Im Ausschuss für Petitionen und Bürgerinitiativen werden Petitionen und Bürgerinitiativen behandelt. Der Ausschuss kann Stellungnahmen der Bundesregierung und der Volksanwaltschaft einholen und ExpertInnen anhören. Der Ausschuss kann der Präsidentin / dem Präsidenten des Nationalrates empfehlen, den Gegenstand einem Fachausschuss zur weiteren Behandlung zuzuweisen. Der Ausschuss für Petitionen und Bürgerinitiativen legt dem Nationalrat in der Regel einen Sammelbericht vor. Darin beantragt der Ausschuss, den Gegenstand an die Bundesregierung oder die Volksanwaltschaft zu übermitteln oder die Petition oder Bürgerinitiative zur Kenntnis zu nehmen.
Zuletzt zugewiesene Verhandlungsgegenstände
Letzte Veröffentlichungen/Berichte
Parlamentskorrespondenz
22.03.2023 - Bürgeranliegen zu Verkehrs- und Gesundheitsthemen dominieren Petitionsausschuss
06.12.2022 - Petitionsausschuss berät Bürgeranliegen aus den Bereichen Familie und Verkehr
28.09.2022 - Petitionsausschuss: Verkehrs-, Umwelt- und Gesundheitsthemen im Zentrum
09.03.2022 - Petitionsausschuss: Umweltschutz-, Verkehrs- und Gesundheitsthemen im Fokus
10.12.2021 - Petitionsausschuss beschäftigt sich mit 50 Initiativen