Stenographisches Protokoll
90.
Sitzung des Nationalrates der Republik Österreich
XXII. Gesetzgebungsperiode
Freitag, 10. Dezember 2004
90. Sitzung des Nationalrates der Republik Österreich
XXII. Gesetzgebungsperiode Freitag, 10. Dezember 2004
Dauer der Sitzung
Freitag, 10. Dezember
2004: 9.03 – 21.56 Uhr
*****
Tagesordnung
1. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz und das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz geändert werden (3. Sozialversicherungs-Änderungsgesetz 2004 – 3. SVÄG 2004)
2. Punkt: Bundesgesetz zum Schutz vor gefährlichen Produkten (Produktsicherheitsgesetz 2004 – PSG 2004)
3. Punkt: Bericht über den Antrag 465/A der Abgeordneten Dr. Gertrude Brinek, Dipl.-Ing. Elke Achleitner, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Hochschülerschaftsgesetz 1998 geändert wird
4. Punkt: Bericht über den Antrag 380/A (E) der Abgeordneten Mag. Brigid Weinzinger, Kolleginnen und Kollegen betreffend Förderungsoffensive für wissenschaftliche Alternativmethoden zum Tierversuch
5. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Schulunterrichtsgesetz geändert wird
6. Punkt: Bericht über den Antrag 129/A der Abgeordneten Mag. Gisela Wurm, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Dokumentation im Bildungswesen (Bildungsdokumentationsgesetz), BGBl. I 12/2002, geändert wird
7. Punkt: Bericht über den Antrag 167/A (E) der Abgeordneten Beate Schasching, Kolleginnen und Kollegen betreffend Sicherstellung des Sportunterrichts in den Schulen
8. Punkt: Bericht über den Antrag 239/A (E) der Abgeordneten DDr. Erwin Niederwieser, Kolleginnen und Kollegen betreffend Schaffung von 100 000 Ganztagsplätzen in Schulen
9. Punkt: Bericht über den Antrag 419/A (E) der Abgeordneten DDr. Erwin Niederwieser, Dieter Brosz, Kolleginnen und Kollegen betreffend 5 Millionen Euro jährlich als Sofortmaßnahme zur Existenzsicherung der nichtkonfessionellen Schulen in freier Trägerschaft
Nationalrat, XXII.GP | 90. Sitzung / Seite 2 |
10. Punkt: Bericht über den Antrag 222/A (E) der Abgeordneten Dieter Brosz, Kolleginnen und Kollegen betreffend Anhebung der Lehrereinstiegsgehälter – Änderung der Lebensverdienstkurve
11. Punkt: Vereinbarung gemäß Artikel 15a B-VG über die Organisation und Finanzierung des Gesundheitswesens
12. Punkt: Bericht über den Antrag 257/A (E) der Abgeordneten Manfred Lackner, Kolleginnen und Kollegen betreffend Festlegung von qualitativ und quantitativ messbaren Gesundheitszielen
13. Punkt: Bericht über den Antrag 269/A (E) der Abgeordneten Manfred Lackner, Kolleginnen und Kollegen betreffend Verbesserung der regionalen Vernetzung der Gesundheits- und Sozialdienste
14. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über Krankenanstalten und Kuranstalten, das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz, das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz, das Sozialversicherungs-Ergänzungsgesetz, das Ärztegesetz 1998 und das Bundesgesetz über die Dokumentation im Gesundheitswesen geändert sowie ein Bundesgesetz zur Qualität von Gesundheitsleistungen und ein Bundesgesetz über Telematik im Gesundheitswesen erlassen werden (Gesundheitsreformgesetz 2005)
15. Punkt: Bericht über den Antrag 256/A (E) der Abgeordneten Manfred Lackner, Kolleginnen und Kollegen betreffend Reduktion der unsozialen Selbstbehalte und Harmonisierung des Beitrags- und Leistungsrechts im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung
16. Punkt: Bericht über den Antrag 280/A (E) der Abgeordneten Manfred Lackner, Kolleginnen und Kollegen betreffend Verbreiterung der Beitragsgrundlage zur Finanzierung des Gesundheitssystems
17. Punkt: Bericht über den Antrag 282/A der Abgeordneten Manfred Lackner, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Gesundheits- und Sozialbereich-Beihilfengesetz 1996, BGBl. Nr. 746/1996, geändert wird
18. Punkt: Bericht über den Antrag 237/A (E) der Abgeordneten Dr. Kurt Grünewald, Kolleginnen und Kollegen betreffend Verbesserung der medizinischen Datenlage
19. Punkt: Bundesgesetz über die Einrichtung eines Fonds zur Finanzierung privater Krankenanstalten (Privatkrankenanstalten-Finanzierungsfondsgesetz – PRIKRAF-G)
20. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Dentistengesetz geändert wird (DentG-Novelle 2004)
21. Punkt: Bericht über den Antrag 215/A (E) der Abgeordneten Dr. Kurt Grünewald, Kolleginnen und Kollegen betreffend Einrichtung einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe zu Palliativ Care in der stationären geriatrischen Pflege
22. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über das Herstellen und das In-Verkehr-Bringen von Tabakerzeugnissen sowie die Werbung für Tabakerzeugnisse und den Nichtraucherschutz (Tabakgesetz) geändert wird
23. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Blutsicherheitsgesetz 1999, das Arzneimittelgesetz und das Bundesgesetz über die Krankenanstalten und Kuranstalten geändert werden
Nationalrat, XXII.GP | 90. Sitzung / Seite 3 |
24. Punkt: Bericht über den Antrag 279/A (E) der Abgeordneten Manfred Lackner, Kolleginnen und Kollegen betreffend gesetzliche Regelungen für eine verstärkte Qualitätssicherung bei der Verwendung von Blut und Blutprodukten
25. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Gesundheits- und Ernährungssicherheitsgesetz, das Arzneimittelgesetz, das Medizinproduktegesetz, das Arzneiwareneinfuhrgesetz 2002, das Blutsicherheitsgesetz 1999 und das Behörden-Überleitungsgesetz geändert werden
26. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Handelsgesetzbuch, das Bankwesengesetz, das Versicherungsaufsichtsgesetz, das Wertpapieraufsichtsgesetz, das Pensionskassengesetz, das Betriebliche Mitarbeitervorsorgegesetz und das Nationalbankgesetz 1984 an die IAS-Verordnung angepasst und die Modernisierungs- sowie die Schwellenwertrichtlinie umgesetzt und das Firmenbuchgesetz, das Aktiengesetz sowie das GmbH-Gesetz geändert werden (Rechnungslegungsänderungsgesetz 2004 – ReLÄG 2004)
27. Punkt: Bericht und Antrag über den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Bausparkassengesetz geändert wird
28. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Fortpflanzungsmedizingesetz geändert wird (Fortpflanzungsmedizingesetz-Novelle 2004 – FMedGNov 2004)
29. Punkt: Bundesgesetz, mit dem die Strafprozessordnung 1975, das Jugendgerichtsgesetz 1988, das Bundesgesetz über die justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen mit den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, das Auslieferungs- und Rechtshilfegesetz, das Staatsanwaltschaftsgesetz und das Bewährungshilfegesetz geändert werden (Strafprozessnovelle 2005)
30. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Strafgesetzbuch, das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Firmenbuchgesetz und die Konkursordnung zur Bekämpfung des Sozialbetrugs geändert werden (Sozialbetrugsgesetz-SozBeG), und Bericht über die
Petition (12/PET) betreffend „Frächterskandale: Illegale Beschäftigung darf kein Kavaliersdelikt bleiben! Sozialbetrug ist Diebstahl und Diebstahl muss strafrechtlich verfolgt werden!“, überreicht vom Abgeordneten Mag. Johann Maier
31. Punkt: Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG über die Abgeltung stationärer medizinischer Versorgungsleistungen von öffentlichen Krankenanstalten für Insassen von Justizanstalten
32. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Patentgesetz 1970, das Patentverträge-Einführungsgesetz, das Gebrauchsmustergesetz, das Schutzzertifikatsgesetz 1996, das Halbleiterschutzgesetz, das Musterschutzgesetz 1990 und das Markenschutzgesetz 1970 geändert werden und ein Bundesgesetz über die im Bereich des Patentamtes zu zahlenden Gebühren und Entgelte (Patentamtsgebührengesetz – PAG) erlassen wird (Patentrechts- und Gebührennovelle 2004)
33. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Luftfahrtgesetz, das Bundesgesetz über die Austro Control Gesellschaft mit beschränkter Haftung und das Bundesgesetz über den zwischenstaatlichen Luftverkehr 1997 geändert werden
34. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das ASFINAG-Gesetz, die ASFINAG-Gesetz-Novelle 1991, das ASFINAG-Ermächtigungsgesetz 1997 und das Bundesgesetz betreffend Maßnahmen im Bereich der Bundesstraßengesellschaften geändert werden
Nationalrat, XXII.GP | 90. Sitzung / Seite 4 |
35. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Kraftfahrgesetz 1967 (25. KFG-Novelle), die 3. Kraftfahrgesetz-Novelle, das Arbeitszeitgesetz und das Arbeitsruhegesetz geändert werden
36. Punkt: Bundesgesetz über Aufgaben und Organisation der Bundes-Wasserstraßenverwaltung – Wasserstraßengesetz
37. Punkt: Seeverkehrsabkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Regierung der Volksrepublik China andererseits
38. Punkt: Urkunde zur Änderung des Übereinkommens zur Gründung des Europäischen Büros für Funkangelegenheiten (ERO) samt Anlage
39. Punkt: Bericht über den Antrag 480/A der Abgeordneten Klaus Wittauer, Mag. Karin Hakl, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Telekommunikationsgesetz 2003 – TKG 2003 geändert wird
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Inhalt
Personalien
Verhinderungen .............................................................................................................. 16
Ordnungsruf ................................................................................................................... 85
Geschäftsbehandlung
Verlangen auf Durchführung einer kurzen Debatte über die Anfragebeantwortung 2160/AB gemäß § 92 Abs. 1 der Geschäftsordnung ........................................................................................ 33
Durchführung einer kurzen Debatte gemäß § 57a Abs. 1 der Geschäftsordnung ....... 131
Redner:
Dr. Gabriela Moser ..................................................................................................... 132
Bundesministerin
Maria Rauch-Kallat .................................................................... 134
Ridi Steibl .................................................................................................................... 136
Mag. Johann Maier ..................................................................................................... 137
Barbara Rosenkranz .................................................................................................. 139
Dipl.-Ing. Dr.
Wolfgang Pirklhuber ........................................................................... 139
Redezeitbeschränkung nach Beratung in der Präsidialkonferenz gemäß § 57 Abs. 3 Z. 2 der Geschäftsordnung .......................................................................................................... 33
Unterbrechungen der Sitzung ............................................................................... 81, 81
Ersuchen des Abgeordneten Herbert Scheibner auf Unterbrechung der Sitzung und Einberufung einer Präsidiale ........................................................................................................................ 81
Ersuchen des Abgeordneten Dkfm. Dr. Günter Stummvoll auf Unterbrechung der Sitzung und Einberufung einer Präsidiale ............................................................................................................... 82
Ersuchen des Abgeordneten Dr. Alfred Gusenbauer auf Weiterführung der Sitzung 82
Ersuchen der Abgeordneten Dr. Eva Glawischnig auf Weiterführung der Sitzung 82
Nationalrat, XXII.GP | 90. Sitzung / Seite 5 |
Erklärung des Bundeskanzlers Dr. Wolfgang Schüssel zum Thema „Die Sicherheit der Österreicherinnen und Österreicher – Wechsel an der Spitze des Bundesministeriums für Inneres“ im Sinne des § 19 Abs. 2 der Geschäftsordnung ........................................................................................................ 101
Bekanntgabe ................................................................................................................. 100
Bundeskanzler Dr. Wolfgang Schüssel ................................................................... 101
Verlangen auf Durchführung einer Debatte gemäß § 81 Abs. 1 der Geschäftsordnung 103
Redner:
Dr. Alfred
Gusenbauer .............................................................................................. 103
Mag. Wilhelm
Molterer .............................................................................................. 105
Dr. Alexander Van
der Bellen ................................................................................... 107
Herbert Scheibner ...................................................................................................... 109
Dr. Josef Cap .............................................................................................................. 111
Dr. Werner Fasslabend .............................................................................................. 113
Dr. Eva Glawischnig .................................................................................................. 115
Dr. Helene
Partik-Pablé ............................................................................................. 117
Fragestunde
(12.)
Soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz ................................ 16
Theresia
Haidlmayr (96/M); Mag. Christine
Lapp, Mag. Walter Tancsits, Dr. Helene Partik-Pablé
Maximilian
Walch (101/M); Mag. Brigid Weinzinger, Dietmar Keck, Maria Grander
Mag. Johann
Maier (99/M); Dr. Dieter Böhmdorfer, Dr. Gabriela Moser
August
Wöginger (94/M); Elmar Lichtenegger, Sabine Mandak, Gabriele Heinisch-Hosek
Bundesregierung
Vertretungsschreiben ..................................................................................................... 16
Ausschüsse
Zuweisungen .................................................................................................................. 32
Verhandlungen
Gemeinsame Beratung über
1. Punkt: Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über die Regierungsvorlage (703 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz und das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz geändert werden (3. Sozialversicherungs-Änderungsgesetz 2004 – 3. SVÄG 2004) (776 d.B.) ........................................................................................................................ 34
2. Punkt: Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über die Regierungsvorlage (512 d.B.): Bundesgesetz zum Schutz vor gefährlichen Produkten (Produktsicherheitsgesetz 2004 – PSG 2004) (777 d.B.) ........................................................................................................................ 34
Nationalrat, XXII.GP | 90. Sitzung / Seite 6 |
3. Punkt: Bericht des Ausschusses für Wissenschaft und Forschung über den Antrag 465/A der Abgeordneten Dr. Gertrude Brinek, Dipl.-Ing. Elke Achleitner, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Hochschülerschaftsgesetz 1998 geändert wird (764 d.B.) 34
4. Punkt: Bericht des Ausschusses für Wissenschaft und Forschung über den Antrag 380/A (E) der Abgeordneten Mag. Brigid Weinzinger, Kolleginnen und Kollegen betreffend Förderungsoffensive für wissenschaftliche Alternativmethoden zum Tierversuch (765 d.B.) ............................. 34
Redner/Rednerinnen:
Dr. Alfred
Gusenbauer ................................................................................................ 35
Dr. Michael
Spindelegger ............................................................................................ 37
Karl Öllinger .................................................................................................................. 39
Sigisbert Dolinschek .................................................................................................... 41
Bundesminister Mag.
Herbert Haupt ......................................................................... 51
Heidrun Silhavy ............................................................................................................ 55
Dr. Reinhold
Mitterlehner ............................................................................................ 56
Sabine Mandak ............................................................................................................. 58
Maximilian Walch ......................................................................................................... 59
Bundesministerin
Maria Rauch-Kallat ...................................................................... 61
Doris Bures ................................................................................................................... 63
Karl Donabauer ............................................................................................................ 64
Mag. Brigid Weinzinger ........................................................................................ 66, 99
Dipl.-Ing. Uwe
Scheuch ............................................................................................... 68
Josef Broukal ................................................................................................................ 69
Dr. Gertrude Brinek ..................................................................................................... 72
Dr. Kurt Grünewald ...................................................................................................... 77
Dipl.-Ing. Elke
Achleitner ............................................................................................. 79
Bundesministerin Elisabeth Gehrer ............................................................. 81, 83, 91
Mag. Andrea Kuntzl ..................................................................................................... 85
Mag. Heribert Donnerbauer ........................................................................................ 86
Dr. Eva Glawischnig .................................................................................................... 88
Elmar Lichtenegger ..................................................................................................... 89
Mag. Elisabeth
Grossmann ........................................................................................ 92
Silvia Fuhrmann ........................................................................................................... 93
Mag. Dr. Wolfgang
Zinggl ........................................................................................... 94
Mares Rossmann ......................................................................................................... 95
Dr. Gertrude Brinek
(tatsächliche Berichtigung) ......................................................... 96
Sabine Mandak
(tatsächliche Berichtigung) ................................................................. 96
Dr. Richard Leutner ..................................................................................................... 96
Mag. Karin Hakl ............................................................................................................ 97
DDr. Erwin
Niederwieser (tatsächliche Berichtigung) ................................................ 98
Klaus Wittauer ............................................................................................................ 119
Manfred Lackner ........................................................................................................ 120
Barbara Riener ........................................................................................................... 122
Gabriele
Heinisch-Hosek ........................................................................................... 124
Dr. Andrea Wolfmayr ................................................................................................. 125
Mag. Johann Maier ..................................................................................................... 126
Herta Mikesch ............................................................................................................. 127
Dietmar Keck .............................................................................................................. 127
Mag. Dr. Alfred
Brader .............................................................................................. 128
Mag. Christine Lapp ................................................................................................... 129
Dipl.-Ing. Hannes
Missethon ..................................................................................... 129
Mag. Walter Posch ..................................................................................................... 130
Dr. Ulrike
Baumgartner-Gabitzer ............................................................................. 131
Petra Bayr ................................................................................................................... 141
Nationalrat, XXII.GP | 90. Sitzung / Seite 7 |
Dipl.-Ing. Günther Hütl ............................................................................................... 142
Kai Jan Krainer ........................................................................................................... 143
Dr. Gabriela Moser ..................................................................................................... 144
Entschließungsantrag der Abgeordneten Josef Broukal, Dr. Kurt Grünewald, Kolleginnen und Kollegen betreffend Gewährleistung der Direktwahl der ÖH-Bundesvertretung und tatsächliche Stärkung der Universitätsvertretungen – Ablehnung ................................................................. 121, 145
Annahme der drei Gesetzentwürfe in 776, 777 und 764 d.B. ...................................... 144
Kenntnisnahme des Ausschussberichtes 765 d.B. ..................................................... 145
Annahme der dem schriftlichen Ausschussbericht 765 d.B. beigedruckten Entschließung betreffend Forschungsprojekte für Ersatzmethoden zum Tierversuch (E 85) ............................. 145
Gemeinsame Beratung über
5. Punkt: Bericht des Unterrichtsausschusses über die Regierungsvorlage (687 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Schulunterrichtsgesetz geändert wird (725 d.B.) ......................................... 146
6. Punkt: Bericht des Unterrichtsausschusses über den Antrag 129/A der Abgeordneten Mag. Gisela Wurm, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Dokumentation im Bildungswesen (Bildungsdokumentationsgesetz), BGBl. I 12/2002, geändert wird (726 d.B.) ............................................................................................................................. 146
7. Punkt: Bericht des Unterrichtsausschusses über den Antrag 167/A (E) der Abgeordneten Beate Schasching, Kolleginnen und Kollegen betreffend Sicherstellung des Sportunterrichts in den Schulen (727 d.B.) ...................................................................................................................... 146
8. Punkt: Bericht des Unterrichtsausschusses über den Antrag 239/A (E) der Abgeordneten DDr. Erwin Niederwieser, Kolleginnen und Kollegen betreffend Schaffung von 100 000 Ganztagsplätzen in Schulen (728 d.B.) ...................................................................................................................... 146
9. Punkt: Bericht des Unterrichtsausschusses über den Antrag 419/A (E) der Abgeordneten DDr. Erwin Niederwieser, Dieter Brosz, Kolleginnen und Kollegen betreffend 5 Millionen Euro jährlich als Sofortmaßnahme zur Existenzsicherung der nichtkonfessionellen Schulen in freier Trägerschaft (729 d.B.) ............................................................................................................................. 146
10. Punkt: Bericht des Unterrichtsausschusses über den Antrag 222/A (E) der Abgeordneten Dieter Brosz, Kolleginnen und Kollegen betreffend Anhebung der Lehrereinstiegsgehälter – Änderung der Lebensverdienstkurve (730 d.B.) ................................................................................. 146
Redner/Rednerinnen:
Franz Riepl .................................................................................................................. 146
Werner Amon, MBA ................................................................................................... 148
Dieter Brosz ................................................................................................................ 150
Mares Rossmann ....................................................................................................... 152
Bundesministerin
Elisabeth Gehrer ........................................................................ 153
Mag. Gisela Wurm ...................................................................................................... 155
Fritz Neugebauer ........................................................................................................ 156
Sabine Mandak ........................................................................................................... 157
Klaus Wittauer ............................................................................................................ 158
Mag. Andrea Kuntzl ................................................................................................... 160
Mag. Dr. Alfred
Brader .............................................................................................. 161
Nationalrat, XXII.GP | 90. Sitzung / Seite 8 |
Beate Schasching ...................................................................................................... 161
Barbara Rosenkranz .................................................................................................. 162
Christian Faul ............................................................................................................. 163
Carina Felzmann ........................................................................................................ 164
Mag. Elisabeth
Grossmann ...................................................................................... 165
Anna Franz .................................................................................................................. 165
Dr. Robert Rada .......................................................................................................... 166
Silvia Fuhrmann ......................................................................................................... 167
Annahme des Gesetzentwurfes in 725 d.B. ................................................................ 168
Kenntnisnahme der fünf Ausschussberichte 726, 727, 728, 729 und 730 d.B. .......... 168
Gemeinsame Beratung über
11. Punkt: Bericht des Gesundheitsausschusses über die Regierungsvorlage (692 d.B.): Vereinbarung gemäß Artikel 15a B-VG über die Organisation und Finanzierung des Gesundheitswesens (708 d.B.) ............................................................................................................................. 168
12. Punkt: Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 257/A (E) der Abgeordneten Manfred Lackner, Kolleginnen und Kollegen betreffend Festlegung von qualitativ und quantitativ messbaren Gesundheitszielen (709 d.B.) ....................................................................................... 169
13. Punkt: Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 269/A (E) der Abgeordneten Manfred Lackner, Kolleginnen und Kollegen betreffend Verbesserung der regionalen Vernetzung der Gesundheits- und Sozialdienste (710 d.B.) ............................................................................................... 169
14. Punkt: Bericht des Gesundheitsausschusses über die Regierungsvorlage (693 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über Krankenanstalten und Kuranstalten, das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz, das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz, das Sozialversicherungs-Ergänzungsgesetz, das Ärztegesetz 1998 und das Bundesgesetz über die Dokumentation im Gesundheitswesen geändert sowie ein Bundesgesetz zur Qualität von Gesundheitsleistungen und ein Bundesgesetz über Telematik im Gesundheitswesen erlassen werden (Gesundheitsreformgesetz 2005) (711 d.B.) .................................................. 169
15. Punkt: Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 256/A (E) der Abgeordneten Manfred Lackner, Kolleginnen und Kollegen betreffend Reduktion der unsozialen Selbstbehalte und Harmonisierung des Beitrags- und Leistungsrechts im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung (712 d.B.) ............................................................................................................................. 169
16. Punkt: Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 280/A (E) der Abgeordneten Manfred Lackner, Kolleginnen und Kollegen betreffend Verbreiterung der Beitragsgrundlage zur Finanzierung des Gesundheitssystems (713 d.B.) .................................................................................. 169
17. Punkt: Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 282/A der Abgeordneten Manfred Lackner, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Gesundheits- und Sozialbereich-Beihilfengesetz 1996, BGBl. Nr. 746/1996, geändert wird (714 d.B.) .......................... 169
18. Punkt: Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 237/A (E) der Abgeordneten Dr. Kurt Grünewald, Kolleginnen und Kollegen betreffend Verbesserung der medizinischen Datenlage (715 d.B.) ............................................................................................................................. 169
Nationalrat, XXII.GP | 90. Sitzung / Seite 9 |
19. Punkt: Bericht des Gesundheitsausschusses über die Regierungsvorlage (673 d.B.): Bundesgesetz über die Einrichtung eines Fonds zur Finanzierung privater Krankenanstalten (Privatkrankenanstalten-Finanzierungsfondsgesetz – PRIKRAF-G) (716 d.B.) ................................................. 170
20. Punkt: Bericht des Gesundheitsausschusses über die Regierungsvorlage (674 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Dentistengesetz geändert wird (DentG-Novelle 2004) (721 d.B.) ................ 170
21. Punkt: Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 215/A (E) der Abgeordneten Dr. Kurt Grünewald, Kolleginnen und Kollegen betreffend Einrichtung einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe zu Palliativ Care in der stationären geriatrischen Pflege (722 d.B.) ............................................... 170
Redner/Rednerinnen:
Manfred Lackner ........................................................................................................ 170
Dr. Erwin Rasinger ..................................................................................................... 171
Dr. Kurt Grünewald .................................................................................................... 173
Barbara Rosenkranz .................................................................................................. 175
Bundesministerin
Maria Rauch-Kallat .................................................................... 176
Heidrun Silhavy .......................................................................................................... 178
Ridi Steibl .................................................................................................................... 179
Theresia Haidlmayr .................................................................................................... 180
Elmar Lichtenegger ................................................................................................... 181
Erwin Spindelberger .................................................................................................. 182
Barbara Riener ........................................................................................................... 183
Mag. Christine Lapp ................................................................................................... 184
Dipl.-Ing. Uwe Scheuch ............................................................................................. 184
Erika Scharer .............................................................................................................. 185
Karl Donabauer .......................................................................................................... 186
Josef Broukal (tatsächliche Berichtigung) ................................................................. 187
Ing. Erwin Kaipel ........................................................................................................ 187
Dipl.-Ing. Uwe
Scheuch (Erwiderung auf eine tatsächliche Berichtigung) ................ 188
Dipl.-Ing. Günther
Hütl ............................................................................................... 188
Anna Höllerer .............................................................................................................. 189
Josef Broukal .............................................................................................................. 189
Maria Grander ............................................................................................................. 190
Christoph Kainz .......................................................................................................... 190
Genehmigung der Vereinbarung in 708 d.B. ................................................................ 191
Kenntnisnahme der sieben Ausschussberichte 709, 710, 712, 713, 714, 715 und 722 d.B. 191
Annahme der drei Gesetzentwürfe in 711, 716 und 721 d.B. ...................................... 191
Annahme der dem schriftlichen Ausschussbericht 722 d.B. beigedruckten Entschließung betreffend Einrichtung einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe zu Palliativ Care in der stationären geriatrischen Pflege (E 86) ............................................................................................................................. 193
Gemeinsame Beratung über
22. Punkt: Bericht des Gesundheitsausschusses über die Regierungsvorlage (700 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über das Herstellen und das In-Verkehr-Bringen von Tabakerzeugnissen sowie die Werbung für Tabakerzeugnisse und den Nichtraucherschutz (Tabakgesetz) geändert wird (717 d.B.) ............................................................................................................................. 193
Nationalrat, XXII.GP | 90. Sitzung / Seite 10 |
23. Punkt: Bericht des Gesundheitsausschusses über die Regierungsvorlage (676 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Blutsicherheitsgesetz 1999, das Arzneimittelgesetz und das Bundesgesetz über die Krankenanstalten und Kuranstalten geändert werden (718 d.B.) ................................ 193
24. Punkt: Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 279/A (E) der Abgeordneten Manfred Lackner, Kolleginnen und Kollegen betreffend gesetzliche Regelungen für eine verstärkte Qualitätssicherung bei der Verwendung von Blut und Blutprodukten (719 d.B.) ........................................ 193
25. Punkt: Bericht des Gesundheitsausschusses über die Regierungsvorlage (675 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Gesundheits- und Ernährungssicherheitsgesetz, das Arzneimittelgesetz, das Medizinproduktegesetz, das Arzneiwareneinfuhrgesetz 2002, das Blutsicherheitsgesetz 1999 und das Behörden-Überleitungsgesetz geändert werden (720 d.B.) ........................................ 193
Redner/Rednerinnen:
Mag. Johann Maier ..................................................................................................... 193
Dr. Erwin Rasinger ..................................................................................................... 194
Dr. Kurt Grünewald .................................................................................................... 195
Elmar Lichtenegger ................................................................................................... 196
Bundesministerin
Maria Rauch-Kallat .................................................................... 197
Beate Schasching ...................................................................................................... 198
Herta Mikesch ............................................................................................................. 199
Theresia Haidlmayr .................................................................................................... 200
Mag. Elisabeth
Scheucher-Pichler ........................................................................... 201
Dr. Günther Kräuter ................................................................................................... 202
August Wöginger ....................................................................................................... 202
Dr. Peter Sonnberger ................................................................................................. 203
Günter Kößl ................................................................................................................ 204
Annahme der drei Gesetzentwürfe in 717, 718 und 720 d.B. ...................................... 204
Kenntnisnahme des Ausschussberichtes 719 d.B. ..................................................... 205
Gemeinsame Beratung über
26. Punkt: Bericht des Justizausschusses über die Regierungsvorlage (677 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Handelsgesetzbuch, das Bankwesengesetz, das Versicherungsaufsichtsgesetz, das Wertpapieraufsichtsgesetz, das Pensionskassengesetz, das Betriebliche Mitarbeitervorsorgegesetz und das Nationalbankgesetz 1984 an die IAS-Verordnung angepasst und die Modernisierungs- sowie die Schwellenwertrichtlinie umgesetzt und das Firmenbuchgesetz, das Aktiengesetz sowie das GmbH-Gesetz geändert werden (Rechnungslegungsänderungsgesetz 2004 – ReLÄG 2004) (739 d.B.) 205
27. Punkt: Bericht und Antrag des Justizausschusses über den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Bausparkassengesetz geändert wird (740 d.B.) ......................................................... 205
Redner/Rednerinnen:
Mag. Dr. Maria Theresia Fekter ................................................................................ 206
Dr. Johannes Jarolim ................................................................................................ 206
Dr. Dieter
Böhmdorfer ............................................................................................... 207
Dr. Gabriela Moser ..................................................................................................... 207
Mag. Peter Michael
Ikrath .......................................................................................... 207
Annahme der beiden Gesetzentwürfe in 739 und 740 d.B. ......................................... 208
Nationalrat, XXII.GP | 90. Sitzung / Seite 11 |
28. Punkt: Bericht des Justizausschusses über die Regierungsvorlage (678 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Fortpflanzungsmedizingesetz geändert wird (Fortpflanzungsmedizingesetz-Novelle 2004 – FMedGNov 2004) (741 d.B.) ......................................................................................... 208
Redner/Rednerinnen:
Anton Doppler ............................................................................................................ 208
Bettina Stadlbauer ..................................................................................................... 209
Bundesministerin
Mag. Karin Miklautsch ............................................................... 212
Mag. Terezija Stoisits ................................................................................................. 212
Dr. Helene
Partik-Pablé ............................................................................................. 213
Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Johannes Jarolim, Mag. Terezija Stoisits, Kolleginnen und Kollegen betreffend die mögliche Benachteiligung von ohne PartnerInnen lebenden Frauen und lesbischen Partnerinnenschaften im Fortpflanzungsmedizingesetz – Ablehnung ............... 210, 213
Annahme des Gesetzentwurfes ................................................................................... 213
Gemeinsame Beratung über
29. Punkt: Bericht des Justizausschusses über die Regierungsvorlage (679 d.B.): Bundesgesetz, mit dem die Strafprozessordnung 1975, das Jugendgerichtsgesetz 1988, das Bundesgesetz über die justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen mit den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, das Auslieferungs- und Rechtshilfegesetz, das Staatsanwaltschaftsgesetz und das Bewährungshilfegesetz geändert werden (Strafprozessnovelle 2005) (742 d.B.) ......................................................................... 213
30. Punkt: Bericht des Justizausschusses über die Regierungsvorlage (698 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Strafgesetzbuch, das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Firmenbuchgesetz und die Konkursordnung zur Bekämpfung des Sozialbetrugs geändert werden (Sozialbetrugsgesetz-SozBeG), und über die
Petition (12/PET) betreffend „Frächterskandale: Illegale Beschäftigung darf kein Kavaliersdelikt bleiben! Sozialbetrug ist Diebstahl und Diebstahl muss strafrechtlich verfolgt werden!“, überreicht vom Abgeordneten Mag. Johann Maier (743 d.B.) ....................................................................................... 214
31. Punkt: Bericht des Justizausschusses über die Regierungsvorlage (699 d.B.): Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG über die Abgeltung stationärer medizinischer Versorgungsleistungen von öffentlichen Krankenanstalten für Insassen von Justizanstalten (746 d.B.) .................................... 214
Redner/Rednerinnen:
Mag. Dr. Maria Theresia Fekter ................................................................................ 214
Dr. Johannes Jarolim ................................................................................................ 214
Dr. Dieter
Böhmdorfer ............................................................................................... 215
Mag. Terezija Stoisits ................................................................................................. 216
Bundesministerin Mag.
Karin Miklautsch ............................................................... 217
Johann Ledolter ......................................................................................................... 217
Mag. Johann Maier ..................................................................................................... 218
Maximilian Walch ....................................................................................................... 219
Mag. Johann Maier
(tatsächliche Berichtigung) ........................................................ 220
Dr. Gabriela Moser ..................................................................................................... 221
Konrad Steindl ............................................................................................................ 221
Mag. Ruth Becher ...................................................................................................... 223
Sigisbert Dolinschek .................................................................................................. 224
Dipl.-Ing. Hannes
Missethon ..................................................................................... 225
Nationalrat, XXII.GP | 90. Sitzung / Seite 12 |
Dr. Christian Puswald ................................................................................................ 225
Peter Haubner ............................................................................................................. 226
Rosemarie Schönpass .............................................................................................. 226
Michael Praßl .............................................................................................................. 227
Annahme der beiden Gesetzentwürfe in 742 und 743 d.B. ......................................... 228
Genehmigung der Vereinbarung in 746 d.B. ................................................................ 228
32. Punkt: Bericht des Wirtschaftsausschusses über die Regierungsvorlage (621 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Patentgesetz 1970, das Patentverträge-Einführungsgesetz, das Gebrauchsmustergesetz, das Schutzzertifikatsgesetz 1996, das Halbleiterschutzgesetz, das Musterschutzgesetz 1990 und das Markenschutzgesetz 1970 geändert werden und ein Bundesgesetz über die im Bereich des Patentamtes zu zahlenden Gebühren und Entgelte (Patentamtsgebührengesetz – PAG) erlassen wird (Patentrechts- und Gebührennovelle 2004) (770 d.B.) ............................................................................... 228
Redner/Rednerinnen:
Mag. Johann Moser ................................................................................................... 229
Johann Ledolter ......................................................................................................... 229
Michaela Sburny ......................................................................................................... 230
Dipl.-Ing.
Maximilian Hofmann ................................................................................. 231
Staatssekretär Mag.
Eduard Mainoni ...................................................................... 231
Mag. Dietmar Hoscher ............................................................................................... 232
Annahme des Gesetzentwurfes ................................................................................... 233
Gemeinsame Beratung über
33. Punkt: Bericht des Verkehrsausschusses über die Regierungsvorlage (548 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Luftfahrtgesetz, das Bundesgesetz über die Austro Control Gesellschaft mit beschränkter Haftung und das Bundesgesetz über den zwischenstaatlichen Luftverkehr 1997 geändert werden (750 d.B.) ............................................................................................................................. 233
34. Punkt: Bericht des Verkehrsausschusses über die Regierungsvorlage (680 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das ASFINAG-Gesetz, die ASFINAG-Gesetz-Novelle 1991, das ASFINAG-Ermächtigungsgesetz 1997 und das Bundesgesetz betreffend Maßnahmen im Bereich der Bundesstraßengesellschaften geändert werden (751 d.B.) ...................................................................................................................... 233
35. Punkt: Bericht des Verkehrsausschusses über die Regierungsvorlage (682 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Kraftfahrgesetz 1967 (25. KFG-Novelle), die 3. Kraftfahrgesetz-Novelle, das Arbeitszeitgesetz und das Arbeitsruhegesetz geändert werden (752 d.B.) ........................................................... 233
Redner/Rednerinnen:
Kurt Eder ..................................................................................................................... 233
Werner Miedl ............................................................................................................... 234
Dr. Gabriela Moser ..................................................................................................... 235
Dipl.-Ing.
Maximilian Hofmann ................................................................................. 236
Peter Marizzi ............................................................................................................... 237
Franz Glaser ................................................................................................................ 238
Anita Fleckl ................................................................................................................. 239
Klaus Wittauer ............................................................................................................ 239
Gerhard Steier ............................................................................................................ 240
Martin Preineder ......................................................................................................... 241
Staatssekretär Mag.
Helmut Kukacka ..................................................................... 241
Nationalrat, XXII.GP | 90. Sitzung / Seite 13 |
Ing. Erwin Kaipel ........................................................................................................ 242
Hermann Gahr ............................................................................................................ 243
Johann Rädler ............................................................................................................ 244
Anton Heinzl
(tatsächliche Berichtigung) ................................................................... 245
Annahme der drei Gesetzentwürfe in 750, 751 und 752 d.B. ...................................... 245
Gemeinsame Beratung über
36. Punkt: Bericht des Verkehrsausschusses über die Regierungsvorlage (669 d.B.): Bundesgesetz über Aufgaben und Organisation der Bundes-Wasserstraßenverwaltung – Wasserstraßengesetz (753 d.B.) ............................................................................................................................. 246
37. Punkt: Bericht des Verkehrsausschusses über die Regierungsvorlage (611 d.B.): Seeverkehrsabkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Regierung der Volksrepublik China andererseits (754 d.B.) ................................................................ 246
Redner/Rednerinnen:
Gerhard Reheis .......................................................................................................... 246
Dipl.-Ing. Mag.
Roderich Regler ............................................................................... 247
Dr. Gabriela Moser ..................................................................................................... 247
Dipl.-Ing. Elke
Achleitner ........................................................................................... 248
Franz Xaver Böhm ..................................................................................................... 249
Staatssekretär Mag.
Helmut Kukacka ..................................................................... 249
Peter Haubner ............................................................................................................. 250
Annahme des Gesetzentwurfes in 753 d.B. ................................................................ 250
Genehmigung des Staatsvertrages in 754 d.B. ........................................................... 251
Beschlussfassung im Sinne des Artikels 49 Abs. 2 B-VG
hinsichtlich 754 d.B. ......... 251
Gemeinsame Beratung über
38. Punkt: Bericht des Verkehrsausschusses über die Regierungsvorlage (610 d.B.): Urkunde zur Änderung des Übereinkommens zur Gründung des Europäischen Büros für Funkangelegenheiten (ERO) samt Anlage (756 d.B.) ...................................................................................................................... 251
39. Punkt: Bericht des Verkehrsausschusses über den Antrag 480/A der Abgeordneten Klaus Wittauer, Mag. Karin Hakl, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Telekommunikationsgesetz 2003 – TKG 2003 geändert wird (755 d.B.) .................... 252
Redner/Rednerinnen:
Mag. Karin Hakl .......................................................................................................... 252
Gabriele Binder .......................................................................................................... 252
Klaus Wittauer ............................................................................................................ 255
Dr. Gabriela Moser ..................................................................................................... 255
Dr. Josef Cap .............................................................................................................. 257
Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen betreffend Sicherstellung der flächendeckenden Versorgung der Bevölkerung mit Post-Dienstleistungen – Ablehnung 256, 258
Genehmigung des Staatsvertrages in 756 d.B. ........................................................... 258
Annahme des Gesetzentwurfes in 755 d.B. ................................................................ 258
Nationalrat, XXII.GP | 90. Sitzung / Seite 14 |
Eingebracht wurden
Regierungsvorlage ...................................................................................................... 32
779: Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern über Sozialbetreuungsberufe
Anträge
der Abgeordneten
Josef Broukal, Dr. Kurt Grünewald, Kolleginnen und Kollegen betreffend Gewährleistung der Direktwahl der ÖH-Bundesvertretung und tatsächliche Stärkung der Universitätsvertretungen (489/A) (E)
Mag. Christine Lapp, Kolleginnen und Kollegen betreffend Gebührenbefreiung für gehörlose oder blinde Menschen (490/A) (E)
Dr. Kurt Grünewald, Kolleginnen und Kollegen betreffend Missstände im Bereich des Krankenanstalten-Arbeitszeitgesetzes (491/A) (E)
Dr. Kurt Grünewald, Kolleginnen und Kollegen betreffend österreichweite Überprüfung der Alten- und Pflegeheime durch die Arbeitsinspektion (492/A) (E)
Mag. Ruth Becher, Kolleginnen und Kollegen betreffend Feststellungsverfahren beim Obersten Gerichtshof zur schnellen und kostengünstigen Klärung strittiger Rechtsfragen für Konsumenten im Sinne von § 1 KSchG (493/A) (E)
Dr. Michael Spindelegger, Herbert Scheibner, Kolleginnen und Kollegen betreffend „SOS-Kinderdorf“, Nominierung für den Friedensnobelpreis 2005 (494/A) (E)
Dkfm. Dr. Günter Stummvoll, Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Investmentfondsgesetz 1993 geändert wird (495/A)
Anfragen
der Abgeordneten
Rudolf Parnigoni, Kolleginnen und Kollegen an den
Bundesminister für Inneres betreffend tatsächliche Personalstände in der
Exekutive, Stand 1. Dezember 2004 (2416/J)
Dr. Günther Kräuter, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Gesundheit und
Frauen betreffend Kosten des verfassungswidrigen Hauptverband-Konzeptes
(2417/J)
Dr. Günther Kräuter, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für soziale Sicherheit,
Generationen und Konsumentenschutz betreffend Kosten des verfassungswidrigen
Hauptverband-Konzeptes (2418/J)
Mag. Hans Langreiter, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für auswärtige
Angelegenheiten betreffend Moldawien, Freilassung eines mutmaßlichen
Kinderschänders (2419/J)
Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend
„Recht auf ein Girokonto“ (2420/J)
Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für soziale Sicherheit,
Generationen und Konsumentenschutz betreffend Rätseln um Förderung für
mindestens 15 AuslandskärntnerInnen (2421/J)
Nationalrat, XXII.GP | 90. Sitzung / Seite 15 |
Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen an die
Bundesministerin für Gesundheit und Frauen betreffend Generika-Preise und
Vertriebsmethoden (2422/J)
Bettina Stadlbauer, Kolleginnen und Kollegen an den
Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit betreffend Sonntagsöffnung der
Spar-Filiale am Linzer Hauptbahnhof (2423/J)
Dr. Elisabeth Hlavac, Kolleginnen und Kollegen an den
Bundeskanzler betreffend die Sanierung des Wiener Künstlerhauses (2424/J)
Dr. Elisabeth Hlavac, Kolleginnen und Kollegen an die
Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur betreffend die Sanierung
des Wiener Künstlerhauses (2425/J)
Jakob Auer, Kolleginnen und Kollegen an den
Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend
verpflichtende Standardausstattung von neuen Kraftfahrzeugen mit einem
Handfeuerlöscher (2426/J)
Erika Scharer, Kolleginnen und Kollegen an den
Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend
Post AG – Dienstleistungsunternehmen mit Infrastrukturauftrag oder
Transportunternehmen mit Gewinnmaximierung (2427/J)
Erika Scharer, Kolleginnen und Kollegen an den
Bundesminister für Finanzen betreffend Post AG – Dienstleistungsunternehmen
mit Infrastrukturauftrag oder Transportunternehmen mit Gewinnmaximierung
(2428/J)
Dr. Helene
Partik-Pablé,
Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend
Genehmigung der Prostitution für Asylwerberinnen in Wien (2429/J)
Mag. Karin Hakl, Klaus
Wittauer,
Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend das
Schicksal von Yasemin Kobal (2430/J)
Anfragebeantwortungen
des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Christine Lapp, Kolleginnen und Kollegen (2171/AB zu 2264/J)
der Bundesministerin für Gesundheit und Frauen auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Brigid Weinzinger, Kolleginnen und Kollegen (2172/AB zu 2238/J)
des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen (2173/AB zu 2196/J)
des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Gerhard Steier, Kolleginnen und Kollegen (2174/AB zu 2215/J)
Nationalrat, XXII.GP | 90. Sitzung / Seite 16 |
Beginn der Sitzung: 9.03 Uhr
Vorsitzende:
Präsident
Dr. Andreas Khol, Zweite
Präsidentin Mag. Barbara Prammer, Dritter Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn.
*****
Präsident Dr. Andreas Khol: Die Sitzung ist eröffnet. Meine Damen und Herren, ich
begrüße Sie alle hier im Hohen Hause.
Als verhindert gemeldet sind die Abgeordneten
Csörgits, Verzetnitsch und Dr. Bleckmann.
Vertretung von Mitgliedern der Bundesregierung
Präsident Dr. Andreas Khol: Für den heutigen Sitzungstag hat
das Bundeskanzleramt über Entschließung des Bundespräsidenten betreffend die
Vertretung von Mitgliedern der Bundesregierung folgende Mitteilung gemacht:
Herr
Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
Dipl.-Ing. Josef Pröll wird durch den Bundesminister für Inneres
Dr. Ernst Strasser vertreten.
Fragestunde
Präsident Dr. Andreas Khol: Wir gelangen nunmehr – um
9.03 Uhr – zur Fragestunde.
Bundesministerium für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz
Präsident Dr. Andreas Khol: Wir kommen zur 1. Anfrage,
und zwar zur Anfrage der Abgeordneten Haidlmayr an den Bundesminister für
soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz. – Bitte, Frau
Abgeordnete.
Abgeordnete Theresia Haidlmayr (Grüne): Herr Minister! Meine
Frage lautet:
„Halten
Sie die nunmehr erstmalige Valorisierung des Pflegegeldes in Höhe von
2 Prozent – somit 0,25 Prozent jährlich durchgerechnet für die
letzten acht Jahre – für ausreichend?“
Präsident Dr. Andreas Khol: Bitte, Herr Bundesminister.
Bundesminister für soziale Sicherheit, Generationen und
Konsumentenschutz Mag. Herbert Haupt: Sehr geehrte Frau Abgeordnete!
Ich darf Sie zunächst einmal auf die Geschichte des Pflegegeldes aufmerksam
machen. Das Pflegegeld wurde 1993 eingeführt und mit Artikel-15a-Verträgen
zwischen den Ländern und dem Bund abgesichert. Diese Artikel-15a-Verträge sehen
vor, weil 30 Prozent des Pflegegeldes von den Ländern, und zwar für die
Landespflegegeldbezieher, und 70 Prozent des Pflegegeldes vom Bund zu
tragen sind, dass da ein gemeinsames Vorgehen zwischen Ländern und Bund zu
vereinbaren ist.
Nationalrat, XXII.GP | 90. Sitzung / Seite 17 |
Das
Pflegegeld wurde ein einziges Mal, und zwar im Jahre 1995, für alle
Gruppen erhöht. Im Jahre 1996 kam es dann zu einer Umverteilung innerhalb
der einzelnen Gruppen der Pflegegeldbezieher, wo die Pflegegeldbezieher der
Stufen 1 und 2 auf Kosten jener der Stufen 4, 5, 6 und 7
benachteiligt worden sind, indem das Volumen von unten nach oben umverteilt
worden ist. Danach war es unter der sozialdemokratisch geführten Regierung
nicht möglich, das Pflegegeld anzupassen. Erst heuer, 2004, ist es mir das
erste Mal gelungen, das Pflegegeld um 2 Prozent zu erhöhen.
Wenn man
sich den gesamten Zeitraum seit Bestehen des Pflegegeldes ansieht, so muss man
feststellen, dass diese Erhöhung keinesfalls ausreichend ist, um die Teuerung,
die es in der Zwischenzeit gab, abzugelten, aber man muss auch die Gesamtentwicklung
des Pflegegeldes betrachten. Das Gesamtvolumen des Pflegegeldes hat seit 1995
eine Erhöhung von etwa 13 Prozent erfahren, weil auf Grund der demographischen
Entwicklung eine Verbreiterung beim Pflegegeld und eine Änderung bei den
Pflegegeldstufen 3 und 4 stattgefunden haben.
Im
Jahre 2000 hat es für die am meisten betroffene Gruppe beim
Pflegegeldbezug, nämlich für die Pflegegeldbezieher der Stufen 4, 5, 6 und
7 eine Erhöhung des Zuschusses beim Pflegegeld um 50 Prozent gegeben, die
in diesem Zusammenhang auch als Verbesserung für die Pflegegeldbezieher
betrachtet werden muss.
Die
jetzige Erhöhung des Pflegegeldes um 2 Prozent hat erst bei der Sozialreferentenkonferenz
im Juli 2003 die Zustimmung aller Bundesländer gefunden. Das steht im
Einklang mit den Artikel-15a-Vereinbarungen. Da zum Zeitpunkt der Zustimmung
der Bundesländer das Budget 2004 bereits auf Schiene war, war erst mit den
Budgets 2005 und 2006 die erste Möglichkeit von Seiten des Bundes
gegeben, das Pflegegeld um 2 Prozent zu erhöhen.
Mein Heimatbundesland Kärnten hat als erstes im März dieses Jahres
dankenswerterweise eine Anhebung des Pflegegeldes um 2 Prozent
beschlossen. Die Bundesländer Vorarlberg, Tirol, Salzburg und Niederösterreich
haben in ihren Landesbudgets ebenfalls eine Anpassung des Pflegegeldes um
2 Prozent vorgesehen. Die anderen drei Bundesländer sind im legistischen
Bereich noch säumig. Ich hoffe aber trotzdem, dass im Laufe des
Jahres 2005 der Gleichklang zwischen allen Bundesländern, und zwar mit
einer um 2 Prozent erhöhten Pflegegeldleistung, erfolgt, sodass ein harmonisiertes
Weiterentwickeln zwischen Landespflegegeld und Bundespflegegeld für die
Pflegegeldbezieher stattfindet. (Beifall bei den Freiheitlichen.)
Präsident Dr. Andreas Khol: Wünschen Sie eine Zusatzfrage? – Bitte, Frau Abgeordnete.
Abgeordnete Theresia Haidlmayr (Grüne): Herr Minister! Die Geschichte des Pflegegeldes kenne ich
wahrscheinlich besser als Sie. Ich habe seit 1988 daran mitgearbeitet, und
ich war auch jene, die 1992 dafür hungergestreikt hat, dass es dieses Gesetz
gibt. (Rufe bei der ÖVP: Frage! – Präsident
Dr. Khol gibt das Glockenzeichen.)
Jetzt zu meiner Zusatzfrage: Herr Minister, Sie haben meine Frage nicht richtig beantwortet. Sie haben gesagt (Präsident Dr. Khol gibt neuerlich das Glockenzeichen), es gebe eine Erhöhung für das Jahr 2004. Das stimmt natürlich nicht.
Präsident Dr. Andreas Khol: Frage, Frau Abgeordnete, nicht Feststellungen!
Abgeordnete Theresia Haidlmayr (fortsetzend): Meine Frage ist: Wie hoch werden die Erhöhungen in den Jahren 2006, 2007 und 2008 sein?
Präsident Dr. Andreas Khol: Herr Bundesminister, bitte.
Nationalrat, XXII.GP | 90. Sitzung / Seite 18 |
Bundesminister für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz Mag. Herbert Haupt: Sehr geehrte Frau Abgeordnete! Der Beschluss, das Pflegegeld ab 1. Jänner 2005 um 2 Prozent zu erhöhen, ist selbstverständlich im Jahre 2004 erfolgt. Sie wissen das! Die Erhöhung des Pflegegeldes im Bundesland Kärnten ist im März dieses Jahres erfolgt, und für die Erhöhung des Pflegegeldes in Vorarlberg, in Tirol, in Salzburg und in Niederösterreich liegt derzeit der Antrag den dortigen Landtagen zur Beschlussfassung nach Verabschiedung des Budgets vor. Die Erhöhung des Pflegegeldes steht dort im Rahmen der Budgetverhandlungen in Diskussion, sodass ich sagen kann, dass ich hier nichts Falsches gesagt habe.
Ich möchte Sie aber auch darauf hinweisen,
Frau Abgeordnete, dass es in den letzten drei Jahren massive Versuche gegeben
hat, das Pflegegeld endgültig abzuschaffen. So hat etwa der Vorsitzende der
sozialdemokratischen Fraktion mehrmals die Aussage gemacht, dass das Pflegegeld
eine Fehlentwicklung wäre. (Abg. Riepl:
Das stimmt überhaupt nicht! – Weitere Zwischenrufe bei der SPÖ.)
Ich bin der gegenteiligen Meinung! Ich vertrete die Auffassung, dass das Pflegegeld eine notwendige Maßnahme für ein selbstbestimmtes Leben der zu pflegenden Personen ist. Ich halte nichts davon, Diskussionen darüber zu führen, das Pflegegeld abzuschaffen, sondern ich halte alles davon, gemeinsam dafür zu sorgen, dass das Pflegegeld als starke Unterstützung für zu pflegende Personen auch weiterhin in Kraft bleibt. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)
Präsident Dr. Andreas Khol: Zu einer Zusatzfrage hat sich Frau Abgeordnete Mag. Lapp zu Wort gemeldet. – Bitte, Frau Kollegin.
Abgeordnete Mag. Christine Lapp (SPÖ): Guten Morgen, Hohes Haus! Herr Minister! Es gibt bei allen VertreterInnen der politischen Parteien immer wieder Menschen, die das Pflegegeld in Frage stellen.
Ich komme jetzt zu meiner Frage: Im Budgetbegleitgesetz steht, dass die Unfallrentnerinnen und Unfallrentner durch die Unfallrentenbesteuerung für die Valorisierung des Pflegegeldes aufkommen, sich somit die Valorisierung selbst zahlen.
Wie hoch sind die Mittel, die aus diesen Teilen der Unfallrentenbesteuerung für die Valorisierung des Pflegegeldes verwendet werden?
Präsident Dr. Andreas Khol: Herr Bundesminister, bitte.
Bundesminister für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz Mag. Herbert Haupt: Sehr geehrte Frau Abgeordnete! Sie wissen selbstverständlich aus der Kenntnis der Budgetzahlen, dass Ihre Vergleiche falsch sind.
Sie haben in der Vergangenheit angeführt, dass sich die Versicherten durch die Besteuerung der Unfallrenten die Behindertenmilliarde selbst zahlen. Nunmehr kommt das andere Argument. Das Argument, dass die Behindertenmilliarde von den Behinderten selbst durch die Besteuerung gezahlt wird, ist gleich falsch wie dieses Ihr Argument.
Ich darf Sie darauf hinweisen, dass mir von meiner eigenen Fraktion und auch von der grünen Fraktion niemand bekannt ist, der das Pflegegeld in Frage stellt. Sie haben allerdings Recht, wenn Sie Ihre eigene Fraktion meinen. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP. – Abg. Mag. Lapp: Das ist keine Antwort! – He-Rufe bei der SPÖ. – Abg. Lackner: Das ist unglaub
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lich! – Weitere Zwischenrufe bei der SPÖ.)
Präsident Dr. Andreas Khol: Zu einer weiteren Zusatzfrage hat sich Herr Abgeordneter Mag. Tancsits zu Wort gemeldet. – Bitte. (Abg. Dr. Bauer: Das ist ungeheuerlich! – Weitere Zwischenrufe bei der SPÖ. – Präsident Dr. Khol gibt das Glockenzeichen.) – Am Wort ist der Zusatzfrager!
Abgeordneter Mag. Walter Tancsits (ÖVP): Sehr geehrter Herr Minister! Wie weit sind Ihre Überlegungen zu einer Neuordnung des Prüfverfahrens zur Zuerkennung des Pflegegeldes gediehen?
Präsident Dr. Andreas Khol: Herr Bundesminister, bitte.
Bundesminister für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz Mag. Herbert Haupt: Sehr geehrter Herr Abgeordneter! Wir haben gemeinsam mit der Sozialversicherungsanstalt der österreichischen Bergbauern und der Sozialversicherungsanstalt der österreichischen Eisenbahner einen Probelauf gemacht, wo wir das berücksichtigt haben, was von Seiten der Pflegeberufe immer ins Treffen geführt worden ist, nämlich dass die Pflegeberufe besser geeignet wären, die Zuerkennung und die Höhe des Pflegegeldes darzustellen.
Ich habe heute einen ersten Zwischenbericht dieser Arbeitsgruppe bekommen, der für psychische Erkrankungen und für Erkrankungen im Bereiche orthopädischer Fälle eine deutliche Schlechterstellung bei der Zuerkennung für zu pflegende Personen durch ausschließliche Beurteilung von Pflegepersonen gegenüber der heutigen Praxis, wo Ärzte maßgeblich an der Zuerkennung des Pflegegeldes mitwirken, aufweist.
Ich kann daher nach diesem ersten Zwischenbericht sagen, dass es gut ist, wenn Pflegedokumentationen auch von integrierten Sozialsprengeln bei der Zuerkennung von Pflegegeld von Seiten der begutachtenden Ärzte gemacht werden. Eine ausschließliche Beurteilung an Hand der Pflegeberufe scheint prima vista, nach dem ersten vorliegenden Zwischenbericht, nicht sinnvoll, da gerade die Pflegepersonen bei den zunehmenden psychischen Erkrankungen deutlich schlechter gestellt werden, und das will ich nicht.
Präsident Dr. Andreas Khol: Zu einer weiteren Zusatzfrage hat sich Frau Abgeordnete Dr. Partik-Pablé zu Wort gemeldet. – Bitte.
Abgeordnete Dr. Helene Partik-Pablé (Freiheitliche): Sehr geehrter Herr Minister! Es ist richtig, dass gerade von Seiten der Sozialdemokraten immer wieder eine Änderung des Pflegegeldes verlangt wird, insbesondere dahin gehend, dass das Pflegegeld an ein bestimmtes Einkommen gebunden werden soll.
Denken Sie an eine Änderung in dieser Richtung?
Präsident Dr. Andreas Khol: Herr Bundesminister, bitte.
Bundesminister für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz Mag. Herbert Haupt: Sehr geehrte Frau Abgeordnete! Ich denke nicht an eine Änderung in dieser Richtung. Ich halte das seinerzeit unter Bundesminister Hesoun eingeführte Pflegegeld für einen Meilenstein in der österreichischen Sozialgesetzgebung.
Ich glaube, dass jedes Gesetz, das zehn und mehr Jahre am Wirken ist, nachgebessert werden muss, aber ich halte nichts davon, dass man durch Einführung von reinen Sachleistungen die pflegebedürftigen Personen wieder in die Heime und in die Anstalten zurücktreibt und das selbstbestimmte Leben wieder der Vergangenheit angehört.
Ich meine, dass das Pflegegeld eine wichtige soziale Maßnahme ist und dass das Pflegegeld auch in Zukunft weiter ausgebaut werden soll.
Ihre Frage kann ich von meiner Seite aus so beantworten: Ein Zurückgehen beziehungsweise ein Abschaffen des Pflegegeldes kommt für mich nicht in Frage, aber eine
Nationalrat, XXII.GP | 90. Sitzung / Seite 20 |
Verbesserung und eine Verstärkung des Pflegegeldes durch Zusatzleistungen sollten möglich sein. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)
Präsident Dr. Andreas Khol: Damit ist der erste Fragenkomplex erledigt.
Wir gelangen nunmehr zur 2. Anfrage, und zwar zur Anfrage des Abgeordneten Walch. – Bitte, Herr Kollege, formulieren Sie Ihre Anfrage.
Abgeordneter Maximilian Walch (Freiheitliche): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Zu den vielen Diskussionen über die Pensionsharmonisierung, speziell bei Frauen, habe ich folgende Frage an Sie:
„Werden Frauen von der Schwerarbeiterregelung profitieren können, wenn das Regelpensionsalter und das Schwerarbeiterpensionsalter das 60. Lebensjahr ist?“
Präsident Dr. Andreas Khol: Herr Bundesminister, bitte.
Bundesminister für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz Mag. Herbert Haupt: Sehr geehrter Herr Abgeordneter! Ihre Frage zielt offensichtlich auf den Bereich des ASVG und die damit verbundenen Gesetze ab. In diesem Bereich ist es so, dass sich das Frauenpensionsalter ab dem Jahr 2024 bis zum Jahr 2034 vom 60. Lebensjahr sukzessive an das 65. Lebensjahr, so wie es die Bundesverfassung seit 1993 garantiert, annähern wird.
Ich darf Sie aber auch darauf aufmerksam machen, Herr Abgeordneter, dass es heute schon eine Gruppe von Frauen gibt – etwa die Beamtinnen –, die auf Grund ihrer Arbeitsverhältnisse bereits das gleiche Pensionsantrittsalter wie die Männer haben, nämlich 61,5 Jahre. Für diese Frauengruppe wird daher, sofern sie in die Parameter des Schwerarbeitergesetzes hineinfallen, bereits ab 2007 die Schwerarbeiterregelung Erleichterungen bringen.
Beispielsweise wäre daran zu denken, dass ein Arzt oder eine Krankenschwester, die im Bereich von erkrankten Menschen mit nicht selbstbestimmten Leben, also in psychiatrischen Anstalten, mit sehr vielen Nachtdiensten und Intensivtätigkeiten ihren Dienst über Jahre verrichtet haben, in diese Schwerarbeiterregelung hineinfallen.
Im ASVG-Bereich wird ab dem Jahr 2024 für die Frauen die Schwerarbeiterregelung zum Tragen kommen. Bis dahin haben diese Frauen ein früheres Pensionsantrittsalter, als es in der Schwerarbeiterregelung festgelegt ist, und zwar ab dem 60. Lebensjahr. Sie steigen daher mit dem verfassungsmäßig garantierten früheren Pensionsantrittsalter besser aus als mit der Schwerarbeiterregelung.
Präsident Dr. Andreas Khol: Eine Zusatzfrage? – Bitte, Herr Abgeordneter.
Abgeordneter Maximilian Walch (Freiheitliche): Herr Bundesminister! Noch eine Zusatzfrage: Ab welchem Jahr trifft für die Frauen die Schwerarbeiterregelung zu?
Präsident Dr. Andreas Khol: Herr Bundesminister, bitte.
Bundesminister für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz Mag. Herbert Haupt: Die Regelung tritt, so wie es der Gesetzgeber beschlossen hat, spätestens mit 1. Jänner 2007 in Kraft und wird für Schwerarbeiter ab dem 60. Lebensjahr gültig sein. Sie wird – abgesehen vom Kreise der Bundesbediensteten und Personen mit ähnlichen Dienststellungen, die zu diesem Zeitpunkt für Frauen als Regelpensionsantrittsalter ein höheres Pensionsantrittsalter haben, das über 60 Jahre liegt – für Frauen im Bereich des ASVG erst ab dem Jahr 2024 relevant werden, weil erst ab diesem Zeitpunkt das vorzeitige Frauenpensionsantrittsalter von 60 Jahren sukzessive
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zu steigen beginnt. Erst dann werden die Bonifikationen der Schwerarbeiterregelung für die Frauen im ASVG-Bereich voll zum Tragen kommen. Davor wird den Frauen im Bereich des ASVG nach wie vor verfassungsmäßig garantiert, früher in Pension gehen zu können als die Männer.
Präsident Dr. Andreas Khol: Zu einer weiteren Zusatzfrage hat sich Frau Abgeordnete Mag. Weinzinger zu Wort gemeldet. – Bitte.
Abgeordnete Mag. Brigid Weinzinger (Grüne): Herr Bundesminister, ebenfalls einen schönen guten Morgen! Ihren bisherigen Ausführungen konnten wir soeben entnehmen, dass es eine Schwerarbeiterregelung nur für Frauen im öffentlichen Dienst geben wird.
Halten Sie diese Diskriminierung von Frauen, die nicht im öffentlichen Dienst beschäftigt sind und Schwerarbeit verrichten, zum Beispiel am Fließband stehend, und die nicht in eine frühere Pension einsteigen können, so wie die Männer das tun können, für verfassungskonform?
Präsident Dr. Andreas Khol: Herr Bundesminister, bitte.
Bundesminister für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz Mag. Herbert Haupt: Sehr geehrte Frau Abgeordnete! Zum Ersten: Da die Frauen im ASVG-Bereich und im Rahmen der damit verbundenen Gesetze bis zum Jahr 2024 früher in Pension gehen können, halte ich diese Regelung für verfassungskonform, so wie auch der Verfassungsdienst des Bundeskanzleramtes.
Zum Zweiten, Frau Abgeordnete, darf ich Sie darauf hinweisen, dass in sehr vielen Berufsgruppen für Frauen bis zum Jahr 1997 ein striktes Nachtarbeitsverbot gegolten hat. In diesen Bereichen, wo für Frauen das Nachtarbeitsverbot gegolten hat und ähnlich schwere Arbeit wie von Männern zu leisten war, war daher die Nachtarbeit, die ein wichtiges Kriterium für die Bewertung als Schwerarbeit ist, von den Männern zu leisten. Diese sehr unterschiedlichen Rahmenbedingungen in der Arbeitswelt sind auch zu berücksichtigen.
Präsident Dr. Andreas Khol: Zu einer weiteren Zusatzfrage hat sich Herr Abgeordneter Keck zu Wort gemeldet. – Bitte.
Abgeordneter Dietmar Keck (SPÖ): Herr Bundesminister! Die Definition der Schwerarbeit ist noch nicht geklärt, Sie haben dazu bis 1. Jänner 2007 Zeit.
Meine Frage lautet: Gibt es, sobald diese Definition der Schwerarbeit fertig ist und das Schwerarbeitsgesetz auch in der Praxis angewendet werden kann, dazu dann auch Maßnahmen, rückwirkende Beitragszeiten für schwer arbeitende Menschen zu berücksichtigen? Wenn ja, ab wann werden diese Zeiten berücksichtigt? (Präsident Dr. Khol gibt das Glockenzeichen.) Und wenn nein, warum nicht?
Präsident Dr. Andreas Khol: Das sind zwar im Prinzip drei Fragen, aber ich bin sicher, der Herr Bundesminister wird sie beantworten. – Herr Bundesminister, bitte.
Bundesminister für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz Mag. Herbert Haupt: Sehr geehrter Herr Abgeordneter Keck! Wir haben im Kreise der Expertinnen und Experten, die an den Eckpunkten der Schwerarbeiterregelung arbeiten, fünf maßgebliche Kriterien zusammengefasst, die unter den Begriff der Schwerarbeit fallen werden. (Unruhe im Saal. – Präsident Dr. Khol gibt das Glockenzeichen.) Wir richten uns in den Grundsätzen dabei nach dem gültigen Nachtschwerarbeitsgesetz, dem früheren Nachtschicht-Schwerarbeitsgesetz.
Ich glaube daher, dass es, wenn diese Parameter, die für das Nachtschicht-Schwerarbeitsgesetz seit Jahren in Kraft sind und hier eine Abmilderung vom Nachtschicht-
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Schwerarbeitsgesetz zur Schwerarbeiterregelung stattfindet, juridisch keine Probleme geben dürfte, die Schwerarbeiter und die Schwerarbeit eindeutig zu definieren, und jedem Arbeiternehmer, der glaubt, unter diese Regelungen fallen zu können, die Schwerarbeiterregelung in entsprechender Form vor den Arbeits- und Sozialgerichten – wenn es strittig ist – zuerkannt werden kann oder nicht.
Ich glaube daher, dass wir Pionierarbeit leisten, indem wir sehr vieles an Gesundheitskriterien der heutigen Arbeitswelt und an Gesundheitskriterien, die die Arbeitswelt vor Jahren den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern abverlangt hat, in eine Parität stellen.
Wenn das Nachtschwerarbeitsgesetz und die Schwerarbeiterregelung nebeneinander bestehen werden, so wird es zum Beispiel auch möglich sein, dass Leute, die nicht die komplette Periode nach dem Nachtschwerarbeitsgesetz erfüllen – also nicht 15 Jahre erreichen, sondern nur in etwa zehn Jahre lang eine derartige Tätigkeit ausgeübt haben und dann etwa, entsprechend Ihrem typischen Beispiel im Sozialausschuss, Herr Kollege Keck, infolge einer Verbesserung um 1 Dezibel zwar weiter die gleiche Arbeit leisten, aber nicht mehr unter die Nachtschicht-Schwerarbeiterregelungen fallen –, leicht nachweisen können, dass sie zumindest unter die Schwerarbeiterregelung fallen.
Es sollte auch möglich sein, mit In-Kraft-Treten des Schwerarbeitergesetzes jene 15 Jahre und mehr, die man mit Schwerarbeit verbracht hat, entsprechend anzuerkennen – und das selbstverständlich in der Parallelrechnung, rückwirkend ebenso wie für die Zeiten von 2007 in die Zukunft, sodass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer über 60 dann auch die Schwerarbeiterregelung in Anspruch nehmen können, wenn sie die notwendigen Schwerarbeitszeiten nachweisen können.
Mein Bemühen muss es sein, dass diese Schwerarbeiterregelungen so gefasst werden, dass sie juridisch halten, auch ausjudiziert werden können und in strittigen Fällen das Arbeits- und Sozialgericht entscheiden kann.
Wir sind gerade an Experten aus der Welt des Arbeits- und Sozialgerichtswesens und der Judikatur herangetreten, sie sollen die derzeitigen Eckpunkte auf ihre Tauglichkeit für die Judikatur überprüfen, damit die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in strittigen Positionen zu ihrer jeweiligen Pensionsversicherungsanstalt vor dem Arbeits- und Sozialgericht ihr Recht dann auch im positiven Sinne erstreiten können.
Ich darf Sie darauf hinweisen, dass eine Fülle von Datenmaterial und Grundlagen erarbeitet worden ist, und ich halte die grundsätzlichen Arbeiten zum Schwerarbeitergesetz, die in den letzten eineinhalb Jahren erfolgt sind, für eine sehr wichtige Grundlage, um dann der Wirtschaft, aber auch den Arbeitnehmervertretern an die Hand gehen zu können, um Verbesserungen in der Arbeitswelt laufend – auch für die zukünftigen Generationen von Arbeitnehmern – herbeizuführen.
Es bereitet mir nämlich große Sorgen, dass wir alle zwar von Prävention reden, aber sehr viel Prävention am Arbeitsplatz heute unter dem Kostendruck nicht mehr so zeitgemäß und schnell erfolgt, wie wir es uns und sehr viele Betriebsräte es sich wünschen würden. Sie als intimer Kenner der Betriebe werden mir auch Recht darin geben, dass die Betriebsräte oftmals mit dem Rücken zur Wand stehen: auf der einen Seite Arbeitsplätze für Hunderte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter quasi garantieren zu müssen und gleichzeitig auf der anderen Seite eine gesunde Arbeitswelt im Interesse der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in einem im Konkurrenzkampf mit der Weltwirtschaft stehenden Betrieb zu erreichen.
Ich bin daher auch daran interessiert, dort, wo mir Fragestellungen von Seiten der Betriebsräte zukommen, weil sie glauben, dass Teile ihres Betriebes unter das
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Schwerarbeiter- und Nachtschwerarbeitsgesetz fallen, durch laufende Überprüfungen über die Gebietskrankenkassen diesbezüglich auch vor Ort tätig zu werden, um die Interessen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in diesen Betrieben zeitgerecht so umzusetzen, dass sie unter die heute gültigen Regelungen des Nachtschwerarbeitsgesetzes fallen und in Zukunft auch weniger Probleme haben, unter die Schwerarbeiterregelung zu fallen.
Ich hoffe, ich habe Ihre Fragen ausführlich genug beantwortet.
Präsident Dr. Andreas Khol: Herr Abgeordneter Scheuch, ich erinnere Sie an das Telefonverbot im Plenum – das nächste Mal gibt es einen Ordnungsruf.
Eine Zusatzfrage stellt Frau Abgeordnete Grander. – Bitte.
Abgeordnete Maria Grander (ÖVP): Guten Morgen! Sehr geehrter Herr Minister! Meine Frage lautet: Wird auch das Krankenpflegepersonal unter die Schwerarbeiterregelung fallen?
Präsident Dr. Andreas Khol: Herr Bundesminister, bitte.
Bundesminister für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz Mag. Herbert Haupt: Sehr geehrte Frau Abgeordnete! Da unter den Eckpunkten, die für die Schwerarbeiterregelung ins Auge gefasst wurden, auch Punkte enthalten sind, die auf das Kranken- und Pflegepersonal zutreffen – wie beispielsweise Nachtarbeit, besondere psychische Belastung, etwa in Intensivstationen, oder die Konfrontation mit Personen, die nicht selbstbestimmt sind, selbst- oder fremdaggressiv sind, was für psychiatrische Abteilungen oder Abteilungen mit Drogenkranken durchaus zutreffend ist –, werden auch Teile des Krankenpflegepersonals, der in diesen Bereichen tätigen Ärzte und des Hilfspersonals durchaus in die neuen Schwerarbeitsregelungen hineinfallen.
Ich darf aber gleichzeitig davor warnen, zu behaupten, dass das gesamte Krankenpflegepersonal nunmehr zu den Schwerarbeitern zählen wird. Aber es werden Teile des Krankenpersonals, die die von mir skizzierten Arbeitsbelastungen nachweisen können, darunter fallen, so wie es auch andere Berufsgruppen gibt, etwa in der Gastronomie oder auch in anderen Bereichen, von denen nur ein bestimmter Teil der Beschäftigten unter diese Regelungen fallen wird.
Es ist nicht daran gedacht, ganze Berufsgruppen zu Schwerarbeitern zu erklären. Wir wollen nicht den gleichen Fehler wieder machen, den man seinerzeit etwa im Bergbau oder auch bei den Österreichischen Bundesbahnen gemacht hat: dass nämlich bei tatsächlicher Schwerarbeit und erheblichen Belastungen auch alle anderen Berufsgruppen, die im gleichen Unternehmen tätig sind, in den Genuss der Vorteile der Schwerarbeitsregelungen und des vorzeitigen Pensionsantritts gekommen sind. So sind etwa Sekretärinnen in Bergbaubetrieben unter die gleiche Sonderunterstützung gefallen wie die Hauer, das Personal an den Hochöfen oder die unter Tage arbeitenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter – und das ist und war ungerecht!
Diese Ungerechtigkeiten wollen wir mit dem neuen Schwerarbeitergesetz nicht festschreiben. Jene aber, die wie in Ihrem Fall das Krankenpflegepersonal in ihrem Beruf die wichtigsten Kriterien des Schwerarbeitergesetzes tatsächlich nachweisen können, werden darunter fallen.
Präsident Dr. Andreas Khol: Damit haben wir den zweiten Fragenkomplex ausführlich dargestellt.
Wir kommen jetzt zur 3. Anfrage, die Herr Abgeordneter Mag. Johann Maier formulieren wird. – Bitte.
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Abgeordneter Mag. Johann Maier (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Konsumenten stehen oft vor ähnlich gelagerten Problemen (Präsident Dr. Khol gibt das Glockenzeichen): Es geht um strittige Rechtsfragen und um Musterprozesse.
Herr Bundesminister, ich frage Sie daher:
„Welche Änderungen der Zivilprozessordnung haben Sie als Konsumentenschutzminister vorgeschlagen, damit in Zukunft Musterprozesse ohne höchstes Kostenrisiko durchgeführt werden können?“
Präsident Dr. Andreas Khol: Herr Bundesminister, bitte.
Bundesminister für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz Mag. Herbert Haupt: Sehr geehrter Herr Abgeordneter! Seitens meines Ressorts wurde ein Textvorschlag erarbeitet, der mit dem Bundesministerium für Justiz, dem VKI und Vertretern der Wissenschaft erörtert und koordiniert wurde.
Der Justizausschuss hat in seiner Sitzung vom 6. Oktober 2004 eine Entschließung gefasst, der zufolge die Bundesministerin für Justiz ersucht wird, gesetzliche Möglichkeiten zur ökonomischen und sachgerechten Bewältigung von Massenklagen zu prüfen. In dieser Sitzung des Justizausschusses wurde zudem vereinbart, dass der akkordierte Gesetzesvorschlag seitens des Bundesministeriums für Justiz in Begutachtung geschickt wird. Nach Durchführung des Begutachtungsverfahrens wurde die Stellungnahme seitens des Bundesministeriums für Justiz, meines Ministeriums und des VKI Vertretern der Anwaltschaft erörtert. Dabei konnte ein gemeinsamer Kompromisstext erarbeitet werden; dieser wurde den Parlamentsklubs übermittelt.
Dieser Gesetzesvorschlag sieht vor, dass auf Antrag eines klagebefugten Verbandes dessen Verfahren seitens des Gerichtes unterbrochen werden kann, wenn bei demselben Gericht gegen dieselben Beklagten ein Rechtsstreit anhängig ist, bei dem im Wesentlichen gleiche Tat- oder Rechtsfragen zu klären sind. Im Falle einer Unterbrechung ist die Verjährung der Ansprüche gehemmt.
Die Beratungen in den Klubs ergaben, dass kein Initiativantrag eingebracht werden sollte. – Dieses Ergebnis wird von meiner Seite entschieden bedauert, die parlamentarischen Beratungen können aber von mir leider nicht beeinflusst werden.
Ich bin aber nach wie vor der Meinung, dass der zwischen VKI, meinem Ministerium, dem Justizministerium und der Anwaltschaft akkordierte Vorschlag das Licht der Welt des Justizausschusses erblicken sollte, denn ich erlebe gerade bei Musterprozessen, die über dreistellige Millionen-Beträge gehen, dass ein einfacher Schriftverkehr für jedes der parallel laufenden Verfahren eine riesige Summe Geldes verschlingt.
Es war daher, um solche Verfahren als zuständiger Konsumentenschutzminister in erster und, wenn es notwendig ist, auch in zweiter Instanz finanzieren zu können, meiner Meinung nach notwendig, eine Risikohaftung durch eine deutsche Firma abzuschließen, die die Prozessrisikohaftung übernommen hat, die aber den Nachteil hat, dass die Konsumenten – wenn das Verfahren gewonnen wird – einen um 30 Prozent geschmälerten Anteil ihrer tatsächlichen Zahlungen erhalten werden, weil diese 30-prozentige Prozessrisikohaftung selbstverständlich überwälzt werden muss.
Es wäre daher leichter, wenn wir in diesem Bereich zu einem vernünftigen und ökonomischen Verfahren kämen. Ich betrachte dieses Verfahren auch im Lichte sehr vieler Verfahren kleiner Pächter gegen Ölmultis als dringend notwendig, weil es in
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diesem Bereich große Missstände gibt. Mein gegenständliches Verfahren wurde vor 14 Tagen auf Ebene der Europäischen Union von der Europäischen Kommission übernommen, ich warte daher gespannt darauf, was neben der österreichischen Kartellbehörde nunmehr auch die Europäische Kommission in diesem Verfahren gegen die österreichischen Ölmultis unternehmen wird.
Ich glaube, es gibt eine Fülle von Bereichen, in denen Finanzschwache von Finanzstarken durch die Parallelführung mehrerer kostspieliger Musterprozesse einfach in die Knie gezwungen werden sollen und jene, die sich das leisten können, die anderen einfach „auskaufen“, um keine endgültige Judikatur zu bekommen. Ich glaube daher, dass es im Sinne des Konsumentenschutzes höchst an der Zeit wäre, dass der Justizausschuss die vorliegende Materie einer positiven Lösung zuführt.
Präsident Dr. Andreas Khol: Zusatzfrage, Herr Abgeordneter? – Bitte.
Abgeordneter Mag. Johann Maier (SPÖ): Herr Bundesminister! Ich bedauere es ebenfalls, dass es zu keinem Initiativantrag kommt.
Meine Frage lautet: In wie vielen Verfahren hat Ihr Bundesministerium derzeit das Prozesskostenrisiko für Musterverfahren übernommen?
Präsident Dr. Andreas Khol: Herr Bundesminister, bitte.
Bundesminister für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz Mag. Herbert Haupt: Ich habe in der Zeit, seit ich Bundesminister für Konsumentenschutz bin – das sind jetzt knapp zwei Jahre –, insgesamt 231 Verfahren geführt. Von diesen 231 Verfahren wurden 8 Verfahren verglichen, 6 Verfahren habe ich verloren und die restlichen Verfahren gewonnen. Wir haben gerade diese Woche wieder Musterprozesse gegen Banken im Interesse von Zinsen beziehenden Konsumentinnen und Konsumenten gewonnen. All diese Verfahren wären bei Vorliegen des entsprechenden Initiativantrages, wie er vom Justizministerium ausgearbeitet ist, deutlich kostengünstiger für den Steuerzahler, für die öffentliche Hand, aber auch deutlich kostengünstiger für die betroffenen Klägerinnen und Kläger zu führen.
Präsident Dr. Andreas Khol: Herr Abgeordneter Dipl.-Ing. Missethon hat sich zu einer Zusatzfrage gemeldet, ist aber derzeit nicht im Saal.
Die nächste Zusatzfrage stellt daher Herr Abgeordneter Dr. Böhmdorfer. – Bitte.
Abgeordneter Dr. Dieter Böhmdorfer (Freiheitliche): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Sie haben soeben dargestellt, wie sehr Sie die Konsumenten unterstützen, vor allem auch den VKI als Träger der Konsumentenschutzklagen, und zusätzlich in mehreren Hundert Verfahren eben die Konsumenten.
Die Senioren haben auch ein Verbandsklagerecht. Sie werden derzeit noch nicht segmentartig unterstützt. Ich frage Sie daher: Sind Sie bereit, auch das Verbandsklagerecht der Senioren zu unterstützen, und zwar mit ähnlichen Beträgen wie den VKI, in dem ja auch die Sozialpartner, vor allem Wirtschaftskammer und Arbeiterkammer, tätig sind, die nicht immer im Gleichklang vorgehen? Bei den Senioren wäre das anders, diese wollen, so glaube ich, immer im Gleichklang vorgehen. Können Sie ähnliche Mittel für die Senioren aufwenden?
Präsident Dr. Andreas Khol: Herr Bundesminister, bitte.
Bundesminister für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz Mag. Herbert Haupt: Sehr geehrter Herr Abgeordneter! Die Seniorenkurie hätte die Klagslegitimation, hat aber von dieser Klagslegitimation bis heute nicht Gebrauch gemacht. Ich bin daher der Meinung, dass es durchaus überlegenswert ist, auch
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einzelnen Teilorganisationen, die in der Pensionistenkurie vertreten sind, eine Klagslegitimation einzuräumen, diese Überlegungen also anzustrengen.
Ich bin gerade in diesem Bereich daran interessiert, eine entsprechende Seniorenversicherung abzuschließen und einzuführen, um vielleicht auch bei einem hohen Risiko für die Seniorenverbände diese Verbandsklage im Interesse aller Senioren tatsächlich zu ermöglichen.
Im Übrigen, Herr Abgeordneter, teile ich Ihre Meinung, die Sie immer öffentlich vertreten haben, dass eine Klage nur dann die volle Sinnhaftigkeit für den Konsumenten hat, wenn er sein Klagsziel vor Gericht auch zu 100 Prozent erstreiten kann und nicht 20 oder 30 Prozent infolge Rückhaltungen und entsprechender Klagsversicherungen von Seiten Dritter vorenthalten bekommt.
Ich darf in diesem Zusammenhang aber auch darauf aufmerksam machen, dass es bei strittigen Rechtslagen, wo der Ausgang des Verfahrens nicht eindeutig positiv zu bewerten ist, Rückversicherungen für mich als Konsumentenschutzminister der einzige Weg sind, um den österreichischen Steuerzahlern nicht mehrere aushaftende Klagen in Millionenhöhe gleichzeitig zuzumuten.
Betreffend die Senioren sollte man, glaube ich, einmal die Seniorenverbände selbst fragen, warum sie von ihrer derzeit existierenden Klagslegitimation noch nicht Gebrauch gemacht haben, und zum Zweiten sollte man sich überlegen, dass man, wenn tatsächlich, so wie Sie es jetzt verbal und visuell richtig gezeigt haben, die finanzielle Situation ausschlaggebend ist, durch die Einführung einer kostengünstigen Seniorenversicherung das nötige Kleingeld herbeischafft, damit diese Klagslegitimation nicht totes Recht bleibt, sondern im Interesse der Seniorinnen und Senioren von Seiten ihrer legitimen Vertreter auch wahrgenommen werden kann.
Präsident Dr. Andreas Khol: Zu einer weiteren Zusatzfrage hat sich Frau Abgeordnete Dr. Moser gemeldet. – Bitte.
Abgeordnete Dr. Gabriela Moser (Grüne): Herr Minister! Sie haben es bedauert, dass es keine Regierungsvorlage, keinen Initiativantrag zur Verbesserung der Situation der KonsumentInnen bei Musterprozessen gibt. Warum?, ist meine Frage.
Und da ich diesen Initiativantrag, den die Regierung vorbereitet hat, bereits eingebracht habe: Wird darüber verhandelt werden? Und wann?
Präsident Dr. Andreas Khol: Herr Bundesminister, bitte.
Bundesminister für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz Mag. Herbert Haupt: Sehr geehrte Frau Abgeordnete! Sie können mich nur fragen, was ich als zuständiger Minister dazu sage. Ich wäre sehr daran interessiert, dass zügig und schnell verhandelt wird. Aber da ich auch lange Jahre Abgeordneter war, weiß ich, dass über das Tempo, über die Verhandlungsführung und welche Tagesordnungspunkte im Justizausschuss verhandelt werden, ausschließlich der Justizausschuss, die Mitglieder des Justizausschusses und das Präsidium des Justizausschusses entscheiden werden.
Ich als Konsumentenschutzminister wäre auf jeden Fall daran interessiert, dass zügige und schnelle Verhandlungen im Justizausschuss zu diesem Thema zu einem positiven Ende gebracht werden.
Präsident Dr. Andreas Khol: Damit ist der dritte Fragenkomplex beantwortet.
Den vierten Fragenkomplex leitet Herr Abgeordneter Wöginger mit seiner Frage ein. – Bitte.
Abgeordneter August Wöginger (ÖVP): Herr Bundesminister! Meine Frage lautet:
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„Wieso ist die Pensionsharmonisierung gerade für Junge ‚fair und gerecht‘?“
(Abg. Mandak: So eine „kritische“ Frage! – Abg. Öllinger: Sie trauen sich was!)
Präsident Dr. Andreas Khol: Herr Bundesminister, bitte.
Bundesminister für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz Mag. Herbert Haupt: Sehr geehrter Herr Abgeordneter! Ich habe großes Interesse daran, dass gerade Sie als junger Mensch diese Frage stellen.
Der Entwurf der Bundesregierung zur Pensionsharmonisierung setzt sich zum Ziel, die Beitragsgerechtigkeit zu verwirklichen. (Zwischenruf des Abg. Riepl.) Im Hinblick auf das Vertrauen und die Absicherung der jüngeren Generation in eine leistungsfähige und beitragsorientierte Altersicherung wird mit der Schaffung eines beitragsorientierten persönlichen Pensionskontos dem Versicherungsprinzip entsprochen, wonach die Höhe der Pensionen eines Versicherten bei gleichem Lebensalter von der Höhe der Beiträge abhängt, die für ihn geleistet werden.
Dieser Entwurf der angestrebten schrittweisen Harmonisierung der Beitragssätze und der Beitragsgrundlagen bei gleichzeitiger Vereinheitlichung der Leistungen schafft die Basis für ein einheitliches Pensionsrecht für alle Erwerbstätigen. Gerade die junge Generation wird davon profitieren, weil im Falle eines Hinausschiebens der notwendigen Reformen noch über Jahre die junge Generation dann die Leistungen für drei Generationen zu tragen gehabt hätte.
Ich glaube daher, dass eine Erstreckung der langen Übergangsfristen und damit eine harmonische Belastung von drei Generationen über Jahre gerade der jungen Generation die Chance gibt, erstens in ihrer Aktivzeit von ihrem Einkommen möglichst viel der Qualität ihrer Lebensführung und ihren eigenen Lebensvorstellungen zu widmen sowie zum Zweiten durch die Senkung der Abgaben- und Steuerquote Geld frei zu bekommen, um für die zweite und dritte Säule der Pensionsabsicherung genügend Kapital zu haben.
Zum Dritten ist durch die Abfertigung-neu eine Möglichkeit auch für Kleinsteinkommensbezieher geschaffen worden, in eine persönliche Pensionsvorsorge in der zweiten Säule umzusteigen – ohne dass sie von ihrem täglichen Einkommen etwas abzweigen müssen.
Außerdem ist für die junge Generation ab Einführung des harmonisierten Pensionsrechtes klar, dass sie nach wie vor eine der besten Pensionsversicherungen in Europa haben wird, auch in Bezug auf die Höhe der Leistungen.
Ich meine, sehr geehrter Herr Abgeordneter Wöginger, dass diese Pensionsreform zwei echte Gewinner hat: Zum einen sind das die Frauen, die Familienleistungen und Pflegeleistungen erbracht haben, zum anderen ist das die jüngere Generation insgesamt. Man sollte aber nicht vergessen, dass es auch die ältere Generation in Zukunft leichter haben wird, weil die Anhebung der Pensionen nicht mehr nach dem im Jahr 1995 eingeführten Nettopensionsprinzip erfolgen wird, sondern so, wie es am Verhandlungstisch mit allen Sozialpartnern einvernehmlich vereinbart worden ist, nämlich nach dem Lebenshaltungsindex des Österreichischen Statistischen Zentralamtes.
Diese Valorisierung wird für die Senioren einen deutlichen Vorsprung bringen, denn ich kenne sehr wenige Menschen in Österreich – abgesehen von den Fachleuten –, die sich im alten Nettopensionsanpassungssystem ausgekannt haben und damit zufrieden waren.
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Wenn man all diese Punkte zusammenzieht, so ist das für die jetzt in Pension Befindlichen die Beruhigung, dass sie ab dem Jahre 2007 mit der Teuerung ihre Pensionen aufgewertet bekommen. Für die junge Generation bedeutet das, sie kann endlich wieder darauf vertrauen, auch eine leistungsfähige Pension für sich selbst zu bekommen. Mit der Senkung der Steuer- und Abgabenquote werden die Jungen in ihrer Aktivzeit profitieren, indem Sie mehr Geld für sich selbst in der Brieftasche haben werden und weniger Geld für den Staat werden zahlen müssen.
Im heurigen Jahr sind es durch die Steuerreform aktuell 18 Tage, die jeder Arbeitnehmer gewonnen hat. Im nächsten Jahr werden durch die Steuerreform noch einige Tage dazukommen. Und wenn es nach dieser Bundesregierung geht, wird die Senkung der Steuer- und Abgabenquote von – Ausgangspunkt – 45 Prozent bis zum Jahr 2010 immerhin 7 Prozent des Einkommens für Eigenbedarf, Eigenvorsorge, eigenen Verbrauch und für eigene Lebensführung freimachen.
Ich meine daher, dass gerade die junge Generation mit dieser Pensionsharmonisierung sehr zufrieden sein kann. (Beifall bei den Freiheitlichen.)
Im Übrigen haben wir bei dieser Pensionsharmonisierung auch festgehalten, dass alle drei Jahre alle Parameter der wirtschaftlichen Voraussagen und der demoskopischen Voraussagen zu überprüfen sind, sodass die junge und auch die alte Generation sich darauf verlassen können, dass das österreichische System mit seiner hohen ersten Komponente des Generationenvertrages auch in Zukunft weiterhin und sinnvoll adaptiert und angepasst wird und nicht als Fremdkörper, ganz egal, wie sich die Wirtschaft in Österreich und die Rahmenbedingungen der Wirtschaft entwickeln, als Monolith nach oben und nach unten stehen bleibt und daher zusätzliche Belastungen oder zusätzliche Verluste mit sich bringt.
Ich betrachte das gesamte System in seiner Endausbauphase auch als ein schlankes System. Sie können sich selbst davon überzeugen, der Gesetzestext des neuen Allgemeinen Pensionsgesetzes für die Zeit nach 2034 umfasst acht Seiten, und in diese acht Seiten ist das gesamte neue Pensionssystem verpackt. Ich glaube, es gibt in der Zweiten Republik sehr wenige Gesetze, die so umfassenden Charakter haben und doch in solch sparsamer Form die Zukunft regeln.
Es ist allerdings auch festzustellen, dass die Übergangsbestimmungen einen erheblichen Aufwand erfordern. Sie können sich das bildlich vorstellen: Wenn Sie auf zehn verschiedenen Wegen ein gemeinsames Ziel anstreben, so sind diese Wege meistens sehr verschlungen, sehr unterschiedlich in der Länge und sehr unterschiedlich in der Ausgestaltung. Und so ist das auch bei der Pensionsharmonisierung. Wir gehen von standespolitisch geprägten Gesetzen aus, die zu einem einfachen und gemeinsamen System zusammenzuführen sind. Demzufolge gestaltet sich auch die Übergangsphase entsprechend schwierig. Wir müssen die unterschiedlichen Systeme in ein gemeinsames System verfassungskonform und zukunftsträchtig zusammenzuführen.
Herr Abgeordneter! Ich hoffe, ich habe Ihre Frage für die junge Generation, aber darüber hinaus auch für die anderen Generationen ausreichend beantwortet. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)
Präsident Dr. Andreas Khol: Das werden wir gleich sehen, Herr Minister, denn ich frage den Herrn Abgeordneten, ob er eine Zusatzfrage hat. – Er hat eine. Bitte.
Abgeordneter August Wöginger (ÖVP): Herr Bundesminister! Ihre Erläuterungen waren sehr ausführlich, aber ein Hauptgrund für die notwendigen Reformen im Bereich der Pensionen ist ja die demographische Entwicklung.
Meine Zusatzfrage lautet: Wie entwickelt sich das Verhältnis zwischen Beitragszahlern und Pensionsempfängern in den nächsten Jahren beziehungsweise Jahrzehnten?
Nationalrat, XXII.GP | 90. Sitzung / Seite 29 |
Präsident
Dr. Andreas Khol: Herr
Bundesminister, bitte. (Abg. Dr. Partik-Pablé: Aber ausführlich, bitte!)
Bundesminister für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz Mag. Herbert Haupt: Sehr geehrter Herr Abgeordneter! Es ist nicht nur das Verhältnis zwischen Beitragszahlern und Pensionisten, das hier in Frage steht, sondern es ist auch eine Frage des Anteils der arbeitsfähigen Gruppe am Wirtschaftsprozess. Und hier haben wir in Österreich gerade für die arbeitsfähige Gruppe der über 55-Jährigen einen deutlichen Nachholbedarf im Verhältnis zu anderen europäischen Ländern.
Ich habe seinerzeit die Barcelona-Ziele mit unterzeichnet, und ich denke, dass wir diese bis zum Jahr 2010 erreichen können. Nach dem Jahr 2010 ist eine Weiterentwicklung der Barcelona-Ziele in Österreich auf Grund des nach wie vor früheren Antrittsalters für Frauen bis zum Jahr 2024 nur sehr schwer möglich. Sie können sich vorstellen: Wenn 40 Prozent des österreichischen Arbeitsmarktes mit 60 Jahren in Zukunft in Pension gehen können, wird es sehr schwer möglich sein, bei den über 60-Jährigen mehr als 60 Prozent Beschäftigung zu erreichen.
Die Barcelona-Ziele mit 53 Prozent halte ich für noch erreichbar, darüber liegende Ziele halte ich so lange für nicht ausbaufähig, solange die Verfassungslage – konsensual – für die Frauen so ist. Ich kann einfach nicht erkennen, dass dann, wenn 40 Prozent der Arbeitsfähigen und Arbeitstätigen in Österreich nach wie vor mit 60 in die Regelpension gehen können, das Benchmark in dieser Gruppe in Österreich vergleichbar ist mit jenen in den anderen Ländern in Europa, wo für Frauen und Männer ein deutlich höheres gleiches Pensionsantrittsalter gilt.
Ich meine, dass auch nicht übersehen werden darf, dass auch die längere Ausbildungsdauer in Österreich für die Pensionsversicherung ins Gewicht fällt. Als die Pensionsversicherung eingeführt wurde, hatten wir ein durchschnittliches Eintrittsalter in die Arbeitswelt von knapp über 18 Jahren, heute haben wir ein Eintrittsalter in die Arbeitswelt von knapp über 21 Jahren. – Das ist eine Auswirkung der erwünschten Akademisierung unserer Gesellschaft. Das ist auch eine erwünschte Nebenwirkung der hohen Zahl an Maturitätsbefunden. 51 Prozent aller Mädchen und 48 Prozent aller Männer in Österreich schließen die Sekundarschule mit Matura ab. Das heißt, die Verkürzung der Beitragsphase durch eine längere Ausbildung ist bei den Berechnungen mit zu berücksichtigen.
Es gibt einzelne Berufsgruppen, wo das Verhältnis zwischen Berufstätigen und Pensionisten heute schon ein umgekehrt proportionales ist. Eine typische Berufsgruppe für diesen Bereich sind etwa die Bauern. Schon heute muss ein aktiver Bauer mehr als 1,12 Pensionisten erhalten. Diese Zahl wird in den nächsten Jahren steigen; Kollege Donabauer hat das richtig erkannt.
Es gibt aber auch eine andere Reihe von sterbenden Berufen, die in ihrer gesellschaftlichen Bedeutung an Wert verlieren und für deren Pensionen die nachkommenden Generationen eine deutliche Last zu tragen haben. Eine solche Berufsgruppe ist auch die des österreichischen Bergbaus. Es gibt heute nur mehr knapp 4 000 Personen, die aktiv in die Regelungen des Knappschaftssoldes fallen, während es insgesamt etwa 53 000 Versicherte in dieser Versicherungsanstalt gibt – der überwiegende Teil schon Pensionisten.
Man sieht an diesen einzelnen Gruppen, welche Schwierigkeiten es macht, wenn eine sinkende Beschäftigtenzahl einer immer größer werdenden oder zumindest gleich bleibenden Pensionistengruppe gegenübersteht. In der Gesamtpopulation Österreichs sieht das so aus, dass sich das Verhältnis von 1 000 : 463 verändern wird auf 1 000 Personen in Beschäftigung : 768 bis 800 Pensionisten in den Jahren 2020 bis 2030.
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All diese Zahlen sind aber auch davon abhängig, wie die Geburtenrate in den nächsten Jahren ausfallen wird. Wenn die Geburtenrate weiterhin so niedrig bleibt, wie sie heute ist – 78 000 bis 79 000 –, werden diese Zahlen zutreffend sein, wenn die Geburtenrate wieder ansteigt, werden sich diese Zahlen ändern.
Daher: Das sind keine endgültigen Befunde, sondern nur gesellschaftliche Schätzungen, die man ernst zu nehmen hat, die aber nicht punktgenau so eintreffen müssen. (Beifall bei Abgeordneten der ÖVP.)
Präsident Dr. Andreas Khol: Herr Bundesminister! Wir haben jetzt noch drei Zusatzfragen. Ich hoffe, wir werden bis zum Ende der Fragestunde mit der Beantwortung fertig. In der Geschäftsordnung, darf ich nur sagen, heißt es: „Die Beantwortung hat so kurz und konkret zu erfolgen, wie es die Anfrage zulässt.“ Jetzt sind das natürlich sehr wichtige Fragen, ich weiß das, und es steht Ihnen frei, so lange zu antworten, wie Sie wollen.
Zusatzfrage? – Herr Abgeordneter Lichtenegger, bitte.
Abgeordneter Elmar Lichtenegger (Freiheitliche): Herr Bundesminister! Diese gerechte und faire Pensionsreform, mit der wir Jungen sehr zufrieden sind, ist eigentlich, kann man sagen, eine Pensionssicherungsreform. Warum ist das so, Herr Minister?
Präsident Dr. Andreas Khol: Herr Bundesminister, bitte.
Bundesminister für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz Mag. Herbert Haupt: Sehr geehrter Herr Abgeordneter! Es wurde schon in der Vergangenheit mehrfach der Versuch unternommen, durch eine grundsätzliche Änderung des Pensionssystems auch eine Pensionssicherungsreform über Jahre vorzunehmen. Der deutlichste Anlauf dazu erfolgte im Jahr 1995 unter dem deutschen Experten Rürup, der aber dann in der Umsetzung an wichtigen Punkten, die Rürup richtigerweise für die Zukunft und für die Sicherung der Pensionen vorgeschlagen hat, in der parlamentarischen Debatte, aber auch in der Debatte innerhalb der Bundesregierung abgeschwächt und verwässert worden ist, sodass von einer langfristigen Sicherung über das Jahr 2030 hinaus keine Rede mehr sein konnte.
Ich denke, dass es richtig, notwendig und wichtig war, diese Pensionsharmonisierung und Pensionssicherungsreform jetzt anzugehen und mit langen Übergangsfristen eine möglichst harmonische Zusammenführung der unterschiedlichen Pensionssysteme zu einem einheitlichen neuen Pensionssystem zu garantieren, es gleichzeitig durch die langen Übergangsfristen den betroffenen Jahrgängen zu ermöglichen, entsprechend zu reagieren, um ihre Vorstellungen die Pension betreffend auch tatsächlich verwirklichen zu können, und jenen, die über 50 sind, mit der Abmilderung durch die Deckelungen aus der Pensionsreform 2003 einen Teil ihres Geldes rückzuerstatten und zukünftig auch höhere Pensionen ausbezahlen zu können. Die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen erlauben nunmehr mehr Großzügigkeit als die ursprünglichen Prognosen und Annahmen.
Ich halte es für wichtig, um die Pensionssicherung für die Zukunft tatsächlich zu gewährleisten, dass das von der Bundesregierung vorgesehene Ziel der dreijährigen Überprüfung der Pensionsreform nach den wirtschaftlichen Kriterien, nach den demoskopischen Kriterien, nach den Einkommenskriterien und nach den sonstigen im Gesetz festgehaltenen Kriterien auch tatsächlich verfolgt wird, um der jungen Generation die Sicherheit zu geben, eine ausreichende, für sie tragfähige Pension zu erhalten, und den in Pension Befindlichen die Angst zu nehmen, in der Pension zu verarmen, was heute ja tatsächlich viele in der österreichischen Gesellschaft befürchten, wie man am Ausmaß des Angstsparens in den jüngsten Berichten der österreichischen Banken durchaus erkennen kann.
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Ich glaube, dass diese Reform tatsächlich den Namen Sicherungsreform verdient. Es hätte mir und auch den österreichischen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern und der österreichischen Bevölkerung insgesamt gut getan, wenn dieses Ziel bereits mit der Reform 1995/1997, so wie es von Rürup vorgeschlagen worden ist, angegangen worden wäre. Wir haben neun wertvolle Jahre verloren, und daher sind manche dieser Harmonisierungsschritte drastischer ausgefallen, als sie es noch vor neun Jahren hätten sein müssen. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)
Präsident Dr. Andreas Khol: Zu einer weiteren Zusatzfrage hat sich Frau Abgeordnete Mandak gemeldet. – Bitte.
Abgeordnete Sabine Mandak (Grüne): Sehr geehrter Herr Minister! Wir haben die Pensionsreform mit guten Begründungen abgelehnt. Herr Kollege Wöginger hat offensichtlich keine Ahnung von der Pensionsreform (Zwischenrufe bei der ÖVP), weshalb sonst hat er Sie heute gefragt, warum sie so fair und gerecht sei, und Herr Kollege Lichtenegger wollte von Ihnen wissen, warum das eine Pensionssicherungsreform sei.
Meine Frage an Sie lautet daher: Haben Sie die Abgeordneten von den Regierungsparteien, bevor sie über die Pensionsreform abgestimmt haben, nicht darüber informiert, was überhaupt der Inhalt dieses Gesetzes ist? (Beifall bei den Grünen und der SPÖ.)
Präsident Dr. Andreas Khol: Herr Bundesminister, bitte.
Bundesminister für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz Mag. Herbert Haupt: Sehr geehrte Frau Abgeordnete! Ich weiß vom Kollegen Wöginger aus mehreren Debatten, die wir auch im ÖVP-Klub geführt haben, dass er über die Pensionsreform ausgezeichnet Bescheid weiß. Als oberösterreichischer Mandatar war er auch Tag und Nacht unterwegs, um den Menschen dort sehr viele Ängste, die geschürt wurden, zu nehmen. Man hat in die Pensionsreform Dinge hineingeheimnisst, die tatsächlich so nicht drinnen stehen.
Ich bin mir sicher, dass auch Kollege Lichtenegger sich in seiner/meiner Fraktion über die Pensionsreform ausreichend kundig gemacht hat.
Ich bin beiden dankbar dafür, dass sie mir heute durch ihre Fragen Fernsehzeit eingeräumt haben, um den Zuseherinnen und Zusehern vor dem Bildschirm ausführlich zu antworten und die tatsächlichen Gegebenheiten der Pensionsreform zu schildern.
Frau Kollegin Mandak, wie Sie in Ihrer Fraktion das gehalten haben, weiß ich nicht. Ich bin mir sicher, dass manche immer wiederkehrenden Behauptungen, die die Frauen mit Familienleistungen als Verlierer darstellen, in dieser Pensionsreform mit Sicherheit nicht zu finden sind. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)
Präsident Dr. Andreas Khol: Zu einer letzten Zusatzfrage hat sich Frau Abgeordnete Heinisch-Hosek zu Wort gemeldet. – Bitte.
Abgeordnete Gabriele Heinisch-Hosek (SPÖ): Herr Bundesminister! Ich entnehme der Austria Presseagentur, dass der österreichische Innenminister heute um 11 Uhr zurücktreten wird. Ich frage Sie daher, ob Sie meine Einschätzung teilen, dass das einerseits wegen seiner verfehlten Asylpolitik geschieht und andererseits – um den Bezug zu meinem Bereich herzustellen – auch wegen der verfehlten Gender-Mainstreaming-Politik im Innenministerium? (Beifall bei der SPÖ.)
Präsident Dr. Andreas Khol: Herr Bundesminister, bitte.
Bundesminister für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz Mag. Herbert Haupt: Frau Kollegin! Sie sind lange genug im Parlament, um zu wissen, dass in der Fragestunde nur Bereiche der eigenen Vollziehung behandelt
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werden können. Ich darf Sie darauf aufmerksam machen, dass ich seit vier Jahren Minister bin und es oft vor der Weihnachtszeit Rücktrittsgerüchte um meine Person gegeben hat, die immer falsch waren. Ich meine daher, Frau Abgeordnete, Sie sollten diese Frage sinnvollerweise an den Apostrophierten in Ihrer Frage richten, nämlich an den Herrn Innenminister, und an niemanden sonst. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)
Präsident Dr. Andreas Khol: Damit sind alle für die heutige Fragestunde vorgesehenen Anfragen behandelt.
Die Fragestunde ist beendet.
Einlauf und Zuweisungen
Präsident Dr. Andreas Khol: Hinsichtlich der eingelangten Verhandlungsgegenstände und deren Zuweisungen verweise ich gemäß § 23 Abs. 4 der Geschäftsordnung auf die im Sitzungssaal verteilte Mitteilung.
Die
schriftliche Mitteilung hat folgenden Wortlaut:
A) Eingelangte
Verhandlungsgegenstände:
Anfragebeantwortungen: 2171/AB bis 2174/AB.
B) Zuweisungen in dieser Sitzung:
zur Vorberatung:
Ausschuss für Arbeit und Soziales:
Vereinbarung gemäß
Art. 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern über
Sozialbetreuungsberufe (779 d.B.);
Finanzausschuss:
Bundesgesetz, mit dem das
Pensionskassengesetz, das Versicherungsaufsichtsgesetz, das
Einkommensteuergesetz 1988, das Körperschaftsteuergesetz 1988, das
Erbschafts- und Schenkungssteuergesetz 1955, das Versicherungssteuergesetz 1953,
das Betriebspensionsgesetz, das Arbeitsverfassungsgesetz, das
Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz, das Betriebliche
Mitarbeitervorsorgegesetz und das Insolvenz-Entgeltsicherungsgesetz geändert
werden (707 d.B.);
Ausschuss für innere Angelegenheiten:
Antrag 483/A (E) der Abgeordneten
Bettina Stadlbauer, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Schutzzonen rund um
Abtreibungskliniken“;
Justizausschuss:
Antrag 484/A (E) der Abgeordneten
Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen betreffend Konsumentenschutz-Maßnahmen
im Zuge der Verwendung von RFID (Radio Frequency Identification)-Systemen;
Ausschuss für Land- und
Forstwirtschaft:
Antrag 485/A (E) der Abgeordneten
Heidemarie Rest-Hinterseer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Reform der
EU-Zuckermarktordnung;
Unterrichtsausschuss:
Antrag 487/A (E) der Abgeordneten Beate
Schasching, Kolleginnen und Kollegen betreffend Umbenennung des
Unterrichtsgegenstandes „Leibesübungen“ in „Bewegung und Sport“;
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Verfassungsausschuss:
Gesetzesantrag der Bundesräte Jürgen
Weiss, Kolleginnen und Kollegen vom 2. Dezember 2004 betreffend ein
Bundesverfassungsgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz geändert wird
(769 d.B.);
Verkehrsausschuss:
Antrag 486/A (E) der Abgeordneten Kurt
Eder, Kolleginnen und Kollegen betreffend eine qualitativ hochwertige
flächendeckende Versorgung mit Postdienstleistungen;
Ausschuss für Wissenschaft und
Forschung:
Antrag 488/A der Abgeordneten
Dr. Gertrude Brinek, Dipl.-Ing. Elke Achleitner, Kolleginnen und
Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Studienförderungsgesetz 1992
geändert wird.
*****
Verlangen auf Durchführung einer kurzen Debatte über die Anfragebeantwortung 2160/AB
Präsident Dr. Andreas Khol: Vor Eingang in die Tagesordnung teile ich mit, dass das gemäß § 92 der Geschäftsordnung gestellte Verlangen vorliegt, eine Kurzdebatte über die Beantwortung 2160/AB der Anfrage 2182/J der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen betreffend AGES – Schließung der bakteriologisch-serologischen Geschäftsstelle in Linz durch die Frau Bundesministerin für Gesundheit und Frauen abzuhalten.
Diese kurze Debatte findet gemäß § 57a der Geschäftsordnung spätestens um 15 Uhr statt.
Behandlung der Tagesordnung
Präsident Dr. Andreas Khol: Es ist vorgeschlagen, die Debatte über die Punkte 1 bis 4, 5 bis 10, 11 bis 21, 22 bis 25, 26 und 27, 29 bis 31, 33 bis 35, 36 und 37 sowie 38 und 39 der Tagesordnung jeweils zusammenzufassen.
Wird dagegen eine Einwendung erhoben? – Das ist nicht der Fall.
Wir gehen in die Tagesordnung ein.
Redezeitbeschränkung
Präsident Dr. Andreas Khol: In der Präsidialkonferenz wurde Konsens über Gestaltung und Dauer der Debatten erzielt. Demgemäß wurde eine Tagesblockzeit von 10 „Wiener Stunden“ vereinbart, sodass sich folgende Redezeiten ergeben: ÖVP und SPÖ je 175 Minuten, Freiheitliche 120 sowie Grüne 130 Minuten, wobei die unten angeführten Redezeiten der Fraktionen in die vereinbarten 10 „Wiener Stunden“ eingerechnet werden.
Hinsichtlich der Gestaltung und Dauer der gemeinsamen Debatte zu den Punkten 1 bis 4 wurde für die Zeit von zirka 10 Uhr bis 13 Uhr, die vom ORF übertragen wird, folgende Vereinbarung getroffen:
Für die Debatte zu den Tagesordnungspunkten 1 und 2, die in der Zeit von zirka 10 Uhr bis 11.30 Uhr stattfinden wird, wird folgende Redeordnung festgelegt: zunächst
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je eine Wortmeldung pro Fraktion mit je 8 Minuten, anschließend ein Regierungsmitglied mit 10 Minuten, sodann je eine Wortmeldung pro Fraktion mit je 5 Minuten, in weiterer Folge ein Regierungsmitglied mit 8 Minuten und schließlich je eine Wortmeldung pro Fraktion mit je 5 Minuten.
Anschließend findet in der Zeit von 11.30 Uhr bis 13 Uhr die Debatte zu den Tagesordnungspunkten 3 und 4 mit folgender Redeordnung statt: je eine Wortmeldung pro Fraktion mit je 8 Minuten, anschließend ein Regierungsmitglied mit 10 Minuten, sodann je eine Wortmeldung pro Fraktion mit je 5 Minuten, in weiterer Folge ein Regierungsmitglied mit 8 Minuten und schließlich je eine Wortmeldung pro Fraktion mit je 5 Minuten.
Nach 13 Uhr wird die Debatte in der Weise weitergeführt, dass es jedem Abgeordneten frei steht, jenen Verhandlungsgegenstand zu wählen, zu welchem er sprechen möchte. Danach, wenn die Rednerliste zu diesen Tagesordnungspunkten erschöpft ist, kommen die Abstimmungen zu den Punkten 1, 2, 3 und 4 der Tagesordnung.
Das ist der Vorschlag der Präsidialkonferenz, über den das Hohe Haus entscheidet.
Wir kommen daher zur Abstimmung.
Ich bitte jene Damen und Herren, die diesem sehr kunstvoll ausgearbeiteten Vorschlag zustimmen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Die Kunst wird anerkannt. Das ist einstimmig angenommen.
Wir gehen daher so vor.
1. Punkt
Bericht
des Ausschusses für Arbeit und Soziales über die Regierungsvorlage
(703 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine
Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das
Bauern-Sozialversicherungsgesetz und das Beamten-Kranken- und
Unfallversicherungsgesetz geändert werden
(3. Sozialversicherungs-Änderungsgesetz 2004 –
3. SVÄG 2004) (776 d.B.)
2. Punkt
Bericht
des Ausschusses für Arbeit und Soziales über die Regierungsvorlage
(512 d.B.): Bundesgesetz zum Schutz vor gefährlichen Produkten (Produktsicherheitsgesetz 2004 –
PSG 2004) (777 d.B.)
3. Punkt
Bericht
des Ausschusses für Wissenschaft und Forschung über den Antrag 465/A der
Abgeordneten Dr. Gertrude Brinek, Dipl.-Ing. Elke Achleitner,
Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Hochschülerschaftsgesetz 1998
geändert wird (764 d.B.)
4. Punkt
Bericht
des Ausschusses für Wissenschaft und Forschung über den
Antrag 380/A (E) der Abgeordneten Mag. Brigid Weinzinger,
Kolleginnen und Kollegen betreffend Förderungsoffensive für wissenschaftliche
Alternativmethoden zum Tierversuch (765 d.B.)
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Präsident Dr. Andreas Khol: Wir gelangen nunmehr zu den Punkten 1 bis 4 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.
Die ersten beiden Vorlagen werden in der ersten Hälfe des Vormittags diskutiert, die beiden weiteren Vorlagen danach.
Bei allen vier Tagesordnungspunkten wurde auf eine mündliche Berichterstattung verzichtet, wir gehen daher sogleich in die Debatte ein.
Zu Wort gemeldet hat sich Herr Abgeordneter Dr. Gusenbauer; seine Redezeit beträgt 8 Minuten.
Ich bitte die Damen und Herren des Hohen Hauses noch einmal, dem Redner nicht den Rücken zuzuwenden!
Bitte, Herr Kollege.
10.01
Abgeordneter Dr. Alfred Gusenbauer (SPÖ): Herr Präsident! Mitglieder der Bundesregierung! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die heutige Diskussion über die Reform des Hauptverbandes ist die Konsequenz des Dauerkonflikts dieser österreichischen Bundesregierung mit der österreichischen Verfassung. Wir diskutieren das heute deswegen, weil der Verfassungsgerichtshof die alten Reformen des Hauptverbandes aufgehoben hat, die im Wesentlichen nur eines zum Ziel hatten: die Machtverhältnisse dort so zu verändern, dass eine Privatisierung des österreichischen Gesundheitssystems leichter möglich ist.
Das, was heute vorliegt, setzt den bisherigen Bestrebungen die Krone auf, denn der künftige Hauptverband wird im Wesentlichen durch zwei Charakteristika bestimmt: Erstens, dieser Hauptverband wird zu 100 Prozent in den Einflussbereich der ÖVP wandern, also eingeschwärzt; und zweitens werden in diesem Hauptverband die Vertreter von 300 000 Unternehmen die Vertreter von 3 Millionen Arbeitnehmern, sprich von Arbeitern und Angestellten, majorisieren können.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Das hat mit einer demokratischen Struktur überhaupt nichts mehr zu tun! (Beifall bei der SPÖ und den Grünen.)
Wenn schon in der Demokratie gilt: ein Mensch – eine Stimme, wieso soll das dann im Hauptverband nicht gelten? Warum zählt die Stimme eines Unternehmervertreters zehn Mal soviel wie die Stimme eines Arbeitnehmervertreters? (Zwischenruf des Abg. Dr. Stummvoll.) – Herrn Stummvoll ist das recht (Abg. Dr. Stummvoll: Nein!), denn der will schon lange solche Verhältnisse haben. Das ist nämlich sein Demokratieverständnis, meine sehr geehrten Damen und Herren. (Beifall bei der SPÖ und den Grünen. – Abg. Ellmauer: Können Sie nicht einmal sachlich bleiben?!)
In Wirklichkeit ordnet sich ja diese Veränderung im Hauptverband in das Gesamtkonzept des Demokratieabbaus von Seiten der ÖVP ein. Wir haben ja heute nicht nur den Hauptverband auf der Tagesordnung, sondern auch eine Änderung des ÖH-Gesetzes. Und was dort passiert, ist ziemlich klar: Das erste Mal in der Geschichte wird die Direktwahl zu einer österreichweiten Vertretung abgeschafft – das erste Mal in der Geschichte der Zweiten Republik!
Damit ist klar: Mit dieser Veränderung des Hauptverbandes und mit der Änderung des ÖH-Gesetzes setzt die ÖVP ihren Demokratieabbau fort. Und das ist schädlich für unser Land, meine sehr geehrten Damen und Herren! (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der Grünen.)
Es gibt ja eine ganze Liste von Institutionen, die anzuführen wäre, die die ÖVP sich in ihrem Machtrausch in den letzten vier Jahren versucht hat, unter den Nagel zu reißen.
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Aber niemals zuvor wurde derart drastisch vorgegangen wie jetzt. Man muss sich vorstellen, die studentische Selbstverwaltung, die ÖH und die Direktwahl, wurden zu einem Zeitpunkt geschaffen, als es Mehrheitsverhältnisse des RFS, der ÖVP-Studenten gab. Jahrzehnte hindurch hat das weder sozialdemokratisch geführte Regierungen noch sozialdemokratische Alleinregierungen gestört, es war ein normales demokratisches Prinzip. Jetzt gibt es zum ersten Mal im Zentralausschuss eine Mehrheit von Rot und Grün, und was macht die ÖVP – und mit ihr als Steigbügelhalter die FPÖ? – Sie ändern das Wahlrecht so, dass bei gleich bleibenden Stimmergebnissen in Zukunft eine schwarze Mehrheit vorhanden ist.
Wenn man demokratische Gesetze einmal so missbraucht, dass man Wahlergebnisse uminterpretieren kann, dass in Zukunft andere Ergebnisse herauskommen, dann, Herr Molterer, ist das ein ganz massiver Demokratieabbau, den Sie hier zu verantworten haben. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der Grünen.)
Was dadurch zum Ausdruck kommt, ist eine Gesinnungsfrage. Wir haben in den letzten Wochen mehreres erlebt. Als es die Debatte über die Pensionsreform gab und die Arbeiterkammer auf Punkt und Beistrich vorgerechnet hat, welche dramatischen Auswirkungen die Pensionsreform für die Betroffenen hat, hat die Regierung gesagt: „Rote Gräuelpropaganda!“
Es hat sich herausgestellt, dass alle Rechnungen gestimmt haben (Rufe bei der ÖVP und den Freiheitlichen: Nein!), das Sozialministerium hat das bestätigen müssen. Und was war die Reaktion von Seiten der Regierung? – Man muss die Arbeiterkammer in ihren Möglichkeiten beschneiden, man muss die Beiträge einfrieren oder senken. Alles nach demselben Muster: Wer in Österreich qualifiziert Kritik an dieser Regierung übt, soll in seinen Handlungsmöglichkeiten eingeschränkt werden! – Das ist ein unwürdiges Vorgehen knapp vor dem Beginn eines Jubiläumsjahres, in dem die Wiedererstehung der Demokratie in unserem Land gefeiert werden soll. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der Grünen.)
Daher ist der heutige Tag, meine sehr geehrten Damen und Herren, eigentlich ein trauriger Tag für das Parlament, denn der heutige Tag ist zusammenzufassen als „Tag des Demokratieabbaus“. Das, was Sie heute hier in zwei Schritten vollziehen – erstens beim Hauptverband, zweitens beim ÖH-Gesetz, als zwei konkrete Ausdrucksformen Ihrer Gesinnung, Ihrer Haltung, die Sie in vielen Beispielen in den letzten Wochen an den Tag gelegt haben –, führt dazu, dass man den heutigen Tag als den „Tag des Demokratieabbaus“ bezeichnen muss.
Es ist des österreichischen Parlaments nicht würdig, 60 Jahre nach der Gründung der Zweiten Republik, in der immer wieder darüber diskutiert wurde, wie man die Demokratie ausbauen, wie man sie verbessern, wie man die Teilnahmemöglichkeiten der Bürger verbessern kann, heute herzugehen, kurz, bevor das Jubiläumsjahr beginnt, und einen massiven Demokratieabbau zu betreiben.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es ist Zeit, dass Ihr Machtrausch beendet wird, dass Ihre brutale Machtpolitik (Abg. Steibl: Was ist das für eine Sprache?! – Weitere Zwischenrufe bei der ÖVP und den Freiheitlichen), die auch vor der Änderung von Gesetzen nicht Halt macht, dass diese Machtpolitik beendet wird. Bei den nächsten Wahlen werden Ihnen die Menschen die Rechnung dafür präsentieren. Es ist an der Zeit! (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der Grünen.)
Wenn Sie sich schon von der Opposition und von vielen Experten und Journalisten nicht ins Gewissen reden lassen wollen, dann lesen Sie doch zum Beispiel die Aussagen des früheren Präsidenten Heinrich Neisser über den Umgang der ÖVP mit dem Rechtsstaat, den Umgang der ÖVP mit rechtsstaatlichen Traditionen nach! (Abg. Großruck: Lesen Sie die Aussagen des Herrn Dr. Androsch, was der über Sie sagt!) –
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Ich weiß, dass Sie mit Aussagen wie jenen des Herrn Neisser nichts anfangen können, denn bei Ihnen ist offensichtlich auch jede Einrede eines ÖVPlers, der Sie vor dem Demokratieabbau warnt, an der völlig falschen Adresse. Es entlarvt in Wirklichkeit Sie (Präsident Dr. Khol gibt das Glockenzeichen), wenn Sie nicht einmal auf die warnenden Stimmen aus den eigenen Reihen hören.
Stoppen Sie diesen Demokratieabbau, meine Damen und Herren, bevor es zu spät ist! (Beifall bei der SPÖ und den Grünen.)
10.10
Präsident
Dr. Andreas Khol: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter
Dr. Spindelegger. 8 Minuten Redezeit. (Abg. Großruck: So, jetzt kommt wieder Seriosität hinein!)
10.10
Abgeordneter Dr. Michael Spindelegger (ÖVP): Herr Präsident! Frau Bundesministerin Rauch-Kallat! Geschätzte Damen und Herren! Da kann man sich ein gutes Bild darüber machen, welchen Zugang die Sozialdemokratie zu Problemen dieses Landes hat und welchen Zugang die Regierungsparteien haben. Kollege Gusenbauer zählt zunächst einmal, wenn es um die Reform des Hauptverbandes geht, die Zahl der Köpfe von Sozialdemokraten in Gremien – das ist sein Zugang, meine Damen und Herren. (Zwischenruf des Abg. Dr. Bauer.) Unser Zugang ist, den Hauptverband so zu gestalten, dass das Wohl der Versicherten bestmöglich vertreten wird. Das ist der Unterschied, geschätzte Damen und Herren! (Beifall bei der ÖVP.)
Wenn wir
uns Kollegen Gusenbauer, „Mister 88 Prozent“, und seinen Zugang überhaupt
zu Fragen der Demokratie ansehen, müssen wir festhalten: Wenn Gusenbauer nicht
rot sieht, dann ist offenbar die Demokratie in Gefahr. Meine Damen und Herren!
Das kann doch nicht sein! (Beifall bei der ÖVP.)
Sie
verwechseln hier anscheinend Demokratie mit Sozialdemokratie, aber da besteht
Gott sei Dank ein großer Unterschied.
Meine
Damen und Herren! Uns geht es darum, hier eine Struktur für den Hauptverband
vorzusehen, die verfassungskonform ist – selbstverständlich; es gab hier
eine Aufhebung, das müssen wir berücksichtigen, reparieren –, aber
gleichzeitig auch auf Effizienz und Kostenbewusstsein zu schauen. Wir müssen
aber nicht nur das, was der Verfassungsgerichtshof aufgehoben hat, in eine neue
Struktur gießen, sondern bei dieser Struktur sehr wohl auch darauf Rücksicht
nehmen, welche Grundsätze wir verfolgen.
Das, was
nunmehr vorliegt, zeigt, dass wir künftig sehr wohl mit einer sehr effizienten
Struktur Sozialverwaltung betreiben können. Wir haben künftig statt fünf
Gremien zwei Gremien, die Entscheidungen treffen (Zwischenruf des Abg. Öllinger), die Trägerorganisationen,
die in der neuen Trägerkonferenz sitzen werden. Dort sind alle Sozialversicherungsträger
mit dem Obmann und dem Obmannstellvertreter vertreten, meine Damen und Herren. (Abg. Keck: Das stimmt nicht!)
Ich
meine, dass es wesentlich ist, welche Aufgaben eine solche Trägerkonferenz hat,
und diesbezüglich haben wir neue Schwerpunkte gesetzt. Sie soll nicht wie die
bisherige Hauptversammlung ein Debattierklub sein – ich sage das einmal
überspitzt so –, sondern sie soll sehr wohl mit Rechten ausgestattet sein:
mit dem Budgetrecht, das heißt mit dem Recht, einen Jahresvoranschlag zu
beschließen, einen Rechnungsabschluss zu beschließen, dem Verbandsvorstand die
Entlastung zu erteilen oder auch nicht, den Verbandsvorstand selbst zu
bestellen, eine Richtlinienkompetenz zu haben! All das sind neue Aufgaben, die
einer Trägerkonferenz würdig sind, meine Damen und Herren. Und das ist ein
wesentlicher Fortschritt gegenüber bisher. (Beifall bei der ÖVP und bei
Abgeordneten der Freiheitlichen.)
Nationalrat, XXII.GP | 90. Sitzung / Seite 38 |
Wir haben
zweitens einen Verbandsvorstand, der sich künftig auf genau das zu konzentrieren
hat, was ein Vorstand tut: Er hat das Management zu bestellen, die Vertretung
nach außen wahrzunehmen, er hat generell alles, was in diesem Hauptverband
wichtig ist und nicht der Trägerkonferenz vorbehalten ist, zu erledigen.
Der
Verbandsvorstand ist schlanker als bisher, er ist aber nach wie vor paritätisch
aufgeteilt zwischen Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretern, und das ist auch
ein wichtiger Grundsatz. (Zwischenruf des
Abg. Dr. Bauer.)
Meine
Damen und Herren! Wir gehen daher in dieser Richtung nach wie vor nach dem
Grundsatz der Selbstverwaltung vor. Ich halte das für richtig. Da gibt es
andere Diskussionen darüber: Es ist zum Beispiel zu Recht auch die Frage zu
stellen, inwieweit der Hauptverband bisher richtig strukturiert war. Ich glaube
aber, dass man dem Grundsatz der Selbstverwaltung Rechnung tragen muss, weil
damit einerseits die Nähe zu den Versicherten gewährleistet ist und
andererseits auch die Nähe zur Praxis, schließlich sitzen ja in der
Trägerkonferenz all die Funktionäre der einzelnen Sozialversicherungsträger,
die gewährleisten, dass im Hauptverband praxisnahe Politik gemacht wird.
Geschätzte
Damen und Herren von der Sozialdemokratie! Ich weiß schon, dass Sie einen
anderen Zugang haben, dass Sie lieber etwas anderes in den Mittelpunkt stellen
würden, aber ich darf für meine Fraktion festhalten: Uns ist das Wohl der
Versicherten und uns ist eine effiziente und kostenbewusste Organisationsform
wichtiger als die Zahl von Köpfen nach einer Farbenlehre. – Das können Sie
sich in Ihr Stammbuch schreiben, Herr Kollege. (Beifall bei der ÖVP und bei
Abgeordneten der Freiheitlichen.)
Ich
möchte auf etwas anderes eingehen, das zeigt, wie faszinierend Zukunftsgestaltung
auch im Rahmen dieses Reformvorhabens ist. Wir haben in diesem 3. Sozialversicherungs-Änderungsgesetz
auch Grundlagen gelegt für den Betrieb eines neuen Forschungszentrums, das auch
zur Behandlung von Krebspatienten entscheidende Beiträge leisten wird.
Es geht
um das Projekt MedAustron. Fünf Standorte in ganz Europa soll es geben, die künftig eine Behandlung
von Krebspatienten mit einer Punktbestrahlung gewährleisten können, die vielen
das Überleben sichern kann. Ich meine, dass wir als Österreicher stolz und
froh sein können, dass eines dieser Projekte in Österreich stationiert wird,
nämlich in Wiener Neustadt in Niederösterreich, und dass es damit in Zukunft
möglich sein wird, den Menschen besser, aber auch mit medizinischem Fortschritt
ausgestattet zu helfen.
Das ist
faszinierende Zukunftsgestaltung. Mit diesem Gesetz werden Grundlagen gelegt,
und darüber freuen wir uns! (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der
Freiheitlichen.)
Ich darf
bei dieser Gelegenheit festhalten, dass das auch wirtschaftliche Effekte haben
wird. Das IHS hat uns eine Studie vorgelegt, die besagt, dass damit, hoch
gerechnet auf einen 15-jährigen Betriebszeitraum, 320 Millionen €
Wertschöpfung in Österreich verbunden sind. Wir Österreicher,
Niederösterreicher, sollten uns alle darüber freuen, dass das möglich wird.
Ich denke
daher, das sind substantielle Fortschritte in die Richtung, wie wir mit einem
Sozialrechtsänderungsgesetz nicht nur Vorgaben eines Erkenntnisses des Verfassungsgerichtshofes
entsprechen können, sondern auch eine faszinierende Zukunftsgestaltung im
Interesse und zum Wohle der Patienten durchführen können.
Geschätzte Damen und Herren! Ich darf daher für meine Fraktion noch einmal festhalten: Uns geht es nicht um die Farbenlehre (ironische Heiterkeit und Zwischenrufe bei der SPÖ), uns geht es um effiziente Strukturen. Ich weiß, dass Sie das mit
Nationalrat, XXII.GP | 90. Sitzung / Seite 39 |
einem Lächeln quittieren, weil Sie es
anders sehen, meine Damen und Herren von der Opposition! Aber das macht eben
den Unterschied aus, und ich halte das für einen wesentlichen
Qualitätsunterschied zwischen Ihnen und uns. (Beifall bei der ÖVP und den
Freiheitlichen. – Zwischenruf des Abg. Dr. Matznetter.)
Mit
dieser neuen Struktur wird der Hauptverband auch arbeiten können im Sinne einer
effizienten Struktur, im Sinne von Kostenbewusstsein. Und ich erwarte mir, dass
sich alle Versicherungsvertreter, die von den Trägerorganisationen entsendet
werden, diesen Grundsätzen auch unterziehen, denn, meine Damen und Herren, es
geht nicht um eine Spielwiese für politische Auseinandersetzung, es geht nicht
darum, dass man Gewerkschaftsfunktionären eine Auftrittsmöglichkeit verschafft (Abg. Mag. Lapp: Wo bleiben die
Versicherten?), sondern es geht schlicht und einfach darum, wie wir für die
Patienten, wie wir für die Versicherten in Österreich bestmögliche Sicherheit
in der Versorgung gewährleisten können.
Wir glauben, dass das mit diesem Vorhaben
gelingen wird und werden Ihrer Farbenlehre auch in Zukunft keine Beachtung
schenken, geschätzte Damen und Herren! – Danke. (Beifall bei der ÖVP
und den Freiheitlichen.)
10.18
Präsident Dr. Andreas Khol: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter
Öllinger. Auch seine Redezeit beträgt 8 Minuten. – Bitte. (Abg. Parnigoni: Der Strasser weiß,
dass die Regierung nicht mehr lange im Amt ist, darum ist er zurückgetreten!)
10.18
Abgeordneter Karl
Öllinger (Grüne): Einen schönen
guten Morgen, meine sehr geehrten Damen und Herren! (Rufe: Guten Morgen!) Heute ist Großfärbetag – es wird
umgefärbt: der Hauptverband, die Hochschülerschaft. Und damit es noch mehr zum
Umfärben gibt, werden Gesundheitsagenturen und Gesundheitsplattformen in den
Ländern geschaffen, damit auch dort schwarz hineinkommen und die Farbe herauskommen
kann. (Abg. Kößl: Das glaubst du ja selber nicht!)
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sie lachen, aber das, was sich in dieser Republik tut, ist eigentlich nicht zum Lachen! Das, was in den letzten vier Jahren bereits umgefärbt worden ist, müssen Sie sich nur einmal annähernd vorstellen (Abg. Kößl: Das war zuerst alles rot!): Austrian Research Centers in Seibersdorf, Austro Control, AUA, Asfinag, Austria Center, aws – das Austria Wirtschaftsservice –, die Bundesimmobiliengesellschaft, die Bundestheater-Holding, die BUWOG, die Brenner Eisenbahngesellschaft, die Bundesbeschaffungsagentur, Graz-Köflacher Eisenbahn GmbH, Hochleistungs AG, Hauptverband, Hochschülerschaft, Ministerien, Nationalbank, ÖBB, ÖIAG, Pensionsversicherungsanstalt, Post, Postbus, Polizei und Gendarmerie (Abg. Kößl: Das ist ein Blödsinn! Das ist ja ein kompletter Schwachsinn!), Rechnungshof, Uniräte, Theaterservice, Telekom, Verbund, Voest. Und damit noch immer nicht genug: Ernährungsagentur (Ruf bei der SPÖ: ORF!) – ist schon umgefärbt –; Buchhaltungsagentur, Gesundheitsagentur, Gesundheitsplattformen – das steht alles auf dem Tapet.
Reicht Ihnen das? – Das reicht Ihnen noch nicht! (Abg. Kößl: Das ist eine populistische Aussage!) Es muss in dieser Republik offensichtlich alles schwarz werden. Das kann doch nicht Ihre Vorstellung von Demokratie sein, meine sehr geehrten Damen und Herren von ÖVP und FPÖ! Oder ist es wirklich schon so weit, dass Sie nur mehr dann einigermaßen zufrieden sind, wenn alles schwarz eingefärbt ist?
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Regierung Schüssel zwingt Farbe raus und Schwarz rein, könnte man in Abwandlung einer Waschmittelwerbung sagen. Aber: Es ist nicht gut für die Republik! Es ist nicht gut, was Sie in Bezug auf den Haupt-
Nationalrat, XXII.GP | 90. Sitzung / Seite 40 |
verband jetzt wieder machen wollen und was Sie schon in den vergangenen Jahren gemacht haben. Ich nehme hier in erster Linie einmal nur zum Hauptverband Stellung.
Erinnern Sie sich an 2000, da gab es nur ein Thema: Im Hauptverband passt alles nicht. Da gab es einen Spitzenfunktionär im Hauptverband, das war damals Herr Sallmutter, der wollte einen starken Hauptverband – und er wollte Beitragserhöhungen nicht ausschließen! Da haben Sie gesagt: Was? Da gibt es jemanden, der Beitragserhöhungen haben will? Der muss weg! Mit allen Mitteln muss der weg, denn Beitragserhöhungen kommen für uns nicht in Frage.
Dann haben Sie es geschafft. Sie haben im Rahmen dieser verfassungswidrigen Reform eine Bestimmung eingeführt, die vorgesehen hat – und das muss man sich auf der Zunge zergehen lassen –, dass leitende Funktionäre kollektivvertragsfähiger Körperschaften und Vereine, auch wenn sie die Kollektivvertragsfähigkeit in fremdem Namen ausüben, nicht Mitglieder dieses Führungsgremiums im Hauptverband sein dürfen. Das wäre ungefähr so, als ob Sie festgelegt hätten, dass jemand, der brünette Haare hat, nicht Mitglied im Führungsgremium sein darf. Und der Verfassungsgerichtshof hat Ihnen zu Recht – völlig zu Recht! – diese Bestimmung als verfassungswidrig aufgehoben.
Sie haben gewusst, dass diese Bestimmung verfassungswidrig ist. Und das ist ja der besondere Zynismus in dieser Angelegenheit. Sie haben von Anfang an gewusst, dass Sie hier etwas fordern und im Gesetz verankern, was nicht wird halten können. Trotzdem: Wir machen es, denn es geht doch nur um eines: den Sallmutter wegzubekommen! – Gut. Der Sallmutter war weg. Hauptverband neu!
Dann gibt es ein Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes, das Ihnen gewisse Probleme bereitet hat. Was tun Sie? – Nachdem es vorher, also im Hauptverband 2001, 2002 und 2003, noch immer keine rein schwarze Mehrheit gegeben hat, sondern unter bestimmten Voraussetzungen und in bestimmten Konstellationen Rot und Blau eine Mehrheit erzielen konnten, haben Sie gesagt: Es muss ausgeschlossen werden, dass wir in Zukunft, falls jemals wieder Rot und Blau in einer Frage – in der Frage Wiener Gebietskrankenkasse war das – zusammenspannen, in der Minderheit bleiben. Und das haben Sie auch erreicht.
Jetzt schaffen Sie eine Hauptverbandsreform, die mit 7 : 5 eine absolute Mehrheit für die ÖVP im Spitzengremium garantiert. Das ist Ihre Vorstellung von Demokratie?
Ich erinnere Sie daran, meine sehr geehrten Damen und Herren von der ÖVP, womit Sie im Jahr 2000 ausgezogen sind: Wir Grüne waren mit der alten Struktur des Hauptverbandes nicht einverstanden, Kollege Donabauer weiß es. Wir haben die Struktur, die es vorher gegeben hat, immer wieder kritisiert. Sie ist uns zu wenig demokratisch gewesen. Mit uns hätten Sie über das reden können, was Sie in diesem Regierungsprogramm stehen gehabt haben, nämlich eine direkte Wahl der Arbeitnehmer- und Arbeitgebervertreter in den Sozialversicherungsträgern. Aber die direkte Wahl haben Sie nie tatsächlich in Erwägung gezogen. Das wollten Sie nicht! Sie wollten umfärben, einfärben, das war Ihr einziges Bestreben.
Darum haben Sie diesen Passus Ihres Regierungsprogramms aus dem Jahr 2000 sofort wieder entsorgt. Im Regierungsprogramm von 2003 kommt das nicht mehr vor, denn: Kommt doch gar nicht in die Tüte, dass wir irgendwo etwas wählen lassen. Wenn, dann muss es so sein, dass wir, die ÖVP, auf jeden Fall die absolute Mehrheit haben. – Das ist die Direktive, die Sie überall durchziehen.
Entschuldigung, Herr Sozialminister! Was Sie als Sozialminister dabei machen, das ist ja nichts anderes als Sekretariatsarbeiten für den Herrn Schüssel. Die Schreibstube des Bundeskanzlers ist das Sozialministerium geworden. Sozialminister Haupt, ur-
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sprünglich nicht einverstanden mit der Reform, die 2001 gemacht wurde – letztendlich hat er sich überreden lassen –, macht auch jetzt die Reform 2003, obwohl die FPÖ in den Gremien dann nur mehr in Spurenelementen vertreten ist. (Abg. Dr. Partik-Pablé: Spurenelemente sind sehr wichtig! Das wissen Sie ja!) Na soll sein, Hauptsache, die ÖVP setzt sich durch. Das ist inzwischen das Überlebenskonzept der Freiheitlichen geworden, nämlich der ÖVP in allen Gremien und allen Einrichtungen zur absoluten Mehrheit zu verhelfen.
Das tut aber der Demokratie nicht gut, meine sehr verehrten Damen und Herren! Das sollten Sie auch wissen. Es ist demokratieschädlich, wenn Sie den Hauptverband umfärben. Es ist demokratieschädlich, wenn Sie die Hochschülerschaft, nur weil sie einmal eine andere Mehrheit hat, umfärben. (Beifall bei den Grünen und der SPÖ.)
Aber, meine sehr geehrten Damen und Herren, es ist auch noch nicht aller Tage Abend. Der damalige Klubobmann ...
Präsident Dr. Andreas Khol (das Glockenzeichen gebend): Den Schlusssatz bitte, Herr Kollege!
Abgeordneter Karl Öllinger (fortsetzend): ... der ÖVP, Andreas Khol, hat gesagt, wir sind mit unserer Koalition auf dem „Marsch durch die Wüste Gobi“. – Die Wählerinnen und Wähler werden Sie wieder in die Wüste schicken! (Beifall bei den Grünen und der SPÖ.)
10.26
Präsident Dr. Andreas Khol: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dolinschek. Auch seine Redezeit beträgt 8 Minuten. – Bitte.
10.27
Abgeordneter Sigisbert Dolinschek (Freiheitliche): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Frau Bundesministerin! Herr Bundesminister! Das Kernstück der Novelle des 3. Sozialversicherungs-Änderungsgesetzes 2004 ist sicherlich die Neuorganisation des Hauptverbandes. Ich verweise da auf die Ausführungen von Rednern der Opposition. Herr Parteivorsitzender Gusenbauer sagt, 100 Prozent Einfluss der ÖVP, der Wirtschaft, sei Demokratieabbau. Herr Kollege Öllinger spricht von „Umfärbelung“. Wenn Sie meinen, dass alle Gremien in den Verwaltungskörpern nach politischen Gesichtspunkten besetzt werden müssen, was in der Vergangenheit auch so war, dann spiegelt das Ihre Denkweise wieder. (Zwischenrufe bei der SPÖ.) Für uns zählt nämlich nicht die Farbe oder die politische Gesinnung, sondern es zählt allein die Leistung, also wie jemand seine Arbeit in den diversen Gremien verrichtet. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP. – Abg. Öllinger: Ja, ja! – Zwischenruf der Abg. Silhavy.)
Frau Kollegin Silhavy, den Versicherten geht es nicht darum, wie ein Gremium besetzt ist, etwa mit Mandataren von SPÖ, ÖVP, FPÖ oder Grünen, sondern ihnen geht es darum, dass effizient und korrekt gearbeitet wird, dass mit den Beiträgen sparsam und wirtschaftlich umgegangen wird. Das steht im Vordergrund. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)
Ich glaube, mit dieser Neuorganisation des Hauptverbandes wurde ein vernünftiger Vorschlag vorgelegt, der alle Träger miteinbezieht, den paritätischen Aufbau widerspiegelt und eine bisher ausgeschlossene Gruppe, nämlich die Pensionisten, jetzt mit berücksichtigt. Im Vordergrund steht die Stärkung des Hauptverbandes als zentrales Netzwerkmanagement im Sozialversicherungssystem. Und die Aufgaben des Hauptverbandes konzentrieren sich zukünftig auf die Strategie des Kooperationsmanagements und des Monitorings. Gleichzeitig wird auch der Hauptverband operative Aufgaben an einzelne Sozialversicherungsträger oder gemeinsame Dienstleistungsein-
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richtungen der Sozialversicherung abgeben und damit die heutige Trägerstruktur stärken. Mit der Neuorganisation dieses Hauptverbandes soll weiters eine Steigerung der Effizienz und Effektivität der Sozialversicherung einhergehen.
Konkret besteht der Hauptverband künftig nur mehr aus zwei anstatt aus fünf Verwaltungskörpern. Statt der Hauptversammlung gibt es jetzt die Trägerkonferenz und statt des Verwaltungsrates den Verbandsvorstand.
Erstmalig werden die Seniorenvertreter mit eingebunden. Es gibt drei Seniorenvertreter als gleichwertige Mitglieder in den Verwaltungskörpern, die in den Hauptverband entsandt worden sind. Inklusive dieser drei Pensionistenvertreter ist die Zahl der Mitglieder in der Trägerkonferenz verringert worden, nämlich von 38 auf 37. Der Verbandsvorstand wird in Zukunft ebenfalls nur noch aus zwölf Mitgliedern bestehen und nicht mehr aus 14 so wie bisher. Die Parität der Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite wird beibehalten. Sehr geehrte Damen und Herren! Nehmen Sie zur Kenntnis, dass die Parität beibehalten bleibt!
Auf Arbeitgeberseite steht das Vorschlagsrecht für fünf Mitglieder der Wirtschaftskammer zu und für ein Mitglied der Präsidentenkonferenz der Landwirtschaftskammern. Auf Arbeitnehmerseite werden fünf Mitglieder von der Bundesarbeitskammer und ein Mitglied von der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst entsandt. Was wollen Sie noch? Ist das nicht paritätisch besetzt? Was wollen Sie? Wieso sprechen Sie hier von „Umfärbelungen“? (Zwischenrufe bei der SPÖ.)
Die Wirtschaftskammer Österreich und die
Bundesarbeitskammer haben bei ihren Vorschlägen auf die Wahlergebnisse nach
dem d’Hondt’schen System Bedacht zu nehmen. (Neuerliche Zwischenrufe bei
der SPÖ.) – Herr Kollege, wieso sind Sie so nervös? – Weil ich
Recht habe! Durch Ihre Nervosität geben Sie mir hier ganz einfach Recht! (Beifall
bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)
Geschätzte Damen und Herren! Das Sozial- und Gesundheitsforum bleibt ebenfalls als beratendes Gremium im Hauptverband bestehen. Die Controllinggruppe ist zwar jetzt kein eigener Verwaltungskörper mehr, bleibt aber dort beratend tätig. Herr Kollege Öllinger! Ein modernes Management soll auch im Hauptverband seinen Platz haben, um rechtzeitig auf die Herausforderungen der Zukunft reagieren zu können. (Abg. Silhavy: Eben!)
Dieses Sozialversicherungs-Änderungsgesetz enthält nicht nur Bestimmungen über den Hauptverband und dessen Organisation, sondern zahlreiche weitere Adaptierungen und Ergänzungen des Sozialversicherungsrechts, die der weiteren Anpassung der Rechtsentwicklung und Harmonisierung im Sozialversicherungsrecht dienen.
Es gibt zum Beispiel eine Neuregelung bei
der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall – das wird Sie ebenfalls
interessieren –, nämlich die Ausweitung der Zuschussregelung bei der
Entgeltfortzahlung wird nun von der AUVA übernommen. Davon werden Kleinbetriebe
mit bis zu 50 Mitarbeitern profitieren. Es gibt eine Neuadaptierung der
chefärztlichen Bestimmungen. (Zwischenrufe bei der SPÖ.) Und es gibt
eine Verschiebung des Zeitpunktes der Einhebung der Gebühr für die e-Card.
Geschätzte Damen und Herren! Das ist ein wesentlicher Punkt. Die Chipkarte,
eine unendliche Geschichte, wird jetzt endlich finalisiert. Die Gebühr von
10 € wird mit 15. November 2005 eingehoben. (Zwischenruf der
Abg. Silhavy.)
Ich habe hier einen Abänderungsantrag
der Abgeordneten Mag. Tancsits, Dolinschek und Kollegen vorbereitet, der
zur Verteilung aufliegt und hier eingebracht ist. Dieser sieht vor, dass das
Service-Entgelt jeweils zum 15. November für das folgende Kalenderjahr,
in diesem Fall also für 2006, zu bezahlen ist. (Abg. Silhavy: Nur für
die ASVG-Versicherten, Herr Kollege Dolinschek! – Abg. Dr. Partik-Pablé:
Horchen Sie zu!)
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Frau Kollegin, Sie wissen, dass es Selbstbehalte gibt. Eisenbahner, selbständige Erwerbstätige und Bauern haben Selbstbehalte zu bezahlen. Es steht den Versicherungen frei, dass sie eben diese Gebühr auch an ihre Versicherten weitergeben. Eingehoben werden die Gebühren übrigens nicht über die Ärzte, sondern über den Dienstgeber wie bisher auch. (Beifall bei den Freiheitlichen.)
Präsident Dr. Andreas Khol: Herr Abgeordneter! Sie haben noch eine Minute Redezeit. Der Antrag ist noch nicht in seinen Kernpunkten erläutert. Wenn Sie noch einige andere Sachen dazusagen, bitte.
Abgeordneter Sigisbert Dolinschek (fortsetzend): Herr Präsident! Auf der Uhr am Rednerpult waren bereits 8 Minuten verstrichen. Dann war die Uhr falsch eingestellt.
Der Abänderungsantrag zum 3. Sozialversicherungs-Änderungsgesetz beinhaltet eben die Punktationen zur Chipgebühr. Da die Ärzteschaft nicht gewillt war, das Inkasso für die Chipkarte zu übernehmen, wird es eben so wie bisher vom Arbeitgeber und, wenn jemand arbeitslos ist, vom AMS durchgeführt. – Das ist Inhalt des Abänderungsantrages. (Beifall bei den Freiheitlichen.)
10.35
Präsident Dr. Andreas Khol: Der Antrag ist damit in seinen Kernpunkten erläutert. Er wird gemäß § 53 Abs. 4 GOG an die Abgeordneten verteilt. Er ist hinreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Abänderungsantrag
der Abgeordneten Mag. Tancsits,
Dolinschek und Kollegen zum Gesetzentwurf im Bericht des Sozialausschusses 776
der Beilagen über die Regierungsvorlage 703 der Beilagen betreffend ein
3. Sozialversicherungs Änderungsgesetz 2004
Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung
beschließen:
Der eingangs bezeichnete Gesetzesantrag
wird wie folgt geändert:
Art. 1 (Änderung des Allgemeinen
Sozialversicherungsgesetzes) wird in Teil 1 wie folgt geändert:
a) Im § 32a in der Fassung der
Z 5 wird nach dem Ausdruck „Controllinggruppe“ der Ausdruck „mit einer
Amtsdauer von jeweils fünf Jahren“ eingefügt.
b) Nach der Z 17 wird folgende
Z 17a eingefügt:
»17a. Im § 34 Abs. 2 letzter
Satz wird der Ausdruck „15. des Folgemonats“ durch den Ausdruck „Ende des
Folgemonats“ ersetzt.«
c) Im § 441b Abs. 2 Z 1
in der Fassung der Z 23 wird der Ausdruck „Kreis der Vorstandsmitglieder
und der Mitglieder der Kontrollversammlungen“ durch den Ausdruck „Kreis der
Mitglieder der General- und Kontrollversammlungen“ ersetzt.
d) Nach der Z 24 wird folgende
Z 24a eingefügt:
»24a. Im § 446a zweiter Satz wird
nach dem Ausdruck „§ 81 Abs. 2“ der Ausdruck „sowie für die Gründung von
Tochtergesellschaften bzw. die Beteiligung an weiteren Vereinen und
Gesellschaften im Rahmen solcher Finanzierungs- und Betreibermodelle“
eingefügt.«
e) Nach der Z 25 wird folgende
Z 25a eingefügt:
»25a. Nach § 448 Abs. 1 wird
folgender Abs. 1a eingefügt:
Nationalrat, XXII.GP | 90. Sitzung / Seite 44 |
„(1a) Der Aufsicht des Bundes
unterliegen auch die im Rahmen von Finanzierungs- und Betreibermodellen nach
§ 81 Abs. 2 errichteten (gegründeten) Vereine, Fonds oder
Gesellschaften mit beschränkter Haftung bzw. Vereine, Fonds oder Gesellschaften
mit beschränkter Haftung, an denen der Hauptverband oder mindestens ein
Versicherungsträger im Rahmen eines solchen Finanzierungs- und Betreibermodells
beteiligt ist. Dies gilt jedenfalls so lange, als die Beteiligung des
Hauptverbandes bzw. der Versicherungsträger ein Ausmaß von mindestens 50 %
umfasst oder die Gesellschafts- oder Stimmrechtsanteile mindestens 50 %
betragen. Im Fall einer Minderheitsbeteiligung des Hauptverbandes bzw. der
Versicherungsträger sind die Aufsichtsrechte des Bundes in geeigneter Weise
sicherzustellen.“«
f) Im § 618 Abs. 1 in der
Fassung der Z 40 wird nach dem Ausdruck „32f samt Überschrift,“ der
Ausdruck „34 Abs. 2,“ und nach dem Ausdruck „442 bis 442b samt
Überschriften,“ der Ausdruck „446a,“ eingefügt sowie der Ausdruck „448 Abs. 3“
durch den Ausdruck „448 Abs. 1a und 3“ ersetzt.
Art. 1 (Änderung des Allgemeinen
Sozialversicherungsgesetzes) wird in Teil 2 wie folgt geändert:
a) Nach der Z 1 wird folgende
Z 1a eingefügt:
»1a. Im § 31 Abs. 5 Z 16
wird nach dem Ausdruck „Krankenscheingebühr“ der Ausdruck „und vom
Service-Entgelt“ eingefügt.«
b) Nach der Z 2 wird folgende
Z 2a eingefügt:
»2a. § 31c samt Überschrift lautet:
„Krankenscheinersatz
§ 31c. (1) Eine innerhalb des ELSY zu
verwendende Chipkarte (insbesondere die e-card) hat alle Arten von Krankenscheinen
(Krankenkassenschecks, Behandlungsscheine, Patientenscheine, Arzthilfescheine)
zu ersetzen. Sie ist zu diesem Zweck ab dem Zeitpunkt ihrer Verfügbarkeit bei
jeder Inanspruchnahme eines/einer mit der entsprechenden technischen
Infrastruktur ausgestatteten Vertragspartners/Vertragspartnerin (§§ 338
ff.) vorzulegen. Die Bundesministerin für Gesundheit und Frauen ist ermächtigt,
im Einführungszeitraum regional jeweils den Zeitpunkt festzulegen, ab dem von
der Vorlage des Krankenscheines wegen der gesicherten Verfügbarkeit der
technischen Infrastruktur der e-card abzusehen ist.
(2) Für die e-card ist von der
anspruchsberechtigten Person ein Service-Entgelt von 10 € pro Kalenderjahr
für Rechnung des Versicherungsträgers zu zahlen. Für die im § 135 Abs. 3
Z 1 bis 6 genannten Personen ist das Service-Entgelt nicht zu entrichten.
(3) Das Service-Entgelt ist jeweils zum
15. November für das folgende Kalenderjahr, erstmals zum 15. November
2005 für das Jahr 2006, vom Versicherten/von der Versicherten für sich
und seine/ihre Angehörigen einzuheben durch
1. den Dienstgeber/die Dienstgeberin
oder
2. die sonst zur Ausstellung von
Krankenscheinen (Abs. 1) verpflichtete Stelle bzw. nach Ablösung des
Krankenscheines durch die e-card zuletzt verpflichtet gewesene Stelle
und in entsprechender Anwendung der
Vorschriften über die allgemeinen Beiträge an den Krankenversicherungsträger
abzuführen. Der Hauptverband kann davon abweichende Bestimmungen über die
Abführung der Service-Entgelte an die Krankenversicherungsträger in der
Verordnung nach Abs. 4 vorsehen.
Nationalrat, XXII.GP | 90. Sitzung / Seite 45 |
(4) Wurde das Service-Entgelt für ein
Kalenderjahr von einer anspruchsberechtigten Person mehrfach eingehoben, so
sind die über Abs. 2 hinausgehenden Beträge auf Antrag rückzuerstatten.
Das Nähere ist durch eine Verordnung des Hauptverbandes zu regeln.“«
c) Nach der Z 7 werden folgende
Z 7a und 7b eingefügt:
»7a. Im § 135 Abs. 3 in der
Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 140/2002 wird der zweite Satz
durch folgenden Satz ersetzt:
„Für die e-card ist ein Service-Entgelt
nach § 31c zu entrichten.“
7b. Im § 153 Abs. 4 in der
Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 140/2002 werden der zweite und
der dritte Satz durch folgenden Satz ersetzt:
„Für die e-card ist ein Service-Entgelt
nach § 31c zu entrichten.“«
d) Die Z 9 lautet:
»9. Im § 173 wird am Ende der
Z 2 der Punkt durch einen Strichpunkt ersetzt und folgende Z 3
angefügt:
„3. im Falle einer durch eine Krankheit
oder einen Unfall verursachten Arbeitsverhinderung des/der Versicherten:
Zuschüsse zur teilweisen Vergütung des
Aufwandes für die Entgeltfortzahlung nach § 53b.“«
e) Nach der Z 9 wird folgende
Z 9a eingefügt:
»9a. § 175 Abs. 5 Z 1
lautet:
„1. bei der Teilnahme an
Schulveranstaltungen, schulbezogenen Veranstaltungen sowie individuellen
Berufs(bildungs)orientierungen nach den §§ 13, 13a und 13b des
Schulunterrichtsgesetzes, BGBl. Nr. 472/1986;“«
f) Die Z 10 lautet:
»10. § 447h samt Überschrift
lautet:
„Fonds für Vorsorge(Gesunden)untersuchungen und Gesundheitsförderung
§ 447h. (1) Beim Hauptverband ist ein
Fonds für Vorsorge(Gesunden)untersuchungen und Gesundheitsförderung zu
errichten. Das Vermögen dieses Fonds ist getrennt vom sonstigen Vermögen des
Hauptverbandes zu verwalten. Für jedes Jahr ist ein Rechnungsabschluss zu
erstellen, der jedenfalls aus einer Erfolgsrechnung und einer Schlussbilanz zum
Ende des Jahres bestehen muss. Weiters ist zum Abschluss eines jeden Jahres ein
Geschäftsbericht zu verfassen und mit dem Rechnungsabschluss dem
Bundesministerium für Gesundheit und Frauen vorzulegen.
(2) Die Mittel des Fonds werden
aufgebracht durch:
1. die Überweisungen nach § 447a
Abs. 8 Z 2;
2. sonstige Einnahmen.
(3) Die Mittel des Fonds sind für Vorsorge(Gesunden)untersuchungen sowie für vom Hauptverband koordinierte Maßnahmen der Gesundheitsförderung zu verwenden. Mindestens 10 % dieser Mittel sind jeweils für bundesweite Maßnahmen zur Förderung und Erhöhung der Inanspruchnahme von Vorsorge(Gesunden)untersuchungen und Maßnahmen der Gesundheitsförderung zu verwenden; der Hauptverband hat die Verwendung dieser Mittel bis 31. August jedes Jahres zu planen und mit der
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Bundesministerin
für Gesundheit und Frauen abzustimmen. Die Überweisung der verbleibenden Mittel
an die Krankenversicherungsträger nach diesem Bundesgesetz, die
Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft, die Sozialversicherungsanstalt
der Bauern und die Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter als Träger der
Krankenversicherung erfolgt nach Maßgabe des Einlangens
1. im Jahr 2005 nach dem Schlüssel
des § 447f Abs. 11 Z 2 und
2. in den Jahren 2006 bis 2008
unter Berücksichtigung der Entwicklung der Vorsorge(Gesunden)untersuchungen
durch Beschluss der Trägerkonferenz.
(4) Der Hauptverband hat bis zum
30. Juni über das jeweils vorangegangene Jahr, erstmalig bis zum
30. Juni 2006 und letztmalig bis zum 30. Juni 2009, dem Bundesministerium
für Gesundheit und Frauen sowie dem Bundesministerium für soziale Sicherheit,
Generationen und Konsumentenschutz einen Bericht über die Entwicklung der
Vorsorge(Gesunden)untersuchungen und die Maßnahmen der Gesundheitsförderung
vorzulegen. Dieser Bericht hat insbesondere zu beinhalten:
1. die zahlenmäßige Entwicklung der
Vorsorge(Gesunden)untersuchungen sowie eine Darstellung der Maßnahmen zur
Steigerung der Inanspruchnahme der Vorsorge(Gesunden)untersuchungen,
2. eine Evaluierung der Auswirkungen der
Änderungen des Untersuchungsprogramms sowie einer Kosten-Nutzen-Bewertung samt
einer Prognose der Entwicklung der zumindest nächsten drei Jahre,
3. die Auswirkungen auf Leistungen, die
nicht im Untersuchungsprogramm enthalten sind,
4. eine gezielte Evaluierung der
Vorsorge(Gesunden)untersuchungen nach spezifischen Risikogruppen,
5. die Maßnahmen der
Gesundheitsförderung, die in Koordination durch den Hauptverband
(teil-)finanziert wurden.“«
g) Die Z 15 lautet:
»15. Im § 600 Abs. 1 wird die
Z 4a durch folgende Z 4a und 4b ersetzt:
„4a. mit 1. Jänner 2005 § 58
Abs. 6 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 140/2002;
4b. mit 1. Jänner 2006 die
§§ 31 Abs. 5 Z 16, 135 Abs. 3, 153 Abs. 4 und 361
Abs. 3 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 140/2002;“«
h) § 619 Abs. 1 und 2 in der
Fassung der Z 20 lauten:
»(1) Es treten in Kraft:
1. mit 1. Dezember 2004 § 609
Abs. 9a in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. xxxx/2004;
2. mit 1. Jänner 2005 die
§§ 26 Abs. 1 Z 4 lit. a, 31 Abs. 5 Z 16, 31c samt
Überschrift, 53b samt Überschrift, 71 Abs. 1 und 3, 128 samt Überschrift,
172 Abs. 1, 173 Z 2 und 3, 175 Abs. 5 Z 1, 447h samt Überschrift,
473 Abs. 3, 474 Abs. 2 in der Fassung der Z 13, 597 Abs. 6,
600 Abs. 1 Z 4a und 4b sowie 609 Abs. 1 Z 2 und Abs. 5
in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. xxxx/2004;
3. mit 1. Jänner 2006 die
§§ 135 Abs. 3 und 153 Abs. 4 in der Fassung des Bundesgesetzes
BGBl. I
Nr. xxxx/2004;
4. mit 1. Jänner 2008 § 131b
in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. xxxx/2004.
Nationalrat, XXII.GP | 90. Sitzung / Seite 47 |
(2) Die §§ 31 Abs. 5 Z 33
und 474 Abs. 2 in der Fassung der Z 12 treten mit Ablauf des
31. Dezember 2004 außer Kraft.«
i) § 619 Abs. 4 in der Fassung
der Z 20 entfällt.
j) § 619 Abs. 5 in der Fassung
der Z 20 erhält die Bezeichnung „(4)“.
Art. 2 (Änderung des Gewerblichen
Sozialversicherungsgesetzes) wird wie folgt geändert:
a) Nach der Z 2 werden folgende
Z 2a bis 2c eingefügt:
»2a. § 109 samt Überschrift lautet:
„Verwendung von Chipkarten
§ 109. § 31c ASVG ist mit der
Maßgabe anzuwenden, dass in der Satzung vorzusehen ist, von welchen
anspruchsberechtigten Personen ein Service-Entgelt einzuheben ist. Die Satzung
hat hiebei auf die finanzielle Leistungsfähigkeit des Versicherungsträgers Bedacht
zu nehmen. Die Einhebung erfolgt durch den Versicherungsträger.“
2b. Im § 218a zweiter Satz wird
nach dem Ausdruck „§ 43 Abs. 2“ der Ausdruck „sowie für die Gründung
von Tochtergesellschaften bzw. die Beteiligung an weiteren Vereinen und
Gesellschaften im Rahmen solcher Finanzierungs- und Betreibermodelle“
eingefügt.
2c. Nach § 220 Abs. 1 wird
folgender Abs. 1a eingefügt:
„(1a) Der Aufsicht des Bundes
unterliegen auch die im Rahmen von Finanzierungs- und Betreibermodellen nach
§ 43 Abs. 2 errichteten (gegründeten) Vereine, Fonds oder
Gesellschaften mit beschränkter Haftung bzw. Vereine, Fonds oder Gesellschaften
mit beschränkter Haftung, an denen der Versicherungsträger im Rahmen eines
solchen Finanzierungs- und Betreibermodells beteiligt ist. Dies gilt jedenfalls
so lange, als die Beteiligung des Versicherungsträgers ein Ausmaß von
mindestens 50 % umfasst oder die Gesellschafts- oder Stimmrechtsanteile
mindestens 50 % betragen. Im Fall einer Minderheitsbeteiligung des
Versicherungsträgers sind die Aufsichtsrechte des Bundes in geeigneter Weise
sicherzustellen.“«
b) Die Z 3 lautet:
»3. Nach § 306 wird folgender
§ 307 samt Überschrift angefügt:
„Schlussbestimmungen zu Art. 2 des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. xx/2004 (30. Novelle)
§ 307. Es treten in Kraft:
1. mit 1. Jänner 2005 die
§§ 87 samt Überschrift, 109 samt Überschrift, 218a und 220 Abs. 1a in
der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. xxx/2004;
2. mit 1. Jänner 2008 § 85
Abs. 4a in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. xxxx/2004.”«
Art. 3 (Änderung des
Bauern-Sozialversicherungsgesetzes) wird wie folgt geändert:
a) Die Z 1 lautet:
»1. Im § 80 Abs. 2 werden der
dritte und der vierte Satz durch folgende Sätze ersetzt:
„Für ärztliche Hilfe und chirurgisch konservierende Zahnbehandlung durch niedergelassene Ärzte, Dentisten und Gruppenpraxen beträgt der Kostenanteil (Behand-
Nationalrat, XXII.GP | 90. Sitzung / Seite 48 |
lungsbeitrag) einheitlich
7,14 € pro Behandlungsfall und Quartal. Als Behandlungsfall gilt auch die
mehrmalig im Quartal erfolgende Leistungsinanspruchnahme.“«
b) Die bisherige Z 1 erhält die
Bezeichnung „1a.“
c) Nach der Z 2 werden folgende
Z 2a bis 2d eingefügt:
»2a. § 101a samt Überschrift
lautet:
„Verwendung von Chipkarten
§ 101a. § 31c ASVG ist mit der
Maßgabe anzuwenden, dass in der Satzung vorzusehen ist, von welchen anspruchsberechtigten
Personen ein Service-Entgelt einzuheben ist. Die Satzung hat hiebei auf die
finanzielle Leistungsfähigkeit des Versicherungsträgers Bedacht zu nehmen. Die
Einhebung erfolgt durch den Versicherungsträger.“
2b. Im § 206a zweiter Satz wird
nach dem Ausdruck „§ 41 Abs. 2“ der Ausdruck „sowie für die Gründung
von Tochtergesellschaften bzw. die Beteiligung an weiteren Vereinen und
Gesellschaften im Rahmen solcher Finanzierungs- und Betreibermodelle“ eingefügt.
2c. Nach § 208 Abs. 1 wird
folgender Abs. 1a eingefügt:
„(1a) Der Aufsicht des Bundes
unterliegen auch die im Rahmen von Finanzierungs- und Betreibermodellen nach
§ 41 Abs. 2 errichteten (gegründeten) Vereine, Fonds oder
Gesellschaften mit beschränkter Haftung bzw. Vereine, Fonds oder Gesellschaften
mit beschränkter Haftung, an denen der Versicherungsträger im Rahmen eines
solchen Finanzierungs- und Betreibermodells beteiligt ist. Dies gilt jedenfalls
so lange, als die Beteiligung des Versicherungsträgers ein Ausmaß von
mindestens 50 % umfasst oder die Gesellschafts- oder Stimmrechtsanteile
mindestens 50 % betragen. Im Fall einer Minderheitsbeteiligung des
Versicherungsträgers sind die Aufsichtsrechte des Bundes in geeigneter Weise
sicherzustellen.“
2d. Im § 284 Abs. 1 wird die
Z 3 durch folgende Z 3 und 3a ersetzt:
„3. mit 1. Jänner 2004 die
§§ 165 und 168 und in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I
Nr. 142/2002;
3a. mit 1. Jänner 2006 die
§§ 85 Abs. 3 und 95 Abs. 5 in der Fassung des Bundesgesetzes
BGBl. I Nr. 142/2002;“«
d) Die Z 3 lautet:
»3. Nach § 295 wird folgender
§ 296 samt Überschrift angefügt:
„Schlussbestimmungen zu Art. 3 des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. xx/2004 (29. Novelle)
§ 296. Es treten in Kraft:
1. mit 1. Jänner 2005 die
§§ 80 Abs. 2 dritter und vierter Satz, 80a samt Überschrift, 101a,
206a und 208 Abs. 1a in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. xxxx/2004;
2. mit 1. Jänner 2008 § 80
Abs. 8 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. xxxx/2004;
3. rückwirkend mit 31. Dezember
2003 § 284 Abs. 1 Z 3 und 3a in der Fassung des Bundesgesetzes
BGBl. I
Nr. xxxx/2004.”«
Nationalrat, XXII.GP | 90. Sitzung / Seite 49 |
Art. 4 (Änderung des
Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetzes) wird wie folgt geändert:
a) Nach der Z 8 werden folgende
Z 8a, 8b und 8c eingefügt:
»8a. § 63 Abs. 3 wird
aufgehoben.
8b. § 69 Abs. 4 wird aufgehoben.
8c. § 86 samt Überschrift lautet:
„Verwendung von Chipkarten
§ 86. § 31c ASVG ist mit der
Maßgabe anzuwenden, dass in der Satzung vorzusehen ist, von welchen
anspruchsberechtigten Personen ein Service-Entgelt einzuheben ist. Die Satzung
hat hiebei auf die finanzielle Leistungsfähigkeit der Versicherungsanstalt
Bedacht zu nehmen.“«
b) Die Z 11 lautet:
»11. Nach § 209 wird folgender
§ 210 samt Überschrift angefügt:
„Schlussbestimmungen zu Art. 4 des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. xxxx/2004 (32. Novelle)
§ 210. (1) Es treten in Kraft:
1. mit 1. Jänner 2005 die §§ 1
Abs. 1 Z 17 lit. b sublit. cc, 2 Abs. 1 erster Satz
und Abs. 2, 19 Abs. 1 Z 3, 26 Abs. 1 Z 3, 57 samt
Überschrift, 86 samt Überschrift, 194 Abs. 2 und 203 Abs. 2 in der
Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. xxxx/2004;
2. mit 1. Jänner 2008 § 60a in
der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. xxxx/2004;
3. rückwirkend mit 1. Oktober 2004
§ 2 Abs. 1 Z 2 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. xxxx/2004.
(2) Die §§ 63 Abs. 3 und 69
Abs. 4 treten mit Ablauf des 31. Dezember 2005 außer Kraft.“«
Begründung
Zu Art. 1
Teil 1 lit. a (§ 32a ASVG):
Die Amtsdauer der (neuen) Controllinggruppe soll ausdrücklich festgeschrieben werden: Sie soll mit 1. Jänner 2005 beginnen und jeweils fünf Jahre dauern.
Zu Art. 1
Teil 1 lit. b (§ 34 Abs. 2 ASVG):
Im Rahmen des
Steuerreformgesetzes 2005, BGBl. I Nr. 57/2004, wurde § 84
Abs. 1 Z 3 EStG 1988 so geändert, dass ab 1. Jänner 2005 der
Lohnzettel im Fall der Beendigung des Dienstverhältnisses bis zum Ende des
Folgemonats zu übermitteln ist. Im Hinblick auf die durch das
2. Abgabenänderungsgesetz 2002, BGBl. I Nr. 132, normierte
gemeinsame Prüfung aller lohnabhängigen Abgaben (durch die Finanzbehörden und
die Sozialversicherungsträger) soll diese steuerrechtliche Änderung in der
Parallelvorschrift des § 34 Abs. 2 ASVG nachvollzogen werden.
Zu Art. 1 Teil 1 lit. c
(§ 441b Abs. 2 Z 1 ASVG):
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Aus demokratiepolitischen Gründen sollen
die Mitglieder des Verbandsvorstandes aus dem Kreis der Mitglieder der in
Betracht kommenden General- und Kontrollversammlungen rekrutiert werden
können. Damit wird der Kreis jener Versicherungsvertreter und -innen, die für
die Entsendung in dieses Gremium in Frage kommen, entsprechend verbreitert, und
zwar um jene Mitglieder der Generalversammlungen, die nicht schon
Vorstandsmitglieder sind.
Zu Art. 1 Teil 1 lit. d
und e, Art. 2 lit. a und Art. 3 lit. c (§§ 446a und
448 Abs. 1a ASVG; §§ 218a und 220 Abs. 1a GSVG; §§ 206a und
208 Abs. 1a BSVG):
Durch die vorgesehenen Ergänzungen soll
den Aufsichtsbehörden des Bundes auch über Vereine, Fonds und Gesellschaften
mit beschränkter Haftung, die vom Hauptverband oder den
Sozialversicherungsträgern errichtet wurden bzw. an denen die
Sozialversicherungsträger (der Hauptverband) im Ausmaß von zumindest 50 %
beteiligt sind (Stimmrechts- oder Gesellschaftsanteile im Ausmaß von mindestens
50 %), ein Aufsichtsrecht eingeräumt werden, das der Aufsicht über die
Sozialversicherungsträger (den Hauptverband) entspricht. Damit werden den
Aufsichtsbehörden sowohl Informations- und Einschaurechte als auch etwa die
Berechtigung zur Teilnahme an Sitzungen der Organe dieser (ausgegliederten)
Einrichtungen ermöglicht. Bei einer Beteiligung von weniger als 50 % ist das
Aufsichtsrecht auf andere geeignete Weise (etwa durch entsprechende Gestaltung
des Gesellschaftsvertrages) sicherzustellen.
Unter einem mit dieser Erweiterung des
Aufsichtsrechtes soll klargestellt werden, dass auch die Gründung von
Tochtergesellschaften der erwähnten Einrichtungen sowie die Beteiligung an
weiteren Vereinen und Gesellschaften der Genehmigung der zuständigen
Aufsichtsbehörden bedarf.
Durch diese Maßnahmen wird der vom
Rechnungshof geäußerten Kritik an der vom Hauptverband errichteten
Chipkarten-GmbH in der Weise Rechnung getragen, dass für die Zukunft die
Einflussmöglichkeiten der Aufsichtsbehörden auf derartige Einrichtungen
verbessert und ein ausreichender Informationsfluss von diesen Einrichtungen hin
zu den Aufsichtsbehörden sichergestellt wird.
Zu Art. 1 Teil 2 lit. a
bis c und g, Art. 2 lit. a, Art. 3 lit. a und c sowie
Art. 4 lit. a (§§ 31 Abs. 5 Z 16, 31c, 135
Abs. 3, 153 Abs. 4 und 600 Abs. 1 ASVG; § 109 GSVG;
§§ 80 Abs. 2 und 101a BSVG; §§ 63 Abs. 3, 69 Abs. 4
und 86 B KUVG):
In Ergänzung zu den in der
Regierungsvorlage getroffenen Maßnahme wird der Bundesministerin für
Gesundheit und Frauen eine Verordnungsermächtigung eingeräumt, um dem
tatsächlichen Fortschritt der Einführung der technischen Infrastruktur der
e-card entsprechend Rechnung tragen zu können. Im Übergangszeitraum wird der
„Parallelbetrieb“ von Krankenschein und e-card nur nach Maßgabe der Verordnung
geführt.
Die Einhebung des Service-Entgeltes soll – nicht wie ursprünglich vorgesehen von den Vertragsärzten/Vertragsärztinnen bei der erstmaligen Vorlage der e-card – sondern jeweils für das nächstfolgende Kalenderjahr von jenem Dienstgeber/jener Dienstgeberin vorgenommen werden, zu dem/der am 15. November eines jeden Jahres ein Dienstverhältnis besteht. Subsidiär werden jene Stellen, die zur Ausstellung der Krankenscheine verpflichtet sind (waren) bzw. bei den selbstständig Erwerbstätigen die Krankenversicherungsträger beauftragt.
Wird in Fällen
der Mehrfachversicherung das Service-Entgelt mehrfach eingehoben, kann auf
Antrag eine Rückabwicklung erfolgen. Für die Rückabwicklung und die Überweisung
der Beträge aus der Einhebung ist eine Verordnungsermächtigung des
Hauptverbandes vorgesehen.
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Für jene Versicherungsträger, die von
der Krankenscheingebühr unterschiedliche Kostenanteilsregelungen bei
Inanspruchnahme ärztlicher Hilfe haben, wird eine Satzungsermächtigung zur
näheren Bestimmung des Kreises jener anspruchsberechtigten Personen vorgesehen,
die das Service-Entgelt zu leisten haben.
Zu Art. 1 Teil 2 lit. d
(§ 173 Z 3 ASVG):
Durch diese lediglich redaktionelle
Änderung wird sichergestellt, dass die Zuschussregelung nach § 53b ASVG
nicht auf durch Berufskrankheiten oder Arbeitsunfälle bedingte
Arbeitsverhinderungen beschränkt ist, sondern generell bei durch Krankheit oder
Unfälle verursachten Arbeitsverhinderungen zur Anwendung kommt.
Laut neuerlichen Berechnungen der
Wirtschaftskammer Österreich wird die Ausweitung der Zuschussregelung bei
Entgeltfortzahlung auf durch Krankheit bedingte Arbeitsverhinderungen, wie sie
in der Regierungsvorlage (703 der Beilagen) vorgesehen ist, mit Mehrkosten von
rund 35 Mio. € verbunden sein.
Zu Art. 1 Teil 2 lit. e
(§ 175 Abs. 5 Z 1 ASVG):
Durch die Einführung der individuellen
Berufs(bildungs)orientierung im Wege des neuen § 13b des
Schulunterrichtsgesetzes in der Fassung der als Regierungsvorlage vorliegenden
Novelle (687 der Beilagen) ist § 175 Abs. 5 Z 1 ASVG
entsprechend zu ergänzen.
Weiters enthält § 175 Abs. 5
Z 1 ASVG eine überholte Zitierung einer Verordnung betreffend
Schulveranstaltungen aus dem Jahr 1974, welche durch den generellen
Verweis auf § 13 des Schulunterrichtsgesetzes richtig gestellt wird.
Zu Art. 1 Teil 2 lit. f
(§ 447h ASVG):
Im Zusammenhang mit der abgeschlossenen
Überarbeitung des Behandlungskataloges für Vorsorge(Gesunden)untersuchungen
sollen über einen Fonds allen Krankenversicherungsträgern die prognostizierten
Mehraufwendungen aus der Leistungsinanspruchnahme im Ausmaß von
20 Mio. € zufließen. Eine bundesweite Strategie der
Sozialversicherung im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Gesundheit und
Frauen soll zur größtmöglichen Förderung der Akzeptanz und Inanspruchnahme der
Vorsorge(Gesunden)untersuchungen in der Bevölkerung führen. Durch die
Einführung der Berichtspflicht wird einerseits dem besonderen Stellenwert von
Vorsorgemaßnahmen Rechnung getragen und andererseits die Grundlage für weitere
gezielte Maßnahmen im Vorsorgebereich zur künftigen Entlastung des kurativen
Bereiches geschaffen werden.
*****
Präsident Dr. Andreas Khol: Nächster Redner ist Herr Bundesminister Mag. Haupt. Er hat eine Redezeit von 10 Minuten. – Herr Bundesminister, Sie sind am Wort.
10.35
Bundesminister für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz Mag. Herbert Haupt: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Hohes Haus! Die heutige Reform des Hauptverbandes der österreichischen Sozialversicherungsträger war notwendig, weil der Verfassungsgerichtshof die gültigen Regelungen über die Besetzung des Hauptverbandes in manchen wichtigen Punkten aufgehoben hat.
Aber ich glaube, dass in der Diskussion, die bis dato geführt worden ist, doch einige Dinge auch aus dem Verfahren des Verfassungsgerichtshofes interessant sind, weil sie der interessierten Öffentlichkeit nicht nur hier im Hohen Hause, sondern darüber
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hinaus auch zu Hause an den Bildschirmen vielleicht einiges in einem anderen Licht erscheinen lassen, als aus den Äußerungen von Abgeordneten der Oppositionsparteien hervorgegangen ist.
Sehr geehrte Damen und Herren! Ich darf
darauf hinweisen, dass die Generalversammlung des Hauptverbandes der
österreichischen Sozialversicherungsträger und die zukünftige Trägerkonferenz
von der jetzigen Zusammensetzung in drei Punkten abweichen. Es wird erstens die
Versicherungsanstalt für Eisenbahnen und Bergbau gegründet, es erfolgt also
eine Zusammenlegung. Es erfolgt somit eine Reduktion von zwei Vertretern auf
einen. Und es werden zum Zweiten erstmalig drei Seniorenvertreter in dieser
Vertretungsgruppe für 1,7 Millionen Versicherte auch so quasi als dritter
Sozialpartner Platz nehmen können, nämlich auch mit Sitz und Stimme und nicht
nur als Zuhörer wie bisher. (Abg. Öllinger: Parteiorganisationen!)
Wir lösen damit ein Versprechen an die Seniorenverbände ein, das von sehr vielen Fraktionen dieses Hauses den Senioren gegenüber abgegeben worden ist und das aus meiner Sicht auch auf Grund der Interessen, die im Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger vertreten werden, wichtig ist.
Da Herr Kollege Gusenbauer ausgeführt hat, dass hier ausschließlich eine „Umfärbelungsaktion“ stattfindet, muss ich sagen, diese Behauptung kann keinesfalls unwidersprochen hier im Raum stehen bleiben!
Herr Kollege Gusenbauer, Ihre Fraktion hat eine so genannte Drittelklage zum Thema Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger eingebracht. In dieser Drittelklage hat die sozialdemokratische Fraktion des österreichischen Parlaments auch die entsprechende Parität bei der Zusammensetzung des Hauptverbandes in der derzeitigen Form bestritten.
Es gibt ein Verfahren des österreichischen Verfassungsgerichtshofes, das sich mit einer Reihe von Paragraphen von Amts wegen beschäftigt hat und sich auf die Bestimmungen der §§ 441b, 441c Abs. 1, 441e Abs. 1 bis 3 und 442a ASVG bezogen hat. Die Prüfung erstreckte sich somit auch auf den Verwaltungsrat, in dem Parität zwischen Interessenvertretungen der Dienstgeber und Dienstnehmer mit jeweils sechs Mitgliedern von 14 vorgesehen war.
Der Verfassungsgerichtshof hat nicht an der Parität von Dienstgebern und Dienstnehmern bei der Besetzung des Verwaltungsrates in der vorliegenden Form Anstoß genommen, sondern aufgehoben wurde die Bestimmung vielmehr ausschließlich deshalb, weil er am Besetzungsmodus Anstoß genommen hat und an den Ausschließungsgründen nach Anfechtung durch Herrn Haberzettl. Es wurde die Bestimmung aufgehoben, dass jemand, der eine kollektivvertragsfähige Organisation vertritt, nicht Präsident des Hauptverbandes der österreichischen Sozialversicherungsträger werden darf.
Es ist aber interessant, dass in diesem Zusammenhang die Parität, die auch Gegenstand dieses Prüfungsverfahrens war, nicht bekrittelt worden ist, sodass eine Parität zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern im Verhältnis von sechs zu sechs als durchaus verfassungskonform angesehen werden kann.
In dem seinerzeit von der SPÖ am 4. August 2003 dem Verfassungsgerichtshof übermittelten Drittel-Antrag ist auch die Parität bestritten worden. In der Stellungnahme der Bundesregierung an den Verfassungsgerichtshof hat die Bundesregierung unter anderem Folgendes ausgeführt – ich zitiere –:
„1. Es ist daher auch nicht verfassungsrechtlich geboten, die Zusammensetzung der Organe der Selbstverwaltungskörper ausschließlich nach dem Verhältnis der Zahl der Dienstnehmer und Dienstgeber zueinander zu organisieren.
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Vielmehr zeigt sich im Bereich der Sozialversicherung ein je nach Träger unterschiedliches Bild, wobei der Gesetzgeber eine ausgewogene Berücksichtigung der jeweiligen Interessenvertretungen in den einzelnen Verwaltungskörpern anstrebt.
2. In den Organen der Sozialversicherungsträger und des Hauptverbandes hat der Gesetzgeber das zahlenmäßige Verhältnis der Dienstnehmer- und der Dienstgebervertreter zueinander für jeden einzelnen dieser sozialpartnerschaftlich organisierten Selbstverwaltungskörper gesondert festgelegt.
So sind etwa die Generalversammlung und die Vorstände bei der Pensionsversicherungsanstalt zu zwei Dritteln aus Vertretern der Dienstnehmer und zu einem Drittel aus Vertretern der Dienstgeber zusammengesetzt, bei den Gebietskrankenkassen hingegen bestehen die genannten Verwaltungskörper nur zu einem Fünftel aus Vertretern der Dienstgeber. Parität herrscht diesbezüglich bei der Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt. Für diese Anstalt wurde darüber hinaus ausdrücklich der Grundsatz aufgestellt, dass der Obmann der Gruppe der Dienstgeber angehören muss, womit dem Umstand Rechnung getragen wird, dass die Mittel der Unfallversicherung ausschließlich aus Beiträgen der Dienstgeber aufgebracht werden.“
In diesem Zusammenhang ist auch auffallend, dass der Obmann-Stellvertreter in diesem Sozialversicherungsträger aus dem Kreise der Arbeitnehmervertretungen bis heute noch nicht nachbesetzt worden ist, weil die Arbeitnehmervertreter untereinander sich nicht auf eine Person einigen konnten.
„Da der Hauptverband als Dachverband der Sozialversicherungsträger mit Funktionen nach Art einer ,Holding‘ trägerübergreifend die Interessen der gesamten Sozialversicherung wahrzunehmen hat, sollten in ihm die jeweiligen Versicherungsvertreter aus dem Kreis der Dienstnehmer und Dienstgeber auch möglichst gleichmäßig vertreten sein. Parität im Sinne einer zahlenmäßigen Gleichheit zwischen den Dienstnehmer- und Dienstgebervertretern sowohl in der Hauptversammlung als auch im Verwaltungsrat ist nach Auffassung der Bundesregierung daher geradezu geboten.“
So weit die damalige Stellungnahme der Bundesregierung an den Verfassungsgerichtshof.
Es ist nunmehr dazu gekommen, dass die Sozialdemokratische Partei am 14. November 2003 ihren Antrag an den Verfassungsgerichtshof, der die Parität mit überprüft haben wollte, zurückgezogen hat. Übrigens nach dem Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes und nachdem der Verfassungsgerichtshof die Parität im Verwaltungskörper nicht aufgehoben hat.
Ich betrachte daher die Parität zumindest in der vorliegenden Form als verfassungskonform, weil die Trägerkonferenz so wie die vom Verfassungsgerichtshof nicht aufgehobene Generalversammlung der Sozialversicherungsträger Österreichs in der gleichen Zusammensetzung wieder existiert, mit dem Unterschied, dass es durch die Zusammenlegung der Eisenbahner-Sozialversicherungsanstalt und jener des Bergbaues nur mehr zwei Vertreter dieser ehemals vier Vertreter gibt und dafür drei Vertreter der Senioren zu diesem Gremium, die bis dato nicht stimmberechtigt waren, hinzugekommen sind.
Ich darf hier auch zur Frage der Verfassungskonformität Professor Öhlinger aus einem Beitrag zur verfassungsrechtlichen Frage der Neuorganisation des Hauptverbandes aus dem Jahre 2001 zitieren, also vor dem Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes. In der Frage der Parität von Dienstnehmern und Dienstgebern äußert sich Professor Öhlinger eher vorsichtig. Er führt unter anderem wörtlich aus: „Für eine Parität von Dienstgebern und Dienstnehmern spricht, dass es in der Sozialversicherung auch um einen Ausgleich zwischen den Interessen von Arbeitgebern und Arbeitnehmern geht.“
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Schließlich kommt er zu folgendem Ergebnis: Ob angesichts des enormen zahlenmäßigen Übergewichtes der unselbständig erwerbstätigen Versicherten eine Parität von Vertretern der Dienstnehmer und Dienstgeber in den Verwaltungskörpern des Hauptverbandes noch im Einklang steht, könnte nur der Verfassungsgerichtshof verbindlich beantworten.
Diese Frage hat der Verfassungsgerichtshof, wie oben ausgeführt, beantwortet: Er hat die Parität und den Bestand der Generalversammlung nicht beanstandet.
Ich glaube daher, dass die vorliegende Korrektur als Folge des Verfassungsgerichtshof-Erkenntnisses, die zeitgerecht dem Parlament zugemittelt worden ist, durchaus verfassungskonform ist und keine Umfärbelung darstellt, sondern vielmehr einen vernünftigen Interessenausgleich zwischen unterschiedlichen Paritäten, wie bereits ausgeführt, von 5 : 1 beziehungsweise 3 : 1 zu Gunsten der Arbeitnehmervertreter und in der AUVA 1 : 1 zwischen Arbeitgebervertretern und Arbeitnehmervertretern.
Ich glaube daher, dass die Kritik in Richtung Umfärbelung falsch ist. Eines halte ich allerdings fest: dass im neuen Hauptverband auch Virilisten sitzen werden, die die jeweils dritte Kraft, die aus den Arbeitnehmer- und Arbeitgeberwahlen hervorgeht, repräsentieren werden, sodass es in Zukunft nicht mehr möglich sein wird, dass der Hauptverband der Österreichischen Sozialversicherungsträger ausschließlich und allein Angelegenheit der zwei stärksten Fraktionen der Arbeitgeber- und der Arbeitnehmerseite ist.
Kollege Gusenbauer, ich gebe Ihnen allerdings Recht, dass für die Arbeitnehmervertretungen es nicht mehr möglich sein wird, mit 60 oder 70 Prozent der Stimmen die gesamte Arbeitnehmervertretung durchzuführen, so wie es auf Arbeitgeberseite nicht mehr möglich sein wird, mit 60 oder 70 Prozent der Stimmen bei den entsprechenden Wahlen der Vertretungskörper 100 Prozent der Macht auszuüben. Das ist ein Spiegelbild der demokratischen Wahlen, und das ist durchaus auch ein Spiegelbild des Interessenausgleiches, der der Selbstverwaltung eigen ist.
Ich glaube daher, man sollte nicht die Selbstverwaltung mit dem österreichischen Parlament vermischen, sondern die Selbstverwaltung als das betrachten, was sie ist, als Selbstverwaltung, die seit dem Jahre 1929 in der österreichischen Bundesverfassung noch nie präzisiert worden ist in ihren Rechten, ihren Pflichten und ihren Möglichkeiten, zu deren Zusammensetzung, wie eben ausgeführt, es aber eine ausführliche und umfassende Judikatur gibt, die mich veranlasst, den vorliegenden Entwurf zum Hauptverband der Österreichischen Sozialversicherungsträger als verfassungskonform zu betrachten. (Präsident Dr. Khol gibt das Glockenzeichen.)
Ich glaube auch, dass die neue Zusammensetzung des Zukunftsgremiums ...
Präsident Dr. Andreas Khol: Den Schlusssatz, Herr Minister!
Bundesminister für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz Mag. Herbert Haupt (fortsetzend): ... für die österreichische Öffentlichkeit interessant ist.
Herr Präsident! Ich komme zum Schlusssatz.
In der Vergangenheit war es möglich, dass die Gebietskörperschaften und Länder durch Nichtteilnahme die Beschlüsse des Zukunftsgremiums der Österreichischen Sozialversicherungsträger verhindert haben. In Zukunft wird das nicht mehr möglich sein. Die Selbsthilfeorganisationen und die Patientenvertreter werden daher in Zukunft die Entwicklung des österreichischen Sozialversicherungssystems direkt beeinflussen können. (Präsident Dr. Khol gibt neuerlich das Glockenzeichen. – Zwischenrufe bei der SPÖ.) Das halte ich für einen wichtigen Fortschritt, dass die Patienten und die
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Versicherten endlich selbst das Wort ergreifen können. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)
10.46
Präsident Dr. Andreas Khol: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Silhavy. Ihre Redezeit beträgt 5 Minuten. – Sie sind am Wort, Frau Kollegin.
10.46
Abgeordnete Heidrun Silhavy (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Sehr geehrte Damen und Herren! Herr Bundesminister Haupt, Sie haben gerade eben wieder ein Beispiel dafür geliefert, was undemokratisch ist. Sie halten sich nicht an vereinbarte Redezeiten und sind gegenüber anderen Abgeordneten in diesem Haus äußerst unfair. (Beifall bei der SPÖ.)
Präsident Dr. Andreas Khol: Frau Abgeordnete! Einen Schlusssatz lasse ich bei jedem zu. Auch Ihrem Obmann habe ich bei seiner Rede einen Schlusssatz erlaubt. Dass die Sätze des Herrn Bundesministers sehr lang sind, das ist eben so. (Heiterkeit.)
Abgeordnete Heidrun Silhavy (fortsetzend): Eben, Herr Präsident, das hat mit Fairness zu tun!
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Heute erleben wir einen absoluten Tiefpunkt für die Demokratie in Österreich unter dieser schwarz-blauen Bundesregierung. Bei den ÖBB, dem ORF, der ÖIAG, der Nationalbank, dem Hauptverband, ja sogar im Gesundheitsbereich wurden die Positionen von der ÖVP besetzt, beklagt via APA der Freiheitliche Martin Strutz.
Das, meine Damen und Herren von den Freiheitlichen, sollte Ihnen zu denken geben, wenn Sie sich hier als Steigbügelhalter für diese schwarze Machtpolitik andienen. Sie sollten sich überlegen, wie Sie Ihre Politik gestalten, denn die Wählerinnen und Wähler haben Ihnen für die bisherige Politik bereits die Rechnung präsentiert. Sagen auch Sie: Schluss mit dem Abbau der Demokratie! (Die Rednerin stellt eine Tafel mit der Aufschrift „Schluss mit dem Abbau von Demokratie“ vor sich auf das Rednerpult. – Beifall bei der SPÖ.)
Herr Bundesminister, wenn Sie vorher gesagt haben, 70 Prozent werden nicht reichen, um 100 Prozent sozusagen zu erhalten, dann gebe ich Ihnen Recht. Aber warum machen Sie dann bei einer Politik mit, wo eine 42-Prozent-Partei 100 Prozent der Macht in diesem Staat haben will? Machen Sie da nicht mit und sagen Sie auch da: Schluss mit dem Abbau der Demokratie! (Beifall und Bravorufe bei der SPÖ.)
Ich erinnere an die politische Hetzjagd auf Präsident Hans Sallmutter, der durch Sie nur per Gesetz abgelöst werden konnte. Sie haben eine verfassungswidrige Reform des Hauptverbandes gemacht und haben den Hauptverband aufgebläht. Er ist dreimal so teuer gekommen wie der ursprüngliche Hauptverband. Und dann stellen Sie sich heute her und sagen, er wird schlanker und billiger.
Sie, Herr Bundesminister, haben auch damals gewusst, dass Sie nicht verfassungskonform handeln, Herr Bundesminister, und haben auch damals dem Hohen Haus erklärt, das Gesetz wäre verfassungskonform, genauso wie Sie heute wissen, dass auch das wieder verfassungsrechtlich bedenklich ist, was Sie tun. (Beifall bei der SPÖ.)
Meine Damen und Herren! Was ist denn das für eine Demokratie? Wenn Ihnen Wahlergebnisse nicht passen, dann dehnen Sie die Gesetze, dann streichen Sie die Gesetze, dann ändern Sie die Gesetze so lange, bis sie zu einem Ziel führen, das Ihnen politisch passt, dass nämlich überall die Posten schwarz besetzt sind. Das,
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meine Damen und Herren, ist keine Demokratie, das lehnen wir ab, und das bekämpfen wir auf das Schärfste! (Beifall bei der SPÖ.)
Herr Spindelegger, wenn Sie sagen, Sie handeln nicht nach Farbenlehre, dann glaube ich Ihnen das, denn Sie kennen nur eine einzige Farbe, nämlich schwarz. Eine bunte Welt existiert für Sie nicht! Und das ist auch schlecht für eine Demokratie, das sage ich Ihnen.
Aber was mich besonders empört hat, ist, dass Sie sich hierher stellen und die Selbstverwaltung als Diffamierungsklub hier diffamieren. Dagegen verwahre ich mich wirklich ganz entschieden! (Abg. Dr. Spindelegger: Das ist eine Unterstellung! Sie haben nicht zugehört!)
Wenn die Selbstverwaltung in der Sozialversicherung die Interessen der Versicherten wahrgenommen und Ihnen gesagt hat, die Ambulanzgebühren sind unsozial und auch unwirtschaftlich, und Sie dann sagen, das ist Diffamierung, dann, muss ich Ihnen sagen, zeigen Sie Ihr wahres Gesicht und Ihr nicht vorhandenes Demokratieverständnis. Das ist abzulehnen! (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Dr. Partik-Pablé: Wann kriegt ihr endlich einen Ordnungsruf? Ununterbrochen „diffamieren“, „diffamieren“!)
Sehr geehrte Frau Partik-Pablé! Hätten Sie den Vorrednern zugehört, dann hätten Sie das auch gehört. Aber Sie sind ja damit einverstanden, dass gesagt wird, das ist ein Diffamierungsklub. Auch Sie wollen diese Änderungen, die demokratiepolitisch absolut abzulehnen sind.
Jetzt sage ich Ihnen noch etwas: In der Trägerkonferenz stehen 20 Dienstgeber 14 Dienstnehmern und drei Pensionisten gegenüber. Die Frau Bundesministerin und Sie zeigen uns mit Ihrer Politik permanent, dass Sie die Gesundheitspolitik privatisieren wollen. Deswegen suchen Sie sich einen verlängerten Arm hier in der Selbstverwaltung, der diese Politik der Privatisierung für Sie mitträgt und für Sie erledigt. Und das lehnen wir entschieden ab! (Beifall bei der SPÖ.)
Diese Trägerkonferenz ist nämlich nicht nur für Budgets zuständig, sie ist auch für Honorare und für Selbstbehalte zuständig. Und wir haben erst kürzlich gehört: 100 € an Selbstbehalten hat jeder ASVG-Versicherte in diesem Jahr bezahlt.
Das ist Ihre Politik. Die Wirtschaft will an dem wachsenden Gesundheitskuchen teilhaben, und Sie wollen ihr das ermöglichen zu Lasten der Versicherten, zu Lasten der kranken Menschen. Das lehnen wir ab! Das ist undemokratisch und unsozial! (Beifall bei der SPÖ.)
Meine Damen und Herren! Ich komme zu meinem Schlusssatz. Ich fordere Sie wirklich auf: Machen Sie Schluss mit dem Abbau von Demokratie, denn das hat sich Österreich nicht verdient! (Beifall bei der SPÖ.)
10.52
Präsident Dr. Andreas Khol: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Mitterlehner. 5 Minuten Redezeit. – Bitte.
10.52
Abgeordneter Dr. Reinhold Mitterlehner (ÖVP): Herr Präsident! Frau Minister Gehrer! Frau Minister Rauch-Kallat! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sie werden verstehen, dass ich den Umfärbungs- und Antidemokratie-Thesen der Opposition absolut nichts abgewinnen kann. Ich halte das für Verfolgungstheorien, die von den Fakten absolut nicht unterstützt werden. – Warum?
Einmal politisch gesehen, werfen Sie jetzt der Bundesregierung vor, man wolle umfärben. Das genau haben Sie ihr auch im Jahr 2001 vorgeworfen. Wenn das im Jahr 2001 zugetroffen hätte, dann wäre ja bereits umgefärbt worden und wäre jetzt
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nicht schon wieder eine Umfärbung notwendig. Also haben Sie im einen oder anderen Fall Unrecht; das sollten Sie einmal begreifen.
Das Zweite ist: Sie sollten einmal das betreffende Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes lesen. In dem Erkenntnis stehen zwei Dinge, die wesentlich sind: Das eine ist, dass der Hauptverband nicht der Dachverband der einzelnen Sozialversicherungsorganisationen war, und das Zweite, dass die Geschäftsführung dem Verwaltungsrat gegenüber nicht weisungsgebunden war. Das waren die zwei inkriminierten Hauptpunkte, und genau das ist auch entsprechend geändert worden.
Nicht geändert worden ist, weil es vom Erkenntnis nicht erfasst war, die Frage der Parität. Und da muss ich Ihnen schon sagen, es gibt namhafte Juristen, die in der Frage der Parität durchaus eine berechtigte Vorgangsweise sehen, möchte aber auch erwähnen, was Herr Sozialminister Haupt einmal in der Debatte 2001 angesprochen hat: Als das ASVG beschlossen worden ist, war es eine der Grundintentionen, eine Partnerschaft zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern vorzusehen, so wie es diese Partnerschaft heute auch noch in Deutschland gibt.
Meine Damen und Herren! Ich halte es einfach für kindisch, wenn Sie dauernd nach Köpfen rechnen. Schauen Sie sich doch einmal das Präsidium der Sozialpartner an! Da sitzen auch nicht ein paar hunderttausend ein paar tausend gegenüber, sondern Partnerschaft heißt, dass hier nach Köpfen und nach Gruppen gearbeitet wird. (Ironische Heiterkeit bei der SPÖ.)
Daher, meine Damen und Herren, kann ich das einfach nicht nachvollziehen. Es ist entlarvend. Was Sie sagen, ist entlarvend für Ihr Denken. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen. – Zwischenrufe bei der SPÖ.)
Was jetzt angebracht ist, ist eine Zeit der Entpolitisierung (neuerliche ironische Heiterkeit bei der SPÖ), ist eine Zeit der Sacharbeit im Interesse der betroffenen Versicherungsvertreter, im Interesse der betroffenen Bürger.
Meine Damen und Herren! All diese Organe, die hier angesprochen wurden, sind demokratisch gewählte Organe. Wie wollen Sie wissen, was sich in der Arbeiterkammer verändert? Wie wollen Sie wissen, was sich in der Wirtschaftskammer verändert? All diese Wahlen ziehen möglicherweise Änderungen nach sich und werden auch die Zusammensetzung entsprechend beeinflussen. (Abg. Silhavy: Das ist unfassbar, was Sie da sagen!)
Damit wir jetzt gleich zum Punkt kommen – und das wird Ihr Denken wirklich entlarven –, ein Vorschlag für die Praxis, ein Vorschlag von unserem Präsidenten Dr. Christoph Leitl. Was ist die Schwäche dieses Vorschlags? Er greift nicht auf das Organisationssystem der Gebietskrankenkassen durch, was den Vorstand mit der Generalkompetenz anbelangt. Daher mache ich Ihnen folgenden Vorschlag, und Sie werden es dann in der Praxis schon sehen, wie weit es wirklich mit Ihren Vorwürfen in Richtung Umfärbung und nicht vorhandenes Demokratieverständnis her ist.
Der Vorschlag lautet: Die Arbeitgeberseite, die Dienstgeberseite, soweit sie von der Wirtschaftskammer entsprechend vertreten wird – und das ist im Bereich der Dienstgeber der Fall –, bietet Ihnen an, dass wir nicht überstimmen. Also keine Überstimmung der Arbeitnehmerkurien, mit der Bedingung, dass das auf der Ebene der Gebietskrankenkasse genauso gehandhabt wird wie auf der Ebene des Hauptverbandes. (Abg. Silhavy: Entschuldigung, aber wir sind ja nicht beim Kuhhandel! Wir sind in der Demokratie!) Das ist kein „Kuhhandel“, sondern das ist eine Systemfrage!
Frau Silhavy, Sie denken auf der einen Ebene nur so und auf der anderen Ebene anders. (Abg. Silhavy: Es ist unglaublich, wie Sie mit der Demokratie umgehen!) Das kennzeichnet Ihr ganzes Denken. Im Übrigen: Ihr Taferl war relativ verschwommen.
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Das dürfte noch aus der Zeit der Sozialdemokratie sein. Dazumal, vor 30 Jahren, dürften Sie ein wirkliches Demokratiedefizit gehabt haben. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)
Meine Damen und Herren! Wenn Sie sich die neue Struktur anschauen, dann sehen Sie, es ist hier wesentlich abgeschlankt worden. Die Geschäftsführung ist dem Vorstand gegenüber weisungsgebunden. Das heißt, dem Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes wurde Rechnung getragen, auch was die Zusammensetzung der Trägerkonferenz anbelangt. Die Frage Notariat oder Betriebskrankenkassen kann man differenziert sehen; da gibt es Herrn Professor Öhlinger und andere Experten. Wir sind uns relativ sicher, dass Betriebskrankenkassen eine andere Funktion haben, daher von den Gebietskrankenkassen sehr oft vertreten werden und dass daher diese Regelung verfassungskonform ist.
Ich komme zu meinem Schlusssatz, meine Damen und Herren. Ich glaube, dass die hier vorgelegte Struktur durchaus den Erfordernissen eines zeitgemäßen Sozialversicherungsmanagements Rechnung trägt. Es ist eine gute, es ist eine akzeptable Reform. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)
10.57
Präsident Dr. Andreas Khol: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Mandak. Auch ihre Redezeit beträgt 5 Minuten. – Bitte.
10.57
Abgeordnete Sabine Mandak (Grüne): Herr Präsident! Hohes Haus! Sehr geehrte Damen und Herren! Herr Kollege Spindelegger hat davon gesprochen, dass es heute nicht um Farbenlehre ginge und auch nicht ums Umfärben. – Das stimmt, denn: Es geht ganz eindeutig ums Einschwärzen! Das zieht sich doch wie ein schwarzer Faden durch die Sitzungen von gestern und heute!
Es geht Ihnen darum – und das ist ganz klar –, Pfründe zu sichern. Es geht Ihnen darum, Stellen zu besetzen, Posten zu vergeben. Es geht Ihnen darum, Macht auszuüben, und es geht Ihnen darum, langfristig Einfluss sicherzustellen, auch wenn Ihre Tage hier in dieser Regierung gezählt sind. Darum geht es Ihnen in Wirklichkeit! (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ.)
Kollege Öllinger hat – wie viele waren es genau? – 35 Einrichtungen aufgezählt, wo Sie das sukzessive machen, nach und nach. Wenn man sich die Tagesordnungen von gestern und heute anschaut, dann sieht man, es läuft immer nach genau dem gleichen Muster ab: gestern beim Beschluss des Sicherheitspolizeigesetzes zu sehr später Stunde. Aber sogar beim Filmförderungsgesetz, wo es um das österreichische Filminstitut gegangen ist, war es genau das Gleiche: Es geht um Einschwärzen, es geht darum, dass Ihre Leute an die Posten kommen, und dafür verändern Sie die Strukturen, das ist Ihnen ganz gleich.
Jetzt bei der Neustrukturierung des Hauptverbandes wieder das Gleiche, bei den Gesundheitsplattformen, bei der Gesundheitsagentur, und der Punkt, der als Nächstes kommen wird, ist die Änderung des Hochschülerschaftsgesetzes. Und das ärgert mich insofern ganz besonders, als Sie immer von Mitbestimmung Jugendlicher reden, und wenn es Ihnen nicht in den Kram passt, dass bei den Studierenden derzeit die Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten und die Grünen die Mehrheit bilden, dann schrecken Sie nicht davor zurück, die Strukturen zu ändern, das direkte Wahlrecht zu verbieten, nur damit Sie Ihre Mehrheiten sichern können. So ist Ihre Grundhaltung zur Demokratie! (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ.)
Mitbestimmung Jugendlicher ist für Sie wirklich eine reine Worthülse, und dass Sie als Abgeordnete da mitspielen, mitmachen, ist für mich absolut nicht nachvollziehbar.
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Sprechen Sie in diesem Haus nie mehr davon, dass Sie Jugendliche wirklich einbeziehen und mitbestimmen lassen wollen! (Abg. Ellmauer: Keine Ahnung!) Ich habe sehr wohl eine Ahnung, deswegen sage ich das da, Herr Kollege! (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ.) Schauen Sie sich einmal das Hochschülerschaftsgesetz in der neuen Vorlage an! (Abg. Ellmauer: Keine Ahnung!) Genau diese Mitbestimmung wollen Sie verhindern. Aber das haben wir ja heute schon bei den Anfragen gesehen, dass Sie öfters nicht ganz über das informiert sind, wozu Sie zustimmen. Lesen Sie nach, noch haben Sie Zeit dazu! (Abg. Ellmauer: Informieren Sie sich, bevor Sie einen solchen Unsinn reden!)
Die Trägerkonferenz wird jetzt eines dieser neuen Gremien mit einer ganz, ganz zentralen Bedeutung: Die Trägerkonferenz des Hauptverbandes wird über das Budget und über das Dienstrecht entscheiden; sie ist jedoch völlig willkürlich besetzt! Völlig willkürlich! Man muss sich einmal vorstellen, dass es da künftig zwei Vertreter geben wird, die 800 Notare und Notarinnen repräsentieren, und dann wird es zwei Vertreter geben, die 1,3 Millionen Versicherte der Wiener Gebietskrankenkasse vertreten! 800 : 1,3 Millionen: Ist das Ihr Begriff, Ihre Vorstellung von Demokratie in Gremien? – Unserer sicherlich nicht! (Beifall bei den Grünen sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)
Was Sie jetzt neu machen wollen, ist, dass
von jeder Versicherung zwei Personen hineinkommen sollen. Und warum? – Da
sozusagen die Erstperson in zu vielen Bereichen SPÖ-besetzt ist, glauben Sie
von ÖVP und FPÖ ein Gegengewicht schaffen zu müssen. Das ist der einzige Grund!
(Präsidentin Mag. Prammer übernimmt den Vorsitz.)
Sie hätten es auch anders machen können. Wenn Sie sagen, zwei Personen jeder Organisation – gut, aber es hätte auch ein Mann und eine Frau sein können. Ich bin sicher, meine Kollegin Brigid Weinzinger wird Ihnen nachher erklären, wie man das hätte besser und gerechter machen können. (Beifall bei den Grünen.)
Völlig willkürlich haben Sie das gemacht! – Ich selbst bin sehr dafür, dass Seniorinnen und Senioren vertreten sind, dass sie ein Mitspracherecht haben, aber Seniorinnen und Senioren nehmen Sie hinein, Menschen mit Behinderung hingegen nehmen Sie nicht hinein, Jugendliche nehmen Sie schon gar nicht hinein, Hausfrauen auch nicht! Also Ihre Auswahl, welche Repräsentantinnen und Repräsentanten da mitbestimmen sollen, ist eine rein willkürliche und ist daher abzulehnen.
Was könnte man machen? – Man könnte Folgendes sagen: Diese Gremien sollen von jenen besetzt sein, die wirklich vertreten werden müssen, nämlich die Versicherten, die direkt ihre Vertreterinnen und Vertreter in den Hauptverband wählen könnten. Das wäre eine Möglichkeit eines demokratischen Vorgehens, dem Sie von den Regierungsparteien aber leider nichts abgewinnen können. – Danke. (Beifall bei den Grünen sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)
11.02
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Walch. 5 Minuten Redezeit. – Bitte.
11.03
Abgeordneter Maximilian Walch (Freiheitliche): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Mitglieder der Bundesregierung auf der Regierungsbank! Werte Kolleginnen und Kollegen! Kollegin Silhavy, „Schluss mit der Parteizentrale in den Sozialversicherungsanstalten“ hätte eigentlich auf dem Taferl da stehen müssen! (Beifall sowie Rufe bei den Freiheitlichen: Genau!)
Ich sage: Rote Farbe hinaus aus den Sozialversicherungsanstalten und (Rufe bei der SPÖ: Schwarze hinein!) entsprechende Qualität hinein!
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Ich weiß schon, dass das heute ein schwarzer Tag für die SPÖ ist, denn da drinnen hat man sich entsprechende „Parteizentralen“ errichtet. (Widerspruch und Zwischenrufe bei der SPÖ.) Die Beweise dafür, was im Hauptverband passiert ist, hat man ja gesehen, und man braucht sich ja nur einmal die Gebietskrankenkasse in Wien anzuschauen, welche Leute dort die Geschicke der Krankenkasse leiten und welche Defizite die „erarbeiten“! – Was die Wirtschaftskompetenz der SPÖ, was Qualität anlangt, seid ihr nicht ganz „Meter“! Lasst euch jemanden von der FPÖ oder von der ÖVP kommen, dann funktioniert das! (Beifall sowie Rufe bei den Freiheitlichen: Genau! – Ironische Heiterkeit sowie Zwischenrufe bei der SPÖ.)
Meine Damen und Herren, wir machen
Reformen! Und: Den Versicherten interessiert überhaupt nicht, wer dort drinnen
sitzt, welche Partei, sondern er will Qualität haben, er will, dass in der
Verwaltung sparsam ... (Anhaltende Zwischenrufe bei der SPÖ.) – Ruhig!
Aufpassen! Hört’s zu, dann lernt ihr was! (Ruf bei der SPÖ: Von Ihnen
wirklich nicht ...! – Weitere Zwischenrufe bei der SPÖ.)
Der Versicherte will, dass in der Verwaltung sparsam und wirtschaftlich umgegangen wird, damit mit die Beiträge (Abg. Dr. Niederwieser: Mit den Beiträgen! Reden Sie Deutsch! – weitere Zwischenrufe bei der SPÖ) die Leistungen erhöht werden, damit die Qualität erhöht wird. Und das geschieht mit der Neubesetzung des Hauptverbandes!
Zur Demokratie: Natürlich ist es immer
schlecht, wenn jemand die Mehrheit hat; auch in den
Sozialversicherungsanstalten und im Hauptverband ist das so. Ich als
Personalvertreter finde es ganz gut, wenn es eine 50 : 50-Besetzung
gibt, denn dann muss sich sowohl die Wirtschaft bemühen, wenn sie etwas
durchbringen will, als auch der Arbeitnehmerflügel, wenn er etwas durchbringen
will. (Zwischenrufe bei der SPÖ.)
Ich hoffe jedenfalls, dass im Interesse der
Versicherten alle sagen, dass die Qualität gesteigert werden muss, dass das
Geld sinnvoll eingesetzt wird. (Neuerliche Zwischenrufe bei der SPÖ.) Host
d’ daham nix z’reden? (Heiterkeit bei den Freiheitlichen.)
Darum bin ich auch sehr zufrieden mit dem Vorschlag, den unser Minister Haupt hier vorlegt, denn es geht dabei auch um eine Verwaltungseinsparung. Ihr von der SPÖ könnt der Bevölkerung Unwahrheiten erzählen, so viel ihr wollt, aber ich sage hier jetzt die Wahrheit – und Gott sei Dank gibt es jetzt eine Fernsehübertragung.
Künftig wird es dort statt fünf nur noch zwei Verwaltungskörper geben. Fünf minus drei ist zwei! Das hätte es bei euch von der SPÖ sicherlich nicht gegeben, ihr hättet das wahrscheinlich wieder auf zehn erhöht.
Zum Recht der Senioren, zu den Seniorenvertretern: Da sind drei Fraktionen drinnen.
Jetzt gibt es nur mehr 34 Obmänner/Obfrauen statt 38. Also: 38 minus vier sind 34. (Ironische Heiterkeit bei der SPÖ.) Aufpassen! Lesen – denken – rechnen!
Das Nächste ist, dass der Verbandsvorstand künftig nur mehr aus zwölf Mitgliedern bestehen wird; nicht aus 14! – Das haben nicht wir gemacht, das habt ihr (in Richtung SPÖ) dazumal gemacht in eurer Regierungszeit!
Ich kann wirklich nur sagen: Der neue Hauptverband der Sozialversicherung kann jetzt an die Arbeit gehen – jetzt ist er entsprechend besetzt – und soll gute Leistungen für die Versicherten in Österreich erbringen. (Beifall bei den Freiheitlichen. – Zwischenrufe bei der SPÖ.)
Meine Damen und Herren! Wir Freiheitlichen sind keine Ankündigungspolitiker, sondern Verwirklichungspolitiker! (Ironische Heiterkeit und Zwischenrufe bei der SPÖ.) Wir haben gesagt: Wir machen auch für die Patienten einen weiteren Schritt, und daher soll der Krankenschein in Zukunft der Vergangenheit angehören! Die Krankenscheingebühr pro Quartal – das habt ihr von der SPÖ eingeführt – gehört in Zukunft
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der Vergangenheit an. In Österreich wird es dann eine Chip-Karte anstatt eines Krankenscheines geben, und zwar erstmalig 2006. (Zwischenrufe bei der SPÖ.) – Aufpassen, sonst wissts ihr’s wieder net! 2006 wird das sein – und für diese Gebühr eine Einmaleinhebung von 10 €. – Also das lästige zum Arbeitgeber Hingehen, sich dort einen Krankenschein ausstellen lassen, jedes Mal 50 S zahlen, das gehört der Vergangenheit an! (Neuerliche Zwischenrufe bei der SPÖ.) – Ich weiß schon, dass ihr schreit, weil ihr diese Krankenscheingebühr eingeführt habt! Wer schreit, ist schuldig! (Beifall bei den Freiheitlichen. – Ironische Heiterkeit bei der SPÖ.)
Das gehört der Vergangenheit an! In Zukunft ist es so: Wie mit einer Bankomat-Karte kann der Versicherte mit der Chip-Karte zu jedem Arzt gehen, braucht keinen Einsatz mehr zu zahlen und so weiter. (Präsidentin Mag. Prammer gibt das Glockenzeichen.)
Das ist ein Sozialversicherungssystem für die Zukunft (Präsidentin Mag. Prammer gibt neuerlich das Glockenzeichen), das sind Reformen für die Bevölkerung! (Beifall bei den Freiheitlichen. – Abg. Silhavy: Aber nicht für die Menschen!)
11.08
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als nächste Rednerin zu Wort gelangt Frau Bundesministerin Rauch-Kallat. Redezeit: 8 Minuten. – Bitte, Frau Ministerin.
11.08
Bundesministerin für Gesundheit und Frauen Maria Rauch-Kallat: Frau Präsidentin! Frau Bundesministerin! Hohes Haus! Aus demokratiepolitischen Erwägungen werde ich versuchen, meine Redezeit nicht voll auszuschöpfen, um die Zeit für den langen Schlusssatz meines Kollegen Herbert Haupt in der Fernseh-Übertragungszeit sozusagen wieder hereinzubringen, und ich hoffe, dass ich trotzdem in der restlichen Zeit alles unterbringen kann.
Die Hauptverbands-Reform, wie sie heute vorliegt, hat alle vom Verfassungsgerichtshof aufgehobenen Punkte berücksichtigt: Die Trägerkonferenz spiegelt die österreichische Sozialversicherungslandschaft wider und enthält zusätzlich Seniorenvertreterinnen und -vertreter.
Der Verbandsvorstand hat die vom Verfassungsgerichtshof geforderte Anbindung seiner Mitglieder an die Sozialversicherungen ebenfalls berücksichtigt, indem diese entweder aus dem Vorstand der Controlling-Gruppe oder der Generalversammlung dieser Versicherungsträger kommen müssen. Der Verbandsvorstand hat darüber hinaus die Generalkompetenz, vertritt den Hauptverband nach außen und hat damit auch ein Weisungsrecht an das Verbands-Management, das an die Weisungen des Vorstandes gebunden ist.
Die Parität – mein Kollege Herbert Haupt hat das bereits ausgeführt – wurde vom Verfassungsgerichtshof nicht in Frage gestellt, und ich möchte ausdrücklich festhalten, dass diese Parität auch auf Grund der Gelder, die in die Sozialversicherungen in Österreich fließen, absolut gerechtfertigt ist, denn zur Hälfte zahlen die Arbeitgeber/Arbeitgeberinnen in diese Sozialversicherungen und zur Hälfte die Arbeitnehmerinnen und -nehmer.
Der Hauptverband ist auch das wichtigste Koordinationsorgan innerhalb der Sozialversicherungen. Es kommen ihm bedeutende Aufgaben zu, so zum Beispiel die EDV-Koordination innerhalb der Sozialversicherungsträger. Da ist ja in der Vergangenheit einiges gelungen: In den vergangenen zwei, drei Jahren konnten wir die vielen unterschiedlichen EDV-Systeme zusammenführen, auch in einer ITSV, und letztendlich werden alle Österreicherinnen und Österreicher die Gesundheitskarte, die e-Card spätestens im November 2005 haben. Damit wird es uns gelingen, eine nahezu
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unendliche Geschichte – auch einiger meiner Amtsvorgänger – zu einem guten Ende zu führen.
Nächste Woche wird die Musterordination für die e-Card, und zwar in Trausdorf, in Betrieb genommen. Mit dem Probebetrieb wird in den nächsten zwei Monaten, also Jänner und Februar, begonnen werden. Ende Februar beginnt dann der Roll-out im Burgenland und in weiterer Folge, nach einem genauen Plan, in ganz Österreich.
Der Hauptverband wird aber auch eine
wichtige Koordinationsfunktion in der Umsetzung des Gesundheitsreformgesetzes
haben, das ja heute noch auf der Tagesordnung steht, wo eben die
Bundes-Gesundheitsagentur und die Landes-Gesundheitsplattformen eingerichtet
werden. – Herr Kollege Öllinger und Frau Kollegin Mandak: Das hat nichts
mit „Umfärbelung“ zu tun! (Zwischenruf bei den Grünen.)
Erstmals gelingt es, die zersplitterten Kompetenzen zwischen den einzelnen Bereichen des Spitalsmanagements sowie des niedergelassenen Bereichs zusammenzuführen, und erstmals werden auch die Sozialversicherungen das Recht haben, mitzureden im Spitalsbereich, vor allem aber im Koordinationsbereich, an den Nahtstellen zwischen intra- und extramuralem Bereich.
Die Sozialversicherungen haben auch mitzuarbeiten an der Entwicklung einer gemeinsamen Dokumentation von Spital und niedergelassenem Arzt und der Entwicklung einer elektronischen Gesundheitsakte, für die wir heute noch mit dem Gesundheitstelematikgesetz die Grundlage schaffen werden.
Die Sozialversicherungen werden aber auch mitarbeiten müssen im Qualitätssicherungsbereich, und zwar im gesamten Gesundheitswesen; auch das ist eine Herausforderung der Zukunft. Sie werden vor allem auch mitarbeiten müssen im Rahmen der Gesundheitsvorsorge und der Gesundheitsförderung, ein Anliegen, das dieser Bundesregierung ganz besonders wichtig ist und dem wir heute mit der Schaffung eines eigenen Fonds für Gesundheitsförderung und Vorsorgeuntersuchung Rechnung tragen.
Ich möchte noch einen weiteren Punkt des Sozialversicherungs-Änderungsgesetzes herausgreifen – damit das nicht ganz untergeht –, nämlich die Zuschussregelung für die Entgeltfortzahlung für Dienstgeberinnen und Dienstgeber. Nicht nur nach Arbeitsunfällen der Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer, sondern auch bei Krankenstand ab dem elften Tag werden in Hinkunft 50 Prozent der Kosten an den Dienstgeber/an die Dienstgeberin refundiert werden. – Ich denke, dass das eine Erleichterung vor allem für Klein- und Mittelbetriebe bis 50 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ist.
Das ist mir deswegen ganz besonders wichtig, weil die österreichische Wirtschaft von Klein- und Mittelbetrieben geprägt ist, und wir müssen diese Betriebe unterstützen, weil diese letztendlich den Großteil der österreichischen Arbeitsplätze schaffen und sichern. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)
Meine Damen und Herren, lassen Sie mich
noch ganz kurz etwas zur Bemerkung von Frau Abgeordneter Mandak sagen, warum
nicht jeweils ein Mann und eine Frau in diese Gremien geschickt werden. –
Das wäre mir sehr recht gewesen, aber nach 30 Jahren sozialdemokratischer
Mehrheit in allen Sozialversicherungsträgern gibt es nur ganz, ganz wenige
Frauen in den Sozialversicherungen. (Abg. Öllinger: Die
Stellvertreter sind von der Arbeitgeberseite!)
Ich habe erstmals – erstmals! – als Frauenministerin, trotz aller meiner VorgängerInnen, ein Frauenförderungsprogramm in der Pensionsversicherungsanstalt der Arbeiter und Angestellten initiiert, also in der PVA, ein Frauenförderungsprogramm, das sehr positiv angenommen wird und das in weiterer Folge von allen Sozialversicherungsträgern weitergeführt, implementiert werden soll.
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Leider gibt es in den österreichischen Sozialversicherungsanstalten bislang keine Frauenförderpläne, daher: Das wäre eine lohnende Aufgabe für viele Frauenministerinnen, aber auch für die Sozialversicherungen selbst gewesen. In einer einzigen, nämlich in Oberösterreich, gibt es das schon; ich will das nicht hintanstellen, sondern möchte betonen: Oberösterreich war da wirklich vorbildlich.
In der PVA haben wir das initiiert, und wir werden das in weiterer Folge in allen Sozialversicherungsanstalten implementieren. – Danke. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Öllinger: Das wäre gescheiter gewesen als diese „Reform“!)
11.15
Präsidentin
Mag. Barbara Prammer: Als Nächste
zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Bures. 5 Minuten Redezeit. – Bitte. (Abg.
Bures begibt sich zum Rednerpult und stellt auf dieses eine große Tafel
mit der Aufschrift „Schluss mit dem Abbau von Demokratie“. – Rufe
bei der ÖVP und den Freiheitlichen: Das Taferl kennen wir schon! –
Gegenrufe bei der SPÖ.)
11.15
Abgeordnete Doris Bures (SPÖ): Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich hoffe, Sie nehmen das ernst. Wir haben ja heute auf der Tagesordnung einige gesetzliche Maßnahmen, die zur Folge haben, dass es zu einem massiven Demokratieabbau in Österreich kommt.
An diesem Tag, an dem es auch um einen
Abbau von Demokratie in Österreich geht, tritt gleichzeitig Innenminister
Strasser zurück, ein Innenminister, der eine offene Baustelle hinterlässt (Widerspruch
bei der ÖVP), wie wir ja gestern gehört haben: eine offene Baustelle beim
Asylgesetz, eine offene Baustelle beim Zivildienstgesetz, eine
Einfärbelungspolitik in der Exekutive gegen den Widerstand der dort
Beschäftigten (Zwischenrufe bei der ÖVP und den Freiheitlichen.) Das
ist die Bilanz des jetzt zurückgetretenen Innenministers Strasser, und zwar an
dem Tag, an dem wir über den von Ihnen geplanten Abbau von Demokratie reden! (Abg.
Dipl.-Ing. Scheuch: Sie sollen als Bundesgeschäftsführerin zurücktreten,
wurde verlangt! – Weitere Zwischenrufe bei den Freiheitlichen und der
ÖVP. – Gegenrufe bei der SPÖ.)
Ich weiß, dass Sie sehr überrascht waren.
Wolfgang Schüssel war überrascht, Herr Lopatka war überrascht, Herr Molterer
war überrascht, alle waren überrascht darüber! Das ist die Performance dieser
Bundesregierung! (Abg. Neudeck: Wissen Sie zu diesem
Tagesordnungspunkt auch etwas? – Weitere Zwischenrufe bei den Freiheitlichen
und der ÖVP.)
Vielleicht wissen Sie auch das noch nicht:
Ich habe soeben gehört, dass Bundesminister Platter der Nachfolger von
Innenminister Strasser werden soll, ein Landesverteidigungsminister also, der
gerade damit konfrontiert ist, dass es Missstände im österreichischen
Bundesheer gibt! Auch dieser Minister hinterlässt eine Baustelle! (Rufe bei
der ÖVP: Wo denn? – Weitere Zwischenrufe bei der ÖVP.)
Gestern haben wir, Frau Bundesministerin
Gehrer – Sie geben uns ja heute wieder die Ehre –, Ihre
Regierungsbilanz erlebt: Neun Jahre Bildungsministerin, massiver Bildungsabbau;
Sie berauben unsere Kinder ihrer Zukunftschancen und haben nur etwas über für
verzopfte Wertedebatten! Das ist die Bilanz der Bundesministerin
Gehrer! (Abg. Murauer: Eine Parteitagsrede halten Sie hier! –
Weitere Zwischenrufe bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)
Frau Ministerin Rauch-Kallat, Sie haben sich jetzt hier hergestellt und beteuert, wie Sie sich für Frauenförderung einsetzen. – In Wirklichkeit machen Sie doch das Gegenteil! Frauen werden durch diese Regierung immer mehr diskriminiert, ältere Frauen werden in die Armut gedrängt! Das ist die Bilanz dieser Regierung! Sie aber stellen sich heute
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da her, Frau Bundesministerin Rauch-Kallat, und sagen, Sie machen eine Reform des Hauptverbandes. – Sie machen doch nichts anderes, als für die ÖVP die Gesetze zurechtzubiegen! Und das ist undemokratisch! Daher haben Sie eine Regierungskrise! (Ironische Heiterkeit sowie Zwischenrufe bei der ÖVP.)
In Wirklichkeit sind Sie alle rücktrittsreif! Für viele wären das schöne Weihnachten in Österreich, wenn Sie zurücktreten würden! (Beifall bei der SPÖ.)
Frau Bundesministerin Gehrer, ich sage Ihnen auch, wie Ihr Demokratieabbau aussieht: Sie versuchen, sich demokratische Mehrheiten zurechtzubiegen, Sie versuchen, aus Mehrheiten Minderheiten in unserem Land zu machen! Das ist diese unverfrorene Machtpolitik der ÖVP, die viele Menschen in Österreich genau spüren! Das ist eine Unrechtspolitik, die Sie betreiben, eine Politik, die sich immer mehr an der Grenze des Rechtsstaates befindet. Deshalb muss ja auch der Verfassungsgerichtshof bei wesentlichen Gesetzen so oft einschreiten!
Unrecht, Frau Bundesministerin Rauch-Kallat, besteht darin, dass im Hauptverband 300 000 Arbeitgeber 3 Millionen Arbeitnehmer überstimmen dürfen! Da wird doch ganz klar ein demokratisches Grundprinzip verletzt! Und Sie verletzen auch das Grundprinzip des gleichen Wahlrechts in Österreich, eines gleichen, allgemeinen demokratischen Wahlrechts, wenn 300 000 Arbeitgeber 3 Millionen Arbeitnehmer überstimmen können! Das ist ein Verbiegen von Gesetzen, das ist ein Demokratieabbau, für den Sie verantwortlich sind!
Frau Bundesministerin, ich möchte dieser Regierung auch ins Stammbuch schreiben: Dieses Land, dieses Österreich gehört nicht der ÖVP (Abg. Murauer: Aber der SPÖ auch nicht!), und die Menschen wollen auch nicht, dass dieses Land der ÖVP gehört. (Beifall bei der SPÖ.)
Aber in der ÖVP hat es ja Tradition, sich
alles zurechtzubiegen. Sie haben ja bis 1970 im ÖVP-Statut enthalten gehabt,
dass der Bundeskanzler immer dem ÖVP-Vorstand angehören muss. Das heißt, die
nächste Wahlrechtsänderung wird sein: Es muss immer einen ÖVP-Bundeskanzler in
unserem Land geben. (Ruf bei der ÖVP: Das wird auch so sein!)
Ich sage Ihnen: Die Menschen merken, dass Sie das eine sagen und das andere tun, dass diese Regierung in Wirklichkeit nichts anderes als Sein und Schein und massiven Demokratieabbau betreibt.
Da nützen alle Ihre Beteuerungen
nichts – die Lebensrealität und die politischen Auswirkungen Ihrer
Maßnahmen sprechen eine andere Sprache. Aber leider werden Sie diese Politik im
Jubiläumsjahr fortsetzen. Sie werden versuchen, ein ÖVP-Jubeljahr auf Kosten
der Steuerzahler daraus zu machen. (Abg. Neugebauer: Was Sie alles
wissen! Sie hören ja das Gras wachsen!)
Ich sage Ihnen noch einmal, Herr
Neugebauer: Dieses Land Österreich gehört nicht der ÖVP, und die
Sozialdemokratie wird Seite an Seite mit den Menschen in diesem Land dafür
kämpfen, dass dieser Demokratieabbau nicht mehr fortgesetzt wird, und dafür
kämpfen, dass der ÖVP-Machtrausch in Österreich gestoppt wird. (Beifall bei
der SPÖ.)
11.21
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Donabauer. 5 Minuten Redezeit. – Bitte.
11.21
Abgeordneter Karl Donabauer (ÖVP): Frau Präsidentin! Mitglieder der Bundesregierung! Meine Damen und Herren an den Fernsehapparaten und hier im Hohen Haus!
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Frau Kollegin Bures, Sie brauchen hier keine Krise herbeireden. (Ironische Heiterkeit bei der ÖVP und den Grünen.) Die Bürger dieses Landes werden das tun, was sie für dieses Land als gut erachten.
Und wenn Sie heute davon sprechen, dass Demokratieabbau betrieben wird, dann darf ich Ihnen sagen: Arbeiten Sie mit daran, dass wir in Zukunft mehr Bürger zu den Wahlen bringen! Wenn wir heute hier das Hochschülerschaftsgesetz diskutieren, dann sollten wir ernsthaft auch einmal darüber reden, dass in den vergangenen Jahren die Wahlbeteiligung äußerst, äußerst gering war. (Abg. Öllinger: Na, na, na!) Jawohl! Das ist richtig!
Da heute hier auch über den Hauptverband diskutiert wird, ist es vielleicht einmal gut, zu hinterfragen: Was ist der Hauptverband? – Der Hauptverband ist die Dachorganisation aller Sozialversicherungsträger. Ich habe in dieser Organisation lange Jahre gearbeitet und darf heute noch dort arbeiten, weil ich als Sozialpolitiker mit Freude und mit Begeisterung in der Sozialverwaltung mitarbeite.
Aber ich sage Ihnen auch Folgendes: Der Hauptverband vergangener Zeiten war, wenn Sie wollen, eine Farbenpracht von oben bis unten. (Abg. Öllinger: Und jetzt schwärzen Sie ihn ein!) Ich schwärze niemanden an, sondern ich sage Ihnen das: Diese Organisationen, die Organe waren ausnahmslos von einer Partei besetzt, die zweite – das war meine Partei – hatte fallweise ein Mitspracherecht. Das ist die Wahrheit, und das kann ich Ihnen auch dokumentieren.
Wenn der heutige Hauptverband-Neu so
ausgerichtet ist, dass in Zukunft alle Sozialversicherungsträger vertreten
sind, dann ist das doch keine unrichtige Entscheidung! In keinster Weise! Und
wenn Sie heute hier die Notariatsversicherung kritisieren, dann sage ich Ihnen:
Auch das ist eine Körperschaft öffentlichen Rechtes, die genau das selbe Recht
hat mitzureden wie jeder andere. Auch in der Vergangenheit ist die Vertretung
nicht nach Größe erfolgt, sondern nach Institutionen. (Abg. Öllinger:
Das ist ja ein Ständestaat!)
Wenn die neuen Organe, wenn die
Trägerkonferenz alle drinnen hat, alle Trägerschaften, dann nehmen Sie doch
endlich auch zur Kenntnis, dass es in Zukunft drei Seniorenvertreter gibt. Das
ist bis heute noch keiner anderen Regierung eingefallen. Diese Regierung macht
es, weil wir eine Politik mit den Senioren machen, weil sie ein
wichtiger Teil der Gesundheits- und Sozialpolitik sind. Das soll einmal gesagt
werden! (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen. –
Abg. Gradwohl: Welchen Einfluss können sie ausüben? Welche
Entscheidungen können sie treffen?)
Da Frau Kollegin Mandak hier gemeint hat, dass niemand mehr dort vertreten ist: Lesen Sie das Gesetz, Frau Kollegin! Dort steht drinnen, dass es eine Trägerkonferenz gibt, dass es einen Vorstand gibt, dass die Trägerkonferenz auch eine Kontrolleinrichtung wählt. Es steht aber auch drinnen, dass es ein Sozial- und Gesundheitsforum gibt, wo genau diese Gruppen drinnen sind: die Behinderten, die Invaliden, die Frauen, die Jugendorganisationen. Das ist die Ausstattung, die heute vorgegeben und beschlossen wird!
Und deshalb bitte ich Sie: Kehren Sie zur Sache zurück und hören Sie mit Ihrer Polemik auf! Die hilft keinem Menschen, und schon gar nicht diesem Land. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)
Im Rahmen der heutigen Beschlussfassung bezüglich des Hauptverbandes wird auch über die e-Card entschieden. Jahrelang haben wir dieses Projekt diskutiert, nun ist es endlich vor der Umsetzung. Es fließt damit etwas Gutes in eine moderne Verwaltungsstruktur ein, und ich bin froh, dass wir diese Schwierigkeit bewältigt haben, Frau Minister.
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Auch die Neuregelung der Chefarztpflicht halte ich für gut, wiewohl wir da noch einiges nachzuarbeiten haben. Ich glaube, der Slogan ist richtig: Nicht der Patient soll laufen, sondern das Rezept soll „laufen“, damit die Menschen möglichst rasch mit Medikamenten versorgt werden.
Eines stimmt mich natürlich schon etwas nachdenklich: Wenn ein Drittel der ausgegebenen Medikamente nicht endverbraucht werden, ist der so genannten Nachbeobachtung oder Nachkontrolle allergrößtes Augenmerk zuzuwenden. Da brauchen wir einen engen Schulterschluss mit den Ärzten, denn die Bürger müssen das bekommen, was für sie wichtig und gut ist. Aber hier müssen wir letztendlich zu mehr Ökonomie finden.
Abschließend möchte ich auf § 28 Abs. 2 verweisen, wo eine Satzungsbestimmung im Gesetz festgeschrieben ist, wonach in Zukunft bei MedAustron, das eine ganz moderne Behandlungsmethode für schwerstkranke Menschen ermöglicht – es gibt bis dato eine einzige Einrichtung in Heidelberg; Bundeskanzler Schüssel, Landeshauptmann Pröll haben es geschafft, diese Einrichtung nach Niederösterreich zu holen –, die Sozialversicherungen auch dort ihren Kostenbeitrag in Form einer Satzungsbestimmung zu leisten haben. Ich halte das für enorm wichtig (Beifall bei der ÖVP), und ich glaube, es sollte bei Ihnen etwas mehr Freude aufkommen. Vielleicht gelingt Ihnen das besser, wenn Sie Abschied nehmen von der Farbe und zur Sache zurückkehren. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen. – Abg. Öllinger: Sie waren ja auch nicht fröhlich, Kollege Donabauer, Sie haben immer geschimpft!)
11.26
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Mag. Weinzinger. 5 Minuten Redezeit. – Bitte.
11.26
Abgeordnete Mag. Brigid Weinzinger (Grüne): Frau Präsidentin! Geschätzte Damen und Herren im Hohen Haus und auf der Regierungsbank! Herr Abgeordneter Donabauer, wo da Freude aufkommen soll bei dem, was Sie hier vorlegen, das weiß ich nicht! Das passiert maximal beim Rücktritt von Minister Strasser, von dem wir heute erfahren haben. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ.)
Da stimme ich schon eher dem Abgeordneten Walch zu, wenn er gesagt hat – nicht ich, das hat er gesagt! –, das ist heute ein schwarzer Tag. Stimmt! Es wird die Republik wieder ein Stück schwärzer, weil Sie ja heute den Hauptverband der Sozialversicherungen und die Österreichische Hochschülerschaft umfärben und damit das fortsetzen, was Sie gestern schon getan haben und was Sie in den letzten Wochen und Monaten und in der gesamten Regierungsperiode bislang getan haben.
Aber warum ist das so relevant? – Man könnte sagen: Okay, Postenschacher erwartet man von der Regierung ja sowieso, Ausweitung der Einflusssphären erwartet man von der Regierung sowieso. Ich glaube, es ist deswegen so wichtig, weil wir hier drei zentrale Grundkonflikte unterschiedlicher Interessen haben.
Wir haben einen Interessenskonflikt gerade
im Sozialversicherungswesen zwischen Männern und Frauen, denn das, was wir hier
haben, ist eine reine Männerveranstaltung. Das, was Sie in dieser neuen
Struktur des Hauptverbandes festschreiben, ist, dass es weiterhin eine
Männerveranstaltung bleibt, wo die Interessen der Männer daher auch im
Vordergrund stehen werden, weil sie dort eben präsenter sind. (Abg. Großruck:
Haben Sie was gegen Männer?)
Frau Bundesministerin Rauch-Kallat, wo ist denn Ihre Frauenförderung? Glauben Sie wirklich, dass Sie mit ein bisserl Mentoring in irgendwelchen Institutionen, meistens der Privatwirtschaft, irgendetwas an diesem Konflikt ändern? Warum gehen Sie denn nicht
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her – das hätten Sie ja machen können, wenn Sie als Ministerin was tun wollen – und schreiben in diesen neuen Strukturen vor – wo man doch gerade ein neues Gesetz macht –, dass die Gremien zumindest zur Hälfte von Frauen und von Männern besetzt werden müssen?
Sie können ja auch sagen, es müssen sowohl die Obleute beziehungsweise ihre Stellvertreter drinnen sein. Warum können Sie nicht genauso sagen: Es ist uns egal, welche Funktion es ist, wichtig ist uns, dass ein Mann und eine Frau pro Gremium entsandt werden. – Wäre ja eine Möglichkeit gewesen. (Beifall bei den Grünen.)
Wenn Ihnen das zu weit geht – und Ihnen ist ja bei der Frauenförderung bald einmal schon zu viel, was man vorschlägt –, hätten Sie ja zumindest die von Ihnen gerade angekündigten Frauenförderungspläne vorschreiben müssen. Sie bestimmen ja ohnehin – nicht völlig willkürlich, aber so ein bisschen nach einem handverlesenen Verfahren –, wer in dieses neue Gremium der Trägerkonferenz hinein darf. Warum sagen Sie dann nicht auch, ein Kriterium, wer dort hinein darf, ist, ob die jeweilige Institution Frauenförderpläne hat und umsetzt? Das hätten Sie auch machen können, Frau Ministerin!
Es gibt jede Menge an Vorschlägen – wir können uns auch privat noch weiter unterhalten –, es gibt noch eine ganze Fülle von Vorschlägen, aber das würde hier nur den zeitlichen Rahmen sprengen.
Der zweite Interessenskonflikt, mit dem wir es zu tun haben, ist einer zwischen den Versicherten, also jenen Menschen in Österreich, die sozialversichert sind und Leistungen in Anspruch nehmen möchten und die dafür mit ihren Beiträgen zur Kasse gebeten werden. Diese Versicherten haben ganz klare Interessen. Diese Versicherten haben Interessen, die dem entgegenstehen, was die Regierung zurzeit macht, denn die Regierung betreibt einen Abbau an Sozialleistungen und eine Erhöhung der Kosten für die Menschen. Wir haben es ja bei der Pensionsreform gesehen, was Sie alles gemacht haben.
In dem Moment, wo die Versicherten an Einfluss verlieren und die Regierung im Hauptverband an Einfluss gewinnt, haben Sie das sofort verschoben. Und es ist kein Zufall, dass die Regierung daher größtes Interesse hat und das knallhart durchzieht, sicherzustellen, dass jedenfalls die eigenen Leute, in welcher Konstellation immer, eine Mehrheit haben. Das ist dann Ihre „Demokratie“!
Herr Minister Haupt, Sie haben gesagt, es ist ein Spiegelbild von demokratischen Wahlen. – Das ist ein Zerrspiegel, was Sie uns hier vorhalten! Es wurde auch gesagt: Wenn die Wahlbeteiligung nicht passt ... – Schaffen wir dann die Wahlen ab, oder wie soll das gehen? Sie haben überhaupt keine demokratischen Wahlen, wo eins zu eins – jede Stimme hat gleiches Gewicht – die Gremien bestimmt werden.
Ganz im Gegenteil! Sie gehen her und sagen: Die 800 Notare sind uns demokratisch gleich viel wert wie 1,3 Millionen Versicherte in Wien oder 1 Million Versicherte in Niederösterreich. – Das ist Ihr Verständnis von Demokratie!
Genauso machen
Sie es beim dritten Grundkonflikt, bei den Interessen von Arbeitnehmerinnen
und Arbeitnehmern versus den Interessen von Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern.
Das sind nun einmal sehr unterschiedliche Interessen. Aber was machen
Sie? – Sie gehen her und stellen sicher, dass die
300 000 Arbeitgeber jederzeit die 3 Millionen ArbeitnehmerInnen
überstimmen können. (Abg. Broukal: Das ist Parität à la
ÖVP!) Das ist Ihre Demokratie! Sie stellen sicher,
dass jedenfalls Ihre Partei das Sagen hat und jedenfalls Ihre Klientel ein
Übergewicht hat. Das ist nicht sozial gerecht! (Beifall bei
den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ.)
11.31
Nationalrat, XXII.GP | 90. Sitzung / Seite 68 |
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dipl.-Ing. Scheuch. Redezeit: 5 Minuten. – Bitte.
11.32
Abgeordneter Dipl.-Ing. Uwe Scheuch (Freiheitliche): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Geschätzte Frau Ministerinnen! Geschätzte Damen und Herren! Ich möchte die Diskussion rund um den Hauptverband heute hier nutzen, um noch einmal über jenes Reformprojekt zu diskutieren, das wir vor kurzem hier beschlossen haben, nämlich die Pensionsharmonisierung, die wohl sehr direkt mit diesem Hauptverband zusammenhängt.
Ich glaube, man kann es nicht oft genug sagen, und man sollte es jetzt hier noch einmal wiederholen, dass hier wirklich etwas Grundsätzliches passiert ist. Und ich glaube, man sollte auch die Diskussion heute so sehen, dass wir Freiheitlichen und auch die gesamte Bundesregierung Stück für Stück Dinge in Angriff nehmen, um sie zu verbessern, um sie zu erneuern und um Dinge in Bewegung zu setzen, die für diese Republik wichtig sind.
Es ist natürlich nicht immer alles ganz einfach, und es passieren natürlich auch uns Fehler. Ich wäre der Letzte, der nicht sagen würde – und auch sagt –, dass manchmal etwas nicht so gut funktioniert und dass auch manchmal Handlungsbedarf besteht, um etwas zu verbessern. Aber bei uns in Kärnten sagt man: Wo man hobelt, fallen Späne. Und: Nur wer arbeitet, macht Fehler. – So gesehen kann man uns, glaube ich, viel vorwerfen, aber nicht, dass wir die Dinge nicht in Angriff nehmen und nicht verbessern.
Bei dieser Pensionsharmonisierung ist es
ähnlich gewesen. (Abg. Silhavy: Jetzt geht es um den Hauptverband!) Über
30 Jahre hinweg – Frau Kollegin Silhavy, über 30 Jahre
hinweg! – hat die Sozialdemokratie permanent angekündigt, hier etwas zu
machen, permanent angekündigt, dass es hier die großen Veränderungen geben
wird. 30 Jahre ist unter Ihrer Schirmherrschaft nichts passiert! (Neuerlicher
Zwischenruf der Abg. Silhavy.)
Faktum ist, die
Pensionsharmonisierung ist unter unserer Schirmherrschaft
zustande gekommen. (Abg. Öllinger: Das hat mit dem Thema überhaupt
nichts zu tun!) Unter unserer Schirmherrschaft haben wir es
geschafft, dass wir endlich ein System schaffen, dass alle Menschen
gleich behandelt werden in der Pension. (Widerspruch bei den Grünen.) Das
ist es wirklich wert, dass man das noch einmal hier heraußen sagt: Alle werden
gleich behandelt, meine geschätzten Damen und Herren! (Beifall bei den
Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)
Herr Kollege Öllinger, ich glaube, dass Ihnen das wehtut im Tiefsten Ihres grünen Herzens und dass Sie deswegen hinausgehen, aber Sie können mir eines glauben: Man muss sich das einmal im Detail anschauen!
Wir haben ganz
klar drei Systeme geschaffen. Alle über Fünfzigjährigen behalten ihre
bestehenden Rechte. (Abg. Öllinger: Keine Gleichbehandlung!) Da
passiert überhaupt nichts. Das ist gut so, denn bestehende Rechte soll man
nicht angreifen. Ich glaube, jemand, der 30, 40 und mehr Jahre gearbeitet hat,
hat das Recht, dass ihm das gehört, was ihm zusteht. (Abg. Öllinger: Sie
haben keine Ahnung! Schon wieder keine Ahnung!)
Alle zwischen Neueintritt und 50 Jahren werden in einem Parallelsystem gegengerechnet. Da gibt es das alte System, das es 30, 40 Jahre lang gegeben hat, und da gibt es ein neues System, das wir eingeführt haben, ein gutes, ein faires System. Und je nachdem, wie lange man im System war, wird es zum Schluss eine Pension geben, die gerecht, fair und ausgeglichen ist.
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Jetzt kommt der
springende Punkt: Alle, die neu beginnen, egal, ob sie Bauern, Beamte,
Arbeiter, Angestellte, Selbständige sind, sind in einem gleichen System. (Abg.
Öllinger: Wovon reden Sie eigentlich?) Von der
Pensionsharmonisierung! (Abg. Öllinger: Jetzt geht es ja um den
Hauptverband!)
Ja, meine
geschätzten Damen und Herren, aber es ist auch gut, das hier noch einmal zu
sagen. Es ist auch gut, dass die Leute in dieser Diskussion noch einmal
erfahren, dass hier ein Jahrhundertprojekt geglückt ist: dass alle, die neu zu
arbeiten beginnen, alle, die neu eintreten, ein einheitliches, faires,
gerechtes Pensionssystem haben. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei
Abgeordneten der ÖVP. – Zwischenruf des Abg. Keck.)
Sie können ja Frau Kollegin Bures fragen, warum sie nicht über den Hauptverband gesprochen hat, sondern nur über Innenminister Strasser. Fragen Sie doch Ihre eigene Kollegin, warum sie nicht über den Hauptverband diskutiert hat! Kollege Keck, Sie müssen nachdenken, bevor Sie etwas herausrufen! Sie müssen Ihre eigene Abgeordnete, Kollegin Bures, die jetzt nicht mehr hier ist, fragen, warum sie 5 Minuten lang über Herrn Strasser und über Herrn Platter diskutiert hat! Ich werde es mir nicht nehmen lassen, die Hauptverband-Diskussion dafür zu nutzen, um dieses faire, gerechte und gute System der Pensionsharmonisierung hier noch einmal unter die Leute zu bringen.
Wir Freiheitlichen
haben auch Verbesserungen bei der Parallelrechnung vorgenommen. Es gibt
erstmals eine Schwerarbeiterregelung. Es gibt erstmals Besserstellungen für
Frauen. (Abg. Silhavy: Da sind Sie hintennach! Das ist der falsche
Tagesordnungspunkt!) – Meine geschätzte Frau Kollegin Silhavy, das ist
nicht ein falscher Tagesordnungspunkt, denn Pensionen und
Pensionsharmonisierung sind es immer wert, dass man darüber redet. Das ist so
ein wichtiges Thema, dass man auch diesen Tagesordnungspunkt dafür nutzen kann
und dafür nutzen sollte, über die Verbesserungen, die wir Freiheitlichen
gemacht haben, zu diskutieren. (Beifall bei den Freiheitlichen. – Abg. Silhavy:
Oje!)
Ich glaube, Sie
sollten bei dieser Sache noch einmal in sich gehen. Sie sollten noch einmal
überlegen, warum Sie denn so sehr gegen dieses System waren. Ich bin vor
14 Tagen hier gestanden und habe das SPÖ-Pensionsmodell zitiert. Ich habe
damals sechs oder sieben tatsächliche Berichtigungen dafür geerntet. (Abg. Broukal:
Fünf waren es!) – Nein, es waren sieben, denn bei fünf Tatsächlichen
waren zwei doppelte; das macht sieben. – Herr Kollege Broukal, fünf plus
zwei macht sieben. Sie sollten besser lernen, Sie sollten schauen, dass Sie bei
der nächsten PISA-Studie nicht drankommen, denn sonst fallen wir noch weiter
zurück, denn wenn fünf plus zwei bei Ihnen nicht sieben ergeben, dann wäre es
besser, Sie schauen, dass Sie dort nicht hinkommen. (Präsidentin Mag. Prammer
gibt das Glockenzeichen.)
Frau Präsidentin,
ich komme schon zum Schlusssatz: Sie von der SPÖ sollten öfter in sich gehen,
dann würden Sie sehen, dass das, was die Regierung hier macht, gut ist. Denn
wir verändern Österreich zum Guten! (Beifall bei den Freiheitlichen und bei
Abgeordneten der ÖVP.)
11.37
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Broukal zu Wort. Redezeit: 8 Minuten. – Bitte.
11.37
Abgeordneter Josef Broukal (SPÖ): Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren auf der Regierungsbank! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Dipl.-Ing. Scheuch, jeder
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sucht hier im Raum seine Rolle. Sie haben
die Ihre gefunden. Eine ernste ist es nicht geworden. (Beifall bei der SPÖ.)
Was wir heute am Vormittag hier im Nationalrat erleben, ist eine Neuauflage von „speed kills“, es ist Demokratieabbau sozusagen im Stundentakt: im Hauptverband der Sozialversicherung und bei der Österreichischen Hochschülerschaft.
Direktwahl der Österreichischen
Hochschülerschaft, eingeführt unter dem ÖVP-Unterrichtsminister
Felix Hurdes, abgeschafft unter der ÖVP-Bildungsministerin Elisabeth Gehrer.
Das ist eine „Unehrentafel“, auf der ich nicht stehen möchte, aber Sie haben
diesen Weg gewählt. (Beifall bei der SPÖ.)
Es ist der Weg einer Paradoxie: weniger Wahlen – mehr Mitsprache. Ein wirrer Satz, mit dem seit Wochen versucht wird, allen Menschen zu erklären, dass der Abbau von Demokratie bei der Hochschülerschaft irgendetwas damit zu tun hätte, dass die Mitsprache der Studierenden besser wird. Es ist dies ein Satz, der Ihnen von niemandem abgenommen wird – nicht von den Menschen in diesem Land, nicht von den Studierenden, nicht von den Journalisten und Journalistinnen in diesem Land.
Margaretha Kopeinig im „Kurier“: „Konservative Revolution“.
Andreas Koller in den „Salzburger Nachrichten“: „Unwürdiger Beitrag“ zur Demokratiediskussion.
Herbert Lackner im „profil“: „Hier riecht’s streng“.
Erich Witzmann in der „Presse“: „Überrumpelt“.
Lisa Nimmervoll im „Standard“: Schwarzmalerei.
Aber was setzen Sie denn an die Stelle dieser direkten Wahl der Österreichischen Hochschülerschaft, die für die Vorgänger der Frau Bundesministerin Gehrer eine demokratische Errungenschaft war, die ganz absichtlich im Jahr 1946 eingeführt wurde, als Antithese zur staatlichen NS-Studentenorganisation, in die damals alle vor 1945 hineingezwungen wurden, ob sie wollten oder nicht?
Was setzen Sie denn an die Stelle dieser direkten Wahl? – Die Karikatur einer Wahl. 1 000 Stimmen an einer Universität haben in der Bundesvertretung dasselbe Gewicht wie 7 000 Stimmen an einer anderen Universität.
Während Sie behaupten, dass es darum ginge, die einzelnen Universitäten zu stärken, schaffen Sie für den fast vom Aussterben bedrohten Ring Freiheitlicher Studierender ein Sonderrecht, das es möglich macht, mit sechsmal 167 Stimmen an verschiedenen Universitäten ebenso ein Mandat in der Bundesvertretung zu bekommen wie mit 7 000 oder 6 000 Stimmen an einer einzigen Universität.
Ja, Herr Dipl.-Ing. Scheuch, da schaut PISA wirklich herunter, wenn das ein demokratisches Wahlrecht sein kann. (Beifall bei der SPÖ und den Grünen.)
Aber es geht ja in diesem merkwürdigen Sinn weiter: 35 Prozent der Wähler haben es nach der von Ihnen gewählten Konstruktion in der Hand, in Zukunft 63 Prozent der Mandate in der Bundes-ÖH zu beschicken. 35 Prozent der Wähler – 63 Prozent der Mandate! Und ich unterstelle Ihnen nicht, dass Sie so unerfahren, ungeschickt und unmathematisch veranlagt wären, um dieses Rechenexempel nicht selbst durchgeführt zu haben, bevor Sie ein Gesetz gebastelt haben, das es ermöglicht, Ihren Studierendenvertretern, denen es bei demokratischen Wahlen nach dem Prinzip „eine Person, eine Stimme“ nicht gelingt, eine Mehrheit zu bekommen, auf dem Weg über merkwürdige, umwegige Konstruktionen doch noch diese Mehrheit zu beschaffen.
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Sie von den Regierungsparteien sagen, der Stellenwert der einzelnen Universitätsvertretungen habe sich erhöht, der der Bundesvertretung habe abgenommen, und deswegen brauche man dort gar keine demokratischen Wahlen mehr, sondern dieses indirekte Beschickungssystem, das alles andere als demokratisch ausgewogen ist.
Prüfen wir dieses Argument! Fragen wir uns: Wer gibt das Geld für die Universitäten? Die Landesregierungen, die Gemeinden, in denen diese Universitäten sind, oder die Bundesregierung? – Der Bund natürlich!
Wer bestimmt die innere Verfassung der obersten Organe der Universitäten? Die Gemeinden, die Landesregierungen oder der Bund? – Der Bund natürlich!
Wer entscheidet über die Höhe der Stipendien in diesem Land, egal an welcher Universität jemand studiert? – Natürlich die Bundesregierung!
Wer entscheidet über die grundlegenden
Ziele, denen sich die Universitäten in Forschung und Lehre zu widmen
haben? – Natürlich die Bundesregierung! (Zwischenruf des Abg. Dr. Sonnberger.)
Ich verstehe Sie nicht. Sie reden zu leise.
Vielleicht können wir das nachher bei einem Kaffee klären, was Sie mir sagen
wollen. – Danke vielmals. (Abg. Felzmann: So machen Sie Politik!)
Wer entscheidet denn über die Forschungsmittel, die den Universitäten in ganz Österreich zukommen? Die Länder, die Gemeinden? – Nein, die Bundesregierung über den Fonds zur Förderung der wissenschaftlichen Forschung, den sie mit Geld versieht.
Also es gibt jede Menge Anknüpfungspunkte, die es als gegeben erscheinen lassen, dass eine starke Studierendenvertretung auf Bundesebene – direkt gewählt und legitimiert – jene Dinge auch gegenüber der Bundesministerin vertritt, die Studierendenvertreter nun einmal zu vertreten haben.
Wissen Sie, noch ein Vergleich macht mich sicher: Als die Mitbestimmung der Studierenden an den Universitäten eingeführt wurde, im Jahre 1973, waren die Studierenden, die Vertretungskörper der Studierenden von einer Dreiviertelmehrheit von ÖVP- und FPÖ-nahen Studierenden dominiert. Und dennoch ist damals die Mitbestimmung von einer sozialdemokratischen Bundesregierung eingeführt worden, ist diesen Studierendenvertretern – die die Gegner der Sozialdemokratie waren! – das Recht eingeräumt worden, an den Universitäten, aber auch gegenüber der Ministerin Firnberg politisch legitimiert durch eine direkte Wahl aufzutreten.
Das ist eine Größe, das ist ein Mut, das ist ein Verständnis von Demokratie, das Sie nicht mehr haben! (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der Grünen.)
Ich möchte zum Abschluss noch einmal zusammenfassen:
Die Bundesvertretung der Österreichischen HochschülerInnenschaft ist ein direktdemokratisch legitimiertes Organ der ÖH. Durch den Wegfall dieser direkten Wahlen wird den Studierenden einerseits die Möglichkeit genommen, ihr direktes Wahlrecht auszuüben, und andererseits fällt auch die Möglichkeit aus, auf Bundesvertretungsebene bewusst politisch zu wählen. Die Bundesvertretung wird dadurch nicht nur geschwächt, sie wird auch ihrer Existenzberechtigung beraubt. Deshalb: Die Direktwahl muss bleiben!
Von wem ist dieses Zitat? – Von den ÖVP-nahen Studenten an der Universität Wien. – Ich wünsche wohl zu speisen! (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der Grünen.)
11.44
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Dr. Brinek. Redezeit: 8 Minuten. – Bitte.
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11.44
Abgeordnete Dr. Gertrude Brinek (ÖVP): Frau Präsidentin! Meine Damen Ministerinnen! Herr Minister! Hohes Haus! Herr Kollege Broukal, wir ziehen uns noch nicht zum Speisen zurück, denn wir diskutieren hier gerne mit Ihnen. (Abg. Öllinger: Ja, so schaut es aus!) Ich nehme gleich ein paar aufgeworfene Punkte gerne auf.
Sie, Herr Kollege Broukal, beschreiben eine
Universitätswirklichkeit aus der Nachkriegszeit, die längst nicht mehr
existiert: Es sitzt nicht einer starken, für alle Details verantwortlichen
Ministerin die Bundesvertretung gegenüber. Wesentliche Dinge werden an den
Universitäten geregelt! Dort muss einem starken Rektorat, einem starken Senat (Abg. Dr. Grünewald: Schwacher Senat!), einer starken Uni-Rats-Vertretung
eine starke Studierendenvertretung gegenübersitzen. – Und genau das machen
wir heute mit diesem Gesetz! (Beifall bei
der ÖVP und den Freiheitlichen.)
Das heißt, es ist schon ganz gut, sich der Geschichte und der Anfänge zu besinnen – aber dann, bitte, auch den Wandel nachzuvollziehen!
Apropos Wandel: Es wird hier in
verschiedenen Zusammenhängen von Schwarzmalerei, Umfärben und so weiter
gesprochen. Logisch denkende Oberstufenschülerinnen haben zu mir gesagt: Muss
da nicht vorher schon eingefärbt worden sein? (Abg. Dr. Grünewald: Also
bitte! – Abg. Öllinger: Die
Hochschülerschaft?) – Also, wenn Sie da nicht eingefärbt haben, dann
haben wir nicht umgefärbt. (Abg. Öllinger: Wer hat denn die
Hochschülerschaft eingefärbt?) Wer auch immer. Die Vorgänger in den Ebenen.
(Abg. Öllinger: Das ist ja jenseitig! Die wird gewählt!)
Also: Die Regierenden färben nicht um – einigen wir uns darauf; dann haben die anderen keinen Anlass gehabt, schon vorher einzufärben.
Was sind denn die neuen Aufgaben und die neuen Strukturen der Studierendenvertretung? Übrigens: Die Aufgaben der Bundesvertretung bleiben im Wesentlichen gleich. Ich kann mich nicht erinnern, dass wir diesen Paragraphen geändert haben. Was sind die neuen Aufgaben der Bundesvertretung (Abg. Dr. Grünewald: Brav sein!), und wie können die Universitätsvertretungen gestärkt werden? – Jeder Organisationssoziologe, jeder Betriebswirt sagt Ihnen: Ich muss der Struktur mehr Macht, mehr Autonomie und mehr Geld geben. – Genau das machen wir, und nicht über diese Entscheidungsebene weitere Entscheidungsbefugte platzieren, damit man die Entscheidungen der darunter liegenden Ebenen aufheben kann.
Also: Wir stärken
die Universitätsvertretungen, wir stärken die Möglichkeiten, vor Ort Probleme
zu lösen, zu identifizieren – zum Wohle der Studierenden (Ruf: Nein!) und zum Wohle derjenigen, die an der Weiterentwicklung der
Universität interessiert sind. Also der/die einzelne Studierende gewinnt, und
politische Blockadepolitik soll abgebaut werden – mir wäre es am liebsten:
ein Ende haben können. (Abg. Öllinger: Ah? Wo ist die Blockade?
Können Sie uns das erklären?)
Die Wählerinnen und Wähler werden bei der nächsten Wahl entscheiden. Wenn Sie schon wissen, wie das ausgeht: Denken Sie offenbar, Sie wollen irgendwie eingreifen, irgendwie jetzt eine Art Veränderung herbeiführen? Worauf führen Sie diese Unterstellung, diesen Vorwurf zurück? (Abg. Dr. Glawischnig: Was ist denn eigentlich der Grund für dieses Gesetz?)
Wir sind mit der Strukturierung der Hochschülerschaft hier auch ganz parallel zu den anderen Interessenvertretungen, wie die Arbeiterkammer, wie die Wirtschaftskammer, wie andere Interessenvertretungen auch (Abg. Dr. Grünewald: ... frei gewählt!), und der Vorschlag des Vorsitzenden Gusenbauer in der letzten „Pressestunde“, nämlich auch dort eine Direktwahl der Bundesvertretung einzuführen, ist von Herrn Tumpel zurückgewiesen worden. Also: Wählen auf der regionalen Ebene, Stärkung der
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regionalen Ebene – entsenden in die
Bundesvertretung! Davon wollen auch die Arbeiterkammer und Herr Tumpel nicht
abweichen. (Abg. Mandak: Na, das ist ein Argument! – Abg. Öllinger: Was ist das für ein Argument?)
Noch einen Irrtum möchte ich gerne aufklären, dass nämlich hier in einer Art Schnellschuss oder sonst wie gearbeitet wurde. Auf den Tag genau vor einem Monat haben Elke Achleitner und ich einen Initiativantrag eingebracht (Abg. Dr. Grünewald: Aber nicht geschrieben!), sofort eine eigene Homepage eingerichtet, zu einer informellen Begutachtung eingeladen, die auf der Basis Regierungsvorlage im Wesentlichen auch nicht länger gedauert hätte, wie die Praxis zeigt.
Ich bedanke mich
an dieser Stelle für die vielen konstruktiven Emails, Briefe, Faxe, Teilnahmen (Abg. Öllinger:
Ach ja! Vom RFS! Vom RFS, oder?) – diese haben Sie
wahrscheinlich nicht bekommen; danke, dass wir sie bekommen haben! Wir haben
daher im Laufe der Debatte und der Ausschussverhandlungen noch viele Verbesserungen
eingebracht; Kollegin Wolfmayr und meine weiteren Nachredner werden auf diese
Verbesserungen im Wesentlichen noch eingehen. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)
Also, die Mär vom Überrollen, die Mär vom Nichtberücksichtigen, die Mär (Abg. Krainer: Die Wahrheit!) vom Nicht-zu-Wort-kommen-Lassen stimmt überhaupt nicht! Ich habe das Protokoll der vielen Gespräche im Ministerium (Abg. Öllinger: Wir haben es auch gelesen!), wir haben hier im Haus zwischen den Wissenschaftssprecherinnen und -sprechern und Vertretungen Gespräche geführt, wir haben mit der Bundesvertretung Gespräche geführt, wir haben mit vielen Universitätsvertretungen, auch mit Fachschaftslisten, mit sehr konstruktiven Vertreterinnen und Vertretern Gespräche geführt. Es lässt sich einfach nicht aufrechterhalten, dass wir hier in irgendeiner Weise undemokratisch oder sonst wie vorgegangen wären (Abg. Krainer: Das ist die Wahrheit!) – das lässt sich alles dokumentieren (Abg. Mandak: Das ist eigentlich noch schlimmer!), wir haben damit überhaupt kein Problem (Abg. Dr. Grünewald: Das ist Ihr Problem, ja!) –, sodass die Bundesvertretung zerknirscht ein Konsenspapier übergeben hat, ein Konsenspapier, das wir auch noch in einzelnen Punkten mit einem heutigen Abänderungsantrag verfeinern wollen.
Meine Damen und Herren! Ich bringe gerne diesen Abänderungsantrag noch ein – ich bitte die Frau Präsidentin, ihn zu verteilen – und meine, dass wir ein Wort, das ich den Ausführungen der Kollegin Csörgits in einer der letzten Sitzungen entnommen habe, nämlich: „Demokratie braucht Auseinandersetzung!“, ernst nehmen, dass wir diese Auseinandersetzung dort führen, wo sie zu führen ist – nicht in eskalierenden Demonstrationen, bei denen es gestern zu Sachbeschädigungen von Objekten gekommen ist, und zwar nicht nur von Parlamentariern, sondern auch von Mitarbeitern. Das ist eine bedauerliche Entwicklung. Ich meine, der Ort der Auseinandersetzung ist das Parlament, ob jetzt an den Universitäten oder hier.
Der Handlungsbedarf für die Reform besteht auch darin, dass sich offenbar die bisher bestehende Attraktivität recht unattraktiv ausnehmen ließ, wenn ich mir die Wahlbeteiligung anschaue: Wir haben 1979 eine ÖH-Wahlbeteiligung gehabt, die bei mehr als 45 Prozent lag, und jetzt haben wir 29 Prozent. (Zwischenruf des Abg. Krainer.) Also, so ein Erfolgsmodell muss das nicht gewesen sein.
Ich appelliere an alle, die an der Weiterentwicklung der Universität arbeiten wollen – das sind viele Studierende, viele jungen Frauen und ...
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Abgeordnete, Sie sollen Ihren Antrag in den Kernpunkten erläutern.
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Abgeordnete Dr. Gertrude Brinek (fortsetzend): Ich setze auf diese Kooperation, und ich will eigentlich Sie noch davon überzeugen, dass es sich lohnt, auf diese Art von Kooperation weiter zu setzen – mit dem neuen HSG, mit den neuen Universitätsgesetzen.
Ich bringe folgenden Antrag ein:
Abänderungsantrag
der Abgeordneten Dr. Gertrude Brinek, Dipl.-Ing. Elke Achleitner, Kolleginnen und Kollegen zum Bericht des Ausschusses für Wissenschaft und Forschung über den Antrag 465/A der Abgeordneten Dr. Gertrude Brinek, Dipl.-Ing. Elke Achleitner, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Hochschülerschaftsgesetz 1998 (764 d.B.)
*****
Ich ersuche die Präsidentin wegen des Umfanges dieses Antrags um dessen Verteilung.
Ich erläutere die Kernpunkte: Wir haben auch hier im Titel gegendert. (Abg. Mandak: „Wow!“ – Abg. Öllinger: Na „super“!) Es soll „Hochschülerinnen- und Hochschülerschaftsgesetz 1998“ heißen. Ihnen ist das jetzt auf einmal nicht wichtig – uns ist das schon wichtig. Und es soll weiters keine Verpflichtung bestehen, dass wahlwerbende Gruppen, welche das Recht haben, Studierendenvertreterinnen und Studierendenvertreter in die Bundesvertretung zu wählen, und die Vorsitzende oder den Vorsitzenden der jeweiligen Universitätsvertretung stellen, diese Vorsitzende oder diesen Vorsitzenden jedenfalls in die Bundesvertretung zu wählen haben.
Der Listenverband, den Sie angesprochen haben, soll mindestens an sechs Universitäten bestehen. Und redaktionelle Fehler sollen auch ausgeglichen werden.
Ein abschließendes Rechenbeispiel, auch
zum Minderheitenschutz: Gestern hatten die Grünen bei 17 Mandaten
130 Minuten Redezeit und die ÖVP bei 79 Mandaten 175 Minuten. (Abg. Öllinger:
Möchten Sie das auch noch ändern?) Auch eine Form der Berücksichtigung
von kleinen Gruppen! – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP und bei
Abgeordneten der Freiheitlichen. – Abg. Öllinger: Möchten Sie das auch noch ändern?)
11.52
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Ich gebe bekannt, dass der soeben in seinen Kernpunkten erläuterte Antrag der Abgeordneten Dr. Brinek, Dipl.-Ing. Achleitner, Kolleginnen und Kollegen schriftlich überreicht wurde, ausreichend unterstützt ist und auch gemäß § 53 Abs. 4 GOG zur Verteilung gelangt. Er steht damit auch mit in Verhandlung.
Der
Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Abänderungsantrag
der Abgeordneten Dr. Gertrude
Brinek, Dipl.-Ing. Elke Achleitner, Kolleginnen und Kollegen zum Bericht
des Ausschusses für Wissenschaft und Forschung über den Antrag 465/A der
Abgeordneten Dr. Gertrude Brinek, Dipl.-Ing. Elke Achleitner,
Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Hochschülerschaftsgesetz
1998 (764 d.B.)
Nationalrat, XXII.GP | 90. Sitzung / Seite 75 |
Der Nationalrat wolle in 2. Lesung
beschließen:
Der eingangs bezeichnete Gesetzesantrag
wird wie folgt geändert:
1. Z 1 lautet:
„1. Im Inhaltsverzeichnis lauten
§ 15. „§ 15. Organ gemäß § 12
Abs. 2“, § 16. „§ 16. Aufgaben
des Organs gemäß § 12 Abs. 2“, § 17. „§ 17. Studienvertretung“, § 18. „§ 18. Aufgaben der Studienvertretung“, § 19a. „§ 19a. Tätigkeitsbericht“, § 30. „§ 30. Verteilung der Studierendenbeiträge“, § 35a. „§ 35a. Wahl von Studierendenvertreterinnen und Studierendenvertretern
in die Bundesvertretung“, § 41. „§ 41. Zuweisung
der Mandate für die Universitätsvertretungen“, § 42. „§
42. Zuweisung der Mandate für die Studienvertretungen“, § 45. „§ 45. Einsprüche gegen die Wahlen der
Universitätsvertretungen und der Studienvertretungen“, § 58a. „§ 58a. Vermögensübergang auf die
Hochschülerschaften der Medizinischen Universität Wien, Graz, Innsbruck“.“
2. In Z 10 wird in § 12
Abs. 2 das Wort „Vertreter“ durch das Wort „Vertretern“ ersetzt.
3. Z 19 lautet:
„19. In § 22 Abs. 3 erster
Satz entfällt die Wortfolge „gemäß § 13 Abs. 4 Z 6 UniStG“; in
§ 22 Abs. 3 Z 2 wird das Wort „Fakultätsvertretungen“
durch die Wortfolge „Organe gemäß § 12 Abs. 2“
und das Wort „Studienrichtungsvertretungen“ durch
das Wort „Studienvertretungen“ ersetzt; in § 22
Abs. 3 Z 3 wird das Wort „Fakultätsvertretungen“
durch die Wortfolge „Organen gemäß § 12 Abs. 2“
und das Wort „Studienrichtungsvertretungen“
durch das Wort „Studienvertretungen“ ersetzt; in
§ 22 Abs. 3 letzter Satz wird die Wortfolge „die
Studiendekanin oder der Studiendekan“ durch die Wortfolge „das für die studienrechtlichen Angelegenheiten zuständige
Organ“ ersetzt; in § 22 Abs. 4 werden beide Klammerausdrücke
gestrichen.“
4. Z 25
lautet:
„25. In
§ 34 Abs. 1 erster Satz wird die Wortfolge „in
alle Organe der Österreichischen Hochschülerschaft und der Hochschülerschaften
an den Universitäten mit Ausnahme der Wahlkommissionen“ durch die
Wortfolge „in die Bundesvertretung und die Organe gemäß § 12 Abs. 2
sind alle zwei Jahre durchzuführen, die Wahlen in die Studienvertretungen und
die Universitätsvertretungen“ ersetzt; § 34 Abs. 2 erster Satz
lautet: „Die Wahlen in die Studienvertretungen und
die Universitätsvertretungen sind von Dienstag bis
Donnerstag einer Woche in der Zeit von Mitte April bis Mitte Juni
durchzuführen.“ und in § 34 Abs. 4 und Abs. 5 Z 3
entfällt das Wort „sicherer“.“
5. In Z 28
entfällt § 35a Abs. 1 letzter Satz und § 35a Abs. 5 erster
Satz lautet:
„Wahlwerbende Gruppen für die Wahl zur
Universitätsvertretung können sich universitätsübergreifend vor der Wahl zur
Universitätsvertretung zu Listenverbänden für die Wahl zur Bundesvertretung
zusammenschließen, sofern der Zusammenschluss wahlwerbende Gruppen an
mindestens sechs Universitäten umfasst.“
6. In Z 30
wird in § 39 Abs. 2 das Wort „Studierendenvertreter“
durch das Wort „Studierendenvertretern“ ersetzt.
7. Z 34
lautet:
„34. § 43
Abs. 3 und 4 lauten:
„(3) Ein Mandat für das Organ gemäß § 12 Abs. 2 erlischt, wenn die
Mandatarin oder der Mandatar auf das Mandat verzichtet oder sie oder er zu
keinem Studium an der Universität zugelassen ist.
Nationalrat, XXII.GP | 90. Sitzung / Seite 76 |
(4) Ein Mandat für die Studienvertretung
erlischt, wenn die Mandatarin oder der Mandatar auf das Mandat verzichtet oder
sie oder er zu keinem Studium an der Universität zugelassen ist.“
8. Nach Z 43 wird folgende
Z 44 angefügt:
„44. Der Kurztitel des
Hochschülerschaftsgesetzes 1998 samt Abkürzung lautet „(Hochschülerinnen-
und Hochschülerschaftsgesetz 1998 – HSG 1998)“ und im
gesamten Gesetz werden die Worte „Hochschülerschaft“
durch die Wortfolgen „Hochschülerinnen- und
Hochschülerschaft“ und die Worte „Hochschülerschaften“
durch die Wortfolgen „Hochschülerinnen- und
Hochschülerschaften“ ersetzt.“
Begründung:
Zu Z 1, 2,
3, 6 und 7 (Inhaltsverzeichnis, § 12, § 22, § 39, § 43):
Die Änderungen
dienen der Bereinigung von Redaktionsversehen.
Zu Z 4
(§ 34):
Da die Wahlen in die Bundesvertretung und in die Organe gemäß § 12 Abs. 2 nicht für ganz Österreich gleichzeitig mit den Wahlen in die Studienvertretungen und in die Universitätsvertretungen stattfinden, ist die Bestimmung entsprechend zu ändern. Außerdem ist die neue Art der Wahl in die Bundesvertretung und die Organe gemäß § 12 Abs. 2 zu berücksichtigen. Die Funktionsperiode soll für alle genannten Organe zwei Jahre dauern und die Wahlen in die Studienvertretungen und in die Universitätsvertretungen sollen weiterhin für ganz Österreich gleichzeitig stattfinden.
Zu Z 5
(§ 35a):
Es soll keine
Verpflichtung bestehen, dass wahlwerbende Gruppen, welche das
Recht haben, Studierendenvertreterinnen und Studierendenvertreter in die
Bundesvertretung zu wählen und die Vorsitzende oder den Vorsitzenden der
jeweiligen Universitätsvertretung stellen, diese Vorsitzende oder diesen
Vorsitzenden jedenfalls in die Bundesvertretung zu wählen haben.
Weiters wird, um eine
Mindestrepräsentanz zu erreichen und Missbrauch auszuschließen, festgelegt,
dass an einem Listenverband wahlwerbende Gruppen von mindestens sechs
Universitäten teilnehmen müssen.
Zu Z 8
(Umbenennung des Gesetzes):
Im Sinne eines geschlechtergerechten
Sprachgebrauches soll der Kurztitel dieses Gesetzes von „Hochschülerschaftsgesetz 1998“
in „Hochschülerinnen- und Hochschülerschaftsgesetz 1998“ umbenannt werden,
wobei gleichzeitig im gesamten Gesetz „Hochschülerschaft“ bzw. „Hochschülerschaften“
durch „Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft“ bzw. „Hochschülerinnen- und
Hochschülerschaften“ zu ersetzen ist.
*****
Präsidentin
Mag. Barbara Prammer: Ich darf
Ihnen mitteilen, dass wir internationale Gäste im Haus haben: Ich darf sehr
herzlich eine Gruppe von jordanischen Provinzgouverneuren hier bei uns im
österreichischen Parlament (Abg. Öllinger: Na, die werden sich
was denken!) – und momentan auf der Besuchergalerie – begrüßen. (Allgemeiner
Beifall.)
Nationalrat, XXII.GP | 90. Sitzung / Seite 77 |
Als
Nächster gelangt Herr Abgeordneter Dr. Grünewald zu Wort. Redezeit:
8 Minuten. – Bitte. (Abg.
Dr. Grünewald begibt sich zum Rednerpult und platziert dort einen Gegenstand, der die Abbildung eines Gesichtes mit
zugenähtem Mund trägt.)
11.53
Abgeordneter Dr. Kurt Grünewald (Grüne): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Frau Bundesminister! Hohes Haus! Geschätzte ZuhörerInnen auf der Galerie! Mir ist schon klar, dass Politik und Macht ein Bruder- und Schwesternschaftsverhältnis haben. (Abg. Dipl.-Ing. Scheuch: Das kennt ihr ja aus Oberösterreich, gell?) Trotzdem sollte man dieses Verhältnis von Politik und Macht natürlich untersuchen, und hier und heute geht es, auch wenn Brinek das nicht wahrhaben will, um das notwendige Augenmaß bei Machtausübung und auch um den Missbrauch von Macht. Ich sage das ganz bewusst. Wenn es nämlich in den letzten Jahren, Monaten und Tagen zur Gewohnheit geworden ist, dass bald jedes Mittel recht ist, um kritische Menschen und kritische Gruppen ihrer Stimme zu berauben, hört sich für mich jedweder Spaß auf!
Wenn
Macht so ängstlich und so beharrend wird, dass dadurch fast pathologische
Kontrollzwänge erwachsen – die den ORF, die Krankenkassen, den
Hauptverband, Asylsenate und nunmehr die ÖH betreffen –, dann ist das mehr
als ein Verlust an Augenmaß: Das ist für mich ein Sittenbild, das beschämend
ist! Und ich halte es auch für ein gefährliches Sittenbild, denn kritische
Gruppen in Ohnmacht und Resignation zu treiben, kann nicht politischer Wille
einer demokratischen Partei und einer demokratisch gewählten Regierung sein. (Beifall
bei den Grünen.)
Wenn diese Bundesregierung ihre Mehrheit missbraucht, um über Studierende
Macht zu ergreifen, produziert sie eben ein Volk von „Ergriffenen“, und diese
„Ergriffenheit“ hat mit Adventstimmung nichts
zu tun. Das ist eine andere Art von Ergriffenheit, die meiner Meinung nach
berechtigten Ärger auslöst. Und dieser Ärger – das sage ich euch oben auf
der Galerie – soll und darf kein privater Ärger mehr sein, kein Ärger des
Biedermeiers, kein Ärger einer milden Melancholie. Er soll nicht zur
Resignation führen, sondern bevor dieser Ärger zur Resignation führt –
weil die Betreffenden nichts erreichen können, weil die Bundesregierung es
ihnen verwehrt, oder euch verwehrt –, ist es mir lieber – und ich
halte es für notwendig –, dass dieser Ärger einen demokratischen,
gewaltfreien Widerstand auslöst (Rufe bei
der ÖVP: Gewaltfrei! Gewaltfrei!), der ein öffentlicher Widerstand sein muss, der ein hör- und sichtbarer
Widerstand sein muss – für Österreich und für die Demokratie in
Österreich! (Beifall bei den Grünen. – Abg. Dipl.-Ing. Scheuch:
Spürbar!) Ja, spürbar, aber spürbar im Kopf!
Die Abschaffung der Direktwahl der ÖH ist eine Zäsur in der Zweiten
Republik – und die Motive, die mir dafür genannt werden, sind schwach und
dürftig! Es wird immer wieder die Autonomie der Universitäten genannt. Frau Bundesminister
Gehrer! Wir haben lang über diese Autonomie diskutiert. Wo ist diese
Autonomie? – Überall außer im Parlament dürfte ich sagen: Das ist die
grobe Unwahrheit! Die Autonomie der Universitäten schaut so aus: Senate
geschwächt; Rektor zwar gestärkt, aber einem übermächtigen, bestimmenden
Universitätsrat gegenübergestellt, der zu 50 Prozent von der Regierung
beschickt wird. – Das ist Ihrer Meinung nach Autonomie!
Weiters: Der Rat für Forschung und Technologieentwicklung, der vielfach
auch über die Gelder der Unis bestimmt: von der Regierung bestimmt! Der
Nationalfonds, der Forschungsgelder an die Unis verteilt: von der Regierung
ernannt! – Das ist Autonomie, Frau Brinek? Oder ist das eben keine?
Und das möchte ich wirklich wissen: Was ist passiert mit der Rektorenkonferenz? (Abg. Dr. Brinek: So ... wie nie zuvor!) Sie wurde ein Verein! Professorenkonferenz, Bundeskonferenz des wissenschaftlichen Personals aufgelöst! Alle bundeseinheitl-
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ichen
Vertretungen, kritischen Vertretungen, intelligenten Vertretungen wurden abgeschafft.
Natürlich
schreibt die Bundesregierung mit dieser Zäsur Geschichte. Aber ist das wirklich
die Geschichte, die wir uns wünschen? Ich glaube, dass Jugendliche, junge und
ältere Studierende Räume der Auseinandersetzung brauchen, wie die Universität
ein Raum der Auseinandersetzung sein muss. Und wenn das eine Regierung nicht
aushält, dann ist sie schwach und mutlos – und ich sage auch: ziemlich
feige.
Diese Räume
der Auseinandersetzung müssen – um einen Sektionschef ein bisschen falsch
zu zitieren – schonungslose Schonräume sein, und zwar Schonräume vor den
Moden, aber auch vor den Mächtigen der Zeit. Das muss man sich trauen dürfen
auf der Universität, sage ich euch!
Was sucht
aber die Bundesregierung? – Da habe ich ja Beispiele genug: Es gibt
Schleppenträger und Schleppenträgerinnen. Die Regierung will nur Applaudierer,
sie will nur Weihrauchschwinger, Untertanen und Ja-Sager. Aber wir sind kein
Volk von Untertanen, und die Universität darf kein Volk von Untertanen werden! (Beifall
bei den Grünen sowie des Abg. Reheis.)
Die Regierung
hat eben nicht die Größe und den Anstand, anderes auch zuzulassen. Ich fürchte,
bald kommen die Zeiten, wo wir auch nur mehr still denken dürfen und nicht mehr
das aussprechen dürfen, was wir aussprechen wollen und müssen. Und man braucht
schon eine ausgesprochene Leseschwäche – dagegen ist PISA nur ein
Klatsch –, um dann, wenn man diese Novelle liest, nicht zu erkennen, was
die Regierung wirklich will.
Autonomie war ein vorgeschobener Vorwand. Wenn sogar – und das ist
jetzt wirklich an die ÖVP und an den CV gerichtet – die österreichischen
Hochschulseelsorger sagen: So geht das nicht, das ist nicht gut!, dann frage
ich mich schon: Worauf wird sich die Regierung noch berufen können? – Auf
niemanden! Wenn der große Liebling des Bundesministeriums, früher der
Vorsitzende der ÖH, Faißt, aus der ÖVP-nahen AG, sagt: So geht das nicht!, ja
was sagt da die Bundesregierung – wenn ehemalige ÖH-Vorsitzende, die sogar
in leitenden Stellungen in Banken sitzen, im Fernsehen sagen, das finden sie
nicht gut, das finden sie beschämend?
Daher ist dieser Machtmissbrauch kaltschnäuzig, und er ist auch unklug und unverfroren. Wenn gewählte ÖH-VertreterInnen nicht zu Verhandlungen eingeladen werden (Abg. Mag. Donnerbauer: ... waren im Ausschuss dabei!), wenn die offiziellen VertreterInnen überhaupt nicht eingeladen werden – nein, sie wurden nicht eingeladen! –, dafür aber handverlesene Kronzeugen gesucht werden; wenn zu einem Gesprächstermin, zu dem die Wissenschaftssprecherinnen der Regierungsparteien geladen haben, vier RFS-Studierende als ExpertInnen geladen werden, von denen drei Schmisse tragen – soll so sein, stört mich nicht, man darf Schmisse tragen –, dann stimmt aber doch die Proportion nicht mehr! Oder rechnen Sie mir das jetzt noch einmal anders vor? (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ.)
Diese Leute jubeln dann auf ihren Homepages über die Zerschlagung der ÖH: 700 Stimmen – ein Mandat, 7 000 Stimmen – ein Mandat. Da stimmt einiges nicht!
Wenn Sie wollen, dass die ÖH zur Skriptenproduzentin und zur Verwalterin lokaler Defizite wird, dann ist das eine Schwächung, denn das Budget und die Befindlichkeiten auf lokaler Ebene, die Sie so stärken wollen, sind hier im Parlament und von der Bundesregierung hausgemacht. (Abg. Dr. Brinek: Wir beschließen ja ...!) Da wird auch nicht mit 21 lokalen Universitäten verhandelt, sondern da braucht es eine starke, freie und demokratisch gewählte Bundesvertretung.
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Wenn die ÖVP aber unbedingt glaubt, sich in die Umarmung mit schlagenden Burschenschaftern begeben zu müssen – und dem ist so –, dann ist das nicht mehr nur eine Frage des guten Geschmacks. (Präsidentin Mag. Prammer gibt das Glockenzeichen.) Man kann sich mit Säbeln so lange auf den Kopf hauen, solange man will – das ist mir gleich –, aber etwas sage ich Ihnen – dazu brauche ich nicht Arzt zu sein –: Intellektuell stimulierend ist das nicht. – Danke. (Beifall bei den Grünen und der SPÖ.)
12.01
Präsidentin
Mag. Barbara Prammer: Als nächste
Rednerin zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Dipl.-Ing. Achleitner. Redezeit:
8 Minuten. – Bitte, Frau Abgeordnete. (Abg. Dr. Niederwieser –
in Richtung der sich zum Rednerpult begebenden Abg. Dipl.-Ing. Achleitner –:
Aber keine Untergriffe, bitte!)
12.01
Abgeordnete
Dipl.-Ing. Elke Achleitner (Freiheitliche): Frau
Präsidentin! Sehr geehrte Damen Bundesministerinnen! Herr Bundesminister!
Hohes Haus! Sehr geehrte Damen und Herren! Herr Kollege Broukal! Herr Kollege
Grünewald! Missbrauch von Macht und Abbau von Demokratie, das sind unerhörte
Aussagen Ihrerseits, sie entsprechen auch ganz einfach nicht der Wahrheit. (Beifall
bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.) Sie zielen doch nur
darauf ab, dass Sie wiederum die Österreicherinnen und Österreicher
verunsichern. (Abg. Krainer: Da müssen Sie selber lachen!)
Demokratiepolitisch bedenklich ist das, was gestern im Rahmen der eigentlich friedlich verlaufenden Studentendemonstration erfolgt ist. Eine Gruppe von 50 Demonstranten hat versucht, mit Gewalt in das Parlament einzudringen und konnte nur mit einem massiven Aufgebot der Exekutiv daran gehindert werden. (Abg. Rädler: Genau!) Das ist nicht das, was die Studenten wollen. Es hat sich auch gezeigt, dass die Teilnehmerzahl bei dieser Demonstration nicht sehr hoch war. Die Studenten wollen gute Vertreter vor Ort und keine Gewaltbereitschaft bei Demonstrationen. (Beifall bei den Freiheitlichen. – Abg. Rädler – in Richtung des Abg. Dr. Grünewald –: ...! Sie haben dazu aufgerufen!)
Nun etwas für die
Zuschauer hier auf der Galerie und an den Fernsehgeräten (Abg. Öllinger:
Thema Gewalt! Schmisse!): Was bringt eigentlich diese neue Reform des
Hochschülerinnen- und Hochschülerschaftsgesetzes in Österreich? – Durch
das Universitätsgesetz 2002 traten die Unis mehr ins Zentrum, die
Entscheidungen werden an den Universitäten getroffen, die Verantwortung wird
dort wahrgenommen. Durch die Autonomie kommt mehr Kompetenz an die
Universitäten. Der Bund ist nicht mehr die zentrale Anlaufstelle. (Abg.
Dr. Einem: Wo kommt das Geld her?)
Deswegen sind auch für die Interessenvertretung der Studenten neue Strukturen erforderlich. Die starre Gliederung der Hochschülerschaft entspricht einfach nicht mehr den Strukturen der Universitäten. Der Zentralismus ist nicht mehr so wichtig. (Abg. Dr. Einem: Wo kommt das Geld her?) – Das Geld, Herr Kollege Einem, wird an den Unis autonom verteilt. (Abg. Dr. Einem: Das wächst dort? Wo kommt das her?) Es gibt ein Globalbudget. Die Art und Weise, wie das Geld dort verteilt wird, genau das geschieht an den Universitäten, auch welche Studienrichtungen dort vertreten sind. Wir brauchen eine starke Vertretung direkt vor Ort an den Universitäten.
Das ist auch deswegen ein wichtiger Schritt, weil gerade die Studienvertretungen an den Universitäten gestärkt werden. Da ist es schon wichtig, dass insbesondere kritische Vertreter, die den starken Rektoren, den starken Senaten und den Uni-Räten gegenübertreten, wirklich vor Ort die Interessen der Studierenden wahrnehmen. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)
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Es ist keine Rede von Abschaffen
demokratischer Wahlen. Es ist bei den Hochschülerschaften keine Rede von
Abschaffen der Bundesvertretung und auch nicht von Geld wegnehmen. (Abg.
Dipl.-Ing. Scheuch: Alles Erfindung!) An den Universitäten
werden in Zukunft ganz basisdemokratisch von jedem Studierenden die Studentenvertretungen
gewählt – wie bisher. (Abg. Parnigoni: ...! Aber Sie wollen das so!)
Die Universitätsvertretungen entsenden dann in die Bundesvertretung – wie in vielen anderen Interessenvertretungen, wie zum Beispiel in der Arbeiterkammer. (Abg. Broukal: Falsch, Frau Achleitner! Es wird nicht richtiger durch Wiederholen!) Die Bundesvertretung übernimmt nach wie vor Uni-übergreifende Anliegen. Der Unterschied ist nur, dass natürlich die Vertretungen und die Interessen der Universitäten mehr berücksichtigt werden. Da es sehr unterschiedliche Universitäten in Österreich gibt, ist es nur richtig, dass die unterschiedlichen Interessen dort verstärkt vertreten werden.
Auch die finanziellen Mittel werden deswegen nicht weniger, sondern sie werden dorthin verlagert, wo die Arbeit geschieht, dorthin verlagert, wo mehr Arbeit für die Interessen der Universitäten und die Interessen der Studierenden geleistet wird.
Früher erfolgte eine Verteilung von 30 Prozent der gesamten ÖH-Beiträge an die Bundesvertretung, von 70 Prozent an die Universitäten. Jetzt kommt mehr Geld an die Universitäten, wobei 85 Prozent an die Universitäten und 15 Prozent an die Bundesvertretung fließen. Das Gesamtbudget – noch einmal zur Wiederholung – bleibt aber gleich.
Die Universitätsvertretung hat durch das neue Gesetz mehr Rechte. Sie kann durch mehr Transparenz betreffend die Verwendung der Studiengebühren etwas von den Rektoraten erfahren. Sie hat das Recht, darüber informiert zu werden. Sie hat auch das Recht, bei Sitzungen des Uni-Rates angehört zu werden.
Gerade Herr
Kollege Broukal hat in einer Aussendung gefordert, dass das politische Studierendenparlament
ein buntes sein soll. – Ja, genau dem wird Rechnung getragen, indem
Minderheiten geschützt werden. Kleine Standorte, kleine Universitäten sollen
auch das Recht haben, in der Bundesvertretung vorzukommen. Deswegen können
kleine Standorte mit mehr als 1 000 Studierenden ein Mandat in der
Bundesvertretung haben. Kleinere Universitäten und Akademien bilden dann eine
Entsendungsgemeinschaft. (Ruf bei der ÖVP: Das ist Demokratie!)
Stärkung wird durch die Listenverbände auch gegenüber kleineren wahlwerbenden Gruppen gewährleistet. Es ist gut so, dass auch da die Kleineren eine Chance haben. Ich möchte nur darauf hinweisen, genau so geschieht es auch beim Österreichischen Gewerkschaftsbund. Dort wird auch die Anzahl der Delegierten in den Bundeskongress entsendet, dort haben auch die kleinsten Gewerkschaften das Recht, mindestens vier stimmberechtigte Vertreter zu entsenden. Es wird also überall darauf geschaut, dass Minderheiten das Recht haben, ihre Rechte zu vertreten. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)
Sehr geehrte Damen und Herren! Die Reform des HochschülerInnenschaftsgesetzes wird den neuen Strukturen an den Unis gerecht und stärkt die demokratisch gewählten Interessenvertretungen vor Ort.
Ich sage Ihnen Folgendes, sehr geehrte Damen und Herren von der SPÖ und den Grünen: Machen Sie endlich Schluss damit, dass Sie durch Ihre Aussagen die Österreicherinnen und Österreicher verunsichern! (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)
12.08
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Präsidentin
Mag. Barbara Prammer: Als Nächste
zu Wort gelangt Frau Bundesministerin Gehrer. 10 Minuten Redezeit. –
Bitte. (Abg. Parnigoni: Erklären Sie Ihren Rücktritt, Frau Minister?)
12.08
Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur Elisabeth Gehrer: Frau Präsidentin! Hohes Haus! Die Novelle des Hochschülerschaftsgesetzes wurde notwendig, weil das neue Universitätsgesetz 2002 ... (Rufe von der Besuchergalerie: Shame on you! Shame on you! Shame on you! – Von der Besuchergalerie werden schwarze und blaue Papierstreifen auf die Abgeordnetenbänke im Plenarsaal geworfen. – Zwei Besucher versuchen, ein schwarzes Transparent zu entrollen, werden aber von Bediensteten der Parlamentsdirektion daran gehindert.)
12.08
Präsidentin
Mag. Barbara Prammer: Unterlassen
Sie sofort die Aktionen auf der Galerie, sonst unterbreche ich die Sitzung und
lasse die Galerie zur Gänze räumen! (Zwischenrufe bei der ÖVP. – Rufe
bei der ÖVP und den Freiheitlichen: Das ist unerhört!)
Ich werde, bis auf der Galerie wieder Ruhe
eingekehrt ist, die Sitzung einen Moment lang unterbrechen! Die Sitzung ist unterbrochen.
(Die Sitzung wird für kurze Zeit unterbrochen.)
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Ich nehme die unterbrochene Sitzung wieder auf. Ich ersuche die Amtsdiener, das zu entfernen, was von der Galerie geworfen wurde!
Ich gebe der Frau Ministerin ... (Unruhe im Saal. – Präsidentin Mag. Prammer gibt das Glockenzeichen.) Ich denke, jetzt ist auf der Besuchergalerie Ruhe eingekehrt. Das erwarte ich mir auch hier im Saal!
Wir setzen die
Debatte fort. (Zwischenrufe bei der ÖVP und den Freiheitlichen. –
Präsidentin Mag. Prammer gibt neuerlich das Glockenzeichen.)
Meine Damen und Herren! Ich fordere Sie auf, sofort wieder Ruhe walten zu lassen! Die Galerie ist geräumt. Wir können die Debatte fortsetzen. (Neuerliche Zwischenrufe bei der ÖVP und den Freiheitlichen. – Präsidentin Mag. Prammer gibt wiederholt das Glockenzeichen.)
Ich werde die Sitzung noch einmal unterbrechen.
Die Sitzung ist unterbrochen.
(Die Sitzung wird um 12.10 Uhr unterbrochen und um
12.12 Uhr wieder aufgenommen.)
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Meine Damen und Herren! Ich nehme die unterbrochene Sitzung wieder auf. Ich fordere Sie sofort zur Ruhe auf! (Unruhe im Saal.)
Ich habe bereits angekündigt, das entfernen zu lassen, was von der Besuchergalerie geworfen wurde.
Herr Klubobmann Scheibner hat sich zur Geschäftsordnung zu Wort gemeldet. – Bitte.
12.12
Abgeordneter Herbert Scheibner (Freiheitliche) (zur Geschäftsbehandlung): Frau Präsidentin! Es sind hier von der Galerie Gegenstände auf Abgeordnete geworfen worden. (Ironische Heiterkeit bei der SPÖ.) – Ihre Heiterkeit ist absolut unberechtigt, meine Damen und Herren! (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)
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Frau Präsidentin! Ich ersuche Sie, die Sitzung zu unterbrechen und eine Präsidiale einzuberufen. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)
12.13
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Klubobmann! Wir haben um 13 Uhr eine Präsidiale, in der alles Nähere besprochen werden kann. (Rufe bei der ÖVP: Aber jetzt! – Abg. Scheibner: Jetzt geht es um diesen Vorfall!) Ich werde jetzt nicht für eine Präsidiale unterbrechen. Ich habe bereits angekündigt, dass das von den Amtsdienern entfernt wird.
Wir setzen die Debatte fort.
Zu Wort ist Frau Bundesministerin Gehrer
gemeldet. (Zwischenrufe bei der ÖVP, da das Handzeichen von Abg. Dr. Stummvoll,
der sich zur Geschäftsbehandlung zu Wort melden möchte, übersehen wird. –
Präsidentin Mag. Prammer gibt das Glockenzeichen. – Abg. Hornek:
Das war nicht zu spät! Sie missbrauchen die Geschäftsordnung! – Abg. Lentsch:
Total überfordert!)
Ich habe Herrn Abgeordneten Dr. Stummvoll nicht gesehen, ich nehme aber gerne zur Kenntnis, dass er sich zur Geschäftsordnung zu Wort gemeldet hat. – Bitte.
12.13
Abgeordneter Dkfm. Dr. Günter Stummvoll (ÖVP) (zur Geschäftsbehandlung): Frau Präsidentin! Hohes Haus! Der heutige Vorfall ist kein Einzelfall. Wir haben gestern erlebt, wie Demonstranten Sachbeschädigungen an Autos von Parlamentsmitarbeitern und Abgeordneten begangen haben. (Abg. Mag. Johann Moser – in Richtung ÖVP und Freiheitliche –: Das ist ... Ihrer Politik! – Gegenruf des Abg. Scheibner.) Ich bitte wirklich, angesichts dieser Häufung von Vorfällen gestern und heute um Sitzungsunterbrechung und Einberufung einer Präsidiale. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen. – Rufe bei der ÖVP: Jawohl!)
12.14
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zur Geschäftsordnung hat sich Herr Abgeordneter Klubobmann Dr. Gusenbauer zu Wort gemeldet. – Bitte.
12.14
Abgeordneter Dr. Alfred Gusenbauer (SPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Frau Präsidentin! Wenn es hier Proteste von der Galerie gegeben hat, dann ist das nicht legitim. Diese Proteste sind einzustellen. Das haben Sie auch angeordnet.
Aber was ebenso nicht legitim ist, ist, dass sich hier eine Mehrheit im Haus so aufführt, dass ein geregelter Sitzungsablauf nicht möglich ist. (Rufe bei der ÖVP: Aber hallo!) Ich ersuche Sie, die Sitzung weiterzuführen. (Beifall bei der SPÖ und den Grünen.)
12.14
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zur Geschäftsordnung hat sich Frau Abgeordnete Dr. Glawischnig zu Wort gemeldet. – Bitte.
12.14
Abgeordnete Dr. Eva Glawischnig (Grüne) (zur Geschäftsbehandlung): Frau Präsidentin! Hohes Haus! Ich denke, die Aktion auf der Galerie ist beendet worden. Wir könnten jetzt ohne weitere Verzögerung eine sehr wichtige Diskussion über die Abschaffung von demokratischer Mitbestimmung in den Hochschülerschaften fortsetzen, bei der es um die Abschaffung einer Wahl geht. (Zwischenrufe des Abg. Scheibner.)
Ich glaube, dass die Aufregung auf dieser Seite (in Richtung ÖVP und Freiheitliche) völlig unverständlich ist und auch etwas gekünstelt wirkt. Ich denke, wir können jetzt
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mit der Debatte ganz einfach fortfahren. (Ruf bei der ÖVP: Das denken Sie!) Ich beantrage das auch. (Beifall bei den Grünen und der SPÖ.)
12.15
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Meine Damen und Herren! Da ohnedies bereits für 13 Uhr eine Sonderpräsidiale anberaumt ist, wird auch dieser Vorfall dort zur Diskussion stehen.
*****
Wir setzen nun die Debatte fort.
Zu Wort gelangt Frau Bundesministerin Gehrer. Ihre Redezeit beträgt, wie gesagt, 10 Minuten. – Bitte.
12.15
Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur Elisabeth Gehrer: Frau Präsidentin! Hohes Haus! Ich möchte mit meinem Redebeitrag etwas zur allgemeinen Beruhigung beitragen. (Abg. Dr. Kräuter: Treten Sie zurück?) Ich glaube, es ist nicht gut, wenn wir auf diese Art und Weise eine Auseinandersetzung führen – eine Auseinandersetzung um junge Leute, um die Jugend, um die Zukunft, um die Universitäten. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)
Die Änderung des Hochschülerschaftsgesetzes
ist notwendig geworden, weil das Universitätsgesetz 2002 mit mehr Autonomie
eingeführt wurde. Jeder, der mit offenen Augen durch unsere Universitäten geht,
sieht, dass sich etwas weiterentwickelt hat. Vielleicht gibt es noch manches zu
verbessern, manches zu verändern, aber es wurden positive Akzente gesetzt. (Abg.
Mag. Johann Moser: Sie verunsichern die Österreicher!)
Die Universitäten haben mit neuem Schwung und neuem Elan viele Entwicklungen vorangetrieben. Dafür möchte ich auch im zu Ende gehenden Jahr 2004 sehr herzlich danken. Es wurde der neue Organisationsplan mit großem Engagement eingeführt. Es wird an den Leistungsvereinbarungen gearbeitet, es wird an den Schwerpunktsetzungen gearbeitet, es wird an einem Schwerpunktprofil gearbeitet. Es wird weiters an einer Wissensbilanz gearbeitet. Ich sehe, dass hier sehr viele positive Kräfte am Wirken sind. Ich glaube, dafür gebührt den Rektoren, dem Senat, den Kuratorien und dem Aufsichtsrat ein herzliches Danke. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)
Wissen Sie, was interessant ist, was man vielleicht vom Blickwinkel aus Österreich manchmal nicht direkt sieht? – International hat das Universitätsgesetz 2002 sehr große Beachtung gefunden. Es sind viele Delegationen zu uns gekommen, die sich das Universitätsgesetz und dessen Entwicklung haben vorstellen lassen. Unsere Experten und Expertinnen sind in das Ausland eingeladen worden. Interessanterweise hat Baden-Württemberg ein umfangreiches Uni-Gesetz beschlossen, das dem Universitätsgesetz 2002 nachgebildet ist. Die sozialdemokratische Regierung in Ungarn plant ein Universitätsgesetz, das ebenfalls unserem Universitätsgesetz 2002 nachgebildet ist. Das ist eine schöne internationale Anerkennung. (Beifall bei der ÖVP sowie der Abg. Dipl.-Ing. Achleitner.)
Nun zur Frage, die immer wieder aufgeworfen wurde: Wer beschließt denn das Budget für die Universitäten? – Ich kann Ihnen diese Frage sehr leicht beantworten: Das Parlament im Universitätsgesetz 2002. Die Universitäten sind eine der wenigen Einrichtungen, die ein im Gesetz abgesichertes Budget haben, das nicht von Budgetjahr zu Budgetjahr neu beschlossen werden muss. Das heißt, das Parlament beschließt im
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Universitätsgesetz für drei Jahre das Grundbudget für die Universitäten und das, was noch dazu kommt. Ich glaube, das ist gut so, weil so auf einer breiten Basis alle drei Jahre dieses Gesamtbudget für die Universitäten diskutiert und beschlossen wird.
Zum heurigen Universitätsbudget kann ich
Ihnen nur so viel sagen: Zum Grundbudget von 1,7 Milliarden € kommen
noch 63,7 Millionen € an Zusatzzuweisungen. Es kommen
90 Prozent der Mittel des FWF dazu. Es kommen die ganzen Drittmittel dazu.
Es kommen die Studienbeiträge dazu. Wir werden am Ende des Jahres, wenn die Universitäten
zum ersten Mal einen Rechenschaftsbericht vorlegen, zum ersten Mal eine
Gesamtrechnung ihres Budgets darlegen, sehen, was die Universitäten wirklich an
Budget hatten.
In den nächsten Jahren ist mit 50 Millionen € für die Infrastruktur zusätzliches Geld für die Universitäten, für die Ausstattung vorhanden. Wir haben mindestens 200 Millionen € seit dem Jahr 2000 für Bauten ausgegeben, und wir werden für die Bauten weiterhin viel in die Universitäten investieren. Ich meine also, dass das Budget für die Universitäten ein gutes Budget ist und dass wir damit neue Akzente an den Universitäten setzen.
Meine Damen und Herren! Sehen Sie, nachdem nun die Universitäten diese wichtige Eigenständigkeit, diese wichtige Weiterentwicklung haben, ist es mir schon ein Anliegen, dass wir die Vertretungen an den Universitäten stärken, dass sie echte Partner der Universitätsführung sind, dass sie echte, direkt gewählte Mandatare der Studierenden sind. Wir werden also an den Universitäten 21 direkt gewählte Universitätsvertretungen mit 218 Mandatarinnen und Mandataren haben, die direkt gewählt werden! (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)
Ich halte es für etwas zweifelhaft, wenn jetzt hier jemand herausgeht und sagt: Ich weiß schon, wie diese Wahlen ausgehen werden. – Ich weiß es nicht! Ich hoffe, dass junge, engagierte Menschen, die neue Ideen haben, die auch einmal gegen das Establishment sind, an den Universitäten gewählt werden (Zwischenrufe bei der SPÖ und den Grünen), die an den Universitäten neue Ideen vertreten, die neue, zukunftsorientierte Vorschläge einbringen. Ich bin überzeugt davon, dass die Studierenden an den Universitäten mündig genug sind, junge, engagierte Vertreter und Vertreterinnen zu wählen. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen. – Abg. Öllinger: Aber nur, wenn sie nicht gegen die ÖVP ...!)
Es wurde hier von Frau Kollegin Mandak gesagt, man möchte Jugendliche nicht mit einbeziehen und sie nicht mitbestimmen lassen. Ja bitte, was ist es denn sonst? 218 junge Studierende werden an den Universitäten gewählt, sie werden direkt gewählt! (Abg. Mandak: Jetzt können alle wählen!) Sie werden direkt gewählt, sie werden von ihren Kollegen und Kolleginnen für diese Ämter gewählt. Aus denen heraus setzt sich dann die Bundesvertretung zusammen (Abg. Mandak: Aber jetzt können sie überall gewählt werden!) – es können auch noch andere Delegierte in die Bundesvertretung entsandt werden –, die dann wieder frei ihren Vorsitzenden, ihre Vorsitzenden-Stellvertreter wählt. Wer jetzt sagt, wie diese Wahlen ausgehen werden, der muss ein Hellseher sein. Ich glaube, das können wir alle nicht sagen.
Meine Damen und Herren! Deswegen meine ich ... (Abg. Öllinger: Das ist scheinheilig! – Abg. Dr. Jarolim: Sehr scheinheilig! Scheinheilig und falsch! – Weitere Zwischenrufe. – Präsidentin Mag. Prammer gibt das Glockenzeichen.)
Ich meine, dass wir den 200 000 Studierenden dieses Vertrauen geben sollten, dass sie gute Vertreter und Vertreterinnen wählen, die engagiert für die Zukunft an den Universitäten arbeiten und die engagiert für ihre Kollegen und Kolleginnen arbeiten. Ich
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meine, wir sollten diesen Vertrauensvorschuss wagen. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)
12.23
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zunächst: Mir ist auch das Wort „scheinheilig“ zu Ohren gekommen. Ich konnte nicht eruieren, wer es gesagt hat. (Abg. Dr. Jarolim gibt ein Zeichen mit der Hand. – „Jarolim“-Rufe bei der ÖVP.)
Herr Abgeordneter Dr. Jarolim meldet sich freiwillig. Ich erteile ihm für die Verwendung des Wortes „scheinheilig“ einen Ordnungsruf. (Abg. Dr. Partik-Pablé: Das ist doch lächerlich wegen „scheinheilig“! – Weitere Zwischenrufe.)
Ich gebe Ihnen nun bekannt, wie die weitere Aufteilung der Redezeit getroffen wurde. Die nächste Runde von Rednerinnen und Rednern wird jeweils 4 Minuten erhalten, mit Ausnahme der SPÖ, die 5 Minuten erhält. Das ist mit den Fraktionen abgesprochen, nachdem es eine Ausblendung während der Fernsehzeit gegeben hat.
Das heißt, als Nächste gelangt Frau Abgeordnete Mag. Kuntzl zu Wort, und zwar mit 5 Minuten Redezeit. (Abg. Dr. Partik-Pablé: Frau Präsidentin! Wegen „scheinheilig“ eine Ordnungsruf zu geben, das ist wirklich übertrieben! – Abg. Dipl.-Ing. Scheuch: Das ist scheinheilig! – Abg. Dr. Partik-Pablé: Ich habe auch schon einmal einen gekriegt wegen „scheinheilig“! Wir sind doch nicht in einem Mädchenpensionat! – Weitere Zwischenrufe.)
Frau Abgeordnete Mag. Kuntzl, Sie sind am Wort. – Bitte.
12.24
Abgeordnete Mag. Andrea Kuntzl (SPÖ): Frau Präsidentin! Frau Bundesministerin! Sehr geehrte Damen und Herren! Gestern war übrigens Ihre Generallosung: Unaufgeregtheit angesichts der PISA-Studie. Vielleicht wäre heute auch ein wenig Unaufgeregtheit gut am Platz. (Beifall bei der SPÖ und den Grünen.) Das gilt allerdings nicht angesichts der Materien, über die wir heute diskutieren, das möchte ich schon betonen.
Frau Bundesministerin, da Sie richtigerweise sagen: Wenn man mit offenen Augen durch die Universitäten geht, dann sieht man, dass sich etwas verändert hat – ja, es hat sich viel verändert, Frau Bundesministerin! Aber ich sehe nicht neuen Schwung und neuen Elan, so wie Sie das darstellen, sondern angesichts der finanziellen Situation auf den Universitäten – die nicht so rosig ist, wie Sie das darzustellen versuchen! – sehe ich ziemlich viel Verzweiflung und Sorge. Es wurde den Universitäten nicht einmal das Notprogramm von 100 Millionen € zugesagt, das sie dringend brauchen würden, und jetzt setzen Sie mit dem neuen ÖH-Wahlrecht noch eines drauf! Da gibt es nichts schönzureden, Frau Bundesministerin. (Beifall bei der SPÖ.)
Sehr geehrte Damen und Herren! Das ist heute ein wirklich schwarzer Tag für die österreichische Demokratie: In einem Paket, quasi in einem Demokratieabbau-Paket, wird der Hauptverband erledigt und das Studentenparlament gleich mit! Die lange Liste, die Kollege Öllinger dargestellt hat, war ja eindrucksvoll. Wo Sie es aber nicht schaffen, Leute einfach abzusetzen, die Strukturen zu verändern und Leute einzusetzen, die Ihnen politisch genehm sind, dort ändern Sie dann das Wahlrecht, so wie im Studentenparlament. Wo Sie Wahlen respektieren müssten, dort ändern Sie die Spielregeln, damit sie das nächste Mal anders ausgehen.
Sehr geehrte Damen und Herren! Das sagen nicht nur wir. Andreas Koller schreibt in den „Salzburger Nachrichten“ am 2. Dezember: „Beinharter Abbau der Demokratie“. „Außer den Koalitionsparteien kam bisher freilich niemand auf die Idee, ... die Demokratie nicht nach oben, sondern nach unten zu nivellieren.“ „Erstmals in der
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jüngeren Geschichte dieses Landes werden freie, demokratische Wahlen nicht eingeführt, sondern abgeschafft.“ Darüber reden wir heute. Er sagt weiter: „ein billiger Triumph für die Koalition, ein teurer Preis für die Demokratie“. (Abg. Ellmauer: Ein völliger Unsinn! Der hat von Föderalismus keine Ahnung, wer so was schreibt!)
Sehr geehrte Damen und Herren! Das ist der Kern dessen, worüber wir heute reden. Sie verstoßen gegen einen Grundkonsens, den es bis heute in diesem Haus gegeben hat. (Abg. Ellmauer: Die Entscheidung ...!) Ich bin immer davon ausgegangen, dass wir in vielen Punkten uneinig sind und heftige Diskussionen führen, aber letztlich darüber einig sind, dass wir die Demokratie nach oben ausbauen und weiterentwickeln wollen, und nicht nach unten abbauen. Diesen Schritt setzen Sie heute zum ersten Mal! Das ist tatsächlich eine Schande, da haben die Studenten Recht gehabt. (Beifall bei der SPÖ und den Grünen.)
Wie gehen Sie da vor? – Zum Ersten schaffen Sie die direkte Demokratie ab. Natürlich, Frau Bundesministerin! Selbstverständlich wissen wir nicht, wie die nächsten Wahlen ausgehen werden, das ist ja keine Frage. Aber es ist legitim, sich auf Basis des letzten Wahlergebnisses das neue Wahlrecht anzuschauen. Da gibt es nichts herumzudeuteln: Wäre das letzte Mal schon nach dem neuen Wahlrecht, das Sie heute beschließen wollen, gewählt worden, so hätten diejenigen, die damals 35 Prozent der Stimmen hatten, jetzt 63 Prozent der Mandate. Das ist eine Verzerrung, die durch nichts zu beschönigen ist.
Verzerrt wird außerdem auch noch, indem nicht jede Stimme gleich viel zählt, indem an manchen Universitäten die Stimmen mehr zählen, an anderen weniger, und indem Sie gegen das Prinzip verstoßen, dass jede Person eine Stimme hat. Künftig haben 18 000 Personen zwei Stimmen!
Ich möchte Ihnen hier auch darauf antworten, dass Sie immer sagen, es geht um eine Stärkung – „es geht um eine Stärkung“, das ist überhaupt die Verhöhnung schlechthin! – der Universitäten vor Ort. Zuerst bauen Sie in der letzten Universitätsreform die Mitspracherechte der Studierenden ab; und jetzt erzählen Sie uns, dass Sie über dieses Pseudo-Wahlrecht die Universitäten vor Ort stärken wollen? – Wenn Sie das wollen, dann nehmen Sie bitte die Universitätsreform 2002 zurück und führen Sie wieder Mitbestimmungsrechte für die Studierenden ein! (Beifall bei der SPÖ und den Grünen.)
Sehr geehrte Damen und Herren! Noch ein Vorschlag zur Güte: Es gibt eine Umfrage an den Universitäten, wonach die Mehrheit für die Beibehaltung der Direktwahlen ist. Lassen wir doch die Studenten direkt entscheiden! Die Hochschülerschaft würde eine Urabstimmung durchführen wollen. (Präsidentin Mag. Prammer gibt das Glockenzeichen.) Lassen wir diese Urabstimmung durchführen, respektieren wir das Ergebnis, und setzen wir die heutige Entscheidung aus! (Beifall bei der SPÖ und den Grünen.)
12.29
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Mag. Donnerbauer zu Wort. Redezeit: 4 Minuten. – Bitte. (Abg. Parnigoni – in Richtung Bundesministerin Gehrer –: Wann treten Sie vorsichtshalber zurück? Treten Sie gleich zurück? – Weiterer Zwischenruf bei der SPÖ.)
12.30
Abgeordneter Mag. Heribert Donnerbauer (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Frau Bundesminister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir wurden heute schon mehrmals aufgefordert – von Ihnen, Frau Präsidentin, und von Kolleginnen und Kollegen von den Oppositionsparteien –, nicht so aufgeregt zu sein.
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Wenn Sie, meine sehr geehrten Damen und Herren von der Opposition, Ihre Parteigänger bei der Hochschülerschaft dazu benutzen, dass Aktionen gesetzt werden, bei denen gestern vor dem Parlament fünf Autos beschädigt worden sind (Zwischenrufe bei der SPÖ und den Grünen), bei denen – und ich zitiere hier heutige Medien – Hunderte Demonstranten plötzlich versuchten (Abg. Reheis: Wer hat mit ihnen nicht geredet?), das Hohe Haus durch einen Seiteneingang zu stürmen, während gleichzeitig andere Teilnehmer in die VP-Zentrale in der Lichtenfelsgasse eindringen wollten – ja, meine sehr geehrten Damen und Herren, wann sollen wir denn aufgeregt sein, wenn nicht dann, wenn solche Aktionen passieren?! (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen. – Zwischenrufe bei der SPÖ und den Grünen.)
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich glaube wirklich, dass wir hier sachlich und inhaltlich diskutieren sollten. (Abg. Gradwohl: Wann beginnen Sie damit?) Aber Herr Kollege Grünewald und Herr Kollege Broukal haben hier keinen Beitrag dazu geleistet. (Abg. Gradwohl: Wann beginnen Sie mit dem Sachlichen?) Wir haben nur gehört von Demokratieabbau, von einem unwürdigen Beitrag zur Demokratiediskussion und dass die Hochschülerschaft zu Grabe getragen wurde – alles das stimmt nicht! Das wurde heute schon mehrfach widerlegt und ist nicht richtig. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich darf auch einen anderen Vergleich anstellen, um das wieder auf die sachliche Ebene zu bringen. (Abg. Dr. Gusenbauer: Ah ja, bis jetzt war es nicht sachlich! Das ist richtig!) Nehmen wir einmal die Arbeiterkammer her. Wie funktioniert eine Wahl bei der Arbeiterkammer in Österreich? (Abg. Dr. Gusenbauer: Bis jetzt war es nicht sachlich!) – Es gibt neun Länderkammern, die direkt von den Mitgliedern der Arbeiterkammern gewählt werden, und der Vorstand dieser Länderkammern entsendet – und das steht wortwörtlich im Arbeiterkammergesetz – Vertreter in die Vollversammlung der Bundesarbeitskammer. Das ist Demokratie, und das wird jetzt auch bei der Hochschülerschaft umgesetzt.
Meine sehr geehrten Damen und Herren von der Opposition! Ist es Ihnen deswegen schon einmal eingefallen, den Herrn Präsidenten Tumpel als nicht demokratisch legitimiert anzusehen? Würden Sie das allen Ernstes behaupten? – Dann stellen Sie sich hier heraus und sagen Sie das auch, wenn Sie dieser Meinung sind! Wir sind dieser Meinung nicht. Wir glauben, dass es ... (Abg. Dr. Gusenbauer: ... regeln!)
Ja, wir machen ja dieses Gesetz! Wir machen auch für die Interessenvertretung der Hochschüler eine ähnliche Regelung. Dort, wo die Arbeit an den Universitäten stattfindet, an den einzelnen Universitäten, die in Zukunft autonom sein werden, dort werden die Vertreter direkt demokratisch gewählt – von Demokratieabbau überhaupt keine Rede –, und diese Universitäten entsenden, ähnlich wie die Arbeiterkammern, ihre Vertreter, sie wählen sie in die Bundesvertretung. Keine Spur von Demokratieabbau, alles demokratisch legitimiert und in Ordnung! (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)
Daher würde ich Sie ersuchen, auch Ihren Ton entsprechend zu mäßigen und zu einem sachlichen Klima hier im Hohen Haus beizutragen! (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)
Aber sehen Sie sich auch an, wie die Situation bei der Hochschülerschaft bis jetzt war. (Abg. Dr. Gusenbauer: Diese Rede ist zwar schwach, aber trotzdem unerträglich!) Wir haben eine Wahlbeteiligung von knapp 30 Prozent. Das heißt, die Mehrheit der Bundesvertretung ist bis jetzt im besten Fall von etwa 15 Prozent der Studierenden legitimiert. In Zukunft wird es anders sein, in Zukunft ist die Bundesvertretung von 100 Prozent der Universitäten und Akademien in Österreich legitimiert! Das ist Demokratie, wie sie funktionieren wird und wie wir sie auch verstehen.
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Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte abschließend wirklich ersuchen, die Sache zu sehen, die Inhalte zu sehen (Abg. Dr. Gusenbauer: Machtrausch der ÖVP!) und nicht polemisch Stimmung gegen die Regierung zu machen (Zwischenruf der Abg. Silhavy), wie Sie es immer wieder versuchen. Ich darf den Damen und Herren von der Opposition, die meinen, es ist ja nichts passiert, auch heute hier im Hohen Haus nicht, die Abfälle, die heute auf die Abgeordneten dieses Hohen Hauses heruntergeworfen worden sind, wieder an die Absender zurückstellen. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen. – Abg. Parnigoni: Das ist eine Frechheit! Merken Sie sich das! – Abg. Mag. Donnerbauer legt Knäuel von schwarzen und blauen Papierstreifen auf Pulte von Abgeordneten der SPÖ und der Grünen. – Abg. Mag. Johann Moser: Geistige Mattscheibe! – Abg. Dr. Gusenbauer: Unerträglich! So schaut der Machtrausch der ÖVP aus! – Weitere Zwischenrufe bei der SPÖ und den Grünen. – Präsidentin Mag. Prammer gibt das Glockenzeichen.)
12.34
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächste gelangt Frau Abgeordnete Glawischnig zu Wort. Redezeit: 4 Minuten. – Bitte.
12.35
Abgeordnete Dr. Eva Glawischnig (Grüne): Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren auf der Regierungsbank! Hohes Haus! Herr Kollege Donnerbauer, ich muss Sie jetzt wirklich fragen: Was wollen Sie damit zum Ausdruck bringen, wenn Sie uns Aktionsmaterial von jungen Leuten auf der Tribüne auf den Tisch legen und „zurück an die Absender“ sagen? (Zwischenrufe bei der ÖVP.)
Ich habe wirklich jegliches Verständnis dafür, dass man sagt, man kann jetzt über, ich weiß nicht, mehr Ruhe oder eine sachliche Auseinandersetzung diskutieren. Aber ich kann es absolut nicht akzeptieren, wenn Sie versuchen, Grüne oder SPÖ-Abgeordnete ständig mit irgendwelchen Aktionen in Zusammenhang zu bringen, mit denen wir nichts zu tun haben. Was soll das? (Heftiger Widerspruch bei der ÖVP und den Freiheitlichen. – Präsidentin Mag. Prammer gibt das Glockenzeichen.) Was soll das wirklich?
Ich denke, jetzt einmal zurück zum Thema! Sie müssen sich schon mit einem zentralen Vorwurf auseinander setzen. (Abg. Dr. Gusenbauer: Unerträglich, diese Partie!) Ich bin seit fünf Jahren im Parlament, ich habe hier viele Gesetzesvorlagen kritisiert, mit denen ich inhaltlich nicht einverstanden war. (Abg. Rädler: Distanzieren Sie sich!) Aber was wir heute hier machen, ist etwas ganz anderes, ist etwas ganz Neues, das seit 1945 noch nie in diesem Hause möglich war. (Zwischenruf der Abg. Steibl.) Es wird eine direkte Wahl abgeschafft! Den Vorwurf des Abbaus von Demokratie, der dahinter steckt, müssen Sie sich einfach gefallen lassen.
Ich sage Ihnen ein Beispiel: Stellen Sie sich einmal vor, wir wählen den Gemeinderat, den Landtag und das Parlament, so wie es jetzt üblich ist, und wir schaffen daraufhin die Direktwahl des Parlamentes ab, und es wird dann von den Gemeinderatsvertretern oder von den Landtagsvertretern die Parlamentszusammensetzung bestimmt. Das ist das, was Sie jetzt bei der Hochschülerschaft machen! Und dann sagen Sie, das ist kein Abbau von Demokratie?! (Beifall bei den Grünen und der SPÖ.)
Ich glaube, die Menschen wissen es sehr wohl zu schätzen, dass sie auf den unterschiedlichen Ebenen eine Auswahl haben und demokratisch legitimierte Körper zusammensetzen können, je nach Angebot. Sie differenzieren auch sehr stark. (Abg. Dr. Brinek: Arbeiterkammer!) Ich denke, dieses Recht soll man auch Studierenden zubilligen, dass sie die Vertretung direkt vor Ort anders zusammensetzen wollen als vielleicht die Bundesvertretung. (Abg. Dr. Fekter: Alle Interessenvertretungen ...!) Das machen die Menschen auch, wenn sie den Gemeinderat anders wählen als das
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Parlament. Das ihnen wegzunehmen, das ihnen mit vollem Bewusstsein wegzunehmen (Abg. Dr. Brinek: Arbeiterkammer!), ohne irgendeinen Grund dafür zu nennen (Abg. Dr. Fekter: Ihr seid ja minderheitenfeindlich!), ohne irgendein Motiv, das verstehe ich nicht. (Abg. Dr. Fekter: Ja, weil ihr minderheitenfeindlich seid!) Das ist tatsächlich ein sehr, sehr schwarzer Tag in der Geschichte der österreichischen Demokratie! (Beifall bei den Grünen und der SPÖ.)
Wir sollten bei den Universitäten im Grunde über etwas anderes diskutieren, und es tut mir Leid, dass das so in den Hintergrund tritt. Ich würde mit Ihnen gerne über einen Ausbau der Mitsprache und einen Ausbau der direkten Demokratie, der Partizipation generell reden. Da fällt das Wahlalter darunter, da fallen viele Themen darunter. Aber hier bei den Universitäten haben wir eigentlich ein ganz anderes Problem. (Zwischenruf des Abg. Öllinger.) Das ist die finanzielle Situation, das ist das Aushungern der Universitäten seit mittlerweile 1996 (Abg. Dr. Fekter: Das stimmt doch nicht!), und das ist ein Kurs, den Sie fortsetzen, der dramatisch ist für unsere internationale Entwicklung!
Ich sage Ihnen nur eine einzige Zahl: Österreich gibt genau 1 Prozent vom Bruttoinlandsprodukt für die Universitäten aus. Das ist um fast 50 Prozent weniger als der OECD-Durchschnitt, als der Durchschnitt aller OECD-Staaten. Länder wie Finnland, Schweden, Norwegen, Dänemark, Island, Kanada, sogar Korea geben deutlich mehr aus. (Abg. Dr. Brinek: Stimmt nicht!) Die USA geben zweieinhalb Mal so viel wie wir für die Universitäten aus. (Abg. Dr. Brinek: IHS-Studie!) Das sollte Ihnen Sorgen machen. Das sollte Ihnen wirklich Sorgen machen, Frau Kollegin Brinek! (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ.)
Wenn dann an einzelnen Universitäten oder an einzelnen Fakultäten zu wenig Material vorhanden ist, wenn es also nicht einmal mehr möglich ist, aus der Bibliothek Bücher auszuborgen – Uni Innsbruck zum Beispiel –, weil kein Geld für Ankäufe mehr da ist, dann fallen solche Sätze wie: Die sollen bei sich selber sparen, die lernen eh Ökonomie oder irgendwas, die können ja durchaus bei sich selber anfangen und sich überlegen, wie man zu mehr Geld kommt. – Das alles ist absolut inakzeptabel! Hier geht es um das Zukunftskapital, um unsere jungen Leute, die eine gute Ausbildung brauchen. Und die Situation an den Universitäten ist verheerend und dramatisch!
Es tut mir wirklich in der Seele weh, dass wir heute über Rückbau von Demokratie reden und nicht über mehr Budget für die Universitäten. (Beifall bei den Grünen und der SPÖ.)
12.38
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Lichtenegger zu Wort. 4 Minuten Redezeit. – Bitte.
12.39
Abgeordneter Elmar Lichtenegger (Freiheitliche): Frau Präsidentin! Sehr verehrte Minister! Hohes Haus! Liebe Zuhörer! Wir haben schon einiges über das Universitätsgesetz und über die neue Autonomie der Universitäten gehört. Dadurch ist es natürlich auch zeitgemäß, dass wir das Hochschülerschaftsgesetz erneuern und meiner Ansicht nach verbessern. Wir haben heute viel über die Mitsprache der Studierenden gehört, wir haben gehört, dass man seiner kritischen Stimme beraubt wird, hier wird mit Worthülsen, mit einzelnen Wörtern herumgeworfen. Aber in Wirklichkeit ist das Problem, das wir haben und das wir zu bekämpfen haben, ein ganz anderes.
Wir alle sollten danach trachten, dass jeder in Österreich seine legitimierte Standesvertretung hat und so gut wie möglich vertreten ist. Die Studierenden haben eine Vertretung, das ist die Österreichische Hochschülerschaft. Wenn man sich aber
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anschaut, mit wie vielen Stimmen – und das ist schon ein wesentlicher Punkt – diese Hochschülerschaft gewählt wird, nämlich mit einer Wahlbeteiligung, die teilweise um 29 Prozent liegt, dann ist das nicht die entsprechende Vertretung, die man sich als studierender Mensch wünscht. (Abg. Krainer: Wie ist das bei der Wirtschaftskammer?) Das ist eigentlich ein Problem, dessen wir uns annehmen sollten, und da sollten wir uns überlegen: Wie können wir das verbessern? (Abg. Gradwohl: Sollten wir das nicht den Studierenden überlassen?)
Sie sagen: Die Direktwahl wird abgeschafft. (Abg. Gradwohl: Das ist die Wahrheit!) Das ist aber nicht die Wahrheit, denn in Wahrheit wählt man weiterhin 218 Mandatare direkt. Man kann also nicht sagen, dass die Direktwahl abgeschafft wird. Vielmehr versucht man einfach, die Vertretung der Studenten wieder näher an die Studenten heranzubringen, sodass sie auch wirklich die Interessen der Studierenden vertreten, die Probleme vor Ort erkennen, mit den Studierenden sprechen und das dann in die Bundesvertretung weitertragen.
Da ist es sehr wohl wichtig, dass man zwischen den einzelnen Universitäten differenziert, denn jede Universität hat auch ihre unterschiedlichen kleinen Probleme. (Abg. Dr. Glawischnig: Jede Gemeinde hat auch ihre spezifischen Probleme! Ist das ein Argument gegen das Parlament?) Genau das ist das Wichtige, dass man separiert die Probleme erkennt, die Probleme auch in die Bundesvertretung einbringt und dort zu verbessern versucht.
Ich habe nichts dagegen, dass jemand demonstriert. Also jeder, und das sollten wir auch so beibehalten, kann seine Meinung bei uns kundtun, wie er möchte. Allerdings hat es ja intensive Aufforderungen dazu gegeben, sei es durch Propaganda auf der Homepage der ÖH, die übrigens auch mit ÖH-Beiträgen, die nach wie vor verpflichtend eingehoben werden, finanziert wird und die eigentlich eine Service-Homepage darstellen sollte. (Abg. Dr. Matznetter: Service statt Politik, das wollt ihr also!) Im „Standard“ hat es Aufforderungen gegeben, die Studierenden sind von einzelnen Gremien massiv aufgefordert worden, zu demonstrieren. (Abg. Gradwohl: Das sind Vertreter, die für ihre Interessen eintreten, und das sollen sie wohl nicht, wenn es nach euch geht!) Das Ergebnis waren 1 000 Studierende! Es ist also nicht wirklich so, dass man sagen könnte, all das hätte eine gute Wirkung gezeigt. Man hat auch gesehen: Zunächst sind die Presseaussendungen nur so herausgeflattert, aber kaum war die Demonstration vorbei, hat man von keiner einzigen APA-Meldung seitens der ÖH mehr gehört, weil das für sie selbst – für die ÖH – kein gutes Ergebnis war.
Man muss also sagen: Offensichtlich ist das Interesse der Studierenden an der ÖH – und das ist ja das Traurige – nicht wirklich groß. Mit diesem Gesetz, so meine ich, verbessern wir das wesentlich und können wir auch die Studierenden mehr dazu anhalten, sich in ihren Interessen vertreten zu fühlen, indem sie ihre Vertreter direkt wählen, 218 Mandatare, zu denen sie dann auch einen Bezug haben. Sie wissen dann auch, an wen sie sich wenden können. Das ist ein wesentlicher Punkt, der uns im Hinblick auf die Qualität der Studentenvertretung um einen riesigen Schritt weiterbringt, und genauso sollten wir das auch sehen. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)
„Wir lassen uns nicht mundtot machen!“ – das war das Plakat der Studenten. Da steht auch: „Die ÖH gehört den Studierenden, nicht der Regierung!“ Damit haben sie Recht! Die ÖH gehört den Studierenden, und die ÖH gehört nicht den Vertretern in der ÖH, sondern wirklich den Studierenden! Und die Studierenden sollten auch vertreten werden, da haben sie völlig Recht. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)
Genau das sollten wir auch tun, und das machen wir hiemit, denn im Wesentlichen geht es darum, dass die Interessen der Studierenden vermehrt vertreten werden.
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(Präsidentin Mag. Prammer gibt das Glockenzeichen. – Abg. Dr. Kräuter: Die Zeit ist abgelaufen!) Ich denke, das ist uns hier außerordentlich gut gelungen. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)
12.43
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächste gelangt Frau Bundesministerin Gehrer zu Wort. 4 Minuten Redezeit. – Bitte, Frau Bundesministerin.
12.43
Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur Elisabeth Gehrer: Frau Präsidentin! Hohes Haus! Ich glaube, ein bisschen Recht hat Herr Abgeordneter Donnerbauer schon gehabt, denn wenn ich mich recht erinnere, dann hat Herr Abgeordneter Grünewald in seiner Rede die jungen Leute auf der Galerie oben ermuntert, bei den Maßnahmen weiterzumachen. (Abg. Dr. Grünewald: Ich habe von demokratischem und gewaltfreiem Widerstand gesprochen!) Ich werde mir das gerne im Protokoll anschauen, aber ich glaube mich recht zu erinnern, dass Sie die jungen Leute ermuntert haben, bei ihren Maßnahmen weiterzumachen.
Ich denke, wir sollten dazu übergehen, dass wir ermöglichen, dass es gute Wahlen im Frühling – im Mai – an den Universitäten gibt und dass dann die 21 gewählten Universitätsvertretungen mit großem Vertrauen anfangen können. (Abg. Dr. Jarolim: Gute Wahlen! Wir wissen schon, was Sie mit guten Wahlen meinen!)
Ich möchte auch zu den Bemerkungen der Vorredner und zu Frau Kollegin Kuntzl sagen: Die Universitäten befinden sich in einer finanziellen Situation, die besser ist als in anderen europäischen Ländern: Wir haben keine Kürzungsprogramme gemacht. Die Universitäten bekommen noch Geld dazu! Ich werde nächste Woche das vorläufige Gesamtbudget der Universitäten veröffentlichen, und Sie werden sehen, da kommen mindestens noch 100 Millionen € zum im Gesetz festgelegten Budget dazu. (Abg. Mag. Kuntzl: Das sind bloß Ankündigungen!)
Nein, das ist eine Feststellung! Es ist eine Feststellung, dass zu dem gesetzlich vorgesehenen Budget mindestens noch 100 Millionen € sowohl aus dem FWF wie auch aus anderen Bereichen dazukommen. (Neuerlicher Zwischenruf der Abg. Mag. Kuntzl.) Nein, zu dem im Gesetz vorgesehenen Grundbudget dazu! Das heißt, dieses so genannte Notprogramm von Ihnen wird locker erfüllt.
Ich möchte auch festhalten: Es gibt für mich in der Demokratie nicht oben und unten, es gibt demokratisch und undemokratisch. Und ich stelle nachdrücklich fest, dass eine Direktwahl in den Nationalrat demokratisch ist, ich stelle aber auch nachdrücklich fest, dass eine Delegation in den Bundesrat ebenfalls demokratisch ist. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen. – Abg. Dr. Grünewald: Und wenn es nur mehr den Bundesrat gibt und der Nationalrat abgeschafft wird?)
Und es gibt eben in einer Demokratie verschiedene Möglichkeiten, und ich bitte Sie wirklich, zum Wohle der Universitäten und zum Wohle der jungen Leute diese demokratische Möglichkeit der Direktwahl an den Universitäten, der Delegation in eine Bundesvertretung, die dann selbst ihren Vorsitzenden wählt, eben auch als demokratische Möglichkeit zu sehen. Ich meine, alles andere wäre nicht gut, auch nicht gut für die Zukunft der jungen Leute.
Meine Damen und Herren! Unsere Universitäten sind auf einem neuen Weg, und ich meine, wir müssen davon ausgehen, dass wir im 21. Jahrhundert manche Sachen erneuern müssen. Ich verstehe nicht, warum Sie immer darauf pochen, dass alles so bleiben muss, wie es ist! (Abg. Dr. Gabriela Moser: Es muss aber besser werden und
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nicht schlechter!) Wir versuchen, einen neuen Weg zu gehen, und ich bitte Sie: Gehen Sie diesen Weg mit uns! (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)
12.47
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir kommen nun zur letzten Runde. Ich fordere äußerste Disziplin, was die Redezeit betrifft, ein. Die Redezeit ist aufgeteilt auf 4 : 3 : 3 : 3.
Als Nächste gelangt Frau Abgeordnete Mag. Grossmann zu Wort. 4 Minuten Redezeit. Ich werde bereits einige Sekunden vor Ablauf der Redezeit abläuten.
12.47
Abgeordnete Mag. Elisabeth Grossmann (SPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Ministerinnen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Heute ist wirklich ein schwarzer Tag für die Demokratie, heute ist ein schwarzer Tag für Österreich – mit einem Lichtblick: Innenminister Strasser ist zurückgetreten! (Beifall bei der SPÖ und den Grünen.)
Es könnte noch ein schöner Tag werden, wenn der Rest dieser unheilvollen Regierung seinem Beispiel folgen würde. Gründe dafür hätten Sie nämlich genug. (Neuerlicher Beifall bei der SPÖ und den Grünen.)
Zum Beispiel die Novelle zum Hochschülerschaftsgesetz: Das ist die brutale Zerschlagung der Interessenvertretung der Studierenden in Österreich! (Zwischenruf des Abg. Dipl.-Ing. Scheuch.) Alles, was nicht durch und durch schwarz ist, hat bei Ihnen keine Existenzberechtigung – ein paar blaue Einsprengsel werden hier mangels Gefahrenpotenzial, Herr Kollege Scheuch, weil Sie sich hier so hervortun, gerade noch akzeptiert. Das hat wahrscheinlich auch meinen Vorredner, Herrn Kollegen Lichtenegger, zu seinen Lobeshymnen veranlasst.
Statt einer direkten Wahl des Studierenden-Parlaments wird ein obskures Wahlmänner- beziehungsweise Wahlfrauen-System geschaffen, das so undurchsichtig ist, dass nur eines sicher ist: eine blau-schwarze Mehrheit. So haben Sie sich nämlich das Gesetz hingebogen, und dabei hat es Ihnen wirklich nicht an Phantasie gefehlt. Mein Kollege Josef Broukal hat schon die wahlarithmetischen Möglichkeiten dargestellt, die sogar dem Ring Freiheitlicher Jugend – und das ist wirklich ein Kunststück! – ein Existenzminimum sichern.
Aber sicher ist nur eine schwarze Dominanz: Legt man nämlich das letzte ÖH-Wahlergebnis auf das neue Hochschülerschaftsgesetz um, dann hätten zwei Fraktionen, die auf gerade einmal 35,8 Prozent der Stimmen gekommen sind, plötzlich 63 Prozent der Mandate! – Also ich weiß nicht, wie Sie das nennen, ich nenne das einen feigen Anschlag auf die Demokratie! (Beifall bei der SPÖ und den Grünen.)
Um zu sehen, wie Demokratie mit Füßen getreten wird, braucht man nicht in die Ukraine oder sonst wo hinzufahren, die schwarz-blaue Regierung beschert uns das im eigenen Land vor der eigenen Haustür. Und wenn bei den Wahlen nicht das Richtige herauskommt, dann werden die Wahlen einfach abgeschafft, dann wird einfach der Wahlmodus so geändert, dass einfach am Ende das Richtige herauskommt – nämlich Blau-Schwarz oder Schwarz-Blau, in dieser Reihenfolge! Das ist Ihr Demokratieverständnis, und das ist ein Skandal! (Beifall bei der SPÖ und den Grünen.)
Es hat schon System, dass Sie versuchen, kritische Interessenvertretungen und Organisationen zum Schweigen zu bringen, nur gelingen wird es Ihnen nicht, denn dazu sind die Studierenden in diesem Land viel zu couragiert.
Auf der Homepage www.oeh-direkt.at haben sich Tausende mit den Forderungen der ÖH solidarisch erklärt, und ich möchte mich hier bei allen, die hier Solidaritäts-
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bekundungen abgegeben haben, wirklich sehr herzlich bedanken. (Beifall bei der SPÖ und den Grünen. – Abg. Dr. Partik-Pablé: Heben Sie die Papierln auf, die Ihre Kollegen heruntergeworfen haben!)
Leider wurde das Paket mit den Stellungnahmen, das Ihnen, Frau Ministerin, überreicht wurde, schon entsorgt, aber ich hoffe, Sie gehen trotzdem sorgsam mit den Forderungen um. (Abg. Dr. Partik-Pablé: Heben Sie die Papierln auf, die da herumliegen!)
In Summe bleibt jedenfalls: Eine aktive Interessenvertretung, die diesen Namen auch verdient, wird zerschlagen und zu einer Skriptenkopierservicestelle degradiert. Und bei jedem Anschlag auf die Demokratie in den letzten Jahren haben wir geglaubt, Frau Kollegin, es sei der Tiefpunkt der politischen Schamlosigkeit erreicht, aber Sie beweisen immer wieder, Sie alle auf der rechten Seite dieses Hauses, es geht immer noch tiefer. Und um noch zu retten, was zu retten ist, bringe ich namens meiner Fraktion einen Entschließungsantrag mit folgendem Text ein.
12.51
Präsidentin Mag. Barbara Prammer (das Glockenzeichen gebend): Frau Abgeordnete, ich ersuche Sie, den Antrag von der nächsten Rednerin einbringen zu lassen. Die Zeit ist zu knapp.
(Beifall bei der SPÖ und bei
Abgeordneten der Grünen für die das Rednerpult verlassende Rednerin.)
Als nächste Rednerin zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Fuhrmann. Redezeit: 3 Minuten. – Bitte.
12.51
Abgeordnete Silvia Fuhrmann (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Frauen Ministerinnen! Sehr geehrtes Hohes Haus! Eine Frage muss ich mir schon stellen: Frau Kollegin Grossmann, ich weiß nicht, wie Sie auf die Idee kommen, dass die Bundesvertretung jetzt plötzlich zu einer Kopierstelle umfunktioniert werden soll. Faktum ist, dass, wenn Unis autonom sind, die Bundesvertretung auch eine neue Aufgabe braucht, und da geht es darum, eine gemeinsame Stimme zu finden, um alle Universitäten nach außen zu vertreten, Stellungnahmen zu Gesetzen abzugeben, zu Verordnungsentwürfen und die Informationspflicht zu erfüllen. Das sind Aufgaben, die die ÖH bisher hatte und die die ÖH auch weiterhin haben wird. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)
Im Gegenteil: Die Studentenvertreter werden mit diesem Gesetz aufgewertet, sie erhalten zusätzlich eine rechtliche und eine finanzielle Kompetenz. Früher war es oft abhängig vom Gutdünken des Universitätsrates, ob die Entscheidungen beziehungsweise Stellungnahmen der Studentenvertreter einbezogen worden sind. Jetzt ist genau festgelegt, in welchen Punkten der Vorsitzende einbezogen werden muss. Das sind Fragen des Budgets wie zum Beispiel Leistungsvereinbarungen mit dem Ministerium, Fragen der Struktur betreffend den Organisationsplan, des Profils und natürlich Fragen in Bezug auf das Studienangebot. Die ÖH hat jetzt sogar die Möglichkeit – und das war auch eine der Forderungen der Studentenvertreter – mitzubestimmen, was denn mit den Studiengebühren geschehen soll. Die ÖH wird hier eine Kontrollfunktion haben, und der Rektor hat die Pflicht, sich zu rechtfertigen, was mit dieser Summe, die die Studenten einzahlen, geschieht. Zum ersten Mal gibt es klare und nachvollziehbare Kompetenzen, von Demokratieabbau kann hier also überhaupt keine Rede sein. Im Gegenteil! (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)
Alle, die hier sitzen, sollten es wissen: Die Glaubwürdigkeit eines Gremiums, einer Organisation ist stets der Nährboden für eine starke Vertretung. Und so stark kann die
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Vertretung nicht gewesen sein, wenn bloß 30 Prozent aller Studierenden daran interessiert sind, die Stimme abzugeben, was auch logisch ist, denn wenn man vier Wahlzettel in die Hand gedrückt bekommt und die Leute sowieso nicht kennt, so ist das Bürokratie, so sind das groß aufgeblasene Apparate. Jetzt hat man das auf zwei Ebenen reduziert, und da geht es darum, Nähe zu den Universitäten herzustellen, was gleichzeitig eine Distanz zum Fraktionshickhack bedeutet. Und Nähe zu den Universitäten bedeutet auch Nähe zu den Studenten. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen. – Abg. Öllinger: Genau! Weg mit den anderen Parteien!)
12.54
Nationalrat, XXII.GP | 90. Sitzung / Seite 95 |
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Mag. Dr. Zinggl. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.
12.55
Abgeordneter Mag. Dr. Wolfgang Zinggl (Grüne): Meine Damen und Herren! Es ist schon sehr schade, dass es von Seiten der Regierungsfraktionen so wenig Verständnis für eine demokratische Entwicklung gibt, und wenn ich sage „Entwicklung“, dann meine ich, Frau Ministerin, Demokratie ist nicht nur eine Sache von Entweder-oder, wie Sie das formuliert haben, sondern da gibt es sehr wohl auch kontinuierliche Fortschritte, und es gibt auch Rückfälle. Und das, was Sie jetzt mit dem neuen Gesetz zum Wahlmodus betreiben, ist jedenfalls ein Abbau. Es ist ein Abbau der bereits erreichten Standards, von Fortschritt überhaupt keine Rede. Wir müssen natürlich zugeben, dass diese Art Wahlordnung, wie Sie sie jetzt für die ÖH einbringen, auch eine Art von demokratischem System ist. Es kommt eben immer darauf an, was man unter Demokratie jeweils verstehen mag.
Ich erinnere Sie, im alten, antiken Griechenland hatten die männlichen Haushaltsvorstände, die Freien allein das Wahlrecht, und das war eine Demokratie. Und wenn ich an Australien erinnern darf: Dort hat man bis 1967 den Aborigines das Wahlrecht nicht zugestanden, und das ist natürlich auch eine Demokratie. Das Frauenwahlrecht ist den Frauen bis in die achtziger Jahre hinein von der Schweiz nicht zugestanden worden, auch das eine uralte Demokratie. Sie sehen also, es gibt nicht nur ein Entweder-oder, sondern es gibt Entwicklungen und verschiedene Formen, und das, was Sie da machen, ist sicherlich kein Fortschritt, keine Weiterentwicklung.
Wir könnten gemeinsam überlegen, warum Sie zum Beispiel nicht einfach auch für die ÖH das Wahlrecht der Studentinnen abschaffen. Sie müssten davor natürlich noch Meinungsumfragen machen, um sicherzugehen, dass die männlichen Studenten eher AG und RFS wählen. Und dann können Sie das verteidigen mit der Argumentation, dass so etwas ja auch eine Spielweise von Demokratie wäre, wenn nur die männlichen Studenten wählen. Dann könnten Sie sich hinstellen und sagen: Jetzt warten wir doch einmal ab, was bei den Wahlen für ein Ergebnis herauskommt! Frau Ministerin, genauso haben Sie das formuliert: Wir sollten erst einmal abwarten, wie sich das neue System bewährt. Sie sagen uns damit mehr oder weniger deutlich, dass es auf das Ergebnis ankommt und nicht auf das System.
Es gibt da aber überhaupt nichts zum Abwarten, denn das System wird ja jetzt fixiert. Und das System ist entweder mehr oder weniger demokratisch. Und wir sehen jetzt, dass es ganz eindeutig weniger demokratisch ist. Wir brauchen da gar nichts abzuwarten, denn wenn wir abwarten, wie die Wahl ausgeht, dann sehen wir nur, ob Ihnen das Ergebnis passt oder nicht. Und wenn es Ihnen nicht entspricht, dann kann ich mir gut vorstellen, dass Sie das Wahlsystem neuerlich ändern wollen – und dann denken Sie bitte an meine Überlegung mit den Studentinnen. – Danke. (Beifall bei den Grünen sowie des Abg. Dr. Niederwieser.)
12.57
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Rossmann. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.
12.57
Abgeordnete Mares Rossmann (Freiheitliche): Frau Präsident! Frauen Bundesministerinnen! Hohes Haus! Was Sie hier aufführen, ist eine Verbreitung von Halbwahrheiten, Unwahrheiten, und das ist mehr als verantwortungslos. (Beifall bei Abgeordneten der Freiheitlichen. – Abg. Dr. Jarolim: Kann es sein, dass Sie nicht wissen, was Sie da sagen?) Ich sage Ihnen auch, warum das verantwortungslos ist: Es kann nicht sein, dass die Universitätsvertretungen, die nach wie vor direkt gewählt werden – ich betone: direkt gewählt werden! – und in Zukunft 280 Mandatare stellen, in irgendeinen Zusammenhang mit Demokratieabbau gebracht werden können. Ich weiß gar nicht, was Sie unter Demokratie verstehen, wahrscheinlich die Demokratie, die Sie betrieben haben, als Sie noch in der Regierung waren.
Ich sage aber auch, dass wir hier eine Bundesvertretung haben, die in Zukunft andere Aufgaben hat, nämlich österreichweit die Studenten zu vertreten und die universitäre Vertretung direkt vor Ort zu sein. Das bedeutet natürlich in Zukunft mehr Arbeit, und vielleicht ist es ja das, was Ihnen nicht passt, dass die Studentenvertretungen vor Ort in Zukunft Serviceleistungen erbringen müssen, in Zukunft die Studenten beraten müssen und wirklich für die Studierenden da zu sein haben. Und dann wird eben wahrscheinlich der eine oder andere keine Zeit mehr zum Demonstrieren haben. (Rufe bei der SPÖ und den Grünen: Aha! Darum geht es also! Jetzt ist die Katze aus dem Sack!)
Sie werden sich in Zukunft um die Studenten kümmern müssen und auch darum, was mit den zusätzlichen Mitteln, nämlich mit 85 Prozent der Mittel, die jetzt direkt bei den Studentenvertretungen vor Ort eingesetzt werden, geschieht. Und dann werden sie sich einer Wahl stellen müssen. Und die Wahlbeteiligung an den Unis – bitte, machen wir uns da nichts vor! – ist beschämend. Sie beträgt nur 30 Prozent! Es müsste eigentlich Auftrag aller Fraktionen sein, die Universitätsvertretungen so gut werden zu lassen, dass in Zukunft die Studenten wirklich zur Wahl gehen und ihre Vertretungen wählen. Dann werden sie gewählt werden, wenn sie die entsprechende Leistung erbracht haben. Und das ist vielleicht das, was Sie nicht wollen, dass nämlich auch einmal vor Ort eine Leistung für die Studierenden erbracht werden muss. (Beifall bei den Freiheitlichen.)
Es ist uns sehr, sehr recht, dass mit dieser neuen Struktur diese Leistung erbracht und auch die Autonomie gestärkt wird, denn ich glaube, das Gesamtproblem ist, dass die Autonomie der Universitäten noch nicht in den Köpfen der Menschen ist. Ich erlebe das auch in Gesprächen mit Studierenden. Die Autonomie der Universitäten ist noch nicht in deren Köpfen. (Abg. Dr. Jarolim: Das ist in Ihrem Kopf! – Präsident Dipl.-Ing. Prinzhorn übernimmt den Vorsitz.)
Sie wissen noch
nicht, dass nicht mehr die Frau Bundesminister zuständig ist, nicht mehr das
Kabinett zuständig ist, nicht mehr das Ministerium zuständig ist, auch nicht
der Bund nebulos zuständig ist, sondern dass die Rektoren in Zukunft zuständig
sind, und zwar auch wirtschaftlich für die Entwicklung der Universitäten
zuständig sind. Und wenn dann die Fenster auf der Universität nicht geputzt
sind, ist nicht die Frau Bundesminister zuständig und niemand hier im Hohen
Haus, sondern der Rektor ist zuständig. Er hat dafür zu sorgen, dass die
Fenster auf den Universitäten sauber sind. (Beifall bei den Freiheitlichen
und der ÖVP. – Abg. Gaál: Dafür
gibt es von Ihnen Applaus!)
Das ist die triviale Art und Weise, wie Sie die Studenten verunsichern: Wenn in der Organisation etwas nicht passt, dann ist automatisch nebulos der Bund, die Bundes-
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regierung schuld oder die Frau Bundesminister persönlich. Das ist nicht so! Nehmen Sie das zur Kenntnis und verunsichern Sie nicht weiter die jungen Studierenden! (Abg. Gaál: Ihre Zeit ist abgelaufen!) Wir haben 200 000, die die neue Elitestruktur in Österreich bilden werden, und ich bin froh, dass diejenigen, die da oben gesessen sind, nur ein kleiner Teil der Studierenden sind, die in Zukunft, wenn sie sich nicht ändern, nicht zur Elite zählen werden. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)
13.01
Präsident
Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Zu einer tatsächlichen
Berichtigung hat sich Frau Abgeordnete Dr. Brinek zu Wort
gemeldet. (Abg. Dr. Jarolim: Sie berichtigt die
Rossmann! – Weitere Zwischenrufe bei der SPÖ.)
13.01
Abgeordnete Dr. Gertrude Brinek (ÖVP): Herr Präsident! Meine Damen Ministerinnen! Frau Kollegin Glawischnig hat gesagt, das Universitätsbudget würde weit unter dem Durchschnitt liegen. – Das ist falsch!
Das Universitätsbudget liegt im
OECD-Durchschnitt. Und wenn Sie die IHS-Studie mit berücksichtigen und auf die
Zeitstrecke übertragen, dann sind die Ausgaben pro Studierenden über dem
OECD-Durchschnitt. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)
13.02
Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Zu einer tatsächlichen Berichtigung zu Wort gemeldet hat sich Frau Abgeordnete Mandak. – Bitte.
13.02
Abgeordnete Sabine Mandak (Grüne): Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Kollege Donnerbauer hat vorhin behauptet, wir benutzten Demonstrantinnen und Demonstranten. (Abg. Lentsch: So ist es!) – Diese Aussage ist unrichtig!
Richtig ist vielmehr: Die Grünen benutzen niemanden. Die Studierenden, die hier demonstriert haben, haben das aus freien Stücken getan und sich aus freien Stücken dazu entschieden. (Abg. Lentsch: Sie wissen das!) Ich nehme zur Kenntnis, dass Ihnen die Vorstellung einer autonomen Entscheidung Jugendlicher offenbar völlig fremd ist. – Danke.
13.03
Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dr. Leutner. – Bitte.
13.03
Abgeordneter Dr. Richard Leutner (SPÖ): Herr Präsident! Mitglieder der Bundesregierung! Hohes Haus! Gestatten Sie mir, dass ich eine kleine Zäsur mache und doch noch einmal zum Hauptverband zurückkomme, ganz einfach deshalb, weil ich glaube, dass das ein ganz besonders wichtiger Bereich auch für die ArbeitnehmerInnen dieses Landes ist.
Meine Damen und Herren! Selbstverwaltung heißt, dass die Interessen der versicherten Menschen in der Sozialversicherung abgebildet werden müssen, und das sind nun einmal im Prinzip drei Millionen Arbeitnehmer und ihre Familien und 300 000 Selbständige. Deshalb sage ich, wenn man das jetzt mit den Augen der ArbeitnehmerInnen sieht, ist dieser Hauptverbandsentwurf keine Selbstverwaltung. Das ist keine Selbstverwaltung! Die Schieflage wieder zu Lasten der Arbeiter und Angestellten ist so extrem, dass es einem eigentlich den Atem verschlägt. Obwohl drei Millionen ArbeitnehmerInnen nur 300 000 Selbständigen gegenüberstehen, gibt es
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im ersten neuen Gremium des Hauptverbandes, der so genannten Trägerkonferenz, eine satte Arbeitgeber/Selbständigen-Mehrheit.
Da geht es dann schon, meine Damen und Herren, um Gesundheitspolitik, zum Beispiel um die Vertragsabschlüsse; es spricht meiner Ansicht nach Bände, dass genau diese Trägerkonferenz, von der ich gesprochen habe, mit satter Arbeitgebermehrheit für neue Selbstbehaltregelungen im Hauptverband zuständig sein soll, und das, obwohl jeder weiß, dass gerade die Arbeitgeberorganisationen, die dort die Mehrheit haben, immer wieder für die Ausweitung der Selbstbehalte in diesem Land eingetreten sind. Das ist dann nicht die Entpolitisierung, von der Abgeordneter Mitterlehner hier gesprochen hat, meine Damen und Herren. (Beifall bei der SPÖ.)
Das weitere wichtige Gremium im Hauptverband – das haben wir heute schon gehört – ist der Vorstand, der sehr viele Entscheidungen in der Gesundheitspolitik treffen wird. Da gibt es jetzt die Parität der Arbeitgeber und Arbeitnehmer, sechs Arbeitnehmer sitzen sechs Arbeitgebern gegenüber. Ich rede hier von den Entscheidungsbefugten. Was heißt das? – Das heißt ganz zufällig, meine Damen und Herren, dass auch dieses Gremium von den Regierungsparteien dominiert wird. Aber das wirklich entscheidende Ergebnis ist auch hier eine unverhältnismäßige Überrepräsentanz der Arbeitgeber und verschiedenen Selbständigengruppen im Hauptverband. Das lässt sich nicht anders sagen, meine Damen und Herren. Da zählt jeder Selbständige/Arbeitgeber nach der Regierungspolitik zehn Mal so viel wie ein Arbeiter und Angestellter dieses Landes. Und, Kollege Walch, ich kann nicht verstehen, wie du als Arbeitnehmervertreter mit diesem Entwurf mitgehen kannst. (Beifall bei der SPÖ.)
Frau Ministerin, dass Beiträge als
Dienstgeber- und Dienstnehmerbeiträge in die Sozialversicherung abgeführt
werden, ändert nichts daran, dass in der Sozialversicherung ganz überwiegend
die Unselbständigen versichert sind und eine paritätische Besetzung des
Hauptverbandes keineswegs der österreichischen Versichertenstruktur entspricht.
(Abg. Dr. Stummvoll: Was ist mit der Sozialpartnerschaft?)
Letztlich: Dieses Haus hat wohl zu Recht entschieden, meine Damen und Herren, dass die Gremien der Sozialversicherungen nach den Wahlen in den Interessenvertretungen zusammengesetzt sein wollen, also in der Arbeiterkammer, in der Wirtschaftskammer und in den Landwirtschaftskammern.
Nun – und das muss dieses Haus hier schon werten – in den Arbeiterkammerwahlen hat die Fraktion sozialdemokratischer Gewerkschafter, wohl als Antwort auf die Regierungspolitik, bis zu 70 Prozent Stimmenanteil bei den aktuellen Wahlen gewonnen. Und in Verbindung mit dem vorher Gesagten möchte ich darauf hinweisen, dass die FSG künftig vier von zwölf stimmberechtigten Mitgliedern im Vorstand des Hauptverbandes haben wird. Bis zu 70 Prozent Wahlsieg, meine Damen und Herren, aber nur 33 Prozent Stärke im Vorstand! Das hat mit Demokratie nichts zu tun. Das heißt Zurückdrängen der Arbeitnehmer, aber nicht Demokratie. (Beifall bei der SPÖ.)
Dieser Hauptverband ist nicht Demokratie, er ist das Gegenteil von Demokratie. Mit der Sozialdemokratie kann man eine solche Politik nicht machen. (Beifall bei der SPÖ.)
13.07
Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächste Rednerin zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Mag. Hakl. – Bitte.
13.08
Abgeordnete Mag. Karin Hakl (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Bundesminister! Hohes Haus! Ich muss sagen, es befremdet einigermaßen, mit welcher Leichtfertigkeit in unserem Parlament unter gewählten Parlamentariern das Wort „Demokratieabbau“ im Mund geführt wird, zumal zu einer Zeit, da in der Ukraine Men-
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schen für Demokratie kämpfen, jeweils wenige hundert Kilometer von uns entfernt Menschen nach wie vor dafür sterben, damit sie Demokratie haben können. (Abg. Bures: Sie wollen ja Demokratie abbauen! – Weitere Zwischenrufe bei der SPÖ und den Grünen.)
Hier in Österreich hingegen wird über einen Initiativantrag im Parlament, das demokratischste Element überhaupt, ein völlig demokratisches System einer ÖH entwickelt, und dann kommen diese Angstparolen. Ich finde, das ist demokratiegefährdend. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Öllinger: Das ist ja nicht zu glauben!) Und ich wünsche mir nicht, dass wir auf diese Art und Weise diese Debatten führen.
Das Hochschülerschaftsgesetz – und das habe ich heute sehr vermisst – hätte es verdient, inhaltlich diskutiert zu werden, nämlich danach: Wird die künftige Studentenvertretung besser sein und in welchen Punkten, oder wird sie schlechter sein, in welchen Punkten und warum?
Ich darf Ihnen sagen, wir haben uns darüber sehr viele Gedanken gemacht. (Abg. Öllinger: Das fällt auf!) Wir haben eine Universitätsreform beschlossen, bei der bei den autonomen Universitäten die Entscheidungsmacht über das, was an der Universität passiert, nicht mehr in Wien, im Ministerium ist, sondern direkt an der Uni. (Abg. Öllinger: Na geh!) Diesen autonomen und entscheidungsbefugten Universitäten sind gestärkte Vertretungen der Studierenden vor Ort gegenüberzustellen. Ich empfinde das als logisch und als folgerichtig und als inhaltlich für die Studierenden wichtig. (Beifall bei der ÖVP. – Unruhe im Saal, weil nach und nach Bundeskanzler Dr. Schüssel sowie weitere Regierungsmitglieder auf der Regierungsbank Platz nehmen, wobei Bundesminister Mag. Grasser Bundesministerin Gehrer mit Wangenküssen begrüßt. – Abg. Öllinger: Dem Wolfi auch ein Bussi! – Abg. Parnigoni: Die Frau Hakl möchte auch ein Bussi!)
Wir haben gleichzeitig eine wesentlich
größere Differenziertheit der Universitäten. Wir haben Medizinuniversitäten,
wir haben allgemeine Stammuniversitäten, wir haben Kunstuniversitäten, und im
letzten Ausschuss hat der Rektor der Kunst-Uni Graz uns in einem ganz anderen
Zusammenhang erklärt, wie anders die Anliegen und Bedürfnisse seiner
Kunstuniversität im Vergleich zu den übrigen Universitäten sind. (Unruhe im Saal. – Präsident
Dipl.-Ing. Prinzhorn gibt das
Glockenzeichen.)
Aus diesem Grund bin ich der festen Überzeugung, dass es wichtig ist, dass in der Bundesvertretung die Vertreter aller Universitäten mit ihren speziellen und spezifischen Bedürfnissen sitzen, damit die kleinen Universitäten, damit alle Universitäten ihre Interessen auch auf Bundesebene geltend machen können.
Und aus diesem Grund haben wir die neue ÖH
so gestaltet, wie sie ist. Man kann dagegen sein, wir sind dafür, wir halten
das für wichtig. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)
13.11
Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Zu einer tatsächlichen Berichtigung zu Wort gemeldet
hat sich Herr Abgeordneter Dr. Niederwieser. (Abg. Parnigoni:
Doktor-Doktor!)
13.11
Abgeordneter DDr. Erwin Niederwieser (SPÖ): Herr Präsident! Geschätzte Damen und Herren der Bundesregierung! Hohes Haus! Frau Kollegin Hakl hat davon gesprochen, dass es sich hier um einen Initiativantrag von Abgeordneten handelt. – Das ist unrichtig!
Tatsache ist, dass ein Initiativantrag etwas ist, was die Abgeordneten selbst geschrieben haben. Die Kolleginnen Brinek und Achleitner haben das nicht getan. (Abg. Neudeck: Das ist bei euch so üblich!) Sie haben sich bei ihrem eigenen Antrag in
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keiner Weise
ausgekannt. Daher ist es in Wirklichkeit kein Initiativantrag. (Beifall bei
der SPÖ. – Abg. Neudeck: Das
war eine politische Wertung!)
13.11
Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächste Rednerin zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Mag. Weinzinger. Ich erteile es ihr.
13.12
Abgeordnete Mag. Brigid Weinzinger (Grüne): Herr Präsident! Geschätzte Damen und Herren im Hohen Haus und auf der nun recht vollzähligen Regierungsbank! (Abg. Parnigoni: Wo ist der Strasser?) Die Zufälligkeiten der Redner- und Rednerinnenliste wollen es, dass wir jetzt einen Themenwechsel vollziehen. Zufällig ist auch das zeitgleiche Eintreffen der Regierungsvertreter und -vertreterinnen mit dem Wechsel zum Thema Tierversuche.
Aber zumindest haben wir jetzt eine kurze Verschnaufpause auch für die durch die überraschenden Entwicklungen ein wenig geschüttelte Bundesspitze der ÖVP hinter uns, aber auch eine Verschnaufpause eines Konsenses in einem Punkt, den ich für sehr wichtig halte, weil wir heute zum Thema Tierversuche sowohl eine stärkere Orientierung hin zu Alternativmethoden statt des Tierversuches beschließen werden als auch den gänzlichen Ausstieg, also ein Verbot des Tierversuches an Menschenaffen.
Das klingt für Sie vielleicht nebensächlich, aber lassen Sie mich Ihnen konkret ein paar Menschenaffen namentlich präsentieren. Einigen von Ihnen oder vielleicht auch vielen ist die Schimpansenfrau Washoe ein Begriff. Washoe hat in den sechziger, siebziger Jahren international für Furore gesorgt, weil sie die erste international dokumentierte Schimpansin war, die die amerikanische Gebärdensprache erlernte und damit in Menschensprache kommunizieren konnte.
Es hat sich dabei gezeigt, dass sie und einige andere Schimpansen, die so aufgezogen und unterrichtet wurden, diese Sprache nicht nur vokabularisch anwenden können, sondern sogar sprachkreativ werden. Zum Beispiel haben sie neue Wörter erfunden für Objekte, für die sie noch keinen Begriff hatten. Jahrszeitlich vielleicht ein Beispiel: Die Schimpansinnen wurden mit einem Weihnachtsbaum konfrontiert, und sie kannten zwar Süßigkeiten, sie kannten Bäume, aber sie kannten kein Wort für Weihnachtsbaum und haben diesen Baum daher als Bonbon-Baum bezeichnet. Eine originäre, intellektuelle, kognitive Leistung, die üblicherweise Kleinkindern jederzeit zugestanden wird, Tieren aber nicht.
Insbesondere Washoe hat unglaublich gerne verschiedenste Versandhauskataloge durchgeblättert und angeschaut, hatte für einige der Dinge aber keinen Namen und hat sich dann immer gewünscht: Ich hätte jetzt gerne das Schuh-Buch.
Ich erzähle Ihnen das einerseits deswegen, weil es dokumentieren soll, dass kognitive Leistungen bei Tieren – im Übrigen nicht nur bei Menschenaffen – inzwischen gut dokumentiert sind, andererseits weil es auch eine Episode gibt, die der Forscher, der mit ihnen gearbeitet hat, Roger Fouts, auch in seinem Buch beschreibt. Einer der Affen landete dann nämlich in der Pharmaforschung. Er hat versucht, die Spuren dieses einen Schimpansen, Booey mit Namen, nachzuvollziehen und hat 15 Jahre gebraucht, bis er ihn irgendwo in einem Labor in einem Einzelkäfig gefunden hat. Er schildert sehr eindrücklich, wie ihn dieser Schimpanse, den er vor 15 Jahren gut gekannt hatte, ansieht – der Forscher wusste nicht einmal, ob er ihn wirklich wieder erkennen würde – und dann die Gebärden für „Hol mich hier raus!“ signalisiert.
„Hol mich hier raus“ ist, denke ich, auch der Auftrag, den wir hier wahrnehmen, wenn wir sagen, an derart hoch entwickelten intelligenten Tieren ist es absolut unzulässig,
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Tierversuche durchzuführen und ihnen unermessliches Leid zuzufügen.
Ich bin daher sehr froh darüber, dass Österreich hoffentlich sagen wird –
das Parlament tut es, und die Regierung muss es umsetzen –, dass wir diese
Tierversuche in Österreich stoppen wollen. (Beifall bei den Grünen und bei
Abgeordneten der SPÖ.)
Das soll nicht davon ablenken, dass wir ein paar unbewältigte Probleme haben. Einige dieser Schimpansen oder anderer Affen, die in der Forschung waren, die in Österreich als Versuchstiere gehalten worden waren, sitzen heute im Affenhaus in Gänserndorf, und es ist völlig ungewiss, wie es dort nach Ende des Projektes weitergehen soll. Ich glaube, dass hier sehr wohl auch die öffentliche Hand gefordert ist, gefordert ist neben den Firmen, neben Tierschutzorganisationen.
Ich denke, dass es weiters wichtig ist, dass uns der Blick auf die Menschenaffen nicht den Blick darauf verstellt, wie viele andere Tierarten, die zum Teil auch heute noch in Tierversuchen verwendet werden, in Labors sitzen, höherer kognitiver Leistungen fähig sind und sowieso ein hochkomplexes Sozialleben und Empfindungsleben haben.
Wir wissen zum Beispiel, dass Tauben sehr gut zwischen Cézanne und Monet unterscheiden können, wenn man ihnen Gemälde zeigt. Ich bin mir nicht sicher, ob wir alle das selbst in jedem einzelnen Fall bewältigen würden. Die Tauben können es. Wir wissen, dass Ratten eine ausgeprägte kognitive Fähigkeit im Rahmen der örtlichen Orientierung haben, und wir wissen, dass all diese Tiere (Unruhe im Saal) – auch wenn das Interesse im Saal jetzt offenbar nicht sehr groß ist – heute noch im Tierversuch verwendet werden.
Ich glaube, dass es wichtig wäre, davon wegzukommen, dass es auch für die Sicherheit der wissenschaftlichen Forschungsergebnisse wichtig wäre, auf Alternativmethoden umzusteigen, zum Beispiel auf die Forschungsarbeit an menschlichen Zellkulturen, was sehr viel weniger Leid verursacht und sehr viel genauere Ergebnisse bringt. Hier sollte man schauen, dass man diese Alternativmethoden in der Forschung deutlich besser fördert, und wir sollten versuchen, das, was es an Forschungsergebnissen gibt, auch tatsächlich anzuwenden.
Es ist schade,
dass wir uns nicht dazu durchringen können, auch ein Melderegister für
Tierversuche in Österreich anzulegen. Ich meine, es wäre durchaus möglich, das
auch datenschutzkompatibel zu machen. Wenn es heute nicht gelingt oder wenn
jetzt nicht diese Pause durch das Intermezzo der Regierungserklärung noch
genutzt wird, um eine Abänderung vorzunehmen, klappt es hoffentlich beim
nächsten Mal. Aber ich glaube, dass wir heute mit dem Verbot des Tierversuchs
an Menschenaffen einen großen und wichtigen Schritt weiterkommen. – Danke
schön. (Beifall bei den Grünen.)
13.18
Nationalrat, XXII.GP | 90. Sitzung / Seite 101 |
Erklärung des Bundeskanzlers zum Thema „Die Sicherheit der Österreicherinnen und Österreicher – Wechsel an der Spitze des Bundesministeriums für Inneres“
Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Meine Damen und Herren! Ich unterbreche die Tagesordnung, da der Herr Bundeskanzler seine Absicht bekannt gegeben hat, eine Erklärung zum Thema „Die Sicherheit der Österreicherinnen und Österreicher – Wechsel an der Spitze des Bundesministeriums für Inneres“ abzugeben.
Nach Beratung in der Präsidialkonferenz werde ich die Erklärung für 13.18 Uhr anberaumen. (Abg. Öllinger: Brauchen Sie dazu eine Präsidiale?)
Erhebt sich dagegen einen Einwand? – Das ist nicht Fall. Ich gehe daher so vor.
Erklärung des Bundeskanzlers zum Thema „Die Sicherheit der
Österreicherinnen und Österreicher – Wechsel an der Spitze des
Bundesministeriums für Inneres“
Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Wir gelangen zur genannten Erklärung, und ich erteile dem Herrn Bundeskanzler das Wort.
13.19
Bundeskanzler Dr. Wolfgang Schüssel: Herr Präsident! Hohes Haus! Meine Damen und Herren! Ich danke dem Hohen Haus sehr für die Bereitschaft, diese Erklärung von mir entgegenzunehmen.
Mich hat Innenminister Ernst Strasser gestern Abend beziehungsweise heute Früh von seiner Absicht, dies heute öffentlich bekannt zu machen, in Kenntnis gesetzt, aus seiner Funktion als Bundesminister für Inneres ausscheiden zu wollen und nach 13 Jahren politischer Arbeit wieder in die Privatwirtschaft zurückzukehren. Diese Entscheidung, aus dem Regierungsteam auszuscheiden, respektiere ich selbstverständlich.
Ich habe heute Verteidigungsminister
Günther Platter gebeten, vorübergehend auch das Bundesministerium für
Inneres zu führen. Er wird morgen – auch das ist bereits
abgesprochen – vom Herrn Bundespräsidenten um 8.15 Uhr angelobt. Es
ist ein Glücksfall ... (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.) – Danke für den Applaus für das Wort „Glücksfall“.
Es ist ein Glücksfall, dass mir in der Person des Günther Platter eine Persönlichkeit im Regierungsteam zur Verfügung steht, die fürwahr die Kompetenz hat, das Innenministerium, ein besonders wichtiges Ressort, zu führen. Er ist bereits jetzt als Verteidigungsminister für die Sicherheit der Menschen in unserem Land verantwortlich. Er hat viele Jahre lang sehr erfolgreich als Gendarmeriebeamter gearbeitet und kennt daher aus allernächster Nähe das Sicherheitsbedürfnis der Bürger und auch die Erfordernisse der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bundesministeriums für Inneres.
Günther Platter hat gerade in den letzten Tagen – ich will das ausdrücklich hervorheben – höchste Führungskompetenz, Durchsetzungskraft und Krisenmanagement unter Beweis gestellt. (Beifall bei der ÖVP.)
Die Art und Weise, wie du die aufgetretenen und bekannt gewordenen Vorfälle im Bundesheer aufgeklärt und rasch Konsequenzen gezogen hast (Zwischenrufe bei der SPÖ), ist absolut richtig, notwendig und wird hoffentlich von uns allen breitest unterstützt. (Neuerlicher Beifall bei der ÖVP.)
Für eine sachgerechte Führung des Ressorts ist daher gesorgt. Der Übergang kann glatt und reibungslos vonstatten gehen.
Ernst Strasser hat im Februar 2000 ein sehr schwieriges Amt angetreten. Für alle Experten war damals klar, dass im Innenministerium zahlreiche Reformen in Angriff zu nehmen sind, die zum Teil schon viele, viele Jahre vorher fällig gewesen wären, die zwar vielfach schon angekündigt, aber eben nie durchgeführt worden sind.
Vieles war zu tun, um den österreichischen Sicherheitsapparat fit zu machen, etwa zur Bekämpfung von international organisierter Kriminalität, gegen Terrorismus, moderne Verbrechensformen und Computerkriminalität, Kinderpornographie, Schlepperunwesen, Asylmissbrauch und zur Abwendung von Katastrophen. Das sind die wichtigen Aufgaben, die im Innenministerium wahrzunehmen sind. Außerdem war die EU-Erweiterung in den Bereichen Justiz und Inneres mit Leben zu erfüllen.
Strasser hat die so genannte Salzburg-Gruppe ins Leben gerufen – das sind die mittel- und osteuropäischen Länder –, um mit den Ländern der Regionalen Partnerschaft
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schon vor deren Beitritt zur Europäischen Union Fragen der inneren und äußeren Sicherheit optimal vorzubereiten.
Auf europäischer Ebene haben wir uns darüber hinaus aktiv für eine stärkstmögliche Vernetzung der Polizeikooperation zur Bekämpfung von Kriminalität und Terror eingesetzt.
Die Reformen, die seit 2000 durchgeführt wurden, sind Ihnen, meine Damen und Herren, bestens bekannt: die Schaffung des Bundeskriminalamtes im Jahre 2001, die Reform der Bundespolizeidirektion Wien – davor gab es die bekannten Probleme, und zwar haben die Ermittlungsgrenzen an der Bezirksgrenze geendet, daher war diese Reform absolut notwendig –, eine Reform des Innenministeriums in der Zentralstelle, um mehr Mitarbeiter in den Außendienst zu bekommen und die Verwaltung abzuschlanken, die Übergabe des Pass- und Meldewesens an die Magistrate, was deutlich weniger Verwaltung und Einsparungen zur Folge hatte, die Einführung der monatlichen Kriminalstatistik, des so genannten Sicherheitsmonitors, der zum Teil spektakuläre Ergebnisse gezeitigt hat – vor allem Serieneinbrüche und großflächige Kriminalfälle konnten in rascher Zeit aufgeklärt werden; wir merken das auch am Rückgang der Zahl der Kriminalfälle in Wien um 7 Prozent, aber auch österreichweit ist ein kleiner Rückgang festzustellen –, die Eingliederung der Zollwache – auch eine Maßnahme, die jahrzehntelang diskutiert, aber nie umgesetzt worden ist; ich danke auch Karl-Heinz Grasser für seine Bereitschaft, da größtmöglich zu kooperieren – und vor allem die gestern hier im Hohen Haus beschlossene Zusammenlegung aller Wachekörper zu einer Polizei, womit ein echter Meilenstein in der Modernisierung der Exekutive erreicht wurde.
Das Asylgesetz 2003 hat wesentliche Verbesserungen bei den Verfahrensabläufen im Asylbereich gebracht, und durch die Artikel-15a-Vereinbarung mit den Bundesländern wurde die Flüchtlingsbetreuung neu geregelt.
Zu danken ist dem scheidenden Innenminister auch für die Neuorganisation von Mauthausen, den Kulturdialog der Zivilisationen, die Betreuung der verschiedenen, schwierigen Bereiche, etwa Kultusgemeinde, Islamische Glaubensgemeinschaft, vor allem im Nachhang zum 11. September.
Es weiß jeder, dass im Innenministerium, einem der größten Häuser in dieser Republik, in Summe mehr als 31 000 Mitarbeiter beschäftigt sind. Mit den Budgets 2005 und 2006 werden 800 Exekutivbeamte zusätzlich zu Verfügung stehen, und die Zusammenlegung von Gendarmerie und Polizei bringt alleine durch die Einsparung von Doppelgleisigkeiten in der Verwaltung 500 Exekutivbeamte mehr auf die Straße in den Einsatz für die Sicherheit der Bürger.
Meine Damen und Herren, nur zum Vergleich:
Ende 1999 waren 21 900 Exekutivbeamte auf der Straße im Dienste
der Bürger, heute sind es um 1 000 mehr. Das soll nicht vergessen werden! (Beifall
bei der ÖVP.)
Ernst Strasser hat als Innenminister in
den letzten viereinhalb Jahren gute Arbeit für die Sicherheit der
österreichischen Bürgerinnen und Bürger geleistet. 90 Prozent der Menschen
in unserem Land fühlen sich sicher. Der scheidende Innenminister Ernst Strasser
hat gemeinsam mit den Sicherheitskräften dafür gesorgt, dass Österreich
weiterhin zu den sichersten Ländern der Welt zählt. Dabei soll es auch mit
Günther Platter bleiben! (Lebhafter Beifall bei der ÖVP. – Abg.
Mag. Darabos: Das war sehr mager!)
13.26
Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Ich danke dem Herrn Bundeskanzler für seine Ausführungen.
Nationalrat, XXII.GP | 90. Sitzung / Seite 103 |
Es liegt das Verlangen gemäß § 81 Abs. 1 der Geschäftsordnung vor, über diese Erklärung sogleich eine Debatte durchzuführen.
Wir gelangen nunmehr zur Debatte über diese Erklärung.
Für diese Debatte wurde nach Beratung in der Präsidialkonferenz folgende Redeordnung vereinbart: zunächst eine Wortmeldung pro Fraktion mit je 8 Minuten, danach eine weitere Wortmeldung pro Fraktion mit je 6 Minuten. Die Debatte soll jedenfalls vor 15 Uhr beendet sein.
Weiters werden in dieser Zeit keine tatsächlichen Berichtigungen aufgerufen.
Die Redezeiten werden in die Gesamtredezeit eingerechnet.
Ich lasse nun über diesen Vorschlag abstimmen.
Ich ersuche jene Damen und Herren, die hiefür sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Der Vorschlag ist einstimmig angenommen.
Zu Wort gemeldet ist als Erster Herr Abgeordneter Dr. Gusenbauer. – Bitte.
13.27
Abgeordneter Dr. Alfred Gusenbauer (SPÖ): Herr Präsident! Mitglieder der Bundesregierung! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es ist ein etwas komischer Vorfall, dass gestern der Herr Innenminister hier im Hohen Haus war und heute seinen Rücktritt bekannt gibt und es nicht einmal der Mühe wert findet, sich vom Parlament ordnungsgemäß zu verabschieden. Ich finde, das ist keine Art, wie ein Bundesminister mit dem Parlament umzugehen hat, meine Damen und Herren! (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der Grünen.)
Zum Zweiten: Wenn Bilanz über die Tätigkeit
des Herrn Innenministers Ernst Strasser gezogen wird, dann ist zu sagen: In
seine Amtszeit fällt die stärkste Steigerung der Kriminalitätsrate in der
gesamten Geschichte Österreichs. Bevor er Innenminister wurde, gab es weniger
als 500 000 Delikte, im heurigen Jahr werden es bereits über 700 000
Delikte sein. (Rufe bei der SPÖ:
Wahnsinn!)
Die Zahl der
aufgeklärten Fälle ist jedoch stetig gesunken. Bevor er im Amt war, wurden über
50 Prozent der strafbaren Handlungen aufgeklärt, jetzt sind es nur noch
37,5 Prozent. Die Ursache für dieses Scheitern in der Sicherheitspolitik
liegt auch auf der Hand: Er hat in den vergangenen Jahren über
3 000 Exekutivbeamte abgebaut, und es hat sich erneut erwiesen: Mit
weniger Gendarmen und mit weniger Polizisten gibt es nicht ein Mehr an
Sicherheit, meine Damen und Herren! (Beifall
bei der SPÖ sowie der Abg. Mag. Stoisits.)
Der Innenminister hat ebenfalls zu verantworten, dass er während seiner gesamten Amtszeit immer wieder mit dem Verfassungsgerichtshof in Konflikt gestanden ist. So haben die Höchstgerichte zum Beispiel seine Vorlagen zu den Themen Zivildienst und Asylrecht und auch zu den Zwangspensionierungen in seinem Ressort aufgehoben, weil diese Gesetze nicht verfassungskonform waren, und dieser Innenminister hat auch traurige Bekanntheit damit erlangt, dass er mit einer Rigorosität sondergleichen versucht hat, in seinem Ressort all diejenigen, die ihm politisch nicht zu Gesicht gestanden sind, zu „säubern“. Die Reaktion auf diese Politik im Innenministerium ist ja sehr eindrücklich bei den letzten Personalvertretungswahlen präsentiert worden: Diejenigen, die mit ihm arbeiten müssen, haben die ÖVP nicht mehr gewählt. Und das war gut so! (Beifall bei der SPÖ.)
Am schlimmsten finde ich es, dass dieser Innenminister, der in den letzten Jahren nicht imstande war, das Asylproblem zu lösen, und der immer wieder von einer Verkürzung der Asylverfahren gesprochen hat, durch eigene Maßnahmen die Situation im
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Asylbereich noch verschärft hat, und zwar dadurch, dass er nicht genügend Personal zur Verfügung gestellt hat und dass er die Privatisierung der Asylantenbetreuung durchgeführt hat.
Dieser Innenminister hat in den letzten Wochen und Monaten versucht, die Stimmung in Österreich hochzuschaukeln, um damit ein Problem zu beklagen, das er selbst geschaffen hat.
Während er als ein vermeintlich liberaler Innenminister angetreten ist, so ist er als das Gegenteil davon gegangen, oder, um es anders zu sagen: Innenminister Strasser hat als Paulus begonnen und als Saulus geendet. Das ist die Bilanz seiner Amtszeit, meine Damen und Herren! (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der Grünen.)
Herr Bundeskanzler, Sie haben jetzt den
Herrn Verteidigungsminister beauftragt, das Innenressort zu führen, und ich
muss dazu sagen: Ein Grundcharakteristikum eines Rechtsstaates ist es, dass es
eine Trennung von Polizeigewalt und Militärgewalt gibt (Abg. Lackner: Genau!), und ich halte es für keine gute
Idee – wenn auch nur vorübergehend –, diese beiden Ressorts in einer
Hand zu vereinen. Das sollten Sie sich wirklich besser überlegen, Herr
Bundeskanzler! (Lebhafter Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der
Grünen.)
Hinzu kommt noch, dass der Herr
Verteidigungsminister in der Tat alle Hände voll zu tun hat mit den jüngsten
Vorkommnissen im österreichischen Bundesheer, Vorfällen, die, so meine ich, von
der Gesamtheit dieses Hohen Hauses und
auch vom Herrn Bundesminister abgelehnt werden.
Viele dieser Vorgänge weisen darauf hin, dass es sich dabei um keine
Einzelfälle handelt, sondern dass dies unter Umständen nur die Spitze eines
Eisberges ist. Er selbst hat darauf hingewiesen, dass noch sehr viel an
Aufklärungsarbeit notwendig ist, und gesagt, dass natürlich noch nicht alle
Konsequenzen gezogen sind, die es in diesen Fällen zu ziehen gibt. Also in
einer solchen Situation den Verteidigungsminister, der ohnehin alle Hände voll
zu tun hat, um im Bundesheer für Klarheit und Sauberkeit zu sorgen, auch noch
mit der Führung des Innenministeriums zu betrauen, Herr Bundeskanzler, das
halte ich bei aller Wertschätzung für den Verteidigungsminister für eine
falsche Entscheidung! (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der Grünen.)
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es stellt sich darüber
hinausgehend aber auch noch eine andere Frage, und zwar: Wie geht es in einer
österreichischen Bundesregierung zu, in der der Innenminister am Vorabend
seines Rücktritts den Bundeskanzler informiert, dass er am nächsten Tag gehen
möchte? Wie funktioniert da die Zusammenarbeit? Und wie schaut die
Führungsfähigkeit in der Bundesregierung aus (Abg. Dr. Fekter: Hervorragend! – Abg. Großruck: Bestens!), wenn
Sie heute zu einer solchen Notmaßnahme greifen müssen, nämlich den
Verteidigungsminister, der ohnehin alle Hände voll zu tun hat, auch noch mit
der Führung des Innenressorts zu beauftragen? Meine sehr verehrten Damen und
Herren, damit wird doch Folgendes klargestellt: Diese Bundesregierung ist in
einer tiefen Krise! (Lebhafter Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der
Grünen. – Ironische Heiterkeit und Zwischenrufe bei der ÖVP.)
Diese Bundesregierung war und ist nicht
imstande, die Sicherheit in unserem Land zu garantieren. Dieser Bundesregierung
ist jetzt der Innenminister abhanden gekommen (Abg. Großruck: Verwechseln Sie die Bundesregierung nicht mit Ihrem
Bundesparteitag!), und die einzige Frage, die sich noch stellt, ist die,
Herr Bundeskanzler: Wer ist der Nachfolger (Ruf
bei der ÖVP: Von Gusenbauer!) oder die Nachfolgerin von Ernst
Strasser? – aber nicht im Ressort, sondern als Rücktrittskandidat. (Beifall
bei der SPÖ und bei Abgeordneten der Grünen.)
13.35
Nationalrat, XXII.GP | 90. Sitzung / Seite 105 |
Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Mag. Molterer. – Bitte, Herr Abgeordneter. (Abg. Mag. Darabos – in Richtung des sich zum Rednerpult begebenden Abg. Mag. Molterer –: Bitte, nicht schönreden!)
13.35
Abgeordneter Mag. Wilhelm Molterer (ÖVP): Herr Bundeskanzler! Mitglieder der Bundesregierung! Herr Kollege Gusenbauer, wenn Sie hier die Frage nach der Verabschiedung eines Ministers stellen, dann stelle ich Ihnen die Frage nach Ihrer Gedächtnisdauer: Haben Sie vergessen, wie sich Karl Schlögl aus dem Innenministerium verabschiedet hat? Haben Sie vergessen, dass er das Büro ausgeräumt hat? (Anhaltende Zwischenrufe bei der SPÖ.) Haben Sie vergessen, dass die Akten nicht auffindbar waren? Haben Sie vergessen, dass er die EDV-Anlage abgebaut hat? – Das ist das, was Sie offensichtlich mit Verabschiedung meinen! (Abg. Schieder: Der Strasser räumt jetzt selber aus!)
Da gibt es einen geordneten Übergang – so wie in dieser Bundesregierung unter Führung von Kanzler Schüssel selbstverständlich geordnete Arbeit geleistet wird, meine Damen und Herren! (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen. – Abg. Schieder: Der Strasser räumt gerade zusammen!)
Herr Kollege Gusenbauer, dass Sie in der Sicherheitspolitik auf einem
Auge blind sind, das wissen wir, das hat zum Beispiel die gestrige Debatte zum
Sicherheitspolizeigesetz ganz deutlich gezeigt. (Abg. Parnigoni:
Chaos!)
Das ist jetzt zwar kein optimaler Vergleich, aber er ist richtig: Auf einem Auge sind Sie blind, da reden Sie Österreich krank, aber auf dem anderen Auge sehen Sie nichts, denn dann, wenn es darauf ankommt, etwas zu tun, verweigern Sie Ihre Zustimmung, so wie beispielsweise gestern beim Sicherheitspolizeigesetz. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)
Herr Kollege Gusenbauer, ich wäre an Ihrer Stelle etwas vorsichtig, wenn Sie das Wort „Krise“ in den Mund nehmen, denn sonst müsste ich Ihnen zum „Mister Zickzack“ einen zweiten Beinamen geben (Abg. Mag. Darabos: Das ist ja peinlich! – weitere Zwischenrufe bei der SPÖ), nämlich „Mister 86 Prozent“. Vielleicht debattieren wir dann, ob es nicht doch 88 Prozent waren, Herr Kollege Gusenbauer! (Beifall bei der ÖVP.)
Wenn Sie von „Krise“ reden, dann denken Sie ganz offensichtlich an Ihren letzten Parteitag, der hat sich tief in Ihr Gedächtnis eingeprägt. Mich wundert es ja nicht, meine Damen und Herren! (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)
Österreich ist eines der sichersten Länder dieser Welt, und Sie können davon ausgehen, dass mit dieser Bundesregierung unter Führung von Wolfgang Schüssel Österreich auch eines der sichersten Länder dieser Welt bleiben wird. (Abg. Mag. Wurm: Das letzte Aufgebot! – Zwischenruf der Abg. Sburny.) Aber das ist keine gottgegebene Selbstverständlichkeit, sondern dafür ist hart gearbeitet worden.
Meine Damen und Herren! Ich bin selbstverständlich Ernst Strasser dankbar für die Arbeit, die er als Innenminister geleistet hat, und namens des Klubs der Österreichischen Volkspartei möchte ich heute Ernst Strasser für diese seine Arbeit sehr, sehr herzlich danken. (Beifall bei der ÖVP.)
Dieser Schritt von Ernst Strasser ist zu
respektieren. Es ist seine Entscheidung, die er offensichtlich nach langer
Überlegung getroffen hat. (Zwischenruf
der Abg. Bures.) Diese Entscheidung, meine Damen und Herren, kann
aber keinen Deut daran ändern, dass Ernst Strasser mit dieser Bundesregierung
eine absolute Erfolgsbilanz vorzulegen hat (Abg.
Bures: Oh, oh!):
Nationalrat, XXII.GP | 90. Sitzung / Seite 106 |
eine der tiefgreifendsten Reformen im
Bereich der Organisation unserer
Sicherheitsexekutive, gestern hier im Hohen Haus beschlossen – Sie haben
das abgelehnt, meine Damen und Herren von der Opposition!;
ein
effizientes Asylrecht, hier im Hohen Haus beschlossen – Sie haben es
abgelehnt, meine Damen und Herren von der Opposition!;
ein
effizientes Fremdenrecht, selbstverständlich auf Basis des Rechtsstaates (Abg.
Schieder:
Deswegen
ist er gegangen!),
hier im Hohen Haus beschlossen – Sie haben es abgelehnt, meine Damen und
Herren von der Opposition!;
die
Zusammenführung der Zollwache, ein wichtiges Reformprojekt, das umgesetzt
wurde – es hat nicht Ihre Zustimmung gefunden!
Das ist genau das, was ich Ihnen
vorwerfe: diese Politik des „Auf-einem-Auge-blind-Sein“, nämlich auf dem
entscheidenden Auge, wo es darum geht, Österreich Sicherheit zu geben, meine
Damen und Herren! (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der
Freiheitlichen. – Abg. Mag. Darabos: Das ist peinlich, was Sie da ...!)
Wir haben
mit Günther Platter nun jemanden – und wir begrüßen ihn herzlich in diesem
Hohen Haus –, den wir kennen, meine Damen und Herren (ironische Heiterkeit bei der SPÖ), als einen Sicherheitsprofi
Nummer eins. Er hat in seiner Arbeit eines bewiesen: Er kann mit der Sicherheit
Österreichs gut umgehen, meine Damen und Herren! (Beifall bei der ÖVP.)
Günther
Platter ist jemand, der nicht nur ein Sicherheitsprofi ist, sondern der auch
eine große Reformerfahrung hat. Er hat mit seiner Arbeit im Bundesheer, wie
etwa mit der Reform des Bundesheeres, bewiesen, dass er ein Reformprofi ist und
dass bei ihm Veränderung in guter Hand ist. Genauso ist Sicherheit bei ihm in
guter Hand, meine Damen und Herren. Genau das ist entscheidend!
Günther Platter hat in den letzten Tagen und Stunden bewiesen (Abg. Bures: Das ist peinlich, was
Sie ...!), dass er mit Krisensituationen professionell umgeht (Abg. Schieder: Ah, ist doch eine
Krise?!) und in der Krise perfekte Arbeit leistet, meine Damen und Herren!
Und das ist in allen Sicherheitsfragen von besonderer Bedeutung. (Beifall
bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)
Daher wissen wir, dass etwa in den so wichtigen anstehenden Fragen (Abg. Bures: Die Regierungspolitik
ist in der Krise!) – und Sie können das auch durch Ihre Zwischenrufe
nicht wegreden beziehungsweise wegrufen, meine Damen und Herren von der SPÖ (Abg. Schieder: Das ist eine
Krise!) –, in den wichtigen Sicherheitsfragen
ein Profi am Werk sein wird. (Abg. Gaál: Geh, übertreib es doch nicht so!)
Worum geht es denn
in Zukunft? – Die Frage etwa der europäischen Dimension in der
Sicherheitspolitik, in der Asylpolitik, aber selbstverständlich auch die
professionelle Führung dieses Ressorts in der Vorbereitung der Präsidentschaft,
die Österreich wahrnehmen wird und bei der uns Sicherheit ein großes Anliegen
ist, all das liegt bei dieser Bundesregierung und bei Günther Platter in guten
Händen. (Abg. Schieder: Vielleicht wollt ihr noch den Nobelpreis für ihn?!)
Wir haben etwa eine neue Asylrechtsgesetzgebung vorzubereiten. Dies wird auf Basis einer guten Entscheidung dieser Bundesregierung geschehen, weil uns das Asylrecht wertvoll und wichtig ist. (Abg. Mag. Darabos: Warum hat er ... gemacht?) Aber genauso wichtig ist die Bekämpfung von Missbrauch, meine Damen und Herren! (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)
Wir können nämlich nur dann ein Asylland
bleiben, wenn wir Vermeidung des Missbrauchs betreiben. (Zwischenrufe bei der SPÖ.)
Nationalrat, XXII.GP | 90. Sitzung / Seite 107 |
Herr Kollege Van der Bellen! Von Ihnen steht nach wie vor jene Klarstellung aus, zu der ich Sie gestern aufgefordert habe: Voggenhuber will Österreich in der Europäischen Union verklagen. Neuerlich Sanktionen gegen Österreich! Ungeheuerlich! Und keine Distanzierung von Ihnen! (Zwischenruf des Abg. Dr. Van der Bellen.) Das ist eigentlich das Bedenkliche. Das heißt, wir haben es wieder einmal mit einer Gruppe zu tun, die Österreich in der Europäischen Union unter Sanktionen stellen will. Aber nicht mit uns!
Wir haben ein wichtiges Reformprojekt etwa im Zivildienst. Wir haben auch ein wichtiges Reformprojekt mit der Umsetzung der gestern beschlossenen Polizei- und Sicherheitsreform. Selbstverständlich bleibt unser Motto unter Wolfgang Schüssel und Günther Platter gleich und lautet ganz klar: Wir müssen das Maximum tun, damit wir die bestmögliche Sicherheit für Österreich, für seine Menschen gewährleisten können.
Dieses Ziel der Bundesregierung galt bisher und gilt selbstverständlich auch in Zukunft, weil dieses Ziel alternativlos ist! (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)
13.42
Präsident
Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächster
Redner hat sich Herr Abgeordneter Dr. Van der Bellen zu Wort gemeldet. (Abg. Ellmauer –
in Richtung des sich zum Rednerpult begebenden Abg. Dr. Van der
Bellen –: Österreich-Sanktionierer!)
13.43
Abgeordneter Dr. Alexander Van der Bellen (Grüne): Ich verstehe schon, Herr Kollege Molterer! (Abg. Dr. Jarolim – in Richtung des Abg. Mag. Molterer –: Ein wenig Angemessenheit hätte nicht geschadet! – Heiterkeit bei der SPÖ. – Oje-Rufe bei der ÖVP.) Leicht kann Ihnen diese Rede nicht gefallen sein. In der Bundesregierung werden Watschen ausgeteilt, dass es nur so scheppert. Und Sie müssen an dieses Rednerpult treten und so tun, als wäre alles in Ordnung. Das verstehe ich ja.
Der Innenminister tritt zurück. Er ist übrigens nicht da. Natürlich: Ein zurückgetretener Innenminister ist immer der beste Innenminister, eine super Innenminister, er hat alles geleistet. (Abg. Dr. Fasslabend: Er war sehr gut!) Der nächste Minister wird noch besser sein. Und im Übrigen startet die ÖVP durch. – All das haben wir schon zigfach erlebt! Sie hatten die unangenehme Aufgabe, das halt jetzt in der x-ten Auflage zu stilisieren. Herr Molterer, damit können Sie niemanden beeindrucken. (Beifall bei den Grünen und der SPÖ.)
Aber Folgendes möchte ich schon festhalten: Minister Strasser war gestern hier im Haus. Er hat kein Wort der Verabschiedung gefunden, kein Wort der Begründung, kein Wort darüber, was ihn bewogen hat, dem Parlament, der Bundesregierung den Rücken zu kehren. Das finde ich extrem unhöflich – um einmal das mindeste Etikett zu benützen! (Rufe bei der ÖVP: Naja!) Das ist jenseits aller üblichen Stilfragen. (Abg. Ellmauer: Wie finden Sie Voggenhuber?) Und, Herr Kollege Molterer, wenn Strasser selbst für diese Entscheidung verantwortlich ist, dann ist es auch feig! Wenn! (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ.)
Wenn er selber dafür verantwortlich ist! Wenn es seine Entscheidung war, hier und jetzt nicht auf der Regierungsbank zu erscheinen – denn heute ist er noch Bundesminister für Inneres! Ich sehe hier (der Redner deutet auf die Regierungsbank) jede Menge Damen und Herren Mitglieder der Bundesregierung, aber nur einen nicht, einen, über den wir heute unter anderem reden. Das nenne ich eine Krise der Bundesregierung (Ruf bei der ÖVP: Geh, hör auf!), nicht des Innenministeriums! (Beifall bei den Grünen und der SPÖ. – Ironische Heiterkeit bei der ÖVP.)
Nationalrat, XXII.GP | 90. Sitzung / Seite 108 |
Wie schaut denn die Realität aus? – In der Bundesregierung werden wechselseitig Watschen ausgeteilt, wie ich das noch nie erlebt habe in meiner, zugegeben kurzen zehnjährigen Erfahrung als Parlamentarier! Herr Präsident Khol kann sich vielleicht an etwas Ähnliches erinnern, ich nicht! (Abg. Dr. Khol wiegt nachdenklich den Kopf von einer Seite zur anderen. – Rufe bei der SPÖ: Er auch nicht!)
Da geht ein Innenminister her und teilt zur Überraschung seiner eigenen Parteikollegen, seines eigenen Klubs, seiner Ko-Mitglieder in der Bundesregierung aus heiterem Himmel mit: Übrigens, ich trete zurück! (Abg. Großruck: Woher wissen Sie das?) War irgendjemand von Ihnen darüber informiert? – Nein! Das hat man ja gemerkt und merkt man jetzt noch an den Gesichtern auf der Regierungsbank.
Dann sagt Herr Minister Strasser – er ist ja immer noch Minister – heute am Vormittag: Und im Übrigen werde ich bis Jänner im Amt bleiben, um die Geschäfte ordnungsgemäß übergeben zu können. – Diese Meldung ist über die APA gegangen.
Was ist dann passiert? – Der Bundeskanzler sagt aus welchen Gründen auch immer, ich vermute, aus einem spontanen Wutanfall heraus (ironische Heiterkeit bei der ÖVP): Nichts da! Du bleibst mir nicht bis Jänner! Du gehst jetzt sofort! (Abg. Mag. Molterer: Wie es sich der kleine Alexander vorstellt!)
Sie, Herr Kollege Molterer, Sie sagen im Ernst ... (Heiterkeit des Abg. Mag. Molterer.) – Sie müssen ja selber lachen, Sie wissen nur noch nicht, worüber. (Heiterkeit und Beifall bei den Grünen und der SPÖ.) Sie haben gesagt, hier finde ein ordentlicher Übergang statt, so wie er immer in der Bundesregierung stattfindet. (Abg. Mag. Molterer: So ist es!) – So wie er immer in der Bundesregierung stattfindet! – Diese Bundesregierung verkörpere auch Stabilität, Sicherheit; wir halten Kurs. (Demonstrativer Beifall bei der ÖVP. – Abg. Mag. Molterer: Genau!)
Tausendfach müssen
wir uns das von Ihnen anhören! Aber wenn ein Innenminister in der Früh
zurücktritt, dann hat der Bundeskanzler einen Wutanfall (Bundeskanzler Dr. Schüssel:
Nein!) und verhindert die ordnungsgemäße Übergabe der Geschäfte! Im
Gegenteil: Wen betraut er, nur kurz, wie ich hoffe – ich komme darauf noch
zurück –, mit der Fortführung der Geschäfte? – Jenen Minister, der in
seinem Ressort, dem Bundesministerium für Landesverteidigung, gerade mit der
größten Krise seit Jahrzehnten konfrontiert ist. (Abg. Dr. Stummvoll:
Schon wieder „Krise“!)
Gestern hat das Parlament mit der Zusammenlegung von Gendarmerie und Polizei und so weiter die tatsächlich über Jahrzehnte hinweg größte Reform des Innenressorts beschlossen. (Abg. Mag. Molterer: Leider nicht mit Ihren Stimmen!) Wer soll das jetzt durchführen? Der Verteidigungsminister, der selber andere Sorgen hat? (Abg. Dr. Brinek: Er kennt sich aus!) Ja!? Der hat wirklich andere Sorgen!
Das schafft der Herr Bundeskanzler! So schafft man aus einem simplen Ministerrücktritt – so etwas soll vorkommen; Minister Strasser hat vielleicht gute private Gründe, das zu machen, vielleicht auch gute politische Gründe –, so schafft man aus einem Ministerrücktritt eine Regierungskrise! (Beifall bei den Grünen und der SPÖ. – Ironische Heiterkeit bei der ÖVP.)
Das ist die Folge des Führungsstils unseres Herrn Bundeskanzlers, der jetzt nicht nur einen Problemfall Frau Gehrer hat – die zwar eine ÖH-Knebelung zulässt, die zu verhindern, ihr keine Energie wert ist, aber über PISA kann man ja ruhig einschlafen –, einen Minister Grasser als Finanzminister – der sich seit Jahren erfolgreich den Ruf verschafft hat, dass alle Steuern zahlen sollen, nur ich, der Finanzminister nicht! –, und, wenn ich nicht irre, ist ja Herr Minister Haupt auch noch da. (Heiterkeit bei den Grünen und der SPÖ.) Darüber verliere ich jetzt aber kein Wort.
Nationalrat, XXII.GP | 90. Sitzung / Seite 109 |
Herr Bundeskanzler! Etwas wollte ich von Ihnen heute aber schon noch erfahren: Wir haben jetzt beide Sicherheitsressorts in einer Hand, nämlich das Bundespolizeiministerium sozusagen, also das Bundesinnenministerium, und das Bundesministerium für Landesverteidigung. (Abg. Mag. Wurm: Das ist wirklich demokratiepolitisch bedenklich!) Ich nehme an, das gilt für maximal ein paar Wochen, bis der Nachfolger, allenfalls die Nachfolgerin bestellt ist. Und diesbezüglich erwarte ich eine Klarstellung.
Oder ist von der ÖVP beabsichtigt, dass hier auf kaltem Wege etwas gemacht wird, wogegen wir – und nicht nur wir, die Grünen, sondern das ist in der ganzen zivilisierten Welt so – uns mit aller Macht wehren werden, nämlich die Zusammenlegung des Verteidigungsministeriums mit dem Innen- beziehungsweise Polizeiministerium? Wenn Sie das nicht vorhaben, dann sagen Sie uns doch heute gefälligst, wie viele Wochen Sie sich Zeit nehmen wollen, um die Frage des Nachfolgers, der Nachfolgerin von Herrn Strasser zu klären! (Beifall bei den Grünen und der SPÖ. – Zwischenruf des Abg. Dr. Puswald.)
Zum Abschluss. Heute haben wir einmal gesehen, wie es in Wirklichkeit in dieser Bundesregierung zugeht: Keine Weinlese in Retz – die Idylle von Retz, wo Sie sich gegenseitig die sauren Trauben in den Mund gesteckt haben, ohne die Miene zu verziehen –, keine Idylle vom Semmering mit dem Eisstockschießen, sondern gegenseitiges Watschenausteilen in aller Öffentlichkeit, zuerst durch den Innenminister gegenüber dem Bundeskanzler, dann durch den Bundeskanzler gegenüber dem Innenminister.
Das soll man doch klar auf den Tisch legen! Spielen Sie uns hier doch nicht Theater vor, als ob das alles geordnete Übergaben wären, Herr Kollege Molterer! (Abg. Dr. Stummvoll: Also wer da Theater spielt ...!) Da lachen tatsächlich die Hühner! Diese Art von Seifenblasen sind ein für allemal zerplatzt.
Strasser ist zurückgetreten – ohne jede Rücksichtnahme auf Sie, auf seinen Klub, auf seine Partei, auf die Nachfolgeprobleme, die er auslöst. Bundeskanzler Schüssel hat darauf im Moment des Zorns reagiert.
Das ist kein Führungsstil! Das ist keine Art, die Republik zu führen, meine Damen und Herren! – Danke schön. (Beifall bei den Grünen und der SPÖ.)
13.50
Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächster Redner hat sich Herr Abgeordneter Scheibner zu Wort
gemeldet. (Zwischenrufe bei der
SPÖ. – Abg. Parnigoni – in
Richtung des bereits hinter dem Rednerpult stehenden Abg. Scheibner –: Oje! Wieder nichts
mit einem Ministerium!)
13.50
Abgeordneter Herbert Scheibner (Freiheitliche): Herr Präsident! Werte Mitglieder der Bundesregierung! (Anhaltende Zwischenrufe bei der SPÖ. – Abg. Mag. Darabos: Sagen Sie das, was Sie sich wirklich denken!) – Wenn Sie etwas sagen wollen, dann kommen Sie da heraus, aber stören Sie nicht die Debatte! (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)
Meine Damen und Herren! Herr Kollege Van
der Bellen! Ein überraschender Rücktritt eines Regierungsmitglieds ist
unangenehm. (Abg. Dr. Wittmann: ... überhaupt keine
Rolle mehr!) Das ist überhaupt keine Frage! Sie wissen, ich bin da immer
sehr ehrlich. Aber es ist keine Staatskrise, das sei hier schon einmal
festgehalten. (Zwischenruf des Abg.
Dr. Van der Bellen. – Abg.
Öllinger: Regierungskrise!)
Sie haben gesagt, Sie könnten sich nicht erinnern, dass in den zehn Jahren Ihrer Abgeordnetentätigkeit so etwas vorgekommen sei. (Abg. Bures: Die Freiheitlichen wollen das Ministerium, habe ich gelesen!)
Nationalrat, XXII.GP | 90. Sitzung / Seite 110 |
Ich bin seit 15 Jahren dabei, und ich kann mich sehr wohl an derartige Situationen erinnern – ich sage, durchaus leider, an ähnliche Situationen und auch ganz andere Situationen! Da hat es Bundeskanzler erwischt, die über Nacht ausgetauscht worden sind, und Minister – allerdings einer anderen Koalition –, die aus den Zeitungen von ihrer Ablöse erfahren haben. (Zwischenrufe bei der SPÖ.) – Meine Damen und Herren von der SPÖ! Ich weiß schon, es ist Ihnen unangenehm, Sie daran zu erinnern.
Aber jetzt schon in concreto! Ich will auch gar nicht ablenken von dieser überraschenden und unangenehmen Situation – und das ist sie, selbstverständlich! (Abg. Dr. Kräuter: Wieso? – Zwischenrufe der Abgeordneten Dr. Matznetter, Reheis und Mag. Darabos.) – Jetzt hören Sie endlich einmal zu! Ich weiß schon, Ihr Demokratieverständnis hört dort auf, wo es darum geht, einem Redner einer anderen Partei zuzuhören. Aber vielleicht schafft es Ihre Klubführung einmal, dass Sie wenigstens diese fünf Minuten ruhig sind und zuhören, meine Damen und Herren von der SPÖ.
Es war ein überraschender Schritt. Und er ist deshalb auch unangenehm, weil gerade im Innenressort sehr wichtige Reformen anstehen. Wir haben gestern das Sicherheitspolizeigesetz – leider nur mit der Mehrheit der Regierungsparteien – beschlossen, eine wichtige Maßnahme zur Steigerung der Effizienz im Sicherheitsapparat. Wir sind gerade mitten in den Verhandlungen für ein neues Asylgesetz. (Abg. Dr. Puswald: ... schmeißen das Handtuch!)
Herr Kollege Puswald! Ein solches Gesetz ist absolut notwendig, weil wir im Interesse der Sicherheit des Landes den Grundsatz durchsetzen wollen und müssen, dass jene und nur jene in Zukunft Asyl bekommen, die wirklich in ihren Heimatländern politisch, religiös oder rassisch verfolgt sind, und dass wir dem gegenwärtigen Missbrauch des Asylrechts, der evident ist, absolut einen Riegel vorschieben müssen. Das hat Priorität im Innenministerium, meine Damen und Herren! (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)
Da muss professionell vorgegangen werden! (Abg. Dr. Wittmann: Wo ist der Vizekanzler? Wo ist Ihre Parteichefin?) Hiezu braucht es auch eine Führung des Ressorts, die die Verhandlungen rasch und effizient weiterführt und auch umsetzen kann.
Wir haben auch im österreichischen Bundesheer durch die aktuellen Vorfälle eine schwierige Situation. Keine Frage! Es ist sicherlich richtig, dass diese Vorfälle bei den Übungen aufgeklärt werden müssen. Der Herr Verteidigungsminister hat da bis jetzt gute Arbeit geleistet. Es muss weiters sichergestellt sein, dass derartige Vorfälle in Zukunft nicht mehr möglich sind.
Folgendes sei hier ganz klar festgestellt: Es gibt im österreichischen Bundesheer keine Vorschrift, kein Merkblatt und keine Dienstvorschriften, die ein derartiges Handeln, wie es hier vorgekommen ist, rechtfertigen. Das soll einmal klar zum Ausdruck gebracht werden! (Abg. Mag. Gaßner: Sind Sie Verteidigungsminister?) Zudem sei gesagt – und wir verlangen von allen, die sich hier zu Wort melden, dass sie das nicht versuchen –, dass es nicht möglich ist, jetzt das gesamte österreichische Bundesheer – die Ausbildner, die Offiziere und die Unteroffiziere, die sich in ihrer absoluten Mehrheit Gott sei Dank ihrer Verantwortung gegenüber den Grundwehrdienern bewusst sind – zu kriminalisieren. (Abg. Dr. Wittmann: Haben Sie es auch aus der APA erfahren, dass er zurücktritt?) Auch das muss hier eindeutig gesagt werden! (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)
Weiters muss in
Zukunft gewährleistet sein, dass die einsatznotwendige Ausbildung gesichert
ist, aber richtig und mit Augenmaß umgesetzt wird. Das erwarten wir selbstverständlich
von allen Verantwortlichen im Verteidigungsministerium. (Abg. Bures: Welches Ressort
wollen Sie jetzt?)
Nationalrat, XXII.GP | 90. Sitzung / Seite 111 |
Aber noch zu etwas anderem, Herr Verteidigungsminister, und da ist es mir schon wichtig, Folgendes hier festzuhalten: Es gibt momentan im Bereich des österreichischen Bundesheeres starke Verunsicherung, weil es Gerüchte gibt, wonach massive Umgliederungen und eine Neuordnung der obersten Führungsstruktur bevorstehen. Mit uns ist bis jetzt darüber nicht geredet worden (Abg. Öllinger: Na, das ist ja auch nicht notwendig!), deshalb gehe ich davon aus, dass es wirklich nur Gerüchte sind.
Und so, wie ich mir eine effiziente Führung
im Innenministerium erwarte, erwarte ich mir auch, dass die Reformen nicht
stoppen, sondern dass sie vorangetrieben werden und dass es in dieser
Übergangsphase keine Maßnahmen gibt, die präjudiziell wirken, die eine massive
Umgliederung und Neuorientierung der Führungsstruktur im österreichischen
Bundesheer bedeuten und zu einer weiteren Verunsicherung im Offizierskorps
führen würden. Das erwarten wir, und wir gehen davon aus, dass das auch so
gemacht werden wird. (Zwischenruf des
Abg. Dr. Einem.)
Auch gehen wir davon aus, dass es sich hier wirklich um eine Übergangsphase handelt, dass da einfach nur eine vorübergehende Betrauung möglich gemacht wird, bis ein Ressortminister gefunden wird, der das Innenministerium auf Dauer übernimmt und die Reformen weiter betreut – eine Übergangsphase, die nicht lange dauern darf. Bis dahin werden wir selbstverständlich alles versuchen, Sie bei Ihrer schwierigen Arbeit zu unterstützen, aber die Grundsätze sowohl im Innenministerium – was die inhaltlichen Reformen anbelangt – als auch im Verteidigungsministerium – dass es keine Präjudizien für eine Umgliederung geben kann – müssen eingehalten werden! (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)
13.56
Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Cap zu Wort gemeldet.
13.56
Abgeordneter Dr. Josef Cap (SPÖ): Herr Bundeskanzler! Es gibt in dieser Regierung, so wie in jeder anderen Regierung, einige Ressorts, vor allem ein zentrales Ressort: Das ist das Innenministerium! Daher kann man das nicht einfach so vom Tisch wischen, als wäre das so unbedeutend.
Es stellt sich schon die Frage: Was muss in dieser Regierung für ein Misstrauensverhältnis herrschen, wenn der Regierungschef selbst sagt, er sei eigentlich erst am Abend vorher vom Rücktritt eines seiner wichtigsten Minister informiert worden? Das ist das Sicherheitsministerium nämlich, und das ohnehin in einer Zeit, da die Menschen von Ängsten geplagt sind, weil die Kriminalität steigt und die Aufklärungsquote sinkt.
Ich frage mich daher: Vielleicht haben Sie es gar nicht gestern erfahren? Vielleicht wissen Sie es doch erst seit heute in der Früh! Im Vergleich zu normal (in Richtung Regierungsbank) fehlen hier doch noch einige – oder sind die gar nicht mehr Mitglieder der Regierung? Ich zähle ein, zwei, drei, vier, fünf, sechs, sieben, acht, neun Sessel, die frei geblieben sind! Wo sind die anderen? (Bundeskanzler Dr. Schüssel: In Brüssel! – Zwischenrufe bei der ÖVP und den Freiheitlichen.) Sitzen sie schon in ihren Zimmern und schreiben an irgendwelchen Rücktrittserklärungen? Warum sind sie heute nicht hier? (Bundeskanzler Dr. Schüssel: Sie sind in Brüssel beim Europäischen Rat!)
Dass Herr Minister Grasser da ist, verstehe ich. Er will einfach signalisieren: Ich bin noch da, obwohl ich keine Steuern zahle. (Heiterkeit und Beifall bei der SPÖ sowie der Abg. Mag. Lunacek.)
Dass Frau Ministerin Gehrer da ist, verstehe ich. Sie will sagen: Ich bin noch da, obwohl wir uns in einem Bildungsdesaster befinden. Und ich verstehe auch, dass
Nationalrat, XXII.GP | 90. Sitzung / Seite 112 |
Minister Platter hier
sitzt, nicht bloß weil er mit den Geschäften dieses Ministeriums betreut wird,
sondern ... (Abg. Mag. Molterer:
Betraut!) – betraut wird, sondern ... (Ruf bei der ÖVP: PISA! – Zwischenbemerkung von
Bundeskanzler Dr. Schüssel.) –
Nein, nein!
Ich habe mir gestern die „ZiB 2“ sehr genau angesehen. Die Frage des ORF-Redakteurs war: Wieso messen Sie eigentlich beim Folterskandal in zwei Kasernen mit zweierlei Maß? In Freistadt: Suspendierungen; in Landeck – Klammer: wo Ihr Schwager ist, Klammer geschlossen (Rufe bei der SPÖ: Na hö!) – gibt es diese Vorgangsweise plötzlich nicht! (Zwischenrufe bei der ÖVP. – Abg. Kopf: Schämen Sie sich!)
Darauf hat es gestern keine gute Antwort gegeben, Herr Minister Platter und Herr Bundeskanzler!
Was herrscht hier für ein Belohnungssystem, dass zwei ganz heikle, sensible Ministerien auch nur für gewisse Zeit zusammengelegt werden, obwohl ohnehin jeder Bedenken hat, dass es überhaupt nur für ein paar Wochen möglich ist, dass diese Ministerien derart zusammengelegt werden?
Ich vermute – auch, weil Sie hier keine klare Stellungnahme dazu abgegeben haben, Herr Bundeskanzler –, dass es so etwas wie eine Teststrecke ist: Wie reagiert die Öffentlichkeit in Österreich darauf, dass das Verteidigungsministerium und das Innenministerium in einer Hand sind? Schauen wir es uns doch einmal an!, ist Ihre Botschaft. Danach schicken Sie vielleicht den gescheiterten Sparefroh aus dem Finanzministerium vor, der dann sagt: Na ja, da könnten wir uns aber einiges ersparen, zumindest einen Minister!
Da werden nicht rechtsstaatliche, wichtige Prinzipien debattiert! Da kommt nicht sofort von Ihnen eine Erklärung, dass nicht im Entferntesten daran gedacht sei, dass diese Zusammenlegung auf Dauer sein soll, um wirklich auf die Sensibilität vieler Rücksicht zu nehmen, dass diese zwei Ministerien in Wirklichkeit natürlich nicht zusammengehören.
Da zeigt sich ein Bild, Herr Bundeskanzler, angesichts dessen man den Schluss ziehen muss: Dieses Land, diese Regierung wird nicht geführt! Es herrscht nicht nur eine Regierungskrise, sondern es herrscht eine Bundeskanzlerkrise, eine Führungskrise in dieser Regierung. (Heiterkeit bei der ÖVP und den Freiheitlichen.) Dass Sie dann, wenn man am meisten Verantwortung zeigen müsste für die Österreicherinnen und Österreicher, immer am meisten lachen, ist signifikant in letzter Zeit, wenn wir hier diskutieren. Ich finde das nicht zum Lachen! (Beifall bei der SPÖ und den Grünen.)
Natürlich, ich weiß schon, Sie wollen immer die Angst wegapplaudieren. Immer dann, wenn die Regierung zu schlingern beginnt, applaudieren Sie am lautesten. (Rufe bei der ÖVP: Das war aber jetzt Ihr Applaus!) Das ist nicht die Lösung! Die Lösung wäre gewesen, dass es heute hier sofort einen Alternativvorschlag gibt, dass heute hier sofort der Nachfolger präsentiert wird. Wieso wird er nicht präsentiert? Was ist hier vor sich gegangen? – Natürlich ist das eine Krise, natürlich war es ein überraschender Rücktritt, natürlich geht es in dieser Regierung drunter und drüber, und das auch noch im hoch sensiblen Sicherheitsbereich!
Das muss man sich einmal vorstellen: Die Österreicherinnen und Österreicher sind tagtäglich konfrontiert mit Einbrüchen in ihre Autos, wie wir gestern schon gehört haben, der Innenminister ist nicht imstande, die Kriminalitätsrate zu senken und die Aufklärungsquote zu erhöhen – und in dieser Situation tritt er auf diese Art und Weise zurück!
Nationalrat, XXII.GP | 90. Sitzung / Seite 113 |
Da stellt sich auch die Frage, warum er
eigentlich so schnell zurückgetreten ist. Was wissen Sie, Herr Bundeskanzler,
was wir nicht wissen? (Rufe bei der ÖVP:
Viel!) Was ist noch gewesen? Klubobmann Molterer hat von einer Krise im
Verteidigungsministerium gesprochen – von einer Krise im
Verteidigungsministerium! So, wie es im Sicherheitsbereich aussieht, kann man
von einer Krise im Innenministerium sprechen. Man kann von einer allgemeinen
Sicherheitskrise sprechen, in der sich dieses Land befindet, weil diese
Regierung nicht imstande ist, ihre Aufgabe auch wirklich zu erfüllen, und der
Bundeskanzler nicht imstande ist, diese Regierung wirklich zu führen. (Abg. Großruck: Auf Wiedersehen!)
Ich muss Ihnen sagen, es ist bedauerlich, dass das so ist, denn im Endeffekt geht es wirklich um die Österreicherinnen und Österreicher und darum, dass sie auch wirklich sicher in diesem Land leben können.
Wir haben am 10. November 2004 einen Misstrauensantrag gegen Ernst Strasser, den Innenminister, eingebracht. (Abg. Dr. Partik-Pablé: Deshalb ist er zurückgetreten! Er hat sich so gekränkt!) Überheblich waren Sie damals, arrogant, wie es halt so ist, wenn man zu lange an der Macht ist, einfach drübergefahren sind Sie über diesen Misstrauensantrag, den wir hier gestellt haben. So sind Sie drübergefahren – vier Wochen später tritt er zurück. Der Grund dafür: weil die Sicherheitsbilanz ein Desaster ist, weil Sie nicht für mehr Sicherheit sorgen konnten, weil er letztlich seiner Aufgabe nicht gewachsen war!
Und jetzt soll jener Mann, der selbst gerade dabei ist, in seinem Ministerium zu scheitern, der keine Führungskompetenz hat, der keine Krisen managt, sondern der in Wirklichkeit bereits im Verteidigungsministerium Teil einer Krise ist, diese beiden heiklen Ministerien führen. – Das ist der Anfang vom Ende dieser Regierung! (Beifall bei der SPÖ und den Grünen.)
14.03
Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächster Redner zum Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dr. Fasslabend. – Bitte.
14.03
Abgeordneter
Dr. Werner Fasslabend (ÖVP): Sehr geehrter Herr
Präsident! Herr Bundeskanzler! Meine sehr geehrten Damen und Herren auf der
Regierungsbank! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Hohes Haus! Die Ankündigung von
Bundesminister Ernst Strasser, dass er in die Privatwirtschaft zurückgehen
wird, war zweifelsohne für uns alle überraschend. Aber auch die Art der
Ankündigung weist einen Mann aus, der immer bereit war, neue Wege zu gehen, und
der auch den Mut gehabt hat, schwierige Dinge anzupacken. (Abg. Sburny: Wird das jetzt
ein Nachruf? – Rufe bei der SPÖ: Er lebt noch!)
Sie können seinen Lebensweg verfolgen. Ich
habe ihn kennen gelernt, da war er noch Sekretär von Vizekanzler Riegler. Er
ist nach dieser politischen Funktion in die Privatwirtschaft gegangen, war bei
der Firma Umdasch in Amstetten und hat dort nicht nur seinen Mann gestellt,
sondern hervorragende Arbeit geleistet. (Abg.
Mag. Wurm: Er lebt noch!)
Er ist dann eigentlich zur Überraschung all seiner Bekannten wieder in die
Politik eingetreten, ist Landtagsabgeordneter in Niederösterreich geworden,
Klubobmann, Landesgeschäftsführer (Rufe
bei der SPÖ: Er lebt ja noch!) und hat auf Grund seiner Leistungen auch den
Sprung in die Regierung geschafft. (Abg. Schieder: Er lebt ja noch!)
Wenn er heute geht, dann geht mit ihm ein Mann, der im Innenressort zweifelsohne viel geleistet hat. Zuallererst erwähnen möchte ich an dieser Stelle zweifellos die Neuorientierung auf die neue Sicherheitssituation. Ernst Strasser hat den ganzen Apparat
Nationalrat, XXII.GP | 90. Sitzung / Seite 114 |
umgekrempelt, und zwar deshalb, weil wir eine gänzlich neue Bedrohungssituation haben, weil die organisierte Kriminalität nach dem Fall des Eisernen Vorhangs einfach im Übermaß auf Österreich zugekommen ist. Er hat mit vollkommen neuen Methoden versucht, dagegen aufzutreten. (Abg. Mag. Wurm: Das war ja 1989!)
Er hat auch den Mut gehabt, Polizei und Gendarmerie zusammenzulegen. Ich habe erst gestern im Auto mit Caspar Einem darüber gesprochen. Dazu gehört Mut! Viele Vorgänger von Ernst Strasser haben diesen Mut nicht gehabt. Er aber hat ihn aufgebracht. Ich glaube, es gibt in Österreich keine Alternative dazu. (Beifall bei der ÖVP.)
Wir sind Ernst Strasser zu Dank verpflichtet, und wir wünschen ihm auch alles Gute.
Selbstverständlich ist ein derartiger
Schritt, wenn er gemacht wird, immer überraschend. Das kann man nicht vorher
ankündigen, sondern wenn, dann muss man Verhandlungen führen, und wenn diese
erfolgreich abgeschlossen sind, dann muss man die Ergebnisse bekannt geben und
die nötige Konsequenz daraus ziehen – auch wenn es für viele dann
überraschend kommt. Das war so, als er eingestiegen ist, und das ist jetzt so,
wenn er aussteigt. Jeder andere würde es genauso machen. Auch dieses
Verständnis muss man aufbringen. (Abg. Broukal: Lebt Strasser noch?)
Wenn heute der Herr Bundeskanzler Herrn Verteidigungsminister Platter mit der Führung der Amtsgeschäfte des Innenministers betraut hat, dann ist das ein Weg, der eigentlich ganz logisch und selbstverständlich ist. Verteidigungsminister Platter ist ein Mann, der die Kompetenz hat, weil er selbst gelernter Gendarm ist, die Probleme von unten her kennt, weil er als Bürgermeister die Probleme in einer kleinen Gemeinde kennen gelernt hat und weil er auch als Verteidigungsminister weiß, was an der Grenze vor sich geht. Er kennt die Probleme der Grenzgendarmerie genauso wie die Probleme des Terrorismus oder eben auch die Probleme, die durch ganz neue Bedrohungsszenarien entstehen.
Er hat bewiesen,
dass er selbst nicht nur reformfreudig ist, sondern dass er dabei auch sehr
konzentriert und wohl vorbereitet vorgeht. Seine Art und Weise, die
Heeresreform durchzuführen, war zweifellos vorbildlich. Nicht nur, dass er sie
mit Hilfe einer Kommission gut vorbereitet hat, sondern er hat auch über die
Parteigrenzen hinaus geblickt und hat Leute wie etwa Altbürgermeister Zilk
dazugeholt. Ich finde das gut. (Beifall bei der ÖVP.)
Jetzt ist er dabei, das auch entsprechend umzusetzen, und er wird das gut machen, und zwar deshalb, weil er nicht nur fachliche Kompetenz hat, sondern auch eine hohe menschliche Kapazität. Er ist ein Mensch, der zuhören kann, er ist ein Mensch, der gut kommuniziert, der sich die Probleme anhört und dann versucht, entsprechende Lösungen zu schaffen. Ich wünsche ihm daher dazu auch alles Gute.
Was mich unangenehm berührt hat in der jetzigen Diskussion, ist, dass die Opposition wieder versucht hat, auf eine kleinliche Art hier einfach nur zu kritisieren. Wissen Sie, was ich mir gewünscht hätte, Herr Gusenbauer, Herr Cap oder auch Herr Van der Bellen? – Dass man einem Mann wie Günther Platter, der vor zwei Jahren noch unser Kollege hier im Haus war, einfach alles Gute wünscht. Natürlich ist es schwierig, zwei Ressorts – auch nur für kurze Zeit – gleichzeitig zu führen (Abg. Dr. Van der Bellen: Für wie lange?), aber ihm dafür alles Gute zu wünschen und ihm zu sagen: Unsere Partei wird Sie dabei unterstützen und einen Beitrag zur Sicherheit leisten!, das hätte ich mir gewünscht. (Abg. Dr. Van der Bellen: Zwei Wochen sind okay!) Diesen Mut zu menschlicher Größe haben Sie leider vermissen lassen. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen. – Abg. Dr. Van der Bellen: Wie lange? Wollen Sie auf Dauer die Ministerien zusammenlegen?)
Nationalrat, XXII.GP | 90. Sitzung / Seite 115 |
Günther Platter wird seine erfolgreiche Arbeit für die Sicherheit unseres Landes sicherlich erfolgreich fortsetzen. (Abg. Dr. Van der Bellen: Auf Dauer? Beide Ministerien?) Ich kenne ihn gut, weil ich über Jahre mit ihm zusammengearbeitet habe, und ich kann angesichts dessen, wie er die Probleme angeht, wie er fachlich an die Probleme herangeht, wie er menschlich an die Probleme herangeht und sie löst, nur sagen: Dieses Land und die Sicherheit dieses Landes sind bei ihm in besten Händen! Ich wünsche ihm alles, alles Gute als Verteidigungsminister und als Innenminister. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen. – Abg. Dr. Van der Bellen: Eine Antwort, Herr Fasslabend! Auf Dauer oder auf eine Woche? – Abg. Schieder: Scheint doch auf Dauer zu sein!)
14.09
Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächste Rednerin zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Dr. Glawischnig. – Bitte.
14.09
Abgeordnete Dr. Eva Glawischnig (Grüne): Herr Präsident! Meine Damen und Herren auf der Regierungsbank! Hohes Haus! Mehr überrascht als heute früh die Nachricht, dass Innenminister Strasser zurücktritt, haben mich jetzt die Ausführungen des Kollegen Fasslabend. Das war schon fast wie ein Bewerbungsschreiben. Wenn man diesen Text abdruckt und dem Ex-Innenminister in die Hand drückt, wird er sich vielleicht bei dem Wechsel in die Privatwirtschaft leichter tun. Den Kern der Debatte, worum es hier eigentlich geht, haben Sie völlig ausgeblendet; völlig überraschend für mich.
Die Überraschung ist das Thema, die Überraschung nicht für uns als Oppositionsabgeordnete, sondern vor allem für die ÖVP selbst. Der Generalsekretär gibt heute zu Protokoll, er sei überrascht, persönliche Entscheidungen seien aber immer zu respektieren. Wechsel in die Privatwirtschaft wird angekündigt.
Ich habe mit Spannung die Pressekonferenz verfolgt, und mir ist Folgendes aufgefallen: Der Innenminister hat nicht vom sofortigen Rücktritt gesprochen, sondern davon, dass er im Jänner zurücktreten wird. Und er hat offensichtlich großes Interesse an einem geordneten Übergang gehabt. Der Innenminister wörtlich: Ich werde das Amt im Jänner zur Verfügung stellen.
Was ist dann passiert, dass wir jetzt mit einer Situation konfrontiert sind, die noch verwirrender ist als vor zwei Stunden? – Der Bundeskanzler sagt, der neue Innenminister, nämlich der ehemalige Verteidigungsminister Platter, wird morgen angelobt. Die FPÖ sagt, das sei eine interimistische Lösung. Nationalratspräsident Khol hat vorhin in der Präsidiale gesagt, Platter werde jetzt mit der Führung der Amtsgeschäfte ausschließlich als Vertretung betraut. Ich denke, das ist der Kern des Problems: Was ist Platter? Ist er ein Bundesminister? Das ist er offensichtlich, aber wofür ist er zuständig? Das ist der Kern des Problems.
Ich orte hier ein massives Chaos und absolute Orientierungslosigkeit in der Bundesregierung. Was ist der Herr Platter? Ist er Innenminister? Ist er Verteidigungsminister? (Bundeskanzler Dr. Schüssel: Beides! Ab morgen beides!) Wird er Innenminister? Ist er jetzt mit der Vertretung der Geschäfte betraut? Sie können natürlich jederzeit einen Minister, einen Staatssekretär oder einen hohen Beamten mit der Vertretung der Geschäfte betrauen, aber Sie haben gesagt, er werde als neuer Minister angelobt. – Ich bitte um Aufklärung über diese Krise und über dieses Chaos. Was ist Platter? (Beifall bei den Grünen und der SPÖ.)
Das Chaos heute Vormittag setzte sich fort. Die FPÖ, 10.11 Uhr: FP erhebt nach Strasser-Rücktritt Anspruch auf Innenressort. Eine halbe Stunde später verkündet der
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Klubobmann der ÖVP:
„Nachfolge ist ,Chefsache‘“. „Molterer weist FPÖ-Begehrlichkeiten zurück.“ Die
Freiheitlichen, eine halbe Stunde später, sehr brav: „FPÖ nimmt Nominierung
Platters zur Kenntnis“. (Abg. Scheibner: Das haben wir alles
gelesen!)
Haben Sie in der Zwischenzeit irgendwann einmal über die Nachfolge gesprochen oder haben Sie sich da nur irgendwie über die APA ausgetauscht? Was ist in dieser Bundesregierung los? Was passiert da hinter verschlossenen Türen? (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ.)
Noch bevor die FPÖ die Nominierung zur
Kenntnis nimmt, wird um 10.52 Uhr die Meldung hinausgegeben: „Platter wird
am Samstag angelobt“. (Abg. Scheibner: Das ist ja eine Lesung und
keine Rede!)
Ich kann mich erinnern, dass wir im Sommer eine lange Diskussion über die Nachfolge der Außenministerin hatten, aber das ist ganz anders abgelaufen. Die Sondersitzung damals war ein verbales Blumenwerfen, wenn wir uns zurückerinnern. Die scheidende Außenministerin durfte hier auf der Regierungsbank sitzen, durfte die Ovationen entgegennehmen, sie hat Blumen bekommen, sie wurde von der Opposition dann auch noch gebührend verabschiedet. Es haben zehn Minister Zeit gefunden, an dieser Sitzung teilzunehmen und sich diese Erklärung anzuhören.
Warum hat Strasser nicht die Zeit gefunden, hierher zu kommen – jetzt, wo er ohnehin zurückgetreten ist? Wo ist der Innenminister? Warum sitzt er nicht neben Ihnen und nimmt diese wunderbare Lebenslaufbeschreibung von Herrn Kollegem Fasslabend oder vom Bundeskanzler hier in Anwesenheit ad personam zur Kenntnis? Was ist da passiert in der Bundesregierung?
Was passiert insgesamt in dieser Bundesregierung? Wie kann eine Bevölkerung einer Bundesregierung vertrauen, wenn das Führungsstil ist, wenn über die APA irgendwie ausgetauscht wird, wer jetzt überhaupt was wird, und wenn man bis zum jetzigen Zeitpunkt nicht weiß, was er überhaupt wird? (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ.)
Ich verstehe das nicht. Sie sind doch sonst nicht so „schmähstad“, Herr Bundeskanzler! Ihre Erklärung war heute mehr als knapp, Ihre Erklärung war wirklich kurz. Ich weiß, dass es Führungsstil, dass es System von Wolfgang Schüssel ist, in heiklen Situationen zuerst einmal nichts zu sagen und dann möglichst wenig zu sagen. Heute war es offensichtlich so, dass es nicht mehr möglich war, nichts zu sagen, daher war es notwendig, etwas zu sagen, ganz kurz, einfach nur: Die persönliche Entscheidung wird zur Kenntnis genommen. (Abg. Mag. Molterer: Er ist sofort gekommen! Schneller geht es gar nicht!)
Das ist Ihr System, das ist Ihr Führungsstil: Chaos hinter verschlossenen Türen, ziemlich autoritäres Vorgehen innerhalb der Regierungsparteien – Kollege Molterer lächelt versonnen vor sich hin. Eine halbe Stunde hat es gebraucht, bis die Freiheitlichen so weit waren: Wir nehmen alles zur Kenntnis! Alles wunderbar! – Das ist Ihr System, und das, glaube ich, wirkt sich auch negativ auf die österreichische Bevölkerung aus: Zudecken, Verantwortung wegschieben, so wie die Bildungsministerin, die sagt, für das Versagen im Bildungsbereich sind die Eltern verantwortlich, und in heiklen Situationen einfach schweigen beziehungsweise einen kurzen, knappen O-Ton. (Zwischenruf des Abg. Ellmauer.)
Was jetzt ab 1. Jänner in diesem Ressort tatsächlich passieren wird, weiß niemand. Ich frage mich, ob der Bundespräsident bei dieser Komödie – wir wissen bis zum jetzigen Zeitpunkt nicht, was morgen tatsächlich passiert – mitspielen wird. (Rufe bei der ÖVP: Sie wissen es nicht!) Betrauen mit der Vertretung der Geschäfte oder Angelobung als neuer Innenminister? Was erwartet die österreichische Bevölkerung?
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Herr Bundeskanzler! Ich würde mir von Ihnen erwarten, dass Sie zu dieser Entscheidung, zu dieser unserer Frage vielleicht noch einen Satz sagen. Was ist Minister Platter? Wofür wird er zuständig sein? (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ.)
14.14
Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächste Rednerin zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Dr. Partik-Pablé. – Bitte.
14.15
Abgeordnete Dr. Helene Partik-Pablé (Freiheitliche): Sehr geehrte Damen und Herren! Da ist heute allerhand Wunschdenken bei der Opposition hochgekommen. Da wird geredet von einer tief greifenden Krise der Bundesregierung, Chaos, alles bedenklich. (Demonstrativer Beifall bei Abgeordneten der SPÖ. – Abg. Parnigoni: Richtig! Ja! Jawohl!) Das sei der Anfang vom Ende dieser Regierung. – Sie wünschen das herbei! Sie wünschen das offensichtlich dringend herbei, damit Sie endlich von Ihrer erfolglosen Oppositionspolitik wegkommen. Sie erhoffen sich, dass es für Sie dann besser wird, aber alle Daten sprechen eher gegen Sie. Sie sollten froh sein, dass weiterhin alles so bleibt, wie es ist, meine sehr geehrten Damen und Herren! (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP. – Zwischenrufe bei der SPÖ.)
Und: Ob der Bundeskanzler zornig war oder nicht, ist doch völlig uninteressant. Ist das das, was die Opposition bewegt? Ob der Bundeskanzler über den Rücktritt zornig war oder nicht? Ich kann mir vorstellen, gefreut wird er sich nicht darüber haben, dass der Innenminister zurücktritt. Aber, wie gesagt, wie er reagiert hat, ist völlig egal. Er hat dafür gesorgt, dass es eine Übergangslösung gibt, meine sehr geehrten Damen und Herren, und das ist wichtig für uns! (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP. – Abg. Dr. Van der Bellen: Für wie lange?)
Wissen Sie, wer orientierungslos ist? – Das sind Sie! Sie sind völlig überrascht, deshalb hat Frau Abgeordnete Glawischnig auch nur APA-Aussendungen zitieren können, etwas anderes ist ihr gar nicht eingefallen. Uralte Sachen haben Sie da hervorgekramt. (Ironische Heiterkeit bei der SPÖ und den Grünen. – Abg. Gradwohl: Mehr haben Sie auch nicht!) Sie waren in Wirklichkeit orientierungslos.
Das Allerbeste – eigentlich nicht das Allerbeste, aber „heuchlerisch“ darf ich nicht sagen, sonst würde ich einen Ordnungsruf bekommen, deshalb sage ich es nicht – oder bemerkenswert ist, dass Sie bejammern, dass der Innenminister nicht hier hergekommen ist, um sich zu verabschieden. Was soll er hier? Soll er sich Ihrem Hohn und Spott, dem Sie ihn die ganzen Jahre über ausgesetzt haben, noch aussetzen? Ich kann mir vorstellen, was das für eine Verabschiedung gewesen wäre! Sie sind überhaupt nicht einmal bereit, das Positive anzuerkennen. Ich kann Herrn Dr. Strasser eigentlich nur dazu beglückwünschen, dass er nicht hier hergekommen ist und sich Ihre diffamierenden Reden angehört hat. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP. – Zwischenrufe bei der SPÖ.)
Damit Sie sich wieder beruhigen können: Wissen Sie, auch mein Verhältnis zum Innenminister war nicht friktionsfrei (Abg. Dr. Wittmann: Sind Sie auch froh ...?), im Übrigen auch nicht zu den anderen (Abg. Dr. Wittmann: Sind Sie froh, dass er weg ist?), zu den sozialistischen Innenministern, weil es natürlich immer wieder Differenzen gibt zwischen einem Sicherheitssprecher einer Partei und dem Ressortverantwortlichen.
Mir ist die hohe Kriminalitätsrate natürlich auch nicht angenehm, aber wir wissen ganz genau, der Großteil der Kriminalität, die wir in Österreich haben, ist importierte Kriminalität. Wir sind aber noch immer, trotz der hohen Kriminalität, das sicherste Land
Nationalrat, XXII.GP | 90. Sitzung / Seite 118 |
Österreichs. (Heiterkeit bei der SPÖ. – Abg. Schieder: Das sicherste Land Österreichs!) Das müssen Sie auch in Betracht ziehen. In anderen Ländern ist die Kriminalität noch viel höher.
Ich hätte es auch gerne, dass wir dem Drogendealer-Problem viel schneller gewachsen wären, aber: Wir haben erst gestern eine entsprechende Debatte geführt, und Sie waren diejenigen, die sich wieder dagegen gewehrt haben, dass wir Maßnahmen ergreifen gegen die schwarzafrikanischen Drogendealer, die unsere Kinder verführen. – Das bedenken Sie doch bitte einmal! (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)
Auch ich wollte, dass der Innenminister in Brüssel aktiv wird, um eine Änderung der Genfer Konvention herbeizuführen, dass wir beispielsweise gegen illegale Asylwerber besser vorgehen können, dass wir straffällig gewordene Asylwerber abschieben können, bevor ihr Asylverfahren beendet wird. – Auch das habe ich an den Innenminister herangetragen, aber er hat das auch nicht in einem meiner Vorstellung entsprechenden Ausmaß erfüllt.
Aber man muss zugeben, und das müssen auch Sie zugeben, dass er dieses schwierige Ressort angesichts dieses Budgetdrucks, dieses finanziellen Drucks wirklich mit Reformen versehen hat. (Zwischenruf der Abg. Bures.) Wir haben gestern die Zusammenlegung der Exekutive diskutiert. 40 Jahre lang hat es gedauert, sechs Innenminister hat es gegeben, die das nicht zuwege gebracht haben. (Neuerliche Zwischenrufe der Abg. Bures.) Diese Bundesregierung hat es geschafft. Auch wenn Sie noch so hereinschreien, Frau Bures, das ist ganz einfach ein Erfolg, den diese Bundesregierung zu verzeichnen hat. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)
Die Asylproblematik wurde von dieser Bundesregierung mit Bundesminister Strasser in Angriff genommen. Das hat zu einer besseren Effizienz geführt. Natürlich müssen wir jetzt nachbessern, aber auch das wissen Sie ganz genau.
Aber trotz allem, muss ich Ihnen sagen, bin ich enttäuscht, dass dieser Bundesminister nicht mehr sein Amt ausüben wird, da die Reformschritte, die gesetzt worden sind, wichtig waren und wir uns selbstverständlich da Kontinuität erwarten.
Sehr geehrter Herr Minister, ich möchte jetzt gar nicht Ihre Qualitäten in irgendeiner Weise bewerten, in Abrede stellen oder auch positiv bewerten, sondern für mich geht es wirklich darum, dass das Innenressort nur interimistisch von Ihnen geführt wird, denn für mich ist unabdingbar, dass es für diesen schwierigen Aufgabenbereich ein eigenes Ressort gibt. Und da erwarte ich mir – genauso wie die Opposition – in den nächsten Wochen, dass ein Innenminister, der dieses schwierige Ressort führen kann, vorgestellt und angelobt wird. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP. – Abg. Dr. Glawischnig: Welches Ressort jetzt?)
14.21
Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Zum Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.
Fortsetzung der Tagesordnung
Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Ich nehme die Verhandlung über die Tagesordnungspunkte 1 bis 4 wieder auf.
Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Wittauer. – Bitte.
Nationalrat, XXII.GP | 90. Sitzung / Seite 119 |
14.21
Abgeordneter Klaus Wittauer (Freiheitliche): Herr Präsident! Werte Regierungsmitglieder! Hohes Haus! Es ist schwierig, nach dieser Debatte jetzt wieder über Tierversuche zu reden (Abg. Parnigoni: Sag einmal deine persönliche Meinung ...!), aber mich persönlich interessiert die Befindlichkeit von Innenminister Strasser weitaus weniger als Tierleid, als Tierleid durch Tierversuche. Ich möchte daher näher darauf eingehen.
Wir haben eine Initiative gestartet, nämlich Förderungsoffensive für wissenschaftliche Alternativmethoden zum Tierversuch, und es gibt eine Vielzahl von diesen. Dort, wo man mit alternativen Methoden Tierversuche verhindern kann, sollte man alles unternehmen, um dies zu tun.
Es gibt das eine Vier-Parteien-Initiative – und da bedanke ich mich bei Abgeordneter Weinzinger, die sehr beharrlich war; es war auch mein Anliegen. Ich glaube, es ist wichtig, dass wir auch hier im Hohen Haus sagen – es wäre auch für die Regierung wichtig, das zu hören –, dass dort wirklich Probleme sind, die lösbar sind.
Wir haben über die Datenbank diskutiert, und die Beamten haben uns immer erklärt: Der Datenschutz, der Datenschutz, der Datenschutz. – Ich bin überzeugt davon: Wenn uns das ein Anliegen ist, werden wir auch dieses Problem lösen!
Natürlich wäre es wünschenswert, dass Österreich als Vorbild in Europa diese österreichische Datenbank einführt, sodass man Vergleiche hat und nicht immer wieder Tierversuche doppelt macht. Und wäre Österreich Vorbild in Europa, könnte es mit Frau Minister Gehrer vielleicht auch erreichen, dass das in Europa weitergeführt wird. Eine europäische Datenbank wäre mein Wunsch, denn damit würde viel Tierleid – wirklich viel Tierleid! – verhindert.
Ich möchte meine Enttäuschung schon ein wenig zum Ausdruck bringen: Nicht das Verbot von Tierversuchen an Menschenaffen allein ist das große Problem, denn jeder von uns weiß, seit Jahren sind keine solchen Versuche in Österreich mehr gemacht worden. Das Ziel ist, Tierversuche so weit als möglich zu verhindern, so weit als möglich zurückzunehmen. Der größte Wunsch von meiner Seite ist, Tierversuche überhaupt abzustellen, dass die Forschung so weit entwickelt ist, dass die Forschungsobjekte so gute Arbeit liefern, dass in Zukunft – ich hoffe, ich werde das noch erleben – Tierversuche nicht mehr notwendig sind.
Da ist auch die pharmazeutische Industrie gefragt. Ich glaube, die macht es sich auch hin und wieder ein bisschen zu bequem, geht also den normalen gesetzlichen Weg und unternimmt dort, wo Tierversuche üblich sind, keine Anstrengungen, Alternativen einzusetzen. Auch die pharmazeutische Industrie, die sehr viele Gewinne macht in Österreich, ist gefordert, Eigeninitiativen zu starten, Eigeninitiative zu zeigen, um diesen Problemen schneller Herr zu werden.
Jedes Tierleid, das umsonst ist, ist, auch wenn es Menschen – unter Anführungszeichen – „hilft“, ein Tierleid zu viel! Der Tierschutz ist, auch wenn wir ein Tierschutzgesetz gemacht haben, für mich noch lange nicht abgeschlossen, sondern fängt erst an: bei den Tierversuchen bis hin zu den Tiertransporten.
Wir Tierschutzsprecher haben noch viel zu tun, und ich hoffe, dass wir gerade im Zusammenhang mit dieser Problematik gemeinsam eine gute, erfolgreiche Politik machen, damit es in Zukunft weit weniger oder gar kein Tierleid mehr gibt. (Beifall bei den Freiheitlichen, der ÖVP und den Grünen.)
14.25
Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Lackner. – Bitte.
Nationalrat, XXII.GP | 90. Sitzung / Seite 120 |
14.25
Abgeordneter Manfred Lackner (SPÖ): Herr Präsident!
Frau Bundesministerin! Herr Bundesminister! Geschätzte Kolleginnen und
Kollegen! Heute, meine Damen und Herren, ist in der Tat ein schwarzer Tag für
die Demokratie in Österreich – und das im wahrsten Sinne des Wortes! Es
ist dies die konsequente Fortsetzung der Machtpolitik der ÖVP, um wichtige
Positionen in diesem Land mit ihren Parteigängern zu besetzen. (Abg. Großruck:
Jetzt kommt er schon wieder damit!)
Da wir heute unter dem 1. Tagesordnungspunkt die Hauptverbandsreform beschließen, möchte ich auch speziell zu dieser Problematik Stellung beziehen.
Das, was heute passiert, meine Damen und Herren, ist nichts anderes – um in der Wirtschaftssprache zu bleiben – als die feindliche Übernahme des Hauptverbandes durch die ÖVP! Wenn Sie es anders wollen (Zwischenruf des Abg. Dr. Mitterlehner): Der Hauptverband, Herr Kollege Mitterlehner, soll zu einer Filiale des Wirtschaftsbundes beziehungsweise der Wirtschaftskammer umfunktioniert werden.
Ich verstehe schon, Herr Kollege Mitterlehner, dass Ihnen das wehtut (Abg. Dr. Mitterlehner: Ist nichts Schlechtes, die Wirtschaftskammer!) – das verstehe ich schon! –, denn das macht natürlich Sinn, wenn man das Ganze ein bisschen genauer betrachtet. (Abg. Dr. Mitterlehner: Ja, tun Sie das!) Ja, natürlich! Für Sie natürlich schon.
Da gibt es so schöne Schreiben: Herr
Gleitsmann schreibt in seiner Funktion als Wirtschaftskämmerer an Herrn
Gleitsmann im Hauptverband, dass künftig die Pharmaindustrie wieder etwas
besser bedient werden soll. – Das Gleiche, meine Damen und Herren, findet
statt im Bereich der Privatkrankenanstaltenfinanzierung, Herr Kollege
Mitterlehner, und das macht Sinn! (Abg.
Mag. Regler: Keine
Unterstellungen!)
Genauso bei den Selbstbehalten: Auch hier, meine Damen und Herren, wird Herr Gleitsmann wieder zur Feder greifen und seinem Freund im Hauptverband einen Brief schreiben, worin er ihn auffordert, Selbstbehalte – weitere Selbstbehalte, meine Damen und Herren! – einzuführen. – Das geht dann eben genau in Richtung Privatisierung des Gesundheitswesens, und das lehnen wir ab!
Durch diese, wie ich schon gesagt habe, feindliche Übernahme des Hauptverbandes kommt es natürlich auch zu großen Problemen, weil, Herr Kollege Mitterlehner, die Interessen der Versicherten in keiner Weise gewahrt werden. Im Gegenteil: Ausschließlich wirtschaftliche Interessen werden in den Vordergrund gestellt, und das ist bei dieser Reform wirklich bedenklich, meine Damen und Herren. Daher lehnen wir diese Reform entschiedenst ab.
Es ist noch etwas anzusprechen, Herr Kollege Mitterlehner: die Unvereinbarkeit. Herr Gleitsmann in seiner Funktion als Wirtschaftskämmerer und gleichzeitig in seiner Funktion im Hauptverband, wo er einerseits die Interessen der Privatkrankenanstalten und der Pharmaindustrie vertreten soll, andererseits aber die Interessen der Versicherten – das passt einfach nicht zusammen! Daher wird das auch problematisch sein.
Ich darf Sie daran erinnern: Herr Sallmutter musste, weil er die Interessen der Versicherten sehr effizient vertreten hat, genau aus diesem Grund gehen, Herr Mitterlehner! Und genau ... (Zwischenruf des Abg. Dr. Mitterlehner.) – Herr Kollege Mitterlehner! Glauben Sie, dass das besser wird, weil Sie am Werk sind? (Abg. Mag. Regler: Er hat die Sache nicht im Griff gehabt!) Nein.
Es ist eben so, meine Damen und Herren: Diese Hauptverbandsreform ist nichts anderes als eine kalte Übernahme durch die ÖVP, und das lehnen wir auf das Entschiedenste ab!
Ich darf zum Schluss noch folgenden Antrag einbringen:
Nationalrat, XXII.GP | 90. Sitzung / Seite 121 |
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Broukal, Dr. Grünewald, Kolleginnen und Kollegen betreffend Gewährleistung der Direktwahl der ÖH-Bundesvertretung und tatsächliche Stärkung der Universitätsvertretungen, eingebracht im Zuge der Debatte zum Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Forschung
Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher nachstehenden Entschließungsantrag:
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur wird aufgefordert, dem Nationalrat Gesetzesvorschläge vorzulegen, die Folgendes sicherstellen:
Gewährleistung der Direktwahl der ÖH-Bundesvertretung im Hochschülerschaftsgesetz,
passives Wahlrecht für ausländische Studierende.
Tatsächliche Stärkung der Universitätsvertretungen im Universitätsgesetz durch:
Einführung der Drittelparität im Senat,
Sitz und Stimme des/der Universitätsvertretungsvorsitzenden im Universitätsrat sowie
verpflichtende Einladung des/der Vorsitzenden der Universitätsvertretungen zu den Sitzungen des Rektorats.“
*****
Danke. (Beifall bei der SPÖ.)
14.30
Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Der soeben verlesene Entschließungsantrag der Abgeordneten Broukal, Dr. Grünewald, Kolleginnen und Kollegen ist ausreichend unterstützt und steht daher mit in Verhandlung.
Der
Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
der
Abgeordneten Broukal, Dr.Grünewald, Kolleginnen und Kollegen betreffend Gewährleistung
der Direktwahl der ÖH-Bundesvertretung und tatsächliche Stärkung der Universitätsvertretungen,
eingebracht im Zuge der Debatte zum Bericht des Ausschusses für Wissenschaft
und Forschung über den Antrag 465/A der Abgeordneten Dr. Gertrude Brinek,
Dipl.-Ing. Elke Achleitner, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein
Bundesgesetz, mit dem das Hochschülerschaftsgesetz 1998 geändert wird
(764 d.B.)
Die Novelle zum Hochschülerschaftsgesetz kommt einer Zerschlagung
der Bundesvertretung der ÖH gleich. Das österreichweite Studierendenparlament
wird in Zukunft nicht mehr direkt gewählt werden, stattdessen wird das höchste
bundesweite Gremium von den einzelnen Universitätsvertretungen beschickt, wobei
auch der Grundsatz „eine Person eine Stimme“ gröblich missachtet wird. Die
kritische StudentInnenvertretung soll durch das neue Hochschülerschaftsgesetz
einfach „mundtot“ gemacht werden.
Nationalrat, XXII.GP | 90. Sitzung / Seite 122 |
Den
über 200.000 österreichische Studierenden soll mit diesem Gesetz die
Möglichkeit genommen werden, ihr Studierendenparlament, ihre Vertretung
gegenüber der Öffentlichkeit, dem Parlament und der Regierung, direkt selbst
zu wählen. Bei dieser Neuregelung handelt es sich um ein obskures
"Wahlmännersystem", dass die Zusammensetzung des bundesweiten
StudentInnenparlaments auf undurchsichtige demokratiepolitische Weise zustande
kommen lässt.
Der
Initiativantrag wurde in einer Nacht- und Nebel-Aktion von ÖVP und FPÖ, entgegen
den Vorankündigungen seitens der Bildungsministerin, ohne allgemeine Begutachtung
und ohne ausreichende, eingehende Anhörung der ÖH-Bundesfunktionäre (Gespräche
wurden nur mit ausgewählten ÖVP- und FPÖ-nahen StudentenvertreterInnen
geführt) eingebracht.
Eine
aktuelle Studie des Instituts SORA zeigt aber, dass 84 Prozent der
Studierenden das direkte Wahlrecht beibehalten wollen!
Auch
im Universitätsgesetz 2002 ist die Einbindung der Studierenden in Senat,
Universitätsrat und Rektorat nicht ausreichend gegeben. Nach § 25 des
Universitätsgesetzes 2002 wird die genaue Anzahl der VertreterInnen im
Senat vom Universitätsrat bestimmt. Die UniversitätsprofessorInnen müssen laut
UG aber über eine absolute Mehrheit verfügen, die Studierenden müssen
mindestens 25 Prozent der VertreterInnen stellen und den Rest der
Mittelbau bzw. das allgemeine Universitätspersonal. § 21 des UG 2002
sieht lediglich ein Anhörungsrecht für Universitätsvertretungsvorsitzende zu
Tagesordnungpunkten, die ihren Aufgabenbereich betreffen, vor. Bei den
Sitzungen des Rektorats sieht das UG 2002 (§ 22) keine Regelung zur
Einbindung der StudierendenvertreterInnen vor.
Die
unterzeichneten Abgeordneten stellen daher nachstehenden
Entschließungsantrag:
Der
Nationalrat wolle beschließen:
„Die
Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur wird aufgefordert, dem
Nationalrat Gesetzesvorschläge vorzulegen, die folgendes sicherstellen:
Gewährleistung
der Direktwahl der ÖH-Bundesvertretung im Hochschülerschaftsgesetz,
passives
Wahlrecht für ausländische Studierende.
Tatsächliche
Stärkung der Universitätsvertretungen im Universitätsgesetz durch:
Einführung
der Drittelparität im Senat,
Sitz
und Stimme des/der Universitätsvertretungsvorsitzenden im Universitätsrat sowie
verpflichtende
Einladung des/der Vorsitzenden der Universitätsvertretungen zu den Sitzungen
des Rektorats.“
*****
Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächste Rednerin zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Riener. – Bitte.
14.30
Abgeordnete Barbara Riener (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Bundesministerinnen! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Werte Damen und Herren! Ich möchte auch zum 3. Sozialversicherungs-Änderungsgesetz sprechen. Wobei ich
Nationalrat, XXII.GP | 90. Sitzung / Seite 123 |
mir allerdings, wenn ich die Debatte so verfolge – inzwischen sind alle wieder entfleucht –, vor allem bei den Beiträgen der Kolleginnen und Kollegen der Opposition immer wieder sagen muss: In Österreich gelten – Gott sei Dank! – Meinungsfreiheit und Redefreiheit, auch hier im Hohen Haus. Die Österreicherinnen und Österreicher wissen – davon bin ich überzeugt –, dass es hier oft um subjektives Empfinden, um Meinungen, bei der SPÖ aber auch um frühere Handlungsweisen geht. Dabei ist die Sprache sehr verräterisch, oft verrät sie eigene Situationen, Haltungen, die auf andere projiziert werden.
Mir scheint, die ausgesprochene Krise des
Kollegen Gusenbauer ist auch eine solche Projektion. In der Psychotherapie
erleben wir immer wieder solche. (Abg.
Mag. Kogler: Wir sind ja kein
Sanatorium! Das ist unglaublich! Halten Sie sich zurück mit Ihren
Krankheitsvergleichen!)
Es ist so, wie meine Kollegin Gertrude Brinek schon gesagt hat: Umgefärbt kann nur dort werden, wo es vorher Farbe gab. Und vermeintlich die Farbe rot nicht mehr so oft zu sehen, tut Ihnen, liebe Kolleginnen und Kollegen von der SPÖ, halt weh.
Ich bin jedoch auf Grund der Vorfälle, die kürzlich hier stattgefunden haben, froh, dass Kollege Grünewald ... (Abg. Mag. Kogler: Das ist ja nicht einmal ein Ausrutscher! Das ist ja geschrieben! Wer schreibt Ihnen das?) – Ich schreibe mir das selbst, Herr Kollege. (Abg. Heinisch-Hosek: Weil Sie Psychotherapeutin ist!) – Ja, und ich verstehe auch etwas davon, Herr Kollege. (Ruf bei der SPÖ: Wollen Sie das dem Kollegen Gusenbauer unterstellen?) – Ich habe nur Fragen gestellt.
Ich bin aber auf Grund der Vorfälle, die kürzlich hier in diesem Hohen Haus stattgefunden haben, froh, dass Kollege Grünewald ausdrücklich von gewaltfreien Demonstrationen gesprochen hat (Abg. Dr. Fekter: Waren sie aber nicht!), doch Gewalt fängt mit Aggression an. Deshalb appelliere ich an alle hier, alles zu tun, um mit Aggression zivilisiert umzugehen. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Dr. Partik-Pablé: Schade, dass der Cap nicht da ist!)
Beklagt wurde bei der Novelle, dass bei der – jetzt neu – Trägerkonferenz die Dienstgebervertreter die Mehrheit hätten. Wer sitzt denn eigentlich in dieser Trägerkonferenz? Ja wer, wenn nicht die Repräsentanten der Versicherungsanstalten, nämlich die Obmänner und Stellvertreter, soll denn in dieser Trägerkonferenz Verantwortung übernehmen? Wenn dem nicht so wäre, würden Sie das erst recht kritisieren, davon bin ich überzeugt.
Ich möchte auch noch kurz auf den Bereich zu sprechen kommen – das wurde heute schon vom Kollegen Spindelegger angesprochen –, wo eine echte Unterstützung für PatientInnen, die an Tumorerkrankungen leiden, erfolgt. So wird eine ambulante Behandlung durch eine punktförmige Bestrahlung des Tumors mit Protonen und/oder Kohlenstoffionen künftig bezuschusst. Es soll ein Zentrum in Wiener Neustadt entstehen. Wenn man weiß, dass ungefähr 18 Prozent aller KrebspatientInnen sterben, weil der Tumor am Ort der ursprünglichen Entstehung nicht vernichtet werden kann, obwohl er noch keine Metastasen gebildet hat, erkennt man, dass das eine sehr wichtige Maßnahme ist.
Dort soll auch Forschung stattfinden. Ich glaube, Österreich kann sehr davon profitieren, wenn 46,6 Millionen € in diese Forschung gesteckt werden. Solche Investitionen sind zu 100 Prozent gut angelegt, da ein solches Zentrum in Österreich den KrebspatientInnen nicht nur durch die bessere Erreichbarkeit Erleichterung bringt, sondern echte Hoffnung bietet. (Beifall bei der ÖVP.)
14.34
Nationalrat, XXII.GP | 90. Sitzung / Seite 124 |
Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächste Rednerin zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Heinisch-Hosek. – Bitte.
14.34
Abgeordnete Gabriele Heinisch-Hosek (SPÖ): Herr Präsident! Mitglieder auf der Regierungsbank! Dass Ihnen als Psychotherapeutin so etwas hier passiert – ob es zufällig war oder nicht, weiß ich nicht –, ist mehr als niveaulos, Frau Kollegin Riener, das hätte ich mir von Ihnen nicht erwartet. (Abg. Riener: Beschäftigen Sie sich mit der Psychotherapie!) Aber das zeigt eigentlich die Krise, in der Sie sich befinden. Sie können sie psychotherapeutisch herreden, wegreden, wie Sie wollen: Es herrscht Chaos in der Bundesregierung. Sie sind in der größten Krise seit dem Jahr 2000, würde ich meinen (Abg. Dr. Lopatka: Reden Sie von Ihrem Parteitag?), und Sie haben so viele Probleme, dass Sie sie wahrscheinlich gar nicht mehr bewältigen können.
Hier im Vorblatt steht unter dem Punkt Probleme – ich möchte mich auch der 63. ASVG-Novelle widmen –: „Aufhebung maßgeblicher Bestimmungen über die Organisation des Hauptverbandes der österreichischen Sozialversicherungsträger durch den Verfassungsgerichtshof.“
Darauf, was Sie hier fabriziert haben, braucht niemand stolz zu sein. Aber wenn dann noch als Lösung dabeisteht: „Neuorganisation des Hauptverbandes“, dann brauchen Sie darauf schon überhaupt nicht stolz zu sein, denn ich denke, dass es auch hier wieder zu einer Aufhebung durch den Verfassungsgerichtshof – zumindest in Teilen dieser Novelle – kommen wird.
Wie schaut denn die Realität aus? Wie schauen denn die neue 37-köpfige Trägerkonferenz des Hauptverbandes-neu-neu und der 12-köpfige Verbandsvorstand in der Realität aus? – Abgesehen davon, dass es in der Zusammensetzung, das wurde heute schon einige Male gesagt, keine Parität zwischen DienstnehmerInnen und DienstgeberInnen gibt. Im Gegenteil, meine Damen und Herren, diese deutliche DienstgeberInnenübermacht ist ja frisch wieder verfassungswidrig, wie ich gerade angekündigt habe. Wir können nur darauf warten, dass sich auch dieses Gesetz bald wieder hier befindet, weil Sie „neu-neu-neu“ daraus machen müssen. Aber vielleicht kommt es gar nicht so weit. Wenn ich mir die Krise und das Chaos von heute Vormittag und diese Widersprüchlichkeiten in Bezug auf die Aussagen des Innenministers und des Bundeskanzlers anhöre und mir noch einmal ins Gedächtnis rufe, dann muss ich sagen, es wird vielleicht gar nicht mehr so lange dauern.
Trotzdem: Sie riskieren, Sie riskieren viel, wie schon so oft, und ich bin sicher nicht allein, wenn ich behaupte: Sie haben ein wirklich unreines Verhältnis zur Demokratie, so möchte ich es nennen, ein unreines bis schlampiges Verhältnis zur Demokratie, was diese beiden Schwerpunkte anlangt, die wir heute schon ausreichend diskutiert haben und noch diskutieren.
Aber ich denke, solange hauptsächlich Männer – und es sind hauptsächlich Männer, die in tradierten Rollenbildern denken – Gesetze wie dieses oder andere, die Sie in diesen vier Jahren fabriziert haben, machen, so lange wird sich für uns Frauen nicht viel verbessern in dieser Gesellschaft.
Ich kenne fortschrittliche Männer, aber die sind auf dieser Seite des Hauses zu finden, in der Opposition (Zwischenruf des Abg. Dipl.-Ing. Scheuch), sicher nicht bei Ihnen, Herr Abgeordneter Scheuch, Sie zähle ich nicht zu den fortschrittlichen Männern. (Abg. Dipl.-Ing. Scheuch: Das nehme ich jetzt fast als Kompliment! Das war beinahe ein Kompliment!) Aber leider können sich auch die weiblichen Regierungsmitglieder anscheinend nicht durchsetzen, denn sonst würden die Gesetze für uns Frauen wohl anders aussehen. Geben Sie mir darin nicht Recht, Frau Kollegin Wolfmayr?
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Gerade jetzt vor Weihnachten geht es so vielen Frauen in diesem Land schlecht – keinem Heizkostenzuschuss zugestimmt; eine die Frauen wirklich benachteiligende Pensionsharmonisierung gemacht (Abg. Dipl.-Ing. Scheuch: Das ist ja nicht nachvollziehbar, was Sie da sagen!), massive Einschnitte im Gesundheitsbereich stehen unmittelbar bevor, das werden die nächsten Materien sein, die Sie heute beschließen werden; und so weiter – über vierzig Belastungsmaßnahmen.
Ich kann zum Schluss nur sagen: mehr Schwarz in diesem Haus heißt weniger Demokratie, weniger Schwarz bringt wieder mehr Demokratie – ich hoffe, bald! (Beifall bei der SPÖ.)
14.38
Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächste Rednerin zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Dr. Wolfmayr. – Bitte.
14.38
Abgeordnete Dr. Andrea Wolfmayr (ÖVP): Herr Präsident! Werte Ministerinnen! Herr Minister! Meine Damen und Herren! Zum ÖH-Gesetz, und zwar zum Informationsaustausch und zur Dialogführung: Von Seiten der Vorsitzenden der Universitätsvertretungen hat es Anregungen gegeben, die ins ÖH-Gesetz eingeflossen sind, sachliche Anregungen, die sehr ernst genommen worden sind. Auf dem Weg eines Abänderungsantrages wurden sie eingebracht. Und das nenne ich demokratisch und konstruktiv, das ist im Sinne der Stärkung der Studierendenvertretungen an ihren Universitäten.
Ich möchte einige Punkte kurz anreißen: Die Vorsitzendenkonferenz der Universitätsvertretungen bleibt weiter als wichtiges Beratungsgremium der ÖH bestehen, und es existiert die Satzungsautonomie. Das heißt, die Universitätsvertretungen haben die Möglichkeit, sich an die jeweilige Universitäts- oder Studienangebotsstruktur in der Weise anzupassen, wie sie ihre Tätigkeiten am besten wahrnehmen können. Diese Autonomie ist jetzt möglich, weil ja die Genehmigung des Ministeriums nicht mehr nötig ist.
Es wird eine schrittweise Erhöhung der Mittel für Universitätsvertretungen von derzeit zirka 70 auf 85 Prozent der ÖH-Beiträge bis 2007/2008 geben. Und auf Anregung einiger StudierendenvertreterInnen erhalten die Vertretungen mindestens 30 Prozent des der einzelnen ÖH zur Verfügung gestellten Beitrages.
Darüber hinaus wird auch der Sockelbetrag – unabhängig von der Größe der Uni – von 25 auf 30 Prozent angehoben, wovon insbesondere kleinere Universitäten profitieren. Für jedes Studium, also auch Lehramts- und Doktoratsstudien, ist eine Studienvertretung einzurichten. Die Vertretungen können mit Zweidrittelmehrheit mehrere Studien in eine Vertretung zusammenfassen.
Es gibt noch einige Vorschläge mehr, die in das Gesetz eingeflossen sind: Es werden die E-Mail-Adressen von den Rektoraten den Studienvertretungen zur Verfügung gestellt, Einrichtung von Klubs, Ausweitung der Zahl der passiv Wahlberechtigten und so weiter.
Meine Damen und Herren! Der vorliegende Gesetzesantrag spiegelt die neue Struktur der Universitäten wider und stärkt die direkten Vertretungen. Das Geld bleibt gleich, die Verteilung ist anders. Neue Schwerpunktsetzungen sind möglich. Der einzelne Studierende gewinnt, weil es mehr Service im Studium geben wird und mehr Auskunft über die Leistungen für die Studienbeiträge durch die Unis, weil die Mitsprache im Unirat sichergestellt wird. Kleine Unis und kleine Gruppen profitieren. Von Dialogverweigerung keine Rede, von Demokratieabbau ebenfalls nicht.
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Ein Initiativantrag ist ein demokratisch legitimiertes Instrument. Wer letztendlich über die Zusammensetzung der Studienvertretung entscheiden wird, das sind Wählerinnen und Wähler an den Universitäten, die in erster Linie – und auch ich habe viele Gespräche mit Studierenden geführt – eine starke Studienvertretung wünschen, die ihre Anliegen und Probleme vor Ort kennt und direkt umsetzen kann, weil sie dafür die Macht und die Mittel hat.
Meine Damen und Herren! Zu viele Studierende haben sich zu lange von ihrer Vertretung, für die sie Pflichtbeiträge zahlen, nicht vertreten gefühlt. Es wird Zeit, dass diese Vertretung sie wieder vertritt. In das vorliegende ÖH-Gesetz sind Vorstellungen der Studierenden eingeflossen. Ich bin überzeugt davon, dass sich die Auswirkungen des Gesetzes in stärkeren Studienvertretungen, stärkerer Beteiligung bei den ÖH-Wahlen und Maßnahmen der einzelnen Universitäten für ihre Studierenden in nicht allzu ferner Zukunft zeigen werden. – Danke. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)
14.41
Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Mag. Maier. – Bitte.
14.42
Abgeordneter Mag. Johann Maier (SPÖ): Herr Präsident! Werte Mitglieder der Bundesregierung! Hohes Haus! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir könnten jetzt die Sicherheitsdebatte weiterführen, nämlich beim Produktsicherheitsgesetz, dem wir allerdings zustimmen werden. Das ist nicht Ihnen zu verdanken, sondern den Kolleginnen und Kollegen in der Sektion Konsumentenschutz, die hervorragende Arbeit geleistet haben, indem sie die Produktsicherheitsrichtlinie perfekt umgesetzt haben. Ich möchte mich namens meiner Fraktion bei den Mitarbeitern der Sektion Konsumentenschutz recht herzlich bedanken. (Beifall bei der SPÖ und den Grünen.)
Das Produktsicherheitsgesetz ist die einzige legistische Kompetenz, die dem Konsumentenschutzminister zukommt. Herr Bundesminister Haupt, sonst haben Sie nur die Koordinierungstätigkeit. Und da frage ich mich schon, wie es hier weitergeht. Heute Vormittag haben Sie in der Fragestunde ausdrücklich darauf hingewiesen, dass ein ausgearbeiteter Vorschlag zur ZPO-Novelle, der mit dem VKI, mit der Wissenschaft, mit den Experten Ihres Hauses ausgearbeitet wurde, an der ÖVP, genauer gesagt, an der Wirtschaftskammer, an den Banken gescheitert ist.
Ich frage jetzt als Konsumentenschützer und Konsumentenschutzsprecher der SPÖ: Was werden Sie, Herr Bundesminister, tun, um den berechtigten Interessen der Konsumenten in Österreich zum Durchbruch zu verhelfen und diese ZPO-Novelle tatsächlich zustande zu bringen?
Nun kurz zu diesem Gesetz. Dieses Gesetz ist ein gutes Gesetz und wird die Situation nicht nur in Österreich, sondern europaweit verbessern. Es kam zu einer begrifflichen Harmonisierung. Es wurden auch die Meldepflichten relativiert, weil sich gerade die Ärzte nicht daran gehalten haben. Und es gibt auch neue Regelungen für die Marktüberwachung.
Mir gefällt ein Punkt – und es freut mich, dass Frau Bundesministerin Rauch-Kallat hier sitzt –: Nach dem Produktsicherheitsgesetz gibt es nämlich eine Marktbeobachtung im Internet hinsichtlich gefährlicher Produkte. Das sind beispielsweise auch gefälschte Arzneimittel, die dort präsentiert werden. Nur, Frau Bundesministerin, im Arzneimittelgesetz und im Lebensmittelgesetz haben wir das nicht. Und wir Sozialdemokraten erwarten uns bei der Reform des Lebensmittelrechts, beim Lebensmittelsicherheitsgesetz, dass auch im Lebensmittelbereich und im Arzneimittelbereich eine Markt-
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kontrolle, eine Marktbeobachtung über das Internet eingeführt wird. Ein entsprechender Entschließungsantrag der sozialdemokratischen Fraktion liegt vor.
Abschließend möchte ich Sie noch auf das internationale Meldesystem RAPEX verweisen. Es werden von allen Ländern gefährliche, unsichere Produkte zentral gemeldet. Man findet da Kinderspielzeug, elektrische Geräte und so weiter.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Hohes Haus! Schauen Sie nach – das ist mein Tipp als Konsumentenschützer –, damit Sie zu Weihnachten nicht die falschen Geräte einkaufen! (Beifall bei der SPÖ und den Grünen.)
14.45
Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächste Rednerin zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Mikesch. – Bitte.
14.45
Abgeordnete Herta Mikesch (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Damen und Herren auf der Regierungsbank! Hohes Haus! Als typische Vertreterin der Klein- und Mittelbetriebe freue ich mich heute ganz besonders über die 63. ASVG-Novelle. Ein Mühlstein, der vielen Unternehmerinnen und Unternehmern um den Hals hing, ist in Hinkunft deutlich leichter. Ein Problem, das mir bei vielen Betriebsbesuchen von Klein- und Kleinstbetrieben ans Herz gelegt wurde, wird heute gelöst. Die Entgeltfortzahlung bei längerer Krankheit eines Mitarbeiters ist für unsere Klein- und Mittelbetriebe oft eine existenzbedrohende Belastung. Zur Kostenbelastung kommt noch ein größeres Problem dazu, das gerade bei kleinen Betrieben sehr stark zum Tragen kommt, nämlich der Arbeitsausfall durch den Kollegen, und andere Kollegen müssen dies durch Überstunden ausgleichen.
Mit der neuen Regelung können nun Unternehmen mit bis zu durchschnittlich 50 Mitarbeitern 50 Prozent des Entgeltes ab dem 11. Tag inklusive Sonderzahlung bei der AUVA zurückfordern. Die Kosten der ersten zehn Kalendertage bei Krankheit verbleiben beim Arbeitgeber. Nach der bisherigen Regelung der Rückerstattung bei Arbeits- und Freizeitunfällen nun ein weiterer Meilenstein für unsere Klein- und Mittelbetriebe! (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)
Über 240 000 Betriebe werden durch diese Maßnahmen entlastet. Das ist ein Motivationsschub für unsere Unternehmerinnen und Unternehmer, die das Rückgrat unserer heimischen Wirtschaft sind. Knapp eine Million Krankenstandstage werden von dieser Regelung erfasst. Ein geradliniger Kurs mit klaren Zielen – das ist es, was unsere Unternehmerinnen und Unternehmer verstehen und wollen. Eine erfolgreiche Wirtschaftspolitik muss berechenbar sein. Wir von der ÖVP und vom Wirtschaftsbund sind Garanten dafür. (Beifall bei der ÖVP.)
Statt SPÖ-Zickzack mit Volldampf voraus – das lohnt sich! (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen. – Abg. Dr. Niederwieser: Sind das die Weihnachtsgrüße vom Wirtschaftsbund?)
14.47
Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Keck. – Bitte.
14.47
Abgeordneter Dietmar Keck (SPÖ): Herr Präsident! Frau Minister! Meine Damen und Herren! Sie sind im Jahr 2000 angetreten, um den Hauptverband umzuorganisieren, und haben damals eine politische Hetzjagd gegen den damaligen Präsidenten Sallmutter gestartet, die letztendlich damit geendet hat, dass er per Gesetz abgelöst wurde.
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Die Selbstverwaltung wurde durch ein Aufsichtsratsmodell ersetzt. Die aus Vertretern der Sozialversicherungsträger zusammengesetzte Verbandskonferenz verlor ihre zentrale Bedeutung für die Willensbildung im Hauptverband. An ihre Stelle trat die Hauptversammlung, die aber die wichtigsten Kompetenzen an die neu eingerichteten Verwaltungskörper abgeben musste. Das war damals das Gesetz, und mit dieser Aktion haben Sie es geschafft, den Hauptverband, weil Sie es über Wahlen nicht geschafft haben, politisch besser zu Ihren Gunsten umzufärben.
Am 10. Oktober 2003 wurde diese Hauptverbandsreform vom Verfassungsgerichtshof als nicht verfassungskonform praktisch komplett aufgehoben. (Abg. Dipl.-Ing. Scheuch: Das wissen wir ja alles!) Bis 31. Dezember 2004 hat die Regierung jetzt Zeit, eine verfassungskonforme Lösung zu finden. Und wie schaut diese Lösung aus? – Es gibt künftig zwei Spitzengremien, die 37-köpfige Trägerkonferenz und den 12-köpfigen Verbandsvorstand. Wie schaut diese Trägerkonferenz aus? – Sie besteht aus 20 Vertretern von Dienstgebern, 14 Vertretern von Dienstnehmern und 3 Pensionistenvertretern. Sie ist nicht paritätisch zwischen Dienstgebern und Dienstnehmern besetzt, sondern besteht mit absoluter Mehrheit aus Dienstgebern. 300 000 Dienstgebern stehen im Verhältnis von 1 : 10 allerdings 3 Millionen Dienstnehmer gegenüber. Das ist daher sachlich nicht gerechtfertigt und ist somit sicher ein Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz. Aber Ihnen ist das offensichtlich egal. Wichtig ist wahrscheinlich, dass Ihnen die Fraktionszusammensetzung, nämlich 20 ÖVP, 14 SPÖ und 1 FPÖ, eine parteipolitische Mehrheit sichert.
Wie schaut die
Demokratiepolitik in diesen Gremien aus? Folgendes ist bedenklich, das zeigt
das Beispiel der Notariatskammer: Die Notariatskammer hat 831 Mitglieder
und zwei Vertreter in dieser Trägerkonferenz, die Wiener Gebietskrankenkasse
hat 1,4 Millionen Versicherte und auch nur zwei Vertreter. Von acht
Betriebskrankenkassen ist nur eine vertreten, während sieben mit
47 000 Versicherten ausgeschlossen sind. Hätten Sie diese sieben
Kassen auch so wie die Notariatskammer berücksichtigt, hätten Sie sicher keine
Mehrheit in der Trägerkonferenz. (Abg. Dipl.-Ing. Scheuch: Ist
doch gar nicht wahr!)
Ihnen, meine Damen und Herren, geht es bei dieser Reform nur um politische Macht, aber nicht um das Interesse der Versicherten. Überdenken Sie noch einmal diesen Beschluss, denken Sie an die Versicherten und lehnen Sie diesen Vorschlag, den Sie selbst eingebracht haben, ab! (Beifall bei der SPÖ und den Grünen. – Abg. Dipl.-Ing. Scheuch: Das ist eine gute Idee!)
14.50
Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dr. Brader. – Bitte.
14.50
Abgeordneter Mag. Dr. Alfred Brader (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen auf
der Regierungsbank! Frau Abgeordnete Heinisch-Hosek hat von schlampigen
Verhältnissen gesprochen. Ich möchte sagen: Wenn es irgendwo schlampige
Verhältnisse gibt, dann ist das das Verhältnis der SPÖ und der Grünen zu diesen
gewaltbereiten Demonstranten, die gegen das neue Hochschülerschaftsgesetz
protestiert haben. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen. – Abg. Heinisch-Hosek:
Hallo!)
Es ist schon klar: Mit dem neuen Hochschülerschaftsgesetz rückt die einzelne Universität in den Brennpunkt der Studienvertreter – eine Tatsache, die den Studierenden künftig große Vorteile bringen wird, weil sie die vielen Aufgaben vor Ort erledigen können.
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Der Vorsitzende der Hochschülerschaft der jeweiligen Universität wird beispielsweise bei Sitzungen des Universitätsrates zu jenen Tagesordnungspunkten, die seinen Aufgabenbereich betreffen, angehört. Dieses Anhörungsrecht gilt insbesondere für die Genehmigung des Entwicklungsplanes, des Organisationsplanes, der Leistungsvereinbarung und so weiter.
Damit diese Universitätsvertretungen diesen neuen Aufgaben auch wirklich gerecht werden können, werden sie auch finanziell besser ausgestattet. Geplant ist eine schrittweise Erhöhung der Mittel auf 85 Prozent bis zum Studienjahr 2007.
Ich glaube, dass mit diesem Entwurf
wirklich ein Fortschritt erzielt worden ist, und ich bitte Sie, diesem Entwurf
die Zustimmung zu geben. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)
14.51
Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächste Rednerin zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Mag. Lapp. – Bitte.
14.52
Abgeordnete Mag. Christine Lapp (SPÖ): Herr Präsident! Sehr geehrte Ministerinnen auf der Regierungsbank! Man sieht, Frauen halten immer die Stellung. (Demonstrativer Beifall bei der ÖVP.) Ich möchte jetzt zu einem Beispiel für Demokratieabbau kommen und einem Beispiel dafür, wie sich die Regierungspolitik als Selbstbedienungsladenpolitik versteht.
Beim Hauptverband
ist es so, dass durch die Neuorganisation die Vertreter und Vertreterinnen der
Dienstgeber das Sagen haben, die Vertreter und Vertreterinnen der Versicherten
stehen am Rand, die Stimmen der Selbständigen sind zehnmal stärker. – Ein
weiteres Beispiel dafür, dass von Seiten der Regierung Demokratie als Selbstbedienung
für die Regierungsfraktionen verstanden wird. (Zwischenruf bei der ÖVP.)
Die finanzielle
Selbstbedienung der Regierungsparteien geht bei der Sozialversicherung noch
weiter. Es werden die Mittel an den Privatkrankenanstaltenfonds aus der Sozialversicherung
erhöht, und es gibt ein Projekt „MedAustron“. VorrednerInnen haben bereits
darüber gesprochen, wie wichtig das ist. Dieses Zentrum für Krebsbehandlung
wird aus den Mitteln der Sozialversicherung, die eigentlich das Gesundheitssystem
für alle Österreicherinnen und Österreicher sichern sollte, finanziert. Es wird
eine Finanzierungszusage für einen privaten Betreiber gegeben, das wird also
nicht aus anderen Töpfen finanziert. Das ist ein großer Anschlag auf die
finanziellen Ressourcen der Versicherten. (Abg. Dr. Stummvoll: Sollen
dort keine Versicherten behandelt werden?)
Fazit ist, die Regierung bittet die
Bevölkerung zur Kasse, greift tief ins Börsel und schafft demokratische
Mitspracherechte ab. In Ihrer Krise reißen Sie die Österreicherinnen und
Österreicher mit! (Beifall bei der SPÖ.)
14.53
Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dipl.-Ing. Missethon. – Bitte.
14.54
Abgeordneter Dipl.-Ing. Hannes Missethon (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Damen auf der Regierungsbank! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Produktsicherheitsgesetz – wahrscheinlich das für den Konsumenten und Verbraucher richtungweisendste Gesetz, auch schon 1994. Seither hat sich natürlich der Markt speziell in Europa in einer unglaublichen Weise verändert, vor allem für die Konsumentinnen und Konsumenten. Europa kann heute als Einkaufsmarkt und Verkaufsmarkt
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gesehen werden. Es sind neue Technologien, beispielsweise das Internet, als Medium, über das ich einkaufen kann, dazugekommen.
Damit steigen auch die entsprechenden Anforderungen an eine europäische Standardisierung. Es steigen die Anforderungen an gegenseitige Anerkennungen, an verstärkte Kooperation und Informationspflichten für die Unternehmungen, die Produkte in den Verkehr bringen. Europäische Märkte brauchen europäische Spielregeln. Auf der anderen Seite kommen verstärkt Anforderungen an die Unternehmungen betreffend Rückverfolgbarkeit, Archivierungen hinzu. Da sind verstärkt Anstrengungen unternommen worden.
Abschließend: Dieses Gesetz ist
begrüßenswert und zustimmenswert, weil damit auch Anlaufstellen für Beschwerden
im Hinblick auf Produktsicherheit und verstärkte Informationspflichten für die
Öffentlichkeit geschaffen werden. (Beifall bei der ÖVP und den
Freiheitlichen.)
14.55
Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Mag. Posch. – Bitte.
14.55
Abgeordneter Mag. Walter Posch (SPÖ): Herr Präsident! Frauen Ministerinnen! Hohes Haus! Gestatten Sie mir ein paar Worte zur Hauptverbandsreform. Die vorliegende Novelle erfolgt auf Grund eines Erkenntnisses des Verfassungsgerichtshofes, das die Reform des Hauptverbandes fast vollständig aufgehoben hat. Auch die jetzt vorliegende Hauptverbandsreform hat mit Selbstverwaltung nichts zu tun. Die neue Zusammensetzung spiegelt die Versichertenstruktur in keiner Weise wider. Sie verfälscht den demokratischen Willen, wenn man bedenkt, dass bei der letzten Arbeiterkammerwahl 70 Prozent der Stimmen auf die FSG entfallen sind, die im neuen Vorstand nur mehr mit vier von zwölf Mitgliedern vertreten ist.
Auch die Tatsache, dass 300 000 Selbständige innerhalb der Trägerkonferenz die gleiche Repräsentanz haben wie 3 Millionen ArbeitnehmerInnen, widerspricht krass dem gleichen Wahlrecht, 1 : 10. (Zwischenruf bei der ÖVP.) Das ist ein guter Hinweis, dass sie das Gleiche zahlen, Ihr Einwand verrät den Geist des Gesetzes. Das gebe ich schon zu.
Auch der Rechnungshof hat daher zu Recht kritisiert und gemeint, dass von einer demokratischen Legitimation der Gremien nicht gesprochen werden kann. Er hat auch kritisch festgehalten, dass nur die größte Betriebskrankenkasse vertreten ist. Insgesamt ist zu sagen, dass diese Hauptverbandsreform ein eklatanter Akt politischer Willkür ist. Es ist das eine Abkehr von der traditionellen politischen Kultur, darauf angelegt, den politischen Einfluss der Interessenvertretungen, der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu schwächen, die finanzielle Basis der Arbeiterkammer zu untergraben.
Es ist in Wirklichkeit die fortgesetzte Trendumkehr in Ihrer Sozialpolitik, die mit der Kompetenzverlagerung arbeitsrechtlicher Materien aus dem Sozialministerium zum Wirtschaftsministerium begonnen hat. Sie steht in einer Linie mit der Abschaffung des Frauenministeriums, der Auflösung des Erstattungsfonds bei Entgeltfortzahlung, der Kürzung der Leistungen der Arbeitslosenversicherung, der Verringerung der Familienzuschläge, der Verlängerung der Anwartschaft von 26 auf 28 Wochen, der Verschärfung der Zumutbarkeitsbestimmungen, der Pensionsreform und deren Leistungskürzungen und, und, und. Diese Reform hat wirklich historische Vorbilder.
Tatsache ist, dass wirklich autoritäre Umgestaltung fast immer einhergeht mit der Ausschaltung autonomer Interessenvertretungen der Arbeiter und Angestellten, mit einem strukturellen Umbau der Sozialversicherung.
Nationalrat, XXII.GP | 90. Sitzung / Seite 131 |
Faktum ist, dass Demokratie im Sinne von
mehr Mitentscheidungsrechten der Leistungsberechtigten und BeitragszahlerInnen
in dieser Reform nicht vorgesehen ist. Diese Form von Selbstverwaltung, wie Sie
sie sehen, soll Leistungsabbau exekutieren und legitimieren, das ist ihr
einziger Zweck. (Beifall bei der SPÖ.)
14.58
Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächste Rednerin zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Dr. Baumgartner-Gabitzer. – Bitte.
14.58
Abgeordnete Dr. Ulrike Baumgartner-Gabitzer (ÖVP): Herr Präsident!
Meine Damen Ministerinnen! Sehr geehrte Damen und Herren! Hohes Haus! Nach den
so heftigen und umstrittenen Diskussionen zu den unterschiedlichen Gesetzen,
mit denen wir uns heute zu befassen haben, freue ich mich, dass ich nun zu
einem Vierparteienantrag sprechen kann. (Präsident Dr. Khol
übernimmt wieder den Vorsitz.)
Wir haben in Sachen Tierversuchsgesetz eine gemeinsame Sprache und auch einen gemeinsamen Entschließungsantrag gefunden, und zwar dahin gehend, dass die Bundesregierung aufgefordert wird, in einer Novelle zum Tierversuchsgesetz das Verbot von Tierversuchen an Menschenaffen festzulegen. Ich glaube, dass das richtig ist. Wir haben schon seit Jahren in Österreich keine Versuche mehr an Menschenaffen durchgeführt, und diese Novelle ist daher ein nachträgliches Nachziehen in die richtige Richtung.
Der zweite Punkt, bei dem es zu einem Kompromiss gekommen ist, handelt von der Frage der Datenbanken. Ursprünglich gab es die Überlegung, eine österreichische Datenbank einzurichten. Das haben wir aber letztendlich nicht getan. Ein Kompromiss wurde jedoch dahin gehend erzielt, eine europaweite EU-Datenbank für Alternativen zu Tierversuchen einzurichten.
Im Grunde freut mich das. Wir haben diesen guten Geist des Tierschutzgesetzes weiterentwickelt, und ich glaube, dass es auf diesem Wege auch weitergehen kann.
Nur ein Wort noch zu den Ausführungen von Frau Abgeordneter Weinzinger, denn in diesem Fall kann ich Ihnen überhaupt nicht zustimmen. Sie haben in Ihrer Rede gesagt, Tauben könnten zwischen Cézanne und Monet unterscheiden, manche Menschen hingegen nicht, und Sie haben in diesem Zusammenhang Tauben beziehungsweise Tiere und Menschen gleichgesetzt. Das ist etwas, was ich eindeutig zurückweisen muss. Diese Gleichheit gibt es nicht, man kann das so nicht sagen. Es gibt Unterschiede zwischen Menschen und Tieren. Tiere haben ganz andere Wahrnehmungen, andere Fähigkeiten – die wir zweifellos nicht haben. Eine Gleichsetzung möchte ich ausdrücklich zurückweisen. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)
15.00
Präsident Dr. Andreas Khol: Ich unterbreche nunmehr die Verhandlung über die Punkte 1 bis 4 der Tagesordnung.
Kurze Debatte über die Anfragebeantwortung 2160/AB
Präsident Dr. Andreas Khol: Wir gelangen zu der kurzen Debatte über die Anfragebeantwortung der Frau Bundesministerin für Gesundheit und Frauen mit der Ordnungszahl 2160/AB.
Die erwähnte Anfragebeantwortung ist bereits verteilt worden, sodass sich eine Verlesung durch den Schriftführer erübrigt.
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Wir gehen in die Debatte ein.
Ich mache darauf aufmerksam, dass gemäß § 57a Abs. 1 der Geschäftsordnung kein Redner länger als 5 Minuten sprechen darf, wobei dem Erstredner zur Begründung eine Redezeit von 10 Minuten zukommt. Stellungnahmen von Mitgliedern der Bundesregierung oder zum Wort gemeldeten Staatssekretären sollen nicht länger als 10 Minuten sein.
Ich ersuche nun Frau Abgeordnete Dr. Moser als Antragstellerin des Verlangens, die Debatte zu eröffnen. Ihre Redezeit, Frau Kollegin, beträgt 10 Minuten. – Bitte.
15.01
Abgeordnete Dr. Gabriela Moser (Grüne): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Ministerin! Meine Damen und Herren! Vor zirka zwei Stunden waren wir alle Zeugen einer eklatanten Regierungskrise. Es war auch eine Sicherheitskrise ... (Zwischenruf bei der ÖVP. – Abg. Steibl: Na geh, komm! Ihr Grünen habt wirklich nichts mehr im Kopf!)
Jetzt gibt es die Möglichkeit, passend auch zur Diskussion über die Gesundheitsreform, über die Gesundheitsvorhaben der Regierung, ein anderes Sicherheitsproblem anzusprechen, das uns jetzt wirklich mit aller Drastik ins Haus steht: die Frage der Lebensmittelsicherheit.
Frau Ministerin! Wir haben während der Budgetsitzungen, aber auch schon früher über die Dotierung der Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit gesprochen. Es wurde immer wieder offensichtlich, dass für diesen Bereich einfach zu wenige Mittel budgetiert sind. Das Resultat dieser Unterdotierung ist mehr oder weniger ein halber Aufstand im Aufsichtsrat der Ernährungsagentur. Die Menschen, die für dieses Unternehmen Verantwortung tragen, das mit seinen an sich hoheitlichen Funktionen ausgegliedert worden ist, haben ernste Sorge, ob sie überhaupt noch das Jahr 2007 budgetär bewältigen können – eine eklatante Finanzkrise in einem zentralen Lebensbereich, im Bereich der Lebensmittelsicherheit.
Da Sie auch immer wieder sagen, die Prophylaxe sei in der Gesundheitspolitik ganz wesentlich: Lebensmittelsicherheit ist die Voraussetzung für Prophylaxe im Gesundheitsbereich! Vor diesem Hintergrund, Frau Ministerin, wäre es für mich persönlich recht gut nachvollziehbar, wenn Sie sich in der Situation, in der Sie sich jetzt befinden – zu wenig Geld für die Gesundheitsreform, zu wenig Geld für die Lebensmittelsicherheit –, vielleicht auch überlegen, ob Sie nicht den Weg in die Privatwirtschaft gehen sollten. Denn vor dem politischen Hintergrund einer ständigen Unterdotierung, einer permanenten Krisensituation sowohl im Gesundheitsbereich als auch im Bereich der Lebensmittelsicherheit würde ich mir persönlich auch überlegen, ob ich nicht in die Privatwirtschaft gehe. (Beifall bei den Grünen. – Abg. Steibl: Das wäre für Sie gar nicht einmal so schlecht! ...)
Sie, Frau Ministerin, sind ja gar nicht schuld an der Misere, daran, wie sie entstand. Sie sind ja nicht schuld an der Genese dieser ganzen misslichen Situation. Sie haben das ja geerbt von Ihrem Vorgänger, Herrn Minister Haupt, beziehungsweise von der ganzen Bundesregierung, die vor Ihrer Zeit in diesem Amt in diese Richtung einen Beschluss fasste, nämlich zentrale Kontrollaufgaben, zentrale hoheitliche Aufgaben des Staates einfach auszugliedern, und das noch dazu in einer Doppelkonstellation, indem man auf der einen Seite zentrale Gesundheitsbereiche privatisiert und auf der anderen Seite bei dieser Privatisierung die Gesundheitsbereiche mit Landwirtschaftsbereichen zusammenspannt.
Es hat anlässlich dieser Ausgliederung auch Expertenstudien gegeben, relativ fundierte Gutachten, die aufgezeigt haben, wie man hier, wenn man das schon machen will, ans Werk gehen kann. Diese Gutachten – Seidel, ROI haben schwarz auf weiß
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nachgewiesen, dass im Landwirtschaftsbereich, der ausgegliedert wird – Stichwort Hirschstetten –, sehr wohl die Möglichkeit bestünde, einzusparen. Es gibt sogar Stellungnahmen, die davon sprechen, dass man dort im Verhältnis zum Lebensmittelbereich 9 zu 1 umschichten könnte, praktisch neun Teile Finanzmittel aus dem Landwirtschaftsbereich hinüberholen könnte in den Lebensmittelsicherheitsbereich. Das haben Sie gutachterlich attestiert bekommen.
Was passiert jetzt unter Ihrer Ägide, und was ist teilweise schon unter der Ägide Haupt passiert? Es wird gespart, es wird der Finanzdeckel eingezogen, es gab Basisfinanzierungen, die unter den Erfordernissen geblieben sind. Gespart wird nicht im Verhältnis 9 zu 1 auf Kosten der Landwirtschaft, sondern gespart wird 50 : 50. Das heißt, der Bereich Lebensmittelsicherheit, der auch schon unter der großen Koalition, unter der Ägide der damaligen Frau Staatssekretärin Prammer immer unterdotiert war, ist in der Ära Schüssel und unter Ihrer Verantwortung noch zusätzlich ausgehungert worden.
Jetzt haben wir das Paradoxon, dass eine Ernährungsagentur permanent finanziell ausgehungert wird. Und das geht nicht! Dadurch wird die Lebensmittelsicherheit ernstlich gefährdet. Das zeigen uns ja auch wiederholt die EU-Berichte, die EU-Kontrollberichte, die Berichte der Inspektoren, die vor Ort immer wieder nachforschen, wie Österreich die verschiedenen EU-Vorschriften im Hinblick auf Lebensmittelsicherheit vollzieht. Da wird darauf hingewiesen, dass zu wenig kontrolliert wird. Da wird darauf hingewiesen, dass Laboranalysen zu spät kommen. Da wird darauf hingewiesen, dass zu schlecht reagiert und reorganisiert wird.
Die Folge ist, dass immer wieder geantwortet wird: Ja, vielleicht machen wir hier etwas!, aber in der Realität, Frau Ministerin, müssen Sie jedes Mal zum Finanzminister betteln gehen. Dieses Mal haben Sie gerade – Sie haben es mir geantwortet – 7 Millionen € bekommen, um über die Runden zu kommen, aber ich frage mich – und deswegen auch die Anfragebesprechung –: Wie schaut es denn aus für das Budget 2006? Da sind ja schon Vorverhandlungen gelaufen. Wie schaut es denn da aus bei der Dotierung für diese Agentur für Ernährungssicherheit? Jetzt haben wir insgesamt 54 Millionen, und wenn Sie vielleicht noch 7 Millionen dazugewinnen könnten, wäre das ein zarter Strohhalm zur finanziellen Rettung.
Stellen Sie sich vor, Frau Minister: Uns rufen die betroffenen Institutionen an, die bakteriologisch-serologischen Untersuchungsanstalten, die ehemaligen Bundesanstalten für Lebensmittelsicherheit in Linz, in Graz, in Innsbruck. Die wissen nicht, wie es weitergeht unter dieser Sparpolitik, die wissen aber genau, was notwendig wäre. Und dann hören wir immer wieder, dass es wieder neue Unternehmenskonzepte gibt, dass wieder personell runtergekürzt wird, womöglich auch finanziell, obwohl man den Deckel ohnehin schon relativ niedrig angesetzt hat. Und dann, Frau Ministerin, hört man noch von Geschäftsführungskrisen im vergangenen Sommer. Das Ganze war ja ein Paradebeispiel für diese Umfärbelung.
Ursprünglich begann ja die Agentur ihre Arbeit unter durchaus kompetenter Führung von Dr. Schuller. Und was passierte? Auf Intervention aus dem Ministerium Haupt ist dann eine Frau Dr. Weber nachbesetzt worden, die dann durch wirklich sehr geschicktes Raffinement – bitte, das ist ironisch dargestellt – des begleitenden Geschäftsführers das Handtuch werfen musste. Sie ist gekündigt worden von heute auf morgen, wegen sehr dubioser Umstände. Es war ein reines Geschäftsführungschaos. Das war schon die Summe von dem organisatorischen Chaos, das sowieso dort herrschte. Und jetzt haben wir ein Zukunftsszenario in finanzieller Hinsicht, das zu ärgsten Befürchtungen Anlass bietet.
Vor diesem Hintergrund, Frau Ministerin, möchte ich von Ihnen klipp und klar wissen: Wie halten Sie es mit der Budgetierung 2006? Bleibt das Budget auf der Basis des
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Gesetzes für die Ernährungsagentur, in dem die Summen genannt sind, die Sie mir auch angegeben haben, nämlich für das Finanzjahr 2006: 55 231 300 €? Bleibt es dabei, oder müssen Sie dann wieder dem Herrn Finanzminister nachrennen, damit Sie noch etwas an Basisfinanzierung kriegen, weil es sonst einfach nicht mehr geht?
Oder, Frau Ministerin, schaffen Sie es schon auf Grund Ihrer Finanzverhandlungskünste, das Budget doch aufzustocken, sodass es eine Dimension erreicht, die dann wirklich die Substanz bildet für eine realistische, gute, qualitativ hoch stehende Lebensmittelkontrolle, sodass Sie auch den Leuten vor Ort Sicherheit geben können, nicht nur den KonsumentInnen – die sind für mich sehr wichtig, und sie sollten für uns alle sehr wichtig sein –, sondern auch den dort Beschäftigten? Uns geht ja das Know-how verloren, wenn wir nicht qualifiziert nachbesetzen können, wenn immer nur personell gespart wird. Uns geht ja die Kompetenz verloren, die wir von der EU her sehr wohl brauchen für diesen sehr sensiblen Bereich.
Von Ihrer Seite her merke ich nur, dass Sie gegenüber der Landwirtschaft die Hände in die Höhe geben, also aufgeben und zur Kenntnis nehmen, dass nach wie vor mit dem Budget der Agentur für Ernährungssicherheit in Hirschstetten Brot gebacken wird, auf mehreren hundert Quadratmetern. Die haben dort Geld fürs Brotbacken – das ist der Landwirtschaftsteil. Auf der anderen Seite werden die Zeiten für die Laboranalysen im Zuge der wichtigen Lebensmittelkontrollen immer länger, weil immer weniger Leute dort arbeiten.
Das ist die Diskrepanz zwischen dem konkreten Zustand dort vor Ort und dem konkreten Zustand in Innsbruck, in Graz, in Salzburg und teilweise auch in Linz, wo Unsicherheit herrscht, Unsicherheit, wie es weitergeht, Unsicherheit, wie reorganisiert wird, Unsicherheit, wie viel Geld noch zur Verfügung stehen wird.
Wir wollen von Ihnen hier und heute eine klare Aussage: Wie schaut es 2006 aus? Wird dann endlich Sicherheit auch in der Agentur für Ernährungssicherheit gegeben sein, Sicherheit in personeller und finanzieller Hinsicht? Bitte geben Sie uns da eine konkrete Antwort! Ich glaube, alle Konsumentinnen und Konsumenten erwarten sich das. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ.)
15.11
Präsident Dr. Andreas Khol: Zu einer Stellungnahme hat sich Frau Bundesministerin Rauch-Kallat zu Wort gemeldet. – Frau Ministerin, bitte.
15.11
Bundesministerin für Gesundheit und Frauen Maria Rauch-Kallat: Herr Präsident! Hohes Haus! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit befindet sich in einem Umstrukturierungsprozess. Im Frühjahr 2002 haben der damalige Bundesminister Molterer und Gesundheitsminister Haupt den Entschluss gefasst, 18 für sich allein stehende nachgelagerte Dienststellen in einer gemeinsamen Organisation, nämlich der Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit, zusammenzulegen.
Von der thematischen Ausrichtung her war das einzigartig in Europa. Dem Ansatz der Kontrolle entlang der Lebensmittelkette folgend, sind mit der Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit Themen von der Bodengesundheit über den Pflanzenschutz, über die Lebensmittelsicherheit bis hin zur Gesundheit von Mensch und Tier verbunden. Mit der heute noch zur Beschlussfassung anstehenden Novelle zum Gesundheits- und Ernährungssicherheitsgesetz erhält die Agentur mit dem Geschäftsfeld PharmMed-Austria einen weiteren Themenbereich, der für die gesamte Gesundheit sehr bedeutsam ist und der Agentur für Ernährungssicherheit auch die Möglichkeit eröffnen
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wird, neue Geschäftsfelder
zu erschließen und damit auch neue Einnahmen zu lukrieren.
Die
Situation war nicht ganz einfach. Frau Abgeordnete Moser hat es bereits gesagt:
Schon in den neunziger Jahren waren die Institute unterdotiert. Also das Sparen
in diesem Bereich ist nicht auf einen Sparwahn dieser Bundesregierung
zurückzuführen, sondern es ist ein kontinuierlicher Prozess gewesen, dass auch
frühere Regierungen offensichtlich nicht dem gewünschten Ausmaß entsprochen
haben.
Ich denke aber, dass seit dem Jahr 2002 schon sehr vieles in Gang gebracht wurde. Einerseits ist es mit dem AGES-Konzept 2007 gelungen, die ersten Schritte des Zusammenwachsens einzuleiten. Nach diesem Konzept wurden bereits aus 18 Einrichtungen an verschiedenen Standorten neun Einrichtungen gemacht; sie wurden zusammengeführt. Viel Aufbauarbeit im Bereich des gemeinsamen Managements und des gemeinsamen Denkens in der Agentur wurde in den letzten Jahren erfolgreich abgeschlossen.
In der Zeit von Juni 2003 bis 2004 wurde das Konzept AGES 2007 von der Geschäftsführung gemeinsam mit dem Aufsichtsrat einer Evaluierung unterzogen. Als Ergebnis dieses Diskussionsprozesses wurde das Konzept AGES 2010 erstellt, das im Rahmen der Budgetverhandlungen für den Bundeshaushalt als Grundlage diente. Daher wurden für das Jahr 2004 – ich habe es Ihnen ja in der Anfragebeantwortung schriftlich schon mitgeteilt – noch eine zusätzliche Bareinlage von 7,26 Millionen genehmigt und für die Jahre 2005 und 2006 noch jeweils 2 Millionen € zu der gesetzlich vorgesehenen Basiszuwendung zur Verfügung gestellt.
Angesichts der von der Firma ROI genannten Summe von 90 Millionen € ist das natürlich, werden Sie sicher sagen, ein Tropfen auf den heißen Stein.
Allerdings wurde die im Juli 2004 umgebildete Geschäftsführung von mir unmittelbar im Anschluss an die Budgetverhandlungen beauftragt, das vorliegende Konzept AGES 2010 auf Grund der getroffenen budgetären Möglichkeiten strukturell und personell zu überarbeiten und mir bis Ende des Jahres 2004 für weitere Entscheidungen vorzulegen. In diesem Prozess werden in enger Zusammenarbeit mit Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern meines Ministeriums die Aufgabenstellungen sowie die Struktur noch einmal überprüft.
Der Aufsichtsrat hat vorvergangene Woche getagt, und der zuständige Aufsichtsratsvorsitzende Leopold März hat ja auch auf eine Aussendung von Ihnen, Herr Kollege Pirklhuber, reagiert, indem er das von Ihnen unterstellte Chaos ganz klar und entschieden zurückgewiesen und festgestellt hat, dass in dieser Aufsichtsratssitzung wesentliche Weichen für die Zukunft gestellt worden sind, dass die Geschäftsführung der AGES, der Aufsichtsrat und der Eigentümervertreter weiterhin in enger Abstimmung die Schritte setzen werden, um das vorliegende Unternehmenskonzept bis zum Jahr 2010 auch umzusetzen.
„,Standortfragen stehen derzeit‘“ – das hat März klar und deutlich in seiner Presseaussendung gesagt – „,nicht im Vordergrund und sind im Kontext des Gesamtkonzepts zu sehen.‘“ „Strukturveränderungen im Sinne der Effizienzsteigerung müssen auch in Zukunft denkbar bleiben. ,Ich bin sicher, wir sind auf dem richtigen Weg.‘“ – Zitat Leopold März, der ja als Rektor der Universität für Bodenkultur in der Sache eng mit diesen Fragen verwoben ist und als Experte, glaube ich, unbestritten ist.
Wir haben uns auch vorgenommen, diese Fragen in den nächsten Wochen und Monaten als Eigentümervertreterin der Hälfte sehr intensiv zu begleiten. Die andere Hälfte – Sie haben es gesagt – untersteht dem Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft, wobei wir sehr gut kooperieren und nicht der
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eine dem anderen irgendwelche unangenehmen Dinge zuschieben oder einer sich der Verantwortung entziehen will.
Ich denke, dass in jedem Bereich, wo Umstrukturierungen vor sich gehen, Verunsicherung bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern entsteht. Ich weiß das, ich habe als Umweltministerin den ganzen Bereich der Umwelt- und Wasserwirtschaft ausgliedern, nicht müssen, es war, glaube ich, sinnvoll, es zu tun, denn hier arbeitet man seit mehr als zehn Jahren hervorragend als ausgegliederte Einrichtung: Die Wasserwirtschaftsansuchen der Gemeinden werden vier Mal so schnell bearbeitet mit weitaus weniger Personal. Hier ist eine Ausgliederung also sehr wohl geglückt, und ich bin überzeugt, dass es uns auch bei der Lebensmittelsicherheit glücken wird.
Vielleicht noch ein Letztes zum Abgeordneten Maier, der sich im Lebensmittelsicherheitsgesetz wünscht, dass wir eine entsprechende Frage aus konsumententechnischer Sicht mit einbauen: Wir werden das selbstverständlich mit berücksichtigen.
Sie können mir glauben, dass die Lebensmittelsicherheit auch mir ein ganz besonders großes Anliegen ist, denn gerade Lebensmittelsicherheit ist die Grundlage für Gesundheit, und als Gesundheitsministerin ist mir das ein besonderes Anliegen. (Beifall bei der ÖVP.)
15.19
Präsident Dr. Andreas Khol: Wir gehen nunmehr in die Debatte ein.
Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete
Steibl. Ihre Redezeit beträgt 5 Minuten. – Sie sind am Wort, Frau Kollegin.
15.19
Abgeordnete Ridi Steibl (ÖVP): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Werte Kollegen und Kolleginnen! Lassen Sie mich gleich zu Beginn einen Blick in die Vergangenheit werfen. Es gab früher 18 Untersuchungs- und Forschungseinrichtungen, jede arbeitete für sich, eine übergeordnete Stelle gab es nicht. Zur besseren Koordinierung wurde diese Einrichtung nun zu einer Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit mit mehreren Standorten zusammengeführt.
Sehr geehrte Damen und Herren! Wir haben vieles geschaffen. Darf ich daran erinnern, dass diese Einrichtungen seit 1972 im Ressort eines sozialistischen Gesundheitsministers lagen – leider ist von der SPÖ jetzt niemand mehr da (Abg. Mag. Johann Maier: Von der SPÖ jetzt niemand mehr da?!) –, dann sind sie auf einen ebenfalls sozialistischen Bundeskanzler übergegangen. Da hat man einfach ruhig zugeschaut, so nach dem Motto: Schlafende Hunde weckt man nicht.
Erst die derzeitige Regierung hat erkannt, dass Handlungsbedarf gegeben ist, weil die Personal- und die Ressourcenpolitik der SPÖ völlig verfehlt war.
Meine Damen und Herren! Wieder einmal war es diese Regierung unter Bundeskanzler Wolfgang Schüssel, die sich nicht scheut, heikle Themen aufzugreifen, und jetzt repariert, was schon längst saniert werden hätte müssen. Das wissen auch die Kollegen von den Grünen. – Wobei ich meine, dass Kollegin Moser, als sie von einer eklatanten Lebenskrise oder wie auch immer gesprochen hat, damit offenbar eine persönliche Krise meinte, weil sie persönlich einen ganz engen Kontakt zu dieser Linzer Agentur hat. Aber ich denke, dass Abgeordnete für ganz Österreich da sein sollten, und nicht nur für eine Stadt oder für einen Ort.
Das heißt, dass gerade der Anfang dieser Umstrukturierung und dieser Verbesserung eben Haupt und Molterer zuzuschreiben ist. Jetzt liegt es an unserer Frau Bundesministerin Maria Rauch-Kallat, dies auch zu Ende zu führen.
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Ich denke, sehr geehrte Damen und Herren, dass dieses Konzept des Zusammenwachsens der Kulturen, das im Juli 2004 einer Evaluierung unterzogen wurde, gut auf dem Weg ist. Evaluierungen sind dazu da, um zu sehen, wie gut und effizient gearbeitet wird, und um zu schauen, was besser gemacht werden kann.
Was war nun das Ergebnis dieser Evaluierung? – Die Wünsche und Forderungen im Evaluierungsbericht sind mit den zur Verfügung stehenden Mitteln nicht zu erfüllen, dies – das wurde schon gesagt – obwohl zusätzlich 11 Millionen € für die Jahre 2004 bis 2006 für die Agentur vorgesehen sind. Die Geschäftsführung wurde daher beauftragt, Strategien und Vorschläge auszuarbeiten – dafür hat man ja eine Geschäftsführung –, und ich glaube, dass das auch notwendig ist, um zu schauen, dass man mit den Mitteln, die ja letztendlich Steuermittel sind, auskommt.
Eines darf dabei aber auch keinesfalls vergessen werden: Die Qualitätsstandards und das Leistungsniveau in Österreich sind auf dem bekannt hohen Level zu halten. Es ist dabei immer das Interesse auch der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Mittelpunkt der Überlegungen gestanden. Das wird auch so bleiben. Es gibt Überlegungen, mit der Geschäftsstelle Linz ähnlich erfolgreich zu sein, wie es mit dem Institut zum Beispiel in Salzburg geschehen ist. Dort ist eine Übergabe an die Landeskrankenhäuser gelungen. Ich denke, das ist nichts Negatives. Es wurde auch auf die Mitarbeiter geschaut, die alle übernommen worden sind!
Ähnlich ist das in den anderen Ländern. Wenn ich beispielsweise die Steiermark oder Graz hernehme, denke ich, dass wir da auf einem guten Weg sind.
Sehr geehrte
Damen und Herren! Eine Schließung einzelner Standorte – das betone ich
ausdrücklich – wird keinesfalls eine Verminderung der Leistungen bedeuten,
egal, ob das beim Mutter-Kind-Pass ist, ob das die Untersuchungen im
Tuberkulosegesetz sind oder andere Bereiche. Wir wissen, dass es gerade im
Bereich Linz und Linz-Umgebung deutlich mehr Labors gibt, als Bedarf besteht.
Meiner Meinung nach ist es nicht notwendig, dort, wo kein Bedarf ist, eine
Nachfrage zu schaffen, da es sich dabei ja schließlich um Steuergelder handelt,
sondern es ist unsere Aufgabe, darauf zu achten, dass qualitätsvoll geprüft
wird. Und die Qualität der Leistungen zeigt sich nicht in der
Anzahl der Standorte, werte Frau Kollegin Moser. (Beifall bei der ÖVP.)
15.24
Präsident Dr. Andreas Khol: Nunmehr spricht Herr Abgeordneter Mag. Johann Maier. Auch seine Redezeit beträgt 5 Minuten. – Bitte.
15.24
Abgeordneter
Mag. Johann Maier (SPÖ): Herr Präsident!
Frau Bundesministerin! Hohes Haus! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die
Rede meiner Vorrednerin war wohl an Peinlichkeit kaum zu überbieten. (Abg.
Dr. Ferdinand Maier: Das können Sie gar nicht beurteilen! Nehmen
Sie das zurück!) Frau Kollegin Steibl, von der SPÖ war natürlich jemand
hier! Es war wer hier! Und ich frage mich, warum gerade Kollegin Steibl hier
herausgeht. Wo ist der Klubobmann Molterer, der für diese Missstände verantwortlich
ist? (Beifall bei der SPÖ und den Grünen. – Abg. Mag. Molterer
betritt soeben den Sitzungssaal und begibt sich zu seinem Platz.) –
Herr Kollege Molterer, es freut mich, dass Sie hier sind.
Im Bereich der AGES haben wir nicht nur ein Finanzdesaster, wir haben auch ein Sicherheitsdesaster. (Abg. Mag. Molterer: Tun Sie sich ein bisschen abreagieren, aber nicht an uns! Sie kriegen ja einen Herzinfarkt! Keep cool!) Herr Kollege Molterer! Herr Klubobmann! Sie waren einer, der dafür steht, dass er die AGES geschaffen hat, der mit Engelszungen gesprochen hat, welche Vorteile durch die AGES erreicht werden können.
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Hohes Haus! Ich
habe hier ein Gutachten, datiert mit 19. Mai 2004. Ich bin immer sehr
konkret. Dieses Gutachten zeigt die Leistungen der AGES. Untersucht wurde Geselchtes,
und da heißt es: Die Analyse der vorliegenden Probe hat einen hohen Gehalt an
krebserregenden polyzyklischen Kohlenwasserstoffen ergeben. Es wurde als
gesundheitsschädlich beurteilt. (Abg. Steibl: Ja, ja, das tun sie
immer vor Ostern, um die Bauern zu verunsichern!)
Und jetzt, Kollege Molterer, kommt ein weiterer Satz: Auf Grund des akuten Personalmangels konnte die Untersuchung nicht rechtzeitig durchgeführt werden, sodass sie jetzt bereits verjährt ist. Es wird um eine neuerliche Probenziehung ersucht.
Wo sind die Konsumentensprecher der FPÖ und der ÖVP? Kollege Neugebauer, was sagen Sie dazu? (Abg. Steibl: Was sagen Sie dazu, dass willkürlich Proben herausgenommen werden?) Nach acht Monaten kommt ein Gutachten, und in der Zwischenzeit werden gesundheitsschädigende Lebensmittel in Österreich verkauft und verzehrt! – Kollege Molterer, diese Situation haben Sie mit dem Kollegen Haupt, mit Bundesminister Haupt mitzuverantworten! (Beifall bei der SPÖ und den Grünen.)
Meine sehr
verehrten Damen und Herren! Wir können über das finanzielle Desaster noch
weiterreden. Es ist ein Sicherheitsdesaster und ein
Finanzdesaster. Ich zitiere wiederum aus dem „Agrarmagazin“. – Frau
Bundesministerin! Was sich in der AGES abspielt, ist mir nicht ganz klar. Auf
der einen Seite sagen alle, es mangle an Geld, und gleichzeitig lese ich da
drinnen, dass der zweite AGES-Steuermann, also der neue Geschäftsführer –
gemeint ist Frühauf –, von der Post seinen Dienstwagen mitnehmen durfte.
Im Gegenzug bestellte sich der Kollege selbstverständlich auch ein standesgemäßes
Gefährt. – Frau Bundesministerin, wussten Sie das? (Abg. Grillitsch:
Aus welchem Magazin haben Sie das, Herr Kollege?)
Wussten Sie auch,
dass der erste Geschäftsführer, nämlich Url, so agiert, als wäre die AGES sein
privates Versuchslabor? Ich zitiere: Bereits vor Wochen wurde schon ein Freund
mittels Schaffung einer externen Forschungsstelle, wobei 70 Prozent der
Kosten die AGES tragen soll, bedient. (Abg. Grillitsch: Wo haben Sie
das her? Aus welchem Magazin?)
Ein weiteres Beispiel, Frau Bundesministerin: Der jüngste AGES-Geniestreich ist aber die Verschenkung eines eigentlich zur Dioxin-Nachweisführung vorhandenen Gerätes. Diese knapp 1 Million € teure Maschine wurde nun als Ersatzteillager zum Ausschlachten verschenkt.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Das ist derzeit die Situation in der AGES. Und ich halte nochmals fest: Wir haben ein Sicherheitsdefizit, wir haben ein Sicherheitsdesaster, und wir haben ein Finanzdesaster. Und Sie, Kollege Molterer, sind für diese Situation absolut mitverantwortlich!
Hohes Haus! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir haben später noch Zeit, über Details der AGES, über Entwicklungen und Probleme zu diskutieren. Wir werden auch hier unsere Argumente gegen eine Ausgliederung der Arzneimittelzulassung einbringen. Nur hat sich jetzt eines herausgestellt: All die Argumente, die wir im Jahr 2001 und auch 2002 eingebracht haben, sind bestätigt worden, und zwar nicht nur durch den Rechnungshof, sondern durch die Situation, wie sie derzeit in der AGES herrscht. (Beifall bei der SPÖ und den Grünen.)
15.29
Präsident Dr. Andreas Khol: Nunmehr spricht Frau Abgeordnete Rosenkranz. Auch ihre Redezeit beträgt 5 Minuten. – Bitte.
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15.29
Abgeordnete Barbara Rosenkranz (Freiheitliche): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Hohes Haus! Es ist in den letzten zwei Tagen in diesem Haus Mode geworden, einander wechselseitig auszurichten, nicht aufgeregt zu sein. Ich nehme diesen Brauch auf und meine, Herr Abgeordneter Maier, Sie dramatisieren: Überall sieht man jetzt ein Desaster, überall ist ein enormes Sicherheitsdefizit! – Wir sollten ein bisschen auch beim Kern dieser Anfrage bleiben! (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)
Selbstverständlich ist es jedermann unbenommen, eine Kurzdebatte über eine Anfragebeantwortung einzubringen. Allerdings macht man das vor allem dann, wenn die Anfragebeantwortung nicht als ausreichend erachtet worden ist. Ich stelle fest, die Fragen, die hier gestellt wurden, sind klar und deutlich schriftlich beantwortet worden. Das möchte ich nur der Ordnung halber feststellen.
Frau Abgeordnete Moser! Sie ereifern sich darüber, dass die Dinge in der AGES noch im Fluss sind. Es ist aber nicht alles, was statisch ist, Ordnung, und überall dort, wo eine Entwicklung stattfinden muss, weil man sich vornimmt, bestimmte Dinge umzustrukturieren, wo etwas Dynamik drinnen ist, ist Chaos. Es ist ganz klar: Die Aufgabe war, aus 18 verschiedenen Institutionen, die ohne Koordination, also separat gearbeitet haben, eine Organisation zu schaffen, die koordiniert ist. Das ist an und für sich eine notwendige und gute Idee, das kann die Qualität enorm steigern und wird jedenfalls die wirtschaftliche Effizienz erhöhen.
Zudem ist der Grundgedanke ein absolut vernünftiger, nämlich die Kontrolle entlang der Lebensmittelkette durchzuführen, von der Bodenqualität bis hin zum Lebensmittel selbst.
Ich komme darauf zurück, dass diese Anfrage sehr klar beantwortet worden ist. Es ist fix – die Frau Ministerin hat es ja noch einmal wiederholt –: Es kam zu einer Aufstockung der Mittel, die Mittel sind gesichert.
Zum Zweiten: Über die Schließung von
Standorten wird diskutiert – allerdings nicht darüber, ob die Leistungen
damit wegfallen. Davon kann keine Rede sein. Aber es ist noch nichts fix. Ich
bitte Sie also, die weitere Entwicklung genau zu verfolgen – natürlich,
das müssen wir als Parlamentarier –, aber dennoch ein bisschen weniger
Aufgeregtheit an den Tag zu legen. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei
Abgeordneten der ÖVP.)
15.32
Präsident Dr. Andreas Khol: Letzte Wortmeldung hiezu: Herr Abgeordneter Dipl.-Ing. Dr. Pirklhuber. Seine Redezeit beträgt 5 Minuten. – Bitte, Sie sind am Wort.
15.32
Abgeordneter Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber (Grüne): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Meine Damen und Herren! Frau Kollegin Rosenkranz, so kann man es nicht machen! Sie tun so, als gäbe es nicht eine ganz große Aufregung innerhalb der AGES, also der Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit. Und das ist nicht erst seit gestern der Fall, sondern in den letzten eineinhalb, zwei Jahren ist es ein permanenter Prozess von Verunsicherung und von Debakeln im Kleinen und im Großen.
Meine Damen und Herren! Das ist unsere Sorge, denn diese Entwicklung ist gegen die Interessen der österreichischen Konsumentinnen und Konsumenten, die Sicherheit für ihre Lebensmittel wollen, die Sicherheit bei den Kontrollen wollen. Frau Bundesministerin! Und diese können Sie derzeit nicht gewährleisten. Wir haben eine Probendurchlaufzeit, die weit über sechs Monate beträgt, und das führt eben dazu, dass
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solche Fälle, wie sie Kollege Maier angeführt hat, nicht gerichtlich verfolgt werden können und nicht zu den entsprechenden Konsequenzen führen. Das ist Faktum.
Faktum ist auch, dass Herr Kollege Molterer als damals zuständiger Minister diese Ausgliederung in den höchsten Tönen gelobt und unter Beweihräucherungen in die Wege geleitet hat. Und was ist das Ergebnis? – Dass der Rechnungshof im heurigen Jahr ganz entschieden und massiv der Kritik der Opposition aus dem Jahre 2002 in vielen Punkten Rechnung trägt und auch Recht gibt.
Frau Bundesministerin, Sie wissen es. Sie kennen den Rechnungshofbericht. Er spricht dezidiert davon, dass eine sukzessive Reform in den einzelnen Abteilungen ohne Ausgliederung ein weitaus sicherer und effizienterer Weg gewesen wäre. Er spricht auch davon, dass die Widersprüche zwischen privaten Auftragsvergaben und den hoheitlichen Interessen ein sehr großes Problem darstellen.
Frau Bundesministerin, Sie haben dazu in der Anfragebeantwortung auch Stellung genommen. Ich zitiere aus Ihrer Antwort auf die Frage 8: Sie sagen dort:
„Durch den Rückzug der AGES aus privatwirtschaftlichen Tätigkeiten werden zusätzliche Kapazitäten für die amtlichen und hoheitlichen Aufgaben frei.“
Das ist ja sehr interessant! Sie sprechen also davon, dass diese privatwirtschaftlichen Tätigkeiten eher reduziert werden sollen, gleichzeitig war das aber der Kernpunkt der Ausgliederung. Bei der Ausgliederung haben die zuständigen Minister damals gesagt, der erhöhte Finanzierungsbedarf von etwa 3,7 Millionen € soll durch zusätzliche privatwirtschaftliche Einnahmen erreicht werden. – Also, hier stimmt das eine mit dem anderen nicht mehr zusammen.
Wir sind der vollen Überzeugung, dass ein gut ausgestattetes Bundesamt für Gesundheit und Ernährungssicherheit, wirklich in hoheitlichem Kompetenzbereich und mit entsprechenden finanziellen Sicherheiten ausgestattet und nicht mit permanenter Verunsicherung, die notwendige Antwort auf die Herausforderungen der Zukunft ist. Bedenken Sie: Es gibt eine Fülle von zusätzlichen Aufgaben im Qualitätsmanagement, im Lebensmittel- und Futtermittelbereich, im Gesundheitsbereich generell. Das wird ja nicht weniger, Frau Bundesministerin, sondern das wird laufend mehr, auch durch die Herausforderung der Europäischen Union, durch den europäischen Markt.
In Ihrer Antwort ist ein Aspekt völlig neu, nämlich dass Sie gesagt haben, für das Jahr 2005 und 2006 stehen zusätzlich 2 Millionen € zur Verfügung. Sehr interessant!
Meine Damen und Herren! Wir hatten kürzlich die Budgetdebatte. Wo sind diese 2 Millionen dort gewesen? Frau Bundesministerin, ich habe sie nicht gefunden, und Sie haben auch in den schriftlichen Anfragebeantwortungen von diesen 2 Millionen € nichts gesagt. Es wäre sehr interessant zu erfahren, wo genau diese 2 Millionen € herkommen sollen: von Ihrem Ressort und auch, nehme ich an, vom Landwirtschaftsminister, der im Ausschuss auch Ähnliches angedeutet hat. Aber auch das wäre nur ein Tropfen auf den heißen Stein, denn wir wissen, dass bedeutend mehr Mittel notwendig sind.
Nun noch zur Standortpolitik und zu Umstrukturierungen generell. – Wir Grünen sind nicht grundsätzlich für eine Aufgabenreform. Wir waren immer der Meinung, dass es notwendig ist, eine Reform durchzuführen. Aber es wäre aus unserer Sicht weitaus zielführender, die Aufgabenfragen in den Vordergrund zu stellen, eine Diversifizierung der Standorte anzupeilen und einen schrittweisen Transformationsprozess einzuleiten – und nicht die Lebensmittelsicherheit sozusagen einer betriebswirtschaftlichen Optimierung zu opfern.
Das ist der falsche Weg! Der führt in eine Sackgasse und in das nächste Lebensmitteldesaster!
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Meine Damen und Herren! Aus unserer Sicht
ist daher eine radikale Kurskorrektur im Interesse der Lebensmittelsicherheit
einfach ein Gebot der Stunde. Frau Bundesministerin! Sorgen Sie dafür, dass
die ausreichende Budgetierung auch wirklich gesichert ist, damit die Agentur
nicht weiterhin in einem Umstrukturierungschaos wie derzeit verbleibt und am
Boden liegt, sondern endlich das gemacht wird, was sich die Konsumentinnen und
Konsumenten in diesem Land erwarten, nämlich dass Lebensmittel rechtzeitig und
rasch kontrolliert werden. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der
SPÖ.)
15.37
Präsident Dr. Andreas Khol: Zum Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.
Fortsetzung der Tagesordnung
Präsident Dr. Andreas Khol: Ich nehme die Verhandlungen über die Punkte 1 bis 4 der Tagesordnung wieder auf.
Zu Wort gemeldet hat sich Frau Abgeordnete Bayr. Gewünschte Redezeit: 3 Minuten. – Bitte, Sie sind am Wort.
15.37
Abgeordnete Petra Bayr (SPÖ): Sehr geehrte Damen und Herren! Was uns hier in Form der Hochschülerschaftsgesetz-Novelle vorliegt, ist ein ziemliches demokratiepolitisches Armutszeugnis dieser Bundesregierung. Wenn es irgendwo in dieser Republik ein Gremium gibt, das sich nicht in den schwarz-blauen Einheitskanon einfügt, dann gibt es nur eines: drüberfahren, drüberbügeln und Wahlrecht ändern.
Das machen Sie auch hier. Sie schaffen es spielend, eine Ebene der ÖH komplett mundtot zu machen. Ich hätte mir sehr gewünscht, dass Sie die Energie, die Sie dafür aufwenden, dafür verwendet hätten, das Gesetz an Gegebenheiten anzupassen, die sich in den letzten zehn Jahren zum Beispiel im Fachhochschulsektor entwickelt haben.
Tatsache ist nämlich, dass es Träger von Fachhochschul-Studiengängen gibt, die es ablehnen, zu Fachhochschulen ernannt zu werden, obwohl sie alle Kriterien erfüllen würden, nur weil sie dann eine bessere studentische Mitbestimmung etablieren müssten. Tatsache ist auch, dass die Mitbestimmung im Fachhochschulsektor absolut uneinheitlich, undurchschaubar und auf den Goodwill der Träger angewiesen ist, und das ist unakzeptabel. Und drittens ist auch Tatsache, dass Mitbestimmung von Fachhochschulstudierenden auf einer überregionalen Ebene so gut wie überhaupt nicht stattfindet.
Es gibt seit Jahren im Hochschülerschaftsgesetz § 20c und § 20d. § 20c regelt eine Studiengangsvertretung und eine Jahrgangsvertretung per se, wie sie zu wählen ist und welche Aufgaben sie hat. § 20d regelt, dass diese Studienvertretungen eine Infrastruktur bekommen müssen, dass die Träger diese Infrastruktur zur Verfügung stellen müssen und dass das Bundesministerium einen angemessenen Ersatz für die fachliche Betreuung der Studierenden zur Verfügung zu stellen hat.
Das ist an und für sich eine gute Sache und echt begrüßenswert. Das Problem ist allerdings: Diese zwei Paragraphen sind nie in Kraft getreten. Die gibt es zwar gedruckt im Gesetz, aber nicht in Kraft. Ich frage mich, warum Sie sie nicht endlich in Kraft setzen. Ich frage mich, warum Sie 24 000 Studierende an Fachhochschulen und in Fachhochschul-Studiengängen einfach ignorieren und sie im mitbestimmungsmäßigen Steinzeitalter festhalten.
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Studierende von Fachhochschulen wählen seit geraumer Zeit auch in die ÖH. Sie haben aber nichts dafür vorgesehen, dass sie sich dort irgendwie auch strukturell wieder finden.
Wenn Kollegin Brinek meint, die wollen dort überhaupt nicht hin, dann ist das bestenfalls hellseherisch, schlechtestenfalls okkult, denn es gibt weder irgendwelche Studien, die das belegen, noch kommt in dem mir vorliegenden Protokoll eines vor drei Wochen stattgefundenen Meetings von Studienrichtungsvertretungen, die getagt haben, um über ihre Vertretung zu sprechen, in irgendeiner Form vor, dass sie nicht in der ÖH vertreten sein wollen.
Ihre Argumente führen sich also selbst ad absurdum, denn wenn es einen Anpassungsbedarf gegeben hätte, dann ganz sicher auch in diesem Bereich. Was Sie betreiben, ist die Ignoranz von 24 000 Studierenden, Sie betreiben eine vorauseilende Wahlergebniskorrektur, Sie tragen eine funktionierende demokratische Struktur zu Grabe, und Sie entlarven sich damit einmal mehr als abgehobene Drüberfahrer im Machtrausch. (Beifall bei der SPÖ.)
15.40
Präsident Dr. Andreas Khol: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dipl.-Ing. Hütl. 2 Minuten Redezeit. – Bitte.
15.41
Abgeordneter Dipl.-Ing. Günther Hütl (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich möchte kurz auf den Vier-Parteien-Antrag zu sprechen kommen, und zwar geht es um Ersatzmethoden zum Tierversuch beziehungsweise um ein Verbot von Tierversuchen an Menschenaffen beziehungsweise um europäische Datenbanken.
Seit 1992 werden alternative Methoden zu Tierversuchen mit insgesamt 3,2 Millionen € gefördert, und 1,5 Millionen € wurden in den letzten sechs Jahren zur Verfügung gestellt. Das Ziel ist und war, wissenschaftlich aussagekräftige Ersatzmethoden zu entwickeln, die eine Verringerung der Anzahl oder der Belastung der Versuchstiere ermöglichen oder Versuchstiere überhaupt entbehrlich machen.
Für Kosmetika sind Tierversuche bereits verboten; ich habe darüber vor einigen Wochen gesprochen, auch über die drei „R“: Replace, reduce, refine, was so viel heißt wie: Ersetzen, vermindern und verbessern.
Bei der Entwicklung von Medikamenten nehmen die Tierversuche zwar ab, sie sind aber nach wie vor unverzichtbar. Es gibt aber eine Reihe von Alternativen zu diesen medizinischen Tierversuchen, die verstärkt gefördert werden müssen.
Bezüglich Datenbank: In Anbetracht einer zunehmenden gesamteuropäischen Verflechtung macht eine nationale Datenbank mit vergleichsweise geringen Daten wenig Sinn, jedoch wäre im EU-Rahmen eine wissenschaftliche Datenbank zur Vermeidung von Doppel- und Mehrfachversuchen sinnvoll, besonders im Zusammenhang mit dem von der EU eingerichteten Europäischen Zentrum für die Validierung von Alternativmethoden.
Ich glaube, dass wir mit diesem Antrag einen Beitrag zur Verminderung dieses Tierleides leisten.
Ein Wort noch zur Opposition, auch zu dem, was Frau Kollegin Heinisch-Hosek gesagt hat: Sie warten und Sie hoffen immer, dass irgendetwas kommt, was Sie aus der Krise bringt, beziehungsweise dass eine andere Krise kommt. Aber das erinnert mich immer an einen Film von Roman Polanski, der da heißt „Wenn Katelbach kommt“, aber
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„Katelbach“ ist im ganzen Film nie vorgekommen. – Das heißt, auch diese Krise wird nie kommen. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)
15.43
Präsident Dr. Andreas Khol: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Krainer. Wunschredezeit: 3 Minuten. – Bitte.
15.43
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Sehr geehrte Bundesministerinnen! Herr Präsident! Hohes Haus! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das Verbot von Tierversuchen an Menschenaffen ist ein Schritt in die richtige Richtung, sowohl inhaltlich als auch in der Form, weil hier das bewährte Konzept des Vierparteienweges, der schon beim bundesweiten Tierschutzgesetz eingeschlagen worden ist, beibehalten wird. Leider haben wir uns auf die Schaffung einer österreichweiten Datenbank, auf der die Tierversuche gesammelt werden sollen, nicht einigen können. Gemeinsam fordern wir zwar eine auf europäischer Ebene, aber es wäre, glaube ich, sehr vernünftig gewesen, diese Forderung auch dahin gehend zu bestärken, dass wir auf österreichischer, auf nationaler Ebene auch tätig sind und hier bereits eine derartige Datenbank einrichten, weil man damit seiner Forderung auf europäischer Ebene auch durch eine Tat Nachdruck verleiht, weil man Erfahrungen sammelt, wie das überhaupt funktioniert, und damit auch die Umsetzung auf europäischer Ebene ganz maßgeblich mitbestimmt, weil man einfach der Einzige ist, der hier auch Erfahrung und Know-how hätte. – Aber was noch nicht ist, kann ja noch werden. Vielleicht gelingt es uns 2005, dass wir uns hier auf eine gemeinsame Vorgehensweise einigen.
Eine Sache erwarte ich und wollte ich auch noch sagen, weil in dem vorliegenden Antrag die Bundesregierung aufgefordert wird, ein Gesetz über die Tierversuche vorzulegen, in dem Versuche an Menschenaffen verboten werden: Es gibt von meiner Seite, von meiner Fraktion her auch darüber hinaus gehende Vorstellungen, wie man das Tierversuchsgesetz adaptieren und verändern soll. Ich nehme an, das ist auch bei allen anderen Fraktionen der Fall, und deswegen würde ich es für vernünftig halten – und habe an und für sich auch die Erwartung an die Bundesregierung –, dass hier alle vier Parteien beziehungsweise zumindest die vier Tierschutzsprecher bereits von Anfang an in die Erstellung des Entwurfes eingebunden werden, damit wir diesen Weg des Vier-Parteien-Konsenses in der Frage der Gesetzgebung betreffend Tierschutz und Tierrechte nicht verlassen.
Zum Abschluss noch ein paar Sätze zum Thema Österreichische Hochschülerschaft: Trotz aller glupschäugigen und mit Dackelblick vorgetragenen Beteuerungen, dass es hier nur um Stärkung geht und nicht um Umfärben, haben Sie einige Fragen nicht wegwischen können, allen voran die Frage, dass Sie mit 36 Prozent der Stimmen bei der letzten Wahl in Zukunft 63 Prozent der Mandate besetzen wollen. Auf den ersten Blick mag das als Legasthenie – weil Sie hier einfach die zwei Ziffern vertauschen – gewertet werden, aber es ist relativ klar, dass dahinter einfach kaltes Machtkalkül steht. Und dafür sollte man sich eigentlich schämen: eine Mehrheit hier im Hohen Haus auszunützen, um demokratische Wahlen derartig umzumanipulieren.
Folgendes sollte Ihnen auch klar sein bei allen Beteuerungen, die Sie hier gemacht haben: Es glaubt Ihnen niemand, dass Sie hier nur eine Ebene stärken wollen. Es glaubt Ihnen niemand Ihre Beteuerungen, dass es hier nicht um das Umfärben ginge, und das aus einem relativ einfachen Grund: weil Sie selbst das auch schon lange nicht mehr glauben! – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)
15.46
Präsident Dr. Andreas Khol: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Dr. Moser. Sie wünscht, die Uhr auf 2 Minuten einzustellen. – Bitte.
Nationalrat, XXII.GP | 90. Sitzung / Seite 144 |
15.46
Abgeordnete Dr. Gabriela Moser (Grüne): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Ministerinnen! Heute gibt es eine sehr differenzierte Haltung von uns zu den Tagesordnungspunkten 1 bis 4. Ich fange jetzt mit jenem Punkt an, der der einzig positive ist, nämlich mit der Frage der Produktsicherheit.
Ich glaube, wir sollten schon auch würdigen, dass hier erstmals seit längerer Zeit eine EU-Richtlinie nicht nur in nationales Recht umgesetzt wird, sondern auch mit verbesserten gesetzlichen Bedingungen gekoppelt wird. Ich glaube, das ist schon erwähnenswert. Wir haben jetzt mehr Transparenz, wir haben jetzt auch von der Herstellerseite mehr Rechtssicherheit. Wir haben einen Produktsicherheitsbeirat, der sich nicht nur auf die Sozialpartner konzentriert, sondern auch geöffnet wird für die AUVA, für den VKI und auch für das Institut „Sicher Leben“. Es gibt jetzt bessere Sofortmaßnahmen, und wir haben auch Maßnahmen, die zum vorbeugenden Gesundheitsschutz etwas beitragen. Und das Allerbeste ist, dass endlich einmal ein Gesetz mit männlichen und mit weiblichen Formulierungen ausgestattet ist. Ich glaube, da sollten wir schon den hier am Werk gewesenen Juristen danken, allen voran Herrn Mag. Perz. – Das ist die positive Seite.
Aber nun die negative: Sie wissen alle ganz genau, dass Sie sowohl beim Hauptverband als auch beim ÖH-Gesetz in einer gravierenden Form in ein gewachsenes Gefüge, in ein gewachsenes demokratisches Gefüge eingreifen, was wirklich jeder normalen demokratischen Kultur spottet! Mit Gewaltaktionen sozusagen indirekte Wahlrechtsformen wieder einführen bei der ÖH, mit Gewaltaktionen auch den Hauptverband umfärben – das haben viele Rednerinnen und Redner schon hervorgehoben. Und ich glaube, diese Umfärbeaktion kann nur eine Antwort verdienen, und diese eine Antwort heißt: 2006 geht es wieder in die andere Richtung! Und diese Richtung wollen wir. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ.)
15.48
Präsident Dr. Andreas Khol