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Stenographisches Protokoll

 

 

 

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58. Sitzung des Nationalrates der Republik Österreich

XXIII. Gesetzgebungsperiode

 

Mittwoch, 7. Mai 2008

 

 


Stenographisches Protokoll

58. Sitzung des Nationalrates der Republik Österreich

XXIII. Gesetzgebungsperiode                        Mittwoch, 7. Mai 2008

Dauer der Sitzung

Mittwoch, 7. Mai 2008: 9.04 – 20.11 Uhr

*****

Tagesordnung

1. Punkt: Erklärungen des Bundesministers für Inneres und der Bundesministerin für Justiz gemäß § 19 Absatz 2 der Geschäftsordnung des Nationalrates zu aktuellen Fragen der Inneren Sicherheit bzw. zu aktuellen Fragen des Gewaltschutzrechts und Opferschutzes

2. Punkt: Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über die Erlangung der Studien­berechtigung für Studien an Pädagogischen Hochschulen (Hochschul-Studienberechti­gungsgesetz – HStudBerG) erlassen sowie das Hochschulgesetz 2005 und das Privat­schulgesetz geändert werden

3. Punkt: Bericht über den Antrag 483/A der Abgeordneten Fritz Grillitsch, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Marktordnungsgesetz 2007 – MOG 2007 und das Marktordnungs-Überleitungsgesetz geändert werden

4. Punkt: Bericht und Antrag über den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem die Referenzmengen-Zuteilungs-Verordnung 2006 geändert wird

5. Punkt: Erste Lesung: Antrag der Abgeordneten Ing. Peter Westenthaler, Kollegin und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Ge­schäftsordnung des Nationalrates (Geschäftsordnungsgesetz 1975) geändert wird (603/A)

6. Punkt: Erste Lesung: Antrag der Abgeordneten Dr. Josef Cap, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die Verfahrensordnung für parlamen­tarische Untersuchungsausschüsse (Anlage zum Bundesgesetz über die Geschäfts­ordnung des Nationalrates) geändert wird (634/A)

7. Punkt: Erste Lesung: Antrag der Abgeordneten Mag. Dr. Martin Graf, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die Geschäftsordnung des Nationalrates (Geschäftsordnungsgesetz 1975), geändert wird (610/A)

8. Punkt: Erste Lesung: Antrag der Abgeordneten Karl Öllinger, Kolleginnen und Kol­legen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversiche­rungs­ge­setz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz und das Bauernsozialver­sicherungs­gesetz geändert werden (599/A)


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll58. Sitzung / Seite 2

9. Punkt: Erste Lesung: Antrag der Abgeordneten Ing. Peter Westenthaler, Kollegin und Kollegen betreffend ein Bundesverfassungsgesetz, mit dem das Bundes-Ver­fassungsgesetz (B-VG), BGBl Nr. 1/1930, geändert wird (604/A)

10. Punkt: Erste Lesung: Antrag der Abgeordneten Mag. Albert Steinhauser, Kolle­ginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Gebührengesetz 1957 geändert wird (625/A)

11. Punkt: Erste Lesung: Antrag der Abgeordneten Leopold Mayerhofer, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über das Dienstrecht der Beamten (Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979 – BDG 1979), BGBl. Nr. 333/1979, geändert wird (635/A)

12. Punkt: Erste Lesung: Antrag der Abgeordneten Dr. Eva Glawischnig-Piesczek, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesverfassungsgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz geändert und ein Bundesgesetz über die Instandsetzung und Fürsorge jüdischer Friedhöfe erlassen wird (639/A)

13. Punkt: Erste Lesung: Antrag der Abgeordneten Mag. Dr. Wolfgang Zinggl, Kolle­ginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Rückgabe von Kunstgegenständen aus den Österreichischen Bundesmuseen und Sammlungen und das Gesetz vom 1. August 1895 über das gerichtliche Verfahren in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten geändert werden (643/A)

14. Punkt: Erste Lesung: Antrag der Abgeordneten Heinz-Christian Strache, Kolle­ginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Besteuerung des Einkommens natürlicher Personen (Einkommensteuergesetz 1988 – EstG 1988), StF: BGBl. Nr. 400/1988, zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 44/2008, geän­dert wird (683/A)

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Inhalt

Personalien

Verhinderungen .............................................................................................................. 35

Geschäftsbehandlung

Verlangen auf Durchführung einer kurzen Debatte über die Anfragebeant­wortung 3585/AB gemäß § 92 Abs. 1 der Geschäftsordnung ........................................................................................ 57

Durchführung einer kurzen Debatte gemäß § 57a Abs. 1 der Geschäftsordnung ...... 150

Redner/Rednerinnen:

Mag. Dr. Martin Graf ............................................................................................... ... 151

Staatssekretär Dr. Christoph Matznetter ............................................................. ... 153

Kai Jan Krainer ....................................................................................................... ... 156

Dkfm. Dr. Günter Stummvoll ................................................................................ ... 157

Mag. Werner Kogler ............................................................................................... ... 159

Wolfgang Zanger .................................................................................................... ... 161

Josef Bucher ........................................................................................................... ... 162

Antrag der Abgeordneten Mag. Dr. Martin Graf, Kolleginnen und Kollegen auf Nichtkenntnisnahme der Anfragebeantwortung 3585/AB – Ablehnung .......................................................  162, 163


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll58. Sitzung / Seite 3

Absehen von der 24-stündigen Frist für das Aufliegen der schriftlichen Aus­schussberichte 550 und 551 d.B. gemäß § 44 (2) der Geschäftsordnung .......................................................................... 57

Redezeitbeschränkung nach Beratung in der Präsidialkonferenz gemäß § 57 Abs. 3 Z. 2 der Geschäftsordnung .......................................................................................................... 58

Verlangen auf Durchführung einer namentlichen Abstimmung .................................. 173

Unterbrechung der Sitzung ........................................................................................ 173

Aktuelle Stunde (13.)

Thema: „Gratis Sonne statt teurem Öl: Sozial gerecht verteilen – klima­gerecht umsteuern“     ............................................................................................................................... 35

Redner/Rednerinnen:

Dr. Eva Glawischnig-Piesczek .............................................................................. ..... 35

Bundesminister Dipl.-Ing. Josef Pröll .................................................................. ..... 38

Petra Bayr ................................................................................................................ ..... 41

Karlheinz Kopf ........................................................................................................ ..... 42

Mag. Bruno Rossmann .......................................................................................... ..... 44

Ing. Norbert Hofer ................................................................................................... ..... 45

Veit Schalle .............................................................................................................. ..... 47

Dkfm. Dr. Hannes Bauer ........................................................................................ ..... 48

Fritz Grillitsch .......................................................................................................... ..... 49

Dr. Ruperta Lichtenecker ....................................................................................... ..... 50

Dipl.-Ing. Karlheinz Klement, MAS........................................................................ ..... 52

Herbert Scheibner .................................................................................................. ..... 53

Ausschüsse

Zuweisungen .................................  55, 206, 212, 215, 220, 224, 227, 228, 233, 237, 240

Verhandlungen

1. Punkt: Erklärungen des Bundesministers für Inneres und der Bundes­minis­terin für Justiz gemäß § 19 Absatz 2 der Geschäftsordnung des Nationalrates zu aktuellen Fragen der Inneren Sicherheit bzw. zu aktuellen Fragen des Gewalt­schutzrechts und Opferschutzes .................................... 58

Bundesminister Günther Platter ................................................................................ 58

Bundesministerin Dr. Maria Berger ........................................................................... 62

Verlangen auf Durchführung einer Debatte gemäß § 81 Abs. 1 der Geschäfts­ordnung                   58

Redner/Rednerinnen:

Dr. Josef Cap ........................................................................................................... ..... 65

Dr. Wolfgang Schüssel .......................................................................................... ..... 68

Dr. Alexander Van der Bellen ................................................................................ ..... 71

Heinz-Christian Strache ......................................................................................... ..... 74

Ing. Peter Westenthaler ......................................................................................  76, 132

Ulrike Königsberger-Ludwig ................................................................................. ..... 80

Maria Rauch-Kallat ................................................................................................. ..... 81

Barbara Zwerschitz ................................................................................................ ..... 83

Harald Vilimsky ....................................................................................................... ..... 84

Herbert Scheibner .................................................................................................. ..... 88

Dr. Johannes Jarolim ............................................................................................. ..... 89


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll58. Sitzung / Seite 4

Mag. Heribert Donnerbauer ................................................................................... ..... 91

Mag. Albert Steinhauser ........................................................................................ ..... 95

Dr. Peter Fichtenbauer ........................................................................................... ..... 96

Mag. Gernot Darmann ........................................................................................  99, 113

Rudolf Parnigoni ..................................................................................................... ... 101

Günter Kößl ............................................................................................................. ... 102

Dr. Peter Pilz ............................................................................................................ ... 103

Mag. Gerald Hauser ................................................................................................ ... 104

Ursula Haubner ....................................................................................................... ... 105

Mag. Gisela Wurm .................................................................................................. ... 107

Mag. Heribert Donnerbauer (tatsächliche Berichtigung) .......................................... 108

Barbara Riener ........................................................................................................ ... 108

Mag. Brigid Weinzinger .......................................................................................... ... 110

Dr. Gerhard Kurzmann .......................................................................................... ... 111

Mag. Johann Maier ..................................................................................................... 124

Ridi Steibl .................................................................................................................... 126

Michaela Sburny ......................................................................................................... 126

Mag. Andrea Kuntzl ................................................................................................... 128

Ing. Norbert Kapeller .............................................................................................. ... 129

Mag. Ulrike Lunacek ............................................................................................... ... 130

Sonja Ablinger ........................................................................................................ ... 131

Entschließungsantrag (Misstrauensantrag) der Abgeordneten Ing. Peter Westenthaler, Kollegin und Kollegen betreffend Versagen des Vertrauens gegenüber der Bundesministerin für Justiz gemäß Artikel 74 Abs. 1 des Bundes-Verfassungsgesetzes – Ablehnung ......................................  79, 136

Entschließungsantrag der Abgeordneten Heinz-Christian Strache, Kollegin­nen und Kollegen betreffend härtere Strafen zum Schutz Minderjähriger – Ab­lehnung .....................................  86, 136

Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Johannes Jarolim, Mag. Heri­bert Donnerbauer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Maßnahmen zur Gewaltprävention und zum Schutz von Kindern – Annahme (E 71)    93, 136

Entschließungsantrag der Abgeordneten Heinz-Christian Strache, Kollegin­nen und Kollegen betreffend die längst überfällige Ausweitung des Schutzes Minderjähriger – Ablehnung ............  98, 136


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll58. Sitzung / Seite 5

Entschließungsantrag der Abgeordneten Ing. Peter Westenthaler, Kollegin und Kollegen betreffend Zentrales Register für Sexualverbrecher – Ablehnung .......................................  116, 136

Entschließungsantrag der Abgeordneten Ing. Peter Westenthaler, Kollegin und Kollegen betreffend Berufsverbot für Sexualverbrecher – Ablehnung ................................................  117, 136

Entschließungsantrag der Abgeordneten Ing. Peter Westenthaler, Kollegin und Kollegen betreffend Bewusstseinsbildung und Verantwortung für Unmün­dige – Ablehnung .............  118, 136

Entschließungsantrag der Abgeordneten Ing. Peter Westenthaler, Kollegin und Kollegen betreffend Strafschärfung für Sexualstraftäter und Kinder­schän­der – Ablehnung ..............  119, 137

Entschließungsantrag der Abgeordneten Ing. Peter Westenthaler, Kollegin und Kollegen betreffend regelmäßige Untersuchungen von Kindern – Ablehnung .........................................................  120, 137

Entschließungsantrag der Abgeordneten Ing. Peter Westenthaler, Kollegin und Kollegen betreffend Anzeigepflicht bei Gewalt gegen Kinder – Ablehnung .........................................  121, 137

Entschließungsantrag der Abgeordneten Ing. Peter Westenthaler, Kollegin und Kollegen betreffend Verjährungsfristen bei Verbrechen an Kindern und Jugendlichen – Ablehnung .  122, 137

Entschließungsantrag der Abgeordneten Ing. Peter Westenthaler, Kollegin und Kollegen betreffend Ausschluss der Tilgungen bei Sexualverbrechen – Ablehnung ..........................  123, 137

Entschließungsantrag der Abgeordneten Ing. Peter Westenthaler, Kollegin und Kollegen betreffend Suche nach vermissten Personen – Ablehnung ............................................................  124, 137

2. Punkt: Bericht des Unterrichtsausschusses über die Regierungsvorlage (522 d.B.): Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über die Erlangung der Studienberechtigung für Studien an Pädagogischen Hochschulen (Hochschul-Studienberechtigungsgesetz – HStudBerG) erlassen sowie das Hochschulge­setz 2005 und das Privatschulgesetz geändert werden (533 d.B.) ............................. 137

Redner/Rednerinnen:

DDr. Erwin Niederwieser ....................................................................................... ... 138

Fritz Neugebauer .................................................................................................... ... 140

Dieter Brosz ............................................................................................................. ... 141

Mag. Dr. Martin Graf ............................................................................................... ... 144

Ursula Haubner ....................................................................................................... ... 148

Bundesministerin Dr. Claudia Schmied .............................................................. ... 149

Josef Broukal .......................................................................................................... ... 150

Dr. Gertrude Brinek ................................................................................................ ... 163

Barbara Zwerschitz ................................................................................................ ... 164

Dr. Gerhard Kurzmann .......................................................................................... ... 165

Beate Schasching ................................................................................................... ... 166

Silvia Fuhrmann ...................................................................................................... ... 167

Dr. Robert Rada ...................................................................................................... ... 168

Anna Franz .................................................................................................................. 169

Mag. Christine Muttonen ........................................................................................... 169

Dr. Johann Georg Schelling .................................................................................. ... 170

Elmar Mayer ............................................................................................................ ... 171

Entschließungsantrag der Abgeordneten Dieter Brosz, Kolleginnen und Kollegen betreffend Verbesserung der Qualität der LehrerInnenbildung – Ableh­nung ...............................................  143, 172

Entschließungsantrag der Abgeordneten Mag. Dr. Martin Graf, Kolleginnen und Kollegen betreffend Abschaffung der Studiengebühren – Ablehnung (na­ment­liche Abstimmung) ....  147, 173

Annahme des Gesetzentwurfes ................................................................................... 172

Gemeinsame Beratung über

3. Punkt: Bericht des Ausschusses für Land- und Forstwirtschaft über den Antrag 483/A der Abgeordneten Fritz Grillitsch, Kolleginnen und Kollegen be­treffend ein Bundesgesetz, mit dem das Marktordnungsgesetz 2007 – MOG 2007 und das Marktordnungs-Überleitungsgesetz geändert werden (550 d.B.) ...................................................................................................................... 175

4. Punkt: Bericht und Antrag des Ausschusses für Land- und Forstwirtschaft über den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem die Referenzmengen-Zuteilungs-Verordnung 2006 geändert wird (551 d.B.)              ............................................................................................................................. 175


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll58. Sitzung / Seite 6

Redner/Rednerinnen:

Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber ........................................................................ ... 175

Fritz Grillitsch .......................................................................................................... ... 177

Dipl.-Ing. Karlheinz Klement, MAS ..................................................................  179, 196

Gabriele Binder-Maier ............................................................................................... 183

Mag. Dr. Manfred Haimbuchner ......................................................................  184, 200

Sigisbert Dolinschek .................................................................................................. 185

Bundesminister Dipl.-Ing. Josef Pröll .................................................................. ... 186

Franz Eßl .................................................................................................................. ... 188

Rainer Wimmer ....................................................................................................... ... 189

Ing. Hermann Schultes ........................................................................................... ... 190

Rosemarie Schönpass ........................................................................................... ... 191

Jakob Auer .............................................................................................................. ... 192

Elmar Mayer ............................................................................................................ ... 193

Anna Höllerer .......................................................................................................... ... 194

Mag. Kurt Gaßner ................................................................................................... ... 195

Johannes Zweytick ................................................................................................. ... 197

Christoph Kainz ...................................................................................................... ... 198

Karl Freund .............................................................................................................. ... 199

Entschließungsantrag der Abgeordneten Dipl.-Ing. Karlheinz Klement, MAS, Kolleginnen und Kollegen betreffend Beschränkung der Cross Compliance Be­stimmungen auf ein Mindestausmaß – Ablehnung               182, 201

Annahme der beiden Gesetzentwürfe in 550 und 551 d.B. ......................................... 201

5. Punkt: Erste Lesung: Antrag der Abgeordneten Ing. Peter Westenthaler, Kollegin und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Geschäftsordnung des Nationalrates (Geschäftsordnungsgesetz 1975) geändert wird (603/A) ............................................ 202

Redner/Rednerinnen:

Herbert Scheibner .................................................................................................. ... 202

Otto Pendl ................................................................................................................ ... 202

Mag. Helmut Kukacka ............................................................................................ ... 203

Mag. Werner Kogler ............................................................................................... ... 204

Mag. Dr. Martin Graf ............................................................................................... ... 204

Dr. Peter Fichtenbauer ........................................................................................... ... 206

Zuweisung des Antrages 603/A an den Geschäftsordnungsausschuss ..................... 206

6. Punkt: Erste Lesung: Antrag der Abgeordneten Dr. Josef Cap, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die Verfahrensordnung für parlamentarische Untersuchungsausschüsse (Anlage zum Bundesgesetz über die Geschäftsordnung des Nationalrates) geändert wird (634/A)                          206

Redner/Rednerinnen:

Dr. Josef Cap ........................................................................................................... ... 207

Mag. Heribert Donnerbauer ................................................................................... ... 208

Dieter Brosz ............................................................................................................. ... 209

Dr. Peter Fichtenbauer ........................................................................................... ... 211

Ing. Peter Westenthaler .......................................................................................... ... 211

Mag. Dr. Martin Graf (tatsächliche Berichtigung) ...................................................... 212

Ing. Peter Westenthaler (Erwiderung auf eine tatsächliche Berichtigung) ................ 212

Zuweisung des Antrages 634/A an den Geschäftsordnungsausschuss ..................... 212


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll58. Sitzung / Seite 7

7. Punkt: Erste Lesung: Antrag der Abgeordneten Mag. Dr. Martin Graf, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die Geschäfts­ordnung des Nationalrates (Geschäftsordnungsgesetz 1975), geändert wird (610/A) ................................................................................................... 212

Redner/Rednerinnen:

Mag. Dr. Martin Graf ............................................................................................... ... 213

Dr. Peter Wittmann ................................................................................................. ... 213

Dieter Brosz ............................................................................................................. ... 213

Herbert Scheibner .................................................................................................. ... 214

Dkfm. Dr. Günter Stummvoll (tatsächliche Berichtigung) ....................................... 215

Zuweisung des Antrages 610/A an den Geschäftsordnungsausschuss ..................... 215

8. Punkt: Erste Lesung: Antrag der Abgeordneten Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozial­ver­sicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz und das Bauern­sozialversicherungsgesetz geändert werden (599/A)          ............................................................................................................................. 215

Redner/Rednerinnen:

Karl Öllinger ............................................................................................................ ... 215

Josef Muchitsch ...................................................................................................... ... 217

Mag. Gertrude Aubauer ......................................................................................... ... 218

Werner Neubauer .................................................................................................... ... 218

Sigisbert Dolinschek .............................................................................................. ... 220

Zuweisung des Antrages 599/A an den Ausschuss für Arbeit und Soziales ............... 220

9. Punkt: Erste Lesung: Antrag der Abgeordneten Ing. Peter Westenthaler, Kollegin und Kollegen betreffend ein Bundesverfassungsgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG), BGBl Nr. 1/1930, geändert wird (604/A) .................................................................................................................. 220

Redner/Rednerinnen:

Ing. Peter Westenthaler .......................................................................................... ... 220

Dr. Peter Wittmann ................................................................................................. ... 221

Dr. Peter Sonnberger ............................................................................................. ... 222

Mag. Albert Steinhauser ........................................................................................ ... 222

Dr. Robert Aspöck .................................................................................................. ... 223

Zuweisung des Antrages 604/A an den Verfassungsausschuss ................................ 224

10. Punkt: Erste Lesung: Antrag der Abgeordneten Mag. Albert Steinhauser, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Gebühren­gesetz 1957 geändert wird (625/A)                            224

Redner/Rednerinnen:

Mag. Albert Steinhauser ........................................................................................ ... 224

Mag. Ruth Becher ................................................................................................... ... 225

Gabriele Tamandl ....................................................................................................... 225

Bernhard Vock ............................................................................................................ 226

Zuweisung des Antrages 625/A an den Finanzausschuss .......................................... 227

11. Punkt: Erste Lesung: Antrag der Abgeordneten Leopold Mayerhofer, Kolle­ginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über das Dienstrecht der Beamten (Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979 – BDG 1979), BGBl. Nr. 333/1979, geändert wird (635/A)                        227

Redner/Rednerinnen:

Leopold Mayerhofer ................................................................................................... 227

Otto Pendl ................................................................................................................... 228


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll58. Sitzung / Seite 8

Zuweisung des Antrages 635/A an den Ausschuss für innere Angelegenheiten ........ 228

12. Punkt: Erste Lesung: Antrag der Abgeordneten Dr. Eva Glawischnig-Piesczek, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesverfassungsgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz geändert und ein Bundesgesetz über die Instandsetzung und Fürsorge jüdischer Friedhöfe erlassen wird (639/A)             ............................................................................................................................. 228

Redner/Rednerinnen:

Mag. Dr. Wolfgang Zinggl ......................................................................................... 228

Dr. Elisabeth Hlavac ................................................................................................... 229

Dr. Gertrude Brinek ................................................................................................... 230

Werner Neubauer .................................................................................................... ... 231

Ing. Peter Westenthaler .......................................................................................... ... 232

Zuweisung des Antrages 639/A an den Verfassungsausschuss ................................ 233

13. Punkt: Erste Lesung: Antrag der Abgeordneten Mag. Dr. Wolfgang Zinggl, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundes­gesetz über die Rückgabe von Kunstgegenständen aus den Österreichischen Bundesmuseen und Sammlungen und das Gesetz vom 1. August 1895 über das gerichtliche Verfahren in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten geändert werden (643/A)                       233

Redner/Rednerinnen:

Mag. Dr. Wolfgang Zinggl ...................................................................................... ... 233

Mag. Christine Muttonen ....................................................................................... ... 234

Franz Morak ............................................................................................................. ... 235

Dr. Gerhard Kurzmann .......................................................................................... ... 236

Zuweisung des Antrages 643/A an den Verfassungsausschuss ................................ 237

14. Punkt: Erste Lesung: Antrag der Abgeordneten Heinz-Christian Strache, Kol­le­ginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Besteuerung des Einkommens natürlicher Personen (Einkommen­steuer­gesetz 1988 – EstG 1988), StF: BGBl. Nr. 400/1988, zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 44/2008, geändert wird (683/A) .................................................................... 237

Redner/Rednerinnen:

Heinz-Christian Strache ......................................................................................... ... 237

Sylvia Rinner ........................................................................................................... ... 237

August Wöginger .................................................................................................... ... 238

Mag. Bruno Rossmann .......................................................................................... ... 239

Ursula Haubner ....................................................................................................... ... 240

Zuweisung des Antrages 683/A an den Finanzausschuss .......................................... 240

Eingebracht wurden

Petitionen ...................................................................................................................... 56

Petition betreffend „Erhaltung und Schutz der waidgerechten Jagd und seiner kulturellen Tradition in Österreich“ (Ordnungsnummer 34) (überreicht vom Abge­ord­neten Mag. Gernot Darmann)

Petition betreffend „Anlagengenehmigungen in luftbelasteten Gebieten, Novelle des Immissionsschutzgesetzes-Luft (IG-L)“ (Ordnungsnummer 35) (überreicht von den Abgeordneten Adelheid Irina Fürntrath und Josef Muchitsch)


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll58. Sitzung / Seite 9

Petition betreffend „Petition für kindgerechte Bildung“ (Ordnungsnummer 36) (über­reicht vom Abgeordneten Dieter Brosz)

Bürgerinitiative ............................................................................................................ 56

Bürgerinitiative betreffend „Ja zum Klimaschutz“ (Ordnungsnummer 19)

Regierungsvorlagen ................................................................................................... 55

526: Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Republik Türkei zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen samt Protokoll

537: Bundesgesetz, mit dem das Luftfahrtgesetz geändert wird

538: Bundesgesetz über den zwischenstaatlichen Luftverkehr 2008 (BGzLV 2008)

539: Bundesgesetz, mit dem das EWR-Psychologengesetz geändert wird (EWR-PG-Novelle 2008)

540: Bundesgesetz, mit dem das EWR-Psychotherapiegesetz geändert wird (EWR-PthG-Novelle 2008)

541: Bundesgesetz, mit dem das Bundes-Gleichbehandlungsgesetz geändert wird

542: Grundbuchs-Novelle 2008 – GB-Nov 2008

543: Sozialversicherungs-Änderungsgesetz 2008 – SVÄG 2008

544: Bundesgesetz zur Errichtung der „OeAD-Gesellschaft mit beschränkter Haftung“ (OeAD-Gesetz – OeADG)

Berichte ......................................................................................................................... 56

Vorlage 21 BA: Bericht über die Genehmigung von überplanmäßigen Ausgaben im 1. Quartal 2008; BM f. Finanzen

Vorlage 22 BA: Bericht über die Genehmigung von Vorbelastungen für das 1. Quartal 2008; BM f. Finanzen

III-134: Bericht, Reihe Bund 2008/5; Rechnungshof

III-135: Siebenter Bericht gemäß dem Katastrophenfondsgesetz 1996 betreffend die Fondsgebarung in den Jahren 2006 und 2007; BM f. Finanzen

III-136: Bericht über den Zivildienst und die mit ihm zusammenhängende finanzielle Gebarung für die Jahre 2005, 2006 und 2007; BM f. Inneres

III-138: Tätigkeitsbericht des Verkehrs-Arbeitsinspektorates für das Jahr 2007; BM f. Verkehr, Innovation und Technologie

III-139: Bericht betreffend die Jahresvorschau 2008 auf der Grundlage des Legislativ- und Arbeitsprogramms der Kommission sowie des 18-Monats­programms der deutschen, portugiesischen und slowenischen Präsidentschaften; BM f. Unterricht, Kunst und Kultur


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll58. Sitzung / Seite 10

III-140: Tätigkeitsbericht des Digitalisierungsfonds für das Berichtsjahr 2007; BM f. Frauen, Medien und öffentlichen Dienst

III-141: Tätigkeitsbericht des Fernsehfonds Austria für das Berichtsjahr 2007; BM f. Frauen, Medien und öffentlichen Dienst

III-142: Tätigkeitsbericht 2007 der Bundesanstalt für Verkehr gemäß § 131 Abs. 4 Kraftfahrgesetz und § 19 Unfalluntersuchungsgesetz; BM f. Verkehr, Innovation und Technologie

Anträge der Abgeordneten

Ursula Haubner und Kollegen betreffend steuerliche Entlastung der Tagesmütter beziehungsweise Tageseltern (710/A)(E)

Ing. Peter Westenthaler, Kollegin und Kollegen betreffend Restaurierung und Erhaltung jüdischer Friedhöfe in Österreich (711/A)(E)

Sigisbert Dolinschek, Kollegin und Kollegen betreffend Einführung eines Qualitäts­kennzeichens für LCD-Fernseher (712/A)(E)

Ing. Peter Westenthaler, Kollegin und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Tilgungsgesetz 1972 geändert wird (713/A)

Herbert Kickl, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz (AMPFG), BGBl. Nr. 315/1994, geändert wird (714/A)

Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Einführung einer Förderung für behindertengerechte Umbauten an Autobussen (715/A)(E)

Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Auskunftsrecht für Eltern über vorbestrafte Sexualstraftäter (716/A)(E)

Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Agentur für den Schutz vor Naturgefahren (717/A)(E)

Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Unterstützung des Projektes „Smart Home“ (718/A)(E)

Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Freiwilliges Soziales Jahr – Zuerkennung der Familienbeihilfe (719/A)(E)

Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Sicherstellung der Ausbil­dung von Pflegekräften (720/A)(E)

Bernhard Themessl, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Medizinischer Masseur- und Heilmasseurgesetz, BGBl. I Nr. 169/2002 idgF, geändert wird (721/A)

Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Erhöhung der Freibeträge für außergewöhnliche Belastungen aufgrund von Behinderung (722/A)(E)

Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen betreffend audiopädagogische Förde­rung für hörbehinderte Kinder (723/A)(E)

Heinz-Christian Strache, Kolleginnen und Kollegen betreffend Volksabstimmung über den Ausstieg Österreichs aus dem Euratom-Vertrag (724/A)(E)


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll58. Sitzung / Seite 11

Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Gebärdensprachkurse für Eltern gehörloser Kinder (725/A)(E)

Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Betreuungsrechte von Laien (726/A)(E)

Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen betreffend verbesserte steuerliche Absetzbarkeit von Sanierungskosten (727/A)(E)

Dipl.-Ing. Karlheinz Klement, MAS, Kolleginnen und Kollegen betreffend Einführung eines Pfandsystems für Batterien (728/A)(E)

Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Projekt Better Place“ (729/A)(E)

Ing. Peter Westenthaler, Kollegin und Kollegen betreffend Erhöhung der Sicherheit im Wintersport auf österreichischen Skipisten zur Vermeidung von Skiunfällen (730/A)(E)

Mag. Gernot Darmann, Kollegin und Kollegen betreffend Verbesserung der Haftbedin­gungen in den in der Volksrepublik China Laogai (Umerziehungslager, wörtl. Um­erziehung durch Arbeit) genannten Gefangenenlager (731/A)(E)

Sigisbert Dolinschek, Kollegin und Kollegen betreffend Reform des Verkehrsrechts für Radfahrer (732/A)(E)

Sigisbert Dolinschek, Kollegin und Kollegen betreffend Erhöhung der Verkehrs­sicherheit an schallgeschützten Autobahnstrecken (733/A)(E)

Anfragen der Abgeordneten

Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Post, Umwelt und Klimaschutz (4095/J)

Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend Post, Umwelt und Klima­schutz (4096/J)

Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Kolleginnen und Kollegen an die Bundes­ministerin für Gesundheit, Familie und Jugend betreffend Einsatz der Nanotechnologie bei Lebensmitteln und Kosmetika (4097/J)

Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend Ausbau der Summerauer Bahn (4098/J)

Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend Kfz-Restwertbörse beziehungsweise Wrackbörse (4099/J)

Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend Post, Umwelt und Klimaschutz (4100/J)

Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Kfz-Restwertbörse beziehungsweise Wrackbörse (4101/J)

Mag. Gernot Darmann, Kollegin und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend „Wann, wohin und in welche Funktion entsendet Österreich Herrn Mag. Wolfgang Nitsche nun wirklich?“ (4102/J)

Werner Neubauer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend diplomatische Einflussnahme der Republik


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll58. Sitzung / Seite 12

Italien auf die österreichische Bundesregierung, um den Druck einer Briefmarke mit grafischer Darstellung der Grenzen Gesamttirols durch die österreichische Post zu verhindern (4103/J)

Werner Neubauer, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für europäische und internationale Angelegenheiten betreffend diplomatische Einflussnahme der Repu­blik Italien auf die österreichische Bundesregierung, um den Druck einer Briefmarke mit grafischer Darstellung der Grenzen Gesamttirols durch die österreichische Post zu verhindern (4104/J)

Werner Neubauer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend diplo­matische Einflussnahme der Republik Italien auf die österreichische Bundesregierung, um den Druck einer Briefmarke mit grafischer Darstellung der Grenzen Gesamttirols durch die österreichische Post zu verhindern (4105/J)

Sabine Mandak, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Soziales und Konsumentenschutz betreffend Ausbau der Dienste und Einrichtungen für pflegebedürftige Menschen (4106/J)

Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend „Bundesfinanzierung von Alm- und Forststraßen in Österreich“ (4107/J)

Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend „Security- Personal (bzw. Ordner und Türsteher) – ein Sicherheitsrisiko?“ (4108/J)

Mag. Bruno Rossmann, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finan­zen betreffend Ausgleichsrücklagen in Höhe von 679 Mio. € sowie Budgetvollzug 2008 (4109/J)

Mag. Albert Steinhauser, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend Obst- und Gemüseeinkäufe im Strafvollzug (4110/J)

Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend Nachhaltigkeit bei Bahnhofsneubauten, insbe­sondere in Sachen Energie (4111/J)

Mag. Dr. Martin Graf, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für euro­päische und internationale Angelegenheiten betreffend Intervention für Michail Cherney (4112/J)

Leopold Mayerhofer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Motorradstreife (4113/J)

Mag. Dr. Wolfgang Zinggl, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur betreffend die Tutanchamun-Ausstellung und andere Merkwürdigkeiten im Museum für Völkerkunde (4114/J)

Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend neue und alte Regierungsbeauftragte (4115/J)

Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Ressourcen für Regierungsbeauftragten Schenz (4116/J)

Mag. Albert Steinhauser, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend Privatverschuldung (4117/J)


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll58. Sitzung / Seite 13

Sabine Mandak, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit betreffend Anspruch auf Arbeitslosengeld von Personen mit Betreuungspflichten (4118/J)

Mag. Ulrike Lunacek, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für euro­päische und internationale Angelegenheiten betreffend Anrechenbarkeit des Tschad-Einsatzes als Teil der österreichischen EZA-Leistungen angesichts so gut wie nicht vorhandener Erhöhungen anderer EZA-Mittel (4119/J)

Mag. Ulrike Lunacek, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landes­verteidigung betreffend Anrechenbarkeit des Tschad-Einsatzes als Teil der öster­reichischen EZA-Leistungen (4120/J)

Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für europäische und internationale Angelegenheiten betreffend Befreiung der österreichischen Geiseln in der Sahara (4121/J)

Mag. Gerald Hauser, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend Förderung des Regionalverkehrs (4122/J)

Mag. Gerald Hauser, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Normverbrauchsabgabe (NoVA) (4123/J)

Dr. Peter Pilz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend geschenkte Computer (4124/J)

Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend die Aktivitäten des Franz Nigl in der ÖBB (4125/J)

Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Gesund­heit, Familie und Jugend betreffend „Impfschadengesetz – Fälle 2006 und 2007 – Masernepidemie in Salzburg“ (4126/J)

Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Soziales und Konsumentenschutz betreffend „Impfschadengesetz – Fälle 2006 und 2007 – Masernepidemie in Salzburg“ (4127/J)

Alexander Zach, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend § 50a Abs. 5 DSG (inF) als Gesetzesgrundlage für die automatisierte Erfas­sung und Auswertung von Kfz-Kennzeichen (4128/J)

Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend „Weinskandal in Italien – Auswirkungen auf EU und Österreich“ (4129/J)

Alexander Zach, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Datenabfrage durch die Sicherheitsbehörden bei Internet- und Telefonie­betreibern gemäß § 53ff SPG (4130/J)

Mag. Ulrike Lunacek, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend „Das Reizwort Tibet wird gestrichen“ – Abstimmungsverhalten und Positionierung des ÖOC bei Versammlung der Vereinigung der Nationalen Olympischen Komitees (ANOC) in Beijing (4131/J)

Heinz-Christian Strache, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend Staatsanwaltschaft Graz (4132/J)


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll58. Sitzung / Seite 14

Mag. Dr. Martin Graf, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Unter­richt, Kunst und Kultur betreffend die Autorin El Awadalla und ihre Publikationen (4133/J)

Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend Verluste von PCs und Laptops sowie Diebstähle in den Ministerien (4134/J)

Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für euro­päische und internationale Angelegenheiten betreffend Verluste von PCs und Laptops sowie Diebstähle in den Ministerien (4135/J)

Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Verluste von PCs und Laptops sowie Diebstähle in den Ministerien (4136/J)

Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Gesund­heit, Familie und Jugend betreffend Verluste von PCs und Laptops sowie Diebstähle in den Ministerien (4137/J)

Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Verluste von PCs und Laptops sowie Diebstähle in den Ministerien (4138/J)

Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend Verluste von PCs und Laptops sowie Diebstähle in den Ministerien (4139/J)

Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landes­verteidigung betreffend Verluste von PCs und Laptops sowie Diebstähle in den Minis­terien (4140/J)

Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend Verluste von PCs und Laptops sowie Diebstähle in den Ministerien (4141/J)

Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Soziales und Konsumentenschutz betreffend Verluste von PCs und Laptops sowie Diebstähle in den Ministerien (4142/J)

Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur betreffend Verluste von PCs und Laptops sowie Diebstähle in den Ministerien (4143/J)

Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend Verluste von PCs und Laptops sowie Dieb­stähle in den Ministerien (4144/J)

Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit betreffend Verluste von PCs und Laptops sowie Diebstähle in den Minis­terien (4145/J)

Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wissen­schaft und Forschung betreffend Verluste von PCs und Laptops sowie Diebstähle in den Ministerien (4146/J)

Mag. Brigid Weinzinger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Genderaspekte der Staatsbürgerschaftsverleihung (4147/J)

Theresia Haidlmayr, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Auslandsdienst-Förderverein (ADV) (4148/J)


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll58. Sitzung / Seite 15

Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Soziales und Konsumentenschutz betreffend Steuergerechtigkeit und Sozialbericht (4149/J)

Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend Daten­verluste und Datensicherheit (4150/J)

Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Frauen, Medien und öffentlichen Dienst betreffend Datenverluste und Datensicherheit (4151/J)

Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für europäische und internationale Angelegenheiten betreffend Datenverluste und Datensicherheit (4152/J)

Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Datenverluste und Datensicherheit (4153/J)

Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend betreffend Datenverluste und Datensicherheit (4154/J)

Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Datenverluste und Datensicherheit (4155/J)

Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend Datenverluste und Datensicherheit (4156/J)

Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landesver­teidigung betreffend Datenverluste und Datensicherheit (4157/J)

Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forst­wirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend Datenverluste und Datensicherheit (4158/J)

Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Soziales und Konsumentenschutz betreffend Datenverluste und Datensicherheit (4159/J)

Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur betreffend Datenverluste und Datensicherheit (4160/J)

Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Inno­vation und Technologie betreffend Datenverluste und Datensicherheit (4161/J)

Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit betreffend Datenverluste und Datensicherheit (4162/J)

Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wissenschaft und Forschung betreffend Datenverluste und Datensicherheit (4163/J)

DDr. Erwin Niederwieser, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur betreffend „Aktuelle Herausforderungen für die Pädago­gischen Hochschulen in den Bereichen Berufsorientierung und Sprachen“ (4164/J)

DDr. Erwin Niederwieser, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wissenschaft und Forschung betreffend „European Institute of Innovation and Technology EIT“ (4165/J)

DDr. Erwin Niederwieser, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wissenschaft und Forschung betreffend „Mittel für Universitätsbauten“ (4166/J)

Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für europäische und internationale Angelegenheiten betreffend Befreiung der österreichischen Geiseln in der Sahara (4167/J)


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll58. Sitzung / Seite 16

Mag. Dr. Manfred Haimbuchner, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für europäische und internationale Angelegenheiten betreffend Notifizierung von Vladi­mir Vozhzhov (4168/J)

Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend straffällige Asylwerber in Wien (4169/J)

Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend straffällige Asylwerber in der Steiermark (4170/J)

Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend straffällige Asylwerber in Niederösterreich (4171/J)

Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend straffällige Asylwerber in Oberösterreich (4172/J)

Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend straffällige Asylwerber in Kärnten (4173/J)

Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend straffällige Asylwerber im Burgenland (4174/J)

Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend straffällige Asylwerber in Vorarlberg (4175/J)

Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend straffällige Asylwerber in Salzburg (4176/J)

Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend die in Salzburg untergebrachten Asylwerber (4177/J)

Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend die im Burgenland untergebrachten Asylwerber (4178/J)

Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend die in der Steiermark untergebrachten Asylwerber (4179/J)

Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend die in Kärnten untergebrachten Asylwerber (4180/J)

Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend die in Vorarlberg untergebrachten Asylwerber (4181/J)

Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend die in Oberösterreich untergebrachten Asylwerber (4182/J)

Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend die in Niederösterreich untergebrachten Asylwerber (4183/J)

Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend die in Wien untergebrachten Asylwerber (4184/J)

Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend die in Tirol untergebrachten Asylwerber (4185/J)

Dr. Gerhard Kurzmann, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend die Hausbesetzung in Graz im April 2008 (4186/J)


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll58. Sitzung / Seite 17

Heinz-Christian Strache, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Messerattacke von Asylwerbern auf einheimische Jugendliche (4187/J)

Heinz-Christian Strache, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Kosten externer Gutachter, Berater und Kommissionen im Zuge der Causa Haidinger (4188/J)

Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Asylantragsteller von Jänner bis März 2008 (4189/J)

Leopold Mayerhofer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Körperverletzung/schwere Körperverletzung (4190/J)

Leopold Mayerhofer, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend Kraftsporttraining für Gefangene (4191/J)

Heinz-Christian Strache, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend Generalprokuratur beim Obersten Gerichtshof (4192/J)

Heinz-Christian Strache, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend Korrekturbedarf der neuen Strafprozessordnung (4193/J)

Dr. Gerhard Kurzmann, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend die Hausbesetzung in Graz im April 2008 (4194/J)

Mag. Dr. Manfred Haimbuchner, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landesverteidigung betreffend Befassung externer Gutachter für Eurofightervergleichs­verhandlungen (4195/J)

Leopold Mayerhofer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend Verkauf eines Waldes der Österreichischen Bundesforste (4196/J)

Mag. Dr. Martin Graf, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur betreffend Schulautonomie exzessiv ausgenutzt (4197/J)

Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend „Ermittlungen und Anzeigen nach § 222 StGB (Tierquälerei) durch die Exekutive im Jahr 2007“ (4198/J)

Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend „Anzeigen beziehungsweise Strafverfahren nach § 222 StGB (Tierquälerei) im Jahr 2007“ (4199/J)

Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend „Gerichtsverfahren nach §§ 137-141 StGB: Wilderei in Österreich (2007)“ (4200/J)

Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres be­treffend „Wilderer in Österreich – Sicherheitsbehördliche Ermittlungen 2007“ (4201/J)

Stefan Prähauser, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit betreffend kolportierte Ergebnisse des Rechnungshofberichtes und allfällige Verantwortlichkeiten dafür (4202/J)

Sabine Mandak, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend betreffend Kinderbetreuungsstatistik (4203/J)


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll58. Sitzung / Seite 18

Mag. Dr. Wolfgang Zinggl, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend die Band Thompson und die Ustascha-Nostalgie (4204/J)

Theresia Haidlmayr, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend ärztliche Schweigepflicht versus Zivildienstgesetz (4205/J)

Mag. Dr. Beatrix Karl, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend Amtshaftungsverfahren gegen die Republik Österreich wegen rechtswidriger Aktenvorlage an den Untersuchungsausschuss betreffend Machtmissbrauch (4206/J)

Walter Murauer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landes­verteidigung betreffend Assistenzleistung des Bundesheeres zur Schrottplatz-Überwachung (4207/J)

Franz Morak, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur betreffend „Vermietung des Burgtheaters an das ECHO Medienhaus während der EURO 2008“ (4208/J)

Mag. Peter Eisenschenk, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur betreffend Finanzierung der Absenkung der Klassen­schülerhöchstzahl sowie der Schulentwicklung (4209/J)

Heinz-Christian Strache, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur betreffend Bauverzögerungen und Mehrkosten durch Bundesdenkmalamt (4210/J)

Heinz-Christian Strache, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Unter­richt, Kunst und Kultur betreffend angebliche Vorgänge im Bereich des Bundes­denkmalamtes (4211/J)

Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend „Sauna Affäre – Wiener Polizei und Polizeistaatsmethoden – Erkenntnisse und Maßnahmen durch das Justizressort“ (4212/J)

Veit Schalle, Kollegin und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forst­wirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend Auswirkungen der Müllverbren­nungs­anlage in Heiligenkreuz auf die umliegenden Gemeinden (4213/J)

Sigisbert Dolinschek, Kollegin und Kollegen an den Bundesminister für Soziales und Konsumentenschutz betreffend den Verkauf von kindersicheren Feuerzeugen (4214/J)

Dipl.-Ing. Karlheinz Klement, MAS, Kolleginnen und Kollegen an die Bundes­ministerin für Justiz betreffend Besuchsrecht (4215/J)

Dipl.-Ing. Karlheinz Klement, MAS, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend Transgene (4216/J)

Dipl.-Ing. Karlheinz Klement, MAS, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend Bahn-Infrastruktur in Kärnten (4217/J)

Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Gesund­heit, Familie und Jugend betreffend „Osteoporosemittel – Strontiumranelat – Arznei­mittel­sicherheit“ (4218/J)

Mag. Heribert Donnerbauer, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend Vorlage von Akten an den Untersuchungsausschuss (4219/J)


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll58. Sitzung / Seite 19

Mag. Brigid Weinzinger, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für europäische und internationale Angelegenheiten betreffend Prügelvorwurf gegenüber MitarbeiterInnen der chinesischen Botschaft (4220/J)

Mag. Brigid Weinzinger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend polizeilichen Ermittlungseifer im Zusammenhang mit einem Prügelvorwurf gegenüber MitarbeiterInnen der chinesischen Botschaft (4221/J)

Mag. Brigid Weinzinger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend „Integration als Roadshow“ (4222/J)

Mag. Bruno Rossmann, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Umgang der KIAB mit den zu kontrollierenden Personen (4223/J)

Dr. Ruperta Lichtenecker, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit betreffend Neubauprojekt Kohlekraftwerk Dürnrohr (4224/J)

Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend schlechtes Geschäft fürs Klima bei der Bahn: Energievergeudung für besseren Handyempfang (4225/J)

Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend Lkw-Kontrollen (4226/J)

Mag. Albert Steinhauser, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend Leiharbeit im Kanzlerkabinett beziehungsweise Staatssekretariatskabinett im Bundes­kanzleramt (4227/J)

Mag. Albert Steinhauser, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Frauen, Medien und öffentlichen Dienst betreffend Leiharbeit im Ministerkabinett im Bundesministerium für Frauen, Medien und öffentlichen Dienst (4228/J)

Mag. Albert Steinhauser, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für europäische und internationale Angelegenheiten betreffend Leiharbeit im Ministe­rkabinett beziehungsweise Staatssekretariatskabinett im Bundesministerium für euro­päische und internationale Angelegenheiten (4229/J)

Mag. Albert Steinhauser, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Leiharbeit im Ministerkabinett beziehungsweise Staatssekre­tariatskabinett im Bundesministerium für Finanzen (4230/J)

Mag. Albert Steinhauser, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend betreffend Leiharbeit im Ministerkabinett im Bun­desministerium für Gesundheit, Familie und Jugend (4231/J)

Mag. Albert Steinhauser, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Leiharbeit im Ministerkabinett im Bundesministerium für Inneres (4232/J)

Mag. Albert Steinhauser, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend Leiharbeit im Ministerkabinett im Bundesministerium für Justiz (4233/J)

Mag. Albert Steinhauser, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landesverteidigung betreffend Leiharbeit im Ministerkabinett im Bundesministerium für Landesverteidigung (4234/J)

Mag. Albert Steinhauser, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend Leiharbeit im Minister-


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll58. Sitzung / Seite 20

kabinett im Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasser­wirtschaft (4235/J)

Mag. Albert Steinhauser, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für So­ziales und Konsumentenschutz betreffend Leiharbeit im Ministerkabinett im Bundes­ministerium für Soziales und Konsumentenschutz (4236/J)

Mag. Albert Steinhauser, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur betreffend Leiharbeit im Ministerkabinett im Bundes­ministerium für Unterricht, Kunst und Kultur (4237/J)

Mag. Albert Steinhauser, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend Leiharbeit im Ministerkabinett bezie­hungsweise Staatssekretariatskabinett im Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie (4238/J)

Mag. Albert Steinhauser, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit betreffend Leiharbeit im Ministerkabinett beziehungsweise Staats­sekretariatskabinett im Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit (4239/J)

Mag. Albert Steinhauser, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wis­senschaft und Forschung betreffend Leiharbeit im Ministerkabinett im Bundes­ministerium für Wissenschaft und Forschung (4240/J)

Fritz Neugebauer, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend Strafverfahren gegen Polizeibeamte (4241/J)

Mag. Christine Muttonen, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend aktuellen Status Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft an Raimund Abraham (4242/J)

Josef Broukal, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wissenschaft und Forschung betreffend „Erhebungen zum Teilzeitstudienbedarf“ (4243/J)

Josef Broukal, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wissenschaft und Forschung betreffend „Minimal-Budgetpfad zur Erreichung des 2-Prozent-Ziels“ (4244/J)

Josef Broukal, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wissenschaft und Forschung betreffend „Maximal-Budgetpfad zur Erreichung des 2-Prozent-Ziels“ (4245/J)

Ursula Haubner und Kollegen an den Bundesminister für Soziales und Konsumen­tenschutz betreffend Fortsetzung der Seniorenpolitik (4246/J)

Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend betreffend Auszahlung von Familienbeihilfe und Kinderbetreuungs­geld (4247/J)

Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Diensthunde (4248/J)

Werner Neubauer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend die Sicherung und Veraktung von Mails (4249/J)

Werner Neubauer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Aktenvermerke zu sexueller Ausrichtung und politischer Ausrichtung von Mitarbeitern (4250/J)


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll58. Sitzung / Seite 21

Mag. Gerald Hauser, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend „Freiraumdemo“ (4251/J)

Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Anstieg von Jugendkriminalität von Einwanderern der zweiten und dritten Generation in Graz (4252/J)

Mag. Bruno Rossmann, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend finanziellen Schaden durch die Dienstzuteilung eines offensichtlich zu kritischen Personalvertreters vom Finanzamt Innsbruck zum Finanzamt Feldkirch (4253/J)

Ing. Peter Westenthaler, Kollegin und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend mobiles Finanzamt in der Moschee – Steuerausgleich für Ausländer, leicht gemacht (4254/J)

Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend persönliche Assistenz am Arbeitsplatz in der Finanzverwaltung (4255/J)

Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Krawalle nach dem WKR-Ball (4256/J)

Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wissenschaft und Forschung betreffend die Studie „Sprache Macht Wissen“ (4257/J)

Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Rückerstattung von Betreuungskosten (4258/J)

Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Soziales und Konsumentenschutz betreffend Barrierefreiheit in Rehabilitationszentren (4259/J)

Lutz Weinzinger, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Frauen, Medien und öffentlichen Dienst betreffend Vergabe von Bundesförderungen an oberösterreichische Frauenorganisationen (4260/J)

Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Transport von Flak-Panzern (4261/J)

Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend „Finanzielle Interessen der Gemeinschaft – Betrugsbekämpfung“ (4262/J)

Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend „Finanzielle Interessen der Gemeinschaft – Betrugsbekämpfung“ (4263/J)

Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend „Finanzielle Interessen der Gemeinschaft – Betrugsbekämpfung“ (4264/J)

Josef Muchitsch, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Soziales und Konsumentenschutz betreffend Hacklerregelung und Schwerarbeitspension (4265/J)

Ing. Peter Westenthaler, Kollegin und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend Kartenprivilegien bei der Euro 2008 (4266/J)

Ing. Peter Westenthaler, Kollegin und Kollegen an die Bundesministerin für euro­päische und internationale Angelegenheiten betreffend Kartenprivilegien bei der EURO 2008 (4267/J)


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll58. Sitzung / Seite 22

Ing. Peter Westenthaler, Kollegin und Kollegen an die Bundesministerin für Frauen, Medien und öffentlichen Dienst betreffend Kartenprivilegien bei der Euro 2008 (4268/J)

Ing. Peter Westenthaler, Kollegin und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Kartenprivilegien bei der Euro 2008 (4269/J)

Ing. Peter Westenthaler, Kollegin und Kollegen an die Bundesministerin für Gesund­heit, Familie und Jugend betreffend Kartenprivilegien bei der Euro 2008 (4270/J)

Ing. Peter Westenthaler, Kollegin und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Kartenprivilegien bei der Euro 2008 (4271/J)

Ing. Peter Westenthaler, Kollegin und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend Kartenprivilegien bei der Euro 2008 (4272/J)

Ing. Peter Westenthaler, Kollegin und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend Kartenprivilegien bei der Euro 2008 (4273/J)

Ing. Peter Westenthaler, Kollegin und Kollegen an den Bundesminister für Landes­verteidigung betreffend Kartenprivilegien bei der Euro 2008 (4274/J)

Ing. Peter Westenthaler, Kollegin und Kollegen an den Bundesminister für Soziales und Konsumentenschutz betreffend Kartenprivilegien bei der Euro 2008 (4275/J)

Ing. Peter Westenthaler, Kollegin und Kollegen an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur betreffend Kartenprivilegien bei der Euro 2008 (4276/J)

Ing. Peter Westenthaler, Kollegin und Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend Kartenprivilegien bei der Euro 2008 (4277/J)

Ing. Peter Westenthaler, Kollegin und Kollegen an den Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit betreffend Kartenprivilegien bei der Euro 2008 (4278/J)

Ing. Peter Westenthaler, Kollegin und Kollegen an den Bundesminister für Wissen­schaft und Forschung betreffend Kartenprivilegien bei der Euro 2008 (4279/J)

*****

Mag. Gernot Darmann, Kollegin und Kollegen an die Präsidentin des Nationalrates betreffend „Wann, wohin und in welche Funktion entsendet Österreich Herrn Mag. Wolf­gang Nitsche nun wirklich?" (35/JPR)

Leopold Mayerhofer, Kolleginnen und Kollegen an die Präsidentin des Nationalrates betreffend Bundesheerangehörige im Parlament (36/JPR)

Zurückgezogen wurde die Anfrage der Abgeordneten

Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für europäische und internationale Angelegenheiten betreffend Befreiung der österreichischen Geiseln in der Sahara (4167/J) (Zu 4167/J)

Anfragebeantwortungen

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Brigid Weinzinger, Kolleginnen und Kollegen (3541/AB zu 3560/J)


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll58. Sitzung / Seite 23

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen (3542/AB zu 3563/J)

des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Ruperta Lichtenecker, Kolleginnen und Kollegen (3543/AB zu 3564/J)

des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen (3544/AB zu 3589/J)

des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit auf die Anfrage der Abgeordneten Heinz-Christian Strache, Kolleginnen und Kollegen (3545/AB zu 3653/J)

des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit auf die Anfrage der Abgeordneten Theresia Haidlmayr, Kolleginnen und Kollegen (3546/AB zu 3956/J)

des Bundesministers für Wissenschaft und Forschung auf die Anfrage der Abgeord­neten Josef Broukal, Kolleginnen und Kollegen (3547/AB zu 3561/J)

der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur auf die Anfrage der Abgeord­neten Astrid Stadler, Kolleginnen und Kollegen (3548/AB zu 3603/J)

der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur auf die Anfrage der Abgeord­neten Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen (3549/AB zu 3630/J)

der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur auf die Anfrage der Abgeord­neten Dieter Brosz, Kolleginnen und Kollegen (3550/AB zu 3909/J)

der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen (3551/AB zu 3576/J)

der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Ruth Becher, Kolleginnen und Kollegen (3552/AB zu 3583/J)

der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Dipl.-Ing. Karlheinz Klement, MAS, Kolleginnen und Kollegen (3553/AB zu 3650/J)

des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Barbara Zwerschitz, Kolleginnen und Kollegen (3554/AB zu 3898/J)

des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Theresia Haidlmayr, Kolleginnen und Kollegen (3555/AB zu 3953/J)

der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur auf die Anfrage der Abgeord­neten Dr. Peter Fichtenbauer, Kolleginnen und Kollegen (3556/AB zu 3586/J)

der Bundesministerin für europäische und internationale Angelegenheiten auf die Anfrage der Abgeordneten Werner Neubauer, Kolleginnen und Kollegen (3557/AB zu 3570/J)


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll58. Sitzung / Seite 24

der Bundesministerin für europäische und internationale Angelegenheiten auf die Anfrage der Abgeordneten Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen (3558/AB zu 3622/J)

der Bundesministerin für europäische und internationale Angelegenheiten auf die Anfrage der Abgeordneten Peter Haubner, Kolleginnen und Kollegen (3559/AB zu 3682/J)

der Bundesministerin für europäische und internationale Angelegenheiten auf die Anfrage der Abgeordneten Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen (3560/AB zu 3783/J)

des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen (3561/AB zu 3577/J)

des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen (3562/AB zu 3604/J)

des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit auf die Anfrage der Abgeordneten Werner Neubauer, Kolleginnen und Kollegen (3563/AB zu 3573/J)

der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Dr. Martin Graf, Kolleginnen und Kollegen (3564/AB zu 3588/J)

des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen (3565/AB zu 3611/J)

der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen (3566/AB zu 3626/J)

des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Dr. Wolfgang Zinggl, Kolleginnen und Kollegen (3567/AB zu 3714/J)

der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Dr. Manfred Haimbuchner, Kolleginnen und Kollegen (3568/AB zu 3730/J)

der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen (3569/AB zu 3755/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen (3570/AB zu 3574/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen (3571/AB zu 3575/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Ulrike Königsberger-Ludwig, Kolleginnen und Kollegen (3572/AB zu 3578/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Ruth Becher, Kolleginnen und Kollegen (3573/AB zu 3581/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Ruth Becher, Kolleginnen und Kollegen (3574/AB zu 3582/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen (3575/AB zu 3625/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Leopold Mayerhofer, Kolleginnen und Kollegen (3576/AB zu 3661/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Bruno Rossmann, Kolleginnen und Kollegen (3577/AB zu 3568/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Bruno Rossmann, Kolleginnen und Kollegen (3578/AB zu 3569/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Bruno Rossmann, Kolleginnen und Kollegen (3579/AB zu 3579/J)


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll58. Sitzung / Seite 25

der Bundesministerin für Frauen, Medien und öffentlichen Dienst auf die Anfrage der Abgeordneten Ursula Haubner und Kollegen (3580/AB zu 3596/J)

der Bundesministerin für Frauen, Medien und öffentlichen Dienst auf die Anfrage der Abgeordneten Peter Haubner, Kolleginnen und Kollegen (3581/AB zu 3681/J)

des Bundeskanzlers auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolle­ginnen und Kollegen (3582/AB zu 3742/J)

der Bundesministerin für Frauen, Medien und öffentlichen Dienst auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen (3583/AB zu 3750/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Sylvia Rinner, Kolleginnen und Kollegen (3584/AB zu 3584/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Dr. Martin Graf, Kolleginnen und Kollegen (3585/AB zu 3587/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Sylvia Rinner, Kolleginnen und Kollegen (3586/AB zu 3585/J)

der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur auf die Anfrage der Abgeord­neten Ursula Haubner und Kollegen (3587/AB zu 3598/J)

der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur auf die Anfrage der Abgeord­neten Fritz Neugebauer, Kolleginnen und Kollegen (3588/AB zu 3637/J)

der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur auf die Anfrage der Abgeord­neten Gabriele Tamandl, Kolleginnen und Kollegen (3589/AB zu 3671/J)

der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur auf die Anfrage der Abgeord­neten Mag. Peter Eisenschenk, Kolleginnen und Kollegen (3590/AB zu 3680/J)

der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur auf die Anfrage der Abgeord­neten Peter Haubner, Kolleginnen und Kollegen (3591/AB zu 3690/J)

der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur auf die Anfrage der Abgeord­neten Mag. Dr. Wolfgang Zinggl, Kolleginnen und Kollegen (3592/AB zu 3694/J)

der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur auf die Anfrage der Abgeord­neten Mag. Gerald Hauser, Kolleginnen und Kollegen (3593/AB zu 3736/J)

der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur auf die Anfrage der Abgeord­neten Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen (3594/AB zu 3759/J)

der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur auf die Anfrage der Abgeord­neten Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen (3595/AB zu 3788/J)

der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur auf die Anfrage der Abgeord­neten Mag. Dr. Martin Graf, Kolleginnen und Kollegen (3596/AB zu 3859/J)

der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur auf die Anfrage der Abgeord­neten Dr. Ruperta Lichtenecker, Kolleginnen und Kollegen (3597/AB zu 3891/J)

des Bundesministers für Wissenschaft und Forschung auf die Anfrage der Abgeord­neten Ursula Haubner und Kollegen (3598/AB zu 3599/J)

des Bundesministers für Wissenschaft und Forschung auf die Anfrage der Abgeord­neten Josef Broukal, Kolleginnen und Kollegen (3599/AB zu 3602/J)


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll58. Sitzung / Seite 26

des Bundesministers für Wissenschaft und Forschung auf die Anfrage der Abgeord­neten Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen (3600/AB zu 3633/J)

des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen (3601/AB zu 3610/J)

der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Peter Haubner, Kolleginnen und Kollegen (3602/AB zu 3686/J)

des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen (3603/AB zu 3705/J)

des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen (3604/AB zu 3757/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen (3605/AB zu 3640/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen (3606/AB zu 3656/J)

des Bundesministers für Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abge­ordneten Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen (3607/AB zu 3629/J)

des Bundesministers für Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abge­ordneten Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen (3608/AB zu 3642/J)

des Bundesministers für Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abge­ordneten Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen (3609/AB zu 3643/J)

des Bundesministers für Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abge­ordneten Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen (3610/AB zu 3644/J)

der Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend auf die Anfrage der Abge­ordneten Ursula Haubner und Kollegen (3611/AB zu 3597/J)

der Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend auf die Anfrage der Abge­ordneten Ursula Haubner und Kollegen (3612/AB zu 3600/J)

der Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend auf die Anfrage der Abge­ordneten Ursula Haubner und Kollegen (3613/AB zu 3601/J)

der Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend auf die Anfrage der Abge­ordneten Laura Rudas, Kolleginnen und Kollegen (3614/AB zu 3613/J)

der Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend auf die Anfrage der Abge­ordneten Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen (3615/AB zu 3624/J)

des Bundeskanzlers auf die Anfrage der Abgeordneten Silvia Fuhrmann, Kolleginnen und Kollegen (3616/AB zu 3614/J)

des Bundeskanzlers auf die Anfrage der Abgeordneten Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen (3617/AB zu 3620/J)

des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen (3618/AB zu 3628/J)


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll58. Sitzung / Seite 27

der Bundesministerin für europäische und internationale Angelegenheiten auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Andreas Schieder, Kolleginnen und Kollegen (3619/AB zu 3606/J)

der Bundesministerin für europäische und internationale Angelegenheiten auf die Anfrage der Abgeordneten Petra Bayr, Kolleginnen und Kollegen (3620/AB zu 3607/J)

der Bundesministerin für europäische und internationale Angelegenheiten auf die Anfrage der Abgeordneten DDr. Erwin Niederwieser, Kolleginnen und Kollegen (3621/AB zu 3612/J)

der Bundesministerin für europäische und internationale Angelegenheiten auf die Anfrage der Abgeordneten Werner Neubauer, Kolleginnen und Kollegen (3622/AB zu 3966/J)

des Bundesministers für Landesverteidigung auf die Anfrage der Abgeordneten Peter Haubner, Kolleginnen und Kollegen (3623/AB zu 3605/J)

des Bundesministers für Landesverteidigung auf die Anfrage der Abgeordneten Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen (3624/AB zu 3627/J)

des Bundesministers für Landesverteidigung auf die Anfrage der Abgeordneten Heinz-Christian Strache, Kolleginnen und Kollegen (3625/AB zu 3645/J)

des Bundesministers für Landesverteidigung auf die Anfrage der Abgeordneten Heinz-Christian Strache, Kolleginnen und Kollegen (3626/AB zu 3651/J)

des Bundesministers für Landesverteidigung auf die Anfrage der Abgeordneten Stefan Prähauser, Kolleginnen und Kollegen (3627/AB zu 4010/J)

des Bundesministers für Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Gabriele Tamandl, Kolleginnen und Kollegen (3628/AB zu 3667/J)

des Bundesministers für Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Peter Haubner, Kolleginnen und Kollegen (3629/AB zu 3689/J)

des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen (3630/AB zu 3617/J)

des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen (3631/AB zu 3618/J)

des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen (3632/AB zu 3619/J)

des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen (3633/AB zu 3631/J)

des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Theresia Haidlmayr, Kolleginnen und Kollegen (3634/AB zu 3955/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Johannes Jarolim, Kolleginnen und Kollegen (3635/AB zu 3615/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen (3636/AB zu 3635/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Andreas Schieder, Kolleginnen und Kollegen (3637/AB zu 3608/J)


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll58. Sitzung / Seite 28

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen (3638/AB zu 3623/J)

des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit auf die Anfrage der Abgeordneten Peter Haubner, Kolleginnen und Kollegen (3639/AB zu 3692/J)

des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen (3640/AB zu 3761/J)

des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit auf die Anfrage der Abgeordneten Anita Fleckl, Kolleginnen und Kollegen (3641/AB zu 3864/J)

des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit auf die Anfrage der Abgeordneten Dipl.-Ing. Karlheinz Klement, MAS, Kolleginnen und Kollegen (3642/AB zu 4023/J)

des Bundesministers für Wissenschaft und Forschung auf die Anfrage der Abgeord­neten Peter Haubner, Kolleginnen und Kollegen (3643/AB zu 3693/J)

des Bundesministers für Wissenschaft und Forschung auf die Anfrage der Abgeord­neten Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen (3644/AB zu 3738/J)

der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur auf die Anfrage der Abgeord­neten Mag. Dr. Wolfgang Zinggl, Kolleginnen und Kollegen (3645/AB zu 3695/J)

der Bundesministerin für europäische und internationale Angelegenheiten auf die Anfrage der Abgeordneten Heinz-Christian Strache, Kolleginnen und Kollegen (3646/AB zu 3649/J)

der Bundesministerin für europäische und internationale Angelegenheiten auf die Anfrage der Abgeordneten Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen (3647/AB zu 3699/J)

des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen (3648/AB zu 3616/J)

des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Kolleginnen und Kollegen (3649/AB zu 3636/J)

des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen (3650/AB zu 3646/J)

des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen (3651/AB zu 3647/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen (3652/AB zu 3638/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen (3653/AB zu 3639/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Heinz-Christian Strache, Kolleginnen und Kollegen (3654/AB zu 3652/J)

der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Hermann Krist, Kolleginnen und Kollegen (3655/AB zu 3663/J)

der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Peter Fichten­bauer, Kolleginnen und Kollegen (3656/AB zu 3675/J)


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll58. Sitzung / Seite 29

der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen (3657/AB zu 3703/J)

der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen (3658/AB zu 3727/J)

der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Dr. Manfred Haimbuchner, Kolleginnen und Kollegen (3659/AB zu 3770/J)

der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Heribert Donnerbauer, Kolleginnen und Kollegen (3660/AB zu 3781/J)

der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Dr. Manfred Haimbuchner, Kolleginnen und Kollegen (3661/AB zu 3824/J)

des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen (3662/AB zu 3786/J)

des Bundesministers für Wissenschaft und Forschung auf die Anfrage der Abgeord­neten Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen (3663/AB zu 3762/J)

des Bundesministers für Wissenschaft und Forschung auf die Anfrage der Abgeord­neten Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen (3664/AB zu 3791/J)

des Bundesministers für Wissenschaft und Forschung auf die Anfrage der Abgeord­neten Dr. Ruperta Lichtenecker, Kolleginnen und Kollegen (3665/AB zu 3894/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen (3666/AB zu 3660/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Laura Rudas, Kolleginnen und Kollegen (3667/AB zu 3678/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen (3668/AB zu 3702/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Dr. Manfred Haimbuchner, Kolleginnen und Kollegen (3669/AB zu 3774/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Gertraud Knoll, Kolleginnen und Kollegen (3670/AB zu 3818/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Dr. Manfred Haimbuchner, Kolleginnen und Kollegen (3671/AB zu 3827/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Gerald Hauser, Kolleginnen und Kollegen (3672/AB zu 3849/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen (3673/AB zu 3654/J)

der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Dr. Manfred Haimbuchner, Kolleginnen und Kollegen (3674/AB zu 3772/J)

der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen (3675/AB zu 3659/J)

der Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Andrea Kuntzl, Kolleginnen und Kollegen (3676/AB zu 3677/J)


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll58. Sitzung / Seite 30

der Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend auf die Anfrage der Abge­ordneten Peter Haubner, Kolleginnen und Kollegen (3677/AB zu 3684/J)

der Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend auf die Anfrage der Abge­ordneten Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen (3678/AB zu 3701/J)

der Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend auf die Anfrage der Abge­ordneten Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen (3679/AB zu 3753/J)

des Bundesministers für Landesverteidigung auf die Anfrage der Abgeordneten Walter Murauer, Kolleginnen und Kollegen (3680/AB zu 3666/J)

des Bundesministers für Landesverteidigung auf die Anfrage der Abgeordneten Gabriele Tamandl, Kolleginnen und Kollegen (3681/AB zu 3670/J)

des Bundesministers für Landesverteidigung auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Peter Fichtenbauer, Kolleginnen und Kollegen (3682/AB zu 3676/J)

des Bundesministers für Landesverteidigung auf die Anfrage der Abgeordneten Walter Murauer, Kolleginnen und Kollegen (3683/AB zu 3679/J)

des Bundesministers für Landesverteidigung auf die Anfrage der Abgeordneten Peter Haubner, Kolleginnen und Kollegen (3684/AB zu 3687/J)

des Bundesministers für Landesverteidigung auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Dr. Wolfgang Zinggl, Kolleginnen und Kollegen (3685/AB zu 3696/J)

des Bundesministers für Landesverteidigung auf die Anfrage der Abgeordneten Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen (3686/AB zu 3704/J)

des Bundesministers für Landesverteidigung auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Dr. Manfred Haimbuchner, Kolleginnen und Kollegen (3687/AB zu 3731/J)

des Bundesministers für Landesverteidigung auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Dr. Manfred Haimbuchner, Kolleginnen und Kollegen (3688/AB zu 3732/J)

des Bundesministers für Landesverteidigung auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Dr. Manfred Haimbuchner, Kolleginnen und Kollegen (3689/AB zu 3733/J)

des Bundesministers für Landesverteidigung auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Dr. Manfred Haimbuchner, Kolleginnen und Kollegen (3690/AB zu 3735/J)

des Bundesministers für Landesverteidigung auf die Anfrage der Abgeordneten Heinz-Christian Strache, Kolleginnen und Kollegen (3691/AB zu 3768/J)

des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit auf die Anfrage der Abgeordneten Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen (3692/AB zu 3709/J)

des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Brigid Weinzinger, Kolleginnen und Kollegen (3693/AB zu 3713/J)

der Bundesministerin für europäische und internationale Angelegenheiten auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen (3694/AB zu 3751/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Ing. Erwin Kaipel, Kolleginnen und Kollegen (3695/AB zu 3664/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Peter Haubner, Kolleginnen und Kollegen (3696/AB zu 3685/J)


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll58. Sitzung / Seite 31

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Dr. Manfred Haimbuchner, Kolleginnen und Kollegen (3697/AB zu 3771/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Dr. Manfred Haimbuchner, Kolleginnen und Kollegen (3698/AB zu 3773/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Sonja Ablinger, Kolleginnen und Kollegen (3699/AB zu 3863/J)

des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Peter Haubner, Kolleginnen und Kollegen (3700/AB zu 3688/J)

des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Rosemarie Schönpass, Kolleginnen und Kollegen (3701/AB zu 3716/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Sylvia Rinner, Kolleginnen und Kollegen (3702/AB zu 3674/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Peter Haubner, Kolleginnen und Kollegen (3703/AB zu 3683/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen (3704/AB zu 3700/J)

der Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Christine Lapp, Kolleginnen und Kollegen (3705/AB zu 3777/J)

des Bundesministers für Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen (3706/AB zu 3706/J)

des Bundesministers für Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Franz Morak, Kolleginnen und Kollegen (3707/AB zu 3715/J)

des Bundesministers für Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Franz Morak, Kolleginnen und Kollegen (3708/AB zu 3739/J)

des Bundesministers für Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Franz Morak, Kolleginnen und Kollegen (3709/AB zu 3740/J)

des Bundesministers für Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen (3710/AB zu 3758/J)

des Bundesministers für Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Ursula Haubner und Kollegen (3711/AB zu 3763/J)

der Bundesministers für Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abge­ord­neten Mag. Christine Lapp, Kolleginnen und Kollegen (3712/AB zu 3778/J)

der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur auf die Anfrage der Abge­ordneten Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen (3713/AB zu 3707/J)

des Bundesministers für Wissenschaft und Forschung auf die Anfrage der Abge­ordneten Mag. Dr. Beatrix Karl, Kolleginnen und Kollegen (3714/AB zu 3665/J)

des Bundesministers für Wissenschaft und Forschung auf die Anfrage der Abge­ordneten Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen (3715/AB zu 3710/J)


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll58. Sitzung / Seite 32

des Bundesministers für Wissenschaft und Forschung auf die Anfrage der Abgeord­neten Dipl.-Ing. Karlheinz Klement, MAS, Kolleginnen und Kollegen (3716/AB zu 4024/J)

des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Gabriele Tamandl, Kolleginnen und Kollegen (3717/AB zu 3669/J)

des Bundeskanzlers auf die Anfrage der Abgeordneten Gabriele Tamandl, Kolleginnen und Kollegen (3718/AB zu 3672/J)

des Bundeskanzlers auf die Anfrage der Abgeordneten Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen (3719/AB zu 3697/J)

des Bundeskanzlers auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Brigid Weinzinger, Kolleginnen und Kollegen (3720/AB zu 3711/J)

der Bundesministerin für Frauen, Medien und öffentlichen Dienst auf die Anfrage der Abgeordneten Gabriele Tamandl, Kolleginnen und Kollegen (3721/AB zu 3668/J)

der Bundesministerin für Frauen, Medien und öffentlichen Dienst auf die Anfrage der Abgeordneten Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen (3722/AB zu 3698/J)

der Bundesministerin für Frauen, Medien und öffentlichen Dienst auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Brigid Weinzinger, Kolleginnen und Kollegen (3723/AB zu 3712/J)

der Bundesministerin für Frauen, Medien und öffentlichen Dienst auf die Anfrage der Abgeordneten Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen (3724/AB zu 3868/J)

der Bundesministerin für Frauen, Medien und öffentlichen Dienst auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Ruperta Lichtenecker, Kolleginnen und Kollegen (3725/AB zu 3882/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen (3726/AB zu 3725/J)

des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Dr. Manfred Haimbuchner, Kolleginnen und Kollegen (3727/AB zu 3737/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen (3728/AB zu 3726/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen (3729/AB zu 3785/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Alexander Zach, Kolleginnen und Kollegen (3730/AB zu 3919/J)

der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Dr. Manfred Haimbuchner, Kolleginnen und Kollegen (3731/AB zu 3729/J)

der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Lutz Weinzinger, Kolleginnen und Kollegen (3732/AB zu 3831/J)

der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen (3733/AB zu 3836/J)

der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Ruperta Lichtenecker, Kolleginnen und Kollegen (3734/AB zu 3887/J)


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll58. Sitzung / Seite 33

der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen (3735/AB zu 3899/J)

der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Dr. Wolfgang Zinggl, Kolleginnen und Kollegen (3736/AB zu 3921/J)

des Bundesministers für Landesverteidigung auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Dr. Manfred Haimbuchner, Kolleginnen und Kollegen (3737/AB zu 3734/J)

des Bundesministers für Landesverteidigung auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Dr. Wolfgang Zinggl, Kolleginnen und Kollegen (3738/AB zu 3748/J)

des Bundesministers für Landesverteidigung auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen (3739/AB zu 3756/J)

des Bundesministers für Landesverteidigung auf die Anfrage der Abgeordneten Heinz-Christian Strache, Kolleginnen und Kollegen (3740/AB zu 3764/J)

des Bundesministers für Landesverteidigung auf die Anfrage der Abgeordneten Heinz-Christian Strache, Kolleginnen und Kollegen (3741/AB zu 3765/J)

des Bundesministers für Landesverteidigung auf die Anfrage der Abgeordneten Heinz-Christian Strache, Kolleginnen und Kollegen (3742/AB zu 3766/J)

des Bundesministers für Landesverteidigung auf die Anfrage der Abgeordneten Heinz-Christian Strache, Kolleginnen und Kollegen (3743/AB zu 3767/J)

des Bundesministers für Landesverteidigung auf die Anfrage der Abgeordneten Heinz-Christian Strache, Kolleginnen und Kollegen (3744/AB zu 3775/J)

des Bundesministers für Landesverteidigung auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Dr. Manfred Haimbuchner, Kolleginnen und Kollegen (3745/AB zu 3826/J)

des Bundesministers für Landesverteidigung auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Dr. Manfred Haimbuchner, Kolleginnen und Kollegen (3746/AB zu 3829/J)

des Bundesministers für Landesverteidigung auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Dr. Manfred Haimbuchner, Kolleginnen und Kollegen (3747/AB zu 3830/J)

des Bundesministers für Landesverteidigung auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Dr. Manfred Haimbuchner, Kolleginnen und Kollegen (3748/AB zu 3832/J)

des Bundesministers für Landesverteidigung auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Reinhard Eugen Bösch, Kolleginnen und Kollegen (3749/AB zu 3834/J)

des Bundesministers für Landesverteidigung auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Ruperta Lichtenecker, Kolleginnen und Kollegen (3750/AB zu 3888/J)

des Bundesministers für Landesverteidigung auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Gernot Darmann, Kollegin und Kollegen (3751/AB zu 3913/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen (3752/AB zu 3743/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen (3753/AB zu 3744/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen (3754/AB zu 3752/J)


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll58. Sitzung / Seite 34

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Christine Lapp, Kolleginnen und Kollegen (3755/AB zu 3776/J)

des Bundeskanzlers auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Kolle­ginnen und Kollegen (3756/AB zu 3749/J)

der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Dr. Manfred Haimbuchner, Kolleginnen und Kollegen (3757/AB zu 3846/J)

der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Gerald Hauser, Kolleginnen und Kollegen (3758/AB zu 3848/J)

der Bundesministerin für europäische und internationale Angelegenheiten auf die Anfrage der Abgeordneten Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen (3558/AB zu 3622/J) (Zu 3558/AB zu 3622/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen (3666/AB zu 3660/J) (Zu 3666/AB zu 3660/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen (3668/AB zu 3702/J) (Zu 3668/AB zu 3702/J)

des Bundesministers für Landesverteidigung auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Dr. Wolfgang Zinggl, Kolleginnen und Kollegen (3685/AB zu 3696/J) (Zu 3685/AB zu 3696/J)


 



Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll58. Sitzung / Seite 35

09.04.21Beginn der Sitzung: 9.04 Uhr

Vorsitzende: Präsidentin Mag. Barbara Prammer, Zweiter Präsident Dr. Michael Spindelegger, Dritte Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek.

*****

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Guten Morgen, meine Damen und Herren! Ich eröffne die Sitzung.

Die Amtlichen Protokolle der 55. Sitzung vom 9. April 2008 sowie der 56. und 57. Sitzung vom 10. April 2008 sind in der Parlamentsdirektion aufgelegen und unbe­anstandet geblieben.

Als verhindert gemeldet sind die Abgeordneten Karl Dobnigg, Christian Faul, Mag. Elisabeth Grossmann, Dietmar Keck, Dr. Beatrix Karl, Walter Murauer und Dr. Reinhard Eugen Bösch.

09.04.52Aktuelle Stunde

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gelangen nunmehr zur Aktuellen Stunde mit dem Thema:

„Gratis Sonne statt teurem Öl: Sozial gerecht verteilen – klimagerecht umsteuern“

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Erste hat sich Frau Abgeordnete Dritte Präsidentin Dr. Glawischnig-Piesczek zu Wort gemeldet. Ich mache darauf aufmerk­sam, dass die Redezeit 10 Minuten nicht übersteigen darf. – Bitte.

 


9.05.15

Abgeordnete Dr. Eva Glawischnig-Piesczek (Grüne): Frau Präsidentin! Einen schönen Guten Morgen, Herr Bundesminister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Ich weiß nicht, ob Sie heute schon die „Kronen Zeitung“ durchgeblättert haben. (Oje-Rufe bei der ÖVP.) Ich bin da auf eine bemerkenswerte Meldung gestoßen. Falls Sie sie noch nicht gelesen haben, würde ich sie Ihnen gerne vortragen:

„Fromme Treffen bei den Tankstellen: US-Autofahrer beten um billigeres Benzin. ,Prayer at the Pump‘ – Gebet an der Zapfsäule – heißt eine neue US-Massen­bewegung. Ihre Mitglieder treffen einander in großen Gruppen bei Tankstellen, um gemeinsam für ein Sinken der Treibstoffpreise zu beten. ,Die Preise werden fallen, so wie die Mauern von Jericho in der Bibel‘, ist Gruppenbegründer Rocky Twyman überzeugt. ,Wir bitten Gott, in das Leben der selbstsüchtigen, gierigen Leute einzugreifen, ...‘.“

Ich glaube, dass die Österreicherinnen und Österreicher auch bald an den Tankstellen beten werden (Abg. Grillitsch: Weil Sie sie weiter belasten!), wenn die Bundes­regierung ihren Kurs in der Energiepolitik so fortsetzt, wie sie es in den letzten Jahren getan hat. Das ist leider die Wahrheit.

Wir haben gestern ein deutliches Alarmsignal gehört. Ich glaube, Sie haben es auch heute schon in anderen Zeitungen gelesen (die Rednerin hält eine Ausgabe der „Oberösterreichischen Nachrichten“ in die Höhe): Der US-Ölpreis ist auf sagenhafte


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll58. Sitzung / Seite 36

122 US-Dollar pro Barrel gestiegen. (Zwischenrufe bei der ÖVP.) – Bitte, beruhigen Sie sich! Sie können ja dann gerne herauskommen und darauf replizieren.

Auf sagenhafte 122 US-Dollar pro Barrel! Das ist nicht das Ende der Fahnenstange. Experten sprechen davon, wenn es so weiter geht, sind wir nächstes Jahr, 2009, auf 200 US-Dollar. – Unvorstellbar, wenn man sich vor Augen führt, dass im Jahr 2003 der Ölpreis noch unter 30 US-Dollar war, viele schon gewarnt haben, das Phänomen Peak Oil erklärt und versucht haben, darauf hinzuweisen, was das bedeutet. Stellen wir uns vor, was wäre, wenn der Euro nicht diese Wechselkursentwicklung genommen hätte, die er genommen hat!

Und dann stellen Sie sich noch etwas vor: Die österreichische Bundesregierung weigert sich, den Anteil der erneuerbaren Energien, also die Ölunabhängigkeit Öster­reichs, weiter und intensiver auszubauen. – Ich glaube, dann landet sie auch bald beim Beten.

Herr Umweltminister, ich möchte Ihnen heute einfach ein paar Fragen stellen; die Entwicklung ist ja jetzt nicht mehr zu leugnen. Selbst wenn solche sehr konservative Einrichtungen wie die Internationale Energieagentur, nämlich ihr Chef-Ökonom Fatih Birol meint, es sind alle Länder gut beraten, aus Öl und Gas auszusteigen – wir sollten das Öl verlassen, bevor es uns verlässt, wird er zitiert –, dann, so denke ich, sollte die Bundesregierung den Plan, den die Grünen vorgelegt haben, nämlich bis 2020 aus Öl und Gas zu 100 Prozent auszusteigen, einfach übernehmen und umsetzen. (Beifall bei den Grünen.)

Im Moment ist es so, ein Haushalt, der jetzt schon mit Pellets statt mit Öl heizt, erspart sich im Jahr mittlerweile 1 400 €! Das ist schon beim jetzigen Preis eine große Summe. Wenn wir uns das weiter vorstellen, wenn der Preis weiter steigt, dann wird die Zeit, in der sich ein Kesseltausch amortisiert, immer kürzer.

Und deswegen möchte ich Ihnen jetzt ein paar Fragen stellen, Herr Umweltminister: Warum ist es so, dass mit öffentlichem Geld, nämlich mit der Wohnbauförderung immer noch Öl- und Gasheizungen gefördert werden, dass immer noch Menschen in eine Abhängigkeit hinein verpflichtet werden? – Das frage ich Sie. Ich frage Sie als Umweltminister. Sie sind Regierungskoordinator, Sie sind ÖVP-Politiker. Und Sie schreiben sich ja immer Nachhaltigkeit und Klimaschutz auf die Fahnen, nur tun Sie es nicht. Sie tun es nicht!

Ich stelle Ihnen jetzt einfach Fragen. Sie können ja gerne dazu eine Meinung äußern. Ich frage Sie, warum es immer noch nicht verpflichtend ist, mit öffentlichem Geld, mit der Wohnbauförderung Solaranlagen auf jedem Haus zu bauen. Warum ist es so, dass etwas, was im Regierungsübereinkommen sogar schon verankert ist, das Sie von uns abgeschrieben haben, aber damals doch nicht realisiert haben, nämlich ein Energie­check für alle Haushalte, wo man Stromkosten sparen kann, nicht umgesetzt wurde? – Bis zum heutigen Tag gibt es keinen einzigen Energiecheck für keinen einzigen Haushalt! Sie haben sich vorgenommen, alle österreichischen Haushalte bis zum Jahr 2010 einem Check zu unterziehen. Was ist denn daraus geworden, Herr Umwelt­minister?

Fragen möchte ich Sie auch zum großen Sorgenkind, das Sie als Klimaschutzminister auch ein bisschen in Sorge bringen könnte, nämlich der Verkehr. Warum ist es so, dass man immer noch für den öffentlichen Personennahverkehr eine lächerliche Sum­me vonseiten des Bundes hergibt, nämlich nur 10 Millionen € im Jahr? Warum ist es so, dass der Verkehrsminister jammert, so wie letzte Woche im „Kurier“, die Menschen könnten nicht umsteigen, weil der öffentliche Verkehr so schlecht ausgebaut sei? – Ich meine, das ist so wie der Koch, der in der Küche steht und jammert, niemand wolle sein Essen essen. Ich würde einfach einmal vorschlagen: Kochen Sie ein bisschen


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besser und verbessern Sie den öffentlichen Personennahverkehr! Wir möchten hier 80 Millionen € im Jahr. Und dann schaut die Welt schon ein bisschen anders aus. (Beifall bei den Grünen.)

Warum ist es nach wie vor so, dass jene Menschen, die mit dem Fahrrad oder mit öffentlichen Verkehrsmitteln zur Arbeit fahren, steuerlich benachteiligt und nicht entlas­tet werden, keine Möglichkeit haben, das in der Pendlerpauschale abgelten zu lassen?

Das sind alles, so glaube ich, sehr wichtige Fragen, wo kein Mensch angesichts dieser extremen Preissteigerungen am Ölmarkt versteht, warum die österreichische Bundes­regierung nichts tut, um den Menschen aus dieser Ölpreisfalle herauszuhelfen. Im Gegenteil! Sie werden dabei noch behindert, und sie werden sogar auf diesem Weg in die Ölpreisfall hinein noch mit öffentlichem Geld gefördert. Und da wünsche ich mir heute von Ihnen nicht nur eine Aussage, sondern: Stimmen Sie – ÖVP und SPÖ – irgendwann einmal auch Vorschlägen zu, gegen die man nichts haben kann! Wer kann etwas dagegen haben, den öffentlichen Personennahverkehr stärker zu fördern, Men­schen, die sich umweltbewusst verhalten, stärker zu fördern, Öl- und Gasheizungen umzurüsten und auch die gezielte Förderung für die Umrüstung in der Steuerreform anzudenken?

Bei diesen Kesseln ist das – ich weiß nicht, ob Sie das wissen, Herr Minister – folgendermaßen: Der Großteil, nämlich über die Hälfte, ist zwischen 15 und 30 Jahre alt. Das heißt, sie müssen ausgetauscht werden. Da noch weiter Öl- und Gas­heizungen zu fördern, ist einfach unverständlich! (Beifall bei den Grünen.)

Es gibt natürlich auch einen Energieminister in dieser Regierung – er gehört auch Ihrer Fraktion an –, der im Grunde vieles in der Hand hätte, viele Möglichkeiten hätte, den Menschen aus dieser Falle herauszuhelfen: zum Beispiel durch ein neues Ökostrom­gesetz, zum Beispiel durch Energieeffizienzmaßnahmen, durch Stromsparen; zum Beispiel auch durch einen Plan oder irgendeine Vorstellung, wie die Energieversorgung in den nächsten Jahren weitergehen soll. Der Plan, den er vorgelegt hat, ist im Wesent­lichen der Ausbau der Gaskraft. Der Gaspreis wird genauso durch die Decke gehen wie der Ölpreis, nur mit ein paar Monaten Verspätung. Das heißt: weiter finan­zielle Abhängigkeit Österreichs.

Das Zweite, was er vorgeschlagen hat, ist, in der Dimension von Freudenau sieben neue Großkraftwerke an österreichischen Flüssen zu bauen. Wenn man sich das unter dem Strich anschaut, dann kann ich nur sagen: Die Energiepolitik, die Sie betreiben, ist wirklich in den siebziger Jahren steckengeblieben: Das Wachstum ist gottgegeben, dagegen kann man nichts machen. Die Ölpreisentwicklung ist auch gottgegeben, dieser geben wir uns hin und zahlen mittlerweile 12 Milliarden € Außenhandels­bilanz­defizit für die Energieimporte.

Das, was Sie im Land tun könnten, um tatsächlich umzustellen und umzurüsten, bleibt einfach auf der Straße liegen. Ich glaube, das Alarmsignal, das wir gestern und heute wieder gehört haben, ist laut genug, Herr Minister, nämlich dass das Umdenken möglichst rasch und möglichst sofort beginnen muss.

Ich habe es allerdings noch nicht wirklich vernommen. Im Gegenteil! Ihr Kollege, Finanzminister und Vizekanzler Molterer sagt: Ökologisierung des Steuersystems, die Vorschläge der Grünen seien naiv. – Ich frage Sie: Ist das vor diesem Hintergrund naiv? Oder ist das schon ein bisschen vorausgedacht, allerdings schon lange voraus­gedacht? Seit zehn Jahren legen wir die Vorschläge auf den Tisch, machen Ihnen immer wieder gut gemeinte Angebote, aber Sie ignorieren sie zu 100 Prozent.


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll58. Sitzung / Seite 38

Letztes Jahr haben Sie noch gesagt: Das Kyoto-Ziel wird zu 100 Prozent erreicht werden, dafür verbürge ich mich. Jetzt, vor wenigen Tagen, haben Sie gesagt, es wird nicht erreicht werden. Ich beichte, schuld sind allerdings die anderen.

Mit dieser katholischen Tradition, zuerst zu beichten und dann zu hoffen, dass nichts passiert, dass man die Absolution bekommt, wird man im Klimaschutz und in der Energiepolitik nicht durchkommen, Herr Minister. (Beifall bei den Grünen.)

9.14


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Für eine einleitende Stellungnahme hat sich Herr Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft Dipl.-Ing. Pröll zu Wort gemeldet. Auch Ihre Redezeit soll 10 Minuten nicht übersteigen. – Bitte.

 


9.14.25

Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft Dipl.-Ing. Josef Pröll: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Hohes Haus! Beim von den Grünen angesprochenen Thema: Wie geht es weiter in der Energiepolitik, was sind die Aufgaben, um das Klimaschutzziel gemein­sam zu erreichen?, kann ich bezüglich der Ausführungen der Frau Abgeordneten Glawischnig nur in einem Punkt übereinstimmen: Ja, es stimmt, der Ölpreis ist über 120 US-Dollar. Alles andere, was Sie hier in den Raum gestellt haben, ist zum Teil in Arbeit und zum Teil auch nicht meine Zuständigkeit, und es stimmt auch von den Eckpunkten her nicht.

Ich will versuchen, zu erläutern: Wo stehen wir? Was sind die Herausforderungen? Wer hat welche Last in seiner jeweiligen Zuständigkeit zu tragen, um das Klima­schutz­ziel und die Energieziele zu erreichen?

Der erste Punkt, meine sehr geehrten Damen und Herren, ist folgender: Wenn wir uns anschauen, was international im Bereich der Energiepolitik los ist, so müssen wir sehen, dass derzeit zirka folgende Aufteilung die Energieaufkommen weltweit prägt:

35 Prozent Öl, 25 Prozent Kohle, 20 Prozent Gas, nur 10 Prozent erneuerbarer Ener­gieträger – 10 Prozent im Durchschnitt. Wir liegen in Österreich bei 23 Prozent und bei 60 Prozent erneuerbarer Energieträger in der Stromproduktion. Weiters: 6 Prozent Atomkraft, 2 Prozent Wasserkraft. – Wie gesagt: in Österreich 60 Prozent.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Auch das ist unsere Aufgabe: Wir müssen sehen, woher diese Energieträger kommen und wie es mit der ökonomischen Abhän­gigkeit ausschaut. Der Importanteil in der EU beträgt derzeit 54 Prozent und wird bis 2030, wenn wir nichts tun – das betrifft alle, nicht nur Österreich –, bei Energie­importabhängigkeit auf 66 Prozent steigen.

Ja, wir sind stärker denn je, gesamt und auch in Österreich, auf die Verwendung von erneuerbarer Energie angewiesen. Wir wollen im Kampf gegen den Klimawandel auf erneuerbare Energie setzen. Wir wollen auch die Haushalte entlasten. Und wir wollen unabhängiger sein von Staaten, die unsicher sind, was die politische Aufstellung betrifft, wenn aus diesen Krisenherden mit Öl und Gas nicht auf Dauer zu rechnen sein wird.

Jetzt zu den Herausforderungen und Themen, die wir dabei zu beachten haben. Der Umstieg auf erneuerbare Energie beschränkt sich eben nicht nur auf die Frage Öko­strom, sondern auch auf die Frage der Mobilität, der Verkehrspolitik und auf die Frage Raumwärme und damit verbunden natürlich: Wie bauen wir unsere Häuser? Wie sanieren wir jene Einheiten der Nachkriegsbauten, die nicht auf dem besten energie­politischen und energetischen Standard sind?


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Zwei Punkte dazu. Erstens: Man darf nicht übersehen, dass Österreich durchaus feder­führend in Europa auf Energieeffizienz gesetzt hat. Es ist nicht genug – da bin ich bei Ihnen. Aber, wenn Sie sich die Vergleichsdaten anschauen, dann sprechen wir über Zahlen, Daten und Fakten und nicht nur über Emotionen, Frau Abgeordnete. (Abg. Dr. Glawischnig-Piesczek: Ja, ja!) Das Bruttoinlandsprodukt ist um 43 Prozent seit 1990 gestiegen, der Energieverbrauch nur um 37 Prozent. – Immer noch zu viel, aber entkoppelt vom Wirtschaftswachstum. Die CO2-Emissionen in diesem Zeitraum sind nicht um 43 Prozent wie das Inlandsprodukt oder um 37 Prozent wie der Energie­verbrauch, sondern lediglich um 15 Prozent gestiegen. – Immer noch zu viel, aber wir haben in der Energieeffizienz tatsächlich etwas weitergebracht.

Da müssen wir noch ambitionierter werden, aber wir haben seit 1990 mit der Wirt­schaft, mit der Volkswirtschaft gemeinsam durchaus gezeigt, dass die Entkoppelung funktionieren kann.

Eine Frage, die Sie angesprochen haben und die auch mich bewegt, ist die Frage: Wie geht es im Wohnbaubereich, in der Raumwärme, in der Versorgung der Menschen mit hochqualitativer Energie und auch mit der entsprechenden Lebensqualität im Wohn­bereich weiter? – Es gibt dazu eine einzige mögliche Schiene: Es ist die Wohn­bauförderung. (Abg. Dr. Moser: Sie vergessen ...! Das stimmt nicht!) Wenn Sie heute hier ans Rednerpult herauskommen und einen Appell an mich richten, dann sage ich Ihnen: Ich bin dabei, mit den Bundesländern auf freiwilliger Basis mit einer Artikel 15a-Vereinbarung dafür Sorge zu tragen, dass wir künftig energiepolitisch für Niedrig­energiehäuser mehr Geld hergeben und dass wir die Sanierungsrate erhöhen. (Abg. Dr. Glawischnig-Piesczek: Die Geschichte ist schon sehr alt!)

Aber, meine sehr geehrten Damen und Herren, wir leben in einem föderalen Land, wie Sie wissen – hoffentlich wissen Sie das. Und es liegt bei den Bundesländern – ausschließlich bei den Bundesländern (neuerlicher Zwischenruf der Abg. Dr. Moser) –, die Wohnbauförderungsmittel in der Frage zu platzieren: Wie viel Geld für die Sanierung? Die Sanierungsrate ist aus meiner Sicht dramatisch zu erhöhen, weil wir dort das größte Energieleck bei den Bauten der sechziger, siebziger und achtziger Jahre haben. Und wir müssen dafür Sorge tragen, dass künftig viel stärker als in der Vergangenheit auch mit Niedrigenergiehäusern gewirtschaftet wird.

Jetzt zu einem Thema, das Sie angesprochen haben, nämlich zur Frage: Wie statten wir die Wohnhäuser der Zukunft mit Energie aus? Und da sehen Sie wieder meine Zuständigkeit im Klima- und Energiefonds. Gemeinsam mit den Kollegen aus dem Wirtschaftsressort, aus dem BKA und aus dem Verkehrsministerium ist es uns im Klima- und Energiefonds gelungen, 9 Millionen € zur Verfügung zu stellen, um jedem Haushalt, der Pellets-Heizungen installiert, 800 € zu geben, und jedem Haushalt, der Hackgut- und Stückholz-Heizungen installiert, 400 € zu dem dazuzugeben, was die Wohnbauförderung schon tut. Das ist doch gelebte Kompetenz, dass wir die Geldmittel für die Bevölkerung, die auf alternative Energien setzt, aufstocken. (Beifall bei der ÖVP.)

Der zweite Punkt, den ich gerne mit Ihnen diskutieren möchte, ist die Frage der Mobilität. Der Verkehr ist der Klimakiller Nummer eins. Sie wissen, dass in meinem Zuständigkeitsbereich im Wesentlichen nur eine Steuerungseinheit vorhanden ist: der Biosprit. Wir haben in Österreich mit der Beimischung begonnen, 5,75 Prozent müssen heuer realisiert sein. Das ist die einzige Maßnahme im Verkehrsbereich (Abg. Dr. Pirklhuber: Das ist ja nicht wahr!), die bis dato eine Million Tonnen CO2 für die Bilanz in Österreich eingebracht beziehungsweise diese reduziert hat.

Ich halte mich ganz genau an jene Marschroute, die die Grünen vorgegeben haben – übrigens das erste Mal in meiner politischen Karriere. Sie haben im Papier der


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Energiewende des Jahres 2006 – ich bitte, das nachzulesen, und hoffe, dass das, was 2006 für Sie gegolten hat, auch noch heuer gilt, weil ich ja nicht annehme, dass Sie mit etwas in den Wahlkampf ziehen, was Sie dann nicht umsetzen wollen (Abg. Brosz: Das ist anders als bei der ÖVP!) – festgelegt, 10 Prozent Biospritbeimischung müssen im Jahr 2010 realisiert sein, 15 Prozent im Jahr 2015 und 20 Prozent Beimischung im Jahr 2020. So viel möchte ich gar nicht beimischen, weil wir damit genau in die Schere der Nahrungsmittelknappheit laufen würden. Aber 10 Prozent sind drinnen. Wir treffen uns. Ich bin froh darüber, dass wir das gemeinsame Ziel haben und bis 2010 dann die Biospritbeimischung auf 10 Prozent ausweiten, ohne die Balance mit den Nahrungs­mitteln zu verlieren. – Grünes Programm erfolgreich umgesetzt, auf Punkt und Bei­strich gemeinsam erfüllt. Das macht auch Sinn, meine sehr geehrten Damen und Herren. (Beifall bei der ÖVP.)

Sie sprechen weiters vom Komplettausstieg aus fossilen Energieträgern; Komplett­ausstieg aus Erdgas, Erdöl, Kohle. Ich frage Sie ernsthaft an dieser Stelle (Abg. Dr. Van der Bellen: Zeitplan!): Wie wollen Sie denn die Mobilität managen? – Umstieg auf öffentliche Verkehrsmittel, Fahrradfahren in den Städten – überhaupt kein Thema, Konsens, ist zu forcieren, das ist im Nahverkehr zu forcieren. (Abg. Dr. Van der Bellen: Bitte lesen, Herr Minister!) Aber mit welchen Treibstoffen – wenn Sie das Erdöl und den Biosprit nicht wollen, wie ich den Zeitungen entnehme – wollen Sie die Autos der Zukunft bewegen? Das ist doch völlig weltfremd und technisch nicht möglich. Einen Energiemix darzustellen, der uns hilft weiterzukommen, ist unsere Aufgabe.

Der dritte und letzte Punkt, den ich ansprechen möchte, ist die Frage der nachhaltigen Energiezukunft für Österreich. Die Energieversorgung ist aus ökonomischen und ökologischen Gründen eine zentrale Schlüsselfrage: für die Haushalte, für die Men­schen auf der einen Seite, die mit der Belastung steigender Energiepreise zu kämpfen haben, und auf der zweiten Seite die ökologische Herausforderung, in Richtung einer neuen Energiezukunft für Österreich umzusteuern.

Wir sind federführend in Europa. Wir haben den höchsten Anteil an erneuerbaren Energieträgern mit 23 Prozent am Gesamtenergiekuchen, mit 60 Prozent in der Stromproduktion. Wir müssen einen klugen Mix in diesem Bereich für die Zukunft schaffen, der aus meiner Sicht wie folgt aussieht: Wir brauchen deutlich mehr Ökostrom für Österreich – wir verhandeln in diesen Tagen darüber, den Anteil von Ökostrom von derzeit 7 bis 8 Prozent auf 15 Prozent bis zum Jahr 2015 zu verdoppeln. Das wäre ein qualitativ und quantitativ enormer Schritt, und ich bekenne mich dazu.

Zweiter Punkt: Wir müssen in der Stromproduktion, wenn wir nicht Atomstrom impor­tieren wollen – diesbezüglich gibt es ja offensichtlich auch einen nationalen Konsens und Schulterschluss –, stärker auf die Wasserkraft setzen. Das Erste, das ich höre, auch aus Ihren Reihen, den Reihen der Grünen, wenn Masterpläne für den Ausbau der Wasserkraft präsentiert werden, ist aber: Ja, schon, aber nicht bei mir! (Abg. Brosz: Wollen Sie ein Kraftwerk in Hainburg?) Diese Rechnung wird auf Dauer nicht aufgehen, meine sehr geehrten Damen und Herren. Sie müssen sich entscheiden, was Sie wollen! (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Brosz: Was ist mit Hainburg?)

Deswegen werden wir sowohl den Masterplan für Wasserkraft als auch die Frage Öko­stromproduktion konsequent verfolgen. Ich möchte eine Verdoppelung auf 15 Prozent. Ich möchte klare Rahmenbedingungen für die Investoren in Windkraft, Biomasse, Biogas und vor allem Fotovoltaik, in einem Mix zwischen Ökostromgesetz und Klima und Energie Fotovoltaik vorantreiben, um 15 Prozent zu erreichen. Das wird derzeit verhandelt. Ich bin sehr optimistisch, dass wir in den nächsten Stunden und Tagen eine gute Lösung auch seitens des Ministerrates hier ins Parlament bringen, um Ökostrom positiv zu entwickeln, um eben auch den entsprechenden Anteil zur


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Erreichung des Klimaschutzzieles zu schaffen. (Präsidentin Mag. Prammer gibt das Glockenzeichen.)

In diesem Sinne liegt etliches vor uns, vieles ist angegangen. Wir sind sehr erfolgreich unterwegs, und wir können bei diesem Tempo mit dem Klimaschutzgesetz unser Klimaschutzziel 2012 erreichen. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ. – Zwischenruf des Abg. Brosz.)

9.24


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Ich mache darauf aufmerksam, dass die Redezeit aller weiteren Teilnehmerinnen und Teilnehmer an der Aktuellen Stunde laut § 97a Abs. 6 der Geschäftsordnung 5 Minuten nicht übersteigen darf.

Als Erste zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Bayr. – Bitte.

 


9.25.12

Abgeordnete Petra Bayr (SPÖ): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich bin seit ein paar Monaten mit meinem Solarcharger unabhängig von Steckdosen, wenn es darum geht, Handys, Kameras oder MP3-Player aufzuladen. – Österreich ist leider noch nicht so unabhängig.

Wir alle wissen, dass Klimapolitik mittel- und langfristige Entscheidungen verlangt. Es fehlt leider eine ganze Menge an Maßnahmen, die von den Vorgängerregierungen nicht gesetzt wurden, die es jetzt aber ermöglichen würden, die Ziele, die wir zuge­standen haben – es sind dies zugegebenermaßen sehr ehrgeizige Ziele –, auch wirklich innerhalb der vorgenommenen Zeit zu erreichen. Wir sind mitten in der ersten Kyoto-Periode, unsere Werte werden schon gemessen. Auch ich halte es für eine sehr, sehr große Herausforderung, bis 2012 all das aufzuholen, was in der Vergangenheit versäumt wurde.

Ich glaube, dass bekannt ist, dass es sehr, sehr wenige Maßnahmen in der Klimapolitik gibt, die sehr schnell wirken; zum Beispiel thermische Gebäudesanierung ist eine oder auch das Installieren von Windgeneratoren. Das geht einigermaßen flott, und ich denke, da sollten wir blitzschnell all jene Maßnahmen ergreifen, die uns helfen, den Vorteil dieser Möglichkeiten noch in der Zeit bis 2012 zu lukrieren.

In Wirklichkeit müssen wir aber jetzt, wenn wir darüber nachdenken, wie wir unsere Treibhausgasemissionen reduzieren, schon an die Periode nach 2012, an die Post-Kyoto-Periode denken und die Weichen jetzt dafür stellen, weil eben viele Maßnahmen lange brauchen. Bei all den Dingen, die wir tun, bei all den Maßnahmen, die wir ergreifen, sollte immer eines Priorität haben: vor allem im Inland aktiv zu sein, im Inland Maßnahmen zu setzen, im Inland in die Senkung des Treibhausgasausstoßes zu investieren. Das schafft einerseits Arbeitsplätze, generiert Wertschöpfung und senkt auch wirklich unsere inländische Treibhausgasbasis, und wir sind nicht davon ab­hängig, immer teurer werdende Zertifikate zu kaufen, die mehr und mehr zu Speku­lationsobjekten werden.

Wir befinden uns jetzt mitten in der Diskussion darüber, wie es nach 2012 weitergehen wird. Daher wäre es mir sehr wichtig, dass wir Österreicher und Österreicherinnen bei allen Problemen, bei aller Unglaubwürdigkeit, bei allen schlechten Zahlen, die wir haben, doch versuchen, eine sehr offensive Rolle in den Verhandlungen hinsichtlich der Konferenz in Kopenhagen 2009 zu spielen, wo dieses Post-Kyoto-Regime hoffent­lich beschlossen wird und wo wir es, wie ich hoffe, schaffen, ein sehr breites, gemeinsames weltweites Werk zustande zu bringen, mit entsprechend hohen Ansprüchen, denn nur mit hohen Ansprüchen werden wir es auch schaffen, die Klimaerwärmung global in den Griff zu bekommen – und wir werden es nur global schaffen, allein nicht.


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Trotzdem ist Österreich aufgefordert, ein ganzes Bündel an Maßnahmen zu ergreifen. Wir haben sehr viel wiedergutzumachen. Die Diskussion über das Klimaschutzgesetz, die wir gerade begonnen haben, wo es darum gehen wird, wirklich konkrete Maß­nahmen zu haben, konkrete Zahlen, konkrete Verantwortliche, Potenziale, Zeiträume, innerhalb derer die Senkung der Emissionen verwirklicht werden soll, aber auch die Frage, wie denn eventuell sanktioniert wird, wenn die Ziele nicht erreicht werden können, wird sehr schwierig werden. Wir haben diese Diskussion mit den Ländern zu führen, mit allen Ressorts, aber ich glaube doch, dass das zu erarbeitende Klima­schutzgesetz einen ganz großen Meilenstein auf dem Weg zu einer guten Klimapolitik Österreichs darstellen wird.

Eine andere Maßnahme, die mir sehr, sehr wichtig ist, ist schon lange angekündigt, aber leider noch nicht umgesetzt – ich hoffe, wir schaffen das in den nächsten Wochen –, nämlich der sogenannte Klimacheck für alle Gesetze. Die Klimapolitik hat ja ein ganz ähnliches Problem wie die Entwicklungspolitik. Wir schaffen es nicht wirklich, kohärent zu sein. Das heißt, wir schaffen es nicht, dass all unsere Maßnahmen, all unsere Gesetze, die wir hier beraten und beschließen, auf ein Ziel fokussieren und sich nicht gegenseitig konterkarieren. Ich hoffe, dass wir mit der Überlegung, schon im Vorfeld von Gesetzen zu schauen, wie sie sich auf Klima und globale Entwicklung auswirken, diese Kohärenz herstellen können.

Wir haben unser größtes potenzielles Kraftwerk in Österreich zu nutzen, nämlich das Kraftwerk des Energiesparens, des Einbremsens des jährlichen Energiezuwachses, der immens ist. Es wird auch nur über diesen Weg gelingen, einen gescheiten Anteil an erneuerbaren Energieformen zu erreichen. Ein Energieeffizienzgesetz wird ganz sicher notwendig sein, da Energiesparen in unserem kapitalistischen Wirtschafts­system keinen Warencharakter hat. Es wird besonderer Maßnahmen, Lenkungsmaß­nahmen bedürfen, effizienten Einsatz und Sparen von Energie attraktiv zu machen.

Sehr viele andere Dinge hätte ich noch gerne gesagt. Ich sehe zum Beispiel Agrosprit sehr, sehr skeptisch (Abg. Grillitsch: Ideologisch skeptisch!), weil ich weiß, welche globalen Auswirkungen es hat, weil ich sehe, dass das ziemlich schwierig mit einer Situation zu vereinbaren ist (Präsidentin Mag. Prammer gibt das Glockenzeichen), in der Leute hungern, aber ich glaube doch, dass es uns Österreichern und Öster­reicherinnen gelingen wird, eine Politik zu machen, die beweist, dass es möglich ist, einerseits alle Leute zu ernähren, das Klima, die Klimaerwärmung einzubremsen (Präsidentin Mag. Prammer gibt neuerlich das Glockenzeichen) und gleichzeitig auch einen sinnvollen Energiemix zu erreichen.

In diesem Sinne, ich habe auch die Hoffnung auf ein sinnvolles Ökostromgesetz, das den Namen verdient, noch nicht verloren. – Danke sehr. (Beifall bei der SPÖ sowie des Abg. Dr. Grünewald.)

9.30


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Kopf zu Wort. – Bitte. (Abg. Brosz – in Richtung des sich zum Rednerpult begebenden Abg. Kopf –: Was ist jetzt mit Hainburg? – Abg. Öllinger – ebenso in Richtung des Abg. Kopf –: Sagen Sie etwas zu Hainburg!)

 


9.30.52

Abgeordneter Karlheinz Kopf (ÖVP): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Ge­schätzte Damen und Herren! Ich habe die Unterlage der Grünen zu einer Presse­konferenz von Frau Glawischnig und Herrn Rossmann vor wenigen Tagen vor mir. Darin ist zu lesen, dass die Grünen die Österreicherinnen und Österreicher mit sage und schreibe 7 Milliarden € mehr belasten wollen. (Abg. Dr. Van der Bellen: Na


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wirklich nicht! – Weitere Zwischenrufe bei den Grünen.) 7 Milliarden €! (Abg. Öllinger: Funktioneller Analphabetismus!)

Es finden sich darin ein paar Beispiele: die Pensionistin Anneliese Kohl, Belastung 131 € mehr; die Familie Kinderreich, ein Ehepaar mit fünf Kindern, Zusatzbelastung 2 040 €; ein Ehepaar mit einem Kind, genannt Familie Österreich, Zusatzbelastung 1 095 €; Alleinerzieherin, genannt Carola Meier, alleinerziehende Mutter mit einem kleinen Sohn, Mehrbelastung 697 € (Abg. Dr. Stummvoll: Ungeheuerlich!); Pent­house-Single Heribert Goldmüller, in den Unterlagen ist es einmal ein alleinstehender Investmentbanker, ein anderes Mal ein alleinstehender Werbefachmann, Zusatz­belastung 2 487 €.

Die Grünen versprechen natürlich dafür auch etwas, keine Frage. Sie versprechen denen, die Energie sparen, einen Ökobonus für das Energiesparen und eine Förde­rung bei Umstieg (Ruf bei den Grünen: Wie viel?), einen Bonus für die Benützung öffentlicher Verkehrsmittel, 100 000 neue Arbeitsplätze – ich frage dann die Betriebe, die heute schon keine Fachkräfte bekommen, wie es ausschaut –, Senkung der Lohn­nebenkosten – ich frage dann die 50 Prozent der Betriebe, die gar keine Beschäftigten haben – und eine Deckelung für energieintensive Betriebe. (Zwischenruf des Abg. Öllinger.) Das heißt, eigentlich versprechen Sie allen Betroffenen auf der anderen Seite auch wieder, dass sie doch nicht belastet werden.

Ich frage mich: Wer zahlt dann diese 7 Milliarden? – Die Haushalte, die es sich nicht leisten können, ihre Heizanlagen umzustellen, werden dann doch belastet sein. Die Pendler, die keine Möglichkeit haben, auf öffentliche Verkehrsmittel umzusteigen, weil sie eben auf das Auto angewiesen sind? Oder die Betriebe, die unterhalb der Decke­lung liegen, oder die 50 Prozent der Betriebe, die von der Lohnneben­kostensenkung nichts haben, also die Ein-Personen-Unternehmen? Und wie gesagt: Ich frage mich heute schon, woher die Betriebe ihre Arbeitskräfte und Fachkräfte nehmen, und woher nehmen sie sie dann? (Abg. Öllinger: Herr Kopf, lesen Sie etwas genauer!)

Das heißt, hier wird eine Wundertüte versprochen, bei der angeblich keiner draufzahlt, alle profitieren davon. Das System wird allerdings um vieles komplizierter, keine Frage. Einzige Ausnahme: Zahlen werden wahrscheinlich nur die „vielen Hunderttausend“ Werbefachleute und Investmentbanker, die wir in diesem Land haben. Das werden die einzigen sein, die draufzahlen.

Meine Damen und Herren, da bleibe ich allemal lieber bei dem System, das dazu geführt hat, dass seit zwei Jahren die CO2-Belastung in Österreich sinkt und dass die Energieeffizienz in diesem Land kontinuierlich steigt. Wie haben wir das erreicht? – Mit Anreizförderungen ohne Belastungen, indem wir also Anreize schaffen, im Klima- und Energiefonds, über das Ökostromgesetz, eine verstärkte Förderung im Rahmen der Wohnbauförderung für Niedrigenergiehäuser oder generell mit der Umweltförderung, wo wir schon seit vielen Jahren viele umweltrelevante Projekte fördern, und auch mit dem zuletzt vorgestellten Masterplan betreffend Ausbau der Wasserkraft. Aber man kann sich auch da wieder auf den Standpunkt stellen: Wir wollen keinen Atomstrom, und wir wollen auch sonst natürlich weniger CO2-Ausstoß – aber wenn es dann darum geht, Energie zum Beispiel CO2-frei aufzubringen wie zum Beispiel durch die Wasser­kraft, dann sagt man auch wieder nein. (Abg. Öllinger: Wo bauen Sie denn?)

Das ist eine grüne Wundertüte, die nie und nimmer das bringen kann, was sie verspricht, nämlich CO2-Einsparungen, und das noch ohne Belastungen. Sie beweisen mit diesem Konzept, dass Sie den Österreicherinnen und Österreichern nur das Geld aus der Tasche ziehen wollen, und das auch noch ohne Effekt. (Beifall bei der ÖVP.)

9.35



Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll58. Sitzung / Seite 44

Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeord­neter Mag. Rossmann. Herr Abgeordneter, auch für Sie 5 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


9.35.43

Abgeordneter Mag. Bruno Rossmann (Grüne): Frau Präsidentin! Herr Bundes­minis­ter! Hohes Haus! Wenn ich Herrn Kollegem Kopf zuhöre, gewinne ich doch den Eindruck, dass er nicht sinnerfassend lesen kann oder will. (Beifall bei den Grünen.)

Wenn Kollege Kopf sagt, dass die Österreicherinnen und Österreicher nach dem Konzept der Grünen mit 7 Milliarden € belastet werden, so ist das schlicht und einfach falsch und nicht die Wahrheit! (Beifall bei den Grünen.)

Die Wahrheit ist: Im Gegenzug sollen die Österreicher um 7 Milliarden entlastet werden. Das heißt, das Mehr an Steueraufkommen im Öko- und Verkehrsbereich fließt umgehend zurück an die privaten Haushalte und an die wirtschaftlichen Unternehmen. (Abg. Grillitsch: Das steht aber nirgends!)

Es stimmt nicht, Herr Kollege Kopf, dass nur an jene, die Energie sparen, etwas zurückfließen wird, sondern jeder private Haushalt wird im Rahmen dieses Konzeptes unabhängig davon, ob er Energie spart oder nicht, einen Ökobonus in der Größenord­nung von 520 € erhalten. Und es wird ihm umso mehr im Brieftascherl bleiben, je mehr er an Energie spart. (Abg. Brosz: Pro Person!) Umgekehrt werden natürlich auch alle wirtschaftlichen Unternehmungen über eine Senkung der Lohnnebenkosten entlastet, auch die Ein-Personen-Unternehmen. Profitieren werden bei diesem Modell insbeson­dere jene, die sparsam mit Energie umgehen. (Beifall bei den Grünen.)

Wenn Ihr Herr Vizekanzler dieses Modell der Grünen als „grundnaiv“ bezeichnet hat (Abg. Sieber: Da hat er recht!) und Sie offensichtlich den Eindruck erwecken wollen, dass das etwas Grundnaives ist, frage ich mich: Warum gehen andere Länder – ein internationaler Vergleich zeigt das – seit vielen Jahren diesen Weg? Dänemark, Schweden und noch andere Länder sind mit diesem Weg sehr erfolgreich. Und in Kanada ist es sogar eine Provinz, British Columbia, die genau diesen Weg beschreitet.

Zudem ist es so, dass das österreichische Wirtschaftsforschungsinstitut, Frau Dr. Schratzenstaller, dieses Konzept der Grünen als einen Schritt in die richtige Richtung bezeichnet hat. (Beifall bei den Grünen. – Ruf bei der ÖVP: Das ist ein alleinstehendes Vorhaben!)

Das Thema des heutigen Tages lautet aber auch: sozial gerecht verteilen. Jetzt frage ich mich: Was tut diese Bundesregierung? Verteilt diese Bundesregierung sozial gerecht? – Na bei Weitem nicht! (Bundesminister Dipl.-Ing. Pröll: Ja!) – Nein, Herr Minister. Der Staat wird finanziell ausgehungert, die Menschen müssen immer tiefer in die Tasche greifen, um das zu bezahlen, was die öffentliche Hand nicht sicherstellt: ausreichende Pflege, gute Bildung, die Menschen müssen allein für Nachhilfestunden in diesem Land etwa 150 Millionen pro Jahr aus ihren eigenen Geldbörsen bezahlen. Und angesichts der steigenden Preise müssen Millionen von Menschen in diesem Jahr Nettoreallohnverluste hinnehmen; Ursache: steigende Ölpreise. Sie lassen mit Ihrer Klimaschutzpolitik bewusst die Menschen immer tiefer in die Ölpreisfalle hineingleiten und führen sie in eine Situation, in der sie immer weniger Geld in der Geldbörse haben.

Aber es kommt natürlich noch viel dicker. Wir alle wissen, dass es in Österreich einen Trend zu wachsender Ungleichheit gibt. Die Schere zwischen hohen und niedrigen Einkommen öffnet sich. Die Arbeitseinkommen bleiben zurück gegenüber den Ein­kommen aus Vermögen und Spekulation, und das Vermögen ist sehr ungleich verteilt.

Verweilen wir einen Moment beim Vermögen! Wenn es stimmt, was heute im „Standard“ steht, dann werden Sie heute im Ministerrat die Reichen und Superreichen dieses Landes weiter entlasten über Privilegien in den Privatstiftungen!


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Die Einbringungssteuer, die die Schenkungssteuer ersetzen soll (Abg. Dr. Stummvoll: Bleibt aufrecht!), soll steuerlich absetzbar gemacht werden, Herr Kollege Stummvoll, und zum Zweiten sollen die Entnahmen aus dem Substanzvermögen steuerfrei gestellt werden. Angesichts der bisherigen Privilegien, die Superreiche und Reiche dieses Landes in den Privatstiftungen genießen, ist das schlicht ein Skandal. (Beifall bei den Grünen.) Das ist ein Affront für jene Millionen von SteuerzahlerInnen in Österreich, die heuer Reallohnverluste netto hinnehmen müssen, das heißt, weniger Geld in der Geldbörse haben werden als im vergangenen Jahr.

Zusätzlich schaffen Sie die Erbschafts- und Schenkungssteuer ab – mit dem Vorwand, das belaste den Mittelstand. Das ist doch lächerlich! (Präsidentin Mag. Prammer gibt das Glockenzeichen.) Bei Vermögen gibt es keinen Mittelstand; bei Vermögen gibt es nur oben und unten – und Sie machen Politik für die oberen Zehntausend dieses Landes. (Beifall bei den Grünen. – Präsidentin Mag. Prammer gibt neuerlich das Glockenzeichen.) Die SPÖ hat sich von ihrer Politik der sozialen Gerechtigkeit verabschiedet. – Danke sehr. (Beifall bei den Grünen.)

9.41


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeord­neter Ing. Hofer. – Bitte.

 

 


9.41.23

Abgeordneter Ing. Norbert Hofer (FPÖ): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Hohes Haus! Bei Vermögen gibt es keinen Mittelstand? –Ich kenne doch einige, die sich ein kleines, bescheidenes Vermögen erwirtschaftet haben, ein Einfamilienhaus, eine kleine Wohnung; es gibt also schon auch Mittelstand. Ich habe überhaupt schon einige Dinge gehört, die recht lustig waren. Die Amerikaner zum Beispiel beten um niedrigere Benzinpreise. Ich glaube, wir sollten es besser halten mit „urbi et orbi“, bete und arbeite. (Abg. Dr. Pirklhuber: Ora et labora!) Das ist der bessere Weg, um Klimaschutzziele zu erreichen.

Herr Bundesminister Pröll hat gesagt: Wir sind gut unterwegs! – Jetzt müssen wir aber wissen, dass wir uns, was die Klimaschutzziele anlangt, vom Ziel immer weiter entfernen und wir daher gar nicht gut unterwegs sind, sondern noch sehr viel tun müssen, um diese Klimaschutzziele zu erreichen. Es hat ein ÖVP-Minister seine Unter­schrift unter diesen Vertrag gesetzt, der uns verpflichtet, diese Ziele zu erreichen. Wenn wir sie nicht erreichen, meine Damen und Herren, dann kostet uns das sehr viel Geld.

Es muss uns klar sein, es geht heute nicht nur um Umweltschutz, um Klimaschutz, sondern das ist eine zutiefst soziale Frage, meine Damen und Herren. Es tut mir leid, dass der „Sozialfighter“ heute nicht da ist, denn das ist eine zutiefst soziale Frage, weil wir uns nämlich auch fragen müssen: Wie kann sich denn die Mindestpensionistin in ihrer kleinen Wohnung den Umstieg auf eine neue Heizung leisten? Wie kann sie es sich leisten, thermisch zu sanieren? – Das ist der erste Schritt, erst dann käme der zweite Schritt dieser Steuerreform, die Sie vorgestellt haben. Man muss zuerst sichergehen, dass jene, die es sich nicht leisten können, auch niedrigere Betriebs- und Heizkosten haben, und nicht, so wie das bisher der Fall ist, Geld ausgeben für Oligarchen, für Scheichs, die immer reicher und reicher werden, die sich eine Boeing „Triple Seven“ kaufen, nur um Platzrunden zu fliegen – mit dem Geld der kleinen Pensionisten, das diese für Heizkosten ausgeben müssen. Das ist der falsche Weg, meine Damen und Herren!

Wir müssen alles daransetzen, heimische und erneuerbare Energieträger zu stärken. Das bringt Wertschöpfung im Land, das schafft Arbeitsplätze im Land, und das reduziert unsere Abhängigkeit. Die fossilen Energieträger werden irgendwann zu Ende


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gehen. Das Verbrennen ist ein höchst primitiver Prozess, ein höchst primitiver exo­thermer Prozess, den unsere Vorfahren schon beherrscht haben, als sie noch in Höhlen gewohnt haben. Irgendwann einmal war die Steinzeit aus – aber nicht deshalb, weil die Steine ausgegangen sind, sondern weil man sich weiterentwickelt hat. Auch wir müssen uns weiterentwickeln – nicht deshalb, weil fossile Energieträger zu Ende gehen, sondern deswegen, weil wir einen neuen Weg beschreiten müssen, der uns in Österreich vor allem die Möglichkeit gibt, heimische erneuerbare Energieträger zu nutzen. (Beifall bei der FPÖ.)

Herr Bundesminister Pröll, Sie haben gesagt, bei der Stromerzeugung liegen wir bei 60 Prozent, was den Anteil erneuerbarer Energieträger anlangt. Das ist leider nicht richtig. Es waren 1997 noch 70 Prozent, es sind im Jahr 2005 55 Prozent gewesen, und wir gehen jetzt in Richtung 50 Prozent. Das heißt, die Richtung stimmt nicht. Ich begrüße daher sehr, dass es zu einem weiteren Ausbau der Wasserkraft in Österreich kommt, denn das ist doch ein wirklich wichtiger Schatz für uns. (Beifall bei der FPÖ.) Wasserkraft, natürlich auch Photovoltaik, Geothermie, Biomasse, all das müssen wir nutzen, nicht nur einen einzelnen Bereich.

Es ist auch ein Fehler, in der Wohnbauförderung – das haben SPÖ und Grüne in Oberösterreich gemeinsam gemacht – zu sagen, es werde nur dann gefördert, wenn es eine Photovoltaikanlage auf dem Dach gibt. Ich glaube, das ist der falsche Weg. Die gesamte Palette erneuerbarer Energieträger muss genutzt werden können. Nicht in jedem Fall, nicht bei jedem Standort eines Hauses ist die Photovoltaikanlage das Beste, das man nutzen kann. Freiheit ist unser höchstes Gut, meine Damen und Herren, und diese Freiheit müssen wir den Menschen auch geben. (Beifall bei der FPÖ.)

Was wir auch brauchen, das ist mehr Ehrlichkeit in dieser Umwelt- und Klimaschutz­politik. Gestatten Sie mir, dass ich jetzt einige Beispiele anführe, die aus meiner Sicht nicht ehrlich sind.

Herr Bundesminister, Sie haben vor einiger Zeit die Österreicher aufgefordert, auf Flugreisen zu verzichten, und sind selbst mit dem Flugzeug weggeflogen. – Nicht ehrlich!

Es gibt eine Regierungsklausur, alle Regierungsmitglieder fahren aus Klimaschutz­gründen mit der Bahn zur Klausur. Dienstwagen und Chauffeure sind aber dabei und bringen die Regierungsmitglieder wieder nach Hause. – Unehrlich!

Herr Dr. Van der Bellen ist ein begeisterter „Alfa“-Fahrer. – Ein tolles Auto, aber ein nicht wirklich sparsames Auto. Mein Auto verbraucht 3,3 Liter.

Herr Wabl, den ich sehr schätze, bezieht Atomstrom und bezeichnet Windräder als „einarmige Banditen“.

All das sind Dinge, die nicht in Ordnung sind.

Meine Damen und Herren, wir können eine Energiewende in Österreich schaffen. Wir haben tolle Unternehmer, fleißige Leute. (Präsidentin Mag. Prammer gibt das Glocken­zeichen.) Unsere Eltern haben dieses Land aus den Trümmern des Zweiten Welt­krieges aufgebaut – seien wir also so stark und so selbstbewusst, diese Energiewende anzugehen! (Beifall bei der FPÖ.) Ich darf Ihnen, Herr Bundesminister, auch ein Buch überreichen, in dem wir festgeschrieben haben, wie wir uns das im Detail vorstellen. (Beifall bei der FPÖ. – Abg. Ing. Hofer überreicht Bundesminister Dipl.-Ing. Pröll besagtes Buch.)

9.46



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Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Schalle zu Wort. 5 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


9.46.59

Abgeordneter Veit Schalle (BZÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Hohes Haus! Sehr geehrter Herr Bundesminister Dipl.-Ing. Pröll, ich werde bei diesem Thema einfach den Gedanken nicht los, dass Sie, Herr Bundesminister, und Ihre Kollegen kein wirkliches Interesse an erneuerbaren Energien haben (Abg. Dr. Brinek: Falscher Text!), denn Ihr Handeln und Wollen ist ganz darauf ausgerichtet, die großen Energiekonzerne wie Verbund, E-Wirtschaft oder OMV, praktisch Ihre Klientel zu schützen. (Abg. Dr. Stummvoll: Aber das stimmt wirklich nicht!) Dabei sollte und müsste – da haben die Kollegen von den Grünen nicht unrecht – die Energie der Sonne optimal genützt werden, zumal sie überall vorhanden, sogar regional unerschöpflich vorhanden ist.

Führen wir uns einmal vor Augen, dass das Fünfzehntausendfache des gesamten Weltenergiebedarfes von der Sonne allein abgedeckt werden könnte! Außerdem ist das Basismaterial zur Herstellung von Solarzellen, nämlich Silicium, das zweithäufigste Element der Erde und Bestandteil von Sand. Österreich ist im Bereich der Solarenergie und der Photovoltaik Marktführer. Es ist meiner Überzeugung nach absolut unverständ­lich, dass über 90 Prozent der Produktion ins Ausland gehen und die Bundesregierung für den heimischen Markt nichts unternimmt.

Eines kann uns ganz besonders stolz machen: Das St. Veiter Unternehmen GREENoneTEC gehört weltweit zu den führenden Unternehmen im Bereich der Sonnenenergie; jeder dritte Kollektor aus St. Veit geht in den EU-Raum. Der richtige Weg kann nur in die Richtung gehen, von fossilen Rohstoffen wegzukommen und ganz auf erneuerbare Energieträger umzustellen, um einer Versorgungsknappheit entgegen­zuwirken und sich von Abhängigkeiten und Preisdiktaten von den Großkonzernen zu lösen. (Beifall beim BZÖ.)

Aber, meine sehr geehrten Damen und Herren, auch in der Windenergie, der Geothermie, bei Pellets und den Kleinkraftwasserwerken liegt noch viel Potenzial. Um all das durchzusetzen brauchen wir ein neues Ökostromgesetz. Und da, Herr Bun­desminister, brauchen Sie nicht das Rad neu zu erfinden, sondern nur Anleihe beim deutschen EEG zu nehmen, was Einspeistarife und Dauer der Verträge betrifft. Sogar China übernimmt das deutsche Vorbild.

Auch im Bereich der Fernwärme ist noch viel zu tun und möglich. Beispiel Güssing: Güssing ist energieautark.

Eigentlich ist es dringend notwendig und das Gebot der Stunde, mehr in die Forschung zu investieren und nicht die Gelder im Gießkannenprinzip zu verteilen. Dazu ist unser Budget viel zu gering, und wir versäumen so auch die längst fällige Weiterentwicklung.

Außerdem ist die Installation von Alternativenergie – Solarenergie, Photovoltaik, Windenergie, Geothermie – gerade für die kleinen und mittleren Unternehmen ein richtiger Jobmotor. Schaffen Sie doch endlich die Basis für eine bessere Luftqualität in den Städten durch die komplette Umstellung aller öffentlichen Verkehrsmittel auf erneuerbare Energieträger! Keine Neuzulassungen von Bussen und Taxis ohne umweltfreundlichen Treibstoff! Ich glaube, das ist nicht zu viel verlangt.

Auch ein bundeseinheitliches Gesetz für Förderungen im Bereich der Wohnhaus­sanierung ist heute schon öfters angesprochen worden; umweltgerechte Auflagen bei Neuerrichtung von Gebäuden. Ich nehme hier als Beispiel Italien oder Spanien, wo gesetzlich vorgeschrieben ist, und das schon seit Jahren, dass Warmwasserauf­bereitung durch Solarenergie erfolgen muss.


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll58. Sitzung / Seite 48

Abschließend sei Ihnen gesagt, meine Damen und Herren von der Bundesregierung: Sie sind uns die Aufklärung für die Bürger schuldig, wie sie effizient und einfach Energie sparen können. Das haben Sie uns schon vor langer Zeit versprochen, aber ich höre nichts darüber. Damit könnten Sie, sehr geehrter Herr Bundesminister, nicht nur der Umwelt am besten helfen, sondern auch der Bevölkerung helfen, Geld zu sparen. – Danke. (Beifall bei BZÖ und Grünen.)

9.51


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun gelangt Herr Abgeordneter Dr. Bauer zu Wort. 5 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


9.51.39

Abgeordneter Dkfm. Dr. Hannes Bauer (SPÖ): Geschätzte Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Meine sehr geschätzten Damen und Herren! Ich bin etwas überrascht über den Einstieg in die heutige Debatte, indem man zum Beten aufgefordert wurde. Ich kann mich erinnern an eine Zeit, in der Spritpreise in der Höhe von 20 bis 25 S gefordert wurden. Kaum ist dieses Preisniveau erreicht, empfiehlt man das Beten. Also in Anbetracht dessen sollte man, glaube ich, die Diskussion schon etwas seriöser beginnen. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

Ich glaube auch, dass es höchst an der Zeit ist, damit aufzuhören, immer wieder anzumerken, dass in Österreich so besonders viele Versäumnisse vorliegen. – Österreich ist dank der Wasserkraft jenes Land, das mit über 23 Prozent den höchsten Anteil an erneuerbarer Energie hat. Ihre großen Vorbilder Deutschland und die gesamte EU liegen bei 5 Prozent beziehungsweise 6 Prozent. In diesem Sinne sollte man einmal eine Bewertung vornehmen, die dem gerecht wird, wovon wir auszugehen haben. Und ich glaube tatsächlich, dass wir davon auszugehen haben – wie das Planungsdokument der Klima- und Energiepolitik auch zeigt –, dass die Steigerung der Energieeffizienz ein ganz großes Anliegen ist und genau dort auch die meiste Kraft und die notwendigen Mittel für Forschung und Entwicklung hineingesteckt werden sollen.

Das Zweite: Natürlich wissen wir, dass wir längerfristig zu reduzieren haben und einen Ausstieg aus fossiler Energie zu forcieren haben. Das ist einfach notwendig, weil ja die Ressourcen, die der Welt zur Verfügung stehen, in Zukunft viel aufgeteilter sein werden und daher für jene, die bisher traditionelle fossile Energienutzer waren, nicht mehr in dem gewohnten Ausmaß zur Verfügung stehen werden. Die Preise von heute und die Preise von morgen werden nicht mehr vergleichbar sein, weil sie weiter steigen, ja um ein Vielfaches steigen werden.

Es wird auch notwendig sein, über die Optimierung der Distanzen zu reden – wie das auch getan wurde –, denn ich denke, wir werden es tatsächlich angehen müssen, eine Energiewende herbeizuführen und mit aller Kraft auch zu verfolgen. Die halbherzigen Ansätze, die ich manches Mal vorfinde, sei es aus Kostengründen, sei es aus institutio­nellen Gründen, werden langsam an Bedeutung verlieren. Die Energiewende ist herbeizuführen, weil in Zukunft alle Länder die große Aufgabe haben werden, ihren Energiebedarf möglichst aus eigenen Ressourcen und möglichst auf nationaler Ebene durch das Anstreben von Energieautarkie und -autonomie abzudecken.

Wenn ich hier die Gemeinden als Beispiel anführen darf, dann will ich sagen: Ich gehe schon davon aus, dass man zum Beispiel Wärme durchaus regional darstellen kann. Das heißt, dass man sich hier entkoppeln und durch energieautonome Gemeinden energieautonome Regionen und letztlich energieautonome Nationen bekommen kann. Das ist das, was wir anzustreben haben, und dazu wird es auch notwendig sein, die Durchdringung klimarelevanter Technologien zu forcieren und letztlich eine durchge­hende Ökologisierung anzustreben, indem – wie ich das einige Male versucht habe, darzustellen – man sich zum Beispiel durchaus eine Förderpolitik auf Basis der Ein-


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sparung von CO2, das heißt eine interne Verrechnung von Emissionszertifikaten, überlegen sollte.

Wenn es dann wieder heißt: Das bringt nichts, weil ...!, dann ist zu sagen: Das bringt sehr viel, weil das eine durchgehende Bewusstseinsbildung ist! Wenn wir überall das Bewusstsein der Ökologisierung, die Reduktion von CO2 auch noch mit Prämien und Förderungen unterstützen, wobei man durchaus auf bestehende Fördersysteme aufbauen kann, dann, glaube ich, sind wir auf dem richtigen Weg. Wir alle wissen, dass dieser Weg, der heute beschritten wird, nicht mehr unendlich lange gegangen werden kann. Ich meine, da haben wir rasch zu handeln, denn die Anzeichen dafür sind bereits da.

Letztlich ist das Ökostromgesetz nicht ein Gesetz, das alle Anforderungen erfüllen wird. Für mich scheint das Energieeffizienzgesetz genauso wichtig zu sein wie zum Beispiel auch ein Fernwärmeleitungsgesetz. Das heißt, all jene Maßnahmen, die dazu führen, CO2 zu reduzieren, sind mutig anzugehen, ohne sich dabei durch zu viel Lobbyismus oder zu viele institutionelle Rahmenbedingungen aufhalten zu lassen. (Präsidentin Mag. Prammer gibt das Glockenzeichen.) – Ich danke und hoffe, dass wir den Mut dazu haben! (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

9.56


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Grillitsch. 5 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


9.56.55

Abgeordneter Fritz Grillitsch (ÖVP): Herr Bundesminister! Frau Präsidentin! Mut, Unternehmungsgeist, Innovationskraft und Risikobereitschaft sind gefragt und in Hin­blick auf die Herausforderungen der Zukunft, vor allem was die Fragen Klimaschutz und die Sicherung von Lebensgrundlagen betrifft, entsprechend an den Tag zu legen – nicht ein Agieren, wo man Konzepte aus der Vergangenheit vorlegt, wie es die Grünen zum Beispiel machen, und ganz einfach sagt: Wir drehen an der Steuerschraube und belasten die Österreicherinnen und Österreicher mit rund 7 Milliarden €! – Das wollen wir nicht! (Beifall bei der ÖVP.) Sie entwickeln sich von einer Umweltbewegung zu einer Belastungsbewegung. Denken Sie darüber nach, ob das Zukunft hat!

Meine Damen und Herren, ich glaube, Klimaschutz ist eine wirklich große gesell­schafts­politische Herausforderung. Jeder Einzelne ist gefordert, in seinem täglichen Handeln darauf Rücksicht zu nehmen und sich ganz im Sinne der Nachhaltigkeit das Wirtschaftsprinzip zum Lebensmotto zu machen. Ich bin sehr froh, dass gerade Josef Pröll als Umwelt- und Lebensminister immer wieder Zeichen seitens der Politik in die richtige Richtung setzt.

Diese Bundesregierung, meine Damen und Herren, hat in diesem Zusammenhang – gerade in der Diskussion betreffend Lebensmittel- und Energieproduktion, Teuerungs­rate – ihre Bereitschaft gezeigt, für die sozial Schwachen, für die Menschen in Österreich, die wenig verdienen, mit dem Teuerungspaket auch entsprechend nach­haltige Entlastungsschritte zu setzen, und zwar in einem Ausmaß von 300 Millionen €. Darüber sind wir froh und bereiten uns jetzt sehr nachhaltig und vorsichtig nach den Grundsätzen auch der Leistbarkeit auf eine Steuerentlastung für das Jahr 2010 vor, wobei vor allem die Familien und die Leistungsträger, jene, die Lohn- und Einkom­mensteuer bezahlen, im Mittelpunkt stehen werden.

Dazu erlauben Sie mir auch als Vertreter der Landwirtschaft – da vielfach der Eindruck entstanden ist, an den steigenden Lebensmittelkosten seien die Bauern schuld oder die Energieproduktion aus Bioethanol oder was immer sei verantwortlich für diese Teuerungsrate – ein paar Worte, meine Damen und Herren.


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll58. Sitzung / Seite 50

Wir haben den klaren Auftrag von den Konsumenten in Österreich, für sie transparent Lebensmittel zu produzieren, dafür die Futterflächen für die Tiere zur Verfügung zu stellen und, soweit möglich, auch entsprechende Energien zu nutzen. Ich sage das deswegen, weil wir gerade im Hinblick auf die Auseinandersetzung betreffend Energieproduktion jene Flächen nutzen sollten, die das dann möglich machen, wenn die ersten zwei Säulen, nämlich die Lebensmittelproduktion und die Futterflächen­produktion, erfüllt sind.

Es geht in all diesen Fragen um Versorgungssicherheit und insbesondere natürlich darum, in der Klimapolitik und Energiepolitik entsprechende Unabhängigkeiten in Österreich zu gewährleisten. Und da sind wir, glaube ich, vor allem in den Bereichen der Stromproduktion, der Wärmeproduktion, aber auch der Treibstoffproduktion gefordert, entsprechende Markteinführungsprogramme und Anreizförderungen für jene, die Mut und Risikobereitschaft haben, zu schaffen, damit sie das auch realisieren können.

Meine Damen und Herren, umfassender Klimaschutz bietet wirklich eine riesige Chance, und ich hoffe, Herr Bundesminister, dass es jetzt zu einer Einigung betreffend das Ökostromgesetz im Ministerrat kommt! Es ist wichtig, entsprechende Rahmen­bedingungen zu schaffen, damit wir die heimischen Potenziale – sprich: Wasserkraft, Sonnenenergie, Photovoltaik, Biomasse und Biogas – effizient nutzen können, um den Zielen, die wir uns im Klimaschutz gesetzt haben, auch wirklich gerecht zu werden.

Wir sind gefordert, den Zielen ganz klare Umsetzungsmechanismen gegenüberzu­stellen, damit wir diese Ziele auch erreichen. Da wir in diesem Zusammenhang auch von Kosten und Nutzen reden, ist es für mich interessant, dass gerade das letzte Ökostromgesetz mit sich gebracht hat, dass die Energiepreise im Vergleich zu allen anderen fossilen Energieträgern stabil geblieben sind. Wir erreichen dadurch in Österreich eine Einsparung von CO2-Emissionen im Ausmaß von drei Millionen Tonnen!

Meine Damen und Herren, ich glaube, ein umfassender Klimaschutz und eine gerechte Verteilung bringen Chancen für umfassende Versorgungssicherheit sowohl in der Lebensmittelproduktion als auch in der Energieproduktion. Durch die Nutzung heimi­scher Potenziale mit neuen Technologien können wir in Österreich eine Beschäfti­gungsoffensive auslösen. Und nicht zuletzt können wir durch die Reduktion von CO2-Emissionen auch einen wesentlichen Beitrag zum Umweltschutz und damit zur Sicherung der Lebensgrundlagen leisten.

Ich glaube, Bundesminister Pröll ist mit dieser Bundesregierung auf dem richtigen Weg! (Beifall bei der ÖVP.)

10.02


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun gelangt Frau Abgeordnete Dr. Lichtenecker zu Wort. 5 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


10.02.15

Abgeordnete Dr. Ruperta Lichtenecker (Grüne): Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Minister! Geschätzte Damen und Herren! Ich habe den Eindruck, Herr Minister Pröll und die Herren Kollegen Bauer und Kopf verwechseln die Aktuelle Stunde zu diesem sehr wichtigen Thema mit der Märchenstunde! – Zu dem, was sie hier ver­breiten, muss es einmal eine Klarstellung geben.

Herr Minister, wenn Sie sagen, die Grünen haben bis 2010 einen Anteil an Agro­treibstoff von 10 Prozent gefordert, dann muss hier klargestellt werden, dass wir schwerpunktmäßig auf Biogas gesetzt haben, das in diesem Zusammenhang bei


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weitem anders zu bewerten ist als Bioethanol und Diesel. (Abg. Grillitsch: Das ist ein Unsinn!)

Zweitens, Herr Kollege Bauer, um das endgültig ein für alle Mal klarzustellen: Die Grünen Österreichs haben nie gefordert, dass der Benzinpreis auf 20 bis 25 Schilling erhöht werden soll. Das ist ein Unsinn!

Herr Kollege Kopf, da Sie immer die große Geschichte der Energieeffizienz in Österreich verbreiten, sei hier klargestellt: Die Energieintensität hat sich in Österreich seit 2000 massiv verschlechtert. Das ist derzeit die traurige Bilanz! Von Klimaschutz und Energiewende kann hier in keiner Weise die Rede sein! Wir sind meilenweit vom Kyoto-Ziel entfernt, und das wird uns sehr teuer kommen! (Zwischenruf des Abg. Dr. Haimbuchner.)

Herr Minister, das Märchen vom „Klimaparadies“ können Sie wirklich abschreiben! Und: Sie Sie nehmen ja Ihre eigenen Ankündigungen und Forderungen in keinerlei Weise ernst! (Beifall bei den Grünen.)

Sie stimmen gegen Ihre eigenen Forderungen und gegen Programme zur Verbes­serung der Energieintensität und Energieeffizienz auch in den Haushalten, etwa in Form von Energiechecks. Fragen Sie doch, ob in irgendeinem österreichischen Haushalt aufgrund der Initiative der österreichischen Bundesregierung ein Energie­check oder eine Energiesparberatung vorgenommen wurde! Sie werden keinen finden, bei dem das der Fall war! Herr Minister! Sie versäumen ganz wichtige Chancen!

Beim Klimagipfel 2007, Herr Pröll, haben Sie ein neues Ökostromgesetz angekün­digt. – Wir warten noch immer darauf. Sie haben heuer wieder angekündigt, dass bis Ende April die Beschlussfassung stattfinden wird. Bis jetzt haben wir jedoch kein Ökostromgesetz, und es wird noch lange dauern, bis dem wirklich so ist. Außerdem haben Sie einen Klimacheck für alle Gesetze angekündigt, wir haben jedoch bis heute davon nichts gesehen!

Erfreulicherweise haben Sie jetzt allerdings eine grüne Forderung übernommen, dass es nämlich endlich ein nationales Klimaschutzgesetz geben soll. Es bleibt jedoch abzuwarten, ob das auch tatsächlich der Fall sein wird!

Herr Minister, in Anbetracht der steigenden Preise haben wir heute die Ausführungen hinsichtlich der diesbezüglichen Entwicklungen gehört. Alle Kommentatoren schreiben: dass wir eine Energiewende und endlich Alternativen brauchen, um hier voranzu­kommen. Und es gibt Alternativen, Herr Minister: Sie liegen ganz klar im Bereich der Energieeffizienz und im Ausbau der erneuerbaren Energie. Wenn wir von Energie­effizienz reden, dann muss ganz klar auf den Bereich Raumwärme gesetzt werden. Dabei, Herr Minister, geht es darum, einerseits die Sanierungsraten zu erhöhen sowie andererseits endlich den Passivhausstandard einzuführen und hier zügig voranzu­schreiten. (Zwischenbemerkung von Bundesminister Dipl.-Ing. Pröll.)

Herr Minister, wenn Sie sich immer auf die Bundesländer ausreden, dann ist das wirk­lich eine schlechte Vorgangsweise! Sie sind seit fünf Jahren für diese Politik zuständig, und was haben wir erreicht? – Die Entwicklung ist ganz schlecht! Sie sind dafür zuständig, dass auf Ministerebene mit den Ländern verhandelt wird, damit hier etwas weitergeht.

Ähnliches gilt natürlich auch für den Verkehr. Pendlerinnen und Pendler brauchen gute Bedingungen, um aus den Regionen zu ihren Arbeitsplätzen zu kommen. Was uns aber fehlt, ist eine gute Verkehrslösung für den Nahverkehr. Dafür brauchen wir dringend eine Investitionsoffensive. Außerdem geht es darum, die Benachteiligungen der PendlerInnen in Bezug auf Pendlerpauschale und Kilometergeld endlich zu beseitigen.


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Die Rahmenbedingungen sind wichtig, um es den Menschen in Österreich endlich möglich zu machen, Klimaschutz umzusetzen und zu leben. Es muss eine leistbare Energieversorgung auf Dauer sichergestellt werden. (Präsidentin Mag. Prammer gibt das Glockenzeichen.)

Herr Minister, ein letzter Satz: Machen Sie endlich Schluss mit den Sonntagsreden! Nehmen Sie Ihre Verantwortung wahr! Bringen Sie endlich entsprechende Maßnah­men in Richtung Energieeffizienz und Ausbau erneuerbarer Energie ein! (Beifall bei den Grünen.)

10.07

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Dipl.-Ing. Klement zu Wort. 5 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


10.07.45

Abgeordneter Dipl.-Ing. Karlheinz Klement, MAS (FPÖ): Frau Präsidentin! Herr Minister! Hohes Haus! „Gratissonne statt teurem Öl!“ – Wir haben heute von Herrn Minister Pröll ein Zahlenfeuerwerk erlebt. Sie dürften allerdings in Mathematik nicht gut abgeschnitten haben!

Tatsache ist, dass der Anteil des erneuerbaren Stroms und der erneuerbaren Energie in nur zehn Jahren von 70 Prozent auf 52 Prozent zurückgegangen ist. Das ist Faktum, und das beweist, dass in zehn Jahren in der Energiepolitik überhaupt nichts geschehen ist! Ihr Kollege Bartenstein hat im Herbst 2006 noch davon gesprochen, dass der Ölpreis sich zwischen 30 und 40 Dollar pro Barrel einpendeln wird. Heute wissen wir, wie sich dieser Ölpreis entwickelt hat. Wenn wir also von solchen Grundlagen ausgehen, werte Minister Pröll und Bartenstein, dann ist es kein Wunder, dass wir statt Umweltpolitik Chaospolitik erleben! Das ist Chaospolitik, und ich werde Ihnen anhand einiger Beispiele beweisen, dass es so nicht weitergehen kann.

Erstens: Biosprit. – Sie sprechen dauernd davon, dass wir unbedingt in Richtung 10 Prozent Beimischung gehen müssen. Wir wissen heute schon, dass, wenn wir diese Beimischung erreichen wollen, 800 000 Hektar in Österreich unter den Pflug genommen werden müssten, nur um diese 10 Prozent Beimischung zu erreichen. Das ist undenkbar! Sie wissen ganz genau, dass wir diese Rohstoffe aus Österreich gar nicht bekommen können!

Zweiter Punkt: die krausen Ideen mit den JI/CDM-Programmen. – Wir bauen auf der ganzen Welt Anlagen, verschenken diese und bekommen in Gegenrechnung Ver­schmut­zungsrechte. Das kostet uns bis 2012 500 Millionen €, mit denen wir keinerlei Wertschöpfung in Österreich haben, unser Wissen verschenken und in Österreich überhaupt keinen umweltpolitischen Nutzen erzielen können. Über diesen JI/CDM-Wahnsinn würden sogar die Schildbürger lachen!

Dritter Punkt: „Nabucco“-Gas-Pipeline. – Sie bestätigen damit, dass Sie weiterhin Ihren Ideen von fossilen Energien verhaftet bleiben. Ein paar wenige profitieren davon, und der Steuerzahler muss Zertifikate in der Höhe von 1,1 Milliarden € bezahlen.

Ein Musterbeispiel dafür gibt es in Klagenfurt: Dort soll ein neues Gasdampfkraftwerk gebaut werden. Wir bekommen das Gas aus dem Iran und aus Russland, liefern den Strom an Italien, der Verbund kassiert – und der Dreck bleibt in Kärnten haften. Das ist Ihre Energiepolitik!

So geht es aber sicherlich nicht, Herr Minister Pröll! (Beifall bei der FPÖ.)

Das Ökostromgesetz, das Sie in zwei Novellen zerstört haben, wird wieder keine vernünftige Novelle erleben, und wir wissen, dass Sie völlig ignorant gegenüber


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Interessenverbänden sind und dass Sie alle Anregungen, die von wirklich profunden Kennern der Materie kommen, beiseite schieben.

Herr Minister Pröll, Sie wissen, dass es in Deutschland durch das Erneuerbare-Energie-Gesetz gelungen ist, 15 000-Megawatt-Energieanlagen zu bauen, die eine wirklich vernünftige und nachhaltige Entwicklung im Energiesektor gebracht haben, und zwar nicht nur betreffend Energiesicherheit, sondern auch hinsichtlich Schaffung von neuen Arbeitsplätzen und Senkung des Strompreises.

Die Folgen für Industrie und Umwelt wurden im Zusammenhang mit dem Zertifikate-Handel schon beleuchtet. Tatsache ist, dass die Industrie durch den Druck mit dem Zertifikate-System auch überlegt, aus Europa abzusiedeln. Was wir damit erreichen, ist auch klar: Damit wird dem Umweltschutz ein Bärendienst erwiesen. Wir erreichen damit, dass es zu Abwanderungen von Unternehmen kommt und der Umweltschutz in diesen Ländern sicherlich zu kurz kommen wird, denn beispielsweise in Asien zählt der Umweltschutz, wie wir wissen, nicht so viel wie in Europa.

Die CO2-Zertifikate kosten, wenn wir sie aus dem Ausland zukaufen, 23 € pro Tonne. Eine entsprechende CO2-Reduktion würde im Fall, dass wir mit österreichischer Windkraft arbeiten, ungefähr 16 € pro Tonne kosten. Das heißt, wir könnten mit den zu erwartenden Strafzahlungen, die wir in Österreich leider Gottes erleben werden, 2 000 Windräder bauen, und mit diesen 2 000 Windrädern könnten wir die Wirtschaft wirklich erfolgreich beleben und auch dem Klimawandel und der Energiepolitik helfen.

Summa summarum möchte ich sagen, dass wir, wenn wir es wollten, innerhalb von fünf Jahren einen Totalumstieg auf erneuerbare Energien schaffen könnten. Diesfalls müssten wir aber wirklich alle Kräfte in Österreich bündeln und auch bereit sein, das zu tun. Wir fordern ein Gesamtenergiekonzept unter Beteiligung aller Ministerien sowie unter Einbindung aller Interessenverbände. Wir fordern in diesem Zusammenhang auch einen parlamentarischen Ausschuss für Energie. Ein solcher Ausschuss im Parlament, der sich um Energiefragen kümmert, könnte diese Zukunftsfrage wirklich vernünftig in die Hand nehmen!

Wir brauchen einen Ausbau der Infrastruktur mit öffentlichen Netzen, die in den Händen des Staates verbleibt. Wir brauchen ein Ökostromgesetz, das sich am deutschen EEG orientiert. Dieses könnte wirklich auch für Österreich zukunftsweisend sein, damit wir hier die Erfolge dieser neuen Technologien entsprechend nutzen. (Präsidentin Mag. Prammer gibt das Glockenzeichen.)

Letzter Punkt: Wir brauchen eine Befreiung der österreichischen Parteien vom Zugriff der Energiekonzerne. Wir brauchen eine Änderung des Parteienförderungsgesetzes, damit endlich klar ist, dass nicht Energiekonzerne in Österreich die Politik bestimmen, sondern wir Politiker. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

10.13


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Abgeordneter Scheibner gelangt nun zu Wort. Ebenfalls 5 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


10.13.09

Abgeordneter Herbert Scheibner (BZÖ): Frau Präsidentin! Werte Mitglieder der Bundesregierung! Meine Damen und Herren! Wir haben heute viele Forderungen vor allem auch von den Grünen gehört, was für eine Verbesserung des Klimaschutzes und für mehr Effizienz in der Energiepolitik zur Vermeidung von nicht erneuerbaren Energien notwendig ist und wäre.

Ich glaube, eine der wichtigsten Forderungen in diesen Bereichen – es ist wichtig, hier etwas zu tun! – ist die Vermeidung von Spekulation und das Hintanhalten der Aktivitäten von Spekulanten. Das gilt sowohl für den Bereich der Ölindustrie, denn der


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll58. Sitzung / Seite 54

hohe Ölpreis ist in großem Ausmaß dadurch bedingt, dass es massive Spekulationen durch die Ölkonzerne und all jene, die davon profitieren, gibt, das gilt aber auch – und das ist mir ganz besonders wichtig – für die Profiteure der Umweltdiskussion; ich nenne sie jetzt Umweltspekulanten, meine Damen und Herren. Denn dass in diesem Bereich vordergründig zahllose Halbwahrheiten präsentiert werden, im Hintergrund aber ordentlich Profit gemacht wird, ist zumindest ebenso zu kritisieren wie der Profit und die Spekulation im Bereich der Ölindustrie. (Beifall beim BZÖ.)

Meine Damen und Herren, auch von den Grünen: Sie waren früher einmal sehr glaub­würdig in diesem Bereich. (Abg. Öllinger: Das sind wir noch immer!) Sie sind ein bisschen grau geworden! Ich meine jetzt nicht die Haartracht der männlichen Abge­ordneten bei den Grünen, sondern ich meine, dass das Erscheinungsbild insgesamt und auch die Glaubwürdigkeit ein bisschen gelitten haben. Sie fahren jetzt nicht mehr mit dem Fahrrad, wie Sie alle uns vormachen wollen. (Zwischenruf des Abg. Mag. Rossmann. – Weitere Zwischenrufe bei den Grünen.)

Zum Klassenkämpfer in der letzten Reihe: Mag sein, dass für ihn jeder, der mehr als 1 000 € verdient, schon ein Großkapitalist ist. Alle anderen haben aber ihre Autos. (Neuerliche Zwischenrufe bei den Grünen.)

Meine Damen und Herren, mich erinnert das ein bisschen an das Verhalten eines berühmten Verkehrsprofessors, der schon in den achtziger Jahren bei seinen Vor­lesun­gen gegen den Autoverkehr zu Felde gezogen ist. Er selbst ist aber mit seinem Auto in den ersten Hof des Universitätsgebäudes gefahren und dort aufs Fahrrad umgestiegen, um dann mit dem Fahrrad zum Institut zu fahren, damit er glaubwürdig gegen den Straßenverkehr auftreten kann. – Ein bisschen kommt mir das bei den Grünen auch so vor! (Beifall beim BZÖ.)

Es gibt eine ganze Reihe von grünen Politikern und auch Experten, die uns jedes Mal wieder weismachen wollen, was notwendig ist, um Klimaschutz zu betreiben. Sie sprechen von erneuerbaren Energien. – Das haben wir gehört! Auch Biosprit ist angeblich so wichtig und gut. Der Herr Minister hat das eingeführt. Damals, als wir noch in der Regierung waren, hat er uns versprochen, dass es keine Preiserhöhungen geben wird. (Bundesminister Dipl.-Ing. Pröll: So ist es!) – Ach so? Wir merken nur, dass der Sprit immer teurer wird und dass es jetzt schon eine Diskussion gibt, ob der Biosprit wirklich so gut ist!

Holz als erneuerbare Energie wurde beworben. Plötzlich steigen die Holzpreise, und es gibt eine Knappheit bei Holz, obwohl es Umweltkatastrophen gegeben hat. (Zwischen­rufe bei der ÖVP.) Ich weiß, warum das so ist, Herr Kollege: Weil man Angst hat, dass die Holzpreise sinken! Deshalb nimmt man das Holz nicht aus dem Wald heraus beziehungsweise behält es in den Lagerhallen. Du weißt, dass es so ist! Und der Konsument zahlt.

Meine Damen und Herren! Windkraftwerke werden als wunderbar angepriesen. Trotz höchster Strompreise gibt es noch hohe Forderungen und Förderungen. Zahlen tun all das der Steuerzahler und der Konsument.

Im Zusammenhang mit Diesel haben wir über Jahre gehört: Kauft Dieselautos, das ist billiger und umwelteffizient! – Heute muss sich jeder Dieselfahrer den Vorwurf gefallen lassen, dass er die Umwelt am meisten verschmutzt und belastet, und der Diesel ist mittlerweile schon teurer als Benzin. Zahlen tut das der Konsument.

Die CO2-Steuer ab 1. Juli wird auch nicht aufkommensneutral sein, sondern auch diese wird wieder der Konsument zahlen.

Das sind die Probleme, die ich hier sehe: Da gibt es Experten, die heute A und morgen B sagen und für ihre Gutachten kassieren. Da gibt es Konzerne, die damit gute


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Geschäfte machen. Auch international verhält sich das so. Es heißt, wir in Österreich sind Musterschüler. Ich frage: Wo sind denn die großen, auch EU-weiten Kampagnen gegen die wirklichen Umweltverschmutzer der Welt, die Vereinigten Staaten und China? Wenn wir das Bruttoinlandsprodukt vergleichen, dann sehen wir, dass China sieben Mal so viel CO2-Ausstoß erzeugt wie Österreich. Trotzdem diskutieren wir vor allem hier in Österreich, wie wir versuchen, ein noch besserer Musterschüler zu sein.

Meine Damen und Herren, ja zum Klimaschutz! Darum soll aber wirklich gekämpft werden, und es soll alles dagegen getan werden, dass Spekulanten auf beiden Seiten auf Kosten der Österreicherinnen und Österreicher Geld verdienen! (Beifall beim BZÖ.)

Wir sollten in die Forschung investieren. (Präsidentin Mag. Prammer gibt das Glocken­zeichen.) Die Möglichkeit des Energiesparens, der Verbesserung der Wirkungsgrade und die Schaffung neuer Energien müssen erforscht werden. Das wäre sinnvoll und notwendig, und das erwarten wir uns auch von Ihnen, Herr Bundesminister! Es ist jedoch kontraproduktiv, wenn Sie merkwürdige Forderungen stellen, etwa dass die Leute auf Fernreisen verzichten sollen oder sich vielleicht auch jeden zweiten Atem­ausstoß sparen können, da das Atmen auch ein großer CO2-Erzeuger ist. (Beifall beim BZÖ.)

10.18


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

10.18.48Einlauf und Zuweisungen

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Hinsichtlich der eingelangten Verhandlungs­gegenstände und deren Zuweisungen verweise ich gemäß § 23 Abs. 4 der Geschäfts­ordnung auf die im Sitzungssaal verteilte Mitteilung.

Die schriftliche Mitteilung hat folgenden Wortlaut:

A. Eingelangte Verhandlungsgegenstände:

1. Schriftliche Anfragen: 4095/J bis 4241/J;

Zurückziehung: 4167/J;

Schriftliche Anfragen an die Präsidentin des Nationalrates: 35/JPR und 36/JPR;

2. Anfragebeantwortungen: 3541/AB bis 3758/AB;

Ergänzung zur Anfragebeantwortung: Zu 3558/AB;

Fehlende Beilagen zu den Anfragebeantwortungen: Zu 3666/AB, Zu 3668/AB und Zu 3685/AB;

3. Regierungsvorlagen:

Bundesgesetz, mit dem das Luftfahrtgesetz geändert wird (537 d. B.),

Bundesgesetz über den zwischenstaatlichen Luftverkehr 2008 (BGzLV 2008) (538 d.B.),

Bundesgesetz, mit dem das EWR-Psychologengesetz geändert wird (EWR-PG-Novelle 2008) (539 d.B.),

Bundesgesetz, mit dem das EWR-Psychotherapiegesetz geändert wird (EWR-PthG-Novelle 2008) (540 d.B.),

Bundesgesetz, mit dem das Bundes-Gleichbehandlungsgesetz geändert wird (541 d.B.),


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Grundbuchs-Novelle 2008 – GB-Nov 2008 (542 d.B.),

Sozialversicherungs-Änderungsgesetz 2008 – SVÄG 2008 (543 d.B.),

Bundesgesetz zur Errichtung der „OeAD-Gesellschaft mit beschränkter Haftung“ (OeAD-Gesetz – OeADG) (544 d.B.).

B. Zuweisungen:

1. Zuweisungen seit der letzten Sitzung gemäß §§ 32a Abs. 4, 80 Abs. 1, 100 Abs. 4, 100b Abs. 1 und 100c Abs. 1:

Budgetausschuss:

Bericht des Bundesministers für Finanzen über die Genehmigung von überplan­mäßigen Ausgaben im 1. Quartal 2008 (Vorlage 21 BA),

Bericht des Bundesministers für Finanzen über die Genehmigung von Vorbelastungen für das 1. Quartal 2008 (Vorlage 22 BA);

Ausschuss für Petitionen und Bürgerinitiativen:

Petition Nr. 34 betreffend „Erhaltung und Schutz der waidgerechten Jagd und seiner kulturellen Tradition in Österreich“, überreicht vom Abgeordneten Mag. Gernot Dar­mann,

Petition Nr. 35 betreffend „Anlagengenehmigungen in luftbelasteten Gebieten, Novelle des Immissionsschutzgesetzes-Luft (IG-L)“, überreicht von den Abgeordneten Adelheid Irina Fürntrath und Josef Muchitsch,

Petition Nr. 36 betreffend „Petition für kindgerechte Bildung“, überreicht vom Abgeordneten Dieter Brosz,

Bürgerinitiative Nr. 19 betreffend „Ja zum Klimaschutz“;

2. Zuweisungen in dieser Sitzung:

a) zur Vorberatung:

Finanzausschuss:

Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Republik Türkei zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen samt Protokoll (526 d.B.);

Rechnungshofausschuss:

Bericht des Rechnungshofes, Reihe Bund 2008/5 (III-134 d.B.);

b) zur Enderledigung im Sinne des § 28b GOG (vorbehaltlich der endgültigen Entscheidung des Ausschusses):

Finanzausschuss:

Siebenter Bericht des Bundesministers für Finanzen gemäß dem Katastrophenfonds­gesetz 1996 betreffend die Fondsgebarung in den Jahren 2006 und 2007 (III-135 d.B.);

Ausschuss für innere Angelegenheiten:

Bericht des Bundesministers für Inneres über den Zivildienst und die mit ihm zusammenhängende finanzielle Gebarung für die Jahre 2005, 2006 und 2007 (III-136 d.B.);


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Unterrichtsausschuss:

Bericht der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur betreffend die Jahres­vorschau 2008 auf der Grundlage des Legislativ- und Arbeitsprogramms der Kommission sowie des 18-Monatsprogramms der deutschen, portugiesischen und slowenischen Präsidentschaften (III-139 d.B.);

Verfassungsausschuss:

Tätigkeitsbericht des Digitalisierungsfonds für das Berichtsjahr 2007, vorgelegt von der Bundesministerin für Frauen, Medien und öffentlichen Dienst (III-140 d.B.),

Tätigkeitsbericht des Fernsehfonds Austria für das Berichtsjahr 2007, vorgelegt von der Bundesministerin für Frauen, Medien und öffentlichen Dienst (III-141 d.B.);

Verkehrsausschuss:

Tätigkeitsbericht des Verkehrs-Arbeitsinspektorates für das Jahr 2007, vorgelegt vom Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie (III-138 d.B.),

Tätigkeitsbericht 2007 der Bundesanstalt für Verkehr gemäß § 131 Abs. 4 Kraft­fahrgesetz und § 19 Unfalluntersuchungsgesetz, vorgelegt vom Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie (III-142 d.B.).

*****

Verlangen auf Durchführung einer kurzen Debatte über die Anfragebeantwortung 3585/AB

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Vor Eingang in die Tagesordnung teile ich mit, dass das gemäß § 92 der Geschäftsordnung gestellte Verlangen vorliegt, eine kurze Debatte über die Beantwortung 3585/AB der Anfrage 3587/J der Abgeordneten Dr. Martin Graf, Kolleginnen und Kollegen betreffend Maßnahmen zur Befriedigung der AMIS-Geschädigten durch den Herrn Bundesminister für Finanzen abzuhalten.

Diese kurze Debatte findet gemäß § 57a Abs. 4 der Geschäftsordnung nach Erledi­gung der Tagesordnung, jedoch spätestens um 15 Uhr statt.

Abstandnahme von der 24-stündigen Aufliegefrist

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Um die Punkte 3 und 4 der Tagesordnung in Verhandlung nehmen zu können, ist es gemäß § 44 Abs. 2 der Geschäftsordnung erforderlich, von der 24-stündigen Frist für das Aufliegen der Ausschussberichte abzusehen.

Bei den Punkten 3 und 4 handelt es sich um den Bericht des Ausschusses für Land- und Forstwirtschaft über den Antrag 483/A der Abgeordneten Grillitsch, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Marktordnungsgesetz 2007 und das Marktordnungs-Überleitungsgesetz geändert werden (550 der Beilagen), sowie den Bericht und Antrag des Ausschusses für Land- und Forstwirtschaft über den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem die Referenzmengen-Zuteilungs-Verord­nung 2006 geändert wird (551 der Beilagen).

Ich bitte jene Damen und Herren, die der Abstandnahme von der Aufliegefrist für diese Ausschussberichte ihre Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.


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Behandlung der Tagesordnung

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Es ist vorgeschlagen, die Debatte über die Punkte 3 und 4 der Tagesordnung zusammenzufassen.

Wird dagegen ein Einwand erhoben? – Das ist nicht der Fall.

Wir gehen in die Tagesordnung ein.

Redezeitbeschränkung

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: In der Präsidialkonferenz wurde Konsens über die Gestaltung und Dauer der Debatten erzielt.

Es wurde eine Tagesblockzeit von 8 „Wiener Stunden“ vorgeschlagen, sodass sich folgende Redezeiten ergeben: SPÖ und ÖVP je 116 Minuten, Grüne und FPÖ je 92 Minuten sowie BZÖ 64 Minuten.

Wie in der Präsidialkonferenz bekannt gegeben wurde, wird die Sitzung im Zeitraum von 9.05 Uhr bis 13 Uhr vom ORF live übertragen. Für die Zeit der Fernsehüber­tragung nach der Aktuellen Stunde von 10.20 Uhr bis 13 Uhr ist folgende Redezeitver­einbarung getroffen: Bundesminister für Inneres und Bundesministerin für Justiz je 12 Minuten, je eine Fraktionsrunde mit 10 Minuten, mit 5 Minuten, mit nochmals 5 Minuten und weiteren 5 Minuten. Die Wortmeldungen erfolgen nach der Fraktions­größe.

Eine allfällige Neuverteilung der Redezeit für die letzte Fraktionsrunde wird rechtzeitig vor der vorletzten Fraktionsrunde erfolgen und die Restzeit gleichmäßig auf die Frak­tionen verteilt werden.

Tatsächliche Berichtigungen gelangen erst nach Beendigung der Fernsehübertragung zum Aufruf.

Wir kommen sogleich zur Abstimmung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die diesem Vorschlag zustimmen, um ein diesbezüg­liches Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.

10.21.541. Punkt

Erklärungen des Bundesministers für Inneres und der Bundesministerin für Justiz gemäß § 19 Absatz 2 der Geschäftsordnung des Nationalrates zu aktuellen Fragen der Inneren Sicherheit bzw. zu aktuellen Fragen des Gewaltschutzrechts und Opferschutzes

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gelangen nun zum 1. Punkt der Tages­ordnung.

Im Anschluss an diese Erklärungen wird im Sinne des § 81 der Geschäftsordnung entsprechend dem vorliegenden Verlangen von fünf Abgeordneten eine gemeinsame Debatte stattfinden.

Ich erteile nun dem Herrn Bundesminister für Inneres zur Abgabe der Erklärung das Wort und mache noch einmal darauf aufmerksam, dass wir 12 Minuten Redezeit vereinbart haben. – Bitte, Herr Bundesminister.

 


10.22.35

Bundesminister für Inneres Günther Platter: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Hohes Haus! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das Thema der heutigen Erklärung


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betrifft aktuelle Fragen zur inneren Sicherheit. Dieses Thema umfasst einen sehr vielfältigen und komplexen Bereich, zu dem ich nun berichten werde.

Natürlich kann und will ich als Innenminister dabei den unfassbaren, brutalen und erschütternden Inzest- und Missbrauchsfall nicht unerwähnt lassen. Jedoch kann man diesen Kriminalfall nicht zum bestimmenden Faktor in der Sicherheitspolitik unseres Landes machen. Das kann und darf es nicht sein, dass ein unvorstellbar grausamer und brutaler Mensch als Synonym für die Sicherheit in unserem Land gesehen wird.

Meine Damen und Herren! Jener Fall, der hier bekannt wurde, ist das brutalste und abscheulichste Verbrechen, an das ich mich sowie wahrscheinlich auch jeder andere erinnern kann. Er hat die gesamte österreichische Bevölkerung zutiefst erschüttert und natürlich auch mich als Innenminister. Wir stehen fassungslos vor den menschlichen Abgründen, die sich hier auftun. Es macht uns fassungslos, weil es einfach nicht vorstellbar ist, dass ein Familienvater ein solches Verbrechen überhaupt begehen kann. Dieses Verbrechen macht uns aber auch deshalb fassungslos, weil wir uns alle fragen: Wie konnte es geschehen, dass dieses fast ein Vierteljahrhundert dauernde Verbrechen unentdeckt blieb?

Meine Damen und Herren! Tatsache ist, dass der Täter eine Legende inszeniert, geschrieben hat, die wohl unvergleichlich ist. Tatsache ist, dass er damit alle und jeden getäuscht hat. Tatsache ist aber auch, dass im Nachhinein vieles immer ganz anders aussieht. Das ist so wie der berühmte Kriminalroman, den man von hinten liest und somit weiß, wer der Täter war.

Das, was bis jetzt zutage gekommen ist, übersteigt jedes Vorstellungsvermögen, auch jenes der hartgesottensten und erfahrensten Polizisten.

Meine Damen und Herren! Die Ermittlungen stehen noch relativ am Anfang und laufen derzeit auf Hochtouren. Viele Fragen sind offen. Jedes noch so kleine Detail wird von den Ermittlern aufgegriffen. Ich bedanke mich daher an dieser Stelle bei den ermitteln­den Beamten, die mit Akribie und großem Einsatz rund um die Uhr arbeiten, um die offenen Fragen zu klären. (Allgemeiner Beifall.)

Geschätzte Damen und Herren! Ich appelliere auch an die Öffentlichkeit, den Opfern jetzt den nötigen Respekt zu zollen und sie vor allem in Ruhe zu lassen. (Allgemeiner Beifall.)

Die Opfer brauchen jetzt neben der besten Betreuung, die wir ihnen bieten können, vor allem eine Privatsphäre, die vor neugierigen Blicken, vor Kameras und Mikrofonen sicher ist.

Meine Damen und Herren, ja, es ist ein abscheulicher Kriminalfall. Und ohne Frage bleibt für mich, man muss bei jedem Kriminalfall dazulernen.

Es stellen sich aber auch Fragen, die unsere Gesellschaft direkt betreffen. Was kann die Gesellschaft, was können wir alle gemeinsam beitragen? Die Konsequenz kann nicht sein, dass wir präventiv jeden Keller, jedes Zimmer, jede Ecke, jeden Hohlraum rund um die Uhr kontrollieren und überwachen. Ich will keinen Überwachungsstaat, wie das manche immer wieder behaupten, ich will keinen Überwachungsstaat, der jeden Menschen als Problemfall und Sicherheitsrisiko ansieht.

Meine Damen und Herren! Das, was wir aber brauchen, ist Zivilcourage. Die kann man nicht gesetzlich regeln, die kann man nicht gesetzlich vorschreiben, dazu braucht es viel mehr, nämlich Bewusstsein, Verantwortung gegenüber der Gesellschaft und natürlich auch ein Stück Mut. Hinschauen statt wegschauen! Gerade die Polizei braucht die Bevölkerung als ihren Partner. Hinweise aus der Bevölkerung sind ein ganz


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wesentlicher Faktor für die Aufklärung von Verbrechen durch die Polizei. (Allgemeiner Beifall.)

Meine Damen und Herren! Sehr oft hört man den Satz: Das geht mich nichts an! Und viel zu oft herrscht immer noch die Auffassung: Was ich in meinen eigenen vier Wänden mache, das hat niemanden zu interessieren! – Dazu ein klares Nein, wenn es um Gewalt geht. Dazu ein klares Nein, wenn es um Missbrauch geht. Es gibt bei häuslicher Gewalt und Missbrauch innerhalb der Familie leider Gottes eine Dunkelziffer. Und da Licht ins Dunkel zu bringen, das muss Aufgabe, Auftrag und letztlich auch Ziel sein.

Meine Damen und Herren! Eines ist mir sehr wesentlich: Dieser Fall ist kein Politikum, schon gar nicht das geeignete Thema, um Parteipolitik zu betreiben, regt aber sehr wohl dazu an, sicherheitspolitische Maßnahmen in einem anderen Licht zu betrachten, wie etwa das Maßnahmenpaket für Sexualtäter und insbesondere die Sexual­straftäterdatei. Wie Sie wissen, habe ich mich als Innenminister, seit ich angelobt wurde, ganz besonders intensiv mit diesem Thema auseinandergesetzt, denn dieses Thema ist mir ein besonderes Anliegen. Da geht es um den Schutz der Schwächsten in der Gesellschaft, meistens um den Schutz unserer Kinder.

Meine Damen und Herren! Wer missbraucht, wer zerstört, der muss mit harten Strafen und scharfen Konsequenzen rechnen! (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

Mir geht es im Wesentlichen um folgende Punkte, die wir heute auch im Ministerrat gemeinsam beschlossen haben:

Zum Ersten: Eine Tilgung bei schweren Sexualdelikten wird in Zukunft ausgeschlossen sein. Da heißt es Opferschutz und Prävention. In solchen Fällen darf es keinen faulen Kompromiss geben.

Zum Zweiten: Aufgrund der Sexualstraftäterdatei wird die Polizei stets informiert sein, wo sich ein Straftäter aufhält. Das bedeutet automatischen Abgleich mit dem Melde­register und der Sexualstraftäterdatei. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der FPÖ.)

Zum Dritten: verpflichtende Berufsverbote. Bei gewissen schweren Straftaten muss es verpflichtend zu einem Berufsverbot kommen, denn Kinderschänder haben nichts in der Nähe von Kindern zu suchen. (Beifall bei ÖVP, SPÖ, FPÖ und BZÖ.)

Vierter Punkt: Die Jugendwohlfahrt und die Behörden müssen natürlich Zugang zu diesen Informationen haben. Auch andere Institutionen wie zum Beispiel Schulen sollten Auskunft aus dieser Sexualstraftäterdatei bekommen.

Meiner Überzeugung nach ist auch die Erhöhung des Strafrahmens bei Sexualdelikten wesentlich. Es braucht beinharte Strafen für Peiniger.

Meine Damen und Herren! Zum Vergleich Vermögensdelikte und Sexualdelikte möchte ich zwei Beispiele nennen. Bei einer Vergewaltigung droht das gleiche Strafausmaß wie bei einem Diebstahl von einem Wert über 50 000 €. Darüber hinaus wird sexueller Missbrauch von Unmündigen mit einer geringeren Strafe bedroht als schwerer Dieb­stahl. (Abg. Ing. Westenthaler: Eine Fünf, die Sie der Justizministerin ausstellen! Alles versäumt!) Deswegen müssen wir unbedingt schauen, dass wir hier entsprechende Maßnahmen setzen. Prävention ist das eine, Strafe das andere. (Beifall bei ÖVP, SPÖ, FPÖ und BZÖ.)

Geschätzte Damen und Herren! Alle Verbrechen und Straftaten bereits im Vorfeld zu vermeiden, ein Land ohne Kriminelle, das wäre natürlich ideal. Diesen Traum hat ja auch einmal ein ehemaliger Justizminister gehabt – ein Traum, dem ich allerdings


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realistischerweise nichts abgewinnen kann und den ich nicht träume. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Ing. Westenthaler: Die Frau Justizministerin ist eine Broda-Schülerin!)

Als Innenminister bin ich Realist und gehe mit offenen Augen an die Arbeit. Und genau deshalb, meine Damen und Herren, möchte ich diese Gelegenheit auch dazu nützen, den Polizistinnen und Polizisten Österreichs auch hier ausdrücklich Dank zu sagen, und zwar auch gerade anlässlich diverser Diskussionen, die wir in Österreich in den letzten Wochen hatten, jetzt abseits des Falles in Amstetten. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der FPÖ.)

Die letzten Tage und Wochen haben meiner Auffassung nach vor allem zwei Dinge im Zusammenhang mit der Arbeit der Polizei deutlich gezeigt: Erstens – und das ist für mich sehr wesentlich –, die Arbeit der Polizei funktioniert, und zwar viel besser, als das manchmal öffentlich dargestellt wird. Was die Kriminalität anlangt, gibt es im ersten Quartal 2008 einen Rückgang um 9,3 Prozent – was aber natürlich nicht heißen kann, dass wir uns zurücklehnen können. Blauäugigkeit ist nicht angebracht. Natürlich gibt es Problembereiche, etwa im Bereich Jugendkriminalität; Probleme auch, was die Brutalität der Auseinandersetzung bei verschiedensten Delikten anlangt. Ich denke da beispielsweise nur an die tödliche Attacke auf den Wiener Bezirksrat Gottfried Natschläger.

Gerade in den letzten Wochen hat es immer wieder aufsehenerregende Fälle und Taten gegeben, die binnen kurzer Zeit von der Polizei gelöst wurden beziehungsweise zu Verhaftungen geführt haben. Begonnen hat das mit der Vergiftung des Bürger­meisters von Spitz, Dr. Hannes Hirtzberger, sowie mit den Säureattentaten in Ober­österreich; auch die Diebsbeute des Einbruchs in der SPÖ-Parteizentrale konnte im Zuge unserer sehr gezielten Ausgleichsmaßnahmen im Grenzraum sichergestellt werden.

So unterschiedlich und verschieden die Taten waren: In jedem dieser Fälle hat die Polizei sehr gute und akribische Arbeit geleistet. Binnen kürzester Zeit konnten die vermeintlichen Täter festgenommen werden.

Das, meine Damen und Herren, ist aber keine Selbstverständlichkeit und auch kein Zufall. In solch spektakulären Fällen werden polizeiliche Erfolge allerdings deutlicher als in anderen Fällen wahrgenommen. – Selbstverständlich ist es so, dass wir die beste Polizeiausrüstung brauchen, dass es modernster Ermittlungsmethoden bedarf und dass auch die Polizei die notwendigen Befugnisse haben muss. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)

Meine Damen und Herren! Ich spreche nun auch die Amtshandlung der Polizei gegen diese rumänische Verbrecherbande an, deren Mitglieder sich als Polizisten ausge­geben haben. Und da komme ich gleich zu einem zweiten Punkt. Die Polizei wird oft automatisch Zielscheibe von ungerechtfertigter, ja bösartiger Kritik. Dagegen verwahre ich mich vehement! Es kann nicht so sein, dass die tagtägliche Arbeit der Polizisten aus Prinzip schlecht gemacht und angezweifelt wird. (Beifall bei ÖVP, SPÖ, FPÖ und BZÖ.)

Meine Damen und Herren! Polizisten setzen mitunter ihr Leben auf Spiel. Jährlich werden rund 2 000 Polizisten im Dienst verletzt, sehr oft durch fremde Gewalt. Allein im vergangenen Jahr wurden drei Beamte im Dienst getötet. Oft müssen Polizistinnen und Polizisten binnen Zehntelsekunden entscheiden und handeln.

Daher mein klarer und eindringlicher Appell: Unterstützen wir die Arbeit der Polizei! Das haben sich die Polizistinnen und Polizisten Österreichs verdient! (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten von SPÖ und BZÖ.)


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Der Polizeidienst ist kein Spielplatz; jeden Tag gibt es neue Herausforderungen, jeden Tag aufs Neue auch Risiko. Schaffen wir daher durch eine seriöse politische Dis­kussion die Voraussetzungen für ein vertrauensvolles Miteinander zwischen Bevöl­kerung und Polizei!

Abschließend, geschätzte Damen und Herren: Österreich ist eines der sichersten Länder der Welt. Das ist ein Faktum, das sich nicht wegleugnen lässt. Und das ändert sich auch nicht durch grausame Verbrechen, die ans Tageslicht kommen, denn diese sind eines ganz bestimmt nicht, nämlich „typisch österreichisch“. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)

10.34


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Ich danke Herrn Bundesminister Platter für seine Ausführungen und erteile nun Frau Bundesministerin für Justiz Dr. Berger das Wort, und zwar ebenfalls für 12 Minuten. – Bitte, Frau Bundesministerin.

 


10.34.50

Bundesministerin für Justiz Dr. Maria Berger: Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Ich danke für diese Gelegenheit, heute im Hohen Haus zu aktuellen Fragen des Gewaltschutzes und der Rechte der Opfer Stellung zu nehmen. Eine solche Stellungnahme ist in diesen Tagen natürlich nicht möglich, ohne auf das Verbrechen von Amstetten Bezug zu nehmen. Es ist mir ein besonderes Bedürfnis, den Opfern dieses Verbrechens mein Mitgefühl auszudrücken und die Zusicherung zu geben, dass ich als Justizministerin, dass alle Justizbehörden alles dazu beitragen werden, einen angemessenen solidarischen und respektvollen Umgang mit den Opfern sicherzustellen. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten von ÖVP und Grünen.)

Das, was den Opfern dieses Verbrechens widerfahren ist, lässt sich nicht wiedergut­machen; dennoch müssen wir alles versuchen, um weitere Schäden zu vermeiden beziehungsweise diese zumindest zu begrenzen. Ich bin daher froh darüber, dass es heute durch das Mittel der vom Justizministerium eingerichteten Prozessbegleitung möglich ist, den Opfern juristische und psycho-soziale Betreuung im anlaufenden Strafverfahren zu bieten. Ich glaube, dass es uns sehr schnell gelungen ist, den Opfern ein sehr kompetentes Anwaltsteam zur Seite zu stellen. Unser aller Ziel muss es sein, die Opfer dabei zu unterstützen, einen Umgang mit den erlittenen Gewalttaten zu finden, und ihnen zu helfen, Gefühle des Vertrauens und der Sicherheit – Gefühle, die sie bisher nicht entwickeln konnten – aufzubauen.

Der Fall von Amstetten ist in seinen Dimensionen, von seinem Ausmaß her „einzig­artig“; natürlich im negativen Sinn. Das Grundmuster dieser Tat allerdings, die Unterdrückung von anderen, Gewalt- und Machtausübung, der Einsatz körperlicher Überlegenheit, ist aber dasselbe wie bei vielen Gewalttaten, die sich tagtäglich in unserer Gesellschaft ereignen.

Die Bekämpfung von Gewalt in ihren vielfältigen Erscheinungsformen, insbesondere der familiären Gewalt und der Gewalt im sozialen Umfeld ist mir angesichts der hohen Dunkelziffer, die für diese Form der Kriminalität typisch ist, ein wichtiges Anliegen und auch, vom aktuellen Anlassfall abgesehen, ein Schwerpunkt der Arbeiten des Justizressorts, den ich mir selbst bei meinem Amtsantritt gesetzt habe. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten von ÖVP und Grünen.)

Das Strafverfahren spielt bei der Bekämpfung von Gewalttaten natürlich eine zentrale Rolle. Es soll den Opfern zu ihrem Recht auf Gerechtigkeit verhelfen, eine klare, unzweideutige Zuweisung der Verantwortung an den Täter und damit auch eine öffentliche Bewertung der Tat vornehmen.


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In den letzten Jahren ist es uns gelungen, die Strafjustiz opfergerechter auszuge­stalten; so wurde etwa die juristische und psycho-soziale Prozessbegleitung, wie schon erwähnt, eingeführt. Es gibt jetzt die schonende Einvernahme des Opfers im Straf­verfahren, die dem Opfer die neuerliche Konfrontation mit dem Täter vor Gericht ersparen hilft.

In der laufenden Legislaturperiode wurde – auf Vorschlag des Justizministeriums – der Opferschutz weiter ausgebaut; wir haben eine zentrale Koordinationsstelle für Opfer von Straftaten eingerichtet. Mit der Strafprozessreform, die mit 1. Jänner 2008 in Kraft getreten ist, gibt es zahlreiche neue Informations- und Rechtsmittelmöglichkeiten für Opfer von Straftaten. Ebenfalls mit 1. Jänner dieses Jahres haben wir Sonderzu­ständig­keiten an den größeren Staatsanwaltschaften eingerichtet, Staatsanwälte und Staatsanwältinnen, die sich besonders der Opfer von häuslicher Gewalt annehmen. Wir setzen diesbezüglich einen speziellen Schwerpunkt auch bei der Richter- und Richterinnenfortbildung.

Ein besonderer Anlass für diese Erklärung ist auch die Tatsache, dass ich nach längeren Vorbereitungen in dieser Woche das Zweite Gewaltschutzgesetz zur Begut­achtung ausgesendet habe. Dieser Vorschlag für ein Zweites Gewaltschutzgesetz soll eine Verbesserung des Schutzes vor Gewalt und eine Verbesserung der Rechts­stellung der Opfer bringen. (Abg. Ing. Westenthaler: Das ist eine Vorlesung! Haben Sie auch eine Meinung, oder muss man Ihnen alles aufschreiben?) Ich glaube, dass mit diesem Gesetzentwurf die richtigen Antworten auf viele Fragen, die in den letzten Wochen diskutiert wurden, gegeben werden.

Dieses Zweite Gewaltschutzgesetz versteht sich als größte Reform auf dem Gebiet des Gewaltschutzes seit dem Gewaltschutzgesetz 1997. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten von ÖVP und Grünen.) Es soll mehr Sicherheit vor Gewalt – ins­besondere vor sexueller Gewalt gegen Kinder – bringen, und ich freue mich sehr, dass ich in den vorbereitenden Debatten, jetzt auch für die Sitzung der Bundesregierung, dafür volle Unterstützung bekommen habe. (Abg. Ing. Westenthaler: Das ist ein „echtes“ Herzensanliegen, wie man sieht, bei Ihnen!)

Einige Punkte daraus darf ich hier erwähnen. (Abg. Ing. Westenthaler: Ein „großes“ Herzensanliegen ist Ihnen das! Das sieht man! Ein kalter Kühlschrank ist wärmer als Sie!)

Wir schaffen mit diesem Gewaltschutzgesetz einen neuen Gewalttatbestand: Kommt es in einer Familie regelmäßig zu Gewalttaten, so waren die Gerichte bislang gezwun­gen, diese länger andauernden Gewaltbeziehungen in die Bestandteile der einzelnen Gewaltakte zu zerlegen. Damit geht ein wichtiger Gesichtspunkt verloren, nämlich der, dass die Opfer auch in den zwischen den einzelnen Gewaltakten liegenden Zeiträumen in Angst vor dieser Gewalt leben. Anstelle der einzelnen Momentaufnahme können die Gerichte in Zukunft mit dem neuen § 107b das gesamte Unrecht einer solchen Gewalt­beziehung werten. (Abg. Ing. Westenthaler: Das nächste Mal geben Sie die Rede ab, und wir lesen uns das durch! In der Einlaufstelle des Parlaments können Sie das abgeben!) Der neue Tatbestand bedeutet eine deutliche Verschärfung der Strafdrohun­gen gegen fortgesetzte Gewalt, wie sie gerade für Gewalt in der Familie – Gewalt an Frauen, Gewalt an Kindern – typisch ist.

Die Höchststrafe, die mit diesem neuen Gewalttatbestand verbunden ist, wird – das darf ich hier auch erwähnen – 20 Jahre betragen.

Ein weiterer wichtiger Punkt – ich denke, das ist wichtig im Zusammenhang mit der Debatte des Hinschauens, die wir führen – ist eine Reform der Anzeigepflichten. Derzeit besteht eine Vielzahl unterschiedlicher Regelungen bei den Anzeigever­pflich­tungen. Der Ministerrat hat am 19. Dezember 2007 unter anderem eine Revision dieser


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Regelungen beschlossen, die zum Ziel hat, einheitliche und strikte Anzeigepflichten aller mit Kindern befassten Berufe bei Verdacht von Gewalt an Kindern zu schaffen.

Das Justizministerium hat, wie von der Bundesregierung beauftragt, deshalb am 5. März einen Runden Tisch unter Einbindung aller betroffenen Berufsgruppen abge­hal­ten. Als Ergebnis dieser Diskussion schlagen wir im Entwurf für das Zweite Gewalt­schutzgesetz vor, bei Gewalt an Kindern eine Anzeigepflicht für all jene Personen zu schaffen, die schon jetzt die Pflicht haben, für das körperliche und seelische Wohl der Kinder zu sorgen. Es geht dabei um Schulärztinnen, Schulärzte, Kindergärtnerinnen, Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen von Jugendämtern, aber natürlich auch um die Eltern selbst.

Ausnahme für diese Anzeigepflicht soll nur dann bestehen, wenn sich die Anzeige gegen nahe Angehörige richten würde. Wenn der Vater das Kind schlägt, dann ist die mit dem Vater zusammenlebende Mutter nicht anzeigepflichtig, wohl aber dann, wenn sich die Anzeige zum Beispiel gegen einen Erzieher des Kindes richten würde. Das Signal ist also: Wer Gewalt verhindern will und soll, muss hinschauen, er darf nicht wegschauen und soll anzeigen! (Beifall bei SPÖ und ÖVP. – Abg. Ing. Westenthaler: Das verstehen Sie aber selbst nicht, Frau Minister! Die Mutter, die davon weiß, darf nicht anzeigen – oder wie ist das?)

Ebenfalls in Umsetzung der gemeinsamen Beschlüsse des Ministerrates richten wir neu eine gerichtliche Aufsicht über Sexualstraftäter ein. (Abg. Ing. Westenthaler: Die Mutter, die davon weiß, soll nicht anzeigen? Das ist ja „großartig“!) Es handelt sich dabei um besonders strenge gerichtliche Kontrollen, wie sie das Strafgesetzbuch bis­her nicht gekannt hat. Eine Kombination von Weisungen, Therapien und Bewährungs­hilfe soll im Interesse der Allgemeinheit für eine bessere Sicherung gegenüber Sexual­straftätern sorgen. (Abg. Ing. Westenthaler: Können Sie das wiederholen: Die Mutter, die davon weiß, soll nicht anzeigen!?) Gleichzeitig werden die Probezeiten für diese Sexualstraftäter verlängert.

Wenn allerdings ein Sexualstraftäter – das muss ich hier betonen – die gesamte Strafe verbüßt hat, dann ist er aufgrund verfassungsrechtlicher Überlegungen nicht mehr Objekt strafrechtlicher Kontrollmaßnahmen. Hier müssen andere Kontrollmaßnahmen greifen – Kontrollmaßnahmen, wie sie der Gesetzgeber für bestimmte Berufsgruppen zum Beispiel ergreifen kann, Kontrollmaßnahmen, die uns im Rahmen der Sicher­heitspolizei zur Verfügung stehen.

Die neue gerichtliche Aufsicht ist eine besondere Form der Kontrolle für Sexualstraf­täter. Das Gericht erteilt dem Sexualstraftäter Weisungen zu Therapien und zur Lebensführung, etwa zum Fernbleiben von bestimmten Orten wie Schulen und Kindergärten, zum Anzeigen des Wohnsitzwechsels oder zur beabsichtigten Ausübung eines Berufes.

Was wir in diesem Zweiten Gewaltschutzgesetz ebenfalls vorsehen, ist die Umsetzung einer Entschließung des Nationalrates betreffend ein Berufsverbot für Sexualver­brecher. Der Vorschlag des Justizministeriums geht dabei allerdings über diese Ent­schließung hinaus, indem man nicht nur Beschäftigungs- und Berufsverbote vorsieht, sondern darüber hinaus Betätigungsverbote einführen will. Unsere Überlegungen haben nämlich ergeben, dass das Konzept eines Berufsverbots im Zusammenhang mit Sexualstraftätern zu kurz greift. Es gibt zahlreiche Tätigkeiten, die wir mit einem bloßen Berufsverbot nicht erreichen können, die wir aber miterfassen wollen. Es geht dabei um Bereiche wie zum Beispiel den Nachhilfeunterricht, die freiwillige Kinder- und Jugendbetreuung oder sonstige ehrenamtliche Tätigkeiten im Jugendbereich. Diese Tätigkeiten würden durch ein alleiniges Berufsverbot nicht erfasst werden, wir erfassen sie aber im Rahmen dieser gerichtlichen Aufsicht, die wir jetzt neu einführen.


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Ebenfalls in Umsetzung einer Entschließung des Nationalrates hat das Justizminis­terium Auftrag gegeben, dass die derzeit bestehenden Strafrahmen, die wir im Bereich der Sexualstraftaten haben, einer Untersuchung zugeführt werden. (Abg. Ing. Westen­thaler: Das kündigen Sie jetzt zum dritten Mal an!) Wir sind hier genau im Zeitplan: Wir werden noch vor dem Sommer die Ergebnisse hier vorlegen können. Ich selbst habe schon einige Male darauf hingewiesen, dass durch das Strafrechtsänderungs­ge­setz 2004 einige Unstimmigkeiten aufgetreten sind. Ich verstehe zum Beispiel bis heute nicht, weshalb es keine Mindestfreiheitsstrafe gibt bei den Grundtatbeständen der geschlechtlichen Nötigung oder des sexuellen Missbrauchs einer wehrlosen und psychisch beeinträchtigten Person. (Abg. Ing. Westenthaler: Wieso verstehen Sie das nicht? Wir haben Ihnen das schon vor längerer Zeit mitgeteilt! Sie verstehen das nicht! Dann machen Sie es!)

Ich weise auch darauf hin, dass wir bereits im Vorgriff durch die Einführung eines neuen Tatbestandes bei Formen der beharrlichen Gewaltausübung auch zu einer Erhö­hung der Strafen kommen. (Präsidentin Mag. Prammer gibt das Glockenzeichen.)

Wir haben mit diesem Zweiten Gewaltschutzgesetz auch dafür Vorsorge getroffen, dass es möglich ist, im Innenministerium die Sexualstraftäterdatei einzurichten, sodass alle Meldungen, die für diese Datei notwendig sind, dem Innenministerium für die Sexualstraftäterdatei auch zur Verfügung stehen. Es wird notwendig sein, dafür die Tilgungsfristen zu verlängern. Ich habe dazu selbst Vorschläge eingebracht; in der Bundesregierung werden weitere Vorschläge beraten, und wir werden nach dem Begutachtungsverfahren diese auch in das Gesetz einfügen. (Präsidentin Mag. Pram­mer gibt neuerlich das Glockenzeichen. – Abg. Ing. Westenthaler: Jetzt haben Sie zwar nichts gesagt, aber Ihre Redezeit ist aus!)

Ich darf auch darauf hinweisen, dass wir mit dem Gewaltschutzgesetz auch Maß­nahmen setzen (Abg. Ing. Westenthaler: Ihre Zeit ist um, Frau Ministerin!), die unmit­tel­bar noch der Familie in Amstetten zugute kommen können, nämlich indem wir die juristische Prozessbegleitung und andere Maßnahmen auch im Zivilverfahren einführen. Das ist, denke ich, etwas, was unmittelbar jetzt auch noch bei dieser Familie wirksam werden kann. (Abg. Ing. Westenthaler: Ihre Zeit ist um, Frau Ministerin! Es gibt eine Vereinbarung! Da müssen Sie das nächste Mal etwas schneller lesen!)

Mit einem weiteren Schritt – das darf ich abschließend noch erwähnen (Abg. Ing. Wes­tenthaler: Wir haben eine Vereinbarung! Was ist das für eine Vereinbarung?!) – werden wir im Rahmen des Familienrechtsänderungsgesetzes auch im Adoptionsrecht dafür Vorsorge treffen, dass ins Strafregister nicht nur eingeschaut werden kann, sondern eingeschaut werden muss.

Ich darf Sie alle jetzt schon um Unterstützung für diese Maßnahmen im Interesse der Opfer bitten. – Danke. (Beifall bei SPÖ, ÖVP und Grünen.)

10.48


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Es hat sich Herr Klubobmann Dr. Cap zu Wort gemeldet. Vereinbarte Redezeit: 10 Minuten. – Bitte.

 


10.48.53

Abgeordneter Dr. Josef Cap (SPÖ): Frau Präsidentin! Hohes Haus! Wir alle waren fassungslos und entsetzt, als wir durch die Medien die Nachricht von den Vorfällen in Amstetten übermittelt bekamen, und unser erster Gedanke galt den Opfern – den Opfern und nur den Opfern!

Alfred Payrleitner hat im „Kurier“ vom 5. Mai einen Hinweis für unsere heutige Parlamentsdebatte geschrieben. Er hat gemeint, das Parlament „muss den Beweis liefern“ – ich stimme ihm da zu! –, „dass es zwischen gerechtfertigtem Entsetzen,


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einigermaßen vernünftigen Überlegungen zu künftiger Vorbeugung und purer Dema­gogie einen würdigen Mittelweg findet“. (Beifall bei SPÖ, ÖVP und Grünen.)

Ich glaube, genau das sollte unsere heutige Debatte leiten! – Die Zwischenrufe von Klubobmann Westenthaler sind kein Beitrag dazu. (Abg. Ing. Westenthaler: Aber die Rede von der Ministerin auch nicht!) Und wenn Sie über Versäumnisse reden, dann sollten Sie sich daran erinnern, dass von Kollegin Gastinger abwärts Sie dieses Ressort innehatten (Abg. Ing. Westenthaler: Das stimmt nicht!) und Sie daher die Versäumnisse bestenfalls in einer selbstkritischen Rede hier aufarbeiten können und sonst nichts. Das möchte ich Ihnen hier mitteilen! (Beifall bei der SPÖ.)

Im Übrigen möchte ich darauf hinweisen, dass heute der Ministerrat einen Vortrag einstimmig beschlossen hat. (Abg. Ing. Westenthaler: Das geht gar nicht anders, das muss einstimmig sein!) Die beiden Mitglieder der Bundesregierung, der Herr Innen­minister und die Frau Justizministerin, haben das hier inhaltlich auch als Basis ihrer Referate eingebracht. Wir werden auch einen Entschließungsantrag hier einbringen. Ich glaube, dass die im Vortrag angesprochenen Lücken, die sich durch die Ereignisse in Amstetten dargestellt haben, damit in der Umsetzung, in der Präzisierung, die wir hier im Haus zu beschließen haben, geschlossen werden.

Aber es ist nicht nur angezeigt, Mitgefühl mit den Opfern zu äußern, sondern es ist auch wichtig, dass es materielle Hilfe und psychologische Unterstützung für sie gibt. Bei dieser Gelegenheit muss auch festgestellt werden, dass vor allem die Jugend­wohlfahrt und auch die Bewährungshilfe entsprechende Unterstützung für ihre verant­wor­tungsvolle Tätigkeit brauchen, und zwar finanziell, aber auch personell. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

Genauso ist es wichtig – dazu hat der „Inlandsreport“ gestern im Fernsehen einen wichtigen Hinweis geliefert durch einen Beitrag betreffend Aufklärung, Information in den Schulen und für die Eltern sowie für die Schüler –, einen Beitrag zur Prävention zu leisten. Denn wenn wir immer nur über die Erhöhung der Strafrahmen diskutieren, dann diskutieren wir bereits über etwas, das schon passiert ist. Es ist aber wichtig, dass wir Maßnahmen setzen, dass das nicht passiert.

Gewalt in der Familie ist auch in Österreich Realität. Gewalt gegen Frauen, Gewalt gegen Kinder – eine traurige Realität! Täter und Opfer befinden sich unter uns. Die Dunkelziffer ist größer, als wir alle glauben. Daher ist es, glaube ich, notwendig, sich dessen einmal bewusst zu sein.

Petra Stuiber hat heute im „Standard“ eine Art Haltungskorrektur gegenüber dem Mythos der „heiligen Familie“ gefordert. Wir alle sind deren Anhänger und wollen, dass es funktionierende Familienstrukturen gibt, aber wir müssen auch sehen, was da und dort passiert. Da gibt es auf vielfältigster Ebene Initiativen. So hat zum Beispiel der ehemalige Bundeskanzler Vranitzky schon vor Jahren eine Initiative gegen Gewalt in der Familie gestartet.

Außerdem ist es wichtig, dass man sich auch da seiner Verantwortung bewusst ist. Dabei geht es um die Verantwortung des Staates, der Gesellschaft, der Behörden, jedes einzelnen von uns, von uns allen. Da ist eine mutige Zivilgesellschaft gefragt, die hinschaut und nicht wegschaut! Das ist ein ganz wesentlicher Aspekt dabei. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

Ich habe im „Standard“ sehr genau gelesen, was die Frau Justizministerin gemeint hat, als sie sagte, es habe auch eine gewisse Leichtgläubigkeit der Behörden gegeben. Ich würde dem zustimmen: eine Leichtgläubigkeit der Behörden, wenn zum Beispiel darauf hingewiesen wird, dass eine Tochter jetzt in die Hände einer Sekte geraten ist, aber


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auch eine Leichtgläubigkeit der Behörden bei diesem Fall, auf den sich Peter Rabl im „Kurier“ vom 4. Mai bezieht, indem er sehr treffend schreibt – ich zitiere –:

„Wie kann man auf jede Untersuchung oder Anzeige verzichten, wenn binnen drei Jahren drei Babys einer angeblich unauffindbaren Frau vor der Haustüre der Groß­eltern abgelegt werden?“

Da liegt eine gewisse Leichtgläubigkeit vor, der man sich bewusst sein muss. Ich nehme hier keine Schuldzuweisung vor, sondern ich glaube, dass die Behörden sehr bemüht sind, aber ich meine, dass wir alle an diesem Umdenkprozess beteiligt sein müssen.

Vielleicht trug diese Leichtgläubigkeit auch dazu bei, dass das alles, was da passieren konnte, passiert ist – nicht ausschließlich, aber schon auch! Und da ist natürlich auch der Gesetzgeber gefordert – wir alle! –, hier Schritte zu setzen, das zu sehen, das aufzugreifen.

In diesem Zusammenhang begrüße ich Überlegungen dahin gehend, Verschärfungen im Adoptionsrecht vorzunehmen. Es hat der Fall mit den drei Kindern ganz besonders deutlich gezeigt, dass auch bei privilegierten Adoptionen eine Prüfung, ein Einblick in das Strafregister verpflichtend sein müssen. (Beifall bei der SPÖ.)

Es wird dieses Strafregister geben – und es muss Einblick in dieses genommen werden! Das halte ich für einen ganz wesentlichen Aspekt, der dabei ebenfalls noch zu berücksichtigen ist.

Ich möchte aber auch noch etwas zu all den Punkten, auf welche die Frau Bundes­minister und der Herr Bundesminister teilweise schon hingewiesen haben, sagen.

Erstens: der Grundsatz, dass Sexualstraftäter beruflich mit Kindern nicht mehr in Kontakt kommen dürfen. – Das ist ein ganz wesentlicher Satz in diesem Minister­ratsvortrag, der eine Leitlinie ist, der wirklich zu folgen sein wird.

Zweitens: der Grundsatz, dass bei Sexualstraftaten die Tilgungsfrist vom Richter verlängert werden kann. Bei besonders gefährlichen Sexualstraftätern soll die Tilgungsfrist verdoppelt werden. Bei schweren Sexualdelikten wird die Tilgung über­haupt ausgeschlossen. – Das ist doch eine klare Aussage, ein klarer Schritt! Hier werden Lücken geschlossen. Ich glaube, dass es ganz wichtig ist, dass wir die Arbeit in diese Richtung aufnehmen.

Drittens: ausnahmslose Verpflichtung der Arbeitgeber, in bestimmten Berufen mit Bezug zu Kindern die Eignung des Bewerbers festzustellen. – Das fällt in den Bereich, wo es darum geht, dass Kinder geschützt werden, dass es Berufsverbote für Sexual­straftäter geben muss. Ein ganz wesentlicher Grundgedanke, der uns alle leiten sollte!

Nicht Polemik soll heute die Diskussion beherrschen, sondern die Sorge um poten­zielle künftige Opfer! Wichtig ist, dass wir hier Schutzmechanismen aufbauen. Das ist unsere Verpflichtung! Deswegen sind wir hierher gewählt worden: dass wir Schritte im legislativen und im exekutiven Bereich setzen, damit hier Sicherheit herrscht, damit in Zukunft auch hier der Beitrag geleistet wird, der von der Bevölkerung von uns erwartet wird. Kein Geschrei, keine Polemik, sondern Schritte und Maß­nahmen sind gefragt, die wirklich wirksam sind und die Vertrauen in die Behörden, in die Gesellschaft, in die dazu berufenen Institutionen schaffen und die wirklich helfen, dass präventiv so viel wie möglich getan wird!

Dazu gehört auch – und das steht in dem Vortrag auch drinnen –, dass man über härtere Strafen nachdenkt. Ja, man kann über eine Erhöhung der Strafrahmen nachdenken, aber es ist auch richtig, einmal zu evaluieren, wie die Spruchpraxis


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überhaupt aussieht. Es ist wichtig, dass man einmal schaut, wie das von den Gerichten überhaupt gehandhabt wird.

Also lauter wesentliche Punkte, mit denen wir uns auseinanderzusetzen haben, bevor man – ohne Rücksicht darauf, ob es wirksam ist, ohne Rücksicht auf Prävention, ohne Rücksicht darauf, ob man potenzielle Opfer schützen kann – nach mehr und höheren Strafen ruft. Man soll das prüfen, aber man soll sich auch der Gesamtverantwortung in diesem Zusammenhang wirklich bewusst sein. All das sind Punkte, derer wir uns anzunehmen haben.

Ich habe noch einen letzten Punkt anzuführen. Ich habe hier über die Verantwortung gesprochen eines jeden Einzelnen, der Gesellschaft, der Zivilgesellschaft, der Behör­den, der Gesetzgeber, aber es gibt, wie ich meine, auch eine Verantwortung der Medien, und diese Verantwortung wurde unserer Auffassung nach nicht von allen Medien wahrgenommen. So ist es passiert, dass Opfer zum zweiten Mal zu Opfern wurden. Das ist inakzeptabel! (Beifall bei SPÖ, ÖVP und Grünen.)

Das ist vor allem mit einem kommerziellen Hintergrund verbunden. Es findet da eine Kommerzialisierung des Elends, des Schicksals statt. Das, was da einzelne Medien getan haben, ist, finde ich, moralisch besonders verwerflich. Da sind wir, wie ich meine, aufgerufen, darauf in aller Deutlichkeit mit Kritik zu reagieren.

Ich sage noch einmal abschließend: Es gibt nichts Schlimmeres – gerade bei Sexual­delikten – für die Opfer und hinsichtlich der Folgewirkungen. Es kann ihr Leben zerstören. Es kann grausame, schreckliche Auswirkungen auf ihre seelische und körperliche Entwicklung haben. Wir sind daher aufgerufen, wirklich alles zu tun, um dem entgegenzuwirken, um davor zu schützen. Wir müssen hier die entsprechenden Gesetze schaffen und sie umsetzen. Nur daran sind wir letztendlich zu messen. Das soll die Handlungsanleitung sein für die künftige Arbeit, wenn wir das hier in Gesetze gießen und umsetzen! (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

10.59


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster gelangt Herr Klubobmann Dr. Schüssel zu Wort. – Bitte.

 


10.59.17

Abgeordneter Dr. Wolfgang Schüssel (ÖVP): Frau Präsidentin! Hohes Haus! Wir tun uns wahrscheinlich alle sehr schwer, Politiker, Medien und die Öffentlichkeit, die richtigen Worte zu finden angesichts dieses Schreckens. Ludwig Wittgenstein hat einmal gesagt: „Wovon man nicht reden kann, darüber muss man schweigen!“ Aber worüber ganz Österreich redet und worüber man weit über Österreich hinaus redet – es ist ja ein europäisches, ein Weltthema geworden –, darüber muss man auch hier reden. Wo, wenn nicht auch hier sollte man diese Themen ansprechen? Reden ist ja auch ein Stück Therapie – für uns, für unser Land, für unsere Gesellschaft, für diese Situation!

Die Schwierigkeit, die richtigen Worte zu finden, zeigt auch die Hilflosigkeit, wie man damit umgeht. Es beginnt ja schon damit, wie man es benennen soll. Ist es ein „Fall Amstetten“, wie viele internationale Medien geschrieben haben, der „Inzestfall Am­stetten“, „Dungeons & Austrians“ hat die „Herald Tribune“ getitelt, also: Verliese und Österreicher. Natürlich ist es kein „Fall Amstetten“, es ist kein „Fall Österreich“ – aber wie nennen wir es? Es ist meiner Meinung nach kein Fall auch des Opfers, Natascha Kampusch zum Beispiel. Es hat mich immer unheimlich gestört, dass vom „Fall Kampusch“ geredet wurde. Ich finde, wir sollten uns hüten, das Opfer zum Thema eines Falls zu machen, es ist der Täter, um den es geht! (Beifall bei ÖVP, SPÖ, Grünen und FPÖ.) Es war Priklopil, es ist Fritzl!


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Wir tun uns oft auch schwer damit, die Ursachen zu benennen. Es ist meiner Meinung nach – ich will da wirklich nicht polemisieren – sicher nicht die österreichische Seele oder das Österreichische an sich. Ich zitiere da Chefredakteur Fleischhacker, der gesagt hat: „... das Geschwätz von den Nachwirkungen des Habsburgerreichs, Metternichs, des Biedermeiers, des Ständestaates und Hitlers bis ins Verlies von Amstetten ist ein Unsinn.“ – Es ist auch wirklich so. Da brauchen wir keine Kampagne, das ist einfach Hausverstand, und das soll man aussprechen. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der FPÖ.)

Worum es geht und was meiner Einschätzung nach die wirkliche Ursache ist: Es gibt das Böse in der Welt. Es ist nicht immer monströs, es kommt in der Gestalt des Alltäglichen daher. Es ist die Bestie Mensch, die gut gekleidet, voll integriert sein kann, sich gut benimmt, scheinbar gut benimmt, wenn sie mit anderen zu tun hat. Es gibt dieses Böse, auch wenn wir es gerne aus der Welt hinauskomplimentieren oder verkleinern, ja verbannen möchten ins Reich der Horrorfilme oder der Video Games. (Präsident Dr. Spindelegger übernimmt den Vorsitz.)

Und es geht um die Schuld. In der Bibel gibt es das Bild des Sündenbocks: Dem lädt man die Schuld des Volkes oder der Welt auf, treibt ihn in die Wüste hinaus – und wir sind wieder frei von Schuld. Nur, so einfach funktioniert das halt ganz einfach nicht, aber wir wollen in unserer scheinbar heilen Welt nicht gerne mit diesen Dingen zu tun haben. Wir wollen auch nicht gerne einsehen, dass es ein Einzelner, ein unglaub­lich ... – Ich scheue eigentlich die positiven Worte, die in diesem Zusammenhang genannt worden sind: „genial“ und „intelligent“. Das ist es nicht, es ist schrecklich!

Es ist ein Einzelner, und wir wollen darüber hinaus auch noch schuldige Institutionen benennen – die Behörden, die Nachbarn, die Ehefrau. Ich glaube, wir müssen uns hüten vor diesen Kurzschlüssen, als logische Konsequenz rasch ein Gesetz zu be­schließen, möglichst noch abgesichert durch eine populäre Meinungsumfrage. In der Regel sind es immer 70 Prozent, die dann für eine bestimmte Maßnahme, härtere Strafen in diesem Fall, eintreten, und das Thema ist abgehakt. Aber so einfach geht es nicht!

Ich glaube daher, und das sollten wir ehrlich aussprechen: Kein Vorschlag, der heute hier gemacht wird, auch nicht von mir, auch nicht von uns, hätte nach menschlichem Ermessen dieses Verbrechen verhindern können. Das müssen wir hier einbekennen. Aber worum es geht, das ist, dass wir jetzt gemeinsam nachdenken, hellsichtig wer­den, was man für andere – ähnliche hoffentlich nie – Fälle tun kann. Und deswegen ist es sinnvoll, wie es der Innenminister und die Justizministerin heute auch vorgezeigt haben und auch einen gemeinsamen Beschluss im Ministerrat erzielt haben, dass wir über härtere Strafen nachdenken, dass wir sie auch umsetzen.

Es geht bitte nicht um die Abschreckungswirkung! Das wissen wir schon, dass Trieb­täter, durch welche Strafdrohung auch immer, in der Regel nicht abgeschreckt werden können. Es geht auch nicht um Rache. Aber es geht um etwas sehr Prinzipielles: Es geht um Gerechtigkeit.

Ich sage hier auch sehr offen: Wenn Eigentumsdelikte in Österreich oft härter bestraft werden als Sexualverbrechen, dann stimmt diese Gerechtigkeit, diese Balance nicht mehr, meine Damen und Herren! (Allgemeiner Beifall.) Oder wenn jemand – ich nenne jetzt den Namen nicht; Sie wissen, wen ich meine – ein Kind acht Jahre lang einsperrt, schlimmer als in einen Kerker einsperrt, und in der realen Welt des Strafvollzugs wird er weniger lang sitzen, unter wesentlich besseren Bedingungen, dann stimmt diese Balance nicht mehr, meine Damen und Herren! Und das gehört ausgesprochen. (Neuerlicher allgemeiner Beifall.)


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Genauso ist es mit der Frage der Verjährung. Nach einer bestimmten Frist ist eine Tat, ein Verbrechen verjährt, das heißt, der Täter kann nicht mehr belangt werden. Wissen Sie, was das heißt? Wenn zum Beispiel ein Bub missbraucht wurde – solche Fälle gab es in der katholischen Kirche, und die wurden mit großer Aufmerksamkeit verfolgt –: Die Verjährungsfrist beginnt ab dem 18. Lebensjahr erst zu laufen, aber nach zehn Jahren ist es vorbei. Der Täter kann nie mehr belangt werden.

Wenn ein Mädchen vom eigenen Vater vergewaltigt wird, einmal – wenn es fortgesetzt geschieht, wird die Verjährung unterbrochen –, dann ist das nach zehn Jahren verjährt. Freunde, das geht nicht, da sind die Gerechtigkeit und die Balance verletzt! (Allge­meiner Beifall.)

Was die Tilgung anlangt: Ich bin der Letzte, der einen öffentlichen Pranger will, und ich finde es positiv, dass die Ministerin zunächst einmal die Verdoppelung der Tilgungs­fristen angeboten hat. Es ist auch wichtig, dass Sie heute weiter gehen und gemein­sam bei sehr schweren Sexualdelikten praktisch ein dauerhaftes Verbot der Tilgung mittragen. Das finde ich gut, denn man muss schon eines dazu sagen: Gerade bei Triebverbrechern ist eben praktisch das ganze Leben dieser Trieb wach und lebendig.

Jetzt habe ich mir angeschaut – ehrlich gesagt, ich bin da kein Experte –, wie das zum Beispiel in der Praxis aussieht. Ein Hersteller eines Kinder-Pornos – ein Hersteller, bitte, nicht irgendeiner, der dann hineingeschaut hat, sondern einer, der Kinderpornos hergestellt hat – ist zu acht Monaten unbedingt verurteilt worden. Getilgt wird nach fünf Jahren, bei der Strafregisterbescheinigung ist das bereits nach drei Jahren weg. Nach drei Jahren weiß man im Strafregister nicht mehr, ob der je einen solchen Kinder­pornofilm produziert hat. – Das geht nicht, da ist einfach die Balance verletzt! Und das wird jeder, der hausverstandbegabt ist und sich um die Menschen kümmert, um die Opfer, um die Schwächsten der Gesellschaft, verstehen. (Beifall bei ÖVP und FPÖ sowie bei Abgeordneten von SPÖ und Grünen.)

Oder: Schwerer sexueller Missbrauch von Unmündigen – bitte, das ist Vergewalti­gung –: Verurteilung zu einem Jahr! Das muss man wirklich einmal diskutieren in der Judikatur, denn der Strafrahmen ist natürlich weit höher. Aber auch über die Judikatur der unabhängigen Justiz muss in einer Demokratie nachgedacht werden, meine Damen und Herren. Das sei uns erlaubt und gestattet. (Allgemeiner Beifall.)

Also: Verurteilung zu einem Jahr, Tilgung nach fünf Jahren – Strafregisterbescheini­gung: Nach drei Jahren ist das Ganze weg. Darum geht es!

Ich glaube, wir wollen keinen öffentlichen Pranger, aber diese Dinge sind sinnvoll und sollen uns hellsichtig machen, wie wir mit diesen Dingen und Fragen umgehen.

Natürlich braucht auch die Polizei Fahndungsinstrumente. Das ist klar. Und ich verstehe vollkommen den Einwand, den manche haben: Ist das jetzt angemessen oder nicht, Online-Fahndung, Videoüberwachung und so weiter? Das verstehe ich, denn es muss rechtsstaatliche Kontrollen geben. Aber auf der anderen Seite braucht eben unser Sicherheitsapparat jene Instrumente, die notwendig sind, um dem Verbrechen auf die Spur zu kommen.

Der junge Mann, der den Tod unseres Bezirksrates Natschläger auf dem Gewissen hat, ist nur durch eine Videokamera, die zufällig an diesem Platz eingeschaltet war, sehr rasch enttarnt worden. Daher sollten wir auch behutsam mit dieser Balance zwischen Sicherheit der Privatsphäre und Schutz des Gutes der öffentlichen Sicherheit umgehen, meine Damen und Herren. (Beifall bei ÖVP und SPÖ sowie bei Abge­ordneten der FPÖ.)

Ich glaube, dass wir tiefer gehen müssen und respektieren müssen – das sage ich jetzt als Mann zu Männern –, dass wir es mit einem Problem der Gewalt zu tun haben, mit


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Allmachtsphantasien, meistens männlichen Allmachtsphantasien gegenüber Frauen, gegenüber Kindern, auch gegenüber anderen, schwächeren Männern. – Das ist auch der Grund, warum viele von uns heute dieses Symbol des White Ribbon tragen, das Symbol des Verzichts von Gewalt von Männern an anderen.

Wir müssen sehen, dass 90 Prozent dieser Gewalt von Männern ausgeübt wird, und da hat es keinen Sinn wegzuschauen, denn ein großer Teil wird in der Familie ausgeübt, vom eigenen Vater, mehr noch von Stiefvätern, von Freunden, von Ver­wandten in der Familie. Und das ist nicht das Ende oder Infragestellen der Familie an sich – wirklich nicht! –, sondern wir müssen die Familie stärken. Wir müssen vor allem die Frauen und die Schwachen so ermutigen, dass sie sich wehren.

Es gibt ja Frauenhäuser, es gibt die „Möwe“ unter Martina Fasslabend, die sich um missbrauchte Kinder kümmert. Es gibt Kinderschutzzentren, es gibt Familienberatungs­stellen, die Hilfe anbieten. Was aber zu wenig existiert, ist die Hilfe für Männer mit Problemen.

In Berlin zum Beispiel gab es einen Versuch an der Charité, eine Plakat-Aktion „Lieben Sie Kinder mehr, als Ihnen lieb ist?“, und es kamen Hunderte Reaktionen von Männern, die hier praktisch um Hilfe ersucht haben. Das sollten auch wir machen. (Präsident Dr. Spindelegger gibt das Glockenzeichen.)

Oder die Idee von Hannes Missethon, der für jugendliche Straftäter Trainingscamps als sinnvoll erachtet.

Wir sollten über diese Fragen, Inzest, Missbrauch in der eigenen Familie, sehr, sehr offen reden. Hinschauen statt wegschauen ist ein gutes Motto.

Und was die Medien angeht: Ich rege an – ich habe jetzt keine Redezeit mehr –, dass wir noch vor dem Sommer eine gemeinsame Parlaments-Enquete zum Thema „Medienrecht und Opferschutz“ machen, denn das, was hier passiert ist, kann nicht hingenommen werden, meine Damen und Herren! (Allgemeiner Beifall.)

11.09


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächster Redner ist Herr Klubobmann Dr. Van der Bellen. – Bitte.

 


11.10.19

Abgeordneter Dr. Alexander Van der Bellen (Grüne): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Angesichts der Monströsität dieses Verbrechens ist es natürlich not­wendig – nicht nur legitim, sondern notwendig –, über die verschiedensten Maßnah­men nachzudenken – im Strafrecht und vor allem in der Prävention, in der Vor­beugung, sofern das überhaupt möglich ist. Zu den Maßnahmen im Strafrecht wird mein Kollege Albert Steinhauser noch ausführlich Stellung nehmen.

Wir glauben auch, dass es in bestimmten Punkten zu Reformen kommen muss, namentlich etwa bei den Verjährungsfristen. Sie haben es angeschnitten, Herr Dr. Schüssel: Zehn Jahre – viele Opfer kommen aber erst sehr viel später mit der Geschichte heraus, und zwar aus begreiflichen Gründen, und es ist mehr als unbefriedigend, dass in solchen Fällen nach den derzeitigen Gesetzen dann die Tat als verjährt gilt.

Ebenso unbefriedigend ist bei den Adoptionsverfahren im Falle des Herrn F. – ich vermeide die Begriffe „Fall Amstetten“, „Fall Österreich“; es ist das monströse Ver­brechen des Herrn F. –, dass bei diesen Adoptionsverfahren das Gericht offenbar gar nicht wissen konnte, welche Vorstrafen vorlagen – wobei ich im Moment davon ausgehe, dass es richtig ist, was berichtet wurde, dass solche einschlägigen Vor­strafen vorlagen.


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll58. Sitzung / Seite 72

Aber das Strafrecht allein, das wurde schon gesagt, das Strafrecht allein hat ja die Crux, dass es Verbrechen ahndet, die schon passiert sind. Die große Frage ist: Welche Maßnahmen kann man zusätzlich treffen, um die Vorbeugung zu verschärfen, um der Prävention mehr Raum zu geben?

Einer der Punkte, abgesehen von den Punkten, die offensichtlich sind, ich komme dann gleich darauf zu sprechen, aber ein wichtiger und sehr schwieriger Punkt ist sozusagen die kulturelle Einschätzung der Familie in Österreich. Es sind fast immer Männer, die solche Gewalttaten begehen, Männer in einer autoritär beherrschten Familie, in denen der Vater wie der Liebe Gott angesehen ist – wobei dieser Vergleich schon blasphemisch ist; es ist eben kein Lieber Gott, sondern ein absoluter Herrscher, der die Kinder als sein Eigentum, als seinen Besitz betrachtet, und die Ehefrau genauso.

Hier hat sich viel verändert in den letzten Jahren und Jahrzehnten, aber offenbar nicht genug. Es wird immer noch weggeschaut statt hingeschaut, wenn gewitzelt wird über solche Verhältnisse, wer die Hosen anhat im Haus und so weiter, und dass ein Mann etwas „gilt“, wenn er seine Familie autoritär beherrscht.

Mir ist zwischendurch eingefallen, dass man, als ich klein war, in Tirol, wo ich aufgewachsen bin, wenn man einen anderen Buben oder ein Mädchen gefragt hat, wie er/sie heißt, damals die Redewendung nicht war: Wia hoaschst?, sondern: Wem g’herscht denn du? – Eine sehr eigenartige Redewendung. „Wem g’herscht denn du?“, das heißt: Wem gehörst du?, gemeint im Zweifel: Zu welchem Hof gehörst du?, aber es schwingt auch mit dieses Besitzen, dass das Kind der Besitz von jemandem ist. Und das muss man wirklich im Alltag beobachten und nicht zuschauen, wenn Kinder geschlagen et cetera werden. Das liegt viel an uns allen. (Allgemeiner Beifall.)

Darüber hinaus gehören in den Kindergärten, in den Schulen, in den Sozialämtern, in den Jugendämtern, in der Jugendwohlfahrt viele Frauen und Männer – in der Regel sind es Frauen – hier auch besser geschult, besser ausgebildet, und es braucht mehr Personal. Das ist nicht so einfach zu erkennen, was los ist, wenn das Kind zum Beispiel im Kindergarten oder in der Schule Verhaltensauffälligkeiten zeigt, die es vorher nicht gezeigt hat. Man kann ja nicht bei jedem solchen Anlassfall nach der Polizei oder nach dem Jugendamt anrufen!

Das sind sehr heikle Abwägungsfälle für die Betroffenen, wo sie die bestmögliche Schulung brauchen, und soweit ich informiert bin, ist derzeit in der KindergärtnerInnen- und LehrerInnenausbildung allenfalls am Rande die Rede von solchen Dingen, aber es erfolgt keine systematische Ausbildung für solche Fragen. Dazu wird Barbara Zwerschitz von meinem Klub noch Stellung nehmen.

Was ganz sicher nicht geht, Herr Kollege Westentaler: Vorschulkinder jedes Quartal auf Anzeichen sexuellen Missbrauchs zu überprüfen. Vorschulkinder jedes Quartal ...? (Abg. Ing. Westenthaler: Gewalt und Missbrauch!) – Ich meine, sind Sie wirklich ...? (Abg. Ing. Westenthaler: Das gibt es schon! In Deutschland gibt es das schon! In Hessen! Ich erkläre es Ihnen nachher!) Sie erklären mir das nachher. – Ich fürchte mich bereits davor, denn das, was Sie hier wollen, bedeutet, Generationen von gestörten Kindern heranzuziehen, von verstörten Eltern zu haben! Das ist doch Irrsinn, was Sie hier vorschlagen! (Beifall bei Grünen, SPÖ und ÖVP.)

Wenn Sie in diesem Zusammenhang einen Misstrauensantrag gegen Justizministerin Berger ankündigen, dann kann ich nur sagen: ohne die Grünen! Ganz im Gegenteil: Das vorsichtige Herangehen von Justizministerin Berger, das unhysterische An­schauen des Problems, das Überlegen: Was kann sinnvollerweise getan werden?, genau das ist das Gebot der Stunde! Und hier verdient die Justizministerin unsere Unterstützung. (Beifall bei Grünen und SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)


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Justizministerin Berger hat – das wurde schon erwähnt – auch in einem Interview gesagt, eine gewisse Leichtgläubigkeit bei den Behörden, die mit diesem Fall zu tun hatten, könnte sie schon feststellen. Und alles ist nicht in Ordnung, was in diesem Zusammenhang bisher passiert ist, meine Damen und Herren!

Ein interessanter Leserbrief heute, in der „Presse“ übrigens, von einem Zivilrichter beleuchtet die Frage, wie der so genannte Abwesenheitskurator sich in diesem Fall verhalten hat. De facto ist nämlich eine materielle Schädigung dieser Tochter, die von ihrem Vater missbraucht worden ist, herausgekommen, und das zuständige Bezirks­gericht hat zugestimmt.

Da kommen mögliche Amtshaftungsverfahren auf die Republik Österreich zu, und mit Recht, meine ich. Das Opfer kann ja nicht zum zweiten Mal und zum dritten Mal auf diese Art Opfer werden. Ich fand es gut gemeint, nehme ich an, ich will überhaupt nichts unterstellen, gut gemeint, aber höchst problematisch, wenn der Landeshaupt­mann von Niederösterreich seinen persönlichen Vertrauensanwalt dieser Familie zur Verfügung stellt. Hier liegt eine Unvereinbarkeit vor! Dieser Anwalt hat die Interessen der betroffenen Familie zu vertreten, und sonst gar nichts! Und wenn er gleichzeitig für das Land, das hier betroffen sein könnte, tätig ist, liegt eine ganz klare Unvereinbarkeit vor! (Beifall bei Grünen und SPÖ.)

Ein Wort noch zu den Medien, zum Opferschutz in den Medien. – Ich glaube nicht, dass es genügt zu sagen, dass die meisten Medien in Österreich die Grenzen, die hier geboten sind, eingehalten haben und einige wenige sie deutlich überschritten haben, sondern wir brauchen Maßnahmen dafür, dass das in Zukunft nicht mehr passiert! (Beifall bei Grünen, ÖVP, SPÖ und BZÖ.)

Wenn in einem Wochenmagazin in Österreich auf dem Cover, so in einer Art Ver­brecherkartei – so wirkt es auf den ersten Blick! –, Bilder mit voller Namensnennung der Opfer gebracht werden, so ist das eine ganz klare Grenzüberschreitung, die entsprechender Sanktionen bedarf! Und hier erwarte ich mir auch von Seiten der Regierungsparteien ein Nachdenken über medienrechtliche Maßnahmen, Schaden­ersatz­maßnahmen, Maßnahmen, die so griffig sind, dass eine derartige Verletzung der Privatsphäre in Zukunft nicht mehr vorkommen kann! (Beifall bei Grünen, SPÖ, ÖVP und BZÖ.)

Zum Abschluss: Die Bundesregierung – Bundeskanzler Gusenbauer hat das ange­kündigt – plant eine Art Imagekampagne im Ausland. Was soll denn das sein? Im Ausland! Bitte schön: Schon wieder ein nationaler Schulterschluss gegen die bösen ausländischen Medien, die unerträglichen Quatsch geschrieben haben? – Stimmt, jedenfalls viele. Aber was soll das sein? Eine Annoncenkampagne und dergleichen? Bitte, nicht dieser Peinlichkeit, in „La Stampa“ zum Beispiel – wenn ich noch Zeit habe, gehe ich darauf ein –, eine weitere hinzufügen!

Das Geld, das die Bundesregierung für diese Annoncen, für diese Werbekampagne vorgesehen hat – und es muss sich zweifellos um Hunderttausende von Euro handeln, sonst hat das überhaupt keinen Sinn; und in Ihren Augen soll es ja Sinn haben –, dieses Geld soll postwendend einem Fonds für die betroffenen Kinder zugeführt werden. Das hätte tatsächlich Berechtigung! – Danke schön. (Beifall bei den Grünen sowie bei Abgeordneten von ÖVP und FPÖ.)

11.19


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächster Redner ist Herr Klubobmann Strache. 10 Minuten Redezeit. – Bitte.

 



Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll58. Sitzung / Seite 74

11.20.27

Abgeordneter Heinz-Christian Strache (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Ministerinnen und Minister! Wir sprechen heute unter dem Tagesordnungs­punkt aktuelle Fragen der inneren Sicherheit über den dramatischen Kriminalfall, der sich in Österreich abgespielt hat, die Causa Fritzl – ich spreche den Namen des Täters aus –, die uns natürlich alle entsetzt und uns alle betroffen macht. Und ich habe schon einmal hier gesagt, man kann und will sich auch gar nicht vorstellen, was in solchen grausamen Bestien vorgeht, die da als Täter tätig gewesen sind in den letzten Monaten und Jahren in Österreich. Es hat ja mehrere Fälle gegeben, die uns alle bewegt und berührt haben und wo wir dieses Entsetzen auch in uns gehabt haben. Wir wollen solche Bestien in Menschengestalt auch gar nicht verstehen, und ich möchte mir auch gar nicht den Kopf darüber zerbrechen, was in so einem Täter, in so einer Bestie vorgeht und wie man den Seelenfrieden für so einen Täter wieder herstellen kann. Das ist nicht das, was ich sozusagen bewertet wissen will.

Ich sage das, weil ich in den letzten Tagen auch immer wieder so genannte Experten­meinungen dazu gehört habe. Es gibt so genannte Experten, die sich immer den Kopf darüber zerbrechen, wie es dieser Täterseele jetzt geht und wie man dem Täter dann therapeutisch helfen kann.

Das ist nicht das, was mich bewegt, das sage ich schon offen. (Beifall bei der FPÖ.) Mich bewegt: Wie kann ich den Opfern helfen? Wie kann ich sicherstellen, dass Menschen nicht noch einmal in die Situation geraten, so einem Täter in die Hände laufen zu müssen, weil er wieder freigelassen wird und als Wiederholungstäter wieder zuschlagen kann? – Das ist das, was uns und die Menschen in diesem Land bewegt.

Da geht es nicht darum, die Haftstrafen zu erhöhen, denn das hätte eine präventive Wirkung und würde hier Taten verhindern, wie es heißt. Nein, das hat natürlich keine präventive Wirkung, aber es geht um diese Gerechtigkeit, die heute auch schon sehr schön von vielen Rednern aufgezeigt und herausgestrichen wurde. Es geht um die Gerechtigkeit, und zwar erstens bei den angesprochenen Verjährungsfristen, für die man einfach kein Verständnis haben kann.

Zweitens müssen wir auch bei den Mindeststrafen ansetzen, gibt es doch teilweise Mindeststrafen, die unter jeder Kritik sind. Darüber muss man nachdenken. Es kann doch nicht sein, dass jemand einen Menschen, so wie jetzt passiert, 24 Jahre lang in einem Keller einsperrt, vergewaltigt, seine eigene Tochter schon im Alter von elf Jahren vergewaltigt – und dann eventuell mit einer Mindeststrafe von zehn Jahren zu rechnen hat. Das kann nicht sein!

Da sage ich, zumindest das Doppelte von dem, was er dem Opfer angetan hat, zumindest das Doppelte von 24 Jahren, die er dieses Opfer eingesperrt hat, wenn nicht sogar Lebenslänglich für solche Menschen, nämlich wirklich bis zum natürlichen Tod! (Beifall bei der FPÖ.)

Da geht es um Gerechtigkeit auf der einen Seite, nicht um Prävention, sondern um Gerechtigkeit, und es geht auf der anderen Seite darum, dass man solchen Menschen auch nicht mehr therapeutisch helfen kann. Ich finde, es ist ein wahnwitziger Ansatz, jetzt zu sagen, diesen Herrn Fritzl mit 73 Jahren sollte man jetzt auch noch thera­peutisch betreuen und am besten gar nicht ins Gefängnis einsperren, sondern in eine geschlossene medizinische Anstalt. Das ist genauso wahnwitzig und führt auch zu einem Unverständnis in der Bevölkerung.

Wenn es sich um einen Ersttäter handelt, der im jungen Alter eine leichte Sexual­straftat begeht, dann macht eine Therapie Sinn, dass man dort ansetzt und versucht zu helfen, mit unterschiedlichen Methoden. Wir haben auch gesagt, bei Triebtätern wäre es natürlich sinnvoll, auch über eine medizinische Behandlung, sprich chemische


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Kastration, nachzudenken, um diesen Trieb, der vorhanden ist und immer vorhanden bleiben wird, medizinisch abzustellen und damit – neben einer begleitenden Therapie – auch dafür Sorge zu tragen, dass er eben dann nicht mehr zum Rückfalltäter wird.

Da kann man mit Hilfe ansetzen. Aber es macht keinen Sinn bei einem Täter, der mehrfach in diesen Bereichen straffällig geworden ist und solche schweren Sexual­straftaten, solche schweren perversen Sexualstraftaten begangen hat. Da möchte ich einen anderen Rechtsansatz in unserer Gesellschaft haben, und ich bin davon über­zeugt, dass es da zu einer Änderung kommen wird. Das zeigen auch die Ausführungen heute, und das ist schön, das muss ich wirklich lobend erwähnen: Jeder Redner von jeder Fraktion hat heute das eine oder andere sehr Vernünftige zu diesen Problemen gesagt.

Es gibt natürlich immer wieder Meinungsunterschiede in Detailbereichen. Das ist auch gut so, und darüber sollten wir auch trefflich diskutieren, aber ich erkenne, dass niemand hier zur Tagesordnung übergehen wird. Das darf nämlich nicht der Fall sein, wiewohl wir das leider auch bei anderen Fällen schon vor Monaten immer wieder gesagt haben.

Wir müssen jetzt tätig werden, und wir müssen jetzt die vielen guten Vorschläge, die es gibt, auch so rasch wie möglich umsetzen. Und wir müssen sicherstellen, dass wir bei diesem Rechtssystem, das Schwachstellen hat und wo heute Fehler aufgezeigt worden sind, ansetzen. Wir müssen uns darüber Gedanken machen, wie wir dieses Rechts­system verbessern können. Und da sage ich schon, Herr Klubobmann Van der Bellen, da geht es nicht darum, dass man jetzt vorsichtig an die Sache herangeht, sondern da geht es darum, dass man die Gerechtigkeit und eben den Schutz der Menschen vor solchen Tätern sicherstellt. Das will ich sichergestellt wissen.

Natürlich soll man es klug angehen, aber nicht allzu vorsichtig, bitte, sondern so schnell wie möglich. Wir wollen innerhalb einer Frist bis zum Sommer, also in den nächsten zwei Monaten, ein weiteres Paket, das vielleicht über das, was heute vor­gestellt wurde, hinausgeht, sichergestellt wissen.

Es sind einige vernünftige Dinge heute im Ministerrat festgelegt worden, aber für uns ist das schon noch zu wenig. Da wollen wir mehr haben, da wollen wir ein breiteres Maßnahmenpaket sichergestellt haben. Es ist für uns auch zu wenig, wenn man sagt, ein Sexualstraftäter soll jetzt Berufsverbot haben für Berufe, die mit Kindern etwas zu tun haben. Das ist auch zu wenig, denn wenn der sich in Freiheit bewegt und eben nicht begleitet wird und wenn die Tilgung der Straftaten, die er schon begangen hat, leider Gottes schon eingesetzt hat, dann nützt es uns nichts, wenn er ein Berufsverbot für Berufe im Zusammenhang mit Kindern hat, denn wenn er Kinder finden will, wird er welche finden, wenn er frei in unserer Gesellschaft herumläuft. So kann man diesen Schutz nicht sicherstellen!

Das heißt, wir müssen diese Schutzmechanismen auch stärker definieren. Da gibt es einige richtige Ansätze, wenn man sagt, die Tilgung soll fallen. Man soll selbst­verständlich in Zukunft die Möglichkeit haben, hier nachsehen zu können. Es kann nicht sein, dass einer, der Sexualstraftaten begangen hat, wie der Herr Fritzl eine Vergewaltigung begangen hat und auch als Exhibitionist tätig geworden ist, 18 Monate unbedingt dafür bekommen hat – zu Recht, aber auch 18 Monate unbedingt er­scheinen mir sehr wenig, wenn ich eine Vergewaltigung bewerte –, dann noch Kinder adoptieren kann!

Es erscheint mir sehr wohl richtig, was Klubobmann Schüssel gesagt hat, dass wir, wenn wir heute Vermögensdelikte Delikten gegen Leib und Leben gegenüberstellen, hier eine Schieflage haben. Es kann nicht sein, dass Vermögen unserer Gesellschaft mehr wert ist als der Schutz des Lebens und des Körpers eines Menschen. (Beifall bei


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der FPÖ sowie bei Abgeordneten von SPÖ und ÖVP.) Es muss einfach der Schutz des Lebens und des Körpers eines Menschen an erster Stelle in unserer Gesellschaft stehen!

Deshalb sagen wir, dass wir in diesem Bereich null Toleranz gegenüber solchen Straf­tätern empfinden und sichergestellt wissen wollen. Wir empfinden da auch keine Gnadengefühle für Täter wie den Herrn Fritzl, da sehen wir die Opfer im Vordergrund. Und wir schlagen ja heute auch ein Maßnahmenpaket vor, wo wir viele Bereiche ansprechen, wo wir eben den Schutz und die Hilfe für Opfer in den Vordergrund stellen. Natürlich geht es auch um Prävention, keine Frage, aber wenn einmal Taten passiert sind, dann muss man solche Täter auch dementsprechend wegsperren, damit sie nicht wieder solche Straftaten in der Gesellschaft verüben können. (Beifall bei der FPÖ.)

Ich möchte auch ganz bewusst am Ende meiner Rede die Zivilcourage ansprechen. Die Zivilcourage ist wichtig, ja, richtig, und wir müssen alle dazu beitragen, diese in unserer Gesellschaft zu heben. Aber auch da glaube ich, dass die Anzeigepflicht das Um und Auf ist. Und da habe ich nicht verstanden, dass die Frau Justizministerin heute gesagt hat, dass eine Mutter davon ausgenommen sein soll, wenn sie sieht und weiß, dass ihr Ehemann Kinder schlägt und vergewaltigt. Das kann es nicht sein! Ich glaube, diese Anzeigepflicht für Berufsgruppen, aber auch im Bereich der Familie ist etwas ganz, ganz Notwendiges, weil es ja nicht sein kann, dass man da einfach dann „frei Haus“ geht, wenn man das jahrelang gesehen hat, mitverfolgt hat und nicht tätig geworden ist. Das ist ja ein ganz wichtiger Punkt, dass wir hier auch sagen, wer diese Zivilcourage nicht lebt und schweigt, der macht sich mitschuldig. Das ist wichtig festzuhalten in einem Rechtsstaat, der sich ernst nimmt. (Beifall bei der FPÖ.)

Ich sage auch ganz bewusst: Es gehören auch so genannte Experten in die Ziehung genommen, die Gutachten erstellen und als Sachverständige tätig sind – und immer wieder eklatante Fehlbeurteilungen, was das Rückfallsrisiko von Sexualstraftätern betrifft, abgeben. Da will ich haben, dass die in Zukunft nicht mehr auf einer Gerichts­sachverständigenliste aufscheinen. Die müssen gestrichen werden, wenn sie solche unglaublichen Fehlgutachten erstellen. Hier muss etwas geändert werden. (Präsident Dr. Spindelegger gibt das Glockenzeichen.)

Zum Abschluss: Wir stehen der Frau Justizministerin in vielen Fragen kritisch gegen­über, aber wir werden heute sicherlich kein politisches Kleingeld machen und auch nicht unseriös sein, denn uns geht es um Seriosität. Aber wir sagen, Sie stehen sozusagen auf einer Prüfwaage für uns, und wir wollen in den nächsten zwei Monaten wirklich ein konkretes Maßnahmenpaket gesichert wissen. Das erwarten wir von Ihnen. Wenn Sie das nicht sicherstellen, dann ist es sicherlich auch von unserer Seite entsprechend zu bewerten. (Beifall bei der FPÖ.)

11.31


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächster Redner ist Herr Klubobmann Ing. Westenthaler. – Bitte.

 


11.31.05

Abgeordneter Ing. Peter Westenthaler (BZÖ): Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren auf der Regierungsbank! Werte Kolleginnen und Kollegen! Auch wir sind betroffen und erschüttert über diesen Fall, und wir haben das auch zum Ausdruck gebracht. Aber man muss eines schon sagen, weil jetzt so getan wird, als ob wir erstmals darüber nachdenken würden, dass wir Gesetze verschärfen, als ob wir einen derartigen Fall erstmals zum Anlass nehmen würden, um Verbesserungen in diesem Bereich zu fordern: Wir stehen hier nicht das erste Mal und diskutieren Kindesmissbrauch, sexuellen Missbrauch von Kindern, sondern wir diskutieren das


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jetzt seit Monaten, ja sogar schon Jahren! Es war das BZÖ, das vor eineinhalb Jahren intensiv begonnen hat, mit Dringlichen Anfragen, mit Aktionen hier im Parlament, mit Anträgen, mit Gesetzes- und Initiativanträgen auf dieses Thema aufmerksam zu machen, das Thema bewusst zu machen.

Es hat nicht des Falls Fritzl allein bedurft, um einmal darüber nachzudenken, wo wir ansetzen sollten, und das ist unsere Kritik. Wir haben den Fall Kampusch oder den Fall Priklopil, wenn man ihn so nennen will, gehabt, wo wir diskutiert haben: Ist es richtig, dass der Peiniger von Natascha Kampusch, hätte er überlebt, maximal zehn Jahre Haft als Strafe bekommen hätte, dem Kind aber sein halbes Leben genommen hat?

Wir haben den Fall Luca gehabt, erst im Herbst des vergangenen Jahres, wo ein Kleinkind zu Tode geprügelt worden ist. Es ging hier um einen kleinen Buben, der seinem leiblichen Vater entzogen worden ist und vom Stiefvater mehrfach geprügelt und geschlagen worden ist, über einen langen Zeitraum hindurch, bis er letztlich gestorben ist. Und schon damals haben wir das Thema Jugendwohlfahrt diskutiert. Und schon damals haben wir diskutiert: Helfen die Kontrollen?

Herr Van der Bellen, damals ist schon die Idee entstanden, und die haben wir im Hohen Haus eingebracht, dass wir Vorschulkinder regelmäßig auch einer ärztlichen Kontrolle unterziehen sollen. Und da sind wir nicht allein: Das Bundesland Hessen hat mit 1. Jänner dieses Jahres genau dieses System bereits umgesetzt. Nordrhein-Westfalen und Bayern sind dabei, es umzusetzen. Und es gibt erste Ideen, bundesweit in Deutschland solche verpflichtenden regelmäßigen Vorsorgeuntersuchungen auf Gewalt und Missbrauch von Kindern durchzuführen, um Vorschulkinder davor zu schützen.

Es wird keine Familie, es wird keine Väter und keine Mütter geben, die sich davor fürchten, wenn sie sich nichts zuschulden haben kommen lassen. Dann werden sie gerne hingehen und bei diesem System mitmachen, wenn wir andere Kinder davor schützen, dass sie Missbrauch im Vorschulalter erleben müssen, Herr Kollege Van der Bellen! (Beifall beim BZÖ.)

Wir haben den Innsbrucker Babymord gehabt: drei Kinder umgebracht, im Keller ver­scharrt, fünf Jahre lang versteckt. Obwohl man die Täter kennt, ist es verjährt, und man kann den Tätern nichts mehr anhaben. Wir haben damals schon über die Verjährung diskutiert und haben gesagt, da stimmt etwas nicht im System.

Wir haben in Wien ein sechsjähriges Mädchen gehabt, das von einem Freigänger in der Schule vergewaltigt und missbraucht worden ist. Das war schon das zweite Mal, der hat schon einmal ein Kind missbraucht. Er ist übrigens im Jänner verurteilt worden zu einer Strafe von sechs Jahren Haft. Zu sechs Jahren! Ein Jahr hat er schon hinter sich seit dem Fall, das heißt, fünf Jahre hat er noch vor sich. – Ist das eine gerechte Strafe? Geht der wieder frei, Frau Justizministerin? Ist das einer jener Freigänger, die vielleicht im Rahmen des Haftentlastungspakets wieder vorzeitig freigelassen werden?

Das heißt, wir haben solche Fälle sonder Zahl, da gibt es nicht nur die prominenten Fälle: Es gibt 1 200 schwere Missbrauchsfälle im Jahr. 20 000 Fälle sind die Dunkel­ziffer. Jedes vierte Mädchen, jeder sechste Bub vor dem 16. Lebensjahr wird sexuell missbraucht

Frau Ministerin, das ist unser Vorwurf: Immer wieder haben wir das diskutiert, immer wieder haben Sie Ankündigungen getätigt, haben Sie Studien, alles Mögliche vorge­stellt – und es ist eineinhalb Jahre überhaupt nichts passiert. Das ist unsere Kritik. Und deswegen haben wir kein Vertrauen mehr in Ihre Justizpolitik in dieser Frage, Frau Ministerin! (Beifall beim BZÖ.)


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Auch deshalb nicht, weil Sie ganz andere Maßnahmen gesetzt haben in dieser Zeit: Während wir darüber diskutiert haben, haben Sie im Jahre 2007 88 Sexualstraftäter vorzeitig entlassen, darunter 83 Vergewaltiger. Ist da vielleicht schon wieder einer dabei, der rückfällig geworden ist? Wie viele werden es in diesem Jahr sein, Frau Ministerin, wo das Haftentlastungspaket schlagend wird? Werden es dann noch mehr sein, die Sie vorzeitig entlassen?

Das ist nicht die Prävention, das ist nicht die Abschreckung, wenn signalisiert wird, dass wir solche Täter, die sich an Kindern vergehen, die sexuellen Missbrauch be­treiben, auch noch vorzeitig bedingt entlassen! Das lehnen wir ab. Wir wollen, dass es verboten wird, dass solche Täter vorzeitig bedingt entlassen werden. Die müssen ihre Strafe bis zum letzten Tag absitzen! (Beifall beim BZÖ.)

Zum Berufsverbot, Frau Ministerin. – Bis heute ist nichts passiert, ein Jahr lang! Am 3. Mai 2007, genau vor einem Jahr, haben wir diesen Antrag hier eingebracht, und er hat die Mehrheit von vier Parteien gefunden. Ein Jahr lang ist nichts passiert betreffend Berufsverbot. Und was haben wir jetzt? Den nächsten aktuellen Fall in Oberösterreich, in einer Schule in Reichraming. Stellen Sie sich vor: Ein rechtmäßig verurteilter Sexualstraftäter, nämlich im Sinne der Kinderpornografie, soll jetzt plötzlich wieder als Lehrer auf die Kinder losgelassen werden!

Frau Ministerin! Herr Innenminister! Verhindern Sie, dass das passiert! Kämpfen Sie dagegen, dass so ein Mensch jemals wieder in die Nähe von Schulkindern kommt! Das erwarten wir von Ihnen. So etwas wäre bei der Umsetzung eines Berufsverbots nicht mehr möglich gewesen, meine sehr geehrten Damen und Herren! (Beifall beim BZÖ.)

Dann kommt Frau Ministerin Berger daher und sagt: Therapie, eine zweite Chance. Wir machen Studien über die Strafverschärfung. – Frau Ministerin, wir brauchen keine Studien mehr! Wir wissen bereits, dass das Strafausmaß bei den schweren Delikten viel zu gering ist. § 92 StGB: Quälen von Unmündigen, von Kindern bis zum Tode – hören Sie sich das einmal an: bis zum Tode! – Hier beträgt das Höchstausmaß der Strafe zehn Jahre! In diesem Land können Unmündige, Kinder, behinderte Menschen gequält werden bis zum Tode – Höchstausmaß der Strafe: zehn Jahre.

Ich bin der Meinung, wer jemanden zu Tode gequält hat, muss lebenslänglich wegge­sperrt werden, und zwar wirklich lebenslänglich und nicht nur 20 Jahre, meine sehr geehrten Damen und Herren! (Beifall beim BZÖ.)

Frau Ministerin, Sie sprechen gerne von der Therapie, von der „zweiten Chance“, die ein Täter bekommen soll. – Frau Ministerin, die Opfer, die Kinder und Familien, die bekommen keine zweite Chance, die sind ihr ganzes Leben lang betroffen von einer schrecklichen Tat, sie haben keine zweite Chance! Daher dreht es mir den Magen um, wenn Sie da über diese „zweite Chance“ überhaupt nachdenken!

Der beste Schutz und die beste Prävention bei Sexualstraftätern ist der, dass sie gar nicht mehr aus dem Gefängnis herausgelassen werden, dass sie gar nicht mehr die Chance bekommen, ein weiteres Opfer zu reißen. Das ist die beste Prävention, das ist der beste Schutz: sie gar nicht mehr aus den Gefängnissen herauszulassen! Jawohl, Kinderschänder sind Mörder an den Seelen unserer Kinder, und daher sind sie auch als Mörder zu behandeln! Und das verlangen wir von Ihnen, Frau Ministerin, nichts weiter. (Beifall beim BZÖ.)

Ich zitiere jetzt, was Sie, Frau Justizministerin, in einem Interview in der „Kleinen Zeitung“ vom 24. Mai 2007 sagen:

Deshalb fordere ich auch bei Sexualstraftätern mehr bedingte Entlassungen. Der Täter soll einige Monate absitzen, und dann sagen wir ihm: Wenn du eine Therapie machst, darfst du früher heimgehen!


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Frau Ministerin, diese Aussage ist einer Justizministerin nicht nur unwürdig, sondern es ist ein Skandal, wenn Sie Sexualstraftätern sagen, wenn sie sich für eine Therapie melden, dann dürfen sie früher heimgehen und müssen ihre Strafe nicht absitzen!

Deswegen misstrauen wir Ihnen, Frau Justizministerin, und deswegen bringen wir heute auch diesen Misstrauensantrag ein, was ich hiermit tue: 

Misstrauensantrag

gemäß § 55 GOG-NR

der Abgeordneten Ing. Westenthaler, Kollegin und Kollegen

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen folgenden

Antrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Der Bundesministerin für Justiz wird gemäß Art. 74 (1) B-VG durch ausdrückliche Entschließung des Nationalrates das Vertrauen versagt.“

*****

Frau Ministerin! Der Mensch schuldet dem Kind das Beste, was er zu geben hat, steht in der UN-Deklaration zum Schutz der Kinder. Wir als Politiker, als Abgeordnete und Sie als Ministerin, um das abzuwandeln, schulden dem Kind die besten Gesetze zum Schutz vor sexuellem Missbrauch und Gewalt. Und ich bin der Meinung, dass Sie eineinhalb Jahre nichts dafür getan haben, die besten Gesetze dem Parlament vorzulegen, dass Sie in dieser Frage tatsächlich versagt haben.

All diese Elemente, die wir heute diskutiert haben, müssen Berücksichtigung finden. Ein Strafgesetz, das einen mittleren Finanzstraftäter im gleichen Ausmaß bestraft wie einen Sexualstraftäter, kann nicht stimmen, da ist etwas falsch. Wir brauchen eine wesentliche Veränderung im Sexualstrafrecht. Wir brauchen aber auch Maßnahmen wie die gänzliche Streichung der Tilgung. Wir wissen, da wollten Sie auch nur eine Verlängerung; ich höre jetzt, sie fällt gänzlich weg.

Wir sind der Meinung, dass die Tilgung überhaupt bei jedem Vergehen des zehnten Abschnittes des Strafgesetzbuches wegfallen soll. Das wäre schon etwas gewesen, wodurch beim Fall Fritzl vielleicht eine andere Entwicklung stattgefunden hätte. Das wäre vielleicht etwas anderes gewesen!

Die Verjährungen gehören weg. Wir brauchen eine Strafverschärfung. Wir brauchen ein Berufsverbot, und wir brauchen – jawohl! – auch eine Sexualstraftäterdatei, die weitestgehend Einsicht für Menschen bietet, um Menschen zu schützen.

Ich will nicht haben, dass sich Sexualstraftäter, die aus dem Gefängnis kommen, als Nachbarn von einer Großfamilie mit fünf Kindern ansiedeln. Frau Ministerin, das wollen wir nicht! Daher brauchen wir Schutz und Kontrolle für die Menschen, damit so etwas nicht passiert.

Wir brauchen auch eine Anzeigepflicht! Selbstverständlich brauchen wir eine An­zeigepflicht, damit das Wegschauen aufhört und damit es diesbezüglich mehr An­zeigen gibt. Es gibt nur wenige Anzeigen – nur ein paar hundert Anzeigen! – im Vergleich zu tausenden Fällen, die wir kennen.


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Frau Ministerin, wir brauchen eine Sonderstellung des Kindesschutzes im Straf­gesetzbuch! Das muss gewährleistet sein! Keine Gleichmacherei und kein Vergleich mit irgendwelchen anderen Delikten, sondern eine Sonderstellung! (Präsident Dr. Spindelegger gibt das Glockenzeichen.) Wir müssen dem Kind diese Sonder­stellung geben!

Sie, Frau Ministerin, haben das nicht getan, und daher sprechen wir Ihnen heute unser Misstrauen aus. (Beifall beim BZÖ.)

11.41


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Der von Herrn Klubobmann Westenthaler eingebrachte Antrag ist ausreichend unterstützt und steht daher mit in Verhandlung.

Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Königsberger-Ludwig. Ihre Redezeit beträgt maximal 5 Minuten. – Bitte, Sie sind am Wort.

 


11.41.35

Abgeordnete Ulrike Königsberger-Ludwig (SPÖ): Herr Präsident! Kolleginnen und Kollegen des Hauses! Geschätzte Zuhörerinnen auf der Galerie und vor den Fernseh­schirmen zu Hause! Auf besonders irrationale Verbrechen muss man besonders rational reagieren. – So hat ein Mitarbeiter des Justizministeriums ein großes Wort im Zusammenhang mit dem schrecklichen Verbrechen sehr gelassen ausgesprochen. Das bedeutet aber auch, dass vor allem PolitikerInnen rational handeln müssen, dass sie nicht in Rachegelüste einstimmen dürfen, sondern ernsthaft Lösungen suchen und nicht billigen Populismus betreiben dürfen. (Beifall bei SPÖ und Grünen sowie bei Abgeordneten der ÖVP. – Abg. Scheibner: Aber handeln!)

Frau Bundesministerin Berger ist meiner Ansicht nach ein Garant dafür. Das hat sie heute auch unter Beweis gestellt. Das bedeutet auch, dass MedienvertreterInnen bei der Art ihrer Berichterstattung eine Verantwortung haben. Es muss doch in unser aller Interesse sein, in erster Linie die Opfer zu schützen und sie nicht durch die Sensations­gier und den entstandenen Medienhype noch einmal zu Opfern werden zu lassen. (Beifall bei SPÖ, ÖVP und Grünen sowie des Abg. Strache.)

Die Photos wurden heute bereits angesprochen. Ich finde das wirklich skandalös und äußerst verwerflich. Bei allem Verständnis für das Recht auf Information muss es auch Grenzen für JournalistInnen geben, die nicht überschritten werden dürfen! (Allgemeiner Beifall.)

Bei allem Verständnis für den Ruf nach härteren Strafen dürfen wir nicht übersehen, Kolleginnen und Kollegen, dass dieses Verbrechen, über das wir heute sprechen, auch mit härteren Strafen wahrscheinlich nicht hätte verhindert werden können. Ich bin daher überzeugt, dass es ein Bündel an Maßnahmen geben muss, um Verbrechen zu verhindern, um Opfer zu schützen und zu unterstützen und um die Täter zu bestrafen. Der Ruf nach härteren Strafen greift meiner Ansicht nach viel zu kurz.

Der Ruf nach einer vierteljährlichen Untersuchung von Kindern ist für mich geradezu grotesk. (Abg. Ing. Westenthaler: Das gibt es schon! Das existiert in Deutschland! Schauen Sie einmal nach Hessen, dort wird es vollzogen! Mutter-Kind-Pass!) Ich bin wirklich überzeugt, dass ein ganz wichtiger Punkt im Kampf gegen Gewalt in der Familie und im Kampf gegen die sexuelle Gewalt außer den Punkten, die heute schon genannt wurden, vor allem auch die Stärkung von Kindern und Frauen ist. (Beifall bei SPÖ, ÖVP und Grünen sowie des Abg. Strache.)

Kinder müssen nein sagen dürfen, wenn ihnen Dinge widerfahren, die sie nicht wollen. Wir müssen den Kindern klarmachen, dass sie niemals Schuld haben am Unrecht, das ihnen widerfährt, dass die Schuld immer beim Täter liegt und dass es wichtig ist, über


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Unrecht, das ihnen widerfährt, zu sprechen. Denn Schweigen stärkt die Täter und schwächt die Opfer. (Beifall bei SPÖ, ÖVP und Grünen.)

Dazu müssen wir alle ein Umfeld schaffen, das Kinder ernst nimmt. Es braucht Menschen, die den Kindern zuhören, Menschen, die den Kindern Vertrauen schenken und vor allem parteilich für die Opfer arbeiten, und es braucht Menschen, die sie vor dem Gewalttäter schützen.

Viel zu oft – und das wissen wir alle – ist die Familie der Tatort, und deshalb bin ich überzeugt, dass wir alle daran arbeiten müssen, dass die Gesellschaft die alltägliche Gewalt in der scheinbar oft heilen Familie genauso verurteilt wie Verbrechen außerhalb der Familie. Diese Gewalt darf unter keinen Umständen verharmlost werden.

Ich bin auch überzeugt, dass Kinder und Frauen in ihrem Selbstwertgefühl gestärkt werden müssen. Und es muss ohne Ächtung der Gesellschaft für Frauen und Kinder möglich sein, aus Gewaltbeziehungen auszusteigen. Das war im Jahre 1977, als dieses schreckliche Verbrechen seinen Ursprung fand, keineswegs gegeben. Behör­den und auch die Gesellschaft waren nicht so sensibilisiert für das Thema „Gewalt an Kindern, Gewalt in der Familie“, wie wir es Gott sei Dank nach vielen Jahren heute eben sind.

Geschätzte Kolleginnen! Geschätzte Kollegen! Geschätzte Damen und Herren! Viel wurde in den letzten Tagen auch vom Hinschauen gesprochen, und immer wieder schwang auch unterschwellig ein klein wenig mit, dass wir AmstettnerInnen – ich bin eine Amstettnerin – oder überhaupt die ÖsterreicherInnen nur allzu gerne weggeschaut hätten. Geschätzte Damen und Herren, ich frage Sie: Wie hätte man dieses perfide Verbrechen sehen können? Ich bin überzeugt davon, dass alles dazu getan werden muss, dass dieses schreckliche Verbrechen aufgeklärt werden muss. Aber Schuld­zuweisungen an die Amstettnerinnen und Amstettner finde ich nicht fair. Es gibt keinen „Fall Amstetten“. Es gibt einen Fall eines Einzeltäters. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

Viele Amstettnerinnen und Amstettner sind betroffen, sind sprachlos, sind traurig und sind wütend. Und auch uns quält die Frage: Warum haben wir das bloß nicht gesehen? Aber es gibt auch eine große Welle der Solidarität mit den Opfern, und es gibt eine große Hilfsbereitschaft. Dafür möchte ich allen Amstettnerinnen und Amstettnern ein herzliches Danke sagen. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

Ich möchte auch Herrn Primarius Reiter vom Krankenhaus Amstetten ein Danke sagen, denn seiner Beharrlichkeit war es zu verdanken, dass der Fall ins Rollen gekommen ist. Auch den Polizisten möchte ich danken (Präsident Dr. Spindelegger gibt das Glockenzeichen), denn ihr Einfühlungsvermögen hat es möglich gemacht, dass die Frau über ihr schreckliches Martyrium gesprochen hat. Danke möchte ich auch Herrn Dr. Kepplinger sagen, denn seine Umsicht schützt die Opfer davor, noch­mals Opfer zu werden.

Ich wünsche mir, dass es uns gelingt (Präsident Dr. Spindelegger gibt neuerlich das Glockenzeichen), die Familie auf dem Weg ins Leben bestmöglich zu unterstützen. Die Bereitschaft in Amstetten ist gegeben – und darauf bin ich als Amstettnerin sehr stolz! (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

11.47


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Rauch-Kallat. 5 Minuten. – Bitte.

 


11.47.25

Abgeordnete Maria Rauch-Kallat (ÖVP): Herr Präsident! Herr Vizekanzler! Sehr geehrte Damen und Herren der Bundesregierung! Hohes Haus! Wir diskutieren heute über eines der abscheulichsten Verbrechen, die jemals in Österreich bekannt wurden –


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so abscheulich und unglaublich, dass es bis vor kurzem für die Menschen in Österreich und offensichtlich auch für die Menschen rund um die Familie F. nahezu unvorstellbar war.

Es fällt mir schwer, ja es ist mir nahezu unmöglich, in diesem Zusammenhang das Wort „Familie“ zu gebrauchen. (Zwischenruf der Abg. Haidlmayr.) Familie als der Ort, wo Kinder zu Hause sind, wo Kinder Liebe und Geborgenheit erfahren und erlernen sollen, Familie als der Ort, wo Elisabeth F. und ihre Kinder Gewalt, Terror, Missbrauch, entsetzliches Leid erfahren mussten, der Ort, wo Elisabeth F.s Mutter, die Ehefrau von Josef F., offensichtlich von Druck und Terror des autoritären Patriarchen so einge­schüchtert war, dass sie 24 Jahre lange das Doppelleben ihres Mannes, das er in unmittelbarer Nähe führte, nach bisherigem Wissen offensichtlich nicht durchschaute, dass sie weder Bauarbeiten noch Nahrungsversorgung der Gefangenen bemerkte oder hinterfragte, ja dass ihr auch der sexuelle Missbrauch, den Josef F. ab dem 11. Lebensjahr seiner Tochter an Elisabeth beging, verborgen blieb.

Die Schwester der Ehefrau hat es in einem Interview in einem einzigen Satz zusam­mengefasst: Alle haben sich vor ihm gefürchtet.

Wenn zu hoffen bleibt, dass die Dimension dieses abscheulichen Verbrechens tat­sächlich ein Einzelfall ist, so ist doch Gewalt, psychischer Terror, Missbrauch in viel zu vielen österreichischen Familien leider immer noch anzutreffen – in manchen gelegent­lich, in anderen oft täglich. Viel zu oft gibt es Beobachter oder gar Mitwisser, die dazu schweigen.

Gewalt – in welcher Form auch immer – ist und darf kein Kavaliersdelikt sein und werden. (Beifall bei ÖVP, SPÖ und Grünen.)

Gewalt ist und darf nicht Privatsache der Betroffenen bleiben! (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

Toleranz von Gewalt – in welcher Form auch immer – ist Wegbereiterin für derartige Verbrechen wie dem in Amstetten. Daher kann unser Ziel nur sein: Null Toleranz gegenüber Gewalt! (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

Das heißt aber auch, dass wir alle nicht wegschauen dürfen, in der eigenen Familie ebenso wenig wie im Freundeskreis, in der Nachbarschaft, im Kindergarten und in der Schule. 95 Prozent der Opfer häuslicher Gewalt sind Frauen und Kinder, die unseren Schutz und unsere Hilfe brauchen, die unsere Stimme brauchen, weil sie selbst verstummt sind, weil sie hilflos und wehrlos sind, die unsere Hilfe brauchen in der Stärkung der eigenen Persönlichkeit und für den Weg aus einem gewalttätigen Umfeld.

Die Interventionsstellen gegen Gewalt, die seit 1999 vom Frauenministerium und vom Innenministerium finanziert werden, leisten dabei wichtige Arbeit sowohl in der direkten Hilfe für Betroffene, wie zum Beispiel durch einen Rechtsbeistand, psychologische Betreuung oder Hilfe beim Aufbau einer eigenständigen neuen Existenz, als auch bei der Weiterentwicklung von Gesetzen und Gewaltschutzmaßnahmen.

Ich bin sehr dankbar für die gesetzlichen Maßnahmen, die der Ministerrat heute beschlossen hat. Die Notwendigkeit einer Sexualstraftäterdatei, wie sie Bundesminister Platter schon vor einiger Zeit vorgeschlagen hat, wurde durch den Fall F. auf drama­tische Weise bestätigt. Er hat auf furchtbare Weise gezeigt, wie unauffällig für seine gesamte Umgebung, ja sogar für kontrollierende Behörden ein Vergewaltiger seine Verbrechen fortsetzen kann. Wir brauchen eine derartige Datei zum Schutz potentieller Opfer. Wir brauchen die Verlängerung der Tilgungsfristen und keine Tilgung bei schwerem sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen. Wir brauchen – wie auch Klubobmann Schüssel gesagt hat – eine Verlängerung der Verjährungsfristen, weil Opfer oft viele Jahre sprachlos bleiben.


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Sprachlos werden wohl auch die Opfer im Fall Josef F. noch einige Zeit bleiben. (Präsident Dr. Spindelegger gibt das Glockenzeichen.) Sie brauchen unsere Soli­darität und sie brauchen unsere Hilfe. Es wird – wenn überhaupt! – nur möglich sein, ihre psychischen Traumata zu verarbeiten, wenn sie den größtmöglichen Schutz vor der Öffentlichkeit haben. Ich appelliere hier an alle Medien – an die nationalen und an die internationalen Medien –, ihre Verantwortung ernst zu nehmen und die Opfer nicht einer sensationsgeilen Mediengesellschaft preiszugeben. (Beifall bei ÖVP, SPÖ und Grünen.)

11.53


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Zwer­schitz. 5 Minuten maximale Redezeit. – Bitte, Sie sind am Wort.

 


11.53.11

Abgeordnete Barbara Zwerschitz (Grüne): Herr Präsident! Werte Ministerinnen! Hohes Haus! „Unschlagbar“ steht auf diesem T-Shirt. (Die Rednerin deutet auf das genannte T-Shirt, das sie trägt.) „Unschlagbar“ als Zeichen gegen Gewalt an Frauen. Da dieses T-Shirt von der Bundesjugendvertretung ist, erlaube ich mir, es heute auch als Zeichen gegen Gewalt an Kindern zu tragen – gegen Gewalt an Kindern, die bei uns in Österreich leider noch viel zu üblich ist, weil es bei uns immer noch viel zu üblich ist, dass Kinder nicht als eigenständige Persönlichkeiten angesehen werden, sondern zu züchtigen sind und teilweise auch als Besitz missgedeutet werden.

Gerade die Bundesjugendvertretung setzt sich auch für die UN-Kinderrechtskonvention ein, deren Artikel 3 sagt:

Alle geeigneten Gesetzgebungs- und Verwaltungsmaßnahmen sind zu treffen, damit der Staat in Respektierung der Rechte der Eltern auch die Verantwortung für Kinder und Jugendliche übernimmt.

Natürlich gilt das auch im Bereich der Jugendwohlfahrt. Im Bereich der Jugendwohl­fahrt sind wir momentan dabei, ein neues Gesetz auszuarbeiten. Die Frage wird aber sein, ob dieses Gesetz dann auch umsetzbar ist, ob wir die Möglichkeiten haben, die wir brauchen. Im Moment sind gerade knappe 900 VollzeitsozialarbeiterInnen im österreichischen Dienst. Diese sind verantwortlich für 1,7 Millionen Kinder. Von denen wird erwartet, dass sie genau wissen, wo Missbrauchsfälle auftauchen und was im Ernstfall zu machen ist. Das sind sicher viel zu wenige.

Es tut mir leid, dass ausgerechnet jetzt Finanzminister Molterer den Saal verlassen hat, denn gerade ihn würde ich gerne zu mehr Ressourcen in dem Bereich auffordern. Bei uns sind die sozialen Institutionen nämlich sicher nicht ausreichend ausgestattet. Ich habe in den letzten Wochen mit mehreren SozialarbeiterInnen gesprochen, die mir erzählt haben, dass sie teilweise Monate an Zeitausgleichsguthaben stehen haben, weil sie derartig viele Überstunden machen, die mir erzählt haben, dass sie die Stan­dards, die sie erfüllen sollen, um Pflegestellen zu überwachen, um Pflegefamilien regelmäßig zu besuchen, nicht einhalten können, weil sie die Zeit und die Ressourcen nicht haben.

In Österreich ist die Jugendwohlfahrt oft eine „Feuerwehr-Einrichtung“. Dort arbeiten Menschen, die täglich überlegen müssen: Was ist der dringendste Fall? Was muss ich als Erstes machen?, und nicht: Was wäre notwendig, um vorzubeugen?

Wenn wir mit der Vorbeugung erst beim Strafrecht ansetzen, sind wir viel zu spät dran. In Ländern wie Dänemark wird von 98 Prozent der Eltern ein freiwilliges Angebot der Gemeinden angenommen. Dieses Angebot bedeutet, dass bereits werdende Eltern regelmäßig Kontakt mit der Sozialbehörde haben. Es gibt eine fest angesagte Zahl von Kontakten zwischen den Eltern und der Sozialarbeiterin, die teilweise auch ins Haus


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kommt. Sie unterstützt und berät die Eltern. Sie ist nicht dazu da, nur zu kontrollieren, sondern sie fördert die positive Erziehungsarbeit. Sie hat auch ein Netz von Institu­tionen hinter sich: LogopädInnen, MedizinerInnen, Kriseneinrichtungen, PsychologIn­nen, PsychotherapeutInnen. In Österreich gibt es dieses Netz viel zu wenig.

Gerade für kleine Kinder gibt es in Österreich ganz wenige Krisenplätze. In Österreich ist oft die Anwendung des gelindesten Mittels die Anwendung des billigsten Mittels. Das ist nicht immer das pädagogisch wertvollste, sondern das, das wir uns leisten können und das die Sozialarbeiterin gerade noch aufstellen kann.

In Österreich brauchen wir dringend mehr an Präventionsarbeit, auch damit solche Fälle, wie wir ihn jetzt in den Zeitungen haben, nicht passieren können. Wie sollen SozialarbeiterInnen besser auf Familien achten, wie sollen sie besser kontrollieren, wer ein Kind adoptiert, wer ein Kind in Pflege nimmt, wenn sie mit den geeigneten Ressourcen nicht ausgestattet sind?

Da wir in Österreich immer, wenn wir so etwas fordern, sofort die Kostenfrage vorge­halten bekommen, möchte ich Sie auf eine Studie vom Institut für Konfliktforschung hinweisen, das diese im Jahr 2006 herausgebracht hat. 78 357 200 € kostet häusliche Gewalt in Familien in Österreich. Das hat diese Studie festgestellt. Das sind Kosten an Polizeieinsätzen, juristische Kosten, das sind Kosten für nachträgliche Betreuung der Opfer, das sind aber auch Kosten durch zum Beispiel Einkommensentfall. 78 Mil­lionen €! Wenn wir einen Teil davon nehmen, um Präventionsarbeit zu leisten, dann wäre in Österreich schon ein großer Schritt gemacht, dann müssten wir nicht Mangel verwalten, dann müssten wir nicht ständig Krisenszenarios durchspielen, sondern dann könnten wir wirklich auch präventive Ansätze durchführen, die gewährleisten, dass Familien in Österreich eine Hilfestellung und eine Stütze haben. (Beifall bei den Grünen.)

Dann wäre es vielleicht auch nicht so, dass in der Steiermark jetzt mit dem neuen Vereinsgesetz Erziehungshelfer um 4,5 € arbeiten sollen, weil das Geld nicht da ist und weil wir uns jetzt in Vereinen zusammenschließen müssen. Dann hätten wir vielleicht auch mehr SchulpsychologInnen und nicht nur die angekündigten 20 Prozent Erhö­hung, wie wir sie von Ministerin Schmied gehört haben.

Wir brauchen die Investition in die Zukunft unserer Kinder. (Präsident Dr. Spindel­egger gibt das Glockenzeichen.) Wir brauchen eine völlige Umstrukturierung der Jugendwohlfahrt und bundeseinheitliche Qualitätsstandards. Und es wird höchste Zeit, dass wir nicht immer nur bei den Strafen ansetzen. (Beifall bei den Grünen.)

11.58


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Vilimsky. 5 Minuten maximale Redezeit. – Bitte, Sie sind am Wort.

 


11.58.45

Abgeordneter Harald Vilimsky (FPÖ): Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir haben hier heute einen Fall zu debattieren, der so etwas von bewe­gend ist und der so jenseits sämtlicher Vorstellungskräfte des normalen menschlichen Geistes liegt, dass ich mir eigentlich etwas Berührtheit bei den verantwortlichen Spitzen in der Regierung erwartet hätte. Aber die Unberührtheit, die Leidenschafts­losigkeit, mit der heute die Spitzen des Innenressorts und Justizressorts, Minister Platter und Justizministerin Berger, hier irgendetwas vom Blatt heruntergelesen haben (Abg. Höfinger: Nein!), das ihnen irgendein Kabinettsmitarbeiter vorbereitet hat, ist eine Schande, wie die Politik auf so einen wirklich tragischen Fall reagiert. (Beifall bei der FPÖ.)


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Das zentrale Moment der heutigen Debatte ist die Verhältnismäßigkeit – da hat Klubobmann Schüssel recht –, nämlich: Wie antwortet die Gesellschaft auf einen Fall von derart tragischer Reichweite? Das stimmt, nur: Die Verhältnismäßigkeit, Herr Klubobmann Schüssel, ist nicht erst seit heute aus dem Lot, die ist seit vielen Jahren und Jahrzehnten aus dem Lot geraten, in denen Kindesmissbrauch und Sexual­straftaten in einer Art und Weise abgeurteilt werden, wie sie viel zu milde ist und bei der wir überhaupt nicht mehr von einer Generalprävention reden können. (Beifall bei der FPÖ.)

Meine Damen und Herren, ich möchte auch ein bisschen die Hintergründe beleuchten, warum das der Fall ist: Das geht zurück auf 1973, Ihren Justizminister Broda und seine Strafrechtsreform, von der heute noch immer die liberalen Elemente in unserem Strafrecht enthalten sind, die uns nicht die Möglichkeit geben, Fälle auch in einer entsprechenden Schärfe abzuurteilen.

Ich möchte in diesem Zusammenhang auch die Grünen besonders in die Verant­wortung nehmen, denn: Sie erinnern sich doch an die achtziger Jahre, als im Bun­destag von Ihren Freunden über die Freigabe sexueller Beziehungen mit Kindern debattiert wurde. Und Sie erinnern sich sicher auch an Ihren Fraktionsführer im Europaparlament, Herrn Daniel Cohn-Bendit, den „roten Dany“, den Säulenheiligen der Grünen-Bewegung und der Achtundsechziger, der da schreibt in „Damals im Kinderladen“ – ich zitiere, das erspare ich Ihnen nicht –:

„Mein ständiger Flirt mit allen Kindern nahm bald erotische Züge an. Ich konnte richtig fühlen, wie die kleinen Mädchen von fünf Jahren schon gelernt hatten, mich anzu­machen. ... Es ist mir mehrmals passiert, dass einige Kinder meinen Hosenlatz geöffnet und angefangen haben, mich zu streicheln. Ich habe je nach den Umständen unterschiedlich reagiert, aber ihr Wunsch stellte mich vor Probleme. Ich habe sie gefragt: ,Warum spielt ihr nicht untereinander, warum habt ihr mich ausgewählt und nicht andere Kinder?‘ Aber wenn sie darauf bestanden, habe ich sie dennoch gestreichelt.“

Ich vermisse von Ihnen die Distanzierung Ihres Fraktionsführers im Europaparlament, wo auch Ihr Voggenhuber sitzt! Und gerade Sie, die Sie so oft nach Distanzierung von irgendetwas rufen: Haben Sie den Mut, hier herauszukommen und sich von der pädophilen Vergangenheit Ihres Europa-Abgeordneten auch entsprechend zu distan­zieren! (Beifall bei der FPÖ.)

Wir kennen die Auswüchse dieser ganzen Entwicklungen. Ob das Herr Allemann ist, der mit der Erzählung „Babyficker“ den Ingeborg-Bachmann-Preis bekommen hat, ob das Jack Unterweger war, ein Prostituiertenmörder, der als „Häfenliterat“ hochgejubelt wurde, ob das Otto Mühl war, der seine pädophilen Phantasien in Bildnisse gebracht hat in der Wiener Sezession und auch mit Unterstützung der roten Gemeinde Wien bedacht wurde: Das alles ist der Wahnsinn, der in den vergangenen Jahrzehnten passiert ist und wo wir heute Feuer am Dach haben, dass sich endlich etwas zum Besseren ändert. (Beifall bei der FPÖ.)

Keine Gnade, keine Toleranz und auch keine Rücksicht bei Fällen dieser Art!

Wir bringen daher heute folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Strache, Mag. Hauser, Vilimsky, Dr. Fichtenbauer und weiterer Abgeordneter betreffend härtere Strafen zum Schutz Minderjähriger

Der Nationalrat wolle beschließen:


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll58. Sitzung / Seite 86

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zuzuleiten, die zur dringenden Verbesserung des Schutzes Unmündiger beziehungs­weise Minderjähriger folgende Änderungen der Rechtslage erfassen soll:

die Einführung der lebenslangen Freiheitsstrafe für Personen, welche mit Unmündigen den Beischlaf oder eine dem Beischlaf gleichzusetzende geschlechtliche Handlung unternehmen;

eine unbedingte Anzeigenpflicht für alle Personen, die beruflich mit Minderjährigen zu tun haben, wenn ein begründeter Verdacht des physischen, sexuellen oder psychi­schen Missbrauchs besteht, und Schaffung eines Straftatbestandes der unterlassenen Anzeige für alle Personen, die einer solchen Anzeigepflicht unterliegen;

die Einführung der Möglichkeit einer chemischen Kastration für Personen, welche rechtskräftig nach § 206 StGB (schwerer sexueller Missbrauch von Unmündigen) und für Rückfallstäter, die schon einmal nach § 201 StGB verurteilt wurden.

*****

Sie, meine sehr geehrten Damen und Herren, werden daran zu messen sein, wie Sie jetzt mit dieser ganzen Sache umgehen: ob Sie irgendwo heute Ihre Krokodilstränen vergießen, ob Sie die Frau Justizministerin und den Herrn Innenminister irgendwelche Textstellen vom Blatt lesen lassen (Präsident Dr. Spindelegger gibt das Glocken­zeichen) oder ob Sie wirklich bereit sind, hier endlich entsprechende Schärfe und Härte bei Vergehen dieser Art auch entsprechend in Gesetzesform zu gießen. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

12.04


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Der von Herrn Abgeordnetem Vilimsky ein­gebrachte Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht daher mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

des Abgeordneten Strache, Mag. Hauser, Vilimsky, Dr. Fichtenbauer und weiterer Abgeordneter betreffend härtere Strafen zum Schutz Minderjähriger

eingebracht im Zuge der Debatte über den Tagesordnungspunkt 1 betreffend Erklä­rungen des Bundesministers für Inneres zu „aktuellen Fragen der Inneren Sicherheit“ und der Bundesministerin für Justiz zu „aktuellen Fragen des Gewaltschutzrechts und Opferschutzes“ in der 58. Sitzung des Nationalrates am 7. Mai 2008.

Die Anzahl der gequälten, geschlagenen und missbrauchten Kinder steigt jährlich an. Wie die Tageszeitung „Die Presse“ am 10. November 2007 berichtete, gab es alleine in Wien laut aktuellen Daten (2006) genau 10.045 Meldungen ans Jugendamt. Das entspricht einer Steigerung von 13 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Seit 2003 hat sich die Zahl fast verdoppelt.

Der „Kurier“ vom 2. Dezember 2007schrieb unter dem Titel „Der Feind im Haus: Wenn Eltern töten“ folgendes:

„Am Heiligen Abend 1988 prügelt ein Mann seinen zweijährigen Neffen tot. Mutter und Onkel packen den kleinen Körper in eine Tasche und werfen sie in die Mur. Ein Vater quält 1997 seinen zweieinhalb Jahre alten Sohn zu Tode weil er in die Hose gemacht


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll58. Sitzung / Seite 87

hatte. 2003 wird in Wien ein zehnjähriges Mädchen nach einer Folterorgie vom Vater im Spital abgeliefert, ihr Genitalbereich mit Zigaretten verbrannt, die Rippchen der Reihe nach gebrochen. Der siebzehn Monate alte Luca starb vor vier Wochen. Er wurde bis in seinen Tod geschunden.“

Diese Misshandlungen sind in ihrer Grausamkeit exzessiv. Ungewöhnlich sind sie nicht. Die größte Gefahr droht Kindern immer noch in der eigenen Familie, es ist ein chronisches Leiden, an dem die Gesellschaft krankt. Schätzungen nach werden in Österreich jährlich 100.000 Kinder misshandelt – die Dunkelziffer ist hoch. ().

Kann aber der Gesetzgeber die Brutalität im Kinderzimmer wirksam kontrollieren? Hinweise auf Misshandlung landen in vielen Fällen zunächst bei der Jugendwohlfahrt und nicht bei der Polizei. Selbst nach dem Fall Luca stehen Ärzte und Sozialarbeiter einer generellen Verpflichtung, alle Verdachtsfälle sofort bei der Exekutive zu melden, skeptisch gegenüber.“

Thomas Hammarberg, seit April 2006 im Amt des Menschenrechtskommissars des Europarates, schrieb in der Zeitung „Kinderschutz Aktiv“ im ersten Heft des Jahres 2007 unter dem Titel „Kinder haben das Recht auf eine gewaltfreie Kindheit":

.Heute noch hat man den Eindruck, dass Kinder bis zum letztmöglichen Moment warten müssen, bis sie den gleichen gesetzlichen Schutz vor vorsätzlichen Übergriffen gegen ihre Person beanspruchen können – einen Schutz den der Rest der Menschen als selbstverständlich ansieht. Eigentlich ist es ungeheuerlich, dass Kinder, denen praktisch von allen Menschen zugestanden wird, dass sie durch ihren Entwicklungs­stand und ihre körperliche Befindlichkeit sowohl psychisch wie auch physisch beson­ders verwundbar sind, ausgesondert werden, um in Bezug auf Angriffe auf ihre körperliche Unversehrtheit, auf ihre Psyche und ihre Würde einen geringeren Schutz zu erfahren, als das bei anderen Menschen der Fall ist.

Gerade der Fall „Amstetten“ hat gezeigt, wie wichtig die Ausweitung der strafrecht­lichen Bestimmungen, vor allem die Anhebung der Strafsätze und der Entfall der Verjährung bei Straftatbeständen, welche gegenüber Minderjährigen verübt werden. Eine logische Folge dazu muss auch ein Verbot der vorzeitigen Entlassung sein.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zuzuleiten, die zur dringenden Verbesserung des Schutzes Unmündiger, bzw. Minder­jähriger folgende Änderungen der Rechtslage erfassen soll:

Die Einführung der lebenslangen Freiheitsstrafe für Personen, welche mit Unmündigen den Beischlaf oder eine dem Beischlaf gleichzusetzende geschlechtliche Handlung unternehmen;

Eine unbedingte Anzeigepflicht für alle Personen, die beruflich mit Minderjährigen zu tun haben, wenn ein begründeter Verdacht des physischen, sexuellen oder psychi­schen Missbrauchs besteht und Schaffung eines Straftatbestandes der unterlassenen Anzeige für alle Personen, die einer solchen Anzeigepflicht unterliegen;


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll58. Sitzung / Seite 88

Die Einführung der Möglichkeit einer chemischen Kastration für Personen, welche rechtskräftig nach § 206 StGB (schwerer sexueller Mißbrauch von Unmündigen) und für Rückfallstäter, die schon einmal nach § 201 StGB verurteilt wurden.

*****

 


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Scheibner. 5 Minuten. – Bitte, Sie sind am Wort.

 


12.04.17

Abgeordneter Herbert Scheibner (BZÖ): Herr Präsident! Werte Mitglieder der Bun­desregierung! Meine Damen und Herren! Es ist oftmals von einem verantwortungs­vollen Umgang mit diesem schrecklichen Kriminalfall gesprochen worden – auch heute hier. Das ist sicherlich richtig: Es dürfen, vor allem im Sinne der Opfer, diese furcht­baren Straftaten hier nicht instrumentalisiert werden. Sie müssen aber trotzdem auch zu Folgen führen. Wir alle wissen, Frau Justizministerin, dass, wie Sie das gesagt haben, durch Maßnahmen, die wir jetzt setzen, dieser furchtbare Fall nicht verhindert werden kann – keine Frage. Aber es geht ja in diesem Fall nicht nur um diesen Kriminalfall, sondern es geht auch darum, viele, viele andere Fälle – hoffentlich, vielleicht – in der Zukunft zu verhindern.

Dieser Fall steht an der Spitze, aber wir haben in den letzten Tagen und Wochen auch von vielen anderen Kriminalfällen erfahren müssen, so etwa dieser furchtbaren Hand­lung von angeblichen Jugendlichen – das ist ja auch schon eine Verharmlosung: ein Zwanzigjähriger ist kein Jugendlicher! –, von denen einer grundlos einen Bezirks­politiker niederschlägt, der an den Folgen dieser Tat stirbt; oder ein Zwölfjähriger, der eine Achtjährige vergewaltigt; der Fall Luca ist jetzt bei Gericht; und es gibt noch eine ganze Reihe von derartigen Fällen.

Meine Damen und Herren, verantwortungsvoller Umgang ist richtig und wichtig. Keine Anlassgesetzgebung, hat Klubobmann Schüssel gesagt – auch richtig. Aber warum wird denn über solche Maßnahmen nur dann diskutiert, wenn etwas passiert? – Ich erinnere daran: Meine Fraktion, das BZÖ, hat in der Vergangenheit mehrfach, zum letzten Mal im Dezember des Vorjahres, hier Initiativen gesetzt, Dringliche Anfragen eingebracht, Anträge eingebracht. Da ist es genau um das gegangen, was wir jetzt diskutieren! Und – ich habe im Stenographischen Protokoll nachgelesen – damals hat es geheißen: Wo ist denn da die Dringlichkeit? Warum setzt man jetzt solche Initiativen? Parteipolitischer Populismus!, haben wir damals zu hören bekommen. Man sagte, es werde ohnehin jetzt alles evaluiert und es werde nachgedacht und irgend­wann würden schon Maßnahmen gesetzt werden.

Und jetzt passiert wieder etwas. Und jetzt wird diskutiert, und wir hören schon wieder: Ja, man muss sich das anschauen, man muss das prüfen, man muss evaluieren! – Das ist das Unwort überhaupt in der Politik: evaluieren. Das heißt ja nur, dass man jetzt nicht handeln will. Ja warum handelt man denn nicht, Frau Justizministerin, indem man – und jetzt nicht anhand dieses Falles – die Tilgungsfristen für Sexualstraftaten abschafft, die Verjährungsfristen für Gewalttaten abschafft, lebenslange Beobachtung für Sexualstraftäter und Berufsverbote einführt? Warum ist das so schwierig? Hängt da – und das ist eben der Verdacht und meine Vermutung – nicht doch noch dieses Broda’sche Ideologieprinzip nach, das da lautet: In Wahrheit ist es nicht der Täter, der schuld ist, sondern es ist die Gesellschaft, die schuld ist daran, dass der Täter zum Täter geworden ist!?

Davon müssen wir uns und müssen vor allem Sie sich endlich verabschieden! Es geht nicht um die Rechte des Täters, sondern es geht darum, die Opfer zu schützen! Es


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll58. Sitzung / Seite 89

geht darum, dass Recht vor Unrecht geht. (Beifall beim BZÖ sowie bei Abgeordneten der FPÖ.)

Es geht auch darum, dass das Restrisiko einer Wiederholung, eines Rückfalls nicht die Gesellschaft zu tragen hat, sondern der Täter. Und gerade bei Straftaten wie im Sexualbereich handelt es sich um solche, wo natürlich auch eine Krankheit dazu­kommt – ein normaler Mensch macht so etwas nicht –; und wenn eine Krankheit nicht behandelt werden kann, dann muss die Gesellschaft vor Wiederholung geschützt werden! Das ist auch Prävention! (Beifall beim BZÖ sowie bei Abgeordneten der FPÖ.) In diesem Bereich ist eine lebenslange Strafhaft Prävention, nämlich für alle Opfer, die dieser Straftäter wieder gefährden könnte.

Wenn ich höre, die Polizei müsse unterstützt werden, dann erinnere ich daran: Ja, heute diskutieren wir wieder über die Unterstützung der Polizei, aber vor wenigen Tagen noch mussten sich Polizisten, die im Einsatz von ihrer Schusswaffe Gebrauch gemacht haben, durch die Medien zerren lassen mit einer Diskussion darüber, ob denn das gerechtfertigt gewesen sei und ob man gegen diese Polizisten nicht entsprechen­de Verfahren einleiten müsste. – Da würde man sich auch Ihre Unterstützung erwarten (Beifall beim BZÖ sowie bei Abgeordneten der FPÖ) – nicht nur in Sonntagsreden, wenn das jetzt ein Anlass dazu ist, sondern auch dann sollten Sie die Polizei unterstützen, wenn sie im Einsatz ist!

Meine Damen und Herren, was den Schutz der Opfer betrifft: Ja, der Schutz der Opfer ist wichtig, aber ich fürchte, dass dieser Schutz nicht gewährt werden wird. Es wird wieder irgendeinem Medium gelingen, Bilder der Kinder – ich habe schon gehört, „Inzestkinder“ sind sie genannt worden; unmöglich ist so eine Benamsung! – zu machen, es wird wieder Fotos geben. Und in den Zeitungen, wo die Kommentatoren diese Fotos kritisieren, werden dann auf den Chronik-Seiten diese Fotos auch wieder gebracht werden – ohne Reaktion und ohne Sanktion. (Präsident Dr. Spindelegger gibt das Glockenzeichen.) Da ist medienrechtlich und auch im Wege der Selbst­beurteilung der Medien einiges zu tun.

Frau Justizministerin, nicht politisieren und nicht polemisieren, sondern handeln! – Das haben Sie in der letzten Zeit sträflich vernachlässigt, das fordern wir aber von Ihnen! Wir werden sehen, ob wir in einigen Monaten woanders sind als dort, wo wir jetzt stehen, oder ob man es wieder geschafft hat, durch eine aktuelle Diskussion durchzutauchen. (Beifall beim BZÖ.)

12.10


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Im Sinne der Präsidialvereinbarung lege ich die nächsten zwei Fraktionsrunden mit einer Redezeit von je 5 Minuten pro Redner fest, bitte aber alle, das exakt einzuhalten.

Erster ist Herr Kollege Dr. Jarolim. 5 Minuten Redezeit. – Bitte, Sie sind am Wort.

 


12.10.04

Abgeordneter Dr. Johannes Jarolim (SPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Ich habe mich eigentlich sehr gefreut, dass die heutige Diskussion weitestgehend, lediglich mit einigen Ausnahmen – zu den Ausführungen des Kollegen Westenthaler möchte ich überhaupt nichts sagen, und Ihre Entgleisungen, Herr Kollege Vilimsky, bedauere ich sehr –, wirklich sachlich geführt wurde. Es liegt ja auch in der Verantwortung dieses Hauses, was solch grauenhafte Verbrechen betrifft, Lösungsmöglichkeiten aufzuzeigen, die tatsächlich als solche bezeichnet werden können.

In diesem Zusammenhang sollte keinesfalls versucht werden, politisches Kleingeld herausholen zu wollen und etwa der Frau Justizministerin vorzuwerfen, dass diese ihre


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Erklärung hier nicht „emotional genug“ vorgetragen habe. Ich halte es wirklich für unerträglich, was Herr Abgeordneter Westenthaler dazu gesagt hat, und ich denke, dass es dieser Fall an sich, dass es dieses grauenhafte Verbrechen mit sich bringt, das auch hier mit einer gewissen Gefasstheit vorzutragen. Dass das aber jetzt zum Vorwurf gemacht wird, zeigt, dass diese Debatte von zwei Rednern in eine Richtung zu bringen versucht wurde, wo ich nur davor warne, das weiterzuentwickeln. Ich appelliere hier wirklich an alle, diese Debatte so fortzusetzen, wie sie – bis, wie gesagt, auf zwei Aus­nahmen – alle Redner, auch Kollege Strache, begonnen haben, nämlich lösungs­orientiert.

Im Übrigen, Herr Kollege Westenthaler, darf ich schon darauf hinweisen: Ab dem Jahre 2000 ist Ihre Partei für Justizangelegenheiten zuständig gewesen; sich also hier herzustellen und bestimmte Vorkommnisse dieser Zeit jetzt zu bedauern, ist geradezu unerträglich! – Ich darf Ihnen mitteilen, Herr Kollege: In dieser kurzen Zeit hat Frau Justizministerin Berger vieles umgesetzt, was es vorher nicht gegeben hat. Ich verweise in diesem Zusammenhang nur auf die zentrale Koordinationsstelle für die Opfer von Straftaten, auf zahlreiche Informations- und Rechtsmöglichkeiten sowie auf den speziellen Bereich der Staatsanwaltschaft, der sich mit Gewalt in der Familie auseinandersetzt.

In der Diskussion heute wurde dargestellt – und das war, wie ich meine, ein positives Zeichen auch nach außen hin –, dass es nicht darum geht, eine Lösung vorzugaukeln, indem man sagt: Wir treffen Maßnahmen, wir beschließen verschärfte Strafen, und das ist die Lösung! Natürlich: Die Strafrahmen werden geprüft, und es ist ja dazu auch eine Arbeitsgruppe eingesetzt worden, wobei wir alle eingeladen sind, teilzunehmen an dieser Diskussion.

Zu betonen ist aber auch, dass es darum geht: Hinschauen statt wegschauen!, und zwar in der Öffentlichkeit, aber auch in privaten Räumen, denn: Gewalt ist nichts Pri­vates, Missbrauch ist nichts Privates! Also hinschauen: Wo findet etwas statt? – und wenn etwas stattfindet, das auch mitzuteilen, um so zu ermöglichen, dass das abge­stellt wird, das Opfer so schnell wie möglich gerettet werden kann. Zu untersuchen, zu schauen ist auch: Was hat da wo stattgefunden?

Das, meine Damen und Herren, kann man an niemanden delegieren: nicht an die Politik, nicht an den Nationalrat, nicht an das Parlament – und man kann auch nicht sagen, die Polizei soll handeln, denn das fängt doch damit an, dass man in der eigenen Wohnung, in der Nachbarwohnung beziehungsweise anderswo Folgen von Gewaltanwendung wahrnimmt, auf Schreie und so weiter achtet.

In solchen Fällen muss es die Möglichkeit geben – muss es auch unser aller Selbst­verständnis sein –, dass dem Einhalt geboten wird. Als Politikerinnen und Politiker sollten wir auch da Vorbild sein und eine Diskussion führen, bei der es darum geht, gesellschaftliche Veränderungen herbeizuführen. Daher ist die Verantwortung, was das Führen solcher Diskussionen anlangt, so groß.

Wir müssen in diesem Zusammenhang aufzeigen: Es ist unsere Aufgabe und Ver­pflichtung, und zwar sowohl im öffentlichen als auch im privaten Bereich, jede wahr­genommene Gewaltanwendung mitzuteilen, damit die Möglichkeit gegeben ist, das abzustellen. (Beifall bei der SPÖ.)

Bei dieser Gelegenheit auch noch etwas, was jetzt nicht unmittelbar mit diesem Fall und dessen Auswirkungen zusammenhängt, worüber aber in den letzten Jahren dis­kutiert wurde, wobei gerade meine Partei, die Sozialdemokratie, immer ein vehementer Verfechter des Kampfes gegen Gewalt gewesen ist: Ich glaube, wir werden uns auch mit all jenen „Spielen“ – unter Anführungszeichen – auseinandersetzen müssen, in denen Gewalt verherrlicht wird. Wir alle kennen Video-Spiele, wir alle kennen Filme,


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bei denen von Mal zu Mal ein Toppen, eine weitere Steigerung von Gewalt angestrebt wird. Wenn es im Handel Spiele für Kinder gibt, in denen das – wenn auch virtuelle – Töten von Personen mehr oder weniger als „Lösung“ dargestellt wird, dann dürfen wir uns nicht wundern, dass es insgesamt zu einer Brutalisierung der Gesellschaft kommt, etwas, was ja niemand haben will. Damit ist also meiner Überzeugung nach ebenfalls verantwortungsvoll umzugehen. (Präsident Dr. Spindelegger gibt das Glocken­zeichen.)

Ich glaube, die Botschaft heute hier sollte sein: Wenn wir das gemeinsam machen, dann ist Gewalt bekämpfbar. Wir müssen das nur alle wollen und müssen es nur alle tun. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

12.15


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Mag. Donnerbauer. 5 Minuten. – Bitte, Herr Kollege.

 


12.15.20

Abgeordneter Mag. Heribert Donnerbauer (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Frau Bundesministerin Berger! Werter Herr Bundesminister Platter! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Zweifellos sind alle hier – das zeigt, glaube ich, auch die Betroffenheit in dieser Debatte – geradezu sprachlos angesichts der fürchterlichen Taten des Josef F., Taten, die wir täglich in immer neuen und immer grauenvolleren Details mitgeteilt bekommen. Ich glaube, wir stellen uns auch alle immer wieder die gleichen Fragen: Wie kann überhaupt ein Mensch zu solch grauenvollen Handlungen fähig sein? Wie kann ein Mensch seiner eigenen Tochter über Jahrzehnte all das antun? Was geht in einem solchen Menschen über so viele Jahre, über einen so langen Zeitraum vor? Und natürlich auch die Fragen: Wie konnte so etwas passieren? Warum ist so lange Zeit niemandem etwas aufgefallen?

Ebenso ist die Frage zu stellen – und das ist für uns hier im Hohen Haus von beson­derer Relevanz –: Wie kann man solch fürchterliche Verbrechen zumindest in Zukunft weitestgehend verhindern? Ich glaube, gerade mit dieser Frage müssen wir uns noch intensiver und auch mit entsprechender Zügigkeit beschäftigen.

Klar gesagt sei nochmals – das wurde ja heute hier schon einige Male betont –: hundertprozentige Sicherheit kann es da nicht geben; Verbrechen, gerade, wenn sie mit einer solchen Präzision, mit einer solchen Perfidie wie in diesem Falle ausgeübt werden, werden auch in Zukunft mit den besten gesetzlichen und behördlichen Maß­nahmen nicht vollständig verhindert werden können. Was wir allerdings tun können und was, wie ich meine, auch gerade unsere Verpflichtung, unsere Verantwortung als Gesetzgeber ist, ist, rasch Maßnahmen zu überlegen, und zwar nicht nur darüber nachzudenken, sondern diese zügig und rasch umzusetzen, Maßnahmen, die eine möglichst große Hürde bilden und die die potentiellen Opfer, die ja überwiegend die Schwächsten unserer Gesellschaft sind, nämlich Frauen und Kinder, weitestgehend vor solch fürchterlichen Taten schützen.

Das, meine Damen und Herren, war auch der Grund, warum wir hier im Hohen Haus bereits am 22. März vorigen Jahres einen Entschließungsantrag angenommen haben, mit einer sehr großen Mehrheit, in dem wir die Frau Bundesministerin für Justiz ersucht haben, die Strafen im Bereich der Sexualstrafdelikte zu evaluieren, und in dem auch ganz klar das Ziel des Hohen Hauses formuliert wurde, dass es Strafverschärfungen geben, dass eine Rückfallvermeidung in den Fokus rücken soll und dass auch Berufsverbote für solche Täter angedacht werden sollen.

Genau aus diesem Grund, weil uns das wichtig ist und weil wir die Verantwortung haben, Maßnahmen, die möglich sind, auch zu setzen, gab es ja in den letzten


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Wochen sehr intensive Diskussionen über mögliche und notwendige Schritte in diese Richtung. Ich möchte jetzt nur einige dieser Maßnahmen anführen und das wieder­holen, weil diese, wie ich meine, doch sehr wesentlich sind.

Auf der einen Seite sind – das halte ich nach wie vor für richtig und wichtig – höhere Strafen für bestimmte Sexualstrafdelikte nicht nur zu überlegen, sondern ganz konkret umzusetzen. Gerade dieser furchtbare Anlassfall der letzten Tage hat uns ja gezeigt: Wenn bei einer Vergewaltigung – ohnehin schon fürchterlich genug – das Opfer auch noch zu Tode kommt, dann gibt es dafür, völlig zu Recht, lebenslange Freiheitsstrafe als Strafdrohung. Wenn jemand aber, wie in diesem Falle eben, über 24 Jahre lang Opfer vielfach, in diesem Fall wahrscheinlich zig- und hundertfach missbraucht, diese 24 Jahre lang einsperrt, wegsperrt, dann sind 15 Jahre Freiheitsentzug die Höchst­strafe. Ich meine, auch dafür wäre lebenslange Haft als Strafdrohung durchaus gerechtfertigt.

Wir haben ja heute schon gehört, dass es auch darum geht, Tilgungsfristen zu verlängern beziehungsweise abzuschaffen, eine Sexualstraftäter-Datei einzurichten und Vertretern verschiedener Berufsgruppen Einsicht in diese Datei zu ermöglichen: eben im Sinne des Schutzes der Opfer.

Einige Maßnahmen wurden heute von der Frau Justizministerin dankenswerterweise schon angekündigt, andere Maßnahmen sind noch notwendig. Um hier auch den Nachdruck dieses Hauses, des Parlaments, entsprechend zu zeigen, darf ich in diesem Sinne, nämlich hinsichtlich der notwendigen Maßnahmen, folgenden Antrag einbringen:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dr. Jarolim, Mag. Donnerbauer, Kolleginnen und Kollegen betref­fend Maßnahmen zur Gewaltprävention und zum Schutz von Kindern

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesregierung wird ersucht, alle geeignet scheinenden legislativen Schritte zu unternehmen, um Missbrauchsfällen effizient vorbeugen zu können.

In diesem Sinn wird insbesondere sicherzustellen sein, dass

die Tilgungsfrist bei Sexualstraftaten durch den Richter verlängert werden kann. Bei besonders gefährlichen Sexualstraftätern soll die Tilgungsfrist verlängert werden. Bei schweren Sexualdelikten soll die Tilgung schließlich gänzlich ausgeschlossen werden.“

(Präsident Dr. Spindelegger gibt das Glockenzeichen.)

„ein weiteres Element zum Schutz von Kindern Berufsverbote sein sollen, die prinzipiell durch den Richter verhängt werden sollen. In schweren Fällen ist eine verpflichtende Verhängung des Berufsverbotes ohne Ermessensspielraum für den Richter vorge­sehen.

es zu einer raschen Verwirklichung der Sexualstraftäterdatei für Exekutive und Justiz und andere öffentliche Institutionen wie beispielsweise die Jugendwohlfahrt kommt.

es nach Abschluss der Evaluierung der tatsächlich ausgemessenen Strafen – gemes­sen am verfügbaren Strafrahmen – zu einer Diskussion über die Verschärfung der Strafdrohungen im Bereich des Sexualstrafrechts kommt.“

*****

Meine Damen und Herren! Ich meine ...

12.21



Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll58. Sitzung / Seite 93

Präsident Dr. Michael Spindelegger: Ihre Redezeit ist längst beendet, Herr Kollege, es tut mir leid!

Der von Ihnen eingebrachte Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht daher mit in Verhandlung.

(Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ für den das Rednerpult verlassenden Abg. Mag. Donnerbauer.)

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dr. Jarolim, Mag. Donnerbauer, Kolleginnen und Kollegen betref­fend Maßnahmen zur Gewaltprävention und zum Schutz von Kindern, eingebracht im Zuge der Debatte zu TOP 1

Die kürzlich bekannt gewordenen Ereignisse des Kindesmissbrauchs, Inzests, der Freiheitsberaubung und vieler anderer unglaublicher Straftaten begangen an den eigenen Kindern lassen, ohne den guten Willen aller beteiligten Behörden in Frage stellen zu wollen, Zweifel an der Effektivität der österreichischen Gesetze zum Schutz von Kindern und Jugendlichen aufkommen.

Abgesehen von diesen Fällen der Freiheitsberaubung ist aber auch durch andere Fälle, in denen es zu schweren Verletzung von Kindern kam, die Diskussion über Kontrollmechanismen im Bereich der Jugendfürsorge aufgeflammt.

Die Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend hat im Hinblick auf  diese Erfahrungen eine Novelle eines Jugendwohlfahrtsgesetzes angekündigt. Die Justiz­ministerin hat für ihren Bereich ein Gesetz ausarbeiten lassen, durch das im Bereich der Gewaltprävention und des Strafrechts Maßnahmen gesetzt werden, die in Hinkunft derartige Missbrauchsfälle vermeiden helfen sollen. Schwerpunkte dieses Gesetzes­vorschlages sind u.a.

Verbesserungen des Wegweiserechts,

Prozessbegleitung und abgesonderte Vernehmung von Opfern von Sexualdelikten auch im Zivilverfahren,

Verbesserung der Überwachungsmöglichkeit von Sexualtätern im gerichtlichen Straf­verfahren,

Schaffung eines neuen Straftatbestands wegen fortgesetzter Gewaltausübung und damit Umsetzung eines im Regierungsübereinkommen festgelegten Vorhabens und

Verlängerung der Tilgungsfristen.

Was die Frage der Anzeigepflicht anlangt, so sollte bei schweren Verletzungen, insbesondere beim Verdacht auf sexuellen Missbrauch, im Interesse des Kinder­schutzes jedenfalls eine rechtzeitige Information an die Sicherheitsbehörden sicher­gestellt werden.

Im Interesse der Rückfallsprävention im Bereich der Sexualdelikte wurden bereits Verhandlungen zwischen Innen- und Justizministerium zur Schaffung einer Sexual­täterdatei geführt. Die Umsetzung ist gerade im Hinblick auf die nunmehrigen Erfah­rungen und den Umstand, dass Fritzl wegen Sexualdelikten vorbestraft war, in Unkenntnis dieses Umstandes jedoch die Adoption seiner vermeintlichen Enkelkinder bewilligt worden ist, vorrangig.


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll58. Sitzung / Seite 94

In diesem Zusammenhang ist ferner die Entschließung des Nationalrates vom 22. März 2007 (13/E XXIII.GP) zu erwähnen, mit welcher die Justizministerin u.a. ersucht wurde, die Rechtsprechung im Bereich der Sexualdelikte einer eingehenden Evaluierung zu unterziehen, und zwar

insbesondere die tatsächlich ausgemessenen Strafen unter Berücksichtigung der durch den Gesetzgeber vorgenommen Verschärfung der Strafdrohungen;

die Frage der Entwicklung der Häufigkeit der bedingten Entlassungen von wegen Sexualdelikten verurteilten Straftätern unter besonderer Berücksichtigung der Rück­fallshäufigkeit.

Gerade diese Evaluierung ist für die in Diskussion stehende Frage der Verschärfung der Strafdrohungen von großem Interesse.

Der Gesetzgeber hatte bereits durch das Strafrechtsänderungsgesetz 1996, das Strafrechtsänderungsgesetz 2001 und ganz besonders durch das Strafrechtsände­rungsgesetz 2004 Maßnahmen gesetzt, um – auch in Umsetzung internationaler Rechtsakte – die sexuelle Ausbeutung von Kindern und Minderjährigen verstärkt strafbar zu machen. Aber auch im Erwachsenenstrafrecht wurden – etwa durch die Abschaffung der Privilegierung der Vergewaltigung in der Ehe – Schritte zur Stärkung des sexuellen Selbstbestimmungsrechts gesetzt. Durch diese Gesetze wurde der Wille des Gesetzgebers nach einer verstärkten strafrechtlichen Ahndung der Sexualdelikte deutlich gemacht.

Besonders erwähnenswert ist in diesem Zusammenhang auch die durch das Strafrechtsänderungsgesetz 2001 geschaffene Regelung, dass mit einer Verurteilung wegen Missbrauchs des Autoritätsverhältnisses (§ 212 StGB) unabhängig von der Höhe der im Einzelfall ausgesprochenen Strafe der Amtsverlust verbunden ist und daher die Weiterbeschäftigung von Beamten in durch besondere Abhängigkeits­verhältnisse gekennzeichneten Bereichen vermieden werden kann.

Im Hinblick darauf stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehenden

Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesregierung wird ersucht, alle geeignet scheinenden legislativen Schritte zu unternehmen, um Missbrauchsfällen effizient vorbeugen zu können.

In diesem Sinn wird insbesondere sicherzustellen sein, dass

die Tilgungsfrist bei Sexualstraftaten durch den Richter verlängert werden kann. Bei besonders gefährlichen Sexualstraftätern soll die Tilgungsfrist verlängert werden. Bei schweren Sexualdelikten soll die Tilgung schließlich gänzlich ausgeschlossen werden.

ein weiteres Element zum Schutz von Kindern Berufsverbote sein sollen, die prinzipiell durch den Richter verhängt werden sollen. In schweren Fällen ist eine verpflichtende Verhängung des Berufsverbotes ohne Ermessensspielraum für den Richter vorge­sehen.

es zu einer raschen Verwirklichung der Sexualstraftäterdatei für Exekutive und Justiz und andere öffentliche Institutionen wie beispielsweise die Jugendwohlfahrt kommt.


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll58. Sitzung / Seite 95

es nach Abschluss der Evaluierung der tatsächlich ausgemessenen Strafen – gemes­sen am verfügbaren Strafrahmen – zu einer Diskussion über die Verschärfung der Strafdrohungen im Bereich des Sexualstrafrechts kommt.

*****

 


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Mag. Steinhauser. Ich bitte um exakte Einhaltung der 5 Minuten. – Bitte, Sie sind am Wort.

 


12.21.19

Abgeordneter Mag. Albert Steinhauser (Grüne): Sehr geehrte Damen und Herren! Wahrscheinlich kann man noch gar nicht sagen, ob die Behörden eine Verantwortung trifft. Eines war aber schon auffallend: Das Erste, was festgestellt wurde, war eben die Behauptung, dass angeblich die Behörden keine Verantwortung trifft. Das halte ich für inakzeptabel. Eine derartige Blanko-Absolution vorschnell zu geben ist der falsche Zugang zu diesem Fall! (Beifall bei den Grünen.)

Jetzt ist wirklich Evaluierung angesagt, nicht wieder so ein Tanz wie beim Ent­führungsfall Kampusch. Jetzt müssen wir uns anschauen, was wir aus diesem Fall lernen können. Da ist nicht Mauern gefragt, sondern da ist gefragt, dass wir die richtigen Fragen stellen und auch versuchen, die richtigen Antworten zu geben.

Welche Fragen sind es, die wir uns stellen müssen? – Wir sollten uns zum Beispiel anschauen, ob bei den Vermisstenermittlungen wirklich alles optimal läuft. Tatsache ist, die Tochter des mutmaßlichen Täters ist mit 19 Jahren spurlos verschwunden und 24 Jahre lang nicht aufgetaucht. Tatsache ist, es gibt einige Dutzend Fälle in Österreich, in denen das Verschwinden der Personen vollkommen mysteriös und ungeklärt ist. Und Tatsache ist auch, dass die Rechtslage bei Verschwinden unbe­friedigend ist.

Nicht Mauern heißt, sich die Probleme anzuschauen. Schauen wir uns an, ob wir spezielle Vermisstenermittler brauchen und ob wir eine ausgeweitete Rechtsgrundlage für die Vermisstenermittlung brauchen. Es ist unsere Verantwortung, es ist die Verant­wortung der Politik, diese Schicksale zu klären und die Kinder zurückzubringen.

Eine weitere wichtige Lehre aus dem Fall Josef F. ist, dass der Missbrauch, der ja beim Opfer sehr früh begonnen hatte, nämlich mit elf Jahren, nicht erkannt wurde. Hätte man damals den Missbrauch erkannt, dann hätte man möglicherweise Schlimmeres verhindern können.

Was lernen wir daraus? – Ohne irgendjemand einen Vorwurf zu machen: Wir müssen bei der Prävention und beim Erkennen ansetzen! Wir müssen die Pädagoginnen und Pädagogen schulen, dass sie einen Missbrauch erkennen können und dass sie wissen, wie sie mit Missbrauch umgehen. Wenn wir das schaffen, dann sind wir einen wichtigen Schritt weiter.

Klar ist aber auch: Autoritäre und patriarchale Strukturen sind der Nährboden für derartige Verbrechen. Diesen Geisteshaltungen, die in manchen Familien leider noch immer weit verbreitet sind, müssen wir entschieden entgegentreten! (Beifall bei den Grünen.)

Es kommt jetzt eine Reihe von Vorschlägen, und dabei ist es wichtig, sich vom BZÖ, teilweise aber auch von der FPÖ klar abzugrenzen. Wir wollen zukünftige Straftaten verhindern, wir wollen potenzielle Opfer schützen und damit mehr Sicherheit erreichen. Beim BZÖ hat man den Eindruck, es geht primär um Rache, egal, ob damit eine einzige Straftat verhindert wird oder nicht. (Abg. Scheibner: Das stimmt ja nicht! Es ist


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nicht nur der Täterschutz ...!) Ich frage Sie, wenn Sie jetzt mit großen Forderungs­katalogen kommen: Sie waren sieben Jahre in der Regierung, warum haben Sie diese Forderungskataloge – wie chemische Kastration –, von denen Sie angeblich so überzeugt sind, nicht umgesetzt? – Ich sage Ihnen, warum Sie sie nicht umgesetzt haben: Weil Sie selbst nicht davon überzeugt sind! Ihr Sicherheitspaket ist ein Sicher­heits-Placebo. Das ist Populismus, das ist Aktionismus, das ist Instrumentalisierung der Opfer, und davon distanzieren wir uns. (Beifall bei den Grünen.)

Klar ist, dass Sexualstrafdelikte keine Kavaliersdelikte sind. Das Gesetz muss das auch klar zum Ausdruck bringen. Da reicht mir aber die Expertise des justizpolitisch wenig versierten Klubobmanns des BZÖ nicht aus, da verlasse ich mich lieber auf Ihre Studie, Frau Bundesminister. Längere Strafen bringen nicht mehr Sicherheit, sie schrecken keinen Täter ab, sie senken nicht das Risiko des Rückfalls – das wissen wir. Unterhalten Sie sich mit ExpertInnen, hören Sie ihnen zu, dann können Sie noch etwas lernen! (Abg. Strache: Sie versuchen immer, sich aus der Täterperspektive daranzu­machen!)

Sicherheit schaffen Prävention und therapeutische Maßnahmen. Therapeutische Maßnahmen werden gerne so dargestellt, als sei das Milde oder Verständnis für den Täter. Sie haben es nicht verstanden (Abg. Scheibner: Dazu brauchen wir Sie nicht!) – es geht um Opferschutz! Es geht darum, mit Therapie weitere Opfer zu verhindern. Das ist das Ziel dieser Maßnahme! (Abg. Strache: Aber wir brauchen keinen Täter­schutz! Sie machen Täterschutzprogramme, das ist ja absurd!)

Ich sage Ihnen eines: Schauen Sie sich die Statistiken an, die Rückfallsquote sinkt mit zusätzlichen Therapiemaßnahmen. Was Sie machen, ist gefährlich, weil Sie vorschnel­le Lösungen anbieten, die Sicherheit vorgaukeln, und weil Sie damit die Menschen in diesem Land in ihrem Sicherheitsbedürfnis täuschen.

Frau Bundesminister, wir sind Opposition, Sie sind Regierung; wir sind nicht immer einer Meinung. Im Vorgehen in Bezug auf Sexualstraftäter – das hat unser Klubob­mann bereits zum Ausdruck gebracht – schätzen wir Sie. Sie machen genau das Richtige: Sie überlegen sich Maßnahmen, Sie lassen sich nicht von populistischen Forderungen treiben, und Sie diskutieren sie dann mit ExpertInnen. Wir werden daher den Misstrauensantrag nicht unterstützen, dem nicht zustimmen, sondern wir hoffen, dass Sie diesen Weg weitergehen. (Präsident Dr. Spindelegger gibt das Glocken­zeichen.) Dann werden Sie auch unsere Unterstützung auf diesem Weg haben. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)

12.26

Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Fichtenbauer. Redezeit: 5 Minuten. – Bitte, Sie sind am Wort.

 


12.26.38

Abgeordneter Dr. Peter Fichtenbauer (FPÖ): Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesminister! Hohes Haus! Ja, es ist richtig, dass die Erhöhung von Strafen nicht das Allheilmittel ist. Aber es ist genauso richtig, dass es offenkundig ist, dass die Strafrechtsgeschichte der letzten Jahre dadurch gekennzeichnet war, dass man erst Schritt für Schritt die Ernsthaftigkeit von Deliktstypen dieser Art in der wahren Dimension erkannt hat. Das war in der Zeit meiner, wenn ich so sagen darf, juris­tischen Jugend vor Jahrzehnten noch weiß Gott nicht der Fall!

Noch heute ist das richtig, was Klubobmann Dr. Schüssel gesagt hat: Verurteilungen in Ansehung von Vermögensdelikten sind um ein Gewaltiges höher als die Gewaltdelikts­judikatur, die in Österreich herrscht. Dringlichst an der Zeit ist es, das zu ändern! Und es geht nicht an, den Appell zu adäquaten Erhöhungsmaßnahmen bezüglich der Delin-


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quenztypen, die wir heute besprechen, als Rachegelüste zu denunzieren. (Beifall bei der FPÖ.)

Es gibt nun einmal keinen Weg an der Erkenntnis vorbei, dass Strafrechtspflege Teil des Rechtsgefüges des Gesamtstaates ist, dass es Teil der Sozialbefriedung ist und dass dies ein Teil des prinzipiellen Gerechtigkeitsanspruches ist. Strafrecht ist meist oder oft nicht ein generalpräventiver Typ der Abhaltewirkung, sondern ein Ausgleichs­vorgang, den die Gesellschaft unabdingbar benötigt, um in Ordnung zu sein! (Beifall bei der FPÖ sowie des Abg. Dr. Schüssel.) Es ist Teil des Unwertgefühls, das die Gesellschaft artikuliert, mit welchen Strafdrohungen sie bestimmte Deliktstypen aus­stattet, und es ist daher höchste Zeit, dass wir in diese Richtung die Schraube zudrehen.

Ich bringe folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Strache und anderer Abgeordneter betreffend die längst überfällige Ausweitung des Schutzes Minderjähriger

„Der Nationalrat wolle beschließen:

‚Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zuzuleiten, die zur dringenden Verbesserung des Schutzes Unmündiger beziehungs­weise Minderjähriger folgende Änderungen der Rechtslage erfassen soll:

das Anheben der Strafsätze sämtlicher Straftatbestände gegen Leib und Leben, gegen die Freiheit oder gegen die sexuelle Integrität und Selbstbestimmung, welche insbe­sondere gegenüber Minderjährigen verübt werden;

den Entfall der Verjährung der Strafbarkeit bei Straftaten gegen Leib und Leben, gegen die Freiheit oder gegen die sexuelle Integrität und Selbstbestimmung in jenen Fällen, in denen die Opfer insbesondere Minderjährige sind;

ein gesetzliches Verbot vorzeitiger Entlassung und bedingter Strafen bei Straftaten gegen Leib und Leben, gegen die Freiheit oder gegen die sexuelle Integrität und Selbstbestimmung in jenen Fällen, in denen die Opfer insbesondere Minderjährige sind.‘“

*****

Noch etwas hoffe ich, in Richtung Regierungsbank gesprochen: Die mehrfachen Appelle, die wir bedauerlicherweise Anlass hatten in diesem Hohen Haus vorzutragen und die die Fälle Luca, Kampusch und diesen Fall betroffen haben, sind weg­camoufliert worden mit Argumenten wie: Wir haben ja andere Maßnahmen, das greift zu kurz, das greift nicht hinlänglich. Ein ganzer Katalog von Argumenten war in Richtung Wegschieben der gesetzlichen Erfordernisse, die wir artikuliert haben, gerichtet. Jetzt ist es damit vorbei! Anlässlich des aktuellen Falles kann man nicht mehr zur Tagesordnung übergehen und der Meinung sein, die Gesetze seien in Ordnung.

Zweites und Letztes: Die österreichische Bevölkerung ist nicht besser als die belgische, die französische oder die italienische – sie ist aber auch nicht schlechter! (Beifall bei der FPÖ sowie bei Abgeordneten von SPÖ und ÖVP.) Wir lassen uns hier nicht mit einem scheelen Blick auf die ehemalige Sanktionenlage in ein Licht stellen, das vollkommen unangebracht ist. Diesbezüglich rufe ich zu einer durchaus ange-


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brachten Solidarität auf, um die Dinge im Hause in Ordnung zu bringen, aber wir brauchen uns nicht von außen beschmutzen zu lassen. (Beifall bei der FPÖ.)

12.31


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Der soeben eingebrachte Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Strache, Mag. Hauser, Vilimsky, Dr. Fichtenbauer und weiterer Abge­ordneter betreffend die längst überfällige Ausweitung des Schutzes Minder­jähriger

eingebracht im Zuge der Debatte über den Tagesordnungspunkt 1 betreffend Erklärun­gen des Bundesministers für Inneres zu „aktuellen Fragen der Inneren Sicherheit“ und der Bundesministerin für Justiz zu „aktuellen Fragen des Gewaltschutzrechts und Opferschutzes“ in der 58. Sitzung des Nationalrates am 7. Mai 2008.

Die Anzahl der gequälten, geschlagenen und missbrauchten Kinder steigt jährlich an. Wie die Tageszeitung „Die Presse“ am 10. November 2007 berichtete, gab es alleine in Wien laut aktuellen Daten (2006) genau 10.045 Meldungen ans Jugendamt. Das entspricht einer Steigerung von 13 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Seit 2003 hat sich die Zahl fast verdoppelt.

Der „Kurier“ vom 2. Dezember 2007 schrieb unter dem Titel „Der Feind im Haus: Wenn Eltern töten“ folgendes:

„Am Heiligen Abend 1988 prügelt ein Mann seinen zweijährigen Neffen tot. Mutter und Onkel packen den kleinen Körper in eine Tasche und werfen sie in die Mur. Ein Vater quält 1997 seinen zweieinhalb Jahre alten Sohn zu Tode weil er in die Hose gemacht hatte. 2003 wird in Wien ein zehnjähriges Mädchen nach einer Folterorgie vom Vater im Spital abgeliefert, ihr Genitalbereich mit Zigaretten verbrannt, die Rippchen der Reihe nach gebrochen. Der siebzehn Monate alte Luca starb vor vier Wochen. Er wurde bis in seinen Tod geschunden.“

Diese Misshandlungen sind in ihrer Grausamkeit exzessiv. Ungewöhnlich sind sie nicht. Die größte Gefahr droht Kindern immer noch in der eigenen Familie, es ist ein chronisches Leiden, an dem die Gesellschaft krankt. Schätzungen nach werden in Österreich jährlich 100.000 Kinder misshandelt – die Dunkelziffer ist hoch. ().

Kann aber der Gesetzgeber die Brutalität im Kinderzimmer wirksam kontrollieren? Hinweise auf Misshandlung landen in vielen Fällen zunächst bei der Jugendwohlfahrt und nicht bei der Polizei. Selbst nach dem Fall Luca stehen Ärzte und Sozialarbeiter einer generellen Verpflichtung, alle Verdachtsfälle sofort bei der Exekutive zu melden, skeptisch gegenüber.“

Thomas Hammarberg, seit April 2006 im Amt des Menschenrechtskommissars des Europarates, schrieb in der Zeitung „Kinderschutz Aktiv“ im ersten Heft des Jahres 2007 unter dem Titel „Kinder haben das Recht auf eine gewaltfreie Kindheit“:

„... Heute noch hat man den Eindruck, dass Kinder bis zum letztmöglichen Moment warten müssen, bis sie den gleichen gesetzlichen Schutz vor vorsätzlichen Übergriffen gegen ihre Person beanspruchen können – einen Schutz den der Rest der Menschen als selbstverständlich ansieht. Eigentlich ist es ungeheuerlich, dass Kinder, denen praktisch von allen Menschen zugestanden wird, dass sie durch ihren Entwicklungs­stand und ihre körperliche Befindlichkeit sowohl psychisch wie auch physisch beson-


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ders verwundbar sind, ausgesondert werden, um in Bezug auf Angriffe auf ihre körperliche Unversehrtheit, auf ihre Psyche und ihre Würde einen geringeren Schutz zu erfahren, als das bei anderen Menschen der Fall ist. ...“

Gerade der Fall „Amstetten“ hat gezeigt, wie wichtig die Ausweitung der straf­recht­lichen Bestimmungen, vor allem die Anhebung der Strafsätze und der Entfall der Verjährung bei Straftatbeständen, welche gegenüber Minderjährigen verübt werden. Eine logische Folge dazu muss auch ein Verbot der vorzeitigen Entlassung sein.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zuzuleiten, die zur dringenden Verbesserung des Schutzes Unmündiger beziehungs­weise Minderjähriger folgende Änderungen der Rechtslage erfassen soll:

das Anheben der Strafsätze sämtlicher Straftatbestände gegen Leib und Leben, gegen die Freiheit oder gegen die sexuelle Integrität und Selbstbestimmung, welche insbe­sondere gegenüber Minderjährigen verübt werden;

den Entfall der Verjährung der Strafbarkeit bei Straftaten gegen Leib und Leben, gegen die Freiheit oder gegen die sexuelle Integrität und Selbstbestimmung in jenen Fällen, in denen die Opfer insbesondere Minderjährige sind;

ein gesetzliches Verbot vorzeitiger Entlassung und bedingter Strafen bei Straftaten gegen Leib und Leben, gegen die Freiheit oder gegen die sexuelle Integrität und Selbstbestimmung in jenen Fällen, in denen die Opfer insbesondere Minderjährige sind.“

*****

 


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Mag. Darmann. Auch für Sie gilt die Redezeit von maximal 5 Minuten. – Bitte, Sie sind am Wort.

 


12.31.38

Abgeordneter Mag. Gernot Darmann (BZÖ): Herr Präsident! Geschätzte Mitglieder der Bundesregierung! Hohes Haus! Werte Zuseher auf der Galerie und zu Hause! Vorweg darf ich dem Kollegen Steinhauser mitteilen, dass auch den Grünen an sich bekannt sein müsste, dass Triebtäter nur im geringsten Ausmaß therapierbar sind. In diesem Fall muss einfach eine – wie Sie es auch nennen – chemische Keule ange­wandt werden. Eine chemische Kastration ist der einzige Weg, um einem Triebtäter Herr zu werden.

Zum anderen, noch in Ergänzung dazu: Die hohen Rückfallsquoten bei den Trieb­tätern, bei den Sexualstraftätern an sich sind der Sicherheit unserer Gesellschaft nicht zumutbar. (Beifall beim BZÖ.)

Um nun aber auf das überraschend vorgebrachte Paket, das heute im Ministerrat besprochen wurde, einzugehen, muss ich von unserer und speziell von meiner Seite aus feststellen, dass es wirklich eine positive Überraschung und Ankündigung war, was hier alles umgesetzt werden soll. Es war ja im ganzen letzten Jahr nicht möglich, diesbezüglich auch nur irgendeine Information von Seiten der Regierung zu bekom­men – in den unzähligen Initiativen von unserer Seite, in den Ausschüssen, in den Plenarsitzungen. Nie hat es irgendeine Reaktion auf unsere Ansuchen gegeben, auf unser Anliegen, hier Bewegung in die Materie zu bekommen, hier eine Reform des Strafrechts durchzuführen. Heute werden in dieser Sitzung Lösungsansätze zu dieser


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Thematik hervorgezaubert. Ich betone noch einmal, dass wir das sehr positiv sehen. Wir hoffen auch, dass von den positiven Ankündigungen zum Schluss etwas übrig bleiben wird.

Aufgefallen ist heute – und das ist für mich wieder sehr interessant – das unter­schiedliche Wording in Bezug auf die Ausweitung des Strafrahmens. Von Seiten des Innenministers ist gekommen: Es wird eine Ausweitung des Strafrahmens für Sexual­straftäter, für Sexualverbrechen geben. Von Seiten der Justizministerin ist gekommen: Wir werden uns anschauen, inwieweit eine Ausweitung notwendig ist und umgesetzt werden kann. Das heißt, es gibt wieder komplett unterschiedliche Linien, die hier ver­treten werden. Man kann nur hoffen, dass gerade im Sinne der Österreicherinnen und Österreicher eine Ausweitung nicht nur „angesehen und begutachtet“ wird, sondern dass es hier zu einer konkreten Ausweitung des Strafrahmens für Sexualstrafdelikte kommt. (Beifall beim BZÖ.)

Zum anderen hat Herr Kollege Jarolim gesagt: Ja, im letzten Jahr ist sehr wohl schon etwas beschlossen worden, nämlich eine Staatsanwaltschaft eingesetzt worden, die sich speziell mit Gewalt in der Familie auseinandersetzt. Auch das ist positiv. Nur: Was bringt das auf der anderen Seite, Frau Justizminister, wenn ich aus Ihrer Stellung­nahme heraushöre, aus Ihrer Ankündigung der geplanten Reform der Anzeigepflicht, dass gerade in der Familie keine Anzeigepflicht bestehen soll?

Genau dort, wo sehr oft die schwersten dieser Verbrechen passieren, soll es keine Anzeigepflicht für Familienmitglieder geben! Wie werden wir dann zu diesen Infor­mationen kommen? – Genau dort hapert es ja, genau dort müssen wir ansetzen! Ihr Ansatz geht wirklich in die falsche Richtung, und ich hoffe, dass bei dem schluss­endlich vorliegenden Gesetzentwurf eine andere Lösung gefunden werden wird.

Frau Justizministerin, Sie haben gestern – zum Glück ist es heute ergänzt worden durch Ihre Ankündigung der Abschaffung von Tilgungsfristen in schweren Fällen – auch die Ankündigung getätigt, das Adoptionsrecht verschärfen zu wollen und künftig auch bei privilegierten Adoptionen einen Blick in die Verwandtschaft werfen zu wollen, nämlich in Bezug auf das Strafregister der Verwandtschaft. Das ist von unserer Seite aus natürlich als ein wesentlicher Schritt zu unterstützen, aber wirklich nur als Begleit­maßnahme der Abschaffung von Tilgungsfristen bei Sexualdelikten.

Ein nächster Punkt – und das ist auch der Haupt-Kritikpunkt, mit dem ich meine Unter­stützung des Misstrauensantrags gegen die Justizministerin begründe – ist die Untätig­keit in Bezug auf den Entschließungsantrag vom 3. Mai 2007, den wir gemeinsam beschlossen haben – mit Ausnahme der Grünen, und bei diesen ist die Linie heute nicht ganz klar: Sind die Grünen für ein Berufsverbot oder nicht? – Letztes Jahr waren sie dagegen, sie wollten den Antrag nicht einmal durchlesen.

Aber wir haben es letztes Jahr gemeinsam beschlossen, und bis zum 1. September 2007 hätte es einen umfassenden Bericht aus dem Justizministerium geben sollen, der darlegt, welche Möglichkeiten es gibt, ein Berufsverbot durchzusetzen, welches so­dann bis Ende März in eine Gesetzesinitiative hätte münden sollen. Gut ist, dass es jetzt anscheinend Bewegung gibt. Schlecht ist, dass es im vergangenen Jahr und in den vergangenen Monaten hier absolut keine Schritte gegeben hat.

Zum Abschluss darf ich noch auf den Entschließungsantrag der FPÖ eingehen. (Prä­sident Dr. Spindelegger gibt das Glockenzeichen.) Ich komme zum Schluss und darf sagen, dass wir dem Entschließungsantrag betreffend härtere Strafen zum Schutz Minderjähriger aufgrund der nicht beinhalteten Differenzierung bezüglich des Beischla­fes nicht werden zustimmen können. – Danke. (Beifall beim BZÖ.)

12.37



Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll58. Sitzung / Seite 101

Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Parni­goni. – Bitte, Sie sind am Wort.

 


12.37.02

Abgeordneter Rudolf Parnigoni (SPÖ): Hohes Haus! Ich möchte mich vorerst bei allen Kolleginnen und Kollegen bedanken, die in der heutigen Debatte dazu bereit waren, in dieser ernsten Situation kooperativ zu wirken. Ich glaube, es ist ein Gebot der Stunde, einen angemessenen solidarischen und respektvollen Umgang mit den Opfern zu pflegen; ich glaube, wir alle sind dabei gefordert, aber auch die Medien. Wir alle müssen uns zurücknehmen und dürfen aus einer Tragödie, die vor Kurzem noch außerhalb unseres Vorstellungsbereiches gelegen war, kein politisches Kapital schlagen. Ich denke, auch etwaige Misstrauenskundgebungen sind hier völlig verfehlt.

Hohes Haus! Wir müssen zur Kenntnis nehmen, dass Gewaltverbrechen, so schreck­lich sie auch sind, ein trauriges Faktum unserer Gesellschaft sind. So etwas, ein solcher fürchterlicher Kriminalfall, kann überall passieren, in jeder Stadt, in jedem Land der Welt. Dieses schreckliche Ereignis – Kindesmissbrauch, Inzest, Freiheitsbe­raubung an den eigenen Kindern – hat uns alle zutiefst erschüttert.

Ich möchte mich daher auch bei der Polizei, im Besonderen jener in Amstetten, bedanken, die durch ihr kluges und engagiertes Vorgehen in diesem Fall die ganze grausame Dimension dieser Tat offenkundig gemacht hat. Ich bedanke mich auch herzlich bei der Bevölkerung von Amstetten für ihr solidarisches Verhalten den Opfern gegenüber.

Herr Bundesminister Platter hat gemeint, dass Prävention nicht alles verhindern kann; da hat er sicher recht. Ich möchte daher auch festhalten, dass gerade Sexualdelikte bei den Opfern grausame seelische und körperliche Spuren hinterlassen, die sie oft ein Leben lang begleiten. Daher ist jedes verhinderte Verbrechen ein unschätzbarer Gewinn für unsere Gesellschaft.

Ich glaube daher, dass bei der Prävention wir alle gefordert sind, auch die Politik, und zwar einerseits dadurch, Herr Bundesminister, dass wir in allen Regionen gut aus­gebildete Polizistinnen und Polizisten in entsprechendem Ausmaß zur Verfügung stellen, sowie zweitens dadurch, dass wir gesetzliche Maßnahmen beschließen, wie sie heute etwa im Ministerrat bereits angedacht und beschlossen worden sind. Wir im Parlament werden darüber ja noch die Debatte zu führen haben und die Beschlüsse herbeiführen müssen.

Da geht es darum, die Tilgungsfristen für solche Strafen im Bereich von Sexualdelikten und Gewaltdelikten entsprechend zu verlängern, sie bei schweren Sexualdelikten völlig auszuschließen und damit zu verhindern, dass die Adoption eines Kindes durch einen Sexualstraftäter möglich wird.

Es geht um die Verbesserung der Regelungen zur Anzeigepflicht, um den Sicherheits­behörden zeitgerecht Informationen zukommen zu lassen. Es geht zum Schutz unserer Kinder darum, das Wegweiserecht deutlich zu verbessern, und es geht darum, auch sektorale Berufsverbote für derartige Täter sicherzustellen.

Ich denke, es ist auch richtig, dass wir die Sexualstraftäter-Datei, die es ja zum Teil im Innenministerium schon gibt, entsprechend auch der Justiz zur Verfügung stellen, aber auch jenen Behörden, die entsprechende Zuständigkeiten haben, und öffentlichen Institutionen im Bereich der Kinderbetreuung.

Ich glaube auch, dass die Diskussion über die Erhöhung und die Ausschöpfung von Strafrahmen durchaus legitim ist. Dabei sollten wir auch das Verhältnis etwa von Bestrafungen bei Vermögensdelikten im Vergleich zu Sexualdelikten diskutieren. Nicht nur die Politik ist im Rahmen der Prävention gefordert, sondern auch alle Gebietskör-


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perschaften. Wir haben gerade in diesem Fall gesehen, dass hier allenfalls die Ver­netzung nicht ganz entsprochen hat, dass die Koordination nicht funktioniert hat, dass man vielleicht etwas leichtgläubig war, wie heute schon gesagt worden ist. Hier ist also zu prüfen, welche Verbesserungen möglich sind.

Auch die Medien sind aufgerufen, darüber nachzudenken, wo die Grenze zwischen Sensationslust und dem Schutz der Opfer und dem Schutz der privaten Sphäre liegt. Schlussendlich sind wir alle als Bürgerinnen und Bürger dieses Landes gefordert, mitzuhelfen, indem wir mehr hinschauen und nicht wegschauen. – Danke. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

12.41


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Kößl. Redezeit: ebenfalls maximal 5 Minuten. – Bitte, Sie sind am Wort.

 


12.42.00

Abgeordneter Günter Kößl (ÖVP): Herr Präsident! Frau Bundesminister! Geschätzte Damen und Herren! Vor allem möchte ich feststellen, dass es ganz, ganz wichtig ist, dass es heute diese Debatte gibt. Ich möchte mich als Vizebürgermeister der Stadt Amstetten den Dankesworten meiner Gemeinderatskollegin Königsberger anschließen. Es ist wirklich eine Freude mitzuerleben, mit welcher Solidarität und mit welchem Schulterschluss in der Gemeinde Amstetten den Opfern die Anteilnahme zuerkannt und alles gemacht wird, um diesen Opfern auch entsprechend zu helfen. (Allgemeiner Beifall.)

Es ist aber auch sehr, sehr bedenklich, und in den letzten zehn Tagen habe ich das wirklich mit Bedauern feststellen müssen, mit welcher Pietätlosigkeit verschiedene Medien an ihre Arbeit gehen. Wenn man von Medienmitarbeitern hört: Was gehen mich die Opfer an?, wenn man sie anspricht und ersucht, man möge die Opfer doch in Ruhe lassen, dann möchte ich wirklich sagen, dass es unbedingt an der Zeit ist, dass hier herinnen diskutiert wird, wie man zukünftig mit dem Medienbereich umgehen soll. Wir sind aufgerufen, hier wirklich Maßnahmen zu setzen, um solche Situationen in Zukunft zu vermeiden.

Der Kriminalfall Fritzl, der heute immer wieder angesprochen wird, ist natürlich kein Kriminalfall Amstetten. Dieses Verbrechen eines Einzeltäters kann, und das muss uns klar sein, auch künftig in jeder Gemeinde, in jedem Land, überall stattfinden. Wir sind aufgerufen, gesetzliche Rahmenbedingungen zu schaffen – und heute sind ja bereits einige Anträge im Ministerrat beschlossen worden –, damit es künftig viel schwerer und womöglich ausgeschlossen sein soll, solche Missbrauchsdelikte und solche Ver­brechen tatsächlich in die Tat umzusetzen.

Es muss auch klargestellt werden: Dieser Fall hat auch die abgebrühtesten Krimi­nalisten sehr bewegt. Es ist kaum begreifbar, mit welcher Präzision und Professio­na­li­tät der Täter diese Tat auf lange Sicht vorbereitet hat. In den letzten Wochen ist immer wieder die Aussage gekommen, dass irgendjemand an dieser Kriminal­geschichte schuld sein muss. Ich denke, dass eine Schuldzuweisung überhaupt nicht angebracht ist. Es ist klar herauszustellen, dass von der Polizei, von den Behörden und natürlich auch von der Gemeindeverwaltung – angesprochen werden natürlich auch die ganzen Baumaßnahmen, die in diesem Haus stattgefunden haben – alles gemacht wurde, damit eine solche Situation nicht eintritt. Es hat sämtliche Erhebungen und auch Nachforschungen gegeben vonseiten der Polizei und natürlich auch seitens der Verantwortlichen der Bezirksverwaltungsbehörde.

Wir dürfen nicht vergessen, dass in diesem Haus in den letzten Jahrzehnten über 100 Mieter gewohnt haben. In diesem Haus sind Hunderte Leute aus und ein


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gegangen und haben nichts bemerkt. Die Nachbarn haben nichts bemerkt. Zu behaupten oder überhaupt anzuführen, dass die Behörden – egal ob Polizei oder Bezirksverwaltung – hier versagt hätten oder nicht alles unternommen hätten, damit diese Situation nicht eintritt oder nicht eintreten hätte können, ist an und für sich schlichtweg unrichtig.

Wir sind wirklich aufgerufen und gefordert – ich habe das schon angeführt –, in nächs­ter Zeit die Gesetze, die gesetzlichen Rahmenbedingungen zu verändern, damit es künftig solche Straftaten nicht mehr gibt beziehungsweise sie hintangehalten werden können. (Präsident Dr. Spindelegger gibt das Glockenzeichen.)

Ich möchte von dieser Stelle aus noch einmal allen Verantwortlichen ein herzliches Dankeschön sagen, die im Fall Fritzl so professionell gearbeitet haben. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

12.47


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Pilz. 5 Minuten maximale Redezeit. – Bitte, Sie sind am Wort.

 


12.47.29

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (Grüne): Meine Damen und Herren! Von Abgeordneten der SPÖ, der ÖVP und, so denke ich, schon auch von uns ist einiges Vernünftiges in dieser Causa gesagt worden. Ich will es nicht wiederholen. Ich bin froh, wenn möglichst bald ein Opferschutzpaket von der Justizministerin in dieses Haus gebracht wird und wir so bald wie möglich und mit möglichst viel Erfolg darüber beraten können.

Eine einzige Frage ist heute nicht gestellt worden, und das ist nicht nur für die Opfer eine ganz wesentliche Frage, nämlich: Haben die Behörden, von der Polizei bis zur Bezirkshauptmannschaft, in der Vergangenheit in allen Punkten die nötige Sorgfalt walten lassen? Und es gibt einen Punkt, wo zumindest Fragen berechtigt sind: Wie konnte es sein, dass der Bezirkshauptmann und seine Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen im ersten, im zweiten und im dritten Fall, das heißt im Adoptionsfall und in den beiden späteren Pflegschaftsfällen, das Abstammungsverhältnis, so wie es auch im ABGB vorgesehen ist, nicht ausreichend geprüft haben? Das ist eine ganz entscheidende Frage für die Weiterentwicklung dieses Falles und für die Chance, die dem Täter gegeben worden ist, sein Verbrechen über einen langen Zeitraum unentdeckt fortzu­führen. Diese Frage ist nach wie vor offen, und diese Frage muss auch im Interesse möglicher zukünftiger Opfer geklärt werden. (Beifall bei Grünen und SPÖ.)

Und dann passiert etwas, und da ersuche ich auch die Justizministerin um Aufklärung. Frau Dr. Berger! Sie haben gegenüber der Presse am 2. Mai erklärt, der nieder­österreichische Landeshauptmann habe den Opfern – und Sie sagen: Leider! – seinen persönlichen Anwalt aufgedrängt. Und dann macht dieser persönliche Anwalt, Herr Christoph Herbst, im „Morgenjournal“ am 28. April folgende Feststellung: Frau Thurn­her fragt ihn, ob die Behörden wirklich genau nachgeschaut haben, und der Anwalt der Opfer erklärt – wörtlich! –:

„Entschuldigen Sie, wenn ich nicht ganz mitmache bei diesem Aufklären.“

Und er setzt dann fort: „Ich möchte aber gleich dazu sagen, bis heute, so wie ich das Ganze mitbekomme, gibt es keine Anzeichen dafür, dass es irgendwelche Behör­denfehler gibt.“

Alexander Van der Bellen hat doch darauf hingewiesen, dass hier eine klassische Unvereinbarkeit vorliegt. Ein Anwalt der Opfer hat ausschließlich die Interessen der Opfer nach allen Seiten zu vertreten, nicht nur gegenüber dem Täter, sondern mög­licherweise auch gegenüber Behörden. Und es ist doch nicht anzunehmen, dass der persönliche Anwalt des Landeshauptmannes, der hier aufgedrängt worden ist, mög-


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liche Interessen der Opfer gegen das Land Niederösterreich und die Bezirkshaupt­mann­schaft vertreten wird. (Abg. Kößl: So ein Blödsinn!)

Ist das überhaupt ein erfahrener Anwalt in Opferschutzfragen? – Es stellt sich heraus: Der Vertrauensanwalt des Landeshauptmannes Pröll ist ein reiner Wirtschaftsanwalt, der noch nie einen Opferfall geführt hat, der nichts mit dieser Materie zu tun hat.

Frau Justizministerin, Sie haben sich in diesem Fall eingeschaltet und dafür gesorgt, dass sich eine erfahrene Wiener Anwältin, die bereits viele zumindest irgendwo vergleichbare Fälle betreut hat, um die Opfer so kümmert, wie es sich die Opfer auch verdienen, nämlich mit höchster sachlicher Qualifikation.

An diesem Punkt können wir aber nicht stehen bleiben. Die Interessen der Opfer müssen auch gegenüber den Behörden vertreten werden, und ich hoffe, dass die zuständigen Mitglieder der Bundesregierung dafür sorgen, dass sich der Landes­hauptmann von Niederösterreich nicht weiter in inakzeptabler Art und Weise in dieses Verfahren einmischt. – Danke. (Beifall bei Grünen, SPÖ, FPÖ und BZÖ.)

12.51


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Mag. Hauser. Auch für ihn gilt die maximale Redezeit von 5 Minuten. – Bitte, Sie sind am Wort.

 


12.52.02

Abgeordneter Mag. Gerald Hauser (FPÖ): Herr Präsident! Geschätzte Minister! Hohes Haus! Herr Dr. Peter Pilz hat gerade vorhin festgehalten, dass ÖVP, SPÖ und wahrscheinlich auch die Grünen hier heute vernünftige Reden gehalten haben. Geschätzter Herr Dr. Pilz! Ich halte für unsere Fraktion fest, dass wir über einein­halb Jahre versucht haben, vernünftige Initiativen hier im Hohen Haus einzubringen, die aber von den Regierungsfraktionen und auch von Ihnen abgelehnt wurden.

Ich will nicht sagen, dass dieser schreckliche Fall hätte verhindert werden können, aber in der Zwischenzeit hätte man natürlich schon viele wirksame Gesetze beschließen können, die es Sexualtätern erschweren, zum Beispiel in der Umgebung von Kindern überhaupt anwesend zu sein. (Beifall bei der FPÖ.)

Ich darf einen Fall aus Tirol als Beispiel bringen und aus der „Kleinen Zeitung“ vom 27. Mai 2007 zitieren. Redakteur Michael Sabath hat in der „Kleinen Zeitung“ von damals, vor zirka einem Jahr Folgendes festgehalten:

„Höchste Zeit. – Er wolle die Funktion weiterhin ausüben. Mit ganzer Kraft, wie er meint. Der Vizebürgermeister einer Tiroler Gemeinde und ehemalige VP-Funktionär ist rechtskräftig verurteilt worden. Zu einer Geldstrafe von 9 000 Euro, nachdem man kinderpornografische Fotos und Filme auf seinem Computer sichergestellt hatte. Der feine Herr beteuert nach wie vor seine Unschuld und kann ob der milden Strafe als stellvertretendes Gemeindeoberhaupt gar nicht abberufen werden. Ein Amtsent­hebungs­verfahren ist erst ab einer Verurteilung zu einer Haftstrafe von mindestens einem Jahr möglich.“

Das heißt, wir haben hier einen Vizebürgermeister einer Tiroler Gemeinde, der nach wie vor in Amt und Würden ist, weil er nicht enthoben werden kann und weil er auch nicht genug Druck bekommt, um diese Position zurückzulegen. (Abg. Kickl: Das ist ja unglaublich!)

Hätten wir rechtzeitig die Gesetze verschärft, hätten wir möglicherweise erreicht, dass jemand, der kinderpornografische Videos auf seinem Amts-Computer hat, natürlich nicht für eine Gemeinde, für eine Kommune tätig sein kann. Als Vizebürgermeister hat er zum Beispiel die Möglichkeit, in Kindergärten zu gehen, in die Schule zu gehen, dort


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Kinder zu treffen, auch am Fußballplatz und so weiter. Er soll eine Respektsperson sein, die jederzeit auch mit Kindern in Kontakt treten kann.

Genau das ist das Problem! Die Initiativen von uns, von unserer Partei und von anderen Parteien, die richtigerweise eine Verschärfung der Gesetzeslage vorge­schlagen haben, wurden ignoriert, wurden von den Regierungsparteien und von den Grünen vom Tisch gefegt, und es wurden einfach beide Augen zugedrückt. (Beifall bei der FPÖ.)

Was ist in der Zwischenzeit passiert? – Man hat sich eines gesellschaftspolitisch wirk­lich sehr wichtigen Themas angenommen. Man hat die Homo-Ehe ausreichend diskutiert. Das letzte halbe, drei viertel Jahr war bestimmt von der Diskussion über die Homo-Ehe, ob man jetzt am Standesamt heiraten darf oder nicht heiraten darf, welche Möglichkeiten der Adoption von Kindern man hat. Das war also das, was ÖVP, SPÖ und auch den Grünen hier im Hohen Haus wichtig und notwendig erschien, während man auf der anderen Seite das Fundament unserer Gesellschaft, nämlich die Familie vergessen hat.

Wo hat man denn in dieser Zeit hüben oder drüben einmal darüber nachgedacht, wie man es den Familien erleichtern kann, täglich über die Runden zu kommen bei den gestiegenen Preisen? Wo ist denn das freiheitliche Steuermodell des Familiensplittings diskutiert worden? Das wurde erst jüngst von den Regierungsparteien abgelehnt! Die Entlastung der Familie hat nicht stattgefunden. Stattdessen hat man vernünftige frei­heitliche Initiativen zur Verschärfung der Bestrafung des sexuellen Missbrauchs abgelehnt und nichts für die Familien weitergebracht.

Wenn man heute eine Tageszeitung anschaut und feststellt, dass das erste Quartal des Jahres 2008 ein „Raubritter-Quartal“ war und die Regierung um sechs Prozent mehr Steuern eingenommen hat als im Vergleichszeitraum des Vorjahres und dass jede Familie 400 € mehr im Jahr zu bezahlen haben wird, dann muss ich sagen, es ist höchst an der Zeit, dass man gesellschaftspolitisch umdenkt und sich endlich einmal mit der Familie als Kern unserer Gesellschaft beschäftigt und sich nicht mit Themen wie Homosexuellen-Ehe permanent herumschlägt oder auch versucht, wie seitens der Grünen in Tirol geschehen, Diskussionen und Literatur auch in die Schulen einzu­bringen (Präsident Dr. Spindelegger gibt das Glockenzeichen), um in den Schulen über Homo- und Schwulen-Ehen nachhaltig zu diskutieren. Das ist ein gesellschafts­politisches Bild, das wir ablehnen. Wir stehen hinter den Familien. – Ich danke. (Beifall bei der FPÖ.)

12.57


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Haub­ner. – Bitte, Sie sind am Wort.

 


12.57.24

Abgeordnete Ursula Haubner (BZÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Mitglieder der Bundesregierung! Hohes Haus! Werte Zuseherinnen und Zuseher an den Fernsehapparaten zu Hause! Gewalt hat viele Gesichter, und eines der ab­scheulichsten Gesichter ist sexuelle Gewalt und sexueller Missbrauch.

Einer der unfassbarsten Fälle ist jener des Herrn F. Trotzdem sollten wir angesichts dieses Falles, der so unfassbar ist, nicht vergessen, dass auch in Österreich Kinder tagtäglich körperliche und seelische Gewalt erleiden. Daher ist nicht erst seit heute Handlungsbedarf gegeben, sondern schon seit sehr, sehr langer Zeit. (Beifall beim BZÖ.)

Gerade das BZÖ hat in der letzten Regierung die psychosoziale Prozessbegleitung aus­gebaut, begonnen, den Strafrahmen für Sexualtäter zu verschärfen, den Kinder-


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beistand eingeführt oder auch die Tilgungsfristen verlängert. Und das BZÖ hat auch vor eineinhalb Jahren ein Maßnahmenpaket, eine Allianz für die Kinder vorgelegt, das wir heute noch erweitert haben und das wir mit Nachdruck einfordern.

Wir verlangen seit eineinhalb Jahren von Ihnen, sehr geehrte Frau Bundesministerin, dass Sie endlich die notwendigen Schritte setzen. In einer Regierung, die sehr groß in den Ankündigungen ist, ist der Eindruck entstanden, dass Sie unbegreiflich untätig im Kinderschutz sind. Frau Bundesministerin, es hätten bei Ihnen schon längst die Alarm­glocken schrillen müssen. Es bedarf nicht wieder eines schrecklichen Falles wie dieses, dass Sie etwas tun und dass Sie dringend notwendige Maßnahmen setzen, die die Menschen von Ihnen zu Recht erwarten, nämlich dass Sie Gesetze vorlegen, damit es in Zukunft nicht mehr möglich ist, dass ein Vergewaltiger, der ein vierjähriges Kind vergewaltigt hat, dafür zweimal Gnade bekommt, dass er zwar für fünf Jahre verurteilt wird, aber nur zehn Monate absitzen muss und dann noch eine bedingte Entlassung und Probezeit bekommt; damit es in Zukunft nicht mehr möglich ist, dass rechtskräftig verurteilte Kinderschänder nach Verbüßung ihrer Strafe sich erneut im Umfeld von Schulen und Kindergärten herumtreiben können, ohne dass jemand etwas tun kann – wie im Salzkammergut zum Beispiel –, oder dass ein im Zusammenhang mit Kinder­pornographie rechtskräftig verurteilter Lehrer wieder Kinder unterrichten kann!

Daher verstehe ich die Eltern, daher verstehe ich die Kolleginnen und Kollegen auch von dieser Schule, die sagen, das ist nicht zumutbar, das ist unfassbar, was hier geschieht. Hier sage ich, Frau Bundesministerin, das hätte, wenn Sie rechtzeitig gehandelt hätten, vermieden werden können. Daher war und ist unser Misstrauen Ihrer Arbeit gegenüber absolut berechtigt. Es hat sich für uns in dem letzten Jahr der Eindruck sehr verstärkt, dass Sie viel investieren, damit Täter eine zweite Chance bekommen, aber relativ wenig investieren, damit keine Chance mehr besteht, dass Kinder zu Opfern werden.

Sehr geehrte Damen und Herren! Strafen und Kontrollen zu erhöhen und zu ver­schärfen ist ganz wichtig und richtig, und dazu steht das BZÖ (Beifall beim BZÖ), aber wir stehen auch dazu, dass Vorsorge und Schutz vor Übergriffen mindestens genauso wichtig sind. Daher braucht es die Zivilcourage, die heute schon vielfach angesprochen wurde, das Sensibilisieren, um Hilferufe von Kindern zu verstehen, und das kann auch mit einer generellen Anzeigepflicht bei begründetem Verdacht geschehen. (Präsidentin Dr. Glawischnig-Piesczek übernimmt den Vorsitz.)

Wir glauben auch, dass eine regelmäßige zusätzliche Vorsorgeuntersuchung im Klein­kindalter hier etwas bewirken kann. Im Rahmen des Mutter-Kind-Passes ist das mög­lich. Dass der Weg nicht so falsch ist, zeigt ja auch, dass gestern die ÖVP Burgenland einen Maßnahmenkatalog verabschiedet hat und genau das auch in ihre Forderungen mit aufgenommen hat, genau diese Forderung des BZÖ. Daher denke ich, dass auch dieses Parlament vielleicht von ÖVP-Seite dafür offen sein wird.

Was brauchen wir noch? – Wir brauchen ganz dringend eine bessere finanzielle und personelle Ausstattung der Jugendwohlfahrtsträger, aber auch der Kinderschutz­grup­pen in den Kinderspitälern, die seit 2004 gesetzlich verankert sind, denn Kinder brauchen, wenn Eltern die Gefahren nicht erkennen beziehungsweise wenn Eltern im Umgang mit Kindern versagen, ein verlässliches Netzwerk, das ihre Interessen vertritt.

Frau Dr. Rotraud Perner hat einmal gesagt, gegen Gewalt hilft nur Öffentlichkeit: hin­schauen, reden, helfen und handeln. – Daher rufe ich Sie auf: Verschließen Sie die Augen nicht weiter! Wenn Sie jetzt beginnen, Frau Bundesministerin, die eine oder andere richtige Antwort zu geben, dann kommt sie zwar spät, aber wir werden sehr genau beobachten und bewerten, ob diese Antworten auf dieses Problem ausreichend


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sind. Kinderschutzarbeit ist eine gemeinsame Verantwortung, eine gemeinsame Ver­antwortung von Politik und Gesellschaft.

Wir alle müssen den Anspruch von Kindern wahrnehmen: den Anspruch auf ein glückliches und ein unbeschwertes Leben, auf Liebe und auf Zuneigung und das Recht, vor Gewalt geschützt zu sein. – Danke. (Beifall beim BZÖ.)

13.03


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Als nächste Rednerin gelangt Frau Abgeordnete Mag. Wurm zu Wort. Die Fernsehredezeit ist beendet, daher gibt es nur mehr eine freiwillige Redezeitbegrenzung: 4 Minuten. – Bitte.

 


13.03.53

Abgeordnete Mag. Gisela Wurm (SPÖ): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Minis­terin! Sehr geehrter Herr Minister! Sehr geehrte Damen und Herren! Michael Haneke hat einmal gesagt, manchmal ist die Wirklichkeit viel unglaubwürdiger als etwas Erfundenes. – Das Unfassbare ist passiert. Mitten unter uns. In einem Kellerverlies in Amstetten. Ein unglaubliches Martyrium, das Tochter und Kinder des Josef F. erlebt haben.

Das Grausame an Straftaten, die im eigenen Familienkreis verübt werden, ist, dass die Täter diejenigen sind, die einem am Nächsten stehen sollten. Oft sind es die Väter, die Ehepartner, die Lebensgefährten, die Söhne. Der Tatort, das sind die eigenen vier Wände, in denen man sich eigentlich wohlfühlen, sicher fühlen sollte.

Wir sollten uns auch ins Gedächtnis rufen, dass nach wie vor in Europa die häusliche Gewalt bei den Frauen zwischen 14 und 45 Jahren die Todesursache Nummer eins ist. Jede fünfte Frau macht in ihrem Leben mindestens einmal eine Gewalterfahrung. Und da, sehr geehrte Damen und Herren, dürfen wir nicht zusehen. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der Grünen.)

Österreich hat hier schon vieles auf den Weg gebracht. Wir haben letzte Woche hier im Parlament, im Hohen Haus die Möglichkeit gehabt, die Gäste des Europarates zu beherbergen. Es sind sehr viele gekommen und haben die Schlusskonferenz hier in Wien besucht. Und warum hat man Wien als Tagungsort für die Schlusskonferenz gegen häusliche Gewalt gewählt? – Weil wir wirklich Vorbildwirkung haben in Bezug auf Gewaltschutzgesetze.

Sehr geehrte Damen und Herren, ich kann mich noch sehr gut daran erinnern, als damals Johanna Dohnal und Franz Vranitzky begonnen haben, über dieses Tabu­thema „Gewalt in der Familie“ überhaupt zu sprechen. Es war eine lange Vorarbeit nötig. Sechs, sieben Jahre hat es bedurft, damit wir hier im Hohen Haus eine Mehrheit für das Gewaltschutzgesetz 1 bekommen haben. Das war nicht einfach und das war keine Selbstverständlichkeit, dass man endlich darüber gesprochen hat, dass es häusliche Gewalt, dass es Gewalt in der Familie überhaupt gibt.

Sehr geehrte Damen und Herren, ich kann mich noch gut an die Debatte erinnern, wie sie hier 1996 geführt wurde, und es war eine Fraktion hier im Hohen Haus, die FPÖ, die damals gegen dieses Gesetz gestimmt hat, weil sie das Eigentumsrecht vor das Recht auf körperliche Integrität gestellt hat.

Jetzt haben wir dieses Gewaltschutzgesetz, und es wurde auch weiter verbessert und novelliert. Ich erinnere daran, dass wir den Stalking-Paragraphen eingeführt haben. Auch damals hat man uns gesagt, das wird ein totes Recht, das ist ein Paragraph, der nie angewendet werden wird. Aber es ist das Gegenteil passiert. Selbstverständlich ist er angewandt worden.


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Auch jetzt mit dem Gewaltschutzpaket 2, das die Frau Ministerin in die Begutachtung geschickt hat, werden Verbesserungen geschaffen – das wurde hier schon erwähnt –, und es werden weitere Maßnahmen folgen. Es ist zum Beispiel an eine Verlängerung der Tilgungsfristen gedacht, an eine Novellierung des Sexualstrafrechtes, des Adop­tionsrechtes et cetera.

Andererseits, sehr geehrte Damen und Herren, fragen wir uns trotzdem: Wie kann so ein Verbrechen passieren? Mitten unter uns, in einem Kellerverlies in Amstetten? Und viele fragen sich: Wer ist schuld? Sind es die Behörden, ist es die Polizei, ist es die Familie? Wo haben wir selbst vielleicht nicht hingeschaut, sondern weggeschaut?

Dieser Appell ist schon oft gefallen, und das sollte uns als MitbürgerInnen auch dazu auffordern, in Zukunft immer hinzuschauen, wenn es Hilferufe gibt, nachzuschauen, wenn es oft auch nur kleine Zeichen gibt, und sich nicht zu denken: Das geht mich nichts an, das ist nicht meine Familie, ich schaue lieber weg.

Ich glaube, wir sollten uns auch das Motto des Europarates noch einmal zu Herzen nehmen: Wir müssen das Schweigen brechen! Auch in Bezug auf Gewalt in der Familie. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten von ÖVP und Grünen.)

13.08


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Zu einer tatsächlichen Berichtigung hat sich Herr Abgeordneter Mag. Heribert Donnerbauer zu Wort gemeldet. Sie kennen die gesetzlichen Bestimmungen. – Bitte, Herr Abgeordneter.

 


13.09.00

Abgeordneter Mag. Heribert Donnerbauer (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Frau Bundesministerin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Abgeord­neter Pilz hat behauptet, es wäre den Opfern in diesem Fall F. aus Amstetten der Anwalt Dr. Herbst „aufgedrängt“ worden, und dieser wäre der persönliche Rechts­anwalt des Landeshauptmannes von Niederösterreich.

Ich berichtige tatsächlich: Weder wurde Herr Dr. Herbst den Opfern „aufgedrängt“ – sondern es war ein Angebot des Landes Niederösterreich, hier zu unterstützen –, noch ist Herr Dr. Herbst der persönliche Anwalt des Herrn Landeshauptmannes von Nieder­österreich.

Im Übrigen wird Herr Dr. Herbst nach bestem Wissen und Gewissen, mit voller Kom­petenz und mit Engagement die Opfer in dieser Angelegenheit vertreten. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

13.09


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Es war die übliche Vermischung, als tatsächliche Berichtigung nicht vollständig korrekt. (Abg. Steibl: Die „übliche Ver­mischung“? Was soll das heißen? – Weitere Zwischenrufe bei der ÖVP.)

Als nächste Rednerin zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Riener. – Bitte.

 


13.10.01

Abgeordnete Barbara Riener (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Frau Bundes­ministerin! Herr Bundesminister! Werte Kolleginnen und Kollegen im Hohen Haus! Ich darf vorerst die Schüler der Hauptschule Fehring aus dem Bezirk Feldbach in der Steiermark ganz herzlich begrüßen! (Beifall bei der ÖVP.)

Seit gut einer Woche wird Österreich von einem einzigen Mann geschockt. Wie kann ein Mensch anderen, seinem eigenen Kind das antun? Es übersteigt die Vorstellungs­kraft von den meisten von uns. Ja, wir können uns das gar nicht vorstellen, wir bringen das in unsere Köpfe gar nicht hinein, was hier passiert ist. Wir wollen uns schützen vor


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so viel krimineller Energie. Ein nachvollziehbarer Prozess, vor allem bei jenen, die in naher Verbindung mit dem Täter waren und, so scheint es, nichts bemerkt haben: der Schutz vor dem Grauen.

Es gibt auch das Gefühl der Anteilnahme mit der Tochter, die missbraucht und der Freiheit beraubt wurde, mit jenen Kindern der Tochter, die nie das Tageslicht, den Himmel, die Bäume, einen Regenbogen gesehen haben, mit jenen, die diese krank­hafte gewaltsame Macht zu spüren bekommen haben. Beruhigend für uns: Sie sind alle von Fachleuten gut betreut, und auch die anderen drei Kinder sind dort wohl behütet.

Wohl behütet ja, aber mich beunruhigt sehr die Vorstellung, dass diese Menschen Unendliches erleiden mussten, der Freiheit beraubt wurden und nun ebenfalls nicht frei sind. Sie werden von den Medien belagert. Wer schießt das erste Foto? Es wird ver­sucht, ein Gesicht, eine Gestalt zu erhaschen, die neuesten Neuigkeiten zu präsen­tieren.

Informationspflicht ist das eine, Opferschutz muss aber immer Vorrang haben. Es gibt Zeugenschutzprogramme für Opfer, wo deren Identität verändert, deren Aufenthaltsort geheim gehalten werden. Die Öffentlichkeit – also wir alle – muss sich in ihrer Gier nach Sensation zurücknehmen. Ich möchte hier einen Appell dahin gehend aus­sprechen, dass ein Opferschutzprogramm in Österreich in dieser Form nicht notwendig ist, dass Opfer neben dem ganzen Leid, das sie verarbeiten müssen, von Medien unbehelligt bleiben und die persönliche Freiheit in allen Belangen über alles gestellt wird. (Beifall bei der ÖVP.)

Viele gewaltsame Einflüsse über Fernsehen und Internet strömen auf uns ein. Fachleute weisen uns darauf hin, dass viele Bilder in ihren Botschaften sehr, sehr subtil sind. Man stumpft ab und schützt sich. Das bedeutet oft, Richtig und Falsch erfahren eine fließende Grenze. Die Wahrnehmung wird nicht geschärft, das Nach­fragen und das Hinterfragen werden nicht gefördert.

Gleichzeitig muss uns bewusst sein, dass wir nicht jeden Menschen mit krimineller Energie verändern können, dass nicht jede Tat vermeidbar ist. Es wird immer wieder Menschen geben, die Gut nicht von Böse und Richtig nicht von Falsch unterscheiden können. Ein solches Verhalten muss sehr klare Strafen mit einem verschärften und erhöhten Strafausmaß zur Folge haben.

Zusammenfassend unterstreiche ich neben Gewaltprävention und auch Unterstützung in der Sozialarbeit – sie wurde bereits angesprochen – die Vereinbarung im Ministerrat: einen umfangreichen Opferschutz, auch vor den Medien, die Einführung einer Straftäterdatei für Sexual- und auch für Gewaltstraftäter gegen Kinder. Auch das muss letztendlich in der Jugendwohlfahrt Eingang finden. (Beifall bei der ÖVP.) Bei solch grausamen Taten muss der Strafrahmen ausgedehnt werden, und die Täter müssen die volle Härte des Gesetzes zu spüren bekommen.

Ich danke unserem Klubobmann Wolfgang Schüssel für seine behutsame, aber auch klare Art der Darstellung. Gerade mir als Sozialarbeiterin, aber auch vielen anderen von uns wird er aus dem Herzen gesprochen haben. Für uns in der ÖVP ist es wichtig, dass wir alle sensibler in der Wahrnehmung werden. Obwohl nicht alles verhindert werden kann, ist Hinschauen und Hinterfragen keine Einmischung in die Privatan­gelegenheiten, sondern zeugt von notwendiger Zivilcourage zum Schutz unserer Kinder. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

13.14



Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll58. Sitzung / Seite 110

Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Als nächste Rednerin gelangt Frau Abgeordnete Mag. Weinzinger zu Wort. 5 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte, Frau Abgeordnete.

 


13.14.51

Abgeordnete Mag. Brigid Weinzinger (Grüne): Frau Präsidentin! Herr Minister! Hohes Haus! Das Inzestverbot ist weniger eine Regel, die es untersagt, die Mutter, Schwester oder Tochter zu heiraten, als vielmehr eine Regel, die dazu zwingt, die Mutter, Schwester oder Tochter einem anderen zu geben, sagt der Anthropologe Lévi-Strauss. Fällt Ihnen etwas auf? – Es geht nicht darum, dass die Väter, Brüder oder Söhne nicht geheiratet oder weggegeben werden dürfen, es geht darum, dass der Besitzanspruch des Mannes an der Mutter, Schwester oder Tochter festgehalten wird. Und darum geht es in Wirklichkeit auch bei diesem Fall.

Sie können jetzt vielleicht sagen, ja, okay, der gute Lévi-Strauss ist auch nicht mehr der Aktuellste, der Text stammt immerhin aus dem letzten Jahrhundert, ist zirka 60 bis 70 Jahre alt. Was geht uns das heute noch an? – Aber hat sich das patriarchale Familienbild denn wirklich so grundlegend geändert, dass es nicht genau wieder das Thema ist, dass hier – im Fall F. auf die Spitze getrieben – ein Mann den absoluten Besitzanspruch an seinen Kindern, an seiner Tochter und – es würde mich nicht überraschen – auch an seiner Frau behauptet hat? Ist es nicht so, dass dieses Wegschauen, das heute so oft genannt wurde, ja in Wirklichkeit ein Produkt dessen ist, dass es so normal erscheint, wenn ein Mann den Herrn über die Familie spielt und sich nach außen hin halt anständig benimmt und, wie in den Reaktionen immer zu hören war, auch immer freundlich grüßt? Sagt das, wie jemand seine Nachbarn grüßt, irgend­etwas darüber aus, wie er sich den Menschen in seiner eigenen Familie gegenüber verhält? – Ganz offensichtlich nicht.

Und dieselbe Einstellung orte ich auch in einigen der Reaktionen, mit hoher Wahr­scheinlichkeit sehr unbewusst getätigt, wieder. Da ist bei diesem Fall, wo sogar das Haus in den Medien als „Horrorhaus“ bezeichnet wird, die Rede von der „gesteigerten sexuellen Potenz“ des Täters. Schwingt da nicht eigentlich so ein bisserl mit: toller Hengst, klasser Bursch, der hat halt etwas drauf? (Zwischenrufe bei der ÖVP.) Die Männer regen sich auf. Sehr bezeichnend!

Da wird gesprochen davon, dass er seine „Tochter und Geliebte“ heimlich versorgt hat, oder was auch immer der Kontext war. „Geliebte“? – Wovon reden wir?! Das Ver­brechen des Herrn F. ist nicht, dass er sich heimlich eine Geliebte mit einer Zweit­familie gehalten hat, das Verbrechen besteht darin, dass er seine elfjährige Tochter das erste Mal vergewaltigt und danach serienweise immer wieder vergewaltigt hat, dass er seine Tochter gefangen genommen hat im Alter von 18 oder 19 Jahren und eingekerkert hat und über 24 Jahre gefangen gehalten hat mit ihren Kindern. (Abg. Großruck: Was haben Sie für eine Phantasie?) – Das ist eine Phantasie, Herr Abgeordneter Großruck? Sie bezeichnen das, was ich als Verbrechen bezeichne, als Phantasie? (Abg. Großruck: Aber nein!) Das sollten Sie zurücknehmen! (Beifall bei den Grünen. – Abg. Großruck: Sie verstehen das Ganze nicht!)

Die systematischen Vergewaltigungen, die Inbesitznahme der Person Tochter mit ihren Kindern durch den Herrn F., das ist eine Phantasie, sagt der Menschenrechtssprecher der ÖVP. Sie haben ein echtes Problem in Ihrer Partei, wenn das Menschen­rechts­vertreter sagen. (Beifall bei den Grünen. – Abg. Großruck: Nein, nein! So habe ich das nicht gesagt! Sie phantasieren!) Okay, der Herr Abgeordnete und Menschen­rechts­sprecher Großruck findet weiterhin, ich phantasiere, wenn ich den Täter F. dessen beschuldige, dass er systematisch vergewaltigt hat, systematisch seine Tochter über Jahrzehnte hinweg eingesperrt und eingekerkert hat und damit in Besitz genommen


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hat, in jeglicher Interpretation des Wortes in Besitz genommen hat. Da hat keine Phan­tasie eine Rolle dabei zu spielen.

Was der Aufruhr in diesem Haus, glaube ich, belegt, ist, wie heikel es selbst in diesem Haus ist, die tatsächlichen gesellschaftlichen Hintergründe, die Familienbilder, die im Mittelpunkt stehen, auch nur anzusprechen. Die Empörung, stelle ich fest, war ausschließlich bei den Männern der ÖVP und FPÖ zu bemerken.

Dieselbe Geringschätzung, die herauszulesen ist gegenüber Frauen und Kindern, ist in meinen Augen auch der Grund, warum es bei der Behörde zu so einem eher saloppen Umgang kommen konnte. Ich mache keinem einzelnen Menschen in einer der Behörden, die gearbeitet haben, einen Vorwurf, aber ich stelle mir dieselbe Frage, die sich viele, viele Menschen in Österreich zurzeit stellen: Wie kann es das geben? Da läuft ein Mädchen von zu Hause weg, verschwindet danach, und dann werden der Reihe nach drei Babys von dieser Tochter mit einem Begleitbrief vor die Schwelle des Elternhauses gelegt, von dem das Mädel weggelaufen ist. Und kein Mensch fragt sich irgendetwas, die Behörden tauschen sich nicht aus untereinander?

Dann geht Landeshauptmann Pröll her, bestellt einen Mann – natürlich – als Anwalt der Opfer. (Zwischenrufe bei der ÖVP.) Es ist in dieser Angelegenheit ein Zeichen „besonderer Sensibilität“, für ein sexuelles Missbrauchsopfer sofort einen männlichen Anwalt aus dem Hut zu zaubern. Und das Erste, was dieser Anwalt zu tun hat, ist, medial zu verkünden: Die Behörden trifft sicher keine Schuld!

Das wissen Sie schon, auf Anhieb, sofort, am ersten Tag? – Mir kommt das befremd­lich vor. Ich glaube, dass jene Politiker und Politikerinnen, die die Behörden in Bezug auf Ressourcen, Infrastruktur und Ausbildung von Mitarbeitern so schlecht ausstatten, an einem allfälligen Behördenversagen – falls dieses vorliegt – eine Mitschuld tragen. Wenn alles weiter so bleibt wie bisher, dann schützt uns nichts davor, dass gerade heute ein anderer Fall dieser Art passiert. (Beifall bei den Grünen.)

13.20


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Dr. Kurzmann. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 3 Minuten. – Bitte.

 


13.20.58

Abgeordneter Dr. Gerhard Kurzmann (FPÖ): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich möchte gleich zu Beginn meiner Ausführungen die Unterstellung der Vorrednerin zurückweisen: Wir Freiheitlichen haben während Ihrer Rede überhaupt keine Zwischenrufe gemacht! Wir haben Ihre Rede gar nicht kom­mentiert, Frau Kollegin! Ich weiß nicht, was Sie da annehmen, aber die Freiheitliche Partei denkt sich jedenfalls ihren Teil bei Ihren Ausführungen. Wir haben aber nicht dazwischengerufen. (Beifall bei der FPÖ. – Zwischenrufe bei den Grünen.)

Meine Damen und Herren, wenn man sich heute die Reden der Regierungsmitglieder, aber auch vieler Abgeordneter dieses Hauses in den vergangenen Stunden angehört hat, könnte man den Eindruck gewinnen, dass ein Kriminalfall diese Republik und ihre Verantwortlichen aufgerüttelt hat; dass man plötzlich zur Erkenntnis kommt, dass die österreichischen Gesetze die Kinder und Jugendlichen nicht so umfassend schützen, wie das bisher immer behauptet wurde; und dass der Gesetzgeber bisher bei Weitem nicht alles getan hat, um den Schutz der Schwächsten in dieser Gesellschaft – und das sind nun einmal Kinder und Jugendliche – nachdrücklich sicherzustellen.

Der Herr Innenminister hat zu Recht die österreichische Polizei gelobt, obwohl er – er weiß das ganz sicher – ja einer der Hauptverantwortlichen dafür ist, dass der Polizei­apparat ausgedünnt wird und die Polizeibeamten nur mehr unter Aufbietung aller Kräfte ihren Aufgaben nachkommen können. Die Frau Justizministerin spricht über


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einen verstärkten Opferschutz und kündigt ein zweites Gewaltschutzgesetz an. Und der Herr Klubobmann der ÖVP Dr. Schüssel hat gesagt, da sei etwas aus der Balance geraten und der Strafrahmen oder die Strafen, die von den Richtern verhängt werden, stimmen nicht mehr mit dem überein, das er als gerecht empfinde. – Meine Damen und Herren, das ist eine späte Erkenntnis! Dr. Schüssel hätte es in seiner Zeit als Kanzler dieser Republik sicher in der Hand gehabt, für das Erlassen der entsprechenden Gesetze zu sorgen.

Meine Damen und Herren, Tatsache ist, dass die Gewaltbereitschaft gegenüber Kin­dern und Jugendlichen in den vergangenen Jahren sprunghaft zugenommen hat. Ich habe mir mit Absicht Zeitungsartikel aus der Vergangenheit ausdrucken lassen. Ich zitiere:

Weil es nervte: Vater prügelte Baby fast tot. – Zitatende.

Oder: Baby wurde schwer misshandelt. Vier Monate altes Baby hat Schütteltrauma und Gehirnblutungen. – Zitatende.

Oder: Vater beruhigte Baby mit der Faust: Schädelbruch. – Zitatende.

So geht das weiter; die Zahl der Beispiele ließe sich fast beliebig vermehren.

Ein wesentlicher Grund dafür besteht zweifellos darin, dass noch immer zu viele bei Gewalt gegenüber Kindern wegschauen. Das war die Erkenntnis eines Symposiums, das schon im Jahr 2003 in Salzburg abgehalten wurde. Der Titel des Symposiums lautete: Gewalt gegen Kinder und Missbrauch von Kindern – was tun? Bei diesem Symposium hat eine Ärztin ihre Berufskollegen, die Ärzte, dazu aufgerufen, die Verantwortung wahrzunehmen, hellhörig zu sein und die Anzeigepflicht – die ja im Jahr 2001 im Ärztegesetz abgeschafft worden ist – wieder einzuführen.

Meine Damen und Herren, über das Thema § 54 Abs. 5 Ärztegesetz haben wir in diesem Haus schon öfter diskutiert. Ich habe im vergangenen Jahr im Petitions­aus­schuss eine Bürgerinitiative des Herrn Roman Ertl aus Neuseiersberg unterstützt. Diese Bürgerinitiative hat es sich zum Ziel gesetzt, die ausnahmslose Anzeigepflicht von Gewalttätern, wie es vor der Novelle 1998 der Fall war, wieder einzuführen. Von den Sozialdemokraten, der ÖVP und den Grünen, aber auch vom BZÖ wurde diese Bürgerinitiative am 20. September 2007 im Petitionsausschuss abgeschmettert, nachdem sowohl das Bundesministerium für Justiz als auch das Bundesministerium für Gesundheit, Jugend und Familie unglaubliche Stellungnahmen abgegeben hatten. (Zwischenruf der Abg. Zwerschitz.)

Frau Bundesministerin, ich habe Ihnen diese Stellungnahme von einigen Wochen vorgelesen. Sie haben damals genauso ungläubig geschaut, wie Sie das heute tun. Ich glaube, Sie haben Handlungsbedarf, wenn in Ihrem Ministerium eine Ministerial­beam­tin schreibt:

„Aus Sicht des Bundesministeriums für Justiz bleibt anzumerken, dass in Kreisen der Jugendwohlfahrt auch ein bestimmter Zweifel an der Wirksamkeit strafrechtlicher Maßnahmen zum Kinderschutz besteht.“

Meine Damen und Herren, das ist ja unglaublich! Wie soll man denn sonst reagieren? Soll man die Täter straffrei lassen, wenn die Justiz Zweifel hat, ob Strafen helfen?! – Ich glaube, hier ist ein Umdenken notwendig. Setzen Sie die richtigen Schritte, dann werden wir Sie unterstützen! (Beifall bei der FPÖ.)

13.26


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Mag. Darmann. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 5 Minuten. – Bitte.

 



Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll58. Sitzung / Seite 113

13.26.33

Abgeordneter Mag. Gernot Darmann (BZÖ): Frau Präsidentin! Geschätzte Mitglieder der Bundesregierung! Hohes Haus! Ich darf im Folgenden einige Entschließungs­anträge des BZÖ einbringen, die auf die Wortmeldungen des BZÖ in der bisherigen Debatte Bezug nehmen.

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Ing. Westenthaler, Mag. Darmann, Kollegin und Kollegen betreffend Zentrales Register für Sexualverbrecher

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesregierung wird ersucht, dem Nationalrat bis zum 4. Juni 2008 einen Gesetzesvorschlag zu übermitteln, der die Schaffung eines zentralen Registers für Verurteilungen nach dem zehnten Abschnitt des Strafgesetzbuches vorsieht und es Personen, die ein berechtigtes Informationsinteresse glaubhaft machen, ermöglicht, auf dieses im Wege einer Trefferabfrage zuzugreifen.

*****

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Ing. Westenthaler, Mag. Darmann, Kollegin und Kollegen betreffend Berufsverbot für Sexualverbrecher

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesregierung wird ersucht, dem Nationalrat bis zum 4. Juni 2008

1. einen Bericht darüber zu übermitteln, welche Möglichkeiten bestehen, ein umfas­sendes und wirksames Berufsverbot für Sexualstraftäter zum Schutz möglicher künf­tiger Opfer im Bereich des Bundes, der Länder, Gemeindeverbände, Gemeinden und anderer juristischer Personen, soweit sie in Vollziehung der Gesetze handeln, in aner­kannten Kirchen, Religionsgesellschaften und religiösen Bekenntnisgemeinschaften, sowie in Vereinen und der Privatwirtschaft einzuführen und

2. einen Gesetzesvorschlag zur Umsetzung dieses Vorhabens, soweit es die Gesetzgebung und Vollziehung des Bundes betrifft, zu übermitteln.

*****

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Ing. Westenthaler, Mag. Darmann, Kollegin und Kollegen betreffend Bewusstseinsbildung und Verantwortung für Unmündige

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesregierung wird aufgefordert, Gesetzesvorschläge vorzulegen, die

1. die Möglichkeit schaffen, extrem gefährliche Kinder – ohne sie in Haft zu nehmen – zum Schutz der Bevölkerung kurzfristig zwangsweise anzuhalten, um sie einer intensiven Betreuung zu unterziehen,

2. bei Straftaten durch Unmündige ein dem Jugendgerichtsgesetz vergleichbares Ins­trumentarium vorsehen, insbesondere eine Ermahnung und Belehrung des Kindes und


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seiner Erziehungsberechtigten sowie die Möglichkeit eines außergerichtlichen Tataus­gleichs und der Vorschreibung gemeinnütziger Arbeit schaffen, um Kindern deutlich zu machen, dass die Gesellschaft auch bei strafbaren Handlungen von Kindern bereit ist, das gesetzliche Wertesystem zu vermitteln und durchzusetzen und

3. verbesserte Möglichkeiten schaffen, um straffällige Jugendliche in qualifizierten Pflegefamilien nach dem Beispiel der deutschen Sozialpädagogin Petra Peterich unterzubringen, zu sozialisieren und Verhaltensweisen zu vermitteln, die einen verant­wortlichen zwischenmenschlichen Umgang ermöglichen sowie die Konsequenzen von Handlungsweisen aufzeigen.

*****

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Ing. Westenthaler, Mag. Darmann, Kollegin und Kollegen betreffend Strafschärfung für Sexualstraftäter und Kinderschänder

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesministerin für Justiz wird aufgefordert, einen Gesetzesentwurf vorzulegen, der

1. für die Begehung aller Arten von Straftaten an einem Kind einen besonderen, höhe­ren Strafrahmen festlegt,

2. für sämtliche Sexualstraftaten eine erhebliche Anhebung des Strafrahmens vorsieht,

3. für Sexualstraftäter die bedingte Haftentlassung ausschließt und

4. für Sexualstraftäter und insbesondere Kinderschänder effektive und erforderlichen­falls lebenslange Kontrollmaßnahmen nach der Haftentlassung und die Möglichkeit der Einweisung in Anstalten für geistig abnorme Rechtsbrecher auch nach Haftende vor­sieht.

*****

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Ing. Westenthaler, Mag. Darmann, Kollegin und Kollegen betreffend regelmäßige Untersuchungen von Kindern

Dieser Entschließungsantrag wird gerade im Hinblick auf die Tatsache eingebracht, dass gewalttätige Eltern erfahrungsgemäß sehr oft den Wohnsitz und den Hausarzt wechseln, damit Gewaltexzesse nicht entdeckt werden können. Außerdem bleibt Gewalt gegen Kinder in der Familie bis zum sechsten Lebensjahr, also zum Beginn der Schulpflicht, oft unentdeckt. Um dem entgegenzuwirken ist die Einführung eines wirk­samen Kontrollinstruments in Österreich notwendig. In diesem Sinne stellen wir folgenden Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesregierung wird aufgefordert, zum Schutze der Kinder in Österreich vor Gewalt einen Gesetzesentwurf vorzulegen, der Eltern zu einer vierteljährlichen ärzt­lichen Untersuchung ihrer Kindern bis zum Schuleintrittsalter – ähnlich den ärztlichen Untersuchungen von Neugeborenen, die im Mutter-Kind-Pass vermerkt werden –


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verpflichtet und die Familienleistungen wie Kinderbetreuungsgeld und Familienbeihilfe an die Einhaltung dieser Pflicht bindet.

*****

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Ing. Westenthaler, Mag. Darmann, Kollegin und Kollegen betreffend Anzeigepflicht bei Gewalt gegen Kinder

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesregierung wird aufgefordert, Gesetzesentwürfe vorzulegen, die die Schaf­fung einer bundesweiten Vernetzung und Koordinierung der Jugendwohlfahrts­behör­den der Länder vorsehen, diesen ein wirksameres Eingreifen insbesondere in Fällen der Gefährdung von Kindern durch Gewalt auferlegen sowie eine generelle Anzeige­pflicht bei begründetem Verdacht auf Gewalttaten an Kindern vorsehen.

*****

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Ing. Westenthaler, Mag. Darmann, Kollegin und Kollegen betreffend Verjährungsfristen bei Verbrechen an Kindern und Jugendlichen

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesministerin für Justiz wird ersucht, dem Nationalrat ehestmöglich einen Geset­zesvorschlag zu übermitteln, der das Ende der Verjährung von allen Straftaten an Kindern und Jugendlichen jedenfalls frühestens mit der Vollendung des einund­zwanzigsten Lebensjahres des Betroffenen vorsieht und nach dem die Verjährung von Delikten mit schwerer Dauerfolge sowie mit Todesfolge generell ausgeschlossen ist.

*****

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Ing. Westenthaler, Mag. Darmann, Kollegin und Kollegen betreffend Ausschluss der Tilgungen bei Sexualverbrechen

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesregierung wird ersucht, dem Nationalrat bis zum 04. Juni 2008 einen Gesetzesvorschlag vorzulegen, der im Tilgungsgesetz 1972 die Abschaffung der Tilgungen bei Verurteilungen nach dem zehnten Abschnitt des Strafgesetzbuches vorsieht und allen Behörden bei Entscheidungen mit einem Bezug zu einem Kind unbeschränkten Einblick in die Strafregisterauszüge gewährt.

*****

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Ing. Westenthaler, Mag. Darmann, Kollegin und Kollegen betreffend Suche nach vermissten Personen


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll58. Sitzung / Seite 116

Gerade in Hinsicht auf die Tatsache, dass es bei einem Inzestfall wichtig ist, nicht nur Informationen über Verurteilungen nach dem zehnten Abschnitt des Strafgesetzbuches zeitlich unbeschränkt den entsprechenden Behörden zur Verfügung zu stellen, sondern auch die Suche nach vermissten Personen, besonders nach Kindern und Jugend­lichen, intensiv zu betreiben, stellt das BZÖ mit vorweg genannten Abgeordneten folgenden Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesregierung wird aufgefordert, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um sämtliche Vermisstenfälle anhand der aktuellen Erkenntnisse, welche durch den Inzestfall von Amstetten erlangt wurden, erneut zu überprüfen.

*****

Abschließend, im Anschluss an diese eingebrachten Entschließungsanträge, darf ich der Justizministerin, da sie heute hier auf der Ministerbank sitzt, nochmals unsere Forderung nach einer Herabsetzung der Strafmündigkeit bei Jugendlichen näher­bringen, da auch der Fall diese Woche in Klagenfurt gezeigt hat, was passieren kann, wenn Jugendliche, die wegen Straftaten amtsbekannt sind, zu – wenn sich der Vorwurf als wahr herausstellt – wirklich abscheulichen Taten greifen, und nichts, absolut nichts im Interesse des Schutzes der Allgemeinheit sowie im Interesse dieses Jugendlichen selbst getan werden kann.

Es bestehen zwar diverse Möglichkeiten für Behörden, in solchen Fällen freiwillige Maßnahmen einzufordern, aber gerichtliche Schritte setzen kann man nicht, dies ist erst bei Strafmündigkeit ab dem Alter von 14 Jahren möglich. In diesem Sinne ist es notwendig, bei solchen Fällen – zum Schutz der Allgemeinheit sowie der Kinder bezie­hungsweise Jugendlichen selbst – Maßnahmen zu setzen und beispielsweise durch die Herabsetzung der Strafmündigkeit auf unter 14 Jahre zu ermöglichen, dass hier eine Kombination von pädagogischer Betreuung und diversen gemeinnützigen Arbei­ten herbeigeführt werden kann. – Danke vielmals. (Beifall beim BZÖ.)

13.35


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Die soeben von Kollegem Darmann eingebrachten neun Entschließungsanträge sind ordnungsgemäß eingebracht, aus­reichend unterstützt und stehen daher mit in Verhandlung.

Die Anträge haben folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Ing. Westenthaler, Mag. Darmann, Kollegin und Kollegen, ein­gebracht im Zuge der Debatte zu Erklärungen des Bundesministers für Inneres und der Bundesministerin für Justiz gemäß § 19 Absatz 2 der Geschäftsordnung des National­rates zu aktuellen Fragen der Inneren Sicherheit bzw. zu aktuellen Fragen des Gewaltschutzrechts und Opferschutzes, betreffend Zentrales Register für Sexual­verbrecher

Vor über einem Jahr, am 03.05.2007, hat der Nationalrat mit überwältigender Mehrheit die Entschließung 19/E beschlossen. Mit dieser Entschließung formulierte der Nationalrat seinen unbedingten Willen, ein umfassendes und wirksames Berufsverbot für Sexualstraftäter zum Schutz möglicher künftiger Opfer einführen zu wollen.

Konsequenterweise muss neben dem dringend notwendigen Berufsverbot für Sexualstraftäter auch eine Möglichkeit für besorgte Bürger geschaffen werden, sich in


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll58. Sitzung / Seite 117

ihrem persönlichen Umfeld Gewissheit darüber zu verschaffen, ob ihre Kinder einer möglichen Gefahr ausgesetzt sind oder nicht. Eltern, Großeltern, Tageseltern und weitere Personen, die ein berechtigtes Informationsinteresse glaubhaft machen kön­nen, müssen von den Behörden erfahren können, ob sich eine Gefahrenquelle für ihre Kinder in deren Umgebung befindet. Dies lässt sich am ehesten und praktischsten über ein Zentralregister über Verurteilungen nach dem zehnten Abschnitt des Strafgesetz­buches bei einer Behörde erreichen. Die Person, die ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen kann, soll dann im Wege einer „Trefferabfrage“ erfahren können, ob ihr Babysitter, der Fußballtrainer oder der Nachbar etc. einschlägiges Gefahren­potential aufweist. Keinesfalls soll eine umfassende detaillierte Auskunft erteilt werden, sondern schlicht die Information, ob die abgefragte Person eine entsprechende Verur­teilung aufweist oder nicht.

Die unterzeichnenden Abgeordneten stellen daher nachstehenden


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll58. Sitzung / Seite 118

Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird ersucht, dem Nationalrat bis zum 4. Juni 2008 einen Gesetzes-vorschlag zu übermitteln, der die Schaffung eines zentralen Registers für Verurteilungen nach dem zehnten Abschnitt des Strafgesetzbuches vorsieht und es Personen, die ein berechtigtes Informationsinteresse glaubhaft machen, ermöglicht, auf dieses im Wege einer Trefferabfrage zuzugreifen.“

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Entschließungsantrag

der Abgeordneten Ing. Westenthaler, Mag. Darmann, Kollegin und Kollegen, einge­bracht im Zuge der Debatte zu Erklärungen des Bundesministers für Inneres und der Bundesministerin für Justiz gemäß § 19 Absatz 2 der Geschäftsordnung des National­rates zu aktuellen Fragen der Inneren Sicherheit bzw. zu aktuellen Fragen des Gewaltschutzrechts und Opferschutzes, betreffend Berufsverbot für Sexualverbrecher

Vor über einem Jahr, am 03.05.2007, hat der Nationalrat mit überwältigender Mehrheit die Entschließung 19/E beschlossen. Mit dieser Entschließung wurde der Bundes­regierung aufgetragen, dem Nationalrat bis zum 01.09.2007 einen Bericht über die Möglichkeiten eines umfassenden und wirksamen Berufsverbots für Sexualstraftäter zum Schutz möglicher künftiger Opfer sowie bis zum 31.03.2008 einen entsprechen­den Gesetzesvorschlag zur Umsetzung dieses Verbots vorzulegen.

Beide Fristen sind ergebnislos verstrichen. Aufgrund einer diesbezüglichen Anfrage des BZÖ-Klubs an die Päsidentin des Nationalrats hat diese sich brieflich an den Bundeskanzler gewandt. Bundeskanzler Dr. Alfred Gusenbauer führt in seinem Ant­wortschreiben vom 04.01.2008 dazu in larmoyanter Weise sinngemäß aus, dass die Fristüberschreitung zwar bedauerlich sei, es aber wichtiger sei, das Justizministerium in eingefahrenen Arbeitsabläufen nicht zu stören als dem ausdrücklichen Willen des Parlaments nachzukommen und den Schutz künftiger möglicher Opfer sicherzustellen.

Nachdem die Bundesregierung auch auf das Schreiben des Bundeskanzlers weitere vier Monate verstreichen ließ, versuchen es die unterzeichnenden Abgeordneten erneut und stellen wegen der unfassbaren Untätigkeit der Bundesregierung auf die Entschließung des Nationalrates nachstehenden

Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird ersucht, dem Nationalrat bis zum 04. Juni 2008

1. einen Bericht darüber zu übermitteln, welche Möglichkeiten bestehen, ein um­fassendes und wirksames Berufsverbot für Sexualstraftäter zum Schutz möglicher künftiger Opfer im Bereich des Bundes, der Länder, Gemeindeverbände, Gemeinden und anderer juristischer Personen, soweit sie in Vollziehung der Gesetze handeln, in anerkannten Kirchen, Religionsgesellschaften und religiösen Bekenntnisgemein­schaf­ten, sowie in Vereinen und der Privatwirtschaft einzuführen und

2. einen Gesetzesvorschlag zur Umsetzung dieses Vorhabens, soweit es die Gesetzgebung und Vollziehung des Bundes betrifft, zu übermitteln.“

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Entschließungsantrag

der Abgeordneten Ing. Westenthaler, Mag. Darmann, Kollegin und Kollegen, einge­bracht im Zuge der Debatte zu Erklärungen des Bundesministers für Inneres und der Bundesministerin für Justiz gemäß § 19 Absatz 2 der Geschäftsordnung des National­rates zu aktuellen Fragen der Inneren Sicherheit bzw. zu aktuellen Fragen des Gewaltschutzrechts und Opferschutzes, betreffend Bewusstseinsbildung und Verant­wortung für Unmündige

Der Inzestfall von Amstetten hat auf erschreckende Weise gezeigt, wie wichtig es ist, zum Wohle der Bevölkerung und insbesondere der Kinder, genauer Hin- und nicht Wegzuschauen. Neben dem Schutz der Kinder vor Übergriffen darf das Kindeswohl auf der anderen Seite des Rechts nicht außer Acht gelassen werden. Übergriffe von Kindern und Jugendlichen müssen gleichfalls verhindert werden und gefährdete oder straffällige Kinder und Jugendliche best-möglich in die Gesellschaft integriert werden.

Diese Maßnahmen verfolgen eine doppelte Zielrichtung und dienen, wie der Übergriff eines Zwölfjährigen auf eine Achtjährige in Kärnten in der letzten Woche gezeigt hat, letztlich auch dem Schutz der Kinder.

Im Laufe des vergangenen Jahres wurden exakt 33.068 Kinder und Jugendliche bei strafrechtlich relevantem Verhalten von den Sicherheitsbehörden aufgegriffen. Im Be­reich der Jugendkriminalität ist in manchen Bundesländern ein unfassbarer Anstieg zu verzeichnen: in Salzburg wurden gar um über ein Viertel mehr Anzeigen geschrieben, in Vorarlberg gab es ein Plus von 23 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Diese Zahlen sind dringender Auftrag an die an der Gesetzgebung Beteiligten!

Die unterzeichnenden Abgeordneten stellen daher nachstehenden

Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, Gesetzesvorschläge vorzulegen, die

1. die Möglichkeit schaffen, extrem gefährliche Kinder – ohne sie in Haft zu nehmen – zum Schutz der Bevölkerung kurzfristig zwangsweise anzuhalten, um sie einer intensiven Betreuung zu unterziehen,


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll58. Sitzung / Seite 119

2. bei Straftaten durch Unmündige ein dem Jugendgerichtsgesetz vergleichbares Instrumentarium vorsehen, insbesondere eine Ermahnung und Belehrung des Kindes und seiner Erziehungsberechtigten sowie die Möglichkeit eines außergerichtlichen Tatausgleichs und der Vorschreibung gemeinnütziger Arbeit schaffen, um Kindern deutlich zu machen, dass die Gesellschaft auch bei strafbaren Handlungen von Kindern bereit ist, das gesetzliche Wertesystem zu vermitteln und durchzusetzen und

3. verbesserte Möglichkeiten schaffen, um straffällige Jugendliche in qualifizierten Pflegefamilien nach dem Beispiel der deutschen Sozialpädagogin Petra Peterich unter­zubringen, zu sozialisieren und Verhaltensweisen zu vermitteln, die einen verant­wortlichen zwischenmenschlichen Umgang ermöglichen sowie die Konsequenzen von Handlungsweisen aufzeigen.“

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Entschließungsantrag

der Abgeordneten Ing. Westenthaler, Mag. Darmann, Kollegin und Kollegen, einge­bracht im Zuge der Debatte zu Erklärungen des Bundesministers für Inneres und der Bundesministerin für Justiz gemäß § 19 Absatz 2 der Geschäftsordnung des National­rates zu aktuellen Fragen der Inneren Sicherheit bzw. zu aktuellen Fragen des Gewaltschutzrechts und Opferschutzes, betreffend Strafschärfung für Sexualstraftäter und Kinderschänder

Der Inzestfall von Amstetten hat das Schicksal von Kindern als Verbrechensopfer wieder in den Fokus des öffentlichen Interesses gestellt. Es ist höchst bedauerlich, dass erst durch solch tragische Ereignisse eine periodisch aufflammende Diskussion über den Schutz von Kindern aufkommt. Das BZÖ kämpft dagegen permanent und ohne Unterlass für die Rechte der Kinder und Jugendlichen!

Diese Geschehnisse haben zu Recht wegen der Abscheulichkeit der Taten sowie wegen der viel zu geringen Strafdrohung und Verurteilung starke Empörung in der Bevölkerung und den Medien ausgelöst. Neben den schlimmen Fällen in der Presse dürfen die alltäglichen Opfer von Straftaten, insbesondere die Kinder, nicht vergessen werden. Gerade bei den weniger spektakulären Tatbegehungen an Kindern im Alltag herrscht in der Bevölkerung kaum das nötige Problembewusstsein. Damit geht die regelmäßig von Kriminalisten angeführte hohe Dunkelziffer einher. Das BZÖ kämpft im Gegensatz zu wohlmeinenden Opportunisten nicht erst seit den aktuellen Vorfällen für die Rechte der Kinder und setzt sich für das Recht auf eine gewaltfreie Kindheit ein. Der Wert der Kinder für die Gesellschaft muss sich umfassend im Strafrecht wider­spiegeln - nicht nur bei Gewalt gegenüber Kindern! Denn Kinder werden nicht nur Opfer von Gewalt- oder Sexualdelikten, sie werden auch Opfer ganz „alltäglicher“ Delikte wie Diebstahl, Raub oder Nötigung. In jedem Fall werden sie aber – unterschiedlich stark – traumatisiert.

Gleichzeitig muss der Staat gegenüber sämtlichen Bürgern dem besonderen Schutz­bedürfnis im Rahmen der sexuellen Selbstbestimmung nachkommen. Die sexuelle Selbstbestimmung muss strafrechtlich besser geschützt werden, egal ob Kinder, Unmündige, mündige Minder-jährige oder Erwachsene von sexuellen Übergriffen betrof­fen sind. In jedem Lebensabschnitt führt der Angriff auf den Intimbereich eines Menschen zu einer Traumatisierung. Die Opfer von Sexualstraftaten werden lebens­lang traumatisiert.

Die unterzeichnenden Abgeordneten stellen daher nachstehenden


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Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesministerin für Justiz wird aufgefordert, einen Gesetzesentwurf vorzulegen, der

1. für die Begehung aller Arten von Straftaten an einem Kind einen besonderen, höheren Strafrahmen festlegt,

2. für sämtliche Sexualstraftaten eine erhebliche Anhebung des Strafrahmens vorsieht,

3. für Sexualstraftäter die bedingte Haftentlassung ausschließt und

4. für Sexualstraftäter und insbesondere Kinderschänder effektive und erforderlichen­falls lebenslange Kontrollmaßnahmen nach der Haftentlassung und die Möglichkeit der Einweisung in Anstalten für geistig abnorme Rechtsbrecher auch nach Haftende vorsieht.“

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Entschließungsantrag

der Abgeordneten Ing. Westenthaler, Mag. Darmann, Kollegin und Kollegen, einge­bracht im Zuge der Debatte zu Erklärungen des Bundesministers für Inneres und der Bundesministerin für Justiz gemäß § 19 Absatz 2 der Geschäftsordnung des National­rates zu aktuellen Fragen der Inneren Sicherheit bzw. zu aktuellen Fragen des Gewaltschutzrechts und Opferschutzes, betreffend regelmäßige Untersuchungen von Kindern

Der Inzestfall von Amstetten hat das Schicksal von Kindern als Verbrechensopfer wieder in den Fokus des öffentlichen Interesses gestellt. Es ist höchst bedauerlich, dass erst durch solch tragische Ereignisse eine periodisch aufflammende Diskussion über den Schutz von Kindern aufkommt. Das BZÖ kämpft dagegen permanent und ohne Unterlass für die Rechte der Kinder und Jugendlichen!

Besonders der schockierende Fall des 17-monatigen Luca, der nach langem Martyrium qualvoll sterben musste, hat verdeutlicht, dass Kindern in unserer Gesellschaft ein zu geringer Wert beigemessen wird und sie zu wenig vor Rechtsbrechern geschützt werden. Bereits vor diesem schrecklichen Vorfall hat das BZÖ im letzten Jahr in zahlreichen Anträgen eine wirksame Kontrolle zum Schutz der Kinder gefordert.

Da Jugendschutz weitgehend Ländersache ist, gibt es österreichweit keine einheitliche Vor-gangsweise bei einer Meldung an das Jugendamt. Wiens Kinderanwältin Monika Pinterits fordert im Kampf gegen Gewalt an Kindern daher zu recht eigene Kinderschutz-Teams in Spitälern und eine bessere bundesweite Vernetzung aller Jugendämter. Gewalttätige Eltern wechseln erfahrungsgemäß oft Wohnsitz und Hausarzt, damit Gewaltexzesse nicht entdeckt werden. Außerdem bleibt Gewalt gegen Kinder in der Familie bis zum 6. Lebensjahr, also dem Beginn der Schulpflicht, oft unentdeckt. Um dem entgegenzuwirken, ist die Einführung eines wirksamen Kontroll­instrumentes in Österreich notwendig: in Form einer vierteljährlichen verpflichtenden ärztlichen Untersuchung von Kindern bis zum Schuleintrittsalter – ähnlich den ärztlichen Untersuchungen von Neugeborenen, die im Mutter-Kind-Pass vermerkt werden – die über die E-Card an ein zentrales Melderegister gelangen, um Miss­handlungen durch die Eltern rechtzeitig erkennen und weitere Verletzungen verhindern zu können. Sollten zwei Termine ohne Angabe von Gründen versäumt werden, muss die Jugendwohlfahrt informiert und zum Einschreiten befugt werden. Darüber hinaus


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sollte der Bezug des Kinderbetreuungsgeldes und der Familienbeihilfe an die Durch­führung dieser Untersuchungen gekoppelt werden.

In dem deutschen Bundesland Hessen, welches eine derartige Untersuchungspflicht bereits umgesetzt hat, werden durchweg positive Erfahrungen damit gemacht, so dass Bayern und Nordrhein-Westfalen gerade im Gesetzgebungsverfahren hin zu einer entsprechenden Untersuchungspflicht sind und weitere Bundesländer eine Einführung der Untersuchungspflicht eruieren.

Die unterzeichnenden Abgeordneten stellen daher nachstehenden

Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, zum Schutze der Kinder in Österreich vor Gewalt einen Gesetzesentwurf vorzulegen, der Eltern zu einer vierteljährlichen ärztlichen Untersuchung ihrer Kindern bis zum Schuleintrittsalter – ähnlich den ärztlichen Untersuchungen von Neugeborenen, die im Mutter-Kind-Pass vermerkt wer­den – verpflichtet und die Familienleistungen wie Kinderbetreuungsgeld und Familien­beihilfe an die Einhaltung dieser Pflicht bindet.“

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Entschließungsantrag

der Abgeordneten Ing. Westenthaler, Mag. Darmann, Kollegin und Kollegen, einge­bracht im Zuge der Debatte zu Erklärungen des Bundesministers für Inneres und der Bundesministerin für Justiz gemäß § 19 Absatz 2 der Geschäftsordnung des Nationalrates zu aktuellen Fragen der Inneren Sicherheit bzw. zu aktuellen Fragen des Gewaltschutzrechts und Opferschutzes, betreffend Anzeigepflicht bei Gewalt gegen Kinder

Der Inzestfall von Amstetten hat das Schicksal von Kindern als Verbrechensopfer wieder in den Fokus des öffentlichen Interesses gestellt. Es ist höchst bedauerlich, dass erst durch solch tragische Ereignisse eine periodisch aufflammende Diskussion über den Schutz von Kindern aufkommt. Das BZÖ kämpft dagegen permanent und ohne Unterlass für die Rechte der Kinder und Jugendlichen!

Bereits im letzten Jahr hat das BZÖ in zahlreichen Anträgen eine wirksame Kontrolle zum Schutz der Kinder gefordert. Da Jugendschutz weitgehend Ländersache ist, gibt es österreichweit keine einheitliche Vorgangsweise bei einer Meldung an das Jugend­amt. Wiens Kinderanwältin Monika Pinterits fordert im Kampf gegen Gewalt an Kindern daher zu recht eigene Kinderschutz-Teams in Spitälern und eine bessere bundesweite Vernetzung aller Jugendämter. Gewalttätige Eltern wechseln erfahrungsgemäß oft Wohnsitz und Hausarzt, damit Gewaltexzesse nicht entdeckt werden.

Gewalt an Kindern, hat in Österreich in den letzten Jahren in der Tat unfassbare Ausmaße angenommen: Nach der Opfertabelle des Bundeskriminalamtes wurden im letzten Jahr mehr als 700 Verurteilung von Straftaten an unter Zehnjährigen statistisch erfasst. Kindern wird in Österreich Gewalt angetan, sie werden misshandelt und sogar getötet und die Behörden schauen zu beziehungsweise weg! Das muss ein Ende haben!

Dazu ist es nötig, eine bundesweite Vernetzung und Koordinierung der Landesjugend­wohlfahrtstellen zu schaffen, diesen ein wirksameres Eingreifen insbesondere in Fällen


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der Gefährdung von Kindern durch Gewalt aufzuerlegen und eine einheitliche Vor­gangsweise bei Meldungen an das Jugendamt diese Problematik betreffend sowie eine generelle Anzeigepflicht bei begründetem Verdacht auf Gewalttaten an Kindern einzuführen.

Die unterzeichnenden Abgeordneten stellen daher nachstehenden

Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, Gesetzesentwürfe vorzulegen, die die Schaffung einer bundesweiten Vernetzung und Koordinierung der Jugendwohlfahrts­behörden der Länder vorsehen, diesen ein wirksameres Eingreifen insbesondere in Fällen der Gefährdung von Kindern durch Gewalt auferlegen sowie eine generelle Anzeigepflicht bei begründetem Verdacht auf Gewalttaten an Kindern vorsehen.“

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Entschließungsantrag

der Abgeordneten Ing. Westenthaler, Mag. Darmann, Kollegin und Kollegen, einge­bracht im Zuge der Debatte zu Erklärungen des Bundesministers für Inneres und der Bundesministerin für Justiz gemäß § 19 Absatz 2 der Geschäftsordnung des National­rates zu aktuellen Fragen der Inneren Sicherheit bzw. zu aktuellen Fragen des Gewalt­schutzrechts und Opferschutzes, betreffend Verjährungsfristen bei Verbrechen an Kindern und Jugendlichen

Der Inzestfall von Amstetten hat das Schicksal von Kindern als Verbrechensopfer wieder in den Fokus des öffentlichen Interesses gestellt. Es ist höchst bedauerlich, dass erst durch solch tragische Ereignisse eine periodisch aufflammende Diskussion über den Schutz von Kindern aufkommt. Das BZÖ kämpft dagegen permanent und ohne Unterlass für die Rechte der Kinder und Jugendlichen!

Bereits im letzten Jahr hat das BZÖ in zahlreichen Anträgen eine wirksame Kontrolle zum Schutz der Kinder gefordert. Da Jugendschutz weitgehend Ländersache ist, gibt es österreichweit keine einheitliche Vorgangsweise bei einer Meldung an das Jugend­amt. Wiens Kinderanwältin Monika Pinterits fordert im Kampf gegen Gewalt an Kindern daher zu recht eigene Kinderschutz-Teams in Spitälern und eine bessere bundesweite Vernetzung aller Jugendämter. Gewalttätige Eltern wechseln erfahrungsgemäß oft Wohnsitz und Hausarzt, damit Gewaltexzesse nicht entdeckt werden. Außerdem bleibt Gewalt gegen Kinder in der Familie bis zum 6. Lebensjahr, also dem Beginn der Schulpflicht, oft unentdeckt. Weiters darf die Verjährung von Straftaten an Kindern erst mit deren Volljährigkeit beginnen, da diese frei sein müssen in der Entscheidung eine Strafverfolgung zu verlangen und nicht mit einer Verjährung der Delikte konfrontiert sein dürfen.

Die unterzeichnenden Abgeordneten stellen daher nachstehenden

Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesministerin für Justiz wird ersucht, dem Nationalrat ehestmöglich einen Gesetzes-vorschlag zu übermitteln, der das Ende der Verjährung von allen Straftaten


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll58. Sitzung / Seite 123

an Kindern und Jugendlichen jedenfalls frühestens mit der Vollendung des einund­zwanzigsten Lebensjahres des Betroffenen vorsieht und nach dem die Verjährung von Delikten mit schwerer Dauerfolge sowie mit Todesfolge generell ausgeschlossen ist.“

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Entschließungsantrag

der Abgeordneten Ing. Westenthaler, Mag. Darmann, Kollegin und Kollegen, einge­bracht im Zuge der Debatte zu Erklärungen des Bundesministers für Inneres und der Bundesministerin für Justiz gemäß § 19 Absatz 2 der Geschäftsordnung des National­rates zu aktuellen Fragen der Inneren Sicherheit bzw. zu aktuellen Fragen des Gewaltschutzrechts und Opferschutzes, betreffend Ausschluss der Tilgungen bei Sexualverbrechen

Der Inzestfall von Amstetten hat auf erschreckende Weise gezeigt, wie wichtig es ist, Informationen über Verurteilungen nach dem zehnten Abschnitt des Strafgesetzbuches (Strafbare Handlungen gegen die sexuelle Integrität und Selbstbestimmung) den Gerichten, Staatsanwaltschaften, Sicherheitsbehörden, Sicherheitsdienststellen und Jugend­wohlfahrtsbehörden zeitlich unbeschränkt zur Verfügung zu stellen. Zwar verbietet sich jede Spekulation über den hypothetischen Ablauf vergangener Ereignisse, doch ist die Wahrscheinlichkeit sehr hoch, dass das 24 Jahre lange Martyrium nicht unentdeckt geblieben wäre, wenn die Behörden schon früher Zugang zu den Informationen über das strafrechtlich relevante Vorleben des Täters gehabt hätten. Jedenfalls ist aber sicher, dass im Rahmen des Adoptionsverfahrens bzw. der Übertragung der Pflegschaften die Aufmerksamkeit auf die Vorgeschichte des Täters gelenkt worden wäre.

Um künftigen und möglichen anderen Opfern effektiv helfen zu können müssen Gerichte, Staatsanwaltschaften, Sicherheitsbehörden, Sicherheitsdienststellen, aber auch Jugendwohlfahrtsbehörden vollen Zugriff auf die Verurteilungen nach dem zehnten Abschnitt des Strafgesetzbuches im Strafregister des Täters haben. Gerade bei Sexualstraftätern beginnt die „Karriere“ oftmals unauffällig und steigert sich in Extremfällen bis hin zu Fällen, wie dem von Amstetten.

In Strafregisterauszügen an andere Stellen als Gerichte, Staatsanwaltschaften, Sicher­heitsbehörden, Sicherheitsdienststellen und Jugendwohlfahrtsbehörden sollen Verur­teilun­gen nach dem zehnten Abschnitt des Strafgesetzbuches allerdings dann nicht aufscheinen, wenn nach §§ 3 und 4 die Tilgungsfrist abgelaufen wäre. Eine ent­sprechende Information ist von der Schutzrichtung dieses Gesetzes nicht gedeckt, da ein entsprechendes Informationsbedürfnis nicht besteht.

Die unterzeichnenden Abgeordneten stellen daher nachstehenden

Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird ersucht, dem Nationalrat bis zum 04. Juni 2008 einen Gesetzes-vorschlag vorzulegen, der im Tilgungsgesetz 1972 die Abschaffung der Tilgungen bei Verurteilungen nach dem zehnten Abschnitt des Strafgesetzbuches


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll58. Sitzung / Seite 124

vorsieht und allen Behörden bei Entscheidungen mit einem Bezug zu einem Kind unbeschränkten Einblick in die Strafregisterauszüge gewährt.“

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Entschließungsantrag

der Abgeordneten Ing. Westenthaler, Mag. Darmann, Kollegin und Kollegen, einge­bracht im Zuge der Debatte zu Erklärungen des Bundesministers für Inneres und der Bundesministerin für Justiz gemäß § 19 Absatz 2 der Geschäftsordnung des National­rates zu aktuellen Fragen der Inneren Sicherheit bzw. zu aktuellen Fragen des Gewaltschutzrechts und Opferschutzes, betreffend Suche nach vermissten Personen

Der Inzestfall von Amstetten hat auf erschreckende Weise gezeigt, wie wichtig es ist, nicht nur Informationen über Verurteilungen nach dem zehnten Abschnitt des Straf­gesetzbuches (Strafbare Handlungen gegen die sexuelle Integrität und Selbstbestim­mung) den Gerichten, Staatsanwaltschaften, Sicherheitsbehörden, Sicherheitsdienst­stel­len und Jugendwohlfahrtsbehörden zeitlich unbeschränkt zur Verfügung zu stellen, sondern auch die Suche nach vermissten Personen, insbesondere von Kindern und Jugendlichen, intensiv zu betreiben. Versäumnisse, wie die im Fall des Opfers von Amstetten, dürfen sich nicht wiederholen. Zwar verbietet sich jede Spekulation über den hypothetischen Ablauf vergangener Ereignisse, doch ist die Wahrscheinlichkeit sehr hoch, dass das 24 Jahre lange Martyrium nicht unentdeckt geblieben wäre, wenn die Behörden misstrauischer gegenüber der Behauptungen des Vaters gewesen wären und die Vermisstensuche mit Nachdruck betrieben hätten.

Die unterzeichnenden Abgeordneten stellen daher nachstehenden

Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um sämtliche Vermisstenfälle anhand der aktuellen Erkenntnisse, welche durch den Inzestfall von Amstetten erlangt wurden, erneut zu überprüfen.“

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Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Mag. Maier. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 4 Minuten. – Bitte.

 


13.36.01

Abgeordneter Mag. Johann Maier (SPÖ): Werte Mitglieder der Bundesregierung! Frau Präsidentin! Hohes Haus! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Als ich im letzten Jahr eine parlamentarische Anfrage zum Thema Gewalt in der Familie eingebracht habe, hat ein guter Freund zu mir gesagt: Warum tust du dir das eigentlich an? Mit dieser Anfrage wirst du dir nicht nur Freunde machen. – Ich habe diese Anfrage natürlich eingebracht, und zum ersten Mal haben wir von der Frau Justizministerin Zahlen darüber erhalten, wie sich die einzelnen Deliktstatbestände innerhalb der letzten fünf Jahre entwickelt haben.

Schon damals war mir klar, dass wir bei diesen Delikten nicht schweigen dürfen. Wir dürfen nach diesem Verbrechen nicht zur Tagesordnung übergehen. Ich sage es ganz offen: Es ist für einen Vater von drei Kindern schwierig, die richtigen Worte zu finden,


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll58. Sitzung / Seite 125

weil es für mich unfassbar ist, was hier passiert ist. Ich werde versuchen, für mich als Sozialdemokraten aus der bisherigen Diskussion einige Punkte dazu zusammen­zufassen, wie ich die Situation sehe.

Gewalt und Machtausübung in der Familie muss durch den Staat, die verantwortlichen Behörden, aber auch durch uns selbst, das heißt durch die Zivilgesellschaft, mit allem Nachdruck aufgezeigt und bekämpft werden. Niemand darf wegschauen. Gewalt gegen Frauen und Kinder ist in Österreich Realität. Es geht nicht nur um körperliche, sondern, wie bereits gesagt, auch um seelische Gewalt. Uns kommt die Aufgabe zu, entsprechende legislative Maßnahmen zu setzen, aber auch eine adäquate Voll­ziehung im Interesse der Opfer sicherzustellen.

Erlauben Sie mir dazu eine Anmerkung. Im letzten Finanzausgleich haben sich die Länder dem Bund gegenüber verpflichtet, in ihrem Bereich Planstellen einzusparen. Es besteht nun die Gefahr, dass gerade im sozialen Bereich – das heißt auch im Bereich der Jugendwohlfahrt der Länder – Planstellen eingespart werden, obwohl gerade dieser Behörde bei der Bekämpfung von Gewalt gegen Kinder eine zentrale Rolle zukommt. Wir Sozialdemokraten gehen davon aus, dass Planstellen in diesem Bereich nicht abgebaut, sondern zusätzliche Planstellen in der Jugendwohlfahrt geschaffen werden. Wir gehen auch davon aus, dass insgesamt im Bereich der Jugendwohlfahrt durch die Länder eine entsprechende Ausstattung sichergestellt wird, und ich ersuche Sie, Frau Bundesminister, und Sie, Herr Bundesminister, bei den Ländern vorstellig zu werden, um sicherzustellen, dass diesen Zielvorgaben entsprochen wird.

Die heutige Diskussion hat bereits vieles aufgezeigt, nämlich das, was bereits in den Bereichen des Justiz- und des Innenministeriums passiert ist. Aber es sind auch Defizite aufgezeigt worden, über die wir als Parlamentarier auf äußerst sachlicher Ebene zu diskutieren haben. Es geht hierbei um Fragen der Tilgungsfristen, der Verjährungsfristen, um die Frage der Justiz und darum, wie die unabhängige Justiz einerseits Vermögensdelikte und andererseits Delikte gegen Leib und Leben behandelt. Ich bedanke mich bei Klubobmann Schüssel von der ÖVP, der dies sehr deutlich gemacht hat, und weise nur darauf hin, dass wir in der XXI. Legislaturperiode, in der Enquete-Kommission, über genau diese Problemstellungen diskutiert haben. Leider kam es in der Folge zu keiner entsprechenden Lösung.

Frau Bundesministerin! Herr Bundesminister! Wir unterstützen das Maßnahmenpaket zur Einrichtung einer Sexualstraftäter-Datei, ebenfalls das „2. Gewaltschutzgesetz“. Erlauben Sie mir nur eine Anmerkung! Es ist eine Erweiterung der Prozessbegleitung vorgesehen: Die psychosoziale und juristische Prozessbegleitung wird auf das Zivilverfahren ausgedehnt. Den Unterlagen habe ich entnommen, dass vorgesehen ist, dass die Adresse des Opfers nur mehr dem Gericht bekanntzugeben ist, wenn es dem Opfer unzumutbar ist.

Dazu folgende Anmerkung, Herr Bundesminister: Hier müssen wir das Meldegesetz ändern. Rechtsanwälte, die die Täter vertreten, haben als sonstige Abfrageberechtigte nach dem Meldegesetz – und das sind in Österreich einige Tausend – jederzeit einen Zugang zum Zentralen Melderegister. Wenn wir dies ernst nehmen, benötigen wir eine Novelle zum Meldegesetz, um sicherzustellen, dass die Adressen der Opfer tatsächlich geheim bleiben.

In diesem Sinne hoffe ich, dass es uns gelingt, gemeinsam ein Maßnahmenpaket zum Schutz unserer Kinder und zum Schutz der Familien gegen häusliche Gewalt hier in diesem Hause zu beschließen. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

13.41


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Steibl. 3 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte, Frau Abgeordnete.

 



Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll58. Sitzung / Seite 126

13.41.40

Abgeordnete Ridi Steibl (ÖVP): Frau Präsidentin! Frau Bundesministerin! Herr Bun­desminister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Eingangs möchte auch ich Schülerinnen und Schüler der Hauptschule Eggersdorf aus meiner Heimatregion herzlich begrüßen. Wenn die jungen Menschen jetzt denken, wo denn die Abgeordneten sind, dann möchte ich sagen: Möglicherweise sind sie genauso wie ich vorhin mit einer Schul­klasse im Hause unterwegs – hoffe ich jedenfalls. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

Nun aber zurück zu diesem ernsten Thema. Kinder, die Gewalt erfahren haben, be­nötigen vielseitige Unterstützung, aber auch gewalttätige Eltern brauchen Konfron­tation, um sich ihrer Verantwortung zu stellen, und Hilfestellungen, um ihrer Elternauf­gabe wieder gerecht zu werden. Einrichtungen wie Kinderschutzgruppen in Kranken­häusern – in Österreich 38 an der Zahl – und Kinderschutzzentren sowie Kinder- und Jugendanwaltschaften – 55 an der Zahl – leisten hiefür sehr sensible Unterstützung und Hilfe zur Bewältigung von schwierigen Problemsituationen, geben Hilfestellungen in Krisen sowie bei der Entwicklungsförderung von Kindern.

Besonders wichtig in diesem Auffangnetz sind auch die Sozialarbeiterinnen und Soziarbeiter vor Ort in den Regionen. Ihnen allen gehört Dank für ihre Arbeit ausge­sprochen, denn sie tun mehr, als ihre Pflicht ist. Sie wissen auch, dass sie verantwortlich sind für das, was sie tun, aber auch für das, was sie nicht tun. Und ich denke, man muss ihnen Dank aussprechen. (Beifall bei der ÖVP.)

Ich möchte auch sagen, dass die SozialarbeiterInnen, zumindest aus meiner Region, mir auch rückgemeldet haben, was unser Bundesminister für Inneres beziehungsweise unser Justizsprecher fordern, dass es nämlich unbedingt eine Verlängerung der Tilgungsfristen und einen Ausschluss der Tilgung bei bestimmten Delikten geben muss. Ich denke, dass auch hier entsprechende Maßnahmen gesetzt werden müssen.

Ich möchte hier auch die Kinderschutzgruppe an der Grazer Kinderklinik erwähnen. Durchschnittlich gibt es hier 50 Verdachtsfälle von Kindesmissbrauch oder Misshand­lungen oder Vernachlässigung pro Jahr, und jeder fünfte Fall wird sozusagen über das Jugendamt der Polizei gemeldet. Wenn Jacky Maier meint, hier dürfe nicht gespart werden, dann bin ich voll und ganz bei ihm, möchte aber noch dazusagen: In der Steiermark ist der Personalchef des Landes SPÖ-Landesrat, und auch die Sozialar­beiterInnen sind dort angesiedelt. Da wünsche ich mir dann, dass diese Stellen aufgestockt werden, aber aufgestockt werden meines Wissens immer nur die politischen Büros. (Beifall bei Abgeordneten der ÖVP.)

Ich möchte zusammenfassen: Wir dürfen nicht glauben, dass mit Gesetzen schreck­liches Handeln von einzelnen Menschen möglicherweise ganz verhindert werden kann. Wir können nur hoffen, einen weiteren Schritt für weniger Gewalt gegen Kinder, für weniger Gewalt in der Familie und für weniger Ausbeutung getan zu haben. Und wir können hoffen, dass es mehr Kraft und Liebe im Zusammenleben in den Familien gibt. Das, so glaube ich, ist ein erster Schritt. Und wir werden leider noch viele Schritte machen müssen, um all diese Gräueltaten auszumerzen. (Beifall bei der ÖVP.)

13.45


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Als nächste Rednerin gelangt Frau Abge­ordnete Sburny zu Wort. 4 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


13.45.37

Abgeordnete Michaela Sburny (Grüne): Frau Präsidentin! Werte Regierungsmit­glieder! Sehr geehrte Damen und Herren! Viele der Redner und Rednerinnen haben heute hier am Rednerpult festgestellt, sie können sich nicht vorstellen, was da passiert


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ist. Sie, Herr Minister Platter, haben gesagt, wir können uns nicht vorstellen, dass ein Familienvater so ein Verbrechen begeht.

Ich frage mich schon: Wieso können Sie sich das nicht vorstellen? – Was ich mir vorstellen kann, ist, dass man es sich nicht vorstellen will, dass man es sich nicht ausmalen will. Aber dass man sich das nicht vorstellen kann, wenn wir wissen, dass es Tausende und Abertausende von Missbrauchsfällen in Österreich gibt, das verwundert mich. Es ist genau auch ein bisschen diese sprachliche Schwierigkeit, die meine Kollegin Weinzinger angesprochen und die Sie so in Emotion versetzt hat. Denn was heißt das ... (Zwischenrufe bei der ÖVP.) – Sie brauchen nicht gleich wieder anfangen zu schreien. Hören Sie vielleicht einmal zu!

Was heißt das: Wir können uns nicht vorstellen, dass ein Familienvater so ein Verbrechen begeht? – Aus meiner Sicht bedeutet das im Hintergrund, auch wenn das nicht die Absicht ist, dass man so ein Verbrechen Familienvätern nicht zutraut. Und das heißt, es ist eine gewisse Vorentschuldigung für Familienväter da. Das lässt auch auf ein ganz bestimmtes Familienbild schließen, auch wenn es nicht so gemeint ist. Ich unterstelle das niemandem, ich sage nur – und das ist das, was Sie nie anerkennen wollen –, dass Sprache hier sehr wohl auch etwas aussagt. (Beifall bei den Grünen.)

Wenn jemand ein so genannter guter Familienvater ist oder so erscheint ... (Ruf bei der ÖVP: Was haben Sie für ein Familienbild?) – Ja, das ist Psychologie, aber das ist auch Soziologie, weil wir alle von dieser Sprache geprägt sind. Und wenn jemand als guter Familienvater erscheint, dann entspricht er einem ganz typischen Familienbild und wird in der Regel nicht weiter belästigt – nämlich viel eher als jemand, der nicht als guter Familienvater aufscheint, was in dem Fall für Frau und Kinder ein Glück sein kann, weil dann der Sache eher nachgegangen wird.

Was ich sagen will, was wir auch gehört haben, ist: Es schlägt jemand Frau und Kinder. Da gab es jetzt etliche Fälle. Die ganze Umgebung weiß es. Und wenn es so ist, dass die ganze Umgebung das weiß und niemand etwas sagt, dann ist das nicht nur oder nicht in erster Linie ein Problem der Nachbarn, sondern es ist ein Ausdruck einer gesellschaftlichen Haltung – und da gehören wir alle dazu –, die autoritäre Muster bis hin zur Gewalt nach wir vor duldet – duldet, nicht explizit dafür ist, aber duldet!

Um auf noch so eine Aufregung von vorhin zurückzukommen: Wenn ein Ermittler der Polizei sagt, der Herr F. hätte eben eine „erhöhte Potenz“, dann muss das für manche Leute wie eine Entschuldigung klingen, auch wenn es nicht so gemeint ist. Der hat halt eine erhöhte Potenz, und deswegen hält er sich seine Tochter als Geliebte im Keller. Das muss wie eine Entschuldigung klingen, aber ich sage, das ist nicht das Problem dieses polizeilichen Ermittlers, sondern wir haben hier ein gesellschaftliches Problem, nämlich das Problem, dass noch immer über weite Strecken ein Gesellschafts- und Familienbild vorherrscht, das Gewalt an Frauen und Kindern implizit – nicht explizit, aber implizit – akzeptiert, und dass es noch immer ein Bild gibt, das Kinder als Besitz der Eltern sieht und in gewisser Weise den Eltern auch sehr viel Freiraum gibt, was sie mit ihren Kindern machen.

Natürlich ist das kein österreichisches oder kein rein österreichisches Phänomen, aber eine Frage, glaube ich, darf man stellen. Warum zum Beispiel ist ... (Ruf bei der ÖVP: In welchem Land leben Sie?) – Im selben Land wie Sie erstaunlicherweise. Es zeigt ja nur, dass es unterschiedliche Sichten gibt, und die darf ich genauso wie Sie hier am Rednerpult vortragen. (Beifall bei den Grünen.)

Interessant ist schon, dass es in Österreich ein Drittel mehr Tote durch Missbrauchs­fälle gibt als zum Beispiel in Dänemark oder Finnland. Man darf sich doch wohl fragen, warum das so ist. Das wird Sie wahrscheinlich auch interessieren. Warum gibt es Länder, wo es mehr solcher Fälle gibt und Länder, wo es weniger gibt? Mich inter-


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essiert das jedenfalls. Ich glaube, dass man sich das dahin gehend anschauen muss, was das mit dem Frauenbild, was das mit dem Verhältnis zu Kindern zu tun hat.

Ex-Bundeskanzler Schüssel hat heute gesagt, Frauen und Kinder müssen in den Familien gestärkt werden. Da kann ich ihm 100-prozentig zustimmen. Nur: Seine Schlussfolgerung, deswegen müsse man Frauenhäuser und Kinderschutzzentren sozu­sagen wertschätzen und ausbauen, geht am Problem vorbei. Da sind wir schon wieder bei den Auswirkungen und nicht bei der Prävention. (Beifall bei den Grünen.)

In diesem Sinne sind rechtliche Fragen wichtig, ist Prävention wichtig, aber genauso wichtig ist es, an unserem Frauen-, Familien- und Gesellschaftsbild anzusetzen – und das sollten wir tun. (Beifall bei den Grünen sowie der Abg. Mag. Wurm.)

13.51


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Mag. Kuntzl mit 4 Minuten freiwilliger Redezeitbeschränkung. – Bitte.

 


13.51.19

Abgeordnete Mag. Andrea Kuntzl (SPÖ): Frau Präsidentin! Frau Bundesministerin! Herr Bundesminister! Sehr geehrte Damen und Herren! Auch wenn ich die Ein­schätzung der Kollegin Sburny teile, dass noch viel an der Wahrnehmung der Gesell­schaft das Frauenbild betreffend, an der Wahrnehmung von Gewalt in der Familie an Frauen und Kindern betreffend zu tun ist, so denke ich trotzdem, dass die heutige Debatte, die weitgehend sehr sachlich abgelaufen ist, doch zeigt, dass sich in den letzten Jahren einiges verändert hat.

Es war noch vor einigen Jahren so, dass man sich als Politiker/Politikerin keine breite Zustimmung geholt hat, wenn man über Gewalt in der Familie gesprochen hat, wenn man die Probleme benannt hat, wenn man davon gesprochen hat, dass Gewalt an Frauen und Kindern zu einem großen Teil in der Familie stattfindet. Ich denke, wenn der Weg auch noch weit ist, wir sind ein gutes Stück vorangekommen.

Es ist noch gar nicht lange her, da herrschte große Aufregung, als darüber diskutiert wurde, dass Vergewaltigung in der Ehe eben kein Kavaliersdelikt ist, sondern strafbar sein soll. Da herrschte große Aufregung, das war bei Weitem nicht konsensual.

Auch das Wegweiserecht, mit dem wir jetzt europaweit eine vorbildliche Regelung geschaffen haben, war sehr umstritten. Es hat lange der von Klubobmann Schüssel zitierte Grundsatz gegolten: Was in meinen vier Wänden passiert, geht niemanden etwas an.

Da sind wir heute parteiübergreifend der Meinung, dass das nicht stimmt, dass wir eben hinschauen sollen, dass auch das Private bestimmten Regeln unterliegen muss und dass Gewalt in der Familie nichts zu suchen hat.

Frau Justizministerin Berger hat ein Gewaltschutzpaket, ein neues Gewaltschutzpaket vorgelegt, und zwar nicht aus Anlass eines Verbrechens, das uns allen sehr nahe geht, sondern das wurde sehr lange und ausführlich vorbereitet und diskutiert. Ich möchte an dieser Stelle, weil es auch andere Stimmen gegeben hat, Ihnen, Frau Bundes­minis­terin, ganz ausdrücklich sagen, dass ich Ihre Art des politischen Agierens, des beson­nenen Agierens, des seriösen, des sachlichen, des rationalen Agierens sehr, sehr schätze (Beifall bei SPÖ und Grünen) und dass ich auch wahrnehme, Frau Bun­desministerin, dass Sie sich genau mit dieser sachlichen, besonnenen und umsichtigen Art großes Vertrauen in der österreichischen Bevölkerung erarbeitet haben, weil die Leute schon spüren, dass ein unaufgeregtes Handeln nicht ein Handeln ohne Anteilnahme bedeutet, sondern – im Gegenteil – dass Ihre Art des politischen Agierens dazu führt, dass Probleme auch wirklich mit den entsprechenden Lösungen behandelt werden können.


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Es ist aber leider nicht alles, was wir heute diskutieren, mit Gesetzen zu lösen, es ist nicht alles eine Frage der Justiz- oder der Innenpolitik; es geht um viel, viel mehr. Es ist schon von anderen Rednerinnen und Rednern angesprochen worden, dass wir das gesellschaftliche Klima entsprechend zu gestalten haben. Ich möchte alle unterstützen, die gesagt haben, die Jugendwohlfahrt gehört besser ausgestattet, personell besser ausgestattet, finanziell besser ausgestattet, und dass wir vor allem auch im Bereich der Prävention viel mehr unternehmen müssen.

Da halte ich den Ansatz, die Kinder zu stärken, bei den Kindern, und zwar schon bei den kleinen Kindern anzusetzen, für extrem wichtig. Wir haben in Wien zum Beispiel an den Volksschulen bereits in den ersten beiden Volksschuljahren ganz ent­scheidende Projekte laufen, die genau da ansetzen, die Kinder zu stärken, den Kindern zu zeigen, dass sie sich wehren können, dass sie dort, wo Gewalt beginnt, auch nein sagen können, und ihnen zu sagen, mit wem sie sprechen, an wen sie sich wenden können.

Ich denke, dass dieser Ansatz auch weiter ausgebaut werden soll, denn Missbrauch passiert sehr häufig bei Kleinstkindern. Das heißt, derartige Projekte gehören auch im Kindergarten entsprechend angeboten, ausgebaut, die KindergärtnerInnen unterstützt durch Ausbildung, durch kindergartenexterne Personen, die mit den Kindern arbeiten und die Kinder stärken können, um im Vorfeld möglichst vieles zu verhindern. (Beifall bei der SPÖ sowie des Abg. Dr. Van der Bellen.)

13.56


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Ing. Kapeller mit 3 Minuten freiwilliger Redezeitbeschränkung. – Bitte.

 


13.56.31

Abgeordneter Ing. Norbert Kapeller (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Frau Ministerin! Herr Minister! Dieser Fall F. zeigt natürlich eine ganz neue, eine abscheu­liche und bisher unvorstellbare Dimension der Kriminalität auf, er zeigt aber auch etwas anderes – und damit möchte ich kurz auf Frau Kollegin Sburny und Frau Kollegin Weinzinger eingehen –: Ja, es stimmt – und das sage ich aus Erfahrung als Polizei­beamter –, familiäre Gewalt ist männlich. Leider! Leider Gottes ist sie männlich, aber trotzdem können wir deshalb nicht die Institution Familie mit Vater oder die Institution Vater so rundweg in Frage stellen. (Beifall bei ÖVP und FPÖ. – Zwischenruf der Abg. Sburny.)

Aber auch dieser Fall F. zeigt – und davon bin ich überzeugt – gerade die Grenzen des polizeilichen, behördlichen, aber auch justiziellen Einschreitens in der Familie auf. Es ist sehr schwierig – auch da kann ich aus der Praxis sprechen –, dass man in das Innerste einer Familie hineinsieht, hineinkommt. Wenn die Polizei, die Behörde, die Jugendwohlfahrt von so etwas Ahnung hat oder es in Erfahrung bringt, bedeutet das noch lange nicht, dass dieser Familie auch geholfen werden kann. Die Familie ver­schließt sich. Da spielt natürlich ein Gewaltmonopol eine entsprechende Rolle. Daher, glaube ich, ist es notwendig, über kriminalpolizeiliche, über behördliche und justizielle Maßnahmen zu sprechen, die es auch in einem so grauenhaften Fall ermöglichen zu helfen, zu schützen und auch zu bekämpfen.

Hier spreche ich Maßnahmen an, die gerade von Ihnen, von Seiten der Grünen und Linkspolitiker, immer abgelehnt werden. Eine DNA-Datenbank wurde abgelehnt. Eine Sexualstraftäter-Datei, Online-Durchsuchungen, der Lauschangriff und viele Maß­nahmen des Einschreitens im Sicherheitspolizeigesetz, die gerade das ermöglichen, wurden abgelehnt.


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Ich möchte den Fall F. auch heranziehen, um eines zu beweisen: Hier kam es dazu, dass eine Informationskette abgerissen ist. Dadurch, dass ein Datensatz über Herrn F. aufgrund einer zeitgeistigen und falschen liberalen Strafrechtspolitik gelöscht wurde, hat man 15 Jahre später an einem anderen Ort nichts von dieser Perversität und dieser Abnormalität von F. gewusst. Und das bedrückt mich sehr. Hätte man diesen Daten­satz gehabt, so bin ich überzeugt davon, dass die Behörden zumindest einen Hinweis darauf gehabt hätten, dass hier etwas nicht in Ordnung sein kann, und man hätte ein Martyrium verhindern oder entsprechend verkürzen können. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

Daher bitte ich Sie, meine sehr geehrten Damen und Herren, künftig Diskussionen um polizeiliche und justizielle Arbeit immer mit dem Fall F. im Hinterkopf und im Herzen zu führen. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

13.59


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Mag. Lunacek. Auch 4 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

 


13.59.36

Abgeordnete Mag. Ulrike Lunacek (Grüne): Frau Präsidentin! Frau Ministerin! Herr Minister! Meine Damen und Herren! Zuerst einmal zu meinem Vorredner. Ich glaube, das haben einige von unserer Seite, aber auch andere heute schon gesagt: Lücken­lose Überwachung löst solche Probleme nicht. In Teilen können manche Verbesserun­gen dazu beitragen, aber das ursächliche Problem wird damit nicht gelöst, und patriarchale Gewalt wird durch lückelose Überwachung auch nicht gelöst. (Beifall bei den Grünen.)

Meine Vorrednerin von den Grünen hat Herrn Minister Platter zitiert mit der Aussage, es sei nicht vorstellbar, dass Familienväter solche Verbrechen begehen. Ich denke, wir müssen zu der Feststellung kommen: Es ist vorstellbar, und wir wissen, dass Familien­väter solche Verbrechen begehen – und auch viele andere. Und von diesem Bekennt­nis aus ist es dann auch möglich, weitere Schritte zu setzen. Es ist vorstellbar, und wir wissen, dass es passiert. Das zu sehen und anzuerkennen ist notwendig, auch wenn es weh tut.

Kollegin Kuntzl hat in ihrem Beitrag gesagt, dass es vor ein paar Jahrzehnten noch nicht üblich war anzuerkennen, dass Gewalt, Männergewalt, gerade auch in Familien stattfindet. Es ist spätestens seit der neuen Frauenbewegung, seit der feministischen Bewegung in den siebziger Jahren klar, dass das passiert, dass das Private auch politisch ist. (Abg. Dipl.-Ing. Klement: Was ist mit Frauengewalt?) So haben die Frau Justizministerin und ich gemeinsam Ende der siebziger/Anfang der achtziger Jahre in Innsbruck beim Aufbau des dortigen Frauenhauses mitgewirkt und selbst erlebt und die Erfahrung gemacht, was es bedeutet, wenn diese Art von patriarchaler Männergewalt nicht beachtet, nicht gesehen wird, wenn weggeschaut wird, weil es so etwas wie ein Kavaliersdelikt ist.

Das heißt, diese Anerkennung von patriarchaler Gewalt auch in Familien ist ein ganz zentraler Aspekt. Auch ich stimme vielen meiner grünen VorrednerInnen zu, dass das Paket, das Sie vorlegen, Frau Ministerin, die Sensibilität, mit der Sie an das heran­gehen, sehr wohl wichtig und notwendig sind.

Ich war vor einer Woche, als dieser Fall F. auch in allen internationalen Medien bekannt wurde, auf dem Weg nach Sao Paulo zum Weltkongress der Grünen und musste dort feststellen, dass in allen Zeitungen in allen Sprachen zu lesen war: Das Monster aus Amstetten. Auch auf allen internationalen Fernsehkanälen wurde Öster­reich mit diesem Fall und auch mit dem Fall Kampusch beziehungsweise Priklopil in


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Verbindung gebracht. Viele Leute haben auch mich gefragt: Was ist denn los in diesem Land? Vor allem auch nach Waldheim und Haider; die Sequenz Waldheim, Haider – und jetzt das? (Zwischenrufe bei der FPÖ.) – Moment, das ist das, worauf ich ange­sprochen wurde! Lassen Sie mich das einfach schildern und vielleicht auch klar­machen, dass ich persönlich diesen Bezug natürlich nicht herstelle.

Festzuhalten ist, dass Österreich im Ausland ein Problem mit seiner Darstellung hat. Es sind zwei sehr unterschiedliche Bilder. Das eigene Bild stellt sich so dar, dass wir ein freundliches Land sind, touristisch sehr offen, wir haben Mozartkugeln, Lippizaner und die Habsburger, es schaut alles schön aus bei uns, und im Gegensatz dazu steht das Bild von außen, dass wir als ein erzkonservatives, reaktionäres Land, in dem so etwas dann auch möglich ist, wahrgenommen werden.

Ich sage dann immer, dass es sehr viel anderes in diesem Land gibt und dass solche Fälle auch anderswo passieren. (Zwischenruf des Abg. Rädler.) Dass Österreich im Ausland so wahrgenommen wird, das sehe ich auch als Problem an. Und ich sehe, dass es keine Regierung bisher geschafft hat, das Bild eines modernen Landes, das wir in bestimmten Bereichen schließlich auch sind – vor allem seit dem EU-Beitritt 1995 sind wir durchaus offener und liberaler geworden –, zu transportieren.

Mir ist dann eingefallen, was der spanische Premier Zabatero gemacht hat, noch bevor er das erste Mal gewählt wurde: Er hat angekündigt, dass das erste Gesetz, das er machen wird, eines gegen Männergewalt zu Hause ist. Er hat das dann auch durchgesetzt. Es war nicht nur das Gesetz, das er gemacht hat, sondern auch eine breite Kampagne, um ein modernes Frauenbild zu propagieren, um genau das zu machen, wovon zum Beispiel heute Petra Stuiber im „Standard“ schreibt, eine Kampagne, bei der das Bild von Männern und Männergewalt in den Vordergrund gestellt und gesagt wird, dass es kein Kavaliersdelikt ist, wenn man zu Hause die Frau schlägt, dass es kein Kavaliersdelikt ist, dass die Ehefrau, wenn man erwartet, dass sie das Essen auf den Tisch stellt, bestraft wird, wenn sie es nicht tut, oder dass die Kinder geschlagen werden.

Es wäre an der Zeit, eine solche Imagekampagne, die solch moderne Geschlechter­bilder in den Vordergrund stellt, durchzuführen, denn die alten Rollenbilder sind mit eine Ursache für das Wegschauen und für solche Fälle, wie wir sie heute hier diskutieren. – Danke. (Beifall bei den Grünen sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

14.04


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Ablinger. 4 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

 


14.05.00

Abgeordnete Sonja Ablinger (SPÖ): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Ministerin! Frau Staatssekretärin! Meine Damen und Herren! Wir alle waren erschüttert von diesem Verbrechen. Gleichzeitig wissen wir aber, dass Gewalt gegen Frauen die häufigste Menschenrechtsverletzung unserer Zeit ist. Sie ist auch die brutalste Form und die deutlichste Form, ein Ausdruck von männlicher Herrschaft.

Wir wissen, nicht alle Männer sind Täter und nicht alle Frauen sind unmittelbar betrof­fen von Gewalt, aber die Tatsache massenhafter Gewalt gegen Frauen trifft alle Frauen und alle Männer dieser Gesellschaft, weil sich daran der Grad der Menschen­würde ablesen lässt, und das zu betonen ist mir besonders wichtig. (Beifall bei der SPÖ sowie der Abg. Mag. Lunacek.)

Es ist heute schon oft zu Recht gesagt worden, dass das Verhältnis der Geschlechter zueinander eben nicht privat ist. Und männliche Gewalt – es ist männliche Gewalt, ich weiß das aus Oberösterreich, ich bin Vorsitzende des Gewaltschutzzentrums; 97 Pro-


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zent der Täter sind bei uns männlich, und das ist in allen anderen Stellen auch so –, Männergewalt gegenüber Frauen basiert auf vielen Dingen: auf Rollenzuschreibungen, wie Frauen zu sein haben oder wie eine gute Mutter sein muss, auf öffentlichen Herabwürdigungen, wenn Frauen zum Beispiel diesen Rollenbildern nicht entsprechen, sie werden lächerlich gemacht – gleichsam als Abschreckung sozusagen wird diese Frau dingfest gemacht, wenn sie nicht entspricht.

Weiters basiert Männergewalt aber auch auf ökonomischer Abhängigkeit, weil Selb­ständigkeit überhaupt die Basis dafür ist, dass man sich aus einer Gewaltbeziehung befreien kann, und auf ungleichen Rechten und Chancenungleichheit. Ungleiche Machtverteilung zwischen Männern und Frauen und dieses Festhalten an Klischees von männlicher Stärke und gleichzeitig noch immer eine Toleranz der breiten Öffent­lichkeit, dass das, was zwischen den vier Wänden passiert, eben privat ist, all das begünstigt sexuelle und auch alle anderen Formen von Gewalt.

Eines noch: Gewalt gegen Frauen hat viele Gesichter: erniedrigen, demütigen, schlagen, drohen, bedrohen, missbrauchen, belästigen, einschüchtern, quälen, letzt­endlich auch ermorden. Das muss man sehen. Die Frau Ministerin legt jetzt das zweite Gewaltschutzpaket zur Begutachtung vor, das mit diesem neuen Tatbestand genau dem Rechnung tragen soll.

Aber etwas, was wir heute noch weniger diskutiert haben – Abgeordneter Schüssel hat es angesprochen –, ist die Frage der Täterarbeit. Wir haben in Oberösterreich mittlerweile schon mehrmals das Phänomen, Problem, den Skandal, dass wir sozusagen zwei verschiedene Frauen schon beraten, aber der Täter immer derselbe ist. Jetzt gibt es uns zehn Jahre in Oberösterreich. Und da kommen wir zum wesent­lichen Punkt, der Täterarbeit.

Herr Abgeordneter Schüssel hat heute von dieser Plakat-Kampagne „zu viel Liebe“, gesprochen. – Das ist völlig falsch. Es geht nicht um Liebe! Ich finde diese Kampagne auch falsch. Wenn man das unter dem Aspekt „zu viel Liebe“ diskutiert, kommt man nicht zu dem Punkt, um den es geht. Es geht um Gewalt, um Beherrschen-Wollen, um Erniedrigen-Wollen, das hat nichts mit Liebe zu tun. (Abg. Scheibner: ..., da muss man den Hintergrund kennen!) Nein, das hat nichts mit Liebe zu tun! Wir dürfen das nicht so nennen! (Beifall bei SPÖ und Grünen.) Es geht um Herrschen-Wollen und um Gewalt, sonst kommen wir nicht zum entsprechenden Punkt. Aber dass wir bei der Täterarbeit etwas tun müssen, ist enorm wichtig. (Zwischenruf des Abg. Amon.)

Lassen Sie mich schließen mit einem Zitat der Europarats-Kampagne gegen häusliche Gewalt: „Es beginnt mit Schreien und darf nie mit Schweigen enden.“ – Danke. (Beifall bei SPÖ und Grünen sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)

14.08


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Ing.  Westenthaler mit einer zweiten Wortmeldung. 5 Minuten freiwillige Redezeit­be­schränkung. – Bitte, Herr Klubobmann.

 


14.09.03

Abgeordneter Ing. Peter Westenthaler (BZÖ): Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren auf der Regierungsbank! Als heute zu Beginn der Erklärungen der Innen­minister angetreten ist, hier ein sehr engagiertes Statement abgegeben hat und uns zu unserer Überraschung, das gebe ich auch zu, erklärt hat, dass es im Ministerrat eine Einigung auf einige Punkte gegeben hätte, die wir schon lange fordern und die jetzt endlich kommen sollen, waren wir positiv überrascht, nicht nur vom Inhalt, sondern auch vom Engagement des Innenministers, als er es vorgetragen hat.


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Das Engagement der Justizministerin hat uns dann schon ein bisschen skeptischer sein lassen, als sie das vom Zettel heruntergelesen hat.

Aber noch einmal zum Innenminister: Der Innenminister hat uns mit dem Brustton der Überzeugung berichtet, dass im Ministerrat Folgendes entschieden worden sei: Tilgun­gen werden künftig ausgeschlossen, verpflichtende Berufsverbote wird es geben, und die Strafrahmen werden erhöht. – Da haben wir uns gedacht: Super, das fordern wir schon lange – diese Regierung hat dazugelernt!

Jetzt bringt diese Regierung einen Entschließungsantrag der Abgeordneten Jarolim und Donnerbauer ein, in dem das Ganze anders ausschaut. Herr Innenminister, finden Sie sich in diesem Entschließungsantrag wieder? – Schauen wir uns das einmal an.

Da heißt es: Die Bundesregierung wird ersucht, alle Schritte zu unternehmen – und so weiter –, und dann kommt es: „die Tilgungsfrist bei Sexualstraftaten durch den Richter verlängert werden kann.“ – Keine Muss-, sondern eine Kann-Bestimmung betreffend Verlängerung der Tilgungsfrist. Erste Stufe.

Zweite Stufe: „Bei besonders gefährlichen Sexualstraftätern soll die Tilgungsfrist ver­längert werden.“ – Also nur verlängert werden, die Tilgung also nicht ausgeschlossen werden. Die Frist wird verlängert.

„Bei schweren Sexualdelikten soll die Tilgung schließlich gänzlich ausgeschlossen werden.“

Das ist nicht das, was Sie uns gesagt haben, Herr Innenminister! Das ist ein Kom­promiss, der uns überhaupt nicht gefällt, weil wir der Meinung sind, dass die Tilgung nach allen Straftaten im Zusammenhang mit Abschnitt 10 des Strafgesetzbuches, also bei allen Sexualdelikten, wegfallen soll – ohne Wenn und Aber, Herr Innenminister und Frau Justizministerin! (Beifall bei BZÖ und FPÖ.)

Herr Minister, ein Gedankenspiel. Laut dieser Regelung im Entschließungsantrag wäre die Straftat von Herrn Fritzl genauso getilgt gewesen. Es hätte in diesem Fall – Sie wissen, was 1967 war, Sie kennen das Strafausmaß, das er bekommen hat, nämlich an der unteren Grenze; das ist nicht in diese schwere Deliktsgruppe gefallen, die Sie meinen, nämlich mit Tod oder schweren Folgeschäden – kein Ausschluss der Tilgung Platz gegriffen, und es wäre genauso abgelaufen, wie es war: Herr Fritzl wäre nach einer gewissen kurzen Zeit unbescholten gewesen.

Dieser Paragraph, den Sie heute mit Ihrem Entschließungsantrag beschließen wollen, ist null und nichtig, er hilft in solchen Fällen nicht weiter. Er hilft nur dann weiter, wenn wir die Tilgungsfristen nicht erweitern, so wie das schon wieder die Justizministerin einschränkend machen möchte, sondern die Tilgung gänzlich abschaffen bei Sexualstrafdelikten, Herr Minister! Und das verlangen wir auch von Ihnen. (Beifall beim BZÖ.)

Zweiter Punkt: Das Berufsverbot soll plötzlich, wie der Herr Minister gesagt hat, verpflichtend kommen. – Wo? – Im Entschließungsantrag steht, dass das Berufsverbot prinzipiell durch den Richter verhängt werden soll. „In schweren Fällen ist eine ver­pflichtende Verhängung des Berufsverbotes ohne Ermessensspielraum für den Richter vorgesehen.“

Herr Innenminister! Frau Justizministerin! Wieso wälzen Sie Verantwortung schon wieder auf einen Dritten ab, nämlich auf die Richter? Das brauchen wir nicht! Wir brauchen ein Gesetz, in dem steht, dass es bei Sexualverbrechen gesetzlich zu einem Berufsverbot kommt, dass vorgeschrieben wird, dass ein Sexualverbrecher in keinem Beruf, bei dem er mit Kindern in Berührung kommt, mehr arbeiten darf. – Nicht auf die


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Richter abwälzen, selbst handeln! Ein Gesetz entwickeln, das ein endgültiges Berufs­verbot festschreibt, meine sehr geehrten Damen und Herren! (Beifall beim BZÖ.)

Wer sagt uns denn, dass dieser Lehrer – jetzt komme ich wieder auf einen aktuellen Fall – in Oberösterreich, in Reichraming, von einem Richter überhaupt ein ent­sprechendes Berufsverbot auferlegt bekommt? Da kommen wieder 17 Gutachten und 33 Experten, die dann meinen, der Lehrer hat sich eigentlich gebessert, er hat halt ein paar Kinderpornos heruntergeladen und ist nach dem Strafgesetzbuch verurteilt wor­den, aber lassen wir ihn unterrichten, kein Problem! – Nein. Ein gesetzliches Berufs­verbot würde es ermöglichen, dass dieser Lehrer niemals mehr in einer Klasse steht und Kinder unterrichtet. Und das wollen wir auch haben, meine sehr geehrten Damen und Herren! (Beifall beim BZÖ.)

Dritter Punkt: Der Innenminister sagt uns, man hat sich auf eine Erhöhung der Strafen geeinigt. – Wo? Lesen Sie selbst den Entschließungsantrag, der im Übrigen erbärmlich ist; der erbärmlich butterweich ist und überhaupt nichts aussagt!

Es heißt: Es soll „nach Abschluss der Evaluierung“ – es wird jetzt evaluiert, das dauert Wochen, Monate, man weiß es nicht; es wird evaluiert, das ist ja das Schlagwort – aufgrund „der tatsächlich ausgemessenen Strafen ...“ – wenn die Evaluierung dann abgeschlossen ist; lesen Sie, was da steht – „zu einer Diskussion über die Verschär­fung der Strafdrohung im Bereich des Sexualstrafrechts“ kommen.

Das heißt, wir schließen einmal die Evaluierung ab, und dann beginnen wir zu diskutieren. (Abg. Öllinger: So gehört das aber!) Herr Innenminister! Frau Justiz­ministerin! Das ist eine blamable Formulierung. Das brauchen wir nicht. Wir brauchen sofort und rasch eine Erhöhung der Strafrahmen, der Mindeststrafen und einen ordentlichen Schutz für unsere Kinder und keinen so windelweichen Antrag, wie er auf dem Tisch liegt. Daher lehnen wir ihn auch ab. (Beifall beim BZÖ. – Zwischenruf des Abg. Öllinger.)

Es ist wirklich ein Skandal angesichts der aktuellen Fälle, dass Sie sich solch einen Antrag überhaupt formulieren trauen. Und wenn das das ist und sein soll, was Sie heute im Ministerrat beschlossen haben, dann gute Nacht! Dann befinden wir uns dort, wo wir uns auch nach dem Fall Luca befunden haben, nach den Innsbrucker Baby­morden, nach dem Fall Kampusch, dann befinden wir uns auch nach dem Fall Fritzl dort: schöne Sätze, windelweich, aber keine Gesetzesbeschlüsse! Es wird wieder nichts getan!

Das ist etwas, was wir massiv ablehnen. Und daher stimmen wir diesem Ent­schließungs­antrag sicherlich nicht zu.

Jetzt noch einmal zu dem Punkt, weil da künstliche Aufregung geherrscht hat, auch in der SPÖ. Auch die Justizministerin hat gesagt: Um Gottes willen, Eltern haben schon gefragt, wie das mit den verpflichtenden Untersuchungen ist. Herr Van der Bellen war ganz entsetzt. – Herr Kollege Van der Bellen! Ich habe mir das über Mittag noch einmal ganz genau angeschaut. Das, was in halb Deutschland, übrigens auch in sozial­demokratisch geführten Regierungen, bereits Gesetz ist, kann bei uns nicht schlecht sein. (Zwischenruf bei den Grünen.) – Ich habe es hier, ich zitiere es Ihnen.

In Hessen gibt es seit 1. Jänner 2008 (Abg. Dr. Van der Bellen: Hessen ist nicht sozial­demokratisch!), hessische Landesregierung, die Pflicht der Vorsorgeunter­suchung für Kinder. Verweigern die Eltern diese, tritt das Jugendamt ... (Abg. Dr. Van der Bellen: Hessen ist CDU!) – Ich komme schon noch auf die Sozialdemokraten, keine Sorge. Hessen nicht, aber ich komme zu Hamburg. Warten Sie ein bisschen, ich komme schon noch darauf.


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Hessen – CDU: Wenn die Eltern verweigern, tritt das Jugendamt auf den Plan und kontrolliert, was los ist.

Oder: Nordrhein-Westfalen hat bereits ein Gesetz in Verabschiedung – das wird in den nächsten Wochen verabschiedet –, Früherkennungsuntersuchungen. Alles aufgrund von Kindesmisshandlungen, denn Sie wissen, es hat auch dort schwerwiegende Fälle gegeben. Kinder sollen bis zum sechsten Lebensjahr gesetzlich verpflichtend vom Arzt untersucht werden. Das hat die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen beschlos­sen.

Jetzt komme ich zu den Sozialdemokraten: Hamburg. Die SPD in Hamburg will Kinder regelmäßig zum Arzt schicken. Da gibt es eine Expertin ... (Abg. Dr. Van der Bellen: Hamburg ist auch CDU!) – Ich habe gesagt, die SPD in Hamburg will die Kinder zur verpflichtenden ärztlichen Untersuchung schicken. – Jetzt lachen Sie mit dem Kugelschreiber im Mund, Kollege Van der Bellen, weil Ihnen das unangenehm ist und weil Sie merken, dass das eigentlich überall die Normalität ist. Denn Eltern, die mit ihren Kindern im Zuge der Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen in den ersten Jahren ohnehin alle zwei Monate zur Untersuchung gehen, haben überhaupt kein Problem damit, Herr Kollege Van der Bellen! (Abg. Öllinger: Sie haben keine Ahnung!) Daher gibt es auch kein Problem, diese Kinder auf Gewalt gegen sie zu untersuchen und hier ein engmaschigeres Netz der Kontrolle zu gewährleisten.

Daher geht auch diese Kritik ins Leere. (Abg. Öllinger: So planlos!) Und Sie werden sehen, so wie in einigen Bundesländern in Deutschland wird sich das in ganz Europa durchsetzen, weil es richtig ist.

Letzter Punkt: Es gibt jemanden, der jetzt sehr oft im Namen auch des Justiz­ministeriums auftritt, das ist Herr Eher. Dr. Reinhard Eher, er war jetzt sehr oft in den Medien, ist der Leiter der zentralen Dokumentations- und Koordinationsstelle für Sexualstraftäter im Strafvollzug. Herr Eher tritt jetzt im Namen der Frau Ministerin und des Justizministeriums landauf, landab auf und erzählt uns, dass alles nicht so schlimm ist, es gibt bei Sexualstraftätern nur eine Rückfallsquote von 3, 4, maximal 5 Prozent. Begründen kann er es zwar nicht, aber er sagt, das ist so. – Es gibt Studien, die ganz anderes aussagen, aber Herr Eher sagt das. (Abg. Öllinger: Der erste Teil stimmt schon nicht! Das ist die Unwahrheit!)

Ich habe ein Interview desselben Herrn Eher von vor einem Jahr gefunden, und zwar in „kripo/online“ – das ist ein Magazin der Kriminalpolizei –, „Sexualtäter im Seelen­rönt­gen“. Wissen Sie, was dort derselbe Herr Eher gesagt hat? – Er hat gesagt – ich zitiere –:

„Zwanzig bis fünfundzwanzig Prozent der Sexualstraftäter werden rückfällig.“

Derselbe Mann, der uns jetzt erklärt, es gibt fast keine Rückfälligkeit, nur 3, 4, 5 Prozent, hat vor einem Jahr gesagt, 20 bis 25 Prozent. (Abg. Öllinger: Sie können nicht lesen, Sinn erfassend lesen! Funktioneller Analphabetismus ist das! – Weitere Zwischenrufe bei den Grünen.)

Es gibt Leiter von österreichischen Strafanstalten, etwa von Stein, die sagen, jeder Zweite, den wir früher frei lassen, kommt wieder zurück. Also 50 Prozent Rückfalls­quote. Und das in einer Zeit (Präsidentin Dr. Glawischnig-Piesczek gibt das Glocken­zeichen), in der diese Justizministerin per Haftentlassungspaket Sexualstraftäter vor­zeitig entlässt!

Diese Politik ist falsch, die lehnen wir ab. Sie sollten sich etwas Besseres überlegen! (Beifall beim BZÖ.)

14.19



Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll58. Sitzung / Seite 136

Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemel­det. Die Debatte ist geschlossen.

Wir kommen zu den Abstimmungen.

Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abge­ord­neten Ing. Westenthaler, Kollegin und Kollegen betreffend Versagen des Ver­trauens gegenüber der Bundesministerin für Justiz gemäß Artikel 74 Absatz 1 Bundes-Verfassungsgesetz.

Da zu einem solchen Beschluss des Nationalrates gemäß Absatz 2 der zitierten Verfassungsbestimmung die Anwesenheit der Hälfte der Abgeordneten erforderlich ist, stelle ich diese ausdrücklich fest.

Ich bitte nun jene Damen und Herren, die sich für den gegenständlichen Misstrauens­antrag aussprechen, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit. Abgelehnt.

Wir gelangen weiters zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abge­ordneten Strache, Kolleginnen und Kollegen betreffend härtere Strafen zum Schutz Minderjähriger.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für den Entschließungsantrag sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit, der Antrag ist damit abgelehnt.

Wir gelangen ferner zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abge­ordneten Dr. Jarolim, Mag. Donnerbauer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Maß­nahmen zur Gewaltprävention und zum Schutz von Kindern.

Ich bitte jene Damen und Herren, die sich dafür aussprechen möchten, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Mehrheit, der Antrag ist damit angenommen. (E 71.)

Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abge­ordneten Strache, Kolleginnen und Kollegen betreffend die längst überfällige Ausweitung des Schutzes Minderjähriger.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dafür sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit. Der Antrag ist damit abgelehnt.

Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Ing. Westenthaler, Kollegin und Kollegen betreffend Zentrales Register für Sexualverbrecher.

Ich bitte jene Damen und Herren, die sich für den Entschließungsantrag aussprechen möchten, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit. Der Antrag ist abgelehnt.

Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abge­ordneten Ing. Westenthaler, Kollegin und Kollegen betreffend Berufsverbot für Sexual­verbrecher.

Ich bitte auch hier jene Damen und Herren, die für diesen Entschließungsantrag sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit. Der Antrag ist abgelehnt.

Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abge­ordneten Ing. Westenthaler, Kollegin und Kollegen betreffend Bewusstseinsbil­dung und Verantwortung für Unmündige.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für den Entschließungsantrag sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit. Der Antrag ist damit abgelehnt.


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll58. Sitzung / Seite 137

Wir gelangen weiters zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeord­neten Ing. Westenthaler, Kollegin und Kollegen betreffend Strafschärfung für Sexual­straftäter und Kinderschänder.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für den Entschließungsantrag sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist wiederum die Minderheit. Der Antrag ist abge­lehnt.

Wir gelangen weiters zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeord­neten Ing. Westenthaler, Kollegin und Kollegen betreffend regelmäßige Untersuchun­gen von Kindern.

Ich bitte jene Damen und Herren, die sich dafür aussprechen wollen, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit. Der Antrag ist abgelehnt.

Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abge­ord­neten Ing. Westenthaler, Kollegin und Kollegen betreffend Anzeigepflicht bei Gewalt gegen Kinder.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen Entschließungsantrag sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit. Der Antrag damit abgelehnt.

Wir gelangen weiters zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeord­neten Ing. Westenthaler, Kollegin und Kollegen betreffend Verjährungsfristen bei Ver­brechen an Kindern und Jugendlichen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen Entschließungsantrag sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit. Der Antrag ist abgelehnt.

Wir gelangen weiters zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeord­neten Ing. Westenthaler, Kollegin und Kollegen betreffend Ausschluss der Tilgungen bei Sexualverbrechen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen Entschließungsantrag sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit. Der Antrag ist abgelehnt.

Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abge­ord­neten Ing. Westenthaler, Kollegin und Kollegen betreffend Suche nach vermissten Personen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die sich dafür aussprechen möchten, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit. Der Antrag ist abgelehnt.

14.23.172. Punkt

Bericht des Unterrichtsausschusses über die Regierungsvorlage (522 d.B.): Bun­desgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über die Erlangung der Studienberech­tigung für Studien an Pädagogischen Hochschulen (Hochschul-Studienberechti­gungsgesetz – HStudBerG) erlassen sowie das Hochschulgesetz 2005 und das Privatschulgesetz geändert werden (533 d.B.)

 


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Wir gelangen nun zum 2. Punkt der Tagesordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Als erster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter DDr. Niederwieser mit 5 Minuten freiwilliger Redezeitbeschränkung. – Bitte, Herr Abgeordneter.

 



Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll58. Sitzung / Seite 138

14.23.48

Abgeordneter DDr. Erwin Niederwieser (SPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Frau Bundesministerin! Hohes Haus! Tagesordnungspunkt 2 hat mit dem vorangegangenen insofern zu tun, als es sich hiebei um ein Gesetz handelt, das die Professionalisierung der pädagogischen Berufe vorantreiben soll – etwas, das sicherlich auch den Kindern zugute kommt, wenn nämlich Lehrerinnen und Lehrer oder KindergärtnerInnen oder Jugendbetreuer in ihrer Ausbildung höherwertige Angebote und weitere Angebote bekommen.

Hartmut von Hentig hat diese Aufgabe in einem ganz kurzen Satz zusammengefasst: „Die Menschen stärken, die Sachen klären.“

Ich glaube, viel besser kann man nicht formulieren, was „Schule“ bedeuten soll.

Mit dem Hochschulstudien-Berechtigungsgesetz setzen wir in Österreich eine relativ lange Tradition fort. Mit dem so genannten Fischer-Erlass 1945 – damals Staatssekre­tär im Unterrichtsministerium – hat man in Österreich erstmals die Möglichkeit ein­geführt, auch ohne Matura studieren zu können. Das ist dann eine Zeit lang in Ver­gessenheit geraten; es gab nur ganz wenige, die diese Möglichkeit genutzt haben. Dann ist diese Berufsreifeprüfung reaktiviert worden, durch eine Studienberechtigungs­prüfung erweitert worden, und heute geht es darum, den Zugang zu den Päda­gogischen Hochschulen auch ohne Matura zu ermöglichen, um eben mit entsprechen­den Vorkenntnissen, die man sich im Beruf oder anderweitig hat erwerben müssen, und einer Reihe von Prüfungen, im Maximalfall fünf Prüfungen, durch ein Studium an der Pädagogischen Hochschule Lehrerin oder Lehrer zu werden.

Ich darf in diesem Zusammenhang zu den Vorschlägen, die Sie, Frau Bundes­minis­terin, darüber hinaus in letzter Zeit gemacht haben, was den Zugang zum Studium des Lehrerinnen- und Lehrerberufes anlangt, dass wir hier nämlich doch genauer hin­schauen und so etwas wie ein Aufnahmeverfahren vorsehen sollten, anmerken, dass ich das sehr begrüße. Ich glaube, dass wir das im Sinne der Qualität der Schulen und auch im Interesse der Studierenden selbst durchaus angehen und im Zusam­menhang mit der Reform der Pädagogischen Hochschulen noch umsetzen sollten.

Im Ausschuss hat Kollege Graf einen neuerlichen Vorstoß unternommen, die Meister­prüfung für den Zugang stärker zu berücksichtigen. Das haben wir noch nicht ent­schieden, aber alle haben gemeint, das wäre eine gute Idee, das sollten wir prüfen, und das hat zu folgendem Abänderungsantrag geführt, den ich hiermit einbringe:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten DDr. Niederwieser, Neugebauer, Brosz, Dr. Graf, Ursula Haubner und KollegInnen betreffend den Gesetzesantrag im Bericht des Unterrichtsaus­schusses (533 der Beilagen) über das Hochschul-Studienberechtigungsgesetz (522 der Beilagen)

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Der eingangs bezeichnete Gesetzesantrag wird wie folgt geändert:

1. In Art. 1 § 6 sind die Abs. 2 und 3 in „(3)“ und „(4)“ umzubenennen.

2. Art. 1 § 6 Abs. 2 hat zu lauten:

„(2) Prüfungskandidatinnen und Prüfungskandidaten, die eine Meisterprüfung oder eine Befähigungsprüfung gemäß der Gewerbeordnung, BGBl. Nr. 194/1994, oder dem Land- und forstwirtschaftlichen Berufsausbildungsgesetz, BGBl. Nr. 298/1990, erfolg-


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll58. Sitzung / Seite 139

reich abgelegt haben, sind von der Studienkommission von der Ablegung der Studien­berechtigungsprüfung in einem Wahlfach gemäß § 4 Z 3 auf Ansuchen zu befreien.“

3. In § 13 ist die Wortfolge „gemäß § 6 Abs. 2 Z 3“ durch die Wortfolge „gemäß § 6 Abs. 3 Z 3“ zu ersetzen.

*****

Ich muss das vorlesen, das schreibt die Geschäftsordnung vor.

Da geht es darum, dass, wenn jemand eine Meisterprüfung oder eine Befähigungs­prüfung hat, diese für sein Fach als eine der erforderlichen fünf Prüfungen anerkannt wird und das somit einen erleichterten Zugang zum Studium bringt; das Studium selbst ist dann ja noch zu absolvieren. Wir setzen damit auch einen Schritt im Zusam­menhang mit dem, was jetzt im europäischen und nationalen Qualifikationsrahmen vorbereitet wird: dass man nämlich danach trachtet, dass die verschiedenen Befähigungen und Prüfungen und dergleichen jeweils anerkannt werden und man nicht wieder alles neu machen muss.

Die Reform geht zweifellos weiter. Ein wichtiger Punkt, der in die Zuständigkeit von Bundesminister Hahn fällt, ist die Bologna-konforme Umgestaltung der Lehramts­studien an den Universitäten. Das Zweite ist, die Kindergärtnerinnen- und Kinder­gärtner­ausbildung in die Pädagogischen Hochschulen zu integrieren und letztendlich die Lehrerausbildung an den Pädagogischen Hochschulen und die an den Univer­sitäten zusammenzuführen. Mit dem heutigen Gesetz gehen wir einen richtigen und wichtigen Schritt in diese Richtung. (Beifall bei der SPÖ sowie des Abg. Dr. Graf.)

14.29


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Der soeben eingebrachte Abänderungs­antrag ist ordnungsgemäß eingebracht, ausreichend unterstützt und steht daher mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten DDr. Niederwieser, Neugebauer, Brosz, Dr. Graf, Ursula Haubner und KollegInnen betreffend den Gesetzesantrag im Bericht des Unterrichtsaus­schusses (533 der Beilagen) über das Hochschul-Studienberechtigungsgesetz (522 der Beilagen)

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Der eingangs bezeichnete Gesetzesantrag wird wie folgt geändert:

1. In Art. 1 § 6 sind die Abs. 2 und 3 in „(3)“ und „(4)“ umzubenennen.

2. Art. 1 § 6 Abs. 2 hat zu lauten:

„(2) Prüfungskandidatinnen und Prüfungskandidaten, die eine Meisterprüfung oder eine Befähigungsprüfung gemäß der Gewerbeordnung, BGBl. Nr. 194/1994, oder dem Land- und forstwirtschaftlichen Berufsausbildungsgesetz, BGBl. Nr. 298/1990, erfolg­reich abgelegt haben, sind von der Studienkommission von der Ablegung der Studien­berechtigungsprüfung in einem Wahlfach gemäß § 4 Z 3 auf Ansuchen zu befreien.“

3. In § 13 ist die Wortfolge „gemäß § 6 Abs. 2 Z 3“ durch die Wortfolge „gemäß § 6 Abs. 3 Z 3“ zu ersetzen.


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll58. Sitzung / Seite 140

Begründung:

Im Zuge der Debatte der Regierungsvorlage in der Sitzung des Unterrichtsausschus­ses am 24.4.2008 wurde auch die Möglichkeit erörtert, die Absolvierung einer Meisterprüfung für die Studienberechtigung anzuerkennen. Alle Fraktionen waren dazu im Grunde positiv und haben zugesagt, dies bis zur Beschlussfassung im Plenum zu prüfen.

Meisterprüfungen und Befähigungsprüfungen setzen ein hohes Maß an Bildungs­engagement voraus und sind mit wichtigen zusätzlichen Qualifikationen verbunden, die auch bei der Tätigkeit als Lehrerin oder Lehrer von Nutzen sind. Ihre Berücksichtigung im Nationalen Qualifikationsrahmen ist vorgesehen und der Ersatz eines von fünf Prüfungsfächern sachlich gerechtfertigt.

Diese Anerkennung dient auch der Anerkennung der Wertigkeit der Facharbeit insgesamt und erfüllt in einem Teilbereich die Zielsetzung einer besseren Anerkennung bereits erworbener Fähigkeiten und Kenntnisse.

Bei dieser Anerkennung handelt es sich um die Anerkennung für die Zulassung zum Studium, im Studium selbst müssen alle für die Befähigung für die Lehrtätigkeit erforderlichen Fächer positiv absolviert werden, wobei § 56 Abs. 1 des Hochschul­gesetzes 2005 eigene Möglichkeiten der Anerkennung beruflicher Vorkenntnisse im Bereich der Berufspädagogik und beim Lehramt für Polytechnische Schulen vorsieht.

Kompetenzrechtliche Grundlage:

Ein dem Gesetzesantrag (522 der Beilagen) in der Fassung des vorliegenden Abän­derungsantrags entsprechendes Bundesgesetz beruht auf Art. 14 Abs. 1 B-VG.

Besondere Beschlusserfordernisse:

Die Beschlussfassung über den Gesetzesantrag (522 der Beilagen) in der Fassung des vorliegenden Abänderungsantrags unterliegt keinen besonderen Beschluss­erfordernissen.

*****

 


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Neugebauer mit 3 Minuten Redezeit. – Bitte, Herr Abgeordneter.

 


14.29.30

Abgeordneter Fritz Neugebauer (ÖVP): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Bundes­ministerin! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Liebe junge Kolleginnen und Kollegen auf der Zuhörerestrade, ich darf Sie alle sehr herzlich begrüßen, insbe­sondere die 7. Klasse des Privatgymnasiums Liefering, auch im Namen meiner Kollegin Barbara Riener, aus dem schönen Land Salzburg!

Wir haben uns einer Thematik gewidmet, die, wie mein Vorredner schon angemerkt hat, sowohl in der Vorlage als auch im Abänderungsantrag eine Fünf-Parteien-Zustimmung findet. Es ist dies ein Gesetz, das es Personen ohne Reifeprüfung ermöglicht, ein Studium, ein Bachelor-Studium, an den Pädagogischen Hochschulen zu inskribieren.

Wir haben im Ausschuss unter anderem auch die Frage ventiliert, warum es denn notwendig ist, dies in ein eigenes Gesetz und nicht in das Studiengesetz für univer­sitäre Einrichtungen zu implementieren. – Die Terminologie und die komplette Um­arbeitung hat uns daran gehindert, und wir sind bei einem eigenen Gesetz gelandet, das nunmehr ausschließlich die Berechtigung für Studiengänge an den Pädagogischen


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll58. Sitzung / Seite 141

Hochschulen regelt. Ich denke, dass sich Prüfungsanforderung und Prüfungsmethoden im Wesentlichen mit den bisherigen Bestimmungen, die durch das Schulorganisations­gesetz geregelt waren, decken.

Ein zweiter Punkt, der mir wichtig zu sein scheint: dass man auch in den Verhand­lungen und Gesprächen zwischen der Republik Österreich, dem Außenministerium und dem Heiligen Stuhl darin übereingekommen ist, den Schulvertrag auf die an die Stelle der Pädagogischen Akademien tretenden Pädagogischen Hochschulen ebenfalls anzu­wenden, sodass die Republik auch die notwendigen Subventionen, was die Planstellenzuweisungen, aber auch Unterstützungen für Ausbildung in der Fort- und Weiterbildung betrifft, gewähren wird.

Dritter Punkt ist – mein Kollege Niederwieser hat das bereits angesprochen; Herr Kollege Dr. Graf hat das im Ausschuss fokussiert; stammt übrigens auch aus der Begutachtung des Landesschulrates für Vorarlberg –, dass wir die Absolvierung einer Meisterprüfung für die Studienberechtigung anerkennen, weil Meisterprüfungen und gleichzuhaltende Befähigungsprüfungen doch ein sehr hohes Maß an Bildungs­engagement voraussetzen und für die Tätigkeit als Pädagogin oder als Pädagoge durchaus von Nutzen sind und damit auch im Umkehreffekt eine Anerkennung für die Wertigkeit der Facharbeit darstellen. Ich halte das für einen wichtigen Aspekt und bedanke mich, dass es zu einer Einstimmigkeit auch in dieser Abänderung gekommen ist.

Kollege DDr. Niederwieser hat meines Erachtens zu Recht davon gesprochen, dass wir durchaus einen Konnex herstellen können zwischen dem heutigen Tagesord­nungspunkt 1 und diesem Punkt, der eine Bildungsfrage betrifft. Ich denke, wenn wir der Bundesverfassung gerecht werden wollen, die der Bildung den Auftrag gibt, nach sozialen, religiösen und moralischen Werten zu bilden und zu erziehen, ist es angesichts dieser Vorfälle auch wichtig, in der Bildungsarbeit gerade den ethischen Werten und der Ethik einen besonderen Stellenwert einzuräumen. Vielleicht kann das in der Ausbildung der Jugendlichen, in der Auseinandersetzung der Heranwachsenden mit der sie umgebenden Kultur auch ein wichtiger Beitrag für ein verständnisvolleres und ethisches, alle gesellschaftlichen Gruppen respektierendes Miteinander sein. – Herzlichen Dank. (Beifall bei ÖVP, SPÖ und BZÖ.)

14.33


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Brosz. 5 Minuten freiwillige Redezeitbegrenzung. – Bitte.

 


14.33.21

Abgeordneter Dieter Brosz (Grüne): Frau Präsidentin! Frau Ministerin! Kollege Niederwieser hat, glaube ich, diesen Gesetzentwurf als einen mutigen oder als einen weitgehenden Schritt bezeichnet. – Das ist schon eine gewagte Formulierung. Wenn man etwas, das zunächst eigentlich in einem anderen Gesetz geregelt ist, klar erfasst und zu einem eigenen Gesetz macht, dann ist das vielleicht richtig, aber ein mutiger, weitreichender Schritt, würde ich meinen, ist doch etwas anderes.

Vor allem sollte man, wenn man die LehrerInnenausbildung diskutiert, die Frage stellen: Wie soll denn die LehrerInnenausbildung in Österreich überhaupt gestaltet sein? Dort haben wir nämlich Defizite, die auf der Hand liegen, und zwar aus mehreren Gründen.

Der eine Punkt ist, dass die getrennte LehrerInnenausbildung, die wir nach wie vor haben – die alte Debatte: gleiche Schultypen, gleiche Schulstufen, LehrerInnen, die auf zwei verschiedenen Universitäten, kann man mittlerweile sagen, ausgebildet werden –, einfach nicht zusammenpasst, und zwar aus mehreren Gründen. Zum einen deshalb,


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll58. Sitzung / Seite 142

weil es keine Möglichkeit gibt, zu wechseln. Das ist für die Betroffenen ein großes Problem, wird im Übrigen angesichts dessen, was Sie, Frau Bundesministerin, glaube ich, auch mit Recht formuliert haben: dass wir einen großen Personalwechsel in den nächsten Jahren haben werden, zu deutlichen Schwierigkeiten führen, nämlich dann, wenn die SchülerInnenzahlen im Pflichtschulbereich zurückgehen. Was macht man dann mit den PflichtschullehrerInnen, die zum Teil nicht mehr unterrichten können, weil zu wenig SchülerInnen da sind, aber auch nicht unterrichten dürfen, weil sie nicht die Qualifikation haben, die Schulen zu wechseln? Zumindest dann wäre endlich einmal der Punkt erreicht, dafür zu sorgen, so rasch wie möglich zu einer gemeinsamen Lösung zu kommen.

Der zweite Punkt ist, dass es auch um die Frage der Qualität der Ausbildung geht. Wir haben heute in der Debatte zu TOP 1 bis zu einem gewissen Grad darüber diskutiert, ob denn in den Schulen die nötigen Voraussetzungen vorhanden sind, um auf soziale Konflikte überhaupt eingehen zu können. Da geht es jetzt nicht nur darum, Gewalt in der Familie – auch das wäre, glaube ich, ein wichtiger Punkt bei der Ausbildung von Lehrerinnen und Lehrern – zu erkennen. Es geht auch gar nicht darum, dass sie allein diagnostizieren können und dann Maßnahmen setzen, aber wenn zumindest das Erkennen da ist und die entsprechenden Fachkräfte angesprochen werden können, hilft das weiter.

Sie werden genauso gut wie ich wissen, wie viele Fälle darüber bekannt sind, dass Eltern nach Jahren sagen: Mein Gott, jetzt bin ich draufgekommen, mein Kind hatte deshalb solche Schwierigkeiten in der Schule, weil es Legasthenie hatte!, und jahrelang ist niemand draufgekommen, dass dieses Kind Legasthenie hatte. (Abg. Elmar Mayer: Das gibt es überhaupt nicht!) Das gibt es überhaupt nicht? Das halte ich als Aussage aus den Reihen der SPÖ für unglaublich! Ich kann Ihnen massenhaft Beispiele zitieren. Bitte um Entschuldigung, aber wo leben Sie denn? Es gibt Kinder bei uns in der Volksschule, und es ist völlig unwichtig, dass die Legasthenie haben – sie werden so beurteilt wie alle anderen; das geht bis hin zu der Frage, ob sie die Berechtigung erhalten, in eine höhere Schule zu gehen, oder nicht.

Wenn Sie sagen, das gibt es nicht, dann denke ich mir: Worüber diskutieren wir denn hier noch? (Abg. Elmar Mayer: Nein, das ist schon ein Problem, aber ...!) Vermutlich geschafft, weil erkannt, aber so zu tun, als wäre das kein Problem mehr an den Schulen, das finde ich unglaublich. Lesen Sie doch einmal die Berichte zu diesen Bereichen genau durch! Unfassbar!

Anscheinend passt ohnehin alles wunderbar, wir brauchen gar nichts zu verbessern. Es wissen alle, wie Legasthenie erkannt wird, deshalb funktioniert alles super. – Deshalb gibt es auch Eltern, die es zu ihrem Lebensinhalt machen, mit ihren Kindern zu arbeiten, damit diese überhaupt die Schulpflicht absolvieren können!? Eine wunderbare Erkenntnis! Wurscht, wir sind trotzdem der Meinung, dass hier viel passieren sollte, weil LehrerInnen das ganz einfach nur bis zu einem gewissen Grad erkennen können, wenn sie nicht darauf vorbereitet sind. Das ist nicht so einfach. Es geht nicht nur darum, Buchstaben zu verdrehen und so weiter, sondern Legasthenie hat völlig andere Hintergründe, völlig andere Formen von Auffälligkeiten.

Ich kann Ihnen nur sagen, Herr Abgeordneter, wenn Sie nicht wissen, worüber ich spreche, gehen Sie nach Niederösterreich – vielleicht ist das ja bei Ihnen in Vorarlberg anders – und schauen Sie sich in den Schulen an, ob man dort darauf vorbereitet ist. Ich kenne aus meinem persönlichen Umfeld einige Fälle – die kann ich Ihnen sofort aufzeigen –, wo das zu massiven Problemen geführt hat.


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll58. Sitzung / Seite 143

Es geht also darum, die LehrerInnenausbildung auch in der Qualität zu verbessern, anzuheben, wegzugehen davon, dass es ausschließlich um Fachausbildung – ein ganz wichtiger Punkt –, sondern eigentlich um die Kunst des Unterrichtens geht.

Wir haben mit Interesse zur Kenntnis genommen, dass Sie, Frau Ministerin, und Minister Hahn gemeint haben, eigentlich soll es in Richtung gemeinsame LehrerIn­nenausbildung gehen. Ebenfalls mit Interesse zur Kenntnis genommen haben wir dann den Antrag des „Vertagungssprechers“ der ÖVP im Unterrichtsausschuss, des Herrn Neugebauer, dass der Antrag auf eine gemeinsame LehrerInnenausbildung natürlich wieder vertagt werden sollte. Ich habe damals schon angekündigt, dass wir eben hier einen wortidentischen Antrag einbringen werden, weil er ja dazupasst, und bringe diesen somit ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Brosz, Freundinnen und Freunde betreffend Verbesserung der Qualität der LehrerInnenbildung

Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat einen Entwurf für eine gemeinsame LehrerInnenausbildung für alle pädagogischen Berufe vom Kindergarten bis zur Höheren Schule auf Hochschulniveau vorzulegen, welche neben einer durch­lässigen Ausbildung zu StufenlehrerInnen für verschiedene Altersgruppen auch die verpflichtende berufsbegleitende Weiterbildung für alle Lehrkräfte vorsieht. Weiters soll die Forschungstätigkeit im Bereich der Kindergarten- und Grundschulpädagogik aus­gebaut, die Weiterbildung sichergestellt und die Spezialisierung der LehrerInnen in einem Anrechnungsmodell ermöglicht werden.

*****

Im Übrigen basierend auf einer Empfehlung der EU-Kommission, wo ganz klar diese Maßnahmen gefordert werden. Also es ist nicht nur so, dass das die Grünen und – als sie noch nicht in der Regierung war – auch die SPÖ in Österreich gefordert haben, sondern dass es auch von der EU-Kommission her klare Erkenntnisse über eine gemeinsame LehrerInnenausbildung gibt. (Abg. Dr. Brinek: So eindeutig ist das nicht!) Sie können das Dokument gerne lesen. Ich kann es Ihnen zitieren: 392 SEK, das werden Sie wahrscheinlich auch finden, dort steht es wörtlich drin. Auch in der Kom­mission versteht niemand, dass LehrerInnen Berufsmöglichkeiten genommen werden, weil sie in einer Schiene drin sind und da nie wieder herauskommen, und, wenn sie nicht weiter unterrichten können, eben Pech gehabt haben.

Vielleicht lesen Sie doch die EU-Dokumente, dann kommen wir auch weiter. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)

14.39


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Der soeben eingebrachte Ent­schließungs­antrag ist ordnungsgemäß eingebracht, ausreichend unterstützt und steht daher auch mit zur Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

des Abgeordneten Brosz, Freundinnen und Freunde betreffend Verbesserung der Qualität der LehrerInnenbildung


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll58. Sitzung / Seite 144

eingebracht im Zuge der Debatte über TOP 2) Bericht des Unterrichtsauschusses über die Regierungsvorlage (522 d.B.): Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über die Erlangung der Studienberechtigung für Studien an Pädagogischen Hochschulen (Hoch­schul-Studienberechtigungsgesetz - HStudBerG) erlassen sowie das Hochschul­ge­setz 2005 und das Privatschulgesetz geändert werden (533 d.B.).

Im Arbeitsdokument der Kommissionsdienststellen „Verbesserung der Qualität der Lehrerausbildung“ KOM(2007)392 SEK(2007)931 wird festgehalten, dass die Qualität der allgemeinen und beruflichen Bildung zu einem großen Teil von der Qualität des Unterrichts bestimmt wird, welche ihrerseits teilweise von der Lehrerbildung abhängt. Um nun die Qualität der Bildung zu verbessern schlägt die Kommission vor, dass:

alle Lehrkräfte über ein adäquates Niveau und eine adäquate Bandbreite von Wissen und Kompetenz verfügen, damit sie vor dem Hintergrund raschen wirtschaftlichen und sozialen Wandels den Lernenden helfen können, ihr Potenzial voll zu entfalten;

alle Lehrkräfte einen angemessenen Hochschulabschluss erwerben;

Aus- und Weiterbildung der Lehrkräfte auf koordinierte und kohärente Weise erfolgen und hierfür angemessene Mittel bereitgestellt werden;

die Verbesserung der Professionalität der Lehrertätigkeit gefördert wird.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat einen Entwurf für eine ge­mein­same LehrerInnenausbildung für alle pädagogischen Berufe vom Kindergarten bis zur Höheren Schule auf Hochschulniveau vorzulegen, welche neben einer durch­lässigen Ausbildung zu StufenlehrerInnen für verschiedene Altersgruppen auch die verpflichtende berufsbegleitende Weiterbildung für alle Lehrkräfte vorsieht. Weiters soll die Forschungstätigkeit im Bereich der Kindergarten- und Grundschulpädagogik ausgebaut, die Weiterbildung sichergestellt und die Spezialisierung der LehrerInnen in einem Anrechnungsmodell ermöglicht werden.

*****

 


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Mag. Dr. Graf. 7 Minuten freiwillige Redezeitbegrenzung. – Bitte, Herr Abgeordneter.

 


14.39.29

Abgeordneter Mag. Dr. Martin Graf (FPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Bundesminister! Hohes Haus! Zu der vorliegenden Gesetzesmaterie ist schon viel gesagt worden. Diese wird ja heute auch einstimmig beschlossen werden.

Zwei Punkte zu den Ausführungen meiner Vorredner: Die gemeinsame Ausbildung der Lehrer und Lehrerinnen an einem Universitätstypus möchte ich nur präzisieren, weil bei uns schon Begriffsverwirrung herrscht. Unter Hochschule ist natürlich universitäre Ausbildung und damit tertiärer Sektor gemeint, weil ja die Pädagogischen Akademien jetzt auch Hochschulen sind. Sonst könnte man das, was Kollege Brosz jetzt als Antrag vorgelesen hat, unter Umständen missverstehen. Universitäre Ausbildung ja. Das ist vielleicht auch einer der Kritikpunkte an diesem Gesetz, das wir heute zu beschließen haben, weil es ja ein Zwischenschritt ist, der notwendig geworden ist, und es nicht


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll58. Sitzung / Seite 145

verpackbar war in anderen Bestimmungen. Ich bin froh, dass jetzt die Meisterprüfung da mit einbezogen wird.

Zur Legasthenie. – Das ist ungefähr so ein Thema wie: Selbstverständlich gibt es die Klassenschülerhöchstzahl 25 auch in ersten Klassen in Österreich. Das wird auch so getragen, lese ich auch im Interview der Frau Bundesministerin Gehrer mit der kriti­schen „Presse“, die auch sagt, das ist umgesetzt. Das gehört also in die Leistungs­bilanz der Frau Bundesministerin. Die „Presse“ ist nicht mehr kritisch, denn wenn eine Regierung oder eine Mehrheit in diesem Hohen Haus etwas beschließt, wird das offensichtlich von der „Presse“ schon als umgesetzt angesehen. Wir wissen ja aus vielen Anfragebeantwortungen aus Ihrem Hause, dass das ja noch bei Weitem nicht der Fall ist.

Zur Gesetzesvorlage selbst noch: Herr Kollege Neugebauer hat das ja gestreift mit dem zusätzlich – an sich etwas systemfremd – hineingepackten Abkommen hinsicht­lich der konfessionellen Pädagogischen Hochschulen. Das habe ich im Ausschuss auch schon gesagt, dass man da nur mit dem Heiligen Stuhl Verhandlungen führt. Ich weiß schon, Österreich ist ein überwiegend katholisches Land und es gibt ein Konkordat, aber es gibt auch so etwas wie Gleichbehandlung und Ähnliches mehr. Es gefällt mir nicht wirklich, dass da jetzt auch in dieses Gesetz eine Privilegierung für konfessionelle Schulen oder Hochschulen hineingeschrieben wird. Viel richtiger wäre eine gemeinsame Ausbildung an der Universität und das dann auch überzuführen in die Privatuniversitäten. So wird es ja wahrscheinlich als einzige Möglichkeit dann gehen, das ist sicher in die Wege zu leiten, ist ja auch angekündigt, und ich hoffe, dass das irgendwann kommt. Unser Thema ist es, hier eine gewisse Säkularisierung jetzt nicht auf dem Privatschulsektor genauso wie auf dem Sektor der Pädagogischen Hochschulen einzuführen, dass man die Kirchen und Religionsgesellschaften kürzt, sondern mir geht es eigentlich darum, dass man andere Private gleichstellt in diesem Bereich. Dafür treten wir ein.

Frau Bundesministerin, ich gehe jetzt auf das Thema Ihres Interviews in der „Presse“ ein, und ich muss sagen, ich bin an sich enttäuscht. Wir führen hier im Hohen Haus leider einen einsamen Kampf hinsichtlich der Zugangsberechtigungen zu Ausbildungen oder Bildungsplätzen an Österreichs Hochschulen und Universitäten, weil sich ja alle anderen Fraktionen mit Quoten schon abgefunden haben. Sie propagieren jetzt, dass es auch Aufnahmeverfahren für Pädagogische Hochschulen geben soll, und auf die konkrete Frage in der „Presse“ antworten Sie ausweichend. Bei der Frage „Es gibt also nur so viele Studienplätze“, wird hier dargelegt, „wie es mittelfristig freie Posten gibt.“ Da weichen Sie aus und sagen, es werde in Zukunft ohnehin genug Posten geben, weil ja soundso viele zehntausend Lehrer in Pension gehen würden. Das ist nicht die Frage gewesen, sondern das ist das Ausweichen.

Und dann sagen Sie auf die Frage: „Uni-Restriktionen müssten also auch für andere Studien gelten?“ – da kommen Sie schon hin –:

„Wir haben das zum Teil in anderen Studienrichtungen jetzt schon.“

Das heißt, das Prinzip der Zugangsbeschränkungen wird akzeptiert. „Ich glaube“ – sagen Sie dann weiter –, „dass es vor allem dort notwendig ist, wo auch die soziale Verantwortung in einem hohen Maß gefordert ist. Sprich: In pädagogischen Berufen.“

Das heißt, Sie wollen Zugangsbeschränkungen haben. Da würde ich gerne eine Erklärung dazu haben. Ich lese es zumindest so. Dann wird es zum System.

Mir ist es egal, was jemand studiert, das soll sich jeder selbst aussuchen. Wenn jemand Lehramt studieren möchte, dann soll ihm das nicht verwehrt werden. Das Thema ist, ob jemand dann die Voraussetzungen für die Berufsausübung mitbringt.


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Und das ist natürlich das System, das wir heute hier haben, dass man sagt, das muss man schon von vornherein verhindern. Also wenn jemand zu einem Lehramtsstudium zugelassen wird und diesen Beruf dann ausübt, dann ist er pragmatisiert und geht mit dem Beruf in Pension – so ungefähr. Das ist der falsche Weg!

Es kann auch sein, dass man später die Eignung verliert, aus welchen Gründen auch immer – Burnout oder weil man sich anders orientiert oder was auch immer. Das kann ja durchaus passieren. Oder es kann auch sein, dass man Glück hatte und so eine Prüfung bestand oder trotz Zugangsbeschränkung aufgenommen wurde oder ein Assessment-Center positiv absolviert hat, wie immer man das auch nennen will. Davor warne ich ohnehin, denn da werden dann immer nur die Gesinnungsgenossen aufgenommen. Wenn man da durchkommt, hat man mehr oder weniger schon alles geschafft.

Also es geht weiter mit der SPÖ, Zugangsbeschränkungen, wo immer es ein Schlupf­loch gibt und welche Gründe auch immer. Die einen sagen, wir müssen die Versorgung mit österreichischen Ärzten sicherstellen und deswegen nehmen wir möglichst wenige auf; die anderen sagen, es gibt eine soziale Verantwortung, und deswegen werden wir in Zukunft aussuchen, und Ähnliches mehr.

Ich möchte das hier noch einmal deponieren: Zum Studium zugelassen sollte jeder werden, der es selbst möchte und die Voraussetzungen erfüllt, die das Gesetz oder die wir vorschreiben. Und das kann nur die Matura sein, die man durchaus verbessern mag. Da gehen wir ohnehin unter Umständen in die Richtung Zentralmatura und Ähnliches, was ich begrüße, und Oberstufenreform, die ich auch begrüße. Aber ob dann jemand Geschichte studiert oder nicht oder ob er Lehramt macht oder nicht, das ist jedermanns eigene Entscheidung, die soll man nicht durch Zugangs­vorausset­zungen wegdiskutieren.

Ich halte zwar Studienbeiträge nicht für eine Zugangsvoraussetzung, aber die SPÖ und die Grünen haben das immer gesagt. Daher passt das auch hierher, weil es ja auch an Pädagogischen Hochschulen Studienbeiträge gibt und weil es hier ja eine großartige Initiative des Herrn Kollegen Broukal mit vielen Freunden aus der SPÖ gegeben hat und ich auch glaube, dass es in diesem Hohen Haus eine Mehrheit für die Abschaffung von Studienbeiträgen gibt. Dann soll man es, bitte, auch machen.

Wir bringen daher folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dr. Graf und weiterer Abgeordneter betreffend Abschaffung der Studiengebühren

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat unverzüglich eine Regie­rungs­vorlage vorzulegen, welche die Abschaffung der allgemeinen Studiengebühren zum ehestmöglichen Zeitpunkt vorsieht.“

*****

Den letzten Antrag, den wir in diese Richtung gehend gestellt haben, hat Kollege Broukal abgelehnt, weil er gesagt hat, mit der Begründung, die wir geliefert haben, kann er sich nicht einverstanden erklären. Daher hat er es nicht mittragen können.

Nur kurz: Unsere Begründung, weil wir ja keine grundsätzlichen Gegner von Studien­beiträgen sind, war, dass das Ziel und der Zweck der Einführung der Studienbeiträge,


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dass nämlich diese Gelder zweckgewidmet für infrastrukturelle Verbesserungen an den Universitäten, für Studierende und für die Lehre verwendet werden, nicht erfüllt worden sind, ja man hat sogar in den letzten zwei Jahren die wenigen Möglichkeiten der Mitbestimmung auch der Studierenden abgeschafft. Und daher sagen wir, für das Zentralbudget einer Universität wollen wir uns nicht hergeben. Das war nicht der Zweck der damaligen Bestimmung. Wir sind grundsätzlich schon – und das begründe ich jetzt mündlich – dafür, dass man über Studienbeiträge nachdenkt, allerdings im Rahmen der Autonomie in einer gesetzlichen Bandbreite, die von null bis tausend, wie es unser Vorschlag ist – darüber kann man reden, wo die Höhe eingesetzt werden soll –, durchaus diskussionswürdig ist.

Wenn der Zweck nachweislich nach weit über fünf Jahren nicht einmal nicht mehr eingehalten wird, sondern man entgegen dem Zweck weiterhin operiert, dann ist es uns schon lieber, dass man es einmal abschafft, damit der Zwang zur weiteren Dis­kussion in diesem Belang auch herbeigeführt wird. Das ist unsere Begründung.

Aber in die Begründung, die wir jetzt eingebracht haben, haben wir jetzt die SPÖ-Begründungen und die Begründungen der Grünen eingearbeitet und haben die Standpunkte in den Begründungen erläutert und unseren vernachlässigt – sage ich dazu –, damit es hier keine Ausrede mehr geben kann hinsichtlich der Gestaltung des Antrages selbst.

Ich gehe davon aus, dass hier kein Widerspruch mehr sein kann, wenn man versucht, relativ objektiv die verschiedenen Begründungen, die man dafür anführen kann, darzu­legen. Beschließen werden wir letztlich den Antrag und nicht die Begründung. Die Tür ist vom Kollegen Broukal medial geöffnet worden, wir öffnen sie jetzt hier im Hohen Haus. Sie sind eingeladen, Ihren Einsatz zur Abschaffung der Studienbeiträge auch der ganzen Welt gegenüber zu dokumentieren. Deswegen haben wir auch eine namentliche Abstimmung dazu verlangt. Haben Sie den Mut, fassen Sie den Mut, der Mehrheit, die es in diesem Hohen Haus gibt, zum Durchbruch zu verhelfen! – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

14.50


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Der soeben eingebrachte Antrag ist genügend unterstützt und steht mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

des Abgeordneten Dr. Graf, Mag. Hauser und weiterer Abgeordneter betreffend Ab­schaffung der Studiengebühren

eingebracht im Zuge der Debatte zum Tagesordnungspunkt 2 in der 58. Sitzung des Nationalrates am 07. Mai 2008

Die Bundesregierung hat mit dem Wintersemester 2001 Studiengebühren eingeführt. Das Ziel war, ein Finanzierungsinstrument zu schaffen, das den Universitäten zu­sätzliches Geld für die Verbesserung und den Ausbau des Lehrangebots bringt.

Die vorgesehene Zweckwidmung und die Mitbestimmung der Studenten über die Verwendung der eingenommenen Gebühren sind nie richtig umgesetzt, die ursprüng­lich vorgesehene Mitbestimmung bereits aus den Bestimmungen gestrichen worden.

Die SPÖ und die Grünen haben diesen Schritt aus bildungs- und sozialpolitischen Gründen massiv kritisiert. Die Studiengebühren hatten nach ihrer Meinung einen Rückgang der Studierendenzahlen zur Folge. Österreich hatte im EU-Vergleich bereits


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vor Einführung der Studiengebühren weniger Studierende als vergleichbare Staaten. Es wurde behauptet, in Österreich studiere nur jeder dritte Maturant, in der OECD im Schnitt jeder zweite. Um die Zahl der Studierenden auf EU-Niveau und damit von derzeit 200.000 auf 300.000 zu erhöhen, braucht es nach Meinung der Grünen Anreize (1/A).

Die SPÖ sagt, Studiengebühren sind in diesem Zusammenhang kontraproduktiv. Die Studienbeiträge sind nach deren Begründung ein wesentlicher Hinderungsgrund ein Studium an einer Universität zu beginnen und erfolgreich zu absolvieren. Zudem sind die Studienbeträge gerade für Studierende aus einkommensschwachen Haushalten ein Hindernis ein Studium anzustreben. Die Studienbeiträge sind aus der Sicht der SPÖ daher abzuschaffen (695/A).

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat unverzüglich eine Regie­rungs­vorlage vorzulegen, welche die Abschaffung der allgemeinen Studiengebühren zum ehestmöglichen Zeitpunkt vorsieht.“

*****

 


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Als nächste Rednerin zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Haubner, und zwar für 5 Minuten. – Bitte.

 


14.50.56

Abgeordnete Ursula Haubner (BZÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Frau Bun­des­ministerin! Liebe Schülerinnen und Schüler auf der Galerie! Hohes Haus! Diese Regierungsvorlage schafft die Basis für den Zugang zur Ablegung der Studienberech­ti­gungsprüfung, vor allem auch die Voraussetzung für die Zulassung zur Pädagogischen Hochschule. Das ist gut und richtig, wenn hier ein neuer und erleichterter Zugang geschaffen wird. Seitens des BZÖ werden wir dazu auch unsere Zustimmung geben.

Ich habe nur noch drei Anmerkungen zu machen. Die erste Anmerkung hat Kollege Neugebauer zu klären versucht. Ich habe bereits im Ausschuss die Frage gestellt, warum diese Regelung nicht in das bestehende Studienberechtigungsgesetz einfließt, vor allem weil vorgesehen ist, das im Mai 2008 zu novellieren. Sie haben das mit einer Behinderung der Terminologie begründet. Ich nehme das so zur Kenntnis, aber ganz nachvollziehbar ist es mir nicht, vor allem auch, weil die Frau Bundesministerin im Februar noch anders darüber gesprochen hat.

Der zweite Punkt, auf den ich hinweisen möchte, ist, dass im Allgemeinen Teil der Erläuterungen steht, dass dies eine Maßnahme ist, um den Akademikeranteil zu heben. Dagegen ist grundsätzlich nichts einzuwenden, aber ich glaube, es geht auch darum, dass man dadurch nicht nur zusätzlich Menschen den Akademikerstatus geben kann oder geben soll, sondern dass eine möglichst große Gruppe da einen entsprechenden Zugang hat, die ganz konkret die Lehrausbildung machen will und die dafür geeignet ist.

Sie, Frau Bundesministerin, befassen sich ja in Ihren verschiedenen Anregungen unter anderem auch mit der qualitätsvollen Ausbildung der Lehrerinnen und Lehrer, wo Sie auch glauben, dass Sie verschiedene Auswahlkriterien festsetzen können, wo Sie die Aufnahmebestimmungen auch professionalisieren wollen. Grundsätzlich ist dagegen


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nichts einzuwenden, denn ich bin der festen Überzeugung, dass der Beruf eines Lehrers, der Beruf einer Lehrerin nicht irgendein Job ist, mit dem man Geld verdienen kann oder Geld verdienen muss, sondern dass das zusätzlich eine sehr verantwor­tungsvolle Aufgabe und Herausforderung ist und dass wirklich nur die Besten Lehrerin­nen und Lehrer werden sollen, denn nur sie können dann auch unsere Kinder fit für die Zukunft machen. Wenn hier ein verstärktes Umdenken stattfindet, dann wird, so meine ich, auch der Lehrberuf insgesamt wieder einen attraktiveren Stellenwert in der Gesell­schaft bekommen.

Natürlich sind auch die Rahmenbedingungen wichtig, damit Lehrerinnen und Lehrer gut arbeiten können. Ich habe gelesen, dass heute im Ministerrat die Senkung der Klassenschülerhöchstzahl auf 25 Kinder pro Klasse beschlossen wurde. Ein Wermuts­tropfen: Es handelt sich nur um einen Richtwert, der um 20 Prozent überschritten werden kann. Ein weiterer Wermutstropfen ist, dass die berufsbildenden höheren und mittleren Schulen fehlen. Aber ich denke, es ist ein erster und wichtiger Schritt, um auch die nächsten Verbesserungen in Sachen Schulinfrastruktur setzen zu können.

Einen dritten Punkt möchte ich noch ansprechen, und zwar ist das der Abän­derungs­antrag, der heute eingebracht wird. Es ist erfreulich, dass, wie auch von meiner Seite im Ausschuss angeregt worden ist, die Meisterprüfung nun nicht nur als eine Eignungsvoraussetzung angesehen wird, sondern dass sie auch als ein Teil der Studienberechtigungsprüfung anerkannt wird. Ich glaube, es ist ein ganz starkes und wichtiges Signal, dass zukünftige Lehrerinnen und Lehrer ihre Erfahrung aus dem Berufsleben, aus dem bisherigen Wirtschaftsleben in die zukünftige Qualifizierung mit einbringen können und einbringen müssen, dass diese Verbindung von Wirtschaft und Lehrern eine wirklich lebendige sein muss und somit auch die am besten Geeigneten tätig werden können.

Insgesamt, wie gesagt, eine Regierungsvorlage, die positiv ist, die unsere Zustimmung findet, aber ein nächster Schritt muss sicher die Zusammenführung der gemeinsamen Lehrer- und Lehrerinnenausbildung vor allem mit der Ausbildung der Kindergarten­pädagoginnen und -pädagogen sein. – Danke schön. (Beifall beim BZÖ.)

14.56


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesministerin Dr. Schmied. – Bitte.

 


14.56.09

Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur Dr. Claudia Schmied: Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Ich darf mich kurz fassen. Dieser Gesetzesan­trag ist eine formale Notwendigkeit. Er schafft die rechtlichen Grundlagen für jene Menschen, die gerne an den Pädagogischen Hochschulen studieren wollen, aber die Reifeprüfung nicht haben. Ich freue mich außerordentlich über die Fünf-Parteien-Zustim­mung und finde es auch sehr gerechtfertigt, dass, wie wir es im Ausschuss schon andiskutiert haben, auf Initiative von Abgeordnetem Dr. Graf Meisterprüfung und Befähigungsprüfung nunmehr als Wahlfach bei der Studienberechtigungsprüfung anerkannt werden. Das ist eine sehr positive Weiterentwicklung, und ich bedanke mich sehr für die wohlwollende Annahme dieses Gesetzesantrags. (Beifall bei SPÖ, ÖVP und BZÖ.)

14.57


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Broukal. Ich muss Sie nur darauf aufmerksam machen, dass ich Sie um 15 Uhr zum Aufruf der Kurzdebatte unterbrechen muss. – Bitte.

 



Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll58. Sitzung / Seite 150

14.57.13

Abgeordneter Josef Broukal (SPÖ): Frau Präsidentin! Sie sagen das so bedauernd, dass ich geneigt bin, es zu glauben. – Danke, passt schon. Ich werde schon zurecht­kommen.

Herr Abgeordneter Graf hat am 23. November 2000 in namentlicher Abstimmung hier in diesem Hause für die Einführung von Studiengebühren gestimmt. Mag sein, dass er Hoffnungen hinsichtlich der Verwendung dieser Gelder hatte, mag sein, dass er geglaubt hat, was Finanzminister Grasser damals in den Raum gestellt hat, nämlich dass das zusätzliches Geld für die Universitäten sein würde, das der Verbesserung der auch schon damals nicht sehr guten Studienbedingungen in etwa einem Drittel der Studienrichtungen dienen hätte sollen. (Abg. Dr. Graf: So ist es!)

Ja, Herr Graf, da sind Sie und ganz Österreich schwer enttäuscht worden von diesem Nicht-Einhalten dieses Versprechens des Herrn Grasser und der Frau Gehrer. – Heute, sieben Jahre und 166 Tage später, stellen Sie, Herr Graf, den Antrag, die Studien­gebühren abzuschaffen. Ich danke Ihnen und habe Hochachtung davor. Sie haben recht. Da die SPÖ und die Grünen die Abschaffung der Studiengebühren seit Jahren fordern und jetzt auch die 21 Abgeordneten der FPÖ dazukommen, gibt es in diesem Haus tatsächlich eine breite absolute Mehrheit für die Abschaffung. (Abg. Dr. Haim­buchner: Aber!)

Herr Kollege Graf, ich werde aber ebenso wenig und wir alle werden ebenso wenig jetzt gegen den Koalitionspartner stimmen, wie Sie das in Zeiten der FPÖ-Regierungs­beteiligung getan haben. Die letzten FPÖ-Abgeordneten haben im Jahr 2005 dann ihre Mitgliedschaft zurückgelegt. Bis dahin war die FPÖ Teil einer Regierungskoalition. Und was ist da nicht alles passiert, und Sie haben mitgestimmt! (Abg. Dr. Graf: Wir waren ein schwacher Koalitionspartner! Sie sind ein starker!) Also fordern Sie von uns nicht mehr, als Sie in einer Koalition selbstverständlicherweise an Bewegungsspielraum für sich in Anspruch genommen haben.

Wir werden diesem Antrag, den wir inhaltlich mehr als unterstützen, heute nicht zustimmen, aus Koalitionsräson, aber es wird die letzte Sitzung dieser Legislatur­periode kommen, in der keine Koalitionsrücksichten mehr zu nehmen sein werden – und wenn Sie sich dann an Ihr heutiges Versprechen erinnern, wissen wir, dass die Studiengebühren spätestens im Juni 2010 abgeschafft sein werden. Ich wünsche Ihnen bis dahin die Standfestigkeit, bei dem zu bleiben, was Sie heute ankündigen. (Beifall bei der SPÖ.)

14.59


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Ich unterbreche nunmehr die Verhand­lungen über diesen Tagesordnungspunkt.

14.59.42Kurze Debatte über die Anfragebeantwortung 3585/AB

 


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Wir gelangen zur kurzen Debatte über die Anfragebeantwortung des Bundesministers für Finanzen mit der Ordnungszahl 3585/AB.

Die erwähnte Anfragebeantwortung ist bereits verteilt worden, sodass sich eine Ver­lesung durch den Schriftführer erübrigt.

Wir gehen daher in die Debatte ein.

Ich mache darauf aufmerksam, dass gemäß § 57a Abs. 1 der Geschäftsordnung kein Redner länger als 5 Minuten sprechen darf, wobei dem Erstredner zur Begründung eine Redezeit von 10 Minuten zukommt. Stellungnahmen von Mitgliedern der Bun-


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desregierung oder zu Wort gemeldeten Staatssekretären sollen nicht länger als 10 Minuten dauern.

Ich ersuche nun Herrn Abgeordneten Dr. Graf als Antragsteller des Verlangens, die Debatte zu eröffnen. Seine Redezeit beträgt 10 Minuten. – Ich erteile Ihnen hiermit das Wort, Herr Abgeordneter.

 


15.00.21

Abgeordneter Mag. Dr. Martin Graf (FPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordneten! Ich habe es vermutet, dass nicht der Herr Vizekanzler, sondern Herr Staatssekretär Matznetter zur AB-Besprechung kommt. Aber es ist wahrscheinlich – und ich teile jetzt Vorschusslorbeeren aus – in dieser Frage sogar besser, weil Sie, Herr Staatssekretär, in dieser Angelegenheit eingelesen sind.

Wir werden bei dieser Anfragebeantwortung des Herrn Bundesministers Molterer, die wir heute hier zur Debatte stellen, einen Antrag einbringen, dieselbe nicht zur Kenntnis zu nehmen. Das ist schon das schärfste Instrument, das wir bei einer Anfrage­beantwortung anwenden können. Wir tun das deshalb, weil wir der Meinung sind, dass diese Anfragebeantwortung nicht nur nicht den Tatsachen entspricht, sondern auch sehr parteipolitisch ausgestaltet wurde. (Präsidentin Mag. Prammer übernimmt wieder den Vorsitz.)

Wir haben einen Untersuchungsausschuss gehabt, wo wir uns mehrere Tage lang mit dem bis dato größten Anlegerbetrugsfall in der Zweiten Republik auseinandergesetzt haben, und es hat zugegebenermaßen eine große Anzahl von Abgeordneten, die davor weniger Informationen hatten, dort einiges in der Frage: Versagen der Finanz­marktaufsicht – ja oder nein?, dazugelernt und ist bezüglich der Schwächen der Kontrollinstrumente zusätzlich sensibilisiert worden.

Ich erinnere nur daran, dass die Anlegerentschädigungsgesellschaft de facto pleite ist. Kollege Stummvoll wurde nicht müde, zu betonen, dass er immer schon gesagt hat, dass das nur die Umsetzung einer EU-Richtlinie ist und nicht das halten wird, was es verspricht. Dass man so ein Gesetz in den neunziger Jahren gemacht hat, ist an sich schon bedenklich. Aber dann trat der Fall ein, und die Anlegerentschädigungs­gesell­schaft war beim ersten Anlagebetrugsfall pleite. Natürlich gibt es in einem solchen Fall viele Betroffene, die, ähnlich wie bei einer Einlagensicherung, Sorge um ihr einge­brachtes oder eingesetztes Kapital haben und verunsichert werden.

Gerade Österreich als ein historisch gewachsener Bankplatz mit starken Bankgeheim­nis­bestimmungen, Anlegerschutzbestimmungen und Ähnlichem mehr muss sehr vorsichtig sein, dass es diesen Platz, den wir uns in der Welt in den letzten Jahren erkämpft haben, nicht verliert. Das kann passieren, wenn wir keine ausreichenden Anlegerschutzvorschriften haben und wenn die Wertpapieraufsicht, die Anlageaufsicht in der Finanzmarktaufsicht nicht wirklich funktioniert.

Gewagt finde ich es, wenn der Herr Vizekanzler der Republik in seiner Eigenschaft als Finanzminister in seiner Anfragebeantwortung ein bisschen belehrend antwortet, indem er auf die Feststellung, dass es bei der „AMIS-Gruppe“ offensichtlich Verfehlungen gegeben hat, und auf die Frage, wie man denn gedenkt, da jetzt weiter zu verfahren – weil die Anleger bis heute noch keine Entschädigung erhalten haben, will man dies­bezüglich natürlich nachfragen –, schreibt: Es stand ja nicht die „AMIS Gruppe“, so wie in der Anfrage immer gesagt wird, sondern nur ein bestimmtes AMIS Unternehmen, zuletzt die AMIS Financial Consulting AG, unter der Aufsicht der FMA. – Ich hoffe, er meint nicht, dass die anderen AMIS-Teilfirmen oder die anderen AMIS-Gesellschaften deswegen gut funktionierende Firmen waren.


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Das war schon eine ganz große ausgemachte Schweinerei in Form eines Anleger­betrugsfalles, und als das sollte man es auch stehen lassen. Da braucht der Herr Finanzminister und Vizekanzler nicht zu relativieren.

Wenn der Herr Vizekanzler dann aber sagt, der Untersuchungsausschuss habe keine Ergebnisse gebracht, muss ich sagen: Es ist wahrscheinlich er einer der Mitakteure gewesen, die den Grund dafür lieferten, warum es zu keinem gemeinsamen Endbericht gekommen ist. Aber es hat genug Einzelberichte gegeben, und die Mehrheit in diesem Hohen Hause hat in dieser Frage durchaus Verfehlungen der Finanzmarktaufsicht fest­gestellt. Das hat auch letztlich dazu geführt, dass man das Finanzmarktaufsichtsgesetz reformiert hat.

Unserer Meinung nach hat man es allerdings viel zu wenig weitgehend reformiert, weil man sich darauf beschränkt hat, Personen auszutauschen. (Abg. Krainer: Das stimmt doch nicht!) Alles, was nicht als schwarz deklariert ist und schon gar nicht als rot, musste dort weg. (Abg. Krainer: Das stimmt doch überhaupt nicht!) Der für die AMIS-Angelegenheit zuständige Vorstand ist immer noch dort; das muss man auch wissen. Man hat den anderen Vorstand ausgetauscht, und zwar hauptsächlich auf Betreiben der SPÖ. Aber damit will ich mich gar nicht so sehr auseinandersetzen.

Wenn weiters der Herr Bundesminister schreibt: „Vielmehr hält der Berichtsentwurf meiner Fraktion fest, dass Aufsichtsfehler nicht festgestellt wurden“, dann muss ich sagen: Ihr Bericht hält bezüglich der AMIS-Geschichte überhaupt nichts fest – ich habe ihn hier, er ist sehr dünn –, außer einer Aufzählung von Verfehlungen, wo reihauf, reihab seitenweise steht, was alles schlecht gelaufen ist. Darüber hinaus stellen Sie nichts fest. (Abg. Dr. Stummvoll: Ein Verdacht konnte nicht erhärtet werden!)

Aber dass ein Bundesminister sozusagen im Abgeordnetenjargon von „meiner Frak­tion“ spricht und dass ein Bundesminister dieser Republik, die offensichtlich schon der ÖVP gehört, ... (Abg. Dr. Stummvoll: Sind wir niemand?) Nein, das nicht! Aber dass ein Minister als oberstes Organ im Namen seiner Fraktion spricht – und es werden Zigtausende Anfragen eingebracht und beantwortet –, mutet eher seltsam an. (Abg. Dr. Stummvoll: Er sagt nicht „im Namen meiner Fraktion“!) Er sagt zwar nicht: „im Namen“ seiner Fraktion, stellt es aber schon so dar.

Der Finanzminister stellt auf unsere Frage nach dem Schreiben des Herrn Bun­deskanzlers fest, dass er es nicht kennt, es mit ihm auch nicht abgesprochen worden ist und man sich daher an den Bundeskanzler wenden soll, wenn man etwas will. So ungefähr lautet seine Antwort.

Der Minister schreibt dann wörtlich:

„Zur Korrespondenz des Büros des Bundeskanzlers mit den Geschädigten ist festzu­halten, dass diese ohne vorherige Befassung des Bundesministeriums für Finanzen erfolgte und daher nicht bekannt ist, auf Basis welcher Unterlagen dort eine mangel­hafte Tätigkeit der Aufsicht angenommen worden ist.“

Wenn mir der Bundeskanzler dieser Republik schreibt, dass er zugibt – ich meine jetzt: sinngemäß –, dass es Verfehlungen in der Aufsicht gegeben hat, und wenn dann der Herr Vizekanzler in einer Anfragebeantwortung schreibt, dieses Schreiben des Bun­deskanzlers kenne er nicht, das interessiere ihn auch nicht und er könne daher dazu nicht Stellung nehmen, dann frage ich mich: Was soll sich da, bitte, der schon geschädigte Bürger denken? Da wird dem Opfer noch eins draufgesetzt, wie man auf gut Wienerisch sagt, da wird „dem Dreck eine Watschen gegeben“. Das ist es ungefähr, wie ich das hier lese. Es ist für mich ungeheuerlich!

Außerdem habe ich immer geglaubt, dass es nur eine Bundesregierung gibt, die von einem Bundeskanzler vertreten wird. (Abg. Dr. Stummvoll: Und dem Finanzminister!


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Der ist zuständig!) Es ist schon klar, dass der Finanzminister zuständig ist. Aber wenn er sagt, es werde nicht akkordiert, dann wirft das ein bezeichnendes Licht auf diese Bundesregierung. Dann kann ich nur raten, dass man sich in Zukunft damit besser auseinandersetzt, denn der Herr Bundeskanzler hat schon auch eine Koordinierungs­kom­petenz in dieser Bundesregierung, und wenn er etwas sagt, dann muss das Gewicht haben. (Abg. Dr. Stummvoll schüttelt den Kopf.) Herr Kollege Stummvoll schüttelt den Kopf. Es hat also das Wort des Herrn Bundeskanzlers kein Gewicht; das nehme ich so zur Kenntnis. (Abg. Dr. Stummvoll: Das habe ich nicht gesagt!)

Auf unsere Feststellung, dass man den Rechtsweg, vertreten durch die Finanzpro­kuratur, die schon längst privatisiert gehört beziehungsweise die gar nicht notwendig ist, exzessiv ausnützt, nämlich die Republik Österreich im Rücken habend und daher davon ausgehend, unbeschränkte Geldmittel zur Verfügung zu haben, und auf Teufel komm raus prozessiert, schreibt der Finanzminister zurück, man müsse auf einem Rechtstitel, auf einem Urteil basierend etwas sagen, denn nur dann bestünde Rechts­sicherheit. (Abg. Dr. Stummvoll: Ja sicher!)

Herr Kollege Stummvoll, Sie sind doch auch ein Vertreter oder ein Anhänger der Ansicht, dass es auch noch eine private Vertragsautonomie geben soll. Ich habe immer geglaubt, ein Rechtstitel oder ein Rechtsgrund ist auch ein Vertrag, eine Vereinbarung, ein Vergleich. (Abg. Dr. Stummvoll: Aber da geht es um Amtshaftung!)

Es ist nicht zwingend, dass man bis zum Obersten Gerichtshof alles auf und ab prozes­siert, sozusagen auf Teufel komm raus. (Abg. Dr. Stummvoll: Rechtsstaatlich­keit!) Ich gebe schon zu, dass man hier darauf achten muss, dass man rechtsstaatlich vorgeht. Aber der Rechtsstaat bleibt meines Erachtens in seinen Grundfesten auch dann erhalten, wenn man nicht jeden Rechtsstreit bis zum Obersten Gerichtshof im Namen der Republik führt, sondern auch einmal einen Vergleich schließt, um schneller zu Ergebnissen zu kommen. Man kann sich auch als Bundesregierung eine Rechts­meinung bilden.

Es wird ohnehin die Einlagensicherung schlagend werden, und es stellt sich in Wirklichkeit ja nur die Frage, aus welchem Topf das Geld kommt und wer wo und wie regresspflichtig ist. Es wird in der Zukunft der Kompetenzstreit – und der wird vor­weggenommen –, welche Behörde dafür zuständig ist, ob es die Anlegerentschädigung ist oder eine andere, im Wesentlichen ausgestritten. Das ist doch das Thema der Amtshaftung! Und das geht zulasten der Bürger.

Es wird schon noch dauern – und das sage ich auch den Betroffenen –, weil ja auch mit Luxemburg langwierige Verhandlungen in einem Konkursverfahren zu führen sind. Aber bei den innerösterreichischen Angelegenheiten, aber auch bei jenen innerhalb der Europäischen Union, die Sie ja so loben und schätzen, kann man sich als öster­reichische Bundesregierung dafür einsetzen, dass im Interesse der Anleger die Sache schneller erledigt wird. Nur dann, wenn das ordentlich und schnell funktioniert, ist in Wirklichkeit der Bankplatz und der Anlegerplatz Österreich weiterhin gut aufgehoben, denn das spricht sich international herum – und nicht, wenn man Verfahren in die Länge zieht. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

15.12


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Es hat sich nun Herr Staatssekretär Dr. Matz­netter zu Wort gemeldet. Auch seine Redezeit soll 10 Minuten nicht übersteigen. – Bitte.

 


15.12.30

Staatssekretär im Bundesministerium für Finanzen Dr. Christoph Matznetter: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Hohes Haus! Wir beschäftigen uns hier nicht das erste


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Mal mit der Causa AMIS. Ich sage: Zu Recht beschäftigen wir uns nicht das erste Mal damitl!

Feststellung Nummer eins: Wir haben folgende Situation: Insgesamt 16 000 Geschä­digte, davon über 10 000 in Österreich, haben zum Teil ihre gesamten Ersparnisse fürs Erste verloren, weil sie verlockt worden sind, in Machenschaften ihr Kapital anzulegen, wo nachher eine Reihe von Dingen nicht eingehalten worden ist, die nach den Bestimmungen der Gesetze einzuhalten gewesen wären.

Feststellung Nummer zwei: Wir haben alles zu tun, um zu helfen, wo wir können, und, soweit es geht, den berechtigten Anliegen Geschädigter auch entgegenzukommen, ihnen bei der Durchsetzung ihrer Interessen zu helfen, aber wir haben dabei auch darauf zu schauen, dass nicht ein wesentlicher Teil des Entgegenkommens darin besteht, dass Gelder der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler, die damit gar nichts zu tun hatten, als Deckung für Machenschaften anderer herangezogen werden. Daher müssen zwei Prinzipien eingehalten werden. Prinzip Nummer eins: Hilfe, soweit es geht. Prinzip Nummer zwei: Schutz des Budgets und damit letztlich des Geldes der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler.

Um einmal aufzuklären, was die Korrespondenz des Bundeskanzlers betrifft, Herr Abgeordneter Graf:

Der Bundeskanzler hat in seinem Schreiben darauf hingewiesen, dass die Geschädig­ten das für den Schaden rechtswidrige Organverhalten darzustellen und behauptete Schäden konkret zu beziffern haben. Dies müssen sie dann bei der Finanzprokuratur melden.

So weit, so richtig.

In einem E-Mail hat der Herr Bundeskanzler unter Verwendung der Bestimmungen des Entschließungsantrages vom Juli vergangenen Jahres darauf hingewiesen, dass der Untersuchungsausschuss zur Finanzmarktaufsicht eine Reihe von Mängeln und Schwächen offengelegt hat, weshalb auch eine entsprechend rasche Reform einge­leitet wurde.

Weiters hat der Herr Bundeskanzler wörtlich aus dem Rechnungshofbericht, den wir, glaube ich, heute auch auf der Tagesordnung haben, Folgendes zitiert:

„Das mit der Errichtung der Finanzmarktaufsichtsbehörde verfolgte Ziel einer Opti­mierung der organisatorischen Abläufe im Sinne einer integrierten Aufsichtsführung über den gesamten Finanzmarkt kann noch nicht als erfüllt betrachtet werden. Sys­temische Schwächen und zum Teil fehlende Effizienz der Aufsichtsinstrumente schränkten die Wirkung der integrierten Aufsichtsbehörde ein.“ – Das hat der Bundeskanzler richterweise zitiert.

Was war zu tun? (Zwischenruf des Abg. Dr. Graf.) – Wir haben, Herr Abgeordneter Graf, nicht nur eine Makulatur der Postenänderung vorgenommen, sondern wir haben in diesem Haus auch eine umfassende Reform der Finanzmarktaufsicht beschlossen. Ich glaube, wir haben eine richtige Reform beschlossen. Denn: Wir haben die Schwachstellen, die im Ausschuss aufgezeigt worden sind, die vom Rechnungshof aufgezeigt worden sind und die in diesem Verfahren bekannt geworden sind, behoben.

Was waren die Schwächen? – Die eine Hand hat nicht gewusst, was die andere tut. Es gab Doppelgleisigkeiten. Nun gibt es eine klare Regelung: Prüfung – Oesterreichische Nationalbank; Analyse – Oesterreichische Nationalbank; Aufsicht als Behörde, Be­scheidausstellung sowie Kapitalmarktaufsicht und Versicherungsaufsicht – FMA.

Wir haben die Schwierigkeit, dass die eine Hand nicht weiß, was die andere tut (Abg. Dr. Graf: Das gibt es immer noch!), oder zumindest gesagt hat: Wir haben das ohnehin


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geschickt!, und die anderen nichts getan haben, beseitigt mit einem klar geregelten Verfahren, wer verantwortlich ist, wer wann initiativ werden darf, wer den anderen auffordern kann, und wir haben sichergestellt, dass das künftig dokumentiert wird.

Der österreichische Nationalrat hat als Gesetzgeber rasch gehandelt. Das war auch vernünftig so.

Erster Punkt: Wir bemühen uns, alles dafür zu tun, dass die Verfahren für die Vielzahl von Geschädigten möglichst ohne weiteres Kostenrisiko so rasch wie möglich von­statten gehen. (Abg. Dr. Graf: Es geht um eine AB-Besprechung!) Daher hat die Finanzprokuratur, Herr Abgeordneter Graf, in allen angemeldeten Fällen sofort die Bereitschaft erklärt, einen sogenannten Verjährungseinredeverzicht abzugeben, das heißt, diese Tausenden Geschädigten nicht in die Situation zu bringen, gegen Zahlung der Gebühren und Klagsrisiko ein Klagsverfahren zu eröffnen, und hat ihnen in Aussicht gestellt, dass nach Klärung des Gesamtverfahrens dann ihre Ansprüche geregelt werden. Man hat genau das getan, was sie eigentlich wollten, nämlich, es für Bürgerinnen und Bürger erleichtert.

Zweiter Punkt: Die Finanzprokuratur hat im Auftrag der Republik weit mehr gemacht, als sie als Anwältin des Staates zum Schutz der Interessen des Budgets machen muss. Sie hat sich aktiv eingesetzt dafür, dass im Zuge des Konkursverfahrens AMIS sichergestellt ist, dass alle nur möglichen Deckungsfonds, die es gibt, in Anspruch genommen werden. Die Finanzprokuratur hat sich aktiv bemüht um etwas, was wir in der Rechtsordnung nicht haben, nämlich eine Sammelklage, mit einem Verfahren unter Einbeziehung der Masseverwalter hier, der Masseverwalter in Luxemburg, der Ge­schädigtenanwälte, die schon Klagen eingebracht haben, der Gläubigerschutz­ver­bände – die alle sind an einen Tisch zu bringen – zu versuchen, parallel zum Konkursverfahren die Sicherung der Ansprüche vorzunehmen.

Wen alles kann das betreffen? – Depotbanken, bei denen heute noch 60 bis 70 Mil­lionen € liegen; Wirtschaftsprüfer, die tätig waren und hier Bestätigungen ausgestellt haben, obwohl eigentlich nicht sichergestellt war, dass über Kundengelder nicht zweck­widrig verfügt wird.

Ziel dieser Maßnahme ist es, dass rasch, bevor massenweise Geld durch Verwaltungs- und Klagskosten aufgebraucht wird, das vorhandene liquide Vermögen plus die Regress­forderungen an Dritte in einen Topf kommen und unbürokratisch und rasch die Geschädigten ihr Geld bekommen.

Wenn dann etwas offenbleibt und wenn rechtskräftig in den Musterverfahren, die anhängig sind, tatsächlich ein Amtshaftungsanspruch da ist, dann bekommen nicht nur die Klägerinnen und Kläger, die paar, die jetzt Klage führen – die Zahl steht in der Anfragebeantwortung –, ihr Geld, sondern dann können natürlich auch alle anderen, die jetzt mit Einredeverzicht die Verjährung nicht riskieren, sich anmelden und sagen: Ich will die Differenz haben! Aber erst dann, wenn es einmal rechtskräftig entschieden ist.

Damit erfüllen wir zwei Dinge. Erstens: Wir kümmern uns um die Geschädigten durch ein aktives Tätigwerden der Prokuratur, durch eine Hilfestellung beim Einbringlich­machen von Vermögenswerten, die für einen kleinen Geschädigten gegen ein System über zwei Länder mit x Anwälten kaum einbringlich sind.

Wir mindern aber zweitens das Risiko, dass die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler geradestehen müssen für Machinationen, und ich halte das für eine grundvernünftige Vorgangsweise.

Herr Abgeordneter Graf, wenn ich an etwas erinnern darf, was – und jetzt beantworte ich das für meine Fraktion – wir schon als Opposition gefordert haben, dass es endlich


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passiert: Dass man das Vermögen, das da ist, hereinholt, dass man sich gemeinsam um die Sache annimmt, die Interessen bündelt und schaut, dass das Geld, statt in Masseverwaltungen zu versickern, möglichst rasch zur Deckung der Befriedigung der Ansprüche zur Verfügung gestellt wird.

In diesem Sinne glaube ich, dass wir auf einem besseren Weg sind. Mein Versprechen ist, und ich habe mich engagiert dafür, und ich weiß, dass der Herr Vizekanzler auch diesbezüglich bemüht ist: Wir werden alles dazu tun, um es möglichst rasch zu Ende zu bringen – unter Wahrung der Steuerzahlerinteressen, aber auch unter Wahrung der berechtigten Interessen der Anleger. – Vielen Dank, meine Damen und Herren. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

15.20


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Die Redezeit der nunmehr zu Wort gemeldeten Abgeordneten beträgt jeweils 5 Minuten.

Als Erster gelangt Herr Abgeordneter Krainer zu Wort. – Bitte.

 


15.21.14

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Zunächst einmal zu den Ergebnissen des Untersuchungsausschusses betreffend Finanzmarktaufsicht. Ich habe das auch ein bisschen befremdlich gefunden, dass der Finanzminister hier nur auf einen Bericht oder Berichtsentwurf repliziert, und zwar den der eigenen Fraktion. Das ist eher unüblich, dass man das in der Beant­wortung einer parlamentarischen Anfrage macht.

Wenn man sich die Beiträge, in welcher Form auch immer diese eingebracht wurden, der einzelnen Fraktionen ansieht, dann ergibt sich schon ein klares Bild: Dass nämlich innerhalb des Untersuchungsausschusses schon von einer sehr breiten Mehrheit klar festgestellt wurde, dass es im Rahmen der FMA massive Schwächen gegeben hat, gerade, aber nicht nur, was den Bereich der Wertpapieraufsicht betrifft.

Das war ja auch einer der Gründe dafür, dass dann auch das Hohe Haus aktiv geworden ist. Und wir haben ja nicht nur massive Schwächen gesehen im Wert­papierbereich, sondern vor allem auch im Bereich der Anlegerentschädigung.

Sie werden sich erinnern, dass wir da alle teilweise erstaunt waren über die Aussagen, die Auskunftspersonen uns hier gegeben haben, und wir wissen auch, dass uns diese Frage der AeW seitdem beschäftigt hat und noch immer beschäftigt, weil wir hier noch keine Lösung haben.

Vom Untersuchungsausschuss ist absolut zu Recht eine massive Reform der gesamten Aufsicht, OeNB und FMA – da war ja nicht nur die FMA davon betroffen, sondern auch die OeNB –, gefordert worden, und wir haben eine strukturelle Änderung vorgenommen und festgelegt, wie die Aufsicht in Zukunft funktionieren soll: indem es weiterhin ein Vier-Augen-Prinzip gibt, aber eine klare Trennung, wer wofür verant­wortlich ist: Wer macht Recherche, Analyse? Und: Wer ist die Behörde, wer hat die Behördenfunktion?

Was den Vorwurf betrifft, dass da sozusagen nur Personen ausgetauscht wurden: Ich meine, der ist lächerlich, und das aus mehreren Gründen. Erstens brauche ich, um Personen auszutauschen, kein Gesetz zu ändern. (Abg. Dr. Graf: Warum ist der Pribil dann dort? Weil der Pribil so untadelig ist?) Und dann stellt sich die Frage: Wieso haben wir dann das gesamte Gesetz geändert, die ganze Struktur? Außerdem ist es so, dass bei einem Vorstand der Vertrag ausgelaufen ist und nicht verlängert wurde, und ich denke mir, da wird es gute Gründe gegeben haben, den nicht mehr zu verlängern. Meines Wissens hat er sich ja beworben und war, übrigens wie bereits bei


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der ersten Ausschreibung, eben nicht der Bestgereihte. Der Unterschied ist nur, dass dieses Mal der Bestgereihte auch zum Zug gekommen ist.

Wenn Sie sich erinnern – da waren Sie, Herr Kollege Graf, glaube ich, noch in der Regierung und sind hier im Parlament noch in einer Regierungsfraktion gesessen –, damals ist das anders gelaufen: Da ist es nicht der Bestgereihte geworden, sondern der aus der Ausschreibung eigentlich Ausgeschlossene, weil er die Minimalanforderun­gen nicht erfüllt hat. Und da sieht man einfach den Unterschied, wie hier umgegangen wird.

Das dritte Problem, das wir natürlich auch festgestellt haben in der FMA, war nicht nur ein gesetzliches, sondern auch ein kulturelles Problem. Wenn wir uns daran erinnern, was für ein Bild diese Behörde, die Arbeitsweise dieser Behörde abgegeben hat, müssen wir feststellen: Das war auch ein kulturelles Problem, das ich nicht einfach durch ein Gesetz verändern kann.

Da habe ich aber aufgrund der Erfahrungen oder der Gespräche auch den Eindruck, dass sich das durchaus massiv verbessert hat, das heißt, dass auch die Kultur der FMA und die Beziehung zwischen FMA und OeNB wesentlich kooperativer ist und dass auch die Prüfkultur im Rahmen der FMA eine wesentlich bessere geworden ist. (Abg. Dr. Graf: Ich höre genau das Gegenteil!)

Das heißt, die Reform der FMA haben wir erledigt. Offen ist die Reform der AeW. Ich glaube, da haben wir als Hohes Haus mit einem Entschließungsantrag die Regierung aufgefordert, bis Ende Mai hier klar Stellung zu nehmen und das auch vorzulegen, damit wir möglichst schnell die AeW reformieren können, denn so, wie sie jetzt aufgestellt ist, ist sie nicht funktionsfähig und entspricht damit auch nicht einer vernünftigen Richtlinienumsetzung. Das wissen wir, das haben wir dort festgestellt. Das fehlt, und das müssen wir noch machen.

Eine weitere offene Frage ist prinzipiell, wie man mit Amtshaftungen auch in Zukunft umgeht. Da gibt es ja verschiedene Vorschläge, und das ist sicher auch etwas, was uns beschäftigen wird. Zum konkreten Fall, denke ich, sind die Grundsätze im Wesent­lichen schon dargelegt worden; ich kann sie nur wiederholen:

Das Erste ist, dass alles, was der Bund jetzt gegenüber diesen Geschädigten macht, natürlich rechtskonform sein muss, aber – no na net! – wie sollte es sonst sein außer rechtskonform? Nur: Entscheidend ist auch, dass wir, wenn wir hier merken, wir haben erstinstanzliche Urteile, als Legislative ja selber Erfahrung haben, die der Exekutive sicher nicht ganz verborgen geblieben ist, und das Prinzip: Wer schnell hilft, hilft doppelt!, sollte auch hier Anwendung finden.

Ich gehe davon aus, dass das Finanzministerium, die Finanzprokuratur auch im Sinne dessen, was der Herr Staatssekretär hier gesagt hat, daran arbeiten, dass diese Fälle möglichst schnell abgewickelt werden, damit wir hier zu einer vernünftigen Lösung kommen – auch im Sinne der Anleger. Diese warten nämlich schon seit vielen Jahren auf ihr Geld, und es ist zu hoffen, dass sie nicht noch viele Jahre darauf warten müssen. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

15.26


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun kommt Herr Abgeordneter Dr. Stummvoll zu Wort. 5 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


15.26.37

Abgeordneter Dkfm. Dr. Günter Stummvoll (ÖVP): Frau Präsidentin! Herr Staats­sekretär! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich glaube, wir alle wissen, dass die Causa AMIS ein sehr komplexer Sachverhalt ist. Wir haben uns ja auch monatelang im Banken-Untersuchungsausschuss damit befasst.


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Auf der anderen Seite muss ich sagen, das, was wir heute diskutieren, die Grund­struktur des Problems, ist eigentlich eine sehr einfache: Wir haben hier einen Schadens­fall im Rahmen der Vermögensveranlagung. Schlimm genug – die Dimen­sionen wurden bereits genannt –: 16 000 Geschädigte, 80 Millionen € Schadens­sum­me!

Die einzige Frage, um die es hier geht, ist die Frage: Ist dieser Schaden entstanden oder mit verursacht worden durch ein Versagen der staatlichen Aufsicht, der Finanz­marktaufsicht? – Wir haben diese Frage im Untersuchungsausschuss wirklich sehr intensiv diskutiert. Richtig ist, was der Herr Finanzminister feststellt: Es gab hier keinen akkordierten Schlussbericht, dass dieser Verdacht des Versagens auch erhärtet wurde. (Abg. Dr. Graf: Aber warum sagt er dann, „meiner Fraktion“?) Die ÖVP-Fraktion hat es konkret hineingeschrieben! Herr Kollege, wir hatten auch anfangs den Verdacht, dass hier etwas nicht so gelaufen ist, wie es hätte laufen sollen, aber dieser Verdacht konnte nicht erhärtet werden.

Auf der anderen Seite, bitte, wissen wir alle genau, dass es nicht Aufgabe des Unter­suchungsausschusses ist, dass Abgeordnete dort Richter spielen, sondern da geht es um politische Verantwortung. Das heißt, bezüglich der reinen Rechtsfrage: Liegt hier ein Versagen vor, wird hier die Amtshaftung fällig?, haben nur die Gerichte zu entscheiden; und sonst gar niemand, Herr Kollege Graf!

Mir ist schon klar – ich habe es ja im Untersuchungsausschuss erlebt –: Es haben viele geglaubt, der Abgeordnete ist so quasi ein Amateurrichter, und er will Richter spielen. Das kann es nicht sein! In der Bundesverfassung haben wir das Prinzip der Rechts­staatlichkeit verankert, und wir leben in einem Rechtsstaat. Das Bundeshaushaltsrecht beinhaltet die Grundsätze der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit, und daran halten wir uns.

Was die Rechtsfrage betrifft, muss man sagen: Es ist ein Verfahren. Ich bin sehr froh darüber, dass Herr Staatssekretär Matznetter darauf hingewiesen hat, dass die Finanzprokuratur viel, viel mehr gemacht hat, als sie eigentlich hätte machen müssen. Die hat nicht gesagt: Wir lehnen uns zurück, sind der Anwalt des Bundes, und jetzt lassen wir die Dinge treiben, und wenn eine Entscheidung vorliegt, werden wir sie respektieren. – Nein, sie hat das gemacht, was Kollege Matznetter sehr ausführlich hier geschildert hat! Sie hat viel mehr gemacht, denn wir wollen ja den Geschädigten helfen, gar keine Frage. Aber wir können es uns doch nicht so leicht machen, dass wir einfach sagen: Der Steuerzahler soll halt dafür aufkommen! Das kann es ja nicht sein.

Folgendes sage ich auch sehr deutlich: Wir müssen vielleicht ein bisschen mehr ins Bewusstsein rufen, dass es keine Chance ohne Risiko gibt. Und ich möchte nicht haben, dass einer sein Geld bei dem anlegt, der auf Teufel komm raus die höchste Rendite verspricht, und wenn das danebengeht, muss der Steuerzahler dafür aufkommen! – Das ist nicht unsere Philosophie einer verantwortungsvollen Veran­lagung von Geldern.

Das heißt, wir haben hier über die Finanzprokuratur in der Tat mehr gemacht, als wir machen müssen – im Sinne der Hilfe für die Geschädigten –, aber das Prinzip der Rechtsstaatlichkeit können und wollen wir nicht ausschalten. Es wäre gesetzwidrig, wenn der Bund hier zahlen würde, ohne eine entsprechende Rechtsgrundlage zu haben. Daher ist das absolut zu unterstreichen, was der Herr Finanzminister in der Anfragebeantwortung gesagt hat.

Richtig ist natürlich schon, und auch das gebe ich gerne zu – damit beschäftigen wir uns schon seit Monaten –, dass die Frage der AeW, der Anlegerentschädigung unbefriedigend gelöst ist, denn die Beträge, die dort von einer Gruppe von Unternehmen aufgebracht werden können, sind natürlich nicht in der Lage, bei einem


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so großen Schadensfall, wie es AMIS ist, entsprechend einzuspringen. Es findet diesbezüglich aber eine Diskussion statt, und dankenswerterweise wird die Arbeits­gruppe im Finanzministerium, die im Sinne unseres Entschließungsantrages eingesetzt ist, vor dem Sommer einen Bericht vorlegen.

Ich bin schon der Meinung, dass man da auch intensiv die Frage diskutieren muss, ob es wirklich richtig ist zu sagen, eine Gruppe von Unternehmen haftet dafür, wenn ein Mitglied dieser Gruppe gesetzwidrige Dinge macht, zum Beispiel Anlegergelder selbst und nicht bei der Depotbank deponiert. Kann man wirklich den Grundsatz vertreten, dass man sagt, eine Gruppe von Betrieben haftet dafür, weil einer sich nicht an Gesetze hält? Das werden wir schon auch diskutieren müssen.

Noch einmal: Das ist eine schwierige Materie. Wir haben dem Finanzressort gesagt, wir wollen auch einen Überblick haben, wie das die anderen EU-Staaten geregelt haben, denn ich meine, man muss ja nicht alles selber erfinden, wenn es Best-Practice-Beispiele in Europa gibt. Wir werden vor dem Sommer den Bericht bekommen, und ich stehe dazu: Wir werden, sobald wir den Bericht haben, hier im Parlament Maßnahmen setzen müssen, um die Anlegerentschädigung entsprechend finanziell zu stärken – im Interesse all jener, die verantwortungsvoll Gelder entgegen­nehmen und veranlagen, aber nicht im Interesse jener, die auf Teufel komm raus spekulieren, und wenn es danebengeht, soll der Steuerzahler dafür zahlen. (Beifall bei der ÖVP.)

15.31


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Kog­ler. 5 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


15.31.39

Abgeordneter Mag. Werner Kogler (Grüne): Frau Präsidentin! Herr Staatssekretär! In den letzten Punkten der Ausführungen des Vorredners, Herrn Dr. Stummvoll, kann man schon die eine oder andere Abwägungsfrage erkennen, die er bemüht hat. Allerdings kulminiert das Wesen dieser Anfragebeantwortung an einem anderen Punkt; der ist schon angesprochen worden. Ich habe es hier, und weil Sie das ja relativiert haben, Herr Dr. Stummvoll, zitiere ich nun, damit das ganz klar ist:

„Was das – behauptete – Ergebnis des parlamentarischen Untersuchungsausschusses betreffend Finanzmarktaufsicht ... anlangt, ist festzuhalten, dass es keinen akkordierten Schlussbericht des Ausschusses gibt. ...“. – So weit, so gut.

Und weiters: „Vielmehr hält der Berichtsentwurf meiner Fraktion fest, dass Aufsichts­fehler nicht festgestellt wurden.“ – Also: die Fraktion des Herrn Bundesministers.

Jetzt sind wir noch einmal genau bei dem Punkt, der typischer nicht sein könnte für das österreichische Politikverständnis, für die gelebte Realverfassung: Dass einer, der zwar Klubobmann war und vorher auch schon Minister – das ist nicht das Problem –, von seiner Fraktion spricht, aber nicht im Zusammenhang mit der Regierungstätigkeit – weil nach den Nationalratswahlen da natürlich auch zwei Fraktionen vertreten sind, das ist schon klar, das ist das Wesen einer Koalition –, nein, er spricht von seiner Fraktion im Nationalrat! Das finde ich schon verräterisch und auffällig.

Aber das wäre noch nicht einmal das Schlimmste. (Abg. Dr. Schüssel: Er steht halt zu uns!) Ja, ja, so schlimm wird es schon noch nicht sein, dass er das nicht tun würde.

Aber der Punkt ist darüber hinaus folgender: Er sagt zunächst – was ja richtig ist, und deshalb habe ich es auch zitiert –, es gibt keinen akkordierten Schlussbericht. Und dann aber, als Beweis zur Entschärfung sozusagen, um der Intention der Anfrage des Kollegen Graf die Spitze zu nehmen, steigt er zurück auf den Bericht seiner Fraktion.


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Der war natürlich der „wegweisende“ Bericht in diesem Ausschuss, Ihre Aufklärungs­arbeit war die „wegweisende“! (Demonstrativer Beifall bei Abgeordneten der ÖVP.)

Bitte, applaudieren Sie, Sie, Herr Dr. Stummvoll, der gesagt hat, Sie brauchen die Akten nicht zu lesen, weil Sie sowieso wissen, was Sie sagen. Genauso haben Ihre Beiträge auch ausgesehen und sich angehört! (Heiterkeit und Beifall bei Grünen und FPÖ.)

Vielleicht können wir jetzt, ein Jahr nach den Geschehnissen, auf diese Art und Weise hier im Plenum Entlastungsübungen vollziehen, damit alle, die parlamentarische Proto­kolle lesen, auch nachlesen können, wie wir hier verfahren. Aber so witzig ist es am Schluss nicht, denn es war nämlich Ihre, die Finanzminister-Fraktion, die danach getrachtet hat, den Ausschuss zunächst gar nicht zu wollen – das ist Ihr gutes Recht! –, dann aber in der Arbeit zu behindern, die Aktenübermittlung zu behindern, die Akten­übermittlung unvollständig zu gestalten in der Weise, dass über Gebühr geschwärzt wurde. Selbst Titel von Diplomarbeiten wurden geschwärzt, obwohl diese öffentlich einsehbar sind.

Das war Ihr Verständnis von Kooperation Regierung – Parlament! Das ist Ihr Verständ­nis, wenn es darum geht, dass die überprüfte Stelle kooperieren soll mit denen, die kontrollieren sollen! (Abg. Dr. Stummvoll: Das ist es immer noch!) Es gibt nichts Höheres als den Nationalrat, wenn es um – und ich darf Sie zitieren – politische Verantwortung geht. Das haben Sie offensichtlich mittlerweile begriffen. (Beifall bei den Grünen sowie des Abg. Dr. Graf.)

Auf das kommen Sie aber nur, wenn Sie sozusagen die Relativierung der höheren Instanz gegenüber, die auch wir akzeptieren, nämlich die unabhängigen Gerichte, ins Spiel bringen wollen. Wenn es einmal darum geht, aus dem Stand heraus fernab der üblichen Gesetzgebungsprozeduren hier, die ja in diesem Land mehr von Partei­zentralen und von sozialpartnerschaftlichen Instanzen gemacht werden als von Abge­ordneten hier, wenn es einmal darum geht, dass die Abgeordneten vielleicht etwas kontrollieren könnten, dann fallen Ihnen die Richter ein, denn die sind ja die Besseren und Richtigeren.

Aber ich akzeptiere: Es besteht Konsens darüber, dass Untersuchungsausschüsse die politische Verantwortung klären sollen. Dann kann es aber nicht sein, dass diejenigen, die diese Klärung betreiben wollen, von denen, die sie behindern, noch ausgerichtet bekommen, in dem Behinderungsbericht steht nichts drinnen. Das ist Ihre Logik.

Und damit das nicht weiter um sich greift, werde ich hergehen und das Buch des Abgeordneten Dr. Martin Graf auf meine eigenen Kosten dem Finanzministerium übermitteln, damit wir nicht wieder solche Anfragebesprechungen hier diskutieren müssen. (Heiterkeit und Beifall bei Grünen und FPÖ.)

Wir werden uns außerdem dem Anliegen der freiheitlichen Fraktion anschließen und diese Anfragebesprechung allein schon aufgrund dieser Formulierung nicht zur Kennt­nis nehmen. Das ist eine Frage der politischen Hygiene hier. (Beifall bei den Grünen.)

Das habe ich Ihnen damit angekündigt. In der Sache selber kann man wirklich trefflich streiten. Es ist schon seltsam, dass wir für die Anlegerentschädigungsgesellschaft eine Konstruktion haben – meine Redezeit geht zu Ende, Frau Präsidentin –, die genau so ist, dass sie dann, wenn man sie braucht, nicht funktioniert. Da muss etwas passieren. (Präsidentin Mag. Prammer gibt das Glockenzeichen.)

Wenn Kollege Krainer da eine Initiative ankündigt, dann sagen wir: Lieber gestern als heute! Aber wenn es denn nicht anders geht: Lieber morgen als übermorgen! – Schauen wir einmal. (Beifall bei Grünen und FPÖ.)

15.37



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Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Zanger. 5 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


15.37.16

Abgeordneter Wolfgang Zanger (FPÖ): Frau Präsidentin! Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Herr Kollege Stummvoll, warum soll die Republik zahlen, wenn die Menschen hohen Renditen nachlaufen und sich sozusagen fangen lassen, um dort zu veran­lagen? – Eine Antwort darauf gibt durchaus auch ein Bericht des Untersuchungsaus­schusses, der nicht von meiner Fraktion kommt. Aber ich denke mir, wenn der Herr Finanzminister den Bericht seiner Fraktion bemüht, möchte ich mich da anschließen und auch den Ihrer Fraktion bemühen.

Da steht wörtlich:

„Dies alles war möglich, weil im Hinblick auf die versprochenen hohen Provisionen die AMIS-Produkte äußerst aggressiv vermarktet wurden. Gleichzeitig wurden den An­legern traumhaft hohe Renditen versprochen, worauf diese die gebotene Vorsicht, die bei der Veranlagung nicht österreichischer Fonds notwendig sind, außer Acht ließen.“ – Diese haben also die gebotene Vorsicht außer Acht gelassen!

Faktum ist aber schon, das AMIS eine Konzession bekommen hat, und zwar von einer Bundesstelle. Und diese hat zugelassen, dass hier Verkäufer auf den Markt gekommen sind, die an der Grenze der Lauterkeit agierten, also mit nahezu unlauteren Mitteln auf Kunden, auf Anleger, kleine und Kleinstanleger, losgelassen wurden.

Natürlich hat der Gesetzgeber versucht, diesen entsprechende Normen und Regulative mitzugeben, und zwar in Form der Wertpapieraufsichtsprotokolle, Risikoprofile und so weiter. Wenn man sich das aber genau anschaut, sieht man sich einem Konvolut von Papier gegenüber, das von einem gewieften – keinem seriösen, aber einem gewief­ten – Verkäufer als Verkaufsunterstützung benützt werden kann, und zwar in der Form, dass der Kunde sich allein schon schreckt, wenn er so ein Packerl Papier liegen sieht, das er mit dem Berater ausfüllen muss (Abg. Hornek: Dann sind es die falschen Berater!) – ich habe ja gesagt: unseriös, aber gewieft –, und dazwischen immer wieder zu hören bekommt: Das müssen wir machen, denn du willst ja auch zehn, 15 Prozent Rendite haben!

So läuft das in der Praxis, und dem muss man ganz gezielt einen Riegel vorschieben. Das kann nicht sein, denn damit schaden wir uns in Österreich selbst.

Darauf zielen übrigens die Fragen ab: „Was werden Sie konkret tun, um den Ge­schädigten zu helfen? Welche Maßnahmen zur Unterstützung der geschädigten Anleger und der Abgeltung derer Ansprüche haben Sie getroffen beziehungsweise werden Sie treffen?“

Die Antwort ist schockierend: Nichts. – Ich zitiere daraus:

„Es mag zwar – aus Sicht der durch die Folgen der AMIS-Insolvenzen Betroffenen – legitim sein, Forderungen nach einer Entschädigung durch die öffentliche Hand zu stellen. (...) Jene Mittel, die im Falle von Leistungen aufzubringen sind, stammen immerhin aus dem Abgabenaufkommen aller in Österreich Steuerpflichtigen: eine Leistung ohne Rechtsgrundlage kommt daher nicht in Frage.“

Na gut: Also entweder brauche ich eine Rechtsgrundlage – und wenn ich sie nicht habe, was kommt dann in Betracht? Dann bezahlt die AeW. Die muss dann in Konkurs gehen, und dafür haftet erst wieder die Republik. Da beißt sich also die Katze in den Schwanz. Es wäre viel einfacher, wie mein Kollege Graf es angeregt hat, einen Vergleich zu schließen. Das ist auch eine Rechtsgrundlage.


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Conclusio: Die Republik ist verantwortlich dafür, dass es zu diesen Machenschaften kommen konnte, sie hat immerhin eine Konzession erteilt. Für mich ist sie nach logischem Verständnis damit auch haftbar.

In diesem Zusammenhang bringe ich folgenden Antrag ein: 

Antrag gem. § 92 Abs. 3 GOG-NR

des Abgeordneten Dr. Graf auf Nicht-Zurkenntnisnahme der Beantwortung einer Anfrage

Der unterzeichnete Abgeordnete stellt folgenden

Antrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Beantwortung 3585/AB der Anfrage 3587/J des Abgeordneten Dr. Graf und anderer Abgeordneter betreffend die Maßnahmen zur Befriedigung der AMIS-Ge­schädigten durch den Bundesminister für Finanzen wird nicht zur Kenntnis genom­men.“

*****

Meine Damen und Herren, in erster Linie wollen wir ordentliche Antworten auf ordentlich ausformulierte Fragen haben. Wenn es noch dazu darum geht, den einzelnen Bürger beziehungsweise Anleger zu schützen, dann umso mehr. (Beifall bei der FPÖ.)

15.42


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Der soeben eingebrachte Antrag auf Nicht­kennt­nis­nahme der Anfragebeantwortung wurde ordnungsgemäß gestellt und steht daher mit in Verhandlung.

Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Bucher zu Wort. 5 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


15.42.20

Abgeordneter Josef Bucher (BZÖ): Frau Präsidentin! Verehrte Regierungsmitglieder! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Natürlich wird jeder Verständnis haben für die Anfragen des Kollegen Graf und vor allem auch für die Haltung, die er einnimmt, so viel Geld wie möglich für die Anleger, die hier insgesamt 80 Millionen € verloren haben, aufzubringen.

Ich verstehe aber auch den Weg, den die Bundesregierung gewählt hat, offen gestanden, weil es klar ist, dass man zuerst die letztinstanzlichen gerichtlichen Urteile abzuwarten hat, bevor die Finanzprokuratur den Weg für eine Auszahlung freigibt. Sie wollen ja auch der Bundesregierung nicht unterstellen, dass sie nicht gesetzeskonform handelt. (Abg. Dr. Graf: Aber wenn die gewinnen beim OGH, was ist dann? Wer zahlt dann? Die Republik Österreich! Das ist ja ein Witz!) Da müssen wir schauen.

Da geht es um 80 Millionen €, die da aushaften, und es geht um Rechtssicherheit. Auf deren Basis ist dann eine Auszahlung vorzunehmen, aber nicht vorher und auch nicht in Form eines Ausgleichs. (Beifall beim BZÖ.)

Ich glaube, dass wir überhaupt im Bereich der FMA nicht weit genug gegangen sind. Weil heute auch der Rechnungshofbericht strapaziert wurde, der übrigens morgen auf der Tagesordnung steht: Der Rechnungshof hat insgesamt 22 Empfehlungen abge-


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geben, und knapp die Hälfte davon ist auch erfüllt worden. Aber es ist wie bei vielen Maßnahmen so, dass immer zuerst ein großer Schaden eintreten muss, bevor die Bundesregierung erste Handlungen setzt. Dann werden Handlungen erst viel später und auch viel zu wenig effizient gesetzt, sodass man niemals davon ausgehen kann, dass wir hier wirklich ein Gesetz zustande gebracht haben, das grundvernünftig wäre.

Was uns der Fall AMIS sicher auch gelehrt hat, ist, dass wir wachsam sein müssen am Finanzmarkt, wenn Wertpapiere mit überhöhten Renditeversprechen auftauchen. Da müssen ja schon die Alarmglocken in der FMA und in der OeNB läuten, dass diese Produkte einer verstärkten Überprüfung unterzogen werden müssen. Wenn institutio­nelle Anleger diese Produkte ablehnen und dann private Vertreiber diese Produkte mit sehr hohen Renditeversprechen an den Mann bringen, dann ist das aufklärungs­bedürftig und sollte für die FMA an der obersten Stelle ihrer Prüfungstätigkeit stehen.

Ich glaube, dass in diesem Zusammenhang noch sehr, sehr viel zu machen sein wird und vor allem auch darauf hinzuweisen ist, dass die zweite Hälfte der Rechnungs­hofkritikpunkte noch nicht erledigt wurde. – Danke. (Beifall beim BZÖ.)

15.45


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Antrag des Herrn Abgeordneten Dr. Graf, Kolleginnen und Kollegen, die Anfragebeantwortung nicht zur Kenntnis zu nehmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die sich für deren Nichtkenntnisnahme aussprechen, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit und damit abgelehnt.

15.46.01Fortsetzung der Tagesordnung

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Ich nehme die Verhandlungen über den 2. Punkt der Tagesordnung wieder auf.

Zu Wort gemeldet hat sich Frau Abgeordnete Dr. Brinek. Gewünschte Redezeit: 3 Minuten. – Bitte.

 


15.46.12

Abgeordnete Dr. Gertrude Brinek (ÖVP): Frau Präsidentin! Frau Bundesministerin! Hohes Haus! Ich knüpfe gerne an die Debatte zum Bundesgesetz über die Erlangung der Studienberechtigung für Studien an Pädagogischen Hochschulen an und beob­achte mit einiger Aufmerksamkeit die Entwicklung etwa der Zahlen im universitären Bereich beziehungsweise in der Gegenüberstellung zur Ablegung von Berufsreife­prüfungen. Sie wissen ja, mit Ablegung der Studienberechtigungsprüfung sind Sie für ein Studium an der Universität oder in unserem Fall an der Pädagogischen Hochschule zugelassen. Sie sind nicht zugelassen für den gesamten tertiären oder postsekun­dären Bildungsbereich.

Wie schauen die Zahlen aus? Es sind immerhin einige hundert, beziehungsweise, Sie werden es dann sehen, es sind noch mehr. Seit der Einführung der Berufsreife­prüfung – danke den damaligen Initiatoren, Werner Amon und anderen – ist die Zahl von 2001 von 861 auf 2 144 Personen gestiegen. Die Berufsreifeprüfung ist eine Variante, die den Zugang zu allen Studien oder so gut wie alle Studien nach der Etappe der Berufsausübung eröffnet und ermöglicht. Die Spitzenländer sind Ober­österreich mit 665 und Wien mit 406. Wien hat naturgemäß etwas weniger, weil es da Bildungsangebote diversester Art gibt.


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In diesem Zusammenhang gehen die Zahlen der Studienberechtigungen an den Universitäten zurück. Das ist einfach zu erklären, nämlich weil man die Option Berufsreifeprüfung wählt und auf diese Weise einen breiteren Zugang hat. Erfreulich ist zumindest auf den ersten Blick in dem Zusammenhang, dass natürlich die großen Universitäten hier vorne liegen und dass es auch mehrheitlich Frauen sind, die diesen quasi zweiten Bildungsweg, diesen zweiten Anlauf wählen.

Zum Kollegen Brosz noch gesagt: Er vereinfacht grob fahrlässig, wenn er OECD- und andere Studien zitiert, was die Weiterentwicklung der Lehrer- und Lehrerinnen­ausbil­dung anlangt. Natürlich gibt es Studien, die uns im OECD-Bericht darauf hinweisen, dass die mitteleuropäische Tradition der getrennten Lehrerinnen- und Lehreraus­bildung weiterentwickelt werden muss. Er verschweigt aber auch, dass es in Zukunft im Wesentlichen um so etwas wie Zertifizierung gehen wird, das heißt, um einen modularen Aufbau, und dass Lehrerinnen und Lehrer in ganz Europa mit dem konfrontiert sind, was die Frau Bundesministerin auch immer wieder diskutiert: Sie müssen ihre Leistungen, ihre Qualität rechtfertigen, sie stehen in der Auslage. Bei mehr modularer, individueller Aufbaupolitik muss die Qualität immer mehr und anders gerechtfertigt werden.

In Ländern – das zeigt auch die OECD –, in denen es genügend Lehrer gibt, wie etwa in einigen Teilen Deutschlands, in Österreich, Finnland und so weiter, gibt es Zugangs­beschränkungen mit Qualitätsstandard-Entwicklung. In anderen Ländern, wo es einen Mangel gibt, denkt man über andere Dinge nach.

Also: Vereinfachung darf nie die Sache von Bildungspolitikern sein, aber vernünftige Entwicklungen sollen auf einer pragmatischen Ebene gesehen werden. So ein vernünf­tiger Schritt wird mit der Möglichkeit für Nicht-Maturantinnen/-Maturanten, zu Päda­gogischen Hochschulen zugelassen zu werden, gesetzt. Ich bin froh, dass es hier eine breite Zustimmung gibt. Ich wünsche mir diese für viele weitere Materien auch noch. Alles Gute! (Beifall bei der ÖVP.)

15.49


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Zwer­schitz. Gewünschte Redezeit: 3 Minuten. – Bitte.

 


15.50.05

Abgeordnete Barbara Zwerschitz (Grüne): Frau Präsidentin! Werte Abgeordnete! Liebe Zuhörerinnen und Zuhörer! Auch wir sind der Meinung, dass diese Studien­berechtigungsprüfung etwas Gutes ist, weil es immer etwas Gutes ist, wenn mehr Menschen die Möglichkeit haben, mehr Bildung zu konsumieren.

Was aber bedeutet es, wenn man jetzt so eine Studienberechtigungsprüfung abgelegt hat? – Als Erstes einmal für den Betroffenen, dass dann erst das Procedere beginnt, ob er überhaupt an dieser Pädagogischen Hochschule studieren darf. Die Pädago­gischen Hochschulen sind ja autonom in diesem Bereich, sie handeln da sehr unterschiedlich. Einige sehen ziemlich genaue Aufnahmegespräche vor, um die Moti­vation der zukünftigen Studierenden zu ermitteln, andere machen es den Studierenden eher leichter, aufgenommen zu werden.

Was passiert, wenn die Studienanwärter also nicht genommen werden? – Sie haben gar nichts in der Hand. Sie haben eine Studienberechtigungsprüfung, die sie für ein bestimmtes Studium abgelegt haben, aber sie können mit dieser Studienberech­tigungsprüfung leider nicht an die Universität gehen.

Die Auswirkungen für die Pädagogischen Hochschulen sind auch nicht unbedingt nur positiv, weil es nicht in die Richtung geht, dass die Pädagogischen Hochschulen vollwertige Universitäten sind. Wenn wir hier wieder einen Unterschied in den Zu-


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gangs­berechtigungen schaffen, dann wird damit manifestiert, dass die Pädagogischen Hochschulen nicht den gleichen Standard wie eine Universität haben.

Damit mauern wir fest, dass es auch weiterhin keine gemeinsame Ausbildung von KindergärtnerInnen, LehrerInnen, aber auch Unterrichtenden an höheren Schulen geben wird. (Abg. Dr. Brinek: Das ist nicht der europäische Weg!) Und wenn das auch nicht der europäische Weg ist, Frau Kollegin Brinek, heißt das noch lange nicht, dass dieser auch für Österreich automatisch ausgeschlossen werden muss. (Beifall bei den Grünen. – Abg. Dr. Brinek: Wir werden hier keinen Sonderweg gehen können!)

In den nächsten Jahren werden zahlreiche Lehrkräfte in Pension gehen. Das heißt, wir werden zunächst noch einige Lehrkräfte haben, die überzählig sind, weil die SchülerInnenzahlen sinken, aber in der nächsten Zeit werden wir vermehrt Lehrkräfte brauchen, die möglichst gut ausgebildet sein sollen. Gerade auch im Hinblick darauf würden wir uns diese gemeinsame Ausbildung wünschen.

Lassen Sie mich noch anschließend an die Diskussion am Vormittag etwas sagen. Ich wünsche mir für die Pädagogischen Hochschulen noch etwas, etwas, was sehr wichtig ist und im Bereich der Jugendwohlfahrt in den letzten Arbeitsgruppen sehr oft angesprochen wurde: Es gibt den großen Wunsch und das große Bedürfnis, dass Lehrkräfte auch dahin gehend ausgebildet werden, Gewaltfälle besser erkennen zu können, versierter zu sein im Erkennen, was es bedeutet, wenn ein Kind zum Beispiel plötzlich Konzentrationsmängel oder irgendwelche auffälligen Verhaltensmuster ent­wickelt. Das ist so unterschiedlich zu deuten, dass es hier eine eigene Ausbildung braucht, und ich würde mir wünschen, dass diese in den Pädagogischen Hochschulen möglichst schnell Platz findet. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)

15.53


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Kurz­mann. 3 Minuten. – Bitte.

 


15.53.11

Abgeordneter Dr. Gerhard Kurzmann (FPÖ): Frau Präsidentin! Frau Bundesminis­terin! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Novelle dieses Gesetzes für das Studium an Pädagogischen Hochschulen wird heute, wie ich annehme, einstimmig beschlossen werden. Die Vorlage bildet die Rechtsgrundlage dafür, dass auch Nichtmaturanten an den Pädagogischen Hochschulen ein Bachelorstudium absolvieren können. Inhaltlich regelt das Gesetz die Zulassungs- und Prüfungsverfahren, die Prüfungsgebiete, die Anforderungen bei den Prüfungen und auch die Zusammensetzung der Prüfungskom­mission und viele andere Details.

Von besonderer Bedeutung ist für uns Freiheitliche, dass nach den Vorberatungen im Ausschuss jetzt auch noch eine kleine Änderung vorgenommen wird, nämlich dass auch die Meisterprüfung ein Kriterium für die Studienberechtigung ist. Wir freuen uns, dass einmal auch der Antrag eines Oppositionsabgeordneten aufgenommen und in den Gesetzestext eingearbeitet wird. Es ist für uns ein wichtiges gesellschafts­politisches Signal, nämlich ein Zeichen, dass auch das Handwerk in Österreich aufge­wertet und anerkannt wird.

Wenn man sich den § 5 des Gesetzestextes ansieht – er enthält die Prüfungsanfor­derungen –, erkennt man, dass die Prüfungskandidaten mit den „Grundzügen der Geschichte der Republik Österreich“, wie es hier wörtlich heißt, vertraut sein müssen. Ich halte das für eine wesentliche Bestimmung. Ich halte sie wichtig für das Ge­schichtsbewusstsein in unserem Land, wichtig für das Demokratiebewusstsein. Ich halte es aber auch für etwas zu kurz gegriffen, denn Geschichte der Republik ist zweifellos wichtig, aber Geschichtsbewusstsein umfasst nicht nur die Geschichte der


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Zweiten Republik, sondern schließt natürlich auch die Erste Republik und andere Dinge ein. Auch die Geschichte der k. u. k. Monarchie wäre darunter zu subsumieren.

Wir haben uns auch schon im Ausschuss darüber unterhalten, dass etwa an den ungarischen Schulen dem Geschichtsunterricht eine größere Bedeutung eingeräumt wird als bei uns in Österreich, was dazu führt, dass die ungarischen Schüler im Allgemeinen besser über die Geschichte ihres Landes, aber auch über die europäische Geschichte Bescheid wissen.

Ich halte auch den § 5 Abs. 2 dieses Gesetzes für wichtig, der festlegt, dass ein Kandidat in einer schriftlichen Arbeit nachweisen muss, dass er sich zu einem vorge­gebenen Thema, wie es hier heißt – und ich zitiere wörtlich –, „in einwandfreier und gewandter Sprache mit einem klaren Gedankengang“ äußern kann. Die Erhaltung der Sprachkultur, der sprachlichen Ausdrucksweise, der Ausbau des Wortschatzes, das ist gerade in der heutigen Zeit der verkürzten Ausdrücke, in einer Zeit, in der SMS und E-Mail den Gedankenaustausch beherrschen, von einer ganz besonderen Bedeutung.

Ich möchte abschließend nur kurz auf den von Dr. Graf eingebrachten Entschließungs­antrag eingehen. Abgeordneter Broukal hat gesagt, die SPÖ wird diesem Antrag nicht beitreten können, weil es ein Koalitionsabkommen gibt. (Abg. Broukal: Heute nicht beitreten können!) Heute nicht beitreten können. Aber, Herr Broukal, dann darf ich Sie ersuchen, doch Ihr Wahlversprechen umzusetzen, denn es war eines der zentralen Wahlaussagen und ein zentrales Versprechen ... (Abg. Broukal: Im Juli 2010 mit Ihrer Hilfe werden wir es umsetzen!) Ja, das werden wir dann sehen, ob Sie unseren Antrag unterstützen können. – Danke. (Beifall bei der FPÖ. – Abg. Broukal: Wenn Sie „Juli 2010“ hingeschrieben hätten, würde ich es sofort unterstützen!)

15.57


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Scha­sching. 3 Minuten gewünschte Redezeit. – Bitte.

 


15.57.21

Abgeordnete Beate Schasching (SPÖ): Frau Präsidentin! Frau Bundesministerin! Auch ich möchte mich in den Reigen derjenigen einordnen, die das heutige Gesetz begrüßen. Die Einräumung der Möglichkeit zur Ablegung der Hochschulstudienberech­tigungsprüfung für alle Interessierten, die sich in pädagogischen Berufen ausbilden lassen wollen, halte ich für eine sehr gute Idee, und vor allem ist es eine Profes­sionalisierung in Richtung Hochschulreife. Das geht schon in die Richtung, die für uns eine immer noch wichtige Zielrichtung ist, nämlich die universitäre Ausbildung aller pädagogischen Berufe in einer gemeinsamen Hochschule. Das sollte irgendwann auch umgesetzt werden können. Und wir sind sehr froh, wenn die Pädagogischen Hoch­schulen jetzt dabei sind, sich gerade hier in die richtige Richtung zu orientieren und ein Angebot zu stellen, das für alle NutzerInnen dieser wichtigen Institution, vor allem im Weiterbildungsbereich, wichtig und notwendig ist.

Ich möchte allerdings feststellen, dass zur gemeinsamen Ausbildung aller pädago­gischen Berufe natürlich auch jene der Kindergärtnerinnen und Kindergärtner zählen soll, denn wir wollen international nicht länger die Letzten sein. Das heißt, wir wollen in Richtung qualitativ hochwertige universitäre Ausbildung gehen. Dabei ist in einem pädagogischen Beruf sowohl die Einstiegsqualifikation als auch die schulpraktische Ausbildung von großer Bedeutung; die früheren Pädagogischen Akademien haben das in hervorragender Weise geleistet. Das muss eine gemeinsame Arbeit sein in Richtung bestqualifiziertes Personal für unsere Schülerinnen und Schüler mit einer profunden Praxisausbildung, aber auch einer entsprechenden wissenschaftlichen Grundaus­bil­dung mit qualitativem Wissenserwerb.


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Rund um Schule gibt es ja sehr, sehr viele Expertinnen und Experten, die sich zu Wort melden, aber in letzter Zeit auch viele Populärwissenschaftler oder schlicht und einfach auch Menschen aus dem Volk, die sich zum Thema Schule äußern. Das mittlerweile schon allseits gut bekannte Buch „Der talentierte Schüler und seine Feinde“ hat mich motiviert, darin nachzulesen, was sich ein Mensch von den Lehrern in unserem Schulsystem erwartet. Ich zitiere hier aus dem Buch von Andreas Salcher:

Lehrer haben immer zwei Aufgaben gehabt: Wissen zu vermitteln und Bezugsperson für die Kinder zu sein und somit auch Erziehungsverantwortung auszuüben. Diese heute wichtigere Aufgabe des Lehrers als Mensch und Bezugsperson wird weder honoriert noch gefördert und oft auch gar nicht erwartet, Lehrer wurden dafür auch nicht ausgebildet: den Kindern zuzuhören, auch wenn sie scheinbar nicht reden wollen, den Kindern das Gefühl zu geben, dass man sie in ihrer Welt versteht und akzeptiert, den Kindern Verantwortung für das eigene Leben zu lehren. – Zitatende.

Natürlich will Salcher nicht missverstanden werden: Lehrer sind keine Sozialarbeiter. Wir brauchen aber diese Menschen auch im System Schule, um – so wie wir heute am Vormittag debattiert haben – so manches auch auffangen zu können, was rund um unsere Kinder in diesem Land passiert und was ihnen widerfährt.

Ich denke, Sie sind dabei auf dem richtigen Weg, Frau Bundesministerin, denn das System Schule braucht die bestausgebildeten Pädagoginnen und Pädagogen, braucht Sozialarbeiter und Sozialarbeiterinnen und viele, viele Kooperationen, um die Qualität zu steigern. Und das System Schule braucht in erster Linie Ressourcen. Ich bedanke mich bei Ihnen, Frau Bundesministerin, sowie beim Koalitionspartner, dass Sie dafür gerade heute im Ministerrat so wichtige Vorhaben auf Schiene gebracht haben. – Herzlichen Dank. (Beifall bei der SPÖ.)

16.01


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Abgeordnete Fuhrmann ist die nächste Rednerin. 3 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

 


16.01.15

Abgeordnete Silvia Fuhrmann (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Frau Bundes­ministerin! Ich gebe meiner Vorrednerin völlig recht, wenn es darum geht, in den Vordergrund zu stellen, dass unsere Kinder die bestmöglich ausgebildeten Lehrerinnen und Lehrer verdient haben. Und deshalb ist es höchst an der Zeit, die Lehreraus­bildung in Österreich zu überdenken.

Ich möchte hier auch in Anbetracht aktueller Entwicklungen noch einmal anregen, dass es gerade in unserer heutigen Gesellschaft enorm wichtig ist, allen Lehrern – ob an einer Hauptschule oder an einer Unterstufe – die pädagogischen Mittel in die Hand zu geben, damit diese sich mit den Kindern und den Problemen, die Kinder haben, ausreichend auseinandersetzen können. Es wäre meiner Meinung nach ein Schritt in diese Richtung, doch zu überdenken, ob es nicht sinnvoll wäre, eine einheitliche Ausbildung für alle Lehrerinnen und Lehrer in die Wege zu leiten, die vor allem auch einen starken Fokus auf den pädagogischen Anteil richtet.

In diesem Gesetz geht es aber inhaltlich vor allem darum, auch den Kreis jener, die die Möglichkeit haben sollen, Lehrerinnen und Lehrer zu werden, zu erweitern. Es kann nur in unserem Interesse sein, wenn diesen grundsätzlich die Möglichkeit eröffnet wird, sich zumindest einmal zu bewerben, und dann können die besten Lehrerinnen und Lehrer herausgefiltert werden.

Dieses Hochschul-Studienberechtigungsgesetz enthält aber im Wesentlichen das Zulas­sungs- und Prüfungsverfahren, die Prüfungsgebiete sowie die Anforderungen und Methoden bei den Prüfungen, die Anerkennung von Prüfungen und Leistungen, die


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Durchführung von Wiederholungsmöglichkeiten von Studienberechtigungsprüfungen sowie auch die Zusammensetzung der Prüfungskommission.

Ich glaube, das Spannende bei dieser Möglichkeit wird sein, dass zukünftig auch Per­sonen aus der Praxis – jene, die längere Zeit gearbeitet haben – die Möglichkeit haben, wieder in den tertiären Bildungssektor einzutreten und ihr angesammeltes Wissen, ihre Praxiserfahrung auch als Zusatzqualifikation – und als solche muss man sie sehen! – in den Lehrberuf einzubringen.

Unser zentrales Anliegen war es immer, das Bildungssystem durchlässig zu machen, durchlässig zu halten und den jungen Menschen die Möglichkeit zu geben, dass kein Ausbildungsweg je zu einer Einbahnstraße wird. Dieses Gesetz wird diesem Anspruch gerecht. Dementsprechend freue ich mich über die Einigung aller Parteien hier im Parlament zu diesem Gesetz. – Danke. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)

16.04


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun gelangt Herr Abgeordneter Dr. Rada zu Wort. 3 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

 


16.04.15

Abgeordneter Dr. Robert Rada (SPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Frau Bun­desministerin! Hohes Haus! Nach einer mehr als eine Stunde dauernden Debatte über den Hochschulzugang für die Pädagogische Hochschule gibt es Konsens. Daran brauchen wir nicht zu rütteln.

Es gibt in dieser Diskussion allerdings einige andere Zugänge, die auch angesprochen wurden. Mein Kompliment, Frau Abgeordnete Fuhrmann! Sie sagten, es sei wichtig, alle pädagogischen Mittel für eine gemeinsame Schule und Lehrerausbildung einzu­setzen. Dafür mein Kompliment, denn das ist auch mein Zugang zur gesamten Lehrerinnen- und Lehrerausbildung. Das kam heute auch schon als Kritik von Abge­ordneten der Grünen, einer Kritik, der ich mich vollinhaltlich anschließen kann, weil wir unterschiedliche Zugänge haben zum universitären Ausbildungsbereich für Lehrer und zum Ausbildungsbereich für jene, die in den Pflichtschulbereich gehen, der über die Pädagogische Hochschule führt.

Wenn wir in Summe das Bestmögliche für unsere Schülerinnen und Schüler, für die Gesellschaft insgesamt wollen, dann kann es nur eine bestmögliche Ausbildung für Lehrerinnen und Lehrer geben. Egal, ob diese jetzt irgendwo an der Pädagogischen Hochschule oder an der Universität stattfindet. Es darf keine sozialen Schranken im Bildungsmanagement, im Status quo mehr geben, nach dem Motto: Wer ist ein höher Ausgebildeter? Wer ist ein besser Ausgebildeter? Wer hat von vornherein einen höheren Amtstitel? – Auch das ist in Österreich eine wichtige Sache! – Und wie sind die Gehaltsschemata für all jene Lehrer, die in den Bildungsbereich eingehen?

Für uns Sozialdemokraten ist es wichtig, dass für alle unsere Jugendlichen, für unsere Schülerinnen und Schüler, die bestqualifizierten Lehrer da sind. Und der Vorstoß heute, dass viele aus der Wirtschaft kommen sollen, ist ja nur ein positives Zeichen. Denn eines soll es nicht sein: Schule und Lehrer sind keine elitäre Gesellschaft, die so mitvererbt wird. Lehrer sind Eltern, Kinder werden Lehrer, und was sich in der Gesellschaft tatsächlich abspielt, ist nicht immer bekannt. Daher unterstütze ich diese Vorstöße sehr.

Frau Ministerin, Sie sind mit Ihrem Amtskollegen Hahn auf dem besten Weg dazu, dass wir in Österreich demnächst eine gemeinsame Lehrerinnen- und Lehreraus­bildung haben werden. (Beifall bei der SPÖ.)

16.07



Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll58. Sitzung / Seite 169

Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Franz. 3 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

 


16.07.15

Abgeordnete Anna Franz (ÖVP): Frau Präsidentin! Frau Ministerin! Geschätzte Kolle­ginnen und Kollegen! Durch die nunmehrige Regelung der Studienberechtigungs­prüfung, die es Personen ohne Matura ermöglicht, an Pädagogischen Hochschulen zu studieren, wird der Zugang zum Lehrberuf verbessert.

Ich begrüße es ausdrücklich, dass es nun gelungen ist, mit dieser Fünf-Parteien-Einigung auch die Anerkennung der Meisterprüfung festzulegen. Das bedeutet auch eine deutliche Aufwertung der Lehre. (Beifall bei der ÖVP.)

Lassen Sie mich noch einen Blick auf die Pädagogischen Hochschulen im Allgemeinen werfen, die jetzt immer wieder im Zentrum der Kritik standen – auch in dieser Debatte. Hätten wir die Ausbildung der Lehrerinnen und Lehrer nur noch an den Universitäten, so wäre das beispielsweise in Vorarlberg das Ende der Lehrerausbildung. Ich denke, das wäre ein großer Rückschritt vor allem für die Bildungslandschaft unseres Landes, also Vorarlbergs.

Ich stelle fest, dass gerade an den Pädagogischen Hochschulen Studierende sehr gut auf ihren zukünftigen Beruf vorbereitet werden. So ist man an unserer Hochschule in Feldkirch bestrebt, sich als didaktisches und pädagogisches Kompetenzzentrum zu etablieren. In enger Zusammenarbeit mit der Vorarlberger Bildungslandschaft werden schulische Themenfelder erforscht und innovative Schulentwicklungsprozesse be­gleitet. Jetzt, knapp nach dem ersten Studienjahr an der PH Vorarlberg sowie nach umfassenden Evaluationen zeichnen sich für das kommende Studienjahr Optimierun­gen im Bachelor-Studium ab. Es wird sinnvolle Bündelungen und Vernetzungen in thematischen Bereichen geben, ohne dass dabei das differenzierte Angebot in verschiedenen Fachbereichen oder Schultypen vernachlässigt wird.

Ein ganz besonderes Augenmerk wird auf die Stärkung der Lehrerpersönlichkeit gelegt. Unser Bildungssystem braucht bestens ausgebildete und motivierte Pädagogin­nen und Pädagogen, denn sie sind es, die mit ihrer Arbeit ganz wesentlich die Entwicklung in unserer Gesellschaft mitbestimmen. Die guten Lehrer sehen ihre Aufgabe nicht als Job, sondern sie sind es, die die Kinder mögen und die Kinder ganzheitlich betrachten – und nicht nur Teile ihrer Leistungen.

Diese Neuregelung der Studienberechtigungsprüfung ist zu begrüßen, denn sie ermög­licht den verbesserten Zugang zu den Pädagogischen Hochschulen. (Beifall bei der ÖVP.)

16.09


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Abgeordnete Mag. Muttonen ist die nächs­te Rednerin. 3 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

 


16.10.08

Abgeordnete Mag. Christine Muttonen (SPÖ): Frau Präsidentin! Frau Ministerin! Meine Damen und Herren! Es geht also um Durchlässigkeit in diesem Hochschul-Studienberechtigungsgesetz, das im Wesentlichen die Studienberechtigungsprüfung für die Pädagogischen Hochschulen beinhaltet. Damit wird also eine rechtliche Basis geschaffen, dass Personen auch ohne Matura an Pädagogischen Hochschulen inskribieren können. Geregelt werden unter anderem das Zulassungs- und das Prüfungsverfahren, die Prüfungsgebiete und Anforderungen sowie die Anerkennung von Prüfungen beziehungsweise Leistungen und dergleichen. Mit dieser Novelle sor­gen wir also für vergleichbare Möglichkeiten wie an den Universitäten und – wie bereits erwähnt – für die notwendige Durchlässigkeit.


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll58. Sitzung / Seite 170

Was schon bisher an den früheren Pädagogischen Akademien möglich war, soll jetzt auch für die neuen Pädagogischen Hochschulen gelten. Diese Erweiterung erachte ich für wichtig und richtig. An moderne Lehrerinnen und Lehrer werden hohe Anforderun­gen gestellt. Reine Fachkompetenz ist schon lange zu wenig, um den LehrerInnen­beruf ausüben zu können. Es bedarf auch Fähigkeiten wie sozialer Kompetenz, Teamfähigkeit, komplexes Denken. Ja, sogar psychische und physische Belastbarkeit sind wichtig.

Daher ist es richtig, im Sinne der bestmöglichen LehrerInnen für unsere Kinder, dass motivierte Menschen mit Liebe zum Beruf diesen Weg auch wirklich einschlagen können und nicht durch bürokratische Hindernisse davon abgehalten werden.

In der Bildung befinden wir uns in einer Zeit der notwendigen Veränderungen und der Anpassung an neue Begebenheiten. Die ersten gemeinsamen Neuen Mittelschulen werden im Herbst ihre Gehversuche machen. Kleinere Klassen, aber vor allem auch individuelle Betreuung, selbständiges kreatives Arbeiten stehen im Mittelpunkt.

Aber auch neue Konzepte werden zum Tragen kommen, wie etwa die Offensive gegen Gewalt. Wir haben ja heute ausgiebig diskutiert, wie wichtig die Prävention ist. Das halte ich für eine ganz tolle Initiative, Frau Ministerin! Auch die Schule als kulturelles Zentrum wird als neues Konzept einfließen.

Man kann ja die heutige Regelung auch als Übergangslösung sehen und verstehen, denn unser Ziel sollte eine gemeinsame universitäre Ausbildung aller LehrerInnen sein. Daran wird im Zuge der bestehenden breiten Debatte zur Bildung auch gearbeitet, wie die ersten Vereinbarungen von Bildungsministerin Schmied und Wissenschaftsminister Hahn zeigen. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

16.12


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Schel­ling. 3 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

 


16.13.03

Abgeordneter Dr. Johann Georg Schelling (ÖVP): Frau Präsidentin! Frau Bundes­minister! Wir behandeln heute doch ein wichtiges Thema, auch wenn manche glauben, man könne das so im Vorbeigehen machen. Die Ausbildung der Lehrer ist eine der vier wesentlichen Säulen einer Output-Frage, neben den Eltern, der Institution und den Schülern selbst.

Die Frage, die aufgeworfen wurde, ist: Warum brauchen wir eigentlich diese Regelung, warum kann man das nicht integrieren? – Mit einigen „Klimmzügen“ hätte man das auch integrieren können, aber bisher war eben die Situation so, dass das vor der Hochschulwerdung der Pädagogischen Akademien im Schulorganisationsgesetz und in der Externistenverordnung geregelt war. Daher ist es jetzt wichtig, das Ganze neu zu regeln, weil es eben auch von den Zulassungsbestimmungen her neu definiert ist.

Was sagen denn diese Studienberechtigungsprüfungen aus? – Sie wählen bei Kann­didatinnen und Kandidaten sehr gezielt jene Teile der Ausbildung aus, die notwendig sind, damit sie ihren zukünftigen Beruf entsprechend ergreifen können. Sie grenzen zwar auch die Möglichkeiten ein, denn mit dieser Studienberechtigungsprüfung ist ja nur der Zugang zu den Pädagogischen Hochschulen gemeint und kein allgemeiner Studienberechtigungszugang. Auch das führt dazu, dass es Sinn macht, das in einem eigenen Gesetz zu regeln.

Dieses Gesetz regelt aber auch die Zulassung zum Prüfungsverfahren, die Prüfungs­gebiete, die Anforderungen und Methoden sowie die Anerkennung von Prüfungen und Leistungen. Daher wäre es natürlich wünschenswert, Frau Bundesminister, wenn die von Ihnen auch öffentlich schon angekündigte Art von Eignungstest für Lehrer vor


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dieser Befähigungsprüfung auch eine Verbindlichkeit bekäme, damit sich niemand falsche Vorstellungen von seinen zukünftigen Berufsanforderungen macht. (Abg. Par­nigoni: ... in Niederösterreich gleich einführen!) – Das können wir gerne aufnehmen! Niederösterreich geht ja einen erfolgreichen eigenen Weg, wie wir wissen, und daher können wir das ja auch machen.

Aus der Sicht der Wirtschaft – das möchte ich noch ganz besonders betonen – verbinde ich diese Neuregelung auch mit mehreren Hoffnungen. Zum einen begrüße ich sehr, dass die Meisterprüfungen hier noch aufgenommen wurden. Ich glaube, das ist nicht nur ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung, sondern auch eine Aner­kennung der Leistungen, die aus dem Bildungssystem der Lehre und der Meister­prüfung entstehen. Und ich sehe da durchaus auch die Chance, dass das nun vielleicht ein Anreiz ist, dass sich mehr Menschen aus der beruflichen Praxis auch für den Beruf Lehrerin oder Lehrer entscheiden, vielleicht auch dafür begeistern und damit die Schule durchaus bunter, vielfältiger und lebendiger wird. (Beifall bei der ÖVP.)

16.15


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Elmar Mayer. 3 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

 


16.15.50

Abgeordneter Elmar Mayer (SPÖ): Geschätzte Frau Präsidentin! Frau Ministerin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Es scheint tatsächlich so zu sein – das ist auch das erfreuliche an den heutigen Debattenbeiträgen mehrerer Abgeordneter, auch des Koalitionspartners –, dass ein Durchbruch im Bereich der Lehrerausbildung im Werden ist. Wie Minister Hahn gesagt hat: Es ist ein Ziel dieser Koalition, bis zum Jahre 2010 die Weichen dahin zu richten, dass mittelfristig eine gemeinsame Lehrerausbildung stattfinden kann. – Das ist jetzt offensichtlich gemeinsames Anliegen. Ich glaube, das ist wichtig. Es ist entscheidend. Auch die heutige vormittägige Debatte hat gezeigt, wie wichtig es ist, dass wir in allen Bereichen bis hin zur Frühpädagogik universitär ausgebildete Pädagogen haben. Das ist eine Anforderung der Zeit, und wir müssen dieser nachkommen. Es freut mich, dass mehrere ÖVP-Vertreter das heute auch unterstrichen haben.

Ein Satz noch zum Kollegen Brosz, weil wir zum Thema Legasthenie diskutiert haben. Selbstverständlich ist das nach wie vor ein Problem an den Schulen. Es ist nur nicht das Hauptproblem in der Ausbildung, denn dort ist es schon seit vielen Jahren ein Ausbildungsmodul und wird jetzt auch verstärkt. Trotzdem haben die Kinder natürlich dieses Problem. Es gibt Selbsthilfegruppen, wo ich selbst dabei bin; ich habe mitgeholfen, ihnen die Schule, in der ich unterrichtet habe, für Kurse zur Verfügung zu stellen et cetera. Diese Probleme sind da, da muss man auch ansetzen. Das ist aber kein Hauptproblem im Bereich der Ausbildung. Man kann nicht alles nur auf den Bereich der Ausbildung abschieben.

Ein wichtiges Thema scheint mir die Qualifizierung zu sein. Mit den Bildungsstandards, der Zentralmatura und so weiter wird auch das Thema Eingang finden: Wie wollen wir Lehrer qualifizieren? Wie soll man tatsächlich herausfinden, wann jemand geeignet ist, Lehrer zu sein?

Ich erinnere mich daran – das ist zwei, drei Jahre her –, dass junge, äußerst enga­gierte Menschen – es waren vor allem zwei Frauen – nicht Lehrer werden konnten und das Studium abgebrochen haben, weil sie es nicht geschafft haben, eine Stange hinaufzuklettern, weil sie es nicht geschafft haben, fünf Kilometer in einer bestimmten Zeit zu laufen! Sie wären aber mit höchster Sozialkompetenz ausgestattet gewesen. Genau diese Dinge, die wir heute diskutiert haben, hätten sie mit den Kindern


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bewältigen können. Sie wurden aber aufgrund solcher, geradezu lächerlicher Kriterien daran gehindert, Lehrer zu werden.

Ich glaube, es ist entscheidend, dass wir diesen Brückenschlag schaffen und sagen: Es ist richtig, es sollen die Besten tatsächlich mit unseren Kindern arbeiten. Aber dann müssen wir auch die Gnade haben, die entsprechenden Weichen zu stellen. Ich bin guter Hoffnung, dass das aufgrund der neuen Qualität in der koalitionären Zusam­menarbeit möglich ist. Das würde ich mir für die Zukunft unserer Schule, der Lehrer und in Wirklichkeit auch für unsere eigene Zukunft wünschen. – Danke schön. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

16.18


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Der Herr Berichterstatter wünscht kein Schlusswort.

Wir gelangen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf in 522 der Beilagen.

Hiezu haben die Abgeordneten Dr. Niederwieser, Neugebauer, Brosz, Dr. Graf, Ursula Haubner, Kolleginnen und Kollegen einen Zusatz- beziehungsweise Abänderungs­antrag eingebracht.

Weiters liegt ein Verlangen auf getrennte Abstimmung der Abgeordneten Brosz, Kolleginnen und Kollegen vor.

Ich lasse daher zunächst über die vom erwähnten Abänderungsantrag beziehungs­weise dem Verlangen auf getrennte Abstimmung betroffenen Teile des Gesetzent­wurfes und schließlich über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetz­entwurfes in der Fassung der Regierungsvorlage abstimmen.

Die Abgeordneten Dr. Niederwieser, Neugebauer, Brosz, Dr. Graf, Ursula Haubner, Kolleginnen und Kollegen haben einen Zusatz- beziehungsweise Abänderungsantrag betreffend Artikel 1 § 6 und § 13 eingebracht.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dafür eintreten, um ein Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.

Wir kommen nunmehr zur getrennten Abstimmung über Artikel 2 des Gesetzentwurfes in der Fassung der Regierungsvorlage.

Ich ersuche jene Mitglieder des Hohen Hauses, die hiefür eintreten, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Mehrheit. Angenommen.

Schließlich komme ich nun zur Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes samt Titel und Eingang in der Fassung der Regierungsvorlage.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dazu ihre Zustimmung geben, um ein Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die auch in dritter Lesung für den vorliegenden Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist einstimmig. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.

Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abge­ord­neten Brosz, Kolleginnen und Kollegen betreffend Verbesserung der Qualität der LehrerInnenbildung.


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll58. Sitzung / Seite 173

Ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen Entschließungsantrag sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit. Dieser Antrag ist somit abgelehnt.

Wir gelangen nun zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Martin Graf, Kolleginnen und Kollegen betreffend Abschaffung der Studien­gebüh­ren.

Es ist namentliche Abstimmung verlangt worden.

Da dieses Verlangen von 20 Abgeordneten gestellt wurde, ist die namentliche Abstimmung durchzuführen. Ich gehe daher folgendermaßen vor:

Die Stimmzettel, die zu benützen sind, befinden sich in den Laden der Abgeord­netenpulte und tragen den Namen des/der Abgeordneten sowie die Bezeichnung „Ja“ – das sind die grauen Stimmzettel – beziehungsweise „Nein“ – das sind die rosafarbenen. Für die Abstimmung können ausschließlich diese amtlichen Stimmzettel verwendet werden.

Gemäß der Geschäftsordnung werden die Abgeordneten namentlich aufgerufen, den Stimmzettel in die bereitgestellte Urne zu werfen.

Ich ersuche jene Abgeordneten, die für den Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Graf, Kolleginnen und Kollegen betreffend Abschaffung der Studiengebühren stimmen, „Ja“-Stimmzettel, jene, die dagegen stimmen, „Nein“-Stimmzettel in die Urne zu werfen.

Ich bitte nunmehr die Schriftführerin, Abgeordnete Marianne Hagenhofer, mit dem Namens­aufruf zu beginnen. Frau Abgeordnete Dr. Brinek wird sie später dabei ablösen.

(Über Namensaufruf durch die Schriftführerinnen Hagenhofer und Dr. Brinek werfen die Abgeordneten die Stimmzettel in die Urne. – Während des Wahlvorgangs ertönt plötzlich ein lautes Klirren, da eine Glasscheibe der rechts vom Präsidium befindlichen Saaleingangstür zerbricht.)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Ich frage Sie: Haben alle ihre Stimmzettel abge­geben? – Die Stimmabgabe ist somit beendet.

Die damit beauftragten Bediensteten des Hauses werden nunmehr unter Aufsicht der Schriftführerinnen die Stimmenzählung vornehmen.

Die Sitzung wird zu diesem Zweck für einige Minuten unterbrochen.

*****

(Die zuständigen Beamten nehmen die Stimmenzählung vor. – Die Sitzung wird um 16.28 Uhr unterbrochen und um 16.32 Uhr wieder aufgenommen.)

*****

16.30.01

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Ich nehme die unterbrochene Sitzung wieder auf und gebe das Abstimmungsergebnis bekannt.

Abgegebene Stimmen: 159; davon „Ja“-Stimmen: 37, „Nein“-Stimmen: 122.

Der Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Graf, Kolleginnen und Kollegen be­treffend Abschaffung der Studiengebühren ist somit abgelehnt.


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Gemäß § 66 Abs. 8 der Geschäftsordnung werden die Namen der Abgeordneten unter Angabe ihres Abstimmungsverhaltens in das Stenographische Protokoll aufgenom­men.

Mit „Ja“ stimmten die Abgeordneten:

Aspöck;

Belakowitsch-Jenewein, Brosz;

Fichtenbauer;

Gradauer, Graf, Grünewald;

Haidlmayr, Haimbuchner, Hauser, Hofer, Hradecsni;

Klement, Kogler, Kurzmann;

Lunacek;

Mandak, Mayerhofer, Moser;

Neubauer Werner;

Öllinger;

Pilz, Pirklhuber;

Rossmann;

Sburny, Schatz, Steinhauser, Strache;

Themessl;

Van der Bellen, Vilimsky, Vock;

Weinzinger Brigid, Weinzinger Lutz;

Zanger, Zinggl, Zwerschitz.

Mit „Nein“ stimmten die Abgeordneten:

Ablinger, Amon, Aubauer, Auer Jakob, Auer Klaus Hubert;

Bauer, Bayr, Becher, Binder-Maier, Brinek, Broukal, Bucher;

Cap, Csörgits;

Darmann, Dolinschek, Donabauer Karl, Donnerbauer Heribert, Durchschlag;

Eder Sebastian, Eder-Gitschthaler, Ehmann, Einwallner, Eisenschenk, Eßl;

Fazekas, Fleckl, Franz, Freund, Fuhrmann, Füller, Fürntrath-Moretti;

Gahr Hermann, Gaßner, Glaser, Grander, Grillitsch, Großruck;

Haberzettl, Hagenhofer, Hakl, Haubner Peter, Haubner Ursula, Heinzl, Hlavac, Höfinger, Höllerer, Hörl, Hornek, Huainigg, Hursky;

Ikrath;

Jarolim;

Kainz, Kaipel, Kapeller, Kirchgatterer, Knoll, Kößl, Krainer, Kräuter, Krist, Kukacka, Kuntzl, Kuzdas;

Lapp, Lentsch, Lohfeyer, Lueger;

Maier Johann, Marizzi, Mayer Elmar, Mikesch, Morak;


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll58. Sitzung / Seite 175

Neugebauer Fritz, Niederwieser;

Oberhauser, Obernosterer;

Pack, Parnigoni, Pendl, Pfeffer, Prähauser, Prammer, Praßl, Prinz;

Rada Robert, Rädler Johann, Rasinger, Rauch-Kallat, Reheis, Riener Barbara, Riepl, Rinner Sylvia, Rudas;

Schalle, Schasching, Scheibner, Schelling, Schieder Andreas, Schittenhelm, Schön­pass, Schopf, Schultes, Schüssel, Sieber Norbert, Sonnberger, Spindelberger Erwin, Spindelegger Michael, Stadlbauer, Stadler Astrid, Steibl Ridi, Steier, Steindl Konrad, Stummvoll;

Tamandl;

Westenthaler, Wimmer, Wittmann, Wöginger, Wurm;

Zweytick.

*****

16.32.483. Punkt

Bericht des Ausschusses für Land- und Forstwirtschaft über den Antrag 483/A der Abgeordneten Fritz Grillitsch, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Marktordnungsgesetz 2007 – MOG 2007 und das Marktordnungs-Überleitungsgesetz geändert werden (550 d.B.)

4. Punkt

Bericht und Antrag des Ausschusses für Land- und Forstwirtschaft über den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem die Referenzmengen-Zuteilungs-Verord­nung 2006 geändert wird (551 d.B.)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gelangen nun zu den Punkten 3 und 4 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Meine Damen und Herren! Ich darf um ein wenig Nachsicht bitten, es wird versucht, das Glas der zerbrochenen Tür zu beseitigen. Ich darf Sie auch ersuchen, diese Tür heute weitgehend nicht mehr zu benützen – wir wissen nicht genau, was die Ursache dafür war, dass diese Tür zu Bruch ging –, und wir müssen auch die Geräusche momentan ein wenig verkraften.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Wir gehen damit in die Debatte ein.

Als Erster gelangt Herr Abgeordneter Dr. Pirklhuber zu Wort. Gewünschte Redezeit: 5 Minuten. – Bitte.

 


16.34.16

Abgeordneter Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber (Grüne): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Diese Marktordnungsnovelle ist sehr kurzfristig verhandelt worden. Wir haben gestern im Landwirtschaftsausschuss sehr intensiv beraten. Es gab mehrere Abänderungsanträge, die laufend eingebracht wurden. – Ich möchte einmal über das Procedere hinwegsehen. Wenn es um wichtige Dinge geht, wird man doch auch die Zeit finden, darüber zu diskutieren.


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll58. Sitzung / Seite 176

Wir haben uns auf jeden Fall sehr ernsthaft und genau mit den Materien beschäftigt und können festhalten: Auch wenn wir contra auftreten und in dritter Lesung gegen diese Marktordnungsnovelle sein werden, werden wir in zweiter Lesung einige kon­krete Punkte durchaus mittragen; ich werde diese auch kurz ansprechen.

Es ist dies einerseits die Anpassung im Rahmen der Härtefallregelung – auch wenn es im Einzelnen sehr schwierig ist; wir wissen, die Verhandlungen waren ja immer mühsam –, um hier jene Betriebe, die gar keine Prämien bekommen haben, auch noch in die Regelung hineinzunehmen.

Wir sind auch für die Beihilfen für die Schulmilchlieferanten, das sehen wir als richtige Entscheidung.

Wir finden es auch richtig, dass man bei geringfügigen Verstößen im Kontext mit Cross Compliance von Sanktionen absehen kann, dass sogenannte Bagatellgrenzen einge­führt werden.

Und das Kernstück dieser Novelle – sozusagen im Hinblick auf eine gewisse Öffent­lichkeitsrelevanz – sind die Bestimmungen zur Transparenz der Agrarförderungen.

Meine Damen und Herren! Werte Kolleginnen und Kollegen! Das ist sicherlich ein ganz entscheidender Schritt: Sobald alle Förderungen transparent sind – das könnte gene­rell für alle Förderungen gelten, wie zum Beispiel im Land Oberösterreich, dort wird jede Fördervergabe auch transparent dargestellt –, kann eine seriöse Analyse begin­nen. Ich möchte extra darauf verweisen, dass im Rahmen dieser Transparenz auch die Exportsubventionen umfasst sind, und ich möchte auch festhalten, dass es richtig ist, in diesem Zusammenhang einen Leistungskatalog ins Internet zu stellen. Darüber besteht Einigkeit – ich möchte zu Beginn meiner Rede auch das einmal hervor­streichen. Und, Herr Bundesminister, ich habe mich überzeugen lassen – Sie werden sich wundern, denn gestern im Ausschuss war ich noch dagegen –: Die Argumente, die Sie im Zusammenhang mit den Milchquoten gebracht haben, waren in diesem Punkt zumindest nachvollziehbar. Ich sage, es ist schwierig zu beurteilen, was dann 2013 wirklich sein wird. Das ist jetzt nicht sehr einfach zu bewerten, das kann so und so ausgehen. – Das also vorneweg.

Aber grundsätzlich, meine Damen und Herren, bleibt die Kritik an der Regelung der Betriebsprämien, an der Ausgestaltung der ersten Säule der Agrarpolitik in Europa aufrecht (Abg. Jakob Auer: Ein bissl eine kritische Bemerkung musst du wirklich machen!), Kollege Auer, und zwar nicht aus prinzipiellen Gründen, sondern aufgrund genereller Fragestellungen, die Sie ja kennen, nämlich ... (Abg. Grillitsch: Aus ideologischen ...!) Sehr wohl aus ideologischen Gründen – da haben Sie recht, Kollege Grillitsch –, weil wir der Auffassung sind, dass Verteilungsgerechtigkeit auch bei den Agrarförderungen eine ganz wichtige Maxime und Voraussetzung sein muss. (Abg. Grillitsch: Was ist die Alternative?)

Und es ist nicht verteilungsgerecht (Abg. Grillitsch: Was ist die Alternative? Sag, was die Alternative ist!), wenn es einerseits Betriebe gibt, die mehrere tausend Euro pro Hektar bekommen, und andererseits Betriebe, die gar nichts bekommen. Das ist nämlich die Herausforderung: dass es derzeit ein ungerechtes System ist, das wettbe­werbsverzerrend ist. (Abg. Grillitsch: Die Alternative würde mich interessieren, Herr Kollege! Welche Alternative gibt es?)

Ich werde Ihnen klar sagen, was wir fordern. Unsere Mindestforderungen, Kollege Grillitsch, sind zwei, drei Punkte, die man auch im Rahmen dieser bestehenden Markt­ordnung bereits beginnen könnte: ein grundsätzliches Bekenntnis dazu, dass jeder Bewirtschafter, aktive Bewirtschafter in der Landwirtschaft auch einen Mindestan­spruch auf eine Grundprämie hat, nämlich jene Grundprämie, die für die Aufrecht­erhal-


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tung einer land- und forstwirtschaftlichen Tätigkeit im Sinne der Aufrechterhaltung der Ernährungssicherheit gebührt.

Das ist die Herausforderung, Herr Bundesminister! Bis jetzt ist das nicht umgesetzt. Es gibt Bäuerinnen und Bauern, die wirtschaften müssen, ohne einen Cent Prämie zu erhalten – und andere bekommen Hunderttausende Euro! Das ist ungerecht! Da be­steht dringender Handlungsbedarf. Und wir hätten vorgeschlagen, den Härtefonds dafür zu nutzen, den Härtefonds aufzustocken, jawohl, um dann die Möglichkeit zu haben, genau jene auch zumindest an den regionalen Durchschnitt der Prämien heran­zuführen. – Das ist ein wesentlicher Punkt der Kritik.

Im Weinbau – das möchte ich Ihnen auch sagen – ist die Regelung, die hier getroffen wurde, auch nicht akzeptabel. Ich werde es Ihnen erklären: 4 000 Hektar sind sowieso zu viel. Wir sind generell gegen Rodungen – Sie können ja dann antworten, wie Sie das sehen. (Zwischenbemerkung von Bundesminister Dipl.-Ing. Pröll.) Wir sind in Österreich gegen Rodungen – das sind Qualitätsweine. Sie kennen ja unseren Weinbau, und ich kenne ihn auch.

Das Zweite ist, dass es bei dieser Regelung nicht ausgeschlossen ist, dass ein Betrieb Rodungsprämien bekommt und mit einer anderen Betriebsnummer gleichzeitig wieder Anbauprämien bekommt, nämlich dass er wieder eine Weinkultur aussetzt. Auch das ist leider nicht geregelt, und dieser Missbrauch ist denkbar. (Abg. Zweytick: Das ist begrenzt! Es gibt schon eine Regelung!) Ja, Kollege Zweytick. Und die Steiermark hat klar gesagt: Wir roden gar nicht! – Okay. Ich schätze den steirischen Weinbau sehr. Wir kennen Ihren Wein, er ist ausgezeichnet, und ich verstehe die steirischen Wein­bauern. – Wenn es so ist, dann, muss ich aber sagen, ist diese Regelung völlig unzureichend, und zwar aus mehreren Gründen, die ich anzusprechen versucht habe.

Abschließend – um hier auf einige Aspekte einzugehen –: Die Frage der Gentechnik­freiheit bei den Energiepflanzen haben Sie im Gesetz mit keinem Wort beantwortet. Sie haben im Ausschuss gesagt, das gibt es bei uns sowieso nicht, da gibt es andere Gesetze, die das regeln.

An der heutigen Kommissionsentscheidung sieht man, dass sich die Kommission wie­der nicht dazu durchringen konnte, endlich das Risikoregime auf neue Beine zu stellen, sie hat nichts anderes getan, als wieder die EFSA anzurufen wo wir doch wissen, dass die EFSA eine Lobby-Institution der Gentechnikindustrie ist!

Herr Bundesminister, diese Kritik müssen Sie sich gefallen lassen. Wo bleiben Ihre Initiativen, um die Spielräume zu nutzen? Wo bleiben die Aktivitäten der SPÖ, um entsprechende Impulse zu setzen?

Wir wollen einen Bürokratieabbau mittragen – das ist sinnvoll. Wir wollen die Agrar­umweltförderungen ausschöpfen, Herr Bundesminister, die Sie um mehr als 130 Millionen € gekürzt haben. Und wir wollen mehr Verteilungsgerechtigkeit in der Agrarpolitik. Danke. (Beifall bei den Grünen.)

16.40


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun gelangt Herr Abgeordneter Grillitsch zu Wort. 5 Minuten gewünschte Redezeit. – Bitte.

 


16.40.55

Abgeordneter Fritz Grillitsch (ÖVP): Herr Bundesminister! Frau Präsident! Ich bedauere es sehr, Kollege Pirklhuber, dass der Weg der Grünen – der Weg des Zauderns, des Zögerns und des Nicht-Entscheidens – weiter fortgesetzt wird und dass Sie letztlich einem Beschluss nicht zustimmen, der für alle Bäuerinnen und Bauern einen Vorteil bringen wird und allen Bäuerinnen und Bauern in Österreich auch recht­zeitig entsprechende Planungssicherheit geben wird. Ich nehme zur Kenntnis, dass die


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Grünen das nicht haben wollen und dass sie nicht zustimmen. Ich kann jedoch nur an Sie appellieren: Ändern Sie Ihren Weg des Zögerns, des Zauderns und des Nicht-Entscheidens! Sie wären gut beraten.

Meine Damen und Herren! Ich bin sehr froh, dass diese Novelle für unsere Bauern nun endlich hat ausverhandelt werden können. Ich bin auch unserem Regierungspartner wirklich dankbar dafür, dass es möglich war, dieses Marktordnungsgesetz in einer sehr konstruktiven Art und Weise vorzubereiten, um diesen Gesetzentwurf zum Beschluss vorzulegen.

Wie schon gesagt, es bringt viele Vorteile für die bäuerlichen Betriebe in Österreich. Wir können gerade bei kleinen Vergehen erst einmal verwarnen und müssen nicht sofort strafen. Das ist wie beim Fußball: Man zeigt nicht sofort die rote Karte, sondern erst einmal die gelbe – bei den Bäuerinnen und Bauern in Form einer Verwarnung. Klar ist, und das müssen wir auch in Zukunft beherzigen: Bei allen Gesetzen, bei allem, was wir hier gestalten und beschließen, sollten wir nicht immer nur mit der roten Karte wacheln, denn dann werden irgendwann einmal keine Bauern mehr am Feld sein.

Ich bin daher sehr froh, dass nun endlich diese Bagatellgrenze – vor allem für die bäuerlichen Betriebe – fällt. Es besteht auch für Neueinsteiger – gerade für junge Bäuerinnen und Bauern – eine gute Möglichkeit, in dieses System einzusteigen.

Herr Kollege Pirklhuber, was die Betriebsprämie betrifft: Hand aufs Herz, wir haben derzeit wirklich keine bessere Lösung. Wir wissen auch nicht, wie es in der EU weitergeht und wie viel Geld in Zukunft für diese Säule zur Verfügung steht. Daher wäre es geradezu unverantwortlich, jetzt eine Änderung bei der Betriebsprämie vorzu­nehmen. Da ist es wirklich besser, abzuwarten, sich vorsichtig auch für die Zeit nach 2013 vorzubereiten und entsprechende Entscheidungen zu treffen.

Ich bin sehr froh darüber, dass es auch für die Obst- und Gemüsebauern ent­sprechende Änderungen gibt, dass wir die Produkte am Markt stärken können. Die Produkte müssen natürlich auch einen entsprechenden Wert bekommen. Mit dem neuen Gesetz können wir auch die Erzeugerorganisationen stärken, damit sie sich am Markt gemeinsam und geschlossen besser positionieren können.

Ein wichtiger Punkt ist auch – und ich bin dem Herrn Bundesminister sehr dankbar dafür, dass da die Vorbereitungen auf Hochtouren laufen –, dass wir die Transparenz­frage lösen, bevor die EU es macht: Mit 1. Juni 2008 werden wir die Förderungen, die Ausgleichszahlungen der Bäuerinnen und Bauern und auch die Leistungen der Bäuerinnen und Bauern in einer entsprechend transparenten Form offenlegen.

Kollege Pirklhuber hat die Schulmilchbeihilfe angesprochen. Das ist, denke ich, sehr wichtig, gerade für unsere Kinder in der Schule. Es gibt so viele Punkte, bei denen wir uns einig sind, und ihr stimmt trotzdem nicht zu. Das verstehe ich nicht ganz, aber das ist wahrscheinlich ein Justament-Standpunkt, dass man den guten Vorschlägen nicht zustimmen darf, wenn sie von uns kommen.

Bei der Schulmilchbeihilfe geht es wirklich darum, unseren Kindern regionale, gesunde, frische Produkte rechtzeitig zur Verfügung zu stellen. Ich möchte wirklich auch den Lehrerinnen und Lehrern, dem Personal, auch den Schulwarten recht herzlich dafür danken, dass sie mithelfen, unserer Jugend, unseren Schülerinnen und Schülern diese Dienstleistung zur Verfügung zu stellen. (Abg. Mag. Gaßner: Auch den Gemeinden, die mitzahlen!) Und natürlich, Herr Bürgermeister Gaßner, auch den vielen Gemein­den, die sich auch entsprechend an den Kosten beteiligen.

Zur Frage der Milchquote – ein gutes, wesentliches und natürlich schwieriges Thema. (Abg. Dr. Haimbuchner: In Brüssel umgefallen!) – Nein, wir haben dagegen gestimmt! Wenn Sie das nicht verschlafen haben, müssten Sie es wissen. Wir haben dagegen


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gestimmt. (Neuerlicher Zwischenruf des Abg. Dr. Haimbuchner.) Wir haben uns immer klar gegen diese Milchquoten-Aufstockung ausgesprochen, weil wir sie nicht für sinn­voll halten, Herr Kollege Haimbuchner. Trotzdem sind wir jetzt – nachdem die EU das beschlossen hat – in der Lage, 68 800 Tonnen in Österreich zu verteilen, weil wir sie nicht in die nationale Reserve führen können, und es wäre geradezu unverantwortlich, das den Bäuerinnen und Bauern in Österreich vorzuenthalten. Daher werden wir sie – genauso wie das letzte Mal – auch gerecht an alle Milchlieferanten in Österreich verteilen, denn wir wissen nicht, wie die Rahmenbedingungen für die Milchbäuerinnen und Milchbauern in Österreich nach 2014/15 aussehen werden.

Es ist ein ganz wesentlicher Punkt – gerade in unseren bergbäuerlichen Gebieten – zu wissen, welche Alternativen zur Verfügung stehen, wenn es die Milchquote tatsächlich nicht mehr gibt, welche Möglichkeiten bestehen, um gerade in den Berggebieten, in den benachteiligten Gebieten, aber auch insgesamt in Österreich die Milchproduktion weiter zu stärken und auszubauen. Das ist die entscheidende Frage. Daher müssen wir uns wirklich sehr intensiv vorbereiten, genau beobachten, versuchen, auch auf Brüsseler Ebene möglichst viele Verbündete zu finden, damit wir den Bäuerinnen und Bauern gerade in Österreich für die Milchproduktion entsprechende Sicherheit geben können.

Herr Kollege Pirklhuber, ich bitte Sie noch einmal: Denken Sie nach, ob Sie nicht doch noch zustimmen wollen! Ich glaube, das wäre ein guter Beitrag für die Bäuerinnen und Bauern in Österreich. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

16.47


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun gelangt Herr Abgeordneter Dipl.-Ing. Klement zu Wort. 4 Minuten gewünschte Redezeit. – Bitte.

 


16.47.02

Abgeordneter Dipl.-Ing. Karlheinz Klement, MAS (FPÖ): Frau Präsidentin! Herr Minister! Hohes Haus! Dieser Antrag beweist, dass die gesamte Gesetzeslage im Bereich der Landwirtschaft schon derart kompliziert ist, dass sich niemand mehr auskennt. Man kann sich die Frage stellen, ob diese Gesetzesflut nicht schon Selbst­zweck ist, um ein paar Brüsseler Bürokraten und AMA-Ablegern in Österreich Arbeit zu verschaffen, denn wenn Sie diesen Antrag anschauen, dann sehen Sie einen Wust an Verweisen und Terminen.

Alte Regelungen bleiben in Geltung, einige werden ergänzt, bleiben bis zum 30. Juni 2008 in Geltung – die Obst- und Gemüse-Vergütungsverordnung, die Inter­ventionsbutter-Verordnung, die Stärke/Zucker-Produktionserstattungs-Verordnung und so weiter. Bis zum 31. Juli 2008 bleiben wieder andere Gesetze in Geltung, zum Beispiel betreffend Zahlungen im Weinbereich. Bis 31. August 2008 bleiben weitere Gesetze in Geltung: Fischereigesetze, Kasein-Beihilfen-Verordnung, Magermilchpul­ver-Verordnung und so weiter. – Ein Durcheinander! Wenn das jemand verstehen soll, wenn ein Bauer das lesen soll, braucht er juristische Beratung. – Das ist für einen gewöhnlichen Bauern nicht mehr machbar.

Aber das ist nur ein Teil: Auf der einen Seite diese riesige Flut an Gesetzestexten, Terminen und Verweisen seitens der EU, und auf der anderen Seite, Herr Minister, auch die Selbstgeißelung und auch die selbst auferlegten Fleißaufgaben. Ich habe Sie im Ausschuss schon mehrere Male darauf hingewiesen. Seien Sie doch einmal offen und sagen Sie, was Österreich und was Sie als Landwirtschaftsminister dazu beitragen können, die Bauern endlich von dieser Bürokratieflut zu entlasten! Ich habe Sie gebeten – Sie sind dieser Bitte nicht nachgekommen – zu erklären, warum Bauern auch von der Statistik Austria gezwungen werden, weitere Agrarstruktur-Erhebungen


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll58. Sitzung / Seite 180

durchzuführen – unter Auskunftspflicht und unter Androhung von Strafen wegen Ver­waltungsübertretung! Das ist bis heute noch offen.

Herr Minister, bitte geben Sie uns eine Antwort! Es wird höchste Zeit, dass Sie ein bisschen besser mit dem Parlament kommunizieren und ein bisschen mehr auf die Sorgen der Bauern eingehen!

Nun zum Inhalt, zum Beispiel Wein, das Kollege Pirklhuber angeschnitten hat: Die Euro­päische Union fördert mit 1 Milliarde € die Rodung von 200 000 Hektar. Ziel: Verbesserung der Weinqualität. Das ist in Ordnung. Wenn man bedenkt, welchen Fusel die Spanier oder die Italiener produzieren und was da europaweit an Ge­pantsche passiert, dann ist das in Ordnung. Aber bitte warum soll Österreich mit seinem hochqualitativen Wein dazu beitragen, diese Sauereien in anderen euro­päischen Ländern abzustellen? Das kann es doch nicht sein! (Beifall und Bravorufe bei der FPÖ.)

Wenn wir wirklich etwas dazu beitragen wollen, Herr Minister, dann klären Sie bitte die Europäische Union auf, wo guter Wein wächst, wo guter Wein gekeltert wird – nämlich in Österreich! Wir sehen nicht ein, dass wir in Österreich 4 000 Hektar roden sollen, nur damit Sie in Spanien und in Griechenland gut dastehen und mit dabei sind, um dieses grausige Spiel zu betreiben.

Zweiter Punkt, Getreidesektor: Ohne weitere Aussprache werden die Minister ferner die Einfuhrzölle für Getreide auf Null setzen, um das Angebot in der EU zu ver­bessern. – So weit eine Auskunft seitens der EU. Das heißt nichts anderes, als noch mehr fremdes Getreide aus der WTO herein, um auch da wieder den Preis kaputt zu machen, um die Bauern weiter in eine Einkommensschere zu treiben. (Bundesminister Dipl.-Ing. Pröll: Sie reden dauernd von Preissenkungen!)

Nächster Punkt, Abschaffung der Milchquote: Ich kann mich gut daran erinnern, wie sich die ÖVP in den Ausschüssen noch heftig gegen die Erhöhung der Milchquote gewehrt hat. Sie haben gesagt, Sie werden in der EU gegen diese Quotenerhöhung kämpfen. Nun kommt die Quotenerhöhung, und die ÖVP macht genau das Gegenteil dessen, was sie vorher versprochen hat. (Abg. Prinz: Und wie hat der Minister ...?) Sie bejubelt diese Quote und sagt, endlich haben wir wieder Tonnagen und Quoten zu verteilen, endlich können wir den Bauern wieder mehr geben. Wo, bitte, ist die Linie der ÖVP? Sie fallen ja im Liegen um! Das ist unglaublich. (Abg. Prinz: Sie liegen ja schon die ganze Zeit!)

Nächster Punkt, Zuckermarktreform: Quotenaufgabe von 13,5 Prozent. Fischer Boel sagt, wenn Zuckerbrot nicht hilft, nehmen wir die Peitsche, nach dem Motto: Bist du nicht willig, so brauch’ ich Gewalt. Die Bauern werden wieder gequält.

Herr Minister! Bei diesen Machenschaften rund um das Marktordnungsgesetz steht einzig und allein die schrittweise und schleichende Zerstörung der österreichischen, aber auch der europäischen Landwirtschaft im Hintergrund. Das ist Faktum, und deshalb sind wir gegen diese Marktordnung im Gesamten. Das ist nicht die Art und Weise, wie in Europa landwirtschaftliche Politik gemacht werden soll.

Wir wissen, wo der Wurm steckt. Wir wissen auch, dass die Bauern sehr gut verstanden haben, wo die zukünftigen Probleme liegen, weil die WTO nämlich schon längst überlegt hat, wo sie den Hebel ansetzen kann, wo sie sich im Bereich der europäischen Landwirtschaft durchsetzen kann, und zwar eben genau mit Öffnungen im Zollbereich. Das bringt Struktureinbrüche der Landwirtschaft. Das bringt soziale Probleme. Das bringt Probleme in der Ernährungssicherheit und Selbstversorgungs-


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll58. Sitzung / Seite 181

fähigkeit. Schlussendlich bringt das auch ein Nahrungsmitteldiktat seitens der EU-Konzerne.

Herr Minister, das ist nicht der Weg, den wir gehen wollen! Das Einzige, was als kleiner Hoffnungsschimmer stehen bleibt, ist, dass diese Cross-Compliance-Bestim­mungen endlich etwas aufgelockert werden. Sie selbst haben ja gesagt, dass wir weitere Analysen durchführen müssen, um endlich Vereinfachungen zu erreichen. Aus diesem Grunde bringen wir einen Entschließungsantrag ein, um Beschränkungen im Bereich der Cross-Compliance-Bestimmungen zu erreichen.

Es ist eine zunehmende bürokratische Fesselung der Bauern mit unglaublichem Kon­trollaufwand festzustellen. Ich möchte aus einem Bericht Ihres Ministeriums zitieren. Es handelt sich um eine Studie mit dem Titel „Was brachte der EU-Beitritt der öster­reichischen Landwirtschaft?“ Da steht zu lesen: „Ein Gutteil der ausgeschiedenen Nebenerwerbsbetriebe hat nicht nur aus pessimistischer Zukunftssicht zugesperrt, sondern diese haben sich im Verhältnis zum Umfang der Tätigkeiten auch von den bürokratischen Auflagen wie den Mehrfachanträgen, den notwendigen Erfassungs­arbeiten, den Aufzeichnungspflichten sowie den diversen Kontrollen überfordert ge­fühlt. Nicht nur die budgetären und finanziellen Abhängigkeiten der Bauern von der Agrarverwaltung haben somit enorm zugenommen, sondern auch das öffentliche Kontrollsystem per se hat die Abhängigkeit und Fremdbestimmung der Bauern erheblich erweitert.“ Das ist Faktum. Das ist auch in Ihren Ministerien so beleuchtet worden.

Deshalb bringen wir folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Klement, Zanger, Haimbuchner, Kolleginnen und Kollegen betref­fend Beschränkung der Cross Compliance Bestimmungen auf ein Mindestausmaß

Der Nationalrat möge beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, alles zu unternehmen, dass die Cross Compliance Bestimmungen und die Bürokratie in der Landwirtschaft auf ein Mindest­ausmaß reduziert werden. Dem Nationalrat ist darüber Bericht zu erstatten.“

*****

Herr Minister, nehmen Sie Ihre Verantwortung wahr! Treiben Sie nicht das bekannte Spiel, dass Sie hier in Österreich andere Dinge erzählen als in Brüssel, und seien Sie einmal ehrlich – nicht nur uns gegenüber, sondern auch gegenüber der ländlichen Bevölkerung, der Bauernschaft in Österreich! (Beifall bei der FPÖ. Abg. Neu­ge­bauer: Ist das so?)

16.54


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Der soeben eingebrachte Entschließungsantrag des Herrn Abgeordneten Klement ist ordnungsgemäß eingebracht, ausreichend unter­stützt und steht daher mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll58. Sitzung / Seite 182

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Klement, Zanger, Haimbuchner und weiterer Abgeordneter betref­fend Beschränkung der Cross Compliance Bestimmungen auf ein Mindestausmaß

eingebracht im Zuge der Debatte zum Bericht des Ausschusses für Land- und Forstwirtschaft über den Antrag 483/A der Abgeordneten Fritz Grillitsch, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Marktordnungsgesetz 2007 - MOG 2007 und das Marktordnungs-Überleitungsgesetz geändert werden (550 d.B.) in der 58. Sitzung des Nationalrates am 07. Mai 2008

Die FPÖ tritt für die Vielfalt und Gleichberechtigung der unterschiedlichen Betriebs­formen ein und erteilt unkalkulierbaren Technologien, vor allem der Gentechnik, und der überbordenden EU-Bürokratie eine klare Absage. Sie liefern die bäuerlichen Betriebe dem Gewinnstreben internationaler Großkonzerne, Agrarvermarktungskon­zernen und der Reglementierungswut der EU-Bürokraten aus und verengen den unternehmerischen Entscheidungsspielraum auf den Bauernhöfen.

Das agrarpolitische Leitbild der FPÖ konzentriert sich auf den bäuerlichen Familien­betrieb, der die Basis für eine vielfältige Gesellschaft darstellt. Die Erzeugung qualitativ hochwertiger Nahrungsmittel, die Produktion nachwachsender Rohstoffe und der Schutz und die Pflege der Lebensgrundlagen Boden, Luft und Wasser erfordern eine umfassende Leistungsabgeltung der Gesellschaft für die bäuerlichen Familien. Die Markteinkommen sind daher durch dauerhafte Direktzahlungen zu ergänzen. Die Bauern verstehen sich nicht als Almosenempfänger, sondern erheben den Anspruch, im gesellschaftlichen und sozialen Ausgleich auf der Grundlage des Landwirt­schaftsgesetzes am steigenden Wohlstand der Bevölkerung teilhaben zu können.

Die zunehmenden bürokratischen Fesseln und der steigende administrative Kontroll­aufwand, vor allem im Umweltprogramm (Cross Compliance, Überkreuzungsver­pflich­tung) sind auf ein Mindestausmaß zu beschränken. Vor allem das „Hygiene-Paket“ bedeutet einen verstärkten Kontrollaufwand, obwohl immer von Bürokratieabbau die Rede ist. Die Cross Compliance-Vorschriften für alle landwirtschaftlichen Betriebe sind zu vereinfachen.

Cross Compliance ist und wird auch zukünftig ein weiterer Grund dafür sein, dass sich viele Bauern überlegen werden, ihren landwirtschaftlichen Betrieb aufzugeben. So ist in der Studie von Josef Hoppichler „Was brachte der EU-Beitritt der österreichischen Landwirtschaft?“ zu lesen: „Ein Gutteil der ausgeschiedenen Nebenerwerbsbetriebe hat nicht nur aus pessimistischer Zukunftssicht zugesperrt, sondern diese haben sich im Verhältnis zum Umfang der Tätigkeiten auch von den bürokratischen Auflagen wie den Mehrfachanträgen, den notwendigen Erfassungsarbeiten, den Aufzeichnungs­pflichten sowie den diversen Kontrollen überfordert gefühlt. Nicht nur die budgetären und finanziellen Abhängigkeiten der Bauern von der Agrarverwaltung haben somit enorm zugenommen, sondern auch das öffentliche Kontrollsystem per se hat die Abhängigkeit und Fremdbestimmung der Bauern erheblich erweitert.“

Mehr als 3.600 Beschäftigte im Ministerium und bei der AMA sind Beweis dafür, wie sehr unsere heimische Landwirtschaft zu Tode kontrolliert wird und welcher Bürokratie sie unterworfen sind.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag:

Der Nationalrat möge beschließen:


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll58. Sitzung / Seite 183

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, alles zu unternehmen, dass die Cross Com­pliance Bestimmungen und die Bürokratie in der Landwirtschaft auf ein Mindest­ausmaß reduziert werden. Dem Nationalrat ist darüber Bericht zu erstatten.“

*****

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nunmehr gelangt Frau Abgeordnete Binder-Maier zu Wort. 3 Minuten gewünschte Redezeit. – Bitte, Frau Abgeordnete.

 


16.54.02

Abgeordnete Gabriele Binder-Maier (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Ich würde es so sagen: Es ist geschafft! Die Markt­ordnungsgesetz-Novelle 2008 liegt nun vor und dient als Basis für Spielräume auf nationaler Ebene aufgrund der Änderungen im EU-Recht. Die Verhandlungen – vor allen Dingen mit unserer Fraktion, wie ich meine – waren lange, zäh und manchmal sehr hart. Herr Bundesminister! Ich denke aber, das Ergebnis ist ein faires und auch gerechtes Marktordnungsgesetz. Das heißt Rechtssicherheit für alle Bäuerinnen und Bauern, verfassungskonforme Gesetze und auch Gerechtigkeit bei Quoten- und Prämienverteilung.

Meine Damen und Herren, wesentliche Punkte in diesem Marktordnungsgesetz sind zum einen, dass alle Milchbauern bei der Verteilung der Milchquote berücksichtigt werden und dass es ab 2009 zu mehr Transparenz bei der Agrarförderung kommt. – Es soll klar und nachvollziehbar werden, wer welche Förderungen erhält. Dieses Marktordnungsgesetz beinhaltet auch Verbraucher- und Tierschutz. Bei den Betriebs­prämien kommt es zur Überprüfung und auch zu Auszahlungen bei Härtefällen. Der dritte wesentliche Punkt ist die rechtsstaatliche Grundlage, das heißt die technische Abwicklung über Verordnungen, während Grundlegendes sonst im Gesetz geregelt wird.

Zwei Punkte gibt es, die wir noch weiter diskutieren werden müssen. Das ist zum einen der Bereich der Mutterkuh- und Kalbinnenprämie. Wie schaut diese Prämie aus? Welche Mitgliedschaft muss der Bauer haben, um zu dieser Prämie zu kommen? – Darüber werden wir noch diskutieren. Der zweite Punkt ist alles, was mit ländlicher Entwicklung zu tun hat. Wie schaut die Mitbestimmung des Parlaments aus?

Meine Damen und Herren! Es geht um gute Rahmenbedingungen. Es geht aber auch um viel Geld. Es geht um 1,8 Milliarden € für die Förderung der Landwirtschaft – 700 Millionen € aus dem EU-Budget, 1,1 Milliarden für den Bereich ländliche Entwicklung. Die Hälfte kommt von der EU, der Rest von Bund und Land.

Herr Kollege Klement, ich stimme Ihnen zu, es ist unbestritten, dass das System der Verteilung, der Förderung und der Subventionen tatsächlich sehr kompliziert und manchmal undurchschaubar ist. Wir werden daran arbeiten. Uns geht es vor allem darum, dass ein Mehr an Fairness, an Rechtssicherheit und an Gerechtigkeit für die Bäuerinnen und Bauern in Österreich geschaffen wird, dass die Unabhängigkeit dadurch gesichert wird und dass die Arbeit und der Einsatz der Bäuerinnen und Bauern in Österreich eine solide – auch finanzielle – Basis finden und behalten. Das ist unser Ziel, dafür haben wir uns als Sozialdemokraten eingesetzt, und das haben wir, so meine ich, auch durchgesetzt. (Beifall bei der SPÖ.)

16.57


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nunmehr gelangt Herr Abgeordneter Dr. Haim­buchner zu Wort. 3 Minuten gewünschte Redezeit. – Bitte.

 



Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll58. Sitzung / Seite 184

16.57.42

Abgeordneter Mag. Dr. Manfred Haimbuchner (FPÖ): Frau Präsidentin! Herr Bun­des­minister! Werte Damen und Herren Kollegen! Dass wir im Zuge dieser Markt­ordnungsdebatte natürlich wieder einmal huldigende Worte des Bauernbundes gegen­über dem Landwirtschaftsminister Fürsten Pröll hören, überrascht mich nicht. Aber der Herr Kollege Grillitsch vom Bauernbund ist ja schon gar nicht mehr da. (Rufe bei der ÖVP: Er ist eh da!) Vielleicht kommt er dann, wenn der Herr Bundesminister ein bisschen ... (Zwischenrufe bei der ÖVP.) – Ah, er ist noch nicht da. Er findet offen­sichtlich das Thema nicht ganz so wichtig.

Herr Bundesminister Pröll, ich sage Ihnen: Wenn Sie erwarten, dass wir Sie loben, dann täuschen Sie sich natürlich. Wir von der FPÖ müssen das als Opposition natürlich ein wenig anders beleuchten. Herr Bundesminister! Ihr Problem ist, Sie sind ein Ankündigungspolitiker. Ich kann mich noch erinnern, wie Sie im Landwirt­schafts­ausschuss gesagt haben, die Milchquote darf nicht fallen, da werden wir uns wehren. (Abg. Hörl: Ist sie gefallen?) Und der Herr Kollege Grillitsch sagt: Wir sind dagegen gewesen!, und fragt, ob wir das denn verschlafen hätten.

Liebe Damen und Herren vom Bauernbund, ein Freiheitlicher braucht nicht so viel Schlaf wie Sie, aber eines sage ich Ihnen: Sie haben damals geschlafen, als es um den Beitritt Österreichs zur Europäischen Union gegangen ist, denn jetzt sehen Sie die Auswirkungen. Die Milchquote wird spätestens im Jahr 2015 fallen. Das wissen wir alle. Nunmehr können Sie sagen, Sie seien eh dagegen gewesen, aber in Brüssel habe man Sie überstimmt. Nur, das müssen Sie dann den Landwirten erklären, die untergehen werden.

Herr Bundesminister, zweiter Punkt: Ich kann mich noch erinnern, wie Sie im Land­wirtschaftsausschuss gesagt haben, das komme überhaupt nicht in Frage, dass wir in Österreich Weinanbauflächen roden. – 200 000 Hektar europaweit waren immer schon in Diskussion, und wir in Österreich müssen sozusagen jene Weinsuppe auslöffeln, die uns Spanier, Franzosen und Italiener eingebrockt haben. (Abg. Zweytick: Ist ja nicht wahr!)

Und was ist jetzt erfolgt? – Sie haben gestern selbst gesagt – sonst, bitte, erklären Sie es uns –, 4 000 Hektar müssen wir in Österreich roden. (Bundesminister Dipl.-Ing. Pröll: Nein!) – Bitte, dann erklären Sie das! Sie werden das nicht erklären können, Herr Minister, denn Sie sind da ja gestern schon im Landwirtschaftsausschuss ein bisschen geschwommen. (Heiterkeit des Bundesministers Dipl.-Ing. Pröll.)

Herr Bundesminister, Sie sind ja auch woanders noch ein Ankündigungspolitiker. Ich kann mich daran erinnern, dass Sie im Landwirtschaftsausschuss vom 26. Feber Folgendes gesagt haben: Sie werden offenlegen, Sie werden mir mitteilen, wie viele Förderungen die berufsmäßigen Vertretungen der Landwirte erhalten, der Bauernbund, die roten Bauern, die freiheitlichen Bauern und der Unabhängige Bauernverband. – Bis heute haben wir keine Information von Ihnen erhalten! Das ist ein Skandal, das sage ich Ihnen schon. (Zwischenrufe bei der ÖVP. – Präsident Dr. Spindelegger übernimmt den Vorsitz.)

Überhaupt werde ich Ihnen noch einmal kurz erklären, wie denn das mit dem Unabhängigen Bauernverband ausschaut. Da haben Sie im Landwirtschaftsausschuss gesagt: Er bekommt keine Förderungen, weil er keinen Antrag gestellt hat. – Sie wis­sen, dass das nachweislich unrichtig ist. Sie haben dann ein Schreiben an den Unab­hängigen Bauernverband geschickt und haben gesagt: Nein, nein, aufgrund der angespannten Finanzsituation.

Erklären Sie uns jetzt einmal, warum es hier keine Förderung gibt! Ist Ihnen der Unabhängige Bauernverband nicht recht? – Das ist ein demokratiepolitisches Problem


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der ÖVP, Herr Bundesminister Pröll: Wenn Ihnen das nicht passt, dann gibt es eben keine Förderung, dann gibt es einfach kein Geld. Wir möchten da von Ihnen einmal eine Antwort haben.

Wir haben jetzt eine Transparenzrichtlinie, wonach die Förderungen offengelegt wer­den. Wir brauchen auch eine Transparenzrichtlinie für das Landwirtschaftsminis­terium in Österreich. Da brauchen wir auch einmal Transparenz, wie hier Förderungen vergeben werden. Das wäre eine entscheidende Sache.

Lieber Herr Bundesminister Pröll, ich bin schon gespannt auf Ihre Antworten in dieser Angelegenheit. Wir werden da sicherlich nicht nachlassen. Eines kann ich Ihnen sagen: Wir wünschen Ihnen viel Erfolg, wenn Sie die Partei als ÖVP-Bundesobmann übernehmen oder wenn Sie vielleicht ins Bankengeschäft wechseln. (Zwischenruf des Abg. Höfinger.) Aber jeder Tag, an dem Sie nicht Bundesminister sind, ist für die österreichischen Landwirte ein guter Tag! – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

17.01


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dolin­schek. 3 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte, Sie sind am Wort. (Abg. Zweytick – in Richtung des sich zum Rednerpult begebenden Abg. Dolinschek –: Ich hoffe, du bist nicht so seicht unterwegs wie dein Vorredner!)

 


17.01.59

Abgeordneter Sigisbert Dolinschek (BZÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bun­desminister! Die Änderungen beim Marktordnungsgesetz 2007 und beim Marktord­nungs-Überleitungsgesetz betreffen im Bereich Cross Compliance die Kriterien für die Erzeugungsorganisationen im Bereich des Obst- und Gemüsesektors, die Neuregelung der Milchquote und die Rodungsregelungen bei Rebflächen, was ich im Großen und Ganzen als relativ positiv sehe. Man kann alles von zwei Seiten sehen.

Die Zulassung bestimmter Erzeugnisse oder Kulturen von Energiepflanzen für die Gewährung der Beihilfe sowie die Nutzung von Stilllegungsflächen für die Erzeugung von nachwachsenden Rohstoffen finde ich sehr sinnvoll. Denn Österreich hat sich bisher den Luxus geleistet, eine Prämie dafür zu bezahlen, dass auf Flächen nicht angebaut wird. Wir hätten die Chance, hier eine Biosprit-Erzeugung zu haben, was in Europa überhaupt nicht relevant ist für die Hungersnot in der Dritten Welt. (De­monstrativer Beifall des Abg. Jakob Auer.) Denn was kann Europa dafür, wenn in Mosambik die weißen Farmer hinausgejagt werden oder wenn in Brasilien andere Dinge in diesem Bereich passieren?

Die Offenlegung von Informationen über die Empfänger von Förderungen – Herr Bundesminister, ich habe Ihnen das schon im Ausschuss gesagt (Ruf bei der ÖVP: Wo er recht hat, hat er recht!) – ist eine Kann-Bestimmung. Wir wollen natürlich in diesem Bereich mehr Transparenz haben. Ich nehme Sie beim Wort, dass diese transparente Darstellung der Verwaltung des Steuergeldes von der AMA entsprechend durchgeführt wird. Sie haben gesagt, alles, was über null liegt, wird offengelegt: die Summen der Förderungen, die Betriebe und auch die Bauern, die das erhalten. Eine Kann-Bestimmung in diesem Bereich ist meiner Meinung nach zu wenig, ich würde mir da etwas mehr erwarten. Aber schauen wir uns einmal an, was in diesem Bereich geschieht.

Zu den Cross-Compliance-Bestimmungen muss ich sagen, dass ich dem Kollegen Klement in diesem Bereich natürlich vollkommen recht gebe, auch mit dem Antrag, den er hier eingebracht hat. Das wird sicherlich auch ein Thema beim Health Check wer­den. Aber derzeit sind die österreichischen Flächen für den Anbau von Obst- und Gemüsekulturen sowie Speisekartoffeln nicht beihilfefähig. In dem Bereich werden sie


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es jetzt werden. Das ist für die heimischen Betriebe auch positiv zu sehen, und deswegen habe ich ja gesagt: Jedes Ding hat zwei Seiten.

Bei der Neuregelung der Milchquote ist es ebenfalls so. Natürlich ist für unsere Alm­wirtschaft und für die Bergbauern – sie sind in diesem Bereich selbstverständlich nicht wettbewerbsfähig – eine reine Erhöhung der Milchquote nicht von Vorteil; das ist ein Wahnsinn. Aber nicht zu vergessen ist dabei die kulturelle Bedeutung, die diese Betriebe haben, die kleinen Bauern, die Bergbauern. Was diese zur Erhaltung und Pflege der Kulturlandschaft beitragen, das ist auch nicht zu vergessen. Von Vorteil ist – Herr Bundesminister, das ist natürlich klar –, dass die Beihilfe für die Abgabe von Milcherzeugnissen der Direktvermarkter jetzt auch in den Schulen als Lieferanten gewährt wird. Das ist wiederum von großem Vorteil.

Zur Bewilligung der Rodung von Rebsorten und Rebflächen: Ursprünglich hätte viel mehr an Rodungen ermöglicht werden sollen. Das ist reduziert worden, und das ist positiv. Ein kleines Weinanbauland wie Österreich hätte hier sicherlich eine negative Entwicklung genommen. Wir stehen für Qualitätskriterien, so wie es beim öster­reichischen Wein der Fall ist. Wir brauchen keine negativen Beispiele wie in Spanien oder Italien. Zukünftig kann Österreich praktisch selbst definieren, wo gerodet und wo nicht gerodet wird, und das ist gut so. (Beifall beim BZÖ.)

17.05


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Von der Regierungsbank aus hat sich Herr Bundesminister Dipl.-Ing. Pröll zu Wort gemeldet. – Bitte, Herr Bundesminister.

 


17.05.38

Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft Dipl.-Ing. Josef Pröll: Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Meine sehr geehr­ten Damen und Herren! Die heutige Änderung des Marktordnungsgesetzes und des Marktordnungs-Überleitungsgesetzes ist durchaus ein wichtiger Punkt für die Bäuerin­nen und Bauern in diesem Land. Es umfasst eine breite Palette dessen, was wir in Europa beschlossen haben und was jetzt auch in nationaler Gesetzgebung verankert werden muss, um im Bereich Obst und Gemüse, im Bereich Weinmarkt­ordnung, in der Frage der Verwaltungsvereinfachung rund um Cross Compliance wich­tige Schritte zu setzen und um das, was wir gemeinsam getragen haben, jetzt zum Wohle der Bäuerinnen und Bauern, die in diesen Segmenten arbeiten, umzusetzen. Auch die Frage, wie es mit dem Milchstandort Österreich weitergeht, oder die Frage der Umsetzung der Milchquotenaufstockung – ich kann jetzt gar nicht alles aufzählen, weil es auch sehr viele technische Punkte sind – wird in dieser Novelle beantwortet.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, nun ganz kurz ein paar Schlaglichter, weil ich zur Kenntnis nehmen muss, dass zum Teil auch sehr unscharf diskutiert wurde; zum Ersten: Obst- und Gemüsereform. Wir haben in der Obst- und Gemüsereform in Brüssel mit der großen Reform, die auch notwendig und richtig war, beschlossen, dass wir eine einheitliche Betriebsprämie schaffen können. Und wir haben uns dazu durchgerungen – gemeinsam mit der Branche, mit den Bäuerinnen und Bauern, mit den Interessenvertretungen –, diese Betriebsprämie bis 2010 aus Wettbewerbs­gründen nicht umzusetzen und anzuwenden. Das wird jetzt in der Marktordnung realisiert und gemacht.

Zweiter Punkt: Bei Cross Compliance – das wird ein großes Thema der Verwaltungs­vereinfachung für die Bäuerinnen und Bauern sein – setzen wir mit dieser Markt­ordnungs-Novelle einen ersten wichtigen qualitativen Schritt mit einer Regelung der Bagatellgrenze von 100 € und auch damit, geringfügige Verstöße nicht gleich unmittel­bar zu ahnden.


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Wir setzen auch ein Signal in der Milchwirtschaft. Ja, wir waren gegen die zwei­prozentige Aufstockung der europäischen Milchquote – aber jetzt ist sie Realität, wir sind überstimmt worden! Ich hoffe schon, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen von den Freiheitlichen, dass auch für Sie demokratische Grundwerte, nämlich Mehrheits­entscheidungen, nach wie vor gelten. Wenn das nicht der Fall sein sollte, haben wir ein anderes Diskussionsthema in diesem Hause, denke ich.

Wir sind überstimmt worden! (Zwischenrufe bei der FPÖ.) Das ist kein Grund, nervös zu werden. Wir sind überstimmt worden. Deutschland und Österreich haben hier eine klare Linie gezogen: Nein zur Aufstockung der Milchquote! (Abg. Dr. Haimbuchner: Nervös muss der Bauernbund werden, nicht wir! Mit Leo Steinbichler in Oberöster­reich!) Jetzt liegt die Milchquotenaufstockung vor, und Sie beantworten die Frage, ob die österreichischen Bauern daran partizipieren sollen oder ob wir die Aufstockung den anderen überlassen, mit einem klaren Nein.

Ich sage Ihnen: Wenn wir schon diesen Kampf gegen die Aufstockung verloren haben und sie jetzt kommt, dann werden wir sie doch zum Wohle der österreichischen Bauern auch wettbewerbsmäßig entsprechend umzusetzen haben! Das tun wir mit dieser Marktordnungs-Novelle des heutigen Tages. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abge­ordneten der SPÖ.)

Vierter Punkt: Weinmarktordnung. Da muss ich wieder einmal auf die Freiheitlichen eingehen, auf die Herren Abgeordneten Klement und auch Haimbuchner. Es ist ja schade, dass heute so viele junge Gäste hier sind, die sehen müssen, mit welcher Oberflächlichkeit hier die Argumente vorgebracht werden. Beschäftigen Sie sich mit den Themen! Nehmen wir das Beispiel Wein, meine sehr geehrten Damen und Herren. Das wirklich Tolle ist nämlich, dass gestern der Ausschuss war, in dem wir die Themen sehr intensiv diskutiert haben. Es gibt nur zwei Möglichkeiten: Sie hören nicht zu, oder Sie haben es nicht verstanden. (Heiterkeit und Zwischenrufe bei der ÖVP. – Abg. Dipl.-Ing. Klement: ... was Sie verstehen!)

Erster Punkt: Wir haben in der Europäischen Union bis heuer pro Jahr 450 Millionen € in die Vernichtung von europäischen Weinen gesteckt; Destillierung von Weinen aus dem Süden. (Abg. Dr. Haimbuchner: Das hat nichts mit dem österreichischen Wein zu tun! – Abg. Zweytick: Zuhören!) Wir werden dieses Geld in Zukunft nicht mehr für die Vernichtung von Wein, sondern für die Bewerbung von hoch qualitativen Weinen auch in Österreich einsetzen. Wir werden auch 200 000 Hektar in Europa roden. Es kann und wird vielleicht der Fall sein, dass wir in Österreich null Hektar roden. Es ist keine Verpflichtung – gestern gesagt, heute noch einmal wiederholt –, 4 000 Hektar zu roden. (Abg. Dr. Haimbuchner: Wenn Sie sich durchsetzen!) Das ist die maximale Obergrenze: 4 000 Hektar; mehr kann in Österreich nicht unterstützt werden. Wenn die Bauern in Österreich nicht von selbst kommen – und das wollen wir auch hintan­halten –, wird gar nichts gerodet; es ist freiwillig.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, lesen Sie die Texte, befassen Sie sich mit der Realität – und gehen Sie anders mit den Themen um, die so nicht stimmen, wie es heute hier vorgetragen wurde! – Das ist die Realität, und auf diese kann man stolz sein, weil es tatsächlich ein qualitativer Schritt in die richtige Richtung ist. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Dipl.-Ing. Klement: Das ist eine unrichtige Argumentation! – Weitere Zwischenrufe bei der FPÖ.) – Ich nehme zur Kenntnis, dass Sie lieber Geld ausgeben für die Vernichtung von Wein als für die vernünftige Gestaltung eines offensiven euro­päischen Weinmarktes.

In diesem Sinne ist es ein Marktordnungsgesetz, das sich sehen lassen kann. (Abg. Dr. Haimbuchner: ... die EU! Wer hat uns dorthin geführt? Die ÖVP ...!) Es hat auch sehr lange gebraucht, um eine Qualität hervorzubringen, wie sie heute auf dem Tisch


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liegt. Wir sind eines der ersten Länder in der Europäischen Union, die diese Obst- und Gemüsereform, die Weinmarktreform und den Aufschub der Milchquote so konsequent auch in der Vertretung umsetzen, und ich bin sehr froh darüber, dass uns das gemein­sam gelungen ist. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ. – Abg. Dr. Haimbuchner: Der Applaus war schütter!)

17.11


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Eßl. 4 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte, Sie sind am Wort.

 


17.11.15

Abgeordneter Franz Eßl (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine ge­schätz­ten Damen und Herren! Ich glaube, so eine Lehrstunde täte den Mitgliedern des freiheitlichen Parlamentsklubs öfters gut (Abg. Dipl.-Ing. Klement: Herr Oberlehrer, wir hören!), dass man in Zukunft auch in der Landwirtschaft ein bisschen besser mitreden könnte. (Abg. Dr. Haimbuchner: ... weiterlesen, Herr Eßl!)

Tatsache ist, dass das Marktordnungsgesetz die notwendige Anpassung an die gegen­wärtigen Herausforderungen bietet. Mit diesem Marktordnungsgesetz und mit dem Überleitungsgesetz stehen Vereinfachungen auf dem Programm, auch im Zusammen­hang mit den Cross-Compliance-Bestimmungen. Der Herr Bundesminister und meine Vorredner haben schon ausgeführt, dass es Bagatellgrenzen geben wird. Es ist, glaube ich, richtig, dass man nicht straft, sondern dass man bei geringfügigen Ab­weichungen von Bestimmungen mit Verwarnungen das Auslangen finden kann und Bagatellbeträge nicht einhebt. (Abg. Dr. Haimbuchner: Sie tun so, als ob es eine Strafregelung geben würde!)

Die Veröffentlichung von Informationen über die Empfänger von Mitteln aus dem Euro­päischen Garantiefonds für die Landwirtschaft und aus dem Europäischen Landwirt­schaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raumes wird geschaffen. (Abg. Dr. Haimbuchner: ... nicht einmal Herr Grillitsch!) Ich glaube, es ist auch wichtig: Name und Summe sind verpflichtend zu veröffentlichen. Der Leistungskatalog ist eine Kann-Bestimmung, aber ich trete dafür ein, dass wir auch den Leistungskatalog entsprechend veröffentlichen. (Rufe und Gegenrufe zwischen ÖVP und FPÖ.) Denn die Bauern bekommen die Direktzahlungen nicht als Geschenk, Herr Kollege Haim­buchner, sondern nach dem Prinzip von Leistung und Gegenleistung: Die Bauern erbringen Leistungen, und dafür erhalten sie Gegenleistungen. (Beifall bei der ÖVP. – Zwischenrufe bei der FPÖ.)

Eine wichtige Änderung betrifft auch die Rinderkennzeichnungsverordnung. Sie ermög­licht die Verwendung der Gewebeohrmarke. Mit dieser weißen Gewebeohrmarke haben wir, abgesehen von den derzeit noch auftretenden technischen Problemen, ein taugliches Instrument zur BVD-Bekämpfung im Interesse der bäuerlichen Rinderhalter.

Letztendlich darf man, glaube ich, Folgendes zum Thema Milch sagen: Erstens ist es richtig, dass wir die Schulmilchbeihilfe geben. Zweitens ist es richtig, dass wir die Quotenaufstockung vornehmen. Uns wäre es lieber gewesen, sie wäre europaweit nicht gekommen. Aber wir wissen natürlich, dass der Markt international spielt, und wenn ganz Europa, wenn alle Mitgliedstaaten rund um Österreich die Quotenauf­stockung tatsächlich an die Bauern weitergeben, dann ist es nur recht und billig und richtig, dass auch die österreichischen Bauern mit dieser Quotenaufstockung betraut werden und diese auch durchgeführt wird, weil es sonst einen wirtschaftlichen Nachteil, einen Wettbewerbsnachteil für die Bäuerinnen und Bauern in unserem Land bedeuten würde.


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Wenn ich bei der Milch bin und schon die Marktordnung angesprochen habe, dann hängt das natürlich sehr stark mit der Lebensmittelproduktion zusammen. Unsere Bäuerinnen und Bauern erzeugen Lebensmittel in bester Qualität und in ausreichender Menge. Die Versorgungssicherheit ist gegeben, die Bäuerinnen und Bauern garan­tieren das auch für die Zukunft. Allerdings müssen die Einkommen erwirtschaftet wer­den können, und dazu brauchen sie vernünftige Erzeugerpreise.

Da wird mir die derzeitige Inflations- und Preisdebatte allzu verkürzt geführt! Die Preise sind zwar im letzten Jahr gestiegen, aber über einen längeren Zeitraum betrachtet schaut die Sache anders aus. (Der Redner hält ein Blatt in die Höhe, auf dem ein Liniendiagramm abgebildet ist.) Ich habe hier eine Tabelle: Ausgehend vom Jahr 1986 sind die Lebensmittelpreise um 38 Prozent gestiegen, ist der Verbraucherpreisindex um 57 Prozent gestiegen und sind die Löhne um 71 Prozent gestiegen. Die Erzeuger­preise bei den Bauern sind in etwa auf gleicher Höhe wie 1986 und auch in etwa auf gleicher Höhe wie 1994! Darum muss ich Preiskürzungsdebatten, die die Handels­ketten derzeit führen, entschieden zurückweisen, im Interesse der Bäuerinnen und der Bauern und im Interesse der Konsumenten in Österreich! (Beifall bei der ÖVP.)

17.15


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Wim­mer zu Wort. 3 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

 


17.15.44

Abgeordneter Rainer Wimmer (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine sehr geschätzten Damen und Herren! Natürlich ist diese Novelle zur Marktordnung nicht einfach zu lösen, natürlich ist sie etwas kompliziert. Aber im Wesentlichen geht es in dieser Vorlage um die Umsetzung von Gemeinschaftsrecht.

Der Herr Bundesminister hat es ja schon angesprochen: Es hat einige Zeit in Anspruch genommen; natürlich ist es nicht immer einfach, mit unserem Fraktionsführer Kurt Gaßner zu verhandeln. Aber ich glaube, lieber Kollege Gaßner, du hast dich hier wirklich über weite Strecken durchgesetzt. (Heiterkeit bei Abgeordneten der ÖVP.) Wir sind stolz darauf, dass es einen umfassenden und guten Vorschlag gibt, der uns heute hier vorliegt. (Beifall bei der SPÖ.)

Geschätzte Damen und Herren, ich möchte vor allem auf ein paar Dinge im Abän­derungsantrag eingehen, weil hier Dinge beschlossen werden, die unsere Bauern tatsächlich dringend brauchen, etwa im Bereich des Obst- und Gemüsesektors, wenn wir als Mitgliedstaat mehr Spielraum im Zusammenhang mit der Anerkennung von Erzeugerorganisationen bekommen, oder auch im Bereich des Weinbaues. Ich sehe das auch als Vorteil, weil ja nicht zwingend Rodungen durchgeführt werden müssen. Aber in erster Linie ist es, glaube ich, doch wichtig, dass wir auf nationaler Ebene einfach einen Spielraum eingeräumt bekommen und selbst die Entscheidung treffen können.

Oder: Im Bereich Schulmilch wird es in Zukunft möglich sein, zusätzliche nationale Hilfe zu ermöglichen. Ich glaube, dass das eine sehr wichtige Maßnahme ist, um diese Aktion auch für die Zukunft sinnvoll abzusichern.

Noch ein Punkt: Es geht um die Änderung, die den Rohstoff- und Energiepflanzen­sektor betrifft. Hier können in Zukunft bestimmte Kulturen aus Kontrollgründen ausge­schlossen werden. Bei Verarbeitung im eigenen Betrieb wird es möglich sein, zusätzliche Kulturen einzubeziehen. Es wird sozusagen mehr Flexibilität geben, und gerade in der Diskussion um Klimaschutz ist das eine Maßnahme, die wir unbedingt brauchen.


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Als allerletzten Punkt vielleicht noch Folgendes: Uns ist es ganz wichtig, dass jetzt die Offenlegung der Förderdaten wirklich umgesetzt wird. Das ist eine langjährige For­derung von unserer sozialdemokratischen Seite her. Ich glaube einfach, eine höchst­mögliche Transparenz tut unserem Fördersystem gut. Mehr Transparenz führt zu mehr Fördergerechtigkeit, und da, müssen wir offen gestehen, gibt es doch noch einiges zu tun.

Es ist also eine ganze Reihe von wichtigen Maßnahmen, die diese Vorlage beinhaltet. Es sind wichtige Maßnahmen für unsere Bauern und für unsere Landwirtschaft. Wir werden daher dieser Vorlage unsere Zustimmung geben. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)

17.18


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Ing. Schul­tes zu Wort. 4 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

 


17.18.51

Abgeordneter Ing. Hermann Schultes (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Geschätztes Hohes Haus! Es ist schon eine interes­sante Tatsache, dass unser Bundesminister Pröll, so jung und kräftig er ist, bereits der dienstälteste Agrarminister der Europäischen Union ist. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Dr. Haimbuchner: Was sagt uns das über die Europäische Union in Landwirt­schafts­fragen?) – Viel Geschrei und wenig Wahrheit; wie üblich ist von der freiheitlichen Fraktion nichts anderes zu erwarten. (Beifall bei der ÖVP.)

Ich darf Ihnen hier als Bauernvertreter etwas sagen. Ich bin wirklich bestürzt darüber, mit welcher Leichtfertigkeit und Lächerlichkeit sich die freiheitlichen Abgeordneten in diesem Haus heute über ernsthafte Bauernthemen äußern. Gerade Ihnen, Herr Haim­buchner, möchte ich Folgendes ins Stammbuch schreiben: Nehmen Sie sich ein bisschen zusammen und haben Sie Respekt vor den Bauern! (Abg. Dr. Haimbuchner: Den haben wir schon!)

Sie leisten etwas in dem Land, sie plagen sich, und sie sorgen auch dafür, dass Sie etwas zu essen bekommen. Sie sichern auch die Versorgung, wenn sie einmal schlecht aufgelegt sind. (Abg. Dr. Haimbuchner: ... bekommen nicht einmal eine Antwort des Ministers!) Jedes Mal dasselbe Theater! (Beifall bei der ÖVP.) Es wäre wirklich gut, wenn die Bauern draußen erleben würden, wie die Freiheitlichen hier mit dem Respekt vor den Menschen umgehen. Es ist empörend! (Ruf bei der ÖVP: Unerhört!)

Geschätzte Kolleginnen und Kollegen, wir diskutieren heute ein Marktordnungsgesetz. Das brauchen wir in Europa, weil die Europäische Union noch immer der Meinung ist, dass Landwirtschaft in Europa etwas Besonderes ist und auf einem besonderen Niveau gegen den internationalen Wettbewerb verteidigt werden muss.

Die Europäische Union verlangt sehr viel von den europäischen Bauern, und Öster­reich noch mehr. Weil Europa viel verlangt, wird das auch über Betriebsprämien abgegolten. Und das, was wir einhalten müssen, heißt Cross Compliance, eine kom­plizierte Geschichte mit viel Aufschreibarbeit. Ich bin sehr froh darüber, dass wir im Detail heute gerade bei dieser Maßnahme beschließen können, dass Bagatellprobleme keine Probleme mehr sein können. Eine wichtige Sache!

Im österreichischen Bezug setzen wir auf eine Umsetzung, die uns auch wirklich die Möglichkeit gibt, in vielen Bereichen unsere Stärken auszuspielen. Eine große Stärke, die wir haben, ist die Kraft unserer Genossenschaften, denen es gelungen ist, im harten europäischen Wettbewerb gerade im Milchsektor angesichts der europäischen Herausforderung zu bestehen. Heute können wir einen Gutteil unseres Milchgeldes


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dadurch erwirtschaften, dass die Produkte veredelt werden und im Ausland im hoch­preisigen Segment, sozusagen im oberen Regal, angeboten werden.

Deswegen gerade an dieser Stelle: Großen Respekt vor den Genossenschaften. Großen Respekt auch dafür, dass sie darum kämpfen, die Milchpreise oben zu halten. Wir erleben das in Deutschland. Gerade dort, wo privatwirtschaftliche, kapitalorientierte Milchaktiengesellschaften aus dem Milchmarkt Profit holen, werden die Preise für die Bauern gesenkt. Wir sehen, welche Probleme das für die zukünftige Existenz der Betriebe bringt. Die Genossenschaften zeigen, dass es in Österreich anders geht, und wir schätzen das auch so. (Beifall und Bravorufe bei der ÖVP.)

Wir haben heute einen besonderen Tag. Wer das heute in den Medien verfolgt hat, hat gesehen, dass Öl derzeit für mehr als 120 US-Dollar angeboten wird. Öl ist Energie, Öl ist Wärme, und Biomasse ist ebenfalls in der geringwertigsten Verwendung Wärme. Biomasse ist in besserer Verwendung Futter und in der besten Verwendung Nahrungsmittel und Lebensmittel, aber in Zukunft wird es so sein, dass eben der energetische Wert den untersten Wert der Biomasse definiert.

Das ist ein interessanter Sachverhalt. Große Konzerne spekulieren, spekulieren mit Lebensmitteln, spekulieren mit Öl, verursachen Preisschwankungen, die für die Landwirtschaft wirklich gefährlich sind. Sie machen große Profite und keiner klagt das an. Ich klage hier an, dass es eine Schande ist, dass die OMV 800 Millionen € im ersten Vierteljahr als EBIT verdient hat und wir das zahlen müssen. Es ist eine Schande, dass darüber nicht diskutiert wird. Und es ist eine Schande, dass über die Spekulation mit Lebensmitteln nicht diskutiert wird. Gerade das, was sich da in den letzten Jahren abgespielt hat, ist nicht in Ordnung. (Beifall bei der ÖVP.)

Die österreichische Landwirtschaft hat Bauern, die das Land mit besten Lebensmitteln versorgen. Das wird auch so bleiben. (Abg. Schalle: Das wird nicht so bleiben! Mit dem Gen-Mais kann es nicht so bleiben!)

Ich bedanke mich bei unserem Landwirtschaftsminister für seinen guten Einfluss für eine ordentliche Weiterentwicklung in der Europäischen Union. (Beifall bei der ÖVP.)

17.23


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Schön­pass. 3 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

 


17.23.38

Abgeordnete Rosemarie Schönpass (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Jugend auf der Galerie! Bereits im Herbst vergangenen Jahres habe ich an Sie, Herr Bundesminister Pröll, eine Anfrage die freiwillige Veröffentlichung der EU-Agrarsubventionen ab 1. Jänner 2008 betreffend gerichtet. Anlass war damals ein Artikel im „profil“, in dem unter dem Titel „Fürstlich gefördert“ die Spitzensubventionsempfänger publiziert wurden. Der Artikel hat hohe Wellen geschlagen, weil zum einen ersichtlich wurde, dass hauptsächlich Großbetriebe von den Subventionsregelungen profitieren, zum anderen, weil in Österreich Ihr Minis­terium die Agrarausgleichszahlungen gänzlich unter Verschluss gehalten hat.

Ich habe Sie in meiner Anfrage aufgefordert, die EU-Agrarsubventionen bereits mit Anfang 2008 zu veröffentlichen. Sie haben damals geantwortet, dass Sie aus Datenschutzgründen keine Veröffentlichung wollen, und gemeint, die Bauern nicht in die Auslage stellen zu wollen. Umso mehr bin ich erfreut, dass mit der vorliegenden Novelle zum Marktordnungsgesetz neben vielen anderen positiven Aspekten auch die Veröffentlichung der Mittelvergabe aus dem Europäischen Garantiefonds für die Land­wirtschaft und aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums beschlossen wird. Die zu veröffentlichenden Informationen werden


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unter anderem den Namen und die Gemeinde des Empfängers sowie die Gesamt­summe der Förderungen enthalten. Die Daten werden auf der Homepage der AMA publiziert und, wie von uns gefordert, bereits das Haushaltsjahr 2008 umfassen.

Herr Minister, es freut mich, dass wir Sie davon überzeugen konnten, dass es nicht um das Schüren von Neidkomplexen geht, sondern dass endlich mit dieser Geheimnis­krämerei Schluss gemacht werden muss. Für uns SozialdemokratInnen ist Trans­parenz bei öffentlichen Transferleistungen eine Selbstverständlichkeit und Notwendig­keit. – Danke. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)

17.26


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Jakob Auer. 3 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

 


17.26.12

Abgeordneter Jakob Auer (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es steht mir gar nicht zu und ich habe auch nicht die Absicht, die Rede und den Beitrag des Kollegen Haimbuchner zu qualifizieren. Das hat sich von selbst erübrigt. Kollege Schultes hat darauf, so glaube ich, entsprechend reagiert. Ich bedauere nur als Nachbar – und wir sind Nachbarn –, dass man sich in dieser Art und Weise hier eine derartige Blöße gibt, Herr Kollege Haimbuchner; aber Sie werden es noch lernen. (Beifall bei der ÖVP. – Zwischenruf des Abg. Dr. Haim­buchner.)

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Marktordnung heißt auch die Ordnung des Marktes. Und wie schaut das tatsächlich aus? – Jahrelang hat man der Bauernschaft vorgeworfen, sie produziere zu viel, nicht gewollt, nicht gebraucht. Dieselben Journalis­ten, die uns jahrelang gegeißelt haben, versuchen jetzt sozusagen, mit Überschriften zu signalisieren, die Bauern seien schuld an der Preisspirale, an der ganzen Ent­wicklung. Ja manche Schlagzeilen lauten sogar: Kann sich der Konsument die teuren Lebensmittel noch leisten?

Meine Damen und Herren, da wäre es interessant, ein wenig nachzusehen – ein wenig nachzusehen, wie sich die Entwicklung tatsächlich darstellt. 1950 hat der normale Haushalt knapp 27 Prozent seines Einkommens für Lebensmittel aufgewendet, 1994 17 Prozent und im letzten Jahr noch ganze 13 Prozent. Und dann noch den Bauern die Schuld zu geben, dass sie schuld wären an der Preisspirale, das ist schon besonders bemerkenswert.

Meine Damen und Herren, da hört man manchmal auch vonseiten des Kollegen Haimbuchner, der EU-Beitritt sei schuld und daher indirekt auch das Versagen des Bundesministers, des Bauernbundes – so sagt er wörtlich –, weil wir für den EU-Beitritt gewesen sind und daher auch mitschuldig wären, weil die EU beabsichtigt, die Milchquote auslaufen zu lassen. Herr Kollege Haimbuchner! Die Schweiz ist nicht bei der Europäische Union und hat bereits mit 2009 die Milchquote abgeschafft. – So viel auch als Nachhilfeunterricht, damit Sie es wissen. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Dr. Haimbuchner: Warum haben Sie sich nicht dagegen gestellt?)

Sehr oft wird auch noch behauptet, die österreichischen Molkereien würden allzu viel profitieren. Erstens einmal gehören genossenschaftliche Molkereien den Bauern, den Mitgliedern, und sonst niemandem. Und die leisten Bedeutsames. Ich sage Ihnen nämlich Folgendes: Wenn Sie einen Vergleich mit einer deutschen Molkerei in Berchtesgaden – ich nenne den Namen – herstellen, die mit einem EGT von 4,5 Millionen € ganze 16 000 € Steuern zahlt, so müsste eine Molkerei in Österreich allein an Körperschaftsteuer 1,1 Millionen € zahlen. Und trotzdem zahlt die österreichi­sche Molkerei im Durchschnitt einen besseren Milchpreis, hat um 7 000 € pro Mit-


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arbeiter höhere Lohnkosten als eine Südtiroler Molkerei, und ist trotzdem in den letzten Jahren in der Lage gewesen, im Durchschnitt einen besseren Preis zu zahlen. Da lasse ich nicht zu, dass man österreichische Molkereien ins Negative stellt! (Beifall bei der ÖVP.)

Meine Damen und Herren, ich habe hier eine Abrechnung des Jakob Auer. Der hat 1987 eine bestimmte Anzahl an Mastschweinen bester Qualität verkauft. Er hat in diesem Jahr 1987 pro Stück 2 610 S – damals gab es noch die Schilling-Währung – erhalten. 2008 erhält er für die gleiche Qualität Mastschweine, obwohl sie im Gewicht bereits deutlich zunehmen mussten, 1 945 S.

Ich lasse auch nicht zu, dass man den Bauern immer wieder die Preisspirale sozu­sagen aufs Auge drückt. Es ist schon bemerkenswert, wenn man sich ansieht, wie sich die Preisentwicklung tatsächlich aufgrund der Produktvermehrung dargestellt hätte. Das sieht man anhand einer Studie der Europäischen Union. Wer hier kräftig kassiert, das kann sich jeder ausmalen. Die Bauern sind es nicht, die Konsumenten sind es auch nicht.

Gerade den Konsumenten wäre allerdings schon die Frage zu stellen, ob es gerecht­fertigt ist, dass man bei einem Preis pro Kilo Schweinsschnitzel bester Qualität von knapp 3 € aufschreit, bei einem Preis pro Liter Milch bester Qualität von 0,80 € aufschreit, während bei einem Kilo Katzenfutter um 6,90 € nur Schweigen vernehmbar ist. Meine Damen und Herren! So viel auch zur Frage der Werte, der Werteinstellung. Wer meint, dass dies die Landwirtschaft auf Dauer verkraften kann, der täuscht sich! (Beifall und Bravorufe bei der ÖVP.)

17.31


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Elmar Mayer. 3 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

 


17.31.13

Abgeordneter Elmar Mayer (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Minister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte drei Aspekte aus dem Marktordnungs­gesetz herausgreifen, die, wie zum Teil schon andiskutiert, Spielräume eröffnen, die aus meiner Sicht interessant und diskussionswürdig sind.

Der erste betrifft – zugegeben auch ein bisschen als Lehrer gesprochen, der in der Geburtsstunde der Schulmilchaktion dabei war – die Schulmilchaktion, die bei uns in Österreich – ich weiß nicht im Detail, wie es in allen Bundesländern ausschaut, aber ich kann von meinem Bundesland sprechen – arg ins Stocken geraten ist. Wenn man sich die Schulmilchförderung innerhalb der EU ansieht – die jüngsten Zahlen, die ich habe, stammen leider aus dem Jahre 2004 –, so sind sie, so viel habe ich recher­chieren können, in der Zwischenzeit noch ordentlich gestiegen.

EU-weit wurden 287 000 Tonnen Vollmilchäquivalente gefördert, wobei knapp die Hälfte auf die reine Vollmilch entfällt und weitere 33 Prozent auf fettarme Milch, die insbesondere von Finnland und Schweden bevorzugt wird. Auffällig ist darüber hinaus noch der Einsatz von Frischkäse und Käse in Frankreich, Italien und Finnland, wohin­gegen in anderen Mitgliedstaaten eine Förderung für diese Produktkategorien kaum in Anspruch genommen wird. Das ist leider auch bei uns in Österreich so.

Noch zwei Vergleichszahlen, damit man sieht, welcher Handlungsbedarf hier aus un­serer Sicht besteht: Österreich hat insgesamt an Milchäquivalenten 4 574 Tonnen beansprucht, Förderausgaben umgerechnet 1 Million €. In Finnland, von der Größe her durchaus vergleichbar, wenngleich es deutlich kleiner ist, sind es 27 042 Tonnen oder 4,3 Millionen € an Förderungen. Ich meine, wenn durch diese Änderung des Markt­ordnungsgesetzes, wie das auch in den Erläuterungen festgehalten wird, die Schul-


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milchaktion erleichtert wird, können wir das nur zusätzlich unterstützen. Ich hoffe, dass die neu eröffneten Chancen auch tatsächlich wahrgenommen werden.

Nun noch zum Bereich Weinwirtschaft: Auch hier in Österreich, das wurde bereits gesagt, sollten – sie müssen nicht, aber sollten – bis zu 8 Prozent der Weinbauflächen gerodet werden. Wichtig ist, das möchte ich noch einmal unterstreichen, dass wir in Österreich selbst entscheiden können, wo gerodet werden kann und wo gerodet werden darf. Entscheidend ist auch, dass auch neue Anbaugebiete möglich sind und dass das Geld, das bisher sinnlos verschleudert wurde, in die Bewerbung von wertvollen Qualitätsweinen geht. Kurz: Wir können nach wie vor selbst über die Zukunft unserer Weinbaukulturen und damit auch über die Weinqualität entscheiden.

Zu guter Letzt möchte ich einen kurzen Dank an unseren Agrarsprecher, Kurt Gaßner, richten, für seine gute Nerven – selbst Traktoren, die vor dem Parlament oder wo auch immer auffahren, können ihn nicht aus der Ruhe bringen – und für seine klare Positionierung, sodass zunehmend auch in der Agrarpolitik – und das möchte ich unterstreichen – erste Ansätze einer soliden Koalitionsarbeit erkennbar sind. Kurt Gaßner ist Garant dafür, dass kleine Bauern nicht auf der Strecke bleiben. (Beifall bei der SPÖ.)

Unser Ziel, meine Damen und Herren, ist und bleibt: Mehr Gerechtigkeit und gerech­tere Verteilung der Fördermittel im Agrarbereich. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)

17.34


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Höllerer. 3 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

 


17.34.46

Abgeordnete Anna Höllerer (ÖVP): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminis­ter! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ich werde auch zur Reform der EU-Weinmarkt­ordnung sprechen. Im letzten Dezember ist es den Landwirtschaftsministern gelungen, eine politische Einigung für diese Reform zu bekommen. Es war Handlungsbedarf gegeben. Das hat der Herr Bundesminister bereits ausgeführt. 450 Millionen € wurden für die Verwertung unverkäuflicher europäischer Weine aufgewendet, und dieses Geld kann jetzt, kann künftig in Vermarktungsaktivitäten für Qualitätsweine fließen.

Ich bin auch ein bisschen vom Herrn Abgeordneten Pirklhuber enttäuscht, der sich normalerweise sehr genau mit den Materien auseinandersetzt (Abg. Öllinger: Tut er auch!), aber auch von den Abgeordneten Klement und Haimbuchner, die ganz spezi­fisch die Rodung angesprochen haben. Sie wissen, dass ursprünglich im Entwurf dieser Weinmarktordnung 400 000 Hektar Rodungsfläche in Europa enthalten waren, die auf weniger als die Hälfte herunterverhandelt werden konnten, dass 4 000 Hektar davon auf Österreich entfallen und dass es für Österreich nicht notwendig ist, diese 4 000 Hektar zu roden. Sie wissen auch ganz genau, dass derzeit die Beratungen bezüglich der Durchführungsverordnungen im Verwaltungsausschuss Wein stattfinden, die sich auch mit den Rodungskriterien auseinandersetzen.

Österreich wird ganz spezifische Ausnahmeregelungen haben, und zwar werden Hang- und Steillagen ausgenommen werden können; ab einer Höhenlage von 500 Metern wird nicht gerodet werden müssen und auch Weingärten ab einer Hang­neigung von 25 Prozent werden nicht gerodet werden müssen. Ganze Gebiete, wie das Kremstal, das Kamptal, die Wachau und die Steiermark werden von der Rodung ausgenommen sein. Es wird vor allem auch aus Umweltgründen möglich sein, 1 520 Hektar Weingärten von der Rodung auszunehmen.


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Sie sehen also, es gibt eine Menge an Kriterien und Spielräumen, die der Nationalstaat hat und die Österreich sicher zu nutzen weiß. Sie können auch guten Gewissens dieser Weinmarktreform zustimmen, denn es sind darin Maßnahmen enthalten, die die Wettbewerbsfähigkeit des österreichischen Weines in Europa und darüber hinaus stärken werden. Es sind Maßnahmen darin enthalten, die die Qualitätsproduktion des österreichischen Weines stärken werden, die die Winzer auch wirklich brauchen. Ich denke hier an die Absatzförderung außerhalb der EU, wo es bereits wirtschaftliche Kontakte in die Schweiz und in die USA gibt und es zu einer Verbesserung dieser Weinmärkte oder zu einem besseren Auftun dieser Weinmärkte kommen wird. Ich denke an die Investitionsförderungen bezüglich Verarbeitung und Vermarktung. Da haben wir Defizite, da gibt es etwas aufzuholen.

Und ich denke auch an die Weiterführung des Umstellungs- und Umstrukturierungs­programms für die Weingärten. Seit 2000 arbeiten wir mit diesem Programm, und es wurden bereits 9 700 Hektar Weingärten in Österreich nach diesem Programm ausgepflanzt. Da geht es um die Förderung der Terrassenlagen und um die Anpflan­zung von hochqualitativen Rebsorten.

Sie sehen also, da steckt so viel Positives drinnen. Herr Pirklhuber, da können Sie wirklich ruhigen Gewissens zustimmen. Da gibt es wirklich nichts, was den Winzern schaden könnte. Die Winzer sind nach wie vor daran interessiert, höchstqualitative Weine zu produzieren und das auch im Einklang mit der Natur und im Sinne der Konsumentinnen und Konsumenten. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

17.38


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Mag. Gaß­ner. 3 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

 


17.38.35

Abgeordneter Mag. Kurt Gaßner (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister der Republik Österreich! Ich habe heute schon ein paar Mal „unser“ Bundesminister gehört. Er ist der Bundesminister der Republik. (Abg. Dr. Stummvoll: Unser aller Bun­des­minister!)

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ein Wort zu den Ausführungen des Kollegen Auer und des Kollegen Schultes, die die Genossenschaften so hervorgestrichen haben. Das mag sein. Wenn ich mir zurzeit „orf.at“ anschaue, steht dort wieder zu lesen, dass in Österreich die Lebensmittelpreise wesentlich stärker als die Inflations­rate steigen und sie im europäischen Vergleich am stärksten steigen.

Ich frage mich jetzt schön langsam: Wo liegt hier der Fehler, wo liegt hier der Hase im Pfeffer? Auf der einen Seite kriegen die Landwirte nichts oder unwesentlich mehr, auf der anderen Seite haben wir Preise, die sich die Leute schön langsam nicht mehr leisten können. Ich denke, wir sollten uns ganz ernst mit dieser Situation beschäftigen und, Herr Bundesminister, wir sollten uns darüber wirklich gemeinsam Gedanken machen, denn das ist ein unbefriedigender Zustand.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich glaube, diese Novelle der Marktordnung dürfte ganz gut gelungen sein, wenn ich mir die Redebeiträge der Opposition anhöre, denn das eine, was mir da noch im Ohr geblieben ist, war der neue Karriereplaner des Bundesministers, der Herr Haimbuchner, der sich darüber Sorgen macht, ob der Herr Bundesminister jetzt Parteiobmann oder Bankdirektor werden soll. Also das hat mit der Marktordnung eigentlich nichts zu tun. (Abg. Dr. Haimbuchner: Aber es schadet nicht, wenn er sich Gedanken macht!) – Na ja. (Zwischenrufe bei der ÖVP.)


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll58. Sitzung / Seite 196

Eine Bemerkung zu Transparenz und Offenlegung. Ich hoffe, dass das nicht zu Neid­gefühlen führt, denn die Bauern legen damit 80 Prozent ihres Einkommens offen, und das ist gut so. Wir sollten davon ausgehend wirklich dazu kommen, in Zukunft eine gerechtere Förderkulisse zu erreichen. Als ich mir das angesehen habe und wir darüber diskutiert haben – hier Förderung, hier Einkommen, da Leistung –, habe ich mir gedacht, es wäre auch gut, wenn sich die Damen und Herren des Hohen Hauses das auch zu Gemüte führen würden und ihr Einkommen offenlegen und auch die Leistungsbilanz dagegenstellen würden. Das wäre durchaus eine interessante Ge­schichte. (Abg. Dr. Pirklhuber: Wir haben unser Einkommen offengelegt! Sie brauchen es nur nachzumachen!)

Meine Damen und Herren, worüber wir uns noch unterhalten werden müssen, ist – und das ist auch in der Marktordnung drinnen – die ganze Problematik der Energie­pflanzen. Ich habe zufällig einen Artikel in einer ganz interessanten Zeitschrift gefun­den. „Der Volkswirt“ heißt sie und wird von Herrn Barazon herausgegeben. Darin gibt es einen Artikel, der sich übertitelt:

Die hohen Preise ermöglichen die endgültige Bauernbefreiung.

Das ist ein ganz interessanter Ansatz, den er hier wählt, und unter anderem sagt er in diesem Artikel: Bioenergie ist kein Agrarprodukt wie jedes andere. Und er sagt dann weiter in diesem Zusammenhang: Die Produktion von Nahrungsmitteln ist konkurrenz­lose Kernkompetenz der Landwirtschaft.

Das unterstreiche ich voll und ganz. Ich unterstreiche auch voll und ganz, dass diese gesunden, qualitativ hochstehenden Nahrungsmittel, von unseren Bauern und Bäuerin­nen produziert, für unsere Bevölkerung da sein und auch gefördert werden sollen, nicht aber Treibstoffe und Energien. Da müssen andere Finanzquellen gefunden werden. Dazu stehen wir in Zukunft.

Eines vielleicht noch am Schluss: Marktordnungsnovellen wird es vielleicht noch einige geben bis 2013 (Abg. Dr. Pirklhuber: Hoffentlich!), aber wir müssen uns doch sehr intensiv – ab sofort, würde ich meinen – mit der Zeit danach beschäftigen. (Abg. Dr. Pirklhuber: Das tun wir!) Der erste Ansatzpunkt wird der „Health Check“ sein. Ich habe gehört, dass heute der Herr Bundesminister in der Regierungssitzung seine Vorstellungen vorgelegt und auch schon dem Hohen Haus zur Verfügung gestellt hat. Ich glaube, dass es ganz wesentlich sein wird, darüber nachzudenken, wie wir nach 2013 unsere bäuerlichen Betriebe erhalten und die Lebensqualität in unseren ländlichen Räumen, auf dem Land bei uns draußen behalten und verbessern können. Das wird unser Ziel sein. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

17.43


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dipl.-Ing. Klement. Das ist Ihre zweite Wortmeldung; 1 Minute freiwillige Redezeitbeschrän­kung. – Bitte.

 


17.44.02

Abgeordneter Dipl.-Ing. Karlheinz Klement, MAS (FPÖ): Herr Präsident! Herr Minister! Die Ausführungen der ÖVP-Kollegen machen es notwendig, eine Korrektur anzubringen. Es ist doch wirklich unglaublich, was hier an Anwürfen gekommen ist. Weil wir nicht in die Jubelchöre der ÖVP und in diese Propaganda des ÖVP-Bauern­bundes einstimmen, heißt es, die FPÖ-Abgeordneten seien nicht seriös. Das ist eine Unglaublichkeit. Es muss eben andere Meinungen geben, und Gott sei Dank gibt es sie. Deswegen gibt es ein Parlament mit mehreren Parteien. Wenn Sie das nicht


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wollen, dann unterstelle ich Ihnen mangelndes Demokratiebewusstsein, liebe Herren von der ÖVP. (Beifall bei der FPÖ.) – Das ist der erste Punkt.

Zweiter Punkt: Herr Kollege Schultes, Sie haben völlig Recht, wenn Sie sagen, es ist unglaublich, dass in Österreich ein Konzern wie die OMV diese Riesengewinne einfährt, die von den einfachen Bürgern, auch von den Bauern, die den Treibstoff brauchen, um Wirtschaft zu treiben, zu bezahlen sind. Aber da, bitte, ist das Parlament die falsche Adresse. Gehen Sie doch zu Ihrem Parteikollegen Bartenstein, der die Möglichkeit hätte, hier einzugreifen, denn er ist Wirtschaftsminister. Aber genau er ist es, der auch beweist, dass die ÖVP über Menschen drüberfährt. Reden Sie bitte über diesen Punkt mit ihm!

Nun zur Seriosität der ÖVP. Wir haben heute versucht, mehrere Punkte aufzuzeigen, die wirklich ein großes Problem der Zukunft der österreichischen Landwirtschaft sind.

Erstens: die Milchquote. Wir haben eine Umfrage, dass bereits jetzt ein Viertel der Milchbauern daran denkt, bis 2012 aufzuhören. Das ist ein Problem der öster­reichischen Bauern, das haben Sie mit keinem Wort angeschnitten.

Zweitens: Wir haben über den Wein gesprochen. Sie haben mit keinem Wort ange­schnitten, dass bereits jetzt die USA hereindrängen und Chemiewein hereinbringen wollen, wo der Barrique-Geschmack mit Hilfe der Chemielabors gemacht wird. Da haben Sie auch kein Wort darüber verloren, sondern Sie reden groß von irgendwel­chen Rodungsprämien und glauben, dass das die Antwort auf diese Fragen ist.

Beispiel Zucker: Sie haben verschwiegen, dass hier die LDC-Bauern, Lowest Deve­loped Countries-Bauern, hereindrängen und dass ihnen die WTO ermöglicht hat, 13,5 Prozent auf Kosten der europäischen Bauern in die EU hereinzubringen.

Diese Punkte müssten Sie aufwerfen, dann wären Sie seriös. Und bitte, lassen Sie den Kollegen Haimbuchner seine Meinung vertreten. Er hat mehr Seriosität bewiesen als die gesamte ÖVP-Riege. (Beifall bei der FPÖ. – Ironische Heiterkeit bei der ÖVP.)

17.46


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Zweytick zu Wort. 3 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

 


17.46.15

Abgeordneter Johannes Zweytick (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Geschätzter Herr Bundesminister! Ich bin jetzt auch sehr überrascht, Kollege Klement, über die Befindlichkeit Ihrerseits, eurerseits, des Freiheitlichen Klubs, und auch über diese Dünnhäutigkeit. Selbige Vorwürfe könnte ich jetzt zurückgeben, denn auch das, was hier an Unterstellungen bei den Zwischenrufen gekommen ist, dient nicht der Sache und auch nicht der Seriosität. Ich glaube, es gibt keinen Grund dafür, sondern nur eine Antwort: Ich lade Sie gerade zum Thema weinbaupolitische Maß­nahmen, die jetzt in der Marktordnung drinnen stehen, gerne auf einen Kurs ein. Machen wir einmal keine Weinverkostung, sondern unterhalten wir uns wirklich über Weinpolitik! Ich lade Sie dazu wirklich gerne ein. Ich bin ein Praktiker, ich weiß wovon ich spreche. Es ist einfach schade um die Zeit, wenn wir polemisieren.

Ich nehme es zur Kenntnis und bin auch sehr glücklich darüber, dass Sie sich um die österreichische Weinwirtschaft Sorgen machen. Das ist auch ein Zeichen, dass Sie die Weinkultur schätzen und besonders auch diese Qualität. Ich zähle auf Sie, ich rechne mit Ihnen. Es wird Zeiten geben, in denen wir dann diese Solidarität brauchen im Sinne der österreichischen Weinwirtschaft. Aber was in den letzten zwei Jahren gelungen ist – so lange dauert nämlich die Diskussion über die Marktordnung schon –, ist wesentlich mehr, als am Anfang stand. Hier wurden Giftzähne gezogen, die uns in Zukunft sicher vor massive Probleme gestellt hätten. Das ist gelungen.


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll58. Sitzung / Seite 198

Es sind jetzt Länder zitiert worden, aber gerade mit der Solidarität und der Zusam­menarbeit mit den Weinbauländern Deutschland und Frankreich – das möchte ich betonen – ist uns eine Weinmarktreform gelungen, die uns optimistisch in die Zukunft der österreichischen, aber auch der europäischen Weinwirtschaft blicken lassen kann. Zukunft deshalb, weil wir nicht verhindern können, dass aus den Übersee-Staaten Wein in den Markt hineinkommt – er kommt jetzt schon herein –, Zukunft auch deshalb, weil wir uns einfach nur qualitativ wehren können und nicht quantitativ. Das muss uns klar sein. Daher sind hier sehr viele bewusstseinsbildende Maßnahmen am Markt notwendig und auch erforderlich.

Für all diese Maßnahmen, um einerseits die Produktion zu sichern, andererseits ver­stärkt Bewusstseinsbildung zu machen, was unsere Qualität im Vergleich zum Mitbe­werber bedeutet, und natürlich auch, um die Weingärten fit zu halten, zu rekultivieren, dafür gibt es Geld. Dafür gibt es mehr Geld als in der Vergangenheit. Wir werden das auch zu nützen wissen. Es sind mit Ende des Jahres über 8,8 Millionen € und bis 2013 wird sich das jährlich steigern auf eine Höhe von 13,7 Millionen €, die wir vorher nicht zur Verfügung hatten und die wir gerade für diese Maßnahmen explizit einsetzen, die uns den Weinbau sichern und schützen und damit auch ein wertvolles Kulturgut in Österreich, das einzigartig ist.

Wir können mit der Qualität in der Champions League mithalten, und wir brauchen keine Sorge zu haben, dass jemand roden muss. Es muss keiner roden! Nicht einmal die paar Hektar in Vorarlberg müssen gerodet werden. Ich meine, nichts gegen Vorarl­berg, aber ich kenne auch dort die Weingärten. Es muss überhaupt nichts gerodet werden.

Was wir wollen, ist einfach, dass wir uns stärker am Markt positionieren, dass wir uns stärker gegen den Druck der Mitbewerber aus anderen Kontinenten zur Wehr setzen können im Sinne der europäischen Weinwirtschaft. Es ist nicht alles schlecht, was aus Spanien kommt oder auch aus Italien, Herr Kollege, das möchte ich auch sagen, aber schwarze Schafe sind nirgends auszuschließen, nirgends auf der ganzen Welt.

Wir kooperieren sehr stark, und ich setze auch das für die Zukunft voraus, was un­se­rem Minister in der Vergangenheit gelungen ist, nämlich eine Solidarpartnerschaft auf europäischer Ebene für ein ganz wichtiges Produkt, für ein ganz wichtiges – Nahrungs­mittel möchte ich nicht sagen – Genussmittel.

Ich habe schon auch Sorge wie meine Vorredner, was die Lebensmittelspreise anbe­langt. Hier haben wir einfach eine zu hohe Konzentration – wenn ich bei meinem Freund Kurt Gaßner anschließen darf – des Handels. Das ist auch die Problematik, dass es hier zu wenig Wettbewerb gibt. Andererseits handelt es sich im Wesentlichen um Lebensmittel, die täglich gekauft werden müssen. Das ist ein Muss. Hier ist ein Konsum garantiert. Hier brauche ich nicht viel Werbung zu machen, hier brauche ich automatisch nur mit dem Preis hochzufahren. Das ist die Tragik.

Daran müssen wir arbeiten – da bin ich ganz bei dir –, und ich hoffe, dass es in diesem Sinne auch für unserer österreichische Landwirtschaft, für unsere Bäuerinnen und Bauern besser wird. – Danke. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

17.49


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Kainz. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 2 Minuten. – Bitte.

 


17.50.48

Abgeordneter Christoph Kainz (ÖVP): Geschätzter Herr Präsident! Herr Bundes­minis­ter! Hohes Haus! Ich glaube, eines ist klar und steht hier wirklich außer Streit: Die Österreicher sind stolz auf die hohe Qualität der Lebensmittel, die unsere heimischen


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Bäuerinnen und Bauern produzieren und auch am Markt verkaufen. Viele heimische Kunden, aber auch ausländische Touristen kommen deswegen und kaufen deshalb diese Lebensmittel, weil sie so eine hohe Qualität aufweisen.

Das Marktordnungsgesetz 2007 ist auch lange diskutiert worden – ich kann mich noch gut an die Eröffnung der Wieselburger Messe voriges Jahr erinnern, der auch Herr Sozialminister Buchinger beigewohnt hat  –, die Diskussion wurde weitergeführt, und dieses Marktordnungsgesetz, das die Handschrift unseres Landwirtschaftsministers Pröll trägt, ist ein gutes Ergebnis für die Bauern in Österreich.

Ich möchte auf zwei Punkte eingehen: zunächst auf die Milchquote. Auch das wurde von den Vorrednern bereits andiskutiert und auch kritisiert. Okay, wir sind in einem demokratischen Abstimmungsprozess in Europa unterlegen, aber wir haben wieder einen Schritt gesetzt, damit unsere heimischen Bauern dem doch etwas Positives abgewinnen können, nämlich die Erhöhung der Milchquote und die gezielte Förderung auch der Schulmilch. Auch das, denke ich, ist eine vernünftige und gute Maßnahme, hier auf nationaler Ebene ein besonderes Förderinstrument einzusetzen. (Beifall bei der ÖVP.)

Der nächste Punkt, auf den ich eingehen möchte, ist die Weinmarktordnung, auf die mein Vorredner, Kollege Zweytick, selber Weinbauer aus Ratsch an der Weinstraße – ich bin Bürgermeister einer Weinbaugemeinde in Niederösterreich, in Pfaffstätten –, bereits eingegangen ist. Ich denke, dass hier schon drei wesentliche Elemente für den österreichischen Weinbau sehr positiv zu sehen sind, nämlich die Förderung der Vermarktung des Weines – hier hat Österreich echte Chancen, und wir nützen diese Chancen auch mit der hohen Qualität, die wir haben –, ebenso wie die Förderung von Produktion, aber vor allem auch die Förderung der Investition in die Kellertechnik. Gerade unsere jungen Weinbäuerinnen und Weinbauern zeigen, welch hohe Qualität sie keltern. Mit dieser Weinmarktordnung haben sie Sicherheit und vor allem Chancen für die Zukunft. (Beifall bei der ÖVP.)

17.53


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Freund. 2 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

 


17.53.08

Abgeordneter Karl Freund (ÖVP): Geschätzter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine sehr geschätzten Damen und Herren! Hohes Haus! Ich freue mich sehr, dass es beim Marktordnungsgesetz nun zu einer Einigung gekommen ist. Es hat ja leider einige Anläufe dazu gebraucht. Dieses für unsere Bauern so wichtige Gesetz sollte nämlich von allen Parteien unterstützt werden. Für die Bauern geht es dabei um sehr viel, um Dinge, die sie tagtäglich zu ihrer Arbeit, zu ihrem Wirtschaften brauchen.

Zum Thema Cross Compliance hat es ja jahrelang viele Diskussionen gegeben, weil es eben sehr viele bürokratische Hürden gibt, und die gehören entschärft. Ich selbst ken­ne Fälle, wo nach Kontrollen wegen Bagatellen sehr konsequent die Betriebsprämie gekürzt wurde. Ich begrüße daher die Regelung der aliquoten Verteilung auch von Milchquoten, denn es geht um eine gerechte Verteilung. Die Antragsfrist dafür wird bis zum 31. Juli 2008 verlängert, denn kein Milcherzeuger soll hier übergangen werden.

Meine sehr geschätzten Damen und Herren, wir von der ÖVP bleiben dabei: Unser oberstes Ziel ist es, dass gesunde und hochwertige Nahrungsmittel produziert werden. Ich möchte da schon ganz besonders herausstreichen, dass unsere Bauern keine Preistreiber sind. Gerade in der Milcherzeugung und beim Schweinefleisch leiden sie derzeit unter niedrigen Erzeugerpreisen bei gleichzeitig immer teurer werdenden Betriebsmitteln. Schuld am Preisanstieg von Lebensmitteln ist der Anstieg der Weltbe-


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völkerung, aber auch Spekulationen und die steigende Kaufkraft sowie die Tiefstände bei weltweiten Vorräten bei den Agrar-Rohstoffen.

Die Produktion von Biokraftstoffen macht dabei nur einen minimalen, geringen Anteil aus. In der EU gehen knapp 2 Prozent der Fläche in den Energiebereich. Österreich und Europa sind, so glaube ich, gut beraten, wenn sie diese zehnprozentige Beimisch­rate beim Ethanol, also beim sogenannten Biosprit, beibehalten, und zwar ist es deshalb wichtig, weil wir unabhängiger werden und weil wir dadurch auch weitere Arbeitsplätze schaffen können. Ich bestätige das hier und freue mich über die Vor­gangsweise unseres Herrn Bundesministers Josef Pröll.

In Zusammenhang mit dieser Diskussion hat mich ganz besonders natürlich auch das Verhalten der Grünen verwundert. Sie reden am Vormittag von einem Ausstieg aus dem Rohöl als Treibstoff, und am Nachmittag reden sie gegen das Ethanol, also gegen diese erneuerbare Energie im Tank. Was wollen Sie, Herr Pirklhuber, mit Ihrer Politik? Sie widersprechen sich da jeden Tag, aber Sie sollten auch in dieser Frage etwas mehr Glaubwürdigkeit zeigen.

Ich stimme dieser Novelle gerne zu. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP.)

17.55


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Haim­buchner. Das ist Ihre zweite Wortmeldung; 2 Minuten freiwillige Redezeitbe­schränkung. – Bitte.

 


17.56.07

Abgeordneter Mag. Dr. Manfred Haimbuchner (FPÖ): Herr Präsident! Herr Bun­desminister! Werte Damen und Herren Kollegen! Herr Kollege Schultes hat mir man­gelnde Ernsthaftigkeit vorgeworfen.

Herr Kollege Schultes – er kommt gerade –, das müssen Sie Ihrem Bundesminister vorwerfen! Wenn Herr Bundesminister Pröll im Ausschuss zusagt, dass er Infor­mationen übermittelt, wenn er das einem Abgeordneten dieses Hauses zusagt und es dann nicht macht, dann müssen Sie sich fragen, wer hier mangelnde Ernsthaftigkeit an den Tag legt, meine sehr verehrten Damen und Herren. (Beifall bei der FPÖ.)

Herr Kollege Auer, als Nachbar sage ich Ihnen – ich wohne in Steinhaus, er in Fischl­ham; keine Sorge, Herr Kollege, persönlich sind Sie in Ordnung (Heiterkeit bei der ÖVP) –, als einer, der mit 27 Jahren ein Direktmandat im Hausruckviertel geschafft hat, muss ich mich hier von Ihnen nicht belehren lassen. Sie haben es auch nicht gepachtet, die Landwirte alleine zu vertreten. (Beifall bei der FPÖ.) Und wo sind Ihre jungen Vertreter der Landwirte bei der Österreichischen Volkspartei? Die zeigen Sie mir! (Abgeordnete der ÖVP zeigen in die Reihen hinter ihnen und rufen: Hier! Hier!)

Wenn Sie auf die Schweizer Bezug nehmen, wenn Sie sagen, die Schweiz schafft die Milchquote ab, dann erklären Sie mir bitte, warum Sie geradezu mit einer Härte, wie wir sie gar nicht schildern können, diese Milchquote verteidigen wollen. Erklären Sie mir das!

Weiters sagen Sie, die Landwirte haben es besonders schwer. Ja, das stimmt, Herr Kollege Auer. Aber wer hat denn den EU-Agrarkommissar gestellt? Wer stellt denn seit Jahrzehnten den Landwirtschaftsminister? Wer stellt denn die gesamten Agrarlan­desräte? Wer führt denn die Kammern? Erklären Sie mir das bitte, aber werfen Sie mir nicht mangelnde Ernsthaftigkeit vor, meine sehr verehrten Damen und Herren. (Beifall bei der FPÖ.)

17.57



Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll58. Sitzung / Seite 201

Präsident Dr. Michael Spindelegger: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht einer der Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Dann bitte ich alle Damen und Herren, Platz zu nehmen, denn wir gelangen zu den Abstimmungen, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vornehme.

Zuerst gelangen wir zur Abstimmung über den Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Marktordnungsgesetz 2007 und das Marktordnungs-Überleitungsgesetz geändert werden, in 550 der Beilagen.

Hiezu liegt ein Verlangen auf getrennte Abstimmung des Abgeordneten Dr. Pirklhuber vor.

Ich werde daher über die vom erwähnten Verlangen betroffenen Teile und an­schließend über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes abstimmen lassen.

Ich komme daher zunächst zur getrennten Abstimmung über Artikel 1 Ziffer 4 Abs. 3 und Ziffern 5, 8 und 9 sowie Artikel 2 Ziffer 5 in der Fassung des Ausschussberichtes.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die hiefür eintreten, um ein Zeichen der Zustim­mung. – Das ist die Mehrheit und damit angenommen.

Schließlich gelangen wir zur Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teiles des Gesetzentwurfes samt Titel und Eingang in der Fassung des Ausschuss­berichtes.

Jene Damen und Herren des Hohen Hauses, die hiefür ihre Zustimmung erteilen, ersuche ich um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist die Mehrheit und damit ange­nommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die auch in dritter Lesung für den vorliegenden Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Mehrheit. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.

Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abge­ordneten Dipl.-Ing. Klement, Kolleginnen und Kollegen betreffend Beschränkung der Cross-Compliance-Bestimmungen auf ein Mindestausmaß.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen Entschließungsantrag sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit und damit abgelehnt.

Schließlich gelangen wir zur Abstimmung über den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem die Referenzmengen-Zuteilungs-Verordnung geändert wird, samt Titel und Ein­gang in 551 der Beilagen.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die für den Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Mehrheit und damit angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Das ist die Mehr­heit. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll58. Sitzung / Seite 202

18.00.355. Punkt

Erste Lesung: Antrag der Abgeordneten Ing. Peter Westenthaler, Kollegin und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Geschäftsordnung des Nationalrates (Geschäftsordnungsgesetz 1975) geändert wird (603/A)

 


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Wir gelangen zum 5. Punkt der Tagesordnung.

Wir gehen in die Debatte ein.

Das Wort erhält zunächst einer der Antragsteller, das ist in diesem Fall Herr Abgeordneter Scheibner. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 1 Minute. – Bitte.

 


18.00.55

Abgeordneter Herbert Scheibner (BZÖ): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Aufgrund der knappen Redezeit, möchte ich mich kurz fassen. Wir haben und hatten einige Erfahrungen, durchaus auch negative, was den Ablauf von Untersuchungs­aus­schüssen im Nationalrat betrifft, vor allem wenn es darum geht, diesen Ausschuss zu Lasten der Betroffenen sowie der Auskunftspersonen parteipolitisch zu miss­brauchen.

Wir haben in diesem Antrag einen Vorschlag für eine Neuordnung der Vorsitzen­den­bestellung gemacht, so dass es, wie etwa im Wiener Kontrollausschuss, ein ehe­maliger Richter sein sollte, der das Verfahren objektiv leitet. Aber damit nicht genug. Wir wollen auch über andere Probleme in der Verfahrensordnung diskutieren. Es hat leider im Geschäftskomitee keine Einigung gegeben.

Ich nenne nur ein Beispiel: Einerseits ist die Verschwiegenheit strafrechtlich sank­tioniert, andererseits sind aber die meisten Teilnehmer dieses Ausschusses, nämlich die Abgeordneten, durch die Immunität geschützt. Dass das ein Problem ist, sehen wir am aktuellen Fall, bei dem geheime Details aus der Vernehmung von Natascha Kampusch über eine Zeitung an die Öffentlichkeit gelangt sind. Das kann nur durch einen Teilnehmer dieses Ausschusses erfolgt sein. (Abg. Öllinger: Wer sagt das?!)

Man sieht also, dass es eine Reihe von Punkten gibt, die wir im Ausschuss zur Verbes­serung der Verfahrensordnung der Untersuchungsausschüsse besprechen müssen. (Beifall beim BZÖ.)

18.02


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Zu Wort gelangt als Nächster Herr Abgeord­neter Pendl. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 3 Minuten. – Bitte.

 


18.02.25

Abgeordneter Otto Pendl (SPÖ): Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Hohes Haus! Auch ich möchte zum vorliegenden Antrag einige Anmerkungen machen, ebenfalls in aller gebotenen Kürze. Herr Kollege Scheibner, ich glaube, dass ein modernes, selbstbewusstes Parlament seine Aufgaben wahrzunehmen hat. Ich glaube auch, dass es diese mit großem Engagement wahrnimmt. Ich glaube, dass es gute Gründe dafür gibt, warum es in unserer Republik die Gewaltenteilung – nämlich in die drei Bereiche Legislative, Exekutive und Gerichtsbarkeit – gibt und geben soll.

Ich glaube, darüber brauchen wir nicht zu diskutieren, wir kennen das schon. Aber wir beschuldigen niemanden ohne konkretes Wissen. Ich glaube, dass wir zur gegebenen Zeit im Geschäftsordnungsausschuss eine durchaus interessante Diskussion führen werden, ich freue mich direkt schon darauf. Es gibt auch viele andere Punkte, die ebenfalls seit sehr langer Zeit auf deren Diskussion oder Umsetzung warten.

Ich denke, dass Kollege Fichtenbauer im laufenden Untersuchungsausschuss seine Arbeit sehr gut macht. Wir werden sehen, was wir im Geschäftsordnungsausschuss


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miteinander zusammenbringen werden. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der FPÖ.)

18.03


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Zu Wort gelangt als Nächster Herr Abgeord­neter Mag. Kukacka. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 3 Minuten. – Bitte.

 


18.03.45

Abgeordneter Mag. Helmut Kukacka (ÖVP): Herr Präsident! Hohes Haus! Wir stehen dem Antrag der Kollegen Westenthaler und Scheibner auf Einsetzung eines unab­hängigen Vorsitzenden durchaus positiv gegenüber. (Abg. Mag. Kogler: Das glaube ich!)

Auch wir sind der Meinung, dass dadurch die notwendige Objektivität seitens der Vorsitzführung besser gewährleistet werden könnte und der immer wieder feststellbare Hang zu parteipolitisch motivierten Stellungnahmen und entsprechenden Handlungen durch den Vorsitz verhindert werden könnten. Ich möchte darauf hinweisen, dass etwa Vizekanzler Molterer schon im Vorjahr gemeint hat, dass wir nach Ende der beiden Untersuchungsausschüsse über eine Reform diskutieren sollten, nach welcher unabhängige Richter den Vorsitz führen sollten. (Abg. Öllinger: Ausgerechnet Mol­terer!)

Zweitens: Wir sind für eine Schiedsinstanz dort, wo es unterschiedliche Rechtsauf­fassungen gibt. Ich verweise auf die 15 Vorschläge, die die Volkspartei im Zusam­menhang mit der Verfahrensordnung für Untersuchungsausschüsse gemacht hat und von denen ich glaube, dass sie wirklich ein wichtiger Schritt nach vorne wären. Dass es einen umfassenden Reformbedarf beim Untersuchungsausschuss als Kontroll­instru­ment gibt, ist, glaube ich, unbestritten. (Abg. Mag. Kogler: Am liebsten abschaffen!)

Selbst der Oppositionspolitiker Westenthaler hat in einem Interview in der „Presse“, und zwar im März 2007, gemeint:

Der Untersuchungsausschuss als Instrument ist krank. So wie die Ausschüsse jetzt stattfinden, sind sie nur ein „Exerzierfeld für parteipolitische Schlammschlachten, die noch dazu viel Steuergeld kosten“. – Zitatende.

Dem kann ein auch unabhängiger Beobachter doch wohl nur zustimmen. Diese Kritik deckt sich auch mit den Erfahrungen, die bisher immer gemacht wurden, nämlich in den letzten Untersuchungsausschüssen genauso wie in dem, der jetzt läuft.

Die völlig überzogenen und rechtlich problematischen Anforderungen von Unmengen an Akten, die vom Untersuchungsausschuss gar nicht bearbeitet werden können, haben gezeigt, dass da völlig ineffizient vorgegangen wird. Derzeit sind es schon fast 500 000 Seiten an Akten, die angefordert sind. Dabei ist das nur der erste Teil, es werden also noch sehr viel mehr werden. Das hat es in der Geschichte des Parla­mentarismus bei uns noch nicht gegeben. Das ist politisch unsinnig. (Abg. Dr. Graf: Es soll ja auch nicht politisch sein!)

Das ist auch organisatorisch nicht bewältigbar. Das ist außerdem viel zu teuer und stellt eine Geldverschwendung auf Kosten des Steuerzahlers dar – nämlich deshalb, weil wir den größten Teil dieser Akten weder brauchen noch bearbeiten können. (Abg. Mag. Kogler: Hunderttausende Aktenseiten wurden nur von der ÖVP ange­fordert!)

In diesem Sinne ist eine umfassende Neuordnung der Verfahrensordnung für Unter­suchungsausschüsse unbedingt notwendig. Wir sind bereit zu einer umfassenden


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Diskussion dieses Themas. (Beifall bei der ÖVP. – Zwischenrufe bei FPÖ und Grü­nen.)

18.06


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Zu Wort gelangt als Nächster Herr Abgeord­neter Mag. Kogler. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 4 Minuten. – Bitte.

 


18.07.07

Abgeordneter Mag. Werner Kogler (Grüne): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir erinnern uns in diesen Reihen gerade gemeinsam an den sogenannten „Euroteam“-Untersuchungsausschuss – nicht Eurofighter, sondern Euroteam. Herr Kollege, Sie müssten am besten wissen, dass da nicht sehr viel weniger, wenn nicht gleich viele Akten angeliefert worden sind und man sich tatsächlich diese Fragen stellen durfte.

Aber Mehrheitsbeschluss ist Mehrheitsbeschluss. Kommen wir zum Kern des Prob­lems oder zum Ansinnen des BZÖ: Die Fragestellung halte ich für durchaus legitim. Sie ist für mich nachvollziehbar und ist mir klar. Es gibt fünf Fraktionen, aber nur einer kann zum Vorsitzenden gewählt werden. Da ist es nicht verwunderlich, dass immer Miss­trauen der anderen herrscht und in die Vorsitzführung alles Mögliche hinein­projiziert wird.

Denken wir es uns einmal umgekehrt: Die Sache ist eine Sache des Parlaments. Es muss nicht so sein, dass alles ein Murks ist, wo sich mehrere Fraktionen – jedenfalls eine Mehrheit im Ausschuss – auf einen Vorsitzenden oder vielleicht auch einmal auf eine Vorsitzende verständigen, nur weil er oder sie einer Fraktion angehört.

Im Prinzip war es das eigentlich schon. Das ist die Sache, so wie wir sie handhaben. (Zwischenruf des Abg. Scheibner.) – Mit mir als Vorsitzenden im Rechnungshofaus­schuss sind Sie gar nicht einmal so unzufrieden. (Abg. Scheibner: Das ist etwas anderes!) – Das ist nichts anderes, sondern fast das gleiche. Sehen Sie, lassen Sie sich überzeugen! (Beifall bei den Grünen. – Zwischenrufe bei ÖVP und BZÖ.)

18.08


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Zu Wort gelangt als Nächster Herr Abgeord­neter Dr. Graf. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 4 Minuten. – Bitte.

 


18.08.46

Abgeordneter Mag. Dr. Martin Graf (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Tatsächlich ist es eine Frage, ob man als Parlamentarier zur Gewaltenteilung und zum Parlamentarismus steht oder nicht. Wer beurteilt, ob es vernünftig ist oder nicht? – Natürlich die ÖVP, das ist ganz klar. (Heiterkeit bei FPÖ und Grünen. – Zwischenrufe bei der ÖVP.)

Ganz ohne parteipolitischem Hintergrund beurteilt die ÖVP das ganz „sachlich“ und „objektiv“, das wissen wir. Aus diesem Grund waren auch, bevor in dieser Legislatur­periode drei Untersuchungsausschüsse eingesetzt worden sind, neun von 14 Unter­suchungs­ausschüssen, die stattgefunden haben, mit dieser Verfahrensordnung über Initiative der ÖVP eingesetzt. Natürlich waren sie alle gut und richtig. Die jeweiligen Vorsitzenden haben gut und richtig gehandelt und so weiter.

Jetzt hat sich aber dieses Hohe Haus sozusagen erdreistet, drei Untersuchungs­ausschüsse gegen den Willen der ÖVP einzusetzen. (Abg. Öllinger: Das geht nicht!) Dann ist natürlich alles anders, dann müssen wir alles ändern. Dann stimmt man sogar einem Ansinnen des BZÖ zu, das in Wirklichkeit vielleicht nur eine Richterin ins Spiel bringen wollte.


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Ganz offen gesagt, das war doch bei der Einsetzung der Untersuchungsausschüsse Anfang dieser Legislaturperiode Ihr Ziel. Das haben Sie nicht geschafft; das ist auch geschäftsordnungsmäßig nicht gegangen. Jetzt wollen Sie eine Liste von 20 Richtern.

Ich, meine Damen und Herren, will eine Beibehaltung der Gewaltenteilung. (Ruf: Beim Landtag in Wien ist es auch so!) – Dazu sage ich: Ein Gemeinderat ist ein bisschen anders organisiert als das Hohe Haus hier oder etwa ein Landtag. Auch was die Autonomie betrifft, ist es, wie es eben ist. Die einen sitzen dort, es gibt seit jeher eine rote absolute Mehrheit – und dort gibt es ganz andere Dinge. (Zwischenrufe beim BZÖ.)

Bleiben wir doch dabei! Warum immer alles schlechtreden? – Bei „Euroteam“ war es Ihnen noch recht! (Abg. Scheibner: Uns!) – Uns allen, ja. Da war der Parlamen­tarismus noch in Ordnung; das ist auch vollkommen richtig so.

Bei „Euroteam“ beispielsweise gab es nicht die Forderung, eine Richterin müsse den Vorsitz im Untersuchungsausschuss führen. Eine Richterin war ja damals im Parla­ment, in unserer Fraktion – und die hat das natürlich ganz „überparteilich und un­politisch“ gemacht.

Ich stehe dazu: Ein Untersuchungsausschuss ist – wie jeder andere Ausschuss hier im Hohen Haus – ein politischer Ausschuss. Was denn sonst?! Was außer Politik wird denn hier gemacht? (Zwischenrufe beim BZÖ.) – Sie machen natürlich keine Politik; das merken wir.

Schauen wir uns diesen Antrag des Abgeordneten Westenthaler an! Schauen wir uns an, was darin neu ist! Neu sind der Bestellmodus sowie der Losentscheid aus einer Liste von 20 Richtern, plus zwei Beisitzer, und dann natürlich das Wichtigste: dass der Vorsitzende künftig die Sitzung eröffnen und schließen soll. – Na bravo! (Heiterkeit bei der FPÖ.) Das kann Ihrer Ansicht nach nur ein Richter – und kein Abgeordneter? Eine Sitzung zu eröffnen und zu schließen, dazu brauchen Sie einen Richter? (Abg. Mag. Kukacka: Sie zeigen, dass Sie ungeeignet sind!)

Der Vorsitzende handhabt die Geschäftsordnung, heißt es weiters in Ihrem Antrag. – Na bravo! Dazu braucht man „natürlich“ einen Richter, denn wer sonst sollte das können?! Ihrer Ansicht nach nur ein Richter; möglicherweise sogar ein ÖVP-naher Richter. Der ist doch viel besser als irgendein anderer Richter? (Zwischenruf des Abg. Ing. Westenthaler.)

Weiters aus Ihrem Antrag: Der Vorsitzende hat kein Stimmrecht. – Eine herrliche Geschäftsordnungsreform! Wann soll er denn bitte einberufen?

Wenn der Vorsitzende durch Losentscheid bestimmt wurde, soll binnen 14 Tagen eine Sitzung stattfinden; er darf die Sitzung eröffnen und schließen und die Geschäfts­ordnung handhaben – hat aber kein Stimmrecht!

Wenn man mit einer Verfahrensordnung, die noch einen Funken von Demokratie in sich trägt, einen Richter hier in einen Ausschuss setzt, so rennt dieser wahrscheinlich nach zwei Wochen davon – aber das wollen Sie wahrscheinlich, nämlich, dass es keine Untersuchungsausschüsse gibt –, denn ein Richter ist es gar nicht gewohnt, sich auf Mehrheitsentscheidungen einzulassen! Wenn ein Richter als Vorsitzender eines Untersuchungsausschusses bei einer schon beschlossenen Ladung eines Zeugen eine Mehrheitsentscheidung für einen Termin und Ähnliches braucht, so hält der das doch gar nicht aus! Überfordert doch die Leute nicht, Leute, die nach 30  Berufsjahren unter einem Burn-out-Syndrom leiden und in Frühpension gehen! Das ist doch sozusagen die Norm bei den Richtern. (Beifall bei der FPÖ. – Zwischenrufe bei der ÖVP.)


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Ich will jetzt keine Richterbeschimpfung anfangen, aber eine Parlamentarierbeschimp­fung lasse ich auch nicht zu! Wir werden das Parlament immer als Parlament, immer als politisches Gremium sehen – und das ist gut so. Besser es bleibt so, wie es ist – als dass es so kommt, wie Sie es wollen. (Beifall bei der FPÖ.)

18.13


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Fichtenbauer. 3 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte, Herr Kollege.

 


18.13.38

Abgeordneter Dr. Peter Fichtenbauer (FPÖ): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Kollege Kukacka war mit seinem Feuereifer für diesen Vorschlag ein bisschen inkonsequent, denn sicherlich gehört da seiner Ansicht nach dazu, dass Grundbedingung für die Richterliste, die dann aufliegen soll, eine zumindest 20-jährige ÖVP-Mitgliedschaft als „Objektivitätsvoraussetzung“ geboten wäre. (Heiterkeit und Beifall bei der FPÖ. – Rufe bei der FPÖ: 30 Jahre!) – 20 oder 30 Jahre, das ist noch völlig offen.

Auch der BZÖ-Vorschlag ist etwas inkonsequent, denn dann wäre doch auch zu verlangen, dass sich die Präsidenten des Nationalrates – Erster, Zweiter, Dritter Präsident – ausschließlich aus dem Richterstand rekrutieren müssen, weil Ihrer Ansicht nach offensichtlich nur Richter mit einer objektiven Vorsitzführung in Verbindung gebracht werden. – Dieser Vorschlag, meine Damen und Herren, erledigt sich doch geistig und parlamentarisch von selbst. Das Wort „Populismus“ ist in diesem Zusammenhang bereits verwendet worden. Ich erlaube mir jetzt, ein Wort ein einziges Mal in den Mund zu nehmen: Liebedienerei – und für das „ach so böse Tun“ einen Untersuchungsausschuss einzuführen! Wenn der Vorsitzende nicht vom BZÖ kommt, dann kann er Ihrer Ansicht nach sowieso nur schlecht sein. Unter Vorspiegelung eines staatstragenden Tuns machen Sie dann eben einen Vorschlag.

Alles Übrige hat Kollege Graf bereits in blendender Weise dargetan. Ein ernster und letzter Satz von mir noch: Wahr ist, dass die Verfahrensordnung einer Verbesserung sehr bedarf. Leider haben die Antragsteller die jedoch nicht erkannt. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

18.15


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet.

Die Debatte ist geschlossen.

Ich weise den Antrag 603/A dem Geschäftsordnungsausschuss zu.

18.15.426. Punkt

Erste Lesung: Antrag der Abgeordneten Dr. Josef Cap, Kolleginnen und Kolle­gen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die Verfahrensordnung für parlamen­tarische Untersuchungsausschüsse (Anlage zum Bundesgesetz über die Ge­schäftsordnung des Nationalrates) geändert wird (634/A)

 


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Wir gelangen zum 6. Punkt der Tagesordnung.

Wir gehen in die Debatte ein.

Das Wort erhält zunächst der Antragsteller, Herr Klubobmann Dr. Cap. 5 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

 



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18.16.03

Abgeordneter Dr. Josef Cap (SPÖ): Meine Damen und Herren, ich gehöre zu denjenigen, die es ganz gut finden, dass wir jetzt erste Lesungen haben, denn da können wir sozusagen ein bisschen vordiskutieren; man soll sich durchaus einmal mit der Sache selbst intensiver beschäftigen.

Mit großem Interesse habe ich die Debatte verfolgt, die hier vorhin stattgefunden hat – und das reiht sich, glaube ich, in gleicher Weise würdig in die jetzt nachfolgende Diskussion ein. Der bisherige Verlauf der Arbeit des Untersuchungsausschusses, dessen Einsetzung wir hier beschlossen haben, bestätigt, wie ich meine, dass es ganz gut wäre, wenn es hiefür eine Öffnung für die Medien gäbe, und zwar in Bild und Ton. (Zwischenruf des Abg. Mag. Kukacka.) – Da sind gerade Sie der richtige Zwischen­rufer!

Das fände ich deswegen berechtigt, weil ich sehe, wie da teilweise mit Auskunfts­personen umgegangen wird, und zwar ausgerechnet von jenen, die früher immer andere wegen ihres Umgangs mit Auskunftspersonen kritisiert haben. Das ist natürlich eine Sache, die man durchaus kritisch reflektieren soll.

Wenn Ihnen von der ÖVP im Untersuchungsausschuss Herr Haidinger als Auskunfts­person nicht passt und mit ihm Ihrerseits so umgegangen wird, als sei dieser faktisch schon ein halber Angeklagter und ihm daher die Delikte eins, zwei und drei sozusagen zugeordnet werden, so ist das doch eine Art und Weise, die generell ein bisschen diese geringschätzende Geisteshaltung gegenüber der Aufgabe des Parlaments und der Untersuchungsausschüsse ausdrückt.

Beispiele für diese Geisteshaltung: zuerst eine Diskussion über die Akten, dann eine Diskussion über die Schwärzung der Akten, dann eine Diskussion darüber, wieso die Akten noch immer nicht kommen, die man benötigt und daher angefordert hat. (Zwischenrufe bei der ÖVP.) Dann wird wieder argumentiert, dass es zu viele Akten sind oder dass es zu ungenau ist beziehungsweise, wozu das Parlament überhaupt Akten brauche.

Diese Ihre Vorgangsweise ist einer Ausschussarbeit nicht gerade förderlich – sie zeigt auch, dass Sie von der ÖVP die Strategie haben, Auskunftspersonen, die ihnen nicht passen, zu schädigen beziehungsweise die Einrichtung eines Untersuchungsaus­schus­ses, den Sie nicht wollen, zu schädigen! (Abg. Hornek: Wollen wir bei der Wahrheit bleiben!) Dass das im Endeffekt zu einer Schädigung der parlamentarischen Kultur, ja des Parlaments überhaupt führen könnte, bedenken Sie, glaube ich nicht.

Einer solchen Strategie entgegenwirken würde, wenn man sich – eben mit der vor­geschlagenen Vorgangsweise – vor laufender Kamera verantworten müsste, vor laufenden Aufnahmegeräten, und zwar in Ton und Bild. Da kann sich dann ein jeder ein Bild darüber machen. (Abg. Ing. Westenthaler: Braucht man dafür nicht eine Mehrheit?!)

Für ein offenes Parlament, für ein Parlament neu wäre das doch eine Vorgangsweise, die, wie ich meine, unsere Arbeit besser nach außen transportieren und dem Ganzen mehr Gewicht geben würde. Der Tag wird kommen, wo wir das beschließen werden. Wir von der SPÖ werden nicht locker lassen, bis das kommt. (Zwischenrufe bei der ÖVP.)

Ihre „halbwitzigen“ Zwischenrufe sagen ohnehin alles aus. Seien Sie doch wenigstens ein bisschen witziger, damit ich auch etwas zum Lachen habe. Das soll ja auch etwas der Arbeit im Untersuchungsausschuss und der Arbeit des Parlaments insgesamt bringen – und doch nicht bloß Ihren Momentbedürfnissen entsprechen.


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Ich finde, Untersuchungsausschüsse sollte man ernst nehmen, und man sollte alles vermeiden, das die Wertigkeit dieses Ausschusses schädigen könnte. Man soll daher versuchen, hier gemeinsam – egal, ob man einer regierenden Partei angehört oder in Opposition ist – an dieser Arbeit zu wirken. Diese Initiative betrachte ich als Versuch in diese Richtung. Das soll ein gewisses Maß an Offenheit den Medien gegenüber dokumentieren.

Sie von der ÖVP waren doch selbst diejenigen, die das das erste Mal vorgeschlagen haben. Ich erinnere an den berühmten Innenausschuss, wo von Ihnen die Initiative ausgegangen ist, dass von dort in Ton und Bild übertragen werden soll. Warum Sie das jetzt nicht weiter fortsetzen wollten, sollten Sie uns eigentlich schon erklären, denn das, was für den Innenausschuss gut ist, müsste doch eigentlich auch für den Unter­suchungsausschuss gut sein. (Abg. Mag. Kukacka: Ein Ausschuss ist nichtöffentlich, aber ein Untersuchungsausschuss ist von vornherein medienöffentlich!)

Ja, aber nicht genügend. Wir wollen da ja ein Wort streichen. Nein, ich bin der Meinung, es sollte öffentlich sein – auch in Ton und Bild. Sie wissen ja ganz genau, dass das eine Initiative von uns ist. Sie haben das ja damals in der Präsidiale beantragt. Warum sollen wir das nicht auch im Untersuchungsausschuss machen? (Abg. Dr. Graf: Die ÖVP will das nicht!) Dann gibt es den Streit um die Deutung nicht, wo ein jeder nachher hinausgeht und sagt: Ich habe es so empfunden!, und am Schluss glaubt man, da waren ein paar bei unterschiedlichen Sitzungen. Das hat ja keinen Sinn. (Abg. Hornek: Das glaubt man bei der ORF-Berichterstattung ohnedies!)

Hören Sie, worüber reden Sie? Sie habe ich überhaupt noch nie in diesem Zusam­menhang gesehen. (Heiterkeit bei SPÖ und FPÖ.) Sie fallen mir jetzt gerade das erste Mal hier in der zweiten Reihe auf.

Ich möchte wirklich nur dafür plädieren, dass wir hier die Arbeit des Parlaments qua­litativ unterstützen. (Beifall bei SPÖ und FPÖ.)

18.21


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Mag. Donnerbauer. 3 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

 


18.21.04

Abgeordneter Mag. Heribert Donnerbauer (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Herr Kollege Cap, Ernsthaftigkeit in der Behandlung dieses Themas wäre durchaus angebracht! Da haben Sie völlig recht, aber ich würde das auch bei Ihnen gerne einfordern. (Beifall bei Abgeordneten der ÖVP.)

Wenn Sie Ihren Redebeitrag wirklich ernst meinen, dann finden wir uns eigentlich in einem Punkt, und dieser Punkt heißt, dass der Untersuchungsausschuss als parlamen­tarisches Kontrollinstrument richtig und gut ist und dass wir alle miteinander hier in diesem Haus alles dafür tun sollten, dass wir das Ansehen und die Arbeitsweise dieses Untersuchungsausschusses nicht schädigen. Da gab es aber viele Anlässe – und die meisten davon kommen nicht aus der ÖVP – in den beiden Untersuchungs­aus­schüssen im Vorjahr, die leider dieses Ansehen in der Öffentlichkeit doch sehr, sehr beeinträchtigt haben. Ich halte das als Parlamentarier für schade und ich halte das für problematisch. (Abg. Dr. Graf: Wer hat das Ansehen ...?)

Herr Kollege Graf, Sie sind einer, der sehr viel dazu beiträgt. Sie haben heute hier heraußen in einer beispiellos emotionalen Art geredet. Nichts gegen Emotion, aber die Frage der Neuregelung der Geschäftordnung sollte man nicht emotional, sondern sachlich diskutieren. Wenn man sieht, wie Sie, Herr Kollege Graf, sich hier heraußen aufregen und wie Sie zum Beispiel gegen die ÖVP-Fraktion losgehen, dann muss ich Ihnen sagen: Sie disqualifizieren sich einfach als Vorsitzender für einen Unter-


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suchungs­ausschuss, bei dem wir alle gemeinsam ein Ziel haben sollten, nämlich letztlich Missstände herauszufinden und Verbesserungen durchzusetzen!

Ihr Auftritt heute hat Sie, Herr Abgeordneter Graf, wieder einmal – und wir haben es im Vorjahr ohnehin im BAWAG-Untersuchungsausschuss erlebt – für diese Aufgabe disqualifiziert und einmal mehr gezeigt, wie wichtig es wäre, dass die Vorsitzführung durch eine unabhängige, objektive Person ... (Abg. Öllinger: Einen ÖVPler!) – Nein, nicht einen ÖVPler. Sie sollte durch einen Richter gehandhabt werden, weil das einfach die Gewähr dafür ist, dass zumindest die Vorsitzführung dann objektiv ist, dass hier jemand über die Einhaltung der Verfahrensregeln wacht. (Abg. Dr. Graf: Jetzt kenne ich mich nicht mehr aus!)

Jetzt zu Ihrem Antrag, den Sie hier stellen, der jetzt zur ersten Lesung ansteht. Der ist ja nicht das Problem. Ich meine, Sie haben sich da selber, Kollege Cap, in der SPÖ überdribbelt, denn wir haben ja vorgeschlagen: Diskutieren wir diese Vorwürfe im Justizausschuss, im Innenausschuss durchaus weiter! (Abg. Mag. Kogler: Deshalb soll es medienöffentlich sein in Bild und Ton, damit sich jeder ein Bild machen kann!) Diskutieren wir diese Vorwürfe in diesen Ausschüssen! Dann wäre es ja, wie die zwei Beispiele gezeigt haben, möglich gewesen, auch Fernsehaufnahmen und Tonauf­nahmen zu machen. (Abg. Mag. Kogler: Zur Sache!) Wir hätten vorgeschlagen: Diskutieren wir das dort weiter! Sie haben das abgelehnt.

Damit ist es jetzt Teil des Untersuchungsausschusses, und dort ist eben laut der Geschäftsordnung Medienöffentlichkeit vorgesehen (Abg. Dr. Cap: Machen wir es doch!), aber nicht Aufnahmen in Bild und Ton. Was unser Thema ist – und das zeigt halt leider wieder, wie Sie damit umgehen –: Sie wollen wieder nur etwas heraus­picken, was Ihnen in diesem Moment opportun erscheint, nämlich jetzt schnell die Kameras herzuholen, weil man sieht, da kann man vielleicht die ÖVP oder Einzelne, die da an den Pranger gestellt werden, in Schwierigkeiten bringen. (Abg. Dr. Cap: Haben Sie kein Selbstvertrauen?)

Wir haben sehr viel Selbstvertrauen. Wir haben im Geschäftsordnungskomitee eine Liste von insgesamt 15 Punkten aufgezeigt, wo wir Änderungsbedarf sehen. (Abg. Dr. Graf: Ärgert Sie die lange Verfahrensdauer bei Gericht?) Diskutieren wir das umfassend und machen wir dann eine Reform der Verfahrensordnung und der Regeln für den Untersuchungsausschuss, anstatt sich jetzt die Rosinen herauszupicken und das eine oder andere zu verlangen!

Ich hoffe, dass Sie im Zuge der weiteren Diskussion über diese Geschäftsordnungs­anträge so offen sind, auch über unsere Vorschläge objektiv und sachlich zu dis­kutieren. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

18.24


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Brosz. 3 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

 


18.24.41

Abgeordneter Dieter Brosz (Grüne): Herr Präsident! Abgesehen davon, dass ja der Großteil der Rede zum falschen Tagesordnungspunkt gehalten wurde, ein kleiner Hin­weis an den Kollegen Donnerbauer: Bei dieser ganzen Debatte rund um den Innenaus­schuss, auch in der Präsidiale, kam ein Klubobmann in die Präsidiale – er hieß Schüssel – und hat gemeint: Ganz wichtig: Medienöffentlichkeit, auch Filmaufnahmen müssen zulässig sein – müssen zulässig sein.

Warum nämlich? – Damit nicht irgendwelche Abgeordneten dann direkt mit Blocks oder sonstigen Dingen einseitig die Öffentlichkeit informieren. – So. Dort war das offenbar gut und billig, dort hat es gepasst. (Zwischenruf des Abg. Mag. Kukacka.)


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Ich meine, das ist ja ein anachronistischer Vorgang, wenn man es genau nimmt. Ja, klar. Also: Was passiert im Ausschuss? – Da gibt es Akten, aus denen natürlich auch die Befragungen stattfinden dürfen, denn ohne Akten können ja schwer Befragungen stattfinden. Natürlich können aus ... (Abg. Dr. Graf: Stummvoll braucht keine Akten!) – Der Stummvoll kann ohne Akten befragen, das ist richtig, aber das ist ein anderes Kapitel. – Gut.

Aus diesen Akten werden Fragen konstruiert, werden Fragen gestellt, die werden vor­gelesen. (Abg. Hornek: Konstruiert ist richtig!) – Na ja, logischerweise wird man aus Akten Fragen konstruieren, die man dann stellt, denn in den Akten stehen die Fragen ja in der Regel nicht drinnen. Das ist nur bei den Akten der Fall, die die ÖVP direkt geliefert hat, wo sie schon die Fragen drinnen mitliefert. Das sind meistens die Akten, die Sie vom Kabinett für den Untersuchungsausschuss bekommen haben, wo gleich drinnen steht, was man fragen darf und was nicht. Aber das ist ein anderes Kapitel. (Beifall bei den Grünen sowie des Abg. Dr. Graf.)

Dann sind die Journalisten im Ausschuss, die offenbar sofort schnell schreiben, nämlich handschriftlich schreiben dürfen, wie die Fragen gestellt werden, denn sonst ist es ja de facto unmöglich, dass sie es mitbekommen. Wenn dann aber die Jour­nalisten nachher kommen und sagen: Entschuldigen Sie, könnten Sie noch einmal wiederholen, was Sie dort gefragt haben?, und man macht das, dann ist der nächste Schritt, dass Herr Klubobmann Schüssel in der Präsidiale ist und sagt: Skandal, der da vorgefallen ist! Da gibt es Abgeordnete, die den Journalisten doch glatt gesagt haben, was sie gefragt haben ... (Abg. Hornek: Sie haben geheime Unterlagen mitgehabt!) – Ja, klar, aus den geheimen Unterlagen. Das waren die gleichen Fragen, die dort gestellt worden sind. Das ist doch absurd.

Wenn die Journalisten die Möglichkeit haben, im Ausschusslokal aufzuzeichnen, Tonbandaufzeichnungen zu machen, kann man sich all das ersparen – kann man sich all das ersparen! (Abg. Mag. Kukacka: Patschert war der Pilz!) – Da wäre ich vor­sichtig, mit dieser Formulierung. Die werden wir in der Präsidiale auch noch nach­besprechen, weil es nämlich eine Zumutung war, was dort vom Klubobmann Schüssel gefallen ist, der jetzt nicht da ist, der nämlich behauptet hat, es wären Informationen aus vertraulichen Sitzungen öffentlich gemacht worden (Abg. Mag. Kukacka: Vertrauliche Akten!), indem sie in der öffentlichen Sitzung noch einmal wiederholt wurden. Sie sagen nur nicht dazu, dass es noch gar keine vertraulichen Einvernahmen im Ausschuss gegeben hat.

Jetzt erklären Sie mir einmal, wie denn das hätte stattfinden sollen, dass man, obwohl es keine vertraulichen Einvernahmen gegeben hat, dann etwas in der öffentlichen Sitzung aus einer nicht vertraulich stattgefundenen Einvernahme berichten soll! (Zwischenrufe der Abgeordneten Mag. Kukacka und Hornek.) Sie behaupten da Dinge, die strafrechtlich relevant sind – nur um das einmal klarzumachen. Ein straf­rechtlich relevanter Vorwurf ist in der Präsidiale gemacht worden, den Sie da auf dem Boden der parlamentarischen Immunität des Klubobmanns erheben. Aber darüber werden wir noch ein anderes Mal diskutieren. (Beifall bei den Grünen.)

Faktum ist: Hier geht es einfach darum, dass Transparenz geschaffen wird, dass öffentlich gemacht wird, was stattfindet, und dass vielleicht im Jahr 2008 die Jour­nalisten nicht handschriftlich ganz schnell alles mitschreiben müssen, sondern dass sie, wie es ganz normal üblich ist, auch aufzeichnen dürfen, dass vielleicht auch eine Fernsehübertragung stattfindet. Das ist für die ÖVP peinlich bei Untersuchungs­aus­schüssen. (Abg. Mag. Kukacka: Sie sind immer ganz ..., wenn es Ihnen nicht passt!)

Aber das wäre eine Möglichkeit. In Deutschland beispielsweise kennen wir das ja aus der Debatte, aus dem Fernsehen. Dort werden Sie wahrscheinlich in der Öffentlichkeit


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ein Problem haben, wie Sie auftreten, aber dort gibt es Transparenz. Und das wäre auch für Österreich angebracht. (Beifall bei den Grünen sowie der Abg. Mag. Wurm.)

18.28


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Fichtenbauer. 4 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

 


18.28.24

Abgeordneter Dr. Peter Fichtenbauer (FPÖ): Herr Präsident! Um es vorweg zu sagen: Wir unterstützen diese Initiative, und zwar aus einem simplen Grund: der logischen Konsequenz! Jetzt haben wir öffentliche, auch medienöffentliche Sitzungen und man ist öffentlich darauf angewiesen, dass der Journalist, der drinnen sitzt, das richtig schreibt und dann richtig wiedergibt. Was das für Problemzonen nach sich ziehen kann, das wissen wir bereits.

Also es ist eigentlich nur ein logischer Schritt. Ich sehe das ganz genau gleich: Es dient einer Art vermutbarer Verfahrensverhaltenskultur, wenn die Fernsehkamera mit Ton und Licht zuschaut, wie man dort umgeht. Und das ist eigentlich eine Geschichte, die vernünftig ist und eingeführt werden soll. Damit ist eigentlich alles gesagt.

Und die anderen Themata – ich wollte nur sagen, Sie (in Richtung des Abg. Dr. Cap), haben dem Kollegen Hornek ein bisschen unrecht getan. Er ist im Untersuchungs­ausschuss und hat sich als Zwischenrufer bereits Ruhm und Ehre erworben. (Heiterkeit bei der FPÖ. – Abg. Mag. Kukacka: Das kann man von Ihrer Vorsitzführung nicht sagen!) Und damit will ich den heutigen Tag für mich beschließen. – Danke schön. (Beifall bei der FPÖ.)

18.29


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächster Redner ist Herr Klubobmann Ing. Westenthaler. 1 Minute freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

 


18.29.59

Abgeordneter Ing. Peter Westenthaler (BZÖ): Ja, ich habe mich auch sehr gewundert, dass Kollege Graf mit so einem Enthusiasmus und mit solcher Emotion den Ausschussvorsitz verteidigt hat. Wahrscheinlich schwingt ein bisschen Enttäuschung mit, dass ihn seine Fraktion diesmal, beim jetzigen Untersuchungsausschuss, nicht nominiert hat. Ich verstehe das schon.

Es ist ja toll, wenn man einmal ein paar Wochen oder Monate nicht ein „gewöhnlicher“ Abgeordneter von 183 Abgeordneten ist, sondern in einem Ausschuss ein bisschen höher sitzen darf, ein paar Leute anzeigen darf, ein bisschen Parteipolitik machen darf. Und am Ende schreibt man noch ein Buch darüber, das zwar kein Mensch liest und keiner kauft, aber man hat es zumindest geschrieben. (Abg. Dr. Graf: Das stimmt gar nicht! Tatsächliche Berichtigung!) Für die Vita und für den Lebenslauf ist man Autor eines Buches über einen Untersuchungsausschuss.

Ich bin voll für diese Initiative. Wir haben sie selber auch gefordert: Hundertprozentige Transparenz und nicht nur ein bisschen. Genauso, wie es nicht nur ein bisschen Transparenz und Öffentlichkeit gibt, muss man natürlich auch die Kameras sehen. Und darum geht es. Es geht darum: Machen wir weiter ein Kameraverbot oder machen wir kein Kameraverbot? Die Kamera gehört genauso dazu, denn es ist doch lächerlich, Herr Kollege. Die Journalisten klopfen sich doch auf die Schenkel und schütteln mit dem Kopf, wenn sie drinnen sitzen. Und nachher gehen wir aus dem Unter­suchungs­ausschusslokal hinaus und erzählen den Journalisten, die ohnehin drinnen gesessen sind – nämlich die vom ORF oder die von anderen elektronischen Medien –, was sich


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drinnen abgespielt hat. Das ist unhaltbar. Daher: volle Transparenz, Öffentlichkeit und auch Kameras im Untersuchungsausschuss. (Beifall beim BZÖ.)

18.31


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Zu einer tatsächlichen Berichtigung hat sich Herr Abgeordneter Dr. Graf zu Wort gemeldet. Ich erinnere Sie an die Bestimmungen der Geschäftsordnung: maximal 2 Minuten Redezeit. – Bitte. (Abg. Hornek – in Richtung des sich zum Rednerpult begebenden Abg. Dr. Graf –: Haben Sie Ihr Buch schon gelesen?)

 


18.31.30

Abgeordneter Mag. Dr. Martin Graf (FPÖ): Herr Präsident! Herr Abgeordneter Westenthaler hat hier behauptet, dass ich ein Buch geschrieben habe, das niemand kauft und niemand liest. (Abg. Ing. Westenthaler: Sie schon!)

Ich berichtige tatsächlich: Das Buch wird sehr gut verkauft, es lesen irrsinnig viele Leute. (Abg. Ing. Westenthaler: 20 Abgeordnete!) Allerdings. Der Kollege Westen­thaler wollte keines kaufen, er wollte eines von mir geschenkt haben. Und das habe ich nicht gemacht. – Danke. (Heiterkeit und Beifall bei der FPÖ sowie bei Abge­ordneten von SPÖ und ÖVP.)

18.32


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen. (Abg. Ing. Westenthaler: Persönliche Erwiderung!)

Herr Kollege Westenthaler wünscht eine persönliche Erwiderung. Ich mache auch Sie auf die Bestimmungen der Geschäftsordnung aufmerksam. – Bitte.

 


18.32.06

Abgeordneter Ing. Peter Westenthaler (BZÖ): Herr Abgeordneter Graf hat behaup­tet, ich persönlich – und deswegen eine persönliche Erwiderung – hätte mich angestellt bei ihm und danach gefragt, ein Buch gratis zu bekommen. – Das ist falsch! Das stimmt nicht!

Ich brauche dieses Buch nicht, lese es auch nicht, weil es unnötig ist. (Heiterkeit und Beifall beim BZÖ.)

18.32


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet.

Die Debatte ist geschlossen.

Ich weise den Antrag 634/A dem Geschäftsordnungsausschuss zu.

18.32.397. Punkt

Erste Lesung: Antrag der Abgeordneten Mag. Dr. Martin Graf, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die Geschäftsordnung des Na­tional­rates (Geschäftsordnungsgesetz 1975) geändert wird (610/A)

 


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Wir gelangen zum 7. Punkt der Tagesordnung.

Wir gehen in die Debatte ein.

Das Wort erhält zunächst der Antragsteller, Herr Abgeordneter Dr. Graf. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 4 Minuten. – Bitte.

 



Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll58. Sitzung / Seite 213

18.33.01

Abgeordneter Mag. Dr. Martin Graf (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Dieser Antrag, der eingebracht worden ist, um die Fragestunde geschäftsord­nungs­gemäß anders zu gestalten, ist an sich aus dem Geschäftsordnungs-Komitee ein Konsensprodukt gewesen, das allerdings dann, weil es am großen gemeinsamen Konsens der ÖVP – jetzt sage ich einmal: der Koalition – gescheitert ist, nicht mehr weiter verfolgt worden ist.

Faktum ist, dass dieser Text, so wie er hier eingebracht worden ist, in den Vorver­handlungen die Zustimmung von allen fünf Parteien gefunden hat, weil es, auch im Sinne der öffentlichen Darstellung dieses Hauses, sinnvoll ist, die doch etwas antiquierte Fragestunde zu modifizieren und sie zu beleben – weshalb wir dies nunmehr in Form eines Antrags eingebracht haben, damit auch der Geschäfts­ord­nungsausschuss einberufen wird, um dies zu diskutieren. Ich ersuche dann um Zustimmung im Ausschuss. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

18.34


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Witt­mann. 3 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

 


18.34.16

Abgeordneter Dr. Peter Wittmann (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Ich glaube, niemand in diesem Haus kann ernsthaft in Zweifel oder in Abrede stellen, dass wir an unserer Geschäftsordnung etwas zu verändern haben: dass wir die Kontrollrechte zu verschärfen haben, dass wir die Außendarstellung dieses Hauses zu verbessern haben, und damit wir auch für den Wähler in unserem Ablauf interessanter werden. Das wäre mit dieser Fragestunde eine Vorgangsweise, die die Möglichkeit bieten würde, das Ganze etwas lebhafter und etwas interessanter zu gestalten, Anfrage und Antwort als ein Wechselspiel zwischen Regierung und Parlament darzustellen. Es wäre vernünftig, diesen Antrag auch durchaus umzusetzen.

Es gibt auch viele andere vernünftige Vorschläge zur Geschäftsordnung. Ich verstehe nicht, warum man Konsensmaterien, die uns eigentlich allen nur nützen würden, weil ja die Darstellung nach außen eine andere werden würde, dann nicht umsetzt. Das ist schade. Unsere Fraktion tritt natürlich weiterhin für diese Änderung ein. Das ist eine vernünftige Vorgangsweise. Es hat auch einen Konsens über das Ganze gegeben. Ich sehe eigentlich nicht ein, dass man diesen Konsens in diesem Punkt nicht findet. (Beifall bei der SPÖ.)

18.35


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Brosz. Ebenfalls 3 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

 


18.35.42

Abgeordneter Dieter Brosz (Grüne): Herr Präsident! Wenn ich den Antrag richtig gelesen habe, dann ist das ja im Prinzip die Vereinbarung, die wir eigentlich im Geschäftsordnungs-Komitee getroffen hatten, die auch von der ÖVP mit getroffen worden ist, um das auch ganz klar zu sagen, und wo dann Frau Abgeordnete Karl offenbar mangels Durchsetzungskraft im Klub – formulieren wir es jetzt einmal so – von dieser Linie wieder abgewichen ist. Interessanterweise gibt es auch keinen Rede­beitrag vonseiten der ÖVP zu dieser ersten Lesung. Das wundert mich jetzt aber nicht wirklich.

Die Frage ist nur bei Geschäftsordnungsverhandlungen generell, wofür man in diesem Komitee sitzt, wenn man – ich weiß nicht, wie viele Sitzungen wir hatten; zwei Sitzun­gen oder drei Sitzungen – in stundenlangen Verhandlungen eigentlich einen Kom-


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll58. Sitzung / Seite 214

promiss gefunden hat, der von allen akzeptiert worden ist, aber bei der nächsten Sitzung kommt man zurück und sagt: Das war alles nicht so. – Das wirft ein bezeich­nendes Licht darauf, wie damit umgegangen wird.

Zur Fragestunde an sich: Ich meine, jede Fragestunde, die wir jetzt haben, belegt ja den Reformbedarf nachdrücklich. In dieser Gesetzgebungsperiode haben wir es, glaube ich, nicht einmal geschafft, dass eine Fragestunde auch nur ansatzweise in einer Stunde durchgebracht worden ist. Wir hatten schon Ministerinnen hier, die drei Stunden gebraucht hätten, um die zehn oder elf Fragen zu beantworten – nämlich so „spannende“ Fragen wie zum Beispiel: Was kann eine Frauenministerin zur Ver­besserung der Lage der Frauen in der Welt beitragen? – Das sind offenbar die Kernfragen in der Auseinandersetzung, wenn die ÖVP sich selbst fragt.

Das sind Dinge, wo es einfach auch um eine gewisse Kultur in diesem Haus geht. Eine Fragestunde ist letztlich ein oppositionelles Instrument oder sollte ein oppositionelles Instrument sein. Jedoch so, wie die Fragestunde derzeit abläuft, ist sie ein reines Präsentationsinstrument der Regierungsmitglieder, wobei ich auch nicht glaube, dass es als besonders interessant empfunden wird, wenn die Leute vor dem Fernseher mitbekommen, dass die Mitglieder die Hälfte der Fragen selber geschrieben haben.

Also warum stellt man die Fragen überhaupt, wenn man sie sich auch gleich selber stellen könnte? Aber das ist ein anderes Kapitel.

Da gehört doch mehr an Lebendigkeit hinein. 48 Stunden vorher muss man eine zweizeilige Frage stellen, damit sich das Kabinett auf die Antwort vorbereiten kann.

Ja, es gibt offenbar große Bedenken bei der ÖVP, dass man hier ganz böse Sachen fragen könnte. Insofern ist der Antrag ja auch so formuliert, dass man die Frage jetzt auch noch 24 Stunden vorher abgeben muss. Das Themengebiet war allerdings genannt, und nicht die konkrete Frage. Das wäre doch deutlich besser.

Eine letzte Anmerkung: Wir werden morgen auch noch eine Debatte in der aktuellen Fragestunde haben, weil nämlich – ich glaube, erstmalig überhaupt – eine Frage einer Fraktion nicht zugelassen worden ist. Wir wollten den Finanzminister zu einer konkreten Aussage über das Steuermodell der Grünen fragen, das er als „grundnaiv“ bezeichnet hat. Diese Frage wurde nicht zugelassen.

Originellerweise hat Kollege Stummvoll dem Finanzminister die Frage gestellt, wie er denn die Steuerreformpläne der anderen Parlamentsparteien beurteilt. Diese Frage ist natürlich zugelassen worden, weil ja offenbar „mit gleichem Maß“ gemessen wird. Wenn also der Finanzminister kritisch etwas über die Opposition sagt, darf man nicht fragen. Das ist nämlich nicht Gegenstand der Vollziehung. Wenn man aber der Meinung ist, dass es besonders originell ist, den Finanzminister zu irgendetwas zu befragen, dann darf diese Frage gestellt werden. Auch das werden wir morgen noch thematisieren. Es zeigt aber einmal mehr, dass hier eine Veränderung notwendig ist. (Beifall bei den Grünen.)

18.38

Präsident Dr. Michael Spindelegger: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Scheibner zu Wort. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 1 Minute. – Bitte.

 


18.39.02

Abgeordneter Herbert Scheibner (BZÖ): Herr Präsident! Hohes Haus! Die Reform ist dringend notwendig. Darin sind wir uns ja alle einig. Morgen werden wir wieder so eine zwangsweise Vorlesestunde haben. Jedem sagt man, er soll hier vom Rednerpult aus frei reden, aber dann wird man gezwungen, hier Fragen vorzulesen. Und bei strenger Auslegung – leider, muss ich sagen – in der letzten Zeit auch durch das Präsidium sind nicht einmal irgendwelche einleitenden Worte möglich.


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll58. Sitzung / Seite 215

Wir haben uns auf eine Reform geeinigt, dankenswerterweise wird sie jetzt einge­bracht. Ich habe diese Frage im Geschäftsordnungs-Komitee thematisiert. Wir haben uns zu einem Konsens durchgerungen; leider gab es dann aus verschiedenen Grün­den, vor allem aus parteipolitischen Gründen keinen Gesamtkonsens. Aber ich glaube, dass man zumindest in diesem einen Bereich diese Reform durchführen sollte. Da geht es letztlich auch um das Ansehen der Politik, denn gerade bei einer Initiative, die live übertragen wird, sollten wir, glaube ich, danach trachten, dass wir diese Instrumente modern und dynamisch wahrnehmen, denn ansonsten ist das keine Werbung für die Politik, sondern das genaue Gegenteil. Und leider haben wir morgen wieder eine Stunde lang Anti-Werbung für Politiker und für Parlamentarismus in Österreich. (Beifall beim BZÖ sowie bei Abgeordneten der Grünen.)

18.39


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Zu einer tatsächlichen Berichtigung hat sich Herr Abgeordneter Dr. Stummvoll zu Wort gemeldet. Ich mache auf die Bestimmungen des § 58 aufmerksam. – Bitte.

 


18.40.23

Abgeordneter Dkfm. Dr. Günter Stummvoll (ÖVP): Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Kollege Brosz hat gerade erklärt, dass bei den Fragen für morgen mit zweierlei Maß gemessen wurde (Abg. Brosz: Das ist doch keine Berichtigung! Das ist eine Wertung, aber keine Berichtigung!), dass die ÖVP eine Anfrage einbringen darf, die nicht der Geschäftsordnung entspricht, aber die Grünen das nicht dürfen.

Wahr ist vielmehr, dass die Frau Präsidentin beide Fraktionen gefragt hat, ob sie bereit sind, ihre Fragestellung zu verändern. (Abg. Dr. Van der Bellen: Nicht ganz!) Ich war bereit, Sie waren es halt nicht. (Abg. Dr. Van der Bellen: Ihre Frage war zugelassen!) Daher kommt meine Frage dran und Ihre nicht. – Ganz einfach. (Beifall bei der ÖVP.)

18.40


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Ich weise den Antrag 610/A dem Geschäftsordnungsausschuss zu.

18.41.048. Punkt

Erste Lesung: Antrag der Abgeordneten Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungs­gesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz und das Bauernsozial­ver­siche­rungsgesetz geändert werden (599/A)

 


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Wir gelangen zum 8. Punkt der Tagesordnung.

Wir gehen in die Debatte ein.

Das Wort erhält zunächst der Antragsteller, Herr Abgeordneter Öllinger. 4 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte, Herr Kollege.

 


18.41.27

Abgeordneter Karl Öllinger (Grüne): Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit unserem Antrag wollen wir erreichen, dass ein unserer Ansicht nach – aber nicht nur unserer Ansicht nach, sondern auch nach Ansicht eines Gerichts – schwerer Fehler der Pensionsreform korrigiert wird.


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll58. Sitzung / Seite 216

Worin besteht dieser schwere Fehler der Pensionserhöhung – nicht Pensionsreform – 2008? – Es wurden alle Pensionen in einem bestimmten Verhältnis angehoben, nied­rigere Pensionen etwas stärker als höhere Pensionen. Auf eine Form von Pensionen hat man dabei jedoch vergessen, nämlich auf die ganz niedrigen Pensionen. Pensionen unterhalb des Ausgleichszulagenrichtsatzes wurden mit dem geringsten Erhöhungsprozentsatz angehoben.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, es ist daher absolut unverständlich, wenn ein Sozialminister, der offensichtlich noch immer nicht weiß, was da gespielt wird, auch vorige Woche nach dem Urteil eines oberösterreichischen Landesgerichtes als Arbeits- und Sozialgericht sagt: Bei den niedrigen Pensionen, die so gering erhöht worden sind, handelt es sich um Pensionen, deren Bezieher ohnehin ein Zusatzeinkommen haben.

Das muss man sich auf der Zunge zergehen lassen: Ausgerechnet der sozialdemo­kratische Sozialminister sagt nichts anderes, als dass niedrige Pensionen in erster Linie Frauenpensionen sind, und diese Frauen haben ohnehin einen Mann, der mög­licherweise mit einem höheren Einkommen oder einer höheren Pension nach Hause kommt. – Entschuldigung, das ist letztklassig und außerdem wahrheitswidrig. Denn es gibt natürlich auch Fälle, wo er als Pensionist 500 bis 600 € erhält und auch sie als Pensionistin 500 bis 600 € erhält. Und aufgrund dieser Pensionserhöhung werden beide Pensionen jeweils um 1,7 Prozent erhöht.

Wären die Pensionen um 100 € höher, würden sie 21 € pro Person mehr erhalten. Das heißt, während bei diesen Personen die Pensionserhöhung 8 € oder 9 € ausmacht, würde die Pensionserhöhung, wenn die Pension nur um 100 € höher wäre, 21 € be­tragen. Da greift man sich doch an den Kopf, wenn ein sozialdemokratischer Sozialminister das noch zu rechtfertigen versucht. (Beifall bei den Grünen.)

Ich lese Ihnen vor, was der Sozialminister gesagt hat. (Zwischenruf des Abg. Schopf.) Ich lese es dir vor, lieber Kollege. Die oberösterreichische Arbeiterkammer hat ja auch gesagt, dass das nicht in Ordnung ist. Wir würden uns allerdings wünschen, dass das etwas lauter gesagt wird beziehungsweise dass dem Rechnung getragen wird, was ein sehr kluger Jurist, ein oberösterreichischer Anwalt, Dr. Winkler, in Vertretung einer Person vor dem oberösterreichischen Gericht erstritten hat.

Klarerweise handelt es sich, wenn ich die niedrigen Pensionen unterdurchschnittlich erhöhe und weiß, dass das in erster Linie Frauenpensionen sind, um indirekte Dis­kriminierung. – Nach dem EU-Recht verboten! Nach dem EU-Recht ausgeschlossen!

Das oberösterreichische Gericht sagt: Ja, hier ist versteckte Diskriminierung vorhan­den. – Was sagt der Herr Sozialminister? (Ruf bei der SPÖ: Was sagt er?) – Die haben ohnehin ein Zusatzeinkommen, sagt er. Da handelt es sich nicht um Pensionisten, die nur von diesem Einkommen leben, sondern die haben ohnehin ein Zusatzein­kom­men. – Das ist nachweislich falsch und die Unwahrheit.

Ich lese Ihnen dazu auch die Stellungnahme eines Pensionistenehepaares, das schon vorher an den Sozialminister geschrieben hat, vor: Herr Johann M. hat eine Brutto­pension von 571 €, diese wurde um 9,72 € – nämlich um die 1,7 Prozent – auf 581 € erhöht. Und Frau Hermine M. hat eine Pension von 577 €, diese wurde um 9,82 € auf 587 € erhöht.

Wie gesagt, wäre die Pension um 100 € höher, wäre die Erhöhung für beide jeweils 21 €. Das begreift niemand. Es kann doch nicht sein, dass das ein Sozialminister nicht versteht. Es kann doch nicht sein, dass das Pensionistenverbände nicht verstehen. Aber offensichtlich sind sie alle noch so verbohrt und verstockt, dass sie sagen: Das ist richtig, denn entweder ist das eine Frau, und die hat ohnehin einen Mann, der ein bisschen mehr Geld nach Hause bringt, oder – wenn es keine Pensionistin ist, sondern


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll58. Sitzung / Seite 217

eine Person mit niedrigem Einkommen, unabhängig vom Geschlecht – die Person hat vielleicht irgendwo noch ein Zusatzeinkommen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Pensionserhöhung 2008 ist nicht nur des­wegen, aber vor allem in diesem Bereich eine Bankrotterklärung dieser Regie­rungs­politiker – denn sie kapieren nicht einmal, dass sehr niedrige Pensionen selbst­verständlich überdurchschnittlich erhöht werden müssten.

Wir wollen Ihnen mit unserem Initiativantrag die Möglichkeit geben und erhoffen uns die Zustimmung der anderen Parteien, denn so kann es nicht sein. Für uns wäre es bequem, zu sagen: Wir profitieren davon, wenn Sie die niedrigen Pensionen, von denen Sie sagen, Sie wollen sie begünstigen, nicht tatsächlich begünstigen.

Wie gesagt, wir hoffen noch auf Ihre Einsicht. (Beifall bei den Grünen.)

18.47

 


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Muchitsch. 3 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte, Sie sind am Wort.

 


18.47.21

Abgeordneter Josef Muchitsch (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Zum Antrag der Grünen, die Pensionen unter 747 € nicht mit dem Anpassungsfaktor zu erhöhen, sondern unterschiedlich, also gestaffelt, mit einem Fixbetrag oder einer prozentuellen Erhöhung, ist sozialpolitisch durchaus gerechtfertigt und stellt eine Möglichkeit dar, die Erhöhung anders zu gestalten.

Ich möchte jedoch schon darauf hinweisen, dass, was die Pensionserhöhung 2008 betrifft, bei aller Diskussion und bei allen Beispielen, die Sie gebracht haben, sehr wohl überlegt war, sozialpolitisch zu handeln, mit anderen Ansätzen, mit anderen Über­legungen. (Zwischenruf des Abg. Öllinger.)

Wir dürfen auch nicht vergessen, dass in Summe ein Finanzvolumen in die Hand genommen wurde, wie es in den letzten Jahren nicht oder niemals zuvor der Fall war.

Ich möchte aber schon darauf hinweisen, dass die Bundesregierung Maßnahmen ergrif­fen und der Nationalrat hier im Parlament Beschlüsse gefasst hat, mit denen erste Schritte gegen die explosionsartige Teuerung gesetzt wurden: die Bremse bei den Mieterhöhungen, die Kürzung bei den Maklerprovisionen und nicht zuletzt auch die zweifache Erhöhung bei den Mindestpensionen. (Abg. Öllinger: Was hat das eine mit dem anderen zu tun?) All das sind Maßnahmen, von denen auch unsere ältere Generation profitiert.

Nicht zu vergessen – und darauf legen wir auch Wert –, dass auch das geplante Vorziehen der Pensionserhöhungen um zwei Monate auf 1. November 2008 eine Verbesserung bringt.

Nun zum Antrag der Grünen. Das Ziel kann und soll durchaus ein gemeinsames sein, da bin ich bei Ihnen. Ich schätze Ihre sozialpolitische Kompetenz, Kollege Öllinger. Es muss das Ziel sein, da bin ich bei Ihnen, eine faire und in Summe beziehungsweise in Prozenten eine höhere Pensionserhöhung bei den Niedrigpensionen zu erreichen. Die Wege dorthin können durchaus unterschiedlich sein, aber wichtig ist das gemeinsame Ziel. – Danke. (Beifall bei der SPÖ sowie des Abg. Dr. Schüssel. – Abg. Öllinger: Wie sonst?)

18.49


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Mag. Aubauer. 3 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte, Sie sind am Wort.

 



Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll58. Sitzung / Seite 218

18.49.47

Abgeordnete Mag. Gertrude Aubauer (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Wichtiges Thema: gerechte Pensionen, das wollen wir doch alle. Die Kaufkraft der Pensionen soll und muss erhalten bleiben. – Das ist unser Ziel, und dafür setzen wir uns auch ein.

Was war denn im vergangenen Herbst? – Die Experten wollten eine Pensions­erhöhung um 1,7 Prozent. Pensionistenvertreter, Seniorenvertreter haben Alarm geschlagen, haben protestiert – mit dem Ergebnis: die Mehrzahl der Pensionen ist um einen weit höheren Prozentsatz angehoben worden. Die Mehrzahl der Pensionisten hat dadurch Verbesserungen erfahren.

Aber, Kollege Öllinger, ich will gar nicht schönreden. Es gibt ein Urteil des Landes­gerichtes Linz. Dieses spricht von einer indirekten Frauendiskriminierung bei Kleinst­pensionen. Wenn das so stimmt, dann ist das für mich bestürzend. – Wenn das so stimmt, denn viele Experten, Verfassungsjuristen, sagen, dieses Urteil werde in der nächsten Instanz nicht standhalten. Deshalb, werte Kolleginnen und Kollegen: Warten wir ab, warten wir die zweite Instanz ab, dann haben wir konkrete Grundlagen für neue Entscheidungen! (Abg. Öllinger: Aber das Faktum spricht doch für sich!)

Werte Kolleginnen und Kollegen, besonders erfreulich, das hat auch schon mein Vorredner hervorgehoben: Die nächste Pensionserhöhung – schauen wir doch in die Zukunft! – wird nicht erst im Jahr 2009 erfolgen, sondern schon zwei Monate früher. Warum? Um diese rasanten Preissteigerungen zum Teil abzugelten, so weit wie möglich abzugelten, um gerade jenen Pensionisten, die von dieser rasanten Wucht der Teuerungen, von der Steigerung der Lebensmittelpreise besonders betroffen sind, möglichst früher zu helfen, indem wir eben die Pensionserhöhung um zwei Monate vorziehen.

Das ist ein guter Schritt (Abg. Öllinger: Das ist keine Antwort auf die Frage!), ein Teil der vielen Maßnahmen, die die Bundesregierung ergreift, um die Teuerung abzu­gelten. – Danke vielmals. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

18.52


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Neu­bauer. 4 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte, Sie sind am Wort.

 


18.52.15

Abgeordneter Werner Neubauer (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Man könnte sagen: von einem Pfusch in den anderen! Ich habe mir die Gesetze der letzten zwölf Monate im Sozialbereich näher angesehen und dabei festgestellt, dass damit im Sozialbereich eigentlich nicht wirklich soziale Härten haben abgefedert werden können, sondern dass sich die Härten und die Ungerechtigkeiten eher erhöht haben, und das macht betroffen.

Wenn man sich vorstellt, dass sich sogar der Herr Bundespräsident weigert, Gesetze zu unterschreiben, wenn von einem Pfusch in den anderen gegangen wird und auch erneut von einem Gericht – zu Recht, wie ich meine, und wie auch Kollege Öllinger schon zu Recht festgestellt hat – eine Diskriminierung festgestellt wird, dann ist das für dieses Haus eigentlich beschämend. Das muss man einfach so sagen. Der Herr Bundesminister meint als Reaktion darauf nur: Na ja, diese Frauen haben eh einen Mann!, und sagt gleichzeitig auch noch, er sei überrascht. Man stelle sich vor: er ist überrascht! – Ich habe ihn in jeder Ausschusssitzung vor diesen Rechtsfolgen gewarnt, meine sehr geehrten Damen und Herren!

Ich habe dem Herrn Bundesminister damals aufgrund der Meinungen unserer Exper­ten, die wir beigezogen haben, in den verschiedensten Ausschüssen hier im Hohen


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll58. Sitzung / Seite 219

Haus mitgeteilt, dass diese Regelung für die Pensionisten diskriminierend und vor dem Gesetz ungleich ist. Er hat das ignoriert, und deshalb tut mir der Herr Minister jetzt auch nicht leid. Er soll sich auch nicht überrascht zeigen über dieses Urteil des Landesgerichtes Linz.

Wir haben in Verbindung mit dem Österreichischen Seniorenring nicht nur gesudert, sondern wir haben auch gehandelt. Wir haben Unterschriften von Pensionisten gesam­melt und bereits Klagsvorbereitungen getroffen. Ich kann Ihnen sagen, die Leute sind derart erbost über diese Behandlung Ihrerseits und haben es wirklich satt, in dieser Republik immer wieder als Bittsteller und Almosenempfänger behandelt zu werden. Immerhin handelt es sich hiebei um zirka 500 000 Menschen, die durch diese Rege­lung wirklich zu Schaden kommen.

Frau Kollegin Aubauer, Sie haben gemeint, dass die nächste Pensionserhöhung um zwei Monate vorgezogen wird, weil aufgrund der Teuerungswelle den Pensionisten etwas Geld zurückgegeben werden soll. – Ich darf Ihnen Folgendes sagen, Frau Kollegin: Das ist sehr gut gemeint, aber das Gegenteil von „gut“ ist oft „gut gemeint“. Ich kann Ihnen sagen: Wenn durch die Regelung zur Inflationsabgeltung, die derzeit gilt, die Pensionisten immer noch bis zu zwei Jahre warten müssen, um in den Genuss dieser Pensionsregelung zu kommen, und deshalb, wie von Fachexperten für Pensionsfragen ausgerechnet, im Jahr zirka 360 € verlieren – bei zwei Jahren Warte­zeit sind das 720 € Verlust für diese Pensionisten! –, und wenn sie jetzt durch diese Guttat der Bundesregierung 30 € pro Monat bekommen, also 60 €, so ist das – 60 € plus und 720 € Verlust – nach Adam Riese ein Verlust von sehr viel Geld. Das sollte man den Menschen sagen, da gehört eingehakt, meine sehr geehrten Damen und Herren! Das System passt einfach nicht.

Wenn ein Pensionist eine Verständigung bekommt, dass er ab dem nächsten 1.1. so und so viel mehr bekommt – oder auch nicht mehr bekommt; auf jeden Fall bekommt er eine Verständigung –, so hat er keinen Rechtsanspruch, einen Bescheid zu bekom­men. Es ist mühselig, von der Pensionsversicherungsanstalt einen Bescheid zuge­schickt zu bekommen. Ich habe mit diesen Leuten gesprochen. Da wird abgewimmelt, da muss man fünf-, sechsmal anrufen, bis man wirklich einmal vordringt. (Abg. Schopf: Das ist ein Blödsinn!) Das ist kein Blödsinn, das ist Realität. Das ist Realität! Gerade in Linz, lieber Kollege, ist das ganz schlimm. Deshalb müssen wir auch diesbezüglich eine gesetzliche Regelung finden, die es den Leuten ermöglicht, von vornherein einen Bescheid zu bekommen, nicht erst über fünf Anrufe. (Beifall bei der FPÖ. – Neuerliche Zwischenrufe des Abg. Schopf.)

Das ist die Wahrheit, meine sehr geehrten Damen und Herren, da können Sie sich starkmachen! Da kannst du schreien und plärren – da würde ich mir deine Unter­stützung wünschen, Herr Kollege.

Die Pensionisten wurden noch mehr zur Kasse gebeten. Man denke unter anderem nur an die Mindestrentner, die auch bei der Rezeptgebührendeckelung zur Kasse gebeten wurden. Die Pensionisten wurden durch diese ach so gute soziale Regierung massiv zur Kasse gebeten und geschädigt. Das muss man auch einmal sagen.

Vor diesem rechtlichen Hintergrund gehört wirklich rasche Abhilfe geschaffen. Wir haben deshalb einen Antrag in Vorbereitung, den ich Ihnen auch zur Kenntnis bringen will. Wir möchten gerne einen Antrag einbringen, in dem die Bundesregierung aufge­fordert wird, für alle Personen, deren Pensionen unterhalb des Ausgleichs­zulagen­richtsatzes liegen und die keinen Anspruch auf Ausgleichszulage haben und deshalb im Rahmen der Pensionsanpassung 2008 in verfassungswidriger Weise benachteiligt wurden, unverzüglich und unbürokratisch, jedoch spätestens in der Regierungsvorlage zum Sozialversicherungs-Änderungsgesetz einen Ausgleich vorzusehen.


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll58. Sitzung / Seite 220

Da könnten Sie sich einmal beweisen, meine sehr geehrten Damen und Herren, und sich für die Senioren wirklich positiv einsetzen. (Beifall bei der FPÖ.)

18.58


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Herr Kollege Neubauer, während einer ersten Lesung können Sie keinen Antrag einbringen. (Abg. Neubauer: Ich habe auch keinen Antrag eingebracht!)

Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dolinschek. 1 Minute freiwillige Redezeit­beschränkung. – Bitte, Sie sind am Wort.

 


18.58.37

Abgeordneter Sigisbert Dolinschek (BZÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Pensionserhöhung für das Jahr 2008 hat schon im Dezember des Jahres 2007 für große Aufregung und Bestürzung gesorgt. Schuld daran war ein Pensionistenbrief des Bundeskanzlers, der darin den Eindruck vermittelt hat, eine Pensionserhöhung für alle von 2,9 Prozent durchführen zu wollen. Heraus­gekommen sind: 21 €, also 2,9 Prozent nur für die Ausgleichszulagenempfänger; für die, die unter 747 € Ausgleichszulage gelegen sind und Teilpensionen haben, bloß 1,7 Prozent. – Die Enttäuschung und der Frust waren groß. Weiters hat man eine Staffelung durchgeführt, indem man von 747 € bis 1 050 € die Pensionen generell um 21 € anhob, von 1 050 € bis 1 700 € um 2 Prozent und von 1 700 € bis 2 161,50 € zwischen 2 und 1,7 Prozent, darüber um 36,75 €.

In der Zeit, in der wir Regierungsverantwortung getragen haben, haben wir die Pen­sionen jeweils bis zur halben Höchstbemessungsgrundlage um denselben Prozentsatz erhöht. Der höhere Prozentsatz, um den die Ausgleichszulagenrichtsätze erhöht wur­den, wurde auch den darunter liegenden Teilpensionen zuerkannt. Das ist sozial gerechtfertigt. Wir haben innerhalb von sechs Jahren die Ausgleichszulagenrichtsätze für Einzelpersonen um 100 € und jene für Familien um 215 € erhöht. Daran sollten Sie sich ein Beispiel nehmen. (Beifall beim BZÖ.)

18.59


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Zum Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Ich weise den Antrag 599/A dem Ausschuss für Arbeit und Soziales zu.

18.58.589. Punkt

Erste Lesung: Antrag der Abgeordneten Ing. Peter Westenthaler, Kollegin und Kollegen betreffend ein Bundesverfassungsgesetz, mit dem das Bundes-Ver­fassungsgesetz (B-VG), BGBl. Nr. 1/1930, geändert wird (604/A)

 


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Wir gelangen zum 9. Punkt der Tagesordnung und gehen sogleich in die Debatte ein.

Das Wort erhält zunächst der Antragsteller, Herr Klubobmann Ing. Westenthaler. 1 Minute freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

 


19.00.28

Abgeordneter Ing. Peter Westenthaler (BZÖ): Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es geht hier um die mögliche Diskussion über einen unabhängigen Innen­minis­ter und eine unabhängige Justizministerin; zumindest was die Justizministerin anlangt, nichts Neues. Das hatten wir schon, und wir sind gut damit gefahren, dass solch sensible Ministerien auch unabhängig waren. Ich glaube, dass das gescheit war, weil, wie man jetzt auch im Untersuchungsausschuss sieht, es doch sehr viel politi-


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll58. Sitzung / Seite 221

schen Machtmissbrauch in diesen beiden Ministerien gibt. (Präsidentin Dr. Glawisch­nig-Piesczek übernimmt den Vorsitz.)

Zum Beispiel haben wir ein Innenministerium, wo eine schwarze Geheimdienst­organi­sation firmiert – das BIA –, die Menschen, die unschuldig zum Zug kommen, bespitzelt. Wir haben auf der anderen Seite beim Justizministerium eine zum Beispiel rote Staats­anwaltschaft Wien, die auf Geheiß einer roten Justizministerin agiert. Das alles ist nicht gut für das Gefüge dieser beiden sensiblen Ministerien. Daher sind wir dafür, dass wir unabhängige Minister an die Spitze dieser Ministerien stellen.

Wir sind mit dieser Meinung auch nicht allein. Ich freue mich sehr, dass etwa auch der Klubobmann der FPÖ und auch der oberösterreichische SPÖ-Obmann Haider diese Forderung aufgestellt haben. Ich bin sehr gespannt, was die oberösterreichischen Abgeordneten dazu sagen werden, dass Haider ebenfalls meint, dass diese Minis­terien, zumindest das Innenministerium, unabhängig sein sollen. – Ein Denkansatz, der, glaube ich, richtig ist. (Beifall beim BZÖ.)

19.01


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Als nächster Redner gelangt Herr Abgeordneter Dr. Wittmann zu Wort. 3 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

 


19.01.49

Abgeordneter Dr. Peter Wittmann (SPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich halte das für einen gefährlichen Weg, immer zu sagen, dass die Politik nicht fähig ist, die Ämter, die sie zu bekleiden hat, zu bekleiden. (Abg. Ing. Westenthaler: Sagt aber der Haider in Oberösterreich auch!) Es wird dadurch meiner Ansicht nach nicht richtiger. (Abg. Ing. Westenthaler: Gut, dass Sie das sagen! Wir werden ihm das Protokoll schicken!) Zu sagen, dass die Politiker nicht in der Lage sind, die politischen Aufgaben zu erfüllen, ist ein ganz gefährlicher Weg. Wieso sind Sie dann Abgeordneter einer Partei? Vielleicht wäre es besser, lauter Unabhängige von der Straße zu holen.

Ich glaube, liebe Kolleginnen und Kollegen, wir müssen dieses Selbstbewusstsein aufbringen, dass wir Politik machen, dass wir für die Politik verantwortlich sind, dass wir dafür gewählt sind. Ich halte auch nichts von einem Richter als Vorsitzenden in einem Untersuchungsausschuss. Ganz ehrlich, das ist unsere Aufgabe, dafür werden wir gewählt, dafür haben wir die Verantwortung zu tragen. Das ist das System unserer repräsentativen Demokratie.

Ich halte auch nichts davon, so pseudopopulistische Ansprüche zu stellen, dass der eine oder andere Minister unabhängig sein soll. Vielleicht sollen auch noch der Bundeskanzler und der Vizekanzler unabhängig sein? Dann sind wir alle losgelöst von Wahlen, und wir haben nur noch irgendwo Experten sitzen. Ich glaube, das ist der völlig falsche Weg. Wir haben die Verantwortung zu tragen, dafür stellen wir uns zur Verfügung, deswegen sind wir Berufspolitiker. Wir sind alle gut ausgebildet, es gibt auch in unseren Reihen Richter, Rechtsanwälte, die in der Lage sind, Ausschüsse zu führen. Es gibt auch bei uns Experten, die sich bestimmten Themen widmen, die auch in der Lage sind, Ministerien zu führen.

Man sollte endlich damit aufhören, sich selbst in der Öffentlichkeit schlecht zu machen. Wir haben die Verantwortung, wir sind gewählt, und wir können diese Positionen auch ausüben. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

19.03


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Als nächster Redner gelangt Herr Abgeordneter Dr. Sonnberger zu Wort. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.

 



Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll58. Sitzung / Seite 222

19.03.41

Abgeordneter Dr. Peter Sonnberger (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Hohes Haus! Das BZÖ will parteiunabhängige Justizminister beziehungsweise auch Innen­minister haben. – Herr Kollege Westenthaler, anstelle von Herrn Dr. Krüger und Herrn Dr. Böhmdorfer hätten Sie damals – Sie haben es in Ihrer Hand gehabt – durchaus auch einen parteiunabhängigen Minister stellen können. (Demonstrativer Beifall bei Abgeordneten der SPÖ.) Das ist Ihnen damals nicht eingefallen, denn Sie haben auch das Gefühl gehabt, politisch Verantwortung übernehmen zu wollen. Der eine hat es nicht sehr lange geschafft – er war nur ein paar Wochen im Amt; er ist am „Jaguar“ gescheitert –, aber der andere war doch einige Zeit im Amt, und ich glaube, dass er sein Amt letztendlich auch ganz passabel ausgeübt hat.

Ich verstehe daher Ihre jetzige Position nicht. Jetzt, wo Sie in Opposition sind, sagen Sie, das passt Ihnen einfach nicht. Ich halte nichts von verfassungsrechtlichen Zwangs­beglückungen, die Sie hier anstreben. Die jeweiligen Regierungsparteien, die gewählt sind, sollen jeweils gemeinsam entscheiden, welche Personen sie mit welchen Ämtern betrauen wollen. Ich kann mich hier durchaus dem Kollegen Wittmann an­schließen, der gesagt hat, es heißt nicht, parteilos ist gut und parteigebunden ist nicht gut. Das ist eine falsche Einschätzung, und eigentlich spricht auch die Praxis, die Sie selbst gepflogen haben, als Sie in Verantwortung gestanden sind, gegen diese Idee. (Abg. Öllinger: Na ja, die eigene Praxis bei ihnen spricht wieder dafür!)

Ein unabhängiger Justizminister hat es im Übrigen sicher nicht leicht, seine Geset­zesvorhaben in der Regierung durchzubringen, und das kann durchaus auch Stillstand bedeuten – muss es aber nicht.

Dieser Antrag des BZÖ ist, wenn man ihn sich genauer ansieht, ziemlich leicht durchschaubar. Was will man? Man will offenbar den sehr erfolgreichen Innenminister Platter anpatzen. Das BZÖ bezieht sich nämlich in der Begründung des Antrages auf aufgetauchte Vorgänge und Vorwürfe rund um das Innenministerium; auf Vorwürfe, die sich im Übrigen im Innenausschuss zur Gänze in heiße Luft auflösen. Platter führt dieses Ressort mit hoher Verantwortung und sehr erfolgreich in den letzten Jahren. Ich denke zum Beispiel an das Fremdenrechtspaket – da haben auch Sie (in Richtung BZÖ) mitgeholfen –, an die Einführung des Asylgerichtshofes und an vieles mehr. Schon längst vor dem traurigen Fall in Amstetten hat Platter ein umfangreiches Paket, beginnend mit der Sexualstraftäter-Datei, Verschärfung des Strafrahmens, Verlän­gerung der Tilgungsfristen und dergleichen, vorgelegt.

Ich glaube, dieser Angriff von Ihnen geht ins Leere. Wir können durchaus damit leben, dass sich die Regierungen auch in Zukunft den Innenminister und den Justizminister – jeweils sehr ausgezeichnete Persönlichkeiten – selbst aussuchen. (Beifall bei der ÖVP.)

19.06


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Als nächster Redner gelangt Herr Abge­ordneter Mag. Steinhauser zu Wort. Redezeitbeschränkung, freiwillig natürlich, 3 Minu­ten. – Bitte.

 


19.06.43

Abgeordneter Mag. Albert Steinhauser (Grüne): Sehr geehrte Damen und Herren! Das Problem ist richtig erkannt, und wenn mein Vorredner davon ausgeht, dass sich durch den Untersuchungsausschuss die Vorwürfe in nichts aufgelöst hätten, dann entspricht das schlichtweg nicht der Wahrheit. Es ist dokumentiert, dass sensibelste Informationen zu den Bawag-Ermittlungsergebnissen innerhalb von ein, zwei Tagen in der „Kronen Zeitung“, im „News“ gestanden sind. Es stimmt schlichtweg nicht, dass diese Vorwürfe widerlegt sind.


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll58. Sitzung / Seite 223

Es stellt sich nach wie vor die Frage, woher die Informationen gekommen sind, und es ist nach wie vor, wenn man die Wissenslücken der Auskunftspersonen bedenkt, die Annahme naheliegend, dass das aus dem Umfeld der Ministerien kommt, nämlich aus den Ministerkabinetten. Insofern ist die Analyse des Kollegen Westenthaler noch richtig. Wir müssen nach dem Machtmissbrauch im Justizministerium durch eine orange Ministerin (Abg. Ing. Westenthaler: Ex-orange!) und dem Machtmissbrauch im Innenministerium durch einen schwarzen Minister sehr wohl darüber nachdenken, was wir tun können.

Ihr Vorschlag, auch noch einen Richter den Untersuchungsausschuss-Vorsitz über­nehmen zu lassen, zeigt, das wir irgendwann einmal bei der parteifreien Politik landen werden. Ich verstehe schon, nach sieben Jahren Schwarz-Blau/Orange ist die Sehn­sucht nach Parteifreiheit sehr groß, das wird aber nicht die realistische Lösung sein. Wir müssen daher darüber nachdenken, was wir strukturell verändern können, damit die Missstände, die zu Recht kritisiert, wenn mit diesem Vorschlag auch falsch gelöst werden, abgestellt werden.

Ich kann jetzt in Bezug auf das Justizministerium reden: Reden wir doch darüber, wie wir mit dem Weisungsrecht gegenüber den Staatsanwälten umgehen! Das ist genau eines der Grundübel: dass es einen direkten Durchgriff auf die Staatsanwälte gibt und dass die Staatsanwälte wiederum eine Berichtspflicht zurück an die Minister haben. So laufen zumindest im Justizministerium theoretisch die Informationen zusammen und werden dann möglicherweise – wir werden das im Justizministerium noch klären – auch an die Medien gespielt.

Andere Länder kennen ganz andere Konstellationen. In Italien haben die Staats­anwälte, weil unabhängig, gegen Berlusconi ermittelt. Das wäre in Österreich so undenkbar, weil sich die Politik mit den notwendigen Informationen der Ermittler ein­decken würde und sich damit einen Verfahrensvorsprung verschaffen würde.

Strukturell anzusetzen heißt also, das Weisungsrecht im Justizbereich auf die Staats­anwälte zu kappen, damit würde man auch all diese informellen Loyalitäten, die es gibt, abstellen. Ein Staatsanwalt, der Karriere machen will, weiß, wem gegenüber er im Zweifelsfall sozusagen loyal sein muss – und das ist das Ministerium. Daher kommen wir an dieser Frage nicht vorbei. Leider sperrt sich die ÖVP nach wie vor dagegen, obwohl es europäischer Standard ist, das Weisungsrecht gegenüber den Staatsanwalt­schaften zu lösen. In diesem Sinne sollte man das einem Bundes­staats­anwalt über­tragen. Damit könnte man strukturell ein Problem lösen.

Wir brauchen keine parteifreien Minister in der Politik. Die Kontrolle soll beim Par­lament liegen. Es werden Parteien gewählt, insofern können auch Politiker von Parteien Ministerfunktionen übernehmen. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)

19.09


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Aspöck. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


19.10.00

Abgeordneter Dr. Robert Aspöck (FPÖ): Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Wir Freiheitlichen sehen diesen Antrag als einen der vielen populistischen Schnellschüsse. (Abg. Ing. Westenthaler: Meinen Sie jetzt den Herrn Strache?) Und solche Schnellschüsse haben oft im Hintergrund, dass zu wenig darüber nachgedacht wurde, was man hier eigentlich verlangt. Und da kann Herr Ing. Westenthaler jetzt dazwischenreden, wie immer er will, da wurde nicht nachgedacht, meine Damen und Herren! Denn: Wenn ich das genau analysiere, von unserer Verfassung her, von der Verfassungswirklichkeit, dann lässt sich der einen Anschlag auf die in Österreich


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gelebte Verfassungsrealität einfallen. (Abg. Ing. Westenthaler: Schnellschüsse!) Denn – ganz einfach, Herr Ing. Westenthaler – bei der Wahl werden Parteien gewählt. (Beifall des Abg. Mayerhofer.)

Diese Wahlen entscheiden darüber, dass irgendeine Koalition zustande kommt, und dann entsenden diese Parteien Minister und Ministerinnen in die Regierung. Und der Wähler – Herr Ing. Westenthaler, Sie müssen es juristisch sehen – kann nach Ablauf der Legislaturperiode entscheiden, ob dieser Minister gut war, dann wird er wahr­scheinlich dessen Partei wieder wählen, oder schlecht war.

Worauf Sie hinauswollen, wenn ich das weiterentwickle, Herr Kollege: Dann haben wir die Oligarchie! Am besten ist, Sie pragmatisieren diesen Innenminister und diesen Justizminister gleich auf Lebenszeit. – So viel zu dieser Idee und zu den Hinter­gründen, die offensichtlich nicht durchdacht wurden. (Beifall bei der FPÖ. – Abg. Ing. Westenthaler: Erklären Sie das dem Herrn Strache, weil der hat das gefordert! – Abg. Dr. Jarolim: Da hat der Kollege völlig recht!)

19.11


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemel­det. Die Debatte ist geschlossen.

Ich weise den Antrag 604/A dem Verfassungsausschuss zu.

19.11.5810. Punkt

Erste Lesung: Antrag der Abgeordneten Mag. Albert Steinhauser, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Gebührengesetz 1957 geändert wird (625/A)

 


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Wir gelangen zum 10. Punkt der Tages­ordnung.

Wir gehen in die Debatte ein.

Das Wort erhält zunächst der Antragsteller, Abgeordneter Mag. Steinhauser. Ich erteile es ihm hiermit.

 


19.12.19

Abgeordneter Mag. Albert Steinhauser (Grüne): Sehr geehrte Damen und Herren, dieser Antrag nimmt die Vergebührung von Mietverträgen ins Visier. Wir haben vor gar nicht allzu langer Zeit hier im Hause eine Debatte über die Explosion der Wohnkosten in den letzten sechs Jahren um 27 Prozent geführt. Die Vergebührung der Mietverträge ist ein kleiner Teil, aber sie stellt auch eine Kostenbelastung für Mieterinnen und Mieter dar. Sie wissen, dass in der Regel bei der Vertragsgestaltung die Vertragsgebühr auf die Mieter überwälzt wird und diese dadurch belastet werden. Wenn man bedenkt, dass dieser Gebühr keine Leistung des Staates gegenübersteht, dann muss man sich schon die Frage stellen, warum man sich das Recht nimmt, hier zu belasten, wenn keine Gegenleistung als Äquivalent besteht.

Ein Beispiel: Wenn wir davon ausgehen, dass wir eine Bruttomonatsmiete von 800 € haben – jeder, der die heutigen Wohnkosten kennt, weiß, das ist keine unrealistische Annahme –, dann würde die Vergebührung 288 € ausmachen. Wenn man jetzt be­denkt, wie viele Mietverhältnisse befristet abgeschlossen werden, wie oft heute Wohnungen gewechselt werden, dann kann man sich vorstellen, wie oft jemand die Vergebührung von Mietverträgen leisten muss.

Wenn man auch noch bedenkt, dass mit der Begründung eines Mietrechtsver­hältnis­ses nicht nur die Vertragsgebühren anfallen, sondern Kaution und Maklerprovisionen,


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dann wissen wir, dass diese Vergebührung einfach eine zusätzliche Hürde ist, die beseitigt gehört.

Dieser Antrag ist aber auch eine Erinnerungsstütze an die Koalition, denn meines Wissens steht genau die Abschaffung der Vergebührung im Koalitionsübereinkommen, mittlerweile über eineinhalb Jahre. Ich weiß nicht, ob in diesem Bereich weitergear­beitet wurde. Ich frage nur, worauf man wartet. Ein legistisches Meisterwerk ist dafür nicht notwendig. Einige wenige Striche könnten die Vergebührung beseitigen. (Abg. Dr. Sonnberger: Der Finanzminister!) – Ja, der Finanzminister soll das als Gedächt­nisstütze nehmen, soll die Vergebührung streichen. Die Mieterinnen und Mieter werden es, wie ich meine, dem Parlament danken.

Es geht um einen Einkommensausfall von rund 50 Millionen €. Ich glaube, im Sinne der Mieterinnen und Mieter ist das verkraftbar. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)

19.14


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Mag. Becher. 3 Minuten Redezeit haben Sie sich vorgenommen. – Bitte.

 


19.15.00

Abgeordnete Mag. Ruth Becher (SPÖ): Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich muss meinem Vorredner recht geben, die Vergebührung der Mietverträge ist abzuschaffen. Das ist auch eine langjährige Forderung von uns. Wir haben das auch schon in Anträgen hier eingebracht, und die Regierung wird das umsetzen.

Wenn Sie gesagt haben, dass die Wohnkosten in den letzten Jahren um 25 Prozent gestiegen sind, so stimmt das. Vor allem ist die Schere zwischen Wohnkosten und Einkommen auseinandergegangen. Und mit dem Anstieg der Wohnkosten sind natürlich auch die Gebühren entsprechend gestiegen, weil diese an der Miete bemes­sen werden. Wenn man die drei Bereiche, die Sie genannt haben, mit den Kautionen und mit den Maklergebühren, betrachtet, kann das bei einer Miete von 800 € schon Einstiegskosten von über 7 000 € ergeben. Das ist natürlich enorm und ein sehr hoher Zugangspreis, der für die eigenen vier Wänden in Rechnung gestellt wird.

Im Regierungsübereinkommen ist das enthalten, die Regierung wird das auch im Zuge der Steuerreform, so ist das geplant, umsetzen. Ich denke, das ist ein wichtiger erster Schritt, um leistbares Wohnen für Mieter auch in Zukunft zu gewährleisten. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

19.16

Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Als nächste Rednerin zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Tamandl. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


19.16.23

Abgeordnete Gabriele Tamandl (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Herr Kollege Steinhauser, selbstverständlich sind auch wir dafür, dass die Mietvertragsgebühr abgeschafft wird, andernfalls hätten es die Ver­handler nicht in das Regierungsprogramm aufgenommen. Aber es ist Ihnen sicherlich auch bekannt, dass gerade die Steuerreformkommission tagt, dass wir in der letzten Zeit sehr viele Anträge gehabt haben, wo es sich um Gesetzesänderungen im Steuer­bereich, im Einkommensteuerbereich gehandelt hat. Wir haben auch heute noch eine erste Lesung zu einem Thema, das das Einkommensteuergesetz betrifft.

Wir haben also eine Vielzahl von Anträgen der Opposition in den letzten Monaten auch im Finanzausschuss gehabt, und es ist immer wieder dieselbe Begründung. Wir werden diese Mietvertragsgebühr selbstverständlich abschaffen, sonst hätten wir das


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nicht in das Regierungsprogramm hineingenommen, es geht nur darum, dass wir mit dieser Steuerreform ein Gesamtpaket machen möchten und im Zuge der Steuerreform natürlich auch Bagatellsteuern, so wie wir das im Übrigen auch schon das letzte Mal gemacht haben, abschaffen wollen. Es wäre nicht klug, jetzt schon wieder einen kleinen Bereich abzuschaffen, über die Mietvertragsgebühr jetzt abzustimmen, sondern wir wollen das im Zuge der Steuerreform machen.

Es ist natürlich klar, dass es gerade jungen Menschen weh tut, wenn sie in ihrer Start­phase öfter umziehen und dann mehrere Male eine Mietvertragsgebühr zahlen müs­sen. Das wollen wir nicht. Daher wird sie abgeschafft werden, aber im Zuge einer großen Steuerreform, die wir machen werden. Darüber wird gerade diskutiert. Ich würde sagen, lassen wir die Kommission arbeiten, und Sie werden sehen, wir werden unser Wort halten, so wie wir unser Wort immer gehalten haben. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Öllinger: Oh! Das hätten Sie nicht sagen sollen! Das hat Ihre Wortmel­dung entwertet!)

19.18


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Vock. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.

19.18.23

 


Abgeordneter Bernhard Vock (FPÖ): Sehr geehrte Damen und Herren! Auch wenn das heute erst mein zweiter Tag im Nationalrat ist, habe ich Ihnen, glaube ich, in diesem Bereich einiges voraus, da ich mit dieser Materie tagtäglich konfrontiert bin. Da ich Vermieter bin und tagtäglich großartige Verträge abschließe, sehe ich, wie lachhaft diese Bagatellsteuer in der Praxis ist.

Ich kann Ihnen nur sagen, dass 2006 zum Beispiel 87 Verträge mit in Summe 2 160 €, also 24,80 € pro Vertrag, beziehungsweise 2007 95 Verträge mit 2 010 €, das sind 21,16 € pro Vertrag, abgeschlossen wurden. Da sieht man, wie lächerlich diese Bagatellbeträge sind.

Natürlich hat man es sich einfach gemacht im Zuge der Reform, und man kann es sich jetzt einfach machen und sagen, das muss ohnehin der Mieter zahlen und irgendwann einmal bei einer Steuerreform wird das dann schon behoben. Ich meine, je früher wir das abschaffen, umso früher ersparen wir uns auch im Verwaltungsbereich enorme Kosten. Diese 20 €, die einerseits Verwaltungskosten beim Unternehmer verursachen, andererseits muss das dann im Finanzamt für Gebühren auch übernommen und kontrolliert werden, stehen in keiner Relation zum Aufwand für die Bürokratie und die Arbeit, die dem gegenüberstehen. Außerdem bedeutet das eine permanente Kontrolle von privaten Verträgen durch den Staat, wobei sich das schon gebessert hat.

Ich darf daran erinnern, früher hatten wir sogar noch das Problem, dass wir einerseits eine sogenannte Bogensteuer hatten, das heißt, je mehr auf dem Vertrag gestanden ist, umso teurer wurde der Vertrag. Das wurde Gott sei Dank abgeschafft, aber damit wurde das Kleingedruckte erfunden, was auch vielen zum Nachteil gereicht hat. Auf der anderen Seite hat man früher natürlich auch eine Kopie jedes Vertrages im Finanzamt für Gebühren hinterlegt.

Wir Freiheitlichen begrüßen jede Initiative, die für die Abschaffung dieser Steuern eintritt, wobei ich sage, bitte nicht nur bei Mietverträgen, sondern überlegen wir uns das bei allen Bagatellsteuern. Ich habe das hier jetzt aus dem Bereich der Wirtschaft genommen, wo ich meine, es ist nicht sinnvoll, wenn ich jetzt sage, nur die Mieter, sondern das gilt gerade für die kleineren Verträge. Wir haben ja das Problem, dass die Bagatellgrenze 150 € ist, und bei 150 € ist jeder Vertrag ab 5 € zu vergebühren. Es ist einfach lachhaft, dass man bei 5 € im Monat schon vergebühren muss.


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Daher kann ich nur appellieren: Überprüfen wir alle Steuern und Gebühren laufend auf ihre Durchführbarkeit! Und wenn der bürokratische Aufwand die möglichen Einnahmen übersteigt, dann sollte man den Mut haben, diese sofort abzuschaffen und nicht in zwei, drei Jahren. (Beifall bei der FPÖ.)

19.21


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemel­det. Die Debatte ist geschlossen.

Ich weise den Antrag 625/A dem Finanzausschuss zu.

19.21.1711. Punkt

Erste Lesung: Antrag der Abgeordneten Leopold Mayerhofer, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über das Dienstrecht der Beamten (Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979 – BDG 1979), BGBl. Nr. 333/1979, geändert wird (635/A)

 


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Wir gelangen zum 12. Punkt der Tages­ordnung.

Wir gehen in die Debatte ein.

Das Wort erhält zunächst der Antragsteller. (Abg. Pendl: Da stimmt etwas nicht!) Falsch! Einen Moment! Ich war zu schnell, was mir öfters passiert. Ich bitte um Ent­schuldigung.

Wir gelangen zum 11. Punkt der Tagesordnung.

Wir gehen in die Debatte ein.

Das Wort erhält zunächst der Antragsteller, Herr Abgeordneter Mayerhofer. – Bitte.

 


19.22.15

Abgeordneter Leopold Mayerhofer (FPÖ): Frau Präsidentin! Geschätzte Damen und Herren! Wir haben uns heute Vormittag schon zur Genüge mit Tilgungsfristen befasst. In meinem Antrag geht es um die Tilgungsfristen im Beamten-Dienstrechtsgesetz, genau gesagt bei den Disziplinarbestrafungen. Im gegenständlichen Fall haben wir es mit dem besonders gelagerten Umstand zu tun, dass es in diesem Bereich keine Normierungen bei den Bestrafungen gibt.

Ich habe hier einmal ein besonderes Beispiel von einem Exekutivbeamten gebracht, der 1 100 € an Disziplinarstrafe dafür bezahlt hat, dass er die falsche Jacke angehabt hat. Diese Bestrafung, sage ich, diese Bemerkung findet sich in einem Disziplinarakt wieder, und dies jahrzehntelang, und kann einem Beamten, natürlich auch jedem Exekutivbeamten, Justizwachebeamten, später einmal, wenn er um Teilnahme an einem Führungskurs, an einem Fachkurs oder auch nur um Versetzung in eine andere Dienststelle ansucht, zum Nachteil gereichen, obwohl er vielleicht jahrzehntelang tadellos Dienst versehen hat.

Schade, dass meine Exekutivbeamtenkollegen Norbert Kapeller und Fazekas nicht hier sind; nur Kollege Pendl ist hier. Ich bin überzeugt davon, dass sich diese Abgeord­neten im Ausschuss besonders einsetzen werden und dann meinem Antrag beitreten werden, damit wir dieses Unrecht beseitigen. Wir haben auf der einen Seite Tilgungs­fristen und für alles eine Regelung und eine Bestimmung in diesem Land, allerdings nicht in diesem Fall. Hier könnten Sie mit dazu beitragen, dass wir mehr Zufriedenheit im Bereich der Beamten schaffen, insbesondere der Exekutivbeamten und Justiz­wachebeamten. Im Hinblick auf die EURO brauchen wir große Zufriedenheit. Mehr


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll58. Sitzung / Seite 228

zufriedene Beamte können auch mehr leisten, und das ist im Hinblick auf die EURO mehr als notwendig. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

19.24


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Als nächster Redner zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Pendl. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


19.24.24

Abgeordneter Otto Pendl (SPÖ): Frau Präsidentin! Meine geschätzten Damen und Herren! Hohes Haus! Inhaltlich, das sage ich gleich, ist das richtig. Ich glaube, das müssen wir bei der nächsten Gelegenheit reparieren.

Nur zwei, drei Bemerkungen der guten Ordnung halber. Es ist das nicht nur ein Problem der Exekutive, denn wir haben nur ein Disziplinarrecht, das für alle gilt, das ist überhaupt keine Frage. Ich möchte aber darauf hinweisen, dass wir einem bereits sehr lange geltenden Grundsatz in der Zweiten Republik immer gefolgt sind, nämlich dass das Sozialpartnermaterie ist. Die Dienstgebervertreter haben gemeinsam mit den Dienstnehmervertretern auch heuer ein großes Paket, eine sogenannte BDG-Novelle, in Vorbereitung. Wir werden schon schauen, dass wir diese Frage in dieser mit regeln.

Ich möchte nur anmerken, dafür ist nicht der Innenausschuss zuständig, sondern das haben wir immer im Verfassungsausschuss behandelt. Aber wo es um die Sache geht, können wir alle, so meine ich, nur schauen, dass wir das reparieren. (Beifall bei der SPÖ.)

19.25


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Ich weise den Antrag 635/A dem Ausschuss für innere Angelegenheiten zu.

19.25.4312. Punkt

Erste Lesung: Antrag der Abgeordneten Dr. Eva Glawischnig-Piesczek, Kollegin­nen und Kollegen betreffend ein Bundesverfassungsgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz geändert und ein Bundesgesetz über die Instands­etzung und Fürsorge jüdischer Friedhöfe erlassen wird (639/A)

 


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Wir gelangen nun zum 12. Punkt der Tagesordnung.

Wir gehen in die Debatte ein.

Das Wort erhält zunächst der Antragsteller, Herr Abgeordneter Dr. Zinggl (Abg. Ing. Westenthaler – in Richtung der Präsidentin –: Sind das nicht Sie?) mit 4 Minuten freiwilliger Redezeitbeschränkung. – Bitte.

 


19.26.08

Abgeordneter Mag. Dr. Wolfgang Zinggl (Grüne): Frau Präsidentin! Es geht um ein Gesetz zur Instandhaltung jüdischer Friedhöfe.

Meine Damen und Herren! Die jüdische Religion gebietet den Nachkommen der Jüdischen Gemeinde, dass sie sich um die Friedhöfe und Grabstätten bemühen, dass sie Obsorge dafür treffen. Und das würden die auch gerne machen. Das Problem ist allerdings, wir wissen es, es gibt kaum noch jüdische Gemeinden, die sind mar­ginalisiert. 220 000 Juden hat es in Österreich vor dem Krieg gegeben, 1 800 hat es nach dem Krieg gegeben. Das kann man zwar wollen, aber wenn es nicht geht, wenn die Leute nicht da sind, dann ist es unmöglich. Ich gehe davon aus, dass wir alle der


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ethischen Überzeugung sind, dass wir dieses Erbe mehr oder weniger übernehmen, dass wir diese Verpflichtung annehmen müssen. Es gibt ja auch das sogenannte Washingtoner Abkommen, demzufolge sich Österreich seit 2001 verpflichtet, genau diese Dinge zu übernehmen und die jüdischen Gräber, Grabstätten, Friedhöfe zu sanieren beziehungsweise zu restaurieren und zu erhalten.

Dennoch gibt es 18 Friedhöfe in Österreich – und das ist ein Drittel –, die ungepflegt sind, die in einem völlig verwahrlosten Zustand existieren. Wir wissen, dass zwei Drittel von Bürgermeistern gut gepflegt werden, da kann man schon sagen, es ist vorbildlich. Aber das kann keine Goodwill-Geschichte sein. Es kann nicht der Willkür einzelner Bürgermeister und Gemeinden vorbehalten sein, in diesem Fall zu agieren und zu reagieren. Da braucht es ein Gesetz, es braucht auch ein Verfassungsgesetz, weil es mit den Ländern zu tun hat, und es braucht ein Gesetz, das wie bei den Kriegs­opfergräbern operiert. Das heißt, für Kriegsopfergräber gibt es ein Gesetz, ein Verfassungsgesetz, aber wir sind nicht in der Lage, für die jüdischen Opfer ein ähnliches Gesetz zu beschließen.

Meine Kollegin, die werte Präsidentin, hat deswegen diesen Antrag jetzt eingebracht, und sie hat sich auch bemüht, mit den anderen Parteien im Sinne eines gemeinsamen Antrages hier vorzugehen, hat ein Schreiben an alle Parteien gerichtet, aber leider mit wenig Erfolg. Die Freiheitlichen haben sowieso gleich abgelehnt, das BZÖ hat positiv, unterstützend reagiert, die ÖVP hat gefragt, was das Ganze kostet (Abg. Brosz: Das macht sie immer, es ist wurscht, was du sagst!), also eher eine peinliche Antwort, und die SPÖ-Antwort ist überhaupt kennzeichnend, die SPÖ sagt, es wird schon irgend­wann einmal eine Regierungsvorlage geben und dann sind wir herzlichst eingeladen, da mitzugehen.

Meine Damen und Herren! Es ist beschämend und macht in der internationalen Öffentlichkeit keinen guten Eindruck, wenn zum Beispiel der Währinger Friedhof unter jeder Kritik ist und wenn sogar die US-Botschaftsangehörigen dorthin gehen und das Unkraut jäten müssen.

Meine Damen und Herren! Ich glaube, wir sollten uns von Bundesseite für diese jüdischen Friedhöfe einsetzen, wir sollten diesen Gesetzesantrag gemeinsam noch einmal diskutieren. Vielleicht kann man das eine oder andere noch verändern und dann endlich wie bei den Kriegsopfergesetzen ohne Kompetenzstreitigkeiten einen Antrag annehmen, der letzten Endes unserer Reputation, glaube ich, nützt. Wir haben eben diese Verpflichtung. Ich hoffe, Sie überlegen es sich und gehen da mit. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)

19.29


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Als nächste Rednerin zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Dr. Hlavac. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


19.30.01

Abgeordnete Dr. Elisabeth Hlavac (SPÖ): Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es ist für uns keine Frage, dass es sich hierbei um eine Verpflich­tung Österreichs handelt aufgrund des schon erwähnten Washingtoner Abkommens über die Restitution, eines Abkommens zwischen der Bundesregierung und der Regierung der Vereinigten Staaten. Es ist für uns natürlich nicht nur, das möchte ich betonen, eine völkerrechtliche Verpflichtung, sondern selbstverständlich auch eine moralische Verpflichtung.

Ich gebe zu, dass es notwendig ist, bald zu handeln. Ich als Döblinger Mandatarin kenne den Währinger Friedhof. Übrigens möchte ich anmerken, dass die Gemeinde Wien für die gärtnerischen Arbeiten 120 000 € zur Verfügung gestellt hat. Wien ist sich


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll58. Sitzung / Seite 230

der Problematik bewusst, macht auch Vorschläge und ist auch bereit, Geld dafür in die Hand zu nehmen.

Ich weiß, dass ein sehr hohes Maß an Erosion bereits da ist, dass die Restaurierung Geld kosten wird. Ich bin daher sehr froh, dass die Frau Präsidentin des Nationalrates gemeinsam mit der ehemaligen Landeshauptfrau Klasnic erklärt hat, dass das Vorprojekt für den Währinger Friedhof vom Zukunftsfonds und vom Nationalfonds finanziert wird. Das ist ein wichtiger erster Schritt.

Aber natürlich kann es sich nicht nur um eine Einzelmaßnahme handeln und nicht nur um eine Goodwill-Aktion einzelner Gemeinden, sondern es wird sicher eine allgemeine Regelung geben müssen. Und ich bin überzeugt davon, dass es eine solche geben wird. (Beifall bei der SPÖ.)

19.31


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Als Nächste zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Dr. Brinek. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


19.32.02

Abgeordnete Dr. Gertrude Brinek (ÖVP): Frau Präsidentin! Hohes Haus! Das Washingtoner Abkommen ist schon zitiert worden, und es ist auch Bezug auf jüdische Tradition, Religion und Geschichte genommen worden. Für jeden von uns ist klar, dass ein Friedhof der Ort ist, wo sich die Gemeinde, und zwar nicht nur die religiöse Gemeinde, sondern auch die Siedlung, in der Pflege wiederfindet und der – in diesem Fall jüdischen – Tradition widmet, ein Ort, wo Erinnerung und Gedenken nicht erlahmen und nicht aufhören sollen.

Das ist eine Angelegenheit, die in der österreichischen Verfassung eindeutig den Gemein­den zugeordnet ist. Das Washingtoner Abkommen sieht da keine Spezial­regelung vor. Das jüdische Grab ist in diesem Sinne unantastbar und sollte daher auch nicht einen Sonderstatus haben, sondern es gibt ganz genaue Vorschriften vonseiten der Religion, wie die Grabespflege, wie die Friedhofspflege ausschauen soll. Es gibt daher für mich, für meine Fraktion keinen plausiblen Grund, davon abzuweichen und eine andere Kompetenzverteilung vorzusehen.

Die Grabespflege, die mit einer lebendigen Pflege, mit einem Besuch, mit einer Einbet­tung in das Leben der Kommune verbunden ist, drückt sich darin aus, dass die Kommune, die Gemeinde, diese Verantwortung übernimmt. Und in zwei Dritteln der Fälle ist es, wie schon gesagt wurde, auch so.

Ich darf Frau Kollegin Hlavac ein wenig korrigieren: Bedauerlicherweise ist es so, dass sich die Stadt Wien in vielerlei Hinsicht dieser Verpflichtung entledigt. Bis jetzt hat sie lediglich 4 Millionen Schilling jährlich an die IKG zur Erhaltung der jüdischen Friedhöfe übermittelt.

Die gesamte gärtnerische Gestaltung für alle Friedhöfe jetzt heranzuziehen, um zu sagen, welche Leistung da die Gemeinde vollbringt, ist ein bisschen überzogen und zu wenig spezifisch.

Ich bin der Meinung, dass die vorliegenden Schätzungen für die Sanierungen ernst genommen werden müssen und dazu sicher auch ein Prioritätenkatalog von den Gemeinden aufgestellt werden muss, wo folgende Fragen zu klären sind: Wo ist Not am Manne? Wo ist der Verfall am bedrohlichsten? Wo muss mit einer Kalkulation des Finanzbedarfs begonnen werden? Wo muss die Vorgangsweise abgeklärt werden? Wo muss mit einer vernünftigen Regelung Schaden abgewehrt werden und damit der Verpflichtung, auch der kulturell-religiösen Verpflichtung, Rechnung getragen werden?


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll58. Sitzung / Seite 231

Ich weiß, dass meine Fraktion in Wien die Gemeinde zur Mitzahlung, zur Zahlung, zur Übernahme der Kosten in Debattenbeiträgen und Anträgen aufgefordert hat und dass dazu von der Gemeinde Wien nicht ganz eindeutig Stellung bezogen wurde. Ich erin­nere daran, dass der größte Anteil Wien betrifft, dass die Gemeinde Wien hier ihrer Verpflichtung nachzukommen hat. Ich gehe davon aus, dass der jetzige Antrag dieses Problem nicht lösen wird, sondern meine, dass hier die Gemeinden handeln müssen. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP.)

19.35


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Neubauer. 4 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

 


19.35.31

Abgeordneter Werner Neubauer (FPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Kollege Zinggl, gestatten Sie mir, dass ich auf zwei Bemerkungen von Ihnen, die Sie zuvor im Rahmen Ihres Debattenbeitrages gemacht haben, eingehe.

Sie haben unter anderem gemeint, es könne nicht angehen, dass Bürgermeister im Umgang mit Gräbern Willkür üben.

Ich weise das – zumindest für unsere Bürgermeister – zurück! Es kann nicht sein, dass Sie den Bürgermeistern pauschal nur deshalb, weil die Kompetenz bei den Gemeinden liegt, hier Willkür unterstellen. Ich lehne das ab und weise diese Unterstellung jedenfalls zurück! (Beifall bei der FPÖ.)

Nun zur zweiten Äußerung, die Sie getätigt haben. Sie haben gesagt, dass Sie mit anderen Fraktionen gesprochen haben und dass die FPÖ ohnehin gleich abgelehnt habe. Das weise ich auch zurück! Ihnen dürfte bekannt sein, dass es im Wiener Landtag zahlreiche Initiativen vonseiten der Freiheitlichen gegeben hat, und zwar konkret zum Währinger Friedhof, die aufgrund der politischen Situation im Landtag keine Mehrheit gefunden haben. Unterstellen Sie den Freiheitlichen daher nicht, sie hätten sich von vornherein bei diesem Thema ablehnend gezeigt!

Nun zum Antrag selbst. Sie beziehen sich hier auf das Washingtoner Abkommen, ein Abkommen, das die Verpflichtung zur Erhaltung und Restaurierung der Friedhöfe enthält. Ich darf Sie in diesem Zusammenhang darauf hinweisen, dass – und das haben meine Vorredner bereits gesagt – gemäß Artikel 118 des Bundes-Verfassungs­gesetzes die Zuständigkeit bei den Gemeinden liegt und die Umsetzung ebenfalls über die jeweiligen damit verbundenen Organe erfolgen soll.

Ich frage mich bei diesem Antrag – ich habe den Antrag mehrmals durchgelesen –, welche Vorteile Sie sich durch diesen Antrag insgesamt erhoffen. Ich habe das nicht erkennen können. Mir ist es eher so vorgekommen, als wollten Sie durch diesen Antrag eine doppelgleisige Kompetenz in Österreich hinsichtlich der Gestaltung und Erhaltung der Friedhöfe aufbauen, nämlich sowohl eine Kompetenz der Gemeinden als auch eine Kompetenz des Bundes. Davon halte ich eher weniger. (Abg. Dr. Zinggl: Ein Verfassungsgesetz!)

Es sind Passagen – wie beim § 5, den ich durchgelesen habe – Ihres Vorschlages ohnehin bereits durch gesetzliche Bestimmungen geregelt. So sind Zuwiderhand­lungen ohnehin jetzt schon unter Strafe gestellt.

Es drängt sich für mich die Frage auf, wie Sie mit den Ruhestätten anderer Religionsgemeinschaften umgehen wollen, wenn Sie hier eine Lex „jüdischer Friedhof


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll58. Sitzung / Seite 232

Währing“ schaffen wollen. Ich weiß nicht, wie Sie hier mit anderen Religionsgemein­schaften, die in Österreich zahlreich vertreten sind, eine Lösung finden wollen. Das wäre unserer Meinung nach eine glatte Ungleichbehandlung vor dem Gesetz, und dem können wir natürlich nicht zustimmen. (Beifall bei der FPÖ.)

Wir sind der Auffassung, dass aufgrund der Bundesverfassung den Gemeinden die entsprechende Kompetenz zukommt. Wir sind auch der Meinung, dass alle Toten gleichermaßen Ehre und Respekt verdienen. Ich würde mir bei den Grünen oft wünschen, sie würden das allen Toten auch wirklich zuerkennen. (Beifall bei der FPÖ.)

19.39


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Klubobmann Ing. Westenthaler. 2 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


19.39.23

Abgeordneter Ing. Peter Westenthaler (BZÖ): Herr Abgeordneter Neubauer, natür­lich hat es auch für andere Friedhöfe bereits Initiativen gegeben. Ich denke da zum Beispiel an die schon erwähnten Kriegsgräber.

Wir vom BZÖ begrüßen die Initiative der Frau Präsidentin Glawischnig. Wir haben auch prompt auf ihr Schreiben geantwortet, weil manche Friedhöfe in einem wirklich erbärmlichen Zustand sind und diese Situation nicht hingenommen werden kann.

Washingtoner Abkommen – in der Regierung Schüssel/Riess-Passer im Jahr 2001 unterzeichnet. Die Ziffer 8 sieht ganz klar die Unterstützung zum Erhalt der jüdischen Friedhöfe vor. Für uns ist das eine Verpflichtung, zu der wir stehen, und deswegen haben wir auf die Initiative der Präsidentin positiv reagiert, zumal wir wissen, dass die Israelitische Kultusgemeinde personell und auch finanziell mit dieser Situation überfordert ist.

Da die unterschiedlichsten Gemeinden in Österreich einfach nicht mehr die dafür notwendige personelle Ausstattung haben, wie wir vorhin vom Kollegen Zinggl gehört haben, ist es eine Verpflichtung, sich das genauer anzusehen. Der bisherige Wider­stand so mancher Gemeinden, wie zum Beispiel der Gemeinde Wien, ist etwas, was uns nicht sehr gefällt. In diesem Zusammenhang wurde der Währinger Friedhof auch schon genannt.

Wir stellen natürlich die Frage, ob man nun gleich sozusagen mit der Tür ins Haus fallen muss und Kompetenzverschiebungen zwischen Bund und Ländern durchführen soll. Wir glauben, man sollte noch einmal versuchen, das im Zuge des Finanz­ausgleiches zwischen den Ländern und Gemeinden neu zu verhandeln. Wenn es dann noch immer nicht funktioniert – das ist von uns nicht in Stein gemeißelt –, dann kann man noch immer überlegen, ob man hier auf bundesgesetzlicher Ebene vorgeht.

Aber wir sind schon dafür, dass die Sanierung entsprechend der Vorgabe der jüdischen Glaubensgemeinschaften, und zwar mit Einbeziehung der jeweiligen Kultus­ge­meinde, durchgeführt werden soll. Daher sind wir auch dafür, dass wir uns eine solche Änderung überlegen. Schön wäre es, wenn es da einen Fünfparteienantrag gäbe.

Allerdings möchten wir bei einem Punkt eine kritische Anmerkung machen, und zwar betrifft das die Frage der Gräberschändung. Wir wissen, dass in letzter Zeit gerade jüdische Gräber geschändet worden sind. Wir verabscheuen das, und das muss bestraft werden. Aber das Strafausmaß sollte bei jeglicher Grabschändung gleich bemessen werden. Eine Gräberschändung ist etwas Abscheuliches, und da sollte man


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll58. Sitzung / Seite 233

beim Strafausmaß nicht aufgrund der Konfession oder der Herkunft des Toten differenzieren, sondern für alle Gräberschändungen die gleiche Höhe vorsehen. Man kann das Strafausmaß erhöhen, darüber kann man diskutieren, aber es muss für alle gleich hoch sein. Grabschändung ist etwas, was bestraft gehört. (Beifall beim BZÖ.)

19.41


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Ich weise den Antrag 639/A dem Verfassungsausschuss zu.

19.41.5913. Punkt

Erste Lesung: Antrag der Abgeordneten Mag. Dr. Wolfgang Zinggl, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Rückgabe von Kunstgegenständen aus den Österreichischen Bundesmuseen und Sammlungen und das Gesetz vom 1. August 1895 über das gerichtliche Verfahren in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten geändert werden (643/A)

Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Wir gelangen nun zum 13. Punkt der Tagesordnung.

Wir gehen in die Debatte ein.

Als Erster erhält der Antragsteller, Herr Abgeordneter Dr. Zinggl, das Wort. Redezeit: 4 Minuten. – Bitte.

 


19.42.29

Abgeordneter Mag. Dr. Wolfgang Zinggl (Grüne): Frau Präsidentin! Es geht beim vorliegenden Punkt um das Restitutionsgesetz. Seit 1998 gibt es ein halbwegs funk­tionierendes Restitutionsgesetz. 60 Jahre nachdem der nationalsozialistische Horror begonnen hat, hat sich die Republik endlich dazu bekannt, dass die Museen ihre Kunstschätze, die ihnen gar nicht gehören, wieder an die ursprünglichen Eigentümer zurückgeben, denen sie im Nationalsozialismus entzogen wurden. Jetzt, zehn Jahre danach, also 2008, stellen wir doch ganz deutliche Lücken in diesem Gesetz fest, und wir hoffen, dass wir diese gemeinsam schließen können.

Wenn zum Beispiel Kunstgegenstände vor 1938 in Deutschland entzogen wurden und dann an österreichische Museen weiterverkauft oder auch geschenkt wurden, dann sind das unserer Ansicht nach auch Restitutionsfälle.

Aber es geht auch um andere Dinge, wie zum Beispiel um Sammelgegenstände, die nichts mit Kunst zu tun haben, beispielsweise um Mineraliensammlungen oder um Spielzeugautos. Da gilt genau das Gleiche. Da müssten wir überlegen: Warum gilt das Gesetz nur für Grafiken, für Skulpturen, für Kunst? Unserer Meinung nach muss es weit darüber hinaus gehen.

Und: Es gibt vor allen Dingen Umgehungen wie zum Beispiel bei der Sammlung Leopold. Sie haben das sicher alle verfolgt. Die Sammlung Leopold ist kein Bundes­museum, aber sie ist de facto ein Bundesmuseum, weil sie wie ein Bundesmuseum agiert. 160 Millionen € hat die Republik Österreich für den Sammlungsbestand erwor­ben und in die Stiftung eingebracht. Österreich hat für die Sammlung Leopold ein Gebäude im MuseumsQuartier errichtet. 50 Prozent der Vorstandsmitglieder sind Dele­gierte der Republik aus den Ministerien und der Vorsitzende ist auch ein Dele­gierter


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll58. Sitzung / Seite 234

aus dem Ministerium. Österreich ist Letztbegünstigter der Stiftung und die Sammlung Leopold beziehungsweise die Stiftung unterliegt der Prüfung des Rech­nungs­hofes.

Also wenn das nicht eine Tarnung ist, wenn da nicht eine Privatstiftung vorgetäuscht wird, wo eigentlich ein Bundesmuseum mehr oder weniger agiert, dann weiß ich nicht.

Der Staat trägt hier jedenfalls die volle Verantwortung. Wenn mit seinem Geld geraubte Kunstwerke gekauft werden, dann muss er, wenn er es schon nicht weiß oder wenn er vorgibt, es nicht gewusst zu haben, wenigstens in dem Augenblick, wo dies klar wird, diese zurückgeben und kann sich da nicht verstecken.

Es geht um den Umgang der Republik mit dem Unrecht der Vergangenheit. Da kann man nicht mit „wenn, dann, aber ...“ und „da haben wir noch ...“ agieren und auf die Verfassung und das Privatrecht hinweisen. So geht das nicht! Wenn wir, zumindest als Kollektiv, einen Teil dieses Unrechts wieder rückgängig machen wollen – eh nur einen ganz kleinen Teil –, dann können wir nicht so agieren. Wir können da nicht mit Um­gehungen arbeiten. Und eine Umgehung ist es natürlich auch dann, wenn zwar restituiert wird, wenn ein Kunstgegenstand zurückerstattet wird, aber gleichzeitig eine Ausfuhrsperre verhängt wird, sodass die Erben, die eigentlichen Besitzer das Rückerstattete gar nicht verfrachten können, beispielsweise nach London oder wo auch immer hin, und wenn dann noch dazu Lagergebühren in immenser Höhe verrech­net werden, müssen die Erben auf die Kunstwerke verzichten und den Kunstgegen­stand billigst an das Museum zurückverkaufen.

Diese Gesetzeslücken, diese Umgehungen haben wir entdeckt und wir hoffen, gemeinsam die Lücken zu schließen. Ja, ich hoffe, dass Sie diesem Initiativantrag zustimmen oder dass wir alle gemeinsam eine Regierungsvorlage erarbeiten. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)

19.46


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Als Nächste zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Mag. Muttonen. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


19.46.29

Abgeordnete Mag. Christine Muttonen (SPÖ): Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ja, Kollege Zinggl, 1998 wurde ein für die Aufarbeitung der österreichischen Ge­schichte wichtiger Schritt gesetzt, und zwar wurde mit den Stimmen aller Parla­ments­fraktionen das geltende Restitutionsgesetz beschlossen, um Kunstgegen­stände aus den österreichischen Bundesmuseen und Sammlungen, die im Zuge oder in Folge der NS-Gewaltherrschaft in das Eigentum des Bundes gelangt sind, an die ursprüng­lichen Besitzer beziehungsweise an deren Rechtsnachfolger zurückzugeben. Um diesem gesetzlichen Auftrag auch nachkommen zu können, wurde eine Kommission für Provenienzforschung eingerichtet, die in den letzten Jahren – und das möchte ich an dieser Stelle schon betonen – sehr viel geleistet hat. Ihre Aufgabe ist es, die Bestände der Bundesmuseen systematisch zu erforschen. Nachlesen können Sie das in den jährlichen Berichten an den Nationalrat, die dann auch im Kulturausschuss debattiert werden können.

Es ist keine Frage, die Restitution ist eine historische Pflicht. Daher ist es nach mittler­weile zehn Jahren ein guter Zeitpunkt, Bilanz zu ziehen und zu prüfen, ob das bestehende Restitutionsgesetz weiter verbessert werden kann. Bundesministerin Schmied hat im März dieses Jahres gemeinsam mit dem Vorsitzenden des Restit­utions­beirates Clemens Jabloner Maßnahmen zur Verbesserung der Restitution des Bundes präsentiert, die auch eine Novellierung des bestehenden Restitutionsgesetzes umfassen sollen.


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll58. Sitzung / Seite 235

Ein wichtiges Anliegen für mich ist in diesem Zusammenhang unter anderem auch die Beschleunigung der Dauer der Rückgabeverfahren, die diese Novelle zur Folge haben sollte. Ein Entwurf für die Novelle wird demnächst in Begutachtung gehen. Ich hoffe sehr, dass dieser dann auch wieder alle Parteien zustimmen werden.

Lassen Sie mich nun zur aktuellen Diskussion um das Leopold Museum etwas sagen, auf die Ihr Antrag, Herr Kollege Zinggl, abzielt. Zunächst – und das ist für mich vor­dring­lich – ist Klarheit über die Herkunft der Kunstwerke der Stiftung Leopold gefordert. Die Vorwürfe, die da im Raum stehen, müssen geklärt werden. Bundesministerin Schmied hat die dafür erforderlichen Schritte eingeleitet, nämlich die Bestände der Stiftung durch zwei unabhängige und vom Bund bezahlte Forscher prüfen zu lassen. Die mittlerweile erfolgte Einigung mit der Stiftung Leopold über eine unabhängige Einrichtung zur weiteren Erforschung der Provenienzen der Kunstgegenstände ist ein wichtiger Schritt im Interesse der Stiftung und auch der Republik und auch der Nach­kommen oder möglichen Eigentümer.

Ob und in welcher Form die Stiftung Leopold tatsächlich in das Restitutionsgesetz einbezogen werden kann ist eine komplexe juristische Frage. Ich persönlich bin auch nicht ganz überzeugt, dass der vom Kollegen Zinggl in seinem Antrag vorgeschlagene Weg tatsächlich gangbar wäre und Bestand hätte. Die verfassungsrechtlichen Fragen, die hier berührt werden, sind präzise und sorgfältig zu prüfen, und aus diesem Grund wurde von Ministerin Schmied eine interministerielle Arbeitsgruppe eingesetzt. Ich glaube, das ist ein ganz wichtiger Punkt, denn es soll wirklich sorgfältig geprüft werden, wie man hier vorgehen kann, damit ein zukünftiges Gesetz auch Bestand hat.

Die Arbeitsgruppe ist beauftragt zu prüfen, ob und welche Möglichkeiten für eine gesetzliche Regelung der Restitutionsangelegenheiten der Stiftung Leopold bestehen, und diese Ergebnisse sind abzuwarten, um eine Lösung zu finden, die von Dauer ist. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

19.50


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Morak. Ebenfalls 3 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


19.51.04

Abgeordneter Franz Morak (ÖVP): Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Kolleginnen und Kollegen, eigentlich ist bereits alles gesagt. Lassen Sie mich nur ein paar Sätze ergänzen. Danke meiner Vorrednerin, denn ich glaube, es wurde hier relativ umfassend der Stand der Verhandlungen wiedergegeben.

Lassen Sie mich noch sagen, die Republik ist sich, so glaube ich, ihrer Verantwortung ihrer Vergangenheit gegenüber ziemlich bewusst. Dieser Bewusstwerdungsprozess ist natürlich mit der Zeit intensiver geworden. In den letzten Jahren, vor allem in den letzten zehn Jahren, würde ich sagen, ist hier einiges passiert, von 1995 an unter ver­schiedenen Regierungen. Es war 1995, als wir den Nationalfonds ins Leben gerufen haben, eine rot-schwarze Regierung am Werk. All die Gesetze, die Sie angesprochen haben, wurden in der Zeit einer schwarz-blauen Koalition beschlossen, und jetzt sind wir dabei, den nächsten Schritt zu tun.

Die Verhandlungen in der Causa Leopold sind im Gange. Mit einer interministeriellen Kommission sind wir dabei, zwischen Finanzministerium und Bundesministerium für Unterricht und Kultur einen gangbaren Weg zu finden und eine Einigung zu erzielen. Die Äußerungen, die Leopold in letzter Zeit getan hat, lassen hoffen. Wir sagen aber auch, selbstverständlich ist es nicht so, Herr Zinggl, wie Sie gesagt haben, eine Stiftung ist eine Stiftung ist eine Stiftung, und selbstverständlich ist das ein schwieriges


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll58. Sitzung / Seite 236

juristisches Problem. Die Frau Bundesminister hat sich in dieser Hinsicht geäußert: Jawohl, es gibt eine moralische Verantwortung. Auf der anderen Seite gibt es aber auch ein komplexes juristisches Problem. Und die Frau Bundesminister hat – und dafür sind wir ihr dankbar – in die Kulturdiskussion das Wort „faktenbasiert“ eingeführt.

In diesem Sinne sind wir auf einem guten Wege, und auch was die Kommission betrifft, die das Leopold Museum in Bezug auf die Provenienz untersuchen soll, sind wir auf einem guten Weg. Wir werden die Ergebnisse abwarten und uns wieder hier finden, um darüber zu diskutieren. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abge­ordneten der SPÖ.)

19.53


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Kurzmann. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


19.53.24

Abgeordneter Dr. Gerhard Kurzmann (FPÖ): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Freiheitliche Partei wird diesem Enteignungsgesetz nicht zustimmen. Der Eindruck, der manchmal vermittelt wird, dass nämlich im Bereich der Restitution bisher nichts oder fast nichts getan worden wäre, ist objektiv falsch. Richtig ist vielmehr, dass in der Vergangenheit, und zwar schon ab 1945, sehr viel getan worden ist, um die Opfer der durch die Nationalsozialisten Vertriebenen zu entschädigen.

Das lässt sich durch Fakten leicht belegen. Es hat 1995 den Nationalfonds der Republik Österreich gegeben. In der Zwischenzeit haben sich dort 30 000 Antragsteller gemeldet, und dieser Fonds ist mit 150 Millionen € dotiert. Im Jahre 2001 wurde zu einer endgültigen Abgeltung von Vermögensverlusten von NS-Opfern ein Betrag von 150 Millionen US-Dollar beschlossen. Es gab darüber hinaus den Allgemeinen Ent­schädigungs­fonds, der mit 210 Millionen € dotiert ist, und es gab die sogenannte Naturalrestitution. Das war die Rückgabe von öffentlichem Vermögen durch die Bundesländer, aber auch durch den Bund.

Es erfolgte im Jahr 2000 die Einrichtung des sogenannten Versöhnungsfonds, eines Fonds, der von der österreichischen Wirtschaft gespeist worden ist. In diesen Fonds sind zirka 350 Millionen € geflossen, und diese Mittel sind ehemaligen Zwangsarbeitern zugute gekommen.

Schon unmittelbar nach dem Kriegsende, nämlich im Jahr 1945 wurden zahlreiche Ge­setze zur Rückgabe von Eigentum und Vermögen beschlossen. So wurden zwischen dem Jahr 1945 und dem Jahr 1948 – das ist in der Diskussion bisher völlig unter­gegangen – insgesamt 13 500 Objekte zurückgestellt. Es hat im Jahr 1969 und im Jahr 1985 zwei Kunstrückgabegesetze gegeben. Und 1998 – das wurde bereits erwähnt – hat der österreichische Nationalrat ein Gesetz zur Kunstrestitution beschlos­sen, und im Bundesministerium für Kunst, Unterricht und Kultur ist eine eigene Kom­mission zur Provenienzforschung eingerichtet worden.

Lassen Sie mich noch darauf hinweisen, weil wir in dieser Diskussion auch auf die Sammlung Leopold zu sprechen gekommen sind, dass wir Freiheitlichen uns zur europäischen Rechtstradition bekennen. Wer etwas gutgläubig erworben hat oder es 30 Jahre lang rechtmäßig in seinem Besitz gehabt hat, der soll nicht enteignet werden. Die USA haben da eine etwas andere Tradition, wir wissen das. Wir wollen aber nicht den US-amerikanischen Justizimperialismus nach Österreich importieren! (Beifall bei der FPÖ.)

19.56


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemel­det. Die Debatte ist geschlossen.


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll58. Sitzung / Seite 237

Ich weise den Antrag 643/A dem Verfassungsausschuss zu.

19.56.5514. Punkt

Erste Lesung: Antrag der Abgeordneten Heinz-Christian Strache, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Besteuerung des Einkommens natürlicher Personen (Einkommensteuer­ge­setz 1988 – EStG 1988), StF: BGBl. Nr. 400/1988, zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 44/2008, geändert wird (683/A)

 


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Wir gelangen nun zum 14. Punkt der Tagesordnung.

Wir gehen in die Debatte ein.

Als erster Redner erhält zunächst der Antragsteller, Herr Klubobmann Strache, für 3 Minuten das Wort. – Bitte.

 


19.57.15

Abgeordneter Heinz-Christian Strache (FPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Viel Zeit ist leider Gottes nicht mehr, aber ich denke, dass es notwendig wäre, gerade im Bereich der Alleinverdienerabsetzbeträge doch einige Verbesserungen vorzunehmen. Ich glaube, prinzipiell ist die Staffelung nach der Anzahl der Kinder in diesem Bereich der richtige Weg. Das ist unser Ansatz. Damit wollen wir auch sicherstellen, dass familienpolitisch der Weg auch in die richtige Richtung weiter fortgesetzt wird, nämlich in Richtung Familiensteuersplitting. Ich sage das ganz offen. Das ist mit Sicherheit der richtige Weg, denn wenn heute jemand viele Kinder hat – und Kinder sind natürlich auch ein Geschenk für die Gesellschaft –, dann soll er auch unterstützt werden und soll er auch steuerpolitisch entlastet werden. Das ist unser Ansatz.

Nicht zu Unrecht haben auch Zeitungen darüber berichtet, dass man heutzutage in unserer Gesellschaft verkürzt durchaus sagen kann: Wer Kinder hat, zahlt oftmals drauf. Und wir müssen hier Änderungen vornehmen, von Kinderlosen hin zur Familie, sprich: zu kinderreichen Familien, denn: Wenn man Kinder hat, leistet man auch etwas für unsere Gesellschaft. Man sorgt für die Kinder, zieht diese groß, und damit sind auch große Kosten verbunden, aber zum Glück gibt es dann auch irgendwann wieder Steuerzahler für unsere Gesellschaft. Und das wollen wir gefördert wissen. Daher, so glaube ich, ist es auch notwendig, in diesen Bereichen einige weitere Verbesserungen umzusetzen, die wir in diesem Antrag formuliert haben, aus dem klar hervorgeht, dass man auch bei der Zuverdienstgrenze in diesem Bereich eine Erhöhung vornehmen sollte, damit den Partnern, die zu Hause beim Kind sind und dazuverdienen wollen, das auch ermöglicht wird.

Das haben wir in den Antrag eingeflochten, und den Rest werden wir im Ausschuss eingehender behandeln. Deshalb erspare ich es mir, das näher zu erläutern, weil heute auch die Zeit dafür nicht ausreicht. (Beifall bei der FPÖ.)

19.59


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Als Nächste zu Wort gelangt Frau Abge­ordnete Rinner. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


19.59.42

Abgeordnete Sylvia Rinner (SPÖ): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! – Herr Strache, auch jemand, der keine Kinder hat, leistet etwas für die Gesellschaft! (Beifall bei der SPÖ.)


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll58. Sitzung / Seite 238

Auf der Tagesordnung steht heute der Antrag über die Anpassung der Absetzbeträge für Alleinverdiener und Alleinerzieher gemäß § 33 EStG als Förderung für Familien. Sie argumentieren in diesem Antrag mit der inflationsbedingten Preissteigerung der letzten Jahre und meinen, dass die Anpassung mit einer Erhöhung von rund 11 Prozent erfolgen sollte.

Ich kann Ihrer Begründung dahin gehend folgen, stelle aber trotzdem fest, dass das einen Vorgriff auf die kommende Steuerreform darstellen würde. Und ob das klug ist, sei dahingestellt. Ein Stückchen des Kuchens abzuschneiden, wenn er noch im Backrohr ist, ist vielleicht doch etwas zu früh.

Die Signalwirkung für Familienförderung mit AlleinverdienerInnen und AlleinerzieherIn­nen – im klassischen Sinn mit Vater, Mutter, Kind; bis hin zur Patchwork-Familie – geht doch an der Realität etwas vorbei, würde ich sagen.

Familienförderung bedeutet die Möglichkeit, Beruf und Familie besser zu vereinbaren, so zum Beispiel mit einer Elternteilzeit. Eltern sollen nach der Geburt ihres Kindes die Arbeitszeit auf die neue Familiensituation abstimmen können.

Familienförderung, wie sie heute benötigt wird, heißt aber auch Ausbau von Kinder­betreuungseinrichtungen. Ein gutes Angebot an Kinderbetreuungseinrichtungen bringt mehr Frauen in Beschäftigung und hilft somit auch, den Wohlstand unseres Landes abzusichern.

Mehr als die Hälfte der Frauen, nämlich 51 Prozent, sagen, dass die Österreicherinnen sicher mehr Kinder bekommen würden, wenn Familie und Beruf leichter zu vereinbaren wären; weitere 21 Prozent glauben das auch eher. Den Zusammenhang zwischen Kinderbetreuungsquoten und Geburtenraten bestätigen viele Studien, auch solche von EU und OECD. In Ländern mit hohen Kinderbetreuungsquoten werden mehr Kinder geboren als in Ländern, in denen es weniger gut ausgebaute Kinderbetreuungsplätze gibt.

Sie sehen also, sehr geehrte Damen und Herren, wir haben noch einen weiten Weg vor uns. Familienförderung ist ein sehr umfangreiches Thema – heißt aber nicht, etwas Geld in die Hand zu nehmen und im Gießkannenprinzip auszuteilen.

Familienförderung ist auch kein Schlagwort, sondern muss ernsthaft vorbereitet wer­den. (Beifall bei der SPÖ.)

20.02


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Wöginger. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


20.02.45

Abgeordneter August Wöginger (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Hohes Haus! Inhaltlich gibt es Übereinstimmungen mit diesem Antrag. Wir wollen auch eine steuerliche Entlastung für Familien mit Kindern; das ist uns wichtig, das ist auch für uns die Zielgruppe. Positiv finde ich auch, dass im Antrag die letzte Steuerreform erwähnt ist, nämlich die Kinderzuschläge zum Alleinverdienerabsetzbetrag in gestaffelter Höhe, je nach Anzahl der Kinder. Auch die kommende Steuerreform muss einen Schwer­punkt in diese Richtung haben.

Erwähnen möchte ich auch noch, dass es zwischenzeitlich, also von der letzten Steuer­reform bis jetzt, positive Maßnahmen in diesem Bereich gegeben hat, so zum Beispiel die Anhebung der Familienbeihilfe bei mehreren Kindern, das Babypaket et


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll58. Sitzung / Seite 239

cetera. Die Wahlmöglichkeit, was das Kinderbetreuungsgeld anlangt, kann man zwar als kleineren, jedoch wichtigen Schritt in der Familienpolitik betrachten.

Die Steuerreform, die mit 1. Jänner 2010 kommen wird, wird einen wesentlichen Teil in Bezug auf Familienentlastung mit sich bringen. Ein weiterer Vorschlag der Öster­reichischen Volkspartei hiefür wäre ein Familiensplitting nach einem Modell, wo es um einen ... (Abg. Strache: Davon seid ihr doch längst abgekommen!) – Nein, sind wir nicht, Herr Kollege Strache! (Abg. Strache: Das habt ihr doch schon längst über Bord geworfen!)

Jedenfalls: Über einen Absetzbetrag von rund 5 000 € pro unversorgtem Familien­mitglied wird man diskutieren müssen; das ist unser Vorschlag. Diskutieren müssen wird man auch über die steuerliche Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten. So stellen uns wir von der ÖVP eine Steuerreform vor: als spürbare Entlastung für die Familien.

Abschließend zu diesem Themenbereich. Hiefür steht ein Gesamtvolumen von 3 Milliarden € zur Verfügung, und das wird eingehalten werden. 300 Millionen € davon sind ja praktisch bereits durch das Inflationsbekämpfungspaket im Niedrigstlohnbereich ausgegeben. Deshalb wird man auch darüber diskutieren müssen, ob man nicht in Form einer eventuellen Glücksspielsteuer zusätzliche Mittel für den Familienbereich lukrieren kann. Ein diesbezüglicher Vorschlag liegt auf dem Tisch; ich halte das für diskussionswürdig. Jedenfalls meine ich, dass wir auf diesem Weg weitergehen müs­sen.

Herr Kollege Strache, Ihr Antrag wird dann – sinngemäß – sicherlich mit unserer Steuerreform mit erledigt sein. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ. – Ironische Heiterkeit des Abg. Strache.)

20.05


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Mag. Rossmann. 3 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

 


20.05.13

Abgeordneter Mag. Bruno Rossmann (Grüne): Frau Präsidentin! Hohes Haus! Herr Kollege Strache, Sie müssen sich schon entscheiden, was Sie wollen: Einmal bringen Sie, wie heute, einen Antrag auf Erhöhung des AlleinerzieherInnenabsetzbetrages ein, ein anderes Mal bringen Sie hingegen einen Antrag auf Familiensplitting ein. Wo liegt jetzt in Wirklichkeit Ihr Schwerpunkt? Wäre es nicht sinnvoll, wenn Sie sich einmal überlegen würden, was Sie wollen – und das in ein Gesamtkonzept zu gießen, um zu sehen, wohin die Reise wirklich geht? (Abg. Strache: Es geht um eine rasche Verbesserung!) – Schauen wir uns das einmal an, ob das eine „rasche Verbesserung“ ist und in wessen Sinne das überhaupt ist.

Schauen wir uns diesen AlleinverdienerInnenabsetzbetrag im Steuerrecht an, insbe­sondere aus der Gender-Perspektive. Was bedeutet denn das aus der Gender-Perspektive heraus? (Abg. Lutz Weinzinger: Was ist die „Gender-Perspektive“?) – Herr Kollege Weinzinger, Sie wollen das nicht verstehen, aber das ist so: Aus der Gender-Perspektive heraus wird damit das patriarchale Familienbild vergangener Jahr­hunderte einzementiert. (Beifall bei den Grünen. – Neuerlicher Zwischenruf des Abg. Lutz Weinzinger.)

Ich denke, es wäre höchst an der Zeit, und es wäre die Steuerreform, die vor uns liegt, auch dazu zu nützen, das Steuerrecht im Hinblick auf Gender-Gerechtigkeit zu durchforsten (Beifall bei den Grünen) und nach innovativen und neuen Lösungen zu


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll58. Sitzung / Seite 240

suchen – nicht aber, die Reise ins vergangene Jahrtausend anzutreten, wie Sie von der FPÖ das mit Ihrem Antrag teilweise jetzt, jedenfalls aber mit Ihrem Antrag betreffend Familiensplitting getan haben.

Wenn man schon über steuerliche Maßnahmen für Menschen mit Kindern nachdenkt, wäre es doch sinnvoll, Anreize zu setzen, die in Richtung partnerschaftlicher Kinder­betreuung gehen. Wir von den Grünen haben ja bereits vor längerer Zeit ein Modell präsentiert, einen steuerlichen Absetzbetrag für die partnerschaftliche Aufteilung von Kinderbetreuungsarbeit: mit dem Ziel, erstens die Beteiligung von Männern an der Kinderbetreuung zu erhöhen – ich glaube, das ist ein längst fälliger Schritt –, und zweitens mit dem Ziel der Überwindung des patriarchalen Familienmodells, das Sie von der FPÖ mit diesem Antrag, aber auch mit dem Antrag betreffend Familiensplitting fördern wollen. (Zwischenrufe bei der FPÖ.) – Jawohl, mit Ihrem Antrag auf das Familiensplitting.

Ich verweile jetzt noch ein Moment beim Thema Familiensplitting. Die ÖVP hat sich davon teilweise schon verabschiedet – und nennt das jetzt „Familiensplitting nach österreichischem Zuschnitt“, was immer das sein soll. Entscheiden auch Sie sich: Wollen Sie ein Familiensplitting haben – oder wollen Sie einen innovativen Weg be­schreiten? Das werden wir uns genau anschauen, und wir werden ja auch Gelegenheit haben, das in den nächsten Wochen beziehungsweise Monaten im Zusammenhang mit der Steuerreform 2010 ausführlich zu diskutieren.

Was das von Ihnen, Herr Kollege Strache, geforderte Familiensplitting betrifft: Wen begünstigen Sie denn mit diesem Familiensplitting? – Die Wohlhabenden in der Gesellschaft? – (Abg. Strache: Die Kinder!) – Die Kinder nicht! (Abg. Strache: Die „bösen“ Kinder werden berücksichtigt!) – Auch Kinderlose. Sie begünstigen mit diesem Modell die Besserverdienenden.

Und was tun Sie mit diesem Modell noch? – Sie halten die Frauen vom Arbeitsmarkt fern. (Abg. Strache: Ganz schlimm!) Und das passt wirklich nicht ins 21. Jahr­hundert! – Vielen Dank. (Beifall bei den Grünen. – Zwischenrufe bei der FPÖ.)

20.09


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Haubner. Gesetzliche Restredezeit: 1 Minute. – Bitte.

 


20.09.20

Abgeordnete Ursula Haubner (BZÖ): Frau Präsidentin! Hohes Haus! Die Anhebung des AlleinverdienerInnenabsetzbetrages, gestaffelt nach der Zahl der Kinder, war eine großartige und wichtige Maßnahme im Rahmen der Steuerreform 2005, die auf Initiative des BZÖ eingeführt wurde. (Beifall beim BZÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)

Die Entlastung für die Familien muss jetzt weiter gehen – auch aufgrund der hohen Teuerungswelle, auch aufgrund der hohen Belastungen!

Wir können dem nur zustimmen, dass zumindest jetzt eine Inflationsanpassung diese Maßnahme betreffend durchgeführt wird. – Danke. (Beifall beim BZÖ.)

20.09


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Zu Wort ist niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Ich weise den Antrag 683/A dem Finanzausschuss zu.


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll58. Sitzung / Seite 241

Damit ist die Tagesordnung erschöpft.

20.10.14Einlauf

 


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Ich gebe noch bekannt, dass in der heutigen Sitzung die Selbständigen Anträge 710/A bis 733/A eingebracht wurden.

Ferner sind die Anfragen 4242/J bis 4279/J eingelangt.

*****

Die nächste Sitzung des Nationalrates berufe ich für Donnerstag, den 8. Mai 2008, um 9 Uhr ein. Die Tagesordnung ist der im Saal verteilten schriftlichen Mitteilung zu entnehmen. Die Sitzung wird mit einer Fragestunde eingeleitet werden.

Diese Sitzung ist geschlossen.

20.10.52Schluss der Sitzung: 20.11 Uhr

 

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