Stenographisches Protokoll
82.
Sitzung des Nationalrates der Republik Österreich
XXII. Gesetzgebungsperiode
Dienstag, 9. November 2004
82. Sitzung des Nationalrates der Republik Österreich
XXII. Gesetzgebungsperiode Dienstag, 9. November 2004
Dauer der Sitzung
Dienstag, 9. November
2004: 9.01 – 20.37 Uhr
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Tagesordnung
1. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Strafgesetzbuch, die Strafprozessordnung 1975, das Strafvollzugsgesetz, das Geschworenen- und Schöffengesetz 1990, das Bundesgesetz über den Schutz vor Straftaten gegen die Sicherheit von Zivilluftfahrzeugen, das Waffengesetz, das Bundeshaushaltsgesetz, das Bundesmuseen-Gesetz 2002, das Bundesforstegesetz 1996, das Pensionsgesetz 1965, das Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz, das Sonderunterstützungsgesetz, das Ausländerbeschäftigungsgesetz, das Arbeitsmarktservicegesetz, das Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977, das Arbeiterkammergesetz 1992, das Familienlastenausgleichsgesetz 1967, das Bundespflegegeldgesetz, das Bundessozialamtsgesetz, das Bundesbehindertengesetz, das Glücksspielgesetz, das Bundes-Sportförderungsgesetz, das Altlastensanierungsgesetz und das Umweltförderungsgesetz geändert sowie Regelungen über die Veräußerung von Bundesanteilen an der Gemeinnützige Wohnbaugesellschaft mbH Villach und an der Entwicklungsgesellschaft Aichfeld-Murboden Gesellschaft m.b.H. getroffen werden (Budgetbegleitgesetz 2005)
2. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Emissionszertifikategesetz, BGBl. I Nr. 46/2004, geändert wird
3. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Strahlenschutzgesetz sowie das Maß- und Eichgesetz geändert werden (Strahlenschutz-EU-Anpassungsgesetz 2004)
4. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz und das Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz 2000 geändert werden (UVP-G-Novelle 2004), und Bericht über den
Antrag 313/A der Abgeordneten Karlheinz Kopf, Klaus Wittauer, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz 2000, BGBl Nr. 697/1993, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl I Nr. 50/2002, geändert wird
5. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Umweltinformationsgesetz geändert wird (UIG-Novelle 2004)
6. Punkt: Übereinkommen von Aarhus über den Zugang zu Informationen, die Öffentlichkeitsbeteiligung an Entscheidungsverfahren und den Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten samt Erklärung
Nationalrat, XXII.GP | 82. Sitzung / Seite 2 |
7. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Militärbefugnisgesetz geändert wird
8. Punkt: Bericht und Antrag über den Entwurf eines Bundesverfassungsgesetzes, mit dem die Weisungsfreiheit von Rechtsschutzbeauftragten verankert wird
9. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Pensionsgesetz 1965, das Bundesbahn-Pensionsgesetz, das Bezügegesetz und das Bundestheaterpensionsgesetz geändert werden
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Inhalt
Personalien
Verhinderungen .............................................................................................................. 13
Geschäftsbehandlung
Verkürztes Verfahren gemäß § 28a der Geschäftsordnung (Verzicht auf Vorberatung der Regierungsvorlagen 665 und 666 d.B.) .......................................................................... 33
Redezeitbeschränkung nach Beratung in der Präsidialkonferenz gemäß § 57 Abs. 3 Z. 2 der Geschäftsordnung .......................................................................................................... 34
Ersuchen des Abgeordneten Dr. Josef Cap auf Erteilung eines Ordnungsrufes 151
Antrag der Abgeordneten Mag. Wilhelm Molterer, Dr. Josef Cap, Herbert Scheibner, Dr. Eva Glawischnig, Kolleginnen und Kollegen, die Regierungsvorlage 648 d.B.: Bundesgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz und das Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz 2000 geändert werden, sowie den Antrag 313/A der Abgeordneten Karlheinz Kopf, Klaus Wittauer, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz 2000 geändert wird, gemäß § 73 Abs. 3 Z. 2 der Geschäftsordnung an den Umweltausschuss rückzuverweisen – Annahme 165, 167
Aktuelle Stunde (20.)
Thema: „Uni-Notstand: Die finanzielle Aushungerung der Universitäten durch die Bundesregierung“ ......................................................................................................................................... 13
Redner/Rednerinnen:
Dr. Alexander Van
der Bellen ..................................................................................... 13
Bundesministerin Elisabeth Gehrer ................................................................... 16, 24
Dr. Gertrude Brinek ..................................................................................................... 18
DDr. Erwin
Niederwieser ............................................................................................. 19
Dipl.-Ing. Elke
Achleitner ............................................................................................. 21
Dr. Kurt Grünewald ...................................................................................................... 22
Mag. Heribert
Donnerbauer ........................................................................................ 25
Mag. Andrea Kuntzl ..................................................................................................... 26
Dipl.-Ing. Uwe
Scheuch ............................................................................................... 28
Michaela Sburny ........................................................................................................... 30
Bundesregierung
Vertretungsschreiben ..................................................................................................... 13
Nationalrat, XXII.GP | 82. Sitzung / Seite 3 |
Ausschüsse
Zuweisungen .................................................................................................................. 32
Dringliche Anfrage
der Abgeordneten Dr. Josef Cap, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Verschwendung von Steuermitteln und Verschleuderung von Staatsvermögen (2248/J) 112
Begründung: Dr. Josef Cap ........................................................................................ 115
Bundesminister Mag. Karl-Heinz Grasser .............................................................. 121
Debatte:
Dr. Günther Kräuter ................................................................................................... 129
Dkfm. Dr. Günter
Stummvoll .................................................................................... 131
Josef Bucher ............................................................................................................... 133
Mag. Werner Kogler ................................................................................................... 135
Doris Bures ................................................................................................................. 137
Werner Amon, MBA ................................................................................................... 140
Dr. Peter Wittmann
(tatsächliche Berichtigung) ........................................................ 141
Dipl.-Ing.
Maximilian Hofmann ................................................................................. 141
Dr. Christoph Matznetter (tatsächliche Berichtigung) .............................................. 143
Dr. Peter Pilz ............................................................................................................... 143
Dr. Christian Puswald ................................................................................................ 145
Wolfgang Großruck ................................................................................................... 147
Detlev Neudeck ........................................................................................................... 149
Dr. Gabriela Moser ..................................................................................................... 151
Dr. Peter Wittmann .................................................................................................... 153
Dr. Reinhold Lopatka ................................................................................................. 154
Mag. Norbert Darabos ............................................................................................... 156
Karl Öllinger ................................................................................................................ 157
Verhandlungen
1. Punkt: Bericht des Budgetausschusses über die Regierungsvorlage (649 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Strafgesetzbuch, die Strafprozessordnung 1975, das Strafvollzugsgesetz, das Geschworenen- und Schöffengesetz 1990, das Bundesgesetz über den Schutz vor Straftaten gegen die Sicherheit von Zivilluftfahrzeugen, das Waffengesetz, das Bundeshaushaltsgesetz, das Bundesmuseen-Gesetz 2002, das Bundesforstegesetz 1996, das Pensionsgesetz 1965, das Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz, das Sonderunterstützungsgesetz, das Ausländerbeschäftigungsgesetz, das Arbeitsmarktservicegesetz, das Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977, das Arbeiterkammergesetz 1992, das Familienlastenausgleichsgesetz 1967, das Bundespflegegeldgesetz, das Bundessozialamtsgesetz, das Bundesbehindertengesetz, das Glücksspielgesetz, das Bundes-Sportförderungsgesetz, das Altlastensanierungsgesetz und das Umweltförderungsgesetz geändert sowie Regelungen über die Veräußerung von Bundesanteilen an der Gemeinnützige Wohnbaugesellschaft mbH Villach und an der Entwicklungsgesellschaft Aichfeld-Murboden Gesellschaft m.b.H. getroffen werden (Budgetbegleitgesetz 2005) (657 d.B.) .......................................................................... 34
Redner/Rednerinnen:
Dr. Christoph
Matznetter ............................................................................................. 35
Jakob Auer .................................................................................................................... 36
Mag. Werner Kogler .............................................................................................. 38, 98
Josef Bucher ................................................................................................................. 41
Bundesminister Mag.
Karl-Heinz Grasser ................................................................ 42
Nationalrat, XXII.GP | 82. Sitzung / Seite 4 |
Mag. Norbert Darabos ................................................................................................. 47
Matthias Ellmauer ........................................................................................................ 49
Theresia Haidlmayr ...................................................................................................... 51
Maximilian Walch ......................................................................................................... 52
Kurt Eder ....................................................................................................................... 53
Edeltraud Lentsch ........................................................................................................ 54
Karl Öllinger ........................................................................................................... 55, 97
Dr. Reinhold
Mitterlehner (tatsächliche Berichtigung) ............................................... 57
Elmar Lichtenegger ..................................................................................................... 58
Mag. Johann Moser ..................................................................................................... 59
Johann Kurzbauer ........................................................................................................ 61
Sabine Mandak ............................................................................................................. 62
Barbara Rosenkranz .................................................................................................... 64
Heidrun Silhavy ............................................................................................................ 65
Helga Machne ............................................................................................................... 67
Dipl.-Ing. Dr.
Wolfgang Pirklhuber ............................................................................. 68
Sigisbert Dolinschek .................................................................................................... 69
Mag. Christine Lapp ..................................................................................................... 70
Astrid Stadler ................................................................................................................ 72
Dieter Brosz .................................................................................................................. 74
Dr. Franz-Joseph
Huainigg ......................................................................................... 76
Dr. Peter Wittmann ...................................................................................................... 76
Georg Keuschnigg ....................................................................................................... 78
Mag. Dr. Wolfgang
Zinggl ........................................................................................... 78
Gabriele Tamandl ......................................................................................................... 80
Mag. Dietmar Hoscher ................................................................................................. 81
Franz Xaver Böhm ....................................................................................................... 83
Mag. Terezija Stoisits ................................................................................................... 84
Dipl.-Ing. Günther
Hütl ................................................................................................. 85
Mag. Melitta Trunk ....................................................................................................... 85
Dr. Vincenz
Liechtenstein ........................................................................................... 87
Ing. Kurt Gartlehner ..................................................................................................... 87
Mag. Ruth Becher ........................................................................................................ 88
Heinz Gradwohl ............................................................................................................ 89
Staatssekretär Dr.
Alfred Finz .................................................................................... 90
Dr. Christoph
Matznetter (tatsächliche Berichtigung) ................................................ 93
Beate Schasching ........................................................................................................ 93
Mag. Dr. Maria
Theresia Fekter .................................................................................. 94
Rainer Wimmer ............................................................................................................ 95
Mag. Johann Maier ....................................................................................................... 96
Entschließungsantrag der Abgeordneten Heidrun Silhavy, Kolleginnen und Kollegen betreffend Einführung eines Lastenausgleichs – Ablehnung .................................................................... 66, 100
Entschließungsantrag der Abgeordneten Mag. Christine Lapp, Kolleginnen und Kollegen betreffend jährliche Valorisierung des Pflegegeldes – Ablehnung 72, 100
Entschließungsantrag der Abgeordneten Peter Haubner, Elmar Lichtenegger,
Kolleginnen und Kollegen betreffend Valorisierung der Mittel aus der besonderen
Sportförderung für ÖOC, ÖFB und Dachverbände ab 1.1.2007 – Annahme
(E 74) ..................................................................................................................... 73, 100
Entschließungsantrag der Abgeordneten Dieter Brosz, Kolleginnen und Kollegen betreffend Valorisierung der Mittel aus der besonderen Sportförderung – Ablehnung ................................. 78, 100
Annahme des Gesetzentwurfes ..................................................................................... 99
Nationalrat, XXII.GP | 82. Sitzung / Seite 5 |
2. Punkt: Bericht des Umweltausschusses über die Regierungsvorlage (624 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Emissionszertifikategesetz, BGBl. I Nr. 46/2004, geändert wird (658 d.B.) ......... 100
Redner/Rednerinnen:
Georg Oberhaidinger ................................................................................................. 101
Johann Rädler ............................................................................................................ 101
Dr. Eva Glawischnig .................................................................................................. 102
Klaus Wittauer ............................................................................................................ 104
Bundesminister
Dipl.-Ing. Josef Pröll ...................................................................... 105
Gerhard Steier ............................................................................................................ 106
Norbert Sieber ............................................................................................................ 107
Heidemarie
Rest-Hinterseer ..................................................................................... 108
Dipl.-Ing. Elke
Achleitner ........................................................................................... 109
Petra Bayr ................................................................................................................... 110
Dkfm. Dr. Hannes
Bauer ........................................................................................... 111
Annahme des Gesetzentwurfes ................................................................................... 112
3. Punkt: Bericht des Umweltausschusses über die Regierungsvorlage (620 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Strahlenschutzgesetz sowie das Maß- und Eichgesetz geändert werden (Strahlenschutz-EU-Anpassungsgesetz 2004) (659 d.B.) ........................................................................... 158
Redner/Rednerinnen:
Ing. Josef Winkler ....................................................................................................... 158
Karl Dobnigg ............................................................................................................... 159
Klaus Wittauer ............................................................................................................ 160
Heidemarie
Rest-Hinterseer ..................................................................................... 161
Konrad Steindl ............................................................................................................ 162
Walter Schopf ............................................................................................................. 162
Dipl.-Ing. Elke
Achleitner ........................................................................................... 163
Annahme des Gesetzentwurfes ................................................................................... 164
4. Punkt: Bericht des Umweltausschusses über die Regierungsvorlage (648 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz und das Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz 2000 geändert werden (UVP-G-Novelle 2004), und über den
Antrag 313/A der Abgeordneten Karlheinz Kopf, Klaus Wittauer, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz 2000, BGBl Nr. 697/1993, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl I Nr. 50/2002, geändert wird (661 d.B.) ...... 164
Redner/Rednerinnen:
Karlheinz Kopf ............................................................................................................ 165
Kai Jan Krainer ........................................................................................................... 165
Klaus Wittauer ............................................................................................................ 165
Dr. Eva Glawischnig .................................................................................................. 166
Annahme des Rückverweisungsantrages ................................................................... 167
Gemeinsame Beratung über
5. Punkt: Bericht des Umweltausschusses über die Regierungsvorlage (641 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Umweltinformationsgesetz geändert wird (UIG-Novelle 2004) (660 d.B.) ............ 167
Nationalrat, XXII.GP | 82. Sitzung / Seite 6 |
6. Punkt: Bericht des Umweltausschusses über die Regierungsvorlage (654 d.B.): Übereinkommen von Aarhus über den Zugang zu Informationen, die Öffentlichkeitsbeteiligung an Entscheidungsverfahren und den Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten samt Erklärung (662 d.B.) .............. 167
Redner/Rednerinnen:
Erwin Hornek .............................................................................................................. 168
Kai Jan Krainer ........................................................................................................... 168
Klaus Wittauer ............................................................................................................ 170
Dr. Eva Glawischnig .................................................................................................. 171
Bundesminister
Dipl.-Ing. Josef Pröll ...................................................................... 172
Dipl.-Ing. Hannes
Missethon ..................................................................................... 173
Erika Scharer .............................................................................................................. 173
Dipl.-Ing. Elke
Achleitner ........................................................................................... 174
Christoph Kainz .......................................................................................................... 175
Katharina Pfeffer ........................................................................................................ 176
Mag. Hans Langreiter ................................................................................................ 177
Walter Schopf ............................................................................................................. 177
Dipl.-Ing. Klaus
Hubert Auer ..................................................................................... 179
Hermann Gahr ............................................................................................................ 180
Antrag der Abgeordneten Karlheinz Kopf, Kai Jan Krainer, Klaus Wittauer, Dr. Eva Glawischnig, Kolleginnen und Kollegen, 1. dem Abschluss des Staatsvertrages in 662 d.B. die Genehmigung zu erteilen und 2. gemäß Art. 49 Abs. 2 B-VG die französische und die russische Sprachfassung dieses Staatsvertrages dadurch kundzumachen, dass sie im Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft zur öffentlichen Einsichtnahme aufliegen ....................................... 175
Annahme des Gesetzentwurfes in 660 d.B. ................................................................ 181
Genehmigung des Staatsvertrages in 662 d.B. ........................................................... 181
Beschlussfassung
im Sinne des Artikels 49 Abs. 2 B-VG hinsichtlich 662 d.B. ......... 181
Gemeinsame Beratung über
7. Punkt: Bericht des Landesverteidigungsausschusses über die Regierungsvorlage (652 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Militärbefugnisgesetz geändert wird (667 d.B.) ............. 181
8. Punkt: Bericht und Antrag des Landesverteidigungsausschusses über den Entwurf eines Bundesverfassungsgesetzes, mit dem die Weisungsfreiheit von Rechtsschutzbeauftragten verankert wird (668 d.B.) ...................................................................................................................... 182
Redner/Rednerinnen:
Anton Gaál .................................................................................................................. 182
Walter Murauer ........................................................................................................... 183
Dr. Peter Pilz ............................................................................................................... 184
Dr. Reinhard Eugen
Bösch ....................................................................................... 185
Katharina Pfeffer ........................................................................................................ 186
Bundesminister
Günther Platter .............................................................................. 187
Astrid Stadler .............................................................................................................. 189
Dipl.-Ing. Werner
Kummerer ..................................................................................... 189
Markus Fauland .......................................................................................................... 190
Bettina Stadlbauer ..................................................................................................... 191
Jochen Pack ................................................................................................................ 192
Ing. Erwin Kaipel ........................................................................................................ 193
Karl Freund ................................................................................................................. 194
Nationalrat, XXII.GP | 82. Sitzung / Seite 7 |
Marianne Hagenhofer ................................................................................................ 195
Mag. Hans Langreiter ................................................................................................ 196
Mag. Norbert Darabos ............................................................................................... 196
Bettina Stadlbauer
(tatsächliche Berichtigung) ......................................................... 198
Alfred Schöls .............................................................................................................. 198
Beate Schasching ...................................................................................................... 199
Günter Kößl ................................................................................................................ 199
Heinz Gradwohl .......................................................................................................... 200
Werner Amon, MBA ................................................................................................... 201
Stefan Prähauser ........................................................................................................ 202
Dr. Vincenz
Liechtenstein ......................................................................................... 203
Annahme des Gesetzentwurfes in 667 d.B. ................................................................ 204
keine Beschlussfassung im Sinne des § 82 Abs. 2 Z. 1 der Geschäftsordnung in 668 d.B. 204
9. Punkt: Bericht des Verfassungsausschusses
über die Regierungsvorlage (619 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das
Pensionsgesetz 1965, das Bundesbahn-Pensionsgesetz, das Bezügegesetz und
das Bundestheaterpensionsgesetz geändert werden (656 d.B.) ....................................... 204
Redner/Rednerinnen:
Dr. Peter Wittmann .................................................................................................... 204
Fritz Neugebauer ........................................................................................................ 205
Karl Öllinger ................................................................................................................ 205
Herbert Scheibner ...................................................................................................... 206
Otto Pendl ................................................................................................................... 206
Mag. Dr. Alfred Brader .............................................................................................. 207
Maria Grander ............................................................................................................. 207
Annahme des Gesetzentwurfes ................................................................................... 208
Eingebracht wurden
Regierungsvorlagen ................................................................................................... 32
655: Bundesgesetz, mit dem das Ökostromgesetz, das Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetz und das Energie-Regulierungsbehördengesetz geändert werden
663: Bundesgesetz, mit dem das Scheidemünzengesetz 1988 geändert wird
664: Bundesgesetz, mit dem das Arbeitszeitgesetz und das Arbeitsruhegesetz geändert werden
665: Protokoll über die Privilegien und Immunitäten der Europäischen Organisation für Kernforschung
666: Abkommen über audiovisuelle Gemeinschaftsproduktionen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung von Kanada samt Anhang
669: Bundesgesetz über Aufgaben und Organisation der Bundes-Wasserstraßenverwaltung – Wasserstraßengesetz
Berichte ......................................................................................................................... 33
Vorlage 28 BA: Bericht über die Genehmigung von überplanmäßigen Ausgaben im 3. Quartal 2004; BM f. Finanzen
Nationalrat, XXII.GP | 82. Sitzung / Seite 8 |
Vorlage 29 BA: Bericht über die Genehmigung von Vorbelastungen für das 3. Quartal 2004; BM f. Finanzen
III-106: Wahrnehmungsbericht über Teilgebiete der Gebarung des Bundes; Rechnungshof
III-108: Außenpolitischer Bericht 2003; Bundesregierung
Anfragen
der Abgeordneten
Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen an den
Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend
Pensionsangebote an MitarbeiterInnen der ÖBB bei gleichzeitigen unproduktiven
Bauinvestitionen (2229/J)
Mag. Walter Posch, Kolleginnen und Kollegen an den
Bundesminister für Inneres betreffend Besuch des UBAS durch BM Strasser (2230/J)
Mag. Walter Posch, Kolleginnen und Kollegen an den
Bundesminister für Inneres betreffend Ermittlungen des Bundeskriminalamtes
gegen engagierte Asylanwälte (2231/J)
Mag. Walter Posch, Kolleginnen und Kollegen an den
Bundesminister für Inneres betreffend Nichtwiederbestellung des Vorsitzenden
der Kommission OLG Wien 1 des Menschenrechtsbeirates (2232/J)
Ulrike Königsberger-Ludwig, Kolleginnen und Kollegen an den
Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend weitere
Schließungen von Postämtern in Niederösterreich (2233/J)
Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen an die
Bundesministerin für Gesundheit und Frauen betreffend „Korruptionsverdacht
gegen Ärzte und Pharmafirmen in Deutschland“ (2234/J)
Mag. Brigid
Weinzinger,
Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und
Kultur betreffend Gender Mainstreaming im Schul- und Bildungswesen (2235/J)
Mag. Brigid
Weinzinger,
Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend
Gewaltprävention und Betreuung von Gewaltopfern (2236/J)
Mag. Brigid
Weinzinger,
Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Gender
Mainstreaming im Steuersystem und Gender Budgeting (2237/J)
Mag. Brigid
Weinzinger,
Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Gesundheit und Frauen
betreffend Förderung von Frauenorganisationen (2238/J)
Mag. Brigid
Weinzinger, Kolleginnen
und Kollegen an die Bundesministerin für Gesundheit und Frauen betreffend
Gender Budgeting (2239/J)
Mag. Brigid
Weinzinger,
Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Gesundheit und Frauen
betreffend CEDAW Bericht (2240/J)
Mag. Melitta Trunk, Kolleginnen und Kollegen an den
Bundesminister für Inneres betreffend Rechtsgrundlage zur Verhinderung von
Veranstaltungen nationalsozialistischer bzw. neonazistischer Organisationen am
Beispiel des AFP-Treffens in Feldkirchen/Kärnten (2241/J)
Nationalrat, XXII.GP | 82. Sitzung / Seite 9 |
Dr. Eva Glawischnig, Kolleginnen und Kollegen an den
Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
betreffend Finanzierung und Umsetzung des europäischen Schutzgebietsprogramms
Natura 2000 (2242/J)
Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen an den
Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend Absichten zur
Stilllegung von 72 „B-Strecken“ des österreichischen Schienennetzes (2243/J)
Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen an den
Bundesminister für Finanzen betreffend Dividendenleistungen der Post AG (2244/J)
Mag. Ruth Becher, Kolleginnen und Kollegen an den
Bundesminister für Inneres betreffend Personalstand der
Sicherheitswache-Bereichsabteilung Donaustadt und des Kriminalkommissariats
Nord (2245/J)
Mag. Terezija
Stoisits,
Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend die
Untersagung der Demonstration für eine Untersuchung der Todesursache von Edwin
Ndupu in der JA Stein durch den Magistrat der Stadt Krems an der Donau (2246/J)
Mag. Terezija
Stoisits,
Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend die
Untersagung der Demonstration für eine Untersuchung der Todesursache von Edwin
Ndupu in der JA Stein durch den Magistrat der Stadt Krems an der Donau (2247/J)
Dr. Josef Cap, Kolleginnen und Kollegen an den
Bundesminister für Finanzen betreffend Verschwendung von Steuermitteln und
Verschleuderung von Staatsvermögen (2248/J)
Mag. Ruth Becher, Kolleginnen und Kollegen an den
Bundeskanzler betreffend Kosten des Vizekanzler-Büros (2249/J)
Mag. Ruth Becher, Kolleginnen und Kollegen an den
Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend Kosten des
Vizekanzler-Büros (2250/J)
Nationalrat, XXII.GP | 82. Sitzung / Seite 10 |
Mag. Christine Lapp, Kolleginnen und Kollegen an den
Bundesminister für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz
betreffend „Integrative Berufsausbildung“ (2251/J)
Mag. Christine Lapp, Kolleginnen und Kollegen an den
Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit betreffend „Integrative
Berufsausbildung“ (2252/J)
Mag. Christine Lapp, Kolleginnen und Kollegen an die
Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur betreffend „Integrative
Berufsausbildung“ (2253/J)
Mag. Christine Lapp, Kolleginnen und Kollegen an den
Bundeskanzler betreffend Dienstreisen im Jahr 2004 (2254/J)
Mag. Christine Lapp, Kolleginnen und Kollegen an die
Bundesministerin für auswärtige Angelegenheiten betreffend Dienstreisen im
Jahr 2004 (2255/J)
Mag. Christine Lapp, Kolleginnen und Kollegen an die
Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur betreffend Dienstreisen
im Jahr 2004 (2256/J)
Mag. Christine Lapp, Kolleginnen und Kollegen an den
Bundesminister für Finanzen betreffend Dienstreisen im Jahr 2004 (2257/J)
Mag. Christine Lapp, Kolleginnen und Kollegen an die
Bundesministerin für Gesundheit und Frauen betreffend Dienstreisen im
Jahr 2004 (2258/J)
Mag. Christine Lapp, Kolleginnen und Kollegen an den
Bundesminister für Inneres betreffend Dienstreisen im Jahr 2004 (2259/J)
Mag. Christine Lapp, Kolleginnen und Kollegen an die
Bundesministerin für Justiz betreffend Dienstreisen im Jahr 2004 (2260/J)
Mag. Christine Lapp, Kolleginnen und Kollegen an den
Bundesminister für Landesverteidigung betreffend Dienstreisen im
Jahr 2004 (2261/J)
Mag. Christine Lapp, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister
für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend
Dienstreisen im Jahr 2004 (2262/J)
Mag. Christine Lapp, Kolleginnen und Kollegen an den
Bundesminister für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz
betreffend Dienstreisen im Jahr 2004 (2263/J)
Mag. Christine Lapp, Kolleginnen und Kollegen an den
Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend Dienstreisen
im Jahr 2004 (2264/J)
Mag. Christine Lapp, Kolleginnen und Kollegen an den
Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit betreffend Dienstreisen im
Jahr 2004 (2265/J)
Dr. Helene
Partik-Pablé,
Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend massive
Vorwürfe des Präsidenten des Dachverbandes der türkischen Vereine gegen islamische
Religionslehrer (2266/J)
Gerhard Steier, Kolleginnen und Kollegen an den
Bundesminister für Inneres betreffend Aufstockung der Exekutive im Burgenland (2267/J)
Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen an den
Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend Konsequenzen
aus der REFLEX-Studie (Ergebnis: genotoxische Effekte durch elektromagnetische
Felder zB des Mobilfunks) und Arbeitsergebnisse des Wissenschaftlichen Beirats
Funk des BMVIT zu „Mobilfunk und Gesundheit“ (2268/J)
Mag. Brigid
Weinzinger,
Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landesverteidigung
betreffend Frauen im Bundesheer (2269/J)
Mag. Brigid
Weinzinger,
Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Gesundheit und Frauen
betreffend Förderung der Beratungsstelle für sexuell missbrauchte Mädchen und
junge Frauen (2270/J)
Erwin Spindelberger, Kolleginnen und Kollegen an den
Bundesminister für Inneres betreffend Aufstockung der Exekutivbeamten in der
Steiermark (2271/J)
Kai Jan Krainer, Kolleginnen und Kollegen an den
Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
betreffend eine Lebensqualität-Studie für Wien (2272/J)
Heidrun Walther, Kolleginnen und Kollegen an den
Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend weitere
Schließungen von Postämtern in der Steiermark (2273/J)
Mag. Gisela Wurm, Kolleginnen und Kollegen an den
Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend weitere
Schließungen von Postämtern in Tirol und Vorarlberg (2274/J)
Nationalrat, XXII.GP | 82. Sitzung / Seite 11 |
Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen an den
Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit betreffend „Befristete Beschäftigung
von Ausländern im Wintertourismus 2003/2004 (BGBl. II
Nr. 533/2003)“ (2275/J)
Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen an den
Bundesminister für Finanzen betreffend „Befristete Beschäftigung von Ausländern
im Wintertourismus 2003/2004 (BGBl. II Nr. 533/2003)“ (2276/J)
Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen an den
Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit betreffend „Befristete Beschäftigung
von Ausländern im Sommertourismus 2004“ (2277/J)
Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen an den
Bundesminister für Inneres betreffend „Korruptionsverdacht gegen Ärzte und
Pharmafirmen in Deutschland – oder auch in Österreich?“ (2278/J)
Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen an den
Bundesminister für Finanzen betreffend „Befristete Beschäftigung von Ausländern
im Sommertourismus 2004 (BGBl. II Nr. 193/2004)“ (2279/J)
Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen an den
Bundesminister für Finanzen betreffend „Befristete Beschäftigung von Ausländern
im Wintertourismus 2003/2004 (BGBl II Nr. 516/2003)“ (2280/J)
Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen an den
Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit betreffend „Befristete Beschäftigung
von Ausländern im Wintertourismus 2003/2004 (BGBl II
Nr. 516/2003)“ (2281/J)
*****
Mag Ulrike Lunacek,
Kolleginnen und Kollegen an den Präsidenten des Nationalrates betreffend keine
österreichische ParlamentarierInnen-Teilnahme an OSZE-Wahlbeobachtung USA
(25/JPR)
Anfragebeantwortungen
des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Kurt Gaßner, Kolleginnen und Kollegen (2063/AB zu 2166/J)
des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Wolfgang Großruck, Kolleginnen und Kollegen (2064/AB zu 2109/J)
des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Theresia Haidlmayr, Kolleginnen und Kollegen (2065/AB zu 2093/J)
des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Günther Kräuter, Kolleginnen und Kollegen (2066/AB zu 2096/J)
des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Gabriele Binder, Kolleginnen und Kollegen (2067/AB zu 2100/J)
des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen (2068/AB zu 2106/J)
der Bundesministerin für auswärtige Angelegenheiten auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Ulrike Lunacek, Kolleginnen und Kollegen (2069/AB zu 2091/J)
Nationalrat, XXII.GP | 82. Sitzung / Seite 12 |
des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen (2070/AB zu 2107/J)
des Bundeskanzlers auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Christine Muttonen, Kolleginnen und Kollegen (2071/AB zu 2088/J)
des Bundeskanzlers auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Christine Muttonen, Kolleginnen und Kollegen (2072/AB zu 2089/J)
des Bundeskanzlers auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen (2073/AB zu 2103/J)
des Bundesministers für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen (2074/AB zu 2105/J)
des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Kolleginnen und Kollegen (2075/AB zu 2094/J)
des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen (2076/AB zu 2104/J)
des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Rudolf Parnigoni, Kolleginnen und Kollegen (2077/AB zu 2102/J)
des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Günther Kräuter, Kolleginnen und Kollegen (2078/AB zu 2098/J)
des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen (2079/AB zu 2108/J)
der Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur auf die Anfrage der Abgeordneten DDr. Erwin Niederwieser, Kolleginnen und Kollegen (2080/AB zu 2090/J)
der Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur auf die Anfrage der Abgeordneten Dieter Brosz, Kolleginnen und Kollegen (2081/AB zu 2092/J)
der Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Brigid Weinzinger, Kolleginnen und Kollegen (2082/AB zu 2095/J)
der Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur auf die Anfrage der Abgeordneten DDr. Erwin Niederwieser, Kolleginnen und Kollegen (2083/AB zu 2161/J)
*****
des Präsidenten des Nationalrates auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Ulrike Lunacek, Kolleginnen und Kollegen (24/ABPR zu 25/JPR)
Nationalrat, XXII.GP | 82. Sitzung / Seite 13 |
Beginn der Sitzung: 9.01 Uhr
Vorsitzende: Präsident Dr. Andreas Khol,
Zweite Präsidentin Mag. Barbara Prammer, Dritter Präsident
Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn.
*****
Präsident Dr. Andreas Khol: Die Sitzung ist eröffnet.
Das Amtliche Protokoll der 81. Sitzung vom 21. Oktober 2004 ist in der Parlamentsdirektion aufgelegen und unbeanstandet geblieben.
Als verhindert gemeldet sind die Abgeordneten Broukal und Dr. Bleckmann.
Vertretung von Mitgliedern der Bundesregierung
Präsident Dr. Andreas Khol: Für diese Sitzung hat das Bundeskanzleramt über Entschließungen des Bundespräsidenten betreffend die Vertretung von Mitgliedern der Bundesregierung folgende Mitteilungen gemacht:
Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit Dr. Martin Bartenstein wird durch Bundesministerin Maria Rauch-Kallat, Bundesministerin für auswärtige Angelegenheiten Dr. Ursula Plassnik wird durch Bundesminister Dipl.-Ing. Josef Pröll vertreten.
Aktuelle Stunde
Präsident Dr. Andreas Khol: Wir gelangen nunmehr zur Aktuellen Stunde mit dem Thema
„Uni-Notstand: Die finanzielle Aushungerung der Universitäten durch die Bundesregierung“
Als Erster zu Wort gemeldet hat sich Herr Abgeordneter Dr. Van der Bellen. Ich erteile es ihm und mache ihn darauf aufmerksam, dass seine Redezeit 10 Minuten beträgt. – Herr Abgeordneter, Sie sind am Wort.
9.03
Abgeordneter Dr. Alexander Van der Bellen (Grüne): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sollen die Universitäten den gleichen Weg gehen wie Karl-Heinz Grasser mit dem Budget für 2005 – nämlich jenen in eine zusätzliche ungesteuerte Verschuldung?
Ich erzähle Ihnen folgende Geschichte. (Abg. Dr. Partik-Pablé: Nein, bitte! – Weitere Zwischenrufe bei den Freiheitlichen und der ÖVP.) – Sie wollen das nicht hören? Sie wollen nicht hören, wie es an den Universitäten zugeht? – Das ist typisch! (Beifall bei den Grünen.) Wenn Sie sich einmal die Mühe machten, mit Betroffenen zu reden, wie zum Beispiel den Vizerektoren, die für die Finanzierung zuständig sind, die für die Erstellung der Budgets für die Universitäten verantwortlich sind, dann würden Sie das hören, was mir neulich gesagt worden ist. Aber Sie wollen das ja nicht hören!
Der betreffende Vizerektor steht vor dem Problem, für das nächste Jahr ein ausgeglichenes Budget zu erstellen, aber es fehlen ihm einige Millionen Euro. Was passiert? – Eine österreichische Bank steht vor der Tür und sagt:
Nationalrat, XXII.GP | 82. Sitzung / Seite 14 |
Sehr verehrter Herr Vizerektor, dafür sind wir ja da. Wenn eine Firma zu wenig Geld hat, wenn die prognostizierten Ausgaben die Einnahmen übersteigen, dann sind wir dafür da. Wir geben Ihnen einen Kredit.
Der betreffende Rektor – etwas, wie soll ich sagen, verwundert – sagt: Na ja, aber bitte, und welche Sicherheit erwarten Sie dafür? Sollen wir unsere Gehälter verpfänden? Sollen wir das Mobiliar der Hörsäle verpfänden? Sollen wir den einen oder anderen PC verpfänden? Sollen wir ein Laborgerät verpfänden? – Nein, sagt die Bank, Sie bekommen ja ohnehin die Studiengebühren. Verpfänden Sie uns die Studiengebühren für die nächsten Jahre!
So weit sind wir gekommen! Soll nun das Geld der Studenten, die ihre Studiengebühren in der Hoffnung bezahlen, dass sie bessere Studienbedingungen vorfinden, dass sie davon irgendetwas haben, soll nun dieses Geld, von dem ja seinerzeit versprochen worden ist, dass es zusätzlich zum Universitätsbudget sein wird – was nicht der Fall ist –, in Zukunft zur Tilgung von Zinsen und Schulden an die Banken fließen?
Der betreffende Rektor hat dieses Angebot dankend abgelehnt. Und ich glaube, er hat Recht. Das kann nicht der Weg der Universitäten in die Zukunft sein! Ich kann vor dieser Entwicklung nur warnen. (Beifall bei den Grünen und der SPÖ.)
Was einem in diesem Zusammenhang wirklich auf die Nerven geht, ist, dass die Regierung und die Regierungsparteien ÖVP und FPÖ keine Gelegenheit auslassen, von „Weltklasse“ zu sprechen, von „Weltklasse-Universitäten“, die sie in Österreich fördern, etablieren, einrichten wollen. – Und dann stellt man fest, dass ein provinzieller Trick nach dem anderen angewandt wird, um genau das zu verhindern.
Ein Beispiel habe ich schon erwähnt: Als die Studiengebühren eingeführt wurden, haben die Regierungsparteien versprochen, dass dieses Geld für die Universitäten zusätzlich zur Verfügung stehen wird. – Das ist unwahr! Das ist nicht der Fall! Im Gegenzug hat der Finanzminister mit Einwilligung der Frau Bildungs- und Wissenschaftsministerin die öffentlichen Mittel für die Universitäten gekürzt. Diese Studiengebühren stehen den Universitäten nicht additiv zu den öffentlichen Mitteln zur Verfügung, sondern substitutiv.
Sie haben die Zusage, die Sie gegeben haben, nicht eingehalten, meine Damen und Herren von den Regierungsparteien!
Damals, als die Universitäten autonomisiert werden sollten – etwas, was wir grundsätzlich alle unterstützt haben –, als die Universitäten ausgegliedert wurden, haben Sie versprochen, dass die Zusatzkosten, die in diesem Zusammenhang auftreten, abgegolten werden. – Diese Zusage haben Sie nicht eingehalten!
Ich erwähne nur zwei kleine Beispiele, damit jeder versteht, worum es geht: Wenn man vom Beamtenschema auf das Angestelltenschema übergeht, gibt es Für und Wider; aber wenn man das macht, dann gibt es Zusatzkosten, ohne dass sich irgendetwas ändert, und zwar Zusatzkosten allein dadurch, dass der Arbeitgeber, die Universität, in Hinkunft Arbeitgeberbeiträge zur Sozialversicherung zu zahlen hat, weil ja das Personal schrittweise in das ASVG-System wechselt, statt im Beamtenschema zu sein. Nicht ein zusätzlicher Professor, nicht ein zusätzlicher Assistent ist damit gemeint, sondern nur das bestehende Personal!
Zweites kleines Beispiel: Der Bund hat in der Vergangenheit keine Versicherungen abgeschlossen. Warum? – Es war eine vernünftige Überlegung, dass der Bund als riesige Versicherungsgemeinschaft nicht extra noch eine Versicherungspolizze braucht, um beispielsweise etwas gegen Feuer, Wassereinbruch oder was auch immer zu versichern.
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Anders ist das natürlich bei einer ausgegliederten, autonomen Universität mit einem überschaubaren Bestand an Geräten und Gebäuden. Diese Mittel, wenn Sie so wollen, dieser Bestand an Infrastruktur ist zu versichern. Das geht auch bei kleinen Universitäten in die Zehntausende, wenn nicht Hunderttausende Euro. Das kann jeder Bürger und jede Bürgerin sofort nachvollziehen, der oder die ein Einfamilienhaus hat und dieses Haus gegen elementare Schäden versichert hat.
Also: Ohne dass ein einziger Posten dazukommt, ohne dass ein einziger Hörsaal dazukommt, ohne dass ein einziges Laborgerät dazukommt, steigen die Kosten an den Universitäten! – Sie von den Regierungsfraktionen haben zugesagt, diese Zusatzkosten abzugelten. Sie haben das aber nicht getan! Die Autonomie der Universität besteht darin, den Mangel zu verwalten. Und davon versprechen Sie sich eine großartige Motivation des Personals an den Universitäten. Das verstehen Sie unter dem Weg zur „Weltklasse-Universität“.
Wenn es nicht so traurig wäre, könnte man
darüber nur lachen! (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ.)
Frau Bundesministerin Gehrer erwidert in der Regel auf solche Vorhalte: Ich kann gar nichts dafür; das Globalbudget der Universitäten ist zwischen den Rektoren und Finanzminister Grasser verhandelt worden! – Es ist richtig, Frau Universitätsministerin, dass die Verhandlungen so gelaufen sind. Sie sollten sich aber nicht auf die Position zurückziehen: selber schuld, wenn es nicht reicht. So stiehlt man sich nämlich nur in der Provinzpolitik, nicht in der „Weltklasse“-Politik aus der Verantwortung! Da geht es aber nicht nur um die Universitäten als solche, sondern um die Zukunft des Landes mit den entsprechenden wirtschaftlichen Effekten für die Produktivität der Arbeitnehmer in der Zukunft. – Herr Kollege Stummvoll! Sie zumindest sollten doch nachvollziehen können, worum es da geht – jenseits der reinen Kosten für die Lehre und die Forschung. (Beifall bei den Grünen.)
100 Millionen € haben die Rektoren als notwendige Ergänzung, Reparatur, den notwendigen Ersatz der Infrastruktur an den Universitäten verlangt, angesichts des Rückstaus der Investitionen in den letzten Jahren.
Frau Bundesminister Gehrer zieht sich aus der Verantwortung zurück und verweist auf den Rat für Forschung und Technologie. – Frau Bundesministerin Gehrer, Sie haben schon auch noch eine Zuständigkeit für die Universitäten! (Beifall bei den Grünen.) Der Rat hat außerdem nur Forschungsmittel zu vergeben und ist nicht zuständig für die Infrastruktur in der Lehre.
Und jene Mittel, die Sie hier angekündigt
haben, sind nur ein Tropfen auf dem heißen Stein. Jetzt kann man schon sagen:
Ein Tropfen ist besser als gar kein Tropfen. – Ja, aber dann hören Sie
bitte auf, gleichzeitig von der „Weltklasse-Universität“ zu schwafeln! Das
kann einem nur auf die Nerven gehen! (Beifall bei den Grünen.)
An welcher Universität auch immer Sie sich umhören, Sie hören immer die gleichen Sachen, nicht in jeder Studienrichtung, aber in vielen Studienrichtungen: Zu wenig Lehrveranstaltungen, Hörsaalkapazitäten sind ein Problem, zu wenig Vortragende, mit dem Effekt, dass die Studierenden in der vorgesehenen Zeit, nämlich acht Semester bis zum Magister, ihr Studium nicht absolvieren können.
Aber dann sind Sie von den Regierungsparteien die Ersten, die klagen, jammern und schimpfen über die Studenten, die zu wenig arbeiten! Die können doch gar nicht in der vorgesehenen Zeit studieren, das ist die Situation derzeit!
Das führt natürlich zu einem Circulus vitiosus, das führt natürlich dazu, dass die Studentinnen und Studenten auch mehr arbeiten müssen, weil sie ja gezwungen sind, von etwas zu leben, Geld dazuzuverdienen, was dann wiederum die Studienzeit verlängert.
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Das kann nicht
in unser aller Interesse sein, meine Damen und Herren – auch von den
Regierungsparteien. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ.)
Abschließend: Frau Minister Gehrer! Sie stehlen sich aus der Verantwortung für die nun ausgegliederten und autonomen Universitäten. Sie sind aber immer noch dafür verantwortlich.
Ganz sicher sind Sie verantwortlich für die Schulen in diesem Land, und die Budgetzahlen für 2005 deuten darauf hin, dass 1 000, 1 500 – ich weiß es nicht, in der Größenordnung von 1 500 Lehrern, plus/minus einige hundert, in den Pflichtschulen im kommenden Jahr fehlen werden.
Schauen wir uns den nächsten PISA-Bericht
an, um zu sehen, wie unser Schulsystem im internationalen Vergleich
abschneidet. Ich bin sehr skeptisch. Ich lasse mich gerne positiv überraschen.
Aber wenn diese positive Überraschung nicht eintritt, Frau Ministerin Gehrer,
dann sind Sie und nur Sie für dieses Ergebnis verantwortlich. – Danke. (Beifall
bei den Grünen.)
9.13
Präsident Dr. Andreas Khol: Zu einer einleitenden Stellungnahme hat sich Frau Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur Elisabeth Gehrer zu Wort gemeldet.
Ich erteile ihr das Wort. Ihre Redezeit soll 10 Minuten nicht überschreiten. – Sie sind am Wort, Frau Bundesministerin.
9.13
Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur Elisabeth Gehrer: Herr Präsident! Hohes Haus! Vom Herrn Klubobmann Dr. Van der Bellen wurden hier einige Behauptungen aufgestellt, denen ich ganz klar und ganz deutlich widersprechen möchte.
Ich stelle fest: Ich stehle mich nicht aus der Verantwortung! – Ich habe die Verantwortung für die Universitäten, ich habe die Verantwortung dafür, dass das Universitätsgesetz 2002 zügig und vernünftig umgesetzt wird. Ich habe die Verantwortung dafür, dass die dort festgelegten Zahlungen zusätzlich zum Globalbetrag an die Universitäten kommen.
Der Globalbetrag, der ausverhandelt wurde, ist ganz klar im Gesetz festgehalten, er beträgt 1 660 Millionen €. Festgehalten ist, dass zu diesem Globalbetrag Beträge für Bezugserhöhungen, Mietaufwendungen, Verträge, Hochschulraumbeschaffung und klinischen Mehraufwand dazukommen. Festgelegt ist auch, dass zu diesem Globalbetrag die notwendigen Gelder für Implementierungskosten dazukommen: heuer 11 Millionen €, für die laufenden Implementierungskosten sind jährlich 4 Millionen € vorgesehen. Das ist das Grundbudget, und mit diesem Grundbudget plus den Studienbeiträgen liegen die Universitäten im Jahr 2004 6 Prozent über dem Budget im Jahr 2003. Das ist nachzurechnen, das ist nachzuweisen.
Meine Verantwortung geht aber noch weiter.
Meine Verantwortung heißt auch, dass ich etwas, was die Verhandler beim
Globalbudget vergessen haben, nämlich die Pensionskosten für Überstunden und
zusätzliche Aufwendungen, mit dem Finanzminister ausverhandelt habe. Das, was
damals vergessen wurde, kommt nämlich auch zum Budget dazu: die zusätzlich
anfallenden Pensionskosten, die damals beim Grundbudget, beim Globalbudget
nicht mitberechnet wurden. Genauso kommen dazu die Dienstalterszulagen, die
damals auch nicht mitberechnet wurden. Das heißt, ich habe meine Verantwortung
sehr wohl wahrgenommen. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)
Ich bin selbstverständlich auch dafür verantwortlich, dass wir zusätzliche Mittel für die Infrastruktur erhalten, denn durch die erstmals erstellten Eröffnungsbilanzen ist ersicht-
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lich geworden, was in den letzten Jahrzehnten oder in den letzten Jahren des 20. Jahrhunderts an Infrastrukturinvestitionen versäumt wurde. Wir haben jetzt einen Gesamtüberblick. Wir wissen, dass einiges zu tun ist. Wir machen es aber nicht wie früher mit der Gießkanne, sondern wir machen es auf Antrag, auf Grund von Schwerpunktsetzung und auf Antrag der Universitäten mit Begründung.
Ich bitte Sie, das jetzt mitzuschreiben (Ruf bei der SPÖ: Das ist das Parlament, nicht die Schule!): Wir haben heuer 18 Millionen € zusätzlich und in den nächsten Jahren 50 Millionen € zusätzlich. Wer behauptet, dass 68 Millionen € (Ruf bei der SPÖ: Können Sie es auf die Tafel schreiben?) nichts sei, der hat meiner Meinung nach das Verhältnis zum Geld verloren. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.) 68 Millionen € zusätzlich für Infrastruktur, das sind 936 Millionen Schilling an zusätzlichen Investitionen. Ich finde, das ist sehr viel Geld, sehr viel Geld vom österreichischen Steuerzahler.
Dazu muss man noch rechnen, dass wir im Jahre 2002 50 Millionen € in die Infrastruktur gegeben haben. Wir investieren außerdem auch in die Bauten: Vom Jahr 2000 bis zum Jahr 2003 sind 165 Millionen € für Neubauten und Umbauten ausgegeben worden. Allein im heurigen Jahr, im Jahr 2004, werden 30 Millionen € für Universitätsbauten ausgegeben.
Wir liegen also längst bei den
100 Millionen €, die Sie gefordert haben, und zwar zusätzlich
zum Budget. Zusätzlich zum Gesamtbudget kommen mindestens 100 Millionen €
in den Jahren 2004/2005/2006 dazu. (Beifall bei der ÖVP und bei
Abgeordneten der Freiheitlichen.)
Ich stelle fest, dass ich sehr wohl meine Verantwortung für die Universitäten wahrnehme!
Natürlich stehen wir vor großen Herausforderungen. Die Universitäten haben die Implementierung des neuen Gesetzes sehr zügig und sehr professionell vorgenommen. Dafür möchte ich mich bei allen Rektoren und Rektorinnen und auch allen VizerektorInnen herzlich bedanken. Die Umstellung auf dieses neue System hat ein unglaubliches Engagement erfordert, dies ist äußerst gut gelungen.
Wir haben in Österreich über 300 verschiedene Studienrichtungen. Es gibt einige, von denen man immer zu Beginn des Studienjahres hört, dass irgendetwas nicht funktioniert. Aber Sie können es sich anschauen gehen, die Studienbedingungen für die Studierenden, sei es in Linz, sei es in Graz, sei es in Innsbruck, sei es auch in Wien an der Vetmed, sei es auch in Wien an vielen Instituten der Universität Wien, sind durch die Bank äußerst gut.
Die Universitäten haben heuer 331 Stellen neu ausgeschrieben. Es ist also möglich, neue Kräfte anzustellen. Die Universitäten haben in ihrer eigenen Verantwortung eigene Organisationsformen beschlossen. Die Universitäten arbeiten derzeit an ihrem Budget für 2005. Wir werden gemeinsam mit ihnen diese Budgeterarbeitung vornehmen. Wir haben selbstverständlich die Verantwortung für die gerechte Verteilung dieses Geldes. Das werden wir sehr zielorientiert machen.
Meine Damen und Herren! Den Universitäten
in Österreich nützt es herzlich wenig, wenn man in der Öffentlichkeit ständig
behauptet, wie schlecht sie seien. Interessanterweise sieht es das Ausland
anders. Interessanterweise haben die österreichischen Universitäten im Ausland
einen sehr guten Ruf. Das neue Universitätsgesetz wird immer wieder in allen
europäischen Ländern als ganz besonderes Gesetz diskutiert. (Abg. Öllinger:
„Diskutiert“, aber warum? Das müssen Sie sich fragen!)
Es dürfte Ihnen vielleicht entgangen sein, dass wir besonders in Exzellenzzentren investieren, für die die Schwerpunktsetzung an den Universitäten die Voraussetzung ist. Ich erinnere an die Institute der Wissenschafter Penninger, Zoller oder Zeilinger. Es
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bilden sich Exzellenzzentren an unseren Universitäten, die Weltklasse und Weltklasse-Institute sind. Darauf sind wir stolz.
Ich glaube, es wäre gut, wenn die Universitäten von der Politik mehr positives Feedback bekommen, Unterstützung zur Bewältigung der Herausforderungen, aber auch positives Feedback. Darum bitte ich Sie. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)
9.21
Präsident Dr. Andreas Khol: Wir treten nun in die Debatte ein.
Ich mache darauf aufmerksam, dass die Redezeit aller weiteren Redner in der Aktuellen Stunde 5 Minuten beträgt. – Frau Abgeordnete Brinek, bitte.
9.22
Abgeordnete Dr. Gertrude Brinek (ÖVP): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Hohes Haus! Ich möchte mit einem Zeitungsausschnitt, mit einem Zitat beginnen:
Alarm! Zum ersten Mal schlugen der Rektor der Universität und die Hochschülerschaft gemeinsam Alarm. Aktueller Anlass: vorläufige Zahlen für das Wintersemester, Anschwellen der Studentenlawine, die Raumnot an den Universitäten ist drückend, Budgetmittel stagnierend bis rückläufig. – Dazu der Kommentar, dass die Konsequenzen aus all dem erst in mehreren Jahren sichtbar werden.
Ich lasse Sie raten, aus welchem Jahr dieser Zeitungskommentar stammt. – Ich entlaste Sie: Aus dem Jahr 1977, Ministerin Firnberg, Finanzminister von der SPÖ, Bundeskanzler von der SPÖ. – Kaum zu glauben!
Die Zahlen, die Zeitungsmeldungen von 1977 bis heute lassen sich fortsetzen. Jedes Jahr zu Semesterbeginn, manchmal schon früher als am 9. November, kommt die Opposition auf die Idee, die Uni krankzureden. Und so tut sie es auch diesmal wieder. Von Notstand ist die Rede, es gibt Krisengerede. (Abg. Dr. Puswald: Schauen Sie sich die Verhältnisse an!) – Ich bin mehr an den Universitäten als Sie, Herr Kollege, weil ich dort lehre; und so mancher hier auch. Daher kenne ich die Verhältnisse ein wenig besser. – Von Chaos und von Budgettricks ist die Rede. (Beifall bei der ÖVP.)
Jetzt wende ich mich ganz besonders an den Kollegen Van der Bellen, nicht an den Herrn Professor. (Abg. Dr. Van der Bellen: Haben Sie ein Konzept?) Ich bin entsetzt, ich bin beunruhigt, wenn ich an Ihr Ethos als Hochschullehrer denke und Ihre Aussagen lese, dass es der Regierung darum gehe, den Unruheherd Universität auszuhungern.
Ich bin erschrocken, Herr Professor, mit welcher Undifferenziertheit, mit welcher Art der pauschalen Polemik und Generalisierung Sie den Zustand der Universitäten beschreiben, als ich die Tageszeitungen vom Wochenende gelesen habe. (Beifall bei der ÖVP.)
Sie, Herr Professor Van der Bellen, haben gesagt: Schluss mit dem „Geschwafel“! – Ja, ich stimme zu! Schluss mit dem Geschwafel von Notstand, Chaos, Krise und so weiter. Dieses Geschwafel gibt es seit den siebziger Jahren! Wir tun den Universitäten nichts Gutes, wenn wir dieses Geschwafel fortsetzen. (Abg. Sburny: Sie machen permanent Vernebelung!) Die Regierung handelt. Dieses Parlament will den Universitäten mehrheitlich Gutes, will differenzierte Rede, will differenzierte Politik und maßvolle Konsolidierung, so wie das andere Länder und andere Städte auch tun. (Beifall bei der ÖVP.)
Zum Thema Konsolidierung: Haben Sie gewusst, dass auch manche Städte und Bundesländer in Österreich um Konsolidierung bemüht sind? – Die Stadt Wien kürzt 5 Prozent des Sozialbudgets, kürzt mehrere Prozent des Wiener Kunst- und Kulturbudgets.
Nationalrat, XXII.GP | 82. Sitzung / Seite 19 |
(Abg. Öllinger: Da sind Sie noch froh darüber?) – Nein, es geht um Konsolidierung und das gemeinsame Ganze.
Kleines Aperçu: Haben Sie gewusst, dass die niederösterreichischen Getreidebauern acht Mal so viel Getreide verkaufen müssen, um ein Kilo Brot kaufen zu können, wie vor zehn Jahren? (Abg. Dr. Grünewald: Sind jetzt die Bauern schuld?) Alle tragen etwas bei! Wenn 6 Prozent mehr Budget für das Jahr 2004 für die Universitäten herauskommt, dann können Sie nicht von einem Notstand, dann können Sie nicht von einem Chaos und von einer Krise reden. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)
Meine Damen und Herren! Die Ministerin, die Rektoren, die vernünftigen Personen an den Universitäten sagen: Das Budget ist nicht üppig. Wir leben nicht in üppigen Zeiten. Aber Rektor Winckler als Sprecher der Rektorenkonferenz sagt: Wir können die Situation meistern. Wir können gut damit leben. Üppige Zeiten wünscht sich sowieso keiner.
Ich bin daher dafür, dass wir mit ehrlichen Zahlen arbeiten. (Abg. Öllinger: Bravo! – Demonstrativer Beifall des Abg. Öllinger.) Der heute abwesende Kollege Broukal sagte zum Beispiel zum Thema Publizistikinstitut: 3 000 Studenten warten auf Betreuung. – Dann waren es 1 000, in der vorletzten Stufe 300, und wie sich herausgestellt hat, waren es 100 Studenten, für die auch eine Betreuung gefunden wurde.
Wie ist das jetzt mit den ehrlichen Zahlen und mit dem Krankreden der Universitäten? – Die Regierung und die Regierungsparteien tun das nicht.
Auch der ERASMUS-Beirat hat die Reduktion der Zuschüsse selbständig vorgenommen. (Abg. Dr. Van der Bellen: Das finden Sie gut? Die ERASMUS-Kürzung habe ich überhaupt vergessen!) Die Ministerin hat 500 000 € zur Verfügung gestellt, um das auszugleichen.
Zu den Aufwendungen für die Forschungsinfrastruktur. Sie dürfen sich nicht aussuchen, welches Mascherl Geld haben muss. Es ist Geld der Steuerzahler, der Regierung, das den Universitäten für Forschungszwecke gewährt wird. Forschungsgeleitete Lehre heißt, in Forschungsinfrastruktur zu investieren. (Abg. Dr. Van der Bellen: Das ERASMUS-Programm ist ein Trauerspiel!) Diese Kritikpunkte sind einzig übrig geblieben. Diese Kritikpunkte hat die Ministerin entkräftet. Es werden mehr als 68 Millionen € für die Verbesserung der Forschungsinfrastruktur gegeben.
Meine Damen und Herren! Am 9. November vor 15 Jahren ist die Mauer in Berlin gefallen. Wir haben das hier, ich erinnere mich sehr genau, bejubelt. – Errichten wir nicht neue Mauern und Bollwerke gegen die Vernunft und gegen das Denken! Die Universität ist der Platz der differenzierten Rede und der differenzierten Argumentation. Diese steht uns auch in Zukunft sehr gut an. Nehmen wir uns daher selber ernst und beim Wort! – Danke. (Anhaltender Beifall bei der ÖVP sowie Beifall bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)
9.27
Präsident Dr. Andreas Khol: Als nächster Redner hat sich Herr Abgeordneter Dr. Niederwieser zu Wort gemeldet. Seine Redezeit beträgt 5 Minuten. – Bitte.
9.27
Abgeordneter DDr. Erwin Niederwieser (SPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Hohes Haus! Frau Kollegin Brinek, Sie verwechseln da offensichtlich einiges. (Abg. Steibl: Das war eine sehr gute Rede!) Wir reden hier nicht vom Notstand an den Universitäten in Form dessen, dass die Universitäten unfähig wären. Wir reden hier von einer unfähigen Bildungspolitik dieser Regierung und dieses Hauses, die Sie zu verantworten haben. Und am Titel der Aktuellen Stunde gibt es überhaupt nichts zu deuteln. (Beifall bei der SPÖ und den Grünen.)
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Ich habe hier sechs Fakten, diese müssen Sie erst einmal widerlegen.
Erstens: Das Uni-Budget ist absolut unzureichend. Im Jahre 1999 gab es noch 4,3 Prozent Anteil des Bundesbudgets für die Hochschulen. Heute sind es 3,86 Prozent, ein drastischer Rückgang. – Das ist die Realität, nicht das, was Sie an schönen Zahlen sagen! (Beifall bei der SPÖ und den Grünen.)
Zweitens: Die Studiengebühren haben keinerlei Verbesserung für die Studierenden gebracht. Im Gegenteil: Viele warten auf Prüfungen, viele warten auf Lehrveranstaltungen, die nicht mehr abgehalten werden können, weil das Geld dafür fehlt.
Drittens: Die Motivation an den
Universitäten ist am Boden. (Abg. Dipl.-Ing. Scheuch: Mit eurer
Jammerei kein Wunder!) Schuld ist Ihr Universitätsgesetz, Kollege, Ihr UG,
mit dem Sie Tausende von qualifizierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern an
den Universitäten von jeder qualifizierten Mitsprache ausgeschlossen haben. (Abg.
Dipl.-Ing. Scheuch: Die lernen nur jammern!) Das sind in erster
Linie die habilitierten Mittelbauangehörigen, die nichts mehr zu reden haben,
weil Ihr Gesetz sie davon ausschließt. (Abg. Großruck: Bist du jetzt
für den Ambrozy oder dagegen?)
Viertens: Der Regierungseinfluss ist so groß wie nie zuvor. Schlagende Uni-Räte, im wahrsten Sinn des Wortes, tummeln sich in den Führungsetagen der Universitäten.
Fünftens: Die Zahl der Arbeitslosen erreicht insgesamt einen Rekordwert. Sie ist so hoch wie seit den fünfziger Jahren nicht mehr. Tausende hoch qualifizierte Absolventinnen und Absolventen der Universitäten, Fachhochschulen und Akademien haben keine Chance auf eine Anstellung. 9 100 waren es Anfang dieses Monats.
Das ist eine Vergeudung geistiger Ressourcen, für die Sie verantwortlich sind. Das ist keine Glanzleistung, sondern das ist eine grottenschlechte Bildungspolitik, die Sie zu verantworten haben! (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der Grünen. – Ruf bei der SPÖ: Das ist ein Armutszeugnis!)
Kommen wir zum sechsten Punkt – es trifft sich gut, Frau Bundesministerin, dass Sie von Verantwortung gesprochen haben –: Dabei geht es um ein Schadenspotential, das weit über das hinausgeht, was bisher zum Budget genannt wurde. Ich habe hier die Stellungnahme des Bildungsministeriums zur Dienstrechts-Novelle 2004. Darüber wurde in der Öffentlichkeit bisher kaum gesprochen. Aber diese Stellungnahme hat es, was die Verantwortung des Bildungsministeriums anbelangt, in sich.
Es geht um die Frage: Was ist in Österreich in den Augen dieses Hohen Hauses, in Ihren Augen, Kollegin Brinek, ein akademischer Abschluss? Fangen wir mit ein paar einfachen Fragen an! Ist der Besuch einer Volksschule ein akademischer Abschluss? (Abg. Großruck: Kommt darauf an!) – Wir werden uns einig sein: Nein. Ist eine Matura ein akademischer Abschluss? – Auch nicht.
Ist ein Bachelor ein akademischer Abschluss? (Abg. Großruck: Ist „Radio Eriwan“ ein ...?) Ist ein Bachelor ein akademischer Abschluss? – Selbstverständlich! Ist ein Magisterstudium an einer Fachhochschule ein akademischer Abschluss? – Auch! (Zwischenruf der Abg. Dr. Brinek.) Werden künftige Lehrerinnen und Lehrer an den Hochschulen für Bildungsberufe akademische Abschlüsse haben? – Selbstverständlich!
Aber all diese Antworten sind falsch, wenn es nach dem neuen Beamtendienstrecht geht, das Sie hier demnächst beschließen wollen. Dort steht ganz klar drinnen, dass all diese akademischen Abschlüsse in den Augen dieses Gesetzgebers, dieser parlamentarischen Mehrheit, in den Augen von ÖVP und FPÖ keine akademischen Abschlüsse sind. Sie werden nicht anerkannt. Das ist ein Skandal der Sonderklasse! (Beifall bei der SPÖ und den Grünen.)
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Damit führen Sie, Frau Bundesministerin, auf der einen Seite den Bachelor ein, brüsten sich in einer Aussendung – gerade gestern – damit, wie gut das mit dem dreigliedrigen Studium funktioniert, und in Wirklichkeit sagen Sie auf der anderen Seite allen Absolventinnen und Absolventen: Aber euer Abschluss hat für uns nur Matura-Niveau! (Abg. Großruck: Der Broukal hat überhaupt keinen akademischen Abschluss! Und der ist euer Wissenschaftssprecher!) – Das ist nicht so gleichgültig, Kollege Großruck. Das strahlt weit in den öffentlichen Dienst und in die Privatwirtschaft aus.
Das sind die sechs Punkte, angesichts derer man sagen muss: Es ist Zeit, dass diese Bildungspolitik, dass diese Hochschulpolitik ein Ende findet und dass diese Art der Bildungspolitik abgelöst wird. (Beifall bei der SPÖ und den Grünen.)
9.33
Präsident
Dr. Andreas Khol: Nächste
Rednerin ist Frau Abgeordnete Dipl.-Ing. Achleitner. 5 Minuten
Redezeit. – Bitte. (Abg. Dr. Jarolim – in Richtung des
Abg. Dr. Niederwieser –: Erwin, wir sind froh, dass das gesagt
worden ist!)
9.33
Abgeordnete Dipl.-Ing. Elke Achleitner (Freiheitliche): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Hohes Haus! Herr Kollege Niederwieser, Sie setzen wirklich die absoluten Widersprüche fort, in die sich die SPÖ ständig verstrickt. Ich habe hier eine Pressemeldung der Vorsitzenden der Hochschullehrergewerkschaft Andrea Kdolsky. Darin heißt es, dass sie es nicht gut findet, wenn das Doktorat mit dem Bakkalaureat und dem FH-Abschluss gleichgesetzt wird. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.) Ich denke, gerade die Gewerkschafter des ÖGB sind nicht unbedingt als regierungsnahe zu bezeichnen.
Sehr geehrter Herr Kollege Niederwieser, wenn Sie vom Budget für die Wissenschaft reden, dann sollten Sie schon die Zahlen richtig anschauen. Im Jahre 1997 betrug das Budget für den Bereich Wissenschaft 1,02 Prozent des Bruttoinlandsproduktes, während es heuer, 2004, 1,36 Prozent beträgt. Das zeigt sehr wohl, dass dieser Regierung die Wissenschaft und die Förderung der Universitäten wirklich am Herzen liegen. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)
Sehr geehrte Damen und Herren! Die
Universitäten sind natürlich durch das Universitätsgesetz gefordert.
Autonomie, ein Globalbudget und die neuen Strukturen erfordern einen massiven
Einsatz und auch ein Umdenken an den Universitäten, denn Eigenverantwortung
bedeutet, sich Herausforderungen stellen zu müssen. Wenn man die Struktur des
UOG 2002 wirklich verstanden hat – und ich befürchte, dass das von Seiten
der SPÖ noch immer nicht erfolgt ist –, dann erkennt man, dass dieses
Gesetz riesige Chancen bietet, Chancen für die Unis, zu attraktiven Forschungs-
und Studienstätten zu werden. (Abg. Dr. Puswald: Deswegen
wandern die Wissenschafter ab?!)
Es ist ganz klar, dass Umstrukturierungen
in jedem Betrieb und in jeder Institution mühsam sind, denn es ist nicht so
angenehm, von langjährigen Abläufen abzugehen, es ist auch aufwendig, diese
Umstrukturierungen durchzuführen. Aber sie sind notwendig – sowohl in
Betrieben als auch in Institutionen, und zwar für ein künftiges gutes Bestehen
der Universitäten. Dazu brauchen die Unis ganz einfach Unterstützung und Motivation.
Sie brauche nicht ständiges Polemisieren und Aufhetzen durch die Opposition. (Beifall
bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)
Eines ist auch ganz klar: Rein durch Geld,
nur durch finanzielle Zuwendungen können die Organisationsstrukturen und
Problemen nicht gelöst werden. (Abg. Dr. Puswald: Aber es
schadet nicht wirklich!)
Natürlich muss man auf die Probleme eingehen, aber es kann nicht sein, dass einerseits Eigenverantwortlichkeit gefordert wird, aber andererseits das Ministerium für Pro-
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bleme, sobald sie irgendwo auftreten, herhalten muss. Eigenverantwortung heißt auch, selber die eigenen Probleme zu lösen.
Kollege Gusenbauer – er ist heute leider nicht da (Abg. Dr. Brinek: Wie so oft!) – hat in einer Meldung am 29. Oktober gesagt, dass der Raubbau an den Universitäten beendet werden müsse. Mir ist nicht ganz klar, mit welchem Zahlenmaterial die SPÖ rechnet. Es ist Tatsache, dass im Jahr 2004 alle Universitäten im Schnitt 6 Prozent mehr an finanziellen Mitteln für ihr Budget zugewiesen bekommen haben, die Universität Wien sogar über 11 Prozent.
Es ist eine Tatsache, dass Österreich pro Student im Jahr deutlich mehr zahlt, als im Durchschnitt der OECD-Länder dafür bezahlt wird. Österreich liegt vor Deutschland, liegt vor Finnland, liegt vor Frankreich, liegt vor Japan und liegt vor Italien an neunter Stelle in der OECD, wenn es darum geht, wie viel Geld für Studenten ausgegeben wird. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)
Dass gerade für die Forschungsinfrastruktur zusätzlich zum jetzigen Budget noch weitere Mittel zur Verfügung gestellt wurden, wurde bereits von der Frau Bundesministerin erwähnt. Es darf nicht unerwähnt bleiben, dass über 60 Millionen € zusätzlich für die Forschungsinfrastruktur zur Verfügung stehen.
Es gibt auch viele Institute, bei denen der
Betrieb funktioniert. Die Opposition versucht ständig, nur jene wenigen
Institute herauszugreifen, wo das nicht der Fall ist. Sie versucht die
Tatsache, dass sich alle Assistenten und Professoren wirklich darum bemühen,
einen funktionierenden Studienbetrieb ablaufen zu lassen, einfach unter den
Tisch zu kehren und dies nicht einmal zur Kenntnis zu nehmen. (Präsident
Dr. Khol gibt das Glockenzeichen.)
Sehr geehrte Damen und Herren! Die
Opposition weiß wirklich nicht, was sie will. (Abg. Brosz: Können Sie
es uns bitte erklären?!) Einerseits wollen Sie zentrale, planwirtschaftlich
gesteuerte Unis, weil sie den Universitäten einfach nicht zutrauen, dass sie
finanzielle Mittel effizient einsetzen. (Abg. Dr. Puswald:
Redezeit!) Andererseits wollen Sie weniger Einfluss durch den Staat,
natürlich nur dann, wenn es sich um eine blau-schwarze Regierung handelt. (Abg.
Dr. Wittmann: Schlusssatz!)
Ich fordere Sie daher auf: Lassen Sie die Universitäten endlich arbeiten! Hören Sie damit auf, auf Kosten der Lehrenden und Studierenden Parteipolitik zu machen! (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)
9.39
Präsident Dr. Andreas Khol: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Grünewald. Auch er spricht 5 Minuten zu uns. – Bitte.
9.39
Abgeordneter Dr. Kurt Grünewald (Grüne): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Hohes Haus! Sie werden von mir keine Geschichten hören, sondern, wie Frau Partik-Pablé sich das wünscht, Daten und Fakten (Abg. Scheibner: Hoffentlich keine Kritik an Ihrem Parteivorsitzenden!), und die sind noch besser als Geschichten und lassen sich damit gut verknüpfen.
Ich erzähle Ihnen daher jetzt nicht etwas über Klopapierrollen und über das Fensterputzen an den Universitäten, sondern ich stelle an die Frau Ministerin folgende Frage: Sie kennen doch den Ausspruch „Das ist für die Fisch’“?
Jetzt werden Sie sich fragen: Wozu dieser nautisch-maritim-biologische Ausflug? – In Innsbruck wurden an einem Institut für Limnologie und Zoologie die Aquarien neu gefüllt. (Abg. Scheibner: Also doch eine Geschichte!) Fakten! – Bald darauf schwammen alle Fische mit dem Bauch nach oben. (Abg. Dr. Partik-Pablé: Das ist eine Ge-
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schichte! – Abg. Dr. Brinek: Märchen!) Man
wiederholte dieses Experiment, und wiederum schwammen die Fische mit dem Bauch
nach oben. (Abg. Dr. Partik-Pablé:
Die Geschichte ist nicht interessanter als die von Herrn Van der Bellen!)
Nun komme ich von den Fischen zu den Menschen und zur Frau Ministerin. – In diesem Gebäude, dessen Renovierung schon seit Jahren ansteht und vor Jahren beantragt wurde, ist das gesamte Wasser in den Wasserleitungen hochwahrscheinlich mit dem Bakterium Escherichia coli und mit Legionellen verseucht. Es wurden Tafeln angebracht – dazu braucht es kein Budgetüberschreitungsgesetz –, auf welchen draufsteht: kein Trinkwasser!
Wenn ich mir anschaue, wie Sie die Budgetsteigerungen verkaufen, dann komme ich zu ganz harten Fakten. (Abg. Dr. Brinek: Da gibt es eine Verantwortung für die Institute!)
Frau Bundesministerin! Sie reden dauernd von Budgetsteigerungen. Ich habe an Sie eine Anfrage gestellt, und wissen Sie, wie Ihre Antwort lautet? – Ich zitiere wörtlich:
„Die angeführten Budgetreduktionen bedeuten daher nicht, dass weniger Geld zur Verfügung steht, sondern dass in den erwähnten Bereichen geringere Zahlungsverpflichtungen bestehen.“
Also Sie geben zu und sagen: „Die angeführten Reduktionen bedeuten nicht ...“ – Doch was sind die erwähnten Bereiche? Zum Bespiel: der Hochschulraumbedarf beim Chemieinstitut Innsbruck, die Gerichtsmedizin Wien, die Plattenbauten an der Universität Salzburg, wo man an der geisteswissenschaftlichen Bibliothek mit der Hand ins Freie fahren kann und wo die Mäuse an den Büchern knabbern, sodass man die erotische Literatur, die anscheinend zum Nestchenbau und zum Knabbern die begehrteste war, einen Stock höher verlegen musste.
Das ist alles bekannt – und in Anbetracht dessen sagen Sie, da sei kein Bedarf mehr, beim klinischen Mehraufwand sei kein Bedarf mehr?! Sie wissen, dass die Universitäten Ländern und Gemeinden ausgesetzt sind und dass das universitäre Personal an den Universitätskliniken zu nahezu 100 Prozent ihrer regulären Dienstzeit in der Patientenversorgung verbringt. Doch Sie sagen: Die Universitäten sind autonom! Macht mal! Tut mal! Reguliert mal! – Aber wer hilft ihnen, das zu beseitigen und diese Defizite in den Griff zu bekommen? (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ.)
Sie wissen, was in Innsbruck passiert ist.
Kranke werden nicht um 4 Uhr nachmittags, nach Dienstschluss, oder um
7 Uhr am Abend, wenn da Dienstschluss ist, gesund, sondern man ist
manchmal gezwungen, an diesen Patientinnen weiter zu therapieren und ihnen zu
helfen. Überstunden könnten, schreibt der Rektor, nicht mehr budgetiert und
nicht mehr bezahlt werden. Entweder man macht es freiwillig, oder man geht nach
Hause. Auch da können Sie sagen: Macht mal, Ihr seid ja autonom! (Abg. Dr. Brinek:
Krankenversorgung hat mit der Universität nichts zu tun!)
Was ist noch angeführt worden, um die Budgetkürzungen zu erklären? – Die Ämter der Universitäten. Doch Sie wissen genau, dass durch das neue Gesetz Mehrkosten entstanden sind. Wir haben gewarnt: Duplizierungen in der Medizin durch die Ausgliederung, Übernahme von ministeriellen Aufgaben durch die Universitäten selbst und so weiter und so fort. In Anbetracht dessen sagen Sie, an den Ämtern der Universitäten sei weniger Personal notwendig, obwohl diese mehr Aufgaben zu bewältigen haben. Das verstehe ich nicht!
Jetzt noch einmal, um der Wahrheit Genüge zu tun. – Ich weiß, man darf im Parlament, weil es im Index steht, nicht sagen „Lüge“, man darf nicht sagen „Dummheit“, man darf einiges nicht sagen, dann sage ich halt: Das ist nicht die Wahrheit! Das ist nicht intelligent!
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Das Budget schaut so aus: 2003 waren es 107 Millionen weniger als im Vorjahresbudget. Dann gab es 2004 eine „sagenhafte“, wie Sie sagen, Steigerung von 6 Prozent. Wissen Sie, was diese Steigerung bedeutet? – Wir erreichen damit den Budgetstand von 1999. Ist das so toll? Ist das großartig?
Bei den Ausgaben des Kapitels 14, Wissenschaft: minus 1,3 Prozent. Sie sagen, es sind plus, und zwar deshalb, weil Sie gewisse Zuwächse durch Personalkosten einfach dazuschlagen. Aber das sind ja Nullsummenspiele, die Sie uns hier pausenlos vormachen.
Ich rede jetzt gar nicht von den Studienbedingungen, aber Folgendes möchte ich doch sagen: Wenn Seminare von 70 bis 100 Leuten besucht werden, dann kann man von keinem Seminar reden, das ist eine Massenvorlesung. (Abg. Dr. Brinek: Die Grenze ist 35!) Die gibt es! (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ.)
Es gab laut den Rektoren im Zeitraum von 1999 bis 2003 einen Investitionsrückstau von 100 Millionen €. Doch Sie reden von „Elite-Universitäten“!
Ich habe einmal folgenden Vergleich
gebracht: Das heißt so viel, wie einen Gourmettempel im Land der
Mangelernährten zu bauen. Ich würde sagen: Um solche Showelemente würde ich
ganz gern entlastet werden. – Danke. (Beifall bei den Grünen und bei
Abgeordneten der SPÖ.)
9.45
Präsident Dr. Andreas Khol: Zu einer Wortmeldung hat sich Frau Bundesministerin Gehrer gemeldet. 5 Minuten Redezeit. – Bitte.
9.45
Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur Elisabeth Gehrer: Herr Präsident! Hohes Haus! Ich glaube, es müssen hier doch einige Dinge klargestellt werden.
Erstens: Ich rede nicht von „Elite-Universitäten“. (Ruf bei der SPÖ: Soll ich mitschreiben? – Abg. Neugebauer – darauf replizierend –: Wer es braucht!) Professor Zeilinger hat vorgeschlagen, eine Elite-Universität einzurichten, und wir setzen eine Arbeitsgruppe ein, um das zu prüfen. Ich rede nicht davon, sondern ich prüfe diesen Vorschlag!
Zweitens: Ich rede nicht von einer „sagenhaften Steigerung“, sondern ich habe gesagt, die Universitäten haben ein dynamisches Budget, ein gesetzlich gesichertes Budget, wo es keine Budgetbindung geben kann und wo festgelegt ist, welche Mittel noch dazukommen. Es gibt sehr viele verschiedene BIP-Rechnungen, wir sollten uns einmal zusammensetzen und schauen, welche BIP-Rechung wir anwenden.
Unverdächtig ist vielleicht eine Statistik, die im „Standard“ herausgegeben wurde. Dort wurde aufgezeigt, dass die Universitäten im Jahre 1997 das absolut niedrigste Budget aller Zeiten hatten. 1997 hat es unter einem Bundesminister Scholten und einem Finanzminister Klima das absolut niedrigste Budget gegeben, das es jemals für die Universitäten gegeben hat. Seither gibt es wieder Steigerungen im Wissenschaftsbudget.
Ich stelle auch fest, dass die 100 Millionen €, die von der Opposition gefordert werden, tatsächlich dazukommen, und zwar 68 Millionen € für die Infrastruktur aus Forschungsinfrastrukturmitteln und alleine heuer 30 Millionen € für Baumaßnahmen.
Ich stelle weiters fest: Das ERASMUS-Programm ist äußerst erfolgreiches Programm. Es wird daran nichts verändert, es wird da nichts gekürzt, es werden die notwendigen Geldmittel aufgebracht.
Ich stelle abschließend fest, dass gerade die Publizistik in Wien ein sehr gutes Beispiel dafür ist, wie man anstehende Herausforderungen in den Griff bekommt, wie man an
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der Universität die Forderungen versachlicht und die notwendigen Ressourcen zur Verfügung stellt.
Unsere Universitäten sind in ein gutes
Jahr hinein gestartet, und wir müssen schauen, dass wir sie mit positiver
Unterstützung auch in den nächsten Jahren weiterentwickeln. (Beifall bei der
ÖVP und den Freiheitlichen.)
9.47
Präsident
Dr. Andreas Khol: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter
Mag. Donnerbauer. Seine Redezeit beträgt auch 5 Minuten. –
Bitte, Herr Abgeordneter.
9.47
Abgeordneter Mag. Heribert Donnerbauer (ÖVP): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Grünen versuchen heute mit dem sehr reißerischen Titel dieser Aktuellen Stunde, indem Sie von der „Aushungerung der Universitäten“ sprechen – so wie die Opposition insgesamt in den letzten Monaten und Jahren –, wieder Panikmache, billige politische Effekthascherei zu betreiben.
Meine
sehr geehrten Damen und Herren von den Grünen! Sie haben heute die Zahlen
gehört, und Sie haben auch im Budgetausschuss die Zahlen gehört. Sie haben
heute von der Frau Ministerin und von meiner Kollegin Brinek wieder gehört: Es
gibt mehr Geld für die Universitäten als in der Vergangenheit! Das kann doch
wohl nicht zum Aushungern der Universitäten führen, meine sehr geehrten Damen
und Herren von der Opposition! (Beifall bei der ÖVP.)
Aber
fragen wir doch einen sehr berufenen Vertreter der Universitäten, nämlich den
Vorsitzenden der Rektorenkonferenz, Rektor Winckler! Der hat zum Budget 2004
laut einer APA-Aussendung vom 26. Mai 2004 gesagt, dass er die
finanziellen Herausforderungen für „meisterbar“ hält. – Vom „Aushungern
der Universitäten“ war keine Rede.
Er hat
erst vor kurzem laut einer APA-Aussendung vom 22. Oktober 2004 zu der Aufregung
über Publizistik, wie es auch hier heute wieder dargestellt wurde, gesagt,
„dass es von über 100 Studienrichtungen an seiner Universität“ – der
Universität Wien – „nur 6 sind, an denen es zu Engpässen kommt.“
Lassen
Sie mich auch Folgendes noch feststellen: Die überwiegende Zahl der Seminare
an der Universität Wien ist mit nur 30 bis 40 Studierenden besetzt, nicht
mit mehr, und das ist durchaus eine passable Möglichkeit, zu arbeiten und Lehre
zu betreiben. (Beifall bei der ÖVP.)
Die
Qualitätsverbesserung, die in diesen Bereichen möglich ist, wie man an den Beispielen
aus der Praxis sieht, haben die Unis autonom, aus ihrer eigenen Anstrengung
erreicht, und das ist auch gut so. Das wollen wir, und das soll auch in Zukunft
so bleiben.
Die
Universitäten haben insgesamt nicht weniger, sondern mehr Geld zur Verfügung.
Ich möchte die Zahl noch einmal bringen, weil es beachtlich ist: mehr als
2 Milliarden €, also fast 30 Milliarden Schilling jährlich
für die Universitäten. Da kann man doch wohl nicht vom „Aushungern der
Universitäten“ reden!
Die
Universitäten haben auf Grund des Universitätsgesetzes 2002 jetzt die
völlige Freiheit, im Rahmen ihrer Autonomie die Mittel, die sie zur Verfügung
gestellt bekommen, so einzusetzen, wie sie es für sinnvoll und für effizient
halten. Davon gehe ich aus, und ich glaube auch, dass dem so ist.
Die Universitäten verfügen auch über die entsprechenden personellen Ressourcen und Voraussetzungen. Dort ist – auch im wirtschaftlichen Bereich – die Elite unseres Landes tätig, und diese wird es wohl schaffen, so viel Geld – fast 30 Milliarden Schilling
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jährlich – sinnvoll, effizient und im Sinne der Studierenden und der Forschung einzusetzen.
Schauen wir uns auch einen internationalen Vergleich an – es gibt zwei wesentliche Aufgaben der Universitäten: einerseits die Lehre, andererseits die Forschung –: In der Lehre – meine Kollegin Achleitner hat das bereits erwähnt – liegt Österreich, was die Ausgaben pro Studierendem betrifft, OECD-weit, und zwar von 26 untersuchten Staaten, auf dem neunten Rang: weit vor Deutschland, aber auch vor Finnland, das ja immer wieder als Vorbild gerade im Bereich Bildung/Ausbildung hervorgehoben wird.
Im Bereich Forschung liegt Österreich im Jahre 2004 bei einer Forschungsquote von 2,27 Prozent, etwas, was Sie, meine Damen und Herren von den Oppositionsparteien, im Jahre 2003 für „nicht möglich“ gehalten und uns nicht geglaubt haben. Mehr als 2 Milliarden € aus dieser Forschungs- und Entwicklungsquote kommen von der öffentlichen Hand, kommen vom Staat, vom Bund, von den Ländern und von den Gemeinden.
Abschließend: Sie von den
Oppositionsparteien hängen auch weiterhin – und das ist, glaube ich, der
Kardinalfehler – einem völlig veralteten Modell der Universitäten nach,
nämlich dem Modell, Universitäten seien Dienststellen eines Bundesministeriums,
müssten sich daher dort um ihr Geld anstellen und die Beamten dort davon überzeugen,
welches Geld wohin fließen soll. – Das ist aber nicht mehr die reale
Situation! (Abg. Sburny: Wo
stellen sie sich jetzt an?) Das ist international nicht mehr die Realität,
und das ist auch in Österreich nicht mehr die Realität! Nach dem Universitätsgesetz 2002,
das ja sehr viele begrüßt haben, ist das anders. (Zwischenruf des Abg.
Dr. Niederwieser.)
Die Universitäten bekommen jetzt
finanzielle Mittel zur Verfügung gestellt – mehr als in der Vergangenheit!
(Widerspruch bei der SPÖ und den Grünen) –, und sie können diese Mittel einsetzen, wie sie glauben:
effizient, sinnvoll und im Interesse der Studierenden sowie der Forschung. Das
ist richtig, das ist wichtig – und das funktioniert auch an den
Universitäten sehr gut. (Beifall bei der ÖVP.)
Ich würde Sie daher ersuchen, meine sehr
geehrten Damen und Herren von der Opposition, besonders auch Sie von den
Grünen: Hören Sie auf mit Ihrer Verunsicherungspolitik! (Abg. Dr. Puswald: Die Budgetpolitik verunsichert!) Hören
Sie auf, die Universitäten krankzujammern!
Haben wir Vertrauen in die Universitäten,
glauben wir gemeinsam an die Leistungsfähigkeit unserer Universitäten, ihrer
Funktionäre, Mitarbeiter und Studierenden, die dort tätig sind! Das war in den
letzten zwei Jahren erfolgreich – und wird es auch in Zukunft sein! (Beifall
bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)
9.52
Präsident Dr. Andreas Khol: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Mag. Kuntzl. Auch sie spricht 5 Minuten zu uns. – Bitte, Frau Kollegin.
9.53
Abgeordnete Mag. Andrea Kuntzl (SPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Sehr geehrte Damen und Herren! Wenn man Frau Bundesministerin Gehrer hier zuhört, könnte man den Eindruck gewinnen, es sei alles in Ordnung. (Abg. Dr. Baumgartner-Gabitzer: Das ist schön! Darf das nicht sein?) Es ist durchaus eindrucksvoll, Frau Bundesministerin, wie Sie sich hier herstellen und die Dinge darstellen, sodaß man den Eindruck gewinnen könnte, die Universitäten hätten ohnehin ausreichend finanzielle Mittel zur Verfügung und Sie, Frau Bundesministerin, würden sich bemühen, dass immer mehr und mehr Mittel dazukommen. Sie reden weiters von „guten Studienbedingungen“, von „Weltklasse-Universität“ und meinen, wozu also diese Aufregung von Seiten der Opposition.
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Weiters sagen Sie, die Opposition jammere
die Universitäten krank und verweigere den Universitätsangehörigen das positive
Feedback, das sich diese verdienen würden. – Ein solches verdienen sich
die Universitäten übrigens wirklich! Ausdrücklich möchte ich von dieser Stelle
aus betonen, dass wir wissen, dass sich viele Universitätsangehörige, und zwar
in allen Berufsgruppen, wirklich sehr bemühen, auch angesichts
der wirklich schwierigen und verzweifelten Situation das Beste daraus zu
machen. Diese Leute trifft wahrlich keine Schuld! Ganz im Gegenteil! (Beifall
bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der Grünen.)
Aber, Frau Bundesministerin, so sehr ich das gerne glauben würde beziehungsweise so sehr das die Situation sein sollte, die ich mir für die Universitäten, die ich mir für die Studierenden wünschen würde: Leider ist die Situation an den Universitäten eine ganz andere – und Sie wissen das auch, denn auch Sie bekommen entsprechende Briefe. Studierende werden ja wohl manchmal – davon gehe ich aus – die Gelegenheit haben, mit Ihnen über ihre Situation zu sprechen. Sie müssen also wissen, Frau Bundesministerin, dass die Situation an den Universitäten anders ist! Aber das ist in Ihrer Verantwortung! Das haben Sie uns in Ihrer Liste an Verantwortungen aufzulisten „vergessen“!
Daher ein kleiner Nachtrag: Es gibt eine Homepage der Österreichischen Hochschülerschaft, der Studentenvertretung, auf der Studierende unter dem Titel „Ich will studieren“ schildern, wie schwierig die Situation an den Universitäten ist. Ich möchte Ihnen empfehlen, sich diese Homepage anzuschauen, und gebe Ihnen jetzt – auf Grund der Kürze der Zeit – nur ein paar wenige Eindrücke wieder.
Im Institut für Romanistik beispielsweise
muss man drei Stunden vor dem Computer warten, bis man sich für ein Seminar
anmelden kann, dann schnell den richtigen Zeitpunkt erwischen – und wenn
man Pech hat, ist kein Platz mehr frei! (Abg. Mag. Donnerbauer:
Das war vor 20 Jahren schon so!) – Das war vor 20 Jahren
nicht so, das wissen Sie genau! (Weitere Zwischenrufe bei der ÖVP.)
Vor dem Audi Max müssen die Studierenden bei Vorlesungen, die um 8 Uhr in der Früh beginnen, eine Stunde vorher herumsitzen, damit sie dann die Chance auf einen Sitzplan haben.
Die Dolmetschstudenten schreiben, dass für Hunderte Studienanfänger zwei Pflichtübungen angeboten werden: mit 25 bis 30 Plätzen. – Jahrelanges Warten ist die Folge!
Die Ernährungswissenschafter schreiben, dass für 2 600 Studierende lediglich ein Professor zur Verfügung steht.
Was ist Notstand sonst, wenn nicht solche Verhältnisse?! Selbstverständlich ist das die Folge einer sehr schwierigen finanziellen Situation, in die Sie, Frau Bundesministerin, die Universitäten in den letzten Jahren gebracht haben.
Was die Medizin-Universitäten anlangt, gibt es für die Studierenden dort, und zwar durch eine Umstellung, eine Situationen, die geradezu zum Verzweifeln ist. Die Zahl der Prüfungsangebote, der Prüfungstermine ist halbiert worden. Die Studierenden lernen für Prüfungen, sind vorbereitet, müssen sich jedoch sagen: Hoffentlich habe ich Glück und bekomme tatsächlich einen Termin! Wenn sie keinen bekommen und warten und warten, bis sie vielleicht doch einmal einen Prüfungstermin bekommen, obwohl sie längst ihren Prüfungsstoff gelernt haben, dann sind das jene Studierenden, in Bezug auf welche wir immer von Ihrer Seite her hören mussten, dass die Studierenden in Österreich viel zu lange an den Universitäten seien, sie daher Studiengebühren einführen müssten, damit die jungen Leute schneller studieren!
Jetzt sind die Studiengebühren eingeführt – die Bedingungen werden jedoch immer schlechter und schlechter! Man weiß nicht, wofür die Leute zahlen! Sie zahlen länger,
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weil sie langsamer studieren können. Also eigentlich ein ziemlicher „Schraubstock“, in die Sie die Studierenden einspannen! Da kann von Weltklasse-Universitäten keine Rede sein!
Zur finanziellen Situation. – Übrigens: Wir müssen uns gar nicht unterhalten darüber, ob die Zahlen stimmen oder nicht, denn hier (die Rednerin stellt eine Graphik mit der Überschrift „Hochschulbudget, Anteil am Bundesbudget“ vor sich auf das Rednerpult) können Sie sehen, dass das Hochschulbudget im Anteil des Gesamtbudgets immer niedriger wird. (Zwischenrufe bei der ÖVP.) Das sind offizielle Zahlen, sie stammen aus dem aktuellen Budgetheft, das zur Verhandlung steht. Die Situation wird also keinesfalls besser, und die Situation an den Universitäten schaut daher dementsprechend aus.
Übrigens: Wenn man die Prioritätensetzung
sozialdemokratischer Wissenschaftsminister fortgesetzt hätte, dann hätten die
Universitäten heute Jahr für Jahr 280 Millionen € mehr. (Präsident
Dr. Khol gibt das Glockenzeichen.) Die Rektoren müssten dann
nicht um ein Notprogramm von 100 Millionen € betteln (Abg. Dr. Brinek: Die müssen
nicht betteln! Das weise ich zurück! Die Rektoren müssen nicht betteln! Die
Rektoren sind keine Bettler!), ein Notprogramm, das jedoch Sie, Frau
Bundesministerin, verweigern! Sie verweigern leider auch Gespräche Studierenden
gegenüber! Die ÖH hat zu einem „runden Tisch“ eingeladen. – Ihre Zusage
fehlt nach wie vor, Frau Bundesministerin. Bis 15. November haben Sie noch
Zeit. Verweigern Sie, bitte, nicht auch noch Gespräche! (Beifall bei der
SPÖ sowie bei Abgeordneten der Grünen.)
9.59
Präsident Dr. Andreas Khol: Nächster Redner ist Abgeordneter Dipl.-Ing. Scheuch. Auch seine Redezeit beträgt 5 Minuten. – Bitte, Herr Abgeordneter.
9.59
Abgeordneter Dipl.-Ing. Uwe Scheuch (Freiheitliche): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Ministerin! Meine geschätzten Damen und Herren! Frau Kollegin Brinek hat ihre Rede begonnen mit einem Vergleich aus der Landwirtschaft – das wäre eigentlich mein Thema –, der Vergleich war aber gar nicht so schlecht.
Ich möchte meine Rede deshalb mit einem Vergleich aus der Landesverteidigung beginnen. Herr Professor Van der Bellen: Diese Aktuelle Stunde würde man in der Landesverteidigung als „klassischen Rohrkrepierer“ bezeichnen, denn das, was da von Ihrer Seite gekommen ist, war eigentlich – ich möchte das jetzt fair beurteilen – enttäuschend.
Ich bin noch nicht so lange hier, Herr Professor Van der Bellen, ich darf Ihren Reden erst seit rund zwei Jahren lauschen – und mache das eigentlich sehr gerne. Ich sitze normalerweise bei Ihren Reden gerne hier herinnen und höre Ihnen zu, weil Sie hin und wieder wirklich interessante Ansätze haben.
Aber heute war von dem überhaupt nichts zu bemerken, Herr Professor. Ihre Rede von zehn Minuten war irgendwie leer; da war überhaupt keine Vision, da war kein Inhalt drinnen. Eigentlich nur pure Enttäuschung! Es hat mich geradezu „fasziniert“, dass man eine Aktuelle Stunde mit so einem geringen Ausmaß an irgendwelchen Visionen oder mit so wenig an Ausblick in die Zukunft einleitet. (Abg. Mag. Kogler: Na, bitte!)
Es ist vielleicht damit zu erklären, dass die Grünen im Endeffekt eben doch noch nie in Regierungsverantwortung waren. (Abg. Scheibner: Sie drängen!) Und nach Ihrer heutigen Rede kann man nur hoffen, dass sie möglichst lange nicht in Regierungsverantwortung kommen werden! (Beifall bei den Freiheitlichen. – Abg. Mag. Kogler: ... noch etwas abgewinnen, dieser Analyse!)
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Ich habe mir dann überlegt, es könnte aber
auch sein, dass diese wirklich enttäuschende Rede darauf zurückzuführen ist,
dass Sie andere Problem haben (Abg.
Dr. Van der Bellen: Was können
Sie zur Sache sagen?), denn wenn man die Grünen in den letzten Wochen und
Monaten beobachtet, so bemerkt man eigentlich zu allen wirklich brisanten
Themen überhaupt keine Position. (Abg.
Dr. Van der Bellen: Zu den
Universitäten fällt Ihnen nichts ein?)
Zum Beispiel zur Gesundheitsreform, zum
geplanten Finanzausgleich, überall dort, wo wir Freiheitliche uns einsetzen (Zwischenruf des Abg. Brosz), überall dort, wo wir konstruktive Lösungsansätze
bieten, wo wir uns bemühen, wo wir kämpfen und ringen um gute Ergebnisse, dort
hört man von Ihnen nichts! Das dürfte mitunter damit zu tun haben, dass in den
Reihen der Grünen seit Tagen ein harter Kampf um die Neutralität entbrannt ist,
dass Frau Dr. Glawischnig mit Herrn Dr. Pilz darum kämpft, ob wir
neutral bleiben sollen oder nicht. All das sind Probleme, die die Grünen zu
bewältigen haben. (Abg. Dr. Van der Bellen: Zu den Universitäten
fällt Ihnen nichts ein!) Ich würde Sie wirklich bitten, dass Sie
parteiintern Ihre Linie finden, dass Sie diese Linie festlegen und dann auf das
politische Parkett zurückkommen. (Abg.
Dr. Van der Bellen: Danke!)
Dann können wir auch gerne wieder über Bildungspolitik sprechen! (Beifall
bei den Freiheitlichen. – Abg. Sburny:
... nur warten, bis Sie Ihre
internen Probleme gelöst haben!?)
Interessanter ist es da mit der SPÖ: Da
gibt es diesen selbst ernannten Uni-Reformer – „Professor Broukal“,
„Dr. Broukal“, wie immer man ihn nennen möchte –, er ist heute aber
nicht hier, er glänzt durch Abwesenheit. (Ruf
bei der SPÖ: Weil er krank ist!) Das ist schade, denn es wäre eigentlich
sein Thema. (Abg. Reheis: Darf er einmal krank sein?) – Entschuldige, Herr
Kollege, aber ich habe ja gesagt, es ist schade! Ich habe es nicht
kritisiert. (Abg. Schieder: Dann „glänzt“ er nicht durch Abwesenheit!) Ich habe
eigentlich nur meine Trauer zum Ausdruck gebracht und dass es schade ist, dass
er nicht hier ist. (Abg. Reheis: Sie sollten ihm gute Besserung
wünschen!)
Dann gibt es noch den Parteivorsitzenden
Gusenbauer, der auch nicht da ist. Vielleicht ist er ja auch krank, das kann ja
sein. (Die Abgeordneten Dr. Van der Bellen und Öllinger: Ein Wort zur
Universität!) Es ist faszinierend, er glänzt nämlich auch durch
Anwesenheit. Es ist wirklich arg! Wahrscheinlich ist er gerade dabei, sein
startklares Team ... (Zwischenrufe bei der SPÖ und den
Grünen. – Abg. Öllinger:
... ein Wort zur Uni! – Abg. Dr. Partik-Pablé: Erzähl ihnen ein Märchen! Vielleicht verstehen sie
das besser! – Abg. Dr. Cap:
Nicht genügend! Setzen! – Anhaltende Zwischenrufe bei der SPÖ und den
Grünen.)
Präsident Dr. Andreas Khol (das Glockenzeichen gebend): Meine Damen und Herren! Lassen Sie den Redner reden! (Rufe: So nicht!) – Bitte.
Abgeordneter Dipl.-Ing. Uwe Scheuch (fortsetzend): Danke,
Herr Präsident! In Wirklichkeit zeigt die Unruhe innerhalb der Opposition nur,
dass man sie am richtigen Fuß erwischt hat, denn wenn sie nach einer Stunde
Plenardebatte endlich munter werden, dann sind wir auf dem richtigen Weg! (Beifall
bei den Freiheitlichen. – Abg. Parnigoni:
Du warst ja überhaupt noch nicht da bis jetzt!)
Herr Dr. Niederwieser – ich komme jetzt zurück auf DDr. Niederwieser – stellt sich hier heraus (Abg. Heinzl: Du bist ein Blitzgneißer!) und bezeichnet die Bildungspolitik als „grottenschlecht“. Ich habe Frau Kollegin Dr. Pablé gefragt, was „grottenschlecht“ eigentlich bedeutet! Bei uns in Kärnten gibt es dazu zwei Zugänge: Da gibt es einmal die Kröte – das ist eine „Krot“ –, und dann gibt es die Grotte. (Abg. Dr. Niederwieser: Grotte mit Gustav!)
Wir haben lange überlegt, wie man auf diesen Ausdruck kommt und was er bezeichnet. Nur, Herr DDr. Niederwieser: Ich glaube, es ist völlig egal, wer in der Regierung sitzt.
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Es ist völlig egal,
wer auch immer Verantwortung für die Bildungspolitik hat. Aber es ist
sicherlich nicht völlig egal, solche Ausdrücke zu verwenden. Ich halte es
einfach – und da möchte ich mich wirklich klar artikulieren – für
beschämend, dass Herr DDr. Niederwieser solche Ausdrücke hier in diesem
Hohen Haus verwendet. (Zwischenruf des
Abg. Parnigoni.) Das hat sich
weder die Regierung noch die Opposition verdient! (Abg. Dr. Partik-Pablé:
Das ist, weil er immer nur als ...!)
Sie, Herr Kollege, und auch Herr Kollege Broukal sprechen immer über die „veralteten Labors“, über die „veralteten Einrichtungen“, davon, dass wir bei den Universitäten etwas machen müssen. (Neuerlicher Zwischenruf des Abg. Parnigoni.) – Bitte, ich habe 15 APA-Meldungen auf meinem Schreibtisch liegen, in denen darüber diskutiert wird.
Bitte, wer war denn bis 2000 in Regierungsverantwortung? Wer hat denn diese Politik bis 2000 gemacht? (Abg. Dr. Partik-Pablé: Der Herr Niederwieser!) Wer hat denn diese veralteten Dinge nie erneuert? (Zwischenruf des Abg. Parnigoni.) Was ist denn der Grund dafür, dass wir heute diese Probleme zum Teil haben? (Neuerlicher Zwischenruf des Abg. Parnigoni.)
Präsident Dr. Andreas Khol: Herr Abgeordneter Parnigoni, Sie sind schon beim fünften Zwischenruf!
Abgeordneter Dipl.-Ing. Uwe Scheuch (fortsetzend): Er wird munter, das ist ein gutes Zeichen! (Abg. Dr. Partik-Pablé: Er war ja gar nicht an der Uni!)
Deswegen, meine geschätzten Damen und Herren, bin ich davon überzeugt, dass es auch in der Bildungspolitik Verbesserungsmöglichkeiten gibt. (Präsident Dr. Khol gibt das Glockenzeichen.) – Ich komme schon zum Schlusssatz, Herr Präsident. (Abg. Parnigoni: Zeit wird es, dass deine Zeit um ist!)
Ich bin auch davon überzeugt, dass alle
daran arbeiten sollen, diese Dinge zu verbessern. Nur: Das, was die Opposition
heute hier geliefert hat, entbehrt eigentlich jeglichen Kommentars. –
Danke. (Beifall bei den Freiheitlichen
und bei Abgeordneten der ÖVP. – Abg. Dr. Partik-Pablé: Das war besser als ... Märchen von den Grünen!)
10.04
Präsident Dr. Andreas Khol: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Sburny. 5 Minuten
Redezeit. – Bitte. (Abg. Parnigoni: Das war die Rede des
Bildungssprechers?)
10.04
Abgeordnete Michaela Sburny (Grüne): Herr Präsident!
Frau Ministerin! Hohes Haus! Ich glaube, zu dieser Rede braucht es ebenfalls
keinen Kommentar, weil zu Bildungs- und Uni-Politik haben Sie, Herr Kollege
Scheucht, überhaupt nichts gesagt! (Abg.
Dr. Cap: Was soll er auch
sagen?) Und dass es bei einer Aktuellen Stunde möglich ist, zu diesem Thema
fünf Minuten lang einfach nichts zu sagen, das ist eine ziemliche Leistung! (Beifall
bei den Grünen und der SPÖ. – Abg. Dipl.-Ing. Scheuch: Ich habe das wiederholt, was Sie gesagt haben! Demnach
haben Sie auch nichts gesagt!)
Es wird im Zusammenhang mit der Bildungs- und Universitätspolitik mit einer Unmenge von Zahlen operiert, und ich muss Ihnen gestehen, ich halte es gar nicht mehr für die zentrale Frage, ob die Globalbudgets um 1,3 Prozent gestiegen, die Gesamtaufwendungen für die Unis um 0,4 Prozent gesunken sind. Faktum ist, dass die Lage, wie sie sich an der Universität darstellt, einfach ein ganz tristes Bild bietet, dass sich die Lage verschlechtert – und das seit Jahren!
Die Bedingungen für die Studierenden verschlechtern sich laufend. Es hat mit der Einführung der Studiengebühren angefangen – dadurch hat es begonnen, dass die Studierenden länger als vorher für ihr Studium brauchen, weil sie nämlich mittlerweile für
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ihr Studium arbeiten müssen. Das hat, wie mehrere Studien belegen, dazu geführt, dass Studierende Semester verlieren, zusätzliche Zeit brauchen.
In weiterer Folge, jetzt, kann man nicht einmal dann studieren, wenn man die Studiengebühren bezahlt hat. Man wird nämlich nicht in die Lage versetzt, sein Studium abzuschließen, weil man in sehr vielen Fällen – und auch da will ich nicht um die Zahl streiten, ob das tausend oder mehrere tausend sind; aber jedenfalls in sehr vielen Fällen – keinen Praktikumsplatz bekommt. Sie alle kennen sicher Leute, die dadurch ein, zwei oder sogar drei Semester verlieren. Das ist einfach keine Seltenheit mehr!
Und das ist nicht nur bildungspolitisch,
sondern auch wirtschaftspolitisch, volkswirtschaftlich ein Desaster: Denn das,
was Sie da machen, ist, intellektuelles Kapital in Österreich in irgendwelchen
Schleifen zu parken, wo diese Menschen nie mehr herauskommen! (Beifall bei
den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ.)
Es ist einerseits ein individuelles Problem für die Betroffenen, weil sie nicht nur Studiengebühren zahlen müssen, sondern auch viel länger keine Arbeit haben, das heißt, es muss dafür gesorgt werden, meistens seitens ihrer Eltern, dass sie erhalten werden, oder sie müssen eben in der Zwischenzeit arbeiten gehen. Das ist für die Leute persönlich und für ihre Bildungschancen ein Problem!
Es ist aber andererseits auch volkswirtschaftlich ein Problem, wenn diese Leute so viel länger studieren. Österreich hat, wie Sie ohnehin wissen, im OECD-Vergleich sehr hohe Hochschulkosten, was mit der Studiendauer zusammenhängt – diese verlängern sie jetzt aber noch weiter, was bedeutet, dass die Kosten für die Hochschulstudien noch mehr steigen –, aber die Ressourcen, die sie in Gestalt von AkademikerInnen eigentlich daraus gewinnen könnten, liegen brach.
Wir haben eine ganz niedrige Akademiker-
und Akademikerinnenquote, die mit Ihren Maßnahmen und mit Ihren Sparmaßnahmen
weiter sinken wird. Das trifft in erster Linie die Frauen, aber nicht nur
diese. Auch da liegen Ressourcen brach, die wir in Österreich dringend
brauchen würden. Insgesamt liegt die Bildungserwartung unserer Kinder und
Jugendlichen weit unter dem OECD-Durchschnitt, was ebenfalls sowohl für die
bildungspolitische als auch für die volkswirtschaftliche Situation nichts Gutes
erwarten lässt! (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ.)
Ich möchte in diesem Zusammenhang noch einmal auf die Diskussion darüber zurückkommen, woher das Geld für das so genannte Notprogramm der Universitäten genommen wird. – Sie, Frau Ministerin, sagen: 68 Millionen € würden vom Rat für Forschung und Technologieentwicklung, also aus dem Forschungsbudget genommen.
Natürlich ist die Universität für Lehre und
Forschung zuständig. Und sehr oberflächlich betrachtet könnte man sagen, es
werden damit Forschungsgelder vom Rat in Richtung Universitäten
verschoben. – Das ist aber sehr oberflächlich! Was Sie hier wirklich
machen, ist, Gelder, die für Investitionen in die Zukunft, für
Forschungsprojekte gedacht waren, umzuschichten in den Grundbetrieb (Abg. Dr. Brinek: Für Labors!) der Universitäten. (Beifall bei den
Grünen. – Abg. Dr. Brinek:
Aber nein!)
Wissen Sie, was mir dazu einfällt? Das ist
genau dasselbe, wie – weil wir heute schon bei der Landwirtschaft waren –
wenn Sie mühsam, mit Ihrem letzten Geld, Saatgut kaufen – und wir haben
uns sehr bemüht, in Forschung und Entwicklung Geld zu investieren; das gestehe
ich zu, dass Sie da einiges hineingesteckt haben! –, aber dann, was machen
Sie dann? – Statt das zu säen und eine Zukunftsinvestition zu tätigen,
essen Sie das Saatgut auf! Sie schieben es einfach in die Grundversorgung
hinein. (Abg. Dr. Brinek: Falsch! Falsch!) Und die
Investitionen in die Zukunft bleiben auf der Strecke! (Beifall bei den
Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ.)
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Ihre Bildungs- und Universitätspolitik ist insgesamt keine Investition in die Zukunft – und das, finde ich, zeigt sich an diesem Beispiel sehr schön. Es wird alles nur mehr in die Grundversorgung gesteckt. (Präsident Dr. Khol gibt das Glockenzeichen. – Abg. Dr. Brinek: Das ist die Basis! Die Forschungsbasis!) – Ja, das ist die Basis. Aber bitte, Sie werden einmal eine Basis zur Verfügung stellen müssen! (Abg. Dr. Brinek: Das ist Steuergeld!) Oder sehen Sie das nicht mehr als öffentlichen Auftrag, dass eine Basis für die Universitäten ...
Präsident Dr. Andreas Khol: Frau Kollegin! Ihre Redezeit ist abgelaufen, aber das Licht leuchtet nicht. (Abg. Sburny: Das haben Sie mir nicht gezeigt!) – Ich habe das gesehen, ja!
Abgeordnete Michaela Sburny (fortsetzend): Wenn Sie mir erlauben, dass ich noch meine Schlussbemerkungen mache:
Sie investieren nichts, sondern Sie sichern gerade – und das noch schlecht! – die Grundversorgung. Sie tätigen keine Investition in die Zukunft, sondern eine Hypothek auf die Zukunft. Und wenn Sie Österreich nicht zum diesbezüglich absoluten Schlusslicht in der OECD machen werden ... (Abg. Dr. Brinek: Vor Finnland! Vor Deutschland!) – Ja, Vorbildland! Das erinnert mich jetzt schon langsam an Gehirnwäsche. (Abg. Dr. Brinek: Nein! Vor Finnland! – Abg. Dr. Baumgartner-Gabitzer – mit den Fingerspitzen ihrer rechten Hand auf ihr rechtes Ohr deutend –: Hören!) – Frau Kollegin Baumgartner-Gabitzer, ich nehme an, dass solche Handbewegungen auch bei Ihnen nicht üblich sind!
Wenn Sie nicht an den Schluss der OECD-Länder geraten wollen, dann haben Sie dringenden Handlungsbedarf. – Danke. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ.)
10.11
Präsident Dr. Andreas Khol: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.
Einlauf und Zuweisungen
Präsident Dr. Andreas Khol: Hinsichtlich der eingelangten Verhandlungsgegenstände und deren Zuweisungen verweise ich gemäß § 23 Abs. 4 der Geschäftsordnung auf die im Sitzungssaal verteilte Mitteilung.
Die
schriftliche Mitteilung hat folgenden Wortlaut:
A)
Eingelangte Verhandlungsgegenstände:
1.
Schriftliche Anfragen: 2229/J bis 2247/J.
Schriftliche
Anfrage an den Präsidenten des Nationalrates: 25/JPR.
2.
Anfragebeantwortungen: 2063/AB bis 2083/AB.
Anfragebeantwortung
(Präsident des Nationalrates): 24/ABPR.
3.
Regierungsvorlagen:
Bundesgesetz,
mit dem das Ökostromgesetz, das Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetz
und das Energie-Regulierungsbehördengesetz geändert werden (655 d.B.),
Bundesgesetz,
mit dem das Scheidemünzengesetz 1988 geändert wird (663 d.B.),
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Bundesgesetz,
mit dem das Arbeitszeitgesetz und das Arbeitsruhegesetz geändert werden (664
d.B.),
Bundesgesetz
über Aufgaben und Organisation der Bundes-Wasserstraßenverwaltung – Wasserstraßengesetz
(669 d.B.).
B)
Zuweisungen:
1. Zuweisungen seit der letzten Sitzung gemäß §§ 32a
Abs. 4, 80 Abs. 1, 100 Abs. 4, 100b Abs. 1 und 100c
Abs. 1:
Budgetausschuss:
Bericht des Bundesministers für Finanzen über die
Genehmigung von überplanmäßigen Ausgaben im 3. Quartal 2004 (Vorlage 28 BA),
Bericht des Bundesministers
für Finanzen über die Genehmigung von Vorbelastungen für das 3. Quartal 2004
(Vorlage 29 BA).
2.
Zuweisungen in dieser Sitzung:
a) zur
Vorberatung:
Ausschuss
für Land- und Forstwirtschaft:
Antrag 462/A
(E) der Abgeordneten Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Kolleginnen
und Kollegen betreffend Erstellung des neuen Programms für die Ländliche
Entwicklung für den Zeitraum 2007 bis 2013;
Rechnungshofausschuss:
Wahrnehmungsbericht
des Rechnungshofes über Teilgebiete der Gebarung des Bundes (III-106 d.B.);
b) zur
Enderledigung im Sinne des § 28b GOG (vorbehaltlich der endgültigen
Entscheidung des Ausschusses):
Außenpolitischer
Ausschuss:
Außenpolitischer
Bericht 2003 der Bundesregierung (III-108 d.B.).
*****
Präsident Dr. Andreas Khol: Weiters sind folgende Vorlagen eingelangt:
Protokoll über die Privilegien und Immunitäten der Europäischen Organisation für Kernforschung, 665 der Beilagen, und
Abkommen über audiovisuelle Gemeinschaftsproduktionen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung von Kanada samt Anlagen, 666 der Beilagen.
Nach Rücksprache mit den Mitgliedern der Präsidialkonferenz schlage ich gemäß § 28a des Geschäftsordnungsgesetzes vor, von der Zuweisung dieser Gegenstände an Ausschüsse abzusehen und sie bei der Erstellung der Tagesordnungen der nächsten Sitzungen zu berücksichtigen.
Wird dagegen Widerspruch erhoben? – Das ist nicht der Fall.
Wir gehen daher so vor.
Nationalrat, XXII.GP | 82. Sitzung / Seite 34 |
Ankündigung einer Dringlichen Anfrage
Präsident Dr. Andreas Khol: Die Abgeordneten Ing. Gartlehner, Kolleginnen und Kollegen haben das Verlangen gestellt, die vor Eingang in die Tagesordnung eingebrachte schriftliche Anfrage 2248/J der Abgeordneten Dr. Josef Cap, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Verschwendung von Steuermitteln und Verschleuderung von Staatsvermögen dringlich zu behandeln.
Gemäß der Geschäftsordnung wird die Dringliche Anfrage um 15 Uhr behandelt werden.
Behandlung der Tagesordnung
Präsident Dr. Andreas Khol: Es ist vorgeschlagen, die Debatten über die Punkte 5 und 6 sowie 7 und 8 der Tagesordnung jeweils zusammenzufassen.
Wird dagegen eine Einwendung erhoben? – Das ist nicht der Fall. Wir gehen daher so vor.
Wir gehen nunmehr in die beschlossene Tagesordnung ein.
Redezeitbeschränkung
Präsident Dr. Andreas Khol: In der Präsidialkonferenz wurde Konsens über Gestaltung und Dauer der Debatten erzielt. Demgemäß wurde eine Tagesblockzeit von 8 „Wiener Stunden“ vereinbart, sodass sich folgende Redezeiten ergeben: ÖVP und SPÖ je 140 Minuten, Freiheitliche 96 sowie Grüne 104 Minuten.
Wir kommen sogleich zur Abstimmung.
Ich bitte jene Damen und Herren, die diesem Vorschlag zustimmen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen. Wir gehen daher so vor.
1. Punkt
Bericht des Budgetausschusses über die
Regierungsvorlage (649 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Strafgesetzbuch, die
Strafprozessordnung 1975, das Strafvollzugsgesetz, das Geschworenen- und
Schöffengesetz 1990, das Bundesgesetz über den Schutz vor Straftaten gegen die
Sicherheit von Zivilluftfahrzeugen, das Waffengesetz, das
Bundeshaushaltsgesetz, das Bundesmuseen-Gesetz 2002, das Bundesforstegesetz
1996, das Pensionsgesetz 1965, das Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz,
das Sonderunterstützungsgesetz, das Ausländerbeschäftigungsgesetz, das
Arbeitsmarktservicegesetz, das Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977, das
Arbeiterkammergesetz 1992, das Familienlastenausgleichsgesetz 1967, das
Bundespflegegeldgesetz, das Bundessozialamtsgesetz, das
Bundesbehindertengesetz, das Glücksspielgesetz, das Bundes-Sportförderungsgesetz,
das Altlastensanierungsgesetz und das Umweltförderungsgesetz geändert sowie
Regelungen über die Veräußerung von Bundesanteilen an der Gemeinnützige
Wohnbaugesellschaft mbH Villach und an der Entwicklungsgesellschaft
Aichfeld-Murboden Gesellschaft m.b.H. getroffen werden (Budgetbegleitgesetz
2005) (657 d.B.)
Präsident Dr. Andreas Khol: Wir gelangen nunmehr zum 1. Punkt der Tagesordnung.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Nationalrat, XXII.GP | 82. Sitzung / Seite 35 |
Zu Wort gemeldet hat sich Herr Abgeordneter Dr. Matznetter. Seine Wunschredezeit beträgt 6 Minuten. – Bitte.
10.14
Abgeordneter Dr. Christoph Matznetter (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Offensichtlich haben sich die Regierungsfraktionen in den nächtlichen Verhandlungen und auch jetzt am Vormittag noch nicht geeinigt, aber eine Einigung ist schon gestern in die Medien gegangen, und die ist von der Art der Vorgehensweise her unglaublich:
ÖVP und FPÖ einigen sich darauf, die
Beiträge für eine gesetzliche Pflichtvertretung, für eine Körperschaft
öffentlichen Rechts, die die Interessen von Millionen Arbeitnehmerinnen und
Arbeitnehmern im Land vertritt, zu kürzen! (Rufe
bei der ÖVP: Nein! Falsch!)
Sie einigt sich darauf, ohne mit diesen auch nur geredet zu haben, ohne ihnen zu ermöglichen, auch nur eine Stellungnahme abgeben zu können – in Wirklichkeit, weil Sie diesen Staat fast so behandeln wie Ludwig XIV., nach dem Motto: L’état c’est moi! – Der Staat bin ich; er gehört mir!
Es wird parteipolitisch abgehandelt. Sie wollen die Wählerinnen und Wähler dafür strafen, dass sie – bewusst! – Ihren Fraktionen bei den letzten Arbeiterkammerwahlen nicht die Mehrheit gegeben haben (Abg. Öllinger: Ja! Ja!), und für die Zuwächse der Sozialdemokratie. (Beifall bei der SPÖ.)
Ich darf Sie an dieser Stelle darauf aufmerksam machen, dass es einmalig in der Zweiten Republik ist, dass in die Finanzierung – einseitig, ohne Rücksprache, ohne Verhandlungen – eingegriffen wird.
Aber wie eingegriffen wird, ist auch hochinteressant! Es ist nämlich so, dass nicht etwa in der Breite der Beiträge diskutiert wird – nein! (Abg. Ellmauer: Wir haben jetzt Budgetbegleitgesetze!) –, es wird bei der Höchstbeitragsgrundlage, also justament für jenen kleinen Teil der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer – leider viel zu wenige im Lande! –, die jenseits von 3 450 € verdienen, eine Deckelung eingezogen.
Und damit sind wir auch schon bei der Art der Politik von ÖVP und FPÖ: Es interessieren Sie die Menschen mit ihren Nöten nicht, es interessiert Sie ausschließlich Klientelpolitik für entweder Menschen mit der gleichen Einkommenskategorie wie die politischen Vertreter der Fraktionen oder jene, die in diesem Bereich ausschließlich nach der Maxime „Ich, ich, ich!“ einer Ellbogengesellschaft frönen.
Dass da die Arbeiterkammern, die diese Dinge sachlich und objektiv laufend aufzeigen, ein Problem für diese Regierung sind, ist klar! Aber dieses Ihr Spiel, was Sie mit der Verkürzung der finanziellen Mittel wollen, ist leicht zu durchschauen.
Bei dieser Gelegenheit lassen Sie mich einmal an die Vertreter anderer Kammern appellieren: Die Unternehmerinnen und Unternehmer wären glücklich, würden deren Beiträge nur 0,5 Prozent ihres Gewinnes betragen, womöglich bei der Wirtschaftskammer auch noch gedeckelt mit der Höchstbeitragsgrundlage – da würden nämlich die Mitglieder der WKÖ einen Bruchteil von dem zahlen, was sie heute zahlen! Diese haben nämlich bei diversen Kammerumlagen keine Grenze nach oben, beim Dienstgeberzuschlag gibt es keine Grenze nach oben, bei der umsatzabhängigen Kammerumlage gibt es keine Grenze nach oben!
Es gibt eine Reihe anderer Kammern, die deutlich mehr und deutlich höhere Beiträge kassieren, aber justament eine ist im Fokus dieser Regierung – eine, weil sie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vertritt! (Abg. Scheibner: Es werden Beiträge gesenkt!) Und das ist typisch für Sie!
Nationalrat, XXII.GP | 82. Sitzung / Seite 36 |
Ich komme zu den weiteren Teilen: Gesundheitspaket. Es liegt ein Gesundheitspaket auf dem Tisch, das in Wirklichkeit irgendwo außerhalb dieses Haus, wo es eigentlich hingehörte, hinter Polstertüren verhandelt wird. Dabei gibt es ein einziges Problem: Es haben sich drei Parteienvertreter im Rahmen der Finanzausgleichsverhandlungen klar dazu bekannt, dass als Mindestmaßnahme 305 Millionen € notwendig sind.
Was will die ÖVP? – Es muss in diesen 305 Millionen eine Krankensteuer in Form der Erhöhung der Rezeptgebühren, und es muss eine Erhöhung des Taggeldes der Spitäler enthalten sein. Das ist das Einzige, an dem Sie sich festkrallen, obwohl es eine viel einfachere Lösung gibt: Erhöhen wir die Höchstbeitragsgrundlage!
Im Budgetausschuss haben wir genau diesen Vorschlag mit dem Herrn Finanzminister diskutiert, aber die Erhöhung der Höchstbeitragsgrundlage um 450 €, die jene Personen, die darüber liegen, gerade einmal 17 € kosten würde, 17 €, welche nach Steuerabsetzung gerade einmal 8 € pro Monat wären, ist angeblich nicht zumutbar.
8 € sind aber genau der Betrag für, bisher, einen Spitalstag! – Sie muten zu, dass im Falle eines Spitalsaufenthaltes einer Seniorin oder eines Seniors von vier Tagen diese 8 € aufgebracht werden müssen, gleichzeitig aber darf es laut dieser Regierungsfraktionen nicht sein, dass diejenigen, die es sich leichter leisten können – darunter fallen wir 183 Abgeordneten, aber auch der liebe Herr Bundesminister –, vielleicht 8 € im Monat mehr zahlen.
Schämen Sie sich dafür! Das wäre eine gerechte Form der Finanzierung! Und das wäre ein Beitrag, mit dem die Probleme hier leicht zu lösen wären. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der Grünen.)
Bleiben wir bei dem, was uns weiter droht: In diesem Finanzpaket gibt es einen Stabilitätspakt. Wenn man den nachrechnet – nämlich die Senkung des Budgetdefizits im Bereich des Bundes von 2,3 auf 0,75 Prozent in drei Jahren, bei gleichzeitiger Steigerung des Überschusses der Länder von 0,6 auf 0,75 Prozent –, dann ergibt eine leichte Rechnung, dass inklusive jener 305 Millionen der Konsolidierungsbedarf von einer halben Milliarde € auf im Jahr 2008 4,68 Milliarden € steigt – in Summe über 9 Milliarden €!
Und bei der Methode, die die Regierungsparteien bisher angewendet haben, würde das für die Österreicherinnen und Österreicher heißen, dass weitere Krankensteuern, Gebührenerhöhungen, Beiträge und Steuererhöhungen kommen. Das ist der falsche Weg!
Und das Stopp-Signal muss bei den nächsten Wahlen gesetzt werden! Ich wünsche Österreich: eine andere Regierung, die diesen Weg nicht fortsetzt! – Danke. (Beifall und Bravorufe bei der SPÖ sowie Beifall bei Abgeordneten der Grünen.)
10.20
Präsident Dr. Andreas Khol: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Auer. Seine Wunschredezeit ist 8 Minuten. – Bitte.
10.20
Abgeordneter Jakob Auer (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ein kleiner Nachsatz zu meinem Vorredner, zu Kollegem Matznetter: Er meinte, das Finanzausgleichspaket mit dem Gesundheitspaket sei hinter dicken Polstertüren verhandelt worden. Ich mache ihn nur darauf aufmerksam, dass auch die Vertreter seiner Partei dabei waren. Unsere Vertreter stehen dazu. Was Ihre Vertreter, meine Damen und Herren – Häupl, Rieder, Schaden sind ja nicht gerade Leichtgewichte in eurer Fraktion –, dazu gesagt haben, das mögen Sie sich selbst noch einmal in Erinnerung rufen. Ich erspare es mir, meine Damen und Herren! (Beifall bei der ÖVP.)
Nationalrat, XXII.GP | 82. Sitzung / Seite 37 |
In einem bemerkenswerten Interview in den
Nachrichten hat vor kurzem ein durchaus anerkannter Wirtschaftsfachmann, ein
erfolgreicher Unternehmer in Österreich – er war einmal Finanzminister der
SPÖ –, Herr Dr. Hannes Androsch, Folgendes gesagt: Unternehmer sind
wichtig, keine Unterlasser. – Meine Damen und Herren! Unternehmer sind
wichtig, keine Unterlasser! (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der
Freiheitlichen.)
Der größte Fehler sei, so sagte dieser von mir durchaus geschätzte Industrielle, nichts zu unternehmen, also zu unterlassen. Wenn wir diesen Hinweis ernst nehmen, meine Damen und Herren – ich nehme an, dass auch Sie Ihre Wirtschaftskapitäne, die sehr rar bei Ihnen sind, ernst nehmen –, dann muss man sagen, macht diese Regierung eine erfolgreiche Budgetpolitik.
Diese Regierung unterlässt nicht die Sanierung, sondern sie macht Sanierung. Diese Regierung hat eine bemerkenswerte Steuerreform gemacht. Diese Regierung ist dabei, eine Pensionssicherungsreform durchzuführen, damit auch die Zukunft der jungen Generation gesichert werden kann. Man könnte die Liste der Erfolge fortsetzen: Arbeitsmarktpolitik, Voest-Privatisierung.
Meine Damen und Herren! Vor kurzem gab es eine großartige Veranstaltung seitens der SPÖ: „,Heißer Riese‘ in der voestalpine ist erwacht.“ 5 000 Besucher waren da! Der so sehr geschätzte Wissenschaftssprecher Broukal hatte auf Grund seiner früheren Berufserfahrungen die Moderation inne. Man hat in den höchsten Tönen gelobt, wie großartig die Voest unterwegs sei. Ja, sage ich, sie ist großartig unterwegs! Ja, sage ich, sie sichert Arbeitsplätze, aber was war denn noch vor einem Jahr von dieser Seite zu hören? – Der Weltuntergang kommt, die Russen kommen, es wird verscherbelt, die Arbeitsplätze sind gefährdet. Heute bejubeln Sie das, was diese Regierung mit der Privatisierung begonnen hat. Ich danke Ihnen, meine Damen und Herren! (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen. – Abg. Neugebauer: Schrecklich!) – Seien wir doch ein bisschen realistisch!
Mein Lieblingsbüchlein ist das „Wirtschafts- und sozialstatistische Taschenbuch“ der Arbeiterkammer. (Abg. Brosz: Das ist das Liederbuch!) Meine Damen und Herren! Das ist nicht mein Liederbuch. Das Hohe Lied zu dieser Einrichtung, die durchaus notwendig ist, wird immer von der linken Fraktion gesungen. Daher sollte man auch aus diesem Büchlein die objektiven Zahlen und Fakten zitieren.
Wir sind in der Oberliga, was die Beschäftigungsquote in Europa betrifft. Wir sind Spitzenreiter bezüglich der niedrigen Inflationsrate. Wir sind betreffend niedrige Staatsverschuldung Spitzenreiter im Vergleich zur Europäischen Union. Wir sind mit 1,9 Prozent Budgetdefizit hervorragend unterwegs, meine Damen und Herren! Sie können diese Daten mit jenen aus Ländern, die von mit Ihnen vergleichbaren Parteien regiert werden, vergleichen.
Meine Damen und Herren! Diese Regierung hat viele Bereiche modernisiert, viel in die Wege geleitet, um die Zukunft dementsprechend abzusichern. Man muss kein Hellseher sein, um zu sagen, die Budgetsanierung wäre ein Fremdwort, würde Rot weiterhin beziehungsweise würden Rot-Grün in entsprechender Führungsposition sein.
Die Steuerreform gäbe es nicht in diesem Ausmaß, denn den Grünen ist diese Steuerreform zu groß, der SPÖ zu wenig, das heißt, es würde eine Mini-Mini-Reform geben. Ursprünglich meinte man aber auch, der Umfang sei zu groß.
Meine Damen und Herren! Die Privatisierung einiger Betriebe gäbe es nicht und daher auch nicht den Freiraum für neue Beschäftigung. Das Wirtschaftskonzept von Herrn Kollegen Matznetter gibt es das noch? – Dürfen Sie das noch sagen oder verkünden? Es wurde einfallslos geändert.
Nationalrat, XXII.GP | 82. Sitzung / Seite 38 |
Meine Damen und Herren! Die SPÖ, so könnte man in Abwandlung von Kollegem Androsch sagen, ist eine Partei, welche nichts unternimmt, sondern der große Unterlasser ist. Dies ist zu wenig. Es heißt immer wieder: „Bitte warten“, nicht so, nicht heute, nicht in dieser Art, nicht so schnell, sondern anders.
Meine Damen und Herren! Es ist schon klar, für Veränderungen, für neue Wege braucht man politischen Mut, braucht man auch die Kraft dazu. Wirklichkeit und Fakten verdrängen, damit löst man nichts. Man sichert damit keine Standorte, es werden keine Investitionen ausgelöst. Eines stimmt auch: Wer viel macht, kann auch den einen oder anderen Fehler begehen. Das sei durchaus zugegeben. Vielleicht haben auch wir den einen oder anderen Fehler gemacht. Ja, wir haben vor allem einen Fehler beim Budgetbegleitgesetz des Jahres 2003 gemacht. Dieses Mal haben wir das Problem, so glaube ich, hervorragend gelöst, indem wir ein sehr schmales Budgetbegleitgesetz mit wenigen Änderungen, die auf die tatsächlichen Anliegen bezogen sind, vorgelegt haben.
Ich darf daher auch die Gelegenheit nützen, mich bei allen Kollegen im Budgetausschuss sehr herzlich für die sehr faire Debatte zu bedanken und für den Versuch, diese Budgetverhandlungen sachlich abzuwickeln. Ich bedanke mich vor allem auch bei den Beamten des Finanzministeriums, die mit dieser neuen Budgetunterlage Weichen für die Zukunft gestellt haben. Lesbarer, übersichtlicher wurde es gemacht. Ich darf auch ein Danke sagen allen Bediensteten des Parlaments, allen Bediensteten der Klubs, die mitgeholfen haben, die intensive und lang dauernde Debatte in vernünftigem Rahmen abzuwickeln.
Ich bedanke mich aber auch beim Herrn
Finanzminister, bei Staatssekretär Finz, die uns ein Budget vorgelegt haben mit
dem Titel, der zu unterstreichen ist: „Aufschwung durch Entlastung“. Professor
Lehner hat es bestätigt: Dieses Budget der Entlastung wird wesentlich besser
sein, als Sie, meine Damen und Herren seitens der SPÖ, es heute, auch wenn Sie
es noch so objektiv versuchen wollen, darstellen. Es gewährleistet eine
entsprechende Zukunftssicherung für Österreichs Betriebe, für Österreichs
Staatshaushalt und steht daher für eine positive Entwicklung. (Beifall bei
der ÖVP und den Freiheitlichen.)
10.28
Präsident Dr. Andreas Khol: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Mag. Kogler. Auch seine freiwillige Redezeitbeschränkung beträgt 8 Minuten. – Bitte.
10.28
Abgeordneter
Mag. Werner Kogler (Grüne): Herr Präsident!
Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Geschätzter Vorredner,
Ausschussobmann Auer, Sie machen das wirklich hervorragend in diesem
Ausschuss. Offensichtlich ist nur jetzt das eingetreten, was wir schon länger
befürchtet haben, nämlich dass der Finanzminister mit seiner wald- und
wiesenartig angelegten Budgetrede zur weiteren Verwirrung beiträgt. Diese
Vermutung liegt nahe, weil Sie jetzt die Segnungen mit dem Budget argumentiert
haben. (Abg. Dr. Fekter: Habt ihr es nicht verstanden?)
Die Verwirrung dürfte auch darauf zurückzuführen sein, dass jetzt wieder eine Regierungsvorlage, ein Ausschussbericht zu diskutieren ist, also ein so genanntes Budgetbegleitgesetz und nicht das Budget. Entschuldigt werden kann das aber offensichtlich damit, dass das tatsächlich ein Wald- und Wiesen- oder Kraut- und Rüben-Gesetz ist.
Ich möchte an dieser Stelle auf bestimmte Vorgänge bei diesem Gesetzgebungsprozess im Haus zurückkommen, insbesondere auch auf die Finanzgesetzgebung. Zugegeben: Es ist nicht so schlimm wie voriges Jahr. Bei dem Budgetbegleitgesetz – das sollte man schon einmal auch im diesjährigen Protokoll des Parlaments vermerken –
Nationalrat, XXII.GP | 82. Sitzung / Seite 39 |
hatten wir den einmaligen Vorgang, dass eine so genannte Pensionssicherungsreform und die Abfangjäger und was weiß ich noch alles unter einem relativ knapp hier „hereingedonnert“ wurden. Die damalige Debattenführung im Ausschuss, was bestimmte Aufklärungselemente bezüglich der Frage der Abfangjäger betroffen hat, ließ sehr zu wünschen übrig. (Abg. Öllinger: Vielleicht kommt das noch!)
Ich möchte nur an eine Gesetzesvorlage über die größte Beschaffung der Republik erinnern – ich weiß, viele können das nicht mehr hören –, wo man mit vier x ausgekommen ist. Dem Parlament wurde ein Gesetzentwurf, der notwendig war, weil das Bundeshaushaltsgesetz das vorsieht, vorgelegt, bei dem es letztlich um die Summe von 2 Milliarden € ging, dies aber mit vier x bezeichnet wurde. Das ist der Zustand des Gesetzgebungsprozesses hier im Haus, und der setzt sich an vielen anderen Punkte fort. (Beifall bei den Grünen.)
Ich muss jetzt leider ein paar Beispiele für die meines Erachtens fortschreitende Verwahrlosung der Finanzgesetzgebung anführen. Diesbezüglich muss man sich rechtzeitig wehren, zumindest wenn man glaubt, entsprechende Beobachtungen zu machen. Ich darf dabei aber durchaus bei dieser Regierungsvorlage bleiben, die es sich zum Ziel gesetzt hat, unter einem das Strafvollzugsgesetz, das Waffengesetz, das Bundesmuseen-Gesetz – vielleicht sollten wir ein bisschen über Seipel diskutieren –, das Bundesforstegesetz, das Pensionsgesetz, das Arbeitslosenversicherungsgesetz, das Arbeiterkammergesetz – darauf werden wir dann Bezug nehmen –, das Familienlastenausgleichsgesetz, das Bundesbehindertengesetz, das Bundes-Sportförderungsgesetz, das Altlastensanierungsgesetz zu ändern. Das war aber nicht einmal ein Drittel der Materien, die unter einem abgeändert werden sollen. Ich verweise auch darauf, dass die weiteren RednerInnen meiner Fraktion die einzelnen Materien kommentieren werden und wir auch eine getrennte Abstimmung vor allem bei den Bereichen verlangen werden, bei denen wir meinen, dass man durchaus zustimmen sollte. – So viel vorweg; aber nun zu dieser angesprochenen Verwahrlosung, die sich mittlerweile auch im Budget- und Finanzausschuss manifestiert.
Wir haben aktuelle Verhandlungen – wenn man das überhaupt als Verhandlungen bezeichnen kann – zum Finanzausgleich. Der Vorgang ist folgender: Es werden Unterschriften von verschiedenen Gebietskörperschaftsvertretern unter ein Dokument gesetzt – so weit so gut. Es muss immer vorverhandelt werden, bevor irgendetwas vorliegt, das ist klar. In der Folge geraten sich diejenigen, die die Unterschrift daruntergesetzt haben, in die Haare beziehungsweise beginnt man mit Schuldzuweisungen der Sonderklasse. Bei dieser Gelegenheit stellt sich – das sollte den Parlamentarier, die Parlamentarierin vielleicht einmal interessieren, zumindest die Mitglieder des Budgetausschusses – heraus, dass da Materien verhandelt werden, die besser früher als später im Budget- respektive Finanzausschuss des Parlaments behandelt werden sollten.
Bei den aktuellen Budgetverhandlungen, die genau dieses Thema betreffen, haben die Abgeordneten der Opposition – nicht nur ich – auf diese Umstände hingewiesen. Im Rahmen dieser Debatten stellt sich heraus, dass das Budget in diesen Punkten offensichtlich absichtlich – ich kann das nicht anders sagen, Herr Bundesminister – unterbudgetiert wurde. Es wurden nämlich Regierungsanträge mit jeweils 100 Millionen € Dotierung zusätzlich für Länder und Gemeinden angekündigt, wobei das aber nicht das grundsätzliche Problem ist, das ist eher eine Frage in der Sache. Das Problem ist, dass diese Anträge wieder zurückgezogen wurden, weil es irgendwelche Junktims gibt, die sich auf Grund der politischen Verhandlungen ergeben haben.
Dass dann in der Folge im Budget- und im Finanzausschuss des Parlaments nicht eine Silbe der Aufklärung – es geht nicht um das Unterschriftenwirrwarr – gekommen ist, das kann man kommentieren, wie man will. Das ist eine politische Angelegenheit, vielleicht auch außerhalb des Parlaments. – Herr Kollege Mitterlehner nickt gefällig. Sie
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haben den Vorgang verfolgt, den ich jetzt weiter beschreiben werde, weil das muss im Plenum öffentlich gemacht werden.
Auf diese Dinge wurde dann der Fraktionsführer der ÖVP angesprochen, obwohl alle Vorredner, selbst der Bundesminister und die Landeshauptleute in aller Öffentlichkeit das Junktim des Finanzausgleichs, das nicht meines oder unseres war, und der Gesundheitsreform klar manifest gemacht haben. In der Debatte wurde man darauf verwiesen, dass man das nicht gemeinsam debattieren könne, obwohl es zwingend mit dem Budget zu tun hat, obwohl nachgewiesen wurde, wenn man sich logisch dieser Sache annähert, dass mehrere 100 Millionen fehlen müssen. Wenn das der Zustand der Finanzgesetzgebung in diesem Haus ist, dann gute Nacht.
Ich habe bis jetzt zumindest immer geglaubt, dass im Budget- und Finanzausschuss – ich habe es auch meistens so erlebt – seriös diskutiert wird und dass man zumindest mit einer gewissen Beharrlichkeit, die Sie uns sicher nicht absprechen werden, selbst als Oppositionsabgeordneter halbwegs den Zahlennebel lichten kann, obwohl das eigentlich nicht unser Job ist. Ich habe nicht das Gefühl, dass wir dafür bezahlt werden, sondern wir haben entsprechend der Mandate die Bevölkerung hier zu vertreten. Aber man nimmt das auf sich, man ist das gewohnt. Aber dass man dann unter Mithilfe – und das ist das Schlimme – und unter Schmierensteherei anderer Abgeordneter in dieser Art und Weise der Regierung die Mauer macht, ist ein Missbrauch des Mandats, und das zieht sich überall hier im Haus durch. Wir werden die nächsten beiden Wochen Gelegenheit haben, über die Verwahrlosung des Parlamentarismus hier in diesem Haus, wo sonst, zu debattieren. (Beifall bei den Grünen und der SPÖ. – Zwischenrufe bei der ÖVP.)
Werden Sie ruhig munter! Es ist interessant, dass sich jetzt offensichtlich jene Abgeordneten besonders aufgerufen fühlen, die Gefahr laufen, ihr Gewissen in der Garderobe schon verloren zu haben. Diese Erkenntnis ist sehr nützlich. Gehen Sie in sich! (Abg. Hornek: Sie missbrauchen das Parlament als Vorsitzender!) Wir werden auch öffentlich machen, wer sich wie in den Ausschüssen verhält. Sie haben ein Mandat, das Sie nicht dazu berechtigt, Schrankenwärter der Bundesregierung zu sein, um die entgleisten Züge „durchzuwacheln“. Das ist ein Missverständnis. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ.)
Ich beziehe mich an dieser Stelle überhaupt nicht auf die Ihnen noch gar nicht hinlänglich bekannten Vorkommisse in anderen Ausschüssen, denn sonst würden Sie nicht so darüber urteilen, aber das werden wir noch nachholen. Ich beziehe mich jetzt rein auf den Budget- und Finanzausschuss und stelle fest, dass die Tragödie so weit fortgeschritten ist, dass eine gewisse Sorge bei allen hier im Hause um sich greifen sollte. Sie verweigern das, das ist Ihre Sache. Wir werden darauf zurückkommen, und zwar regelmäßig, und das werden Sie sich nicht nur anhören müssen, sondern Sie werden sich auch damit konfrontieren müssen. Es kann nicht mehr sein, dass Sie sich auf diese Art und Weise Ihrer Mandatsverantwortung entziehen.
Ich erinnere nur daran, was die von mir mittlerweile hoch geschätzte Kollegin Cordula Frieser gesagt hat. (Abg. Dr. Brinek: Ich habe sie immer schon geschätzt!) Wir werden Gelegenheit haben, ihre Aussagen im „Hohen Haus“, in der gleichnamigen Fernsehsendung, einzuspielen, und ich werde dafür sorgen, dass wortwörtlich gebracht wird, was Kollegin Frieser gesagt hat. Ihre Aussage ist der beste Beweis dafür, wie hier Gesetze gemacht werden. Sie hat sich genau auf die Steuer- und Finanzgesetzgebung bezogen, und diese Aussage stellt Ihnen ein vernichtendes Zeugnis aus. Gehen Sie in sich! (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ.)
10.38
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Präsident Dr. Andreas Khol: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Bucher. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 8 Minuten. – Bitte.
10.38
Abgeordneter Josef Bucher (Freiheitliche): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Zunächst möchte auch ich mich im Namen meiner Fraktion für die vorgelegten Unterlagen, die wir als sehr hilfreich und nützlich einschätzen, bedanken. Sie haben unsere Arbeit sehr erleichtert und stellen für jeden einzelnen Mandatar eine sehr gute Basis dar, um im jeweiligen Bereich die wichtigsten Informationen zu finden. Herzlichen Dank an das Ministerium!
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es war zuletzt auch eine Forderung der Freiheitlichen Partei, nicht so viele Gesetze in das Budgetbegleitgesetz zu verpacken, damit wir für die wesentlichen Bereiche der Budgetbehandlung genügend Zeit zur Verfügung haben. Es war aus meiner Sicht bemerkenswert, dass die Oppositionsparteien in den Ausschüssen ein wenig widerstandslos waren, diesem Budgetbegleitgesetz zwar nicht zugestimmt, aber diesen Gesetzen freien Durchlass gegeben haben. (Abg. Silhavy: Was heißt das „freien Durchlass gegeben haben“?) Das gibt schon ein wenig Anlass zur Vermutung, dass die Vorgehensweise der Regierungsparteien, einerseits wenige Begleitgesetze zu machen, andererseits vernünftige Begleitgesetze zuzulassen, wie beispielsweise die Anhebung des Pflegegeldes – übrigens ist dies die erste Anhebung seit dem Jahre 1995 –, Initiativen zur Belebung des Arbeitsmarktes, eine Erhöhung der Sportförderung, der Umweltförderung, mehr Geld für die Umwelt, für den Arbeitsmarkt vorzusehen und der Verkauf der Bundesanteile an den Wohnbaugenossenschaften richtig war.
Damit komme ich wieder zurück zum Thema,
meine Vorredner sind ja abgeschweift in einen Bereich, der nicht unmittelbar
mit dem Budgetbegleitgesetz zusammenhängt. Wenn ich mir den Bericht anschaue,
vor allem den Minderheitsbericht zum Budgetbegleitgesetz, den die SPÖ hineinreklamiert
hat, so habe ich ein wenig das Gefühl, als ob Österreich einen Kommissar zur
Seite gestellt bekommen muss, weil unsere Staatsfinanzen und die
wirtschaftliche Entwicklung und die Arbeitslosenzahlen ja so katastrophal
sind. (Abg. Silhavy: Leider!)
Ich darf Ihnen etwas vorlesen, was sehr interessant klingt:
Seit der letzten Dekade habe ein strategischer Wandel in der Politik Österreich zu einem europäischen Vorzeigeland bei Reformen gemacht. Dieser Politikwechsel sei notwendig gewesen, um seit langem bestehende Ungleichgewichte auszuräumen, Wachstumspotenzial der Wirtschaft und Wettbewerbsfähigkeit voranzutreiben. – Das, meine Damen und Herren, ist Inhalt eines Berichtes des Internationalen Währungsfonds, der Österreich zubilligt, als eines der stabilsten Länder innerhalb der Europäischen Gemeinschaft zu gelten und führend zu sein, wenn es darum geht, bei den Lissabon-Zielen die Bestrebungen voranzutreiben. Wenn Sie also versuchen, Österreich, die Arbeit der Regierung abzuqualifizieren, dann, muss ich sagen, führt das an den realen Fakten vorbei. (Beifall bei den Freiheitlichen.)
Ein anderer Punkt, der auch in diesem Minderheitsbericht von Ihnen angeführt wird, ist, dass bei uns beispielsweise die öffentliche Verschuldung zugenommen hat, und das in einem Ausmaß, wie das in keinem anderen europäischen Land zu verzeichnen ist. – Das ist völliger Unsinn! Die Europäische Kommission hat – das sind aktuelle Daten – in ihrer Herbstprognose festgestellt, dass der öffentliche Verschuldungsgrad Österreichs im Vergleich zum Bruttoinlandsprodukt 63,7 Prozent ausmacht und im Jahr 1996 – nur zum Vergleich – der Schuldenstand an der Grenze zu 70 Prozent lag. Die Abgabenquote wird im kommenden Jahr bei 41,7 Prozent liegen; im Vergleich dazu lag sie im Jahre 1999 bei 44,4 Prozent. Dass wir, wenn wir die Familienförderungen und das Kin-
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dergeld dazurechnen, heute schon an der Grenze von 40 Prozent bei der Steuer- und Abgabenquote sind, möchte ich nur am Rande festhalten.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das Schlechtmachen der österreichischen Wirtschafts- und Finanzpolitik ist somit eine Oppositionsmarotte, die nicht der Realität entspricht. Österreich nimmt eine Spitzenposition unter den europäischen Staaten ein. Alle wesentlichen ökonomischen Eckdaten weisen Österreich als einen der drei besten Wirtschafts- und Arbeitsstandorte aus:
Wir liegen, was die Arbeitslosenrate
betrifft, mit 4,3 Prozent mit Zypern ungefähr gleich auf. Mit
1,9 Prozent weisen wir eine der niedrigsten Inflationsraten aus. Das
Wachstum von 1,7 Prozent liegt deutlich über der Euro-Zone, und die
Unternehmensneugründungen von 30 000 Betrieben, aber auch der Rekord
an Direktinvestitionen, also Investitionen von ausländischen Unternehmen in
Österreich, bestätigen, dass wir einen guten Kurs einer international
wettbewerbsfähigen Volkswirtschaft gehen. (Beifall bei den Freiheitlichen.)
Die neue Steuerreform 2005 wird dieses Wachstum beschleunigen, wird Österreich wieder auf einen guten Kurs, auf einen vernünftigen Wachstumskurs führen. Ich bin überzeugt davon, wir sind überzeugt davon, dass diese große Entlastung von 3 Milliarden € mehr Wachstum, mehr Beschäftigung und mehr Wohlstand bringen wird. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)
10.44
Präsident Dr. Andreas Khol: Nunmehr spricht Herr Bundesminister für Finanzen Mag. Grasser. – Bitte.
10.44
Bundesminister für Finanzen Mag. Karl-Heinz Grasser: Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Das Budgetbegleitgesetz 2005 steht in Diskussion. Ich möchte eben an dieser Stelle anführen, dass wir als Bundesregierung sehr bestrebt waren, die Kritik des Hohen Hauses am Budgetbegleitgesetz des letzten Jahres ernst zu nehmen. Abgeordneter Kogler hat gemeint, dass das ein einmaliger Vorgang gewesen wäre.
Meine Damen und Herren! Wir haben reagiert. Wir haben ein sehr schlankes Budgetbegleitgesetz vorgelegt, das aus 25 Artikeln besteht – im Gegensatz zum letzten Jahr, da waren es 96 Artikel –, die ausschließlich im Zusammenhang mit dem Bundesfinanzgesetz-Entwurf 2005 stehen. Das, so glaube ich, unterstreicht unsere finanz- und budgetpolitische Linie, damit nehmen wir Ihre Kritik ernst, und ich denke, auch in Anlehnung an die Ausschussdebatten, es ist ein durchaus gelungener Wurf für ein Budgetbegleitgesetz.
Herr Abgeordneter Kogler hat von einem „einmaligen Vorgang“ gesprochen. Das möchte ich so nicht stehen lassen. Ohne dass ich jetzt sozusagen das eine Schlechte mit dem anderen aufwiegen will, aber, Herr Abgeordneter Kogler: Wir wissen natürlich, dass das Strukturanpassungsgesetz 1996 beispielsweise aus 98 Artikeln bestanden hat, wir wissen, dass es im Jahr 1997 nicht ein, sondern gleich zwei Budgetbegleitgesetze gegeben hat. Sie können sich wahrscheinlich an die Jahre erinnern, in denen es Strukturanpassungsgesetze auf der einen Seite und dann auch gleich noch sozialrechtliche Strukturanpassungsgesetze auf der anderen Seite gegeben hat, weil nämlich die Strukturanpassungsgesetze selbst so umfangreich waren, dass man die Änderungen in den Sozialgesetzen nicht auch noch darin aufnehmen wollte.
Ich bitte anzuerkennen, dass die Bundesregierung offen ist für Vorschläge, wie man es besser macht, und dass dieses Budgetbegleitgesetz ein Beweis dafür ist, wie man es
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schlank gut umsetzen kann und genau jene Materien behandelt, die in unmittelbarem Zusammenhang mit dem BFG stehen.
Meine Damen und Herren! Wenn angeführt wird – und das kann ich natürlich so nicht stehen lassen –, dass der Zustand der Finanzgesetzgebung nicht akzeptabel sei, wenn Abgeordneter Kogler im Zusammenhang mit dem Finanzausgleich von einer „Verwahrlosung der Gesetzgebung“ spricht, wenn der Finanzausgleich an sich von mehreren meiner Vorredner angesprochen worden ist, dann gestatten Sie, dass ich schon auch ein paar Worte zum Finanzausgleich und im Zusammenhang mit dem, was budgetär vorgelegt wurde, sage!
Meine Damen und Herren! Die Finanzausgleichsverhandlungen haben vor einem schwierigen Hintergrund stattgefunden, und zwar deshalb, weil wir uns dazu entschlossen haben, eine sehr substantielle Entlastung in Österreich für die Arbeitnehmer einerseits, für die Wirtschaft andererseits umzusetzen, was auf der einen Seite eine Entlastung für die Steuerpflichtigen, auf der anderen Seite Probleme für die Gebietskörperschaften bringt, was die Finanzierung betrifft. Das heißt, sowohl die Gemeinden als auch die Städte, als auch die Länder, als auch der Bund tun sich schwer, weil ihnen auf der Einnahmenseite 3 Milliarden € fehlen. Daher: schwieriger Hintergrund für diese Finanzausgleichsverhandlungen!
Wir haben uns dann doch auf ein gemeinsames Paket geeinigt, und zwar mit dem Vorsitz führenden Land Wien, das hier verhandelt hat; der Vorsitzende der Landeshauptleutekonferenz Bürgermeister Häupl hat Vizebürgermeister Rieder beauftragt, mit uns zu verhandeln, der Vorsitzende des Städtebundes Michael Häupl hat Heinz Schaden damit beauftragt, zu verhandeln.
Herr Abgeordneter Matznetter hat davon gesprochen, dass wir die Menschen und deren Nöte nicht ernst nehmen, dass uns das nicht interessieren würde, er hat von der „Krankheitssteuer“ gesprochen. – Meine Damen und Herren! Ich bitte einfach darum, dass man seriös bleibt, dass man sachlich bleibt und dass man anerkennt, dass Finanzausgleichspartner nichts anderes getan haben, als alles zu versuchen, die nachhaltige Finanzierung des Gesundheitssystems zu sichern. Und das ist eine gute Investition in die Gesundheit unserer Menschen, das ist eine gute Investition in die hohe Qualität des Gesundheitssystems in Österreich. Das ist ein gemeinsamer Konsens der Finanzausgleichspartner, und diesen Konsens vertrete ich, ich stehe dazu, und auch dieses Hohe Haus sollte ihn mittragen. Das ist meine Bitte. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen. – Zwischenruf des Abg. Dr. Matznetter.)
Herr Abgeordneter Matznetter, da Sie diesbezüglich schon im Ausschuss das Wort geführt haben und es auch heute nochmals gesagt haben, möchte ich das Hohe Haus darüber informieren, dass wir, nachdem sich die Finanzausgleichspartner einig waren, ein gutes Paket geschnürt haben, ein Paket, das auch mehrere strukturelle Reformen beinhaltet. Als Beispiel darf ich die Krankenanstaltenfinanzierung anführen. Nicht nur wir haben gesagt, wir brauchen mehr Geld auf der Einnahmenseite, sondern auch die Länder haben von Beginn an gesagt: Wenn ihr nicht wollt, dass wir im Gesundheitsbereich Leistungen kürzen, dann brauchen wir auch zusätzliche Einnahmen. Wir haben gesagt: Okay, aber wir werden ein entsprechendes Paket nur dann gemeinsam vertreten können, wenn jeder Euro auf der Einnahmenseite, der zusätzlich kommen soll, von zumindest 1 € auf der Ausgabenseite durch Ausgabenreduktion beziehungsweise Kostendämpfung begleitet wird und wenn wir es außerdem schaffen, die seit langem diskutierte Strukturreform im Gesundheitswesen umzusetzen.
Meine Damen und Herren! Sie sehen, was jetzt auf dem Tisch liegt: nicht nur ein Einnahmenpaket, sondern auch ein Ausgabenreduktionspaket, und der Gesundheitsministerin ist es gelungen, im Anschluss an den Konsens im Finanzausgleich zu erreichen,
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dass die größte
Gesundheitsreform, die es in den letzten Jahren gegeben hat, ausverhandelt
wurde; wesentliche strukturelle Elemente mit der Artikel-15a-Krankenanstaltenvereinbarung.
(Abg. Mag. Kogler: Was? – Abg. Öllinger:
Wie? Wo?) Ich danke Maria Rauch-Kallat und den Finanzausgleichspartnern
dafür, dass diese strukturellen Reformen im Gesundheitsbereich angegangen und
ernst genommen werden! (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)
Das heißt ... (Abg. Mag. Kogler: Sie sind ja schon wieder ein
Opfer Ihrer Regierungspropaganda! – Abg. Öllinger: Ihrer eigenen Propaganda!) – Setzen Sie sich dazu bei den Verhandlungen, Herr
Abgeordneter Kogler! Schauen Sie sich an, was dabei herausgekommen ist! Lesen
Sie die Punktation zur 15a-Vereinbarung, dort finden sich strukturelle
Elemente, die es in den letzten Jahren in Österreich nicht gegeben hat! (Abg. Öllinger:
Bürokratie, das findet sich!) Ich meine, das ist ein wesentlicher Fortschritt,
den wir gemeinsam mit den Finanzausgleichspartnern und den Landesvertretern erreichen
konnten. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)
Krankenanstaltenfinanzierung, wie gesagt, ein Punkt.
Zweiter Punkt: Verwaltungsreform II. Wir bekennen uns dazu, dass wir die Ausgaben senken wollen, dass wir einsparen müssen, damit wir den nächsten Schritt in die Entlastung gehen können.
Dritter Punkt: kleine Gemeinden, finanzschwache Gemeinden. Wir haben viele Debatten hier im Hohen Haus geführt, wir haben das Thema aufgegriffen, haben es ernst genommen, haben erstmals einen Einstieg in einen Ausstieg aus dem abgestuften Bevölkerungsschlüssel im Konsens mit den Finanzausgleichspartnern erreicht und damit einen ganz wichtigen Schritt zur Stärkung der Finanzkraft der kleinen Gemeinden zustande gebracht. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)
Vierter Punkt, meine Damen und Herren: ein einheitlicher Schlüssel, was die Aufteilung der gemeinschaftlichen Abgaben betrifft.
Fünfter Punkt: kleine Schulen in den ländlichen Regionen. Wir haben gesagt: Jeder Schüler weniger dort muss entsprechend abgefedert werden. Der sonderpädagogische Mehrbedarf, den es gibt, auch in der Stadt Wien, muss entsprechend aufgegriffen werden. Daher: 12 Millionen € zusätzlich in diesen Bereichen.
Ich will Ihnen nur sagen: Wir haben es uns
nicht leicht gemacht. Wir haben über Monate verhandelt, haben mehr als zehn
Verhandlungsrunden gebraucht, um einen Konsens zu erreichen. Wir haben
dann – in guter Tradition des österreichischen Parlamentarismus, wie ich
meine – gesagt, wir informieren als Verhandlungspartner des
Finanzausgleichs, des Stabilitätspakts und der Krankenanstaltenfinanzierung den
Bundeskanzler, den Vizekanzler und Alfred Gusenbauer als Parteiobmann der
Sozialdemokratie über das Ergebnis und ersuchen darum, dass dieses auch von
allen hier im Hohen Haus mitgetragen wird. (Abg.
Mag. Kogler: Dann legen Sie es
einmal vor!)
Daher muss ich Ihnen jetzt zumindest sagen, dass es für mich eine große persönliche Enttäuschung ist, wenn alle Anwesenden, denen berichtet wird, wie dieses Ergebnis aussieht – weil sie ja wissen, dass ein Finanzausgleich (Abg. Mag. Kogler: Ist ein Bundesgesetz, und Sie legen nichts vor!) nicht irgendeine Frage der Parteipolitik ist, sondern knapp 60 Milliarden € an Einnahmen pro Jahr in den nächsten vier Jahren umfasst, also mehr als 250 Milliarden € in Summe, und die Verteilung der Finanzmasse in Österreich auf Bund, Länder, Städte und Gemeinden regelt, weil sie ja wissen, dass der Finanzausgleich mit dem Stabilitätspakt auch die österreichischen Verpflichtungen im europäischen Stabilitäts- und Wachstumspakt regelt, und weil es uns allen ein Anliegen sein sollte, das Gesundheitssystem nachhaltig auszufinanzieren –, dann sagen: Staatspolitik interessiert mich nicht, Verwendungszusagen interessieren mich nicht!
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Parteipolitik interessiert mich, ich erinnere mich nicht mehr an Verwendungszusagen! – Eine solche Politik lehne ich ab! Sie dient Österreich nicht, sondern sie gereicht Österreich zum Schaden, weil sie Instabilität bringt, weil sie Unsicherheit bringt. Das kann niemand wollen, meine Damen und Herren! (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)
Ich darf fortsetzen: Budgetbegleitgesetz. Ich habe bereits gesagt, wir haben nicht – wie Abgeordneter Kogler ausgeführt hat – eine „Verwahrlosung der Gesetzgebung“, sondern folgende Situation, Herr Abgeordneter – ich nenne nur vier Beispiele –:
Änderung des Bundeshaushaltsgesetzes in
Artikel 7 Budgetbegleitgesetz: Es hat noch niemals – und ich danke
Abgeordnetem Auer, der dies als Ausschussvorsitzender auch hervorgehoben
hat –, es hat noch niemals so früh den Budgetbericht, die Teilhefte, die
Arbeitsbehelfe, die Erläuterungen und den Bundesvoranschlag selbst, das
Bundesfinanzgesetz für die Abgeordneten als Informationsmaterial gegeben. (Abg. Mag. Kogler: Geh bitte!) Es sind noch nie so früh – nämlich am
Tag vor der Budgetrede – alle Materialien zur Verfügung gestellt worden. (Abg. Mag. Kogler: Nur weil Sie bunte Hefte verteilen, können Sie im Ausschuss
trotzdem eine Antwort geben!)
Herr Abgeordneter Kogler! Ich kann es nicht unwidersprochen stehen lassen und lasse es auch nicht stehen, wenn Sie sagen, wir hätten absichtlich unterbudgetiert, und damit versuchen, die „Verwahrlosung der Gesetzgebung“ herbeizudiskutieren. Ich hätte mir Seriosität und Sachlichkeit erwartet. Wir haben im Ausschuss darüber diskutiert, wir haben uns im Ausschuss ausgeredet, und ich glaube, wir haben dort auch ein Verständnis erreicht. (Abg. Mag. Kogler: Die Regierungsfraktionen haben den Antrag zurückgezogen!)
Ich konnte Ihnen im Ausschuss sagen: Nachdem zurzeit nicht sichergestellt ist, ob der Konsens, den die Finanzausgleichspartner erreicht haben – und zwar über die Fraktionen hinweg erreicht haben, und das meines Wissens zum ersten Mal in der Geschichte –, ob der paktierte Finanzausgleich im Hohen Haus umgesetzt wird, weil eine Fraktion, die den Finanzausgleich immer mitgetragen hat, sagt: Das interessiert mich nicht!, ist es meine Pflicht als Finanzminister, die Abänderungsanträge zum Budget, als eine Auswirkung des Finanzausgleichspaktums, erst dann dem Hohen Haus vorzulegen, wenn ich weiß, dass wir mit Regierungsvorlage oder die Fraktionen mit Initiativantrag hier im Hohen Haus den Finanzausgleich so, wie er ausverhandelt wurde, auch beantragen.
Das ist bis jetzt noch nicht passiert – daher gibt es keine Verwahrlosung der Gesetzgebung! Wir haben die Anträge vorbereitet, Sie kennen diese Anträge, und sie werden selbstverständlich sofort eingebracht werden, sobald Konsens darüber vorliegt, wie und wann dieser Finanzausgleich hier in das Hohe Haus eingebracht werden wird. (Abg. Mag. Kogler: Abgeordneter Stummvoll, der dafür zuständig ist, hat gesagt, die Dinge haben miteinander nichts zu tun! Das Gegenteil von dem müssen Sie mir erklären!) Das bitte ich, zur Kenntnis zu nehmen!
Uns ist es extrem wichtig, ich stehe dazu, mir ist es ein großes Anliegen, dass die Gesetzgebung im Finanzbereich, im Budgetbereich vorbildlich läuft. Ich hätte eigentlich erwartet, dass auch Sie positiv erwähnen: Budgetbericht, Teilhefte, Arbeitsbehelfe, Erläuterungen, alles früher denn je, übersichtlicher denn je, informativer denn je. – Das hätte nämlich auch die Anerkennung durch eine Oppositionsfraktion verdient. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)
Drei kurze Punkte, meine Damen und Herren! Ich habe schon gesagt, es ist ein schlankes Budgetbegleitgesetz. Schauen Sie sich an, was darin zum Beispiel enthalten ist:
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Bundessportförderung – ein
wesentlicher Schritt ist hier erreicht worden. Staatssekretär Schweitzer,
Bundeskanzler Wolfgang Schüssel, wir erreichen, dass die besondere
Sportförderung mit den Artikeln 22 und 23 des Budgetbegleitgesetzes auf
zumindest 40 Millionen € angehoben wird, wahrscheinlich sogar
deutlich darüber geht. Wir werden ungedeckelt entsprechende Beträge für die
besondere Sportförderung als Anteil an den Erlösen aus den Lotterieeinnahmen
zur Verfügung stellen, und das ist wirklich ein großer Sprung in der besonderen
Sportförderung und damit ein wichtiger Erfolg dieses Budgetbegleitgesetzes. (Neuerlicher
Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)
Wenn Sie sich, meine Damen und Herren, Artikel 12 des Budgetbegleitgesetzes anschauen, wo es um die Arbeitsmarktpolitik und die Finanzierungsgesetze geht, dann müssen Sie erkennen, wir haben es geschafft – unter anderem dadurch, weil wir mit Budgetbegleitgesetzen die Arbeitsmarktpolitik begleiten, wie wir das in den letzten Jahren gemacht haben –, im Voranschlag 2005 wiederum 1,5 Milliarden €, also 1 500 Millionen €, für aktive und aktivierende Arbeitsmarktpolitik zur Verfügung zu stellen. Das ist fast doppelt so viel wie im Jahr 1999.
Wir investieren im Jahr 2005 insgesamt
4,5 Milliarden € in den Arbeitsmarkt, und zwar deswegen, weil es uns
extrem wichtig ist, den Arbeitsmarkt zu drehen, weil es uns wichtig ist, nicht
nur die Beschäftigung zu erhöhen, sondern die Arbeitslosigkeit zu reduzieren.
Wir als Bundesregierung haben das auch bewiesen, wenn Sie an die Lehrlingsinitiative
denken: 800 Lehrlinge mehr in der Bundesverwaltung, Verhandlungen mit den
Ländern und Gemeinden, zusätzlich 1 000 Lehrlinge bei den Ländern und
Gemeinden. Das heißt, auf Initiative des Bundeskanzlers allein im öffentlichen
Bereich 1 800 Lehrlinge mehr! Das zeigt, Arbeitslosigkeit wird von
uns gezielt bekämpft. Jeder zusätzliche Arbeitsplatz ist wichtig, meine Damen
und Herren, das ist unsere Zielsetzung! (Beifall bei der ÖVP und den
Freiheitlichen. – Abg. Riepl:
Warum steigen dann die Zahlen? Warum haben wir immer mehr Arbeitslose?)
Weil, Herr Abgeordneter, wie Sie wissen, die Beschäftigung Gott sei Dank steigt, weil wir im letzten Monat auch Rekordbeschäftigung in Österreich hatten und weil wir nach wie vor die Auswirkungen von drei Jahren wirtschaftlicher Verflachung haben. (Abg. Verzetnitsch: Vor drei Jahren!)
Ich glaube, wir sollten positiv sehen:
zweitniedrigste Arbeitslosigkeit im Jugendbereich von 25 Ländern in
Europa, drittniedrigste Arbeitslosigkeit von 25 Ländern in Europa. Ich
gebe Ihnen Recht, wir müssen noch besser werden. Mich macht das nicht zufrieden,
wir kämpfen um jeden einzelnen Arbeitsplatz. Herr Abgeordneter Verzetnitsch,
wir sind zusammengesessen bei Konjunkturbelebungspaketen, bei Wachstums- und
Standortpaketen, wir haben eine 1 000-€-Lehrlingsprämie gemeinsam
eingeführt. (Zwischenruf des Abg. Verzetnitsch.) Wir sind bereit,
einen guten gemeinsamen Weg für den Arbeitsmarkt weiterzugehen, weil uns die
Beschäftigung ein ganz, ganz großes Anliegen ist, das können Sie mir glauben. (Beifall
bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)
Artikel 19 als letztes Beispiel, meine
Damen und Herren – ich möchte das deshalb hervorheben, weil man im
Zusammenhang mit dieser Bundesregierung so viel über soziale Gerechtigkeit
diskutiert. Artikel 19 regelt die Änderung des Bundespflegegeldgesetzes. (Präsidentin Mag. Prammer übernimmt den Vorsitz.)
Meine Damen und Herren! Wir haben es im Regierungsübereinkommen des Jahres 2003 versprochen – und wir haben es gehalten. Die erstmalige Anpassung des Pflegegeldes seit dem Jahr 1995 wird von uns vorgenommen, eine notwendige Valorisierung, eine Erhöhung des Pflegegeldes ... (Abg. Mag. Lapp: Das zahlen die Unfallrentnerinnen und Unfallrentner!)
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Frau Abgeordnete, ich möchte im Zusammenhang mit dem Pflegegeld keinen parteipolitischen Streit führen, aber ich sage Ihnen Folgendes: In der Zeitung „Die Presse“ vom 23. März 2002 hat Abgeordneter Gusenbauer, der Klubobmann Ihrer Fraktion, davon geredet, dass die Einführung des Pflegegeldes im Jahr 1993 ökonomisch falsch war. Und wenn Sie wollen, lese ich Ihnen auch vor, was Herr Bundesminister Hesoun dazu gesagt hat, als Replik auf den Abgeordneten Gusenbauer.
Ich kann Ihnen nur sagen: Uns ist die Erhöhung des Pflegegeldes wichtig, es ist versprochen und gehalten. Erstmals seit 1995 valorisieren wir das Pflegegeld und nehmen Mehrkosten von 29,3 Millionen € in Kauf. Ein wichtiger Impuls für die pflegebedürftigen Menschen in unserem Land. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)
Meine Damen und Herren! Ich meine, dass dieses Budgetbegleitgesetz erstens ein schlankes Gesetz ist und zweitens ein guter Wurf, der unsere Budgetpolitik, unsere Finanzpolitik unterstreicht; eine Politik, die immer gesagt hat: erster Schwerpunkt: ausgeglichener Haushalt über den Konjunkturzyklus; zweiter Schwerpunkt: Steuern und Abgaben nachhaltig senken – wir erreichen im Jahr 2006 eine Abgabenquote von 40,6 Prozent, so niedrig war sie seit mehr als zehn Jahren nicht –; und dritter Punkt: mehr Wachstum für Österreich.
Ich denke, das Budget 2005 ist
herzeigbar, das Budgetbegleitgesetz ist gut gelungen, die Steuerreform bringt
die notwendige Entlastung. Ich hoffe, Sie alle können diesem
Budgetbegleitgesetz zustimmen. – Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP und
den Freiheitlichen.)
11.02
Präsidentin Mag. Barbara
Prammer: Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter
Mag. Darabos. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 6 Minuten. –
Bitte, Herr Abgeordneter.
11.02
Abgeordneter Mag. Norbert Darabos (SPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Minister! Hohes Haus! Herr Kollege Auer, Sie haben Androsch zitiert. Ich darf am Beginn auch Androsch zitieren, nämlich zum Finanzminister. Androsch sagte vor einigen Tagen: Grasser verfährt nach dem Motto „Frechheit siegt“. Diese Dreistigkeit im Umgang mit Fakten soll man nicht unwidersprochen lassen.
Weiters
sagte Androsch: Was hier abläuft in Österreich bei höchster Steuerbelastung,
Rekordarbeitslosigkeit und Vernachlässigung der Zukunftsausgaben, wofür das Aushungern
der Universitäten ein Beispiel ist, ist skandalös. Grasser macht eine rein prozyklische
Budgetpolitik, die in den letzten Jahren die Rezession verstärkt hat. Androsch
empfiehlt dem Finanzminister einen Crashkurs in Ökonomie. – Zitatende.
Ich
denke, das ist ein passenderes Zitat als jenes, das Sie verwendet haben. (Beifall bei der SPÖ.)
Herr
Minister, wenn Sie schon beim Budgetbegleitgesetz eine allgemeine wirtschaftspolitische
Debatte vom Zaun brechen möchten, so möchte ich diesen Fehdehandschuh aufnehmen
und Ihnen ins Stammbuch schreiben: Die Realitätsverweigerung, die Sie hier
betreiben, ist beinahe unerträglich geworden.
Sie
haben die höchste Abgaben- und Steuerquote in der Zweiten Republik zu verantworten,
die höchste Schuldenpolitik in der Zweiten Republik, Sie verscherbeln österreichische
Betriebe gedankenlos – darauf möchte ich später noch kommen. Sie sind verantwortlich
für 40 neue Belastungen auf Kosten von Klein- und Mittelverdienern sowie
auf Kosten von Pensionisten. Sie haben die höchste Arbeitslosigkeit in der
Zweiten Republik zu verantworten – 50 000 Arbeitslose mehr seit dem
Jahr 2000, 50 000, das sind 50 000 Schicksale! (Bundesminister
Mag. Grasser: Wie viele
Beschäftigte mehr?)
Nationalrat, XXII.GP | 82. Sitzung / Seite 48 |
Sie sind bei den Investitionen in der EU zum Schlusslicht geworden. Und wenn Sie schon von Wachstum sprechen, darf ich Ihnen sagen: Das österreichische Wachstum hat zwischen 1996 und 2000, also unter sozialdemokratischen Finanzministern, plus 8 Prozent gegenüber dem EU-Durchschnitt betragen, vom Jahr 2001 bis zum Jahr 2003 liegen wir 13 Prozent unter dem EU-Durchschnitt. Das ist eine Erfolgsstory? Ich glaube nicht. (Beifall bei der SPÖ.)
Ich könnte noch weiter fortfahren unter dem Motto: „Viel versprochen, nichts gehalten!“ Sie haben versprochen, im Zusammenhang mit der Finanzierung der Eurofighter eine Wirtschaftsplattform zu gründen. Sie haben eine Steuerreform versprochen, die 1 000 € Entlastung pro Arbeitnehmer bedeutet, herausgekommen ist jedoch eine Miniministeuerreform. Und Sie haben noch eine Woche vor der Wahl im Jahr 2002 eine Pensionsreform abgestritten, und jetzt haben wir die höchste Pensionskürzungsaktion in der Zweiten Republik, die Sie gemeinsam mit dem Bundeskanzler zu verantworten haben. Unwahrheit ist unter Ihnen zur politischen Kategorie erhoben worden. (Beifall bei der SPÖ.)
Da Sie den Bereich der Gesundheitsreform angesprochen haben: Die Länder und Gemeinden haben Ihnen teilweise aus der Patsche geholfen, sie finanzieren Ihr Defizit, indem sie Überschüsse produzieren. Das, was Sie hier vorgelegt haben, dieses Paket, zu dem Sie jetzt die Zustimmung der SPÖ einfordern, ist unsozial und verstärkt noch die soziale Schieflage in Österreich. Das ist Wunschdenken, die SPÖ wird dem nicht zustimmen! Die SPÖ als Oppositionspartei hat die Hand sehr weit in Richtung Regierung gehalten und gesagt: Bei der Finanzierung des Gesundheitspakets in der Höhe von 305 Millionen € sagt die SPÖ zu 240 Millionen € ja. Offen sind 65 Millionen €, die Sie über eine Erhöhung der Rezeptgebühren und Spitalsgebühren hereinbringen wollen, und dazu sagen wir nein. Ich erkläre Ihnen auch, warum wir dazu nein sagen.
Wissen Sie, wie hoch die Rezeptgebühr im Jahr 2001 war? – 3,27 €. Sie wollen sie jetzt auf 5 € erhöhen – ein Plus von 53 Prozent, 53 Prozent mehr für die Rezeptgebühr als noch im Jahr 2001!
Sie wollen die Spitalsgebühren erhöhen, und zwar von 5,47 € im Jahr 2001 auf 10 € – eine Erhöhung um 83 Prozent, 83 Prozent höhere Kosten für PensionistInnen, für Kleinverdiener, für Mittelverdiener, die im Krankenhaus sein müssen – sie gehen ja nicht freiwillig dorthin.
Ich kann Ihnen sagen, wir haben uns das genau durchgerechnet. Ein Beispiel: Eine Pensionistin mit einer Pension in der Höhe von 830 € wird durch die Belastungspolitik der Regierung seit dem Jahr 2001 um 332 € im Jahr mehr belastet, wenn sie beispielsweise vier Wochen ins Krankenhaus muss und sich 62 Rezepte im Jahr verschreiben lässt; das ist nicht übertrieben, sondern entsprechend dem Durchschnitt so anzunehmen.
Ich sage Ihnen ganz offen: Wir sind bereit, diese 65 Millionen mit Ihnen mitzutragen, aber nicht auf Kosten der Klein- und Mittelverdiener, schon gar nicht auf Kosten der vielen Tausenden Pensionistinnen und Pensionisten. Das können Sie sich aus dem Kopf schlagen. Die Sozialdemokratie steht für diese unsoziale Politik nicht zur Verfügung! (Beifall bei der SPÖ.)
Der letzte Punkt, den ich ansprechen möchte, weil Sie von Stabilität und Wahrhaftigkeit in der Politik gesprochen haben: Gestern ist in der „Zeit im Bild 2“ eine Aussage von Ihnen, die Sie noch vor einigen Wochen zur VA Tech gemacht haben, eingespielt worden. Sie haben gesagt: Jede Übernahme durch Siemens oder Kovats betrachten wir gemeinsam als feindliche Übernahme. Nach allen Analysen, die ich – Grasser – kenne, dass einfach die VA Tech nicht zu Siemens passt und umgekehrt, weil es zu viele
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Parallelitäten gibt, haben wir klargemacht, dass wir uns das nicht vorstellen können. – Zitatende.
Jetzt können Sie es sich vorstellen!
Hier geht es gar nicht um die wirtschaftspolitische Ansage, sondern um die Frage von Ehrlichkeit und Vertrauen in der Politik. Innerhalb von Wochen ändern Sie hier Ihre Meinung. Ich glaube, wenn Sie Ihr Ego ein bisschen zurücknehmen würden, dann könnten Sie auch ein bisschen besser erkennen, dass Ihre Budgetpolitik zum Scheitern verurteilt und einseitige Klientelpolitik ist, die als zuungunsten von sozial Schwachen zu bewerten ist. (Beifall bei der SPÖ.)
11.08
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster zum Wort gelangt Herr Abgeordneter Ellmauer. Freiwillige Redezeitbeschränkung: ebenfalls 6 Minuten. – Bitte, Herr Abgeordneter.
11.08
Abgeordneter Matthias Ellmauer (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Das gegenständliche Budgetbegleitgesetz besticht durch Einfachheit, Klarheit und Verständlichkeit. Es ist uns sehr gut gelungen, die Zahl der Gesetzesänderungen möglichst gering zu halten. (Abg. Öllinger: Der war gut!) So scheinen dieses Jahr im Budgetbegleitgesetz nur 25 Gesetzesänderungen auf.
Herzlichen Dank an die Beamten des Bundesministeriums für Finanzen für die gute und rechtzeitige Aufbereitung der Unterlagen.
Auch das von unserem Finanzminister vorgelegte Budget 2005 zeugt von der guten Arbeit unserer Regierung in der Budgetpolitik.
Meine sehr geschätzten Kolleginnen und Kollegen von der Opposition! Blicken Sie einmal über die Grenzen Österreichs hinaus! Gerade im internationalen Vergleich kann sich das Budget Österreichs sehen lassen. Innerhalb der EU hat Österreich weiterhin mit 1,9 Prozent eine der niedrigsten Defizitquoten. Und was mir sehr wesentlich ist, ist auch, dass die Ausgaben im Bundesvoranschlag 2005 im Vergleich zum Bundesvoranschlag 2004 nur halb so stark steigen wie das Bruttoinlandsprodukt.
Die Kritikpunkte der Opposition an der Budgetpolitik der Bundesregierung sind weder stichhaltig noch nachvollziehbar. Diese Bundesregierung hat die Staatsfinanzen konsolidiert und mit der größten Steuerreform der Zweiten Republik die Bevölkerung und die Wirtschaft nachhaltig entlastet. Offensichtlich werden diese Errungenschaften von der Opposition nicht zur Kenntnis genommen, von den maßgeblichen internationalen Institutionen aber sehr wohl. So haben wir zum Beispiel vom Internationalen Währungsfonds, aber auch von der OECD für unsere Wirtschafts- und Budgetpolitik sowie für die Steuerreform großes Lob geerntet.
Dank der verantwortungsbewussten Politik unserer Bundesregierung können wir der Zukunft positiv entgegenblicken. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Erfolgsstory unseres Landes wird eine Fortsetzung haben, und Österreich wird auch weiterhin mit seinen ökonomischen und Umweltdaten ebenso im Hinblick auf Lebensqualität weltweit im Spitzenfeld liegen.
Ich stimme also voll und ganz mit unserem
Finanzminister überein: Aufschwung durch Entlastung ist der richtige Weg. (Abg. Öllinger:
Oje, oje, das tut weh!)
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Meine sehr geehrten Kolleginnen und
Kollegen! Aus aktuellem Anlass weise ich darauf hin, dass es in der Zweiten
Republik noch nie den Fall gegeben hat, dass ein ausverhandelter und
paktierter Finanzausgleich, der von allen vier Finanzausgleichspartnern
unterschrieben und gemeinsam der Öffentlichkeit vorgestellt wurde, in Frage
gestellt wurde, wie dies jetzt von der SPÖ und insbesondere von Herrn
Gusenbauer, der heute wieder einmal durch Abwesenheit glänzt, gemacht wird. (Zwischenruf des Abg. Dr. Puswald.)
Hier wird populistische Verhinderungspolitik als SPÖ-Linie praktiziert, die nicht einmal vor der Desavouierung der eigenen Verhandlungspartner zurückschreckt! (Beifall bei Abgeordneten der ÖVP. – Neuerlicher Zwischenruf des Abg. Dr. Puswald.)
Meine sehr geschätzten Kolleginnen und Kollegen! Beim Budgetbegleitgesetz sind mir einige Aspekte besonders wichtig. Im Bereich des Sicherheitswesens wird es eine weitere Verbesserung der Sicherheitskontrollen auf Zivilflughäfen geben. Es ist vorgesehen, dass der vorbeugende Schutz von Passagieren auf Zivilflughäfen durch verstärkte Durchsuchung zum Beispiel des Gepäcks anderer Menschen verbessert wird. Weiters sind die Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes ermächtigt, einem Menschen den Zutritt zu einem Zivilluftfahrzeug oder einem anderen Sicherheitsbereich zu untersagen, wenn er eine Waffe, Kriegsmaterial, Munition, Schieß- oder Sprengmittel et cetera mitführt.
Besonders wichtig sind mir auch die Änderungen im Ausländerbeschäftigungsgesetz. So heißt es dazu:
„Für Ausländer, die
1. von ihrem ausländischen Arbeitgeber im Rahmen eines Joint Venture und auf der Grundlage eines betrieblichen Schulungsprogramms nicht länger als sechs Monate zur betrieblichen Einschulung in einen Betrieb mit Betriebssitz im Bundesgebiet oder
2. im Rahmen eines international tätigen Konzerns auf Basis eines qualifizierten konzerninternen Aus- und Weiterbildungsprogramms von ... nicht länger als 50 Wochen in das“ Hauptquartier „im Bundesgebiet
entsandt werden, ist keine Entsendebewilligung oder Beschäftigungsbewilligung erforderlich.“
Dies ist eine weitere Ergänzung der Rahmenbedingungen für ein Mehr an Investitionen ausländischer Firmen in Österreich. Diese Änderungen sowie die Gruppenbesteuerung erleichtern den Zuzug von Hauptquartieren, Forschungsstellen et cetera von ausländischen Firmen nach Österreich. Dies bedeutet einen weiteren wesentlichen Beitrag zum attraktiven Wirtschaftsstandort Österreich.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Unsere Flüsse und Seen haben beste Wasserqualität, das soll auch so bleiben. Im Sinne dieser Kontinuität stehen die Förderungen, die zum Zweck der Siedlungswasserwirtschaft beschlossen werden. Ihr beachtlicher Barwert beträgt in den Jahren 2002 bis 2008 jeweils 218 Millionen €, in Schilling entspricht dies einem Wert von mehr als 3 Milliarden jährlich.
Meine Fraktion hat sich erfolgreich dafür eingesetzt, die Politik in der Siedlungswasserwirtschaft kontinuierlich weiterzuführen, um den kommenden Generationen eine intakte Umwelt übergeben zu können. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)
Geschätzte Damen und Herren! Zusammenfassend lässt sich sagen: Das Budgetbegleitgesetz ist Zeugnis einer erfolgreichen nachhaltigen Wirtschaftspolitik. Deshalb stimmt meine Fraktion gerne diesem Budgetbegleitgesetz zu. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)
11.14
Nationalrat, XXII.GP | 82. Sitzung / Seite 51 |
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächste zum Wort gelangt Frau Abgeordnete Haidlmayr. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 6 Minuten. – Bitte.
11.15
Abgeordnete Theresia Haidlmayr (Grüne): Frau Präsidentin! Herr Finanzminister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ja, Herr Finanzminister, es stimmt, diesmal wird das Pflegegeld erhöht, aber nur um 2 Prozent. Und wenn Sie das berechnet haben, wissen Sie vielleicht, wie viel das für den Einzelnen tatsächlich ist. Für 70 Prozent der PflegegeldbezieherInnen ist das eine Erhöhung zwischen 2,90 € und 3,60 € pro Monat. (Abg. Neudeck: Danke, Herr Minister!) Herr Minister! Darauf brauchen Sie wirklich nicht stolz zu sein! (Abg. Neudeck: Aber es ist weit mehr als in den letzten Jahren!)
Pflegegelderhöhungen wurden uns von dieser Bundesregierung bereits seit dem Jahr 2001 versprochen, gekommen ist nichts. Heuer gibt es vielleicht, wenn es gut geht, eine Inflationsabdeckung, aber mehr, Herr Finanzminister, ist das ganz einfach nicht.
Eines dürfen Sie auch nicht vergessen – denken Sie nur an das letzte Budgetbegleitgesetz. Was haben Sie da gemacht? Sie haben die Gebührenbefreiung für Rundfunk und Fernsehen abgeschafft, obwohl das Leistungsangebot speziell für hörbehinderte Menschen noch immer nicht dem durchschnittlichen europäischen Niveau entspricht. Sie haben das Geld kassiert, aber Leistung haben Sie keine gegenübergestellt.
Herr Finanzminister! Die Pflegegelderhöhung, die es jetzt gibt, nehmen Sie doch den Betroffenen fünf-, ja sechsmal wieder weg! (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ.)
Sie nehmen den Betroffenen das Geld weg, indem Sie die Rezeptgebühren erhöhen. Sie nehmen den Betroffenen das Pflegegeld wieder weg, indem Sie beim Krankenhausaufenthalt die Gebühren erhöhen.
Herr Minister! Unterm Strich bleibt für die Betroffenen auch nächstes Jahr wieder nur ein großes Minus, von dem sie aber nicht wissen, wie sie es wieder ausgleichen sollen. Aber das ist anscheinend nicht Ihr Problem, sondern das muss sich jeder Einzelne für sich selbst ausmachen.
Herr Finanzminister! Das Thema Unfallrentenbesteuerung ist für 2003 noch immer nicht abgeschlossen. Wie Sie wissen, zahlen Personen, die eine Unfallrente bekommen, für das Jahr 2003 ihre Steuern. Es gibt einen kleinen Härteausgleich, aber, Herr Minister, der ist so klein, dass er eigentlich vernachlässigbar ist. Deshalb gibt es absolut keinen Grund, Herr Finanzminister, dass Sie sich auf Kosten behinderter Menschen in irgendeiner Form rühmen, was Sie Positives getan haben. Sie haben unterm Strich nichts Positives getan, sondern Sie ziehen Menschen mit Behinderungen, älteren Menschen genauso das Geld aus der Tasche wie allen anderen auch! (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ.)
Wenn Sie ernsthaft vorgehabt hätten, irgendwelche Verbesserungen für Menschen mit Behinderungen zu machen, warum haben Sie dann nicht die Negativsteuer eingeführt, die ich und die österreichische Behindertenbewegung seit Jahren von Ihnen fordern? (Abg. Mag. Kogler: Sehr richtig!) Es bringt ganz einfach nichts, wenn es gute Freibetragsmöglichkeiten gibt, die Leute aber so wenig Einkommen haben, dass sie gar keine Steuern bezahlen. Denen bringt ein Freibetrag nichts! (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ.)
Wenn Sie ehrlich sind und es wirklich im Interesse dieser Menschen gemeint hätten, dann hätten Sie doch die Negativsteuer eingeführt, so wie es diese Negativsteuer auch in vielen anderen Bereichen zu Recht gibt.
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Herr Minister, ich werde nicht müde werden, Sie immer wieder daran zu erinnern: Auch uns steht die Negativsteuer zu! Uns allen, den behinderten Menschen, die ein so geringes Einkommen haben, dass sie ihre außergewöhnlichen Belastungen, ihre Rezeptgebühren und so weiter gar nicht von der Steuer absetzen können, weil sie auf Grund ihres Einkommens nicht steuerpflichtig sind.
Deshalb noch einmal das Ersuchen an Sie, im Auftrag der Menschen mit Behinderungen: Schaffen Sie endlich für uns auch die Negativsteuer, denn das wäre eine Möglichkeit, wirklich jeden Einzelnen zu unterstützen. Aber diese Möglichkeit wollen Sie nicht schaffen.
Herr Minister, deshalb besteht absolut kein Grund dafür, dass Sie sich rühmen. Es gibt nichts, weshalb Sie sich rühmen könnten, sondern es gäbe einiges zu verbessern, aber das wollen Sie ganz einfach nicht. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ.)
11.20
Präsidentin
Mag. Barbara Prammer: Als nächster
Redner zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Walch. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 5 Minuten. – Bitte, Herr Abgeordneter.
11.20
Abgeordneter
Maximilian Walch (Freiheitliche): Sehr
geehrte Frau Präsidentin! Werter Herr Bundesminister! Werte Kolleginnen und
Kollegen! Zum Kollegen Matznetter – er ist nicht herinnen –: Es ist
schon ein bisschen verwunderlich, dass er sich so aufregt über die Einfrierung
der Arbeiterkammerumlage. Er
ist doch Steuerberater von Beruf, und ich glaube, er weiß genau, dass überall
gespart werden muss – oder er kriegt als Vize von der SPÖ von dort
irgendwo ein Geld und hat Angst, dass sie jetzt weniger kriegen. Also das
verstehe ich nicht ganz.
Aber nun zum Budgetbegleitgesetz. Obwohl ÖVP und FPÖ die Regierung mit
einem riesigen Schuldenstand übernommen haben, und das in einer Zeit, wo es
wirtschaftliche Schwierigkeiten in ganz Europa gibt, schaffen wir es immer
wieder, ein entsprechendes Budget zu machen, das der Wirtschaft, den
Arbeitnehmern und vielen anderen zugute kommt. (Beifall bei den
Freiheitlichen.)
Ganz besonders freut mich, dass auf Druck unseres Staatssekretärs Karl
Schweitzer speziell in die Bundessportförderung 40 Millionen investiert
werden, denn Sport ist eine ganz wichtige Gesundheitsvorsorge, wie Karl
Schweitzer immer betont, insbesondere für die Jugend. Wird Vorsorge betrieben,
braucht man weniger Geld für ärztliche Leistungen beziehungsweise für das
Gesundheitssystem auszugeben.
Ein nächster ganz wichtiger Punkt: Für die aktive
Arbeitsmarktpolitik – der Herr Finanzminister hat es schon gesagt –
wird wirklich viel gemacht. Der Opposition macht dieser Umstand natürlich
Schwierigkeiten, denn sie will ja immer alles totsagen und schlechtreden. Über
4 Milliarden werden in diesen Bereich investiert, damit auch zusätzliche
Arbeitsplätze geschaffen werden können. Ich bin auch nicht erfreut über die Arbeitslosenzahlen,
nur eines vergisst man von der Opposition immer wieder, nämlich dass zusätzlich in Österreich
100 000 Arbeitsplätze geschaffen worden sind. Das vergisst man immer
wieder. Wenn ich diese Zahl jetzt noch abziehen würde, dann lägen wir eigentlich
mit unseren Arbeitslosenzahlen unter jenen unter SPÖ-Kanzlern. Aber jeder
Arbeitslose ist einer zu viel, keine Frage.
Um die Beschäftigung zu steigern, der Jugend eine Chance zu geben, einen
Lehrplatz zu finden, hat sich die Bundesregierung auch wieder etwas einfallen
lassen. Das heißt, 1 800 Lehrlinge zusätzlich haben in Österreich
wieder eine Chance, einen Lehrplatz zu bekommen.
Nationalrat, XXII.GP | 82. Sitzung / Seite 53 |
Das Wichtigste für mich ist aber die Steuerreform 2005; die erste Etappe
ist ja schon 2004 in Kraft getreten, die größte Steuerreform der Zweiten
Republik kommt 2005. Ihr von der Opposition könnt sie schlechtreden, soviel ihr
wollt: Die Bürgerinnen und Bürger werden im Jahr 2005 sehen, um wie viel
mehr Geld ihnen in den Taschen bleibt. (Widerspruch
bei der SPÖ und den Grünen.) Das ist wichtig, denn das kurbelt die Wirtschaft
entsprechend an. Aber das spielt ja für euch von der Opposition ohnehin keine
Rolle, denn ihr stimmt ja gegen alles, ohne eigene Vorschläge zu machen.
Aber der SPÖ kann man nicht mehr helfen. Als die SPÖ noch in der
Regierung war, hat sie die Arbeitslosenzahlen genauso gekannt wie wir und gab
es einen entsprechenden Wirtschaftsaufschwung – damals hättet ihr
Rücklagen bilden müssen, die man für schlechte Zeiten heranziehen kann. Wir
sind es halt so gewöhnt: Spare in der Zeit, dann hast du in der Not! – Ihr
habt in der Zeit nicht gespart und habt natürlich auch nichts in der Not.
Was mich ganz besonders freut: Unser Sozialminister Herbert Haupt hat es
erreicht, dass das Pflegegeld, das Dr. Gusenbauer als Fehlentscheidung bezeichnet hat,
mit 1.1.2005 um 2 Prozent erhöht wird. (Beifall
bei den Freiheitlichen.) Und die Behindertenmilliarde ist auch gesichert
für die nächsten Jahre. Das ist Arbeitnehmerpolitik, Wirtschaftspolitik,
Jugendpolitik – Politik für den Bürger in Österreich! (Beifall bei den
Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)
11.25
Präsidentin
Mag. Barbara Prammer: Als nächster Redner zu Wort gelangt Herr
Abgeordneter Eder. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 4 Minuten. –
Bitte, Herr Abgeordneter.
11.25
Abgeordneter Kurt
Eder (SPÖ): Sehr geehrte Frau
Präsidentin! Herr Bundesminister! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich glaube,
man sollte auch einmal über das hier sprechen, was nicht im Budgetbegleitgesetz
steht, nämlich dass seit Anfang November die Tarife, vor allem was den
Verkehrsverbund Ost-Region anbelangt, wieder einmal um 7 Prozent erhöht
wurden. Damit wird natürlich der öffentliche Verkehr für die Pendlerinnen und
Pendler immer unfinanzierbarer. Und wenn es dann Zeitungsmeldun-
gen gibt wie „Fahrkarten werden noch teurer – 220 000 Pendler
haben mehr zu bezahlen“ –, dann muss ich sagen, diese Erhöhungen sind
eigentlich gleichzusetzen mit einer Gehaltskürzung. Die Menschen sind ja auf
den öffentlichen Verkehr angewiesen, um in die Arbeit zu fahren, und wenn man
ihnen dann diese Kosten um 7 Prozent erhöht, dann kürzt man ihnen ihren
Gehalt um einen entscheidenden Teil.
Sehr
geehrter Herr Bundesminister! Es ist wichtig, auch über das zu sprechen, was
nicht im Budgetbegleitgesetz steht, zum Beispiel über einen
Entschließungsantrag, den die Sozialdemokraten am 14. Oktober 2004
eingebracht haben, in dem gefordert wird, das Kilometergeld auf 42 Cent
pro Kilometer zu erhöhen und die enormen Verteuerungen im Verkehrsbereich im
Rahmen des Pendlerpauschales abzufedern. Das sind Dinge, die die arbeitenden
Menschen unmittelbar betreffen – darüber steht aber eigentlich nichts im
Budgetbegleitgesetz.
Sehr
geehrter Herr Bundesminister! Wenn das in dieser Konsequenz so weitergeht und
die Bahnkosten immer mehr steigen, dann werden natürlich immer weniger Menschen
mit den Zügen fahren, was in weiterer Konsequenz bedeutet, dass mehr Autos auf
den Straßen sind. Ich erinnere nur an die Süd Autobahn, an die Tangente, wo wir
täglich Staus haben. Das heißt, man sollte doch das Angebot der öffentlichen
Verkehrsmittel entsprechend verbessern, anstatt die Tarife um 7 Prozent zu
erhöhen. Das ist meines Erachtens der falsche Weg, Herr Bundesminister. (Beifall
bei der SPÖ.)
Nationalrat, XXII.GP | 82. Sitzung / Seite 54 |
Es setzt
aber auch eine negative Spirale in Gang, die das vorbildliche öffentliche
Verkehrssystem, das Österreich einmal gehabt hat, langsam zu ruinieren droht,
aber auch in diesem Bereich hat diese Regierung leider keine Erfolge zu
verzeichnen. Diese Erhöhung der Tarife um 7 Prozent, die man jetzt so mir
nichts, dir nichts einfach verordnet hat, war ja vorauszusehen, denn bei
dieser unglücklichen Reform der Österreichischen Bundesbahnen, die letzten
Jahres stattgefunden hat (Abg.
Dipl.-Ing. Regler: Gute Reform! Gute Reform!), war bereits klar,
dass das Schienenbenützungsentgelt, Kollege Regler, um 50 Prozent erhöht
wird. Und natürlich war zu erwarten, dass diese Kosten dann an die Kunden
weitergegeben werden. Bezahlen müssen es jene Leute, die täglich in die Arbeit
fahren müssen, was letztlich einer Gehaltskürzung gleichkommt, und das ist
schon weniger gut.
Es gibt
Studien sowohl aus dem Verkehrsministerium als auch von der Arbeiterkammer,
wonach wir mit weiteren Kostensteigerungen in diesem Bereich zu rechnen haben.
Wir gehen davon aus, dass es zu einer Steigerung um weitere 20 Prozent bis
2010 kommen wird – zu Lasten der Bürgerinnen und Bürger, die aus den
ländlicheren Gebieten nach Wien zur Arbeit fahren müssen. Aber das alles ist ja
nur die Spitze des Eisbergs von 44 Belastungsmaßnahmen, die diese
schwarz-blaue Bundesregierung den Menschen seit dem Jahr 2000 angetan hat.
Ich erinnere allein an den Verkehrsbereich: Der Preis für die Autobahnvignette
wurde nahezu verdoppelt, die motorbezogene Versicherungssteuer um
51 Prozent erhöht, die Mineralölsteuer ab 1.1.2004 um 1 Cent je Liter
Benzin und um 2 Cent je Liter Diesel. Der Preis für das Heizöl wurde um
bis zu 2,9 Prozent erhöht. Wir diskutieren hier über einen
Heizkostenzuschuss für Pensionisten, aber gleichzeitig kassiert der Herr Finanzminister
in diesem Bereich wesentlich höhere Steuern als vorher.
Meine Damen und
Herren! Dieses Budget ist im Verkehrsbereich objektiv gesehen ein Budget, das
weitere Belastungen für die Österreicherinnen und Österreicher und noch höhere
Mobilitätskosten garantiert. Es schadet damit der Kaufkraft und dem Wirtschaftsstandort –
wir lehnen daher das Budget und auch die Budgetbegleitgesetze ab. (Beifall
bei der SPÖ.)
11.30
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächste zu Wort
gemeldet ist Frau Abgeordnete Lentsch. Freiwillige Redezeitbeschränkung:
5 Minuten. – Bitte, Frau Abgeordnete,
Sie haben das Wort.
11.30
Abgeordnete Edeltraud Lentsch (ÖVP): Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Geschätzte Damen und Herren! Hohes Haus! Ich möchte mir hier nicht den Kopf der Opposition zerbrechen, aber Wunder ist es keines, wenn Ihnen die Österreicherinnen und Österreicher in puncto Finanzen absolut nichts zutrauen. Zuerst haben Sie das Nulldefizit kritisiert, weil Sie der Meinung sind, dass wir damit unser Land kaputtsparen würden. Glauben Sie mir, ich habe in der Zwischenzeit noch niemanden gefunden, keinen Unternehmer und auch keinen Privaten, der sich kaputtgespart hätte! (Abg. Öllinger: Wir schon! – Abg. Eder: Die Insolvenzen sind Ihnen nicht bekannt, gell?)
Jetzt wird ein Budgetdefizit in der Höhe von 1,9 Prozent für das Jahr 2005 vorausgesagt, aus dem einfachen Grund: weil wir eine große Steuerreform machen, womit wir den Wirtschaftsstandort Österreich und auch Arbeitsplätze sichern. Aber selbst das ist der Opposition wieder nicht recht. Eines steht fest: Dieser Finanzminister kann es der Opposition nicht recht machen!
Die Grünen sagen, die Steuerreform wäre zu groß. Die SPÖ sagt, diese Steuerreform wäre eine Miniminireform. Van der Bellen meint, es würde zu viel Geld in den Konsum
Nationalrat, XXII.GP | 82. Sitzung / Seite 55 |
gesteckt, und Häupl meint überhaupt, man könnte bei den Familienleistungen sparen. – Das muss man erst einmal auf der Zunge zergehen lassen, wo doch uns beziehungsweise dieser Bundesregierung immer wieder soziale Kälte vorgeworfen wird. Vielleicht sollte die Opposition einmal aufhören, sich in Widersprüche zu verwickeln.
Bemerkenswert ist, dass in diesem Jahr die Zahl der zu ändernden Gesetze im Rahmen des Budgetbegleitgesetzes von 96 auf 25 zurückgegangen ist. Das ist wohl ein Zeichen dafür, dass das Reformwerk dieser Bundesregierung vorangeht. Vieles wurde schon erledigt, die notwendigen Änderungen werden immer weniger, und das spüren wir nicht nur hier herinnen im Hohen Haus, glauben Sie mir, das merken auch die Österreicherinnen und Österreicher draußen!
Wenn man fast jeden Tag unterwegs ist, Veranstaltungen besucht, dann spürt man auch, dass die Bürgerinnen und Bürger diese Reformen verstehen und sie auch mittragen. Ein großes Lob dem Finanzminister, seinem Staatssekretär und den Beamten für die Budgetunterlagen. Das Budget ist übersichtlich, man findet alles, und wer will, kennt sich aus. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)
Selbst da gab es wieder Kritik, und zwar im Budgetausschuss, denn Frau Kollegin Hagenhofer hat die Volksschulen in den Unterlagen nicht gefunden. Aber dass sie sie möglicherweise bei den Pflichtschulen suchen könnte, auf diese Idee ist sie selbst nicht gekommen.
Glauben Sie mir: Finanzminister bei dieser Opposition zu sein ist ein äußerst schwieriges Unterfangen! (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)
11.33
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Öllinger. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 6 Minuten. – Bitte, Herr Abgeordneter.
11.33
Abgeordneter Karl Öllinger (Grüne): Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich wollte mein Bedauern eigentlich direkt an den Finanzminister richten. (Ruf bei der SPÖ: Der ist verschwunden!) Er kann einem ja schon fast Leid tun, wenn er ein ums andere Mal nicht aus dem Dickicht oder Kauderwelsch von Managementsprache, Marketingsprache und Orwell’schem Neusprech herausfindet. Wenn ich mir vorstelle, der Herr Finanzminister – schade, dass er nicht da ist – verwendet diese Diktion nicht nur im Parlament, sondern auch im privaten Kreis, das ist ja furchtbar!
Kollege Ellmauer ist ein wirklich netter Abgeordneter von der ÖVP, aber er versucht, das nachzumachen, was der Finanzminister vorgibt: Wir sind die Besten! Wir sind die Größten! Wir sind am Vormarsch, sind die Nummer eins, super, spitze! – Das kann man doch nicht mehr anhören, und das ist doch auch – bitte um Entschuldigung! – etwas unter der Würde von Regierungsabgeordneten, dass sie sich hinstellen und sich nur mehr als Propagandisten betätigen. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ.)
Beim Finanzminister kann man es ja noch einsehen. Er verkauft sich, er verkauft seine eigene Sache. Aber Ihre Aufgabe ist es jetzt nicht unbedingt, da nur mit dem Weihrauchkessel herauszugehen und ihn Hosianna zu preisen. Wirklich nicht!
Wie der Finanzminister in seinem privaten Bereich spricht, das weiß ich nicht, aber wenn zu befürchten steht, er macht es dort genauso wie hier im Parlament, dann schaut es nicht gut aus. Herr Finanzminister, vielleicht sollten Sie wirklich eine Umschulung machen, aber bitte nicht – und damit komme ich zum Thema – eine des AMS! Davor kann ich nur warnen.
Nationalrat, XXII.GP | 82. Sitzung / Seite 56 |
Sie stellen sich her, Herr Finanzminister, und sagen: Noch nie wurde so viel für aktivierende Maßnahmen ausgegeben, wir haben das beste Ergebnis in der Republik! – Schauen Sie sich die Kurse an! Sie schauen sie sich nicht an, aber ich schaue mir schon manchmal an, wie die Situation hier ausschaut.
Die Qualität der Kursmaßnahmen beim AMS hat seit Jahren eindeutig abgenommen. Es kann nicht mehr Qualität angeboten werden, es wird nur mehr abgezielt auf Quantität, auf kurze Kurse. Sie lesen – egal, in welcher Zeitung; es ist nicht nur die „Kronen Zeitung“, auch die lokalen Medien schreiben darüber –: Jugendliche werden in Kurse geschickt, die für sie völlig sinnlos sind. Trotzdem, es passiert. Das AMS kann es auch nicht anders machen. Das ist kein Vorwurf an das AMS, sondern ein Vorwurf an die Politik, die auf eine bestimmte krisenhafte Situation auf dem Arbeitsmarkt eigentlich nur mehr zynisch reagiert. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ.) Die Leute sollen in Bewegung gehalten werden. Die Qualität der Maßnahmen ist völlig irrelevant. Das ist der eine Punkt, und damit habe ich ganz kurz das AMS gestreift.
Ich möchte aber eigentlich schon noch etwas sagen zu dem, was wir hier eigentlich nicht verhandeln. Mein Kollege Kogler hat schon darauf hingewiesen: Wo sind die Vorlagen zu dem, was in den letzten Tagen in der Öffentlichkeit bekannt wurde, aber hinter verschlossenen Türen verhandelt wird? Nicht im Parlament, nicht in der Bundesregierung, sondern irgendwo zwischen den Landeshauptleuten, gestern in einem Vier-Augen-Gespräch zwischen Frau Haubner und Herrn Schüssel, da werden die großen Einigungen dieser Tage erzielt – oder auch nicht. Doch da kommen Sie her, Herr Bundesminister, und sagen: Es finden sich in diesen Ergebnissen großartige strukturelle Elemente, die es bisher nicht gegeben hat! – Ja, so kann ich den Satz auch unterschreiben: Es finden sich strukturelle Elemente (Abg. Kopf: Großartige!) in der Einigung zur Gesundheitsreform, die es bisher nicht gegeben hat! (Abg. Kopf: Großartige!) – Großartige. Danke, wunderbar! Wieder: Spitze, Nummer eins!
Was ist geschaffen worden? Eine furchtbare Struktur, eine absolut inakzeptable Struktur. Reden Sie mit den Wirtschaftsvertretern! Die werden Ihnen das ja hoffentlich sagen, Herr Kollege Kopf. Oder höre ich da nichts mehr von dieser Seite?
Gesundheitsagentur, Gesundheitsplattformen, Gremien in den Gesundheitsplattformen, wo sich die einen mit den anderen beraten müssen, Drittgremien, wo sie dann den Kompromiss schließen müssen – das ist ja alles nur mehr entsetzlich! Doch da geht der Finanzminister her und sagt: Großartige strukturelle Elemente sind neu geschaffen worden! – Das ist das Ergebnis dessen, was Sie hinter verschlossenen Türen verhandelt haben?! Das kann es doch nicht sein. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ.)
Im Budgetbegleitgesetz sind Passagen das Waffengesetz betreffend enthalten. Da wird eine Bestimmung über psychologische Eignung von Waffenträgern unter bestimmten Voraussetzungen gestrichen. Was das mit dem Budget zu tun hat, das müssen Sie mir erst erklären. Ich habe geschaut, was das mit dem Budget zu tun hat. Es ist budgetmäßig nicht relevant. Insofern hat es etwas mit dem Budget zu tun und begleitet das Gesetz – spannend, nicht wahr?
Aber der eigentlich entscheidende Punkt oder einer der entscheidenden Punkte ist doch: Warum sagen Sie nichts zu dem, was sich bei den ÖBB tut? Da werden Vorstände neu bestellt, aber nicht nur das, sondern da sollen – nachdem Sie eine „großartige“ Struktur geschaffen haben, die die ÖBB auf Jahre hinaus manövrierunfähig macht, die die ÖBB nicht zukunftsfähig gemacht hat –, weil sich die Vorstände beziehungsweise die von der Politik gelenkten Vorstände offensichtlich nicht anders zu helfen wissen, Tausende Menschen in die Frühpension geschickt werden. – Budgetmäßig nicht relevant, Herr Bundesminister? Nicht relevant? Auch wenn es heuer nicht passiert, son-
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dern erst nächstes Jahr passieren soll, budgetmäßig nicht relevant? Höre ich da etwas von Ihrer Seite, außer dass Sie sagen: Wir wollen das nicht!? Höre ich etwas darüber, wie das Unternehmen ÖBB in Zukunft agieren könnte, welche Vorgaben Sie von diesem Unternehmen verlangen, welche Ziele das Unternehmen ÖBB erfüllen sollte? – Nichts!
Höre ich von Ihrer Seite, Herr Bundesminister, etwas zum Thema Arbeiterkammerumlage? Was passiert da? Interessant: Auch hinter verschlossenen Türen, ohne dass es hier diskutiert wird, wird ausgerechnet der Arbeiterkammer bei der geplanten Erhöhung der Höchstbeitragsgrundlage das Mitziehen gestrichen.
Niemand in Österreich zahlt gerne Steuern, aber gestatten Sie mir, bitte, eine Frage – der Kollege Kopf wird zuhören –: Die Wirtschaftskammer erzielt auch Beiträge, auch aus Lohnnebenkosten, egal wie Sie es titulieren. Ein, zwei oder drei Umlagen werden da eingehoben. (Abg. Mag. Scheucher-Pichler: Zwei!) Die Wirtschaftskammer hat die Taschen voller Geld, egal in welche Fachabteilung oder Sektion Sie hineinschauen! Die Wirtschaftskammer hat die Taschen voller Geld. Da wird nicht diskutiert darüber, dass man die Beiträge leicht absenken könnte (Abg. Ellmauer: Wurde bereits abgesenkt!), aber bei der Arbeiterkammer wird sehr wohl darüber diskutiert, Kollege Ellmauer. Da frage ich mich, ob das mit einer etwas unbequemen Haltung der Arbeiterkammer gegenüber manchen Regierungsvorlagen zusammenhängt.
Ich vermute, genau das ist der Punkt! (Beifall bei den Grünen und der SPÖ.) Sie wollen eine wichtige Institution ... (Abg. Dr. Mitterlehner: Um 30 Prozent abgesenkt!) Herr Kollege Mitterlehner, ich bin nicht da, um der Wirtschaftskammer ihre Beiträge streitig zu machen. (Abg. Dr. Mitterlehner: Die wurden um 30 Prozent per Gesetz abgesenkt!)
Ja, aber: Von welchem Status haben Sie abgesenkt? Von einem so (eine entsprechende Handbewegung machend) hohen Status, Herr Kollege Mitterlehner. Aber die Arbeiterkammer hat 0,5 Prozent für zwei Millionen Menschen. (Abg. Dr. Fekter: Trotzdem eine gute Maßnahme!) 0,5 Prozent! Wir diskutieren hier nicht über die Beiträge. (Abg. Dr. Mitterlehner: Um 30 Prozent gesenkt!) Hat man mit Ihnen darüber gesprochen, Herr Kollege? Sind Sie einverstanden mit der Senkung der Arbeiterkammerumlage? Haben Sie etwas dazu zu sagen? – Dann sagen Sie es!
Man hat offensichtlich mit Ihnen genauso
wenig gesprochen wie mit allen anderen Abgeordneten hier im Parlament. (Abg.
Ellmauer: Schon lange gesenkt!) Letztendlich sollen es aber Sie,
Herr Kollege Ellmauer, beschließen. (Abg. Ellmauer: Die Wirtschaftskammer
hat schon lange die Beiträge abgesenkt!) Sie werden dann vielleicht wieder
mit dem Weihwasserkessel und mit dem Weihrauch herausgehen und sagen: Tolle
Budgetpolitik! – Das kann es doch nicht gewesen sein, Herr Kollege
Ellmauer. (Beifall bei den Grünen und der SPÖ.)
11.42
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Abgeordneter Dr. Mitterlehner hat sich zu einer tatsächlichen Berichtigung zu Wort gemeldet. Herr Abgeordneter, Sie kennen die Geschäftsordnung: Sie haben 2 Minuten Zeit. Zunächst den zu berichtigenden und dann den berichtigten Sachverhalt. – Bitte.
11.43
Abgeordneter Dr. Reinhold Mitterlehner (ÖVP): Frau Präsidentin! Herr Minister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Kollege Öllinger hat behauptet, die Wirtschaftskammer hätte die Taschen voller Geld. (Zwischenrufe bei der SPÖ.) Alle Organe und alle sonstigen Gruppierungen, Sektionen oder wie immer sie heißen, haben Sie gesagt.
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Ich stelle fest: Das ist absolut
unrichtig! Wir haben drei Jahre hindurch das Budget nicht mehr ausgleichen
können und haben auf gesetzlicher Basis, die Sie meines Wissens sogar
mitbeschlossen haben (Abg. Dr. Glawischnig: Das ist keine
tatsächliche Berichtigung!), unsere Umlagen um 30 Prozent gesenkt. Das
entspricht der Realität – und nicht die Polemik Ihrerseits! (Beifall
bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)
11.43
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Lichtenegger. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 5 Minuten. – Bitte, Herr Abgeordneter.
11.44
Abgeordneter Elmar Lichtenegger (Freiheitliche): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Ich möchte ganz kurz auf die Ausführungen des Kollegen Öllinger eingehen, der von der Qualität des AMS beziehungsweise von der Qualität der Kurse des AMS gesprochen hat.
Das AMS arbeitet, glaube ich, speziell im Jugendbereich ganz gut. Das erste Mal seit langem ist bei der Jugendarbeitslosigkeit in Österreich ein Rückgang zu verzeichnen, und das ist, glaube ich, ein hervorragendes Ergebnis der Arbeit des AMS.
Noch etwas: Kollege Öllinger hat auch gesagt, er könne es nicht mehr hören, wenn wir sagen: Wir sind gut, wir sind auf dem Vormarsch, wir sind Erster, wir sind Zweiter in Europa! – Ich bin der Meinung, es klingt auf alle Fälle besser als das, was wir heute in der Früh gehört haben: Wir leben in einem Notstand, alles ist chaotisch, Kraut und Rüben, und den Universitäten geht es schlecht! – Da ist mir das Darstellen des Guten, das wir erreichen, wesentlich lieber.
Ich möchte mich ganz kurz mit dem Sportbudget auseinander setzen, weil das – glaube ich – ein historisches Budget ist, ein historisches Ereignis, kann man ruhig sagen, ohne dass es pathetisch klingt. Denn: Was haben wir erreicht? Was haben wir gemacht?
Es ist das erste Mal so, dass diese 3 Prozent Umsatzerlöse der österreichischen Lotterien, die in den österreichischen Sport einfließen, nicht mehr nach oben hin gedeckelt sind. Bis jetzt war es so, dass 3 Prozent der Umsatzerlöse der österreichischen Lotterien dem Sport zugute kamen, maximal etwa 36,7 Millionen. Jetzt ist es so, dass es 3 Prozent tatsächlich sind, und nach oben hin gibt es keine Deckelung.
Ich hätte es natürlich gerne gesehen, wenn
alle Parteien im Sinne des Sports diesem Budgetbegleitgesetz zustimmen würden,
aber leider bleibt es einmal mehr den Regierungsparteien vorbehalten, sich
aktiv für den Sport einzusetzen, erstmals eine aktive Sportpolitik zu machen. (Abg.
Öllinger: Na! Na bitte! – Zwischenruf des Abg. Dr. Matznetter.)
Die BSO hat es seit langem versucht, schon mit Ihren Kollegen, aber das ist
in den letzten Jahren nicht gelungen. (Abg. Dr. Matznetter: Aber
erst auf unseren Antrag hin!)
Wir machen hier wirklich Politik für den Sport, Politik für die Vereine. Es gibt das erste Mal mehr Geld für innovative Projekte, es gibt mehr Geld für die Dachverbände und für die Fachverbände. Es wird wirklich gezielt in strukturelle Maßnahmen investiert, weil einfach erstmals mehr Geld vorhanden ist.
Wir investieren auch in Großveranstaltungen. Österreich hat in den nächsten Jahren eine Reihe von Veranstaltungen zu absolvieren, und wir haben die Ehre, eine sehr große Anzahl von Großveranstaltungen in Österreich über die Bühne zu bringen. Unter anderem braucht man auch dafür dann wieder die Luftraumüberwachung, und wir sind sehr froh, dass diese gewährleistet sein wird.
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Wir investieren – und das ist meines Erachtens sehr wichtig nicht nur für den Leistungssport, sondern auch für den Breitensport – auch in mehr Ausbildung für die Trainer. Das haben wir in den letzten Jahren massiv vernachlässigt. Die Trainer sind aber unglaublich wichtig für den Nachwuchs, unglaublich wichtig, um eine Schnittstelle vom Verein zur Schule darzustellen, unglaublich wichtig dafür, wie viele junge Leute man für den Sport gewinnen und beim Sport auch behalten kann.
Weiters wird das Geld auch für präventive Maßnahmen verwendet; damit sind wir schon ein bisschen in der Gesundheitspolitik. Es ist aktive Vorsorgepolitik, die wir hier betreiben. Das Projekt „Fit für Österreich“ kennt mittlerweile wirklich schon jeder. Hier haben wir das erste Mal wirklich einen großen Budgetrahmen zur Verfügung. Dieses Projekt ist sehr erfolgreich angelaufen, und zwar für alle Altersschichten, von den „SportKids“ bis „Fit für 50 plus“. Der Staatssekretär ist mit seinem Bus fleißig in Österreich unterwegs und informiert die Leute über ihren Gesundheitszustand beziehungsweise darüber, was sie tun können, um diesen zu verbessern, was sie tun können, um ihre Gesundheit langfristig zu erhalten.
Wir haben dafür gesorgt, dass im Budgetbegleitgesetz das Geld, das für die erwähnten Maßnahmen gebraucht wird, auch tatsächlich vorhanden ist.
Weiters gibt es heuer auch eine große Ehrung. 2004 ist ja das Jahr der Freiwilligen im Sport. Ohne Freiwillige – das muss man auch sagen, so sehr ich für eine Professionalisierung im Sport bin – geht es im Sport eigentlich nicht. Ihnen wollen wir auch heuer mit einer großen Gala danken. Das wird, glaube ich, eine tolle Veranstaltung werden.
Die Vereine mit ihren Funktionären, mit ihren Trainern haben in Österreich eine wichtige sozialpädagogische Aufgabe. Sie sind eine Schnittstelle zwischen Sport und Schule – gerade in Zeiten, in denen wir immer wieder mit der Drogenproblematik konfrontiert sind; leider mussten wir gerade heute von Traiskirchen diesbezüglich etwas hören.
Der Sport kann wirklich ein Stück dazu beitragen, dass solche Dinge weniger häufig geschehen, weil der Sport jungen Leute, die Aufgaben in ihrem Leben suchen, entsprechende Aufgaben bieten kann.
Ich finde es wirklich sehr schade, dass dieses Budgetbegleitgesetz nicht die Zustimmung aller Parteien findet.
Wir werden heute noch einen Antrag einbringen, wonach es ab 2007 noch mehr Geld für die Dachverbände geben soll. Dazu wird, glaube ich, ein Kollege einen entsprechenden Antrag einbringen, aber leider wird wahrscheinlich auch dieser keine breite Zustimmung finden. Das finde ich sehr schade, weil ich glaube, der Sport hätte es sich verdient.
Wir versuchen seit geraumer Zeit,
Aktivität und Schwung in den österreichischen Sport, in den organisierten
Sport, in den Breitensport und in den Gesundensport zu bringen. Das gelingt uns
auch, und ich hoffe, dass wir in Zukunft noch breitere Zustimmung finden und
dass es mit dem Budget auch weiterhin nach oben geht, vorausgesetzt – und
dafür haben wir die gesetzliche Möglichkeit geschaffen –, dass das
Glücksspiel und die Lotto- und Toto-Gesellschaft ihre Umsätze weiterhin
vergrößern. (Beifall bei den Freiheitlichen.)
11.50
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Mag. Moser. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 4 Minuten. – Bitte, Herr Abgeordneter.
11.50
Abgeordneter Mag. Johann Moser (SPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Hohes Haus! Sehr geehrte Damen und Herren! Herr Minister Grasser nützt die Budgetbegleit-
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gesetze für Budgetkosmetik, und dafür ist ihm wirklich nichts zu schlecht. Herr Minister! Sie „verscherbeln“ gemeinnützige Wohnbaugesellschaften, Sie „verscherbeln“ Entwicklungsgesellschaften in der Obersteiermark, die hervorragende Arbeit geleistet haben, Sie tauschen bei den Bundesforsten eine Einmal-Dividende von 100 Millionen gegen die Übernahme von Pensionsverpflichtungen. – Das ist Budgetkosmetik, und dagegen wehren wir uns ganz entschieden! (Beifall bei der SPÖ.)
Aber, Herr Minister, der Gipfel ist, dass Sie österreichische Kernindustrie verschleudern. Ich habe mir das ausgerechnet: Die drei Beteiligungen von voestalpine, Böhler-Uddeholm und der VA Tech wurden im Vorjahr verkauft. In der Zwischenzeit ... (Abg. Großruck: Wer hat denn die VA Tech verkauft? Das war der rote Betriebsrat! Der Streicher! Die SPÖ!) 9 Prozent, Kollege! 9 Prozent im Vorjahr! 8. August! Lesen Sie nach!
Allein diese Teile – diese drei Beteiligungsverkäufe! – würden heute 230 Millionen € mehr bringen. – Das ist Ihre Politik des Verschleuderns, Herr Minister!
Jetzt komme ich zum dramatischen neuen Fall: Dieser neue Fall der VA Tech – die restlichen 15 Prozent –, das ist eine neue Qualität. Diese „Qualität“ ist das Kennzeichen dieser Bundesregierung! Da führt die Bundesregierung den größten österreichischen Technologiekonzern auf die Schlachtbank. Dieser Konzern wird zum Filetieren freigegeben. – Dagegen, meine sehr geehrten Damen und Herren, müssen wir uns wehren! (Beifall und Bravorufe bei der SPÖ.)
Sie schwächen mit dieser Vorgangsweise bezüglich VA Tech das ÖIAG-Gesetz: Es werden hier Standorte massiv bedroht, es wird die Börse geschwächt, und es sind Tausende Arbeitsplätze gefährdet. – Das ist die Dramatik der letzten beiden Tage in diesem Zusammenhang.
Jetzt gibt es noch eine neue „Qualität“, nämlich: Es wird in diesem Land plötzlich salonfähig, nicht die Wahrheit zu sagen. So hat gestern der renommierte Generaldirektor von Siemens Austria, Hochleitner, gesagt: In einem Punkt habe ich nicht ganz die Wahrheit gesagt, das betrifft das Interesse an der VA Tech! – Noch vor zwei Monaten wurde öffentlich diskutiert, und er hat gesagt, er habe kein Interesse. Jetzt sagt ein renommierter Generaldirektor in Österreich, er habe in einem Punkt nicht die Wahrheit gesagt!
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das ist eine dramatische Zuspitzung der Dinge in Richtung einer Demokratiegefährdung!
Auch Kovats hat noch vor drei Wochen gesagt, er werde nicht verkaufen, er werde Großaktionärbleiben. – Wenn das überhand nimmt, dann sehe ich die Demokratie in Österreich nachhaltig gefährdet! (Abg. Dr. Stummvoll: Demokratie gefährdet? – Zwischenrufe des Abg. Kopf.) – Warte, ich komme schon dazu! Ich komme dazu!
Hochleitner hat auch gesagt, dass er den gesamten Deal mit wichtigen Vertretern der österreichischen Politik vorher abgesprochen hat. Es gibt Indizien, dass vom Bundeskanzleramt in der Übernahmekommission diesbezüglich interveniert wurde. Wenn das der Fall ist, dann muss man sich wirklich fragen, in welcher Republik wir leben, und es ist wirklich alles zu unternehmen, um dagegen aufzutreten. (Beifall bei der SPÖ.)
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Noch ein Indiz: Kovats hat in diesem chaotischen Umfeld, in diesem legistisch und politisch chaotischen Umfeld die Republik und die ÖIAG und damit Finanzminister Grasser vorgeführt. Er hat innerhalb von eineinhalb Jahren 80 Millionen € – das ist 1 Milliarde Schilling – mit VA Tech-Aktien an der Börse gewonnen, und in der gleichen Zeit hat die ÖIAG 40 Millionen € verloren. – Also, das geht auf Kosten der österreichischen Steuerzahler, das geht auf Kosten der österreichischen Arbeitsplätze!
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Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich wollte wirklich noch einmal deutlich machen, was in dieser Republik an Verschleuderung vor sich geht.
Ein Punkt noch: Man kann natürlich die armen Arbeiter nicht im Stich lassen, die Arbeiterinnen und Arbeiter an diesen Standorten, die um ihren täglichen Job wirklich bangen müssen; in Weiz besonders. Während die Unternehmen – die Großunternehmen; ich sage: wenige Großunternehmen – durch die steuerlichen Begünstigungen dieser Bundesregierung im Geld schwimmen, haben Tausende Menschen an ihren Arbeitsplätzen Sorge, nicht mehr weiter beschäftigt zu werden.
Daher fordern wir die Bundesregierung auf,
die ÖIAG auf, ihren Anteil bei der VA Tech zu behalten und sofort eine
10-prozentige Mitarbeiterstiftung zu unterstützen, damit hier ein
österreichischer Kernaktionär bestehen bleibt. – Danke schön. (Beifall
bei der SPÖ.)
11.55
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Kurzbauer. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 5 Minuten. – Bitte, Herr Abgeordneter.
11.55
Abgeordneter Johann Kurzbauer (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Herren Bundesminister!
Geschätzte Damen und Herren! Österreich ist ein Musterland einer erfolgreichen
Wirtschafts- und Budgetpolitik. Jetzt wird Herr Kollege Öllinger fragen, wie
ich eigentlich auf diese Aussage komme, und er wird wieder sagen, wir würden
uns beweihräuchern. (Zwischenruf des Abg. Öllinger.)
Herr Kollege Öllinger, Sie haben auch gemeint: Schauen Sie sich die Kurse an! – Ich weiß schon, Sie haben gemeint: die Kurse des AMS. Ich sage jetzt: Schauen Sie sich die Kurse an – und zwar die Aktienkurse des ATX! (Abg. Öllinger: Schauen Sie sich die Kurse ein Jahr vorher an!) Beispielsweise der ATX-Kurs Oktober 2002: 1 000, der ATX-Kurs Anfang November 2004 – Sie hören richtig! –: 2 175. – Das heißt, geschätzte Damen und Herren, unsere Unternehmen, die österreichischen Unternehmen, sind in dieser Zeit doppelt so viel wert geworden, sie verzeichneten eine Steigerung von 117 Prozent! (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen. – Ruf bei der SPÖ: Und was ist mit den Arbeitslosen?)
Geschätzte Damen und Herren! Das Motto „Aufschwung durch Entlastung“ setzt sich auch im Budget 2005 fort und beruht auf vier Säulen:
Das ist erstens der ausgeglichene Haushalt über den Konjunkturzyklus. Ein Beispiel: Das durchschnittliche Budgetdefizit von 1977 bis 1999 – 22 Jahre! – betrug minus 3,1 Prozent; ab dem Jahr 2000 – seit der neuen Bundesregierung –, inklusive des Voranschlages 2005, sind es 0,95 Prozent. – Der Vergleich macht uns sicher, geschätzte Damen und Herren!
Oder: die Abgabenquote – eine Reduzierung auf 41,7 Prozent.
Oder – die dritte Säule –: die Erhöhung der Mittel für Zukunftsinvestitionen. Da auch eine Zahl: Die Gesamtsumme dessen, was in Forschung und Entwicklung investiert wurde, ist mehr als doppelt so hoch wie im Jahr 1994. Damals waren es rund 2,5 Milliarden im Budget, 2004 sind es 5,3 Milliarden.
Letztlich die vierte Säule: die Weiterführung der Reform in der öffentlichen Verwaltung.
Geschätzte Damen und Herren! Der Ministerrat hat im Jahr 2002 beschlossen, eine einheitliche Kosten- und Leistungsrechnung in allen Zentralstellen des Bundes einzuführen, und nach mittlerweile zweijähriger Probezeit wird in diesem Gesetzesantrag
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jetzt beschlossen, einheitliche Kosten- und Leistungsrechnungen in allen Zentralstellen des Bundes verpflichtend einzuführen.
Diese Ergebnisse sind natürlich besonders wichtig, um einerseits ressorteigene, andererseits ressortübergreifende Informationen zu liefen, um darauf aufbauend dann eine Kostenträger-Rechnung zu erstellen. Es geht hier vorwiegend um Budget- und Personal-Controlling, Leistungs-Controlling, Kennzahlenvergleiche, Benchmarking, Auswertungen – also viele, viele Möglichkeiten mit dem Ziel der Bereitstellung von aktuellen und strukturierten Informationen zur Budgetsteuerung, also Informationen und Grundlagen zur Straffung der Organisationsstrukturen, Verbesserung der Qualität der Standards und Aufgabenplanung bei gleichzeitiger Reduzierung des Stellenplanes.
Geschätzte Damen und Herren! Allein diese Gesetzesmaterie sichert, dass die Verwaltungsreform erfolgreich weitergeführt wird.
Ein anderer Bereich dieses Budgetbegleitgesetzes betrifft die Änderung des Bundesforstegesetzes. 1997 wurde die Österreichische Bundesforste AG errichtet. Hier geht es im Wesentlichen um die Pensionsanwartschaften. Der Großteil dieser Pensionsanwartschaften wurde bereits im Jahr 1999 auf Grund des Übertrittes der meisten ehemaligen Mitarbeiter der Bundesforste in den neuen Kollektivvertrag eingebracht, oder sie wurden letztlich im Jahr 2000 im Rahmen eines Sozialplanes abgefunden.
Nunmehr, geschätzte Damen und Herren, geht es um eine klare Regelung zwischen dem Bund auf der einen Seite und der Österreichischen Bundesforste AG auf der anderen Seite bezüglich der verbleibenden Pensionsverpflichtungen, indem der Bund die von der Gesellschaft getragenen Pensionsversicherungen übernimmt. Der Vorteil ist, dass die Aufsplitterung der pensionsrechtlichen Vollziehungskompetenz beseitigt wird. Als Gegenleistung hat die Österreichische Bundesforste AG einen Beitrag von 100 Millionen € einzubringen.
Geschätzte Damen und Herren! Der Weg für eine weiterhin gesunde und erfolgreiche Budgetpolitik dieser Bundesregierung ist vorgezeichnet! (Beifall bei der ÖVP sowie des Abg. Neudeck.)
12.01
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als nächste Rednerin gelangt Frau Abgeordnete Mandak zu Wort. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 5 Minuten. – Bitte, Frau Abgeordnete.
12.01
Abgeordnete Sabine Mandak (Grüne): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Hohes Haus! Herr Kollege Kurzbauer, es freut mich ja, dass es Sie freut, dass die Kurse des ATX steigen. Das heißt aber nichts anderes, als dass damit der Besitzanteil und die Einkünfte aus Finanzvermögen in Österreich steigen. Die Pflegegeldbezieherinnen und Pflegegeldbezieher, denen Sie jetzt „großartig“ zwei Prozent Steigerung – nach acht Jahren – als Almosen geben, die haben von den Steigerungen des ATX nichts! (Abg. Heinzl: Die Arbeitslosen auch nicht!) – Diese Zusammenhänge sollten Sie einmal sehen. Es geht nicht nur darum, dass die Wirtschaft floriert, sondern es ist auch die Frage, wer davon profitieren kann und wem das zugute kommt, und da würden wir andere Prioritäten setzen, als Sie das derzeit in Ihrer Regierung tun. (Beifall bei den Grünen sowie des Abg. Gradwohl.)
Kollege Lichtenegger hat den Sport wieder als eine mögliche Form der Drogenprävention angepriesen, und er hat auch auf Traiskirchen hingewiesen. Das unterstreichen wir gerne, dass der Sport ein wichtiges Mittel ist. Ich bin nur der Überzeugung, dass sowohl die Möglichkeit, arbeiten zu dürfen und arbeiten zu können, als auch die Möglichkeit einer menschenwürdigen Unterbringung mindestens genauso wichtig sind wie der
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Sport, wenn es darum geht, Menschen vom Drogenkonsum abzuhalten. Auch da sollte man fragen, ob man nicht andere Prioritäten zu setzen hat. (Beifall bei den Grünen sowie des Abg. Heinzl.)
Ich habe mir die Budgetbegleitgesetze aus der Sicht der Familiensprecherin angeschaut. Frau Staatssekretärin Haubner hat ja in den entsprechenden Ausschüssen wieder festgestellt, dass die Politik für Familien ein wichtiges Anliegen der Regierung ist. Wir müssen alles investieren, um für jüngere Menschen Familie lebbar und leistbar zu machen, hat sie dort gesagt. Da frage ich mich: Wie sorgfältig gehen Sie denn bei der Budgetierung in diesem Bereich um?
Der Löwenanteil des Budgets schlechthin in familienpolitischen Fragen ist der FLAF, der Familienlastenausgleichsfonds. Da waren die Ausgaben im Jahr 1999 noch 7,33 Prozent des Budgets; jetzt liegen sie bei 8,74 Prozent. Das ist eine Steigerung von 1,6 Milliarden €, die hauptsächlich auf das Kinderbetreuungsgeld zurückzuführen ist.
Nun kann man sagen: Das Kinderbetreuungsgeld wollten wir einführen, das wollten wir gerne haben, und das haben wir daher gemacht. – Aber Sie haben sich nicht überlegt, wie Sie das überhaupt finanzieren, denn der FLAF ist mittlerweile leer geräumt, ist ausgeblutet. Aber nicht nur der FLAF, sondern auch der Reservefonds, der hinter dem FLAF steht, ist leer. Das heißt, er hat ein „Vermögen“ – unter Anführungszeichen – von 935 Millionen, aber das ist kein Vermögen, sondern das ist ein Minus! Es klafft ein riesiges Loch in diesem Bereich, in dem es darum geht, Leistungen für Familien sicherzustellen. Also von einem „Fonds“ kann in diesem Bereich schon lange keine Rede mehr sein, sondern Sie haben eine riesige Grube gegraben, wo Sie jetzt jedes Jahr nach und nach hineinschaufeln und versuchen, das irgendwie auszugleichen. Aber von einem Familienlastenausgleichsfonds kann schon lange nicht mehr gesprochen werden!
Was tun Sie jetzt im Budgetbegleitgesetz? – Sie gehen her und ziehen aus diesem ohnedies schon so leer geräumten FLAF 20 Millionen € ab: als „Verwaltungsaufwand bei Vollziehung dieses Bundesgesetzes“, also für die Abwicklung der Familienbeihilfe. – Das heißt, aus diesem Fonds nehmen Sie 20 Millionen € und geben diese den Finanzämtern, damit sie etwas tun, was ihre ureigenste Aufgabe ist (Staatssekretär Dr. Finz: Das ist keine ...!), nämlich für die Verteilung der Familienbeihilfe zu sorgen. (Staatssekretär Dr. Finz: Das ist keine Kernaufgabe eines Finanzamts!) – Natürlich ist das eine Kernaufgabe der Finanzämter! – Dann gehen Sie her und räumen aus diesem leer geräumten Topf zusätzlich Gelder aus, die Sie der Niederösterreichischen Gebietskrankenkasse dafür zahlen müssen, dass sie das Kinderbetreuungsgeld auszahlt und die gesamte Abwicklung in diesem Bereich ermöglicht.
Das heißt, zuerst verabschieden Sie sich von Kernaufgaben des Staates – es handelt sich hier eindeutig um eine Aufgabe, die Bundesaufgabe ist! – und übergeben das jemand anderem, und die Kosten dafür nehmen Sie aus diesem leeren Fonds heraus. Dann sind Sie noch ganz stolz und sagen: Wir bauen immer mehr Personal ab, wir haben immer weniger Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter! – Nun, wenn Sie die Aufgaben, die als Staatsaufgaben eigentlich unsere Aufgaben sind, andere tun lassen, dann kann man das leicht so machen, wenn Sie das Geld noch dazu von diesem ohnehin defizitären Topf nehmen.
Der dritte Punkt sind 14 Millionen, die Sie als Ausgleichszahlungen für Fördermaßnahmen nach dem Studienförderungsgesetz nehmen. Das heißt, auf der einen Seite führen Sie Studiengebühren ein, holen sich dort Finanzmittel hinein, und auf der anderen Seite finanzieren Sie dann wieder Fördermaßnahmen aus dem Bereich des FLAF, damit hier Löcher gestopft werden, die Sie zuerst selbst in anderen Bereichen graben.
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Herr Staatssekretär in Vertretung des Herrn Finanzministers! So kann man keine Budgetbegleitgesetze erstellen! So kann man keine seriöse Budgetpolitik für Familien machen! Das ist nicht in unserem Sinn. Solchen Maßnahmen werden wir sicher nicht zustimmen. – Danke. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ.)
12.07
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächste gelangt Frau Abgeordnete Rosenkranz zu Wort. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 4 Minuten. – Bitte Frau Abgeordnete.
12.07
Abgeordnete Barbara Rosenkranz (Freiheitliche): Frau Präsidentin! Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Frau Kollegin Mandak! Es ist eine positive Sache, wenn aus dem Familienlastenausgleichsfonds jetzt mehr Geld ausgeschüttet wird als noch 1999. (Abg. Mandak: Es ist ja nichts mehr drinnen! – Abg. Öllinger: Wenn aber nichts drinnen ist! – Abg. Gradwohl: Da muss man es haben, damit man es ausschütten kann!) Das Kinderbetreuungsgeld, auch im Vollausbau, ist finanziell abgesichert. Es war immer ein großes Ärgernis früherer Regierungen, dass im Familienlastenausgleichsfonds immer mehr – auf Grund der niedrigen Geburtenzahlen – Geld ... (Abg. Silhavy: Aber das ist ein ungedeckter Scheck, Frau Rosenkranz!) Nein, das habt ihr schon gesagt, bevor wir es eingeführt haben! (Abg. Silhavy: Und das hat sich auch bewahrheitet!) Das Kinderbetreuungsgeld funktioniert, und der Scheck ist gedeckt!
Was Sie damals gesagt haben, hat sich überhaupt nicht bewahrheitet. Jeder, der das Kinderbetreuungsgeld beantragt, bekommt es! (Abg. Silhavy: Sie machen dafür Schulden! Sie machen Schulden für die Zukunft!) Aber es war ein Ärgernis vor allem der sozialistisch dominierten Regierungen, dass Geld, das im FLAF bedauerlicherweise übrig geblieben ist – denn man hätte ja mehr ausschütten können; gerade wenn die Kinderzahlen sinken, wäre es auch notwendig gewesen, das zu tun –, immer wieder als schlichter Puffer für das Budget missbraucht worden ist, herausgenommen worden ist. Am Anfang hat man ja noch denken können, irgendwann werde es zurückkommen. Das war aber nie der Fall. (Abg. Öllinger: Jetzt ist es umgekehrt!) – Es ist gut, dass die Gelder aus dem FLAF ausgeschüttet werden!
Nun aber ein Wort zu der in dieser Debatte bereits mehrmals angezogenen Gesundheitsreform und zum Finanzausgleich. – Mit Verwunderung, Herr Abgeordneter Darabos, habe ich Ihre berechtigte – aber von Ihrer Seite hat es mich verwundert – Klage darüber gehört, dass nun, einnahmenseitig verursacht, Erhöhungen der Beiträge und der Selbstbehalte im Raum stehen. Ich will jetzt nicht damit anfangen, dass es ja Sie waren, die in den neunziger Jahren, in Ihrer Regierungszeit, Selbstbehalte eingeführt haben. Aber haben Sie Ihre berechtigte Ablehnung von neuen Belastungen bereits bei Ihren Landespolitikern deponiert? Haben Sie dort schon einmal argumentiert? Haben Sie das Häupl, Rieder, Burgstaller gesagt?
Allein am letzten Samstag haben die Landespolitiker, vor allem auch Ihrer Partei, nicht den geringsten Zweifel daran gelassen, dass sie nicht im Traum daran denken, die notwendigen Strukturreformen zu machen, wenn nicht schlicht und einfach mehr Geld kommt – so etwa die „kleine Summe“ von 305 Millionen €.
Wie sind immer der Meinung gewesen: Strukturreformen sind zu machen! So ganz nichts, Herr Abgeordneter Öllinger, ist das nicht. Wir wissen, dass im Gesundheitswesen ein ganz großer Kostensteigerungsfaktor darin liegt (Abg. Öllinger: Sind Sie auch für die Agentur? Sie waren ja vorige Woche noch dagegen!), dass die beiden Bereiche – der stationäre und der niedergelassene – nicht vernetzt sind. Das sagt jeder, und jeder weiß auch, dass es, bevor das nicht zusammengeführt wird, ganz bestimmt nicht zu einer Effizienzsteigerung kommen wird.
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Bei dieser Strukturreform liegt nunmehr der Vorschlag auf dem Tisch – und soviel man hört, ist er, wenn das zusätzliche Geld kommt, auch akzeptiert –, dass erstmalig wenigstens eine gemeinsame Planung erfolgt und dass es vernünftige Absprachen geben muss. Das wurde bis dato nicht einmal angestrebt! Ich halte das für einen guten, längst notwendigen Schritt – jetzt ist er gesetzt worden.
Wir waren aber immer auch der Meinung, man sollte das Pferd nicht beim Schwanz aufzäumen, sondern zuerst die notwendigen Strukturreformen machen – und nicht, so wie es jetzt verlangt wird, neue Mittel in ein nicht effizientes System leiten. Gerade unser Klubobmann hat das zuletzt am Sonntag in der „Pressestunde“ wirklich sehr wacker verteidigt und dargestellt, und für uns ist diese Sache auch wirklich noch nicht erledigt. Es sind nämlich Einsparungen möglich! Das könnte man gerade in Wien sehr gut argumentieren, man muss nur einmal den Vergleich zwischen öffentlichen Spitälern und Ordensspitälern ziehen. Da kann man sehen, dass in den Ordensspitälern medizinisch höchste Qualität geboten wird, der Standard der pflegerischen Leistungen, der Betreuung ist über jede Kritik erhaben – menschlich, human einwandfrei –, und das alles zu wesentlich günstigeren Kosten! Diesen Vergleich könnte man gerade in Wien gut anführen. (Beifall bei den Freiheitlichen.)
Meine Damen und Herren von der SPÖ! Was Sie hier verfolgen, ist eine Doppelstrategie: Ihre Landespolitiker schinden sich mit der Drohung, sich jeder Strukturreform zu verweigern, zusätzliche Mittel heraus und verursachen damit die Debatte über zusätzliche Einnahmen und Erhöhungen – und Sie beklagen das lauthals, nach der Devise: Haltet den Dieb! – Vernünftiger wäre es, sich hier ernsthaft zu Strukturreformen zu bekennen und das auch gegenüber der Landespolitik zu vertreten und durchzusetzen. Das wäre etwas, was die Patienten schont und womit nicht Politik auf dem Rücken der Patienten ausgetragen wird. (Beifall bei den Freiheitlichen.)
12.11
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächste gelangt Frau Abgeordnete Silhavy zu Wort. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 6 Minuten. – Bitte, Frau Abgeordnete.
12.11
Abgeordnete Heidrun Silhavy (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Frau Kollegin Rosenkranz, Ihr Beispiel betreffend Ordensspitäler ist sehr interessant, es ist allerdings an die falsche Adresse gerichtet: In der Steiermark fehlen die Gelder für die Ordensspitäler, weil die ÖVP-Landesrätin diese nicht hergeben will! – So einfach ist das. Also wenden Sie sich in dieser Frage an Ihren Koalitionspartner! Da wären Sie an der richtigen Adresse. (Beifall bei der SPÖ.)
Bedauerlicherweise ist der Herr Bundesminister für Finanzen nicht mehr da. Er hat gemeint, Sie wären lernfähig, es gäbe diesmal ein dünnes Budgetbegleitgesetz. Es ist richtig, dass das Budgetbegleitgesetz relativ dünn ausgefallen ist. Dass Sie gelernt haben, bezweifle ich aber, denn wesentliche Maßnahmen, die Sie vorhaben, versuchen Sie nunmehr über den Finanzausgleich, über Artikel-15a-Vereinbarungen zu regeln, statt sie hier in diesem Hohen Hause einer Diskussion zu unterziehen. Aber das wird ja einen Grund haben. Frau Bundesministerin Rauch-Kallat war nämlich in der Budgetdebatte sehr offen: Sie hat dort ganz klar gesagt, man müsse eben manchmal Druck machen, um Reformen durchzusetzen.
„Druck machen“ – höflich ausgedrückt! Es gibt andere Worte dafür, diese will ich aber nicht in den Mund nehmen, denn sonst würde ich mir wahrscheinlich einen Ordnungsruf einhandeln. (Abg. Dr. Partik-Pablé: Es genügt ja schon, dass Sie so was denken, was ordnungsrufverdächtig ist!) Aber ich glaube, Sie können sich alle vorstellen, was man unter „Druck machen“ versteht – das hat irgendwie etwas mit „Presse“, mit „pres-
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sen“ zu tun, und ich denke, es ist schon beachtlich, wenn eine Bundesministerin das in einer Ausschussdebatte so öffentlich zugibt.
Das, meine Damen und Herren, sollte Ihnen zu denken geben: Es geht darum, dass notwendige Gelder von dieser Bundesregierung nur unter gewissen Rahmenbedingungen zur Verfügung gestellt werden sollen, die sozusagen das Druckmachen bedeuten. – Das kann ja wohl in einem Rechtsstaat nicht der richtige Weg sein!
Aber es ist auch kein Wunder, warum Sie diesen Weg gewählt haben. Die Frau Bundesministerin hat sich mit ihren Vorschlägen überall nur Kritik eingeheimst – ich will es höflich formulieren – und hat gewusst: Irgendwie findet sie keine Mehrheiten, sie bleibt alleine – und die Gesundheitspolitik leider Gottes mit ihr – im Regen stehen. Daher hat sie offensichtlich diesen Weg gewählt.
Ich muss Ihnen noch einmal sagen: Es ist der falsche Weg! Wir wollen eine Gesundheitsversorgung und eine Gesundheitspolitik, die in die Zukunft gerichtet und an zukunftsweisenden Dingen orientiert sind. (Beifall bei der SPÖ.)
Sehr interessant waren auch die Ausführungen des Erstredners der ÖVP, nämlich des Kollegen Auer, der hier von einer erfolgreichen Arbeitsmarktpolitik gesprochen hat. Jetzt weiß ich nicht, von welchem Land Herr Kollege Auer gesprochen hat. (Abg. Mag. Tancsits: Nicht von Deutschland!) Seitdem Sie an der Bundesregierung sind, steigen permanent die Arbeitslosenzahlen! Wir hatten im Oktober die höchsten Arbeitslosenzahlen seit 20 Jahren zu verzeichnen – und Sie reden von einer erfolgreichen Arbeitsmarktpolitik?! – Schämen sollten Sie sich dafür! (Beifall bei der SPÖ. – Zwischenruf der Abg. Steibl.)
Der Herr Bundesminister sagt selbst und gibt es ja auch immer zu, dass die Entwicklung keine gute ist, dass sie nicht erfolgreich ist. Aber er macht nichts dagegen! Jedes Jahr haben wir hier dasselbe Theater, wenn es um die Lehrlinge geht. Die Lehrlingsquote bei den Geburtenjahrgängen war im Jahr 2000 noch 44 Prozent. Sie haben es innerhalb dieser kurzen Zeit geschafft, sie auf 40 Prozent abzusenken! (Abg. Dr. Brinek: Sie wollen doch immer mehr ... haben! Wie geht denn das zusammen, Frau Kollegin? Sie müssen sich entscheiden, was Sie wollen! Die SPÖ weiß nicht, was sie will!)
Weil wir jedes Jahr darüber diskutieren müssen, wie man den Jugendlichen überhaupt eine Zukunft gibt – denn Sie geben sie ihnen von selbst nicht –, bringen wir heute einen Entschließungsantrag zum Thema Lehrlingsausbildung ein, der Ihnen die Möglichkeit geben soll, etwas für die Jugend zu tun. Wir wissen, was wir wollen! Wir machen konstruktive Vorschläge, nur: Sie haben beide Ohren zu. Sie wollen es offensichtlich nicht wahrnehmen. (Beifall bei der SPÖ.)
Sie werden dann bei der Abstimmung gleich die Möglichkeit haben, unter Beweis zu stellen, ob Sie für die Jugend etwas tun wollen oder nicht.
Ich bringe folgenden Antrag ein:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Heidrun Silhavy, Riepl und KollegInnen betreffend Einführung eines Lastenausgleichs
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Der Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit wird aufgefordert, dem Nationalrat unverzüglich eine Regierungsvorlage zur Beschlussfassung zu übermitteln, in der gemeinsam mit den Sozialpartnern ein Modell des Lastenausgleichs zur Lehrlingsausbildung auf gesetzlicher Ebene erarbeitet wird, das für alle Betriebe in Österreich gilt. Alle Be-
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triebe sollen einen finanziellen Beitrag (Umlage) leisten; die Betriebe sowie die überbetrieblichen Ausbildungseinrichtungen, die tatsächlich eine qualitativ hochwertige Lehrlingsausbildung anbieten, sollen finanzielle Mittel erhalten. Dabei sind auch Möglichkeiten der Einbeziehung öffentlicher Mittel zu prüfen. Ein solcher Lastenausgleich soll Betriebe anregen, erstmals Lehrlinge auszubilden beziehungsweise mehr Lehrlinge als bisher und auch in neuen, zukunftsträchtigen Lehrberufen auszubilden. Darüber hinaus soll die Qualität der Ausbildung gefördert werden; so soll zum Beispiel besonders honoriert werden, wenn die Qualifikationen über das Berufsbild hinaus vermittelt werden oder eine Weiterbildung der Ausbilder/innen erfolgt.“
*****
Meine Damen und Herren von ÖVP und FPÖ, Sie können nun zeigen, ob Sie wirklich gewillt sind, der Jugend auch eine Zukunft zu geben – oder ob Sie nur Maßnahmen zu Lasten der Jugend beschließen, wie Sie es mit Ihren Pensionsreformen derzeit in Permanenz tun. (Beifall bei der SPÖ.)
12.16
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Der Entschließungsantrag der Abgeordneten Heidrun Silhavy, Riepl, Kolleginnen und Kollegen ist ausreichend unterstützt, wurde ordnungsgemäß eingebracht und steht mit in Verhandlung.
Als Nächste ist Frau Abgeordnete Machne zu Wort gemeldet. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 4 Minuten. – Bitte, Frau Abgeordnete.
12.17
Abgeordnete Helga Machne (ÖVP): Sehr verehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Meine Damen und Herren! Hohes Haus! Gestatten Sie mir als Obfrau des Gesundheits- und Sozialsprengels Lienz einige Gedanken zum Bundespflegegeldgesetz. Dieses und die entsprechenden Gesetze der Länder sind mit 1. Juli 1993 in Kraft getreten und brachten eine völlige Neuordnung der Pflegevorsorge in Österreich. Wer Pflege braucht, soll sich diese möglichst rasch und nach seinen Bedürfnissen selbst organisieren können. Dazu trägt das Pflegegeld bei, und es war und ist an und für sich eine großartige Sache für unsere älteren Menschen.
Mit 1. Jänner 2005 ist nun eine Valorisierung des Pflegegeldes um zwei Prozent vorgesehen. In Anbetracht der doch knappen Budgetmittel ist es meiner Meinung nach eine anerkennenswerte Leistung des Bundes, sich für diese Erhöhung zu entschließen. Wie wir alle wissen, werden die Menschen immer älter und wird die Lebenserwartung immer höher, und deshalb werden auch in Zukunft die ambulanten Dienste eine immer größere Rolle spielen und eine größere Bedeutung haben. Das Pflegegeld stellt eine zweckgebundene Leistung zur Abdeckung der pflegebedingten Mehraufwendungen dar und ist keine Einkommenserhöhung. Da die tatsächlichen Kosten für die Pflege das gebührende Pflegegeld in den meisten Fällen übersteigen, kann das nur als pauschalierter Beitrag zu den Kosten der erforderlichen Pflege verstanden werden. Es ermöglicht aber doch sehr vielen Menschen eine gewisse Unabhängigkeit und einen längeren Verbleib in der gewohnten Umgebung.
Wir müssen auch jene Menschen unterstützen, die es unseren älteren und pflegebedürftigen Mitbürgern ermöglichen, zu Hause in ihrer gewohnten Umgebung zu bleiben. Die zweiprozentige Erhöhung ist ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Für viele ältere Menschen ist es besonders wichtig – und hier spreche ich aus eigener Erfahrung mit einer 94-jährigen Mutter –, in den eigenen vier Wänden gepflegt zu werden. Eine sehr große Verantwortung liegt hier bei den pflegenden Familien und insbesondere bei den Frauen. Nun wird ja auch die Zeit, in der Familienangehörige gepflegt werden, bei
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den Pensionszeiten angerechnet, genauso wie die Kinderbetreuung, was natürlich vielen Frauen zu einer Pension verhilft. (Beifall bei der ÖVP sowie des Abg. Neudeck.)
Eine positive Veränderung beschließen wir auch bei der Pflege von behinderten Personen. Hier ist eine Verlängerung der Zuschüsse von 30 auf 40 Jahre vorgesehen.
Meine Damen und Herren! Das ist die verantwortungsvolle Sozialpolitik dieser Bundesregierung, und dafür bedanke ich mich. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)
12.20
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dipl.-Ing. Dr. Pirklhuber. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 5 Minuten. – Bitte, Herr Abgeordneter.
12.20
Abgeordneter Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber (Grüne): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Staatssekretär! Meine Damen und Herren! Herr Bundesminister Grasser, der jetzt hoffentlich beim Schnitzelessen ist, damit er sich sozusagen irgendwie stärkt, weil das, was er heute bisher geliefert hat, ja wenig erleuchtend war (Abg. Neudeck: Wir sind ja nicht in der Kirche!), hat heute – darauf möchte ich verweisen – seinen Appell in den Raum gestellt, man möge doch seriös und sachlich bleiben. (Abg. Dr. Brinek: ... Schweinsbraten!)
Meine Damen und Herren, „seriös und sachlich“: Offensichtlich hat der Herr Bundesminister heute sich selbst gemeint (Abg. Neudeck: Sind Sie auch ein bisschen verdunkelt? – weitere Zwischenrufe bei der ÖVP und den Freiheitlichen), weil er ja letztens in einer völlig überzogenen Budgetrede davon gesprochen hat, die Quadratur des Kreises geschafft zu haben. Davon kann natürlich absolut nicht gesprochen werden! (Abg. Neudeck: Haben Sie es nachgerechnet?) Wir haben heute in der Aktuellen Stunde auch gehört, was im Bereich Wissenschaften, was im Bereich Universitäten für ein Handlungsbedarf vorhanden wäre. Aber da sind in diesem Budget aus unserer Sicht überhaupt keine Signale gegeben. (Beifall bei den Grünen.)
Ich möchte auf zwei Bereiche dieser Begleitgesetze eingehen, einerseits auf die Siedlungswasserwirtschaft, andererseits auf die Bundesforstegesetz-Novelle.
Meine Damen und Herren! Im Bereich der Siedlungswasserwirtschaft besteht doch ein Reformstau, der schon seit Jahren bekannt ist, ein Reformstau insofern, als wir im Kanalisationsbereich bereits eine Anschlussquote von 86 Prozent haben, also eine hohe Anschlussquote, aber das mögliche Einsparungspotential nach wie vor nicht genutzt wird. Eine Studie des IHS spricht eindeutig davon, dass 20 bis 30 Prozent im laufenden Betrieb möglich wären.
Wir haben immer wieder Vorschläge gebracht, dass dezentrale Lösungen, dass genossenschaftliche Systeme und eine stärkere regionale Vernetzung genutzt werden müssen. Nichts davon findet sich in dem Umweltförderungsgesetz, das hier vorgelegt wurde, geschweige denn ein verpflichtender Einsatz von Planungswettbewerben, die kostenminimierend sind. Das wissen wir: Ein Planungswettbewerb bei Abwasserentsorgungsanlagen kann zu massiver Kostenreduktion führen. Ein solcher Planungswettbewerb ab 200 Einwohnergleichwerten wäre eine Maßnahme gewesen, die auch wieder den Kleingemeinden, den ländlichen Räumen geholfen hätte, hiefür günstigere, bessere Lösungen zu entwickeln.
Umweltpolitisch lässt dieses Budgetbegleitgesetzpaket alles zu wünschen übrig. Es gibt kaum mehr Geld für Klimaschutzmaßnahmen, das ist aus unserer Sicht völlig unzureichend. Die entsprechenden Beschlüsse zur Steuerreform 2005 haben wir bereits
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hinlänglich kritisiert – auch das ein Faktum, insbesondere was die Auswirkung auf die Gemeinden, auf den Finanzausgleich betrifft.
Aber bemerkenswert ist auch ein fachlicher Fehler insofern, als die Umsetzung der EU-Agrarreform 2005 in den Budgetbegleitgesetzen aus unserer Sicht durch eine Novelle des Marktordnungsgesetzes hätte dokumentiert werden müssen. Daher vermisse ich die entsprechende Novelle des Marktordnungsgesetzes. Wir werden weiterhin sehr genau auf diesen Punkt achten, weil es doch nicht angeht, dass Hunderte Millionen Euro – es geht um jährlich 712 Millionen € – ohne eine gesetzliche Verankerung nach völlig neuen Kriterien verteilt werden, nämlich nach dem einheitlichen Betriebsprämienmodell, das noch dazu zu massiven Eingriffen in die Eigentumsstruktur führt: Es führt zur Enteignung von Grundbesitzern in Bezug auf Prämienzahlungen. Das wird also ein Thema sein, dem wir uns meiner Meinung nach noch länger widmen müssen.
Zu den Bundesforsten ganz kurz: In der Beantwortung einer Anfrage aus dem Budgetausschuss sagt mir der Landwirtschaftsminister, dass die Grundkapitalsaufstockung der Bundesforste von 200 Millionen Schilling auf das Zehnfache auch dadurch begründet ist, dass damit allfälligen Spekulationen hinsichtlich eines Eingriffes in die Substanz der Bundesforste der Boden entzogen wird. Ja wer könnte denn diesen Eingriff durchführen? – Es könnte offensichtlich der Finanzminister diesen Eingriff vollziehen! Hier geht es offensichtlich darum, dass das Landwirtschaftsressort versucht hat, diesen Budgetkosmetiktricks des Finanzministers einen Riegel vorzuschieben, während es im Bereich der Pensionen, nämlich der Übernahme der Pensionsverpflichtungen im Bereich der Bundesforste, offensichtlich nicht gelungen ist, diesen Budgettrick zu verhindern.
Meine Damen und Herren! Die Bundesforste werden dem Bund 100 Millionen € an Kapital zur Verfügung stellen, das noch dazu die Bundesforste selbst nicht haben, sondern über Kredite aufnehmen müssen. (Zwischenbemerkung von Staatssekretär Dr. Finz.) Sie müssen einen Kredit aufnehmen, 100 Millionen dem Bundesminister (Staatssekretär Dr. Finz: ... Übernahme der Pensionen, ja!), Herr Kollege Finz, 100 Millionen dem Bundesminister zur Verfügung stellen, der gerade etwa 10 Millionen € im Jahre 2005 für die Pensionen wird aufwenden müssen. 10 Millionen €, da bleibt ein Netto-Plus von 90 Millionen im Budget – natürlich eine reine Budgetkosmetik: 90 Millionen, die ja in den nächsten Jahren immer wieder an die Auszahlung dieser Pensionen gebunden sind! Das ist also ein klassischer Budgettrick, völlig ungeeignet dafür, eine nachhaltige Budgetpolitik zu betreiben, meine Damen und Herren! (Beifall bei den Grünen. – Staatssekretär Dr. Finz: Vereinheitlichung!)
Abschließend: Diese Budgetbegleitgesetze
lassen eine sozial engagierte und ökologisch zukunftsorientierte Perspektive
aus unserer Sicht völlig vermissen. Wir werden daher erwartungsgemäß diesem
Paket unsere Zustimmung nicht geben. (Beifall bei den Grünen.)
12.26
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Dolinschek zu Wort. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 4 Minuten. – Bitte, Herr Abgeordneter.
12.26
Abgeordneter Sigisbert Dolinschek (Freiheitliche): Geschätzte Frau Präsidentin! Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Sehr geehrte Damen und Herren! Erstmals seit dem Jahr 1996 ist es jetzt gelungen, das Pflegegeld um 2 Prozent anzuheben. Es ist damit das Pflegegeld wieder österreichweit, also bundeseinheitlich in derselben Höhe gegeben. Kärnten hatte ja bereits in der Zwischenzeit das Pflegegeld um 2 Prozent erhöht
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und war so wiederum Vorreiter. Als sozialpolitisches Bundesland in Österreich zeigt Kärnten immer wieder neue Wege.
Es sind jetzt 33 Millionen mehr für rund 300 000 Pflegebedürftige vorhanden. Im Budgetbegleitgesetz werden aber auch andere Verbesserungen durchgeführt, wie zum Beispiel die Anerkennung der Pflegezeiten für nahe Angehörige im allgemeinen Pensionsgesetz, sodass eine Eigenpension erreicht wird. Für behinderte Kinder wurde dort die Ersatzleistung vom 30. auf das 40. Lebensjahr ausgedehnt, und die Weiterversicherung in der Pflegestufe 3 ist ebenfalls gewährleistet. Hier übernimmt der Bund praktisch den Dienstgeberbeitrag von 12,55 Prozent zur Erreichung von Versicherungszeiten. Die Zeiten der Familienhospiz wurden ebenfalls pensionsbegründend auf Basis von 1 350 € pro Monat ausgedehnt.
Ein Schwerpunkt im Bundesbehindertengesetz ist die gesetzliche Verankerung des Rechtsanspruchs auf Abgeltung der Normverbrauchsabgabe auch für gemeinnützige Vereine. Das ist ein wichtiger Schritt, und diese soziale Abfederung der Unfallrentenbesteuerung, die ja schon des Öfteren angesprochen worden ist, wird jetzt auf alle Renten ausgedehnt, bei denen der Versicherungsfall spätestens mit 31. Dezember 2003 eingetreten ist. Dazu kommen eine Verlängerung der Berufungsfrist auf sechs Wochen und eine gesetzlich verankerte Mitwirkungspflicht im Verfahren auf Ausstellung von Behindertenausweisen und auf Abgeltung der Normverbrauchsabgabe.
Was die Änderung der Arbeitsmarktförderung betrifft, ist das Ziel und der Inhalt der Arbeitsmarktförderung das Heranziehen von bestehenden Rücklagen der Arbeitsmarktförderung zur Niveauerhaltung der aktiven Arbeitsmarktpolitik. Es werden jetzt 70 Millionen, die an Rückstellungen vorhanden sind, für die aktive Arbeitsmarktpolitik verwendet. Die Kosten der Arbeitsmarktentlastung durch vorzeitige Alterspensionen bei Arbeitslosigkeit werden abgedeckt, und der Krankenversicherungsbeitrag für die Bezieher von Sonderunterstützungsgeldern wird harmonisiert.
Die Entwicklung im Bereich der aktiven Arbeitsmarktpolitik war in den vergangenen Jahren äußerst positiv, auch wenn sie jetzt von den Oppositionsparteien bekrittelt wird. (Zwischenruf des Abg. Öllinger.) Aber seit dem Jahr 1999, Kollege Öllinger, hat es eine Verdoppelung der eingesetzten Mittel für die aktive Arbeitsmarktpolitik gegeben. So ist es! Für die aktive und aktivierende Arbeitsmarktpolitik werden jetzt insgesamt 1 496 Millionen € ausgegeben. Die 70 Millionen €, die jetzt wiederum an Rückstellungen für die aktive Arbeitsmarktpolitik herangezogen werden, habe ich ja schon erwähnt.
Wichtig unserer Überzeugung nach ist – und jetzt wird ja oft beklagt, dass die Arbeitslosigkeit zu hoch ist –, dass auch für uns jeder einzelne Arbeitslose um einen zu viel ist. Aber wir haben, international gesehen, eine niedrige Arbeitslosigkeit, wir haben einen hohen Beschäftigtenstand, und auf diesem niedrigen Niveau der Arbeitslosigkeit wollen wir bleiben. Deswegen ist es wichtig, dass die Mittel der Arbeitsmarktpolitik, der aktiven Arbeitsmarktpolitik (Abg. Öllinger: Die höchste!), ausgedehnt und erhöht werden. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)
12.31
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächste gelangt Abgeordnete Mag. Lapp zu Wort. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 4 Minuten. – Bitte.
12.31
Abgeordnete Mag. Christine Lapp (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Wenn man dem Herrn Kollegen Dolinschek zuhört, dann glaubt man, er lebt in einem anderen Land oder auf einem anderen Planeten. (Abg. Dolinschek: Nein, ich bin Österreicher!) Es ist so, dass sich die Arbeitslosigkeit in Zeiten der
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schwarz-blauen Bundesregierung dramatisch erhöht hat und dass dadurch mehr Mittel für den Arbeitsmarkt freigesetzt werden müssen, dass aber die Kurse nicht dazu führen, dass die Menschen stärker in Beschäftigung kommen, sondern es ist das Gegenteil der Fall. (Abg. Dolinschek: Reden Sie von der Bundesrepublik Deutschland oder von Österreich?)
So kennzeichnet auch diese Regierung eine Unzahl an Belastungen für die Menschen. Es gibt schon, aufgezählt und zusammengezählt, 44 Belastungen. Eine davon war die Unfallrentenbesteuerung, woraus 172,6 Millionen € netto in das Budget geflossen sind.
Die 45. Belastung für behinderte Menschen steht auch schon vor der Tür. Im Sommer haben sich Sozialminister Haupt und Vizekanzler Gorbach darüber den Kopf zerbrochen, dass Pflegegeldbezieherinnen und Pflegegeldbezieher keine Befreiung von der Telefongrundgebühr mehr haben sollen. Minister Haupt hat das damals damit argumentiert, dass PflegegeldbezieherInnen ihre Nachbarn und Nachbarinnen nach Australien telefonieren lassen würden. Das ist ein weiteres haarsträubendes Beispiel dafür, wo Sozialpolitik in dieser Regierung verankert ist. Denn bei der Grundgebühr ist es so, dass die Menschen von der Grundgebühr befreit sind und dass die erste Stunde zum Telefonieren reduziert wird. Aber diese Aussagen bezüglich der Gespräche nach Australien haben sehr viel Unmut, Ärger und Verzweiflung vor allem auch bei Pflegegeldbezieherinnen und Pflegegeldbeziehern nach sich gezogen.
Es ist so, dass jetzt im Budgetbegleitgesetz die Valorisierung des Pflegegeldes verankert ist. Das sind für die Pflegegeldstufe 1 um 2,90 € mehr, für die Pflegegeldstufe 2 um 5,40 € mehr und für die Pflegegeldstufe 3 um 8,30 € mehr. Diese drei Stufen umfassen zwei Drittel aller Bezieherinnen und Bezieher des Pflegegeldes, das heißt, diese Menschen werden sich mit diesen Beträgen nicht sehr viel an zusätzlichen Leistungen zukaufen können, weil der Kaufkraftverlust nicht ausgeglichen wurde.
Wesentlich und wichtig ist für Pflegegeldbezieherinnen und -bezieher, dass das Pflegegeld jährlich valorisiert und erhöht wird. So hat auch Kollege Dr. Huainigg heute in einer Aussendung darüber geschrieben, dass die jährliche Valorisierung des Pflegegeldes ein Fixstern sein sollte. Ich gebe ihm und seiner Fraktion sowie auch der FPÖ die Möglichkeit zur Unterstützung eines Entschließungsantrages, den die Abgeordnete Mag. Christine Lapp und KollegInnen betreffend jährliche Valorisierung des Pflegegeldes einbringen. Der Antrag lautet:
„Der Nationalrat wolle beschließen:
‚Der Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen wird aufgefordert, dem Nationalrat unverzüglich eine Novelle zur Änderung des Bundespflegegeldgesetzes zur Beschlussfassung zuzuleiten, in der die jährliche Valorisierung des Pflegegeldes mit mindestens der Inflationsrate vorgesehen wird.‘“
Es ist so, dass die Valorisierung des Pflegegeldes von Seiten der Betroffenen selbst bezahlt wird: Die Unfallrentnerinnen und Unfallrentner zahlen sich diese Valorisierung, diese 30 Millionen €, selbst. Ich denke, dass ist ein weiteres Beispiel für die Kaltschnäuzigkeit der schwarz-blauen Bundesregierung.
Sehr geehrte Damen und Herren! Ein weiterer Punkt ist das, was in dem Gesetz über die Leitung des Bundessozialamtes drinsteht. Für all jene Kolleginnen und Kollegen, die dies nicht wissen: Das Bundessozialamt ist meiner Meinung nach ein sehr wichtiges Kompetenzzentrum für behinderte Menschen in Österreich. Hier wird eingeräumt, dass die Leitung des Bundessozialamtes auch außen stehenden Persönlichkeiten möglich sein müsste. Da drängt sich mir sehr hart der Verdacht auf, dass hier schon der Posten für eine mögliche Parteibuchwirtschaft geschaffen wird.
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Den Beschäftigten des Bundessozialamtes,
die hervorragende Arbeit leisten und bei denen wir uns alle bedanken sollten,
möchte ich versichern, dass wir genau darauf schauen werden, welche
Qualifikationen und Qualitäten künftige Leiter des Bundessozialamtes haben
werden und dass hier keine Parteibuchwirtschaft Einzug hält. (Beifall bei
der SPÖ.)
12.36
Präsidentin Mag. Barbara
Prammer: Der Entschließungsantrag der Frau Abgeordneten
Mag. Lapp, Kolleginnen und Kollegen ist entsprechend eingebracht,
ausreichend unterstützt und steht daher mit in Verhandlung.
Der
Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
der
Abgeordneten Mag. Christine Lapp und KollegInnen betreffend jährliche
Valorisierung des Pflegegeldes, eingebracht im Zuge der Debatte zum
Budgetbegleitgesetz 2005 (649 d.B.)
Die Valorisierung des Bundespflegegeldes
ist natürlich positiv zu beurteilen.
Allerdings hat das Pflegegeld seit
seiner Einführung 1993 16 Prozent an Kaufkraft verloren. An der
Problematik, dass die Pflegegeldleistungen und die zugrunde liegenden
Stundensätze nicht annähernd in der Lage sind, professionelle Pflegehilfe
einzukaufen, ändert die vergleichsweise unbedeutende Valorisierung faktisch
nichts.
Das durchschnittliche Pflegegeld beträgt
im Jahr 2004 monatlich 386 €, eine Anhebung um 2 Prozent sind
also rund 7,7 € monatlich. In der Pflegestufe 1 beträgt die Anhebung
2 Euro 90 Cent und in der Pflegestufe 2 lediglich 5 Euro
40 Cent.
Aus diesem Grund stellen die unterzeichneten Abgeordneten daher folgenden
Entschließungsantrag:
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Der Bundesminister für
soziale Sicherheit und Generationen wird aufgefordert, dem Nationalrat
unverzüglich eine Novelle zur Änderung des Bundespflegegeldgesetzes zur
Beschlussfassung zuzuleiten, in der die jährliche Valorisierung des
Pflegegeldes mit mindestens der Inflationsrate vorgesehen wird.“
*****
Präsidentin Mag. Barbara
Prammer: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete
Stadler. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 4 Minuten. – Bitte, Frau
Abgeordnete.
12.36
Abgeordnete Astrid Stadler (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Staatssekretär! Geschätzte Damen und Herren im Hohen Haus! SPÖ-Kollege Moser hat in seiner Rede von Budgetkosmetik im Rahmen dieser Budgetbegleitgesetze gesprochen. – Ich möchte mich auf drei Punkte beziehen, in denen diese „Kosmetik“ den Betroffenen sehr vorteilig ist.
Zum einen beziehe ich mich auf das Bundes-Sportförderungsgesetz. Der Antrag wurde vom Kollegen Lichtenegger bereits erwähnt: Um ab 2007 die finanzielle Zukunft der
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Dachverbände, des ÖFB und des ÖOC wieder auf die gleiche Basis wie jene der
Fachverbände zu stellen, bringe ich nachstehenden Entschließungsantrag der
Abgeordneten Haubner, Lichtenegger, Kopf und Dolinschek betreffend
Valorisierung der Mittel aus der besonderen Sportförderung für ÖOC, ÖFB,
Dachverbände ab 1. Jänner 2007 im Rahmen der Regierungsvorlage
Bundes-Sportförderungsgesetz ein:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Peter
Haubner, Elmar Lichtenegger, Karlheinz Kopf, Sigisbert Dolinschek, Kolleginnen
und Kollegen betreffend Valorisierung der Mittel aus
der besonderen Sportförderung für ÖOC, ÖFB, Dachverbände ab
1. 1. 2007, eingebracht im Zuge der Debatte zum Bericht des
Budgetausschusses über die Regierungsvorlage (649 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Strafgesetzbuch, die
Strafprozessordnung 1975, das Strafvollzugsgesetz, das Geschworenen- und
Schöffengesetz 1990, das Bundesgesetz über den Schutz vor Straftaten gegen die
Sicherheit von Zivilluftfahrzeugen, das Waffengesetz, das
Bundeshaushaltsgesetz, das Bundesmuseen-Gesetz 2002, das Bundesforstegesetz
1996, das Pensionsgesetz 1965, das Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz,
das Sonderunterstützungsgesetz, das Ausländerbeschäftigungsgesetz, das
Arbeitsmarktservicegesetz, das Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977, das
Arbeiterkammergesetz 1992, das Familienlastenausgleichsgesetz 1967, das
Bundespflegegeldgesetz, das Bundessozialamtsgesetz, das Bundesbehindertengesetz,
das Glücksspielgesetz, das Bundes-Sportförderungsgesetz, das Altlastensanierungsgesetz
und das Umweltförderungsgesetz geändert sowie Regelungen über die Veräußerung
von Bundesanteilen an der Gemeinnützige Wohnbaugesellschaft mbH Villach und an
der Entwicklungsgesellschaft Aichfeld-Murboden Gesellschaft m.b.H. getroffen
werden (Budgetbegleitgesetz 2005) (657 d.B.)
Die
Neuregelung der besonderen Bundessportförderung sieht vor, dass 3 Prozent
der Umsatzerlöse der Österreichischen Lotterien, mindestens jedoch
40 Mio. € für die besondere Bundessportförderung zur Verfügung
stehen. Von den zu erwartenden steigenden Mitteln können ÖOC, ÖFB und
Dachverbände nicht profitieren, da hier ein nicht valorisierter Fixbetrag
vorgesehen ist. Dies würde bedeuten, dass ÖOC, ÖFB und Dachverbände ohne
gesetzliche Änderung trotz steigender Kosten wie etwa für die Errichtung und
Erhaltung von Sportstätten, zunehmende Verbesserungen im Sportangebot und im
sportwissenschaftlichen Bereich, die qualifizierte Trainer- und Übungsleiterausbildung,
sowie die des Wettkampfsportes im Allgemeinen und Breitensports sowie
steigender Ausgaben von den zu erwartenden Mehrerlösen der Lotterien nicht
profitieren könnten. Die Neuregelung ist für die Jahre 2005 und 2006 von
der BSO auch als Vertreter der Verbände akzeptiert worden; ab dem
Jahr 2007 sollte aber eine Neuregelung getroffen werden.
Die
unterzeichneten Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag:
Der
Nationalrat hat beschlossen:
„Die
Bundesregierung wird ersucht, bis Ende 2006 eine Regierungsvorlage zum Bundes-Sportförderungsgesetz
vorzulegen, mit welcher der Betrag gemäß § 9 Abs. 1 Z 2 nach der
betraglichen Festschreibung in den Jahren 2005 und 2006 ab
1. 1. 2007 wieder im Verhältnis zu allfälligen Steigerungen der
Sportförderungsmittel gegenüber dem Vorjahr nach § 20 Glücksspielgesetz
ansteigen wird.“
*****
Nationalrat, XXII.GP | 82. Sitzung / Seite 74 |
Ein
zweiter Punkt, der bereits mehrmals erwähnt wurde, ist die Erhöhung des Pflegegeldes
um 2 Prozent: ein klares Signal unserer Bundesregierung, ein klares
Bekenntnis und vor allem eine große Wertschätzung für die zu pflegenden
Menschen, ein richtiger Schritt in die richtige Richtung, wobei uns die Pflege
noch so manche Aufgabe stellen wird, weil ich glaube, dass die Pflege eine der
größten Herausforderungen unserer künftigen politischen Arbeit sein wird.
Als
Tirolerin möchte ich noch kurz auf die Änderung des Waffengesetzes eingehen. Da
wir mit Bayern ein Abkommen geschlossen haben, das wir auch bereits ratifiziert
haben, wonach es unter bestimmten Voraussetzungen unseren Traditionsschützen
möglich ist, ihre Waffen über die Grenze mitzuführen, hat sich die daraus
resultierende Notwendigkeit eines psychologischen Gutachtens im Rahmen der
Verlässlichkeitsprüfung als Systemwidrigkeit im Waffengesetz dargestellt.
Dieses obligatorische Beibringen eines psychologischen Gutachtens wird als
bürokratisches Hindernis gesehen und wirkt sich negativ auf die gegenseitigen
Kontakte aus.
Diese Änderung sieht eine Ausnahmegenehmigung für Traditionsschützen vor, wenn eine Einladung vorhanden ist, wenn eine Genehmigung erfolgt ist und wenn – das ist die dritte Voraussetzung – die Eintragung in den Europäischen Waffenpass erfolgt ist. Genauso gilt diese Ausnahme für Sportschützen und für die Jagd, sofern ein Europäischer Waffenpass im Besitz ist.
Hiemit
wird einerseits – durch die Koppelung an den Besitz des Europäischen
Waffenpasses – Sicherheitsüberlegungen Rechnung getragen und andererseits
eine bürokratische Hürde beseitigt, und so die Zusammenarbeit der Schützen im
Alpenraum erleichtert.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die
vorliegenden Budgetbegleitgesetze sind alles andere als „Kosmetik“: Es sind
sinnvolle Maßnahmen im Sinne unseres Reformkurses für Österreich! (Beifall bei der ÖVP.)
12.40
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Der Entschließungsantrag der Abgeordneten Peter Haubner, Elmar Lichtenegger, Karlheinz Kopf, Sigisbert Dolinschek, Kolleginnen und Kollegen wurde soeben ordnungsgemäß eingebracht, ist ausreichend unterstützt und steht somit auch mit in Verhandlung.
Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Brosz. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 5 Minuten. – Bitte, Herr Abgeordneter.
12.41
Abgeordneter Dieter Brosz (Grüne): Frau Präsidentin! Herr Staatssekretär! Meine Vorrednerin hat einen Entschließungsantrag hinsichtlich der besonderen Sportförderung eingebracht. Zunächst möchte ich sagen, dass wir die Änderung des Budgetbegleitgesetzes unterstützen, dass wir in getrennter Abstimmung den Änderungen des Artikel 22 zum Glücksspielgesetz und dem Artikel 23 zum Bundes-Sportförderungsgesetz zustimmen werden. Hintergrund dieser Regelung ist, dass die Deckelung der Zuwendungen aus dem Lotto- und Totogeschäft für die Sportförderung, die seit Jahren besteht, jetzt fallen wird und dadurch mehr Geld in die Sportförderung fließen soll. Das war eine Forderung, die im Sportbereich seit langem gestellt worden ist und die sicher auch entsprechendes Gewicht hat, und bei der es Sinn macht, zuzustimmen.
Ich finde es aber zunächst relativ bemerkenswert, wie Kollegin Stadler soeben argumentiert hat. – Ich sehe momentan nicht, wo sie sich hinbegeben hat. Ah, hier! – Zur Valorisierung – ich habe mir das herausgesucht aus der Regierungsvorlage und den Erläuterungen dazu –: Es wird davon ausgegangen, dass es im Jahr 2004 7 Prozent Steigerung geben wird, im Jahr 2005 5 Prozent und in den Jahren 2006 und 2007
Nationalrat, XXII.GP | 82. Sitzung / Seite 75 |
jeweils 3 Prozent. Das ergibt, gerechnet auf vier Jahre, eine prognostizierte Steigerung von 18 Prozent bei den Einnahmen aus dem Lotto- und Totogeschäft.
Sie haben außerdem gesagt, es sei eine
hervorragende Leistung der Bundesregierung, dass das Pflegegeld von 1996 auf
2004 um 2 Prozent angehoben wird. Das macht 0,25 Prozent pro Jahr.
Daraus ersieht man, dass die Größenordnung in der Valorisierung etwas
auseinander fallen. (Beifall bei den Grünen.)
Daran kann man auch erkennen, dass das, was im Bereich des Pflegegeldes erfolgt, ein Tropfen auf den heißen Stein ist. Es besteht hier durchaus die Hoffnung, dass zumindest in den nächsten Jahren ebenfalls Valorisierungen stattfinden werden. Wenn man wieder acht Jahre warten würde, bis um 2 Prozent erhöht wird, dann würde es schon ziemlich drastisch ausschauen. Im Übrigen ist der Antrag, den Sie eingebracht haben, genau damit begründet, dass es jährlich Kostensteigerungen gibt und dass die Verbände eigentlich nur dann das Auslangen finden können, wenn sie diese Kosten abgegolten bekommen. Ich finde also, dass da schon ein Ungleichgewicht besteht, wenn wir uns vielleicht darauf verständigen könnten.
Zum Inhalt des Entschließungsantrags ebenfalls einige Anmerkungen. Wir haben positiv gefunden, dass diesmal im Budgetbegleitgesetz die Änderung so gemacht worden ist, dass es keine automatische Erhöhung in allen Bereichen im gleichen Ausmaß gibt. So wie Ihr Antrag jetzt formuliert ist, würde das heißen, dass ab 2007 der normale Verteilungsschlüssel wieder voll in Kraft tritt und die Erhöhungen, die bis dahin, wenn die Prognosen stimmen, insgesamt 18 Prozent betragen werden, werden im gleichen Ausmaß auf alle aufgeteilt: Der ÖFB wird 18 Prozent mehr bekommen, die Dachverbände, all jene, die bereits jetzt Gelder bekommen haben.
Im Budgetausschuss habe ich positiv vermerkt, dass ich es für eine Qualität des ursprünglichen Antrags hielt, endlich auch Schwerpunktsetzungen vornehmen zu können. Das wäre jetzt nämlich möglich. Darüber kann man natürlich diskutieren: Die Inflationsrate, so finde ich, sollte auf jeden Fall abgegolten werden. Das ist der eine Gesichtspunkt, dem ich voll zustimmen würde. Wenn ich jetzt von 2 Prozent Inflation ausgehe, im Schnitt gerechnet für diese vier Jahre, wenn man hoch greift, wären 8 Prozent für die Inflationsabgeltung nötig. Es wäre also nirgends weniger geworden, und wir hätten dennoch 10 Prozent der Mittel frei bekommen für spezifische Förderungen, für Projektförderungen. Man hätte sich überlegen können, wo man die Schwerpunkte setzen will. Auf vier Jahre gerechnet ist das nicht wenig; da hätte man in absehbarer Zeit schon einiges an Mitteln frei bekommen können. Ich finde es an sich sehr schade, dass man jetzt wieder zur klassischen Gießkanne zurückkehrt – ich weiß schon, dass es Lobbys in allen Parteien gibt: da ist der ÖFB betroffen, der mehr Geld bekommt, es sind Dachverbände betroffen, die mehr Geld bekommen. Ich finde es einfach schade, dass diese vorhandene Chance, nicht mehr mit der Gießkanne vorzugehen, sondern sich stattdessen spezifisch anzuschauen, wo Förderungen notwendig sind, vergeben wurde.
Da hätte man beispielsweise auch darüber nachdenken können, wie das mit der Schulsportförderung ausschaut, welche Maßnahmen da eventuell nötig wären, um bessere Möglichkeiten zu bekommen. – Jetzt rede ich nicht davon, dass man Lehrer bezahlt, aber Koordinationstätigkeiten zum Beispiel, worüber wir bereits im Ministerium gesprochen haben. Was wäre notwendig, um die Vereine mit dem Schulsport zusammenzubringen? – Das wären Möglichkeiten gewesen, mit den vorhandenen Mitteln auch anderes herbeiführen zu können. Ich bin also ehrlich gesagt nicht wirklich zufrieden, dass das jetzt in die klassische Gießkanne geht. Da hätte man schon mehr Kreativität walten lassen können. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)
12.45
Nationalrat, XXII.GP | 82. Sitzung / Seite 76 |
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Abgeordneter, wir waren informiert, Sie würden einen Entschließungsantrag einbringen. Das ist jedoch nicht der Fall gewesen!
Als Nächster zu Wort gemeldet hat sich Herr Abgeordneter Dr. Huainigg. Seine freiwillige Redezeitbeschränkung beträgt 4 Minuten. – Bitte, Herr Abgeordneter.
12.47
Abgeordneter Dr. Franz-Joseph Huainigg (ÖVP): Frau Präsidentin! Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Diese Regierung hat die Valorisierung des Pflegegeldes versprochen und allen Unkenrufen zum Trotz kommt sie nun auch mit 2 Prozent. Natürlich würde auch ich als Betroffener mir viel mehr wünschen, aber man muss auch sehen, dass 2 Prozent 30 Millionen € sind, und das ist ja nicht gerade wenig. Wenn es heißt, das sei gar nichts, dann ist das bis zu einem gewissen Grad ärgerlich, denn es gab auch Zeiten, als die SPÖ den Bundeskanzler, den Finanzminister und die Sozialministerin stellte und es keine Valorisierung gab. Natürlich gab es auch damals eine schwierige Budgetlage, aber die Situation hat sich nicht gerade verbessert. Auf Grund der schwierigen Wirtschaftssituation und der Weltkonjunktur ist auch jetzt gerade die Budgetlage sehr angespannt, und es ist daher heute ein viel größerer politischer Kraftakt als 1996, das Pflegegeld zu valorisieren. Dass die Versäumnisse nicht in einem Schritt aufholbar sind, ist für mich verständlich, aber ich hoffe und bin auch zuversichtlich, dass das keine einmalige Aktion bleiben wird, sondern eine Trendwende markiert, dass also nunmehr jährlich eine Valorisierung stattfinden wird.
Neben der Valorisierung muss aber auch das Pflegegeldsystem dringend weiterentwickelt werden. Auf der einen Seite braucht es Unterstützung für pflegende Angehörige, die vermehrt angeboten werden muss. 80 Prozent aller zu Pflegenden werden zu Hause von den Angehörigen betreut und gepflegt, und dafür braucht es mehr ambulante Dienste, eine bessere prophylaktische Beratung und auch Tagesstrukturen.
Weiters müsste auch die Einstufung der pflegenden Menschen verbessert werden. Mängel gibt es hier zum Beispiel bei behinderten Kindern. Hier wird argumentiert, dass die Mutter ohnehin eine 24-stündige Aufsichtspflicht habe, aber das kann natürlich nicht so eins zu eins umgelegt werden, da ein behindertes Kind selbstverständlich einen viel größere Pflegeaufwand verlangt und die Mutter auch nicht so einfach einen Ersatz findet.
Auf der anderen Seite muss für junge behinderte Menschen das System der persönlichen Assistenz ausgebaut beziehungsweise überhaupt errichtet werden. Es ist nämlich eine unerträgliche Situation, wenn junge behinderte Menschen im Altersheim landen, auf einem Abstellgleis, wo es keine Chance mehr gibt, eine Lebensperspektive zu entwickeln, wo es auch keine Chance gibt, einen Beruf zu ergreifen.
In diesen Bereichen braucht es dringend Weiterentwicklungen, und ich werde mich dafür einsetzen, dass diese auch stattfinden. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)
12.51
Präsidentin Mag. Barbara
Prammer: Als nächster Redner gelangt Herr
Abgeordneter Dr. Wittmann zu Wort. Freiwillige Redezeitbeschränkung:
4 Minuten. – Bitte, Herr Abgeordneter.
12.52
Abgeordneter Dr. Peter Wittmann (SPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Sehr geehrte Damen und Herren! Zu diesem Budgetbegleitgesetz kann man sagen, dass nicht alle Maßnahmen dieser Regierung grundsätzlich zu verurteilen sind. Wenn man die Änderung des Glücksspielgesetzes betrachtet, dann erkennt man durchaus eine Tendenz in die richtige Richtung, die Deckelung insbesondere für den Sportbereich aufzulösen und eine Mindestzuteilung von 40 Millionen € an
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die besondere Bundessportförderung zu vergeben. In dieser Hinsicht kann man diesem Budgetbegleitgesetz also durchaus eine positive Ausrichtung bescheinigen. Das ist aber schon das Einzige, was hier an Positivem drinnen steht, und daher ist und bleibt dieses Budgetbegleitgesetz auch in seiner Gesamtheit abzulehnen.
Was ist
dieser Regierung in den letzten Jahren in der Finanzpolitik gelungen? –
Wir haben die höchste Steuer- und Abgabenquote, die es jemals gegeben hat. (Abg. Bucher:
Wo haben Sie das her?) Wir liegen mit unserer Steuer- und Abgabenquote europaweit im
Spitzenfeld, und Sie wissen das genau. (Zwischenruf des Abg. Hornek.)
Sie wissen, dass Deutschland weit hinter uns liegt. Sie wissen, dass
andere Länder weit hinter unserer Steuer- und
Abgabenquote liegen. Sie haben den höchsten Schuldenstand seit 1945 erreicht. (Staatssekretär Dr. Finz:
Stimmt auch nicht!)
Sie brauchen nur die Zahlen anzuschauen, die Sie selbst veröffentlichen. Sie
haben in absoluten Zahlen gemessen den höchsten Schuldenstand seit 1945
erreicht. (Zwischenrufe bei der ÖVP.)
Da gibt
es nichts zu beschönigen. Sie haben die höchste Steuer- und Abgabenquote. Sie
haben gleichzeitig das Familiensilber verscherbelt. Sie haben mit
Einmaleffekten versucht, sich über die Runden zu bringen. Sie bringen es nur
nicht mehr zusammen, weil bereits alles verkauft ist. Sie bekommen also nichts
mehr aus solchen Verschleuderungsaktionen. Kollege Moser hat es hervorragend
dargelegt: Sie haben es viel zu billig verkauft. Wenn Sie mit den
Privatisierungen gewartet hätten, dann hätten Sie jetzt schon eine ganz
erkleckliche Summe, nämlich 400 Millionen €, mehr mit den Privatisierungen
erzielen können als noch vor einem halben Jahr oder Jahr.
Sie
haben also das Familiensilber verschleudert, Sie haben die höchste Abgabenquote,
Sie haben den höchsten Schuldenstand. Von Ihren Ankündigungen einer Zukunft
ohne Schulden ist eigentlich nichts übrig geblieben. Sie vermehren die Schulden
wahllos, Sie verkaufen die Aktiva, sodass es für diesen Staat keine
Manövriermöglichkeiten mehr gibt. Und Sie müssen bei den Ländern darauf drängen,
dass sie die Schulden, die Sie machen, dann ausgleichen. Das wird auch nur eine
bestimmte Zeit lang funktionieren. Es handelt sich also insgesamt um eine
katastrophale Finanz- und Wirtschaftspolitik.
Dazu
kommt noch, dass die Steuerreform zum vollkommen falschen Zeitpunkt, nämlich
prozyklisch gemacht wird, statt dass man antizyklisch antizipierend gesagt
hätte: Jetzt brauche ich Kaufkraft, um entgegenzusteuern. (Staatssekretär
Dr. Finz: Genau die wird es geben!) Eine derartige Maßnahme
hätte 2003 erfolgen müssen, doch nicht jetzt, wo sie genau in den
Konjunkturzyklus hineinfällt. In dieser Phase der Konjunkturentwicklung wird
sie in Wirklichkeit nur verpuffen.
Die
weiteren Maßnahmen, die Sie gesetzt haben, sind um nichts besser. Die Steuerreform
bringt für den Kleinverdiener beziehungsweise den Kleinst- und Mittelverdiener
5 € pro Monat. Liebe Kollegen, das ist doch nicht merkbar! Dafür sind es
bei der Körperschaftsteuer 20 Prozent statt der 2 Prozent bei den Lohnsteuereinkommen. Das ist
immerhin das Zehnfache bei denjenigen, die es sich ohnehin leisten können.
Lange Rede, kurzer Sinn (demonstrativer Beifall und Rufe bei der
ÖVP: Genau! Sehr treffend!): höchste Abgabenquote, höchste Verschuldung.
Und es bleibt
dabei: Auch durch meinen Versprecher wird Ihre Wirtschaftspolitik nicht besser!
(Beifall bei der
SPÖ.)
12.56
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als nächster
Redner gelangt Herr Abgeordneter Keuschnigg zu Wort. Freiwillige
Redezeitbeschränkung: 3 Minuten genommen. – Bitte.
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12.57
Abgeordneter Georg Keuschnigg (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Staatssekretär!
Hohes Haus! Im Rahmen dieser Budgetbegleitgesetze haben wir auch eine Änderung
des Familienlastenausgleichsgesetzes 1967 zu behandeln, und zwar dahin
gehend, dass aus dem Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen 14,5 Millionen €
für Studienförderungsmaßnahmen bereitgestellt werden und bereitzustellen sind.
Ich habe mir in diesem Zusammenhang die Studienförderungsmaßnahmen
etwas genauer angeschaut, einmal, weil es ganz gut zur heutigen Aktuellen
Stunde passt und zum Zweiten, weil es nach zwei Jahren Praxistest – Sie
wissen ja noch, dass im Zuge der Universitätsreform die Basis für die
Studienförderungen verbreitert worden ist – an der Zeit ist, hinzuschauen,
wie sich die neuen Regelungen bewährt haben.
Dazu vielleicht einige Zahlen: Seit 2000 sind die Budgetmittel für die
Studienförderungen um insgesamt 54 Prozent gesteigert worden, von
105 Millionen € im Jahr 2000 auf 162 Millionen € im
Jahr 2003. Die Zahl der Bezieher hat sich um mehr als ein Drittel erhöht,
von 34 000 auf zirka 46 000, und die Zahl der geförderten Studenten
beziehungsweise die Förderquote ist von 13 Prozent auf 22 Prozent
gestiegen.
Zwei Punkte sind in diesem Themenkomplex von besonderem Interesse: zum
Ersten die Höhe der Studienförderung. Was die Höhe der Studienförderung
betrifft, liegt Österreich mit 335 € pro Monat europaweit an der Spitze,
gefolgt von Deutschland mit 326 €, und zu Finnland ist schon ein
deutlicher Abfall festzustellen.
Die politische Aussage dazu: Wer in Österreich studieren möchte, kann
es, und muss es auch können. Dazu stehen wir selbstverständlich. Wer es sich
nicht leisten kann, wird vom österreichischen Staat, vom österreichischen
Steuerzahler vornehm unterstützt. Österreich behandelt seine studierende
Jugend hervorragend, und wir brauchen in dieser Hinsicht in Europa keinen
Vergleich zu scheuen. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der
Freiheitlichen.)
Zum Zweiten liegt eine brandaktuelle Überprüfung seitens des Rechnungshofes vor, und der Rechnungshof attestiert der Verwaltung einen sehr raschen und qualitätsvollen Vollzug. Die Zeit für die Erledigung der Anträge ist in den letzten drei Jahren von 31 auf 18 Tage abgesunken. Innerhalb von 14 Tagen werden 88 Prozent der Anträge erledigt, sofern die Unterlagen ausreichend da sind.
Ich darf sagen, ich nenne das einen leistungsorientierten, einen bürgerfreundlichen, einen kundenorientierten staatlichen Vollzug. Die zuständige Frau Bundesministerin ist nicht hier, aber vielleicht darf ich diese Gratulation dazu an den Herrn Staatssekretär weiterreichen. Ich glaube, hier ist ein Kompliment notwendig. (Beifall bei der ÖVP.)
13.00
Präsidentin
Mag. Barbara Prammer: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr
Abgeordneter Dr. Zinggl. Freiwillige Redezeitbeschränkung:
7 Minuten. – Bitte, Herr Abgeordneter.
13.01
Abgeordneter Mag. Dr. Wolfgang Zinggl (Grüne): Frau Präsidentin! Herr Staatssekretär! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ich darf zuerst den Entschließungsantrag formal nachholen, den Abgeordneter Brosz vergessen hat.
Entschließungsantrag
der
Abgeordneten Brosz, Lunacek betreffend Valorisierung der Mittel aus der besonderen
Sportförderung,
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eingebracht
im Zuge der Debatte über den Bericht des Budgetausschusses über die
Regierungsvorlage (649 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Strafgesetzbuch, die
Strafprozessordnung 1975, das Strafvollzugsgesetz, das Geschworenen- und
Schöffengesetz 1990, das Bundesgesetz über den Schutz vor Straftaten
gegen die Sicherheit von Zivilluftfahrzeugen, das Waffengesetz, das
Bundeshaushaltsgesetz, das Bundesmuseen-Gesetz 2002, das
Bundesforstegesetz 1996, das Pensionsgesetz 1965, das
Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz, das Sonderunterstützungsgesetz, das
Ausländerbeschäftigungsgesetz, das Arbeitsmarktservicegesetz, das
Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977, das Arbeiterkammergesetz 1992,
das Familienlastenausgleichsgesetz 1967, das Bundespflegegeldgesetz, das
Bundessozialamtsgesetz, das Bundesbehindertengesetz, das Glücksspielgesetz,
das Bundes-Sportförderungsgesetz, das Altlastensanierungsgesetz und das
Umweltförderungsgesetz geändert sowie Regelungen über die Veräußerung von
Bundesanteilen an der Gemeinnützige Wohnbaugesellschaft mbH Villach und an der
Entwicklungsgesellschaft Aichfeld-Murboden Gesellschaft m.b.H. getroffen
werden (Budgetbegleitgesetz 2005) (657 d.B.)
Die
Neuregelung der besonderen Bundessportförderung sieht vor, dass 3 Prozent
der Umsatzerlöse der Österreichischen Lotterien, mindestens jedoch
40 Millionen € für die besondere Bundessportförderung zur Verfügung
stehen. Von den zu erwartenden steigenden Mitteln können die Dachverbände und
der ÖFB nicht profitieren, da hier ein nicht valorisierter Fixbetrag vorgesehen
ist. Dies würde bedeuten, dass die Dachverbände, der ÖFB und das ÖOC keine
Inflationsabgeltung erhalten.
Die
unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag:
Der Nationalrat
wolle beschließen:
„Die
Bundesregierung wird ersucht, eine Regierungsvorlage zum Bundes-Sportförderungsgesetz
vorzulegen, mit der eine Valorisierung des Betrages gemäß § 9 Abs. 1
Z 2 im Ausmaß der Inflationsrate sichergestellt wird, sofern die
Steigerung der besonderen Bundessportförderung zumindest die Inflationsrate
erreicht.“
*****
(Beifall
bei den Grünen.)
Jetzt zum Bundesmuseen-Gesetz, denn die
Budgetbegleitgesetze sehen auch eine Änderung des Bundesmuseen-Gesetzes vor,
weil die Museen eben mehr Geld erhalten sollen. Sie werden verstehen, dass
verantwortungsbewusste Menschen so einer Forderung nicht gut zustimmen können.
Das ist sehr schwierig. Wenn nämlich jede Kontrolle über die Museen und deren
Gebarung verloren gegangen ist, wenn ein barocker Museumsdirektor prasst und
urasst, als wäre er nachgerade die kleine Raupe Nimmersatt (Beifall bei den
Grünen), dann muss man sich fragen, warum wir diesem gefräßigen Nimmersatt
immer mehr Geld in den Rachen schieben sollen. Mich erinnert so eine
Budgeterhöhung in gewisser Weise auch an Eltern, die ihrem Kind, das das
Taschengeld ständig hinauswirft, aber immer wieder kommt und noch einmal das
Taschengeld haben möchte oder eine Erhöhung des Taschengeldes haben möchte,
verantwortungslos einfach immer mehr geben. Und das ist im Zusammenhang mit den
Museen eben nicht verantwortlich. (Präsident Dipl.-Ing. Prinzhorn übernimmt
den Vorsitz.)
Niemand wird irgendetwas gegen eine Erhöhung der Budgetmittel der Museen haben. Wir sind die Letzten, die einer Erhöhung nicht zustimmen würden, wenn die entspre-
Nationalrat, XXII.GP | 82. Sitzung / Seite 80 |
chenden wirtschaftlichen Grundlagen vernünftig beschlossen werden könnten. Dazu müsste – darin sind wir uns doch in Wirklichkeit alle einig – zunächst einmal so etwas wie eine kaufmännische Geschäftsführung obligat werden. Das heißt, so eine Geschäftsführung müsste ja eigentlich Teil einer Änderung des Bundesmuseen-Gesetzes sein, damit eine Erhöhung des Budgets überhaupt drinnen ist und damit Dinge, wie sie Dr. Seipel im Augenblick macht, in Zukunft ausgeschlossen werden können.
Denn tun wir doch bitte nicht so, als wüssten wir nicht alle miteinander, was da vor sich geht. Täglich erfahre ich Neues. Ich habe zum Beispiel erfahren, dass Forschungssitzungen, die seitens des Gesetzes eigentlich vorgeschrieben sind, nicht abgehalten werden. In fünf Jahren wurde im Kunsthistorischen Museum eine einzige Forschungssitzung abgehalten, und das ist nicht dem Gesetz entsprechend. Ich habe in Gesprächen mit Museumsdirektoren aber noch etwas anderes erfahren, nämlich dass das Wichtigste das Geld ist, das fließt, und dass in einem Gesetz schon stehen kann, was immer da drinnen stehen mag. Wenn sich ein Direktor nicht an die Gesetze hält, müssen die anderen sich auch nicht daran halten. Mit einem Wort: Das macht bereits Schule. Und Gesetze, die nicht kontrolliert werden können, sind eigentlich für die Fische.
Wenn ich mir als Parlamentarier im Budgetausschuss die Frage erlaube, wie viel Geld denn das Kunsthistorische Museum im Jahr 2003 erhalten hat, dann bekomme ich keine Antwort darauf. Nun aber sollen wir diesem Bundesmuseen-Gesetz zustimmen, das eine Erhöhung der Gelder vorsieht für eine Institution, die bereits leck ist und die wie ein gieriger Moloch immer mehr frisst, ein Fass ohne Boden. Ich finde das eigentlich bodenlos im wahrsten Sinne des Wortes. (Beifall bei den Grünen.)
13.05
Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Der von Herrn Abgeordnetem Dr. Zinggl verlesene Entschließungsantrag der Abgeordneten Brosz, Lunacek ist ausreichend unterstützt und steht daher mit in Verhandlung.
Als nächste Rednerin zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Tamandl. – Bitte.
13.05
Abgeordnete Gabriele Tamandl (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich habe natürlich auch Ihren Minderheitsbericht aus dem Budgetausschuss sehr genau durchgelesen und habe mich gewundert, woher Sie die 5 € pro Monat nehmen, die sich so mancher Österreicher durch die Steuerreform ersparen wird. Wenn man davon ausgeht, dass sich eine allein erziehende Mutter mit zwei Kindern bis zu 876 € ersparen kann, dann weiß ich nicht, woher Sie diese Zahlen nehmen. (Ruf: Pro Monat?) Pro Jahr natürlich sind diese 876 €. (Beifall bei der ÖVP sowie des Abg. Bucher.)
Nun zu den Budgetbegleitgesetzen an sich. Der österreichische Arbeitsmarkt ist in Bewegung. Er zeichnet sich durch einen beschleunigten Strukturwandel in Gesellschaft und Wirtschaft aus, und die Herausforderungen für eine wirkungsvolle Arbeitsmarktpolitik sind natürlich gewaltig.
Während andere Staaten mit diesen Reformen voraussichtlich noch lange beschäftigt sein werden, haben wir mit unserer Arbeitsmarktverwaltung, mit dem AMS, bereits moderne, effiziente Instrumente für die Bekämpfung von Arbeitslosigkeit in einer hoch dynamischen Wirtschaft geschaffen. Neben dem ehemaligen Sozialminister Hesoun hat auch unser Bundeskanzler Schüssel, damals noch Wirtschaftsminister, dazu beigetragen. Die beiden haben gemeinsam das AMS sozusagen aus der Taufe gehoben. Österreichs Position im internationalen Vergleich beweist das nachhaltig. Laut Eurostat weist Österreich nämlich Ende September eine Arbeitslosenquote von
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4,5 Prozent aus, während der Durchschnitt der EU 25 bei 9 Prozent liegt. Das ist doppelt so hoch.
Der Erfolg einer konstruktiven Arbeitsmarktverwaltung ist aber auch Bundesminister Bartenstein zu verdanken, der sich intensiv um den Nachzügler Wien im Allgemeinen in Bezug auf den Arbeitsmarkt kümmert. Bei 74 650 Arbeitslosen im Oktober kommt immerhin jeder dritte Arbeitslose aus Wien. Deshalb hat Minister Bartenstein sowohl finanzielle als auch personelle Aufstockung des regionalen AMS zugesagt, damit die Probleme in Wien endlich angepackt werden. Jeder Arbeitslose ist uns natürlich einer zu viel, weshalb die Arbeitsmarktsituation auch weiterhin einen intensiven Einsatz von Mitteln und Maßnahmen für eine aktive Arbeitsmarktpolitik erforderlich macht.
So sollen mit dem vorliegenden Budgetbegleitgesetz sowohl eine Strukturierung als auch die Absicherung der finanziellen Mittel für die zukünftige aktive Arbeitsmarktpolitik erfolgen. Mit Änderung des Artikels 12 des Arbeitsmarktfinanzierungsgesetzes und des Artikels 15 des AMSG wird eine flexiblere Heranziehung von Mitteln zur Finanzierung der Aufgaben, der Gebarung der Arbeitsmarktpolitik ermöglicht. Die vorgesehene Rücklagenentnahme stellt sicher, dass bestehende Reserven prioritär herangezogen werden und damit dem AMS ein unveränderter Interventionsspielraum in Sachen Arbeitsmarktpolitik eingeräumt wird.
Auch andere Beispiele, die Sie in Ihrem Minderheitsbericht angeführt haben, etwa jenes, dass die Steuerreform das Masseneinkommen nicht stärken und die Wirtschaft nicht ankurbeln wird, sind falsch, und es ist auch falsch, dass seit dem Jahr 2000 die Einkommen in Österreich stagnieren. Die Wifo-Experten sehen das nämlich anders. Auch die Beschäftigung ist ab dem Jahr 2000 kontinuierlich im Ansteigen begriffen, und für diese Erfolgsstory ist eindeutig die Bundesregierung verantwortlich und natürlich nicht die Sozialdemokraten.
In Wien dagegen haben wir, im Jahresschnitt gesehen, seit dem Jahr 2000 rückläufige Beschäftigungszahlen. Daran sind ausschließlich die Sozialdemokraten beteiligt. Das ist keine Schwarzmalerei, wie Sie sie immer betreiben. Im Gegensatz zu Ihnen machen wir Reformen und sind wir konstruktiv. Sie können immer nur Schwarzmalerei und Raunzerei betreiben. (Beifall bei der ÖVP.)
13.10
Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Mag. Hoscher. – Bitte.
13.10
Abgeordneter Mag. Dietmar Hoscher (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Meine Damen und Herren! Eines ist dem Budgetbegleitgesetz anzurechnen: Es ist tatsächlich in einem Bereich ein wesentlicher Fortschritt gegenüber dem letzten Budgetbegleitgesetz, es ist wesentlich dünner. Das heißt also, quantitativ hat es sich verbessert. Leider kann man das von der Qualität nicht auch behaupten, dass sich diese verbessert hätte. Es gibt eine ungeheure Fülle von Dingen, die nicht nur, aber auch im Minderheitsbericht angeführt sind. Kolleginnen und Kollegen meiner Fraktion sind schon darauf eingegangen und werden das auch noch tun.
Ich glaube, im Allgemeinen kann man zum Budgetbegleitgesetz wie auch zum Budget selbst eines hier durchaus sagen: Es basiert im Wesentlichen auf vier Eckpfeilern, und zwar
erstens: keine Stimulierung der Inlandsnachfrage;
zweitens: keine nachhaltigen strukturellen Ausgabenvorschläge;
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drittens: eine Verstärkung der schiefen Verteilungswirkungen der Steuerreform, insbesondere etwa auch im Bereich des FLAF;
viertens: Zahlreiche Einzelmaßnahmen, in Summe rund 1,2 Milliarden €, das sind immerhin 0,5 Prozent des BIP. Und wenn ich mir überlege, dass in etwa die Steuerreform von den Wirtschaftsforschungsinstituten mit einem kurzfristigen expansiven Effekt von 0,28 Prozent bewertet wird, allerdings bei Kosten von 0,7 Prozent des BIP im Jahr 2005, dann, glaube ich, kann man diese Zahlen sehr schön in ein Verhältnis zueinander setzen.
Dabei liegen Sie mit der Steuerreform – und diese ist ja ein wesentlicher Teil dieses Budgets – nicht nur inhaltlich, sondern in Wirklichkeit auch politisch falsch, wie jüngste Umfragen zeigen. 69 Prozent der befragten Österreicherinnen und Österreicher sind überzeugt davon, dass im Zuge der Steuerreform nachfolgend Belastungen kommen werden, die die Steuerreform überkompensieren werden. 77 Prozent davon sind der Meinung, dass Sozialleistungen weiter gekürzt werden müssen, um die Steuerreform zu finanzieren, und 84 Prozent glauben nicht daran, dass die Steuerreform und damit das Budget das Wirtschaftswachstum stimulieren wird.
Ich glaube, dass angesichts dieser Zahlen der Inlandskonsum nicht wirklich steigen wird. (Abg. Bucher – den „Standard“ hochhaltend –: Haben Sie das aus dem „Standard“?) – Nein, das ist nicht „Standard“, das ist eine SWS-Umfrage mit einem Sample von 1 200, was für Österreich durchaus repräsentativ ist, wenn ich mir überlege, dass manche Samples der Regierungsparteien bei 300 liegen, wenn Sie bei Wahlumfragen nachschauen. Aber, wie gesagt, dass angesichts dieser Skepsis, die sich in diesen Zahlen widerspiegelt, der Inlandskonsum nicht gerade angekurbelt wird und dass dann etwa auch Einnahmen bei der Umsatzsteuer fehlen, die man jetzt verzweifelt sucht – Milliarden an Steuereinnahmen gehen ab und derartige Dinge –, das ist sicherlich nicht verwunderlich.
Die negative Inzidenzwirkung, die vom Budgetbegleitgesetz ausgeht, wird noch verstärkt, etwa durch die Körperschaftsteuersenkung. Wenn man sich überlegt, dass die Entlastung bei der Körperschaftsteuer von der Summe her und relativ betrachtet das Zehnfache der Entlastung bei der Lohnsteuer ausmacht, dann verstärkt sich dieses negative Bild. Ich glaube, dass die Maßnahmen des Budgetbegleitgesetzes damit auch die große Chance vergeben haben, etwa den Faktor Arbeit zu entlasten. Da ich den Kollegen Bucher anschaue: Gerade im Bereich Tourismus- und Freizeitwirtschaft ist das sehr wichtig und ein Thema, über das wir uns immer gerne unterhalten. Ich glaube, es wäre der Regierung gut angestanden, sich unserem Vorschlag anzuschließen, etwa die Umbasierung der Kommunalsteuer vorzunehmen und dann auch die Sätze abzusenken, was gerade den dienstleistungsintensiven Branchen sehr viel geholfen hätte. Stattdessen findet sich im Budgetbegleitgesetz eine nur sehr schwammige und nebulose Aussage zur zukünftigen Lohnnebenkostensenkung, allerdings ohne jegliche Finanzierungsvorschläge. Dieses Budgetbegleitgesetz wird jedenfalls den Rahmen für Lohnnebenkostensenkungen nicht liefern und damit letztendlich auch keinen Beitrag zur Lissabon-Strategie leisten.
Fast skurril mutet da von der Größe der Maßnahmen her etwa der Artikel 8 mit der Veräußerung einer weiteren Wohnbaugesellschaft, einer gemeinnützigen Wohnbaugesellschaft an; verdienstvollerweise mit dem Nominalbetrag angesetzt, was nach WGG natürlich so sein muss und auch so sein soll. Verdienstvollerweise deswegen, denn bei der SPÖ wurde das vom Finanzminister kritisiert, dass hier eine Veräußerung zum Nominale hätte stattfinden sollen. Der Unterschied war nur der: Diese Veräußerung hätte sich im Bereich der Gemeinnützigen Wohnbauvereinigungen abgespielt, hier hingegen wird privatisiert. Das ist ein kleiner, aber sehr feiner Unterschied, insbesondere für die betroffenen Mieterinnen und Mieter.
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Ähnlich ist es beim Artikel 9, der bereits erwähnt wurde. Auch hier finden sich keine Strukturmaßnahmen etwa in Richtung des vom Wirtschaftsministerium sinnvollerweise vorgeschlagenen Kultur-Clusters, der wiederum für die Tourismus- und Freizeitwirtschaft wichtig wäre.
Zu guter Letzt – oder vielmehr zu schlechter Letzt – finden sich auch keine Ansätze für den konjunkturpolitisch wichtigen Hochbau beispielsweise.
Wenn daher der Herr Finanzminister mehrfach betont hat, dass das Budget und auch die Budgetbegleitgesetze mehr Freiheit schaffen, dann macht es durchaus auch Sinn, das wirtschaftshistorisch zu betrachten. Und wirtschaftshistorisch gesehen ist der Befund hier eindeutig: Freiheit haben jene Regierungen geschaffen, die sich auch in der Wirtschaftspolitik interventionistisch verhalten haben und nicht scheuklappenartig neoliberal. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)
13.15
Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Böhm. – Bitte.
13.15
Abgeordneter Franz Xaver Böhm (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Als österreichischer Unternehmer, als Salzburger Unternehmer muss ich zuerst einmal unserem Staatssekretär für diese Budgetbegleitgesetze recht herzlichen Dank sagen. Gerade die klein- und mittelständische Wirtschaft ist sehr froh über diese Budgetbegleitgesetze, vor allem was die verringerten Einkommensteuersätze anbelangt. Für den Not leidenden Handel in Westösterreich ist das, glaube ich, sehr wichtig, und dafür möchte ich mich bei meiner Fraktion jetzt schon sehr herzlich bedanken. (Beifall bei der ÖVP.)
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Viele Punkte zu den Budgetbegleitgesetzen sind angesprochen worden. Ich darf zu einem Punkt noch ein paar Worte verlieren, nämlich zum Flughafen und zur Sicherheit.
Gemäß Budgetbegleitgesetz soll die Sicherheitsabgabe erhöht werden. Es ist dies eine sinnvolle Einrichtung, wie ich meine, und eine wirkungsvolle Unterstützung. Der Betrag wird mit 7,964 € festgelegt als Berechnungsbasis. Die Sicherheitsabgabe ist eine personenbezogene Abgabe und ist je nach Gewicht des Flugzeuges zu berechnen. Diese Abgabe dient der Sicherheit, jedoch nicht nur zum Schutz der Passagiere, sondern auch zum Schutz von Flugzeugen und deren Personal, zum Schutz von Gebäuden, etwa den Abfertigungsgebäuden für Passagiere und Gepäck, sowie zum Schutz von Radar- und Kontrolleinrichtungen, Start- und Landebahnen und Rollwegen.
Zuständig für die Sicherheit ist das Bundesministerium für Inneres. Die Kontrollen werden heute nicht mehr durch die öffentliche Hand, sondern durch private Gesellschaften aus- und durchgeführt. Nach einem öffentlichen Verfahren wird der Billigstbieter beauftragt, die Sicherheitskontrollen auf den österreichischen Flughäfen durchzuführen. Da diese Verfahren europaweit ausgeschrieben werden, ist heute zum Beispiel am Salzburger Flughafen ein schwedisches Unternehmen tätig.
Wie mir Flughafenmanager persönlich berichtet haben, wäre eine österreichische Lösung wünschenswert. Das Flughafenmanagement hat keinen Einfluss mehr auf die Vergabe von Sicherheitsaufträgen. Dadurch kommt es zu Interessenkonflikten und Koordinierungsproblemen, so die Manager des Flughafens. Aus Kostengründen und natürlich aus unternehmerischer Sicht wird ausländisches Personal eingesetzt, um in- und ausländische Fluggäste zu kontrollieren.
Ich möchte noch ein paar Zahlen dazu darlegen, damit Sie sich ein Bild davon machen können. Im Jahr 2002 sind 7 717 000 Personen auf österreichischen Flughäfen ange-
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kommen, 7 755 000 Personen sind abgeflogen und zirka 169 000 Personen haben den Weg durch den Transit gefunden. Im Vergleich dazu: München hat heute zirka 20 Millionen Passagiere, Frankfurt hat 49 Millionen Passagiere, Chicago als weltgrößter Flughafen hat 80 Millionen Passagiere.
Wünschenswert für die Zukunft wäre – das möchte ich noch einmal betonen – eine österreichische Lösung, um die Sicherheit auf dem Boden zu gewährleisten.
Die Situation bei der General Aviation ist eine eigene und gehört kunden- und zielorientiert behandelt, vor allem wegen der Kosten. Im Sinne der Sicherheit auf dem Land, auf dem Wasser und in der Luft: Für ein sicheres Österreich! (Beifall bei der ÖVP.)
13.19
Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächste Rednerin zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Mag. Stoisits. Ich erteile es ihr.
13.19
Abgeordnete Mag. Terezija Stoisits (Grüne): Poštovane dame i gospodo! Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Meine Wertschätzung Ihnen gegenüber und der Arbeit, die Sie als Finanzstaatssekretär für die Republik leisten, will ich jetzt in keiner Weise schmälern mit meinem Kommentar zu der Frage, wie man justizpolitische Gesetze sozusagen versteckt in Budgetbegleitgesetze hineinschummelt. Ich habe zwar kein Verständnis dafür, aber ich kann nachvollziehen, dass man, wenn es um Geldbeschaffung geht, fintenreich sein muss, aber – Herr Staatssekretär, erlauben Sie mir, dass ich Ihnen das sage – das, was hier passiert im Zusammenhang mit der Erhöhung von Tagsätzen und Wertgrenzen, ist ein Hineinschummeln von wesentlichen Novellierungen, worüber es aber keine justizpolitische Diskussion gab, wie sie eigentlich üblich ist.
Wenn ich das nur vergleiche, Herr Staatssekretär Finz, mit der Umstellung von Schilling auf Euro: Damals sind die Fachausschüsse sehr wohl mit diesen Belangen betraut worden und haben penibelst genau darauf geachtet, dass sich diese Umstellung nicht zum Schaden der Bevölkerung auswirkt.
Darum kann ich Ihnen hier nur sagen – und das unterstelle ich Ihnen nicht nur, sondern das ist klar belegbar durch das Ergebnis –: Sie von den Regierungsparteien verwenden die Tagsatzerhöhung und die Wertgrenzen-Novelle schlicht und einfach für eine ganz banale Geldbeschaffungsaktion, ohne auch nur fünf Minuten justizpolitischer Diskussion darüber in Kauf zu nehmen, welche Auswirkungen das hat!
Herr Staatssekretär Finz, grundsätzlich
werden heute aller Voraussicht nach Dinge beschlossen, bei denen die
Opposition – da kann ich, glaube ich, durchaus auch für die
Sozialdemokraten sprechen – vollinhaltlich mit Ihnen übereinstimmt, etwa
dass es bestimmte Inflationsanpassungen geben muss. Das hat aber rein gar
nichts mit dem Budgetbegleitgesetz zu tun, denn da geht es eben um Anpassungen!
Jetzt aber geht es um wesentlich mehr, nämlich um schwer wiegende Eingriffe. Und bei den Strafen sind das ja nicht irgendwie kleine Erhöhungen, die man sozusagen kaum spürt, weil auch sonst alles teurer wird. Ganz im Gegenteil: Dabei geht es um massive Belastungen, die die Bevölkerung treffen, und das wird unter dem Tarnmantel „Budgetbegleitgesetz“ gemacht, noch dazu unter Ausschluss der sachkundigen Öffentlichkeit!
Selbst die positivsten Dinge, die da drinnen sind – jetzt ganz drastisch ausgesprochen –, lassen es mir nicht einmal der Mühe wert erscheinen, getrennte Abstimmung in zweiter Lesung zu beantragen, weil ich diese Ignoranz parlamentarischen Fachausschüssen gegenüber – ich weiß nicht, ob hier jetzt noch jemand aus dem Justizausschuss dazu reden wird – nicht dulden kann und weil ich auch glaube, dass wir dann
Nationalrat, XXII.GP | 82. Sitzung / Seite 85 |
dort auch inhaltlich sehr schnell auf einen erfolgreichen
grünen Zweig gekommen wären und es dazu Übereinstimmung hätte geben
können. – Aber: So nicht! – Danke. (Beifall bei den Grünen sowie
bei Abgeordneten der SPÖ.)
13.22
Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dipl.-Ing. Hütl. – Bitte.
13.23
Abgeordneter Dipl.-Ing. Günther Hütl (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte ganz kurz auf den Artikel 5 des zweiten Abschnittes eingehen und etwas zur Sicherheit von Zivilluftfahrzeugen sagen – gerade auch im Hinblick auf die Ereignisse vom 11. September 2001 in New York und Washington und verschiedene terroristische und kriminelle Bedrohungsszenarien.
Für die Zivilluftfahrt wurden die Sicherheitsstandards auf Zivilflugplätzen in den letzten Jahren erheblich verbessert: einerseits durch permanente Verbesserung der Infrastruktur mittels modernster technischer Ausstattung, so zum Beispiel durch Installation von Großgepäckskontrollanlagen und durch eine Intensivierung des Personaleinsatzes, wodurch sich natürlich eine Erhöhung der Leistungsstunden und somit auch des finanziellen Aufwandes ergibt.
Diese Mehrkosten können natürlich nicht aus dem Bundeshaushalt allein getragen werden, sondern es ist eine Erhöhung der Sicherheitsabgabe notwendig, die ja schon im Jahre 1996 festgelegt und seitdem nicht mehr angepasst wurde; wie Kollege Böhm schon gesagt hat, beträgt diese nun 7,964 €. Gleichzeitig wird auch eine effektivere Form der Abrechnung eingeführt, um den Verwaltungsaufwand zu reduzieren.
Österreich hat sechs Zivilflugplätze, die diese Sicherheitsabgaben zu entrichten haben; aus Gründen der Vereinfachung werden diese nur bei einem Finanzamt in Wien abgewickelt.
Nun einige interessante Fakten. Während die Passagierzahlen all dieser Flugplätze im Jahre 2003 bei 8,2 Millionen lagen, liegen die für 2004 hochgerechneten Zahlen bei beinahe schon 9,9 Millionen. Das bedeutet eine Zunahme der Zahl der Passagiere um 20 Prozent. Durch die Erhöhung der Sicherheitsabgabe ergibt sich eine Zunahme um 84 Prozent; das ist bei einem 2005 zu erwartenden Passagieraufkommen von 12 Millionen ein voraussichtliches Plus von etwa 43 Millionen €.
Die Sicherheit auf Zivilflughäfen musste
notwendigerweise massiv verbessert werden, und ich glaube, dass diese Vorlage
auch nachhaltig dazu beiträgt. Ich danke auch den Mitarbeiterinnen und
Mitarbeitern des Bundesministeriums für diese Arbeit und möchte noch einmal
betonen: Sicherheit hat, und zwar auf allen Ebenen, bei den Regierungsparteien
einen sehr hohen Stellenwert. – Danke. (Beifall bei der ÖVP sowie bei
Abgeordneten der Freiheitlichen.)
13.25
Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächste Rednerin zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Mag. Trunk. Ich erteile es ihr.
13.25
Abgeordnete Mag. Melitta Trunk (SPÖ): Herr Präsident! Herr (in Richtung Staatssekretär Dr. Finz) – einsamer – Staatssekretär! Ich danke den zahlreichen Expertinnen und Experten, die ihre Stellungnahme zu diesem Teil des Budgets, der nun vorliegt, formuliert haben. Breite Bereiche des Budgets sind ja noch völlig im Unklaren. Laut „Newsline“ – und wahrscheinlich werden Sie das auch auf SMS gelesen haben – ist es
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ja so, dass die Gesundheitsfinanzierung noch völlig im Argen liegt. Herr Staatssekretär Finz, Ihre Kollegin Haubner meinte, Sie seien zwar ein kleines Stück weiter gekommen, aber noch nicht weit genug. – Ich danke nochmals den Expertinnen und Experten und muss sagen: Es ist ein bedenkliches Zeugnis, das diese dem Budget beziehungsweise dem Budgetbegleitgesetz ausstellen.
Dazu – um das kurz in drei Minuten zu formulieren –, wodurch dieses Budget und das Budgetbegleitgesetz gekennzeichnet sind: Punkt eins: Mangel an Perspektive, Punkt zwei: Mangel an sozialer Gerechtigkeit, Punkt drei: Mangel an zukunftsorientierter nachhaltiger Reformbereitschaft und Punkt vier – meine Stellungnahme dazu –: die falschen Maßnahmen zum falschen Zeitpunkt. Leider wirkt da nicht die mathematische Formel minus und minus ergibt plus, sondern es ist das eine doppelt fatale Wirkung.
Zusätzlich und anhand zweier kleiner
Beispiele darf ich auf den äußerst schlampigen und sorglosen Umgang mit
Steuermitteln durch diese Bundesregierung hinweisen. Erstes Beispiel: die
Wörtherseebühne in Kärnten. (Zwischenrufe
bei den Freiheitlichen.) Da wurde von ÖVP und FPÖ im
November 2003 im Budgetausschuss, und zwar mit dem
Konjunkturpaket III, eine Sonderzahlung an das Land Kärnten, eben für die
Wörtherseebühne, in Höhe von 1,6 Millionen € (Abg. Wittauer: Wart ihr Sozialdemokraten da nicht dabei? – weitere Zwischenrufe bei
den Freiheitlichen) – wir reden hier von Kunst und
Kultur! – zugesichert. (Abg. Grillitsch: Was ist mit Ihrem
Parteivorsitzendem Ambrozy? Ist er überhaupt noch Ihr
Parteivorsitzender? – Weitere Zwischenrufe bei der ÖVP und den
Freiheitlichen.)
Ich habe damals den Herrn Finanzminister
gefragt, ob er Kenntnis über die Kalamitäten rund um die Wörtherseebühne
hat. – Minister Grasser hat diese Argumente vom Tisch gewischt und
gemeint, dafür sei nicht er zuständig, sondern der Herr Bundeskanzler und der
Herr Landeshauptmann. (Neuerliche Rufe bei der ÖVP: Ist Ambrozy noch Ihr
Parteivorsitzender?) – Kulturreferent ist nicht Herr Ambrozy, sondern
Ihr Koalitionspartner Haider! Haider und die ÖVP/FPÖ-Koalition hier auf
Bundesebene werden diese Zahlung von 1,6 Millionen € an
Bundesmitteln, die fahrlässig und wider besseres Wissen an das Land Kärnten
gezahlt wurden (Abg. Grillitsch: Mit Zustimmung der SPÖ!), büßen
müssen! Das wird Konsequenzen haben! (Neuerliche Zwischenrufe bei der ÖVP
und den Freiheitlichen.)
Herr Kollege aus Kärnten, Sie wissen: Die Mitarbeiter der Bühnengesellschaft Wörthersee wurden gekündigt, mittlerweile steht diese Gesellschaft vor der Insolvenz. Herr Landeshauptmann Haider hat den von ihm selbst eingesetzten Geschäftsführer entlassen!
Das ist die Wahrheit, und das ist Ihr
Umgang mit dem schwer erarbeitetem Steuergeld der Österreicherinnen und
Österreicher im Bereich Kunst (Zwischenrufe des Abg. Wittauer), und
zwar in Höhe von 1,6 Millionen €! Damit könnten Kultur- und
Kunstinitiativen in sehr vielen Bundesländern überleben! (Ruf bei den
Freiheitlichen: Alles mit Zustimmung der SPÖ! – Weitere Zwischenrufe bei
den Freiheitlichen.)
Nun zu einem weiteren Bereich, zu Ihrem
Umgang mit den Wohnbaugesellschaften. Auch das letzte Töchterchen der ESG wird
mit diesem Budgetbegleitgesetz veräußert. Über unsere Intervention wird dem
Land Kärnten ein Vorkaufsrecht eingeräumt, aber FPÖ-Pfeifenberger und
FPÖ-Wohnlandesrat Dörfler werden, wie beim ESG-Verkauf, sicherlich auch wieder
die Vorkaufsrechtsfrist verstreichen lassen! Das ist Fahrlässigkeit im Umgang
mit öffentlichem Eigentum! – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)
13.29
Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dr. Liechtenstein. – Bitte.
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13.29
Abgeordneter Dr. Vincenz Liechtenstein (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Zum Budgetbegleitgesetz sollte man, wie ich meine, auch kurz Folgendes anschneiden: Die notwendigen Richtungsentscheidungen der sozialen Marktwirtschaft für den Bürger ergeben sich aus der Wertebasis und den daraus abgeleiteten wirtschaftspolitischen Zielen, die den großen Trends der Wirtschaft und Gesellschaft im 21. Jahrhundert ihren Stempel aufdrücken.
Wir brauchen in Europa eine starke und freie Marktwirtschaft, die den jetzigen Notwendigkeiten nach der Öffnung Rechnung trägt. In der Zeitschrift „Welt am Sonntag“ von vergangenem Wochenende habe ich einen hochinteressanten Artikel gelesen, und zwar darüber, welche Rolle Wien in der Wirtschaft spielt: dass zum Beispiel jene internationalen Firmen, die in Mittel- und Osteuropa tätig sind, in wesentlich größerer Zahl in Wien ihren Hauptfirmensitz haben, als das etwa in Berlin der Fall ist. – Also ich glaube, das zeigt, dass wir auf dem richtigen Weg sind und da mit einer modernen Wirtschaftspolitik vorangehen. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)
Es war sicherlich ein richtiger Schritt, ein Schritt, der bereits im Jahre 1990 gemacht wurde, dass die österreichischen Banken und Versicherungen sehr stark in den frei gewordenen Bereich Mitteleuropas hineingegangen sind und so sehr früh Verständnis für diese Länder hatten.
Meiner Überzeugung nach wird die Steuerreform 2005 das Wirtschaftswachstum sicherlich fördern helfen. Ja, wir stehen vor schwierigen Zeiten, aber diese werden wir meistern, denn gerade in Österreich ist der Wunsch da – und Unterstützung gibt es da stets durch die Wirtschaftskammer, ebenso durch die Industriellenvereinigung mit ihrem Präsidenten Veit Sorger –, dass sich eben österreichische Unternehmen gerade im Wirtschaftsbereich Mitteleuropa beziehungsweise östliches Europa ansiedeln. Und dazu brauchen wir natürlich eine moderne Wirtschaft sowie einen Aufschwung durch Entlastung.
Mit dieser Bundesregierung – davon bin ich überzeugt – sind wir auf dem richtigen Weg: auf einem wirtschaftsfreundlichen Weg, auf einem Weg in die Zukunft, auf einem Weg, den wir in Europa gehen müssen. – Ich danke sehr. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)
13.32
Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Ing. Gartlehner. – Bitte.
13.32
Abgeordneter Ing. Kurt Gartlehner (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzter Herr Staatssekretär! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Kollege Liechtenstein ist da, wie ich meine, ein bisschen zu optimistisch, denn wenn man nur auf die Konzerne und nur auf die großindustriellen Betriebe in Österreich schaut, wenn man die Politik, wenn man die Finanzpolitik nur danach ausrichtet, dann wird man, wie ich meine, nicht jenen Erfolg einfahren können, den man sich wünscht. Und alle Prognosen deuten ja bereits darauf hin: Wie bereits erwähnt, kostet diese Steuerreform ungefähr 0,7 Prozent des BIP; erwartet wird aber lediglich ein Wachstum von 0,29 Prozent. – Auch daran und wissenschaftlich untermauert kann man erkennen: den Ansatz nicht richtig gewählt!
Daher kann man jene Politik, die Sie in den letzten Jahren gemacht haben, wirklich nur als sehr bedenklich bezeichnen. Wenn man sich die Einnahmenentwicklung im Steuerbereich anschaut, sieht man klar: Die Lohnsummensteuer zahlenden Menschen sind
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mit rund 6 Milliarden € zusätzlich belastet worden, Großunternehmungen hingegen mit 0,7 Milliarden € minderbelastet.
Eine Politik, die darauf abzielt, dass Konzerne keine Steuern mehr zahlen, sondern sich sozusagen darüber rechnen, dass Lohnsteuer aus diesem Betrieb fließt, kann nicht wirklich als nachhaltig bezeichnet werden, da Konzerne eben die Tendenz haben, überall dort zu optimieren, wo man optimieren kann. Das heißt, es wird in den nächsten Jahren in Österreich sehr viele Aktiengesellschaften geben, die zwar kaum Beschäftigte beziehungsweise überhaupt keine Beschäftigten hier haben werden, die aber Österreich als Firmensitz gewählt haben, weil Sie von den Regierungsparteien mit der Gruppenbesteuerung die Internationalisierungsbemühungen irgendwelcher Konzerne unterstützen, Konzerne, die aber lediglich einen fiktiven Sitz, eine fiktive Zentrale in Österreich haben.
Nochmals: Beschäftigungswirksam wird das nicht sein! Und: Eine Politik, die nur solche Aktivitäten setzt, wird sich sicherlich nicht nachhaltig und positiv auswirken, sodass man sagen könnte, die Stimmung wird besser in unserem Lande, die Kaufkraft steigt. – Solche Auswirkungen sind von einer solchen Politik nicht zu erwarten.
Daher – man kann das ja auch ganz deutlich in den Debattenbeiträgen der Kolleginnen und Kollegen aus den Regierungsfraktionen erkennen – ist es sehr schwierig, für dieses Budget zu sprechen. Auch für jene, die das verteidigen sollten, ist es schon sehr schwierig, dazu einen Debattenbeitrag zu liefern. Sie machen Ihre Rede dann eben an einigen positiven Maßnahmen, die im Budgetbegleitgesetz auch zu finden sind, fest – Beispiele: sportpolitische Maßnahmen oder etwa die Erhöhung des Pflegegeldes –, um das gesamte Paket dieser Grausamkeiten irgendwie argumentieren zu können.
In diesem Sinne, meine Damen und Herren, werden wir, glaube ich, dem Budgetbegleitgesetz unsere Zustimmung nicht geben können ... (Abg. Bucher: Glauben Sie es – oder wissen Sie es schon?) Wir sind sicher!
Wir erhoffen uns daher einen Politikwechsel in Österreich! (Beifall bei der SPÖ.)
13.35
Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächste Rednerin zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Mag. Becher. – Bitte.
13.36
Abgeordnete Mag. Ruth Becher (SPÖ): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Meine sehr geehrten
Damen und Herren! Die KollegInnen meiner Fraktion haben ja bereits genau
dargelegt, warum seitens der SPÖ die Budgetbegleitgesetze abgelehnt werden. (Zwischenrufe
des Abg. Wittauer. – Abg. Dr. Partik-Pablé: Genau ist
das wirklich nicht dargelegt worden! ... Von „genau“ kann da wirklich
keine Rede sein! – Abg. Dr. Niederwieser – in Richtung
der Abg. Dr. Partik-Pablé –: So genau wie Ihr Finanzminister auf
jeden Fall ...!)
Die versprochene Zukunft ohne Schulden, wie Sie das vor Jahren hier vehement dargelegt haben, ein stabiles Budget, all das sind reine Worthülsen geblieben; davon hat nichts gehalten! Im Gegenteil: Seit dem Jahre 2000 gibt es 3 000 € an Neuverschuldung pro Österreicherin und Österreicher, was – das ist ja hier bereits gesagt worden – den höchsten Schuldenstand in unserer Republik seit dem Jahre 1945 darstellt – und all das, ohne positive Maßnahmen, ohne positive Akzente für die Menschen in unserem Lande zu setzen! Ganz im Gegenteil: 40 Belastungsmaßnahmen haben Sie von ÖVP und FPÖ getroffen, Maßnahmen, die die Bevölkerung ganz hart getroffen haben; ebenso eine Reihe von Gebührenerhöhungen!
Diese negative Tendenz zieht sich auch im Justizbereich durch, und ich kann daher nur sagen: Der Kritik, die Kollegin Stoisits hier dargelegt hat, kann ich mich nur voll-
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inhaltlich anschließen. Wenn man sich das Justizbudget ansieht, dann kann man feststellen, dass Sie in diesem Bereich mit einer starken Einnahmensteigerung rechnen, wozu ja auch die Anhebung der Wertgrenzen und der Tagsätze, wie das in den Budgetbegleitgesetzen vorgesehen ist, dienen soll. Dazu muss man jedoch bemerken, dass es in Bezug auf die Richter einen großen Spielraum gibt und daher noch völlig offen ist, wie realistisch dieser Ihr Voranschlag tatsächlich ist.
Grundsätzlich meine ich, dass eine Erhöhung der strafsatzbedingten Wertgrenzen der Inflationsentwicklung entspricht, aber die Erhöhung der Tagsatz-Obergrenzen, das Hinaufsetzen der Ordnungsstrafen ist konzeptlos und stellt lediglich eine kurzfristige Geldbeschaffungsaktion zum Stopfen von Budgetlöchern dar.
Im Justizbereich lässt sich auch immer mehr die Tendenz feststellen, dass sich diese Ihre unsoziale Kostenminimierung eindeutig den in diesem Bereich Beschäftigten sowie der Bevölkerung zum Nachteil gereicht. Man braucht sich ja nur den Entwurf der Strafprozess-Novelle 2005 anzusehen, bei der von einer Reduktion der Zahl der Berufsrichter im Schöffensenat ausgegangen wird, was ja die Vereinigung der österreichischen Staatsanwälte zu einer Stellungnahme veranlasst hat, in der es heißt, dass rein budgetäre Erwägungen und nicht das Bemühen um Qualitätssteigerung Anlass für Reformen im gerichtlichen Strafverfahren sind. – Also nicht Kriterien der Rechtsstaatlichkeit stehen da im Vordergrund, sondern lediglich das Kriterium Kostensparen!
Die Arbeitsbedingungen der Menschen in diesem Bereich, die für den Staat mit sehr großem Engagement tätig sind, sind auf Grund der gegebenen Personalsituation unerträglich. Aber offensichtlich wird sich daran auch in Zukunft nichts ändern, eben auf Grund Ihrer schlechten Budgetpolitik! Es wird weder für die Beschäftigten im Bereich Justiz noch für die Bevölkerung Besserung geben. Wir alle werden letztlich die Leidtragenden sein. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der Grünen.)
13.39
Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächster Redner zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Gradwohl. – Bitte.
13.39
Abgeordneter Heinz Gradwohl (SPÖ): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Ich möchte mich mit zwei Artikeln dieses Budgetbegleitgesetzes befassen, und zwar – wie könnte es anders sein – mit dem Artikel 8, nämlich dem Verkauf der Entwicklungsgesellschaft Aichfeld-Murboden.
Herr Staatssekretär Finz, ich habe ja bereits im Ausschuss gesagt: Es ist das geradezu ein typischer Fall für diese Bundesregierung, die zwar von der „Wichtigkeit des ländlichen Raums“ spricht – Kollege Wittauer, du kennst das ja sicherlich bestens! –, sich jedoch in Wirklichkeit längst vom Ziel Entwicklung des ländlichen Raums verabschiedet hat.
Und was steckt dahinter? – Herr Kollege Grillitsch, ich würde dir empfehlen, besser zu recherchieren, bevor du zu einem Zwischenruf ansetzt. – Was steckt dahinter, Herr Staatssekretär? – Sie wollen Wohnungen zu Geld machen. Und diese Wohnungen, in denen Menschen wohnen, wollen Sie natürlich einem Immobilienmakler in den Rachen werfen.
Herr Staatssekretär, können Sie mir erklären, warum bei der zweiten Wohnbaugenossenschaft, die verkauft wird, in den Erläuterungen zu lesen ist – ich zitiere –: „Auch nach der Veräußerung bleiben die Mietzinsbildungsbestimmungen des Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetzes aufrecht.“ Aber bei der EGAM und bei den Wohnungen, die diese Menschen bewohnen, steht dieser Passus nicht. Heißt das, das Wohnungs-
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gemeinnützigkeitsgesetz gilt für die EGAM-Wohnungen nicht? (Abg. Großruck: Sie wissen ja selber: einmal gemeinnützig immer gemeinnützig!) Herr Kollege Großruck, das wäre schlicht und ergreifend verwerflich!
Das, meine sehr geehrten Damen und Herren, ist ein weiteres Beispiel dafür, wie Sie, Herr Kollege Großruck, mit Ihrer Stimme diese Regierung unterstützen, nämlich nimm den Kleinen und Armen und gib es den Großen und Reichen. Dafür, geschätzte Damen und Herren der Regierungsfraktionen und der Regierungsparteien, sind wir nicht zu haben. (Beifall bei der SPÖ.)
Ein weiterer Punkt betrifft den Artikel 10, nämlich die Bundesforste. Wir haben im Ausschuss ausführlich darüber gesprochen, wie diese 100,5 Millionen €, die dem Budget als Einmalmaßnahme zugeführt werden – im Übrigen eine der vielen Einmalmaßnahmen, die dem Bundesregierungsgrundsatz der Nachhaltigkeit in keiner Weise entsprechen, Herr Staatssekretär –, zustande kommen und welche Auswirkungen es gibt.
Der Herr Finanzminister war so nett und hat mir Antwort gegeben auf meine Frage, wie denn die Berechnungen lauten. Er hat allerdings so schnell gesprochen, dass ich nicht mitschreiben konnte. Daher habe ich darum ersucht, mir diese Antwort schriftlich zur Verfügung zu stellen. Die Zusage ist erfolgt, allein die Erledigung lässt noch auf sich warten. Ein typischer Fall: Viel versprochen, groß gesprochen, aber nichts gehalten. Das ist nicht der Stil, den wir in diesem Hause gewohnt sind beziehungsweise den wir uns wünschen, Herr Staatssekretär.
Daher die Frage an Sie noch einmal: In den Erläuterungen ist zu lesen, dass die Pensionsauszahlungen für die Republik Österreich durch die Übernahme von 2005 in Höhe von 9,3 Millionen € bis 2023 auf 4,3 Millionen € sinken werden.
Herr Staatssekretär, welche Schlüsse lässt das zu? – Erstens: 2023, also in 19 Jahren, gibt es keine Pensionsberechtigten mehr, die sind alle ausgestorben. – Das glaube ich eher nicht. Zweitens: Ab 2023 wird es keine Auszahlungen mehr geben. – Auch das unterstelle ich Ihnen hier nicht. Aber drittens – und das scheint die Möglichkeit zu sein, die sich durch dieses Budget durchzieht –: Sie haben 2023 schlicht und ergreifend aufgehört zu berechnen, denn bis dahin gibt es Sie und den Herrn Finanzminister in Ihren Funktionen schon nicht mehr. Und nach mir die Sintflut. Das ist Inhalt des Budgetbegleitgesetzes und des Budgets. Daher lehnen wir es ab. (Beifall bei der SPÖ.)
13.43
Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Von der Regierungsbank aus zu Wort gemeldet hat sich Herr Staatssekretär Dr. Finz. – Bitte.
13.43
Staatssekretär im Bundesministerium für Finanzen Dr. Alfred Finz: Sehr verehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Ich gebe zu, dass eine Opposition stets versuchen wird, die für sie günstigsten Daten herauszusuchen, aber eine Grundfairness sollte gegeben sein. Die Grundfairness heißt, dass 30 Jahre lang eine extreme Schuldenpolitik gemacht wurde. (Widerspruch bei der SPÖ. – Abg. Dr. Niederwieser: So ein Unsinn!) 30 Jahre Schuldenpolitik bedeutet in Zahlen umgelegt, dass wir allein für den Zinsendienst 7 Milliarden € aufzuwenden haben. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)
Alles, was Sie heute genannt haben, eine bessere Ausstattung für die Universitäten, eine stärkere Anhebung des Pflegegeldes, all diese Dinge könnten wir tun, wenn wir diese 7 Milliarden € jährlich zur Verfügung hätten. 7 Milliarden € – mehr als das Doppelte einer Steuerreform!
Jetzt frage ich Sie: War das immer so, dass der Staat so extreme Schulden gemacht hat? – Nein! Die SPÖ-Alleinregierung hat im Jahr 1970 ein geordnetes Budget über-
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nommen, ein ausgeglichenes
Budget und nahezu keine Schulden. Das war die Ausgangslage. (Zwischenrufe
der Abgeordneten Dr. Matznetter und Gradwohl.)
Ein Ex-Finanzminister, der sich heute rühmt, er hätte ein besseres Budget gemacht als der derzeitige Finanzminister Grasser, hat das Schuldenmachen damals salonfähig gemacht. Und in weiterer Folge haben wir jährliche Defizite von bis zu 5 Prozent erreicht.
Wir können nachweisen, dass wir wirksam und nachhaltig seit dem Jahr 2000 den Budgetsanierungsprozess eingeleitet haben. Das beweisen unsere Budgetdaten aus den Jahren 2001 und 2002, in denen erstmals in der Budgetgeschichte überhaupt ein wenn auch geringfügiger Überschuss erzielt wurde. Im Jahr 2002 gab es trotz Hochwasserschäden ein relativ ausgeglichenes Budget mit ganz geringen Schulden.
Herr Abgeordneter Cap, Herr Abgeordneter Wittmann und Frau Abgeordnete Becher und alle anderen Abgeordneten! Ein Budgetdefizit misst man nicht in absoluten Zahlen (Abg. Dr. Cap: In Zentimetern!), weil es ja eine inflationäre Reihe gibt. Man misst es immer in Prozentsätzen am Bruttosozialprodukt. (Abg. Dr. Cap: In Kilogramm!) Da kann man erkennen, dass die Gesamtverschuldung rückläufig ist und dass natürlich die jährlichen Defizitquoten sowohl im nationalen als auch internationalen Vergleich Bestdaten sind, absolute Bestdaten sind.
Herr Abgeordneter Matznetter! Ich lade Sie ein, fahren Sie einmal nach Brüssel, erheben Sie dort die Daten, vergleichen Sie die europäischen Daten mit unseren Daten! (Abg. Dr. Matznetter: Gerne!) Sie müssen doch diese Daten auch kennen. Oder fragen Sie international renommierte Wirtschaftsforscher, was die zu den heutigen Daten und jenen, die früher gegolten haben, sagen.
Wir haben aber nicht nur eine höchste Gesamtverschuldung übernommen, sondern wir haben auch im Verstaatlichtenbereich eine extreme Verschuldung übernommen. Wir werden heute alle diese Daten genau und im Detail präsentieren. Um 15 Uhr bieten Sie uns ja die Gelegenheit, dass wir unsere Daten präsentieren. Wir freuen uns schon, dass wir diese im Detail darlegen können, darum mache ich es jetzt nicht doppelt, wir haben ja dank Ihrer Anfrage heute noch Gelegenheit dazu. Danke schön.
Wir haben auch dort die extreme Verschuldung zurückgeführt, indem wir sinnvolle Privatisierungsschritte gesetzt haben, und zwar deshalb sinnvoll, weil vieles nicht mehr der Staat selbst machen muss. Wieso muss der Staat heute Wohnungen verwalten? Wir haben doch keine extreme Wohnungsnot mehr. Wieso kann man das nicht Privaten oder anderen überlassen? Wieso kann man diese Wohnungen, dieses ehemalige Staatseigentum nicht veräußern und mit diesem Geld Schulden tilgen? (Abg. Dr. Matznetter: Weil sie gemeinnützig waren!) Das ist ja höchst effektvoll. Wenn die Schuldenverringerung, der Zinsendienst größer ist als die zu erwartenden Gewinne, dann ist das betriebs- und finanzwirtschaftlich betrachtet eine sehr gute Aktion.
Herr Abgeordneter Wittmann! Wir haben heute
eine sensationell niedrige Abgabenbelastungsquote. Und zwar wird sie im
nächsten Jahr mit der Steuerreform knapp über 40 Prozent liegen. Unter
unseren Vorgängern lag sie bei 44 Prozent. Das sind ja Werte, die
eindeutig mathematisch nachvollziehbar sind und von jedem Fachmann bestätigt
werden können. Man kann doch nicht hier hergehen und genau das Gegenteil
behaupten. Wie haben wir diese Steuerreformen im Vergleich zu früher gemacht?
Um den dreifachen Betrag unter einem Minister Lacina oder seinen Vorgängern hat
die Steuerreform Edlinger bestenfalls zwischen 800 Millionen € und
1,2 Milliarden betragen. Jetzt beträgt die Steuerreform
3 Milliarden, also die dreifache Summe! (Abg. Dr. Matznetter: Wieso
in absoluten Zahlen?)
Wir haben sie angemessen und gerecht zwischen Lohnsteuerzahlern und Unternehmern verteilt, ungefähr 50 zu 50 Prozent. Wenn wir den Wirtschaftsstandort Österreich
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sichern, kommt dies ja der allgemeinen Arbeitsmarktlage zugute, weil damit Beschäftigung geschaffen wird. Natürlich ist es auch wichtig, dass es eine neue Form von Gruppenbesteuerung gibt, weil damit Konzernzentralen und die damit verbundenen Industriezweige nach Österreich gelockt werden. Beobachten Sie, wie nervös die bairischen Politiker sind, die fürchten, dass diese Betriebe nach Österreich abwandern. An den entsprechenden Anfragen bei uns merkt man das ja. Wir haben einen Weggang von Unternehmungen damit wirksam gestoppt. (Abg. Dr. Matznetter: Gar nichts gestoppt!)
Sie müssen doch diese objektiven Zahlen selbst im Rahmen einer Oppositionspolitik anerkennen können. Zeigen Sie uns, welch bessere Ideen Sie haben! Ich vermisse sie. Ich höre immer nur Einzelkritik, aber ich sehe bei Ihnen nie ein Paket von günstigen Vorschlägen. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen. – Abg. Gaál: Höchste Arbeitslosigkeit in Europa!)
Herr Abgeordneter Matznetter, Ihre Wirtschaftsvorschläge wurden nicht einmal von Ihrer eigenen Partei angenommen. Die Zinsen auf Sparbücher erhöhen, das ist wirklich keine Kunst. (Abg. Dr. Matznetter: Sie haben in Brüssel 35 Prozent zugestimmt!)
Wir haben als Erste eine wirklich nachhaltige Verwaltungsreform gemacht. (Abg. Dr. Matznetter: Nein!) Wir geben heute für das Personal weniger Geld aus – das lässt sich aus dem Rechnungsabschluss nachweisen – als im Jahr 1999. (Abg. Dr. Matznetter: Nein, unglaublich!)
Selbst mit den Ausgliederungen haben wir
über 10 000 Bedienstete und somit Posten eingespart, indem wir sie
nicht mehr nachbesetzt haben. Herr Abgeordneter Matznetter! Das ist die
Wahrheit. Ich weiß, es tut weh, wenn man merkt, dass wir Erfolg haben, während
Sie beziehungsweise Ihre Kollegen vor Ihnen keinen Erfolg gehabt haben. Wir
haben aber trotzdem die Verwaltungsleistungen reformiert, verbessert. Erledigungen
durch die Behörden erfolgen heute wesentlich schneller und kürzer, weil wir
Strukturen abgebaut haben, weil wir die EDV-Organisationen ausgebaut haben. Bei
den Bezirkshauptmannschaften gibt es sogar Wettbewerbe dahin gehend, wie rasch
ein Führerschein ausgestellt werden kann, die im Minutenbereich liegen. Der eine
braucht 14 Minuten, der andere 16 Minuten. Bei Ihnen hat es Monate
gebraucht. Bei uns geht es in Minuten. Das ist unsere Art von Politik, die wir
gemacht haben. (Abg. Gaál: Schauen Sie sich die Arbeitslosigkeit an!)
Es wurde kritisiert, dass im Justizbereich die Gebühren angehoben wurden. – Ja, gebe ich schon zu, weil wir erstmals auch im Ministerienbereich eine Kosten- und Leistungsrechnung haben und jetzt konkret feststellen können, ob Gebühren kostendeckend sind oder nicht. Auf Grund von kostenmäßigen Berechnungen, also effektiven Zahlen – nicht so wie es früher üblich war, wo gesagt wurde, wir brauchen Geld, daher erhöhen wir um 10, 20 Prozent –, haben wir die Gebühren eben angehoben, um somit auch in diesem Bereich kostendeckend, aber noch immer angemessen für die Bevölkerung eine staatliche Leistung erbringen zu können.
Also ich glaube, wenn man all diese
Reformen zusammennimmt – und dieser Tage werden wir auch eine wichtige
Pensionsreform, von der Sie immer nur geredet haben, die Sie aber nie beschlossen
haben, erledigen –, dann sehen Sie, das ist nicht nur eine Regierung, die
das Budget saniert, die die größte Steuerreform macht, sondern die eine extrem
starke Reformkraft hat, um die sie ganz Europa beneidet, überhaupt Ihre
Genossen in Deutschland. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP.)
13.53
Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Zu einer tatsächlichen Berichtigung hat sich Herr
Abgeordneter Dr. Matznetter zu Wort gemeldet. (Oh-Rufe bei der ÖVP.)
Nationalrat, XXII.GP | 82. Sitzung / Seite 93 |
13.53
Abgeordneter Dr. Christoph Matznetter (SPÖ): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Herr Staatssekretär Dr. Finz hat behauptet, dass diese Regierung die Verwaltungsausgaben gesenkt hat. – Das ist unrichtig!
Richtig ist vielmehr, dass die Verwaltungsausgaben von 58,2 Milliarden im Jahr 2000 über 61,8 Milliarden im Jahr 2002 um nunmehr 62,6 Milliarden € angestiegen sind.
Das ist die Wahrheit, und behaupten Sie nicht weiter solche Dinge! – Danke. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der Grünen.)
13.54
Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächste Rednerin zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Schasching. – Bitte.
13.54
Abgeordnete Beate Schasching (SPÖ): Herr Staatssekretär! Herr Präsident! Es ist schon so, dass man es sich nicht aussuchen kann, ob man einmal in absoluten Zahlen und einmal in Prozentzahlen redet. Faktum ist – und das müssen wir immer wieder feststellen –, diese Bundesregierung hat das höchste Budgetdefizit seit 1996 zu verantworten. Das ist der Punkt, und darauf möchte ich hinweisen. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der Grünen.)
FPÖ-Minister Grasser hat 2000 noch ein Nulldefizit versprochen und damit die allergrößte sozialpolitische Abbauwelle und einen Ausverkauf unglaublichen Ausmaßes in Gang gesetzt. Das war eine der Maßnahmen, eine der über 40 Grauslichkeiten, die heute von den Österreicherinnen und Österreichern festgestellt werden können. Und da sprechen wir von Maßnahmen wie zum Beispiel Verdoppelung der Energieabgabe, Erhöhung der Versicherungs-, Tabak- und anderer Steuern, Verdoppelung des Vignettenpreises, zahlreiche weitere Gebühren, Erhöhung von Krankenversicherungsbeiträgen, Pensionskürzungen. An all das möchte ich Sie nur ganz kurz noch einmal erinnern, Herr Staatssekretär.
Diese Maßnahmen sind einhergegangen mit einem weiteren gebrochenen Versprechen, nämlich dem Versprechen hinsichtlich Vollbeschäftigung. Das wurde uns 2000 versprochen, und auch das wurde nicht eingehalten. Wir stehen jetzt einer großen Zahl von Arbeitslosen in Österreich gegenüber. Das ist ein trauriges Faktum, und das haben Sie zu verantworten. Das hat diese Bundesregierung zu verantworten. Das ist wirklich sehr, sehr schade. (Beifall bei der SPÖ.)
Sehr geehrte Damen und Herren! Nun aber zum Bundes-Sportförderungsgesetz und zur Neuordnung des Glücksspielgesetzes. Lange hat es gedauert, sehr lange hat es gedauert. Wir erinnern uns, unter der Sportministerin der letzten Periode hatte man das schon fast verschlafen, dass so ein Gesetz kommen muss, und man hat es im Zuge der Hochwassergeschichte hineingepackt. Dann gab es ein massives Drängen der Bundessportorganisation, des organisierten Vereinssports. Handlungsbedarf war angesagt. Und schlussendlich jetzt eine Maßnahme, die durchaus auch als gutes Verhandlungsergebnis und als Erweiterung unseres Antrages, den wir im Frühjahr eingebracht haben, wo wir eine 5-prozentige Erhöhung der Umsatzerlöse der Österreichischen Lotterien gefordert haben, betrachtet werden kann. Heute liegt uns eine durchaus anerkennenswerte Erhöhung um 3 Prozent ohne Deckelung vor, wo wir sagen können, ein gutes Ergebnis für den österreichischen Sport, ein sehr gutes Ergebnis für den organisierten Vereinssport. Das sei unbenommen und sei gesagt.
Aber dieser kleine Mosaikstein, der hier herausleuchtet, soll uns nicht dazu verführen, dieses Budgetpaket im Gesamten gutzuheißen. Das können wir nicht tun und das werden wir auch nicht tun. Das kann niemand von der SPÖ verlangen.
Nationalrat, XXII.GP | 82. Sitzung / Seite 94 |
Einen Satz noch zum Entschließungsantrag, der heute von den Kollegen der Regierungsfraktionen eingebracht wurde. Hier geht es um eine Valorisierung der Mittel für Dachverbände und des ÖFB ab 1. Jänner 2007, und dem stimmen wir auch im Sinne des Verhandlungsergebnisses der BSO selbstverständlich und sehr gerne zu. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)
13.58
Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächste Rednerin zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Dr. Fekter. – Bitte.
13.58
Abgeordnete Mag. Dr. Maria Theresia Fekter (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Ich möchte kurz Bezug nehmen auf die Rede von Kollegin Stoisits, die sich über die Wertgrenzen-Novelle sehr erzürnt gegeben hat. Liebe Terezija, ich habe es nicht verstanden, weil doch die strafrechtliche Enquetekommission in der Vorperiode massiv gefordert hat, dass man der schleichenden Strafverschärfung durch die Inflation, weil eben beispielsweise 1 000 S im Jahr 1986 heute ein ganz anderer Wert gegenübersteht, entgegentreten muss, weil durch die Inflation in den Wertgrenzen des Strafgesetzbuches über die Jahre eine Strafverschärfung eingetreten ist. Und diese haben wir durch die Wertgrenzennovelle beseitigt. Ich habe nicht verstanden, warum gerade die grüne Fraktion das als schlecht empfindet. Ich glaube, irgendwie ist das falsch bei dir angekommen. Es handelt sich hier doch eher um eine Anpassung an das Strafniveau Mitte der achtziger Jahre. Wir haben also Strafverschärfungen, die über die Jahre passiert sind, beseitigt.
Ich möchte aber noch ein Zweites hinzufügen. Im Entwurf des Budgetbegleitgesetzes wollen wir auch die Arbeitslosenversicherung für Neugründer, für Jungunternehmer verlängern. Eine generelle Arbeitslosenversicherung für Selbständige hat sich leider nicht realisieren lassen, sondern dies ist frühestens ab 2006 möglich. Daher wollen wir die unbefristete Rahmenfristerstreckung um ein weiteres Jahr verlängern.
Ich bringe somit folgenden Antrag ein:
Abänderungsantrag
der Abgeordneten Dr. Stummvoll, Dolinschek, Kolleginnen und Kollegen zum Bericht des Budgetausschusses (657 der Beilagen) über die Regierungsvorlage (649 der Beilagen) betreffend ein Budgetbegleitgesetz 2005
Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:
Der dem Bericht des Budgetausschusses (657 der Beilagen) über die Regierungsvorlage (649 der Beilagen) betreffend ein Budgetbegleitgesetz 2005 angeschlossene Gesetzentwurf wird wie folgt geändert:
1) Im Artikel 16 (Änderung des Arbeitslosenversicherungsgesetzes 1977) wird nach Z 4 folgende Z 5 angefügt:
„5. Im § 80 Abs. 10 wird der Ausdruck „2004“ durch den Ausdruck „2005“ ersetzt.“
Begründung
Zu Z 1 (Art. 16 Z 5 – § 80 Abs. 10 AlVG):
Da die im Regierungsprogramm vorgesehene Einführung einer freiwilligen Arbeitslosenversicherung für Selbständige voraussichtlich frühestens ab 2006 möglich sein
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wird, soll die unbefristete Rahmenfristerstreckung um ein weiteres Jahr verlängert werden.
*****
Es ist das eine Materiengesetzgebung (Abg. Mag. Kogler: Der letzte Regierungsredner! Das ist der Stil!), die eigentlich bereits rechtens ist und nur um ein Jahr verlängert wird. (Beifall bei der ÖVP sowie des Abg. Scheibner.)
14.01
Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Der von Frau Abgeordneter Dr. Fekter verlesene Abänderungsantrag der Abgeordneten Dr. Stummvoll, Dolinschek, Kolleginnen und Kollegen ist ausreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.
Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist
Herr Abgeordneter Wimmer. (Abg. Mag. Kogler: Schon wieder haben
Abgeordnete irgendeine Ministeriumssache ministriert! – Abg. Dr. Cap:
Das ist eine „Kultur“!)
14.01
Abgeordneter Rainer
Wimmer (SPÖ): Herr Präsident!
Herr Bundesminister! Herr Staatssekretär! Meine sehr geschätzten Damen und
Herren! Herr Staatssekretär, wir haben schon verstanden, was Sie wollen. Sie
wollen nämlich den Lebensstandard auf jenen des Jahres 1970 zurückdrehen. Ich
sagen Ihnen: Wir Sozialdemokraten stehen Ihnen für dieses Unterfangen ganz
sicher nicht zur Verfügung! (Beifall bei der SPÖ.)
Auch wenn Sie noch so temperamentvoll argumentieren wie vorhin, sage ich Ihnen: Seit dem Jahr 2000 haben Sie 23 Milliarden € an neuen Schulden zu verantworten. Sie können sagen, was Sie wollen: Das ist die Wahrheit, das ist einfach so! (Beifall bei der SPÖ.)
Meine sehr geschätzten Damen und Herren! Es ist heute schon in der Debatte, gleich zu Beginn, angesprochen worden: Die Kürzung der finanziellen Mittel in den Arbeiterkammern ist wirklich ein Anschlag auf die Arbeitnehmer in diesem Land. Das ist bezeichnend für die Politik dieser Bundesregierung. Sie beschneiden die Rechte der arbeitenden Menschen, und in Wirklichkeit wollen Sie auch der Interessenvertretung der Arbeitnehmer ihre Existenzgrundlage entziehen. Sie machen jedoch die Rechnung ohne den Wirt! (Zwischenruf des Abg. Wittauer.) Die Menschen wissen, was sie an ihren Arbeiterkammern haben, sie wissen, welche Qualität sie dort zu erwarten haben, und sie werden sich das in dieser Form sicher nicht gefallen lassen! (Beifall bei der SPÖ.)
Meine sehr geschätzten Damen und Herren! Lassen Sie mich zu Artikel 10 des Budgetbegleitgesetzes noch einmal Stellung nehmen! Es ist schon angesprochen worden: 100 Millionen € wird die ÖBf AG, die Österreichischen Bundesforste, wiederum an das Budget abliefern. 100 Millionen € werden aus einem gut florierenden Unternehmen abgezweigt.
Herr Staatssekretär! Herr Bundesminister! Sie verwechseln dieses hervorragende Unternehmen mit einem Selbstbedienungsladen. Dabei ist es wirklich so, dass dieses Unternehmen schon sehr viel mitgemacht hat. Man war ja sehr erfinderisch, als es darum gegangen ist, immer wieder neue Geldquellen zu lukrieren. Ich erinnere nur an die Sonderdividenden, ich erinnere daran, dass die Bundesforste sogar Seen verkaufen mussten, damit sie das Geld für Ihr Budget überweisen konnten. Ich würde sagen: Sie halten dieses Unternehmen fest im Griff, fast fest im Würgegriff. Und ich sage auch dazu: Das ist nicht redlich.
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Es stellt sich die Frage, wie denn dieses Unternehmen den Substanzerhalt tatsächlich umsetzen soll. Genau das Gegenteil ist der Fall, denn mit solchen Maßnahmen ist dieses Unternehmen gezwungen, Grundstücke zu verkaufen. Es muss Wald und Wasser wieder zum Verkauf anbieten, damit es seine Schulden bezahlen kann.
Herr Staatssekretär! Herr Bundesminister! Ihre Wirtschaftskompetenz besteht darin, dass Sie Betriebe verscherbeln beziehungsweise Betriebe schon verkauft haben oder dass Sie Betriebe ausräumen. Das ist nicht der Weg, den wir Sozialdemokraten meinen. Das haben wir auch bereits in dem viel zitierten SPÖ-Wirtschaftsprogramm formuliert.
Herr Bundesminister! Sie haben bereits alles verkauft, was nicht niet- und nagelfest ist. Sie haben die Menschen in einem Ausmaß belastet, das es bisher noch nie gab. Sie bestrafen die Menschen jetzt mit dem neuen Pensionsrecht, Sie haben die höchste Arbeitslosenrate zu verantworten. Und gleichzeitig ist das Budgetdefizit so hoch wie noch nie. Das ist eine Leistung, Herr Staatssekretär, auf die Sie wahrlich nicht stolz zu sein brauchen! Sie werden die Rechnung präsentiert bekommen. (Beifall bei der SPÖ.)
14.04
Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächster Redner ist Herr Abgeordneter Mag. Maier zu Wort gemeldet. – Bitte.
14.05
Abgeordneter Mag. Johann Maier (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir haben in den letzten Jahren einiges erlebt: Budgetbegleitgesetz 2000 – ein Anschlag nach dem anderen auf die Geldbörsen der Österreicher! Sie haben nichts gelernt. Das neue Budgetbegleitgesetz stellt wiederum einen Anschlag dar. Aber das, was Sie sich jetzt geleistet haben, schlägt dem Fass den Boden aus. Mit Ihren Vorschlägen zur Gesundheitsreform haben Sie einen Anschlag gegen die Interessenvertretungen der Arbeitnehmer in Österreich durchgeführt, meine sehr verehrten Damen und Herren! Und das wird von uns mit aller Entschiedenheit und Deutlichkeit abgelehnt. (Beifall bei der SPÖ.)
Ich sage den Herren und Damen aus der Wirtschaft und aus der Landwirtschaft – wir werden uns das merken –: Gerade die Kollegen aus der Landwirtschaft sollten sich besonders genau ansehen, wie hier mit Steuermitteln umgegangen wird, welche Mittel und in welcher Höhe vom Steuerzahler zur Aufrechterhaltung ihrer Interessenvertretung, meistens mit Zustimmung der Sozialdemokraten, bezahlt wurden.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich möchte mich nun mit dem Budgetbegleitgesetz auseinander setzen. Kollegin Stoisits hat auf die Probleme im Justizbereich hingewiesen. Herr Staatssekretär Finz, Sie haben ganz diffus von Schulden gesprochen. Wir stehen ja vor dem Problem, dass Menschen in Österreich Schulden machen müssen, um Zugang zur Bildung zu bekommen. Ich frage mich: Wann kommen nach den Bildungsökonomen, nach den Gesundheitsökonomen die Justizökonomen, die uns erklären, wann ein Verfahren überhaupt zulässig ist und was ein Verfahren wert ist? – Eines stellen wir fest: Rechtspolitisch wurde im Budgetausschuss nicht über die Änderung der Strafprozessordnung und des StGB diskutiert. Budgetäre Überlegungen dominieren die Justizpolitik und nicht mehr rechtspolitische und rechtsstaatliche Überlegungen. Daher lehnen wir von der SPÖ diese Bestimmungen ab. (Beifall bei der SPÖ.)
Wir lehnen aber auch die Regelungen im Bereich der Zivilluftfahrt ab. Diese Regelungen sind notwendig, nur glaube ich nicht, dass die Berechnung stimmt. Bundesminister Grasser hat im Budgetausschuss gemeint, nachdem ich nachgewiesen habe, dass die Gebühr falsch berechnet war: Wir haben eine Glättung durchgeführt.
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Meine sehr verehrten Damen und Herren! Früher hat man gesagt, wir haben aufgerundet. Bundesminister Grasser sagt: Wir haben geglättet. – Es gibt also einen neuen Beitrag, eine neue geglättete Sicherheitsabgabe. Aber sie wird nichts bringen.
In der Zeitung war zu lesen: Jäger saß mit Gewehr in Passagierjet. Allen erhöhten Sicherheitsvorkehrungen zum Trotz schaffte es ein Kärntner Jäger mit seinem Waffenkoffer in einen Passagierjet, reiste damit sogar von Österreich nach London.
Oder: Vogelgrippe-Alarm: Zwei infizierte Adler kamen nach Österreich, und von hier nach Belgien.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Mit dieser Regelung werden Sie die Sicherheit auf den Flughäfen nicht verbessern. Die sozialdemokratische Fraktion lehnt aus diesen und allen anderen Gründen dieses Budgetbegleitgesetz mit allem Nachdruck ab. (Beifall bei der SPÖ.)
14.08
Präsident
Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächster
Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Öllinger. (Abg.
Dipl.-Ing. Kummerer – in Richtung des Abg.
Dr. Stummvoll –: Nie wieder Schulden hat einmal einer gesagt!)
14.08
Abgeordneter Karl Öllinger (Grüne): Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es liegt uns wieder ein Abänderungsantrag vor. Ich weiß, manche von Ihnen sind es gewohnt, auch in Ausschüssen: Da kommt zu später Stunde noch so manches Dokument. Der Unterschied ist nur: Wenn in einem Ausschuss Anträge sehr spät eingebracht werden, dann können immerhin die zuständigen Fachabgeordneten, die ja eigentlich Bescheid wissen sollten, darüber diskutieren.
Wenn Sie jetzt, am Ende einer Tagesordnung, einen Abänderungsantrag zum Arbeitslosenversicherungsgesetz vorlegen, dann können die zuständigen Fachabgeordneten nicht so wie nach einer Ausschusssitzung mit den anderen Abgeordneten diese Sache besprechen und sich unter Umständen auf etwas einigen. Es fehlt sogar die Möglichkeit einer ausführlichen Information.
Wir können jetzt natürlich theoretisch den Präsidenten bitten und sagen, wir möchten gerne über diesen Abänderungsantrag eine Klubsitzung abhalten. Sie hätten wahrscheinlich wenig Freude damit, wenn wir jetzt zwei Stunden in eine Klubsitzung gehen, uns die Zeit und diesen Luxus nehmen, um diesen Antrag zu diskutieren.
Aber das wäre korrekt, Herr Kollege Ellmauer. Sie kommen wirklich in allerletzter Minute, nicht in einem Ausschuss oder vor einem Ausschuss, sondern hier im Plenum und ausgerechnet zum Budgetbegleitgesetz, mit einem Abänderungsantrag, der natürlich auch finanzielle Auswirkungen hat. (Abg. Ellmauer: Lesen Sie den Antrag vor!) Und Sie erdreisten sich, nicht einmal diese finanziellen Auswirkungen zu beschreiben, obwohl sie selbstverständlich budgetrelevant sind. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ.)
Jetzt können Sie natürlich sagen:
Interessiert uns nicht, wird schon nicht so viel sein (Abg. Mag. Kogler:
Das ist gegen das Bundeshaushaltsrecht! – Ruf bei der ÖVP: Drei Zeilen!), wer
weiß, was Kollege Öllinger da sagt. Der übertreibt wieder wie üblich,
Fundamentalopposition! – Wir kennen das schon zum Erbrechen, Herr Kollege.
(Abg. Scheibner: So weit sind wir noch nicht! – Abg. Dr. Partik-Pablé:
Das müssen auch Sie schaffen, diese drei Zeilen!)
Aber das, was Sie hier machen – und das ist nicht nur eine Anmerkung für das Protokoll –, ist Folgendes: Mit diesem Abänderungsantrag und mit Abänderungsanträgen,
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vorgebracht in der Art
und Weise, wie Sie es jetzt tun, verstoßen Sie gegen das demokratische
Prinzip. (Abg. Scheibner: Aber bitte!)
Selbstverständlich müsste jeder Abgeordnete imstande sein zu wissen, was der Inhalt dieses Textes besagt. Ich lese Ihnen nur die Begründung vor:
„Da die im Regierungsprogramm vorgesehene Einführung einer freiwilligen Arbeitslosenversicherung für Selbständige voraussichtlich frühestens ab 2006 möglich sein wird, soll die unbefristete Rahmenfristerstreckung um ein weiteres Jahr verlängert werden.“
Jetzt frage ich einen/eine von Ihnen, egal wen, ob er oder sie weiß, was eine unbefristete Rahmenfristerstreckung in ihren Auswirkungen bedeutet. – Sie nicken, Sie können gerne erklären, was die unbefristete Rahmenfristerstreckung bedeutet. Ich behaupte, dass das fast niemand kann. Das ist kein Vorwurf an die Abgeordneten, sondern das ist eigentlich klar, denn nur die zuständigen Fachabgeordneten können einigermaßen erfassen, worum es geht und welche finanziellen Auswirkungen das hat.
Diese Art der Vorgangsweise kann nicht
angehen, nämlich dass hier, nach dem, was wir heute schon erlebt haben,
wesentliche Bestimmungen nicht mehr im Parlament, sondern außerhalb des
Parlaments verhandelt werden, zwischen den Landeshauptleuten verhandelt
werden, zwischen der Parteiobfrau der FPÖ und dem Parteiobmann der ÖVP
verhandelt werden, ohne dass sie ins Parlament kommen – und wenn, dann
erst im Nachhinein ins Parlament kommen. Es wird nicht über die wesentlichen
Vorhaben diskutiert. (Abg. Scheibner: Wo leben Sie denn eigentlich?)
Da erdreisten sich Minister, die hier von der Regierungsbank gesprochen haben, zu sagen, es seien bedeutende Gesetzesvorhaben auf den Weg gebracht worden – so, wie das der Herr Finanzminister getan hat. Er sagt das, obwohl er eigentlich genau weiß, dass von diesen Gesetzesvorhaben bis jetzt nichts im Parlament ist.
Jetzt kommen Sie in allerletzter Minute mit einer Änderung daher (der Redner hält ein Exemplar des Abänderungsantrages verkehrt herum in die Höhe – Abg. Scheibner: Das ist verkehrt!), Herr Kollege Scheibner, und behaupten, das entspreche dem, wie dieses Haus zu arbeiten hat.
Herr Kollege Molterer! Ich kann es auch Ihnen zeigen, verkehrt oder richtig herum, ist schon egal. (Abg. Öllinger dreht den Abänderungsantrag um. – Heiterkeit bei Staatssekretär Dr. Finz.) Sie stimmen sowieso dafür, also kann ich es Ihnen gerne auch so herum zeigen. (Abg. Öllinger dreht den Abänderungsantrag abermals um. – Heiterkeit und Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ.)
14.13
Präsident
Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächster
Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Mag. Kogler. (Abg. Dr. Rasinger:
Oje!)
14.14
Abgeordneter Mag. Werner Kogler (Grüne): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Betreffend unbefristete Rahmenfristerstreckung wäre ich jetzt sehr interessiert zu erfahren, wie Kollege Walch seinem Sitznachbarn Miedl in der Zwischenzeit erklärt hat, was das ist (Heiterkeit bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ – Beifall des Abg. Öllinger), wie dieser das wiederum seinem Kollegen Lopatka erklärt hat und wie zu seiner Rechten, wie es eben sein muss, Kollege Walch das seinem Kollegen Scheuch ebenfalls erklärt hat. Vielleicht wäre es nützlich, wenn sich diese vier Abgeordneten hier zu Wort melden und zumindest mir – nehmen Sie das durchaus ernst! – erklären könnten, was eine unbefristete Rahmenfristerstreckung ist.
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Wenn Ihnen das noch nicht ernst genug ist,
dann mache ich Sie darauf aufmerksam, dass diese lapidaren Sätze hier
möglicherweise ... (Zwischenrufe der Abg. Dr. Fekter.) –
Natürlich ist das geschäftsordnungskonform, das kann man schon machen, wenn Sie
hier auf die Rechtslage hinweisen, aber diese Vorgangsweise widerspricht
jedenfalls formal einer anderen einfachgesetzlichen Bestimmung, nämlich jener
des Bundeshaushaltsgesetzes. (Abg. Dr. Partik-Pablé: Sie müssen
die Rechtslage doch kennen!)
Jetzt schaue ich einmal die Mitglieder des Budgetausschusses und des Finanzausschusses an. Herr Abgeordneter Rasinger, der hier aufmerksam mit dem Kollegen Auer schwätzt, sollte dieses einstellen. (Abg. Dipl.-Ing. Scheuch: Wo ist Ihr Klubobmann?) Herr Abgeordneter Auer, widerspricht diese Vorgangsweise dem Bundeshaushaltsgesetz, ja oder nein? – Es steht hier kein Wort über die finanziellen Auswirkungen! Wäre das erstens korrekterweise nicht mit 25 oder 22 Artikeln der Fall? – Das wird ja schon als Fortschritt gefeiert: das Waffengesetz in besonderer Verbindung mit dem Arbeitslosengesetz. Der Herr Finanzminister hat ja schon dargebracht, wie toll das ist. Das sei ein Fortschritt: früher 90 Artikel, jetzt 30. – Super, Applaus, spitze! – Das hatten wir alles schon.
Aber in der ernsthaften Auseinandersetzung
fehlt hier wenigstens die formale ... (Abg. Prinz: Herr Kollege,
Sie gehören ins Burgtheater!) – Ja, Kollege Prinz, auch wenn in Ihrem
Wahlkreis die Aufklärung noch nicht wirklich Einzug gehalten hat (Heiterkeit
und Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ), so erklären Sie
Ihren Wählerinnen und Wählern, wie Sie es mit Ihrem Gewissen vereinbaren
können, dass das, wenn Sie jetzt hier zustimmen, ohne die finanziellen
Auswirkungen dieses Gesetzes begründen zu können, in Wirklichkeit, weil das ja
nicht einmal dabeisteht, dem Bundeshaushaltsgesetz widerspricht! (Abg.
Dr. Fekter: Das ist doch in der Arbeitslosenversicherung geregelt!
Hätten Sie aufgepasst!)
Es ist Ihnen alles Wurscht, Hauptsache Sie stimmen zu! Bei Ihnen muss man das nicht so oder so halten (Abg. Mag. Kogler dreht und wendet ein Exemplar des gegenständlichen Abänderungsantrages), bei Ihnen reicht das auch! (Beifall bei den Grünen und der SPÖ.)
14.16
Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Zum Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.
Wünscht der Herr Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.
Wir gelangen zur Abstimmung über
den Gesetzentwurf in 657 der Beilagen. (Abg. Dr. Jarolim: ...
ein wahres Wort gelassen ausgesprochen!)
Hiezu haben die Abgeordneten Dr. Stummvoll, Dolinschek, Kolleginnen und Kollegen einen Zusatzantrag eingebracht.
Ferner haben die Abgeordneten Haidlmayr, Kolleginnen und Kollegen ein Verlangen auf getrennte Abstimmung eingebracht.
Ich werde daher zunächst über die vom Zusatzantrag beziehungsweise vom Verlangen auf getrennte Abstimmung betroffenen Teile, der Systematik des Gesetzentwurfes entsprechend, und schließlich über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes abstimmen lassen.
Die Abgeordneten Dr. Stummvoll, Dolinschek, Kolleginnen und Kollegen haben einen Zusatzantrag eingebracht, der sich auf Artikel 16 bezieht.
Nationalrat, XXII.GP | 82. Sitzung / Seite 100 |
Ich ersuche jene Mitglieder des Hohen Hauses, die diesem Zusatzantrag ihre Zustimmung erteilen, um ein entsprechendes Zeichen. – Es ist dies die Mehrheit und damit angenommen.
Wir kommen nun zur getrennten Abstimmung über die Artikel 19, 22 und 23 in der Fassung des Ausschussberichtes.
Ich bitte jene Damen und Herren, die diesen Teilen des Gesetzentwurfes ihre Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Es ist dies mit Mehrheit angenommen.
Schließlich kommen wir zur Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes samt Titel und Eingang in der Fassung des Ausschussberichtes.
Ich bitte jene Damen und Herren, die hiefür ihre Zustimmung erteilen, um ein entsprechendes Zeichen. – Es ist dies mit Mehrheit angenommen.
Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.
Ich bitte jene Damen und Herren, die auch
in dritter Lesung für den vorliegenden Gesetzentwurf sind, um ein
entsprechendes Zeichen. – Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter
Lesung mehrheitlich angenommen.
Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Silhavy, Kolleginnen und Kollegen betreffend Einführung eines Lastenausgleichs.
Ich bitte jene Damen und Herren, die für
den Entschließungsantrag sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Es ist
dies die Minderheit und damit abgelehnt.
Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Mag. Lapp, Kolleginnen und Kollegen betreffend jährliche Valorisierung des Pflegegeldes.
Ich bitte jene Damen und Herren, die für
den Entschließungsantrag sind, um ein entsprechendes Zeichen. – Es ist
dies die Minderheit und damit abgelehnt.
Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Haubner, Lichtenegger, Kolleginnen und Kollegen betreffend Valorisierung der Mittel aus der besonderen Sportförderung für ÖOC, ÖFB und Dachverbände ab 1. Jänner 2007.
Ich bitte jene Damen und Herren, die für
den Entschließungsantrag sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Es ist
dies mit Mehrheit angenommen. (E 74.)
Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Brosz, Kolleginnen und Kollegen betreffend Valorisierung der Mittel aus der besonderen Sportförderung.
Ich bitte jene Damen und Herren, die für den Entschließungsantrag sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Es ist dies die Minderheit und damit abgelehnt.
2. Punkt
Bericht des Umweltausschusses über die
Regierungsvorlage (624 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das
Emissionszertifikategesetz, BGBl. I Nr. 46/2004, geändert wird
(658 d.B.)
Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Wir gelangen nun zum 2. Punkt der Tagesordnung.
Nationalrat, XXII.GP | 82. Sitzung / Seite 101 |
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Erster Debattenredner ist Herr Abgeordneter Oberhaidinger. – Bitte.
14.20
Abgeordneter Georg Oberhaidinger (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Sehr geehrte Damen! Sehr geehrte Herren! Ich möchte rückblickend auf unsere letzte Umweltausschusssitzung noch einmal unser Bedauern darüber zum Ausdruck bringen, dass ein sehr gut gemachter, hervorragender Bericht, nämlich der Umweltkontrollbericht, leider enderledigt wurde und wir daher keine Gelegenheit haben, dieses wirklich gute Berichtswerk hier im Plenum zu diskutieren. Wir hätten damit die Möglichkeit gehabt, auch der Öffentlichkeit zu dokumentieren, wie sich die Umweltpolitik in unserer Republik in den letzten Jahren rückentwickelt hat.
Meine Damen und Herren von den Regierungsparteien! Es wird immer sichtbarer, wie sehr Ihre wirtschaftsfreundliche Umweltpolitik dazu beiträgt, dass eine bislang eigentlich sehr gute Umweltpolitik, mit der wir Spitzenplätze eingenommen haben, immer mehr ins Mittelfeld abrutscht.
Auf Grund des vorliegenden Emissionszertifikategesetzes, das im Frühjahr mit der Mehrheit der Regierungsparteien in diesem Hohen Hause beschlossen wurde und von dem die EU-Kommission der Meinung ist, dass einiges daran geändert werden sollte – daher war es wieder Verhandlungsgegenstand in der letzten Umweltausschusssitzung –, war es möglich, dass CO2-Zertifikate von stillgelegten Betrieben auf bestehende Anlagen übertragen werden. Diese Regelung ist nun zu ändern. Ebenfalls zu ändern ist die Behördenzuständigkeit. Doch diesbezüglich haben Fachleute gesagt, Herr Bundesminister, dass auch die Neuregelung alles andere als zufrieden stellend ist.
Meine Damen und Herren! Insgesamt werden diese Korrekturen nichts daran ändern, dass das Gesetz prinzipiell Fehler enthält, die bei der Umsetzung der EU-Richtlinie gemacht wurden. Es wäre gescheiter gewesen, mit uns zu verhandeln, als dieses Gesetz gegen unsere Auffassung zu beschließen.
Herr Bundesminister! Ich habe Ihnen bereits in der Sitzung des Umweltausschusses gesagt, dass es, wie aus Insiderkreisen berichtet wurde, Schwierigkeiten bei der Zuteilung der CO2-Zertifikate gibt. Jetzt habe ich es schwarz auf weiß: Sie wird sich laut „WirtschaftsBlatt“ vom 5. November verzögern – in der Ausschusssitzung am 2. Oktober haben Sie diese meine Aussage noch belächelt beziehungsweise nicht sehr ernst genommen –, und es wird Ihnen auch mit Klagen gedroht, weil die Zuteilung nicht transparent genug ist.
Alles in allem, meine Damen und Herren:
Einmal ein Pfusch – immer ein Pfusch! Es wird einfach so nicht
besser. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)
14.24
Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als Nächster zu Wort gemeldet hat sich Herr Abgeordneter Rädler. – Bitte.
14.24
Abgeordneter Johann Rädler (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Herr Abgeordneter Oberhaidinger, Sie haben hier soeben mit Bedauern festgestellt, dass der Umweltbericht hier nicht zur Debatte steht. Wir haben, glaube ich, im Ausschuss genug Zeit gehabt, darüber zu diskutieren. Das sind halt so Ihre Floskeln. Ich habe in den „Oberösterreichischen Nachrichten“ gelesen, dass Sie auf einmal zum Befürworter der Wasserkraft geworden sind – dies als einstiger Gegner von Lambach! Ich nehme das so zur Kenntnis.
Nationalrat, XXII.GP | 82. Sitzung / Seite 102 |
Wir sollten uns vielmehr gemeinsam dieser Materie widmen, nämlich dem Emissionszertifikatehandel beziehungsweise der Neuregelung bei der Zuteilung in Umsetzung einer EU-Richtlinie. Herbeigeführt werden sollen eine Vereinfachung im Behördenverfahren und jene Flexibilität, die unsere Unternehmen erwarten. All dies soll der Erreichung des Kyoto-Zieles dienen.
Dabei stehen im Wesentlichen die Reduzierung der Schadstoffbelastung und der Zukauf durch Zertifikate im Vordergrund. Ein positives Beispiel auf internationaler Ebene war das in den neunziger Jahren erprobte Modell der Schwefelemissionen in Amerika, wo der Zertifikatehandel bereits positiv eingeleitet wurde, was aber bei uns auf politischer Ebene in den späten neunziger Jahren als Trick der Umweltlobby bezeichnet wurde.
Erfreulicherweise hat dies in der öffentlichen Diskussion eine Änderung erfahren. Die europäische Abgeordnete der Grünen, die Bundesdeutsche Hiltrud Breyer, bezeichnet heute den Zertifikatehandel als Riesenschritt in Richtung Erreichung des Klimabündniszieles.
Ich darf hier festhalten, dass Österreich ein Vorreiter in allen Belangen des Umweltschutzes war, vor allem in den Bereichen Biomasse, Windenergie und Photovoltaik.
Meine Damen und Herren! Letztendlich ist es auch aus wirtschaftlicher Sicht zu begrüßen, wenn im Umweltschutzbereich solche Schritte gesetzt werden. Mehr als 315 Unternehmen im Bereich der Umwelttechnologie in Österreich produzieren heute weltweit anerkannte technologische Produkte. Rund 60 Prozent dieser Unternehmen arbeiten exportorientiert, sie erwirtschaften rund 2,5 Milliarden €. Es sind derzeit in Österreich rund 85 000 Beschäftigte in der Umwelttechnologie, im Umweltdienstleistungssektor beschäftigt.
Dennoch müssen wir uns auch damit befassen, wie wir das Wissen, das wir uns in Österreich über die Jahre im Bereich des Umweltschutzes erarbeitet haben, auch in der globalisierten Welt zum Einsatz bringen können. Denken wir nur an die Entwicklungen, wie sie in den so genannten Tigerstaaten stattgefunden haben beziehungsweise jetzt in China stattfinden! So gibt es zum Beispiel in China in den fünf Wirtschaftszonen ein Wirtschaftswachstum von rund 33 Prozent. Mit dieser Entwicklung müssen wir uns auseinander setzen, denn nur rund 50 Prozent der Menschen in China können mit dem Begriff „Umweltschutz“ etwas anfangen. Das heißt, dass wir dazu aufgefordert sind, das, was wir erreicht haben, durch Wissenstransfer in jene Länder einzubringen, die noch nicht so weit sind. Dafür gibt es bereits positive Beispiele.
Ich möchte aber als Bürgermeister auch auf die Errungenschaften der Gemeinden im Bereich des Umweltschutzes hinweisen. In Österreich ist der Umweltschutz basisorientiert, das geht von den Gemeinden über die Länder bis zum Bund.
Abschließend: Die Anstrengungen, die
unsere Bürger in den Gemeinden für den Umweltschutz erbringen, sollten auch
beim Finanzausgleich hervorgehoben werden, sollten dementsprechende Beachtung
finden. Ich bitte alle hier in diesem Hohen Haus, der Stimme der Gemeinden im
Bereich des Finanzausgleiches einen entsprechenden Stellenwert einzuräumen. (Beifall
bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)
14.28
Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Dr. Glawischnig. – Bitte.
14.28
Abgeordnete Dr. Eva Glawischnig (Grüne): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Während auf der einen Seite des Atlantiks eine aus meiner Sicht falsche Entscheidung getroffen wurde, indem George Bush wieder gewählt worden ist, gab es
Nationalrat, XXII.GP | 82. Sitzung / Seite 103 |
im Osten eine sehr positive Entwicklung in der Weise, dass Präsident Putin endlich – nach sehr, sehr langem Ringen! – das Kyoto-Protokoll, das das russische Parlament ratifiziert hat, unterzeichnet hat. Damit sind wir an dem Punkt angelangt, dass es in Kraft treten kann – nach mittlerweile fast 15 Jahren Ringen und fast 15 Jahren Streit in der internationalen Staatengemeinschaft.
Das Emissionszertifikategesetz ist eine Umsetzung des Kyoto-Protokolls auf internationaler Ebene und hier in Österreich. Wir Grüne haben den Emissionszertifikatehandel als Entgegenkommen an die Wirtschaft an und für sich gutgeheißen und dieses Instrument begrüßt, allerdings sind wir der Meinung, dass es sehr auf dessen Ausgestaltung ankommt. In diesem Sinne haben wir das Emissionszertifikategesetz, wie es in Österreich ausgearbeitet worden ist, kritisiert. Es weist unserer Meinung nach ganz grobe Mängel auf.
Einige dieser Mängel wurden auch von der EU-Kommission aufgezeigt, und jetzt liegt eine Reparatur vor. Wir werden auch dieser Reparatur nicht zustimmen, weil die groben Mängel dieses Gesetzes unserer Auffassung nach immer noch vorhanden sind. Das gesamte System ist aus Sicht der Grünen nicht akzeptabel, da es leider zu keiner Reduktion von CO2-Emissionen in Österreich führen wird.
Die groben Mängel damals waren, dass es im Gesetz keine gesetzliche Verankerung des Reduktionszieles gab – das war nur in den Beilagen enthalten – und dass auch keine Einschränkungen von internationalen Handelsmöglichkeiten, die de facto ein Tor für das Handeln mit „hot air“, mit heißer Luft, offen lassen, festgeschrieben waren.
Im Frühsommer hat uns dann sehr, sehr negativ erregt, dass der Zuteilungsplan für die Unternehmen, der so genannte Allokationsplan, sehr großzügig, äußerst großzügig abgefasst war. Das ist in Österreich immer bestritten worden. Aber über den Sommer sind zwei sehr interessante Studien an die Öffentlichkeit gelangt, und zwar erfolgte die eine im Auftrag der schwedischen Regierung und die andere im Auftrag der britischen Regierung. Zwei renommierte Umweltforschungsinstitute – das eine aus Schweden, das andere aus Großbritannien – haben sich EU-weit die Allokationspläne angesehen. Da geht es um eine sehr interessante Frage, weil das auch ökonomisch sehr interessant ist.
Das für mich erschreckende Ergebnis dieser Studien ist, dass Österreich nach Portugal den großzügigsten Zuteilungsplan an die Industrie abgegeben hat. Diese beiden Studien kommen zu dem Ergebnis, dass es für Österreich eine große Herausforderung ist, das Kyoto-Ziel zu erreichen, dass es aber nicht klar ist, wie das passieren soll.
Das ist jetzt kein Zitat, das die österreichischen Grünen geschrieben haben, sondern das ist ein Zitat aus der schwedischen Studie. (Abg. Scheibner: Die mögen uns nicht! Das rührt noch aus der Sanktionszeit!) Gleich lautend ist die britische Studie.
Herr Umweltminister, ich denke, das sollte Ihnen schon zum Nachdenken geben, nämlich dass wir im internationalen Konzert den fast größten Brocken – nur Portugal liegt noch vor uns – der Industrie zugestanden haben, was bedeutet, dass die anderen Sektoren, wie etwa Verkehr, Wohnbau, Landwirtschaft, überdurchschnittlich zur Erreichung des Kyoto-Zieles beitragen sollen. Selbst Umweltforschungsinstitute aus anderen Ländern können sich nicht erklären, wie Österreich das machen wird.
Herr Bundesminister, ich verlange von Ihnen eine Überarbeitung dieser Strategie! Ich fordere Sie auf, dass Sie diesen großzügigen Zuteilungsplan, der der Wirtschaft sogar ein Wachstum von 16 Prozent bis zur Zielperiode zugesteht, überarbeiten, damit die Ausstöße zumindest auf dem gleichen Niveau gehalten werden können!
Nationalrat, XXII.GP | 82. Sitzung / Seite 104 |
In diesem Sinne erwarte ich eine
Überarbeitung des Planes. – Danke. (Beifall bei den Grünen und bei
Abgeordneten der SPÖ.)
14.32
Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Wittauer. – Bitte.
14.32
Abgeordneter Klaus
Wittauer (Freiheitliche): Herr
Präsident! Herr Minister! Hohes Haus! Frau Abgeordnete Glawischnig, Sie kennen
ganz genau den großen Unterschied zwischen England und Österreich: Während wir
in Österreich ein sehr hohes Niveau im Bereich der Industrie haben,
umweltrelevante Maßnahmen bei uns schon sehr frühzeitig gesetzt worden sind und
daher das Einsparungspotential bei uns relativ gering ist, ist in England, wo
eine Fabrik nach der anderen zugesperrt wird – Fabriken, die ohnehin nicht
mehr positiv geführt wurden –, von vornherein ein unglaubliches Einsparungspotential
vorhanden. (Abg. Dr. Glawischnig:
Es geht nicht nur um England, sondern auch um alle anderen!)
Der Zuteilungsplan hat natürlich auch die Funktion, den Wirtschaftsstandort Österreich nachhaltig zu sichern (Abg. Dr. Glawischnig: Es geht um ganz Europa, nicht nur um England!), und Nachhaltigkeit – und da sind wir beim nächsten Punkt angelangt – ist auch bei der Umwelt gegeben. Ich kenne die Zahl: Von 1990 bis 2001 sind die Treibhausgasemissionen um 10 Prozent gestiegen. Wir haben da ein großes Problem, aber mit diesem Zuteilungsplan ist es gelungen, dass wir uns dem Kyoto-Ziel sicher nähern.
Herr Abgeordneter Oberhaidinger, Sie haben gemeint, das sei nicht transparent. Sie brauchen nur ins Internet zu gehen und zu schauen, dann werden Sie sehen: Es ist sehr wohl transparent! Man sieht ganz genau, wer die Zuteilungen bekommt. Von einem Versteckspiel, wie behauptet wurde, ist da keine Spur. (Abg. Oberhaidinger hält eine Zeitungsseite in die Höhe.) Zeitung lesen kann jeder! Ich erwarte mir von einem Abgeordneten, dass er zuerst nachschaut, dass er sich genau informiert und erst dann hier herauskommt und seine Darstellung gibt. (Neuerlicher Zwischenruf des Abg. Oberhaidinger.)
Die Europäische Kommission hat bei der Überprüfung des Zuteilungsplanes für Treibhausgasemissionszertifikate sehr wohl grundsätzlich ein positives Urteil abgegeben.
Dass es in diesem Gesetz Punkte gibt, die bereinigt gehören, das nehmen wir zur Kenntnis. Wir sind auch sofort darangegangen, das zu tun.
Was sind diese Punkte beziehungsweise die notwendigen Änderungen? – Der erste Punkt ist, dass Zertifikate von stillgelegten Anlagen nicht auf betriebene Anlagen, wo derselbe Inhaber gegeben ist, weitergegeben werden können. Das hat man sofort bereinigt.
Der zweite Punkt ist, dass es im Zusammenhang mit dem Zuteilungsplan bei den Behörden eine Klarstellung darüber gibt, wer im Genehmigungsverfahren wofür zuständig ist. Dieser Forderung ist man bei der Novellierung auch nachgekommen.
Ich glaube, wenn man nicht dagegen ist, dass für die Wirtschaft und für die Umwelt etwas Positives getan wird, umgesetzt wird und wenn das noch dazu von allen Seiten begrüßt wird, dann kann man sich doch von der Opposition erwarten, dass sie in dieser Sache zustimmt, statt einfach nur Kritik zu üben und diese mit Begründungen zu belegen, die an den Haaren herbeigezogen sind.
Ich glaube, man muss da Folgendes in Betracht ziehen: Österreich ist Umweltland Nummer eins und hat daher nicht so große Einsparungspotentiale. Österreich setzt unglaubliche Förderungsmaßnahmen – Ausland, Inland –, es unternimmt alles, um das
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Kyoto-Ziel zu erreichen – und wir werden es erreichen. Auf dem Weg dorthin
wird es doch wohl bei ein paar Dingen, wo wir Beschlüsse fassen, auch die
Zustimmung der Grünen und Roten geben können, denn umweltpolitisch hat diese
Regierung Vorzeigepolitik gemacht. (Abg.
Krainer: Geh bitte!) Diese werden wir auch weiterhin machen. (Beifall
bei den Freiheitlichen.)
14.35
Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Von der Regierungsbank aus zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesminister Dipl.-Ing. Pröll. – Bitte, Herr Bundesminister.
14.35
Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft Dipl.-Ing. Josef Pröll: Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit der Änderung des Emissionszertifikategesetzes in zwei kleinen Teilbereichen wird ein wesentlicher Schritt in der Klimastrategie für Österreich vollendet.
Wir haben uns in Kyoto und in den nachfolgenden Aufteilungsmechanismen der Europäischen Union dazu verpflichtet, den CO2-Ausstoß um 13 Prozent auf Basis von 1990 zu reduzieren – zirka 18 Millionen Tonnen –, und das mit einer Vielzahl von verschiedenen Maßnahmen, die die Politik in den Rahmenbedingungen setzen kann.
Wir haben erst heute im Ministerrat eine
ganz entscheidende Weichenstellung vorgenommen, nämlich in der Frage der
Beimischung von nachwachsenden Rohstoffen zu fossilen Energieträgern. 5,75 Prozent
sind geplant für das Jahr 2008, verbunden mit einem Steueranreiz. Damit
werden wir in diesem Kernbereich, nämlich im Bereich der Verkehrsemissionen,
eine Million Tonnen an CO2-Reduktion in der Endausbaustufe
realisieren können. (Zwischenruf der Abg.
Dr. Gabriela Moser.)
Wir haben auch im Bereich der Raumwärme Antworten zu geben, und zwar in Bezug auf die Energieeffizienz. Auch da habe ich vor, sofort nach Abschluss der FAG-Verhandlungen in der Wohnbauförderung, die bereits mehrmals als gesichert dargestellt wurde, mit Artikel-15a-Vereinbarungen die Implementierung vorzunehmen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir haben in den Budgetverhandlungen ein Plus von 30 Millionen, ein Plus von 60 Millionen und ein Plus von 90 Millionen € – plus 60 Millionen und plus 90 Millionen in den nächsten beiden Jahren – sicherstellen können. 60 Millionen € und 90 Millionen € allein für den Klimaschutz! Ich denke, dass das ein wichtiger Beitrag ist, um in der Strategie entsprechend voranzukommen.
Der vierte Punkt betrifft die Frage des Emissionshandels.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir haben nach langen, durchaus schwierigen Verhandlungen mit diesem neuen ökonomischen Instrument zur Erreichung eines ökologischen Zieles in Europa Maßstäbe gesetzt. Ich kann nicht nachvollziehen, dass wir da die Letzten wären. Im Gegenteil! Wir haben bei der gesamten zugeteilten Menge mit berücksichtigt – und das ist eine Frage der Nachhaltigkeit – nicht nur die ökologische Zielsetzung, sondern auch die ökonomische und soziale Zielsetzung. Ich möchte da gar nicht tiefer darauf eingehen, wie schwierig es war, bei den Ausbauplänen der VOEST, die sehr ambitioniert bis 2010 gehen, all dies zu berücksichtigen.
Ich stehe nicht an, zu sagen, gerade in meiner Funktion als Umweltminister: Man muss diese drei Säulen gleich bewerten! Wir haben ein ökologisches Ziel in der Reduktion von CO2 und in der Deckelung, wir haben aber auch eine andere Verantwortung. Die Europäische Union, die Generaldirektion Umwelt, ist uns in dieser Argumentation Punkt für Punkt gefolgt. Unser Emissionszertifikategesetz mit dem Allokationsplan wurde bis auf zwei kleine Punkte von der Generaldirektion Umwelt in der Europäischen Kommission in Brüssel für gut befunden.
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Die zwei Punkte, die zu ändern sind und die heute bereits angesprochen wurden, haben wir unverzüglich entsprechend adaptiert, um so beim Gesamtsystem des Emissionshandels in Österreich für die erste Periode – nicht für die Zielperiode – zur Erreichung der Minus 13 Prozent den Beginn zu machen.
Es ist klar: Auch die Wirtschaft muss
lernen, mit diesem ökonomischen Instrument umzugehen, und wir werden dann,
nach den ersten zwei Jahren, eine erste Bilanz ziehen, um dann auch die
Schlüsse für die Zielperiode im Emissionszertifikategesetz ziehen zu können. (Beifall
bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)
14.39
Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Steier. – Bitte.
14.39
Abgeordneter Gerhard Steier (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Geschätzte Damen und Herren! Erst im Frühjahr 2004 wurde hier im Hohen Haus das Emissionszertifikategesetz mit der Stimmenmehrheit der Regierungsparteien beschlossen. Heute, knapp sieben Monate später – und das zur Nachhaltigkeit – muss dieses Gesetz auf Grund einer Entscheidung der EU-Kommission betreffend den österreichischen Zuteilungsplan bereits novelliert werden.
Die Kritik an den Grundzügen des Emissionszertifikategesetzes war bereits im März 2004 massiv. Kurz gesagt: Es ist eindeutig nicht jener Beitrag zum Klimaschutz, den wir uns vorstellen. Es stellt sich daher die Frage, welche Halbwertszeit die heutige Novelle hat und wann erneut Reparaturen erforderlich sein werden.
Geschätzte Damen und Herren! Die inkonsequente Klimaschutzpolitik der Regierung führt dazu, dass wir uns immer weiter vom Kyoto-Ziel entfernen, statt ihm näher zu kommen. Dies zeigen sowohl der aktuelle Umweltkontrollbericht als auch die Kyoto-Fortschrittsberichterstattung des UBA für 2004. So sind Österreichs Treibhausgase im Jahr 2002 um 0,3 Prozent auf 84,6 Millionen Tonnen gestiegen und liegen somit um 8,5 Prozent über dem Wert des Basisjahres und 16,3 Indexpunkte über dem Kyoto-Zielpfad.
Meine geschätzten Damen und Herren! Ich kann mich noch sehr lebhaft daran erinnern, dass uns Minister Pröll im März 2004 vorgerechnet hat, dass durch Maßnahmen im Inland insgesamt eine Reduktion um 14 Millionen Tonnen erreicht werden soll: aus der Raumwärme 4 Millionen Tonnen, aus dem Verkehrsbereich 3,7 Millionen Tonnen (Abg. Wittauer: Das sind ja erst die Maßnahmen! ... habt ihr versagt, nichts getan ...!), aus der Energieerzeugung 2,1 Millionen Tonnen und aus der Industrie 1,25 Millionen Tonnen. (Neuerlicher Zwischenruf des Abg. Wittauer.)
Die Bilanz konkreter Maßnahmen schaut aus heutiger Sicht, Kollege Wittauer, folgendermaßen aus: Erstens, die CO2-Emissionen der Industrie werden mehr statt weniger; zweitens, ein mit den Ländern akkordierter und ausfinanzierter neuer Klimaschutzplan fehlt; und drittens, ein Althaussanierungsprogramm, das neben dem Klimaschutzaspekt laut Wifo-Berechnungen auch 25 000 Jahresarbeitsplätze sichern könnte, fehlt.
Geschätzte Damen und Herren! Der Straßenverkehr war im Jahr 2002 für 23,6 Prozent der Emissionen verantwortlich und ist damit der größte Einzelverursacher an Treibhausgasen. (Abg. Wittauer: Hätte man ...!) Daher sollte gerade dem Verkehr besonderes Augenmerk gewidmet werden.
Konkrete Aktivitäten finden im Budget 2005 allerdings kaum Niederschlag. Der öffentliche Verkehr als Klimaalternative zur Straße wird vernachlässigt und immer stärker ausgedünnt. Bahninfrastruktur, für die der Bund aufzukommen hat, wird gekürzt, Mittel
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für
den Nahverkehr bleiben trotz gestiegener Aufwendungen für 2005 gleich. (Abg. Wittauer:
4,3 Milliarden ...!)
Geschätzte Damen und Herren! Einen weiteren Unsicherheitsfaktor stellt auch die Neuverteilung der Emissionsrechte für die Zeit 2008 bis 2012 dar. Dieser Zustand trägt nicht wirklich dazu bei, die Unternehmen zu langfristigen, umweltfreundlichen Investitionen zu animieren. (Abg. Wittauer: 95 Prozent!) Zusätzlich fehlen im Emissionszertifikategesetz auch entsprechende Anreize. (Abg. Krainer – in Richtung Abg. Wittauer –: Kollege Wittauer, Sie kommen eh noch zwei Mal dran!) Unsere Forderungen nach einem eigenen Fördertopf für spezielle Energiesparmaßnahmen sind nicht anerkannt.
Zusammengefasst bleibt dem Emissionszertifikategesetz auch nach dieser Novellierung ein „Unbefriedigend“. Daher werden wir der heutigen Novellierung nicht zustimmen. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)
14.42
Präsident
Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächster Redner hat sich Herr Abgeordneter
Sieber zu Wort gemeldet. – Bitte.
14.42
Abgeordneter Norbert Sieber (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Minister! Kolleginnen und Kollegen! Hohes Haus! Vor wenigen Tagen hat nun endlich auch Russland nach zähen Verhandlungen das Kyoto-Protokoll unterzeichnet. (Abg. Krainer: Unterzeichnet hat es schon seit vielen Jahren!) Damit kann das weltweit wichtigste Klimaschutzabkommen in Kraft treten. Leider weigern sich die USA, China und auch Australien nach wie vor, dieses Abkommen zu unterzeichnen.
Luftverschmutzung
macht nicht vor Staatsgrenzen Halt und kann daher nur gemeinschaftlich in den
Griff bekommen werden. Da Sie, meine Damen und Herren von der Opposition, nicht
zugestimmt haben, ist das Emissionszertifikategesetz ohne Ihr Zutun in Kraft
getreten. Dieses Gesetz gibt der heimischen Industrie und der Energieerzeugung
die Möglichkeit, sich ab 2005 am gemeinschaftsweiten Handel mit Emissionszertifikaten
zu beteiligen, und bietet ihnen einen Anreiz, in abgasarme Produktionsmethoden
zu investieren.
Die
Europäische Kommission hat nun bei der Prüfung des österreichischen Zuteilungsplans
festgestellt, dass eine Regelung betreffend den Transfer von stillgelegten Anlagen
auf bestehende Anlagen desselben Inhabers mit der Richtlinie unvereinbar ist,
hat aber dem Zuteilungsplan mit der Auflage zugestimmt, dass diese Regelung
beseitigt wird. Diesem Zweck dient die vorgelegte Novelle der Bundesregierung.
Um Rechtssicherheit für Anlageninhaber zu schaffen, wird unser Bundesminister
per Bescheid feststellen, dass Anlagen, die keine oder nur mehr geringe
Emissionen aufweisen, weil deren Produktion auf andere Anlagen desselben
Eigentümers übertragen wurde, nicht als stillgelegt gelten.
Außerdem
haben sich im Vollzug des EZG, vor allem hinsichtlich des Genehmigungsverfahrens,
einige Bestimmungen in der Praxis als nicht klar genug herausgestellt. Besonders
die Behördenzuständigkeit im Genehmigungsverfahren und die Mindestanforderungen
an den Genehmigungsantrag sind hiervon betroffen. Die Regelungen in der
Verordnungsermächtigung für die Zulassung unabhängiger Prüfeinrichtungen werden
in Zukunft direkt im EZG zu finden sein.
Hochwasser und Dürre haben uns drastisch vor Augen geführt, dass der Klimawandel auch eine Bedrohung für Österreich darstellt. Auf dem Energie- und Verkehrssektor wird daher auf marktwirtschaftlich orientierte Instrumente wie eben den Emissionshandel gesetzt. Dabei gilt es jedoch, umsichtig und mit Hausverstand vorzugehen, damit einerseits der Klimawandel gestoppt, aber andererseits das Wirtschaftswachstum nicht
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gebremst wird, denn wir müssen lernen, die Wirtschaft nicht als Feindbild
der Umweltpolitik, sondern als deren Partner zu verstehen. Die großen
umweltpolitischen Herausforderungen für die kommenden Jahre liegen aber sicher
beim Klimaschutz.
Als Schlüsselfrage für die Zukunft ist eine nachhaltige Energieversorgung zu sehen. Und, meine Damen und Herren, ich bin stolz auf die führende Position Österreichs beim Einsatz erneuerbarer Energieträger! (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)
Der große Problembereich ist der Verkehr, wo es enorme Zuwächse gibt. Dies ist der Hauptgrund dafür, dass die CO2-Emissionen von 1990 bis 2002 um 14,4 Prozent gestiegen sind. Und auch hier haben wir – wie uns der Minister heute berichtet hat, dass im Ministerrat beschlossen worden ist – einen wichtigen Beschluss gefasst, und zwar dahin gehend, dass bis 2008 eine Beimischung über 5 Prozent beschlossen worden ist. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)
Seit 2002 ist der Verkehr die größte Quelle der CO2-Emissionen. Davor war es die Industrie. Dies zeigt, dass mit dem EZG ein richtiger Schritt gesetzt wurde. In der Luftreinhaltung bestätigt die OECD eine positive Entwicklung in Österreich. Klimaschutz bleibt weiterhin die allererste Priorität der Umweltpolitik. Mit der starken Ökostromentwicklung, dem Emissionshandel oder der Anpassung der Wohnbauförderungen geben wir und unser Minister Sepp Pröll die richtigen Antworten. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)
14.47
Präsident
Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete
Rest-Hinterseer zu Wort gemeldet. Ich erteile es ihr.
14.47
Abgeordnete
Heidemarie Rest-Hinterseer (Grüne): Herr Bundesminister!
Hohes Haus! Das Emissionszertifikategesetz ist am 1. Mai 2004 in Kraft
getreten, es ist also sozusagen ein Gesetzesbaby. Auch wenn Herr Minister Pröll
nicht müde wird, zu betonen, dass nur zwei winzig kleine Pünktchen geändert
werden mussten, ist es Faktum, dass wir so ein „frisches“ Gesetz jetzt schon
wieder novellieren müssen. (Abg. Wittauer: Nein, nein! Das ist überprüft
worden, das haben wir gewusst!)
Der
jetzige Wirtschaftsminister Bartenstein hat sich noch als Umweltminister zum österreichischen
Klimaschutzziel von minus 13 Prozent bis 2008, 2012 auf Basis 1990
bekannt. Minus – das ist doch eine Reduktion, oder nicht? Anstelle der
Reduktion von Treibhausgasen ermöglicht dieses Gesetz allerdings eine
Steigerung der CO2-Emissionen um 16,4 Prozent gegenüber der
Periode 1998 bis 2001.
Herr
Minister Pröll hat uns im Umweltausschuss erklärt, das wäre eine Möglichkeit,
aber die Betriebe seien nicht dazu aufgefordert, zu emittieren. Was ist das?
Was für eine Behauptung ist das? Natürlich werden die emittieren, wenn sie
emittieren dürfen! (Abg. Wittauer:
Sie haben das Gesetz nicht begriffen!) Das ist wohl keine Frage. (Abg. Wittauer: Wir reden von
verschiedenen Gesetzen, scheint’s!)
Wir haben
bei diesen ersten internationalen Analysen, wie schon erwähnt, auch erfahren,
dass den österreichischen Allokationsplänen ein schlechtes Zeugnis ausgestellt
wurde, denn durch diese Geschenke Bartensteins an die Industrie und an die
Elektrizitätswirtschaft müssten ja die übrigen Sektoren ihren
Treibhausgasausstoß überproportional reduzieren. Wie geschieht das aber aus
Ihrer Sicht, Herr Minister, meine Damen und Herren?
Sie verkünden eine Erhöhung des Anteils erneuerbarer Energieträger zur Stromerzeugung. (Bundesminister Dipl.-Ing. Pröll: Von vier auf sieben!) Durch Reduktion bei Errichtung von Windkraftprojekten? Oder wie geht das? (Abg. Wittauer: Wasserkraft-
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werke, ...!)
Die Reduzierung von Emissionen aus Raumwärmenutzung – Sie haben diese
Artikel-15a-Vereinbarung schon erwähnt – ist eine Vereinbarung, deren wir
noch harren.
Das Wifo
schätzt das Investitionsvolumen im Bereich der thermischen Sanierung zur
Erreichung des Kyoto-Ziels auf jährlich 530 Millionen €. Bis 2010
wären dazu insgesamt 5 Milliarden € notwendig, also um einiges mehr
als Ihre 30/30/30-Regelung. Ein Aufwand von 2 Milliarden € an
öffentlichen Mitteln wäre dazu notwendig. Damit könnte die Sanierungsrate von
derzeit 0,5 auf die notwendigen 2 Prozent erhöht werden, und es könnten
750 000 Tonnen CO2-Emissionen und
120 Millionen € an Energiekosten eingespart werden. Und: Damit
entstünden 11 400 Arbeitsplätze! – Das sind Berechnungen des
Wifo. (Abg. Wittauer: Ja, das ist
aber nicht so!)
Das Umweltressort sei beim Entwurf den Vorstellungen der Wirtschaft in einigen Punkten bereits entgegengekommen, hat Minister Bartenstein Anfang des Jahres stolz verkündet. (Abg. Wittauer: ... über 30 Prozent Zuwächse!) Die Industrie verlangt ja ein härteres Wording im Gesetz, beziehungsweise hat es verlangt, um sich nach dessen In-Kraft-Treten nicht vor unangenehme Überraschungen gestellt zu sehen. – Warum eigentlich „unangenehme Überraschungen“, wenn in der Bauindustrie so viele Arbeitsplätze zu schaffen wären?
Zudem müssten wirkungsvolle Maßnahmen zur Eindämmung der CO2-Emissionen aus dem Verkehr gesetzt werden, haben Sie in einer Anfragebeantwortung geschrieben. Die Steigerung in diesem Bereich beträgt von 1990 bis 2001 immerhin 49 Prozent! Wie dieses Paket ausschauen soll, wissen wir nicht, auch nicht die Ersteller des ECOFYSeports! Denen ist das auch nicht klar geworden, wie der Minister dieses Ziel erreichen möchte, obwohl er sehr zuversichtlich ist, immer noch, wie ich immer wieder höre. Der ehemalige Umwelt-, jetzige Wirtschaftsminister wird dann allerdings erklären müssen, wie die Strafzahlungen für das Nichterreichen des Kyoto-Ziels aufzubringen sein werden. Diese betragen immerhin 34 € pro Tonne CO2.
Herr Minister! Wir sehen in der Novellierung dieses sehr jungen Gesetzes keine Verbesserung. Die Klimakonferenzen von Marrakesch und Johannesburg zeigten die Notwendigkeit raschen Handelns. Nationale Aktionsprogramme sind gefragt und gefordert, wir nehmen jedoch wahr, dass die Klimastrategie der Bundesregierung im Konzeptstadium stecken geblieben ist. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ.)
14.52
Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Dipl.-Ing. Achleitner zu Wort gemeldet. – Bitte.
14.52
Abgeordnete Dipl.-Ing. Elke Achleitner (Freiheitliche): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Frau Kollegin Rest-Hinterseer, es ist natürlich ganz klar, dass für die Verringerung der Treibhausgase ein ganzes Paket an Maßnahmen notwendig ist. Und eine davon, eine dieser Maßnahmen ist der Handel und die Zuteilung von Emissionszertifikaten. Klar muss auch sein, dass Klimaschutz nicht vorrangig durch diesen Emissionshandel erreicht werden kann, da wir ja wissen, dass die größte Steigerungsrate jener, die Treibhausgase verursachen, auf dem Verkehrssektor zu verzeichnen ist. Seit 1990 sind die CO2-Emissionen durch den Verkehr um über 45 Prozent, also mehr als die Hälfte gestiegen.
Der österreichische Zuteilungsplan bietet einen guten Ausgleich zwischen Klimaschutz und Wirtschaftsentwicklung. Und man sieht, dass beides miteinander möglich ist. Er ist ja auch von der EU genehmigt worden, zwar mit gewissen Auflagen, aber das sind kleine Änderungen, die jetzt in der Novellierung dieses Gesetzes vorliegen. (Abg. Krai-
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ner: ... ein bisschen ein Blödsinn, was Sie da sagen!) – Sie von der SPÖ lachen. (Abg. Bayr: Es ist traurig, das stimmt!)
Es ist gerade von Kollegen Steier von einer inkonsequenten Umweltpolitik gesprochen worden. Herr Oberhaidinger hat eingangs erwähnt, dass die Umweltpolitik der Regierung zu wirtschaftsfreundlich sei. Ich frage Sie dann, was Sie zu der Aussage des Landeshauptmannstellvertreters von Oberösterreich, Erich Haider, sagen, der am 24. März gemeint hat, die Zuteilungspläne der Bundesregierung würden wertvolle Industriearbeitsplätze am Wirtschaftsstandort Oberösterreich massiv gefährden. (Abg. Krainer: Was hat das mit dem Verkehr zu tun?) Wichtig ist also, dass ein gewisser Ausgleich gefunden wird, sowohl von der Umwelt als auch von der Industrie und der Wirtschaft. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)
Herr Kollege Krainer! Wir reden von den Allokationsplänen, und da sind Sie untereinander widersprüchlicher Meinung. (Abg. Krainer: Sie haben vom Verkehr gesprochen!) Es ist nicht nur der Fall, dass mit diesen Allokationen eingekauft wird, sondern die Betriebe werden auch angehalten, die Emissionen zu reduzieren, da sie durch umweltfreundliche Produktionen und durch abgasarme Produktionsmethoden natürlich ihre Abgase vermindern können und daher keine teuren Zertifikate kaufen müssen.
Sehr geehrte Damen und Herren! Verantwortungsvolle Klimapolitik muss alle nur möglichen Maßnahmen nutzen, um den Klimaschutz zu erreichen und die Treibhausgase abzubauen. Emissionshandel ist eine dieser Maßnahmen. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)
14.55
Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Bayr zu Wort gemeldet. – Bitte.
14.55
Abgeordnete Petra Bayr (SPÖ): Sehr geehrte Damen und Herren! Herr Minister! Herr Vorsitzender! Das Emissionszertifikategesetz wurde hier im Haus im Frühsommer beschlossen, jetzt wird es novelliert auf Grund einer Entscheidung der Europäischen Kommission; wir haben es schon gehört. Das Problem ist, dass die uns vorliegende Novelle weder etwas am Geist dieses Gesetzes noch, was eigentlich noch viel schlimmer ist, die Klimasituation verbessert. Das ist unser eigentlicher Kritikpunkt daran.
In der kompletten Klimaschutzpolitik ist
die schwarz-blaue Bundesregierung ausgesprochen mangelhaft unterwegs. Wir sind
weiter denn je von der Erfüllung unseres Kyoto-Zieles entfernt. Wie die
Verpflichtungen bis 2010, 2012 einzulösen sein werden, dazu habe ich noch kein
einziges wirklich schlüssiges Konzept gehört.
Sie behandeln – und das ist, glaube ich, die Krux an der Sache – den Klimaschutz nach wie vor als unglaubliche Bürde und nicht als Chance, die er für das ganze Land ist. Zum Beispiel – oft zitiert –: Das Wirtschaftsforschungsinstitut rechnet uns vor, dass wir 2 500 Jahresarbeitsplätze allein durch Althaussanierung schaffen könnten. Das wäre ein unglaublich hoher Beitrag zum Klimaschutz. Wir wissen das aus Wien, wo es ein Programm gibt, das THEWOSAN heißt; mit diesem haben wir die besten Erfahrungen gemacht.
Es ist offensichtlich nicht in die Köpfe hineinzukriegen, dass es gerade im Bereich des Verkehrs, wo die CO2-Belastungen am meisten, am progressivsten steigen, ganz wichtig wäre, effiziente Maßnahmen zu treffen (Abg. Wittauer: Wo denn?) und den öffentlichen Verkehr auszubauen, ganz einfach! (Abg. Wittauer: Frau Abgeordnete! Lösungsansätze!) Und es ist offensichtlich nicht in die Köpfe hineinzubringen, dass es notwendig ist, ein ausverhandeltes, finanziertes Programm mit Ländern und Bund in der Frage des Klimaschutzes zu haben. (Abg. Wittauer: Haben wir ja! Wohnbauförderung ...!)
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Kurz und gut, es sind auf Ihrer Seite eine Menge unverzeihbarer Versäumnisse passiert! Und mit dieser Novelle bessert sich weder der Allokationsplan – ganz im Gegenteil, wir erwarten, dass es, sobald die Bescheide zugestellt sind, ein unheimliches Laufen zu den Gerichten geben wird; da wird es Einsprüche gegen die Zuteilungsbescheide geben, und es ist nach wie vor unklar, wie das Bundesvergabeamt in Sachen Registerservicestelle entscheiden wird und ob es überhaupt möglich sein wird, pünktlich zum In-Kraft-Treten des Gesetzes wirklich mit der Zuteilung anzufangen; das ist alles total unklar! –, noch und vor allem, und das ist das Hauptproblem, werden Sie, weder mit dem Gesetz in alter Form noch mit jenem in novellierter Form, irgendeine Art von CO2-Reduktion zustande bringen. Das ist die eigentliche Krux!
Aus unserer Sicht ist diese Novelle einfach nicht zustimmungsfähig. (Beifall bei der SPÖ.)
14.57
Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächster Redner hat sich Herr Abgeordneter Dr. Bauer zu Wort gemeldet. – Bitte.
14.58
Abgeordneter Dkfm. Dr. Hannes Bauer (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Herr Staatssekretär! Geschätzte Damen und Herren! Ich möchte Bezug nehmen auf das so oft zitierte „Erreichen“ des Kyoto-Zieles: Es wird in keiner Variante erreichbar sein, auch dann nicht, wenn man die notwendigen Maßnahmen jetzt sehr zügig setzt, weil wir uns immer weiter davon entfernt haben – statt mit 13 Prozent minus sind wir ja in Wirklichkeit auf Grund des Ansteigens um 10 Prozent mit einer Reduktion von 23 Prozent in dieser Periode konfrontiert. Es wird also, Herr Bundesminister, trotz der sehr vielen Bemühungen, die durchaus positiv zu verzeichnen sind, kaum gelingen.
Auch halte ich diese Novelle nicht für eine, die, wie von Ihnen so bezeichnet, eine kleine Korrektur erfährt. In Wirklichkeit fehlt mehr, es wurde nämlich verabsäumt, jene Maßnahmen zu setzen, die mit dieser Novelle gleich mit behandelt werden könnten. Ich glaube, dieses allmähliche Zurückfallen von einer Vorreiterrolle in Sachen Umwelt in Europa ... (Abg. Wittauer: ... nachweislich Nummer 1!) In den siebziger und achtziger Jahren haben wir die absolute Vorreiterrolle innegehabt. Jetzt sind wir ins Mittelfeld abgerutscht. Man kann ja diskutieren ... (Abg. Wittauer: Nummer 1! Nummer 1 sind wir noch!) – Nein, nein! Man kann diskutieren, was man will: aus einem Vorreiterland wurde ein Land in einer mittleren Position! Und das ist eine falsche Umweltpolitik!
Ich möchte, geschätzte Damen und Herren, besonders darauf verweisen, dass wir heute bei den CO2-Emissionen die prinzipiellen Fehler nicht behoben haben und die Industrie sich dadurch nicht anschicken wird, wesentliche Verringerungen von CO2-Belastungen anzustreben. Der Emissionshandel, der immer so positiv dargestellt wird, kann von vielen auch als Freikauf verstanden werden. (Abg. Wittauer: Landeshauptmannstellvertreter Haider in Oberösterreich hat gesagt: nicht ausreichend genug!) Das bedeutet, dass durch diesen missverstandenen Freikauf in Wahrheit ein Emissionshandel betrieben wird, wo nur „heiße Luft“ transportiert wird und der keine echte Reduktion der Schadstoffe bringt.
Ich bin ja sehr froh, dass Russland das Kyoto-Protokoll ratifiziert hat. Das ist okay!
Wenn aber zum Beispiel Russland über sehr viele Zertifikate verfügt, weil diese auf einer Basis berechnet wurden, wo noch das Sowjetimperium bestand und große Mengen an Schadstoffen in die Luft geblasen wurden, bedeutet das, dass sie heute Emissionszertifikate verkaufen können. Und wir handeln damit, ohne dass zu Hause etwas geschieht. Daher glaube ich, dass man das Ganze als Übergangssituation sehen muss, während der – das möchte ich schon erwähnen – zwar ein geringer Beitrag ge-
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leistet wird;
Umweltschutz wird aber am besten dort geleistet, wo er auch für die Menschen
im eigenen Land spürbar ist. (Präsident Dr. Khol übernimmt
wieder den Vorsitz.)
Wenn wir die eingeschlagene Politik weiter verfolgen, dann verfehlen wir das Reduktionsziel um 80 Prozent. Das bedeutet, dass wir fast 200 Millionen € dafür ausgeben müssen. Diese 200 Millionen € werden von jenen aufgebracht, die nichts davon haben, nämlich von den Menschen, die in Österreich leben und die saubere Umwelt nicht genießen können. Diesen Nachteil sollte man erkennen, auch wenn man dem Emissionshandel das Wort redet. Für mich ist die beste Umweltschutzinvestition jene, die im eigenen Land stattfindet. In diesem Sinne soll es nicht als Freikauf für Umweltpolitik verstanden werden. – Ich danke. (Beifall bei der SPÖ.)
15.01
Präsident Dr. Andreas Khol: Zum Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.
Die Frau Berichterstatterin wünscht kein Schlusswort.
Wir gelangen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in 658 der Beilagen.
Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Der Gesetzentwurf ist mehrheitlich angenommen.
Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.
Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Der Gesetzentwurf erhält auch in dritter Lesung die Zustimmung des Hohen Hauses.
Dringliche Anfrage
der
Abgeordneten Dr. Josef Cap, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister
für Finanzen betreffend Verschwendung von Steuermitteln und Verschleuderung
von Staatsvermögen (2248/J)
Präsident Dr. Andreas Khol: Wir gelangen nunmehr zur dringlichen Behandlung der schriftlichen Anfrage 2248/J.
Da diese inzwischen allen Abgeordneten zugegangen ist, erübrigt sich deren Verlesung durch den Schriftführer.
Die
Dringliche Anfrage hat folgenden Wortlaut:
Aussagen
zur Budgetpolitik von Finanzminister Grasser waren seit dem Jahr 2000 von
Einsparungs- und Nachhaltigkeitsforderungen geprägt, die letztendlich niemals
umgesetzt wurden und deren langfristige Wirkung sich in der absolut höchsten
Finanzschuld des Bundes – bei gleichzeitigem Verkauf eines großen Teils
des österreichischen Staatsvermögens – manifestierte.
Nachhaltig
entwickelte sich lediglich die Erhöhung der Ausgaben für externe Beratung des
Finanzministers seit 4.2.2000: seit Amtsantritt hat Finanzminister Grasser
mindestens 15,36 Mio € für externe Beratung bezahlt, in dieser Summe sind
weder PR-Kosten noch Insertionen berücksichtigt.
Die angeführte Zahl ergibt sich ausschließlich aus Anfragebeantwortungen des Bundesministers für Finanzen. Sämtliche diesen Kosten gegenübergestellte Einsparungspotentiale konnten in den parlamentarischen Gremien widerlegt werden. Ebenso wider-
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legt
auch das hervorgekommene Budgetdefizit für 2005 das Vorhandensein von Einsparungspotentialen
auf Grund extern zugekaufter Beraterleistungen.
Der
von Finanzminister Grasser in der Sitzung des Ständigen Unterausschusses des
Rechnungshofausschusses am 10. Dezember 2003 zitierte Leitsatz „ein
Berater verdient sich selbst!“ und dessen Falsifikation können anhand eines
einfachen Beispieles dargestellt werden:
Für
die Beratung der Republik Österreich bei Privatisierungsschritten hinsichtlich
eines Restvermögens der DDSG wurde ein Beratungsunternehmen mit der so
genannten „Verhandlungsassistenz“ beauftragt. Die Kosten dieser Leistung
betrugen 10.000 € – das Einsparungspotential wurde von Finanzminister
Grasser mit 7,91 Mio € angegeben. Bei den angegebenen Einsparungen handelte es
sich ausschließlich um den Verkaufspreis der gegenständlichen Liegenschaft.
Diesbezüglich
ist nach wie vor vollkommen unklar warum der Finanzminister eine Verhandlungsassistenz
beim Verkauf von DDSG-Liegenschaften benötigte und warum das
Einsparungspotential in Höhe des Verkaufspreises angegeben wurde. Aus diesen Angaben
des Finanzministers muss geschlussfolgert werden, dass es dem Finanzministerium
ohne private Assistenz nicht möglich ist, Liegenschaften zu verkaufen.
Insgesamt
ist festzuhalten, dass sämtliche von Finanzminister Grasser angegebenen
Einsparungspotentiale unabhängig von der Beratungsleistung entstanden sind bzw.
bei Verkäufen von staatlichem Eigentum mit dem entsprechenden Kaufpreis
ausgewiesen wurden. Aus den Beraterverträgen entstanden lediglich
Kostenbelastungen für den Steuerzahler auf Grund der Honorarzahlungen sowie der
gleichzeitigen Besoldung der ressortintern zuständigen Beamten.
Neben
privaten Beratungsdienstleistungen wurde seit Amtsantritt der schwarz/blauen
Bundesregierung die Anzahl der Bediensteten in den Ministerbüros auf bisher
noch nie dagewesene Personalstände aufgestockt. Die rechtliche und politische
Verantwortung für diese Verschwendung von Steuermittel haben die jeweiligen
Mitglieder der Bundesregierung zu tragen, letztlich aber vor allem der
Finanzminister, der die Gewährung von Gehältern für Ministersekretäre in der
Höhe von bis zu 15.000 € monatlich, die Entsendung von MitarbeiterInnen
in bis zu acht Aufsichtsräte, den Abschluss von Arbeitsleihverträgen zum
Schaden der Republik und zur Umgehung von bestehenden Gesetzen tolerierte und
durch diese Vorgangsweise einen Verstoß gegen die Budgetwahrheit durch
Verrechnung der Refundierungskosten für Arbeitsleihverträge als Sachaufwand
unterstützte.
Durch
die Versetzung von hunderten Beamten in den Ruhestand bzw. in den Karenzurlaub
vor Ruhestand gemäß dem §§22a und 22c des Bundesbedienstetensozialplan-Gesetzes
(so genannte „Chance 55“) ergeben sich Kosten für die Republik Österreich in
Gesamtausmaß von mehr als 350 Mio €, denen keine Gegenleistungen gegenüber
stehen. Die defacto-Pensionierung von arbeitsfähigen, gut ausgebildeten
Staatsdienern basierte zum größten Teil auf rein politischen Motiven.
Durch
den Verkauf der Bundeswohnbaugesellschaften wurde Staatsvermögen unwiederbringlich
veräußert. Für diesen Verkaufsvorgang sind wiederum Beratungskosten in Höhe von
10,9 Mio € angefallen. Die budgetären Auswirkungen dieser Veräußerung ist klar
am Regierungsentwurf eines Bundesfinanzgesetzes 2005 erkennbar – trotz
Abverkaufs von nur einmalig vorhandenen Staatsvermögen erhöhen sich die
Staatsschulden auf ein Höchstausmaß.
Auch die Bestellung und Abberufung von Aufsichtsräten und Vorständen in der staatsnahen Wirtschaft sowie die damit im Zusammenhang stehenden Vertragsgestaltungen prägten das Bild der Verschwendungspolitik von Finanzminister Grasser und beruhten
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auf massiven Gesetzesverstößen in den Unternehmen der staatsnahen
Wirtschaft, darunter vor allem der Österreichischen Industrieholding AG.
Insgesamt betrugen die zusätzlichen Kostenbelastungen seit dem Jahr 2000
durch Gehälter und Aufwandsentschädigungen sowie Spesen der
ÖIAG-Leitungsorgane rund 1,4 Mio € (Stand Februar 2004). Bei den
ÖIAG-Vorstandsverträgen wurde bewusst dem Stellenbesetzungsgesetz 1998 und der
Verordnung der Bundesregierung betreffend Vertragsschablonen gemäß diesem
Gesetz zuwidergehandelt. Damit wurde eine Antiprivilegiengesetzgebung in
Kenntnis der negativen Folgen für die Steuerzahler bewusst durch den Vorstand,
den Aufsichtsrat und den Eigentümer, vertreten durch Finanzminister Grasser,
missachtet.
Betrachtet
man die Privatisierungen und Privatisierungsversuche des Finanzministers von
staatlichen Unternehmen so ist keine nachhaltige, positive Entwicklung zugunsten
des österreichischen Steuerzahlers erkennbar. Im Gegenteil der Verkauf von
öffentlichem Eigentum diente lediglich dem Stopfen von Budgetlöchern bzw. war
dieser ausschließlich ideologisch motiviert.
Die
„Nachhaltigkeit“ des Sparsamkeitsverständnisses von Finanzminister Grasser
zeigt sich auch in der Beschaffung von Dienstwägen. Obwohl Grassers Dienstauto,
ein Audi des Typs A8, als zu teuer kritisiert wurde, werden nun mehr sämtliche
Dienstwägen der Bundesregierung auf diesen Luxustyp umgestellt:
Innerhalb
von 4 Jahren sollen 40 Fahrzeuge der Marke Audi A8 angekauft werden.
Den
Fehlschlägen des Finanzministers seit 4.2.2000 stehen PR-Aktivitäten zu Höchstpreisen
gegenüber. Seit dem Jahr 2000 wurden mindestens 8,5 Mio € ausschließlich
für Werbung für Mag. Grasser verwendet. Die Persönlichkeitswerbung des
Ministers gipfelte im Jahre 2001 in einem Inserat der Financial Times mit
dem Konterfei des Finanzministers um rund 60.000 €.
Kritische
Medien, wie die Stadtzeitung „Falter“, berichteten über Veranstaltungen von
Finanzminister Grasser „im Casino, Opernhäusern und Kunsthallen“ samt
„tausender Cocktails und Brötchen“. Die selbe Zeitung stellte diesbezüglich
(berechtigt) die Frage, ob „hier das private Image eines Politikers mit
öffentlichen Mitteln aufpoliert wird“ oder ob „der Sparefroh der Republik tief
in den Staatssäckel greife“, um den Kurs seiner Ich-Aktie in die Höhe zu
treiben (Falter 24/03).
Aus
der dargelegten Gebarung des Finanzministers hinsichtlich der Ausgaben für
Selbstdarstellung und PR-Maßnahmen ergibt sich auch eine große Besorgnis
hinsichtlich der Regierungsausgaben für das Jubiläumsjahr 2005 und den
österreichischen EU-Vorsitz im Jahr 2006. Seit Regierungsantritt wurden
mindestens 72 Mio € von den Ressorts für Beratung und Werbung verschwendet –
nunmehr ist eine Erhöhung dieser Ausgaben, die bereits den Höchstwert seit 1945
darstellen, zu befürchten. Auch ist davon auszugehen, dass die Bundesregierung
diese beiden Anlassfälle bewusst zu parteipolitischen Einflussnahmen und der
werbenden Darstellung von Personen nutzen wird, dies unter Heranziehung von
Steuermittel, ungeachtet deren budgetärer Widmung. Gerade für das
Jubiläumsjahr 2005 und den österreichischen EU-Vorsitz im Jahre 2006
erscheint es wesentlich, die Werbeausgaben zu begrenzen und mittels einer
sachlichen Normierung zu reglementieren. Einen entsprechenden Vorschlag des
Rechnungshofes ignorierend hat es die Bundesregierung, allen voran der
zuständige Finanzminister, unterlassen, eine entsprechende – bereits vom
Rechnungshof ausgearbeitete – Regelung gesetzlich umzusetzen.
Da die Budgetpolitik des Finanzministers ausschließlich von der Nachhaltigkeit der ständigen Ausgabenerhöhung sowie der Erhöhung der Staatsschulden geprägt ist, gleichzeitig wesentliches Staatsvermögen abverkauft wird und die Befürchtung nahe liegt, dass sich die Kosten für Öffentlichkeitsarbeit und Repräsentation in den nächsten
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Monaten extrem erhöhen werden, richten die unterzeichneten
Abgeordneten an den Bundesminister für Finanzen nachfolgende
Anfrage:
1.
Woraus resultiert der Umstand, dass der Regierungsentwurf des Bundesfinanzgesetzes
2005 nun mehr den absolut höchsten Schuldenstand in der Geschichte der Republik
Österreich für das Budgetjahr 2005 vorsieht?
2.
Wie hoch wäre der Stand der Staatsschulden im Budgetjahr 2005 ohne Abverkauf
von staatlichen Vermögenswerten seit dem Jahr 2000, ausgedrückt in
absoluten Zahlen?
3.
Welche budgetäre Effekte ergab der Verkauf der Bundeswohnbaugesellschaften
sowie der Liegenschaftsanteile an der Bundesimmobiliengesellschaft und in
welcher Form und Höhe wurden dadurch Staatsschulden getilgt, ausgedrückt in
absoluten Zahlen?
4. In
welcher Form und Höhe wurden durch Verkauf von ÖIAG-Anteilen Staatsschulden
seit dem Jahr 2000 getilgt und in welcher Weise wirkten sich diese
Verkäufe auf die Dividendenentwicklung für die Republik Österreich aus?
5.
Haben Sie dem Ankauf von 40 neuen Dienstautos der Marke Audi A8 gemäß Bundeshaushaltsgesetz
zugestimmt und wenn ja, auf welchen Überlegungen basiert ihre Genehmigung des
Ankaufs von 40 Luxusautos?
6. In
welcher Höhe werden Budgetmittel für Werbeausgaben (aller Ressorts) und
PR-Aktivitäten (aller Ressorts) im Jubiläumsjahr 2005 verwendet, wie hoch sind
diese insgesamt veranschlagt und wie hoch sind die diesbezüglich
prognostizierten Ausgaben des Bundesministeriums für Finanzen?
7. In
welcher Höhe werden Budgetmittel für Werbeausgaben (aller Ressorts) und
PR-Aktivitäten (aller Ressorts) im Zuge des österreichischen EU-Vorsitzes 2006
verwendet, wie hoch sind diese insgesamt veranschlagt und wie hoch sind die
diesbezüglich prognostizierten Ausgaben des Bundesministeriums für Finanzen?
8. In
welcher Form werden Sie einer zweckentfremdeten Verwendung von Steuermittel im
Zuge der Feierlichkeiten des Jubiläumsjahres 2005 sowie des österreichischen
EU-Vorsitzes im Jahre 2006 entgegentreten und können Sie eine
entsprechende Ausgabenerhöhung bedingt durch diese zwei Anlassfälle
ausschließen?
9.
Bis zu welchem Zeitpunkt werden die vom Rechnungshof vorgegebenen Regeln für
Regierungswerbung umgesetzt und warum wurde dieses vorgeschlagene Reglement
bisher nicht berücksichtigt?
10.
Inwieweit ist daran gedacht, angesichts der extremen Erhöhung des Staatsschuldenstandes
Reduktionen im Beratungs- und PR-Dienstleistungsbereich für die Budgetjahre
2005 und 2006 zu veranlassen?
*****
Präsident Dr. Andreas Khol: Ich erteile Herrn Abgeordnetem Dr. Cap als erstem Fragesteller zur Begründung der Dringlichen Anfrage das Wort. Seine Redezeit beträgt 20 Minuten. – Bitte, Herr Abgeordneter.
15.02
Abgeordneter Dr. Josef Cap (SPÖ): In der vorherigen Debatte hat Herr Staatssekretär Finz – wahrscheinlich schon in Kenntnisnahme unserer Dringlichen Anfrage –
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bereits ein wenig auf die erste Frage dieser Dringlichen Bezug genommen, nämlich woraus der Umstand resultiert, dass der Regierungsentwurf des Bundesfinanzgesetzes 2005 nunmehr den absolut höchsten Schuldenstand in der Geschichte der Republik Österreich für das Budgetjahr 2005 vorsieht.
Ich weiß schon, dass Sie das ungern hören, aber man kann es nicht oft genug sagen, weil Sie in dieser Angelegenheit ziemlich schnell vergessen. Ich kann Ihnen die Antwort auch gleich sagen: Im Jahr 2000 betrug die Finanzschuld des Bundes insgesamt 120,7 Milliarden €, und Ende 2005 wird die Finanzschuld zirka 140,9 Milliarden € ausmachen. Das ist in fünf Jahren ein Plus von 20,2 Milliarden €. Wollen Sie es in Schilling noch hören? – Das sind fast 300 Milliarden Schilling.
Was sagen Sie jetzt dazu? – Jetzt ist Stille auf der rechten Seite dieses Hauses. Das muss man schön langsam setzen lassen in den Gehirnganglien, dass Sie in Wirklichkeit für eine der höchsten Schuldenstände verantwortlich sind. Ich hoffe, Sie haben das mitgeschrieben, Herr Finanzstaatssekretär, weil Sie das vorhin bestritten haben. Sie haben dauernd über die letzten 30 Jahre geredet, irgendwann werden Sie auch noch über die Römerzeit reden. Sie sollten sich einmal um die letzten vier Jahre kümmern, die diese schwarz-blaue Regierung zu verantworten hat. (Beifall bei der SPÖ.)
Unsere Dringliche Anfrage hat den Titel „Anfrage an den Bundesminister für Finanzen betreffend Verschwendung von Steuermitteln und Verschleuderung von Staatsvermögen“. Ich meine, der Titel ist sogar noch untertrieben, aber er beschreibt im Wesentlichen, worum es unserer Auffassung nach geht.
Ich komme zuerst zu dem gewichtigen Aspekt
der externen Beratung. Ich frage mich: Wieso brauchen Sie überhaupt eine
externe Beratung? – Ihr Ministerium hat die besten Beamten der Republik
und tolle Abteilungen. Fleißige, motivierte Menschen sind im Finanzministerium
tätig, zumindest haben wir es so gekannt, als wir noch im Finanzministerium waren.
Was in der Zwischenzeit passiert ist, weiß ich nicht, aber damals gab es hoch
qualifizierte Beamte. (Abg. Neudeck: Wieso habt ihr dann so
schlechte Budgets gehabt?)
Wenn Sie seit 4. Februar 2000, also
seit Ihrem Amtsantritt, Herr Minister, mindestens 15,36 Millionen €
für externe Beratung bezahlt haben, dann stellen sich mir folgende Fragen: Was
machen Sie überhaupt noch selbst? Wozu sitzen Sie überhaupt noch drinnen? Was
haben Sie überhaupt selbst entschieden? Wozu haben wir eine Aufblähung der
Kosten des Personals in den einzelnen Ressorts, also auch in Ihrem Ressort? (Zwischenruf
des Abg. Neudeck.)
Außerdem muss man dabei noch berücksichtigen, dass es auf der einen Seite Honorarzahlungen gibt, von denen ich Ihnen gerade erzählt habe, und auf der anderen Seite gleichzeitig aber die ressortinternen Beamten weiter besoldet werden. Wofür werden diese dann eigentlich bezahlt? Was machen sie in den Abteilungen, Herr Finanzminister? Versuchen sie in Ihre Homepage zu kommen, wenn es eine Internetstörung gibt? Was machen diese Menschen? Welche Aufgaben haben sie eigentlich zu verrichten? – Erzählen Sie uns das dann, wenn Sie unsere Fragen beantworten!
Die Zahl der Bediensteten wurde in allen
Ministerbüros erhöht. Manche haben Spitzeneinkommen in der Höhe von bis zu
15 000 €, Mitarbeiterinnen, Mitarbeiter sitzen in bis zu acht
Aufsichtsräten. Es muss jeden Montag eine Verteilungssitzung geben für Jobs,
für Aufsichtsräte, für Stellen, wo man halt irgendwo jemanden unterbringt, der
einem irgendwie zu Gesichte steht. (Abg. Neudeck: Gehen die
Ihnen ab?) – Sie sind historisch anders angetreten. Sie werden zwar
immer schmäler hier in diesem Haus – nicht körperlich gesehen –, sind
aber angetreten, gegen Privilegien anzukämpfen, soweit ich mich richtig
erinnere. Was ich aber jetzt registriere, das ist das pure Gegenteil davon. (Abg. Parnigoni:
Neu regieren!)
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Wenn Ihnen Beamte politisch nicht passen, dann werden sie zu Hunderten, so wie Sie es getan haben, in den Ruhestand versetzt beziehungsweise in den Karenzurlaub geschickt. Da sind Haider und Ewald Stadler gesessen, diese hätten angesichts dessen solch einen dicken Hals (eine entsprechende Handbewegung machend) bekommen, geschrieen hätten sie, wenn sie gehört hätten, dass Beamte in den Ruhestand versetzt oder in den Karenzurlaub geschickt werden. Was hätten die beiden hier alles erzählt?! Jetzt muss man ihn irgendwo in den Kärntner Tälern suchen, wenn man von ihm etwas hören will. (Abg. Scheibner: Gute Koalition!) Aber Sie alle sitzen da brav in der berühmten Stellung: Mein Name ist Hase, und ich weiß von nichts, und ich sehe auch nicht alles und stehe mit zugemachten Augen und verschlossenen Ohren auf, wenn wieder Beschlüsse der Regierung apportiert werden ! – Das ist die Wahrheit! Sie haben sich von Ihrem historischen Anspruch meilenweit entfernt.
Was hat diese Aktion die Republik Österreich gekostet? – Sie hat damals den Titel „Chance 55“ gehabt. All das passierte vor dem Hintergrund: mehr arbeiten, späterer Pensionsantritt und kürzere Pensionen in diesem Land. Man greift den Pensionisten permanent einmal in die linke und einmal in die rechte Tasche. Niemand kann mehr auf der Straße aufrecht gehen, weil er dauernd die Hände des Finanzministers in einer der beiden Taschen hat. Vor diesem Hintergrund haben Sie noch den zynischen Titel „Chance 55“ gewählt. So nach der Devise: Komm lieber Beamter, den wir dich aus politischen Gründen nicht mehr wollen, ergreif deine Chance und fleuche aus dem Ministerium!
Wer zahlt das? – Der Steuerzahler bezahlt das, die Steuerzahlerin bezahlt das. Die Größenordnung beträgt 350 Millionen €. Setzen Sie einmal all das in Relation zu Ihren Quälbeschlüssen möglicherweise bei der Gesundheitsreform! Setzen Sie all das einmal in Relation! Das betrifft aber nicht nur diesen Bereich, da gibt es noch ganz andere.
Beim Innenministerium, das heute nicht Gegenstand der Anfrage ist, geht es gleich in die Zehntausende. Zwölftausend Posten werden neu ausgeschrieben, 30 000 unter dem direkten Kommando des Innenministers. Aber das will ich jetzt gar nicht im Detail ausbreiten, mit dem werden wir uns sowieso noch einmal gesondert zu beschäftigen haben. Aber zahlen müssen es immer Frau Österreicherin und Herr Österreicher.
Jene, die fasst entspannt in den letzten und vorletzten Reihen da oben sitzen, sollten ein bisserl aufgeregter dieses Zahlenmaterial verfolgen (Abg. Neudeck: Sie wird es nicht mehr geben, das haben wir schon gehört!), und zwar nicht bloß deshalb, weil Sie, wie alle anderen hier, in ihren Wahlkreisen diese Missstände zu erklären und den Herrn Finanzminister und den Herrn Bundeskanzler für diese Maßnahmen zu verteidigen haben, sondern auch aus folgendem Grund: Wenn das auch am Wahltag Gegenstand der Erörterung ist, dann werden Sie in den letzten und vorletzten Reihen danach gar nicht mehr hier sitzen! Ich weiß nicht, wo Sie dann entspannt sitzen werden, aber sicher nicht hier – das kann ich Ihnen sagen!“ –, wenn diese Politik fortgesetzt wird. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Neudeck: Kollege Cap, das ist eine alte Rede!)
Aber setzen wir das Ganze weiter fort: Welch Geschrei hat es doch immer gegeben bei der Bestellung oder Abberufung von Aufsichtsräten und Vorständen in der staatsnahen Wirtschaft! Das war oft wochenlang Gegenstand der öffentlichen Erörterung. Was haben Sie gemacht seit dem Jahr 2000? – Ihnen war das Stellenbesetzungsgesetz 1998 Wurscht – daran haben Sie sogar mitgewirkt! Ich kann mich erinnern, damals sind wir sogar noch in der großen Koalition gesessen! Die Vertragsschablonenverordnung war Ihnen Wurscht – alles Wurscht! – Herausgekommen ist ein Tollhaus mit Gehältern, Aufwandsentschädigungen und Spesen für ÖIAG-Leitungsorgane. Kostenpunkt: 1,4 Millionen €, Stand Februar 2000. Sie können das noch ergänzen, falls irgendwo
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Neuerungen dazugekommen sind. (Abg. Mag. Molterer: Streicher!) Ich gebe Ihnen die Chance, dass Sie sich in die Debatte konstruktiv einbringen können.
Was passiert da? – Da wird nach dem Motto verfahren: Jetzt sind wir an der Macht, jetzt können wir Posten besetzen, jetzt können wir Privilegien verteilen, jetzt können wir Steuergelder, die wir den Österreicherinnen und Österreichern herauspressen, endlich einmal ungezügelt ausgeben! – Das ist Ihr Politikverständnis!
Die Symbolfigur sitzt hier auf der Regierungsbank: Herr Finanzminister Grasser und sein Helfershelfer, Staatssekretär Finz, der immer eine Dose Persil mit hat.
Präsident Dr. Andreas Khol: Herr Kollege! „Helfershelfer“ kommt aus der Kriminalität!
Abgeordneter Dr. Josef Cap (fortsetzend): Dann sage ich nur „Helfer“ und lasse „Helfers“– den Genitiv – aus und bleibe bloß bei „Helfer“. – Sein treuer Helfer Staatssekretär Finz ist ihm permanent dabei behilflich. (Abg. Dr. Brinek: Wie der Schelm denkt, so ist er!) – Schelmerei!
Wie beurteilen Sie den Verkauf der Bundeswohnbaugesellschaften? – Das ist Staatsvermögen, das unwiederbringlich veräußert wurde.
Jetzt komme ich wieder zu den
Beratungskosten zurück: Beratungskosten in der Höhe von
10,9 Millionen €! Was hat der Berater um
140 Millionen Schilling gemacht, können Sie mir das erklären? Hat er
täglich ein Mal gesagt: Verkaufen Sie die Wohnungen – wieder
10 Millionen –, verkaufen Sie die Wohnungen – wieder
10 Millionen? Wie geht das? – Erklären Sie mir das! (Zwischenbemerkung
von Bundesminister Mag. Grasser.)
Sie sind doch eigentlich diese
Superprivatisierer, die privatwirtschaftlichen Experten, die auf den privaten
Weltmärkten tanzen. Die Vertreter der Weltbank fragen einmal im Monat an, wann
Sie endlich Zeit haben, damit sie sich bei Ihnen anstellen können, weil Sie so
ein Genie sind. Trotzdem brauchen Sie für den simplen Verkauf der Bundeswohnbaugesellschaft
Beraterfirmen mit Beratungskosten in der Höhe von 10,9 Millionen €!
Es ist unfassbar, was Sie dafür ausgegeben haben! (Ruf bei der SPÖ: Freunderlwirtschaft!)
Wir könnten auch fast seminarmäßig Ihre
Privatisierungsversuche oder Privatisierungsschritte durchgehen, die Sie
getätigt haben: Ein bisschen in die Börse schauen, heiße Finger bekommen,
wieder gehen, und dann kommt noch der Vorwurf des Insiderhandels. – Was
ist übrigens daraus geworden, als wir gesagt haben: Bitte klären Sie das
endlich auf. Es sollten die Kompetenzen der Finanzmarktaufsicht erweitert werden,
es hätte eventuell ein Untersuchungsausschuss eingesetzt werden können. Was ist
bei dem Ganzen, außer dass sich die Schweizer zurückgezogen haben, herausgekommen? –
Der Mantel des Schweigens und sonst nichts! (Abg. Mag. Molterer:
Josef, die SPÖ schläft schon!)
So kann man als Finanzminister nicht agieren! So kann man als Vertreter einer Regierung nicht agieren! Das hat die österreichische Bevölkerung wahrlich nicht verdient!
Zurückkommend auf den Beratungsbereich: Sie haben den berühmten Satz gesagt: Ein Berater verdient sich selbst! – Na, das ist ordentlich zynisch, das sage ich Ihnen, vor allem anhand der Privatisierungsschritte des Restvermögens der DDSG. Ein Beratungsunternehmen, wie wir in der Dringlichen Anfrage geschrieben haben, wurde mit einer Art Verhandlungsassistenz beauftragt, und die Kosten dieser Leistung betrugen damals – läppisch, verglichen mit den anderen – 10 000 €. Dann haben Sie gesagt, das Einsparungspotenzial sei zugleich der Kaufpreis. Das war fast schon kabarettartig! Ich würde Herrn Steinhauer und Kollegen einmal raten, sie sollten einmal ein Grasser-Kabarett veranstalten. – Sie, Herr Staatssekretär, sollten dabei, weil Sie so gierig schauen, auch vorkommen! Sie sollten auch einen Platz darin haben! Sie sind ja fak-
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tisch siamesische
Zwillinge, die hier auftreten. (Abg. Mag. Molterer: Das
wäre dir lieber als das derzeitige, das glaube ich! Freundschaft!)
Das heißt also, das Einsparungspotenzial ist die Höhe des Verkaufspreises! Was sagen die beruflichen „Privatwirtschaftler“ in der ÖVP dazu, wenn solch ein Ergebnis letztendlich dabei herauskommt?
Wir kommen zum nächsten Punkt. Mich
wundert, dass Sie überhaupt heute bei der Dringlichen anwesend sind, Herr
Finanzminister! Ich habe mir gedacht, Sie haben wieder eine Probefahrt mit einem
der Audis, die Sie gerade anschaffen. Was ich so gehört habe, sollen
40 Audi 8 angeschafft werden. (Abg. Neudeck: Was
fahren Sie für ein Auto?) – Ich habe einen Xantia Turbo
Diesel 1,9, acht Jahre alt. Ich nehme Sie gerne einmal mit, wenn Sie
wollen. (Abg. Neudeck: Nein, danke!) Das ist ein sehr gutes
Auto, ich kann Ihnen das wirklich empfehlen! Ehrlich gesagt: Ich komme auch von
A nach B! (Abg. Neudeck: Klubobmann Gusenbauer?) Ich habe
keine Probleme, gehe aber nicht so weit, dass ich der Regierung jetzt lauter
Citroëns empfehle, denn sonst müsste ich die Automarke wechseln, und das will
ich nicht. (Abg. Neudeck: Klubobmann Gusenbauer?)
Konzentrieren Sie sich jetzt einmal! Ich
höre, es geht um 40 Audi 8. In der Werbung heißt es: sportlich und
luxuriös, und es gibt verschiedene Modelle. (Abg. Neudeck: Sie
sind sehr der Zeit hinten nach!) Es gibt verschiedene Modelle, wie wir
wissen. Meine Frage ist: Wieso brauchen Sie 40 Audi 8? Wieso muss das
übrigens überhaupt diese Autotype sein, was ist so faszinierend daran? –
Das müssen Sie mir erklären! (Abg. Neudeck: Was fährt
Gusenbauer?)
Das heißt nicht, dass ich gegen eine vernünftige Lösung bei Dienstautos bin, wenn ein Regierungsmitglied irgendwo hinfahren muss, das stört mich nicht! Die Anzahl von 40 Audi 8 ist aber immerhin beachtlich! Der Bruttopreis schwankt zwischen 70 000 € und 140 000 €. Bundeskanzler Schüssel würde in seiner üblichen übertreibenden Sprache sagen: 70 000 € für die Sparvariante des Audi 8 und 140 000 € für den etwas gehobenen Mittelklassewagen.
Jedenfalls brauchen Sie für diese flotte Flotte immerhin 2 Millionen € der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler, Herr Finanzminister! Es ist doch eine in höchstem Maße hoch interessante Frage, die man in diesem Zusammenhang klären sollte, ob in Zeiten, in denen man den Österreicherinnen und Österreichern sagt, es müsse gespart werden, in denen es faktisch keinen Bereich des österreichischen Sozialstaates gibt, wo Sie nicht sagen: Da muss eingespart werden!, Sie 40 Audis anschaffen müssen. (Abg. Parnigoni: 40 Audis, so viele Minister und Staatssekretäre gibt es gar nicht! Bekommt Scheibner auch einen?) Mit der Beschaffung dieser Dienstautos, mit dem Aufblähen des Apparates in den einzelnen Ressorts, mit den steigenden Repräsentationskosten und mit den steigenden Beratungskosten werfen Sie das Geld beim Fenster hinaus. – Das ist in höchstem Maße unmoralisch, Herr Finanzminister! (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Mag. Molterer: Androsch war der mit der Sonderanfertigung!)
Jetzt kommen wir zu einem Bereich, für den ich fast Verständnis habe, ich sage es ganz ehrlich. Sie sollten eine weihevolle Ruhe einlegen, Herr Klubobmann Molterer, denn ich signalisiere gerade Verständnis für die PR-Aktivitäten. Wenn ich solch ein Image habe wie der Herr Finanzminister, dann frage ich mich: Wer denkt nicht über eine PR-Firma nach (Abg. Neudeck: Jetzt kommen wir drauf: Sie sind schuld, Sie verursachen die Kosten!) und engagiert sich nach dem Motto: Die Politik kann ich zwar nicht mehr ändern, und ich kann mich selbst auch nicht ändern, denn ich bin, wie ich bin, aber eine gute PR-Firma könnte vielleicht ein bisschen etwas ändern!? – Bitte, machen Sie sich selbst ein Bild, ob diese PR-Firma eine Chance hätte! (Abg. Hornek: ... 100-mal mehr ausgeben, weil er besser werden will als Gusenbauer!) – Immer einen
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Witz auf den Lippen in der drittletzten Reihe. Ihnen wird das Lachen auch noch vergehen, das sage ich Ihnen! (Beifall und Heiterkeit bei der SPÖ.)
Seit dem Jahre 2000 wurden
8,5 Millionen € ausschließlich für Werbung für Finanzminister
Grasser verwendet. – Ich muss die Beträge immer in die Alt-Währung umrechnen,
dann sind die Zahlen auch viel deutlicher. –
100 Millionen Schilling wurden ausgegeben, und der Beliebtheitsgrad
beträgt nur mehr ein Drittel. Woran ist das gelegen, Herr Finanzminister? Haben
Sie in der Zwischenzeit die Firma gewechselt? (Abg. Scheibner:
Am Parteiwechsel!)
Ich schaue mir auch die Rankings an, ich finde diese auch faszinierend: Zuerst lagen Sie ganz vorne, dann nur mehr im Mittelfeld – immer mit diesem leichten Abrutschtrend. (Abg. Scheibner: Das war der Parteiwechsel!) Die Magazine legen eine Schichtseife hin, und wieder fällt man um einen Platz weiter hinunter. Das war 100 Millionen wert: nur mehr ein Drittel Beliebtheitsgrad von vorher? Oder ist es doch an der Politik gelegen, dass die Leute gesagt haben: Der sagt dauernd, man soll sparen, aber selbst will er nicht sparen, der sagt: Liebe Österreicher, was ist mit eurer Steuermoral?, zahlt endlich die Steuern ehrlich und aufrecht, denn wenn ich sie schon nicht zahle, zahlt wenigstens ihr sie!? (Heiterkeit und Beifall bei der SPÖ.) – Das verstehe ich!
Jetzt sage ich Ihnen noch etwas: Die Geschichte mit der „Financial Times“ wollen wir doch nicht vergessen! 60 000 € wurden ausgegeben, nur damit er einmal mit seinem Konterfei und einem von ihm ausgewählten Text in die Wall Street winken kann. Das war 60 000 € wert? Rechnen Sie einmal 60 000 € um! Er macht einen New York-Besuch, ist in der „Financial Times“ vertreten und winkt dazu. (Abg. Neudeck: Sie schaffen das nicht einmal um 200 000!)
Angesichts des Hintergrunds, vor dem wir uns jetzt befinden, muss ich sagen: Dafür habe ich in Wahrheit kein Verständnis! Wir müssen das immer wieder Revue passieren lassen, in welchem Umfeld all das vor sich geht!
Ich sage Ihnen: Ich versuche jetzt wirklich, das realistisch zu sehen und zu beurteilen und nicht – so wie bei Ihnen immer Haider und Stadler – aus der populistischen Antidingsda, fast staatszerstörenden antipolitischen Perspektive. Nein! Mir geht es ja darum, dass wir konstruktiv mitwirken, auch in dieser Frage. (Ironische Heiterkeit bei der ÖVP und den Freiheitlichen.) Sie sollen das wirklich so verstehen.
Als ehemalige Regierungspartei haben wir ja Verständnis dafür, dass gewisse Dinge erledigt werden müssen, dass bestimmte Notwendigkeiten der Alltagsbewältigung auch in einer Regierungsposition da sind. So ist es ja nicht, wir haben da ja durchaus keinen fundamentalistischen Zugang. Aber das, was sich da abspielt, ist wirklich in der Kategorie „Verschwendung und Vergeudung von Steuergeldern“ zu klassifizieren, vor allem vor dem Hintergrund der 44 Belastungen. Bundesgeschäftsführer Darabos hat vorerst einmal 44 Belastungen genannt, mittlerweile werden es schon wieder mehr sein; allein am heutigen Tag werden es wieder um einige mehr, vielleicht in einer Stunde werden es noch ein bisserl mehr. Vor diesem Hintergrund ist das zu sehen!
Außerdem interessiert mich noch – ein letzter Punkt – Folgendes: Vor uns liegen das Jubiläumsjahr 2005 und der österreichische EU-Vorsitz im Jahr 2006. Mittlerweile wissen wir, dass die gesamte Regierung seit Beginn ihrer Tätigkeit für Beratung und Werbung fast 1 Milliarde Schilling ausgegeben hat. 72 Millionen €! Daher würden wir jetzt gerne genauer wissen: Was wird mit den für das Jubiläumsjahr 2005, für dieses geplante „Kuscheljahr“, budgetierten Ansätzen? Es wird hoffentlich mehr daraus als das, was Sie planen, nämlich eine bloße einjährige Werbeveranstaltung für die „größte“ und „beste“ Regierung aller Zeiten. Wir wollen da schon mehr haben, es soll wirklich Gedenken, wirklich politische Aufarbeitung, wirklich politische Reflexion geschehen.
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Was soll mit dem Geld, das dafür veranschlagt worden ist, tatsächlich geschehen? Das sollten Sie uns jetzt schon sagen. Das sollte man auch normieren, dafür sollte es auch Regeln geben. Das Gleiche gilt für den österreichischen EU-Vorsitz im Jahr 2006. Bitte, keine Werbekampagne: Ratspräsident Schüssel – der beste Ratspräsident, den die EU jemals gehabt hat! (Demonstrativer Beifall bei Abgeordneten der ÖVP.) Jubel, Jubel, Jubel! Weihrauch, Weihrauch, Weihrauch! – Genau, das ist der Reflex, ich wollte nur den Test machen, ob es noch funktioniert. Man sagt nur „Jubel“, „Schüssel“, und Sie bekommen schon ein Zucken in beiden Händen. (Heiterkeit bei der SPÖ.) Wunderbar, Sie sind gut trainiert, es funktioniert nach wie vor.
Sie werden uns zugestehen, dass wir jedenfalls in diesem Bereich genau wissen wollen, was geschehen soll. Liegt das im Interesse der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler? Wird mit dem Geld verantwortungsbewusst umgegangen, oder ist nur die Fortsetzung dessen geplant, was Sie seit Regierungsantritt gemacht haben, nämlich: den Leuten etwas vorgaukeln, mit zweierlei Maß messen, das Geld hinauswerfen und auf der anderen Seite den Österreichern aus der Tasche pressen!? Da werden wir sicher nicht mitspielen! (Beifall bei der SPÖ und den Grünen.)
15.22
Präsident Dr. Andreas Khol: Zur Beantwortung der Dringlichen Anfrage hat sich der Herr Bundesminister für Finanzen zu Wort gemeldet. Seine Redezeit soll 20 Minuten nicht überschreiten. – Herr Bundesminister, bitte.
15.23
Bundesminister für Finanzen Mag. Karl-Heinz Grasser: Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Hohes Haus! Ich darf mich sehr herzlich beim Abgeordneten Cap dafür bedanken, dass ich wieder einmal Gelegenheit habe, das Hohe Haus umfassend darüber zu informieren, wie sparsam diese Bundesregierung mit dem Geld des Steuerzahlers umgeht (Beifall bei Abgeordneten der ÖVP und der Freiheitlichen), wie erfolgreich unsere Budgetpolitik im internationalen Vergleich ist und wie es uns gelingt, die Steuern und Abgaben stärker zu senken als jeder Bundesregierung vor uns.
Wir haben im nächsten Jahr die stärkste Steigerung der Realeinkommen seit vielen Jahren. – Gut für die Bevölkerung: mehr Geld in der Brieftasche! Gut für die Wirtschaft: mehr Investitionen! Schon heute können wir Ihnen sagen: 2005 – ein gutes Jahr für Österreich! (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)
Meine Damen und Herren! Frage 1 – um gleich auf Ihre auch diesmal wieder diffizil gestellten Fragen einzugehen – darf ich beantworten mit zwei Zitaten aus der „Zeit im Bild 2“, damit ich unverdächtige Zeugen anführe, vom 13. Oktober 2004, also ungefähr einen Monat alt. Damals hat Frau Thurnher Professor Felderer, den Chef des Instituts für Höhere Studien, gefragt – ich zitiere –:
Jetzt argumentiert die Opposition, dass trotz vieler Steuererhöhungen bisher, des Verkaufs vieler Staatsbeteiligungen die Defizite im nächsten Jahr in absoluten Zahlen höher sein würden als zu Beginn von Grassers Amtszeit, dazu noch die Arbeitslosigkeit höher sein würde. Ist da etwas dran an dieser Argumentation?
Professor Felderer – Zitat des Professors –: Kann ich eigentlich schlecht nachvollziehen, weil man muss das ja im Verhältnis zum BIP, zum Bruttoinlandsprodukt sehen. Und da ist es so, dass wir andere Zahlen sehen müssen. Im Verhältnis zum Bruttoinlandsprodukt stellt sich das anders dar, also nicht so, wie es gerade gesagt wurde. Die Zahlen inflationieren ja alle. Wir haben jedes Jahr mehr Einkommen, wir haben auch jedes Jahr mehr Steuereinnahmen, wir haben jedes Jahr mehr Produktion, insofern kann man absolute Zahlen – wie Sie, meine Damen und Herren von der SPÖ, es in
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Ihrer Anfrage machen – meines Erachtens – so Felderer – nicht vergleichen, sondern nur die Relation zum Bruttoinlandsprodukt, und dort sieht die Sache anders aus. – Zitatende.
Meine Damen und Herren! Dort sieht die Sache ganz anders aus! Sie haben uns Schulden von 66,5 Prozent übergeben, Österreich war das viertschlechteste Land der Euro-Zone. Wir haben diese Schulden von 66,5 auf 63,7 Prozent reduziert und sind mittlerweile das siebentbeste Land in der Eurozone. – Das ist unsere Politik! Nicht Rekordstand, sondern Senkung! (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen. – Abg. Mag. Molterer: So schaut’s aus!)
Meine Damen und Herren! Bei all diesen
Zahlen, bei dieser Ökonomie, ob es die Europäische Union ist, ob es der
Internationale Währungsfonds ist, ob es die OECD ist, ob es um irgendeine
einschlägige internationale Debatte geht, Herr Abgeordneter Cap, es geht um
Finanzschuld, es geht um Schuldenquoten. Herr Abgeordneter Cap stellt sich hier
heraus und sagt: Rekordschulden! Ich glaube nur an die Statistik, die ich, der
Ökonom Cap, selbst gemacht habe, nur das wird gut und richtig sein! (Abg. Mag. Molterer: Er ist ja keiner!)
Lieber Abgeordneter Cap! Ich glaube, Sie
sollten so wie jeder Ökonom in dieser Welt vielleicht einmal ... (Abg. Dr. Partik-Pablé: Er ist ja kein Ökonom!) Ich wollte jetzt charmant
sein und Abgeordnetem Cap ausnahmsweise Kompetenz unterstellen. Herr
Abgeordneter Cap! Wie alle anderen, die international Debatten führen, sollten
wir uns darauf einigen, das wir an Hand von Schuldenquoten argumentieren, und
dazu noch einmal: Diese Schuldenquoten sind gesenkt und nicht erhöht worden! (Abg. Parnigoni:
Sie sind nicht gesenkt worden!)
Meine Damen und Herren Abgeordneten! Sie haben hinterfragt: Wie ist es dazu gekommen, dass die Schulden in absoluten Zahlen trotzdem gestiegen sind? Ich darf Ihnen gerne sagen, was unsere Eckpfeiler der Finanz- und Wirtschaftspolitik waren.
Erstens haben wir gesagt: Wir stehen für solide Staatsfinanzen! Wir haben uns vorgenommen, ein Nulldefizit zu machen, und wenn Sie ehrlich sind, müssen Sie sagen, Sie hätten niemals gedacht, dass diese Bundesregierung in der Lage ist, dieses Nulldefizit zu erreichen. Wir haben es im Jahr 2001 geschafft, im Jahr 2002 gab es ein ganz kleines Defizit mit 0,2 Prozent. (Zwischenruf des Abg. Eder.)
Ziehen Sie den Vergleich über die
Jahre 1976 bis 1999, jene Zeit, in der sozialdemokratische Finanzminister
und Bundeskanzler Verantwortung getragen haben! Sie haben ein
durchschnittliches Defizit von 3,1 Prozent pro Jahr gemacht. Im
Durchschnitt jedes Jahr, über 25 Jahre hinweg, 3,1 Prozent Defizit! (Abg. Schieder:
Das stimmt ja nicht! – Abg. Dr. Gusenbauer:
So ein aufgelegter Unsinn!)
Wir haben in unserer Zeit mit Alfred Finz ein Defizit von 0,9 Prozent zu verantworten. Das heißt, und das muss ich Ihnen sagen: Das ist eine andere Liga der Finanzpolitik! Wir haben es einfach dramatisch besser gemacht, solide Staatsfinanzen, nicht mehr Geld ausgegeben, als eingenommen. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen. – Abg. Dr. Gusenbauer: Das ist unglaublich! – Abg. Schieder: Das ist nicht die Wahrheit, die Sie hier verbreiten!) – Herr Abgeordneter, rechnen Sie bitte nach!
Die Zahlen von 1976 bis 1999 ergeben im
Durchschnitt 3,1 Prozent Defizit; eine relativ einfache Rechnung. (Abg. Eder:
Einmal die Wahrheit wenn Sie sagen!) Die Zahlen von 2000 bis 2005 ergeben
ein Defizit von 0,9 Prozent. Das ist (Abg.
Dr. Gusenbauer: Das ist
falsch!) die Wahrheit, das sind die Fakten, auch wenn Sie es nur schwer
glauben wollen, weil Sie nicht einsehen können, dass Ihre Politik eben sehr
hohe Defizite produziert hat. (Abg. Eder: Das ist wieder falsch!)
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Zweiter Punkt: Wir haben gesagt, wir senken
die Steuern. – Meine Damen und Herren! Wir hatten fast 45 Prozent
Abgabenquote, denn Ihr Weg war: alles durch den Staat, eine Umverteilung:
Steuern rauf, möglichst wenig in die Brieftaschen der Bevölkerung.
Wir senken die Abgabenquote. (Abg. Eder: Das ist ja nicht wahr! Schon wieder ein Schmäh!) Die Abgabenquote 1999 lag bei 43,7 Prozent, die Abgabenquote im Jahr 2005 liegt bei 41,7 Prozent, im darauf folgenden Jahr bei 40,6 Prozent. Wir sind jene Bundesregierung, die die Steuern und Abgaben am stärksten gesenkt hat, weil wir sagen: Mehr Geld in die Brieftaschen der Bevölkerung! (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)
Herr Abgeordneter Cap, wenn Sie sich hier herausstellen und hinterfragen: Wer geht wie gut mit dem Geld des Steuerzahlers um? (Abg. Sburny: Wer hat denn jetzt was im Geldbörsel? Sagen Sie jetzt einmal, wer!), dann möchte ich sagen: Schauen wir uns zum Beispiel einmal die Bundesfinanzierungsagentur an! Wir alle wissen, dass der Staat sich refinanzieren muss, dass er seine Schulden entsprechend finanzieren muss.
Die Bundesfinanzierungsagentur tut das auch, indem sie einen Teil in Schweizer Franken und in Yen refinanziert hat. Im Zeitraum 1993 bis 1999, also in der Verantwortung sozialistischer Finanzminister, sind im Vergleich zu Schilling- beziehungsweise Eurofinanzierungen 855 Millionen € verloren gegangen. Im Zeitraum von 2000 bis jetzt sind 3,9 Milliarden € gewonnen worden. 855 Millionen € durch Ihre Politik verloren – 3,9 Milliarden, 3 900 Millionen € durch eine kluge Refinanzierungspolitik der österreichischen Bundesfinanzierungsagentur gewonnen! (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen. – Abg. Dr. Gusenbauer: Das, was hier geboten wird, ist eine absolute Frechheit! Das ist unglaublich! Das ist untragbar!)
Abschließend zur Frage 1 darf ich Ihnen Folgendes sagen: Sie haben eine Schuldenzahl genannt. Ich bringe eine noch höhere, nämlich die gesamtstaatliche, und diese liegt im Jahr 2005 bei 155 Milliarden €. Übergeben haben Sie uns einen Schuldenstand von 133 Milliarden € im Jahr 1999. Jetzt sagen Sie: Rekordstand! Ich habe Ihnen gesagt, man sollte mit Schuldenquoten argumentieren, und ich sage Ihnen auch noch, Herr Abgeordneter Cap, wenn Sie so argumentieren und sagen, in absoluten Zahlen hätten wir die höchsten Schulden überhaupt zu verantworten: mit der Wahrscheinlichkeit von 25 Jahren sozialdemokratischer Finanzpolitik! (Abg. Eder: Märchen!)
Hätten Sie in den letzten fünf Jahren so weitergewirtschaftet, dann hätten wir jetzt Schulden von 182 Milliarden €! Das haben wir uns ausgerechnet in der Budgetsektion. (Abg. Eder: Märchen!) Das heißt, wenn Sie in den letzten fünf Jahren Verantwortung getragen hätten, hätten wir um 27 Milliarden € mehr Schulden als jetzt. Wir haben ganz klar die bessere Finanzpolitik gemacht, ob Sie das hören wollen oder nicht. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen. – Zwischenrufe bei der SPÖ.)
Zur Frage 2, meine sehr geehrten Damen und Herren:
Erst einmal muss ich, was die Frage 2 betrifft, eine Interpretation der Fragestellung vornehmen, weil sie nicht ganz klar gestellt ist. Ich darf das so machen, dass ich sage: Mit „Staatsschulden“ meinen Sie die „Staatsschulden im gesamtstaatlichen Sinn“, und den „Abverkauf von staatlichen Vermögenswerten“ definiere ich so, dass Sie damit das „Vermögen des Bundes“ meinen. Wenn dem so ist, dann darf ich die Frage wie folgt beantworten:
Im Bereich des Bundes wurden zum Beispiel durch Privatisierung, durch den Verkauf der Bundeswohnungsgesellschaften Einnahmen von etwas mehr als 1 Milliarde € erzielt. Zusätzlich wurden noch Erlöse aus den Veräußerungen von Grund und Boden in der Höhe von ungefähr 2,7 Milliarden € vereinnahmt. Das heißt, auf Ihre Frage: Wie hoch wäre der Stand der Staatsschulden gewesen, wenn man nicht verkauft hätte?,
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wäre zu sagen: Der Stand wäre im Vergleich zu etwa 155 Milliarden € bei 158,7 Milliarden € gelegen; Definition: Staatsschulden im gesamtstaatlichen Sinn.
Zur Frage 3: Welche budgetären Effekte hat es durch den Verkauf von zum Beispiel Bundeswohnbaugesellschaften gegeben?
Wir haben die fünf Bundeswohnbaugesellschaften – wie Sie wissen und, wie ich hoffe, auch anerkennen – bestmöglich veräußert. Wir haben einen Gesamttransaktionserlös von 2 Milliarden 639 Millionen € erreichen können, davon einen Barkaufpreis von 1 Milliarde 16 Millionen €. Dieser Barkaufpreis wird im Jahr 2004 mit 601 Millionen € und im Jahr 2005 mit 415 Millionen € budgetwirksam.
Herr Abgeordneter Cap, Sie haben sich hier herausgestellt und diesen Vorgang kritisiert. Ich darf Ihnen daher erstens sagen: Wir haben deswegen privatisiert, weil aus unserer Sicht der Staat kein guter Unternehmer ist, weil Wohnbau und Wohnungsvermietung nicht das Kerngeschäft des Staates sind und weil wir den sozialen Wohnbau entpolitisieren wollen. (Abg. Bures: Abschaffen!)
Wir haben das sehr professionell gemacht, indem wir eine Expertenkommission eingesetzt haben. Wir haben das Parlament sehr umfassend informiert, wir haben die Interessen der Mieter gesichert, und wir haben damit eine professionelle Abwicklung gewährleistet. Wir haben zum Ersten die Rechte der Mieter sichergestellt, wir haben zum Zweiten den höchstmöglichen Preis erzielt, und wir haben die Vorgabe des Rechnungshofes, nämlich mindestens 500 bis 600 Millionen € zu erlösen, bei weitem übertroffen. (Zwischenruf der Abg. Bures.) Bar haben wir 1 016 Millionen € erzielt, der gesamte Transaktionserlös liegt bei 2 639 Millionen €, und, Frau Abgeordnete Bures, wir haben im Bereich der Bundeswohnbaugesellschaften eine österreichische Lösung erreicht, sodass niemand sagen kann, da werde irgendetwas ins Ausland verkauft. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)
Ich kann Ihnen eines nicht ersparen, Herr Abgeordneter, wenn Sie sich hier herstellen und die Bundesregierung kritisieren. Das ist gut, das ist in Ordnung, das ist Aufgabe der Opposition (Abg. Dr. Gusenbauer: Und vor allem berechtigt!), aber dann muss man auch zur Kenntnis nehmen, muss man berechtigt, Herr Abgeordneter Gusenbauer, zur Kenntnis nehmen, dass die sozialdemokratische Fraktion, namentlich Herr Abgeordneter Eder, einen Antrag gestellt hat – ich konnte Ihnen diesen schon einmal präsentieren –, dass sie drei Wohnbaugesellschaften verkaufen will, und zwar zum Nominale von ungefähr 180 Millionen Schilling. (Abg. Eder: Aber nicht verscherbeln wollte! – Neuerlicher Zwischenruf der Abg. Bures.) – Ja genau, an eine Wohnbaugesellschaft im Einflussbereich der Sozialdemokratie beziehungsweise der Gewerkschaft. Sie wollten Vermögen des Steuerzahlers in das Vermögen der Gewerkschaft beziehungsweise der Partei verschieben. (Rufe bei der ÖVP: Hört! Hört! – Abg. Eder: Das hat ja damit überhaupt nichts zu tun!)
Sie wollten etwas verkaufen –
Professor Van der Bellen, der jetzt leicht schmunzelt, weiß das genau, weil er
damals auch Anfragen zu diesem Thema gestellt hat –, Sie wollten für
180 Millionen Schilling etwas verkaufen, das laut Anfragebeantwortungen
von Finanzminister Edlinger außer Dienst mehr als 12 Milliarden Schilling
wert war. Also bitte, Sie können immer kritisieren, aber stellen Sie sich nie
hierher an das Rednerpult, um zu behaupten: Wir haben es viel besser gemacht! (Zwischenruf der Abg. Bures.)
Frau Abgeordnete, Sie wollten 12 Milliarden Schilling Vermögen des Steuerzahlers (Abg. Bures: Und Sie haben 1 Milliarde bekommen!), 12 Milliarden Vermögen, 12 000 Millionen Schilling, an die Gewerkschaft beziehungsweise an die Sozialdemokratie verkaufen für 180 Millionen Schilling! Ich muss Ihnen sagen, das ist so etwas von inakzeptabel (Abg. Eder: Überhaupt nicht!), dass wir nie auf die Idee kämen, so
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sorglos und verantwortungslos mit dem Vermögen des Steuerzahlers umzugehen. Das kommt bei uns nicht in Frage! (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen. – Abg. Schieder: Warum haben Sie denn nicht die 12 Milliarden erzielt?)
Herr Abgeordneter! Warum habe ich nicht die 12 Milliarden erzielt? – Weil wir einen Gesamterlös von 2 Milliarden 639 Millionen € erzielt haben. Wenn Sie 2,6 Milliarden € hochrechnen auf Schilling, werden Sie draufkommen, dass das deutlich jenseits der 30 Milliarden Schilling liegt. Das heißt, wir haben uns nicht mit 12 Milliarden Schilling zufrieden gegeben, sondern wir haben viel mehr bekommen. – Ein sehr guter Verkaufserlös für den Steuerzahler! Ich danke, dass Sie das anerkennen. Das ist mir wichtig, und das hat kein Sozialdemokrat bis jetzt gemacht. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen. – Abg. Eder: Ein völliger Unsinn!) Offensichtlich haben wir wirklich gut privatisiert. (Abg. Schieder: Einmal in Schilling, einmal in Euro!) – Herr Abgeordneter Schieder! Ich weiß, dass Sie so flexibel sind, dass Sie zwischen Schilling und Euro hin- und herjonglieren können.
Meine Damen und Herren! Frage 3 darf ich weiters wie folgt beantworten:
Was die Liegenschaftsanteile an der Bundesimmobiliengesellschaft betrifft, teile ich mit, sofern damit der Verkauf von an die Bundesimmobiliengesellschaft übertragenen bundeseigenen Liegenschaften durch die BIG gemeint ist, dass beim Bundesministerium für Finanzen Verkaufserlöse in der Höhe von rund 53,4 Millionen € in der Zeit zwischen 2000 und 2004 vereinnahmt wurden. Ist mit der Frage der Verkauf von bundeseigenen Liegenschaften an die BIG gemäß dem Bundesimmobiliengesetz von 2000 zu verstehen, so beträgt der Verkaufserlös 2000 bis 2004 insgesamt 2,7 Milliarden €.
Zur Frage 4 – Sie fragen auch hier nicht sehr präzise, ich versuche trotzdem, zu antworten –: In welcher Form und Höhe wurden durch Verkauf von ÖIAG-Anteilen Staatsschulden getilgt?
Wir haben natürlich keine ÖIAG-Anteile verkauft! – Ich stelle das nur klar, Sie werden es wahrscheinlich auch nicht so gemeint haben.
Wenn Sie gemeint haben: Welche Anteile, welche Beteiligungen, die die ÖIAG hält, haben wir verkauft?, dann darf ich wie folgt antworten: Wir haben Schulden von 6,3 Milliarden € in der ÖIAG übernommen. Diesen Schulden von 6,3 Milliarden € sind Vermögenswerte von 5 Milliarden € gegenübergestanden. Das heißt, damals hat es eine Unterdeckung von 1,3 Milliarden € gegeben; es war eine Nettoschuld vorhanden, wenn man alles verkauft hätte.
Heute haben wir Schulden von 1,79 Milliarden € in der ÖIAG, und wir haben ein Portfolio – also was ist netto noch vorhanden, obwohl wir um mehr als 3 Milliarden € privatisiert haben – von knapp 6 Milliarden €, 5,98 Milliarden €. Das heißt, wir haben jetzt eine Überdeckung – das Vermögen ist viel höher als die Schulden, die noch da sind – von 4,2 Milliarden €.
Meine Damen und Herren! Sie haben uns eine Unterdeckung von 1,3 Milliarden € übergeben. Wir haben jetzt eine Überdeckung von 4,2 Milliarden €. Das heißt, wir haben 5,5 Milliarden € an Vermögenszuwachs für den Steuerzahler geschaffen. 5 500 Millionen €! Jetzt wissen Sie, was mit Beratungsgeldern in diesem Land geschieht. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)
Herr Abgeordneter, Sie fragen, was mit diesen Geldern passiert ist. – Wir haben so viele Schulden zurückgezahlt, dass wir erstmals in der Lage waren, den Zinsendienst aus der ÖIAG selbst zu bedienen. Das heißt, die ÖIAG, die immer in den roten Zahlen war, ist erstmals betriebswirtschaftlich saniert, ist in den schwarzen Zahlen. Die ÖIAG konnte in Ihrer Zeit, nämlich von 1993 bis 2002, keine Dividenden an die Republik ausschütten, weil man immer nur Minuszahlen, immer nur rote Zahlen geschrieben hat,
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über zehn Jahre lang! Wir haben es geschafft, in unserer Zeit ist es gelungen – das müssen Sie sich vorstellen! –, dass wir 2003 die ersten Dividenden bekommen haben, 2004 die nächsten Dividenden (Abg. Dr. Gusenbauer: Sie haben es ja vorgeschrieben, nicht bekommen! Das ist ein Unterschied!), 2005, im nächsten Budget, haben wir 250 Millionen € an Dividenden der ÖIAG.
Wenn Sie hinterfragen, was die Beteiligungsgesellschaften an Dividenden abgeliefert haben: Von 1996 bis 1999, in Ihrer Zeit, hat man 301 Millionen € an Dividenden bekommen. In unserer Zeit, von 2000 bis 2004, haben wir 1 Milliarde € an Dividenden bekommen. (Zwischenruf des Abg. Eder.) Das bedeutet mehr als eine Verdreifachung der Dividenden.
Da muss ich noch einmal zurückkommen zur Frage: Was geschieht mit Beratungsgeldern, wie wird das Geld investiert? – Da reden wir nicht von Millionen, Herr Abgeordneter Cap, da reden wir von Milliarden, die wir dem Steuerzahler entweder erspart oder an zusätzlichen Vermögenswerten geschaffen haben. Dazu stehen wir, das ist eine Politik, die sich sehen lassen kann. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen. – Abg. Dr. Gusenbauer: Wieso müssen alle immer mehr zahlen für immer weniger?!)
Zur Frage 5:
Herr Abgeordneter Cap hat alle Fragen beantwortet, die im Zwischenruf gekommen sind, nur nicht jene, welches Auto er selbst fährt und welches Klubobmann Gusenbauer fährt.
Zu den Dienstwagen. Erster Punkt: Herr
Abgeordneter Cap, Sie wissen natürlich, dass es keinen „Kfz-Stellenplan“ mehr
gibt, daher habe ich auch nicht unmittelbar den Ankauf der Dienstwagen dieser
ehemaligen Kategorie 3 zu genehmigen. (Abg.
Dr. Kräuter: Wer denn dann?)
Zweiter Punkt: Ich habe hier eine Liste, welche Fahrzeuge in dieser Republik von Vranitzky bis Klima – ich kann zurückgehen bis Androsch, wenn Sie wollen, Lacina, ich habe alle hier – gefahren wurden. Ich muss Ihnen sagen: Wenn Sie sich die Preise anschauen, kommen Sie zum Beispiel auf Listenpreise von 74 000 €, von 83 000 €. Und wenn Sie so tun, als wäre der Audi A8 die Innovation dieser Bundesregierung: Ich habe den Audi A8 des Kollegen Ruttenstorfer übernommen, bin mit seinem Audi A8 weitergefahren. Selbstverständlich sind Sie genauso Audi A8 gefahren, selbstverständlich sind Sie 730er BMW gefahren. Ich sage Ihnen ehrlich: Ich finde nicht einmal etwas daran. Denn wenn man 50 000, 60 000, 70 000, 100 000 Kilometer im Jahr unterwegs ist, sollen wir dann eine Debatte führen, ob man mit einem VW Golf oder mit sonst etwas fahren soll? Ich bin dagegen, dass wir hier im Hohen Haus eine Neiddebatte führen. Ich meine, man sollte sagen: Die Sicherheit ist uns etwas wert (Zwischenruf des Abg. Parnigoni), wir versuchen, vor die Bevölkerung hinzutreten und das zu rechtfertigen (Zwischenruf der Abg. Mandak), das ist gut zu argumentieren, da geht keiner leichtfertig mit dem Steuergeld um. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)
Ich darf Ihnen Folgendes noch dazu sagen: Erstens: Es handelt sich nicht um den Ankauf von 40 Autos. Ich bin froh darüber, dass ich das einmal klarstellen kann. Es werden nicht 40 Autos gekauft, sondern es handelt sich um einen Rahmenvertrag, den die Bundesbeschaffung GmbH mit Volkswagen und Audi abgeschlossen hat. Das funktioniert so, dass 20 Regierungsfahrzeuge bei Bedarf in den nächsten vier Jahren abgerufen werden können. Dabei handelt es sich um 16 Audi A8 und um 4 Audi A6 – keines muss abgerufen werden, es kann abgerufen werden! 20 weitere Fahrzeuge, also der Rest auf die 40, können von anderen Gebietskörperschaften oder von ausgelagerten Gesellschaften abgerufen werden. Die Kostenersparnis im Vergleich zum Listenpreis für einen Audi A8 beträgt 38 Prozent, für einen Audi A6 beträgt sie 22 Prozent.
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Daher darf ich versuchen, wirklich emotionslos festzuhalten: 30 Jahre lang haben Sie mindestens ebenso teure Autos gekauft. Sie haben nicht versucht, die Kosten sehr deutlich herunterzudrücken. (Abg. Mag. Darabos: Wer sind wir?) Was wir mit diesem Rahmenvertrag haben, ist eine Vereinbarung, die sicherstellt, dass wir ein Standardfahrzeug kaufen – keinen Luxus, keinen Schnickschnack, keine aufwendige Sonderausstattung –, den bestmöglichen Preis bekommen, die bestmöglichen Wartungskosten bekommen, die bestmögliche Gewährleistung bekommen. Und da sage ich Ihnen: Um diesen Preis beneiden uns viele, beneiden uns wahrscheinlich auch Sie. – Klug verhandelt für den Steuerzahler, weil wir das Geld des Steuerzahlers sehr, sehr sorgsam behandeln! (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)
Noch eine Zahl, Herr Abgeordneter Cap, für
die Abendlektüre: Wir kommen auf Gesamtkosten von 40 Cent pro gefahrenen
Kilometer – 40 Cent pro gefahrenen Kilometer, das entspricht, ganz
normal in der freien Wirtschaft erworben, den Kosten eines Audi A4, die
dieser bei einer Laufzeit von drei Jahren, 180 000 Kilometer pro
Kilometer verursacht. Das ist unser Verhandlungserfolg! (Zwischenruf des Abg. Dr. Einem.)
Zu den Fragen 6 bis 8:
Es geht dabei um PR-Aktivitäten,
Informationsarbeit – Sie sagen „Werbung“ dazu. – Ich darf sehr klar
festhalten: Wir machen selbstverständlich keine Werbung, Herr Abgeordneter Cap
(Abg. Dr. Gusenbauer: Selbstverständlich nicht!), sondern wir machen
Information über Ressortthemen für die Bevölkerung. (Abg. Mag. Wurm: „Sehr“
informativ!)
Wer uns die Information nicht glaubt, dem darf ich, weil da einige Zwischenrufe kommen, aus einer Anfragebeantwortung des Mag. Klima aus der XX. Gesetzgebungsperiode vorlesen – ich zitiere Viktor Klima (Abg. Bures: Beantworten Sie die Frage 6!) –:
„Grundsätzlich ist festzuhalten, daß es sich bei der Informationstätigkeit der Bundesregierung nicht um Werbung, sondern um Öffentlichkeitsarbeit handelt, für die das Prinzip der umfassenden Information und des einfachen Zugangs zu dieser für die interessierten Bürger zu gelten hat.
Für das Jahr 1998 wurden der
Sektion III/Bundespressedienst für die allgemeine Öffentlichkeitsarbeit ...
33,493.000,– durch den Nationalrat zugewiesen. Im Rahmen der Ermächtigung zum
Bundesfinanzgesetz 1998 wurde für die Europa-Informationsinitiative der
Bundesregierung seitens der Sektion III/Bundespressedienst im
Jahr 1998 ein Betrag von ... 128,804.180, 23 aufgewendet.“ – Das
sagte Viktor Klima. (Abg. Mag. Wurm: Schilling oder Euro?)
Zu dieser Informationsarbeit sage ich Ihnen auch ganz offen: Selbstverständlich ... (Abg. Mag. Wurm: Alte Währung oder neue?) – Damals noch Schilling, weil Viktor Klima in Schilling geantwortet hat. Ich würde nie Ihren Bundeskanzler verfälschen. Zitate sollen Zitate bleiben, Frau Abgeordnete! (Demonstrativer Beifall der Abg. Dr. Partik-Pablé. – Zwischenrufe bei der SPÖ.)
Was die Informationsarbeit betrifft, sage ich Ihnen ganz offen – Sie kritisieren das manchmal auch zu Recht –: Ich glaube, dass es wichtig ist, dass es notwendig ist, die Bevölkerung über die Reformtätigkeit der Bundesregierung zu informieren, denn wenn man von der Bevölkerung eine „Mitträgerschaft“ haben möchte, wenn man Verständnis von der Bevölkerung haben möchte, dann muss man das erklären. (Abg. Dr. Gusenbauer: Weil die Bevölkerung nicht von selbst darauf kommt ...!) Und es ist das Recht der Bevölkerung und die Verpflichtung der Bundesregierung (Abg. Bures: Frage 6!), die Tätigkeit der Bundesregierung in der Öffentlichkeit entsprechend darzustellen. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen. – Abg. Bures: Beantworten Sie die Frage 6!)
Nationalrat, XXII.GP | 82. Sitzung / Seite 128 |
Sie hinterfragen die Höhe der Aufwendungen. Ich darf Ihnen sagen: 1998 bis 2000: Rudolf Edlinger hat im Schnitt 2 276 000 € pro Jahr ausgegeben. In meiner Amtszeit im Schnitt pro Jahr 1 258 000 € (Oh-Rufe bei der ÖVP), in etwa die Hälfte des Ministers Edlinger.
Zweiter Punkt, pro forma mitgeteilt:
Repräsentationsaufwendungen: Durchschnitt pro Jahr unter Rudolf Edlinger
80 000 €, Durchschnitt pro Jahr bei uns 55 000 €. Also auch
hier deutlich weniger. (Zwischenruf des
Abg. Dr. Gusenbauer.)
Daher kann zu diesen Fragen sehr, sehr klar festgehalten werden: Wir gehen mit dem Geld des Steuerzahlers sehr sorgsam um. (Abg. Dr. Gusenbauer: Zahlt den Rest der Homepage-Verein?)
Wenn Sie das Gedenkjahr – Herr
Abgeordneter Gusenbauer, kurz zurück zum Ernst –, wenn Sie das
Jubiläumsjahr 2005 hinterfragen (Abg.
Dr. Gusenbauer: Das kostet auch
etwas!) – das kostet etwas, das gebe ich ganz offen zu –, darf
ich Ihnen sagen, dass zum Beispiel Bundeskanzler Vranitzky im Jahr 1995
gesagt hat – damals hat es nämlich auch Kritik am Jubiläumsjahr 1995
gegeben (Abg. Dr. Gusenbauer: Von Ihnen, oder?) –,
dass die Republik ihre Festtage in „gutem Sinn“ und „würdiger Form“ begehen
wird, nicht zu aufwendig, nicht martialisch, aber doch mit Inhalt und Charme.
Er, Vranitzky, sei jedenfalls der Auffassung, dass man mit Anstand und Würde
diesen Anlass begehen werde. (Zwischenruf
des Abg. Mag. Posch.)
Jetzt ersuche ich einfach darum, über die Parteigrenzen hinweg einen Konsens zu finden, dass wir im Hinblick auf das Jubiläumsjahr 2005 – 60 Jahre Zweite Republik, 50 Jahre Staatsvertrag, zehn Jahre Mitgliedschaft Österreichs in der Europäischen Union – plus das erste Halbjahr 2006, die Präsidentschaft Österreichs in der Europäischen Union, alle sagen: Es muss uns ein Anliegen sein, das, was in diesem Land aufgebaut wurde, was geleistet wurde, die Errungenschaften, die die Bevölkerung über Jahrzehnte zustande gebracht hat, die Tradition, die Leistungen dieses Landes, Österreich international in der Welt bestmöglich zu repräsentieren, und das wollen wir mit Würde und Anstand tun, sodass Österreich gut in der Welt dasteht. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen. – Abg. Dr. Gusenbauer: Das heißt, ein Großteil der Mittel sind für Auslandsaktivitäten?)
Was wird das kosten? Projekte und Informationen, was ist vorgesehen, Herr Abgeordneter? – Wir haben für das Jubiläumsjahr 2005 Überschreitungsermächtigungen für Informationsarbeit und für den Kunstbereich von maximal 8,5 Millionen € vorgesehen. Und wir haben für die österreichische Präsidentschaft im Jahr 2006 erstens jedem einzelnen Fachressort keine zusätzlichen Mittel zur Verfügung gestellt – jedes Ressort hat bei den Budgetverhandlungen zur Kenntnis nehmen müssen, dass es aus dem Eigenen Schwerpunkte für die Präsidentschaft setzen muss –, wir haben aber zweitens für die Durchführung ein Zentralbudget, wie 1998 auch, beim Außenamt zur Verfügung gestellt. Dieses wird 2005 mit 15 Millionen € bedeckt, 2006 mit 25 Millionen €. (Abg. Dr. Gusenbauer: Sagen Sie, wie viel ist das in Schilling? – Abg. Mag. Molterer – in Richtung des Abg. Dr. Gusenbauer –: Haben Sie ein Problem mit der Präsidentschaft?) 2006 gibt es auch noch eine Überschreitungsermächtigung von 10 Millionen €.
Wir haben uns an den Kosten orientiert, die es da in anderen Ländern gibt. Beispiel: Die niederländische Präsidentschaft, die jetzt im Laufen ist, kostet in etwa 69 Millionen €. Wir liegen deutlich unter der niederländischen Präsidentschaft, wir versuchen auch hier, sparsam zu sein. Klar ist aber im Vergleich zu 1998, dass 25 Länder, die jetzt Mitglied sind, enorm mehr an Sitzungen und auch an Kosten verursachen.
Wir werden versuchen, eine Vorbildpräsidentschaft sowohl vom Inhalt als auch von der Repräsentation Österreichs her hinzulegen, damit jeder sagt: Österreich hat das professionell gemacht, hat das gut gemacht, da ist inhaltlich etwas weitergegangen, gut
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für Österreich, gut für die Europäische Union. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)
Zur Frage 9 darf ich sagen:
Ich habe mich diesbezüglich, weil Sie die Regeln des Rechnungshofes ansprechen, erkundigt (Abg. Dr. Gusenbauer: Dafür, dass er keine Fragen beantwortet, redet er schon lange! Eine halbe Stunde und keine Fragen beantwortet): Meine Fachleute, die Herr Abgeordneter Cap dankenswerterweise gelobt hat – ich tue das auch, wir haben hervorragende Fachleute –, sagen, es gebe keine verbindlichen offiziellen Regelungen des Rechnungshofes für Informations- und Werbemaßnahmen der Bundesregierung, also kein verbindliches Regelwerk.
Die Frage 10, die letzte Frage, darf ich wie folgt beantworten:
Wir haben im Rechnungshofunterausschuss
gerade die Frage der Berater sehr ausführlich diskutiert. Ich habe dort auch
offen auf den Tisch gelegt, dass wir im Finanzressort 2002 und 2003, in diesen
beiden Jahren, 18 Millionen € an Beratungskosten hatten. Diesen
18 Millionen an Beratungskosten stehen 1 263 Millionen € an
Einsparungen und 637 Millionen € an Privatisierungserlösen
gegenüber. (Abg. Öllinger: Das tut weh!)
Ich sage Ihnen daher: Dieses Geld ist wirklich gut investiertes Geld. Die Bundesregierungen vor uns haben Berater beschäftigt, die Bundesregierungen nach uns werden Berater beschäftigen (Abg. Dr. Gusenbauer: Sie stehen mit der Wahrheit auf Kriegsfuß!), ich hoffe, dass sie so gute Leistungen zustande bringen mit den Beratern, sodass man vor den Steuerzahler treten und sagen kann: Die Leistungsbilanz stimmt!
Diese Berater und diese Einsparungen haben dazu beigetragen, dass wir bei den Budgets heute besser dastehen, dass wir es geschafft haben, die Steuern und die Abgaben nachhaltig zu senken und dass wir die Abgabenquote auf 40,6 Prozent herunterbringen. (Abg. Dr. Gusenbauer: Wann?) Daher hoffe ich, meine Damen und Herren Abgeordneten von der Opposition, dass Sie einmal auch mit uns diskutieren über Alternativen, über Vorschläge, dass Sie die Inhalte der Politik mit uns diskutieren. Wir nehmen Ihre Kritik gerne zur Kenntnis, befassen uns aber viel lieber mit Vorschlägen, wir haben ein offenes Ohr dafür. Wir arbeiten für dieses Land. (Zwischenruf des Abg. Mag. Posch.) Ich glaube, wir setzen Reformen sehr vorbildlich um – das ist gut für Österreich, gut für die Beschäftigung, gut für den Wohlstand der Bevölkerung. – Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)
15.53
Präsident Dr. Andreas Khol: Wir gehen nunmehr in die Debatte ein.
Erster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Kräuter. Kein Abgeordneter darf länger als 10 Minuten sprechen, jeder Klub hat eine Gesamtredezeit von 25 Minuten. – Bitte.
15.53
Abgeordneter Dr. Günther Kräuter (SPÖ): Herr Finanzminister, weil Sie sich gar so diebisch freuen, weil Sie hier im Haus noch ein bisschen Applaus bekommen (Abg. Dr. Gusenbauer: Schütter war er!), möchte ich Ihnen etwas sagen: Die ÖVP-Abgeordneten applaudieren immer, wenn irgendetwas von der Regierungsbank aus gesagt wird, und die FPÖ-Abgeordneten applaudieren hier herinnen, das stimmt, aber draußen hört sich das ganz anders an. Herr Finanzminister, vom „fehlenden sozialen Gewissen“ über „moralische Flachwurzeln“ bis hin zu „Verräter“ hat man schon gehört. So schaut die Realität aus. Und bei der Bevölkerung haben Sie auch jeglichen Applaus verwirkt, Herr Minister. Ihre persönlichen Sympathiewerte, Ihre Glaubwürdigkeit, Ihre Kompetenz, alles ist im tiefsten Keller, nehmen Sie das einmal zur Kenntnis! (Beifall bei der SPÖ.)
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Ein Grund dafür, Herr Minister – neben vielen anderen wie Homepage, Budgetversagen, Eurofighter –, ist natürlich Ihre Geldverschwendung. Sie sagen zu den Leuten: Sparen!, greifen der Bevölkerung tief in die Tasche – Steuern, Gebühren, Teuerungen, zum Beispiel beim Treibstoff –, aber Sie selbst, Herr Minister, geben das Geld mit vollen Händen aus für Beraterverträge, für Werbung, für Dienstkarossen. Herr Minister, die Leute haben die Nase voll, und darum sind Sie als Minister bei der Bevölkerung „unten durch“! (Beifall bei der SPÖ.)
Zum Thema Geldverschwendung möchte ich Sie fragen: Wozu kriegen eigentlich ÖIAG-Manager Geld? Herr Minister, sagen Sie mir das bitte! Die sind ja wie Papier im Wind, die sind ja ein Spielball der Elemente. Wofür kriegt Herr Dr. Michaelis 684 869 €? Das ist ja unglaublich! Die Herrschaften sind praktisch nicht vorhanden, bekommen überhaupt nicht mit, was passiert. Warum kriegen diese Herrschaften solche Gehälter? – Herr Minister, Sie haben noch Gelegenheit, sagen Sie etwas dazu.
Sagen Sie auch noch einmal etwas dazu, und zwar diesmal ehrlich, was Regierungswerbung betrifft. Die Antwort auf die Frage 9 ist völlig unzumutbar. Entweder wissen Sie es selbst nicht, oder Sie werden hier von Ihren eigenen Leuten hinters Licht geführt, Herr Minister.
Der Rechnungshof empfiehlt natürlich, dass die Regierung Richtlinien beschließt, und hat auch Ende Mai 2003 sieben Punkte dazu veröffentlicht. Natürlich geht es darum, dass das sparsam, wirtschaftlich und zweckmäßig ist und dass informiert wird. Schon damals, meine Damen und Herren, verwies das Bundeskanzleramt – und das ist wirklich unglaublich, das ist ja eine Verhöhnung der Bevölkerung und des Rechnungshofes – auf die in Deutschland bestehenden Leitsätze für die Öffentlichkeitsarbeit im Vorfeld von Wahlen, nach denen das Bundeskanzleramt vorgeht. – Was hat das, um Gottes Willen, mit uns zu tun?!
Warum ist die Regierung nicht bereit, hier Richtlinien einzuführen? – Die FPÖ übrigens war ja für diese Richtlinien, ist aber auch in dieser Frage, wie so oft, umgefallen.
Informationsarbeit, Herr Minister? Reformtätigkeit der Bundesregierung? – Meine Damen und Herren, da möchte ich an die Kleeblätter zum Jahreswechsel erinnern (der Redner zeigt die entsprechende Zeitungsseite), das war ein Dreivierteljahr, nachdem der Rechnungshof Richtlinien empfohlen hat. Was steht da? – Dass die Pensionen erhöht werden! Meine Damen und Herren! Die ältere Generation hat sich nach dem Jahreswechsel sehr genau den Zettel und die Brieftasche angeschaut, aber in der Brieftasche war weniger drinnen. Das nennen Sie Information, Herr Minister? – Das ist ja ein unglaublicher Skandal! Sagen Sie noch etwas dazu! (Beifall bei der SPÖ und den Grünen.)
Hier müssen Richtlinien eingeführt werden!
Das ist keine Information! Das ist eine unglaubliche Sauerei – ich möchte
das so sagen, meine Damen und Herren! (Beifall
bei der SPÖ.)
Präsident
Dr. Andreas Khol: Herr
Abgeordneter Kräuter! Das Wort „Sauerei“ ist kein Wort, das wir hier verwenden.
Ich bitte Sie, das zurückzunehmen, sonst erteile ich Ihnen einen
Ordnungsruf! – Haben Sie es zurückgenommen? (Abg. Dr. Partik-Pablé:
Der entgleist immer!)
Abgeordneter Dr. Günther Kräuter (fortsetzend): Ich nehme das zurück, Herr Präsident!
Präsident
Dr. Andreas Khol: Gut. (Abg. Marizzi:
Er hat es zurückgenommen! – Weitere Zwischenrufe.)
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Abgeordneter Dr. Günther Kräuter (fortsetzend): Ich komme jetzt zur größten Geldverschwendung der Amtszeit des Herrn Bundesministers, und das ist – Frau Partik-Pablé, Sie werden es ja auch wissen – der Eurofighter-Ankauf.
Im Rechnungshofausschuss, meine Damen und Herren, gibt es das „unerhörte“, dieses „empörende“ Verlangen der Opposition, den Herrn Finanzminister und den seinerzeitigen Verteidigungsminister anzuhören. Die Regierung sagt immer: Da ist alles korrekt, alles sauber, alles transparent!, aber Ladungen werden abgelehnt. (Zwischenruf des Abg. Murauer.) Ja warum, Herr Kollege Murauer? Es wird in höchster Not immer gesagt, dass der Herr Minister ja bei den Dringlichen Anfragen so ausreichend antwortet.
Also, Herr Finanzminister, äußern Sie sich dazu: Warum haben Sie ursprünglich Kampfflugzeuge abgelehnt, dann aber ausgerechnet das teuerste Modell unterstützt? War das eine politische Entscheidung jenseits aller Kosten- und Sachargumente? Oder ist es um die „tollen“ Gegengeschäfte gegangen, meine Damen und Herren? Oder war es einfach eine plumpe Bestechung bis hinauf in höchste Regierungskreise? (Abg. Dipl.-Ing. Missethon: Das ist ja unerträglich!) – Das ist tatsächlich unerträglich, Kollege, und daher werde ich noch kurz ein Schreiben von der Volksbank Graz-Bruck zur Kenntnis bringen:
Betrifft: Dipl.-Vw. Passer. Wir bestätigen Ihnen hiermit, dass wir von dritter Seite beauftragt sind, im Schuldenregulierungsverfahren Dipl.-Vw. Michael Passer, Zu 13 S 37/39 t, des Bezirksgerichtes Hall in Tirol angemeldete Forderung von zirka öS 71 Millionen eine Barquote in der Höhe von 3 Millionen Schilling zu garantieren. – Von dritter Seite!
Herr Minister, ich frage Sie: Wer ist diese dritte Seite? – Und solange diese Sachen nicht aufgeklärt sind, meine Damen und Herren, werden wir als Opposition in der Sache Eurofighter nicht locker lassen! (Beifall bei der SPÖ sowie des Abg. Mag. Kogler. – Zwischenruf des Abg. Neudeck.)
Meine Damen und Herren! Diese Anfragebeantwortung pendelt zwischen Überheblichkeit und Phrasen. Das ist keine Anfragebeantwortung, sondern eine Farce, Herr Bundesminister, und in Wirklichkeit haben Sie einen weiteren Beitrag dazu geleistet, dass sich die Bevölkerung von Ihnen abwendet! (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der Grünen.)
15.59
Präsident Dr. Andreas Khol: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Stummvoll. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 7 Minuten. – Bitte.
16.00
Abgeordneter Dkfm. Dr. Günter Stummvoll (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Herr Staatssekretär! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die heutige Dringliche Anfrage ist neuerlich ein sehr durchsichtiges Manöver der Opposition. Es gilt immer das gleiche Strickmuster: Mangels eigener substantieller Alternativkonzepte zur Steuer- und Finanzpolitik versucht man, einen der erfolgreichsten Finanzminister der Zweiten Republik mit Dreck anzuwerfen – nach dem Motto: Es wird schon etwas hängen bleiben!
Herr Kollege Cap, ich muss ehrlich sagen: Mit der Würde dieses Hauses war Ihre Rede, war aber auch die Rede des Kollegen Kräuter wirklich nicht vereinbar! Ich glaube, viel tiefer kann man eigentlich nicht mehr sinken. Ich habe Sie früher wirklich als brillanten Redner geschätzt, aber das, was Sie heute von sich gegeben haben, war nicht einmal das Kabarett, über das wir uns sonst immer lustig gemacht haben. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)
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Meine Damen und Herren! So stelle ich mir konstruktive Oppositionspolitik nicht vor: immer nur Schmutzkübel werfen, aber keinen einzigen sachlichen Alternativvorschlag bringen. Weder Sie, Herr Kollege Cap, noch Kollege Kräuter haben einen einzigen substantiellen Vorschlag in die Debatte eingebracht.
Der Herr Finanzminister hat zu Recht darauf hingewiesen, was die Daten und Fakten sind. (Abg. Dr. Cap: Haben Sie Lust auf Opposition?) Herr Kollege Cap! Übrigens: Warum stellen Sie keinen Misstrauensantrag? Der fehlt mir heute eigentlich. Den haben Sie ja schon oft gestellt. Kommt der noch oder kommt er nicht? (Abg. Heinzl: Den können Sie einbringen!) Aber eines muss man sagen: Ihr Angriff heute, Herr Kollege Cap, wird das gleiche Schicksal erleiden wie die früheren Angriffe: Es wird ein Bauchfleck werden, weil die Daten und Fakten eine andere Sprache sprechen.
Schauen wir uns die Daten und Fakten ein bisschen an! Der Finanzminister hat einige im Vergleich zum Ausland hervorgehoben, denn der Vergleich macht uns sicher: doppelt so hohes Wirtschaftswachstum, halb so hohe Arbeitslosigkeit, halb so hohes Defizit wie der EU-Durchschnitt, Inflationsrate um ein Drittel niedriger als im EU-Durchschnitt. Das sind die Wirtschaftskennzahlen, die diese Regierung zustande bringt!
Herr Kollege Cap, Sie machen einen Fehler: Sie sollten auch Zeitungen lesen wie die „FAZ“, die „Neue Zürcher Zeitung“, die „Financial Times“. Sie lesen immer nur – und das ist Ihr Fehler – die eigenen Presseaussendungen, und die glauben Sie dann auch noch! Da kann man zu keinen ordentlichen Ergebnissen kommen. (Heiterkeit und Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.) Sie sollten ein bisschen schauen, was sagt der Währungsfonds, was sagt die OECD, was sagt die EU. Und die sagen, wir sind ein Musterbeispiel für unsere Reformen in der Wirtschafts- und Sozialpolitik. Wir liegen heute nach den EU-Kriterien im Lissabon-Prozess am dritten Platz in Europa. Das ist eine Performance, Herr Kollege Cap! Darüber sollten wir einmal reden.
Eigentlich sollten wir doch stolz auf unser Land sein, in dem solche Leistungen erbracht werden. Das ist ja nicht nur die Regierung, das sind die vielen Unternehmer, das sind die Mitarbeiter in den Betrieben, die solche Leistungen bringen. Seien wir doch stolz darauf! Sie machen alles immer nur schlecht. Das verstehe ich eigentlich nicht. Sie waren doch früher einmal eine staatstragende Partei, und heute machen Sie alles nur schlecht.
Das, was wir hier als Bilanz präsentieren, ist natürlich in hohem Ausmaß auch ein Verdienst der Regierung, aber nicht nur. Daran sind viele Unternehmer, Tausende Unternehmer, viele Mitarbeiter beteiligt, die innovativ und fleißig sind. Dies ist letztlich die Bilanz des Gesamtstaates, und Sie machen alles nur schlecht und ziehen immer alles ins Negative.
Ich gebe schon zu, der Finanzminister hat auch Glück. Es ist das Glück des Tüchtigen. Er hat ein hervorragendes personelles Umfeld in der Regierungsmannschaft. Mit einem Bundeskanzler Wolfgang Schüssel, mit einem Vizekanzler Hubert Gorbach, mit einem Wirtschaftsminister Martin Bartenstein und so weiter ist es natürlich eine Freude zu arbeiten. Das ist das Glück des Tüchtigen, meine Damen und Herren, das Glück des Tüchtigen, mit einer solchen Mannschaft Finanzpolitik betreiben zu können. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)
Meine Damen und Herren! Eigentlich sind wir ja dankbar, dass Sie immer wieder solche „Veranstaltungen“ wie Dringliche Anfragen et cetera machen, weil Sie uns damit die Möglichkeit bieten, die Performance dieser Bundesregierung entsprechend darzustellen. (Abg. Dr. Cap: Wie wäre es mit einem Handkuss?)
Herr Kollege Cap, der Herr Finanzminister hat Sie darauf aufmerksam gemacht, aber Sie sind ja kein Nationalökonom, und wir haben Verständnis für Ihre Haltung: Sie ver-
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gleichen immer absolute Zahlen, aber im Grunde geht es hier immer um Verschuldensquoten. Der Finanzminister hat zu Recht darauf hingewiesen.
Aber nehmen wir eine absolute Zahl! Der Finanzminister ist angetreten und hat einen Schuldenstand von 133 Milliarden € übernommen. Wissen Sie, was das heißt? – Das heißt 7,3 Milliarden Zinszahlungen. Kaum war die neue Regierung im Amt, wurde ein Betrag von 100 Milliarden Schilling nur an Zinsen fällig, für die alten Schulden – und im nächsten Jahr schon wieder 100 Milliarden Schilling nur an Zinsen. So sehen die absoluten Zahlen aus, das muss man auch einmal sagen!
Wir hätten schon längst Überschüsse im Budget, und zwar hohe Überschüsse, wo wir mit anderen Ländern wie Irland und Finnland mithalten könnten, wenn wir nicht die Zinsen für die Schulden von 30 Jahren sozialistischer Finanzpolitik mitfinanzieren müssten, Herr Kollege Cap. Das ist ein Faktum! (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen. – Zwischenrufe bei der SPÖ.)
Nehmen wir Ihr Argument, Herr Kollege Cap, mit der Verschwendung und mit der Vermögensvernichtung. Beispiel ÖIAG – der Finanzminister hat darauf hingewiesen –: zu Beginn Schulden von 6,3 Milliarden €, heute 1,8 Milliarden €. Das heißt in Schilling: 70 Milliarden Schilling weniger Schulden. In der gleichen Zeit gab es eine Wertsteigerung von 5 Milliarden € auf 6 Milliarden €. Das ist eine Performance, Herr Kollege Cap! Von der können Sie nur träumen, und von der konnten frühere sozialistische Finanzminister auch nur träumen. Es ist wirklich beachtlich, dass diese Performance hier zustande gekommen ist.
Was die Ausgabenseite des Staatshaushaltes betrifft, gibt es wieder eine Kennzahl, international anerkannt: die Ausgabenquote. Ausgabenquote zu Beginn dieser Regierung: 53,2 Prozent, Ausgabenquote heute: 50,2 Prozent. Das ergibt eine Differenz von 3 Prozent des BIP, das sind ungefähr 7 Milliarden €, 100 Milliarden Schilling – Einsparungen auf der Ausgabenseite! (Zwischenrufe bei der SPÖ.)
Zum Abschluss: Einer Regierung, die im Verwaltungs- und Bürokratiebereich 14 000 Dienstposten einspart, bin ich bereit zu sagen: Kauft euch ruhig eine Expertise auf dem Markt zu! Und wenn die Expertise ein paar Millionen kostet, aber Milliarden damit eingespart werden, ist das eine sehr sinnvolle Investition. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)
16.06
Präsident Dr. Andreas Khol: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Bucher. Seine Wunschredezeit: 8 Minuten. – Sie sind am Wort, Herr Abgeordneter.
16.06
Abgeordneter Josef Bucher (Freiheitliche): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Herr Staatssekretär! Ich bin jetzt sehr aufmerksam in den Reihen gesessen und habe mir die Rede von Herrn Cap angehört und habe mir vorgestellt, wie es wäre, wenn die SPÖ in der Bundesregierung wäre und Sie hier auf der Regierungsbank sitzen würden. In diesem Fall würde ich Ihnen ad hoc empfehlen, die Vergnügungssteuer anzuheben, denn das wäre gerechtfertigt. (Abg. Dr. Partik-Pablé: Nicht einmal das! – Abg. Dr. Niederwieser: Sie denken immer nur an neue Steuern! – Abg. Dr. Wittmann: Ihre Performance möchte ich nicht haben!) Die österreichische Bevölkerung hätte auch Verständnis dafür. Bei dieser amüsanten Darstellung der Finanzpolitik, wie Sie sie heute betrieben haben, wäre das Verständnis, glaube ich, sehr groß.
„Dringliche Anfrage“ ist schon eine amüsante Bezeichnung: Die PR-Aktivitäten des Herrn Finanzministers, seine BUWOG-Veräußerungen – vorbildlich gemacht –, seine Beraterhonorare, das ist ja alles nichts Neues, das diskutieren wir ja schon seit einem halben Jahr in diesem Haus. Sie kennen die Fakten, die hat Ihnen der Herr Finanzmi-
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nister nämlich schon drei-, viermal dargelegt. Ich frage mich die ganze Zeit, warum wir hier herinnen sitzen und das diskutieren müssen. Haben Sie nichts Substantielles anzubieten? Haben Sie nicht wenigstens einmal ein Wirtschaftsprogramm, über das wir diskutieren könnten? (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)
Könnten Sie sich von der SPÖ nicht einmal in eine Klausur begeben und sich überlegen, ob das Wirtschaftsprogramm von Herrn Matznetter gescheit oder weniger gescheit ist, damit Sie wenigstens einmal irgendetwas in der Hand haben, worüber wir hier diskutieren könnten?
Wir diskutieren hier nur über Anwürfe von Ihrer Seite, was den Finanzminister oder sonstige Regierungsmitglieder betrifft, aber nie über irgendetwas Substantielles, das von Ihnen kommt, geschweige denn über irgendeine Reform. Das ist ja lächerlich.
Aus unserer Sicht sind all diese Anfragen, die Sie da gestellt haben, und die erste Anfrage ist ja überhaupt ... (Zwischenruf des Abg. Dr. Cap.) Darf ich Ihnen die vorlesen? „Woraus resultiert der Umstand, dass der Regierungsentwurf des Bundesfinanzgesetzes 2005 nunmehr den absolut höchsten Schuldenstand ... der Republik vorsieht?“ (Abg. Dr. Cap: Das stimmt ja! Das muss man ja auch zurückzahlen!) – Das kann ich Ihnen schon erklären, woraus das resultiert: Aus 30 Jahren sozialdemokratischer Finanzpolitik resultiert das (ironische Heiterkeit bei der SPÖ), aus 133 Milliarden € Schulden, die hinterlassen worden sind, und 7 Milliarden € Zinsen, die wir jährlich ins Budget hineinzuverpacken haben. (Beifall bei den Freiheitlichen. – Zwischenrufe bei der SPÖ.)
Schauen Sie sich das Budget einmal an: 7 Milliarden € an reinem Finanzierungsaufwand sind darin veranschlagt; natürlich sind auch Guthabenzinsen drinnen. Diese 7 Milliarden € entsprechen exakt den Ausgaben für Unterricht, Forschung und Entwicklung. 7 Milliarden € reiner Finanzierungsaufwand – der gesamte Aufwand des Bundes für Forschung, Entwicklung und Unterricht. Das müssen Sie sich einmal vor Augen halten, was Sie hier in diesen 30 Jahren alles verwirtschaftet haben und wie stark Sie den finanziellen Spielraum dieser Bundesregierung eingeengt haben. Dessen sollten Sie sich bewusst sein. (Zwischenruf des Abg. Gradwohl.) – Ich weiß schon, wovon ich spreche!
Man braucht ja nur in die Zeitung zu
schauen. Wenn man heute den „Standard“ aufschlägt, dann liest man, wie die
Stimmung in der Wirtschaft tatsächlich ist. Im heutigen „Standard“ steht –
ich glaube, das ist, was unsere Fraktion betrifft, ein ziemlich unverdächtiges
Blatt –, wie der Mittelstand die Geschäftslage derzeit einschätzt:
55,8 Prozent der Befragten sagen „sehr gut“ gegenüber 43,9 Prozent
im Vorjahr. Was die Ertragsentwicklung anbelangt, sagen 28,4 Prozent, der
Ertrag sei gestiegen, gegenüber 25 Prozent im Vorjahr. (Abg. Dr. Cap: Welches Sample?)
Das heißt in Summe ein positives Wirtschaftsbild, resultierend aus den vernünftigen Überlegungen dieser Bundesregierung, die Steuern zu senken, die Wirtschaft anzukurbeln und Wohlstand in diesem Land zu erreichen, meine Damen und Herren! (Beifall bei den Freiheitlichen. – Zwischenrufe bei der SPÖ.)
Sie sollten sich schon einmal überlegen, die eine oder andere Reformmaßnahme der Bundesregierung mitzutragen, denn Ihre Haltung ist so etwas von destruktiv. Wir haben das zum Beispiel bei der AUA gesehen. Die AUA war ein gutes Beispiel: Da geht die Gewerkschaft her und verteidigt die Gehälter der Piloten bei der AUA, die brutto mehr verdienen als der Bundeskanzler. (Abg. Bures: Die leisten auch mehr!) Wo ist denn da Ihre soziale Kompetenz in dieser Frage gewesen, wenn Sie Pilotengehälter bei der AUA verteidigen? Also Sie sind nicht mehr die Vertreter der Schwerarbeiter, sondern Sie sind die Vertreter der Schwerverdiener, meine Damen und Herren von der SPÖ! So schaut es nämlich aus. (Beifall bei den Freiheitlichen. – Zwischenrufe bei der SPÖ.)
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Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir sehen die österreichische Finanzpolitik auf einem sehr soliden Weg, wir sehen sie in guten Händen und werden sie auch weiterhin unterstützen. – Danke. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)
16.11
Präsident Dr. Andreas Khol: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Mag. Kogler. Seine Wunschredezeit ist 8 Minuten. Ich erteile ihm das Wort.
16.12
Abgeordneter Mag. Werner Kogler (Grüne): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Herr Staatssekretär! Die Fragestellung dieser Dringlichen Anfrage hat einen Bogen gespannt von der Verschuldenspolitik bis zu überzogenen Werbeausgaben in Ihrem Bereich. Als Erstes fällt mir schlicht und ergreifend ein, dass Sie eine Werbekampagne gestartet haben – man mag zu dem Inhalt ökonomisch stehen, wie man will; wir haben das nicht begrüßt in dieser simplen, ich will nicht sagen, primitiven Form –: Keine neuen Schulden! – So weit, so gut in Ihrer politischen Ankündigungswelt. So weit, so schlecht, wenn man das jetzt im Sinne der Anfragesteller einmal in Verbindung bringt: auf der einen Seite das Behaupten von politischen Positionen – ob die dann verwirklicht werden oder nicht, ist eine zweite Frage – und auf der anderen Seite eigentlich unmittelbar damit im Zusammenhang die Bewerbung dieser Angelegenheit mit dem Geld der Steuerzahler, wo bis zum Schluss nicht gesichert ist, ob nicht die Steuerzahler mit ihrem eigenen Geld betakelt werden.
Das ist ein schöner Sinnzusammenhang dieser Dringlichen Anfrage. Herr Finanzminister, Sie haben wieder einmal alles dazu getan, diesen inhärenten Verdacht zu bestätigen. Nichts anderes durften wir allerdings erwarten. Es ist nur auffällig, dass Sie versuchen, das immer witziger zu machen. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ.)
Jetzt habe ich schon das Gefühl gehabt, es ist eine neue Beraterfirma angestellt worden, statt der Agentur Weihrauch die Agentur Nebel, aber am Schluss war wieder der Eindruck so wie immer: kein Beraterwechsel, gut und alt, aber gleich teuer.
Wenn wir aber auf den Kern der ökonomischen Fragen, die hier gestellt wurden, eingehen wollen, dann muss ich sagen, Herr Stummvoll hat schon Recht, es ist immer so eine Frage mit den Relationen, was ist relativ, was ist absolut. Wir haben uns einmal die Mühe gemacht – wir werden das noch entsprechend präsentieren –, einmal Nachschau zu halten, was eigentlich mit der ÖVP in diesem Bereich los ist, wenn es immer heißt: keine neuen Schulden. Überhaupt: Schulden sind etwas ganz Schlechtes. – Das ist Vergangenheitsverdrängung der Sonderklasse.
Wir haben uns angesehen, wie das so ist mit den Abgeordneten der ÖVP hier im Haus, die immer bei entsprechenden Bundesfinanzgesetzen mitgewirkt haben, zumindest bei der Abstimmung. Wir haben ja als kleines Neben- und mittlerweile Generalthema in diesen beiden Wochen ganz offensichtlich das eigenartig motivierte Abstimmungsverhalten von Regierungsabgeordneten. Jetzt stellt sich heraus, und möglicherweise ist da ein Zusammenhang mit der besten Rednerschaft des Kollegen Stummvoll gegeben, beides ist ... (Zwischenruf bei der ÖVP.) – Worum es da geht? – Beide Male geht es um viel Geld! Es ist Kollege Stummvoll, der hier mit Abstand in Führung gegangen ist. Kollege Stummvoll hat bei den meisten Bundesfinanzgesetzen mitgestimmt, durch die dann eben jener Schuldenstand herausgekommen ist, der hier immer so kritisiert wird.
Das kann man jetzt so oder so sehen, das ist meine ökonomische Philosophie. Herr Bundesminister, Sie wissen, für welchen Schwachsinn ich dieses Nulldefizit auf ein Jahr halte. Selbst mit der Definition „über den Konjunkturzyklus“ werden wir Probleme
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bekommen, aber das ist eine eigene Debatte. Sie müssen sich den Spiegel vorhalten, den Sie ständig selbst hier konstruieren und wo Sie sich mehr oder weniger selbstverliebt zelebrieren. Das Ganze gilt offensichtlich auch für den einen oder anderen Abgeordneten, nur da ist es weniger eine Frage der lustigen Selbstpräsentation, sondern möglicherweise des fortschreitenden Alzheimer. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ.)
Präsident Dr. Andreas Khol: Herr Abgeordneter! Diese Unterstellung ist nicht geschmackvoll gegenüber jenen, die Alzheimer haben; es ist eine Entgleisung! – Nehmen Sie das bitte zurück! (Demonstrativer Beifall der Abg. Dr. Partik-Pablé.)
Abgeordneter Mag. Werner Kogler (fortsetzend): Herr Präsident! Sie haben mich nach der kurzen Nachdenkpause überzeugt, und ich nehme meine Aussage mit dem Ausdruck des Bedauerns zurück, weil der Begriff, der von mir verwendet wurde, ein tatsächliches Krankheitsbild beschreibt – aber das war natürlich nur ironisch gemeint. Ich nehme das zurück, aber natürlich bleibe ich beim Kern der Aussage: Hier wird eine Vergesslichkeit strapaziert, die mir irgendwie unbegreiflich ist. Und Sie wollen das jetzt damit kaschieren, dass Sie eine Kampagne nach der anderen über der Bevölkerung niedergehen lassen.
Ich habe mir das herausgesucht: Die Kampagne „Keine neuen Schulden“ war millionenteuer. Keine neuen Schulden – was ist denn jetzt damit, Herr Bundesminister? Ich werde dem jetzt einmal nachgehen und schauen, ob es nicht sinnvoll wäre, hier eine gewisse „Erfolgsbeteiligung“ einzuführen für den Fall, dass Bundesminister etwas behaupten und dann das glatte Gegenteil eintritt. Es ist zu überlegen, ob diese dann nicht einen gewissen Beitrag leisten sollten, um diese Kampagne zu finanzieren. Das ist nämlich Ihr Problem. Sie haben das behauptet und nicht andere. Und jetzt stellt sich heraus, das ist alles egal, aber die Kampagne ist gefahren worden, und zwar sehr, sehr teuer, um nicht zu sagen, sauteuer. Das zieht, glaube ich, noch keinen Ordnungsruf nach sich.
Es geht aber weiter, und zwar mit der Kampagne „Weniger Steuern. Mehr fürs Leben“. Und auch das hat einen ernsten Aspekt, weil das nämlich überhaupt nicht stimmt. Wenn es wenigstens stimmen würde! Obwohl Sie ganz genau wissen, dass das nicht stimmt – und das muss ich Ihnen unterstellen, dass Sie das ganz genau wissen, das haben alle Expertenhearings im Budgetausschuss auch ergeben, beim letzten Mal schon, beim letzten Bundesfinanzgesetz, auch bei diesem –, suggerieren Sie das ständig allen Bevölkerungsgruppen.
Ich habe eine entsprechende Anfrage dazu gestellt, auf die mir der Bundeskanzler geantwortet hat: „Die Aussage ,Weniger Steuern. Mehr fürs Leben‘ soll deutlich machen, daß mit der geplanten Steuerreform 2005 eine Entlastung für alle Bevölkerungsgruppen kommt, auch für Pensionisten.“
Wer sich einigermaßen mit der Sache beschäftigt hat, weiß ganz genau, dass der größte Teil dieser Volumssenkung, zu der Sie immer „größte Steuerreform der Zweiten Republik“ sagen – ich sage Ihnen, auch das ist ein Unsinn, nicht einmal dem Volumen nach stimmt es, wenn man es relativ zum BIP setzt –, ... (Bundesminister Mag. Grasser: Freilich stimmt es!) Jedenfalls ist das auch eine Frage der Verteilung und der Steuerinzidenz: Wem kommt hier was zugute?
Stehen Sie einfach dazu, wo Sie Ihr Geld hinverteilen! Das kann man ja vielleicht noch. Dann gibt es eben ökonomische oder sozialpolitische Differenzen. Aber Sie wissen ganz genau, dass 2 Millionen allein deshalb schon nicht mehr entlastet werden können, weil sie bis jetzt keine Lohn- und Einkommensteuer zahlen. Das heißt aber nicht, dass die nicht sonst irgendwelche Steuern zahlen und insbesondere Ihre laufend betriebenen Abgabenerhöhungen mittragen müssen. Das heißt unterm Strich, für große
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Gruppen und die 2 Millionen Ärmsten gibt es sicher nichts. Im Übrigen: Auch in den oberen Einkommensregionen tritt das Phänomen ein, allerdings ist es dort so, dass der reale Einkommenszuwachs ein höherer ist, aber die steuerlichen und Abgabenmaßnahmen stimmen da nicht.
Das heißt, das, was Sie hier ständig behaupten, gilt nur für einen kleinen Teil der Bevölkerung, das ist der Kern der Sache, Sie verkünden aber – sauteuer –: Entlastung für alle.
Und so geht es weiter: Aufschwung durch Entlastung – das ist der nächste Marketing-Schmäh, der angekündigt wird. Hier wird ein völliger ökonomischer Schwachsinn insinuiert, weil Sie mit Ihrer im internationalen Konjunkturvergleich eher kleinen so genannten Entlastung überhaupt nichts ausrichten können. Da geht es um jene Konjunktur, von der Sie vorher immer behauptet haben, dass man als Bundesregierung einer kleinen offenen Volkswirtschaft hier nichts ausrichten könnte, was nicht einmal nur falsch ist. Aber Sie müssen sich halt einmal auf irgendetwas verständigen.
Ihr ganzes logisches Gebäude kracht in sich zusammen, aber der Bevölkerung wollen Sie noch weismachen, dass daran irgendetwas stimmt. Das Problem dabei ist, dass diese ganze Übung eben sehr teuer kommt. Ich bin gespannt, ob Sie entweder einen Beitrag leisten, um noch der Wahrheit zum Durchbruch zu verhelfen, oder ob Sie zumindest einen kleinen Groschen beisteuern, einfach nur als Entschädigung für die Leidgeprüften, die hier der Gehirnwäsche ausgesetzt werden sollen.
Ein Letztes: Selbstverständlich hat der Rechnungshof die von Ihnen in Abrede gestellten Regeln vorgeschlagen, aber er kann sie Ihnen nicht vorschreiben. Er hat aber auf einer ganzen Seite sieben Punkte präsentiert, wie Öffentlichkeitsarbeit etwa ausschauen kann. Es ist hingegen klar, dass Sie ständig das Gegenteil davon machen. Den Tupfen auf dem i liefert wieder einmal der Herr Bundeskanzler, indem er in der Replik schreibt, alles, was der Rechnungshof diesbezüglich vorschlägt, würde der erforderlichen Flexibilität bei einer effizienten und – jetzt kommt es! – anlassbezogenen Öffentlichkeitsarbeit abträglich sein.
Ich gratuliere! Genau so schaut Ihre Öffentlichkeitsarbeit aus. Sie kommt allen sehr teuer. Sie sind mit dem Motto „neu regieren“ angetreten. Meiner Ansicht nach ist das Motto eher: verschwenden, verschleudern und in diesem Kontext eine Art von Freunderlwirtschaft, die auch noch nicht da gewesen ist. Das ist der Zusammenhang, um den es hier geht. Das ist klar herausgearbeitet worden.
Ein weiteres Thema ist meiner Meinung nach
die Tatsache, dass Sie die Empfehlungen des Rechnungshofes ganz locker
ignorieren und Anfragen entweder gar nicht oder schlecht beantworten. Und der
Herr Bundeskanzler ist offensichtlich um nichts besser. – Danke schön. (Beifall
bei den Grünen und der SPÖ. – Abg. Großruck:
Wenn Sie nicht immun wären, dürften Sie so etwas nicht sagen!)
16.21
Präsident Dr. Andreas Khol: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Bures. Redezeit: 6 Minuten.
Ich erinnere an das Telefonierverbot im Hause. Herr Abgeordneter Miedl, 3 Minuten lang telefonieren ist zu lang. Das nächste Mal folgt ein Ordnungsruf.
Am Wort ist Frau Abgeordnete Bures. – Bitte.
16.22
Abgeordnete Doris Bures (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Herr Staatssekretär! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit doch einiger Überraschung habe ich die Rede des Kollegen Bucher mitverfolgt. Es war, wie ich meine, doch eini-
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germaßen überraschend, mit wie viel Herz und Engagement er die Verschleuderung von Steuermitteln durch diese Bundesregierung verteidigt hat.
Viele Kollegen in den Reihen haben nämlich gesagt, offensichtlich haben selbst der Kollege Bucher und – wie ich hoffe – auch einige andere Abgeordnete der Regierungsfraktionen doch ein Problem damit, wie hier mit Steuergeldern umgegangen wird, wie großzügig man bei sich selbst ist und wie stark offensichtlich für Sie, Herr Finanzminister, der Spruch gilt: Sparen beim Bürger, aber großzügig bei sich selbst.
Für Sie gilt ja auch das Nulldefizit oder das Verringern der Schulden nicht. – Das weiß ja heute mittlerweile jede Volksschülerin und jeder Volksschüler. Es hat sich in den letzten beiden Jahren meiner Meinung nach ohnedies gezeigt, dass Sie unter dem Motto „mehr Schulden und weniger Staatsvermögen in Österreich“ arbeiten.
Deshalb halte ich es für sehr wichtig, dass
wir heute eine Dringliche Anfrage behandeln, in der es darum geht,
aufzuzeigen, wie denn die Verschwendung von Steuermitteln und die
Verschleuderung von Staatsvermögen aussieht. Da geht es um das Geld der
Österreicherinnen und Österreicher! Was Sie mit Ihrem Privatgeld tun, ist uns
ja wahrlich egal, aber es geht hier um öffentliches Eigentum und um
öffentliches Vermögen, für das wir als Parlamentarier – und daher mein
Appell auch an die Abgeordneten der Freiheitlichen Partei und der ÖVP –
doch auch die Verantwortung zu tragen haben. (Beifall bei der SPÖ und den
Grünen. – Abg. Ellmauer: Wie
war das mit der Wiener Wohnbaugesellschaft?)
Wir haben es klar aufgelistet, und selbst der Rechnungshof zeigt klar auf, wo die Verschleuderung von Steuermitteln liegt. Wir werfen Ihnen vor, dass für PR, für Werbung, für, wie Sie sagen, Information – obwohl ich nicht weiß, was Hunderte Kleeblätter auf einem ganzseitigen Inserat für die Bevölkerung an Information tatsächlich hergeben – schlicht und einfach 72 Millionen € ausgegeben werden. – Das ist eine Milliarde Schilling in Altwährung, Herr Finanzminister, da Sie offensichtlich immer ein bisschen damit spekulieren, einmal von Schilling und einmal von Euro zu reden, ohne es dazuzusagen. 72 Millionen €, die die Pensionisten aufzubringen haben, werden dafür verschleudert!
Wir werfen Ihnen aber auch vor, dass im
Bereich von Abberufungen von Aufsichtsräten oder von Vorständen und im Bereich
von zusätzlichen Gehältern, die Sie vor allem im Freundeskreis ganz gerne vergeben,
zusätzliche Kosten von 1,4 Millionen € entstanden sind. (Abg. Großruck: Das trauen Sie sich auch nur
zu sagen, weil Sie immun sind!)
Bei all diesen Summen – 1,4 Millionen €, 72 Millionen € – kommen einem so Dinge wie ein Vizekanzler, der sich voriges Jahr einen Weihnachtsbaum – Weihnachten kommt auch bald – um 1 600 € gekauft hat, fast ein bisschen läppisch vor. (Abg. Neudeck: Der hat aber schon keine Nadeln mehr, so alt ist der Schmäh!)
Ich weiß, da ist es auch läppisch, dass
sich der Herr Vizekanzler um 7 000 € einen blauen Teppich ins
Vizekanzleramt legen lässt. (Abg. Neudeck:
Ihr habt im Rathaus überall rote! Das ganze Rathaus ist voll!) Diese
Beträge sind für diese Regierung läppisch, aber davon müssen Pensionisten ein
ganzes Jahr lang leben. Der Herr Vizekanzler lässt sich aber für so einen
Betrag einen blauen Teppich legen, und das ist das Verwerfliche daran, meine
sehr geehrten Damen und Herren! (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Großruck: ... die Telefone
herausgerissen!)
Sie sind schon dermaßen abgehoben, dass Sie auch nichts mehr dabei finden, wenn das Kunsthistorische Museum für den Herrn Staatssekretär Morak tolle Geburtstagsfeiern veranstaltet. Sie finden nichts dabei, wenn 40 Luxusautos – Audi A8 – angeschafft werden. Da sagt der Herr Finanzminister, ja, er wolle so ein Auto haben. Wie
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wir wissen, hat er ohnehin noch ein besseres, da hat er sogar die Hubraumgrenze aufgehoben.
Wir hatten auch einmal einen
Justizminister, der sich überhaupt einen Jaguar kaufen wollte. (Abg. Neudeck: Der war noch billiger!) Wir
kennen das: Sie haben einen Hang zum Luxusauto, und das Verwerfliche ist, Sie
sparen beim Bürger, der das zahlen muss, aber für Sie selbst ist Ihnen nichts
teuer genug. Da lieben Sie Luxus, und das ist das Verwerfliche an Ihrer Politik!
(Beifall bei der SPÖ. – Zwischenrufe
bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)
Wir werden nächstes Jahr, wie heute in den
Zeitungen angekündigt, 100 Feste zu den Jubiläen feiern. Es wird
Galakonzerte geben, es wird große Empfänge geben, und auch da wird Geld keine
Rolle spielen. (Abg. Neudeck: Das
ist alles billiger als das Donauinselfest! – Abg. Rädler: Ihr habt ja keinen Grund zum Feiern!)
Herr Neudeck! Lassen Sie mich zu einem zweiten Bereich, was die Verschleuderung des Bundesvermögens betrifft, etwas sagen. Das interessiert Sie sicher sehr. Herr Finanzminister! Wenn Sie Ihrem Vorgänger, dem Kollegen Edlinger, vorwerfen, er wolle einen gemeinnützigen Wohnhausbereich zum Nominale verkaufen, dann möchte ich Sie nur darauf hinweisen, dass das eben die Gesetzeslage war. (Bundesminister Mag. Grasser: Der Nationalrat macht das Gesetz, oder?)
Gemeinnützige Wohnungen konnten nicht an
irgendwelche Investoren und Spekulanten verschleudert werden (Abg. Großruck: Verschleudert nicht, verkauft
schon!), sondern konnten nach der Gesetzeslage, die dieses Parlament
damals beschlossen hat, nur zum Nominale verkauft werden, weil wir nicht
wollten, dass der soziale Wohnbau ausverkauft wird. – Das haben Sie gemacht.
Sie haben 62 000 Mieter im Regen
stehen gelassen. Sie haben diese Wohnungen ausverkauft und einen Nepp dafür
bekommen: eine Milliarde €, haben Sie heute gesagt, für
62 000 Wohnungen. Das sind pro Wohnung 16 000 €. Die Mieter
hätten gerne um dieses Geld gekauft. Denen haben Sie die Wohnungen nicht
gegeben. In Wirklichkeit ist das Ergebnis Ihrer Politik: Österreich ist ärmer
geworden, hat weniger an Vermögen, die Mieter sind geschröpft worden, und
einige Ihrer Freunde sind reicher geworden und haben sich bedient. – Das
ist das Ergebnis Ihrer Politik! (Beifall bei der SPÖ.)
Daher noch einmal kurz zusammengefasst: Das Verwerfliche an Ihrer Politik ist, Sie verscherbeln alles in diesem Land an Freunde, was nicht niet- und nagelfest ist. Sie belasten die Bürger – von Pensionskürzungen bis zu Erhöhungen der Mineralölsteuer. Es ist kalt draußen. Viele alte Menschen haben von Ihnen noch immer keinen Heizkostenzuschuss bekommen und wissen nicht, wie sie ihre kalte Wohnung heizen sollen. (Abg. Bucher: 150 €!) Das ist das Verwerfliche, und jetzt sitzen Sie gerade zusammen und überlegen, wie Sie die Rezeptgebühr und das Spitalsgeld erhöhen können. (Abg. Dr. Rasinger: Was sagt der Herr Häupl dazu?)
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich
empfehle Ihnen, veranstalten Sie nächstes Jahr ein bisschen weniger
Galakonzerte und Galafeste, kaufen Sie sich keine teuren Autos und belasten
Sie nicht die Kranken mit Rezeptgebühren und geben Sie den Menschen einen
Heizkostenzuschuss! Der Winter steht vor der Tür, und ich garantiere Ihnen, für
Ihre abgehobene Politik und Ihre Arroganz werden Sie auch abgewählt werden! (Beifall
bei der SPÖ.)
16.29
Präsident Dr. Andreas Khol: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Amon. 6 Minuten
Wunschredezeit. – Bitte. (Abg. Dr. Cap: Jetzt wird es intellektuell! – Ruf bei der SPÖ: Schade um die Zeit!)
Nationalrat, XXII.GP | 82. Sitzung / Seite 140 |
16.29
Abgeordneter Werner Amon, MBA (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Herr
Staatssekretär! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Hohes Haus! Man kann der
SPÖ ja vieles unterstellen, und das meiste ist auch wahr. Eines kann man der
SPÖ aber nicht unterstellen, nämlich dass sie nicht mutig ist. Es ist wirklich
mutig von der SPÖ, ausdrücklich das Thema Wirtschafts-, Finanz- und Budgetpolitik
zu wählen, denn man hätte ja erwarten können, dass die SPÖ ein Thema wählt, in
dem sie zumindest verdächtigt wird, Kompetenz zu besitzen. In der Wirtschafts-,
Finanz- und Budgetpolitik haben Sie keinerlei Kompetenz. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen. – Abg. Mag. Wurm: Was sagt der Herr
ÖAAB-Funktionär? – Zwischenruf des Abg. Dr. Matznetter.)
Es ist ja besonders interessant, dass Sie sich das Thema Verschwendung zum Hauptthema machen, denn in allen Bereichen – und ich werde Ihnen das Punkt für Punkt nachweisen –, wo Sie Verantwortung getragen haben, ist verschwendet, verschuldet und vergeudet worden, meine Damen und Herren! Kehren Sie vor der eigenen Türe und werfen Sie nicht mit großen Steinen, wenn Sie in einem Glashaus sitzen. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP. – Abg. Silhavy: Wer war Vizekanzler?)
Der Kurs wurde von dieser Bundesregierung geändert. Es gibt eine nachhaltige Budget- und Finanzpolitik. (Abg. Dr. Matznetter: Mehr Schulden!) Meine Damen und Herren! Mit dem, was Sie in 30 Jahren aufgebracht haben – nämlich die bekannten 133 Milliarden € an Schulden –, haben Sie für die Menschen in diesem Land ein gewaltiges Stück Zukunft „verjausnet“. (Abg. Dr. Matznetter: 23 Milliarden hat dieser Finanzminister ...!) Sie haben den Menschen in diesem Land ein gewaltiges Stück Zukunft genommen, meine Damen und Herren von der Sozialdemokratie, und das ist Ihre Verantwortung! (Abg. Silhavy: Wo leben Sie eigentlich?)
Sehen wir uns doch die Bereiche an, in denen Sie verschwendet und vergeudet haben. Die Budgetpolitik habe ich Ihnen genannt: 133 Milliarden €. Die jährliche Zinszahlung, meine Damen und Herren, übersteigt bei weitem das Budget, das wir jährlich etwa für Bildungspolitik in Österreich zur Verfügung haben. (Abg. Mag. Darabos: Da waren Sie in der Regierung!) Das ist die Verschwendung, meine Damen und Herren, über die Sie sich Gedanken machen sollten! (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)
Aber gehen wir in andere Bereiche, in denen Sie Verantwortung tragen und getragen haben, etwa beim Verkauf der Bank Austria: Das war die reinste Kapitalverschwendung! Oder sehen Sie sich das Desaster in der Bank Burgenland an, meine Damen und Herren! Die Hauptverantwortung tragen SPÖ-nahe Personen, SPÖ-Funktionäre. Sehen Sie sich den Konkurs beim „Vorwärts“-Verlag an: 500 Millionen Schilling wurden damals in den Sand gesetzt!
Sehen Sie sich den Konkurs der „Arbeiter-Zeitung“ an: 65 Millionen Schilling wurden in den Sand gesetzt! Die „Konsum“-Pleite, meine Damen und Herren, die größte Insolvenz in der Geschichte der Zweiten Republik – eine Hochburg der SPÖ! Das ist die Verschwendung, das ist die Vergeudung, über die Sie sich Gedanken machen sollten! (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)
Meine Damen und Herren! Jetzt geht es ums Eingemachte: Sogar in der SPÖ, in der Partei selbst, stimmt es ja nicht. Sie zeihen uns hier der Verschwendungspolitik. Na ja, da muss man sich einmal die SPÖ anschauen: Der SPÖ reicht beispielsweise ein Klubobmann nicht; Sie haben selbstverständlich zwei Klubobleute. Der SPÖ reicht ein Bundesgeschäftsführer nicht; Sie haben natürlich zwei Bundesgeschäftsführer.
Ich würde das ja alles nachvollziehen können, wenn mit Ihren Parteifinanzen alles in Ordnung wäre, aber so ist es ja nicht. 1993 überstiegen die Schulden der SPÖ erstmals die 100-Millionen-Schilling-Grenze: 7 Millionen € Schulden! (Abg. Dr. Puswald:
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Zur Sache!) 1996, nur drei Jahre später, hat sich der Schuldenstand der SPÖ bereits verdoppelt, und im Jahr 2000 hat er einen Rekord von über 25 Millionen € erreicht. Rechnet man die Verbindlichkeiten zwischen Bund, Ländern und SPÖ-nahen Firmen hinzu, haben wir etwa ein Volumen von 30 Millionen €, das die SPÖ an Schulden hat. 2002 hat die SPÖ noch immer einen offiziellen Schuldenstand – den Sie selbst publiziert haben – von 16 Millionen €. (Ruf bei der ÖVP: Bankrott!)
Ich glaube also, von Ihnen brauchen wir uns in der Wirtschafts- und Finanzpolitik wirklich keine Vorschläge machen zu lassen. Im Interesse der Bevölkerung müssen wir, so meine ich, auch Abstand davon nehmen, die Ratschläge, die Sie uns geben, zu befolgen, meine Damen und Herren! (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)
Die SPÖ hat aber noch ein weiteres Problem, und zwar, dass sie keinen deutlichen Kurs hat – in keiner Frage. Darum haben Sie sich wahrscheinlich so schwer mit einem Thema getan, das Sie für eine Dringliche Anfrage einsetzen könnten. Sie haben in jedem Thema – und auch hier werde ich Ihnen eine Liste präsentieren – ein Hin und Her, einen Zickzackkurs der Sonderklasse.
Zum Beispiel in der Türkei-Frage: Der eine sagt dies, der andere sagt jenes. In der Diskussion um die Eliteuniversitäten: Der eine schlägt sie vor, die Partei ist dagegen. Beim Finanzausgleich: Ihr SPÖ-Stadtrat unterschreibt den Finanzausgleich, die Partei ist dagegen. Der Parteivorsitzende Gusenbauer schlägt vor, Bezirkshauptmannschaften zuzusperren, die Partei ist dagegen, es geschieht also nicht.
Diese Liste könnte man endlos fortsetzen, und sie beweist, dass es keine Linie in der SPÖ gibt, dass Sie keinen Kurs haben. Das ist Ihr Hauptproblem, meine Damen und Herren! (Abg. Silhavy: Was hat das mit Verschwendung zu tun?) Und darum: Lenken Sie nicht ab mit Dringlichen Anfragen, die nur die Absicht verfolgen, den erfolgreichsten Finanzminister in der Geschichte der Zweiten Republik und die Bundesregierung madig zu machen. (Abg. Dr. Matznetter: Der macht sich schon selber madig!) Unterlassen Sie das, meine Damen und Herren, dann werden Sie auch wieder oppositionsfähig! (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)
16.34
Präsident Dr. Andreas Khol: Zu einer tatsächlichen Berichtigung hat sich Herr Abgeordneter Dr. Wittmann zu Wort gemeldet. Redezeit: 2 Minuten. Herr Abgeordneter, Sie wissen: eine Behauptung, die andere gegenüberstellen und keine politischen Wertungen. – Bitte, Sie sind am Wort.
16.35
Abgeordneter Dr. Peter Wittmann (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Abgeordneter Amon hat behauptet, dass die „Arbeiter-Zeitung“ während der Eigentümerschaft der SPÖ in Konkurs gegangen ist. (Abg. Großruck: Er hat nicht gesagt „während der Eigentümerschaft“!) – Diese Behauptung ist unrichtig!
Die „Arbeiter-Zeitung“ ist während der
Eigentümerschaft der SPÖ nicht in Konkurs gegangen. (Beifall
bei der SPÖ.)
16.35
Präsident Dr. Andreas Khol: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dipl.-Ing. Hofmann. 5 Minuten Wunschredezeit. – Bitte.
16.35
Abgeordneter Dipl.-Ing. Maximilian Hofmann (Freiheitliche): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Herr Staatssekretär! Geschätzte Damen und Herren! Hohes Haus! Die Dringlichkeit dieser Anfrage kann man diskutieren, aber Folgendes kann man sofort feststellen: Es ist auf jeden Fall eine – wie ich meine – sehr schlampige Anfrage. Sie
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strotzt vor Tippfehlern,
Rechtschreibfehlern, Fallfehlern und Beistrichfehlern, aber sie war halt
offensichtlich sehr dringlich. (Abg. Heinzl: Herr Professor! – Ruf bei
der ÖVP: Jetzt habt ihr sie schon so oft geschrieben! – Abg. Öllinger: Sie sind ja eher für die ganz
alte Rechtschreibung zuständig!)
Ich weiß, dass der Herr Präsident den Vorsitz immer sehr souverän führt. Ich würde ihn trotzdem um Folgendes bitten: Vielleicht ist es möglich, dass wir gleichsam ein auflockerndes Spiel veranstalten, wer bis zum Ende der Plenarsitzung die meisten Fehler gefunden hat, und dass Sie, Herr Präsident, möglicherweise einen Preis hierfür ausloben. (Heiterkeit bei den Freiheitlichen. – Abg. Neudeck: Der Sieger kriegt einen Duden!) Ich darf mich eintragen lassen: Ich bin beim schnellen Lesen bei elf Fehlern gelandet.
Geschätzte Damen und Herren! Zum Inhalt
dieser Dringlichen Anfrage: Nun wissen wir ja, dass auch die Frage nach dem
Ankauf von Dienstautos gestellt wurde, eine Frage an den Finanzminister. Es
wird in der Begründung dieser Anfrage auch die DDSG angeführt. Da scheint es
mir ein Trauma bei der Sozialdemokratie zu geben. (Abg. Neudeck: Die
Schiffchen von Finanzminister Vranitzky!)
Sie haben es weniger mit den Autos, sondern, wie ich glaube, eher mehr mit der Schifffahrt. Die Frage an den Finanzminister war ja, warum es einer Verhandlungsassistenz bedurfte. Ich erinnere mich, da gab es bei der DDSG das berühmte Schiff „Mozart“. – Vielleicht kann sich noch jemand daran erinnern. (Abg. Neudeck: Mit wie vielen „f“ habt ihr „Schifffahrt“ geschrieben?) Im Jahr 1994 war es auch Gegenstand eines Rechnungshofausschusses.
Da wäre eine Beratung für die damaligen Sozialdemokraten sehr sinnvoll gewesen, und zwar deswegen, weil es dann nicht passieren hätte können, dass das eine halbe Milliarde Schilling – man verzeihe mir, dass ich Schilling verwende und nicht Euro, aber das ist auch entsprechend der damaligen Zeit – gekostet hat, und der Erlös dann 147 Millionen Schilling betrug. Der Auftrag kam vom damaligen Finanzminister Vranitzky, und das – sozusagen – „ausführende Organ“ war sein Sekretär Scholten.
Geschätzte Damen und Herren! Das ist nachzulesen im Rechnungshofbericht. Da steht auch noch drinnen, dass es angeblich eine Provisionszahlung gegeben hat. – Das ist auch eine sehr „feine“ Form des Umgangs mit Steuermitteln. An wen diese Provision geflossen ist, geht daraus leider nicht hervor.
Geschätzte Damen und Herren! Ich stelle
auch immer wieder fest, dass die Zeitrechnung der Sozialdemokraten
offensichtlich erst am 4. Februar des Jahres 2000 beginnt, also am
Tag der Angelobung der Bundesregierung bestehend aus der ÖVP und den
Freiheitlichen, denn wie sonst könnte es sein, dass hier auf
Arbeitsleihverträge verwiesen wird? (Abg.
Öllinger: Wann beginnt denn Ihre
Zeitrechnung?)
Ich erinnere daran, dass es Arbeitsleihverträge auch zu Ihren Zeiten, als Sie Minister gestellt haben, gegeben hat. Es war die durchaus sehr geschätzte Bundesministerin außer Dienst Hostasch, die halt vom ÖGB und von der Arbeiterkammer Leihpersonal erhalten hatte.
Es gibt da hinsichtlich der Arbeitsleihverträge eine Anfrage, die an den Bundesminister Grasser gerichtet war, wie Sie dem Stenographischen Protokoll entnehmen können. Ich stelle fest, dass Ihr Bundesminister Edlinger jede Menge Arbeitsleihverträge abgeschlossen hatte. Hinsichtlich der Höhe, geschätzte Damen und Herren, wird in der Anfragebeantwortung ausgewiesen, dass für die Gesamtjahresbeträge die einzelnen Bediensteten zwischen 724 000 und 2 Millionen erhalten haben. Einen Grund dafür muss es also offensichtlich geben. Es wurde schon erwähnt, dass das Nennen absoluter Zahlen, um auszuweisen, dass diese Bundesregierung immer mehr Schulden
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macht, natürlich eine gewisse Krücke darstellt. Ständige Abgaben- und Steuererhöhungen zur Belastung der Bürger und Betriebe und der KMUs!, heißt es.
Geschätzte Damen und Herren! Während Ihrer Regierungszeit – ich beginne hier mit 1989 bis 1995 – ist die Lohnsteuer um 71 Prozent gestiegen, im Anschluss daran, von 1996 bis 1999, um 35 Prozent. Von 2000 bis 2005 sind es 15 Prozent.
Ich könnte Ihnen die einzelnen
Steueraufkommen detailliert darlegen und auch den Vergleich dazu. Ich
beschränke mich aber auf die Erhöhung der Gesamtsteuer, die von 1989 bis
1995 35 Prozent betragen hat, im Anschluss daran, von 1996 bis 1999,
29 Prozent, und für den Zeitraum von 2000 bis 2005 waren es
16 Prozent. (Abg. Öllinger: Von wo haben Sie diese Zahlen her?
Vom Grasser?)
Geschätzte Damen und Herren! Wir wissen, ohne Produktionssteigerung, ohne Lohnerhöhungen zu berücksichtigen, ohne die Steigerung der Einkommen, ohne Berücksichtigung der Inflation lässt sich das natürlich gut darstellen. Es ist nur nicht konsequent, wenn man das macht, und meines Erachtens leidet die Glaubwürdigkeit der Sozialdemokratie darunter. Ich habe mir nämlich auch die absoluten Beträge angesehen; Sie haben das sicherlich auch getan.
Geschätzte Damen und Herren! Sie hätten jedes Jahr feststellen, ja aufheulen und sagen müssen: Das ist die allerhöchste absolute Finanzschuld, die wir seit 1970 haben – jedes Jahr wieder. Nein, diese hängt offensichtlich mit Ihrer neuen Zeitrechnung zusammen. Sie hätten das während Ihrer Zeit aber ständig äußern müssen.
Beim Durchlesen dieser Anfrage – und
ich habe sie sehr genau gelesen – stellte sich, für mich jedenfalls, die
Frage, die ich bis jetzt nicht klären konnte: Ich weiß bis jetzt nicht, was an
dieser Anfrage dringlich sein soll. (Heiterkeit und Beifall bei den Freiheitlichen
und der ÖVP.)
16.42
Präsident Dr. Andreas Khol: Zu einer tatsächlichen Berichtigung hat sich Herr Abgeordneter Dr. Matznetter zu Wort gemeldet. 2 Minuten Redezeit, keine politischen Wertungen. – Bitte.
16.42
Abgeordneter Dr. Christoph Matznetter (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Herr Kollege Amon hat behauptet, dass der Zinsaufwand in der Zeit, seit Finanzminister Grasser hier tätig ist, höher gewesen sei als vorher. – Das ist unrichtig!
Es ist sowohl absolut wie auch im Anteil
am BIP der Zinsaufwand des Bundes gesunken. Jedermann kann das in der –
dankenswerterweise vom Finanzminister zur Verfügung gestellten –
Übersicht 9 zur Budgetrede nachlesen. – Danke. (Beifall bei der
SPÖ.)
16.43
Präsident Dr. Andreas Khol: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Pilz. Gewünschte Redezeit: 8 Minuten. – Bitte, Herr Abgeordneter.
16.43
Abgeordneter Dr. Peter Pilz (Grüne): Meine Damen und Herren! Die Regierungsparteien stellen sich offensichtlich nicht die Frage nach dem Budget, sondern nach der Zeitrechnung. Und sie haben etwas Überraschendes festgestellt, nämlich: dass am 4. Februar 2000 für die Sozialdemokratische Partei eine neue Zeit begonnen hat. – Das hat sich auch bis zu uns herumgesprochen.
Es ist sicher ein bisschen anders, in Opposition zu sein, als an der Regierung. – Das ist keine besonders originelle Feststellung. Origineller ist allerdings, wenn man immer
Nationalrat, XXII.GP | 82. Sitzung / Seite 144 |
wieder
unter Beweis stellt, dass man sich an alles vorher erinnern kann, aber ab dem
4. Februar 2000 einen kollektiven Total-Gedächtnisverlust hat. (Abg.
Neudeck: Wir wollen uns nicht dauernd loben!) Und das, was
wir gemeinsam einmal hier nachfragen sollten, ist: Warum passiert immer
dasselbe in solchen Debatten, nämlich dass Sie, wenn, egal ob von der
Sozialdemokratie oder von uns, jemand auf einen Missstand oder auf ein Problem
hinweist, sagen: Ja, dazu fällt mir nichts ein, aber im Jahr 1988 hat ein
sozialdemokratischer Minister zu viel Geld ausgegeben, und im Jahr 1985
auch!? (Abg. Mag. Donnerbauer: Das stimmt ja auch!)
Sie vergessen nur eine Kleinigkeit: Neben dem sozialdemokratischen Minister ist immer Dr. Wolfgang Schüssel gesessen. (Heiterkeit und Beifall bei den Grünen sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)
Aber auch das dürfte Teil Ihres
Gedächtnisverlustes sein. (Abg. Neudeck: Wieso? War damals die
Verfassung anders?) Ihr Bild ist ja, dass eine sozialdemokratische Minderheitsregierung
bis zum 2. Februar 2000 dieses Land ruiniert hat, dann der
Quereinsteiger Dr. Wolfgang Schüssel die Freiheitliche Partei angeworben
hat und seitdem die Staatsfinanzen so saniert werden, dass eigentlich nur mehr
eines übrig bleibt, nämlich Großaufträge an die deutsche Autoindustrie zu
verteilen und mit dem Rest Abfangjäger zu finanzieren. (Heiterkeit bei der
ÖVP. – Abg. Neudeck: Das ist zwar nicht wahr, aber es klingt nicht
schlecht!)
Und: Können Sie uns nicht endlich einmal
diesen Wettbewerb in der Diskussion ersparen: Welche Partei hat wann
schlechter gewirtschaftet? – Da stimmt ja einiges. Da gibt es der
Sozialdemokratie einiges vorzuwerfen. Nur, wenn man betrachtet, wie in den
letzten vier Jahren mit öffentlichem Eigentum umgegangen worden ist, muss man
sagen: Es hat noch niemand so schlecht gewirtschaftet wie die derzeitige
Bundesregierung. (Beifall bei den Grünen und der SPÖ.)
Es geht uns ja auch darum, wie mit der Kontrolle der Regierung und der von ihr verursachten Missstände umgegangen wird. Und da erinnere ich nur an eines – und da sind wir beim Kapitel Beratungsverträge –: Das ist nicht nur eine Frage der Verschwendung, sondern wie man verschwendet, um nicht rechtfertigen zu müssen; wie man verschwendet, um vertuschen und verheimlichen zu können. Und ich sage Ihnen ein Beispiel, auf das mich Werner Kogler aufmerksam gemacht hat: Können Sie sich noch erinnern an den Beratervertrag mit Zehnder, um Prinzhorn-freundliche Aufsichtsräte für die ÖIAG zu suchen? Und dann kommt plötzlich der Rechnungshof und sagt: Na, so geht das wirklich nicht!, und es gibt eine verheerende Kritik des Rechnungshofes.
Normalerweise begnügen sich
Regierungsvertreter dann mit einer politischen Rechtfertigung und versuchen,
zur Tagesordnung überzugehen. Der Finanzminister aber bestellt einen
Berater – einen Berater, der erklären soll, dass der Rechnungshof Unrecht
hat. Das heißt: Nicht einmal mehr die Entkräftung der Rechnungshofkritik ist
Aufgabe der Bundesregierung, sondern sogar dazu werden bereits
Berater beschäftigt! Das Einzige, was fehlt, ist, dass Sie Beratungsaufträge
zum Regieren selbst vergeben und sagen: Wozu soll ich regieren, wenn ich
Beratungsverträge vergeben kann? (Abg. Öllinger: Das gibt es schon,
glaube ich!) Und da können Sie die schlechtesten Berater nehmen – es
wird sich nichts verschlechtern, es wird möglicherweise nur eine Spur teurer
werden. (Beifall bei den Grünen und der SPÖ.)
Meine Damen und Herren! Ich erinnere mich und habe es noch ein bisschen im Ohr, wie der damalige Rechnungshofpräsident Fiedler erklärt hat – ich glaube, ich zitiere das ziemlich wörtlich –: Wenn so mit der Kritik in Endberichten des Rechnungshofes umgegangen wird, dann – ich zitiere Fiedler – können wir den Rechnungshof ja gleich abschaffen.
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Und genau darum geht es. Es geht darum, wie Sie mit Kritik umgehen, und zwar nicht mit irgendeiner Kritik, nicht mit einer Kritik, der Sie Parteilichkeit unterstellen können, sondern mit jener Kritik, die eine offizielle Einrichtung dieser Republik im Auftrag dieses Hauses und für dieses Haus erstellt. Da geben Sie nicht einmal selber Antwort, sondern sagen: Beratervertrag – fertig, weg!
Ich komme zu anderen Punkten, und man kann willkürlich Punkte wählen. Ich werde wenige willkürlich, nur repräsentativ für die ganze Angelegenheit erläutern.
Nehmen wir, weil heute über Eigentum der ÖIAG gesprochen worden ist, die relativ selten diskutierte Causa Postbus. Sie haben dem Management von Postbus einen Auftrag gegeben, nämlich ein Drittel von Postbus zu privatisieren. – Wissen Sie, was im Moment das Problem des Postbus-Managements ist? – Dass man die Gegenfrage gestellt hat: Soll das ein Drittel des Kapitals sein? Soll das ein Drittel der Linien sein? Soll das ein Drittel der Autobusse sein? Soll das ein Drittel der Chauffeure sein? Was für ein Drittel bitte, Herr Finanzminister? – Das war ein Privatisierungsauftrag: Privatisieren Sie ein Drittel! Und Sie waren bis heute nicht in der Lage, den Privatisierungsauftrag zu präzisieren.
Das ist Privatisierung heute in Österreich unter Karl-Heinz Grasser! Hauptsache, irgendwer aus dem System der Grasser-Amigos kriegt irgendwas. Hauptsache, es ist ungefähr ein Drittel – die restlichen zwei Drittel werden irgendwann folgen. Hauptsache, das System wird bedient. Auf Seriosität wird schon seit langer Zeit kein Wert mehr gelegt. (Beifall bei den Grünen und der SPÖ.)
Ich lasse jetzt die Bundesimmobiliengesellschaft und Herrn Plech, der uns möglicherweise in nächster Zeit noch beschäftigen wird, völlig weg, stelle aber nur Folgendes zum so genannten „Plan Minerva“ fest: Herr Finanzminister, Sie haben immer geleugnet, Urheber des „Plans Minerva“ gewesen zu sein, Sie haben immer gesagt, von „Minerva“ hätten Sie erst aus der Zeitung erfahren.
Wir werden in der nächsten Zeit über zwei Fakten reden. Faktum eins ist, dass Sie den Magna-Chef, Herrn Wolf, als ÖIAG-Aufsichtsrat installiert haben. Faktum zwei ist – das werden wir Ihnen belegen –, dass Sie, Herr Finanzminister Grasser, in einer Sitzung des Finanzministeriums selbst dafür gesorgt haben, dass der „Plan Minerva“ vorbereitet wird und dass ebenso vorbereitet wird, die Voest hinter den Kulissen der österreichischen Politik und Wirtschaft der Firma Magna möglichst preisgünstig zur Verfügung zu stellen.
Herr Finanzminister, das werden wir Ihnen noch öffentlich nachweisen, ebenso viele andere Punkte. – Das war jetzt nur eine kleine Debatte zwischendurch. Ein großer Rest wird folgen. – Danke. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ.)
16.51
Präsident Dr. Andreas Khol: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Puswald. Wunschredezeit: 5 Minuten. – Bitte, Sie sind am Wort.
16.51
Abgeordneter Dr. Christian Puswald (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Herr (in Richtung des von der Regierungsbank aufstehenden Staatssekretärs Dr. Finz) – davoneilender – Staatssekretär! Werte Kollegenschaft! (Abg. Dr. Partik-Pablé: Jetzt werden Sie endlich den Finanzminister loben, nicht? – Abg. Neudeck: Die Krawatte ist zu groß und das Sakko zu klein!) Hoch geschätzte Frau Kollegin Dr. Partik-Pablé, dass Ihre Partei den Herrn Finanzminister verteidigt, ist deshalb erstaunlich, geht doch mit dessen Image-Niedergang die Zerbröselung der Regierungs-FPÖ einher, und daher verstehe ich diese wechselseitige Umklammerung nicht.
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Eher verstehe ich das schon bei der ÖVP, die es in mehr als 30 Jahren nicht geschafft hat, aus ihren eigenen und wirtschaftlich so kompetenten Reihen einen Finanzminister hervorzubringen: Na dann muss man eben Herrn Karl-Heinz Grasser ein bisschen loben, auch wenn’s schwer fällt! (Zwischenrufe bei der ÖVP.) – Schwer fällt Ihnen das deshalb, weil es sich nicht – da muss ich Kollegem Pilz widersprechen – um kollektiven Gedächtnisschwund handelt, sondern, gelinde gesagt, um Geschichtsfälschung, und zwar aus folgendem Grund: Die Lösung hat uns der Herr Finanzminister freundlicherweise in die Hand gegeben, als er gesagt hat, dass zwischen 1976 und 1999 die Finanzschulden durchschnittlich um 3 Prozent gestiegen seien, hingegen unter seiner Ministerschaft wundersamerweise nur um rund 1,7 Prozent. – Beides ist falsch! (Bundesminister Mag. Grasser: Um 0,9 Prozent!) Noch viel „falscher“, Herr Finanzminister! Ich darf es Ihnen gleich erläutern.
Wenn man nämlich dem Herrn Finanzminister genau zuhört, muss man sich schon sagen: So dumm kann er doch nicht sein, dass er das nicht „mitbekommen“ hat, dass die „bösen Roten“ von 1970 an regiert haben! Und wenn man dieser vermeintlichen Doch-nicht-Dummheit nachgeht, kommt man drauf, dass es anscheinend doch intelligent war, was Grasser gemacht hat, denn würde man nämlich die gesamte Zeit der „bösen roten Verschleuderungspolitik“ – ich zitiere Amon – nachvollziehen, würde sich Folgendes im Detail ergeben:
Von 1970 bis 1983, Herr Finanzminister
Grasser, haben die „bösen Roten“ alleine regiert. Damals gab es eine gesamte
Finanzschuld-Erhöhung von 22 Prozent über 13 Jahre, das sind
1,7 Prozent pro Jahr. – Das ist deshalb relativ hoch –
allerdings viel niedriger als Ihre Finanzschuld –, weil wir damals nach einer
absoluten ÖVP-Regierung sozusagen aufräumen mussten. Da kannst d’ nichts
machen! (Beifall bei der SPÖ. – Ironische Heiterkeit und Zwischenrufe
bei der ÖVP. – Abg. Neudeck: Das waren nur vier Jahre! – Ruf
bei der ÖVP: „Schulden-Rudi“!) – Ich weiß, Sie von der ÖVP wollen das
nicht hören! Ihr Gedächtnisschwund reicht nicht so weit, aber: Das gehört schon
dazu! (Neuerliche Zwischenrufe bei der ÖVP.)
Dann kommt die Zeit, in der die SPÖ mit der FPÖ, und zwar zwischen 1983 und 1986, regiert hat; die FPÖ damals gleich stark – böse Zungen behaupten: gleich marod – wie heute, sodass die SPÖ ordentliche Finanzpolitik weitgehend alleine machen konnte. – Der SPÖ ist es gelungen, die Finanzschuld auf 0,2 Prozent jährlich herunterzudrücken.
Jetzt kommt das, was Kollege Pilz
angesprochen hat: Ab 1986 kommt dann, und zwar bis 1999, die wundersame
Mitwirkung der ÖVP, die unter dem von Pilz zitierten Gedächtnisschwund
offenbar weitgehend vergessen wird, nämlich dass dann die Begehrlichkeiten der
ÖVP – und offenbar das Bedürfnis nach einigen Jahren, in denen sie nichts
verteilen konnte, wieder verteilen zu müssen – die Finanzschulden
anwachsen ließen, und zwar auf 34,3 Prozent oder im Jahresschnitt auf
2,64 Prozent. (Zwischenrufe bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)
Jetzt, seit der „größte Finanzminister mit den besten Lösungen“ regiert, nämlich seit dem Jahre 2000, bis zum Jahr 2005 ergeben sich 23 Prozent oder im Schnitt 2 Prozent Finanzschulden. – Da frage ich Sie schon, welcher Vergleich Sie sicher macht – außer Sie haben wirklich den von Pilz zitierten „Gedächtnisverlust“! Und den sollten Sie auch beibehalten! (Beifall bei der SPÖ. – Bundesminister Mag. Grasser: Das ist Ihre Rechnung!)
Da mir der Herr Finanzminister sozusagen immer ins Ohr flüstert – wofür ich „danke“; es ist ja immer wieder ganz „wichtig“, wenn man als Redner solche Beiträge bekommt – und immer wieder erklären möchte, dass das, was ich sage, was die Vertreter meiner Fraktion sagen, falsch ist, möchte ich doch fragen, wozu all diese Dinge, die Sie da bei Ihren Beratungsleistungen beanspruchen, gut sind. Sie argumentieren
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immer damit, die Berater würden sich sozusagen selbst verdienen. Die Berater kosten zwar vielleicht nicht wenig, aber sie spielen viel mehr herein, sagen Sie immer.
Wenn man sich das im Detail ansieht, fragt
man sich schon: Was wird denn da hereingespielt? Beginnen wir zum Beispiel mit
der Begleitung des „Change-Prozesses“ im Rahmen der Neuorientierung der
Finanzverwaltung; Honorar: 452 000 €. – Erreicht wurde bisher
von der beabsichtigten Reduzierung der Finanzämter, der Finanzamts-Vorstände,
der Hierarchie-Ebenen, dem Abbau von Führungskräften und so weiter: nichts!
Einsparung: null! – Kostenbelastung: im genannten Umfang. (Bundesminister
Mag. Grasser: ... Finanzlandesdirektionen abgeschafft!)
Wenn wir die DDSG auslassen – weil das ein kleines Beispiel ist, das schon viel zitiert wurde – und zu wirklich eingemachten Dingen gehen, dann wäre etwa die Veräußerung des Bundesverlages mit einem Honorar von 788 000 € zu nennen. – Das Einsparungspotential wurde mit 24 Millionen € beziffert. Das ist genau der Verkaufserlös. – Was da eingespart wurde, weiß ich nicht!
Jetzt möchte ich noch mit einem letzten Märchen aufräumen, da immer wieder behauptet wird, dass in den Jahren der SPÖ-Regierung, also zwischen 1970 und 1999 – wovon die ÖVP 16 Jahre lang im Ministerrat einstimmig mitgewirkt hat –, eine Verschwendungs- und Verschleuderungspolitik betrieben worden sei: Da möchte ich Ihnen genau sagen, was damals verschwendet und verschleudert wurde. Mit den damals erzeugten Schulden sind jene Vermögenswerte geschaffen worden, die Sie, Herr Bundesminister Grasser, in den vergangenen Jahren verschleudert haben, um das Budget nicht zu sanieren! (Ironische Heiterkeit und Zwischenrufe bei der ÖVP und den Freiheitlichen.) Damals sind Arbeitsplätze geschaffen worden, die Sie inzwischen vernichtet haben! Sie stehen vor dem Desaster dessen, dass Sie mit dem, was wir erwirtschaftet haben, alles „verschustert“ und nichts erreicht haben. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)
16.57
Präsident Dr. Andreas Khol: Nunmehr spricht Herr Abgeordneter Großruck. 5 Minuten
Redezeit. – Bitte. (Abg. Mag. Kogler: Erst den Vierzeiler
diesmal, bitte!)
16.57
Abgeordneter Wolfgang Großruck (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzter Herr Bundesminister! Hohes Haus! Zurück von Puswalds Märchenstunde zur Behandlung der Dringlichen Anfrage. Darum geht es, wie ich meine – und nicht um irgendwelche Prozente oder Promille, von denen Abgeordneter Puswald jetzt gesprochen hat.
Meine Damen und Herren, ich möchte Folgendes in Erinnerung rufen: In der XXII. Gesetzgebungsperiode – diese dauert jetzt seit ungefähr zwei Jahren – hat die Opposition neun Misstrauensanträge gestellt, die das Finanzressort betreffen, davon acht an Finanzminister Grasser, einen an Staatssekretär Dr. Finz. Weiters: drei Dringliche Anfragen im Bundesrat, neun Dringliche Anfragen im Nationalrat, sechs Anträge auf Einsetzung von Untersuchungsausschüssen, eine Sondersitzung wurde beantragt und ein Antrag auf Ministeranklage eingebracht. – Das ist die Attacke, meine Damen und Herren von der SPÖ, die Sie in den letzten zwei Jahren gegen Finanzminister Grasser reiten, und: Er wird immer besser, immer kompetenter und immer beliebter. Sie erreichen doch das Gegenteil von dem, was Sie wollen! (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)
Im Zuge der Beantwortung Ihrer Dringlichen Anfrage hat Bundesminister Grasser heute wieder in beeindruckender Weise Ihre Fragen beantwortet und die Zahlen mit Akribie auf den Tisch gelegt. – Aber, meine Damen und Herren, so nach dem Motto „Abwechslung versüßt das Leben“ – so denkt zumindest die SPÖ –, hat die „Toskana-
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Fraktion“ mit
dem „Sommelier“ Cap heute den x-ten Gang im „Jagdmenü Grasser“ serviert. (Präsidentin Mag. Prammer übernimmt den Vorsitz.)
Die Homepage, das ist ein alter Hut, der schmeckt niemandem mehr, die ist schon gegessen, ebenso geben die Abfangjäger nichts mehr her – das hat der Rechnungshof gesagt, das haben viele Untersuchungen gezeigt. (Abg. Mag. Kogler: Welche Untersuchungen?) Heute versuchen Sie von der SPÖ uns zu servieren: Wie schaut’s aus mit Einsparungen, wie schaut’s aus mit dem Verkauf von Bundeswohnungen, mit dem Werbeaufwand, mit dem Jubiläumsjahr 2005? – Aber: Dieser Cap’sche „Grenadiermarsch“ schmeckt genauso fad wie das Menü, das uns vorher zubereitet worden ist, meine Damen und Herren von der SPÖ.
Da ist einfach nichts drin! Sie haben sich geradezu mit Gewalt bemüht, hier irgendetwas zu bringen, aber: Herr Bundesminister Grasser hat Ihre Fragen ganz eindeutig und ganz genau beantwortet!
Machen wir einen Vergleich – ein Beispiel –: Sie von der SPÖ kritisieren die Öffentlichkeitsarbeit des Finanzministers.
Nun, vergleichen wir doch – die Geldentwertung, die ja nicht so hoch war, lasse ich einmal weg, sondern nenne absolute Zahlen –:
Edlinger im Jahr 1998: 3,06 Millionen €, 1999: 3,3 Millionen €, im Jahr 2000, in dem er dann zurückgetreten ist: noch 461 000 €. – Grasser im Jahr 2001: 1,3 Millionen €, 2002: 3,2 Millionen € und 2003: 313 000 €.
Meine Damen und Herren! Stellen Sie einmal diesen Vergleich an, dann sind alle Ihre Vorwürfe, die Sie heute vorbringen, ad absurdum geführt!
Ich möchte noch ein zweites Beispiel herausgreifen: Verkauf der Bundeswohnungen. Was haben Sie denn da gemacht? – Das ist schon wieder vergessen worden. Ich zitiere die APA vom 21. April 2004, wo es darum gegangen ist, die Wiener Wohnungsgesellschaft WBG zu verkaufen. Jetzt wissen wir alle, dass es hier einen Streit gegeben hat über die Frage: Ist die Wohnungsgesellschaft noch gemeinnützig oder nicht mehr? Das war nämlich sehr wesentlich, denn wäre sie gemeinnützig gewesen, hätte nur ein Nominale von 3 Millionen € erzielt werden können im Gegensatz zum Verkehrswert von 55 Millionen €.
Die Gemeinde Wien hat damals dagegen berufen. Sie wollte die Feststellung, dass diese Wohnbaugesellschaft gemeinnützig ist. Erst, meine Damen und Herren, als sich die BAWAG und die Gemeinnützige Bau-, Wohn- und Siedlungsgenossenschaft interessiert haben, hat die Gemeinde Wien diese Anklage oder diese Feststellung zurückgezogen, und diese Wohnbaufirma wurde um den Verkehrswert gekauft.
Das, meine Damen und Herren, ist
SPÖ-Politik: Wenn es Ihnen passt, dann ist Ihnen alles, was Sie hier heraußen
kritisieren, Wurscht, dann tun Sie, nur weil es der Partei oder der Organisation
oder der Gewerkschaft passt. (Abg. Eder: Das ist ein Unsinn! – Abg. Gaál: Das ist ein Unfug!) Das ist
Ihre Politik, meine Damen und Herren! Und das sehen auch die Leute. Wir haben
ja genügend Beispiele, wie es funktioniert. (Abg.
Eder: Sie reden so viel Unsinn!)
So kann es natürlich nicht gehen, meine Damen und Herren, dass Sie herausgehen, kritisieren, die Zahlen widerlegen, und dann kommen Sie noch einmal heraus und schimpfen noch einmal. Sie wissen, Frau Bures – wo ist sie denn? –, Sie haben ja den Verkauf der Bundeswohnungen kritisiert und behauptet, dass dadurch die Wohnungen teurer würden. Jetzt wissen Sie natürlich genau, dass es das Gesetz gibt: Einmal gemeinnützig, immer gemeinnützig! – Wenn eine Wohnung gemeinnützig ist, dann bleibt sie auch bei einem Verkauf, an wen auch immer, gemeinnützig. Das ist die Tatsache!
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Sie gehen heraus, verunsichern die Mieter und sagen, sie müssen höhere Mieten zahlen: Liebe Leute, schaut her! Durch den Verkauf der Bundeswohnungen könnt ihr euch eure Wohnungen nicht mehr leisten! – Das ist eine Politik, die wir ablehnen. Es ist eine Verunsicherung auf dem Rücken der Schwächsten, auf dem Rücken derer, die sich nicht helfen können – die Sie betreiben, meine Damen und Herren, nicht der Finanzminister, nicht die Regierung! (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)
Ich komme zum Schluss, meine Damen und Herren. Um auch hier zu dokumentieren, wie erfolgreich unser Finanzminister ist, bringe ich einen eineinhalbfachen Vierzeiler (Rufe bei der SPÖ: Nein! Nein!):
Seit „Schulden-Rudi“ im Ruhestand
geht’s bergauf mit unserem Land:
vom Schlusslicht hin zum Spitzenreiter!
Lieber Karl-Heinz, mach so weiter!
Die Steuer sinkt, die Wirtschaft blüht –
zu „Rudi“ ein Grasser Unterschied!
(Heiterkeit
und Beifall bei der ÖVP sowie den Freiheitlichen.)
17.03
Präsidentin
Mag. Barbara Prammer: Herr
Abgeordneter Großruck! Ich möchte an dieser Stelle nur vermerken, dass es einen
Präsidialbeschluss gibt, wonach in diesem Haus weder von „Schulden-Rudi“ noch
von „Schulden-Karli“ die Rede sein soll. (Abg.
Großruck: Rudolf Edlinger meinte
ich! – Entschuldigung, habe ich nicht gewusst!)
Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Neudeck zu Wort. Seine Redezeit beträgt 5 Minuten. – Bitte, Herr Abgeordneter.
17.04
Abgeordneter Detlev Neudeck (Freiheitliche): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Das einzig Dringliche bei dieser Dringlichen Anfrage war, glaube ich, das Datum, denn das war das Einzige, was daran neu war. Die Sparmaßnahmen bei der SPÖ gehen schon so weit, dass der Zweitklubobmann Cap hier die gleiche Rede wie das letzte Mal hält. (Ruf bei der ÖVP: Er hat eine neue Krawatte!) – Er hat überhaupt eine Krawatte, und er kann sie auch binden!
Er beginnt damit, dass er den Kollegen aus den Regierungsparteien Angst macht und sagt: Ihr werdet schauen! Bei den nächsten Wahlen werdet ihr nicht mehr dort oben sitzen, denn da wird es dünn werden!
Kollege Cap! Ich glaube, bei Ihnen sitzt
das Problem in den vorderen Reihen! (Heiterkeit
und Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.) Ich glaube, nach den
nächsten Wahlen werden Sie auch nicht mehr da sitzen – aber nicht, weil
Sie auf die Regierungsbank wechseln, sondern weil Sie in der Versenkung
verschwinden, denn ihr schafft selbst mit zwei Klubobleuten keine Dringlichen
Anfragen, die zu unserer Oppositionszeit, als Sie noch in der Regierung
waren – Sie nicht, aber Ihre Parteikollegen –, bei uns jeder Referent
heruntergeschrieben hat. Dazu haben wir keine Klubobleute gebraucht. (Abg. Dr. Cap: Ihr werdet dann gar nicht mehr herinnen sein! Dann wird es
ganz schlecht sein!)
Kollege Cap! (Abg. Dr. Cap: Dann werdet ihr nur mehr von draußen winken!) Wir werden Ihnen winken, und wir werden uns wahrscheinlich fürchten, wenn Sie so Politik machen wie in den letzten 30 Jahren. Kollege Puswald, der gerade nicht im Saal ist, hat uns interessanterweise – ich hätte mir das gar nicht herausgesucht, aber wenn er
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es so gut bringt – darauf hingewiesen, dass ja die SPÖ von 1970 an alleine regiert hat, und er hat dann Zahlen genannt, wonach die Budgets, so meinte Puswald, nicht so schlecht waren wie sie dann in der Koalition mit der ÖVP waren.
Aber eines war interessant: Puswald hat, glaube ich, gesagt, dass die SPÖ das beste Budget in einer Zeit gemacht hat, als sie mit der FPÖ regiert hat, nämlich 1983 bis 1986. (Zwischenruf des Abg. Dr. Matznetter.) Meine Damen und Herren von der SPÖ! Das zeigt: Dort, wo die FPÖ dabei ist, sind die Budgets in Ordnung, denn die ÖVP macht mit uns auch Budgets, die knapp unter null liegen – positiv waren sie ja noch nicht, wir haben ja Ihre Schulden abdienen müssen, aber sie waren doch mit einer sehr geringen Neuverschuldung beziehungsweise mit einem geringen Budgetdefizit behaftet.
Und natürlich, ja – ich muss es sagen: Der BUWOG-Verkauf war ein schlechtes Geschäft – ein schlechtes Geschäft nicht für Österreich, aber für die SPÖ. Die Kopierkosten in einigen Sektionen, die Portokosten in einigen Sektionen werden steigen, und die Inserateneinkommen bei Ihren Zeitungen werden fallen. – Insoweit ein schlechtes Geschäft für die SPÖ. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP. – Zwischenruf des Abg. Dr. Matznetter.)
Meine Damen und Herren! Ich finde es interessant, dass die SPÖ eine Anfrage wegen PR und Marketing und Beratern stellt. Meine Damen und Herren! 40 Millionen € und mehr gibt Bürgermeister Häupl für seine PR aus. Einzelne Budgetposten hat er um das Doppelte überschritten! Und, meine Damen und Herren: So etwas (der Redner zeigt die Titelseite der Farbbeilage einer Ausgabe der „Kronen Zeitung“ mit dem Wortlaut „20 Jahre Häupl“ und einer Abbildung des Wiener Bürgermeisters Dr. Häupl) mutiert in einem Bundesland! Ich habe das noch nicht erlebt, dass die Farbbeilage einer Zeitung in einem Bundesland mutiert wurde: „20 Jahre Häupl“; in den anderen Bundesländern war ein anständiges Sujet darauf. – Meine Damen und Herren! Das bekommt man nicht gratis! (Abg. Mag. Lapp: Das ist eine Diffamierung!) Ich werde keine Rechnung suchen – es wird keine geben. Aber gratis bekommt man das nicht. (Abg. Scheibner: Und eine nette Beilage bei „NEWS“ hat es auch gegeben!)
Das mit „NEWS“ haben wir ja schon geklärt.
Da wurde ja gesagt, es wurden dort Räume angemietet, die man nicht
braucht – und die Beilage, das ist der Ausfluss. Man hat dort also Räume
gemietet, die man nicht braucht, aber die Umwegrentabilität kommt dann über
diese Beilagen. (Ruf bei der SPÖ:
... redet einen Stuss zusammen!) Das haben wir aber schon einmal
geklärt. Wir werden jetzt nicht die alten Dringlichen hervorräumen; man soll es
aber nicht vergessen, man soll es wieder in Erinnerung rufen. (Abg. Eder:
Neudeck, Neudeck, du warst schon besser!)
Meine Damen und Herren! Nun zu den A8, die bestellt wurden. Bürgermeister Häupl fährt, glaube ich, auch einen A8, aber nicht so günstig wie die Mitglieder der Bundesregierung. Der ist wesentlich teurer gewesen. Ich will hier jetzt keine Neidpartnerschaft mit der SPÖ machen, meine Damen und Herren, mir wäre Folgendes wesentlich wichtiger:
Die Bundesregierung, die Regierungsmitglieder, die Klubobleute sollen ordentliche Autos fahren, sie sollen sicher unterwegs sein, sie sollen die Kilometer auf den Straßen in Sicherheit zurücklegen. Nur, Herr Finanzminister, eines hätte ich gerne – rechnen Sie bitte aus, was das kostet, und schauen Sie, ob das nicht unterbringbar ist –: dass wir Selbständigen, wenn wir fahren, mindestens das Gleiche voll abschreiben dürfen, was Regierungsmitglieder und Politiker für ihre Autos ausgeben dürfen. Wenn das nicht geht im Budget, dann würde ich darum bitten, dass die Politiker auf jenes Ausmaß heruntergehen, das die Selbständigen steuerlich geltend machen dürfen. Das ist
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anständige Politik! – Das kommt nicht von der SPÖ, sondern der Neid: Er darf keinen A8 fahren! Die anderen dürfen keinen A8 fahren!
Einen solchen Vorschlag für die Selbständigen hätte Matznetter ja machen können – er ist ja Spitzenkandidat, nachdem er den Haiden hinausgedrückt hat bei den Kammerwahlen. Aber da sind ihm ja die Selbständigen Wurscht. Das wird erst im März nächsten Jahres für ihn interessant werden. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)
Meine Damen und Herren! Zu der Dringlichen Anfrage – bei der es ja auch um die Berater, die der Finanzminister hat, gegangen ist – kann ich nur eines sagen: Eine Politik, wie die SPÖ sie gemacht hat, braucht keine Berater, sondern nur Komplizen. – Danke. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP. – Abg. Dr. Cap: Zur Geschäftsordnung!)
17.09
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Klubobmann Dr. Cap hat sich zur Geschäftsordnung zu Wort gemeldet. – Bitte, Herr Klubobmann.
17.10
Abgeordneter Dr. Josef Cap (SPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Ich ersuche die Frau Präsidentin, einen Ordnungsruf zu erteilen. Es ist die Sprache aus der Ganovenwelt, die gerade verwendet wurde. Das brauchen wir uns hier nicht bieten zu lassen! (Beifall bei der SPÖ.)
17.10
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Ich schlage vor, grundsätzlich die Sprachwahl wieder dem Haus anzupassen, und erteile als nächster Rednerin Frau Abgeordneter Dr. Moser das Wort. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 4 Minuten. Sie haben insgesamt 8 Minuten Restredezeit. – Bitte, Frau Abgeordnete.
17.10
Abgeordnete Dr. Gabriela Moser (Grüne): Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Minister! Ich meine, was Sie uns heute bei Ihren Darbietungen an Selbstgefälligkeit und auch an finanzpolitischer Schönfärberei vor Augen geführt haben, das hat schon vieles in den Schatten gestellt. – Fassen Sie es in Ihrem Sinne vielleicht als Kompliment auf! Es kommt aber noch:
Die Gegenüberstellung von Verkaufserlösen und Beratungskosten – ich meine, das schlägt ja wohl dem Fass den Boden aus! Das können Sie ja niemals gegenüberstellen (Zwischenbemerkung von Bundesminister Mag. Grasser): die Investition der Berater ist gleich der Verkaufserlös! – Da fallen Sie bei jeder Proseminarprüfung bei Professor Kofler in Klagenfurt durch, und zwar mit Bomben und Granaten. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ. – Neuerliche Zwischenbemerkung von Bundesminister Mag. Grasser.)
Ich meine, diese Plattitüde – das ist wirklich unzumutbar, würde ich sagen.
Aber gehen wir konkret in die Debatte ein. Es geht um Beraterverträge als Verschwendung. Ich nenne Ihnen nur zwei Beispiele: Wir haben eine Reihe von Ausgliederungen, und alle diese Ausgliederungen wurden begleitet von BeraterInnen. Wir haben eine Reihe von Gesetzesänderungen. Und bei den Ausgliederungen sehen Sie bei jedem Rechnungshofbericht über ausgegliederte Unternehmungen, dass an sich die Kosten gestiegen sind, weil ausgegliederte Unternehmungen höhere Personalkosten haben, Pensionsrücklagen et cetera. Und die Beratungskosten dazu werden ja auch immer wieder vom Rechnungshof kritisiert, und es gibt eine Reihe von Rechnungshofberich-
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ten, die sich massiv gegen verschiedene falsche Ausgliederungen wenden – und Ursache, bitte, auch wieder: Beratungskosten.
Das Zweite: Bei diesen Beratern gab es auch die Firma Zehnder. Sie erinnern sich: ÖIAG-Gesetzgebung – Zehnder groß am Werk. Wo war jüngstens wieder Zehnder groß am Werk? – Bei der Filetierung der ÖBB. Und Sie werden sich anschauen: erstens, was das bis jetzt gekostet hat an Beratungskosten, und zweitens, was das noch kosten wird, bitte, ab 1. Jänner. Sie werden sehen, dass da eine Reihe von Zusatzkosten auf Sie zukommt!
Nächstes Stichwort, das der Rechnungshof immer wieder heranzieht, und zwar bei diesen ganzen Verkaufserlösen und Beraterverträgen. Denken Sie an den Verkauf der Bundeswohnungen – dieser ist jetzt schon öfters angesprochen worden –: Sie haben selber heute gesagt, Sie sind glücklich, dass hier inländische Investoren zugegriffen haben. – Ja, aber war dazu die internationale Bankenwelt von Lehman Brothers erforderlich, die uns wahrscheinlich knapp 9 Millionen gekostet hat? – Das stelle ich in Frage, genauso wie der Rechnungshof die Rechtshonorare im Zusammenhang mit dem Verkauf der bundeseigenen Wohnbaugesellschaft in Frage gestellt hat. Das haben Sie schon schwarz auf weiß lesen können. Das ist keine Erfindung von uns, sondern das ist Rechnungshofkritik.
Eine weitere Rechnungshofkritik: Schablonenverordnung. Wie oft haben Sie als Eigentümer von staatseigenen Betrieben durch ÖIAG-Verträge gegenüber Vorständen et cetera gegen die Schablonenverordnung verstoßen? – Kritik des Rechnungshofes nicht einmal, sondern mehrmals. Ihre Reaktion: null.
Nächstes Stichwort: Ministerbüros, Arbeitsleihverträge Ministerbüros. Rechnungshofkritik: Hier brauchen wir eine Regelung! – Wer es nicht regelt, das sind Sie, das ist also die Mehrheit in diesem Haus.
Nächstes Stichwort: Aufgabenreform. – Wie viele Beraterverträge haben Sie? Nehmen Sie sich doch ein Beispiel an Gemeinden! Die schaffen das aus Eigenem! Die bekommen Preise dafür, dass sie Aufgabenreformen aus Eigenem, ohne Beraterleistungen, bringen.
Dienstwägen: Sie haben gesagt, 20 Dienstwägen stellen wir den Gebietskörperschaften zur Verfügung. Ich frage mich: Warum braucht irgendjemand von einer Gebietskörperschaft denselben Wagen wie Sie als Finanzminister, wie der Herr Bundeskanzler, wie vielleicht andere Regierungsmitglieder? (Bundesminister Mag. Grasser: Das entscheidet die Gebietskörperschaft, Frau Abgeordnete!) Diese Gebietskörperschaften, die Sektionschefs oder auch andere Menschen in den Gebietskörperschaften können durchaus mit günstigeren Wägen fahren! (Bundesminister Mag. Grasser: Das entscheiden doch nicht wir!)
Zum Schluss möchte ich, weil die Zeit drängt, nur auf eine ausländische Zeitung verweisen, auf „Die Zeit“, die Ihr Wirken hier in Österreich sehr wohl auch immer sehr genau beobachtet. Dort heißt es:
„Der Kurs der KHG-AG stieg schwindelerregend. Jetzt ist die Blase geplatzt ...“.
Und die Rechnung werden Sie selbst
wahrscheinlich spätestens 2006 dann sehen. Die Rechnung heißt:
Neuverschuldung – und nicht mehr Nulldefizit. Bitte suchen Sie sich
deshalb auch ein neues Dissertationsthema! – Danke. (Beifall bei den
Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ.)
17.15
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Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dr. Wittmann. Redezeit: 5 Minuten. Gesamt-Restredezeit: 7 Minuten. – Bitte, Herr Abgeordneter.
17.15
Abgeordneter Dr. Peter Wittmann (SPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Sehr geehrte Damen und Herren! Der Rechnungshof hat in mehreren Prüfungen festgestellt, dass das Einschalten von Experten eigentlich nichts gebracht hätte, weil dieselbe Expertise in den einzelnen Ministerien vorhanden gewesen wäre, insbesondere im Finanzministerium.
Ich will das an zwei Beispielen illustrieren: Arthur Andersen wurde beauftragt, eine Verwaltungsreform vorzubereiten. Kostenpunkt: 60 Millionen Schilling oder 4,3 Millionen €. Sie haben dann etwas vorbereitet, das von den Beamten vorgegeben wurde, das von der Raschauer-Kommission schon vorgearbeitet wurde, eigentlich schon vorhanden war. Dafür haben sie 60 Millionen Schilling kassiert. Umgesetzt: Null! Nichts! – Arthur Andersen ist dann dadurch bekannt geworden, dass sie in Amerika in den Bilanzfälschungsskandal der Firma Enron verwickelt waren, dass sie die Swissair beraten haben. Wie wir wissen: Enron gibt es nicht mehr, Swissair gibt es nicht mehr, und Arthur Andersen gibt es nicht mehr.
Das heißt also: Das sind Berater, die über eine Expertise verfügen sollen, die 60 Millionen Schilling wert ist und die dann nicht umgesetzt wird – Berater, die ausschließlich vom Finanzministerium beauftragt waren, gegen den Widerstand des Bundeskanzleramtes und des Bundeskanzlers; selbst die ÖVP-Beamten im Bundeskanzleramt haben sich gewundert, wie man so einen Auftrag erteilen kann. Das ist hinausgeschmissenes Geld, das braucht man nicht! Das ist ganz einfach willkürliche Verschwendung von Steuermitteln, und das ist eigentlich ein Sittenbild dieser Regierung.
Dieser immer hoch gelobte BUWOG-Verkauf: Meine sehr geehrten Damen und Herren, überlegen wir uns das einmal! Sie selbst haben heute gesagt, 1 Milliarde 14 Millionen € hat es gegeben (Bundesminister Mag. Grasser: 16 Millionen!) – 16 Millionen; bitte – für den Verkauf der Wohnungen. Das sind 4,3 Millionen Quadratmeter Wohnfläche. Wenn man sich das ausrechnet, dann hat ein Quadratmeter Wohnfläche 235 € gekostet. (Abg. Mag. Johann Moser: Das ist ein Skandal!) Wir alle wissen, dass der durchschnittliche Quadratmeter Wohnfläche in den Ballungsgebieten nicht unter 1 000 € zu erhalten ist. (Abg. Mag. Wurm: Das ist aber günstig!) Und dafür hat eine Beratungsfirma 110 Millionen Schilling – nein, mehr: 140 Millionen Schilling – kassiert, nämlich 10 Millionen €: dafür, dass man Ihnen sagt, die Wohnfläche verscherbeln wir um 235 €!
Das ist doch pures hinausgeschmissenes Geld! Das ist eine wirklich unglaubliche Verschwendung von Steuermitteln, dass ich dafür einen Berater brauche, dass er mir sagt, die Wohnfläche muss ich um 235 € pro Quadratmeter verkaufen. Um diesen Preis kann ich sie überall verkaufen! – Und Sie wissen schon, dass die Käufer dieser Wohnfläche jetzt schon auf dem Markt sind und Teilbereiche wieder um fast das Doppelte auf dem Markt anbieten.
Das ist die Wirtschaft, die man nicht braucht! Das ist das Verschleudern von Familiensilber, nur weil einem das Wasser bis zum Hals steht, damit man ein Budget zusammenbringt.
Sie haben den höchsten Schuldenstand, den es jemals in dieser Republik gegeben hat. Sie haben die höchsten Arbeitslosenzahlen, die es in dieser Republik gegeben hat. Sie haben die höchste Abgabenquote eingeführt, die es in dieser Republik jemals gegeben hat. Sie haben 41 Belastungen hinzugefügt, mit denen Sie dem einfachen Steuerzahler noch das Geld aus der Tasche ziehen. Sie haben das Familiensilber viel
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zu billig verkauft und verscherbeln es und stehen jetzt vor dem Scherbenhaufen Ihrer Wirtschaftspolitik. Es ist unglaublich, dass Sie sich diese Ausgaben noch leisten. (Abg. Hornek: Wie ist denn das in Wiener Neustadt mit dem Herrn Linhart gewesen? Erklären Sie das einmal! Was haben Sie da gemacht?)
Jetzt eine kleine Anregung für die Kollegen von der FPÖ: Mich wundert da etwas ein bisschen im Zusammenhang mit diesem Budget. Der Herr Finanzminister hat in seiner Beantwortung gesagt, dass er 25 Millionen € für die Europapräsidentschaft im Außenministerium angesiedelt hat. Ich habe jetzt gerade nachgeschaut und festgestellt: Im Bundeskanzleramt gibt es bei den Ansätzen noch einmal 10 Millionen – ausschließlich für den Bundeskanzler!
Liebe Kollegen von der FPÖ! Das wird ein Wahlkampf, ein Zwischenwahlkampf für die ÖVP nächstes Jahr, mit 10 Millionen € im Jahr 2006. (Zwischenrufe bei der ÖVP.) Sehen Sie, sie bestätigen es ja schon, die Kollegen von der ÖVP! Was hat denn Ihre Fraktion für diesen Zwischenwahlkampf bekommen? – Ich würde jetzt einmal darüber nachdenken, dass da 10 Millionen beim Bundeskanzler ausschließlich für Werbezwecke verpackt sind. Das ist ein Zwischenwahlkampf, der gegen uns alle geht!
Was haben Sie denn auf der FPÖ-Seite dafür
bekommen? (Abg. Hornek: Der Wahlkampf für den Vizebürgermeister ist
schon zu Ende!) Was ist denn in den FPÖ-Ministerien verpackt
worden? – Nichts! Sie sind über den Tisch gezogen worden. (Abg. Hornek:
Der Wahlkampf für den Vizebürgermeister ist schon zu Ende seit gestern! Tote
Hose!) Da sind Werbemittel von Grasser zum Bundeskanzler verschoben worden,
und da wird ein Zwischenwahlkampf gemacht. Das ist pure Verschwendung! (Beifall
bei der SPÖ und den Grünen.)
17.20
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als vorläufig letzter Redner hiezu ist Herr Abgeordneter Dr. Lopatka zu Wort gemeldet. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 6 Minuten. Herr Abgeordneter, die Gesamt-Restredezeit der ÖVP beträgt 8 Minuten. – Bitte. (Abg. Mag. Kogler – in Richtung des sich zum Rednerpult begebenden Abg. Dr. Lopatka –: Wie verwenden Sie diese Millionen? Welches Werbekonzept?)
17.21
Abgeordneter Dr. Reinhold Lopatka (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Einfallslosigkeit der SPÖ sind wirklich keine Grenzen gesetzt, das haben Sie heute wieder deutlich bewiesen. Sie haben wenigstens eines vermieden: sich auf ein Terrain zu begeben, auf dem Sie zuletzt sehr oft ausgerutscht sind, nämlich eigene Ideen hier zu präsentieren. (Heiterkeit bei der ÖVP.) So gesehen, ist es ein Fortschritt. (Beifall bei der ÖVP.) Aber was die Sache betrifft, ist es wirklich der x-te Aufguss, den Sie heute hier geliefert haben. Der wird genauso verdampfen wie die bisherigen! (Zwischenrufe bei der SPÖ.)
Klubobmann Cap ist ja seinerzeit berühmt geworden durch drei Fragen, die er gestellt hat; damals hat er die drei Fragen an einen SPÖ-Landeshauptmann gerichtet. Heute waren es insgesamt zehn Fragen. Ich möchte auf drei Fragen näher eingehen.
Sie haben sich heute als Citroën-Fahrer gefragt, was das Besondere an einem „A8“ ist. Ich kann Ihnen das auch nicht beantworten, mache Ihnen aber einen Vorschlag: Stellen Sie diese Frage Ihrem SPÖ-Landesvorsitzenden in Oberösterreich – dem Mann für die Bescheidenheit, für die „kleinen Leute“ –, der fährt dieses Fahrzeug. Sie nennen es Luxustyp; ich weiß nicht, wie Haider dazu sagt. Stellen Sie Haider diese Frage, wie es einem mit einem Dienstfahrzeug „A8“ geht. Warum sage ich das? – Weil die Heuchelei irgendwann einmal eine Grenze erreicht. Die Heuchelei erreicht irgendwann einmal eine Grenze, sage ich Ihnen! (Beifall bei der ÖVP. – Zwischenrufe bei der SPÖ.)
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Zweiter Punkt. (Abg. Gradwohl: Ausgerechnet Sie reden von „Heuchelei“!) Ja, weil ich mich mit dieser Frage sehr beschäftige (Zwischenrufe bei der SPÖ), da ich Ihre Vorgangsweise natürlich genau zu beobachten habe. Das ist ein Teil meiner Aufgabe, und ich merke ... (Zwischenrufe der Abgeordneten Mag. Wurm und Silhavy.) Ich spreche nicht von Pharisäertum, ich spreche von Heuchelei. (Abg. Mag. Wurm: Selbsterfahrung!)
Zweiter Punkt: Sie haben heute dem Finanzminister hier vorgeworfen, dass er von 2000 bis 2004 angeblich mehr als 8 Millionen € für Eigenwerbung verwendet hat. Auch da mache ich Ihnen einen Vorschlag: Reden Sie mit einem Abgeordneten-Kollegen – der weiß wahrscheinlich genau, warum er heute nicht hier ist –, reden Sie mit Ihrem Abgeordneten-Kollegen Caspar Einem. Caspar Einem hat, als er noch Minister war, jedes Jahr mindestens 3 Millionen € für Werbung ausgegeben (Ruf bei der ÖVP: Was?) – er hat es damals „Informationsarbeit“ genannt. Immerhin um ein Drittel mehr, als Sie es in der heutigen Zeit dem Finanzminister vorwerfen! (Zwischenruf des Abg. Dr. Matznetter.) Caspar Einem wird Ihnen sagen können, wofür er dieses Geld verwendet hat.
Und drittens ... (Abg. Dr. Matznetter: Haben wir das vereinbart?) – Bitte? (Abg. Dr. Matznetter: Haben wir das vereinbart?) Doch ... (Neuerliche Zwischenrufe bei der SPÖ.) Kollege Matznetter, wenn Sie das schon sagen, dann sage ich Ihnen eines: Wissen Sie, dass damals von 160 Millionen für Werbung allein Klima 70 Millionen für sich beansprucht hat? (Zwischenrufe bei der SPÖ.) – Das waren Summen! Aber auch hier bin ich wieder bei der Heuchelei, die langsam zu Ihrem Programm wird. (Beifall bei der ÖVP. – Zwischenruf des Abg. Dr. Matznetter.)
Der dritte Punkt, Kollege Matznetter, ist ohnehin schon von vielen Kollegen beantwortet worden. Daher brauche ich Sie nicht auf vormalige Finanzminister zu verweisen. (Abg. Mag. Kogler: Weniger Steuern ...!)
Sie haben hier gefragt, woraus der aktuelle Schuldenstand resultiert. Natürlich zu einem gut Teil aus dem, was wir von 30 Jahren SPÖ-Bundeskanzlern und SPÖ-Finanzministern übernommen haben! Sie werden von uns noch oft diese Summen hören, denn das sind gigantische Summen, die wir an Zinsendienst zu leisten haben für das, was Sie uns an Schulden hinterlassen haben. (Abg. Mag. Kogler: Entschuldigung, Sie waren dabei! – Abg. Mag. Wurm: Waren Sie dabei oder nicht? – Abg. Dr. Matznetter: Die ÖVP ...! – Abg. Mag. Kogler: Schüssel ist der, der die meisten Schulden ...!)
Meine Damen und Herren! Was Sie hier behaupten, ist das Gegenteil von dem, was von dieser Regierung an Arbeit geleistet wird, denn diese Regierung arbeitet professionell, und Finanzminister Grasser ist ein Musterbeispiel für professionelle Arbeit! (Abg. Dr. Matznetter: Nein!) Ja, sage ich Ihnen, und nicht nein! (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen. – Zwischenrufe bei der SPÖ.)
Meine Damen und Herren! Wenn Sie schon mir und uns keinen Glauben schenken wollen, so schenken Sie internationalen Beobachtern Glauben. Ganz neu liegt hier vor: „Eurostat Jahrbuch 2004 – Der statistische Wegweiser durch Europa“. Nehmen Sie diese Wegweisung ernst, denn sie weist uns hier mit hervorragenden Kenndaten aus, und es ist eine Fundgrube für die erfolgreiche Arbeit dieser Bundesregierung. (Abg. Mag. Kogler: ... weg weisen!) Das sind europäische Experten, und – Sie wissen es – die Europäische Kommission und Eurostat sind keine Auftragnehmer der Bundesregierung. Nehmen Sie diese Daten ernst!
Es zeigt sich auch, dass Finanzminister Karl-Heinz Grasser und seine Politik im Ausland sehr geschätzt werden. „Eins ist sicher: Einen Finanzminister Grasser und seine Politik hätten wir in Deutschland auch gern.“ Wer sagt das? – Der Chefökonom der
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Deutschen Bank! (Abg. Mag. Wurm: Ach so?) Der müsste ein auch hier von Ihnen akzeptierter Experte sein. (Zwischenruf des Abg. Dr. Matznetter.)
Erst vor wenigen Wochen ist Karl-Heinz Grasser zum Vizepräsidenten der Euro-Gruppe gewählt worden, er ist Stellvertreter von Präsident Jean-Claude Juncker in dieser wichtigen Finanzfunktion. Auch das ist eine internationale Auszeichnung für unsere Arbeit. Nur Sie wollen es nicht wahrhaben.
Ich darf Sie abschließend an eines erinnern: Denken Sie bei „Verschwendung von Steuergeldern“ bitte zuerst an das Werbebudget Ihres Wiener Bürgermeisters. Denken Sie auch daran, dass selbstverständlich mit Geldern des Presse- und Informationsdienstes der Stadt Wien alle Wiener darauf aufmerksam gemacht worden sind, dass ihr Bürgermeister 55 Jahre alt geworden ist. Ich gratuliere ihm zum Geburtstag, ich hätte mir aber gewünscht, dass er weniger Geld aus der Stadtkasse dafür aufwendet. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)
17.27
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster ist Herr Abgeordneter Mag. Darabos zu Wort gemeldet. Gesamt-Restredezeit: 2 Minuten. – Bitte.
17.27
Abgeordneter Mag. Norbert Darabos (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Minister! Hohes Haus! Es ist eine sehr einfallslose Debatte und eine sehr einfallslose Strategie (Heiterkeit und demonstrativer Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen), die die ÖVP hier an den Tag legt. (Anhaltender Beifall und Bravorufe bei der ÖVP und den Freiheitlichen. – Präsidentin Mag. Prammer gibt das Glockenzeichen.) – Ich weiß nicht, warum Sie sich in Ihrer Einfallslosigkeit selbst beklatschen. Das ist mir ein Rätsel.
Sie beantworten hier nicht die Fragen, die gestellt worden sind, sondern verweisen auf Klima, auf Vranitzky, auf 30 Jahre SPÖ-Politik. Ich sage Ihnen ganz ehrlich: 30 Jahre SPÖ-Politik waren gut für dieses Land, vier Jahre Schwarz-Blau waren sehr schlecht für dieses Land! (Beifall bei der SPÖ.)
Dass Sie unter politischer Amnesie leiden, Herr Kollege Lopatka, verstehe ich überhaupt nicht. Auch von den Grünen wurde Ihnen gesagt, dass Wolfgang Schüssel über den gesamten Zeitraum dabei war, dass die ÖVP die Begehrlichkeiten in dieser Politik gesetzt hat. Ich denke hier nur an den Agrarbereich, um einen Bereich herauszustreichen.
Sozialdemokratische Budgets waren aber darauf ausgerichtet, für Wachstum zu sorgen. (Abg. Mag. Kogler: Schüssel – Schuldenkaiser!) Ich möchte es hier noch einmal wiederholen. Zwischen 1996 und 2000: Wachstum in Österreich 8 Prozent über dem EU-Durchschnitt; zwischen 2001 und 2003: minus 13 Prozent unter dem EU-Durchschnitt! Das haben Sie mit Ihrer ÖVP-FPÖ-Politik zu verantworten, und das ist, glaube ich, ein Punkt, von dem man sagen kann, Herr Kollege Großruck: Beides gesehen, beides erlebt – kein Vergleich! (Zwischenruf des Abg. Großruck.)
Die Politik von Rudolf Edlinger war darauf ausgerichtet, Österreich im Wachstum an die Spitze Europas zu führen, bei den Investitionen an die Spitze Europas zu führen. Ihre Politik hat Österreich abgewirtschaftet, und der Schuldenstand ist höher als je zuvor – mit dem Unterschied, dass Österreich in der Welt angesehen war, sich aber jetzt in der Europäischen Union und im europäischen Vergleich als Schlusslicht bewegt. Das ist nicht die Politik, die wir wollen. Hier ist Verschwendungspolitik, dort war Wachstumspolitik! (Beifall bei der SPÖ.)
17.29
Nationalrat, XXII.GP | 82. Sitzung / Seite 157 |
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Öllinger. Gesamt-Restredezeit: 3 Minuten. – Bitte, Herr Abgeordneter.
17.29
Abgeordneter Karl Öllinger (Grüne): Herr Bundesminister! Ich habe nicht so viel wie Sie zu reden, 30 Minuten stehen mir nicht zur Verfügung, das macht einen Unterschied aus. Dafür brauche ich auch keinen PR-Berater, der mir sagt, was ich zu sagen habe. (Beifall bei den Grünen und der SPÖ.)
Herr Bundesminister! Sie haben ganz am Anfang die Frage gestellt oder für sich beantwortet: Information ist nicht Werbung. Gut, gehen wir einmal davon aus, dass es so ist. Was ist es dann, wenn der Herr Sozialminister zwei Tage vor Ende der Vorarlberger Landtagswahlen noch schnell ein Inserat in den Vorarlberger Medien platziert – „Vorarlberger Nachrichten“, „Vorarlberger Tageszeitung“ –, in dem er auf die Segnungen des Kinderbetreuungsgelds hinweist, das bekanntlich nicht 2004, sondern schon vorher eingeführt wurde? – Ein dringendes Informationsbedürfnis der Vorarlberger Bevölkerung, nehme ich an, die aus den Medien wissen will, dass der Sozialminister da federführend war.
Ist es Information oder Werbung, wenn derselbe Sozialminister wenige Tage vor den Kärntner Wahlen alle Kärntner Medien – „Oberkärntner Nachrichten“, „Unterkärntner Nachrichten“, Mittelkärntner Nachrichten (Abg. Bucher: Gibt es ja gar nicht!), „Kärntner Woche“, „Kärntner Nachrichten“, alles gibt es in Kärnten, ein bunter Medienmarkt –, zupflastert mit Informationen des Sozialministeriums? Was ist es, Information oder Werbung (Abg. Scheibner: Information!), wenn der Verkehrsminister, auch nicht faul, sich denkt: Das, was der Sozialminister macht, kann ich auch!, und in Vorarlberg das Gleiche tut und zwei, drei Tage vor der Wahl ebenfalls noch mit Inseraten nachstößt? Ist das Information, oder ist das Werbung? (Abg. Scheibner: Information!)
„Information“ – sehr interessant, Herr Klubobmann! Da sind wir beim zentralen Thema. Information ist vielerlei, aber ganz sicher nicht, wenn in Parteizeitungen beispielsweise in Kärnten, in Klagenfurt, der Sozialminister inseriert. Ist das Information? Oder ist das nicht Parteienfinanzierung an einer gerade noch rechtlich möglichen Grenze? (Abg. Scheibner: ... keine Parteizeitung!) Man müsste sich das sehr genau anschauen, Herr Klubobmann. Jedenfalls nach den Maßstäben, die bisher im Parlament geherrscht haben, geht das nicht mehr.
Was ist es dann, wenn der Verkehrsminister auf Fragen von Abgeordneten, wie viel er für seine Information ausgegeben hat, antwortet: Das kann ich aus verwaltungsökonomischen Gründen nicht beantworten!? Was ist es dann? – Die Verweigerung eines Kontrollrechts ist es, Herr Klubobmann Scheibner! Da landen Sie, da sind Sie gelandet, Herr Klubobmann! (Abg. Scheibner: Wir „landen“ nicht!) 1999, 1998 haben die Abgeordneten der Freiheitlichen Partei an der damaligen Regierung noch kritisiert (Präsidentin Mag. Prammer gibt das Glockenzeichen), dass sie es so gemacht hat, dass sie Geld für Information, für Werbung ausgegeben hat. (Abg. Scheibner: Das war die wirkliche Werbung!) Jetzt erhalten wir als Abgeordnete des Parlaments nicht einmal Antworten von den zuständigen ...
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Abgeordneter, bitte kommen Sie zum Schlusssatz!
Abgeordneter Karl Öllinger (fortsetzend): So schaut es inzwischen aus, und der Herr Finanzminister geht da leider mit dem allerbesten Beispiel voran! (Beifall bei den Grünen und der SPÖ.)
17.33
Nationalrat, XXII.GP | 82. Sitzung / Seite 158 |
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Es ist dazu niemand mehr zu Wort gemeldet. Diese Debatte ist geschlossen. (Abg. Scheibner: Das war wirklich eine schwache Dringliche!)
3. Punkt
Bericht des Umweltausschusses über die
Regierungsvorlage (620 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Strahlenschutzgesetz
sowie das Maß- und Eichgesetz geändert werden (Strahlenschutz-EU-Anpassungsgesetz
2004) (659 d.B.)
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gelangen somit zum 3. Punkt der Tagesordnung.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet. Ich eröffne damit die Debatte.
Als Erster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Ing. Winkler. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 4 Minuten. – Bitte, Herr Abgeordneter.
17.34
Abgeordneter Ing. Josef Winkler (ÖVP): Geschätzte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Herren Bundesminister! Hohes Haus! Wir leben Gott sei Dank in einem Land, in dem es äußerst selten zu Strahlenunfällen kommt. Die letzte landesweite beziehungsweise auch über die Landesgrenzen hinausgehende Tragödie (Abg. Mag. Kogler: Bei der strahlenden Werbung!) ereignete sich im April 1986 auf Grund der Explosion im Kernkraftwerk Tschernobyl. Dennoch ist es äußerst wichtig (Abg. Mag. Kogler: Die Werbung der Bundesregierung ist stark strahlend und schwach aktiv!), dass jedes Land strenge Bestimmungen betreffend den Strahlenschutz – und manchmal braucht man ihn sogar da herinnen – für seine Bürger hat.
Österreich hat diese Bestimmungen im Strahlenschutzgesetz 1969 sowie im Strahlenschutz-EU-Anpassungsgesetz 2002 bereits optimal geregelt. Weiters hat Österreich Sicherheitsnormen in den so genannten Rahmenempfehlungen für den Schutz der Bevölkerung durch die Strahlenschutzkommission erarbeiten lassen. Durch einige Richtlinien hat die EU in den letzten Jahren noch strengere und konkrete Regelungen für den Schutz der Arbeitskräfte und der Bevölkerung, aber auch für Patienten gegen Gefahren durch ionisierende Strahlung erlassen, die nun von den Mitgliedstaaten in nationales Recht umzusetzen sind.
Zunächst dient die vorliegende Gesetzesnovelle in erster Linie der Umsetzung der Richtlinie 2003/122/EURATOM zur Kontrolle hoch radioaktiver umschlossener Strahlenquellen und herrenloser Strahlenquellen. Wichtig ist zunächst, dass durch dieses Gesetz das Erfordernis der umfassenden Sicherungsmaßnahmen für radioaktive Stoffe neu eingefügt wird, indem es heißt, dass Sicherheitsanalysen eine ausführliche Beschreibung jener Maßnahmen zu enthalten haben, die die Strahlenquellen vor dem Zugriff Unbefugter sichern.
Für den Umfang, den Inhalt und die Form von Sicherheitsanalysen, Störanalysen und Notfallsplanung wird der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft bis Mitte des Jahres 2005 eine eigene Verordnung erlassen. Durch den neu eingefügten § 10a wird auch eine Erhöhung der Kontrolle von radioaktiven Stoffen durch Meldung der Ein- und Ausfuhr an das zentrale Strahlenquellenregister erreicht.
Als einen der wichtigsten Punkte des neuen Gesetzes zur Erhöhung der Sicherheit der Bürger erachte ich den § 26. Grundsätzlich waren auch bisher schon der Fund und Verlust von radioaktiven Stoffen geregelt, aber durch die Novellierung des § 26 werden die Maßnahmen bei Verlust von radioaktiven Stoffen und bei herrenlosen radioaktiven
Nationalrat, XXII.GP | 82. Sitzung / Seite 159 |
Stoffen wesentlich konkretisiert. Ein Verlust beziehungsweise Fund dieser Stoffe ist demnach unverzüglich dem nächsten Sicherheitsorgan anzuzeigen. Im Falle eines Fundes von herrenlosen radioaktiven Stoffen ist die zuständige Strahlenschutzbehörde zu verständigen, und diese hat nach der Beschlagnahme eine Wiederverwertung oder eine Entsorgung als radioaktiven Abfall zu veranlassen.
Für wichtig erachte ich auch, dass künftig Eigentümer beziehungsweise Käufer von radioaktiven Stoffen bei deren Einfuhr beziehungsweise Handel verantwortlich sind. Weiters kann der Landwirtschaftsminister auch per Verordnung die Zuständigkeit von Betrieben zur Wiederverwertung und Beseitigung von radioaktivem Material regeln und dann auch notwendige Schulungen entsprechend festlegen. Was den Verlust und die Beseitigung sowie den Diebstahl und die Entdeckung von Strahlenquellen betrifft, soll in Zukunft die Zusammenarbeit vor allem mit internationalen Behörden intensiviert und damit der notwendigen Prävention Rechnung getragen werden.
Hohes Haus! Ich halte vor allem diese soeben von mir genannten Bestimmungen des § 26 für einen Meilenstein in der Umweltpolitik. Endlich gibt es hier auch ein konkretes Instrumentarium beziehungsweise eine konkrete Vorgehensweise dafür, wie radioaktives Material zu behandeln ist.
Geschätzte Damen und Herren! Dieses Gesetz enthält aber auch ausführliche Bestimmungen betreffend Umsetzung und dergleichen. Auch was das zusätzliche Personal in diesem Zusammenhang betrifft, kostet es natürlich Geld. Aber die Prävention hat noch allemal weniger gekostet als eine entsprechende Bewältigung von Strahlenunfällen und ist weniger aufwendig als in diesem Zusammenhang entstehende Kosten. Auch eine Einsparung im Zusammenhang mit der Verwaltungsvereinfachung durch eine ebenfalls in diesem Gesetz vorgesehene Änderung des Maß- und Eichgesetzes kommt einer entsprechenden Kostenerweiterung im anderen Fall entgegen.
Ich ersuche daher im Sinne dessen, dass das Gesetz sicherlich dazu beitragen wird, Gefahren von Strahlenquellen beziehungsweise radioaktivem Material noch besser als bisher bewältigen zu können, um entsprechende Zustimmung zu diesem Gesetz. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)
17.39
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Dobnigg zu Wort. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 3 Minuten. – Bitte, Herr Abgeordneter.
17.39
Abgeordneter Karl Dobnigg (SPÖ): Geschätzte Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Werte Kolleginnen, werte Kollegen! Obwohl bereits wesentliche Teile der gemeinschaftsrechtlichen Vorschriften auf dem Gebiet des Strahlenschutzes in den geltenden österreichischen Strahlenschutzbestimmungen enthalten sind, hat es diese Regierung bis heute leider nicht geschafft, diese Vorschriften lückenlos und korrekt umzusetzen. Es entstand also die doch sehr verwunderliche Situation, dass trotz der erst kürzlich erfolgten Neuregelung im Bereich des Strahlenschutzgesetzes durch das Strahlenschutz-EU-Anpassungsgesetz 2002 bereits einige Monate nach In-Kraft-Treten dieses Gesetzes Anpassungen wegen teilweiser Nichtkonformität mit EU-Recht erforderlich wurden, und dies, obwohl damals diese Regierung und auch das Umweltministerium mitgeteilt haben, dass EU-Konformität gegeben sei.
Wie sich nun herausstellte, war das unkorrekt. Somit waren Sie, Herr Bundesminister, nicht Herr Ihrer Kompetenzen. Neben dem heimischen Verfassungsgerichtshof bedarf es also nunmehr auch der EU, um den dauernden Gesetzespfusch von Schwarz-Blau aufzudecken.
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Diese schlechte und mangelhafte Arbeit der Regierung ärgert mich in diesem Fall auch deshalb besonders, da wichtige Arbeitnehmerinteressen betroffen sind. Aus der Sicht des Arbeitnehmerschutzes ist doch vorrangig sicherzustellen, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer an Arbeitsplätzen, an denen die Verwendung ionisierender Strahlungsquellen unumgänglich ist, vor deren Auswirkungen auf den menschlichen Organismus weitestgehend geschützt werden.
Einige kritische Anmerkungen zu diesem Strahlenschutz-EU-Anpassungsgesetz 2004. Bei einem Fund von herrenlosen radioaktiven Stoffen lastet eine zu große Verantwortung auf dem betrieblichen Strahlenschutzbeauftragten. Meiner Meinung nach müssten auch die Arbeitgeber stärker in die Pflicht genommen werden. Weiters müssten die Meldepflichten der Unternehmen an das Zentrale Dosisregister formal schärfer formuliert und eine Missachtung müsste mit entsprechenden Sanktionen belegt werden, denn es kann sich dabei auch um Daten handeln, die später für die Wahrung eventueller sozial- beziehungsweise unfallversicherungsrechtlicher Ansprüche der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer von immenser Wichtigkeit sein können. Auch die Übergangsfristen für die Beibringung der Sicherheits- und Störfallanalysen oder Notfallplanungen bis Ende 2008 sind meiner Meinung nach zu lang. Im Sinne einer erhöhten Kontrolle radioaktiver Stoffe wäre eine Verkürzung der Frist bis Ende 2006 sicherlich angemessener.
Bei all diesen Punkten sollte man nicht vergessen, dass es sich bei den gegenständlichen Arbeitsmitteln oder Arbeitsstoffen, die ionisierende Strahlung freisetzen, um Höchstgefährdungspotentiale für Leib und Leben der damit beschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer handelt. Da kleine Verbesserungen für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer jedoch besser sind als gar keine, stimmen wir dieser Novelle auch zu. (Beifall bei der SPÖ.)
17.42
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als nächstem Redner erteile ich Herrn Abgeordnetem Wittauer das Wort. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 5 Minuten. – Bitte, Herr Abgeordneter.
17.42
Abgeordneter Klaus Wittauer (Freiheitliche): Frau Präsidentin! Herr Minister! Hohes Haus! Es ist schon wieder eigenartig, ich habe irgendwie das Gefühl, ich bin da in der falschen Vorstellung. Wir stimmen deshalb zu, weil ein Mindestmaß an Anforderungen des Arbeitsschutzes umgesetzt wird! Es ist das Gemeinschaftsrecht, und es ist verpflichtend, es umzusetzen, und wir setzen es um. Das ist einmal Faktum. (Abg. Silhavy: Man könnte es auch besser umsetzen!)
Die Vorredner behandelten sehr ausführlich den Inhalt – die Sozialdemokraten haben es halt wieder in die falsche Richtung gebracht. Wir begrüßen die Veränderungen und die Novellierung, weil sie mehr Sicherheit in einer sehr sensiblen Materie bringt, und stimmen dem Gesetz natürlich gerne zu.
Mir ist auch aufgefallen, dass des Öfteren von herrenlosen Strahlenquellen gesprochen wurde, und keiner weiß eigentlich, was das ist. Ich will das daher kurz sagen: Radioaktive Strahlenquellen, die aufgegeben, verlegt, ohne Genehmigung weitergegeben worden oder verloren gegangen sind, sind herrenlose Strahlenquellen, und auch diese werden wir in diesem Gesetz berücksichtigen. Ich erhoffe mir eine größere Kontrolle, mehr Sicherheit für die Bevölkerung, mehr Sicherheit im Arbeitsschutz, und ich meine, dass wir das mit der raschen Umsetzung auch erreichen. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)
17.44
Nationalrat, XXII.GP | 82. Sitzung / Seite 161 |
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als nächster Rednerin erteile ich Frau Abgeordneter Rest-Hinterseer das Wort. – Frau Abgeordnete, bitte.
17.44
Abgeordnete Heidemarie Rest-Hinterseer (Grüne): Frau Präsidentin! Herr Minister! Zu der Novelle an sich gibt es nicht viel zu sagen, denn es ist, denke ich, bereits alles gesagt, wenn auch vielleicht noch nicht von allen. Trotzdem erscheint es mir ganz wichtig, noch etwas anzufügen.
Wir haben keinen wesentlichen Einwand, es ist Umsetzung von EU-Recht, allerdings ist mir beim Nachforschen, wo Österreich Atommüll hat, aufgefallen, dass es eigentlich keine Lösung für den Seibersdorfer Atommüll gibt. Der Bürgermeister hat gesagt, dass die Zwischenlagerung bis 2012 gewährleistet ist, nicht aber darüber hinaus. Uns hat der Herr Minister im Ausschuss erklärt, dass diese Frage bis 2030 einer Lösung zugeführt werden soll, und zwar auf europäischer Ebene.
Noch 1986 hat der Direktor von Seibersdorf gesagt, dass die Atommüll-Entsorgung sowohl von Seibersdorf als auch von Zwentendorf kein Problem wäre, denn China und Russland würden den Schrott mit Handkuss nehmen. Meine Damen und Herren! Das wäre heute keine Lösung mehr, die uns irgendwie umsetzbar erschiene, mit den vielen Dingen, die in der Zwischenzeit passiert sind, wofür Atommüll auch verwendet wird und welche Gefahren dahinter lauern.
Ganz aktuell möchte ich mich auf die Unionsverfassung beziehen, die am 28. Oktober 2004 von den EU-Staats- und Regierungschefs unterzeichnet worden ist – und gleichzeitig damit, und das finde ich wirklich beschämend, wieder die unveränderte Übernahme des EURATOM-Vertrags. Damit haben wir eine weitere Fortschreibung der Wettbewerbsverzerrung zugunsten der Atomenergie und zuungunsten der Energie aus erneuerbaren Energiequellen. Ich gehe davon aus, Herr Minister, dass Sie auch deswegen etwas unlustig dreinschauen, weil Sie diese ungünstige Situation für die erneuerbaren Energiequellen nicht besonders gut finden. Das würde ich einmal annehmen, zumindest würde ich das hoffen.
Die österreichischen Regierungsvertreter akzeptieren damit auch, dass Österreich alljährlich Millionen an Steuergeldern an die Atomwirtschaft verschleudert, jene Atomwirtschaft, die im vollen Bewusstsein der irreparablen Folgen, die die Erzeugung von Energie aus Kernspaltung verursacht, nach wie vor diese Energiegewinnung vorantreibt.
Es fällt mir schwer, jetzt darüber zu sprechen, aber ich muss es trotzdem tun, weil es mich einfach beschäftigt, was im Zuge dieser Castor-Transporte in den letzten Tagen geschehen ist. Ich finde es unerträglich, dass ein junger Mensch auf den Geleisen sterben muss, weil diese unsäglichen Transporte kreuz und quer durch Europa geführt werden müssen. Das betrifft uns jetzt zwar nicht unmittelbar, aber spätestens, wenn wir den Atommüll von Seibersdorf entsorgen wollen und müssen, werden wir das auch tun müssen, indem wir ihn anderswo hinbringen, denn wo wird das in Österreich möglich sein? Das ist die Frage. Niemand wird diesen Müll haben wollen.
Deswegen möchte ich mich noch einmal darauf beziehen, dass eigentlich angesagt war, dass es nach der Unterzeichnung der Unionsverfassung eine Regierungskonferenz zum Ausstieg aus dem EURATOM-Vertrag geben wird. Ich appelliere ganz inständig an Sie, Herr Minister, das auch in der Regierung voranzutreiben, damit diese Regierungskonferenz endlich einberufen wird, dass wir auch Klarheit darüber bekommen, ob nicht eine Verfassungsklage sinnvoll wäre, weil der Atomsperrvertrag ja allein dadurch, dass wir Atomstrom importieren, gebrochen wird.
Wenn wir schon ein Bundesgesetz über Maßnahmen zum Schutz des Lebens oder der Gesundheit von Menschen einschließlich ihrer Nachkommenschaft vor Schäden durch
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ionisierende Strahlen verabschieden, dann gehört es sich auch, dass wir zur gleichen Zeit auch diese Unterschriftenaktion unterstützen: 1 Million Unterschriften für den Ausstieg aus der Atomenergie. Ich möchte Ihnen das heute überreichen, Herr Minister, und Sie bitten, diese Petition ebenfalls zu unterschreiben. – Danke. (Beifall bei den Grünen. – Abg. Rest-Hinterseer überreicht Bundesminister Dipl.-Ing. Pröll die genannte Petition.)
17.49
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Steindl. Herr Abgeordneter, Sie haben sich die Redezeit auf 4 Minuten einstellen lassen. – Bitte.
17.49
Abgeordneter Konrad Steindl (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Sehr verehrte Damen und Herren Kollegen! Wir behandeln heute die Implementierung der EU-Richtlinie 2003/122/EURATOM zur Kontrolle hoch radioaktiver umschlossener sowie, wie bereits erwähnt, herrenloser Strahlenquellen. Viele Details dazu wurden von meinen Vorrednern und Vorrednerinnen bereits ausgeführt, und ich werde mich deshalb bemühen, meine Wortmeldung möglichst kurz zu halten.
Eine Anpassung des Strahlenschutzgesetzes sowie des Maß- und Eichgesetzes an insgesamt fünf EU-Richtlinien bringt die notwendigen Ergänzungen und definitorischen Neuerungen für die Kontrolle hoch radioaktiver umschlossener Strahlenquellen und herrenloser Strahlenquellen. Diese Sicherheitsnormen sind besonders wichtig für den Gesundheitsschutz von medizinischem Personal sowie auch Patienten. Aber auch bei der grenzüberschreitenden Verbringung von radioaktiven Abfällen müssen besondere Sorgfalt und Schutz vor ionisierender Strahlung für Arbeitskräfte und vor allem für die Bevölkerung gewährleistet sein. Die Errichtung und der Betrieb von Kernanlagen bedürfen entsprechender Bewilligungsverfahren, wobei auf die Strahlenschutzauflagen besonders zu achten ist. Jede Änderung der Anlage, des Inhabers, des Bauplans oder der Bauzeit muss der Behörde unverzüglich gemeldet werden.
Die verbesserten Schutzbestimmungen sollen gewährleisten, dass erstens die Strahlenbelastung von Personen so niedrig wie möglich gehalten wird, zweitens die Gefahr der Aufnahme radioaktiver Stoffe in den menschlichen Körper minimiert ist und drittens möglichst geringe Mengen radioaktiver Stoffe in die Umwelt gelangen.
Die Überwachung der Umwelt wird vom Bundesministerium für Landwirtschaft und Umwelt durchgeführt. Wenn der Verdacht auf radioaktive Verunreinigung von Menschen besteht, dürfen Liegenschaften auch gegen den Willen der Verfügungsberechtigten betreten oder befahren werden, und alle notwendigen Schutz- und Sicherungsmaßnahmen können auch gegen den Willen der Betroffenen vollzogen werden.
Sehr geehrte Damen und Herren! Mit dem Strahlenschutz-EU-Anpassungsgesetz 2004 ist ein weiterer wichtiger Schritt zum Schutz der Menschen und ihrer Umwelt gemacht worden. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)
17.52
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Schopf zu Wort. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 3 Minuten. – Bitte, Herr Abgeordneter.
17.52
Abgeordneter Walter Schopf (SPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Minister! Hohes Haus! Da Kollege Wittauer zuvor gefragt hat, wieso sich die Opposition hier eigentlich meldet und meint, man werde zustimmen, denn es sei doch eine EU-Richtlinie umzusetzen und das quasi ein Muss für dieses Haus. Das ist schon
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richtig, allerdings ist immer auch die Frage, auf welchem Niveau derartige Richtlinien umgesetzt werden.
Sehr verehrte Damen und Herren! Ich meine, dass seit Amtsantritt dieser Regierung im Jahr 2000 Österreich leider kein Umweltvorreiterland und auch kein Umweltmusterland mehr ist. (Abg. Scheibner: Und davor schon?) Österreich ist von einem Spitzenplatz systematisch und kontinuierlich ins unbefriedigende Mittelfeld abgerutscht. Das zeigt sich unter anderem auch, wenn man den Bericht der EU-Generaldirektion für Umwelt liest: Mittlerweile sind 15 Fälle aufgezeigt worden, in denen eine mangelhafte Umsetzung in Österreich festgestellt wird.
Diese Bundesregierung war also wieder einmal säumig und musste von der Europäischen Kommission zurechtgewiesen werden, meine Damen und Herren! Daran wird sichtbar, wie leichtfertig und fahrlässig diese Regierung unter anderem auch mit den Gefahren der Radioaktivität umgeht. Das drastischste Ergebnis dieser laxen Haltung war bisher das Versagen in der Causa Atomkraftwerk Temelín. So unernst und inkonsequent hier vorgegangen wurde, so unernst und inkonsequent wurde auch mit dem Strahlenschutz im eigenen Land umgegangen, wie es sich die Regierung von der EU hat sagen lassen müssen. Besonders die Bevölkerung in den Grenzgebieten zu Tschechien so wie ich in meinem Wahlkreis, dem oberösterreichischen Mühlviertel, hat das Versagen und die Inaktivität dieser Regierung im Kampf gegen das Atomkraftwerk Temelín mit Angst und echter Bedrohung zu bezahlen. Bei der Überwachung und Beseitigung von zusätzlichen gefährlichen Strahlenquellen über unsere Grenzen hinweg dürfen nun absolut kein Fehler und keine Verzögerung mehr passieren.
Von der Europäischen Union haben wir es quasi amtlich, dass der internationale Erfahrungsaustausch und die internationale Zusammenarbeit von Österreich mit seinen Nachbarländern bis jetzt nicht intensiv genug war. Das ist ein klar negatives Urteil aus Brüssel für die Atompolitik dieser Bundesregierung, Herr Minister!
Sehr geehrte Damen und Herren! Abschließend ein Wort zur radioaktiven Belastung in Wohnräumen: Die Radonbelastung in Wohnräumen ist aus dem Anwendungsbereich des Gesetzes ausdrücklich ausgenommen, obwohl bekanntlich wissenschaftlich erwiesen die Hälfte der Strahlenbelastung eines Durchschnitts-Österreichers und einer Durchschnitts-Österreicherin auf Radon und Radonfolgeprodukte zurückzuführen ist. Das Gesetz sieht nur Forschungen zur Verminderung der Radonbelastung und die Aufklärung der Bevölkerung vor. Der Umweltminister ist daher dringend aufgerufen, die Forschungsarbeiten intensiv zu unterstützen und rasch voranzutreiben.
Herr Minister! Ich erwarte mir dann eigenständige Maßnahmen und nicht, dass in Österreich erst wieder nach der Rüge durch die Europäische Kommission etwas geschieht. – Ich danke. (Beifall bei der SPÖ.)
17.56
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als vorläufig letzte Rednerin hiezu zu Wort gemeldet ist Frau Dipl.-Ing. Achleitner. – Frau Abgeordnete, bitte.
17.56
Abgeordnete Dipl.-Ing. Elke Achleitner (Freiheitliche): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Es ist schon wirklich bezeichnend für die Opposition, dass angesichts dieser Anpassung, die für Österreicher und Österreicherinnen sehr positive Maßnahmen bringt, gerade Sie, Herr Kollege Dobnigg und Herr Schopf, es wirklich schaffen, diese Maßnahmen generell ins Negative zu ziehen, und dass Frau Kollegin Rest-Hinterseer zu all diesen positiven Maßnahmen, die diese Anpassung bringt, einfach nichts zu sagen hat.
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Durch die Änderung dieses Strahlenschutzgesetzes wird es einen verstärkten Schutz für Arbeitskräfte, Bevölkerung und Patienten im Medizinbereich geben, und die Bundesregierung nimmt einiges Geld in die Hand, um diesen Schutz in Zukunft gewährleisten zu können.
Wir Menschen sind seit jeher ionisierender, also radioaktiver Strahlung ausgesetzt, und ich denke da gerade an die Radonstrahlen, die vom Kollegen Schopf angesprochen worden sind. Durch Radonstrahlen entsteht vermehrt die Gefahr von Lungenkrebs. Radon entsteht natürlich im Erdboden und kann durch undichte Stellen, durch die Fundamente in den Keller und auch in höhere Stockwerke eindringen. Und es ist nicht so, dass Radon nicht berücksichtigt wird. Durch dieses Gesetz werden Datenbanken eingerichtet, um die Radonkonzentrationen besser darstellen zu können.
Die Bundesregierung investiert auch für den Schutz vor Strahlen in verstärkte Überwachungstätigkeiten, in Testmessungen und in die Durchführung von Kampagnen, damit die Gesundheit für die Österreicherinnen und Österreicher besser gewährleistet ist.
Die vorliegende Gesetzesänderung bringt wirklich positive Maßnahmen, und ich hoffe und habe das Anliegen, dass diese so guten Maßnahmen so schnell wie möglich im Interesse der Gesundheit der Österreicherinnen und Österreicher umgesetzt werden. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)
17.58
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zum Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist damit geschlossen.
Der Herr Berichterstatter wünscht kein Schlusswort.
Wir gelangen damit zur Abstimmung über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in 659 der Beilagen.
Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist einstimmig angenommen.
Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.
Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung die Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Auch das ist einstimmig angenommen. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.
4. Punkt
Bericht des Umweltausschusses über die
Regierungsvorlage (648 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das
Bundes-Verfassungsgesetz und das Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz 2000
geändert werden (UVP-G-Novelle 2004), und über den
Antrag 313/A der Abgeordneten Karlheinz Kopf, Klaus
Wittauer, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das
Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz 2000, BGBl Nr. 697/1993,
zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl I Nr. 50/2002, geändert
wird (661 d.B.)
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gelangen nun zum 4. Punkt der Tagesordnung.
Auf eine
mündliche Berichterstattung wurde verzichtet. Wir gehen damit in die Debatte
ein.
Nationalrat, XXII.GP | 82. Sitzung / Seite 165 |
Als Erster zu
Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Kopf. Freiwillige Redezeitbeschränkung:
4 Minuten. – Bitte, Sie sind am Wort.
18.00
Abgeordneter Karlheinz Kopf (ÖVP): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Wir haben unter diesem Tagesordnungspunkt eine Novelle des UVP-Gesetzes vorliegen, die auch bereits den Umweltausschuss passiert hat. Es soll mit dieser Novelle eine verstärkte Öffentlichkeitsbeteiligung sichergestellt werden, es sollen die Umweltorganisationen Parteistellung und gewisse Rechtsmittellegitimationen erhalten. Es bringt diese Novelle aber auf Grund von Umsetzungsnotwendigkeiten einer Konvention beziehungsweise von Richtlinien auch ein Mehr an Verfahrensschritten mit sich.
Wir sind in den Verhandlungen zwischen den Regierungsparteien, aber auch mit den Oppositionsparteien, in diesem Fall mit der SPÖ, zu der Erkenntnis gelangt dass die Möglichkeit besteht, dieses Mehr an Verfahrensschritten allenfalls im Laufe von weiteren Verhandlungen minimieren zu können, ohne einerseits dem Umweltschutzgedanken abträglich zu sein, aber mit der Chance, auf der anderen Seite vor allem zugunsten der Antragsteller Verkürzungen im Verfahren zu erreichen.
Diesen Versuch wollen wir unternehmen.
Deshalb habe ich den Antrag auf Rückverweisung dieser
Materie an den Umweltausschuss eingebracht – ich wiederhole diesen Antrag
hiermit noch einmal und bringe ihn auch ein. Wir wollen damit schlicht und einfach
darum bitten, noch etwas Zeit zu haben, diesen Punkt weiter verhandeln zu können,
um dann vielleicht im Dezember eine noch bessere Vorlage hier ins hohe Haus
bringen zu können. – Herzlichen Dank. (Beifall bei der ÖVP und den
Freiheitlichen.)
18.02
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Krainer. – Herr Abgeordneter, bitte.
18.02
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Das Umweltverträglichkeitsgesetz ist keine Überraschung. Es ist auch wenig überraschend, dass für die Zustimmung eine Zweidrittelmehrheit erforderlich ist. So wie das Gesetz vorliegt, findet es nicht die Zustimmung meiner Fraktion, und es hätte deswegen auch wenig Sinn, das hier heute zu behandeln.
Kollege Kopf hat schon darauf hingewiesen, dass es einen Rückverweisungsantrag gibt. Den halten wir für logisch und der bietet allen vier Fraktionen die Möglichkeit, sich noch einzubringen und dieses Gesetz zu verbessern.
Es tut auch Not, dieses Gesetz zu
verbessern. Ich nenne nur zwei Bereiche: Das eine ist die angesprochene
Verfahrenskonzentration, das andere ist, dass im Vergleich zur
Ministerialvorlage die Regierungsvorlage weit weniger Rechte für Beteiligte,
für NGOs, für Bürgerinitiativen vorsieht, und da sehen wir doch die
Notwendigkeit, hier wieder einen Schritt in die andere Richtung zu gehen. Die
Gespräche haben sehr positiv begonnen, und ich bin guter Dinge, dass wir dem
Haus etwas Besseres vorlegen können, als dies heute der Fall ist. – Danke.
(Beifall bei der SPÖ.)
18.03
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Wittauer. – Bitte.
18.03
Abgeordneter Klaus Wittauer (Freiheitliche): Frau Präsidentin! Herr Minister! Hohes Haus! Herr Abgeordneter Krainer, ich bin dankbar, dass Sie diesen Antrag unterstüt-
Nationalrat, XXII.GP | 82. Sitzung / Seite 166 |
zen, aber ich möchte Sie schon darauf aufmerksam machen, dass es auch an uns gelegen ist, positive Schritte mit der Opposition gemeinsam zu gehen.
Umweltverträglichkeitsprüfung ist eine ganz wichtige Materie, und zwar nicht nur für die Betroffenen, sondern auch für Projekte. Es war also auch unser Anliegen, dass wir gesagt haben, wir probieren, in Gespräche zu gehen, um gemeinsam Verbesserungen in der Effizienz, in der Konzentration zu schaffen. Dass intern schon eine Verbesserung für die NGOs da ist, dass sie in vielen Bereichen beteiligt sind, das wissen Sie, und deshalb unterstützen auch wir Freiheitlichen diesen Antrag.
Aber auf eines möchte ich Sie schon aufmerksam machen: Es ist auch Ihre Verantwortlichkeit, dass gerade die Tätigkeit des Umweltsenates weiter verlängert wird. Wir dürfen also keine Verzögerungstaktik machen oder sagen, lassen wir es dort, wo es ist. Wenn wir es bis Jänner oder Dezember nicht beschließen, dann ist auch der Umweltsenat in Frage gestellt, und ich glaube, das wollen wir den Menschen nicht antun.
Daher: Bitte da konstruktiv mitzuarbeiten. Sie sind eingeladen. Wir sind bereit dazu. Ich glaube, damit sind wir auf dem besten Weg, ein besseres UVP-Gesetz zu machen.
Ich möchte aber einen Antrag einbringen der Abgeordneten Kopf, Krainer, Wittauer, Glawischnig zum Beschluss des Umweltausschusses betreffend des Übereinkommen von Aarhus über den Zugang zu Information, die Öffentlichkeitsbeteiligung an Entscheidungsverfahren und den Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten samt Erklärung (654 d.B., 662 d.B.)
Der Nationalrat wolle beschließen:
„1. Der Abschluss des Staatsvertrages Übereinkommen von Aarhus über den Zugang zu Information, die Öffentlichkeitsbeteiligung in Entscheidungsverfahren und den Zugang zu den Gerichten in Umweltangelegenheiten samt Erklärung (654 d.B.) wird genehmigt.
2. Gemäß Art. 49 Abs. 2 B-VG werden die französischen und die russischen Sprachfassungen dieses Staatsvertrages dadurch kundgemacht, dass sie im Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt- und Wasserwirtschaft zur öffentlichen Einsichtnahme aufliegen.“
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Abgeordneter! Ich glaube, Sie waren etwas zu schnell. Dieser Antrag betrifft erst den nächsten Punkt der Tagesordnung.
Abgeordneter Klaus Wittauer (fortsetzend): Dann tut es mir Leid, da habe ich diesen Antrag zu früh eingebracht. Ich werde ihn beim nächsten Mal einbringen.
Aber trotzdem meine Aufforderung,
gemeinsam die UVP zu gestalten! – Danke. (Beifall bei den
Freiheitlichen.)
18.06
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Dr. Glawischnig. – Bitte, Frau Abgeordnete.
18.06
Abgeordnete Dr. Eva Glawischnig (Grüne): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Die Grünen unterstützen den Rückverweisungsantrag an den Ausschuss, und zwar aus mehreren Gründen. Man muss jetzt die Dinge hier nicht irgendwie schönreden. Da die Regierung für dieses Gesetz eine Verfassungsmehrheit braucht, sieht sie sich halt einfach gezwungen, mit der SPÖ zu verhandeln.
Ich möchte aber kritisch anmerken, dass ich es immer für eine gute Tradition im Haus gehalten habe, dass bei Mehrheiten, wo es um Verfassungsfragen geht, alle vier Fraktionen zu Verhandlungen eingeladen werden (Abg. Scheibner: Werden wir machen!),
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und
finde es befremdlich, dass die Grünen bis zum heutigen Tage aus diesen Gesprächen
ausgeschlossen waren. Der Vorwurf richtet sich an beide Parteien, vor allem an
ÖVP und SPÖ. Ich finde es nicht fair und auch demokratiepolitisch bedenklich,
dass man sich ausschließlich auf die stürzt, die tatsächlich die Macht haben,
anstatt eine faire parlamentarische Vier-Parteien-Verhandlung zu einem
vorliegenden Gesetz zu führen. (Beifall bei den Grünen. – Abg. Scheibner: Sie haben heute gehört, dass
man sich außerparlamentarisch nicht treffen kann!)
Ich erinnere daran: Es hat 1999 auch eine Vereinbarung unter den Klubobleuten im Haus gegeben, in der man genau diese Vier-Parteien-Fairness bei Verfassungsmehrheiten schriftlich vereinbart hat.
Zur Sache selber: Es hat einen
Regierungsentwurf gegeben, der den alten Begutachtungsentwurf im Umweltbereich
in vielen Punkten negativ überholt hat. Aber vielleicht haben wir in diesen
Gesprächen noch die Chance, einige der ursprünglichen Verbesserungen im
Bereich Mitsprache, Partizipation, Umweltverfahren, Waffengleichheit zwischen
BürgerInnen und Antragstellern einzubringen und das zu reparieren. –
Danke. (Beifall bei den Grünen. – Abg. Scheibner: Der Öllinger hat heute gesagt, man darf sich nicht
außerhalb des Parlaments treffen! Also müssen wir da reden!)
18.08
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.
Wünscht der Herr Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.
Wir kommen zunächst zur Abstimmung über den Antrag der Abgeordneten Mag. Molterer, Dr. Cap, Scheibner, Dr. Glawischnig, den Gegenstand an den Umweltausschuss rückzuverweisen.
Ich bitte jene Damen und Herren, die diesem Antrag zustimmen, um ein entsprechendes Zeichen. – Dieser Antrag ist einstimmig angenommen.
Damit entfällt für jetzt die Abstimmung über die Vorlage selbst.
5. Punkt
Bericht des Umweltausschusses über die
Regierungsvorlage (641 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das
Umweltinformationsgesetz geändert wird (UIG-Novelle 2004) (660 d.B.)
6. Punkt
Bericht des Umweltausschusses über die
Regierungsvorlage (654 d.B.): Übereinkommen von Aarhus über den Zugang zu
Informationen, die Öffentlichkeitsbeteiligung an Entscheidungsverfahren und
den Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten samt Erklärung (662 d.B.)
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gelangen nunmehr zu den Punkten 5 und 6 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Wir gehen damit in die Debatte ein.
Als Erster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Hornek. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 4 Minuten. – Bitte, Herr Abgeordneter.
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18.09
Abgeordneter Erwin Hornek (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Geschätzte Abgeordneten-Kolleginnen und ‑Kollegen! Hohes Haus! Ausgangspunkt für die Novelle des Umweltinformationsgesetzes ist das Übereinkommen von Aarhus, jenes Übereinkommen, das seinen Schwerpunkt auf vermehrte Offenheit und Transparenz setzt.
Der erweiterte Zugang der Öffentlichkeit zu umweltbezogenen Informationen und die Verbreitung dieser Informationen tragen dazu bei, das Umweltbewusstsein zu schärfen, eine wirksame Teilnahme der Öffentlichkeit an Entscheidungsverfahren in Umweltfragen zu ermöglichen und dadurch den Umweltschutz zu verbessern. Umfassende Information ermöglicht, dass Ängste und Vorurteile zwischen Verwaltung und Bürgern abgebaut werden können und Vertrauen entwickelt werden kann.
Das unter dem Namen Aarhus-Konvention bekannte Übereinkommen ist das Ergebnis von mehrjährigen Verhandlungen mit dem Ziel, der Öffentlichkeit und Nichtregierungsorganisationen bei umweltbezogenen Entscheidungen der Behörden ein verbessertes Mitspracherecht zu gewähren.
Die Aarhus-Konvention ruht grundsätzlich auf drei Säulen. Die erste Säule behandelt den erleichterten Zugang der Öffentlichkeit zu Informationen über die Umwelt, die zweite Säule legt eine verbesserte Beteiligung der Öffentlichkeit bei bestimmten umweltbezogenen Entscheidungen fest, die dritte Säule regelt den Zugang zu den Gerichten in Umweltangelegenheiten.
Durch die Novelle werden die Begriffe „Umweltinformation“ beziehungsweise „informationspflichtige Stellen“ neu geschaffen. Diese bringen inhaltlich eine deutliche Ausweitung an Informationsrechten, wobei der Begriff Umweltinformation ausgeweitet und zugleich präzisiert wird. Er umfasst nun die Bereiche Umweltzustand, Faktoren mit Auswirkungen auf die Umwelt, Kosten-Nutzen-Analysen, Gesundheit, Sicherheit und so weiter.
Weiters wurde im Zuge der Novelle der Begriff „Behörde“ durch den Ausdruck „informationspflichtige Stellen“ ersetzt.
Die Frist für das Zugänglichmachen von Umweltinformationen wird von acht Wochen auf einen Monat herabgesetzt.
Summarisch betrachtet bedeutet diese Novelle eine Verbesserung für die Bürgerrechte, eine Verbesserung für unsere Umwelt. Ich ersuche Sie, diesem zukunftsträchtigen Gesetz zuzustimmen. – Danke. (Beifall bei der ÖVP sowie des Abg. Wittauer.)
18.12
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster zu Wort gelangt Abgeordneter Krainer. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 3 Minuten. – Bitte, Herr Abgeordneter.
18.12
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Werte Frau
Präsidentin! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Meine sehr geehrten Damen und
Herren! Wieso dieses Gesetz die Umwelt verbessert, ist mir nicht ganz klar. Es
verbessert den Zugang zur Information über die Umwelt! Wieso deswegen gleich
die Umwelt besser sein soll, ist mir ein Rätsel. Aber vielleicht kann mir noch
jemand von der ÖVP erklären, wieso das auch gleich automatisch die Umwelt verbessert.
(Abg. Dr. Jarolim: Aber wer soll das erklären?) – Ja, das ist eine
gute Frage. Es war ja auch mehr eine rhetorische Frage. (Bundesminister Dipl.-Ing. Pröll:
Ich werde es Ihnen erklären!)
Das Übereinkommen von Aarhus gibt der Bevölkerung drei wesentliche Rechte: Zugang zur Information, Beteiligung am Entscheidungsverfahren und Zugang zu Gerich-
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ten in Umweltangelegenheiten. Zwei dieser Rechte werden umgesetzt; entweder heute oder in naher Zukunft, wie wir hoffen. Das eine ist das Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz, das wir gerade vorhin an den Ausschuss zurückverwiesen haben; das andere ist das jetzt vorliegende Umweltinformationsgesetz.
Wir stimmen sowohl dem Abkommen von Aarhus zu als auch diesem Umweltinformationsgesetz. Wir sind allerdings bei der Recherche betreffend dieses Gesetz über eine alte Broschüre mit dem Titel „Das Recht auf Umweltinformation“ vom Bundesministerium für Umwelt, Jugend und Familie gestolpert, die mit einem noch sehr jugendlichen Foto eines Ihrer Vorgänger versehen ist. Diese Broschüre ist ganz interessant, weil ich darin etwas gefunden habe, und zwar einen so genannten Umweltdatenkatalog.
Den habe ich gesucht, aber ich habe nirgendwo einen Link gefunden. Ich habe keinen Link gefunden bei Ihnen auf der Homepage, ich habe keinen Link gefunden beim Umweltbundesamt. Ich habe ein bisserl den Eindruck gehabt, dieser Umweltdatenkatalog soll versteckt werden, also man soll ihn nicht finden. Als ich ihn dann doch gefunden habe, ist mir auch klar gewesen, wieso er hätte versteckt werden sollen: weil er nämlich aus Daten besteht, die absolut unvollständig und im Schnitt zirka zehn Jahre alt sind. – Da verstehe ich, dass man das versteckt und nicht großartig einen Link dorthin anführt.
Sehr irritierend war, dass jedes Jahr Minister – Ihrer Partei zufällig – hier in dieses Haus gekommen sind und bei den Budgetverhandlungen gesagt haben: Bitte, wir müssen da ein Gesetz vollziehen, nämlich das Umweltinformationsgesetz. Da müssen wir laut Gesetz einen Umweltdatenkatalog bereitstellen, und dafür brauchen wir 3 Millionen, 4 Millionen. Sie haben hat das Geld auch immer bewilligt bekommen.
Ich frage mich jetzt aber nur: Was ist mit diesem Geld passiert? Wofür ist dieses Geld ausgegeben worden? Ich habe Ihnen diese Frage auch schon im Ausschuss gestellt. Da konnten Sie es kurzfristig nicht beantworten und haben gesagt, wir bekommen das schriftlich. Ich habe es bis heute leider noch nicht schriftlich bekommen. Ich gehe einmal davon aus, dass das in den nächsten Tagen der Fall sein wird.
Ich stelle mir aber trotzdem die Frage: Wie viel Geld ist da überhaupt hineingeflossen? Über zehn Jahre lang zwei, drei, vier Millionen ist nämlich keine Kleinigkeit! Da geht es dann immerhin um zirka 30 Millionen, und es stellt sich die Frage: Was ist mit diesem Geld passiert? Offensichtlich ist da nichts passiert in die Richtung, dass diese Metadatenbank auch mit Daten befüllt worden wäre. – Das ist das eine.
Das andere ist, dass das jetzt durch ein System ersetzt werden soll, das es noch nicht gibt, wobei ich mir die Frage stelle, wie dieses System ausschauen soll. Jetzt will ich mich nicht einmischen in die Frage, ob eine Metadatenbank besser ist oder ein anderes System. Fast alle anderen Länder machen das. Die Deutschen haben ein Metadatenbanksystem, die Schweizer sind gerade vor ein paar Tagen damit online gegangen. Da stellt sich schon die Frage, wieso Österreich das anders macht, aber für mich stellt sich in erster Linie die Frage: Was ist mit dem Geld in den letzten zehn Jahren passiert? Wo ist das versickert? Was ist mit diesem Geld passiert? – Das dazu.
Des Weiteren müssen Sie gemäß der Richtlinie, die wir umsetzen, alle vier Jahre einen Bericht an die Europäische Kommission abgeben, und ich wiederhole meinen Vorschlag, diesen Bericht auch dem Parlament zuzuleiten. Das erste Mal wäre das im Jahr 2009, aber Sie haben in der Zwischenzeit, spätestens im Februar 2004, bereits Leitlinien für so einen Bericht bekommen, und es wäre sehr nett von Ihnen, wenn Sie uns diese auch zuleiten würden. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)
18.16
Nationalrat, XXII.GP | 82. Sitzung / Seite 170 |
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Wittauer zu Wort. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 4 Minuten. – Bitte, Herr Abgeordneter.
18.17
Abgeordneter Klaus Wittauer (Freiheitliche): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Herr Abgeordneter Krainer, natürlich ist die Umweltinformation wesentlich für Effizienz und kann natürlich auch der Umwelt zugute kommen. Ich glaube, das begreift jeder, wenn – das ist natürlich die Voraussetzung – die Umweltinformation so gehandhabt wird, dass sie auch jeder bekommt. (Abg. Krainer: Man sieht es beim Umweltdatenkatalog!) – Nein, das kritisiere ich ja genauso.
Es ist für mich überraschend zu hören, dass die Daten zehn Jahre alt sind. Ich hoffe, dass das schnell geändert wird. Aber ich muss schon sagen, von 1994 bis 2000 war eine andere Regierung mit sozialdemokratischer Beteiligung, und da frage ich mich, was in diesen sechs Jahren passiert ist. Seit vier Jahren ist jetzt eine andere. (Abg. Krainer: Jetzt ist es Ihre Verantwortlichkeit!) – Ja, das ist gleich, wer der Minister ist, die Regierungsverantwortlichkeit ist überall gegeben, auch bei uns.
Jetzt hoffe ich, dass mit diesem Gesetz tatsächlich etwas zum Positiven abgeändert wird, denn diese Novelle stellt schon einen Schritt in Richtung mehr Transparenz in der Verwaltung und besser informierte Bürger dar. Nehmen wir die einzelnen Punkte her!
Umweltinformation: Da werden die Begriffe präzisiert und es wird festgelegt, was an Information zu diesen Bereichen gegeben wird.
Zustand der Umwelt: Das ist, glaube ich, ein wesentlicher Bereich, in dem etwas zu verbessern ist.
Faktoren, Maßnahmen oder Tätigkeiten, die Auswirkungen auf die Umwelt haben oder dem Schutz dieser dienen – auch ein wesentlicher Punkt, wenn es umgesetzt wird. Die Voraussetzung ist natürlich immer, dass es positiv umgesetzt wird, dann hat das alles unmittelbar auch Auswirkungen auf die Umwelt.
Kosten-Nutzen-Analysen und wirtschaftliche Analysen im Rahmen dieser Tätigkeiten sind, glaube ich, auch der Umwelt dienlich.
Informationen über den Zustand der menschlichen Gesundheit und Sicherheit einschließlich der Kontamination der Lebensmittelkette.
Wenn ich jetzt all diese Punkte hernehme, dann muss ich natürlich schon sagen: Wenn wir dieses Gesetz richtig umsetzen und wenn dieser Datenfluss auch läuft, dann haben wir einen großen Schritt vorwärts gemacht. Ich glaube, mit dieser Umsetzung wird das auch gelingen. Und wenn Sie, Herr Abgeordneter Krainer, regelmäßig so genau nachschauen wie in der Vergangenheit, dann, glaube ich, müssen wir um die Kontrolle nicht fürchten.
Wir werden es umsetzen. Wir begrüßen, dass es stattfindet, und deshalb stimmen wir dafür. (Beifall bei den Freiheitlichen.)
18.19
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Abgeordneter! Ich stelle nur fest, jetzt ist der Antrag nicht
eingebracht. (Heiterkeit. – Abg. Wittauer schickt sich an, zum Rednerpult
zurückzukehren.) Herr Abgeordneter, es tut mir Leid! Ich ersuche Sie, das
Ihrem Kollegen weiterzugeben. Sie haben Ihre Wortmeldung beendet. Es tut mir
Leid. (Abg. Krainer: Er war ganz
verwirrt!)
Als Nächste zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Dr. Glawischnig. Ihre Redezeit beträgt 5 Minuten. – Bitte.
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18.19
Abgeordnete Dr. Eva Glawischnig (Grüne): Frau Präsidentin! Herr Umweltminister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Grünen werden der vorliegenden Novelle ihre Zustimmung geben. Es ist eine Novelle zum Umweltinformationsgesetz, und für uns hat das immer eine besondere Bedeutung gehabt: Wissen ist Macht, und insbesondere, wenn Menschen über Sachverhalte Bescheid wissen oder darüber Bescheid wissen wollen, ist das Umweltinformationsrecht, das im Wesentlichen aus der Europäischen Union kommt, ein sehr, sehr wichtiger Ansatzpunkt.
Als dies das erste Mal in österreichisches Recht umgesetzt worden ist, hat es auch eine Bewerbung dieser neuen Möglichkeit gegeben. Das erstreckt sich sehr weit, wenn man es mit der österreichischen Rechtstradition vergleicht. In Österreich gab es immer eine sehr wichtige historische Last wie Amtsverschwiegenheit und sehr große Restriktionen, um Wissen über die Verwaltung zu erlangen. Die Umweltinformationsrichtlinie der Europäischen Union geht in eine ganz andere Richtung. Der Trend geht europaweit eigentlich in die Richtung, den Zugang zum Wissen über die Verwaltung für den Bürger und die Bürgerin zu öffnen.
Was jetzt hier vorliegt, ist im Wesentlichen eine 1 : 1-Umsetzung der EU-Richtlinie, die allerdings gut gemacht ist. Das ist nicht selbstverständlich, es gibt andere Richtlinien, die bei weitem nicht so in österreichisches Umweltrecht umgesetzt werden. Das UVP-Gesetz, wie wir vorhin gesehen haben, ist zum Beispiel solch ein Fall.
Wesentliche positive Neuerungen möchte ich nun herausstreichen, weil sie für die BürgerInnen sehr relevant sind. Erstens: Der Umweltdatenbegriff ist erweitert worden, vor allem ist jetzt der ganze Bereich Lebensmittel mit umfasst. Ich persönlich habe zum Beispiel versucht, Umweltdaten über gentechnisch veränderte Lebensmittel zu bekommen, bin bis zum EuGH gegangen, musste dort scheitern und habe mich damit abfinden müssen, dass GVO-kontaminierte Lebensmittel nicht unter den Begriff Umweltdaten fallen. Das ist, so hoffe ich, mit dieser Novelle Vergangenheit.
Der zweite sehr relevante Punkt ist, dass der Begriff der auskunftspflichtigen Stellen erweitert worden ist. Es sind nicht mehr nur die Verwaltungsstellen, die Verwaltungseinrichtungen auskunftspflichtig, sondern auch Unternehmen, die unter der Kontrolle der öffentlichen Hand liegen. Das heißt zum Beispiel, dass die ÖBB oder private Trinkwasserversorgungsunternehmen oder die Austro Control jetzt auch auskunftspflichtig sind. Das ist für den Bürger und die Bürgerin eine wesentliche Verbesserung.
Das dritte positiv Erwähnenswerte ist: Es gibt eine aktive Informationspflicht im Falle einer Katastrophe. Das war vorher nicht so dezidiert festgeschrieben.
Was schade ist – das möchte ich noch auf der Negativseite erwähnen – ist, dass die Kostenfreiheit, die meiner Meinung nach sehr wichtig ist, ausgeschlossen hätte werden können. Diese Tür lässt man sich jetzt aber offen. Das bedeutet, dass die Möglichkeit, eine Gebührenverordnung zu erlassen, nach wie vor im Gesetz enthalten ist. Aber ich gehe davon aus, dass man in Österreich dem Bürger und der Bürgerin massive Kopierkosten oder was auch immer nicht aufbrummt, wenn er/sie etwas über Umweltdaten wissen will.
Zum Schluss. Ich würde mir oft wünschen, dass EU-Richtlinien, die definitiv dafür da sind, Rechte von BürgerInnen im Umweltbereich zu verbessern, ausschließlich zum Anlass genommen werden, eben diese Verbesserung herzustellen. Beim vorhergehenden Gesetz, bei der UVP-Novelle, hat man diese Verbesserung nur teilweise übernommen und dann das Niveau woanders wieder hinuntergeschraubt, damit es ja nicht zu viel wird.
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Ich stelle mir unter der engagierten Umsetzung von EU-Umweltrecht eben eine Verbesserung vor, deswegen stimmen wir Grüne heute auch zu. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)
18.22
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesminister Dipl.-Ing. Pröll. – Bitte.
18.23
Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft Dipl.-Ing. Josef Pröll: Frau Präsidentin! Hohes Haus! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Jetzt wollte ich Herrn Abgeordnetem Jarolim ganz besonders genau erklären, was in dieser Gesetzesnovelle enthalten ist, aber in dem Moment hat er leider den Saal verlassen.
Nichtsdestotrotz handelt es sich bei dieser Umsetzung um ein extrem wichtiges Gesetz, das wurde auch schon von mehreren Rednern betont. Ich denke, dass das, was in der Umweltpolitik wichtig ist, nämlich Transparenz, Offenheit und Zugang zu Informationen hier entsprechend verankert ist. Es handelt sich bei dieser Umsetzung in Österreich, auch angelehnt an die Aarhus-Konvention, um die Umsetzung nach Richtlinie 2003/2004/EG betreffend Anpassung des Umweltinformationsgesetzes des Bundes an die Erfordernisse der Richtlinie und um den erweiterten Zugang der Öffentlichkeit zur Umweltinformation.
Was sind die Eckpunkte? Was sind die Neuerungen in der Qualität dieser Umsetzung? – Erstens: Wir präzisieren den Begriff der Umweltinformation und weiten ihn gleichzeitig aus, nämlich um Informationen über Luft, Wasser und Boden, einschließlich – und das ist gerade angesichts der Debatte um die gentechnisch veränderten Organismen wichtig – genetisch veränderter Organismen, Stoffe, Energien, Emissionen sowie um den Zustand der menschlichen Gesundheit und Kontaminationen der Lebensmittelkette. Das ist tatsächlich ein erweiterter Kreis, der betroffen ist. Ich meine, auf Grund der aktuellen Diskussionslage ist das ein wichtiger Punkt.
Zweiter Punkt: Ausdehnung der Informationsverpflichtung auf informationspflichtige Stellen. Waren diese vorher im Wesentlichen auf Behörden eingegrenzt, so sind in Zukunft auch Unternehmen, die im Rahmen der Daseinsvorsorge – Gas, Wasser, Elektrizität und so weiter – und im Einfluss von Gebietskörperschaften tätig sind, vom neuen informationspflichtigen Stellenkreis erfasst.
Der dritte Punkt ist: Wir verkürzen die Frist für das Zugänglichmachen von Umweltinformationen im Normalfall auf einen Monat, bisher waren es acht Wochen.
Um das auch der Bevölkerung entsprechend näher zu bringen, meine sehr geehrten Damen und Herren, werde ich mit meinem Haus eine Broschüre auflegen. Herr Abgeordneter Krainer, ich denke auch darüber nach, mein Bild in diese Broschüre hineinzugeben, damit Sie auch mich durch die Gegend tragen können, um Werbung für das Umweltinformationsgesetz machen zu können.
In diesem Sinne, so denke ich, ist das ein
wichtiger Meilenstein für die Bevölkerung, sich informieren und Auskünfte
einholen zu können. Wir erweitern den Kreis an Stellen, die Berichtspflicht
haben. Wir haben auch diese Gratwanderung zwischen geschützten Daten und
öffentlichem Zugang zu Daten im Sinne des Übereinkommens von Aarhus gut
gemeistert. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)
18.26
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Dipl.-Ing. Missethon. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 4 Minuten. – Bitte.
Nationalrat, XXII.GP | 82. Sitzung / Seite 173 |
18.26
Abgeordneter Dipl.-Ing. Hannes Missethon (ÖVP): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Ich begrüße den erweiterten Zugang zu Umweltinformationen für die Öffentlichkeit ebenfalls. Ich denke, es kann wichtig sein für die Meinungsbildung, auch in der Öffentlichkeit, wenn wir auf eine gemeinsame Basis von Daten zugreifen. Das scheint mir persönlich auf der einen Seite sehr wichtig zu sein. Auf der anderen Seite kann dieser gemeinsame Zugriff auf eine Datenbasis auch zu einer Versachlichung der Diskussion in Entscheidungsverfahren führen.
Die Verfahren – es ist ja heute schon mehrmals die UVP angesprochen worden – im Umweltbereich sind ja im Grunde genommen zum Teil sehr komplex, weil sehr viele Mitspieler auf dem Spielfeld sind: der Projektwerber, Behörden, NGOs, Bürger und Bürgerinitiativen. Sie sind aus meiner Sicht auch von einer langen Dauer mit möglicherweise hohen Kosten und von sehr hoher Emotionalität geprägt. Ich meine, alles, was in diesem Bereich zu einer Versachlichung führt – und so sehe ich dieses Umweltinformationsgesetz –, dient letztlich der Sache.
Es gibt etliche Beispiele: Ich denke an die 380-kV-Leitung in der Steiermark, ich denke an die Ennsnahe Trasse, bezüglich derer wir genau diese Punkte seit Jahren mit hoher Emotionalität besprechen.
Ich weise in diesem Zusammenhang auch darauf hin, geschätzte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, dass wir stärker darüber nachdenken sollten, wie wir solche Entscheidungsverfahren, UVP, managen, wie wir diese hohe Komplexität managen. Es gibt bestimmte Projekte, wie zum Beispiel den Flughafen Wien, wo wir Mediationsprozesse führen. Das scheint eine mögliche Variante zu sein. Wir müssen aber auch stärker darauf schauen, wie wir diese Entscheidungsprozesse so gestalten können, dass wir schlussendlich auch zu einer Entscheidung kommen und das Ganze nicht verzögert und über Jahre verschleppt wird.
Manchmal habe ich den Eindruck, dass solche Projekte durchaus politisch benutzt werden, dass solche Projekte manchmal auch dazu benutzt werden, um Ängste und Vorurteile zu schüren. Ich glaube daher, dass wir, wenn wir einen guten Zugang zu einer gemeinsamen Datenbasis haben, das wieder relativieren und versachlichen können. Deshalb kann ich diesem Gesetz zustimmen.
Ich möchte ergänzend hinzufügen, dass wir im Ausschuss eine Ausschussfeststellung getroffen haben, weil es bei diesen Daten möglicherweise auch um Firmendaten gehen kann, wovon vielleicht Dritte betroffen sind. Es soll da eine entsprechend klare Grenze gezogen und eine klare Handhabung eingeführt werden.
In diesem Sinne wird meine Fraktion diesem Gesetz die Zustimmung erteilen. (Beifall bei der ÖVP.)
18.29
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Scharer zu Wort gemeldet. 3 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.
18.30
Abgeordnete Erika Scharer (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Minister! Meine Damen und Herren! Die SPÖ wird der vorliegenden Novelle zustimmen.
Bedauerlich, Herr Minister, ist aber, dass Österreich von der EU-Kommission in dieser Sache mit einem Nicht genügend beurteilt und gerügt worden ist. Wie in vielen Angelegenheiten reagiert diese Regierung erst nach Druck von außen und erledigt ihre Hausaufgaben nicht. Das kritisieren wir, Herr Minister! (Beifall bei der SPÖ.)
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Uns von der SPÖ ist es wichtig, dass die Informationspolitik für die Bürgerinnen und Bürger, die ein Recht darauf haben, offen und ehrlich informiert zu werden, wesentlich verbessert und erweitert wird. Eine Beteiligung bei Umweltthemen schärft das Umweltbewusstsein der Bevölkerung und dient nachhaltig dem Schutz unserer Umwelt. Das wollen wir, Herr Minister! (Beifall bei der SPÖ.)
Wir fordern die Bundesregierung – und speziell Sie, Herr Minister – auf, dass es in der Umsetzung zu mehr Transparenz in der Verwaltung, in den Verfahren, zu klaren und umfassenden Informationen an alle Beteiligten bis hin zum transparenten Umwelt- und Krisenmanagement kommt.
Nehmen Sie sich ein Beispiel an dem Salzburger Vorzeigemodell, an der Firma Leube in Salzburg-Gartenau. Das Zementwerk wagte sich durch Umrüstung in eine Müllverbrennungsanlage mit der Verbrennung von Tiermehl, Autoreifen und Kunststoffen in einen besonders sensiblen Bereich. Der Bürgerbeirat war von Beginn an mit eingebunden. Ein Drittel des Erlöses wurde für Umweltinvestitionen zweckgebunden. Die Emissionswerte werden genau beobachtet, der Bürgerbeirat hat die Sicherheit, dass bei jeder möglichen Verschlechterung der Lage, die hoffentlich nicht eintritt, die Verbrennung eingestellt wird beziehungsweise werden kann.
Ohne dass sich das Unternehmen Leube mit dem BürgerInnenbeirat – bestehend aus Anrainern, Vertretern umliegender Gemeinden und Bürgerinitiativen – geeinigt hätte, wäre die Einführung dieser neuen Technologie blockiert, verzögert, aber auch unmöglich gemacht worden.
Herr Minister! Eine Broschüre mit Ihrem Bild alleine wird nicht reichen. Nehmen Sie sich daran ein Beispiel! Handeln Sie rasch und unbürokratisch! Nehmen Sie die betroffenen Bürgerinnen und Bürger ernst! (Beifall bei der SPÖ.)
18.32
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächste zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Dipl.-Ing. Achleitner. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.
18.32
Abgeordnete Dipl.-Ing. Elke Achleitner (Freiheitliche): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Bürgernahe Verwaltung und insbesondere Transparenz in der Verwaltung sind dieser Bundesregierung ein ganz großes Anliegen. Gerade diese Novellierung des Umweltinformationsgesetzes steht unter dem Aspekt des Bürgerservice.
Man sieht schon formal an der Neugestaltung des Behördenbegriffs, dass die Behörden jetzt als „informationspflichtige Stellen“ bezeichnet werden. Das wird sicher zu einem Abbau der Vorurteile zwischen Verwaltung und Bürgern führen.
Umweltinformationen sind ja auch jetzt schon erhältlich, aber durch die Art ihrer Ausgabe sogar sehr oft für Experten aufwändig. Wenn man sich Daten vom Umweltbundesamt holt, bekommt man meterlange Tabellen oder stoßweise analoge Informationen. Da ist auch oft die Weiterverarbeitung sehr mühsam. Daher ist es sehr begrüßenswert, dass in Zukunft die Umweltinformationen durch moderne Informations- und Kommunikationstechnologien verbreitet werden, weil dadurch bessere Kundenorientiertheit, Transparenz und Effizienz geboten wird. Dies leistet auch sicher einen Beitrag zu E-Government und zur generellen IKT-Strategie des Bundes. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)
Sehr geehrte Damen und Herren! Durch einen bürgerfreundlichen Zugang wird die gesamte Information über Umweltthemen für jeden Bürger interessant, insbesondere auch deswegen, weil sich die Themen um Gesundheit, Lebensmittel und Lebensbedin-
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gungen drehen. Auch der Zugang zur Umweltinformation wird in Zukunft von acht auf vier Wochen beschleunigt.
Eine Bitte noch an den Herrn Bundesminister: Es mögen gerade diese Umweltinformationen betreffend die Bürger darüber informiert werden, dass diese Informationen auch in Zukunft in einfacher Art und Weise zur Verfügung stehen werden. Dann, so hoffe ich, werden diese Informationen in Zukunft von den Bürgern auch sehr stark und oft genutzt werden.
Zum Abschluss bringe ich noch folgenden Antrag ein:
Antrag
der Abgeordneten Kopf, Krainer, Wittauer und Glawischnig zum Beschluss des Umweltausschusses betreffend das Übereinkommen von Aarhus über den Zugang zu Informationen, die Öffentlichkeitsbeteiligung an Entscheidungsverfahren und den Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten samt Erklärung (654 d.B./662 d.B.)
Der Nationalrat wolle beschließen:
1. Der Abschluss des Staatsvertrages: Übereinkommen von Aarhus über den Zugang zu Informationen, die Öffentlichkeitsbeteiligung an Entscheidungsverfahren und den Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten samt Erklärung (654 d.B.) wird genehmigt.
2. Gemäß Art. 49 Abs. 2 B-VG werden die französische und die russische Sprachfassung dieses Staatsvertrages dadurch kundgemacht, dass sie im Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft zur öffentlichen Einsichtnahme aufliegen.
*****
(Beifall
bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)
18.36
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nunmehr ist auch dieser Antrag ordnungsgemäß eingebracht, ausreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.
Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Kainz. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 3 Minuten. – Bitte, Herr Abgeordneter.
18.36
Abgeordneter Christoph Kainz (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Wir leben heute in einer Zeit der Informationen. Jeder Bürger informiert sich über jene Bereiche, die ihn interessieren, holt sich die Information, ist auch wissbegierig und möchte sich durchaus in jene Bereiche, die sein direktes Lebensumfeld prägen und gestalten, aktiv einbringen. Ich glaube, der Bürger hat ein Anrecht darauf, dass er für jene Vorgänge, die sein direktes Lebensumfeld betreffen, auch jene Information bekommt, die er gerne dazu hätte.
Ich habe als Bürgermeister, aber auch als Mandatar in meinem Wahlkreis die Erfahrung gemacht, dass man die sachliche Information auch geben soll, weil sie Basis dafür ist, sich mit einem Thema sachlich auseinander zu setzen. Warnen möchte ich aber davor, dass man diese Informationsgesellschaft und diese Informationsflut, die wir heute haben, dazu ausnützt, um letztendlich einen polemischen Zugang zu gewissen sachlichen Themen zu haben.
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Österreich ist in der Europäischen Union, aber auch weltweit, zweifellos Vorreiter in der Umweltpolitik. Wenn ich alleine an Niederösterreich denke: Wir haben sehr viele engagierte Kommunen und Bürgerinnen und Bürger. 60 Prozent der Bürgerinnen und Bürger Niederösterreichs wohnen in Klimabündnis-Gemeinden. (Beifall bei der ÖVP.)
Das ist auch die Basis dafür, dass eine durchaus hohe Sensibilität und auch hohe Bereitschaft, sich sachlich in Umweltfragen zu engagieren, vorhanden ist.
Die Novelle zum Umweltinformationsgesetz ist eine Konsensmaterie. Das haben alle Redner bereits heute hier an dieser Stelle artikuliert. Sie dient letztendlich dazu, die Umweltinformationsrichtlinie der Europäischen Gemeinschaft umzusetzen.
Ich habe aber als Mandatar des Wahlkreises und Bezirkes Baden zurzeit mit einem Thema zu tun. Das ist das Mediationsverfahren mit dem Flughafen Schwechat. Gerade da merke ich eine Änderung der Flugrouten, die im Rahmen dieses großen Mediationsverfahrens meine Gemeinde, meine Nachbargemeinde Traiskirchen und auch Baden betrifft. In diesem Bereich wollen wir uns aktiv einbringen. Wir werden dieses Mediationsverfahren auch dazu verwenden, um unsere Position und die Wünsche der Bevölkerung möglichst so darzustellen, dass diese Umweltanliegen, die berechtigterweise eingebracht werden, auch ihren Niederschlag finden.
Deswegen freue ich mich darüber, dass wir mit diesem Umweltinformationsgesetz wieder dem Ziel einen Schritt näher sind, womit mehr Transparenz und mehr Information zum Bürger hin passiert. Das ist letztendlich gut für eine weiterhin engagierte Umweltpolitik zum Wohle der Bürgerinnen und Bürger in unseren Gemeinden, in unserem Land und in unserer Republik. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)
18.39
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Pfeffer. – Bitte.
18.40
Abgeordnete Katharina Pfeffer (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Vieles wurde zur in Behandlung stehenden Gesetzesmaterie schon gesagt, und es wurde auch erwähnt, dass mit dieser Novelle das Umweltinformationsgesetz an die Erfordernisse der EU-Richtlinie 2003 und des Übereinkommens von Aarhus angepasst werden soll.
Sehr wichtig dabei ist meiner Meinung nach der erweiterte Zugang der Öffentlichkeit zu umweltbezogenen Informationen. Diese Informationen können in den verschiedensten Formen gegeben werden, und zwar sowohl in schriftlicher als auch in elektronischer Form.
Man will damit auch Vorurteile und Ängste im Bereich des Umweltschutzes, die zwischen den Bürgern und der Verwaltung im Kontakt miteinander entstehen, abbauen helfen beziehungsweise das Vertrauen der Bürger in den Umweltschutz stärken. Ich wünsche mir, dass dies gelingt, und kann auch an einem Beispiel zeigen, dass es möglich ist.
Vor zwölf Jahren wurde der Nationalpark Neusiedler See – Seewinkel gegründet, und damals war das Misstrauen gegenüber dem Umweltschutz sehr groß. Die Grundbesitzer und auch die Anrainer konnten sich nicht vorstellen, dass Grund und Boden für den Naturschutz zum Teil brachliegen soll. Natürlich hat auch die finanzielle Entschädigung das Bewusstsein geschärft. Heute, nach zwölfjährigem Bestehen dieses Nationalparks, gilt es als Selbstverständlichkeit, dass dieses Gebiet geschützt der Tier- und Pflanzenwelt und in weiterer Folge dem Tourismus, der auch sehr wichtig ist, zur Verfügung gestellt wurde.
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Wie wichtig es ist, diese umweltbezogenen Informationen weiterzugeben, zeigen auch die fast 50 000 Besucher im Informationszentrum des Nationalparks in Illmitz, weiters die unzähligen Zugriffe auf die Homepage.
Da auch wir, Herr Bundesminister, die
Wichtigkeit dieser Novelle schätzen, werden wir unsere Zustimmung dazu geben. (Beifall
bei der SPÖ.)
18.42
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner ist Abgeordneter Mag. Langreiter. – Bitte, Herr Abgeordneter.
18.42
Abgeordneter Mag. Hans Langreiter (ÖVP): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Konsensbereitschaft von allen der in diesem Hohen Haus vertretenen Parteien, das ist schon etwas, das zeugt auch von einem gewissen Vertrauen in die umweltpolitischen Maßnahmen, die unser Bundesminister und diese Bundesregierung setzen und die sie auch meistern.
Natürlich geht es dabei um formelle Dinge. Zum einen um die Umsetzung einer EU-Richtlinie beziehungsweise um die Anpassung des Umweltinformationsgesetzes an die Erfordernisse der EU-Richtlinie und zum anderen um den verbesserten Zugang zu Informationen. Es geht natürlich auch um formale Voraussetzungen, und zwar nicht nur um einen verbesserten, sondern auch um einen beschleunigten Zugang.
Die materielle Änderung, die mir da besonders ins Auge sticht, ist einerseits jene der Ausweitung des Begriffes „Umweltinformation“ und andererseits die Erweiterung auf „informationspflichtige Stellen“. Es haben nicht mehr nur die klassischen Behörden, sondern auch so genannte artverwandte oder in der Einflussnahme der Gebietskörperschaften tätige Unternehmen eine entsprechende Informationspflicht.
Wenn über Informationen gesprochen wird, die für jedermann zugänglich sein sollen, dann ist es natürlich bei solch einer Materie angebracht, dass man dabei auch den Schutz personenbezogener Daten einerseits und das öffentliche Interesse andererseits beachtet. Da wird man eine Gratwanderung zu gehen haben. Die so genannten Mitteilungsschranken, so wie es auch im Gesetz verankert ist, und die Interessenabwägung, nämlich, inwieweit das öffentliche Interesse die Bekanntgabe der Informationen eines Dritten überwiegt, der damit vielleicht auch entsprechende Nachteile hat, sichern auch viele in Rede stehende Umweltverfahren. Es ist, so glaube ich, notwendig und auch zielführend, dass man mit Bedacht und mit sorgsamem Umgang bei Umweltverfahren die notwendigen Informationen liefert.
Ich denke, man kann, was unsere
Umweltpolitik betrifft, nicht von einem Nicht genügend sprechen. Von
einem Madigmachen würde ich abraten. Ich würde sagen: Sie ist gut bis sehr gut.
Da sagt vielleicht die Opposition: Das ist übertrieben!, aber wenn ich die
heutige Diskussion Revue passieren lasse und mir diese Konsensmaterie anschaue,
die von Information und Teilhabe an Umweltprozessen getragen ist, und auch die
entsprechende Rechtsdurchsetzung in Betracht ziehe, dann mache ich mir um die
Umweltpolitik in Österreich keine Sorgen. – Danke. (Beifall bei der
ÖVP.)
18.45
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächstem erteile ich Herrn Abgeordnetem Schopf das Wort. – Bitte, Herr Abgeordneter.
18.45
Abgeordneter Walter Schopf (SPÖ): Sehr verehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Minister! Hohes Haus! Ich denke, wäre Österreich nicht Mitglied der Europäischen Union, so gäbe es von dieser Regierung keine nennenswerten umweltpolitischen Maß-
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nahmen mehr. Das ist traurig und beschämend, und dies zeigt auch der Umstand, dass wir jetzt diese Novelle auf Grund von Empfehlungen beziehungsweise in Umsetzung einer EU-Richtlinie behandeln.
Herr Minister! Es ist für unsere Bevölkerung wichtig, dass nicht nur Informationen verlautbart und weitergegeben werden, sondern dass auch tatsächlich jeder Bürger und jede Bürgerin die Möglichkeit eines unbürokratischen, leichten und vor allem schnellen Zugangs zu den für ihn/sie relevanten und interessanten Umweltdaten bekommt.
Ich fordere Sie auf, Herr Bundesminister, Ihre Informationspflicht nicht nur als Holschuld der Bürger, sondern auch als Bringschuld Ihrerseits zu verstehen. Ich bitte Sie, so auch zu handeln. Das heißt, Sie und Ihre und unsere „informationspflichtigen Stellen“, die nun erfreulicherweise den alten Behördenbegriff ersetzen, dürfen sich nicht zurücklehnen und warten, bis jemand kommt und etwas wissen will, sondern Sie, Herr Bundesminister, müssen dafür sorgen, dass die Bürger automatisch über die wichtigen Daten informiert werden.
Besonders in meiner Heimat, dem Mühlviertel, das bekanntlich die Grenzregion zu Tschechien ist, wo wir massive Probleme und Schwierigkeiten mit dem Atomkraftwerk Temelín haben, ist es wichtig, die Bevölkerung ausführlich über Strahlungsgefahren zu informieren. (Demonstrativer Beifall bei Abgeordneten der SPÖ.)
Mittlerweile gab es bekanntlich im Probebetrieb bereits mehr als 70 Störfälle. Die Information über diese Störfälle wird von der Bevölkerung zu Recht als viel zu dürftig empfunden. Ich fordere Sie daher auf, Herr Minister, in dieser Angelegenheit aktiv zu werden und diese dort Situation zu verbessern. Es ist zu wenig, im Nachhinein über Störfälle zu informieren. Unbedingt erforderlich ist es, prophylaktisch im Vorhinein über derartige Gefahren an Hand von Handlungsanleitungen und Plänen zu informieren.
Neben der Atomgefahr aus Temelín war mein Heimatbezirk, vor allem meine Heimatstadt Pregarten, Opfer des verheerenden Hochwassers vor zwei Jahren, im August 2002, das leider neun Todesopfer forderte und insgesamt einen Schaden in der Größenordnung von rund 3 Milliarden € anrichtete. Damals gab es keine rechtzeitigen Informationen an die Bevölkerung. Es gab keinen Krisenplan. Niemand in der Bevölkerung wusste etwas von einem Krisenmanagement und darüber, was im Notfall zu tun ist. Damit sich das in Zukunft, Herr Minister, nicht mehr wiederholt, müssen die Krisenpläne endlich fertig gestellt, endlich der Bevölkerung präsentiert werden. Ich denke, dass das extrem wichtig ist. Das nächste Hochwasser kann jederzeit kommen. Eine entsprechende Informationskampagne muss daher sofort einsetzen.
Positiv ist, dass die Umweltinformationen weiterhin kostenfrei bleiben, wenn auch eingeschränkt bis auf weiteres, wie man lesen kann. Damit das auch immer so bleibt, dafür, Herr Minister, müssen Sie sorgen. Das sind Sie der Bevölkerung schuldig. Es darf nicht so sein, dass die Bürger und Bürgerinnen einmal für Umweltinformationen, die ihre ureigensten Lebensinteressen betreffen, bezahlen müssen.
Dass Sie, meine Damen und Herren von den
Regierungsparteien, in Ihrem Belastungshunger nicht doch auf die Idee kommen,
auch für Umweltinformationen abzukassieren – zuzutrauen wäre es Ihnen ja
angesichts Ihrer bisherigen Politik –, darauf werden wir von Seiten der
Sozialdemokratie ganz genau achten. – Ich danke. (Beifall bei der SPÖ.)
18.49
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dipl.-Ing. Auer. 3 Minuten Redezeit. – Bitte, Herr Abgeordneter.
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18.49
Abgeordneter Dipl.-Ing. Klaus Hubert Auer (ÖVP): Frau Präsidentin! Herr Minister! Hohes Haus! In Zeiten einer immer stärker vernetzten Welt, in der Maßnahmen für die Umwelt oft auch globale Auswirkungen haben, ist eine umfassende und lückenlose Information des Bürgers über die Umwelt von enormer Bedeutung. So werden beispielsweise Maßnahmen für die Luftverbesserung, die Verhinderung von Strahlenunfällen oder der Umgang beziehungsweise die Auseinandersetzung mit gentechnisch veränderten Organismen immer wichtiger.
Gerade weil diese großen Umweltherausforderungen oft nur länderübergreifend in den Griff zu bekommen sind, ist die Information darüber wichtiger denn je. Ich begrüße daher besonders die vorliegende UIG-Novelle, die auf Grund einer Richtlinie, die bis Februar 2005 in allen EU-Mitgliedstaaten umzusetzen ist, zu beschließen ist. Damit bekommt der österreichische Bürger einen wesentlich größeren Zugang zu Informationen über die Umwelt als bisher.
Die ÖVP mit Bundesminister Pröll ist europaweit – und das darf ich noch einmal sagen – im Bereich der Umweltpolitik, zu der auch die Umweltinformation gehört, Vorreiter. Da halte ich die Kritik von Frau Kollegin Scharer und von Herrn Kollegem Schopf für völlig unangebracht. Es gibt eine Reihe von Umweltmaßnahmen, die in den letzten Jahren und auch in den letzten Monaten gesetzt wurden. Ich erinnere an das Ökostromgesetz, an die Biokraftstoffrichtlinie et cetera. Das sind wirklich Maßnahmen, die nachhaltig wirken werden. (Beifall bei der ÖVP.)
Hohes Haus! Ich möchte die wichtigsten Aspekte dieser Gesetzesvorlage nur ganz kurz erwähnen.
Bedeutsam ist die Ausweitung beziehungsweise Präzisierung des Begriffes der Umweltinformationen. Neben den bisher bereits bestehenden Informationen über Boden, Luft, Wasser et cetera kommt nun vor allem den gentechnisch veränderten Organismen besondere Bedeutung zu. Das ist für die Konsumenten und für die Landwirte in Zukunft von ganz besonderer Bedeutung.
Weiters geht es um die Ausweitung der informationspflichtigen Stellen, und zwar auch auf Unternehmen im Rahmen der Daseinsvorsorge et cetera.
Wichtig ist in Zukunft auch die aktive und systematische Information, das heißt, die periodische Aktualisierungspflicht. Weiters wichtig ist die Verkürzung von acht Wochen auf vier Wochen.
Sehr geehrte Damen und Herren! Umweltinformationen sind aber nicht immer von gleicher globaler Relevanz. Häufig gibt es auch so genannte regionale bedeutsame Maßnahmen, bedeutsame Pläne.
Anhand eines konkreten Beispieles möchte ich meine Ausführungen abschließen. Das betrifft die forstliche Raumplanung. Das ist die Planung für den Lebensraum Wald und für seine Nutzungsinteressenten. Es wird gar nicht so bekannt sein, dass die Darstellung und die vorausschauende Planung der Waldverhältnisse ebenfalls in dieses Umweltinformationsgesetz fallen.
Es gibt da drei Pläne. Der erste ist der Waldentwicklungsplan, wo es um die Wirkungen des Waldes geht. Der zweite ist der Gefahrenzonenplan für die wildbach- und lawinengefährdeten Gebiete samt Gefährdungsgrad. Der dritte ist der so genannte Waldfachplan, wo es in erster Linie um die Eigeninteressen der Waldbesitzer geht. Dieser Plan kann sehr wohl in den Waldentwicklungsplan aufgenommen werden, und daher ist er ebenfalls Gegenstand des UIG, denn dazu gehören eben auch Gutachten, Bescheide, Pläne, Programme et cetera.
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Einem entsprechenden Begehren auf zur Verfügungstellung der Daten ist daher nachzukommen, und das wird in der Regel natürlich immer gewährleistet sein. Gerade wir von der ÖVP und auch diese Regierung setzen sich für diese Gewährleistung, für diese Garantie ein.
Leider – das darf ich als allerletzten Punkt anführen – wird aber seitens der Bevölkerung gerade auf die forstliche Raumplanung oft viel zu wenig Rücksicht genommen und das Vorhandensein der positiven Wirkung des Waldes als zu selbstverständlich erachtet.
Diese Regierung sorgt dafür, dass
Umweltinformationen reichhaltig zur Verfügung stehen. Sie müssen aber auch
eingeholt werden. Wir dürfen – das als Anmerkung für die Zukunft –
nicht nur Daten produzieren, deren Erstellung viel Geld kostet, denn auch bei
der Umweltinformation muss es eine Kosten-Nutzen-Überlegung geben. Jetzt haben
wir einen Standard erreicht, der wirklich herzeigbar ist, aber für die Zukunft
müssen wir da sicher vorsichtig vorgehen. – Danke schön. (Beifall bei
der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)
18.54
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als vorläufig Letzter hiezu zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Gahr. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 3 Minuten gewünscht. – Bitte, Herr Abgeordneter.
18.54
Abgeordneter Hermann Gahr (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Hohes Haus! Der Verlauf der Debatte hat gezeigt, dass es, wenn es um das Thema Umwelt und um den Stellenwert der Umwelt geht, durchaus Konsens darüber gibt, die Standards zu verbessern. Dass wir heute mit dem vorliegenden Umweltinformationsgesetz eine EU-Richtlinie umsetzen, ist, glaube ich, im Sinne aller.
Nicht verständlich war für mich die Aussage
vom Kollegen Schopf, in welcher er behauptet hat, dass Österreich im Bereich
der Umwelt nur EU-Anpassungen vornimmt. Ich glaube, Österreich ist
international und europaweit ein Vorbildland, was den Bereich Umwelt
anbelangt, und unter der Federführung vom Bundesminister Pröll sind wir äußerst
bemüht, gemeinsam etwas weiterzubringen. (Bundesminister
Dipl.-Ing. Pröll: So ist es!)
Es geht beim vorliegenden Umweltinformationsgesetz darum, dass unsere Bürgerinnen und Bürger informiert und aktiv eingebunden werden. Ein zweiter wichtiger Punkt darin ist, dass neben staatlichen Organisationen und Institutionen auch ausgegliederte Unternehmen bei öffentlichen Dienstleistungen von der Informationspflicht erfasst sind.
Die Herausforderungen für die Zukunft sind so, dass wir Umwelteinflüsse ernst nehmen müssen, dass wir Umweltschutz vorbeugend und nachhaltig ausrichten müssen und dass wir Umweltbelastungen dort, wo es sie gibt, senken und abbauen müssen.
Mit diesem Umweltinformationsgesetz werden einerseits unsere Ressourcen Boden, Wasser und Luft, aber auch Faktoren wie Energieemissionen und Lärm erfasst, und es hat wohl so zu sein, dass wir dabei auch ökonomische und ökologische Fragen fair und offen abhandeln.
Ich bin dankbar dafür, dass es eine breite Zustimmung zu dieser Gesetzesmaterie gibt. Die Qualität der Information wird damit erhöht. Man kann durchaus sagen: Die Information erfolgt in Zukunft bürgerfreundlicher, mit mehr Transparenz und Einblick. Es gibt dabei kürzere Fristen, und es gibt einen besseren Zugang zur Information. Die Information muss so aufbereitet werden, dass sie auch verständlich ist, und sie muss auch mit neuen Technologien zugänglich sein.
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Es geht darum, die Auskunftspflicht nicht mehr über Behörden, sondern – so lautet die neue Bezeichnung – über „informationspflichtige Stellen“ abzuwickeln.
Dieser Gesetzesmaterie werden wir gerne
zustimmen. Die Umwelt wird davon profitieren. – Ich danke dafür. (Beifall
bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)
18.57
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.
Wünscht der Herr Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.
Wir gelangen nun zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vornehme.
Zuerst gelangen wir zur Abstimmung über den Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Umweltinformationsgesetz geändert wird, samt Titel und Eingang in 641 der Beilagen.
Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Der Gesetzentwurf ist einstimmig angenommen.
Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.
Ich bitte jene Damen und Herren, die auch in dritter Lesung diesem Gesetzentwurf die Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist ebenfalls einstimmig. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.
Nun gelangen wir zur Abstimmung über den Staatsvertrag in 654 der Beilagen.
Hiezu haben die Abgeordneten Kopf, Krainer, Wittauer, Glawischnig, Kolleginnen und Kollegen einen Antrag dahin gehend eingebracht, dass der Erfüllungsvorbehalt entfällt.
Wir gelangen somit zunächst zur Abstimmung über den Antrag, dem Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages: Übereinkommen von Aarhus über den Zugang zu Informationen, die Öffentlichkeitsbeteiligung an Entscheidungsverfahren und den Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten, samt Erklärung in 654 der Beilagen, die Genehmigung zu erteilen.
Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Der Antrag ist einstimmig angenommen.
Ferner kommen wir zur Abstimmung über den Antrag im Sinne des Artikels 49 Abs. 2 des Bundes-Verfassungsgesetzes, dass die französische und die russische Sprachfassung des Übereinkommens dadurch kundgemacht werden, dass sie zur öffentlichen Einsichtnahme im Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft aufliegen.
Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Der Antrag ist einstimmig angenommen.
7. Punkt
Bericht
des Landesverteidigungsausschusses über die Regierungsvorlage (652 d.B.):
Bundesgesetz, mit dem das Militärbefugnisgesetz geändert wird (667 d.B.)
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8. Punkt
Bericht
und Antrag des Landesverteidigungsausschusses über den Entwurf eines
Bundesverfassungsgesetzes, mit dem die Weisungsfreiheit von Rechtsschutzbeauftragten
verankert wird (668 d.B.)
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gelangen nun zu den Punkten 7 und 8 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Wir gehen nun in die Debatte ein.
Als Erster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Gaál. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 4 Minuten. – Bitte, Herr Abgeordneter.
19.00
Abgeordneter Anton Gaál (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Meine sehr geschätzten Damen und Herren! (Rufe bei der ÖVP: Abfangjäger ... Favoriten!) Uns ging es im Militärbefugnisgesetz im Besonderen um die rechtliche Grundlage für das Handeln der militärischen Dienste, um eine ausreichende, klare gesetzliche Regelung, um mehr Rechtssicherheit in diesem doch sehr, sehr sensiblen Bereich, aber alle unsere Bedenken und Sorgen wurden von Ihnen oftmals – und ich würde auch meinen – zu Unrecht als unsachliche Kritik zurückgewiesen.
So mussten wir uns halt an den Verfassungsgerichtshof
wenden, und dieser hat unserem Antrag in weiten Bereichen Recht gegeben und
wichtige Bestimmungen dieses Bundesgesetzes als verfassungswidrig aufgehoben. (Präsident Dipl.-Ing. Prinzhorn übernimmt den Vorsitz.)
Herr Bundesminister! Sie wissen: Gekippt wurde die Möglichkeit, ohne konkreten Tatverdacht vorläufige Festnahmen vorzunehmen. Aufgehoben wurde auch die Bestimmung, die verdeckte Ermittlungen und Videoüberwachungen für Zwecke der nachrichtendienstlichen Aufklärung gestattete. Darüber hinaus wurden die Bestimmungen betreffend den Rechtsschutzbeauftragten ebenfalls als verfassungswidrig zurückgewiesen. Ein Einwand wurde abgewiesen, und die restlichen Beschwerden wurden aus formalen Gründen lediglich zurückgewiesen. Also unsere Zweifel bleiben aufrecht, Herr Bundesminister.
Obwohl das Militärbefugnisgesetz, was die angesprochenen Bestimmungen angeht, repariert wurde – das gebe ich zu –, geht diese Novelle jedoch nicht so weit, dass Sie imstande waren, unsere Bedenken auszuräumen, insbesondere, Herr Bundesminister, wurden jene, was die sicherheitspolizeilichen Befugnisse und die Möglichkeit der Legendenbeschaffung – die wir, was ich gerne zugebe, mit dem Schlagwort „Lizenz zum Lügen“ versehen haben; aber das ist in der vorliegenden Novelle eben auch möglich – betrifft, nicht ausreichend berücksichtigt. Daher lehnen wir diese Vorlage ab, Herr Bundesminister.
Nicht erst heute, sondern seit Bestehen
dieses Gesetzes haben wir immer wieder eine verstärkte, wirksame Kontrolle
durch das Parlament gefordert. Der Rechtsschutzbeauftragte ist nur mehr
Hilfsorgan und nicht mehr Kontrollorgan, Herr Bundesminister. Sie selbst
bestellen nämlich den Rechtsschutzbeauftragten und entheben sich daher auch
gleichzeitig Ihrer Auskunftspflicht gegenüber dem Rechtsschutzbeauftragten.
Damit bestellt der Kontrollierte selbst seinen Kontrolleur. (Ruf bei der ÖVP: Stimmt ja nicht!)
Daher, Herr Bundesminister, sagen wir zu
Recht: Der Rechtsschutz kommt hier zu kurz, weil der Rechtsschutzbeauftragte
wieder als Organ des Ministers festgeschrieben wird. (Beifall bei Abgeordneten der SPÖ.)
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Wir bestehen auf drei Rechtsschutzorgane, die Organe des Nationalrates sind und dem Parlament berichten müssen, Herr Bundesminister! (Beifall bei der SPÖ sowie des Abg. Dr. Pilz.)
Wenn Kollege Murauer oftmals davon spricht, dass das systemwidrig sei – lieber Freund, das ist fälschlicherweise so von dir behauptet worden –, dann muss ich sagen: Wir begründen und blockieren hier nichts, sondern wir verlangen – und da sind wir mit dem Verfassungsgerichtshof einer Meinung – einen unabhängigen und starken Rechtsschutz!
Herr Bundesminister, wir sind gerne weiterhin bereit, mit Ihnen über eine umfassende Reparatur dieses verpfuschten Gesetzes zu verhandeln. Wir sind gerne bereit, über eine umfassende, effiziente Kontrolle durch das Parlament zu diskutieren. Ansonsten haben Sie die Verantwortung dafür zu übernehmen, dass hier eine gute Chance zur Reparatur des Rechtsschutzes vertan wurde. Bis Jahresende haben Sie, Herr Bundesminister, noch Zeit, sich mit unseren Vorschlägen auseinander zu setzen.
Wie gesagt: Wir stehen gerne zur Verfügung. Vielleicht schaffen wir einen wirklich starken Rechtsschutz, der die Kontrolle durch das Parlament sicherstellt. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der Grünen.)
19.05
Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächster Redner ist Herr Abgeordneter Murauer zu Wort gemeldet. – Bitte, Herr Abgeordneter.
19.05
Abgeordneter Walter Murauer (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Sehr geehrter Kollege und Wehrsprecher Anton Gaál, das Militärbefugnisgesetz wurde, wie du richtig erwähnt hast, vom Verfassungsgerichtshof geprüft, aber nicht, wie du meinst, in wesentlichen Positionen aufgehoben, sondern es wurden nur einige wenige Positionen korrigiert, unter anderem auch ... (Abg. Gradwohl: „Einige Positionen“! Die Kernpositionen wurden aufgehoben!) – Welche zum Beispiel, Herr Kollege? Helfen wir zusammen! Welche wurden aufgehoben? (Heiterkeit und Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen. – Abg. Gradwohl – aus einem Schriftstück zitierend –: ... verdeckte Ermittlungen, ...!) – Unter anderem auch Bestimmungen betreffend den Rechtsschutzbeauftragten!
Nun darf ich in Erinnerung rufen, dass wir – es ist allerdings schon lange her, 1997! – gemeinsam, also mit den Stimmen der SPÖ, die einfach gesetzliche Regelung beschlossen haben. Wir erinnern uns beide daran, da war die Welt natürlich in Ordnung. Heute geht es darum, dass man diesen Rechtsschutzbeauftragten mehr Bedeutung zukommen lassen sollte, in den Verfassungsrang erheben sollte – und das wird abgelehnt!
Zur Diskussion steht nicht das Sicherheitspolizeigesetz, in dem es auch einen Rechtsschutzbeauftragten gibt. Das dürfte nicht ihr Problem sein, sondern nur im Militärbefugnisgesetz! Ich glaube aber, man kann nicht sagen: Na ja, wenn der Verfassungsgerichtshof etwas beanstandet, dann haben wir uns einmal danach zu richten, ein andermal nicht?!
Herr Bundesminister Platter hat das ernst genommen und die Festnahmebefugnis, die Behandlung der dann Festgenommenen sowie Bild- und Tonaufzeichnungen bei der verdeckten Ermittlung beziehungsweise Observation entsprechend korrigiert. Wir beschließen diese Korrektur heute, und das ist gut so. Ein Gesetz wird saniert!
Jetzt macht der Verfassungsgerichtshof auch darauf aufmerksam, dass der Rechtsschutzbeauftragte ebenfalls in den Verfassungsrang erhoben werden sollte. Die SPÖ sagt: Nein! – Aber auf der anderen Seite sagt die SPÖ: Wenn der Verfassungs-
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gerichtshof etwas einfordert, dann ist das unserer Meinung nach zu machen, weil das oberste Instanz ist und wir das zu befolgen haben!
Das ist auch vollkommen richtig. Nur: Entweder – oder, meine Damen und Herren von den Sozialdemokraten! Entweder – oder!
Es ist schon eine politische Kontinuität
der Sonderklasse: Wenn ich es brauche, sage ich es, wenn ich es nicht brauche,
na, dann ist es halt anders! Das, bitte, können wir nicht machen. Ich meine,
Sie hätten noch Gelegenheit, eine entsprechende Korrektur hier ... (Abg. Gradwohl:
... hat es noch immer nicht verstanden!) – Noch immer nicht? Ja,
jetzt wird es schwierig. Noch einmal: Der Verfassungsgerichtshof will den
Rechtsschutzbeauftragten ebenfalls in den Verfassungsrang erhoben haben, und
das hätten wir heute zu beschließen. (Abg.
Gradwohl: Dann bewegen Sie sich doch
noch ein bisschen! Nur ein bisschen Bewegung!) Leider beschließen Sie das
nicht mit, wie Sie das im Ausschuss angekündigt haben! Auch die anderen
Positionen korrigieren wir. Ich meine halt, es ist nicht sehr schwierig, das zu
verstehen. Ich habe schon Verständnis dafür, dass man einiges nicht verstehen
will. Das Können möchte ich Ihnen zuordnen, aber es ist eine Frage des Wollens,
nicht? (Abg. Gaál: Mehr Rechte fürs Parlament!)
Ich möchte Sie gar nicht daran erinnern,
dass das auch in anderen politischen Feldern bei Ihnen leider Gottes so ist: Wo
es passt, sind wir dafür! Wo es nicht passt, sind wir natürlich dagegen! –
Es wurde heute schon in der Diskussion auf das Nulldefizit aufmerksam gemacht.
Zuerst haben Sie gesagt: Unmöglich, Nulldefizit, das ist unmöglich in unserem
Land, alles bricht zusammen! Dann hat Herr Gusenbauer gemeint, es müsste in die
Verfassung. Dann wieder eine Relativierung des Nulldefizits. Also, da ist
Kontinuität nicht festzustellen gewesen! (Abg.
Dipl.-Ing. Kummerer: Kennen Sie
das Zitat: Mit uns nie wieder Schulden!?)
Oder, bei den letzten Finanzausgleichsverhandlungen, haben Herr Häupl und Herr Rieder, die ja Mitglieder der Sozialdemokratie sind, dort abgestimmt. (Abg. Gaál: Aber der hat ja mit dem Militärbefugnisgesetz nichts zu tun!) Jetzt sagen Sie einfach: Na ja, gut, ob die für uns bei den Finanzausgleichsverhandlungen abgestimmt haben, das möchten wir eigentlich nicht so sehen!, und haben das widerrufen. Wir werden schauen, wie es morgen ausschaut, nicht? Wir lesen die Zeitungen und werden dann wieder etwas Neues hören. (Heiterkeit und Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)
Heute geht es um das Militärbefugnisgesetz, und wir sollten den Rechtsschutzbeauftragten in einen höheren Rang erheben, nämlich in den Verfassungsrang. Dafür sollten Sie Ihre Zustimmung geben! (Abg. Gaál: Mehr Rechte für das Parlament!)
Ich hoffe, dass Sie sich dorthin bewegen können. Es ist kein sehr weiter Weg. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen. – Abg. Gaál: Mehr Rechte fürs Parlament!)
19.10
Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Pilz zu Wort gemeldet. Ich erteile es ihm.
19.10
Abgeordneter Dr. Peter Pilz (Grüne): Meine Damen und Herren! Wenn der letzte Teil dieser Rede im Rahmen der Geschäftsordnung gehalten worden ist, unterliegt der Wiener Bürgermeister dem Militärbefugnisgesetz – und das ist ein Besorgnis erregender Zustand! (Heiterkeit und Beifall bei Abgeordneten der SPÖ.)
Zum Militärbefugnisgesetz, wie ich es bisher gekannt habe und kenne, folgende Bemerkung: Die Hauptdiskussion hat – und darauf ist hingewiesen worden – über die Einrichtung des Rechtsschutzbeauftragten stattgefunden. Die ÖVP schlägt vor, den
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Rechtsschutzbeauftragten zu „heben“; auf welche Höhe, ist derzeit noch nicht ganz klar. (Abg. Amon: Nur Ihnen nicht!) Es soll ihm eine verfassungsmäßige Stellung gegeben werden – und es wird dabei davon ausgegangen, dass das dessen Unabhängigkeit stärke.
Es lohnt sich, den Gegenvorschlag zu prüfen (Abg. Hornek: Na, wie schaut der aus?), wie er von Toni Gaál und auch von uns immer wieder ventiliert, aber von den Regierungsparteien nicht ernsthaft diskutiert worden ist. Wir haben ein ganz einfaches Problem festgestellt: Der Rechtsschutzbeauftragte hat unseres Wissens die Aufgabe, in jenem Bereich, der ihm zur Prüfung zusteht, den Bundesminister sowie die zuständigen Beamten/die zuständigen Beamtinnen in ihrer Tätigkeit zu prüfen.
Wer setzt den Rechtsschutzbeauftragten ein und sucht in aus? – Der Bundesminister! (Abg. Murauer: Und? Wer noch? Herr Kollege Pilz, wer noch?) Ganz sicherlich ist es unüblich, dass der, der geprüft wird, seinen Prüfer bestimmt. Es ist sehr unwahrscheinlich, dass der, der geprüft werden soll, sagt: Ich suche mir jetzt den allerschärfsten Prüfer, denn ich möchte ja etwas erleben! (Ruf bei der ÖVP: Der prüft ja nicht den Minister!) – Ein solches Verhalten möchte ich dem derzeitigen und von mir persönlich sehr geschätzten Verteidigungsminister nicht unterstellen, weil es nämlich völlig irrational wäre.
Zweitens: An wen erstattet der Rechtsschutzbeauftragte seinen Bericht? – An den Minister, der ihn bestellt hat! (Abg. Murauer: Und den Unterausschuss!) Auch das ist unüblich.
Der Minister leitet den Bericht an den
Unterausschuss. Daran knüpft sich die dritte Frage, und das ist eine Frage, bei
der ich davon ausgehe, dass sie der Verteidigungsminister in unserem Sinne
behandelt, der Innenminister – diese Frage kann ich hier nicht
stellen – in welchem Sinne auch immer, aber dort werden wir diese Frage
mit größerem Nachdruck wiederholen beziehungsweise stellen müssen, nämlich die
Frage: Wird ein solcher Bericht 1 : 1 weitergeleitet; ohne jede
Veränderung im Detail? (Abg. Dr. Mitterlehner: Er wird verfälscht!)
Nein! Ich bin mir persönlich wirklich ganz sicher, dass Bundesminister Platter diese Frage positiv beantworten kann, denn es gibt keinen Hinweis darauf, dass es da im Verteidigungsministerium irgendwelche Probleme geben könnte. (Abg. Dr. Mitterlehner: Aber bei Strasser sind Sie sich nicht so sicher!?) – Nur: Diese Konstruktion selbst halten wir für ausgesprochen problematisch und sicherlich nicht für die beste Konstruktion im Sinne einer wirklich funktionierenden Kontrolle! Da gibt es nur einen Ort, der diese Kontrolle sicherstellen kann, meine Damen und Herren (Abg. Hornek: Das ist der Pilz!): Das sind wir, das ist unser Nationalrat! (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ. – Abg. Murauer: Und wer ist im Unterausschuss? Wer?)
Bringen Sie sich selbst mehr Wertschätzung entgegen! Sagen Sie einmal, meine Damen und Herren von ÖVP und FPÖ: Ja, wir glauben, wir sind gut genug, einen Rechtsschutzbeauftragten/eine Rechtsschutzbeauftragte aussuchen und ihn/sie in seiner/ihrer Arbeit unterstützen zu können!
Wir von der Opposition trauen uns dieses jedenfalls zu. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ.)
19.14
Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dr. Bösch. – Bitte.
19.14
Abgeordneter Dr. Reinhard Eugen Bösch (Freiheitliche): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Die Koalition aus ÖVP und FPÖ hat ein Militär-
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befugnisgesetz beschlossen, die SPÖ und die Grünen als Oppositionsparteien haben dagegen gestimmt, was selbstverständlich von der parlamentarischen Abfolge her legitim ist. Die SPÖ hat dieses Gesetz in wesentlichen Teilen vor den Verfassungsgerichtshof gebracht, und der Verfassungsgerichtshof hat das geprüft. In dieser Prüfung ist einiges verworfen worden und einigem wurde stattgegeben, und das hat die Regierung ernst genommen.
Die Regierung hat jene Einwände des Verfassungsgerichtshofes in dieser Novelle beachtet! Es wird Rücksicht genommen auf das, was der Verfassungsgerichtshof erkannt hat, und deshalb wird hier – im übertragenen Sinne – auch den Intentionen der SPÖ entsprochen. Ich glaubte daher auch meinen Ohren nicht zu trauen, als Kollege Gaál hier erklärt hat, dass die SPÖ dem nicht zustimmen werde.
Meine Damen und Herren! Es geht im Wesentlichen um drei Präzisierungen von Gesetzespassagen. Es geht nicht um ein Verwerfen und um ein Aufheben, sondern um eine Präzisierung, und zwar um eine Präzisierung der Rechte der Organe, die im Wachtdienst stehen, um eine Präzisierung der Behandlung vorläufig Festgenommener – und auch um genauere Vorschriften in Bezug auf Observation.
Das sind im Wesentlichen drei Kleinigkeiten, die es in diesem Gesetz zu präzisieren gilt; diesen Anregungen wird mit dieser Novelle stattgegeben.
Es gibt aber auch einen vierten Punkt, einen wesentlicheren, in dem es um die Einrichtung des Rechtsschutzbeauftragten geht. Dazu wird seitens des Verfassungsgerichtshofes angeregt, dass dieser Rechtsschutzbeauftragte weisungsfrei sein sollte – und dass eine einfach gesetzliche Regelung nicht ausreicht, ihn weisungsfrei zu stellen.
Deshalb stellen wir heute den Antrag, den Rechtsschutzbeauftragten weisungsfrei zu stellen, und es ist wirklich verwunderlich, dass die SPÖ einem solchen Antrag nicht zustimmt.
Meine Damen und Herren! Die parlamentarische Kontrolle hiezu findet im Ständigen Unterausschuss statt, Herr Kollege Pilz. Das ist eine begleitende parlamentarische Kontrolle im Ständigen Unterausschuss des Landesverteidigungsausschusses, dem der Minister den Bericht des Rechtsschutzbeauftragten übermittelt. Der Minister selbst untersteht der parlamentarischen Kontrolle, also sind hier alle Mechanismen, die wir als Parlamentarier zur Verfügung haben, einsetzbar!
Deshalb ist es für mich unverständlich,
dass Sie von der SPÖ dieser Novellierung, die Sie beantragt und sozusagen in
die Wege geleitet haben, nicht zustimmen. – Danke sehr. (Beifall bei
den Freiheitlichen sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)
19.17
Präsident Dipl.-Ing. Thomas
Prinzhorn: Als nächste Rednerin zu Wort gemeldet ist
Frau Abgeordnete Pfeffer. – Bitte.
19.17
Abgeordnete Katharina Pfeffer (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es ist nicht nur anzumerken, dass in der Vorlage des Militärbefugnisgesetzes der Rechtsschutz zu kurz kommt, sondern auch, dass die Regierungsparteien nicht bereit waren, die Chance, die ihnen der Verfassungsgerichtshof gegeben hat, dafür zu nützen, die Aufgaben und Befugnisse der militärischen Dienste und die damit verbundenen Reformen neu zu definieren. Die Husch-Pfusch-Aktionen, mit der so manche Gesetze – nicht nur das Militärbefugnisgesetz – durchgepeitscht werden, sind mehr als bedenklich!
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Herr
Kollege Murauer, wir wollen mehr Kontrolle für das Parlament! Auch Sie sind Parlamentarier!
Daher: Wollen Sie das nicht auch? (Abg. Murauer: Und
wer sitzt im Unterausschuss? Sitzen da andere Leute als Parlamentarier?)
Zur
Erinnerung: Der Verfassungsgerichtshof hat drei umstrittene Teile dieses
Gesetzes aufgehoben: Gekippt wurde die Möglichkeit, auch ohne konkreten Tatverdacht vorläufige
Festnahmen durchzuführen. Gekippt wurde weiters die Bestimmung, die verdeckten
Ermittlungen und Videoüberwachungen für Zwecke nachrichtendienstlicher
Aufklärung zu gestatten. Gekippt wurden ebenso die Bestimmungen für den
Rechtsschutzbeauftragten, die verfassungswidrig gebunden waren.
Noch
eines, meine Damen und Herren: Die Behauptung, dass der Rechtsschutzbeauftragte
als Organ des Nationalrates systemwidrig wäre und in die Gewaltentrennung
eingreife, finde ich absurd und weise ich daher zurück! (Beifall bei der
SPÖ.)
Das
Parlament ist sehr wohl mit Sonderaufgaben der Vollziehung vertraut; eine derartige
Mitwirkung ist im Hauptausschuss geregelt, und zwar für alle Einsätze des Bundesheeres: im
Ausland sowie in der EU, in Bezug auf militärische Angelegenheiten eben.
Meine
Damen und Herren von den Regierungsfraktionen, Sie haben noch bis 30. Dezember
Zeit, dieses Gesetz zu reparieren. – Heute haben Sie leider die erste
Chance hiezu vertan. Wir von der SPÖ bestehen, wie ja schon erwähnt wurde, auf drei Rechtsschutzbeauftragten: je
einen nach dem Sicherheitspolizeigesetz, nach der Strafprozessordnung sowie
nach dem Militärbefugnisgesetz, und diese drei sollen gemeinsam als Organ im
Nationalrat eingesetzt werden und hier berichten.
Obwohl es zu Verbesserungen gekommen ist – das gebe ich zu –, die aber nicht leider nicht weitgehend genug sind – unsere Zweifel wurden nicht beseitigt –, können wir dieser Vorlage nicht zustimmen. Unser Nein zu dieser Vorlage bleibt aufrecht. (Beifall bei der SPÖ.)
19.20
Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Von der Regierungsbank aus zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesminister Platter. – Bitte.
19.20
Bundesminister für Landesverteidigung Günther Platter: Sehr geehrter Herr Präsident! Meine geschätzten Damen und Herren! Zuerst aus meiner Sicht eine grundsätzliche Bemerkung, was die Diskussion rund um die Novellierung des Militärbefugnisgesetzes betrifft.
Zum ersten: In einem Rechtsstaat wie Österreich ist es wichtig, dass Befugnisse staatlicher Einrichtungen klar geregelt sind.
Zum zweiten: Es ist für mich selbstverständlich, dass in unserem Staat der Rechtsschutz sehr ausgeprägt ist, die Gesetze auch immer wieder auf dem Prüfstand stehen müssen und dass staatliches Handeln und die Gesetze der Verfassung voll entsprechen sollten.
Das Militärbefugnisgesetz wurde im Jahr 2000 beschlossen und ist im Jahr 2001 in Kraft getreten. Diese Novellierung des Militärbefugnisgesetzes wurde notwendig, weil der Verfassungsgerichtshof zu dem Ergebnis gekommen ist, dass einige Bestimmungen modifiziert werden müssen. Ich habe diesbezüglich eine klare Vorgabe gegeben. Die Vorgabe war, dass zu 100 Prozent der Intention des Verfassungsgerichtshofes Rechnung getragen werden soll.
Der Verfassungsgerichtshof hat folgende Punkte aufgehoben: Erster Punkt: Festnahmebefugnis ohne Tatverdacht, zweiter Punkt: die Weitergabe von Festgenommenen
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an Organe des Sicherheitsdienstes, dritter Punkt: die Befugnisse Observation, verdeckte Ermittlung und darüber hinaus auch Bild- und Tonaufzeichnungen zur nachrichtendienstlichen Aufklärung, vierter Punkt: dass die Weisungsfreiheit und Unabhängigkeit der Rechtsschutzbeauftragten in den Verfassungsrang gehoben werden.
Zu diesen einzelnen Bestimmungen.
Erster Punkt: Die Festnahmebefugnis ohne Tatverdacht wird es nicht mehr geben, daher hat dieser Punkt zu 100 Prozent der Intention des Verfassungsgerichtshofes entsprochen.
Zweiter Punkt: Die Übergabe eines Festgenommenen wird künftig, so wie vorgeschlagen, an die Gerichte und Sicherheitsbehörden erfolgen. Daher wurde hier ebenfalls zu 100 Prozent der Intention des Verfassungsgerichtshofes Rechnung getragen.
Der dritte Punkt betrifft die Befugnisse Observation, verdeckte Ermittlung, aber auch Ton- und Bildaufzeichnungen zum Zwecke der nachrichtendienstlichen Aufklärung. Da war die Intention, dass der Rechtsschutz noch weiter ausgebaut wird, und wir haben das gemacht. Das heißt, bevor diese Datenermittlungen gemacht werden, muss der Rechtsschutzbeauftragte informiert werden, und erst dann, wenn der Rechtsschutzbeauftragte sein Okay gegeben hat, oder nach Ablauf von drei Tagen werden diese Datenermittlungen durchgeführt. Daher wurde hier ebenfalls zu 100 Prozent der Intention des Verfassungsgerichtshofes Rechnung getragen.
Der vierte Punkt, der vom Verfassungsgerichtshof angeführt ist, ist, dass die Weisungsfreiheit und Unabhängigkeit der Rechtsschutzbeauftragten in den Verfassungsrang gehoben werden. Doch das ist nur dann möglich, wenn wir die Zweidrittelmehrheit dafür bekommen.
Wir haben alle Bestimmungen – Sie werden mir recht geben – des Verfassungsgerichtshofes so modifiziert, dass wir seinen Intentionen zu 100 Prozent Rechnung getragen haben. Alles andere, das hier angeführt wurde, wurde vom Verfassungsgerichtshof nicht kritisiert.
Ich möchte auf die Rede des Herrn Abgeordneten Pilz zu sprechen kommen, und zwar zu seinen Ausführungen betreffend die Wahl des Rechtsschutzbeauftragten. Sie wissen, dass diese nach Anhörung der drei Präsidenten des Nationalrates, des Verwaltungsgerichtshofpräsidenten und des Verfassungsgerichtshofpräsidenten stattfindet. Man hat keine Diskussion gehört, dass das nicht in Ordnung wäre.
Zweitens wird der Bericht im Unterausschuss diskutiert. Auch wenn der Bundesminister als verantwortlicher Minister für dieses Ressort den Bericht vorlegt, so sind die Rechtsschutzbeauftragten beim Unterausschuss für Landesverteidigung anwesend, und wie Sie alle festgestellt haben, habe ich immer wieder das Wort den Rechtsschutzbeauftragten erteilt, damit sie Rede und Antwort stehen können. Es ist also völlige Transparenz gegeben.
Drittens: Ich glaube, darüber brauchen wir nicht zu reden, so ist es auch nicht gemeint gewesen, eine Abänderung des Berichtes würde keinesfalls in Frage kommen.
Ich würde schon bitten, die Diskussion auf die richtige Ebene zu bringen. Wir haben alles gemacht, was notwendig war, haben zu 100 Prozent das umgesetzt, was der Verfassungsgerichtshof verlangt hat. Wir haben den Rechtsschutz ausgebaut. Eines möchte ich schon auch sagen: dass wir in Österreich Vorbild für einen hervorragend ausgeprägten Rechtsschutz sind.
Daher lautet auch mein Appell, dass dieser
Rechtsschutzbeauftragte weisungsfrei und unabhängig sein soll, und dazu braucht
es die Zustimmung mit Zweidrittelmehrheit hier im Parlament. – Herzlichen
Dank. (Beifall bei der ÖVP.)
19.26
Nationalrat, XXII.GP | 82. Sitzung / Seite 189 |
Präsident Dipl.-Ing. Thomas
Prinzhorn: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau
Abgeordnete Stadler. – Bitte.
19.26
Abgeordnete Astrid Stadler (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Verehrter Herr Bundesminister! Geschätzte Damen und Herren im Hohen Haus! Diese Regierungsvorlage wurde notwendig, weil der Verfassungsgerichtshof in seinem Erkenntnis einige Bestimmungen den Rechtsschutzbeauftragten betreffend aufgehoben hat. Im Kernpunkt waren dies die Unabhängigkeit und Weisungsfreiheit des Rechtsschutzbeauftragten. Mit der vorliegenden Regierungsvorlage wird diesem Erkenntnis vollinhaltlich Rechnung getragen. Neben anderen Punkten werden diese Weisungsfreiheit und Unabhängigkeit sogar in den Verfassungsrang gestellt.
Liebe
Kolleginnen und Kollegen von der Opposition! Ich nehme doch an, dass Sie die
entsprechende Verfassungsmehrheit dazu sicherstellen werden, weil Ihre
Botschaft ansonsten die wäre, dass Sie gegen Unabhängigkeit und gegen Weisungsfreiheit sind oder, umgekehrt, dass Sie Weisungsgebundenheit
und Abhängigkeit befürworten. Wenn Ihre bisherigen Wortspenden keine leeren Worthülsen sind, dann
kann ich mir eigentlich nur eine Zustimmung Ihrerseits vorstellen.
Zu Ihrem
Vorschlag, den Rechtsschutzbeauftragten als Organ des Parlaments zu installieren:
Die Form der Einrichtung des Rechtsschutzbeauftragten wurde vom VfGH nicht
aufgehoben. Ganz im Gegenteil: Der Rechtsschutzbeauftragte muss in die Arbeit involviert sein,
muss mit dem Ministerium eng zusammenarbeiten. Das Parlament ist das
Kontrollorgan, und als solches soll es auch agieren und agiert es im Unterausschuss,
in dem Abgeordnete dieses Parlaments sitzen.
Am
Schluss noch eine Bemerkung zu Ihrer Kritik am Quellenschutz: Wenn Informationsdienste
sinnvoll funktionieren sollen, dann wird es auch notwendig sein, dass es eine
Form des Quellenschutzes gibt. Wenn es eine Aufhebung des Quellenschutzes gibt,
dann würden sich die Infodienste als zahnlos erweisen. Sie würden de facto
außer Kraft gesetzt. Quellenschutz unter bestimmten Kriterien ist notwendig, um
Dienste aufrecht und vor allem wirksam zu halten.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Sicherheit der Menschen hat oberste Priorität. Um Sicherheit zu gewährleisten, ist eine ausgewogene Balance zwischen individueller Freiheit und Sicherheitsinstrumentarien notwendig. Nur dann, wenn Sicherheitsinstrumentarien funktionieren, wird die individuelle Freiheit der Österreicherinnen und Österreicher gewährleistet sein – und das ist, glaube ich, unser gemeinsames Ziel. (Beifall bei der ÖVP.)
19.29
Präsident Dipl.-Ing. Thomas
Prinzhorn: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr
Abgeordneter Ing. Kummerer. –
Bitte.
19.29
Abgeordneter Dipl.-Ing. Werner Kummerer (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Hohes Haus! Lieber Kollege Murauer! – Er hört mir leider wieder einmal nicht zu; aber das macht nichts!
Herr
Minister, dann wende ich mich an Sie: Ich akzeptiere, dass den Intentionen des
Verfassungsgerichtshofes Rechnung getragen wurde; das ist keine Frage. Aber ein
bisschen kalt sollte es schon über unseren Rücken laufen, wenn wir das in
diesem Parlament ausdrücklich betonen müssen. Wir müssen es ausdrücklich
betonen, weil sich der Landeshauptmann von Kärnten um
Verfassungsgerichtshofentscheidungen sehr wenig schert, und auch der
Innenminister lächelt süffisant über Erkenntnisse des Verfassungsgerichtshofes.
Das, meine Damen und Herren, sollte uns zu denken geben.
Nationalrat, XXII.GP | 82. Sitzung / Seite 190 |
Noch
einmal zu den Punkten, Kollege Murauer! (Zwischenruf des Abg. Murauer.) Ich nehme an, nachdem du es jetzt
dreimal gehört hast, wirst du wissen, welche gravierenden Punkte der
Verfassungsgerichtshof angesprochen hat. Diese Punkte sind keine Kleinigkeiten,
sondern dabei geht es um Grundrechte in unserer Demokratie, über die wir heute
diskutieren.
Nun zum
Rechtsschutzbeauftragten: Keineswegs hat der Verfassungsgerichtshof vorgeschlagen,
den Rechtsschutzbeauftragten, so wie er ist, unbedingt in den Verfassungsrang
zu heben. All diese Einwände, die wir vorbringen, sind nicht neu, die bestehen
seit dem Jahr 2000. Sie haben sie immer wieder auf die Seite geschoben.
Vieles, was wir
bereits im Vorjahr, was wir bereits im Jahr 2000 andiskutiert haben, wird
heute umgesetzt. Erst bis man auf die Nase fällt, wird auf unsere Vorschläge
eingegangen. (Zwischenruf des Abg. Murauer.)
Meine Damen und
Herren! Dieser Rechtsschutzbeauftragte braucht die Stütze des Parlaments in der
von uns vorgeschlagenen Form. Ein Beispiel dazu: Die parlamentarische
Bundesheer-Beschwerdekommission ist im Verfassungsrang und vom Parlament
eingesetzt. Es hat einen Bundesminister aus Ihren Reihen gegeben, der trotz
dieser Verfassungsbestimmung der Ansicht war, diese Beschwerdekommission sei
ein Hilfsorgan des Bundesministeriums für Landesverteidigung. Dazu gibt es
Beispiele, also bitte ich, vorsichtig zu sein.
Die Arbeit im
Ausschuss, Kollege Bösch, wäre möglich gewesen. Während Ihrer Vorsitzführung
gab es vier Sitzungen des Landesverteidigungsausschusses, was nicht viel ist.
Relevante Themen wurden nicht behandelt.
Ich möchte noch
eine Frage an Sie richten, Herr Bundesminister, ob ich das falsch interpretiert
habe. Ich habe in den „Salzburger Nachrichten“ gelesen, dass beabsichtigt ist,
am 25. November eine Meldung für die Battle Groups zu machen. Auch darüber
ist im Landesverteidigungsausschuss nicht geredet worden.
Sie haben die
Möglichkeit, heute noch zu erklären, ob Sie dort beitreten wollen, und wenn ja,
wie? (Beifall bei der SPÖ.)
19.32
Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr
Abgeordneter Fauland. – Bitte.
19.32
Abgeordneter Markus Fauland (Freiheitliche): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Hohes
Haus! Diese Diskussion ist schon etwas sonderbar. Bis hin zu den Vorwürfen,
dass im Landesverteidigungsausschuss zu wenig gearbeitet wird, war diesmal
wieder alles dabei, aber das sind wir hinlänglich gewohnt. (Zwischenruf des
Abg. Dipl.-Ing. Kummerer.)
Das
Militärbefugnisgesetz regelt die Kompetenzen des Bundesheeres. Es ist dies ein
gutes Gesetz. Im Vorfeld zu diesem Gesetz hat es unterschiedlichste Regelungen
im Militärstrafgesetz und in anderen Normen gegeben. Diese wurden
zusammengefasst, und daher ist es ein gutes Gesetz, das sich auch bewährt hat.
Die
Adaptierungen, die jetzt vom Verfassungsgerichtshof verlangt worden sind, sind
sicherlich nicht so gravierend, wie sie sich jetzt darstellen, weil sie vor
allem Teile betroffen haben, die eigentlich in der Praxis kaum angewandt
wurden.
Ein wesentlicher Teil ist aber trotz allem der Bereich der militärischen Dienste. Wir wissen, wir haben ein Abwehramt und ein Heeresnachrichtenamt. Die Dienste sind geteilt, auch hinsichtlich ihrer Aufgaben, und das ist gut so. (Rufe und Gegenrufe zwischen
Nationalrat, XXII.GP | 82. Sitzung / Seite 191 |
den Abgeordneten Dipl.-Ing. Kummerer und Dr. Bösch.) –
Ruhe! Ich bitte um Aufmerksamkeit, keine Zwischengespräche!
Die Dienste haben
ihre Berechtigung, aber sie sind ein Konvolut an Machenschaften, die sehr wohl
einer Kontrolle zu unterliegen haben. Diese Kontrolle würde durch einen weisungsfreien
Rechtsschutzbeauftragten auch gut gemacht werden. Das, was die SPÖ aber hier
betreibt, ist eigentlich eine Schwächung der Kontrolle. (Zwischenruf des
Abg. Dipl.-Ing. Kummerer.)
Das ist eine
Schwächung der Kontrolle, da Sie der Empfehlung des Verfassungsgerichtshofes
nicht nachkommen. (Zwischenruf bei der
SPÖ.) Sie wollen dieser Empfehlung nicht nachkommen, das ist hinlänglich
bekannt. Mit diesem Nichtnachkommen der Empfehlung nehmen Sie auch dem
Rechtsschutzbeauftragten die verfassungsmäßige Weisungsfreiheit.
Spinnen wir jetzt
einmal den Fall eines Bundesministers, natürlich nicht dieses Bundesministers,
sondern eines, der sich nicht an die Spielregeln hält. Dann kann dieser
Bundesminister bei seinem Bericht im Ständigen Unterausschuss etwas sagen, was
vielleicht nicht ganz den Tatsachen entspricht, weil keine Möglichkeit
bestanden hat, dass ein weisungsfreier Rechtsschutzbeauftragter eingreift.
Somit leisten
Sie eigentlich dem Missbrauch Vorschub, und das sollte eigentlich nicht der
Fall sein. – Danke. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei
Abgeordneten der ÖVP.)
19.35
Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau
Abgeordnete Stadlbauer. – Bitte.
19.35
Abgeordnete Bettina Stadlbauer (SPÖ): Herr Präsident! Herr Minister! Sehr dünn sind die Argumente von den
Vertretern der Regierungsparteien, aber sie tragen wenigstens zur allgemeinen
Erheiterung bei. (Beifall bei der SPÖ.)
Dieses Gesetz ist
ein klassisches Beispiel einer Husch-Pfusch-Gesetzgebung dieser ÖVP und
FPÖ-Regierung. (Abg. Murauer: Husch-Pfusch kann man wirklich
nicht sagen!) Es gibt viele Gründe, warum wir dagegen sind, abgesehen
davon, dass der Rechtsschutzbeauftragte ein Organ des Ministers sein soll. Wir
wollen, dass er dem Nationalrat untersteht. Ein zweiter, nicht uninteressanter
Aspekt ist, dass die Regelung für die Arbeit des Rechtsschutzbeauftragten
eigentlich mehr als dehnbar ist, weil er Auskünfte nur dann erhält, wenn diese
nicht die nationale Sicherheit oder die Sicherheit von Menschen gefährden.
Das ist, mit
Verlaub gesagt, doch eher ein Gummiparagraph, denn wo geht es in der
Landesverteidigung nicht um nationale Sicherheit oder um die Sicherheit von Menschen?
Da kann – das sehen wir jetzt schon – jeder Missbrauch betrieben
werden. Auf diesen Passus können sich alle jederzeit zurückziehen. Somit wird
jede Arbeit des Rechtsschutzbeauftragten jetzt schon eingeschränkt.
Gerade in Zeiten
wie diesen, in denen sich die konservativen Kräfte so gerne immer und überall
auf die nationale Sicherheit und die Gefährdung derselben berufen, nur um ihre
eigenen Interessen voranzutreiben, ohne Nutzen für die Menschen, ist das doch
ziemlich bedenklich.
Ein weiterer ganz interessanter Aspekt: Dabei geht es um das Personal, das dem Rechtsschutzbeauftragten zur Verfügung gestellt wird, denn dieses ist nicht weisungsfrei gestellt beziehungsweise nicht dem Rechtsschutzbeauftragten unterstellt. Im § 57 wird normiert, dass dem Rechtsschutzbeauftragten zur Bewältigung seiner administrativen Tätigkeit das notwendige Personal zur Verfügung zu stellen ist. Es gibt allerdings
Nationalrat, XXII.GP | 82. Sitzung / Seite 192 |
keinen Hinweis, dass es an die
Weisungen des Rechtsschutzbeauftragten gebunden ist. Nein, es untersteht nach
wie vor dem Minister.
Jetzt frage ich
Sie: Wie stellen Sie sich das vor? – Entweder ist es für die Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter ohnehin egal, welche Arbeit der Rechtsschutzbeauftragte macht,
oder aber es wird ein enormer Druck auf die Personen ausgeübt werden können.
Sie sind zerrissen zwischen der Unterstützung für den Rechtsschutzbeauftragten
und der Loyalität gegenüber dem Minister. Das kann doch nicht wirklich Ihr
Ernst sein.
Aus
demokratiepolitischen Gründen, aber auch zum Schutz dieser Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen
müsste dieses Gesetz daher geändert werden. Es ist vor allem eine schwächere
Regelung, wie wir sie zum Beispiel bei der Volksanwaltschaft haben. Dort ist
das ganz klar geregelt. Sie können sich also nicht darauf ausreden, dass es in
anderen Bereichen ebenso geregelt ist wie hier. Ganz im Gegenteil!
Daher kann ich
nur davon ausgehen, dass es Absicht ist, dass Sie sich eine Hintertüre offen
halten wollen, um gegebenenfalls eingreifen zu können. Das ist
für Sie Demokratiepolitik! (Abg. Murauer: Welche „Hintertüre“?)
Um bei der
Landesverteidigung und beim Bundesheer zu bleiben, sehen wir uns doch § 4
Abs. 7 des Wehrgesetzes an! Hiebei geht es um die Bundesheer-Beschwerdekommission –
Kollege Murauer, Sie sind dort Mitglied – und um die Struktur und Organisation
derselben. (Abg. Murauer: Ja, wieso wissen Sie das?)
Siehe da –
ich zitiere–: Das zur Verfügung gestellte Personal ist bei Tätigkeiten in Angelegenheiten
der Beschwerdekommission ausschließlich an Weisungen des amtsführenden
Vorsitzenden gebunden. – Zitatende.
Das haben Sie
aber konsequenterweise auch ignoriert. (Abg. Murauer: Das steht
nicht zur Diskussion!)
Ich kann nur
immer wieder dieselben Fragen stellen: Was ist der Grund dafür? Was wollen Sie
vertuschen, oder warum wollen Sie sich zumindest die Möglichkeit offen lassen,
etwas vertuschen zu können?
Mein Schluss aus
Ihrem Agieren ist: Ihnen sind die Grundrechte lästig, Ihnen ist Demokratie
lästig, Sie fahren wieder einmal drüber, Sie modifizieren ein bisschen,
adaptieren ein bisschen und verharmlosen ein bisschen.
Wir stehen aber
für etwas anderes, nämlich für mehr Demokratie, und wir wollen optimalen
Rechtsschutz. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)
19.40
Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Pack. – Bitte.
19.40
Abgeordneter Jochen Pack (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Hohes Haus! Gefahrenforschung ist ein Beitrag zu mehr Sicherheit und mehr Rechtssicherheit, das hat ein gewisser Herr Schlögl einmal gesagt. Man könnte aber auch sagen: Sicherheit fördert die Freiheit beziehungsweise Freiheit fordert nach Sicherheit.
Das grundsätzliche Problem bei der Diskussion, so kommt es mir vor, ist, dass sich natürlich Sicherheit und Freiheit beziehungsweise Bürgerrechte nicht immer gut miteinander verstehen. Folglich brauchen wir entsprechende Kontrolle und Sicherheit bei unseren Nachrichtendiensten. Das Militärbefugnisgesetz, so wie es jetzt novelliert wird, sowie der Rechtsschutzbeauftragte gewährleisten genau diese Kontrolle und diese Sicherheit, damit nichts schiefgeht, sage ich jetzt einmal.
Nationalrat, XXII.GP | 82. Sitzung / Seite 193 |
Vielleicht vorweg noch einmal, wofür der Rechtsschutzbeauftragte zuständig ist. Wie sein Name schon sagt: zu rechtlichen Kontrollen von Maßnahmen der nachrichtendienstlichen Aufklärung oder Abwehr. Für nichts anderes. Er bekommt Einsicht in die entsprechenden Unterlagen beziehungsweise die von ihm geforderten Auskünfte.
Es ist jetzt auch schon zweimal
hintereinander ein Vergleich mit der parlamentarischen
Bundesheer-Beschwerdekommission angestellt worden. Ich habe selbst die Ehre, in
dieser Kommission zu sitzen, zwar nur als Ersatzmitglied, aber ich bin sehr oft
dabei und kann sagen: Sie leistet gute Arbeit, ist aber natürlich nicht zu
vergleichen mit dem Rechtsschutzbeauftragten, wenn es um die Sicherheit des
Landes Österreich und um den Schutz so wichtiger Daten geht. Einen derartigen
Vergleich kann man meines Erachtens nicht anstellen. (Beifall bei der ÖVP.)
Ein Punkt noch, der auch in Presseaussendungen immer wieder erwähnt wird: Militärische Dienste müssen ihre Quellen bekannt geben. – Das kann nicht sein! Wenn ein Journalist seinen Informanten bekannt gibt, dann wird er sicher keine zweite Geschichte mehr schreiben, und wenn man von Kollegen hier im Parlament verlangen würde, ihre Quellen aufzudecken, dann würden so manche Anschuldigungen ins Bodenlose fallen. (Abg. Murauer: Also Quellenschutz ist vollkommen richtig!) So ist es!
Wir wollen einen unabhängigen und
weisungsfreien Rechtsschutzbeauftragten. Überlegen Sie sich Ihr Stimmverhalten
noch einmal! Stimmen Sie für Sicherheit, stimmen Sie für mehr Kontrolle und für
eine gesicherte Kontrolle und zeigen Sie dadurch auch Verantwortung für
Österreich! (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)
19.42
Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Ing. Kaipel. – Bitte.
19.43
Abgeordneter Ing. Erwin Kaipel (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Herr Kollege Pack, wir fordern nur das gleiche Recht, das auch der Volksanwalt hat. (Abg. Pack: Das ist aber keine Volksanwaltschaft! Das kann man nicht vergleichen! Das ist etwas anderes!)
Das Militärbefugnisgesetz, meine Damen und Herren, ist eine von vielen Fehlleistungen dieser Bundesregierung, die einer Überprüfung durch den Verfassungsgerichtshof nicht standgehalten hat.
Es ist von allen Seiten mehrmals auf die Problemlage hingewiesen worden. Auch die Lösungen, die getroffen werden sollen, wurden mehrfach erläutert. Ich möchte mir daher eine Wiederholung all dessen ersparen. Hinweisen möchte ich aber darauf, dass die SPÖ schon von Anfang an Bedenken gegen dieses Gesetz geäußert hat, was, wie schon so oft in der Vergangenheit, wieder einmal mehr bestätigt wurde.
Die vorliegende Novelle ist, wie wir das sehen, leider eine Minimallösung, die unsere grundsätzlichen Bedenken nicht ausräumt. Rechtliche Unbestimmtheiten bleiben bestehen. Grundrechte werden militärischen Interessen untergeordnet. Dem Datenschutz wird nicht entsprochen, und Personenkontrolle ohne Angabe von Gründen widerspricht rechtsstaatlichen Prinzipien.
Es geht uns um einen starken unabhängigen Rechtsschutz. Den damit Beauftragten dem Ministerium zu unterstellen, ist eine Scheinregelung. Gesicherter Rechtsschutz braucht die Verantwortung vor dem Parlament. Diese fordern wir ein, und das sollten Sie auch akzeptieren.
Nationalrat, XXII.GP | 82. Sitzung / Seite 194 |
Die vorliegende Reparatur beseitigt vor
allem die demokratiepolitischen Schwachstellen nicht, und daher wird es von
uns auch keine Zustimmung geben. (Beifall bei der SPÖ.)
19.45
Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Zu Wort gelangt Abgeordneter Freund. – Bitte.
19.45
Abgeordneter Karl Freund (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Im Jahre 2001 trat nach intensiven Vorarbeiten das Militärbefugnisgesetz in Kraft. Vom Verfassungsgerichtshof gab es kleine Beanstandungen, die wir mit der heutigen Gesetzesnovelle ändern wollen.
Uns, den Regierungsparteien, ist es wichtig, dass Rechtssicherheit für unsere Bürgerinnen und Bürger und somit auch für unsere Militärdienste gewährleistet ist. Minister Platter hat dazu klare Vorgaben aufgezeigt, und mit dem vorliegenden Gesetzentwurf werden wir diesen gerecht.
Erstens: Festnahmen dürfen künftig nur mehr bei Vorliegen eines begründeten Tatverdachtes erfolgen.
Zweitens: Festgenommene müssen sofort an die zuständigen Gerichte oder Verwaltungsbehörden überstellt werden.
Drittens: Der Rechtsschutz wird außerdem bei Observation und verdeckter Ermittlung verstärkt. Vor jeder derartigen Ermittlung ist künftig im Vorfeld der Rechtsschutzbeauftragte zu kontaktieren. Damit ist das Grundrecht auf Achtung des Privat- und Familienlebens gewährt.
Ich möchte betonen, dass in Österreich niemand willkürlich oder ohne begründeten Verdacht observiert wird, aber im Bedarfsfall muss auch gewährleistet sein, dass den Interessen der nationalen Sicherheit Rechnung getragen werden kann.
Ganz besonders wichtig wäre es, dass mit dieser Novelle der Rechtsschutzbeauftragte, um richtig arbeiten zu können, weisungsfrei gestellt wird und damit ungebunden bleibt. Dazu wäre eine Zweidrittelmehrheit erforderlich.
Wenn SPÖ-Abgeordneter Gaál sagt, das sei
ein verpfuschtes Gesetz, dann möchte ich ihm ganz vehement widersprechen. Das
Gegenteil ist der Fall! Ich glaube, hier wird nur der Zickzackkurs, den die SPÖ
in so manchen Bereichen fährt, fortgesetzt. Ich möchte Sie daher nochmals
ersuchen, sich Ihr Abstimmungsverhalten zu überlegen. (Beifall bei der ÖVP.)
Ich meine, dass mit dieser Novelle viel für den Rechtsschutz im militärischen Bereich getan wurde. Das Militärbefugnisgesetz ist entstanden, damit die Aufgaben und Befugnisse der militärischen Organe gesetzlich normiert wurden. Es ist ein Gesetz, das erforderlich war und das die Bundesregierung Schüssel gut gelöst hat.
Wie immer wurden von Seiten der Opposition überzogene Forderungen erhoben, die, wie so oft, an der Realität vorbeigehen. Ich möchte an dieser Stelle einige aufzählen:
Die SPÖ fordert, dass die drei Rechtsschutzbeauftragten vom Justizministerium, vom Innenministerium und vom Verteidigungsministerium in grundsätzlichen Angelegenheiten gemeinsam entscheiden. – Das geht an der Realität vorbei!
Die SPÖ fordert weiters, dass den Rechtsschutzbeauftragten alle von ihnen verlangten Auskünfte zu geben sind. Das heißt, dass sie in alle Akten Einsicht nehmen könnten. – Das, meine sehr geschätzten Damen und Herren, würde dem Quellenschutz widersprechen, der eine wichtige Säule in der Tätigkeit der Dienste darstellt!
Nationalrat, XXII.GP | 82. Sitzung / Seite 195 |
Ich möchte nochmals darauf hinweisen, dass mit dieser Novelle dem Rechtsschutz unserer Bürgerinnen und Bürger sowie den Militärs Rechnung getragen wird. Damit wird auch die nationale Sicherheit nicht in Mitleidenschaft gezogen.
Meine sehr geschätzten Damen und Herren!
Das ist verantwortungsvolle Politik. Ich appelliere daher nochmals an die
Kolleginnen und Kollegen von der Opposition, dieser Gesetzesnovelle
zuzustimmen. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)
19.48
Nationalrat, XXII.GP | 82. Sitzung / Seite 196 |
Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Zu Wort gemeldet ist als Nächste Frau Abgeordnete Hagenhofer. – Bitte.
19.49
Abgeordnete Marianne Hagenhofer (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Warum die Sozialdemokratie bei diesem Beschluss nicht mitgehen kann, hat einen ganz einfachen Grund, der noch ausgeräumt werden könnte, wenn man dem nachkommt, was der Verfassungsgerichtshof tatsächlich und sinngemäß meint.
Der Verfassungsgerichtshof verlangt einen wirksamen Rechtsschutz. Es muss ein wirksamer Rechtsschutz gegeben sein, und ein wirksamer Rechtsschutz, Herr Minister – nichts gegen Sie, wir haben keine Probleme mit Ihnen, aber man weiß ja nicht, welche Minister nachkommen –, ist nur dann gegeben, wenn der Rechtsschutzbeauftragte und ebenso sein Personal weisungsfrei gestellt sind. Es macht keinen Sinn, wenn man den Rechtsschutzbeauftragten weisungsfrei stellt, er dann aber an den Minister berichten muss. Der Rechtsschutzbeauftragte muss sein Personal befehligen können und vorab klären können, ob er der Handlung zustimmt oder nicht.
Diese Rechtssicherheit beziehungsweise diesen wirksamen Rechtsschutz verlangt der Verfassungsgerichtshof, und das ist genau der Grund dafür, dass die Sozialdemokratie dieser Novelle nicht zustimmen kann, weil nämlich – um nicht wieder Zickzackkurse zu fahren – ganz einfach diese Passage, so wie sie jetzt in der Regierungsvorlage festgeschrieben ist, offensichtlich wieder nicht den Intentionen des Verfassungsgerichtshofes entspricht.
Herr Minister, ich habe noch eine Frage an Sie. Von uns allen ist ein Gesetz verabschiedet worden, wonach im Zuge der Installierung dieses Rechtsschutzbeauftragten keine Kosten anfallen sollen. Jetzt lese ich in der Regierungsvorlage, dass der Minister für den Rechtsschutzbeauftragten selbstverständlich Entschädigungskosten vorzusehen hat. – Also bitte, was ist los mit solchen Entwürfen? Auf der einen Seite gibt es einen gesetzlichen Auftrag, die finanziellen Kosten für ein Gesetz bekannt zu geben, auf der anderen Seite ist beschlossen, dass keine Kosten anfallen werden, in der Regierungsvorlage wiederum sind die Kosten angesprochen.
Ich möchte noch darauf hinweisen, dass wir von der Sozialdemokratie auch deshalb nicht zustimmen, weil wir keinen Zickzackkurs in der Demokratiepolitik fahren wollen. (Abg. Schöls: Das erste Mal!) Seit dem Jahr 2003 hat der Verfassungsgerichtshof zahlreiche Gesetze aufgehoben; so zum Beispiel die zwangsweise Pensionierung von Beamten, die Krankenkassenfinanzierung, die Ausgliederung der Verwaltung des Zivildienstes, zentrale Bestandteile des Asylgesetzes, zentrale Bestandteile des Sicherheitspolizeigesetzes und des Militärbefugnisgesetzes.
Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Was denkt sich diese Regierung dabei, wenn der Minister sagt: Gesetze müssen der Verfassung voll entsprechen!? Sechs Gesetzesbeschlüsse wurden seit dem Jahr 2003 aufgehoben. – Das entspricht natürlich nicht den Intentionen der Verfassung. (Beifall bei der SPÖ.)
19.52
Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Zu Wort gemeldet ist als Nächster Herr Abgeordneter Mag. Langreiter. – Bitte.
19.52
Abgeordneter Mag. Hans Langreiter (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Geschätzte Damen und Herren! Es ist immer wieder gut, wenn die Kollegen auch die einzelnen Gründe dafür darlegen, warum die Regierung bemüht ist, den Vorgaben des Verfassungsgerichtshofes nachzukommen. Man kann darüber diskutieren, ob da jetzt ein kleiner oder auch großer Teil vom Verfassungsgerichtshof aufgehoben worden ist, die restlichen Bedenken jedenfalls sind vom Verfassungsgerichtshof in letzter Konsequenz zurückgewiesen worden; zum einen aus inhaltlichen Gründen (Abg. Gaál: Nein, nein, aus formalen Gründen!), denn die Beschwerde wegen einer in Frage zu stellenden Trennung zwischen Militär und Polizei war inhaltlich, und zum anderen – das gebe ich zu, Kollege Gaál – aus formalen Gründen. Ich glaube, die sind nicht einmal verhandelt worden.
Es ist so, dass bei der Befugnis zur Festnahme der Verdachtsmoment hinzugekommen und näher determiniert worden ist. Im Bereich der Behandlung der festgenommenen Personen ist die schnelle Übergabe besser determiniert und somit auch den Vorgaben des Verfassungsgerichtshofes nachgekommen worden. Natürlich ist auch im Bereich der Achtung des Privat- und Familienlebens nachgebessert worden, damit ein wirksamer Rechtsschutz gewährleistet wird.
Die Weisungsfreiheit des Rechtsschutzbeauftragten betreffend – und das ist das Interessante – gibt es einen Konsens über alle Parteien hinweg, daher müssen jetzt Sie der Öffentlichkeit erklären, weshalb Sie nicht zustimmen. Einen Grund dafür, Frau Kollegin Stadlbauer – ist sie noch da? –, dass Sie nicht mitmachen, kann ich Ihnen schon sagen: Wir wollen einen unabhängigen und weisungsfreien Rechtsschutzbeauftragten – Sie hingegen wollen einen Rechtsschutzbeauftragten, der von Ihnen parteipolitisch instrumentalisiert wird. Das wollen Sie, daraus wollen Sie parteipolitisches Kalkül ziehen!
Es gibt den Ständigen Unterausschuss des Landesverteidigungsausschusses des Parlaments, es gibt die Datenschutzkommission, es gibt die Bundesheer-Beschwerdekommission, es gibt die Volksanwaltschaft, es gibt vieles andere mehr. (Abg. Dr. Einem: Das Salzamt!)
Das ist der einzige Weg, den Sie gehen wollen – aber den wollen wir nicht gehen! Wir wollen einen Rechtsschutz, der weisungsfrei und auch unabhängig ist. Da liegt eine irrige Meinung vor: Der Rechtsschutzbeauftragte kontrolliert nicht den Bundesminister. Das wäre mir neu, davon aber redet die Opposition. Ganz im Gegenteil! Der Rechtsschutzbeauftragte hat andere Aufgaben.
In letzter Konsequenz – ich will dem Kollegen Pack da gar nicht widersprechen, ganz im Gegenteil, er hat Recht, ich glaube das auch – wollen Sie auch die Aufhebung des Quellenschutzes. Wenn das der Fall sein sollte, dann wird es auch mit den sicherheitspolitischen Belangen durchaus ein Problem geben. Mit uns kann man diesen Weg nicht gehen!
Gehen Sie mit uns, indem Sie der Weisungsfreiheit des Rechtsschutzbeauftragten zustimmen! – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)
19.55
Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Zu Wort gemeldet ist als Nächster Herr Abgeordneter Mag. Darabos. Ich erteile es ihm.
19.56
Abgeordneter Mag. Norbert Darabos (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Sehr geehrter Herr Minister! Eine Zeit lang habe ich gedacht, die Diskussion
Nationalrat, XXII.GP | 82. Sitzung / Seite 197 |
wird sich qualitativ einigermaßen einpendeln. (Zwischenruf des Abg. Dipl.-Ing. Scheuch.) Ich darf bewerten, was ich will, Herr Abgeordneter Scheuch, das Rederecht werden Sie mir nicht nehmen. (Neuerlicher Zwischenruf des Abg. Dipl.-Ing. Scheuch.) Das Rederecht werde ich mir von Ihnen nicht nehmen lassen. (Beifall bei der SPÖ.)
Sie haben doch selbst zugehört, Herr Abgeordneter Scheuch. Man sagt: Wir reparieren das Gesetz ja eh, was will die Opposition eigentlich? Was heißt: Wir reparieren das Gesetz eh!? Könnten Sie sich einmal dazu entschließen, vor allem die Kollegen von der ÖVP, Gesetze so zu machen, dass man nicht zum Verfassungsgerichtshof gehen muss, der diese Gesetze sozusagen in zentralen Punkten wieder aufhebt? (Abg. Dr. Spindelegger: Herr Darabos! Wie lange sind Sie denn jetzt hier herinnen? – Weitere Zwischenrufe bei der ÖVP.)
Herr Kollege Murauer, Sie sagen so salopp, das seien doch Kleinigkeiten. (Abg. Murauer: Herr Darabos! Wie lange sind Sie denn jetzt hier herinnen?) Das ist egal, wie lange ich jetzt hier herinnen tätig bin, Kollege Murauer (Abg. Murauer: Dann erkundigen Sie sich!), Bewertungen werde ich mir auch von Ihnen nicht verbieten lassen. (Beifall bei der SPÖ.)
Ich sage ganz offen: Wenn Sie meinen, das seien Peanuts, dass es die Durchführung von Festnahmen ohne konkreten Tatverdacht geben soll, dann muss ich sagen: Also bitte, seien Sie mir nicht bös!
Die SPÖ hat das Gesetz deshalb angefochten, weil aus unserer Sicht dem Bundesheer sicherheitspolizeiliche Befugnisse zugeordnet worden sind. Genau das ist aufgehoben worden.
In einem ordentlichen Rechtsstaat gibt es die Exekutive, die Legislative und die Judikative. (Abg. Dipl.-Ing. Scheuch: Danke, Herr Oberlehrer! Sollen wir mitschreiben?) Das ist für uns wichtig, und es ist ebenso wichtig, dass diese sicherheitspolizeilichen Befugnisse auch dorthin zugeordnet werden, wo sie hingehören.
Minister Platter gestehe ich zu, dass er, wie er im Gegensatz zu anderen Ministern dieser Regierung gesagt hat, diese Punkte, die der Verfassungsgerichtshof aufgedeckt hat, ernst nimmt und ändern wird.
Minister Strasser, der auch im Sicherheitsbereich tätig ist, hat gesagt: Was Recht ist, muss nicht unbedingt gut sein! – Das ist ein Zugang zum Verfassungsstaat, der bedenklich ist. Wenn wir draußen weiterreden würden, würden Sie das vielleicht auch zugeben. Sie würden das auch zugeben. (Beifall bei der SPÖ.)
Ich sage offen: Mit uns ist auch ein Rechtsschutzbeauftragter legislativ festzulegen. (Zwischenruf des Abg. Dipl.-Ing. Scheuch.) Sie müssen sich allerdings im Klaren darüber sein, dass die Bedingungen, die wir stellen, nämlich die Weisungsfreiheit zu gewährleisten, von uns ernst genommen werden.
Ich sage Ihnen auch ganz ehrlich: Wenn man sich das Gesetz ansieht – und das ist ein neuer Aspekt in der Debatte –, dann sieht man, dass dort drinsteht, dass dieser Rechtsschutzbeauftragte, der Ihrem Vorschlag nach gegenüber dem Minister allein weisungsgebunden ist, auf Verlangen auch dem Ausschuss berichten muss. Auf Verlangen dem Ausschuss zu berichten heißt, dass die Freiheitlichen gemeinsam mit der ÖVP das derzeit mit Mehrheit ablehnen können.
Wir wollen drei Rechtsschutzbeauftragte, wir wollen die klare Legitimation durch das Parlament. Sie sollten hier über Ihren Schatten springen, dann steht einer gemeinsamen Beschlussfassung und einer Reparatur des Pfuschgesetzes aus dem Jahr 2001 nichts im Wege. (Beifall bei der SPÖ.)
19.59
Nationalrat, XXII.GP | 82. Sitzung / Seite 198 |
Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Zu einer tatsächlichen Berichtigung hat sich Frau Abgeordnete Stadlbauer zu Wort gemeldet. – Bitte.
19.59
Abgeordnete Bettina
Stadlbauer (SPÖ): Kollege
Langreiter hat gesagt, dass die SPÖ den Rechtsschutzbeauftragten politisch
binden möchte. – Das ist falsch!
Ich berichtige tatsächlich: Die SPÖ möchte, dass der Rechtsschutzbeauftragte dem Nationalrat berichtspflichtig ist und somit die Kontrolle im Parlament gestärkt wird. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)
Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Zum Wort gemeldet ist als Nächster Herr Abgeordneter Schöls. – Bitte.
19.59
Abgeordneter Alfred Schöls (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Kollege Darabos hat schon zu Beginn seiner Ausführungen seine eigene Rede bewertet: Er hat das Niveau in dieser Diskussion beklagt. Aber das ist jedem Abgeordneten vorbehalten, seine eigenen Positionen schon im Voraus zu bewerten.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich stelle mit großem Bedauern fest, dass vor allem die Sozialdemokratische Partei heute wieder einmal eine Gelegenheit verstreichen lässt, auch in Fragen der Landesverteidigung tatsächlich Verantwortung zu übernehmen.
Ein bisschen kann man es ja spüren. Wenn
man Kollegen Gaál oder Kollegin Pfeffer am Rednerpult beobachtet, dann hat man
das Gefühl: Ja wollen tät ich eh, aber dürfen tu ich nicht! (Ironische Heiterkeit des Abg. Gradwohl.)
Liebe Kolleginnen und Kollegen, warum geben Sie es denn nicht zu? Warum geben Sie es nicht zu, dass Sie wider besseres Wissen hier in der Oppositionsrolle agieren? So, wie Sie im Jahre 1967 – und jetzt bin ich, gebe ich auch zu, ein bisschen von den Vorkommnissen rund um die Bundespersonalvertretungswahlen, die in 20 Tagen stattfinden werden, geprägt – als sozialdemokratische Bewegung gegen das Bundespersonalvertretungsgesetz gestimmt haben und damit gegen die rechtliche Grundlage der öffentlich Bediensteten bei der Wahl der Interessenvertretung. (Abg. Dr. Einem: „Skandal“!) – Hör zu, ich sage dir noch etwas, vielleicht wirst du ohnehin positiv erwähnt!
In all den Jahren, in denen Sie in der Regierung waren, haben Sie sehr schwache Arbeitnehmerinteressenvertretungspolitik gemacht. (Beifall bei der ÖVP.)
Jetzt heißt es aufpassen! Vor drei Wochen hat Kollege Korecky – er ist euch bekannt – die Wahlberechtigten im öffentlichen Dienst angeschrieben. Die FSG-Abgeordneten haben im Jahr 1999 ihre Verantwortung für die ArbeitnehmerInnen sozialpolitisch wahrgenommen und aus einem „Reformkanzler“ – unter Anführungszeichen – einen argentinischen Autoverkäufer gemacht. – Das ist der Originaltext eines Schreibens eures Genossen Korecky an die öffentlich Bediensteten.
Ich habe mir die Mühe gemacht (Abg. Gradwohl: Was hat das mit dem Rechtsschutzbeauftragten zu tun?) und die Namen jener FSG-Abgeordneten ausdrucken lassen – nein, damit du die Brücke hast, damit ihr dann vielleicht doch wieder leichter zustimmen könnt (Abg. Gaál: Herr Kollege, deine Zeit ist abgelaufen!) –, die angeblich gegen die SPÖ gestimmt haben, aber es sich zu jenem Zeitpunkt auch nicht zugeben getraut haben. Daher nehmt jetzt (Abg. Gaál: Deine Zeit ist abgelaufen!) die Chance wahr, auch du, Toni, und stimmt zu, damit wir die entsprechende Mehrheit für die Weisungsfreistellung bekommen, damit ihr nicht dann wieder jammern und sagen müsst, dass
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ihr es ohnehin anders machen hättet wollen. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)
20.03
Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Schasching. – Bitte.
20.03
Abgeordnete Beate Schasching (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Geschätzte Damen und Herren! Kollege Schöls, wir kommen aus den Urzeiten wieder zurück ins Jahr 2000, und zwar zurück dorthin, als die Bundesregierung ein Militärbefugnisgesetz beschlossen hat, das der Prüfung durch den Verfassungsgerichtshof eben nicht standgehalten hat. Und darum geht es heute. Mit dieser Materie haben wir uns heute ja schon ausreichend beschäftigt.
Es geht uns als SPÖ aber hier und heute vor allem darum, festzustellen, dass es um die Wahrung von Grundrechten geht. Und da sind wir, geschätzte Kolleginnen und Kollegen, schon sehr, sehr, sehr sensibel. Denn es kann nicht sein, dass ein Minister meint, es sei nicht so dramatisch, wenn etwas vom Verfassungsgerichtshof nicht als Recht anerkannt wird. Ich verweise auf Minister Strasser, der das nicht so dramatisch findet. Ich verweise auch auf einen Landeshauptmann, der Verfassungsgerichtshofbeschlüsse nicht ernst nimmt. Und es ist mir schon auch noch ganz gut in Erinnerung, dass regierungskritische Oppositionspolitiker eingesperrt werden sollten. – Auch die Meinung eines Ministers dieser Bundesregierung beziehungsweise der vorangegangenen.
Daher, geschätzte Damen und Herren, sind wir sehr, sehr sensibel, wenn es um die Wahrung von Grundrechten geht und wenn der Verfassungsgerichtshof ein Gesetz aufgehoben hat, das einen Passus enthalten hat, der wirklich nicht der österreichischen Demokratie, sondern einer Bananenrepublik entspricht, wonach die Möglichkeit gegeben war, ohne konkreten Tatverdacht vorläufige Festnahmen durchzuführen. Ja, sehr verehrte Damen und Herren, da hätte man halt damals auch mit uns sprechen müssen (Abg. Amon: Die bezeichnet unser Land als Bananenrepublik! Das ist unerhört!) und unsere Vorschläge konkret einbeziehen müssen, anstatt drüberzufahren, wie es damals der Fall war, so wie Sie es heute noch immer wieder provozieren. Man hätte vielmehr mit uns eine sachliche Debatte führen müssen.
Heute hätten Sie es ja auch versucht – jetzt ist es schon ein bisschen spät. Wir sind aber nach wie vor gesprächsbereit und haben unsere Grundhaltung zum Militärbefugnisgesetz und vor allem zur Unabhängigstellung des Rechtsschutzbeauftragten mehrfach dargelegt. Wir wollen das Parlament stärken, wir wollen die parlamentarische Kontrolle stärken – das ist uns ein Anliegen –, und wir wollen vor allem auch die Grundrechte erhalten wissen. Dass wir auf das Erhalten wissen Bedacht nehmen, ist, denke ich, bei dieser Regierungskonstellation ganz besonders wichtig. In diesem Sinne kann es zu dieser Vorlage hier und heute von uns keine Zustimmung geben. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)
20.06
Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als Nächster zum Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Kößl. – Bitte.
20.06
Abgeordneter Günter Kößl (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Geschätzte Damen und Herren! Kollege Kummerer, ich glaube nicht, dass jemand süffisant lächelt, wenn ein Höchstgericht ein Gesetz oder Gesetzespunkte aufhebt. (Abg. Dr. Niederwieser: Aber der Strasser hat das schon gemacht!) Ganz im Gegenteil, wir nehmen
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das sehr ernst, und ich glaube, dass es mit dieser Vorlage heute eine ordentliche Korrektur des Militärbefugnisgesetzes gibt. Und es ist wirklich eine vertane Chance für die SPÖ, hier zu einer geordneten Rechtssicherheit und natürlich auch zu einer geordneten Kontrolle zu kommen.
Frau Kollegin, ich glaube schon, dass es, wenn das Parlament einen Rechtsschutzbeauftragten einsetzt und wir von diesem sicher vernünftigen und guten Weg abgehen, dass die drei Präsidenten und die Höchstrichter einen Rechtsschutzbeauftragten bestimmen, eine Verpolitisierung des Rechtsschutzbeauftragten gibt. Ich bin ebenfalls überzeugt davon, lieber Toni, dass du heute diesem Gesetz sehr gerne zustimmen würdest, aber wieder einmal Parteilinie vor Sachpolitik gestellt wird. Das finde ich sehr, sehr traurig (Abg. Dr. Puswald: Das wäre ja wie bei der ÖVP!), weil ich glaube, gerade im Sicherheitsbereich sollte man die Parteipolitik hintanstellen und die Sachpolitik in den Vordergrund stellen.
Ich bitte euch noch einmal sehr eindringlich, das zu überdenken, für eine geordnete Rechtssicherheit zu stimmen und somit diesem Gesetz zuzustimmen. (Beifall bei der ÖVP.)
20.08
Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als Nächster zum Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Gradwohl. – Bitte.
20.08
Abgeordneter Heinz Gradwohl (SPÖ): Herr Präsident! Geschätzter Herr Bundesminister! Geschätzter Herr Kollege Kößl! Ich verstehe nicht, was daran parteilich oder gar parteipolitisch sein soll, wenn das Parlament die Berichte des Rechtsschutzbeauftragten entgegennimmt. (Abg. Dr. Einem: Das sieht man ja beim Rechnungshof!) Ich weiß ja nicht, vielleicht sind Sie der Ansicht, nachdem Sie einen Freiheitlichen zum Rechnungshofpräsidenten machen mussten, dass jetzt der Rechnungshof parteiisch ist. Ich glaube nach wie vor, dass der Rechnungshof als Instrument des Parlaments überparteilich agiert, und genauso sollte es auch beim Rechtsschutzbeauftragten sein. (Abg. Scheibner: Auch der Präsident!) Aber Kollege Kößl wird das nicht mitnehmen können, denn er hört leider nicht zu. Auch Kollege Murauer wird das nicht mitnehmen können, denn er hat auch nicht zugehört. (Abg. Murauer: Vielleicht wiederholt er ...!) Aber vielleicht hat er am 19. Februar den „Kurier“ gelesen, denn da hat nämlich Herr Christoph Kotanko seinen Kommentar getitelt: „Wer mithören will, muss fühlen“. Und er hat dann die Nachhaltigkeit der Gesetzgebung dieser Bundesregierung derart beschrieben, dass der Verfassungsgerichtshof mit der Arbeit nicht mehr mitkommt.
Herr Kollege Murauer, wenn Sie irgendjemand anderem unterstellen, er würde es nicht verstehen wollen, denn das Können sei vorhanden, dann darf ich dieses Kompliment zurückgeben. Sie scheinen nicht verstehen zu wollen, dass es hier Parlamentarier gibt, die sich zutrauen, ohne den Filter des Herrn Bundesministers einen Bericht des Rechtsschutzbeauftragten entgegenzunehmen und auch zu beurteilen (Abg. Kößl: Zu dem haben wir ja den Unterausschuss!), und zwar genau im Unterausschuss, Kollege Kößl. Anscheinend lesen Sie nicht einmal die eigenen Vorlagen, denn dort steht drinnen: Er, der Herr Bundesminister, erstattet den Bericht.
Wir wollen einfach nur, dass der Rechtsschutzbeauftragte den Bericht erstattet, und zwar ungebunden, weisungsfrei samt seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern.
Herr Kollege Murauer, was, unterstellen Sie, hat der Herr Bundesminister zu verbergen, dass Sie diese Schutzklausel einfügen müssen? – Ich glaube, er hat nichts zu verbergen. Der Rechtsschutzbeauftragte könnte uns berichten, und wir hätten den Mut, entsprechend damit umzugehen.
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Kollege Amon, wenn ich weiß, wer in diesem Unterausschuss wie vereidigt ist, dann mache ich mir auch keine Sorgen wegen der Vertraulichkeit und wegen des Quellenschutzes. Dieser Quellenschutz ist von unserer Seite nie in Frage gestellt worden – jetzt bringt ihr das plötzlich in die Diskussion. Habt ihr Quellen, die ihr nicht preisgeben wollt? Da geht es ja nur darum, dass irgendetwas zu verbergen ist, scheint mir, denn sonst wärt ihr ja schon lange bereit, die Kontrollmöglichkeit des Parlaments wahrzunehmen und den Rechtsschutzbeauftragten im Sinne des SPÖ-Vorschlages zuzustimmen.
Da Kollege Scheuch vorher so beleidigt war, weil Norbert Darabos nur mit Kollegem Murauer gesprochen hat, spreche ich jetzt ein bisschen mit Kollegem Bösch, damit ein Ausgleich hergestellt wird.
Kollege Bösch, Sie haben vorher festgestellt, es hätte sich nur um einige Kleinigkeiten gehandelt, die der Verfassungsgerichtshof hier aufgehoben hat. – Es wurde schon einige Male angesprochen, aber ich möchte es noch einmal unterstreichen: Diese „Kleinigkeiten“, Herr Kollege Bösch, beschäftigen sich mit Dingen wie Grund- und Freiheitsrechtsschutz, nämlich damit, ob jemand verhaftet werden kann, festgenommen werden kann mit oder ohne Begründung und wie das weitere Verfahren abläuft. Und wenn Sie einer Republik das Wort reden, in der ein militärisches Organ einen Passanten auf der Straße ohne Angabe von Gründen festnehmen kann und es nicht ganz klar ist ... (Abg. Großruck: Die Schweizer Garde macht das auch!) – Sind wir im Vatikan, Kollege Großruck? Schön langsam weiß ich nicht mehr, wo wir sind. Ich jedenfalls fühle mich im österreichischen Parlament, Kollege Großruck – ich weiß nicht, wo du bist! (Beifall bei der SPÖ und den Grünen.)
Gerade deswegen, weil wir im österreichischen Parlament sind und weil wir stolz sind auf diese Republik und auch weiter stolz sein wollen auf diese Republik ... (Abg. Neugebauer: Ihr habt gerade von der „Bananenrepublik“ gesprochen!) Wir wollen keine Bananenrepublik werden, Kollege Neugebauer! Sie müssen ein bisschen zuhören, nicht selektiv wahrnehmen! Zuhören – verstehen – und dann verarbeiten! Oder, wie Kollege Walch sagt: Lesen – denken – reden! (Ruf bei der SPÖ: Wo ist der Walch?) Der ist leider nicht hier. Darum hat das jetzt nicht funktioniert.
Da wir diese Republik als rechtsstaatliche Republik erhalten wollen, meine Bitte: Lieber Kollege Murauer, fass Mut, gib deinem Herzen einen Stoß! Kollege Bösch, sei etwas mannhafter! Stimmt doch den Vorschlägen der Opposition zu! Stimmt einem Rechtsschutzbeauftragten zu, der diesen Namen auch verdient und wo das Parlament die Kontrolle darüber hat! (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der Grünen.)
20.13
Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Amon. – Bitte.
20.13
Abgeordneter Werner Amon, MBA (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Wenn der Verfassungsgerichtshof Teile eines Gesetzes aufhebt und eine Neuordnung einfordert und das Parlament dann diesem Auftrag nachkommt und diese Neuordnung im Gesetz vornimmt, dann ist das eigentlich ein normaler rechtsstaatlicher Vorgang. Das mit einer Bananenrepublik zu vergleichen ist jedenfalls aus unserer Sicht mit aller Deutlichkeit zurückzuweisen. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)
Herr Kollege Gradwohl, es ist richtig, dass in dieser Debatte die Aufhebung des Quellenschutzes nicht verlangt worden ist, aber gestatten Sie mir zu sagen, dass wir Sie hier im Verdacht haben, dass Sie diese Aufhebung wollen. (Abg. Gradwohl: Wie der
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Schelm denkt, so ist er!) Unsere Position dazu ist, dass es ja wohl nicht so sein kann, dass der Quellenschutz für Journalisten gilt, aber für militärische Dienste nicht. Also ich glaube, diesen Vergleich sollten Sie zumindest akzeptieren. Alles andere geht in Richtung einer völlig pazifistischen Einstellung, die wir auch nicht teilen, meine Damen und Herren. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)
Dem Herrn Bundesminister – und das ist, ich sage das als überzeugter Parlamentarier, gar nicht hoch genug einzuschätzen – ist es ein großes Anliegen, den Rechtsschutzbeauftragten deshalb in den Verfassungsrang zu heben, damit eben ausdrücklich diese Weisungsfreiheit gegeben ist. Diese Weisungsfreiheit des Rechtsschutzbeauftragten sollte gerade jenen, die die Grundrechte immer auf den Lippen führen, ein besonderes Anliegen sein.
Deshalb, meine Damen und Herren von der Sozialdemokratie, möchte ich Sie noch einmal einladen: Überlegen Sie sich das! Geben wir dem Rechtsschutzbeauftragten jenen Stellenwert, der ihm zuzumessen ist – und das wäre jener im Verfassungsrang, der garantiert, dass er weisungsfrei agieren kann! Ich lade Sie nochmals herzlichst dazu ein. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)
Abschließend möchte ich aber, da wir damit rechnen, wie wir es ja von der Sozialdemokratie gewöhnt sind, dass sie in ihrer leider nicht allzu konstruktiven Oppositionshaltung dem nicht die Zustimmung geben wird, noch einmal betonen, dass der Herr Bundesminister mehrmals erklärt hat, dass er, auch wenn es diese Weisungsmöglichkeit gibt, ausdrücklich den Rechtsschutzbeauftragten die volle Unterstützung zugesagt hat. Es gibt keinen einzigen Fall, der irgendwo öffentlich nachzulesen gewesen wäre, wo ein Rechtsschutzbeauftragter der Meinung gewesen wäre, er hätte nicht alle Informationen bekommen, die notwendig sind, um seiner Aufgabe nachzukommen. (Beifall bei der ÖVP.)
Deshalb, meine Damen und Herren von der Sozialdemokratie: Ich würde Sie bitten, ein bisschen mehr Vertrauen in unsere Behörden zu haben, ein bisschen mehr Vertrauen in unsere Exekutivorgane zu haben. Diese arbeiten nämlich sehr ordentlich, arbeiten sehr genau nach den Buchstaben des Gesetzes. Dieses Misstrauen, das Sie hier schüren wollen, ist bei weitem nicht angebracht. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)
20.17
Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Prähauser. – Bitte.
20.17
Abgeordneter Stefan Prähauser (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Herr Staatssekretär! Geschätzte Damen und Herren des Hohen Hauses! Das Gesetz, die Novellierung ist ausreichend diskutiert, die Hintergründe sind ausgeleuchtet, die verschiedensten Sichtweisen dargelegt. Eine Frage bleibt natürlich im Raum stehen – wir haben sie auch jetzt gehört –: Haben Sie kein Vertrauen in die Beamten?! – Das ist nicht unser Problem! Das Vertrauen in die Beamten ist gegeben. Wir haben ein Problem mit dieser Regierungskoalition, die jede Gelegenheit nützt, mit der Opposition in Sachen Landesverteidigung auf keinen grünen Zweig kommen zu müssen.
Ich möchte hier die Vorgehensweise bei der Verteidigungsdoktrin anmerken (Abg. Scheibner: Kein gutes Beispiel! Da seid ihr zurückgepfiffen worden!), wo wir ganz nahe dran waren, gemeinsam eine Entscheidung zu fällen, die letztendlich aber an Begriffen wie NATO, Neutralität gescheitert ist. Und wenn man heute weiß, dass die ÖVP die Neutralität jetzt ganz anders sieht, darf man uns nicht unterstellen, nicht ernst genug dort verhandelt zu haben.
Nationalrat, XXII.GP | 82. Sitzung / Seite 203 |
Was diese Weisungsfreiheit betrifft: Natürlich sind wir für Weisungsfreiheit – überhaupt keine Frage! –, aber für eine tatsächliche Weisungsfreiheit und nicht für eine vorgegebene, die ausschließlich einem untersteht, der nach Gutdünken dort besetzt oder wieder abberuft. – Das, meine Damen und Herren, halten wir für schwer bedenklich, und deshalb können wir hier auch nicht mitgehen.
Kollege Langreiter hat ja ganz klar gesagt, was er will. – Wir wollen das Gleiche, nur objektiv, auf einer demokratischen Ebene, dem Parlament zur Kontrolle vorgelegt.
Ich darf noch einmal erinnern: Es gibt einen weiteren Vorschlag der Regierung oder der ÖVP in dieser Regierungskoalition, der uns nachdenklich stimmt. Denken Sie über die Äußerungen nach, den Volksanwalt – nur mehr einen – vom Nationalrat wählen zu lassen und den Stellvertreter vom Bundesrat! – Na das ist ja relativ durchsichtig, meine Damen und Herren! Ich würde nur bitten, uns auch zu sagen, wie Sie das sehen würden, wenn Sie in der Opposition wären, ob Sie das dann in derselben Weise fordern würden.
Meine Damen und Herren! Wir Sozialdemokraten werden immer an der Seite des Bundesheeres stehen, wenn man uns die Möglichkeit gibt, unseren Teil dazu beizutragen.
Herr Bundesminister, ich stehe aber auch nicht an, mich bei Ihnen zu bedanken für die Möglichkeit, uns in der Bundesheer-Reformkommission auch einbringen zu können. – Das wäre der richtige Weg, solche Gesetzesmaterien anzugehen, wenn man gemeinsam dem Bundesheer helfen möchte, wenn man dem Bundesheer zu mehr Ansehen, wie es ihm gebührt, verhelfen möchte.
Wir als Sozialdemokraten haben dazu eine ganz klare Stellung: Wir sind für das österreichische Bundesheer, wir sind auch bei diesem Militärbefugnisgesetz an sich für einen weisungsfreien Rechtsschutzbeauftragten, aber ich wiederhole es noch einmal: Dieser sollte wirklich weisungsfrei und ausschließlich dem Parlament verantwortlich sein. (Beifall bei der SPÖ.)
20.20
Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Zu Wort gelangt Abgeordneter Dr. Liechtenstein. – Bitte.
20.20
Abgeordneter Dr. Vincenz Liechtenstein (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Minister! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Es ist natürlich jetzt nicht einfach für mich, die ganze Sache noch einmal darzustellen. Eines muss ich aber schon sagen: Auch das neutrale Österreich muss Europas Verteidigungskraft stärken. Das heißt, wir brauchen auch ein starkes, gestandenes Heer und auch die Einheit unseres Staates, dass wir darin alle derselben Meinung sind, dass wir in der Frage der Verteidigung gleich denkend sind.
Gerade in der Novelle wurden die Bedenken des Verfassungsgerichtshofs beachtet, wie ich selbst feststellen konnte. Die Sachen sind weitest durchdiskutiert. Ich kann deshalb abschließend nur Folgendes sagen: Ich hoffe und darf bitten, dass alle diesem Entwurf zustimmen, denn im Bereich der Landesverteidigung müssen wir Österreicher und Europäer zusammenstehen. Ich darf daher noch einmal darum bitten, dass man sich vielleicht doch überlegt, das heute passieren zu lassen. – Ich danke. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)
20.21
Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Zum Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.
Wünscht der Herr Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.
Nationalrat, XXII.GP | 82. Sitzung / Seite 204 |
Wir gelangen nun zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vornehme.
Zuerst gelangen wir zur Abstimmung über den Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Militärbefugnisgesetz geändert wird, samt Titel und Eingang in 667 der Beilagen.
Ich ersuche jene Damen und Herren, die für den Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Mehrheit und damit angenommen.
Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.
Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung die Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Es ist somit auch in dritter Lesung mehrheitlich angenommen.
Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entwurf eines Bundesverfassungsgesetzes, mit dem die Weisungsfreiheit von Rechtsschutzbeauftragten verankert wird, samt Titel und Eingang in 668 der Beilagen.
Da der vorliegende Gesetzentwurf Verfassungsbestimmungen enthält, stelle ich zunächst im Sinne des § 82 Abs. 2 Ziffer 1 der Geschäftsordnung die für die Abstimmung erforderliche Anwesenheit der verfassungsmäßig vorgesehenen Anzahl der Abgeordneten fest.
Ich bitte nunmehr jene Damen und Herren, die diesem Gesetzentwurf zustimmen, um ein bejahendes Zeichen. – Ich stelle fest, dass der vorliegende Gesetzentwurf nicht mit der erforderlichen Zweidrittelmehrheit angenommen wurde, sodass kein Gesetzesbeschluss des Nationalrates im Sinne des § 82 Abs. 2 Ziffer 1 der Geschäftsordnung vorliegt.
9. Punkt
Bericht des Verfassungsausschusses über
die Regierungsvorlage (619 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das
Pensionsgesetz 1965, das Bundesbahn-Pensionsgesetz, das Bezügegesetz und
das Bundestheaterpensionsgesetz geändert werden (656 d.B.)
Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Wir gelangen nun zum 9. Punkt der Tagesordnung.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Der erste Debattenredner ist Herr Abgeordneter Dr. Wittmann. – Bitte.
20.24
Abgeordneter Dr. Peter Wittmann (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Es handelt sich hiebei um eine Materie, in der durch eine Novelle eine Angleichung der Pensionsbezüge der Beamten an die der ASVG beziehungsweise der Hinterbliebenenregelung der Beamten an die der ASVG stattfinden soll. Da wir ja schon bei der damaligen Regelung im ASVG Bedenken geäußert haben, wird unsere Fraktion dieser Novelle nicht zustimmen.
Es gibt drei Punkte, die dagegen sprechen. Erstens wird nicht das Gesamteinkommen für den Vergleich der beiden Einkommen herangezogen, sondern nur das Erwerbseinkommen. Es ist nicht einsichtig, dass jemand, der ein Millioneneinkommen aus Zinsen oder aus Vermietung und Verpachtung hat, in den Genuss einer Pension kommt, während das für jemanden, der aus dem Erwerbseinkommen etwas mehr verdient als der Partner, der vorher verstirbt, nicht gilt. Das gewährleistet sicher wieder nicht die soziale Gerechtigkeit, die wir als Maßstab an ein derartiges Gesetz legen.
Nationalrat, XXII.GP | 82. Sitzung / Seite 205 |
Weiters ist für die Berechnung nur ein zweijähriger Zeitraum vor dem Tod ausschlaggebend. Es gab da Verhandlungen, die zwölf besten Monate heranzuziehen, aber das hat sich leider auch nicht durchgesetzt. Auch aus diesem Grund lehnen wir dieses Gesetz ab.
Ein weiterer Grund ist, dass sowohl die Arbeitslosenversicherung, die Krankenversicherung als auch die Unfallversicherung netto in die Vergleichsberechnung eingehen und leider nicht mit der Bemessungsgrundlage, sodass diese unterschiedlichen Regelungen eine Verschlechterung für den sozial schlechter Gestellten bedeuten. Aus diesen Gründen lehnen wir diese Novelle ab. (Beifall bei der SPÖ.)
20.26
Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Neugebauer. – Bitte.
20.26
Abgeordneter Fritz Neugebauer (ÖVP): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Meine geschätzten Kolleginnen und Kollegen! Kollege Wittmann! Die Eingangsbemerkung, dass es sich bei dieser Novellierung um eine Angleichung der Bezüge handelt, ist nicht richtig. Es geht nämlich um die Art der Berechnung der Witwen- und Witwerpensionen, die ja durch das Verfassungsgerichtshof-Erkenntnis vom Juni 2003 aufgehoben wurde.
Ich möchte zweitens festhalten, dass die Hinterbliebenen-Versorgungspensionen sowohl im Allgemeinen Sozialversicherungsrecht als auch im Pensionsgesetz des öffentlichen Dienstes bis dato immer gleich lautend geregelt waren. Da das auch in Zukunft so beibehalten werden soll, war die gegenständliche Novelle notwendig.
Ich verweise drittens auf den Spruch des Verfassungsgerichtshofes, der interessanterweise beim Vergleich der Bemessungsgrundlagen keine tauglichen Indikatoren für die Ermittlung der Hinterbliebenenpensionen findet. Das Abstellen auf die Bemessungsgrundlage spiegelt in einer doch nicht unerheblichen Zahl von Fällen die Versorgungslage der Hinterbliebenen nicht wirklich wider.
Viertens war zur Vorbereitung dieser Regelung eine große Runde der beteiligten Ministerien, des Hauptverbandes der Sozialversicherungsträger und der Sozialpartner eingerichtet. Diese Arbeitsgruppe hat mehrere Lösungsvorschläge erarbeitet, von denen nunmehr diese Variante realisiert werden soll: Durch das Heranziehen der letzten beiden Kalenderjahre vor dem Todeszeitpunkt soll die Versorgungslage zum Todeszeitpunkt auch entsprechend nachgebildet werden.
In einer Durchschnittsbetrachtung wird es möglicherweise da und dort geringfügige Veränderungen geben. In der weitaus überwiegenden Zahl der Fälle wird die Neuregelung an den Witwen- beziehungsweise Witwerpensionen, die bisher mit 60 Prozent bemessen worden sind, nichts ändern. Ich bitte Sie um Zustimmung zu dieser Vorlage. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)
20.28
Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Bevor der nächste Redner zum Wort gelangt, hört Herr Abgeordneter Scheuch bitte zu telefonieren auf! – Danke.
Zum Wort gelangt Herr Abgeordneter Öllinger. – Bitte.
20.28
Abgeordneter Karl Öllinger (Grüne): Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir Grüne haben schon bei der Novellierung des ASVG beziehungsweise der Witwenpensionsregelung unsere Bedenken geltend gemacht. Ich glaube, dass auch die Nachbildung bei den Bundesbahn-Pensionen, Bezügepensionen beziehungs-
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weise Pensionen im Bereich des öffentlichen Dienstes und die entsprechende Witwen- und Witwerregelung nichts daran ändern werden, dass das Parlament gut daran täte, endlich die Frage einer eigenständigen Altersversorgung für Männer und Frauen im Alter anzugehen.
Solange Sie und wir diese Frage nicht klären, wird es zu keiner befriedigenden Lösung kommen. Ich halte das Witwenpensionsrecht in der vorliegenden Form für keine gute, taugliche und zukunftsfähige Form.
Herr Kollege Neugebauer! Wie Sie wissen, haben wir Vorschläge für eine eigenständige Altersversorgung gemacht. Ich halte das für die Zukunft für wesentlich besser und sinnvoller. Abgesehen davon ändern die Regelungen, die hier zur Beschlusslage vorliegen, glaube ich, nichts daran, dass unter Umständen neue Ungerechtigkeiten produziert werden. Deshalb stimmen wir so wie bei der ASVG-Novellierung auch diesmal dagegen. (Beifall bei den Grünen.)
20.29
Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Scheibner. – Bitte.
20.30
Abgeordneter Herbert Scheibner (Freiheitliche): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Wir können uns den Einwendungen des Kollegen Öllinger und auch des Kollegen Wittmann nicht anschließen. Ich schließe mich aber umso lieber den Argumenten des Kollegen Neugebauer an. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.) Wir halten es für sinnvoll und notwendig, dem Verfassungsgerichtshof-Erkenntnis zu entsprechen, und das wird mit dieser Vorlage auch getan. – Danke schön. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP. – Abg. Öllinger: Sie entsprechen nicht!)
20.30
Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Pendl. – Bitte.
20.30
Abgeordneter Otto Pendl (SPÖ): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Hohes Haus! Da man im Ausschuss schon gesehen hat, dass man eigentlich nicht inhaltlich diskutieren will, sondern schlicht eine Anpassung an das ASVG vornehmen möchte, wird es, glaube ich, auch jetzt nichts mehr nützen, hier in die Thematik einzusteigen.
Liebe Kollegen! Liebe Dienstnehmerinnen und
Dienstnehmer von Seiten der Regierungsparteien! Wenn man etwas Schlechtes
gemacht hat und jetzt etwas an ein schlechtes Recht anpasst, dann überlasse ich
die Beurteilung darüber den Kolleginnen und Kollegen bei den bevorstehenden
Personalvertretungswahlen, lieber Alfred Schöls! (Beifall bei der
SPÖ. – Abg. Schöls: So ist es!)
Lieber Freund! Du hast hier vor wenigen Minuten die PV-Wahlen in den Mund genommen, und es wurde heute Vormittag bereits vom Kollegen Niederwieser ausgeführt, wie ihr mit den Kolleginnen und Kollegen umgeht. Großmundig redet ihr von neuen Ausbildungsmodellen. Jetzt aber schickt ihr eine BDG-Novelle herüber, und in diese schreibt ihr ex lege, dass „alles“, was keinen universitären Abschluss hat, nicht in A überstellt wird. Glaubt ihr denn, die Kolleginnen und Kollegen überzuckern das nicht? Wo ist denn die Trägerrakete von einem Gehaltsabschluss? – Nichts zu sehen, nichts zu hören.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Fredi, du weißt es ja, es bringt ja nichts, aber für alle, die es nicht wissen: Weißt du, wissen Sie alle, warum 1967 die SPÖ gegen die
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Beschlussfassung
gestimmt hat? Soll ich es sagen? (Abg. Schöls:
Weil ihr immer schon gegen etwas Vernünftiges wart!) – Weil die
Dienstaufsicht die Personalvertretungsorgane kontrolliert hat! Das war der
Grund. Das war damals schon euer demokratiepolitischer Zugang, Freunde, und
erst die Regierung Kreisky hat das geändert. – Nur, damit wir wissen,
wovon wir reden. (Beifall bei der SPÖ.)
Daher werden wir von Seiten der
Sozialdemokraten im Interesse der Kollegenschaft dieser Novelle nicht zustimmen.
(Beifall bei der SPÖ.)
20.32
Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Dr. Brader. – Bitte.
20.32
Abgeordneter Mag. Dr. Alfred Brader (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Meine geschätzten Damen und Herren! Herr Kollege, um das Abschneiden unserer Gruppe bei den Personalvertretungswahlen brauchen Sie sich keine Sorgen zu machen. Die Leute wissen schon, wer ihre Interessen vertritt.
Ich glaube, auch mit dieser Novelle ist eindeutig bewiesen, dass es hier zu keinen Verzerrungen und Ungerechtigkeiten kommt, sondern im Gegenteil: Durch die neue Vorgangsweise, nämlich die letzten zwei Jahre zu berücksichtigen, kommt es eigentlich zu einer Verbesserung. Ich denke, dass der Vergleichszeitraum von zwei Jahren, der ja im Sozialministerium so festgelegt wurde und einen Kompromiss darstellt, auch optimal ist.
Meine Damen und Herren! Mit dieser Novelle und den geplanten Änderungen in der Berechnungsart für Witwen- und Witwerpensionen ist eine notwendige Gesetzesreparatur geschehen. Ich meine, es ist eine Verbesserung, und ich bitte Sie, diesem Gesetz die Zustimmung zu geben. – Danke. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)
20.33
Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Grander. – Bitte.
20.33
Abgeordnete Maria Grander (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Hohes Haus! Auch meine Kinderstube war der Betriebsrat; ich war Betriebsratsvorsitzende. Es ist also nicht nur eine Legitimation Ihrer Seite, sondern auch wir kommen aus diesem – sagen wir es so – „Stall“. (Beifall bei der ÖVP.)
Die Inkompatibilität der Berechnungsgrundlage im Witwen- und Witwerversorgungsrecht des öffentlichen Dienstes mit derjenigen im Witwen- und Witwerpensionsrecht der allgemeinen Sozialversicherung, die ab 1. Juli 2004 bereits in Kraft ist, macht diese Änderung notwendig. Es geht um eine verfassungskonforme Anpassung.
Die Neuregelung führt zu mehr Gerechtigkeit, da nicht die Bemessungsgrundlage, sondern das tatsächliche Einkommen der letzten zwei Jahre für die Berechnung der Witwen- beziehungsweise Witwerpension herangezogen werden. Betroffen von der Adaptierung sind das Pensionsgesetz, das Bundesbahn-Pensionsgesetz, das Bezügegesetz und das Bundestheaterpensionsgesetz.
Ich werde einige Dinge nicht mehr ausführen, weil das meine Vorredner bereits gesagt haben. Neu ist die Berücksichtigung jedes Einkommens aus selbständiger oder unselbständiger Erwerbstätigkeit anstelle der bisher maßgeblichen Bemessungsgrundlage
Nationalrat, XXII.GP | 82. Sitzung / Seite 208 |
sowie von Pensionen auf Grund ausländischer Versicherungs- und Versorgungssysteme.
Ansonst entspricht der Einkommensbegriff dem bisher geltenden. Die Neuregelung wird in der weitaus überwiegenden Mehrzahl aller Fälle keine Auswirkung auf den Prozentsatz des Witwen- und Witwerversorgungsgenusses haben. – Danke. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)
20.35
Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Zum Wort ist niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.
Wünscht der Herr Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.
Wir gelangen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in 619 der Beilagen.
Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Es ist dies die Mehrheit und damit angenommen.
Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.
Ich bitte jene Damen und Herren, die dem
vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung geben, um ein
diesbezügliches Zeichen. – Es ist dies ebenfalls die Mehrheit. Das Gesetz ist
somit auch in dritter Lesung angenommen.
Die Tagesordnung ist erschöpft.
Einlauf
Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Ich gebe noch bekannt, dass in der heutigen Sitzung die Anfragen 2248/J bis 2281/J eingelangt sind.
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Die nächste Sitzung des Nationalrates berufe ich für Mittwoch, den 10. November 2004, 9 Uhr mit folgender Tagesordnung ein:
Bericht des Budgetausschusses über die Regierungsvorlage (650 der Beilagen): Bundesfinanzgesetz 2005 samt Anlagen (670 der Beilagen).
Zur Beratung kommen Beratungsgruppe I: Oberste Organe, Beratungsgruppe II: Bundeskanzleramt einschließlich Generaldebatte, Beratungsgruppe X: Verkehr, Innovation und Technologie, Beratungsgruppe V: Justiz.
In dieser Sitzung findet keine Fragestunde statt.
Die heutige Sitzung ist geschlossen.
Schluss der Sitzung: 20.37 Uhr
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