Parlament Österreich

 

 

 

Stenographisches Protokoll

 

 

 

 

 

2. Sitzung des Nationalrates der Republik Österreich

 

XXVI. Gesetzgebungsperiode

 

Mittwoch, 13. Dezember 2017

 

 


Stenographisches Protokoll

2. Sitzung des Nationalrates der Republik Österreich

XXVI. Gesetzgebungsperiode       Mittwoch, 13. Dezember 2017

Dauer der Sitzung

Mittwoch, 13. Dezember 2017: 10.03 – 13.16 Uhr

*****

Tagesordnung

1. Punkt: Erste Lesung: Antrag der Abgeordneten Mag. Christian Kern, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeitsmarktpolitik-Finan­zierungsgesetz geändert wird (5/A)

2. Punkt: Erste Lesung: Antrag der Abgeordneten Angela Lueger, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz vom 24. Oktober 1967 betreffend den Familienlastenausgleich durch Beihilfen (Familienlas­tenaus­gleichs­gesetz 1967) geändert wird (7/A)

3. Punkt: Erste Lesung: Antrag der Abgeordneten Kai Jan Krainer, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Körperschaftsteuergesetz 1988 (KStG 1988), das Unternehmensgesetzbuch und das Arbeitsvertragsrechts-Anpas­sungs­gesetz (AVRAG) geändert wird (Gewinnverschiebungs-Bekämpfungsgesetz) (8/A)

4. Punkt: Erste Lesung: Antrag der Abgeordneten Wolfgang Katzian, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Steigerung der Energieeffizienz bei Unternehmen und dem Bund (Bundes-Energie­effizienz­ge­setz – EEffG) geändert wird (EEffG-Novelle 2017) (12/A)

5. Punkt: Wahl von Ausschüssen

*****

Inhalt

Nationalrat

Angelobung des Abgeordneten Mag. Harald Stefan .................................................... 9

Personalien

Verhinderungen ................................................................................................................ 9


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll2. Sitzung, 13. Dezember 2017 / Seite 2

Geschäftsbehandlung

Redezeitbeschränkung nach Beratung in der Präsidialkonferenz gemäß § 57 Abs. 3 Z 2 der Geschäftsordnung .......................................................................................................... 32

Verlesung der vorgesehenen Fassung eines Teiles des Amtlichen Protokolls dieser Sitzung durch Präsidentin Doris Bures .............................................................................................. 62

Genehmigung des verlesenen Teiles des Amtlichen Protokolls .................................. 63

Aktuelle Stunde (1.)

Thema: „Sicherheitspolizeiliche Maßnahmen zur Abwehr möglicher ter­roris­tischer Aktivitäten angesichts der Bedrohungslagen in Europa“ ............................................................ 9

RednerInnen:

Werner Amon, MBA ....................................................................................................... 9

Bundesminister Mag. Wolfgang Sobotka ...........................................................  12, 28

Eva-Maria Himmelbauer, BSc ................................................................................ ..... 14

Angela Lueger ......................................................................................................... ..... 15

Dr. Walter Rosenkranz ........................................................................................... ..... 17

Mag. Dr. Matthias Strolz ......................................................................................... ..... 18

Dr. Alma Zadić, LL.M .................................................................................................... 20

Efgani Dönmez, PMM ............................................................................................. ..... 21

Dr. Johannes Jarolim ............................................................................................. ..... 22

Mag. Günther Kumpitsch ....................................................................................... ..... 24

Dr. Nikolaus Scherak, MA ...................................................................................... ..... 25

Dr. Alfred J. Noll ..................................................................................................... ..... 27

Ausschüsse

Zuweisungen .........................................................................................  29, 40, 47, 55, 61

5. Punkt: Wahl von Ausschüssen .................................................................................. 61

Verhandlungen

1. Punkt: Erste Lesung: Antrag der Abgeordneten Mag. Christian Kern, Kollegin­nen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz geändert wird (5/A)                    33

RednerInnen:

Mag. Christian Kern ................................................................................................ ..... 33

Karl Nehammer, MSc .............................................................................................. ..... 35

Josef Muchitsch ...................................................................................................... ..... 36

Ing. Robert Lugar ......................................................................................................... 37

Mag. Gerald Loacker .................................................................................................... 38

Daniela Holzinger-Vogtenhuber, BA .................................................................... ..... 39

Zuweisung des Antrages 5/A an den Finanzausschuss ................................................. 40

2. Punkt: Erste Lesung: Antrag der Abgeordneten Angela Lueger, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz vom 24. Oktober 1967 betreffend den Familienlastenausgleich durch Beihilfen (Fami­lienlastenausgleichsgesetz 1967) geändert wird (7/A) ................ 40

RednerInnen:

Gabriele Heinisch-Hosek ....................................................................................... ..... 40

Mag. Michaela Steinacker ...................................................................................... ..... 42


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll2. Sitzung, 13. Dezember 2017 / Seite 3

Ulrike Königsberger-Ludwig ................................................................................. ..... 43

Anneliese Kitzmüller .............................................................................................. ..... 44

Claudia Gamon, MSc (WU) .......................................................................................... 45

Daniela Holzinger-Vogtenhuber, BA .................................................................... ..... 46

Zuweisung des Antrages 7/A an den Finanzausschuss ................................................. 47

3. Punkt: Erste Lesung: Antrag der Abgeordneten Kai Jan Krainer, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Körperschaft­steuer­gesetz 1988 (KStG 1988), das Unternehmensgesetzbuch und das Arbeitsver­tragsrechts-Anpassungsgesetz (AVRAG) geändert wird (Gewinnverschiebungs-Bekämpfungsgesetz) (8/A) ............................................................................................ 47

RednerInnen:

Kai Jan Krainer ....................................................................................................... ..... 47

Karlheinz Kopf ........................................................................................................ ..... 49

MMag. DDr. Hubert Fuchs ..................................................................................... ..... 50

Josef Schellhorn ..................................................................................................... ..... 51

Mag. Bruno Rossmann .......................................................................................... ..... 52

Mag. Andreas Schieder .......................................................................................... ..... 53

Zuweisung des Antrages 8/A an den Finanzausschuss ................................................. 55

4. Punkt: Erste Lesung: Antrag der Abgeordneten Wolfgang Katzian, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Steigerung der Energieeffizienz bei Unternehmen und dem Bund (Bundes-Ener­gieeffizienzgesetz – EEffG) geändert wird (EEffG-Novelle 2017) (12/A)          ............................................................................................................................... 55

RednerInnen:

Wolfgang Katzian ................................................................................................... ..... 55

Peter Haubner ......................................................................................................... ..... 56

Mag. Dr. Klaus Uwe Feichtinger ........................................................................... ..... 57

MMMag. Dr. Axel Kassegger ................................................................................. ..... 58

Michael Bernhard .................................................................................................... ..... 60

Dipl.-Ing. (FH) Martha Bißmann ............................................................................ ..... 60

Zuweisung des Antrages 12/A an den Verfassungsausschuss ..................................... 61

Eingebracht wurden

Bürgerinitiativen ........................................................................................................... 32

Bürgerinitiative betreffend „Ergänzung in der Straßenverkehrsordnung von 1960 in § 24 StVO zu den Ausnahmebestimmungen bei den Halte- und Parkverboten – Aufnahme der mobilen aufsuchenden Familienarbeit im Auftrag von Behörden“ (Ordnungsnummer 38)

Bürgerinitiative betreffend „einer grundsätzlichen Verbesserung der rechtlichen Stellung des Wachkörpers Justizwache und auch der persönlichen Sicherheit der Justizwachebediensteten im Dienst, sowie eine dringende und zeitgemäße Anpassung des Strafvollzugsgesetzes an aktuelle Erfordernisse und Aufgaben­stellungen“ (Ordnungsnummer 39)

Bürgerinitiative betreffend „Ergänzung des Postmarktgesetzes BGBl. I Nr. 123/2009“ (Ordnungsnummer 40)

Bürgerinitiative betreffend „Anhang 1 zum Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz UVP-G 2000 BGBl. Nr. 697/1993“ (Ordnungsnummer 41)


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll2. Sitzung, 13. Dezember 2017 / Seite 4

Berichte ......................................................................................................................... 30

Vorlage 1 BA: Monatserfolg Oktober 2017; BM f. Finanzen

Vorlage 2 BA: Bericht gemäß § 67 Abs. 4 BHG 2013 über die Ergebnisse des Beteiligungs- und Finanzcontrolling zum Stichtag 30. September 2017; BM f. Fi­nanzen

III-49: Bericht betreffend EU-Finanzbericht 2015 – Reihe BUND 2017/49; Rech­nungs­hof

III-50: Bericht betreffend Verkehrsdiensteverträge – Schiene – Reihe BUND 2017/50; Rechnungshof

III-51: Bericht betreffend Umsetzung der Gleichstellung im Rahmen der Wir­kungsorientierung im BKA, BMLFUW und BMVIT – Reihe BUND 2017/51; Rech­nungshof

III-52: Bericht betreffend Genderaspekte im Einkommensteuerrecht mit dem Schwerpunkt Lohnsteuer – Reihe BUND 2017/52; Rechnungshof

III-53: Bericht betreffend Katastrophenhilfe in Niederösterreich, Salzburg und Tirol – Reihe BUND 2017/53; Rechnungshof

III-54: Bericht betreffend Übersicht über die österreichische Haushalts­pla­nung 2018; BM f. Finanzen

III 55: Sonderbericht über Kinder und ihre Rechte in öffentlichen Einrichtungen; Volksanwaltschaft

III-56: Bericht betreffend Österreichischer Hochschulraum – Reihe BUND 2017/54; Rechnungshof

III-57: Bericht betreffend Forschung an der FH JOANNEUM Gesellschaft mbH und der Fachhochschule Kärnten – gemeinnützige Privatstiftung – Reihe BUND 2017/55; Rechnungshof

III-58: Bericht betreffend EU-Mittel unter dem Gesichtspunkt der Wirkungsorien­tierung – Reihe BUND 2017/56; Rechnungshof

III-59: Bericht betreffend Österreich Institut G.m.b.H. – Reihe BUND 2017/57; Rechnungshof

III-62: Bericht über die Aktivitäten der AMA-Marketing GesmbH (Geschäfts­jahr 2016) aufgrund der Entschließung des Nationalrates vom 8. Juli 2014 (29/E XXV. GP); BM. f. Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

III-63: Bericht betreffend den Gesamtbericht über den Einsatz besonderer Ermitt­lungsmaßnahmen im Jahr 2016; BM F. Justiz

III-71: Tätigkeitsbericht 2016 der Bundesstelle für Sektenfragen; BM f. Familien und Jugend

III-72: Bericht über die Tätigkeit der Arbeitsinspektion in den Jahren 2015 und 2016; BM f. Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

Unterrichtung gemäß Art. 50 Abs. 5 B-VG ................................................................ 30

Aufnahme der Verhandlungen über einen Vertrag zwischen der Republik Öster­reich und dem Königreich Marokko über die Überstellung verurteilter Personen


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll2. Sitzung, 13. Dezember 2017 / Seite 5

Anträge der Abgeordneten

Mag. Wolfgang Gerstl, Angela Lueger, Werner Herbert, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979, das Gehaltsgesetz 1956, das Vertragsbedienstetengesetz 1948, das Richter- und Staats­anwaltschaftsdienstgesetz, das Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz, das Land- und forst­wirtschaftliche Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz, das Landesvertragslehrperso­nen­gesetz 1966, das Land- und forstwirtschaftliche Landesvertragslehrper­sonen­ge­setz, das Pensionsgesetz 1965 und das Bundes-Personalvertretungsgesetz geändert werden (Dienstrechts-Novelle 2017) (16/A)

August Wöginger, Mag. Andreas Schieder, Heinz-Christian Strache, Mag. Dr. Matt­hias Strolz, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesverfassungsgesetz über die Begrenzung von Bezügen öffentlicher Funktionäre und das Bundesbezügegesetz geändert werden (17/A)

Mag. Andreas Schieder, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Pflanzenschutzmittelgesetz 2011 geändert wird (18/A)

Mag. Dr. Matthias Strolz, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundes(ver­fas­sungs)ge­setz, mit dem das Bundesgesetz über die Finanzierung politischer Parteien (Parteiengesetz 2012 – PartG) und das Bundesgesetz über Förderungen des Bundes für politische Parteien (Parteien-Förderungsgesetz 2012 – PartFörG) wird (19/A)

Josef Schellhorn, Kolleginnen und Kollegen betreffend die Streichung der steuer­lichen Begünstigung für Kohleverstromung (20/A)(E)

Dr. Irmgard Griss, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Gebührengesetz geändert wird (21/A)

Mag. Dr. Matthias Strolz, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988 geändert wird (22/A)

Claudia Gamon, MSc (WU), Kolleginnen und Kollegen betreffend Ausweitung der Bekanntgabepflicht und Veröffentlichung von Förderungen und Programmentgelt im Rahmen des Medienkooperations- und -förderungs-Transparenzgesetzes (MedKF-TG) (23/A)(E)

Dr. Irmgard Griss, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Gebührengesetz geändert wird (24/A)

Dr. Nikolaus Scherak, MA, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeinde Bürgerliche Gesetzbuch (ABGB), JGS 946/1811, sowie das Bundesgesetz über die eingetragenen Partnerschaft (Eingetragene Partnerschaft-Gesetz – EPG), BGBl. I 135/2009, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 59/2017, geändert wird (25/A)

Dr. Nikolaus Scherak, MA, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesver­fas­sungsgesetz, mit dem das Bundesverfassungsgesetz über die Rechte von Kindern geändert wird (26/A)

Josef Muchitsch, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Urlaubsgesetz geändert wird (27/A)

Dipl.-Ing. Georg Strasser, Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen betreffend natio­nale Machbarkeitsstudie und Aktionsplan zum Ausstieg von Glyphosat (28/A)(E)


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll2. Sitzung, 13. Dezember 2017 / Seite 6

Mag. Andrea Kuntzl, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Organisation der Universitäten und ihre Studien (Univer­sitätsgesetz 2002) geändert wird (29/A)

Dr. Angelika Winzig, Mag. Roman Haider, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem eine vorläufige Vorsorge für das Finanzjahr 2018 getroffen wird (Gesetzliches Budgetprovisorium 2018) und das Bundesfinanzrahmengesetz 2017 bis 2020 geändert wird (30/A)

Anfragen der Abgeordneten

Michael Bernhard, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Europa, Integration und Äußeres betreffend Mahnmal in Maly Trostinec (1/J)

Michael Bernhard, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend Verlegung des Umwelt­bun­des­amts nach Niederösterreich (2/J)

Michael Bernhard, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend Mahnmal in Maly Trostinec (3/J)

Dr. Nikolaus Scherak, MA, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Bildung betreffend Sokrates: Korruptionsverdacht im Vergabeverfahren Schülerdaten-Software (4/J)

Michael Bernhard, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landes­verteidigung und Sport betreffend Eurofighter Typhoon Betriebskosten pro Flugstunde (5/J)

Dr. Nikolaus Scherak, MA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Justiz betreffend Luxusbüro in der JA Simmering (6/J)

Dr. Nikolaus Scherak, MA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Justiz betreffend Ermittlungsverfahren wegen Verdachts der Untreue im Zusam­menhang mit Grundstücksverkäufen durch die Stadt Wien (7/J)

Dr. Nikolaus Scherak, MA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Justiz betreffend Ermittlungen zur Vergabe der Schülerdaten-Software durch das BMB (8/J)

Dr. Nikolaus Scherak, MA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien betreffend Bestellung von Richtern des Bundesverwaltungsgerichts (9/J)

Kai Jan Krainer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Gruppenbesteuerung (10/J)

Kai Jan Krainer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend einer statistischen Auswertung der „Anzeige gemäß § 121a Bundes­abga­benordnung (BAO) – Schenkungsmeldegesetz 2008“ nach Gegenstand der Zuwen­dungen (Übertragenes Vermögen) (11/J)

Sabine Schatz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Justiz betreffend mutmaßlicher Doppelmörder von Stiwoll bei Graz (12/J)

Sabine Schatz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betref­fend mutmaßlicher Täter von Stiwoll bei Graz (13/J)


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll2. Sitzung, 13. Dezember 2017 / Seite 7

Dr. Johannes Jarolim, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Justiz betreffend Ermittlungsschritte der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft in Sachen Puller/Fleischmann (14/J)

Herbert Kickl, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend Wiederbestellung des AMS-Vorstands (15/J)

Ing. Christian Höbart, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Justiz betreffend Herstellung von SPÖ-Werbemitteln durch Häftlinge in der Justizanstalt Korneuburg (16/J)

Josef Schellhorn, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend prolongierte Intransparenz von Vermögensstrukturen in Liechtenstein (17/J)

Josef Schellhorn, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Versteckte Schulden und Haftungen des Landes Niederösterreich (18/J)

Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Vereinbarkeit von PEPP mit österreichischen Regelungen zur betrieblichen Altersvorsorge (19/J)

Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend aufgegliedertes Aufkommen der Kapitalertragsteuer (20/J)

Mag. Dr. Klaus Uwe Feichtinger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend mutwillige Missachtung gesetzlicher Rahmenbedingungen und damit einhergehende Zerstörung des Umweltbundesamtes als bewährte ExpertInneninstitution zum Zweck der Wahl­kampfunterstützung für ÖVP-Landeshauptleute (21/J)

Michael Bernhard, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend Logistikzentrum Langenzers­dorf (22/J)

Michael Bernhard, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Familien und Jugend betreffend Postenschacherei im Familienministerium (23/J)

Dr. Johannes Jarolim, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Justiz betreffend Entscheidung der Weisungsbehörde zu einem Urteil & Unterstützung von Vorhaben der Richtervereinigung (24/J)

Michael Bernhard, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend Logistikzentrum Langen­zers­dorf (25/J)

Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Anzahl und Art der verhängten Verwaltungsstrafen nach dem neuen Gesichtsverhüllungsgesetz (26/J)

Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Ge­sundheit und Frauen betreffend Österreichs Bewerbung um die EMA (27/J)

Mag. Dr. Matthias Strolz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Bildung betreffend „Ausbau der elementaren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen“ (28/J)

Mag. Dr. Matthias Strolz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Familien und Jugend betreffend „Ausbau der elementaren Bildungs- und Betreuungs­einrichtungen“ (29/J)


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll2. Sitzung, 13. Dezember 2017 / Seite 8

Wolfgang Katzian, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wissen­schaft, Forschung und Wirtschaft betreffend der längst überfälligen Finanzierung des Fernwärme- und Fernkälteausbaus (30/J)

Douglas Hoyos-Trauttmansdorff, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landesverteidigung und Sport betreffend Maßnahmen zur Gleichstellung von Frauen und Männern im Sport (31/J)

Claudia Gamon, MSc (WU), Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft betreffend Kauf von Medizinstudiumsplätzen an der Paracelsus Universität (32/J)

Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend der Inserate des Bundeskanzleramts zur Bewerbung des Beschäftigungsbonus (33/J)

Josef Schellhorn, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Risiken der Carbon Bubble (34/J)

Zurückgezogen wurde die Anfrage der Abgeordneten

Michael Bernhard, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend Logistikzentrum Langen­zersdorf (22/J) (Zu 22/J)

 

 

 

 

 

 

 


 


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll2. Sitzung, 13. Dezember 2017 / Seite 9

10.03.38Beginn der Sitzung: 10.03 Uhr

Vorsitzende: Präsidentin Elisabeth Köstinger, Zweite Präsidentin Doris Bures.

*****

 


Präsidentin Elisabeth Köstinger: Die Sitzung ist eröffnet.

Die nicht verlesenen Teile des Amtlichen Protokolls der 1. Sitzung vom 9. November 2017 sind in der Parlamentsdirektion aufgelegen und wurden nicht beanstandet.

Als verhindert gemeldet sind die Abgeordneten Baumgartner, Grünberg, Brückl und Dipl.-Ing.in Doppelbauer.

10.03.48Angelobung

 


Präsidentin Elisabeth Köstinger: Wir kommen zur Angelobung des in der letzten Sitzung verhinderten Abgeordneten Mag. Harald Stefan.

Nach Verlesen der Gelöbnisformel durch die Schriftführung wird der neue Mandatar seine Angelobung mit den Worten „Ich gelobe“ zu leisten haben.

Ich ersuche nunmehr die Schriftführerin, Frau Abgeordnete Lueger, um die Verlesung der Gelöbnisformel.

 


10.04.10

Schriftführerin Angela Lueger: „Sie werden geloben unverbrüchliche Treue der Republik Österreich, stete und volle Beobachtung der Verfassungsgesetze und aller anderen Gesetze und gewissenhafte Erfüllung Ihrer Pflichten.“

10.04.14

 


Abgeordneter Mag. Harald Stefan (FPÖ): Ich gelobe.

 


Präsidentin Elisabeth Köstinger: Ich begrüße den Herrn Abgeordneten herzlich in unserer Mitte. (Allgemeiner Beifall.)

*****

Ich gebe bekannt, dass diese Sitzung von ORF 2 bis 13 Uhr live übertragen wird. ORF III wird diese Sitzung in voller Länge übertragen, wobei jener Teil der Sitzung, der über 19.40 Uhr hinausgeht, zeitversetzt gesendet wird.

10.04.59Aktuelle Stunde

 


Präsidentin Elisabeth Köstinger: Wir gelangen nun zur Aktuellen Stunde mit dem Thema:

„Sicherheitspolizeiliche Maßnahmen zur Abwehr möglicher terroristischer Aktivitäten angesichts der Bedrohungslagen in Europa“

Als Erster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Amon. Ich erteile ihm das Wort und mache darauf aufmerksam, dass die Redezeit 10 Minuten beträgt. – Bitte.

 


10.05.31

Abgeordneter Werner Amon, MBA (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Hohes Haus! Es ist zweifelsohne eine der ganz wesentlichen Aufgaben des Staates, für die Sicher-


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll2. Sitzung, 13. Dezember 2017 / Seite 10

heit seiner Bürgerinnen und Bürger zu sorgen, und zwar aller Bürgerinnen und Bürger, die sich innerhalb des Staatsgebiets aufhalten.

Österreich zählt Gott sei Dank zu den sichersten Ländern der Welt. Das ist aber nicht etwas, was selbstverständlich ist, sondern das ist etwas, was tagtäglich erarbeitet werden muss. Das muss erarbeitet werden durch die gesetzlichen Rahmen­bedin­gungen, aber auch durch die Kräfte unserer Exekutive, durch die Einsatzkräfte, durch alle polizeilichen Einrichtungen und natürlich auch durch die Justiz.

Ich bin heute fast in der Nachfolgerolle des Otto Pendl, aber ich glaube, es ist ange­bracht, wenn man am Beginn einer solchen Debatte einen großen Dank an alle Exekutivmitarbeiter zum Ausdruck bringt. (Allgemeiner Beifall.)

Wir legen Wert darauf, dass das Gewaltmonopol beim Staat liegt. Das Gewaltmonopol des Staates garantiert aber natürlich auch, dass die Menschenrechte in einem Land eingehalten und geachtet werden. Daher ist es unsere Polizei, die diese Men­schen­rechte tagtäglich garantieren muss und auch garantiert. Die Vorgängerin des jetzigen Innenministers hat, meiner Meinung nach zu Recht, immer wieder gesagt: Die Polizei ist daher die größte Menschenrechtsorganisation des Landes.

Wir haben – und ich denke, das ist wichtig – für unsere polizeilichen Einheiten die Ge­walt als Ultima Ratio, also als letztes Mittel des notwendigen Einsatzes, sichergestellt. Eigentlich ist es in all den Jahren und Jahrzehnten in Österreich gut gelungen, die Sicherheit innerhalb des Staatsgebiets zu garantieren.

Meine Damen und Herren, wir hatten aber in den letzten Jahren die Situation, dass eine sehr gewaltige Flüchtlings-, Migrationswelle auf unser Land zugekommen ist. Es gab durchaus eine sehr kritische Situation, als es eine Uneinigkeit innerhalb der Bun­des­regierung gab, wie denn damit, insbesondere im Grenzbereich, umzugehen wäre. Das hat zu einer unglaublichen Verunsicherung in der Bevölkerung geführt, wie jedenfalls ich sie in meinem bisherigen Leben, auch in meinem politischen Leben, noch nie erlebt hatte.

Ich glaube, dass wir sicherstellen müssen, dass in so wesentlichen Fragen wie der Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger unseres Landes eine solche Uneinigkeit in der Bundesregierung nie mehr vorkommen darf. Ich glaube, das ist notwendig, das ist wichtig, denn diese Verunsicherung können wir in der Bevölkerung beileibe nicht brauchen. (Beifall bei der ÖVP.)

Ich möchte dem scheidenden Bundesminister für Landesverteidigung, Herrn Doskozil, und auch dem langjährigen Sicherheitssprecher der SPÖ Otto Pendl in diesem Zusam­menhang ausdrücklich danken. Sie waren auch jene, die da mitgeholfen haben und gerade noch rechtzeitig – möchte ich sagen – erkannt haben, dass man hier Einigkeit herstellen muss, um die Sicherheit wieder garantieren zu können.

Das Thema der Aktuellen Stunde ist die terroristische Bedrohung in Europa: Wir haben, glaube ich, in Österreich diese Bedrohungslage rechtzeitig erkannt, wir haben sie richtig eingeschätzt und auch rechtzeitig mit einer Debatte darüber begonnen, wie denn mit den polizeilichen Staatsschutzmaßnahmen umzugehen ist. Wir haben eine sehr lange und offene Diskussion über das neue Polizeiliche Staatsschutzgesetz unter Einbeziehung aller politischen Kräfte geführt. Wir sind gemeinsam ins europäische Ausland gefahren, haben uns angesehen, wie andere Länder mit dieser Situation umgehen, haben zu diesem Thema eine Enquete im Parlament abgehalten, auch das Bundesministerium für Inneres hat eine Enquete zu dem Thema abgehalten.

Wir haben eigentlich in weiten Teilen dieses Gesetzes große Einigkeit erzielen können. Es war ja fast so, dass Peter Pilz dem Gesetz zugestimmt hätte. Ich darf ihn zitieren, er hat hier in der Debatte gesagt, er sei noch nie so erfolgreich gescheitert. Er hat ge-


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll2. Sitzung, 13. Dezember 2017 / Seite 11

meint, es sind durchaus viele Punkte, die seinerzeit von den Grünen eingebracht wur­den, im Polizeilichen Staatsschutzgesetz berücksichtigt worden. Es hat letztlich auch der Verfassungsgerichtshof festgestellt, dass dieses Bundesgesetz nicht verfas­sungs­widrig ist. Einige waren ja der Meinung, dass darin Punkte enthalten wären, die nicht der Bundesverfassung entsprechen.

Ich glaube, dass dieses Gesetz fast ein bisschen ein Beispiel dafür ist, dass es schon Sinn macht, wenn man schwierige Gesetzesmaterien hat, sich ein wenig Zeit dafür zu nehmen und die Dinge ordentlich zu prüfen und ordentlich auszudiskutieren.

Fest steht auch, dass es bis heute gelungen ist, diese terroristische Bedrohung, die es zweifellos gibt, von Österreich fernzuhalten – zwar nicht als Bedrohungssituation, aber bis jetzt Gott sei Dank die Umsetzung.

Ich möchte jenen widersprechen, die der Meinung sind, dass Österreich per se kein Zielland für einen allfälligen terroristischen Akt wäre. Das ist ein frommer Wunsch, den wir letztlich alle haben, aber die Realität, meine Damen und Herren, ist bedauer­licher­weise eine andere. Wir waren Gott sei Dank rechtzeitig dran, etwa mit der ganz großen Aktion Palmyra unter Federführung des Bundesministeriums für Inneres, als wir im Herbst 2016 mit über 900 Beamtinnen und Beamten gegen radikale Prediger, gegen Moscheen, in denen radikal gepredigt wurde, gegen Personen, die jedenfalls unter Ver­dacht standen, vorgegangen sind. Es gab mittlerweile auch eine Reihe von Ver­urteilungen von Personen, die unter Verdacht standen, Menschen für den Dschihad zu rekrutieren oder auch terroristische Aktionen im Land zu planen.

Österreich ist ein Land, das sich wieder sehr stark als Land der internationalen Be­gegnung positioniert hat, und da möchte ich insbesondere auch dem Außenminister danken. Zuletzt gab es das große Treffen der OSZE, und ich darf auch an die Iran-Konferenz, die in Wien stattgefunden hat, erinnern. Österreich ist Sitz unzähliger inter­nationaler Organisationen, also durchaus ein Land, das ein Zielland für solche Anschläge sein könnte. Deshalb ist es wichtig, richtig und notwendig, dass wir unserer Exekutive, die tagtäglich vor großen Herausforderungen steht, jene Mittel in die Hand geben, die notwendig sind, um solche kriminellen Aktionen vereiteln zu können. Diese Mittel müssen aber auch ständig an die Bedrohungslage angepasst werden. Wir dürfen unsere Exekutive da nicht im Regen stehen lassen. Es kann nicht sein, dass die internationale Kriminalität, dass der Terrorismus in der Champions League mit ihren Möglichkeiten spielt und wir uns auf der Ebene der Regionalliga aufhalten.

Nein, wir müssen der Exekutive die notwendigen Mittel in die Hand geben, was wir laufend getan haben. Wir haben in den letzten Jahren 1 500 zusätzliche Polizistinnen und Polizisten aufgenommen und die entsprechenden Einheiten mit mehr Personal aus­gestattet. Ich glaube aber auch, dass diese Personaloffensive in der Exekutive fortgesetzt werden muss, wie auch die Ausrüstungsoffensive für die Exekutive fort­gesetzt werden muss.

Der Datenschutz darf nicht falsch verstanden werden und darf nicht dazu führen, dass es zu einem Täterschutz kommt. Wir brauchen einen Datenschutz, der das Individuum schützt, der aber auf der anderen Seite der Exekutive sehr wohl die Möglichkeiten in die Hand gibt, die verschiedenen Kommunikationsformen, die es heute gibt, die heute Platz greifen, im Einzelfall, wenn es notwendig ist, mit richterlicher und staats­anwalt­schaftlicher Beteiligung überwachen zu können. Die Kommunikationsformen ändern sich ständig. Früher, als nicht internetbasiert kommuniziert wurde, war die Über­wachung in kritischen Situationen einfacher, als das heute der Fall ist. Gerade deshalb müssen wir der Exekutive die erforderlichen Mittel in die Hand geben, um Anschläge auch in Österreich, verhindern zu können.


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll2. Sitzung, 13. Dezember 2017 / Seite 12

Damit rede ich nicht einem Staat 1984 aus der Literatur das Wort. (Zwischenruf des Abg. Jarolim.) Ganz im Gegenteil, ich glaube, dass man in kritischen Phasen sehr aufpassen muss – und wir befinden uns in einer solchen kritischen Phase –, dass wir nicht Sicherheit und Freiheit gegeneinander ausspielen.

Es gibt keine Freiheit, ohne dass die Sicherheit für die Staatsbürgerinnen und Staats­bürger garantiert ist. Darum geht es, denke ich, auch in der kommenden Legisla­turperiode, nämlich dass wir das Thema der Sicherheit sehr, sehr ernst nehmen, dass wir nicht überschießend agieren, dass wir aber Maßnahmen setzen, damit wir unseren Bürgerinnen und Bürgern, allen Menschen, die sich im Bundesgebiet aufhalten, auf Dauer größtmögliche Sicherheit garantieren können. – Ich danke Ihnen. (Beifall bei der ÖVP.)

10.16


Präsidentin Elisabeth Köstinger: Für eine einleitende Stellungnahme zu Wort ge­mel­det hat sich der Herr Bundesminister für Inneres Mag. Wolfgang Sobotka. Ich erteile es ihm. Auch seine Redezeit soll 10 Minuten nicht überschreiten.

 


10.16.24

Bundesminister für Inneres Mag. Wolfgang Sobotka: Hohes Haus! Sehr geehrte Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Werte SeherIn­nen und HörerInnen an den Fernsehgeräten! Die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ hat am Montag getitelt, die Zahl der gewaltbereiten Salafisten in Deutschland sei auf 10 800 Personen gestiegen. – Diese Menschen stehen in Verdacht beziehungsweise haben schon durch ihre Äußerungen ihre Einstellung bekundet oder auch Gewaltbe­reitschaft gezeigt.

Der Schützer der Verfassung in Deutschland, Verfassungsschützer Maaßen, hat ge­meint, die Szene habe sich ganz gewaltig geändert. Es geht nicht nur um die Rück­kehrer, die aus dem Dschihad nach Deutschland zurückgekehrt sind, sondern es geht vor allem um jene, die sich in Deutschland selbst radikalisieren. Es geht um jene, die vor Jahren nach Deutschland gekommen sind, insbesondere aus den nordkau­ka­sischen Republiken. Zum Teil haben sie auch Kriegserfahrung im Irak und in Syrien. Jetzt entsteht eine Situation, in der diese Radikalisierung nicht auf offener Straße oder in den Moscheen passiert – Sie können sich auch an die Koranverteilungen bei uns erinnern –, sondern in den Hinterzimmern, in privaten Zirkeln und vor allem im Internet.

Ähnlich ist die Situation auch in Österreich. Wenn man durch 10 dividiert, müsste man bei 1 800 angelangt sein. Wir haben in etwa 1 000 ausgemacht. Durch das Staats­schutzgesetz ist es uns möglich, im Rahmen der Gefährderansprache schon sehr vieles im Vorfeld zu detektieren. Wir wissen ungefähr, wo sich diese aufhalten, in welchen Kreisen sie sich bewegen. Es wird aber immer schwieriger, und die Tendenz, die es in Deutschland gibt, ist natürlich eins zu eins auch in Österreich zu sehen.

Gleichzeitig haben wir seit 2015 folgende Situation, wenn Sie sich die Terroranschläge nur in Europa anschauen: über 100 Terroranschläge mit sage und schreibe 719 To­desopfern und 1 362 Verletzten. Der Terror ist nicht gebannt, denn auch Staaten sind betroffen, die nie geglaubt haben, in den Fokus dieses Terrors zu rücken, wie zum Beispiel Finnland. Das heißt, das kann man auch für Österreich nicht ausschließen. Wir wissen heute, dass der nächste Anschlag geplant wird, wir wissen aber nicht, wann, und wir wissen nicht, wo; daher können und dürfen wir das auch für Österreich nicht ausschließen.

Aus dieser Überlegung heraus hat sich das Innenministerium mit vielen Beteiligten, mit der Polizei, dem BVT, den LVs und vielen privaten Organisationen, schon im Vorjahr


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll2. Sitzung, 13. Dezember 2017 / Seite 13

darum bemüht, eine Strategie zu entwickeln, die drei Pfeiler hat: die Prävention, die Deradikalisierung und die polizeiliche Bekämpfung.

Wir legen großen Wert darauf, dass wir mit zivilen Organisationen zusammenarbeiten. Seit dem 2. Juli haben wir zahlreiche Treffen mit Organisationen aus dem privaten Bereich, Deradikalisierungsorganisationen wie Derad oder Neustart, wie Frauen ohne Grenzen oder dem Dokumentationsarchiv des österreichischen Widerstandes gehabt, um zu sehen, wo Extremismus und Radikalismus entstehen und wie wir diese prä­ventiv bekämpfen können. Bis zum ersten Quartal des Jahres 2018 soll die Strategie stehen, wie wir vor allem präventiv dieses Übel an der Wurzel packen.

Es ist ganz entscheidend, nicht nur Maßnahmen am Ende der Kette zu setzen, son­dern vor allem sehr früh damit zu beginnen, zum Beispiel in der Schule. Wir haben Beamte geschult, die in den Schulen Vorträge halten. Wir haben betreffend die Grenz­übertritte Beamte entsprechend geschult, um Radikalisierung oder Radika­lisie­rungs­tendenzen in den Erstinterviews feststellen zu können.

Es gibt also breit angesetzte Maßnahmen, die dann gebündelt in eine Strategie ein­fließen. Die Deradikalisierung in unseren Justizanstalten, auch die Prüfung der Haft­bedingungen und das Zusammenwirken in der Haft, das Trennen voneinander sind für uns ganz wesentlich. Da sind es vor allem Neustart und Derad, die uns ganz ent­scheidend unterstützen. Daher ist dieser Kampf gegen den Terrorismus, gegen den politischen Salafismus und gegen den Islamismus für uns eine Angelegenheit, in der wir notwendigerweise auch die Zivilgesellschaft miteinbeziehen müssen. Damit können wir das auch sehr breit aufgestellt bekämpfen.

Das dritte Element ist für uns die polizeiliche Maßnahme. Wir haben im letzten Jahr ganz entschieden die polizeilichen Kräfte im BVT, in den LVs aufgestockt, nur wissen Sie alle, dass das natürlich nicht von heute auf morgen geht. Die Leute müssen bes­tens ausgebildet sein. Wir haben in den polizeilichen Sondereinheiten auch ein euro­päisches Niveau erreicht, das uns ganz an der Spitze Europas weiß. Im RAN, im Radicalisation Awareness Network der EU, spielt Österreich auch eine ganz ent­scheidende Rolle, um mitzugestalten und auch zu sehen, welche Maßnahmen auf polizeilicher Ebene zu setzen sind.

Es hat schon Sicherheitssprecher Amon angesprochen, dass wir im Sicher­heits­polizei­gesetz Maßnahmen brauchen, mit denen wir auf die eingangs erwähnte veränderte Situation reagieren, dass sich Terroristen und im Verdacht stehende Personen mit extremistischen, terroristischen Hintergründen anders organisieren, wir also mehr denn je die Überwachung der Messenger-Dienste brauchen.

Wir haben keine Chance – bei den letzten Verhaftungen hat es sich wieder gezeigt –: Dutzende Handys mit nicht registrierten Wertkarten bilden das Kommunikations­netzwerk. ­Zu 90 Prozent geht der Telefonverkehr über verschlüsselte Kommuni­ka­tionskanäle im Bereich des Internets. Sie können sich noch an meinen Spruch von vor mehreren Monaten erinnern, als ich hier gesagt habe: Es ist ein Anschlag auf die Sicherheit, das nicht durchzuführen. Meine Damen und Herren, das muss uns ganz bewusst sein: Wenn wir der Polizei diese Möglichkeiten nicht in die Hand geben, dann haben wir wenig Chancen, diese Netzwerke zu detektieren. (Beifall bei der ÖVP.)

Österreich 2017: Erinnern Sie sich an die große Aktion Josta und erinnern Sie sich an die Fälle, die im Jänner 2017 mit Konrad K. begonnen und erst vor wenigen Wochen in Salzburg mit der Verhaftung des 24-jährigen Syrers ein trauriges Ende gefunden haben! Überall waren die gleichen Muster festzustellen. Wir haben Dutzende Leute unter Beobachtung, wir haben Dutzende Leute auch im Rahmen der Gefähr­der­an­sprache im Fokus, nur müssen wir vermehrt feststellen, dass wir ihre Spuren nicht verfolgen können, da wir die verschlüsselte Kommunikation nicht verfolgen können.


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll2. Sitzung, 13. Dezember 2017 / Seite 14

Daher ist das ein zentraler Schlüssel: Wir können die Polizei mit allen Schutzein­richtungen ausstatten, wenn wir ihnen aber die Überwachungsmöglichkeiten dieses Instruments, mit dem die Terroristen, Extremisten und Gefährder agieren, nicht zur Verfügung stellen, werden wir den Kampf dagegen nicht mit Erfolg führen können.

In diesem Sinne bitte ich auch das Parlament, eine große Geschlossenheit zu zeigen. Das ist kein Interesse einer Partei, das ist kein Interesse der Polizei, das ist ein Inter­esse des Gesamtstaates, um die Rechtsstaatlichkeit durchzusetzen und unseren Öster­reicherinnen und Österreichern Sicherheit zu bieten. Was wir auf unseren Jahrmärkten, Weihnachtsmärkten getan haben, ist präventive Arbeit, aber nur mit Betonklötzen allein und entsprechender polizeilicher Präsenz werden wir das nicht schaffen. Daher würde ich Sie ganz intensiv bitten, sich dieser Diskussion nicht zu verschließen und dann in einer gemeinsamen Aktion auch dort die Verantwortung zu übernehmen! (Beifall bei der ÖVP sowie des Abg. Neubauer.)

10.25


Präsidentin Elisabeth Köstinger: Ich mache darauf aufmerksam, dass die Redezeit aller weiteren Teilnehmer an der Aktuellen Stunde laut § 97a Abs. 6 der Geschäfts­ordnung 5 Minuten nicht übersteigen darf.

Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Himmelbauer. – Bitte.

 


10.25.26

Abgeordnete Eva-Maria Himmelbauer, BSc (ÖVP): Frau Präsidentin! Herr Bundes­minister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Terrorismus oder Terrorismusbekämpfung ist wohl nicht jenes Thema, das man sich in der Vorweihnachtszeit wünscht. Es ist aber ein Thema von immer noch besonderer Aktualität. Es geht uns keineswegs darum, Angst oder Sorgen zu schüren, sondern eine reale Bedrohung anzusprechen, die in Österreich und auch in der EU immer noch herrscht und die wir auch ernst nehmen müssen. Es geht mir aber auch darum, aufzuzeigen, dass wir mit den richtigen Mitteln etwas tun können, etwas verhindern können.

Wir wissen, in den letzten Jahren waren auch die EU und ihre Mitgliedsländer im Fokus terroristischer Organisationen. Allein im Jahr 2016 wurden laut EU zumindest 142 Anschläge geplant. Viele davon – und das Gott sei Dank – sind gescheitert oder wur­den durch gute Polizeiarbeit vereitelt. 2016 sind aber dennoch aufgrund von tatsächlich verübten Anschlägen 135 Menschen ums Leben gekommen. Sehen wir uns die Zahlen für das Jahr 2017 an, zumindest die, die wir kennen, so ist diese Bilanz nicht viel besser.

Der Kampf gegen Radikalisierung, gegen Terrorismus ist keiner, den wir alleine führen. Gerade in den letzten Jahren haben wir in und von Österreich aus die Zusammenarbeit zwischen den Ländern, den Behörden und den Unternehmen forciert. Wir haben auf österreichischer Ebene ein Netzwerk zur Extremismusprävention und Deradikalisierung aufgebaut, um frühzeitig entgegenzuwirken, gemeinsam mit Glaubensgemeinschaften, mit Vereinen, mit Schulen und mit Eltern. Es gibt Anlaufstellen für jene, die in ihrem Umfeld Hinweise erkennen, sich beraten lassen wollen oder selbst auch Hilfe suchen, und es gibt eine Koordination von zuständigen Stellen, Hilfsorganisationen und Experten und einen gemeinsamen Weg, definierte Schritte sowie mobile Teams, um effektiv Hilfe anbieten zu können – und das ab dem ersten Anzeichen bis hin zur Wiedereingliederung in die Gesellschaft.

Österreich hat aber auch seine Position in der Welt genutzt, um gemeinschaftliche Wege zu suchen. Gerade wurden in der OSZE unter dem Vorsitz Österreichs mit unserem Außenminister Sebastian Kurz gewalttätiger Extremismus, aber auch Radika­lisierung, die zu Terrorismus führen kann, ein Thema der Staatenkonferenz. Hier in


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll2. Sitzung, 13. Dezember 2017 / Seite 15

Wien haben sich über 400 Experten getroffen, um Maßnahmen zu diskutieren und zu beschließen.

Ich möchte nur zwei Bereiche herausgreifen, die, wie ich glaube, gerade in einer digita­len Welt wichtig sind. Zum einen müssen wir auf Aufklärung und Prävention setzen und diese weiter ausbauen, vor allem im Schulbereich. Es muss uns ein besonderes Anliegen sein, junge Menschen vor falschen Versprechungen, vor Propaganda und dem Hass, den terroristische Organisationen schüren, zu schützen. Das ist deswegen notwendig, weil Gruppen wie der sogenannte Islamische Staat das Internet, die sozia­len Medien sehr gut nutzen, um junge Menschen anzusprechen und zu radikalisieren.

Bundesminister Brandstetter, aber auch Kollegin Staatssekretärin Duzdar haben in den letzten Jahren immer wieder Gespräche mit Plattformbetreibern – Facebook, Google, Amazon et cetera – gehabt, um illegale Inhalte so schnell wie möglich löschen zu können. Wir wissen, dass das aber auch nur bedingt hilft, weil das jederzeit wieder hochgeladen werden kann, weil das auf anderen Seiten wieder auftaucht oder weil das außerhalb unseres Wahrnehmungsbereiches passiert, in privaten Chats oder Foren. Umso wichtiger ist es, das zu thematisieren und aufzuklären, damit junge Menschen auch ein Bewusstsein dafür entwickeln, was online passiert, was sie da sehen, was es bedeutet, damit sie nicht in diesen Sog hineingezogen werden.

Zum anderen möchte ich auch noch das Thema Cybersicherheit auf den Tisch bringen. Terrorismus ist nicht nur ein Phänomen der analogen Welt, sondern auch der digitalen Welt. Auch da müssen wir unseren Sicherheitsbehörden entsprechende Mittel in die Hand geben. Wir müssen auf die Zusammenarbeit auf europäischer Ebene und auch mit dem privaten Sektor setzen. Dabei geht es vor allem um lebenswichtige Bereiche, um kritische Infrastruktur, Gesundheitsversorgung, Wasser, Strom, Kommunikation, und darum, dass wir uns davor schützen, dass diese manipuliert werden, dass sie gestört werden oder sogar ausfallen können.

Hier liegen gute Maßnahmen auf dem Tisch, die auch eine künftige Regierung in Öster­reich ausbauen und weiterführen soll. Ich glaube auch, und das möchte ich abschließend sagen, Extremismus, Radikalisierung, Terrorismus sind keine Themen, die hier von jemandem auf die leichte Schulter genommen werden. Also setzen wir uns in den kommenden Wochen zusammen, diskutieren wir sinnvolle Maßnahmen, wie wir unserer Exekutive Mittel in die Hand geben können, um Terrorismus zu bekämpfen, und gleichzeitig aber auch, wie wir Präventions- und Deradikalisierungsmaßnahmen gerade im Schulbereich, gerade bei jungen Menschen ausbauen und weiterführen können. (Beifall bei der ÖVP.)

10.31


Präsidentin Elisabeth Köstinger: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abge­ordnete Lueger, für 5 Minuten. – Bitte.

 


10.31.23

Abgeordnete Angela Lueger (SPÖ): Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Minister! Werte Kolleginnen und Kollegen des Hohen Hauses! Sehr geehrte Damen und Herren auf den Galerien und vor den Fernsehschirmen! Das Thema dieser Aktuellen Stunde lautet „Sicherheitspolizeiliche Maßnahmen zur Abwehr möglicher terroristischer Akti­vitäten angesichts der Bedrohungslagen in Europa“.

Wir SozialdemokratInnen stehen hinter allen Maßnahmen, um Österreicherinnen und Österreicher vor Terrorismus zu schützen und diesen auch konsequent zu bekämpfen und um vor allen Dingen auch ein Mittel stark zu unterstützen: die Prävention, die Kollegin Himmelbauer jetzt auch angesprochen hat.


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll2. Sitzung, 13. Dezember 2017 / Seite 16

In diesem Zusammenhang möchte ich natürlich auch den Kollegen, den Polizistinnen und Polizisten für ihren Einsatz danken, vor allem jenen, die in Graz den potenziellen Gefährder auf Basis ihrer Ermittlungen festnehmen konnten. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten von ÖVP und FPÖ.)

Die Grundlage für diese Ermittlungen und für diese Aktivitäten waren das Polizeiliche Staatsschutzgesetz, das wir nach fast zwei Jahren andauernden Verhandlungen beschließen konnten. Und diese Verhandlungen waren oft sehr divergierend, sehr kontroversiell. Wie auch Herr Minister Sobotka und Kollege Amon schon ausgeführt haben, haben wir uns die internationale Ebene angeschaut, in zwei Ländern, Schweiz und Norwegen, eine Enquete mit internationalen Experten gemacht und uns zusammengesetzt und alles Mögliche an Interessen abgewogen, denn eines steht bei uns immer im Vordergrund: einerseits der Staatsschutz, aber andererseits auch der Schutz der Bürgerinnen und Bürger Österreichs. Letztendlich ist es trotzdem gelungen, mit 1. Juli 2016 ein gutes Gesetz mit guten Maßnahmen in Kraft treten zu lassen.

Mein Kollege Fazekas hat damals schon in die Diskussion miteingebracht, dass dieses Gesetz die rechtliche Antwort darauf ist, dass ein geeignetes Instrument im Speziellen für das Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung geschaffen wurde, und unter anderem auch noch zusätzlich zwei Ziele zu erfüllen sind: die Neu­anwerbung von Menschen, die für Terrorismus anfällig sind, zu verhindern und potenzielle Ziele effektiver zu schützen. Das hat er damals in die Diskussion schon miteingebracht.

Der polizeiliche Staatsschutz dient gemäß § 1 dieses Gesetzes dem Schutz der Bevöl­kerung vor terroristischen Bedrohungen. Damit wurde eine geeignete Rechts­grundlage für diese Herausforderungen geschaffen, und in diesem Zusammenhang darf ich auch daran erinnern, dass damals FPÖ und Grüne dies gemeinsam vor dem Verfassungs­gerichtshof angefochten und sich als sogenannte Notwehrgemeinschaft bezeichnet haben. Damals meinte Abgeordneter Rosenkranz in der Diskussion, seine Partei, also die FPÖ, habe schwere verfassungsrechtliche Bedenken gegen dieses Gesetz, das wir damals beschlossen haben, nur ÖVP und SPÖ gemeinsam. Weiters sehe er darin keinen verfassungskonformen Rechtsschutz, vor allen Dingen bei Ermittlungsaufträgen der sogenannten Vertrauensleute, die auch eingesetzt werden können. Er sehe diese als verfassungswidrig und in dem Gesetz nicht so deponiert.

Apropos: Interessierte können sich heute noch auf FPÖ-TV einen interessanten Beitrag über dieses Skandalgesetz anschauen und sich ein Bild davon machen, was für eine Meinung die FPÖ damals hatte.

Der VfGH hat am 30.11. dieses Jahres sein diesbezügliches Urteil veröffentlicht und alle Anfechtungen angeführter Anträge entweder zurück- oder abgewiesen.

Herr Bundesminister, Sie haben heute weitere Maßnahmen eingefordert. Es haben auch viele Verhandlungen stattgefunden, mit Kollegen Otto Pendl, mit Kollegen Amon, die sehr, sehr gut waren, und damals wurde zu einem guten, jetzt gültigen Gesetz gefunden. Die Grundlage ist aber nach wie vor: Sicherheit braucht Vertrauen – aber auch das Vertrauen, dass sich alle Maßnahmen, die dem Schutz der Bevölkerung dienen sollten, nicht gegen die Bevölkerung richten. Eine Überwachung des gesamten Kfz-Verkehrs seitens der Asfinag ist nicht sinnvoll, da werden so viele Daten ge­sammelt, und das kann letztendlich niemand auswerten. Ein weiterer Punkt sind die überlangen Fristen für die Speicherung von Videoüberwachungen: Ist das dem Schutz der Bevölkerung dienlich? Sollte es weiterer Maßnahmen bedürfen, weil sich die Lage wieder verändert, so ist die SPÖ immer gerne zu ernsthaften Verhandlungen bereit.

Gerade in einem Jahr, in dem wir den 150. Geburtstag des österreichischen Staats­grundgesetzes feiern, darf ich aber auch die beeindruckende Tradition der Grundrechte


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll2. Sitzung, 13. Dezember 2017 / Seite 17

in Österreich erwähnen, dass es zu keinen überzogenen und zu keinen nicht-ziel­gerichteten Maßnahmen kommt.

Werte Kolleginnen und Kollegen des Hohen Hauses, bekämpfen wir gemeinsam die terroristische Bedrohung, unterstützen wir unsere Polizistinnen und Polizisten mit den besten Rahmenbedingungen und mit der besten Schutzausrüstung und unterstützen wir alle Maßnahmen für die Prävention! – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

10.37


Präsidentin Elisabeth Köstinger: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeord­neter Rosenkranz. – Bitte.

 


10.37.38

Abgeordneter Dr. Walter Rosenkranz (FPÖ): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Frau Kollegin Lueger, ich bedanke mich für die Freundlichkeit, dass Sie mich zitiert haben, und ich darf Ihnen bereits jetzt ein Kompliment dafür ausrichten, dass Sie zuerst davon gesprochen haben, dass die Österreicherinnen und Österreicher in Österreich sicher leben sollen. – Ich entdecke eine Art des neuen Nationalismus bei Ihnen, zu dem ich Ihnen ganz besonders gratuliere. Wir haben uns gedacht, es sollten eigentlich alle Menschen in Österreich sicher leben können, aber bitte. (Beifall bei der FPÖ.)

Ja, es ist Aufgabe des Staates, für die Sicherheit der Bürger zu sorgen. Seit nunmehr mehreren Jahren gibt es ein neues Bedrohungsbild: Terroristen; ich würde eher sagen hundsgemeine Mörder, die wahllos und bestialisch Menschen, Kinder, Frauen, Männer, umbringen, ob im Nahen Osten, in Asien, in den USA oder in Europa – und Gott sei Dank jetzt noch nicht in Österreich, wobei aber die Frage der Bedrohung nicht von der Hand gewiesen und nicht auf die leichte Schulter genommen werden kann.

Diese Verbrecher handeln im vermeintlich höheren Auftrag eines Gottes oder einer Religion, die man auch ansprechen muss, das habe ich bis jetzt noch versäumt. Es handelt sich hier speziell um den Islam, der in Richtung der Rechtfertigung von Mord an Andersgläubigen ausgelegt werden kann und leider auch ausgelegt wird. Auf diese grundsätzlich zwar gegen Individuen gerichteten Attentate, die aber letztlich den Staat in seiner Gesamtheit treffen sollen, muss Augenmerk gelegt werden, es muss dem vorgebeugt werden, das muss auf allen Ebenen bekämpft werden.

Das wurde bereits angestoßen, der Rahmen reicht von einer Bildungsoffensive über Deradikalisierungsprogramme in der Justiz et cetera. Kernpunkt dabei ist aber für die staatliche Macht nach wie vor – ich formuliere es jetzt als einen Begriff – die Polizei. Sie muss verhindern und aufklären.

Es kann daher auch nicht mehr so sein, dass Uneinigkeit in einer Bundesregierung, was Grenzen betrifft, dazu führt, dass ohne Kontrolle nachweislich Terroristen bei einem Grenzübertritt auf das Staatsgebiet der Republik Österreich kommen. (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Der polizeiliche Staatsschutz befindet sich in einem Spannungsfeld. Es wurden bereits die Grund- und Freiheitsrechte – 150 Jahre alt – erwähnt und die Frage der Aufklärung von Straftaten angesprochen. Ein kleines Beispiel für dieses Spannungsfeld: Es gibt Eltern, die sagen, mein Kind hat eine Prepaidkarte und ich bin nicht interessiert daran, dass mein Kind – unter Anführungszeichen – „ausgeschnüffelt“ wird. Auf der anderen Seite wissen wir, dass sich gerade Verbrecher – und da fallen eben diese Terroristen darunter – der Prepaidkarten bedienen. Das heißt, da gibt es eine Interessen­abwä­gung.


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll2. Sitzung, 13. Dezember 2017 / Seite 18

Der Verfassungsgerichtshof hat, Frau Kollegin Lueger – wie in anderen Punkten auch – den Rahmen für diese Interessenabwägung ganz klar abgesteckt, wann dies möglich ist. Wenn es die Methode gibt, die eingreift, muss der Rechtsschutz passen. Unsere Devise ist aber, dass man nicht in die Breite gehen soll, sondern immer in die Tiefe. Bei einem Anfangsverdacht sind unter strenger richterlicher Beaufsichtigung die entsprechenden Methoden anzuwenden. Betreffend Ausbau des Rechtsschutzes stellt sich 150 Jahre nach Einführung des Staatsgrundgesetzes auch die Frage, wie man das Parlament, die Demokratie, die Abgeordneten da besser einbinden kann.

Die Ermittlungsmethoden, die vorgesehen sind, werden sehr oft als Spielzeug für die Polizei bezeichnet. Das können nur diejenigen sagen, die generell kein besonderes Vertrauen in unsere Polizei insgesamt haben. An dieser Stelle sei gesagt: Polizisten sind Staatsdiener, sie arbeiten für die Republik, und es darf keinen Generalverdacht gegen die österreichische Polizei geben, dass sie alle grundsätzlich oder deshalb, weil es für sie vielleicht im Nachtdienst lustig ist, gesetzeswidrig handeln. Diese Mental­reservation gegen die Polizei darf bei uns keinen Platz haben. Sie ist ein wichtiger Bestandteil und muss daher unterstützt und darf nicht unter Verdacht gestellt werden. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)

Wir haben – Weihnachtsmärkte, das wurde bereits erwähnt – die Bilder aus Berlin noch vor Augen, wo Kinder, Frauen und Männer getötet wurden. Wir müssen ange­sichts dieser Bilder dafür sorgen, dass besonders in dieser Zeit – aber nicht nur in dieser Zeit, sondern immer – die Menschen geschützt werden.

Ja, es geht darum, unsere Freiheit zu schützen, aber nicht nur die Freiheit im Sinne der Grund- und Freiheitsrechte, sondern tatsächlich auch die Freiheit im Zusammenhang mit Leben, Gesundheit, Eigentum et cetera. Diese Grundrechte haben unsere Bürger. Auch der Terrorist, der prospektive Terrorist hat eine Freiheit, und zwar hat er die Freiheit, von seinem Tun, von seiner Tat, von seinem Plan, wodurch auch immer dazu bewegt, Abstand zu nehmen und ihn nicht umzusetzen. Wenn er es trotzdem tut, dann hat dieser Terrorist nur eine Freiheit, und die reicht bis zur Innenseite seiner Zellentür. (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

10.43


Präsidentin Elisabeth Köstinger: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeord­ne­ter Strolz. – Bitte.

 


10.43.25

Abgeordneter Mag. Dr. Matthias Strolz (NEOS): Frau Präsidentin! Herr Minister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! „Sicherheitspolizeiliche Maßnahmen zur Abwehr möglicher terroristischer Aktivitäten angesichts der Bedrohung in Europa“, das ist der Titel dieser Aktuellen Stunde. Ich habe jetzt den Redebeiträgen zugehört, kann auch Etliches davon teilen, aber bei manchen Punkten kann ich nicht mitgehen oder fehlt mir Grundsätzliches.

Herr Rosenkranz, wenn ich höre, wie Sie dieses Thema sehen, dann fällt mir eines auf: Sie reden hier 5 Minuten und erwähnen keinen einzigen europapolitischen Gesichts­punkt. (Abg. Rosenkranz: Ich hätte gerne länger gesprochen, hatte aber keine Zeit mehr!) Das ist eine Limitation im Denken und im Handeln einer der zwei zukünftigen Regierungsparteien, die ich für fahrlässig halte. Sie müssen hier Ihren Blick weiten. Wenn Europa zumindest schon im Titel der Fragestellung vorkommt und Sie trotzdem die Brücke nicht finden, um hier in der Sachdebatte auch auf europäische Hebel zu kommen, dann mache ich mir ernsthaft Sorgen. (Abg. Rosenkranz: Brauchst nicht!)

Der Punkt ist doch der, Herr Rosenkranz, liebe FPÖ, dass die Terroristen keine Gren­zen kennen. Dafür gibt es einige Beispiele: Die Bataclan-Attentäter kamen mit dem


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll2. Sitzung, 13. Dezember 2017 / Seite 19

Auto aus Brüssel nach Paris. Anis Amri – ja, der war bekannt. Wir sehen daran, dass wir die sicherheitspolizeilichen Maßnahmen ausbauen müssen. Amri war bekannt, aber man hatte das in Deutschland offensichtlich trotzdem nicht im Griff. Die Drahtzieher des Barcelona-Attentats reisten mehrmals quer durch Europa. Und jetzt nähren Sie die Fantasie, indem Sie sagen: Wir ziehen einen Stacheldraht rund um Österreich und alles bleibt gut!

Ich halte das für fahrlässig. (Zwischenruf des Abg. Rosenkranz.) Lassen Sie mich deswegen drei Punkte schildern, die ich für ganz zentral halte, auch und insbesondere im Hinblick auf die nächste österreichische Bundesregierung.

Erstens: Es braucht, Herr Bundesminister Sobotka, eine Vernetzung der europäischen Polizei- und Geheimdienstbehörden. Ich weiß, da ist in den letzten Jahren schon einiges passiert. Ich erinnere: Im letzten Jahr hatten wir den Status, dass von 28 EU-Ländern sieben in die Dschihadistendatenbank einberichtet hatten, die anderen haben sich verweigert. Einiges ist da geschehen, aber wir sind beileibe noch nicht dort, wo wir sein müssten, um behaupten zu können, dass wir hier ein gemeinsames Europa haben, das uns schützt.

Diese Vision haben wir NEOS – ein Europa, das uns schützt –, und diese Vision haben auch andere. Macron zum Beispiel hat sie. Es gibt Staatenlenker, Regierungschefs, die diese Vision aussprechen und gemäß dieser Vision auch handeln. Deswegen müssen wir den Datenaustausch ausbauen, wir müssen den Wissenstransfer ausbauen, wir müssen aber auch das Ressourcenpooling ausbauen. – Das rettet Menschenleben! Wenn wir das nicht machen, dann machen wir uns mitschuldig an der Auslöschung von Menschenleben in den nächsten Jahren. – Erster Punkt also: Vernetzung der europäischen Polizei- und Geheimdienstbehörden.

Zweiter Punkt: Der beste Schutz gegen Terrorismus ist, ihn erst gar nicht entstehen zu lassen. Das liegt auf der Hand: Präventionsarbeit! Da können wir international viel machen. Ich würde mir ein gut ausgestattetes Deradikalisierungszentrum der Euro­päischen Union wünschen, da fehlt das Engagement der Mitgliedstaaten; auch das wäre ein Betätigungsfeld für die nächste Regierung.

Und natürlich können wir und müssen wir da auch national – und da schauen wir sehr genau, was die nächste Regierung da machen will – Schwerpunkte setzen. Die Brut­stätte der Radikalisierung ist schlechte Bildungspolitik. So ist es! Der persönlichen Motivation eines jeden Terroristen liegt eine strukturelle Kränkung zugrunde, die er in seinem Leben erfahren hat.

Ich behaupte: Mit der Bildungspolitik, die Sie derzeit ausschildern, befördern Sie weiterhin die Spaltung der Gesellschaft. Mit Ihrer Bildungspolitik werden Sie die Brennpunktschulen in Österreich weiter ausbauen – und natürlich werden Sie gemein­sam mit vielen anderen in Privatschulen flüchten, deswegen kümmert Sie das wahr­scheinlich nicht, aber Sie befördern damit die Spaltung der Bevölkerung, und das ist eine Brutstätte der Radikalisierung. Dem müssen wir entgegenwirken – genauso wie natürlich auch mit einer engagierten Integrationspolitik, die bisher leider nicht stattge­funden hat. (Beifall bei den NEOS.)

Letzter Punkt: Wir brauchen die Europäische Union natürlich nicht nur bei sicher­heits­polizeilichen Maßnahmen, sondern auch bei militärischen Maßnahmen. Terrorismus ist eine Form der dezentralen Kriegsführung im 21. Jahrhundert, und dementsprechend müssen wir darauf schauen und handeln: nicht nur mit Polizei, sondern auch mit Militär!

Es wurde diesen Montag im Kreis der Außenminister Pesco, der Ausbau der militä­rischen Zusammenarbeit, beschlossen. Und wenn – ich komme gleich zum Ende mei-


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll2. Sitzung, 13. Dezember 2017 / Seite 20

ner Ausführungen, Frau Präsidentin – einmal mehr der österreichische Außenminister bei dieser Einigung fehlt, persönlich dort nicht anwesend ist, dann vermisse ich die richtige Prioritätensetzung. Ich als europäischer Bürger will ein Europa, das mich schützt, und ich erwarte diese Priorisierung auch von meinem nächsten Bundes­kanz­ler. – Danke schön. (Beifall bei den NEOS.)

10.49


Präsidentin Elisabeth Köstinger: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeord­nete Zadić. – Bitte.

 


10.49.06

Abgeordnete Dr. Alma Zadić, LL.M (PILZ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Werte Zuse­he­rinnen und Zuseher auf der Galerie und vor den Bildschirmen zu Hause! Das öster­reichische Parlament ist für mich immer ein Herzstück der österreichischen Demokratie gewesen. Es erfüllt mich daher mit großer Freude und großem Respekt, dass ich heute hier sprechen kann – eine Tatsache, die aufgrund meiner Biografie bei Weitem nicht selbstverständlich ist, daher möchte ich auch die Gelegenheit meiner ersten Rede nutzen, all jenen zu danken, die mich auf diesem Weg begleitet und unterstützt haben. Ein herzliches Dankeschön! (Beifall bei der Liste Pilz sowie bei Abgeordneten von ÖVP und NEOS.)

Das wichtige Thema Sicherheit, zu dem ich heute spreche, begleitet mich schon seit meiner Kindheit. Ich bin in Bosnien und Herzegowina geboren, in einem Land, das Anfang der Neunzigerjahre einen brutalen Krieg erlebt hat, daher glauben Sie mir, wenn ich sage, ich weiß, was es bedeutet, sich nicht sicher zu fühlen!

Meinen Eltern und Eltern vieler anderer damals flüchtender Menschen war es wichtig, ihren Kindern eine sichere Zukunft zu bieten, sie in einem Land aufwachsen zu sehen, das frei ist und das ihre Rechte und ihre Freiheiten nicht mit Füßen tritt. Sicherheit ist ein Grundbedürfnis. Ja, wir wollen sicher sein, aber vor allem: Wir wollen uns auch sicher fühlen! Es ist daher notwendig, dass wir uns der tatsächlichen und der sub­jektiven Bedrohung stellen und für Sicherheit in unserem Land auch Sorge tragen.

Die Furcht der Bürgerinnen und Bürger ist eng mit dem Vertrauen der Bevölkerung in den Rechtsstaat verbunden. Es ist daher unsere Aufgabe als Politikerinnen und Politiker, für den Rechtsstaat zu kämpfen und damit auch für Sicherheit zu sorgen. Für Sicherheit zu sorgen bedeutet aber keinen Freipass zur willkürlichen Einschränkung unserer Freiheit und unserer Rechte. Ich denke da vor allem an den verantwor­tungs­losen Umgang und die Art und Weise, mit welcher im Wahlkampf mit dem Sicher­heitsbedürfnis der Bevölkerung Stimmung gemacht wurde und auch Ängste geschürt wurden (Abg. Höbart: Ajajaj!), wie versucht wurde, unsere Freiheit und unsere Grund­rechte zugunsten einer scheinbaren Sicherheit immer und immer wieder einzuschrän­ken. (Neuerlicher Zwischenruf des Abg. Höbart.)

An dieser Stelle möchte ich die Forderung nach einer flächendeckenden Videoüber­wachung aller Bürgerinnen und Bürger in Erinnerung rufen. Gezielte Videoüber­wachung ist durchaus sinnvoll, aber eine flächendeckende Videoüberwachung führt dazu, dass wir uns alle ständig beobachtet fühlen, und das ohne Anlassfall. Auch die Einführung des Bundestrojaners könnte in der neuen zukünftigen Regierung ein Comeback erleben. Durch das Ausnützen von Sicherheitslücken unserer Smartphones glaubt man, Terrorgefahren abwenden zu können. Die Einführung des Bundestrojaners führt aber nicht dazu, uns vor den gut organisierten Terrornetzwerken zu schützen, sondern führt dazu, dass wir alle beobachtet werden.


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll2. Sitzung, 13. Dezember 2017 / Seite 21

Meine Damen und Herren! Diese Maßnahmen bringen kein entscheidendes Mehr an Sicherheit. Wir sollen aber damit ein Stück unserer Freiheit und unserer Rechte auf­geben. Für eine vermeintliche Sicherheit werden wir von der Liste Pilz keinen Über­wachungsstaat zulassen. (Beifall bei der Liste Pilz sowie des Abg. Jarolim.)

Es ist unsere Aufgabe, die Freiheit zu schützen und sie nicht einzuschränken. Ein bekannter Politiker hat Mitte des 18. Jahrhunderts einmal gesagt: „Wer Freiheit für Sicherheit aufgibt, wird beides verlieren“. – Wir von der Liste Pilz werden daher beides schützen, die Freiheit und die Sicherheit, und wir werden die Kontrollpartei im Parla­ment sein, die der zukünftigen Regierung genau auf die Finger schauen wird. (Beifall bei der Liste Pilz.)

Ich werde mich persönlich dafür einsetzen, dass Freiheiten und Rechte unserer Bürgerinnen und Bürger nicht eingeschränkt werden und dass wir uns alle nicht nur sicher fühlen, sondern auch sicher sind. – Vielen Dank. (Beifall bei der Liste Pilz.)

10.54


Präsidentin Elisabeth Köstinger: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeord­neter Dönmez. – Bitte.

 


10.54.23

Abgeordneter Efgani Dönmez, PMM (ÖVP): Hohes Präsidium! Sehr geehrter Herr Minister Sobotka! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Als Gründer der Euro­pä­ischen Bürgerinitiative gegen Extremismus ist es mir persönlich ein sehr großes Anlie­gen, jegliche Form von Extremismus, sei er politisch oder religiös motiviert, zu thema­tisieren, aufzuzeigen und natürlich auch zurückzudrängen, denn Extremismus, in welcher Form auch immer, bedroht unsere offene Gesellschaft.

Meine Vorrednerinnen und Vorredner, denen ich genau zugehört habe, haben alle richtige Sachen gesagt, und auch ich bin der Meinung, dass wir aus der sicher­heits­politischen Perspektive heraus der Exekutive alle Möglichkeiten in die Hand geben müssen, um Extremismus und Extremisten bekämpfen zu können. Der Diskussion ist aber auch zu entnehmen, dass wir politisch, aber auch seitens der Sicherheits­behör­den nur jene auf dem Radar haben, die wir als gewaltaffin, als gewaltbereit erfasst haben; doch die, die wir nicht auf dem politischen Radar haben, die, die unsere Behörden nicht auf dem Radar haben, sind jene, die unter dem Stichwort des legalistisch agierenden Islamismus den Nährboden für Extremismus aufbereiten.

Es ist ganz, ganz wichtig, dass wir das aufzeigen und auch thematisieren. Missio­nierungsorganisationen aus den Golfstaaten verfolgen eine längerfristige Strategie der Einflussnahme auf unsere Gesellschaft. Auf dem Gebiet der Wirtschaft und der Finanzen ist längst eine weitgehend unbeachtete Islamisierung – Stichwort Halalge­schäfte oder auch Halalbanking – im Gange, die hinter dem Rücken der Öffentlichkeit erfolgt. Die Investoren aus Nahost haben eine enorme politische Macht, welche sie auch gegen westliche Demokratien entfalten können.

Mit ihren Petrodollars in Milliardenhöhe kaufen sie sich in ganze Volkswirtschaften ein, und sie erkaufen sich auch politische Macht. Wir Österreicher müssen immer im Hinterkopf behalten, dass unser Wohlstand überwiegend im Ausland über den Export erwirtschaftet wird, aber dieser Export in die und diese wirtschaftliche Kooperation mit den Golfstaaten ist anders zu bewerten, als wenn wir mit den USA, mit China oder mit Russland Geschäfte machen, denn da gibt es eine längerfristige Strategie der Ein­flussnahme auf unsere Gesellschaften, nämlich die Strategie, über religiöse Stif­tun­gen, über staatliche und halbstaatliche Stiftungen unsere Gesellschaften zu beeinflussen.

Es kommt nicht von ungefähr, dass der Herr Minister und alle anderen Vorredner zahlreich das Wort Salafisten in den Mund genommen haben. Wer finanziert denn


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll2. Sitzung, 13. Dezember 2017 / Seite 22

die? – Wir müssen diese Frage viel mehr in den Fokus stellen. Wenn wir Extremismus ernsthaft bekämpfen möchten und nicht nur mit Lippenbekenntnissen, dann müssen wir die Finanziers im Hintergrund sehen, dann müssen wir die, die das sponsern und finanzieren, aufzeigen und diesen Sumpf auch trockenlegen. Umso wichtiger ist es, dass wir uns die riesengroße Blackbox, die es da gibt, sei es in der Finanzierung von Stiftungen, sei es in der Finanzierung von diversen Vereinen, genau anschauen, teil­weise müssen wir aber auch das Islamgesetz Neu anschauen und dort Adaptierungen vornehmen, damit wir diesen radikalen Strömungen den Nährboden entziehen können.

Wir wissen, dass zum Beispiel salafistische Gruppierungen aus dem Ausland mit österreichischen salafistischen Gruppierungen in ganz engem Kontakt stehen. Mal sind sie in Malaysien, mal sind sie in den Golfstaaten, mal sind sie in Deutschland, in der Schweiz oder in Österreich und gründen einen Verein unter dem jeweiligen Vereins­recht. Der arme Polizist: Er kommt hin und verhängt eine Hunderteurostrafe. Da lachen uns die doch aus, das nimmt ja keiner von denen ernst! Daher ist es wichtig, dass wir diese Netzwerke ganz klar benennen, dass wir im Sinne unseres gesell­schaftlichen Friedens die Diskussionen so differenziert wie möglich führen und zwischen Religion und politischer Instrumentalisierung unterscheiden, denn es ist nur ein ganz, ganz kleiner Teil, der extremistisch und radikal ist, und daher müssen wir Politiker die Diskussionen differenziert führen.

Es ist wichtig, dass es ein Einreiseverbot für Salafisten gibt, dass Moscheen, in denen Hasspredigten stattfinden, umgehend geschlossen werden müssen und dass es Adap­tierungen beim Stiftungsrecht, beim Vereinsrecht, aber teilweise auch beim Islam­gesetz gibt. Es ist auch wichtig, dass es eine bessere Koordination nicht nur zwischen den Sicherheitsapparaten BVT und LVT und mit den Ländern gibt, sondern auch mit den Finanzämtern, denn eine wichtige und wesentliche Aufgabe ist es, die Finanz­quellen trockenzulegen.

Wenn wir das gemeinsam schaffen, dann haben wir im Kampf gegen den Extremismus schon sehr, sehr viel gewonnen, aber bis dahin ist es noch ein weiter, ein breiter Weg. Wichtig ist, wie gesagt, dass wir den Fokus viel mehr auf die Trockenlegung der Finanzquellen legen. – Danke vielmals für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der FPÖ.)

10.59


Präsidentin Elisabeth Köstinger: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeord­neter Jarolim. – Bitte.

 


10.59.48

Abgeordneter Dr. Johannes Jarolim (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Kolleginnen und Kollegen! Ich verstehe den Sinn der heutigen Diskussion nicht ganz (Zwischenruf bei der FPÖ), nämlich deshalb, weil wir erst vor Kurzem ein Staats­schutzgesetz verabschiedet haben, in dem wir auch vorgesehen haben, endlich die Res­sourcen für die Polizei aufzustocken.

Seit 18 Jahren wird das Innenministerium von der ÖVP geführt, und nachdem wir vor Kurzem eigentlich alles nachgeschärft haben, haben wir auch die Ideen, die Sie uns heute hier wieder kredenzt haben, Herr Innenminister, von der gesamten Fachwelt – das war die Rechtsanwaltskammer, das waren die Universitäten, das war der Präsi­dent des Verfassungsgerichtshofes – als für einen Grundrechtsstaat völlig unmachbar dargestellt bekommen, als Unsinn. Und das kommt jetzt über die Hintertür.

Sie können uns glauben, meine Damen und Herren, wir sind alle für Terrorismus­bekämpfung, niemand ist dagegen, keiner möchte die Sicherheit von wem auch immer hier im Land gefährden; aber das kommt mit diesem Paket jetzt subkutan wieder


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll2. Sitzung, 13. Dezember 2017 / Seite 23

herein. Ich habe die FPÖ in der Diskussion eigentlich immer bewundert, dass sie das auch erkannt und auch abgelehnt hat, insofern wundere ich mich ein bissel über Herrn Kollegen Rosenkranz, der von leichten Schritten spricht, als habe er Verständnis dafür, dass das jetzt plötzlich wieder über die Hintertür hereinkommt.

Ich habe einen anderen Verdacht, nämlich dass das nichts anderes ist als eine Ver­nebelung, ein Ablenken von anderen Dingen, die unangenehm sind und die meiner Meinung nach eigentlich unfassbar sind, etwa wenn Sie dieses Regierungsprogramm damit beginnen, dass Sie das Rauchverbot jetzt wieder aufheben. (Rufe bei der ÖVP: Zur Sache!) Wenn der Präsident der Krebshilfe von sich aus sagt, das ist ein Anschlag auf alle Österreicherinnen und Österreicher und natürlich auch auf andere Menschen, wenn wir hören, meine Damen und Herren, dass es etwa im St. Anna Kinderspital – eine Größe, die wir alle kennen – nur mehr Kopfschütteln gibt, und wenn schön langsam in dem einen oder anderen Bereich auch die Politiker sagen: Freunde, das ist unmöglich, das kann man nicht machen!, dann denke ich, dass das hier offensichtlich herhalten muss, damit man von dem ablenkt, indem man hier eine Scheindebatte über etwas führt, was wir letztlich ohnedies alle wollen. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Hauser: Die Sicherheit ...!)

Es gibt das Kindergeld, meine Damen und Herren, wir diskutieren, dass jeder unab­hängig von seiner sozialen Stellung die bestmögliche Ausbildung bekommen soll, das beginnt im Kindergarten. – Ich lese hier: Kindergeld statt Kindergärten in Nieder­öster­reich; zwischen 12 und 14 Uhr haben alle Kindergärten zu. (Abg. Winzig: Themen­verfehlung! – Ruf bei der ÖVP: ... überhaupt nicht!) Ich schaue mir an, wie diejenigen Damen, die Arbeit bräuchten, bei den Konditionen ihre Kinder dort in den Kindergarten geben können – der nächste Wahnsinn! Und wenn die Arbeitszeit in Zukunft zwölf Stunden am Tag betragen soll – was man unter gewissen Konditionen vernünftiger­weise machen kann, aber das soll jetzt auf der betrieblichen Ebene geregelt werden –, dann wissen wir alle, dass dort das Repressionspotenzial unermesslich ist und dass wir in Zukunft Arbeiter haben werden, die nicht anders können, als diesen Wunsch zu erfüllen. Ich bin gespannt, wie die FPÖ sich in diesem Zusammenhang präsentieren wird. (Abg. Rosenkranz: Super! – Abg. Schimanek: Sehr gut!)

Meine Damen und Herren! Es ist so: Herr Minister Sobotka hat seinerzeit diese Über­legungen damit begonnen, dass er uns von einem höchstpersönlichen Vorfall erzählt hat. Es ist ihm durch das Aufstellen von Kameras in seinem Garten gelungen, einen Hinterleger von Exkrementen in seinem Garten zu vertreiben. Jetzt würde ich sagen, das war sehr erfolgreich, Herr Minister, ich beglückwünsche Sie zu dieser strate­gischen Ausführung, aber es kann nicht sein, dass aufgrund des Traumas, das Sie da offenbar erlitten haben, das jetzt mehr oder weniger Konzept für uns alle wird. (Heiterkeit und Beifall bei Abgeordneten der SPÖ sowie Heiterkeit des Abg. Scherak.)

Wir brauchen kein Trauma, sondern wir brauchen Vernunft (Ruf bei der ÖVP: Die fehlt ...!), und die entsteht sicherlich in den Diskussionen, in denen die Rechtsanwälte mitgemacht haben, in denen die Expertinnen und Experten in den Gerichten und Staatsanwaltschaften mitgemacht haben und erklärt haben, dass Ihre Ideen, Herr Sobotka, undurchführbar sind, dass das nicht machbar ist und wir uns in den Grundrechten dort beschränken, wo es überhaupt keinen Sinn macht. Das ist etwas, da appelliere ich jetzt an Sie. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten von NEOS und Liste Pilz.)

Ich habe mich gewundert, dass da auch Justizminister Brandstetter mitgemacht hat; ich habe den Universitätsprofessor da nicht mehr ganz erkannt. Ich habe das auch nach Deutschland geschickt, weil ich mit Expertinnen und Experten reden wollte, weil ich ursprünglich auch einige der Ideen unterstützen wollte, und die haben mich gefragt, ob an dieser Vorlage ein Jurist mitgearbeitet hat. – Das kommt vom Justizministerium!


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll2. Sitzung, 13. Dezember 2017 / Seite 24

Mir war das peinlich, und ich habe gesagt: Nein, das war der Vizekanzler! Sie können mir aber glauben, wenn von dort eine derartige Entscheidung kommt, dann kann das für uns nur alarmierend sein. (Zwischenruf des Abg. Deimek.)

Ich sage noch einen letzten Satz: Der Herr Außenminister und zukünftige Bundes­kanzler, der heute nicht hier ist, hat immer lautstark erklärt, er wolle genau diese von Herrn Sobotka vorgestellten Überlegungen umsetzen. – Ich möchte Herrn Kurz Folgen­des zurufen: Er ist Mitglied der Universität Wien, er hat als solcher Verantwortung, und auch als Student muss er wissen, dass diese Dinge grundrechtlich nicht gehen (Heiterkeit des Abg. Loacker); das möchte ich ihm ins Stammbuch schreiben.

Ich kann ihm eines sagen, wenn er das nicht weiß: Es gibt eine Vorlesung, die ist jeweils am Donnerstag um 18 Uhr im Hörsaal III (Heiterkeit und Beifall bei Abgeord­neten der SPÖ sowie des Abg. Loacker), die heißt: Grundrechtsschutz in einer verant­wortlichen Welt. – Das würde ihm guttun, und das würde uns guttun. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten von NEOS und Liste Pilz. – Abg. Schimanek: Normalerweise kommt Hochmut vor dem Fall! – Ruf bei der ÖVP: ... Lade! – Ruf bei der FPÖ: Kaum verständlich! – Abg. Rosenkranz: Der Cap war besser!)

11.05


Präsidentin Elisabeth Köstinger: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Mag. Gün­ther Kumpitsch. – Bitte.

 


11.05.14

Abgeordneter Mag. Günther Kumpitsch (FPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Geschätzte Zuseher auf der Galerie und vor den Bild­schirmen! Hohes Haus! Vor ziemlich genau einem Jahr, am 19. Dezember, erschoss der islamistische Attentäter Anis Amri den polnischen Speditionsfahrer eines Sattel­zugs, raubte den Sattelzug und steuerte das Fahrzeug gegen 20 Uhr auf dem Weih­nachtsmarkt nahe der Kaiser-Wilhelm-Gedächtniskirche in Berlin in die Menschen­menge. Er tötete elf Besucher, 55 wurden schwer verletzt. Dem Täter gelang zunächst die Flucht; er wurde aber in Italien gestellt und, nachdem er auf die italienische Polizei das Feuer eröffnet hatte, erschossen.

Was hat sich seither sichtbar geändert? – Vor dem Bundeskanzleramt am Ball­haus­platz gibt es jetzt versenkbare Poller, über die der Bundeskanzler bereits gestolpert ist, und auf der Shoppingmeile besteht Terrorgefahr offensichtlich nur am Wochenende, denn nur am Wochenende werden dort Betonpoller, nicht allzu große, aufgestellt.

Nach wie vor ist Österreich aber von radikalen Islamisten, Salafisten, Al-Kaida-Anhän­gern und Islamisten unterwandert. Meine Heimatstadt Graz ist eine Hochburg des radi­kalen Islamismus, und ein Beweis dafür ist die Festnahme eines 25-jährigen Bosniers am 1. Dezember, der offensichtlich einen Anschlag auf den Weihnachtsmarkt in Graz, ähnlich wie in Berlin, geplant hat. Das Landesamt für Verfassungsschutz und Terroris­musbekämpfung bekam einen Hinweis, dass dieser Mann Terrorvideos, auf denen Anschläge zu sehen waren, verherrlicht und gepriesen hat, und aufgrund dieses Hin­weises gelang es, den Täter festzunehmen. Ich nutze diese Gelegenheit auch, um der Polizei im Gesamten zu danken, weil sie mit mangelhaftem Handwerkszeug arbeiten muss und trotzdem hervorragende Dienste leistet. (Beifall bei der FPÖ.)

Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Seit Jahren warnen wir Freiheitliche vor radikalislamistischen Umtrieben – auch der verhaftete Bosnier hat immer wieder eine als radikal eingestufte Hinterhofmoschee in Graz besucht –, und jetzt debattieren wir über sicherheitspolizeiliche Maßnahmen zur Abwehr von Terrorismus. – Diese Debatte hätte schon vor Jahren ernsthaft betrieben werden müssen. Das Ergebnis der Arbeit


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll2. Sitzung, 13. Dezember 2017 / Seite 25

der Regierung ist unseres Erachtens mangelhaft, denn nach wie vor warnen Ver­fassungsschützer davor, dass elf von 20 Grazer Moscheen als radikal eingestuft sind, doch keine dieser Moscheen wurde bisher geschlossen. Nach wie vor wird vor radi­kalislamistischen Religionslehrern in der Steiermark gewarnt, doch nach wie vor erfolgt die Finanzierung der Grazer Großmoschee durch einen geheimnisvollen Geldgeber aus den Vereinigten Arabischen Emiraten, einem Land, in dem die Scharia gilt, in dem Homosexualität mit der Todesstrafe bedroht ist und Gewalt gegen Frauen beinahe straflos ist.

Von der Regierung wurden unseres Erachtens Maßnahmen beschlossen, die eher dazu dienen – ich sage es jetzt hart –, der Bevölkerung Sand in die Augen zu streuen, als ihr tatsächlichen Schutz zu bieten. Wenn wir terroristischen Aktivitäten mit sicher­heitspolizeilichen Maßnahmen Einhalt gebieten wollen, dann müssen wir mit aller Entschlossenheit handeln. Wenn wir Freiheitliche Regierungsverantwortung über­nehmen, dann bedeutet das, dass es real mehr Polizeiplandienststellen gibt, dass es auch real mehr Polizei in der Öffentlichkeit gibt; uniformierte Polizisten können wieder gesehen werden (Zwischenruf des Abg. Plessl) und werden auch potenzielle Angreifer abschrecken oder in ihrer Bewegungsfreiheit einschränken.

Es wird auch real wieder ordentliche Grenzkontrollen geben – ja, Kollege Strolz, Ter­rorismus kennt keine Grenzen, daher werden wir auch das machen. Es wird auch notwendig sein, Gesetze endlich so zu gestalten, dass sie nicht nur stumpfe Waffen sind, sondern auch geeignet sind, jede Form von Terrorismus, Fanatismus und Islamis­mus wirksam zu bekämpfen.

Daher, geschätzte Kolleginnen und Kollegen: Österreich hat gewählt, eine klare Mehr­heit hat sich für einen Kurswechsel entschieden, und wir Freiheitliche werden den Wählern im Wort bleiben und dafür sorgen, dass eine der dringlichsten Aufgaben des Staates, nämlich der Schutz seiner Bevölkerung, auch tatsächlich erfüllt wird. – Danke schön. (Beifall bei der FPÖ.)

11.10


Präsidentin Elisabeth Köstinger: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeord­neter Scherak. – Bitte.

 


11.10.47

Abgeordneter Dr. Nikolaus Scherak, MA (NEOS): Frau Präsidentin! Herr Bundes­minister! Die wesentliche Frage, wenn die ÖVP ein sicherheitspolitisches Thema auf die Tagesordnung setzt, ist ja immer, ob wir einen ernsthaften Diskurs führen und uns überlegen, wie wir es schaffen, mehr Sicherheit schaffen zu können, ohne unsere grund­legenden Freiheiten aufzugeben, oder ob es dann am Schluss doch wieder eher so eine populistische Symbolpolitikdebatte ist.

Ich muss Ihnen zugestehen, dass Teile der Redebeiträge vonseiten der ÖVP schon seriöse Ansätze hatten, aber am Schluss haben Sie das geschafft, was Sie in der De­batte fast immer schaffen – und da muss ich Ihnen gratulieren, dass Sie sich treu geblieben sind, im Gegensatz zum Rauchverbot, wo Sie ja jetzt offensichtlich umfal­len –, und haben aus einer Sicherheitsdebatte doch wieder eine Rechtsstaats- und Freiheitsdebatte gemacht, denn bei circa 90 Prozent Ihrer Vorschläge muss man immer Angst um den Rechtsstaat in Österreich und Angst um unsere Freiheitsrechte haben.

Weil das Polizeiliche Staatsschutzgesetz schon angesprochen wurde – sowohl von Kollegen Amon als auch von Frau Kollegin Lueger als auch von Kollegen Jarolim, den ich übrigens als Oppositionsabgeordneten spannender finde als als Abgeordneten einer Regierungsfraktion, denn da ist die Grundrechtssensibilität eher da – und gesagt


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll2. Sitzung, 13. Dezember 2017 / Seite 26

wurde, der Verfassungsgerichtshof habe das ja als verfassungskonform bestätigt: Das ist richtig, man muss halt auch immer das gesamte Erkenntnis lesen. Er sagt auch sehr explizit, dass diese Ermittlungsmethoden nur dann verfassungskonform sind, wenn sie besonders eng ausgelegt werden. Das heißt, Sie, SPÖ und ÖVP gemeinsam, haben ein Gesetz beschlossen, das wir weitaus strenger auslegen müssen, als der Geset­zes­text eigentlich ist, damit der VfGH sagt, es ist gerade noch verfassungskonform. Das muss man halt immer dazusagen.

Und zusätzlich ist es deswegen lustig, wenn Sie sich jetzt quasi dafür feiern, dass Sie einmal ein verfassungskonformes Gesetz in diesem Zusammenhang haben, weil es sonst ja eigentlich der Fall ist, dass der VfGH Ihnen alles zurückschmeißt. Wir erinnern an die Vorratsdatenspeicherung: Die ÖVP wollte diese groß einführen, dringend, im Kampf gegen den Terrorismus – verwendet haben Sie sie für ganz andere Dinge; wir erinnern an Anfragen: keine einzige Abfrage der Vorratsdaten wegen einer terroris­tischen Straftat, sondern wegen allem anderen. Jetzt haben Sie halt einmal ein Gesetz, das doch verfassungskonform ist – ich gratuliere Ihnen. Wichtig ist, dass wir nicht wieder lauter schwachsinnige Gesetze beschließen, die am Schluss eben nicht verfas­sungskonform sind.

Herr Bundesminister, wenn Sie den Bundestrojaner ansprechen: Sie wissen ja, dass das nicht gehen wird, weil es technisch nicht möglich ist, so auf das Handy zuzu­greifen, dass Sie nicht auf das gesamte Handy zugreifen.

Ich hoffe da ganz inständig auf die FPÖ. Herr Kollege Rosenkranz, Ihnen sei ganz persönlich ins Stammbuch geschrieben, auch Kollegen Stefan: Bleiben Sie bei Ihrer Linie, schauen Sie, dass Sie hier Grundrechte beschützen! Auf die ÖVP hoffe ich da gar nicht, weil ich weiß, dass das denen in diesem Zusammenhang ziemlich egal ist. (Abg. Rosenkranz: Nein, das stimmt so nicht! – Zwischenruf bei der ÖVP.) Es liegt einzig und alleine an Ihnen, und daran werden Sie auch gemessen werden, ob Sie jetzt beim Bundestrojaner einknicken und dann doch mit der Überwachungspartei ÖVP mitspielen oder es mit den Grundrechten ernst gemeint haben. Ich hoffe da wirklich auf Sie und hoffe, dass Sie da stehenbleiben.

Wichtig ist, dass wir Freiheit und Rechtsstaat weiterhin als etwas Wichtiges wahr­nehmen und nicht irgendwie als problematische, lästige Hindernisse – das ist das, was ich bei der ÖVP immer ein wenig sehe; es sind immer diese Hindernisse –, und wir müssen in diesem Zusammenhang schauen – und das ist ja das Schwierige an solchen Maßnahmen, die Sie manchmal vorschlagen –, dass die wichtigen sicher­heits­politischen Fragen nicht auf der Strecke bleiben.

Ich gebe Ihnen recht, dass Sie das heute angesprochen haben. Es geht ganz massiv um Prävention, da haben Sie vollkommen recht, und da sind auch die Maßnahmen wichtig; und es geht ganz massiv darum, und auch das unterstütze ich, dass wir hier der Polizei weitaus mehr Ressourcen zur Verfügung stellen, denn klar ist auch, dass nicht mehr Gesetze Verbrecher fangen, sondern mehr Polizisten.

Wir wissen, dass die Polizei aufgrund des Überstundenmarathons in letzter Zeit in ihrer Arbeit massiv beeinträchtigt wurde, und es ist gut, dass wir da Maßnahmen gesetzt haben. Es geht um mehr Personalressourcen, es geht um bessere Ausstattung, und es geht um Prävention.

Zum Abschluss noch eines, weil wir ja vor zwei Tagen 150 Jahre Staatsgrundgesetz gefeiert haben und einen sehr beeindruckenden Vortrag von Herrn Professor Stourzh gehört haben: Er hat gesagt, dass es jetzt, gerade in Zeiten von Viktor Orbán, der quasi die illiberale Demokratie in Ungarn ausgerufen hat, mehr denn je wichtig ist, dass man gegen diese illiberale Demokratie auftritt. Er hat gesagt, dass der Liberalismus-


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll2. Sitzung, 13. Dezember 2017 / Seite 27

begriff vielleicht ein bisschen zu breit ist, und deswegen hat er den Begriff der Grundrechtsdemokratie hier in den Raum gestellt.

Er sagt, Österreich ist eine solche Grundrechtsdemokratie, und ich bin überzeugt davon, dass Österreich eine solche Grundrechtsdemokratie bleiben muss, und des­wegen appelliere ich hier an Sie, insbesondere von ÖVP und FPÖ, dass Sie sich auch ganz klar dazu bekennen, dass wir in Österreich weiterhin die Freiheit und die Grund­rechte schützen und sie nicht am Altar des Populismus opfern.

Mir ist es ganz ehrlich gesagt ziemlich egal, ob H.-C. Strache der bessere Freund von Viktor Orbán ist oder Sebastian Kurz; ich erwarte von ihnen beiden, dass sie sich nicht ein Vorbild an Viktor Orbán nehmen, sondern dass für uns alle in Österreich klar ist, das es nicht die illiberale Demokratie ist, die wir haben wollen, sondern eine starke und wehrhafte Grundrechtsdemokratie. (Beifall bei den NEOS sowie bei Abgeordneten von SPÖ und Liste Pilz.)

11.15


Präsidentin Elisabeth Köstinger: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeord­neter Noll. – Bitte.

 


11.15.43

Abgeordneter Dr. Alfred J. Noll (PILZ): Frau Präsidentin! Hohes Haus! Werte Gäste auf der Galerie! Also das hätte mich ja auch sehr gewundert, wenn die ÖVP innerhalb weniger Wochen vom Wahlkampfmodus in den Arbeitsmodus hätte umschalten kön­nen. Was wir hier nämlich erleben, ist, ein heikles, wichtiges Thema wiederum populis­tisch und vergleichsweise demagogisch enden zu lassen.

Kollege Scherak und Kollege Jarolim haben wesentliche Dinge gesagt, ich werde das nicht wiederholen, aber drei Dinge, glaube ich, sind schon sehr wichtig.

Erstens: Jede und jeder hier im Saal ist gegen Terrorismus, und es ist nicht die Frage, ob wir den Terrorismus bekämpfen wollen, sondern welchen Stellenwert das Problem des Terrorismus hat und welche Mittel wir hier verwenden. Ja, es ist Aufgabe des Staates, für Sicherheit zu sorgen; ja natürlich, das Gewaltmonopol soll beim Staat liegen, aber man muss das Thema des Terrorismus von der Hybris der Sicherheits­diskussion, die hier immer wieder angezielt wird, befreien.

Wir haben in Österreich tatsächlich Sicherheitsprobleme, das ist aber zunächst einmal nicht der Terrorismus, sondern die Sicherheitsprobleme, die wir in Österreich haben, sind für die Mehrzahl der Bevölkerung solche, die sich auf die Sicherheit des Arbeits­platzes, auf die Sicherheit der Wohnverhältnisse und auf die sich daraus ergebenden Probleme im Bildungs-, Gesundheits- und Sozialbereich beziehen. Das sind die tatsächlichen Sicherheitsprobleme in Österreich. (Beifall bei der Liste Pilz.)

Das Jahr 2015 war in der Republik Österreich tatsächlich ein Einschnitt, es war aber nicht so sehr ein Einschnitt betreffend die Sicherheit, sondern es war ein Einschnitt betreffend das Sicherheitsgefühl der Österreicherinnen und Österreicher; und das multiple staatliche Organisationsversagen im Jahr 2015, das haben die ÖVP und ihre Minister herbeigeführt und nicht die Flüchtlingsbewegung per se. Daran müssen wir uns jetzt abarbeiten.

Wenn wir fragen, woraus das Sicherheitsgefühl in Österreich entsteht, dann muss man sagen, auch das ist eine soziale und nicht vorwiegend polizeiliche Aufgabe. Sicher fühlen sich Leute, die die Zuversicht haben, dass in Hinkunft ihre Bedürfnisse befriedigt werden und dass sie ihre Interessen verfolgen können, und das hat mit Polizeiarbeit vergleichsweise wenig zu tun.


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll2. Sitzung, 13. Dezember 2017 / Seite 28

Ich würde mir ja gerne zu Herzen nehmen, was ich jetzt gehört habe, und glauben, dass die ÖVP tatsächlich ein Interesse an Sicherheit in Österreich hat, nur die tatsächlichen Sicherheitsprobleme werden hier nicht debattiert. Alle 20 Stunden fordert der Verkehr auf Österreichs Straßen Todesopfer (Zwischenruf des Abg. Hauser), im Jahr 2016 sind auf österreichischen Straßen 432 Personen gestorben; und bei manchen Redebeiträgen vonseiten der ÖVP könnte man ja fast meinen, es tut Ihnen leid, dass es noch keine Terrorismusopfer in Österreich gibt. (Zwischenrufe bei der ÖVP. – Abg. Neubauer: So ein Unsinn! Blödsinn!) Tatsächlich gibt es aufgrund einer mangelhaften Sicherheitspolitik viele, viele Opfer in Österreich, und wenn wir uns anschauen, wie viele Leute tagtäglich bei Haushalts- und Freizeitunfällen sterben, wenn wir uns anschauen, wie viele Arbeitsunfälle es in Österreich gibt, dann zeigt sich, das spricht eine ganz deutliche Sprache. (Abg. Winzig: Wie viele Arbeitsunfälle gibt’s denn?)

Kein Mensch ist dagegen, dass wir die Polizei dafür ausstatten, ordentlich zu arbeiten. Wir sind sehr dafür, dass wir die Arbeitsbedingungen der Polizistinnen und Polizisten in Österreich verbessern; sie haben nach vielen, vielen Jahren ÖVP im Innenministerium ganz elende Arbeitsbedingungen. Wir wollen eine bessere Entlohnung für Polizistinnen und Polizisten in diesem Land, wir wollen eine bessere Ausbildung, und wir wollen auch, dass ihr gesellschaftlicher Status dadurch steigen kann.

Die Antwort auf das bedrohte und beeinträchtigte Sicherheitsgefühl der Österreiche­rinnen und Österreicher sind nicht neue Überwachungsgesetze, sondern eine tat­sächlich kontinuierliche Arbeit im Verhältnis zwischen Exekutive und Gesellschaft.

Ich hoffe ebenso wie Kollege Jarolim, dass die FPÖ in diesem Punkt stark bleibt. Sie hat dort den richtigen Riecher gehabt, wenn sie sagt, da sind unzulässige Ein­schrän­kungen der Freiheitsrechte von österreichischen Bürgerinnen und Bürgern zu beobach­ten. Wir werden im Zuge der Koalitions- und Regierungsbildung sehen, ob sie das auch durchhält. Ich hoffe es! (Beifall bei der Liste Pilz.)

11.20


Präsidentin Elisabeth Köstinger: Als Letzter zu Wort gemeldet ist Herr Bundes­minister Sobotka. – Bitte.

 


11.20.35

Bundesminister für Inneres Mag. Wolfgang Sobotka: Hohes Haus! Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Damen und Herren Abgeordnete! Ein paar Dinge noch zur Klarheit: Was das Verhältnis zwischen Österreich und Europa betrifft, so glaube ich, war Österreich immer ein Vorreiter im Bereich des internationalen Datenaustausches.

Wir waren die ersten, die den Prümer Vertrag auch auf jene Länder am Balkan erwei­tert haben, die nicht zur Europäischen Union gehört haben. Wir sind betreffend Daten­austausch, egal in welchem Bereich ob das die im Schengener Informationssystem gespeicherten Daten sind, ob das der durch das Polizeikooperationsabkommen mög­liche Datenaustausch hinsichtlich Gefährderdatenbank ist –, immer bereit, diese euro­päischen Daten auszutauschen, weil wir gerade durch diesen Datenaustausch wesent­liche Erkenntnisse gewinnen können.

Wir haben derzeit die Regelung betreffend PNR-Daten in der Umsetzung; Entry-Exit ist von Österreich auf der europäischen Ebene, insbesondere von mir im Europäischen Rat, noch einmal massiv diskutiert worden; Etias; und schlussendlich die biometrischen Daten im Schengener Informationssystem.

Wir haben uns ganz intensiv in das RAN-Netzwerk eingebracht, dort ist Europa auch insbesondere betreffend Deradikalisierung sehr aktiv. Best-Practice-Beispiele: Seit zwei Jahren gibt es vor jedem Innenministerrat ein Terrorismusfrühstück, ein Gespräch auf Ministerebene, bei dem ganz gezielt die Best-Practice-Beispiele der einzelnen


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll2. Sitzung, 13. Dezember 2017 / Seite 29

Länder diskutiert werden. Österreich ist mit einzelnen Beispielen immer wieder dabei, auch um sie mit anderen zu vergleichen.

Das heißt, die europäische Komponente spielt da eine ganz wesentliche Rolle. So war auch der Außenminister dabei, als das Abkommen über Pesco am 13.11. unter­zeich­net wurde; die Bundesregierung hat das am 18. September dieses Jahres unterzeich­net. Das heißt, wir stehen natürlich nicht nur zu einer Kooperation auf der Innenminis­terebene, sondern auch zu einer auf militärischer Basis. Für das, was jetzt noch kommt, dass Programme, die zusätzliche Kosten verursachen, extra beschlossen wer­den müssen, wird es auch eines neuen Ministerratsbeschlusses bedürfen.

Der Aussage, dass es nicht mehr Gesetze, sondern mehr Personal braucht, möchte ich entgegenhalten: Diskutieren Sie mit unseren Polizisten! Wir nehmen sie laufend fest, am nächsten Tag oder in den nächsten Stunden werden sie freigelassen, weil die Haftgründe bei Diebstahl oder anderen dementsprechenden Gesetzesbrüchen, die in Serie begangen werden, nicht ausreichen. Reden Sie mit den Leuten draußen, die vor Ort von solchen Delikten betroffen sind! Es wird notwendig sein, insbesondere auch im Bereich Suchtgiftkriminalität und Suchtgiftgebrauch neue gesetzliche Bestimmungen einzubringen, damit wir dieses Verbrechen ernsthaft an der Wurzel bekämpfen können. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der FPÖ.)

Es ist notwendig, dass wir in der verschlüsselten Kommunikation weiter gehen. Ich bin sehr für humoristische Einlagen, die den Szenenapplaus verdienen, das ist mir durch­aus bewusst; ich glaube nur, Terrorismus und die Gefahr, die von Extremismus aus­geht, sollten schlussendlich auf einem sehr, sehr ernsthaften Niveau diskutiert werden.

Staaten wie Spanien, Frankreich, Belgien, Großbritannien, Italien, Tschechien, Portu­gal, Rumänien, Estland haben schon entsprechende Regelungen, neun weitere euro­päische Länder überlegen deren Einführung, um Messengerdienste auch entschlüs­seln zu können. Deutschland und der von Ihnen zitierte Macron gehen viel weiter als jeglicher Vorschlag, der letzten Endes von uns hier eingebracht wurde. Das zeigt: Wenn wir Schlusslicht in der Europäischen Union bleiben wollen, dann mag das wohl so sein.

In dieser Situation ist es für uns, glaube ich, eine Notwendigkeit, der Polizei jene Ge­setze in die Hand zu geben, die sie auch effektiv bei ihrer Arbeit unterstützen. Es geht nicht um ein Gesetz um des Gesetzes willen. Gerade acht Tage vor dem 150-jährigen Jubiläum des Staatsgrundgesetzes, das hier am 21. Dezember 1867 ein­geführt und etabliert wurde, um diese Freiheiten zu schützen, sind diese Maßnahmen notwendig, denn Extremismus und Terrorismus, wie viele Redner betonen, gefährden gerade diese Freiheit. (Beifall bei der ÖVP.)

11.25


Präsidentin Elisabeth Köstinger: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen. (Abg. Schieder: Könnt’ sich nicht noch ein Minister melden, einfach so? Abg. Rosenkranz: Lebendiger Parlamentarismus muss das aushalten!)

11.25.32Einlauf und Zuweisungen

 


Präsidentin Elisabeth Köstinger: Hinsichtlich der eingelangten Verhandlungsgegen­stände und deren Zuweisungen verweise ich gemäß § 23 Abs. 4 der Geschäftsord­nung auf die im Sitzungssaal verteilte Mitteilung.

Die schriftliche Mitteilung hat folgenden Wortlaut:


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll2. Sitzung, 13. Dezember 2017 / Seite 30

A. Eingelangte Verhandlungsgegenstände:

Schriftliche Anfragen: 1/J bis 34/J

Zurückziehung: 22/J

B. Zuweisungen:

1. Zuweisungen seit der letzten Sitzung gemäß §§ 31d Abs. 5a, 32a Abs. 4, 74d Abs. 2, 74f Abs. 3, 80 Abs. 1, 100 Abs. 4, 100b Abs. 1 und 100c Abs. 1:

Budgetausschuss:

Monatserfolg Oktober 2017, vorgelegt vom Bundesminister für Finanzen (Vorlage 1 BA)

Bericht des Bundesministers für Finanzen gemäß § 67 Abs. 4 BHG 2013 über die Ergebnisse des Beteiligungs- und Finanzcontrolling zum Stichtag 30. September 2017 (Vorlage 2 BA)

2. Zuweisungen in dieser Sitzung:

zur Enderledigung im Sinne des § 28b GOG (vorbehaltlich der endgültigen Entscheidung des Ausschusses):

Budgetausschuss:

Bericht des Bundesministers für Finanzen betreffend Übersicht über die österreichi­sche Haushaltsplanung 2018 (III-54 d.B.)

C. Unterrichtung gemäß Art. 50 Abs. 5 B-VG:

Aufnahme der Verhandlungen über einen Vertrag zwischen der Republik Österreich und dem Königreich Marokko über die Überstellung verurteilter Personen

Zuweisung von Verhandlungsgegenständen erst nach erfolgter Wahl der Fachausschüsse:

Antrag 1/A(E) der Abgeordneten Daniela Holzinger-Vogtenhuber, BA, Kolleginnen und Kollegen betreffend Maßnahmen zur Bekämpfung von Armut in Österreich durch eine gerechte Unterhaltssicherung

(Zuweisungsvorschlag: Familienausschuss)

Antrag 2/A der Abgeordneten Mag. Dr. Matthias Strolz, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988 geändert wird

(Zuweisungsvorschlag: Finanzausschuss)

Antrag 3/A(E) der Abgeordneten Dr. Nikolaus Scherak, MA, Kolleginnen und Kollegen betreffend Erarbeitung eines Bundesgesetzes über die Informationsfreiheit

(Zuweisungsvorschlag: Verfassungsausschuss)

Antrag 4/A der Abgeordneten Mag. Dr. Matthias Strolz, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundes(verfassungs)gesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Finan­zierung politischer Parteien (Parteiengesetz 2012 – PartG) und das Bundesgesetz über Förderungen des Bundes für politische Parteien (Parteien-Förderungsgesetz 2012 – PartFörG) wird

(Zuweisungsvorschlag: Verfassungsausschuss)

Antrag 10/A(E) der Abgeordneten Mag. Andreas Schieder, Kolleginnen und Kollegen betreffend Maßnahmen zur Stärkung professioneller Pflege


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll2. Sitzung, 13. Dezember 2017 / Seite 31

(Zuweisungsvorschlag: Ausschuss für Arbeit und Soziales)

Antrag 13/A(E) der Abgeordneten Erwin Preiner, Kolleginnen und Kollegen betreffend gesundes Essen ohne Gift, Rettung der Insekten-Vielfalt

(Zuweisungsvorschlag: Ausschuss für Land- und Forstwirtschaft)

Antrag 14/A der Abgeordneten Mag. Wolfgang Gerstl, Dr. Reinhard Eugen Bösch, Kolle­ginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundes­minis­teriengesetz 1986 geändert wird

(Zuweisungsvorschlag: Verfassungsausschuss)

Bericht des Rechnungshofes betreffend EU-Finanzbericht 2015 – Reihe BUND 2017/49 (III-49 d.B.)

(Zuweisungsvorschlag: Rechnungshofausschuss)

Bericht des Rechnungshofes betreffend Verkehrsdiensteverträge – Schiene – Reihe BUND 2017/50 (III-50 d.B.)

(Zuweisungsvorschlag: Rechnungshofausschuss)

Bericht des Rechnungshofes betreffend Umsetzung der Gleichstellung im Rahmen der Wirkungsorientierung im BKA, BMLFUW und BMVIT – Reihe BUND 2017/51 (III-51 d.B.)

(Zuweisungsvorschlag: Rechnungshofausschuss)

Bericht des Rechnungshofes betreffend Genderaspekte im Einkommensteuerrecht mit dem Schwerpunkt Lohnsteuer – Reihe BUND 2017/52 (III-52 d.B.)

(Zuweisungsvorschlag: Rechnungshofausschuss)

Bericht des Rechnungshofes betreffend Katastrophenhilfe in Niederösterreich, Salz­burg und Tirol – Reihe BUND 2017/53 (III-53 d.B.)

(Zuweisungsvorschlag: Rechnungshofausschuss)

Sonderbericht der Volksanwaltschaft über Kinder und ihre Rechte in öffentlichen Einrichtungen (III-55 d.B.)

(Zuweisungsvorschlag: Volksanwaltschaftsausschuss)

Bericht des Rechnungshofes betreffend Österreichischer Hochschulraum – Reihe BUND 2017/54 (III-56 d.B.)

(Zuweisungsvorschlag: Rechnungshofausschuss)

Bericht des Rechnungshofes betreffend Forschung an der FH JOANNEUM Gesell­schaft mbH und der Fachhochschule Kärnten – gemeinnützige Privatstiftung – Reihe BUND 2017/55 (III-57 d.B.)

(Zuweisungsvorschlag: Rechnungshofausschuss)

Bericht des Rechnungshofes betreffend EU-Mittel unter dem Gesichtspunkt der Wir­kungsorientierung – Reihe BUND 2017/56 (III-58 d.B.)

(Zuweisungsvorschlag: Rechnungshofausschuss)

Bericht des Rechnungshofes betreffend Österreich Institut G.m.b.H. – Reihe BUND 2017/57 (III-59 d.B.)

(Zuweisungsvorschlag: Rechnungshofausschuss)


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll2. Sitzung, 13. Dezember 2017 / Seite 32

Bericht des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasser­wirt­schaft über die Aktivitäten der AMA-Marketing GesmbH (Geschäftsjahr 2016) aufgrund der Entschließung des Nationalrates vom 8. Juli 2014 (29/E XXV.GP) (III-62 d.B.)

(Zuweisungsvorschlag: Ausschuss für Land- und Forstwirtschaft)

Bericht des Bundesministers für Justiz betreffend den Gesamtbericht über den Einsatz besonderer Ermittlungsmaßnahmen im Jahr 2016 (III-63 d.B.)

(Zuweisungsvorschlag: Justizausschuss)

Tätigkeitsbericht 2016 der Bundesstelle für Sektenfragen, vorgelegt von der Bundes­ministerin für Familien und Jugend (III-71 d.B.)

(Zuweisungsvorschlag: Familienausschuss)

Bericht des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz über die Tätigkeit der Arbeitsinspektion in den Jahren 2015 und 2016 (III-72 d.B.)

(Zuweisungsvorschlag: Ausschuss für Arbeit und Soziales)

Bürgerinitiative Nr. 38 betreffend „Ergänzung in der Straßenverkehrsordnung von 1960 in § 24 StVO zu den Ausnahmebestimmungen bei den Halte- und Parkverboten – Aufnahme der mobilen aufsuchenden Familienarbeit im Auftrag von Behörden“

(Zuweisungsvorschlag: Ausschuss für Petitionen und Bürgerinitiativen)

Bürgerinitiative Nr. 39 betreffend „einer grundsätzlichen Verbesserung der rechtlichen Stellung des Wachkörpers Justizwache und auch der persönlichen Sicherheit der Justizwachebediensteten im Dienst, sowie eine dringende und zeitgemäße Anpassung des Strafvollzugsgesetzes an aktuelle Erfordernisse und Aufgabenstellungen“

(Zuweisungsvorschlag: Ausschuss für Petitionen und Bürgerinitiativen)

Bürgerinitiative Nr. 40 betreffend „Ergänzung des Postmarktgesetzes BGBl. I Nr. 123/2009“

(Zuweisungsvorschlag: Ausschuss für Petitionen und Bürgerinitiativen)

Bürgerinitiative Nr. 41 betreffend „Anhang 1 zum Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz UVP-G 2000 BGBl. Nr. 697/1993“

(Zuweisungsvorschlag: Ausschuss für Petitionen und Bürgerinitiativen)

*****

Redezeitbeschränkung

 


Präsidentin Elisabeth Köstinger: Wir gehen in die Tagesordnung ein.

Zwischen den Mitgliedern der Präsidialkonferenz wurde Konsens über die Gestaltung und Dauer der Debatten erzielt. Gemäß § 57 Abs. 3 Z 2 der Geschäftsordnung wurde eine Tagesblockzeit von 2,5 „Wiener Stunden“ vereinbart, sodass sich folgende Rede­zeiten ergeben: ÖVP 46, SPÖ und FPÖ je 41, NEOS und Liste Pilz je 14 Minuten.

Wir kommen sogleich zur Abstimmung über die soeben dargestellten Redezeiten.

Ich bitte jene Damen und Herren, die diesem Vorschlag zustimmen, um ein diesbezüg­liches Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll2. Sitzung, 13. Dezember 2017 / Seite 33

11.26.321. Punkt

Erste Lesung: Antrag der Abgeordneten Mag. Christian Kern, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeitsmarktpolitik-Finan­zierungsgesetz geändert wird (5/A)

 


Präsidentin Elisabeth Köstinger: Wir gelangen zu Punkt 1 der Tagesordnung.

Wir gehen in die Debatte ein.

Das Wort erhält zunächst Antragsteller Bundeskanzler Mag. Kern. Ich erteile es ihm hiermit.

 


11.27.12

Abgeordneter Mag. Christian Kern (SPÖ): Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Präsidentin! Wie Sie wissen, ist die aktuelle Tagespolitik dadurch bestimmt, dass wir mitten in der Bildung einer neuen Bundesregierung sind. Diese neue Bundesregierung wird ein Programm vorlegen, und wir werden sie an den Taten messen, wir werden ganz genau hinschauen. Wir werden sie aber auch an den Ver­sprechungen und an den Erwartungshaltungen messen, die geweckt worden sind. Auch wenn man Zeitungsberichterstattung nicht überbewerten mag, scheint es ein absolutes Wettrennen um einen Rekord zu geben, wie man möglichst gründlich und rasch die angekündigten Versprechungen bricht. Was wir erleben, ist ein Rodeo der Rückschritte.

Einer unserer wichtigsten Punkte in der vergangenen Legislaturperiode war, dass wir versucht haben, die Wirtschaftspolitik zu verändern, indem wir versuchen, dort aktiv dagegenzuhalten, wo es notwendig ist, und insbesondere den Kampf gegen die Arbeitslosigkeit aufzunehmen. Unter diesem Prätext ist die Aktion 20 000 entstanden. Der Hintergrund der Aktion 20 000 ist, dass Österreich über ein herausragendes Wirt­schaftswachstum verfügt. Es ist so gut wie schon seit einer Dekade nicht. Die OECD hat uns jüngst 3 Prozent Wirtschaftswachstum für das Jahr 2017 angekündigt und auch für die Folgejahre einen positiven Ausblick gegeben.

Einer der positiven Aspekte, die damit verbunden sind, ist, dass die Arbeitslosigkeit entgegen den Prognosen damit deutlich zurückgegangen ist. Wir haben aber gesehen, dass im Verlauf des vergangenen Jahres die Arbeitslosigkeit im Segment der Men­schen über 50 Jahre lange Zeit nicht zurückgegangen ist. In den letzten zwei Monaten haben wir auch bei dieser Zielgruppe eine Trendwende geschafft, das erste Mal seit Jahren geht die Arbeitslosigkeit der über 50-Jährigen zurück.

Was ist der Grund für diese Entwicklung? – Da gibt es mehrere Erklärungen: Natürlich sind es die positiven Exportmärkte, natürlich sind es die tüchtigen Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen, und natürlich sind es auch die tüchtigen Unternehmer. Es ist aber auch so, dass die aktive Wirtschaftspolitik, zu der wir uns entschlossen haben, einen wesentlichen Anteil daran hatte. Wir haben im heurigen Jahr ganz konsequent Inves­titionen auf ein Rekordniveau von über 5 Milliarden Euro ausgebaut, wir haben ganz konsequent Innovationen gefördert, uns aber auch ganz konsequent um die Bekämp­fung der Arbeitslosigkeit gekümmert. (Beifall bei der SPÖ.)

Ich kann Ihnen auch sagen, warum wir das getan haben: weil es uns wichtig war, nicht zuzuschauen, wo der Markt versagt. Ich kann Ihnen sagen, es gibt eine Art von Arbeitslosigkeit in Österreich, die regeln die Unternehmer nicht, die regelt der Markt nicht. Das betrifft meistens ältere Menschen, die möglicherweise in der einen oder anderen Form auch noch eine gesundheitliche Einschränkung haben. Zu warten, dass sie von den Unternehmen aufgenommen werden, ist eine Illusion, das funktioniert in


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll2. Sitzung, 13. Dezember 2017 / Seite 34

einem Europa offener Grenzen und Arbeitnehmerfreizügigkeit natürlich nicht, das ist erwiesen.

Deshalb ist es so wichtig, dass es diese Aktion gibt, deshalb ist uns auch die Fortsetzung so wichtig, und zwar nicht nur, weil wir darüber reden, die Statistiken zu verbessern, nein, uns geht es um die Schicksale dahinter. Wir haben uns entschlos­sen, 20 000 Menschen wieder eine Zukunftsperspektive zu geben, nicht nur ein Ein­kommen. Es geht um 20 000 Mal Respekt, es geht um 20 000 Mal Würde, und es geht um 20 000 Mal Zukunftsperspektiven. (Beifall bei der SPÖ.) Es wäre im höchsten Maße schädlich und herzlos, wenn wir diesen Menschen die Tür vor der Nase zuschla­gen und sagen: Schau, wo du bleibst!

Das ist auch nicht notwendig, denn die OECD und das Wifo haben uns erst jüngst vorgerechnet, wie die Wirtschaftsentwicklung in Österreich ausschauen wird. Wenn die nächste Bundesregierung gar nichts angreift, was man sich vielleicht da oder dort wünschen würde, dann werden wir 2019 bereits einen Budgetüberschuss haben. Wir werden erleben, dass die Steuer- und Abgabenquote in der Folge zurückgeht, und wir werden erleben, dass die Staatsverschuldung deutlich unter die bislang vermuteten Hori­zonte zurückgeht und unter das Niveau von 70 Prozent sinken wird. (Abg. Wöginger: Wunderbar!)

Das ist erfreulich, und das bedeutet, dass die nächste Bundesregierung sich in ein gemachtes Bett legen wird. Um eine bekannte Journalistin zu zitieren: Sie hat gemeint, das sind für eine fantasievolle und seriöse Bundesregierung ideale Voraussetzungen, um das Land zu gestalten.

Wir wissen aus den Medien, sehen aber auch anhand der Präsenz hier im Hohen Haus, dass auch in diesen Stunden gerade wieder Verhandlungen über die nächste Bundesregierung stattfinden. Ein „Konklave“ findet statt, habe ich in der heutigen Zeitung gelesen. Ein Konklave endet üblicherweise mit weißem Rauch, wir wissen, dieses Konklave wird mit blauem Rauch enden. (Beifall bei der SPÖ.)

ÖVP und FPÖ sind allen Ernstes im Begriff, das Rauchverbot zu kippen. Ich kann nur sagen, Kurt Kuch, ein auch in diesem Kreis bekannter Journalist, der an Lungenkrebs gestorben ist, hat einmal formuliert: „Rauchen tötet. Es war die schlechteste Ent­scheidung meines Lebens, mit dem Rauchen zu beginnen.“ Er hat eine Aktion begonnen, um das Nichtrauchergebot durchzusetzen, und hat dabei viel politische Unterstützung erfahren, auch aus dem Kreis der ÖVP. Auch der Bundesobmann der ÖVP war einer der Unterstützer, Sebastian Kurz hat sich in die Öffentlichkeit gestellt und sich zu diesen Anliegen bekannt.

Es ist enttäuschend, dass das jetzt in einem Zickzackkurs, der zulasten der Gesundheit der Österreicher und Österreicherinnen geht, zurückgenommen wird. 13 000 Men­schen sterben an den Auswirkungen des Tabakkonsums, jeder Lungenfacharzt kann Ihnen durchrechnen und vorrechnen, welches Leid das über die Mehrheit der Menschen bringt. Es ist enttäuschend, dass man sich da hinter die Lobbys gestellt hat hinter die Interessen der Tabakindustrie, hinter die Interessen der Wirte  und nicht auf den Arbeitnehmerschutz geachtet hat. (Zwischenruf des Abg. Rosenkranz.)

Ich finde es bemerkenswert, dass eine zukünftige Bundesregierung hier mit einer Politik antritt, die offensichtlich unvernünftig und gegen die Interessen der Österreicher und Österreicherinnen ist. Ich finde es überaus erfreulich und sehr ermutigend, dass sich die Zivilgesellschaft bereits formiert. Mit heute Vormittag hält die Petition gegen diese Vorgangsweise bei 165 000 Unterschriften. (Beifall bei der SPÖ.) Ich bin davon überzeugt, dass es noch viele, viele mehr werden. Ich muss ehrlich sagen, langsam kann ich der Idee, die direkte Demokratie auszubauen, Volksbegehren zu verstärken, vieles abgewinnen. Ich bin davon überzeugt, eines der ersten Volksbegehren, das Sie


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll2. Sitzung, 13. Dezember 2017 / Seite 35

ernten werden, wird eines der Zivilgesellschaft gegen das Aufheben des Rauchverbots sein. (Beifall bei der SPÖ.)

Meine sehr geehrten Damen und Herren von ÖVP und FPÖ, wir werden uns in der nächsten Woche noch intensiv mit Ihrem Programm und Ihren Vorschlägen, die uns zurück in die Vergangenheit führen, auseinandersetzen. Ich kann Ihnen nur zum jetzigen Zeitpunkt schon sagen, wir werden hier in diesem Haus Widerstand leisten, und der heutige Tag ist die Bestätigung dafür. Es wird nicht nur in diesem Haus hier passieren, auch die Menschen in Österreich, die Zivilgesellschaft, werden sich das nicht bieten lassen. (Beifall bei der SPÖ.)

11.34


Präsidentin Elisabeth Köstinger: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Nehammer, für 4 Minuten. – Bitte.

 


11.34.56

Abgeordneter Karl Nehammer, MSc (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Geschätzte Abgeordnete dieses Hauses! Liebe BesucherInnen auf der Galerie! Sehr geehrte Damen und Herren! Gestatten Sie mir zunächst ein persönliches Wort, ich darf zum ersten Mal hier im Hohen Haus sprechen. Ich war früher in der Politik hinter den Kulissen, zuerst in der Bundespolitik, später in der Landes- und Gemeindepolitik, habe viele BürgermeisterInnen und Gemeindeparteiobleute begleiten dürfen. Ich bin jetzt wieder zurück in der Bundespolitik und darf hier stehen und am parlamentarischen Prozess, an der Gesetzwerdung teilhaben. Ich kann nur sagen, es ist ein großartiges Gefühl, ich freue mich auf die Aufgabe und gehe mit Respekt und Dankbarkeit an sie heran. (Beifall bei der ÖVP.)

Herr Bundeskanzler, Sie haben ein sehr ernstes Thema angesprochen: Altersarbeits­losigkeit ist etwas, das uns Politikerinnen und Politiker besonders nahegehen muss, gerade wenn man mit Abgeordneten aus den Regionen spricht, wenn die Betroffenen in die Sprechstunden kommen und ihr Leid ausdrücken. Es gibt da ein Commitment, wir alle, glaube ich, sind der Meinung, dass Arbeit wichtig für den Menschen ist, Würde verleiht, ein selbstbestimmtes Leben ermöglicht.

Das, was aus meiner Sicht wichtig und auch im Ausschuss zu klären sein wird, ist die Frage, ob gut gemeint auch tatsächlich gut im Sinne der Betroffenen ist. Was meine ich damit? – Der Arbeitnehmer, der jetzt in den Genuss der Aktion 20 000 kommt, endlich sozusagen auch wieder arbeiten gehen darf und kann, der steht dann oft vor der Herausforderung, dass diese geförderten Jobs ein Enddatum haben, auslaufen. (Zwi­schenrufe bei der SPÖ.)

Ich weiß es aus den Gesprächen mit den Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern: Die Gemeinden freuen sich über jede helfende Hand, die ihnen selbst bei ihrem kargen Budget nichts kostet. Die Frage aber ist: Was bleibt?

Geehrte Kolleginnen und Kollegen! Man hat mir gesagt, wenn ich meine erste Rede halte und es dabei Zwischenrufe gibt, dann hört man mir zu. – Ein herzliches Dan­keschön dafür!

Wenn wir darüber nachdenken, ob es nicht sinnvoller wäre, die Mittel für Qualifizie­rungsmaßnahmen einzusetzen, für ein Eingliederungsmanagement in den Ersten Arbeitsmarkt, hin zu einer Perspektive für die Menschen, dann wird aus gut gemeint auch gut. Ich glaube, es ist wertvoll, darüber nachzudenken und auch im Ausschuss um die besten Ideen zu ringen.

Gestatten Sie mir zum Abschluss noch ein letztes Wort: Kollege Loacker schaut mich hier so freundlich an, wir begegneten uns unlängst im virtuellen Raum, wo ich einen Kommentar eines Freundes unterstützt habe. Er meinte: Ich hoffe, Nehammer kommt


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll2. Sitzung, 13. Dezember 2017 / Seite 36

in meine Ausschüsse, dann werde ich ihm das Faktum, das er vertreten hat, bei jedem Ausschuss unter die Nase reiben.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, Sie sehen, meine Nase ist nicht zu klein, das ist ein ambitioniertes Unterfangen, aber, Herr Kollege Loacker, das, worauf ich mich wirklich freue, ist, dass wir gemeinsam im Ausschuss um dieses Mehr, um die bessere Idee ringen. Was ich Ihnen hier versprechen möchte: Ich werde es mit Wertschätzung und auf Augenhöhe tun.

Wenn wir es dann gemeinsam schaffen, aus dem gut Gemeinten auch etwas Gutes für die Betroffenen – für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in diesem Land, die eine Chance, ein Recht darauf haben sollen, dass sie ein selbstbestimmtes, würde­volles Leben führen – zu machen, dann ist das für mich der schönste Ausdruck der parlamentarischen Demokratie. Auf diese gemeinsame Arbeit freue ich mich. (Beifall bei der ÖVP sowie des Abg. Bernhard.)

11.38


Präsidentin Elisabeth Köstinger: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Muchitsch, für 4 Minuten. – Bitte.

 


11.38.53

Abgeordneter Josef Muchitsch (SPÖ): Frau Präsidentin! Geschätzte Damen und Herren! Ich möchte gleich auf die Ausführungen des Kollegen Nehammer eingehen.

All diese Menschen, die jetzt in der Langzeitarbeitslosigkeit stecken, das heißt, über zwölf Monate keinen Job mehr gefunden haben – es sind in Österreich knapp über 50 000 –, sind beim AMS geparkt, und all diese Menschen haben diese Qualifizie­rungs­maßnahmen schon absolviert. All diese Menschen haben aus eigener Initiative versucht, einen Job zu finden. Wir kennen viele Beispiele, etwa jenes einer langzeitar­beits­losen Frau aus Wien, die 137 Bewerbungen geschickt hat, schon alles hinsichtlich Qualifizierungsmaßnahmen versucht hat: Keine einzige Bewerbung war erfolgreich, und nur auf ein Drittel dieser Bewerbungen hat sie überhaupt eine Rückantwort bekommen. Das zeigt, dass man ein bisschen mehr tun muss, als zu qualifizieren; deshalb rechnet sich diese Beschäftigungsaktion 20 000. (Beifall bei der SPÖ.)

Wir haben uns da ganz genau und behutsam mit der ÖVP geeinigt: Wir haben dieses Pilotprojekt 20 000 für Langzeitarbeitslose 50 plus in elf Bezirken gestartet. Schon nach fünf Monaten haben es 1 537 Menschen geschafft, in einen Job zu kommen. Die Briefe, die wir diesbezüglich erhalten, sind durchaus positiv. Diese Menschen sagen Danke dafür, dass sie wieder einen Job haben, Danke dafür, dass sie sich etwas leisten können, Danke dafür, dass sie wieder mehr Stellenwert in der Gesellschaft haben, und deswegen gilt es, dieses Modell nicht nur weiter zu beobachten, sondern auch auszubauen.

Das ist genau das, was unser Bundeskanzler immer gesagt hat und was sich schon jetzt, nach nur fünf Monaten Pilotversuch, bestätigt. Das schönste Beispiel kommt aus dem Bezirk Voitsberg: Die Langzeitarbeitslosigkeit 50 plus ist über dieses Modell um 45 Prozent gesenkt worden – um 45 Prozent! (Beifall bei der SPÖ.)

Ich bedanke mich bei allen Gemeinden und bei allen gemeinnützigen Trägervereinen, die diesen Menschen die Chance geben, wieder einen Job zu finden. Ich sage Ihnen auch: Die unbefristete Fortsetzung dieser Beschäftigungsaktion 20 000 gehört ge­sichert, damit es auch für jene, die Jobs für diese Menschen anbieten, die Sicherheit gibt, dass das nicht nur eine kurzfristige Aktion war, sondern dass das weiterläuft.

Ich bedanke mich auch bei allen Damen und Herren, die uns ihre Sicht zukommen lassen, die uns schriftlich mitteilen, wie es ihnen geht. Ich appelliere an alle hier im Hohen Haus, diese Menschen auch weiterhin zu unterstützen. Die Beschäftigungs-


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll2. Sitzung, 13. Dezember 2017 / Seite 37

aktion 20 000 ist gut, sie rechnet sich, die Betroffenen sagen Danke, die Gemeinden profitieren, und wichtig ist vor allem, dass wir uns rechtzeitig damit befassen, die passiven Mittel aus der Arbeitsmarktförderung zur Verfügung zu stellen.

Ich bedanke mich bei unserem Sozialminister für den Mut und die Hartnäckigkeit, die er eingebracht hat, bei unserem Bundeskanzler und bei allen anderen, die dieses Projekt mitgetragen haben. Jetzt gilt es, es auszubauen – nicht bremsen, sondern mehr Geschwindigkeit aufnehmen und es noch verbessern! – Vielen Dank. (Beifall bei der SPÖ.)

11.42


Präsidentin Elisabeth Köstinger: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abge­ord­neter Lugar. – Bitte.

 


11.42.50

Abgeordneter Ing. Robert Lugar (FPÖ): Herr Kanzler, Sie könnten es ja auch sagen, wie es ist! Sie könnten ja hier und heute einfach zugeben, dass diese Aktion 20 000 ein Wahlkampfgag war. (Abg. Schieder: Der Wahlkampfgag warst du!)

Eine Wahlkampfaktion so nach dem Motto Wählerkauf auf Wählerkosten, indem man eine Gruppe herauspickt und unglaublich viel Geld in die Hand nimmt, um zusätzliche Wähler zu lukrieren – genau das ist diese Aktion! (Abg. Jarolim: Ein Schwachsinn ...!) Wenn man das nicht glaubt, muss man nur den eigenen Leuten lauschen: Der AMS-Chef – Ihr Herr Buchinger! – hat genau das gesagt. Er hat gesagt, dass diese Aktion 20 000 keinen Sinn macht. (Abg. Troch: Ihre Rede macht keinen Sinn!) Er hat auch gesagt, dass wir dieses Geld viel besser dafür verwenden könnten, die Menschen zu qualifizieren, denn genau das ist das Problem.

Es ist ja nicht so, dass diese Menschen am Arbeitsmarkt ganz leicht Fuß fassen könnten, sondern das Problem ist, dass die meisten Menschen eben nicht qualifiziert sind, und da könnte man ansetzen, aber das wollen Sie nicht. (Abg. Jarolim in Richtung FPÖ zeigend : Ihre eigenen Leute ...! Abg. Wittmann: Die Partei des kleinen Mannes!)

Was Sie wollen, ist, ein Wahlkampfgeschenk rüberzuretten und mit Ihrer sozialis­tischen Politik weiterzumachen, obwohl Österreich bei dieser Wahl den Sozialismus so erfolgreich überwunden hat. Der Sozialismus hat in der Geschichte viel Unheil angerichtet – auch in Österreich. Jetzt nach dieser Wahl haben wir endlich die Möglichkeit, den Sozialismus hinter uns zu lassen und tatsächliche Sozialpolitik zu machen, abseits des Sozialismus und abseits Ihrer Politik, die in Wahrheit dazu geführt hat, dass wir ein Sozialsystem haben, das sehr teuer ist, dessen Leistungen aber nicht jene treffen, die es wirklich brauchen. Wir haben ein System, das nach dem Gießkan­nenprinzip funktioniert, und jene, die tatsächlich Sozialleistungen brauchen, werden vergessen. Das haben wir Ihnen zu verdanken!

Ihrem Sozialismus haben wir auch zu verdanken, dass wir in der Vergangenheit eine Zuwanderungspolitik hatten, die uns die Probleme eingebrockt hat, die wir heute sehen.

Und wir haben Ihnen auch zu verdanken, dass es keine Integration gibt und es daher all die Probleme gibt, die wir jeden Tag sehen, etwa Gegengesellschaften und Parallelgesellschaften in Österreich. Sie haben – und da ist Wien das letzte Bollwerk – diese Entwicklung immer geleugnet, und jetzt stehen wir vor dem Scherbenhaufen Ihrer Politik. (Beifall bei der FPÖ. – Abg. Wittmann: Ich bin mir sicher, sie schließen Sie bald aus!)


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll2. Sitzung, 13. Dezember 2017 / Seite 38

Jetzt geht es darum, diese Jahrzehnte des Sozialismus hinter uns zu lassen und eine bessere Politik aufzusetzen – das wird das sein, was wir in den nächsten Wochen und Monaten machen werden –, aber ich muss zugeben, es wird nicht alles einfach werden. Man kann nicht so viel Fehlentwicklung innerhalb von kurzer Zeit wiedergut­machen. Das geht nicht. Das heißt, wir werden sicher eine gewisse Zeit brauchen, um all die Fehler, die in der Vergangenheit gemacht wurden, wettzumachen. (Zwischenruf des Abg. Keck.)

Herr Kanzler, Sie haben uns ja heute schon gedroht. Sie haben uns schon gesagt, die Bevölkerung wird sich gegen diese neue Politik auflehnen. Ich kann mir das schon gut vorstellen. Die GrünInnen werden jetzt wahrscheinlich von Berufspolitikern zu Berufs­demonstranten werden, das wird sicher so sein, und sie werden diesen neuen, diesen besseren Weg für Österreich natürlich bekämpfen, so wie auch Ihre Vorfeldorgani­sationen von der Arbeiterkammer bis zur Gewerkschaft und viele, viele andere das ja auch jetzt schon tun, die auch vom Staat leben und letztlich nicht wahrhaben wollen, dass es einen Wandel in diesem Land braucht.

Wir brauchen eine bessere Politik. Wir brauchen keine sozialistische Politik. Wir brauchen eine Politik, die die Menschen in den Mittelpunkt stellt, und das kann nur eine soziale Heimatpartei leisten, die nicht auf die eigenen Leute vergisst, so wie Sie das getan haben. (Neuerlicher Zwischenruf des Abg. Keck.) Was Sie gemacht haben, war eine Klientelpolitik, und Sie haben viel Geld ins Sozialsystem gepumpt, um es den falschen Leuten – nämlich jenen, die Sie wählen – zukommen zu lassen und nicht jenen, die es tatsächlich brauchen. – Das ist ja das Problem!

Und deshalb: Ja, wir werden Österreich auf einen neuen Weg führen, ja, Österreich braucht diesen neuen Weg, und wir werden zwar vieles anders machen, aber nicht alles. Auf jeden Fall werden wir ganz, ganz viele Dinge besser machen, als Sie es gemacht haben. – Vielen Dank. (Beifall bei der FPÖ. Zwischenrufe bei der SPÖ.)

11.47


Präsidentin Elisabeth Köstinger: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abge­ordneter Loacker, für 4 Minuten. – Bitte.

 


11.47.27

Abgeordneter Mag. Gerald Loacker (NEOS): Frau Präsidentin! Hohes Haus! Men­schen, die auf der Suche nach einer Arbeitsstelle sind, Menschen, die arbeiten wollen, haben unsere Unterstützung in jeder Hinsicht verdient, wir müssen diese mit allen möglichen Mitteln leisten, mit Eingliederungsbeihilfen, mit Kombilöhnen, mit ver­schie­denen Dingen – aber nicht mit der Aktion 20 000, die von Beginn an eine Fehlkon­zeption war!

Es beginnt damit, dass das AMS gar nicht darauf ausgelegt ist, Menschen auf Stellen im öffentlichen Dienst zu vermitteln, sondern darauf, Menschen in Unternehmen zu vermitteln. Es geht damit weiter, dass die Arbeit in den Gemeinden erledigt ist. Dort wird gut und sorgfältig gearbeitet, die Plätze sind gekehrt, die Hecken sind geschnitten und die Bürotätigkeiten sind sauber erledigt – und dorthin, wo alles erledigt ist, werden jetzt mit dieser Aktion 20 000 Menschen vermittelt!

Die Folgen sehen unterschiedlich aus. Es kommt zur Verdrängung: Leute, die diese Arbeit früher im Auftragswege gemacht haben, verlieren diesen Auftrag, oder eigene Leute haben diese Arbeit nicht mehr, oder es wird dieselbe Arbeit auf mehrere Per­sonen aufgeteilt. Was nicht passiert, was durch diese Aktion 20 000 hundertprozentig nicht passiert, ist, dass irgendeine Person dadurch in den Ersten Arbeitsmarkt ver­mittelt wird. (Abg. Katzian: Nicht richtig!) – Das geschieht nicht, das wäre aber das eigentliche Ziel!


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll2. Sitzung, 13. Dezember 2017 / Seite 39

Ich bedanke mich bei Kollegen Nehammer für das Angebot zur Zusammenarbeit, und ich bedanke mich auch, wenn die ÖVP bei dieser Aktion-20 000-Geschichte einen Schwenk durchführt.

Österreich hat im internationalen Vergleich einen besonders hohen Anteil an Lang­zeitarbeitslosen. Die Gefahr, langzeitarbeitslos zu werden, ist in Österreich höher als in anderen Ländern. Da müssen wir uns fragen, warum das so ist. Faktoren gibt es wie immer mehrere, aber einer davon ist, dass es nur in zwei EU-Staaten zeitlich unbe­fristete Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung gibt, nämlich in Belgien und in Österreich, und diese gehen linear dahin: Zuerst bekommt man Arbeitslosengeld, dann Notstandshilfe – die beträgt 92 bis 95 Prozent des Arbeitslosengeldes –, und diese Notstandshilfe kann man zeitlich unbefristet beziehen; so beziehen Leute zehn, 15, 20 Jahre Notstandshilfe.

Kurz vor der Nationalratswahl haben wir diese Notstandshilfe in einer national-sozialen Koalition auch noch ausgedehnt und großzügiger gestaltet, und den Anreiz, rasch wieder in eine Erwerbstätigkeit zu kommen, nämlich gar nicht erst langzeitarbeitslos zu werden, haben wir – haben Sie! – damit reduziert.

Was auch auffällt, ist, dass wir in Österreich – jetzt, da der Wirtschaftsaufschwung kommt, den der Herr Bundeskanzler erwähnt hat – besonders viele offene Stellen haben. Wir haben im heurigen Jahr um 37 Prozent mehr offene Stellen als vor einem Jahr. Was wir nachweisen können: In jenen Bezirken, in denen die Aktion 20 000 bereits läuft, geht die Zahl der offenen Stellen langsamer zurück. Mit der Aktion 20 000 entziehen Sie dem Arbeitsmarkt die Arbeitskräfte, die er bräuchte. Die Aktion ist also absolut kontraproduktiv.

Was ist der Grund für die Aktion 20 000? Österreich ist im EU-Ranking bei der Arbeitslosigkeit zurückgefallen. 2013 lagen wir auf Platz 4, 2015 auf Platz 6 und 2017 auf Platz 9. Die Aktion 20 000 hat den Sinn, die Arbeitslosen aus der Statistik zu bugsieren und die Arbeit von Minister Stöger zu schönen und zu kaschieren, die nämlich ein Desaster war. (Beifall bei den NEOS. Abg. Königsberger-Ludwig: Quatsch!)

11.50


Präsidentin Elisabeth Köstinger: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abge­ordnete Holzinger-Vogtenhuber, für 3 Minuten. – Bitte.

 


11.51.11

Abgeordnete Daniela Holzinger-Vogtenhuber, BA (PILZ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte ZuseherInnen! Geschätzte KollegInnen! Herr Lugar, wenn Sie die Funktion als Sozialsprecher der FPÖ anstreben, dann ist es um die soziale Heimatpartei sehr schlecht bestellt, denn vor nicht ganz sechs Monaten ist mit der Beschäftigungsaktion 20 000 ein zentraler und wichtiger arbeitsmarktpolitischer Schritt gesetzt worden. (Zwischenruf des Abg. Lugar.)

Der Rückgang der Arbeitslosigkeit ist nicht überall und nicht über alle Altersklassen hinweg gleich: Bei den bis zu 25-Jährigen oder auch bei der Gruppe der 25- bis 49-Jährigen gibt es eine Reduzierung der Arbeitslosigkeit um über 7 Prozent. Bei Per­sonen, die mit über 50 Jahren in die Situation kommen, unverschuldet arbeitslos zu werden, gibt es jedoch seit dem letzten Jahr lediglich einen Rückgang von 2 Prozent.

Diese Chance, Beschäftigung zu finden, ein eigenes Einkommen zu lukrieren, damit ein Stück Sicherheit für die Familie und für sich selbst zu gewinnen, selbstbestimmt leben zu können, bekommen Menschen über 50 Jahren in einem viel geringeren Ausmaß als jüngere Menschen. Genau diese Chance auf Sicherheit, diese Chance auf Selbstbestimmtheit sollte aber auch diesen Menschen zuteilwerden können.


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll2. Sitzung, 13. Dezember 2017 / Seite 40

Wenn der Markt versagt und wenn der Markt nicht die Möglichkeit bietet, Personen über 50 Jahren wieder in das Erwerbsleben, in den Arbeitsmarkt zu integrieren, dann muss die öffentliche Hand eingreifen, und genau das ist mit dieser zielgerichteten Maßnahme der Aktion 20 000 auch geschehen. Ich stehe deshalb voll und ganz hinter dieser Aktion, die sich bisher bereits in der Mehrzahl der Modellregionen bewiesen hat. Bevor diese Maßnahme ab 1. Jänner 2018 flächendeckend auf ganz Österreich aus­geweitet wird, ist es wichtig, sie zu evaluieren, das ist für mich vollkommen klar, aber Folgendes finde ich unverantwortlich – ich sage das in Richtung von Kollegen Nehammer, aber natürlich auch von Kollegen Wöginger –: Es tut mir wirklich sehr leid, hören zu müssen, wie sich im Wahlkampf die Richtungen, die Tendenzen entwickeln. Wie wäre es, einmal auch zu diesen Zusagen, die man gemacht hat, zu stehen und Rückgrat zu beweisen?

Ich möchte Ihre Worte verwenden: Das Geld ist richtig investiert, denn es ist sehr schwierig, de facto gibt es keine bis gar keine Chance für diese Menschen, am Arbeits­markt Fuß zu fassen. – Das haben Sie gesagt, als die Maßnahme beschlossen worden ist, und jetzt stellen wir das alles wieder infrage?

Jetzt lautet die Frage: Gibt es diese Sicherheit für diese Menschen auch nachhaltig oder wird sie durch die neue Regierung gleich wieder abgeschafft? Gibt es dieses Rückgrat und dieses Verantwortungsbewusstsein für diese Bevölkerungsgruppe auch über die Grenzen des Koalitionsabkommens zwischen ÖVP und FPÖ hinweg? – Das ist die zentrale Frage!

Im Übrigen bin ich der Meinung, dieses Gesetz gehört natürlich evaluiert, aber es ist unsere politische Verantwortung, dass der Horizont unseres Verantwortungsgefühls, unseres Empfindens dieser Bevölkerungsgruppe gegenüber nicht an den Grenzen von angeblich sozialen Koalitionspakten endet. – Danke. (Beifall bei der Liste Pilz.)

11.54


Präsidentin Elisabeth Köstinger: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Ich werde den Antrag dem zu wählenden Finanzausschuss zuweisen.

11.54.112. Punkt

Erste Lesung: Antrag der Abgeordneten Angela Lueger, Kolleginnen und Kolle­gen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz vom 24. Oktober 1967 betreffend den Familienlastenausgleich durch Beihilfen (Familienlasten­ausgleichsgesetz 1967) geändert wird (7/A)

 


Präsidentin Elisabeth Köstinger: Wir gelangen nun zum 2. Punkt der Tagesordnung.

Wir gehen in die Debatte ein.

Das Wort erhält zunächst die Antragstellerin, Frau Abgeordnete Heinisch-Hosek. – Ich erteile es ihr hiermit.

 


11.54.37

Abgeordnete Gabriele Heinisch-Hosek (SPÖ): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Das Karussell des Rückschritts dürfte sich weiterdrehen. Es ist so, dass die Sozialdemokratie diesbezüglich mehrmals versucht hat, eine Lösung zu finden, und auch auf das Wort des Herrn Kurz gezählt hat, der noch vor der Wahl – vielleicht könnten Sie mir zuhören, Herr Kollege Kurz, und nicht telefonieren – gesagt hat, dass der ÖVP – so wie uns allen – jedes Kind in Österreich gleich viel wert ist. Sie erinnern sich vielleicht an die Fernsehdebatte, in der es um Unterhaltssicherheit, Unter-


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll2. Sitzung, 13. Dezember 2017 / Seite 41

haltsgarantie für Kinder ging, und auch Sie, Herr Kurz, haben das Ja-Taferl gehoben und damit gesagt, Sie wollen, dass jedes Kind in Österreich gleich viel wert ist und dass wir für alle Kinder in Österreich einen Unterhalt garantieren können – denn es ist leider derzeit nicht so.

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, eine Unterhaltsgarantie für jedes Kind wäre ein Meilenstein in der Armutsvermeidung in Österreich. Nicht jedes Kind ist gleich finanziell abgesichert, unglaublich viele Kinder leben nur mit einem Elternteil, mit der Mutter oder dem Vater alleine, und der zweite Elternteil – zu 90 Prozent sind es die Väter – ist nicht zahlungswillig oder nicht zahlungsfähig; diesen Familien fehlt oft Geld zum Leben, Geld zum Heizen. Sie mögen das jetzt vielleicht als übertrieben empfin­den, aber Tatsache ist, dass nicht jedes Kind in Österreich in einer Wohnung lebt, die beheizt werden kann, dass nicht jedes Kind in Österreich eislaufen mitgehen kann, wenn die Schulklasse eislaufen geht, Winterstiefel besitzt und so weiter.

Wenn uns jedes Kind in Österreich gleich viel wert ist, dann müssen wir eine Reparatur des Unterhaltssicherungsgesetzes vornehmen, denn auch dieses sieht ein Ende mit dem 18. Lebensjahr vor. Kinder sind aber oft auch über das 18. Lebensjahr hinaus zum Beispiel als Studierende abhängig von ihren Eltern. Das ist das eine. Zum anderen wurden die Regelbedarfssätze, also das, was zumindest zu bezahlen ist, seit den Sechzigerjahren nicht mehr wirklich angepasst. Die letzte Kinderkostenanalyse, auf der diese Sätze basieren, stammt aus dem Jahr 1964, wir wissen daher nicht, was ein Kind heute kostet und braucht; das gehört also auch repariert.

Wir von der Sozialdemokratie wollen also zunächst im Ausschuss darüber diskutieren und hoffentlich eine Mehrheit dazu herbeiführen, dass jedes Kind in Österreich eine Unterhaltsgarantie benötigt und nicht warten muss, bis die Zahlungswilligkeit herbei­geführt wurde oder der Staat einspringt.

Wir erstellen und erlassen Gesetze, wenn das Private versagt – in diesem Fall, wenn Väter nicht zahlen wollen oder zahlen können –, daher braucht es eine Ergän­zungs­leistung, einen Ergänzungsbetrag zur Familienbeihilfe, der natürlich an einen gemein­samen Wohnsitz des Kindes mit dem Elternteil und natürlich an einen Wohnsitz hier in Österreich gekoppelt ist. Also bitte keine Märchen von meinen Nachrednerinnen oder Nachrednern von ÖVP oder FPÖ, dass dieses Geld irgendwohin wandern würde. Es geht um einen Ergänzungsbetrag zur Familienbeihilfe, nicht um die Familienbeihilfe selbst, und das Thema ist im Familienlastenausgleichsgesetz gut aufgehoben.

Wir wollen gerade vor Weihnachten die Debatte darüber wieder eröffnen, dass uns jedes Kind in diesem Land gleich viel wert sein muss und dass es keinen Unterschied zwischen Kindern, die weniger Unterhalt bekommen, und Kindern, deren Unterhalt abgesichert ist, geben darf.

Wenn mir noch ein letzter Satz zum Familienbonus gestattet ist, der da auch im Raum schwebt, den die zukünftige schwarz-blaue Bundesregierung einführen möchte: Ich darf Ihnen mitteilen, dass es wirklich viele Leute in diesem Land gibt, die in einem Jahr nicht genug verdienen, um einkommensteuerpflichtig zu sein, und die daher gar nichts von einem Familienbonus haben. Das heißt, da geht die Schere noch einmal aus­einander, und es ist die Gefahr sehr hoch, dass sich das Karussell der Rückschritte weiterdreht, dass die Ungleichbehandlung von Kindern in diesem Land voranschreitet. Das wäre sehr bedauerlich. (Beifall bei der SPÖ.)


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll2. Sitzung, 13. Dezember 2017 / Seite 42

11.59


Präsidentin Elisabeth Köstinger: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abge­ordnete Steinacker. – Bitte.

 


11.59.25

Abgeordnete Mag. Michaela Steinacker (ÖVP): Frau Präsidentin! Hohes Haus! Geschätzte Mitbürgerinnen und Mitbürger! Frau Kollegin Heinisch-Hosek, wenn ich Ihnen zuhöre, dann stellt sich bei mir gleich der Eindruck ein, dass Sie sichtlich nach dem Motto: Was kostet die Welt?, agieren. (Abg. Heinisch-Hosek: Sind Ihnen die Kinder was wert oder nicht? Das ist ja zynisch!) Den Antrag, den Sie jetzt neuerlich ein­bringen, haben Sie in der letzten Legislaturperiode auch schon eingebracht, und er zielt ausschließlich auf Alleinerzieher ab und nicht auf Familien, in denen sich Eltern, Erziehungsberechtigte gemeinsam um Kinder kümmern. (Abg. Heinisch-Hosek: Das ist absolut zynisch!) – Entschuldigen Sie, aber wenn uns jedes Kind gleich viel wert ist, dann wohl auch jene, die partnerschaftlich betreut werden. Das glaube ich aber wirk­lich! (Beifall bei ÖVP und FPÖ. Abg. Heinisch-Hosek: 180 000 AlleinerzieherInnen, haben Sie das vergessen?)

Ich halte dem einmal ganz grundsätzlich entgegen: Primär sind die Eltern und die Erziehungsberechtigten dazu verpflichtet, für die Kinder auch in materieller Hinsicht zu sorgen. Ich bedanke mich an dieser Stelle bei allen Österreicherinnen und Öster­reichern, die tagaus, tagein, manchmal auch unter persönlichem Verzicht, vieles für ihre Kinder in materieller Hinsicht leisten. (Abg. Heinisch-Hosek: Das ist am Thema vorbei!) Wenn das nicht funktioniert, wenn das nicht klappt, dann gibt es auch jetzt schon Möglichkeiten, dass der Staat subsidiär hilft. (Ruf bei der SPÖ: Herzlos! – Abg. Heinisch-Hosek: Herzlos! Ich habe es gerade betont! Haben Sie zugehört?)

Zum SPÖ-Antrag möchte ich einmal ausführen, warum man denn mit diesem so falsch liegt. Frau Kollegin Heinisch-Hosek hat gesagt, anknüpfend an die Familienbeihilfe einen Ergänzungsbetrag und dann plötzlich wäre der nicht an im Ausland lebende Kinder, wenn dieser Anspruch in Österreich entsteht, zu zahlen. – Das ist glatt falsch, das ist europarechtswidrig und wird im Nu von jedem europäischen Gericht gekappt werden. (Abg. Heinisch-Hosek: Völlig falsch!) Das heißt, über die europäischen Vorschriften kann sich niemand in Österreich hinwegsetzen. Bereits 2016 mussten wir 273 Millionen Euro an Familienbeihilfe ins EU-Ausland überweisen. (Präsidentin Bures übernimmt den Vorsitz.)

Stellen Sie sich vor, sehr geehrte Steuerzahler und Steuerzahlerinnen, was es bedeu­tet, wenn dieser Unterhaltsgarantieanspruch der SPÖ tatsächlich wahr werden würde! (Abg. Heinisch-Hosek: Zynisch!) Das wäre glatt verfassungswidrig, weil eine Benach­teiligung von Eltern, die diese Aufgaben eben in einer Partnerschaft wahrneh­men und die Kinder großziehen, vorgesehen ist. Da wären ja wirklich all jene die Dummen, die versuchen, Partnerschaft zu zweit zu leben und ihren Kindern bestmög­lich ein Familienleben zu bieten.  (Abg. Heinisch-Hosek: Unfassbar! Unfassbar! – Abg. Jarolim: Das ist aber keine Weihnachtsrede!)

Ich möchte aber festhalten: Ja, wir brauchen eine Reform des Unterhaltsrechts. Wenn es zu familiären Problemen kommt, geht es um zwei Fragen: Wie hoch ist der An­spruch auf Unterhalt? Wie schnell kann er festgestellt werden? Wir brauchen ein Unterhaltsrechtsverfahren, das die Prozesse zwischen den involvierten Behörden optimiert. Es geht um ein besseres Zusammenwirken zwischen den Gerichten und den Kinder- und Jugendhilfeträgern in den Ländern. Es gibt auch Probleme bei der kon­kreten Ermittlung der Unterhaltshöhe. Sie wissen, die Verfahrensdauern sind oftmals lange, insbesondere dann, wenn die Unterhaltshöhe im Verfahren beeinsprucht wird. Da muss es einfachere Methoden geben. Ich glaube, dass mit der Ermittlung und Festlegung von Vergleichswerten und Einheitssätzen da sehr rasch Abhilfe geschaffen werden könnte.

Ich glaube auch, dass es verfahrensrechtliche Anpassungen geben sollte. Wir könnten die Möglichkeit schaffen, dass Rechtspfleger Unterhaltszahlungsaufträge erlassen kön-


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll2. Sitzung, 13. Dezember 2017 / Seite 43

nen. Wenn das beeinsprucht wird, dann beginnt allenfalls ein ordentliches Verfahren. In dieser Zeit ist unser Familienlastenausgleichsfonds mit der Bevorschussung dieser Beträge schnell und sofort zur Hand.

Im Justizministerium arbeitet dazu eine Arbeitsgruppe, in ihr sind Experten aller Cou­leurs vertreten. Sie reden nicht nur über die zivilrechtlichen Unterhaltsthemen, die vor allem den Justizbereich betreffen, sondern sie diskutieren sehr wohl auch, welche Instrumente es zur materiellen Verbesserung der Lage, wenn Kinder armutsgefährdet sind, geben soll und kann. Der Vorschlag, der hier am Tisch liegt, ist jedoch meiner Meinung nach nicht zu finanzieren und daher aus unserer Sicht abzulehnen.

Unser Ziel muss es sein, Eltern und Kindern in schwierigen familiären Situationen rasch zu helfen. Wir wollen die Schwächen des Systems beseitigen, Lücken schließen und dort helfen, wo es notwendig ist, so gut wir können. – Danke. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der FPÖ.)

12.03


Präsidentin Doris Bures: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Ulrike Königsberger-Ludwig. – Bitte.

 


12.04.02

Abgeordnete Ulrike Königsberger-Ludwig (SPÖ): Geschätzte Frau Präsidentin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Ich glaube, die Frage ist falsch gestellt worden; die Frage darf nicht heißen: Was kostet die Welt?, sondern die Frage muss so gestellt werden: Wie stehen wir zur Chancengleichheit aller Kinder in diesem Land? – Das ist die richtige Frage, die wir in dieser Debatte zu stellen haben, Frau Kollegin Steinacker. (Beifall bei der SPÖ.)

Ich möchte Ihnen nur ein paar Zahlen mitgeben, damit wir wissen, worüber wir sprechen. In Österreich leben zurzeit 180 000 Alleinerziehende, Männer und Frauen. 90 Prozent davon sind allerdings Frauen, das heißt, wir sprechen schon auch von einem Frauenproblem oder von einer Herausforderung für alleinerziehende Frauen. Die Statistik Austria sagt zudem, dass 40 Prozent dieser Einelternhaushalte armuts­gefährdet sind. 40 Prozent dieser 180 000 Menschen sind armutsgefährdet!

Die Gründe dafür sind vielfältig. Es gibt natürlich nicht nur einen Grund. Ein Grund ist aber, dass die Fraueneinkommen in Österreich noch immer unterdurchschnittlich nied­rig sind, auch im Vergleich zu Männereinkommen. Ein weiterer Grund ist die man­gelnde Erwerbsfähigkeit von Frauen, von alleinerziehenden Frauen ganz speziell, weil die Kinderbetreuungseinrichtungen nicht in einem ausreichenden Maß ausgebaut sind, sodass alle ihren Lebensunterhalt selbst verdienen können. Und ein Grund ist auch die fehlende Unterhaltsleistung.

Frau Kollegin Steinacker, Sie wissen es genauso gut wie ich: 54 Prozent aller allein­erziehenden Haushalte leben von einem Unterhalt, der unter dem Regelbedarf ist. Unter dem Regelbedarf! Und dieser Regelbedarf wird nach der Kinderkostenanalyse aus dem Jahre 1964 errechnet. Auch da muss man ansetzen. – Das ist der eine Punkt.

Der zweite Punkt ist, dass 18 Prozent all dieser Haushalte keinen Unterhalt und auch keinen Unterhaltsvorschuss erhalten, weil eben die Verfahren noch ausständig oder noch nicht abgeschlossen sind.

Frau Kollegin Steinacker, es sind nun einmal ganz besonders Kinder in alleinerzie­henden Haushalten von Armut betroffen, das ist einfach eine Tatsache, da kann man sich nicht darüber hinwegschwindeln. Jede Statistik besagt, dass Kinder von Alleiner­zieherInnen doppelt so oft von Armut betroffen sind wie andere Kinder. Die Folge davon – das wissen wir auch alle – ist Ausgrenzung, ist nicht genügend Teilhabe –


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll2. Sitzung, 13. Dezember 2017 / Seite 44

Frau Kollegin Heinisch-Hosek hat es angesprochen –, es sind auch vor allem weniger Chancen, die diese Kinder in ihrem Kinderleben erhalten.

Ich glaube, das können wir uns in Österreich nicht leisten, das dürfen wir uns nicht leisten, und das wollen wir als Sozialdemokraten uns einfach nicht leisten, geschätzte Kolleginnen und Kollegen!

Der vorliegende Antrag zielt einfach darauf ab, dass Einelternhaushalte, die ein Brutto­jahreseinkommen von unter 55 000 € haben, eine Unterhaltsgarantie erhalten – und vor allem nur dann diese Unterhaltsgarantie erhalten, wenn sie mit dem Kind in einem gemeinsamen Haushalt leben. Das Abfließen des Geldes ins Ausland ist damit eigent­lich unterbunden. Das ist eine Voraussetzung dafür, deswegen sind die Einwände der ÖVP in diesem Fall einfach nicht richtig; ich möchte behaupten, das ist wieder einmal nur Angstmache.

Geschätzte KollegInnen, wir sind überzeugt davon, mit diesem Antrag einen sehr, sehr wertvollen Beitrag zur Armutsprävention zu leisten. Das ist auch der Unterschied zum ÖVP-Antrag, der darauf abzielt, dass man eine Bedarfsorientierte Mindestsicherung erhalten muss. Da ist man ja schon in der Armut, da muss man das Vermögen ver­wertet haben. Wir wollen eine Unterhaltsgarantie auch deswegen, damit Armut präven­tiv hintangehalten werden kann.

Mein Appell an Sie, geschätzte Kolleginnen und Kollegen, ist daher: Lesen Sie sich unseren Antrag durch! Der Antrag stellt Rechtssicherheit her, der Antrag ist mit einem sehr geringen bürokratischen Aufwand verbunden. Der Antrag ist an die Familien­beihilfe geknüpft, die vorhin schon angesprochen wurde, und es ist vor allem auch ein Antrag, der von fast allen Alleinerziehenden-Organisationen mitgetragen wird, der mit vielen im Vorfeld besprochen worden ist. Kollegin Lueger und Kollegin Kucharowits haben in vielen, vielen Gesprächen diesen Antrag gemeinsam erarbeitet.

Ich richte wirklich den Appell an Sie: Lesen Sie sich den Antrag durch! Beschließen wir diesen Antrag gemeinsam in der nächsten Sitzung des Familienausschusses! Machen wir damit einen ersten Schritt zu einer Überarbeitung des Unterhaltsgesetzes! Und tragen wir maßgeblich dazu bei, dass Kinder aus alleinerziehenden Haushalten nicht mehr so armutsgefährdet sind wie jetzt und dass sie vor allem die gleichen Chancen erhalten wie alle anderen Kinder auch. (Beifall bei der SPÖ.)

12.08


Präsidentin Doris Bures: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Anneliese Kitzmüller. – Bitte.

 


12.08.42

Abgeordnete Anneliese Kitzmüller (FPÖ): Frau Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich finde es schon sehr lustig, dass Sie im Oktober, vor der Wahl, mit einem Antrag dahergekommen sind, wobei wir bereits 2010 ähnliche Anträge betreffend Familien und Alleinerzieherinnen gestellt haben, die Sie jedes Mal vertagt haben. Seit 2010! Meine Kollegin Schimanek hat damals einen diesbezüglichen Antrag einge­bracht – und was ist passiert? Sie haben ihn vertagt.

Jetzt kommen Sie drauf, dass da Handlungsbedarf besteht. Wir sagen das schon die längste Zeit, dass da Handlungsbedarf besteht, denn da wird immer alles auf dem Rücken der Kinder und der Alleinerzieherinnen ausgetragen. Dass Sie aber jetzt anfangen, hier noch Nachwahlkampftöne zu verbreiten, das finde ich schon sehr inter­essant. (Zwischenruf der Abg. Heinisch-Hosek.) Sie haben ständig Anträge von uns abgelehnt – und das kann ja so nicht sein.

Dass Lücken im Unterhaltsvorschußgesetz bestehen, ist keine Frage; dass man darüber sprechen muss, ist auch keine Frage; und dass man diese Lücken auch


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll2. Sitzung, 13. Dezember 2017 / Seite 45

schließen muss, ist auch keine Frage, aber dieser Antrag, wie Sie ihn hier eingebracht haben, glaube ich, bedarf noch weiterer Gespräche sowie großer Revisionen und Ver­bes­serungen. Und wir müssen uns auch sicher sein, dass diese Leistungen nicht an die Familienförderungen gekoppelt werden und nicht ins Ausland gehen. Auch das muss ganz präzise vermerkt und festgehalten werden, meine Damen und Herren.

Ich denke, im Ausschuss werden wir genug Zeit haben, darüber zu sprechen und eine Lösung zu finden, die wirklich Hand und Fuß hat, mit der wir dann alle übereinstimmen können. (Beifall bei der FPÖ.)

12.10


Präsidentin Doris Bures: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Claudia Gamon. – Bitte.

 


12.10.30

Abgeordnete Claudia Gamon, MSc (WU) (NEOS): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Wir NEOS finden die Idee der SPÖ grundsätzlich positiv, weil wir auch anerkennen, dass Armutsgefährdung von Kindern ein sehr großes Problem in Österreich ist.

Wir haben noch einige Punkte, die wir dann noch im Ausschuss besprechen werden, damit dieser Antrag besser wird, denn er ist in vielen Bereichen legistisch eben nicht sauber. Wir stehen dem aber grundsätzlich positiv gegenüber, vor allem deswegen, weil das Thema einmal angesprochen wird und weil wir grundsätzlich auch in die Debatte darüber kommen, was die Möglichkeit, ein selbstbestimmtes Leben zu führen, für viele Frauen überhaupt bedeutet beziehungsweise die Verunmöglichung eines selbstbestimmten Lebens.

Bei Entscheidungen im familienpolitischen Bereich sollte auch immer das Wohl der Kinder im Mittelpunkt stehen. Gerade hier in Österreich können wir sagen, Chancen­gleichheit gibt es nicht, die können wir, die Politik, auch nicht garantieren, aber wir können sehr wohl dafür sorgen, dass es Chancengerechtigkeit im Leben, vor allem für Kinder, gibt. Unsere Familienleistungen, das Unterhaltsrecht, die wenigen Kinderbe­treu­ungseinrichtungen und das Bildungssystem schaffen diese Chancengerechtigkeit in Österreich aber nicht oder nicht im ausreichenden Maße. Und die ÖVP kann sich da auch nicht ganz aus der Verantwortung stehlen, was dieses Thema betrifft.

Ja, es stimmt, es gibt an diesem Antrag auch einige Dinge zu kritisieren, aber es ist nicht zu kritisieren, dass das sehr wohl ein wichtiges Thema ist. Das betrifft zum Beispiel auch den Bereich, wie man es Alleinerzieherinnen einfacher machen könnte, indem man eben viele Männer – in diesem Fall – in die Verantwortung nimmt, ihnen auch die Möglichkeit gibt, Verantwortung zu übernehmen.

Da kommt etwa das Thema Doppelresidenz ins Spiel. Das ist auch etwas, was in der letzten Gesetzgebungsperiode immer wieder von Schwarz und Rot verhindert worden ist beziehungsweise nie konkret angesprochen wurde. Wir wollen diesen Themen­bereich breiter aufmachen, um wirklich auch eine nachhaltige und sinnvolle Lösung zu finden. Und eine Lösung braucht es, denn die Zahl jener Kinder, die in Österreich armutsgefährdet sind, hat sich in den letzten zwölf Jahren sogar ein wenig erhöht, von 19 auf 20 Prozent.

Gleichzeitig sind die Familienleistungen in Österreich in den letzten 15 Jahren pro Kopf real um ein Viertel gestiegen. Was heißt das? – Offensichtlich sind die Familien­leistungen, die wir jetzt in Österreich haben, überhaupt nicht treffsicher, um Armuts­gefährdung bei Kindern zu verhindern. Das ist eigentlich enorm tragisch. Wir geben viel mehr Geld für Familienleistungen aus als andere Länder, stehen aber im europäischen


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll2. Sitzung, 13. Dezember 2017 / Seite 46

Vergleich an 21. Stelle, was die Armutsgefährdung von Kindern betrifft. Das ist wirklich tragisch.

Auch die Vorschläge, die jetzt von der künftigen Regierung betreffend Steuerbonus für Familien gekommen sind, werden das Ganze nicht ändern; und schon gar nicht, wenn es, wie es im ÖVP-Programm angekündigt ist, in Richtung einer Familienbesteuerung geht, denn eine Familienbesteuerung – und das wissen wir – trifft vor allem Frauen in ihrer Erwerbsfähigkeit enorm negativ. Das passt natürlich auch zur Geschichte der österreichischen Frauenpolitik. Wir wissen ja – das hat auch eine Wifo-Studie gerade erst im September bestätigt –, dass sehr viele Familienleistungen im Steuerbereich negative Erwerbsanreize für Frauen darstellen.

Was bedeutet das – das ist ein technischer Begriff –: negativer Erwerbsanreiz? – Dass man es Frauen erschwert, überhaupt zu arbeiten, Teilzeit zu arbeiten, irgendwann einmal Vollzeit zu arbeiten und vielleicht auch ihre Kinder selber erhalten zu können, selbstbestimmt leben zu können, für eine Pension vorsorgen zu können. Das erschweren wir Frauen in Österreich damit enorm. Mit einer Familienbesteuerung und mit diesem Steuerbonus würde das auch nicht einfacher werden, sondern nur noch schwieriger.

Es ist schon beim vorherigen Tagesordnungspunkt sehr oft angesprochen worden, es geht um ein selbstbestimmtes Leben und darum, wie man das schaffen kann. Das funktioniert meiner Meinung nach vor allem langfristig durch ein eigenes Erwerbs­einkommen von Frauen und von Männern und auch dadurch, dass wir das Narrativ in Österreich ändern können: Kindererziehung ist nicht Frauensache, Kindererziehung ist Elternsache. Kinder und deren Chancengerechtigkeit sind ein Anliegen für die ganze Gesellschaft und das geht uns alle etwas an. Deshalb freue ich mich auch auf die Debatte im Ausschuss dazu und darauf, dass wir dieses Thema auch angehen. (Beifall bei den NEOS und bei Abgeordneten der Liste Pilz.)

12.14


Präsidentin Doris Bures: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Daniela Holzinger-Vogtenhuber. – Bitte

 


12.14.41

Abgeordnete Daniela Holzinger-Vogtenhuber, BA (PILZ): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Es ist schon sehr verwunderlich, wenn bei solch einer heiklen Debatte kritisiert wird, dass ein Antrag, der bereits gegen Ende der letzten Legislaturperiode eingebracht worden ist, jetzt wieder vorliegt. Ja, ich habe unseren Antrag auch wieder eingebracht, und die SPÖ hat den gemeinsam mit unserer Frauensprecherin Maria Stern und mit Peter Pilz erarbeiteten Antrag ebenfalls erneut wieder eingebracht, weil es wichtig ist, weil wir etwas weiterbringen möchten.

Frau Steinacker, wenn Sie sagen, Sie wollen rasch helfen, na dann frage ich mich, warum seit 2008 im Regierungsübereinkommen steht, dass das Unterhaltsgesetz verbessert werden soll und die Lücken revidiert werden sollen, aber seitdem, zehn Jahre lang, nichts passiert ist. Aktuell haben wir die Situation, dass in der letzten Natio­nalratssitzung vor der Wahl von der ÖVP verhindert worden ist, dass eine Ausschuss­sitzung dazu stattfinden konnte, dass von der ÖVP verhindert worden ist, dass man verschiedene Vorstellungen auf einen gemeinsamen Nenner bringen konnte, um hier Fortschritte für AlleinerzieherInnen zu entwickeln. Also es ist schon sehr fraglich, wenn man hier von rasch helfen sprechen will.

Wir haben die Situation, dass 400 000 Kinder in Österreich – 400 000 Kinder! – an der Armutsgrenze leben. Das ist fast jedes fünfte Kind, das sind knapp über 18 Prozent, das ist eine wahnsinnig große Zahl an Kindern, die an der Armutsgrenze leben;


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll2. Sitzung, 13. Dezember 2017 / Seite 47

10 Prozent davon leben in Armut, weil es zu wenig Unterhalt oder weil es gar keinen Unterhalt gibt. Rasch helfen zu wollen heißt auch, rasch Schritte zu setzen. Deshalb ist es dringend nötig, dass der Familienausschuss diesbezüglich endlich tagt und auch eingesetzt wird. 

Die Problemlage ist ja nicht neu, die Frage ist nur: Wie kommt man zu einer Lösung, wie kann diese schneller entwickelt werden? Wenn ich mir dann die Ansätze dazu anhöre und die Frage im Raum steht, warum jetzt wieder neue Anträge eingebracht werden, dann antworte ich: weil es wichtig ist. Und dann möchte ich die Gegenfrage stellen: Warum liegt von der ÖVP und warum liegt von der FPÖ kein diesbezüglicher Antrag auf dem Tisch? Warum liegt kein diesbezüglicher Antrag in den entsprechen­den Ausschüssen vor? Das ist die Frage, um die es geht.

Da ist nichts europarechtswidrig. Ich möchte Ihnen diesen Satz aus dem Antrag vorlesen: Anspruch auf den Ergänzungsbetrag haben nur Kinder, die mit ihren Eltern im Bundesgebiet im selben Haushalt leben. – Da geht kein Cent ins Ausland! (Beifall bei der Liste Pilz.)

Jetzt zur FPÖ: Vielleicht möchte Herr Strache, dem es nicht wert ist, sich an dieser Debatte zu beteiligen und sie zu verfolgen, einmal ein Facebook-Posting machen, in dem er sich mit den 400 000 armutsgefährdeten Kindern beschäftigt, anstatt Forde­rungen zu unterstützen (Abg. Hauser: Das macht er schon!), die in Richtung Arbeits­zeitverlängerung bis zu zwölf Stunden pro Tag gehen, dass Eltern auf der einen Seite noch flexibler und länger arbeiten sollen, sich aber auf der anderen Seite deren Kinder bis zu zwölf Stunden pro Tag in externer Kinderbetreuung befinden sollen. (Abg. Hauser: Schau dir mal die Regelung ... an, bevor du so einen Blödsinn daherredest! – Abg. Schimanek: Das ist ja überhaupt nicht wahr! So ein Blödsinn!) Das ist die soziale Politik der FPÖ und die soziale Handschrift der ÖVP. – Vielen Dank. (Beifall bei der Liste Pilz und bei Abgeordneten der SPÖ.)

12.17


Präsidentin Doris Bures: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Ich werde den Antrag dem zu wählenden Finanzausschuss zuweisen.

12.17.553. Punkt

Erste Lesung: Antrag der Abgeordneten Kai Jan Krainer, Kolleginnen und Kolle­gen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Körperschaftsteuergesetz 1988 (KStG 1988), das Unternehmensgesetzbuch und das Arbeitsvertragsrechts-An­passungsgesetz (AVRAG) geändert wird (Gewinnverschiebungs-Bekämp­fungs­gesetz) (8/A)

 


Präsidentin Doris Bures: Damit gelangen wir zum 3. Punkt der Tagesordnung.

Wir gehen in die Debatte ein.

Als Erster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Kai Jan Krainer. – Bitte.

 


12.18.17

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es gibt in der Politik sogenannte Megathemen. Das sind Themen, die nicht nur in einem Land oder in einer Region oder über wenige Monate eine Rolle spielen, sondern über viele Jahre global ein Thema sind, weil sie alle Teile der Welt betreffen und in der Regel auch nur global gelöst werden können. Einfaches Beispiel dafür ist der Klimaschutz, natürlich die Klimaerwärmung, die Klimaänderung; dies betrifft ja nicht


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll2. Sitzung, 13. Dezember 2017 / Seite 48

nur eine Region – manche Regionen mehr, manche weniger –, sondern global die Erde und können auch nur global gelöst werden.

Ein ähnliches Megathema gibt es in der Steuerpolitik, bei der Steuergerechtigkeit oder zumindest bei einem Teil davon; vereinfacht gesagt: Wo zahlen eigentlich die oberen Zehntausend ihre Steuern? Und: Wie viel Steuern zahlen sie eigentlich? – Da geht es natürlich um sehr, sehr große Konzerne und um sehr, sehr reiche Individuen, wobei irgendjemandem diese Konzerne auch gehören müssen, das heißt, am Ende stehen immer natürliche Personen dahinter.

Leider muss man Fragen wie: Wo zahlen sie sie?, beantworten mit: Eigentlich nirgends!, und: Wie viel zahlen sie?, mit: Irgendetwas zwischen gar nichts und ein bissel! Das ist heute Realität, dass ein ganz kleiner Teil der Gesellschaft, dem es besonders gut geht, der besonders hohe Einkommen erzielt, besonders wenig Steu­ern zahlt.

Wir haben jetzt einen Antrag vorgelegt, der zwar nicht alle Probleme löst, aber sehr, sehr wichtige Fragen angeht. Wir sagen erstens, wir machen das Verschieben von Gewinnen schwieriger. Wir sagen zweitens, wenn jemand verschiebt und erwischt wird, dann soll er auch Strafe zahlen, dann soll er mehr bezahlen als derjenige, der es von Haus aus ehrlich gemacht hat. (Beifall bei der SPÖ.) Wir sagen drittens – auch etwas ganz Wichtiges, es geht um Transparenz –: transparent machen, wer wo seine Steuern zahlt. Dabei geht es nicht um Personen, sondern vor allem um Firmen, die entsprechend dem Country-by-Country Reporting bekannt geben, wie viele Steuern sie in welchem Land zahlen. Das soll auch öffentlich gemacht werden. Und viertens sollen diejenigen, die aufzeigen, dass ein Teil der Gesellschaft betrügt, dass ein Teil der Gesellschaft nicht ehrlich seine Steuern zahlt, dass einzelne Personen oder Personen­gruppen oder Firmen nicht ihren gerechten Beitrag leisten, geschützt werden.

Das heißt, es geht um das Unterbinden des Verschiebens, es geht um Strafen, es geht um Transparenz und es geht um Schutz für diejenigen, die aufzeigen, wenn jemand nicht seinen Beitrag leistet. Insofern ersuche ich, diesen Antrag, den man sicher auch noch ausbauen und verbessern kann, weil er nicht alle Probleme, die es bei der Steuerverschiebung und bei der Steuervermeidung und bei der Steuerhinterziehung gibt, löst, aber doch wesentliche Fragen anspricht, zu unterstützen.

Eines muss uns klar sein: Am Ende des Tages zu einer Lösung zu kommen, ist vor allem auch eine kulturelle Frage, eine Frage, wie wir als Gesellschaft mit Steuerhin­ter­ziehung, mit Steuervermeidung umgehen. Gerade jetzt in diesen Tagen beginnt für zwei Menschen, die früher hier ein und ausgegangen sind – nicht hier in diesem Saal, sondern noch im alten –, nämlich Karl-Heinz – ich bin zu schön, zu erfolgreich und zu reich – Grasser und Walter – wos woar mei Leistung? – Meischberger, ein Gerichts­verfahren, in dem es am Rande natürlich auch um Steuerfragen geht, im Wesentlichen aber um Korruption, und da geht es schon auch um die Frage, wie wir als Gesellschaft damit umgehen.

Deshalb, glaube ich, ist es erstens wichtig, klarzustellen: Steuerhinterziehung, Steuer­vermeidung sind keine Kavaliersdelikte, sondern in Wahrheit ein Diebstahl an der Allgemeinheit, ein Diebstahl an der Gesellschaft. Zweitens ist es einfach ganz wichtig, dass wir von jedem verlangen, dass er seinen gerechten Beitrag leistet.

Das, was wir heute sehen, ist: Je weniger Leistung zur Erzielung eines Einkommens erbracht wird, desto niedriger die Steuern, und: Je mehr jemand leisten muss, um ein Einkommen zu erzielen, desto höher die Steuern. Das ist ein Riesenproblem, das wir in unserem Steuersystem haben, und das werden wir nur gemeinsam lösen können. Insofern freue ich mich schon auf die Gespräche mit allen anderen Fraktionen im


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll2. Sitzung, 13. Dezember 2017 / Seite 49

Finanzausschuss darüber, wie wir das Steuersystem vor allem gerechter machen können. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

12.23


Präsidentin Doris Bures: Als Nächster zu Wort gemeldet: Herr Abgeordneter Karl­heinz Kopf. – Bitte.

 


12.23.08

Abgeordneter Karlheinz Kopf (ÖVP): Frau Präsidentin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Ich stimme Kollegen Krainer vollinhaltlich zu, wenn er feststellt, dass das Thema, das diesem Antrag zugrunde liegt, eine zutiefst kulturelle Frage ist und eine grundsätzliche Frage für uns Politiker genauso wie für uns als Gesellschaft, wie wir mit dem Thema Steuergerechtigkeit, wie wir mit dem Thema Steuerflucht, die manche begehen, umgehen, weil das Ganze natürlich zutiefst eine Frage der Fairness im Um­gang miteinander ist.

Ich gehe einmal davon aus, dass wir hier in diesem Hohen Haus Übereinstimmung erzielen können hinsichtlich der Feststellung, dass Flucht aus der Steuerpflicht durch Gewinnverschiebung, in diesem Fall in sogenannte Steueroasen, zu unterbinden ist und dass wir gemeinsam selbstverständlich Mittel und Wege finden müssen, wie wir das bewerkstelligen können. Das verstößt halt einmal zutiefst gegen eines der wesent­lichen Prinzipien unserer Steuergesetzgebung, nämlich: dass jeder/jede entsprechend seiner/ihrer Leistungsfähigkeit einen Beitrag zur Finanzierung unseres Gemeinwesens leisten soll (Zwischenruf des Abg. Rossmann), und das natürlich auch dort, wo die Wertschöpfung tatsächlich stattfindet.

Weniger Übereinstimmung erzielen werden wir wohl in der Auffassung, wie umfang­reich ein Gemeinwesen in einem Land sein soll, das heißt, wie sehr der Staat ein­greifen soll und Steuergeld in die Hand nehmen soll, und somit auch, wie hoch die Steuerbelastung für die Bürgerinnen und Bürger oder auch die Unternehmen sein soll.

Es ist kein Geheimnis, wir in der ÖVP sind der Meinung, es täte uns gut, etwas weniger Staat oder deutlich weniger Staat zu haben, es täte uns gut, weniger an Steuern einzuheben. Unsere klare Botschaft lautet, wir wollen unter die 40-Prozent-Marke bei der Steuer- und Abgabenquote und, daraus resultierend, mehr Freiheit für den Einzelnen und vor allem auch mehr Eigenverantwortung für den Einzelnen. (Beifall bei der ÖVP.)

Zum Antrag der SPÖ: Grundsätzlich begrüßen wir die Initiative, aber es gibt schon ein paar Anmerkungen dazu. Ich habe den Antrag mit Experten sowohl im Finanz­ministerium als auch in der EU-Kommission als auch der OECD diskutiert, und es tun sich da doch einige Bedenken auf. Zum einen werden bei Steuerprüfungen oder auch bei Einwänden aufgrund eines Verwaltungsgerichtshofentscheides in Österreich Brief­kästen schon heute keine Einkünfte zugeordnet. Das heißt, das zusätzliche Abzugs­verbot aus diesem Antrag bringt eigentlich keinen zusätzlichen Nutzen. Der Tatbestand der sogenannten Substanzlosigkeit und das Abzugsverbot sind leider auch sehr leicht zu umgehen, zumindest in der Form, wie das im Antrag formuliert ist. Es kommt eine Richtlinie der Europäischen Union, die Anti-BEPS-Richtlinie, die wir innerhalb eines Jahres umzusetzen haben, und diese sieht ganz andere Instrumente zur Bekämpfung von Gewinnverschiebungen als diejenigen, die in diesem Antrag enthalten sind, vor. Und ich denke, es macht Sinn, diese Richtlinie in unsere Diskussionen im Finanzaus­schuss miteinzubeziehen und nicht unbedingt einen Alleingang zu machen.

Es gibt auch ein paar verfassungsrechtliche Bedenken, die da geäußert werden, aber ich will jetzt gar nicht so sehr ins Detail gehen.


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll2. Sitzung, 13. Dezember 2017 / Seite 50

Es wird auch von der Europäischen Union vor einem Alleingang Österreichs massiv gewarnt, vor allem was die Veröffentlichung betrifft, die das Problem nach sich ziehen könnte, dass sich Drittländer – was auch schon angekündigt ist – möglicherweise von dieser Veröffentlichung, also von diesem Country-by-Country Reporting zurückziehen und nicht mehr daran teilnehmen, wenn man die Veröffentlichung tatsächlich so, wie sie laut diesem Antrag beabsichtigt ist, durchführt.

Ich will aber meine Ausführungen jetzt mit diesen paar Einwänden, die ich genannt habe, nicht negativ beenden. Ich freue mich – und will auch daran teilnehmen – auf eine konstruktive Diskussion zu diesem Thema im Finanzausschuss. Ich freue mich darauf, Ihre Zustimmung bei der Konstituierung des Ausschusses natürlich voraus­gesetzt, dass ich in diesem Finanzausschuss den Vorsitz übernehmen darf. Ich freue mich, wie gesagt, auf konstruktive Diskussionen, denn das Thema ist ein sehr ernst­haftes für unsere Gesellschaft, für die Fairness im Umgang mit der Finanzierung unseres Gemeinwesens, und deswegen braucht es diesbezüglich auch zusätzliche Lösungen.

Insofern: Ich unterstütze – noch einmal – dieses grundsätzliche Ansinnen und bedanke mich auch dafür, aber es braucht schon noch eine ordentliche und eingehende Dis­kussion darüber. – Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP sowie der Abgeordneten Krainer und Yılmaz.)

12.28


Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter DDr. Hubert Fuchs. – Bitte.

 


12.28.35

Abgeordneter MMag. DDr. Hubert Fuchs (FPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Hohes Haus! Werte Zuseherinnen und Zuseher! Nach Angaben der EU-Kommission entgehen der EU jedes Jahr allein durch die Umgehung der Körperschaftsteuer durch Gewinnverlagerung etwa 50 bis 70 Milliarden Euro. Steuervermeidung und Steuer­betrug gibt es aber nicht nur bei der Körperschaftsteuer, sondern auch bei der Um­satzsteuer; dort ist das Volumen ungleich höher.

Die Verluste durch den Mehrwertsteuerbetrug, durch den sogenannten Karussell­betrug, betragen laut Finanzminister EU-weit zwischen 50 und 170 Milliarden Euro jährlich. Die Lösung zur Vermeidung des Mehrwertsteuerkarussellbetrugs ist die Ein­führung eines umfassenden Reverse Charge Systems zwischen Unternehmern, also die Umkehrung der Umsatzsteuerschuldnerschaft zwischen Unternehmern. Das würde bedeuten, dass die Umsatzsteuer zwischen Unternehmern nicht mehr bezahlt werden muss und somit ein Mehrwertsteuerbetrug nicht mehr möglich wäre. Die FPÖ fordert dies schon seit vielen Jahren. Die EU-Kommission steht dem Reverse Charge System jedoch sehr ablehnend gegenüber und hat vor Kurzem einen völlig untauglichen Richtlinienvorschlag zur Einführung des Reverse Charge Systems vorgelegt.

Ein besonderer Gegner dieses Reverse Charge Systems ist der französische EU-Kom­missar Moscovici. Frankreich gewährt angeblich mithilfe des derzeitigen Mehrwert­steuer­systems verdeckte Beihilfen an die französische Automobilindustrie. Bei einer Umkehrung der Umsatzsteuerschuldnerschaft wäre dies nicht mehr möglich. Dieser EU-Kommissar entstammt zufälligerweise der sozialistischen Partei PS, welche mit der SPÖ im Europaparlament einer gemeinsamen Fraktion angehört. – Herr Nochkanzler Kern, fragen Sie einmal Ihren Fraktionskollegen in Brüssel, warum er gegen die Bekämpfung des Mehrwertsteuerbetruges ist! (Beifall bei FPÖ und ÖVP. – Bravoruf des Abg. Hauser.) Es geht da insbesondere um einen Steuerausfall von bis zu 170 Milliarden Euro – Geld, das wir für eine Entlastung der Arbeitnehmer und der kleinen und mittleren Unternehmen dringend benötigen würden!


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll2. Sitzung, 13. Dezember 2017 / Seite 51

Effektive Besteuerung am Ort der Wertschöpfung und Transparenz sind zwei Kern­elemente in der Bekämpfung der Steuervermeidung durch multinational agierende Unternehmen. Insbesondere der Steuertransparenz kommt hier eine grundlegende Bedeutung zu, um eine gerechtere Besteuerung zu gewährleisten. In diesem Zusam­menhang darf ich auf den Änderungsvorschlag der EU-Bilanz-Richtlinie verweisen, welche zur Erhöhung der öffentlichen Transparenz bei der Zahlung von Ertragsteuern durch Unternehmen beitragen soll. Es macht daher keinen Sinn, nationale Trans­parenzgesetze im Alleingang zu beschließen, welche wir dann ohnehin im Rahmen der Umsetzung dieser EU-Richtlinie wieder ändern müssten.

Abschließend darf ich noch auf die Finanzausschussdebatte am 30. Juni 2016 zum Verrechnungspreisdokumentationsgesetz verweisen. Hier hat die FPÖ bereits eine entsprechende öffentliche Transparenz eingefordert, wurde aber von den Abgeord­neten der SPÖ niedergestimmt. Damals hätte die SPÖ noch die Möglichkeit gehabt, sich für mehr Steuertransparenz einzusetzen, die SPÖ hat das aber nicht gemacht. Und heute setzt sich die SPÖ plötzlich für mehr Steuertransparenz ein? – Das ist nicht sehr glaubwürdig, Herr Nochkanzler Kern! (Beifall bei FPÖ und ÖVP. – Abg. Krainer: Wer hat denn diese Rede geschrieben?)

12.32


Präsidentin Doris Bures: Als Nächster zu Wort gemeldet: Herr Abgeordneter Josef Schellhorn. – Bitte.

 


12.32.57

Abgeordneter Josef Schellhorn (NEOS): Frau Präsident! Ja, es heißt eigentlich auch Gewinnverschiebungs-Bekämpfungsgesetz in dem Antrag, den Kollege Krainer eingebracht hat, und ich möchte jetzt an meine Vorredner Kopf und Krainer an­schließen, die von Freiheit, von Eigenverantwortung, von Transparenz, von Moral gesprochen haben. Da hinterfrage ich schon: Wenn das Auskunftsabkommen mit der Schweiz funktioniert hat, warum hat dieses Auskunftsabkommen mit Liechtenstein nicht funktioniert? Warum haben gerade die alte Regierungsfraktion SPÖ und die neue Regierungsfraktion ÖVP das Ganze behindert? Das ist hier auch ein Thema, wenn es schon um Moral geht, wenn es auch darum geht, wie Steueroptimierung betrieben werden kann. Das ist ja noch nichts Verwerfliches, man kann ja durchaus sagen: Wenn es eine Regelung dafür gibt und wenn keine Schranken eingezogen werden – im Endeffekt war das auch immer das klassische Thema des baldigen Altkanzlers Kern, dass eine Kaffeehauskette weniger Steuern zahlt als der Würstelstand ums Eck –, wenn die Gesetze es ermöglichen, dann darf man das auch nicht verteufeln.

Ich glaube auch, dass ein Schnellschuss, ein Schnellschuss im Alleingang große Prob­leme mit sich bringt. Ich möchte nur darauf hinweisen, weil ich auch Klein- und Mittel­betriebe vertrete, weil ich selber Unternehmer bin und weil Österreich ein Exportland ist: Vergessen wir nicht, welche Schwierigkeiten da auf uns zukommen würden! Wir überlegen es ja immer nur eindimensional, aber eine europäische Steuergesetz­ge­bung, auch eine österreichische Steuergesetzgebung ist keine Einbahnstraße. Wenn bei uns der Export überwiegt und wenn die Gewinne dort, wo sie gemacht werden, auch versteuert werden, dann wird das dem Finanzminister in dem Fall in Österreich nicht sehr viel bringen. Also demnach sollten wir schon auch einmal weg vom Populismus kommen, sollten wir hin zur Ehrlichkeit kommen.

Wenn es um Transparenz geht, dann darf ich – Sie werden es kaum erraten – von den Kammern sprechen, davon, was da vermieden wird, was da bei den Vereinen, bei den untergeordneten Vereinen gemacht wird. Da wird auch keine Steuer gezahlt, wie wir wissen; also insofern ist das schon sehr problematisch. Wir werden uns der Diskussion stellen.


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll2. Sitzung, 13. Dezember 2017 / Seite 52

Ich möchte auch noch ein paar Zahlen nennen. Die OECD schätzt den Steuerausfall auf 4 bis 10 Prozent des Gesamtkörperschaftsteueraufkommens, 60 Prozent des Welt­handels finden innerhalb von Konzernen statt. Das sind Zahlen, denen wir uns in der Diskussion auch stellen müssen. Bei Alleingängen seitens Österreich ist schwer ab­schätzbar, wie es dem Exportland Österreich ergehen wird. Wenn wir dahin gehend überlegen, das Steuersystem zu vereinfachen, dann sind wir mit diesem Gesetz wieder auf dem Holzweg, dann ist das wieder die sogenannte Einbahnstraße, die es für die Unternehmer in diesem Land nicht einfacher macht.

Die wichtigsten Bundessteuergesetze wurden in den vergangenen 16 Jahren 422 Mal novelliert. Das entspricht 26 Gesetzesänderungen pro Jahr, also praktisch eine jede zweite Woche. Angesichts dessen wollen wir von Vereinfachung für die Unternehmen, von Vereinfachung für die Bürger sprechen? – Wir verkomplizieren das System doch wieder neu!

Ich glaube, wir brauchen eine fundierte Analyse, wenn wir diese Diskussion führen, wenn wir darüber unter Ihrem Vorsitz, Kollege Kopf, im Finanzausschuss diskutieren. Wir brauchen eine fundierte Analyse von Kosten und Nutzen, und wir brauchen ebenso eine Vereinfachung des Steuersystems. Dazu, was die ÖVP damals prognostiziert hat, diese prognostizierten 2 Milliarden Euro durch die Registrierkassenverpflichtung, ist es bei Weitem nicht gekommen, und das erschwert auch das Unternehmertum.

Das Bild des Unternehmers in Österreich hier herinnen ist zu einem großen Teil ohne­hin jenes des Steuerhinterziehers und Pülchers; und das sollte nicht sein. Die Klein- und Mittelbetriebe, die diese Gewinnverschiebungen nicht machen können, sollten insofern unterstützt werden, als Maßnahmen getroffen werden, die deren Unterneh­merdasein in Österreich leichter machen. Darum geht es und um nichts anderes! Daher halte ich den Terminus Gewinnverschiebungs-Bekämpfungsgesetz für grund­legend falsch. Es sollte eigentlich um eine Vereinfachung gehen. – Danke schön. (Beifall bei den NEOS.)

12.37


Präsidentin Doris Bures: Herr Abgeordneter Mag. Bruno Rossmann ist der nächste Redner. – Bitte.

 


12.38.08

Abgeordneter Mag. Bruno Rossmann (PILZ): Frau Präsidentin! Hohes Haus! Steuersysteme in aller Welt haben vor allem eines gemeinsam: Die Kleinen zahlen und die Großen richten es sich! Das war schon immer so, und das ist auch heute noch so, aber ich finde, unter dem Aspekt der Steuergerechtigkeit ist es dringend notwendig, das zu ändern. Es freut mich ja, Herr Kollege Kopf, von Ihnen zu hören, dass Sie sich für das Leistungsfähigkeitsprinzip in der Besteuerung ausgesprochen haben. Wenden wir dieses Prinzip an und denken wir es zu Ende, dann freue ich mich schon auf den Beschluss hier in diesem Haus, der endlich die Wiedereinführung der Erbschaftssteuer herbeiführen wird, denn wenn Sie dieses Prinzip zu Ende denken, dann müssen Sie und Ihre Fraktion der Wiedereinführung einer Erbschaftssteuer zustimmen, sonst meinen Sie es nicht ernst mit dem Leistungsfähigkeitsprinzip der Besteuerung!

Aber nun zum eigentlichen Thema: Steuerflucht von Großkonzernen, Steuerhin­terzie­hung sind Themen, wichtige Themen im Zusammenhang mit der Steuergerechtigkeit. Die Milliarden, die Österreich und der EU dadurch entgehen, fehlen in anderen Bereichen, von der Bildung bis zur öffentlichen Sicherheit und sonst wo.

Wenn die SPÖ jetzt dazu übergeht, hier durchaus sinnvolle Vorschläge vorzulegen, dann muss ich mich natürlich fragen, warum das alles nicht schon im Laufe der letzten Legislaturperiode gekommen ist. Die SPÖ hat immer alles mitbeschlossen, gemeinsam


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll2. Sitzung, 13. Dezember 2017 / Seite 53

mit der ÖVP, auch wenn es um die Verschärfung von Transparenzbestimmungen gegangen ist.

Ich erinnere an das sogenannte Verrechnungspreisdokumentationsgesetz, also das Country-by-Country Reporting, das ja schon mehrfach erwähnt worden ist. Da habe ich hier an dieser Stelle immer wieder eingefordert, dass diese Daten öffentlich zu machen sind. Herr Kollege Krainer, du kommst jetzt her und sagst: Ja, das soll öffentlich gemacht werden! – Ja, das ist gut und schön, aber was war in der vergangenen Legislaturperiode? Der Beste war ja immer – und das ist jetzt an die Abgeordneten der ÖVP gerichtet – Herr Finanzminister Schelling, der gemeint hat, mit abstrusen Argumenten im Übrigen, dass eine Veröffentlichung dieser Daten nicht möglich sei. Eines seiner Argumente war, diese Daten könnten durch die Öffentlichkeit missinter­pretiert werden. – Na, das finde ich ja absurd! (Heiterkeit des Abg. Schellhorn.)

Mindestens ebenso absurd ist aber das Argument des Steuergeheimnisses gewesen. Warum? – Weil es diese Veröffentlichung von Daten in anderen Unternehmungen längst gibt, beispielsweise bei Kreditinstituten, aber auch im Energiebereich, in Ener­gieunternehmungen. Was spricht also dagegen?

Herr Kollege Kopf, es war nicht die Europäische Kommission, die da gebremst hat. Nein, gebremst hat Herr Finanzminister Schelling, nicht nur auf österreichischer Ebene, sondern auch auf europäischer Ebene. Jüngst hat er ja wieder gebremst, als eine Verschärfung der Geldwäscherichtlinie im Zusammenhang mit dem Transparenz­register diskutiert wurde, bei der es um den Ausweis der letztlich wirtschaftlich Be­günstigten geht. Ja, da hat er wieder einmal gezeigt, dass er der Blockademeister und nicht der Vorreiter in Sachen Steuerbetrugsbekämpfung war. Er ist es nie gewesen; ganz im Gegenteil: Schelling hat immer mit jenen kooperiert, die sich für Steuersümpfe und für Oase um Oase ausgesprochen haben (Abg. Winzig: ... Unterstellung!); und das finde ich in dieser ganzen Debatte, die ich mit Schelling in den letzten Jahren geführt habe, unerträglich.

Bei einer Sitzung des Ecofin-Rates vor circa zehn Tagen – der Herr Finanzminister fand es gar nicht mehr notwendig, dort hinzufahren – ist es darum gegangen, die sogenannte schwarze Liste der Steueroasen festzuschreiben. Ja, und was ist dabei herausgekommen? – Eine Liste, auf der die europäischen Steueroasen nicht drauf­stehen; da fehlen Staaten wie Malta, Luxemburg, Liechtenstein, UK und der­gleichen mehr, aber auch die USA. (Zwischenruf bei der SPÖ.) Das kann und darf es nicht sein; so werden wir nie zu einem Gesetz und zu Regelungen, die der Steuerflucht ein Ende setzen und die Steuergerechtigkeit vorantreiben, kommen. – Vielen Dank. (Beifall bei der Liste Pilz. – Zwischenruf des Abg. Krainer.)

12.42


Präsidentin Doris Bures: Als Nächster ist Herr Klubobmann Mag. Andreas Schieder zu Wort gemeldet. – Bitte, Herr Klubobmann.

 


12.42.47

Abgeordneter Mag. Andreas Schieder (SPÖ): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Das Thema ist ja kein neues, es ist nur zusätzlich durch die jüngsten Enthüllungen von Investigativjournalisten unter dem Titel Paradise Papers befeuert worden; davor, im Frühjahr wurden schon die Panama Papers bekannt. Auch schon davor ist immer wieder darüber diskutiert worden, dass der gesamte Bereich, nämlich legale wie auch illegale Steuerverschiebung, ‑vermeidung, ‑hinterziehung, für Europa in Summe 1 000 Milliarden Euro Verlust oder Entziehung von Geld, das eigentlich den Staaten zusteht, ausmacht. Selbst der Europaabgeordnete Karas von der ÖVP hat es dieser Tage im Europäischen Parlament noch einmal bestätigt, wie wichtig es auch ist,


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll2. Sitzung, 13. Dezember 2017 / Seite 54

mittels schwarzer Listen zu agieren und klarzumachen, wo saubere und wo unsaubere Systeme sind.

Selbst die Summe der legalen Steuerschlupflochnutzung – Gewinnverschiebung, wie es im steuertechnischen Bereich auch heißt – schätzt die Europäische Kommission aber auf 50 bis 70 Milliarden Euro ein. Das heißt, alleine für Österreich sind das 1 bis 2 Milliarden Euro, die am Fiskus vorbei durch legale Schlupflöcher – da unser Steuer­system das erlaubt, was wir eigentlich nicht wollen sollen – fließen.

Daher gilt es aus meiner Sicht, mehrere Prinzipien durchzusetzen; erstens einmal das Prinzip, dass dort, wo eine wirtschaftliche Leistung erbracht wird, dort, wo die Umsätze und Gewinne erzielt werden, auch die Steuern zu bezahlen und zu begleichen sind, dass eben das Steuersystem jenes Landes, in dem die Umsätze, Gewinne und wirt­schaftlichen Leistungen erbracht werden, zählt.

Das ist eine Frage der Steuergerechtigkeit, das ist eine Frage des fairen Wettbewerbs, und das ist auch eine Frage einer funktionierenden Wettbewerbsökonomie, ob es faire Regeln für alle gibt. Es kann nicht sein, dass die kleinen KMUs, und übrigens auch Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, einfach brav ihre Steuern in Österreich zahlen und die Multis und die Größeren mit den Steuervermeidungsberatungsindustrien im Hintergrund einfach alle Möglichkeiten nutzen, um ihre Gewinne zu verschieben, und dass Steuergerechtigkeit dann eben heißt, dass die Kleinen durch die Finger schauen. Daher müssen wir eine Steuergerechtigkeit so durchsetzen, dass die Kleinen gegenüber den Großen gestärkt werden. (Abg. Hauser: Wieso habt ihr das nicht geändert in der letzten ...!)

Der dritte Punkt betrifft mehr Transparenz, schwarze Listen und verschiedene inter­nationale Country-by-Country-Reportings. Wir haben auch schon im Frühjahr bei der Diskussion ganz massiv darauf gedrängt, dass der österreichische Finanzminister in den europäischen Gremien für Transparenz eintritt, weil Transparenz die Lösung ist. (Zwischenruf des Abg. Rossmann.)

Wir haben schon im Frühjahr ein ganz konkretes Gesetzespaket vorgelegt, nur ist es letztlich halt hier im Haus und in der Koalition gescheitert. Ich möchte auch Folgendes sagen, weil Karlheinz Kopf das mit den Briefkästen ein bisschen missverständlich for­muliert hat: Das Verbot von Briefkastenfirmen bezieht sich darauf, dass Briefkasten­firmen oder Domizilgesellschaften mit intransparenten Eigentümerstrukturen, die keine nennenswerte Geschäftstätigkeit im Sitzstaat, nämlich auf den Karibikinseln, entfalten, sondern nur der Steuerumgehung dienen, verboten werden beziehungsweise deren steuerliche Gestaltung nicht berücksichtigt wird. Das heißt, wir müssen klarstellen, dass Zahlungen an Firmen, wenn sie nicht transparent sind oder wenn nicht bekannt ist, wer der wirtschaftliche Eigentümer der Firma oder was ihre wirtschaftliche Tätigkeit ist, dann eben nicht abzugsfähig sind. Es geht also nicht darum, die Briefkastenfirma selbst abzugsfähig zu machen, sondern diese Umgehungsmöglichkeiten ein für alle Mal zuzumachen.

Ich möchte aber auch zum Politischen Folgendes ganz klar sagen: Es sind leider alle unsere Vorschläge in der Vergangenheit immer wieder verhindert und manchmal nicht einmal diskutiert worden. Ich bin froh, dass die Diskussion darüber heute sehr sachlich geführt worden ist, weil ich glaube, dass wir alle gemeinsam, auch die Kollegen der Partei, die in der Vergangenheit die Finanzminister gestellt hat, verstehen müssen, dass das ein unter den Fingernägeln brennendes Problem der europäischen Gesell­schaft ist und dass wir das lösen müssen – oder, um auch einen Begriff aufzugreifen: es ist einfach Zeit, um das zu machen und nicht wie in der Vergangenheit immer wieder alles zu verhindern.


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll2. Sitzung, 13. Dezember 2017 / Seite 55

Ich bin gespannt, ob die neue Bundesregierung und der neue Finanzminister diese Themen wenigstens ansatzweise angehen. In der Vergangenheit waren die Ohren immer zu, wenn es um dieses Thema gegangen ist – leider zum Nachteil Österreichs. (Beifall bei der SPÖ sowie der Abg. Griss. – Abg. Neubauer: Wart eh in einer Regierung ...! – Abg. Schieder: ... mehr als ihr!)

12.47


Präsidentin Doris Bures: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Ich werde den Antrag dem zu wählenden Finanzausschuss zuweisen.

12.48.054. Punkt

Erste Lesung: Antrag der Abgeordneten Wolfgang Katzian, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Steigerung der Energieeffizienz bei Unternehmen und dem Bund (Bundes-Energieeffizienzgesetz – EEffG) geändert wird (EEffG-Novelle 2017) (12/A)

 


Präsidentin Doris Bures: Damit gelangen wir zum 4. Punkt der Tagesordnung.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Katzian. – Bitte.

 


12.48.26

Abgeordneter Wolfgang Katzian (SPÖ): Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich glaube, beim Führen einer energiepolitischen Debatte, auch wenn es eine erste Lesung ist, muss man in Anbetracht der gestrigen Ereignisse in Baumgarten und der Katastrophe, die dort passiert ist, einmal kurz innehalten und an jene Menschen denken, die dort verletzt wurden beziehungsweise verstorben sind. Ein Mitarbeiter ist ums Leben gekommen, und ich möchte in meinem Namen, aber auch, wie ich glaube, im Namen von uns allen der Familie dieses Mitarbeiters unsere herzliche Anteilnahme aussprechen.

Es wurden über 20 Mitarbeiter zum Teil schwer verletzt; ihnen wünschen wir eine rasche Genesung und eine baldige Besserung. Es gibt aber auch viele, die dabei gewesen sind, denen Gott sei Dank nichts passiert ist, bei denen der Schock sehr, sehr groß ist. So etwas ist ein traumatisches Ereignis. Ich bin sehr froh, dass diesen Kollegen eine entsprechende professionelle Hilfe zugesagt wurde, wie mir der Betriebsrat das bestätigt hat. Letztlich möchte ich auch in unser aller Namen den Einsatzkräften danken, die rasch vor Ort waren und geholfen haben, aber auch der Bevölkerung vor Ort, die schnell zugepackt und mitgeholfen hat, dass die Katastrophe nicht noch größer wurde – ihnen allen gilt ein herzliches Dankeschön. (Allgemeiner Beifall.)

Wir wenden uns mit dem heutigen Antrag einer wichtigen energie- und umweltpo­liti­schen Baustelle zu, nämlich dem Energieeffizienzgesetz. Dieses Energieeffizienz­gesetz haben wir gemeinsam 2014 mit Zweidrittelmehrheit hier im Nationalrat be­schlossen.

Da ich formuliert habe, dass es eine energiepolitische Baustelle ist, möchte ich kurz ausführen, warum wir das Energieeffizienzgesetz überhaupt gemacht haben und warum es jetzt eine Baustelle ist und wir es reparieren müssen.

Damals haben wir sehr intensiv darüber diskutiert. Ich kann mich an Nächte im Parla­ment erinnern, in denen wir diskutiert haben, wie wir mit der Energieeffizienz einen Beitrag leisten können, um unsere Klimaziele, unsere energiepolitischen Ziele ent-


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll2. Sitzung, 13. Dezember 2017 / Seite 56

sprechend umzusetzen. Wir haben damals gesagt, Energieeffizienz ist das größte Kraftwerk, das wir in diesem Land haben, und wir müssen alles tun, um den stei­genden Energieverbrauch nicht nur dadurch in den Griff zu bekommen, dass man möglichst noch mehr Kraftwerke und ‑quellen baut, sondern dadurch, dass wir den steigenden Energieverbrauch auch gemeinsam bremsen und reduzieren. Wir haben gesagt, das ist ein wichtiger Beitrag zum Klimaschutz, weil wir unseren Kindern eine lebenswerte Umwelt hinterlassen wollen, und es wird auch nicht ausreichen, wenn wir noch so viel in einen sehr intensiven Ausbau der erneuerbaren Energien investieren. Die Maßnahmen werden nicht reichen, wir müssen auch versuchen, den Verbrauch insgesamt zu reduzieren. Wir wollten auch die Abhängigkeit von Importen reduzieren, wir wollten Energie leistbarer machen, und zwar für Konsumenten genauso wie für die Wirtschaft; und wir wollten neue Geschäftsmodelle, Innovation vorantreiben – Stichwort Digitalisierung.

Dann ist das Gesetz umgesetzt worden, aber wieso müssen wir es jetzt reparieren? – Weil es ein gutes Gesetz war – ich bin nach wie vor davon überzeugt, dass wir ein gutes Gesetz gemacht haben –, aber in der Umsetzung dieses Gesetzes nur das absolut Notwendigste gemacht wurde und viele Dinge, die im Gesetz angedacht wurden und auch formuliert gewesen sind, nicht zum Durchbruch gekommen sind. Es ist ein Kniefall vor den Interessen der Wirtschaft gewesen, und dem Gesetz sind die Zähne gezogen worden. Daher ist es wirkungslos, es gibt in Österreich kaum Fort­schritte im Bereich des Klimaschutzes. Die Emissionen steigen, anstatt zu sinken. Der Energieverbrauch wächst stärker als die Wirtschaft. Das Absurde ist aber, auf dem Papier, also in den ausgewiesenen Berichten, übererfüllen wir die Ziele sogar, obwohl die Fakten eine gegenteilige Sprache sprechen. Das ist ärgerlich! Wir stoßen jene vor den Kopf, die eigentlich darauf vertraut haben, dass es da ein Gesetz gibt, die Geschäftsideen entwickelt, auch investiert haben und jetzt fassungslos sind angesichts der Art und Weise, wie das umgesetzt wird.

Daher haben wir gesagt, wir brauchen im Gesetz Konkretisierungen, wir müssen die Steuerungswirkung des Gesetzes verbessern, und wir müssen Investitions- und Rechtssicherheit über das Jahr 2020 hinaus sicherstellen. Aus diesem Grund haben wir eine Reihe von Vorschlägen in diese Novelle hineingepackt, von der Einspa­rungs­verpflichtung, die bei den Energielieferanten von 0,6 auf 1,5 Prozent angehoben werden soll, bis zur Untersagung der pauschalen Anrechenbarkeit ab 2020 – das war es, was dem Gesetz den Zahn und den Nerv gezogen hatte. Wir haben in diesem Ent­wurf festgelegt, dass es keine Übertragung bereits angerechneter Maßnahmen über das Jahr 2020 hinaus geben darf, dass das Gesetz jährlich evaluiert werden muss und dass auch das Parlament entsprechend über die Entwicklung zu informieren ist.

Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben den Klima­vertrag von Paris, wir haben auch große Verpflichtungen, wie wir in Zukunft in der Energiepolitik vorgehen möchten, auf uns genommen. Nehmen wir uns das, was wir schon 2014 gesagt haben, zu Herzen: Die Energieeffizienz ist unser größtes Kraftwerk, und wir sollten dieses größte Kraftwerk auch gemeinsam nutzen! – Vielen Dank. (Beifall bei der SPÖ.)

12.54


Präsidentin Doris Bures: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Peter Haubner. – Bitte.

 


12.54.15

Abgeordneter Peter Haubner (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Geschätzte Damen und Herren auf der Galerie! Ja, ich möchte mich zuerst der Anteilnahme und dem Dank des Kollegen Katzian anschließen,


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll2. Sitzung, 13. Dezember 2017 / Seite 57

ebenfalls mit den Gedanken in Baumgarten sein und auch jenen, die dort rasch geholfen haben, wirklich danken. (Beifall bei ÖVP und SPÖ sowie bei Abgeordneten der FPÖ.)

Meine geschätzten Damen und Herren! Das Ziel des Bundes-Energieeffizienzgesetzes ist eines, zu dem wir uns klar bekennen. Ich habe damals im Jahre 2014 mit Kollegen Katzian und Kollegin Brunner nächtelang wirklich intensiv verhandelt; und Kollege Katzian weiß, dass es damals ein guter Kompromiss war, weil wir ja gemeinsam die Ziele definiert haben – einerseits die Ziele Effizienzverbesserung, Durchsetzung von Energiesparmaßnahmen und andererseits gemeinsame Ziele von Ökologie und Öko­nomie.

Es war ganz wesentlich, dass wir uns da zu einem Kompromiss durchgerungen haben, der einerseits das effiziente Energiesparen möglich macht und andererseits, was ganz, ganz wichtig ist, die Unternehmen nicht in ein Korsett zwingt, in dem sie sich nicht mehr bewegen können. Deshalb habe ich heute am Vormittag auch mit einigen Unter­nehmern, die diese Maßnahmen auch umsetzen, gesprochen, telefoniert; die sagen einerseits, es hat sich bewährt, aber bei vielen kleinen Unternehmen ist es natürlich doch ein relativ großer bürokratischer Aufwand. Wenn wir also Verbesserungen herbei­führen wollen, dann müssen wir verhindern, dass wir die Unternehmer weiter belasten, nämlich mit irgendwelchen neuen Regularien und neuen Belastungen, denn in dieser Hinsicht müssen wir erreichen, dass wir diese zurücknehmen, dass wir da die Wett­bewerbsfähigkeit unseres Standortes auch entsprechend erhalten.

Das geltende Gesetz enthält ja im Sinne der Wirtschaft einige gute Ansätze und setzt an vielen Stellen Anreize, anstatt Verbote auszusprechen. Das ist auch ganz wichtig. Ein Beispiel dafür ist die Möglichkeit, gesparte Energie handeln zu können. Das ist auch ein wesentlicher Vorteil gewesen, den wir damals gemeinsam beschlossen haben.

Ich gebe zu bedenken, dass zurzeit auf EU-Ebene dieses ganze Vorhaben der Ener­gieeffizienzziele wieder geregelt wird; und wenn wir jetzt schon vorpreschen und einen Antrag auf Verlängerung der gesetzlichen Vorgaben über das Jahr 2020 hinaus fest­legen, dann befürchte ich, dass wir in dieser Hinsicht ein Gold Plating vornehmen. Eigentlich sind wir gerade dabei, Gold Plating ein wenig zurückzunehmen, also keine entsprechenden Maßnahmen über EU-Vorgaben hinaus zu setzen.

Grundsätzlich sind wir natürlich immer gesprächsbereit – keine Frage –, ich glaube aber, wir müssen schauen, dass wir diese Mischung aus strategischen Maßnahmen und diesem Verpflichtungssystem, das wir damals geschaffen haben, so gestalten, dass sie machbar und auch umsetzbar ist, wobei es für uns gilt, die Notwendigkeit der Ziele nicht aus den Augen zu verlieren. Ich sage daher noch einmal: Ja zur Energieeffizienz, Nein zu neuen Belastungen für die Unternehmen! – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

12.57


Präsidentin Doris Bures: Herr Abgeordneter Dr. Klaus Uwe Feichtinger ist der nächste Redner. – Bitte.

 


12.58.01

Abgeordneter Mag. Dr. Klaus Uwe Feichtinger (SPÖ): Sehr geehrte Frau Präsi­dentin! Hohes Haus! Beim gestrigen Klimagipfel in Paris hat Frankreichs Präsident Emmanuel Macron die Welt eindringlich aufgefordert, sich beim Klimaschutz mehr anzustrengen. (Abg. Kassegger: Soll seine Atomkraftwerke abschalten!) „Wir sind dabei, die Schlacht zu verlieren“, hat er in einer etwas martialischen Ausdrucksweise gesagt (Abg. Schimanek: Genau! Nicht auf Kernenergie bauen! Umweltschutz mit


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll2. Sitzung, 13. Dezember 2017 / Seite 58

Kernenergie?!), denn mit den bisherigen Klimaschutzplänen steuere die Welt auf eine Erderwärmung um 3 oder 3,5 Grad zu – und das hat nichts damit zu tun, was wir uns vorgenommen haben. Im Pariser Klimaabkommen wurde vor zwei Jahren vereinbart, den Klimawandel auf einen Temperaturanstieg von deutlich unter 2 Grad zu be­schränken. Das Traurige daran ist, dass der französische Präsident recht hat.

Sieht man sich nunmehr an, was ÖVP und FPÖ in den Regierungsverhandlungen als Ergebnis des Kapitels Umwelt vorgelegt haben, so findet man außer reinen Ankündi­gungen und bloßen Überschriften ohne konkrete Ausgestaltung nichts wirklich Sub­stan­zielles. Es wird mittlerweile schon als Erfolg verkauft, die Realität, nämlich den Klimawandel, zu akzeptieren oder sich dazu zu bekennen, gültige Verträge wie den Klimavertrag von Paris einzuhalten.

Die Erstellung einer gemeinsamen Klima- und Energiestrategie ist bereits ein Dauerbrenner, der sich aufgrund der Hinhalte- und Verzögerungstaktik der ÖVP bisher als Rohrkrepierer erwiesen hat. Bezeichnenderweise ist der Herr Bundes­minis­ter heute auch wieder einmal nicht anwesend. Ich erinnere mich nur an die Diskussionen im Plenum im heurigen Herbst, bei denen wir vom Herrn Umweltminister keine konkrete Antwort auf die Frage erhalten haben, warum die für den Früh­sommer 2017 versprochene Strategie noch immer nicht vorliegt.

Das Thema Energieeffizienz fehlt bislang komplett auf der Agenda, obwohl gerade Energieeffizienz einen wesentlichen Beitrag zum Umweltschutz leisten könnte. Sie trägt auch entscheidend zur Wettbewerbsfähigkeit bei.

In Österreich gibt es hervorragende Unternehmen in den Bereichen Energie- und Umwelttechnologie. Diese brauchen verlässliche Rahmenbedingungen und klare Leitlinien und erwarten sich von der Politik klare Signale. Österreichisches Know-how und österreichische Arbeitsplätze hängen nicht zuletzt davon ab, dass sich die ÖVP da endlich einmal zu einer klaren Positionierung durchringt.

Da ich Kollegen Kassegger hier vor mir sitzen sehe: Auch sein in den Raum gestelltes Schreckensszenario bei der Debatte zum Energieeffizienzgesetz, dass sich da eine Monsterbehörde entwickeln würde, ist nicht eingetreten beziehungsweise hat sich nicht bewahrheitet.

Meine Damen und Herren! Die Vorschläge der SPÖ liegen auf dem Tisch. Lassen Sie uns raschestmöglich zur Umsetzung schreiten! – Danke sehr. (Beifall bei der SPÖ.)

13.01


Präsidentin Doris Bures: Herr Abgeordneter Mag. Dr. Axel Kassegger ist der nächste Redner. – Bitte.

 


13.01.28

Abgeordneter MMMag. Dr. Axel Kassegger (FPÖ): Frau Präsidentin! Hohes Haus! Herr Kollege Feichtinger, es freut mich, dass Sie meine Rede vom 9. Juli 2014 so genau studiert haben. Es stimmt, ich habe damals darauf hingewiesen, dass sich diese Monitoringstelle zu einem potenziellen Monster entwickelt. Wir sind jetzt im Rahmen der Gespräche hinsichtlich einer möglichen Regierungsbeteiligung auch auf dieses Thema gekommen und haben festgestellt, dass wir, wenn es zu einer solchen Regie­rung kommt, jedenfalls auch das Energieeffizienzgesetz evaluieren und nachschärfen werden. Dem Grunde nach ist es eine gute Sache, aber es gilt da sicher den einen oder anderen Bereich anzuschauen, insbesondere was Gold Plating, also die Über­erfüllung von EU-Richtlinien – eine österreichische Krankheit sozusagen – betrifft. Auch das ist im Rahmen der Vorgespräche der Regierungsverhandlungen immer wieder als gemeinsames Ziel angesprochen worden, nämlich uns das Gold Plating in


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll2. Sitzung, 13. Dezember 2017 / Seite 59

allen Bereichen, wo wir mit EU-Richtlinien zu tun haben, anzuschauen und möglichst zu vermeiden.

Klima- und Energiepolitik: Ich glaube, dass da die Unterschiede zwischen den Parteien nicht groß sind. Wir sind uns alle einig, dass die Klima- und Energieziele, insbesondere der Europäischen Union, für uns Leitlinie sein müssen und auch sind. Hinsichtlich der Art der Vorgehensweise gibt es wahrscheinlich unterschiedliche Zugänge. Wenn Kollege Katzian sagt, dass die Energieeffizienz sozusagen das Kraftwerk der Energie­politik ist, dann haben wir einen etwas unterschiedlichen Zugang. Selbstverständlich ist die Energieeffizienz ein Bestandteil einer vernünftigen Energiepolitik, aber wir Freiheitliche sind der Meinung, dass Innovation, Forschung und die Investition in diese Bereiche das wahre Kraftwerk einer Energie- und Klimapolitik sind – insbesondere eines so kleinen Landes, wie es Österreich ist.

In diesem Zusammenhang werden wir auch in einer allfälligen nächsten Regie­rungs­beteiligung unsere Bemühungen und auch Ressourcen ganz besonders in diesen Bereich lenken – also in Richtung Forschung, Energieforschung und Innovation im Bereich Energie. Es gibt ja schon sehr, sehr gute Unternehmen in Österreich, aber da ist immer noch Luft nach oben. Wir glauben, dass es wesentlich besser ist, da den Hebel anzusetzen, als Energieeffizienzmaßnahmen überzustrapazieren. (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Selbstverständlich ist auch der Ausbau und die Förderung weiterer erneuerbarer Energien ein Bestandteil dieses Programms, das wir jetzt die letzten Wochen be­sprochen haben, neben – das wurde heute auch schon angesprochen – dem der Ent­wicklung und dem Erlass einer Klima- und Energiestrategie. Wir haben uns das vorgenommen, und ich bin da wirklich guter Dinge, dass das geschafft wird. Es ist bereits angesprochen worden, dass das schon jahrelang offen ist, und wenn wir gemeinsam in eine Regierung gehen sollten, dann werden wir das auch angehen. Das haben wir uns für diese Gesetzgebungsperiode jedenfalls vorgenommen, und das wird uns auch gelingen, genauso wie wir uns vorgenommen haben, die erneuerbaren Energien auszubauen.

Hinsichtlich der Energieeffizienz werden wir selbstverständlich auch den Weg über die Monitoringstelle – der meines Erachtens ein guter ist – genau evaluieren, inwieweit das notwendig ist. Wir werden auch genau evaluieren, inwieweit klein- und mittelständische Unternehmen durch die dadurch verursachte Bürokratie über Gebühr belastet sind. Selbstverständlich werden wir dann, wenn dies im Rahmen der Evaluierung zutage kommen sollte, entsprechende Gegenmaßnahmen setzen.

Ein wichtiger Punkt einer guten Klima- und Energiestrategie ist auch die Gewähr­leistung der Versorgungssicherheit – ein weiterer Punkt, den wir uns, neben sauberer Mobilität und selbstverständlich dem Zurückdrängen der fossilen Energieträger im Vergleich zu den erneuerbaren, vorgenommen haben.

Zum Schluss noch ein Wort zu Herrn Macron: Wenn Herr Macron schon große Töne spuckt, dann würde ich ihm empfehlen, einen Beitrag zu einem Weg in eine gute Zukunft auf Basis erneuerbarer, ökologischer Energie zu leisten, indem er einfach seine französischen Atomkraftwerke außer Betrieb nimmt oder zumindest damit beginnt. (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

13.06


Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Michael Bernhard– Bitte.

 



Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll2. Sitzung, 13. Dezember 2017 / Seite 60

13.06.25

Abgeordneter Michael Bernhard (NEOS): Frau Präsidentin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Eine Novelle des Energieeffizienzgesetzes ist der Vorschlag des Kollegen Katzian. Das unterstützen wir NEOS grundsätzlich. Wir waren damals, als das Energieeffizienzgesetz beschlossen worden ist, sehr skeptisch und es hat sich vieles unserer Kritik bewahrheitet, nämlich dass es sich um einen Bürokratie- und Papiertiger gehandelt hat. Dennoch funktioniert es, zwar auf eine für die Wirtschaft sehr komplexe Art, aber der erste Schritt Richtung Energieeffizienz ist getan.

Das ganz grundsätzliche Ziel ist – und ich glaube, darauf kann man sich hier im Hohen Haus einigen –: Die beste Energie ist jene, die man gar nicht verwendet. So werden zugleich auch viele politische und umweltpolitische Probleme gelöst. Wenn wir weniger Energie verwenden, dann fällt uns der Ausstieg aus der fossilen Energie, zu dem wir uns bis 2050 verpflichtet haben, deutlich leichter.

Es erhöht auch unsere politische Unabhängigkeit – was Importe betrifft – von Staaten wie Russland, Saudi-Arabien und vielen mehr, bei denen man jeweils wahrlich nicht von einem Hort der Demokratie sprechen kann.

Effizienz hat aber eine weitere Bedeutung, nämlich für unsere Wirtschaft. Wenn wir eine energieeffiziente Produktion in unserem Land zustande bekommen, dann be­deutet das auch einen massiven Wettbewerbsvorteil in einer immer stärker technolo­gisch getriebenen Wirtschaft.

In diesem Sinne wollen wir eine solche Diskussion im Ausschuss führen. Wir wissen, dass die Ziele, die Kollege Katzian vorschlägt, machbar sind. Wir wollen aber auch wissen, wie der Weg dorthin ausgestaltet sein soll. Wir freuen uns auf die Diskussion. – Vielen Dank. (Beifall bei den NEOS.)

13.08


Präsidentin Doris Bures: Nächste Rednerin: Frau Dipl.-Ing. Martha Bißmann. – Bitte.

 


13.08.17

Abgeordnete Dipl.-Ing. (FH) Martha Bißmann (PILZ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Hohes Haus! Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger! Das ist meine erste Rede, die erste von vielen. Ich freue mich darauf, mich als Abgeordnete zum österreichischen Nationalrat die nächsten fünf Jahre für ein zu­kunftsfähiges Österreich einsetzen zu können. Ich werde mich dabei in entschei­denden Zukunftsbereichen engagieren, nämlich Umweltschutz, Energiewende, nach­haltige Land­wirtschaft und Entwicklungszusammenarbeit – kurz zusammengefasst: nachhal­tiges Wirtschaften. (Abg. Rädler: Kurz ist gut!)

Da wir von der Liste Pilz dem Know-how aus der Zivilgesellschaft besonders Gehör schenken wollen, setzen wir auf Bürgerbeteiligung – ein weiterer Bereich, den ich vertrete.

Es war einmal: Österreich war einmal Musterschüler im Klimaschutz. Heute liegen wir auf Rang 35 von 56 im internationalen Ranking. Das ist gerade noch ein schlechtes Genügend.

Frage an die ehemalige Regierung, den nicht anwesenden Bundesminister (neuer­licher Zwischenruf des Abg. Rädler): Warum haben Sie es in der vergangenen Zeit, in der Zeit Ihrer Regierungsverantwortung, verabsäumt, Österreich klimawandelfit zu machen?

Bei der Energieeffizienz ist die alles entscheidende Frage: Geht Wohlstand und Ener­giesparen zusammen? – Ja, es geht. Das beweisen in Österreich unzählige Pioniere,


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll2. Sitzung, 13. Dezember 2017 / Seite 61

Akteure, Unternehmen und NGOs, die seit Jahrzehnten unermüdlich für Klimaschutz und Energiewende eintreten und dabei gute Geschäfte machen.

Von 2013 bis 2016 habe ich ein EU-gefördertes Projekt koordiniert, in dem ein internationales EnergieeffizienzexpertInnenteam Musikfestivals und Musikclubs in 27 Ländern beim Energiesparen unterstützt hat. Mit dabei war der Eurovision Song Contest in Wien 2015 – zum ersten Mal ein Green Event. Dabei wurden reale 400 000 Liter Diesel eingespart. Haben Sie das gewusst? – Das entspricht einem durchschnittlichen Jahresenergieverbrauch von 1 500 österreichischen Haushalten.

(In Richtung des Abg. Katzian, der sich mit Abg. Haubner unterhält:) Nun zu Ihrem Antrag, Herr Katzian, wenn ich Sie unterbrechen darf: Ich sehe, Sie wollen grund­sätzlich in die richtige Richtung. Mehr Energieeffizienz? – Ja, natürlich! Das Energie­effizienzgesetz für die Zeit nach 2020 anpassen? Ja, selbstverständlich! Die Energielieferanten mehr in die Pflicht nehmen? Bitte, unbedingt!

Aber  und hier kommt das große Aber! – dass der Energiesparanteil durch strate­gische Maßnahmen im Zuge dieses Gesetzes reduziert werden soll, sehe ich nicht ein! Den Zielwert für strategische Maßnahmen erreichen wir bis 2020 ohnehin. Warum ihn also senken? Wir brauchen mehr und nicht weniger strategische Maßnahmen wie Steuererleichterungen und finanzielle Anreize für Gebäudesanierung und Mobilität. Wir müssen Österreichs Technologieführerschaft stärken und viele Innovationsimpulse im Bereich Energieeffizienz setzen. Warum den Zielwert also senken? – Dieser Antrag bleibt letztlich mangelhaft. Herr Katzian, lernen Sie Energieeffizienz! (Oh-Rufe bei der ÖVP.)

Liebe Damen und Herren der zukünftigen Bundesregierung! Ich fordere Sie auf: Setzen Sie sich ehrgeizige Ziele! Die EU hat vor, bis 2030 den Energieeffizienzwert um 30 Prozent zu erhöhen. Ich sage: Nehmen wir 40 Prozent ins Visier, wir schaffen das! (Ruf bei der ÖVP: 50!) Warum nicht 50! Sehr gerne, lasst uns darüber reden!

Lassen Sie uns durch den Ausbau der erneuerbaren Energien, durch den sparsamen Umgang mit Energie und durch Energieeffizienz den Klimawandel einbremsen und die Grundlagen für nachhaltiges Wirtschaften legen! Meine tiefste Überzeugung ist: Geht es der Umwelt gut, geht es der Wirtschaft gut. Vielen herzlichen Dank. (Beifall bei der Liste Pilz.)

13.12


Präsidentin Doris Bures: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet.

Die Debatte ist geschlossen.

Ich werde den Antrag dem zu wählenden Verfassungsausschuss zuweisen.

13.12.315. Punkt

Wahl von Ausschüssen

 


Präsidentin Doris Bures: Wir kommen zum 5. Punkt der Tagesordnung.

Es besteht Einvernehmen, folgende Ausschüsse zu wählen: den Finanzausschuss sowie den Verfassungsausschuss.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die sich für die Einsetzung der erwähnten Aus­schüsse aussprechen, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist einstimmig so angenommen.


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll2. Sitzung, 13. Dezember 2017 / Seite 62

Gemäß § 32 Abs. 1 der Geschäftsordnung setzt der Nationalrat die Zahl der Mitglieder und Ersatzmitglieder jedes Ausschusses fest. Die Mitglieder und Ersatzmitglieder wer­den auf die parlamentarischen Klubs im Verhältnis der Zahl der ihnen angehörenden Abgeordneten nach den im § 30 der Geschäftsordnung festgelegten Grundsätzen verteilt.

Nach Beratung in der Präsidialkonferenz ist für die erwähnten Ausschüsse jeweils eine Zahl von 21 Mitgliedern und Ersatzmitgliedern vorgeschlagen, deren Aufteilung auf die Klubs wie folgt festgelegt wurde: je 7 Mitglieder und Ersatzmitglieder auf die ÖVP, je 6 Mitglieder und Ersatzmitglieder jeweils auf die SPÖ und die FPÖ sowie je 1 Mitglied und Ersatzmitglied jeweils auf die NEOS und die Liste Pilz.

Wir gelangen zur Abstimmung.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die für eine Ausschussgröße von 21 Mitgliedern und Ersatzmitgliedern sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist einstimmig so angenommen.

Die Namen der von den Klubs der Präsidentin als Mitglieder beziehungsweise Ersatz­mitglieder bekannt gegebenen und damit als gewählt geltenden Abgeordneten werden im Stenographischen Protokoll angeführt.

*****

(Die Mitglieder und Ersatzmitglieder sowie ihre Funktionen sind im Internet unter www.parlament.gv.at – Parlament aktiv>Ausschüsse abrufbar.)

*****

Die Tagesordnung ist erschöpft.

13.14.20Verlesung eines Teiles des Amtlichen Protokolls

 


Präsidentin Doris Bures: Es liegt mir das schriftliche Verlangen von 20 Abgeordneten vor, die vorgesehene Fassung des Amtlichen Protokolls hinsichtlich des Tages­ord­nungspunktes 5 zu verlesen, damit diese Teile mit Schluss der Sitzung als genehmigt gelten.

Ich werde daher so vorgehen und verlese nunmehr die entsprechenden Teile des Amtlichen Protokolls:

„TO-Punkt 5: Wahl von Ausschüssen (Finanzausschuss und Verfassungsausschuss)

Die Einsetzung des Finanzausschusses und des Verfassungsausschusses wird [...] beschlossen.

Für den Finanzausschuss und den Verfassungsausschuss wird [...] eine Zahl von je 21 Mitgliedern und 21 Ersatzmitgliedern festgesetzt. Demgemäß entfallen auf: ÖVP je 7 Mitglieder und Ersatzmitglieder, SPÖ je 6 Mitglieder und Ersatzmitglieder, FPÖ je 6 Mitglieder und Ersatzmitglieder, NEOS je 1 Mitglied und Ersatzmitglied, Liste Pilz je 1 Mitglied und Ersatzmitglied.

Die Klubs haben die auf sie entfallenden Mitglieder bzw. Ersatzmitglieder der Aus­schüsse namhaft zu machen; diese gelten damit gemäß § 32 Abs. 1 GOG als gewählt.


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll2. Sitzung, 13. Dezember 2017 / Seite 63

Die Namen dieser Abgeordneten werden im Stenographischen Protokoll angeführt.“

*****

Erheben sich Einwendungen gegen die Fassung oder den Inhalt dieser Teile des Amtlichen Protokolls? Das ist nicht der Fall.

Diese Teile des Amtlichen Protokolls gelten daher gemäß § 51 Abs. 6 der Geschäfts­ordnung mit Schluss dieser Sitzung als genehmigt.

13.15.56Einlauf

Ich gebe bekannt, dass in der heutigen Sitzung die Selbständigen Anträge 16/A bis 30/A eingebracht worden sind.

*****

Bevor ich diese Sitzung schließe, gebe ich bekannt, dass im Anschluss hier im Sit­zungssaal des Nationalrates die angekündigte Konstituierung von Ausschüssen erfolgt und unmittelbar danach auch eine Zuweisungssitzung stattfindet.

Ich ersuche nun die Besucherinnen und Besucher sowie die Medienvertreterinnen und Medienvertreter, den Saal für die nicht öffentliche Ausschusskonstituierung zu verlas­sen.

Diese Sitzung ist geschlossen.

13.16.34Schluss der Sitzung: 13.16 Uhr

 

 

 

Impressum:

Parlamentsdirektion

1017 Wien

Titelbild: ©Parlamentsdirektion/Johannes Zinner