderen Mitgliedstaat des EWR oder in der Schweizerischen Eidgenossenschaft absolvieren möchten. Durch die Regelung des § 14a Abs. 3 und 4 wird die Ausbil­dungskommission der Österreichischen Ärztekammer unter bestimmten Voraussetzun­gen zu einer diesbezüglichen erleichterten Anrechnung ermächtigt, sodass die betrof­fenen Personen in der Folge schneller die allgemeinärztliche oder fachärztliche Berufs­berechtigung in Österreich erwerben können. In diesem Zusammenhang sieht § 14a Abs. 2 erstmals auch die Anrechnung von im Ausland absolvierten Prüfungen auf die Prüfung zum Arzt für Allgemeinmedizin oder zum Facharzt vor.

Zu den Z 2, 4 und 5, 7 und 8 (Z 2a – § 54 Abs. 4, Z 2b – § 59 Abs. 5, Z 2c – § 66 Abs. 5 und 6 sowie 118 Abs. 7, Z 3b – §§ 98 Abs. 7 und 102 Abs. 7 zweiter Satz, Z 3c – § 101 Abs. 4, Z 4a. – § 118 Abs. 2 Z 2, Z 4b – § 118 Abs. 2 Z 18, Z 9a – § 209 Abs. 2 und Z 11a – § 218 Abs. 1 Z 1):

Die Adaptierungen dienen der redaktionellen Klarstellung.


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Zu Z 3 (Z 2e – § 71 Abs. 2 bis 5):

Vertragsärzten, ausgenommen Ärzte mit Leitungsfunktion in einer Krankenanstalt, von zumindest zwei gesetzlichen Krankenversicherungsträgern, jedoch keiner Gebietskran­kenkasse, soll im Sinne einer Steigerung der Flexibilität bei der Kurienzuordnung das Recht eingeräumt werden, in die Kurie der angestellten Ärzte zu optieren.

Zu den Z 4, 6 und 9 (Z 3a – § 86 Abs. 4, Z 5 – § 128 Abs. 4 fünfter Satz und Z 12 – § 224 Abs. 2):

Durch diese Ergänzung soll sowohl auf Ebene der Ärztekammern in den Bundeslän­dern als auch auf Ebene der Österreichischen Ärztekammer sichergestellt werden, dass Beschlüsse in dringenden Angelegenheiten des Vorstands, die vom Präsidium gefasst werden, der nachfolgenden Kontrolle des Vorstands unterliegen, sofern der Satzungsgeber in Wahrnehmung des eingeräumten Gestaltungsspielraumes keine andere Regelung trifft.

Durch die Bestimmung des § 224 Abs. 2 wird im Hinblick auf das Übergangsregime der 7. Ärztegesetz-Novelle (vgl. insbesondere § 221 Abs. 1 und 2 erster Satz Ärztegesetz 1998) eine nachfolgende Kontrolle des Vorstands auch für entsprechende Beschlüsse der derzeit noch bestehenden Präsidialausschüsse ermöglicht.

Zu Z 5 (Z 4c – § 118 Abs. 3a):

Mit dieser Regelung soll, nicht zuletzt aufgrund eines aktuellen Anlassfalls vor der Volksanwaltschaft, gesetzliche Vorsorge dafür getroffen werden, dass Patienten, die durch schuldhaftes widerrechtliches ärztliches Handeln im Bereich freiberuflich tätiger Ärzte einen Schaden erlitten haben und für die keine Aussicht besteht, in angemesse­ner Zeit eine anderweitige angemessene Entschädigung, insbesondere aus der Berufs­haftpflichtversicherung des Arztes, zu erhalten, eine finanzielle Unterstützung und Entlastung aus einem Solidarfonds der Österreichischen Ärztekammer erfahren kön­nen. Zur Schadloshaltung der Österreichischen Ärztekammer soll eine Legalzession, wie sie etwa auch in § 332 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz (ASVG), BGBl. Nr. 189/1955, vorgesehen ist, nach dem Vorbild des § 73a Strafvollzugsgesetz (StVG), BGBl. Nr. 144/1969, angeordnet werden.

*****

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordne­ter Dr. Grünewald. Wunschredezeit: 5 Minuten. – Bitte.

 


18.45.43

Abgeordneter Dr. Kurt Grünewald (Grüne): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Frau Bundesministerin! Hohes Haus! Herr Kollege Rasinger, deine Rede war auch keine gute Wahlrede. Außerdem ist es schlichtweg eine Ungeheuerlichkeit, jetzt während der Sitzung diesen Abänderungsantrag einzubringen! Man kann ja die Ausführungen kei­nes Redners/keiner Rednerin mehr verfolgen, man kann nicht zuhören, weil man ja dieses umfassende Werk studieren sollte. Oder soll ich blind abstimmen oder dir blind vertrauen? – Dazu habe ich keinen Anlass!

Aber kommen wir zur ersten Materie. Da nennt sich etwas „Gesundheit Öster­reich GmbH“, und ich frage mich: Hat man da eine Wortfindungsstörung, oder ist „Ge­sundheit Österreich“ als Gesellschaft mit beschränkter Haftung schon eine Realsa­tire? – Das ist ja eigenartig.

An und für sich sollten wir hier eine Grundsatzdebatte darüber führen, was die Kernauf­gaben des Staates sind, was die Kompetenzen Ihres Ressorts, Frau Bundesministerin,


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sind, wie das Verhältnis Bund zu Ländern ist, was die Gesundheit betrifft. Alle Gesund­heitsökonomen bekritteln, dass föderale Strukturen die Materie nicht nur komplizierter, sondern auch teurer machen!

Man sollte auch über die Frage diskutieren: Wie weit sind Daten und Fakten notwen­dig, um überhaupt rationale Politik machen zu können?

Und wenn Sie all diese Kernaufgaben einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung übertragen, stellt sich für mich die Frage: Wie lange wird es dauern, bis schließlich auch die Ministerin in eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung „luxiert“ wird? Und wen soll ich dann anklagen, wen soll ich befragen, wen soll ich zur Verantwortung zie­hen?

Natürlich haben Sie Ministerverantwortung, ich weiß schon, aber in dieser Gesellschaft mit beschränkter Haftung gibt es eine Institutsversammlung, bei der der Bund neun Stimmen hat gegenüber neun Stimmen von Land und Hauptverband! – Also 9 : 18 ist das Verhältnis! Und diese Institutsversammlung gibt über Inhalt und Art des Auftrages vor, was zu untersuchen und was zu eruieren ist!

Ich frage mich schon: Was nützt es da, wenn Sie vom Bund Alleingesellschafter sind, wenn letztlich über wesentliche Dinge eine Gesellschaft befindet, die Sie nicht steuern können, denn das Weisungsrecht – das gebe ich zu – gilt nicht für wissenschaftliche Untersuchungen, was ja in Ordnung ist.

Welche Aufgaben hat denn diese Gesellschaft? – Weiterentwicklung der Gesundheits­berufe! – Bartenstein wird sich freuen! Der wird auch gleich eine GesmbH gründen und Ihnen alle Gesundheitsberufe wegnehmen, die Sie kontrollieren und planen sollten.

Die Gesellschaft soll die Struktur und Organisationsform des Gesundheitswesens pla­nen, sie soll neue Vergütungssysteme planen, Qualitätssicherung und -überprüfung! Ja was bleibt denn dann noch im Ressort? – Sozusagen Ihr Kabinett und vielleicht einige, die die Räume sozusagen belüften oder die Heizung regulieren. Das kann es ja nicht sein!

Wenn von Ihnen ein Geschäftsführer bestellt wird, der innerhalb von drei Monaten für solch eine große GesmbH mit interessanten, spannenden und wichtigen Inhalten ein Unternehmenskonzept vorlegen soll, frage ich mich: Ist das überhaupt möglich?, und beantworte die Frage gleich mit Nein. – Innerhalb von drei Monaten kann man so etwas nicht machen! Das bedeutet, das Unternehmenskonzept liegt bereits in Ihrer Schublade, und der von Ihnen gewählte Geschäftsführer oder die Geschäftsführerin zieht das dann aus der Schublade – oder Sie geben es ihr oder ihm – und legt es vor. Das nenne ich politische Einflussnahme – möglicherweise – auf einem Weg, der mir nicht gefällt.

Das Ganze ist aber janusköpfig! Mir ist es wichtig, dass der Bund mehr Kompetenzen bekommt, und da befinde ich mich in Übereinstimmung mit vielen ExpertInnen. Sogar Burgstaller – ich war überrascht und erfreut – sagt, dass die zentrale Kompetenz des Bundes gestärkt gehört. – Super! Und was ist jetzt? – Jetzt sagen die Leute, dass das nicht geht, dass die Länder übertölpelt werden, dass die Sozialversicherung übertölpelt wird. Was ist es jetzt?

Also kurzum: Dem kann ich nicht meine Zustimmung geben. (Abg. Scheibner: Scha­de!) Und ich kann auch nicht in 5 Minuten über solch einen Block reden – das ist der nächste Scherz. (Abg. Scheibner: Das ist aber ein Problem von Ihrem Klub!)

Ich komme zum Gesundheitsrechtsänderungsgesetz. Da sind einige positive Dinge da, etwa grenzüberschreitende Kooperationen. (Abg. Scheibner: Sie hätten 20 Minuten


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Redezeit, Herr Kollege!) Wir müssen uns aber anschauen, wie das letztlich mit Inhalten gefüllt wird; das soll man evaluieren.

Ich möchte hier eine getrennte Abstimmung aus einem Grund: weil die Unterbringung geistig abnormer Rechtsbrecher in der Allgemeinpsychiatrie für mich ein heikler Punkt ist.

Erstens: „Geistig abnorme Rechtsbrecher“ ist ein Ausdruck, den ich nicht wieder hören möchte, der eigenartig ist. Wenn jemand geisteskrank ist, wie kann er dann Recht bre­chen, wenn seine Einsicht getrübt, überhaupt nicht vorhanden oder zumindest einge­schränkt ist? – Diese Personen soll man als „Kranke“ bezeichnen. (Beifall bei den Grü­nen.)

Ich fände es auch paradox, wenn man da jetzt spitzfindig diskutieren müsste: Sind das jetzt Rechtsbrecher, die dem Gesundheitssystem Kosten verursachen, oder sind es Kranke, die in Justizstrafanstalten sitzen und dem Justizressort falsche oder nicht ge­rechtfertigte Kosten verursachen? Im Prinzip ist es gut, wenn solche Leute im Rahmen oder im Konnex mit einer Allgemeinpsychiatrie betreut, behandelt und vielleicht auch geheilt werden können.

Aber sehen Sie bitte der Wahrheit ins Gesicht! In Justizstrafanstalten sind schlechte bis teils miserable Bedingungen der Behandlung solcher – sage ich jetzt einmal – Klienten. Die sind schlecht. Die Leute, die dort arbeiten, haben zu wenig Ressourcen, die Be­treuung ist nicht gut. Was die Betreuung in der Psychiatrie Österreichs betrifft, muss ich sagen, dass diese schlichtweg nicht dafür vorbereitet ist, wenn sie jetzt dieses Krankenklientel auch noch übernehmen muss.

Das heißt, ich würde ja dazu sagen, aber dann müssen Sie die Bedingungen in Justiz­strafanstalten und in der Allgemeinpsychiatrie so ändern, dass diesen Patienten Recht widerfährt. Und sie haben ein Recht, weil sie krank sind. „Rechtsbrecher“ ist ein Wort, das man dann hinten zwischen Klammern setzen kann. Ich würde sehr bitten, diese Terminologie, die an und für sich eine mittelalterliche ist, bei nächster Gelegenheit zu ändern. – Danke. (Beifall bei den Grünen sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

18.52


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als nächster Redner zum Wort gelangt Herr Abgeordneter Lichtenegger. Wunschredezeit: 4 Minuten. – Bitte.

 


18.52.25

Abgeordneter Elmar Lichtenegger (Freiheitliche - BZÖ): Frau Präsidentin! Frau Ministerin! Hohes Haus! Gesundheitspolitik heißt meiner Überzeugung nach in erster Linie Verantwortung übernehmen. Wenn man dem Kollegen Lackner zugehört hat, hat man, muss ich sagen, nicht viel von Verantwortungsbewusstsein gehört. (Abg. Dipl.-Ing. Scheuch: Der sitzt auch in der Opposition!) Es ist keine CD, Herr Kollege Rasinger, die Herr Kollege Lackner hier abgespielt hat, sondern das ist schon eher eine Langspielplatte (Abg. Scheibner: Eine Schellack!) oder eine Schellack, so alt und verstaubt sind seine Argumente. (Beifall bei den Freiheitlichen – BZÖ.)

Es muss einfach noch einmal gesagt werden: Österreich hat ein hervorragendes Ge­sundheitssystem. Wenn man dem Kollegen Lackner zuhört, bekommt man den Ein­druck, er wohnt hier herinnen im Parlament, er geht gar nicht hinaus und weiß nicht, was in der großen weiten Welt geschieht.

Über die Erhöhung der Selbstbehalte ist natürlich diskutiert worden, aber von einem, der jetzt gerade nicht hier ist, und zwar von Ihrem Vorsitzenden Gusenbauer. Der wollte das nämlich. Gott sei Dank hat diese Bundesregierung so viel Verantwortungs- und Gerechtigkeitsbewusstsein und soziale Wärme, daher haben wir das nicht ge­macht. (Beifall bei den Freiheitlichen – BZÖ. – Zwischenruf des Abg. Parnigoni.)


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Wir sind führend in der Forschung, unsere Qualität der Versorgung sucht ihresglei­chen. (Neuerlicher Zwischenruf des Abg. Parnigoni.) Schlussendlich haben wir eine flächendeckende Versorgung, um die wir beneidet werden.

Wir haben in dieser Bundesregierung etwas gemacht, was vorher in diesem Ausmaß nicht stattgefunden hat: Wir haben das erste Mal einen klaren Schwerpunkt für die Prä­vention gesetzt. Prävention heißt die Krankheit bekämpfen, bevor sie eigentlich ent­steht. Und darin sehen wir die großen Ersparnisse in dem Gesundheitssystem, das wir gestaltet haben, wie wir es für richtig halten und wie es auch die Mehrheit der Men­schen für richtig hält. Auch Sie kommen wahrscheinlich in den Genuss dieses Gesund­heitssystems, wenn es Ihnen schlecht geht oder auch wenn es Ihnen gut geht. Wenn es Ihnen gut geht nämlich insofern, als dass Sie Prävention betrieben haben. Genau da suchen wir die Synergieeffekte, genau da suchen wir die Kosteneinsparungsmög­lichkeiten, und genau da sehen wir die Vorteile und das Revolutionäre in der Gesund­heitspolitik dieser Bundesregierung.

Es ist leider Gottes wenig auf die Inhalte der Beratungen im Ausschuss eingegangen worden, dort ist nämlich genau das diskutiert worden. Österreichisches Bundesinstitut für Gesundheitswesen, kurz ÖBIG genannt. Was macht dieses ÖBIG? – Das ÖBIG hat eigentlich die Aufgabe, Forschungs- und Planungsinstitut zu sein. Das heißt, es wird im Vorhinein schon festgelegt: Wo setzen wir unsere Schwerpunkte? Wo gibt es eventuell Disparitäten? Wie kann ich mit der Qualitätssicherung im österreichischen Gesund­heitssystem umgehen? Es werden Methoden zur Erfassung von Daten erarbeitet, es werden Studien durchgeführt. Es gibt zum Beispiel Vergiftungsinformationen und auch Notauskünfte für Firmen. – All das sind Dinge, die das ÖBIG macht.

Wenn hier das Argument kommt, dass alles anders wird und das ÖBIG schlecht ist, dass es in eine GmbH umgewandelt wird, muss ich sagen, es bleibt im Wesentlichen alles gleich. Auf Grund der Vergaberichtlinien, die uns die EU vorgibt, müssen wir das in eine GmbH umwandeln, um dem EU-Recht gerecht zu werden – und es bleibt alles, wie es ist. Die Qualität der Arbeit, der Umfang der Arbeit, all das bleibt, wie es ist.

Da hat man im Ausschuss Argumente gehört wie etwa von einer Kollegin, die gesagt hat, in einer GmbH müsse man Steuern zahlen (Abg. Haidlmayr: Natürlich!), die man in einer anderen Erwerbsgesellschaft nicht zahlen muss. Sie hat dann aber selbst ge­sagt, sie sei keine Steuerrechtsexpertin, also war ihr Argument schon ad absurdum ge­führt. Ein anderer Kollege kann einem Gesetz nicht zustimmen, weil er einen Satz nicht versteht, und stößt sich an einem Wort. – Nur damit Sie einen Eindruck haben, wie es im Gesundheitsausschuss zugeht.

In Wirklichkeit sagen alle: Eigentlich ist es ohnehin gut, aber ich verstehe da ein Wort nicht! Und ich kann deswegen nicht zustimmen, weil ich nicht weiß, ob man in einer GmbH Steuern zahlen muss! – In Wirklichkeit gibt es keine faktischen Argumente, die dagegen sprechen, dass man diesem Gesetz zustimmt. Aber leider Gottes gehen in Vorwahlkampfzeiten viele Entscheidungen der Opposition auf Kosten der österreichi­schen Gesundheit und des Gesundheitssystems, und das finde ich schade. (Beifall bei den Freiheitlichen – BZÖ und der ÖVP.)

18.56


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Es hat sich Frau Bundesministerin Rauch-Kallat zu Wort gemeldet. – Bitte, Frau Ministerin.

 


18.56.46

Bundesministerin für Gesundheit und Frauen Maria Rauch-Kallat: Frau Präsiden­tin! Hohes Haus! Sehr geehrte Damen und Herren! Lassen Sie mich ganz kurz zu den drei wichtigen Materien Stellung nehmen, die wir heute hier beschließen wollen. Einer-


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seits geht es um eine Reihe von Anpassungen, Sie haben es schon angesprochen. Ich werde dann auch auf einige Punkte eingehen, die Herr Abgeordneter Grünewald ge­nannt hat, was die Insassen von Justizstrafanstalten und die Behandlung in Kranken­häusern anlangt. Andererseits geht es um die Gesundheit Österreich GmbH, ein ge­meinsames Planungs- und Forschungsinstitut, das wir jetzt gemeinsam mit einem Qua­litätsinstitut schaffen, und letztendlich auch um einige Anpassungen, die Verbesserung der Zahnärzteausbildung und einen Abbau von Wartelisten in der Ausbildung.

Aber lassen Sie mich ganz kurz zu einigen Redebeiträgen Stellung nehmen. Herr Ab­geordneter Lackner! Wenn Sie etwas stereotyp wiederholen, wird es deshalb nicht rich­tiger. Ich darf festhalten: Wenn die SPÖ immer wieder sagt, die Selbstbehalte explodie­ren, dann noch einmal: Alle Selbstbehalte, die es in dieser Republik im Gesundheits­wesen gibt, sind ausschließlich von SPÖ-Gesundheits- und Sozialministern eingeführt worden. Es hat keine Erhöhung der Selbstbehalte gegeben – eine einzige Ausnahme stellen die Brillen dar, da gebe ich Ihnen Recht, da wurde allerdings der Selbsterhalt erhöht, aber nicht eingeführt. Eingeführt wurde der Selbstbehalt von der SPÖ, erhöht wurde nur die Zuzahlung zum Brillenpreis, und zwar nicht jährlich. Sie wissen, eine Brille kauft man normalerweise nicht jährlich, sondern alle vier bis sechs Jahre. (Zwi­schenruf des Abg. Dr. Kräuter.) – Herr Darabos, wenn Sie sich melden. Rezeptgebühr. (Weitere Zwischenrufe bei der SPÖ.) – Kräuter, Entschuldigung, ich habe Sie verwech­selt.

Es war immer ein sozialdemokratischer Regierungschef und immer ein sozialistischer oder sozialdemokratischer Sozialminister oder Gesundheitsminister. Die ÖVP hat außer von 1966 bis 1970 nie die Sozialminister gestellt. (Abg. Mag. Molterer: Leider!) Leider, sonst würde das Sozialsystem nämlich anders aussehen. Darf ich das vielleicht einmal sagen. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen – BZÖ.)

Wir haben ein schweres Erbe übernommen, Herr Lackner.

Herr Abgeordneter Lackner! Sie haben von einer Erhöhung der Selbstbehalte gespro­chen. – Es hat keine Erhöhung der Selbstbehalte gegeben, sondern eine jährliche Anpassung. Nicht beschlossen von der ÖVP, nein, 1981 unter Bundeskanzler Kreisky beschlossen! Und diese Erhöhung erfolgt automatisch, wird also nicht festgesetzt.

Sie haben den Spitalskostenbeitrag erwähnt. Ich darf Ihnen sagen: Wir haben das im Artikel-15a-Vertrag gemeinsam ausverhandelt. Der Spitalskostenbeitrag wird nämlich nicht vom Bund, sondern von den Bundesländern eingehoben, und die Bundesländer haben das erbeten, und es ist den Bundesländern freigestellt, ob sie erhöhen oder nicht. Wien hat zum Beispiel erhöht, wird nicht regiert von der ÖVP. Salzburg hat er­höht, wird nicht regiert von der ÖVP. Oberösterreich hat auch erhöht, aber die Steier­mark hat nicht erhöht. Bitte, schauen Sie sich das an!

Noch etwas: Sie haben außerdem gesagt, es seien die sozial Schwächeren getroffen worden. – Sie sollten die Leute auf der Galerie und in der Öffentlichkeit nicht irreführen und wissen, dass sozial Schwächere Gott sei Dank befreit sind von der Rezeptgebühr, Gott sei Dank befreit sind vom Spitalskostenbeitrag! Also so stimmt das ganz einfach nicht!

Außerdem tun Sie so, als wäre die Summe der Gesundheitsausgaben der Qualitäts­indikator für ein Gesundheitswesen. Schauen wir uns das an! In den USA wird für das Gesundheitswesen doppelt soviel Geld ausgegeben wie in Österreich. Aber besser ist es deswegen noch lange nicht. Wir wollen keine Zustände wie in den USA, wo Sie, wenn Sie ins Spital kommen, zuerst die Kreditkarte hinlegen müssen, bevor Sie über­haupt behandelt werden. So wollen wir das in Österreich nicht haben! (Beifall bei der ÖVP.)


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Meine Damen und Herren, wichtig ist, die Zufriedenheit mit dem Gesundheitswesen ist in Österreich gestiegen, und zwar nicht nur mit den Behandlungen. Ich bedanke mich hier bei allen im Gesundheitswesen Tätigen, bei Ärzten, Ärztinnen, Apothekern, Pflege­personen, Therapeutinnen, Therapeuten. Und letztendlich sind wir – das hat Herr Ab­geordneter Rasinger schon gesagt – worldwide hinsichtlich Zufriedenheit an erster Stelle und in Europa laut einer anderen Studie an zweiter Stelle, also immer weit vorne.

Lassen Sie mich ganz kurz noch etwas zu den Gebietskrankenkassen sagen. Ich weiß schon, dass es Ihnen weh tut, wenn vor genau zwei Jahren, nämlich im Mai 2004, der Hauptverband der Sozialversicherungsträger für das Jahr 2005 einen Abgang von minus 529 Millionen € prognostiziert hat und das Ergebnis jetzt, im Mai 2006, wo es für 2005 vorliegt, plötzlich plus 20 Millionen € beträgt. Das würde bedeuten, wir haben im Gegensatz zu den Prognosen des Hauptverbandes – nicht von mir – 550 Millionen ein­gespart. Das ist vielleicht allemal ein Erfolg, und da werden Sie allemal noch zuge­stehen, dass man sagen darf, dass die Reformen greifen, und zwar nicht auf Kosten der Patientinnen und Patienten. Die Qualität ist nämlich nicht schlechter geworden.

Wenn Herr Bittner, Ihr Repräsentant im Hauptverband, Vorsitzender der Wiener Ge­bietskrankenkasse, dann sagt, das ist alles, die Frau Minister lebt am Mond und die Erde ist eine Scheibe, dann muss ich dem entgegenhalten: Ich habe nie gesagt, dass damit schon die Gebietskrankenkassen saniert sind. Ich habe nur gesagt, sie könnten sich an manchen anderen Krankenkassen ein Beispiel nehmen. Darüber hinaus könnte man sagen, die, die am lautesten schreien, machen die größten Schulden, denn der größte Schuldenmacher ist die Wiener Gebietskrankenkasse. Also es wäre besser, Herr Bittner würde sich vor allem auf diese seine Arbeit konzentrieren und lieber schwarze statt roter Zahlen schreiben. Das ist nämlich nicht nur in der Wirtschaft bes­ser, sondern auch in der Sozialversicherung. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheit­lichen – BZÖ.)

Herr Abgeordneter Grünewald, die Frage, was geisteskranke Gesetzesbrecher an­langt, haben wir bereits im Ausschuss besprochen. Wir sollten uns hier wirklich mit dem Justizministerium ins Einvernehmen setzen, um eine Optimierung der Situation si­cherzustellen. Die Kosten werden vom Justizministerium getragen, also nicht vom Ge­sundheitswesen, das wird natürlich refundiert.

Was die Gesundheit Österreich GmbH anbelangt, muss ich sagen, wir haben damit wirklich ein großes gemeinsames Planungs- und Forschungsinstitut. Ich habe mich nicht ganz ausgekannt, weil Sie einerseits gemeint haben, dass der Bund zuviel teilt in der Wissenschaft, in der Institutsversammlung, und umgekehrt, dass ihm dann das Ganze doch gehört. – Es geht darum, dass wir einerseits EU-Vorschriften einhalten, was Ausschreibungen anlangt, damit wir vergeben können. Das wissen Sie.

Ich habe bewusst in der Institutsversammlung auf eine demokratische Regelung: ein Drittel Länder, ein Drittel Sozialversicherung, ein Drittel Bund geachtet – im Übrigen zum Unterschied vom ÖBIG, das auch unter Bundeskanzler Kreisky gegründet wurde. Da hatten die Länder nur zwei Sitze, die Sozialversicherung nur einen und der Bund, glaube ich, 18 oder so ungefähr. Also wir sind da wesentlich demokratischer, und ich bin überzeugt, dass dieses Institut ein wirklicher Fortschritt gegenüber der momenta­nen Situation sein wird. – Danke. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen – BZÖ.)

19.04


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächste zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Mag. Lapp. Wunschredezeit: 2 Minuten. – Bitte.

 


19.05.00

Abgeordnete Mag. Christine Lapp (SPÖ): Frau Präsidentin! Frau Ministerin! Sehr ge­ehrte Damen und Herren! Hohes Haus! Sie haben hier wieder einmal die Zahlenspiele-


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reien von Frau Ministerin Rauch-Kallat zu Gemüte geführt bekommen, nämlich dahin gehend, dass die Reformen greifen. Dass die Patientinnen und Patienten zahlen – das kann man auf der Straße hören, das wird mir erzählt, das wird uns allen erzählt, ohne dass man groß Wahlkampfreden führen muss. Dass die Wiener Gebietskrankenkasse dreimal vom Ministerium geprüft wurde, dass dort im Keller keinerlei Leichen oder sonstige Sachen zu finden waren, das müssen Sie auch zur Kenntnis nehmen, sehr geehrte Frau Ministerin.

Die ÖVP erhöht Selbstbehalte. Bei den Kieferregulierungen, beim Zahnersatz, überall dort sind sie um 100 Prozent gestiegen, und die Menschen müssen 50 Prozent be­zahlen. Gesundheit ist teuer geworden in unserem Land und Krankheit ebenso. Frau Ministerin, dafür sind Sie verantwortlich! (Beifall bei der SPÖ.)

Herr Kollege Rasinger hat vorher einen sehr interessanten Satz gesagt, er hat gemeint, der Weg ist schwierig. Herr Kollege Rasinger! (Abg. Haidlmayr: Der ist nicht mehr da, der Herr Rasinger!) Der Weg ist schwierig. Aber Sie schaffen ihn mit Ihrer Politik nicht! (Beifall bei der SPÖ.)

Ein weiteres Beispiel ist der Abänderungsantrag, der uns hier heute zur Verteilung ge­bracht wurde, ohne dass wir vorher Kenntnis davon hatten, und zwar zu Themen, die schon sehr lange bekannt sind und die schon sehr lange gelöst werden sollen, wird hier im Husch-Pfusch-Verfahren, wie das die Regierungspolitik auch im Gesundheits­bereich weitertreibt. (Abg. Neudeck: Kollegin! Jetzt hast du eine Zeile übersprungen! Das hat der Sekretär anders aufgeschrieben!)

Auch hier wieder ein Beispiel. Die österreichische Bevölkerung kommt zum Ergebnis, dass die Leistungen des Gesundheitssystems immer schlechter werden. Die Frau Bun­desministerin ist dafür verantwortlich, denn Sie haben das System herumgewirbelt, die Krankenkassen mit zusätzlichen Aufgaben und großen Ausgaben belastet. Das solide Fundament des hervorragenden Gesundheitssystems, das Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten aufgebaut haben, hat Löcher bekommen und die Regierung hat Löcher hineingebohrt. Hören Sie auf mit dem Herumdoktern, Frau Ministerin! (Beifall bei der SPÖ.)

19.07


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächste gelangt Frau Abgeordnete Grander zu Wort. Wunschredezeit: 3 Minuten. – Bitte.

 


19.07.08

Abgeordnete Maria Grander (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kolle­gen! Der Weg ist schwierig. Das zeigt sich – und hat sich gezeigt. Nur sage ich dazu: Wir sind es angegangen und haben diesen schwierigen Weg beschritten und sind da­bei, das alles einfach zu regeln, dass es im Sinne aller ist. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen – BZÖ.)

Ich will jetzt ganz kurz auf die Ausführungen meiner Vorrednerin eingehen (Abg. Scheibner: Das zahlt sich nicht aus!), die die Meinung der österreichischen Bevölke­rung angesprochen hat. Also ich erlebe immer wieder, dass in der Bevölkerung sehr wohl erkannt wird, welch gutes Gesundheitssystem wir haben. Und es gibt immer wie­der Leute – das habe ich schon einmal angeführt –, die im Ausland waren, also von anderen Erlebnissen berichten können und unser Gesundheitssystem immer wieder loben. Man braucht sich nur anzuschauen, was strukturell, hinsichtlich Qualitätssiche­rung et cetera gemacht worden ist. Das kann man, denke ich, nicht so einfach über­gehen. Ich habe immer das Gefühl, wir leben da in zwei Welten. (Abg. Scharer: Das glaube ich auch!) Die einen sehen das oder wollen das sehen, aber ich denke, man


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muss sich an den Tatsachen orientieren. (Abg. Königsberger-Ludwig: Warum tun Sie es dann nicht?) – Wir tun es ja! Ich glaube, man kann nicht sagen, dass wir uns nicht daran orientieren, sonst würde es auch die heutigen Novellen und die heutigen Ge­setze nicht geben. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen – BZÖ.)

Zum Gesundheitsrechtsänderungsgesetz: Im Krankenanstaltengesetz wird die Koope­ration zwischen den Krankenanstalten geregelt, und zwar für den Fall, dass etwas aus­gegliedert wird, zum Beispiel in ein anderes Land. Mein Kollege Wöginger wird auf die Kooperation zwischen Oberösterreich und Deutschland eingehen. Weiters werden auch die Aufgaben der sanitären Aufsicht, sprich des Hygieneteams, geregelt, wie dies bei uns in Österreich üblich ist, wodurch verhindert werden soll, dass Infektionen im Krankenhaus entstehen. Weiters erfolgt die Klarstellung, dass das in den einschlägigen Berufsgruppengesetzen festgelegte Verhältnis für die Beschäftigung von Leiharbeits­kräften in Krankenanstalten, das wir vor einiger Zeit beschlossen haben, pro Abteilung oder sonstiger Organisationseinheit einzuhalten ist.

Jetzt noch zur Gesundheit Österreich GmbH. Hauptanliegen ist die Nutzung der fach­lich inhaltlichen Synergieeffekte. Ich habe das Gefühl, das sieht keiner. Und es wurden im Vorfeld wirklich viele Gespräche mit allen Stellen und Interessenvertretungen ge­führt.

Es besteht eine Drittelparität zwischen Bund, Ländern und Sozialversicherung. Die Ein­bindung der Länder als Verantwortliche für die Krankenanstalten und der Sozialver­sicherung, verantwortlich für die ambulante Versorgung, ist deswegen wichtig, weil die Gesundheitsstrukturreform die Überwindung der bisher streng getrennten extra- und intramuralen Versorgungsstrukturen zum Ziel hat. Somit ist diese Drittelparität auch deshalb wichtig, um diese Bereiche miteinander zu vernetzen. – Danke. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen – BZÖ.)

19.09


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als nächste Rednerin kommt Frau Abgeordnete Haidlmayr zu Wort. Wunschredezeit: 5 Minuten. – Bitte.

 


19.10.31

Abgeordnete Theresia Haidlmayr (Grüne): Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Für die heutige Gesetzesvorlage zur Gründung der Gesundheit Österreich GmbH gibt es in dieser Form keine Notwendigkeit, sondern das ist aus­schließlich nur deshalb gemacht worden, weil das Ministerium für Gesundheit alle Macht an sich reißen will, und das mit allen Konsequenzen, so wie wir das auch beim ORF kennen. Nicht mehr und nicht weniger ist das. (Beifall bei den Grünen.)

Frau Ministerin, wir hätten darüber reden können, dass das ÖBIG und das Bundesinsti­tut für Qualitätssicherung miteinander kooperieren, weil es da um eine gemeinsame Sache geht. Es geht darum, dass das ÖBIG Expertisen erstellt und das Bundesinstitut für Qualitätssicherung in Zukunft dafür sorgen soll, dass diese dann auch umgesetzt werden, um Mängel zu beseitigen, und dass es eine Evaluierung gibt. Damit hätte ich leben können, aber nicht in Form einer GesmbH, sondern als Fonds zum Beispiel.

Aber dass Sie jetzt den Fonds Gesundes Österreich in einem Aufwaschen da gleich mit hineingepackt haben, Frau Ministerin, dafür gibt es überhaupt keine Begründung, und Sie haben im Ausschuss auch keine gebracht, außer – und ich wiederhole Ihre Worte –: Wir haben das im Regierungsprogramm festgeschrieben. – „Super“! Das ist die einzige Begründung dafür, es gibt sonst keine.

Dann haben Sie noch versucht, Frau Ministerin, ein bissel zu probieren, ob Sie die Kur­ve mit den Synergieeffekten kratzen. – Sie wissen, da gibt es keine Synergieeffekte, denn für die 16 MitarbeiterInnen, die beim Fonds Gesundes Österreich arbeiten, haben


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Sie ohnehin keine eigene Lohnbuchhalterin angestellt, sondern das wird im Gesamten mitgemacht. Frau Ministerin, was Sie vergessen haben, oder der Herr Finanzminister hat es Ihnen nicht gesagt – deppert wäre er, würde er dies tun –: Sie sind jetzt steuer­pflichtig. Eine GesmbH hat eine Mehrwertsteuer von 20 Prozent abzuführen. Da kön­nen Sie herumtun und rechnen, wie Sie wollen, das ist so!

Wenn Sie es mir nicht glauben, Frau Ministerin, dann rufen Sie den Herrn Strasser an, den ehemaligen Herrn Innenminister, oder fragen Sie Ihre Innenministerin, die Frau Prokop. Wir hatten bis vor wenigen Monaten die Zivildienst GesmbH, das war nämlich dieselbe Konstruktion, wie Sie sie jetzt bei der Gesundheit Österreich GmbH machen. Selbstverständlich war die Zivildienst GesmbH steuerpflichtig! Da gibt es überhaupt nichts zu diskutieren. Das haben Sie nicht mit bedacht, oder Sie wollten es nicht mit­denken.

Sie haben aus einem ganz guten Grund dieser Gesetzesvorlage keine Kostenrech­nung beigelegt. Wo ist sie denn? Hätten Sie eine Kostenrechnung beigelegt, dann hätten Sie gesehen, dass Ihnen das ganze Vorhaben einfach nur einen Haufen Geld kostet, und zwar um den Preis, dass Sie wieder Macht an sich reißen können, dass Sie hineinregieren können bis auf die unterste Ebene, denn um mehr geht es Ihnen nicht, Frau Ministerin. Und wenn Sie das Gegenteil behaupten, dann sagen Sie die Unwahr­heit, und Sie wissen das auch. Sie wissen das sehr genau.

Nun zu Ihnen, Herr Lichtenegger. Herr Lichtenegger, in der Zeit, in der Sie trainiert haben, damit Sie schnell laufen können, habe ich Buchhaltung gelernt. Ich verstehe nichts von Rennen, aber Sie auch nichts von Buchhaltung, das haben Sie zuerst be­wiesen, denn eine GesmbH ist immer steuerpflichtig. Wenn Sie es nicht glauben, dann fragen Sie mich, ich kann es Ihnen sagen! (Beifall bei den Grünen.)

Das heißt praktisch, dieses Konstrukt, das Sie da gemacht haben, kostet Sie zusätzlich 20 Prozent, schafft Ihnen zusätzlich 20 Prozent an Mehrkosten. Aber, Frau Ministerin, das ist Ihnen alles recht, wenn es Ihnen gelingt, dass all jene Personen, die jetzt noch sowohl im ÖBIG als auch im Fonds Gesundes Österreich drinnen sind und nicht Ihrer Partei zugehörig sind, rauskommen und Ihre eigenen Leute rein. Ich bin gespannt, wie Sie das jetzt mit der Geschäftsführung regeln wollen, wo überhaupt keine Beschrei­bung da ist, was die machen muss, welche Aufgabengebiete sie hat, keine Konzepte, gar nichts, also ein Blankoscheck.

Frau Ministerin, wissen Sie, was Sie machen werden – ich sage es Ihnen schon im Vorfeld –: Sie werden für ein paar Monate eine vorläufige Leitung reinsetzen, und im Herbst kommen die rein, die ohnehin schon vor Ihrer Bürotüre stehen und einen Job brauchen, weil sie in irgendwelchen Bundesländern durchgefallen sind oder weil die Wahlen nicht so hingehaut haben, wie Sie es gewollt haben. (Abg. Parnigoni: Posten­schacher!) – Das ist das ganze Kalkül in diesem Gesetz. Alle, die etwas anderes be­haupten, sagen einfach die Unwahrheit.

Schade darum, Frau Ministerin, dass Sie den Fonds zerfetzen, dass Sie ihn auflösen, dass Sie ihn inhalieren. Er hat seit 1998 gute Arbeit gemacht. Jetzt werden Sie mir natürlich wieder unterstellen – ich höre Sie schon im Hintergrund –: Ja, das ist ein guter Freund von Ihnen! – Stimmt, das ist ein guter Freund, aber er ist ein erstklassiger Geschäftsführer des Fonds Gesundes Österreich, und daran ist er zu bewerten und an sonst gar nichts. Aber Sie bewerten die Leute nicht nach Ihren Fähigkeiten, nach dem, was sie tun, sondern ob sie zu Ihrer Partei gehören oder nicht. Wenn sie nicht dazuge­hören, dann werden die besten Leute abgesetzt, Wurscht, woher sie kommen. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ.)

19.16



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150. Sitzung / Seite 237

Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Es hat sich Frau Bundesministerin Rauch-Kallat zu Wort gemeldet. – Bitte, Frau Ministerin.

 


19.16.18

Bundesministerin für Gesundheit und Frauen Maria Rauch-Kallat: Frau Präsiden­tin! Hohes Haus! Ich weise strikte zurück, dass ich irgendwelche Bevorzugungen oder Benachteiligungen von irgendwelchen Mitarbeitern mache oder Leitungsfunktionen be­setze. (Abg. Parnigoni: Oh je, oh je!) Es wird ganz genau nach Ausschreibung vorge­gangen werden. (Abg. Parnigoni: Reichhold!)

Auch wenn die bisherige Situation beibehalten worden wäre – wir haben alles 1 : 1 übernommen –: Der Vertrag von Herrn Dennis Beck, dessen Arbeit ich sehr schätze – es ist mir egal, ob er Ihr Freund ist oder nicht, der Fonds ist ausgezeichnet geführt, er ist bestellt –, läuft mit 30. September ab. Er muss neu ausgeschrieben werden. Ich gehe davon aus, dass sich Herr Beck wieder bewerben wird, und es wird abzuwarten sein, wer sich bewerben wird und wer dann genommen wird – aber nicht nach Freund­schaft (Abg. Haidlmayr: Parteipolitik!), sondern ausschließlich nach Fähigkeiten und Fertigkeiten. – Danke sehr. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen – BZÖ.)

19.17


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Wögin­ger zu Wort. Wunschredezeit: 3 Minuten. – Bitte.

 


19.17.40

Abgeordneter August Wöginger (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Frau Bun­desministerin! Hohes Haus! Die vorliegende Novellierung, das Gesundheitsrechtsände­rungsgesetz ist für Oberösterreich und für meinen Wahlkreis Innviertel ein sehr wich­tiger Punkt für die grenzüberschreitende Zusammenarbeit im Gesundheitswesen und damit zwischen den verschiedenen Krankenanstalten.

Die oberösterreichische Landesregierung hat vermehrt auf Bundesebene dahin gehend interveniert, dass auch im Gesundheitswesen grenzübergreifende Kooperationen möglich sein sollen. Wir haben dies beispielsweise im Rettungsdienst durch den ÖAMTC/ADAC-Rettungshubschrauber „Europa 3“, der in Suben im Bezirk Schärding stationiert ist und Teile von Oberösterreich und Bayern betreut.

Ein zukunftsträchtiges und positives Modell in Oberösterreich stellt nun auch das Kran­kenhaus Braunau im Innviertel dar. Das Krankenhaus Braunau kooperiert mit dem Krankenhaus Simbach auf der deutschen Seite. Beide Städte sind nur durch die Grenze getrennt, und beide Städte haben Krankenhäuser in räumlicher Nähe. Im Kran­kenhaus Braunau standen Umbauarbeiten an, die es für einige Abteilungen schwierig machten, qualitativ hochwertige und gesicherte Arbeit zu leisten. Auf der anderen Seite der Grenze stand ein nahezu neues Krankenhaus bestens ausgestattet und auf hohem Niveau eingerichtet, aber mit leer stehenden Abteilungen. Aus Kostengründen werden dort in Simbach nur noch ambulante Behandlungen und Akutbetten angeboten.

Die Distanz zwischen den beiden Krankenhäusern ist sehr gering. Daher liegt es nahe, dass in diesem Fall das Krankenhaus Braunau ganze Abteilungen sozusagen verlegt, um die eigenen Umbauarbeiten fertig stellen zu können. Trotzdem kann nun das volle Leistungsprogramm den Patienten angeboten werden, da im Krankenhaus Simbach die frei stehenden Ressourcen durch das Krankenhaus Braunau genutzt werden kön­nen.

Zur Information: Ich habe auch Telefonate mit Bediensteten des Krankenhauses von Braunau geführt. Da gibt es sehr positive Rückmeldungen, und zwar sowohl von den Angestellten als auch aus der Bevölkerung. Das Problem dieser so genannten dis­lozierten Abteilungen ist die unsichere Rechtsgrundlage sowohl für die Patienten als


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auch für die Bediensteten. Mit dieser Novelle schaffen wir unter bestimmten Vorausset­zungen einen rechtssicheren Bereich.

Wichtig im Sinne der Patienten war uns natürlich, dass der österreichische Gesund­heitsstandard gewährleistet ist, dass das österreichische Recht anwendbar ist und dass unsere Patienten dieselben Rechte besitzen, was die Patientenvertretung und den Patientenentschädigungsfonds betrifft. Weiters ist es im Sinne des Gesetz- und Geldgebers, dass die Finanzierungsregeln des Landes und der Landeskrankenanstal­tenplan eingehalten werden.

Ich bedanke mich für diesen fortschrittlichen Weg in der Zusammenarbeit über die Grenzen hinweg. Gerade in teilweise EU-kritischen Zeiten und Diskussionen ist dies ein sehr gutes Beispiel, wie positiv ein gemeinsames Europa sein kann. (Beifall bei der ÖVP.)

19.20


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als nächster Redner gelangt Herr Abgeordneter Ing. Kaipel zu Wort. Wunschredezeit: 2 Minuten. – Bitte.

 


19.20.51

Abgeordneter Ing. Erwin Kaipel (SPÖ): Frau Präsidentin! Frau Bundesminister! Meine Damen und Herren! Frau Bundesminister, ich denke, Sie kennen die Untersu­chung des IFES. Wenn nicht, darf ich Ihnen das Ergebnis in zwei Punkten zur Kenntnis bringen: Nur mehr jede und jeder Vierte meint, dass die ÖVP Kompetenz in der Ge­sundheitspolitik besitzt, und zwei Drittel der ÖsterreicherInnen glauben, nur mehr reiche Leute würden medizinisch optimal versorgt – und, Frau Bundesminister, das Volk irrt nicht!

Eigentlich wollte ich Ihnen mitteilen, dass wir im Interesse der jungen Zahnmediziner der Änderung des Zahnärztegesetzes zustimmen wollen. Das Problem ist, dass in Wien und Graz Studenten nach dem zweiten Studienabschnitt wegen fehlender Prakti­kumsplätze zunehmend nicht direkt weiterstudieren können. Diese Novelle ermöglicht die befristete Einrichtung von zahnärztlichen Lehrpraxen, wo dann die Möglichkeit be­stehen soll, bis zu 50 Prozent der Praxis zu absolvieren. Wir hoffen, dass damit ein rascherer Abbau der Warteliste möglich ist.

Ich möchte aber auch darauf hinweisen, dass innerhalb kurzer Zeit nunmehr eine zweite Novelle und ein Abänderungsantrag zu dem Zahnärztegesetz gemacht werden. Ich denke, dass das wohl ein Beweis für die oberflächliche Gesundheitspolitik ist.

Ihr Ziel ist es, das System vom solidarischen Gesundheitssystem weg in Richtung Zwei-Klassen-Medizin zu entwickeln, und zwar auf dem Weg der Selbstbehalte. Es ist schon an vielen Beispielen aufgezeigt worden, wo Erhöhungen vorgenommen wurden: Rezeptgebühren mehr als 36 Prozent, Spitalskostenbeitrag 100 Prozent.

Das Ziel Ihrer Gesundheitspolitik und Ihrer Politik im Gesamten ist Umverteilen – auch im Bereich der Gesundheitspolitik. Es ist eben Tatsache, dass heute die Selbstbehalte um 200 Millionen € höher sind als noch im Jahr 2000, während gleichzeitig den Kran­kenkassen mehr als 900 Millionen € vorenthalten werden. Und, Frau Bundesminister, wir hören nichts davon, dass Sie sich bemühen wollen, diese Gelder hereinzubekom­men. – Das ist wohl auch eine Möglichkeit der Umverteilung.

Daher glaube ich, dass es gerade vor Wahlen notwendig ist, auf die Unterschiede hin­zuweisen. Wer sich auch das nächste Mal für die Volkspartei entscheidet, der unter­stützt eine rasche Entwicklung hin zur Privatisierung des Gesundheitssystems. Wer jedoch die Sozialdemokraten unterstützt, der unterstützt den Weg, dass jede Gesund­heitsversorgung für alle möglich ist – unabhängig davon, ob jemand arm oder reich ist.


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(Beifall bei der SPÖ. Abg. Dipl.-Ing. Scheuch: Gut, dass das, was Sie sagen, nicht in der Öffentlichkeit stattfindet!)

19.23


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als nächste Rednerin gelangt Frau Abgeord­nete Fuhrmann zu Wort. Wunschredezeit: 2 Minuten. – Bitte.

 


19.23.58

Abgeordnete Silvia Fuhrmann (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Frau Bundes­ministerin! Auch ich möchte mich dem Thema Änderung des Zahnärztegesetzes wid­men, weil es gerade Studierende sind, die betroffen sind, wenn es darum geht, im Rah­men ihrer Ausbildung beziehungsweise der Vollendung dieser Ausbildung derzeit bis zu zwei Jahre warten zu müssen, um einen Praktikumsplatz zu erlangen.

Wir haben versucht, möglichst rasch zu handeln, und etwas ins Leben gerufen, das bei den Allgemeinmedizinern im Rahmen einer Kann-Bestimmung schon möglich gemacht wird, nämlich die Einrichtung zahnärztlicher Lehrpraxen. Ich glaube, das ist eine sehr gute Lösung, weil die Studierenden dadurch – das Studium dauert ja ohnehin schon zwölf Semester – möglichst rasch studieren können.

Ich kann mich erinnern, dass das in den Diskussionen im Ausschuss – vor allem auch im Wissenschaftsausschuss, wo das thematisiert worden ist – sehr kritisch gesehen wurde, und bin froh, dass von meinem Vorredner seitens der SPÖ jetzt angekündigt wurde, dem doch zuzustimmen.

Ich glaube, dass das eine sehr gute Sache ist. Wenn insgesamt 106 Studienplätze be­troffen sind – 70 davon in Wien, zwölf in Innsbruck und 24 in Graz –, dann ist das ein toller Erfolg. Vor allem auch die Studentenvertreter haben das als Lösungsansatz vor­geschlagen.

Ich danke dementsprechend, dass es dabei möglichst rasch zu einer Lösung kommt, und glaube, dass wir Studierenden vor allem keine Steine in den Weg legen sollen. Ich freue mich, wenn auch die Opposition zustimmt. (Beifall bei der ÖVP.)

19.25


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächste gelangt Frau Abgeordnete Hagen­hofer zu Wort. Wunschredezeit: ebenfalls 2 Minuten. – Bitte.

 


19.25.58

Abgeordnete Marianne Hagenhofer (SPÖ): Frau Präsidentin! Frau Bundesministerin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Kollege Lichtenegger hat heute gesagt, die Ge­sundheitsreform zeige „soziale Wärme“. – Herr Kollege Lichtenegger, haben Sie schon einmal mit einer Krebspatientin oder mit einem Krebspatienten gesprochen, bei denen das Krankengeld von 78 Wochen auf 52 Wochen gekürzt wurde? Oder haben Sie schon einmal mit einem Bauarbeiter gesprochen, der einen Klumpfuß hat, der beson­deres Schuhwerk braucht und der sich das jetzt überlegen muss, weil er 53 Prozent zu einem Arbeitsschuh zuzahlen muss – und natürlich auch zu einem Freizeitschuh?

Man kann das jetzt „Erhöhung“ oder „Steigerung“ oder „Zuzahlung“ oder – was habe ich mir noch aufgeschrieben? – „automatische Festsetzung“ nennen. Geschätzte Kolle­ginnen und Kollegen! Tatsache ist, dass die Leute das zahlen müssen, und das ist nicht mehr „sozial warm“.

Frau Ministerin, ich bin sehr dankbar, dass wir die Änderung des Krankenanstalten- und Kuranstaltengesetzes heute mit dabei haben, weil das für das Krankenhaus Braunau Sinn macht, das ja eine grenzüberschreitende Kooperation sozusagen im Piloten und gezwungenermaßen führt. Diese Änderung stellt jetzt einmal die rechtliche Grundlage her.


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Das Krankenhaus Braunau war natürlich auch neben der Sanierungsarbeit damit kon­frontiert, 90 Betten einzusparen. Daher hat man die Interne Abteilung nach Simbach ausgelagert. Ob das wirtschaftlich ist – weil man ja jetzt zwei Standorte hat –, muss man noch genau hinterfragen. Man muss auch noch Folgendes hinterfragen: Man muss ja bei der Internen immer eine restärztliche Versorgung im Krankenhaus Braunau aufrechterhalten.

Frau Ministerin, ich hätte auch darum gebeten, dass man genau schaut, wie es bei einer grenzüberschreitenden Kooperation mit der Wettbewerbsfähigkeit und der Wett­bewerbsgleichheit ausschaut. Wie schaut es mit der Abwicklung der Finanzierungs­ströme, der Sicherung der Standards und der tatsächlichen Auswirkung auf die Be­schäftigten aus? – Das sollte man transparent machen, und man sollte Regelungen fin­den, die alle Beteiligten und Betroffenen einbinden, und das dann noch einmal auf eine gesetzliche Basis stellen. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

19.28


Präsidentin Mag. Barbara Prammer:  Als nächste Rednerin gelangt Frau Abgeord­nete Turkovic-Wendl zu Wort. 2 Minuten Wunschredezeit. – Bitte.

 


19.28.23

Abgeordnete Ingrid Turkovic-Wendl (ÖVP): Sie (in Richtung SPÖ) haben mich jetzt so nett angelacht. Ich danke dafür! – Frau Präsidentin! Frau Bundesministerin! Werte Kolleginnen und Kollegen im Hohen Haus! Und auch wieder ein herzliches Will­kommen an jene, die auf der Galerie sitzen! Durch konsequente Zielsetzungen unserer Bundesministerin für Gesundheit und Frauen, Maria Rauch-Kallat, sind in dieser Re­gierungsperiode erfolgreiche Reformen im Gesundheitswesen erarbeitet worden, und ich weiß, dass uns andere Länder wirklich darum beneiden. (Abg. Broukal: ... Schul­aufsatz!)

Es ist einiges weitergegangen, und das war nicht immer leicht, denn es gibt sehr oft ein Gegeneinander und kein Miteinander. Es war ja nicht nur wichtig, dass dieser hohe Standard unseres Gesundheitssystems erhalten bleibt, sondern dass auch zukünftigen Bedingungen Rechnung getragen wird, zum Beispiel der demographischen Entwick­lung – kein leichtes Unterfangen, wenn es um Neustrukturierungen geht, um ein Mitein­ander anstatt eines Gegeneinanders.

Durch die Errichtung der Gesundheit Österreich GmbH unter Einschluss des Bundesin­stitutes für Gesundheitswesen – ÖBIG –, des Bundesinstitutes für Qualität im Gesund­heitswesen und des Fonds Gesundes Österreich wird jetzt ein weiterer wichtiger Schritt gesetzt. Es entsteht ein nationales Forschungs- und Planungszentrum, das den Ent­scheidungsträgern der Bundes- und Landesebene und der Krankenversicherung so­wohl die wichtigen Grundlagen für die Gesundheitsvorsorge und -förderung als auch die Leitlinien zur Qualitätssicherung aufbereitet.

Hauptanliegen des Gesetzes ist daher die Nutzung der fachlich-inhaltlichen Synergie­effekte, die sich durch die enge Zusammenarbeit der drei einander ergänzenden Ge­schäftsbereiche ergeben, und das bedeutet auch, dass ein finanzieller Synergieeffekt durch Verwaltungsvereinfachung zu erwarten ist. (Abg. Öllinger: Und die politischen Synergieeffekte?)

Für eine integrierte Gesundheitsversorgung im extra- und intramuralen Bereich sollen in der neuen Institutsversammlung je neun Vertreter der Länder, der Krankenversiche­rung und des Bundes über das mitbestimmen, was den Menschen in unserem Land neben der Lebensqualität am wichtigsten ist: die Gesundheit Österreichs. (Beifall bei der ÖVP.)

19.30



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150. Sitzung / Seite 241

Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als nächster Redner gelangt Herr Abgeordneter Dr. Kräuter zu Wort. Wunschredezeit: 2 Minuten. – Bitte.

 


19.30.57

Abgeordneter Dr. Günther Kräuter (SPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Frau Mi­nisterin! Hohes Haus! Ich weiß nicht, ob die Vorrednerin das wirklich glaubt oder ob sie sich die Welt so vorstellt, wie sie es hier darbietet. (Abg. Murauer: Sie sind sicher da­gegen!)

Bei dieser Gesundheit Österreich GmbH geht es natürlich um Macht, Frau Kollegin, und um Postenschacher. – Das ist ja das Geschäft der Frau Ministerin, sie ist ja eine gelernte Parteigeneralsekretärin, die nur vergessen hat, dass früher einmal ÖVP-Minister Gesetze beschlossen haben, die sie heute hier verteufelt.

Frau Ministerin, Sie hätten ein bisschen auf kompetente Gesundheitspolitikerinnen hören sollen, beispielsweise auf die Frau Landeshauptmann Burgstaller oder auf die Frau Stadträtin Brauner. Die hätten sehr viel eingebracht, und dann würde es nicht zu so einem unsinnigen Gesetzesbeschluss kommen. (Abg. Dr. Mitterlehner: Haben Sie schon einmal in Ihrem Leben etwas Positives auch gesagt?)

Dieser Beschluss wird alle Ebenen betreffen, zum Beispiel auch Medikamente. Sie wollten sich noch vor kurzem über ganz geringe Zuwächse bei den Medikamentenkos­ten abfeiern lassen – 2 Prozent oder so ähnlich. Frau Ministerin! Ist Ihnen die Statistik der Entwicklung der Heilmittelausgaben bekannt? – Sagenhafte 11,13 Prozent im ers­ten Quartal! Die Ausgaben für Heilmittel, für Medikamente explodieren, also haben Sie auch in diesem Bereich versagt.

In Anbetracht dessen, was alles in dem Ständigen Unterausschuss zutage getreten ist, vom Chefärztechaos über den e-card-Vergabeskandal (Abg. Mag. Regler: Skandal? Welcher Skandal?) bis zum Gutachten von Univ.-Prof. Rebhahn, das Sie ignorieren, haben Sie überhaupt keinen Grund, irgendetwas positiv darzustellen. Es ist, glaube ich, wichtig, dass man Ihnen das immer wieder sagt, Frau Ministerin! (Beifall bei der SPÖ.)

19.32


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abge­ordneter Dipl.-Ing. Hütl. Wunschredezeit: 2 Minuten. – Bitte.

 


19.32.48

Abgeordneter Dipl.-Ing. Günther Hütl (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Frau Bundesministerin! Sehr geehrte Damen und Herren! Seit einem Jahr werde ich immer wieder mit Anfragen von Studentinnen und Studenten betreffend Zahnmedizin-Studium konfrontiert. Es geht immer wieder um die Themen Umstiegsmöglichkeiten vom alten zum neuen Studienplan (Abg. Öllinger: Richtig! Da haben Sie das Chaos verursacht!), Wartezeiten und besonders die Lehrpraxisplätze.

Viele waren mit diesem Thema beschäftigt, und ich freue mich, dass nun gemeinsam mit unserer Frau Bundesministerin eine gute Lösung zustande gekommen ist, was die fehlenden Praktikumsplätze für Studierende der Zahnmedizin betrifft.

Durch die Einrichtung von zahnärztlichen Lehrpraxen soll nun die Wartezeit für Studie­rende, die bereits den ersten und zweiten Studienabschnitt absolviert haben und für die derzeit kein direktes Weiterstudieren möglich ist, verkürzt werden. Maximal die Hälfte des 72-wöchigen Praktikums können in Hinkunft auch außerhalb der Universitätsklini­ken absolviert werden, nämlich in anerkannten zahnärztlichen Lehrpraxen.

Da diese Regelung vor allem dem Abbau auf der Warteliste dient, ist vorgesehen, dass diese gegenständliche Bestimmung bis zum 31. Dezember 2012 gelten soll. Nach die-


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sem Zeitpunkt soll die zahnmedizinische Ausbildung wieder ausschließlich an Univer­sitätskliniken für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde erfolgen, wobei die Ergebnisse der Evaluierung der dislozierten praktischen Ausbildung zu berücksichtigen sein werden.

Ich denke also, insgesamt ist das eine gute Lösung, und ich danke dafür im Namen der Studentinnen und Studenten. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

19.34


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abge­ordnete Scharer. Wunschredezeit: 2 Minuten. – Bitte.

 


19.34.46

Abgeordnete Erika Scharer (SPÖ): Frau Ministerin! Mit der Gesundheit Öster­reich GmbH schaffen Sie sich eindeutig eine Machtbasis gegenüber den bisher unab­hängigen Qualitätsinstituten. Sie haben vor allem die negativen Stellungnahmen in der Begutachtung und Vorschläge der Länder in keinster Weise berücksichtigt und eine Konstruktion eigentlich hinter dem Rücken der Länder und der Sozialversicherung ge­bastelt.

Ich bin der Meinung, Sie gefährden die Sicherheit der österreichischen Gesundheits­politik, in der bisher durch die Zusammenarbeit aller Beteiligten immer eine Lösung im Interesse der Österreicherinnen und Österreicher gefunden wurde. Sie missachten den Gedanken der Gesundheitspartnerschaft, die eigentlich Grundlage der Reform zum Gesundheitswesen sein sollte.

Was ist eigentlich das Ergebnis Ihrer seit sechs Jahren versprochenen Gesundheitsre­form? (Bundesministerin Rauch-Kallat: Ich bin erst seit drei Jahren Ministerin!) Meine Damen und Herren von den Regierungsparteien, ich weiß, Sie wollen es nicht hören: Alles, was eigentlich transparent und zustande gebracht worden ist, sind neue Selbst­behalte und zahlreiche Belastungen für die Menschen.

Ich kann es schon nicht mehr hören, wenn Sie glorreich erzählen, wie gut es den Men­schen geht. Ihre Reform ist geprägt von der Erhöhung der Krankenversicherungsbei­träge, der Freizeitunfall-Versicherungsbeiträge und gleichzeitig aber geprägt von mas­siven Leistungskürzungen, zum Beispiel was Krankentransporte anbelangt. (Abg. Dipl.-Ing. Scheuch: Sie glauben das ja selber nicht, was Sie da sagen!)

1999 hat man 0 € bezahlt, heute hat man einen Selbstbehalt von 8,50 €. (Zwischenrufe bei der ÖVP. Abg. Donabauer: Das sind ... Bestimmungen der Sozialversicherung! Das ist kein Gesetz!) Es gibt ein Minus von 20,5 Prozent bei Erholungsaufenthalten für Kinder, und auch Ermessensausgaben werden gekürzt. Wir sind der Meinung, Selbst­behalte sind unsozial und betreffen vor allem einkommenschwächere Menschen. (Neu­erliche Zwischenrufe bei der ÖVP.  Beifall bei der SPÖ.)

Ihre Maßnahmen, meine Damen und Herren, haben das Ziel, Gesundheitsversorgung zur Ware zu machen. – Dem ist eine klare Absage zu erteilen! (Beifall bei der SPÖ.)

19.37


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abge­ordnete Mag. Scheucher-Pichler. 2 Minuten Wunschredezeit. – Bitte.

 


19.37.21

Abgeordnete Mag. Elisabeth Scheucher-Pichler (ÖVP): Frau Präsidentin! Frau Bun­desministerin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich verstehe den völlig de­struktiven und auch negativen Ansatz der Oppositionsredner wirklich nicht, und zwar vor allem aus folgendem Grund nicht: Selbstbehalte und Ähnliches – das wurde ja heute schon mehrmals erwähnt – wurden zum Großteil von Ihnen eingeführt. (Abg.


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Dr. Brinek: So ist es! Bundesministerin Rauch-Kallat: Alle! Alle!Alle Selbstbe­halte, aber auch andere Maßnahmen, die Sie kritisieren.

Tatsache ist, dass sämtliche Studien zeigen, dass die Österreicherinnen und Österrei­cher mit unserem Gesundheitssystem zufrieden sind, und darauf kommt es an. Unsere Gesundheitsministerin macht Politik für die Menschen, und die sind zufrieden mit ihrer Gesundheitspolitik. (Beifall bei der ÖVP.)

Herr Abgeordneter Kräuter hat gemeint, die Gesundheit Österreich GmbH sei nur des­halb geschaffen worden, weil es da um Macht und um Postenschacher gehe. – Die ist dazu da, endlich eine schon lange notwendige Bündelung der Planungs-, Steuerungs- und Evaluierungsaktivitäten im Gesundheitssektor zu schaffen. Das war eine langjäh­rige Forderung, und hier ist jetzt wirklich Effizienz möglich.

Auch was das Weisungsprinzip, die völlige Weisungsfreiheit, die Unabhängigkeit be­trifft: Die Frau Bundesministerin hat schon darauf hingewiesen, dass nicht nur Daten gesammelt werden, sondern dass sie auch wissenschaftlich verwertet werden und dass man daraus auch Schlüsse ziehen wird und letztlich so auch die Qualität der Gesundheitspolitik und des Gesundheitswesens wird verbessern können. Das sind ganz konkrete Ansätze und Maßnahmen, und wir stehen dazu und werden auch in die­ser Richtung weiterarbeiten.

Weiters erwähnen möchte ich die Einbindung der Länder. Auch die Verbesserung der Schnittstelle zwischen den Krankenhäusern und dem extramuralen Bereich ist eine ganz wichtige Maßnahme, die vor allem auch für die medizinische Hauskrankenhilfe notwendig und wichtig ist – also lauter Maßnahmen, die im richtigen Moment gesetzt werden und die eine Verbesserung des Gesundheitssystems in Österreich bringen.

Daher noch einmal jetzt am Ende der Debatte ein herzliches Dankeschön unserer Gesundheitsministerin, die bei den Menschen in Österreich mit ihrer Gesundheitspolitik ankommt – ein Dankeschön für ihr Engagement und für ihre gute Politik! – Die Men­schen werden diese auch anerkennen! (Beifall bei der ÖVP. Abg. Parnigoni: Das ist aber eine mutige Aussage!)

19.39


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Ab­geordneter Spindelberger. 2 Minuten Wunschredezeit. – Bitte. (Ruf bei der SPÖ in Richtung des sich zum Rednerpult begebenden Abg. Spindelberger : Stell das rich­tig!)

 


19.39.35

Abgeordneter Erwin Spindelberger (SPÖ): Ich brauche nichts richtig zu stellen. Mir hat das so richtig gefallen, dass sich jetzt die ÖVP-Abgeordneten hergestellt haben, eine Lobhudelei auf die Frau Minister veranstaltet haben (Abg. Dr. Brinek: Das ist auch richtig! Zwischenrufe bei der SPÖ Abg. Dipl.-Ing. Scheuch: Seid nicht so ner­vös!) und sagten, es sei super, dass jetzt ein Bundesgesetz über die Gesundheit Ös­terreich GmbH beschlossen wird, und es gebe so viele Verbesserungen, die wir nicht sehen wollen.

Jetzt sage ich: Darin ist aber so vieles enthalten, dass sogar ein Blinder sieht, was mit dieser Gesetzesänderung eigentlich verfolgt wird, nämlich eine Machtbasis zu schaffen und ein Durchgriffsrecht über das bisher unabhängige Bundesinstitut einzuführen. Das Motto lautet: In Zukunft alle Macht bei der Frau Minister!

Gerade Sie, Frau Bundesminister Rauch-Kallat, predigen immer wieder, im Gesund­heitswesen sei das Miteinander wichtig, und betonen, dass Sie einen breiten Konsens anstreben wollen. – Faktum ist, dass es hinter den Kulissen ganz anders ausschaut. Kollege Lackner hat es gebrochene Versprechen genannt, denn die zahlreichen nega-


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tiven Stellungnahmen, egal, ob aus Vorarlberg, aus Tirol oder auch von der Wirt­schaftskammer, sind weggewischt worden, und die Mitspracherechte der Länder und des Hauptverbandes werden mit diesem Gesetz mit Füßen getreten. Das Gleiche gilt heute auch für die Mitwirkungsrechte der Opposition, wenn da fünf Minuten vor Schluss der Debatte ein fünf Seiten langer Abänderungsantrag hingeknallt wird, so nach dem Motto: Friss, Vogel, oder stirb!

Diese Ihre Vorgangsweise ist traurig. Es ist traurig, wenn statt bisher unabhängigen Qualitätsinstituten jetzt nur mehr weisungsgebundene Stellen vorhanden sind. Das heißt, nicht wir, die Abgeordneten, haben zukünftig ein Mitspracherecht, sondern allein die Ministerin wird darüber entscheiden, welche Spitalsabteilungen es gibt, welche Qualitätskriterien anzuwenden sind, und – und jetzt gehe ich noch weiter – sie wird sogar darüber entscheiden, welches und wie viel Personal künftig in den Abteilungen arbeiten darf. Von einer unabhängigen GmbH sind wir da meilenweit entfernt, ebenso von einer zukunftsweisenden Gesundheitspolitik.

Frau Bundesminister Rauch-Kallat, Sie haben die Krankenkassen gezwungen, Leis­tungskürzungen bei den satzungsmäßigen Mehrleistungen zum Beispiel im Jahr 2001 von 24 Millionen € durchzuführen. Sie haben die Krankenkassen im Jahr 2002 ge­zwungen, Leistungskürzungen um 57 Millionen € vorzunehmen, und Sie haben Selbst­behalte bei den Sehbehelfen um 35 Millionen € eingeführt. – So, meine Damen und Herren von der ÖVP, schaut Ihre Gesundheitspolitik aus!

Frau Kollegin Scheucher hat gesagt, es sei alles so toll und es werde Politik für die Menschen gemacht. – Weit sind wir gekommen in den letzten sechs Jahren! Die Ös­terreicherinnen und Österreicher müssen angesichts dieser Politik Angst haben, dass sie sich in Zukunft das Kranksein überhaupt nicht mehr leisten können. (Beifall bei der SPÖ.)

19.42


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Es ist niemand mehr dazu zu Wort gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Der Berichterstatter/die Berichterstatterin wünscht kein Schlusswort.

Wir gelangen zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vor­nehme.

Zunächst kommen wir zur Abstimmung über den Entwurf betreffend Gesundheits­rechtsänderungsgesetz 2006 in 1495 der Beilagen.

Hiezu haben die Abgeordneten Dr. Rasinger, Lichtenegger, Kolleginnen und Kollegen einen Zusatz- beziehungsweise Abänderungsantrag eingebracht.

Weiters liegt ein von den Abgeordneten Dr. Grünewald, Kolleginnen und Kollegen ein­gebrachtes Verlangen auf getrennte Abstimmung vor.

Ferner haben die Abgeordneten Lackner, Kolleginnen und Kollegen ein Verlangen auf getrennte Abstimmung eingebracht.

Ich werde zunächst über die vom Zusatz- beziehungsweise Abänderungsantrag sowie von den Verlangen auf getrennte Abstimmung betroffenen Teile und schließlich über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes abstimmen lassen.

Die Abgeordneten Dr. Rasinger, Lichtenegger, Kolleginnen und Kollegen haben einen Zusatzantrag eingebracht, der die Einfügung neuer Ziffern in Artikel 2 zum Inhalt hat.

Wer diesem Zusatzantrag beitritt, den ersuche ich um ein bejahendes Zeichen. – Das ist die Mehrheit und damit angenommen.


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150. Sitzung / Seite 245

Wir kommen zur getrennten Abstimmung über den Artikel 1 Ziffern 1, 2, 3, 5, 6 und 12 in der Fassung des Ausschussberichtes.

Ich ersuche jene Mitglieder des Hohen Hauses, die hiefür sind, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.

Wir kommen zur getrennten Abstimmung über Artikel 1 Ziffer 10 in der Fassung des Ausschussberichtes.

Bei Zustimmung ersuche ich um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist die Mehrheit. Angenommen.

Wir kommen zur getrennten Abstimmung über Artikel 2 Ziffern 1c und 8 in der Fassung des Ausschussberichtes.

Ich bitte jene Mitglieder des Hohen Hauses, die hiefür eintreten, um ein bejahendes Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.

Die Abgeordneten Dr. Rasinger, Lichtenegger, Kolleginnen und Kollegen haben einen Abänderungsantrag eingebracht, der sich auf Artikel 2 Ziffern 4a und 5 bezieht.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dazu ihre Zustimmung geben, um ein entspre­chendes Zeichen. – Das ist die Mehrheit. Angenommen.

Wir kommen zur getrennten Abstimmung über Artikel 2 Ziffer 12 in der Fassung des Ausschussberichtes unter Berücksichtigung des Abänderungsantrages der Abgeordne­ten Dr. Rasinger, Lichtenegger, Kolleginnen und Kollegen.

Wer hiefür ist, den ersuche ich um ein bejahendes Zeichen. – Das ist einstimmig ange­nommen.

Wir kommen zur getrennten Abstimmung über Artikel 3 in der Fassung des Ausschuss­berichtes.

Bei Zustimmung ersuche ich um ein diesbezügliches Zeichen. – Das ist einstimmig an­genommen.

Schließlich komme ich zur Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes samt Titel und Eingang in der Fassung des Ausschussbe­richtes.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiefür ihre Zustimmung erteilen, um ein bejahen­des Zeichen. – Das ist die Mehrheit. Angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die auch in dritter Lesung für den vorliegenden Ge­setzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Mehrheit. Der Gesetz­entwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.

Weiters gelangen wir zur Abstimmung über den Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Gesundheit Österreich GmbH erlassen wird, das Bundesgesetz über die Errichtung eines Fonds „Österreichisches Bundesinstitut für Gesundheitswesen“ aufgehoben und das Gesundheitsförderungsgesetz geändert wer­den, samt Titel und Eingang in 1496 der Beilagen.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Gesetzentwurf sind, um ein Zei­chen der Zustimmung. – Das ist mit Mehrheit angenommen .

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.


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150. Sitzung / Seite 246

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist die Mehr­heit. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.

Schließlich gelangen wir zur Abstimmung über den Entwurf betreffend ein Bundesge­setz, mit dem das Zahnärztegesetz und das Zahnärztekammergesetz geändert wer­den, samt Titel und Eingang in 1497 der Beilagen.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Gesetzentwurf sind, um ein ent­sprechendes Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Das ist einstim­mig angenommen. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.

19.47.3921. Punkt

Bericht des Gesundheitsausschusses über die Regierungsvorlage (1351 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Gesundheits- und Ernährungssicherheitsgesetz – GESG geändert und das Bundesgesetz über die veterinärmedizinischen Bundes­anstalten aufgehoben wird (1498 d.B.)

22. Punkt

Bericht des Gesundheitsausschusses über die Regierungsvorlage (1366 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Tierärztegesetz geändert wird (1499 d.B.)

23. Punkt

Bericht des Gesundheitsausschusses über die Regierungsvorlage (1422 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutz­gesetz und das Tierseuchengesetz geändert werden (1500 d.B.)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gelangen nun zu den Punkten 21 bis 23 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Wir gehen in die Debatte ein.

Als Erster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Mag. Maier. Wunschredezeit: 5 Mi­nuten. – Bitte.

 


19.48.35

Abgeordneter Mag. Johann Maier (SPÖ): Frau Präsidentin! Frau Bundesministerin! Hohes Haus! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir haben im Gesundheitsaus­schuss unsere Positionen zu den Änderungen im Gesundheits- und Ernährungssicher­heitsgesetz dargelegt, und ich möchte sie hier nur kurz wiederholen.

Wir können nicht akzeptieren, dass bei den Arbeitsplänen in Zukunft auch der Land­wirtschaftsminister, auch was den arzneimittelrechtlichen Bereich betrifft, mit entschei­det.

Wir sehen den § 12 einfach unklar formuliert.


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Wir sehen grundsätzlich große Probleme bei der Gesamtkonstruktion der AGES. Wir sehen finanzielle Probleme, Frau Bundesministerin, wir wissen nicht, wie die AGES-Verluste tatsächlich aussehen. Den Medien entnehmen wir, dass im Jahr 2007 der Verlust 19,4 Millionen € betragen soll und im Jahr 2008 21,3 Millionen €. Wir wissen nicht, wie wir die Situation einschätzen sollen, dass im letzten Jahr im Rahmen der AGES 1,3 Millionen € für externe Berater ausgegeben wurden.

Wir meinen, das Konzept AGES ist nicht aufgegangen. Man wird in einer neuen Bun­desregierung in dieser Frage zur Lebensmittelsicherheit nachdenken müssen und ein neues Konzept vorlegen müssen und hier in diesem Haus beschließen lassen müssen. Dazu sind auch wir bereit. (Beifall bei der SPÖ und den Grünen.)

Ich möchte mich aber in weiterer Folge dem Lebensmittelsicherheits- und Verbraucher­schutz widmen, und da gibt es schon Absurditäten, Frau Bundesministerin.

Ich halte hier das Bundesgesetzblatt, ausgegeben am 20. Jänner 2006, also in Kraft getreten am 21. Jänner 2006, in Händen. Gleichzeitig möchte ich darauf verweisen, dass am 23. Dezember im Rahmen des Verbandsverantwortlichkeitsgesetzes in Arti­kel 3 auch das Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz geändert wurde. Noch einmal: Man ändert ein Gesetz zu einem Zeitpunkt, zu dem das Basisgesetz noch nicht einmal in Kraft getreten ist. Meine Frage daher, Frau Bundesministerin: Ist jetzt der Artikel 3 des Verbandsverantwortlichkeitsgesetzes überhaupt in Kraft getreten oder nicht? Ich habe im RIS nachgesehen und wollte mich erkundigen, ob dieser § 86 Abs. 4 tatsächlich im Text aufscheint. – Frau Bundesministerin, § 86 Abs. 4 des LMSVG, der im Rahmen des Verbandsverantwortlichkeitsgesetzes geändert wurde, scheint in diesem Gesetz nicht auf! Ich möchte um Klarstellung ersuchen; wenn es notwendig sein sollte, auch gemeinsam mit der Frau Bundesministerin für Justiz.

Nun zum Antrag selbst. Es gibt einen Abänderungsantrag zum LMSVG, der versucht, einige Problembereiche zu lösen, insbesondere unter welchen Voraussetzungen Wa­ren vorläufig beschlagnahmt werden dürfen.

Sie werden sich vielleicht noch erinnern an die Hunderte Tonnen von so genanntem Gammelfleisch in Deutschland. Das war Fleisch, das eingefroren war, und zwar lange Zeit, nämlich bis zu drei Jahren, danach wieder aufgetaut und als Lebensmittel verkauft wurde. Wir hatten aber auch das Problem, dass Schlachtabfälle aus Österreich, aus der Schweiz in Deutschland aufgekauft und als Lebensmittel weiterverkauft wurden. Verkauft wurden dieses Separatorenfleisch und diese Schlachtabfälle insbesondere für Tiefkühlpizzas und dergleichen. – Jetzt frage ich Sie, Frau Bundesministerin, warum es nach dieser Regelung nicht möglich ist, derartiges Gammelfleisch oder Schlachtabfälle, die als Lebensmittel verkauft werden, beschlagnahmen zu lassen. Damit in Zusam­menhang steht natürlich die Frage: Wie sage ich es dem Konsumenten?

Hohes Haus! Meine sehr verehrten Damen und Herren! In Österreich haben wir die Regelung, dass nur im Falle einer Gesundheitsschädigung und auch nur unter be­stimmten Voraussetzungen die Öffentlichkeit informiert werden darf und kann. Wenn Gammelfleisch verkauft wird, wenn Schlachtabfälle als Lebensmittel verkauft werden, dann haben die Konsumenten keinen Anspruch auf Auskunft. Und das, Frau Bundes­ministerin, gilt ebenso, wenn gentechnisch veränderte Lebensmittel in Verkehr ge­bracht werden. Sie haben das selbst in einer Anfragebeantwortung bestätigt: Die Kon­sumenten haben keinen Anspruch auf Information, welche Lebensmittel GVOs beinhal­ten.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Hohes Haus! Man könnte sich ein Beispiel nehmen an der deutschen Regelung; im deutschen Lebensmittelsicherheitsgesetz
gibt es die Möglichkeit, dass die Öffentlichkeit darüber informiert wird. Der hier vor­liegende Gesetzentwurf sieht diese Möglichkeit nicht vor, Frau Bundesministerin, daher


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150. Sitzung / Seite 248

können wir dieser Regelung auch nicht zustimmen. (Beifall bei der SPÖ sowie des Abg. Dr. Pirklhuber.)

19.54


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abge­ordneter Donabauer. Wunschredezeit: 3 Minuten. – Bitte.

 


19.54.19

Abgeordneter Karl Donabauer (ÖVP): Frau Präsidentin! Frau Bundesministerin! Meine Damen und Herren! Hohes Haus! Ich weiß nicht genau, was man mit der deut­schen Regelung beabsichtigt. Zum einen erfüllt sie nämlich nicht die Kriterien – da bin ich derselben Meinung; solche Dinge kommen in Österreich mit Sicherheit nicht vor –, zum anderen soll angeblich eine bessere Auskunftsqualität gegeben sein. Das kann ich so nicht herauslesen.

Ich nehme nun Bezug auf die vorliegenden Materien. Es geht hier zunächst um das GESG. Dieser Gesetzentwurf dient dazu, die Aufhebung des Bundesgesetzes über die veterinärmedizinischen Bundesanstalten, welche bereits zum größten Teil materiell aufgehoben wurden, zu erledigen. Mit der entsprechenden Anpassung des Gesund­heits- und Ernährungssicherheitsgesetzes soll Klarheit der Regelung für den Norm­adressaten erreicht werden.

Dazu liegt ein Abänderungsantrag der Abgeordneten Dr. Rasinger, Elmar Lichteneg­ger, Kolleginnen und Kollegen zum Gesetzesantrag im Bericht des Gesundheitsaus­schusses über die Regierungsvorlage (1351 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Ge­sundheits- und Ernährungssicherheitsgesetz – GESG geändert und das Bundesgesetz über die veterinärmedizinischen Bundesanstalten aufgehoben wird (1498 d.B.), vor, den ich hiemit einbringe.

Ich ersuche die Präsidentin wegen des Umfanges um die Verteilung dieses Antrages an die Abgeordneten gemäß § 53 Abs. 4 GOG.

Ich erläutere im Folgenden die Kernpunkte des Antrages.

Im Hinblick auf die seit In-Kraft-Treten des GESG geänderte Aufgabenzuteilung wird durch die beteiligten Ressorts die Mittelaufbringung der Basisfinanzierung durch die beteiligten Ressorts auf 40 Prozent vom Bundesministerium für Land- und Forstwirt­schaft, Umwelt und Wasserwirtschaft und auf 60 Prozent vom Bundesministerium für Gesundheit und Frauen festgelegt. Diese Regelung kann im Hinblick auf das laufende Geschäftsjahr erst mit 1. Jänner 2007 in Kraft treten.

Weiters wird durch Umformulierung des § 12 des GESG klargestellt, dass der Bund Er­höhungen der Aufwendungen der Agentur durch zusätzliche Zuwendungen abdecken kann und der Eigentümer einzelne Tätigkeiten, welche nach Festlegung der Arbeitspro­gramme von ihm in Auftrag gegeben werden, abzugelten hat.

Artikel 1 Z 10 und Artikel 2 § 3 enthalten In-Kraft-Tretens-Bestimmungen, die anzupas­sen waren.

Bezüglich Tierärztegesetz möchte ich bloß darauf verweisen, dass die Ausbildung zum Fachtierarzt, durch die Tierärztekammer mit Verordnung festgelegt, eingeführt wird. Ich halte das für eine richtige und angezeigte zeitentsprechende Maßnahme.

Des Weiteren positiv hervorzuheben ist die Führung einer Hausapotheke, wozu man natürlich eine entsprechend längere Ausbildungszeit braucht. Entscheidend ist auch der Weiterbildungszwang. Die tierärztliche Ausbildungsakademie überprüft, wer sich weiterbildet und wer nicht, und wer sich nicht ausbildet, verliert den Rechtsanspruch, die Bezeichnung „Fachtierarzt“ zu führen.


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Hiezu gab es einige Diskussionen, die wir mit Studenten und Interessenvertretern ge­führt haben, und ich denke, dass dieses Gesetz dem allem Rechnung trägt.

Abschließend möchte ich nur darauf verweisen, dass auch Details im Disziplinarrecht und im Wahlrecht geregelt sind, Versorgungsfondsregelungen sowie auch die Festle­gung, dass Tierärzte einem Gesundheitsberuf angehören, getroffen worden sind.

Es handelt sich um einen Entwurf, der anstehende Fragen löst und insgesamt, wie ich meine, die Sachverhalte verbessert – deshalb ist unsererseits natürlich Zustimmung zu erwarten. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen – BZÖ.)

19.58


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Der soeben von Herrn Abgeordnetem Dona­bauer eingebrachte Abänderungsantrag ist ausreichend unterstützt und in den Kern­punkten erläutert. Ich lasse ihn daher gemäß § 53 Abs. 4 GOG auf Grund seines Um­fanges zur Verteilung bringen; er steht damit mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Dr. Erwin Rasinger, Elmar Lichtenegger, Kolleginnen und Kollegen zum Gesetzesantrag im Bericht des Gesundheitsausschusses über die Regierungsvor­lage (1351 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Gesundheits- und Ernährungssicher­heitsgesetz – GESG geändert und das Bundesgesetz über die veterinärmedizinischen Bundesanstalten aufgehoben wird (1498 d.B.)

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Der oben bezeichnete Gesetzesantrag wird wie folgt geändert:

1. In Artikel 1 lautet Z 8:

„8. § 12 lautet:

§ 12. (1) Der Bund hat der Agentur für Aufwendungen, die ihr im Zusammenhang mit der Erfüllung der in den §§ 6 und 8 Abs. 1, Abs. 2 Z 1 bis 12 einschließlich der dies­bezüglich gemäß § 8 Abs. 3, 6 und 7 wahrzunehmenden Aufgaben entstehen, für das Jahr 2006 eine Basiszuwendung in der Höhe von 55,2313 Millionen Euro und ab dem Jahr 2007 eine Basiszuwendung in der Höhe von 54,5046 Millionen Euro jährlich zu leisten

(2) Der Bund hat der Agentur jeweils ein Zwölftel der Basiszuwendung zum ersten Tag jeden Monats im Voraus zu überweisen.

(3) Die in den Abs. 1, 2, und 8 genannten Beträge sind bis zum Ablauf des 31. De­zember 2006 jeweils zur Hälfte vom Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft und vom Bundesministerium für Gesundheit und Frauen zu tragen. Ab 1. Jänner 2007 sind diese Beträge zu 40 v H. Teilen vom Bundesminis­terium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft und zu 60 v. H. Tei­len vom Bundesministerium für Gesundheit und Frauen zu tragen.

(4) Das Bundesministerium für Gesundheit und Frauen hat der Agentur nach Maßgabe der im jährlichen Bundesfinanzgesetz für diese Zwecke vorgesehenen Mittel für Auf­wendungen, die ihr mit der Erfüllung der im § 6a und 8 Abs. 2 Z 13 bis 15 übertragenen Aufgaben entstehen, eine Leistungsabgeltung zu gewähren. Voraussetzung dafür ist, dass zwischen dem Bundesministerium für Gesundheit und Frauen und der Geschäfts­führung der Agentur eine Leistungsvereinbarung über die Eckdaten der Leistungserfül­lung abgeschlossen wird, und diese Leistungsvereinbarung auch erfüllt wird.


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(5) Zusätzlich zu den Zuwendungen gemäß Abs. 1 kann der Bund nach Maßgabe der im jährlichen Bundesfinanzgesetz für diesen Zweck vorgesehenen Mittel die Erhöhung von Aufwendungen gemäß Abs. 1 unter der Voraussetzung vergüten, dass dies trotz wirtschaftlicher, sparsamer und zweckmäßiger Gebarung der Agentur und wirtschaft­licher Führung der Geschäfte unter Bedachtnahme auf Rationalisierungsmaßnahmen erforderlich ist.

(6) Werden der Agentur weitere Aufgaben gemäß § 8 Abs. 8 oder § 19 Abs. 2 übertra­gen, so sind die damit verbunden Aufwendungen durch das jeweils übertragende Bun­desministerium zu tragen, wenn dies trotz wirtschaftlicher, sparsamer und zweckmäßi­ger Gebarung der Agentur und wirtschaftlicher Führung der Geschäfte unter Bedacht­nahme auf Rationalisierungsmaßnahmen erforderlich ist.

(7) Werden Tätigkeiten im Auftrag des Eigentümers von der Agentur wahrgenommen, die über das jährlich festgelegte Arbeitsprogramm gemäß § 8a Abs. 1 hinausgehen, so sind die damit verbundenen Aufwendungen durch das jeweils übertragende bzw. be­auftragende Bundesministerium zu tragen.

(8) Im Jahre 2009, jedoch längstens bis zum 30. Juni des genannten Jahres, ist die wirtschaftliche Entwicklung der Agentur anhand geeigneter von der Agentur vorzule­gender Unterlagen zu überprüfen. Entsprechend dem Ergebnis der Bewertung der wirt­schaftlichen Entwicklung, die durch den Bundesminister für Finanzen im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Gesundheit und Frauen und dem Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft vorzunehmen ist, hat erforderlichen­falls eine Kürzung oder Erhöhung der Basiszuwendung zu erfolgen.“

2. In Artikel 1 lautet Z 10:

„10. § 19 wird folgender Abs. 22 angefügt:

(22) § 6a Abs. 1, 4 und 8, § 8 Abs. 2 Z 4, 6 und 7, § 8 Abs. 3 Z 2, § 8a, § 12, §13 Abs. 3a und § 20 Abs. 1, 2 und 4 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. xx/2006 treten mit Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft.“

3. In Artikel 2 lautet § 3:

„§ 3. dieses Bundesgestz tritt mit Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft.“

Begründung:

In Artikel 2 Z 8 wird im Hinblick auf die seit In-Kraft-Treten des GESG geänderte Aufga­benzuteilung durch die beteiligten Ressorts die Mittelaufbringung der Basisfinanzierung durch die beteiligten Ressort auf 40% (BMLFUW):60% (BMGF) festgelegt. Diese Re­gelung kann im Hinblick auf das laufende Geschäftsjahr erst mit 1. Jänner 2007 in Kraft treten.

Weiters wird – hinsichtlich der im Ausschuss aufgetretenen Unklarheiten – durch Um­formulierung des § 12 des GESG klargestellt, dass der Bund Erhöhung der Aufwen­dungen der Agentur durch zusätzliche Zuwendungen abdecken kann und der Eigen­tümer einzelne Tätigkeiten, welche nach Festlegung der Arbeitsprogramme von ihm in Auftrag gegeben werden, abzugelten hat.

Da diese Bestimmungen zahlreiche Verweise beinhaltet, war der gesamte Paragraph neu zu formulieren.

Artikel 1 Z 10 und Artikel 2 § 3 enthalten In-Kraft-Tretens-Bestimmungen, die anzupas­sen waren.

*****

 



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Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abge­ordneter Dipl.-Ing. Dr. Pirklhuber. Wunschredezeit: 4 Minuten. – Bitte.

 


19.58.34

Abgeordneter Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber (Grüne): Frau Präsidentin! Frau Bundesministerin! Meine Damen und Herren! Die vorliegenden Gesetzesänderungen im Bereich Gesundheits- und Lebensmittelrecht beziehungsweise Tierärzte- und Tier­seuchengesetz weisen darauf hin, was immer wieder Thema in diesem Haus war, nämlich auf die grundsätzliche Frage, inwieweit Gesundheitsfragen und Agrarfragen wirklich verschränkt sind oder inwieweit sie getrennt behandelt werden sollen.

Ich glaube, es ist ganz entscheidend – und das war immer unsere Linie –, dass der­jenige, der für die Anwendung zuständig ist, Frau Bundesministerin, nicht gleichzeitig auch für die Kontrolle zuständig sein kann. Das ist letztlich auch das Dilemma der Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit, welches nach wie vor besteht. Die vorliegende Novelle zum Gesundheits- und Ernährungssicherheitsgesetz mit der Ein­gliederung der veterinärmedizinischen Bundesanstalten zeigt wieder sehr deutlich, wo das Problem liegt und wo Handlungsbedarf gegeben ist.

Einerseits gibt es ein Finanzierungsproblem; das wurde hier schon angesprochen. Ich erinnere in diesem Zusammenhang daran, dass die Basiszuwendungen weiter sinken werden. Im Jahr 2006 stehen noch etwa 55 Millionen € zur Verfügung, ab 2006 sind es gemäß Plan 54 Millionen €. Das heißt, die Basisfinanzierung wird weniger. Anderer­seits ist unklar, was genau damit gemacht werden soll. Daher fordern wir in dieser Vor­lage eine Präzisierung, was die Aufgabenstellung betrifft. (Präsident Dipl.-Ing. Prinz­horn übernimmt den Vorsitz.)

Man sieht wieder: Zwei Ressorts sind zuständig, eine Abstimmung ist notwendig, und es besteht, wie gesagt, Unvereinbarkeit in dieser Frage. Wer die Anwendung reguliert, der kann nicht gleichzeitig die Kontrollaufgaben leisten. Da besteht eindeutig ein Inter­essenkonflikt.

Weiters: Zusätzliche Aufgaben müssen finanziert werden. – Das ist offensichtlich der Versuch, die bestehenden Außenstände, die sich bereits angehäuft haben, auch in Zu­kunft mit Projekten zu bedienen – anders kann ich das nicht sehen, Frau Bundesminis­terin –, damit eben eine umfassende Aufgabenstellung, nämlich das, was wir immer gefordert haben, überhaupt machbar ist, insbesondere was das Thema Risikofor­schung betrifft. Diesen Bereich haben wir auch im Ausschuss schon angesprochen.

Risikoforschung ist die große Herausforderung. Beispiele wie der letzte BSE-Fall oder die Vogelgrippe-Problematik beziehungsweise die Hühnerpest, wie die Vogelgrippe an sich immer genannt wurde und als welche sie schon jahrzehntelang bekannt ist, zei­gen, dass da nicht nur die Forschung gefordert ist, sondern auch die entsprechende In­formation der Öffentlichkeit – nämlich vorausschauend! Doch auch dafür hat die AGES zu wenig Geld.

Wo sind die guten Unterlagen für die Öffentlichkeit zum Beispiel über die wirtschaft­lichen Hintergründe des Vogelgrippe-Skandals in Asien, der 2004, von der Kommission erkannt, behandelt worden ist, wo auch Geld zur Verfügung gestellt worden ist, etwa für Schutzmaßnahmen in Vietnam et cetera? Aber wer hat die Öffentlichkeit darüber aufgeklärt, dass es da um einen agrarindustriellen Großversuch ging – das war es nämlich letztlich! –, und zwar unter miesesten hygienischen Bedingungen, wo am Schluss eine Seuche herauskam? Das ist nämlich Faktum in Asien! – Das sollte man sich genauer ansehen, aber dafür fehlt mir hier jetzt die Zeit.

Lassen Sie mich noch kurz auf das Tierärztegesetz eingehen. – Stichwort: Tierärzte, die sich mit Seuchen beschäftigen müssen. Ich finde es positiv, dass weitere Qualifizie-


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rungen beziehungsweise die Ausbildung zum Fachtierarzt angeboten werden. In diese Richtung soll die Entwicklung gehen.

Auch dass für die Führung einer Hausapotheke grundsätzlich eine Qualifizierung not­wendig ist, ist etwas Positives. Aber, Frau Bundesministerin, auch hier wieder gilt: Unabhängigkeit ist ein wichtiges Gut! Bei der Ablegung der Prüfung jedoch nicht die Veterinäruniversität vom Gesetz her verpflichtend einzubinden, zeigt wieder, dass man da alles im eigenen Saft schmoren lassen will, und da ist die Sorge berechtigt, dass auch das wieder zu Interessenkollisionen führt. Das ist nicht in unserem Sinne!

Abschließend: Im Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz wird der Landwirtschaftsminister dazu veranlasst, seine Zustimmung zu geben, wenn Verord­nungen zu Rückstandshöchstwerten bei Pestiziden durch Ihr Ressort kundgemacht werden.

An diesem Beispiel sieht man klar, dass es so nicht gehen kann. Denn: Dort, wo Sie für Trinkwasser zuständig sind, dort, wo es um gesundes Trinkwasser geht, etwa bei der Ausbringung von Nitraten, bei der Belastung der Böden, haben Sie keine Möglichkeit, mitzusprechen, da bleibt der Agrarsektor unter sich. – Daran sehen Sie, dass das un­vereinbar ist. Daher sollten Sie sich darum, hier endlich Klarheit zu bekommen und die Kompetenzen zu regeln, mehr bemühen. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)

20.03


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Zu Wort gemeldet ist als Nächster Herr Abgeordneter Lichtenegger. – Bitte.

 


20.03.49

Abgeordneter Elmar Lichtenegger (Freiheitliche - BZÖ): Herr Präsident! Frau Minis­terin! Hohes Haus! Wir sind uns, glaube ich, alle einig darin, dass wir mit Gesetzen und Verordnungen kein Verbrechen verhindern können – um das Beispiel mit dem „ver­gammelten Fleisch“ aufzugreifen –, was wir allerdings tun können, ist, eine verstärkte Kontrolle durchzuführen. Ich glaube, mit diesem Gesetz sind wir da einen Schritt wei­tergekommen, denn in Wirklichkeit wird eine Verordnung erlassen, die zum Schutz von geographischen Angaben und Ursprungsbezeichnungen für Agrarprodukte und Le­bensmittel neu gefasst wurde, die mit 31. März 2006 kundgemacht wurde.

Es gibt auch eine verstärkte Zusammenarbeit der verschiedenen Institutionen im Be­reich Warenverkehr mit dem Ausland, im Bereich Zollwesen, wo es um die Frage geht: Wie bekämpfe ich unlauteren Wettbewerb: Veterinärwesen auf der einen Seite, Nah­rungsmittelkontrolle auf der anderen Seite? Da ist diese Vereinigung sehr wohl ver­pflichtet, der Bundesministerin gegenüber eine Mitteilung zu machen, darüber Auskunft zu geben, welche Produktspezifikationen man überprüft. Das muss auch der Europäi­schen Kommission gemeldet werden.

Die Unternehmer, die Erzeugnisse in Verbindung mit geschützten Angaben, Bezeich­nungen und Namen nach den Verordnungen herstellen, sind auch verpflichtet, an die­sem Kontrollverfahren teilzunehmen.

Also ich glaube, wir haben, wie Sie, Herr Kollege Maier, gefordert haben, sehr wohl eine Informationspflicht gegenüber dem Bundesministerium. Es ist auch im Interesse des Bundesministeriums, dass diese Informationen auch dem österreichischen Volk – nicht so wie in Deutschland – zur Kenntnis gebracht werden und da wesentliche Auf­klärungsarbeit und wesentliche präventive Arbeit geleistet wird, damit solche Dinge in Österreich nicht passieren können.

Nun zum Tierärztegesetz. – Tierarzt ist unserer Meinung nach sehr wohl ein Gesund­heitsberuf. Uns ist es wichtig, dass der hohe Standard von Lebensmitteln tierischer Herkunft auch den entsprechenden Standard erlangt.


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Mit der Einführung einer Zusatzqualifikation für die Führung einer Hausapotheke möch­te die Tierärztekammer die Praxisnähe der Ausbildung am Arzneimittelsektor fördern. Es ist natürlich wünschenswert, dass junge Tierärztinnen und Tierärzte schon vor der Eröffnung einer eigenen tierärztlichen Praxis auch hinsichtlich der Führung einer Haus­apotheke Erfahrung sammeln können. (Abg. Mag. Johann Maier: Haben die die Hu­manmediziner auch?)

Auch für Tierärzte, die kein Doktorat besitzen, wollen wir den Zugang zur Erlangung eines Fachtierarzttitels erleichtern, denn Fachtierärzte haben eine besondere Verpflich­tung, sich auf ihrem Gebiet fortzubilden.

Ich denke, es gibt keinerlei vernünftige Gegenargumente, diesem Gesetz nicht zuzu­stimmen. Wir haben im Ausschuss lange debattiert, wir haben viele Argumente gehört, aber es war keines so überzeugend, dass wir sagen können: Gut, da können wir uns etwas überlegen! – Es sind auch keine Beiträge zum Tierärztegesetz von der Opposi­tion gekommen, die es wert wären, dass man hier eine Mehrheit findet.

Ich glaube, das ist bloß Vorwahlgeplänkel. Es gibt also wahrlich keinen Grund, diese Vorschläge nicht mitzutragen. (Beifall bei den Freiheitlichen – BZÖ und der ÖVP.)

20.07


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Walther. – Bitte.

 


20.08.06

Abgeordnete Heidrun Walther (SPÖ): Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesmi­nisterin! Meine geschätzten Kolleginnen und Kollegen! Auch ich sehe in der Änderung des Gesundheits- und Ernährungssicherheitsgesetzes einige Probleme, zumindest zwei gravierende: Erstens sind in der starken Verschränkung mit der Landwirtschaft Interessenkonflikte gegeben, sie werden auch aufbrechen. Zweitens gibt es gewaltige zusätzliche finanzielle Probleme für die AGES, die ohnehin schon durch die Einschrän­kung der finanziellen Mittel stark bedrängt ist.

Der Interessenkonflikt in der Verschränkung zwischen Landwirtschaft und Ernährungs­sicherheit ist gegeben; das wurde schon von meinen Vorrednern aufgezeigt. Auch ich finde die Regelung, wie sie in Deutschland gemacht wurde, dass die GVOs zum Bei­spiel ausgewiesen und so auch erkannt werden, gut.

Im Tierärzte-Praxisjahr, das zum Beispiel, wie auch schon festgestellt, die Humanmedi­ziner nicht machen müssen, sehe ich wirklich nur ein Mittel, um ausgebildete Tierärzte ein Jahr von ihrer Tätigkeit fernzuhalten und sie noch einmal in eine Schulung zu ste­cken.

Zur Führung einer Hausapotheke: Sicher wird das im Studium auch gelehrt. Jeder Tier­arzt muss eine Hausapotheke führen können, und jeder muss jetzt noch einen Einjah­reskurs einschieben, weil er sonst mit der Standesrichtlinie und mit seiner Approbation Schwierigkeiten haben wird.

Bezüglich Risikoforschung meine ich auch, dass das eine gute Sache ist. Aber
leider fehlt der AGES das Geld dafür. Deswegen meine ich, dass das so nicht gehen kann, und daher ist es abzulehnen. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ sowie des Abg. Dr. Pirklhuber.)

20.10


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Riener. – Bitte.

 


20.10.35

Abgeordnete Barbara Riener (ÖVP): Werter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bun­desministerin! Hohes Haus! Seit Jänner 2006 ist nun das neue Lebensmittelsicher-


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heits- und Verbraucherschutzgesetz in Kraft, wodurch eine Kontrolle der gesamten Le­bensmittelkette, vom Feld bis auf den Teller, geregelt wird. Die Systemumstellung auf Bundes- und auf Landesebene ist im Laufen. Dadurch ergeben sich aber einige not­wendige Klarstellungen, die die Durchführung noch effektiver machen. Auch sind An­passungen auf Grund der geänderten Gemeinschaftsrechtslage erforderlich.

Der ÖVP war es immer ein Anliegen, sichere und unbedenkliche Lebensmittel zu ge­währleisten. Besonders hervorheben möchte ich die Neuerung für heimische Direktver­markter, denn auf europäischer Ebene wurden die Verordnungen betreffend die Quali­tätsnormen für geografische Ursprungsbezeichnungen und traditionelle Bearbeitungs­methoden neu gefasst. Die diesbezügliche Kontrolle wurde in der vorliegenden Novelle eingearbeitet. Gerade österreichische Direktvermarkter können so ihre Produkte als Spezialität europaweit vermarkten. Ich bin sehr froh darüber, denn das gehört zu den vertrauensbildenden Maßnahmen in Österreich – und Österreich bürgt für Qualität.

Weiters wurden die Befugnisse der Aufsichtsorgane bei der Möglichkeit der Beschlag­nahme von Waren präzisiert, wenn sozusagen Gefahr in Verzug ist, weil angeordnete Maßnahmen nicht durchgeführt werden beziehungsweise Unternehmer ihrer Eigenkon­trolle nicht nachkommen.

Für die ÖVP und die Bundesregierung unter Bundeskanzler Wolfgang Schüssel hat die hohe Lebensmittelsicherheit immer Vorrang. Deshalb wurde auch auf neue Erkennt­nisse beziehungsweise Erfahrungen sofort reagiert und wurden diese ins Recht umge­setzt.

Abschließend möchte ich noch unserer Bundesministern Maria Rauch-Kallat gratulie­ren. Liebe Frau Bundesministerin, Ihnen ist es gelungen, ein prognostiziertes Defizit der Krankenkassen für 2005 von 567 Millionen € durch geeignete Maßnahmen und ohne Beitragserhöhungen für die Bevölkerung in ein Plus von 20 Millionen € umzuwan­deln. Danke dafür! (Beifall bei der ÖVP.)

20.12


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Von der Regierungsbank aus zu Wort ge­meldet hat sich Frau Bundesministerin Rauch-Kallat. Ich erteile es ihr.

 


20.12.49

Bundesministerin für Gesundheit und Frauen Maria Rauch-Kallat: Herr Präsident! Hohes Haus! Lassen Sie mich zu den vorliegenden Gesetzentwürfen kurz Stellung nehmen.

Das Tierärztegesetz wird den Beruf Tierarzt weiter qualifizieren und wird sicherstellen, dass auch im Gesundheitsberuf Tierarzt die Qualitätssicherung an oberster Stelle steht, dass in Hinkunft sichergestellt ist, dass nicht nur unsere Nutztiere, sondern auch unsere Haustiere optimal betreut werden und dass die Tierärzte ebenso wie alle ande­ren Ärzte eine Verpflichtung zur Weiterbildung haben.

Was die Entwicklung der Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit anbelangt, so hat sie sich in den letzten zwei Jahren sehr gut dargestellt. Ich möchte hier ganz bewusst auf die Leistungen hinweisen, die von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Referenzlabors Mödling während der Monate Februar, März und April zum Höhepunkt der Geflügelpest-Ausbreitung im heimischen Wildvogelbestand erbracht wurden. Ein erst vor kurzem durchgeführter Ringtest zur Laborleistung, in den die AGES eingebun­den war, hat bewiesen, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu den besten in Europa gehören. Als verantwortliche Ministerin freut mich das nicht nur, sondern ich möchte diesen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die auch am Wochenende und in der Nacht gearbeitet haben, ganz besonders herzlich danken. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)


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Ganz kurz zum Gesundheits- und Ernährungssicherheitsgesetz und zum Lebensmittel­sicherheits- und Verbraucherschutzgesetz: Innerhalb von nur wenigen Monaten der EU-Ratspräsidentschaft Österreichs ist es unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern gelungen, zur Novellierung der Verordnung zum Schutz von geografischen Angaben und Ursprungsbezeichnungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel sowie zur ver­wandten Verordnung über traditionelle Produktionsmethoden eine Einigung zwischen dem Rat und dem Europäischen Parlament bereits in erster Lesung zu erreichen. Auch das ist ein großer Erfolg. Diese Verordnungen wurden bereits am 31. März 2006 kund­gemacht. Diesem Umstand wird jetzt mit dieser Novelle zum Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz Rechnung getragen. Offensichtlich arbeiten wir schnel­ler, als es sich die SPÖ vorstellen kann.

Lassen Sie mich noch die Frage beantworten, die Herr Abgeordneter Maier gestellt hat! Das Verbandsverantwortlichkeitsgesetz wurde nach Beschluss des Lebensmittel­sicherheits- und Verbraucherschutzgesetzes durch dieses Hohe Haus beschlossen. Es wurde aber vor dem LMSVG kundgemacht, weil für die Kundmachung des LMSVG die Zustimmung der Bundesländer erforderlich war. Diese Vorgangsweise wurde vom Ver­fassungsdienst als zulässig angesehen. Es ist daher von der Geltung der novellierten Bestimmung auszugehen.

Weshalb dieser Absatz im RIS fehlt, das kann ich nicht beurteilen. Es gibt aber einen Haftungsausschluss im RIS. Dazu müssen Sie die zuständige Stelle fragen. Aber Sie können davon ausgehen, dass das Geltung hat. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

20.15


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Krainer. – Bitte.

 


20.16.06

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Hohes Haus! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Im Tierärztegesetz finden sich durch­aus einige Verbesserungen, einige Punkte, denen man an und für sich zustimmen könnte, allerdings gibt es auch einige Punkte, die das unmöglich machen, zum Beispiel das Praktikum.

Kollege Rasinger! Sie sind, glaube ich, unmittelbar nach mir dran, vielleicht könnten Sie uns erklären, ob Humanmediziner in Zukunft auch ein Jahr Praktikum machen müssen, um eine Hausapotheke führen zu können (Abg. Dr. Rasinger: Drei bis vier Jahre!), obwohl Humanmediziner wesentlich mehr Möglichkeiten haben beziehungs­weise wesentlich mehr machen dürfen als Tierärzte.

Ich habe gefragt, ob sie ein Praktikum machen müssen. (Abg. Dr. Brinek: Vier Jahre!) Nein, ein Praktikum müssen sie nicht machen. Das hat er auch nicht gesagt, da müs­sen Sie genau zuhören! (Abg. Dr. Brinek: Vier Jahre, hat er gesagt!) Praxis – nicht Praktikum! Das ist ein Riesenunterschied. Darum geht es nämlich: dass Sie mit dieser Gesetzesnovelle in Wirklichkeit die Möglichkeit zur Berufsausübung von fertig ausge­bildeten Tierärzten einschränken wollen. Sie haben unsere Bedenken im Ausschuss auch nicht ausräumen können. Ganz im Gegenteil: Sie haben uns noch darin bestärkt, weil Sie beziehungsweise Ihre Beamten selbst gesagt haben: Ja, das will die Tierärzte­kammer! Sie haben gesagt, Sie hätten die wesentlichen Beschränkungen aus dem Weg geräumt. Aber wir sehen das in einigen Bereichen nicht so. Überraschend ist das nicht. Denn: Dass Klientelpolitik Ihr Markenzeichen ist, Frau Bundesministerin, ist nicht neu und auch in diesem Fall wieder zu merken.

Auch ein Wort zum Gesundheits- und Ernährungssicherheitsgesetz. Dazu darf ich quasi fernmündlich vom Jacky Maier hier vortragen, dass es im Abänderungsantrag


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doch eigentümlich anmutet, dass zwar das Bundesministerium für Land- und Forstwirt­schaft nur noch 40 Prozent der Beiträge zahlt, aber weiterhin paritätisch zu 50 Prozent in den Entscheidungsgremien sitzt. Das kommt uns auch etwas eigenartig vor. Norma­lerweise ist es so, dass jeder zu dem Anteil, in dem er Beiträge leistet, auch an den Entscheidungen beteiligt ist. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

20.18


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dr. Rasinger. – Bitte.

 


20.18.28

Abgeordneter Dr. Erwin Rasinger (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Ministerin! Mit diesem Gesetz beschließen wir eine Verbesserung auf einem Ge­biet, das mir eigentlich nahe und doch sachfremd ist, nämlich bei den Tierärzten. Auch da ist es notwendig, die Zeichen der Zeit zu erkennen, Qualität einzufordern, zu ver­bessern, wo Verbesserungen notwendig sind.

Ich glaube, Voraussetzungen für tierärztliche Facharzttitel – ja, so etwas gibt es auch – sind durchaus notwendig und kommen von den Berufsgruppen selbst. Es ist auch sehr wichtig, dass man hier die Weiterbildung vorantreibt. Die Tierärzte müssen auf dem letzten Stand des Wissens sein. In der Humanmedizin verdoppelt sich das Wissen alle fünf Jahre. Ich nehme an, dass es bei den Tierärzten genauso ist.

Ich glaube, man soll da nicht so locker drübergehen und sagen: Wozu soll der Tierarzt ein Praxisjahr machen? Es ist meiner Meinung nach durchaus sinnvoll, wie auch die Experten sagen, dass jemand, der selbständig Medikamente abgibt und appliziert, die notwendige Erfahrung hat, die er nicht unbedingt allein mit dem theoretischen, zum Teil praktischen Studium erwerben kann.

In diesem Sinne ist dieses Gesetz eine Verbesserung in einem Bereich, der mir nahe ist, aber doch nicht nahe ist. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten von Freiheit­lichen – BZÖ.)

20.19


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächste Rednerin zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Schasching. Ich erteile es ihr.

 


20.20.01

Abgeordnete Beate Schasching (SPÖ): Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Herr Präsident! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Herr Kollege Rasinger, mir ist es auch nicht sehr nahe, aber ich weiß, dass es nicht brauchbar ist und dass wir diesem Gesetz nicht zustimmen können, genauso, wie wir diesem Abänderungsantrag, den Kollege Donabauer eingebracht hat, auf keinem Fall zustimmen können. Dies nicht nur, weil wir, was den Inhalt angeht, der Meinung sind, wie mein Kollege Krainer be­reits ausgeführt hat, dass mehr Beteiligung bei den Entscheidungen für den Landwirt­schaftsminister und gleichzeitig weniger zu zahlen eine ungerechte Sache ist, sondern auch, weil das eine Vorgangsweise ist, die wir ablehnen.

Sie haben den Antrag weder avisiert noch rechtzeitig zugestellt. Ich sehe also wirklich keinerlei Veranlassung, dass wir hier dazu ja sagen sollen.

Da Herr Kollege Lichtenegger das angesprochen hat: Ich denke, der Sport ist in die­sem Haus wirklich etwas ganz anderes, wahrscheinlich leider doch viel zu wenig wert, als dass man dort so vorgehen müsste, denn dort haben wir immerhin die Verhandlun­gen rechtzeitig und doch eher konsensual geführt.

Frau Bundesministerin, zu dem bereits angesprochenen Tierärztegesetz: Auch ich fin­de es schlicht und einfach skandalös, wenn man fertig ausgebildete Veterinärmediziner


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ein Jahr vom Markt fernhält mit der Ausrede, sie müssten sich noch qualifizieren, eine Hausapotheke zu führen, die andererseits wiederum die Tierärztekammer ja von ihnen verlangt. Meines Erachtens sind das nur billige Arbeitskräfte für bereits arrivierte Ärzte, und daher wird das von uns in dieser Form auch abgelehnt.

Frau Bundesministerin, auf einen Antrag möchte ich aber noch ganz besonders zu sprechen kommen, und das ist der Antrag des Kollegen Maier über die gesetzlichen Maßnahmen gegen Alkopops. Frau Bundesministerin! Der Antrag wurde wiederum ver­tagt, vertagt, vertagt, und das ist schändlich. Wir wurden seitens der EU-Kommission darauf hingewiesen, dass es dringend notwendig ist, dass man in Österreich Maßnah­men ergreift, um Jugendliche vom Alkoholkonsum, vom übertriebenen Alkoholkonsum, vom Zugriff auf Alkopops und ähnliche Mittel fernzuhalten. Ich verstehe überhaupt nicht, Frau Bundesministerin, warum Sie hier noch immer säumig, ja sogar untätig sind.

Das erzeugt meiner Ansicht nach ein Bild der Gesundheitspolitik, das insgesamt abzu­lehnen ist, ein Vertagen, Vertagen, Vertagen von wichtigen Problemen, Erzeugen von Chaos in wesentlichen Bereichen, parteipolitische Besetzungen und schlussendlich Er­zeugen von Mehrkosten. Sehr verehrte Damen und Herren, auch hier tut ein Wechsel dringend Not. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

20.22


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

*****

Bevor ich zur Abstimmung komme, teile ich noch Folgendes mit:

Am Ende meines letzten Vorsitzes, und zwar um zirka 16 Uhr, hat Herr Abgeordneter Neudeck nach Aufstellen eines gelben Fasses mit der Aufschrift „NEIN zu diesem Um­weltzerstörungsgesetz“ in Richtung Rednerpult gesagt: „Bei den Grünen sind wir sonst nur Flaschen gewohnt! Wieso ist da jetzt ein Fass?“ (Heiterkeit bei den Freiheitlichen – BZÖ.) – Ich finde das nicht so lustig! (Abg. Scheibner: So hat er’s nicht gesagt!) Ich habe hier bitte das Stenographische Protokoll!

Kurz danach sagte Herr Abgeordneter Neudeck zum Abgeordneten Van der Bellen, der beim Rednerpult stand: „Wieso steht neben der grünen Flasche ein gelbes Fass, Herr Präsident?“ (Neuerliche Heiterkeit.) – Ich finde das noch immer nicht lustig! (Abg. Neudeck: Das ist falsch protokolliert!)

Ein Kommentar zu dieser Ausdrucksweise erübrigt sich, ein Ordnungsruf nicht, Herr Abgeordneter! Den erteile ich Ihnen, in Gedanken zweimal. (Abg. Neudeck: Ihre Inter­pretation ist falsch!)

*****

Wir kommen damit zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vornehme.

Zuerst kommen wir zur Abstimmung über den Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Gesundheits- und Ernährungssicherheitsgesetz geändert und das Bun­desgesetz über die veterinärmedizinischen Bundesanstalten aufgehoben wird in 1498 der Beilagen.


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Hiezu haben die Abgeordneten Dr. Rasinger, Lichtenegger, Kollegen und Kolleginnen einen Abänderungsantrag eingebracht.

Da nur dieser eine Antrag vorliegt, lasse ich sogleich über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in der Fassung des Ausschussberichtes unter Berücksichtigung des Abänderungsantrages der Abgeordneten Dr. Rasinger, Lichtenegger, Kollegen, Kolle­ginnen abstimmen.

Jene Damen und Herren, die hiefür eintreten, bitte ich um ein Zeichen der Zustim­mung. – Es ist dies die Mehrheit und damit angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die auch in dritter Lesung für den vorliegenden Ge­setzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Es ist dies ebenfalls die Mehrheit und damit in dritter Lesung angenommen.

Weiters gelangen wir zur Abstimmung über den Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Tierärztegesetz geändert wird samt Titel und Eingang in 1499 der Beila­gen.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Gesetzentwurf sind, um ein Zei­chen der Zustimmung. – Es ist dies die Mehrheit und damit angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf in dritter Le­sung ihre Zustimmung geben, um ein Zeichen. – Es ist dies ebenfalls die Mehrheit. Der Gesetzentwurf ist somit in dritter Lesung angenommen.

Schließlich kommen wir zur Abstimmung über den Entwurf betreffend ein Bundes­gesetz, mit dem das Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz und das Tierseuchengesetz geändert werden samt Titel und Eingang in 1500 der Beilagen.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die für den Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Es ist das die Mehrheit und damit angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Es ist dies mit Mehrheit auch in dritter Lesung angenommen.

20.25.3524. Punkt

Bericht des Ausschusses für Wissenschaft und Forschung über den Einspruch des Bundesrates (1439 d.B.) gegen den Gesetzesbeschluss des Nationalrates vom 1. März 2006 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Universitätsge­setz 2002 geändert wird (1449 d.B.)

 


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Damit gelangen wir zum 24. Punkt der Ta­gesordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Erster Debattenredner ist Herr Abgeordneter Broukal. Seine Redezeit beträgt wunsch­gemäß 4 Minuten. – Bitte.

 


20.25.59

Abgeordneter Josef Broukal (SPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir debattieren also zum zweiten Mal über die Ein-


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führung von Quoten an den Medizin-Universitäten – prinzipiell begrüßenswert, aber so, wie Sie es gemacht haben, leider nicht.

Sie haben uns bei der letzten Debatte über die Neuregelung des Zugangs zum Medi­zinstudium hier im Parlament ganz schön in die Irre geführt. Tarnen und Täuschen, mit der Wahrheit locker umgehen, wie Sie das ja öfter machen. Ich erinnere etwa nur dar­an, dass es vor kurzem geheißen hat: Die ÖVP geht nicht an Schulen! – Da bin ich offenbar einem Doppelgänger des Kollegen Amon gegenüber gesessen und einer Fata Morgana der Kollegin Brinek in der Volksschule Zieglergasse. (Abg. Dr. Brinek: Sie waren ja auch dort!) – Ja, aber ich sage nicht, dass ich nicht an Schulen gehe. Sie be­haupten das: Wir von der ÖVP gehen nicht an Schulen. – Originalzitat. – Falsch! (Abg. Dr. Brinek: Wer hat das gesagt?)

Sei es, wie es sei. Sie, Frau Dr. Brinek, und auch die Bildungsministerin haben Öster­reich und uns versprochen – und ich zitiere die Aussage der Frau Bildungsministerin vom 13. Februar 2006 –: Bisher gab es 1 250 Studienplätze in der Medizin pro Jahr. Ab dem Studienjahr 2006/2007 werden es 1 500 sein. Das ist eine Erhöhung um 20 Prozent oder 250 Plätze.

1 500 Medizinstudienplätze pro Jahr also. – Heute wissen wir, das ist nicht wahr, das war nie wahr. Sie von der ÖVP haben die Öffentlichkeit und den Nationalrat hinters Licht geführt. Nur die Grazer Medizin-Uni hält sich an das von der Frau Bildungsminis­terin bekannt gegebene Kontingent von 360 Studienplätzen bis zum Abschluss. Die Med-Unis Innsbruck und Wien prüfen aber nach einem Jahr einen wesentlichen Pro­zentsatz der Studenten wieder aus dem Studium hinaus. Ergebnis: Ab dem zweiten Studienjahr gibt es nur noch 1 240 Studienplätze, also weniger als vor der so genann­ten Erhöhung um 20 Prozent. Da waren es nämlich noch 1 250, und da waren es vor allem nur Inländer. Und jetzt haben wir noch 25 Prozent Ausländer.

Aber so kann man, finde ich, mit der Öffentlichkeit nicht umgehen und auch nicht mit den jungen Leuten, die Medizin studieren wollen. So kann man auch mit dem Par­lament nicht umgehen und auch nicht mit einer sozialdemokratischen Opposition, de­ren Zustimmung man haben will zu einem Gesetz und die man so wenig ernst nimmt, dass man hier falsche Zahlen vorlegt – und mit ihr der ganzen Öffentlichkeit. (Abg. Mag. Langreiter: Wer hat denn den Kommentar geschrieben, Herr Broukal?)

Den Kommentar habe ich selber geschrieben; das kann ich noch. (Abg. Mag. Mol­terer: Das merkt man!) – Oje, jetzt sind Sie wieder da! Herr Klubobmann, herzlich willkommen! Danke fürs Zwischenrufen, Sie haben mir schon wirklich gefehlt! Wie werde ich den Sommer überstehen ohne Ihre Zwischenrufe? (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Dipl.-Ing. Scheuch: Wie werden Sie den Herbst überstehen? Das ist die Frage!)

Aber sei es, wie es sei. Wir werden also in Zukunft statt der 1 250 Medizinstudenten ... (Neuerlicher Zwischenruf des Abg. Dipl.-Ing. Scheuch.) – Ich verstehe Sie gar nicht, weil ich auch rede und Sie daher schlecht höre. Sie können dann mit mir einen Kaffee trinken gehen, und dann passt es!

Ich denke, dass es nicht reichen wird, diese Kürzung auf 1 240 Studienplätze in den nächsten Jahren durchzuhalten. Wir werden mehr junge Ärzte und Ärztinnen brauchen, mehr Chancen an den Universitäten geben müssen. Wir von der SPÖ schlagen daher einen Ausbau der Medizinstudienplätze vor. Wir schlagen vor, jedes Jahr 50 zusätz­liche Studienplätze einzurichten und den Med-Unis das Geld dafür zu geben.

Die Ära Gehrer geht mit diesem Gesetz recht unrühmlich zu Ende, aber daran ist Frau Gehrer, finde ich, selber schuld. Sie wollte Weltklasseuniversitäten schaffen, aber was hat sie geschaffen? – Studiengebühren, Zugangsbeschränkungen, Geldmangel, über-


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füllte Hörsäle, unsichere Gebäude – siehe Rektor Gantner heute im „Kurier“ – und die längste Studiendauer in Europa.

Österreich hätte und hat Besseres verdient! (Beifall bei der SPÖ.)

20.29


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Dr. Bri­nek. – Bitte.

 


20.30.10

Abgeordnete Dr. Gertrude Brinek (ÖVP): Frau Bundesministerin! Herr Präsident! Hohes Haus! Herr Kollege Broukal, die Ära Gehrer, das heißt die Regierungskoaliti­onsparteien können eine erfolgreiche, eine überzeugende und vorbildhafte Bilanz vorlegen. – Dem können auch Ihre fehlgeleiteten Ausführungen nichts anhaben. (Bei­fall bei der ÖVP und bei Abgeordneten von Freiheitlichen – BZÖ. – Zwischenruf des Abg. Broukal.)

Meine Damen und Herren, auch international betrachtet ist das UOG 2002 mustergül­tig – und gefragt wie unsere Referenten sind genauso die Gesetzesvorlagen. Insge­samt ist auch die Bautätigkeit überzeugend hoch. Es wundern sich zum Beispiel Rekto­ren der Universität Wien, warum es unter SPÖ-Ministerin nie möglich war, endlich aus der Uni Wien ein Schmuckkasterl zu machen, so, wie das jetzt gemacht wird. (Abg. Krainer: Hoffnung haben wir gegeben!)

Länder, die Zugangsregulierungen ganz anderer Art haben, blicken nach Österreich, wie wir – bei maßvoller Budgetpolitik – zu einer Steigerung der Zahl der Studierenden gekommen sind.

Lassen Sie mich, meine Damen und Herren, zum eigentlichen Thema kommen und sagen: Die SPÖ hat durch ihren Einspruch im Bundesrat Verunsicherungspolitik in Be­zug auf die Universitäten betrieben; manche sprechen sogar von einem Zeitraub.

Gott sei Dank können wir das heute reparieren, sodass wieder Sicherheit für die Medi­zin-Universitäten sowie für die Studierenden an den Universitäten überhaupt eintritt.

Die SPÖ hingegen schafft Unsicherheit, indem sie falsche Zahlen über Ärztebedarf kol­portiert – und auch noch den Universitäten unterstellt, sie würden im Sommer, im so genannten dritten Semester, „schlafen“. – Herr Kollege Broukal, es erzeugte große Verärgerung an den Universitäten, als Sie gesagt haben, im Sommer solle man quasi ein drittes Semester anbieten – so, als würde dort das Personal in Sonnenliegen oder sonst irgendwo herumhängen.

Das andere war die große Verärgerung an der Medizin-Universität über die unkritische Übernahme der Fakten und Zahlen bezüglich Ärzteüberstunden. Sie wissen genau, dass es an der Medizin-Universität Wien bis 2007 nur Zeitausgleich gibt. Und Sie, Herr Kollege Broukal, haben keine Korrektur Ihrer Behauptungen veranlasst! Also die Ent­täuschung über Ihre Haltung betreffend Ihren Umgang mit Fakten und Zahlen ist sehr groß.

Die Österreichische Volkspartei steht für einen ehrlichen Umgang mit Zahlen, für einen ehrlichen Umgang mit Budgetmitteln – und für das ehrliche Bemühen um bestmögliche Studienbedingungen. Mit der Verabschiedung dieses Gesetzes tun wir das. – Danke. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Krainer: Das ist ja unglaublich! – Abg. Broukal: Das Pro­tokoll vermerkt: „Mäßiger Applaus“!)

20.32


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Grüne­wald.

 



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Stenographisches Protokoll
150. Sitzung / Seite 261

20.32.39

Abgeordneter Dr. Kurt Grünewald (Grüne): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr ge­ehrte Frau Bundesministerin! Kollegin Brinek, man könnte meinen, Sie seien Ehrenmit­glied bei der Verbindung Schlaraffia (Heiterkeit bei den Grünen und der SPÖ), so toll schildern Sie da alles, aber: Von Ehrlichkeit ist da keine Spur!

Da Sie, Frau Kollegin Brinek, von „Verunsicherung“ gesprochen haben: Halten Sie die Ärztekammer, die Rektorenkonferenz – und auch sich selbst – für so unwissend, dass diese drei Institutionen, nämlich die Regierungsparteien, die Rektorenkonferenz und die Ärztekammer nicht wissen, wer die Mehrheit im Parlament hat und die Quoten­regelung, die der Rektorenkonferenz versprochen wurde, durchtragen wird?! (Abg. Dr. Brinek: Ja, aber die hätte sich eine größere Zustimmung gewünscht!)

Die Studierenden wissen das auch, dass Sie das durchtragen, und da gibt es keine Verunsicherung – außer, Sie wollen und machen eine solche! Und noch etwas: Glau­ben Sie, wir hätten die Quotenregelung, quasi als Notwehraktion, „verschuldet“ und jahrelange Versäumnisse im Vorfeld des EuGH mitgetragen, wenn die Regierung und die Rektorenkonferenz Wort gehalten hätte und in Gespräche mit uns darüber einge­treten wäre, die Treffsicherheit der Studienwahl zu erhöhen, die Qualität des Studiums und der Betreuungsquotienten zu verbessern, sich internationalen Zahlen von Über­trittsquoten bei Studierenden von der Matura zum Studium zu nähern und Kapazitäten festzustellen, um Kapazitätsdefizite dann mit politischen Maßnahmen zu beheben?!

Das alles haben Sie nicht gemacht! Nicht einmal die durchschnittlichen Studierenden­zahlen beziehungsweise die Zahlen der Inskribierenden der letzten drei Jahre konnten Sie halten, sondern Sie haben das nur heruntergebetet; geschehen ist jedoch nichts!

Wir hätten dem sonst sicherlich zugestimmt – und nochmals: Wir haben keine Verun­sicherung betrieben!

Frau Kollegin Brinek, ich wünsche Ihnen viel Vergnügen mit Schlaraffia – in der Wüste dieser Zulassungsregelung! (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ. – Rufe und Gegenrufe zwischen Abgeordneten von ÖVP und Grünen.)

20.34


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächste Rednerin zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Dipl.-Ing. Achleitner. – Bitte.

 


20.34.43

Abgeordnete Dipl.-Ing. Elke Achleitner (Freiheitliche - BZÖ): Frau Bundesministerin! Herr Präsident! Hohes Haus! Herr Professor Grünewald, Herr Kollege Broukal: Es ist sehr wohl eine Verunsicherung bei den Studierenden und auch auf den Universitäten durch Ihre Verzögerungstaktik eingetreten. (Abg. Krainer: Hoffnung ist aufgekeimt!) Das wundert mich schon sehr, gerade bei Ihnen, Herr Kollege Broukal, denn Sie haben ja an und für sich sehr gute Ansätze gezeigt, waren Sie noch im September vergange­nen Jahres, und zwar bis heuer im Februar, für die Quotenregelung. Sie, Herr Kollege Broukal, haben eine solche gefordert; ebenso eine schnelle Umsetzung.

Jetzt aber, da diese Quotenregelung am Tisch liegt, sind Sie auf einmal dagegen – und Zeit spielt bei Ihnen offensichtlich auch keine Rolle mehr; jetzt auf einmal ist Ihnen jede Verzögerung recht. – Man kann wirklich sehen, Herr Kollege Broukal: Sie sind nicht an Lösungen interessiert! Wirkliches Interesse haben Sie nur an Kritik an dieser Bundes­regierung, und zwar auch dann, wenn das ursprünglich eigentlich Ihre eigene Idee war. Aber jetzt ist Ihnen das alles egal, so offensichtlich nach dem Motto: Hauptsache, es geht gegen diese Bundesregierung! (Beifall bei den Freiheitlichen – BZÖ und bei Abge­ordneten der ÖVP.)


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150. Sitzung / Seite 262

Da immer wieder Zulassungsverfahren und Numerus clausus gleichzusetzen sowie an­gehenden Studenten zu suggerieren versucht wird, dass der Uni-Zugang in Zukunft nicht mehr frei sein werde, möchte ich ganz klar sagen, dass diese Zulassungsverfah­ren Eignungstests sind, aber nicht auf Grund von Schulnoten, die in Maturazeugnis­sen stehen, sondern dass es dabei um Eignungstests geht, die für alle gleich sind – egal, von welcher Schule jemand kommt.

Auch was die Finanzierungen betrifft – auch das, Herr Kollege Broukal, haben Sie hier wieder angesprochen –, gibt es Ihrerseits immer nur den Versuch einer Verbreitung von Panik und Verunsicherung. Haben Sie schon einmal erwähnt, dass Österreich das einzige Land in Europa ist, das ein Globalbudget für drei Jahre, und zwar von 2007 bis 2009, festgesetzt hat, ein Budget also, das für drei Jahre gesichert ist?! Überdies wird dieses Budget von heuer auf nächstes Jahr um über 11 Prozent steigen! Das aber sagen Sie nicht; da tun Sie so, als ob das völlig egal sei! (Abg. Broukal: Haben Sie schon gehört, dass das nicht stimmt, weil die Mehrwertsteuer vergessen wurde?)

Herr Kollege Grünewald, Herr Kollege Broukal: Reden Sie noch einmal mit Ihren Kolle­ginnen und Kollegen – und denken Sie lösungsorientiert! Und: Vielleicht stimmen Sie doch mit, denn dieses Gesetz ist wirklich im Sinne der österreichischen Universitäten und im Sinne der österreichischen Studierenden. (Beifall bei den Freiheitlichen – BZÖ und bei Abgeordneten der ÖVP. – Abg. Broukal: Da müssen Sie aber selber lachen!)

20.37


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Zu Wort gemeldet hat sich Frau Abgeord­nete Mag. Kuntzl. Ich erteile es ihr.

 


20.37.23

Abgeordnete Mag. Andrea Kuntzl (SPÖ): Sehr geehrte Damen und Herren! Herr Prä­sident! Frau Bundesministerin! Neben der unbefriedigenden Lösung, was die Quoten bei den Medizin-StudentInnen betrifft, ist auch noch ein weiteres Problem offen, näm­lich die von Frau Kollegen Achleitner angesprochenen Zugangsbeschränkungen in an­deren Studienrichtungen: in der Pharmazie, der Psychologie, der Betriebswirtschafts­lehre, in Biologe und Publizistik – noch dazu also in Studienfächern, bei denen ein An­sturm ausgeblieben ist; wir haben uns ja die Zahlen dazu angeschaut.

Sie, Frau Bundesministerin, haben immer gesagt, dass Zugangsbeschränkungen als Notwehrmaßnahme notwendig seien, da einzelne Studienrichtungen so überlaufen seien. – Das stimmt aber nicht! In diesem Fächern ist das nicht der Fall gewesen, und das bestätigt daher die Vermutung, die wir immer hatten: dass es nur darum gegangen ist, weitere Zugangsbeschränkungen einzuführen; nach den Studiengebühren also eine Hürde mehr. So wird jungen Leuten die Chance verwehrt, jene Ausbildung, die sie machen möchten, auch tatsächlich absolvieren zu können.

In Graz wurden 280 junge Menschen, die Pädagogik studieren wollten, abgewiesen – und an diesem Institut in Graz hat man errechnet, dass sage und schreibe 26 778 € notwendig wären, um diesen 280 jungen Leuten ein Studium zu ermöglichen.

Frau Bundesministerin Gehrer hat es jedoch abgelehnt, diese Mittel zur Verfügung zu stellen, Mittel, die doch sehr gering sind, verglichen zum Beispiel damit, wie viel die Frau Bundesministerin für sinnlose Werbekampagnen ausgibt, Kampagnen, mit denen den ÖsterreicherInnen nur einzureden versucht wird, dass es Schulreformen gäbe; etwas, was es in Wirklichkeit überhaupt nicht gibt.

Ich denke, für die Zukunft Österreichs wäre es sehr, sehr wichtig, in die Ausbildung jun­ger Menschen zu investieren – und da wären diese fehlenden 26 000 € sehr gut ange­legt.


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150. Sitzung / Seite 263

Daher noch einmal auch von dieser Stelle aus der Appell an Sie, Frau Bundesminis­terin Geher: Es wäre ein Akt der Menschlichkeit, diese Mittel zur Verfügung zu stellen! (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der Grünen.)

20.39


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dr. Brader. – Bitte.

 


20.40.01

Abgeordneter Mag. Dr. Alfred Brader (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Minister! Hohes Haus! Frau Abgeordnete Kuntzl, wie man mit 26 000 € 280 Studenten studieren lassen kann, das müssen Sie mir vorrechnen! Das gibt es nicht!

Zweitens: zu den Studieneingangsphasen. Das sind keine Willkürakte, sondern es ist ganz gut, dass es sie gibt, weil es einfach für die Studenten notwendig ist, dass sie eine Orientierung bekommen, nämlich auch darüber, ob die Studien für sie überhaupt etwas bedeuten und ob sie diese auch bewältigen können. (Abg. Dr. Brinek: So ist es!)

Nun zum Einspruch der SPÖ und der Grünen im Bundesrat gegen ein Gesetz, mit dem das Universitätsgesetz 2002 geändert wird. Für mich ist die Begründung nicht nachvoll­ziehbar. Eine gute Regelung für die österreichischen Studierenden wird meines Erach­tens mutwillig gefährdet beziehungsweise verzögert. Kritik an Ihrer Vorgangsweise kommt auch von der Hochschülerschaft, von der Rektorenkonferenz. Sie geht in die Richtung, dass Sie mit dieser Ablehnung nur Unsicherheit erzeugen.

Ich sage Ihnen eines: Ich werde das Gefühl nicht los, dass Sie diese Unsicherheit be­wusst schüren. Sie geben sich der trügerischen Hoffnung hin, dass Sie daraus politi­sches Kapital schlagen können. (Abg. Dr. Brinek: So ist es!) Ich glaube, das ist sitten­widrig und schändlich, und das sollte man wirklich vermeiden. (Beifall bei der ÖVP.)

Sicher ist, meine geschätzten Damen und Herren, dass Ihr bildungspolitischer Zick­zackkurs im Bereich der Universitäten schon grandios ist. Man muss das einmal nach­vollziehen: Am 17. September 2005 verlangte die SPÖ eine Sondersitzung zu einem Sofortprogramm für neue Studienplätze. Am 16. Dezember forderte Gusenbauer die Rückkehr zur alten Regelung. Am 21. Dezember forderte Gusenbauer, den freien Hochschulzugang wieder einzuführen. Am 24. Jänner 2006 forderte Broukal die Rück­kehr zum Herkunftslandprinzip, und am 30. Jänner forderte Broukal eine Regelung für grenzüberschreitende Studentenströme in der EU. (Abg. Dr. Brinek: Zickzack! – Abg. Dr. Fekter: Zickzackkurs!) Am 14. Februar 2006 forderte Broukal von der EU-Kommis­sion eine Zustimmung zur Safeguard-Regelung. Diese solle erklären, dass sie mit der Regelung einverstanden wäre. Das ging aber nicht, weil die EU in laufende parlamen­tarische Prozesse nicht eingreifen kann.

Ich denke, dass dieses beispiellose Hin und Her nur auf die Vermutung zurückzuführen ist, dass Sie ganz einfach Unsicherheit erzeugen wollen, um selbst politisches Kapital daraus zu schlagen. Ich glaube, das ist eine nicht ganz zu goutierende Maßnahme. (Beifall bei der ÖVP.)

20.42


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Fuhr­mann. (Abg. Fuhrmann erhebt sich nicht von ihrem Platz.) – Zu Wort gelangt Frau Ab­geordnete Silvia Fuhrmann!

 


20.42.23

Abgeordnete Silvia Fuhrmann (ÖVP): Herr Präsident! Ich habe an sich Herrn Kolle­gen Niederwieser erwartet, aber offenbar verzichtet nun die SPÖ darauf, hier noch


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150. Sitzung / Seite 264

etwas zu diesem Thema zu sagen. Das ist wahrscheinlich eh besser (Heiterkeit bei der ÖVP), denn wenn ich die Redebeiträge der SPÖ Revue passieren lasse, muss ich Fol­gendes feststellen: Frau Mag. Kuntzl hat zum Beispiel gesagt, dass vor allem der An­sturm auf die Studienrichtungen Biologie und Publizistik ausgeblieben sei. Das erinnert mich an Herrn Kollegen Broukal, der nach dem Beschluss des EuGH-Urteils gemeint hat, man solle sich keine Sorgen machen, die deutschen Studierenden würden ohne­hin nicht kommen. Dann hat sich herausgestellt, dass 50 Prozent aller Medizin-Stu­dienanfänger sehr wohl aus Deutschland kamen. (Abg. Broukal: Was ich alles gesagt habe! Können Sie sagen, wann und wo?!) – Ja. Und dann waren Sie plötzlich der Meinung, die Ministerin habe zu spät gehandelt, man hätte früher handeln müssen, obwohl Sie kurz vorher eigentlich der Ansicht waren, man müsse sich ohnehin nicht darum kümmern. (Abg. Broukal: Das war Ministerin Gehrer, die gesagt hat, es gebe keinen Ansturm, nicht ich!)

Wenn Sie glauben, man kann es sich in der Politik – und das müssten Sie eigentlich wissen, Sie sind auch schon lang genug dabei – richten, wie man will, so muss ich sagen: Das ist nicht der richtige Weg, vor allem, wenn es darum geht, dass Politik be­ziehungsweise Ihre Ansätze auf dem Rücken von jungen Menschen, auf dem Rücken der Studierenden ausgetragen werden!

Herr Dr. Grünewald hat gesagt, es sei ja klar, dass die ÖH, auch die Ärztekammer und die Rektorenkonferenz auf Grund des Wissens, dass die ÖVP beziehungsweise auch die Regierung das hier durchboxen werden, dafür sind. Ich frage mich schon, was das eine mit dem anderen zu tun hat. – Ganz im Gegenteil! Gerade die ÖH und die Ärzte­kammer sind sehr kritische Geister. Wenn selbst die für diese Regelung eintreten, ist es umso richtiger und umso wichtiger, dass wir das heute auch tun.

Schade, dass das nicht schon früher passiert ist. Der Bundesrat hat blockiert, aber das ist halt Ihre Art und Weise, wie Sie Politik machen: Blockieren, verhindern und jungen Menschen das Leben schwermachen! Das tun wir sicherlich nicht. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen – BZÖ– Abg. Broukal: Na geh! Das glauben Sie selbst nicht!)

20.44


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Zu Wort gelangt als Nächster Herr Abgeord­neter Zweytick. – Bitte.

 


20.44.39

Abgeordneter Johannes Zweytick (ÖVP): Herr Präsident! Frau Bundesminister! Mei­ne sehr verehrten Damen und Herren! Es sind eben die Spielregeln des demokrati­schen Parlamentarismus in Österreich (Abg. Broukal: Frau Brinek glaubt das nicht!), dass man hier über den Bundesrat Einspruch erhebt, das heute mit dem jetzigen Be­harrungsbeschluss wieder aufhebt, diese unsägliche Debatte endlich einem Ende zu­führt und auch in der Sache einen wirklich lösungsorientierten Ansatz findet, mit dem wenigsten die betroffenen Studierenden leben können. Die allgemeine Verunsicherung ist gegeben und ist ja sehr groß. Das muss man von allen Seiten so sehen.

Wir wollten das nicht, Herr Kollege, aber es gibt die Spielregeln dieses Hohen Hauses, die dazu gehören.

Ich will gar nicht wiederholen, was meine Vorredner gesagt haben, aber es sind Vor­redner von der Opposition mit Aussagen wie „Fata Morgana“ und „Schlaraffia – in der Wüste“ in dieser Debatte hier beim Rednerpult gestanden. Ich beende meinen Rede­beitrag mit den Worten: „obligater Zickzackkurs der SPÖ, der Opposition“. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Broukal: Bravo! – Abg. Scheibner: Zick-Cap-Kurs!)

20.45



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150. Sitzung / Seite 265

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Zu Wort gemeldet ist als Nächster Herr Abgeordneter Dr. Niederwieser. – Bitte.

 


20.45.52

Abgeordneter DDr. Erwin Niederwieser (SPÖ): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Wir lehnen diese Novelle ab, und zwar nicht aus allgemeinen Gründen, sondern deshalb, weil sie ohne Not bei fünf Studienrichtungen Zugangsbeschränkun­gen weiterhin aufrechterhält. Sie wissen: Das ist der Hauptgrund für diese Ablehnung! Wir halten die Regelung bei der Medizin für praktikabel. Ob sie hält oder nicht, das werden wir noch sehen. Verfassungsjuristen wie Theo Öhlinger und Heinz Mayer haben ihre Zweifel.

Wir werfen Ihnen vor, dass die Ministerin und die Regierungsparteien laufend die Regeln geändert haben, Zusagen nicht einhalten und nicht dafür sorgen, dass an den Universitäten geordnete Studienbedingungen herrschen. (Abg. Dr. Brinek: Das stimmt nicht!)

Betreffend Zusagen. Die erste Zusage, Kollegin Brinek – und da hat es mehrere Ver­handlungsrunden gegeben –, war, dass gleich viele Medizinstudenten aufgenommen werden wie im Schnitt der letzten drei Jahre. Das ist sogar im Gesetz gestanden. Das wären 3 500 gewesen, dann wurden es 1 500, und jetzt sind es nur noch 1 240.

Sie haben bei der Einführung der Studiengebühren versprochen, dass sich die Studi­enbedingungen deutlich verbessern werden. In Wirklichkeit ist das Gegenteil passiert. Als Beispiel nenne ich hier nur die Situation auf der Pädagogik an der Universität Graz. Sie nehmen Ihre Verantwortung nicht wahr. Wenn sich Studierende an das Ministerium wenden, um Hilfe zu bekommen, weil Pflichtlehrveranstaltungen nicht stattfinden und sie dadurch Semester verlieren, dann blitzen sie beim Ministerium ab, obwohl das Mi­nisterium zuständig wäre, für ordentliche Studienbedingungen zu sorgen. (Abg. Dr. Bri­nek: Diese Pauschalverurteilungen ...!)

Dafür erklärt der Bundeskanzler als ÖVP-Obmann in seiner Rede zur Lage der Nation, wie sehr sich die Regierung um die Jugend kümmere. In Wirklichkeit hat die Jugendar­beitslosigkeit vom April 2000 von 34 000 auf April 2006 auf 59 500 zugenommen. Das ist eine Steigerung von über 70 Prozent. Das heißt „sich um die Jugend kümmern“? – Da hoffen wir nur, dass Sie sich nicht länger um die Jugend kümmern, sonst haben wir bald 100 000 arbeitslose Jugendliche! Stattdessen lassen Sie über einen Mailserver des Ministeriums die Jubelpassagen von dieser Parteiveranstaltung an den Schulen verbreiten. Das ist ein Vorgang, den man bisher nur von totalitären Staaten gekannt hat. (Beifall bei der SPÖ und den Grünen.)

Die SPÖ lehnt diese Novelle ab, weil wir auch ein deutliches Signal geben wollen, dass wir für den freien Hochschulzugang sind und dass es unser bildungspolitisches Ziel ist, dass alle, die sich durch Matura, Berufsreifeprüfung oder Studienberechtigungsprüfung die Studienreife erarbeitet haben, auch einen Studienplatz bekommen. Wir prangern an, dass sich die ÖVP und das F – BZÖ in Bälde mit diesem Beschluss endgültig vom freien Hochschulzugang verabschieden werden. (Beifall bei der SPÖ und den Grünen.)

20.49


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wir gelangen nun zur Abstimmung über den Antrag des Ausschusses für Wissen­schaft und Forschung in 1449 der Beilagen.

Im Sinne des § 82 Absatz 2 Ziffer 3 der Geschäftsordnung stelle ich vorerst die für die Abstimmung erforderliche Anwesenheit der verfassungsmäßig vorgesehenen Anzahl der Abgeordneten fest.


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150. Sitzung / Seite 266

Der Ausschuss stellt den Antrag, den ursprünglichen Beschluss des Nationalrates vom 1. März 2006 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Universitätsgesetz 2002 ge­ändert wird, zu wiederholen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die sich für diesen Ausschussantrag aussprechen, um ein Zeichen der Zustimmung. – Es ist dies die Mehrheit. Damit angenommen.

Damit hat der Nationalrat gemäß Artikel 42 Absatz 4 Bundes-Verfassungsgesetz sei­nen ursprünglichen Beschluss wiederholt.

20.50.0025. Punkt

Bericht des Verkehrsausschusses über die Regierungsvorlage (1412 d.B.): Bun­desgesetz, mit dem das Eisenbahngesetz 1957, das Bundesbahngesetz und das Bundesgesetz zur Errichtung einer „Brenner Basistunnel Aktiengesellschaft“ geändert werden (1501 d.B.)

26. Punkt

Bericht und Antrag des Verkehrsausschusses über den Entwurf eines Bundes­gesetzes, mit dem das Bundesgesetz über die Verkehrs-Arbeitsinspektion (Ver­kehrs-Arbeitsinspektionsgesetz) geändert wird (1502 d.B.)

27. Punkt

Bericht des Verkehrsausschusses über den Antrag 716/A (E) der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen betreffend Sichern der Erhaltung der österreichischen Eisenbahn-Infrastruktur durch raschestmögliche Wieder­vereinigung von ÖBB-Infrastruktur Betrieb AG und ÖBB-Infrastruktur Bau AG (1503 d.B.)

28. Punkt

Bericht des Verkehrsausschusses über den Antrag 534/A (E) der Abgeordneten Kurt Eder, Kolleginnen und Kollegen betreffend Bau des Bahnhofs Wien – Euro­pa Mitte (1504 d.B.)

 


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Wir gelangen nun zu den Punkten 25 bis 28 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Erster Debattenredner ist Herr Abgeordneter Eder. – Bitte.

 


20.50.50

Abgeordneter Kurt Eder (SPÖ): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Sehr geehrte Damen und Herren! Es ist für mich wirklich interessant, festzustellen, dass sich weder im Verkehrsausschuss noch heute hier auf der Regierungsbank der Herr Verkehrsmi­nister für verkehrspolitisch wichtige Maßnahmen interessiert. Anscheinend interessie­ren ihn diese Dinge ohnehin nicht mehr. (Abg. Krainer: Der muss sich so festhalten an seinem Sessel!) Vielleicht erwarten wir das nächste Mal schon einen neuen Verkehrs­minister, sollte der Herr Bundeskanzler grünes Licht dafür geben – vorerst ist das ja noch nicht der Fall.

Aber es wäre schon nett, wenn wir in Österreich einen Verkehrsminister hätten, der sich im Verkehrsausschuss und auch hier auf der Regierungsbank an Debatten über


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150. Sitzung / Seite 267

verkehrspolitischen Fragen beteiligen würde. Ich glaube, das wäre sehr gut. (Abg. Wittauer: Es gibt keinen Verkehrsminister, der mehr tut!)

Umgekehrt muss ich sagen, jetzt sind wir Herrn Staatssekretär Kukacka ohnehin schon sehr gewöhnt (Abg. Mag. Regler: Guter Mann!), der eigentlich in sehr professioneller Art und Weise – zwar nicht immer meiner Meinung ist – zumindest versucht, die Fah­nen des Ministeriums hochzuhalten. (Demonstrativer Beifall bei der ÖVP. – Abg. Neu­deck: Was glauben Sie, wie gut erst der Minister sein muss?!)

Ich darf aber, meine Damen und Herren, jetzt doch zur Tagesordnung, zum eigent­lichen Thema kommen. (Abg. Scheibner: Eine gefährliche Äußerung! ...!) – Kollege Scheibner, das kann man durchaus sagen, denn bei Ihnen tut das zurzeit niemand, glaube ich. (Abg. Scheibner: Na Gott sei Dank!) – Na gut, dann ist das in Ordnung.

Lassen Sie mich hier einmal ein paar Dinge zum Inhaltlichen sagen! Es gibt eine Reihe von Änderungen im Eisenbahngesetz. Ich darf gleich vorweg sagen, dass wir diesen Änderungen heute nicht zustimmen werden, weil nämlich – und das möchte ich ein­leitend feststellen – der rasch gestiegene Umfang und die Unübersichtlichkeit dieses gesamten Gesetzes eine vernünftige Anwendung fast verunmöglichen. (Abg. Wittauer: Das ist eine Umsetzung einer EU-Richtlinie!) – So weit bin ich noch gar nicht, Herr Kol­lege Wittauer.

Mit diesem Gesetz, das ja auch viele andere Dinge enthält, werden künftig Schuldige geschaffen, deren Schuld aus dem nicht lückenlosen Exekutieren dieses Gesetzes re­sultiert. So haben wir zum Beispiel eine Sicherheitsrichtlinie der EU nicht korrekt umge­setzt. Es ist so, dass es da überhaupt keine Prüfbehörde, keine Eisenbahnsicherheits­behörde gibt, die die ganze Umsetzung der Richtlinie kontrollieren würde. Das ist so ähnlich, als ob man bei der Straßenverkehrsordnung zwar viele Gesetze machte, aber keine polizeilichen Kontrollen hätte. So können in Zukunft über unser Eisenbahnnetz alle Bahnen Europas fahren. Sie müssen zwar Vorschriften einhalten, aber kontrolliert wird das von niemandem.

Ein weiterer Punkt betrifft § 28, der die Einstellung von Eisenbahntrassen regelt. Da geht man von verkehrspolitischen Aspekten eher weg, hin zu betriebswirtschaftlichen Aspekten. Dagegen ist zunächst einmal nichts einzuwenden, aber es wird ja so weit aufgelockert, dass verkehrspolitische Aspekte meines Erachtens eine viel zu geringe Rolle spielen.

Ein weiterer Punkt ist der Taktfahrplan für den Personenverkehr, der eher erschwert wird, weil man natürlich jetzt bei Trassenknappheit dem Güterverkehr – ich weiß, das ist eine problematische Geschichte – entsprechend Vorzüge geben soll, wobei das in der Hauptverkehrszeit sein soll. Was immer die Hauptverkehrszeit auch ist, das wird hier nicht definiert. (Abg. Wittauer: Aber nur, wenn drei, vier Leute drinnen sitzen!)

Einem Abänderungsantrag, der sich mit der Verkehrs-Arbeitsinspektion beschäftigt, werden wir unsere Zustimmung geben, weil wir der Auffassung sind, dass zum Schutz der Arbeitnehmer doch noch im letzten Moment eine vernünftige Maßnahme seitens der Regierungsfraktionen gesetzt wurde. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

20.54


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dipl.-Ing. Missethon. –  Bitte.

 


20.54.50

Abgeordneter Dipl.-Ing. Hannes Missethon (ÖVP): Herr Präsident! Herr Staatssek­retär! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Mit diesen Gesetzen regeln wir im Grunde genommen drei Punkte.


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150. Sitzung / Seite 268

Erstens kommt es zu einer Liberalisierung des Güterverkehrsmarktes. Wir schnüren zweitens ein umfassendes Sicherheitspaket. Und wir vereinfachen drittens Behörden­verfahren.

Geschätzte Damen und Herren! Ich möchte auch Folgendes berichten: Wir hatten durchaus interessante Diskussionen im Ausschuss. Frau Kollegin Moser hat ja ver­mutet (Abg. Wittauer: Aber nur vermutet!), dass wir mit diesen Gesetzen, die wir jetzt beschließen, die Strukturreform der ÖBB quasi durch die Hintertür wieder verändern wollen. – Kollegin Moser, das werden wir mit Sicherheit nicht tun, denn die ÖBB-Struk­turreform war schlicht und einfach goldrichtig.

Das zeigt auch die Bilanzpressekonferenz: Es gibt Fahrgastrekorde im Personenver­kehr, Umsatzrekorde im Güterverkehr, Investitionsrekorde im Infrastrukturausbau. Die Produktivität wurde deutlich gesteigert. Wir sind also hier auf einem guten Weg! – Wie schon gesagt, die Struktur der ÖBB wird mit Sicherheit nicht verändert.

Der zweite Punkt ist die Frage Nahverkehr. Das Thema „Nahverkehrsreform“ kommt ja durchaus auf uns zu. Ich möchte schon anmerken – und das war ein interessanter Aspekt in der Ausschusssitzung –, dass wir im Bereich der Nebenbahnen nur einen Kostendeckungsgrad von 4 bis 10 Prozent haben. Wenn die betriebswirtschaftliche Software unter dem Steirerhut noch halbwegs funktioniert, sollte man schon über alter­native Modelle nachdenken. Ob es ganz vernünftig ist, dass man quasi in jedes Tal eine Eisenbahn hineinführt, das halte ich für hinterfragungswürdig. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Broukal: Von welchen steirischen Tälern reden Sie? Wel­ches Tal haben Sie denn gemeint in der Steiermark, wo kein Zug mehr hinfahren sollte?)

20.57


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Dr. Moser. – Bitte.

 


20.57.12

Abgeordnete Dr. Gabriela Moser (Grüne): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Staats­sekretär Kukacka, es ist eine angenehme Gewohnheit, dass wir Sie wie immer begrü­ßen dürfen. (Abg. Neudeck: Seien Sie froh!)

Meine Damen und Herren! Die vorliegende Gesetzesmaterie wäre wirklich die letzte Gelegenheit dieser Regierung – und ich bin ja sehr dankbar, dass diese Regierung in dieser Form nicht mehr lange am Werk sein wird (Beifall bei den Grünen und bei Abge­ordneten der SPÖ–, eisenbahnpolitisch bessere Verhältnisse zu schaffen im Hinblick darauf, dass das, was jeder Eisenbahnexperte und jede Eisenbahnexpertin empfiehlt, nämlich die Zusammenlegung von ÖBB-Infrastruktur Betrieb AG und ÖBB-Infrastruk­tur Bau AG nachzuholen, sie wieder einzuführen, umgesetzt wird.

Lesen Sie doch in den internationalen Expertenzeitschriften! Hören Sie sich alleine Herrn Direktor Mehdorn von der Deutschen Bahn an! Er würde gerne alle Spaltungs­verträge wieder rückgängig machen.

Reden Sie auch mit Herrn Direktor Huber von den ÖBB! Betrieb und Bau gehören eigentlich zusammen – Sie machen das nicht! – Das ist Punkt eins. (Abg. Neudeck: Das ist nur, damit man etwas verschleiern kann!)

Punkt zwei: Die eisenbahnrechtlichen Änderungen, die Sie hier vorschlagen, sind da­hingehend, dass das Kompetenzwirrwarr stärker wird. (Abg. Neudeck: Sind Sie die Pressesprecherin von Herrn Huber?) Nicht die Sicherheit als solche wird stärker, son­dern die Kompetenzaufsplitterung zwischen Bezirkshauptmannschaften, Ländern und Bundesbehörden wird größer.


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150. Sitzung / Seite 269

Wir haben – das hat ja schon mein Kollege Eder deutlich dargelegt – in Österreich lei­der keine Eisenbahnbehörde so wie in der Schweiz oder in Deutschland, sondern im Ministerium nur eine viel zu kleine Fachabteilung. – Das ist der zweite wesentliche Kritikpunkt.

Der dritte wesentliche Kritikpunkt ist folgender: Diese Eisenbahngesetzgebung verleiht den Gütern Priorität, indem sie dem Güterverkehr außerhalb der Stoßzeiten Trassen vorrangig zur Verfügung stellt. Der Taktverkehr für die Personen, für die Menschen ist nachrangig. (Abg. Wittauer: Das ist nicht richtig!) – Ja, das ist so! Ich habe dazu ge­nügend Informationen von Seiten der ÖBB bekommen. Ich berufe mich auf Informatio­nen von Seiten der ÖBB, und dort steht das so drinnen. – Das ist der dritte Kritikpunkt. (Abg. Wittauer: Die Informationen gibt sie sich selbst! Das stimmt nicht!)

Der vierte Kritikpunkt ist, dass es dieses Eisenbahngesetz erleichtert, Regionalbahnen einzustellen. Ich weiß, die Landeshauptleute müssen nach wie vor gehört werden. Nur: Das Hören ist ein schwächerer Einbindungsfaktor als das, was jetzt besteht. Ich sehe nicht ein, dass die Finanz- und Strukturprobleme der ÖBB insgesamt darin münden, dass man Regionalbahnen einfach mehr oder weniger aufgibt und man es noch dazu Privaten unter diesen von Ihnen gestellten gesetzlichen Rahmenbedingungen sehr stark erschwert, dann solche gefährdeten Bahnen zu übernehmen und weiter zu betrei­ben.

Ich habe auf Grund des Zeitmangels leider nicht mehr die Gelegenheit, Ihnen mehr als diese vier Hauptkritikpunkte darzulegen. Es ist klar, dass wir deshalb diese Struktur­reform ablehnen, aber dem vorliegenden Verkehrs-Arbeitsinspektorat-Verbesserungs­gesetz, wie ich es jetzt aus dem Ärmel geschüttelt nenne, sehr wohl zustimmen.

Wie gesagt: Schade, eine Chance verpasst! Aber diesem Verkehrsminister, diesem Herrn Minister Gorbach, ist leider nichts anderes zuzutrauen gewesen als diese Vari­ante einer mangelhaften Umsetzung einer EU-Richtlinie. – Danke. (Beifall bei den Grü­nen.)

21.01


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Der in seinen Kernpunkten ausreichend erläuterte Abänderungsantrag der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Freundinnen und Freunde ist ausreichend kommentiert und steht mit in Verhandlung, wird gemäß § 43 Abs. 4 des Geschäftsordnungsgesetzes an die Abgeordneten verteilt und dem Steno­graphischen Protokoll beigegeben.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Freundinnen und Freunde, eingebracht im Zuge der Debatte über den Ausschussbericht über die Regierungsvorlage 1412 d.B.: Bun­desgesetz, mit dem das Eisenbahngesetz 1957, das Bundesbahngesetz und das Bun­desgesetz zur Errichtung einer „Brenner Basistunnel Aktiengesellschaft“ geändert wer­den (1501 d.B.)

Der Nationalrat wolle beschließen:

Das im Titel genannte Bundesgesetz in der Fassung des Ausschussberichts wird wie folgt geändert:

1. In Z.12 lautet §12 Abs. 3 Z. 3a:

„die Entscheidung über Anträge nach §§ 14a, 14c, 14d, §28 Abs.1 und §28 Abs.2“


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2. In Z. 13 lautet §13b:

„Die Behörde hat die von der Unfalluntersuchungsstelle gemäß Unfalluntersuchungs­gesetz, BGBl I Nr. 123/2005, an sie gerichteten Sicherheitsempfehlungen bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben angemessen zu berücksichtigen.“

3. Z.19 wird folgendermaßen abgeändert:

a.) In § 15c Z.3 die Wortgruppe „schwerwiegender Verstöße“ durch die Wortgruppe „schwerer oder wiederholter Verstöße“ ersetzt.

b.) In §28 Abs. 1 nach dem ersten Satz folgende Sätze eingefügt:

„Vor Antragstellung ist ein mindestens zweijähriger Revitalisierungsplan zu erstellen und umzusetzen, der konkrete Maßnahmen zur Erhöhung der Trassennutzung, des Güter- und/oder Personenverkehrsaufkommens und zur Erhöhung der Erträge enthält. Bei der Erstellung dieses Planes sind die zuständigen Behörden und betroffenen Län­der und Gemeinden aktiv einzubeziehen.“

c.) In §28 Abs.2 lautet der zweite Satz neu:

„Im Falle einer Hauptbahn oder einer vernetzten Nebenbahn oder von Teilen solcher Eisenbahnen ist die Bewilligung zu erteilen, wenn sich bei der Netzfahrplanerstellung über mehr als zwei hintereinanderfolgende Jahre herausgestellt hat, dass Begehren auf Zuweisung von Zugtrassen nicht oder in im Verhältnis zu vergleichbaren Strecken­abschnitten nur sehr geringfügigem Maß vorliegen.“

d.) In §28 Abs.4 wird nach dem ersten Satz folgender Satz eingefügt:

„Die Erfolglosigkeit der Bemühungen ist anhand des Berichts über das Scheitern der Umsetzung eines mindestens zweijährigen Revitalisierungsplanes und anhand der Er­gebnisse einer Interessentensuche mit Einholung verbindlicher Angebote zu belegen.“

e.) In §31a, §32a und §33a wird jeweils folgender Satz angefügt:

„Die Parteistellung des Verkehrs-Arbeitsinspektorats (VAI) nach dem Bundesgesetz über die Verkehrs-Arbeitsinspektion (VAIG 1994) in der jeweils letztgültigen Fassung ist davon nicht berührt.“

f.) In §65c Abs.3 ist die Wortgruppe „in den Hauptverkehrszeiten“ zu streichen.

Begründung

Zu den Ziffern 1, 3b, 3c und 3d, Stillegung:

Nach der Regierungsvorlage wäre der LH für die Schließung zuständig. Da dies zB bei landesgrenzübergreifenden Strecken zu widersprüchlichen Ergebnissen führen kann, die aus Durchgangsstrecken Stichstrecken machen, muss die Stillegung Bundessache bleiben.

Die – endgültige und im Normalfall unwiderrufliche – Stillegung von Schienenstrecken von betriebswirtschaftlichen Überlegungen eines Beteiligten abhängig zu machen, wäre aus verkehrs- und umweltpolitischer sowie volkswirtschaftlicher Perspektive nicht zielführend. Bei dieser Absicht handelt es sich um den Versuch einer „Lösung“ der durch die ÖBB-Reform nicht gelösten Unterfinanzierung des Infrastrukturbetreibers durch die Hintertür der Erleichterung von Streckenstillegungen. Anstelle dessen und der ewigen Blockademöglichkeit des Landeshauptmanns via Auflagen – beides Defen­sivstrategie  – ist ein Revitalisierungsplan als Offensivstrategie vorzusehen.

Da bereits mehrere Fälle vorliegen, wo stillgelegte Strecken später auf (wegen der Endgültigkeit vergebliches) Interesse stoßen, muss nach dem Scheitern eines Revitali-


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sierungsplans und vor der endgültigen Stillegungs-Entscheidung über mehrere Jahre nachweislich keine oder viel zu wenig Frequenz bzw. Nachfrage nach Trassenzuwei­sung bestehen.

Der Revitalisierungsplan muss entsprechend auch in den Voraussetzungen für eine Einstellung berücksichtigt werden.

Zu Ziffer 2, Sicherheitsempfehlungen:

Das  – wie in der Regierungsvorlage vorgesehen – die Sicherheitsbehörde (!) bei ihren Vorschreibungen Aufwand und Nutzen abwägen soll, ist weder deren Aufgabe noch im Interesse der Sicherheit im Schienenverkehr. Anstelle dieser fragwürdigen Abwägung, ob Sicherheit etwas kosten darf, die tendenziell in riskante Missstände wie derzeit be­reits beim Lkw-Verkehr führt, muss diese Abwägung die letztentscheidende Behörde treffen.

Zu Ziffer 3a, Zuverlässigkeit:

Die Regierungsvorlage würde hier eine Abschwächung des geltenden Gesetzes brin­gen. Auch für sich alleine noch „nicht schwerwiegende“ Verstöße gegen Arbeits- und Sozialstandards – etwa Mängel bei Ausbildung, Ausrüstung oder Einhaltung von Ar­beits- und Pausenzeiten – können bei wiederholtem oder gar regelmäßigem Auftreten ebenfalls schwere Sicherheitsrisken wie derzeit im Lkw-Verkehr mit sich bringen. Deshalb ist der bisherige Gesetzestext beizubehalten.

Zu Ziffer 3e, Parteistellung des Verkehrs-Arbeitsinspektorats:

Die in der Regierungsvorlage angestrebte Übertragung von Aufgaben, die mit gutem Grund beim Verkehrs-Arbeitsinspektorat angesiedelt sind, zu Gutachtern, die im Auf­trag des Genehmigungswerbers „gutachten“, widerspricht dem Sinn eines unabhängi­gen Verkehrs-Arbeitsinspektorats, daher hat dessen Parteistellung aufrecht zu bleiben. Dies ist nicht nur im Verkehrs-Arbeitsinspektionsgesetz klarzustellen, sondern auch im Eisenbahngesetz selbst.

Zu Ziffer 3f, Priorisierung bei Trassenknappheit:

Die in der Regierungsvorlage vorgesehene Einschränkung des Vorrangs des Perso­nenverkehrs auf „Hauptverkehrszeiten“ stünde durchgängigen Taktverkehrssystemen im Weg und ist außerdem unbestimmt, da er den Begriff der Hauptverkehrszeit weder definiert noch jemand bestimmt, der für diese Definition zuständig wäre.

*****

 


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Wittauer. – Bitte.

 


21.01.23

Abgeordneter Klaus Wittauer (Freiheitliche - BZÖ): Herr Präsident! Herr Staatssekre­tär! Hohes Haus! Herr Abgeordneter Eder und Frau Abgeordnete Moser, das Erste, womit Sie sich beschäftigen, ist nicht der Inhalt, sondern der Umstand, ob der Ver­kehrsminister da ist oder ob er nicht da ist. Er wird durch den Staatssekretär gut ver­treten. Also was für ein Problem gibt es? Die Antworten, die Sie brauchen, bekommen Sie. Und ich glaube, die Inhalte sind allemal wichtiger als der Rest. (Zwischenruf des Abg. Marizzi.) – Herr Abgeordneter Marizzi, Sie sind in diesem Fall jetzt nicht gefragt!

Wenn Frau Abgeordnete Moser sagt, Güterverkehr komme vor Personenverkehr, dann sage ich dazu: Schrecklich! Güterverkehr kommt vor Personenverkehr in den Nachtzei­ten, wenn vielleicht drei, vier Leute im Zug sitzen, dann muss man eine Priorität setzen.


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Das wird international so gehandhabt, und es ist natürlich auch wichtig für die Bahn, dass die Güter von A nach B transportiert werden. Jeder, der in einem Tal lebt, weiß, was los ist, wenn so ein Güterzug stehen bleibt. Da kann nämlich keiner mehr schla­fen, weil man dieses Geräusch überall hört. Ich glaube daher, dass es wichtig ist, dass der Güterverkehr flüssig durchgeführt wird, wenn nur drei, vier Personen warten müs­sen. Ich glaube, das ist auch von der Logik her nachvollziehbar.

Zu den Nebenbahnen: Die Nebenbahnen können mit diesem Gesetz nicht leichter ein­gestellt werden, sondern das ganze Verfahren wird vereinfacht. Die Landeshauptleute haben zugestimmt, und sie haben deshalb zugestimmt, weil sie Anhörungsrechte ha­ben. Wenn ich Tirol als Beispiel hernehme: Die Zillertalbahn, eine Nebenbahn, arbeitet super, Scharnitz, übernommen von Privaten, arbeitet super. Also warum sollte man diesen Weg nicht weitergehen und unterstützen und schauen, dass diese Nebenbah­nen privatrechtlich besser geführt werden?!

Wenn man ohnehin drei Jahre lang eine Lösung suchen muss oder einen Privaten, der einsteigt, und erst dann der nächste Mechanismus zum Tragen kommt, dann kann das ja wohl nicht falsch sein. Es ist das Ganze auch abgestimmt mit den Ländern, die ganz genau aufpassen werden, dass ihre Interessen ja nicht untergraben werden. Ich habe keine Angst, dass sich die Landeshauptleute in diesem Fall nicht durchsetzen oder ein­bringen können.

Was die Nebenbahnen betrifft: Es muss doch jedem Einzelnen zu denken geben, wenn zeitweise Bahn und Bus gleichzeitig fahren. Diese zwei Bereiche gehören in so einem Fall anders koordiniert. Wenn eine Bahn 5 Prozent Deckungsgrad hat, wie kommt die Allgemeinheit dazu, diese 5 Prozent mit 100 Prozent zu zahlen? Da muss es doch aus Rücksicht auf den Steuerzahler legitim sein, wenn die Versorgung gesichert ist, eine Diskussion darüber zu führen, ob man so eine Bahn einstellt oder nicht. Ich glaube, Herr Bürgermeister, wenn Sie in Ihrer Gemeinde Alternativen finden, die günstiger sind, dann werden Sie auch diese nutzen. Man kann nicht immer gleich von vornherein sagen: Das, was besteht, muss auch bestehen bleiben!

Was die Bahn betrifft, so muss ich sagen: Die ÖBB-Reform war eine gute Reform, auch wenn das von Ihnen von der Opposition sehr kritisch gesehen wird. Bis das Schlamassel von der Sozialdemokratie bei der Bahn aufgeräumt ist, braucht es eben eine gewisse Zeit. (Zwischenrufe bei der SPÖ.) Aber bei der Bilanz-Pressekonferenz haben wir ja schon gehört, dass es ein Plus von 10 Millionen € gibt. Das ist doch eine Erfolgsstory! Dafür könnten Sie ruhig einmal klatschen. (Beifall bei den Freiheitlichen – BZÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)

21.05


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Binder-Maier. – Bitte.

 


21.05.09

Abgeordnete Gabriele Binder-Maier (SPÖ): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Ho­hes Haus! Herr Kollege Wittauer, für das Schlamassel, das derzeit herrscht, ist schon diese Bundesregierung zuständig. (Beifall bei der SPÖ und den Grünen.)

Beim vorliegenden Gesetzentwurf, Herr Kollege, steckt der Teufel im Detail. Es gibt einige Mängel, einige Missstände, einige Nachteile, und ich möchte sie auf den Punkt bringen.

Zum Ersten: Kompetenzen und Aufgaben werden ausgelagert.

Zum Zweiten: Behördliche Kontroll- und Überwachungsorgane, die für die Sicherheit des Eisenbahnbetriebes zuständig sind, fehlen eindeutig in diesem Gesetz.


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Zum Dritten: Entscheidungen über Streckeneinstellungen obliegen in Zukunft den Be­treibern der Eisenbahn. Landeshauptleute, Länder haben diesbezüglich nichts mitzure­den, die politischen Komponenten fehlen hier gänzlich.

Was heißt das dann für die Nebenbahnen? Was heißt das für die ländlichen Regio­nen? Auf den Punkt gebracht: Das betriebswirtschaftliche Kalkül wird vor die Interes­sen und Bedürfnisse der Menschen gestellt.

Ein wichtiger Punkt, den Herr Kollege Wittauer angeschnitten hat: Die taktmäßige Ge­staltung des gemeinwirtschaftlichen öffentlichen Verkehrs wird durch dieses Gesetz massiv erschwert. Die Vernetzung wird nicht mehr möglich sein, und das bedeutet wiederum einen massiven und absoluten Qualitätsverlust im öffentlichen Verkehr zum Nachteil der Kundinnen und Kunden, zum Nachteil der Benützerinnen und Benützer.

Aufrechte Verkehrsdiensteverträge können nicht erfüllt werden, müssen vorzeitig been­det werden.

Letzter Punkt: Vorrang des Güterverkehrs zu Lasten des Personenverkehrs. (Abg. Wittauer: Das stimmt ja nicht! Jetzt habe ich es Ihnen gerade erklärt, dass das nicht stimmt!)

Zusammengefasst, Herr Kollege Wittauer: Sie schwächen mit der Beschlussfassung dieser Vorlage die Attraktivität des Regionalverkehrs. Sie schwächen die Sicherheit und die Qualität des Eisenbahnunternehmens. Sie schwächen die politische Kompe­tenz, und Sie zerstören das Ziel, unser gemeinsames Ziel, einer modernen und zu­kunftsorientierten Eisenbahn. Deshalb werden wir dem nicht die Zustimmung geben! (Beifall bei der SPÖ.)

21.07


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächste Rednerin zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Mag. Hakl.

 


21.07.40

Abgeordnete Mag. Karin Hakl (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Staatssek­retär! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Gleich noch einmal: Herr Kollege Eder, Frau Kollegin Binder, Frau Kollegin Moser, es kommt keineswegs zu einer Einschrän­kung des Personennahverkehrs und zu einem Vorrang für den Güterverkehr. Es ist vielmehr so, dass die Länder Hauptverkehrszeiten definieren können. Warum die Län­der? Weil es nicht überall in Österreich ähnliche Situationen und ähnliche Notwendig­keiten, leider auch nicht überall einen getakteten Nahverkehr gibt. Klar ist, dass es die Möglichkeit geben wird und geben muss, dass der getaktete Nahverkehr immer dann, wenn die Leute auch damit fahren, Vorrang hat.

Meine Damen und Herren, es gibt aber auch gemeinwirtschaftlichen Güterverkehr, und dass dieser irgendwann einmal gegen Mitternacht vor dem privatwirtschaftlichen Güter­verkehr Vorrang haben soll, würde zu weit führen, wenn wir es ernst meinen mit einer Verbesserung der Qualität im Schienenverkehr und mit einer Verlagerung von Trans­porten von Gütern auf die Schiene.

Wenn man mit einem Frächter spricht und ihn fragt, warum es noch nicht mehr Trans­porte auf der Schiene gibt, dann ist das Erste, was er sagt, nicht, die Straße ist so schön billig, sondern er sagt: Die Österreichischen Bundesbahnen sind von der Logistik her noch immer sehr schlecht, die Züge sind so unpünktlich. Wir würden ja gerne, aber –

Mehr Wettbewerb auf der Schiene wird auch hier die Qualität verbessern helfen, und das muss uns allen gemeinsam ein ganz wichtiges Anliegen sein. Ohne diese regulie­renden Maßnahmen, die überhaupt erst einen Wettbewerb bringen können, können wir


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das gar nicht erreichen. Wir sichern also heute sowohl den Nahverkehr als auch einen vernünftigen und leistungsfähigen Güterverkehr auf der Schiene.

Ein ganz kurzes Beispiel: Heute war in einer anderen Sache ein Geschäftsführer eines großen Stahlbau-Unternehmens bei mir. Dieser hat mir so am Rande hier im Haus erzählt: Stell dir vor, ich habe gerade eine Ladung Stahlträger bekommen, acht Eisen­bahnwaggons voll mit Stahlträgern aus Italien. Vor drei Tagen, am Freitag, habe ich die ÖBB gefragt, wann denn der Zug ankommt. Die Antwort der ÖBB am Freitag war: Wir wissen es nicht, vielleicht in ein oder zwei Tagen, es kann aber auch erst in 14 Tagen sein!

Am Montag, also gestern, bekam er dann den Anruf, dass er in einer Stunde acht Stun­den lang Zeit hätte, den Zug zu entladen. Da musste er in einer Stunde alle LKWs zum Entladen organisieren – das ist fast unmöglich. So geht das doch nicht! (Abg. Marizzi: Ihr seid in der Regierung! – Weitere Zwischenrufe bei der SPÖ.)

Meine Damen und Herren, wir wissen, wie die neue ÖBB-Struktur ist, wie engagiert die neu eingesetzten Manager sind, wir wissen aber auch, dass gewerkschaftlich organi­sierte Mittelbau-Mitarbeiter teilweise an alten und lieb gewordenen Gewohnheiten bei den Österreichischen Bundesbahnen festzuhalten versuchen. (Beifall bei der ÖVP. – Zwischenrufe bei der SPÖ.)

21.11


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Rest-Hinterseer.

 


21.11.05

Abgeordnete Heidemarie Rest-Hinterseer (Grüne): Herr Präsident! Geschätzter Herr Staatssekretär! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen hier im Hohen Haus! Frau Kol­legin Hakl, Sie müssen schon lange nicht mehr mit dem Zug gefahren sein, denn sonst wüssten Sie, dass man dort kaum mehr Menschen antrifft, die dort noch beschäftigt wären, nämlich die so genannten Indianer. Man kann die ganze ÖBB-Restrukturierung so zusammenfassen: Viel zu viele Häuptlinge und viel zu wenige Indianer, die noch übrig geblieben sind. (Beifall bei den Grünen und der SPÖ.)

Das zieht sich ja überhaupt durch das ganze Verkehrsressort durch: zwei Staatssekre­täre, ein Minister, der aber ohnehin nie da ist – und bei zwei Staatssekretären, so im Verkehrsausschuss zu hören, interessanterweise zwei Meinungen: Während Herr Staatssekretär Kukacka bei dieser Gesetzesänderung davon geschwärmt hat, dass jenes Geld, das in den Regionen wegen Schließung von Strecken eingespart wird, dem dortigen Nahverkehr zugute kommen wird, forderte Herr Staatssekretär Mainoni – noch dazu in der gleichen Ausschusssitzung –, dass erspartes Geld im Bundesland bleiben solle, obwohl Herr Staatssekretär Kukacka zuvor gesagt hatte, dass das ge­setzlich geregelt sei. (Zwischenruf der Abg. Mag. Hakl.)

Daher wieder: zu viele Häuptlinge, zu wenige Indianer für die tatsächliche Umsetzung!

Statt die Teilung in Bau AG und Betrieb AG zu korrigieren, wird festgelegt, dass die Bau AG auch betreiben kann. – Wiederum: zu viele Häuptlinge! Und wer soll das dann alles umsetzen?!

Weiters: jede Menge Schnittstellen, jedoch keine Kommunikation. Das mussten wir auch im Ausschuss feststellen, denn wie kann es sonst kommen, dass seitens des ÖBB-Personenverkehrs an uns Abgeordnete das dringende Ersuchen gekommen ist, diesem massiven Qualitätsverlust im Bereich Personenverkehr vorzubeugen?


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Frau Goldmann ersucht im Interesse der Kunden der ÖBB, von der Einschränkung des Vorranges gemeinwirtschaftlicher Trassenbestellung zu Hauptverkehrszeiten abzuse­hen.

Nochmals: viel zu viele Häuptlinge, viel zu wenige Indianer, um das alles umzusetzen! (Abg. Wittauer: Woher kommt denn die Frau Goldmann? Die soll lieber arbeiten und nicht kritisieren!)

Am Ende bleiben entleerte Regionen, geschätzter Herr Kollege Wittauer, weil die Leute gar keine Verkehrsmittel mehr vorfinden! Beispiel: Pinzgauer Regionalbahn, wo die Strecke von Bramberg bis Krimml überhaupt gesperrt werden soll. Sollen die Leute dann dort mit dem Tretroller oder was auch immer fahren?

Es gibt kein Konzept für die Regionalbahnen; es gibt kein Konzept für den öffentlichen Personen-Nahverkehr – und wir warten immer noch auf die Evaluierung aus dem Jahr 2000. Eine solche gibt es, obwohl schon lange angekündigt, noch immer nicht.

Viel zu viele Häuptlinge und keine Umsetzung der Ergebnisse! (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ.)

21.14


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Wattaul.

 


21.14.19

Abgeordneter Anton Wattaul (Freiheitliche - BZÖ): Herr Präsident! Herr Staatssekre­tär! Jetzt sollten wir hier wirklich wieder zur Sache kommen. Bei diesem Tagesord­nungspunkt geht es um die Umsetzung einer EU-Sicherheitsrichtlinie. (Ironische Hei­terkeit bei der SPÖ.) Kern der Reform ist die Einführung von Sicherheitsmanagement- und Qualitätssicherungssystemen.

Frau Kollegin Rest-Hinterseer, die Sie sagten, bei den ÖBB gibt es zu viele „Häupt­linge“: Sie wissen doch ganz genau, dass, was den öffentlichen Personen-Nahverkehr anlangt, selbstverständlich nicht die Bundesbahnen bestellen, sondern die Länder, die das ja auch teilweise bezahlen müssen; der Bund hilft da lediglich mit. Es ist jedoch sicher so, dass das Unternehmen ÖBB in Bezug auf den Fahrtakt natürlich sozusagen auch eine Bestellung braucht.

In diesem Zusammenhang ist heute Kritik gekommen, Kritik, die der Realität mehr als widerspricht. Die Realität zeigt doch eine wirkliche Erfolgsgeschichte: Noch nie zuvor hat eine Bundesregierung so viel Geld in den Ausbau der ÖBB-Infrastruktur investiert! Selbstverständlich hat daher auch der Steuerzahler geradezu ein Recht darauf, dass das Unternehmen ÖBB kundenorientiert ist. Das ist doch selbstverständlich!

Zum nächsten Kritikpunkt, als es hieß, der Personenverkehr müsse Vorrang haben. – Auf der einen Seite wollen wir alle versuchen, den Gütertransport auf die Schiene zu bringen. Dann kommen Sie von der Opposition aber her und sagen: Nein, wenn eine Person fährt, dann muss die Trasse für den Personenverkehr freigehalten werden; wir dürfen da nicht just in time fahren.

Damit zeigen Sie doch nur, dass Sie eigentlich nicht für die Eisenbahn sind, sondern rein parteipolitisch argumentieren, und in Wirklichkeit sind Ihnen die Österreichischen Bundesbahnen völlig egal. Sie glauben, daraus politisches Kapital schlagen zu können, indem Sie den Herrn Verkehrsminister schlechtzumachen versuchen – und das, ob­wohl Bundesminister Gorbach den Bereich Infrastruktur Schiene mit diesen Gesell­schaften so vorausgeplant hat, sodass die ÖBB geradezu beruhigt in die Zukunft bli­cken können, dass aus den ÖBB ein Unternehmen gemacht wird, das in Zukunft in Europa mit anderen Unternehmen erfolgreich wird konkurrieren können.


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Bei so etwas sollte man wirklich nicht immer nur politisches Kleingeld zu schlagen ver­suchen, sondern da muss man wirklich ein bisschen weiter denken: auch im Interesse der ÖBB-Mitarbeiterinnen und -Mitarbeiter, denn diese haben auch ein Recht darauf, in einem gut geführten Unternehmen, in einem Unternehmen, das wettbewerbsfähig ist, zu arbeiten. (Beifall bei den Freiheitlichen – BZÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

21.17


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Ing. Kaipel. Ich erteile es ihm.

 


21.17.01

Abgeordneter Ing. Erwin Kaipel (SPÖ): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Meine Damen und Herren! Mit der vorliegenden Eisenbahngesetz-Novelle werden der öffent­liche Nahverkehr sowie die Infrastruktur im ländlichen Raum noch mehr geschwächt. Obwohl Sie immer vorgeben, den ländlichen Raum zu unterstützen und zu schützen, leisten Sie aber in der täglichen Arbeit alle Beiträge, um das Gegenteil zu erreichen. Daher werden wir dieser Vorlage auch nicht unsere Zustimmung geben.

Mit dieser Vorlage erleichtern Sie das Schließen von Nebenbahnen, nicht zuletzt auch deshalb, weil Sie die Position der Landeshauptleute geschwächt haben, und Sie er­möglichen mit dieser Vorlage auch Erpressung, denn die Formel wird lauten: Entweder mehr zahlen oder schließen!

Auch mit der Tatsache, dass es keine Richtlinien für notwendige, geplante Schließun­gen gibt, öffnen Sie Willkür Tür und Tor.

Der Bund verabschiedet sich zunehmend von seinen Verantwortungen: von der Ver­antwortung der Finanzierung des Nahverkehrs und jetzt auch von der Verantwortung der Verkehrspolitik insgesamt. Das ist eine sehr bedenkliche Entwicklung.

Wir sind auch gegen diese Vorlage, weil wir es nicht in Ordnung finden, dass Manager über Einstellungen entscheiden. Die Einstellung von Nebenbahnen ist allemal eine ver­kehrspolitische Entscheidung, und daher wollen wir auch, dass diese Entscheidungen die Politik und nicht irgendwelche Manager treffen.

Herr Staatssekretär, wenn Sie eigentlich für nichts mehr zuständig sein wollen, dann stellt sich schon die Frage, ob wir Sie überhaupt noch brauchen. (Beifall bei der SPÖ.)

21.19


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dipl.-Ing. Regler.

 


21.19.11

Abgeordneter Dipl.-Ing. Mag. Roderich Regler (ÖVP): Herr Präsident! Hohes Haus! In dieser Legislaturperiode ist die größte Reform im österreichischen Eisenbahnwesen beschlossen worden, die es seit dem Zweiten Weltkrieg gegeben hat, und heute legen wir sozusagen den letzten Baustein in dieser Systemänderung, die unter der Federfüh­rung von Staatssekretär Helmut Kukacka geschehen ist und die ohne seine Initiative so nie gekommen wäre. Wir haben hier wirklich eine neue, zukunftsweisende Form gefun­den.

Wir setzen heute das zweite EU-Eisenbahnpaket in österreichisches Recht um. Ich habe schon im Ausschuss gesagt, ich wundere mich darüber, dass die Opposition dem nicht zustimmt, da es bereits parlamentarische Anfragen gegeben hat, warum dieses Eisenbahnpaket nicht umgesetzt wird.


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Es erfolgt weiters eine Verkürzung der Verfahrensdauer, damit Eisenbahnanlagen schneller gebaut werden können, und es wird auch der Kreis der genehmigungsfreien Vorhaben ausgeweitet – alles zugunsten unserer Eisenbahn!

Wir haben weiters heute noch den Antrag der Frau Abgeordneten Dr. Gabriela Moser zu behandeln, die die raschest mögliche Wiedervereinigung von ÖBB Infrastruktur Be­trieb mit ÖBB Infrastruktur Bau beantragt hat. Diesen Antrag werden wir ablehnen, weil in der jetzigen Struktur und auch mit den im nunmehrigen Paket enthaltenen Zuordnun­gen eine eindeutige, klare, sachgerechte Zuordnung zu Bau und zu Betrieb gegeben ist.

Drittens haben wir den Antrag von Herrn Abgeordnetem Kurt Eder betreffend den Bau des Bahnhofes Wien – Europa Mitte vorliegen. Die Wiener ÖVP bemüht sich seit über 20 Jahren darum, dass aus den beiden Kopfbahnhöfen Wien-Süd und Wien-Ost ein Durchgangsbahnhof mit europäischer Qualität entsteht. Die jetzige Bundesregierung hat das gesichert, die finanziellen Mittel stehen bereit. Wir müssen jetzt nur noch all die Genehmigungsverfahren abwarten, dann kann mit diesem wirklich großen und für Wien ganz wichtigen Projekt begonnen werden.

Wenn wir heute diesen Antrag ablehnen, heißt das natürlich nicht, dass wir von unse­rer Forderung jetzt auf einmal abgehen und damit eine Kindesweglegung betreiben, sondern das heißt nur, dass es einfach ein Aufspringen der SPÖ ist, das wir hier nicht goutieren. Wir stehen zu diesem Bahnhof, und die Mittel sind von dieser Bundesregie­rung gesichert. (Beifall bei der ÖVP.)

21.21


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Scharer. Ich erteile es ihr.

 


21.22.02

Abgeordnete Erika Scharer (SPÖ): Sehr geehrte Damen und Herren! Es ist verkehrs­politisch äußerst bedenklich, dass durch die Regierungsvorlage einem Eisenbahn-Un­ternehmen die dauernde Betriebseinstellung einer Nebenbahn erheblich erleichtert wird. Sie erlaubt den ÖBB zum Beispiel, für die Versorgung des ländlichen Raumes un­verzichtbare Verkehrsverbindungen dauernd einzustellen. (Abg. Wittauer: Das ist doch nicht wahr!)

Diese Bundesregierung verabschiedet sich scheibchenweise von ihrem Versorgungs­auftrag. So stehen zum Beispiel bereits jetzt 28 Nebenbahnen von insgesamt 74 in Ös­terreich auf einer Abschussliste. Auch meine Region ist davon betroffen. So soll zum Beispiel die 53-Kilometer-Trasse von Zell am See nach Krimml, die Pinzgauer Bahn, eingestellt und verkauft werden.

Anstatt sich für den Ausbau einer modernisierten, kundenorientierten Bahn einzuset­zen, stellen Sie die für die Pinzgauer Bahn in Aussicht gestellte Unterstützung der Bun­desregierung großzügig für einen Straßenausbau und für einen öffentlichen Busver­kehr in Aussicht. (Abg. Wittauer: ... das Hochwasser dazwischen ...!) – Herr Kollege Wittauer, Sie haben im Ausschuss auch gesagt, die Vertragsvereinbarungen, die es vor dem Hochwasser in Mittersill gab, gelten nach dem Hochwasser nicht mehr. – So schaut Ihre Unterstützung aus! (Beifall bei Abgeordneten der SPÖ.)

Das noch dazu in einer Nationalpark-Region mit über 1,6 Millionen Nächtigungen, mit Tagestouristen, mit einer Bevölkerung, die auf gute öffentliche Verkehrsverbindungen angewiesen ist!

Ihre Argumente waren ausschließlich betriebswirtschaftlich geprägt! – Es ist wirklich bedauerlich, dass Sie in keiner Weise mehr volkswirtschaftlich denken können oder wollen, dass Sie nicht an Standortsicherung und Verlagerung des Güterverkehrs von


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der Straße auf die Schiene denken – was ist denn eigentlich mit dem Umweltschutz-Gedanken in einer Nationalpark-Region? –, dass Sie sich nicht an den Versorgungs­auftrag halten, die Bedürfnisse der Bevölkerung sowie die Tatsache, dass sich eine bessere Verkehrsanbindung positiv auf den Tourismus, Wirtschafts- und Arbeitsmarkt in einer Region auswirkt, nicht berücksichtigen und dass Sie sich nicht mehr an die Ar­beitnehmerInnen, Schüler, Pensionisten und an die Bedürfnisse einer Region erinnern.

Das, meine Damen und Herren, wird sich die Region, werden sich die Menschen nicht gefallen lassen! (Beifall bei der SPÖ.)

21.24


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Gahr. – Bitte. (Abg. Wittauer – in Richtung des sich zum Rednerpult begebenden Abg. Gahr –: Hermann, gib ihr einmal die richtigen Antworten!)

 


21.24.52

Abgeordneter Hermann Gahr (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Meine Damen und Herren! Hohes Haus! Mit der vorliegenden Ge­setzesinitiative wird der Bund ermächtigt, Anteile an der Brenner Basistunnel Aktien­gesellschaft an die ÖBB Infrastruktur Bau AG und an die ÖBB Infrastruktur Betrieb AG zu veräußern.

Gerade aus Tiroler Sicht hat das Projekt Brenner-Basistunnel eine große Tragweite und Bedeutung: Es geht darum, dass wir unsere Bevölkerung entlasten müssen, dass wir Perspektiven für die Wirtschaft schaffen müssen und dass wir insgesamt den Standort Tirol sichern.

Fakt ist, dass der LKW-Transit steigt, dass wir Alternativen brauchen und diese Alter­nativen sicher einzig und allein in der Bahn liegen, dass wir aber, um den Verkehr von der Straße auf die Schiene zu verlagern, zuerst einfach die Infrastruktur schaffen müs­sen.

Die Unterinntaltrasse ist in Bau, es braucht nun also auch den nächsten Schritt, und dabei geht es um das Folgeprojekt Brenner-Basistunnel. Ich glaube, es ist wichtig, dass sich die Bahn für die Zukunft rüstet, wenn es darum geht, intelligente Verkehrs­lösungen zu erschließen, und dass man auch bei diesen Verkehrslösungen dabei ist.

Die Investition in den Brenner-Basistunnel ist für die Bevölkerung von großer Bedeu­tung: weniger Lärm, weniger Schadstoffe. Es geht darum, den Wirtschaftsstandort ab­zusichern und Arbeitsplätze im Land sicherzustellen, aber es geht auch darum, die ÖBB als Unternehmen für die Zukunft aufzustellen, damit auch die ÖBB mit partizipie­ren können, wenn es darum geht, den Eisenbahnverkehr in Österreich und in Europa neu zu organisieren und zu professionalisieren. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

21.26


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Ma­rizzi. – Bitte.

 


21.26.52

Abgeordneter Peter Marizzi (SPÖ): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Sehr ge­schätzte Damen und Herren! Herr Kollege Wittauer, natürlich sollte der Herr Verkehrs­minister zumindest ein- oder zweimal im Jahr im Ausschuss sein – das ist er sicher gewesen, aber öfter nicht! Und Herr Staatssekretär Kukacka sitzt eigentlich immer hier! Es ist ja fast schon pervers: Wir lieben ihn ja fast schon, weil er immer bei uns ist. (Hei­terkeit bei Abgeordneten der ÖVP.) Nein, wirklich: Wir haben ihn schon gern – ja! (de­monstrativer Beifall und Bravoruf bei der ÖVP) –, denn der Minister ist nie da. Ich meine, er wird ja auch bezahlt dafür; ich strapaziere das jetzt nicht.


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Herr Kollege Wattaul – er ist momentan nicht im Saal – hat gesagt, diese Eisenbahn sei eine Erfolgsgeschichte, und Frau Kollegin Hakl aus Tirol hat gesagt, die Stahlträger seien nicht termingerecht gekommen. – Und wisst ihr, was das heißt? – Schuld sind die Beschäftigten, nicht das Management! Schuld sind die Beschäftigten!

Da Herr Kollege Missethon gesagt hat, diese ÖBB seien eine Rekordgeschichte: ja­wohl, bei den Werbeausgaben! Da inserieren wir ein bisschen in den Zeitungen, damit diese ein bisschen netter zu uns sind. – Und auf der anderen Seite ist es auch eine Er­folgsgeschichte im Postenschacher, das wissen Sie genau. (Abg. Wittauer: Da ist aber der ... und die Goldmann und ...! Da sind mehr Sozialdemokraten als ...!)

Wir haben zwei gute Gründe, dieses Gesetz abzulehnen – das wissen Sie auch genau, das haben wir im Ausschuss besprochen. Im Ausschuss haben wir nämlich gesagt, wir brauchen eine unabhängige Behörde, denn dieses Gesetz ist kein Sicherheitsgesetz, sondern ein Unsicherheitsgesetz! Wenn sich nämlich irgendjemand selbst kontrolliert, dann sollte das nicht so sein – das wissen Sie ganz genau.

Die zweite Geschichte, die ist natürlich auch sehr nett, das ist die Nebenbahnen-Ge­schichte. Da gibt es den Geheimplan, den streng geheimen ÖBB-Plan im „FORMAT“: Da werden alle Nebenbahnen geschlossen. Herr Kollege Missethon hat gesagt, wir brauchen nicht in jedem Tal eine Nebenbahn, wir brauchen sie nicht. – Das müssen Sie dann den Bürgermeistern und der Bevölkerung erklären!

Sicherlich wird die eine oder andere Nebenbahn nicht so erfolgreich sein, aber wenn einmal eine Nebenbahn geschlossen ist – und von den 74 wollen Sie heuer, laut dem Geheimbericht, dem streng geheimen ÖBB-Plan im „FORMAT“, 16 schließen –, das müssen Sie dann den Wählerinnen und Wählern erklären.

Dann müssen Sie das vereinbaren mit dem Postenschacher, den Sie derzeit bei der Eisenbahn betreiben. Dazu wünsche ich Ihnen ein herzliches Glückauf! (Beifall bei der SPÖ.)

21.29


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Räd­ler. – Bitte.

 


21.29.30

Abgeordneter Johann Rädler (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Staatssekre­tär! Lieber Kollege Marizzi! Bevor da die Liebeserklärungen an die ÖVP weitergehen (Abg. Dr. Einem: Nicht an die ÖVP! – Abg. Eder: Nur an den Herrn Staatssekretär!): Ich würde auch gerne eine Liebeserklärung an den Vorsitzenden des Verkehrsaus­schusses abgeben, aber wenn sich unser Verkehrsausschuss-Vorsitzender hier her­stellt und sagt, er ist eigentlich gegen die Veränderung – nun, ich habe sowieso nichts anderes erwartet; er wäre der erste Sozialdemokrat in diesen vier Jahren gewesen, der sich für Veränderungen ausgesprochen hätte –, dann ist das schon bemerkenswert.

Ich darf Ihnen eine Bilanz dieser Veränderung geben. Sie waren ja bei der ÖBB-Struk­turreform dabei, als wir wochenlang diskutiert und verhandelt haben. Das war eines der größten Reformprojekte dieser Bundesregierung. Wenn Sie in der Bilanz der ÖBB nachlesen, dann werden Sie sehen: Steigerung um eine Million, 28 Millionen Fahrgäste im Fernverkehr, im Personenverkehr. 191 Millionen benützen die Eisenbahn. – Das ist Veränderung, das ist positiv. – 174 Millionen eingespart. – Das ist Reformkurs, und auf diesen Zug könnten Sie aufspringen. Das wäre einmal positiv, und da könnten Sie sich für eine Veränderung aussprechen.

Ich darf Ihnen dazu noch eines sagen: Ihr Kollege von der SPD – das ist schon lange her, das war 1995 –, der damalige SPD-Vorsitzende in Deutschland Rudolf Schar-


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ping – den gibt es nicht mehr – hat knapp vor der Bundestagswahl gesagt: ... (Abg. Eder: Leben tut er schon noch!)

Ja, aber politisch nicht mehr, Sie wissen es ganz genau. Den Kollegen Lafontaine hatte er damals noch an der Seite, den gibt es auch nicht mehr. (Abg. Eder: Der lebt auch noch!) – Ja, die leben alle noch, aber sie sind auf dem langen Weg verloren gegangen.

Scharping hat damals gesagt: Hätten wir jenen Mut zur Veränderung gehabt, den die österreichische Regierung gehabt hat (Abg. Marizzi: 1995!), würde Deutschland heute anders dastehen. (Abg. Marizzi: 1995!) – Das sollten Sie sich merken! Das ist der Motor in Richtung Veränderung, den wir bräuchten.

Wir haben vieles vor uns. Wir haben mit dieser Änderung des Eisenbahngesetzes einen wichtigen Schritt hin zu neuen Konsumentenrechtsbestimmungen, hin zu Ar­beitsschutzbestimmungen, hin zu Sicherheitsbestimmungen getan. Der Reformzug fährt auch ohne Sie. Wenn Sie aufspringen wollen: Noch ist Zeit! – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

21.31


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Fleckl.

 


21.31.36

Abgeordnete Anita Fleckl (SPÖ): Herr Präsident! Herr Kollege Rädler, es ist ja schön, wenn die ÖBB die Menschen ins Ausland transportieren, aber wenn die Menschen, die Pendler in den Regionen 20 Kilometer fahren wollen, dann können sie dies nicht tun, weil es einfach keine Züge in diesen Regionen mehr gibt, mit denen sie fahren können. Das ist Faktum. (Beifall bei der SPÖ.)

Das ist keine Erfindung unsererseits, sondern da brauchen Sie nur einmal zu den Men­schen hinauszugehen und mit ihnen zu reden. Oder fahren Sie einmal selbst mit der Bahn, dann werden Sie sehen, wie weit Sie kommen. Es gibt nämlich keine Linien mehr. Seit dem Jahr 2000, also seit diese Bundesregierung im Amt ist, gibt es einfach keine Mobilität mehr für die Bevölkerung! Und speziell im ländlichen Raum ist sie dra­matisch schlechter geworden. Ich weiß nicht, verstecken Sie sich ständig in Wien, sodass Sie in den Bezirken nicht mehr unterwegs sind? Reden Sie mit den Menschen, und hören Sie sich einmal ihre Sorgen an!

Schließungen von Strecken sind bereits jetzt an der Tagesordnung. Den Menschen fällt es einfach immer schwerer, mit öffentlichen Verkehrsmitteln von A nach B zu kom­men. Gründe dafür gibt es viele: Filetierung der ÖBB – Sie nennen es ganz nett und getarnt „Reform“ –, gescheiterter Semmering-Basistunnel – da kann die ÖVP in der Steiermark ein Lied davon singen – und andauernde Verschiebungen und Übertragun­gen von Kompetenzen an die Länder.

Eine letzte Studie möchte ich erwähnen, bevor mir die Zeit davonläuft, eine Studie aus Oberösterreich, in der es heißt, dass Menschen mobil sein müssen, um überhaupt Ar­beitsplätze annehmen zu können, sonst werden sie aus den Bezirken abwandern. (Abg. Wittauer: Wir schaffen in den Regionen Arbeit, im Gegensatz zu dem, was Sie machen!) Ich nehme an, Sie haben diese Studie auch gelesen, speziell Frauen trifft das. Das, was Sie mit diesem Gesetz erneut machen, ist, den Menschen wieder ein Stück Mobilität zu entziehen und sie aus den Regionen zu vertreiben.

Die Landeshauptleute haben Appelle an Sie gerichtet. Die hatten gerade einmal eine Woche Zeit für eine Stellungnahme (Ruf bei den Freiheitlichen – BZÖ: Das ist ja eine Umsetzung einer EU-Richtlinie!) – da weiß man, wie der Schelm, der in Ihnen steckt, wirklich denkt –, und sie machen sich berechtigte Sorgen. Schade, schade für die Men-


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schen, schade für die PendlerInnen! Daseinsvorsorge zählt für Sie nichts mehr, nur mehr betriebswirtschaftliche Zumutbarkeit. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

21.34


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Von der Regierungsbank aus zu Wort ge­meldet hat sich Herr Staatssekretär Mag. Kukacka. – Bitte.

 


21.34.13

Staatssekretär im Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie Mag. Helmut Kukacka: Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Meine Damen und Herren! Ich möchte keine Grundsatzdebatte mehr führen über das Thema Bahn, son­dern nur einige unrichtige Feststellungen richtig stellen.

Es ist gesagt worden, die Eisenbahn stelle die Nebenbahnen ein und nicht die Politik. – Sie müssen das Gesetz lesen, da steht ganz genau drinnen, wie das funktioniert: Die Behörde und damit auch die Politik und der Landeshauptmann geben die Zustimmung zur dauernden oder vorübergehenden Einstellung einer Bahnlinie. (Abg. Eder: Anhö­rungen! Anhörungen!)

Es ändert sich also gar nichts an diesen Kompetenzen. So wie bisher hat der Landes­hauptmann ein Anhörungsrecht dort, wo er nicht selbst Behörde ist. Ansonsten stellt die Behörde ein und sonst niemand, meine Damen und Herren. – Erster Punkt, der hier falsch dargestellt wurde.

Ein weiterer Punkt: Es ist gesagt worden, der Taktverkehr sei nun nicht mehr gewähr­leistet. – Das ist natürlich auch völlig unrichtig. Es ist nur festgehalten worden, inner­halb der Hauptverkehrszeiten hat der Personenverkehr Vorrang. Und außerhalb der Hauptverkehrszeiten, also im Regelfall in der Nacht, kann die Trassen zuweisende Be­hörde – und das ist die Betrieb AG – auch dem gemeinwirtschaftlichen Güterverkehr den Vorrang geben. Ja, bitte, wann denn sonst, wenn nicht in der Nacht? Und das ist selbstverständlich einhellige Meinung, das ist Wunsch und Ersuchen der Bundesbahn und auch der transportierenden Wirtschaft, dass das so gehandhabt wird.

Was zum Thema Nebenbahnkonzept gesagt wurde, ist leider auch unrichtig. Es sind keine Bahnen eingestellt worden, es ist auch nicht das Kilometerangebot reduziert wor­den, sondern es ist in den letzten fünf Jahren ausgeweitet worden, meine Damen und Herren. Also es gibt ein größeres Bahnangebot und nicht weniger. Auch das muss fest­gestellt werden.

Frau Kollegin Moser, wenn Sie sich mit der Infrastruktur und den Strukturfragen be­schäftigen und einen Vertreter der Deutschen Bahn zitieren oder den Herrn Huber, dann bitte richtig, denn die Deutsche Bahn hat ein ganz ähnliches System, selbstver­ständlich auch eine ausgegliederte Projekt- und Baugesellschaft, die den Neubau und die Großinvestitionen plant, vergibt und durchführt, so wie bei uns auch, entweder an die Betrieb AG oder an private Firmen, ganz genau wie bei uns. Auch bei uns ist es so, dass die Betrieb AG die Instandhaltung durchführt. Bei der Deutschen Bahn ist das ganz gleich.

Also, Herr Mehdorn, falls Sie ihn wirklich einmal fragen sollten, würde Ihnen bestätigen, dass die Deutsche Bahn im Prinzip die Strukturfragen ganz genau so gelöst hat wie auch wir. Im Übrigen will in Deutschland die Bahn an die Börse; das ist etwas, was dort durchaus auch die Sozialdemokraten vertreten. Daran denkt in Österreich nicht einmal die Volkspartei.

Ein dritter Punkt, meine Damen und Herren: Es ist gesagt worden, wir brauchen eine unabhängige Eisenbahnbehörde. – Ich halte fest, es war diese Regierung, die dafür gesorgt hat, dass für die Untersuchung von Unfällen, die der Bahn passieren und die bisher immer von der Bahn selbst untersucht worden sind, nun eine von der Bahn un-


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abhängige Untersuchungsstelle geschaffen wurde. Selbstverständlich ist es auch jetzt so, dass bei allen Sicherheitskontrollen neue verpflichtende Audits und Zertifizierungen eingeführt wurden.

Meine Damen und Herren, auch diese Novelle zeigt wieder: Mit jeder Neuerung, mit jeder Novelle des Eisenbahnwesens werden die ÖBB, wird der Schienenverkehr in Ös­terreich moderner, effizienter und attraktiver. (Beifall bei der ÖVP sowie des Abg. Witt­auer.)

21.38


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Heinzl. – Bitte.

 


21.39.01

Abgeordneter Anton Heinzl (SPÖ): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Zur auch immer wieder gestellten Frage betreffend Verantwortung des Herrn Verkehrs­ministers gegenüber dem Parlament und gegenüber seiner Arbeit als Verkehrsminister nur so viel zur Information: Der Herr Verkehrsminister ist heute nicht deshalb nicht im Parlament, weil er andere staatstragende Aufgaben für die Republik Österreich erfüllt, sondern er sitzt in einem Fußballstadion und vergnügt sich dort. Und das, liebe Damen und Herren, ist, was seine Haltung zum österreichischen Parlament und seine Arbeits­einstellung betrifft, mehr als verwerflich. Das ist von allen Parlamentariern zurückzu­weisen, sehr geehrte Damen und Herren! (Beifall bei der SPÖ. – Zwischenruf des Abg. Dipl.-Ing. Scheuch. – Abg. Scheibner: Wo ist der Gusenbauer? Wo ist die halbe SPÖ?)

Wir alle würden heute gerne im Fußballstadion sitzen. Aber der Herr Verkehrsminister brüskiert das Parlament, indem er sich ein Fußballspiel anschaut und die Verkehrs­politik in Österreich uns überlässt! (Abg. Scheibner: Das ist ungeheuerlich! – Weitere Zwischenrufe bei den Freiheitlichen  BZÖ. – Präsident Dipl.-Ing. Prinzhorn gibt das Glockenzeichen.)

Sehr geehrte Damen und Herren, es wurde heute öfters schon vom ÖBB-Schlamassel gesprochen. (Abg. Scheibner: Das ist unglaublich! – Abg. Dipl.-Ing. Scheuch: Das ist ein Skandal!)

Herr Scheuch, für Sie zur Erinnerung, denn Sie sind relativ vergesslich. (Abg. Dipl.-Ing. Scheuch: Sie brauchen mich an überhaupt nichts erinnern!) Zum ÖBB-Schlamas­sel, das diese Bundesregierung heute in Vertretung durch den Herrn Staatssekretär zu verantworten hat, zur Filetierung der ÖBB in Einzelgesellschaften, zum Chaos im Generalverkehrsplan, zum Chaos bei der Umsetzung wichtiger Infrastrukturprojekte im Bereich der Schiene: Ich erinnere nur an den Baustopp der Güterzugumfahrung St. Pölten, wo Sie, sehr geehrte Damen und Herren, 152 Millionen € in den Schotter oder in den Sand rund um St. Pölten gesetzt haben. (Abg. Dipl.-Ing. Scheuch: In den Sand der Karibik!) Es gab Verschlechterungen für die Pendlerinnen und Pendler, Ver­spätungen, weniger Züge, eine Ausdünnung der Fahrpläne, eine jährliche Verteuerung der Fahrpreise und so weiter und so fort.

Ich könnte die Aufzählung der Verschlechterungen noch fortführen, die Sie im Rahmen dieses Schlamassels zu verantworten haben! Leider ist meine Redezeit beendet. (Abg. Dipl.-Ing. Scheuch: Gott sei Dank!) Ich glaube, nicht mehr begründen zu müssen, war­um wir nicht zustimmen werden. (Beifall bei der SPÖ.)

21.41


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.


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150. Sitzung / Seite 283

Wir gelangen zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vor­nehme.

Zunächst kommen wir zur Abstimmung über den Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Eisenbahngesetz 1957, das Bundesbahngesetz und das Bundesgesetz zur Errichtung einer „Brenner Basistunnel Aktiengesellschaft“ geändert werden, in 1501 der Beilagen.

Hiezu haben die Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen einen Abänderungsantrag eingebracht.

Ich werde zunächst über die von dem erwähnten Abänderungsantrag betroffenen Teile und schließlich über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwur­fes in der Fassung des Ausschussberichtes abstimmen lassen.

Die Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen haben einen Abände­rungsantrag eingebracht.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiefür sind, um ein Zeichen. – Das ist die Minder­heit und damit abgelehnt.

Ich lasse sogleich über diese Teile des Gesetzentwurfes in der Fassung des Aus­schussberichtes abstimmen.

Wer hiefür eintritt, den ersuche ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Mehrheit und damit angenommen.

Schließlich komme ich zur Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes samt Titel und Eingang in der Fassung des Ausschussbe­richtes.

Ich bitte jene Damen und Herren, die ihre Zustimmung geben, um ein bejahendes Zei­chen. – Es ist das mit Mehrheit angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die auch in dritter Lesung dem vorliegenden Gesetz­entwurf ihre Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Der Gesetzentwurf ist auch in dritter Lesung mehrheitlich angenommen.

Weiters gelangen wir zur Abstimmung über den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Bundesgesetz über die Verkehrs-Arbeitsinspektion geändert wird, samt Titel und Eingang in 1502 der Beilagen.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die für den Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist einstimmig angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung geben, um ein Zeichen. – Der Gesetzentwurf ist auch in dritter Lesung einstimmig angenommen.

Wir kommen nun zur Abstimmung über den Antrag des Verkehrsausschusses, seinen Bericht 1503 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dazu ihre Zustimmung geben, um ein entspre­chendes Zeichen. – Es ist dies mit Mehrheit angenommen.

Schließlich kommen wir zur Abstimmung über den Antrag des Verkehrsausschusses, seinen Bericht 1504 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.


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150. Sitzung / Seite 284

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein entspre­chendes Zeichen. – Es ist dies mit Mehrheit angenommen.

21.43.4229. Punkt

Bericht des Verkehrsausschusses über die Regierungsvorlage (1423 d. B.): Bun­desgesetz, mit dem das Patentgesetz 1970, das Halbleiterschutzgesetz und das Markenschutzgesetz 1970 geändert werden (1505 d. B.)

30. Punkt

Bericht des Verkehrsausschusses über die Regierungsvorlage (1350 d. B.): Ab­kommen über die Förderung, Bereitstellung und Nutzung von GALILEO und GPS Satellitennavigationssystemen und verbundenen Anwendungen samt Anhang (1506 d. B.)

 


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Nun kommen wir zu den Punkten 29 und 30 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Der Berichterstatter hat auf eine Wortmeldung verzichtet.

Als Erste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Rest-Hinterseer. – Bitte.

 


21.44.26

Abgeordnete Heidemarie Rest-Hinterseer (Grüne): Herr Präsident! Geschätzter Herr Staatssekretär! Mitglieder des Hohen Hauses! Lassen Sie mich zuerst auf den letzten Tagesordnungspunkt zu sprechen kommen, auf das Abkommen über die Förderung, Bereitstellung und Nutzung von Galileo und GPS Satellitennavigationssystemen und verbundenen Anwendungen samt Anhang. – Diesem Abkommen werden die Grünen zustimmen.

Im Ausschuss hat es eine gewisse Unsicherheit zum Thema Patentgesetz aus dem Jahre 1970 gegeben. Es handelt sich hier um die Umsetzung der Richtlinie des Euro­päischen Parlaments zur Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums, und wir nehmen in diesem Zusammenhang in der letzten Zeit wahr, dass peu à peu Umsetzun­gen beziehungsweise Anpassungen stattfinden.

Gewisse Vorbehalte haben wir zum Teil auch deswegen, weil hier auch immer wieder gewisse Rechte des geistigen Eigentums betroffen sind, die mit einem WTO-Vertrags­bestandteil, besser bekannt unter TRIPS, in Zusammenhang stehen. TRIPS ist wegen der enormen Verteuerungen bei der Behandlung von Aidskranken in den Ländern des Südens durch massive Verteuerungen bei den Medikamenten ins Zwielicht geraten. Wir haben uns deswegen auch die zu ändernden Paragraphen sehr genau angeschaut und sind dabei auf einen interessanten Mangel aufmerksam geworden, dass nämlich im Text der Richtlinie der Schutz vertraulicher Informationen fehlt. Hier hat anschei­nend für den Gesetzgeber auf EU-Ebene eine Rolle gespielt, dass ein Rechtsinhaber auch durch den Vorwurf der Nichteinhaltung durch einen anderen der Betriebsspio­nage geziehen werden kann. Patentanwälte halten die nicht gesamte Übernahme des Texts der Richtlinie für problematisch, weil dann den österreichischen Gesetzesteil be­treffend auch immer eine Erklärung im Hinblick auf die Richtlinie erfolgen muss.

Wir haben uns das dann aber genauer angeschaut und sind zu dem Ergebnis gekom­men, dass wir diesem Gesetz unsere Zustimmung geben werden. (Beifall bei den Grü­nen.)

21.46



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Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Haubner. – Bitte.

 


21.46.59

Abgeordneter Peter Haubner (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Gerade im Interesse der kleinen und mittleren Betriebe und vor allem der innovativen Unternehmen, für die wir heute schon ein KMU-Förderungsgesetz beschlossen haben, und für den Wirtschafts­standort Österreich ist die Patentsicherheit im Sinne von Rechtssicherheit unabding­bar, denn sie ist auch ein Garant für den heimischen Standort.

Innovation, Forschung und Entwicklung sind die Schlüssel zum Erfolg von morgen. Ös­terreich ist ein Top-Standort für Innovation. Die Unternehmen finanzieren bereits heute mehr als 40 Prozent der Forschungsausgaben, also um 10 Prozent mehr als der Staat. Vor allem der Anteil der heimischen produzierenden Klein- und Mittelbetriebe mit eige­nen Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten ist mit 59 Prozent, gemessen am Ent­wicklungsbudget und am EU-Durchschnitt von 44 Prozent, relativ hoch. Damit gehören die KMU bei der Umsetzung von Forschung und Entwicklung in Europa zur absoluten Spitze.

Durch diese Anstrengungen haben sich Österreichs Regionen einen Spitzenplatz unter den Hightech-Standorten Europas erarbeitet. Im Jahr 2005 wurden beim Österreichi­schen Patentamt 3 484 Erfindungen angemeldet, 2 495 davon betrafen Patente. Damit blieb die Anzahl der eingereichten technischen Innovationen auf konstant hohem Ni­veau. Das ist ein eindeutiger Beweis für die Kreativität und für die Forschungsbereit­schaft der österreichischen Betriebe.

Wir sind auf dem richtigen Weg, auf einem innovativen Weg für Österreich als erfolgrei­cher Wirtschaftsstandort. (Beifall bei der ÖVP.)

21.48


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Dr. Hlavac. Ich erteile es ihr.

 


21.48.53

Abgeordnete Dr. Elisabeth Hlavac (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Staats­sekretär! Meine Damen und Herren! Es ist bereits ausgeführt worden: Es geht um die Umsetzung einer EU-Richtlinie, die der Durchsetzung von geistigem Eigentum im Bereich Patent-, Marken- und Musterschutz dient.

Basis ist das TRIPS-Abkommen, das immer wieder sehr heftig kritisiert worden ist, was ja auch von der Erstrednerin kurz angesprochen wurde. Es geht, wie gesagt, um die Durchsetzung des geistigen Eigentums. Dass das immer ein gewisses Problem ist, zeigt sich vor allem im kulturellen Bereich und weniger in dem Bereich, der hier be­handelt wird. Beim Patent- und Musterschutz sind durchaus Kräfte am Werk, die ihre Interessen durchsetzen können.

Wir sind der Auffassung, dass es sinnvoll ist, die Regelungen, welche die Richtlinie mit sich bringt, zu konkretisieren. Es geht vor allem um Auskunftspflichten und um eine ge­naue Regelung der Einstweiligen Verfügung. Das ist für uns durchaus sinnvoll, und wir werden daher zustimmen. (Beifall bei der SPÖ.)

21.50


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Wittauer. (Abg. Grillitsch – in Richtung des sich zum Rednerpult begebenden Abg. Wittauer –: Aber nicht lang!)

 



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150. Sitzung / Seite 286

21.50.34

Abgeordneter Klaus Wittauer (Freiheitliche - BZÖ): Herr Präsident! Herr Staatssek­retär! Herr Bauernbundpräsident! Herr Abgeordneter Heinzl, lieber Toni: Wir kennen uns gut, aber ich muss sagen: Es ist schon keck, wenn von der Sozialdemokratie der Verkehrsminister gerügt wird! Ich habe gezählt: In dem Augenblick, als du das da vorne gesagt hast, waren 36 Abgeordnete von euch vor einer Abstimmung auf ihrem Platz. Kurz vor einer Abstimmung! Ihr werft einem Verkehrsminister und Vizekanzler, der staatspolitisch agiert und staatspolitische Aufgaben hat (Abg. Reheis: Auf dem Fußballplatz!), Abwesenheit vor, seid aber nicht einmal fähig, bei einer Abstimmung anwesend zu sein! (Zwischenruf des Abg. Riepl.) Für diese Ungebührlichkeit gegen­über dem Vizekanzler würde ich, wenn ich der Präsident wäre, einen Ordnungsruf ge­ben, aber der gesamten Fraktion da drüben! (Beifall bei den Freiheitlichen – BZÖ so­wie bei Abgeordneten der ÖVP. – Zwischenrufe bei der SPÖ.)

Nur keine Aufregung! Vielleicht ist Herr Abgeordneter Gusenbauer auch beim Fußball­match! Keine Ahnung! Vielleicht sagt Abgeordneter Cap, wo er ist! Ich glaube nämlich, dass er dafür bezahlt wird, dass er da sitzt und dass er, wenn er dagegen ist, auch da­gegen stimmt!

Galileo ist eine Erfolgsgeschichte für unsere Firmen, es ist ein zukunftsorientiertes Projekt. Ich glaube, wir sind uns zumindest in dieser staatspolitischen Aufgabe einig, dass wir gemeinsam für dieses Projekt stimmen. Ich glaube, das ist eine tolle Sache! Dazu gibt es nicht mehr zu sagen. Es freut mich, dass wir in diesem Punkt einig sind. (Beifall bei den Freiheitlichen – BZÖ.)

21.52


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Böhm. – Bitte.

 


21.52.12

Abgeordneter Franz Xaver Böhm (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Staats­sekretär! Hohes Haus! Sehr geehrte Damen und Herren! Schon ab dem heurigen Som­mer wird die Region um Berchtesgaden einen Sprung ins Jahr 2010 machen und die Premiere des europäischen Satellitennavigationssystems Galileo vorwegnehmen.

Das System, das die GPS-Positionierung rund um den Erdball ergänzen und noch ge­nauer machen wird, wird in einem 65 Quadratkilometer großen Gebiet zwischen Jenner, Watzmann, Kneifelspitze und südlich des Salzburger Hausberges, des Unters­berges, von Betreibern der europäischen Raumfahrtagentur ESA und den Herstellern aus dem Navigationsbereich getestet werden.

Erst 2010 werden genug Satelliten im All sein, um Galileo zu starten. Mögliche Feh­ler erst zu diesem Zeitpunkt zu erkennen, würde Millionen kosten. Die hohen Berge rund um Berchtesgaden gaben den Ausschlag, das Projekt GATE – das steht für Galileo Test- und Entwicklungsumgebung – gerade hier einzurichten, denn die sechs Gipfel liegen praktischerweise fast kreisförmig um einen Ort und können so die um die Erde kreisenden Satelliten simulieren. GATE wird weltweit das einzige Testge­biet für GALILEO sein.

Galileo basiert auf einer Konstellation von 30 Satelliten und Bodenstationen, die Nut­zer aus den verschiedensten Bereichen mit Ortungsinformationen versorgen können. Zu diesen Sektoren gehören das Verkehrswesen, soziale Einrichtungen, die Justiz, der Zoll, das Bauwesen, Not- und Rettungsdienste oder der Freizeitsektor.

Im Vergleich mit anderen europäischen Projekten wie Airbus oder Ariane stellt Galileo einen technologischen Durchbruch und eine gesellschaftliche Revolution dar, ähnlich wie die Entwicklung des Mobiltelefons. GALILEO ist ein tolles Projekt, aber


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die tatsächlichen Auswirkungen können wir wahrscheinlich in unserem täglichen Leben erst nach dem Jahr 2010 wirklich spüren. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

21.54


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Zu Wort gemeldet hat sich Herr Abgeord­neter Prähauser. Ich erteile es ihm.

 


21.54.30

Abgeordneter Stefan Prähauser (SPÖ): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Ich darf mich den Vorrednern von meiner Fraktion und der ÖVP anschließen. Wir werden die gegenständlichen Novelle mittragen.

Ich kann mich aber nicht den Ausführungen Ihres Kollegen Wittauer anschließen, der die von meinem Kollegen Heinzl meines Erachtens zu Recht geäußerte Entrüstung in einer Art und Weise zurückweist, die wahrlich nicht angebracht ist. Der Kollege vom BZÖ hat gesagt, Minister Gorbach sei nicht im Stadion, und er hat von einer Live-Auf­nahme oder irgendeinem Report gesprochen.

Ich darf hier schon festhalten: Natürlich ist er beim Fußballspiel, und das ist auch be­zeichnend. Auf der einen Seite wird er betreffend das Bahngesetz, das ihn nicht inter­essiert, von einem kundigen Staatssekretär vertreten. Jetzt geht es um die Forschung in der Zukunft, und das interessiert ihn noch weniger, und er hat den Staatssekretär auch noch mit ins Stadion genommen! (Abg. Dr. Partik-Pablé: Gusenbauer ist wahr­scheinlich auch im Stadion!)

Meine Damen und Herren! Ich meine, auf diese Weise wird dem Parlament und der wissenschaftlichen Zukunft unserer Jugend ein bisschen wenig Wertschätzung ent­gegengebracht! Ich glaube, das sollte man nicht hinnehmen! (Abg. Scheibner: Wo ist Ihr Chef Gusenbauer?) Wenn man im Glashaus sitzt, dann sollte man nicht mit Steinen werfen! Sie sind in der Regierung, schreiben Sie also der Opposition nicht vor, wo sie zu sein hat! Sie haben hier zu sitzen, und das haben Sie wahrscheinlich vergessen! (Beifall bei der SPÖ.)

21.55


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Pack. – Bitte.

 


21.55.59

Abgeordneter Jochen Pack (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Staatssek­retär! Ganz kurz in Richtung meines Vorredners: Was in der Zeitung steht, stimmt ja angeblich immer. Und heute ist in der Zeitung über das heutige Match zu lesen, dass auch Alfred Gusenbauer im Stadion ist. Folglich muss das stimmen! Dann dürfen Sie sich aber nicht aufpudeln! So schaut’s aus. – Gut. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Neu­deck: Gusenbauer geht euch offenbar nicht ab!)

Ich möchte ganz kurz zum Bereich Patentrecht sprechen und insofern auf meine Vor­rednerin eingehen, als ich meine, dass die Rechtssicherheit nicht nur im kulturellen Sektor, sondern auch für uns in der Wirtschaft sehr wichtig ist, wenn es um das geis­tige Eigentum geht. Das ist für den Standard wichtig und dafür, dass in diesem Bereich entsprechend investiert wird. Gerade für Jungunternehmer ist es enorm wichtig, dass es hier eine Möglichkeit gibt, ihr geistiges Eigentum zu schützen. Davon hängt nämlich im Endeffekt die ganze Entwicklung des Unternehmens ab, was sich dann natürlich auch auf die Beschäftigung auswirkt.

Wir alle kennen die Werbung: Es geht um die Marke und so weiter. Dahinter steckt eigentlich viel mehr, und gerade bei Jungunternehmern geht es da wirklich um alles.


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Es ist wenig Eigenkapital vorhanden, und wenn sozusagen das geistige Eigentum ab­handen kommt, kommt früher oder später das ganze Unternehmen abhanden.

Deswegen ist es wichtig, dass wir diese Richtlinie umsetzen und dass wir die Entwick­lungen weiterhin begleiten. Das muss natürlich unsere Zustimmung finden. (Beifall bei der ÖVP.)

21.57


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Steier.

 


21.58.00

Abgeordneter Gerhard Steier (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Staats­sekretär! Meine geschätzten Damen und Herren! Europas größtes Technologieprojekt Galileo ist das erste satellitengestützte Positionsbestimmungs‑ und Navigationssys­tem speziell für zivile Zwecke.

Da Satellitennavigationssysteme im täglichen Leben eine immer wichtigere Rolle spie­len, sind die Möglichkeiten für potentielle Anwendungen von Galileo sehr breit gefä­chert. Galileo wird die Entwicklung einer neuen Generation universeller Dienste in Bereichen wie Verkehr, Telekommunikation, Umwelt und so weiter ermöglichen. Diesem Markt der globalen Satellitennavigation wird ein erhebliches Potential zuge­sprochen. Bis 2020, heißt es, wird weltweit mit etwa 3 Milliarden Empfängern und Ein­künften in der Größenordnung von zirka 275 Milliarden € jährlich sowie der Schaffung von über 150 000 hoch qualifizierten Arbeitsplätzen allein in Europa gerechnet.

Geschätzte Damen und Herren! Galileo als globales System beinhaltet die inter­nationale Kooperation. Diese internationale Zusammenarbeit schreitet zügig voran. Es gibt bereits Vereinbarungen mit China, Israel, Indien und anderen Ländern, und mit einer Vielzahl von weiteren Staaten wird verhandelt. Das Abkommen zwischen EU und den USA, das wir heute beschließen, wird die vollständige Interoperabilität und gegen­seitige Vereinbarkeit von Galileo und GPS sicherstellen. Vom Potential her werden sowohl Industriestaaten als auch Entwicklungsländer profitieren.

Geschätzte Damen und Herren! Wir stimmen diesem Abkommen über die Förderung, Bereitstellung und Nutzung von Galileo und GPS-Satellitennavigationssystemen und damit der Kooperation zwischen den USA und Europa auf dem Gebiet eines globalen, zivilen Satellitennavigationssystems gerne zu. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

21.59


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Kainz. – Bitte.

 


22.00.11

Abgeordneter Christoph Kainz (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Staatssek­retär! Hohes Haus! Diese Bundesregierung hat in den letzten Jahren sehr viele Ver­kehrsinvestitionen getätigt. Österreich ist zweifellos moderner geworden, Es wurden Investitionen in Autobahnen, Schnellstraßen und auch in die Schieneninfrastruktur ge­tätigt. Ich denke hier nur an den Ausbau der S 1 in meinem Bezirk Bruck an der Leitha, aber auch an die Südautobahn im Bezirk Baden. Sehr viel wurde auch in die Verkehrs­telematik investiert, die zweifellos eine Erhöhung der Verkehrssicherheit mit sich bringt.

In diese Verkehrsinvestitionen reiht sich auch dieses Großprojekt und Erfolgsprojekt GALILEO ein. Es ist nicht nur ein wichtiger Bestandteil der europäischen Raumfahrtpo­litik, es ist vor allem auch ein wichtiger Bestandteil eines Systems, das weiterhin auch für die Verkehrssicherheit viel beiträgt, weil es ein System für die Ortung und Naviga­tion ist. Ich denke, dass wir diesem Erfolgsprojekt die Zustimmung geben sollten, weil es eine große Chance auch für die heimische Wirtschaft bedeutet. In diesem Sinne


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darf ich um die Zustimmung ersuchen. (Beifall bei der ÖVP sowie der Abgeordneten Scheibner und Neudeck.)

22.01


Präsident Dr. Andreas Khol (den Vorsitz übernehmend): Letzter Redner ist Herr Ab­geordneter Schweisgut. 2 Minuten Redezeit. – Bitte. (Abg. Neudeck: Ich glaube, das geht schnell!)

 


22.01.40

Abgeordneter Johannes Schweisgut (ÖVP): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Wenn Sie glauben, es geht schnell, so ist das richtig. Ich werde mich bemühen, nicht alles zu wiederholen, was über GPS und GALILEO schon gesagt ist. Nichtsdestotrotz möchte ich kurz erwähnen, dass wir diese Zusammenarbeit natürlich sehr begrüßen. Der Aufbau eines zweiten Systems macht Europa weniger abhängig von einem Sys­tem, gleichzeitig gibt es sehr viele gemeinsame Ergänzungen. Eine rasche Erfüllung ist also sicherlich anzustreben.

Wenn man bedenkt, wie sehr gerade im Tourismus, bei Bergunfällen, Bergsteigern und so weiter bereits bisher mit GPS-Peilung geholfen werden konnte, dann sieht man, wie wichtig es ist.

Ich begrüße das europäische System, das bereits im Aufbau ist, das im Jahr 2006 erste Testphasen hat und im Jahr 2008 dann in Betrieb geht. Der bilaterale Vertrag mit Amerika zu einer gemeinsamen Nutzung im Bereich des Rettungswesens ist sicherlich zu begrüßen und daher auch zu unterstützen. – Dankeschön. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen – BZÖ.)

22.02


Präsident Dr. Andreas Khol: Zu Wort ist niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Ein Schlusswort wird nicht gewünscht.

Wir gelangen daher zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vornehme.

Zunächst kommt der Entwurf betreffend ein Bundesgesetz mit dem das Patentgesetz, das Halbleiterschutzgesetz und das Markenschutzgesetz geändert werden samt Titel und Eingang in 1423 der Beilagen zur Abstimmung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen Gesetzentwurf eintreten, um ein Zei­chen der Zustimmung. – Die Zustimmung wird einstimmig erteilt.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung geben, um ein diesbezügliches Zeichen. – Auch dies erfolgt einstimmig. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.

Schließlich kommen wir zur Abstimmung über den Antrag des Verkehrsausschusses, dem Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages: Abkommen über die Förde­rung, Bereitstellung und Nutzung von GALILEO und GPS Satellitennavigationssyste­men und verbundenen Anwendungen samt Anhang in 1350 der Beilagen die Geneh­migung zu erteilen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die ihre Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Auch das ist einstimmig und ist daher angenommen.

Die Tagesordnung ist erschöpft.


Nationalrat, XXII.GP
Stenographisches Protokoll
150. Sitzung / Seite 290

22.04.12Einlauf

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Ich gebe noch bekannt, dass in der heutigen Sitzung die Anfragen 4290/J bis 4297/J eingelangt sind.

*****

Die nächste Sitzung des Nationalrates, die geschäftsordnungsmäßige Mitteilungen und Zuweisungen betrifft, berufe ich für 22.04 Uhr – das ist also für jetzt – ein.

Diese Sitzung ist geschlossen.

22.04.48Schluss der Sitzung: 22.04 Uhr

 

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