Stenographisches Protokoll
125.
Sitzung des Nationalrates der Republik Österreich
XXII. Gesetzgebungsperiode
Mittwoch, 19., und Donnerstag, 20. Oktober 2005
125. Sitzung des Nationalrates der Republik Österreich
XXII. Gesetzgebungsperiode
Mittwoch, 19., und Donnerstag, 20. Oktober 2005
Dauer der Sitzung
Mittwoch, 19. Oktober 2005: 9.01 – 24.00 Uhr
Donnerstag, 20. Oktober 2005: 0.00 – 2.07 Uhr
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Tagesordnung
1. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz und das Allgemeine Pensionsgesetz sowie das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz, das Bundespflegegeldgesetz und das Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977 geändert werden (Sozialversicherungs-Änderungsgesetz 2005 – SVÄG 2005)
2. Punkt: Regierungsvorlage: Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Errichtung der Gesellschaft „Familie & Beruf Management GmbH“ erlassen sowie das Familienlastenausgleichsgesetz 1967 geändert wird
3. Punkt: Bundesgesetz über die Ausübung des zahnärztlichen Berufs und des Dentistenberufs (Zahnärztegesetz – ZÄG)
4. Punkt: Bundesgesetz über die Standesvertretung der Angehörigen des zahnärztlichen Berufs und des Dentistenberufs (Zahnärztekammergesetz – ZÄKG)
5. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Ärztegesetz 1998 geändert wird (7. Ärztegesetz-Novelle)
6. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Dentistengesetz aufgehoben sowie das Bundesgesetz über Krankenanstalten und Kuranstalten, das Rezeptpflichtgesetz, das Krankenanstalten-Arbeitszeitgesetz, das Ausbildungsvorbehaltsgesetz, das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz, das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz und das Bundesgesetz über die Sozialversicherung freiberuflich selbständig Erwerbstätiger geändert werden (Zahnärztereform-Begleitgesetz)
7. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Gentechnikgesetz geändert wird
8. Punkt: Bundesgesetz zur Überwachung von Zoonosen und Zoonoseerregern (Zoonosengesetz)
9. Punkt: Bundesgesetz über die Einrichtung eines Beirates beim Bundesministerium für Gesundheit und Frauen für Fragen der Aus- und Weiterbildung von Personal der
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amtlichen Kontrolle zum Schutze der Verbrauchergesundheit (Ausbildungsgesetz Verbrauchergesundheit – AGVG)
10. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Arzneimittelgesetz, das Patentgesetz 1970 und das Gebrauchsmustergesetz geändert werden
11. Punkt: Bericht und Antrag über den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Musterschutzgesetz 1990, das Markenschutzgesetz 1970, das Patentamtsgebührengesetz und das Patentanwaltsgesetz geändert werden
12. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Arzneimittelgesetz, das Rezeptpflichtgesetz, das Medizinproduktegesetz, das Tierarzneimittelkontrollgesetz, das Gesundheits- und Ernährungssicherheitsgesetz und das Arzneiwareneinfuhrgesetz 2002 geändert werden
13. Punkt: Bericht über den Antrag 57/A (E) der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Nahrungsergänzungsmittel, die als Arzneimittel zu qualifizieren sind“
14. Punkt: Bericht über den Antrag 368/A (E) der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Weitere Maßnahmen zur Bekämpfung von Doping im Freizeit- und Leistungssport durch das Gesundheitsministerium“
15. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Postgesetz 1997 geändert wird (Postgesetznovelle 2005), sowie Bericht über die
Petition (43/PET) „Gegen die drohende Schließung der Postämter in Pottenbrunn, St. Georgen und Spratzern“, überreicht vom Abgeordneten Anton Heinzl, über die
Petition (44/PET) „Für die Erhaltung des Postamtes 3202 Hofstetten/Pielach“ überreicht vom Abgeordneten Anton Heinzl, über die
Petition (47/PET) betreffend „Ablehnung der beabsichtigten Schließung von Postämtern im Bezirk Braunau“, überreicht von der Abgeordneten Marianne Hagenhofer, über die
Petition (48/PET) „Für die Erhaltung des Postamtes 3053 Brand Laaben“, überreicht vom Abgeordneten Anton Heinzl, über die
Petition (49/PET) „Für die Erhaltung des Postamtes 3124 Wölbling“, überreicht vom Abgeordneten Anton Heinzl, über die
Petition (50/PET) „Für die Erhaltung des Postamtes 3142 Perschling“, überreicht vom Abgeordneten Anton Heinzl, und über die
Petition (52/PET) „Für die Erhaltung des Postamtes 3213 Frankenfels“, überreicht vom Abgeordneten Anton Heinzl
16. Punkt: Bericht über den Antrag 476/A (E) der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen betreffend Sicherstellung der flächendeckenden Versorgung der Bevölkerung mit Post-Dienstleistungen
17. Punkt: Bericht über den Antrag 486/A (E) der Abgeordneten Kurt Eder, Kolleginnen und Kollegen betreffend eine qualitativ hochwertige flächendeckende Versorgung mit Postdienstleistungen
18. Punkt: Vertrag zur Änderung des Vertrages zwischen der Republik Österreich und dem Königreich der Niederlande über die Binnenschiffahrt
19. Punkt: Bericht über den Antrag 711/A der Abgeordneten Klaus Wittauer, Mag. Karin Hakl, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das
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Telekommunikationsgesetz 2003 und das Bundesgesetz über Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen geändert werden
20. Punkt: Bericht über den Antrag 444/A der Abgeordneten Kai Jan Krainer, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Telekommunikationsgesetz (TKG 2003) geändert wird
21. Punkt: Bericht über den Antrag 471/A (E) der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen betreffend dringend erforderliche Änderung der Anti-Spam-Regelung im TKG
22. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Führerscheingesetz (8. Führerscheingesetz-Novelle) geändert wird
23. Punkt: Bericht über den Antrag 576/A (E) der Abgeordneten Theresia Haidlmayr, Kolleginnen und Kollegen betreffend Ablegung der Führerscheinprüfung von gehörlosen Menschen in ÖGS (Österreichische Gebärdensprache)
24. Punkt: Bericht über den Bericht des Ständigen Unterausschusses des Rechnungshofausschusses gemäß § 32e Abs. 4 GOG betreffend Durchführung des Verlangens der Abgeordneten Dr. Günther Kräuter, Kolleginnen und Kollegen auf Prüfung der Verkehrs- und Infrastrukturpolitik seit dem Jahr 2000 hinsichtlich der Bereiche Straße und Schiene, insbesondere die Finanzierung des „Generalverkehrsplanes“ sowie Management-, PPP- und LKW-Maut-Problemstellungen der ASFINAG
25. Punkt: Bericht über den Tätigkeitsbericht des Rechnungshofes über das Verwaltungsjahr 2003
26. Punkt: Bericht betreffend den Wahrnehmungsbericht (III-139 d.B.) des Rechnungshofes über Teilgebiete der Gebarung des Bundes, Reihe Bund 2005/2
27. Punkt: Bericht über den Antrag 685/A der Abgeordneten Günter Kößl, Dr. Helene Partik-Pablé, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Fremdenpolizeigesetz 2005, das Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz und das Ausländerbeschäftigungsgesetz geändert werden
28. Punkt: Bericht über den Antrag 598/A (E) der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen betreffend eines Moratoriums für die Einführung biometrischer Merkmale in Pässen
29. Punkt: Bericht und Antrag über den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Passgesetz 1992 geändert wird
30. Punkt: Bundesgesetz, mit dem die Gewerbeordnung 1994 geändert wird (Anlagenrechtsbereinigungs-Gesetz 2005)
31. Punkt: Bericht über den Antrag 695/A der Abgeordneten Dr. Reinhold Mitterlehner, Dipl.-Ing. Maximilian Hofmann, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die Gewerbeordnung 1994 geändert wird
32. Punkt: Bundesgesetz über die Weiterverwendung von Informationen öffentlicher Stellen (Informationsweiterverwendungsgesetz – IWG)
33. Punkt: Bericht und Antrag über den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Vermessungsgesetz geändert wird
34. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Ziviltechnikergesetz 1993 geändert wird
35. Punkt: Bericht über die Bürgerinitiative (15/BI) betreffend „Aus für die dreckige Kohle“ (1054 d.B.)
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36. Punkt: Bericht über den Antrag 679/A der Abgeordneten Dr. Andreas Khol, Herbert Scheibner, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über die Errichtung eines Zukunftsfonds der Republik Österreich (Zukunftsfonds-Gesetz) und ein Bundesgesetz über die Errichtung einer Stipendienstiftung der Republik Österreich (Stipendienstiftungs-Gesetz) erlassen werden
37. Punkt: Ersuchen des Landesgerichtes für Strafsachen Wien (095 Hv 91/05f) um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung der Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Eva Glawischnig-Piesczek
38. Punkt: Ersuchen des Landesgerichtes für Strafsachen Wien (093 Hv 44/05d) um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung der Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Melitta Trunk
39. Punkt: Erste Lesung: Antrag der Abgeordneten Heidrun Silhavy, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz geändert wird (640/A)
40. Punkt: Erste Lesung: Antrag der Abgeordneten Mag. Andrea Kuntzl, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Vaterschutzmonat geschaffen wird (Änderung des Väter-Karenzgesetzes und des Kinderbetreuungsgeldgesetzes) (636/A)
41. Punkt: Erste Lesung: Antrag der Abgeordneten Mag. Ulrike Lunacek, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über den Zivilpakt (ZIP-G) geschaffen sowie das Allgemeine bürgerliche Gesetzbuch, das Mietrechtsgesetz, das Wohnungseigentumsgesetz, die Zivilprozessordnung, das Erbschafts- und Schenkungssteuergesetz, das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz, das Strafgesetzbuch, die Strafprozessordnung, die Bundesabgabenordnung, das Verwaltungsstrafgesetz, das Allgemeine Verwaltungsverfahrensgesetz, die Jurisdiktionsnorm, das Einkommensteuergesetz, das Fremdengesetz, das Ausländerbeschäftigungsgesetz, das Asylgesetz geändert wird (712/A)
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Inhalt
Personalien
Verhinderungen .............................................................................................................. 25
Geschäftsbehandlung
Absehen von der 24-stündigen Frist für das Aufliegen der schriftlichen Ausschussberichte 1156 und 1157 d.B. gemäß § 44 (2) der Geschäftsordnung ......................................................... 42
Verlangen auf Durchführung einer kurzen Debatte über die Anfragebeantwortung 3212/AB gemäß § 92 Abs. 1 der Geschäftsordnung ........................................................................................ 44
Durchführung einer kurzen Debatte gemäß § 57a Abs. 1 der Geschäftsordnung ........ 176
Redner/Rednerinnen:
Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber ........................................................................... 176
Bundesminister Dipl.-Ing. Josef Pröll ...................................................................... 179
Ing. Hermann Schultes .............................................................................................. 181
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Mag. Johann Maier ..................................................................................................... 183
Dipl.-Ing. Uwe Scheuch ............................................................................................. 184
Dr. Gabriela Moser ..................................................................................................... 185
Redezeitbeschränkung nach Beratung in der Präsidialkonferenz gemäß § 57 Abs. 3 Z. 2 der Geschäftsordnung .......................................................................................................... 44
Unterbrechung der Sitzung .......................................................................................... 79
Wortmeldung des Abgeordneten Karl Öllinger im Zusammenhang mit
den Ausführungen von Bundesministerin Ursula Haubner zu
Tagesordnungspunkt 2 ...................................... 99
Aktuelle Stunde (29.)
Thema: „Pensionen erhöht, Familien gestärkt – zukunftsorientierte Sozialpolitik für alle Generationen“ ............................................................................................................. 25
Redner/Rednerinnen:
Mag. Herbert Haupt ...................................................................................................... 25
Bundesministerin Ursula Haubner ............................................................................ 28
Ingrid Turkovic-Wendl ................................................................................................. 30
Doris Bures ................................................................................................................... 31
Maximilian Walch ......................................................................................................... 33
Karl Öllinger .................................................................................................................. 34
Mag. Walter Tancsits ................................................................................................... 36
Mag. Christine Lapp ..................................................................................................... 37
Herbert Scheibner ........................................................................................................ 38
Mag. Brigid Weinzinger ............................................................................................... 40
Ausschüsse
Zuweisungen ......................................................................................... 43, 343, 345, 348
Dringlicher Antrag
der Abgeordneten Dr. Ulrike Baumgartner-Gabitzer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Wachstum und Beschäftigung für Österreich (714/A) (E) .................................................................... 134
Begründung: Dr. Ulrike Baumgartner-Gabitzer ....................................................... 136
Bundesminister Dr. Martin Bartenstein .................................................................. 141
Debatte:
Christine Marek .......................................................................................................... 147
Dr. Josef Cap .............................................................................................................. 149
Dipl.-Ing. Maximilian Hofmann ................................................................................. 152
Karl Öllinger ................................................................................................................ 154
Vizekanzler Hubert Gorbach ..................................................................................... 159
Dr. Ferdinand Maier ................................................................................................... 162
Doris Bures ................................................................................................................. 164
Maximilian Walch ....................................................................................................... 166
Mag. Brigid Weinzinger ............................................................................................. 167
Dr. Christoph Matznetter ........................................................................................... 169
Detlev Neudeck ........................................................................................................... 170
Michaela Sburny ......................................................................................................... 172
Mag. Dietmar Hoscher ............................................................................................... 174
Nationalrat, XXII.GP | 125. Sitzung / Seite 6 |
Entschließungsantrag der Abgeordneten Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen betreffend Schaffung einer existenzsichernden, bedarfsorientierten Grundsicherung – Ablehnung .... 156, 176
Annahme des Selbständigen Entschließungsantrages betreffend Wachstum und Beschäftigung für Österreich [(714/A) (E)] (E 147) ................................................................................... 176
Verhandlungen
1. Punkt: Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über die Regierungsvorlage (1111 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz und das Allgemeine Pensionsgesetz sowie das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz, das Bundespflegegeldgesetz und das Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977 geändert werden (Sozialversicherungs-Änderungsgesetz 2005 – SVÄG 2005) (1132 d.B.) ................................................................................................. 45
Redner/Rednerinnen:
Karl Öllinger .................................................................................................................. 45
Fritz Neugebauer .......................................................................................................... 46
Theresia Haidlmayr ...................................................................................................... 47
Heidrun Silhavy ............................................................................................................ 49
Bundesministerin Ursula Haubner ............................................................................ 51
Mag. Herbert Haupt ...................................................................................................... 53
Ridi
Steibl ...................................................................................................................... 55
Franz
Riepl .................................................................................................................... 56
Maximilian Walch ......................................................................................................... 56
Dr. Reinhold Mitterlehner ............................................................................................ 59
Renate Csörgits ............................................................................................................ 60
Dipl.-Ing. Elke Achleitner ............................................................................................. 61
Dr. Werner Fasslabend ................................................................................................ 62
Gabriele Heinisch-Hosek ............................................................................................. 62
Staatssekretär Sigisbert Dolinschek ......................................................................... 63
Mag. Elisabeth Scheucher-Pichler ............................................................................. 66
Dr. Richard Leutner ..................................................................................................... 67
Dr. Franz-Joseph Huainigg ......................................................................................... 68
Ulrike Königsberger-Ludwig ...................................................................................... 68
Karl Donabauer ............................................................................................................ 71
Dietmar Keck ................................................................................................................ 74
Herta Mikesch ............................................................................................................... 75
August Wöginger ......................................................................................................... 77
Barbara Riener ............................................................................................................. 78
Ing. Josef Winkler ......................................................................................................... 79
Entschließungsantrag der Abgeordneten Heidrun Silhavy, Kolleginnen und Kollegen betreffend Gewährung eines bundeseinheitlichen Heizkostenzuschusses – Ablehnung ........................... 70, 82
Entschließungsantrag der Abgeordneten Karl Donabauer, Mag. Herbert Haupt, Kolleginnen und Kollegen betreffend Erarbeitung von weiteren sozialen Verbesserungen durch eine Arbeitsgruppe – Annahme (E 146) 73, 82
Entschließungsantrag der Abgeordneten Mag. Christine Lapp, Kolleginnen und Kollegen betreffend Anrechnung von neutralen Zeiten für die Erziehung erheblich behinderter Kinder als Ersatzzeiten in der Pensionsversicherung – Ablehnung ........................................................................ 75, 82
Annahme des Gesetzentwurfes ..................................................................................... 80
Nationalrat, XXII.GP | 125. Sitzung / Seite 7 |
Annahme der dem schriftlichen Ausschussbericht 1132 d.B. beigedruckten Entschließung betreffend Einsetzung einer Arbeitsgruppe von Experten/innen zur Schaffung einer Lösungsmöglichkeit zur Vermeidung von Härtefällen bei der Berechnung der Witwen/Witwerpension (E 144) ..................... 82
Annahme der dem schriftlichen Ausschussbericht 1132 d.B. beigedruckten Entschließung betreffend Einsetzung einer Arbeitsgruppe zum Problem der Mütter/Väter mit erheblich behinderten Kindern (E 145) ............................................................................................................................... 82
2. Punkt: Regierungsvorlage: Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Errichtung der Gesellschaft „Familie & Beruf Management GmbH“ erlassen sowie das Familienlastenausgleichsgesetz 1967 geändert wird (1070 d.B.) ............................................................................................... 82
Redner/Rednerinnen:
Mag. Andrea Kuntzl ..................................................................................................... 83
Ridi
Steibl ...................................................................................................................... 84
Sabine
Mandak ............................................................................................................. 85
Mag. Herbert Haupt ...................................................................................................... 87
Sabine Mandak (tatsächliche
Berichtigung).................................................................. 88
Mag.
Melitta Trunk ....................................................................................................... 88
Georg Keuschnigg ....................................................................................................... 89
Bundesministerin Ursula Haubner ............................................................................ 90
Mag. Andrea Kuntzl (tatsächliche Berichtigung) ......................................................... 92
Karl Öllinger .................................................................................................................. 92
Marialuise Mittermüller ............................................................................................... 94
Rosemarie Schönpass ................................................................................................ 95
Anna Höllerer ................................................................................................................ 95
Gabriele Binder-Maier ................................................................................................. 96
Mag. Dr. Magda Bleckmann ........................................................................................ 97
Annahme des Gesetzentwurfes ..................................................................................... 99
Gemeinsame Beratung über
3. Punkt: Bericht des Gesundheitsausschusses über die Regierungsvorlage (1087 d.B.): Bundesgesetz über die Ausübung des zahnärztlichen Berufs und des Dentistenberufs (Zahnärztegesetz – ZÄG) (1133 d.B.) ............................................................................................................................... 99
4. Punkt: Bericht des Gesundheitsausschusses über die Regierungsvorlage (1091 d.B.): Bundesgesetz über die Standesvertretung der Angehörigen des zahnärztlichen Berufs und des Dentistenberufs (Zahnärztekammergesetz – ZÄKG) (1134 d.B.) ............................................................ 99
5. Punkt: Bericht des Gesundheitsausschusses über die Regierungsvorlage (1088 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Ärztegesetz 1998 geändert wird (7. Ärztegesetz-Novelle) (1135 d.B.) .......... 99
6. Punkt: Bericht des Gesundheitsausschusses über die Regierungsvorlage (1086 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Dentistengesetz aufgehoben sowie das Bundesgesetz über Krankenanstalten und Kuranstalten, das Rezeptpflichtgesetz, das Krankenanstalten-Arbeitszeitgesetz, das Ausbildungsvorbehaltsgesetz, das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz, das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz und das Bundesgesetz über die Sozialversicherung freiberuflich selbständig Erwerbstätiger geändert werden (Zahnärztereform-Begleitgesetz) (1136 d.B.) .............................................................................................. 99
Nationalrat, XXII.GP | 125. Sitzung / Seite 8 |
Redner/Rednerinnen:
Heidrun Silhavy .......................................................................................................... 100
Dr. Erwin Rasinger ..................................................................................................... 101
Dr. Kurt Grünewald .................................................................................................... 103
Barbara Rosenkranz .................................................................................................. 104
Bundesministerin Maria Rauch-Kallat .................................................................... 105
Erika Scharer .............................................................................................................. 106
Maria Grander ............................................................................................................. 107
Ing. Erwin Kaipel ........................................................................................................ 107
Mag. Herbert Haupt .................................................................................................... 108
Karl Donabauer .......................................................................................................... 109
Mag. Elisabeth
Scheucher-Pichler ........................................................................... 110
Annahme der vier Gesetzentwürfe in 1133, 1134, 1135 und 1136 d.B. ...................... 110
7. Punkt: Bericht des Gesundheitsausschusses über die Regierungsvorlage (1083 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Gentechnikgesetz geändert wird (1137 d.B.) ............................................... 111
Redner/Rednerinnen:
Barbara Riener ........................................................................................................... 111
Kai Jan Krainer ........................................................................................................... 114
Mag. Herbert Haupt .................................................................................................... 114
Dr. Kurt Grünewald .................................................................................................... 115
Bundesministerin Maria Rauch-Kallat .................................................................... 116
Barbara Rosenkranz .................................................................................................. 117
Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang
Pirklhuber ........................................................................... 117
Entschließungsantrag der Abgeordneten Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Kolleginnen und Kollegen betreffend Maßnahmen zum Schutz vor gentechnisch veränderten Organismen – Ablehnung 119, 120
Annahme des Gesetzentwurfes ................................................................................... 120
Gemeinsame Beratung über
8. Punkt: Bericht des Gesundheitsausschusses über die Regierungsvorlage (1085 d.B.): Bundesgesetz zur Überwachung von Zoonosen und Zoonoseerregern (Zoonosengesetz) (1138 d.B.) 121
9. Punkt: Bericht des Gesundheitsausschusses über die Regierungsvorlage (1089 d.B.): Bundesgesetz über die Einrichtung eines Beirates beim Bundesministerium für Gesundheit und Frauen für Fragen der Aus- und Weiterbildung von Personal der amtlichen Kontrolle zum Schutze der Verbrauchergesundheit (Ausbildungsgesetz Verbrauchergesundheit – AGVG) (1139 d.B.) ............................. 121
Redner/Rednerinnen:
August Wöginger ....................................................................................................... 121
Mag. Johann Maier ..................................................................................................... 122
Mag. Herbert Haupt .................................................................................................... 123
Dr. Kurt Grünewald .................................................................................................... 124
Bundesministerin Maria Rauch-Kallat .................................................................... 124
Ingrid Turkovic-Wendl ............................................................................................... 125
Anton Doppler ............................................................................................................ 126
Annahme der beiden Gesetzentwürfe in 1138 und 1139 d.B. ..................................... 128
Nationalrat, XXII.GP | 125. Sitzung / Seite 9 |
Gemeinsame Beratung über
10. Punkt: Bericht des Gesundheitsausschusses über die Regierungsvorlage (997 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Arzneimittelgesetz, das Patentgesetz 1970 und das Gebrauchsmustergesetz geändert werden (1140 d.B.) .................................................................................................................... 128
11. Punkt: Bericht und Antrag des Gesundheitsausschusses über den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Musterschutzgesetz 1990, das Markenschutzgesetz 1970, das Patentamtsgebührengesetz und das Patentanwaltsgesetz geändert werden (1141 d.B.) ..................................................... 128
12. Punkt: Bericht des Gesundheitsausschusses über die Regierungsvorlage (1092 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Arzneimittelgesetz, das Rezeptpflichtgesetz, das Medizinproduktegesetz, das Tierarzneimittelkontrollgesetz, das Gesundheits- und Ernährungssicherheitsgesetz und das Arzneiwareneinfuhrgesetz 2002 geändert werden (1142 d.B.) ................................... 128
13. Punkt: Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 57/A (E) der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Nahrungsergänzungsmittel, die als Arzneimittel zu qualifizieren sind“ (1143 d.B.) ........................................................................................................... 129
14. Punkt: Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 368/A (E) der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Weitere Maßnahmen zur Bekämpfung von Doping im Freizeit- und Leistungssport durch das Gesundheitsministerium“ (1144 d.B.) ......................... 129
Redner/Rednerinnen:
Renate Csörgits .......................................................................................................... 129
Dr. Erwin Rasinger ..................................................................................................... 130
Dr. Kurt Grünewald .................................................................................................... 131
Barbara Rosenkranz .................................................................................................. 132
Bundesministerin Maria Rauch-Kallat ........................................................... 133, 192
Franz Riepl .................................................................................................................. 186
Anna Höllerer .............................................................................................................. 187
Theresia Haidlmayr .................................................................................................... 188
Mag. Herbert Haupt .................................................................................................... 189
Beate Schasching ...................................................................................................... 191
Dipl.-Ing. Günther Hütl ............................................................................................... 191
Annahme der drei Gesetzentwürfe in 1140, 1141 und 1142 d.B. ................................ 193
Kenntnisnahme der beiden Ausschussberichte 1143 und 1144 d.B. .......................... 194
Gemeinsame Beratung über
15. Punkt: Bericht des Verkehrsausschusses über die Regierungsvorlage (1068 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Postgesetz 1997 geändert wird (Postgesetznovelle 2005), sowie über die
Petition (43/PET) „Gegen die drohende Schließung der Postämter in Pottenbrunn, St. Georgen und Spratzern“, überreicht vom Abgeordneten Anton Heinzl, über die
Petition (44/PET) „Für die Erhaltung des Postamtes 3202 Hofstetten/Pielach“ überreicht vom Abgeordneten Anton Heinzl, über die
Petition (47/PET) betreffend „Ablehnung der beabsichtigten Schließung von Postämtern im Bezirk Braunau“, überreicht von der Abgeordneten Marianne Hagenhofer, über die
Nationalrat, XXII.GP | 125. Sitzung / Seite 10 |
Petition (48/PET) „Für die Erhaltung des Postamtes 3053 Brand Laaben“, überreicht vom Abgeordneten Anton Heinzl, über die
Petition (49/PET) „Für die Erhaltung des Postamtes 3124 Wölbling“, überreicht vom Abgeordneten Anton Heinzl, über die
Petition (50/PET) „Für die Erhaltung des Postamtes 3142 Perschling“, überreicht vom Abgeordneten Anton Heinzl, und über die
Petition (52/PET) „Für die Erhaltung des Postamtes 3213 Frankenfels“, überreicht vom Abgeordneten Anton Heinzl (1123 d.B.) ......................................................................................................... 194
16. Punkt: Bericht des Verkehrsausschusses über den Antrag 476/A (E) der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen betreffend Sicherstellung der flächendeckenden Versorgung der Bevölkerung mit Post-Dienstleistungen (1124 d.B.) .................................................... 194
17. Punkt: Bericht des Verkehrsausschusses über den Antrag 486/A (E) der Abgeordneten Kurt Eder, Kolleginnen und Kollegen betreffend eine qualitativ hochwertige flächendeckende Versorgung mit Postdienstleistungen (1125 d.B.) ................................................................................. 194
Redner/Rednerinnen:
Kurt Eder ..................................................................................................................... 195
Werner Miedl ............................................................................................................... 196
Dr. Gabriela Moser ..................................................................................................... 198
Klaus Wittauer ............................................................................................................ 199
Vizekanzler Hubert Gorbach ..................................................................................... 200
Mag. Johann Moser ................................................................................................... 202
Hermann Gahr ............................................................................................................ 204
Heidemarie Rest-Hinterseer ..................................................................................... 204
Dipl.-Ing. Elke Achleitner ........................................................................................... 205
Marianne Hagenhofer (tatsächliche Berichtigung)..................................................... 207
Anton Heinzl ............................................................................................................... 208
Franz Eßl ..................................................................................................................... 208
Peter
Marizzi ............................................................................................................... 209
Anton Wattaul ............................................................................................................. 210
Anita Fleckl ................................................................................................................. 210
Staatssekretär Mag. Helmut Kukacka ..................................................................... 211
Anton Doppler ............................................................................................................ 213
Staatssekretär Mag. Eduard Mainoni ...................................................................... 214
Ing. Erwin Kaipel ........................................................................................................ 216
Christoph Kainz .......................................................................................................... 217
Annahme des Gesetzentwurfes in 1123 d.B. .............................................................. 217
Annahme der dem schriftlichen Ausschussbericht 1123 d.B. beigedruckten Entschließung betreffend kundenorientierte und flächendeckende Versorgung mit Postdienstleistungen (E 148) 218
Kenntnisnahme der drei Ausschussberichte 1123, 1124 und 1125 d.B. .................... 218
18. Punkt: Bericht des Verkehrsausschusses über die Regierungsvorlage (1112 d.B.): Vertrag zur Änderung des Vertrages zwischen der Republik Österreich und dem Königreich der Niederlande über die Binnenschiffahrt (1126 d.B.) ......................................................................................... 218
Genehmigung des Staatsvertrages ............................................................................. 219
Nationalrat, XXII.GP | 125. Sitzung / Seite 11 |
Gemeinsame Beratung über
19. Punkt: Bericht des Verkehrsausschusses über den Antrag 711/A der Abgeordneten Klaus Wittauer, Mag. Karin Hakl, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Telekommunikationsgesetz 2003 und das Bundesgesetz über Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen geändert werden (1127 d.B.) ......................... 219
20. Punkt: Bericht des Verkehrsausschusses über den Antrag 444/A der Abgeordneten Kai Jan Krainer, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Telekommunikationsgesetz (TKG 2003) geändert wird (1128 d.B.) ............................................................................................. 219
21. Punkt: Bericht des Verkehrsausschusses über den Antrag 471/A (E) der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen betreffend dringend erforderliche Änderung der Anti-Spam-Regelung im TKG (1129 d.B.) .................................................................................................................... 219
Redner/Rednerinnen:
Kai Jan Krainer ........................................................................................................... 219
Mag. Karin Hakl .......................................................................................................... 220
Dr. Gabriela Moser ..................................................................................................... 220
Klaus Wittauer ............................................................................................................ 221
Stefan Prähauser ........................................................................................................ 223
Franz Xaver Böhm ..................................................................................................... 224
Annahme des Gesetzentwurfes in 1127 d.B. .............................................................. 224
Kenntnisnahme der beiden Ausschussberichte 1128 und 1129 d.B. .......................... 225
Gemeinsame Beratung über
22. Punkt: Bericht des Verkehrsausschusses über die Regierungsvorlage (1073 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Führerscheingesetz (8. Führerscheingesetz-Novelle) geändert wird (1130 d.B.) 225
23. Punkt: Bericht des Verkehrsausschusses über den Antrag 576/A (E) der Abgeordneten Theresia Haidlmayr, Kolleginnen und Kollegen betreffend Ablegung der Führerscheinprüfung von gehörlosen Menschen in ÖGS (Österreichische Gebärdensprache) (1131 d.B.) ........................................... 225
Redner/Rednerinnen:
Kurt Eder ..................................................................................................................... 225
Dipl.-Ing. Mag. Roderich Regler ............................................................................... 226
Dr. Gabriela Moser ..................................................................................................... 227
Klaus Wittauer ............................................................................................................ 228
Gabriele Binder-Maier ............................................................................................... 228
Günter Kößl ................................................................................................................ 229
Theresia Haidlmayr .................................................................................................... 230
Werner Miedl (tatsächliche Berichtigung) .................................................................. 230
Dipl.-Ing. Elke Achleitner ........................................................................................... 231
Petra Bayr ................................................................................................................... 232
Peter Haubner ............................................................................................................. 233
Anton Wattaul ............................................................................................................. 235
Norbert Sieber ............................................................................................................ 236
Gabriele Tamandl ....................................................................................................... 236
Annahme des Gesetzentwurfes in 1130 d.B. .............................................................. 237
Kenntnisnahme des Ausschussberichtes 1131 d.B. ................................................... 237
Nationalrat, XXII.GP | 125. Sitzung / Seite 12 |
24. Punkt: Bericht des Rechnungshofausschusses über den Bericht des Ständigen Unterausschusses des Rechnungshofausschusses gemäß § 32e Abs. 4 GOG betreffend Durchführung des Verlangens der Abgeordneten Dr. Günther Kräuter, Kolleginnen und Kollegen auf Prüfung der Verkehrs- und Infrastrukturpolitik seit dem Jahr 2000 hinsichtlich der Bereiche Straße und Schiene, insbesondere die Finanzierung des „Generalverkehrsplanes“ sowie Management-, PPP- und LKW-Maut-Problemstellungen der ASFINAG (1120 d.B.) .................................................................................................................... 238
Redner/Rednerinnen:
Mag. Ruth Becher ...................................................................................................... 238
Erwin Hornek .............................................................................................................. 239
Dr. Gabriela Moser ..................................................................................................... 240
Klaus Wittauer ............................................................................................................ 241
Gabriele Binder-Maier ............................................................................................... 242
Werner Miedl ............................................................................................................... 243
Mag. Heribert Donnerbauer ...................................................................................... 244
Dr. Günther Kräuter ................................................................................................... 245
Dipl.-Ing. Mag. Roderich Regler ............................................................................... 245
Detlev Neudeck ........................................................................................................... 246
Mag. Werner Kogler ................................................................................................... 246
Kenntnisnahme des Berichtes des Ständigen Unterausschusses des Rechnungshofausschusses gemäß § 32e Abs. 4 GOG in 1120 d.B. .................................................................................... 248
Kenntnisnahme des Ausschussberichtes 1120 d.B. ................................................... 248
Gemeinsame Beratung über
25. Punkt: Bericht des Rechnungshofausschusses über den Tätigkeitsbericht (III-112 d.B.) des Rechnungshofes über das Verwaltungsjahr 2003 (1119 d.B.) .................................... 248
26. Punkt: Bericht des Rechnungshofausschusses betreffend den Wahrnehmungsbericht (III-139 d.B.) des Rechnungshofes über Teilgebiete der Gebarung des Bundes, Reihe Bund 2005/2 (1121 d.B.) 248
Redner/Rednerinnen:
Dr. Günther Kräuter ................................................................................................... 248
Hermann Gahr ............................................................................................................ 251
Mag. Werner Kogler ................................................................................................... 252
Detlev Neudeck ........................................................................................................... 253
Mag. Christine Lapp ................................................................................................... 255
Edeltraud Lentsch ...................................................................................................... 256
Dr. Christian Puswald ................................................................................................ 256
Mag. Dr. Magda Bleckmann ...................................................................................... 257
Rosemarie Schönpass .............................................................................................. 259
Gabriele Tamandl ....................................................................................................... 260
Rechnungshofpräsident Dr. Josef Moser ............................................................... 261
Ing. Erwin Kaipel ........................................................................................................ 263
Johann Ledolter ......................................................................................................... 264
Hermann Krist ............................................................................................................ 265
Franz Xaver Böhm ..................................................................................................... 265
Christian Faul ............................................................................................................. 266
Konrad Steindl ............................................................................................................ 268
Mag. Kurt Gaßner ....................................................................................................... 268
Herbert Scheibner ...................................................................................................... 269
Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Günther Kräuter, Mag. Werner Kogler, Kolleginnen und Kollegen betreffend Heranziehung externer Berater – Ablehnung ...................... 250, 270
Nationalrat, XXII.GP | 125. Sitzung / Seite 13 |
Entschließungsantrag der Abgeordneten Hermann Gahr, Detlev Neudeck, Kolleginnen und Kollegen betreffend Heranziehung externer Berater – Annahme (E 149) ......................... 254, 270
Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Gertrude Brinek, Mag. Dr. Magda Bleckmann, Kolleginnen und Kollegen betreffend Fortsetzung des Reformdialogs zu Bildung und Wissenschaft – Annahme (E 150) 258, 270
Entschließungsantrag der Abgeordneten Josef Broukal, Kolleginnen und Kollegen betreffend sofortige Einsetzung eines Runden Tisches zur Beratung der Bildungsmisere – Ablehnung 267, 270
Kenntnisnahme der beiden Berichte III-112 und III-139 d.B. ........................................ 270
27. Punkt: Bericht des Ausschusses für innere Angelegenheiten über den Antrag 685/A der Abgeordneten Günter Kößl, Dr. Helene Partik-Pablé, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Fremdenpolizeigesetz 2005, das Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz und das Ausländerbeschäftigungsgesetz geändert werden (1154 d.B.) .............................................. 270
Redner/Rednerinnen:
Rudolf Parnigoni ........................................................................................................ 271
Günter Kößl ................................................................................................................ 272
Mag. Terezija Stoisits ................................................................................................. 273
Markus Fauland .......................................................................................................... 276
Mag. Norbert Darabos ............................................................................................... 276
Karl Freund ................................................................................................................. 277
Mag. Brigid Weinzinger ............................................................................................. 278
Herbert Scheibner ...................................................................................................... 280
Dr. Richard Leutner ................................................................................................... 280
Notburga Schiefermair .............................................................................................. 281
Katharina Pfeffer ........................................................................................................ 282
Dietmar Keck .............................................................................................................. 284
Annahme des Gesetzentwurfes ................................................................................... 284
Gemeinsame Beratung über
28. Punkt: Bericht des Ausschusses für innere Angelegenheiten über den Antrag 598/A (E) der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen betreffend eines Moratoriums für die Einführung biometrischer Merkmale in Pässen (1156 d.B.) .................................................................................. 285
29. Punkt: Bericht und Antrag des Ausschusses für innere Angelegenheiten über den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Passgesetz 1992 geändert wird (1157 d.B.) ............. 285
Redner/Rednerinnen:
Ing. Norbert Kapeller .................................................................................................. 286
Rudolf Parnigoni ........................................................................................................ 286
Mag. Herbert Haupt .................................................................................................... 287
Mag. Terezija Stoisits ................................................................................................. 287
Anton Gaál .................................................................................................................. 288
Mag. Johann Maier ..................................................................................................... 288
Ulrike Königsberger-Ludwig .................................................................................... 289
Annahme der dem schriftlichen Ausschussbericht 1156 d.B. beigedruckten Entschließung betreffend ein Moratorium für die Einführung biometrischer Merkmale in Pässe (E 151) .................. 290
Nationalrat, XXII.GP | 125. Sitzung / Seite 14 |
Annahme des Gesetzentwurfes in 1157 d.B. .............................................................. 290
Gemeinsame Beratung über
30. Punkt: Bericht des Wirtschaftsausschusses über die Regierungsvorlage (999 d.B.): Bundesgesetz, mit dem die Gewerbeordnung 1994 geändert wird (Anlagenrechtsbereinigungs-Gesetz 2005) (1148 d.B.) ............................................................................................................................. 290
31. Punkt: Bericht des Wirtschaftsausschusses über den Antrag 695/A der Abgeordneten Dr. Reinhold Mitterlehner, Dipl.-Ing. Maximilian Hofmann, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die Gewerbeordnung 1994 geändert wird (1149 d.B.) ................................................. 290
Redner/Rednerinnen:
Michaela Sburny ......................................................................................................... 290
Karlheinz Kopf ............................................................................................................ 292
Mag. Dietmar Hoscher ............................................................................................... 292
Dipl.-Ing. Maximilian Hofmann ................................................................................. 293
Ing. Hermann Schultes .............................................................................................. 293
Erika Scharer .............................................................................................................. 294
Mares Rossmann ....................................................................................................... 294
Bundesminister Dr. Martin Bartenstein .................................................................. 295
Johannes Zweytick .................................................................................................... 296
Dkfm. Dr. Hannes Bauer ........................................................................................... 296
Johannes Schweisgut ............................................................................................... 297
Konrad Steindl ............................................................................................................ 297
Johann Ledolter ......................................................................................................... 298
Annahme der beiden Gesetzentwürfe in 1148 und 1149 d.B. ..................................... 298
Gemeinsame Beratung über
32. Punkt: Bericht des Wirtschaftsausschusses über die Regierungsvorlage (1026 d.B.): Bundesgesetz über die Weiterverwendung von Informationen öffentlicher Stellen (Informationsweiterverwendungsgesetz – IWG) (1150 d.B.) .................................................................................................................... 299
33. Punkt: Bericht und Antrag des Wirtschaftsausschusses über den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Vermessungsgesetz geändert wird (1151 d.B.) ........................................... 299
Berichterstatter: Franz Glaser ..................................................................................... 299
Redner/Rednerinnen:
Michaela Sburny ......................................................................................................... 299
Franz Glaser ................................................................................................................ 300
Peter Marizzi ............................................................................................................... 301
Dipl.-Ing. Elke Achleitner ........................................................................................... 301
Herta Mikesch ............................................................................................................. 302
Dipl.-Ing. Maximilian Hofmann ................................................................................. 303
Annahme der beiden Gesetzentwürfe in 1150 und 1151 d.B. ..................................... 303
34. Punkt: Bericht des Wirtschaftsausschusses über die Regierungsvorlage (1090 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Ziviltechnikergesetz 1993 geändert wird (1152 d.B.) .................................... 304
Redner/Rednerinnen:
Dr. Reinhold Mitterlehner .......................................................................................... 304
Mag. Johann Moser ................................................................................................... 304
Nationalrat, XXII.GP | 125. Sitzung / Seite 15 |
Dipl.-Ing. Maximilian Hofmann ................................................................................. 305
Michaela Sburny ......................................................................................................... 305
Helga Machne ............................................................................................................. 306
Kurt Eder ..................................................................................................................... 306
Dipl.-Ing. Elke Achleitner ........................................................................................... 307
Carina Felzmann ........................................................................................................ 309
Ing. Kurt Gartlehner ................................................................................................... 309
Annahme des Gesetzentwurfes ................................................................................... 310
35. Punkt: Bericht des Wirtschaftsausschusses über die Bürgerinitiative (15/BI) betreffend „Aus für die dreckige Kohle“ (1054 d.B.) .......................................................................................... 311
Redner/Rednerinnen:
Georg Oberhaidinger ................................................................................................. 311
Heidemarie Rest-Hinterseer ..................................................................................... 311
Dr. Robert Rada .......................................................................................................... 315
Bundesminister Dr. Martin
Bartenstein .................................................................. 316
Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Eva Glawischnig-Piesczek, Kolleginnen und Kollegen betreffend Ausstieg aus der klimaschädlichen Kohleverbrennung in Kraftwerken – Ablehnung 313, 316
Kenntnisnahme des Ausschussberichtes ................................................................... 316
36. Punkt: Bericht des Verfassungsausschusses über den Antrag 679/A der Abgeordneten Dr. Andreas Khol, Herbert Scheibner, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über die Errichtung eines Zukunftsfonds der Republik Österreich (Zukunftsfonds-Gesetz) und ein Bundesgesetz über die Errichtung einer Stipendienstiftung der Republik Österreich (Stipendienstiftungs-Gesetz) erlassen werden (1153 d.B.) ....................................................................................................... 317
Redner/Rednerinnen:
Mag. Christine Lapp ................................................................................................... 317
Dr. Ulrike Baumgartner-Gabitzer ............................................................................. 318
Mag. Terezija Stoisits ........................................................................................ 319, 337
Mag. Dr. Maria
Theresia Fekter (tatsächliche Berichtigung) .................................... 325
Herbert Scheibner ............................................................................................. 325, 338
Dr. Peter Wittmann ........................................................................................... 327, 335
Mag. Dr. Maria
Theresia Fekter ................................................................................ 328
Mag. Walter Posch ..................................................................................................... 329
Dr. Ulrike Baumgartner-Gabitzer
(tatsächliche Berichtigung) ................................. 331
Mag. Herbert Haupt .................................................................................................... 331
Ing. Josef Winkler ....................................................................................................... 332
Dr. Reinhold Lopatka ................................................................................................. 333
Michael Praßl .............................................................................................................. 334
Helga Machne ............................................................................................................. 334
Bundeskanzler Dr. Wolfgang Schüssel .......................................................... 336, 339
Mag. Barbara Prammer ............................................................................................. 338
Annahme des Gesetzentwurfes ................................................................................... 339
37. Punkt: Bericht des Immunitätsausschusses über das Ersuchen des Landesgerichtes für Strafsachen Wien (095 Hv 91/05f) um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung der Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Eva Glawischnig-Piesczek (1113 d.B.) ............................................................................... 340
Annahme des Ausschussantrages .............................................................................. 340
Nationalrat, XXII.GP | 125. Sitzung / Seite 16 |
38. Punkt: Bericht des Immunitätsausschusses
über das Ersuchen des Landesgerichtes für Strafsachen Wien
(093 Hv 44/05d) um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung der
Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Melitta Trunk (1114 d.B.) ...................................................................................... 341
Annahme des Ausschussantrages .............................................................................. 341
39. Punkt: Erste Lesung: Antrag der Abgeordneten Heidrun Silhavy, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz geändert wird (640/A) 341
Redner/Rednerinnen:
Heidrun Silhavy .......................................................................................................... 341
Dr. Peter Sonnberger ................................................................................................. 342
Maximilian Walch ....................................................................................................... 343
Karl Öllinger ................................................................................................................ 343
Zuweisung des Antrages 640/A an den Ausschuss für Arbeit und Soziales ............... 343
40. Punkt: Erste Lesung: Antrag der Abgeordneten Mag. Andrea Kuntzl, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Vaterschutzmonat geschaffen wird (Änderung des Väter-Karenzgesetzes und des Kinderbetreuungsgeldgesetzes) (636/A) .............................................................. 344
Redner/Rednerinnen:
Mag. Andrea Kuntzl ................................................................................................... 344
Christine Marek .......................................................................................................... 344
Marialuise Mittermüller ............................................................................................. 345
Sabine Mandak ........................................................................................................... 345
Zuweisung des Antrages 636/A an den Familienausschuss........................................ 345
41. Punkt: Erste Lesung: Antrag der Abgeordneten Mag. Ulrike Lunacek, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über den Zivilpakt (ZIP-G) geschaffen sowie das Allgemeine bürgerliche Gesetzbuch, das Mietrechtsgesetz, das Wohnungseigentumsgesetz, die Zivilprozessordnung, das Erbschafts- und Schenkungssteuergesetz, das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz, das Strafgesetzbuch, die Strafprozessordnung, die Bundesabgabenordnung, das Verwaltungsstrafgesetz, das Allgemeine Verwaltungsverfahrensgesetz, die Jurisdiktionsnorm, das Einkommensteuergesetz, das Fremdengesetz, das Ausländerbeschäftigungsgesetz, das Asylgesetz geändert wird (712/A) ................................................................................................... 345
Redner/Rednerinnen:
Mag. Ulrike Lunacek .................................................................................................. 346
Dr.
Johannes Jarolim ................................................................................................ 347
Zuweisung des Antrages 712/A an den Justizausschuss ........................................... 348
Eingebracht wurden
Petitionen ...................................................................................................................... 43
Petition betreffend „Anerkennung der Misteltherapie“ (Ordnungsnummer 73) (überreicht vom Abgeordneten Dr. Kurt Grünewald)
Nationalrat, XXII.GP | 125. Sitzung / Seite 17 |
Petition betreffend „Menschenrechte für Alle! Für die besondere Berücksichtigung der Rechte von Personen mit Behinderung in den Entwicklungsländern“ (Ordnungsnummer 74) (überreicht von der Abgeordneten Theresia Haidlmayr)
Regierungsvorlagen ................................................................................................... 42
1115: Bundesgesetz, mit dem das Artenhandelsgesetz geändert wird
1116: Vertrag zwischen der Republik Österreich und der Republik Ungarn über die Zusammenarbeit bei der Vorbeugung und Bekämpfung der grenzüberschreitenden Kriminalität
1117: Kooperationsabkommen über ein Globales Ziviles Satellitennavigationssystem (GNSS) – GALILEO zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten und der Volksrepublik China
1118: Kooperationsabkommen über ein Globales Ziviles Satellitennavigationssystem (GNSS) – GALILEO zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten und dem Staat Israel
1122: Bundesgesetz, mit dem das Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz, das Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977 und das Landarbeitsgesetz 1984 geändert werden
1145: Bundesgesetz über die Gewährung eines Bundeszuschusses an das Bundesland Kärnten aus Anlass der 85. Wiederkehr des Jahrestages der Volksabstimmung
1146: Bundesgesetz, mit dem das Grundsatzgesetz 1951 über die Behandlung der Wald- und Weidenutzungsrechte sowie besonderer Felddienstbarkeiten geändert wird
1147: Umweltrechtsanpassungsgesetz 2005
1155: Vertrag zwischen dem Königreich Belgien, der Bundesrepublik Deutschland, dem Königreich Spanien, der Französischen Republik, dem Großherzogtum Luxemburg, dem Königreich der Niederlande und der Republik Österreich über die Vertiefung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit, insbesondere zur Bekämpfung des Terrorismus, der grenzüberschreitenden Kriminalität und der illegalen Migration samt Erklärungen der Republik Österreich und Gemeinsamer Erklärung
Berichte ......................................................................................................................... 43
III-171: Bericht Reihe Bund 2005/9; Rechnungshof
III-172: Bundesrechnungsabschluss für das Jahr 2004
III-173: Bericht über die Lage der Tourismus- und Freizeitwirtschaft in Österreich 2004; BM f. Wirtschaft und Arbeit
Anträge
der Abgeordneten
Dr. Ulrike Baumgartner-Gabitzer, Kolleginnen und Kollegen betreffend
Wachstum und Beschäftigung für Österreich (714/A) (E)
Mag. Ulrike Lunacek, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein
Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine bürgerliche Gesetzbuch geändert wird (715/A)
Nationalrat, XXII.GP | 125. Sitzung / Seite 18 |
Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen betreffend Sichern
der Erhaltung der österreichischen Eisenbahn-Infrastruktur durch
raschestmögliche Wiedervereinigung von ÖBB-Infrastruktur Betrieb AG und
ÖBB-Infrastruktur Bau AG (716/A) (E)
Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Kolleginnen und
Kollegen betreffend nationale Maßnahmen zum Schutz vor gentechnisch veränderten
Organismen (GVO) (717/A) (E)
Peter Haubner, Mag. Johann Maier, Markus Fauland,
Kolleginnen und Kollegen betreffend Unterstützung der Bewerbung der Stadt
Salzburg für die Olympischen Winterspiele 2014 (718/A) (E)
Peter Haubner, Mag. Johann Maier, Markus Fauland, Dieter Brosz,
Kolleginnen und Kollegen betreffend Unterstützung der Durchführung der
Rad-WM 2006 in Salzburg (719/A) (E)
Karlheinz Kopf, Klaus Wittauer, Kolleginnen und
Kollegen betreffend die weitere Vorgangsweise Österreichs zum
Entsorgungsnachweis hinsichtlich der Endlagerung abgebrannter Brennelemente und
radioaktiver Abfälle in der Schweiz (720/A) (E)
Dr. Peter Wittmann, Kolleginnen und Kollegen betreffend
Sicherheitskonzept für die EURO 2008 – Sicherheit bei
Sportveranstaltungen (721/A) (E)
Kurt Eder, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein
Bundesgesetz, mit dem das Kraftfahrgesetz 1967 geändert wird (722/A)
Dr. Ulrike Baumgartner-Gabitzer, Dipl.-Ing. Uwe Scheuch,
Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz
über den Österreichischen Rundfunk (ORF-Gesetz, ORF-G), geändert wird (723/A)
Petra Bayr, Kolleginnen und Kollegen betreffend Errichtung
einer Lärmschutzwand und anderer lärm- und erschütterungshemmender baulicher
Einrichtungen für die Bahnstrecke der Donauländebahn im Bereich Wien Favoriten (724/A) (E)
Peter Haubner, Markus Fauland, Dr. Peter Wittmann, Dieter Brosz,
Kolleginnen und Kollegen betreffend das Bundesgesetz betreffend die Förderung
des Sports aus Bundesmitteln (Bundes-Sportförderungsgesetz 2005 –
BSFG) und Bundesgesetz, mit dem das Glücksspielgesetz geändert wird (725/A)
Mag. Elisabeth Grossmann, Kolleginnen und Kollegen betreffend Erhaltung
und Weiterentwicklung der Lipizzanerzucht in Piber (726/A) (E)
Anfragen
der Abgeordneten
Mag. Werner Kogler,
Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend
drohenden Konkurs des IMAX Kinos (3497/J)
Mag. Christine Muttonen, Kolleginnen
und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend Bericht zur Wörtherseebühne (3498/J)
Mag. Christine Muttonen,
Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend verfehlte Politik im
Bereich der Bundestheater (3499/J)
Mag. Johann Maier, Kolleginnen
und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend eBay-Betrug –
keine Sicherheit für Kunden? (3500/J)
Mag. Johann Maier,
Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für soziale Sicherheit,
Generationen und Konsumentenschutz betreffend eBay-Betrug – keine
Sicherheit für Kunden? (3501/J)
Nationalrat, XXII.GP | 125. Sitzung / Seite 19 |
Mag. Ruth Becher, Kolleginnen und Kollegen an die
Bundesministerin für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz
betreffend drohende Schließung des Beschäftigungsprojektes SANspeed (3502/J)
Mag. Werner Kogler, Kolleginnen und Kollegen an den
Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit betreffend drohenden Konkurs des IMAX
Kinos (3503/J)
Doris Bures, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin
für Gesundheit und Frauen betreffend Wahrnehmung der Aufsichtsrechte und
-pflichten aus ASVG und Arzneimittelgesetz (3504/J)
Renate Csörgits, Kolleginnen und Kollegen an die
Bundesministerin für Gesundheit und Frauen betreffend Maßnahmen gegen
Menstruationsbeschwerden/Endometriose (3505/J)
Dr. Peter Pilz, Kolleginnen und Kollegen an die
Bundesministerin für Inneres betreffend Parksünder Strache (3506/J)
Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen an den
Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
betreffend Konsequenzen aus dem Expertenbericht über AKW Temelίn (3507/J)
Nationalrat, XXII.GP | 125. Sitzung / Seite 20 |
Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen an die
Bundesministerin für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz
betreffend „Unterschiedliche Prüfpraxis bei Sozialversicherungsträger
(Gebietskrankenkasse)“ (3508/J)
Mag. Terezija Stoisits, Kolleginnen und Kollegen an die
Bundesministerin für Justiz betreffend „Operation Spring“ (3509/J)
Petra Bayr, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin
für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz betreffend
Fortschritte in der Hilfe nach der Flutkatastrophe in Asien (Tsunami-Hilfe) (3510/J)
Petra Bayr, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für
Landesverteidigung betreffend Fortschritte in der Hilfe nach der
Flutkatastrophe in Asien (Tsunami-Hilfe) (3511/J)
Petra Bayr, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für
Wirtschaft und Arbeit betreffend Fortschritte in der Hilfe nach der
Flutkatastrophe in Asien (Tsunami-Hilfe) (3512/J)
Petra Bayr, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin
für auswärtige Angelegenheiten betreffend Fortschritte in der Hilfe nach der
Flutkatastrophe in Asien (Tsunami-Hilfe) (3513/J)
Petra Bayr, Kolleginnen und
Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und
Wasserwirtschaft betreffend Fortschritte in der Hilfe nach der Flutkatastrophe
in Asien (Tsunami-Hilfe) (3514/J)
Petra Bayr, Kolleginnen und
Kollegen an den Bundeskanzler betreffend Fortschritte in der Hilfe nach der
Flutkatastrophe in Asien (Tsunami-Hilfe) (3515/J)
Petra Bayr, Kolleginnen und
Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend Fortschritte in der
Hilfe nach der Flutkatastrophe in Asien (Tsunami-Hilfe) (3516/J)
Petra Bayr, Kolleginnen und
Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie
betreffend Fortschritte in der Hilfe nach der Flutkatastrophe in Asien
(Tsunami-Hilfe) (3517/J)
Mag. Johann Maier,
Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend
eBay-Betrug – keine Sicherheit für Kunden? (3518/J)
Kurt Eder, Kolleginnen und
Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie
betreffend Abschluss des Postbus-Teilverkaufs (3519/J)
Astrid Stadler, Kolleginnen und
Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie
betreffend Zubringer bzw. Tunnelverbindung von der Arlberg-Schnellstraße
S 16 ins Paznauntal (3520/J)
Dr. Elisabeth Hlavac,
Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für auswärtige
Angelegenheiten betreffend Visahandel (3521/J)
Dr. Elisabeth Hlavac, Kolleginnen
und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend Visahandel (3522/J)
Petra Bayr, Kolleginnen und
Kollegen an die Bundesministerin für auswärtige Angelegenheiten betreffend
Fortschritt in den Vorbereitungen zu Unternehmungen im Bereich Entwicklungszusammenarbeit
während der EU-Ratspräsidentschaft Österreichs im ersten Halbjahr 2006 (3523/J)
Dipl.-Ing. Werner Kummerer,
Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landesverteidigung
betreffend Söldnerausbildung im Burgenland durch Angehörige des
Miliz-/Reservestandes des österreichischen Bundesheeres (3524/J)
Mag. Ruth Becher,
Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und
Kultur betreffend Dr. Korpan (3525/J)
Gerhard Steier, Kolleginnen und
Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und
Wasserwirtschaft betreffend Aufkommen Elektroaltgeräte (EAG) (3526/J)
Gerhard Steier, Kolleginnen und
Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und
Wasserwirtschaft betreffend Elektroaltgeräte (EAG) und Fragen zu deren
Sammelsystemen (3527/J)
Heidemarie Rest-Hinterseer, Kolleginnen und
Kollegen an die Bundesministerin für soziale Sicherheit, Generationen und
Konsumentenschutz betreffend Kennzeichnung von Textilien aus gentechnisch
veränderter Baumwolle (3528/J)
Mag. Brigid Weinzinger, Kolleginnen und Kollegen an die
Bundesministerin für Gesundheit und Frauen betreffend Konferenz „Maßnahmen
gegen traditionsbedingte Gewalt an Frauen“ (3529/J)
Heidemarie Rest-Hinterseer, Kolleginnen und
Kollegen an den Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit betreffend
Kennzeichnung von Textilien aus gentechnisch veränderter Baumwolle (3530/J)
Heidemarie Rest-Hinterseer, Kolleginnen und
Kollegen an die Bundesministerin für Gesundheit und Frauen betreffend
Kennzeichnung von Textilien aus gentechnisch veränderter Baumwolle (3531/J)
Heidemarie Rest-Hinterseer,
Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft,
Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend Kennzeichnung von Textilien aus
gentechnisch veränderter Baumwolle (3532/J)
Nationalrat, XXII.GP | 125. Sitzung / Seite 21 |
Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Kolleginnen und
Kollegen an die Bundesministerin für Gesundheit und Frauen betreffend
EU-Ratspräsidentschaft Österreichs (3533/J)
Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Kolleginnen und
Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und
Wasserwirtschaft betreffend EU-Ratspräsidentschaft Österreichs (3534/J)
Mag. Terezija Stoisits, Kolleginnen und Kollegen an den
Bundesminister für Landesverteidigung betreffend Bedrohung durch
„multikulturellen Wirtschaftsraum“? (3535/J)
Mag. Terezija Stoisits,
Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend
anti-homosexuelle Verurteilungen unter der nationalsozialistischen Herrschaft (3536/J)
Mag. Terezija Stoisits,
Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für soziale Sicherheit,
Generationen und Konsumentenschutz betreffend Anerkennung homo- und bisexueller
Opfer des Nationalsozialismus im Opferfürsorgegesetz und im ASVG (3537/J)
Mag. Johann Maier,
Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend „Ski-
und Snowboarddiebstähle in Österreich – Daten Wintersaison
2004/2005“ (3538/J)
Mag. Johann Maier,
Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und
Kultur betreffend „Schulsponsoring in Österreich“ (3539/J)
Mag. Johann Maier,
Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und
Kultur betreffend „Hausunterricht – Abmeldung von öffentlichen
Schulen – Zahlen – Aufsicht & Kontrolle“ (3540/J)
Mag. Johann Maier,
Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für soziale Sicherheit,
Generationen und Konsumentenschutz betreffend „Giftige Lampenöle“ (3541/J)
Dieter Brosz, Kolleginnen und
Kollegen an den Bundeskanzler betreffend Kooperation zwischen dem Bund und der
GÖD zur Weiterentwicklung des öffentlichen Dienstes (3542/J)
Dieter Brosz, Kolleginnen und Kollegen an die
Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur betreffend Kooperation
zwischen dem Bund und der GÖD zur Weiterentwicklung des öffentlichen Dienstes (3543/J)
Dieter Brosz, Kolleginnen und Kollegen an die
Bundesministerin für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz
betreffend Kooperation zwischen dem Bund und der GÖD zur Weiterentwicklung des
öffentlichen Dienstes (3544/J)
Mag. Walter Posch, Kolleginnen und Kollegen an die
Bundesministerin für Inneres betreffend Verhängung von Schubhaft über
minderjährige Asylwerber (3545/J)
Dr. Johannes Jarolim, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin
für Inneres betreffend die Vorwürfe gegen Uwe Scheuch (3546/J)
DDr. Erwin Niederwieser, Kolleginnen und Kollegen an die
Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur betreffend „Baumängel an
Gebäuden der Universität Innsbruck“ (3547/J)
Nationalrat, XXII.GP | 125. Sitzung / Seite 22 |
Mag. Melitta Trunk, Kolleginnen und Kollegen an den
Bundeskanzler betreffend die „Regionale Beschäftigungs- und Wachstumsoffensive“
und ihre Bedeutung für Kärnten (3548/J)
Mag. Melitta Trunk, Kolleginnen und Kollegen an den
Bundesminister für Finanzen betreffend die „Regionale Beschäftigungs- und
Wachstumsoffensive“ und ihre Bedeutung für Kärnten (3549/J)
Mag. Melitta Trunk, Kolleginnen und Kollegen an den
Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit betreffend die „Regionale
Beschäftigungs- und Wachstumsoffensive“ und ihre Bedeutung für Kärnten (3550/J)
Franz Riepl, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin
für Gesundheit und Frauen betreffend Wahlwerbung von ÖVP-Kandidatin Bettina
Kölbl im Namen des Bundesministeriums für Gesundheit und Frauen (3551/J)
Mag. Christine Muttonen, Kolleginnen und Kollegen an die
Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur betreffend Bildungs- und
SchülerberaterInnen (3552/J)
Gerhard Steier, Kolleginnen und Kollegen an den
Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit betreffend
„Projekt 06/Lehrlingsförderung neu“ (3553/J)
Anton Heinzl, Kolleginnen und Kollegen an den
Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend die sofortige
Realisierung der S 34 (Traisentalschnellstraße) (3554/J)
Mag. Gisela Wurm, Kolleginnen und Kollegen an die
Bundesministerin für auswärtige Angelegenheiten betreffend eine Veranstaltung
von militanten Abtreibungsgegnern im Festsaal des Innenministeriums am
17.10.2005 (3555/J)
Mag. Gisela Wurm, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin
für Inneres betreffend eine Veranstaltung von militanten Abtreibungsgegnern im
Festsaal des Innenministeriums am 17.10.2005 (3556/J)
Dr. Kurt Grünewald, Kolleginnen und Kollegen an die
Bundesministerin für Gesundheit und Frauen betreffend Krisenpräventionsplan
gegen die Vogelgrippe (3557/J)
Mag. Andrea Kuntzl, Kolleginnen und Kollegen an die
Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur betreffend Schuleinsätze
des Vereins Jugend für das Leben (3558/J)
Mag. Ulrike Lunacek, Kolleginnen und Kollegen an die
Bundesministerin für auswärtige Angelegenheiten betreffend Einsatz von Blumen
mit dem FLP-Gütesiegel während der österreichischen
EU-Präsidentschaft 2006 (3559/J)
Mag. Terezija Stoisits, Kolleginnen und Kollegen an die
Bundesministerin für Inneres betreffend Schubhaft/Tod des Yankuba Ceesay (3560/J)
Sabine Mandak, Kolleginnen und
Kollegen an die Bundesministerin für soziale Sicherheit, Generationen und
Konsumentenschutz betreffend Werbung Kinderbetreuungsgeld (3561/J)
Zurückgezogen wurde die Anfrage der Abgeordneten
Mag. Werner Kogler,
Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend
drohenden Konkurs des IMAX Kinos (3497/J) (Zu 3497/J)
Anfragebeantwortungen
des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit auf die Anfrage der Abgeordneten Heinz Gradwohl, Kolleginnen und Kollegen (3313/AB zu 3389/J)
der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Rudolf Parnigoni, Kolleginnen und Kollegen (3314/AB zu 3369/J)
Nationalrat, XXII.GP | 125. Sitzung / Seite 23 |
des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Heinz Gradwohl, Kolleginnen und Kollegen (3315/AB zu 3390/J)
der Bundesministerin für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Gabriele Heinisch-Hosek, Kolleginnen und Kollegen (3316/AB zu 3372/J)
Nationalrat, XXII.GP | 125. Sitzung / Seite 24 |
der Bundesministerin für Gesundheit und Frauen auf die Anfrage der Abgeordneten Gabriele Heinisch-Hosek, Kolleginnen und Kollegen (3317/AB zu 3370/J)
der Bundesministerin für Gesundheit und Frauen auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen (3318/AB zu 3375/J)
der Bundesministerin für Gesundheit und Frauen auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen (3319/AB zu 3378/J)
der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Peter Pilz, Kolleginnen und Kollegen (3320/AB zu 3368/J)
der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Bettina Stadlbauer, Kolleginnen und Kollegen (3321/AB zu 3385/J)
der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Heidemarie Rest-Hinterseer, Kolleginnen und Kollegen (3322/AB zu 3387/J)
des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit auf die Anfrage der Abgeordneten Kai Jan Krainer, Kolleginnen und Kollegen (3323/AB zu 3373/J)
der Bundesministerin für auswärtige Angelegenheiten auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Ulrike Lunacek, Kolleginnen und Kollegen (3324/AB zu 3379/J)
der Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Brigid Weinzinger, Kolleginnen und Kollegen (3325/AB zu 3380/J)
der Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur auf die Anfrage der Abgeordneten Josef Broukal, Kolleginnen und Kollegen (3326/AB zu 3381/J)
der Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur auf die Anfrage der Abgeordneten Heinz Gradwohl, Kolleginnen und Kollegen (3327/AB zu 3391/J)
der Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur auf die Anfrage der Abgeordneten Josef Broukal, Kolleginnen und Kollegen (3328/AB zu 3382/J)
der Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur auf die Anfrage der Abgeordneten Josef Broukal, Kolleginnen und Kollegen (3329/AB zu 3383/J)
der Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur auf die Anfrage der Abgeordneten Josef Broukal, Kolleginnen und Kollegen (3330/AB zu 3384/J)
des Bundesministers für Landesverteidigung auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen (3331/AB zu 3366/J)
der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Peter Pilz, Kolleginnen und Kollegen (3332/AB zu 3367/J)
der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen (3333/AB zu 3376/J)
der Bundesministerin für Gesundheit und Frauen auf die Anfrage der Abgeordneten Gabriele Heinisch-Hosek, Kolleginnen und Kollegen (3334/AB zu 3371/J)
des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Kai Jan Krainer, Kolleginnen und Kollegen (3335/AB zu 3374/J)
des Bundeskanzlers auf die Anfrage der Abgeordneten Heinz Gradwohl, Kolleginnen und Kollegen (3336/AB zu 3388/J)
des Bundeskanzlers auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen (3337/AB zu 3377/J)
des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Ing. Erwin Kaipel, Kolleginnen und Kollegen (3338/AB zu 3386/J)
des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Heinz Gradwohl, Kolleginnen und Kollegen (3339/AB zu 3392/J)
der Bundesministerin für auswärtige Angelegenheiten auf die Anfrage der Abgeordneten Franz Riepl, Kolleginnen und Kollegen (3340/AB zu 3407/J)
Nationalrat, XXII.GP | 125. Sitzung / Seite 25 |
Beginn der Sitzung: 9.01 Uhr
Vorsitzende: Präsident Dr. Andreas Khol, Zweite Präsidentin
Mag. Barbara Prammer.
*****
Präsident Dr.
Andreas Khol: Die Sitzung ist eröffnet.
Die Amtlichen Protokolle der 122. und 123. Sitzung vom 28. September 2005 sowie der 124. Sitzung vom 29. September 2005 sind in der Parlamentsdirektion aufgelegen und unbeanstandet geblieben.
Als verhindert gemeldet sind die Abgeordneten Lackner, Schieder, Wimmer, Dr. Partik-Pablé, Dipl.-Ing. Prinzhorn.
Präsident Dr. Andreas Khol: Wir gelangen nunmehr sogleich zur Aktuellen Stunde mit dem Thema:
„Pensionen erhöht, Familien gestärkt – zukunftsorientierte Sozialpolitik für alle Generationen“
Als Erster zu Wort gemeldet hat sich Herr
Abgeordneter Mag. Haupt. Ich erteile es ihm und mache ihn darauf
aufmerksam, dass die Redezeit 10 Minuten beträgt. (Abg. Dr. Niederwieser – in
Richtung des sich zum Rednerpult begebenden Abg. Mag. Haupt –: Nur die Wahrheit sagen! – Abg.
Dr. Stummvoll: Das macht der Herbert immer!)
9.02
Abgeordneter Mag. Herbert Haupt (Freiheitliche): Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Sehr geehrte Damen und Herren auf der Galerie! „Pensionen erhöht, Familien gestärkt – zukunftsorientierte Sozialpolitik für alle Generationen“, so lautet der Titel unserer Aktuellen Stunde. Der erste Zwischenruf dazu hieß: „Nur die Wahrheit sagen!“ – Das mache ich.
Sehr geehrte Damen und Herren von der Opposition! Die österreichische Bundesregierung hat in den letzten Jahren im Bereich der Familien und im Bereich der Pensionen eine nachhaltige Sicherung für alle Generationen in Österreich erreicht. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)
Auch wenn Sie es nicht wahrhaben wollen, die ewige Diskussion zwischen den Gebietskörperschaften, nämlich zwischen jenen, die für Kindergarteneinrichtungen zuständig sind, wie etwa die Gemeinde Wien, und jenen, die nicht dafür zuständig sind, wie der Bund, wird den Familien nicht helfen. Geholfen wird den Familien nur dann, wenn die Gebietskörperschaften ihre Aufgaben genauso erfolgreich wahrnehmen wie der Bund seinen Bereich.
Es kann nicht sein, sehr geehrte Damen und Herren, dass auf dem Rücken der Familien, vor allem auf dem Rücken der Frauen und der Alleinerzieherinnen ein föderalistischer Krieg geführt wird von jenen sozialistisch dominierten Bundesländern, die für die Familien nichts tun wollen. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)
Nationalrat, XXII.GP | 125. Sitzung / Seite 26 |
Das Österreichische Institut für Wirtschaftsforschung hat im Juni dieses Jahres einen entsprechenden Bericht geliefert: Seit dem Jahr 2000 sind die Familienleistungen um 5,4 Prozent gestiegen. Im internationalen Vergleich liegt Österreich laut Daten der OECD aus dem Jahr 2001 in Bezug auf seine Familienleistungen mit 26 Prozent des Bruttoinlandsproduktes deutlich über dem EU-Schnitt in der Höhe von 23,2 Prozent.
Sehr geehrte Damen und Herren! Es ist
unbestritten, dass Österreich in diesen Bereichen Spitze innerhalb der
Europäischen Union ist und von allen EU-Ländern am meisten Geld aufwendet, und
das ist gut so, denn die Familien sind das soziale Rückgrat der Republik Österreich.
Das muss ausgebaut werden, dafür hat sich die Bundesregierung mit ihren beiden
Koalitionsparteien verpflichtet, und daran haben wir erfolgreich gearbeitet. (Beifall
bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)
Wir haben gerade im Bereich der Familienleistungen den engen Bezugskreis der Anspruchsberechtigten auf Karenzgeld deutlich ausgedehnt. Ich darf Sie daran erinnern, dass im Jahr 2000, als die Bundesregierung Schüssel I die Regierungsgeschäfte übernommen hat, das Karenzgeld nur jenen zugestanden ist, die aus dem Kreis der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gekommen sind. Da waren die Bäuerinnen, die Studentinnen, die Alleinverdienerinnen, die Menschen mit atypischen Beschäftigungsverhältnissen und die Unternehmerinnen, die sind dazugekommen. Und es ist gut so, dass nunmehr die Familienleistungen für alle Familien in Österreich gelten und nicht nur für jene, die aus dem Bereich der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer kommen.
Sehr geehrte Damen und Herren! Dieser Erfolg ist aber nicht nur auf die Ausdehnung des Bezieherkreises beschränkt, sondern die Leistung wurde von ehemals 4 700 S auf 6 000 S pro Monat erhöht, und auch der Bezugszeitraum von 24 Monaten wurde, wenn sich beide Elternteile um die Familienbetreuung und die Kindererziehung kümmern, auf 3 Jahre ausgedehnt. – Das ist gut so.
Die Ernte dafür wird die Republik Österreich dann bekommen, wenn die Kinder, die heute drei Jahre alt sind, in die Schule gehen werden. Da sich die Eltern in den Anfangsjahren um ihre Kinder selbst kümmern können, werden weniger verhaltensgestörte und weniger nervöse Kinder, sondern sehr gut ausgebildete Kinder, um die sich beide Elternteile gekümmert haben, in die Schule kommen. Die Ernte dieser familienpolitischen Maßnahmen wird die österreichische Gesellschaft in zwei bis drei Jahren bekommen, und auch das ist gut so, sehr geehrte Damen und Herren! (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)
Es ist unbestritten, dass sich der Kreis der Väter, die die Karenzzeit in Anspruch nehmen, zwar vervierfacht hat – von 1 421 auf 5 316 Personen –, dass das aber immer noch marginal im Verhältnis zu den gesellschaftspolitischen Vorstellungen dieser Republik ist. Es ist aber unter dieser Bundesregierung eine deutliche Tendenz in Richtung Anteilhabe der Väter an der Erziehung der Kinder im Kleinkindesalter zu bemerken gegenüber der Zeit der vorangegangenen Regierungen, die das zwar groß plakatiert haben, bei der Umsetzung aber eher versagt haben.
Es ist gut, dass die Weichen in die richtige Richtung gestellt werden und sich auch die Väter nunmehr verstärkt, zwar nicht in dem Ausmaß, wie wir es uns wünschen, um die Kinderbetreuung in Österreich kümmern. Es ist unbestritten, dass es wichtig ist, dass sich beide Elternteile, Vater und Mutter gleichermaßen, in den ersten drei Lebensjahren der Kinder beziehungsweise der Kindererziehung annehmen. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)
Die Bundesregierung hat aber nicht den Fehler gemacht, den die Opposition oft von ihr verlangt hat, und die gesamten Leistungen des Familienlastenausgleichsfonds ausschließlich in die ersten drei Jahre der Kindererziehung investiert, sondern sie hat auch die weiteren Familienleistungen deutlich erhöht. Es gibt beispielsweise seit dem
Nationalrat, XXII.GP | 125. Sitzung / Seite 27 |
Jahr 2004 einen monatlichen Mehrlingskinderzuschlag zum Kinderbetreuungsgeld in der Höhe von 218 € für jedes weitere Kind, was sehr positiv aufgenommen worden ist. Die jährlichen Leistungen der Krankenversicherung sind für Kinderbetreuungsgeld-BezieherInnen auf 72,673 Millionen € gestiegen, und in den Jahren 2005 bis 2008 wird das dortige Budget noch einmal um 66,2 Millionen € erhöht werden.
Ich bin guten Mutes, dass all diese Maßnahmen nicht nur im Gesetz stehen, sondern auch nachhaltig abgesichert sind und der Familienlastenausgleichsfonds bis zum Jahr 2010 wieder ausgeglichen bilanzieren wird, sodass man ab diesem Zeitpunkt wieder neue und zusätzliche Maßnahmen im Familienbereich aus dem Familienlastenausgleichsfonds in Angriff nehmen wird können.
Ich darf Sie daran erinnern, dass es einen langen Diskurs über die Zuverdienstmöglichkeiten in diesem Bereich gegeben hat. Auch da hat es eine deutliche Erhöhung der Geringfügigkeitsgrenzen gegeben. Ab dem Jahr 2002 gab es eine Erhöhung des Mehrkinderzuschlages, und zwar von 29,1 € auf 36,4 €. Das heißt also, das wurde um mehr als ein Viertel im Jahr 2002 angehoben. Und schlussendlich hat die Erhöhung der Familienbeihilfen mit einer zusätzlichen Altersstaffelung und einem monatlichen Zuschlag in der Höhe von 7,3 € – die Familienbeihilfe wurde von 131 €auf 138,3 € angehoben – auch für ältere Kinder Verbesserungen gebracht.
In den Bereichen
Familienhospizkarenz und Härteausgleich wurden deutliche Verbesserungen
erzielt, und ich bin der Bundesregierung dankbar dafür, dass sie in ihrer
Sitzung am Dienstag dieser Woche beschlossen hat, die Grenze von 500 €
deutlich nach oben, nämlich auf 700 € zu verschieben und die Dauer der
Pflege von schwerstkranken Kindern von sechs auf maximal neun Monate zu
erhöhen. Ich hätte mir das seinerzeit als Sozialminister schon gewünscht,
damals war die Zeit noch nicht reif dafür, die Evaluierung hat aber ergeben,
dass sechs Monate zu wenig sind, dass neun Monate besser wären, und dass auch
die Zuverdienstgrenzen, so wie ich es immer gewollt habe, zu erhöhen sind. Es
ist gut, dass die Bundesregierung den positiven Evaluierungsbeschlüssen nunmehr
gefolgt ist, meine sehr geehrten Damen und Herren! (Beifall bei den
Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)
Aber nicht nur für die jüngere Generation haben wir etwas gemacht, sondern auch für die ältere Generation. Wir haben zunächst die Ausgleichszulagenrichtsätze für Familien deutlich erhöht, und zwar von 1 000 € auf 1 056 € für Ehepaare. Weiters werden wir heute im Rahmen der Beschlussfassung der 65. ASVG-Novelle den Ausgleichszulagenrichtsatz für Alleinstehende auf 690 € erhöhen, weil auch in diesem Bereich dringender Handlungsbedarf gegeben ist.
Ich lasse mir von
niemandem aus dem Bereich der sozialdemokratischen Opposition sagen, dass das
nicht ausreichend wäre. Es ist seit Einführung des Armutsberichtes in
Österreich das erste Mal, dass eine Bundesregierung die Mindestpensionen über
die Armutsgrenze des Armutsberichtes erhöht hat – und das ist gut so. Wozu
bräuchten wir einen Armutsbericht, wenn wir nicht die Konsequenzen daraus
ziehen würden. Wir dürfen die Menschen nicht in Armut verharren lassen, sondern
müssen ihnen im finanziellen Bereich unter die Arme greifen, sodass sie über
der Armutsgrenze leben können. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten
der ÖVP.)
Sehr geehrte
Damen und Herren! Darüber hinaus erfolgte im Bereich der Pensionen eine
nachhaltige Absicherung. Fast ein Drittel der PensionsbezieherInnen, die von
diesen positiven Maßnahmen betroffen sind, sind Frauen, aber das sei nur am
Rande und abschließend erwähnt. Allein die Erhöhung des
Ausgleichszulagenrichtsatzes auf 690 € wird 155 000 Frauen in
Österreich zugute kommen, und auch das ist gut so. (Beifall bei den
Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)
9.12
Nationalrat, XXII.GP | 125. Sitzung / Seite 28 |
Präsident Dr. Andreas Khol: Für eine einleitende Stellungnahme zu Wort gemeldet hat sich Frau Bundesministerin Haubner. Ihre Redezeit soll 10 Minuten nicht übersteigen. – Bitte, Frau Ministerin.
9.12
Bundesministerin für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz Ursula Haubner: Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren des Hohen Hauses! Der europäische Kommissar für Beschäftigung, Chancengleichheit und Soziales Spidla hat in einem Vortrag gesagt, dass die drei wichtigsten Prozesse unserer Zeit die Globalisierung, der technische Fortschritt und der demographische Wandel sind. An Letzterem, nämlich an der demographischen Entwicklung, am demographischen Wandel, hat sich eine Sozialpolitik mit Zukunft, eine Familienpolitik mit Zukunft zu orientieren.
Gerade diese Woche hat die Statistik
Austria die neuesten Zahlen vorgelegt, die uns ganz eindeutig zeigen, dass die
Zahl derjenigen, die über 60 Jahre sind, im Jahre 2015 mit
2,4 Millionen um 14 Prozent höher sein wird als im vergangenen
Jahr 2004. Diese Zahlen zeigen uns auch, dass die Geburtenrate nicht
ansteigen wird, dass sie sich aber in Österreich stabilisieren und auf einem
etwas höheren Niveau – vergleichbar mit dem Niveau von 1994 –
einpendeln wird und dass der Abwärtstrend gestoppt ist. (Beifall bei den
Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das, was diese Bundesregierung seit fünf Jahren in die Generationen, in die Familien investiert, wird sich in Zukunft lohnen. Österreichs Familien – mein Vorredner hat schon darauf hingewiesen – können auf ein sehr ausgewogenes System von Transfer- und Sachleistungen zurückgreifen: Es gibt die einkommensunabhängige Familienbeihilfe, das Kinderbetreuungsgeld, den Zuschlag für Mehrlingskinder beim Kinderbetreuungsgeld, und es gibt Sachleistungen wie Schulbücher, Freifahrten und Ähnliches.
Österreichs Familien, vor allem die Eltern, können sich aber auch darauf verlassen, dass es in Hinkunft eine klare sozialrechtliche Absicherung für Kindererziehungszeiten gibt, für Zeiten, die für die Familie aufgewendet werden. Die Basis wurde im Rahmen der Pensionsharmonisierung auf 1 350 € wesentlich erhöht. Österreichs Familien können aber auch auf ein System zurückgreifen, das sie in schwierigen Situationen begleitet, und zwar im Rahmen von Elternbildung, Erziehungsbildung und verschiedenen Beratungsstellen. Wir haben in Österreich ein Beratungsnetz von über 300 Familienberatungsstellen mit den verschiedensten Schwerpunkten – Angebote, die von den Familien sehr intensiv genutzt werden.
Die Familien profitieren aber auch von Maßnahmen, die vor allem die Vereinbarkeit von Beruf und Familie gewährleisten und weiter ausbauen, wie zum Beispiel die vor einem Jahr eingeführte Elternteilzeit oder die vermehrten Beiträge von Unternehmen und Betrieben, was familiengerechte Arbeitszeiten und familiengerechte Arbeitswelt betreffen.
Österreichs Familien können sich aber auch
auf uns verlassen, wenn es darum geht, sie steuerlich zu entlasten. Im Rahmen
der letzten großen Steuerreform sind immerhin 250 Millionen € direkt
an die Familien geflossen, vor allem an die Alleinverdiener- und
Alleinerzieherfamilien. Und Österreichs Familien können sich auch verlassen,
wenn es um die Sicherung im Alter geht. (Beifall bei den Freiheitlichen und
bei Abgeordneten der ÖVP.)
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Unsere Politik für Generationen steht in einem sozialen und gelebtem Zusammenhang zwischen Jung und Alt. Ein Beispiel, das auch schon erwähnt wurde, ist die Familienhospizkarenz, die es Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ermöglicht, für ihre schwerkranken Kinder oder für ihre
Nationalrat, XXII.GP | 125. Sitzung / Seite 29 |
schwerkranken Angehörigen eine Auszeit zu nehmen, ohne dabei ihren Arbeitsplatz zu gefährden. Und das meiner Meinung nach Wesentliche dabei ist, dass sie in dieser Zeit krankenversichert und pensionsversichert sind, dass sie in dieser Zeit den vollen Kündigungsschutz haben, dass diese Zeit auch für die Abfertigung angerechnet wird und – das ist insbesondere für Frauen wichtig – dass diese Zeiten der Familienhospizkarenz in Zukunft wie echte Erwerbszeiten gerechnet werden, das heißt, in diese siebenjährige Erwerbstätigkeit miteingerechnet werden.
Da zeigt diese Regierung, da zeigen wir, dass wir im sozialen Bereich, in der Familie immer wieder neue Weichen stellen. Die Erhöhung des Grenzwertes, die wir gestern im Ministerrat beschlossen haben, wird vor allem von einem wesentlich größeren Bezieherkreis in Anspruch genommen werden; es wird vor allem auch eine wichtige Unterstützung zum Beispiel für allein erziehende Mütter sein, wenn dieser Betrag um rund 40 Prozent erhöht wird. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es gibt natürlich bei allen Verbesserungen, die in den letzten fünf Jahren geschehen sind, immer wieder Verbesserungsbedarf, und man darf nicht stehen bleiben. Daher müssen wir meiner Meinung nach, auch wenn es nicht in die unmittelbare Zuständigkeit des Bundes fällt, gerade im Bereich der Kinderbetreuung, im Bereich des Angebotes der Kinderbetreuung, aber vor allem auch im Bereich der Kosten weiterdenken. Für mich ist es daher unabdingbar notwendig, dass bei einer nächsten Steuerreform festgelegt wird, dass alle Eltern die Kinderbetreuungskosten absetzen können, und zwar an Hand eines Modells, das einfach und optimal ist und alle Eltern gleich behandelt. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)
Zu einer zukunftsorientierten Sozialpolitik gehören natürlich auch faire Pensionsregelungen, und zwar nicht nur für Frauen, die Familienarbeit leisten, sondern vor allem auch für schwer arbeitende Menschen, die körperlich und psychisch schwer gearbeitet haben und daher auch einen besonderen Zugang zur Alterssicherung bekommen sollen.
Wir werden eine Schwerarbeiterregelung auf
sehr solide Beine stellen. (Abg. Schopf: Wann?) Bisher waren die
Sozialpartner und Interessenvertreter sehr konstruktiv eingebunden. Jetzt ist,
wie ich meine, der Zeitpunkt gekommen, nicht zu sagen, was nicht geht, sondern
zu sagen, wie es geht. (Beifall bei den Freiheitlichen und der
ÖVP.)
Ich sage daher auch, es wäre nicht die erste Bestimmung, wo im Vorfeld gesagt wird, dass etwas nicht vollziehbar ist. Ähnliches hat es, betrachten wir die Historie, bei den Invaliditätspensionen gegeben. Meine Aufgabe, unsere Aufgabe ist es, jetzt unabhängig von Wahlzeiten eine Verordnung zu erlassen, die mit 1. Jänner 2007 jene, die schwerst gearbeitet haben, früher in Pension gehen lassen soll. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)
Zukunftsgerichtete Sozialpolitik ist auch eine Politik, die sich um jene Menschen sorgt, die jetzt in Pension sind, und auch um jene Menschen, die viel geleistet haben, dass unser Land heute mit diesem Wohlstand dasteht.
Ich möchte Sie darüber informieren, dass gerade im Bereich der Leistungen, der finanziellen Zuwendung für Frauen der Nachkriegsgeneration, die hier in diesem Haus beschlossen wurde, österreichweit bisher insgesamt 33 000 Anträge gestellt und bis jetzt – das ist sehr arbeitsintensiv – bereits 13 000 positiv erledigt wurden.
Ich kann Ihnen
sagen, ich bekomme sehr viele Briefe von Frauen und deren Familien, die sich
wirklich freuen und sich dafür bedanken, dass die Republik erstmals auch an sie
gedacht hat. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)
Nationalrat, XXII.GP | 125. Sitzung / Seite 30 |
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die nachhaltige Sicherung der Pensionen ist eine ganz zentrale Aufgabe dieser Regierung, dieses Sozialministeriums. Wir haben daher für 2006 schon ganz klar festgelegt, dass alle Pensionisten mit einer Pension bis 1 875 € die volle Inflationsabgeltung bekommen und die anderen einen Fixbetrag in Höhe von 46,88 €.
Auch freue ich mich darüber, dass wir heute hier im Plenum des Nationalrates die Anhebung des Ausgleichszulagenrichtsatzes für Einzelpersonen beschließen werden. Es sind immerhin 690 € ab 1. Jänner 2006. Man sollte nicht vergessen, dass das eine Maßnahme ist, die 14-mal im Jahr ausbezahlt wird und vor allem den Bezieherinnen und Beziehern von kleinsten Pensionen einen angemessenen Lebensstandard in Zukunft sichert (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP) – neben der Rezeptgebührenbefreiung, neben der Befreiung von Rundfunk- und Fernsehgebühren. Es sind vor allem Frauen, die von dieser Anhebung im Besonderen profitieren.
Wir haben in dieser Regierung im Sozialbereich die Mittel immer sehr klar und zielgerichtet für die Pensionen eingesetzt. Ich darf darauf hinweisen, dass allein für Ausgleichszulagen im Jahr 2004 812 Millionen € jährlich ausgegeben wurden, und der Anstieg für das Jahr 2006 wird diesen Betrag auf 865 Millionen € erhöhen.
An Bundesmitteln wird jährlich ein Beitrag
zu den Pensionen, zum Pensionsaufwand in Höhe von 6,7 Milliarden €
geleistet. Der Pensionsaufwand – meine Damen und Herren, das ist
vielleicht auch ganz interessant gerade im Zusammenhang mit der Diskussion über
Pensionsharmonisierung und Pensionsreform – ist von 1999 bis zum
Jahr 2004 um 24 Prozent gestiegen; ein klares Zeichen dafür, dass uns
Pensionen nachhaltig wichtig sind und dass sie nachhaltig gesichert sind. (Beifall
bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)
Lassen Sie mich zum Abschluss noch einen Aspekt einbringen: Die Familie ist auch die größte Pflegeinstitution, denn 80 Prozent der Menschen wollen zu Hause gepflegt werden und werden auch zu Hause gepflegt. Die Position, die pflegende Angehörige damit ausfüllen, ist eine sehr, sehr schwierige, die sehr oft mit körperlichen und psychischen Belastungen verbunden ist.
Ich bin daher sehr froh darüber, dass wir in der heutigen Plenarsitzung auch eine weitere Verbesserung der Pflegeversicherung für pflegende Angehörige beschließen werden, denn der Bedarf ist absolut gegeben.
Meine sehr geehrten Damen und Herren!
Familien ideell, materiell und vor allem in der Balance zwischen Erwerb und
Familienbetreuung stärken, die Pensionen auch in Zukunft sichern und die Pflege
weiterentwickeln, das sind für mich die drei wesentlichsten Bereiche im Rahmen
einer Sozialpolitik, die heute handelt, damit auch in Zukunft die Weichen
richtig gestellt sind und die Menschen zufrieden in unserem Land leben
können. – Danke schön. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)
9.26
Präsident Dr. Andreas Khol: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Turkovic-Wendl. Sie hat so wie alle weiteren Redner 5 Minuten Redezeit. – Frau Abgeordnete, Sie sind am Wort.
9.26
Abgeordnete Ingrid Turkovic-Wendl (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Sozialministerin! Herr Staatssekretär! Werte Kolleginnen und Kollegen im Hohen Haus! In meinem Fall begrüße ich ganz herzlich auf der Galerie die ganz jungen Zuhörer und Zuhörerinnen und dann meine Altersgruppe – die Pensionistinnen und Pensionisten. Das ist ein ganz besonderer Grund auch heute. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)
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Sparsam soll man mit Zahlen umgehen, wenn man hier am Rednerpult steht, aber wenn Pensionserhöhungen gar nicht sparsam ausfallen, dann muss man sie immer wieder mit Zahlen nennen.
Österreich hat eines der besten Pensionssysteme der Welt, und zwar aus folgenden Gründen: Wir geben 26 Milliarden € für unsere Pensionen aus, das sind seit 1999, dem letzten Jahr der von der SPÖ geführten Regierung, mehr als 7 Milliarden € – mehr als 7 Milliarden €! Während in Deutschland bereits seit zwei Jahren die Pensionen überhaupt nicht mehr angehoben wurden und auch in den nächsten Jahren mit einer Erhöhung nicht zu rechnen ist, werden in Österreich 95 Prozent aller Pensionen mit der vollen Inflationsrate abgegolten. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)
Das bedeutet im Detail: Ab 1. Jänner 2006 werden alle Pensionen bis 1 875 € um 2,5 Prozent erhöht – das ist die volle Inflationsrate. Bezieher höherer Pensionen erhalten einen Fixbetrag von rund 47 €. Das ist aber keine Einmalzahlung, sondern die Pension steigt auf Dauer.
Ein weiterer Meilenstein der Sozialpolitik dieser Regierung, der mich ganz besonders freut, ist nun auch gelungen – ich darf das noch einmal erwähnen, es war ein ganz großes Anliegen des verstorbenen Bundesobmannes des Seniorenbundes Stefan Knafl –: die Mindestpension für Alleinstehende. Der Ausgleichszulagenrichtsatz wurde von 590 € im Jahr 1999 auf 690 € für 2006 erhöht! (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.) Das sind – das ist eine ganz einfache Rechnung – 100 € mehr (Abg. Broukal: Abzüglich der Geldentwertung, Frau Kollegin – einfach gerechnet!), während in den fünf Jahren davor während der SPÖ-Regierung die Erhöhung der Pensionen nur 29 € betragen hat. 100 € gegen 29 €! – Eine Zahl, die man sich merken sollte.
Allein im nächsten Jahr erhöhen wir diese Pensionen – jetzt sind es 663 € – um 27 €, also um 4,2 Prozent. Damit kommen 188 000 Pensionisten, davon 154 000 Frauen, über die Armutsschwelle. Das war uns auch ein ganz besonderes Anliegen. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)
Bereits mit der Pensionsreform 2003 wurde der Ausgleichszulagenrichtsatz für Ehepaare auf 1 000 € erhöht. Ich vergleiche wieder mit 1999: Da gab es 840 €. Im Jahr 2006 werden diese Ehepaare 1 056 € erhalten – also eine Steigerung um 26 €, gerechnet von heuer ist es eine Steigerung von 2,5 Prozent.
Ich möchte noch in Erinnerung rufen, dass
auch durch die letzte Steuerreform vor allem die ältere Generation profitiert
hat. Es wurden mehr als eine Million Pensionisten steuerlich entlastet.
Diejenigen, die eine Jahrespension bis 13 500 € haben, müssen
überhaupt keine Steuer zahlen, das heißt, dass mehr als die Hälfte aller
Pensionen steuerfrei sind. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der
Freiheitlichen.)
Es ist mir ein wirkliches Vergnügen, diese
Zahlen zu nennen. Diese gute Perspektive für eine gesicherte Zukunft hat die
Bundesregierung unter Bundeskanzler Wolfgang Schüssel und unter
Sozialministerin Ursula Haubner beschlossen (Abg. Öllinger: Weihrauch!),
und ich glaube, Österreichs Seniorinnen und Senioren werden somit eine gute
Zukunft haben und davon profitieren. (Beifall bei der ÖVP und den
Freiheitlichen.)
9.31
Präsident Dr. Andreas Khol: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Bures. Auch sie hat 5 Minuten Redezeit. – Frau Kollegin, Sie sind am Wort.
9.31
Abgeordnete Doris Bures (SPÖ): Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Viele werden sich jetzt nach diesen Ausführungen denken: Was hat denn das eigentlich mit meinem Leben zu tun? (Abg. Großruck: Mit Ihrem Leben nichts!) Angesichts dessen, was Sie heute hier gesagt haben, der Zahlen, die Sie gebracht
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haben, müsste man den
Eindruck haben, es fließen Milch und Honig. Ich kann Ihnen sagen, die
Lebensrealität Tausender Menschen sieht leider anders aus! (Beifall bei der
SPÖ und den Grünen.)
Ich nenne Ihnen auch ein paar Zahlen dazu. Wir haben in Österreich 235 000 Pensionistinnen und Pensionisten, die unter der Armutsgrenze leben müssen. Wir haben in Österreich eine durchschnittliche ASVG-Pension von 780 € im Monat. Diese Menschen trifft Ihre Belastungspolitik, die Sie in den letzten Jahren betrieben haben, in ganz besonderem Ausmaß, Ihre Belastungspolitik bei den Pensionisten; wir können uns an die Pensionsbescheide erinnern.
Sie haben die Krankenversicherungsbeiträge
erhöht. Sie haben in den letzten fünf Jahren die Rezeptgebühren um
36 Prozent erhöht. Sie haben zu verantworten, dass die Mieten in
Österreich immer mehr steigen. Experten haben Sie darauf hingewiesen, dass mit
Ihrer falschen Wohnpolitik die Mieten in Österreich steigen. Gerade Pensionistinnen
und Pensionisten sind von dieser Belastungspolitik massiv betroffen. (Beifall
bei der SPÖ. – Zwischenrufe bei der ÖVP.)
Die Pensionistinnen und Pensionisten spüren Ihre Belastungspolitik und auch reale Pensionskürzungen. Wir wissen (neuerliche Zwischenrufe bei der ÖVP) – ich weiß, das regt Sie auf, aber ich würde Sie ersuchen zuzuhören –, dass in den letzten fünf Jahren die Pensionen immer unter der Inflationsrate gelegen sind. Das heißt, es gab einen realen Kaufkraftverlust. Jemand, der eine monatliche Pension von 1 000 € hat, hatte im Monat 75 € weniger an Kaufkraft. Das ist das Resultat Ihrer Politik!
Ich kann es Ihnen zeigen, wenn Sie es nicht
glauben. (Die Rednerin zeigt eine Graphik.) Das ist die Inflationsrate
der letzten fünf Jahre: ein Plus von 12,7 Prozent, während die Pensionen
um mickrige 4,6 Prozent erhöht wurden. (Abg. Großruck: BAWAG!)
Sie haben viel versprochen. Sie haben den Pensionisten versprochen, es
werde einen Ausgleich geben. – Es gibt keinen Ausgleich! Ihre
Versprechungen und die Versprechungen von Wolfgang Schüssel sind Schall und
Rauch. Das ist das Problem. (Beifall bei der SPÖ.)
Auch Ihre jetzt angekündigte Mini-Anpassung wird diese Kürzungen der Pensionen, die Sie zu verantworten haben, leider nicht wettmachen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, wissen Sie, was ich denke? – Ich denke, Menschen, die ihr Leben lang hart gearbeitet haben, die jahrzehntelang in ihrem Beruf ihren Mann oder ihre Frau gestellt haben, haben sich eine faire Pension verdient.
Dass es eine faire Pension für diese
Menschen geben kann, haben wir gezeigt. Wir haben das SPÖ-Fairnessmodell zur
Frage der Pensionen präsentiert. Wir haben gesagt, es muss möglich sein, dass
die ältere Generation eine Pension hat, von der sie auch leben kann. Es muss
möglich sein, dass Frauen in der Pension nicht so benachteiligt werden, wie
dies bei Ihrer Politik der Fall ist, und es muss im Alter einen wirksamen
Schutz gegen Armut geben. Und ich sage Ihnen auch, dass ein Land mit so vielen
fleißigen Menschen und ein so reiches Land, wie es Österreich ist, auch sicherstellen
kann, dass es finanzierbar ist, dass die Menschen im Alter nicht von Armut
bedroht sind und eine faire Pension haben. Das SPÖ-Pensionsfairnessmodell
beweist das, hat das durchgerechnet und festgestellt, es könnte besser gehen.
Die Menschen haben sich auch eine bessere Politik verdient als jene, die Sie
machen. (Beifall bei der SPÖ.)
Ursache für diese falsche Politik, die Sie machen, ist, dass Sie die Lebensrealität der Menschen eben nicht zur Kenntnis nehmen. Sie nehmen die Lebensrealität von Pensionisten nicht zur Kenntnis, Sie nehmen die Lebensrealität von Familien nicht zur Kenntnis. Sie haben die Kindergartenmilliarde gestrichen. Sie haben die Möglichkeit genommen, dass Frauen nach der Babypause wieder ein Rückkehrrecht in ihren Beruf
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haben. Sie haben dafür gesorgt, dass es den meisten Familien in den letzten fünf Jahren nicht besser gegangen ist, sondern es für sie eigentlich immer härter wird, und Sie haben zu verantworten, dass immer mehr vor allem allein erziehende Frauen auch von Armut gefährdet sind, weil Sie die falschen Maßnahmen setzen.
Sie haben keine Steuerreform gemacht, die
die Familien entlastet und tatsächlich jenen zugute kommt, die geringere
Einkommen oder mittlere Einkommen haben. Sie haben eine Steuerreform gemacht,
durch die ein paar wenige Reiche reicher geworden sind. Aber viele Arme sind
ärmer geworden, und der Mittelstand schaut durch die Finger. Das ist die
falsche Politik, die Sie machen! (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten
der Grünen.)
Daher, sage ich Ihnen – ich komme zum
Schlusssatz –, wenden sich immer mehr Menschen von dieser falschen
Politik von ÖVP und Bunt-Parteien ab und sehnen sich zu Recht nach einer
Politik der sozialen Verantwortung, die die Sozialdemokratie übernimmt. (Beifall
bei der SPÖ.)
9.37
Präsident Dr. Andreas Khol: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Walch. Redezeit: 5 Minuten. – Bitte, Sie sind am Wort.
9.37
Abgeordneter Maximilian Walch (Freiheitliche): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Bundesminister! Herr Staatssekretär! Werte Kolleginnen und Kollegen! Kollegin Bures, ich darf dir heute mit nach Hause geben: Über 400 Millionen € hat diese Bundesregierung den Menschen im Rahmen ihrer Sozialpolitik gegeben! Das ist genau jener Betrag, den die BAWAG jetzt in Amerika an Mitgliedsgeldern des ÖGB vergeudet hat. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.) Ich hoffe, dass heute der Präsident hier einmal dazu Stellung nimmt, wie man mit Geldern von Gewerkschaftsmitgliedern, die diese hart erarbeiten, dort spekuliert. Ich hoffe, dass heute eine Aufklärung dazu erfolgt und dass da Konsequenzen gezogen werden, denn darunter sind auch meine Kolleginnen und Kollegen am Arbeitsplatz, die natürlich sehr enttäuscht sind.
Wenn Kollegin Bures von der SPÖ auf das hinweist, was nicht gemacht wurde, dann kann ich dem nur entgegenhalten: Diese Bundesregierung, dieser Sozialminister oder diese Sozialministerin haben für die Familien viel gemacht! Während der SPÖ-Regierung ist unter Kollegin Prammer die Karenzzeit von zwei Jahren auf 1,5 Jahre reduziert worden. Neben dem Bezug des Karenzgeldes konnte man nur geringfügig dazuverdienen. Jetzt beträgt das Karenzgeld 6 000 S oder 436 €, Zuverdienstmöglichkeit: 14 600 €. Früher waren es nur Ersatzzeiten für die Pension, jetzt sind es pensionsbegründende Zeiten, und die Karenzzeit ist von 1,5 Jahren auf drei Jahre erhöht worden – also auf das Doppelte, wenn sie beide Partner beanspruchen! Da ist wirklich viel gemacht worden.
Ich betone nur, was diese Regierung den Pensionisten an Entlastung gebracht hat, und zwar ohne Gegenfinanzierung. Unter SPÖ-Kanzlern hat man eine Steuerreform gemacht. Man hat jemandem 100 S gegeben und auf der anderen Seite 200 S wieder weggenommen. Ich sage, das Bettelmann-Steckentauschen gibt es bei dieser Regierung nicht. 1,5 Milliarden € hat man den Arbeitnehmern zur Verfügung gestellt, wodurch eine entsprechende Entlastung erfolgte.
Für jeden von ihnen waren diese 50 € oder mehr ab 1. Jänner 2005 im Geldsackerl spürbar, mehr speziell bei den Pensionisten, denn für sie wurde nicht nur die Erhöhung um 1,5 Prozent wirksam, sondern durch diese Steuerreform haben sie zusätzlich mehr Geld in der Geldtasche gehabt. Ich habe mit vielen gesprochen und weiß, es waren
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insgesamt 20, 30, 40 oder 50 € im Monat mehr. Bleiben Sie bei der Wahrheit! Lesen –denken – sprechen. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)
Ab 1. Jänner 2006 werden die Mindestpensionen von 662,99 € auf 690 € erhöht. Und in Schilling, damit Sie es ein bisschen besser begreifen: Das sind plus 370 S pro Monat!
Der Alleinverdienerabsetzbetrag ist erhöht worden, ebenso vieles andere. Das Kindergeld habe ich bereits erwähnt. Diese Regierung, diese Sozialministerin hat es ermöglicht, dass es für Mehrlingsgeburten um 218 € mehr gibt. Die Familienbeihilfe wurde erhöht. Die Familienkarenz wurde eingeführt.
Was ist noch gemacht worden für die Arbeitnehmer? – Die Pendlerpauschale wurde im Jahr 2005 um 15 Prozent erhöht. 2006 wird sie noch einmal um 10 Prozent erhöht. Zusammen macht das 25 Prozent.
Wir haben eine Pensionsharmonisierung durchgeführt. Unter eurer Regierung sind Privilegien geschaffen worden. Da hat es Pensionisten gegeben, wie ASVGler beispielsweise, die eine entsprechend niedrigere Pension gehabt haben. Wir haben eine Gleichstellung vorgenommen, deshalb die Erhöhung.
Wir haben Privilegien abgeschafft. Wir
haben auch Privilegien von Politikern abgeschafft, wo ihr nicht mitgestimmt
habt, und vieles mehr. (Zwischenrufe bei der SPÖ und den Grünen.)
Wir haben eine Schwerarbeiterregelung umgesetzt (Abg. Öllinger: Was?), und zwar nach den Vorstellungen der Frau Sozialministerin. (Anhaltende Zwischenrufe bei der SPÖ und den Grünen.) Ich weiß schon, es ist schwierig, denn ihr habt das nicht geschafft. Wollt ihr nicht begreifen, dass das etwas Gutes ist für die Arbeitnehmer draußen? (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)
Diese Regierung sichert das Sozialsystem in Österreich und schafft Gerechtigkeit. Die Zukunft für die Österreicherinnen und Österreicher ist eine positive. – Danke. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)
9.42
Präsident Dr.
Andreas Khol: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Öllinger. 5 Minuten
Redezeit. (Abg. Silhavy: Das Problem ist, dass der Kollege Walch
selber nicht glaubt, was er sagt! – Abg. Wattaul: Er weiß, wovon er
redet – im Gegensatz zu Ihnen!)
9.42
Abgeordneter
Karl Öllinger (Grüne): Herr Präsident!
Meine sehr geehrten Damen und Herren auf der Regierungsbank, im Hohen Haus, auf
der Galerie und auch vor dem Fernsehschirm! Man spürt noch richtig den Weihrauch,
mit dem da alles eingenebelt wurde vom Kollegen Walch und von Kollegin Ingrid
Turkovic-Wendl. (Abg. Neudeck: Wenn es sogar der Kollege Öllinger
riechen kann! – Abg. Scheibner: Wo Sie überall Weihrauch
haben ...!)
Diesen Braten kann man wirklich riechen, Herr Kollege Walch! Es ist nicht glaubhaft, was Sie hier sagen! Entschuldigen Sie, Herr Kollege Walch: Sie können noch so viele Zahlen hier präsentieren – das hat relativ wenig damit zu tun, wie die Menschen die sozialen Verhältnisse in diesem Land derzeit erleben. (Beifall bei den Grünen und der SPÖ.)
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich bin sehr froh, dass der ORF diese Sitzung live überträgt, dass der Herr Molterer bei dieser Sendung nicht auf den Knopf drücken kann und dafür sorgen kann, dass die Sendung aus der Leiste genommen wird, so wie bei „Dorfers Donnerstalk“. Hier können wir noch diskutieren.
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Herr Kollege Molterer, wenn hier davon gesprochen wird, dass die Ausgleichszulagen erhöht worden sind und dass das eine tolle Leistung ist, dann frage ich Sie: Wissen Sie, Herr Kollege Molterer, wie das Leben mit einer Ausgleichszulage ist (Abg. Dr. Fekter: Nein, aber Sie wissen es auch nicht! – Abg. Neudeck: Jetzt drücken die Fernsehzuschauer zu Hause auch auf den Knopf! – Abg. Dipl.-Ing. Scheuch: Sie verdienen 7 500 € im Monat!), wie man davon einen Monat organisieren muss? Wissen Sie es wirklich, meine sehr geehrten Damen und Herren von den Regierungsparteien?
Wenn Sie, Frau Bundesministerin, sagen, die Frauen profitieren von der Erhöhung der Ausgleichszulage, klingt das sicher gut. Aber, Frau Bundesministerin, die Ausgleichszulage wurde deshalb erhöht, damit nicht auch im nächsten Jahr die Pensionisten mit der Ausgleichszulage unter der Armutsgrenze bleiben. So schaut es aus! Sie haben es deshalb erhöht, erhöhen müssen, weil die PensionistInnen sonst unter der Armutsgrenze gewesen wären, weil wir sonst auch im nächsten Jahr hunderttausende PensionistInnen gehabt hätten, die weniger als die Armutsgrenze an Pension erhalten.
Sie kennen, hoffe ich, die Zahl dieser PensionistInnen. Da geht es nicht um 5 000 oder 10 000, da geht es um 100 000 Pensionistinnen und Pensionisten. Und Sie hätten, wenn Sie das nicht gemacht hätten, für das nächste Jahr 200 000 zusätzliche armutsgefährdete und tatsächlich arme Menschen produziert. So schaut es aus! (Abg. Mag. Molterer: Wir haben’s gemacht!) – Gut, Sie haben es gemacht, Sie haben es auf die Armutsgrenze erhöht. (Demonstrativer Beifall bei Abgeordneten der ÖVP.)
Ist auch gut so, auch wir unterstützen das. Nur: Sich hier dafür zu berühmen, dass man endlich einen Schritt setzt, indem man die Pensionen von Menschen, die weniger als das erhalten, was man in Österreich normalerweise zum Überleben braucht, auf das anhebt, was die Armutsgrenze ist, halte ich für übertrieben, denn das ist noch nicht sehr viel, Herr Kollege Molterer. Das ist wirklich noch nicht sehr viel. (Beifall bei den Grünen sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)
Frau Bundesministerin, wenn Sie hier die Unterstützung der Sozialpartner, die Unterstützung der politischen Parteien für die SchwerarbeiterInnenregelung einfordern, dann sage ich Ihnen: Wissen Sie, Frau Bundesministerin, dass in diesem Land derzeit wegen Ihrer Pensionsreform zehntausende Menschen zwischen dem AMS, den Sozialämtern und der Pensionsversicherung hin und her geschickt werden, Menschen, die zu krank sind zum Arbeiten, die abgerackert sind, die nicht mehr arbeiten können, aber trotzdem nicht in Pension gehen können, trotzdem keine Sozialhilfe erhalten und auch vom AMS wieder zur Pensionsversicherung geschickt werden, weil sie zu krank zum Arbeiten sind? Diesen Zynismus leisten Sie sich, aber Sie sagen auf der anderen Seite: Für die SchwerarbeiterInnen ab 60 wollen wir etwas tun!
Sie, Frau
Bundesministerin, wissen genauso gut wie ich, dass die Personen, die tatsächlich
schwer arbeiten, es in der Regel nicht schaffen, bis zum 60. Lebensjahr
gesund zu bleiben und arbeiten zu können. Diese SchwerarbeiterInnenregelung ist
also – das muss man leider sagen, ich hätte mir Besseres gewünscht und
vorstellen können – ein Humbug. Das wird nicht funktionieren. Ich hoffe,
Sie wissen es, aber dann wäre es an der Zeit, die Debatte wieder aufzunehmen,
bevor noch weitere Jahre ins Land gehen, in denen für diese abgerackerten
Personen nichts passiert. (Präsident Dr. Khol gibt das
Glockenzeichen, da das rote Lämpchen auf dem Rednerpult leuchtet.)
Wir hätten uns gewünscht, dass heute Nachmittag über die Grundsicherung diskutiert wird, weil das in Österreich tatsächlich notwendig ist, über die größere Kluft zwischen Arm und Reich. Stattdessen schwenken Sie auch am Nachmittag wieder den Weihrauchkessel: In Österreich ist alles gut, Arbeitslosigkeit kennen wir hier nicht. – Das ist
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Ihre Form, den Dialog mit der Opposition in dieser Frage nicht zu führen. (Beifall bei den Grünen sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)
9.47
Präsident Dr. Andreas Khol: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Mag. Tancsits. Redezeit: 5 Minuten. – Bitte, Sie sind am Wort.
9.47
Abgeordneter
Mag. Walter Tancsits (ÖVP): Herr
Präsident! Frau Minister! Herr Staatssekretär! Meine Damen und Herren! Es lässt
sich nicht wegdiskutieren und nicht wegjammern: Diese Bundesregierung hat in
allen sozialen Belangen (Abg. Mag. Moser: ... versagt!)
bessere Ergebnisse erzielt als Sozialisten – in Österreich
in all den Jahren davor, in Deutschland und im roten Wien auch heute. (Abg. Reheis:
Warum wissen das die Menschen nicht?)
Das österreichische Sozial- und
Gesellschaftsmodell lässt sich international sehen. Wir haben derzeit die
höchste Beschäftigtenzahl, die es in diesem Land je gegeben hat. Die Einkommen
sind gestiegen. – Ich gratuliere zum Metaller-Abschluss zum
Beispiel, Herr Kollege Verzetnitsch. Ihre Genossen tun es offensichtlich
nicht. – Die Grundlage dafür ist eine solide Wirtschafts- und Sozialpolitik,
kurz: soziale Marktwirtschaft, die sich deutlich von jenem roten
Spekulationskapitalismus unterscheidet (Abg. Reheis: Sie machen
Millionärspolitik!), der uns schon die Bank Austria ins Ausland verschoben
hat und den wir jetzt bei der BAWAG schmerzlich erleben und mit ansehen müssen.
(Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)
Solide soziale Marktwirtschaft hat die
Wende in der Familienpolitik gebracht. (Abg. Parnigoni: Haben Sie ein
Konto bei der BAWAG?) Selbstverständlich, ich bin Gewerkschaftsmitglied –
im Gegensatz zu Ihnen! (Lebhafte Heiterkeit und Beifall bei der ÖVP.)
Wir haben die Wende in der Familienpolitik gebracht: das Kinderbetreuungsgeld eingeführt, Familienhospiz – ein europäisch angesehenes Modell! –, die höchste Anerkennung von Kindererziehungszeiten für die Pension gegen den jahrzehntelangen Widerstand der SPÖ durchgesetzt.
Meine Damen und Herren! Dem steht für alle Generationen eine Pensionspolitik gegenüber, die durch die Pensionssicherungsreform die Orientierung am Verbraucherpreisindex, also an der Geldwertentwicklung gebracht hat. Das ist genau das Gegenteil von dem, was Sie gesagt haben. Sie haben von Pensionskürzungen gesprochen. Es gab aber eine Erhöhung der Pensionen um 2,5 Prozent und eine außertourliche Erhöhung der Ausgleichszulagen. Ich würde mir erwarten, meine Damen und Herren von der SPÖ, dass einer von Ihnen hier herauskommt und sich bei der älteren Generation entschuldigt, der er weismachen wollte, es würde zu Pensionskürzungen kommen. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.) Haben Sie diesen Mumm! – Der Herr Gusenbauer kann es ja nicht machen, denn wie immer fehlt er bei Sozialdebatten.
Die Erhaltung des Lebensstandards ist etwas anderes als die Grundsicherung; für alle das Gleiche, eine Mindestpension. Sie orientiert sich an dem, was eingezahlt wurde, sie orientiert sich an der Erhaltung der Wertentwicklung der arbeitenden Generation.
Ein Zweites ist das Instrument der Armutsbekämpfung. (Abg. Parnigoni: Ein idealer Sympathieträger!) Dazu dient die Ausgleichszulage. Mein Vorredner, der Herr Öllinger, hat es ja zugeben müssen: Sie wird neuerlich außertourlich erhöht, und wir bringen damit 188 000 Pensionisten – so die entsprechenden Zahlen der Armutskonferenz; die Hälfte aller armutsgefährdeten Personen in Österreich – aus der Armutsgefährdung heraus. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen. – Abg. Bures – eine Schautafel in die Höhe haltend –: Wollen Sie was dazu sagen?)
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Frau Kollegin Bures, Sie sollten genau zuhören, damit Sie für das rote Wien Sozialpolitik lernen, denn dort gibt es die niedrigste Sozialhilfe, die meisten Arbeitslosen und die meisten Langzeitarbeitslosen! (Ironische Heiterkeit bei der SPÖ.) Ich finde das nicht zum Lachen. Mich als Wiener Mandatar machen diese Misserfolge eher betroffen. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)
Daher – meine Damen und Herren, bleiben wir ruhig bei diesem Thema – möchte ich mich abschließend an meine Wiener Landsleute wenden, die am kommenden Sonntag die Gelegenheit haben, jenem roten Spekulationskapitalismus, der auch vor Gewerkschaftsgeldern und vor den Spareinlagen der kleinen Leute nicht Halt macht (ironische Heiterkeit bei der SPÖ – Abg. Bures – neuerlich eine Schautafel in die Höhe haltend –: Sagen Sie etwas dazu!), eine deutliche Abfuhr zu erteilen und soziale Sicherheit, bessere Familienleistungen und höhere Pensionen zu wählen. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)
9.52
Präsident Dr. Andreas Khol: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Mag. Lapp. Auch ihr stehen 5 Minuten Redezeit zu. – Sie sind am Wort, Frau Kollegin.
9.52
Abgeordnete Mag. Christine Lapp (SPÖ): Herr Präsident! Frau Ministerin! Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Märchenstunde dieser Regierungsparteien ist bald zu Ende, und am Sonntag, Herr Kollege, am Sonntag werden Sie sehen, dass Wien, dass die Wienerinnen und Wiener ganz genau wissen, wo soziale Sicherheit ist (Abg. Dipl.-Ing. Scheuch: Wo? – Bei dieser Bundesregierung!), wo für die Familien etwas gemacht wird, wo für junge und ältere Menschen etwas gemacht wird. (Beifall bei der SPÖ.)
Sie sprechen hier davon, dass Gelder veruntreut und verspekuliert werden. (Abg. Donabauer: Stimmt doch, Frau Kollegin!) Das weise ich aufs schärfste zurück! Das können Sie hier nur sagen, weil Sie wissen, dass Sie hier deshalb nicht gerichtlich belangt werden. (Beifall bei der SPÖ.)
Familien in Österreich brauchen Geborgenheit, Solidarität (Abg. Dr. Bleckmann: Sie haben nichts für die Familien getan! Das ist ja ein Witz! – weitere Zwischenrufe bei den Freiheitlichen – Präsident Dr. Khol gibt das Glockenzeichen), damit die Generationen wachsen können, stark werden können und voneinander unterstützt werden. Die besten Beispiele dafür bieten der Politik die österreichischen Familien. Bei dieser Regierung gibt es nur die Märchenstunde, jeweils eine Stunde am Tag, in der man sich mit den Familien beschäftigt, denn die Regierung lässt die Familien, die Kinder, die ältere Generation im Abseits stehen. Sie holt sie nur hervor, wenn es ihr passt, in Wahlkampfzeiten und wenn es darum geht, Kinderköpfe zu tätscheln. – Peitsche und Zuckerbrot, das ist das Credo der Regierungsparteien.
Bei den Pensionistinnen und Pensionisten gibt es einen Kaufkraftverlust, die hohe Inflation frisst die Pensionen auf (Abg. Dipl.-Ing. Scheuch: Sind wir für die Inflation auch noch mit verantwortlich?), die Gesundheitsausgaben steigen, und ich weiß, dass die Österreicherinnen und Österreicher noch lange auf einen bundeseinheitlichen Heizkostenzuschuss warten müssen.
Eine Kandidatin der ÖVP-Wien ist eine radikale Abtreibungsgegnerin und rät den Familien, zu beten. Davon haben die österreichischen Familien und die Wiener Familien nichts. Die Ministerin gründet eine GesmbH, um ihre orangen Schäfchen ins Trockene zu bringen. (Abg. Scheibner: Lesen Sie einmal etwas anderes vor! – Abg. Dipl.-Ing. Scheuch: Das ist ja ungeheuerlich! Es gibt keine „orangen Schäfchen“! Es gibt nur weiße und schwarze Schafe!) Es werden Versorgungsposten für Regierungs-
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Familienangehörige geschaffen, aber die Familien bleiben auf der Strecke. (Beifall bei der SPÖ.)
Die Familien, die Generationen, die einzelnen Bevölkerungsgruppen müssen sich selbst unterstützen. (Zwischenrufe bei der ÖVP. – Präsident Dr. Khol gibt das Glockenzeichen.) Die Familienhospizkarenz wurde bis jetzt von 1 000 Menschen in Österreich in Anspruch genommen, und wissen Sie, warum? – Man bekommt keinen Ersatz für den entgangenen Verdienst. Das heißt, man ist ohne Netz, wenn man seine Angehörigen pflegen will. (Abg. Großruck: 50 Jahre hat es überhaupt nichts gegeben!) Und Sie stellen sich hier her und sprechen von tollen Verbesserungen, denn jetzt könnten die Kinder länger gepflegt werden. Es hilft den Familien nichts, wenn sie keine Absicherung haben und wenn sie für ihre Kinder kein Brot kaufen können! (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Wattaul: Ganz tief! – Schuldenpolitik ist unsozial!)
Sie sprechen davon, wie sicher Sie die
Pensionen gemacht haben. Sie sprechen darüber, wie viel Geld Sie ausgeben. (Zwischenrufe
bei den Freiheitlichen.) Dass Sie hineingeschnitten haben, dass die Frauen
jetzt viel weniger Pension bekommen, das sagt keiner von Ihnen! (Präsident
Dr. Khol gibt das Glockenzeichen.)
Beim Pflegegeld sprechen Sie immer nur von der Valorisierung. – Sie kommt nicht. Einmal haben Sie es geschafft: Da hat sich der damalige Sozialminister Haupt dreimal auf die Erde schmeißen müssen, und auch dann ist er umgefallen, weil es nicht ständig valorisiert wird.
Sie schauen also in keiner Weise darauf,
wie es den Generationen in Österreich geht. Sie kümmern sich nicht um die
Familien. Sie kümmern sich nicht um die jüngeren Menschen, Sie kümmern sich
nicht um die älteren Menschen. Dort, wo es in den Bundesländern
sozialdemokratische Regierungen gibt, gibt es Kinderbetreuung, qualitätsvoll,
gut ausgebaut. (Abg. Wattaul: Was kostet in Wien der Kindergarten? In
Niederösterreich ist er gratis! – Weitere Zwischenrufe bei den
Freiheitlichen und der ÖVP. – Präsident Dr. Khol gibt das
Glockenzeichen.) Dort gibt es Infrastruktur für Familien, für junge
Menschen, dort gibt es Netze für Junge und Ältere. (Beifall bei der SPÖ.)
Wir Sozialdemokratinnen und
Sozialdemokraten stehen auf der Seite der Familien, hören ihre Wünsche und
setzen diese um. (Ironische Heiterkeit bei der ÖVP und den Freiheitlichen.) Das
ist der Unterschied, und das wissen Ältere, Jüngere, Frauen und Männer, das
wissen die Menschen in Österreich und in Wien, und deswegen wird am Sonntag „In
Zukunft: Wien“ (die Rednerin hält ein entsprechendes Wahlplakat der
SPÖ in die Höhe) gewählt. (Lebhafter Beifall und Bravorufe bei
der SPÖ. – Abg. Wattaul: Ach so?! Das war eine Wahlrede! Das war keine
Parlamentsrede!)
9.57
Präsident Dr. Andreas Khol: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Scheibner. 5 Minuten Redezeit. – Bitte.
9.58
Abgeordneter Herbert Scheibner (Freiheitliche): Herr Präsident! Frau Bundesminister! Herr Staatssekretär! Herr Kollege Cap, eine Bitte: Sie sind ja angeblich ein Klubvorsitzender, der ab und zu einmal etwas durchsetzen kann. Könnten Sie auch durchsetzen, dass die Redekonzepte, die hier vorgelesen werden, nicht vertauscht werden, damit wir uns hier Reden anhören können, die fürs Parlament bestimmt sind und nicht für eine Sektionsveranstaltung in Hernals oder in Ottakring, wo man vielleicht den eigenen Funktionären solche Unwahrheiten erzählen kann?
Ja, Sie können winken, wie Sie wollen! Sie können auch weiter irgendwelche Prospekte verteilen, Sie können hier auch weiter Ihr schlechtes Gewissen zum Ausdruck
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bringen. An Ihrer Stelle hätte ich auch ein schlechtes Gewissen, würde ich hier solche plumpen Wahlreden halten, müsste ich doch sonst erklären, warum die SPÖ hier im Nationalrat zum Beispiel gegen das Kinderbetreuungsgeld gestimmt hat. 3 Milliarden € sind seit der Einführung des Kinderbetreuungsgeldes für die Familien zusätzlich aufgewendet worden – gegen die Stimmen der SPÖ!
Ich hätte auch ein schlechtes Gewissen,
wenn ich hier erklären müsste, warum ich als SPÖ-Abgeordneter gegen die größte
steuerliche Entlastung der Zweiten Republik gestimmt habe. (Zwischenrufe bei
der SPÖ. – Abg. Eder: Die Wahrheit tut weh!)
Meine Damen und Herren! Ich hätte auch ein schlechtes Gewissen, wenn ich hier argumentieren müsste, warum ich im Hohen Haus gegen die Erhöhung der Familienbeihilfe gestimmt habe.
Meine Damen und Herren! Und ich hätte auch ein schlechtes Gewissen, wenn ich dagegen gestimmt hätte, dass die Familien höhere Absetzbeträge im Steuerrecht erhalten.
Das ist die Realität! Da können Sie mit
Ihren Taferln „wacheln“, soviel Sie wollen, und Ihre Propagandareden aus
Hernals und Ottakring hier halten: Die Realität ist eine andere, meine Damen
und Herren! (Beifall bei den
Freiheitlichen und der ÖVP.)
Für diese Regierung und für Sozialministerin Haubner – und vorher schon für Sozialminister Haupt – ist der Generationenvertrag etwas ganz Wichtiges (Abg. Dr. Wittmann: ...! Deswegen hat Sie in der Steiermark niemand gewählt!): dass wir den Kindern und Familien mehr Geld zur Verfügung stellen – das haben wir auch getan – und auf der anderen Seite durch ein gesichertes Pensionsrecht dafür sorgen (Abg. Dr. Wittmann: Jetzt ist klar, warum Sie in der Steiermark ...!), dass auch die ältere Generation in Zukunft ein Altern in Würde und in einem sozialen Umfeld erleben kann, meine Damen und Herren. – Das sind Dinge, die Sie sich ja nicht getraut haben! 30 Jahre lang haben Sie gewusst, dass man ein harmonisiertes Pensionssystem umsetzen muss, nur: Sie haben sich nicht getraut (Abg. Reheis: Was haben Sie ... umgesetzt? – Gar nichts!), weil es natürlich einfacher ist, Propagandareden zu halten und den Leuten vorzuspielen, dass alles in Ordnung ist.
Wir haben reagiert darauf, dass – Gott sei Dank – die
Lebenserwartung steigt, meine Damen und Herren. (Abg. Eder: Wo? In der Steiermark? –
Wo habt ihr reagiert?) Man muss darauf reagieren, wenn in
Zukunft nicht mehr so wie jetzt jeder fünfte Österreicher über sechzig sein
wird, sondern jeder dritte Österreicher. Und wir haben trotzdem, trotz der
Harmonisierung und der Tatsache, dass in den letzten fünf Jahren um
24 Prozent mehr für die Pensionen aufgewendet wurde (Abg. Dr. Wittmann: Darum
wählt Sie niemand mehr!), dafür gesorgt, dass vor allem die kleinen
Pensionen massiv erhöht worden sind (Abg.
Dr. Wittmann: Darum wählt Sie
niemand mehr!): 17 Prozent mehr für die Ausgleichszulagenbezieher bei
den Alleinstehenden, 15 Prozent bei den Verheirateten, meine Damen und
Herren. (Abg. Dr. Wittmann: Das BZÖ-... in der Steiermark
ist auf diese Rede klar!)
Jetzt können Sie sagen – wer hat das gesagt?, es war Frau Bures –: eine Mini-Erhöhung. – 690 € für die Mindestpensionisten mehr ist für Sie eine „Mini-Erhöhung“?! – Mag sein, bei Ihren und bei unseren Gehältern, dass 690 € im Jahr (Zwischenrufe bei der SPÖ) – das hat die Frau Sozialministerin gesagt – eine „Mini-Erhöhung“ ist. Für die Pensionisten ist das eine spürbare Entlastung (Abg. Reheis: Spürbare Belastung!), und wir stehen dazu, auch wenn Sie in wenigen Minuten wieder dagegen stimmen werden, meine Damen und Herren.
Darum geht es uns – keine Parolen, keine Spekulationen! Frau Kollegin Lapp, Sie können sich hier verwahren, wogegen Sie wollen, aber Tatsache ist, dass in Wien die
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SPÖ (Abg. Eder: Wo ist das BZW? Wo ist das BZÖ in Wien?) 1,4 Milliarden € – 1,4 Milliarden €! – an Wiener Steuergeldern durch Spekulationen mit der AVZ vergeudet hat und dass jetzt 450 Millionen € an Gewerkschaftsgeldern vergeudet werden. Spekulieren Sie nicht, halten Sie hier nicht Propagandareden aus Hernals, sondern machen Sie endlich gemeinsam mit uns eine verantwortliche Sozialpolitik! Das wäre viel besser! (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)
Ich sage Ihnen,
wir werden auch weiter dazu stehen: Es muss eine Schwerarbeiterregelung
geben (Rufe bei der SPÖ: Wo? – Abg. Eder: Wer ist „wir“?), die den
Schwerstarbeitenden einen früheren Pensionsantritt ermöglichen wird. Wir wollen
auch (Abg. Eder: Wer ist „wir“?), dass es beim Kinderbetreuungsgeld keine
Zuverdienstgrenzen mehr gibt, sondern dass man daneben auch eine Beschäftigung
haben kann. (Zwischenrufe bei der
SPÖ. – Abg. Parnigoni hält
einen Zeitungsartikel in die Höhe; Abg. Bures
eine Graphik.)
Das werden die nächsten Aufgaben sein, und ich sage Ihnen: Wir halten keine Taferln in die Höhe, sondern wir arbeiten für die Familien, für die Jugend und für die Pensionisten hier in Österreich (neuerliche Zwischenrufe bei der SPÖ), denn wir wollen kein soziales Klima der Polarisierung, in dem Hoteliers sich damit wichtig machen können, dass sie ihre Hotels den Kindern verschließen. Wir wollen ein Miteinander der jungen und der älteren Generation. Dafür stehen wir! Sie können lachen, Sie können weiter Ihre Propagandareden halten (Abg. Eder: Das ist ja unwahrscheinlich!) – wir werden dafür weiter arbeiten. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP. – Abg. Eder: Das ist ja unwahrscheinlich! – Abg. Wattaul: So schaut es aus!)
10.03
Präsident Dr.
Andreas Khol: Letzte Rednerin hiezu ist Frau Abgeordnete Mag. Weinzinger.
Auch ihre Redezeit beträgt 5 Minuten. – Bitte, Frau Abgeordnete. (Abg. Wattaul –
in Richtung der sich zum Rednerpult begebenden Abg.
Mag. Weinzinger –: Ein bisserl lächeln!)
10.03
Abgeordnete Mag. Brigid Weinzinger (Grüne): Herr Präsident! Mitglieder der Bundesregierung! Hohes Haus! Herr Klubobmann Scheibner vom freiheitlichen Klub, Sie haben eine gute Empfehlung an den Anfang Ihrer Rede gestellt. Einmal abgesehen davon, dass ich niemandem in diesem Haus unterstellen würde, dass er oder sie mit fertigen Konzepten, verteilt vom Klubobmann, hier herkommt – ich weiß ja nicht, wie das bei Ihnen ist (Abg. Eder: Ja! Anscheinend!) –, aber vielleicht halten Sie sich selbst an den guten Rat und packen Ihre Wahlkampfrede (Abg. Eder – in Richtung des Abg. Scheibner –: Das war ja eine Wahlkampfrede, oder?) – wo immer sie stattgefunden hat, wo immer das BZÖ noch existiert – wieder ein und widmen sich der parlamentarischen Debatte. (Beifall bei den Grünen.)
Sie haben heute mit dieser Aktuellen Stunde drei Behauptungen in den Raum gestellt, die ich nur ganz kurz beleuchten möchte:
Diese Regierung sagt, sie habe die Pensionen gesichert. – Nun, jede Frau wird nachrechnen können, was sie denn an Sicherung hat, wenn in Zukunft für die Pension nicht mehr die besten 15 Jahre berechnet werden, sondern ein Durchrechnungszeitraum von 40 Jahren herangezogen wird, was bei einer klassischen Erwerbsbiographie von Frauen, mit vielen Unterbrechungen für Kinderpausen, nur ein riesiger Verlust sein kann. – So „sichern“ Sie die Pensionen von Frauen! (Beifall bei den Grünen. – Abg. Großruck: Aber dass Kindererziehungszeiten pensionsbegründend angerechnet werden, bringen Sie das auch? – SPÖ-Klubdirektor Dr. Ostleitner spricht, vor der ersten Bankreihe stehend, mit Abg. Dr. Cap.)
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Präsident Dr. Andreas
Khol: Ich bitte, der Abgeordneten nicht den Rücken zuzuwenden, Herr
Kollege Ostleitner!
Abgeordnete Mag. Brigid Weinzinger (fortsetzend): Nur ein Detail an den freiheitlichen Klubobmann, Herrn Scheibner, der gerade behauptet hat, es würden die Pensionen in Zukunft um 690 € mehr ausmachen. – Wo leben Sie denn? Um etwa 20 € pro Monat bekommen die Pensionistinnen und Pensionisten mehr (Abg. Scheibner: ... Ausgleichszulage!), und wie viel davon die Inflation aufgefressen hat und wie viel davon die Belastungspolitik Ihrer Regierung aufgefressen hat, habe ich dabei noch gar nicht ausgerechnet – denn unter dem Strich kommt ein Minus heraus. (Beifall bei den Grünen sowie der Abg. Mag. Lapp. – Abg. Neudeck: Das haben Sie nicht ausgerechnet, haben Sie gesagt!)
Diese Regierung behauptet, sie hätte die Familien gestärkt. – Hm. Sie haben ein ganz bestimmtes Modell von Familie zu stärken versucht, nämlich: Dort, wo der Mann traditionell der Rolle nachkommt, allein das Geld zu verdienen, haben Sie den Alleinverdienerabsetzbetrag ein bisschen erhöht. Und Sie haben das Modell gestärkt, dass die Frauen zu Hause bleiben, und zwar möglichst lange, und es möglichst schwer haben, auf dem Arbeitsmarkt wieder Anschluss zu finden, wenn sie nach der Kinderbetreuungsphase zurückkommen. (Abg. Dr. Fekter: Sie wollen nicht für die Familien etwas tun!) Alleinerzieherinnen haben Sie jedenfalls nicht gestärkt. Auch Familienmodelle, die nicht Ihren Vorstellungen entsprechen (Abg. Dr. Fekter: Die haben das ja genauso bekommen! – Das ist ja ein Unsinn!), wo verschiedene Generationen, Patchworkfamilien, verschiedenste Lebensgemeinschaften zusammenleben, haben Sie jedenfalls nicht gestärkt. Das aber ist die Zukunft für Österreich! (Beifall bei den Grünen.)
Und schließlich
behaupten Sie noch – und das halte ich schon für das Dreisteste an
Behauptungen, die Sie da erheben –, dass Sie zukunftsorientierte
Sozialpolitik betreiben. (Abg. Wattaul: Ganz genau!) – Ich
meine, das, was Sie machen, ist, immer mehr Bedarf an Sozialpolitik zu schaffen,
weil es immer mehr Menschen schwer fällt, mit dem Verdienst aus ihrer Arbeit
ein Auskommen zu finden. Die Hälfte der Menschen, die zum Beispiel in Wien
armutsgefährdet sind, die daher eine Ausgleichszulage brauchen, sind erwerbstätig
(Abg. Dr. Brinek: Das ist die Beschäftigungssituation
in Wien!): Die arbeiten, die versuchen, sich ihr Leben zu verdienen! –
Das heißt, Sie treiben mit Ihrer Politik immer mehr Menschen in die Armut, und
vor allem immer mehr Frauen. – Frau Abgeordnete Brinek von der ÖVP, gerade
das sollte Ihnen ein Anliegen sein! (Abg.
Dr. Brinek: Ja, der Wiener
SPÖ!) Seit diese Regierung im Amt ist, sind 35 000 Frauen mehr
und neu in der Armutsgefährdung – und es sind sowieso allein unter den
Frauen schon mehr als eine halbe Million, die armutsgefährdet sind. (Abg. Großruck:
Gefährdet ist die BAWAG jetzt auch!)
Das ist Ihre Sozialpolitik? Und was ist Ihre Antwort darauf? – Unter der Inflationsrate betreiben Sie kleine Erhöhungen! Das aber, was wir wirklich brauchen, nämlich ein taugliches Konzept, eine Grundsicherung, die sowohl die Armutsgefährdung verhindern als auch andere Bedarfssituationen abdecken könnte, verwehren Sie standhaft. Das ist das Einzige an vernünftiger, zukunftsorientierter Sozialpolitik! Eine Grundsicherung brauchen wir in jedem Fall! (Beifall bei den Grünen.)
Das ist eine Forderung, mit der man übrigens nicht nur sozialpolitisch Weitsicht beweisen würde, sondern das ist eine Forderung, die inzwischen auch aus der Wirtschaft kommt. Ich darf in diesem Zusammenhang Herrn Direktor Werner zitieren, der vor kurzem gesagt hat – nachlesbar im „profil“ –, dass damit auch wirtschaftpolitisch wichtige Anreize geschaffen würden, weil die Kaufkraft der Menschen steigt.
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Noch ein letztes Wort zum so genannten Spekulationskapitalismus, den Herr Abgeordneter Tancsits von der ÖVP beklagt hat. Ich meine, es ist ja nicht unlustig, wenn ausgerechnet die ÖVP darüber klagt, dass eine Bank Kredite vergibt und damit auch einmal ein Risiko eingeht (Abg. Scheibner: Jetzt tut sie auch noch die BAWAG verteidigen! Das ist ja besonders ...!) – jene ÖVP, die in Niederösterreich Steuergelder in die Hand nimmt – Ihre ÖVP in Niederösterreich nimmt Steuergelder aus dem Landesbudget! – und damit auf den internationalen Finanzmarkt geht und damit spekuliert! Und was Ihr Finanzlandesrat von der ÖVP dort eingefahren hat, waren satte Verluste! (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ.)
Sie verspekulieren seitens der Regierung Steuergelder, und Sie verspekulieren die Zukunftschancen der Bevölkerung. (Ruf bei der ÖVP: ... gewonnen dabei!) Das ist das Schlimmste! (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ.)
10.08
Präsident Dr. Andreas Khol: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.
Absehen von der 24-stündigen Aufliegefrist
Präsident Dr. Andreas Khol: Um die Punkte 28 und 29 der Tagesordnung in Verhandlung nehmen zu können, ist es gemäß § 44 Abs. 2 der Geschäftsordnung erforderlich, von der 24-stündigen Frist für das Aufliegen der Ausschussberichte abzusehen. Bei den Punkten 28 und 29 handelt es sich um den Bericht des Ausschusses für innere Angelegenheiten über den Antrag 598/A (E) der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen betreffend eines Moratoriums für die Einführung biometrischer Merkmale in Pässen, 1156 d.B., und über den Bericht und Antrag des Ausschusses für innere Angelegenheiten über den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Passgesetz 1992 geändert wird, in 1157 der Beilagen.
Ich bitte jene Damen und Herren, die der Abstandnahme von der Aufliegefrist hinsichtlich dieser beiden Gegenstände ihre Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. (Abg. Dr. Pilz steht, auf der ersten Stufe der Treppe zwischen den Bankreihen, neben dem Platz des Abg. Dr. Van der Bellen.) Herr Kollege Pilz, abgestimmt wird vom Platz – und nicht vom Couloir! – Das ist einstimmig angenommen. Damit ist auch die Zweidrittelmehrheit erreicht, und wir gehen entsprechend vor.
Präsident Dr. Andreas Khol: Hinsichtlich der eingelangten Verhandlungsgegenstände und deren Zuweisungen verweise ich gemäß § 23 Abs. 4 der Geschäftsordnung auf die im Sitzungssaal verteilte Mitteilung.
Die schriftliche Mitteilung hat folgenden Wortlaut:
A) Eingelangte
Verhandlungsgegenstände:
1. Schriftliche
Anfragen: 3497/J bis 3522 /J;
Zurückziehung: 3497/J;
2.
Anfragebeantwortungen: 3313/AB bis 3340/AB;
3.
Regierungsvorlagen:
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Bundesgesetz, mit dem das Artenhandelsgesetz geändert
wird (1115 d.B.),
Bundesgesetz,
mit dem das Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz, das Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977
und das Landarbeitsgesetz 1984 geändert werden (1122 d.B.),
Bundesgesetz
über die Gewährung eines Bundeszuschusses an das Bundesland Kärnten aus Anlass
der 85. Wiederkehr des Jahrestages der Volksabstimmung (1145 d.B.),
Bundesgesetz,
mit dem das Grundsatzgesetz 1951 über die Behandlung der Wald- und
Weidenutzungsrechte sowie besonderer Felddienstbarkeiten geändert wird
(1146 d.B.),
Umweltrechtsanpassungsgesetz
2005 (1147 d.B.).
B) Zuweisungen:
1. Zuweisungen seit der letzten Sitzung gemäß
§§ 32a Abs. 4, 80 Abs. 1, 100 Abs. 4, 100b Abs. 1 und
100c Abs. 1:
Ausschuss für Petitionen und Bürgerinitiativen:
Petition
Nr. 73 betreffend „Anerkennung der Misteltherapie“, überreicht vom Abgeordneten
Dr. Kurt Grünewald,
Petition
Nr. 74 betreffend „Menschenrechte für Alle! Für die besondere Berücksichtigung
der Rechte von Personen mit Behinderung in den Entwicklungsländern“, überreicht
von der Abgeordneten Theresia Haidlmayr;
2. Zuweisungen in dieser Sitzung:
a) zur Vorberatung:
Budgetausschuss:
Bundesrechnungsabschluss
für das Jahr 2004 (III-172 d.B.);
Ausschuss für innere Angelegenheiten:
Vertrag
zwischen der Republik Österreich und der Republik Ungarn über die
Zusammenarbeit bei der Vorbeugung und Bekämpfung der grenzüberschreitenden
Kriminalität (1116 d.B.),
Vertrag
zwischen dem Königreich Belgien, der Bundesrepublik Deutschland, dem Königreich
Spanien, der Französischen Republik, dem Großherzogtum Luxemburg, dem
Königreich der Niederlande und der Republik Österreich über die Vertiefung der
grenzüberschreitenden Zusammenarbeit, insbesondere zur Bekämpfung des Terrorismus,
der grenzüberschreitenden Kriminalität und der illegalen Migration samt
Erklärungen der Republik Österreich und Gemeinsamer Erklärung (1155 d.B.);
Rechnungshofausschuss:
Bericht
des Rechnungshofes, Reihe Bund 2005/9 (III-171 d.B.);
Verkehrsausschuss:
Kooperationsabkommen
über ein Globales Ziviles Satellitennavigationssystem
(GNSS) – GALILEO zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten
und der Volksrepublik China (1117 d.B.),
Kooperationsabkommen
über ein Globales Ziviles Satellitennavigationssystem
(GNSS) – GALILEO zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren
Mitgliedstaaten und dem Staat Israel (1118 d.B.);
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Ausschuss für Wissenschaft und Forschung:
Antrag
713/A (E) der Abgeordneten Josef Broukal, Kolleginnen und Kollegen betreffend
offenen Zugang zu den Universitäten und Abschaffung der Studiengebühren;
b) zur Enderledigung im Sinne des § 28b GOG
(vorbehaltlich der endgültigen Entscheidung des Ausschusses):
Wirtschaftsausschuss:
Bericht
des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit über die Lage der Tourismus- und
Freizeitwirtschaft in Österreich 2004 (III-173 d.B.).
*****
Ankündigung eines Dringlichen Antrages
Präsident Dr. Andreas Khol: Der Klub der ÖVP hat gemäß § 74a Abs. 2 der Geschäftsordnung vor Eingang in die Tagesordnung das Verlangen gestellt, den zum gleichen Zeitpunkt eingebrachten Selbständigen Antrag 714/A (E) der Abgeordneten Dr. Ulrike Baumgartner-Gabitzer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Wachstum und Beschäftigung für Österreich dringlich zu behandeln.
Gemäß der Geschäftsordnung wird der Dringliche Antrag um 15 Uhr aufgerufen.
Verlangen auf Durchführung einer kurzen Debatte über die Anfragebeantwortung 3212/AB
Präsident Dr. Andreas Khol: Ferner wurde mir mitgeteilt, dass das vor Eingang in die Tagesordnung gestellte Verlangen gemäß § 92 der Geschäftsordnung vorliegt, eine kurze Debatte über die Beantwortung 3212/AB der Anfrage 3327/J der Abgeordneten Dipl.-Ing. Dr. Pirklhuber, Kolleginnen und Kollegen betreffend Verschwinden von 53 Tonnen Pflanzengift durch den Herrn Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft abzuhalten.
Da wir um 15 Uhr einen Dringlichen Antrag aufrufen, wird diese Kurzdebatte im Anschluss daran geführt.
Behandlung der Tagesordnung
Präsident Dr. Andreas Khol: Es ist vorgeschlagen, die Debatte über die Punkte 3 bis 6, 8 und 9, 10 bis 14, 15 bis 17, 19 bis 21, 22 und 23, 25 und 26, 28 und 29, 30 und 31, 32 und 33 der Tagesordnung jeweils zusammenzufassen.
Werden dagegen Einwendungen erhoben? – Das ist nicht der Fall.
Wir gehen daher in die Tagesordnung ein.
Redezeitbeschränkung
Präsident Dr. Andreas Khol: In der Präsidialkonferenz wurde Konsens über Gestaltung und Dauer der Debatten erzielt. Dementsprechend wurde eine Tagesblockzeit von 10 „Wiener Stunden“ vereinbart, sodass sich folgende Redezeiten ergeben: ÖVP und SPÖ je 175 Minuten, Freiheitliche 120 sowie Grüne 130 Minuten.
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Über diese Redezeiteinteilung entscheidet das Hohe Haus. Wir kommen daher sogleich zur Abstimmung.
Wer diesem Vorschlag zustimmt, den bitte ich um ein Zeichen. – Herr Klubsekretär Wögerbauer, stimmen Sie auch mit? – Das ist einstimmig angenommen.
Ich darf darauf hinweisen, dass bis zur Stunde 206 Redner gemeldet sind – ohne Dringlichen Antrag und Anfragebesprechung.
Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über die Regierungsvorlage (1111 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz und das Allgemeine Pensionsgesetz sowie das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz, das Bundespflegegeldgesetz und das Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977 geändert werden (Sozialversicherungs-Änderungsgesetz 2005 – SVÄG 2005) (1132 d.B.)
Präsident Dr. Andreas Khol: Wir gelangen nun zum 1. Punkt der Tagesordnung.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Die Debatte eröffnet Herr Abgeordneter Öllinger. Wunschredezeit: 5 Minuten. – Bitte.
10.13
Abgeordneter Karl Öllinger (Grüne): Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit dem, was uns heute vorliegt, sind wir nicht zufrieden. Das kann ich Ihnen aus guten Gründen erklären. Zum einen ist mit diesem Sozialversicherungs-Änderungsgesetz, mit dieser ASVG-Novelle ein Sammelgesetz auf die Reise geschickt worden, das sinnvollerweise getrennt und aufgeteilt in seine einzelnen Bestandteile dem Parlament zur Begutachtung und zur Beratung zugesandt hätte werden sollen.
Zum Zweiten hatten wir bei diesem Sammelgesetz einen Entwurf, der von den verschiedenen Institutionen begutachtet wurde, der aber ganz anders ausschaut als das, was wir jetzt zur Beschlussfassung erhalten. Die guten Punkte des Begutachtungsentwurfes sind in der Regierungsvorlage alle verschwunden, herausgeräumt worden. Was bleibt, sind nur die Erhöhung der Ausgleichszulage – und ich sage dann gleich etwas zu unserem Stimmverhalten zur Ausgleichszulage – und viele Punkte, über die man eigentlich gar nicht genug diskutieren könnte.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich bin für die Erhöhung der Ausgleichszulage, ja, und wir werden die Ausgleichszulagenerhöhung auch im Bundesrat mit Sicherheit nicht blockieren, denn wir wollen, dass die Pensionistinnen und Pensionisten diese Ausgleichszulage erhalten. Aber: Sie machen in derselben Novelle für die jungen Menschen die Praktika risikoreicher, als sie ohnehin schon sind! Sie wissen genauso gut wie ich, dass viele Tausende junge Menschen mittlerweile nicht mehr einen normalen Einstieg in ein Berufsleben finden, sondern zunächst ein Praktikum nach dem anderen absolvieren müssen, möglichst unentgeltlich. Bisher galt eine Regelung, wonach diese Personen, wenn sie ein Praktikum machen, wenigstens sozialversichert sind: krankenversichert, pensionsversichert, unfallversichert.
Was machen Sie jetzt? – Sie schaffen eine Regelung, mit der Sie diesen Menschen die Krankenversicherung und die Pensionsversicherung nehmen. Es bleibt nur mehr die Unfallversicherung. Sie machen das Leben für junge Menschen, die Praktika machen und die mit viel Engagement diese Praktika machen, sozial risikoreicher. Das ist in
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keiner Weise in Ordnung, meine sehr geehrten Damen und Herren! (Beifall bei den Grünen.)
Das ist genau diese Politik, die wir ablehnen, die wir nicht genug diskutieren können: Für junge Menschen wird das Leben noch risikoreicher. Für junge Menschen wird es schwieriger, eine Arbeitsstelle zu erhalten. – Klar, es gibt eine entsprechende Situation, aber dass Sie noch dazu hergehen und ihnen auch noch die sozialen Absicherungsmöglichkeiten, die es bis jetzt gegeben hat, nehmen, das ist nicht in Ordnung!
Ich kann mich an die Debatte im Ausschuss erinnern, als Sie gesagt haben: Na ja, die sollen halt nur bezahlte Praktika machen, denn wenn sie bezahlte Praktika machen, dann sind sie ohnedies wieder sozialversichert! – Sie wissen genauso gut wie ich, dass die Tendenz von den bezahlten Praktika hin zu den unbezahlten Praktika geht! Natürlich würden sich die jungen Leute wünschen, dass sie für Praktika auch wenigstens irgendeine Form der Bezahlung erhalten. Aber genau das spielt es nicht mehr, sondern es wird immer mehr verlangt, dass die Praktika unentgeltlich gemacht werden.
Den jungen Menschen jetzt auch noch die
Absicherung zu nehmen, das ist genau ein Beispiel für jene Politik, mit der Sie
die eine Gruppe, nämlich die Älteren, gegen die Jüngeren ausspielen: Den einen
wird die Ausgleichszulage erhöht – einverstanden; das war auch im
Ausschuss von unserer Seite klar, das halten wir für gut. Wir werden trotzdem
heute gegen dieses Paket stimmen – aber nicht wegen der Ausgleichszulage,
sondern wegen dem, was im anderen Teil des Sozialrechtsänderungspakets
enthalten ist, um das klarzustellen, meine sehr geehrten Damen und Herren: Das
ist nicht gut, und das werden wir nicht mit unterstützen und mittragen! (Beifall
bei den Grünen.)
10.17
Präsident Dr. Andreas Khol: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Neugebauer. 5 Minuten Wunschredezeit. – Bitte.
10.18
Abgeordneter Fritz Neugebauer (ÖVP): Meine sehr geehrten Kolleginnen! Herr Präsident! Mitglieder der Bundesregierung! Liebe Kollegen! Dass Kollege Öllinger über Dinge spricht, die nicht Gegenstand der Vorlage sind (Abg. Öllinger: Was?), ist an sich symptomatisch. Dass er die Besonderheit der Ausgleichszulagenerhöhung für Alleinstehende würdigt und auch mitstimmt, ist zu würdigen. Dass aber alles andere abgelehnt wird, möchte ich an einem Beispiel mit Bedauern feststellen: nämlich weil es unser gemeinsames Interesse sein sollte, dass Steuerhinterziehung, Sozialversicherungsbetrug und illegale Beschäftigung keine Kavaliersdelikte sind (Abg. Öllinger: Bah!) und dass wir endlich, nach vielen Jahren, eine ganz wichtige Maßnahme setzen, und zwar die Verpflichtung zur Anmeldung bei der Sozialversicherung spätestens bei Arbeitsantritt. Ich halte das für einen wesentlichen Fortschritt! (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)
Ich glaube, dass wir einer Meinung sind, Herr Kollege, dass dieser Steuer- und Abgabenbetrug natürlich zu massiven Wettbewerbsverzerrungen führt. Das schadet nicht nur der Wirtschaft, sondern jedem Einzelnen von uns, weil er natürlich dadurch eine höhere Steuerleistung erbringen muss. Es geht um faire Bedingungen für alle Teilnehmer am Wirtschaftsleben!
Da haben wir in den vergangenen Jahren – das möchte ich in Erinnerung rufen – doch sehr deutliche Akzente gesetzt: Mit Juli 2002 haben wir die Kontrolle der illegalen Arbeitnehmerbeschäftigung im Bundesministerium für Finanzen angesiedelt. Gerade wir haben immer darauf hingewiesen, dass diese Institution auch personell mit ausreichenden Ressourcen ausgestattet werden muss. Das Zusammenwirken des Finanzministeriums mit dem Arbeitsmarktservice und den Zollbehörden hat dazu geführt,
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dass man heute den Kolleginnen und Kollegen – und deren Arbeitserfolg – in der KIAB höchstes Lob und höchste Anerkennung aussprechen muss. (Beifall bei der ÖVP.)
Gegen diese illegale Dumpingkonkurrenz wird erfolgreich aufgetreten. Ich weiß nicht, ob Sie das mitverfolgt haben, aber es müsste ja ganz Wien mit Gipskartonplatten verspachtelt sein. Die Zahl der Gewerbeberechtigten im Bauhilfsgewerbe für das Gewerbe Verspachteln von Gipskartonplatten ist innerhalb eines Jahres von 1 800 auf 4 600 hinaufgeschnellt. Hier haben wir natürlich – auch durch eine Entscheidung des UVS – ordentliche Maßnahmen ergriffen. Die KIAB hat in den ersten neun Monaten dieses Jahres 50 000 Personenkontrollen durchgeführt und dabei insgesamt 4 500 illegal beschäftigte Ausländer registriert, die meisten im Gastgewerbe und im Bauwesen.
Was den Testlauf „Anmeldung neu“ am ersten Tag der Übernahme der Tätigkeit betrifft, so denke ich, dass mit der Auswahl des Burgenlandes und seiner besonderen arbeitsmarktpolitischen Situation ein guter Griff gemacht worden ist, was auch die Reaktion der Wirtschaftstreibenden zeigt.
In einer Reaktion etwa von der Innungsmeisterin des Baugewerbes im Burgenland, von Kollegin Maria Epple, wird diese Initiative als „eine absolut gute Sache“ bezeichnet. Sie sagt wörtlich:
„Wir kämpfen gegen diese Firmen, die nur ein halbes Jahr bestehen, alteingesessene Betriebe mit Dumpingpreisen unter Druck setzen. Es ist notwendig, das Modell flächendeckend einzuführen.“
Nach dem Probelauf, mit einer entsprechenden Logistikunterstützung durch die Oberösterreichische Gebietskrankenkasse, wird die „Anmeldung neu“ am ersten Tag der Übernahme der Beschäftigung umgesetzt. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)
Liebe Kolleginnen und Kollegen, mit diesen geeigneten Maßnahmen erreichen wir etwas, nämlich dass ein gut Teil der Wertschöpfung der Schattenwirtschaft, die für das heurige Jahr mit 22 Milliarden € angegeben wird, dem sozialen Transfer zur Verfügung steht.
Im Ausschuss wurde beklagt, das käme alles viel zu spät. Seit 1980 wird versucht, eine entsprechende Regelung zustande zu bringen. Offensichtlich ist das seinerzeit gescheitert, weil zwischen der Wirtschaft und den Sozialpartnern der linken Reichshälfte der Begriff „Sozialgegner“ im Vordergrund gestanden ist. Wir haben das als Sozialpartner auf die Reise geschickt. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)
10.22
Präsident Dr. Andreas Khol: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Haidlmayr. Wunschredezeit: 4 Minuten. – Bitte.
10.22
Abgeordnete Theresia Haidlmayr (Grüne): Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich habe in den letzten Tagen unzählige Briefe bekommen, von Menschen, die eine Ausbildung im Sozialbereich machen, von jungen und alten Menschen, älteren Menschen über 40, die wieder ins Berufsleben einsteigen müssen. Diese haben mir geschrieben, sie können mit dieser Änderung, dass jetzt Personen, die ein Praktikum machen, nicht mehr als voll versichert angemeldet werden müssen, diese Ausbildung nicht mehr machen, weil sie ganz einfach nicht mehr leben können von null Einkommen und sie jetzt die Pensionsversicherung und die Krankenversicherung auch noch selber zahlen müssen.
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Wenn Sie möchten, Frau Ministerin, dass sich genügend Frauen – und es sind zu 98 Prozent immer noch Frauen, die im Sozialbereich tätig sind – finden, die diese Arbeit im Gesundheitsbereich machen, dann müssen Sie es diesen Frauen auch zugestehen, dass sie für ihre Praktika, die bis zu 1 800 Stunden dauern, ein entsprechendes Einkommen erhalten, mit dem sie auch überleben können, und dass sie voll versichert sind. (Beifall bei den Grünen.)
In Wien allein – ich möchte das jetzt nur festhalten – sind es 16 000 Frauen, die jetzt im Gesundheits- und Sozialbereich eine Ausbildung machen und von dieser neuen Regelung, dass sie nicht mehr versichert werden müssen, betroffen sind: 16 000 Frauen, die null Einkommen haben werden, 16 000 Frauen, die nicht mehr pensionsversichert sind, 16 000 Frauen, die nicht mehr arbeitslosenversichert sind.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Frau Silhavy und Frau Lapp! Da möchte ich Sie ganz persönlich schon fragen: Wie verantworten Sie das als Frauensprecherin gegenüber diesen 16 000 Frauen allein in Wien, die Sie jetzt mit einem Federstrich an die Luft setzen, denn diese bekommen ab 1. Jänner nichts mehr. Und das darf es ganz einfach nicht geben, weil wir alle wissen, wenn es die Frauen nicht sind, die diesen Pflegebereich so massiv unterstützen, dann ist niemand mehr da, der alten, kranken und behinderten Menschen hilft. Und das, meine sehr geehrten Damen und Herren, aufs Spiel zu setzen halte ich für ein gefährliches Spiel, das es nicht geben darf! (Beifall bei den Grünen.)
Frau Ministerin, Sie haben jeden Anspruch verloren, Frauen zu unterstützen, denn Sie wurden durch nichts und von niemandem gezwungen, diese Änderung in dieses Bündelgesetz hineinzunehmen. Kein Mensch hat in irgendeine Richtung Bedarf angemeldet, dass Sie diese Schlechterstellung für Frauen in dieses Bündelgesetz hineinnehmen, sondern das ist ganz allein Ihre Entscheidung gewesen, sich gegen die Frauen zu stellen, nur weil es einige wenige Einrichtungen gegeben hat, die Praktikantinnen nicht angemeldet haben.
Vielmehr hätten Sie diese einigen wenigen Einrichtungen, die nicht bereit waren, Praktikantinnen voll zu versichern, dazu verpflichten müssen, dass sie so wie bei anderen Arbeitsverhältnissen auch bei der Gebietskrankenkasse als voll versichert angemeldet werden müssen. Das haben Sie nicht getan, Frau Ministerin, sondern Sie haben ganz einfach gesagt: Da gibt es einige, die machen das nicht, also schaffen wir die Geschichte gleich ganz ab, es braucht niemand mehr angemeldet zu werden!
40 000 Frauen sind ab 1. Jänner 2006 nicht mehr versichert, und das haben Sie, Frau Ministerin, zu verantworten, dass diese Frauen nicht nur unter die Armutsgrenze rutschen, sondern nun völlig ohne Einkommen dastehen. Das, Frau Ministerin, wird Ihnen auf den Kopf fallen und mit Recht auf den Kopf fallen. Verlangen Sie nie wieder (Abg. Wattaul: Nicht drohen!) für sich den Anspruch, Frauen zu unterstützen! Sie beuten Frauen aus (Abg. Dr. Mitterlehner: He, he, he!), Sie nehmen ihnen mit einem Federstrich Sozialversicherungsverhältnisse weg. (Abg. Steibl: Das ist ja nicht gerechtfertigt, wie Sie reden! Das ist eine Unterstellung! Sie glauben, dass Sie alles sagen dürfen, und wir müssen alles schlucken!) Sie legalisieren mit einem Gesetz, dass Praktika, die bis zu 100 Stunden im Monat dauern, zum Nulltarif und ohne Absicherung gemacht werden dürfen. (Weitere Zwischenrufe bei der ÖVP.) Frau Ministerin! Das ist frauenfeindlich, frauenfeindlich und noch einmal frauenfeindlich. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen.)
10.28
Präsident Dr. Andreas Khol: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Silhavy. 4 Minuten Wunschredezeit. – Bitte.
Nationalrat, XXII.GP | 125. Sitzung / Seite 49 |
10.28
Abgeordnete
Heidrun Silhavy (SPÖ): Herr Präsident!
Frau Bundesministerin! Herr Staatssekretär! Das
Sozialversicherungs-Änderungsgesetz 2005, Frau Bundesministerin, ist
gegenüber dem zur Begutachtung ausgeschickten Entwurf stark reduziert worden.
Laut Ihren eigenen Aussagen im Ausschuss basierte der Entwurf auf der Empfehlung von Experten und
Expertinnen, die sich unter anderem auch die Auswirkungen der Pensionsreform
angeschaut haben.
Es waren einige
Punkte drinnen, mit denen wir uns durchaus einverstanden erklärt hätten,
nämlich die Ausdehnung des Beobachtungszeitraumes für die Berechnung von
Witwen-/Witwerpensionen auf fünf Jahre – Sie haben da Kosten von
1,2 Millionen pro Jahr in den Folgejahren angegeben –, weiters das
Abstellen der Gesamtbemessungsgrundlage auf das Höchstausmaß der
Pensionsleistung, die Berücksichtigung der Kindererziehungszeiten, die parallel
zur Erwerbstätigkeit erworben wurden – auch da hätten 6 500 Frauen
laut Ihren eigenen Aussagen profitiert –, weiters die verbesserte
Anrechnung der Kindererziehungszeiten bei Mehrlingsgeburten für Kinder, die vor
1956 geboren wurden, immerhin auch noch 500 Fälle.
Sie hatten auch
im Entwurf drinnen die Erweiterung des Schwerarbeiter-Begriffs um die
Berufsfähigkeit von schwerst behinderten Personen. Dazu möchte ich schon ein
paar Dinge sagen.
Sie haben und werden ja heute, nehme ich an, wieder Anträge einbringen, nämlich Entschließungsanträge, mit denen die Frau Bundesministerin aufgefordert wird, wieder eine Arbeitsgruppe zu installieren, um genau die Punkte, die nach der Begutachtung aus der Regierungsvorlage herausgenommen worden sind, wieder einer Arbeitsgruppe zu unterziehen. Ich glaube, Sie sollten da ehrlicher sein. Es hat keinen Sinn, die x-te Arbeitsgruppe einzurichten. Offensichtlich ist es der Frau Bundesministerin nicht gelungen, sich gegen den Finanzminister durchzusetzen, und deswegen sind diese Punkte herausgefallen. Sie sollten das den Menschen so ehrlich sagen, wie es ist.
Ein weiterer Punkt, der mir auch wichtig erscheint; Kollege Öllinger und Frau Kollegin Haidlmayr sind darauf eingegangen: die Herausnahme der PraktikantInnen aus der Vollversicherung, aus dem ASVG. Es ist eine ganz schlechte Entwicklung, die Sie da weiterverfolgen. Sie machen damit nicht nur die Versicherungszeiten lückenhafter, die Menschen werden noch weniger von den Versicherungszeiten erfasst, sondern Sie machen auch den Arbeitsmarkt noch weiter unüberprüfbar.
Kollege Neugebauer, Sie hätten sich hier nicht herstellen und so großartig reden sollen, was Sie denn alles gegen Schwarzarbeit machen! Ich bin neugierig, wie Sie sich heute beim Fremdenrechtsgesetz verhalten werden, ob Sie da zustimmen oder nicht zustimmen, weil genau das ein Punkt ist, womit Sie wieder Tür und Tor öffnen und das, was Sie hier kritisiert haben, über die Hintertür wieder zulassen. (Beifall bei der SPÖ.)
Ich möchte noch etwas dazu sagen. Sie haben sich heute so großartig damit gebrüstet, dass die Ausgleichszulage angehoben wird. Wir befürworten das auch. Sie haben aber nicht dazugesagt, dass Sie für diese Maßnahme wieder den Härteausgleichsfonds ausräumen. Wir haben bereits im Ausschuss einen Abänderungsantrag eingebracht, wir bringen ihn heute wieder ein, der sicherstellen soll, dass die Mindestpensionen auch im Jahr 2006 tatsächlich über der Armutsgrenze liegen. Er sieht vor eine rückwirkende Erhöhung auf 675 € für heuer und eine Erhöhung um 2,5 Prozent im Jahr 2006. Das ergäbe nämlich die 691,88 €, die dann tatsächlich über der Armutsgrenze liegen würden.
Sie haben heute die Möglichkeit, diesen Abänderungsantrag anzunehmen. Sie werden auch die Möglichkeit haben, Entschließungsanträge anzunehmen, die eine tatsächliche
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Verbesserung für die Versicherten bedeuten würden. Wir werden der Vorlage aus dem Grund zustimmen, weil die Menschen in Österreich die Ausgleichszulagenerhöhung dringendst brauchen, weil sie durch eine Politik, die Sie gemacht haben, jeden Cent brauchen, damit sie überhaupt überleben können in diesem reichen Staate Österreich. (Beifall bei der SPÖ.)
10.33
Präsident Dr. Andreas Khol: Der von Frau Abgeordneter Silhavy in seinen Kernpunkten erläuterte Abänderungsantrag der Abgeordneten Heidrun Silhavy, Ulrike Königsberger-Ludwig und KollegInnen ist hinreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung. Er wird wegen seines Umfanges verteilt werden.
Der
Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Abänderungsantrag
der
Abgeordneten Heidrun Silhavy, Ulrike Königsberger-Ludwig und KollegInnen zum
Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über die Regierungsvorlage
(1111 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine
Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das
Bauern Sozialversicherungsgesetz und das Allgemeine Pensionsgesetz sowie das
Beamten Kranken- und Unfallversicherungsgesetz, das Bundespflegegeldgesetz und
das Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977 geändert werden
(Sozialversicherungs-Änderungsgesetz 2005 – SVÄG 2005)
Der
Nationalrat wolle in 2. Lesung beschließen:
Der
eingangs bezeichnete Gesetzesantrag wird wie folgt geändert:
Art.
1 wird wie folgt geändert:
a) Z
47 lautet wie folgt:
Im §
293 Abs. 1 lit. a sublit. bb, lit. b und lit. c sublit. bb wird der Ausdruck
„662,99 €“ jeweils durch den Ausdruck „678,00 €„ ersetzt.
b) In
Z 73 wird in § 625 Abs. 1 Z 4 nach dem Ausdruck „230 Abs. 2 lit. h“ der
Ausdruck „293 Abs. 1“ eingefügt.
c) In
Z 73 entfällt § 625 Abs. 7.
Art.
2 wird wie folgt geändert:
a) Z
32 lautet wie folgt:
Im §
150 Abs. 1 lit. a sublit. bb, lit. b und lit. c sublit. bb wird der Ausdruck
„662,99 €“ jeweils durch den Ausdruck „678,00 €„ ersetzt.
b) In
Z 37 wird in § 311 Abs. 1 Z 2 nach dem Ausdruck „127 b Abs. 2“ der Ausdruck
„150 Abs. 1“ eingefügt.
c) In
Z 37 entfällt § 311 Abs. 5.
Art 3
wird wie folgt geändert:
a) Z
28 lautet wie folgt:
Im §
141 Abs. 1 lit.a sublit. bb, lit. b und lit. c sublit. bb wird der Ausdruck
„662,99 €“ jeweils durch den Ausdruck „678,00 €„ ersetzt.
b) In
Z 32 wird in § 300 Abs. 1 Z 2 nach dem Ausdruck „118 b Abs. 2“ der Ausdruck
„141 Abs. 1“ eingefügt.
c) In
Z 32 entfällt § 300 Abs. 6.
Nationalrat, XXII.GP | 125. Sitzung / Seite 51 |
Begründung:
Die
Regierung hat den Pensionistinnen und Pensionisten eine Anhebung der unter der
Armutsgrenze liegenden Mindestpension für heuer auf 675 Euro versprochen.
Wieder hat die Regierung ihr Versprechen gebrochen. Jetzt soll die
Mindestpension erst 2006 erhöht werden. Bei der bereits geregelten Anpassung
für 2006 in der Höhe von 2,5 Prozent ergäbe dies 691,88 Euro, die Regierung
gibt aber nur 690 Euro. Den Ärmsten nimmt man damit schon wieder fast 2 Euro
pro Monat weg.
Der Antrag sieht daher eine rückwirkende Erhöhung des Einzelrichtsatzes ab 1.1.2005 auf 678 Euro und eine Valorisierung dieses Betrages mit 1.1.2006 vor.
*****
Präsident Dr. Andreas Khol: Nächste Rednerin ist Frau Bundesministerin Haubner. – Bitte.
10.33
Bundesministerin für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz Ursula Haubner: Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit dieser vorliegenden 65. ASVG-Novelle beschließen wir heute eine Vielzahl von Verwaltungsvereinfachungen, von Rechtsbereinigungen, aber auch, was mir als Sozialministerin sehr wichtig ist, von Verbesserungen. Sie gestatten, dass ich von jenen Verbesserungen rede, die heute dem Parlament vorliegen.
Einige wurden von meinen Vorrednerinnen und Vorrednern schon erwähnt, im Besonderen die Erhöhung der Ausgleichszulage für Einzelpersonen, für Alleinstehende. Ich möchte noch einmal ganz klar sagen: Mit einer außertourlichen Erhöhung ab 1. Jänner 2006 und mit einer jährlichen Erhöhung wie bisher, ausgehend von dieser erhöhten Basis, wird in Zukunft gesichert sein, dass Ausgleichszulagenbezieher, Mindestpensionistinnen und Mindestpensionisten nicht mehr unter die Armutsgrenze, unter die Armutsschwelle fallen. Und ich bin sehr froh, dass auch von den Abgeordneten der Opposition das hier positiv bewertet und teilweise dem auch zugestimmt wurde.
Was ich ein bisschen vermisse, und das war im Ausschuss auch schon so, ist, dass kaum jemand von der Opposition über die Verbesserung bei der Weiterversicherung für pflegende Angehörige spricht. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.) Ein Wunsch, der auch von vielen Organisationen gekommen ist und den wir in unsere Verhandlungen mit aufgenommen haben, denn hier gab es eine Lücke, weil bisher nur Angehörige, die voll aus dem Berufsleben ausgestiegen sind, sich begünstigt weiterversichern konnten und für die der Bund den Dienstgeberanteil weiter bezahlt hat. Jetzt haben wir diese Lücke geschlossen, denn nun gilt das auch für pflegende Angehörige, und das sind vor allem wieder die Frauen.
Frau Kollegin Haidlmayr! Sie gestatten mir schon, dass ich weiter meinen Einsatz für die Frauen dort, wo es notwendig ist, leiste, auch wenn Sie es anders sehen. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.) Es waren gerade Frauen, die ihre Arbeitszeit reduzieren, um ihren kranken Ehepartner, um Angehörige zu pflegen, und bisher diese begünstigte Weiterversicherung nicht hatten und durch die Reduzierung auf Teilzeit natürlich auch später eine geringere Pension haben. Und das haben wir jetzt analog zu den Kindererziehungszeiten mit einer Basis von 1 350 € angehoben, und zusätzlich zur Teilzeitbeschäftigung kann man sich nun begünstigt weiterversichern und auch für die eigene Alterssicherung etwas tun. Daher ist das auch eine besondere Verbesserung für Frauen, und ich freue mich, dass wir das heute wahrscheinlich mehrheitlich beschließen können.
Nationalrat, XXII.GP | 125. Sitzung / Seite 52 |
Ich möchte auch darauf hinweisen, dass wir Verbesserungen im Bereich der bäuerlichen Familien gemacht haben. Bisher war es so, dass so genannte Nebentätigkeiten hauptsächlich dem männlichen Pensionsbezieher beziehungsweise dem männlichen Erhalter zugeschrieben wurden. In Zukunft ist es in Form eines Splitting möglich, diese Zeiten auch auf die Frauen zu übertragen. Und Sie wissen alle, dass gerade die Frauen in der bäuerlichen Familie sehr stark mit diesen Nebentätigkeiten, auch im gastronomischen Bereich, befasst sind. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)
Ich möchte noch auf eine weitere wichtige Verbesserung im Sinne einer nachhaltigen Pension hinweisen, und zwar im Zusammenhang mit den verjährten Pensionsbeiträgen, die bisher vor Ablauf einer Fünfjahresfrist entrichtet werden mussten. Diese Fünfjahresfrist fällt nun weg, und man kann durch diese Neuregelung nun auch verjährte Pensionsversicherungsbeiträge nachentrichten. Das ist vor allem auch für Selbständige, für kleine Selbständige, für mittlere Selbständige sehr, sehr wichtig, denn dadurch kommt es auch zu einer entsprechenden Pensionserhöhung.
Ich darf auch noch auf eine Verbesserung hinweisen, die ebenfalls noch nicht angesprochen wurde, aber vielleicht wird sie es noch: Wir haben bei der Erfüllung des Tätigkeitsschutzes bei Erwerbsunfähigkeit von Selbständigen auch eine Verbesserung durchgeführt, nämlich insofern, als Zeiten der Unselbständigkeit mit eingerechnet werden können. Bisher war das auch nicht möglich.
Das sind die Dinge, die besonders wichtig waren, auch aus meiner Sicht als Sozialministerin.
Nun zur Praktikantenversicherung. Meine
sehr geehrten Damen und Herren! Ich denke, hier wird sehr vieles immer wieder
vermischt. Es geht letztendlich um einen Passus für Praktikanten, die während
ihrer Ausbildung, das heißt während ihrer Schulzeit oder während ihres
Studiums, ein unentgeltliches Praktikum machen. Es geht nicht darum, dass
jemand im Anschluss an die Schule, im Anschluss an das Studium ein Praktikum
macht, für das er Entgelt bekommt. Wie Sie wissen, meine Damen und Herren, ist
man während der Schulzeit und während des Studiums krankenversichert, als
Schüler, als Student beziehungsweise auch als Partner mitversichert. (Abg. Haidlmayr:
Wiedereinsteigerinnen!)
Es geht hier im Besonderen darum, eine Lösung zu finden, damit die vielen Praktikantinnen und Praktikanten, die gerade im berufsbildenden Bereich immer mehr diese Ausbildungen machen müssen, auch adäquate Arbeitsplätze bekommen.
Meine Damen und Herren! So ist es nicht, dass ich es mir leicht gemacht und gesagt habe, da machen wir jetzt irgendetwas. Ich habe viele Schreiben von Institutionen und von privaten Personen – die ganze Bandbreite – bekommen. Ich darf zwei, stellvertretend für alle anderen, zitieren.
Zuerst ein Schreiben der Klassenvertreter der Fachschule für Sozialberufe II aus Friesach in Kärnten, die mir Folgendes schreiben:
Sehr geehrte Frau Sozialministerin! Alle Schüler unserer Schule sind, da sie im Berufsleben stehen, entweder selbst oder ansonsten bei ihrem Partner oder bei ihren Eltern mitversichert. Unverständlich ist für uns daher eine zusätzliche Krankenversicherung während des Praktikums, da bei Eintreten eventueller Anspruchsvoraussetzungen von uns auch keine doppelten Zahlungsansprüche gegenüber der Gebietskrankenkasse geltend gemacht werden können. Mit diesem Schreiben vertreten wir rund 800 Schüler, die ihre Ausbildung wegen nicht geleisteter Praktika nicht positiv abschließen können. – Zitatende.
Ich denke, hiemit ist ganz klar gesagt, was Schülerinnen und Schüler wollen.
Nationalrat, XXII.GP | 125. Sitzung / Seite 53 |
Aber auch eine Vertreterin, die, so glaube ich, unverdächtig ist (Zwischenruf des Abg. Schopf) im Sozialbereich, hat mir geschrieben. Das ist Frau Landesrätin Gabriele Schaunig aus Kärnten. Ich denke, Sie von der Opposition werden Ihrer Frau Kollegin nicht vorwerfen, dass sie unsozial ist. Sie schreibt mir, ich solle hinsichtlich der ASVG-Pflicht für Praktikanten langfristig eine Änderung der gesetzlichen Bestimmungen und entweder die Reduzierung der Beitragshöhe oder überhaupt die Abschaffung derselben herbeiführen, denn es gehe darum, dass Schülerinnen und Schüler sowie Studenten ein Platzangebot bei den diversen Anbietern und Betreibern haben. Sie bittet mich sehr vehement, mich dafür einzusetzen und so rasch wie möglich eine Lösung zu finden.
Meine Damen und Herren, das ist nicht auf irgendeinem grünen Tisch entstanden, sondern das ist die Realität. Und die Realität ist, dass Schülerinnen und Schüler, Studentinnen und Studenten ein Praktikum machen müssen, ein Praktikum machen sollen und für diese Zeit eine klare, verbesserte Unfallversicherung haben, weil sie sonst bei ihren Eltern beziehungsweise bei ihren Partnern krankenversichert sind. (Abg. Haidlmayr: ...! Das sind sie nicht!)
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich darf vielleicht noch kurz auf das hinweisen, was hier immer in der Diskussion gebracht wird, was nicht in dieser ASVG-Novelle enthalten ist. Es stimmt, wir haben im Ausschuss die Möglichkeit der Verbesserung der Hinterbliebenenpension diskutiert. Dazu habe ich auch ganz klar und deutlich gesagt, dass es noch vertiefende Gespräche geben muss, denn auch die Arbeiterkammer hat in einer Stellungnahme gesagt, wenn wir diese Lösung mit den fünf Jahren machen, dann kann das nur eine Notlösung, eine Ad-hoc-Lösung sein. Daher will ich eine langfristige und gute Lösung finden. Wir haben für die Teilnahme an dieser Arbeitsgruppe bereits vorige Woche eingeladen, damit die Experten und die damit Befassten auch rechtzeitig arbeiten können.
Das, was Sie betreffend Mehrlingskinder angesprochen haben, stimmt. Es sind, so glaube ich, nur wenige Frauen, die vor dem Jahr 1956 eine Zwillings- oder Drillingsgeburt hatten und daher nicht im neuen System, sondern im alten Recht eine Verbesserung bekommen hätten. Mir war es vor allem sehr wichtig, dass im neuen System diejenigen, die eine längere Durchrechnungszeit haben, diese Verbesserung bekommen. Diejenigen, die im alten System sind, profitieren ja noch von der kürzeren Durchrechnungszeit und daher hatte das für mich nicht oberste Priorität. Aber ich denke, in einer weiteren Diskussion, bei einer weiteren ASVG-Novelle wird man sich diese Dinge noch einmal anschauen müssen.
Ich bitte daher im Zusammenhang mit dieser
ASVG-Novelle, sich einerseits wirklich genau mit dem zu befassen, was da
drinnen steht, und andererseits auch jenen Verbesserungen, die letztendlich all
jene betreffen, die sie wirklich brauchen, zuzustimmen. – Danke. (Beifall
bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)
10.44
Präsident Dr.
Andreas Khol: Nunmehr spricht Herr Abgeordneter Mag. Haupt. 5 Minuten
Wunschredezeit. – Bitte. (Abg. Schopf: Frau Minister, Sie verschlechtern
die Situation der Praktikanten! Das ist die Realität! – Gegenrufe bei der
ÖVP.)
10.45
Abgeordneter Mag. Herbert Haupt (Freiheitliche): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrte Zwischenrufer von Seiten der Opposition! Liebe Frau Abgeordnete Haidlmayr, man sollte hinsichtlich der Praktikanten doch auch die vernünftige Position der eigenen Referentinnen und Referenten der Bundesländer einnehmen. Nicht nur Frau Schaunig-Kandut, sondern auch der Sozialhilfeverband Grieskirchen, der zuständige oberösterreichische Landesrat Ackerl und andere haben
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ähnliche Regelungen unterstützt, als nämlich für Praktikanten keine Praktikantenplätze zu finden waren, obwohl wir die Praktikanten und diese ihr Praktikum dringend für die Qualitätssicherung brauchen.
Daher ist dieser Schritt notwendig und auch gut, weil in der Unfallversicherung nunmehr sogar eine Verbesserung für die Praktikanten stattfindet. Dann, wenn sie während des Praktikums einen Unfall haben, sind sie mit den Berufstätigen gleichgestellt und nicht in der alten Praktikanten-Regelung, nach der sie lebenslang mit einem Spottgeld abgegolten worden sind. Man sollte diese Verbesserungen, die hier stattgefunden haben, nicht gering achten.
Schütten Sie auch das Kind nicht mit dem Bade aus! Die Praktikanten sind bei ihren Familien weiterhin krankenmitversichert, daher werden sie nicht auf der Straße stehen gelassen (Zwischenruf der Abg. Haidlmayr), wie Sie, Frau Kollegin Haidlmayr, das behauptet haben, sondern sie sind als Schülerinnen und Schüler, als Fachhochschüler oder als Studenten bei ihren Familien weiterhin mitversichert und werden daher auch im vollen Schutz der Krankenversicherung bleiben. (Abg. Haidlmayr: Das stimmt nicht!) Da gibt es keine Verschlechterung im Krankheitsfall.
Für jene, die bezahlte Praktika vermittelt bekommen oder die vom Arbeitsmarktservice her in Umschulungen Praktika machen, wird weiterhin wie bisher das Arbeitsmarktservice die Leistungen übernehmen. Auch dort gibt es keine Verschlechterungen, sehr wohl aber gibt es eine Verbesserung, dass die Unfallversicherung sie nämlich nunmehr mit Werktätigen, mit im Beruf Stehenden gleichstellt und nicht die alte Regelung gilt, wonach Praktikantinnen und Praktikanten schlechter abgegolten worden sind. Auch das ist in dieser Diskussion hervorzuheben. (Beifall bei den Freiheitlichen.)
Sehr geehrte Damen und Herren! Ich möchte aber auch hervorheben, dass mit diesem Gesetz ein langjähriger Wunsch der freiheitlichen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erfüllt wird, nämlich die Anmeldung vor Aufnahme der beruflichen Tätigkeit. Die Umsetzung soll über ein Call Center in einem Probelauf über alle Branchen in einem Bundesland im Laufe des nächsten Jahres derart stattfinden, dass wir diese neuen Anmeldungsmodalitäten flächendeckend ab 1. Jänner 2007 in ganz Österreich nicht nur haben werden, sondern dass sie auch funktionieren werden und überprüft sind.
Wir sind gebrannte Kinder, wir haben ja im Bundesland Wien bei der Einführung der Chipkarte gesehen, dass manches nicht funktioniert hat. In größeren Bundesländern hat das nicht so klaglos funktioniert wie in kleineren. Daher halte ich es auch für vernünftig, dass hier der Weg beschritten wird, zunächst im Bundesland Burgenland flächendeckend für alle Berufe die Anmeldung vor Aufnahme der beruflichen Tätigkeit in einem Probelauf einzuführen und aus diesem Probelauf heraus diese Regelung in monatlichen Evaluierungsschritten schlussendlich auf dem Verordnungsweg durchzuführen.
Der ursprüngliche Vorschlag, hiebei nur die Baubranche zu berücksichtigen, weil sich dort Arbeitgeber und Arbeitnehmer geeinigt haben, ist mir immer schon untauglich erschienen, weil nicht alle, die auf einer Baustelle arbeiten, im BUAG erfasst sind. Wie wäre es dann gewesen? – Jene, die im BUAG sind, sind vorher anzumelden, und für jene, die in der gleichen Holding nicht im BUAG sind und andere Tätigkeiten auf dem Bau ausführen, gelten weiterhin die bisherigen Regelungen?! Die Kontrollore haben mir Recht gegeben und gesagt, dann wäre das Tohuwabohu auf den Baustellen endgültig da, dann sei die Kontrolle nur sehr schwer möglich, sehr schlecht möglich und nur mit großem bürokratischem Aufwand möglich.
Daher haben wir diesen Vorschlag der Innung und der Arbeitnehmer aus diesem Bereich nicht eins zu eins umgesetzt, sondern so, wie ich glaube, einen besseren und
Nationalrat, XXII.GP | 125. Sitzung / Seite 55 |
tauglicheren Entwurf eingebracht. Man sollte nicht vergessen, es gibt nicht nur auf dem Bau Schwarzarbeit, sondern auch in weiten Bereichen in der Gastronomie, im Gewerbe, im Transportgewerbe und in sehr vielen anderen Bereichen. Erst dann, wenn wir flächendeckend das System für alle Berufe österreichweit umgesetzt haben, werden wir das letzte Loch zur effizienten Bekämpfung der Schwarzarbeit in Österreich zugunsten der überwiegenden Mehrheit der auf dem Arbeitsmarkt ordnungsgemäß handelnden Betriebe und deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter geschlossen haben. – Ich bin dankbar für diese Reform. (Beifall bei den Freiheitlichen sowie des Abg. Neugebauer.)
10.49
Präsident Dr. Andreas Khol: Nunmehr spricht Frau Abgeordnete Steibl. Wunschredezeit: 3 Minuten. – Bitte.
10.49
Abgeordnete Ridi Steibl (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Herr Staatssekretär! Mit diesem zu beschließenden Sozialversicherungs-Änderungsgesetz setzen wir wieder weitere Maßnahmen zur Verbesserung der Situation von Familien und Frauen. Ich möchte Kollegin Haidlmayr nur eines sagen – sie ist leider nicht da –: Ihre Wortwahl ist nicht die unsere! Ich bin mir sicher und ich weiß, dass gerade diese Bundesregierung niemanden ausbeutet, schon gar nicht Frauen ausbeutet, sondern wir machen eine Frauen- und Familienpolitik, die sich europaweit sehen lassen kann. (Beifall bei der ÖVP.)
Mit dem heutigen Beschluss wird auch bei der freiwilligen Pensionsversicherung für Zeiten der Pflege eine Maßnahme gesetzt. Hier wird wieder eine soziale Absicherung für Frauen beschlossen, mit welcher der Wert von Pflegeleistungen klar anerkannt wird.
Diese Begünstigtenversicherung steht allen Personen offen, also nicht nur den Berufstätigen, die in die Pflegearbeit zurückkehren, sondern auch jenen, die ihre Berufstätigkeit aufgeben, und auch Vollhausfrauen, die sich überwiegend der Pflege naher Angehöriger ab der Pflegestufe 3 widmen. Die monatliche Beitragsgrundlage wird sich auf 1 350 € belaufen; das entspricht damit der Beitragsgrundlage für Zeiten der Kindererziehung.
Bisher gab es ja zwei Möglichkeiten einer freiwilligen Weiterversicherung im Pflegebereich, nämlich die Begünstigtenweiterversicherung für diejenigen, die ihren Beruf aufgeben, und auch die Selbstversicherung zur Pflege eines im Haushalt lebenden behinderten Kindes. Erst im Rahmen der Pensionsharmonisierung dieser Bundesregierung wurde dabei eine wesentliche Verbesserung beschlossen. Bestand bisher bis zum 30. Lebensjahr des behinderten Kindes die Möglichkeit einer Selbstversicherung für die Pension, so wurde diese Leistung mit 1. Jänner 2005 bis zum 40. Lebensjahr des Kindes erstreckt. Ich denke, dass das eine herzeigbare Maßnahme ist.
Auch der Ausgleichszulagenrichtsatz stellt ein zentrales Instrument des sozialen Ausgleichs und der Armutsbekämpfung dar. Dazu möchte ich Folgendes sagen: Allein im nächsten Jahr werden wir ihn um 4,2 Prozent, das sind 27 €, pro Monat anheben. Diese Neuerung betrifft 188 000 allein stehende Pensionisten und Pensionistinnen, 154 000 davon sind ältere Frauen.
Da hier gesagt wurde, dass wir nichts leisten, so kann ich nur sagen: Mit fordern und schlechtreden ist es nicht getan. Wir handeln! Diese Maßnahmen sind gut und richtig, und sie sind sozial gerecht. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)
10.52
Nationalrat, XXII.GP | 125. Sitzung / Seite 56 |
Präsident Dr. Andreas Khol: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Riepl. Seine Wunschredezeit beträgt 2 Minuten. – Bitte.
10.52
Abgeordneter Franz Riepl (SPÖ): Herr Präsident! Hohes Haus! Wir diskutieren heute die 65. Novelle des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes. Darauf ist schon hingewiesen worden. Ich denke, es ist wichtig, auch festzuhalten, dass wir heute über ein Gesetz reden, das heuer seinen 50. Geburtstag begeht und das nach wie vor, trotz blau-schwarzer oder schwarz-oranger Politik, die wichtigste Grundlage unseres Sozialstaates darstellt. Bei dieser Novelle ist nicht alles schlecht, das ist schon gesagt worden, aber vieles fehlt und vieles könnte meiner Meinung nach besser sein.
Betreffend die Anmeldung zur Sozialversicherung vor Arbeitsantritt wird meine Kollegin Csörgits von der sozialdemokratischen Fraktion noch Stellung nehmen, ich möchte – und ich meine, das ist wichtig – festhalten, was denn die Bundesregierung bisher wirklich zur Bekämpfung der Schwarzarbeit gemacht hat. Wir haben nach wie vor ein großes Problem. Wir haben nach wie vor das immer größer werdende Problem, dass sich immer mehr illegale Beschäftigung in unserem Land zeigt. Es gibt auch neue Formen der Beschäftigung von ausländischen Arbeitnehmern.
Vor einigen Monaten ist in den Zeitungen gestanden, dass es hunderte asiatische Arbeitnehmer in Linz, in Wien und in anderen Bundesländern gibt, dass Firmen Arbeitnehmer aus asiatischen Ländern nach Österreich holen, diese zu 90 Cent pro Stunde 60 Stunden in der Woche beschäftigen – und das alles, Frau Bundesministerin, ohne Sozialversicherung! Also auch die Frage der Sozialversicherung stellt sich hier.
Das war nicht nur einmal der Fall. Es gibt mittlerweile in der Steiermark 104 thailändische ArbeitnehmerInnen, die ebenfalls ohne Sozialversicherung in Österreich tätig sind. Ich höre von anderen Betrieben aus der Steiermark, dass noch hunderte dazukommen sollen. Da besteht eigentlich Handlungsbedarf auch für die Regierung. Sie selbst wissen, dass der Herr Wirtschafts- und Arbeitsminister diesen Zustand als gegeben ansieht und nichts dagegen unternimmt. (Abg. Dr. Mitterlehner: So ein Schwachsinn!) Ich denke, von Ihrer Seite her sollte das ein Thema, auch ein blau/oranges Thema sein. Ich fordere Sie auf, sich dieser Dinge auch aus der Sicht der Sozialversicherung anzunehmen.
Zuletzt noch eine Bemerkung im
Zusammenhang mit den Arbeitgeberschulden bei den Gebietskrankenkassen. Wir
wissen alle, dass die Schulden ansteigen. Wir haben derzeit einen Schuldenstand
von 881 Millionen €, und ich meine, hier sind von Ihrer Seite, sehr
verehrte Frau Bundesministerin, Maßnahmen notwendig, die dazu führen, dass die
Gebietskrankenkassen zu ihrem Geld kommen. Sie brauchen es dringend. (Beifall
bei der SPÖ.)
10.55
Präsident Dr. Andreas Khol: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Walch. 4 Minuten Redezeit. – Bitte.
10.55
Abgeordneter Maximilian Walch (Freiheitliche): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesminister! Herr Staatssekretär! Werte Kolleginnen und Kollegen! Die Änderungen in der 65. ASVG-Novelle haben viele positive Seiten. Kollege Riepl von der SPÖ hat gesagt, wir feiern 50 Jahre Sozialversicherung. Ich meine, dass mit dieser 65. Novelle wieder ein richtiger Schritt gemacht wurde.
Bundesministerin Haubner hat schon gesagt, dass es eine Verbesserung für die Pensionszeiten für pflegende Angehörige geben wird. Auf die Maßnahmen, die gegen die Schwarzarbeit gesetzt werden, werde ich dann noch besonders eingehen, und ab
Nationalrat, XXII.GP | 125. Sitzung / Seite 57 |
1. Jänner 2006 wird der Ausgleichszulagenrichtsatz für Alleinstehende außertourlich von 662,99 € auf 690 € erhöht.
Meine Redezeit ist kurz, daher möchte ich gleich folgenden Abänderungsantrag einbringen:
Abänderungsantrag
der Abgeordneten Mag. Tancsits, Walch, Kolleginnen und Kollegen zum Gesetzentwurf im Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales 1132 der Beilagen über die Regierungsvorlage 1111 der Beilagen betreffend ein Sozialversicherungs-Änderungsgesetz 2005
Zu Art. 1 lit. a (§ 175 Abs. 5 Z 3 ASVG):
Mit dem Sozialrechts-Änderungsgesetz 2005 wurde neben der bereits bestehenden schulischen Berufsorientierung zur Förderung einer individuellen außerschulischen Berufsorientierung ein entsprechender Unfallversicherungsschutz für Schüler und Schülerinnen verankert.
Präsident Dr. Andreas Khol: Herr Abgeordneter Walch, Sie brauchen die Begründung nicht vorzulesen! Sie müssen den Antrag vorlesen.
Abgeordneter Maximilian Walch (fortsetzend): a) Als Änderung im Sozialversicherungsgesetz, § 175 Abs. 5 Z 3, soll folgender Satz hinzugefügt werden:
„Dies gilt auch für einen Schüler/eine Schülerin der in lit. a, b und e genannten Schulen in seinem/ihrem achten Schuljahr.“
b) § 619 Abs. 4 in der Fassung der Z 69 lautet:
In § 619 Abs. 4 wird der Ausdruck „31. Mai 2005“ durch den Ausdruck „31. März 2006“ ersetzt und nach dem Ausdruck „Gebietskrankenkassen“ der Ausdruck „ab dem Geschäftsjahr 2005“ eingefügt.
*****
Ich ersuche, das in die Debatte mit einzubeziehen, und ersuche um Zustimmung.
Jetzt komme ich zur ...
Präsident Dr. Andreas Khol: Entschuldigen Sie, Herr Kollege Walch, Sie müssen den Buchstaben c) auch vorlesen.
Abgeordneter Maximilian Walch (fortsetzend): c) § 625 Abs.1 Z 1 in der Fassung der Z 73 lautet:
1. mit 1. Jänner 2006 ...
Präsident Dr. Andreas Khol: ... die §§ 4 Abs. 4 lit. a, 8 Abs. 1 und so weiter.
Es tut mir Leid, Sie müssen den Antrag zur Gänze verlesen. Oder ich mache Folgendes: Sie brauchen ihn nicht zu verlesen, ich lasse den Antrag verteilen. Er ist nämlich sehr technisch. (Beifall bei Abgeordneten der ÖVP.)
Abgeordneter Maximilian Walch (fortsetzend): Sehr geehrter Herr Präsident! Zur Schwarzarbeit möchte ich sagen: Ich bin sehr glücklich darüber, was die jetzige Regierung tut, was jetzt zur Bekämpfung der Schwarzarbeit getan wird. Man kann Schwarzarbeit nur dann kontrollierend in den Griff bekommen, wenn man die Arbeitnehmer vor Dienstantritt zur Sozialversicherung anmeldet. Für das Arbeitsinspektorat,
Nationalrat, XXII.GP | 125. Sitzung / Seite 58 |
für die KIAB ist es unmöglich, auf einer Baustelle oder im Gastgewerbe zu kontrollieren, wenn der Arbeitgeber drei Tage, vierzehn Tage oder mehr Zeit hat, die Leute anzumelden.
Daher wird ab 1. Jänner 2006 ein Probebetrieb im Burgenland für sechs Monate durchgeführt, womit der Arbeitgeber verpflichtet wird, den Arbeitnehmer vor Arbeitsantritt bei der Sozialversicherung anzumelden.
Nur so kann man Schwarzarbeit bekämpfen,
kann man Betrugsbekämpfung umsetzen und Ähnliches mehr! Ich glaube, das ist der
richtige Schritt zum Schutz der Arbeitnehmer und auch zum Schutz jener
Arbeitgeber, die ordnungsgemäß anmelden. – Danke. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)
11.00
Präsident Dr. Andreas Khol: Der von Herrn Abgeordnetem Walch in seinen Kernpunkten erläuterte Antrag der Abgeordneten Mag. Tancsits und Walch zum Gesetzentwurf im Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales 1132 der Beilagen über die Regierungsvorlage 1111 der Beilagen betreffend ein Sozialversicherungs-Änderungsgesetz 2005 ist hinreichend unterstützt, steht mit in Verhandlung und wird entsprechend meiner Entscheidung gemäß § 53 Abs. 4 GOG an alle Abgeordneten verteilt.
Der
Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Abänderungsantrag
der
Abgeordneten Mag. Tancsits, Walch und Kollegen zum Gesetzentwurf im
Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales 1132 der Beilagen über die
Regierungsvorlage 1111 der Beilagen betreffend ein Sozialversicherungs
Änderungsgesetz 2005
Der
Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:
Der
eingangs bezeichnete Gesetzesantrag wird wie folgt geändert:
Art. 1
(Änderung des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes) wird wie folgt geändert:
a)
Nach der Z 33 wird folgende Z 33a eingefügt:
»33a.
Dem § 175 Abs. 5 Z 3 wird folgender Satz angefügt:
„Dies
gilt auch für einen Schüler/eine Schülerin der in lit. a, b und e genannten
Schulen in seinem/ihrem achten Schuljahr.“«
b) § 619 Abs. 4 in der Fassung der Z 69 lautet:
»In § 619 Abs. 4 wird der Ausdruck „31. Mai
2005“ durch den Ausdruck „31. März 2006“ ersetzt und nach dem Ausdruck
„Gebietskrankenkassen“ der Ausdruck „ab dem Geschäftsjahr 2005“ eingefügt.«
c) § 625 Abs. 1 Z 1 in der Fassung der Z 73 lautet:
»1. mit 1. Jänner 2006 die §§ 4 Abs. 4 lit. a, 8 Abs.
1 Z 2 lit. g, 18a Abs. 2 Z 1, 18b samt Überschrift, 35 Abs. 4 lit. b, 53 Abs. 3
lit. b, 59 Abs. 3, 68a samt Überschrift, 70 Abs. 1, 70a Abs. 1, 76b Abs. 5a, 77
Abs. 6 und 8, 91 Abs. 1, 175 Abs. 5 Z 3, 225 Abs. 1 Z 1 und 2, 226 Abs. 4, 227
Abs. 1 Z 1, 230 Abs. 2 lit. c, 264 Abs. 1 Z 5, 293 Abs. 1, 360a samt
Überschrift, 447 Abs. 2a, 459d samt Überschrift, 479 Abs. 2 Z 1, 607 Abs. 13,
619 Abs. 4, 622 und 623 Überschrift in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I
Nr. xx/2005; «
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Begründung
Zu
Art. 1 lit. a (§ 175 Abs. 5 Z 3 ASVG):
Mit
dem Sozialrechts-Änderungsgesetz 2005, BGBl. I Nr. 71/2005, wurde neben der
bereits bestehenden schulischen Berufsorientierung zur Förderung einer
individuellen außerschulischen Berufsorientierung ein entsprechender
Unfallversicherungsschutz für Schüler und Schülerinnen verankert. Mit der
gegenständlichen Ergänzung des § 175 Abs. 5 Z 3 ASVG soll nunmehr eine Lücke
dahingehend geschlossen werden, dass Schüler und Schülerinnen, die zwar das
entsprechende Alter, jedoch (noch) nicht eine der in § 175 Abs. 5 Z 3 ASVG
genannten Schulstufen erreicht haben, während einer individuellen
außerschulischen Berufsorientierung in ihrem jeweils vorletzten Pflichtschuljahr
in die Unfallversicherung einbezogen sind.
Zu
Art. 1 lit. b (§ 619 Abs. 4 ASVG):
Die
ersten bereits dem Bundesministerium für Gesundheit und Frauen zur Kenntnis
gebrachten Projektergebnisse über die Neugestaltung des Strukturausgleiches
zeigen, dass für die weitere Aufarbeitung und Untersuchung nach
wissenschaftlichen Kriterien ein längerer Zeitraum notwendig ist. Die
Projektarbeiten werden darauf ausgerichtet, dass der Verbandsvorstand und die
Trägerkonferenz im Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger
bis Ende März 2006 mit einem neuen Modellvorschlag befasst werden.
*****
Präsident Dr. Andreas Khol: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Mitterlehner: 3 Minuten Redezeit. – Bitte.
11.00
Abgeordneter Dr. Reinhold Mitterlehner (ÖVP): Herr Präsident! Ich werde keinen Antrag einbringen, der Komplikationen verursacht.
Frau Minister! Herr Staatssekretär! Meine
sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte mich in meinen Ausführungen auf
Herrn Kollegen Öllinger und auf Frau Kollegin Haidlmayr beziehen, muss aber
feststellen, dass in diesem Sektor (in
Richtung Grüne zeigend) offensichtlich die Ausfallsrate sehr hoch ist; Frau
Haidlmayr ist mittlerweile wieder da. (Abg.
Haidlmayr: Ich war immer da!)
Ich möchte zu folgender Fragestellung
kommen: Dass Sie als Opposition die Verbesserungen, die in diesem Gesetz
enthalten sind, nicht herausarbeiten, verstehe ich noch einigermaßen, das ist
nicht Ihre Hauptaufgabe, aber ich sehe es schon als Ihre Hauptaufgabe an, dass
Sie die Dinge so bezeichnen und so darstellen, wie sie sind. Das, was Sie jetzt
nämlich im Zusammenhang mit den Praktikanten vollzogen haben, ist schon eine
abenteuerliche Undifferenziertheit. (Abg.
Haidlmayr: ... Wiedereinsteigerinnen! – Präsidentin
Mag. Prammer übernimmt den Vorsitz.)
Ich muss Ihnen sagen, worum es wirklich
geht, nämlich darum, eine leichtere Vermittlung der Praktikanten zu
bewerkstelligen, und nicht um eine Verschlechterung. Es stimmt nicht, wie Sie
sagen, dass die dann sozialversicherungsmäßig nicht abgedeckt sind. Es besteht
natürlich eine Unfallversicherung. (Zwischenruf
der Abg. Haidlmayr.)
Sie haben auch Folgendes nicht beachtet: Es geht um einen Ausbildungsvorgang, und bei diesem Ausbildungsvorgang ist der Versicherungsschutz gewährleistet, weil die Betroffenen entweder bei den Eltern oder bei den Partnern mitversichert sind. (Neuerlicher Zwischenruf der Abg. Haidlmayr.) Daher bringt diese Novelle nicht nur keine Verschlechterung, sondern sogar eine Verbesserung der Situation! Die Vorgangs-
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weise, die Sie wählen, lehne ich ab, denn sie stellt eine Verunsicherung der Betroffenen dar und ist keine korrekte Information. (Beifall bei der ÖVP.)
Auch Ihre Ausführungen zur Anmeldung vom ersten Tag an verstehe ich nicht ganz, denn auch das sehe ich als Verbesserung an. Sie müssen nämlich dabei bedenken, dass es immer schwierig ist, bei solchen Regelungen den richtigen Mittelweg zwischen Bürokratie – es soll ja nicht derjenige bestraft werden, der korrekt vorgeht – und der notwendigen Kontrolle zu finden.
Das, was Abgeordneter Haupt hier und auch in den Vorbesprechungen angeregt hat, nämlich einen Probelauf für alle Branchen generell zu starten, ist die richtige Vorgangsweise. Ich möchte nicht, dass es bei Kontrollen auf dem Bau zu undifferenzierten Vorgehensweisen zwischen mehreren Mitarbeiterklassen kommt, sondern ich will, dass es eine generelle Regelung gibt. Ich möchte nicht, dass es zu technisch-bürokratischen Erschwernissen kommt. Und genau das ist mit dieser Regelung entsprechend sichergestellt!
Es ist eine Evaluierungsphase von einem halben Jahr vorgesehen, und daher wird es nicht so etwas geben, wie wir es bei der Chipkarte schmerzhaft erlebt haben. Dabei muss ich allerdings sagen: Es wundert mich schon, dass wir jetzt noch immer über die Chipkarte reden, obwohl diese mittlerweile zum Musterprojekt geworden ist.
Ich hoffe, dass auch dieses Projekt zu einem Musterprojekt wird, dass wir damit eine Maßnahme setzen, die Fairness in allen Wirtschaftsbereichen garantiert, ohne andere mit Bürokratie zu überfordern. – Danke. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)
11.04
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Csörgits. Wunschredezeit: 2 Minuten. – Bitte, Frau Abgeordnete.
11.04
Abgeordnete Renate Csörgits (SPÖ): Frau Präsidentin! Frau Bundesministerin! Herr Staatssekretär! Ich habe den Ausführungen des Kollegen Mitterlehner sehr aufmerksam gelauscht, stelle aber doch sehr verwundert die Frage, weshalb es denn eigentlich so lange dauert, bis man etwas gegen die Schwarzbeschäftigung unternimmt.
Ich darf Ihnen in Erinnerung rufen, sehr geschätzter Herr Kollege Mitterlehner, dass bereits im Jahre 1998 von der damaligen Sozialministerin Hostasch ein Gesetzesvorschlag zum Thema „Bekämpfung der Schwarzarbeit“ hier in diesem Hohen Haus eingebracht worden ist. Ich darf diesbezüglich bei Ihnen vielleicht auch eine kleine Gedächtnislücke schließen und Ihnen sagen, wer damals gegen dieses Gesetz war. Das war die ÖVP! (Abg. Dr. Brinek: Das war noch reformbedürftig!) – Das zum Ersten.
Zum Zweiten: Wenn man wirklich etwas gegen das Schwarzunternehmertum tun möchte, dann kann man das auch. Es ist nur eine Frage des politischen Willens. Aber da zeigt sich wieder, dass die ÖVP kein besonderes Interesse daran hat, Schwarzunternehmertum in diesem Land zu bekämpfen. (Abg. Neugebauer: Das ist eine Unterstellung!) Das muss man den Leuten draußen auch sehr deutlich sagen. (Beifall bei der SPÖ.)
Sie können sich nicht mehr so einfach über dieses Thema hinwegschwindeln, weil wir in Österreich, seitdem Sie an der Regierung sind, eine stark steigende Arbeitslosigkeit haben. Würde man Schwarzunternehmertum in jedem Bundesland, nicht nur im Burgenland, sinnvoll bekämpfen, dann wäre auch in diesem Bereich ein kleiner Schritt getan, aber das ist Ihnen offensichtlich nicht so wichtig und anscheinend der Wirtschaft nicht zuzumuten.
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In diesem Zusammenhang darf ich ein
weiteres Mal feststellen: Die FPÖ ist wieder einmal im Liegen umgefallen. Also
die so genannte Partei des kleinen Mannes denkt wieder nicht an die Arbeitnehmer
und Arbeitnehmerinnen dieses Landes. (Zwischenruf
des Abg. Scheibner.)
Es ist wieder ein guter Entwurf, in dem es heißt: sofortige Meldung!, und wo gefordert wird: sofort durchführen!, nicht durchgegangen. (Abg. Neudeck: Wieso? Sie haben es anscheinend nicht gelesen!) Die Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen dieses Landes werden das sicherlich nicht vergessen. In Wien wird es dafür ein gutes Beispiel geben. Sie werden sehen, dass Ihnen die Wiener und Wienerinnen das nicht verzeihen werden. Am Sonntag ist Gelegenheit dazu. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Neudeck: Gehen Sie am Sonntag in die Messe oder nicht?)
11.06
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Dipl.-Ing. Achleitner. Wunschredezeit: 3 Minuten. – Bitte, Frau Abgeordnete.
11.06
Abgeordnete Dipl.-Ing. Elke Achleitner (Freiheitliche): Frau Präsidentin! Frau Bundesministerin! Herr Staatssekretär! Werte Kolleginnen und Kollegen! Frau Kollegin Csörgits, ich finde es von Ihnen und von Ihren Kolleginnen und Kollegen schon sehr kühn, sich heute hier und in der Aktuellen Stunde herzustellen und dieser Regierung eine verfehlte Sozialpolitik vorzuwerfen.
Denken Sie einmal an sich selber: jahrzehntelange SPÖ-dominierte Sozialpolitik! (Abg. Heinisch-Hosek: Da ist es aufwärts gegangen!) Ihre Frauenministerinnen, Ihre Sozialministerinnen und Sozialminister hatten es nie der Mühe wert gefunden, Kindererziehung und Pflege als Leistungen anzuerkennen, und es fand nie Berücksichtigung in einer Pension!
Genau diese Ihre Politik hat dazu geführt, dass es in erster Linie heute die Frauen sind, die in der so genannten Mindestrente leben müssen. Es sind über 154 000 Frauen, die diese Erblast der ehemaligen SPÖ-Sozialpolitik ertragen müssen (Beifall bei den Freiheitlichen), die ertragen müssen, dass Sie in einer Zeit, in der es keine pensionsbegründenden Kindererziehungszeiten gab, in erster Linie Kinder erzogen haben.
Jetzt aber profitieren diese Frauen, und zwar profitieren sie von der umsichtigen Politik unserer Sozialministerin Ursula Haubner. Es gibt nämlich ab dem nächsten Jahr eine Anhebung der Mindestpensionen um 27 € – ein Betrag, den sich nicht einmal SPÖ-Pensionistenchef Blecha erwartet hatte. Er wollte eigentlich nur eine Erhöhung um 15 €, es werden aber 27 € sein, was bedeutet, dass ab dem nächsten Jahr, umgerechnet auf zwölf Monate, jeder Mindestpensionist/jede Mindestpensionistin mindestens 805 € im Monat zur Verfügung haben wird.
Sehr geehrte Damen und Herren! Es ist sehr erfreulich, dass in dieser Gesetzesvorlage wesentliche Schritte für eine eigene Alterssicherung für Frauen gesetzt werden, etwa durch die Möglichkeit des Pensionssplittings bei Bäuerinnen. Aber auch diejenigen, die sich ganz der Pflege der Familie widmen und dadurch auf ein eigenes Einkommen verzichten beziehungsweise ihre Berufstätigkeit einschränken, um eben ihre Angehörigen pflegen zu können, werden in Zukunft eine faire Chance auf eine Eigenpension bekommen. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)
Sehr geehrte Damen und Herren! Durch die Erhöhung der Mindestpension, die insbesondere Frauen zugute kommen wird, durch die Möglichkeit eines Pensionssplittings für Bäuerinnen und durch die Verbesserung, dass auch die Leistungen pflegender Angehöriger für die Pension besser anerkannt werden, werden weitere wichtige Maß-
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nahmen für Frauen umgesetzt, und dies unterstreicht die umsichtige und nachhaltige Sozialpolitik dieser Regierung. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)
11.09
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dr. Fasslabend. Wunschredezeit: 2 Minuten. – Bitte.
11.10
Abgeordneter Dr. Werner Fasslabend (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Vizekanzler! Frau Bundesministerin! Herr Staatssekretär! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich halte diese Novelle zum ASVG für einen ganz wichtigen Schritt in der Fortentwicklung, in der Weiterentwicklung des Sozialstaates Österreich.
Österreich ist damit international vorbildlich, und das ist die konsequente Fortsetzung eines Weges, wodurch der Sozialstaat nicht nur ausgebaut, sondern gleichzeitig auch auf rechtlich einwandfreie und realistische Grundlagen gestellt wird. Darum geht es! Das ist nun auch bei der Dienstnehmeranmeldung ab Dienstantritt erreicht worden, und das ist wirklich ein Durchbruch, denn es ist jahrzehntelang versucht worden, da eine Lösung zu finden, aber das ist bis jetzt nie gelungen.
Frau Abgeordnete Csörgits hat darauf hingewiesen, dass es diesbezüglich bereits einen Entwurf gegeben hat. – Ja, ein solcher ist dem Hohen Hause vorgelegen, aber da war das ganze Haus dagegen, weil darin vorgesehen war, dass die Kontrollorgane bei einer einfachen Schwarzarbeit die Möglichkeit haben, sozusagen bis ins Schlafzimmer zu gehen, und dagegen waren natürlich alle, einfach aus Freiheitsgründen.
Die Praktikantenlösung ist zum ersten Mal eine Lösung, mit der tatsächlich erreicht wird – und das wird Ihnen jeder Vertreter des Roten Kreuzes oder welcher Organisation auch immer sagen –, dass man Praktikanten anstellen kann und gleichzeitig der Versicherungsschutz gewährleistet ist.
Ich gehe davon aus, dass eine wesentliche Grundlage für den Sozialstaat Österreich die Weiterentwicklung des Rechtsstaates ist. Wir dürfen uns da nicht darüber hinwegschwindeln. Rechtsstaat und Sozialstaat gehen Hand in Hand. Wir müssen darauf achten, dass es auch monetär eine Weiterentwicklung gibt, und wir können tatsächlich eine höhere Sozialquote aufweisen. Das heißt, dass in Österreich nicht nur absolut in Eurobeträgen, sondern auch relativ mehr für soziale Anliegen ausgegeben wird als jemals zuvor. Das ist das Verdienst dieser Regierung, und darauf haben wir allen Grund stolz zu sein! (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)
11.12
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächste kommt Frau Abgeordnete Heinisch-Hosek zu Wort. Wunschredezeit: 2 Minuten. – Bitte, Frau Abgeordnete.
11.12
Abgeordnete Gabriele Heinisch-Hosek (SPÖ): Frau Präsidentin! Mitglieder der Bundesregierung! Seit fünf Jahren rollt eine Belastungslawine über dieses Land – doch Sie, Frau Bundesministerin, stellten sich in der Aktuellen Stunde her und sprachen von „fairen Pensionsregelungen“?! Einige wenige werden nicht überrollt, nämlich Ihre Freunderln, aber die Mehrheit der österreichischen Bevölkerung, vor allem die Mehrheit der Frauen in diesem Land, spürt diese Belastungen, sodass es kaum noch zu ertragen ist. Es ist auch kaum noch zu ertragen, wie Sie sich hier herstellen und das Gegenteil von dem behaupten, was Faktum ist in diesem Land. (Beifall bei der SPÖ. – Zwischenruf des Abg. Neudeck.)
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Es ist unfair und es ist unseriös, die Bevölkerung so im Unklaren zu lassen. Aber die hat das ohnehin schon längst erkannt. Sie sind längst am absteigenden Ast. Das haben Sie selbst auch erkannt, und jetzt werden Sie hoch nervös. (Abg. Scheibner: Sie sind immer nervös!) Das sieht man am Thema der Aktuellen Stunde: Sie wollen etwas herbeireden, was längst nicht mehr der Fall ist.
Das werden wir aber auch in der Debatte über den Dringlichen Antrag, die heute um 15 Uhr stattfinden wird und in der es um Wirtschaft und Wachstum gehen wird, sehen. Da werden wir Ihnen dann vor Augen führen, wie sehr Sie in diesem Land abgewirtschaftet haben. (Beifall bei der SPÖ.)
Jene drei relevanten Bereiche, die in der ursprünglichen Fassung des Ministerialentwurfes enthalten waren und die kleine Verbesserungen für Frauen gebracht hätten, hat Finanzminister Grasser herausgestrichen. Sie, Frau Bundesministerin, sagen jetzt, man müsse prüfen, ob das verfassungskonform ist, aber in Wirklichkeit war es Ihnen immer egal, ob irgendetwas verfassungskonform ist, wenn Sie nur schnell ein Gesetz durchbringen konnten – nach dem Motto: Speed kills!
Es wird jetzt die Passage, wo es um 500 Frauen geht, die vor 1956 eine Mehrlingsgeburt hatten – das kostet übrigens so viel wie ein Männer-Ratgeber, nicht mehr –, wieder herausgestrichen. Dafür sollten Sie sich schämen, Frau Bundesministerin! Sie setzen sich für Österreichs Frauen in absolut keiner Weise ein. (Beifall bei der SPÖ.– Abg. Steibl: Wieso schämen? Was ist das für eine Wortwahl?!)
Die Politik, die Sie seit fünf Jahren betreiben, ist eine Politik der Unfairness und der sozialen Kälte. Es ist wirklich nicht angebracht, den Menschen etwas vorzugaukeln, was nicht den Tatsachen entspricht! Aber die haben es ohnehin längst erkannt. Von diesen werden Sie dann schon am Zahltag die Rechnung dafür präsentiert bekommen. (Abg. Scheibner: Am Zahltag?!) Am Wahltag! (Beifall bei der SPÖ.)
11.14
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Staatssekretär Dolinschek. – Bitte, Herr Staatssekretär.
11.15
Staatssekretär im Bundesministerium für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz Sigisbert Dolinschek: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Hohes Haus! Sehr geehrte Damen und Herren! Dieses Sozialversicherungs-Änderungsgesetz, die 65. ASVG-Novelle enthält eine Vielzahl von Maßnahmen, angefangen von Erleichterungen bei der Verwaltungspraxis bis hin zu zahlreichen sozialpolitisch bedeutsamen Verbesserungen.
Es freut mich, dass nicht nur die Abgeordneten der Koalitionsparteien, sondern auch die Abgeordneten der Oppositionsparteien hier festgestellt haben, dass es eine Vielzahl von Verbesserungen gibt, auch wenn dann die einen oder anderen Punkte doch zerpflückt und kritisiert wurden.
Ich kann nicht verstehen, dass man, wie das soeben Frau Abgeordnete Csörgits getan hat, der Frau Bundesministerin ständig soziale Kälte vorwirft und behauptet, dass sie für die Frauen zu wenig tun würde, denn so viel, wie sie in ihrer bisherigen Amtszeit für die Frauen getan hat, kann ich in der Zeit, als die Sozialdemokraten die Hauptverantwortung in der Regierung getragen haben, wirklich nicht sehen. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)
Sehr geehrte Damen und Herren! Es ist heute schon des Öfteren – auch Kritik übend – die Praktikantenregelung angesprochen worden. Dazu ist zu sagen, dass eigentlich alle Sozialreferenten in Österreich – und das sind in den Bundesländern zum Großteil
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Sozialdemokraten – das mit getragen haben. Man hat nun eine Situation beseitigt, wo man in Sozial- und Gesundheitsberufen tätig war und dort für das Praktikum praktisch nichts bezahlt bekommen hat. Ein Arbeitsunfall in der Vergangenheit hat dann dazu geführt, dass man das Ganze aufgeklärt hat.
Ich möchte in
diesem Zusammenhang Folgendes bemerken: Warum haben seit 1991 die
Sozialversicherungsanstalten die bestehende gesetzliche Bestimmung eigentlich
nicht vollzogen? Das Interessante dabei ist, dass vor allem auch das
Hanusch-Krankenhaus keine Beiträge bezahlt hat, wo man praktisch von der linken
Hand in die rechte etwas gibt, da der eigene Träger die Wiener
Gebietskrankenkasse ist. (Abg. Scheibner:
Was sagt dazu die Frau Abgeordnete Csörgits?)
Mit der neuen Regelung sind nun die Praktikanten, die sonst nur mitversichert sind, unfallversichert. Den Praktikanten geht es in erster Linie darum, dass sie auch ihre Tätigkeit als Praktikant ausüben können. Zweitrangig ist, dass man Pensionsversicherungszeiten erreicht. Das ist überall dort möglich, wo man für die Praktikantentätigkeit auch ein Gehalt bekommt, sonst nicht. Diese Leute gehen aber auch in den Gesundheitssprengeln und im Bereich der Sozialbetreuungsberufe ab.
Geschätzte Damen und Herren! Besonders erfreut bin ich darüber, dass mit dieser 65. ASVG-Novelle zwei sozialpolitische Neuerungen Platz greifen, die ich bereits als Sozialsprecher in diesem Hohen Haus immer wieder vertreten habe. Es freut mich, dass diese jetzt zur Umsetzung gelangen.
Das eine ist die Dienstnehmeranmeldung spätestens bei Arbeitsbeginn. Sie stellt eine effektive Maßnahme gegen die Schwarzarbeit dar.
Die Schwarzarbeit ist kein Kavaliersdelikt, sondern ein Vergehen am solidarischen Prinzip unseres Sozialstaates; so habe ich das immer gesehen. Unser Sozialstaat und die Leistungen an den Schwächsten unserer Mitbürger sind nur so stark, wie es eine solidarische Gesellschaft ist.
Die Leidtragenden einer organisierten Form der Schwarzarbeit sind die vielen österreichischen Betriebe, die unter der dadurch bedingten illegalen Wettbewerbsverzerrung leiden, aber vor allem auch all jene ehrlichen Arbeitnehmer, die mit ihren Sozialversicherungsbeiträgen das österreichische Sozialsystem aufrechterhalten und stützen. Daher muss es unser Ziel sein, die organisierte Schwarzarbeit nicht als Kavaliersdelikt zu sehen, sondern sie wirkungsvoll zu bekämpfen.
Nach der heute zu beschließenden neuen Regelung der Dienstnehmeranmeldung muss die Meldung über einen neuen Arbeitnehmer spätestens bis Dienstantritt vollzogen sein. Ich glaube, dass das etwas ganz Wesentliches ist.
Wie wir wissen, kann etwa in der Baubranche, im Reinigungsgewerbe, aber auch in der Gastronomie die Kontrollbehörde, nämlich die KIAB, nicht so einfach tätig werden, wie sie sollte, denn dort wird bei einer Kontrolle immer wieder gesagt: Der Mitarbeiter hat heute erst den ersten Tag gearbeitet, ich melde ihn ohnehin in den nächsten Tagen an! – Bisher war es ja möglich, innerhalb von sieben Tagen anzumelden.
Wir werden ab 1. Jänner 2006 für das erste Halbjahr einen Probebetrieb starten, und zwar im Burgenland. Sie haben Recht, man hätte das Ganze auch gleich österreichweit flächendeckend einführen können, wir wollten aber einen Probebetrieb haben, um eben etwaigen Ungereimtheiten noch entgegenzuwirken. Dass sich dieser Probebetrieb nicht nur auf eine Branche beschränkt, hat auch Sinn, denn würde man jetzt etwa das Baugewerbe herausgreifen, so wäre eine Kontrolle dort genauso
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uneffizient wie bisher, da auch viele Beschäftigte aus dem Baunebengewerbe auf einer großen Baustelle beschäftigt sind. – Deshalb: Probebetrieb in einem Bundesland.
Ich möchte dazu noch einige Zahlen nennen: Von Jänner bis September 2005 wurden 50 430 Personenkontrollen durchgeführt und dabei 4 500 Ausländer ohne Bewilligung angetroffen. Wie gesagt, ab Jänner 2006 läuft im Burgenland dieser halbjährige Probebetrieb, und ab 1. Jänner 2007 soll diese Regelung österreichweit umgesetzt werden. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)
Herr Kollege Riepl hat ein Problem angesprochen, und das betrifft das thailändische Personal einer Firma in der Steiermark. – Herr Kollege Riepl ist jetzt, soweit ich sehe, nicht im Saal, ich hoffe, er hört mich irgendwo (Abg. Scheibner: Die Frau Silhavy wird es ihm ausrichten!), ansonsten bitte ich Sie, ihn darüber zu informieren. – Es handelt sich dabei um Arbeitnehmer, die zum Stammpersonal einer italienischen Firma gehören, also innerhalb der EU ansässig sind; das AMS hat dies auch durch Rückfrage bei den italienischen Behörden überprüft. Sie haben eine Beschäftigungsbewilligung entsprechend der Ausländerbeschäftigung, und das entspricht dem Prinzip der EU-Entsenderichtlinie. Aber auf Wunsch von Bundesminister Bartenstein wird das jetzt, wie mir berichtet wurde, noch einmal genau geprüft. Das kann ich darüber zur Kenntnis bringen.
Nun zur Schwerarbeiterregelung, die für einige Unruhe sorgt, auch bei den Oppositionsparteien, nur weil diese Koalition für jene Menschen, die im Leben schwer gearbeitet haben, erreichen will, dass sie eine Begünstigung im Pensionsleben erfahren. Wir beabsichtigen, dass auch jene Menschen, die behindert sind und die Pflegestufe 3 und darüber erhalten, unter diese Schwerarbeiterregelung fallen. Selbstverständlich! (Zwischenrufe der Abgeordneten Silhavy und Keck.)
Frau Kollegin Silhavy! Wenn man alles nur
schlechtredet – ich war selbst neun Jahre lang
Betriebsratsvorsitzender –, wird man nichts weiterbringen. Wenn man immer
nur sagt, was nicht geht und wie es nicht geht und so weiter, dann ist man am
falschen Dampfer. (Abg. Silhavy: Aber Sie weisen ja vor, dass
es nicht geht! Sie machen es ja nicht!) Ich habe mir immer überlegt, wie
man etwas besser machen kann, wie man Verbesserungsvorschläge einbringen
kann – das wäre eigentlich der Weg. (Abg.
Keck: Dann macht einmal eine
Regelung!)
Herr Kollege Keck, du wirst doch nicht sagen wollen, dass für jene Menschen, die mehr als 15 Jahre lang 50-Kilo-Zementsäcke geschleppt haben, die 15 oder 20 Jahre lang hinter der Asphaltmaschine gearbeitet haben, für jene, die Hitze und Kälte ausgesetzt waren, Männer ebenso wie Frauen, und für jene, die hohem psychischem Druck ausgesetzt waren, die Kranke gepflegt haben auf Intensivstationen und so weiter, keine günstigeren Regelungen gelten (Abg. Schopf: Wo? Wo?) und dass wir da bei euch auch noch auf Gegenwehr stoßen?! Da müssten Sie doch bravo schreien, bravo sagen dazu, dass sich diese Bundesregierung dafür einsetzt. Wir werden uns dafür einsetzen! (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)
Ich sage das hier dezidiert: Wir werden uns dafür einsetzen! (Abg. Schopf: Wann denn?) Und wenn der Herr Obmann der Pensionsversicherungsanstalt meint, dass das ein Schmarren ist, dann soll er sich über einen Schmarren mit seinem Koch in der Werkskantine unterhalten, aber nicht mit der Bundesregierung, und er soll konkrete Vorschläge dazu einbringen. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP. – Abg. Silhavy: Wo ist sie denn? Wo ist denn die Regelung? Wo ist sie?) Die Regelung kommt, Frau Kollegin, und Sie werden begeistert sein von dieser Regelung.
Die Kriterien sind erstellt worden, auch gemeinsam mit den Sozialpartnern, das ist unbestritten, aber es geht nicht darum, was in Zukunft geschieht, sondern es geht um zurückliegende Zeiten, und dafür werden wir eine Regelung schaffen. (Abg. Silhavy:
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Es wird Zeit, dass ihr überhaupt einmal etwas macht!) Wir werden für alle schwer arbeitenden Menschen in Österreich die Möglichkeit schaffen, dass sie früher und mit geringeren Abschlägen in Pension gehen können. Das haben wir vor! (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP. – Abg. Neudeck: Das hören sie nicht gern vor der Wiener Wahl!)
Geschätzte Damen und Herren, lassen Sie mich noch etwas zur Anhebung des Ausgleichszulagenrichtsatzes sagen, die, soviel ich weiß, ja unbestritten von allen Fraktionen hier im Haus gewürdigt worden ist.
In der Vergangenheit hat man die Ausgleichszulagenrichtsätze für Familien enorm erhöht, vor allem in den Jahren 2003 und 2004. Wir reden hier von einer Gesamterhöhung seit dem Jahr 1999 bis zum heutigen Tage um 25,5 Prozent, die wir getätigt haben. Für Alleinstehende ist immerhin eine Erhöhung um 4,1 Prozent im heurigen Jahr erfolgt, eine Anhebung um 27 € auf 690 € für alleinstehende Pensionisten. Wir bleiben damit über der Armutsschwelle, und das war unser Ziel. Die übrigen Pensionsanpassungen erfolgen mit 2,1 Prozent.
Ich möchte dazu vielleicht noch sagen, dass 188 000 Pensionistinnen und Pensionisten in Österreich von dieser außertourlichen Erhöhung betroffen sind und davon wiederum 154 000 Frauen. Es sind praktisch fünfmal so viele Frauen als Männer, denen diese Erhöhung zugute kommt. – Und da wollen Sie sagen, dass die Frau Bundesminister eine soziale Kälte spüren lässt und für die Frauen in Österreich nichts tut?! Also so kann es ja wohl nicht sein. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP. – Zwischenruf der Abg. Sburny.) Schauen Sie sich die Zahlen an, dann werden Sie sehen! (Abg. Reheis: Peinlich ist das!)
Von dieser Erhöhung um 2,5 Prozent profitieren 95 Prozent der österreichischen Pensionisten. Die übrigen 5 Prozent, die eine Pension von über 1 875 € haben – Herr Kollege Leutner nickt mit dem Kopf; ich weiß, dass Sie das verstehen –, erhalten einen Fixbetrag von 46 € 88 Cent. Es wird ja oft kritisiert, wie die Schere zwischen Arm und Reich auseinander läuft, und deshalb haben wir gesagt, nach oben hin, also bei den höheren Pensionen, keine prozentuelle Erhöhung, sondern einen Fixbetrag, bei den niedrigeren Pensionen eine prozentuelle Erhöhung, anderenfalls geht die Schere noch weiter auseinander, und das wäre ja auch nicht in Ihrem Sinn, meine sehr geehrten Damen und Herren! – Ich danke für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)
11.27
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als nächste Rednerin kommt Frau Abgeordnete Mag. Scheucher-Pichler zu Wort. Frau Abgeordnete, Sie haben sich eine Wunschredezeit von 2 Minuten genommen. – Bitte.
11.27
Abgeordnete Mag. Elisabeth Scheucher-Pichler (ÖVP): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Mitglieder der Bundesregierung! Meine Damen und Herren! Vor allem auch liebe Gäste auf der Tribüne! Diese Regierung hat gerade im Bereich der Frauen-, Sozial- und Familienpolitik ganz wichtige Akzente gesetzt. Ich denke, wir brauchen hier gar nichts schönzureden, Frau Kollegin Heinisch-Hosek. Ganz im Gegenteil: Die Tatsachen sprechen für sich, die Erfolge zählen für sich! (Zwischenruf des Abg. Riepl.) Kollege Staatssekretär Dolinschek hat ja bereits darauf verwiesen, und auch ich denke, dass es den Frauen nichts bringt und die österreichischen Frauen es auch nicht wollen, dass Sie ständig ihre Situation schlechtreden und krankjammern. (Abg. Sburny: Die ist schlecht!) Das wollen die Frauen gar nicht! (Beifall bei der ÖVP.)
Nationalrat, XXII.GP | 125. Sitzung / Seite 67 |
Was wir wirklich brauchen, meine Damen und Herren, ist mehr partnerschaftliches Miteinander, denn man kann nicht alles nur per Gesetz verordnen. Wir haben gute Rahmenbedingungen geschaffen, wir brauchen aber vor allem auch ein Umdenken in der Gesellschaft, mehr Sensibilität, mehr partnerschaftliches Miteinander, mehr Aufteilung der Familienarbeit. (Abg. Heinisch-Hosek: Nein, das stimmt überhaupt nicht!) Das kann man nicht per Gesetz allein verordnen.
Gott sei Dank haben wir Frauen, die eine sehr gute Ausbildung haben, die immer besser qualifiziert sind, und Gott sei Dank haben die Frauen auch gute Chancen in Österreich. Wir liegen gerade bei der Frauenbeschäftigung über dem EU-Schnitt.
Auch heute beschließen wir ganz wichtige Maßnahmen für Frauen, aber Sie sind immer nur dagegen. Machen Sie doch mit! Vor allem die Möglichkeit der freiwilligen Pensionsversicherung für Zeiten der Pflege naher Angehöriger, die wir heute beschließen, ist ein ganz wichtiger Aspekt für Frauen. Zu 98 Prozent sind es eben Frauen, die in den Familien Kranke, Alte, Kinder, beeinträchtigte Kinder betreuen. Das ist eine Tatsache, und sie können es auch sehr gut. Werben Sie dafür, dass sich auch die Männer mehr engagieren! (Abg. Heinisch-Hosek: Werben Sie auch!) Das kann man nicht aggressiv machen. Da geht es um ein Miteinander, um ein partnerschaftliches Miteinander, das ist meine feste Überzeugung, Frau Kollegin. (Beifall bei der ÖVP.)
Zu den Praktika muss ich als Vertreterin des Hilfswerkes noch eine Anmerkung machen, weil Frau Kollegin Haidlmayr im Ausschuss das so dargestellt hat, als würden soziale Organisationen und Institutionen die Praktikanten ausbeuten. Sie begleiten sie, und das ist sehr wichtig im Bereich einer qualifizierten Berufsausbildung. Dass die Praktikanten ausgebeutet werden, muss ich wirklich ganz entschieden zurückweisen, und ich denke auch, dass diese jetzt vorliegende Regelung sehr wichtig ist.
Wir müssen unterscheiden zwischen Praktika, die einen Berufsplatz ersetzen, und Praktika, die eben Schüler und Studenten absolvieren, die neben der theoretischen Ausbildung auch eine praktische Ausbildung brauchen. Es geht darum, die Praktikaplätze sicherzustellen und damit auch die Qualität der Ausbildung, die gerade im Sozial- und Gesundheitsbereich sehr gut ist, sicherzustellen, denn ohne Praktikaplätze auch keine praxisorientierte Ausbildung! (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)
11.30
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dr. Leutner. Wunschredezeit: 2 Minuten. – Bitte, Herr Abgeordneter.
11.30
Abgeordneter Dr. Richard Leutner (SPÖ): Frau Präsidentin! Mitglieder der Bundesregierung! Meine Damen und Herren! Das passt jetzt ausgezeichnet: Der Herr Staatssekretär hat von der Pensionsanpassung gesprochen, und dazu möchte ich einige Anmerkungen machen, vor allem auch deshalb, weil Sie eine Inseratenkampagne gestartet haben, um sie den Österreichern und Österreicherinnen unter dem Titel „Faire Pensionsanpassung“ zu verkaufen.
Wir haben wie immer in solchen Fällen die einzelnen Punkte sehr genau betrachtet, vor allem in Bezug auf ganz „normale“ Pensionen, und haben sehr schnell gemerkt, meine Damen und Herren, dass keine Rede davon sein kann, dass in Ihrer Ära seit dem Jahr 2000 die Kaufkraft der PensionistInnen erhalten werden konnte, so wie Sie das darzustellen versucht haben – selbst dann nicht, wenn man die Steuerreform und ihre Effekte mit berücksichtigt!
Ganz kurz: Gehen wir aus von einer 1 500-€-Pension im Jahr 2000; das ist eine ganz normale Pension. Netto, also nach Abzug der Steuern, macht diese Pension 1 215 €
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aus. Wird diese Pension mit der Pensionsanpassung Ihrer Regierungszeit, 2000 bis 2006, aufgewertet, macht sie 1 285 € aus. Und jetzt kommt’s, meine Damen und Herren: Hätte man diese Pension aber mit der Inflation angepasst und einen Wertausgleich gesichert, wie Sie es versprochen haben, dann wäre diese Pension im Jahr 2006 um 92 € höher gewesen! Mit anderen Worten: Im Vergleich zum Jahr 2000 verliert ein 1 500-€-Pensionist 90 € monatlich, mehr sogar, und im Jahr sind das 1 111 €. Das ist ein enormer Betrag.
Diese Vergleichswerte gibt es auch für Pensionen von bis zu 1 000 €. Daher können Sie uns heute, sooft Sie es auch versuchen, nicht vermitteln, dass der Lebensstandard der Pensionisten gestiegen ist. Er ist gesunken, meine Damen und Herren! (Beifall bei der SPÖ.)
11.32
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dr. Huainigg. Wunschredezeit: 2 Minuten. – Bitte.
11.33
Abgeordneter Dr. Franz-Joseph Huainigg (ÖVP): Frau Präsidentin! Frau Minister! Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Mit der Beschlussfassung heute, dass pflegende Angehörige eine bessere Selbstversicherungsmöglichkeit haben, beschließen wir eine ganz wichtige Maßnahme. 80 Prozent aller pflegebedürftigen Menschen werden zu Hause von den Angehörigen gepflegt. Dazu braucht es Unterstützungen, und wir werden diese Unterstützungen geben und diese Maßnahmen auch weiter ausbauen.
Gestatten Sie mir noch einen Schwenk zu etwas, das heute nicht im Parlament beschlossen wird.
Das Gentechnikgesetz steht heute auf der Tagesordnung. Ich verhehle nicht, dass ich froh bin, dass die Bundesregierung der Empfehlung der Ethikkommission zur Einführung der Präimplantationsdiagnostik nicht gefolgt ist. Ich weiß, das ist sehr umstritten und auch schwer zu begründen, aber die frühe Selektion zwischen wertem und unwertem Leben stellt vieles in Frage, nicht zuletzt auch die Würde behinderter Menschen.
Die Versprechen der Mediziner, Behinderung aus der Welt zu schaffen, werden immer Fiktion bleiben, denn nur 1 Prozent aller Behinderungen kann vorgeburtlich überhaupt festgestellt werden. Das Risiko, bei der Geburt eine gesundheitliche Schädigung davonzutragen, ist weitaus größer.
Wer glücklich ist, wer ein glückliches Leben führt – das kann kein Psychologe, kein Mediziner, kein Therapeut entscheiden, sondern letztendlich nur jeder für sich selbst! – Danke. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)
11.36
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Königsberger-Ludwig. Wunschredezeit: 2 Minuten. – Bitte, Frau Abgeordnete.
11.36
Abgeordnete Ulrike Königsberger-Ludwig (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Staatssekretär! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen des Nationalrates! Es ist wirklich erstaunlich, wie Abgeordnete der Regierungsparteien einfach nicht sehen wollen, was es in Österreich alles gibt. (Abg. Dr. Fekter: Die Wiener Stadtwerke als Preistreiber zum Beispiel!) Man könnte meinen, sie machen einfach die Augen zu und sehen nicht, dass es in Österreich – und das ist Tatsache! – über 1 Million Menschen gibt, die armutsgefährdet sind. Es gibt in Österreich 400 000 Menschen, die akut in Armut leben. Die Anzahl der Privatkonkurse steigt in mehr als erschreckendem Ausmaß, und
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auch die Arbeitslosigkeit ist in den letzten Jahren enorm angestiegen. – Das wissen Sie alle, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen von den Regierungsparteien!
Es ist auch so, dass die Pensionen in den letzten Jahren unter der Inflationsrate angehoben worden sind. Das haben wir heute schon von ein paar Kollegen und Kolleginnen meiner Fraktion gehört. Genau aus diesem Grund ist es überfällig, ist es längst überfällig, dass die Ausgleichszulagenrichtsätze erhöht werden!
Frau Bundesministerin – sie ist im Moment nicht anwesend –, wenn Sie uns ausrichten lassen, wir sollten uns die Vorlagen genau anschauen, so kann ich Ihnen sagen, wir haben uns die Vorlagen genau angesehen. Genau deshalb gibt es auch die Kritikpunkte, die heute schon angesprochen worden sind, und genau deshalb stimmen wir auch heute der Ausgleichszulagenrichtsatzerhöhung zu.
Ich möchte auf noch ein Problem eingehen, und zwar: Diese Menschen, die ich jetzt angesprochen habe, haben alle Ihre unsoziale Belastungspolitik der letzten Jahre mittragen müssen. Eine Belastung ist enorm hoch, speziell im kommenden Winter wird sie enorm hoch sein, nämlich die hohen Energiekosten.
Ich bringe daher noch einmal einen Entschließungsantrag ein und ersuche Sie, mitzustimmen und damit zu beweisen, dass Sie nicht für soziale Kälte in diesem Land stehen.
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Heidrun Silhavy und KollegInnen betreffend Gewährung eines bundeseinheitlichen Heizkostenzuschusses
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat unverzüglich eine Regierungsvorlage zuzuleiten, damit vom Arbeitsmarktservice, der Sozialversicherung beziehungsweise dem Bund für die Monate Oktober 2005 bis April 2006 so rasch wie möglich unbürokratisch ein Heizkostenzuschuss in der Höhe von 40 Euro monatlich an BezieherInnen von Leistungen aus dem Arbeitslosenversicherungsgesetz, dem Karenzgeldgesetz, dem Kinderbetreuungsgeldgesetz, dem Sonderunterstützungsgesetz, dem Opferfürsorgegesetz, dem Heeresversorgungsgesetz, dem Impfschadengesetz, dem Kriegsopferversorgungsgesetz 1957 sowie an alle Pensions- und RuhegenussbezieherInnen nach bundesrechtlichen Vorschriften, die ein Haushaltseinkommen von unter 875 Euro netto beziehungsweise bei im gemeinsamen Haushalt lebenden Ehegatten bis zum Familienausgleichszulagenrichtsatz von 1 030 Euro im Monat haben, ausbezahlt werden kann.“
*****
Beweisen Sie, dass Sie nicht für soziale Kälte stehen, und stimmen Sie unserem Antrag zu! (Beifall bei der SPÖ.)
11.39
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Der soeben von Frau Abgeordneter Königsberger-Ludwig eingebrachte Entschließungsantrag betreffend Gewährung eines bundeseinheitlichen Heizkostenzuschusses ist ordnungsgemäß eingebracht, ausreichend unterstützt und steht daher auch mit in Verhandlung.
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Der
Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
der
Abgeordneten Heidrun Silhavy und KollegInnen betreffend Gewährung eines bundeseinheitlichen
Heizkostenzuschusses
eingebracht
im Zuge der Debatte zu 1132 dB
Immer
mehr Menschen sind trotz Erwerbsarbeit armutsgefährdet. Viele haben keine
Chance am Arbeitsmarkt, besonders Frauen leben aufgrund fehlender
eigenständiger Existenzsicherung unter der Armutsgrenze. Wegen mangelnder
Mindeststandards reichen soziale Leistungen, wie Kinderbetreuungs- oder
Arbeitslosengeld nicht für das Notwendigste.
So
sieht die sozialpolitische Bilanz dieser Regierung Schüssel aus.
Gerade
Arbeitslosigkeit bedeutet mehr denn je Gefahr der Verarmung.
Seit
dem Jahr 2001 ist die Arbeitslosigkeit in Österreich massiv angestiegen.
2000 wurden rund 690.000 Personen mindestens einmal im Jahr arbeitslos,
heuer trifft dieses Schicksal bereits über 800.000 Personen.
Die
Existenzsicherungsleistungen bei Arbeitslosigkeit in Österreich – 55%
Nettoersatz-Rate beim Arbeitslosengeld, rund 50% Nettoersatzrate bei der
Notstandshilfe, wenn keine Einkommensanrechnung vorgenommen wird – sind im
EU-Vergleich sehr niedrig. Lediglich in Griechenland, Irland und Großbritannien
ist die materielle Absicherung bei Arbeitslosigkeit noch niedriger als in
Österreich.
Die
Leistungen bei Arbeitslosigkeit sind seit 1999 real deutlich gesunken – die
Kaufkraft von Arbeit Suchenden in Österreich ist markant gesunken.
Ein Blick auf die Sozialhilfe-Statistiken der Länder
bestätigt das zunehmende Versagen des primären sozialen Sicherungsnetzes der
Arbeitslosenversicherung, Armut infolge von Arbeitslosigkeit zu verhindern.
Etwa am Beispiel Wien: Die Zahl der so genannten Dauerunterstützten in der
Sozialhilfe ist in Wien seit 2000 mit rund 29.500 Personen stabil
geblieben. Im Jahresdurchschnitt 2003 haben rund 42.000 Personen im
Erwerbsalter eine Sozialhilfeleistung bezogen. Knapp 18.000 (rund 43%) haben
auch eine Leistung aus der Arbeitslosenversicherung bezogen – knapp 12.000
davon Notstandshilfe – weitere 2.400 Personen (5,7%) haben
Karenzgeld bezogen.
Diese Daten belegen eines: Arbeitslosigkeit,
insbesondere längere oder häufigere Arbeitslosigkeit ist in Österreich zum
Verarmungsrisiko Nummer 1 aufgestiegen. Besonders betroffen davon sind
Alleinerzieherinnen, Mehrkindfamilien und Jugendliche. Ursachen dafür ist
zunächst eine unzureichende materielle Absicherung durch die Arbeitslosenversicherung –
immer mehr Personen müssen Sozialhilfeleistungen bei Arbeitslosigkeit in
Anspruch nehmen. Die länderweise unterschiedlichen Sozialhilfeleistungen und
die besonders im ländlichen Raum niedrige Inanspruchnahme der
Sozialhilfe – die so genannte „take-up“-Rate, also der Anteil der
Leistungsberechtigten, die tatsächlich Sozialhilfeleistungen in Anspruch
nehmen – liegt Schätzungen zufolge lediglich um die 50%.
Vor diesem Hintergrund steht nunmehr eine Heizperiode
vor der Tür, die durch besonders hohe Preissteigerungen gekennzeichnet ist.
Kostete Heizöl im September 2003 noch 0,383 Euro/Liter (2.000 Liter), waren es im September 2004 bereits 0,512 Euro/Liter und im Juli 2005 0,665 Euro/Liter (ebenfalls
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für 2.000 Liter). Das
bedeutet für einen Haushalt (Einfamilienhaus), der durchschnittlich
2.000 Liter in der Heizsaison verbraucht, finanzielle Mehrkosten gegenüber
dem Vorjahr von 306 Euro – gegenüber 2003 sogar von 564 Euro!
Die Belastungspolitik dieser Regierung hat mit dem
Budgetbegleitgesetz 2003 auch die Einführung einer Kohleabgabe gebracht. Diese
bedeutet pro Kilogramm Koks oder Kohle zusätzlich zu den Preissteigerungen
einen finanziellen Mehraufwand von 0,05 Euro. Vergleicht man die
Einlagerungspreise von Koks, so zeigt sich, dass 2003 für 1.000 kg Koks
320 Euro zu bezahlen waren und heuer 498 Euro. Das bedeutet für
Personen, die mit Koks heizen – und das sind im Regelfall nicht die
begütertsten Mitmenschen – eine zusätzliche Belastung von 178 Euro
(inklusive 50 Euro ! Kohleabgabe für den Finanzminister) bei einem
durchschnittlichen Verbrauch von 1.000 kg Koks je Heizsaison.
Unter Sozialminister Geppert war es möglich,
bundeseinheitlich unbürokratisch und automatisch einen Heizkostenzuschuss an
Ausgleichszulagenbezieher, Arbeitslosengeld- und NotstandshilfebezieherInnen,
PensionsvorschussbezieherInnen, BezieherInnen von Opferrenten usw.
auszubezahlen (Sozialrechts-Änderungsgesetz 1990, BGBl Nr. 741/1990). Es
stellt sich die Frage, warum eine Leistung, die 1990 möglich war, nun unter für
die Bevölkerung viel problematischeren Bedingungen nicht möglich sein sollte.
Aus diesen Gründen stellen die unterzeichneten
Abgeordneten nachstehenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem
Nationalrat unverzüglich, eine Regierungsvorlage zuzuleiten, damit vom
Arbeitsmarktservice, der Sozialversicherung bzw. dem Bund für die Monate
Oktober 2005 bis April 2006 so rasch wie möglich unbürokratisch ein
Heizkostenzuschuss in der Höhe von 40 Euro monatlich an BezieherInnen von
Leistungen aus dem Arbeitslosenversicherungsgesetz, dem Karenzgeldgesetz, dem
Kinderbetreuungsgeldgesetz, dem Sonderunterstützungsgesetz, dem Opferfürsorgegesetz,
dem Heeresversorgungsgesetz, dem Impfschadengesetz, dem Kriegsopferversorgungsgesetz
1957 sowie an alle Pensions- und RuhegenussbezieherInnen nach bundesrechtlichen
Vorschriften, die ein Haushaltseinkommen von unter 875 Euro netto bzw. bei
im gemeinsamen Haushalt lebenden Ehegatten bis zum Familienausgleichszulagenrichtsatz
von 1.030 Euro im Monat haben, ausbezahlt werden kann.“
*****
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als nächster Redner gelangt Herr Abgeordneter Donabauer zu Wort. Wunschredezeit: 2 Minuten. – Bitte.
11.40
Abgeordneter Karl Donabauer (ÖVP): Frau Präsident! Frau Bundesminister! Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Meine Damen und Herren! Es ist zwar nicht die Aufgabe der Opposition, nur zu fordern, aber es ist leider Gottes ihre Rolle. Sie fordern nur, meine Damen und Herren, und das geht auf Dauer nicht!
Ich sage Ihnen: Wir haben eine sehr gute Sozialpolitik – natürlich könnte sie jeden Tag besser werden –, aber Sie dürfen die Sozialpolitik nicht allein an einem Einzelfall
Nationalrat, XXII.GP | 125. Sitzung / Seite 72 |
aufhängen, sondern Sie müssen die globalen Zusammenhänge sehen, Sie müssen auch spüren, was letzten Endes bewegt wurde.
Da heute Vormittag gesagt wurde, es werde hier nur Weihrauch versprüht, sage ich Ihnen: Nein, das stimmt nicht, wir weisen auf Tatsachen hin! Ich verstehe aber nicht, warum Sie nur Gift und Galle versprühen. Wir haben so viele gute Sachen zu diskutieren, diskutieren Sie doch bitte mit! (Beifall bei der ÖVP sowie des Abg. Walch.)
Es geht darum, die Sozialpolitik nachhaltig finanzierbar zu erhalten. Nur ein paar Highlights: In der Familienpolitik ist Österreich europaweit herzeigbar. Wir haben die Familienbeihilfe und die Absetzbeträge angehoben, das Kinderbetreuungsgeld und die Hospizkarenz eingeführt – herzeigbar; ich denke, ein gutes Beispiel für Europa.
Ein weiterer Punkt ist das Pensionsgesetz, das von Ihnen so oft bejammert wird. Professor Marin – er dürfte aus Ihrer „Familie“ kommen – hat bei der Beschlussfassung gesagt: Das Pensionsgesetz hat nur einen Fehler: Es ist um Jahre zu spät gekommen! – Das waren aber Ihre Jahre, meine Damen und Herren von der SPÖ. Sicher, wir waren mit in der Regierung, aber ich denke, es wäre höchst an der Zeit, dass Ihnen das bewusst wird und dass Sie da mitgehen.
Bei einer Reihe von Dingen haben wir unterschiedliche Betrachtungsweisen, so zum Beispiel den Arbeitsmarkt betreffend. Wir haben zu viele Arbeitslose, das wissen wir alle, und wir wollen, dass es weniger werden – das zu erreichen ist unsere Aufgabe. Nur: In den letzten 15 Jahren hat Niederösterreich 90 000 zusätzliche Arbeitsplätze geschaffen, in Wien jedoch sind mehr als 20 000 verloren gegangen. Sehen Sie, das ist eben solch ein Manko, und da sollten Sie uns helfen, dass wir insgesamt besser werden.
Zur heutigen Novelle: Verlängerung der Funktionszeit im GSVG und im BSVG auf Grund der Zusammenführungsbemühungen beider Träger, Beitragszuordnung auf den Leistungserbringer im BSVG, Anhebung der Ausgleichszulage. Jetzt sage ich Ihnen vielleicht etwas, was Sie sich aufschreiben sollten: Im Jahre 2000 waren 12,75 Prozent aller Pensionsbezieher Ausgleichszulagenbezieher. Heute sind es, obwohl die Richtsätze deutlich angehoben wurden und die Zahl der Pensionisten gestiegen ist, 11,05 Prozent. – Herzeigbar, toll, gut, aber trotzdem haben wir noch nicht ganz das Ziel erreicht.
Ich darf also, obwohl einige Dinge erledigt sind, auf einige offene Themen Bezug nehmen, die mangels solider Finanzierbarkeit nicht erledigt werden könnten.
Deshalb bringe ich folgenden Antrag ein:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Donabauer, Mag. Haupt, Kolleginnen und Kollegen betreffend Erarbeitung von weiteren sozialen Verbesserungen durch eine Arbeitsgruppe
Der Nationalrat wolle beschließen:
Die Bundesministerin für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz wird ersucht, in Ergänzung der im Ausschuss für Arbeit und Soziales beschlossenen Entschließungen hinsichtlich der Evaluierung des Problems der Berechnung der Witwen/Witwerpension, der Mütter/Väter, die erheblich behinderte Kinder erzogen haben, auch die Frage der verbesserten Anrechnung von Kindererziehungszeiten bei Mehr-
Nationalrat, XXII.GP | 125. Sitzung / Seite 73 |
lingsgeburten und die Frage der Neuregelung von
leistungswirksamen Ersatzzeiten in der Pensionsversicherung in einer
gemeinsamen Arbeitsgruppe zur Weiterentwicklung des ASVG beraten zu lassen.
Diese Arbeitsgruppe soll in den oben genannten Bereichen bis zur nächsten
ASVG-Novelle diesbezügliche Lösungsvorschläge erarbeiten. (Zwischenruf der Abg. Silhavy.)
*****
Ich hoffe, dass Sie daran mitwirken. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)
11.43
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Der soeben von Herrn Abgeordnetem Donabauer eingebrachte Entschließungsantrag betreffend Erarbeitung von weiteren sozialen Verbesserungen durch eine Arbeitsgruppe ist ordnungsgemäß eingebracht, ausreichend unterstützt und steht ebenfalls mit in Verhandlung.
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Donabauer, Mag. Haupt,
Kolleginnen und Kollegen betreffend Erarbeitung von weiteren sozialen
Verbesserungen durch eine Arbeitsgruppe
Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat anlässlich
der Behandlung des Sozialversicherungs-Änderungsgesetzes 2005 zwei
Entschließungen gefasst, die vorsehen, dass eine Arbeitsgruppe einerseits
Lösungsmöglichkeiten zur Vermeidung von Härtefällen bei der Berechnung der
Witwen/Witwerpension erarbeiten und andererseits Lösungsvorschläge für
diejenigen Mütter/Väter, die erheblich behinderte Kinder erzogen haben und von
der freiwilligen Selbstversicherung nicht Gebrauch machen konnten und dadurch
möglicherweise bei der Pensionsbemessung Nachteile erleiden könnten, erstatten soll.
Zwei weitere Probleme, die einer Evaluierung durch
eine Arbeitsgruppe bedürfen, stellen die Frage der verbesserten Anrechnung von
Kindererziehungszeiten bei Mehrlingsgeburten und die Frage der
leistungswirksamen Anrechnung von Ersatzzeiten vor Einführung der
Pflichtversicherung in der Pensionsversicherung im Rahmen der Schutzbestimmungen
für Langzeitversicherte dar.
Aus diesen Gründen stellen die unterfertigten
Abgeordneten folgenden
Entschließungsantrag:
Der Nationalrat wolle beschließen:
Die Bundesministerin für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz wird ersucht, in Ergänzung der im Ausschuss für Arbeit und Soziales beschlossenen Entschließungen hinsichtlich der Evaluierung des Problems der Berechnung der Witwen/Witwerpension, der Mütter/Väter, die erheblich behinderte Kinder erzogen haben, auch die Frage der verbesserten Anrechnung von Kindererziehungszeiten bei Mehrlingsgeburten und die Frage der Neuregelung von leistungswirksamen Ersatzzeiten in der Pensionsversicherung in einer gemeinsamen Arbeitsgruppe zur Weiterentwicklung des ASVG beraten zu lassen. Diese Arbeitsgruppe soll in den oben
Nationalrat, XXII.GP | 125. Sitzung / Seite 74 |
genannten
Bereichen bis zur nächsten ASVG-Novelle diesbezügliche Lösungsvorschläge
erarbeiten.
*****
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Keck zu Wort. Wunschredezeit: 2 Minuten. – Bitte, Herr Abgeordneter.
11.43
Abgeordneter Dietmar Keck (SPÖ): Frau Präsident! Frau Minister! Im Entwurf zum Sozialrechts-Änderungsgesetz war vorgesehen, dass Personen, die zumindest Anspruch auf Pflegegeldstufe 3 haben, Schwerarbeitsmonate erwerben. Wir haben das begrüßt, ja sogar für gut und fortschrittlich befunden. Dem Text Ihres Entwurfes entsprechend sollte die Zuerkennung sogar unabhängig von der konkreten Tätigkeit erfolgen. Die Intention des vorgeschlagenen Gesetzes, nämlich Personen, die krank sind, einen früheren Pensionsantritt zu ermöglichen, da für sie ja schon einfache Arbeiten Schwerarbeit bedeuten könnten, hätte den Grundfesten moderner Sozialpolitik entsprochen und auch in unseren Reihen Zustimmung gefunden – wenn es auch noch einiger Änderungen bedurft hätte. Als Beispiel seien die Frauen genannt: Infolge des aktuellen Regelpensionsalters sind Frauen leider ohnedies aus der Schwerarbeitsregelung ausgeschlossen; weisen sie im Erwerbsverlauf Arbeitslosigkeit oder Phasen mit Krankengeld auf, hätten sie auch im veränderten Gesetz keine Chance auf eine Schwerarbeitspension mit 55 Jahren.
Doch heute ist ohnehin alles anders. Wieder, Frau Minister, muss ich sagen, sind Sie umgefallen, wieder haben Sie genau jene, zu deren Schutz Sie eigentlich arbeiten sollten, im Regen stehen lassen. Aber auch das ist nichts Neues für uns, denn bis heute, mehr als ein Jahr nach Beschluss der Pensionsharmonisierung, sind Sie uns noch immer eine sozial ausgeglichene und gerechte Definition von Schwerarbeit schuldig.
Außer, dass Sie oder der Herr Staatssekretär uns täglich sagen, dass Sie etwas machen wollen, ist nichts herausgekommen! – Das zum Thema Schwerarbeit.
Meine Damen und Herren! Es gibt noch eine andere Problematik im Zusammenhang mit dem Thema Menschen mit Behinderung, nämlich die Anrechnung von neutralen Zeiten für die Erziehung erheblich behinderter Kinder als Ersatzzeiten in der Pensionsversicherung, weshalb ich folgenden Antrag einbringe:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Mag. Christine Lapp, Heidrun Silhavy, Kolleginnen und Kollegen betreffend Anrechnung von neutralen Zeiten für die Erziehung erheblich behindeter Kinder als Ersatzzeiten in der Pensionsversicherung
Der Nationalrat wolle beschließen:
Die Bundesministerin für soziale Sicherheit, Generationen und Kosumentenschutz wird aufgefordert, dem Nationalrat bis spätestens 15. November 2005 eine Regierungsvorlage zu übermitteln, mit der Müttern oder Vätern, die für ein behindertes Kind erhöhte Familienbeihilfe bezogen haben, anstelle von neutralen Zeiten zusätzlich Ersatzzeiten in der Pensionsversicherung angerechnet werden.
Nationalrat, XXII.GP | 125. Sitzung / Seite 75 |
Eine Übergangsbestimmung soll ein befristetes Antragsrecht auf Anrechnung dieser Versicherungszeiten auch bei bereits zuerkannten Pensionen vorsehen.
*****
Frau Minister! Meine Damen und Herren! Geben Sie Ihrem sozialen Gewissen einen Stoß und stimmen Sie für die behinderten Menschen und deren Familien diesem Entschließungsantrag zu! (Beifall bei der SPÖ.)
11.46
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Der soeben eingebrachte Entschließungsantrag betreffend Anrechnung von neutralen Zeiten für die Erziehung erheblich behinderter Kinder als Ersatzzeiten in der Pensionsversicherung ist ebenfalls ausreichend unterstützt, ordnungsgemäß eingebracht und steht ebenfalls mit in Verhandlung.
Der
Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Mag. Christine Lapp, Heidrun
Silhavy, Kolleginnen und Kollegen betreffend Anrechnung von neutralen Zeiten
für die Erziehung erheblich behindeter Kinder als Ersatzzeiten in der
Pensionsversicherung, eingebracht im Zuge der Debatte zu 1132 dB
Der Nationalrat wolle beschließen:
Die Bundesministerin für soziale Sicherheit,
Generationen und Kosumentenschutz wird aufgefordert, dem Nationalrat bis
spätestens 15. November 2005 eine Regierungsvorlage zu übermitteln,
mit der Müttern oder Vätern, die für ein behindertes Kind erhöhte
Familienbeihilfe bezogen haben, anstelle von neutralen Zeiten zusätzlich
Ersatzzeiten in der Pensionsversicherung angerechnet werden.
Eine Übergangsbestimmung soll ein befristetes
Antragsrecht auf Anrechnung dieser Versicherungszeiten auch bei bereits
zuerkannten Pensionen vorsehen.
Begründung:
Die
Möglichkeit der Selbstversicherung für Zeiten der Pflege eines behinderten
Kindes besteht seit 1.1.1988. Zur Zeit müssen Mütter und Väter, die derartige
Pflegeleistungen vor dem 1.1.1988 erbracht haben, pensionsrechtliche Nachteile
in Kauf nehmen.
Die
Verschlechterungen bei der Pensionsberechnung, vor allem durch das Absenken des
Steigerungsbetrages und die Ausdehnung des Bemessungszeitraumes, sind für diese
Eltern besonders spürbar. Diese Nachteile können durch die Anrechung solcher
Pflegezeiten als Ersatzzeiten ausgeglichen werden.
*****
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als nächste Rednerin zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Mikesch. Wunschredezeit: 2 Minuten. – Bitte, Frau Abgeordnete.
11.46
Abgeordnete Herta Mikesch (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Frau Bundesminister! Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Ich möchte ein Redaktionsversehen im
Nationalrat, XXII.GP | 125. Sitzung / Seite 76 |
Sozialversicherungs-Änderungsgesetz durch folgenden Abänderungsantrag korrigieren:
Abänderungsantrag
der Abgeordneten Mag. Tancsits, Mag. Haupt, Kolleginnen und Kollegen zum Gesetzentwurf im Bericht des Sozialausschusses 1132 der Beilagen über die Regierungsvorlage 1111 der Beilagen betreffend ein Sozialversicherungs-Änderungsgesetz 2005
Art. 1 (Änderung des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes) wird wie folgt geändert:
Im § 308 Abs. 1a in der Fassung der Z 47a wird der Ausdruck „2005“ durch den Ausdruck „2004“ ersetzt.
Art. 2 (Änderung des Gewerblichen Sozialversicherungsgesetzes) wird wie folgt geändert:
Im § 172 Abs. 1a in der Fassung der Z 32a wird der Ausdruck „2005“ durch den Ausdruck „2004“ ersetzt.
Art. 3 (Änderung des Bauern-Sozialversicherungsgesetzes) wird wie folgt geändert:
Im § 164 Abs. 1a in der Fassung der Z 28a wird der Ausdruck „2005“ durch den Ausdruck „2004“ ersetzt.
*****
Noch kurz zum Thema „Neuregelung der Anmeldefristen“: Unsere Unternehmerinnen und Unternehmer arbeiten mit großem persönlichem Einsatz und haben mit Schwarzarbeit nichts zu tun. Der Probebetrieb ist daher für die Wirtschaft, vor allem für die Kleinst- und Kleinunternehmen enorm wichtig, denn die laufende Evaluierung zeigt uns, wie diese neue Anmeldepflicht überhaupt umsetzbar und damit lebbar wird.
86 Prozent all unserer Unternehmen beschäftigen weniger als 10 Mitarbeiter, und gerade bei diesen ist die Lohnverrechnung und damit auch die An- und Abmeldung ausgelagert.
Man muss auch beachten, dass pro Jahr derzeit etwa eine Million Menschen ihren Arbeitsplatz wechseln, das sind mehr als ein Drittel aller Beschäftigten.
Noch eine Zahl, die aufzeigt, wie viel Verwaltungsarbeit auf die Unternehmerinnen und Unternehmer zukommt: 15 Prozent aller Arbeitszugänge erscheinen gar nicht an ihrem ersten Arbeitstag.
Meine Damen und Herren! Sie sehen also: Nicht alles ist so einfach, wie es sich in einem Gesetzestext vielleicht anhört. (Abg. Öllinger: Aber jetzt erst einbringen! In letzter Sekunde einbringen!) Nach der Evaluierung werden wir sehen und die richtigen Schritte für die Zukunft setzen. (Beifall bei der ÖVP sowie des Abg. Scheibner.)
11.49
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Der soeben eingebrachte Abänderungsantrag der Abgeordneten Mag. Tancsits, Mag. Haupt, Kolleginnen und Kollegen ist ausreichend unterstützt, ordnungsgemäß eingebracht und steht daher auch mit in Verhandlung. (Abg. Öllinger: Wo ist der Antrag?)
Nationalrat, XXII.GP | 125. Sitzung / Seite 77 |
Der
Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Abänderungsantrag
der Abgeordneten Mag. Tancsits, Mag. Haupt,
Kolleginnen und Kollegen zum Gesetzentwurf im Bericht des Sozialausschusses
1132 der Beilagen über die Regierungsvorlage 1111 der Beilagen
betreffend ein Sozialversicherungs-Änderungsgesetz 2005
Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:
Der eingangs bezeichnete Gesetzesantrag wird wie folgt
geändert:
Art. 1 (Änderung des Allgemeinen
Sozialversicherungsgesetzes) wird wie folgt geändert:
Im § 308 Abs. 1a in der Fassung der
Z 47a wird der Ausdruck „2005“ durch den Ausdruck „2004“ ersetzt.
Art. 2 (Änderung des Gewerblichen
Sozialversicherungsgesetzes) wird wie folgt geändert:
Im § 172 Abs. 1a in der Fassung
der Z 32a wird der Ausdruck „2005“ durch den Ausdruck „2004“ ersetzt.
Art. 3 (Änderung des
Bauern-Sozialversicherungsgesetzes) wird wie folgt geändert:
Im § 164 Abs. 1a in der Fassung der
Z 28a wird der Ausdruck „2005“ durch den Ausdruck „2004“ ersetzt.
Begründung:
Zu
Art. 1 Z 47a, Art. 2 Z 32a und Art. 3 Z 28a (§ 308 Abs. 1a ASVG; § 172 Abs. 1a
GSVG, § 164 Abs. 1a BSVG):
Mit
diesen Änderungen wird ein Redaktionsversehen beseitigt.
*****
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Ich mache aber schon jetzt darauf aufmerksam, dass nicht gesichert ist, dass am Ende dieses Tagesordnungspunktes die Abstimmung durchgeführt werden kann, weil am Croquis noch gearbeitet wird.
Als Nächster zum Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Wöginger. Wunschredezeit: 2 Minuten. – Bitte.
11.49
Abgeordneter August Wöginger (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Frau Bundesministerin! Herr Staatssekretär! Werte Kolleginnen und Kollegen! Aus dem insgesamt sehr guten Sozialversicherungspaket möchte ich nur kurz zwei Punkte hervorheben.
Erstens sei im Sinne der Zivil- und Präsenzdiener erwähnt, dass es sehr positiv ist, dass auch in Hinkunft Zivil- und Präsenzdiener samt ihren Angehörigen von der e-Card-Gebühr befreit sind. Dies ist ein weiterer wichtiger Schritt, der in diesem Sozialversicherungs-Änderungsgesetz verankert ist.
Nationalrat, XXII.GP | 125. Sitzung / Seite 78 |
Eine zweite sehr wesentliche Maßnahme ist die Möglichkeit der günstigen Selbstversicherung für pflegende Angehörige. Dieses Thema ist mir besonders wichtig, da ich als beruflicher Rot-Kreuz-Mitarbeiter viel mit davon betroffenen Personen zu tun habe.
Es geht darum, dass eine begünstigte Weiterversicherungsmöglichkeit für die Pensionsversicherung in der Form geschaffen wird, dass der Bund den Dienstgeberanteil entrichtet. Die monatliche Beitragsgrundlage beträgt 1 350 €.
Damit, meine sehr geehrten Damen und Herren, unterstützen wir jene Familien und Personen, die ihre Angehörigen zu Hause pflegen und viel Zeit und Energie für ihre Familie opfern.
Meine Erfahrung zeigt auch, dass insbesondere im ländlichen Raum noch viele kranke Angehörige zu Hause gepflegt und versorgt werden. Wir wissen auch, dass die Pflegebedürftigen so lange wie möglich zu Hause, in ihrer gewohnten Umgebung bleiben wollen.
In meinem Heimatbezirk Schärding zum Beispiel werden noch viele Menschen zu Hause gepflegt. In einer Gemeinde gibt es keinen einzigen Bürger, der in einem Alten- oder Pflegeheim wohnt. Das zeigt, dass die Solidarität und der Zusammenhalt in diesen Familien noch sehr gut funktionieren.
Ich bedanke mich sehr herzlich bei der
Bundesregierung im Namen der pflegenden Angehörigen für diese sehr wichtige
Maßnahme. (Beifall bei der ÖVP.)
11.51
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Riener. Wunschredezeit: 2 Minuten. – Bitte, Frau Abgeordnete.
11.52
Abgeordnete Barbara Riener (ÖVP): Werte Präsidentin! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Herr Staatssekretär! Hohes Haus! In diesem Sozialversicherungs-Änderungsgesetz 2005 geht es um viele Klarstellungen, um Vereinfachungen und vor allem um Verbesserungen wie zum Beispiel Selbstversicherung pflegender Angehöriger, Nachentrichtung verjährter Beiträge zur Pensionsversicherung, Befreiung von Zivildienern von der E-Card-Gebühr und auch, wie heute schon mehrfach erwähnt, die Erhöhung der Ausgleichszulage für Alleinstehende.
Frau Kollegin Bures, Sie verunsichern durch Halbwahrheiten die Menschen, denn in Ihrer Vergleichsberechnung findet man die Beihilfen der Länder nicht, die gerade einen gewissen Lebensstandard sichern sollen, ob Wohnbeihilfe oder Heizkostenzuschuss.
Ihnen, Herr Kollege Öllinger, möchte ich
sagen: Sie brauchen den Regierungsparteien nicht vorzuhalten, dass wir nicht
wissen, was es heißt, mit 690 € auskommen zu müssen. Zum einen erhalten
gerade diese Menschen auf Grund verantwortungsvoller Sozialpolitik etliche
Befreiungen, wie von der Rezeptgebühr, der Rundfunkgebühr und so weiter, zum
anderen habe ich – darauf möchte ich eigentlich hinaus – gerade im
Rahmen meiner Sozialarbeit sehr oft arme Haushalte gesehen. Ich weiß, was es
heißt, mit wenig Geld auskommen zu müssen. Ich habe aber auch Frauen erlebt,
die mit einem ganz geringen Einkommen noch etwas für ihre Enkelkinder tun oder
Vereine wie das SOS-Kinderdorf unterstützen. (Abg. Sburny: Ist das Ihre
Zielvorstellung?)
Es ist nicht immer eine Frage des Einkommens, wie zufrieden stellend ein Leben geführt wird. Verschuldungen kommen in allen Einkommensbereichen vor, erschreckend oft bei jungen Menschen.
Ich bin Ihrer Meinung, dass wir immer wieder danach trachten müssen, dass niemand unter die Armutsgrenze fällt. Aber, Frau Kollegin Lapp, auf Ihr Redeniveau möchte ich
Nationalrat, XXII.GP | 125. Sitzung / Seite 79 |
mich nicht begeben. Ich
möchte nur eines sagen: In der Steiermark gibt es keine Kinder, die ohne Brot
auskommen müssen, denn für Notlagen gibt es unterstützend die
Sozialhilfe – in Wien anscheinend nicht. Nehmen Sie sich an der
ÖVP-Politik ein Beispiel (Abg. Broukal: Zum Beispiel an der
steirischen!), und reden Sie nicht nur, sondern handeln Sie und übernehmen
Sie Verantwortung! (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)
11.54
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Ing. Winkler. Wunschredezeit: 2 Minuten. – Bitte, Herr Abgeordneter.
11.54
Abgeordneter Ing. Josef Winkler (ÖVP): Geschätzte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Es ist ja heute schon über den gesamten Inhalt des Sozialversicherungs-Änderungsgesetzes viel gesprochen worden. Ich darf aber Folgendes feststellen: Ich verstehe nicht, dass die Opposition das Glas immer wieder halb leer sieht, denn wenn die Regierungsparteien einmal das leere Glas halb voll füllen, dann bitte ich Sie von den Oppositionsparteien, wenigstens einmal das Glas auch halb voll zu sehen. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)
Meine Vorredner haben auch die Verbesserung, die freiwillige Pensionsversicherungsmöglichkeit im Bereich der Pflege naher Angehöriger bereits angesprochen – gerade das ist eine besondere Herausforderung; man denke nur daran, dass die Menschen älter werden, dass es immer mehr Pflegefälle gibt, dass es immer mehr Notwendigkeit an Betreuung gibt –, und mit dieser erhalten auch diese Menschen in der Zukunft eine entsprechende Absicherung.
Wenn die Frau Bundesminister durch einen Entschließungsantrag hier aufgefordert wird, entsprechende Voraussetzungen auch für jene Situationen zu schaffen, die in der Vergangenheit gelegen sind, so werden hier auch Altlasten aufgearbeitet. Auch das bitte ich einmal zur Kenntnis zu nehmen, denn das, was für die Zukunft geschaffen wird, wird kritisiert, aber dass auch Altlasten zu beheben sind, davon ist keine Rede.
Geschätzte Damen und Herren, ich bitte Sie daher, dem vorliegenden Sozialversicherungs-Änderungsgesetz und den darin gesetzten Maßnahmen, die für Österreich wichtige Schritte zum Ausbau beziehungsweise zur Verbesserung unseres Sozialstaates enthalten, Ihre Zustimmung zu geben und somit auch wirklich einen effektiven Beitrag für ein soziales Österreich zu leisten. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)
11.56
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Es ist dazu niemand mehr zu Wort gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.
Ich bedanke mich bei der Parlamentsdirektion, die sehr flott gearbeitet hat, sodass wir das überarbeitete Croquis bereits in Händen haben. Ich wurde vom Klub der Grünen allerdings ersucht, noch einige Minuten zuzuwarten, damit man dieses Croquis noch durchsehen kann. Ich werde daher für einige wenige Minuten die Sitzung unterbrechen und anschließend die Abstimmung durchführen.
Die Sitzung ist unterbrochen.
(Die Sitzung wird um 11.57 Uhr unterbrochen und um 11.59 Uhr wieder aufgenommen.)
Präsidentin Mag.
Barbara Prammer: Ich nehme die unterbrochene Sitzung wieder auf.
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Wir gelangen nun zu den Abstimmungen.
Ich ersuche Sie, bei diesem sehr umfangreichen Konvolut Ruhe zu bewahren, damit die Abstimmung ordnungsgemäß durchgeführt werden kann. Ich bitte, sich auf die Plätze zu begeben.
Wir gelangen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf in 1132 der Beilagen.
Hiezu haben die Abgeordneten Silhavy, Kolleginnen und Kollegen einen Abänderungsantrag eingebracht.
Ferner haben die Abgeordneten Mag. Tancsits, Walch, Kolleginnen und Kollegen einen Zusatz- beziehungsweise Abänderungsantrag eingebracht.
Die Abgeordneten Mag. Tancsits, Mag. Haupt, Kolleginnen und Kollegen haben einen weiteren Abänderungsantrag eingebracht.
Weiters liegt ein Verlangen des Abgeordneten Öllinger auf getrennte Abstimmung vor.
Ich werde zunächst über die von den erwähnten Zusatz- beziehungsweise Abänderungsanträgen sowie vom Verlangen auf getrennte Abstimmung betroffenen Teile der Reihe nach und schließlich über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes abstimmen lassen.
Die Abgeordneten Mag. Tancsits, Walch, Kolleginnen und Kollegen haben einen Zusatzantrag eingebracht, der sich auf die Einfügung einer neuen Z 33a in Art. 1 bezieht.
Wer diesem Zusatzantrag seine Zustimmung erteilt, den ersuche ich um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.
Die Abgeordneten Silhavy, Kolleginnen und Kollegen haben einen Abänderungsantrag eingebracht, der sich auf Art. 1 Z 47 bezieht.
Ich bitte jene Mitglieder des Hohen Hauses, die diesem Abänderungsantrag zustimmen, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist die Minderheit. Abgelehnt.
Wir kommen zur getrennten Abstimmung über
Art. 1 Z 47 in der Fassung des Ausschussberichtes.
Ich ersuche jene
Damen und Herren, die sich für diesen Teil des Gesetzentwurfes aussprechen, um
ein entsprechendes Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.
Die Abgeordneten
Mag. Tancsits, Mag. Haupt, Kolleginnen und Kollegen haben einen
Abänderungsantrag eingebracht, der sich auf Art. 1 Z 47a bezieht.
Ich bitte jene
Damen und Herren, die hiefür sind, um ein diesbezügliches Zeichen. – Auch das ist einstimmig angenommen.
Die Abgeordneten
Mag. Tancsits, Walch, Kolleginnen und Kollegen haben einen Abänderungsantrag
eingebracht, der sich auf Art. 1 Z 69 sowie auf Art. 1 Z 73
§ 625 Abs. 1 Z 1 bezieht.
Wer für diesen
Abänderungsantrag eintritt, den ersuche ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist mit Mehrheit angenommen.
Die Abgeordneten
Silhavy, Kolleginnen und Kollegen haben einen Abänderungsantrag eingebracht,
der sich auf § 625 Abs. 1 Z 4 sowie Abs. 7 in Art 1
Z 73 bezieht.
Ich bitte jene
Mitglieder des Hohen Hauses, die für diesen Antrag sind, um ein entsprechendes
Zeichen. – Das ist die
Minderheit. Abgelehnt.
Wir kommen
sogleich zu Abstimmung über diese Teile des Gesetzentwurfes in der Fassung des
Ausschussberichtes.
Nationalrat, XXII.GP | 125. Sitzung / Seite 81 |
Bei Zustimmung
ersuche ich um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.
Die Abgeordneten
Silhavy, Kolleginnen und Kollegen haben einen Abänderungsantrag betreffend
Art. 2 Z 32 eingebracht.
Ich bitte jene
Damen und Herren, die hiefür ihre Zustimmung geben, um ein entsprechendes
Zeichen. – Das ist die
Minderheit und damit abgelehnt.
Wir kommen zur
getrennten Abstimmung über Art. 2 Z 32 in der Fassung des Ausschussberichtes.
Ich ersuche bei
Zustimmung zu diesem Teil des Gesetzentwurfes um ein bejahendes Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.
Die Abgeordneten
Mag. Tancsits, Mag. Haupt, Kolleginnen und Kollegen haben einen
Abänderungsantrag eingebracht, der sich auf Art. 2 Z 32a bezieht.
Bei Zustimmung
ersuche ich um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.
Die Abgeordneten
Silhavy, Kolleginnen und Kollegen haben einen Abänderungsantrag eingebracht,
der sich auf Art. 2 Z 37 bezieht.
Ich ersuche jene
Damen und Herren, die hiefür ihre Zustimmung geben, um ein entsprechendes
Zeichen. – Das findet nicht
die Mehrheit und ist daher abgelehnt.
Wir kommen
sogleich zur Abstimmung über diese Teile des Gesetzentwurfes in der Fassung des
Ausschussberichtes.
Ich ersuche jene
Damen und Herren, die diesen Teilen des Gesetzentwurfes ihre Zustimmung geben,
um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.
Die Abgeordneten
Silhavy, Kolleginnen und Kollegen haben einen Abänderungsantrag betreffend
Art. 3 Z 28 eingebracht.
Ich bitte jene
Mitglieder des Hohen Hauses, die für diesen Antrag eintreten, um ein
entsprechendes Zeichen. – Das ist die Minderheit. Abgelehnt.
Wir kommen zur
getrennten Abstimmung über Art. 3 Z 28 in der Fassung des Ausschussberichtes.
Ich ersuche jene
Mitglieder des Hohen Hauses, die für diesen Teil des Gesetzentwurfes stimmen,
um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.
Die Abgeordneten Mag. Tancsits, Mag. Haupt, Kolleginnen und
Kollegen haben einen Abänderungsantrag eingebracht, der sich auf Art. 3
Z 28a bezieht.
Wer hiefür eintritt, den ersuche ich um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.
Die Abgeordneten Silhavy, Kolleginnen und Kollegen haben einen
Abänderungsantrag eingebracht, der sich auf Art. 3 Z 32 bezieht.
Ich ersuche jene Damen und Herren, die hiefür ihre Zustimmung geben, um ein
entsprechendes Zeichen. – Das ist die Minderheit. Abgelehnt.
Wir kommen
sogleich zur Abstimmung über diese Teile des Gesetzentwurfes in der Fassung des
Ausschussberichtes.
Ich bitte auch da
jene Damen und Herren, die dazu ihre Zustimmung geben, um ein entsprechendes
Zeichen. – Das ist
einstimmig angenommen.
Nationalrat, XXII.GP | 125. Sitzung / Seite 82 |
Schließlich
kommen wir zur Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile
des Gesetzentwurfes samt Titel und Eingang in der Fassung des Ausschussberichtes.
Ich ersuche jene
Damen und Herren, die dazu ihre Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.
Wir kommen
sogleich zur dritten Lesung.
Ich bitte jene
Damen und Herren, die auch in dritter Lesung für den vorliegenden Gesetzentwurf
sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Mehrheit. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.
Wir kommen jetzt
zur Abstimmung über die dem Ausschussbericht 1132 der Beilagen
angeschlossene Entschließung betreffend Einsetzung einer
Arbeitsgruppe von Experten/innen zur Schaffung einer Lösungsmöglichkeit zur
Vermeidung von Härtefällen bei der Berechnung der Witwen/Witwerpension.
Ich bitte jene
Damen und Herren, die dazu ihre Zustimmung geben, um ein entsprechendes
Zeichen. – Das ist mit Mehrheit
angenommen. (E 144.)
Wir kommen jetzt
zur Abstimmung über die dem Ausschussbericht 1132 der Beilagen
angeschlossene Entschließung betreffend Einsetzung einer
Arbeitsgruppe zum Problem der Mütter/Väter mit erheblich behinderten Kindern.
Ich bitte jene
Damen und Herren, die hiefür eintreten, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist mit Mehrheit angenommen.
(E 145.)
Wir gelangen
nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten
Silhavy, Kolleginnen und Kollegen betreffend Gewährung eines bundeseinheitlichen
Heizkostenzuschusses.
Ich bitte jene
Damen und Herren, die für diesen Entschließungsantrag sind, um ein Zeichen der
Zustimmung. – Dieser
Entschließungsantrag ist abgelehnt. (Rufe und Gegenrufe
zwischen Abgeordneten von SPÖ und ÖVP.)
Wir gelangen
nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten
Donabauer, Mag. Haupt, Kolleginnen und Kollegen betreffend Erarbeitung von
weiteren sozialen Verbesserungen durch eine Arbeitsgruppe.
Ich bitte jene
Damen und Herren, die für diesen Entschließungsantrag sind, um ein Zeichen der
Zustimmung. – Dieser
Entschließungsantrag ist mit Stimmenmehrheit angenommen. (E 146.)
Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der
Abgeordneten Mag. Lapp, Silhavy, Kolleginnen und Kollegen betreffend
Anrechnung von neutralen Zeiten für die Erziehung erheblich behinderter Kinder
als Ersatzzeiten in der Pensionsversicherung.
Ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen Entschließungsantrag sind,
um ein entsprechendes Zeichen. – Dieser Entschließungsantrag findet nicht die Mehrheit und ist damit abgelehnt.
Regierungsvorlage: Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Errichtung der Gesellschaft „Familie & Beruf Management GmbH“ erlassen sowie das Familienlastenausgleichsgesetz 1967 geändert wird (1070 d. B.)
Nationalrat, XXII.GP | 125. Sitzung / Seite 83 |
Präsidentin Mag.
Barbara Prammer: Wir gelangen nun
zum 2. Punkt der Tagesordnung.
Hinsichtlich
dieser Regierungsvorlage wurde dem Familienausschuss eine Frist bis
18. Oktober 2005 zur Berichterstattung gesetzt. Die Verhandlung über
diesen Gegenstand ist daher in dieser Sitzung aufgenommen.
Zur mündlichen
Berichterstattung ist niemand zu Wort gemeldet.
Wir gehen nun in
die Debatte ein.
Als Erste zu Wort
gemeldet ist Frau Abgeordnete Mag. Kuntzl. Wunschredezeit: 5 Minuten. – Bitte, Frau Abgeordnete.
12.09
Abgeordnete Mag. Andrea Kuntzl (SPÖ): Frau Präsidentin! Frau Bundesministerin! Herr Staatssekretär! Sehr geehrte Damen und Herren! Beim Bundesgesetz über die Errichtung der Familie und Beruf Management GmbH handelt es sich formal um die Auslagerung wesentlicher Kompetenzen aus dem Familienministerium und in der Folge um eine neue Rechtsform und um die finanzielle Absicherung für das Institut für Familienforschung.
Bei näherer Sicht entpuppt sich das Ganze als höchst fragwürdige Konstruktion. Es ist dies eine Konstruktion, die ganz offensichtlich nichts bringt, aber viel mehr kostet, die unter größter Eile und mit hohem Druck hier durchs Hohe Haus gepeitscht wird und über die in der Öffentlichkeit gemunkelt wird, dass bestimmte Leute dadurch versorgt werden sollen.
Wenn man sich die wenigen Stellungnahmen ansieht, die trotzdem in den letzten Tagen gekommen sind – ich verweise zum Beispiel auf die Stellungnahme der Vorarlberger Landesregierung, die, wie ich denke, politisch aus Ihrer Sicht höchst unverdächtig ist –, so bekommt auch in diesen den Eindruck einer Konstruktion, die unangemessen teuer ist, bestätigt. Das erklärt zwar nicht, macht aber zumindest deutlich, warum nicht einmal ein Begutachtungsverfahren in dieser Sache durchgeführt wurde.
Es geht darum, dass Kernkompetenzen des Familienministeriums aus dem Familienministerium ausgelagert werden sollen. Es werden hier keine neuen Leistungen erbracht, sondern es geht ausschließlich um Leistungen, die bereits im Ministerium erbracht und wahrgenommen wurden. Im Hinblick darauf stellt sich die Frage, warum, wenn es angeblich darum geht, effizienter zu organisieren und zu koordinieren, dies nicht weiterhin im Ministerium geschehen kann. Wir hören immer wieder das Wort „Unabhängigkeit“. Ich frage: Wo wird hier Unabhängigkeit geschaffen? – Die Frau Bundesministerin hat sich in diesem Gesetzentwurf ein Weisungsrecht in Bezug auf die Geschäftsführung und damit direkteste politische Einflussnahme gesichert. Worin besteht also der Nutzen? – Ich denke, der Nutzen ist ganz klar: Die Ministerin sichert sich weiterhin den direkten unmittelbaren politischen Einfluss, aber sie entzieht sich der parlamentarischen Kontrolle, und auch der Zuständigkeit der Volksanwaltschaft wird hier eine Absage erteilt.
Sehr geehrte Damen und Herren, wir kennen diese Methode in den letzten Jahren aus vielen unterschiedlichen Bereichen. Da wird umstrukturiert, und was ist dann? – Dann wird auf einmal die neue Struktur mit neuen Leuten besetzt, wunderbar eingefärbt, diesmal in Orange, sonst oft in Schwarz! In diesem Fall wollen Sie sich offenbar den politischen Einfluss über diese Legislaturperiode hinaus sichern, weil speziell Orange nach den letzten Landtagswahlen berechtigterweise die Sorge hat, nicht mehr der nächsten Bundesregierung, wenn überhaupt dem nächsten Parlament anzugehören!
Nationalrat, XXII.GP | 125. Sitzung / Seite 84 |
(Abg. Neudeck: Wie kommen Sie auf diese Idee? Woher haben Sie das? So hätten Sie es vielleicht gemacht!)
Es wird kolportiert, dass Sie, Frau Bundesministerin, daran denken, einzelne Personen aus Ihrem Ministerbüro in diese Strukturen zu setzen und zu versorgen. Allerdings besteht die GmbH aus nicht viel mehr als einer Geschäftsführungsposition. (Abg. Neudeck: Jetzt widersprechen Sie sich selbst!) Aber Sie wollen sich gegenüber einem Experten, der Sie beratend in den letzten Jahren bei vielen Sozialabbaumaßnahmen begleitet hat, erkenntlich zeigen.
Frau Bundesministerin, diese Sache hat einen sehr schalen Beigeschmack. Vieles daran ist höchst fragwürdig und nicht nachvollziehbar und nicht verständlich. Nachdem es in diesem Haus im Vorfeld keine Beratungen gegeben hat, möchte ich jetzt die Gelegenheit nutzen, einige Fragen in diesem Zusammenhang an Sie zu richten.
Frau Bundesministerin, warum hat es für dieses Gesetz kein Begutachtungsverfahren gegeben? Was sind die Gründe dafür? Warum besteht derart große Eile, dieses Gesetz durch das Hohe Haus durchzupeitschen? Frau Bundesministerin, warum sehen Sie sich außerstande, diese Aufgaben innerhalb des Ministeriums effizient wahrzunehmen? Frau Bundesministerin, ist es etwa so, dass Sie der eigenen Beamtenschaft misstrauen? Warum, Frau Bundesministerin, war eine finanzielle Absicherung des Instituts für Familienforschung in der derzeit bestehenden Rechtsform aus Ihrer Sicht nicht möglich?
Frau Bundesministerin, der Eindruck bleibt, und der Eindruck ist sehr dicht, dass es sich hier ausschließlich um eine Umgehungs- und Versorgungskonstruktion handelt und um sonst nichts! Ich kann Ihnen von dieser Stelle aus sagen, Frau Bundesministerin: Seien Sie sich sicher, dass dies alles in den nächsten Wochen auch in der Öffentlichkeit weiterhin beobachtet werden wird! (Beifall bei der SPÖ.)
12.14
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächste zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Steibl. Wunschredezeit: 4 Minuten. – Bitte, Frau Abgeordnete. (Abg. Broukal – in Richtung der sich zum Rednerpult begebenden Abg. Steibl –: Ja, die Steirer sind da! – Abg. Steibl: Ja, und stark!)
12.14
Abgeordnete Ridi Steibl (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Frau Bundesministerin! Herr Staatssekretär! Werte Kolleginnen und Kollegen! Zuerst zu den Ausführungen der Kollegin Kuntzl und zum Thema Ausgliederung:
Ausgliederung von Aufgaben entspricht dem Wandel im Verständnis staatlichen Handelns und der Forderung nach effizienter staatlicher Aufgabenerfüllung. – Ich möchte Ihnen übrigens ein ganz aktuelles Beispiel einer Ausgliederung nennen: Ein Großteil des Wiener Sozial- und Gesundheitswesens wurde mit 1. Juli 2004 in den Fonds „Soziales Wien“ ausgegliedert. Das betrifft 15 000 Mitarbeiter, 60 000 Leistungsbezieher und 700 Millionen € Förderungsgelder im Jahr. (Abg. Auer: Wie viel?) Ich denke, mit dieser Thematik muss man sehr vorsichtig umgehen!
Zur anderen Thematik. Wir haben in Österreich ... (Zwischenruf des Abg. Auer.) Genauso ist es! In Österreich werden 44 Prozent der Mütter mit einem Kind als erwerbstätige Frauen geführt. 30 Prozent aller Kinder unter sechs Jahren haben eine erwerbstätige Mutter. Die Erwerbstätigkeitsrate der Frauen liegt bei uns bei 62,8 Prozent, und Österreich liegt deutlich über dem EU-Schnitt von 55,3 Prozent. – Das muss auch einmal gesagt werden, nachdem heute schon fast über vier Stunden krankgejammert und mies gemacht wird und keine Vorschläge gemacht werden. (Beifall bei der ÖVP.)
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Nun zur GmbH „Familie und Beruf“. – Die Errichtung dieser Gesellschaft bietet eine Chance und sorgt dafür, dass gerade die Thematik Vereinbarung von Beruf und Familie einen höheren Stellenwert bekommt. Diese GmbH holt auch die Wirtschaft ins Boot, damit wir gemeinsam etwas weiterbringen. Alle, die in der Verwaltung arbeiten, wissen, dass es von Verwaltung zu Verwaltung keine Fördermöglichkeiten gibt, das heißt, dass es auch von externen Fördergebern keine Unterstützung geben kann, und genau das ist auch Sinn der Sache.
Dieses Projekt einer GmbH ist auch nicht ganz neu. Schon 2002/2003 gab es ein Modellprojekt, in dem Österreich mit den Partnerländern Deutschland, Frankreich, Italien und Ungarn federführend war, und man sagt, dass da auch positive Dinge entstanden sind.
Weiterer Punkt: ÖIF. – Es gibt in Österreich zwei Familieninstitute, das Österreichische Institut für Familienforschung und über die Bischofskonferenz das Institut Ehe und Familie. Gerade das Institut für Familienforschung wurde im Bericht des Internationalen Jahres der Familie sehr gelobt, es wurde aber auch kritisiert, dass es keine organisatorische und finanzielle Absicherung gibt. Daher wurde im Jahr 2004 ein Konzept erarbeitet, um dieses Österreichische Institut für Familienforschung hereinzuholen und abzusichern, dass diese wichtige Thematik, nämlich Forschung in Österreich im Familienbereich, erhalten bleibt beziehungsweise ausgebaut wird.
Nun ganz konkret zur Koordinierungsstelle. Es wird nur einiges ausgegliedert, zum Beispiel Audit Familie und Beruf. Die innovative Kinderbetreuung wird mit 700 000 € weiter abgesichert, und die Kindergartenmilliarde wurde nicht eingestampft, wie heute gesagt wurde. Sie wurde nicht eingestampft, sie ist immer eine zusätzliche Maßnahme. Kinderbetreuung ist Ländersache, und man muss auch wissen, in welche Richtung wir hier gehen!
Abschließend möchte ich sagen: Mit dieser
GmbH werden – wie schon erwähnt – die Arbeitgeber, konkret: die
Unternehmer, ins Boot geholt. Wir unterstützen damit eine gemeinsame Plattform.
(Abg.
Öllinger: Sie versorgen doch nur Ihre BZÖ-Scheidungsopfer!) Wir
unterstützen damit nicht nur die Familieninitiative, sondern auch die Plattform
Vereinbarkeit von Beruf und Familie, und wir zeigen damit, dass das keine
Sonntagsreden sind, sondern dass uns das ein ehrliches, sozial gerechtes
Anliegen ist, Herr Kollege! (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der
Freiheitlichen. –
Abg. Öllinger:
BZÖ-Versorgung!)
12.19
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächste zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Mandak. Wunschredezeit: 5 Minuten. – Bitte, Frau Abgeordnete.
12.19
Abgeordnete Sabine Mandak (Grüne): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Hohes Haus! Frau Ministerin Haubner! Zuerst möchte ich mich bedanken: Das Gesetz ist geschlechterneutral formuliert. Das ist keine Selbstverständlichkeit hier im Haus, und ich wertschätze das! Herzlichen Dank an diejenigen, die es formuliert haben!
Frau Ministerin Haubner, seit dem Jahre 2002 muss Ihnen klar sein, dass es eine Koordinationsstelle für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf braucht. Es gab dann offenbar eine Art Brutphase von drei Jahren, die bis heuer gedauert hat. Das Ergebnis ist, dass die Familienagenden auf die verschiedensten Abteilungen im Ministerium aufgeteilt sind, dass die Koordination schwierig ist, und dass Sie deswegen eine GmbH brauchen, die diese Aufgaben übernimmt.
Frau Ministerin, waren Sie in drei Jahren nicht fähig, in Ihrem Ministerium dafür zu sorgen, dass Familienagenden gut, wirklich konkret und gestrafft bearbeitet und behan-
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delt werden? Dazu brauchen Sie heute eine GmbH? (Beifall bei den Grünen sowie des Abg. Dobnigg.)
Außerdem haben Sie offenbar seit dem
Jahr 2002 bis zum Jahr 2005 auch keine Ideen entwickelt, wie diese
Vereinbarkeit von Beruf und Familie aussehen könnte! Die Entwicklung von Ideen
ist nämlich eine der Aufgaben dieser GmbH. Das muss man sich einmal vorstellen!
Sie als Ministerin gehen her, setzen eine GmbH ein, die für Sie nachdenken
soll, was man politisch tun könnte, weil offenbar weder Sie als Ministerin dazu
in der Lage sind noch Ihrem Ministerium zutrauen, das zu tun. Ich bin der Überzeugung,
dass es sehr wohl Leute in Ihrem Ministerium gibt, die das gut könnten, aber
Sie lassen sie offenbar nicht. Vielleicht denken diese ein Stück anders und
weitsichtiger, als Sie das tun. (Beifall bei den Grünen.)
Was mir auch nicht klar ist, ist, dass dieser Antrag jetzt nach diesen drei Jahren ohne Begutachtung, mit einem Fristsetzungsantrag, den Sie selbst eingebracht haben, vorliegt. Wir haben im Ausschuss nicht darüber diskutiert. Dieser Antrag, so wie er heute vorliegt, wird in einer Husch-Pfusch-Gesetzgebung durchgezogen. Da müssen Sie erklären, warum das nach drei Jahren der Fall ist! Wenn Sie Ihr Ministerium so führen, wie diese Terminplanung erfolgte, dann wundert es mich nicht, dass da nichts weitergeht. (Beifall bei den Grünen.)
Zur GmbH als solcher möchte ich gerne eine Gegenüberstellung machen. Ich zitiere:
„Der administrative Aufwand der geplanten Gesellschaft entspricht jährlich in etwa einem Viertel des Budgets (€ 532 000,--). Für konkrete Maßnahmen sind jährlich € 2 140 000,-- vorgesehen, wovon jedoch bereits € 700 000,-- als Basisförderung an das ÖIF reserviert sind. Es verbleiben somit für konkrete Maßnahmen jährlich € 1 440 000,--.“
Das heißt also, dass rund ein Viertel des Budgets allein für Ihre Administration aufgeht und Sie drei Viertel dann bezahlen können. (Zwischenruf des Abg. Dr. Niederwieser.) Wahrscheinlich wird es so sein – danke, Herr Kollege Niederwieser –, dass auch hier wieder die berühmten Inserate und Spots damit geschaltet werden. (Abg. Felzmann: Aber dann schauen Sie sich einmal die Kosten vom Büro Häupl an!)
Ich zitiere weiter – hören Sie zu, das ist jetzt interessant! –:
„Jedenfalls könnten direkt vor Ort geplante, eingesetzte und evaluierte Mittel unmittelbarere Wirkungen erzeugen als zentrale Projekte, die darüber hinaus eine neue, zusätzliche und im Verhältnis zu den Gesamtmitteln aufwendige Struktur erfordern.“
Wissen Sie, wer das schreibt? – Das schreibt das Amt der Vorarlberger Landesregierung bezüglich Ihrer GmbH. Bei aller Solidarität der Vorarlberger zur ÖVP und zu dieser Regierung – sie schlucken ohnehin viel – platzt ihnen irgendwann der Kragen. Im Klartext heißt das eigentlich: Es ist unverantwortlich, so viel Geld in einen aufgeblähten Apparat statt in die direkte Förderung, in die Familienforschung, zu investieren. – Das ist der Punkt. (Beifall bei den Grünen.)
Was Sie de facto machen wollen und was Ihr Ziel mit dem Ganzen ist, ist Folgendes: Dieses ÖIF – Vorarlberg schlägt vor, diesem ÖIF das Geld zu geben –, genau dieses ÖIF wollen Sie als eigenständige Einrichtung zerschlagen. Es soll dem Arbeits- und Sozialrechtler Mazal unterstellt werden, der von familienpolitischer Forschung überhaupt keine Ahnung hat (Abg. Broukal: Nenn ihn einen Un-Sozialrechtler!), aber schon überhaupt keine! Aber Herr Mazal hat zwei Qualitäten, die entscheidend sind: Erstens ist er ein Mann, und zweitens ist er der Freund von Herrn Dr. Schüssel. Alleine das befähigt ihn natürlich, diese Agenden wahrzunehmen. (Abg. Steibl: Das ist schon eine Unterstellung!) – Selbstverständlich ist das so! Er hat doch keinen Tau von familienpolitischen Maßnahmen! (Abg. Steibl: Das ist noch eine weitere Unter-
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stellung!) –
Dann überlassen Sie es Frau
Dr. Cizek! Sie kennt sich aus dabei, aber Herr Mazal hat wirklich keinen
Tau davon! (Beifall bei den Grünen.) Es geht offensichtlich darum, ein
„Mazal-Institut“ zu machen und ihm ein Denkmal zu setzen, damit er zufrieden
dastehen kann.
Als
nächste Maßnahme geht es Ihnen darum, Arbeitsplätze zu schaffen, aber nicht so,
wie wir die Schaffung von Arbeitsplätzen verstehen, sondern für
MitarbeiterInnen und für Leute, die Ihnen nahe stehen. Wir werden sehr genau
schauen, wer diese Posten in dieser GmbH bekommen wird.
Und es geht Ihnen eindeutig darum, einerseits die Kontrolle über die GmbH zu haben und sie andererseits der Kontrolle des Parlaments zu entziehen. Insofern wundert es mich, Frau Kollegin Steibl, wenn Sie sich über die GmbH freuen. Ich glaube, alle Abgeordneten hier im Hohen Haus sollten dies allein schon deshalb ablehnen, weil wir hoheitliche Aufgaben der parlamentarischen Kontrolle nicht entziehen lassen sollten! – Danke. (Beifall bei den Grünen. – Abg. Steibl: Das ist eine andere Sache!)
12.25
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Mag. Haupt. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 4 Minuten. – Bitte.
12.25
Abgeordneter Mag. Herbert Haupt (Freiheitliche): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Frau Bundesministerin! Herr Staatssekretär! Sehr geehrte Damen und Herren! Frau Kollegin Mandak, es muss hier einmal gesagt werden, dass eine Kontrolle des Rechnungshofes nur dann entzogen werden würde, wenn es eine Totalprivatisierung gäbe und der Bundeseinfluss nicht weiterhin bestehen bliebe. Man stellt also hier Behauptungen auf, die nicht richtig sind. Ich bitte, das einmal mit Herrn Kollegen Kogler abzusprechen, der im Rechnungshofausschuss sitzt und eigentlich wissen müsste, wie lange Rechnungshofkontrolle bestehen bleibt und wann sie wegfällt.
Der Herr Rechnungshofpräsident hat das am letzten Sonntag in der Fragestunde im österreichischen Fernsehen für alle sehr klar erläutert. Woraus Sie daher ablesen, dass damit die Kontrolle des Parlaments und des Organs des Parlaments, des Rechnungshofes, wegfällt, weiß ich nicht, aber das gehört offensichtlich dazu.
Dass von diesem Pult aus erwähnt wird, ob jemand in dieser Republik der Freund oder Nicht-Freund eines anderen Politikers ist, scheint mir überhaupt dubios zu sein. Ich kann mich erinnern, dass die grüne Fraktion Rechtsgutachten von Professor Mazal durchaus positiv erwähnt hat, wenn sie in Konkurrenz zu Regierungsvorhaben gewesen sind. (Abg. Öllinger: Welches denn?) Nunmehr zu behaupten, dass Herr Professor Mazal schlicht und einfach von nichts etwas versteht, halte ich ehrlich gestanden für ein starkes Stück. (Zwischenruf der Abg. Mandak.)
Er ist doch ein Universitätsprofessor, der in seinem Fachbereich (Abg. Mag. Kuntzl: In seinem Fachbereich! – Abg. Mag. Kogler: In welchem Fachbereich? – Abg. Gradwohl: In seinem!) ein erhebliches Renommee hat und mit diesem Renommee in Österreich und in sehr vielen Diskussionen sehr diffizil umgegangen ist.
Vielleicht wird wieder der Tag kommen, an
dem Sie Mazal zitieren, um der Bundesregierung etwas am Zeug zu flicken. Heute
ist offensichtlich ein anderer Tag, ein Tag, an dem man Mazal madig machen
will. Ich würde meinen, dass mehr Seriosität in der Betrachtung dieses
Vorhabens sowohl durch Frau Kollegin Kuntzl als auch durch Sie, sehr geehrte
Frau Vorrednerin, sinnvoll wäre. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei
Abgeordneten der ÖVP.)
Die Zusammenführung der gesamten Kompetenzen in der GmbH, die Einbeziehung von drei Ministerien und damit auch die Möglichkeit der Familienförderung im Bereich
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von Gebietskörperschaften, wo sie heute auf Grund der Verfassungslage nicht oder nur sehr schwer möglich ist, erscheint mir gerade in diesem Bereich und aus meiner seinerzeitigen Erfahrung als Familienminister ein durchaus interessantes Atout. Daher sollte diese GmbH und die Gründung der GmbH meines Erachtens unterstützt werden.
Noch etwas möchte ich anfügen: Gerade die Kosten für die Forschung und der Bereich der Forschung im Familienbereich sollten endlich abgesichert werden, denn es hat schon Bundesregierungen gegeben, die wenig Interesse daran gehabt haben, dass für die österreichischen Familien etwas geforscht wird und dass die Familie in dieser Republik aus ideologischen Gründen einen Stellenwert hat. Es erscheint mir daher auch im Hinblick auf die Intentionen, die Familie wieder in der Versenkung verschwinden zu lassen und egoistische Einzelinteressen in den Vordergrund zu stellen, besonders wichtig, diese GmbH zu gründen. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)
12.29
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zu einer tatsächlichen Berichtigung hat sich Frau Abgeordnete Mandak zu Wort gemeldet.
Frau Abgeordnete, Sie kennen die Bestimmung. 2 Minuten Redezeit, zunächst den zu berichtigenden, dann den berichtigten Sachverhalt. – Bitte.
12.29
Abgeordnete
Sabine Mandak (Grüne): Herr Kollege Haupt
hat behauptet, ich hätte gesagt, dass Professor Mazal von nichts etwas
versteht. – Das ist unrichtig! (Abg. Dr. Bleckmann: Sie
haben gesagt, er hat keinen „Tau“! Was heißt das: keinen Tau haben?)
Ich habe gesagt, dass Mazal von
familienpolitischer Forschung nichts versteht! Und dazu stehe ich auch. –
Danke. (Beifall bei den Grünen.)
12.29
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Mag. Trunk. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 3 Minuten. – Bitte.
12.30
Abgeordnete Mag. Melitta Trunk (SPÖ): Frau Ministerin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Herr Kollege Haupt, ohne Ihnen nahe treten zu wollen, möchte ich Folgendes sagen: Ich denke, bezüglich Experten und Kompetenz geht es um die Frage, ab welchem Grad der Kompetenz man familienpolitischer Experte oder familienpolitische Expertin ist. Das funktioniert nicht so wie mit dem Tierarzt, der sofort Gesundheitsminister werden konnte. Das erfordert schon etwas mehr! (Unruhe und Zwischenrufe bei der ÖVP. – Zwischenruf der Abg. Dr. Bleckmann.)
Frau Ministerin, von Ihnen hätte ich mir eigentlich erwartet, dass Sie jetzt nach der ersten Runde von Reden der Kolleginnen und Kollegen Stellung beziehen. Ich fordere Sie auf, die Fragen, die Frau Kollegin Kuntzl zur Vorgangsweise, zur Thematik und zum Inhalt dieser GmbH gestellt hat, später zu beantworten! Ich wäre gerne auf Ihre Wortmeldung und Stellungnahme eingegangen, um Ihnen entweder zu attestieren, Sie haben Bedenken ausgeräumt, oder aber, um Zusatzfragen zu stellen. Dass Sie das Wort nicht vorher ergreifen, ist symptomatisch.
Worum geht es, Frau Ministerin? – Sie werden sagen: Die Landesvertreter haben Ihnen im Jahr 2002 gesagt, es gibt Koordinierungsbedarf in familienpolitischen Angelegenheiten. Das stimmt. Ich verweise etwa in der Frage der Steuerreform darauf, dass familienpolitische Ergänzungen notwendig wären, wenn 1,5 Millionen Frauen leer ausgehen. Es gibt auch familienpolitischen Ergänzungsbedarf im Bereich der Kinder-
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betreuung, der Nachmittagsbetreuung und bezüglich verlängerter Öffnungszeiten von Betreuungseinrichtungen. Da gibt es massiven Koordinierungsbedarf!
Sie aber gliedern gesellschaftspolitische Aufgaben und Kernkompetenzen in der Politik aus und geben Kompetenzen und damit auch Verantwortung ab. Das mag leider für Teilbereiche dieser Regierung symptomatisch für ihre Form der Nichtwahrnehmung von Verantwortung sein.
Daher, Frau Ministerin, sind Sie sehr gut beraten, auf die Einwendungen der Opposition einzugehen und nicht mehr Mittel zu verwenden! – Eine Kollegin hat vorher etwas zu Soziales Wien gesagt. Dort werden die Millionen in die betroffenen Menschen und nicht in eine Verbürokratisierung von Strukturen investiert. – Sie sind sehr stark gefordert, von Ihrem Konzept zurückzutreten und Familienpolitik, wie sie die Menschen brauchen – Frauen, Männer und Kinder –, endlich Raum zu geben oder aber einen Wechsel in Form von Neuwahlen zuzulassen. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)
12.32
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Keuschnigg. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 2 Minuten. – Bitte.
12.32
Abgeordneter Georg Keuschnigg (ÖVP): Frau Präsidentin! Frau Bundesministerin! Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Diese Bundesregierung setzt seit dem Jahr 2000 starke Impulse in der Familienpolitik. Das ist ein bewusster, für das Funktionieren der gesamten Gesellschaft und des Gemeinwohls wichtiger Schwerpunkt. Alle hier im Hohen Haus wissen um die Komplexität der Familienpolitik, die von der Einkommenssicherung bis zur Sicherstellung der notwendigen Zeit für die Kindererziehung reicht, von der Pensionspolitik für die Frauen bis zur Betreuung von kranken und alten Menschen. Ohne diese vielschichtigen Leistungen, die die Familien nach wie vor zu erbringen in der Lage sind und die wir auch unterstützen, stünde unser Gemeinwesen vor fast unlösbaren Problemen.
Ein besonderer Angelpunkt in dieser Thematik ist die Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Die Bearbeitung dieses Schwerpunktes wird zu einem guten Teil der Arbeitsschwerpunkt der neuen GmbH für Familie und Beruf sein. Überall, in allen Ministerien und Gebietskörperschaften, werden vor allem operative Tätigkeiten ausgelagert: von den Stadtwerken bis zu den sozialen Diensten.
Frau Kuntzl, wenn
Sie gefragt haben, was Neues dazukommt, dann erklären Sie mir einmal, was bei
Soziales Wien Neues dazukommt, bei einem Volumen von 700 Millionen €!
(Zwischenruf der Abg. Mag. Kuntzl.)
Frau Mandak, Sie haben gefragt, warum es eine GmbH braucht. Fragen wir einmal anders: Warum soll es keine GmbH sein, wenn landauf, landab die Organisationsform und die Rechtsform einer GmbH als günstige Organisationsform gesehen wird?
Es geht hier um eine Systementwicklung. Wir verhindern und blockieren nicht, sondern wir entwickeln hier ein System. Wir versuchen eine neue Organisationsform vor allem im Non-Profit-Bereich, und ich denke, wir sind gut beraten, das auch so zu beschließen. Wir gehen kein Risiko ein, haben aber die Chance, neue Entwicklungen bezüglich Leistungsüberprüfung und Effizienzsteuerung einzuleiten. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen. – Abg. Mag. Kogler: Das ist eine Non-Profit-Regierung!)
12.35
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zu Wort gemeldet ist Frau Bundesministerin Haubner. – Bitte.
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12.35
Bundesministerin
für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz Ursula Haubner: Sehr
geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich melde mich
gerne zu Wort, aber es ist bisher üblich gewesen, dass der Minister oder die
Ministerin entscheidet, in welcher Reihenfolge oder nach wem er beziehungsweise
sie spricht. (Zwischenruf der Abg. Mag. Trunk.)
Ich glaube, es ist aus meiner Sicht geklärt. Ich habe damit kein Problem. (Zwischenruf des Abg. Wittauer.) Ich denke, gerade in dieser Frage ist es notwendig, einigen weiblichen und männlichen Abgeordneten zuzuhören, um dann darauf zu antworten.
Hohes Haus! Frau Abgeordnete Trunk hat gesagt, im Ministerium soll Familienpolitik gemacht werden, wie die Menschen sie brauchen. Genau das ist es, was wir seit fünf Jahren machen: Familienpolitik für die Menschen, wie sie sie brauchen, mit einer guten Transferleistung für alle Familien, je nachdem, wie groß die Kinderanzahl ist – dabei haben wir auch noch Verbesserungen durchgesetzt –, mit sozialrechtlichen Absicherungen, aber auch mit Begleitung in schwierigen Situationen.
Sie wissen ganz genau, dass eine wichtige Säule die Vereinbarkeit, die Balance zwischen Beruf und Arbeitswelt ist. Dieses Thema ist in den letzten Jahren ein sehr wesentliches gewesen und wird es weiter sein. Es vergeht keine Diskussion, in der wir nicht sagen, dass Vereinbarkeit von Beruf und Familie nicht nur bessere Chancen für Frauen, sondern insgesamt für unsere Arbeitswelt und für unser Sozialsystem bringt.
Daher kommt der Arbeitswelt eine Schlüsselrolle zu, wenn es darum geht, Eltern die Möglichkeit zu geben, Beruf und Familie zu vereinbaren. Familien brauchen neben ideeller und finanzieller Hilfe weitere Partner, um diese Dinge umzusetzen.
Die Regierung hat
vor einigen Jahren mit der Elternteilzeit und mit der Auditierung von Betrieben
im Bereich Familie und Beruf gute Schritte gesetzt. Das wollen wir nun
weiterentwickeln, diese Partnerschaften wollen wir ausbauen. Wen brauchen wir
dazu als Partner? – Wir brauchen die Unternehmen, wir brauchen die
Betriebe. Daher haben wir gesagt, wir wollen mit einem dafür verantwortlichen
Kompetenzzentrum neue Wege gehen und der Vereinbarkeit von Beruf und Familie
besonderen Nachdruck verleihen. (Abg. Öllinger: Kompetenzzentrum?)
Dieses Modell gibt die Chance, nicht nur neue Partner zu gewinnen, sondern auch neue Modelle zu gestalten, die nicht unbedingt mit Steuergeldern finanziert werden. Gerade das ist ja immer die Frage gewesen: Wie viel Geld wird eingesetzt? – Wir werden schauen, wo wir neue Mittel lukrieren können, um diese Vereinbarkeit letztendlich mit Leben zu erfüllen.
Ich denke, diese Kompetenzstelle und Koordinierungsstelle ist eine Möglichkeit, nicht hoheitliche Aufgaben auszulagern und dort umzusetzen, sondern sehr praktikable Lösungen zu initiieren und gemeinsam mit neuen Partnern umzusetzen. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)
Sie haben gesagt, dass jetzt so wichtige Sachen ausgelagert werden. Ich darf Ihnen sagen: Bisher war dies auf verschiedene Abteilungen verteilt, weil es ja keine eigene Stelle im Ministerium gegeben hat, die sich ausschließlich mit Vereinbarkeit befasste, sondern diese Dinge gewachsen sind. Wir werden lediglich das Audit FAMILIE & BERUF ausgliedern. Wir werden die verschiedenen Projekte im Bereich der Wettbewerbe, Bundeswettbewerbe, familienfreundliche Wettbewerbe, das „Audit familien- und kinderfreundliche Gemeinde“, das im vorigen Jahr entstanden ist, ausgliedern. Wir werden die innovative Kinderbetreuung ausgliedern, denn in diesem Bereich ist noch sehr viel an Gestaltungsmöglichkeit vorhanden.
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Direkt im Ministerium bleiben die
Familienberatung, der gesamte Bereich der Seniorenförderung, die Förderung
sämtlicher familienpolitischen Agenden, die Elternbildung, die Mediation, die
außerschulische Jugendförderung, die verschiedenen Aktivitäten im Bereich der
zusätzlichen Forschung und der Jugend. Das heißt, mehr als zwei Drittel –
ich würde sagen, mehr als drei Viertel – bleiben so im Ministerium, und
nur diese ganz wichtigen Bereiche werden ausgegliedert, um sich auch
weiterentwickeln zu können. (Beifall bei den Freiheitlichen.)
Diese GmbH ist eine hundertprozentige Tochter des Bundes, und als hundertprozentige Tochter des Bundes unterliegt sie natürlich dem öffentlichen Vergaberegime und der Kontrollinstanz des Rechnungshofes laut Artikel 126 Abs. 2. (Abg. Neudeck – in Richtung SPÖ und Grüne –: Zuhören! Sonst redet ihr wieder was Falsches! – Abg. Gradwohl: ... keine einzige Anfrage beantwortet!) Wir werden es ähnlich wie bei der Bundessektenstelle machen – Sie wissen, auch die Bundessektenstelle ist eine ausgegliederte Einheit des Ministeriums –, indem wir dafür sorgen werden, dass der jährliche Bericht dieser Koordinierungsstelle auch dem Parlament zur Diskussion und zur Debatte übermittelt wird. Denn die Kontrolle, die Zusammenarbeit und auch die Koordinierung mit den anderen Abteilungen meines Ressorts sind weiter gegeben.
Ich verwahre mich auch sehr stark dagegen, dass sich die Diskussion gerade in den letzten Tagen auf sehr personenbezogener Ebene bewegt hat. Ich verwahre mich dagegen, wenn hier Beamtinnen und Beamte meines Ressort mit einbezogen werden und gesagt wird: Sie bringen nichts zusammen, sie leisten nichts – was ist da los? (Abg. Öllinger: Sie sagen das ja! – Abg. Mandak: Sie sagen das!)
Ich habe meinen Beamtinnen und Beamten in keiner Weise gesagt, dass jemand automatisch in diese Kompetenzstelle wechseln muss. Es beruht alles auf Freiwilligkeit; es gibt derzeit einige InteressentInnen, die das tun wollen. Daher verwahre ich mich noch einmal dagegen, dass Sie hier Personen mit einbeziehen. Denn meine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Sektionen und Abteilungen arbeiten seit Jahren sehr korrekt im Sinne einer zukunftsträchtigen Familienpolitik, sie arbeiten auch sehr unaufgeregt an der Entwicklung von verschiedenen Modellen und Ideen. Das möchte ich hier einmal sagen.
Das lasse ich in keiner Weise zu, genauso wie ich es nicht zulasse, dass hier eine sinnvolle Ausgliederung, um mehr Effizienz, mehr an neuen Möglichkeiten von Partnerschaft zu schaffen, ständig als eine Versorgungsstätte für irgendjemanden bezeichnet wird. (Zwischenrufe bei der SPÖ und den Grünen.)
Meine Damen und Herren! Es gibt ein
Sprichwort: Wie der Schelm ist, so denkt er. Das lasse ich jetzt hier so im
Raum stehen. (Beifall bei den Freiheitlichen. – Abg. Broukal:
Das heißt zwar anders, aber ...! Es heißt genau umgekehrt!)
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es ist auch von einer „großen Eile“ die Rede. Die Geschichte dieser Kompetenzstelle zeigt uns, dass die Eile nicht so groß gewesen ist, denn wir haben einerseits die Schaffung einer Koordinierungsstelle im Regierungsprogramm enthalten, und es hat, wie schon angesprochen wurde, andererseits im Jahr 2002 beziehungsweise 2003 unter Einbindung von Österreich – hiefür haben wir uns beworben – auch ein europaweites Projekt zur Schaffung einer nationalen Koordinierungsstelle für die Vereinbarkeit von Beruf und Familie gegeben.
Daran haben wir uns beteiligt, und auf Grund dieses Projektes haben wir Erfahrungen gesammelt. Diese Erfahrungen sind jetzt mit eingeflossen, diese Erfahrungen sind auch bei der Gründung dieser GmbH mit drinnen. Daher ist es nicht eine Blitzaktion, sondern eine sehr wohl überlegte, wohl überdachte Aktion, die hier umgesetzt werden soll. (Abg. Öllinger: ... befristet!)
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Ein Weiteres noch: die Begutachtung. Das Begutachtungsverfahren ist nicht notwendig gewesen (Abg. Öllinger: Aha!), weil dies eine interne Umschichtung seitens des Ministeriums ist. (Abg. Öllinger: Nein, eine externe!) Ich kann Ihnen nur das sagen, was mein Haus und der Verfassungsdienst mir gesagt haben, und darauf werde ich mich auch als Ministerin verlassen. Weil hier keine anderen Bereiche involviert sind, weil keine anderen Institutionen involviert sind, weil es nicht zu weiteren oder außertourlichen Finanzierungen kommt, ist hier eine Begutachtung nicht notwendig gewesen. (Abg. Mandak: ... gemacht!) Das ist seitens des Verfassungsdienstes und seitens der Rechtsabteilung meines Hauses so festgestellt worden.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich denke, dass wir mit dieser Lösung etwas machen, was in vielen anderen Bereichen in der Vergangenheit schon selbstverständlich war und wahrscheinlich auch in Zukunft selbstverständlich sein wird. Wir schaffen mit diesem Modell die Möglichkeit, zukunftsorientierte und wirksame Vereinbarkeitsmaßnahmen zu setzen, wir bündeln diese Maßnahmen in einer organisatorischen Einheit und stellen sie auch unter eine einheitliche Koordination.
In diesem Sinne ist es meiner Ansicht nach
eine richtige und gute Überlegung, das zu tun. Es wird dies im Sinne derjenigen
sein, die von der Vereinbarkeit von Beruf und Familie nicht nur reden, sondern
letztendlich wollen, dass diesbezüglich auch etwas geschieht. – Danke. (Beifall
bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)
12.46
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zu einer tatsächlichen Berichtigung hat sich Frau Abgeordnete Mag. Kuntzl zu Wort gemeldet. Frau Abgeordnete, Sie kennen die Bestimmungen. 2 Minuten. – Bitte.
12.46
Abgeordnete Mag. Andrea Kuntzl (SPÖ): Frau Präsidentin! Die Frau Bundesministerin hat behauptet, dass wir in der Debatte den Beamten und Beamtinnen ihres Hauses die Kompetenz absprechen. – Das tun wir selbstverständlich nicht!
Wahr hingegen ist, dass wir gesagt haben, dass Sie mit dieser Konstruktion den Beamten und Beamtinnen Ihres Hauses die Kompetenz absprechen. (Beifall bei der SPÖ und den Grünen. – Abg. Grillitsch: Keine Berichtigung! Das ist eine politische Bewertung! – Abg. Neudeck: Das ist nicht wahr! Das ist von Ihnen behauptet!)
12.46
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Öllinger. Wunschredezeit: 4 Minuten. – Bitte, Herr Abgeordneter.
12.47
Abgeordneter Karl Öllinger (Grüne): Meine sehr geehrten Damen und Herren! 4 Minuten sind sehr knapp dafür bemessen, auf dieses Vorhaben einzugehen. Aber ich bin Kollegin Kuntzl schon einmal dankbar dafür, dass sie diese wesentliche Richtigstellung vorgenommen hat: Nicht wir haben die Beamten des Hauses angegriffen, sondern das waren Sie, Frau Ministerin, indem Sie gesagt haben – und das muss man sich einmal vorstellen, die verantwortliche Ministerin sagt das! –: Bisher sind die Familienagenden im Ministerium auf verschiedene Abteilungen aufgeteilt gewesen, eine Koordinierung und rasches Arbeiten sind daher schwierig gewesen. (Abg. Broukal: Aber! – Zwischenruf des Abg. Neudeck.)
Lassen wir diesen Satz einmal so stehen. Sie haben jederzeit die Möglichkeit, Ihr Ministerium durch eine Organisationsreform so zu organisieren (Abg. Neudeck: Das macht sie ja jetzt gerade!), dass auch dann (Abg. Neudeck: Das passiert ja gerade!), wenn es noch keine dafür zuständige Abteilung gibt (Bundesministerin Haubner: Das
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passiert ja!), es sie in Zukunft gibt. (Beifall bei den Grünen und der SPÖ. – Abg. Neudeck: Kollege, machen Sie die Krawatte ...!)
Sie wissen genau, Frau Ministerin, dass Sie nur auf einen Knopf zu drücken brauchen, und dann spuren die Beamten Ihres Ministeriums, weil alle Beamten im Wesentlichen nur eines wollen: dass die Ministerin oder der Minister zufrieden ist und dass sie ihre Aufgabe nach Ihren Vorgaben und zu Ihrer Zufriedenheit erledigen. Was Sie gesagt haben, das war genau das Gegenteil: Ich bin nicht zufrieden, die können das nicht, das geht nicht, das ist zersplittert, und darum Ausgliederung! (Abg. Neudeck: Das behaupten ja Sie! Das sagen Sie!) – Und das ist absurd!
Zweiter Punkt (Abg. Neudeck: Das ist ja Ihre Interpretation!), zweite Richtigstellung, Frau Ministerin: Sie sagen, dass die Ausgliederung geprüft wurde. – Mitnichten wurde die Ausgliederung geprüft! Der Rechnungshof hat Kriterien für Ausgliederungen erstellt, an die Sie sich in keiner Weise gehalten haben.
Erstens: Prüfung von Alternativen. – Wo, bitte, gibt es die Prüfung von Alternativen?
Zweitens: Vornahme einer Kosten-Nutzen-Analyse. – Wo gibt es sie, wo liegt sie uns vor?
Drittens: Erstellung eines zielorientierten Ausgliederungskonzepts. – Wo gibt es das, wo liegt es uns vor?
Viertens: Regelmäßige Evaluierung der Zielerreichung. – Da sagen Sie, dass Sie ohnehin jedes Jahr einen Bericht von dieser ausgegliederten Gesellschaft bekommen. – Danke, Frau Ministerin, dass wir überhaupt noch etwas erhalten!
Es ist die Kontrolle durch das Parlament nicht vollumfänglich sichergestellt – das richte ich an die Adresse der Regierungsparteien –, und es ist, wie Sie auch wissen, die Kontrolle durch die Volksanwaltschaft nicht sichergestellt. Auch das wissen Sie, weil Ihnen die entsprechende Stellungnahme der Volksanwaltschaft vorliegt.
Jetzt komme ich zum eigentlichen Thema. – Da wird über die Ausgliederung einer Gesellschaft diskutiert, und es steht im ganzen Entwurf nicht drin, dass das eigentliche Ziel dieser Ausgliederung, Gesellschaft „Familie & Beruf Management GmbH“, erstens das ist, dass man sich einen zusätzlichen Apparat schafft – die Struktur im Ministerium bleibt aber bestehen, das hat die Frau Ministerin gerade bestätigt –, und zweitens, dass hinter dieser Ausgliederung noch etwas anderes versteckt ist: dass nämlich das Institut für Familienforschung in den letzten Jahren – und ich bin nicht zu jedem Zeitpunkt mit dem Institut für Familienforschung einverstanden gewesen – sehr brauchbare sozialwissenschaftliche Arbeit geleistet hat.
Das wollen Sie zerschlagen, und Sie wollen dieses Institut an ein Universitätsinstitut des Herrn Mazal anbinden. Da habe ich noch in Erinnerung, dass Kollege Haupt – er ist jetzt nicht mehr hier – irgendwann einmal, sofern mich nicht alles täuscht, sehr schlimme Worte über Herrn Mazal gefunden hat, jenen Herrn Mazal, der zwar ein Jurist und Universitätsprofessor, aber eines mit Sicherheit nicht ist, nämlich ein Sozialwissenschafter. Doch das Institut muss sozialwissenschaftliche Forschung machen, nicht juristische, daher braucht es nicht einen Juristen, sondern einen Sozialwissenschafter oder eine Sozialwissenschafterin. (Beifall bei den Grünen und der SPÖ.)
Das muss man sich dann vorstellen, wie dieses Unterfangen überhaupt kaschiert wird. Herr Mazal ist ja eher im ÖVP-Nahfeld angesiedelt, und man kann sich das auch vorstellen. Es gab den Bericht über soziale Treffsicherheit, da habe ich noch gut in Erinnerung, wie geschmiert das abgelaufen ist: Der Bericht wurde von Mazal erstellt, er wurde am nächsten Tag von der Regierung beschlossen und kam sofort ins Parlament. Sie selbst sind mit dem Schauen nicht mehr zusammengekommen, meine sehr
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geehrten Damen und Herren von den Regierungsparteien, und es ist dies verabschiedet worden. Das alles war Husch-Pfusch und ist teilweise aufgehoben worden, Gott sei Dank! Und da sagen Sie jetzt: Das ist die Zukunft!? – Nein, danke schön!
Frau Ministerin! Ich hätte noch konkrete Fragen, analog zu dem, was der Rechnungshof einfordert. Ich möchte wissen: Was kostet der Geschäftsführer oder die Geschäftsführerin der ausgegliederten Gesellschaft? Wie viele Euro ist Ihnen das wert bei einer Gesellschaft, die eigentlich nichts zu tun hat, außer die Arbeit des Rechtsnachfolgers des ÖIF, sagen wir einmal, zu kontrollieren? Was kostet das? Was lassen Sie sich das kosten? Stimmt es, dass das mehr als 100 000 € pro Jahr kostet? Das hätten wir gerne gewusst. Was passiert mit den Beamten, die bisher daran im Ministerium gearbeitet haben? Das hätten wir gerne gewusst. Was machen die in Zukunft? Sie werden doch wohl nicht sagen, dass sie in Zukunft zum Nasenbohren da sind.
Das ist eine Parallelstruktur, die Sie wider besseres Wissen geschaffen haben, ohne notwendige Gründe und ohne das Parlament und den zuständigen Ausschuss damit zu befassen. (Abg. Neudeck: Wenn, dann in Ihrer Nase, Herr Kollege!) Das findet auf keinen Fall unsere Zustimmung. (Beifall bei den Grünen und der SPÖ.)
12.52
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächste zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Mittermüller. Wunschredezeit: 3 Minuten. – Bitte, Frau Abgeordnete.
12.52
Abgeordnete Marialuise Mittermüller (Freiheitliche): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Frau Bundesminister! Herr Staatssekretär! Die Absicherung der Familien ist ein wesentlicher Beitrag für die Zukunft unserer Gesellschaft, denn ohne Familienleistungen und ohne Kinder wird unsere Gesellschaft wohl nicht bestehen können. Die Doppelbelastung von Familie und Beruf ist dabei eines der Kernthemen. Unsere Bundesregierung mit Familienministerin Haubner sieht hier eine Herausforderung und Chance, die europaweit gute österreichische Familienpolitik noch ein Stück zukunftsorientierter zu gestalten. (Beifall bei den Freiheitlichen.)
Nach der Einführung des Kinderbetreuungsgeldes mit Zuverdienstmöglichkeit wird nun eine Initiative zur Weiterentwicklung für die Familien gesetzt. Mit der Einrichtung der „Familie & Beruf Management GmbH“ ab 1. Jänner 2006 soll es ein Kompetenzzentrum für die Vereinbarkeit von Beruf und Familie geben. Ich glaube, wir sollten hier über Inhalte und nicht über die Form diskutieren.
Deutlich zugeordnet ist dabei das Aufgabengebiet. Es umfasst im Wesentlichen die Förderung und Entwicklung von Modellen zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf, den Ausbau der Familienallianz, Öffentlichkeitsarbeit und Bewusstseinsbildung. Das Kompetenzzentrum hat den Vorteil, dass es sich konzentriert und intensiv diesen wichtigen Aufgaben widmen kann. (Abg. Öllinger: Von welchem Kompetenzzentrum sprechen Sie?) Effizienz und Kontrolle – das hat soeben die Frau Bundesministerin deutlich erläutert, das brauche ich, glaube ich, nicht zu wiederholen. (Abg. Riepl: Warum sagen Sie nicht die Kritik?)
Ich verstehe hier auch die Kritik der SPÖ nicht. Wir haben von Kollegin Steibl gehört, dass die SPÖ Wien den Fonds Soziales Wien mit einem Jahresbudget von 700 Millionen € ausgegliedert hat. Hier handelt es sich um eine Ausgliederung aus dem Bundesministerium im Ausmaß von 2,1 Millionen €. Ich glaube, auch da muss man die Kirche im Dorf lassen.
Die Vereinbarkeit von Beruf und Familie betrifft natürlich ganz besonders die Frauen in unserem Land, sie erbringen ja die meisten Betreuungsleistungen innerhalb der
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Familien. Immerhin sind laut Statistik Austria 76 Prozent der österreichischen Mütter mit Kindern unter 15 Jahren erwerbstätig. Ihnen in erster Linie wird die Leistung dieses Kompetenzzentrums zugute kommen.
Stimmen wir also dieser Vorlage mit einem kräftigen Ja zu! (Abg. Öllinger: Ja, freudig!) Stimmen wir der „Familie & Beruf Management GmbH“ zu (Abg. Öllinger: Das traue ich Ihnen auch zu, dass Sie freudig zustimmen!), der Vorlage des Ministeriums! (Abg. Öllinger: Ist ja unglaublich!) – Danke. (Beifall bei den Freiheitlichen. – Abg. Neudeck – in Richtung des Abg. Öllinger –: Sie hat verstanden, worum es geht!)
12.55
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächste zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Schönpass. Wunschredezeit: 3 Minuten. – Bitte, Frau Abgeordnete. (Abg. Mag. Kogler: Beängstigend, diese Kritiklosigkeit in den Reihen der FPÖ!)
12.55
Abgeordnete Rosemarie Schönpass (SPÖ): Sehr geschätzte Frau Ministerin! Hohes Haus! Frau Ministerin Haubner, Sie haben gesagt, ein Begutachtungsverfahren sei nicht notwendig gewesen. Was haben Sie befürchtet? Können Sie uns das Rechtsgutachten geben? – Auch wenn nur wenige Bereiche ausgegliedert werden, so sind es doch Kernbereiche. (Abg. Neudeck: Wann hat sie das gesagt?) Vorhin. – Warum wurde dem Ausschuss die Möglichkeit der Beratung genommen? (Abg. Neudeck: Da war ja die Rede von Ihnen schon fertig geschrieben! Das kann ja gar nicht sein! – Weitere Zwischenrufe.) Unsere Vorschläge interessieren Sie überhaupt nicht. – Herr Neudeck, Sie sollten aufpassen und nicht schlafen, wenn die Frau Ministerin spricht. (Heiterkeit und Beifall bei der SPÖ.)
Übrigens kann in Zukunft bei Versäumnissen nicht mehr die Volksanwaltschaft angerufen werden. (Abg. Neudeck: Das nächste Mal schlafe ...!) Fraglich ist auch, ob eine unabhängige Forschungstätigkeit für das ÖIF gewährleistet ist. Bisher waren alle Familienverbände der politischen Parteien und WissenschafterInnen in den Organen des Österreichischen Institutes für Familienforschung vertreten. Auch das Argument der Effizienzsteigerung ist nicht stichhaltig, da der Bereich im Vergleich zur jetzigen Situation nicht billiger, sondern teurer wird und keine Zielerreichung angegeben wird. (Abg. Neudeck: Aber nur, wenn ...!)
Zusammengefasst, sehr geehrte Damen und Herren und Herr Neudeck: Die heute vorliegende Ausgliederungskonstruktion kostet viel (Abg. Neudeck: Ich gehe jetzt raus! Vielleicht hören Sie dann zu reden auf!), bringt nichts und entspricht keinesfalls den Kriterien des Rechnungshofes für erfolgreiche Ausgliederungen. Wir lehnen diese Vorgangsweise ab. (Beifall bei der SPÖ.)
12.57
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächste zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Höllerer. Wunschredezeit: 2 Minuten. – Bitte, Frau Abgeordnete. (Abg. Neudeck – in Richtung der Abg. Schönpass –: Das nächste Mal gehe ich, wenn Sie anfangen! Das ist kürzer!)
12.57
Abgeordnete Anna Höllerer (ÖVP): Frau Präsidentin! Frau Bundesministerin! Herr Staatssekretär! Sehr geehrte Damen und Herren! 2 Minuten sind einfach zu kurz, um auf alle Anschuldigungen, die hier getroffen wurden, auch reagieren zu können (Abg. Riepl: Probieren Sie es halt!), aber ich werde zumindest versuchen, auf einiges Antworten zu geben.
Es wurde hier von den Abgeordneten Schönpass und Mandak angemerkt, dass es zu keinen Ausschussberatungen gekommen ist. Auch wir bedauern das. Es war ein
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vereinbarter Termin zwischen den Koalitionsparteien und den Grünen mit 12. Oktober 2005 festgesetzt, aber die SPÖ hat diesen Termin nicht wahrgenommen. (Abg. Lentsch: So ist es! – Weitere Zwischenrufe.) Da müssen Sie sich aber selbst fragen, warum es so war. Vielleicht ist es auch aus dem Grund geschehen, weil es Ihnen zu unangenehm war (Abg. Riepl: Wo haben Sie denn das her?), da in dieser Debatte natürlich auch die Ausgliederung des Fonds Soziales Wien diskutiert worden wäre. Das ist ja eine totalitäre Maßnahme, die Sie dort getroffen haben, dort haben Sie das Sozialwesen Wiens total rot eingefärbt! Da gibt es überhaupt keinen anderen Parteizugang zu einem ausschlaggebenden Gremium. (Abg. Mandak: Machen Sie das nach? Das ist aber kein Grund, dass Sie das nachmachen!)
Da Sie hier auch immer wieder ankreiden, dass die unabhängige Forschungsarbeit des ÖIF gefährdet wäre, weil es jetzt einer universitären Einrichtung angegliedert ist, so muss ich Ihnen auch einmal sagen, dass die Arbeit von Professor Dr. Mazal eine wirklich sehr, sehr gute in seinem Bereich ist. (Abg. Öllinger: In seinem Bereich!) Professor Dr. Mazal ist Präsident des Kuratoriums, welches Amt er ehrenamtlich ausübt – auch ein Präsident wird natürlich regelmäßig von der Generalversammlung gewählt, und zwar alle drei Jahre –, und die Geschäftsführung obliegt Frau Mag. Dr. Brigitte Cizek, die natürlich eine Wissenschaftlerin in ihrem Gebiet ist und mit ihrem Team eine hervorragende Arbeit in der Familien- und Generationenforschung leistet. Das wurde auch von Ihnen sehr positiv erwähnt. (Präsident Dr. Khol übernimmt wieder den Vorsitz.)
Betrachten Sie das doch auch einmal unter dem Gesichtspunkt, dass der Präsident keine wissenschaftlichen Aufgaben zu erfüllen hat, sondern dass es im Kuratorium lediglich darum geht, Tätigkeitsberichte, Budgetabschlüsse und -voranschläge zu besprechen, zu bearbeiten und zu genehmigen. Sehen Sie das einmal von dieser Seite und stellen Sie hier nicht immer etwas in den Raum, das so, wie es verkürzt dargestellt wird, ganz einfach nicht stimmt. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen. – Abg. Öllinger: Da liegen Sie falsch!)
13.00
Präsident Dr. Andreas Khol: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Binder-Maier. Wunschredezeit: 3 Minuten. – Bitte.
13.00
Abgeordnete Gabriele Binder-Maier (SPÖ): Herr Präsident! Frau Ministerin! Herr Staatssekretär! Frau Kollegin Höllerer, da Sie jetzt gerade so gegen Wien agitiert haben: Tauschen Sie doch einfach das Wort Wien gegen Niederösterreich aus, dann stimmt Ihre Feststellung tatsächlich. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Neudeck: Das ist wahr, aber das gilt auch für Wien!)
Frau Ministerin, Sie haben sich absolut redlich bemüht, die Fragen von Kollegin Kuntzl zu beantworten. Allerdings sind Ihre Erklärungen, Ihre Antworten nicht zufrieden stellend. Da Sie unter anderem auch von Goodwill-Aktionen gesprochen haben: Meine Damen und Herren, die Menschen in Österreich brauchen Rechtssicherheit, sie brauchen Verlässlichkeit, sie brauchen Verbindlichkeit – und nicht Goodwill-Aktionen irgendwelcher Institutionen! (Beifall bei der SPÖ.)
Frau Ministerin, Tatsache ist, dass Sie auslagern, umstrukturieren und neue Agenden schaffen, und es wird, wie Kollege Öllinger gemeint hat, doppelt gemoppelt: Es gibt die Beamten im Ministerium, und es gibt diese neue GmbH. Ausgliederungen sind nur dann zweckmäßig, wenn neu geschaffene Strukturen bei der Umsetzung der jeweiligen Aufgaben nützlich sind.
Nationalrat, XXII.GP | 125. Sitzung / Seite 97 |
Frau Ministerin! Sie haben ein Gutachten zitiert. Wir wären an diesem Gutachten sehr interessiert, da es weder zu einem Begutachtungsverfahren noch zu einer Behandlung im Ausschuss gekommen ist. Wir haben keinen gemeinsamen Ausschusstermin finden können, und dieses Gesetz wurde mittels Fristsetzungsantrag eingebracht.
Ich denke, Frau Ministerin, der Zweck heiligt wohl die Mittel. Der Verdacht bleibt aufrecht, und Sie konnten ihn auch nicht entkräften, dass es zu neuen Posten für wohlgefällige Menschen kommen wird. Es besteht auch weiterhin der Verdacht, dass funktionierende Systeme parteipolitisch umgefärbt werden sollen, denn damit haben Sie absolut gute Erfahrung. Sie werden als Ministerin ein Weisungsrecht haben, das heißt, Sie werden politischen Einfluss auf, aber keine politische Verantwortung für diese GmbH haben, und Sie entziehen damit dem Parlament das Kontrollrecht, worauf vor allem die Volksanwaltschaft hingewiesen hat.
Noch ein Wort zum ÖIF: Mir scheint, dass die Neustrukturierung Konsequenz dessen ist, dass das ÖIF Studien geliefert hat, die nicht in Ihr Konzept gepasst haben.
Meine Damen und Herren! Zusammengefasst: Die Aufträge unterliegen nicht mehr dem Vergaberecht; sie müssen nicht ausgeschrieben werden. Es gibt kein parlamentarisches Kontrollrecht, und die Volksanwaltschaft kann bei Versäumnissen nicht angerufen werden. Der „Standard“ schrieb am 13. Oktober: Das Versorgungskarussell dreht sich weiter. – Dem gibt es nichts mehr hinzuzufügen. (Beifall bei der SPÖ sowie des Abg. Öllinger.)
13.04
Präsident Dr. Andreas Khol: Als letzte Rednerin hiezu zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Mag. Dr. Bleckmann. Wunschredezeit: 3 Minuten. – Bitte.
13.04
Abgeordnete Mag. Dr. Magda Bleckmann (Freiheitliche): Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Damen und Herren auf der Regierungsbank! Kolleginnen und Kollegen! Gleich anschließend an die Ausführungen meiner Vorrednerin stelle ich Ihnen die Frage: Sitzen im AMS – das betrifft vor allem die Geschäftsführer und Mitarbeiter des Jahres 1994 – nur Günstlinge der SPÖ? (Abg. Scheibner: Die werden es schon wissen!) – Ja, Sie werden es wissen, denn Sie als SPÖ haben damals das AMS ausgegliedert und dort sicher auch nur Ihre Günstlinge eingesetzt, denn Sie denken ja, dass eine Regierung so handelt. Sie haben da wahrscheinlich Ihre Günstlinge eingesetzt. (Abg. Silhavy: Dort gelten ganz andere Verwaltungsprinzipien, Frau Kollegin!) – Ja, das AMS ist ausgegliedert worden, liebe Frau Kollegin, und das ist genau das, was Sie uns jetzt ankreiden, dass hier ausgegliedert wird.
Ein anderes Beispiel – ich kann es Ihnen nicht ersparen, da Sie hier so groß von Kontrolle und all dem reden –: Fonds Soziales Wien. Haben Sie Bürgermeister Häupl schon einmal gesagt, dass er Kernkompetenz und Verantwortung nicht abgeben darf, Kollegin Trunk, denn das ist ja genau das, was Sie fordern: Bei Ausgliederungen darf das nicht abgegeben werden! Haben Sie das Ihrem Bürgermeister Häupl gesagt? (Abg. Mag. Trunk: Das ist etwas völlig anderes!) Unter einer SPÖ-Regierung, SPÖ-Alleinherrschaft, darf alles gemacht werden, ist alles möglich. Es sind mehr als 15 000 Mitarbeiter, Beschäftigte ausgegliedert worden. Mehr als 500 Millionen € sind ausgegliedert worden unter SPÖ-Alleinherrschaft, unter Häupl. Dafür finden Sie kein Wort der Kritik, aber hier, wo es sinnvoll und richtig ist, prangern Sie es an. Das bedeutet, mit zweierlei Maß zu messen. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)
Schütteln Sie nicht den Kopf, sagen Sie es Ihrem Bürgermeister! Am Besten jetzt gleich, noch vor der Wahl, das wäre wichtig. Das Amt, das er ausgegliedert hat, hat der Rechnungshof geprüft. Im Ergebnis dieser Prüfung prangert der Rechnungshof an,
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dass in diesem Amt bei der Budgeterstellung brutto mit netto verwechselt worden sei, weil es dort keine Kontrolle gibt. Dort in den Gremien sitzen nämlich anscheinend nur Günstlinge der SPÖ, nur Leute, die der SPÖ zugehörig sind, die angeblich kontrollieren, aber die wissen nicht, was brutto und netto ist, weil das eben verwechselt worden ist. Das sind Dinge, die passieren, wenn es keine richtige Kontrolle gibt.
Hier ist Kontrolle gegeben! Das ist nämlich
das, was Sie nicht akzeptieren wollen. Hier gibt es Kontrolle, hier gibt es
einen Aufsichtsrat, der ja auch wieder ordentlich bestellt wird. Hier gibt es
eine GesmbH. Sie wissen doch wohl, was GesmbH heißt: Es muss jährlich Bilanz
gelegt werden. Es muss ein Jahresbericht vorgelegt werden. Damit ist alles
transparent und nachvollziehbar. Bei Ihrem Bürgermeister Häupl in Wien ist
nichts mehr transparent und nachvollziehbar. Nur die SPÖ hat die Daten und
Fakten von diesem Verein „Soziales Wien“. Also das ist dann schon ein Problem.
Da müssen Sie einmal hineinstechen, da sollen Sie einmal vor der eigenen Tür
kehren! (Beifall bei den
Freiheitlichen und der ÖVP.)
Es gibt auch keine Parallelstrukturen, Kollege Öllinger. Schauen Sie sich doch genau an, worum es geht, nämlich um Bereiche, die auf mehrere Abteilungen aufgeteilt waren. Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist für diese Regierung ein wichtiges Thema, deshalb bekommt es jetzt auch diesen Stellenwert durch eine eigene ausgegliederte Gesellschaft, in der eben all das zusammengefasst wird, was in den verschiedensten Abteilungen zerstückelt ist, damit es gebündelt werden kann, damit dieses Thema noch besser, noch effizienter bearbeitet werden kann und wir für die Frauen eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie erreichen können. Das ist Ihnen ein Dorn im Auge, dass die Regierung sagt: Dieses Thema ist uns wichtig, hier wollen wir bessere, effizientere Maßnahmen setzen!
Es gibt keine Parallelstruktur! Die Beamten bleiben teilweise in ihrem Bereich, diejenigen, die mitgehen wollen, die sich schon bisher damit beschäftigt haben, können mitgehen. Damit kann dieses Thema dann in der ausgegliederten Gesellschaft bestens bearbeitet werden.
Neu daran ist auch, dass man sich endlich mit denen zusammensetzt, die für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf wichtig sind, nämlich mit den Arbeitgebern, den Unternehmern. Das ist Ihnen ja fremd. Das geschieht unter dem Überbegriff „Familienallianz“, und zwar Familienallianz von Politik, Wirtschaft und Wissenschaft. Das ist ja das Wichtige. All die, die mit diesen Themen betraut sind, werden zusammengebracht, die Arbeitgeber werden in diese Initiative mit eingebunden. Das wird sich auch positiv auf andere Aspekte auswirken, denn die Unternehmen leisten ihre Beiträge, bringen sich mit ein, und das tun sie auch gerne und freiwillig, und sie bringen auch Gelder mit ein. Das ist nur mit einer GesmbH möglich. In jeder anderen Struktur wäre das nicht möglich.
Sie werden sehen: In ein paar Jahren – ganz so wie beim Kinderbetreuungsgeld, über das Sie inzwischen auch sagen, dass Sie es nur noch ein bisschen adaptieren wollen, die Maßnahme sonst aber ganz gut ist – werden Sie auch über diese Einrichtung, über diese Gesellschaft sagen, dass es eine gute Gesellschaft ist, denn sie wird maßgeblich dazu beitragen, dass es für die Frauen zu einer besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf kommt, und dafür setzen wir uns ein. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP. – Abg. Pfeffer: Das ist Selbsthypnose!)
13.09
Präsident Dr. Andreas Khol: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.
Zur Geschäftsbehandlung hat sich Herr Abgeordneter Öllinger zu Wort gemeldet. – Bitte.
Nationalrat, XXII.GP | 125. Sitzung / Seite 99 |
13.10
Abgeordneter Karl
Öllinger (Grüne) (zur Geschäftsbehandlung): Herr Präsident! Ich weiß
schon, dass es geschäftsordnungsmäßig keine Verpflichtung der Frau Bundesministerin
gibt, Fragen, die an Sie gerichtet wurden, zu beantworten, aber ich habe
angenommen, dass Sie die Möglichkeit wahrnehmen könnten oder hätten, die Frau
Bundesministerin zu ersuchen, die noch offenen Fragen aus der Debatte zu beantworten,
bevor die Debatte geschlossen wird. (Beifall bei den Grünen. – Ruf bei
der ÖVP: Die Debatte ist schon geschlossen!)
13.10
Präsident Dr. Andreas Khol: Die Debatte ist geschlossen.
Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in 1070 der Beilagen.
Ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Mehrheit. Der Gesetzentwurf ist somit angenommen.
Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.
Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Auch das ist die Mehrheit. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.
Bericht des Gesundheitsausschusses über die Regierungsvorlage (1087 d.B.): Bundesgesetz über die Ausübung des zahnärztlichen Berufs und des Dentistenberufs (Zahnärztegesetz – ZÄG) (1133 d.B.)
4. Punkt
Bericht des Gesundheitsausschusses über die Regierungsvorlage (1091 d.B.): Bundesgesetz über die Standesvertretung der Angehörigen des zahnärztlichen Berufs und des Dentistenberufs (Zahnärztekammergesetz – ZÄKG) (1134 d.B.)
5. Punkt
Bericht des Gesundheitsausschusses über die Regierungsvorlage (1088 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Ärztegesetz 1998 geändert wird (7. Ärztegesetz-Novelle) (1135 d.B.)
6. Punkt
Bericht des Gesundheitsausschusses über die Regierungsvorlage (1086 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Dentistengesetz aufgehoben sowie das Bundesgesetz über Krankenanstalten und Kuranstalten, das Rezeptpflichtgesetz, das Krankenanstalten-Arbeitszeitgesetz, das Ausbildungsvorbehaltsgesetz, das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz, das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz und das Bundesgesetz über die Sozialversicherung freiberuflich selbständig Erwerbstätiger geändert werden (Zahnärztereform-Begleitgesetz) (1136 d.B.)
Nationalrat, XXII.GP | 125. Sitzung / Seite 100 |
Präsident Dr. Andreas Khol: Wir gelangen nun zu den Punkten 3 bis 6 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.
Eine mündliche Berichterstattung wird nicht gewünscht.
Die Debatte wird eröffnet durch Abgeordnete Silhavy. Ihre Wunschredezeit, Frau Kollegin, beträgt 5 Minuten. – Bitte.
13.11
Abgeordnete Heidrun Silhavy (SPÖ): Herr Präsident! Frauen Ministerinnen! Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Um es gleich vorwegzunehmen: Dem Zahnärztegesetz, das ja nur eine Umsetzung einer EU-Richtlinie ist und die notwendige EU-konforme Gesetzeslage in Österreich schafft, werden wir unsere Zustimmung geben.
Zum Zahnärztekammergesetz, zur Ärztegesetz-Novelle und zum Zahnärztereform-Begleitgesetz möchte ich gleich vorwegnehmen, dass Sie in all diesen Vorlagen die massiven und berechtigten Einwendungen in gar keiner Weise berücksichtigt haben. Es stellt sich wieder einmal heraus, dass die ÖVP in typischer „Speed kills“-Manier über die Interessen der Menschen drüberfährt, Verfassungswidrigkeiten in Kauf nimmt und den besorgten Ärztinnen und Ärzten eine Bürde auferlegt. Wir alle in diesem Hohen Haus haben am 11. Oktober einen Brief der Österreichischen Ärztekammer erhalten, die gerade an Sie als Regierungsfraktionen einen wirklich dringenden Appell gerichtet hat, in welchem Folgendes festgehalten ist:
Nach Ansicht der Ärztekammer hat sich herausgestellt, dass der nur ein paar Wochen lange Zeitraum auf Grund der Komplexität der Abtrennung der Zahnärzte von der Ärztekammer und vor allem der damit verbundenen vielfältigen behördlichen, wirtschaftlichen, finanziellen und organisatorischen Erfordernisse und Funktionen viel zu kurz ist. Zu berücksichtigen ist weiters, dass dieser Vorgang einer Kammertrennung erstmalig in Österreich stattfindet und daher eine entsprechend profunde Vorbereitung und Durchführung verlangt, wofür es keine Erfahrungswerte gibt. – Die Vollversammlung der Österreichischen Ärztekammer hat daher an uns alle den Appell gerichtet, diese Bedenken im Zug der Ausschussberatungen zu berücksichtigen.
Meine Damen und Herren! Wir haben diese Bedenken in den Ausschussberatungen geltend gemacht. Das hat Sie allerdings leider herzlich wenig interessiert, wie das offensichtlich ohnedies typisch für Sie ist. (Beifall bei der SPÖ.)
Herr Kollege Rasinger, wenn Sie mir da schon ein Brieferl herhalten, darf ich Ihnen auch das noch sagen: Vielleicht haben Sie heute auch schon Gelegenheit gehabt, die heutige Ausgabe des „Kurier“ zu lesen; ich würde es Ihnen empfehlen. Erstens einmal hat eine Abgeordnete dieses Hauses, nämlich eine, die einer Regierungsfraktion angehört, Frau Kollegin Rosenkranz, dort angedeutet, eventuell gegen die Regierung zu stimmen. Das zumindest lese ich im „Kurier“. Frau Kollegin Rosenkranz wird aber ohnedies heute ihren eigenen Debattenbeitrag abliefern.
Zweitens hat, was viel interessanter ist, die Vizepräsidentin der Wiener Ärztekammer – und ich nehme an, das ist ja nicht niemand für Sie, Herr Kollege Rasinger – festgestellt, dass verfassungswidrige Bestimmungen umgesetzt werden sollen, dass laut einem Rechtsgutachten das Stimmgewicht so verzerrt wird, dass das einem Bruch des demokratischen Prinzips und damit einem Bruch der Verfassung gleichkommt. Wenn dieses Gesetz kommt, dann will die Vizepräsidentin der Wiener Ärztekammer zum Verfassungsgerichtshof gehen. So wird es von ihr angedroht. – Ja, Herr Kollege Rasinger, ich weiß schon, dass Sie dann nur mehr Grimassen schneiden. Es hat Sie bis jetzt noch überhaupt nie gestört, ob eine Gesetzesvorlage, die Sie beschlossen haben, verfassungskonform war oder nicht. (Abg. Großruck: Aber euch nicht!)
Nationalrat, XXII.GP | 125. Sitzung / Seite 101 |
Ich darf in diesem Zusammenhang beispielsweise an die Unfallrentenbesteuerung erinnern. Ich darf auch an die Ambulanzgebühren erinnern oder an Ihre Umfärbelungsaktion beim Hauptverband. Das ist alles aufgehoben worden, Sie haben damit Schiffbruch erlitten, aber es war Ihnen von vornherein Wurscht, Sie haben es eben einfach ausprobiert. Doch das lehnen wir aus demokratiepolitischen Gründen ab! (Beifall bei der SPÖ. – Zwischenruf des Abg. Donabauer. )
Herr Kollege Donabauer, ich habe Sie
wirklich als ernsthaften und seriösen Sozialpolitiker eingeschätzt, und dieser
Zwischenruf wird dem nicht gerecht, würde ich sagen. (Beifall bei der
SPÖ. – Abg. Großruck: Er bleibt seriös, und Sie ändern Ihre
Meinung!)
Das ist leider ein Irrtum! Wenn Sie seriös wären, würden Sie diese Gesetzesvorlagen nicht beschließen. Sie haben sich aber damit wahrscheinlich nicht einmal auseinander gesetzt. Das ist der springende Punkt! Sie vertrauen dem, was Kollege Rasinger sagt. Sie sollten das vielleicht zwischendurch auch einmal selber studieren. (Abg. Dr. Rasinger: Dem kann man auch vertrauen!)
Präsident Dr. Andreas Khol: Herr Abgeordneter Rasinger! Ständige Zwischenrufe, die die Rednerin stören, und darüber hinaus von meinem Platz aus getätigt werden, wären eigentlich ordnungsrufverdächtig. Aber im Hinblick auf Ihre ärztliche Stellung bitte ich jetzt also um Disziplin. – Am Wort ist die Rednerin.
Abgeordnete Heidrun Silhavy (fortsetzend): Herr Kollege Rasinger, gehen Sie in sich und überlegen Sie, wie viele Verfassungswidrigkeiten Sie hier in diesem Hohen Hause mit Ihrer Mehrheit beschlossen haben – und dann geben Sie sich selbst eine Antwort darauf!
Frau Ministerin, ÖVP-Gesundheitspolitik heißt: Die Kosten steigen, die Leistungen sinken! Das spüren die Menschen, Frau Bundesministerin! Und es bedeutet leider auch bedenkenloses Drüberfahren über die berechtigten Sorgen und Ängste der ÄrztInnen, der Patienten und Patientinnen und der Menschen.
Das Begutachtungsergebnis zur Ärztekammernovelle war ein blankes Desaster. Da gab es einmal die Stellungnahme der Kärntner Landesregierung, die das Resümee gezogen hat: Diese Argumente für die Reform können nicht als eine ausreichende sachliche Rechtfertigung für eine derartige Initiative angesehen werden! Die Tiroler Landesregierung hat ebenfalls den umfassenden Entwurf verworfen, und so auch die Kärntner Ärztekammer und die Ärztekammer für Tirol. Sie kennen hoffentlich alle diese Stellungnahmen, nehme ich an, denn Sie sollten sie ernsthaft gelesen haben.
Faktum ist – und das kommt bei allen Punkten heraus –: Das ist wieder eine Husch-Pfusch-Gesetzgebung. Und Sie halten sich nicht einmal an eine einzige goldene Regel im Gesundheitswesen, dass nämlich Systemveränderung nur dann gelingen, wenn alle wichtigen Akteure und Akteurinnen des Gesundheitswesens wie Ärzte, Pflegekräfte und so weiter die Reform mittragen und nicht ausgegrenzt und demotiviert zurückgelassen werden. Leider lassen Sie bei den Leuten Demotivation zurück, die für unser Gesundheitssystem wichtig und notwendig sind. Sie sollten sich Ihre Haltung überlegen. (Beifall bei der SPÖ und den Grünen.)
13.17
Präsident Dr. Andreas Khol: Nunmehr gelangt Herr Abgeordneter Dr. Rasinger ans Rednerpult. Wunschredezeit: 4 Minuten. – Bitte, Herr Abgeordneter.
13.17
Abgeordneter Dr. Erwin Rasinger (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Ministerin! Hohes Haus! (Abg. Öllinger: Das wird jetzt ein Tanz auf dem Seil!) Liebe Frau Abgeordnete Silhavy, ich schätze Sie sehr, aber das, was Sie hier
Nationalrat, XXII.GP | 125. Sitzung / Seite 102 |
abgeliefert haben, das war schon sehr, sehr schwach. Sie sind leider einer Mystifikation aufgesessen, Sie hätten sich genauer informieren müssen. Ich habe hier ein Schreiben der Österreichischen Ärztekammer, die schreibt – ich zitiere –:
Kommende Ministerratssitzung soll eine Neuregelung der zahnärztlichen und ärztlichen Interessensvertretung beschlossen werden. Wir ersuchen Sie daher, sehr geehrter Herr Bundeskanzler, die seit Monaten – seit Monaten, nicht husch-pfusch und drüber – mit Bundesministerin Rauch-Kallat abgesprochenen Entwürfe zu beschließen und zuzuleiten. – Zitatende.
Genau das haben wir gemacht. Also seien Sie mir nicht böse! (Zwischenruf der Abg. Silhavy.)
Dafür kann die Frau Ministerin wirklich nichts. Ich kann nichts dafür. Sie haben heute wortwörtlich gesagt, in Vertretung des Herrn Abgeordneten Lackner, der ja eigentlich da stehen sollte: über die berechtigten Wünsche drübergefahren. – Also, was gilt jetzt? Das ist der Brief der Ärztekammer, unterschrieben vom Herrn Obmann der Bundeskurie der Zahnärzte, Westermayer, und vom Präsidenten der Österreichischen Ärztekammer, Brettenthaler. (Der Redner hält ein Schriftstück in die Höhe. – Abg. Silhavy – gleichfalls ein Schriftstück in die Höhe haltend –: Was glauben Sie, was hier steht?)
Das ist an den Herrn Bundeskanzler
gegangen, nicht an die Frau Wammerl, an den Herrn Bundeskanzler! Bitte,
beschließt das, monatelang verhandelt, schreibt die Ärztekammer selber, und
Sie gehen hier heraus, und informieren die uninformierte Schar falsch! Das ist
nämlich Ihre Politik: anschütten, anschütten – nach dem Motto: Irgendetwas
wird schon hängen bleiben. Das ist Ihre Politik! (Beifall bei
der ÖVP. – Abg. Silhavy – ein Schriftstück in die Höhe haltend –: Kollege
Rasinger, was glauben Sie, warum das hier steht?)
Und zum Thema verfassungsrechtliche Bedenken: Es hat ein Gespräch, ein Privatgutachten gegeben. Daraufhin hat die Ministerin eingeladen, und zwar drei Verfassungsprofessoren – Raschauer, Grabenwarter, Risser – und alle Kammeramtsdirektoren. Es wurde dort einhellig festgehalten: Es ist verfassungskonform. (Abg. Silhavy hält eine Zeitung in die Höhe.) Da können Sie noch so viel mit dem „Kurier“ herumwacheln, die Sitzung hat stattgefunden. Wir hätten doch nichts gemacht. Wozu sollten wir gegen die Ärztekammer etwas machen? Die Ärztekammer hat sich mehrfach bedankt. Dass eine unterlegene Fraktion sagt, das passt ihr nicht, ist auch legitim in diesem Prozess.
Sie schreiben in Ihrer Presseaussendung, bei den Zahnärzten gibt es keine Mehrheit. Bitte respektieren Sie die Urbefragung unter den Zahnärzten, respektieren Sie Vollversammlungsbeschlüsse – auch in dem Schreiben an den Herrn Bundeskanzler angeführt – und respektieren Sie 19:7-Beschlüsse der Bundeskurie der Zahnärzte.
So schaut es nämlich aus bei Ihnen: Anschütten, anschütten, anschütten – es wird schon irgendetwas hängen bleiben. Das ist Ihre Politik. (Beifall bei der ÖVP.)
Wenn Sie zum Schluss in Ihrer Presseaussendung schreiben, wir seien vorsätzliche Geisterfahrer, dann frage ich mich: Wer fährt da als Geisterfahrer, und zwar kilometerlang? Nur: Geisterfahren führt meistens zum Crash, und den erleben Sie heute, weil Sie das Schreiben geistig nicht verarbeitet haben, weil Sie es nicht gelesen haben. (Abg. Gradwohl: Na hallo, Kollege Rasinger! Was heißt „geistig nicht verarbeitet“?) Wir haben es im Ausschuss ausgeteilt, und Sie hätten es nur lesen müssen. (Abg. Gradwohl: Nehmen Sie das zurück! – Weitere Zwischenrufe bei der SPÖ.) – Ich nehme das zurück. Ich wollte ihr nicht persönlich näher treten, ich wollte ihr nur sagen, sie hätte es lesen müssen. Das ist Ihre Aufgabe als Abgeordnete, sich ordentlich sich informieren. Dafür werden Sie auch bezahlt. (Abg. Dr. Puswald: Sie auch!)
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Schauen Sie, ein guter Arzt trifft seine Entscheidung auf Grund guter Befunde. Dann trifft er eine klare Entscheidung, die den Patienten hilft. Ein guter Politiker sammelt Argumente, bewertet sie und trifft dann auch mutig seine Entscheidung. Dass es natürlich immer Minderheiten gibt, die dagegen sind, muss auch akzeptiert werden. Aber dass Sie nur einfach mit irgendeiner Minigruppe heulen und sagen, das sei alles verfassungswidrig, und dass Sie ignorieren, dass die Standesvertreter und auch die Zahnärzte eindeutig gesagt haben, bitte, bitte beschließt es, das finde ich wirklich ein starkes Stück. (Abg. Silhavy: Kollege Rasinger, heute haben Sie jegliche Seriosität verloren!)
Ich erwarte mir daher von Ihnen, dass Sie
hier herausgehen und sagen, das mit den berechtigten verfassungsrechtlichen
Bedenken war ein Lapsus von Ihnen. Ich erwarte mir, dass Sie herausgehen und
sagen, dass das mit dem Drüberfahren auch ein Irrtum von Ihnen war. Alles
andere macht Sie unglaubwürdig. Sie haben den Brief, den wir im Ausschuss
ausgeteilt haben, einfach nicht gelesen. Aber damit Sie ihn lesen, gebe ich
Ihnen den jetzt noch einmal. – Ich danke Ihnen. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Silhavy:
Kollege Rasinger! Zwischen 14.9. und 15.10. ist einiges geschehen! Sind Sie in
der Lage, das zu verarbeiten?)
13.22
Präsident Dr. Andreas Khol: Nunmehr spricht Herr Abgeordneter Dr. Grünewald. Wunschredezeit: 3 Minuten. – Bitte.
13.22
Abgeordneter Dr. Kurt Grünewald (Grüne): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Frau Bundesministerin! Hohes Haus! Lieber Kollege Rasinger, ich meine, ich will jetzt die Rede nicht qualifizieren, aber die Stabilität deiner Aussagen ist ungefähr so wie die eines Kreisels vor den letzten Umdrehungen. (Beifall bei den Grünen.)
Wenn man sich den Briefwechsel der Ärztekammer anschaut, dann zieht sich auch nicht nur eine Linie durch. Das heißt, Kollegin Silhavy hat durchaus Recht.
Wir sind für das Zahnärztegesetz, das ist
schon sauber, aber was wenig sauber und nicht konsensual ist, ist sicher die
Kammerreform für die Zahnärzte einerseits und die Ärztekammerreform
andererseits. (Abg. Dr. Rasinger – auf Besucher auf der
Galerie weisend –: Erklären Sie das den Mitarbeitern da oben!)
Ich bin schon der Meinung, dass Gesundheitspolitik, die letztlich – und das nicht nur theoretisch – immerhin acht Millionen Betroffene hat, sich an Fach- und ExpertInnenurteilen orientieren sollte. Sie sollte einfach Hausverstand und Sachverstand benutzen und sich nicht einspannen lassen für Detailinteressen von Interessengruppen, weil das keinem gut tut, auch nicht diesen Interessengruppen.
Was geschieht bei der Kammerreform? – Man hat sich ja nur gewünscht – und diese Einwände verstehe ich –, die Funktionsperioden gegebenenfalls auch auslaufen zu lassen, damit Doppelmitgliedschaften, Interessenkonflikte, Managementprobleme zu bewältigen sind. Selbst das wurde nicht diskutiert. Aber jetzt kommt noch ein viel größerer Hammer: Man hat einiges noch aus diesem Gesetz herauszwingen können, aber ich komme jetzt zu deinen Kreiselbewegungen.
Was war ursprünglich geplant bei der Kammerreform der niedergelassenen und der angestellten Ärzte? – Es war im Erstentwurf folgendes Husarenstück, folgendes unverfrorene Husarenstück verschriftlicht: dass alle voll angestellten Ärzte, die nebenbei eine wenn auch nur wenige Stunden dauernde Praxis hätten, automatisch in die Niedergelassenen-Kurie kämen. Eine der wenigen reinen Seelen der ÖVP war so ehrlich und hat mir gestanden, warum das so geschehen ist: weil die Niedergelassenen in ihrem „Unternehmertum“ – Gänsefüßchen oben und unten – der ÖVP näher stünden
Nationalrat, XXII.GP | 125. Sitzung / Seite 104 |
als die teilweise aufmüpfigen angestellten
ÄrztInnen. Das kann es ja nicht sein! Und ganz begradigt wurde das immer noch
nicht. (Beifall bei den Grünen und bei
Abgeordneten der SPÖ.)
Es wurde auch diese Nähe von Primarii oder leitenden Ärzten zum Sonnenkönigtum Schüssels nicht begradigt. Auch die werden bevorzugt. Da werden Primarii, wenn nur ein Einziger in der Kurie der angestellten ÄrztInnen ist, ohne dass sie gewählt werden, automatisch zum Kurienobmann-Stellvertreter. Die sind nicht in der Lage, zu sagen –außer mir hinter geschlossenen Türen –, sie wüssten wohin der Zug fährt, man müsste sie viel besser positionieren, sonst würde es dem Gesundheitssystem Österreichs schaden. Nein, sie sind nicht in der Lage, diese Argumente so zu wählen, dass sie auch zum Kurienobmann-Stellvertreter gewählt werden.
Das alles wurde nicht getan. Das heißt, es
bleibt uns nichts anderes übrig, als dass wir nur dem Zahnärztegesetz
zustimmen, alle anderen Gesetze aber auf Grund dieser Vorfälle ablehnen. –
Danke. (Beifall bei den Grünen.)
13.26
Präsident Dr. Andreas Khol: Nunmehr spricht Frau Abgeordnete Rosenkranz. Wunschredezeit: 3 Minuten. – Bitte.
13.26
Abgeordnete Barbara Rosenkranz (Freiheitliche): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Hohes Haus! Frau Abgeordnete Silhavy, ich werde heute – so wie stets – eine eigenständige freiheitliche Linie vertreten, die sich natürlich nicht immer mit der Linie der Bundesregierung decken wird. Das wird heute einmal der Fall sein, allerdings nicht bei diesem Gesetz. Da ist das schon der Fall, das haben Sie falsch gelesen. So wie ich Ihnen überhaupt zubillige, dass Sie für Lackner eingesprungen sind und deswegen einiges nicht ganz richtig sehen. Sie suchen hier einen Skandal, wo wirklich, Herr Professor Grünewald, keiner ist.
Ich darf als Vorsitzende des Gesundheitsausschusses – das ist bis jetzt noch gar nicht dargestellt worden – für die Kollegen, die nicht im Gesundheitsausschuss sitzen, kurz sagen, worum es geht. Das ist eine ganz pragmatische, sachliche Angelegenheit.
Als Österreich in die EU kam, hatten wir keine eigene Zahnärzteausbildung, sondern die Zahnärzte waren im Rahmen der allgemeinen Medizinausbildung als Mediziner der allgemeinen Heilkunde angeschlossen und haben mit zwei Jahren postgradueller Ausbildung dann ihren Zahnarztberuf ausüben können. Das war nicht EU-konform. Dort ist festgehalten, es muss eine eigene Zahnärzteausbildung mit mindestens fünf Jahren Universitätsstudium geben.
Es hat im Zuge eines Universitätsstudiengesetzes eine Ausbildungsreform gegeben. Seit 1997 ist das so. Die diesbezüglichen Bestimmungen im Ärztegesetz allerdings waren der EU zu wenig differenziert, zu wenig unterschieden. Es kam zu einem Vertragsverletzungsverfahren. Im Rahmen dieses Verfahrens hat sich Österreich bereit erklärt, begrifflich und in den Gesetzen eine genauere Unterscheidung zwischen Zahnärzten und Ärzten der Allgemeinmedizin zu treffen.
Und genau das ist jetzt passiert. Es gibt ein Zahnärztegesetz, das das Berufsbild der Zahnärzte differenziert und von dem der Ärzte unterschieden darstellt. Daraus ergibt sich natürlich eine Ärztegesetz-Novelle. Und weil es im Zuge einer eigenständigen Zahnärzteausbildung auch eine eigenständige Zahnärztekammer gibt, gibt es eben auch im Ärztegesetz Novellierungsbedarf – das sind die ersten drei Vorlagen –, im Zuge dieser Novellierungen muss es dann natürlich auch in anderen Gesetzen des Gesundheits- und Sozialbereichs zu begrifflichen Änderungen kommen. (Abg. Silhavy: Auch zu qualitativen Änderungen!) Das ist das vierte Gesetz: das Zahnärztereform-
Nationalrat, XXII.GP | 125. Sitzung / Seite 105 |
Begleitgesetz. Das steht hier zu Debatte, und man wird wenig daran finden, was man hätte anders machen können.
Bis zum Schluss – und das ist das Politische – ist mit der Ärztekammer verhandelt worden. Diese war in allen möglichen Veränderungen – und deren hat es doch einige gegeben, da stimme ich Grünewald zu – eingebunden, und Brettenthaler war zum Schluss zufrieden. Das muss man zur Kenntnis nehmen. Dieses Gesetz ist nicht gegen die Standesvertretung zustande gekommen.
Und was die Verfassungskonformität betrifft, gab es eben doch – auch ich verweise darauf – ein Zusammentreffen, das die Frau Bundesministerin am 4. Oktober herbeigeführt hat, bei dem maßgebliche Verfassungsrechtler eindeutig – Bezug nehmend auf eine Protokollanmerkung aus dem Ministerrat – darauf Bezug genommen haben, dass die vorgesehene Lösung verfassungsrechtlich zulässig ist.
Ich meine, wenn etwas wirklich sachlich und pragmatisch ist und es schwer ist, einen politischen Ansatz zu finden, dann sollte man das zur Kenntnis nehmen, die Kirche im Dorf lassen und nicht Skandale suchen, wo keine sind. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)
13.29
Präsident Dr. Andreas Khol: Nunmehr spricht Frau Bundesministerin Rauch-Kallat zu uns. – Bitte.
13.30
Bundesministerin für Gesundheit und Frauen Maria Rauch-Kallat: Herr Präsident! Hohes Haus! Lassen Sie mich am Anfang ganz kurz sachlich auch zum Inhalt dieses Gesetzes etwas sagen und nicht nur zur Gesetzeswerdung. Wir haben neben diesem eigenständigen Berufsrecht für Zahnärztinnen und Zahnärzte auch zahlreiche Verbesserungen für Patientinnen und Patienten, zum Beispiel die konsumentenfreundliche Aufklärungspflicht über entstehende Kosten und die Kostentragung der Sozialversicherung, was ja gerade bei den nicht unerheblichen Kosten für Zahnersatz nicht unwesentlich ist. Wir haben eine umfassende Qualitätssicherung in diesem Gesetz und wir haben erstmals in einem Berufsgesetz schon bei der Einführung eine Verpflichtung vorgesehen, die für Ordinationen einen behindertengerechten Zugang sicherstellt. Das ist, so glaube ich, auch etwas, das für behinderte Menschen ganz besonders wichtig ist.
Lassen Sie mich aber auch ganz kurz über die Neuordnung der Standesvertretung der Zahnärzte gemäß dem Wunsch dieser Berufsgruppe berichten. Es gab eine Umfrage, und letztendlich ist das ein Prozess, der insgesamt 15 Jahre lang gedauert hat. Diese Diskussion ist also nicht neu, sie hat innerhalb der Standesvertretung – sie ist ja hier oben auf der Galerie vertreten, Sie können sie dann nachher alle befragen – rund 15 Jahre gedauert. Auch mich hat sie unmittelbar nach meinem Amtsantritt als Gesundheitsministerin ereilt und auch ich habe mich diesem Thema mit der gebotenen Dringlichkeit gewidmet, denn die Dentisten sind ein auslaufender Berufsstand. Es ging auch um das Überleben der Dentistenkammer, um das finanzielle Überleben, denn diese konnte ja nicht einmal mehr ihre Berufsvertretung aufrechterhalten.
Ich habe dann in einem, ich würde fast sagen, Mediationsprozess versucht, das zwei Jahre zu begleiten. Man kann das durchaus mit einem Scheidungsprozess vergleichen. Es gab phasenweise einen Rosenkrieg, wobei das Ganze nicht nur durch die divergierende Auffassung von Zahnärztinnen und Zahnärzten und Ärztekammer einerseits, sondern auch durch wesentliche Unterschiede und Auffassungsunterschiede innerhalb beider Berufsgruppen über den Verbleib oder das Verlassen der Berufsgruppen andererseits erschwert wurde.
Nationalrat, XXII.GP | 125. Sitzung / Seite 106 |
Das war kein
leichter Prozess. Insofern haben Sie alle ein wenig Recht. Nur, Frau
Abgeordnete Silhavy, ich muss Sie darauf aufmerksam machen: Als Ministerin und
als Demokratin sah ich mich verpflichtet, demokratisch entwickelte
Entscheidungen innerhalb einer Berufsgruppe zu respektieren. Sie sind hier
dauernd die Anwälte der unterlegenen Gruppe, aber in einer Demokratie
entscheidet 50 plus 1. Und es war so, dass alle diese Entscheidungen, die die Berufsgruppen
– Zahnärztinnen und -ärzte und Ärztinnen und Ärzte – getroffen
haben, demokratisch zustande gekommen sind und Mehrheitsentscheidungen waren. (Beifall
bei der ÖVP.)
Diese habe ich respektiert und bis zum letzten Augenblick mit allen Beteiligten immer wieder gesprochen. Ich denke, dass wir mit diesem Kompromiss eine gute Lösung finden. Man kann diesen Kompromiss vielleicht auch als Scheidungsvergleich sehen, und – das ist auch wichtig – sowohl bei einem Kompromiss als auch bei einem Scheidungsvergleich darf keiner jubeln, denn dann wäre einer über den Tisch gezogen worden. Es muss aber auch jeder damit leben und überleben können. Ich denke, dass mit dieser Lösung – auch mit dem Verbleib beider Gruppen im Wohlfahrtsfonds; das war ja auch der Wunsch beider Gruppen – nicht nur das Überleben beider Gruppen, sondern auch die Alterssicherung beider Gruppen gewährleistet ist.
Ich bedanke mich bei allen, die in diesem schwierigen Prozess durchaus auch einsichtig waren, Abstriche hinnehmen mussten. Ich bin froh, wenn wir mit dieser Gesetzeswerdung einen 15 Jahre dauernden schwelenden Streit beseitigen können, und hoffe, dass alle damit leben und überleben können. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)
13.33
Präsident Dr. Andreas Khol: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Scharer. 2 Minuten Wunschredezeit. – Bitte.
13.34
Abgeordnete Erika Scharer (SPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Sehr verehrte Kollegen! Liebe Gäste! Herr Rasinger, Sie zitieren einen Plus-Minus-Brief vom 14. September, haben aber offensichtlich den Brief der Ärztekammer vom 11. Oktober übersehen, in dem ein eindeutiger Hilfeschrei drinnen ist. (Abg. Dr. Rasinger: Von ein und demselben unterschrieben!)
Das, Herr Kollege Rasinger, beweist auch, dass Sie bedenkenlos über die berechtigten Sorgen und Befürchtungen der österreichischen Ärztinnen und Ärzte drüberfahren. Sie fahren über die massiven Einwendungen engagierter, besorgter InteressenvertreterInnen der österreichischen Ärztinnen und Ärzte einfach drüber. (Bundesministerin Rauch-Kallat: Ach Gott!) Sie ignorieren die Einwände der einzelnen Landesregierungen, vor allem legen Sie EU-Vorgaben bewusst zum Nachteil der Betroffenen aus.
Es ist zwar eindeutig, dass die Trennung des Zahnarztberufes und der zugehörigen Rechtsnormen auf einer europäischen Rechtsvorgabe beruht, aber für die Einrichtung einer gesonderten gesetzlichen Interessenvertretung besteht keine zwingende Notwendigkeit.
In Wirklichkeit, meine Damen und Herren, geht es dieser Regierung um die Zersplitterung und Entsolidarisierung der Kammern. Das ist gesamtgesellschaftlich bedenklich. Dazu sagen wir nein! (Beifall bei der SPÖ.)
13.35
Präsident Dr. Andreas Khol: Nunmehr spricht Frau Abgeordnete Grander 2 Minuten. – Bitte.
Nationalrat, XXII.GP | 125. Sitzung / Seite 107 |
13.35
Abgeordnete Maria Grander (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Ministerin! Ich beziehe mich besonders auf Tirol und die Ärztekammer Tirol. Jeder von uns hat die Briefe bekommen. Ich selber war auch bei der Ärztekammer in Tirol zu einem persönlichen Gespräch. Ich kenne sehr wohl die Argumente, nur glaube ich, diesen Argumenten ständig Gegenargumente entgegenzusetzen, ist einfach nicht richtig. (Abg. Silhavy: Warum nicht?) – Weil es nicht immer richtig ist, wie argumentiert wird. Das ist das Problem. (Zwischenrufe bei der SPÖ. – Abg. Riepl: Sagen Sie uns, warum es nicht richtig ist!)
Ich habe mich auf Grund des Gesprächs mit der Ärztekammer Tirol sehr eingehend damit befasst und mich auch informiert über sämtliche Punkte, die mir in diesem Gespräch genannt wurden. Es gibt, was jetzt das Rechtsgutachten betrifft, genauso die Argumente, dass es – das ist hier bereits gesagt worden – Gespräche mit weiteren Rechtswissenschaftern gegeben hat, die gesagt haben, dass das, was in diesem Rechtsgutachten drinnen steht, grundsätzlich nicht so ist. Die Äußerungen, die jetzt getroffen wurden, dass das EU-konform sei, sind mir genauso gesagt worden.
Es ist so, dass tatsächlich diese Vertragsverletzung eingeleitet wurde. (Abg. Silhavy: Die Vertragsverletzung wurde eingeleitet?) Österreich hat im Zuge dieses Verfahrens eine umfassende Neugestaltung sowohl eines zahnärztlichen Berufs- als auch eines Standesrechtes zugesagt, also dieses zahnärztliche Berufsrecht. Gleichzeitig ist das, wie schon gesagt worden ist, bereits längere Zeit in den eigenen Kreisen der Ärztekammer so gewünscht worden. Die Kurie der Zahnärzte hat grundsätzlich dafür gestimmt, dass es diese Trennung gibt. Das muss man feststellen.
Für mich persönlich ganz wichtig ist auch – weil hier ja große Sorge bestanden hat –, dass der Wohlfahrtsfonds einheitlich in der Ärztekammer bleibt und auch für die Angehörigen des zahnärztlichen Berufs und für deren Angehörige weiterhin die Leistungsverpflichtung und auch die Leistungsberechtigung bleibt und sie in den Gremien auch dementsprechend vertreten sind.
Sehr wohl ist auch der Zeitablauf angesprochen worden. Nur ist, wie jeder von uns aus dem Gesundheitsausschuss weiß, am letzten Tag dieses Mail gekommen, und die Ausverhandlung war dann einfach gegeben. – Danke. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)
13.38
Präsident Dr. Andreas Khol: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Ing. Kaipel. Auch er wünscht 2 Minuten zu sprechen. – Bitte.
13.38
Abgeordneter Ing. Erwin Kaipel (SPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Meine Damen und Herren! Die Novelle zum Ärztegesetz und Zahnärztegesetz hat zum Ziel, die Zahnärzte aus der Ärztekammer herauszulösen. Das soll bis zum Jänner des nächsten Jahres passieren – ein Zeitablauf, der zweifellos zu kurz ist, um alle behördlichen, wirtschaftlichen, finanziellen und organisatorischen Erfordernisse auch ordentlich umsetzen zu können.
Zudem gibt es eine Reihe von Stellungnahmen, die Sie nicht berücksichtigen. Auch die Verfassungswidrigkeit ist ja nicht etwas, was wir uns nur einbilden. Es gibt eine Reihe von Stellungnahmen, in denen genau diese Bedenken geäußert werden, darunter auch von mehreren Landesregierungen. Daher werden wir dieser Vorlage unsere Zustimmung nicht geben.
Es ist auch nicht korrekt, dass das Gemeinschaftsrecht nur diesen einen Weg zulässt. Das ist jedenfalls auch falsch. Daher fordern wir, dass die Betroffenen einzubinden
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sind, weil nur dadurch gewährleistet ist, dass es zu einer vernünftigen Reform kommen kann.
Aber das, was Sie hier tun, ist ja eigentlich nur die Fortsetzung Ihres Weges, die Fortsetzung der Murks-Reformen, wie ja überhaupt die bisherigen gesundheitspolitischen Maßnahmen eines gemeinsam haben: dass Sie damit die Kosten steigern, dass Sie die Leistungen reduzieren und das Gesundheitssystem nachhaltig schädigen.
Daher darf ich Sie, Kolleginnen und Kollegen von den Regierungsfraktionen, einladen, sich nicht länger bedrängen zu lassen und nicht länger diese Gesundheitsverschlechterungspolitik mitzutragen.
Ich lade Sie ein, auf den Weg der sozialpartnerschaftlichen Zusammenarbeit zurückzukehren! Kehren Sie um, Sie haben noch die Zeit dazu! (Beifall bei der SPÖ.)
13.40
Präsident Dr. Andreas Khol: Nunmehr spricht Herr Abgeordneter Mag. Haupt. Seine Redezeit hat er mit 3 Minuten bemessen. – Bitte.
13.40
Abgeordneter Mag. Herbert Haupt (Freiheitliche): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Sehr geehrte Damen und Herren! Meine Fraktion wird dem vorliegenden Zahnärztegesetz die Zustimmung geben.
Den Damen und Herren von Seiten der sozialdemokratischen Fraktion sei eines mit auf den Weg gegeben: Das Streitbeilegungsverfahren auf europäischer Ebene wurde von meinen Vorgängerinnen – sie waren beide Vertreterinnen der Sozialdemokratie – mit der Versicherung abgegeben, dass dies der einzige Weg von den möglichen Wegen ist. Es waren dies damals Christa Krammer und Eleonora Hostasch, die das der Europäischen Union gegenüber versichert haben. (Abg. Dipl.-Ing. Scheuch: Aha, das dachte ich mir!)
Daher habe ich als Gesundheitsminister eine Urbefragung über den tatsächlichen Willen der Ärzteschaft in die Wege geleitet. Wenn man Kontinuität der österreichischen Bundesverwaltung gering achtet und wenn man das, was von Seiten meiner Amtsvorgängerinnen gegenüber der Europäischen Union zur Beseitigung eines Streitverfahrens auf europäischer Ebene und zum Nachteil Österreichs deponiert worden ist, gering achtet, dann mag man zu der Überzeugung kommen, die Kollege Kaipel heute hier dargelegt hat. Wer aber für eine Kontinuität hinsichtlich der internationalen Haltung unserer Republik ist, der kann nur den Weg mitgehen, den wir jetzt beschritten haben.
Ich darf auch noch auf Grund meiner Erfahrung bei den Gesprächen, die auf Betreiben der Vorarlberger und der Tiroler Ärztekammer geführt wurden und an denen ich teilnehmen durfte, sagen, dass wir auch auf Betreiben von Frau Dr. Kogelbauer für die angestellten Ärzte bis zum Schluss über die verfassungsmäßigen Fragestellungen diskutiert und diese sehr ernst genommen haben. Wir sind übereingekommen, im Rahmen eines Gipfels, bei dem sich namhafte Verfassungsexperten mit dem Weber-Gutachten, der Meinung der Bundesregierung und des Verfassungsdienstes und den Ansichten von Universitätsprofessor Schrammel auseinander gesetzt haben, die verfassungsmäßige Frage zu diskutieren.
Einhelliger Schlusspunkt war, dass der heute zur Beschlussfassung vorliegende Entwurf ein verfassungsmäßig gangbarer Weg ist; die Endabstimmungen von Seiten der Kurie der Zahnärzteschaft liegen auf dem Tisch.
Die Verbesserungen für die Patienten und die Verbesserung im Mitspracherecht für die Niederlassung der angestellten ÄrztInnen sind als Abänderungsanträge in diese Gesetzesmaterie eingegangen.
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Ich bin sehr zufrieden, dass es gelungen ist, diese Punkte positiv mit zu erledigen. Dass die Dentistenkammer, die um ihre Existenz gerungen hat, nun endgültig abgesichert ist, ist sicher kein unwichtiger Punkt bei der heutigen Beschlussfassung.
Eines sollte allerdings auch von meiner Warte angemerkt werden: Ich hätte gerne gehabt, dass das Problem mit den Kieferorthopäden besser gelöst wird als derzeit. Vielleicht wird die nächste Ärztegesetz-Novelle das schon seit zehn Jahren anstehende Problem in diesem Bereich besser lösen, als es das heutigen Gesetz macht. Eines sollten wir auch bedenken: Wenn die Prophylaxe so greifen wird wie in den nordischen Staaten, dann wird Kieferorthopädie und Kieferchirurgie ein wichtiger Bestandteil der allgemeinen zahnärztlichen Praxis sein. Daher ist dieser Punkt noch offen und zu lösen. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)
13.44
Präsident Dr. Andreas Khol: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Donabauer. Seine Wunschredezeit beträgt 2 Minuten. – Bitte.
13.44
Abgeordneter Karl Donabauer (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Meine Damen und Herren! Hohes Haus! Man wird selbst nicht wichtiger, und das Argument wird auch nicht richtiger, wenn man es gebetsmühlenartig immer wieder herunterbetet. In dieser Sache geht es nicht um den Inhalt, sondern es geht in Wirklichkeit um die Farbe. Würden Sie Regierungsverantwortung tragen, hätten Sie wahrscheinlich genauso eine Nachbesserung des Ärztegesetzes aus dem Jahre 1998 vorgenommen.
Sie sagen immer, die Regierung fährt drüber. (Zwischenruf der Abg. Silhavy.) Nein, diese Regierung löst Probleme! Das ist der Unterschied! Das macht uns sympathisch, und das sagen uns auch die Leute! (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)
Diesen Kurs werden wir auch weiterfahren. Das, was sich ändern soll, ist Ihre Rhetorik. Das Wort „drüberfahren“ ist vielleicht nicht so gut.
Zur Sache: Es geht mehr oder weniger – das habe ich schon angeführt – um eine Nachbesserung, um eine Anpassung des Ärztegesetzes 1998 an europäische rechtliche Vorgaben. Es geht in weiterer Folge auch um die klare Trennung der Zahnärzte und der Ärzte. Wer Ärzteverhandlungen kennt – ich kann darüber reden –, der weiß, dass das kein einfacher Prozess ist. Es geht darum, dass wir einer Willensbekundung der Standesvertretung jetzt Folge leisten. Es geht darum, dass die Strukturen auf Bundes- und Landesebene verändert werden, was auch Wille der Standesvertretungen war.
Dass der Wohlfahrtsfonds in der Ärztekammer bleibt, das halte ich für eine sinnvolle Maßnahme.
Wenn Sie heute meinen, dass diese Maßnahme mit der Ambulanzgebühr und der Unfallrentenbesteuerung in einem sachlichen Zusammenhang steht, dann muss ich Ihnen sagen, fehlt es Ihnen gewaltig an Sachlichkeit, wenn Sie solche wichtigen Materien diskutieren. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen. – Zwischenruf der Abg. Silhavy.)
13.46
Präsident Dr. Andreas Khol: Letzte Wortmeldung hiezu: Frau Abgeordnete Mag. Scheucher-Pichler. 2 Minuten Redezeit. – Bitte.
Nationalrat, XXII.GP | 125. Sitzung / Seite 110 |
13.46
Abgeordnete Mag. Elisabeth Scheucher-Pichler (ÖVP): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Die Frage der Vertretung der Zahnärzteschaft innerhalb der ärztlichen Standesvertretung wurde auch in den letzten Jahren bereits sehr kontroversiell diskutiert. Dazu kommt die Tatsache, dass der zahnärztliche Beruf ein vom ärztlichen Beruf zu unterscheidender, eigener Beruf ist, mit eigenen Ausbildungsrichtlinien. Daher gibt es auch neue Berufsrechte und neue Kammerregelungen.
Die Frau Bundesministerin – das wurde heute schon angeführt – hat diesen Dialog zwei Jahre lang sehr intensiv mitgeführt, also von „drüberfahren“ kann überhaupt keine Rede sein.
EU-Vorgaben werden umgesetzt. Die Berufsgruppe hat sich selbst in einer Urbefragung für eine Trennung der zahnärztlichen Standesvertretung von der Ärztekammer ausgesprochen, und die Dentisten, deren Ausbildung es in dieser Form nicht mehr gibt, werden auch integriert.
Der Präsident der Dentistenkammer, Gressel – er ist Klagenfurter, und ich darf ihn sehr herzlich hier begrüßen –, hat sich diesbezüglich sehr engagiert – dafür ist ihm zu danken –, da es auf Grund des Auslaufens des Dentistenberufes die Kammer in dieser Form nicht mehr geben kann.
Es gibt also umfangreiche Übergangsregelungen im Zusammenhang mit der Rechtstellung, den Vermögensverhältnissen und den Vertretungsbefugnissen. Es gibt keinen Grund, heute hier dieser Vorlage nicht zuzustimmen. Ich denke, wir schaffen da eine effiziente, straffe und funktionsfähige Struktur.
Einen Dank an alle, die sich da engagiert haben, vor allem an die Frau Bundesministerin, die sich als sehr gute Mediatorin bewiesen hat. – Danke. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)
13.48
Präsident Dr. Andreas Khol: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist daher geschlossen.
Ein Schlusswort seitens der Berichterstattung wird nicht gewünscht.
Wir gelangen daher zur Abstimmung,
die ich über jeden Ausschussantrag
getrennt vornehme.
Zuerst kommen wir
zur Abstimmung über den Entwurf betreffend Zahnärztegesetz samt Titel und
Eingang in 1087 der Beilagen.
Ich bitte jene
Damen und Herren, die für diesen Gesetzentwurf eintreten, um ein Zeichen der
Zustimmung. – Das ist einstimmig angenommen.
Wir kommen
sogleich zur dritten Lesung.
Wer auch in
dritter Lesung die Zustimmung erteilt, den bitte ich um ein Zeichen. – Der
Gesetzentwurf findet auch in dritter Lesung die einstimmige
Zustimmung des Hohen Hauses und ist damit angenommen.
Nunmehr gelangen
wir zur Abstimmung über den Entwurf betreffend Zahnärztekammergesetz samt
Titel und Eingang in 1091 der Beilagen.
Ich bitte jene
Damen und Herren, die für diesen Gesetzentwurf eintreten, um ein Zeichen der
Zustimmung. – Das ist mit Mehrheit angenommen.
Wir kommen
sogleich zur dritten Lesung.
Wer in dritter
Lesung zustimmt, den bitte ich um ein Zeichen. – Das ist gleichfalls mit Mehrheit
angenommen.
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Nunmehr gelangen
wir zur Abstimmung über den Entwurf betreffend die 7. Ärztegesetz-Novelle
samt Titel und Eingang in 1135 der Beilagen.
Ich bitte jene
Damen und Herren, die für diesen Gesetzentwurf eintreten, um ein Zeichen der
Zustimmung. – Die Zustimmung wird mehrheitlich erteilt.
Wir kommen
sogleich zur dritten Lesung.
Wer auch in
dritter Lesung zustimmt, den bitte ich um ein Zeichen. – Auch diese Zustimmung
wird mit Stimmenmehrheit erteilt, der Gesetzentwurf ist somit
auch in dritter Lesung angenommen.
Schließlich
gelangen wir zur Abstimmung über den Entwurf betreffend Zahnärztereform-Begleitgesetz
samt Titel und Eingang in 1086 der Beilagen.
Ich bitte jene
Damen und Herren, die dafür eintreten, um ein Zeichen der Zustimmung. –
Die Zustimmung wird mit Stimmenmehrheit erteilt.
Wir kommen
sogleich zur dritten Lesung.
Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Das ist die Mehrheit. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.
Bericht des Gesundheitsausschusses über die Regierungsvorlage (1083 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Gentechnikgesetz geändert wird (1137 d.B.)
Präsident Dr. Andreas Khol: Wir gelangen nunmehr zum 7. Punkt der Tagesordnung.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Die Debatte wird durch Frau Abgeordnete Riener eröffnet. Ihre Wunschredezeit beträgt 2 bis 3 Minuten. – Bitte.
13.50
Abgeordnete Barbara Riener (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Hohes Haus! Zuallererst darf ich folgenden Antrag einbringen:
Abänderungsantrag
der Abgeordneten Dr. Erwin Rasinger, Mag. Herbert Haupt, Kai Jan Krainer, Dr. Kurt Grünewald, Kolleginnen und Kollegen zum Gesetzesentwurf im Bericht des Gesundheitsausschusses über die Regierungsvorlage (1083 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Gentechnikgesetz geändert wird (1137 d.B.)
Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:
Der eingangs bezeichnete Gesetzesantrag wird wie folgt geändert:
I. Art I wird wie folgt geändert:
a) Z 11 lautet:
11. § 67 lautet:
„§ 67. Arbeitgebern und Versicherern einschließlich deren Beauftragten und Mitarbeitern ist es verboten, Ergebnisse von Genanalysen von ihren Arbeitnehmern, Arbeit-
Nationalrat, XXII.GP | 125. Sitzung / Seite 112 |
suchenden oder Versicherungsnehmern oder Versicherungswerbern zu erheben, zu verlangen, anzunehmen oder sonst zu verwerten. Von diesem Verbot sind auch das Verlangen nach Abgabe und die Annahme von Körpersubstanz für genanalytische Zwecke umfasst.“
b) Die bisherigen „Z 11 bis 27“ erhalten die Bezeichnung „Z 12 bis 28“.
II. Artikel II wird wie folgt geändert:
Artikel II Abs. 1 lautet:
Artikel II
Schluss- und Übergangsbestimmungen
(1) Die §§ 2, 11, 24, 30, 65, 66, 67, 68, 68a, 69, 71, 71a, 72, 73, 74, 75, 76, 77, 78, 78a, 79, 88, 101e und 109 des Gentechnikgesetzes in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. .../2005 treten mit dem der Kundmachung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. /2005 folgenden Monatsersten in Kraft.
*****
Da mir nicht mehr viel Redezeit bleibt, möchte ich nur kurz darauf hinweisen, dass die vorliegende Novelle vor allem durch die hohe Entwicklungsgeschwindigkeit in der Gentechnologie notwendig geworden ist. Es gilt, normative Anpassungen an den technischen Fortschritt durch Neudefinition und Differenzierung genetischer Analysen vorzunehmen, wobei das Ziel weiterverfolgt wird, das hohe Schutz- und Sicherheitsniveau aufrechtzuerhalten und adäquat auszubauen.
Es kommt zu einer leichten Deregulierung, was Verwaltungsverfahren zur Durchführung von Gentherapien sowie bestimmter Genanalysen betrifft. Für die zur Durchführung von genetischen Analysen genehmigten Einrichtungen werden die Rollen des Leiters und des Laborleiters geklärt. Hervorzuheben ist, dass neben der Erweiterung auf psychosoziale Beratungen vor allem der Wille der Patienten stärker als bisher einbezogen wird, wobei sehr genau festgelegt wird, wer wann welche Daten erhalten darf.
Diese Novelle bietet durch Klarheit und Sensibilität für Menschen in schwierigen Situationen im Sinne einer verantwortungsvollen ÖVP-Politik Schutz und Sicherheit. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)
13.54
Präsident Dr. Andreas Khol: Der von Frau Abgeordneter Riener eingebrachte Abänderungsantrag der Abgeordneten Dr. Erwin Rasinger, Mag. Herbert Haupt, Kai Jan Krainer, Dr. Kurt Grünewald, Kolleginnen und Kollegen zum Gesetzentwurf im Bericht des Gesundheitsausschusses über die Regierungsvorlage (1083 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Gentechnikgesetz geändert wird (1137 der Beilagen), ist hinreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.
Das Offenlassen der Nummer des Bundesgesetzblattes durch die Punkte ist dadurch bedingt, dass man heute noch nicht beurteilen kann, welche Nummer dieses haben wird. Das wird später ergänzt.
Nationalrat, XXII.GP | 125. Sitzung / Seite 113 |
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Abänderungsantrag
der
Abgeordneten Dr. Erwin Rasinger, Mag. Herbert Haupt, Kai Jan Krainer, Dr. Kurt
Grünewald, Kolleginnen und Kollegen zum Gesetzesentwurf im Bericht des Gesundheitsausschusses
über die Regierungsvorlage (1083 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das
Gentechnikgesetz geändert wird (1137 d.B.).
Der
Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:
Der eingangs
bezeichnete Gesetzesantrag wird wie folgt geändert:
I. Art I
wird wie folgt geändert:
a) Z 11
lautet:
11. § 67
lautet:
„§ 67. Arbeitgebern und Versicherern einschließlich deren Beauftragten und Mitarbeitern ist es verboten, Ergebnisse von Genanalysen von ihren Arbeitnehmern, Arbeitsuchenden oder Versicherungsnehmern oder Versicherungswerbern zu erheben, zu verlangen, anzunehmen oder sonst zu verwerten. Von diesem Verbot sind auch das Verlangen nach Abgabe und die Annahme von Körpersubstanz für genanalytische Zwecke umfasst.“
b) Die
bisherigen „Z 11 bis 27“ erhalten die Bezeichnung „Z12 bis 28“.
II. Art II
wird wie folgt geändert:
Artikel II
Abs.1 lautet:
Artikel II
Schluss- und Übergangsbestimmungen
(1) Die §§ 2,
11, 24, 30, 65, 66, 67, 68, 68a, 69, 71, 71a, 72, 73, 74, 75, 76, 77, 78, 78a,
79, 88, 101e und 109 des Gentechnikgesetzes in der Fassung des Bundesgesetzes
BGBl. I Nr. .../2005 treten mit dem der Kundmachung des
Bundesgesetzes BGBl. I Nr..../2005 folgenden Monatsersten in Kraft.
Begründung
Zu Art. I
(§ 67):
Der Weiterbestand des in § 67 normierten Verbots für Arbeitgeber und Versicherer, Daten aus Genanalysen von Arbeitnehmern oder Stellenbewerbern bzw. Versicherungsnehmern oder Versicherungswerbern zu erheben, zu verlangen, anzunehmen oder sonst zu verwerten, ist unstrittig. Mit dem angefügten Satz wird unmissverständlich klargestellt, dass es Arbeitgebern und Versicherern auch verboten ist, die Abgabe von Körpersubstanz zum Zweck der Gewinnung eines genetischen Fingerabdruckes (Haare, Blut, Speichel etc).zu verlangen.
Nationalrat, XXII.GP | 125. Sitzung / Seite 114 |
Zu Art II:
Abs. 1
berücksichtigt in den entsprechenden Schluss- und Übergangsbestimmungen auch
den neu gefassten § 67.
*****
Präsident Dr. Andreas Khol: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Krainer. Seine Wunschredezeit beträgt 3 Minuten. – Bitte.
13.54
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Hohes Haus! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Begutachtung Ihres Ministerialentwurfes, Frau Bundesministerin, hat gezeigt, dass es in der Gesellschaft höchst unterschiedliche Positionen zur Frage der Präimplantationsdiagnostik, kurz „PID“ genannt, gibt.
Ihr Entwurf sah vor, unter bestimmten Bedingungen mittels einer gentechnischen Analyse künstlich befruchtete Eizellen vor der Einpflanzung untersuchen und selektieren zu lassen. Die Vorwürfe, die im Begutachtungsverfahren kamen, haben sich weniger gegen die Methode der Analyse gerichtet, sondern mehr gegen die Frage der Untersuchung und der Selektion.
Ich halte eine Debatte über die Frage, derartige Sachen untersuchen zu lassen und eine derartige Selektion durchzuführen, für wichtig und für notwendig. Und es wundert mich, dass Sie als zuständige Ministerin nicht offensiv diese Debatte führen, weil es einfach notwendig sein wird, eine Lösung herbeizuführen, und zwar aus einem einfachen Grund:
Das AKH zum Beispiel arbeitet im Moment an einer Methode, mittels der Polkörper, Zellpolkörper – ohne das Gentechnikgesetz zu berühren – eine Untersuchung und Selektion durchzuführen. Das wäre quasi die Einführung einer PID durch die Hintertür, weil es keine gentechnische Analyse im herkömmlichen Sinn wäre, ohne dass jetzt ernsthaft eine Debatte darüber geführt und eine politische Lösung gefunden wird. Ich halte es für wichtig, eine politische Lösung zu finden und nicht über die Hintertür die PID einzuführen. – Das zu dem nicht im Gesetz enthaltenen Teil, der im Ministerialentwurf drinnen war.
Zum vorliegenden Gentechnikgesetz: Nachdem Sie uns im Hinblick auf die von uns ins Treffen geführten datenschutzrechtlichen Aspekte entgegengekommen sind – Kollegin Riener hat gerade einen Abänderungsantrag eingebracht –, steht einer Zustimmung nichts im Wege. Uns war es wichtig, die Praxis abzustellen, dass einzelne Unternehmer beziehungsweise Versicherungsunternehmen von ihren Arbeitnehmern beziehungsweise von Versicherungsnehmern Körpersubstanzen verlangen. Das ist sicher eine Ausnahme unter den Unternehmern, das macht nicht jeder, sondern nur eine ganz geringe Anzahl. Aber uns war es wichtig, dass diese Praxis nicht mehr gesetzlich möglich ist. Das ist jetzt der Fall, deswegen werden wir zustimmen. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)
13.57
Präsident Dr. Andreas Khol: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Mag. Haupt. 3 Minuten Wunschredezeit. – Bitte.
13.57
Abgeordneter Mag. Herbert Haupt (Freiheitliche): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Sehr geehrte Damen und Herren! Es ist schön, dass
Nationalrat, XXII.GP | 125. Sitzung / Seite 115 |
das nun vorliegende Gentechnikgesetz unter Berücksichtigung des Abänderungsantrages auch die Zustimmung der großen Oppositionspartei findet. Es sind damit auch die wichtigen Argumente, die die freiheitlichen Arbeitnehmer immer ins Treffen geführt haben, nämlich eine Erhöhung des Datenschutzes, voll mit berücksichtigt.
Ich möchte aber auch auf die aufgeworfene Frage des im ursprünglichen Entwurf enthaltenen Vorhabens der PID eingehen. Die Diagnosemöglichkeit auf der einen Seite und die Fehlleistungen der Selektion auf der anderen Seite – es gibt Länder, in denen die PID schon gang und gäbe und erlaubt ist – haben ein weites Spannungsfeld aufgemacht.
Die Behindertenorganisationen und die Menschen, die mit der Betreuung und der Pflege von behinderten Menschen in diesem Staat zu tun haben, haben große Vorbehalte gegen dieses Vorhaben gehabt. Ich selbst habe auch noch zusätzliche Bedenken in die Diskussion eingebracht. Sie wissen, dass ausschließlich drei In-vitro-Fertilisationen vom Familienlastenausgleichsfonds übernommen werden und erst dann die PID vorgesehen wäre. Dass erst dann folgende Maßnahmen gesetzt worden wären, war für mich ein soziales Argument. Das würde bedeuten, dass jene Frauen, die sich mehrere In-vitro-Fertilisationsvorgänge leisten können, diese Selektionsmethode in Anspruch genommen hätten, während jene, die finanzschwach und auf den Fördertopf der Republik angewiesen sind, um ihren Kinderwunsch zu erfüllen, von der Diagnosemöglichkeit ausgeschlossen gewesen wären.
Ich glaube auch, dass diese sozialen Argumente für eine Neuüberlegung nicht einfach von der Hand zu weisen sind und vor allem auch die Befürchtungen jener Menschen, die heute schon mit Behinderungen leben, wenn es um die Frage einer umfassenden Absicherung des Lebens von behinderten Menschen in der Zukunft dieser Republik geht und darum, dass das nicht als Selbstvergnügen der Eltern betrachtet wird. All das sind wichtige Argumente, den ursprünglichen Regierungsentwurf in diesem Punkt zurückzustellen und neu zu überlegen. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)
13.59
Präsident Dr. Andreas Khol: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Grünewald. Wunschredezeit: 3 Minuten. – Bitte.
14.00
Abgeordneter Dr. Kurt Grünewald (Grüne): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Hohes Haus! Dieses Gentechnikgesetz ist im Wesentlichen gut bis sehr gut. Es bringt erstmals auch ethische Normen in Form von Paragraphen, zum Beispiel das Verbot der Keimbahn-Therapie – für ZuseherInnen und -hörerInnen: eine Therapie, die sich auch auf die Nachkommenschaft weiter übertragen lässt. Bei solchen Therapien hat man die Ampel auf Rot geschaltet, und das ist vernünftig und klug.
Der Fortschritt wird ermöglicht, und man hat auch unseren Bitten und unserem Wunsch nach mehr Sicherheit für Patientinnen und Patienten im Sinne des Datenschutzes weitgehend Rechnung getragen. – Daher werden wir der Sache zustimmen.
Damit auch alle wissen, was daran positiv ist: dass man neue Verfahren gemäß ihrer Risiken sozusagen differenziert und eingeteilt hat, dass die Qualitätssicherung insofern besser gewährleistet ist, dass die Verfahren auf ihre Verlässlichkeit und Genauigkeit hin besser dokumentiert werden müssen, dass die Leitung von genanalytischen Labors wirklich nur kompetenten Personen zusteht. – Das alles sind Dinge, die positiv sind.
Was ich aber für notwendig halte, ist, dieses Gesetz in die Sprache der NormalbürgerInnen zu übersetzen, weil jene dieser Materie sonst nicht folgen können. Sie wissen nicht, was eine genetische Diagnose ist: Ist das etwas Schlimmes, etwas Neutrales,
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etwas Gutes? Sie wissen nicht, was „Prädisposition“ ist und welche Aufklärung notwendig ist, und sie können das Risiko nicht abschätzen. Um unnötige Ängste zu minimieren, halte ich es also für notwendig, die öffentliche Debatte zu intensivieren.
Einen kleinen Wermutstropfen gibt es schon noch: Wir haben kritisiert, dass im Gesetzestext Analysen „von Produkten der DNA und deren ... Modifikationen“ im Zusammenhang mit der genetischen Analyse erwähnt sind, und ich habe versucht zu erläutern, dass das alles sein kann, sodass – bei bösartiger Auslegung – jede Blutfettbestimmung eine genetische Analyse wäre, und das würde die Umsetzung des Gesetzes massiv erschweren. Vielleicht kann man das später noch einmal korrigieren, aber das tut unserer Zustimmung keinen Abbruch. (Beifall bei den Grünen.)
14.02
Präsident Dr. Andreas Khol: Zu Wort gemeldet hat sich nunmehr Frau Bundesministerin Rauch-Kallat. – Bitte.
14.03
Bundesministerin für Gesundheit und Frauen Maria Rauch-Kallat: Herr Präsident! Hohes Haus! Österreich verfügt mit dem Gentechnikgesetz seit mehr als zehn Jahren über rechtliche Rahmenbedingungen für die Anwendung von Genanalyse und Gentherapie am Menschen und hatte damit in diesem Bereich eine gesetzgeberische Vorreiterrolle in Europa.
Die besonders hohe Entwicklungsgeschwindigkeit in allen Bereichen der Gentechnologie bringt es jedoch mit sich, dass laufend normative Anpassungen an den technischen Fortschritt vorgenommen werden müssen. Mit dem vorliegenden Entwurf soll in erster Linie der derzeit von der EU nicht geregelte Bereich der medizinischen Anwendungen der Gentechnik dem Stand von Wissenschaft und Technik angepasst werden, mit dem Ziel der Aufrechterhaltung und des adäquaten Ausbaus eines weiterhin hohen Schutz- und Sicherheitsniveaus.
Kernpunkte der Novelle sind die Neudefinition und Differenzierung genetischer Analysen nach dem Stand von Wissenschaft und Technik, eine leichte Deregulierung, was die Verwaltungsverfahren zur Genehmigung einer Gentherapie sowie die Zulassung von Einrichtungen für bestimmte prädiktive Genanalysen betrifft, die Berücksichtigung neuer Technologien und Methoden sowie eine im Lichte der jüngsten Entwicklungen gegenüber der bisherigen Rechtslage differenziertere Beurteilung der mit diesen Anwendungen verbundenen Qualitäts-, Beratungs- und Datenschutzaspekte.
Lassen Sie mich noch ein Wort zur PID sagen, die ja ursprünglich in unserem Entwurf enthalten war, und zwar genau so, wie es der Ethikbeirat der Bundesregierung einstimmig beschlossen hat. Die Diskussion hat allerdings gezeigt, dass die Meinungsbildung in diesem Bereich noch nicht ausgereift ist, auch nicht bei den Abgeordneten dieses Hauses. Ich muss jedoch sagen, dass man auch diesen Bereich differenziert betrachten muss: Der Präimplantationsdiagnostik generell stehe ich sehr skeptisch gegenüber, denn keiner von uns will Designer-Babys haben. Der Vorschlag, wie er hier vorgesehen war, hat sich aber nicht generell auf die Präimplantationsdiagnostik bezogen, sondern nur auf ganz bestimmte, ausgesuchte Fälle – dort, wo für Paare mit Kinderwunsch, bei denen drei Versuche ergebnislos geblieben sind, eine Verbesserung der Chancen gewährleistet wäre.
Ich bin auch dafür, dass wir den Diskussionsprozess weiterführen und die Information in diesem Haus, aber auch in der Öffentlichkeit verbessern, weil dort natürlich die Sorge besteht, dass damit Tür und Tor zur generellen Präimplantationsdiagnostik geöffnet wird. Da verstehe ich vor allem die Vertreter der behinderten Menschen, aber
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auch der Kirche, die dabei skeptisch sind, und wir sollten zu einer gemeinsamen Meinungsbildung kommen.
In jedem Fall danke ich aber für die Zustimmung des gesamten Hauses zu diesem Gesetz. Gerade in dieser Materie halte ich das für ganz wichtig. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)
14.06
Präsident Dr. Andreas Khol: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Rosenkranz. Wunschredezeit: 3 Minuten. – Bitte.
14.06
Abgeordnete Barbara Rosenkranz (Freiheitliche): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Hohes Haus! Mehr als viele andere Bereiche der modernen Wissenschaft ist die Gentechnik ein weites Feld für übergroße Hoffnungen schwer kranker Menschen, andererseits aber auch ein Feld für Befürchtungen, und das zu Recht, denn die Gentechnik wirft mit dem, was sich hier abzeichnet, Fragen auf, die an die Grundlagen unserer ethischen Gesinnung rühren und nicht nur den Einzelnen, sondern – wie Grünewald festgestellt hat – auch über den Einzelnen hinaus die Nachkommen beeinträchtigen und verändern können.
Gerade darum ist Herrn Abgeordnetem Grünewald auch Recht zu geben, dass es im Weiteren notwendig sein wird, eine Diskussion darüber in einer auch für Laien verständlichen Sprache zu führen, denn auf diesem Gebiet gibt es Entwicklungen, die jeder verstehen soll. Es soll jeder an dem Entscheidungsprozess darüber teilhaben, was machbar ist und was dann tatsächlich auch gemacht wird.
Das vorliegende Gesetz beschäftigt sich also mit den medizinischen Anwendungen der Gentechnik und versucht, eine Balance zwischen den Adaptierungen an den Stand der Technik einerseits, aber andererseits auch der Sicherheit in Bezug auf den Einzelnen zu halten und auch die weiter folgenden Möglichkeiten nicht aus den Augen zu verlieren.
Mit dem Änderungsvorschlag, der jetzt noch gekommen ist, wird auch dem berechtigten Wunsch von vielen – auch von mir – Rechnung getragen, dass Missbrauch so weit wie möglich verhindert wird. Dass nunmehr alle Fraktionen diesem Gesetz zustimmen, zeugt von dessen Qualität. (Beifall bei den Freiheitlichen.)
14.07
Präsident Dr. Andreas Khol: Letzter Redner dazu ist Herr Abgeordneter Dipl.-Ing. Dr. Pirklhuber. Wunschredezeit: 4 Minuten. – Bitte.
14.08
Abgeordneter Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber (Grüne): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Hohes Haus! Ich möchte den Anlass der vorliegenden Novelle zum Gentechnikgesetz nutzen, um auf einige gesundheitsrelevante und umweltrelevante Defizite im Gentechnikgesetz hinzuweisen und darauf einzugehen.
Frau Bundesministerin, Sie erinnern sich: Es gibt von unserer Seite nach wie vor viele kritische Anmerkungen zur bestehenden Haftungsregelung, was die Verwendung von gentechnisch verändertem Saatgut betrifft, wie sie derzeit im Gentechnikgesetz geregelt ist. Nach wie vor offen ist auch die Frage der Regelung gentechnikfreier Regionen. – Auch das war einmal ein Thema, das man versuchte, in einer Vorlage im Rahmen des Gentechnikgesetzes zu klären und zu lösen. Das ist aber nicht geschehen.
Frau Bundesministerin, gerade Sie sind besonders gefordert, denn es besteht ganz konkret die Situation, dass nach dem Fall des Moratoriums im Herbst 2004 weitere
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Zulassungen von Gentechnik-Pflanzen laufend stattfinden. Der soeben vom Europäischen Gerichtshof gefällte Spruch, dass das oberösterreichische Gentechnikverbotsgesetz in der vorgelegten Form nicht zulässig ist, ist ein weiterer Hinweis darauf, dass dringend Handlungsbedarf besteht.
Meine Damen und Herren! Daher bringe ich einen Antrag betreffend Maßnahmen zum Schutz vor gentechnisch veränderten Organismen ein:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Dr. Pirklhuber, Kolleginnen und Kollegen betreffend Maßnahmen zum Schutz vor gentechnisch veränderten Organismen
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung wird ersucht, im Sinne des Vorsorgeprinzips
1. die bestehenden nationalen Importverbote weiterhin aufrecht zu erhalten,
2. auf EU-Ebene gegen die Zulassung von gentechnisch veränderten Organismen zu stimmen sowie
3.“ – und das ist das Entscheidende, an Sie gerichtet, Frau Bundesministerin! – „die notwendigen weiteren Importverbote zu erlassen mit dem Ziel, die Gentechnikfreiheit der österreichischen Landwirtschaft und Lebensmittelproduktion sicherzustellen.“
*****
Meine Damen und Herren, ich möchte kurz erläutern, worum es in unserem Antrag geht:
Es ist so, dass Österreich ja bereits mehrere Importverbote ausgesprochen hat, und zwar in den Jahren 1997, 1999 und 2000, zu mehreren verschiedenen Konstrukten. Die Europäische Kommission hat mehrfach versucht, diese bestehenden Importverbote aufzuheben.
Es ist aber der Kommission nicht gelungen, sondern im Gegenteil, meine Damen und Herren: Am 24. Juni 2005 kam es zu einer qualifizierten Mehrheit im Rahmen der Tagung der EU-Umweltminister, und das ist somit eine De-facto-Anerkennung des Importverbotes.
Jetzt stehen aber neue Produkte, neue Konstrukte in der Pipeline beziehungsweise sind bereits zugelassen. Konkret: eine Rapssorte GT 73, ein Mais MON 863.
Frau Bundesministerin! Sie haben bis heute dazu geschwiegen, welche Maßnahmen Sie setzen wollen, damit diese schleichende Verschleppung aufgehalten wird, die über Raps möglich wäre, wenn er als Futtermittel importiert wird, in einer Ölmühle gepresst wird, die Futtermittel – sozusagen Abfälle – als Gentechnikfutter dann auf den Markt kommen, aber im ganzen Procedere – beim Import und bei der Verarbeitung – kann sich dieser Raps in der Natur sozusagen verbreiten und unter Umständen zum Anbau gelangen – unbeabsichtigt, über Transport und Logistik.
Bis heute haben Sie dazu nichts getan, und es ist dringend an der Zeit, ein Importverbot dafür auszusprechen. Ich fordere Sie erneut auf, dazu Stellung zu nehmen!
Meine Damen und
Herren, stimmen Sie unserem Antrag im Sinne des Vorsorgeprinzips zu, damit wir
die gentechnikfreie Lebensmittelproduktion in Österreich sicherstellen! (Beifall
bei den Grünen.)
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Präsident Dr. Andreas Khol: Herr Kollege Pirklhuber, Ihr Antrag ist nicht eingebracht. Sie müssen ihn verlesen.
Abgeordneter Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber (fortsetzend): Herr Präsident! Ich habe den Antrag in den Punkten betreffend Maßnahmen zum Schutz vor gentechnisch veränderten Organismen verlesen, eingebracht im Zuge der Debatte über den Bericht des Gesundheitsausschusses über die Regierungsvorlage (1083 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Gentechnikgesetz geändert wird (1137 der Beilagen).
Ich habe die drei Punkte des Antrages
vorgelesen. Es ist mir also völlig unklar, warum ich ihn nicht korrekt
eingebracht haben sollte. (Abg. Krainer:
Er hat die drei Punkte berichtet! – Abg. Dr. Pirklhuber –
das Rednerpult verlassend –: Ich habe sie gelesen, Herr Präsident!)
14.14
Präsident Dr. Andreas Khol: Erläutert hat er sie, aber nicht wörtlich verlesen. Aber ich werde das im Protokoll nachschauen, ich habe aufmerksam zugehört.
Jedenfalls ist der Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Pirklhuber, Kolleginnen und Kollegen betreffend Maßnahmen zum Schutz vor gentechnisch veränderten Organismen, eingebracht jetzt vom Abgeordneten Pirklhuber, hinreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung. Er wird aber jetzt auch gleich abgestimmt.
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
der
Abgeordneten Dr. Pirklhuber, Kolleginnen und Kollegen betreffend Maßnahmen
zum Schutz vor gentechnisch veränderten Organismen (GVO)
eingebracht im
Zuge der Debatte über den Bericht des Gesundheitsausschusses über die
Regierungsvorlage (1083 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Gentechnikgesetz
geändert wird (1137 d.B.)
Österreich hat
in den Jahren 1997, 1999 und 2000 unter Berufung auf die Schutzklausel der
Freisetzungsrichtlinie das Inverkehrbringen der in der EU bereits zugelassenen
gentechnisch veränderten Sorten Bt176, MON 810 und T25 verboten. In der
Folge drängte die EU-Kommission auf eine Aufhebung dieser Verbote. Die
EU-Umweltminister stimmten bei ihrer Sitzung vom 24. Juni 2005 jedoch
mit der nötigen qualifizierten Mehrheit für die Beibehaltung der bestehenden
nationalen Einfuhrverbote. Damit dürfen die bestehenden
Gentechmais-Importverbote in Österreich zwar aufrecht bleiben, allerdings lässt
die EU-Kommission laufend neue gentechnisch veränderte Organismen zu.
Gentechnikkonzerne wie Monsanto, Pioneer, Syngenta oder Bayer haben auf Basis
der neuen EU-Freisetzungsrichtlinie derzeit insgesamt 30 Anträge auf
Zulassung zum Import, zur Verarbeitung, als Lebens- oder Futtermittel oder zum
Anbau gestellt. In zwei Fällen wurde es seitens der Gesundheitsministerin
bereits verabsäumt, Importverbote zu verhängen:
1. Am 22. Juni 2005 wurde der gentechnisch veränderte, herbizidresistente Raps GT 73 des US-Konzerns Monsanto von der EU-Kommission für einen Zeitraum von zehn Jahren für den Import und die Verarbeitung zu Futtermitteln zugelassen.
2. Am
8. August 2005 wurde die gentechnisch veränderte, insektenresistente
Maissorte MON 863 des US-Konzerns Monsanto von der EU-Kommission für den
Import und die Verwendung als Futtermittel für einen Zeitraum von zehn Jahren
zugelassen.
Nationalrat, XXII.GP | 125. Sitzung / Seite 120 |
Die unterfertigten
Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag:
Der Nationalrat wolle beschließen:
Die Bundesregierung wird ersucht, im
Sinne des Vorsorgeprinzips
1. die bestehenden nationalen
Importverbote weiterhin aufrecht zu erhalten,
2. auf EU-Ebene gegen die Zulassung
von gentechnisch veränderten Organismen zu stimmen sowie
3. die notwendigen weiteren
Importverbote zu erlassen mit dem Ziel, die Gentechnikfreiheit der
österreichischen Landwirtschaft und Lebensmittelproduktion sicherzustellen.
*****
Präsident Dr. Andreas Khol: Ist der Antrag den anderen Parteien bekannt? (Abg. Mag. Molterer: Nein! Wir haben ihn nicht gesehen! Wir kennen ihn nicht! – Abg. Silhavy: Hättet ihr zugehört! – Unruhe im Saal.)
Wird eine Sitzungsunterbrechung verlangt? (Allgemeine Nein-Rufe.) – Dann stimmen wir ab.
Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.
Wünscht der Herr Berichterstatter ein Schlusswort? – Kein Schlusswort.
Daher kommen wir jetzt zur Abstimmung, und zwar gelangen wir zur Abstimmung über den Gesetzentwurf in 1083 der Beilagen.
Hiezu haben die Abgeordneten Dr. Rasinger, Mag. Haupt, Krainer, Dr. Grünewald, Kolleginnen und Kollegen einen Zusatz- beziehungsweise Abänderungsantrag eingebracht, der sich auf die Einfügung eines neuen § 67 sowie die dadurch bedingten Änderungen der Ziffernbezeichnung in Artikel I sowie eine Änderung des Artikels II bezieht.
Da nur dieser eine Antrag vorliegt, lasse ich sogleich über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in der Fassung der Regierungsvorlage unter Berücksichtigung des Zusatz- beziehungsweise Abänderungsantrages der Abgeordneten Dr. Rasinger, Mag. Haupt, Krainer, Dr. Grünewald, Kolleginnen und Kollegen abstimmen.
Wer zustimmt, den bitte ich um ein Zeichen. – Die Zustimmung wird einstimmig erteilt.
Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.
Wer auch in dritter Lesung dem Gesetzentwurf zustimmt, den bitte ich um ein Zeichen. – Das ist auch in dritter Lesung einstimmig angenommen.
Wir gelangen
nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten
Dr. Pirklhuber, Kolleginnen und Kollegen betreffend Maßnahmen zum Schutz
vor gentechnisch veränderten Organismen. (Rufe
bei der ÖVP: Kennen wir nicht! – Abg.
Silhavy: Hättet ihr zugehört!)
Ich bitte jene Damen und Herren, die dafür eintreten, um ein Zeichen der Zustimmung. – Dieser Antrag findet nicht die Mehrheit und ist daher abgelehnt.
Nationalrat, XXII.GP | 125. Sitzung / Seite 121 |
8. Punkt
Bericht des Gesundheitsausschusses über
die Regierungsvorlage (1085 d.B.): Bundesgesetz zur Überwachung von
Zoonosen und Zoonoseerregern (Zoonosengesetz) (1138 d.B.)
9. Punkt
Bericht des Gesundheitsausschusses über
die Regierungsvorlage (1089 d.B.): Bundesgesetz über die Einrichtung eines
Beirates beim Bundesministerium für Gesundheit und Frauen für Fragen der Aus-
und Weiterbildung von Personal der amtlichen Kontrolle zum Schutze der
Verbrauchergesundheit (Ausbildungsgesetz Verbrauchergesundheit – AGVG)
(1139 d.B.)
Präsident Dr. Andreas Khol: Wir gelangen nun zu den Punkten 8 und 9 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.
Auf eine mündliche Berichterstattung wird verzichtet.
Als erster Redner gelangt Herr Abgeordneter Wöginger zu Wort. Seine Redezeit beträgt 2 Minuten. Ich werde die Debatte um 15 Uhr zum Aufruf eines Dringlichen Antrages unterbrechen. – Bitte, Herr Kollege Wöginger.
14.16
Abgeordneter August Wöginger (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Hohes Haus! Beide Gesetze, die wir unter diesem Tagesordnungspunkt beschließen, dienen hauptsächlich der Anpassung an EU-Richtlinien beziehungsweise der Vorbereitung der Durchführung von EU-Vorschriften.
Mit dem einen Gesetz schaffen wir einen Beirat beim Ministerium, der für Fragen der Aus- und Weiterbildung von Personal der amtlichen Kontrolle zum Schutze der Verbrauchergesundheit zuständig ist und somit hilft, ein hohes Niveau in diesem Bereich sicherzustellen.
Angesprochen sind vor allem die Bereiche Lebensmittelsicherheit, Futtermittelkontrolle, Veterinärwesen und Tierschutz. Gerade in Tagen wie diesen ist der Bereich der Verbrauchergesundheit besonders zu beachten.
Die bisherige Situation dieser amtlichen Kontrollorgane ist geprägt durch ein Nebeneinander verschiedenster Ausbildungsaktivitäten sowohl auf Landes- als auch auf Bundesebene.
Es existieren diverse Ausbildungsverordnungen in den Ländern, und zwischen den zuständigen Stellen, zwischen den einzelnen Bereichen gibt es nur eine geringe Koordinations- und Kooperationsdichte, obwohl es verwandte Themen und Inhalte sind.
Im Sinne der Verbrauchergesundheit für unsere Bürgerinnen und Bürger schaffen wir somit eine qualitativ hoch stehende Aus- und Weiterbildung, die dem letzten Stand der Wissenschaft entspricht, sowie Voraussetzungen für bundesweit einheitliche Lern- und Prüfungsunterlagen und ermöglichen eine bessere Nutzung der vorhandenen Ressourcen von Bund und Ländern
Mit dem zweiten Gesetz, dem so genannten Zoonosengesetz, wird die Überwachung von Zoonosen und Zoonoseerregern geregelt.
Zur Erklärung: Zoonosen sind Krankheiten, die von Tieren auf Menschen übertragen werden können.
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Das Ziel dieses Gesetzes ist hauptsächlich eine bessere Zusammenarbeit aller betroffenen Behörden und Organe in Gebieten wie Futtermittel, Veterinärwesen und im Lebensmittel- und Humanbereich.
Nur durch eine enge und effektive Kooperation und Zusammenarbeit zwischen den Behörden und zwischen den zuständigen Organen von Bund und Ländern können Krankheitsausbrüche genau untersucht und dadurch die verantwortlichen Umstände gefunden werden.
Auch diese Maßnahme dient der Minimierung
der Gefährdung der menschlichen Gesundheit, und ich bitte Sie daher um Ihre
Unterstützung. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der
Freiheitlichen.)
14.18
Präsident Dr. Andreas Khol: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Mag. Maier. 4 Minuten Wunschredezeit. – Bitte.
14.18
Abgeordneter Mag. Johann Maier (SPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Hohes Haus! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die sozialdemokratische Fraktion wird sowohl dem Ausbildungsgesetz Verbrauchergesundheit als auch dem Zoonosengesetz zustimmen.
Mein Vorredner hat bereits die Notwendigkeit für beide Gesetzesmaterien betont. Ich möchte nur darauf hinweisen, dass gerade das Zoonosengesetz notwendig ist, um bestimmte Erkrankungen im Lebensmittelbereich verfolgen zu können. Ich denke da beispielsweise an die Campylobacter-Erkrankungen, aber auch an die Erkrankungen durch die Salmonellose.
Wenn wir jetzt über Zoonosen diskutieren,
sollten wir allerdings auch über die Vogelgrippe diskutieren. Auch die
Vogelgrippe ist eine Zoonoseerkrankung. (Zwischenbemerkung von
Bundesministerin Rauch-Kallat.)
Wenn man die Meldungen der letzten Tagen verfolgt, dann sieht man, mit welchen Problemen wir konfrontiert sind.
In Bayern gilt seit Mittwoch landesweite Stallpflicht; Baden-Württemberg plant ebenfalls Maßnahmen.
„Vogelgrippeverdacht in Mazedonien – Tötung von Tieren hat begonnen“ – Meldung von heute, 11.52 Uhr.
„FAO warnt vor Ausbruch in Afrika und Nahem Osten“, „Vogelgrippe – Erster Verdacht in der Nähe von Moskau“, „Neue Verdachtsfälle in Rumänien“, „Spanien bestellt Grippemittel“, „Vogelgrippe – WHO-Chef sagt Grippe-Pandemie unter Menschen voraus“, „Pandemie werde in Südostasien auftreten“.
Die Frau Bundesministerin hat darauf hingewiesen, dass es zurzeit keine akute Bedrohung gibt, und ich unterstreiche das. Trotzdem haben wir mit Problemen zu rechnen, insbesondere im Bereich der Vogelgrippe, die eine Tierseuche ist. Ich rede nicht von einer Influenza, die den Menschen betreffen kann.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir haben einen exzellenten Krisenplan. Dieser Krisenplan wurde erarbeitet, damit im Rahmen der mittelbaren Bundesverwaltung beim Auftritt einer Geflügelpest die notwendigen Maßnahmen ergriffen werden können. Nur frage ich mich wirklich, ob die Bundesländer gerüstet sind, genau diese Bedingungen, Frau Bundesministerin, zu erfüllen.
Ich denke hier an eine Meldung des Herrn Landwirtschaftministers, da die Agrarlandesräte diesen Bereich in den Bundesländern zu vollziehen haben, der in den „Salzburger
Nationalrat, XXII.GP | 125. Sitzung / Seite 123 |
Nachrichten“ gemeint hat, er werde sich erst ab 1. Jänner 2006 mit der Vogelgrippe auseinander setzen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Das kann zu spät sein. Daher fragen wir uns wirklich: Welche Maßnahmen wurden durch das Agrarressort bislang koordiniert? Haben beispielsweise die Tierkörperverwertungsagenturen seuchensichere Fahrzeuge, wie in diesem Plan vorgesehen? Wie sieht es mit den Desinfektionsmitteln oder mit der Bekleidung aus?
Fragen gibt es allerdings auch für den Bereich
einer möglichen Pandemie, Frau Bundesministerin. Sie haben mir in Ihrer
Anfragebeantwortung mitgeteilt, dass Sie in Ihrem Ressort 50 000 €
für prophylaktische Maßnahmen, das heißt für den Einsatz von Tamiflu, zur
Verfügung haben. Was heißt das, Hohes
Haus? – Das heißt, dass jedes Ressort selbst Vorsorge zu treffen hat für
den Fall, dass eine Pandemie eben auftritt. Die Frau Bundesministerin weist
auch darauf hin: „Zahlen anderer Ressorts ... liegen mir nicht vor.“
Uns würde interessieren: Welche Mittel wurden im Verteidigungsministerium reserviert, da das Verteidigungsministerium zum Schlüsselbereich gehört? Welche Mittel wurden im Innenministerium für die 30 000 Polizeibeamten reserviert? Meine sehr verehrten Damen und Herren! Das sind die Fragen, mit denen wir uns auseinander setzen sollen. Wir sollten alle hoffen und beten, dass es nie zu dieser Pandemie kommt. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der Grünen.)
14.22
Präsident Dr. Andreas Khol: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Mag. Haupt. 4 Minuten Redezeit. – Bitte.
14.23
Abgeordneter Mag. Herbert Haupt (Freiheitliche): Herr Präsident! Frau Bundesminister! Sehr geehrte Damen und Herren! Es ist erfreulich, dass das vorliegende Zoonosengesetz die breite Zustimmung dieses Hauses erhalten wird, weil es auch ein wichtiges Gesetz zur Aufrechterhaltung der Volksgesundheit in Österreich darstellen wird.
Ich darf mir daher auch erlauben, zu den Worten des Kollegen Maier zur Vogelgrippe und zur aktuellen Berichterstattung in den Medien einiges aus meiner Sicht hinzuzufügen.
Man sollte bei der Diskussion um die
Vogelgrippe nie vergessen, dass es sich um eine Tierseuche handelt. –
Erstens. (Abg. Mag. Johann Maier: Habe ich gesagt!)
Zum Zweiten: Bei dieser Tierseuche handelt es sich bis dato dort, wo Menschen betroffen worden sind, bei diesen ausschließlich um Menschen, die in Hühner oder sonstigen Vogel haltenden Betrieben ohne Schutzmaßnahmen gearbeitet haben und sich daher selbst gefährdet und ihre Erkrankungen durch mangelnde Hygiene herbeigeführt haben.
Zum Dritten: Wenn es zu einer Pandemie kommen sollte, ist darauf hinzuweisen, dass die Erfahrungen mit Tamiflu keineswegs abgesichert sind. Tamiflu hat im Übrigen auch noch den Riesennachteil, dass ein Großteil der Patientinnen und Patienten, die es nehmen, über erhebliches Erbrechen klagen und Parallelmedikamente brauchen. Mit Tamiflu alleine ist es daher nicht getan.
Es stellt sich daher auch die Frage, ob man für Begleitmedikationen auch rechtzeitig vorgesorgt hat oder nur für das Tamiflu, oder ob es sich vielleicht um einen hervorragenden Werbegag der Firma Roche handelt, das Tamiflu, das etwa 44 € kostet, zu propagieren. Vielleicht wäre es sinnvoller, mit alten Virenmitteln wie etwa Adamantin
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und Rivavirin und anderen, die hervorragende Substitutionswirkungen zur Viruseinbremsung haben und bei denen man auf Erfahrungen aus Pandemien in den dreißiger und fünfziger Jahren verweisen kann, vorzusorgen als mit einem modernen Präparat, das Zweit- und Drittmedikationen für einen großen Teil der Bevölkerung zur Folge hat.
Es hat selten eine Erkrankung gegeben, die uns zwar drohen kann, die aber bei Gott noch nicht ausgebrochen ist und schon gar nicht in Europa zu finden ist, aber bereits zwischen Fachliteratur und Trivial-Literatur der Tageszeitungen angesiedelt ist. Ich kann mich da des Eindrucks nicht erwehren, dass sich manche eine goldene Nase für etwas verdienen, was in drei oder vier Jahren, dann, wenn wir einen endgültigen Überblick haben, in den Lagern des Bundesheeres, der Exekutive, des Gesundheitsressorts und der Bundesländer dahinschimmeln wird, weil sehr viele das Tamiflu nicht freiwillig nehmen werden, da sie es zur Abwehr einer normalen Grippe nicht brauchen. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)
14.26
Präsident Dr. Andreas Khol: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Grünewald. 2 Minuten Wunschredezeit. – Bitte.
14.26
Abgeordneter Dr. Kurt Grünewald (Grüne): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Hohes Haus! Auch gegen dieses Gesetz gibt es keinen Einwand. (Abg. Neudeck: Gegen die anderen auch nicht! Ihr konstruiert das immer nur!) Man könnte allenfalls darüber debattieren, warum diese ganzen Neuerungen erst jetzt kommen. Erkrankungen, die durch Tiere hervorgerufen werden, durch Parasiten, Viren, Bakterien, sind bunt gemischt. Da gibt es ganz exotische Dinge, die man vielleicht bei einer Prüfung einmal lernt, aber am nächsten Tag bereits vergessen hat. Es gibt aber auch so häufig auftretende Krankheiten wie Malaria auf der südlichen Hälfte, TB bei uns, Salmonellen und viele andere. Warum jetzt Qualitätskontrolle, warum jetzt bessere Dokumentation, warum jetzt Dokumentation und Untersuchungen auf Empfindlichkeitserreger, auf Antibiotika-Resistenz? Aber besser jetzt als nie!
Ein weiterer kleiner Kritikpunkt: Es ist wieder eine Art Bundeskommission gegründet worden, es sind wieder die Kompetenzen zwischen mehreren Ressorts, insbesondere Ihrem Ressort und dem Landwirtschaftsressort, weiter- und fortgeschrieben worden. Es ist wieder die Betonung auf Auslagerung, sozusagen nur um in einem Ressort Personal und Geld zu sparen, das dort wahrscheinlich auch gut eingesetzt oder aufgehoben gewesen wäre. Man hat vergessen, dass vieles von bundesstaatlich serologischen Untersuchungsanstalten in Kooperation mit Universitäten gemacht werden könnte. – Das ist aber alles vergossene Milch.
Trotzdem ist das Gesetz gut, und es gibt keinen Einwand. Daher werden wir dem zustimmen. (Beifall bei den Grünen sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)
14.28
Präsident Dr. Andreas Khol: Nunmehr hat sich Frau Bundesministerin Rauch-Kallat zu Wort gemeldet. Ich erteile es ihr.
14.28
Bundesministerin für Gesundheit und Frauen Maria Rauch-Kallat: Herr Präsident! Hohes Haus! Durch das Zoonosengesetz soll die Organisation der Überwachung von Zoonosen und Zoonoseerregern geregelt werden. Insbesondere wird die interdisziplinäre Zusammenarbeit zwischen den für Futtermittel-, Veterinär-, Lebensmittel- und Humanbereich zuständigen Organen beziehungsweise Behörden sichergestellt werden.
Nationalrat, XXII.GP | 125. Sitzung / Seite 125 |
Nur durch
eine enge Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Behörden können
lebensmittelbedingte Krankheitsausbrüche so eingehend epidemiologisch
untersucht werden, dass der Krankheitserreger, das übertragende Lebensmittel
sowie die bei der Lebensmittelherstellung und -bearbeitung für den Ausbruch
verantwortlichen Umstände tatsächlich eruiert und effizient bekämpft werden
können.
Auf Grund
der durchgeführten Risikobewertung soll es ermöglicht werden, entsprechende
Maßnahmen zur Minimierung der Gefährdung der menschlichen Gesundheit zu
treffen.
Die
entlang der Lebensmittelkette durchzuführende epidemiologische Untersuchung,
die Abklärung und Erfassung sowie die damit in Verbindung stehende Verminderung
der Gefahr von lebensmittelbedingten Krankheitsausbrüchen sind nicht nur im
Interesse der Gesundheitsbehörden, sondern auch von höchstem Interesse für die
Lebensmittel erzeugende und verarbeitende Industrie, die Versicherungsträger,
den Tourismus und damit verbundene Branchen wie Hotellerie, Gastronomie und
andere mehr.
Mit dem
Ausbildungsgesetz soll eine Modernisierung der Aus- und Weiterbildung in den
oben genannten Bereichen im Sinne einer besseren Nutzung der bei Bund und
Ländern vorhandenen Ressourcen vorangetrieben werden. Grundsätzlich ist zu
erwarten, dass dieses Gesetz dazu beitragen wird, Qualität und Quantität der
amtlichen Kontrollen auf diesem Gebiet weiter zu verbessern.
Die Lebensmittel produzierenden und vermarktenden Branchen der österreichischen Wirtschaft, indirekt auch damit in Verbindung stehende Branchen wie etwa Hotel- und Gastgewerbe sollten mittel- und längerfristig davon profitieren. Daher bedanke ich mich ganz herzlich, dass Sie dieser Gesetzesvorlage zustimmen.
Ein letztes Wort noch zur Vogelgrippe. Herr Bundesminister Pröll hat nicht gemeint, dass er sich erst mit 1. Jänner 2006 damit auseinander setzen wird, sondern er hat gemeint, dass er sich im Rahmen der Präsidentschaft ganz besonders für die gesamte EU mit diesem Thema befassen wird.
Wir sind natürlich mit den entsprechenden Branchen im Gespräch. Morgen werden die Geflügelhalter zu einem Gespräch auch im Ministerium sein, wo wir über die weiteren Maßnahmen auch in Bezug auf Aufstallung und Freilandhaltung beraten und möglicherweise auch entsprechende Schutzmaßnahmen in den nächsten Tagen prophylaktisch treffen werden, auch wenn es sozusagen keinen unmittelbaren Anlass gibt, auch nicht zur Besorgnis, weil sich die Situation in Österreich in den letzten Tagen nicht verändert hat.
Wir werden auch am 25. Oktober im Burgenland eine entsprechende Übung durchführen, eine Übung in Annahme einer Seuche.
Die von Ihnen angesprochenen 50 Millionen €, Herr Abgeordneter Maier, werden nicht nur vom Gesundheitsressort verbraucht; da müsste ich alle meine 400 Beamten täglich mit „Tamiflu“ füttern, was nicht der Fall ist, sondern das sind die Gesamtmittel für alle Vorsorgemaßnahmen, die wir im Bereich der medikamentösen Vorsorge in Gesamtösterreich treffen werden. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)
14.31
Präsident Dr. Andreas Khol: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Turkovic-Wendl. 2 Minuten Wunschredezeit. – Bitte.
14.32
Abgeordnete Ingrid Turkovic-Wendl (ÖVP): Verehrter Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Werte Kolleginnen und Kollegen im Hohen Haus! Mit dem vorliegenden
Nationalrat, XXII.GP | 125. Sitzung / Seite 126 |
Gesetzentwurf zur Überwachung von Zoonosen und Zoonosenerregern wird eine EU-Richtlinie umgesetzt, aber nicht nur das. Durch das Gesetz soll vor allem auch eine bessere Koordination und Einheitlichkeit der Gesetzeslage innerhalb Österreichs geschaffen werden.
Man denkt sich immer wieder, das ist ja ohnehin so leicht gemacht. Offensichtlich stimmt das aber nicht: Im Zuge des Föderalismus der Bundesländergesetzgebung ist es da zu internen Kollisionen gekommen, und diese müssen wir beseitigen.
Den ersten Schritt in die richtige Richtung haben wir schon im Vorjahr mit dem bundeseinheitlichen Tierschutzgesetz gemacht. Was soll also jetzt mit der Einheitlichkeit dem Zoonosengesetz weitergegeben werden? Was müssen wir bundeseinheitlich klären? – Einmal die Bestandsaufnahme: Was ist eine Zoonose? Welche Krankheiten kann sie auslösen? Wer ist dann wirklich für die Bekämpfung zuständig? Wer zahlt die Verwaltungsabgaben, wer die Entlohnung für die Untersuchungen? – Das ist bis jetzt nicht geklärt.
Wie schaut es bei Entschädigungszulagen aus? Nun werden diese sehr unterschiedlich in jedem Bundesland behandelt. Die Rolle der Tierärzte vor Ort gegenüber dem Amtstierarzt muss ebenfalls geklärt werden.
Bei Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz ist diese Zusammenfassung von 28 verschiedenen Gesetzen erfolgreich abgewickelt worden, und Ähnliches soll jetzt bei der Zoonosenmaterie gelingen.
Es ist schon erwähnt worden, dass die Einrichtung einer Bundeskommission für Zoonosen diese enge und koordinierte Zusammenarbeit der Bereiche Futtermittelwesen, Veterinärwesen, Lebensmittelangelegenheiten und Gesundheitswesen auf Bundesebene gewährleisten soll. Experten aus den verschiedenen Bereichen der Ministerien und der Länder sowie der Agentur für Gesundheit und Ernährungsmittelsicherheit sollen dabei mitwirken und mit entscheiden. Mit diesem Gesetzentwurf sind auch Kriterien für Referenzlaboratorien festgelegt.
Dass es in unserem Land, speziell jetzt bei den vielen panischen Meldungen, effizient und schnell zur Klärung von Zoonosenerkrankungen und ‑gefahren kommen muss, ist ein Gebot der Stunde. Ich freue mich, dass die Kolleginnen und Kollegen der anderen Fraktionen diese Punkte sehr ähnlich sehen. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen sowie des Abg. Dr. Niederwieser.)
14.34
Präsident Dr. Andreas Khol: Letzter Redner hiezu ist Herr Abgeordneter Doppler. 2 Minuten Redezeit. – Bitte.
14.34
Abgeordneter Anton Doppler (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Frau Bundesministerin! Hohes Haus! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Gründe, Vorteile und Notwendigkeiten dieser beiden Gesetzesvorlagen sind hinlänglich erläutert und erklärt worden, und ich glaube, es ist auch mehrmals zum Ausdruck gekommen, dass die Verabschiedung so notwendiger Gesetzesvorgaben und ‑vorlagen erfreulich ist, dass sich alle vier Parteien diesbezüglich einig sind und diesen Vorlagen zustimmen.
Trotz all dem, geschätzte Kolleginnen und Kollegen, Hohes Haus, möchte ich zu diesem Punkt noch zwei Dinge anmerken. Es ist wirklich sehr erfreulich, dass eben künftig die Aus- und Weiterbildung besser koordiniert und die Bundes- und Landeskompetenzen besser geregelt werden und dass somit auch für den Verbraucherschutz besondere Vorteile entstehen und damit auch die Konsumenten in Österreich davon profitieren.
Nationalrat, XXII.GP | 125. Sitzung / Seite 127 |
Hohes Haus! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich darf aber trotzdem zusätzlich noch folgenden Antrag einbringen:
Abänderungsantrag
der Abgeordneten Dr. Erwin Rasinger, Mag. Herbert Haupt, Kolleginnen und Kollegen zum Gesetzesentwurf im Bericht des Gesundheitsausschusses 1139 der Beilagen über die Regierungsvorlage 1089 der Beilagen betreffend ein Bundesgesetz über die Einrichtung eines Beirates beim Bundesministerium für Gesundheit und Frauen für Fragen von Aus- und Weiterbildung von Personal der amtlichen Kontrolle zum Schutze der Verbrauchergesundheit (Ausbildungsgesetz Verbrauchergesundheit – AGVG)
Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:
Der eingangs bezeichnete Gesetzesantrag wird wie folgt geändert:
§ 13 lautet:
„§ 13. Dieses Bundesgesetz tritt mit 1. Jänner 2006 in Kraft.“
Begründung
Im Gesetzesentwurf waren hier anstelle
eines Datums als Platzhalter nur mehrere „x“-Zeichen enthalten, da zum
Zeitpunkt des Ministerialentwurfs die zeitliche Entwicklung des weiteren
Verfahrens noch nicht mit Sicherheit festgestanden ist.
Zwischenzeitlich ist klar geworden, dass
einem In-Kraft-Treten des gegenständlichen Gesetzes mit
1. Jänner 2006 nichts im Wege steht.
Dieses Datum bietet sich auch insofern an, als mit 1. Jänner 2006 auch die beiden EG-Verordnungen 882/2004 (über amtliche Kontrollen zur Überprüfung der Einhaltung des Lebensmittel- und Futtermittelrechts sowie der Bestimmungen über Tiergesundheit und Tierschutz) und 854/2004 (über die amtliche Überwachung von zum menschlichen Verzehr bestimmten Erzeugnissen tierischen Ursprungs) in Kraft treten werden und es einer der Zwecke diese Gesetzes ist, die dafür erforderlichen rechtlichen Anpassungen auf Verordnungs- und Gesetzesebene zu vereinfachen und zu beschleunigen.
*****
Geschätzte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich bitte um Ihre geschätzte Zustimmung. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)
14.36
Präsident Dr. Andreas Khol: Der von Herrn Abgeordnetem Doppler eingebrachte Abänderungsantrag der Abgeordneten Dr. Erwin Rasinger, Mag. Herbert Haupt, Kolleginnen und Kollegen zum Gesetzentwurf im Bericht des Gesundheitsausschusses 1139 der Beilagen, Ausbildungsgesetz Verbrauchergesundheit – AGVG ist hinreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.
Da der Antrag vom
letzten Redner eingebracht wurde, möchte ich die Oppositionsfraktionen fragen,
ob sie hinreichend Zeit hatten, diesen Antrag zu lesen. (Abg. Dr. Niederwieser:
Wir haben ihn nicht einmal bekommen!)
Da niemand mehr zu Wort gemeldet ist, schließe ich die Debatte.
Der Herr Berichterstatter wünscht kein Schlusswort.
Nationalrat, XXII.GP | 125. Sitzung / Seite 128 |
Wir gelangen zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vornehme.
Zuerst kommen wir zur Abstimmung über den Entwurf betreffend Zoonosengesetz samt Titel und Eingang in 1085 der Beilagen.
Ich ersuche jene Damen und Herren, die dafür eintreten, um ein Zeichen der Zustimmung. – Die Zustimmung erfolgt einstimmig.
Ich bitte die Abgeordneten Murauer und Rasinger, von ihren Sitzplätzen aus abzustimmen!
Wir gelangen sogleich zur dritten Lesung.
Wer zustimmt, den bitte ich um ein Zeichen. – Auch diese Zustimmung wird einstimmig erteilt.
Nun gelangen wir zur Abstimmung über den Entwurf betreffend Ausbildungsgesetz Verbrauchergesundheit in 1089 der Beilagen.
Hiezu haben die Abgeordneten Dr. Rasinger, Mag. Haupt, Kolleginnen und Kollegen einen Abänderungsantrag eingebracht, der sich auf den § 13 bezieht.
Da nur dieser eine Antrag vorliegt, lasse ich sogleich über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in der Fassung der Regierungsvorlage unter Berücksichtigung des Abänderungsantrages der Abgeordneten Dr. Rasinger, Mag. Haupt, Kolleginnen und Kollegen abstimmen.
Wer hiezu die Zustimmung erteilt, den bitte ich um ein Zeichen. – Das Zeichen wird einstimmig erteilt, ist daher angenommen.
Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.
Wer auch in dritter Lesung für den Gesetzentwurf eintritt, den bitte ich um ein Zeichen. – Auch dieses Zeichen wird einstimmig erteilt. Der Gesetzentwurf ist somit in dritter Lesung angenommen.
Bericht des Gesundheitsausschusses über die Regierungsvorlage (997 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Arzneimittelgesetz, das Patentgesetz 1970 und das Gebrauchsmustergesetz geändert werden (1140 d.B.)
11. Punkt
Bericht und Antrag des
Gesundheitsausschusses über den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das
Musterschutzgesetz 1990, das Markenschutzgesetz 1970, das
Patentamtsgebührengesetz und das Patentanwaltsgesetz geändert werden
(1141 d.B.)
12. Punkt
Bericht des Gesundheitsausschusses über die Regierungsvorlage (1092 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Arzneimittelgesetz, das Rezeptpflichtgesetz, das Medizinproduktegesetz, das Tierarzneimittelkontrollgesetz, das Gesundheits- und Ernährungssicherheitsgesetz und das Arzneiwareneinfuhrgesetz 2002 geändert werden (1142 d.B.)
Nationalrat, XXII.GP | 125. Sitzung / Seite 129 |
13. Punkt
Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 57/A (E) der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Nahrungsergänzungsmittel, die als Arzneimittel zu qualifizieren sind“ (1143 d.B.)
14. Punkt
Bericht des Gesundheitsausschusses über
den Antrag 368/A (E) der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen
und Kollegen betreffend „Weitere Maßnahmen zur Bekämpfung von Doping im
Freizeit- und Leistungssport durch das Gesundheitsministerium“ (1144 d.B.)
Präsident Dr. Andreas Khol: Wir gelangen nunmehr zu den Punkten 10 bis 14 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Die Debatte wird durch Frau Abgeordnete Csörgits eröffnet, die sich 4 Minuten Wunschredezeit erbeten hat. – Bitte, Sie sind am Wort.
14.40
Abgeordnete Renate Csörgits (SPÖ): Frau Bundesministerin! Ich darf gleich zu Beginn feststellen, dass meine Fraktion dem Tagesordnungspunkt 10 zustimmen wird. Diese Vorlage beinhaltet die Umsetzung von Richtlinien des Europäischen Parlamentes und des Europäischen Rates im Zusammenhang mit der Schaffung eines Gemeinschaftskodexes und ist unserer Meinung nach eine wichtige gesetzliche Veränderung.
Dem Tagesordnungspunkt 11 werden wir ebenfalls unsere Zustimmung geben, wobei ich hiezu kritisch anmerken möchte, dass dieser Veränderungsvorschlag wieder einmal relativ kurzfristig eingebracht worden ist – und das nur im Gesundheitsausschuss, obwohl für diese Materie sicherlich auch andere Ausschüsse zuständig gewesen wären. Ich würde wirklich bitten, das nicht zur Gewohnheit werden zu lassen, denn ich meine, es ist wichtig, dass sich auch andere Ausschüsse mit dieser Materie befassen. Wir werden dieser Vorlage aber trotzdem die Zustimmung geben.
Zum Tagesordnungspunkt 12, Arzneimittelgesetz, Rezeptpflichtgesetz: In diesem Gesetz gibt es zwar eine Vielzahl an guten Bestimmungen, wie zum Beispiel – und auch da geht es um eine von der EU vorgegebene Verschärfung – im Zusammenhang mit dem Arzneisicherheitsgesetz oder aber auch der Verpflichtung im Zusammenhang mit einer besseren Transparenz dann, wenn es um behördliches Handeln geht. Das ist ganz besonders wichtig; Stichwort: Kontrolle im Zusammenhang mit der Lebensmittelaufsicht.
Das sind wichtige und gute Bestimmungen, aber trotzdem gibt es in diesem Gesetz eine Vielzahl an Unschärfen und Defiziten insbesondere in jenen Passagen, wo es um Bestimmungen zugunsten der Verbraucher und Verbraucherinnen geht.
Ein ganz besonders kritischer Punkt – und daher werden wir dieser Gesetzesvorlage nicht die Zustimmung geben – ist die Problematik und die Diskussion um die Naturalrabatte. Ich möchte kurz in Erinnerung rufen, was sich in diesem Zusammenhang in der letzten Zeit abgespielt hat.
Es hat eine Anfragebeantwortung von Ihnen, Frau Bundesministerin, vom 3. Juli dieses Jahres gegeben, in der Sie diesem Problem noch nicht so große Bedeutung beigemessen haben. Sie haben gesagt, die Gewährung von Naturalrabatten in diesem
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Rahmen sei durch arzneirechtliche Bestimmungen nicht verboten, Sie sähen keine Handlungsnotwendigkeit.
Etwas später ist eine Änderung auch in ihrem Handeln feststellbar geworden, und zwar in einem Interview mit den „Salzburger Nachrichten“. Da haben Sie sehr hart und sehr problembewusst reagiert und unter anderem darauf hingewiesen, dass Ärzte, die teure Geschenke fordern, mit zwei Jahren Haft bedroht werden sollen. Es gab dann auch – ich würde es einmal so formulieren – eine Diskussion zwischen zwei zuständigen Ministerien: dem Justizministerium und Ihrem Ministerium, Frau Bundesministerin, bezüglich Zuständigkeit, was Strafen anlangt.
Der langen Rede kurzer Sinn: Es ist zwar jetzt in diesem Gesetz beinhaltet, dass die Naturalrabatte wegfallen, es findet sich aber keine Regelung, was denn bei Geldrabatten passieren soll. Jetzt weiß ich schon, dass man Geldrabatte nicht verbieten kann, aber was wir uns wünschen und was unserer Meinung nach ganz entscheidend und wichtig wäre – und das fehlt uns in diesem Gesetz –, ist, dass, egal, um welche Rabatte es sich handelt, der Nutzen der Rabatte einzig und allein der Versicherungsgemeinschaft zukommt. Das fehlt uns, und daher werden wir dieser Gesetzesvorlage nicht die Zustimmung geben. – Danke für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei der SPÖ.)
14.45
Präsident Dr. Andreas Khol: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Rasinger. 3 Minuten Wunschredezeit. – Bitte.
14.45
Abgeordneter Dr. Erwin Rasinger (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Ministerin! Hohes Haus! Frau Abgeordnete Csörgits, wir sind uns einig darin, dass Nutznießer eines Rabatts die Konsumenten sein sollen, aber das, was Ihr Kollege Kräuter seit Monaten von sich gibt – der leider gerade nicht aufpasst –, ist blanke wirtschaftliche Unvernunft. Herr Kollege Kräuter entpuppt sich immer mehr als Schutzvater eines Kreuzzuges gegen Hausapotheken führende Ärzte.
Ich habe keine Hausapotheke, aber ich habe
in der Volks- und Mittelschule rechnen gelernt. Und wenn jemand behauptet, bei
einem Gesamtumsatz von 240 Millionen € ist der Schaden größer, dann
müsste jedes Medikament in Österreich geschenkt werden. (Abg. Dr. Kräuter:
Das hat niemand behauptet! Das habe ich schon richtig gestellt!) Du
hast das geschrieben – und hast dich damit leider blamiert. (Abg.
Dr. Kräuter: Du weißt, dass ich das nicht behauptet habe!)
Ich bin bei den Ausführungen der Frau Abgeordneten Csörgits: Die Hausapotheken führenden Ärzte liefern vom Gesamtumsatz 4,8 Prozent an die Krankenkassa ab. Wer profitiert da eigentlich? (Abg. Dr. Kräuter: Das hat niemand behauptet! Nachweisbar!) Weißt du, was eine Krankenkasse ist? – Sie ist Vertreterin der Versicherten! Und wer würde davon profitieren, wenn man die Naturalrabatte generell abschafft? – Dann profitiert die Pharma-Industrie, und dann steigen die Medikamentenpreise. Herr Dr. Probst, SPÖ, vom Hauptverband war immer stolz darauf, dass die Medikamentenpreise in Österreich um 14 Prozent unter dem internationalen Schnitt liegen.
Lieber Kollege Kräuter, du predigst
wirklich eine unvernünftige Unvernunft, und es tut mir im Herzen weh, so etwas
ständig von dir zu hören. (Abg. Dipl.-Ing. Scheuch: Eine
„unvernünftige Unvernunft“?!)
Wir haben heute gelesen, 14,7 Prozent ist der Generika-Anteil. Also von 100 Medikamenten sind 14 bis 15 Generika. Wenn jemand 4,8 Prozent abliefern muss, dann muss man das mit sechs multiplizieren. Das heißt, die Hausapotheken führenden Ärzte liefern etwa 30 Prozent ungestaffelt an die Krankenkasse ab. Natürlich ist es Sache der Krankenkasse, aus den 30 Prozent 33, 34, 35 Prozent zu machen. Wenn man etwas
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verbietet und sagt: Es gibt keinen Rabatt mehr!, dann wird aus den 30 Prozent null. – „Bravo“ zu so viel wirtschaftlicher Unvernunft!
Jetzt sage ich dir noch etwas, Kollege Kräuter: Wenn ich mir ein Auto kaufe und unter 8 Prozent Rabatt heimkomme, schimpft mich meine Ehefrau und sagt, ich sei unfähig, weil jeder in Österreich bekommt Rabatt. Rabatte sind ein Mittel, Dinge billiger zu machen. Und für wen soll es billiger werden? – Für die Krankenkasse letztendlich und für den Patienten! Der andere Weg wäre: Wenn wir hohe Medikamentenpreise hätten – nach deinem System hätten wir die höchsten in Europa –, dann wären die Medikamente teurer, die Pharma-Industrie hätte höhere Gewinne, und wir müssten das ohnehin wenige Geld, das wir haben, weil der Fortschritt uns überrollt, beim Patienten sparen.
„Bravo“ für so viele wirtschaftliche
Unvernunft! Bravo!, und wir werden den Leuten sagen, welche Ideologie da
dahinter steckt, nämlich: Wir verbieten alles, und nachdenken tun wir erst
später! – Danke. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)
14.48
Präsident Dr. Andreas Khol: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Grünewald. Seine Wunschredezeit beträgt gar 5 Minuten. (Abg. Dr. Grünewald – auf dem Weg zum Rednerpult –: Keine Angst! – Abg. Dr. Cap: Das war jetzt so unverständlich vom Rasinger! Auch nicht protokollierbar ...!)
14.48
Abgeordneter
Dr. Kurt Grünewald (Grüne): Sehr
geehrter Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Hohes Haus! Ich muss jetzt
politisch anfangen. Sie haben in diesen TOPs, in dieser Gesetzesmaterie so
viel – ich sage es jetzt österreichisch – „vermantschkert“, dass es
uns wirklich schwer fällt, zu einem Paragraphen oder einem der großen Punkte
ein bedingungsloses Ja zu sagen. (Abg. Dipl.-Ing. Scheuch: „Vermantschkert“
ist aber kein österreichisches Wort!)
Wir sind auf Grund dieser Verflechtung und dieses Paketes sogar gezwungen, eigentlich alles abzulehnen, was ich bedaure, weil hier sehr gute Ansätze waren: im Medizinproduktgesetz einerseits, wo klar geregelt ist, dass in Notfallsituationen auch an nicht einwilligungsfähigen PatientInnen klinische Erprobungen zu deren Nutzen durchgeführt werden können. Das halte ich für sehr positiv und auch für richtig.
Ich halte nach wie vor für positiv die Generika-Regelung, also dass es möglich ist, Generika zu entwickeln, auch unter laufendem Patentschutz von Originalpräparaten. Dass mit Ablaufen der Schutzfrist diese auch auf den Markt kommen können, ist ebenfalls positiv.
Was aber haben Sie letztlich damit verknüpft, sodass uns eine differenzierte Zustimmung unmöglich gemacht wurde? – Sie haben das Patentamt und dessen Präsidenten mit noch mehr Vollmachten ausgestattet, und das schaut mir schon nach einer – ich sage so etwas nicht gerne – „Lex Rödler“ aus, also als eine Ad-personam-Regelung für einen Sektionschef, der auch schon unter Ministerin Forstinger nicht immer nur gelobt, sondern sogar sehr umstritten war. Und das hat sich fortgezogen. Friedrich Rödler war dann Chef einer Präsidialabteilung – und jetzt ist er eben der Präsident des Patentamtes und bekommt zusätzliche Kompetenzen, die ihm sozusagen fast schon die Befugnisse eines Staatssekretärs, der er vielleicht gerne einmal geworden wäre, zuweisen.
Das halten wir für nicht gut, wenn im Österreichischen Patentamt, das ganz wesentliche Materien – auch zum Schutz der Bevölkerung – begutachten muss, so etwas auf eine Person zentral zugeschnitten wird!
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Geradezu lächerlich finde ich es, wie das dann auch noch in den Erläuterungen zu legitimieren versucht wird, wenn es dort heißt, dass die Änderung den neuen Organisationsstrukturen sowie der Forderung nach Dezentralisierung und Beschleunigung der Verfahren Rechnung trage und infolge der fachlichen Kompetenz und unter optimaler Ausnützung vorhandener Ressourcen dieses Aufsichtsrecht dem Präsidenten des Patentamtes zugewiesen werde.
Das ist sozusagen eine Lobeshymne auf den Präsidenten, etwas, das meiner Überzeugung nach nichts in einer Erläuterung verloren hat. Und wenn es dann auch noch darum geht, wie die Talare, wie die Amtskleidung dieser Personen beschaffen sein müssen, dann fällt es mir auch nicht leicht, dem zuzustimmen.
Ein weiterer Punkt, der es uns schwermacht, dem zuzustimmen, war die Regelung bezüglich Naturalrabatte. Das war von Ihnen mutig, es war auch kühn – im positiven Sinne –, das der Ärztekammer vor die Nase zu setzen, ist aber sozusagen nur eine Seite der Medaille. Auch wenn es heißt, Rabatte sind in Österreich etwas Übliches, so haben wir schon gedacht: ja, im Handels- oder Verkehrsbereich beziehungsweise eben in Wirtschaftsunternehmen. Da jedoch Ärztinnen und Ärzte in der Ärztekammer sind – und nicht in der Wirtschaftskammer – und auch Gemeinschaftspraxen nicht in der Industriellenvereinigung, hätte ich mir schon gedacht, dass auch Sie das als eine etwas heiklere Materie erachten, wo man Ärztinnen und Ärzte vor sich selbst und vor ihren schwarzen Schafen und Artgenossen schützen sollte, indem man eben keine Schlupflöcher lässt und nicht sagt: Na gut, wenn sie keine Naturalrabatte bekommen, können sie sich das irgendwo anders er- und verhandeln!
Welche Folgen hat das möglicherweise bei einzelnen – ich betone ausdrücklich: nicht bei allen – Ärztinnen und Ärzten: dass die dann in ihren Hausapotheken, sofern eine solche vorhanden, natürlich jene Medikamente führen, die ihnen wirtschaftliche Vorteile bringen. Und da sind dann möglicherweise – möglicherweise sage ich vorsichtig – weder Indikation noch Güte des Medikamentes ausschlaggebend, sondern ganz andere Kriterien, Kriterien, die in einer Arztpraxis nichts verloren haben.
Zweitens tagt auch noch ein Unterausschuss des Rechnungshofes zu diesem Thema, und das Justizressort behandelt ein Antikorruptionsgesetz. Daher ist diese Ihre „Lösung“ meiner Ansicht nach nur eine halbe, eine Regelung, die meiner Überzeugung nach zu vieles offen lässt.
Meine Bitte, letztmalig ausgesprochen: Können Sie von den Regierungsparteien Gesetzesmaterien nicht so aufarbeiten, dass man ganze Blöcke nicht mit anderen Blöcken und einer kaum verwandten Materie über §-27-Anträge auch noch dermaßen „vernudelt“, dass eigentlich nicht mehr erkennbar ist, wo das Positive beziehungsweise wo etwas „vermantschkert“ ist. (Zwischenrufe bei der ÖVP.) – Da kann man durchaus sagen „vernudelt“! (Abg. Scheibner: Also, eine derartige Ausdrucksweise! – Abg. Dipl.-Ing. Scheuch: „Vermantschkern“ und „vernudeln“!) In diesem Zusammenhang ist das Wort „Nudel“ durchaus angebracht, sage ich sogar. – Vielen Dank. (Beifall bei den Grünen. – Abg. Neudeck: Das ist so wie dem Pirklhuber sein Entschließungsantrag!)
14.54
Präsident Dr. Andreas Khol: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Rosenkranz. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.
14.54
Abgeordnete Barbara Rosenkranz (Freiheitliche): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Hohes Haus! Tatsächlich hat der Gesundheitsausschuss in der letzten Sitzung viel Arbeit geleistet, und es liegt heute viel Neues hier zur Beschlussfassung vor. Aber, Herr Abgeordneter Grünewald, man kann natürlich auch getrennte Abstimmungen
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verlangen, wenn man etwas nicht mitbeschließen möchte. Die einzige Möglichkeit ist also sicherlich nicht die, hier alles in Bausch und Bogen abzulehnen – noch dazu, wenn manche Dinge gar nicht anders geregelt werden können.
Die Tagesordnungspunkte 10 und 11 betreffen im Wesentlichen Anpassungen an vorgegebenes EU-Recht. So handelt es sich beispielsweise um die Erstellung eines Medikamentenkodexes, der EU-weit so festgelegt ist. Und a priori ist es doch auch nicht unvernünftig, Kompetenzen, die aufgesplittert sind – so zum Beispiel einen Erlass hinsichtlich Durchführungsbestimmungen bezüglich des Patentgesetzes und so weiter –, in einer Hand zu vereinen. Bis jetzt war das zwischen dem BMVIT und dem Patentamt aufgeteilt, und das soll nun – und das würde ich nicht von vornherein als übel ansehen – dem Präsidenten des Patentamtes zugeordnet sein.
Beim Tagesordnungspunkt 12 geht es um zwei Bestimmungen, die sozusagen herausstechen und Aufmerksamkeit erregen. Das eine, in aktuellem Zusammenhang: Pandemie, Vogelgrippe. Man hört ja täglich davon. Dabei geht es also um die Möglichkeit, im Falle einer Krise vom üblichen Arzneimittelvertriebsweg abzugehen, sodass eine Versorgung mit Medikamenten jedenfalls schnell und umfassend sichergestellt ist.
Besonderes politisches Interesse hat die Regelung bezüglich Naturalrabatte verdient, denn ich finde – da stehe ich keinesfalls im Einklang mit den Ausführungen meines Vorredners –, dass Frau Bundesministerin Rauch-Kallat da sehr rasch und mutig reagiert hat. Zweifelsohne ist es so, dass es nicht günstig ist, wenn der Verdacht im Raum steht, dass sich die Verschreibepraxis einzelner Ärztinnen und Ärzte nach anderen Gesichtspunkten außer ausschließlich medizinisch indizierten richtet. Und das war nun einmal wirklich nicht von der Hand zu weisen.
Jeder weiß aber auch, dass dieser Verdacht von der Ärztekammer sehr leicht hätte als üble Unterstellung betrachtet werden können, sodass jemand, der/die das dann angeht, eine ausgesprochen starke Front gegen sich hat. Frau Bundesministerin Rauch-Kallat hat dieses Thema mutig angegriffen und das politisch Mögliche gemacht – es muss das doch realistisch sein –, und sie hat Naturrabatte mit einem Verbot belegt. In diesem Fall darf ich Ihnen herzlich dafür danken! (Beifall bei den Freiheitlichen sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)
14.57
Präsident Dr. Andreas Khol: Zu Wort hat sich nun Frau Bundesministerin Rauch-Kallat gemeldet. Ich erteile es Ihnen, werde Sie aber – zur Behandlung des Dringlichen Antrages – in 3 Minuten unterbrechen. – Bitte.
14.57
Bundesministerin für Gesundheit und Frauen Maria Rauch-Kallat: Herr Präsident! Hohes Haus! Der vorliegende Gesetzentwurf dient im Wesentlichen der Umsetzung der Revision der europäischen pharmazeutischen Gesetzgebung. Die genannte Regierungsvorlage enthält einerseits die Verlängerung der Zulassung, eine Regelung, dass eine Genehmigung für das In-Verkehr-Bringen nach einer einmaligen Verlängerung nach fünf Jahren grundsätzlich unbefristet besteht. Begleitend zur unbefristeten Marktzulassung nach einem einmaligen Re-newal nach fünf Jahren wurden die Regelungen über die Pharmakovigilanz sowie die Marktüberwachung verstärkt.
Einerseits wurden die Zeiträume, innerhalb derer im Rahmen der Pharmakovigilanz Daten vorzulegen sind, grundsätzlich verkürzt. Weiters sollen im Bereich der Pharmakovigilanz die Möglichkeiten der neuen Informationstechnologien für eine Verbesserung des Austausches zwischen den Mitgliedstaaten genützt werden.
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Die Regelungen über Kennzeichnung, Fach- und Gebrauchsinformation wurden harmonisiert. Im Zusammenhang mit der Kennzeichnung wurde auch die Verpflichtung auferlegt, den Namen der Arzneimittelspezialität und die Stärke mittels Braille-Schrift auf der Handelspackung anzubringen, was besonders für blinde Menschen von Bedeutung ist.
Im Zusammenhang mit so genannten pflanzlichen Arzneimitteln wurde ein vereinfachtes Registrierungsverfahren eingeführt.
Diese Novelle wurde weiters zum Anlass genommen, das Kapitel über die Werbebeschränkungen richtlinienkonform zu überarbeiten. In diesem Zusammenhang wurde auch ein Verbot des Annehmens von Naturalrabatten hinsichtlich von Arzneispezialitäten, die im Erstattungskodex angeführt sind, durch zur Verschreibung oder Abgabe berechtigte Personen aufgenommen.
Weiters enthält dieses Kapitel eine Verordnungsermächtigung, um nähere Regelungen hinsichtlich des Umfanges von Zuwendungen im Rahmen der Verkaufsförderung an zur Verschreibung oder zur Abgabe Berechtigte hinsichtlich des Repräsentationsaufwandes im Zusammenhang mit Verkaufsförderungsveranstaltungen sowie im Zusammenhang mit wissenschaftlichen Kongressen treffen zu können.
Im Hinblick auf die Problematik der Abgrenzung verschiedener Produktgruppen von Arzneimitteln – zu denken ist da zum Beispiel an Medizinprodukte, an Biozide, Kosmetika und in erster Linie an Nahrungsergänzungsmittel – wird in Umsetzung von Artikel 2 der genannten Richtlinie eine Normenhierarchie eingeführt, mit der eindeutig festgelegt wird, dass für Produkte, welche die Definition Arzneimittel erfüllen, ausschließlich die arzneimittelrechtlichen Regelungen gelten, auch wenn das Produkt noch die Definition anderer Produkte erfüllen sollte.
Schließlich wurde insbesondere auf Grund aktueller Entwicklungen die Möglichkeit eingeführt, für besondere Krisensituationen durch Verordnung Abweichungen von bestimmten Regelungen des Arzneimittelgesetzes zu treffen, sofern und solange dies zur Aufrechterhaltung der Arzneimittelversorgung der Bevölkerung unbedingt erforderlich ist.
Ich danke daher
für die Zustimmung zu dieser Gesetzesvorlage, soweit Ihnen dies möglich ist. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten
der Freiheitlichen.)
15.00
Präsident Dr. Andreas Khol: Punktgenau um 15 Uhr unterbreche ich nunmehr die Verhandlungen über die Punkte 10 bis 14 der Tagesordnung, damit die verlangte Behandlung eines Dringlichen Antrages gemäß der Geschäftsordnung jetzt stattfinden kann.
der Abgeordneten Dr. Ulrike Baumgartner-Gabitzer,
Kolleginnen und Kollegen betreffend Wachstum und Beschäftigung für Österreich
(714/A) (E)
Präsident Dr. Andreas Khol: Wir gelangen zur dringlichen Behandlung des Selbständigen Antrages 714/A (E).
Da dieser inzwischen allen Abgeordneten zugegangen ist, erübrigt sich eine Verlesung durch den Schriftführer.
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Der Dringliche Antrag hat folgenden
Gesamtwortlaut:
Im
vergangenen Jahr gelang es der österreichischen Wirtschaft mit einem realen
Wachstum des Bruttoinlandsprodukts (BIP) von 2,4 % ein mehr als doppelt so
hohes Wachstum wie im Durchschnitt des Zeitraums 2001 bis 2003 zu erreichen.
Heuer wird ein Wachstum von etwa 1,9 % erwartet. Diese über dem Euroraum
liegende Wachstumsrate weist darauf hin, dass Österreich von der Dynamik des
Beitritts der zehn neuen EU-Mitgliedstaaten deutlich mehr profitieren kann als
andere Mitgliedstaaten und darüber hinaus die richtige Wirtschaftspolitik
verfolgt, um diese Effekte nutzen zu können.
Die
höhere wirtschaftliche Dynamik Österreichs in den vergangenen Jahren hat auch
dazu geführt, dass Österreichs Bruttoinlandsprodukt pro Kopf innerhalb der EU
im Jahr 2004 nunmehr auf dem dritten Platz liegt.
Aber auch die Beschäftigungsdaten zeigen,
dass Österreich im EU-Vergleich einen hervorragenden Platz einnimmt. Österreich
ist in Bezug auf die Arbeitslosenquote eines der besten fünf Länder in der EU.
Bei der Jugendarbeitslosigkeit liegt Österreich an viertbester Stelle.
Rekordbeschäftigung
in Österreich – enormer Verlust von Arbeitsplätzen in Wien
Während die Beschäftigung zwischen 1999
und 2004 österreichweit um 92.602 (+ 3,0 %) auf
3.200.500 Beschäftigte gestiegen ist, waren im gleichen Zeitraum im
Schlusslicht Wien mit 753.666 um 19.631 (- 2,5 %) Menschen weniger
beschäftigt. Das in absoluten Zahlen beste Bundesland –
Oberösterreich – schaffte in diesen fünf Jahren eine Steigerung um
beachtliche 37.908 (+ 7,2 %) auf 562.252 Beschäftigte. Diese
Entwicklung bestätigten leider auch die aktuellen September-Arbeitslosenquoten.
Bei einer österreichweiten Arbeitslosigkeit von 6,3 % liegt Oberösterreich
mit 3,9 % nahe an der Vollbeschäftigung, während Wien – trotz einer
Ausweitung der Schulungsmaßnahmen – die rote Laterne in Bezug auf die
Beschäftigungslosigkeit mit 9,2 % trägt.
Aber auch im
Wirtschaftswachstum ist Wien jeweils unter den Schlusslichtern zu finden. So
betrug das regionale Wachstum in der Steiermark im Jahre 2004 3,8 %,
in Wien jedoch nur 0,6 %. Bei der Sachgüterproduktion war Wien das einzige
Bundesland, das im Vorjahr ein Minus von 4,2 % verbuchen musste, während
andere Bundesländer bis zu einem Drittel zulegten. Diese Zahlen beweisen, dass
es der Bundesregierung allein nicht möglich ist, die wirtschaftlichen
Fehlentscheidungen Wiens auszugleichen. Eine gesamtösterreichisch positive
Entwicklung hängt auch von wirtschaftspolitischen Maßnahmen ab, die im
einzelnen Bundesland getroffen werden.
Die positive Entwicklung Österreichs darf
aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass sich Österreich als kleine offene
Volkswirtschaft von dem insgesamt schwachen konjunkturellen Umfeld Europas
nicht abkoppeln kann und deshalb eine gemeinsame Anstrengung aller
Mitgliedsstaaten der EU im Sinne der Ziele von Lissabon notwendig ist.
Des Weiteren zeigt sich, dass das Risiko,
arbeitslos zu werden, mit steigender individueller Qualifikation deutlich
abnimmt. Aus diesem Grund hat die Bundesregierung dem Nationalrat vor kurzem
ein im europäischen Vergleich beispielhaftes Beschäftigungsförderungspaket
vorgelegt, mit dem die AMS-Mittel für Qualifizierung um mehr als
30 % – das sind 285 Mio. € – erhöht werden.
Daher stellen
die unterfertigten Abgeordneten gemäß § 74a Abs. 1 iVm § 93
Abs. 2 GOG NR folgenden
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Dringlichen Antrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
Der Bundesminister für Wirtschaft und
Arbeit wird ersucht, durch Fortführung der erfolgreichen Wirtschaftspolitik für
Wachstum und Beschäftigung Österreichs hervorragende Position innerhalb der EU
zu festigen und auszubauen.
Darüber hinaus wird der Bundesminister
für Wirtschaft und Arbeit ersucht, für eine rasche und effiziente Umsetzung des
von den gesetzgebenden Körperschaften beschlossenen
Beschäftigungsförderungspaketes durch das AMS zu sorgen.
Aus Sorge um den Arbeits- und
Wirtschaftsstandort Wien wird der Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit
ersucht, mit der Wiener Landesregierung Gespräche über einen zielgerechten
Einsatz der öffentlichen Mittel zu führen.
In formeller Hinsicht wird verlangt, diesen
Antrag im Sinne § 74a Abs. 1 iVm. § 93 Abs. 2 GOG zum
frühest möglichen Zeitpunkt zu behandeln und dem Erstantragsteller Gelegenheit
zur mündlichen Begründung zu geben.
*****
Präsident Dr. Andreas Khol: Ich erteile nun Frau Abgeordneter Dr. Baumgartner-Gabitzer als Antragstellerin zur Begründung des Dringlichen Antrages das Wort. Ihre Redezeit darf 20 Minuten nicht überschreiten. – Sie sind am Wort, Frau Kollegin. (Abg. Öllinger – in Richtung der sich zum Rednerpult begebenden Abg. Dr. Baumgartner-Gabitzer –: Wir werden mal schauen, ob Ihnen die Begründung gelingt! – Abg. Neugebauer: Aufmerksam zuhören!)
15.01
Abgeordnete Dr. Ulrike Baumgartner-Gabitzer (ÖVP): Herr Präsident! Herr Vizekanzler! Herr Bundesminister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Lieber Kollege Öllinger, ich zweifle nicht daran, dass mir das gelingt. (Abg. Öllinger: Ich schon!) Ich hoffe, am Ende dieser Begründung werden auch Sie mitgehen. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)
Wir von der ÖVP glauben, dass das, worüber wir heute einen Antrag eingebracht haben (Abg. Dr. Pilz – zwischen den Bankreihen stehend –: Das ist ja „eine Dringliche abstechen“ – und nicht ein Dringlicher Antrag! Das ist ja ein „Dringlicher Schlachthof“! – Eine brave Parteisoldatin! – Abg. Dipl.-Ing. Scheuch: Zwischenrufe nur vom Platz aus!), eines der großen, wichtigen Themen der Zukunft, der Zukunftssicherung ist. – Herr Kollege Öllinger, auch Sie haben häufig ähnliche Anträge eingebracht, also offensichtlich ist es bisher auch für Sie ein durchaus wichtiges Thema gewesen, wie sich das Wachstum, wie sich die Beschäftigung entwickelt. (Abg. Dr. Pilz: Brave Parteisoldatin! Brave Parteisoldatin: Dringliche Anfrage abstechen! Dringliche Anfrage abstechen!)
Ich würde schon bitten, hier nicht immer wieder Zwischenrufe bezüglich „brave Parteisoldatin“ zu machen – das kann ich Ihnen genauso zurückgeben, Herr Abgeordneter Pilz: Auch Sie sind für mich nichts anderes als ein braver Parteisoldat. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.) Ich hoffe doch, dass ich letztendlich nach diesen Störmanövern (Abg. Dr. Pilz: Sie sind ja sogar gegen Anständigkeiten immun!) Ihre Zustimmung, Herr Abgeordneter, zu diesem Thema gewinnen werde, und ich zweifle nicht daran.
Die Themen Wirtschaftswachstum und Beschäftigung sind sehr wichtig, wie ich bereits einleitend bemerkt habe. Ich glaube und bin überzeugt davon, dass die Bundes-
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regierung mit den von ihr gestern beschlossenen Maßnahmen zur Lissabon-Strategie den richtigen Weg beschreitet. Wir wollen sie daher heute hier bestärken in diesem Ihrem richtigen Weg der Reformen und im Weg des Anpackens, meine sehr geehrten Damen und Herren von der Opposition, ein Weg, der Ihnen ja bislang etwas fremd geblieben ist. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)
Aber eigentlich müssen wir Wiener Mandatare von der ÖVP uns doch auch ziemliche Sorgen um Wien machen! Der Standort Wien und die Entwicklungen in Wien geben keinen Anlass zur Freude (Abg. Gaál: Geh!), und das möchte ich auch im einzelnen begründen.
Österreich steht mit seinen Wirtschaftsdaten im Vergleich zu anderen europäischen Ländern sehr gut da. Wir sind eine kleine Volkswirtschaft und können uns folglich von internationalen Entwicklungen nicht abkoppeln. Es ist daher sehr wichtig, dass wir uns von diesen internationalen Entwicklungen nicht überrollen lassen, sondern sie rechtzeitig erkennen, uns rechtzeitig darauf einstellen und die entsprechenden Rahmenbedingungen schaffen, damit die österreichische Exportwirtschaft und andere Wirtschaftszweige reüssieren können. Unsere Exportwirtschaft ist zu einer der Vorzeigewirtschaften in Österreich geworden. Während sie noch vor einigen Jahren wesentlich weniger Anteil am Wachstum hatte, ist sie mittlerweile eine der Säulen des Wirtschaftswachstums, was einen Applaus verdient, meine sehr geehrten Damen und Herren. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)
Die österreichischen volkswirtschaftlichen Kennzahlen sind im europäischen Durchschnitt hervorragend bis gut. Wir haben nach Wifo-Prognose mittelfristig 2,3 Prozent Wachstum und wachsen somit stärker als Deutschland und Österreich (Abg. Dr. Van der Bellen: „als Deutschland und Österreich“?), allerdings schwächer als die neuen EU-Mitgliedstaaten. Wir liegen mit der Arbeitsproduktivität im europäischen Mittelfeld. Die Beschäftigungsquote ist im europäischen Vergleich überdurchschnittlich hoch: 67,8 Prozent. Der EU-25-Schnitt liegt bei 63,3 Prozent. Auch die Quote der weiblichen Arbeitnehmerinnen ist mit 60,7 Prozent bereits auf der Höhe der von den Lissabon-Zielen vorgegebenen 60 Prozent. Die Arbeitslosenquote, die uns ja allen hier im Hause sehr am Herzen liegt (Ruf bei der SPÖ: Der Regierung nicht!), ist in Österreich zwar zu hoch, aber im internationalen Vergleich mit 4,8 Prozent erfreulich niedrig. Der EU-Durchschnitt: 8 Prozent.
Alle Indikatoren zum sozialen Zusammenhalt österreichweit sind überdurchschnittlich gut, und das ist ja immer wieder Thema vor allem der Kolleginnen und Kollegen von der SPÖ. Daher können wir sagen, Österreich nimmt unter den 25 EU-Mitgliedern, was die Armutsgefährdungsquote betrifft, einen sehr guten Platz ein, nämlich die fünfte Stelle. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)
Auch bei dem so wichtigen Zukunftsthema Forschung und Innovation haben in den letzten Jahren die Anstrengungen der Bundesregierung Früchte getragen: Wir haben langsam und kontinuierlich einen Anstieg der Ausgaben von ursprünglich unter 2 Prozent auf 2,35 Prozent im Jahr 2005 verzeichnet. Der Durchschnitt der EU-25: 1,95 Prozent.
Diese Zahlen sind nicht einer „Propagandaschrift der Bundesregierung“ entnommen, und sie sind keine schöngeredeten Zahlen, wie Sie uns immer so gerne weismachen wollen, sondern sie kommen von unabhängigen Statistiken des Europäischen Statistischen Zentralamtes.
Klar ist für uns aber auch, dass wir uns nicht auf den bisherigen Erfolgen ausruhen dürfen, sondern weitermachen müssen. Viele Erfolge beruhen zweifellos auf wichtigen Initiativen der Bundesregierung, und diese wichtigen Initiativen der Bundesregierung
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müssen gelebt, müssen implementiert werden, müssen aber natürlich auch weiter fortgesetzt werden.
Ich möchte kurz anführen, was bisher für eine gute wirtschaftliche Entwicklung Österreichs in den vergangenen fünf Jahren ausschlaggebend war: Das war natürlich das Ziel eines ausgeglichenen Bundeshaushaltes (Abg. Neugebauer: Innovation und Bundeshaushalt, das ist die Kombination!), des weiteren die Steuerreform – ein ganz wichtiger Schritt –, dann das Ziel der Senkung der Abgabenquote auf 40 Prozent bis 2010 – wir haben heuer schon einen wesentlichen Schritt in diese Richtung getan, wir müssen hier aber noch weitermachen (Abg. Dr. Gusenbauer: Der Herr Präsident schläft auch schon ein, so spannend ist das!) –, die Harmonisierung der Pensionssysteme, die Pensionssicherungsreform, insgesamt seit 2001 sechs Konjunktur- und Wachstumspakete. Meiner Meinung nach eine beeindruckende Zahl, Herr Kollege Öllinger! (Beifall bei der ÖVP.)
Eine Forschungsmilliarde, regionale Beschäftigungs- und Wachstumsoffensiven – gerade für die KMU, für den Mittelstand sehr wichtig (Abg. Dr. Gusenbauer: Hat jemand schon eine so öde Dringliche gehört? – So was von ...!): 60 Prozent der Beschäftigten in Österreich sind in Klein- und Mittelbetrieben beschäftigt. Das heißt, der Mittelstand ist für uns eine ganz, ganz wichtige Sache! (Beifall bei der ÖVP.)
Auch die Verwaltungsreform: Hier hat Österreich noch vor zwei Jahren den Rang 11 im E-Government belegt, lag also im europäischen Durchschnitt. Mittlerweile sind wir auf den doch beeindruckenden Platz 2 vorgerückt. Also auch die Verwaltungsreform – neue Wege in der Verwaltung, im E-Government – wird ernst genommen, und das ist ein ganz entscheidender Punkt in der Standortqualität.
Neue Wege in der Bildungspolitik: Entgegen immer wieder erfolgenden Meldungen gibt die österreichische Bundesregierung für Bildung Mittel über dem OECD-Schnitt aus: 1,1 Prozent des BIP an öffentlichen Ausgaben. Auch bei den Schülern der AHS und der BHS ist eine Steigerung der Bildungsausgaben zu vermerken – für uns ein wichtiger Punkt, weil Bildung die Schlüsselqualifikation für die Zukunft sein wird.
Lehrstellenaktion der Bundesregierung – ich weiß nicht, ob Sie gestern die „Salzburger Nachrichten“ gelesen haben (Abg. Öllinger: Lesen Sie es vor!) –: 6 000 neue Lehrstellen in sechs Wochen! Die Blum-Prämie funktioniert, und wir sind alle mitsammen sehr froh. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen. – Abg. Öllinger: „Wir sind alle mitsammen sehr froh“! – Das schreib ich mir auf! Diesen Satz schreib ich mir auf! – Ironische Heiterkeit des Abg. Dr. Gusenbauer.)
Was ist der Sinn all dieser Maßnahmen? – Der Sinn ist, dass es uns gelingen muss, die Zukunft zu gewinnen – statt, wie dies oft bei den SPÖ-Initiativen der Fall ist, aus SPÖ-Nostalgie (Abg. Dr. Cap: Was ist die Botschaft?) auf die siebziger Jahre zu schielen, auf die siebziger Jahre zurückzublicken. Mit Rezepten aus den siebziger Jahren – Herr Kollege Cap, das ist die Botschaft – können Sie nicht das 21. Jahrhundert in der Wirtschaftspolitik gewinnen!
Wie schaut die SPÖ-Wirtschaftspolitik aus? – Ganz besonders hervorgetan haben Sie sich (Abg. Dr. Gusenbauer: Ich hab selten in meinem Leben einen so erfolglosen Versuch erlebt, ...!) in der Verstaatlichten-Politik. Bis zum Jahr 1999/2000 haben Sie hauptsächlich die Wirtschaftspolitik bestimmt, weil Sie die Finanzpolitik bestimmt und den Bundeskanzler gestellt haben. Damals 6,3 Milliarden Schulden – mittlerweile ist die ÖIAG schuldenfrei! (Beifall bei der ÖVP. – Zwischenrufe bei der SPÖ.)
Ich glaube schon, dass Ihnen das unangenehm ist (Zwischenruf des Abg. Parnigoni), das kann ich mir gut vorstellen. Schauen Sie sich einmal Ihre Voest-Debatte an, Herr Kollege! (Rufe bei der ÖVP: Wiederholen! Wiederholen!) – Ich erinnere mich noch gut
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an die Aussagen des Herrn Kollegen Gusenbauer, welche Untergangsszenarien er bei der Voest-Debatte hier skizziert hat. Nichts davon ist wahr geworden, Herr Kollege! Im Gegenteil: Die Voest ist ein hervorragender Wirtschaftsbetrieb: 100 Prozent plus in der Aktie (Abg. Dr. Gusenbauer: ... zuspitzen! Jetzt kommt Dramatik hinein!) und plus 800 Mitarbeiter – das wird sogar Ihnen ein Anliegen sein, Herr Kollege. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Neudeck: Das ist jedenfalls besser als der „Konsum“!)
Vom „Konsum“ als größter Pleite der
Republik Österreich – schon oft thematisiert – will ich jetzt gar
nicht reden. Aber ein besonderes Problem dürften Sie im Bankenbereich haben. (Abg. Dr. Fekter: Bank Burgenland! BAWAG!) Da haben uns gerade in letzter
Zeit leider die schlechten Verhältnisse bei der BAWAG (Abg. Dr. Gusenbauer: Ach
so?) gezeigt, dass das insgesamt ein trauriges Kapitel ist. Ich sage Ihnen
nur: BA – Bank Austria – CA, eine der größten legalen Vermögensvernichtungen:
1,3 Milliarden € vernichtet! Sie haben dafür die Verantwortung! (Beifall
bei Abgeordneten der ÖVP.)
Bank Burgenland: ähnlich. Und jetzt als
Letztes in der Bankenszene: die BAWAG. (Abg.
Großruck: Den „Konsum“ nicht
vergessen! Das ist zwar keine Bank, ...! – Abg. Schöls: Den „Konsum“ und die „Arbeiter-Zeitung“! – Abg.
Dr. Gusenbauer: Herr Präsident,
halten Sie diese intellektuelle Zumutung nicht aus? – Der Herr Präsident
kämpft mit dem Schlaf!)
Zudem möchte ich noch auf die Lage in Wien hinweisen. Wien kann im Gegensatz zum Bund leider nicht so positive Zahlen vorweisen, sondern ganz im Gegenteil: Wir haben das geringste Wirtschaftswachstum österreichweit, 0,6 Prozent. – Ich hoffe nicht, dass Ihnen das egal ist, Herr Gusenbauer! (Abg. Dr. Gusenbauer: Was Sie sagen, ist mir egal! Sie können sich darauf verlassen!) Die Situation in Wien ist Ihnen kein Anliegen? – Das sollten alle Wienerinnen und Wiener wissen, dass der SPÖ die Wiener Situation egal ist! Danke für das, was Sie uns heute hier zeigen. (Beifall bei Abgeordneten der ÖVP und der Freiheitlichen. – Abg. Dr. Gusenbauer: Das, was Sie uns sagen!)
Wir haben das geringste
Wirtschaftswachstum. Wir haben einen totalen Rückgang der Sachgüterproduktion. (Abg.
Dr. Gusenbauer: Glauben Sie den
Unsinn selbst? – Das ist ja unfassbar!) Wir haben in Wien die
schlechteste Beschäftigungssituation von ganz Österreich. (Abg. Dr. Fekter: Wiener
Misswirtschaft! Wiener Misswirtschaft!) Wir haben die größte Zahl an
geringfügig Beschäftigten (Abg. Dr. Gusenbauer: Die ÖVP will Wien mies
machen! Das wird sich am Sonntag rächen! Das wird sich rächen!): plus
4,5 Prozent. Österreich: plus 2,5 Prozent. (Abg. Dr. Gusenbauer: Wien
mies machen – das ist, was Sie wollen!)
Aber den Vogel schießt Wien mit dem Schlusslicht bei der Arbeitslosigkeit ab. Arbeitslosigkeit – eine der großen Herausforderungen der Zukunft, Ihnen angeblich immer ein großes Anliegen, Herr Kollege Öllinger –: 9,2 Prozent! Im Vergleich dazu: österreichweit 4,2 Prozent, meine sehr geehrten Damen und Herren. Das sollte Ihnen schon zu denken geben.
Dies ist ein ganz besonderes Problem, auch wenn Sie immer wieder anführen, dass Wien anders zu betrachten sei als das restliche Österreich. (Abg. Dr. Gusenbauer: Haben Sie vor, den Saal leerzureden? Sie sind schon knapp dran! – Präsident Dr. Khol gibt das Glockenzeichen) Wenn wir einen europäischen Vergleich der Großstädte vornehmen, liegt auch hier Wien, was die Arbeitslosigkeit betrifft, im oberen Mittelfeld. Das bedeutet, die Standortqualität fällt hinter jene von Warschau und Budapest zurück. Unter 30 europäischen Städten liegt Wien an 23. Stelle. Das ist ein großes Warnzeichen! (Beifall bei der ÖVP.)
Acht von 500 befragten Konzernen wollen in Wien eine Niederlassung eröffnen – immerhin acht –, aber fünfmal so viele sind es in Warschau und viermal so viele in
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Prag und in Budapest. – Das sind Themen, die Ihnen nicht egal sein sollten! (Ruf bei der SPÖ: 10 Minuten ...! – Abg. Reheis: Aufhören!)
Die Erklärung dafür, meine sehr geehrten Damen und Herren, ist schon sehr interessant. Eine Studie erklärt dies folgendermaßen: Wien hat ein Marketing-Problem! (Abg. Reheis: Aufhören!) Das heißt, all jene Energie, die der Herr Bürgermeister dafür aufbringt, den politischen Mitbewerber schlecht zu machen, ihm Mieselsüchtigkeit vorzuwerfen, sollte er in positive Energie für die Stadt umwandeln. Das wäre wenigstens einmal sinnvoll. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen. – Abg. Dr. Gusenbauer: Die Rede ist so traurig wie das Wahlergebnis der ÖVP!)
Wien muss sich international präsentieren – und nicht über den Bund lamentieren, denn das ist sinnlos und das bringt Wien auch nicht weiter.
Da uns Frau Kollegin Bures heute früh schon mit schneidender Stimme über die Armutsgefährdung aufgeklärt hat: In Wien leben 77 000 Menschen von der Sozialhilfe! Und wie schaut in Wien die Sozialhilfe aus? – Sie ist die geringste von allen Bundesländern! (Öh-Rufe bei der ÖVP.) Oberösterreich hat plus 20 Prozent.
Lassen Sie mich im Zusammenhang mit der Sozialhilfe noch ein Wort zu der von den Grünen in jüngster Zeit immer wieder vorgebrachten Grundsicherung sagen. Ich meine ja, dass es sehr viel damit zu tun hat, dass auch Wahlkampf ist, nicht? (Ironische Heiterkeit bei den Grünen und der SPÖ. – Abg. Sburny: Seit sieben Jahren!) Es ist ja immer ganz angenehm, in Wahlkämpfen Brot und Spiele zu verkünden. (Abg. Sburny: Seit sieben Jahren! – Abg. Riepl: Jetzt wird es lächerlich!) Daher wird Ihnen von den Grünen natürlich auch die Grundsicherung ein Anliegen sein.
Aber ich vermisse hier, meine sehr geehrten Damen und Herren, die Frauenpolitikerinnen. Frau Kollegin Weinzinger, eine sehr engagierte Frauenpolitikerin, wirft uns immer vor, mit dem Kinderbetreuungsgeld die Frauen vom Arbeitsplatz wegzuholen und ihnen den Wiedereinstieg zu erschweren. (Abg. Öllinger: Stimmt, ja!) – Umso mehr mit der Grundsicherung! Da bringen Sie die Leute ja nicht einmal mehr zum Arbeiten. Da misslingt ja bereits der Einstieg, meine sehr geehrten Damen und Herren! (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)
Wenn das
Kinderbetreuungsgeld kein Anreiz ist, um wieder einzusteigen, umso weniger ist
eine allgemeine Absicherung ein Anreiz, um überhaupt in den Arbeitsmarkt
einzusteigen! (Abg. Sburny: ... sie hat es nicht einmal angeschaut!)
Wien hat in vielerlei Hinsicht leider versagt. (Abg. Öllinger: Aber Sie auch mit Ihrer Dringlichen!) Integration – ein anderes Beispiel –: Die sozialistischen Landespolitiker schmücken sich ganz gerne für Sonntagsreden mit ihrem Zugang zur Integration. Integration ist wichtig (Abg. Dr. Gusenbauer: 20 Minuten sind schon lang, gell?), sie ist uns auch für uns sehr wichtig. Die Wahrheit in Wien ist: Es gibt eine Ghetto-Bildung. Gehen Sie in den 15. Bezirk, in den 16. Bezirk! (Abg. Bures: Wo wohnen Sie in Wien? Wo haben Sie in Wien eine Wohnung?) Auch die größten Sprachprobleme haben wir in Wien. 40 Prozent der Schulanfänger in Wien können nicht Deutsch! (Abg. Bures: Liegt Ihre Wohnung in einem Ghetto? Ist sie deshalb so billig?) – Es wäre eine lohnende Aufgabe für die Wiener Stadtpolitiker, die derzeit in Wien die Mehrheit haben, eine entsprechende Integration vorzubereiten. (Beifall bei Abgeordneten der ÖVP. – Abg. Dr. Gusenbauer: Die Anzahl der ÖVP-Applaudanten hat sich auf zehn reduziert!)
Jetzt sage ich Ihnen, Frau Bures, ein ganz besonderes Beispiel der Gender-Politik in Wien: In Wien verdienen die Altenbetreuerinnen und die Betreuerinnen in geriatrischen Zentren weniger als die Mitarbeiter der Müllabfuhr! (Abg. Bures: Was haben Sie für Ihre Miete bezahlt, Frau Kollegin?) – Das ist in Wien der Stadtregierung die soziale
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Altenpflege wert. (Abg. Dr. Fekter: Das ist „Frauenpolitik“!) Das ist eigentlich eine Peinlichkeit!
Zu guter Letzt: Die ÖVP versucht, Politik als große und lohnende Aufgabe des Mutmachens (Abg. Dr. Gusenbauer: Das haben wir jetzt gerade mitbekommen!) – und nicht des Schlechtredens – zu begreifen. Wir wollen Hoffnung, Aufbruch, Vertrauen der Menschen in die eigene Stärke fördern. Wir wollen nicht Angst, nicht Hoffnungslosigkeit, nicht Depression verbreiten – das, was Sie uns in unzähligen Aktuellen Stunden hier immer wieder vorgeredet haben.
Wir können darauf verweisen, dass wir eine sehr ordentliche Wirtschaftspolitik beim Bund gemacht haben. Wir warten auf eine entsprechende Wirtschaftspolitik in Wien! – Danke schön. (Beifall und Bravorufe bei der ÖVP sowie Beifall bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)
15.18
Präsident Dr. Andreas Khol: Zur Abgabe einer Stellungnahme zum Gegenstand hat sich der Herr Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit Dr. Bartenstein zu Wort gemeldet. Seine Redezeit soll 20 Minuten nicht überschreiten. – Bitte.
15.18
Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit Dr. Martin Bartenstein: Herr Präsident! Herr Vizekanzler! Meine sehr verehrten Damen und Herren des Hohen Hauses! Ich bedanke mich für die Gelegenheit, einen Tag nachdem Österreichs Bundesregierung unser Reformprogramm für Wachstum und Beschäftigung als unseren Beitrag zur Lissabon-Strategie zur Verbesserung von Europas und Österreichs Wettbewerbsfähigkeit gewissermaßen nach Brüssel abgesandt hat, hier im Hohen Hause zu diesem Thema Stellung zu nehmen.
Wachstum und Beschäftigung sind immer
wichtig, sind auch in Wien wichtig, sind in ganz Österreich wichtig. Ich
erinnere da an den früheren Bundeskanzler Klima, der bei ähnlichen
Gelegenheiten gesagt hat: „Gentlemen“ – und er meinte da sicherlich auch
Damen –, „agree on facts and figures!“ – Dazu bin ich gerne bereit,
und Frau Abgeordnete Baumgartner-Gabitzer hat in sehr beeindruckender Weise
auch genau das getan (Abg. Reheis: Das war „beeindruckend“!):
Sie hat Zahlen präsentiert, die keinen Widerspruch dulden, weil sie eben auf
Fakten, auf Tatsachen beruhen. (Abg.
Johann Moser – in Richtung des Abg. Reheis –: Du bist aber leicht zu beeindrucken! – Weitere Zwischenrufe
bei der SPÖ.) – Ich verstehe Ihre Aufregung im Moment nicht ganz,
meine Damen und Herren. (Ruf bei der SPÖ:
Macht nichts!)
Österreichs Wachstum ist in der Tat seit langem deutlich besser als das der Euro-Zone, deutlich besser als der Durchschnitt in der Europäischen Union. (Abg. Riepl: Bei den Arbeitslosen!) Ja, Frau Abgeordnete Gabitzer, es ist richtig, dass die neuen Mitgliedsstaaten stärker wachsen, allerdings von einem deutlich niedrigeren Niveau aus, aber das soll und muss so sein.
Das heißt 2,4 Prozent Wachstum im Jahre 2004. Im heurigen Jahr wird es vermutlich etwas schwächer sein, zwischen 1,7 und 1,9 Prozent, also bei knapp 2 Prozent liegen. Das ist besser als das der Euro-Zone.
Da verstehe ich nicht ganz die Aufregung mancher im Hohen Hause, wenn hier Frau Abgeordnete Baumgartner richtigerweise sagt – und ich bestätige das –, dass es in Österreich solche Bundesländer gibt, die überdurchschnittlich wachsen, und solche, die unterdurchschnittlich wachsen. Ich komme aus der Steiermark und freue mich, dass das Wirtschaftswachstum in diesem Bundesland im vorigen Jahr um 3,8 Prozent gestiegen ist. (Zwischenrufe bei der SPÖ.)
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Es ist auch eine Tatsache, meine Damen und Herren, dass Wien im letzten Jahr lediglich 0,6 Prozent an Wachstum erzielt hat. Darum kommen Sie nicht herum! (Beifall bei der ÖVP. – Zwischenrufe bei der SPÖ.)
Meine sehr verehrten Damen und Herren, Jahresaufnahmen sind naturgemäß Momentaufnahmen, so auch in Sachen Beschäftigung, Beschäftigungswachstum. Natürlich ist mir, so wie Ihnen allen, das Ansteigen der Arbeitslosenzahlen absolut nicht recht, aber schauen wir uns einmal die Beschäftigungszahlen der vergangenen fünf Jahre an.
In den Jahren 1999 bis 2004 ist in Österreich die Beschäftigung um immerhin 93 000 Beschäftigte oder um 3 Prozent gewachsen. (Abg. Gaál: Höchste Arbeitslosigkeit!) Da war Oberösterreich im Übrigen das führende Land: In Oberösterreich hat man mit 3,9 Prozent Arbeitslosigkeit heute noch de facto Vollbeschäftigung. Wien liegt da mit 9,2 Prozent leider Gottes am anderen Ende der österreichischen Skala. Da muss man schon die Ursachen ergründen – das ist nicht allein das Großstadt- und Hauptstadt-Phänomen –, warum Wien in diesem Zeitraum von fünf Jahren 20 000 Beschäftigte weniger aufzuweisen hat, 2,5 Prozent an Beschäftigung verloren hat, während Österreich in diesem Bereich im Schnitt um 3 Prozent gewachsen ist. Auch das Zahlen und Fakten, um die Sie nicht herumkommen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, der Lissabon-Prozess ist etwas, was nicht leicht verständlich zu machen ist, inklusive der Namensgebung. Europa als wettbewerbsstärkster Wirtschaftsraum der Welt – ein ehrgeiziges Ziel der europäischen Staats- und Regierungschefs. Es gibt eine absolut enttäuschende Halbzeitbilanz in der Europäischen Union. Ich spreche hier vor Experten und sage Ihnen, in Sachen Wachstum, in Sachen Beschäftigung, in Sachen Produktivität sind wir in diesen fünf Jahren 2000 bis 2005 deutlich hinter den Amerikanern, in Wirklichkeit auch hinter allen anderen relevanten Wirtschaftsräumen der Welt zurückgeblieben.
Daher ist es richtig seitens der Kommission Barroso, richtig seitens der Staats- und Regierungschefs, eine Art Wiederbelebung oder, wie manche sagen, überhaupt eine Belebung der Lissabon-Strategie und des -Prozesses herbeizuführen. Entscheidend bei dieser Relaunch-Aktivität ist, dass man jetzt nicht mehr die ganze Verantwortung in Brüssel konzentriert, sondern dass man eine Art geteilter Verantwortung etabliert und die 15 oder jetzt 25 Mitgliedsstaaten dazu auffordert, sich aktiv an „Lissabon“ zu beteiligen.
So gesehen spiegelt unser Programm, das wir
gestern nach Brüssel geschickt haben, mit nicht weniger als sieben
strategischen Kernbereichen und 112 konkreten Punkten – einige davon
wurden von Frau Abgeordneter Baumgartner-Gabitzer schon referiert – die
Wirtschafts- und Arbeitsmarkt-, Beschäftigungs-, Forschungs-, Standortpolitik,
auch die Bildungspolitik dieser Regierungen unter Bundeskanzler Schüssel seit
dem Jahre 2000 wider. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der
Freiheitlichen.)
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Österreich ist nun einmal ein Land, das ganz, ganz großen Wert – deswegen an Stelle eins – auf eine nachhaltige Finanzpolitik legt, mit der Zielvorstellung – wir haben es auch schon erreicht – eines ausgeglichenen Haushaltes.
Zum Zweiten: Arbeitsmarkt- und Beschäftigungspolitik, eine wichtige strategische Schwerpunktsetzung.
Zum Dritten: Forschung, Entwicklung und Innovation, große Erfolge in diesem Bereich. Ich komme zum Teil noch darauf zurück.
Zum Vierten, weil der Infrastrukturminister neben mir sitzt: der Schwerpunkt in Sachen Infrastruktur. Es ist nun einmal so, dass wir heuer für die Infrastruktur, für Straße und
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Schiene deutlich über 3 Milliarden € ausgeben und es im Jahre 1999 gerade einmal 1,9 Milliarden € waren. Also eine ganz, ganz wesentliche Steigerung.
Zum Fünften: Mittelstands- und Standortpolitik. Österreich, nicht nur Wien, lebt vom Mittelstand, lebt von den kleinen und mittleren Unternehmungen. Es ist ganz, ganz wichtig, da anzusetzen. Das sind die Unternehmungen, die nicht so leicht zu Fremdmitteln kommen wie offensichtlich amerikanische Broker-Häuser, vor allem im Rahmen von Finanzspekulationen. Irgendwo zwischen 378 und 425 Millionen € soll der Kredit schwer gewesen sein.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Sechster Punkt: Bildung und Weiterbildung, Umwelttechnologie – ich denke an Sepp Pröll, aber auch an dich und an mich als seine Vorgänger –, ein wichtiger Schwerpunkt unserer Politik.
Meine sehr verehrten Damen und Herren – keine Angst, auch die 20 Minuten reichen nicht, um auf alles einzugehen –, lassen Sie mich auf zwei oder drei Schwerpunkte eingehen, insbesondere als Erstes auf das, was wir in den letzten Wochen – und ich sage bewusst Wochen, nicht einmal Monate – an Beschäftigungsschwerpunkten und an Qualifizierungsschwerpunkten gesetzt haben, und das im Übrigen, dafür bedanke ich mich, nicht nur gemeinsam mit den Sozialpartnern, sondern auch gemeinsam mit den Fraktionen des Hohen Hauses.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, das klingt so wenig, weil es in Euro ist: plus 285 Millionen € für Qualifizierung; plus 30 Prozent gegenüber bisher klingt schon mehr. Das klingt relativ wenig, auch in einem 8-Millionen-Land: plus 60 000 Menschen in Qualifizierungsprogrammen; plus 20 Prozent klingt schon etwas besser.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, noch einmal danke für das Rekordtempo: Innerhalb von nur vier Wochen, von der Regierungsklausur in Innsbruck, 14. September, bis zur Bundesratssitzung, 13. Oktober, sind wir zu diesem Ergebnis gekommen. Da ich davon ausgehe, dass Vier-Parteien-Materien auch in Zukunft nicht nur im Nationalrat, sondern auch im Bundesrat schnell verabschiedet werden können, könnte das auch in Zukunft so sein. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)
Ich habe unsere Experten sowohl im AMS-Bereich als auch in meinem Haus, die noch unter meinem Vorgänger nominiert und berufen wurden – politisch jedenfalls aus Ihrer Sicht, hoffe ich doch, unverdächtig –, befragt, ob es in Österreich schon einmal ein derartiges Qualifizierungspaket gegeben hätte. Die Antwort war: Nein, das hat es noch nie gegeben! – Es ist das mit Abstand größte Qualifizierungspaket der Zweiten Republik, und das ist gut so, das brauchen Österreichs Arbeitnehmer. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen. – Abg. Marizzi: Weil wir auch nicht so viele Arbeitslose gehabt haben!)
Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir haben uns nicht nur in Wien im AMS und bei uns in den Sektionen erkundigt, wir haben uns auch in Brüssel erkundigt. Und ich kann Ihnen sagen, es ist dieses Paket in Sachen Zuwachs – plus 30 Prozent in Geld, plus 20 Prozent im Bereich der qualifizierten Arbeitnehmer – auch das größte Paket, das es in dieser Vergleichsgröße in der Europäischen Union jemals gegeben hat. Und das ist sehr, sehr wichtig und sehr, sehr bemerkenswert.
Das AMS war von Anfang an eingebunden. Die Maßnahmen laufen bereits an, das heißt, wir haben sofort nicht nur reagiert, sondern proaktiv agiert und haben erwartet, dass Nationalrat und Bundesrat rasch zustimmen. Und ich gehe davon aus, dass wir bereits im zweiten Quartal des nächsten Jahres dieses Qualifizierungspaket im Vollausbau haben: zugunsten des Arbeitsmarktes in Österreich, zugunsten der nach wie vor zahlreichen Arbeitslosen, zugunsten der Arbeitnehmer dieses Landes.
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Meine sehr verehrten Damen und Herren, unstrittig unter uns, aber trotzdem wichtig, erwähnt zu werden: Es ist wichtig, dass wir hier auf Bewährtem aufsetzen. Das Instrument ist in der Qualität unstrittig, das wir breit anbieten, das im AMS unter Einbindung der Sozialpartner erarbeitet wurde:
Wir konzentrieren uns verstärkt auf Pflegeberufe, motivieren Arbeitslose, Pflegeberufe zu erlernen.
Wir investieren sehr viel Zeit und Geld in eine höhere Qualifikation von Frauen, insbesondere, aber nicht nur für Wiedereinsteigerinnen, bezahlen im Übrigen Wiedereingliederungsbeihilfen in einem größeren Ausmaß als bisher. Das ist gewissermaßen die Garantie eines Jobs, weil eine Wiedereingliederungsbeihilfe nur dann bezahlt wird, wenn eine Wiedereinsteigerin tatsächlich beschäftigt wird und damit Arbeitslosigkeit vermieden werden kann.
Zum Dritten tun wir wesentlich mehr als bisher, nämlich um einige hundert Prozent mehr, für junge Menschen im Rahmen des Programms „Jobs for You(th)“. Das ist alles andere als ein normales Programm. Da geht es um diejenigen jungen Menschen, zum guten Teil zweite Generation mit Migrantenhintergrund, die keinen Hauptschulabschluss haben. Diese sollen in Zukunft einen Hauptschulabschluss bekommen – die Mindestvoraussetzung, um auf dem Arbeitsmarkt reüssieren zu können.
Es geht aber auch um jene jungen Menschen, die ihre Qualifikation nicht vollständig abgeschlossen haben, Lehrausbildungen nicht abgeschlossen haben und Ähnliches mehr. – Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir wollen diesen jungen Menschen gemeinsam – alle vier Fraktionen – eine zweite, eine dritte und, wenn es notwendig ist, auch eine vierte Chance geben, und das schafft dieses größte Qualifizierungsprogramm der Zweiten Republik. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)
Der Herr Bundeskanzler hat diese Zahl schon erwähnt; der Blum-Bonus schlägt ein: Über 6 000 Anmeldungen gibt es bereits. Ich kann jetzt weder sagen, wie viel Prozent es sein werden, die dann letztlich den Kriterien des Programms entsprechen. Ich kann auch nicht sagen, was es an Mitnahmeeffekt gibt und wie viel zusätzliche Lehrverträge wir aus diesem Titel dann haben werden. (Abg. Öllinger: Eben! Eben!) Herr Kollege Öllinger, das wird sich weisen.
Aber ich sage Ihnen: Jeder junge Mensch, der über den Blum-Bonus eine reguläre Lehrstelle bekommt und wo wir eine Lehrgangsplatzbesetzung vermeiden können, ist ein gewonnener junger Mensch für einen Lehrplatz, und ist das zu begrüßen. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen. – Zwischenruf des Abg. Öllinger.)
Ich habe Sie jetzt trotz Krawatte akustisch nicht verstanden, Herr Abgeordneter; ich werde das dann aber im bilateralen Gespräch nachholen. Ihre Kommentare sind wie immer sehr, sehr wertvoll. – Meistens nicht einer Meinung mit mir, aber trotzdem sehr, sehr wertvoll; das gebe ich gerne zu.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Blum-Bonus: Wie gesagt, eine Aktivität, eine Initiative unseres Beauftragten, die sehr gut greift und insgesamt mit Sicherheit positive Effekte haben wird.
Oder: Kombilohn-Modell. Vor einigen Wochen war das noch etwas, was viele nicht wollten. Nach den Diskussionen anderswo wird es immer deutlicher: Wir brauchen in Österreich diesen Einstieg in den Mindestlohnbereich. Es ist natürlich wünschenswert, wenn möglichst viele Menschen mindestens 1 100 oder 1 200 € pro Monat verdienen. Es sind natürlich sehr viele Menschen, vor allem Frauen, freiwillig Teilzeit beschäftigt, aber für eine Vollzeitbeschäftigung ist das natürlich wünschenswert. Aber wir können deswegen nicht die Augen davor verschließen, dass es in Österreich eine große Zahl
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von Menschen, im Übrigen auch eine gewisse Anzahl von Jobs gibt, die diese 1 100 €, 1 200 €, aus welchen Gründen auch immer, nicht vertragen, nicht erreichen. (Ruf bei der SPÖ: Vertragen schon!) Und hier mit einer Kombination aus Aktivbezug und Lohn-subsidy, in dem Fall Arbeitslosengeld, für Menschen über 45 oder unter 25, die über 12 Monate keine Beschäftigung hatten, einzugreifen und in ein vorsichtiges Kombilohn-Experiment einzusteigen, das halte ich doch allemal für sinnvoll. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ein zweiter Schwerpunkt: die Forschungs- und Innovationspolitik, weil der Herr Vizekanzler neben mir sitzt und weil das sehr viel mit dem Standort zu tun hat. Vergessen wir an der Stelle nicht: Es ist gerade einmal einige Monate her, dass es Hubert Gorbach am 1. Mai gemeinsam mit vielen Mitstreitern, dem Bundeskanzler, dem Finanzminister, durchgesetzt hat, dass 1 Milliarde € zusätzlich an Forschungs- und Entwicklungsgeldern von der öffentlichen Hand, vom Bund, bis 2010 zur Verfügung gestellt wird.
Es ist noch nicht lange her, dass wir uns
noch mit sehr durchschnittlichen F&E-Quoten von 1,5 oder 1,6 Prozent
beschäftigen mussten. Frau Baumgartner hat das richtig gesagt: Wir stehen heute
bei 2,35 Prozent. Wir liegen über dem Durchschnitt der Europäischen Union,
mittlerweile auch über dem Durchschnitt der OECD-Länder. Strukturell ist die
Forschungslandschaft in Österreich heute in einer Qualität aufgestellt, die von
den Forschungstreibenden sehr begrüßt wird. Das ist Investition in die Zukunft.
Das ist die beste Versicherung, dass junge Menschen von heute, morgen und übermorgen
hoch qualifizierte Arbeitsplätze haben werden. (Beifall bei der ÖVP und bei
Abgeordneten der Freiheitlichen.)
Aber, meine sehr verehrten Damen und Herren, obwohl ich weiß, dass Bilanzen in der Politik immer etwas Relatives sind, habe ich mir angesehen, was seit Dezember 2001 – und das war das erste Jahr schwächeren Wachstums – an Reaktion seitens dieser Bundesregierung auf diese Wachstumsschwäche in Österreich, in Europa erfolgt ist. Allein drei Konjunkturpakete haben wir seither geschnürt. Die größte Steuerreform der Zweiten Republik mit einem Volumen von deutlich über 3 Milliarden € ist jetzt umfassend in Wirksamkeit getreten. (Zwischenrufe bei der SPÖ.) Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten habe ich schon angeschnitten. Die Infrastrukturausgaben wurden de facto fast verdoppelt.
Und wenn ich an das jüngste regionale Wachstumspaket der Bundesregierung denke, das wir gemeinsam mit allen Landeschefs unterschrieben und vereinbart haben: 1,2 Milliarden € zusätzlich bis zum Ende des nächsten Jahres an Fördermitteln für mittelständische und sonstige Investitionen (Abg. Mag. Kogler: Aufgeblasene Doppelzählungen!), dann muss ich sagen, das ist etwas, was Österreich mit gutem Grund ein wenig abkoppelt von dem Konjunkturzug, der in Deutschland dazu geführt hat, dass man dort irgendwo zwischen knapp an Rezession und 1 Prozent liegt, wohingegen man bei uns bei knapp 2 Prozent Wachstum liegt. Und diesen Unterschied, den schreibe ich schon unserer Bundesregierung gut. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)
Meine sehr verehrten Damen und Herren, lassen Sie mich schließen mit einem dritten wichtigen Aspekt: junge Menschen, nicht nur junge Menschen, aber zumeist junge Menschen, die in Österreich ein Unternehmen gründen wollen. Niemand hat etwas gegen Unternehmensgründungen. Wir sind hier alle der Meinung, das sollte man unterstützen. Das sind die Mikro-Unternehmen, das sind letztlich auch die Job-Schaffer, auch die Innovationsschaffer von morgen. Und so gesehen unterstützt dies die Initiative der Bundesregierung, morgen gemeinsam mit etlichen Partnern einen Gründertag abzuhalten. Morgen – zufällig, war nicht geplant –, 20. Oktober 2005,
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werden an 34 Standorten in ganz Österreich, in den Wirtschaftskammern, in vielen Finanzämtern, auch auf der Gewinn-Messe, Gründer oder gründungsinteressierte Menschen konkret beraten, beraten von Experten aus unserem Ministerium, vor allem aber auch von der Forschungsförderungsgesellschaft der Austria Wirtschaftsservice GmbH. Danke dafür!
Solche Aktivitäten zahlen sich auch aus. Das Neugründungsförderungsgesetz mit all seinen Benefits, die unbefristete Verlängerung dieses Gesetzes: Danke, Finanzminister Grasser, das zahlt sich aus! Ich gehe davon aus, dass wir im Jahre 2005 erstmals über 30 000 Neugründungen in Österreich haben werden, wahrscheinlich 31 000 Neugründungen. Jedes neu gegründete Unternehmen schafft etwa zwei Arbeitsplätze, das heißt gut 60 000 Arbeitsplätze. Das ist, was Neugründungen anbelangt, etwa doppelt so viel wie noch vor zehn Jahren, meine sehr verehrten Damen und Herren! (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)
Eine Finanz-, eine Wirtschafts-, eine Arbeitsmarktpolitik, wie ich meine, aus einem Guss. (Abg. Öllinger: Ja!) – Danke für Ihre Zustimmung, Herr Abgeordneter Öllinger, danke dafür! (Heiterkeit.) – Sie genügt gewissen Prinzipien, wie Frau Abgeordnete Baumgartner-Gabitzer beeindruckend dargestellt hat.
Aber eines, meine
sehr verehrten Damen und Herren von der sozialdemokratischen Opposition, muss
an einem Tag wie heute schon zulässig sein: Zu sagen, in Österreich sind wir
gut aufgestellt, und es hat letztlich der deutsche ... (Zwischenruf des Abg.
Parnigoni.) – Hören Sie mir
zu, Herr Parnigoni, Sie wissen das vielleicht noch nicht! (Neuerlicher
Zwischenruf des Abg. Parnigoni.)
Der deutsche Wirtschafts-Nobelpreisträger Selten, der einzige deutsche Wirtschafts-Nobelpreisträger, hat dieser Tage in der „Bild-Zeitung“ (Abg. Dr. Grünewald: In der „Bild-Zeitung“?), am 13. Oktober, auf die Frage, an wem sich Deutschland ein Vorbild nehmen solle, wenn es jetzt unter Angela Merkel hoffentlich besser gehen sollte, gesagt: An Österreich sollten sich die Deutschen ein Vorbild nehmen! (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)
Herr Abgeordneter Parnigoni, wenn das nicht in der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“, sondern in der „Bild-Zeitung“ zu lesen ist, und wenn das ein Wirtschafts-Nobelpreisträger sagt, dann freue ich mich, dass auch Sie dieser Bewertung eines deutschen Wirtschafts-Nobelpreisträgers zustimmen. (Zwischenrufe bei der SPÖ.)
Österreich ist wirtschaftspolitisch, finanzpolitisch, arbeitsmarktpolitisch, denke ich, recht gut aufgestellt. Und wenn es dann noch gelingt – der Herr Präsident schaut mich schon sehr streng an, ich komme damit zum Ende –, innerhalb Österreichs uns an den Besten zu orientieren: in Sachen Arbeitsmarkt und Beschäftigung an Oberösterreich, dort herrscht Vollbeschäftigung, in Sachen Wachstum an der Steiermark, dort gibt es das größte Wirtschaftswachstum, und wenn sich die etwas Schwächeren dazu aufraffen, sich daran zu orientieren, dann, denke ich, wird das Österreich insgesamt nützen, auch seiner Bundeshauptstadt Wien. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)
15.38
Präsident Dr. Andreas Khol: Wir gehen jetzt in die Debatte ein.
Ich mache darauf aufmerksam, dass gemäß der Geschäftsordnung kein Redner länger als 10 Minuten sprechen darf – das gilt auch für einen Vizekanzler, der sich zu Wort meldet –, wobei jedem Klub eine Gesamtredezeit von insgesamt 25 Minuten zukommt.
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Zu Wort gemeldet hat sich Frau Abgeordnete Marek. Wunschredezeit: 8 Minuten, gesetzliche: 10 Minuten. – Bitte, Sie sind am Wort.
15.38
Abgeordnete Christine Marek (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Vizekanzler! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! „Wählen wir Wien – wählen wir neue Jobs“, das ist das, was die SPÖ in Wien im Wahlkampf plakatiert. Ein Sprichwort sagt auch: An Taten soll man messen und nicht an Worten. (Demonstrativer Beifall bei Abgeordneten der SPÖ sowie Beifall bei der ÖVP. – Ironische Bravorufe bei der SPÖ.) Und das tue ich sehr gerne, meine Damen und Herren, denn dann sind Sie relativ schnell entlarvt. Auch Ihnen gelingt es nicht, mit den Millionen und Abermillionen an Steuergeldern, die Sie für Propaganda einsetzen, die Zahlen, Daten und Fakten zu verdecken.
Ich darf Ihnen dazu, gerade was Arbeitsplätze in Wien betrifft, einige Zahlen in Erinnerung rufen: 2004 hatte Wien mit 9,8 Prozent die höchste Arbeitslosenquote österreichweit (Oh-Rufe bei der ÖVP) – und das, obwohl die Wiener Stadtregierung, wahrscheinlich auch mit den bevorstehenden Wahlen im Hinterkopf, das Schulungsprogramm von Seiten des Arbeitsmarktservice massiv aufgeblasen hat. Leider hat sich aber an der Situation, dass Wien bei der Arbeitslosenquote österreichweit Schlusslicht ist, auch dadurch nichts geändert. Aber dafür verschwinden idealerweise viele der Arbeitslosen in Wien für die heiße Phase im Wahlkampf aus der Arbeitslosenstatistik. Im Mai heurigen Jahres verzeichnete man 1 662 weniger an Arbeitslosen, dafür waren aber 5 409 Personen mehr in Schulungen.
Also ich denke, was dahinter steckt, ist offensichtlich, und es bleibt abzuwarten, ob diese Schulungsaktivitäten auch nach der Wahl in dieser Größenordnung weitergehen werden. Ich denke, es liegt auf der Hand, dass die Zahl nach der Wahl deutlich abfallen wird. (Beifall bei der ÖVP.)
Meine Damen und Herren von der SPÖ, Sie haben sogar noch die Chuzpe, in Ihrem Wahlprogramm zu schreiben:
„Eine unserer vordringlichsten Aufgaben ist es, Arbeitslosigkeit aktiv zu bekämpfen und funktionierende Rahmenbedingungen für mehr Beschäftigung zu schaffen. Wien ist das mit Abstand aktivste Bundesland bei Maßnahmen für den Arbeitsmarkt!“ (Demonstrativer Beifall bei Abgeordneten der SPÖ.)
Also für mich ist das ein Fall von
Realitätsverweigerung, meine Damen und Herren! (Abg. Neudeck: Man
hört, Wien ist gut – und sie paschen schon!)
Während in allen anderen Bundesländern jedes Jahr mehr Menschen in Beschäftigung stehen, gehen in Wien seit vielen Jahren Arbeitsplätze verloren. Herr Bundesminister Bartenstein und meine Kollegin Ulrike Baumgartner-Gabitzer haben das bereits erwähnt.
Die Wiener Wirtschaft, meine Damen und Herren, wächst mit 0,6 Prozent extrem langsam. In einem Österreich-Vergleich ist das zusammen mit dem Burgenland – und wir können fragen, wer dort regiert – der vorletzte Platz. Da vom „Wirtschaftsmotor Wien“ zu sprechen, meine Damen und Herren – auch das tut die SPÖ im Wahlkampf –, ist wirklich schon fast verwegen und lachhaft.
Wien war einmal
Wirtschaftsmotor. 1988 betrug der Anteil Wiens an der gesamtösterreichischen
Wirtschaftsleistung 29,2 Prozent; 2002 waren es nur noch 27,6
Prozent – Tendenz in diese Richtung weiter gehend. (Abg. Dr. Fekter:
Fallend!)
Ein weiteres Beispiel für die Wirtschaftskompetenz der SPÖ sind die aktuell diskutierten Fälle der BAWAG – ich möchte auch die Bank Austria nicht auslassen –, bei
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denen
es auch um Steuergelder und die Gelder der Wienerinnen und Wiener geht, und
natürlich auch der Bank Burgenland. Wir wissen, wer dort regiert. (Zwischenrufe
bei der SPÖ.)
Aber ich möchte
jetzt nicht nur auf Wien eingehen, um mich nicht dem Vorwurf auszusetzen, wir
würden immer nur von Wien reden. Ich darf Ihnen ein anderes, sehr interessantes
Beispiel nennen, das zeigt, was passiert, wenn die SPÖ Verantwortung trägt, und
zwar am Beispiel Wiener Neustadt. (Abg. Reheis: Wir glauben Ihnen
nichts mehr!)
Dazu hat es vor kurzem einen sehr interessanten Rechnungshofbericht – vom September 2005, ganz aktuell! – gegeben. Der sagt über die Gebarung der Stadt Wiener Neustadt Folgendes aus:
„Ab dem Jahr 2002 war der ordentliche Haushalt der Stadt nicht mehr ausgeglichen. Im Jahr 2004 betrug der Fehlbetrag 5,52 Mill. Euro.“
Kurzfassung: Die Verschuldung der Stadt stieg von 1999 bis 2002 kontinuierlich, Konzepte zur Haushaltssanierung fehlten. Zahlungen der Stadt an Unternehmungen, an denen sie beteiligt war, stiegen von 0,5 auf 7,33 Millionen €, und das – das kann man sich durchaus auf der Zunge zergehen lassen, meine Damen und Herren – fallweise ohne jede rechtliche Grundlage. Es wurden Zahlungen ohne irgendwelche Beschlüsse des Gemeinderates getätigt (Abg. Dr. Fekter: Das ist ein Sumpf! – Abg. Dr. Stummvoll: Ungeheuerlich!), obwohl man per Gesetz dazu verpflichtet wäre, und so weiter.
Also: Auch da wieder ein durchaus plausibles und plakatives Beispiel dafür, was passiert, wenn die SPÖ Verantwortung trägt, meine Damen und Herren! (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen. – Abg. Dr. Fekter: Ein tiefer Sumpf!)
Aber ich möchte
wieder auf Wien zurückkommen. Zur Arbeit gehört auch die Vereinbarkeit von
Familie und Beruf. Das ist sicher ein Thema, dem wir uns in der nächsten Zeit
noch viel stärker als bisher stellen müssen. Gerade für die SPÖ in Wien ist ja
Wien sozusagen das Eldorado für berufstätige Eltern, eben was
Kinderbetreuungsplätze betrifft. Wenn man aber genauer hinsieht, dann erkennt
man sehr schnell – ich kann Ihnen einen Blick in die
Kindertagesheim-Statistik der Statistik Austria aus dem Jahr 2004
empfehlen – und interessanterweise, dass bei der Betreuung der
Vierjährigen Wien im Bundesländervergleich mit 84,1 Prozent
Betreuungsquote vor Kärnten österreichweit an vorletzter Stelle
liegt. (Aha-Rufe bei der ÖVP.)
Bei den
Fünfjährigen, meine Damen und Herren, schaut es nicht viel besser aus. Da sind
um 0,1 Prozent mehr Kinder in Betreuung, da ist Wien mit Kärnten ex aequo
gleich das Schlusslicht in Österreich. – So viel zum „Betreuungseldorado“
in Wien. Meine Damen und Herren, überall anders sind deutlich mehr als
90 Prozent aller Kinder in dieser Altersgruppe in
Kinderbetreuungseinrichtungen. (Zwischenruf des Abg. Dr. Matznetter. –
Abg. Dr. Fekter: Wien hat abgewirtschaftet!)
Unserer Meinung
nach ist sicherlich der Hauptgrund dafür die österreichweit absolut höchsten
Betreuungskosten für einen Kindergartenplatz. Wir wissen, in Niederösterreich
ist der Kindergarten vormittags gratis, nachmittags kostet er etwa 73 €
monatlich, in Wien bezahlt man dafür 263,77 € monatlich! (Rufe und Gegenrufe
zwischen Abgeordneten von SPÖ und ÖVP.)
Das wirkt sich gerade für Migranten oft fatal aus, die dann nämlich auf Grund der Kosten ihre Kinder nicht in den Kindergarten schicken. Und wir wissen, was passiert, wenn die deutsche Sprache zum Schuleintritt nicht beherrscht wird.
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So kann es in Wien auch vorkommen, dass
Familien mit zwei Kindern in einem Kindergarten – mich hat ein Mail von
einer Familie erreicht – für das Wohnen nicht so viel bezahlen wie für den
Kindergarten. Ich weiß nicht, inwieweit man das mit Sozialverträglichkeit
argumentieren kann. (Beifall bei der ÖVP sowie des Abg. Neudeck.)
Meine Damen und Herren, ich möchte zum Schluss noch eine Frage des Stils im Wahlkampf ansprechen. Ich weiß nicht, wie vielen von Ihnen solche T-Shirts bekannt sind. (Die Rednerin legt ein schwarzes T-Shirt mit dem Aufdruck des Gesichts von Bundesministerin Gehrer und der Aufschrift „Oral statt Moral“ vor sich auf das Rednerpult.) Es handelt sich um eine Aktion der Grünen im Wiener Wahlkampf.
Da gibt es auch ein nettes Foto des Herrn
Kollegen Öllinger im „Kurier“, auf dem er sich mit diesen T-Shirts lachend
zeigt. Es gibt auch noch ein zweites; dieses hier ist die entschärfte Version,
meine Damen und Herren. Die Aufschrift des anderen kann ich hier nicht einmal
zitieren, denn sonst handle ich mir sofort einen Ordnungsruf ein. (Abg. Bures:
Kennen Sie die ÖVP-Homepage?)
Ich kann diese Art von Wahlkampf – Herr Kollege Van der Bellen, ich denke, dass das auch nicht in Ihrem Sinn ist – nur zutiefst ablehnen! Schade, wenn die Grünen so etwas notwendig haben! Ich schaue mir an, wie die Grünen reagieren würden, wenn irgendeine Fraktion so etwas mit einer ihrer Top-Politfrauen machen würde. Da schaue ich mir an, wie weit wir dann eine Diskussion quer durch alle Medien haben – von wegen Sexismus und was auch immer. (Abg. Dr. Sonnberger: Das ist ein Skandal!) Ich denke, wir können das nur massiv ablehnen. Ich hoffe, Sie distanzieren sich von dieser Art der Wahlwerbung! (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen. – Bundesminister Dr. Bartenstein – dem Abg. Marek das T-Shirt zeigt –: Unfassbar! – Abg. Dr. Sonnberger: Entwürdigend!)
15.46
Präsident Dr. Andreas Khol: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Cap. Seine Wunschredezeit beträgt 8 Minuten; gesetzliche Redezeit 10 Minuten. – Bitte.
15.46
Abgeordneter
Dr. Josef Cap (SPÖ): Herr Präsident!
Hohes Haus! Wenn jetzt ganz wenige Tage vor der Wiener Landtagswahl Wien
hier plötzlich Thema eines Dringlichen Antrages ist, kann man daran erkennen,
wie wenig sich die ÖVP sonst für Wien interessiert. Das ist doch der beste
Beweis dafür. (Rufe bei der ÖVP: BAWAG!)
Und der zweitbeste Beweis dafür ist: Als Sie im August einen Ihrer Beschäftigungsgipfel veranstaltet haben, hatten Sie ursprünglich vor, bei diesen Beschäftigungsförderungsplänen Wien nicht einmal zu berücksichtigen (Abg. Mag. Molterer: Geh! Geh!), sondern Sie haben an einem Plan EU-Regionalförderungsgebiete in Österreich gearbeitet. Die sollten gefördert werden – ohnehin alles viel zu spät –, als die Arbeitslosigkeit schon explodiert ist. Viel zu spät auf allen Ebenen: national wie auf EU-Ebene! Ihre Initiativen waren immer schon zu spät und ungenügend! Und dann wollten Sie Wien ausschließen. Die Wiener Stadtregierung hat sich wirklich dagegen aufgelehnt, hat dagegen protestiert, und dann haben Sie nachgegeben.
Wien kommt in Ihren Überlegungen, was Beschäftigungs- und Wirtschaftspolitik betrifft, einfach nicht vor! Das ist das Problem! Jawohl! So schaut’s aus! (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Mag. Molterer – einen Zettel mit der Aufschrift „BAWAG“ in die Höhe haltend –: Was sagst du zur BAWAG?)
Man muss sich diese Dringliche einmal anschauen, denn das ist in Wirklichkeit ein dringliches Selbstlob, das da stattfindet. Allein die erste Forderung: „Der Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit wird ersucht, durch Fortführung der erfolgreichen Wirtschaftspolitik ...“, da kommt schon der Weihrauch aus den Blättern hoch.
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(Demonstrativer Beifall bei der ÖVP.) Sie wissen ganz genau, Sie haben über 6 Prozent Rekordarbeitslosigkeit zu verantworten! (Abg. Dr. Fekter: Misswirtschaft in Wien!) Wo ist da eine erfolgreiche Wirtschafts- und Beschäftigungspolitik erkennbar? Das ist ja einfach lächerlich! Wem wollen Sie denn das einreden?!
Besonders stark ist (Abg. Mag. Molterer: Die BAWAG!), wenn Sie mit internationalen Vergleichen kommen. Das ist das Allerbeste! Sie wissen ganz genau, im Ranking der Europäischen Union ist Österreich beim Wirtschaftswachstum auf den 19. Platz von 25 Plätzen zurückgefallen. Privater Konsum: nur Platz 20 für Österreich von 25. Ganz klar. (Abg. Dr. Fekter: „Konsum“! BAWAG! Bank Burgenland!) Beschäftigungswachstum: nur Platz 23 für Österreich. Wachstum der Reallöhne: nur Platz 21 für Österreich. Das erklärt auch zum Beispiel, warum es so einen schwachen privaten Konsum gibt. – All das haben Sie zu verantworten!
Arbeitslosigkeit: In 17 EU-Staaten sinkt sie, in Österreich steigt sie! Das muss man einmal in aller Deutlichkeit feststellen, bevor Sie sich hier herstellen, mit dem Weihrauchkessel zum Herumschwenken anfangen und so tun, als ob Sie etwas für die Wirtschaft und für die Beschäftigung getan hätten! Das haben Sie nämlich nicht getan, das haben Sie nämlich verabsäumt! (Beifall bei der SPÖ.)
Ich weiß gar nicht, ob die erste Forderung geschäftsordnungsmäßig ist. Ich weiß gar nicht, ob man in Dringlichen Anfragen beziehungsweise Anträgen politische Drohungen hineinformulieren darf, denn wenn Sie sagen, Sie fordern den Minister auf, die bisherige Wirtschafts-, Wachstums- und Beschäftigungspolitik fortzusetzen, so ist das doch eine gefährliche politische Drohung. Und Sie schreiben, es solle die hervorragende Position innerhalb der EU gefestigt werden. – Ich habe Ihnen gerade Beispiele aufgezählt und frage: Wo ist diese so genannte hervorragende Position innerhalb der Europäischen Union?
Da hier gerade zwei Kolleginnen
gesprochen haben. Sie wissen erstens einmal nicht, dass der Kindergartenbeitrag
in Wien sozial gestaffelt ist (Abg. Dr. Stummvoll: Daten und
Fakten!), Sie wissen nicht, dass er zum Beispiel ähnlich hoch ist wie in
Graz, ähnlich hoch ist wie in Vorarlberg. In Tirol ist er noch weit höher. (Abg.
Dr. Fekter: Ein Drittel zahlt ..., zwei Drittel
zahlen ...!)
Sie wissen zum Beispiel nicht, dass 70 Prozent aller Krippenplätze und 40 Prozent aller Hortplätze in Wien sind, Sie wissen nicht, dass Wien die meisten Ganztagskindergärten mit den längsten Öffnungszeiten anbietet. Das wissen Sie alles nicht!
Sie wissen nicht,
dass die Frauenerwerbsquote in Wien fast 80 Prozent beträgt. Sie wissen
nicht, dass Wien die geringsten Einkommensunterschiede zwischen Männern und
Frauen hat. Das heißt: Die Lebens- und Arbeitsbedingungen von Frauen sind in Wien
am besten! Und das wissen die zwei Frauen von der ÖVP hier nicht, das
ist doch unglaublich! (Beifall bei der SPÖ.)
Zur so genannten Wirtschaftspartei, die Sie von der ÖVP ja immer wieder in diesem Zusammenhang vorgeben, sein zu wollen. (Abg. Dr. Brinek: Sie lügen sich selbst in die Tasche!) Sie wissen ganz genau, Sie sind, was die öffentlichen Investitionen betrifft, im EU-Ranking an letzter Stelle. (Rufe bei der ÖVP: BAWAG!) Natürlich hat das auch Auswirkungen auf einzelne Bundesländer, auch auf Wien, obwohl ich sagen muss, ich finde es schön langsam reizend, wenn Sie Bundesländer gegen Wien ausspielen wollen. Ja, bitte, in Zukunft können Sie ruhig die Steiermark loben, können Sie ruhig Salzburg loben! Tun Sie das ausgiebig, ist mir nur recht! Sie können auch das Burgenland loben. (Beifall bei der SPÖ.) Vielleicht gibt es noch mehr Bundesländer, die Sie dann loben können. Setzen Sie diesen Weg fort! (Abg. Dr. Brinek: Trotzdem ist Wien schlechter!) Sie können nicht mehr die Bundesländer gegen Wien ausspielen –
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das geht nicht mehr. An
Ihnen muss einiges spurlos vorübergegangen sein! (Beifall bei der SPÖ.)
Aber wenn man
fehlende öffentliche Investitionen, fehlende Kulturpolitik, falsche Steuerpolitik,
keine Entlastungen der kleinen und mittleren Einkommen – nein, da werden
die Großkonzerne begünstigt –, wenn man all das zu verantworten hat, plus
Personalabbau im Bundesdienst, wodurch Wien an die 11 000,
12 000 Arbeitsplätze durch Ihre Politik verloren hat, und dann
stellen Sie sich her und fragen: Wo sind die 12 000 Arbeitsplätze? Na, das
müssen Sie wissen, wo sie sind! Das haben nämlich Sie zu
verantworten, dass die jetzt nicht vorhanden sind! Aber Sie stellen Sie sich
her und fragen! Das ist doch unglaublich! (Beifall bei der SPÖ.)
Eigentlich müsste sich Erwin Pröll auch schön langsam aufregen. 215 000 Menschen pendeln nach Wien, auf den Wiener Arbeitsmarkt, viele, die in Niederösterreich wohnen. (Zwischenruf des Abg. Kainz.) Sie wissen, dass es eine Verschränkung zwischen Wien und Niederösterreich gibt, was die Beschäftigung, was den Arbeitsmarkt, was die Wirtschaft und was den Verkehr betrifft. Das interessiert Sie aber alles nicht. Was ist da mit den niederösterreichischen Abgeordneten?! Wieso melden sie sich nicht zu Wort angesichts solcher Reden, die hier gehalten werden? Wirtschaftsfeindlich ist das, beschäftigungsfeindlich ist das, was Sie hier machen! Unverantwortlich ist das! (Beifall und Bravorufe bei der SPÖ.)
Mittlerweile hat Wien schon die Hälfte aller öffentlichen Investitionen im Vergleich mit dem Bund. Was die Betriebsgründungen betrifft, ist Wien auf dem ersten Platz.
In Wien ist es schön zu leben, und Sie genießen das in Wahrheit. (Abg. Wöginger: In Österreich auch, Herr Kollege!) Aber dann stellen Sie sich her, setzen ein „Gurken-Gesicht“ auf und tun so, als ob das die Hölle wäre! Das ist ja wirklich nicht zum Aushalten mit Ihnen! (Beifall und Bravorufe bei der SPÖ. – Zwischenrufe bei der ÖVP.)
Noch ein letzter Punkt. (Abg. Wöginger: Was haben Sie gegen Österreich?) Weil Sie immer sagen, Sie seien so wirtschaftskompetent und man müsse mit Wirtschaftsfragen vorsichtig umgehen: Es ist wirtschaftlich unverantwortlich, was hier tun, und zwar dass Sie eine große österreichische Bank, die in diesem Wirtschaftsgetriebe eine wichtige Rolle spielt und für Arbeitsplätze verantwortlich ist, hier dauernd so schlechtmachen und zu schädigen versuchen, nur weil sie im Gewerkschaftseigentum ist! (Abg. Dr. Fekter: Sie sind ganz schön in der Defensive! – Abg. Mag. Molterer: Immer wenn der Cap in der Defensive ist, wird er laut!) Das ist schändlich! Das ist wirtschaftlich schändlich! Danken Sie ab von der Wirtschaftskompetenz, danken Sie gleich insgesamt ab! (Beifall bei der SPÖ.)
Allerletzter
Punkt: die dritte Frage, die Sie in der Dringlichen angesprochen haben. Da
steht: Aus Sorge um den Arbeits- und Wirtschaftsstandort Wien wird –
wieder – (...) aufgefordert, Gespräch zu beginnen, und so weiter und so
fort. (Abg. Dr. Brinek: Warum sind Sie so laut?)
Wissen Sie, was Sie da hineinschreiben sollten? – Aus Sorge um Österreich sollte Herr Minister Bartenstein beim Bundeskanzler um seine Entlassung ansuchen, und er sollte diesen am besten gleich mitnehmen. Das wäre für Österreich das Allerbeste: wirtschaftlich wie politisch! (Anhaltender Beifall und Bravorufe bei der SPÖ. – Abg. Marizzi: Eine brillante Rede!)
15.55
Präsident Dr. Andreas Khol: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dipl.-Ing. Hofmann. Seine Wunschredezeit beträgt 8 Minuten. – Bitte.
Nationalrat, XXII.GP | 125. Sitzung / Seite 152 |
15.55
Abgeordneter Dipl.-Ing. Maximilian Hofmann (Freiheitliche): Herr Präsident! Herr Vizekanzler! Herr Bundesminister! Geschätzte Damen und Herren! (Eine Besuchergruppe verlässt die Galerie.) Es ist unwahrscheinlich: Kaum spricht Kollege Cap, verlassen die Zuschauer auf den Rängen die Plätze. (Heiterkeit und Beifall bei Abgeordneten der ÖVP. – Zwischenrufe bei der SPÖ.) Aber: Wo bekommen sie ein derartiges Schauspiel um diesen günstigen Preis?!
Es ist aber trotzdem immer wieder beeindruckend, wie man statistische Werte heranziehen kann, um sie hier in Form eines Zerrbildes mit Werten darzustellen, mit denen im Grunde genommen niemand etwas anfangen kann; und das nur, um missliche Zustände, die es – Kollege Cap musste es letztlich auch zugeben – in Wien gibt, zuzudecken. Das ist es, was hier versucht wurde.
Geschätzte Damen und Herren, Österreich leistet mit seiner Politik einen, wie ich meine, wesentlichen Beitrag zur Umsetzung der Lissabon-Strategie. Ich würde sie als vorbildhaft bezeichnen. (Abg. Dr. Einem: Weihrauch!) Bislang verzeichnet die Umsetzung der Lissabon-Strategie innerhalb der Europäischen Union einen durchaus mäßigen Erfolg, wobei vollkommen klar ist, dass Österreich als Land, das erfolgreich unterwegs ist, sicherlich nicht das Ziel für die gesamte EU erreichen können wird.
Jetzt gibt es einen Kommissionsvorschlag, der etwas anders ist als die Strategie, die man bislang verfolgt hat. Er ist praxisorientiert, er ist zielgerichtet, er ist pragmatisch, geschätzte Damen und Herren, und zwar ist es eine Partnerschaft zwischen Kommission und den Mitgliedstaaten, eine Partnerschaft für Wachstum und Beschäftigung. Bislang, wie Sie ja wissen, war es so, dass die 25 Mitgliedstaaten entsprechend den festgelegten Zielen – Hauptzielen, und wenn Sie so wollen, Unterzielen – pro Jahr 300 Berichte abgeliefert haben. Man munkelt natürlich darüber, dass diese Berichte nicht einmal gelesen wurden, geschweige denn dass daraus die entsprechenden Schlussfolgerungen zu ziehen waren, um Anpassungen vorzunehmen, wirklich strategisch vorzugehen und das Ziel nicht aus den Augen zu verlieren und hier Korrekturen vorzunehmen.
Wir sind in Österreich erfolgreich unterwegs: mit den beschlossenen Arbeits- und Beschäftigungsprogrammen, mit der Lehrlingsinitiative, mit dem konsolidierten Budget, mit der Steuerreform – der größten in der Zweiten Republik –, mit einer Bildungs- und Weiterbildungsoffensive, mit dem Qualifizierungspaket und mit einer enormen Steigerung der Forschungs- und Entwicklungsquote, wofür ich Ihnen besonders danke, Herr Vizekanzler. Wir Österreicher nehmen da eine besondere, nämlich eine überdurchschnittliche Position mit 2,35 Prozent des BIP ein. Sie sind erfolgreich mit Ihrer Breitbandinitiative, die Sie gestartet haben, mit entsprechenden Investitionen im Bereich der Infrastruktur und mit einer Unternehmensgründungsoffensive. – Und das lässt sich fortsetzen, geschätzte Damen und Herren!
Ausdruck der Politik dieser Regierungskoalition, und zwar dieser und der vergangenen Gesetzgebungsperiode, ist es, besonderes Augenmerk auf Wachstum und Beschäftigung zu legen. (Abg. Gradwohl – auf die Reihen der ÖVP weisend –: Siehst du, was für „großes“ Interesse deine Koalitionspartner haben?) Man hat sich selbstverständlich immer wieder die Frage zu stellen: Wie erfolgreich ist man mit diesen Maßnahmen, die gesetzt werden?
Sie sind treffsicher im internationalen Vergleich, den die SPÖ offensichtlich – zumindest laut Kollegem Cap – nicht besonders liebt. Wir liegen mit 2,4 Prozent Wachstumsrate im Euro-Raum überdurchschnittlich gut. Wir sind, gemessen an der Steigerung des Bruttoinlandsproduktes pro Kopf, innerhalb der EU im Jahr 2004 auf dem dritten Platz. Wir haben in Österreich eine Rekordbeschäftigung.
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Geschätzte Damen und Herren! Als Oberösterreicher kann ich stolz darauf sein: 7,2 Prozent beträgt der Zuwachs bei der Beschäftigung in Oberösterreich. Das sind 38 000 Arbeitsplätze, die allein in Oberösterreich zusätzlich geschaffen wurden.
Ich weiß schon, dass Sie Vergleiche mit der
Bundesrepublik Deutschland nicht wollen, das haben Sie schon mehrmals gesagt,
und zwar mit der Bundesrepublik Deutschland unter einer rot-grünen Regierungskoalition.
Wir sollten uns aber nicht davor scheuen, innerhalb Österreichs Vergleiche
anzustellen. (Präsidentin Mag. Prammer
übernimmt den Vorsitz.)
Vergleich bei den Arbeitslosen: Oberösterreich: 3,9 Prozent, Wien: 9,2 Prozent.
Im Bereich der Jugendbeschäftigung nehmen wir Platz 3 innerhalb der Europäischen Union ein. Österreichweit gab es im Jahr 2004 eine Zunahme bei der Jugendbeschäftigung um 2,4 Prozent. In Wien machte es gerademal ein Viertel davon, und zwar 0,6 Prozent, aus.
Geschätzte Damen und Herren! Man sollte sich natürlich nicht auf den Lorbeeren ausruhen, und demnach wird mit diesem Dringlichen Antrag der Herr Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit ersucht, Maßnahmen zu setzen, um Österreichs Position innerhalb der Europäischen Union zu festigen und auszubauen. Des Weiteren geht es dabei um eine rasche und effiziente Umsetzung des Beschäftigungsförderungspaketes durch das AMS.
Geschätzte Damen und Herren! Wenn man auf der West Autobahn nach Wien fährt (Abg. Öllinger: Mit Tempo 160 wahrscheinlich!), dann kann man mehrere Tafeln sehen, und darauf ist zu lesen: „Wien ist anders“. – Ich bestätige das: Wien ist tatsächlich anders. (Zwischenrufe bei der SPÖ.) Die Notwendigkeit beziehungsweise die Sinnhaftigkeit der Maßnahme im Punkt 2 des Dringlichen Antrages, der sich an den Herrn Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit richtet, unterstreicht dies, indem es heißt, es soll das Beschäftigungsförderungspaket effizient umgesetzt werden.
Meine Damen und Herren von den Oppositionsparteien, wie können Sie es sich erklären, dass beim AMS Wien eine Weiterbildung in Form eines Kurses angeboten wird, der da heißt „Salsa, Merengue“? – Für die, die es nicht wissen: Es handelt sich dabei um einen Tanz. Ich weiß nicht, was das mit Weiterbildung zu tun hat; möglicherweise hat es einen gesellschaftlichen Unterhaltungswert.
Oder: Eine weitere Weiterbildungsmaßnahme heißt „Knödel – eine runde Sache“. – Ich habe auch noch irgendwo das Papier, auf welchem die Kosten dafür angeführt sind.
Es gibt aber auch einen Weiterbildungskurs mit dem Namen „Ein heißes Eisen zum Anfassen – Der Lehrgang zum Bügelprofi“. – Da es sich da um öffentliche Mittel, um Gelder der Bürger handelt, um Gelder unserer Betriebe und um Steuergelder handelt, sollte schon überprüft werden, wie effizient und wie sinnhaft da öffentliche Mittel eingesetzt werden.
Ich habe hier ein Schreiben, geschätzte Damen und Herren, von einem jungen Koch, dessen Inhalt ich Ihnen kurz zur Kenntnis bringen will. Dieser Koch schildert darin seinen beruflichen Werdegang und kommt letztlich zum folgenden Schluss – ich gebe es in verkürzter Form wieder –: Es betragen für 13 Personen, von denen nach zweieinhalb Jahren vier einen Job bekommen haben, 780 000 €. Ich betone: für vier Jobs!
Wien ist aber auch im Sozialbereich anders: In Wien müssen beispielsweise Pensionisten für die Monatsmarke bei den Wiener Linien einen ermäßigten Tarif von 22,50 € oder 15,20 €, je nach Pensionshöhe, bezahlen, während ein Arbeitsloser, der auf der Suche nach einem Arbeitsplatz ist und sicherlich die Wiener Linien in Anspruch
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nimmt und nehmen soll, um auch die Möglichkeit zu haben, bei Firmen vorstellig zu werden, den Vollpreis von 45 € im Monat zahlt. Dazu muss ich sagen: Das ist sicherlich „sehr förderlich“, was die Arbeitsplatzsuche anlangt!
Geschätzte Damen und Herren, abschließend: Die Maßnahmen der Bundesregierung sind effizient und treffsicher, aber die Umsetzung ist in den einzelnen Ländern sehr, sehr unterschiedlich. Ich sehe die große Chance, dass Österreich noch besser wird, dann, wenn auch die einzelnen Bundesländer, insbesondere Wien, ihrer Umsetzungsverpflichtung entsprechend nachkommen. (Beifall bei den Freiheitlichen.)
16.05
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Öllinger. 8 Minuten Redezeit. – Bitte.
16.05
Abgeordneter
Karl Öllinger (Grüne): Meine sehr
geehrten Damen und Herren! Folgendes an die Adresse der Regierungsparteien, in
diesem Fall an die ÖVP, Herr Abgeordneter Molterer: Da liegt uns ein
Dringlicher Antrag vor, der nennt sich „Wachstum und Beschäftigung für
Österreich“. Mit diesem Antrag haben Sie nur eines bezweckt, nämlich eine
Debatte über Armut und Reichtum und die Entwicklung,
die es in diesem Land gibt, zu verhindern. Okay, Sie haben es versucht, aber
der Versuch ist gründlich misslungen. (Abg.
Mag. Molterer: Was ist mit dem Leiberl?)
Herr Abgeordneter Molterer, wenn Sie eine Wirtschafts-Dringliche machen, in der Sie über Leiberl, über Knödel-Kurse, über Salsa-Kurse und den Kassastand in Wiener Neustadt reden und dabei nichts anderes im Sinn haben, als irgendwie das Thema „Wien“ mit hineinzunehmen, und wenn das Ihre Vorstellungen zum Thema „Wachstum und Beschäftigung in Österreich“ sein sollen, die Vorstellungen einer Wirtschaftspartei, dann muss ich sagen: Gute Nacht, ÖVP! Da schaut es wirklich schwarz aus. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ. – Abg. Dr. Brinek: Das ist selektive Wahrnehmung!)
Das Einzige, Herr Abgeordneter Molterer, das noch irgendwie ein bisschen Substanz gehabt hat, war die Antwort des Ministers Bartenstein. Aber das, was Sie, Frau Abgeordnete Baumgartner-Gabitzer, geboten haben, war wirklich furchtbar. Ich wundere mich, dass Sie sich nicht genieren, einen Dringlichen Antrag einzubringen, in dem es heißt – ich zitiere –:
„Der Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit wird ersucht, durch Fortführung der erfolgreichen Wirtschaftspolitik für Wachstum und Beschäftigung Österreichs hervorragende Position innerhalb der EU zu festigen und auszubauen.“
Also das ist
eigentlich nichts anderes, als nur eine Lobhudeleiorgie an den Wirtschaftsminister
„abzusondern“. Aber auch der Inhalt dessen, was Sie hier gesagt haben, war
nichts anderes. Das ist erbärmlich! (Zwischenruf
der Abg. Dr. Baumgartner-Gabitzer.)
Wir haben nämlich
wirklich Probleme, Frau Abgeordnete Baumgartner-Gabitzer. (Anhaltende Zwischenrufe bei der ÖVP.) Worüber nicht gesprochen
wurde, ist, dass sich die Jugendarbeitslosigkeit in Österreich in den letzten
zehn Jahren verdoppelt hat. Darüber sollten wir sprechen! Wo sind
da Ihre Antworten? Wo sind da die Antworten einer Partei, die vorgibt, für
Wachstum und Beschäftigung in Österreich einzutreten? (Weitere Zwischenrufe bei der ÖVP.)
Ich betone: Verdoppelung der Jugendarbeitslosigkeit! (Abg. Dr. Brinek: 6 000 Lehrstellen mehr!) Wo sind Ihre Antworten, meine sehr geehrten Damen und Herren von der ÖVP, beim Thema „Bildung“? (Abg. Dr. Brinek: 6 000 Lehrstellen mehr!) Ja, ich habe es sofort vor Augen gehabt, und das war der Versuch meiner Replik auf den
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Bundesminister Bartenstein, der sich mit den 6 000 Lehrstellenplätzen zu berühmen versucht hat. Das hat er dann allerdings ohnehin relativiert.
Ich habe vor Augen die Medizinstudenten,
die keinen Studienplatz bekommen. Ich habe vor Augen die Studierenden in
anderen Fächern (Abg. Dr. Brinek:
Mehr Geld für berufsbildende höhere Schulen!), die in völlig überfüllten
Hörsälen kaum eine Chance haben, einen ordentlichen Unterricht zu erhalten. (Abg. Dr. Brinek: Ich weiß noch,
dass Sie nichts dagegen getan haben! Die Grünen haben nicht mitgestimmt!) Ich
habe auch vor Augen die Kinder an den österreichischen Schulen, die inzwischen
keine Stütz- und Begleitlehrer mehr haben, weil sie ihnen durch den Sparkurs
der Bundesregierung genommen wurden, meine sehr geehrten Damen und Herren. Das
ist die Bildungspolitik, die Sie in den letzten Jahren in diesem Land
absolviert haben! (Beifall bei den Grünen sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)
Ich habe noch in den Ohren die
Bildungsdebatte, die wir anlässlich der Sondersitzung zum Thema
„Bildungsnotstand in Österreich“ geführt haben und wo Vertreter und
Vertreterinnen (Zwischenbemerkung von
Bundesminister Dr. Bartenstein) – Herr Bundesminister,
Zwischenrufe sind schon gut, aber sie sollten Substanz haben! (Beifall
bei den Grünen und der SPÖ – Abg. Mag. Molterer: Reden
übrigens auch!) –,
also wo Vertreter und Vertreterinnen beider Parteien, aber auch die Bundesministerin
von der Grundthese ausgegangen sind – und das halte ich wirklich für
problematisch –, dass das, was die Grünen fordern, nämlich mehr Bildung,
mehr Akademiker und Akademikerinnen, grundfalsch ist. (Abg. Dr. Brinek: Wer sagt, dass das grundfalsch ist? Das
ist eine selektive Wahrnehmung!)
Das ist von Ihrer Seite gekommen! Und da stellt es mir sämtliche Nackenhaare auf, wenn wir wieder in eine Debatte hineinkommen, wo es heißt: Na bitte, wir brauchen doch eh nicht so viele Akademiker! Seien wir doch zufrieden, wenn es auch Hilfsarbeiterjobs in Österreich gibt! – Das ist doch das Angebot, das Sie inzwischen auch in der Wirtschaftspolitik zu machen versuchen, meine sehr geehrten Damen und Herren! (Beifall bei den Grünen sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)
Jetzt komme ich zu dem Punkt, der natürlich
heute hätte diskutiert werden sollen; Sie haben ihn ja angesprochen, Frau
Abgeordnete Baumgartner-Gabitzer. Nur: Das, was Sie als Anmerkung zum Thema
„Grundsicherung“ von sich gegeben haben, zeigt einmal mehr, dass nicht nur der
Kollege Hahn, der mittlerweile
eigentlich aufgeklärt sein sollte, was das Thema „Grundsicherung“ in den Augen
der Grünen bedeutet, sondern auch Sie offensichtlich wider besseres Wissen
einfach Sachen zum Thema „Grundsicherung“ erzählen, die mit der Wirklichkeit
nichts zu tun haben. (Abg. Dr. Brinek:
Das ist geschrumpft auf ein Sozialhilfemodell!)
Was wir mit dem Thema „Grundsicherung“ vertreten, ist ein Konzept, das auf Existenzsicherung von Personen abstellt, die mit den Geldern, die es im Bereich Sozialhilfe, Arbeitslosengeld, Notstandshilfe gibt, nicht leben können. Sie wissen, dass man mit 300 €, 400 € nicht leben kann, wenn man kein sonstiges Einkommen hat. Nur: Ihnen fällt dazu nichts ein, weil Sie das auch nicht anders haben wollen. Aber wir sagen: Das muss auf ein existenzsicherndes Niveau gestellt werden, und gleichzeitig müssen die Arbeitsmöglichkeiten und auch die Arbeitsanreize für diese Personen verbessert werden.
Aber auch das Angebot muss verbessert werden – und da wären Sie wieder mit Ihrer Wirtschaftspolitik gefordert! Aber Ihnen fällt ja nichts anderes ein, als über den Stand der Kassa in der Wiener Neustädter Gemeindestube zu diskutieren, und dies am Beispiel „Wachstum und Beschäftigung in Österreich“. (Zwischenrufe bei der ÖVP.) Das waren Ihre Antworten!
Deshalb, meine sehr geehrten Damen und Herren, bringe ich folgenden Antrag ein:
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Entschließungsantrag
der Abgeordneten Öllinger, Freundinnen und Freunde betreffend Schaffung einer existenzsichernden, bedarfsorientierten Grundsicherung
Die unterfertigten Abgeordneten stellen folgenden Entschließungsantrag:
Der Nationalrat wolle beschließen:
Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit, die Bundesministerin für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz sowie der Bundesminister für Finanzen werden aufgefordert, dem Nationalrat bis spätestens 31. Dezember 2005
eine Gesetzesvorlage betreffend die Schaffung einer existenzsichernden, bedarfsorientierten Grundsicherung beim Arbeitslosengeld, die Schaffung einer existenzsichernden, bedarfsorientierten Grundsicherung beim Bezug von Notstandshilfe, sowie ebenfalls bis 31. Dezember 2005 einen gemeinsam mit den Bundesländern erarbeiteten verbindlichen Rahmenplan zur Schaffung einer bundeseinheitlichen Rechtslage und eines existenzsichernden Niveaus in der Sozialhilfe sowie die dazu notwendigen Änderungen im Finanzausgleich zwischen Bund und Ländern vorzulegen.
*****
Letzte Anmerkung dazu: 2004 stellte sich der Bundesminister Bartenstein gemeinsam mit dem damaligen Bundesminister Haupt vor die Öffentlichkeit und sagte – Sie wissen es, Herr Bundesminister –: Wir haben in diesem Bereich etwas vor. Wir haben den Zwischenbericht zur Pfeilstudie. Und jetzt geht es los! – Seither ist aber nichts passiert! Die Armut steigt in Österreich, Herr Bundesminister. Und da sind Sie gefordert, genauso wie bei Wachstum und Beschäftigung. Da reicht der Zwischenbericht über den Stand der Gemeindekassa in Wiener Neustadt nicht aus. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ.)
16.13
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Der soeben von Herrn Abgeordnetem Öllinger eingebrachte Entschließungsantrag betreffend Schaffung einer existenzsichernden, bedarfsorientierten Grundsicherung ist ordnungsgemäß eingebracht, ausreichend unterstützt und steht damit auch mit in Verhandlung.
Der
Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Öllinger, Kolleginnen
und Kollegen betreffend Schaffung einer existenzsichernden,
bedarfsorientierten Grundsicherung, eingebracht im Zuge der Debatte über den
Dringlichen Antrag gem. § 74a betreffend „Wachstum und Beschäftigung“
Begründung
Die Arbeitslosigkeit in Österreich hat einen neuen Rekord erreicht. Ende September suchten laut der aktuellen Statistik des Arbeitsmarktservice (AMS) 220.464 Menschen einen Arbeitsplatz. Die Arbeitslosenquote von 6,3% bedeutet somit den höchsten September-Wert seit 1970. Im Jahresvergleich stieg die Arbeitslosigkeit um 5,7 Prozent oder um 11.845 Arbeitsuchende an. Zusammen mit den 49.509 in Schulung befind-
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lichen
Arbeitslosen waren im September 269.973 Personen oder 7,6 Prozent arbeitslos.
Das waren um 6,4 Prozent oder um 16.226 Betroffene mehr als vor einem Jahr.
Der Sozialbericht 2003/2004 brachte es
ans Licht: Die Zahl der armutsgefährdeten Menschen in Österreich stieg in den
letzten Jahren von 12% auf 13,2% der Bevölkerung. Ein bisschen weniger abstrakt
bedeutet dies, dass
1.044.000 Menschen mit Einkommen unter
der Armutsgefährdungsschwelle auskommen müssen.
467.000 Menschen neben einem geringen
Einkommen auch noch mit einem oder mehreren Elementen sozialer Ausgrenzung
konfrontiert sind und somit von verfestigter Armut betroffen sind.
sich 9 % der Bevölkerung
Österreichs grundlegende Dinge wie neue Kleidung oder die Bezahlung fälliger
Kreditraten nicht leisten können.
sich 7% der Bevölkerung nachhaltige,
aber nicht lebensnotwendige Dinge wie etwa Computer nicht leisten können und
damit von wesentlichen Voraussetzungen für die Teilnahme an der
wissensbasierten Gesellschaft ausgeschlossen sind.
235.000 Menschen trotz voller
Erwerbsorientierung weniger als € 800,- im Monat zur Verfügung haben.
114.000 Kinder unter den Bedingungen
verfestigter Armut leben müssen.
Der Sozialbericht 2003/2004 der
Bundesregierung hat fest gestellt, dass „steigende Arbeitslosenzahlen seit 2000
und der Anstieg von SozialhilfebezieherInnen ein Hinweis auf eine mögliche
Zunahme von Armutsgefährdung und Einkommensverlust für die unteren
Einkommensschichten in Österreich sein“ können.
In der Tat ist
nicht nur die Zahl der arbeitslosen Menschen seit 2001 auf Rekordwerte
gestiegen, sondern auch die Zahl jener, die länger als ein Jahr keiner oder
keiner nennenswerten Erwerbsarbeit nachgehen können und damit auch keine
Möglichkeit finden, am – grundsätzlich nun einmal erwerbsarbeitsbasierten –
sozialen und gesellschaftlichen Prozess in diesem Land teilzuhaben.
Waren im September
2001 noch 153.646 Menschen ohne Arbeit, sind es im September 2005 bereits
220.464. Waren im September 2000 noch 30.290 Menschen in so genannten
Schulungen, sind es im September 2005 über 49.500. Erhielten im Durchschnitt
des Jahres 2000 ca. 12.000 Menschen einen Pensionsvorschuss des AMS, so sind es
heute etwa 22.000 Menschen. Die überwiegende Mehrzahl dieser Menschen ist von
Einnahmen abhängig, die weit unter der Armutsgefährdungsschwelle liegen. Über
76.000 NotstandshilfeempfängerInnen erhielten im Juli 2005 Leistungen, die
unter € 800,- im Monat lagen. Da Anspruch auf Notstandshilfe nur hat, wer in
einem Haushalt mit niedrigem Haushaltseinkommen lebt, ist evident, dass die
große Gruppe der NotstandshilfebezieherInnen in Armut lebt und in ständiger
Gefahr ist, in den Zustand verfestigter Armut abzurutschen.
Erschreckend ist auch die Entwicklung bei langzeitarbeitslosen Menschen. Diese ist zwar formal auf Grund rein statistikverschönernder Maßnahmen im letzten Jahr deutlich verringert worden, die Zahl der Menschen, die länger als ein Jahr keiner Erwerbsarbeit nachgehen können, ist jedoch stark gestiegen. Auf Grund erheblicher Kritik an der statistischen Erfassungsweise von Langzeitarbeitslosigkeit wurde Anfang 2003 die Kategorie „Langzeitbeschäftigungslose“ eingeführt: Während Langzeitarbeitslosigkeit statistisch durch Kursmaßnahmen, Krankenstand, Pensionsvorschuss oder kurze Beschäftigung etwa im Rahmen eines Praktikums beendet wird, erfasst die Statistik als Langzeitbeschäftigungslos all jene Menschen, die länger als 360 Tage
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arbeitslos sind, wobei Kurse, kurze Beschäftigungen oder Krankheiten bis zum Ausmaß von 62 Tagen nicht als statusändernd gewertet werden.
Die Zahl der Langzeitbeschäftigungslosen
ist seit Jänner 2003 von 54.835 Menschen auf 62.632 (Juli 2005) gestiegen.
Trotz Kenntnis dieser Tatsache schreibt das BMWA in seiner monatlichen
Darstellung der Arbeitsmarktlage am 1. August 2005: „Zahl der
Langzeitarbeitslosen beinahe halbiert“ und „Die Zahl der Langzeitarbeitslosen
mit einer Vormerkdauer über einem Jahr ist Ende Juli 2005 gegenüber dem
Vergleichsmonat des Vorjahres mit -9.456 bzw. -46,7% auf 10.808 kräftig
zurückgegangen.“
Die soziale Absicherung arbeitsloser
Menschen in Österreich ist im europäischen Vergleich besonders schlecht. So ist
etwa die Ersatzrate bei diesen Leistungen – je nach Berechnungsweise - die
drittniedrigste oder viertniedrigste unter den früheren EU-15. Dies drückt sich
auch in den durchschnittlichen Bezugshöhen bei Arbeitslosengeld und
Notstandshilfe aus: Notstandshilfebezieherinnen bezogen im Juni 2005 durchschnittlich
€ 16,18 pro Tag, Notstandshilfebezieher € 20,38. Frauen mussten also mit €
485,40, Männer mit € 611,40 im Monat auskommen. Beide Werte liegen deutlich
unter der Armutsgefährdungsschwelle. Aber auch 65% der männlichen und 84% der
weiblichen ArbeitslosengeldbezieherInnen erhalten Leistungen unter der
Armutsgefährdungsschwelle.
Arbeitslosengeld und Notstandshilfe sind
nicht nur vielfach viel zu niedrig, sie werden auch durch Zeitablauf zunehmend
entwertet: Der durchschnittliche Lohnersatz für ArbeitslosengeldempfängerInnen
hat zwischen 2000 und 2004 real um 3,6% an Wert verloren, jener für
NotstandshilfeempfängerInnen gar um 4,3%.
Geradezu explosionsartig vermehrt hat sich seit dem Jahr 2000 die Zahl der EmpfängerInnen von Sozialhilfe. Erhielten im Jahr 2001 noch ca. 64.000 Menschen in Österreich Sozialhilfe, so hat sich das auf gegenwärtig über 100.000 erhöht. Ein guter Teil dieser Menschen erhält so genannte Richtsatzergänzungsleistungen, also Sozialhilfe, obwohl sie entweder einer sehr schlecht entlohnten Beschäftigung nachgehen oder Anspruch auf Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung haben. Das Sicherungsniveau der Sozialhilfe in Österreich ist – da länderweise geregelt – höchst unterschiedlich und durchwegs weit unter der Armutsgefährdungsschwelle gelegen. Uneinheitlich ist auch der Zugang zur Sozialhilfe: In manchen Teilen Österreichs verzichten bis zu 50% der theoretisch Anspruchsberechtigten aus Scham, Unkenntnis der Rechtslage oder Rücksicht auf Familienmitglieder auf Leistungen. Auch aus diesem Grund hat es in der Vergangenheit Bestrebungen gegeben, eine bundeseinheitliche Regelung der Sozialhilfe mit einheitlichen Sicherungsniveaus zu schaffen. Eine Arbeitsgruppe der Landes-SozialreferentInnen wurde gebildet und unter anderem im NAP-inklusion für den Zeitraum 2003 bis 2005 heißt es dazu vielversprechend:
„In einer
Arbeitsgruppe zwischen dem Bund und den Ländern werden die Grundlagen für eine
Harmonisierung der Sozialhilfegesetze der Länder erarbeitet. Im Zuge dieser
Angleichung der Länderregelungen werden auch die Schnittstellen mit den korrespondierenden
Bestimmungen des Bundes (z. B. Ausgleichszulagen nach den Pensionsgesetzen,
Notstandshilfe u. a.) miteinbezogen. Zentrale Themen dieser Harmonisierung
werden u.a. die Angleichung der Zugangsvoraussetzungen, die derzeit länderweise
sehr unterschiedlich geregelten Richtsätze („Mindeststandards“), eine
Vereinheitlichung der Sonderbedarfe und eine Erhöhung der Rechtssicherheit und
Transparenz sein. Außerdem werden bundeseinheitliche Kriterien für die
Erfassung statistischer Daten zur Sozialhilfe erarbeitet. Als Instrument für
die Umsetzung der Harmonisierungsbestrebungen kommen sowohl ein Staatsvertrag
zwischen dem Bund und den Ländern als auch ein Sozialhilfegrundsatzgesetz in
Frage.“
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Geschehen ist jedoch nichts. Die
Bundesregierung und insbesondere das BMSG und das BMF haben es – zum Beispiel
in Zusammenhang mit dem zu Beginn dieses Jahres ausgehandelt Finanzausgleichs
zwischen Bund und Ländern – verabsäumt, mit eigenen Vorschlägen zur Neugestaltung
der Sozialhilfe Bewegung in die Sache zu bringen. Es herrscht regelrechte
„Funkstille“. Im so genannten „Fortschrittsbericht“ zum NAP-Inclusion kommt das
Wort Sozialhilfe nicht einmal mehr vor. An der Situation der Betroffenen hat
sich somit nichts verändert.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen
daher folgenden
Entschließungsantrag:
Der Nationalrat wolle beschließen:
Die Bundesregierung, insbesondere der
Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit, die Bundesministerin für soziale
Sicherheit, Generationen und KonsumentInnenschutz sowie der Bundesminister für
Finanzen werden aufgefordert, dem Nationalrat bis spätestens 31. Dezember 2005
eine Gesetzesvorlage betreffend
die Schaffung einer existenzsichernden,
bedarfsorientierten Grundsicherung beim Arbeitslosengeld,
die Schaffung einer existenzsichernden,
bedarfsorientierten Grundsicherung beim Bezug von Notstandshilfe,
sowie ebenfalls bis 31.12.2005 einen
gemeinsam mit den Bundesländern erarbeiteten verbindlichen Rahmenplan
zur Schaffung einer bundeseinheitlichen
Rechtslage und eines existenzsichernden Niveaus in der Sozialhilfe sowie
die dazu notwendigen Änderungen im
Finanzausgleich zwischen Bund und Ländern
vorzulegen
*****
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Vizekanzler Gorbach. – Bitte, Herr Vizekanzler.
16.13
Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie Vizekanzler Hubert Gorbach: Geschätzte Frau Präsidentin! Herr Regierungskollege! Meine Damen und Herren! Wirtschaftsminister Martin Bartenstein hat in seiner Beantwortung zu diesem Dringlichen Antrag schon sehr viele Daten zum Besten gegeben (Rufe bei der SPÖ: „Zum Besten gegeben“!) und damit auch klargemacht, dass Wachstum und Beschäftigung ein Hauptanliegen dieser Bundesregierung – neben anderen Anliegen – sind, aber Wachstum und Beschäftigung nicht nur in einem Papier, in einem Regierungsübereinkommen stehen, sondern auch tatsächlich gefördert werden.
Erlauben Sie mir als einem der Ressortverantwortlichen, der auch wesentlich zu Wachstum und Beschäftigung und zur Situation des Wirtschaftsstandortes und des Arbeitsplatzstandortes Österreich beitragen kann, ein paar Fakten auch im internationalen Vergleich und im Vergleich zu früher zu präsentieren.
Ich halte es für richtig, dass die Lissabon-Strategie – abgeändert jetzt in EU-Leitlinien für Wachstum und Beschäftigung für 2005/2008 – eine neue Initiative darstellt, in diese Richtung etwas zu tun, denn der Kampf gegen Arbeitslosigkeit, der Kampf, bei den
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Wirtschaftsgroßmächten, international, weltweit gesehen, mit dabei zu sein, das ist die Herausforderung der nächsten Jahre. Die EU hat das erkannt und ist nicht nur beim Mitglied Österreich auf offene Ohren, auf offene Türen gestoßen. Wir haben das schon längst erkannt und haben deshalb sehr rasch und, wie ich glaube, sehr nachhaltig gehandelt. Wir haben nämlich ein Papier, das nationale Reformprogramm, abgegeben, das hundert Seiten mit 24 Leitlinien und mit 112 einzelnen Maßnahmen umfasst, die ich übrigens, bevor der Postweg das erledigt, gestern dem Vizepräsidenten Verheugen in Brüssel grob skizziert habe, und er war beeindruckt von dem, was wir da alles vorhaben und schon geleistet haben. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP. – Zwischenrufe bei der SPÖ.) Ein unverdächtiger Zeuge. Herr Cap, erkundigen Sie sich bei ihm! (Bundesminister Dr. Bartenstein: Ein Parteifreund!) Ich weiß, er ist ein Parteifreund.
Ich war aber natürlich nicht nur deshalb dort, sondern auch deswegen, um die EU-Präsidentschaft in Sachen Technologie und Innovation vorzubereiten, wofür er ja europaweit zuständig ist, so wie ich das in Österreich sein darf.
Sie, meine Damen und Herren von der Opposition, sagen selbst immer, Beschäftigungswirksamkeit sei vor allem dann gegeben, wenn mehr investiert wird in Infrastruktur einerseits und in Forschung und Entwicklung andererseits. Lassen Sie mich nur diese zwei Segmente beleuchten.
Wir haben eine Forschungs- und Entwicklungsquote, die kontinuierlich steigt. 2003 lag sie noch bei 2,19 Prozent, vor 2000 übrigens deutlich unter 2 Prozent. 2004 lag sie bei 2,27 Prozent und 2005 bei 2,35 Prozent. Ich wage zu behaupten, dass die Forschungs-Milliarde, die wir, wie heute von meinem Kollegen Bartenstein schon erwähnt wurde, am 1. Mai beschlossen haben, sogar dazu beitragen wird, dass wir eher auf 2,37 Prozent, 2,38 Prozent Ende 2005 stehen werden, sodass wir sagen können, dass wir auf dem richtigen Weg sind, das Zwischenziel 2,5 Prozent F&E-Quote zum BIP bis 2006, also bis zum Ende der Legislaturperiode, und das Hauptziel 3,0 Prozent bis 2010 zu erreichen.
Wir sind also da als einer der wenigen Staaten, eines der wenigen Länder in Europa auf dem richtigen Weg, nämlich einen wichtigen Punkt der Lissabon-Strategie auch umzusetzen. Das war nicht selbstverständlich und hat noch vor wenigen Monaten Lächeln in den Oppositionsbänken ausgelöst. Aber wir lassen uns nicht irritieren. Wir werden weitermachen und weiterhin in Forschung und Entwicklung investieren und gute Rahmenbedingungen schaffen. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)
Meine Damen und Herren, ein Vorredner hat gesagt, die Breitbandinitiative sei auch ein Beispiel im Bereich Forschung und Entwicklung. Dazu darf ich feststellen: Natürlich, größere Datenmengen in immer rascherer Zeit zu transportieren, da muss reagiert werden, und wir haben auch rechtzeitig reagiert. Wir haben auch erkannt, dass die Verwendung moderner Informations- und Kommunikationstechnologie bereits heute 40 Prozent des Produktivitätszuwachses ausmacht, also ein ganz wichtiger Bereich ist. Deshalb ist es gut, dass heute in Österreich 80 Prozent die Möglichkeit haben, Breitband zu benutzen – das heißt nicht, dass so viele angeschlossen sind –, und dass diese 80 Prozent durch unser Maßnahmenprogramm auf 98 Prozent erhöht werden sollen.
Derzeit sieht der Stand so aus: 25 Prozent aller Haushalte und 50 Prozent aller Unternehmen haben Breitbandmöglichkeiten wahrgenommen oder nehmen sie wahr. Unternehmen, die mehr als 200 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben, haben eine Anschlussquote von 100 Prozent. Das heißt, der Staat, die Politik tut das, was sie tun
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kann, und macht dieses Angebot, um international auch wirklich mithalten zu können und on top zu sein.
Nebenbei sei nur erwähnt, dass wir die beschlossene Förderung von 10 Millionen € für Breitbandinitiativen auf 20 Millionen € verdoppelt haben.
Nun zur Infrastruktur: Auch da haben öffentliche Investitionen in Straße und Schiene eine mehrfache, insbesondere doppelte Wirkung. Einerseits wird dadurch die Nachfrage gesteigert, was wiederum dann wichtig ist, wenn die private Nachfrage in einer Tiefphase steckt, wie das zurzeit der Fall ist, und andererseits wird dadurch die Standortattraktivität verbessert und darüber hinaus auch Beschäftigungswirksamkeit erzielt.
Meine Damen und Herren, im Straßennetz
haben wir 2005 Investitionen im Ausmaß von 1,25 Milliarden € vor und
im nächsten Jahr solche in der Höhe von 1,5 Milliarden €. Das sind
Spitzenwerte! In die Schiene investieren wir heuer 1,5 Milliarden €
und nächstes Jahr gleich viel. Wenn man die 300 Millionen an vorgezogenen
Investitionen, ebenfalls am 1. Mai beschlossen, für die zwei Jahre 2005
und 2006 noch hernimmt, dann kann man nur sagen: Das sind gute Aktivitäten und
Initiativen, die genau in Richtung Wachstum und Beschäftigung zielen und
bereits gesetzt wurden. (Abg. Dr. Gabriela Moser: Eben nicht!)
Lassen Sie mich auch noch einen
Langzeitvergleich, 15-Jahres-Vergleich machen: Von 1985 bis 1999 wurden in
Straße und Schiene in Österreich umgerechnet 20,7 Milliarden €
investiert. Von 2000 bis 2014 wird es laut Planung das Doppelte sein, nämlich
40,5 Milliarden €. (Neuerlicher
Zwischenruf der Abg. Dr. Gabriela Moser.)
Wenn Sie jetzt wissen, dass
1 Milliarde € an Investitionen in die Infrastruktur etwa
15 000 Arbeitsplätze ausmacht, dann sollte es auch Ihnen ein Anliegen
sein und Sie sogar zu Applaus veranlassen, dass wir so viel, mehr denn je, in
Infrastruktur investieren! (Beifall bei den Freiheitlichen und der
ÖVP. – Zwischenrufe bei den Grünen.)
Reizen Sie mich jetzt nicht, auch noch
Vergleiche anzustellen, die dann parteipolitisch ausgehen, denn der Unterschied
zwischen Deutschland und Österreich ist wirklich markant. Während das Ergebnis
von rot-grüner Politik dort dazu führt, dass über Belastungspakete diskutiert
werden muss, diskutieren wir hier über Wachstumspakete. Das ist der Unterschied
zwischen Deutschland und Österreich oder, wenn Sie so wollen, dem Ergebnis von
rot-grüner Politik und schwarz-blau/oranger Politik. (Rufe bei der SPÖ: Schwarz-blau?!)
Meine Damen und
Herren! Sehr berührt, Herr Kollege Cap, hat mich Ihre Bemerkung: Machen Sie mir
eine angesehene Bank nicht krank! Ich wollte jetzt in dieser Wortmeldung nicht
davon sprechen, denn, Herr Abgeordneter Cap, wir werden darüber in den nächsten
Stunden, Tagen und Wochen wahrscheinlich noch viel reden müssen, und wir werden
auch damit beschäftigt sein, wir in der Politik, denn es handelt sich bei dem
Refco-Konkurs, der ja Auslöser für diese Diskussion ist, nicht nur um den
viertgrößten Konkurs der US-Geschichte, sondern die Vergabe eines
425-Millionen-€-Kredites ist äußerst dubios. Ich verwende sehr bewusst dieses
Wort „dubios“, denn: abgesichert durch Aktien des Kreditnehmers – da
schüttelt ja jeder Brancheninsider den Kopf, wie das geschehen konnte. (Abg. Gradwohl:
Sind Sie jetzt auch noch Bankenaufsicht?)
Es ist auch aufzuklären, ob die Informationen stimmen ... (Neuerliche Zwischenrufe bei der SPÖ.) Hören Sie bitte zu, meine Damen und Herren! (Abg. Gradwohl: Da kann ich nicht zuhören!) Es ist auch aufzuklären, ob die Informationen stimmen, dass der Aufsichtsrat – entgegen anders lautender Meldungen! – nicht wirklich beschäftigt wur-
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de mit dieser Kreditvergabe, sondern dass vielmehr in einer Blitzaktion – ich habe gehört, am Sonntag, dem 9. Oktober, zwei Tage vor der Verhaftung des Refco-CEO Bennett – drei Bankdirektoren diesen Kredit beschlossen haben.
Es wird da noch viel aufzuklären sein, und
das sollte uns auch beschäftigen, aber sehr seriös und nicht per Seitenhieb,
wie das vorhin gemacht wurde. (Abg. Parnigoni: Passen Sie auf! Sie haben
keine Immunität!) Es geht nämlich nicht nur um die Kunden der BAWAG, es
geht nicht nur um den Eigentümer ÖGB, sondern es geht auch um den Ruf des
Finanzplatzes Österreich, und dieser Ruf sollte Ihnen allen ein Anliegen sein,
meine Damen und Herren! (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP. –
Abg. Parnigoni: Passen Sie auf, Sie
haben keine Immunität!) Ich
bin immer sehr vorsichtig, Sie wissen das. (Abg.
Öllinger: Auf der Autobahn aber
nicht!)
Wenn man weiß, dass diese 425-Millionen-€-Pleite, wenn Sie so wollen, das Dreifache des Vorjahresgewinnes dieser Bank ist und mehr als 10 Prozent des Eigenkapitals ausmacht, und man ermessen kann, was das für einen Schaden für den Finanzplatz Wien, Österreich darstellt, dann weiß man, dass hier eine Riesensauerei passiert ist. (Abg. Parnigoni: Wie bitte? – Weitere Zwischenrufe bei der SPÖ.) Angesichts dessen zu sagen: Machen Sie mir eine Bank nicht schlecht!, da gehört viel Mut dazu, Herr Abgeordneter Cap; den haben Sie offensichtlich. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)
Ich freue mich, dass die Wachstums- und
Beschäftigungspakete der Bundesregierung in Österreich greifen. Wir werden
vorbildlich im Sinne der Lissabon-Strategie und -Agenda mit unseren Aktivitäten
unterwegs sein. – Das ist die positive Message des heutigen Tages. (Beifall
bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)
16.24
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dr. Ferdinand Maier. 8 Minuten Redezeit. – Bitte, Herr Abgeordneter.
16.24
Abgeordneter Dr. Ferdinand Maier (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsident! (Abg. Dr. Cap: Präsidentin!) Meine Herren auf der Regierungsbank! Meine sehr geehrten Damen und Herren! An sich möchte ich Kollegem Cap eine gute und eine schlechte Nachricht übermitteln. Die gute Nachricht: Ich versuche, kürzer als 8 Minuten zu sprechen! Die schlechte Nachricht: Ich muss natürlich zu Wien reden! Angesichts seiner Ausführungen vorhin werde ich, glaube ich, nicht mit 8 Minuten Redezeit auskommen.
Was mir in den Ausführungen des Josef Cap gefallen hat, war der Hinweis darauf, dass wir Salzburg und Steiermark loben sollen. (Abg. Dr. Cap: Künftig!) Wieso gefallen? Weil diesen Bundesländern dieselbe Bundesregierung gegenübersteht wie Wien, nur in Wien klappt es halt nicht. Jetzt habe ich mir überlegt, was denn dafür der Grund sein könnte. – Mein Mitgefühl hat Herr Bundesminister Bartenstein. Er hat in allen anderen Bundesländern Mitstreiter, die offensichtlich an einem Strang ziehen, nur bei seinem Visavis Sepp Rieder bin ich mir nicht ganz sicher, ob das Unwilligkeit ist, Unfähigkeit ist, Inkompetenz ist, Destruktivität ist.
Ich habe mir überlegt: Welche
Managementqualitäten könnte Sepp Rieder haben? Rein auf Grund von Managementkenntnissen
und Managementtheorien würde ich meinen, Sepp Rieder hängt dem Management by
hot air an. Die heiße Luft – damit versuchen wir Arbeitsplätze zu
schaffen. (Abg. Bures: Das ist die Regierungspolitik, die heiße Luft!)
Frau Kollegin Bures, ich muss Ihnen Folgendes sagen: Vor 14 Tagen hielt Herr Kollege Rieder eine Pressekonferenz ab, in der er einen Letter of Intent für die Errichtung einer
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Projektentwicklungsgesellschaft für die Gründung eines Technologieparks mit chinesischen Gruppen ankündigte. Unterschrieben hat das Ganze der Botschafter, und verkündet wurde es in einer Pressekonferenz. Festgelegt wurde auch eine Prüfung bis Ende 2005. – Ich sage Ihnen, nach der Wahl wird es heißen: Es ist viel probiert worden, es ist halt nichts gelungen!
Sepp Rieder verfolgt auch ein Management by Colt. Wenn irgendetwas ist – Pressekonferenz, Lehrlingsoffensive, gleich schauen, dass etwas weitergeht! Sepp Rieder bietet 5 Millionen € für die Lehrlingsoffensive 2005 an. Was ist daraus geworden? Hat das gegriffen? Es hat leider nicht gegriffen, sonst würden in Wien ja nicht 6,5 Lehrstellensuchende auf eine Lehrstelle kommen, während die Situation in allen anderen Bundesländern wesentlich besser ist.
Herr Bundesminister Bartenstein hat eben
erst erklärt, dass der Bonus von Blum, die „Blum-Prämie“, greift und mehr als
doppelt so viele Lehrstellen angeboten werden als vor einem Jahr. – Das
ist ein Zeichen dafür, dass Initiativen, wenn man sie ernst meint, auch
greifen. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)
Ich komme jetzt zum „Standard“ von heute. Der „Standard“ von heute berichtet – Sepp Rieder wurde dazu wieder einmal interviewt –, dass der U-Bahn-Bau, der Ausbau der U2 ins Stocken geraten ist. Wir haben schon gewusst, dass ein Wassereintritt Schwierigkeiten verursacht hat, aber jetzt gibt es, wie Rieder selbst sagt, Schwierigkeiten bei einer Grundstückseinlöse, aber der Termin bis zur Europameisterschaft sei trotzdem nicht gefährdet, darüber solle man nur mit den Wiener Linien reden. Ich würde ihm empfehlen, selbst mit den Wiener Linien zu reden, denn diese überlegen bereits, einen Pendeldienst einzurichten, weil die U-Bahn bis zu diesem Zeitpunkt nicht fahren wird.
Das ist etwas, was man der Wiener
Stadtverwaltung als Versäumnis anhängt, aber das werden Sie (in Richtung SPÖ) als Sozialromantiker
nicht verstehen: dass es wichtig ist zu planen, dass man planen muss.
Wenn Sie heute planen, schaffen Sie die Arbeitsplätze von morgen. Das aber
haben Sie noch nicht kapiert! (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)
Wenn man die Managementtheorien des Sepp
Rieder betrachtet, sollte man sich auch kurz mit den Managementtheorien des
Herrn Weninger befassen. Er ist immerhin Aufsichtsratsvorsitzender der BAWAG
und gleichzeitig auch Finanzreferent des ÖGB. (Abg. Mag. Molterer:
Interessant!)
BAWAG – ein renommiertes Institut, die Bank für Arbeit und Wirtschaft Aktiengesellschaft. Ich glaube, „AG“ verwechselt Herr Weninger mit: alles geht! (Heiterkeit bei der ÖVP.) Ich glaube außerdem, BAWAG steht für: „Bank für Arbeit und Wirtschaft und Ausländische Genossen“, wenn man sich anschaut, was da momentan gespielt wird.
Ich sage Ihnen Folgendes: Die Causa BAWAG wird das Hohe Haus wahrscheinlich noch über einen längeren Zeitraum hinweg beschäftigen. Ich sage Ihnen aber auch, und der Herr Vizekanzler hat bereits darauf hingewiesen: In Wirklichkeit geht es um den Bankenplatz Wien. Was hat die Bundesregierung gemacht, um den Finanzplatz Wien zu fördern?! – Und jetzt sind wir international im Gerede. Lesen Sie Reuters! Haben Sie sich das vor ein paar Stunden angesehen? Wissen Sie, was Bloomberg recherchiert? Über Flöttl junior wird plötzlich recherchiert. Da wird gefragt, was Flöttl junior für eine Rolle gespielt hat. Da wird gefragt, welcher Rahmen zur Verfügung gestellt wurde. Da wird gefragt, wer die Kompetenz hat, einen derartigen Rahmen zuzusagen, und da wird natürlich auch das Prozedere hinterfragt.
Meine Damen und Herren, das ist ein Imageschaden für Österreich im internationalen Wirtschaftsleben! Daher hat, wie ich meine, Herr Bundesminister Grasser richtig gehandelt, indem er gemeint hat: rasch prüfen, schauen, was los ist, und auch
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entsprechende Konsequenzen ziehen! (Beifall bei der ÖVP und den
Freiheitlichen. – Abg. Öllinger:
Das sollte aber irgendjemand anderer sagen, nicht Sie, Herr Kollege!)
Jetzt auch noch ein bissel etwas zu den Arbeitsplätzen in Wien, Herr Kollege Cap! Wenn Herr Bürgermeister Häupl in seiner Art mit einem Gspritzten durch Europa fährt (Zwischenrufe bei der SPÖ) und dort Investitionstätigkeiten zu beleben und Investoren hereinzuholen versucht, verwechselt er das offensichtlich ein bissel mit einer Tourismus-Attraktion. (Neuerliche Zwischenrufe bei der SPÖ.) Bürgermeister Häupl verwechselt das insofern – Sie waren wahrscheinlich noch bei keiner derartigen Präsentation dabei –, als er dort dann eine Weinverkostung veranstalten und irgendwelche Schmankerln aufwarten lässt, es gibt ein bissel Tourismus, aber ja nichts von den wirklichen Faktoren, die Wien beziehungsweise Österreich anzubieten hat!
Ich gehe davon aus, dass Kollege Hoscher heute auch noch ans Rednerpult treten wird, und würde mir erwarten, dass er einmal den Hoteliers dankt (Zwischenrufe bei der SPÖ), dass er auch der Gastronomie sowie den Wiener Fremdenführern dankt, denn diesen ist es zu verdanken, dass Wien im Tourismus eine gute Bilanz vorweisen kann. – Sie von der SPÖ sollten jedenfalls dafür sorgen, dass Sepp Rieder dort möglichst wenig zu sagen hat! (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)
16.31
Präsidentin Mag.
Barbara Prammer: Als Nächste zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Bures. 5 Minuten
Wunschredezeit. – Bitte. (Abg. Neudeck: Haben Sie heute wirklich Ihr
ganzes Geld bei der BAWAG abgehoben? Stimmt das?)
16.31
Abgeordnete
Doris Bures (SPÖ): Sehr geehrte Frau
Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Kollege Maier hat das
bestätigt, was ich mir gleich gedacht habe, als ich heute in der Früh diesen
Dringlichen Antrag gesehen habe. Sie haben das jetzt voll bewiesen, Herr
Kollege Maier: Dieser Antrag hat leider null Substanz, in diesem Antrag liegt null Engagement! (Zwischenrufe bei
der ÖVP.)
Frau Kollegin Baumgartner, ich finde, Sie sollten nicht „Dringlicher Antrag“, sondern „Jämmerlicher Antrag“ draufschreiben, denn das ist ganz einfach das Ergebnis, das Sie heute hier geliefert haben. (Beifall bei der SPÖ.)
Es ist ein
wirklich jämmerliches Schauspiel, das Sie hier dem Hohen Haus liefern (Abg. Neudeck: Es ist aber Ihre auch eine
unnötige Rede!), und es ist auch typisch, dass hier so eine
Anti-Wien-Stimmung aufkommt. Ich verstehe die Nervosität, denn Sie sind unter
der Wahrnehmungsgrenze. (Abg. Dr. Fekter:
Sie vertragen die Wahrheit nicht, Frau Kollegin!) In der Bevölkerung gibt
es niemanden mehr, der Ihnen, dem BZÖ, Vertrauen schenkt! (Abg. Neudeck: Sie sind
falsch informiert, wie immer!) Auch die ÖVP ist hochgradig nervös, und daher
kann ich Ihre Anti-Wien-Stimmung nur darauf zurückführen! Kollege Bartenstein
ist natürlich auch hochgradig nervös, ist er doch einer der Väter des großen
Wahlverlustes in der Steiermark. All das hat mit Ihrer Nervosität zu tun. (Abg.
Neudeck: Sind Sie bei der
Kommunistischen Partei Österreichs?)
Das hat aber auch
Tradition bei Ihnen, es ist kein Zufall, dass Kollege Maier hier seine
Hasstiraden loslässt, denen offensichtlich ein männlicher Konflikt mit Stadtrat
Rieder zu Grunde liegt. Kollege Maier war derjenige, der, was Hass und
Aggression gegen Wien betrifft, in den achtziger Jahren in Wien plakatieren
ließ: „Diese Stadt ist krank.“
Ich sage Ihnen, meine sehr geehrten Damen und Herren von der ÖVP: Für diese Anti-Wien-Stimmung der ÖVP werden Sie am Sonntag die Rechnung bekommen, wie das ja zum Glück schon in der Vergangenheit der Fall war! (Beifall bei der SPÖ.)
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Wir können die Diskussion von heute
Vormittag fortsetzen, das Problem bei Ihnen von den Koalitionsparteien ist
jedoch immer das gleiche: Sie nehmen die Lebensrealitäten der Menschen nicht
wahr, organisieren Sie sich doch selbst Ihr Leben ganz günstig: Frau
Baumgartner-Gabitzer hat eine günstige Wohnung des Bundes bekommen; Herr
Bartenstein organisiert sich billige Schuhe über Rabatte; Herr Vizekanzler
Gorbach sucht schon einen Job bei der Bodenseeschifffahrt beziehungsweise bei
irgendwelchen Seilbahnen! (Zwischenbemerkung
von Bundesminister Dr. Bartenstein.)
Das ist Ihre Beschäftigungspolitik: Sie sorgen sich um Ihre eigenen Jobs, aber nicht um Wachstum und Beschäftigung für alle Österreicherinnen und Österreicher! (Beifall bei der SPÖ. – Zwischenrufe bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)
Daher möchte ich noch einmal anführen,
wofür Sie verantwortlich sind, wobei diese Regierung die Verantwortung immer
abzuschieben versucht. Sie sind dafür verantwortlich, dass Österreich im
EU-Vergleich überall zurückfällt! Dr. Cap hat es ja bereits erwähnt: Beim
Wirtschaftswachstum liegt Österreich auf dem traurigen 19. Platz. Was den
privaten Konsum betrifft – Sie (in
Richtung ÖVP) können sich genug leisten, das sieht man an Ihrer
Kleidung! –, liegt Österreich an 20. Stelle, ist von 2,4 auf
1,7 Prozent zurückgefallen. (Abg. Prinz:
Was soll denn diese Bemerkung, Frau Bures?)
Was öffentliche Investitionen anlangt, ist Österreich mittlerweile Schlusslicht! 25 EU-Mitgliedstaaten gibt es – und Österreich liegt diesbezüglich an 25. Stelle. 24 Länder sind also vor uns! Das ist die traurige Bilanz dieser Regierung! Und da geht Frau Baumgartner hier heraus und sagt: Das ist die ordentliche Politik, die wir machen! – Das ist eine ordentliche Politik, wenn viele Menschen in unserem Land keinen Job mehr haben (Abg. Dr. Brinek: In Wien ja!), wenn wir jetzt die höchste Arbeitslosenrate in der Zweiten Republik überhaupt zu verzeichnen haben und sich außer Ihnen kaum jemand mehr etwas in unserem Lande leisten kann?! (Abg. Großruck: Wir leisten uns Sie!)
Das, meine Damen und Herren, ist nicht
ordentliche, sondern verantwortungslose Politik! Das ist menschenfeindliche
Politik, eine Politik jedenfalls, für die Sie von den Regierungsparteien
verantwortlich sind! Sie machen Politik auf dem Rücken der Menschen – und
das verurteilen wir von der SPÖ! (Beifall bei der SPÖ. – Zwischenbemerkung
von Bundesminister Dr. Bartenstein.)
Das Traurige ist jedenfalls, dass die derzeitige Lage Österreichs nicht so sein müsste. Österreich ist an und für sich – ich habe das heute schon einmal gesagt – ein reiches Land. Es gibt viele gute Ideen bei uns. (Rufe bei der SPÖ: Jawohl!) Die Sozialdemokratie hat ein Wirtschaftskonzept, ein Bildungskonzept, ein Pensionsfairness-Modell und so weiter ausgearbeitet.
Wir sehen ja auch im europäischen Vergleich, wie es besser geht. Ich erwähne da etwa nur Luxemburg: höchste Investitionen, den höchsten Beschäftigungszuwachs und so weiter. Es gibt viele gute Beispiele, an denen man sieht, dass es sehr wohl besser geht.
Die Stadt Wien zum Beispiel hat 1 200 Lehrlinge aufgenommen! Wissen Sie aber, was der Bund gemacht hat? (Abg. Fauland: Finanziert hat er es!) – Nicht einmal 200 Lehrlinge wurden dort aufgenommen! Das ist die Realität! Wien zeigt, dass es besser geht – und das ist genau das, womit Sie von der ÖVP in Wirklichkeit ein Problem haben! (Beifall bei der SPÖ.)
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir sehen im europäischen Vergleich, wir sehen an vielen Konzepten, welche die Sozialdemokratie auf den Tisch gelegt hat, dass es unserem Land um vieles besser gehen könnte. Und wir sehen auch an der
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realen Politik in einzelnen Bundesländern, allen voran in Wien, dass es tatsächlich eine bessere Politik gibt.
Eine Empfehlung von mir an Sie ist: Lernen
Sie aus dieser erfolgreichen Politik, die es in Wien gibt! (Ironische
Heiterkeit bei Abgeordneten von der ÖVP und den Freiheitlichen.) Reden Sie
Gutes nicht immer schlecht! Besser für Österreich wäre es, wenn Sie von den
Regierungsparteien sich an dieser guten sozialdemokratischen Politik mit
sozialer Verantwortung ein Beispiel nehmen würden! (Beifall bei der SPÖ. –
Bundesminister Dr. Bartenstein: Null
Wachstum und steigende Arbeitslosigkeit!)
16.36
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Walch. Redezeit: 5 Minuten. – Bitte.
16.36
Abgeordneter Maximilian Walch (Freiheitliche): Frau Präsidentin! Werter Herr Bundesminister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Frau Kollegin Bures, Ihre letzte Aussage war richtig, als Sie sagten: Reden Sie Gutes nicht immer schlecht! – Das sollte nämlich auch in Bezug auf die Wirtschaftspolitik in Österreich so sein.
Du, Kollege Cap, hast gesagt: Macht doch
diese Bank, macht doch nicht die BAWAG schlecht! – Wir machen sie eh nicht
schlecht; das tun schon die eigenen Manager dort mit ihrer Vorgangsweise sowie
auch mit den Mitgliedsbeiträgen! Viele Arbeitnehmer haben ja ihr Konto, ihre
Spareinlagen bei der BAWAG. Aber so leichtfertig gehen gewisse Manager mit
diesen Geldern um! Das ist doch unverantwortlich! (Beifall bei den
Freiheitlichen sowie des Abg. Mag. Tancsits.)
Kollege Cap hätte auch in diesem Fall eine andere Aufgabe, denn bei der BAWAG geht es doch um eine Gewerkschaftsbank, wo auch die SPÖ sehr viel mitzureden hat und hätte, damit dort Konsequenzen gezogen werden. Sie aber von der SPÖ sagen lediglich: Seids ruhig, sagts nicht zu viel, damit nicht zu viel aufkommt! – Das kommt alles ans Tageslicht – und die Zahl der Gewerkschaftsmitglieder wird wieder geringer werden!
Zur Wirtschaftspolitik in Österreich:
Arbeitslosenraten waren und sind nie erfreulich – egal, ob das unter einer
SPÖ-Regierung und unter einem SPÖ-Kanzler war oder unter einer anderen
Regierung. In Zeiten einer Hochkonjunktur hatten wir in Österreich – eben
unter SPÖ-Regierungen – auch sehr viele Arbeitslose! Und: In Zeiten einer
Hochkonjunktur, wo man Geld hätte ansparen können, hat uns die damalige
Regierung unter einem SPÖ-Kanzler einen riesigen Schuldenberg hinterlassen:
174 Milliarden €! (Abg. Dr. Matznetter: Das ist falsch! Absolut
falsch!)
Jetzt müssen wir alle die Zeche dafür zahlen: 7 Milliarden € an Zinsen! Trotzdem werden jedoch unter dieser unserer Regierung zahlreiche Investitionen getätigt. Und da freut es mich ganz besonders, dass unser Vizekanzler und Infrastrukturminister Gorbach, gemeinsam mit seinen Regierungskollegen von der ÖVP, entsprechende Investitionen tätigt. Und diese Investition heißt: Motor der Wirtschaft ist die Bauwirtschaft!
Ganz besonders freut mich natürlich, wenn bis zum Jahre 2010 Investitionen in Höhe von 30 Milliarden € in die Infrastruktur von Straße und Schiene getätigt werden. Denn was bedeutet das? Wenn die Bauwirtschaft floriert, dann ist das auch bei anderen Berufsgruppen der Fall – egal, ob Tischler, Maler und so weiter; alle haben dann eine Beschäftigung. Und das ist erfreulich!
Trotz des hohen Schuldenstandes, den Sie von der SPÖ uns hinterlassen haben, haben wir eine Steuerreform gemacht – die größte in der Zweiten Republik! (Abg. Bures: Für die Reichen!) Das habt ihr von der SPÖ natürlich nicht zustande gebracht!
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Wie ich heute bereits in der Aktuellen Stunde gesagt habe: Wenn die SPÖ eine Steuerreform gemacht hat, hat sie auf der einen Seite gegeben, auf der anderen Seite jedoch doppelt weggenommen. – Das war und ist bei dieser größten Steuerreform unter dieser Bundesregierung nicht der Fall! (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)
Zusätzlich hat die Regierung ein
entsprechendes Beschäftigungspaket geschnürt. (Zwischenruf des Abg. Reheis.)
Sie hat zusätzlich 285 Millionen € zur Verfügung gestellt für
Lehrlinge, damit mehr Betriebe Lehrlinge einstellen, eine Lehrlingsförderung,
für Arbeitslose, für Umschulungsmaßnahmen und vieles mehr. Das ist Beschäftigungspolitik
für Langzeitarbeitslose. (Neuerlicher
Zwischenruf des Abg. Reheis.) Dazu
kommen 104 Millionen € für aktive Arbeitsmarktpolitik; Geld für
Bildung, die Forschungsmilliarde, dafür gibt es Geld. Ganz besonders freue ich
mich über die zusätzlichen 285 Millionen € für den Ausbau des AMS,
Schwerpunkt Pflege- und Gesundheitsberufe – es ist sehr wichtig, für
diesen Bereich etwas zu machen –, Schwerpunkt für Frauen,
Eingliederungsbeihilfen für Wiedereinsteigerinnen, Qualifizierungsoffensive
und vieles mehr. (Abg. Öllinger: Dem Minister wird schon ganz
heiß, weil die Zahlen nicht stimmen!)
Diese Regierung unternimmt alles! Kollege Öllinger, natürlich dürft ihr nicht positiv darüber reden. Aufpassen – zuhören – lesen! Wir arbeiten – ihr kritisiert! Wir sind auf dem richtigen Weg! (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)
16.41
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächste zum Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Mag. Weinzinger. 5 Minuten Redezeit. – Bitte, Frau Abgeordnete.
16.41
Abgeordnete Mag. Brigid Weinzinger (Grüne): Frau Präsidentin! Herr Minister! Hohes Haus! Herr Abgeordneter Walch! Das mit den Zahlen ist eine schwierige Sache, das verstehe ich schon. Reden Sie einfach mit Ihrem Minister, der ist bei diesen vielen Falschmeldungen schon ganz nervös geworden (Abg. Dr. Rasinger: Der ist sicher nicht nervös, der hat gute Nerven!), er wird Sie dann darüber aufklären, was alles nicht so ist, wie Sie es jetzt erzählt haben. (Beifall bei den Grünen.)
Was ich eigentlich besprechen wollte, ist das Konzept der „Flexicurity“. Schauen Sie (in Richtung ÖVP) nicht so ratlos! „Flexicurity“ ist doch etwas, was von Ihnen erfunden wurde. Kennen Sie das nicht? „Flexicurity“ ist Ihre Antwort, die Antwort Ihres Ministers, Ihrer Regierung auf die Probleme im Arbeits- und Beschäftigungsbereich in diesem Staat. Schauen Sie nach, ich habe das nicht erfunden! Es gibt einen Kernbereich Arbeitsmarkt- und Beschäftigungspolitik, wo im Wesentlichen zwei Maßnahmen vorgeschlagen werden: Das eine ist „Flexicurity“ – das ist eine Worthülse, zusammengebastelt aus „Flexibilität“ und „Sicherheit“, auf Neudeutsch „Flexicurity“. (Zwischenbemerkung von Bundesminister Dr. Bartenstein.) Wie war das, Herr Abgeordneter Maier, „Management by hot air“? – Sie müssen ja wissen, wovon Sie reden. Genau das ist es nämlich! (Beifall und Heiterkeit bei den Grünen und der SPÖ.)
Die zweite Maßnahme – und die finde ich noch gelungener –: aktives Altern. – Das sei Ihnen unbenommen, das finde ich ja gar nicht so schlecht. (Abg. Dr. Rasinger: Ist ja nichts Schlechtes!) Aber aktives Altern wird bei Ihnen mit der Pensionsreform 2004 definiert. Und damit ist die Pensionsreform Ihre Maßnahme für mehr Beschäftigung und einen besseren Arbeitsmarkt? Das meinen Sie ernst? Das ist ein Kernbereich dieser Regierung für Arbeitsmarkt- und Beschäftigungspolitik, und Sie haben nichts anderes vorzulegen als eine Worthülse und „aktives Altern“ mit einer Pensionsreform. – Nein, danke, so ganz sicher nicht! (Beifall bei den Grünen und der SPÖ. – Abg. Öllinger: Bei dieser Politik altert man wirklich schneller!)
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Sie haben vorher abgefeiert – ich weiß
nicht mehr, in welcher Wortmeldung; sie alle haben sich mit nichts
Dringlicherem als dem Wien-Wahlkampf beschäftigt –, welche
Weltmeister-Ratings Österreich angeblich nicht alle hat; ich weiß nicht, in
welch skurrilen Statistiken. Ich sage Ihnen jetzt nur ein paar internationale
Trends für die Frauenbeschäftigung zum Beispiel, wo wir überall Schlusslicht
sind. (Zwischenbemerkung von
Bundesminister Dr. Bartenstein.)
Wir sind Schlusslicht bei der Einkommensgerechtigkeit, 102. Platz für Österreich – nicht von den Grünen, sondern vom Weltwirtschaftsforum erhoben; nicht wirklich eine den Grünen nahe stehende Organisation. Wir sind der einzige EU-Staat der 15 Staaten, der seit 1995 eine rückläufige Entwicklung in der Frauenerwerbsquote in Vollzeitäquivalent hat. Darauf sind Sie stolz? Alle anderen legen bei der Frauenbeschäftigung zu, nur in Österreich nimmt die Frauenbeschäftigung ab. (Bundesminister Dr. Bartenstein: ... das stimmt doch nicht!) Und da sagen Sie: Wir sind ja Weltspitze!? – Nein, danke, so ganz sicher nicht.
Und wenn Sie davon reden, dass irgendjemand die rote Laterne trägt, kann ich nur sagen: Minister Bartenstein hat gar nicht so viele Arme, dass er all die roten Laternen tragen könnte, die die Regierung ansammelt. (Beifall bei den Grünen und der SPÖ. – Zwischenbemerkung von Bundesminister Dr. Bartenstein.)
Ich möchte mich jetzt noch ganz besonders den frauenrelevanten Maßnahmen im AMS-Bereich widmen, weil die ja ganz besonders ... (Abg. Dr. Ferdinand Maier: Wann distanzieren Sie sich von den Leibchen?) – Ich weiß schon, es ist Ihnen unangenehm, wenn ich über Arbeitsmarktpolitik rede, das verstehe ich, denn ich habe das hier vor mir liegen. Das, was Sie vorschlagen, damit Frauenarbeitslosigkeit, eines der ernstesten und gravierendsten ... (Abg. Dr. Ferdinand Maier: Wann distanzieren Sie sich von den Leibchen!) – Herr Abgeordneter Maier, wenn Sie schon mit der Arbeitslosigkeit von Frauen nichts am Hut haben (Abg. Dr. Ferdinand Maier: Halten Sie das für gut? Ist das Ihr Stil?), dann lassen Sie mich hier wenigstens meine Ausführungen machen! (Beifall bei den Grünen und der SPÖ. – Abg. Mag. Molterer: Keine Distanzierung?!)
Es sollte Ihnen zu denken geben, dass Frauenarbeitslosigkeit in Österreich deutlich mehr ansteigt als Männerarbeitslosigkeit und Sie in diesem Zusammenhang absolut nichts tun, außer Zwischenrufe zu machen.
Das, was Ihre Ministerin Rauch-Kallat und Herr Minister Bartenstein vorschlagen, sind folgende Punkte:
In jedem AMS soll ein Frauenschalter eingerichtet werden. – Na, da haben die Frauen unglaublich viele neue Jobs, wenn Sie neue Taferl im AMS aufhängen. Das ist Ihre Maßnahme Nummer eins.
Ihre Maßnahme Nummer zwei, das nennt sich dann Qualifizierung, ist eine Berufsorientierung, die man Wiedereinsteigerinnen nahe legt, eine Maßnahme, die üblicherweise Jugendlichen angeraten wird, die nicht wissen, was sie mit ihrem Leben beruflich anfangen sollen. Sie stellen Wiedereinsteigerinnen, zum Teil mit Topqualifikationen, auf dieselbe Stufe.
Und schließlich schlagen Sie noch vor, die Vereinbarkeit zu verbessern, und zwar ausgerechnet über das Kinderbetreuungsgeld, das nachweislich dazu führt, dass Frauen noch stärker aus dem Arbeitsmarkt ausgeschlossen werden.
Das Einzige, wo Sie wirklich Geld in die Hand nehmen, ist der Straßenbau. Wir haben es ja gerade abgefeiert bekommen: 1,5 Milliarden für den Straßenbau – nachweislich seit ungefähr einem halben Jahrhundert keine wirtschaftsfördernde Maßnahme, schon gar keine beschäftigungsfördernde Maßnahme und ganz sicher keine Maßnahme,
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durch die Frauen irgendeine Job-Perspektive hätten. So schaut Ihre Beschäftigungs- und Wirtschaftspolitik aus! (Beifall bei den Grünen.)
Schauen Sie sich doch einmal an, wie die
von Ihnen gerühmte Forschungs- und Entwicklungsoffensive nach Genderkriterien
wirkt! Die Frauenministerin hält in ihrem Papier als konkrete Maßnahme des
arbeitsmarktpolitischen Bereichs zu Frauen fest: Gender Mainstreaming muss auf
der obersten Ebene beginnen. – Wir danken für diese Erklärung! (Beifall
bei den Grünen und der SPÖ.)
16.47
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dr. Matznetter. 5 Minuten Redezeit. – Bitte, Herr Abgeordneter.
16.47
Abgeordneter
Dr. Christoph Matznetter (SPÖ): Frau
Präsidentin! Meine Herren auf der Regierungsbank! Ein Nachsatz zum Kollegen
Maier – er ist jetzt nicht mehr im Saal –: Es ist ja nicht unmutig,
als Manager der Raiffeisengruppe hier mit der BAWAG anzufangen. (Abg. Öllinger:
Allerdings!)
Wissen Sie, was sorgfältige Wirtschaftspolitik ist? – Wir sind nicht hier gestanden, als es um die Ukraine ging, um Firmenkonstruktionen, die eingegangen wurden, und haben die österreichischen Bankinstitutionen madig gemacht. Das zeigt den Unterschied und das Ende einer Ära. Wenn ein altes Segelschiff keine Segel und keine Taue mehr hat, nennt man es abgetakelt. (Abg. Rädler: „Lucona“!) Manche Wirtschaftspartei in diesem Haus verdient dieses Kompliment in diesem Zusammenhang auch. (Beifall bei der SPÖ.)
Aber widmen wir uns eher den Problemen, die
wirkliche Probleme sind. In diesem Sinne sind wir ja sehr dankbar dafür, dass
Sie Ihren Antrag eingebracht haben. Sie wollten ein Wien-Bashing machen? Finde
ich interessant! Durch kein einziges Argument, weder durch eines der Frau
Abgeordneten Baumgartner noch durch eines der Frau Abgeordneten Marek oder des
Herrn Wirtschaftsministers, der uns etwas „zum Besten gegeben hat“, wie uns der
Herr Vizekanzler mitgeteilt hat, konnte irgendeine Maßnahme der Stadt Wien als
negativ dargestellt werden. Das ist interessant. (Abg. Neudeck: Also, bitte!
Schlafen Sie da oben?)
Sie versuchen, uns drei Tage vor dem Wahltag im Rahmen eines Dringlichen Antrags mitzuteilen, wie schlecht Wien ist. Das Gegenteil ist wahr. Ich versuche, jetzt einmal die lobenden Worte entgegenzunehmen, und lasse Präsident Nettig, Präsidentin Jank und alles andere einmal aus. Aber eines möchte ich da schon hervorheben: Wien ist im internationalen Vergleich nicht, wie Kollegin Baumgartner vermutet hat, hinter Warschau, Budapest und anderen – das mag aus der Sicht der Ukraine so sein. Wien ist in allen wesentlichen Rankings unter den Top-Städten der Welt an zweiter Stelle hinter Vancouver. Wien ist eine der besten, lebenswertesten Städte und eine, die den Strukturwandel der Millionenstädte am besten geschafft hat. (Beifall bei der SPÖ.)
Das wissen die Wienerinnen und Wiener, das werden sie am Sonntag bestätigen, und das ist das Ergebnis sozialdemokratischer Politik.
Ich brauche auch gar nicht zu sagen, dass
ein Viertel der Beschäftigten dieses Landes in Wien beschäftigt ist.
Warum? – Wien ist eine Stadt, die 900 000 Beschäftigten Arbeit
bietet. (Zwischenbemerkung von
Bundesminister Dr. Bartenstein.)
Ich kann die Arbeitslosigkeit hernehmen: Reden wir darüber, wie die Entwicklung der Arbeitslosigkeit im letzten Jahr ausgeschaut hat! Wo ist sie mehr und wo ist sie weniger geworden? Im September: plus 6 Prozent in Österreich. Wie viel war es in Wien? Das sagt er (in Richtung Bundesminister Dr. Bartenstein) lieber nicht, nämlich 2 Prozent. Das heißt, der Anstieg der Arbeitslosigkeit war woanders höher – aber nicht
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in Wien. Das ist der Unterschied in der Entwicklung. (Abg. Mag. Molterer: Alle in Schulungen! Ab in die Schulung!)
Da Frau Marek jetzt hier mit Wiener Neustadt gekommen ist: Das ist ja ein Superbeispiel, Frau Kollegin (Abg. Mag. Molterer: Wie die SPÖ regiert hat! Wittmann hat er geheißen!), denn durch welchen Betrieb hat denn die Stadt Wiener Neustadt Schwierigkeiten bei der Finanzierung? Sie haben das nicht dazugesagt, Frau Kollegin. (Abg. Rädler: Grundstücksspekulationen!) Es ist das dortige Spital. Und warum ist es das Spital? – Weil die schwarze Landesregierung genau dasselbe mit der Stadt Wiener Neustadt macht wie die Bundesregierung mit Wien: keine Mittel, kein Beitrag! Man hofft, so Wahlsiege zu erreichen. (Abg. Mag. Molterer: Und deshalb ist die Bürgermeisterin zurückgetreten!?) Das Gegenteil wird der Fall sein! Die Wienerinnen und Wiener werden die ÖVP vielleicht um den zweiten oder dritten Platz matchen lassen (Bundesminister Dr. Bartenstein: Zweiten!), aber mit den Werten, die die ÖVP in Wien einmal hatte, wollen sie die Wiener heute nicht mehr sehen.
Glauben Sie mir, die Wienerinnen und Wiener werden mindestens so gescheit sein wie die Landsmänner und -frauen des Herrn Martin Bartenstein. Die haben nämlich in der Steiermark im Erlebnis der Kompetenz der ÖVP eine Entscheidung getroffen, und diese lautet: Eine ordentliche sozialdemokratische Politik ist allemal der schwarzen Politik vorzuziehen.
In diesem Sinne freue ich mich auf das Wiener Ergebnis. Es wird eine Bestätigung dessen sein, was wir seit Jahrzehnten wissen: Eine ordentliche Wirtschaftspolitik versucht, mit Augenmaß, Fairness und Gerechtigkeit für eine Entwicklung zu sorgen, bei der sich die Menschen wohl fühlen (Abg. Rädler: Genau die der ÖVP!), bei der die Wirtschaft floriert, bei der es Arbeitsplätze gibt, die Arbeitslosigkeit ab- und nicht zunimmt. Genau diesen Weg haben Sie jedoch nicht beschritten!
Aber wenn Sie schon den Nebensatz erlauben, was Sie alles geleistet haben, Herr Minister: Dieses „Packel“ (der Redner zeigt schriftliche Unterlagen) wurde gestern als das großartige Reformprogramm für Wachstum und Beschäftigung verkündet. Schauen Sie sich die Seiten 2 und 10 an: Ihr Inhalt entspricht dem gesamten Programm: Die Seiten sind leer. Keine einzige Maßnahme neu. Das ist die Phantasie dieser angeblichen Wirtschaftskompetenz-Regierung?! – Leere Seiten. Keine neue Maßnahme.
Während sich die
Regierungen der anderen Mitgliedstaaten überlegt haben, wie sie für die Jahre
2005 bis 2008 das nachholen (Abg.
Mag. Molterer: Was wir schon
gemacht haben! Das stimmt!), was zur Erreichung der Lissabon-Ziele
notwendig geworden ist, schreibt diese Regierung auf, was sie irgendwann einmal
gemacht hat, mit dem Ergebnis: 60 000 Arbeitsplätze mehr, eine
Wirtschaft, die nicht wächst. (Abg.
Mag. Molterer: Genau,
60 000 Arbeitsplätze mehr!) 60 000 Arbeitslose mehr,
danke für die Berichtigung, Herr Klubobmann Molterer. (Abg. Mag. Molterer: Arbeitsplätze!) Der Herr Klubobmann hat
das richtig gesagt: Er möchte Arbeitslose statt Arbeitsplätzen. Wir wollen das
Gegenteil, Herr Klubobmann, nämlich Arbeitsplätze statt Arbeitslosen! –
Danke. (Beifall bei der SPÖ.)
16.53
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster zum Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Neudeck. Wunschredezeit: 4 Minuten. – Bitte, Herr Abgeordneter.
16.53
Abgeordneter Detlev Neudeck (Freiheitliche): Freundschaft, Genosse Matznetter! Frau Präsidentin! Herr Vizekanzler! Herr Bundesminister! Matznetter, der Statistik-Sieger, geht nach Hause. Der einzige Höhepunkt seiner Rede war, dass er auf einen
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Zwischenruf von Klubobmann Molterer eingehen konnte. – Herr Klubobmann Molterer! Rufen Sie öfter dazwischen, dann haben wir nicht Zahlen, die meistens hinten und vorne nicht stimmen. Matznetter zeigt uns leere Seiten und sagt, dass da nichts draufsteht.
Herr Vizepräsident Matznetter! Sie sagen,
dass es in Wien im September weniger Arbeitslose gibt, vielleicht auch schon im
August, na klar, Wahlen stehen vor der Tür. Was macht man mit den Arbeitslosen
in Wien? (Abg. Gaál: Lies die Statistik!) Toni, Herr Kollege, Kampfflieger
sind heute nicht auf dem Tapet, reg dich nicht auf, bleib ganz ruhig! Was macht
das AMS Wien, damit es in Wien weniger Arbeitslose gibt? – Es versteckt
die Leute in Kursen. (Zwischenruf des
Abg. Dr. Matznetter.)
Einen muss Kollege Öllinger besucht haben, denn es gibt einen Kurs des AMS Wien, der „Bügelprofi“ heißt. Da lernen Sie das Binden einer Krawatte. Da steht: Ein gepflegtes Äußeres macht attraktiv und selbstsicher. Gebügelte Wäsche und Kleidung sind Voraussetzung dafür, sich positiv zu präsentieren. – Das verstehe ich noch, Vorstellungsgespräch.
Weiters heißt es: Mitzubringen sind mindestens vier gewaschene und nicht gebügelte Wäschestücke – das sehe ich auch ein –, ein Polsterüberzug – also so sicher ist man nicht, dass der einen Arbeitsplatz bekommt, denn einen Polster darf er auch zum Bügeln mitnehmen –, T-Shirt, Arbeitsmantel, Schürze, Hemd und Bluse und ein Bügeleisen.
Meine Damen und Herren! Weniger Arbeitslose
in Wien vor den Wahlen: „Bügelprofi“ – AMS; Salsa, Merengue, Tänze – AMS. (Zwischenruf des Abg. Dr. Matznetter.) Ein weiterer Kurs, in dem die Arbeitslosen Wiens vor den Wahlen
versteckt werden: Knödel, eine runde Sache. Lernen Sie kochen! (Abg. Mag. Weinzinger: Diese Rede hat Ihr Kollege
schon vorgelesen! Das können wir uns ersparen!) Na, Moment, Sie waren ja
nicht da (Abg. Mag. Weinzinger: Ich schon, aber Sie nicht!), Sie haben ja nicht
zugehört, das ist Ihnen ja nur gesagt worden.
Meine Damen und Herren! Wenn Sie dann mit den Zahlen kommen und sagen, dass in Wien die Arbeitslosenquote rückläufig ist – sie ist aber noch immer am höchsten, das haben wir ja von den Vorrednern gehört –: Es ist so, dass Wien sehr wohl eine schöne Stadt ist, ja, aber Wien ist schön trotz einer sozialdemokratischen Mehrheit.
Ich erinnere mich noch daran, wie Bürgermeister Häupl bei der letzten Wahl gesagt hat, dass er die absolute Mehrheit in Wien mit Demut ausüben wird. Mit Demut hat er sie nicht ausgeübt. Ich glaube auch, dass Wien zum Teil deswegen so schön ist, weil Professor Kopietz um das Geld der Wiener sehr viel Brot und Spiele veranstaltet. Das ist halt immer so, dass die Leute auf das hereinfallen.
Und was für mich noch das Schönste ist: Nachdem Sie im Burgenland gesehen haben, dass man, wenn man die Bank Burgenland umbringt, Wahlen gewinnt, haben Sie in Wien gesagt: Die Z, die Bank Austria gibt es nicht mehr, also würgen wir die BAWAG, denn dann gewinnen wir die Wahlen! Wir haben also jetzt einen Bankenskandal ... (Zwischenrufe bei der SPÖ.) – Nein, Burgenland war schon, jetzt sind wir in Wien.
Wien ist anders. – Meine Damen und Herren, ja, Wien ist anders. Es liegen in Wien 13 Millionen € Förderungen, die an die Klein- und Mittelbetriebe nicht vergeben werden konnten, weil dies verwaltungstechnisch nicht möglich war, weil die Gemeinde Wien nicht fähig war, 13 Milliarden Förderungsmittel den Klein- und Mittelunternehmen zu geben. (Abg. Riepl: 13 Milliarden?) Also, bitte schön, was machen Sie mit dem Geld? Ich hoffe, es liegt nicht ... (Abg. Riepl: 13 Milliarden?) – 13 Millionen! (Abg. Riepl: Aber Sie haben „Milliarden“ gesagt!) Vielleicht beim zweiten Mal, beim ersten Mal, da
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hast
du nicht aufgepasst, habe ich „Millionen“ gesagt. Ich berichtige, damit du
nicht herausgehen musst, Kollege: 13 Millionen konnten auf Grund der
Unfähigkeit in der Verwaltung nicht vergeben werden. (Bundesminister Dr. Bartenstein:
Milliarden ist BAWAG!)
Meine Damen und Herren! Es geht aber weiter: Wien ist anders, Wien ist schön. Trotzdem hat Wien aus den Kanal-, Wasser- und Müllgebühren eine Überdeckung von 110 Millionen € – Millionen, Herr Kollege, das ist auch viel, Milliarden sind es in Schilling. Das ist ja keine Abgabe mehr, denn eine Abgabe hat einen Kostendeckungsbeitrag und einen Beitrag für Infrastruktur, die man erhalten muss, aber nicht 110 Millionen. Das ist eine Steuer. – Wien ist schön, Wien ist anders.
Meine Damen und Herren! Wien hat weiters bei Energie, Gas und Fernwärme einen Überschuss von 100 Millionen. Es ist schön, wenn ein Unternehmen einen Überschuss hat, nur zahlen tun das die kleinen Energieverbraucher in Wien, die Gas und Strom verbrauchen. Die Wien Energie hat diese 100 Millionen Überschuss bei Rücklagen von 570 Millionen €.
Meine Damen und Herren! Die inserieren sehr viel in den sozialdemokratischen Zeitungen und haben heuer trotzdem 570 Millionen € Rücklagen und 100 Millionen € Gewinn. Das sollten Sie einmal sagen. Kollege Matznetter, Sie vertreten die KMUs vor den Kammerwahlen. (Zwischenruf des Abg. Dr. Matznetter.) Sie sollten die Energiepreise, die Kanalgebühren und die Abwasserkosten, die Wasserkosten, Fernwärmetarife in Österreich und vor allem in Wien einmal senken. In Wien lebt ein großer Teil der österreichischen Bevölkerung, und wenn Sie in Wien eine ordentliche Politik machen, schauen wir in der Statistik viel besser aus. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP. – Neuerliche Zwischenrufe des Abg. Dr. Matznetter.)
16.59
Präsidentin Mag.
Barbara Prammer: Als Nächste zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Sburny. 5 Minuten
Redezeit. – Bitte, Frau Abgeordnete. (Abg.
Mag. Molterer: Was ist jetzt
mit dem Leiberl aus dem grünen Shop? Es ist offensichtlich niemand verantwortlich! –
Abg. Sburny – auf dem Weg zum
Rednerpult –: Ich habe sie noch nicht gesehen!)
16.59
Abgeordnete Michaela Sburny (Grüne): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Sehr geehrte Damen und Herren! Das Reformprogramm für Wachstum und Beschäftigung liegt vor. Sie haben das zum Anlass genommen, die von uns vorgeschlagene Diskussion über die notwendige Grundsicherung zu verhindern. Wir können aber schauen, was Sie mit Ihrem Reformprogramm tatsächlich in Richtung Arbeit und Beschäftigung hier weiterbringen.
Meine Kollegin Weinzinger hat schon gesagt, dass es einige Punkte in Ihrem Programm gibt, die ein bisschen anachronistisch wirken, zum Beispiel dass die Pensionsreform ein Beitrag für Wachstum und Beschäftigung sein soll. Ebenso würde ich das für die Steuerreform sehen, die Sie hier nennen.
Sie schreiben in Ihrem Programm: Die Steuerreform 2004 und 2005 erhöht die verfügbaren Einkommen der privaten Haushalte und trägt somit zu einer Erhöhung der Kaufkraft bei und führt zu einer spürbaren Entlastung der ArbeitnehmerInnen und Familien.
Ich frage mich: wo und bei wem? – Da haben Sie sich offenbar noch nicht wirklich umgehört, denn die meisten empfinden das, was sich in den letzten zwei Jahren abgespielt hat, als Belastung und nicht Entlastung. (Beifall bei den Grünen. – Zwischenruf des Abg. Dipl.-Ing. Scheuch.)
Nationalrat, XXII.GP | 125. Sitzung / Seite 173 |
Das Gleiche gilt im Übrigen für die
Betriebe, die auch von dieser Steuerreform – sozusagen
einem Ihrer grandiosen Würfe – betroffen sind: Zwar wird die Körperschaftsteuer gesenkt, für die
kleinen und Mikrobetriebe wird aber absolut nichts gemacht. (Neuerlicher Zwischenruf des Abg. Dipl.-Ing. Scheuch. – Weitere Zwischenrufe bei den Freiheitlichen.) Ja, für jede GmbH! Aber Sie wissen genau,
dass das, was für GmbHs gilt, die Mikrobetriebe in der Regel nicht betrifft.
Wir haben eine steigende Anzahl von Insolvenzen bei den Mikrobetrieben, das
heißt, hier müsste dringend etwas getan werden.
Wir haben eine – so genannte – große Gründerwelle, aber eine mindestens
ebenso große Insolvenzwelle. (Abg. Dipl.-Ing. Scheuch: Das ist ja gar nicht
wahr!) Das heißt, in
diesem Bereich haben Sie auch nichts gemacht, und das ist auch kein gutes
Zeichen für Wachstum und Beschäftigung! (Beifall bei den Grünen. – Zwischenrufe bei den Freiheitlichen.)
Ich wollte aber
eigentlich noch auf einen anderen Bereich eingehen: Hier sind heute schon des
Öfteren die Lissabon-Ziele genannt worden, und wenn Sie von der Regierung sich
zur Lissabon-Strategie bekennen, dann wundert mich schon, wie Sie mit den
Fragen der Wissensgesellschaft umgehen.
Wissen ist
tatsächlich ein Schlüssel beziehungsweise wird als Schlüssel für die Erklärung
von Wachstumsdifferenzen herangezogen. Unabhängig davon, ob das außerhalb
Europas ist, zum Beispiel in Ostasien, oder innerhalb Europas wie in
Skandinavien oder Irland: Überall sieht man, dass dort, wo in Wissen, Forschung
und Innovation investiert wird, auch das wirtschaftliche Wachstum wesentlich
höher ist als in Ländern, wo das nicht der Fall ist. Wissen ist ein
wesentlicher Produktionsfaktor. Es gibt Bereiche, in denen Wissen bereits
80 Prozent der Produktion ausmacht. Das heißt, nicht irgendwas Physisches,
Material oder derartige Ressourcen machen einen ganz großen Prozentsatz der
Produktion aus, sondern Know-how, also Wissensressourcen. (Zwischenrufe bei
der ÖVP und den Freiheitlichen.)
Somit erhebt sich
aber natürlich die Frage, wer Zugang zu diesem Wissen hat und wie Sie als
Regierung die Rahmenbedingungen dafür schaffen, dass die Menschen in Österreich
möglichst guten Zugang zu diesem Wissen haben. Da gibt es ein paar Punkte, an
denen man das ganz konkret ablesen kann. Man kann es zum Beispiel an der schon
oft zitierten PISA-Studie ablesen. Ich will auf diese jetzt gar nicht näher
eingehen, aber es geht daraus hervor, dass bereits im Grundschulbereich etwas
ganz dramatisch schief läuft, was Sie schlicht und einfach zu ignorieren
versuchen. (Abg. Großruck: Das ist ja falsch!)
Das Zweite ist die AkademikerInnen-Quote: Wir haben in Österreich eine
AkademikerInnen-Quote von 14 Prozent, im OECD-Bereich beträgt sie
23 Prozent. Ich finde, das ist wirklich eine Katastrophe! Ihre Haltung
dazu ist aber – wie heute schon
einmal erwähnt wurde –: Wozu brauch’ ma des? Sie meinen, dass es überhaupt nicht notwendig ist,
die AkademikerInnen-Quote zu heben, und das ist im Hinblick auf eine
wissensbasierte Gesellschaft ganz sicher der falsche Ansatz! (Beifall bei
den Grünen.)
Ebenso ist der Anteil der MaturantInnen in Österreich, die ein Studium
beginnen, wirklich extrem niedrig: Bei uns sind es nämlich nur drei von zehn,
im Gegensatz zu Skandinavien, wo es zum Beispiel sieben von zehn sind, und im
OECD-Bereich sind es im Durchschnitt zumindest fünf von zehn.
Man sollte meinen, all das findet irgendwo in Ihrem Reformprogramm seinen
Niederschlag. Allerdings sind keinerlei Anzeichen zu erkennen, dass Sie in
dieser Bildungs‑ beziehungsweise Wissenschaftsfrage auch nur einen Schritt in
die richtige Richtung machen.
Nationalrat, XXII.GP | 125. Sitzung / Seite 174 |
Im
Forschungsbereich nehmen Sie Geld in die Hand. Die Forschungsmilliarde ist
sicherlich ein Schritt in die richtige Richtung. Nichtsdestotrotz stimmt es
einfach nicht, dass damit zu einer Steigerung der Forschungsquote beigetragen
wird, und jeder, der sich in diesem Bereich ein bisschen näher mit den Zahlen
beschäftigt, wird sehen, dass das maximal zu einem Stagnieren der
Forschungsquote führt, aber ganz sicher nicht zu einer Steigerung!
Die Frage ist also: Warum setzen Sie Ihre Prioritäten nicht anders, wenn Ihnen Lissabon so wichtig ist? Wenn Sie tatsächlich der Meinung wären, dass Wissen, Forschung und Entwicklung ein zentraler Punkt auch für wirtschaftliches Wachstum sind, dann müssten Sie in Ihrem Budget die Prioritäten völlig anders setzen! (Beifall bei den Grünen.)
17.05
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als nächster Redner zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Mag. Hoscher. Wunschredezeit: 5 Minuten; Restredezeit: 6 Minuten. – Bitte, Herr Abgeordneter.
17.05
Abgeordneter Mag. Dietmar Hoscher (SPÖ): Frau Präsidentin! Meine Herren auf der Regierungsbank! Meine Damen und Herren! Keine Angst, lieber Ferry Maier, ich werde natürlich etwas zum Tourismus sagen, und ich werde mich auch gebührend bedanken. Zuerst bedanke ich mich allerdings bei dir, denn jede Rede von dir bringt ein paar tausend Stimmen für uns in Wien! So gesehen bist du in der ÖVP wirklich der beste Mann der SPÖ! (Beifall bei der SPÖ.)
An den bisherigen wenigen Redebeiträgen zum Dringlichen Antrag der ÖVP sieht man auch, wie ernst Sie hier Ihren eigenen Antrag nehmen. Es zeigt sich, dass die interne Kommunikation bei der ÖVP gewaltig zerrüttet sein muss.
Man wird nicht müde, die Wirtschaftspolitik Wiens schlecht zu machen, ohne sich unnötig mit Tatsachen und Fakten zu beschäftigen. Dabei hätten Sie nur Erkundigungen einholen müssen, zum Beispiel bei Ihrer Fraktionskollegin, der Präsidentin der Wirtschaftskammer Wien, Kollegin Jank! Die hat nämlich für Ihre Jammerei offensichtlich überhaupt nichts übrig. So bejubelt sie etwa die hunderttausend Mitglieder der Wirtschaftskammer Wien und hält in einer Aussendung vom Mai dieses Jahres wörtlich fest: Das bestätigt, dass Wien ein attraktiver Wirtschaftsstandort mit einem unternehmensfreundlichen Klima ist. – Das sagen die Wirtschaftstreibenden der ÖVP in Wien! Vielleicht sollten Sie einmal ein bisschen miteinander kommunizieren! (Beifall bei der SPÖ.)
Um das noch ein bisschen zu verstärken: Noch deutlicher wird Frau Präsidentin Jank in einem Interview mit der Zeitschrift „Die Wirtschaft“, die nicht von der Gruppe Revolutionärer Marxisten herausgegeben wird, wie Sie sich vorstellen können. Sie sagt wörtlich: Diese Stadt – nämlich Wien – hat alles in sich vereint, was man sich als Privat- und Geschäftsmensch wünscht. – Ein wahres Wort! (Beifall bei der SPÖ.)
Die zitierten Aussagen verwundern ohnehin nicht, wenn man sich an die Fakten hält, die zum Beispiel besagen, dass 40 Prozent aller Betriebsansiedlungen in Wien erfolgen oder dass die Stadt nicht weniger als 48 Prozent des gesamten Steueraufkommens dieser Republik leistet. Bei der realen Kaufkraft der Menschen liegt Wien über zehn Prozentpunkte vor dem nächsten Bundesland an der Spitze Österreichs. (Zwischenruf des Abg. Amon.) Statt also die Leistungen der Wienerinnen und Wiener schlecht zu machen, Kollege Amon, sollten Sie lieber Ihre eigenen Positionen überdenken. Es würde auch nicht schaden, wenn Sie das einmal tun! (Zwischenrufe bei der ÖVP.)
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Da hört man nämlich zum Beispiel, dass die Bundesregierung daran denkt, die Kofinanzierung beim U-Bahn-Bau einzustellen. Das bedeutet natürlich das Ende des Ausbaus des U-Bahn-Netzes in Wien, das ist ganz klar. Konkret bedeutet dies zum Beispiel, Kollege Maier, dass es keine U 6 nach Stammersdorf geben wird. – Das ist für dich als Floridsdorfer vielleicht auch nicht ganz uninteressant! (Weitere Zwischenrufe bei der ÖVP.)
Ähnliches gilt für den Straßenbau: Nach wie vor hört man von der Bundesregierung nichts zur Nordost-Umfahrung Wiens. Das scheint kein besonderes Anliegen zu sein. Spätestens 2009 bedeutet das allein für Floridsdorf und die Donaustadt die pure Schwerverkehrs- und Stauhölle mit weit größeren Belastungen als auf der Inntal Autobahn.
Aber diese Verhinderungspolitik der ÖVP ist nichts Neues in Wien. Das kennen wir seit Jahrzehnten! Ich darf nur – weil ihr auch immer in der Vergangenheit schwelgt – daran erinnern, dass die ÖVP gegen den Bau der Donauinsel war. (Zwischenrufe bei der ÖVP.) Was hätte das geheißen, Kollege Maier aus dem Wahlkreis? – Das hätte geheißen, dass vor vier Jahren Floridsdorf einen halben Meter unter Wasser gestanden wäre, wenn wir uns an die ÖVP gehalten hätten! Das haben wir Gott sei Dank nicht getan in Wien! (Beifall bei der SPÖ.)
Ich könnte auf viele Dinge eingehen, die der von dir so gescholtene Stadtrat Rieder macht, wie etwa auf den Biotechnologie-Cluster oder das weltweit einzigartige Vorzeigeprojekt des Klimawindkanals und so weiter.
Zur Tourismuswirtschaft, weil du es unbedingt wolltest: Wien hat in den ersten drei Quartalen 2005 bei den Nächtigungen um 3 Prozent und beim Umsatz um 9 Prozent zugelegt. (Zwischenrufe bei der ÖVP.) Das ist nicht wenig! Damit werden 55 000 Arbeitsplätze in Wien gesichert. (Beifall bei der SPÖ. – Zwischenbemerkung von Bundesminister Dipl.-Ing. Pröll.) Wenn Sie Beschäftigte im Tourismus als Arbeitslose bezeichnen, dann wirft das wirklich ein bezeichnendes Bild darauf, was Sie von diesem Wirtschaftszweig in Österreich halten, Herr Minister! (Neuerliche Zwischenrufe bei der ÖVP.)
Aber offensichtlich ist auch diese Art der Beschäftigung der ÖVP ein Dorn im Auge, denn die Spitzenkandidatin der ÖVP im ersten Bezirk, Frau Stenzel, bezeichnet die Veranstaltungsvielfalt in Wien – und das ist Grundlage dieser Tourismuspolitik – wörtlich heute in der Zeitung „Die Presse“ als „Event-Unkultur“! (Zwischenruf der Abg. Mag. Wurm.) Unter anderem ist sie gegen die Nutzung des Rathausplatzes, das störe sie nämlich im Burgtheater. Sie will Punschstände abschaffen, ebenso den Eislaufplatz, denn beim Eislaufplatz stört sie, wie man nachlesen kann, die Musik. Das ist erstaunlich! Und vor allem – das muss man den Wienerinnen und Wienern vor der Wahl noch sagen – möchte sie öffentliche Parkanlagen in Wien nicht ausbauen, sondern schließen! (Zwischenrufe bei der SPÖ.)
Ich zitiere Stenzel wörtlich: „Nehmen Sie zum Beispiel London: Dort sind herrliche Parks in der City gesperrt. Da haben dann nur Private Zugang.“ Frage des Journalisten: „Das wollen Sie wirklich?“ Antwort Stenzel: „Warum nicht?“ (Neuerliche Zwischenrufe bei der SPÖ.)
Es ist ganz klar, was die ÖVP in Wien vorhat: Offensichtlich möchte die ÖVP Wien zu einer geschlossenen Veranstaltung für sich selbst machen. Dazu sagen wir: Nicht mit uns! Denn Wien gehört den Wienerinnen und Wienern und nicht der ÖVP und der Frau Stenzel! (Beifall bei der SPÖ.)
17.10
Nationalrat, XXII.GP | 125. Sitzung / Seite 176 |
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.
Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Selbständigen Antrag 714/A (E) der Abgeordneten Dr. Baumgartner-Gabitzer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Wachstum und Beschäftigung für Österreich.
Ich bitte jene Damen und Herren, die für
diesen Antrag sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die
Mehrheit. Dieser Antrag ist somit angenommen. (E 147.)
Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Öllinger, Kolleginnen und Kollegen betreffend Schaffung einer existenzsichernden bedarfsorientierten Grundsicherung.
Ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen Entschließungsantrag sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit. Dieser Antrag ist damit abgelehnt.
Kurze Debatte über die Anfragebeantwortung 3212/AB
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gelangen nun zu der kurzen Debatte über die Anfragebeantwortung des Bundesministers für Land- und Fortwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft mit der Ordnungszahl 3212/AB.
Die erwähnte Anfragebeantwortung ist bereits verteilt worden, sodass von einer Verlesung Abstand genommen werden kann.
Wir gehen in die Debatte ein.
Ich mache darauf aufmerksam, dass gemäß § 57a Abs. 1 der Geschäftsordnung kein Redner und keine Rednerin länger als 5 Minuten sprechen darf, wobei dem Erstredner zur Begründung eine Redezeit von 10 Minuten zusteht. Stellungnahmen von Mitgliedern der Bundesregierung oder zu Wort gemeldeten Staatssekretären sollen nicht länger als 10 Minuten dauern.
Ich ersuche nun Herrn Abgeordneten Dipl.-Ing. Dr. Pirklhuber, die Debatte zu eröffnen. Herr Abgeordneter, Ihre Redezeit beträgt 10 Minuten. – Bitte.
17.12
Abgeordneter Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber (Grüne): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Herren auf der Regierungsbank! Werte Kolleginnen und Kollegen! In der gegenständlichen Anfragebeantwortung durch Herrn Bundesminister Pröll geht es um ein wirklich sehr schwerwiegendes Delikt, nämlich um die illegale Lagerung von illegalen Pflanzenschutzmitteln in der Steiermark. Es handelt sich dabei um 53 Tonnen, die am 5. Juni 2005 im Rahmen der Kontrolltätigkeit beschlagnahmt wurden.
Meine Damen und Herren! Im gegenständlichen Pestizidskandal in der Steiermark offenbart sich das Scheitern der Umweltpolitik der Österreichischen Volkspartei, insbesondere der Landwirtschafts- und Umweltminister in den letzten Jahren, und das kann man sehr genau und dezidiert auch an Ihrer Anfragebeantwortung, Herr Bundesminister, nachvollziehen. (Zwischenruf des Abg. Grillitsch.)
Was ist mit diesen beschlagnahmten 53 Tonnen geschehen? Nach drei Wochen waren diese Pflanzenschutzmittel verschwunden! Sie wurden illegal in Verkehr gesetzt. Die Siegel wurden aufgebrochen. Und nun stellt sich die Frage: Wie haben Sie sichergestellt, dass alle Unterlagen, Daten und Materialien vorhanden sind?
Meine Damen und Herren! Im Pflanzenschutzmittelgesetz ist bei Beschlagnahmungen nicht einmal vorgesehen, dass Proben gezogen werden. Genau in dieser Form, Herr
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Bundesminister, haben Sie geantwortet: Sie sagen: Das Gesetz sieht nicht vor, dass Proben gezogen werden.
Ich frage Sie: Wie wollen Sie nachweisen, welche Rezepturen in diesen Mitteln enthalten waren, die illegal in Verkehr gesetzt werden? Wie wollen Sie nachweisen, ob diese zum Teil gleichwertig wären oder nicht gleichwertig sind?
Herr Bundesminister, schauen wir uns weiter an, was Sie auf meine Anfrage sagen: Sie sprechen von 65 Produkten, die illegal in Verkehr gesetzt werden, und Sie sagen, die Namen der Wirkstoffe und die Handelsbezeichnungen liegen Ihnen vor. Die Liste haben Sie. – Aber Sie haben sie mir nicht bekannt gegeben! Herr Bundesminister! Warum verweigern Sie diese Auskunft in dieser Anfragebeantwortung? Warum stellen Sie nicht klar, dass es sich um diese und jene Mittel handelt?
Ich habe dann versucht, weiter nachzubohren, und habe bei Mitarbeitern der Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit und auch bei Beamten in Ihrem Ressort nachgefragt, und die haben mir gesagt: Das können wir nicht hergeben. Wir müssen Rücksprache halten. – Das war ein zähes Ringen! Schlussendlich habe ich ein Schreiben als Ergänzung zu dieser Anfrage bekommen, in dem mir bekannt gegeben wurde, dass sieben solcher Wirkstoffe gefunden worden waren, die in keinem in Österreich verkehrsfähigen Pflanzenschutzmittel enthalten sind.
Herr Bundesminister, jetzt werde ich sie Ihnen nennen: Amitraz, Benomyl, Dimefuron, Pyrifenox und Simazin, weiters das in Österreich verbotene Pflanzenschutzmittel Paraquat. Das sind sechs. In einer Anfragebeantwortung hat mir die Frau Justizministerin weiters mitgeteilt, dass auch das Mittel Dursban 75 illegal in Verkehr gebracht worden war und nachgewiesen werden konnte.
Das heißt, dass einige Ministerien der Auffassung sind, dass man durchaus auch diese Mitteilung geben kann. Sie selbst als zuständiger Umweltminister sind aber nicht bereit, die Unterlagen herzugeben und die Öffentlichkeit ausreichend zu informieren! Wie sollen denn die Bäuerinnen und Bauern bei solcher illegaler In-Verkehr-Bringung dann rechtzeitig gewarnt werden? Wie sollen die Landwirtschaftskammern informieren, dass hier Firmen am Werk sind, die illegale Produkte in Verkehr setzen, wenn Sie selbst nicht bereit sind, darüber Auskunft zu geben? Wie Sie hier vorgehen, Herr Bundesminister, ist völlig unglaubwürdig! (Beifall bei den Grünen.)
Sehen wir uns die Lücken im Pflanzenschutzmittelgesetz etwas genauer an! Es wurde von Experten argumentiert: Wir haben momentan so viele Probleme, weil bei vielen Mitteln die Zulassungen endeten und es sozusagen durch die Fristen einfach dazu gekommen ist, dass diese Mittel noch in Verkehr sind. – Wie schaut es denn im Pflanzenschutzmittelgesetz aus? Das Pflanzenschutzmittelgesetz regelt nur das Zulassungsende, aber nicht das Anwendungsende. Das Anwendungsende von Pflanzenschutzmitteln ist wiederum in neun Landesgesetzen geregelt. Das ist völlig unzeitgemäß!
Herr Bundesminister, ich frage mich – das müssen Sie mir noch nachweisen –, wo für jedes einzelne dieser Mittel verlautbart wurde beziehungsweise die Bauern rechtzeitig informiert wurden, dass das Zulassungsende zeitgleich mit dem Anwendungsende zusammenfällt. Das ist eine ganz explizite Lücke im Pflanzenschutzmittelgesetz!
Ein zweiter Punkt, auf den wir in den letzten Jahren konsequent hingewiesen haben: Sie haben in zwei Agrarrechtsänderungsgesetzen den Umfang der Pflanzenschutzmittel in Österreich massiv ausgeweitet. Heute ist in Österreich die dreifache Anzahl von Pflanzenschutzmitteln offiziell zugelassen wie im Jahre 2001. Heute sind es über 2 400 Mittel, damals waren es etwas über 800 Mittel, Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Bei uns sind also mehr Mittel zugelassen als in der Bundes-
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republik Deutschland und in Holland zusammen! Das ist die Politik, wie Sie hier vorgehen!
Meine Damen und Herren, das Besondere dabei
ist nämlich, dass nicht nur weitaus mehr Mittel zugelassen sind als in diesen
Ländern, sondern dass Bauern in Österreich im Prinzip auch alle Mittel, die in
der Europäischen Union gemäß der entsprechenden EU-Verordnung 91/414/EWG
irgendwo registriert sind, direkt importieren können! Der Direktimport, das
heißt, der direkte Import von einem Landwirt zum Beispiel aus Polen, aus
Luxemburg, aus Tschechien oder woher auch immer, ist möglich, ohne dass er von
Pflanzenschutzmittelgesetz gesetzlich erfasst wird. (Bundesminister Dipl.-Ing. Pröll:
Wir sind in Europa angekommen!)
Meine Damen und Herren, diese unglaubliche Lücke und dieses unglaubliche Versagen der letzten Jahre haben zu einem extremen Kontrollchaos geführt! Das ist nicht mehr durchsichtig! Das wird nicht kontrolliert!
Jetzt kommen wir zu Ihrer Anfragebeantwortung zurück: Sie haben mir zu Frage 11 geschrieben, die Kontrolle dieser Direktimporte sei nicht Ihre Aufgabe, das hätten die Landesbehörden zu machen. – Gut. Dann schauen wir uns an, was die Landesbehörden kontrollieren!
Ihr Ministerium gibt jährlich einen Bericht über die durchgeführten Kontrollen in Österreich an die Europäische Union. Diese sind auf der Homepage des Landwirtschaftsministeriums durchaus einsichtig. Jeder Abgeordnete, jeder Bauer, jeder Österreicher und jede Österreicherin kann sich das herunterladen.
Was wir sehen, wenn wir uns diese Berichte anschauen, Herr Bundesminister, ist beschämend: Im Burgenland gab es keine einzige Kontrolle auf illegale In-Verkehr-Setzung im Jahr 2004. In Salzburg keine einzige Kontrolle, in Niederösterreich eine einzige Kontrolle und ein gefundener Fall. Offensichtlich handelt es sich dabei um eine Anzeige, die vorlag und der nachgegangen wurde. Einzig in Oberösterreich und in Kärnten zum Beispiel wurden im Querschnitt ein paar hundert Kontrollen durchgeführt. (Abg. Dipl.-Ing. Scheuch: Kärnten ist halt einfach wieder Vorreiter!) – Ja, das ist so.
Diese zwei Bundesländer haben im Querschnitt kontrolliert und dort kam es von 14 oder 15 bis zu 20 Prozent gefundener Fälle von illegaler In-Verkehr-Setzung, also von illegalen Mitteln, die eingesetzt wurden. Herr Bundesminister, da klafft eine Lücke! Sie wissen das seit Jahren und Sie tun nichts, einfach nichts. Das ist das Traurige! (Abg. Dipl.-Ing. Scheuch: Wolfgang, so lange ist er ja noch gar nicht Minister! – Abg. Grillitsch: Er weiß nicht einmal das!) – Das hat Ihr Vorgänger genauso gehalten, der es jetzt vorzieht, nicht im Saal zu sein: der damalige Bundesminister Molterer.
Aber jetzt kommt noch etwas. Meine Damen und Herren, es ist ja nicht nur so, dass es im Kontrollbereich ein Riesendefizit gibt. Dieses gibt es auch im Untersuchungsbereich, im Analysebereich. Wenn man sich die Kapazitäten der Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit anschaut, dann sieht man, dass die Kapazitäten nicht vorhanden sind.
Das aktuelle Buch „Schmeckt’s noch? Was wir wirklich essen“ zeigt einige dieser Defizite auf. Darin – Herr Bundesminister, da wäre ich sehr interessiert, was Sie dazu sagen – wird unter anderem festgehalten, dass die Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit in den letzten Jahren gar nicht ausgestattet war, um jene 100 wichtigsten Pestizide zu untersuchen, die in Europa in den Produkten gefunden werden.
Ich werde Ihnen jetzt eine Liste von 33 der am häufigsten gefundenen Pestizide aus der Bundesrepublik Deutschland überreichen, Herr Bundesminister, und ersuche Sie, dazu eine Stellungnahme zu geben. (Zwischenbemerkung von Bundesminister Dipl.-
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Ing. Pröll.) Diese wurden bisher von der Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit nicht untersucht. (Der Redner dreht sich zur Regierungsbank um und überreicht Bundesminister Dipl.-Ing. Pröll das genannte Papier. – Beifall bei den Grünen. – Abg. Grillitsch: Jetzt ist ja die Zeit eh aus!)
Abschließend möchte ich sagen, dass nicht nur höhere Atrazinwerte in einigen Regionen in Österreich gefunden werden. Sie haben im Pestizidbereich auf der vollen Linie versagt: mehr Pestizide in der Anwendung, ein lückenvolles Pflanzenschutzmittelgesetz und enorme Kontrolldefizite.
Geben Sie doch endlich zu, Herr Bundesminister, dass Sie in diesem Bereich gescheitert sind! (Ironische Heiterkeit des Bundesministers Dipl.-Ing. Pröll.) – Ja, das ist so! Korrigieren Sie die Lücken im Pflanzenschutzmittelgesetz und dotieren Sie endlich die Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit so, wie wir das seit Jahren fordern, nämlich ausreichend, damit die Lebensmittelsicherheit in Österreich gewährleistet ist. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen.)
17.23
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zu Wort gelangt Herr Bundesminister Dipl.-Ing. Pröll. Ihre Redzeit soll 10 Minuten nicht übersteigen. – Bitte.
17.23
Bundesminister
für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft Dipl.-Ing. Josef
Pröll: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und
Herren! Hohes Haus! Herr Abgeordneter Pirklhuber! Ihnen dürfte ja nicht entgangen
sein, dass wir uns in Österreich seit Jahren und Jahrzehnten einer ökosozialen
Landwirtschaft, die auf Nachhaltigkeit ausgerichtet ist, verschrieben haben.
Wir haben den höchsten Anteil an Biobauern, gemessen an allen anderen Ländern
der Europäischen Union. (Beifall bei der ÖVP.)
Wir haben ein Umweltprogramm, meine sehr geehrten Damen und Herren, das von der überwiegenden Mehrzahl der Bauern aktiv angenommen wurde. Wir haben ein Kontrollwesen und eine gesetzliche Basis für alle Bereiche der Landwirtschaft, aufgeteilt zwischen Bund und Ländern, auch historisch entwickelt, vom Bodenschutz über die Pestizidkontrolle, über die Nahrungsmittelkontrolle, über die Lebensmittelkontrolle, über die Frage der Kontrolle der Ausgleichszahlungen, über die Frage der Bioverbände und der Biokontrolle pro Betrieb, und so weiter, und so fort, wie wir das in keinem anderen europäischen Land in der Dichte und in der Konsequenz finden.
Was Sie heute in der Frage der illegalen In-Verkehr-Setzung von Pflanzenschutzmitteln angesprochen haben, ist klar zu beantworten. Das Gesetz in Österreich, Bundes- und auch die Ländergesetze in der Anwendung sind klipp und klar: In Österreich dürfen nur zugelassene Pflanzenschutzmittel auf rechtlicher Basis in Verkehr gebracht werden.
Es dürfte Ihnen auch eines entgangen sein, Herr Abgeordneter Pirklhuber. Ich habe heute Ihre Aussendung sehr genau gelesen. Sie schreiben darin von Missständen in der Pestizidkontrolle, von Versagen der Pestizidkontrolle. Auch Anfang Juni und gerade Anfang Juni dieses Jahres waren es die Behörden, die in der Steiermark jedenfalls den illegalen Pflanzenschutzmittel-Vertriebsring auffliegen haben lassen. Die Kontrolle der Behörden funktioniert im Detail.
Ich sage Ihnen noch etwas dazu. Wenn Sie heute von illegalem Umgang oder illegalem In-Verkehr-Bringen sprechen und fragen, was mit den 53 oder 50 Tonnen passiert ist, dann sage ich: Die Behörden haben aufgedeckt, haben beschlagnahmt und versiegelt und durch verbrecherische Maßnahmen – wie es jetzt ausschaut –
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wurde das Siegel gebrochen und dieses Lager ausgeräumt. Wo ist die Verfehlung der Politik und der Behörden?
Kriminelle Machenschaften werden auch von mir und von den Behörden in diesem Land sicher nicht gedeckt. Wir sind dabei, mit der Staatsanwaltschaft und mit den Anzeigen nach Aufdeckung dieses Vertriebsringes durch das Bundesamt für Ernährungssicherheit Punkt für Punkt jeden Einzelnen, der daran beteiligt ist, der entsprechenden rechtlichen Verantwortung zuzuführen, meine sehr geehrten Damen und Herren. (Beifall bei der ÖVP.)
Kein Pardon für jemanden, der durch illegale Tätigkeit, durch kriminelle Machenschaften den guten Ruf der österreichischen Lebensmittel- und Nahrungsmittelproduktion und jenen der Bäuerinnen und Bauern gefährdet! Die Kontrolle funktioniert und Europa kann sich ein Beispiel nehmen an dem, wie Österreich diese Frage beantwortet hat.
Eine zweite Anmerkung hinsichtlich der getroffenen Maßnahmen, nach denen Sie mich in der Frage 7 Ihrer Anfrage gefragt haben. Wir haben die Prüfung auf Verkehrsfähigkeit, die Prüfung der Warenströme, die Anzeigen bei der Bezirksverwaltungsbehörde, die Einschaltung der Kriminalpolizei, der Staatsanwaltschaft, die Anpassung des Kontrollrasters ganz genau dargestellt. Es ist auch für Sie völlig transparent und offen in diesem konkreten Fall aufgezeigt, wie die Behörden draufgekommen sind, wie die Kontrolle funktioniert hat und welche Schritte – einer nach dem anderen – gemäß dem Gesetz vorgenommen wurden.
Ein dritter Punkt, den ich hier gerne
diskutieren will – und ich danke Ihnen für die Möglichkeit, dieses Thema
heute hier zu diskutieren, weil es einmal mehr beweist, wie es in Österreich
funktioniert –, ist folgender: Die Zahl der Betriebskontrollen, was den
Großhandel und den Detailhandel betrifft, haben wir seit dem Jahr 2002 von
81 Überprüfungen auf 219 Betriebsprüfungen im Jahr 2005 gesteigert.
Wenn das keine Erfolgsgeschichte in der Kontrolldichte ist, meine sehr geehrten
Damen und Herren, dann weiß ich nicht mehr, was erfolgreiche Kontrolle im
Pestizidbereich ist. (Beifall bei der ÖVP.)
Heuer haben wir – und das ist die Bilanz bis jetzt – zirka 300 Betriebskontrollen im Groß- und im Detailhandel durchgeführt, und wir haben bei begründetem Verdacht – auch im konkreten Fall in der Steiermark – natürlich die Bezirksverwaltungsbehörden eingebunden und die Fälle entsprechend angezeigt.
Sie haben mir eine Liste übergeben: 33 der 100 häufigsten Pestizide, die von der AGES im Jahr 2003 nicht untersucht wurden. Die Liste mag vielleicht für das Jahr 2003 stimmen, das habe ich nicht verifiziert. Sie stimmt jedenfalls nicht für das heurige Jahr. Von diesen kritisierten nicht untersuchten 33 Substanzen werden bis heute schon 30 untersucht, Herr Abgeordneter Pirklhuber. Sagen Sie auch die ganze Wahrheit dazu! Wir haben auch in diesem Bereich von 33 Mitteln, die wir nicht untersucht haben, 30 in die Untersuchung mit aufgenommen. Auch das ist eine Erfolgsgeschichte, und eine Zahl, die sich sehen lassen kann. (Beifall bei der ÖVP.)
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Was die Frage bezüglich Kontrollmechanismen und Kontrolldichte betrifft, möchte ich mich auch bei den Mitarbeitern des Bundesamtes für Ernährungssicherheit sehr herzlich bedanken.
Ich sage Ihnen auch etwas dazu, was die Frage Datenschutz und das öffentliche Hinausposaunen von Daten in laufenden Ermittlungsverfahren betrifft. Es hat einmal in der Steiermark für einen Politiker durchaus unangenehme Tage und Wochen gegeben, weil ein Landespolitiker sehr früh darüber berichtet hat, dass Untersuchungen laufen. (Abg. Mag. Johann Maier: Er hat vor Kontrollen gewarnt! Das ist ein Unterschied, Herr
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Bundesminister!) Ich habe deswegen auch ganz genau darauf geachtet, dass wir seit Juni – lassen Sie mich das zu Ende führen – mit der Frage der Beschlagnahme, der Ermittlungsverfahren im Großhandel, auch im bäuerlichen Bereich, sehr behutsam damit umgehen, dass wir jene nicht behindern, die tagtäglich im Kontrollwesen, im Behördenweg ihre Arbeit tun, um solche illegalen Vertriebsringe nicht vorzuwarnen, sondern aufzudecken. Das ist vorsorgliche Politik, auch auf dem Weg in die Zukunft.
Herr Abgeordneter Pirklhuber, Sie haben telefonisch von Mitarbeitern der Bundesagentur für Ernährungssicherheit Auskünfte verlangt (Abg. Dr. Pirklhuber: Habe ich gemacht!), wohl in der Hoffnung, irgendwelche personenbezogenen Daten zu erhalten. Ich sage Ihnen, nutzen Sie alle parlamentarischen Anfragen, nutzen Sie all jene Anfragen auf dem Behördenweg und Sie werden jede Auskunft erhalten (Abg. Dr. Glawischnig-Piesczek: Was soll das jetzt?), aber halten Sie sich auch daran, dass Datenschutz in diesem Land gilt und gerade in laufenden Verfahren sehr sensibel mit diesen Fragen umgegangen werden kann. (Abg. Dipl.-Ing. Scheuch: Ungeheuerlich! – Abg. Dr. Glawischnig-Piesczek: Es gibt eine ... Pflicht!)
Herr Abgeordneter Pirklhuber, ich sage Ihnen noch etwas dazu: Sie können und werden von uns, behördlicherseits und auch auf jede parlamentarische Anfrage, eine Anfragebeantwortung bekommen. Das ist überhaupt keine Frage. Aber beachten Sie auch die Sensibilität in laufenden Ermittlungsverfahren, die noch nicht ganz abgeschlossen sind. Ich bitte Sie auch darum, weil wir jeden in diesem illegalen Bereich erwischen und niemanden frühzeitig warnen wollen.
In diesem Sinne, meine sehr geehrten Damen
und Herren: schonungsloses Aufdecken, Verdichtung der Kontrollen. Wir haben
die Kontrolldichte in den letzten Jahren massiv erhöht. Sie können davon
ausgehen, dass wir niemanden schonen werden, der im
Pflanzenschutz- und im Pestizidbereich gegen Länder- oder Bundesgesetze
verstößt, weil das schlecht für den Ruf der österreichischen
Lebensmittelproduktion und für jene, die ordnungsgemäß und gesetzestreu
wirtschaften, ist. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)
17.31
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Die Redezeit der nun zu Wort kommenden Abgeordneten beträgt gemäß Geschäftsordnung jeweils 5 Minuten.
Als Erster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Ing. Schultes. – Bitte.
17.31
Abgeordneter Ing. Hermann Schultes (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Hohes Haus! An einem sehr langen Tag hat Herr Kollege Pirklhuber wieder einen Grund gefunden, ihn noch einmal zu verlängern. (Abg. Dr. Glawischnig-Piesczek: Aber Sie allerdings auch heute! In einem sinnlosen ... zum Wiener Wahlkampf!) Es muss halt so sein und wir müssen darüber reden.
Wir behandeln heute ein Thema, das seit Juli in den Zeitungen steht. Wir haben ein Thema, das von drei Ministerien mit schlüssigen Antworten beantwortet wurde, und wir haben ein Thema, in dem sich zeigt, dass in Österreich gerade dieser Bereich sehr gut durch das Bundesamt für Ernährungssicherheit ... (Abg. Dr. Pirklhuber: Dann erklären Sie das! Eine einzige Kontrolle in Niederösterreich!) – Zuhören bitte, ja? Also: Wir sind heute ganz sicher der Meinung, dass unser Bundesamt für Ernährungssicherheit die Dinge sehr gut im Griff hat.
Gerade dieser Fall zeigt, dass die Kontrollen funktionieren. (Zwischenruf des Abg. Mag. Kogler.) Gerade dieser Fall zeigt, dass wir im Bereich Pflanzenschutz ein ganz normales Marktverhalten haben. Das heißt, auf Deutsch gesagt, wenn einem Unternehmen Umsätze verloren gehen, dann fragt es, wohin sie gehen. – Die Kontrolle in
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der Branche untereinander führt dann zu anonymen Anzeigen, das Bundesamt wird sofort tätig und dementsprechend schnell werden Missbräuche aufgedeckt.
Ich bedanke mich daher auch bei unseren Beamten, die in der Sache so konsequent vorgegangen sind, sofort mit der Staatsanwaltschaft zusammengearbeitet haben und alle anderen befassten Dienststellen, auch das Finanzamt – und das wird wahrscheinlich am meisten wehtun –, in dieser Frage eingespannt haben.
Tatsache ist, dass wir in der Frage Pflanzenschutzmittel in Österreich in einer sehr schwierigen Situation sind: ein kleines Land, ein kleiner Markt. Gott sei Dank stehen uns heute die vertrauten Mittel aus Deutschland und Holland zur Verfügung. Daher haben wir die Möglichkeit, in etwa wettbewerbsfähig zu sein.
Allerdings gibt es in diesem Bereich seriöse Händler und unseriöse Händler. Ein seriöser Händler – das sage ich ganz ausdrücklich – ist das Lagerhaus. Das Lagerhaus hat in all diesen Fällen keine Probleme. Ich darf das sagen, weil das Gute gelobt gehört. Ich weiß auch, dass gerade in diesem Bereich sehr genau darauf geachtet wurde, dass all diese Wege sehr korrekt gegangen werden.
Es gibt jedoch auch einige unseriöse Händler, denen Bauern auf den Leim gegangen sind. Tatsache ist, dass die AGES beziehungsweise das Bundesamt ordentlich eingegriffen hat und dann etwas passiert ist, was wirklich unerhört ist: Beschlagnahmte Ware wurde verschleppt. Auf diesen Krimi sind wir alle miteinander gespannt und auf diese Gerichtsverhandlung auch, denn die Beteiligten gehören ordentlich „eingetunkt“! Da brauchen wir gar nicht herumzureden. (Beifall bei der ÖVP.)
Tatsache ist, dass wir in Österreich ein Problem haben, seit Polen in der EU ist. Polen hat eine sehr geringe Mehrwertsteuer auf Pflanzenschutzmittel. Das ist eine aufgestellte Falle. Manche Landwirte haben die Bezugsmöglichkeit aus Polen zu nützen versucht. Diese Geschichte gefällt mir nicht. Ich habe die Bauern selbst in der Bauernzeitung des Niederösterreichischen Bauernbundes im Frühjahr aufgerufen, sehr vorsichtig zu sein und aufzupassen. Tatsächlich zeigt sich, dass mein Aufruf richtig war: Es hat Händler gegeben, die eben genau in dieser Frage Bauern in die Irre geführt und unrechte Geschäfte gemacht haben. Gegen so etwas wehren wir uns! Vor diesen Machenschaften muss man die Bauern warnen! Gott sei Dank ist der allergrößte Teil unserer Bauern vor diesem Problem verschont geblieben.
Ich bedanke mich bei allen. Ich bedanke mich bei allen, die im täglichen Leben trotz harten wirtschaftlichen Wettbewerbs die Dinge immer wieder ordentlich abwickeln, die trotz der schwierigen Situation, in die Sie die Landwirtschaft immer wieder durch die ständigen Diskussionen um die Kürzung der notwendigen Ausgleichszahlungen bringen wollen, redlich bleiben.
Trotzdem bleiben die Bauern redlich und ehrlich und die Produkte das, was sie sind: nämlich das Beste, was Sie bekommen können. Das sind sie auch deshalb, weil unsere Produkte gut kontrolliert werden und weil Handel und Verarbeiter genau darauf schauen und daher die schwarzen Schafe sofort ausgegrenzt werden. Das ist auch unser Interesse. Wir wollen das Kundenvertrauen bewahren, wir wollen gute Angebote bringen. Wir sind daher gegen alle, die die Branche schlecht machen, und gegen alle, die skandalisieren, was kein Skandal, sondern einfach ein kriminelles Vorgehen ist.
Wir sind daher
dafür, dass wir in dieser Frage unsere Rechtsmittel schärfen, damit die, die
etwas angestellt haben, ordentlich „eingetunkt“ werden, damit die anderen, die
Redlichen, vor diesen geschützt werden. – Danke. (Beifall bei der ÖVP
sowie des Abg. Scheibner.)
17.35
Nationalrat, XXII.GP | 125. Sitzung / Seite 183 |
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Mag. Johann Maier. 5 Minuten Redezeit. – Bitte.
17.36
Abgeordneter Mag. Johann Maier (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es geht um Fragen der Lebensmittelsicherheit, es geht um Fragen der Umweltbelastung durch Pestizide, durch nicht zugelassene, durch illegale Pestizide. Herr Bundesminister, ich kann Ihrer Argumentation in einigen Bereichen sehr wohl folgen, aber in den meisten nicht. Sie betreiben hier Realitätsverweigerung.
Ich stimme Ihnen zu, dass die Behörde, das Bundesamt für Ernährungssicherheit, in dieser Frage korrekt gearbeitet, auf einen anonymen Hinweis reagiert und 53 Tonnen beschlagnahmt hat. Die Frage, die wir uns allerdings stellen müssen, ist – Herr Kollege Pirklhuber hat das angeschnitten –, warum es dann zu keiner Probenziehung und zu keiner Analyse gekommen ist.
Manche von Ihnen sagen: Schauen wir uns das Strafverfahren an! Wir haben ein Offizialdelikt, das ist der § 176 Strafgesetzbuch, dabei geht es um die Gemeingefährdung eines großen Teils der Bevölkerung. – Was passiert, wenn das Beweismittel nicht da ist? – (Abg. Dr. Pirklhuber: Richtig!) Ich frage die Vertreter der Regierungsparteien: Sagen Sie mir, kann jemand wegen Mordes verurteilt werden, wenn der Ermordete nicht da ist, wenn der Ermordete nicht gefunden wird? Herr Bundesminister, was glauben Sie, wird in dem Verfahren passieren? – Ich kann es Ihnen sagen: Die Staatsanwaltschaft wird das Verfahren einstellen, weil die Gemeingefährdung auf Grund einer Analyse nicht nachweisbar ist. Ich halte daher das Pflanzenschutzmittelgesetz in dieser Frage für absolut novellierungsbedürftig.
Zu Ihrem Hinweis, wie vorsichtig man aus datenschutzrechtlichen Gründen sein muss: Ich stimme Ihnen zu. Ich bin stellvertretender Vorsitzender des Datenschutzrates. Aber nur zu Ihrer Information als Nichtjurist: Jedes Strafverfahren ist öffentlich. In diesem Fall geht es um Fragen der Gemeingefährdung. Nach dem Datenschutzgesetz – schauen Sie nach: § 1 DSG – muss es zu einer Interessenabwägung kommen. Die Frage, ob unter diesen Voraussetzungen die Öffentlichkeit informiert werden kann, ist durch die zuständigen Behörden zu klären.
Unabhängig davon sollten wir uns überlegen, ob wir nicht im Lebensmittelgesetz, im Pflanzenschutzmittelgesetz eine Ermächtigung der Behörden einführen und auch in diesem Bereich erweitern sollten – das geht zurück auf eine Entscheidung des VwGH –, dass die Öffentlichkeit über diese Risken rechtzeitig informiert wird. – Das nur zu dem.
Herr Bundesminister, die Probleme im Pestizidbereich liegen aber ganz woanders. Sie liegen im Bereich der Anwendungskontrolle. Hohes Haus, erinnern Sie sich: Im Jahr 2003, von 1. bis 5. Dezember 2003 fand der Besuch der EU-Kommission in Österreich statt, bei dem einerseits das In-Verkehr-Bringen von Pflanzenschutzmitteln nach der entsprechenden EG-Richtlinie, aber auch der Anwendungsbereich kontrolliert wurde.
Und Sie wissen, Herr Bundesminister: Bis zu diesem Zeitpunkt wurde die Anwendung von Pestiziden auf landwirtschaftlichen Betrieben in keinem Bundesland überprüft. Es gab, Herr Bundesminister, keine einzige Untersuchung durch die Länder. Ich zitiere eine Anfragebeantwortung, die ich von Ihnen im letzten Jahr bekommen habe, in der genau darauf hingewiesen wird, dass die Zuständigkeit der Länder gegeben ist. Darin heißt es: „Die Umsetzung der amtlichen Kontrollmaßnahmen im Bereich der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln in nationales Recht liegt im Kompetenzbereich der Länder.“
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Wenn ich mir jetzt die Situation ansehe, dass die Länder nicht kontrollieren (Zwischenbemerkung von Bundesminister Dipl.-Ing. Pröll): Herr Bundesminister, wie wollen Sie denn nachweisen, ob illegale Arzneimittel in Verkehr gebracht werden oder nicht, wenn es keine Anwendungskontrolle durch die Länder gibt? – Da sind Sie als Landwirtschaftsminister und als Umweltminister gefordert.
Hohes Haus! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Probleme haben wir aber auch in einem anderen Bereich, nämlich bei den Kontrollen, bei der Analysetätigkeit durch die AGES. Ich habe mehrere parlamentarische Anfragen gemacht – und ich nütze das Instrumentarium, Herr Bundesminister –, weil ich wissen wollte, auf welche Pestizide und Schädlingsbekämpfungsmittel Säuglingsnahrung überprüft wird. Hohes Haus, es ist ein Desaster! Wir bekommen nicht einmal Informationen darüber – Herr Bundesminister, ich zitiere –, obwohl ich ganz konkret nachfrage, auf welche Parameter tatsächlich untersucht wird. Wissen Sie, was mir mitgeteilt worden ist auf die Frage: Auf welche Parameter wurde Säuglingsnahrung im Jahr 2004 und im Jahr 2003 untersucht? – Es wurde auf die üblichen Parameter untersucht, so die Mitteilung. Gleichzeitig bekomme ich eine Liste über 112 Pestizide. (Präsidentin Mag. Prammer gibt das Glockenzeichen.)
Letztendlich gibt es keine Information darüber, was in Österreich untersucht wird. Die Kritik von Greenpeace und von anderen Umweltorganisationen stimmt absolut! (Beifall bei der SPÖ und den Grünen.)
17.41
Präsidentin Mag.
Barbara Prammer: Als Nächster zu Wort gelangt
Herr Abgeordneter Dipl.-Ing. Scheuch. Herr Abgeordneter, auch für Sie
5 Minuten. – Bitte.
17.41
Abgeordneter Dipl.-Ing. Uwe Scheuch (Freiheitliche): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Meine geschätzten Damen und Herren! Herr Kollege Pirklhuber, die Lebensmittel in Österreich sind sicher, und die Lebensmittelsicherheit in Österreich ist gegeben. (Beifall bei Abgeordneten der Freiheitlichen und der ÖVP.)
Meine Vorredner, der Herr Präsident und auch der Herr Landwirtschaftsminister haben das, glaube ich, schon klar ausgeführt. Dieser Kriminalfall in Weiz war eben ein Kriminalfall, und das sollte er auch bleiben. (Abg. Dr. Pirklhuber: Kollege Schultes hat ...!) – Ob das ein Einzelfall ist oder nicht, das werden die entsprechenden Behörden zu klären haben. Es ist meiner Meinung nach ein Einzelfall, und der soll aufgeklärt werden, vielmehr er muss aufgeklärt werden. Diese Verantwortung muss da sein. Da sind wir uns, glaube ich, alle einig. (Demonstrativer Beifall des Abg. Neudeck.)
Wovor ich aber warne, wovor ich hier wirklich warne: Das macht schon wieder ein bisschen den Eindruck, dass man hier den Ruf der Landwirtschaft in Frage stellt und die Kriminalisierung der Landwirtschaft unterschwellig hineinbringt, denn die Kammer kann nicht informieren, da gibt es keine Kontrollen, und da ist nichts geschehen. Man könnte auch sagen: Die Landwirtschaft ist sicher, und deswegen braucht sie vielleicht nicht so viele Kontrollen. Wenn heute der Herr Landwirtschaftsminister davon spricht, dass man die Kontrollen von achtzig auf mehrere hundert erweitert hat (Abg. Dr. Pirklhuber: Die Kollegen von der AGES ...!), dann muss ich ehrlich sagen, dass ich damit gar keine besondere Freude habe, denn ich glaube, dass die Landwirtschaft und die bäuerliche Bevölkerung sehr wohl weiß, was sie tut – dass sie sehr wohl weiß, was sie tut!
Herr Kollege Pirklhuber! Ein konkretes Beispiel: Diese schwarzen Schafe – das sind nun einmal schwarze Schafe, sie heißen eben so – gibt es überall. (Abg. Dr. Pirklhuber: Blau auch!) Ich denke – und jetzt hör’ bitte zu – an einen nicht minder großen
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oder vielleicht noch viel wichtigeren Skandal im Bio-Bereich. Was geschah denn vor zwei, drei Jahren, als auf einmal Getreide aus Ungarn, aus heutigen EU-Ländern nach Österreich gebracht wurde? Was war denn da, als die „BIO ERNTE AUSTRIA“, der selbst ernannte Retter der biologischen Landwirtschaft, verseuchtes Getreide unter die Bevölkerung gebracht hat? (Zwischenrufe der Abgeordneten Dr. Pirklhuber und Jakob Auer.) Haben damals wir normale Bauern gesagt, die Bio-Landwirte sind alle Verbrecher?
Das haben wir nicht gemacht, weil es nämlich unklug ist, in so einem Fall Pauschalurteile abzugeben. Auch dort gibt es schwarze Schafe, auch in der biologischen Landwirtschaft haben wir Probleme, auch die sollten gelöst und geklärt werden. Da habe ich keine Dringliche Anfrage von Herrn Kollegem Pirklhuber gelesen, da habe ich nicht gelesen: Was hat die „BIO ERNTE AUSTRIA“ verbrochen? – Dort hat der Geschäftsführer fast gehen müssen, wenn wir uns ehrlich sind, dort hatte man massive Probleme. (Abg. Dr. Pirklhuber: Schauen Sie sich auf der Homepage ...! Völliger Topfen!)
Ich glaube, wir sollten hier sehr sensibel und sehr vorsichtig vorgehen. Schwarze Schafe gibt es in jedem Bereich, sowohl in der konventionellen Landwirtschaft als auch in der biologischen Landwirtschaft; hüben wie drüben gehören sie ausgemerzt. Im Großen und Ganzen – ich glaube, darüber sind wir uns einig – ist nämlich die Landwirtschaft bei uns gut kontrolliert, gut geführt, und sie garantiert genau diese Lebensmittelsicherheit für unsere Bevölkerung. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)
17.44
Präsidentin Mag.
Barbara Prammer: Als Nächste kommt Frau
Abgeordnete Dr. Gabriela Moser zu Wort. Frau Abgeordnete, auch für Sie
5 Minuten Redezeit. – Bitte.
17.45
Abgeordnete Dr. Gabriela Moser (Grüne): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Minister! Meine Damen und Herren! Ja, es ist ein Kriminalfall, Herr Minister, aber dieser Kriminalfall betrifft auch die Bevölkerung als solche, die KonsumentInnen. Er betrifft wirklich jede und jeden von uns, weil jeder und jede von uns etwas isst. Die Kontrolldefizite, die sich hier anlässlich dieses Kriminalfalls gezeigt haben ... (Bundesminister Dipl.-Ing. Pröll: Werden aufgedeckt! Die Kontrolle ...!) Ich sage nur: Kontrolldefizit – nicht, weil die Behörden nicht aufdecken, sondern Kontrolldefizit deshalb, Herr Minister, weil keine Proben gezogen worden sind.
Es ist geradezu hanebüchen, dass 53 Tonnen an giftigstem Material gefunden werden, vor Ort anscheinend versiegelt werden – mit Wachs oder ich weiß nicht was –, dass dann die Behörden die Türen schließen und nach Hause gehen. Diese hochgiftigen Substanzen bleiben sozusagen unanalysiert, unidentifiziert, teilweise versperrt und etwas versiegelt vor Ort liegen. Ich meine, das ist doch Stümperei, schlichtweg Stümperei, Herr Minister! (Beifall bei den Grünen.) Das ist der eine Aspekt, wobei auch die Behörde versagt hat, der Gesetzgeber oder die Regierung, wegen mangelhafter Pestizid- oder Herbizidgesetzgebung.
Vor allem steht uns nach wie vor das Problem der Anwendungskontrolle ins Haus. Das ist die große Problematik, der große weiße Fleck bei der Bekämpfung von schlechten beziehungsweise übertriebenen Pestizidanwendungen in Österreich, und da haben Sie überhaupt nichts getan. Seit die EU-Kommission bei uns war, bei uns einen Bericht erstellt hat und wir geantwortet haben, ist nichts passiert! Genau das trifft die Konsumentinnen und Konsumenten, weil sie letztlich das essen müssen, was die Landwirtschaft auf den Tisch bringt. Hieran mangelt es nach wie vor.
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In der Steiermark mangelt es nicht nur oft an der Kontrolle vor Ort, sondern vor allem sozusagen an der legalen Anwendung von Pestiziden. Wir haben ja über die Grundwasserwerte, die uns zur Verfügung stehen, nachgewiesen, dass die Atrazinwerte bei Weiz steigen. Herr Minister, Atrazin ist verboten, Atrazin ist illegal! Trotzdem haben wir solche Wasserversorger in der Steiermark, und Ihr Landesrat – Landwirtschaft und Umwelt ist ja dort auch in einer Hand (Bundesminister Dipl.-Ing. Pröll: Das ist nicht „mein“ Landesrat!) – hat bis jetzt nichts unternommen. Bitte, innerhalb eines Wasserversorgers mussten drei Quellen wegen überhöhter Belastung gesperrt werden! (Zwischenruf des Abg. Mag. Kogler.) Das ist die andere Seite des Einsatzes und der Einsatzproblematik der Pestizide.
Aber ich komme noch einmal auf die Bundesebene zurück, auf die AGES und ihre Kontrolltätigkeit. Wir wissen ja alle – Sie besser als ich –, dass dort der finanzielle Notstand herrscht, dass nach wie vor finanzielle Mittel fehlen, um den Normalbetrieb aufrechtzuerhalten. Ich spreche gar nicht von einer Expansion des Betriebes und einer Verbesserung. Die Leute, die dort arbeiten, arbeiten unter Extrembedingungen, sie arbeiten für ihre Verhältnisse wahrscheinlich sehr exakt und gut. Nur: Wie konnte es denn passieren, dass Global 2000 in der Lage war, zehn belastete Lebensmittel in der AGES untersuchen zu lassen, einem italienischen und einem holländischen Labor zur Verfügung zu stellen, und die Ergebnisse bei der AGES die schlechtesten waren? – Es konnten dort im Vergleich zu den holländischen und den italienischen Laborbefunden am wenigsten Pestizidrückstände festgestellt werden.
Bitte, da ist meines Erachtens entweder der Sparstift falsch angesetzt, die Analytik zu gering, zu wenig umfangreich, oder es wird anderweitig nicht ganz korrekt agiert. Aber ich möchte das nicht den dort tätigen Menschen anlasten, sondern dem System, dem zu wenig Geld gegeben wird, dem System, das gesetzlich Lücken und weiße Flecken bestehen lässt. (Beifall bei den Grünen.) Es hat in der Steiermark versagt, und es lädt teilweise auch geradezu dazu ein, Kriminellen bei uns irgendwie ein Handlungsfeld zu verschaffen.
Herr Minister! Wir lesen in Ihrem dankenswerterweise sehr umfangreichen Grünen Bericht über die Landwirtschaft jahrein, jahraus, dass – vielleicht darf ich sogar zitieren – „umfangreiche Eigenimporte der Landwirte zu verzeichnen sind“. Ich studiere das schon seit dem Jahr 1997, es ist derselbe Satz. Das Interessante ist ja, dass dieser Satz immer der gleiche ist: steigernde Eigenimporte in umfangreicher Form durch die Landwirte. Aber seit unsere Nachbarländer Tschechien, Ungarn und so weiter (Präsidentin Mag. Prammer gibt das Glockenzeichen) import- und exportmäßig einfachere Beziehungen zu uns unterhalten, steigt das noch mehr. (Präsidentin Mag. Prammer gibt neuerlich das Glockenzeichen.) Dann haben wir die Wurzeln der Kriminalität, und da müssen wir ansetzen. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen.)
17.49
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Die Debatte ist geschlossen.
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Ich nehme die Verhandlungen über die Punkte 10 bis 14 der Tagesordnung wieder auf.
Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Riepl. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 2 Minuten. – Bitte, Herr Abgeordneter.
17.50
Abgeordneter Franz Riepl (SPÖ): Sehr verehrte Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Wir erleben heute mit der Novelle zum Arzneimittelgesetz ein
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bisschen einen Zickzackkurs, würde ich meinen, und letztendlich auch einen Kniefall der Frau Bundesminister für Gesundheit und Frauen. Dass da die SPÖ letztendlich nicht mitmacht und nicht mitstimmen wird, ist daher, glaube ich, selbstverständlich. (Abg. Großruck: Logisch, jawohl!)
Sehr verehrte Damen und Herren! In diesem Gesetz wird – ich betone: natürlich erst nach der Begutachtung! – zum Beispiel Erinnerungswerbung auch im Radio und im Fernsehen ermöglicht, also etwas, was vorher in der Begutachtung überhaupt nicht angedacht war, eine klassische Markenwerbung, die mit Schutz und Information für Konsumenten wirklich nichts mehr zu tun hat. Ich kann mir vorstellen, dass die Pharmaindustrie darüber glücklich ist und dass ein Parteikollege der Frau Bundesministerin, der Herr Bundesminister Bartenstein, ihr für diese Vorgangsweise vielleicht dankbar ist.
Oder zum Thema Geschenksannahme durch Ärzte und Apotheker: Angekündigt wurden strenge Regelungen betreffend Kongresseinladungen oder Verbot von Rabatten; übrig geblieben ist davon praktisch nichts, Frau Bundesminister, denn statt Naturalrabatten wird es jetzt eben Geldrabatte geben, und – das ist das Wesentliche – die kommen sicher nicht der Versicherungsgemeinschaft zugute. Aber genau darum sollte es dabei eigentlich gehen.
Oder: Ein gerichtlicher Straftatbestand im Hinblick auf die Vorteilsannahme war im Entwurf; jetzt ist er weg. Die Frau Justizministerin hat Ihnen gezeigt, Frau Bundesminister, wo es langgeht. Aber eigentlich hat gar nicht die Frau Justizministerin, sondern nur ihr Büro gesagt: Das kommt nicht in Frage, das geht Sie nichts an! – Damit ist das eigentlich auch ein Kniefall gegenüber einem anderen Ressort dieser Bundesregierung.
Oder: Überhaupt nicht angegangen wurde das Thema Internet-Werbung, Frau Bundesminister. Ich weiß nicht, warum.
Da bleibt zum Schluss eigentlich nur eines zu sagen: Über Wirkungen und mögliche unerwünschte Wirkungen dieses Gesetzes informieren eigentlich nur die Oppositionsparteien. (Beifall bei der SPÖ.)
17.52
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächste zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Höllerer. Wunschredezeit: 2 Minuten. – Bitte.
17.53
Abgeordnete Anna Höllerer (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Frau Bundesministerin! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir haben heute Gesetzesmaterien zu beschließen, die ganz besonders im Gesundheitsbereich sehr, sehr wichtige Teilgebiete umfassen. Im Arzneimittelrecht werden in Umsetzung von EU-Richtlinien nun Gemeinschaftskodizes für Human- und Tierarzneimittel geschaffen. Damit wird auch die Abgrenzungsproblematik bei verschiedenen Produkten von Arzneimitteln dementsprechend geändert, und zwar durch Einführung einer Normenhierarchie.
Es wird auch im Bereich der Generikaforschung die Möglichkeit gegeben, schon während der Zeit, in der die Medikamente noch unter Patentschutz stehen, zu forschen und die Generikaentwicklung voranzutreiben. Damit werden in Österreich Arbeitsplätze gesichert, und selbstverständlich ist es auch möglich, Generika früher auf den Markt zu bekommen. Der Anteil der Generika am gesamten Medikamentenmarkt hat in den vergangenen Jahren stark zugenommen, er hat sich verdoppelt. Schließlich hat auch zu dem Kosteneindämmungsprogramm bei Medikamenten, das die Frau Bundes-
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ministerin sehr erfolgreich umgesetzt hat, der Generikaanteil beigetragen, indem er ebenfalls kostendämpfend gewirkt hat.
Die Appelle der Frau Bundesministerin an die Ärzte, in der Verschreibungstechnik auf die Generika Rücksicht zu nehmen, haben sich also wirklich gelohnt. Unter SP-Gesundheitsministern wurden noch zwischen 7 und 13 Prozent an Kostensteigerungen jährlich verzeichnet; derzeit liegt die Kostensteigerung bei Medikamenten unter 3 Prozent. Das ist wirklich ein großer Erfolg der Gesundheitsministerin und ihrer Gesundheitspolitik. Erfolg hat sie auch damit bewiesen, wie sie dem großen Komplex der Naturalrabatte begegnet ist und mit dieser Gesetzesmaterie auch eine Gratislieferung von Medikamenten an Ärzte und Apotheker verhindert.
Ich gratuliere der Frau Bundesministerin zur Umsetzung dieser Gesetzesmaterien und zu der sehr positiven Gesundheitspolitik für Österreich. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)
17.55
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächste zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Haidlmayr. Wunschredezeit: 4 Minuten. – Bitte.
17.55
Abgeordnete Theresia Haidlmayr (Grüne): Frau Präsidentin! Frau Ministerin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte nur zu einem Punkt Stellung nehmen, nämlich zum § 55b Arzneimittelgesetz: Naturalrabatte.
Frau Ministerin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich habe es schon hundert Mal gesagt und kann es nicht oft genug wiederholen: Hausapotheken sind gerade im ländlichen Bereich eine ganz, ganz wichtige Einrichtung, auf die wir alle nicht verzichten können! Wir können deshalb nicht darauf verzichten, Frau Ministerin, weil heute, wenn jemand im ländlichen Bereich krank ist, Ärzte in der Nähe sind, Apotheken hingegen meistens nicht.
Es sind Ärzte, die, wenn heute jemand krank ist, Medikamente auch in der Nacht bringen, wenn sie kommen. Von Seiten der Apotheken ist das nicht der Fall, weil sie ganz einfach spätestens um 18 oder 19 Uhr geschlossen haben. Deshalb ist es wichtig, dass wir in Österreich das System der Hausapotheken haben, um eben die ländliche Versorgung sicherzustellen und um auch sicherzustellen, dass mobilitätsbeeinträchtigte Menschen wirklich auf kürzestem Weg zu ihrem Medikament kommen. Der kürzeste Weg führt in der Regel über den Hausarzt und nicht über die Apotheke, weil diese meist sehr weit vom Hausarzt entfernt ist.
Das möchte ich einmal klarstellen, damit niemand glaubt, dass ich irgendetwas gegen Hausapotheken habe. Ganz im Gegenteil, als PatientInnenvertreterin ist mir jede Hausapotheke, die wir in Österreich haben, ganz, ganz wichtig, und ich möchte von keiner, dass sie geschlossen wird. (Beifall bei den Grünen.)
Jetzt aber zu dem Gesetz, zu Ihrer Regierungsvorlage betreffend Naturalrabatte.
Frau Ministerin, die Regelung, die jetzt beschlossen werden soll, ist natürlich eine Regelung, aber sie ist eine schlechte Regelung, Frau Ministerin, denn wegen der Möglichkeit, dass es nach wie vor Naturalrabatte geben wird – nämlich für alle Arzneimittel, die nicht im Kodex des Hauptverbandes aufscheinen –, werden Ärzte, die wirklich redlich mit diesem Instrument umgehen, nicht geschützt vor den wenigen, die das vielleicht nicht tun. Das halte ich für falsch. Frau Ministerin, wir hätten als Erstes einmal das Ergebnis des Unterausschusses des Rechnungshofes abwarten sollen, und dann hätten wir eine Lösung suchen sollen. Wir hätten sie auch gefunden, Frau Ministerin.
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Da soeben Herr Abgeordneter Rasinger wieder den Saal betreten hat, möchte ich Folgendes sagen (Abg. Freund: Er ist immer da!): Herr Rasinger, Sie haben die Naturalrabatte damit begründet, dass sie sagten, dass Sie, wenn Sie ein Auto kaufen und nicht zumindest 8 Prozent Skonto bekommen – das haben Sie gesagt –, dann zu Hause von Ihrer Frau geschimpft werden. (Abg. Dr. Rasinger: Ja?) Wissen Sie, dass Geldrabatte keine Naturalrabatte sind?
Ein Naturalrabatt wäre es in diesem Fall, wenn Ihnen Ihr Autohändler zwei Essensgutscheine für den Wirt ums Eck mitgeben würde; das wäre ein Naturalrabatt. (Abg. Wattaul: Das wären Autoreifen!) Wenn Sie 8 Prozent Preisnachlass bekommen, ist das kein Naturalrabatt, sondern ein Geldrabatt! Wenn Sie von Ihrem Autohändler einen Naturalrabatt haben möchten, dann muss er Ihnen fünf Plastiksackerln mit Matchbox-Autos mitgeben, dann haben Sie ihn auch wieder. (Beifall bei den Grünen. – Abg. Wattaul: Nein, Reifen! – Abg. Neudeck: Das war eine Schleichwerbung! – Weitere Zwischenrufe.)
Wissen Sie, meine sehr geehrten Damen und Herren, diese Diskussion ist mir zu ernst, um mir Meldungen von Leuten anzuhören, die nicht einmal den Unterschied zwischen Geld- und Naturalrabatten kennen. Herr Rasinger, ich muss Ihnen wirklich sagen: Das ist sehr, sehr schwach und hat mit Naturalrabatten, die es jetzt auch in Zukunft geben wird, überhaupt nichts zu tun!
Frau Ministerin! Es ist ja noch nicht
aller Tage Abend, sondern Sie haben jetzt einmal ein Gesetz gemacht, das man
jederzeit novellieren kann und das auch novelliert werden muss. Um nicht durch
einige schwarze Schafe den Stand der Ärzte mit Hausapotheken zu gefährden,
wäre es doch zehnmal sinnvoller, statt Naturalrabatten pro Medikament einen
gewissen Centbetrag für Verwaltungskosten, Lagerungskosten und ähnliche
Aufwendungen den Hausärzten als Ausgleich zu geben. Wir alle wissen, dass für
die jetzige Grippezeit die Medikamente nicht erst im Oktober angekauft werden
können, wenn die Patienten bereits vor der Tür stehen. Die müssen schon im
Sommer bestellt werden, werden großteils umgehend geliefert und müssen dann
auch bezahlt werden. Dass Lagerhaltung anfällt beziehungsweise die
Umschlagshäufigkeit dadurch eine geringere ist und damit die Kosten steigen,
ist klar. Wir sollten uns dafür eine Lösung einfallen lassen, indem wir etwa
pro Packung einen Centbetrag, über dessen Höhe man diskutieren muss, als Rabatt
für die Verwaltung der Hausapotheken, für die Besorgung et cetera geben. Das
sollte nicht mehr über das System der Naturalrabatte laufen, denn das bringt
nichts und wird einigen schwarzen Schafen, die es vielleicht wieder geben wird,
erlauben, den Rest der Ärzteschaft, die wirklich sorgsam mit diesem Instrument
umgehen – und davon bin ich überzeugt –, schlecht zu machen. Das
haben sich all die anderen Hausärzte mit Hausapotheken, die das nicht machen,
nicht verdient. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen.)
18.02
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Mag. Haupt. Wunschredezeit: 3 Minuten. – Bitte, Herr Abgeordneter.
18.02
Abgeordneter Mag. Herbert Haupt (Freiheitliche): Sehr geehrte Frau Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesminister! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich stelle zunächst den
Abänderungsantrag
der Abgeordneten Dr. Erwin Rasinger, Mag. Herbert Haupt, Kolleginnen und Kollegen zum Gesetzentwurf im Bericht des Gesundheitsausschusses 1142 der Beilagen über
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die Regierungsvorlage 1092 der Beilagen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arzneimittelgesetz, das Rezeptpflichtgesetz, das Medizinproduktegesetz, das Tierarzneimittelkontrollgesetz, das Gesundheits- und Ernährungssicherungsgesetz und das Arzneiwareneinfuhrgesetz 2002 geändert werden.
Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:
Der eingangs bezeichnete Gesetzesantrag wird wie folgt geändert:
Art. 1 (Änderung des Arzneimittelgesetzes) wird wie folgt geändert:
a) In Z 25a lautet § 57 Abs. 1 Z 5 lit. c:
„c) zur Aufrechterhaltung der Arzneimittelversorgung im Inland, wenn dies im Zusammenhang mit einer Katastrophe, terroristischen Bedrohung, kriegerischen Auseinandersetzung oder einer Pandemie unbedingt erforderlich ist,“
b) In Z 25a lautet § 57 Abs. 1 Z 5a:
„5a. Unternehmen und Organisationen, die der Aufrechterhaltung der Grundversorgung der Bevölkerung dienen und die auf der Grundlage eines zwischen dem Bund oder einem Land und einem Hersteller, Depositeur oder Arzneimittel-Großhändler abgeschlossenen Vertrags über die Sicherstellung der Aufrechterhaltung der Arzneimittelversorgung im Zusammenhang mit einer Pandemie, kriegerischen Auseinandersetzung oder terroristischen Bedrohung ihrerseits Einzelverträge zum direkten Ankauf eines Arzneimittels für den Bedarf der eigenen Mitarbeiter abgeschlossen haben,“
Begründung:
Die Überarbeitung der Z 5 lit. c und der Z 5a verfolgt nicht zuletzt zum Ziel der leichteren Lesbarkeit, den Text auf den maßgeblichen Tatbestand zu reduzieren, wobei der umfassende Ausdruck „im Zusammenhang mit“ in entsprechenden Gefährdungssituationen u. a. auch Maßnahmen der Vorbeugung oder Bevorratung abdeckt. Eine gesonderte Erwähnung im Gesetzestext selbst ist daher entbehrlich.
*****
Sehr geehrte Damen und Herren! Beim vorliegenden Gesetz geht es darum, dass die Bolar Provision in Österreich möglichst rasch umgesetzt werden soll, um die Generikaforschung und damit tausende Arbeitsplätze in Österreich zu erhalten, die gefährdet sind, weil Firmen überlegen, bei Wegfallen dieser Bolar Provisionen für den Forschungsbereich der Generika Österreich zu verlassen. Damit kann auch eine einfache Anfrage des Kollegen Riepl aus dem Ausschuss beantwortet werden: Es geht um österreichische Arbeitsplätze und um den Erhalt von österreichischen Arbeitsplätzen.
Den Ausführungen von Kollegin Haidlmayr sei hinzugefügt, dass die Eindämmung von Naturalrabatten im Bereiche des Erstattungskodex ein guter Weg ist. Wie weit die restlichen Überlegungen zu Naturalrabatten angebracht sind oder nicht angebracht sind, die etwa Kollege Riepl in seiner Wortmeldung für die Versichertengemeinschaft vorgebracht hat, wird der eingerichtete Untersuchungsausschuss im Rechnungshofausschuss ohnehin zutage fördern. Ich denke nicht, dass viele der Forderungen, die von Seiten der Sozialversicherungsträger erhoben werden, gerechtfertigt sind, denn wenn die Sozialversicherungsträger 23 Prozent Geldrabatt von Apotheken für Medikamente in hohen Preisklassen als Mengenrabatt lukrieren, halte ich es für zumindest nicht ganz realistisch, gleiche Rabatte der Apotheken in ihrem Geschäftsverkehr mit der Pharmaindustrie oder den Depositeuren als nicht gerechtfertigt und ablehnenswert zu betrachten.
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Ich meine daher, dass der vorliegende
Gesetzentwurf, so wie er vorliegt, unterstützungswert ist, österreichische
Arbeitsplätze im Bereiche der Generikaforschung und der Generikaproduktion
absichert und daher gerade in der jetzigen Situation eigentlich von allen
Parteien im Hohen Haus unterstützt werden sollte. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)
18.06
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Der Abänderungsantrag, der soeben von Herrn Abgeordnetem Mag. Haupt eingebracht wurde, ist ausreichend unterstützt, wurde auch ordnungsgemäß eingebracht und steht mit in Verhandlung.
Als Nächste gelangt Frau Abgeordnete Schasching zu Wort. Wunschredezeit: 2 Minuten. – Bitte, Frau Abgeordnete.
18.06
Abgeordnete Beate Schasching (SPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Frau Bundesministerin! Sehr geehrte Damen und Herren! In meinem Redebeitrag möchte ich mich ganz besonders mit den Anträgen des Kollegen Johann Maier beschäftigen, der sich im Ausschuss immer wieder zu Wort gemeldet hat mit seinen Initiativen, Nahrungsergänzungsmittel als Arzneimittel zu qualifizieren und in diesem Zusammenhang auch weitere Maßnahmen zur fordern, um die Bekämpfung von Doping in Freizeit- und Leistungssport durch das Gesundheitsministerium zu initiieren.
Frau Bundesministerin, wir haben darüber lange Zeit miteinander diskutiert. Gerade in diesem Bereich haben wir akuten Handlungsbedarf, wie ich meine. Nahrungsergänzungsmittel spielen eine wachsende Rolle in einer Gesellschaft, in der man sich immer mehr darauf besinnt, sich körperlich, sportlich zu betätigen, in der man gerne zu Hilfsmitteln greift und diese in den Läden, Instituten und Fitnesscentern auch locker bekommt. Sie werden auch übers Internet vertrieben. Solche Nahrungsergänzungsmittel, die vorgeben, für den leistungsbereiten Sportler, für die Sportlerin eine Hilfestellung zu sein, sind aber tatsächlich Medikamente und können auch große Schäden verursachen.
Frau Bundesministerin, ich bitte Sie daher und fordere Sie inständig dazu auf, hier endlich Handlungen zu setzen. Es geht darum, umfassende Untersuchungen einzuleiten und systematische Kontrollen vorzunehmen. Gerade im nächsten Jahr der Innehabung der europäischen Ratspräsidentschaft und des Ratsvorsitzes durch Österreich wird es wesentlich sein, sich auf europäischer Ebene für eine koordinierte europäischen Marktkontrolle in diesem Bereich einzusetzen.
Ich kann Ihnen
gerne anbieten, dass wir als Repräsentanten der Sportdachverbände mit Ihnen
eine gemeinsame Initiative machen, unsere Funktionärinnen und Funktionäre
aufklären und in einer großen, breit angelegten Kampagne dafür sorgen, dass
möglichst viele Sportlerinnen und Sportler davon Kenntnis erhalten. Die
Gesetzesvorlagen allerdings sollten durch Ihr Ministerium gehen, sollten
gemeinsam beschlossen und nicht immer wieder verschoben werden. Das wäre ein
wesentlicher Beitrag zu mehr Fitness und gesünderem Sport in unserem Land, und
dazu fordere ich Sie dringend auf. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)
18.09
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Dipl.-Ing. Hütl. Wunschredezeit: 2 Minuten. – Bitte.
18.09
Abgeordneter Dipl.-Ing. Günther Hütl (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich komme noch
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kurz auf die Änderung des Arzneimittel-, Patent- und Gebrauchsmustergesetzes zu sprechen:
Dieser Gesetzentwurf sieht die Umsetzung des Gemeinschaftsrechtes vor, sodass ein pharmazeutischer Hersteller bereits während der Patentlaufzeit eines Arzneimittels die Studien und Versuche durchführen darf, die notwendig sind, um ein Generikum bis zur Zulassungsreife zu entwickeln, genannt Bolar Provision. Dies ermöglicht nun den Herstellern, ein Generikum auf dem Markt zu bringen, sobald das Patent ausläuft, da die langen Vorbereitungsverfahren schon vor Ablauf der Patentlaufzeit anlaufen können. In anderen Staaten wie zum Beispiel den USA, Kanada, Japan, Australien oder Ungarn gilt Bolar Provision bereits. Wie wir wissen, sind Generika erheblich billiger als Originalarzneimittel, da für die Hersteller keine Kosten für Forschung und Entwicklung anfallen.
Der Anteil der Generikamärkte auf dem Arzneimittelmarkt ist in den einzelnen EU-Ländern unterschiedlich. Am höchsten liegt der Anteil in Deutschland oder Schweden, nämlich bei etwa 40 Prozent, in Großbritannien liegt er bei 22 Prozent und in den Niederlanden bei 12 Prozent. In Österreich liegt der Anteil derzeit bei 14,4 Prozent und ist in den letzten Jahren nicht zuletzt dank des Arzneimittelpakets unserer Frau Bundesministerin ständig gestiegen. 2003 hat es noch einen Anteil von 10,6 Prozent gegeben und im vorigen Jahr einen solchen von 12,3 Prozent.
Die Auswirkungen dieses Gesetzes für Österreich sind natürlich sehr positiv, und zwar liegen sie sowohl im Interesse der Beschäftigung als auch im Interesse des Wirtschaftsstandortes. Wichtig ist, dass diese Arbeitsplätze im Inland und nicht im Ausland angesiedelt sind. Nichts ist auf absehbare Zeit wichtiger, als in unserem Land neue wissensbasierte Arbeitsplätze zu schaffen. Der Generikamarkt ist ein Zukunftsmarkt. Daher ein Dankeschön für dieses Gesetz den Damen und Herren des Bundesministeriums und unserer Frau Bundesministerin Rauch-Kallat. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)
18.12
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zu Wort gemeldet ist Frau Bundesministerin Maria Rauch-Kallat. – Bitte, Frau Bundesministerin.
18.12
Bundesministerin für Gesundheit und Frauen Maria Rauch-Kallat: Frau Präsidentin! Hohes Haus! Nur einen Satz noch zu den Ausführungen des Herrn Abgeordneten Riepl. Von „Kniefall“ und „Zeigen, wo es langgeht“, kann nicht die Rede sein. Wir haben uns mit dem Justizministerium im Bezug auf die strengen Strafen darauf geeinigt, dass noch in diesem Herbst mit einem Antikorruptionsgesetz zu rechnen ist, in welchem genau diese Fragen geregelt werden, und zwar nicht spezifiziert auf eine Personengruppe, sondern dort, wo es geregelt gehört, nämlich im Strafrecht, und das ist ganz normal.
Zu den Ausführungen der Frau Abgeordneten Haidlmayr möchte ich sagen: Was die Naturalrabatte bei Medikamenten anbelangt, die nicht im Erstattungskodex enthalten sind, wird sich die Begehrlichkeit in Grenzen halten, denn ein Arzt hat selbstverständlich einem Patienten, wenn irgend möglich – und es ist immer möglich, denn es gibt Gott sei Dank in Österreich für jede Krankheit ein Medikament im Erstattungskodex –, ein Medikament aus dem Erstattungskodex auf Krankenkassenkosten und Rezeptgebühr zu verschreiben. Insofern ist diese Lösung sinnvoll und ausreichend. Auch bei den Geldrabatten wird er nie 100 Prozent geben können oder mehr, denn da müsste er noch etwas draufzahlen, sondern es wird sich in den üblichen Grenzen von 5 bis 10 Prozent halten, und davon geben die Hausapotheken 4,6 Prozent an den
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Hauptverband zurück. Hier ist also auch eine gewisse Fairness gewährleistet. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)
18.13
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.
Der Herr Berichterstatter wünscht kein Schlusswort.
Wir gelangen nun zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vornehme.
Wir gelangen zunächst zur Abstimmung über den Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Patentgesetz und das Gebrauchsmustergesetz geändert werden, samt Titel und Eingang in 1140 der Beilagen.
Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist mit Mehrheit angenommen.
Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.
Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung die Zustimmung erteilen, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist die Mehrheit. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.
Weiters gelangen wir zur Abstimmung über den Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Musterschutzgesetz, das Markenschutzgesetz, das Patentamtsgebührengesetz und das Patentanwaltsgesetz geändert werden, samt Titel und Eingang in 1141 der Beilagen.
Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist mit Mehrheit angenommen.
Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.
Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist die Mehrheit. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.
Ferner gelangen wir zur Abstimmung über den Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arzneimittelgesetz, das Rezeptpflichtgesetz, das Medizinproduktegesetz, das Tierarzneimittelkontrollgesetz und weitere Gesetze geändert werden, in 1142 der Beilagen.
Hiezu haben die Abgeordneten Dr. Rasinger, Mag. Haupt, Kolleginnen und Kollegen einen Abänderungsantrag eingebracht, der sich auf Art. 1 Z 25a bezieht.
Da nur dieser eine Antrag vorliegt, lasse ich sogleich über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in der Fassung des Ausschussberichtes unter Berücksichtigung des Abänderungsantrages der Abgeordneten Dr. Rasinger, Mag. Haupt, Kolleginnen und Kollegen abstimmen.
Wer hiefür eintritt, den ersuche ich um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.
Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.
Ich bitte jene Damen und Herren, die auch in dritter Lesung für den vorliegenden Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Mehrheit. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.
Nationalrat, XXII.GP | 125. Sitzung / Seite 194 |
Weiters gelangen wir zur Abstimmung über den Antrag des Gesundheitsausschusses, seinen Bericht 1143 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.
Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist die Mehrheit, und somit ist der Antrag angenommen.
Wir gelangen schließlich zur Abstimmung über den Antrag des Gesundheitsausschusses, seinen Bericht 1144 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.
Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist die Mehrheit, und somit ist der Antrag angenommen.
Bericht des Verkehrsausschusses über die
Regierungsvorlage (1068 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Postgesetz 1997
geändert wird (Postgesetznovelle 2005), sowie über die
Petition (43/PET) „Gegen die drohende
Schließung der Postämter in Pottenbrunn, St. Georgen und Spratzern“,
überreicht vom Abgeordneten Anton Heinzl, über die
Petition (44/PET) „Für die Erhaltung des
Postamtes 3202 Hofstetten/Pielach“, überreicht vom Abgeordneten Anton
Heinzl, über die
Petition (47/PET) betreffend „Ablehnung
der beabsichtigten Schließung von Postämtern im Bezirk Braunau“, überreicht von
der Abgeordneten Marianne Hagenhofer, über die
Petition (48/PET) „Für die Erhaltung des
Postamtes 3053 Brand Laaben“, überreicht vom Abgeordneten Anton Heinzl,
über die
Petition (49/PET) „Für die Erhaltung des
Postamtes 3124 Wölbling“, überreicht vom Abgeordneten Anton Heinzl, über die
Petition (50/PET) „Für die Erhaltung des
Postamtes 3142 Perschling“, überreicht vom Abgeordneten Anton Heinzl, und
über die
Petition (52/PET) „Für die Erhaltung des Postamtes 3213 Frankenfels“, überreicht vom Abgeordneten Anton Heinzl (1123 d.B.)
16. Punkt
Bericht des Verkehrsausschusses über den Antrag 476/A (E) der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen betreffend Sicherstellung der flächendeckenden Versorgung der Bevölkerung mit Post-Dienstleistungen (1124 d.B.)
17. Punkt
Bericht des Verkehrsausschusses über den Antrag 486/A (E) der Abgeordneten Kurt Eder, Kolleginnen und Kollegen betreffend eine qualitativ hochwertige flächendeckende Versorgung mit Postdienstleistungen (1125 d.B.)
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gelangen nun zu den Punkten 15 bis 17 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
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Wir gehen damit in die Debatte ein.
Als Erster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Eder. Wunschredezeit: 4 Minuten. – Bitte, Herr Abgeordneter.
18.19
Abgeordneter Kurt Eder (SPÖ): Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Herr Vizekanzler! Herr Staatssekretär! Sehr geehrte Damen und Herren! Zunächst einmal freut es mich, dass der Herr Vizekanzler heute hier bei der Behandlung dieses wichtigen Themas anwesend ist. Im Verkehrsausschuss war er leider nicht anwesend, aber wir haben auch den Herrn Staatssekretär gerne zur Kenntnis genommen und haben die Diskussion im Ausschuss auch mit dem Herrn Staatssekretär sehr engagiert geführt.
Wenn man sich die Vorlage anschaut, meint man, es sei eine harmlose Vorlage. Inhaltlich geht es an und für sich um eine eher nicht sehr gelungene Regelung für einen Regulator der Post. Da werden wir einmal schauen müssen, ob das verfassungsrechtlich überhaupt hält, ob das gut ist. – Das ist das eine. Das hätten wir aber anders auch tun können.
Das Zweite ist, dass sichergestellt sein soll, dass Briefsendungen bis 50 Gramm bis zum Jahr 2009 nur durch die Post befördert werden dürfen.
Wenn man das so sieht, meint man, das sei alles harmlos, aber wenn man ein bisserl dahinter schaut, sieht man, dass es doch nicht ganz so harmlos ist. Was steckt also hinter diesem Gesetzentwurf? – Es steckt da der Privatisierungsgedanke der Post dahinter.
Auch wenn Kollege Miedl in einer Presseaussendung am 12. Oktober schreibt, es gehe nicht um die Privatisierung, dann, Kollege Miedl, muss ich umgekehrt sagen, es geht schon um die Privatisierung, denn sowohl Minister Gorbach als auch Bundeskanzler Schüssel verkünden in Presseaussendungen genau das Gegenteil. Sie sagen, dass es sehr wohl um die Privatisierung geht, und sie erwarten den Börsengang der Post.
Na schön, könnte man sagen, ist auch nichts Besonderes, wird halt die Post an die Börse gebracht. Nur eines muss schon klar sein: Wenn man die Post an die Börse bringt, will man die Aktien privaten Aktionären verkaufen. Um das zustande zu bringen, müssen diese eine Steigerungserwartung bei den Aktien haben, sonst kaufen sie sie nicht. Der private Aktionär ist ja kein Sozialarbeiter, sondern der will Geld verdienen mit diesen Aktien. Und wenn jemand Geld verdienen will mit diesen Aktien, muss ein anderer das bezahlen, das ist auch ganz klar. Bezahlen wird das natürlich der Kunde der Post. Und genau das wollen wir verhindern. (Abg. Dr. Stummvoll: Aber nein! Das ist unter deinem Niveau!)
Wir sagen auch gar nicht, dass man grundsätzlich und ewig die Post nicht an die Börse bringen kann, aber zum jetzigen Zeitpunkt, zu dem in der Europäischen Union noch nicht einmal klar ist, wie die Liberalisierung in Europa schlechthin aussehen wird, wo man sogar in der EU noch sagt, es ist im Jahre 2006 eine Testphase vorgesehen, sollte man meines Erachtens einmal die EU-Richtlinie und die Rahmenbedingungen der EU abwarten, bevor man da irgendein Abenteuer eingeht und mit der Post AG an die Börse geht – zumal, meine Damen und Herren, der gesamte Universaldienst nicht geregelt ist.
Wenn man das hinterfragt: Der Universaldienst der Post kostet in etwa 500 bis 600 Millionen €, die dafür aufzuwenden sind. Der Herr Staatssekretär – er macht hier auch einen kleinen Zwischenruf – hat sehr wohl im Ausschuss einen Supervorschlag
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gemacht, nämlich dass die, die in Österreich Briefe austeilen, in einen Topf einzuzahlen haben, und aus diesem Topf finanzieren wir dann den Universaldienst.
Wenn ich mir anschaue, wer das dann sein wird, so haben wir die Post als einen, der am Markt ist, und vielleicht noch „redmail“ als Zweiten, und dann sind wir schon fertig. Das heißt, es zahlen zwei Unternehmen da einfach ein, und aus dem Betrag will man den Unversaldienst finanzieren.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, wenn die Post auf den Markt geht, wenn die Post an die Börse geht, dann muss auch klar sein, dass ein gewisser und noch viel stärkerer Kostendruck, als er derzeit bei einem derzeit noch gut funktionierenden Unternehmen schon da ist, entsteht, und dieser Kostendruck führt natürlich dazu, dass weitere Postämter zugesperrt werden. Sie haben jetzt schon weit über 1 000 zugesperrt, es werden dann weitere 400 Postämter zugesperrt werden, sagen mir Experten. Der Postdienst in Österreich würde also wieder verschlechtert, sprich: Der Wirtschaftstandort Österreich wird mehr gefährdet als bisher – und die Menschen werden einen schlechteren Postdienst, ein schlechteres Service als bisher haben.
Meines Erachtens hat die Post eine sehr, sehr wichtige Aufgabe als Infrastrukturunternehmen. Die Post ist nicht irgendein Unternehmen, sondern die Post ist ein Unternehmen, das für die österreichische Menschen, für die österreichische Wirtschaft zuständig ist. Daher soll man sich mit der Post und mit Privatisierungen nicht herumspielen, und ich hoffe, dass man sich diesen Börsengang noch überlegt.
Übrigens ich habe da eine Zeitung gefunden, in der steht – das ist sehr interessant –: Vollbremsung bei Privatisierungen. Das heißt, man bekommt offensichtlich ein bisschen kalte Füße, aber nicht, weil man sich nicht noch schnell in irgendeiner Form mit G’schäftln, mit irgendwelchen G’schäftlmachereien beschäftigen will, sondern man hat nur eine Sorge: dass einem bei der nächsten Nationalratswahl, wenn man da jetzt so wild drauflos privatisiert, dann die Schäfchen davonlaufen, wie es ja jetzt bei den letzten Landtagswahlen auch passiert ist. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)
18.24
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Miedl. Wunschredezeit: 4 Minuten. – Bitte, Herr Abgeordneter.
18.24
Abgeordneter Werner Miedl (ÖVP): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Herr Staatssekretär! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ja, Herr Kollege Eder, unsere Post, die kann was. Wir sollten uns überlegen, was wir tun und was wir anstellen. (Abg. Reheis: Betonung auf „überlegen“!) Das gehört auch zu einem verantwortungsvollen Vorgehen.
Das Postgesetz, das heute zu beschließen
ist, ist eine maßvolle und verantwortungsvolle Vorgangsweise, und ich werde
das auch begründen. Nur: Mit Panikmache wird man weder der Post noch den
Bürgern noch sonst jemandem helfen, Herr Kollege! Darüber sollten wir uns einig
sein! (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)
Ich weiß nicht, wieso der Ansatz vorherrscht, dass der Staat grundsätzlich besser wirtschaften würde als andere. Ich habe da überhaupt keine Berührungsängste, denn die können das nämlich. Die Post kann es – sie hat uns das bewiesen, die macht Gewinne, Herr Kollege Eder, das muss man ja dazusagen –, und das können natürlich auch private Anbieter. Wir haben das ja nicht erfunden. Dass die EU uns vorschreibt, dass zu einem bestimmten Zeitpunkt zu liberalisieren ist, das haben schon die Herren Vranitzky und Klima bei den Verhandlungen zur Kenntnis nehmen müssen. Das ist ja nichts Neues. Aber jetzt geht es um die Vorgangsweise. Wie gehen wir weiter vor?
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Erster Punkt: Wir müssen schauen, dass die
Post in der Lage ist, ihre hochwertige Qualität, die sie jetzt leistet,
weiterhin zu leisten. Erst dann kann man von einer Marktöffnung in irgendeiner
Variante reden. Die Post setzt mit neuen Strategien auf neue Produkte. Es gibt
eine freundliche Atmosphäre in den Postämtern, es gibt kompetente Beratung, es
gibt eine Finanzdienstleistung bei der Post, die jetzt auch schwächer
wird – das zu sagen, Herr Kollege, kann ich Ihnen nicht ersparen –,
denn die P.S.K. ist mit der BAWAG im Bett, und da hat man in Wirklichkeit
6 Milliarden Schilling verschleudert. (Abg.
Eder: Das ist ein privates
Unternehmen!) Das schwächt natürlich auch die Post, weil sie ein
strategischer Partner ist. (Abg. Eder: Das ist schon ein privates
Unternehmen, oder?)
Herr Kollege Eder, was ist denn geschehen
im übrigen Europa? – Ich sage es Ihnen jetzt: Schweden, Finnland,
Großbritannien, Deutschland, Norwegen – alles Länder, die
sozialdemokratisch regiert werden –, wissen Sie, was dort geschehen
ist? – Dort hat man voll liberalisiert. (Abg. Reheis: Liberalisiert,
aber nicht privatisiert!) Wissen Sie, welche Anteile die haben an eigenen
Unternehmen? Voll privatisiert! (Abg. Reheis: Sie behaupten hier etwas, was
nicht stimmt!) Voll liberalisiert! (Abg.
Eder: Liberalisiert, aber nicht
privatisiert!)
Herr Kollege Eder, Sie behaupten in Presseaussendungen und auch hier im Hause permanent nicht das Richtige. (Neuerlicher Zwischenruf des Abg. Eder.) Herr Kollege, ich habe jetzt gesagt, voll liberalisiert, und das muss man zur Kenntnis nehmen. (Weitere Zwischenrufe bei der SPÖ.) Es ist so! In Großbritannien gibt es überhaupt kein Postamt mehr, das der Staat betreibt; das macht alles die Privatwirtschaft. – Das wollen wir aber nicht.
Wir wollen daher, Herr Kollege Eder, das Ergebnis einer Prospektivstudie, die die EU in Auftrag gibt, abwarten. Wir wollen wissen, ob und in welchem Umfang zu liberalisieren sein wird. Das haben wir da drinnen im Motivenbericht, Herr Kollege Eder. Nicht gelesen?
Es geht heute im Postgesetz um die Rechte und Pflichten möglicher Anbieter. Es geht heute und jetzt im Postgesetz um die rechtliche Absicherung eines unabhängigen Regulators mit Streitschlichtungskompetenz. Nicht gelesen, Herr Kollege? Wir wollen, dass keine ersatzlose Streichung von Postämtern in den Regionen stattfindet. Das ist verantwortungsvoll, das ist maßvoll, Herr Kollege Eder, werte Damen und Herren von der SPÖ! Dass die Gemeinden zeitgerecht informiert und dass Ersatzlösungen angeboten werden, das wollen wir.
Und, Herr Kollege Eder, die ÖVP will einen Branchenkollektivvertrag, damit nämlich alle in der gleichen Qualität und mit der gleichen sozialen Verantwortung Postdienstleistungen anbieten. Außerdem wollen wir, dass bei Ausfall eines Postpartners oder einer Postservicestelle die Post zuerst wieder den Postpartner oder die Postservicestelle fragt und der Wirtschaft diese Möglichkeit eröffnet.
Dieses Gesetz dient als Vorbereitung der Post auf einem möglicherweise liberalisierten Markt. Dazu wird uns die Europäische Union die Rahmenbedingung vorgeben. Panikmache bringt uns keinen Schritt weiter. Wir wollen, dass die österreichische Bevölkerung mit optimaler Postdienstleistung versorgt wird – egal, durch wen, aber die Qualität muss bei jedem gewährleistet sein, meine Damen und Herren. Dafür stehen wir, und das lassen wir uns von niemandem schlecht reden! (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Eder: Nur durch den Wähler!)
18.28
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als nächste Rednerin zu Wort kommt Frau Abgeordnete Dr. Moser. Wunschredezeit: 5 Minuten. – Bitte, Frau Abgeordnete.
Nationalrat, XXII.GP | 125. Sitzung / Seite 198 |
18.28
Abgeordnete Dr. Gabriela Moser (Grüne): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Herren Minister! Meine Herren Staatssekretäre! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Qualität muss auf jeden Fall sein, und insofern ist auch diese Novelle des Postgesetzes eine Fortschritt. Derzeit können die alternativen Anbieter – nicht die Post AG, sondern die alternativen Anbieter – völlig straf- und sanktionslos ein zertrümmertes Paket zustellen. Da gibt es bis jetzt gemäß derzeitigem Rechtsstand keine Strafe! Da schafft die Postgesetznovelle sicher Abhilfe. Darum sind wir für eine differenzierte Vorgangsweise.
Neben diesen positiven konsumentenschutzrechtlichen Aspekten stellen wir allerdings auch die Grundsatzfrage der Qualität und die Grundsatzfrage der Liberalisierung. Herr Kollege, es ist die Zielvorgabe der EU ab 2009; es gibt noch kein fixes Datum. Und in den Ländern, die Sie genannt haben, besteht ein Unterschied zwischen Liberalisierung und Privatisierung. Da ist sicherlich der Postmarkt liberalisiert, das heißt, der Zugang für alle ist gewährleistet, ohne Monopol. Aber es besteht nicht in dem Sinn eine große private Post, sondern es gibt mehrere Anbieter und eine staatliche Post, die aber noch in staatlichem Besitz ist.
Insofern sehe ich es als durchaus sinnvoll an, wenn man die Post AG mit einem fixen Datum ausstattet, an dem sie sich in ihrer Unternehmensentwicklung orientieren kann. Ich sehe es allerdings als Problem an, wenn man jetzt diese Postgesetznovelle aus einem einzigen Grund vornimmt, und dieser einzige Grund ist: Man braucht für die Post AG ein fixes Datum, diesen 1. Jänner 2009, für die Liberalisierung des letzten geschützten Bereichs, damit die Investoren, sprich Menschen, die Aktien der Post AG, wenn sie an die Börse kommen, kaufen wollen, einen fixen Kalkulationszeitraum haben, innerhalb dessen eventuell noch höhere Dividenden zu erwirtschaften sind als nachher. Das ist der wahre Grund, warum wir hier diese Novelle vorliegen haben – und nicht irgendein anderer. (Beifall bei den Grünen und der SPÖ.)
Ich bin dafür, dass man den Versorgungsauftrag, den Qualitätsauftrag, den Sie auch angesprochen haben, im ländlichen Bereich in vollem Umfang aufrechterhält. Aber das sehe ich in dieser Novelle, die uns jetzt vorliegt, nicht. Herr Staatssekretär Mainoni, Sie haben ohnedies „heldenhaft“ verhandelt gegenüber den „Agenten“ von redmail (ironische Heiterkeit und Zwischenrufe bei der SPÖ), aber trotzdem sehe ich bei diesem Vorschlag der Bundesregierung Kann-Bestimmungen.
Herr Minister Gorbach, da steht wunderbar drinnen – wenn Sie sich das ansehen in § 4 Abs. 5, unten –: „Der Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie kann die Vorlage von Unterlagen zum Nachweis der Einhaltung dieser Kriterien verlangen und diese auch durch Sachverständige überprüfen lassen. Werden diese Kriterien nicht erfüllt oder die verlangten Nachweise nicht vorgelegt, so kann der Herr Bundesminister für Verkehr Innovation und Technologie die Schließung eines Postamtes bescheidmäßig untersagen.“
Gnade, Herr Minister, Gnade. Jede Gemeinde, jeder Bürgermeister darf auf Knien dann zu Ihnen oder Ihrem Nachfolger rutschen, damit die Kann-Bestimmung wirksam wird. Wir müssen eine Hat-, eine Muss-, eine fixe Bestimmung haben. Wir brauchen Regelungen so wie in Deutschland, damit eben auch private Anbieter in die Pflicht genommen werden, damit sie wissen, dass es verpflichtend ist, einen bestimmten Versorgungsgrad mit den diversen Postdienstleistungen für eine bestimmte Bevölkerung in einem bestimmten Abstand zum nächsten Postamt zu haben. Man braucht praktisch die staatliche Garantie, dass man innerhalb eines gewissen Umkreises den Zugang zu einem Postamt hat – egal, ob ich jetzt in Wien-Mitte lebe oder in Gramatneusiedl. Das wäre unser Ansatz. Aber leider gehen Sie eben den anderen Weg. (Beifall bei den Grünen sowie des Abg. Eder.)
Nationalrat, XXII.GP | 125. Sitzung / Seite 199 |
Und noch etwas, was uns stört: Sie haben hier Strafbestimmungen bis zu 30 000 € für diverse Vergehen vorgesehen, unter anderem auch für das Vergehen, wenn nicht rechtzeitig die so genannte Hausbrieffachanlage errichtet wird – das sind diese neuen, größeren Postkästen, damit die Privaten das Werbematerial unterbringen. (Abg. Wittauer: Das habe ich Ihnen schon das letzte Mal vorgelesen!) Herr Kollege, ich wollte ja darauf eingehen. Sie haben ja da noch eine schöne „Gummi-Bestimmung“ drinnen. (Abg. Wittauer: Was für eine „Gummi-Bestimmung“?) Nicht nur, dass bis zu 30 000 € gestraft werden kann, sondern auch noch, dass man vorher einen Brief erhält, wenn man nicht rechtzeitig diese Hausbrieffachanlage montiert hat.
Das sind gesetzliche Formulierungen, mit denen ich unzufrieden bin. Ich wäre für ein geringeres Strafausmaß, aber dafür für klare Verhältnisse und nicht so schwammige. Man wird zuerst mit einem Brief verständigt. Was glauben Sie, wie viele Briefe dann im Ressort geschrieben werden müssen für Dinge, die eigentlich – leider, sage ich – dank Ihrer Gesetzgebung verpflichtend sein sollen.
Ich bin ja dagegen gewesen. Es war nämlich wieder so ein Bravourstück, dass uns diese Verpflichtung für 2006 aufs Aug gedrückt wurde, obwohl 2008 oder 2009 im Hinblick auf die EU völlig reichen würde. (Beifall bei den Grünen.)
Das sind für uns zwei gravierende Gründe, warum wir diese Novelle letztlich ablehnen werden – abgesehen davon, dass wir die Einrichtung eines Regulators im Jahr 2008, wo es bei uns noch gar keinen liberalisierten Postmarkt in vollem Umfang geben wird, für voreilig erachten. Das ist ja auch nicht notwendig. Ich fürchte, dieser Regulator wird eine Art trojanisches Pferd, wo dann, weil es ihn gibt, geschwind etwas liberalisiert werden muss, damit er etwas zu tun hat.
Also meine Argumentation versuchte, sehr differenziert zu sein, deswegen auch unser differenziertes Abstimmungsverhalten. Aber trotzdem: Unterm Strich bleibt leider nur eine Gesamtnegativsumme. – Danke. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ.)
18.34
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Wittauer. Wunschredezeit: 4 Minuten. – Bitte, Herr Abgeordneter.
18.35
Abgeordneter Klaus Wittauer (Freiheitliche): Frau Präsidentin! Herr Vizekanzler! Werte Regierungsmitglieder! Hohes Haus! Herr Abgeordneter Eder, eines sehe ich schon – ich habe das auch bei den Sitzungen in den Diskussionen, bei den Wortmeldungen gesehen –: Es geht uns im Grunde darum, dass ein Unternehmen wie die Post erstens gesund ist und zweitens Infrastruktur bietet, das heißt, dass die Versorgung der Bevölkerung weiterhin gewährleistet ist.
Ich habe das Gefühl – auch in der Diskussion mit der Post, auch in der Diskussion mit den Arbeitnehmervertretern, mit der Gewerkschaft –, dass man von denen allen nichts Negatives gehört hat. Das heißt, bis jetzt habe ich – anders als bei vielen anderen Gesetzesnovellen – keine Schreiben bekommen, in denen gesagt worden ist, das Gesetz darf nicht kommen, sondern: Dieses Gesetz sichert die Versorgung und die Infrastruktur und gibt dem Unternehmen Post Sicherheit.
Wenn jetzt gesagt wird, wir können ohnedies bis 2009 warten, dann mag das vielleicht stimmen, aber wenn 2009 der Stichtag ist, dann ist das Unternehmen weder vorbereitet noch ist es in dieser wirtschaftlichen Aufgabe, in dieser Liberalisierung, in diesem Aufgabenbereich dann überhaupt fähig, zu überleben. Und das wollten wir nicht. Deshalb ist dieser Vorstoß gekommen.
Nationalrat, XXII.GP | 125. Sitzung / Seite 200 |
Wenn Sie hier behaupten, dieses Gesetz diene nur der Privatisierung, so ist das falsch. Es gibt ein Bekenntnis dieser Regierung, dass über 50 Prozent auf alle Fälle in staatlicher Hand bleiben. Es ist also gewährleistet, dass der Staat gerade die Infrastruktur wichtig nimmt. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP. – Abg. Eder: Es wird weiter dahinprivatisiert!)
Ich erinnere mich sehr gut an die Diskussion, und ich bin ja froh, dass Frau Abgeordnete Moser gesagt hat, dass Staatssekretär Mainoni „heldenhaft“ gekämpft hat. Das war auch heldenhaft! Was ist denn da passiert? – Die Post hat uns ausgerichtet: Wir sind ein Aktienunternehmen, sind ja nicht mehr unter staatlicher Obhut, und wir schließen, weil wir schließen müssen, weil diese Postämter nicht gewinnträchtig geführt werden können oder mit einem großen Minus! – Okay.
Jetzt haben wir eine Bestimmung drinnen, dass der Minister das verhindern kann. (Zwischenruf des Abg. Eder.) Natürlich kann er, wenn er muss, sonst könnte man gleich von vornherein ins Gesetz hineinschreiben, dass kein Postamt zu schließen ist. (Abg. Eder: Gar nichts kann er!) Der Minister kann jetzt sagen: Ich glaube nicht, dass dieses Postamt zu schließen ist, und ich glaube dem Bürgermeister oder der Gemeinde, und es soll noch einmal unabhängig überprüft werden! – Und wenn diese Überprüfung ergibt, dass das, was die Post sagt, nicht wahr ist, dann wird dieses Postamt eben nicht geschlossen.
Jetzt haben wir etwas im Gesetz drinnen, dass der Minister handlungsfähig ist – und jetzt sind Sie auch wieder dagegen! (Abg. Eder: Aber wenn dennoch geschlossen wird, was machen Sie dann?) Ich sehe, dass die Diskussion von Ihnen von der SPÖ nur sehr halbherzig geführt wird. Ich merke, da ist ja kein Feuer drinnen. Beim Thema Post erwarte ich mir von den Sozialdemokraten, dass sie da sind, so nach dem Motto: Wir retten die Post! – Aber nichts von dem! Sie wissen, dass das Gesetz gut ist. Sie probieren eben ein bisschen, es hintenherum so darzustellen, dass es vielleicht doch nicht so eine gute Arbeit ist, müssen aber zur Kenntnis nehmen, dass die Post mit diesem Gesetz auf einem guten Weg ist, dass die Infrastruktur, die Flächenversorgung gesichert ist. (Abg. Eder: Auch ohne Privatisierung!)
Ich gehe schon auch etwas auf die Petitionen ein. Ich habe von keiner einzigen Gemeinde, von keinem einzigen Bürger gehört, dass die Versorgung jetzt nicht mehr gegeben ist. (Abg. Reheis: Das wird noch kommen!) Wenn man sich das anschaut, sieht man: Pottenbrunn: Postpartner; Sankt Georgen: Postpartner; Hofstetten: Postpartner. Man hat überall Lösungen gefunden. Aber Sie nehmen es nicht zur Kenntnis und sagen: Dort ist geschlossen worden, dort ist keine Versorgung mehr gegeben! – Das stimmt aber nicht! Das ist die Unwahrheit!
Die Versorgung ist weiterhin flächendeckend gegeben, und die Post ist weiterhin Universalbetreiber und hat ihre Pflichten. Die sind im Gesetz definiert, und der Minister wird aufpassen, dass sie auch eingehalten werden. (Beifall bei den Freiheitlichen. – Abg. Reheis: Die Leute glauben euch nicht! Sie wählen euch nicht mehr!)
18.38
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zu Wort gemeldet hat sich Herr Vizekanzler Gorbach. – Bitte, Herr Vizekanzler.
18.39
Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie Vizekanzler Hubert Gorbach: Frau Präsidentin! Geschätzte Regierungskollegen! Meine Damen und Herren! Ich darf auch ein paar Bemerkungen, vor allem auch zu Gesagtem im Zusammenhang der Diskussion um das Postgesetz, deponieren.
Nationalrat, XXII.GP | 125. Sitzung / Seite 201 |
Ich glaube, dass wir mit dem heute zu
beschließendem Postgesetz einen schwierigen Weg mit vielen Diskussionen hinter
uns haben. Herr Kollege Eder, auch wenn ich nicht immer selbst in Ausschüssen
sitze – das ist das Gute, wenn man Staatssekretäre hat, auch wenn ich es
sehr schätze, dass Sie mich am liebsten immer persönlich sehen in der
Diskussion –, glauben Sie mir, dass ich sehr gut abgestimmt bin mit den
Staatssekretären Kukacka und Mainoni. Ich fasse es auch als Kompliment auf,
wenn die Oppositionsvertreterin Abgeordnete Moser von einem „heldenhaften“
Auftreten von Staatssekretär Mainoni in diesen Verhandlungen gesprochen hat.
Das ist ein gutes Kompliment. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)
Ich denke, dass wir nicht nur einen schwierigen Weg der Diskussionen hinter uns haben, sondern vor allem einen weiteren Schritt zu einer erfolgreichen Liberalisierung des Postmarktes getan haben. Liberalisierung sollte man natürlich nicht mit Privatisierung verwechseln.
Die Liberalisierung kommt so oder so und soll, wie schon festgestellt wurde, spätestens mit 2009 voll erfolgt sein. Ich kenne viele Stimmen, die meinen, step by step wird da die richtige Vorgangsweise sein, und genau das tun wir!
Ich fühle mich eigentlich wenig ertappt, Frau Abgeordnete Moser, wenn Sie feststellen, dass es wichtig ist, den Marktwert entsprechend zu gestalten und darzustellen, wenn eine AG börsenreif ist und auch börsenreif sein soll. Das ist schlussendlich auch im Sinne des Steuerzahlers, für den wir hier ja auch alle eintreten. – Sie als Abgeordnete und Parlamentarierin und ich als Regierungsmitglied, wir fühlen uns doch der Bevölkerung und dem Steuerzahler verpflichtet.
Was die Privatisierung betrifft, so darf ich Ihnen auch in Erinnerung bringen – das wird ja keine sensationelle Neuigkeit für Sie sein –, dass diese Regierung angetreten ist, dort zu privatisieren und bis zu einem Ausmaß zu privatisieren, wo gewährleistet ist, dass die betroffene Bevölkerung nicht negativ berührt wird, dort zu privatisieren, wo man sagen kann, es gibt Angelegenheiten, die ein Privater mindestens gleich gut oder sogar besser erledigen kann als der Staat. (Abg. Eder: Das war der „Schüssel-Ditz-Kurs“! Der Ditz ist schon fort, der Schüssel hat sich gehalten!) Den Slogan „weniger Staat, mehr privat“ halte ich nach wie vor für gut, und man sollte auch mutig nach diesem Slogan vorgehen.
Das sollten Sie schon wissen: Wir haben uns
diese Teilprivatisierung vorgenommen, und was wir uns vornehmen, das arbeiten
wir auch ab. (Abg. Eder: Hinter mir die Sintflut, oder?) Viele Reformen, die nicht
so lustig und angenehm waren, haben wir – zukunftsorientiert und weil es
zur Absicherung des Wohlstandes in Österreich notwendig war –
abgearbeitet. So nehmen wir auch dieses Vorhaben sehr ernst. Da sind wir in der
Regierung sehr konsequent. Herr Abgeordneter Eder, um einen Vergleich zu
ziehen: So wie eine Briefmarke: Wenn wir einmal draufkleben, dann bleiben wir
drauf, bis wir am Ziel sind! (Ruf bei der
SPÖ: Nicht mehr lang!)
Das Ziel ist, Rahmenbedingungen zu schaffen. Das tun wir mit diesem Postgesetz, sodass die Entwicklung der Post AG weiterhin erfolgreich sein kann. An dieser Stelle ein Kompliment: Die Post ist sehr gut unterwegs in den letzten Monaten und Jahren. Das gilt sowohl für die Aufsichtsorgane als auch für die operativ Verantwortlichen. Ihnen kann ein Kompliment gemacht werden, und so sollen Sie auch weiterhin in einem veränderten europäischen, liberalisierten Markt unterwegs sein können.
Das heißt, das Postgesetz ist gut und notwendig, nicht um zu privatisieren – dazu auch! (Abg. Eder: Natürlich!) –, sondern man kann das, wenn man ein bisschen positiv denkt – und das traue ich jedem hier herinnen doch zu (Ruf bei der SPÖ: Danke schön!) –, auch so sehen, dass dieses Postgesetz vor allem notwendig ist, um betriebswirtschaftlich gute Rahmenbedingungen zu gewährleisten, um die Versorgung
Nationalrat, XXII.GP | 125. Sitzung / Seite 202 |
mit Postdienstleistungen zu sichern – auch im ländlichen Gebiet, Frau Abgeordnete Moser, da gehen wir beide ganz konform! – und um die Wettbewerbsfähigkeit und die Leistungsfähigkeit zu steigern.
Es gibt noch etwas ganz Wichtiges, das Ihnen offensichtlich nicht so ein Anliegen ist, mir aber ein sehr großes, nämlich – ich habe das im Zuge der ÖBB-Reform schon öfters deponiert – auch die Erkennbarkeit der Leistungen zu verbessern.
Das ist nicht allen recht, und man spürt jetzt auch gerade bei der ÖBB-Reform, die wir Gott sei Dank beschlossen haben, dass durch die Erkennbarkeit der Leistungen und die Sichtbarkeit, welche Gelder wohin fließen und wie das Ergebnis ausschaut, ein ganz neues Denken Einzug gehalten hat – so zum Beispiel eben bei den Österreichischen Bundesbahnen. (Abg. Eder: Minus im Güterverkehr! Rote Zahlen im Güterverkehr!) Ich glaube, das wird auch die Post AG im wahrsten Sinne des Wortes beflügeln und damit den Wirtschaftsstandort Österreich auch stärken.
Das heißt im Klartext: Dieses Postgesetz ist keine Vorausleistung für die Privatisierung – ich stehe aber zur Privatisierung! –, sondern schafft vernünftige Rahmenbedingungen für die Umsetzung der postalischen Dienstleistungen, auch und vor allem zum Wohle der Bevölkerung. Es hat das aber auch einen betriebswirtschaftlichen Hintergrund.
Abschließend noch ein paar Bemerkungen zur Privatisierung: Irgendwo in einer Regierungsvereinbarung steht, dass Privatisierungsschritte, was die Post AG betrifft, in Form der Hereinnahme eines strategischen Partners vorgenommen werden sollen.
Ich glaube, es ist nichts Schlechtes, wenn ein neutrales Expertenunternehmen die Post auf Herz und Nieren durchleuchtet und sagt, diese Post AG ist börsenfit. Deshalb soll man sie an die Börse bringen und damit der Österreicherin und dem Österreicher die Möglichkeit geben, im Zuge einer Volksaktie – um diesen Begriff zu wählen – an seiner Post mit teilzuhaben, wenn er das will.
Ich gebe Ihnen vollkommen Recht, dass die Post nicht irgendein Unternehmen ist, sondern für viele Österreicherinnen und Österreicher ein Stück österreichische Identität, ein Stück Republik.
Was ist daran schlecht, wenn ich zum Beispiel bis zu 49 Prozent privatisiere – zu einem Zeitpunkt, wo Experten sagen, es ist der ideale beziehungsweise der richtige Zeitpunkt? Noch dazu mit einer Vorgangsweise, bei der ich möglichst weitgehend – ganz kann man das nicht – gewährleiste, dass die Aktien in Österreich bleiben und möglichst breit gestreut sind.
Also: Keine Angst vor Privatisierungen, vorbereiten auf die ohnehin kommende Liberalisierung, und aus der Post, die ohnehin schon flott unterwegs ist, ein noch flotteres Unternehmen machen, auf das wir alle stolz sein können, auch im Ergebnis! (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)
18.45
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Mag. Johann Moser. Wunschredezeit: 3 Minuten. – Bitte.
18.46
Abgeordneter Mag. Johann Moser (SPÖ): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! In Zukunft bringt die Post nicht allen was, sondern in Zukunft bringt die Post nur wenigen mehr. Wer sind die wenigen? – Spekulanten, Investmenthäuser und ÖVP-Klientel. Diese Postgesetznovelle ist die Grundlage für den Ausverkauf der österreichischen Post! (Beifall bei der SPÖ. – Zwischenrufe bei der ÖVP. – Abg.
Nationalrat, XXII.GP | 125. Sitzung / Seite 203 |
Wittauer: Na geh! ... Du musst einmal deine Kollegen fragen, die bei der Post arbeiten!)
Sie von den Koalitionsparteien führen damit
nach dem größten österreichischen Technologiekonzern, der VA Tech, auch
das zweitgrößte österreichische Unternehmen auf die Schlachtbank. (Abg. Kainz:
Die VA Tech auf die „Schlachtbank“? Wenn das die Schlachtbank ist! Das ist ein
erfolgreiches Unternehmen!) – Die VA Tech wird gerade tranchiert.
Lesen Sie die Zeitungen! (Zwischenrufe bei der ÖVP. – Staatssekretär Mag. Kukacka: Das sagt er angesichts der
BAWAG-Pleite!)
Die Post AG –
da gebe ich dem Herrn Minister Recht – ist gut aufgestellt, aber sie wird
jetzt Opfer des Privatisierungswahns dieser Bundesregierung. Und das werden wir
verhindern, liebe Freunde! (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Wittauer: Den erfolgreichen Weg werdet
ihr nicht verändern!)
Wissen Sie überhaupt, wie viele Postämter seit 2000 geschlossen wurden? (Abg. Eder: Natürlich!) Es sind über 1 050! Das sind mehr als 45 Prozent. Durch die Privatisierung werden es weitere 400 sein. (Staatssekretär Mag. Kukacka: Geh bitte!) Dann sind es zwei Drittel aller Postämter. Das ist die Realität, meine sehr geehrten Damen und Herren!
Wissen Sie auch, wie viele Arbeitsplätze in den letzten fünf Jahren abgebaut wurden, Herr Minister? (Abg. Heinzl: Ein Viertel!) 8 000 Arbeitsplätze hat die Post weniger! Jeder vierte Arbeitsplatz wurde in den vergangenen fünf Jahren gestrichen, und tausende weitere sind bedroht.
Wissen Sie auch,
wie viele Dividenden diese Post in den vergangenen fünf Jahren bezahlt hat? Es
sind sage und schreibe 515 Millionen €; das sind 8,6 Milliarden
Schilling!
Und jetzt kommt der Punkt: Kein vernünftiger Eigentümer in unserem Land würde sich von einer solchen Cash Cow trennen, aber diese Bundesregierung will ja ihre Klientel bedienen! (Abg. Wittauer: Wie viel hat die Post früher Zuschuss bekommen?) So schaut es wirklich aus, daher sind Ihnen auch alle Mittel recht!
Ich fordere daher von dieser Stelle den Herrn Bundeskanzler und auch den Herrn Vizekanzler auf, Klarheit zu einem Strategiepapier mit dem Titel: Post AG – Argumentarium Börsegang für Bundeskanzler Dr. Wolfgang Schüssel, vom 30. August 2005, zu schaffen.
Was steht da drinnen? Was ist zu beantworten? Das ist von Ogilvy, also einer der ÖVP sehr nahe stehenden Agentur, und es wird als Zeitpunkt das erste Halbjahr 2006 angeführt. Die Agentur macht Vorschläge, wie es zu diesem Privatisierungsvorgang kommen soll. – Sie ist ja auch die Agentur des Bundeskanzlers, das soll ja auch verwendet werden. (Abg. Wittauer: Das ist eine Unterstellung!) Es fehlt eine Seite 3, was letzten Donnerstag in der „ZiB 2“ gesendet wurde, wo Punkte angeführt wurden, dass der Bundeskanzler bei Streiks die Kündigungen unterstützen würde und auch ein starkes Vorgehen gegen die österreichischen Gewerkschaften.
Klären Sie diese Sachverhalte rasch auf, um nicht in den Verdacht zu kommen, dass Sie an demokratischen Grundrechten rütteln wollen! – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ. – Staatssekretär Mag. Kukacka: Peinlich war das!)
18.49
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Gahr. Wunschredezeit: 3 Minuten. – Bitte.
Nationalrat, XXII.GP | 125. Sitzung / Seite 204 |
18.49
Abgeordneter Hermann Gahr (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Vizekanzler! Sehr geehrte Herren Staatssekretäre! Meine Damen und Herren! Hohes Haus! Auf die Horrormärchen des Kollegen Moser möchte ich gar nicht eingehen. Das war gespickt von Unterstellungen und Vermutungen.
Grund und Fakt ist, dass sich das Dienstleistungsumfeld in Österreich verändert, und Fakt ist auch, dass die Ansprüche an die Gesellschaft, an die Wirtschaft steigen, und auch, dass die Post in der Vergangenheit gewisse Entwicklungen ganz einfach versäumt hat und dass wir die Post, wenn wir es ernst meinen, ganz einfach fit machen müssen für die Zukunft.
Fakt ist weiters, dass nur eine gut aufgestellte, organisierte und strukturierte Post die Ansprüche der Zukunft erfüllen kann. Worum geht es eigentlich bei dieser Postgesetznovelle? – Es geht darum, dass wir auch zukünftig flächendeckend Dienstleistungen für die Bürgerinnen und Bürger in den Städten, aber vor allem auch im ländlichen Raum sicherstellen wollen und dass es dabei auch einen gewissen Wettbewerb geben darf, denn Wettbewerb fördert die Qualität und Wettbewerb bringt natürlich auch Vorteile für den Bürger.
Die Post hat ja in letzter Zeit sehr viel unternommen und ist eigentlich aktiv auf dem Markt aufgetreten. Es gibt ja neue Serviceeinrichtungen wie Landzusteller oder Postservicepartner. Ich glaube, es ist auch nicht notwendig, dass man mit übermäßigen Resolutionen Verunsicherung betreibt, sondern es hilft viel mehr, wenn wir handeln. – Und mit dieser Postgesetznovelle handeln wir!
Mir sei heute eine Feststellung erlaubt: Die SPÖ-Abgeordneten werden nicht zustimmen. Auf EU-Ebene haben hingegen alle SPÖ-Minister zugestimmt. Auch die SPÖ-Betriebsräte werden dieser Postgesetznovelle zustimmen.
Ich habe einen Brief bekommen – datiert vom 6. September –, in dem Generaldirektor Wais schreibt: Mit diesem neuen Postgesetz gibt es sinnvolle Neuerungen, die Gutes bewahren im Interesse der heimischen Unternehmer, die weiterhin von unseren Investitionen – rund 400 Millionen € in den letzten fünf Jahren – profitieren werden, im Interesse von einem gemeinsamen Europa, im Interesse einer zuverlässigen flächendeckenden Postgrundversorgung, vor allem aber im Interesse von Konsumentinnen und Konsumenten, die vom Postdienst zu Recht Sicherheit, Vertrauenswürdigkeit und Erreichbarkeit erwarten. Ich danke Ihnen herzlich dafür, dass Sie auf Österreich schauen und auf unsere Post. – Das schreibt Kollege Wais.
Wir bedanken uns für diese Postgesetznovelle und können das noch unterschreiben. – Danke. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)
18.52
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als nächste Rednerin zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Rest-Hinterseer. Wunschredezeit: 4 Minuten. – Bitte, Frau Abgeordnete.
18.52
Abgeordnete Heidemarie Rest-Hinterseer (Grüne): Frau Präsidentin! Sehr geschätzte Herren auf der Regierungsbank! Hohes Haus! Lassen Sie mich gleich bei meiner Kollegin Gabriela Moser und den „Helden“ anschließen:
Was ist noch tragischer als gescheiterte Helden? – Schweigende Helden! Der Herr Kollege hat uns jetzt gerade anempfohlen, wir sollen schweigen zu diesen Zuständen, zu diesen Scheinaktivitäten bei der flächendeckenden Versorgung mit Postdienstleistungen. Also, mir ist das nicht egal, wenn 114 Postämter ersatzlos gestrichen werden! Das ist nicht ausgedacht, das ist eine „Kurier“-Meldung vom Mai: 114 Postämter
Nationalrat, XXII.GP | 125. Sitzung / Seite 205 |
ersatzlos gestrichen. (Beifall bei der SPÖ. – Zwischenrufe bei der ÖVP. – Abg. Wittauer: Aber die Versorgung ist gewährleistet! – Zwischenruf des Abg. Gahr.)
Lassen Sie mich ein bisschen aus dem Alltag erzählen: In Salzburg gibt es das Postmobil, das zwischen St. Veit, Goldegg und Lend und in Hollersbach und Bramberg fährt. Ich habe im Internet nach „Postmobil Goldegg“ gesucht, in der frommen Hoffnung, dass ich dann herausfinde, wann dieses ominöse Postmobil in Goldegg sein wird.
Was steht im Internet unter „www.post.at“? –
„Page not found“ und eine lange englischsprachige Erklärung dazu. Sehr
„kundenfreundlich“ für die Landbevölkerung! Ungeheuerlich! (Beifall bei den
Grünen und bei Abgeordneten der
SPÖ. – Abg. Kainz: Wenn das die zuständige ...
nicht weiß! – Abg. Wittauer: Wenn Sie das nicht wissen!)
Der Minister soll laut Gesetz dafür eintreten, dass die Verpflichtungen der Post auch in Zukunft „wie bisher“ weiter eingehalten werden. Huh! Was für eine fromme Ankündigung! Da müssen wir uns ja fürchten, wenn die Verpflichtungen weiter eingehalten werden wie bisher, nämlich in 114 Fällen gar nicht! (Abg. Wittauer: Das ist eine Unterstellung!)
Der Herr Minister wird aufpassen, haben Sie gesagt, Herr Kollege. (Abg. Wittauer: Es gibt ja Ersatzlösungen!) Er wird aufpassen, so wie der Pumuckl auf die Milch aufgepasst hat, als ihm der Meister Eder gesagt hat, pass auf, dass sie nicht übergeht. Da hat er ganz fest aufgepasst, und dann ist sie übergangen, und er hat gesagt: Was hätte ich machen sollen? Ich habe ohnehin so aufgepasst. (Beifall bei den Grünen und der SPÖ. – Zwischenrufe bei der ÖVP und den Freiheitlichen. – Abg. Wattaul: Wir sind ja nicht in der Märchenstunde! Das glaub’ ich ja nicht!)
350 Postämter können nicht mehr kostendeckend geführt werden, und da wird keine Liberalisierung helfen, denn Liberalisierung führt – das wissen wir schon längst, da kennen wir genug Beispiele – zur Privatisierung.
Bis zum 1. Jänner 2009 wird es eine flächendeckende Privatisierung geben, (Vizekanzler Gorbach: Liberalisierung!) und eine dramatische Verschlechterung der Versorgungssituation auf dem Land! (Abg. Wattaul: Liberalisierung!) So schaut das mit unseren gescheiterten Helden aus!
Was ist das daher alles? – Das sind Scheinaktivitäten!
Ein Minister, der aufpasst wie der Pumuckl auf die übergehende Milch. Und was
wird am Ende herausschauen? – Ein frisch geschnürtes Paket für Herrn
Minister Grasser, damit er weitere Schulden abdecken kann, und ein weiteres
verscherbeltes Unternehmen! (Abg. Wattaul: Das ist ein Wahnsinn! Sie
wissen nicht, was Sie reden!)
Wissen Sie, das ist schon eine Kunst: Die Post, das ist eine Marke, die aufgebaut worden ist, über Jahre, über Jahrzehnte, fast ein Jahrhundert lang. Und Sie haben es geschafft, diese Marke in knapp zwei Jahren restlos zu zertrümmern! (Beifall bei den Grünen und der SPÖ. – Abg. Mag. Johann Moser: Die bringen alles durcheinander! Alles ruinieren!)
18.56
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächste zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Dipl.-Ing. Achleitner. Wunschredezeit: 4 Minuten. – Bitte, Frau Abgeordnete.
18.56
Abgeordnete Dipl.-Ing. Elke Achleitner (Freiheitliche): Frau Präsidentin! Herr Vizekanzler! Sehr geehrte Herren Staatssekretäre! Hohes Haus! Frau Kollegin Rest-Hinterseer, der Pumuckl ist zwar ein sehr lieber und netter Kerl für Kinder, aber ich halte das für eine infame Unterstellung, den Herrn Vizekanzler mit dem Pumuckl zu
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vergleichen! (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP. – Abg. Mandak: Mir ist der Pumuckl lieber!)
Frau Kollegin Rest-Hinterseer, im Gegensatz zu Ihnen betrachte ich das vorliegende Postgesetz als eine ganz besondere Chance für den ländlichen Raum, denn die Modelle wie Postpartner, Postservice und Postmobil werden zumindest in Oberösterreich von der ländlichen Bevölkerung sehr positiv aufgenommen.
Insbesondere der Landzusteller hat einen sehr großen Wert. Dieser garantiert, dass auch Service in dünn besiedelten Regionen gewährleistet ist, da die Post direkt ins Haus gebracht wird, aber auch Einzahlungen und Pakete aufgegeben werden können. Durch genau diese flexiblen Modelle hat die Post eine Chance, flächendeckende Versorgung zu garantieren, aber trotzdem wirtschaftlich agieren zu können.
Es gibt wirklich keinen Grund – und da spreche ich auch die Kolleginnen und Kollegen von der SPÖ an –, der Bevölkerung ständig Angst einzuimpfen, dass die Postversorgung zusammenbricht.
Ich möchte da ganz besonders auf die Petitionen eingehen. Frau Kollegin Hagenhofer aus dem Innviertel ist leider gerade nicht da, sie dürfte ihre Petition als nicht so wichtig empfinden. Für alle acht Postämter, die sie in ihrer Petition angeführt hat, gibt es ganz klare Ersatzlösungen: vom Landzusteller über die Postabholstelle bis zum Postservice. Die Menschen im Innviertel sind mit Postversorgung ausreichend unterstützt, und Sie können nicht immer fälschlicherweise behaupten, dass da eine Ausdünnung im ländlichen Raum stattfinde.
Sehr geehrte Damen und Herren! Die Auslagerung von Postdienstleistungen führt zusätzlich zu einer Absicherung der Nahversorgung, da durch dieses zusätzliche Angebot von Postdienstleistungen sogar die Kundenfrequenz bei Nahversorgern gesteigert werden kann.
Ganz im Gegenteil zu den immer von Ihnen angeführten Ausdünnungsargumenten gibt es Nahversorgungskonzepte, die die Abwanderung vermeiden und die Sicherheit der Versorgung und auch der Arbeitsplätze garantieren.
Ich habe schon öfters das Konzept in Oberösterreich im Bezirk Grieskirchen, in Rottenbach angeführt, wo ein Nahversorgungszentrum die Bevölkerung mit Serviceleistungen unterstützt, die sie in den letzten Jahren nie hatten: sei es eine Tankstelle, die Nahrungsmittelversorgung, Internetmöglichkeiten, Kopiermöglichkeiten, eine Annahme für Reinigung und – was noch viel wichtiger ist für so ein kleines Dorf – die Kommunikation durch die Wiedereinrichtung eines Kaffeehauses.
Sehr geehrte Damen und Herren, das ist eine Win-Win-Situation für alle Beteiligten. Nahversorger kommen wieder in die Dörfer, die jetzt teilweise schon schlechter ausschauen, weil viele in die Einkaufszentren – in die Einkaufstempel – abwandern. Gerade durch die Möglichkeit, Postdienstleistungen anzubieten, bleiben die Nahversorger oder kommen neue Nahversorger in die Dörfer zurück.
Liebe Kolleginnen
und Kollegen von der Opposition, es ist einfach nicht richtig, krampfhaft an
Institutionen festzuhalten, sondern: Denken Sie einmal daran, der ländlichen
Bevölkerung eine Chance zu geben, eine Chance für ein besseres Service und für
eine bessere Versorgung vor Ort, die durch diese Privatisierung der Postdienstleistungen
erst ermöglicht wird. (Beifall bei
den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP. – Präsident Dr. Khol übernimmt
wieder den Vorsitz.)
Sehr geehrte Damen und Herren, zum Schluss
darf ich noch folgenden Antrag einbringen:
Nationalrat, XXII.GP | 125. Sitzung / Seite 207 |
Abänderungsantrag
der Abgeordneten Wittauer, Miedl, Kolleginnen und Kollegen zur Regierungsvorlage betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Postgesetz 1997 geändert wird (Postgesetznovelle 2005)
Der Nationalrat wolle beschließen:
Die Regierungsvorlage betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Postgesetz 1997 geändert wird (Postgesetznovelle 2005) (1068 d.B.), in der Fassung des Ausschussberichtes (1123 d.B.), wird wie folgt geändert:
Z 27 lautet:
„27. Im § 31 werden als neue Abs. 7 und 8 angefügt:
,(7) § 2, § 4, § 6, § 9, § 10, § 10a, § 11, § 15, § 16, § 16a, § 25, § 28, § 29, § 36 sowie die Überschrift des 2. Abschnittes und die Anordnungen betreffend § 21 und § 37 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. Nr. XXXX/XXXX treten mit 1. März 2006 in Kraft.
(8) § 25a und § 28a treten mit 1. Jänner 2008 in Kraft.‘“
*****
(Beifall
bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)
19.01
Präsident Dr. Andreas Khol: Der von Frau Abgeordneter Dipl.-Ing. Achleitner eingebrachte Abänderungsantrag der Abgeordneten Wittauer, Miedl, Kolleginnen und Kollegen zur Regierungsvorlage betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Postgesetz 1997 geändert wird, in 1123 der Beilagen, ist hinreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.
Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Hagenhofer. (Abg. Wittauer steht an der Regierungsbank und spricht mit Vizekanzler Gorbach.) Ich möchte Abgeordneten Wittauer darauf aufmerksam machen, dass dies nicht gestattet ist!
Frau Abgeordnete Hagenhofer, bitte. (Abg. Hagenhofer: Eine tatsächliche Berichtigung!) – Eine tatsächliche Berichtigung, bitte.
19.02
Abgeordnete Marianne Hagenhofer (SPÖ): Herr Präsident! Kollegin Achleitner hat in ihren Ausführungen gemeint, ich interessiere mich nicht für meine Petitionen, die ich eingebracht habe. Sie hat weiters gesagt (Abg. Wittauer: Das ist eine politische Meinung!), es gebe keine Ausdünnung des ländlichen Raumes.
Ich stelle tatsächlich richtig an Hand meines Heimatpostamtes Minning: Das Heimatpostamt Minning wurde geschlossen (Abg. Wittauer: Das ist eine politische Meinung, Herr Präsident!) und nach Altheim verlegt. RSA-Briefe können nicht mehr in Minning, also im Heimatort abgeholt werden, sondern es müssen alle, auch jene, die berufstätig sind, fünf bis sieben Kilometer nach Altheim fahren. Das ist eine Aushöhlung des ländlichen Raumes! – Danke. (Beifall der SPÖ. – Abg. Wittauer: Das ist eine politische Meinung, Herr Präsident!)
19.02
Präsident Dr. Andreas Khol: Das war ein sehr interessanter Redebeitrag, Frau Kollegin, aber keine tatsächliche Berichtigung; aber so ist das.
Nationalrat, XXII.GP | 125. Sitzung / Seite 208 |
Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Heinzl. 2 Minuten Redezeit. – Bitte.
19.03
Abgeordneter
Anton Heinzl (SPÖ): Herr Präsident!
Herr Bundesminister! Meine Herren Staatssekretäre! Sehr geehrte Damen und
Herren! (Zwischenruf des Abg. Wittauer.)
Die Ausdünnung der ländlichen Infrastruktur, des ländlichen Raumes, wie es
auch gesagt wird, geht im Auftrag dieser Regierung weiter. So kann man kurz die
geplante Privatisierung der Post beschreiben. Die ÖVP-Vertreter, vor allem auf
Landes- oder Gemeindeebene, stimmen zwar in den Chor der Proteste gegen die
Postamtschließungen ein, unternehmen aber nichts, um diese Schließungen zu stoppen.
(Abg. Lentsch: Sie haben das nicht verstanden!)
Was ist beispielsweise der Resolutionsantrag des Niederösterreichischen Landtages vom 25. November 2004 gegen die Schließungen noch Wert, der auch, wie Sie wissen, mit den Stimmen der ÖVP beschlossen wurde? – Obwohl versprochen wurde, dass die Postämter nur im Einverständnis mit den Bürgermeistern geschlossen werden, ist dieses Versprechen nicht eingehalten worden. Die Post AG hat mit den Gemeinden nicht verhandelt, sondern sie vor vollendete Tatsachen gestellt.
Noch etwas, sehr geehrte Damen und Herren: Die Zahlen, die von den Vertretern der Post AG den Gemeinden als Argumentation für die Schließung vorgelegt wurden, sind aus meiner Sicht völlig unglaubwürdig. Bis heute wurden keine transparenten Zahlen vorgelegt.
Ein Beispiel dazu: In den Postämtern werden zum Beispiel die Einnahmen aus den Postwurfsendungen nicht mehr den lokalen Postämtern zugeordnet, die die Kosten für die Verteilung haben, sondern den Hauptpostämtern. Auf diese Weise wurden und werden die kleinen Postämter zu Tode gerechnet – und nachher auch geschlossen. (Abg. Wittauer: Wenn sie einen Gewinn machen, behaltet man sie auch!)
Mein Kollege Mag. Moser hat es schon gesagt: Über 1 000 Postämter sind in ganz Österreich bereits geschlossen worden. Das sind 45 Prozent des seinerzeitigen Bestandes, und es ist anzunehmen, dass bei dem von der Bundesregierung angestrebten Börsegang weitere Postämter geschlossen werden. 400 sollen es sein, und dann werden zwei Drittel der Postämter zugesperrt sein.
Sehr geehrte Damen und Herren, auch aus diesen Grünen lehnen wir die vorliegende Postgesetznovelle ab. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Lentsch: Sie sind ein Prophet!)
19.05
Präsident Dr. Andreas Khol: Nunmehr spricht Herr Abgeordneter Eßl. 2 Minuten Redezeit. – Bitte.
19.05
Abgeordneter Franz Eßl (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Herren auf der Regierungsbank! Meine geschätzten Damen und Herren! Wir beschließen heute ein Postgesetz, mit dem die langfristigen gesetzlichen Rahmenbedingungen verbessert werden, damit sich unsere Post AG als innovatives Dienstleistungsunternehmen im In- und auch im Ausland stärker betätigen kann.
Veränderungen sind da, um wahrgenommen zu werden, und danach muss man handeln. Die Post hat das bis jetzt nicht immer ganz zeitgerecht gemacht und sich auf die neue Situation eingestellt. Mit diesem Gesetz ist das nun möglich.
Das internationale Umfeld ist schon von meinem Kollegen Werner Miedl entsprechend beleuchtet worden. Für uns ist es wichtig, dass wir auch in Zukunft eine flächendeckende Versorgung mit Postdienstleistungen haben und dass das auch bei verschärften Wettbewerbsbedingungen garantiert ist. Eine flächendeckende Postdienst-
Nationalrat, XXII.GP | 125. Sitzung / Seite 209 |
leistung muss nicht unbedingt heißen, dass in jedem Dorf ein Postamt ist, vor allem dann nicht, wenn es nur sehr schwach frequentiert wird. Es ist nicht nur wichtig, dass täglich die Post zu den Leuten kommt, sondern es ist auch wichtig, dass entsprechende Servicestellen oder Postpartner vorhanden sind. Es ist notwendig, dass diese Partner für ihre Leistungen faire Bedingungen vorfinden, die entsprechende Abgeltung, also die tatsächlichen Kosten ersetzt bekommen, und es ist mir auch wichtig, dass dann, wenn ein Vertrag gekündigt wird, der Universaldienstbetreiber die Bürgermeister der betroffenen Gemeinden informiert und alternative Lösungen sucht – mit dem Ziel, einen neuen Postpartner oder eine neue Postservicestelle zu finden. Das ist mir wichtig, damit in Zukunft der ländliche Raum entsprechend abgesichert ist. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)
19.07
Präsident Dr. Andreas Khol: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Marizzi. 2 Minuten Redezeit. – Bitte.
19.07
Abgeordneter
Peter Marizzi (SPÖ): Herr Präsident!
Meine sehr geehrten Herren Staatssekretäre! Herr Bundesminister! Erinnern wir
uns daran, es ist noch nicht so lange her, dass im Dezember 2002, im
März 2003 und im Juni 2004 – all das kann man in der APA
nachlesen – diese Bundesregierung die Post, unsere österreichische Post an
die Deutsche Post verkaufen wollte. Das ist dann auf Grund einer Medienkampagne
Gott sei Dank verhindert worden. (Abg. Wittauer: Strategische
Partner! Das ist ein Unterschied!)
Im „Kurier“ vom 15. Oktober steht geschrieben: Vollbremsung bei Privatisierung: Die Regierung wird Post und Telekom 2006 nicht verkaufen; die ÖIAG beharrt auf ihren Plänen! (Staatssekretär Mag. Kukacka: Jetzt haben Sie das Gegenteil von dem gesagt, was Kollege Moser gesagt hat!) Herr Minister und Herr Kukacka, ich glaube, Sie sind nicht auf dem letzten Stand, und zwar deshalb, weil Sie nicht das morgige „NEWS“ gelesen haben. (Allgemeine Heiterkeit.) Das sollte man eigentlich lesen.
Habt ihr Regierungssitzungen, und ist Finanzminister Grasser da dabei (Abg. Lentsch: Das ist alles wahr, was da drinnen steht?) und erzählt er Ihnen, welche Pläne er hat? – In diesem Interview steht: Der Herr Finanzminister will die Post um 500 Millionen € verkaufen, und noch im Dezember – all dass wissen Sie nicht – soll der Börsegang erfolgen. Warum macht das der Herr Finanzminister? – Er hat kein Geld mehr im Budget, und daher muss die Post schnell verscherbelt werden, und die drei Herren auf der Regierungsbank wissen nichts. Das ist doch sensationell!
Sie sitzen da und erzählen uns von einer Liberalisierung, und der Finanzminister bereitet die Privatisierung vor. – Schlecht schauen wir aus, meine Herren auf der Regierungsbank! Das muss man sich einmal vorstellen. Sie wissen nicht einmal, was der Finanzminister sagt. Sie sollten sich innerhalb der Regierung ein bisschen mehr koordinieren!
Mein Resümee:
Sie sollten vermehrt zu den Verkehrsausschusssitzungen kommen, Sie erscheinen
dort überhaupt nicht, Herr Bundesminister! Wissen Sie, was sein wird, meine
sehr geehrten Damen und Herren von der „Bürgermeisterpartei“ ÖVP? – Noch
mehr Postämter werden geschlossen, es wird keine Qualitätsverbesserung geben!
Das ganze Unternehmen wird verscherbelt werden, damit werden die Budgetlöcher
gestopft, und 8 Millionen Österreicher werden um ihr Vermögen
betrogen. – Danke schön. (Beifall
und Bravorufe bei der SPÖ.)
19.10
Nationalrat, XXII.GP | 125. Sitzung / Seite 210 |
Präsident Dr. Andreas Khol: Nunmehr spricht Herr Abgeordneter Wattaul. Seine Redezeit beträgt 3 Minuten. – Bitte. (Vizekanzler Gorbach – in Richtung des sich zum Rednerpult begebenden Abg. Wattaul –: Hast du auch „NEWS“ gelesen?)
19.10
Abgeordneter Anton Wattaul (Freiheitliche): Herr Präsident! Herr Vizekanzler! Herr
Staatssekretär! Herr Kollege Marizzi! Das „NEWS“ ist nicht die Bibel! Wenn
darin etwas steht, dann heißt das noch lange nicht, dass es wahr ist! (Abg. Eder:
Das mit Fiona hat auch gestimmt im „NEWS“! – Weitere Zwischenrufe bei
der SPÖ. – Präsident Dr. Khol gibt das Glockenzeichen.)
Europaweite Konkurrenzfähigkeit, Vorbereitung auf die europäischen Märkte – ich glaube, das sind die Schlüsselworte. Ich möchte der Post gratulieren, sie bereitet sich auf den liberalisierten Markt vor. Ich bin überzeugt davon, wenn man so weiter arbeitet, wird die österreichische Post auch im europäischen Feld mitspielen können.
Warum sage ich das? – Natürlich gibt es Global Player wie die Deutsche Post, die weltweit 450 000 Angestellte hat und überall mitspielen will. Ich glaube, dass man alles daran setzen muss, damit die österreichische Post konkurrenzfähig ist.
Eines verstehe ich überhaupt nicht, und wir haben auch ein Beispiel dafür: Wir haben bei der Liberalisierung des Bereiches Pakete gemerkt, was passiert, wenn jemand nicht vorbereitet ist. Was ist denn mit der österreichischen Post passiert, als der Bereich Pakete liberalisiert wurde? – Wir haben 100 Prozent Marktanteile bei der Post gehabt. Was dürfen sie jetzt machen? – Die österreichische Post darf für DPD die Nachnahmesendungen transportieren; das ist alles.
Ich sage Ihnen Folgendes: Jemand, der gegen die Vorbereitung der Post auf den wettbewerbsfähigen Markt ist, ist gegen 25 000 Mitarbeiter bei der Post! Wir setzen alles daran, dass die österreichische Post in Zukunft eine Chance hat und auch in Europa eine Chance hat. Und das werden wir nur dann erreichen, wenn wir einen Betrieb haben, der am Markt konkurrenzfähig ist. Wir brauchen nicht über die eine oder andere Postamtsschließung zu diskutieren. Und ich glaube, dass das Konzept, das die Post vorgelegt hat, ausgezeichnet ist. Dem Bürger ist es egal, ob der Briefträger ins Haus kommt, ob er im Haus den Brief aufgibt oder irgendwo hinfahren muss. Es geht nicht um das Postamt, sondern es geht darum, dass die Versorgung gesichert ist, und das hat man gemacht.
Es ist auch richtig, dass man jetzt schon für zukünftige Postdienstleister ein Gesetz macht, das das Einspruchsrecht des Ministers vorsieht, um die Gemeinden zeitgerecht zu informieren und nach alternativen Lösungen zu suchen.
In diesem Sinne möchte ich vor allem die
Sozialdemokraten um Zustimmung bitten, die immer sagen, dass ihnen die
Postmitarbeiter so wichtig wären. Wenn dem so ist, dann müsst ihr aber auch
schauen, dass dieses Unternehmen in Zukunft marktwirtschaftlich geführt werden
kann. Und dazu muss man Vertrauen in die Manager der Post haben, weil diese
wissen, was sie tun. Ich glaube nicht, dass man da auf Theoretiker hören soll,
die erzählen, wie man es zu machen hat. Ich meine, die Post ist auf dem
richtigen Weg. – Danke. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei
Abgeordneten der ÖVP.)
19.13
Präsident Dr. Andreas Khol: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Fleckl. 2 Minuten Redezeit. – Bitte.
19.13
Abgeordnete Anita Fleckl (SPÖ): Herr Präsident! Meine Herren auf der Regierungsbank! Sehr geehrte Damen und Herren! Immer dann, wenn der Herr Bundesminister
Nationalrat, XXII.GP | 125. Sitzung / Seite 211 |
beziehungsweise der
Herr Vizekanzler – sofern er überhaupt da war – von Liberalisierung
gesprochen hat, davon, dass sich private Aktionäre ein bisschen beteiligen
wollen (Abg. Wittauer: Jetzt ist er da! Lamentieren Sie nicht immer
so lange herum! Wenn er da ist, ist er da!), dass wir ein bisschen auf den
privaten Markt gehen wollen, dann ist irgendetwas in Österreich verkauft oder
verscherbelt worden. Das war bei Austria Tabak, bei der Telekom und bei der
voestalpine so. (Abg. Wittauer: Telekom ist ein erfolgreiches
Unternehmen!)
Jedes Mal wurde von der Regierungsbank aus
von Liberalisierung oder von Beteiligungen gesprochen. Sie haben auch gesagt,
Post-Bus wird die 30 Prozent behalten, das war dann wieder nicht so, Herr
Kollege Wittauer! Also immer dann, wenn von Beteiligungen gesprochen wurde,
ist irgendetwas verscherbelt und verkauft worden. Und jetzt trifft es die Post.
(Abg. Wittauer: Das ist die Kartellbehörde!)
Wen wird es in letzter Konsequenz treffen? – Die Menschen am Land werden es spüren. Immerhin sind bis jetzt 1 050 Postämter geschlossen worden; bei uns im Bezirk sind es 23 Postämter. Die Hälfte des Bezirkes ist nicht mehr mit Postdiensten versorgt. (Zwischenruf des Abg. Wittauer.) Das heißt wahrscheinlich, dass in Zukunft die Menschen von der Steiermark nach Salzburg um ein Postpackerl fahren müssen.
80 Prozent der Menschen sind mit der
Arbeit dieser Regierung nicht zufrieden, 80 Prozent der
Menschen wollen diese Privatisierungswelle nicht. Ich sage es
Ihnen hier noch einmal von dieser Stelle aus: Nur nicht nervös werden, Herr
Kollege Wittauer, die nächste Landtagswahl kommt bestimmt – spätestens am
23. Oktober. In der Steiermark haben Ihnen die Steirerinnen und Steirer
bereits die Rechnung präsentiert, leider hat es für das BZÖ nicht gereicht,
aber der Landeshauptmann heißt jetzt Voves, und der wird es in der Steiermark
besser machen. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)
19.15
Präsident Dr. Andreas Khol: Nächster Redner ist Herr Staatssekretär Mag. Kukacka. – Bitte.
19.15
Staatssekretär im Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie Mag. Helmut Kukacka: Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Hohes Haus! Sehr geehrter Herr Vizekanzler! Dieses Postgesetz ist ein wichtiger und notwendiger Schritt in Richtung mehr Liberalisierung und Öffnung des Postmarktes.
Im Übrigen, Herr Kollege Moser: Das ist
keine ausschließliche Idee dieser Bundesregierung. Sie sollten sich daran
erinnern, wer die Grundsatzentscheidungen getroffen hat, dass es generell in
Europa zu einer Liberalisierung des Postmarktes kommen soll und zur Erbringung
von Postdienstleistungen unter Wettbewerbsbedingungen. (Ruf: Das kann nur
der Schüssel gewesen sein!)
Daran haben mitgewirkt der Herr
sozialdemokratische Bundeskanzler, der Herr sozialdemokratische
Verkehrsminister und der Herr sozialdemokratische Finanzminister, die in Europa
bei den zuständigen Räten die entsprechenden Beschlüsse gefasst haben, dass das
auch in Österreich und in ganz Europa so geschehen soll, meine Damen und
Herren! Von dieser Verantwortung können Sie von der SPÖ sich nicht abseilen,
das möchte ich klar und eindeutig festgehalten haben! (Abg. Eder: Dagegen
hat niemand etwas!)
Österreich geht im Übrigen bei dieser Liberalisierung sehr vorsichtig und sehr behutsam vor. Wir schützen geradezu den Postmarkt und auch die Post AG bis zu dieser Liberalisierung am 1. Jänner 2009, meine Damen und Herren! Wir sind stärker zurück als andere sozialdemokratisch geführte Länder, als zum Beispiel Rot-Grün in Deutsch-
Nationalrat, XXII.GP | 125. Sitzung / Seite 212 |
land,
wo diese Liberalisierung bereits im nächsten Jahr vollständig stattfinden wird.
In den Niederlanden, in Norwegen, in Schweden und in Finnland wird schon vor
Österreich liberalisiert, und das waren und sind zum Teil sozialdemokratisch
geführte Regierungen! (Abg. Eder: Ihr wollt es verscherbeln, das ist
der Unterschied!)
Meine Damen und Herren, richten Sie auch
einmal im Rahmen der Sozialistischen Internationale Ihre Kritik an diese
Staaten und sagen Sie, dass sie Österreich ein schlechtes Beispiel geben. Das,
glaube ich, muss man in diesem Zusammenhang auch erwähnen. (Beifall bei der
ÖVP. – Abg. Eder: Herr Grasser verscherbelt die Post!)
Ich weiß, es ist Ihnen ein Dorn im Auge, dass die Österreichische Post AG ein wirtschaftlich gesundes und effizientes Unternehmen ist. (Abg. Reheis: Warum soll uns das ein Dorn im Auge sein?) Wie war das eigentlich zu Ihrer Zeit? – Im Jahre 1996, Herr Kollege, als die Post aus der Bundesverwaltung ausgegliedert wurde, hat die Situation ganz anders ausgesehen: Damals hat die Post hohe Verluste gemacht, und mit überhöhten Tarifen bei den Telefongebühren ist dieses Defizit der Post abgedeckt worden. So hat es ausgeschaut, meine Damen und Herren!
Zu Lasten der Kunden des Telekom-Sektors
ist die Post saniert worden. Bei der Ausgliederung im Jahre 1996 hat der
Post- und Telekomsektor 110 Milliarden Schilling Schulden gehabt, das sind
über 8 Milliarden €, meine Damen und Herren! Das war die damalige
Situation unter einem sozialdemokratischen Finanzminister (Abg. Eder: Vizekanzler
war Schüssel!) und einem sozialdemokratischen Verkehrsminister. Selbstverständlich
haben diese beiden damals die Verantwortung für Post und Telekom gehabt. (Abg.
Eder: Vizekanzler war Schüssel!)
Im Jahre 2005 schaut es ganz anders aus, meine Damen und Herren: Beide Unternehmen sind hoch profitabel, machen hohe Gewinne und liefern entsprechende Dividenden ab. Dieser Erfolgsweg ist Ihnen, meine Damen und Herren von der Opposition, ein Dorn im Auge! Sagen Sie es, wie es doch tatsächlich ist! (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen. – Abg. Wittauer – in Richtung SPÖ –: Ja, ja, die Wahrheit ist schlecht zu vertragen!)
Ich möchte auch auf Folgendes hinweisen, weil die Postämterschließung so beklagt wurde: Ich habe mir ganz genau die Liste jener Postämter angeschaut, die geschlossen wurden und zu denen die sozialdemokratischen Abgeordneten Petitionen eingebracht haben, das möge doch rückgängig gemacht werden.
Der Großteil dieser Postämter, meine Damen und Herren, hat hohe Verluste gehabt. (Abg. Heinzl: Nach Ihren Ziffern, die stimmen nicht!) Zwischen 36 000 und 42 000 € im Jahr waren die Verluste dieser Postämter! Können Sie es wirklich akzeptieren und mit Ihrem wirtschaftlichen Verstand rechtfertigen, dass diese Postämter aufrechterhalten bleiben, auch wenn sie auf Dauer Verluste machen?! – Wir können das nicht und wir wollen das auch nicht, denn wir wollen der Post AG ein Schicksal ersparen, wie das beim „Konsum“ der Fall war, wie das beim unprofessionellen Verkauf der Bank Austria der Fall war, wie das beim Bank Burgenland-Desaster war und wie das nun beim Refco-Kredit-Debakel ist.
Das sind Beispiele sozialdemokratischer Wirtschaftspolitik, die es während dieser Bundesregierung nicht geben wird, meine Damen und Herren. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen. – Anhaltende Zwischenrufe des Abg. Heinzl.)
Ich weiß, dass Sie das unangenehm berührt, aber Sie müssen eben zur Kenntnis nehmen, dass wir Ihrer Kritik unsere Erfolgszahlen gegenübersetzen, meine Damen und Herren. Deshalb glaube ich, dass dieses Gesetz ein gutes Gesetz ist, dass wir auch gewisse Punkte beseitigt haben, die auch zu Kritik geführt haben, so zum Bei-
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spiel die ... (Abg.
Faul: Unglaublich! – Weitere Zwischenrufe bei der SPÖ sowie
Gegenrufe bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)
Präsident Dr. Andreas Khol (das Glockenzeichen gebend): Am Wort ist der Herr Staatssekretär!
Staatssekretär im
Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie Mag. Helmut Kukacka (fortsetzend): Herr Kollege, Sie können all diese Argumente
entkräften. Es bleibt Ihnen unbenommen, hier herauszugehen und darauf
hinzuweisen, dass diese Zahlen angeblich unrichtig sind. – Aber diese sind
nun einmal richtig!
Die
Bilanz der Post hat sich Gott sei Dank völlig geändert. (Abg. Marizzi: 3 000 Leute sind hinausgehaut
worden!) Es ist
überhaupt niemand hinausgeworfen worden, denn Sie wissen so gut wie ich, dass
es sich dabei um Postbeamte handelt, dass über 70 Prozent der
Postmitarbeiter Postbeamte sind, die selbstverständlich ihre sozialen Rechte
behalten und nicht hinausgeschmissen wurden. Sie
können auch gar nicht hinausgeschmissen werden, sondern wenn jemand die Post
verlassen hat, dann deshalb, weil es eine entsprechende Vereinbarung auf
freiwilliger Basis gegeben hat, weil sich Unternehmen und der betreffende
Mitarbeiter auf eine entsprechende Abfertigung geeinigt haben. (Abg. Marizzi: In Frühpension sind sie geschickt
worden!)
Erzählen
Sie den Leuten doch nicht Schauermärchen, Dinge, die einfach nicht den Tatsachen entsprechen! (Beifall
bei der ÖVP. – Abg. Marizzi: 50-Jährige sind in Frühpension!)
In diesem
Sinne ist dieses Postgesetz ein wichtiger Schritt, der die Post auf das Ende
des Postmonopols 2009 vorbereitet. Ich kann nur wiederholen: Diese
Ablehnung der Sozialdemokraten ist hier eindeutig ideologisch motiviert; sie
ist auch populistisch begründet.
Meine Damen und Herren von der Opposition, es gibt zu diesem Weg keine vernünftige politische und wirtschaftliche Alternative, und ich habe bisher von Ihnen in diesem Zusammenhang auch keine gehört. – Danke. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)
19.24
Präsident Dr. Andreas Khol: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Doppler. 2 Minuten Redezeit. – Bitte. (Abg. Großruck – in Richtung des sich zum Rednerpult begebenden Abg. Doppler –: Toni, sag ihm, wie es geht!)
19.24
Abgeordneter Anton Doppler (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Vizekanzler! Meine Herren Staatssekretäre! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist mir ein Bedürfnis, zu dieser Postgesetznovelle zu sprechen. Ich bin Bewohner des ländlichen Raums und dort auch Verantwortungsträger, und es ist mir ein absolutes Bedürfnis, mich zu diesem Thema und zu dieser Regierungsvorlage hier zu Wort zu melden.
Mit dieser Regierungsvorlage wird die postalische Versorgung optimiert, und es ist ein vorbereitender Schritt auf EU-Vorgaben in puncto Liberalisierung.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wenn wir hier von diesem Postgesetz sprechen, so möchte ich auch dazusagen, dies bedeutet eine Sicherstellung der weiteren Versorgung im ländlichen Raum. Es wird gewährleistet, dass in den Gemeinden keine Alternativlösung ohne Einbindung der Bürgermeister und der Bewohner möglich ist. (Beifall bei der ÖVP.)
Es ist mit diesem Gesetz auch die Finanzierbarkeit dieser postalischen Versorgung verbunden, ebenso ein Bekenntnis zum ländlichen Raum. Wenn Sie, Kollegin Rest-Hinterseer, hier behaupten, dass Sie gegen die Postamtschließung kämpfen, so ist das
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etwas Neues, was ich von Ihnen höre und
sehe. Ich bin Landbürgermeister, ich habe bereits vor fünf Jahren begriffen,
dass es so nicht weitergehen wird. Wir waren eine der ersten Gemeinden mit
einer Postservicestelle, die jetzt sechs Tage offen hat und nicht wie früher
fünf Tage. Wir haben natürlich auch das Gemeindeamt sechs Tage offen, denn wir
sind eine Wochenpendlergemeinde und versorgen unsere Bürger. Wir haben
natürlich auch am Freitag von 19 bis 21 Uhr einen Notar im Gemeindeamt,
damit auch ein Wochenpendler die Möglichkeit hat, sich zu informieren. Ich
glaube ganz einfach, liebe Kolleginnen und Kollegen: Wer am und für den Bürger
ist, muss handeln! (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)
Der ländliche Raum hängt nicht von den Postämtern und Postservicestellen ab, auch nicht von der „Konsum“-Versorgung. Liebe Freunde von den Sozialdemokraten, wer den Handelsriesen „Konsum“ an die Wand gefahren hat, sollte hier keine betriebswirtschaftlichen Vorträge halten, auch sonst nirgends, sondern mit gebücktem Haupt Richtung BAWAG marschieren. Alles Gute! (Heiterkeit und Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)
19.26
Präsident Dr. Andreas Khol: Zu Wort gelangt nunmehr Herr Staatssekretär Mag. Mainoni. – Bitte.
19.27
Staatssekretär im Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie Mag. Eduard Mainoni: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren des Hohen Hauses! Es ist natürlich legitimes Recht der Opposition und muss es auch sein, entsprechend griffige Argumente zu finden. Ich bin auch der Ansicht, dass ein Überzeichnen durchaus legitim ist, aber es sind hier einige Punkte angeführt worden, die einfach nicht der Tatsache entsprechen, und diese Punkte möchte ich doch korrigieren.
Herr Abgeordneter Moser, wenn Sie von „Privatisierungswahn“ sprechen, so ist dies wirklich nicht im Geiste einer sachlichen Diskussion, und es ist auch nicht im Sinne einer sachlichen Diskussion, wenn Sie bei einer Privatisierung von einer Schließung von weiteren 400 Postämtern sprechen. Das ist einfach nicht richtig. Deshalb haben wir ja jetzt das Werkzeug in die Hand genommen und dieses Gesetz geschaffen.
Frau Kollegin Rest-Hinterseer, die Marke Post
werde zertrümmert, sagten Sie. – Gerade das Gegenteil machen wir
mit diesem Postgesetz. Wir wollen der Post für den Weg in die Zukunft im
Bereich der Liberalisierung und der Internationalisierung mit diesem Gesetz das
richtige Werkzeug in die Hand geben, und das gelingt uns auch.
Kollege Marizzi, ich glaube, wir alle wissen – auch du! –, dass
das, was in „NEWS“ steht, wirklich nicht immer alles stimmt. (Abg. Marizzi: Aber über den Grasser
schon!) – Das
wollte ich dazu nur sagen.
Ich erlaube mir aber doch noch, einige kurze Punkte anzuführen. Das
Postgesetz ist sehr wohl in dem Bewusstsein und in dem Geist geschaffen worden,
dass die Republik Österreich vertreten durch die ÖIAG 100-Prozent-Eigentümer
der Österreichischen Post AG ist. Folglich war das Gesetz darauf
abzielend, dass wir die Post natürlich auch stärken. Und eines der wichtigsten
Argumente, warum das Postgesetz geschaffen wurde, ist die Tatsache, dass die
vergangene Schließungswelle schmerzlich war, was unbestritten ist. Es ist uns
zwar in Verhandlungen gelungen, möglichst viel an Ersatzlösungen dabei
herauszuholen, die vor Ort sind, das heißt stationäre Ersatzlösungen –
dies ist uns, wie ich meine, im Großen und Ganzen auch gelungen –, aber
wir müssen ein Instrument in die Hand bekommen, weitere Schließungen verhindern
zu können, und das haben wir mit diesem Gesetz.
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Wir haben
versucht, in dieses Postgesetz tatsächlich eine Ermessensentscheidung
einzubauen. Es ist uns aber vom Verfassungsdienst erklärt worden, dass es
verfassungsrechtlich bedenklich wäre, hier eine reine Ermessensentscheidung
anzusetzen. Deshalb haben wir eine Art Stufenbau gefunden, wo es der Post nicht
mehr so wie bisher möglich ist, durch eine Ankündigung und ein daran
anschließendes dreimonatiges Warten oder Verhandeln letztendlich Postämter zu
schließen, sondern es ist wesentlich schwieriger.
Vor allem haben wir einem ganz wichtigen Umstand Rechnung getragen. Der wichtige Umstand war, dass viele Bürgermeister berechtigterweise gesagt haben, dass die Zahlen nicht stimmen können. Da stimmt etwas nicht! (Abg. Heinzl: Ah, da schau her! Wie gibt es das?) Der Bemessungszeitraum dafür, ob ein Postamt wirtschaftlich geführt ist oder nicht, galt nur von 1. Jänner bis 30. September. Das wird in Zukunft so nicht mehr möglich sein!
Bürgermeister haben uns gesagt, Massensendungen, die aufgegeben werden – das wissen wir ja –, scheinen in der Abrechnung, in der Bilanz des Postamtes nicht auf. Wir haben jetzt mit diesem Postgesetz das Instrument in die Hand genommen und haben nun die Möglichkeit, unabhängige Sachverständige einzusetzen.
Wir haben noch ein weiteres
Instrument – Sie werden das ja sicher in den Erörterungen zum neuen
Postgesetz gelesen haben –: Wenn sich herausstellen sollte, dass die Post
bei geplanten Schließungen nicht korrekt vorgeht, gibt es eine Art einstweilige
Verfügung. Es kann untersagt werden, dass ein Postamt geschlossen wird. (Abg.
Marizzi: Dann!)
Wir haben ein weiteres Instrument in der Hand. Bis jetzt war es dem Minister nicht möglich, einzelne Postämter vor der Schließung zu bewahren. Das ist mit dem neuen Gesetz möglich. All das sind neue Möglichkeiten, die wir mit diesem Gesetz notwendigerweise geschaffen haben.
Eines gilt es schon auch noch zu sagen: Der
Mechanismus funktioniert privatwirtschaftlich. Die ÖIAG agiert
gewinnmaximierend. Die Post AG muss genauso gewinnmaximierend agieren. Dem
müssen wir mit diesem Gesetz etwas entgegenhalten, und das machen wir zum Wohle
der Bevölkerung, insbesondere des ländlichen Raums, und an dem ist uns wirklich
sehr viel gelegen, damit nicht wieder willkürlich Schließungen vorgenommen
werden können. (Abg. Marizzi: Postamt Christkindl wird zugesperrt!)
Lassen Sie mich zuletzt noch ganz kurz etwas anführen, was von der Arbeiterkammer gekommen ist, was wir gerne aufgegriffen haben, nämlich Konsumentenschutzbestimmungen, dass nämlich Postanbieter durchaus auch verschiedene Kriterien zu erfüllen haben, die den Konsumenten, letztendlich den Adressaten der Postsendungen zugute kommen werden.
Ganz zum Schluss, weil es noch ein Thema war, die Hausbrieffachanlagen. Auch diesbezüglich haben wir in diesem Gesetz die Regelung geschaffen, dass es nicht automatisch zu einer Bestrafung kommt, sondern dass eine angemessene Frist gewährt und aufgetragen wird. In dieser angemessenen Frist kann der gesetzmäßige Zustand hergestellt werden. Ich bitte, auch das zu beachten. Es dient dazu, dass kein Druck entsteht, aber dass trotzdem darauf geachtet wird, dass es eben zu einer Änderung, zu einer Neuinstallierung und Neuregelung bei den Hausbrieffachanlagen kommt.
Meine Damen und Herren! Die Post hat gute Richtlinien in die Hand bekommen, um in Zukunft agieren zu können, auch auf dem internationalen Markt. Die Post ist expansiv, sie ist auf dem internationalen Markt durchaus tätig und weist dort gute Erfolge auf. Das ist tatsächlich auch den Vorständen zuzurechnen. Und ich darf Ihnen schon
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sagen, dass Herr Generaldirektor Wais – ich stehe nicht an, hier auch zu sagen, dass dort gute Arbeit geleistet wird – einstmals Sekretär eines sozialdemokratischen Ministers war. (Zwischenruf des Abg. Broukal.) Ich stehe aber nicht an, hier zu sagen, dass er auch gute Arbeit dabei leistet. Ich bitte, das schon auch zu berücksichtigen, meine Damen und Herren.
Und wir und der Gesetzgeber haben die Gewissheit, dass Schließungen so nicht mehr möglich sein werden. – Danke vielmals. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)
19.33
Präsident Dr. Andreas Khol: Nunmehr spricht Herr Abgeordneter Ing. Kaipel. Seine Redezeit wird mit 2 Minuten eingestellt. – Bitte.
19.33
Abgeordneter Ing. Erwin Kaipel (SPÖ): Herr Präsident! Regierungsmitglieder! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Regierungsfraktionen bringen einen Abänderungsantrag Wittauer, Miedl ein, wo nicht ganz klar ist, warum sie das tun. Ich kann nur vermuten, dass das aus Angst vor den geänderten Verhältnissen im Bundesrat passiert. (Abg. Mag. Molterer: Da lachen Sie selber dazu!) Aber ich möchte Sie nicht noch weiter verunsichern. Mit dieser Politik werden Sie sehr bald auch auf dieser Seite keine Mehrheit mehr haben. (Beifall bei der SPÖ.)
Herr Staatssekretär Kukacka, wenn Sie die Bank Burgenland ins Spiel bringen, darf ich nur darauf hinweisen, dass dieses Thema am 9. Oktober abgehandelt worden ist, und wie das für die ÖVP ausgegangen ist, wissen Sie ja. (Beifall bei der SPÖ.)
Es ist mehrfach darauf hingewiesen worden, wie wir zu diesem Thema stehen, dass Sie in der Frage der Post schon großen Schaden angerichtet haben. Und mit dieser Novelle werden Sie den Schaden nur noch vergrößern. Sie haben allein im Burgenland 65 Postämter geschlossen. Und nach der Privatisierung werden 56 000 Burgenländer ohne Postamt sein, und das, obwohl jährlich zweistellige Millionenbeträge an Dividenden an den Finanzminister fließen. Daher darf ich eindringlichst an Sie appellieren, Herr Vizekanzler, mit dieser Aushungerungspolitik für den ländlichen Raum aufzuhören.
Die Post ist dabei kein Einzelfall. Auch Gendarmerieposten oder Bezirksgerichte wurden geschlossen (Zwischenruf des Abg. Großruck), mit dem Ergebnis, dass es heute weniger Sicherheit für die Menschen gibt, mit dem Ergebnis, dass es einen erschwerten Zugang zum Recht für die Menschen gibt, dass es weniger Arbeitsplätze gibt – allein im Burgenland aus diesem Grund um 1 500 weniger.
Herr Vizekanzler, wer soll im ländlichen Raum noch Arbeitsplätze schaffen, wenn Sie nicht bereit sind, eine Grundversorgung im ländlichen Raum aufrechtzuerhalten? Mit der Politik, die Sie für den ländlichen Raum betreiben, können Sie nur eines erreichen: eine Beschleunigung der Abwanderung.
Die Sonderdividende aus dem Vorjahr, meine Damen und Herren, hat doppelt so viel gebracht wie die zweite Schließungswelle. Das ist ein Beweis mehr dafür, dass Ihre Privatisierungswut ausschließlich ideologische Hintergründe hat.
Ich darf Ihnen sagen, dass die SPÖ mit ganzer Kraft gegen diese Privatisierungsabsicht kämpfen wird. Seien Sie sicher, dass der allergrößte Teil der österreichischen Bevölkerung auf unserer Seite stehen wird. (Beifall bei der SPÖ.)
19.36
Präsident Dr. Andreas Khol: Letzter Redner dazu ist Herr Abgeordneter Kainz. 2 Minuten Redezeit. – Bitte, Sie sind am Wort.
Nationalrat, XXII.GP | 125. Sitzung / Seite 217 |
19.36
Abgeordneter Christoph Kainz (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Geschätzte Herren Staatssekretäre! Hohes Haus! Wenn Herr Abgeordneter Moser im Rahmen dieser Postdebatte von der VA Tech spricht und sagt, dass die VA Tech auf die Schlachtbank geführt wurde, ein österreichisches Topunternehmen, ein Flaggschiff der österreichischen Wirtschaftspolitik und Wirtschaftsindustrie, dann merkt man die Unfähigkeit der SPÖ in der Wirtschaftspolitik, die sich nahtlos in Dinge wie den „Konsum“, die Bank Burgenland und die BAWAG einfügt. (Beifall bei der ÖVP.) In Wirklichkeit müssten Sie sich, Herr Abgeordneter Moser, bei den Mitarbeitern und den Verantwortlichen der VA Tech dafür entschuldigen, dass Sie hier sagten, das Unternehmen sei auf die „Schlachtbank“ geführt worden.
Aber zurück zum eigentlichen Thema Post. Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich glaube, es geht in Wirklichkeit darum, die österreichische Post so leistungsfähig zu machen, dass sie auf der einen Seite in Zukunft auf einem liberalisierten europäischen Markt bestehen kann und dass wir auf der anderen Seite unsere Bürgerinnen und Bürger mit den Postdienstleistungen versorgen können. Ich glaube, dass wir hier einen sehr praktikablen, vernünftigen und auch guten Weg gefunden haben.
Ich darf hier aus meinem Bezirk und aus meinem Wahlkreis zwei Beispiele nennen: Das Postamt Weigelsdorf hat einen Postpartner, eine Trafik, oder in Teesdorf eine Apotheke, das funktioniert dort hervorragend. Dort können die Leute ihre Postdienstleistungen wahrnehmen. Letztendlich heißt Politik Zukunft gestalten und nicht der Vergangenheit nachraunzen.
Deswegen denke ich auch, dass der Entschließungsantrag, den wir eingebracht haben und den auch ich eingebracht habe, gerade die Befriedigung dieser Bedürfnisse gewährleistet und auf die Bürgerinnen und Bürger zugeht, die Postdienstleistungen im Universaldienst sicherstellt und auch die Bürgermeister entsprechend einbindet, um notwendige und richtige Ersatzlösungen zu schaffen.
Wenn man die gestrigen „Salzburger Nachrichten“ liest, wo Herr Klubobmann Cap sagt, er werde den Postbörsegang verhindern, dann merkt man letztendlich, dass er die ganze Diskussion nicht behirnt hat und eigentlich nicht weiß, worum es heute geht. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen. – Abg. Scheibner: Er ist schon heimgegangen!)
19.38
Präsident Dr. Andreas Khol: Zum Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.
Die Frau Berichterstatterin wünscht kein Schlusswort.
Wir gelangen daher zu den Abstimmungen. Ich lasse über jeden Ausschussantrag getrennt abstimmen.
Zuerst gelangen wir zur Abstimmung über den Entwurf betreffend Postgesetznovelle 2005 in 1123 der Beilagen.
Hiezu haben die Abgeordneten Wittauer, Miedl, Kolleginnen und Kollegen einen Abänderungsantrag eingebracht.
Ferner liegt ein Verlangen auf getrennte Abstimmung der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser vor.
Ich werde zunächst über die vom erwähnten Abänderungsantrag sowie vom Verlangen auf getrennte Abstimmung betroffenen Teile der Reihe nach und schließlich über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes abstimmen lassen.
Nationalrat, XXII.GP | 125. Sitzung / Seite 218 |
Wir kommen zur getrennten Abstimmung über Ziffer 10 § 4 Abs. 5, Ziffer 23 § 29 Abs. 1, Ziffer 8 und Ziffer 24 in der Fassung des Ausschussberichtes.
Ich bitte jene Damen und Herren, die sich für diese Teile des Gesetzentwurfes aussprechen, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Mehrheit und daher angenommen.
Die Abgeordneten Wittauer, Miedl, Kolleginnen und Kollegen haben einen Abänderungsantrag eingebracht, der sich auf Ziffer 27 bezieht.
Ich bitte jene Damen und Herren, die dafür
eintreten, um ein bejahendes Zeichen. – Das ist die Mehrheit und daher
angenommen.
Schließlich kommen wir zur Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes samt Titel und Eingang in der Fassung des Ausschussberichtes.
Ich bitte jene Damen und Herren, die hiefür ihre Zustimmung erteilen, um ein bejahendes Zeichen. – Das ist die Mehrheit und daher angenommen.
Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.
Ich bitte jene Damen und Herren, die auch
in dritter Lesung für den vorliegenden Gesetzentwurf eintreten, um ein Zeichen der
Zustimmung. – Der Gesetzentwurf ist auch in dritter Lesung mit Mehrheit
angenommen.
Ferner kommen wir zur Abstimmung über die dem Ausschussbericht 1123 der Beilagen angeschlossene Entschließung.
Ich bitte jene Damen und Herren, die dafür
eintreten, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Mehrheit
und daher angenommen. (E 148.)
Nun gelangen wir zur Abstimmung über den Antrag des Verkehrsausschusses, seinen Bericht 1123 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.
Wer dem zustimmt, den bitte ich um ein Zeichen. – Das Zeichen wird mit Mehrheit erteilt. Der Antrag ist angenommen.
Ferner gelangen wir zur Abstimmung über den Antrag des Verkehrsausschusses, seinen Bericht 1124 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.
Wer dem zustimmt, den bitte ich um ein Zeichen. – Das Zeichen wird mehrheitlich erteilt. Der Antrag ist daher angenommen.
Schließlich gelangen wir zur Abstimmung über den Antrag des Verkehrsausschusses, seinen Bericht 1125 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.
Wer dem zustimmt, den bitte ich um ein bejahendes
Zeichen. – Das ist die Mehrheit und daher angenommen.
Bericht des Verkehrsausschusses über die Regierungsvorlage (1112 d.B.): Vertrag zur Änderung des Vertrages zwischen der Republik Österreich und dem Königreich der Niederlande über die Binnenschiffahrt (1126 d.B.)
Präsident Dr. Andreas Khol: Wir kommen zum 18. Punkt der Tagesordnung.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Es liegt keine Wortmeldung dazu vor, daher ist die Debatte geschlossen.
Nationalrat, XXII.GP | 125. Sitzung / Seite 219 |
Wir gelangen zur Abstimmung über den Antrag des Verkehrsausschusses, dem Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages in 1112 der Beilagen die Genehmigung zu erteilen.
Wer dies tut, den bitte ich um ein Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.
Bericht des Verkehrsausschusses über den Antrag 711/A der Abgeordneten Klaus Wittauer, Mag. Karin Hakl, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Telekommunikationsgesetz 2003 und das Bundesgesetz über Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen geändert werden (1127 d.B.)
20. Punkt
Bericht des Verkehrsausschusses über den
Antrag 444/A der Abgeordneten Kai Jan Krainer, Kolleginnen und Kollegen
betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Telekommunikationsgesetz
(TKG 2003) geändert wird (1128 d.B.)
21. Punkt
Bericht des Verkehrsausschusses über den Antrag 471/A (E) der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen betreffend dringend erforderliche Änderung der Anti-Spam-Regelung im TKG (1129 d.B.)
Präsident Dr. Andreas Khol: Nunmehr gelangen wir zu den Punkten 19 bis 21 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Wir gehen daher in die Debatte ein.
Die Debatte wird eröffnet durch Herrn Abgeordneten Krainer, der 2 Minuten zu uns spricht.
Ich bitte Herrn Abgeordneten Stummvoll und Herrn Klubsekretär Peer, dem Abgeordneten Krainer nicht den Rücken zuzuwenden!
Nun ist Herr Abgeordneter Krainer am Wort.
19.43
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Herr Präsident! Wir haben bereits bei der Beschlussfassung des TKG 2003 gesagt, dass der § 107, der das Spam regelt, nicht halten wird. Nach mehr als zwei Jahren ist die Regierung draufgekommen, dass wir Recht haben. Wir halten unseren Antrag, den wir bereits vor zwei Jahren eingebracht haben, nach wie vor für besser, dieser Antrag kommt unserem aber bereits sehr nahe, deswegen werden wir zustimmen.
Nur ein kurzes kritisches Wort dazu: Die
Ausweitungen durch die Erläuterungen werden nicht funktionieren. Sie gehen
über die Gesetzesmaterie hinaus und werden in dieser Form in der Praxis nicht
möglich sein. Wenn man ihre Intention hätte umsetzen wollen, hätte es auch
elegantere Methoden gegeben, zum Beispiel so, wie es die Franzosen gemacht
haben. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)
19.44
Nationalrat, XXII.GP | 125. Sitzung / Seite 220 |
Präsident Dr. Andreas Khol: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Mag. Hakl. Wunschredezeit: 3 Minuten. – Bitte.
19.44
Abgeordnete Mag. Karin Hakl (ÖVP): Herr Präsident! Meine Herren Staatssekretäre! Hohes Haus! Wir ändern heute die Spaming-Regelung, und ich gebe zu, dass ich das bis zu einem gewissen Grad bedauere, weil ich der festen Überzeugung bin, dass wir dem Schutzzweck der Norm, nämlich natürliche Personen stärker zu schützen als Unternehmen, mit der bisherigen Regelung eigentlich zielgerichtet entsprochen haben. In Österreich kennt das Recht nämlich den Unternehmensbegriff und den Konsumentenbegriff. Allerdings war es nicht möglich, unseren Kollegen bei der Europäischen Union davon zu überzeugen, dass wir dem mit unserer Definition eigentlich genauer entsprochen haben als nach dem Wortlaut der Richtlinie, ins österreichische Gesetz 1 : 1 übernommen.
Wir wollten es trotzdem nicht auf ein Verfahren ankommen lassen und haben es dem Wortlaut der Richtlinie entsprechend angepasst. Ich muss aber dazu sagen, dass wir uns bewusst sein müssen, dass wir damit die lästigen Spam-Mails nicht loswerden. Die meisten davon kommen aus dem Ausland.
Das bedeutet auch einen großen volkswirtschaftlichen Schaden, denn wenn wir im österreichischen Recht immer noch strenger werden, was die Unternehmen angeht – business-to-business-Geschäfte und auch Direktwerbung müssen nach meiner Auffassung in Zeiten wie diesen möglich sein – und permanent weitere Einschränkungen vornehmen, tut das dem österreichischen und dem europäischen Wirtschaftswachstum im Verhältnis nicht gut.
Wir haben die Regelung jetzt trotzdem geändert. Die Erläuterungen sind mit den Beamten der Europäischen Kommission besprochen und erläutert worden. Diese Auslegungsmaximen dürften zulässig sein, sinnvoll sind sie auf jeden Fall.
Des Weiteren ändern wir beim
Universaldienst, dass man in Zukunft, weil wir bereits Markt haben, die
Auskunftsdienste nicht mehr ausschreiben muss und der Universaldienst
Gewährende diesen Universaldienst in Hinkunft nicht mehr bereitstellen muss.
Das erfolgt auch in einem geordneten Verfahren. Der bisherige Verpflichtete
bekommt einen Bescheid. Ich hoffe, dass in Zukunft noch mehr
Universaldienstleistungen im Wettbewerb erbracht werden, bis wir gar keinen
Universaldienstleister mehr brauchen werden. Das wäre der
Optimalzustand. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)
19.47
Präsident Dr. Andreas Khol: Nächste Wortmeldung: Frau Abgeordnete Dr. Gabriela Moser. 5 Minuten Wunschredezeit. (Abg. Dr. Gabriela Moser – auf dem Weg zum Rednerpult –: 2 Minuten!) Sie wollen nur 2 Minuten. – Bitte, Frau Kollegin.
19.47
Abgeordnete Dr. Gabriela Moser (Grüne): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Staatssekretäre! Meine Damen und Herren! Die Debatte anlässlich der Novelle des TKG ist mir noch in groben Umrissen im Gedächtnis. Frau Kollegin (in Richtung der Abg. Mag. Hakl), damals haben Sie ja darauf gedrungen, dass das beschlossen wird, was heute saniert und korrigiert wird. Darum bin ich sehr froh über diese Korrektur, und entgegen dieser Kontra-Wortmeldung, die von unserem Meldenden da eingefügt worden ist, unterstütze ich diesen Regierungsantrag.
Wir selbst haben ja, genauso wie der Kollege von der SPÖ, einen Antrag in Richtung Anti-Spam-Regelung schon früher eingebracht, und ich bin froh, dass wir jetzt dann EU-rechtskonform unterwegs sind und dass auch die Interessen der Behinderten jetzt zentraler berücksichtigt werden als in der ursprünglichen Regierungsvorlage.
Nationalrat, XXII.GP | 125. Sitzung / Seite 221 |
Deshalb unsere Zustimmung, aber auch unser
Bedauern, dass das nicht gleich möglich war. – Danke schön. (Beifall
bei den Grünen. – Abg. Großruck: Warten wir ab und bedauern wir
nicht!)
19.48
Präsident Dr. Andreas Khol: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Wittauer. 3 Minuten. – Bitte.
19.48
Abgeordneter Klaus Wittauer (Freiheitliche): Herr Präsident! Werte Staatssekretäre! Es ist erfreulich, dass wir alle dem zustimmen. Es stimmt, Frau Abgeordnete Moser, Sie haben das schon vorher eingebracht. Ich habe Ihnen aber immer gesagt, auch in den Ausschüssen, dass wir daran arbeiten, ein solches Gesetz zu machen. Wir haben es gemacht, und es freut mich, dass wir damit Ihre Zustimmung gewonnen haben. Damit bin ich sicher, dass das eine Vier-Parteien-Materie ist und es zu einer positiven Umsetzung kommt.
Sie haben vorhin erwähnt, dass das Ganze jetzt auch behindertengerechter wird. Ich möchte nun den entsprechenden Abänderungsantrag der Abgeordneten Wittauer, Mag. Hakl, Kolleginnen und Kollegen einbringen:
Der Nationalrat wolle beschließen:
Der Antrag 711/A der Abgeordneten Klaus Wittauer, Mag. Karin Hakl betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Telekommunikationsgesetz 2003 und das Bundesgesetz über Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen geändert werden, wird wie folgt geändert:
Es geht im Wesentlichen darum, dass den Interessen behinderter Nutzer besonders Rechnung getragen wird, vor allem in Bezug auf Auswahl, Preis und Qualität, dass, wenn lediglich ein Unternehmer die betriebliche Voraussetzung erbringt, keine Ausschreibungen notwendig sind, und ein paar andere Kleinigkeiten.
Der Antrag ist, glaube ich, verteilt und hinreichend erläutert.
Daher abschließend: Ich freue mich
darüber, dass wir diese Gesetzesänderung gemeinsam beschließen. – Danke.
(Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)
19.49
Präsident Dr. Andreas Khol: Der von Herrn Abgeordnetem Wittauer in seinen Grundzügen erläuterte und im Plenum verteilte Antrag der Abgeordneten Wittauer, Hakl ist hinreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Abänderungsantrag
der Abgeordneten Wittauer,
Mag. Hakl, Kolleginnen und Kollegen zum Antrag 711/A der Abg. Klaus
Wittauer, Mag. Karin Hakl betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das
Telekommunikationsgesetz 2003 und das Bundesgesetz über Funkanlagen und
Telekommunikationsendeinrichtungen geändert werden
Der Nationalrat wolle beschließen:
Der Antrag 711/A der Abg. Klaus
Wittauer, Mag. Karin Hakl betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das
Telekommunikationsgesetz 2003 und das Bundesgesetz über Funkanlagen und
Telekommunikationsendeinrichtungen wird wie folgt geändert:
Nationalrat, XXII.GP | 125. Sitzung / Seite 222 |
1. In Art. I lautet die Z 1:
„1. § 1 Abs.2 Z 2 lit. a
lautet:
„a) Sicherstellung größtmöglicher
Vorteile in Bezug auf Auswahl, Preis und Qualität für alle Nutzer, wobei den
Interessen behinderter Nutzer besonders Rechnung zu tragen ist;”“
2. In Art. I lautet die Z 2:
„2. In § 1 Abs. 2 Z 3
wird nach dem Wort „Bevölkerung“ ein Beistrich gesetzt und die Wortfolge „wobei
den Interessen behinderter Nutzer besonders Rechnung zu tragen ist,“
eingefügt.“
3. In Art. I werden nach Z 2
folgende Z 2a, 2b und 2c eingefügt:
„2a. In § 30 Abs. 1 lautet der
fünfte Satz:
„Die Ausschreibung kann jedoch
entfallen, wenn lediglich ein Unternehmen die betrieblichen Voraussetzungen
für die Erbringung der Universaldienstleistung erfüllt und die Erbringung der
Universaldienstleistung durch dieses Unternehmen bis zur nächsten Ausschreibung
voraussichtlich gewährleistet ist oder wenn die Universaldienstleistung
Auskunftsdienst (§ 26 Abs. 2 Z 2)
im Wettbewerb erbracht wird.“
2b. In § 30 Abs. 1 lautet der
letzte Satz:
„Ein durch Ausschreibung verpflichtetes
Unternehmen unterliegt so lange dieser Verpflichtung, bis die Verpflichtung
zur Erbringung des Universaldienstes einem anderen auferlegt ist oder das
Verfahren zur Überprüfung des Vorliegens der Voraussetzungen für eine
Ausschreibung gemäß § 30 Abs. 3 beendet ist.“
2c. In § 30 Abs. 3 wird nach
dem Wort „erbringen“ ein Beistrich gesetzt und nachstehende Wortfolge
angefügt:
„oder, falls die Universaldienstleistung
Auskunftsdienst (§ 26 Abs. 2 Z 2) im Wettbewerb erbracht wird,
das Verfahren einstellen und den bisher zur Erbringung der
Universaldienstleistung Verpflichteten mit Bescheid von dieser Verpflichtung
entbinden.““
4. In Art. I wird nach Z 10
folgende Z 10a eingefügt:
„Z 10a. In § 133 Abs. 9 lautet
der fünfte Satz:
„Die Erbringer von
Universaldienstleistungen unterliegen jeweils so lange der Verpflichtung gemäß
§ 26, bis die Verpflichtung zur Erbringung der betreffenden Universaldienstleistung
einem anderen auferlegt ist oder das Verfahren zur Überprüfung des Vorliegens
der Voraussetzungen für eine Ausschreibung gemäß § 30 Abs. 3 beendet
ist.““
Begründung
Zu Artikel I § 1:
Die Interessen behinderter Nutzer waren
bereits bisher von den Zielen des TKG 2003 erfasst. Mit dem neuen und auch
in diesem Bereich Anwendung findenden Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz,
BGBl. I Nr. 82/2005, ist allgemein Vorsorge für die Berücksichtigung
der Interessen behinderter Menschen getroffen, sodass auch vor dem Hintergrund
des Art. 7 B-VG eine ausreichende Richtlinienumsetzung auf nationaler
Ebene auch ohne die vorgeschlagene Klarstellung im TKG 2003 vorliegt.
Dennoch soll durch die vorgeschlagene ausdrückliche Bezugnahme auf behinderte
Nutzer den diesbezüglichen Bedenken der Europäischen Kommission Rechnung
getragen werden.
Nationalrat, XXII.GP | 125. Sitzung / Seite 223 |
Zu Artikel I §§ 30 und 133:
Zu § 30 Abs. 1 fünfter Satz:
Die durch § 30 TKG 2003
vorgesehene Auferlegung einer Verpflichtung zur Erbringung des
Universaldienstes soll sicherstellen, dass die in § 26 TKG 2003
genannten Universaldienstleistungen bundesweit flächendeckend zu einem
einheitlichen und erschwinglichen Preis verfügbar sind. Die Auswahl des bzw.
der Unternehmen, die zur Erbringung der Universaldienstleistungen verpflichtet
werden, ist auf Grund der Ergebnisse eines Ausschreibungsverfahrens zu
treffen. Gemäß § 30 Abs. 1 des TKG 2003 in der derzeitigen
Fassung kann von einer Ausschreibung der Universaldienstleistungen
ausschließlich dann abgesehen werden, wenn lediglich ein Unternehmen in der
Lage ist, diese Leistungen zu erbringen. Eine Ausschreibung und eine förmliches
Auferlegen der Verpflichtung zur Erbringung von Universaldienstleistungen ist
jedoch auch dann nicht erforderlich, wenn die bundesweite flächendeckende
Verfügbarkeit von Universaldienstleistungen zu einem einheitlichen und
erschwinglichen Preis dadurch sicher gestellt ist, dass sie dem Bedarf
entsprechend am Markt angeboten werden.
Diese Ergänzung soll daher Vorsorge für
den Fall treffen, dass die Universaldienstleistung „betreiberübergreifender
Auskunftsdienst“ dem Bedarf entsprechend auf dem Markt angeboten wird und damit
die Verpflichtung eines einzelnen Unternehmens zur Erbringung dieser
Universaldiensterbringung nicht mehr erforderlich ist.
Auch soll durch eine detailliertere
Formulierung dieses Satzes verdeutlicht werden, dass die Erbringung des
Universaldienstes keine Gesamtleistung darstellt, sondern aus mehreren, in
§ 26 TKG 2003 definierten, Einzelleistungen besteht.
Zu § 30 Abs. 1 letzter Satz:
An dieser Stelle soll festgehalten
werden, dass die Verpflichtung zur Erbringung des Universaldienstes eines durch
Ausschreibung verpflichteten Unternehmens nicht nur durch die Auferlegung der
Verpflichtung an einen anderen, sondern auch durch ein Entbinden von dieser
Verpflichtung gemäß § 30 Abs. 3 endet.
Zu § 30 Abs. 3:
Falls die Ausschreibung deshalb
entfallen kann, da die Universaldienstleistung im Wettbewerb erbracht wird,
erlischt die Verpflichtung des bisherigen Universaldiensterbringers zur
Erbringung der betroffenen Leistung mit der Einstellung des Verfahrens und der
bescheidmäßigen Entbindung von der Verpflichtung.
Zu § 133 Abs. 9:
Durch eine detailliertere Formulierung
des fünften Satzes dieser Bestimmung soll klargestellt werden, dass der
bisherige Erbringer des Universaldienstes, der derzeit sämtliche
Universaldienstleistungen erbringt, lediglich hinsichtlich derjenigen Universaldienstleistungen
von seiner Verpflichtung entbunden ist, hinsichtlich der die Verpflichtung einem
anderen auferlegt wurde oder hinsichtlich der das Verfahren eingestellt und ein
Bescheid erlassen wurde.
*****
Präsident Dr. Andreas Khol: Nunmehr spricht Herr Abgeordneter Prähauser. 2 Minuten. – Bitte.
19.50
Abgeordneter Stefan Prähauser (SPÖ): Herr Präsident! Meine Herren Staatssekretäre! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Diese heutige Novellierung ist ein Beispiel
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dafür, wie schwer es sich Abgeordnete in einem Parlament tatsächlich machen können, wenn sie nicht bereit sind, miteinander so zu kommunizieren, dass sie den Endzweck, nämlich das Bessere für das Land oder für den Konsumenten erreichen wollen.
2003 wurde ein Gesetz beschlossen – damals gegen die Sozialdemokraten und auch die Grünen. Heute wird es novelliert, obwohl es 2004 von uns schon entsprechende Ansätze gegeben hat, das Problem besser zu beheben. Unsere Befürchtungen haben sich, wie wir wissen, bewahrheitet.
Frau Kollegin Hakl hat versucht, uns zu erklären, warum sie 2003 so dafür eingetreten ist, dieses Gesetz zu machen. Ich habe es noch nicht ganz verstanden, Frau Kollegin, warum es damals genauso sein musste, wie es war, und heute werden wir es gemeinsam ändern. Es ist nicht das, was wir uns vorstellen, aber es ist für den Konsumenten, für den Letztverbraucher eine deutliche Verbesserung. Daher werden wir das mittragen. (Beifall bei der SPÖ.)
19.51
Präsident Dr. Andreas Khol: Letzter Redner dazu ist Herr Abgeordneter Böhm. Er wünscht 2 Minuten zu sprechen. – Bitte.
19.51
Abgeordneter Franz Xaver Böhm (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Herren Staatssekretäre! Hohes Haus! Spam wird weniger – das ist die gute Nachricht des jüngsten Reports des IT-Giganten IBM zur Computersicherheit, in dem die Erkenntnisse von über 3 000 Experten der ganzen Welt zusammengefasst werden, schreibt das Nachrichtenmagazin „Der Spiegel“ in seiner im letzten Monat erschienenen Ausgabe. Doch gleichzeitig steigt die Zahl schädlicher Angriffe auf Computer mit E-Mails, in denen Viren versteckt sind, steil an. Laut dem Report war im Juni bereits jedes 28. E-Mail verseucht. Ende 2004 galt das nur für eine von 52 E-Mails.
Insgesamt, so die Studie, stiegen die Attacken auf PCs im ersten Halbjahr 2005 um 50 Prozent an. Dabei konzentrierten sich die Internet-Kriminellen immer stärker auf Betrügereien, Erpressung und das Ausforschen geheimer Daten. Ein Trend, den auch der russische Anti-Viren-Spezialist Kaspersky Lab konstatiert. So waren im ersten Halbjahr fast 60 Prozent der 237 Millionen registrierten Attacken gezielt auf Behörden und Unternehmen gerichtet. Die meisten Angriffe, die bevorzugt an Freitagen und Sonntagen starten, hatten laut der IBM-Studie ihren Ursprung in den USA, gefolgt von Neuseeland und China.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Was ich damit ausdrücken möchte, ist: Es wird schwierig sein, mit Gesetzen gehen Spams vorzugehen. Die einzig wirkliche Regelung wird sein, die großen Konzerne der Welt zu bewegen, dass sie technische Voraussetzungen schaffen, damit den Spams letztendlich Einhalt geboten wird. – Danke. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)
19.53
Präsident Dr. Andreas Khol: Zum Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.
Der Herr Berichterstatter wünscht kein Schlusswort.
Wir gelangen daher zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vornehme.
Zuerst kommen wir zur Abstimmung über den Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Telekommunikationsgesetz und das Bundesgesetz über Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen geändert werden, in 1127 der Beilagen.
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Hiezu haben die Abgeordneten Wittauer, Hakl, Kolleginnen und Kollegen einen Zusatz- beziehungsweise Abänderungsantrag eingebracht.
Da nur dieser eine Antrag vorliegt, lasse ich sogleich über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in der Fassung des Ausschussberichtes unter Berücksichtigung des Zusatz- beziehungsweise Abänderungsantrages der Abgeordneten Wittauer, Mag. Hakl, Kolleginnen und Kollegen abstimmen.
Bei Zustimmung ersuche ich um ein bejahendes Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.
Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.
Wer auch in dritter Lesung zustimmt, den bitte ich um ein Zeichen. – Das Zeichen wird wiederum einstimmig erteilt. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.
Wir gelangen nun zur Abstimmung über den Antrag des Verkehrsausschusses, seinen Bericht 1128 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.
Wer dies tut, den bitte ich um ein
Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen. (Abg.
Grillitsch – in
Richtung des Abg. Parnigoni –: Bleib stehen! Der Parnigoni hat
mitgestimmt! – Abg. Dr. Stummvoll: Sehr vernünftig!)
Schließlich gelangen wir zur Abstimmung über den Antrag des Verkehrsausschusses, seinen Bericht 1129 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.
Wer dies tut, den bitte ich um ein Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.
Bericht des Verkehrsausschusses über die Regierungsvorlage (1073 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Führerscheingesetz (8. Führerscheingesetz-Novelle) geändert wird (1130 d.B.)
23. Punkt
Bericht des Verkehrsausschusses über den Antrag 576/A (E) der Abgeordneten Theresia Haidlmayr, Kolleginnen und Kollegen betreffend Ablegung der Führerscheinprüfung von gehörlosen Menschen in ÖGS (Österreichische Gebärdensprache) (1131 d.B.)
Präsident Dr. Andreas Khol: Wir gelangen nun zu den Punkten 22 und 23 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Die Debatte wird von Herrn Abgeordnetem Eder eröffnet. Redezeit: 2 Minuten. – Bitte.
19.55
Abgeordneter Kurt Eder (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Herren Staatssekretäre! Die SPÖ wird gegen diese Novelle zum Führerscheingesetz stimmen, da hier wieder einmal ein Gesetz sehr überhastet durchgepeitscht wird. Vor allem hat dieses Gesetz die Konsequenz, dass der Führerschein wieder teurer wird, dass man mehr dafür wird bezahlen müssen.
Eine umzusetzende EU-Führerscheinrichtlinie ist noch nicht endgültig beschlossen, und damit ist auch das Aussehen des neuen Europäischen Führerscheines in Form einer Scheckkarte noch unklar. In Österreich wird ab 1. März 2006 der Führerschein in
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Form von Scheckkarten ausgestellt; allerdings wird das eine teurere Angelegenheit sein, als das bisher der Fall war.
Das Problem, das wir dabei haben, wird sein, dass wir, wenn in der EU dann eine EU-weite Scheckkarte als Führerschein gelten wird, wahrscheinlich unsere wieder umtauschen werden müssen, was wieder mit Kosten verbunden ist.
Das ist unserer Meinung nach zu rasch und zu überhastet, und in der Form wollen wir es auch nicht haben. Wir haben bereits im Jahr 2003 einen Antrag zum Fahrschulgesetz eingebracht, dessen Ziel es war, den Erwerb des Führerscheines billiger zu machen und vor allem mehr Konkurrenz auch im Bereich der Fahrschulen zu haben. Ich habe diesen Antrag hier; leider ist er bis jetzt im Ausschuss überhaupt nicht behandelt worden, er liegt nach wie vor dort. Aber es besteht durchaus die Möglichkeit, dass wir, wenn die SPÖ wieder die Regierungsverantwortung hat, ein Führerscheingesetz machen, das es vor allem jungen Menschen ermöglicht, den Führerschein billiger zu erwerben, als das derzeit der Fall ist.
Im Übrigen habe ich heute einen Zeitungsartikel in die Hand bekommen, wonach zum Beispiel Grazer Fahrschulen im Verdacht stehen, Preisabsprachen getätigt zu haben, und entsprechend ermittelt wird. (Abg. Wittauer: Das hat ja nichts mit dem Gesetz zu tun!) Aus diesem Artikel geht auch hervor, dass der Führerschein der Klasse B auf rund 1 500 € kommen wird. Das ist ein Betrag, der für junge Menschen viel zu hoch ist. Das wollen wir nicht, und daher wollen wir auch diese Novelle in der derzeitigen Form nicht.
Die Fahrschulen werden auch mit behördlichen Abwicklungen beauftragt. Auch das ist aus Sicht der SPÖ falsch.
Im Übrigen möchte ich noch sagen, dass diese ganze Novelle schlecht vorbereitet ist (Abg. Dipl.-Ing. Scheuch: Kommt etwas Positives auch noch?), da sie von den meisten Landesregierungen – warte, ich sage es dir gleich – und vor allem von Kärnten (Abg. Dipl.-Ing. Scheuch: Glaub’ ich nicht!) abgelehnt wird, von Landeshauptmann Haider. – Das nur zu dem Zwischenruf, Kollege. Ein bisschen vorsichtiger sein und mehr an die BMW denken. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)
19.57
Präsident Dr. Andreas Khol: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dipl.-Ing. Mag. Regler. 2 Minuten Redezeit. – Bitte.
19.57
Abgeordneter Dipl.-Ing. Mag. Roderich Regler (ÖVP): Herr Präsident! Hohes Haus! Wir behandeln heute die umfassendste Novelle zum Führerscheingesetz, die wir bisher hatten. Und wenn man sie durchliest, erkennt man, sie bringt eigentlich lauter Gutes. Ich erwähne erstens kurz das One-Stop-Shop-Prinzip für den Kunden, wobei außerdem noch Verfahrensschritte von der Behörde an die Fahrschulen ausgelagert werden, zweitens die Einführung eines EDV-Führerscheinregisters, wo alles entsprechend elektronisch verarbeitet wird, drittens die Ausstellung eines vorläufigen Führerscheines sofort nach der bestandenen Fahrprüfung, viertens die Einführung des Scheckkartenführerscheines entsprechend dem derzeitigen Stand der Richtlinien der Europäischen Union, und fünftens – was besonders wichtig ist – die behördliche Zuständigkeit ist bezogen auf den Sitz der Fahrschule.
Wir haben von der Opposition in der Diskussion überhaupt kein Gegenargument gehört. Ich habe in einer Aussendung des von mir sehr geschätzten Verkehrssprechers Kurt Eder gelesen, der Scheckkartenführerschein sei lediglich eine Profilierungsaktion des scheidenden Verkehrsministers. – Erstens ist er kein scheidender Verkehrsminister, sondern ein vom Bundespräsidenten ernannter Verkehrsminister in voller
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Aktivität, und zweitens ist es keine Propagandaaktion, sondern wir haben viele, viele Jahre über diesen Scheckkartenführerschein verhandelt, der sicher ein großer Fortschritt ist.
Sicherlich kann auch diese Form des Scheckkartenführerscheines geändert werden. Alles entwickelt sich, aber irgendeinmal muss man mit dem derzeitigen Wissensstand anfangen.
Und zur Behördenzuständigkeit: Das ist eine langjährige Forderung der Arbeiterkammern, die gesagt haben, dass dort, wo die Fahrschule besucht worden ist, auch die Prüfung abgelegt werden soll, sonst wird der Betreffende nicht von der Fahrschule zur Prüfung geführt. Auch eine ganz besondere Forderung der JVP, die ebenfalls gemeint hat, damit könnten billigere Fahrschulen viel besser im Wettbewerb bestehen.
Da wir hier so viele Forderungen, auch Forderungen von Seiten der Arbeiterkammer, erfüllen, wundere ich mich eigentlich, dass wir dieses Gesetz heute nur mehrheitlich beschließen. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)
19.59
Präsident Dr.
Andreas Khol: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Dr. Moser. Freiwillige
Redezeitbeschränkung: 5 Minuten. (Abg.
Dr. Gabriela Moser – auf
dem Weg zum Rednerpult –: Nein, es wird weniger: 2 Minuten!) Die
„2 Minuten“ werden dankbar entgegengenommen. (Abg. Dr. Gabriela Moser: Bitte
sehr! Ich spende heute!)
20.00
Abgeordnete Dr. Gabriela Moser (Grüne): Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Sekretäre – Staatssekretäre! (Abg. Dipl.-Ing. Scheuch: „Sekretäre“?) Meine Damen und Herren! Es wundert mich ja, wenn jetzt wirklich die Vorschläge der Arbeiterkammer im Hinblick auf Führerscheine berücksichtigt worden sein sollen, warum nicht auch die Vorschläge der Volksanwaltschaft berücksichtigt wurden. Es ist nämlich schon relativ ungerecht, dass, wenn es um die Verlängerung einer Lenker- oder Lenkerinnenberechtigung geht, Menschen, die chronisch krank sind, jedes Mal, wenn sie ihren Führerschein verlängern, wieder eine Gebühr zahlen müssen! Das ist schon irgendwie ... (Abg. Mag. Regler: Das ist das Gebührengesetz! Das Gebührengesetz!) – Herr Kollege, Sie gestehen es ja zu, und Sie signalisieren mir, dass das einmal geändert werden soll, nicht wahr? Es wäre jetzt schon auch eine Möglichkeit gewesen, das auch im Führerscheingesetz zu berücksichtigen.
Nun, Scheckkartenführerschein ab kommenden Sommer oder sogar schon ab dem Frühjahr und das sofortige Ausstellen auf einem entsprechenden Blatt bei der Fahrschule, wenn man die Prüfung bestanden hat – sind halt Wahlzuckerln, geben wir es zu! Es ist halt ein Signal an die jungen Menschen (Abg. Mag. Regler: Es ist ein Service, ein Kundenservice!), die möglichst schnell einen schicken Führerschein haben wollen.
Aber unseres Erachtens
geht man bei der One-Stop-Geschichte bei den Fahrschulen – oder
One-Stop-Shop heißt das, so denke ich – etwas zu großzügig ans Werk. Ich
wäre schon eher dafür, dass auch diese vorläufige Lenkerberechtigung nicht nur
diesen Fahrschulcharakter hat, sondern dass da auch etwas Behördliches dahinter
steht, denn der Missbrauch kann, bitte, nicht ausgeschlossen werden! Und
deshalb besteht unser Bedenken gegen diesen neuen Führerschein. (Abg. Kößl:
Einen Missbrauch kann man nie ausschließen! Wo Menschen sind, menschelt es!
Schauen Sie zur BAWAG!)
Außerdem: Was ist, wenn es eine Änderung gibt? – Dann muss wieder eine neue Karte ausgestellt werden. Daraus erwachsen wieder neue Kosten! Insofern, so meine
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ich, wäre es besser gewesen, wenn wir auf die EU warten würden. Dann haben wir ein fixfertiges Scheckkartenformat und gehen sicher, dass das EU-weit in Ordnung ist.
Insofern sehe ich auch keine Notwendigkeit, dass wir Grüne bereits jetzt diesem Gesetz zustimmen. (Abg. Wittauer: Obwohl es gut ist!) – Danke. (Beifall bei den Grünen.)
20.02
Präsident Dr. Andreas Khol: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Wittauer. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 2 Minuten. – Bitte.
20.02
Abgeordneter Klaus Wittauer (Freiheitliche): Herr Präsident! Werte Regierungsmitglieder! Frau Abgeordnete Moser, es ist eigenartig – wir hatten eine Ausschusssitzung, und es fällt mir immer wieder auf: Sie werden aufmerksam gemacht, was an der Sache ist. Herr Abgeordneter Regler hat zu Ihnen gesagt: Natürlich unterstützen wird das, das ist nicht fair mit der Gebührenverordnung. Wir werden schauen, dass wir da gemeinsam eine Regelung treffen, aber wir können das nicht im Führerscheingesetz regeln!
Herr Abgeordneter Eder wiederum sagt, alles werde teurer, und er führt noch weitere negative Dinge an. Da muss ich auch wieder sagen: Das stimmt einfach nicht! Es erfolgt hier eine Konzentration der Verwaltung auf ihre Kernaufgaben. Es ist so, dass jetzt viele Bereiche wegfallen – die Delegierungen und Abtretungen –, und es kommt zu einer stärkeren Kundenbindung. Es kommt also in einer Vielzahl von Bereichen zu Entwicklungen, die vorteilhaft sind.
Ich erinnere mich in diesem Zusammenhang an die Angstmacherei: Man hat gesagt, der Führerschein sei erstens zu teuer und er könnte – das war dann das Nächste – unter Umständen EU-Richtlinien nicht entsprechen. Das ist alles widerlegt worden. Er wird positiv angenommen, auch von der Bevölkerung.
Ich würde Sie daher schon bitten, das auch zur Kenntnis zu nehmen, auch wenn Sie darauf warten, bis die EU irgendetwas dann richtig umsetzt. Zuerst sagen Sie immer, wir seien zu langsam, und dann sagen Sie, wir seien zu schnell! (Abg. Eder: Zu teuer! Ihr seid zu teuer!) Das, was Sie uns immer signalisieren, ist: Sie wollen nicht zustimmen! Nur dann, wenn Sie richtiggehend dazu genötigt sind und eine Ablehnung überhaupt nicht argumentieren können, stimmen Sie zu – sonst sind Sie immer dagegen, auch bei positiven Dingen. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)
20.04
Präsident Dr. Andreas Khol: Herr Kollege Wittauer, wollten Sie nicht Ihren Antrag in den Kernpunkten erläutern? (Ruf: Er denkt ja gar nicht daran! – Weitere Zwischenrufe.) – Gut, der Antrag ist nicht eingebracht.
Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Binder-Maier. Sie hat 2 Minuten Redezeit. – Bitte.
20.04
Abgeordnete Gabriele Binder-Maier (SPÖ): Herr Präsident! Mitglieder der Bundesregierung! Meine Damen und Herren! Zwei wesentliche Schwerpunkte sind in dieser Novelle enthalten: Das Führerscheinerteilungsverfahren wird neu geregelt, die Einführung des Scheckkartenführerscheins wird umgesetzt. Dabei werden behördliche Aufgaben an Fahrschulen ausgelagert, und diese sind somit die einzigen Anlaufstellen.
Dies ist an und für sich eine bürgerInnenfreundliche Entwicklung, die grundsätzlich zu begrüßen ist (demonstrativer Beifall des Abg. Mag. Regler), aber, Herr Kollege Regler,
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es gibt einige gravierende Kritikpunkte, die noch immer Fragen offen lassen. Wir sind mit dieser Kritik nicht allein, wie auch die Stellungnahmen zeigen. Wir meinen, dass es ohne eine vorherige Gesamtreform der Fahrschulen mit strengeren Kontrollen der Ausbildungsqualität, mit mehr Transparenz bei Preis und Leistung und einem Mehr an Wettbewerb unter den Fahrschulen zu einer neuerlichen Preissteigerung kommen wird. Die Fahrschüler und Fahrschülerinnen werden zur Kasse gebeten werden, es wird teurer werden. – Das kann es nicht sein.
Herr Kollege Eder hat es schon erwähnt: 1 500 € plus Zusatzkosten sind jetzt für einen Führerschein zu bezahlen. Der so genannten rosa Schein muss unserer Meinung nach billiger werden und nicht teurer! Auch der Rechnungshof weist in seiner Stellungnahme auf die finanziellen Auswirkungen hin und darauf, dass diese unzureichend sind. Es fehlen eindeutig die notwendigen Rahmenbedingungen für die Auslagerung der behördlichen Aufgaben, es gibt derzeit keine wirksame Aufsicht und Kontrolle der Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen für Fahrschulen.
Zur Einführung der Scheckkarte wurde schon Stellung genommen. Wir befürchten, dass sie jetzt in Österreich eingeführt wird, dann Neuregelungen aus der EU kommen (Abg. Wittauer: Das ist ja widerlegt, Frau Abgeordnete!) und dass es dadurch wieder zu einem Austausch und zu neuerlichen Kosten kommen wird.
Zusammengefasst: Das ist im Ansatz sehr wohl begrüßenswert, zum gegebenen Zeitpunkt aber übereilt und unausgegoren. (Beifall bei der SPÖ.)
20.06
Präsident Dr. Andreas Khol: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Kößl. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 2 Minuten. – Bitte.
20.06
Abgeordneter Günter Kößl (ÖVP): Herr Präsident! Geschätzte Herren Staatssekretäre! Meine geschätzten Damen und Herren! Die vorliegende Änderung des Führerscheingesetzes ist auf der einen Seite ein wichtiger Schritt in Richtung moderne Verwaltung, auf der anderen Seite werden damit die Vorgaben der EU-Führerscheinrichtlinie umgesetzt. Und alles, was den Verwaltungsaufwand für die Bevölkerung und besonders für die jungen Menschen, die einen Führerschein machen wollen, verringert, sollte von der Politik nicht nur angedacht, sondern vor allem auch umgesetzt werden.
Man hat ja bei der Auslagerung der Kfz-Zulassung von den BHs und Magistraten hin zu den Versicherungen gesehen: Das hat sich bewährt und ist eine gute Sache. Ich sehe überhaupt nicht ein, warum nicht der Führerschein, und zwar der vorläufige Führerschein, von den Fahrschulen ausgestellt werden soll. Es ist sicher eine wesentliche Serviceleistung, wenn der Betreffende unmittelbar nach der Führerscheinprüfung den vorläufigen Führerschein in die Hände bekommt und mit diesem Führerschein ein Fahrzeug in Betrieb nehmen kann.
Die Fahrschule wird zum One-Stop-Shop – von der Anmeldung bis zur Ausstellung des Führerscheins – und der Staat konzentriert sich auf seine Kernaufgaben, sprich: auf die Herstellung des Führerscheins in Scheckkartenform und die Führung des Führerscheinregisters, das an und für sich beim Bundesrechenzentrum angelegt werden soll.
Im Großen und Ganzen ist die Entscheidung, die wir heute treffen, eine ganz wichtige Entscheidung in Richtung moderne Verwaltung und weniger Bürokratie für den Einzelnen. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)
20.08
Präsident Dr. Andreas Khol: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Haidlmayr. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 2 Minuten. – Bitte.
Nationalrat, XXII.GP | 125. Sitzung / Seite 230 |
20.08
Abgeordnete Theresia Haidlmayr (Grüne): Herr Präsident! Herren Staatssekretäre! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Regler hat gerade davon gesprochen, dass es ein unübertreffliches Führerscheingesetz ist, das heute verabschiedet werden soll. Herr Staatssekretär, ich frage Sie: Warum haben Sie die Interessen der behinderten Menschen in dieses Führerscheingesetz wieder nicht aufgenommen? Sie hätten jetzt die Möglichkeit dazu gehabt! Derzeit steht in der Verordnung:
„Zur Fahrprüfung bei gehörlosen oder stark schwerhörigen Personen ist die Prüfungszeit entsprechend zu verlängern.“
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Was hier drinnen steht, ist seit langem überholt! Es gibt jetzt bereits den Führerschein in Gebärdensprache, und der hätte in dieses Gesetz hineingenommen werden müssen, meine sehr geehrten Damen und Herren! Das aber haben Sie verabsäumt. Diesbezüglich wollten Sie, dass wir unseren Antrag im Verkehrsausschuss zurückziehen. – Da gibt es nichts zurückzuziehen, wenn Sie etwas vergessen haben.
Sie haben darauf hingewiesen, es gebe ja schon eine Regelung, nur: Die Regelung, die es gibt, nämlich jene vom 21. Juli 2005, ist keine gesetzliche Regelung, sondern (Abg. Mag. Regler: Ein Erlass!) lediglich ein Erlass. Und wie schwach dieser Erlass ist, kann ich Ihnen auch sagen. Da steht drinnen: Es wurde eine DVD entwickelt, und nun ist es möglich, die Fahrprüfung auch in Gebärdensprache abzulegen. Diese DVDs werden ab August bei den Landesstellen der Bundessozialämter aufliegen und können bei Bedarf zwecks Absolvierung der Fahrprüfung bei den Fahrschulen entlehnt werden.
Also das kann es nicht sein, sondern im Führerscheingesetz muss klar drinnen stehen, dass diese DVD für gehörlose Menschen zur Führerscheinprüfung herangezogen werden muss. Diese DVD muss selbstverständlich den Fahrschulen zur Verfügung gestellt werden, denn wie sollen sie diese Regelung denn vollziehen, wenn sie dann erst dem Bundessozialamt schreiben müssen: Bitte, bitte, darf ich mir das ausleihen? – Und wenn der Gehörlose oder die Gehörlose die Führerscheinprüfung gemacht hat, dann heißt es wieder: Retour an das Bundessozialamt! Und beim nächsten Mal kommt ein anderer und sagt: Bitte, ich möchte diese DVD auch!
Diese DVD muss den Fahrschulen zur Verfügung gestellt werden! Das heißt also: So wie es die anderen Programme für die Führerscheinprüfungen gibt, muss es auch dieses DVD-Programm geben. Und zweitens, Herr Staatssekretär – vielleicht können Sie diese Frage beantworten –: Warum haben Sie es wieder verabsäumt, die Situation gehörloser Menschen und die Tatsache, dass die Führerscheinprüfungen mit dieser DVD abzulegen sind (Abg. Wittauer: ... schon geregelt! ... für Gehörlose die Abnahme geregelt!), Herr Wittauer, in das Führerscheingesetz hineinzuschreiben, wenn Sie doch jetzt wieder so tun, als ob Ihnen das wichtig wäre?
Es ist Ihnen nicht wichtig, denn wäre es Ihnen wichtig gewesen, dann würde es jetzt drinnen stehen! Und mein Entschließungsantrag, meine sehr geehrten Damen und Herren, ist nach wie vor unerledigt und bleibt aufrecht. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen.)
20.12
Präsident Dr. Andreas Khol: Zu einer tatsächlichen Berichtigung hat sich Herr Abgeordneter Miedl zu Wort gemeldet. Redezeit: 2 Minuten. Sie kennen die Geschäftsordnung: Fakten gegen Fakten, keine politischen Wertungen. – Bitte.
20.12
Abgeordneter Werner Miedl (ÖVP): Solche werde ich selbstverständlich nicht vornehmen. – Frau Abgeordnete Haidlmayr hat in ihrem Redebeitrag den Eindruck
Nationalrat, XXII.GP | 125. Sitzung / Seite 231 |
erweckt, als ob das Ablegen der Führerscheinprüfung in der Gebärdensprache nicht möglich wäre. – Das ist unrichtig!
In einer durch Abgeordneten Huainigg
initiierten Vorgangsweise ist ausdrücklich enthalten, dass die Ablegung der
Führerscheinprüfung in Gebärdensprache möglich ist, Frau Abgeordnete (Abg. Haidlmayr:
Das steht nicht im Führerscheingesetz!) – ausdrücklich enthalten!
(Abg. Haidlmayr: Das steht nicht im Führerscheingesetz!)
Frau Kollegin Haidlmayr, jedes Gesetz hat verfassungsmäßig zu sein, und jeder Erlass hat gesetzmäßig zu sein. (Abg. Öllinger: Nein, das ist jetzt ...! – Abg. Haidlmayr: Warum schreiben Sie es nicht ins Gesetz?) Somit ist dem Antragsteller Huainigg voll und ganz entsprochen! (Abg. Haidlmayr: Warum schreiben Sie es nicht ins Gesetz?) Die Behinderten können die Prüfung in Gebärdensprache ...
20.13
Präsident Dr. Andreas Khol: Herr Kollege! Das war jetzt ein Redebeitrag. Sie haben Ihre Richtigstellung angebracht.
Zu Wort gelangt nunmehr Frau Abgeordnete Dipl.-Ing. Achleitner. – Bitte.
(Beifall
bei der ÖVP für den das Rednerpult verlassenden Abg. Miedl. – Abg. Haidlmayr –
in Richtung des auf seinen Sitzplatz zurückkehrenden Abg. Miedl –: Sie
haben es nicht ins Gesetz geschrieben! – Abg. Miedl: Sie! Die Behinderten können die Prüfung in Gebärdensprache
ablegen! – Neuerlicher Zwischenruf der Abg. Haidlmayr.)
Frau Kollegin Haidlmayr, bitte! Sie können sich noch einmal zu Wort melden! (Abg. Miedl – in Richtung der Abg. Haidlmayr –: Sie müssen es zur Kenntnis nehmen, ob es Ihnen passt oder nicht! – Ruf bei der SPÖ – in Richtung des Abg. Miedl –: Und Sie haben sich ordentlich zu benehmen!)
Am Wort ist jetzt Frau Abgeordnete Dipl.-Ing. Achleitner. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.
20.13
Abgeordnete Dipl.-Ing. Elke Achleitner (Freiheitliche): Herr Präsident! Sehr geehrte Herren Staatssekretäre! Hohes Haus! Frau Kollegin Haidlmayr! Ich möchte die Aussage des Kollegen Miedl noch bekräftigen: Es ist uns so wichtig, dass es bereits geregelt wurde, dass DVDs bei den Bundessozialämtern vorhanden sind. Und es ist ganz klar anzumerken, dass die Führerscheinprüfung in Gebärdensprache möglich ist! (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP. – Abg. Haidlmayr: Es steht nicht im Führerscheingesetz! Das steht nicht im Führerscheingesetz! – Abg. Jakob Auer: Fakten! Fakten, bitte!)
Herr Kollege Eder und Frau Kollegin Binder-Maier! Mir ist nicht ganz klar, was Sie eigentlich wirklich wollen, wenn Sie von Kosten für den Führerschein und Führerscheinprüfungen reden, denn ich kann mich noch ganz gut an die letzte Plenarsitzung erinnern, als Ihre Fraktion es war, die eine mögliche Verbilligung der Führerscheinausbildung abgelehnt hat.
Gerade bei der letzten KFG-Novelle haben wir beschlossen, dass es zu einer Reduktion des praktischen Unterrichts kommt und dass sechs Stunden privat erfolgen können. Das ist, wenn wir für eine Fahrstunde einen Preis von 40 € annehmen, ein Betrag von über 240 €, um den es billiger ist für jene, die den Führerschein machen wollen. Genau diese Verbilligung haben Sie aber abgelehnt – und heute reden Sie davon, dass Ihnen der Führerschein in Zukunft zu teuer ist (Abg. Eder: Ja, für die jungen Menschen ist er zu teuer!), wenn es für eine Plastikkarte Mehrkosten in Höhe von 7 € gibt. – Sehr geehrte Damen und Herren, Sie wissen wirklich nicht, was Sie wollen! (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)
Nationalrat, XXII.GP | 125. Sitzung / Seite 232 |
Die jetzige Führerscheinreform weist eindeutig den Weg: Weg von unnötiger Bürokratie und hin zu Service und Dienstleistungen! Es ist nicht „schick“, Frau Kollegin Moser, wenn wir von einem One-Stop-Shop sprechen, denn es heißt, dass es eine Anlaufstelle gibt, wo die Verwaltung dezimiert wird, wo sich die Verwaltung in Zukunft auf ihre Kernaufgaben konzentriert, wo wirklich nur behördenspezifische Arbeiten erledigt werden und wo durch Konzentration, Synergien und das Führerscheinregister viele Arbeiten eingespart werden können und dadurch eine Einsparung entsteht – und nicht Mehrkosten! –, weil viel weniger bürokratischer Aufwand notwendig ist.
Wesentlich ist auch, dass es eine Erleichterung dadurch gibt, dass man nicht mehr gebunden ist, an welchem Ort ein Führerschein zu machen ist. Auch da muss ich Ihnen, Kollegen von der SPÖ, widersprechen, denn gerade Wettbewerb wird dazu führen, dass der Führerschein billiger wird, dass es auch ein gewisses Preis-Leistungs-Verhältnis gibt, dass die Kunden sich selbst aussuchen können, wo sie ihren Führerschein machen wollen.
Sehr geehrte Damen und Herren! Die vorliegende Führerscheinreform bringt ein besseres Service für Bürger und eine Einsparung in der Verwaltung. Ich denke, Sie sollten schon noch einmal überlegen, ob Sie diesem gut durchdachten Gesetz nicht vielleicht doch zustimmen können. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)
20.17
Präsident Dr. Andreas Khol: Bevor ich der nächsten Rednerin das Wort erteile, möchte ich die Regierungsfraktionen fragen, wer nun den Abänderungsantrag einbringt, der umfangreich ist und der verteilt wird. (Ruf: Der nächste ...!) – Der nächste Redner. – Gut. Danke.
Zu Wort gelangt nunmehr Frau Abgeordnete
Bayr. Ihre Wunschredezeit beträgt 2 Minuten. (Abg. Bayr – auf dem
Weg zum Rednerpult –: Meine „Wunschredezeit“ ist länger!)
20.17
Abgeordnete Petra Bayr (SPÖ): Sehr geehrte Damen und Herren! In den Erläuterungen zur 8. Führerscheingesetz-Novelle findet sich ein richtungweisender Satz, nämlich:
„Aufgrund von Wünschen der Wirtschaft soll es möglich sein, gleichzeitig mit der vorgezogenen Lenkerberechtigung für die Klasse B auch die Ausbildung für die Klasse A zu absolvieren.“
Das heißt, wenn das heute beschlossen wird, können in Zukunft 16-Jährige den Motorrad-Führerschein machen. Es wird argumentiert, dass es billiger kommen wird, wenn man den L17- und den A-Schein auf einmal, in einem Paket macht. – Das mag schon sein. Ich bin mir nur ganz sicher, dass es genug Fahrschulen gibt, die auf die gute Idee kommen werden, die große Pause zwischen Ausbildung und Prüfung dazu zu nutzen, vor der Prüfung Perfektions- und Praxispakete anzubieten. (Abg. Mag. Regler: Freiwillig! Freiwillig!) – Ja, damit man eben nicht bei der Führerscheinprüfung durchfällt, werden dann ganz „freiwillig“ die jungen Menschen gerne und mit Freude noch einmal in die Brieftasche greifen und diese zusätzlichen Ausbildungskosten auch noch bezahlen.
Worum es mir eigentlich geht: Diese ganze Debatte ist keine Debatte um billig oder nicht billig, sondern eine Debatte um die Verkehrssicherheit, um die Sicherheit von jungen Menschen. Aber nicht nur ich, sondern auch Sie alle kennen genug 16-Jährige, die, wenn sie dann die Ausbildung theoretisch und praktisch gemacht haben, der Meinung sind: Das habe ich alles im Griff, das kann ich alles! – Sie borgen sich dann,
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natürlich illegal, irgendwo ein Motorrad aus und fahren damit – wobei ihnen hoffentlich nichts passiert.
Auch diese große Pause zwischen Ausbildung, Prüfung und dem Zeitpunkt, ab dem es dann wirklich – ohne Praxis – in den Straßenverkehr geht, erscheint mir ziemlich gefährlich und nicht wirklich tragbar.
Die Fakten kennen Sie alle: Die Gruppe der 15- bis 24-Jährigen verursacht ein Drittel aller Verkehrsunfälle und stellt ein Viertel aller Verkehrstoten dar. Die Gefahr, bei einem Motorradunfall zu sterben, ist mehr als zweieinhalb Mal so hoch wie jene, bei einem Autounfall zu sterben. Und es gibt 29 tote Motorradfahrer auf 1 000 Motorradunfälle.
Ich halte es für unverantwortlich, sich in dieser Frage dem Druck der Wirtschaft zu beugen und – weil diese momentan nicht genug Motorräder absetzt, weil der Boom vorbei ist – zu sagen: Na gut, dann dehnen wir das eben alles aus!
Ich halte es für unverantwortlich, diesen Teil einfach ins Gesetz einzufügen, ohne es vorher in Begutachtung zu schicken, ohne die Meinung von Experten und Expertinnen dazu zu hören. Das, was Sie mit dieser Novelle tun, ist, die Sicherheit der jungen Menschen aufs Spiel zu setzen, nicht mehr und nicht weniger. (Beifall bei der SPÖ.)
20.20
Präsident Dr. Andreas Khol: Nunmehr spricht Herr Abgeordneter Haubner. 2 Minuten Redezeit. Ich bitte Sie, den Antrag in den Grundzügen zu erläutern.
20.20
Abgeordneter Peter Haubner (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Herren Staatssekretäre! Ich denke, zum Thema Verkehrssicherheit ist in den letzten Jahren viel beigetragen worden. Auch das Thema Führerschein wurde offensiv angegangen, und das, was mit dem Mehrphasen-Führerschein begonnen hat und zu einer Reduktion der Unfälle gerade in dieser Alters- und Personengruppe um 11,2 Prozent geführt hat, findet jetzt im Scheckkarten-Führerschein seine Fortsetzung.
Das neue Führerscheingesetz bringt eine klassische Win-win-Situation. Und ich denke auch, dass der Großteil der Fahrschulen ordentliche Arbeit leistet, man kann nicht alle in einen Topf werfen. Es ist einmal an dieser Stelle zu sagen, dass die engagierten Fahrschullehrer und Fahrschulbesitzer eine ordentliche und ausgezeichnete Arbeit leisten.
Vor allem für die jungen Führerscheinanwärter und -anwärterinnen gibt es viele positive Punkte: von der Kundenfreundlichkeit durch den One-Stop-Shop über die Förderung der Praxisnähe bis zu dem Umstand, dass der Führerschein kleiner, handlicher und fälschungssicher wird. Und vor allem ist mit den Fahrschulen als Kompetenzzentrum ein Ansprechpartner für die Fahrschülerinnen und -schüler gegeben. – Modern, sicher, einfach für eine gute Zukunft! Wir freuen uns über dieses neue Führerschein-Zeitalter.
Ich bringe aber jetzt noch einen Abänderungsantrag der Abgeord
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neten Wittauer, Miedl, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Führerscheingesetz
geändert wird (8. FSG-Novelle), in der Fassung des Ausschussberichtes ein,
der die Beseitigung eines Redaktionsversehens und formale Änderungen bezüglich
Kindersicherungen und In-Kraft-Tretens-Bestimmungen zum Inhalt hat. –
Danke. (Beifall bei der ÖVP.)
20.22
Präsident Dr. Andreas Khol: Der von Herrn Abgeordnetem Haubner in seinen Eckpunkten knapp
erläuterte (Heiterkeit bei der ÖVP)
Abänderungsantrag der Abgeordneten Wittauer, Miedl, Kolleginnen und Kollegen
betreffend ein Bundesgesetz,
mit dem das Führerscheingesetz geändert wird, ist hinreichend unterstützt und
steht mit in Verhandlung. (Abg. Dr.
Gabriela Moser: Der war überhaupt
nicht erläutert!)
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Abänderungsantrag
der Abgeordneten Wittauer, Miedl, Kolleginnen und
Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Führerscheingesetz geändert
wird (8. FSG-Novelle) (1073 d.B.), in der Fassung des Ausschussberichtes
(1130 d.B.)
Der Nationalrat wolle beschließen:
Das Bundesgesetz, mit dem das Führerscheingesetz
geändert wird (8. FSG-Novelle) (1073 d.B.), in der Fassung des
Ausschussberichtes (1130 d.B.), wird wie folgt geändert:
1. Nach Z 25 wird folgende Z 25a
eingefügt:
„25a. In § 19 Abs. 4 entfällt die
Wortfolge‚ müssen die Voraussetzungen des § 122 Abs. 2 Z 3
lit. a und b KFG 1967 erfüllen und’.
2. Z 34 lautet:
„34. § 30a Abs. 2 Z 13 lautet:
‚13. Übertretungen des
§ 106 Abs. 5 Z 1 und 2, § 106 Abs. 5 dritter Satz und
§ 106 Abs. 6 letzter Satz KFG 1967.’“
3. Z 52 lautet:
„52. In § 43 wird
folgender Abs. 15 angefügt:
‚(15) Es treten in Kraft:
1. § 30a Abs. 2
Z 13 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. xxx/2005 mit
1. Jänner 2006;
2. § 2 Abs. 2, § 4 Abs. 3,
§ 6 Abs. 2 und Abs. 4, § 7 Abs. 3 Z 15, § 11
Abs. 6b und 7, § 13 Abs. 1, 2 und 4 bis 8, § 14
Abs. 1, § 15 Abs. 1 dritter und vierter Satz und Abs. 2 und
4, § 16 Abs. 2 hinsichtlich des den Führerschein herstellenden
Unternehmens, § 16a Z 9, § 16b Abs. 4 Z 3, § 18
Abs. 1a, § 20 Abs. 4 und § 21 Abs. 2, § 24
Abs. 1 und 3, § 30a Abs. 4, § 31 Abs. 4, § 32
Abs. 1, § 34 Abs. 1, § 36 Abs. 2, § 37
Abs. 3 und 6, § 39 Abs. 6, § 41 Abs. 8 jeweils in der
Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. xxx/2005 mit 1. März
2006;
3. 4 Abs. 2, § 4c Abs. 1, § 5, § 7 Abs. 7 und 8, § 8 Abs. 1, § 10 Abs. 1 und 2, § 11 Abs. 6, § 13 Abs. 3, § 14 Abs. 5 und 7, § 15 Abs. 1 erster und zweiter Satz und Abs. 3, §§ 16 bis 17 soweit sie nicht am 1. März 2006 in Kraft getreten sind, § 19 Abs. 3, § 20 Abs. 6, § 21 Abs. 4, § 22 Abs. 5, § 23, § 30 Abs. 1 und 3, § 32 Abs. 2, § 33 Abs. 3, § 36 Abs. 1, 4 und 5, § 38 Abs. 1, § 39 Abs. 4 jeweils in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. xxx/2005 mit 1. Oktober 2006. Ab 1. Jänner 2006 dürfen die Behörden und anderen künftig am Verfahren Beteiligten im Rahmen des Testbetriebes die nach diesem Bundesgesetz in der Fassung BGBl. I Nr. xxx/2005 vorgesehenen Verfahrensabläufe erproben. Parallel dazu sind die Verfahren auf die bisherige Art und Weise durchzuführen. Verordnungen aufgrund des § 11 Abs. 7 und § 13 Abs. 8 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. xxx/2005 können bereits von dem seiner Kundmachung folgenden Tag an erlassen werden, dürfen jedoch
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frühestens mit 1. März 2006 in Kraft
treten. Die in § 36 Abs. 1 Z 1 lit. d genannten
Ermächtigungen dürfen bereits vor dem 1. Oktober 2006 ausgesprochen werden.’“
Begründung
Zu Z 1:
Diese Reglung war bereits im
Abänderungsantrag des Verkehrsausschusses enthalten, wurde aber durch ein
redaktionelles Versehen in die gegenständliche Fassung nicht übernommen. Dies
ist somit nachzuholen.
Zu Z 2:
Der Inhalt des
Vormerkdeliktes Verstoß gegen die Kindersicherung soll unverändert bleiben. Es
sind daher auch die Fälle der ungesicherten Beförderung auf den Vordersitzen
mitzuerfassen (durch § 106 Abs. 5 dritter Satz und § 106
Abs. 6 letzter Satz).
Zu Z 3:
Die Bestimmung des § 6 Abs. 2
betreffend die A-Ausbildung parallel zur L17 Ausbildung soll wie § 18
Abs. 1a bereits mit 1. März 2006 in Kraft treten.
Ebenso der Wegfall der
Möglichkeit die praktische Prüfung bereits 2 Wochen vor Vollendung des
Mindestalters abzulegen.
*****
Präsident Dr. Andreas Khol: Nächster Redner
ist Herr Abgeordneter Wattaul. Freiwillige Redezeitbeschränkung:
2 Minuten. – Bitte.
20.22
Abgeordneter Anton Wattaul (Freiheitliche): Herr Präsident! Meine Herren Staatssekretäre! Ich denke, diese Novelle ist ein weiterer Schritt unseres Ministers, der auch mit Zahlen belegen kann, wie wichtig ihm die Verkehrssicherheit ist. Wir wissen, dass wir die Zahl der Verkehrstoten senken konnten. Ich denke, dass dieses Führerscheingesetz auch eine moderne, zeitgemäße Gestalt bekommt. Wenn man in andere Länder schaut, dann sieht man, dass es dort schon seit 15 Jahren Scheckkarten-Führerscheine gibt, und dort funktioniert das.
Bei einem Punkt muss ich der Opposition Recht geben: Wir müssen alles daransetzen, dass der Führerschein billiger wird. Der Führerschein ist einfach zu teuer in Österreich. Es wird mit dem Gesetz ermöglicht, dass der Führerschein überall gemacht werden kann. Ich denke da zum Beispiel an diese „Urlaubs-Führerscheine“, die es früher in Kärnten gegeben hat: Schnellkurse mit einer Dauer von zwei Wochen. Das wird in Zukunft wieder möglich sein und wieder einen gewissen Konkurrenzkampf unter den Fahrschulen auslösen.
Ich denke aber, man sollte sich auch einmal hinsichtlich der Zugangsbestimmungen für Fahrschulen etwas einfallen lassen, vor allem was die Ausstattungen der Fahrschulen betrifft, denn es ist schwierig, eine neue Fahrschule zu gründen. Amerika zeigt, wie es gehen kann: Dort kostet der Führerschein 30 Dollar. Warum kostet er in Österreich 1 500 €? – Das ist ganz einfach zu teuer. An dem müssen wir gemeinsam arbeiten. Insgesamt aber begrüße ich diesen Schritt. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)
20.24
Nationalrat, XXII.GP | 125. Sitzung / Seite 236 |
Präsident Dr. Andreas Khol: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Sieber. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 2 Minuten.
20.24
Abgeordneter Norbert Sieber (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Herren Staatssekretäre! Hohes Haus! Der vorliegende Entwurf ist das Ergebnis eines umfangreichen Projekts, das bereits im Jahr 2002 ins Leben gerufen wurde und an dem die betroffenen Stellen von Ländern und Bund ständig beteiligt waren. Das Ergebnis haben wir hier vorliegen, und es wird eine gewaltige Verbesserung vor allem für die Bürgerinnen und Bürger, aber auch für die Behörden und die Fahrschulen bringen.
Wir werden einen Scheckkarten-Führerschein bekommen, so wie es die EU-Führerschein-Richtlinie vorsieht. Durch die Reduktion der Zuständigkeit der Behörden auf ihre Kernaufgaben und durch die gleichzeitige Realisierung des One-Stop-Shop-Prinzips an den Fahrschulen werden eine weitere Verwaltungsvereinfachung und eine Servicierung für die betroffene Bevölkerung erreicht.
Die Übung des „Orientierungslaufes“ zwischen den verschiedenen Behörden, den es zu absolvieren galt, um den Führerschein zu bekommen, wird also endlich ein Ende haben. Einzige Anlaufstelle für die Erstausstellung ist die Fahrschule. Aber auch andere Antragsverfahren wie Ausstellung eines Duplikates bei Verlust oder Diebstahl, Umschreibung von ausländischen oder Heeresführerscheinen, Wiedererteilung von Lenkerberechtigungen, Verzicht auf den Führerschein oder Änderung von Namen oder Adresse werden in Zukunft von den Fahrschulen abgewickelt werden können.
Erfreulich ist auch, dass eine langjährige Forderung der Jungen Volkspartei endlich erfüllt wurde: Der Gebietsschutz wird mit 1. Jänner aufgehoben, und endlich können die jungen Menschen ihren Führerschein in einer Fahrschule ihrer Wahl machen.
Alles in allem ein gutes Gesetz, das viele Verbesserungen mit sich bringt. Wir stimmen ihm gerne zu. (Beifall bei der ÖVP.)
20.26
Präsident Dr. Andreas Khol: Letzte Rednerin hiezu ist Frau Abgeordnete Tamandl. 2 Minuten Redezeit. – Bitte.
20.26
Abgeordnete Gabriele Tamandl (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Herren auf der Regierungsbank! Werte Kolleginnen und Kollegen! Mobilität durch den Führerschein ist für viele ...
Präsident Dr. Andreas Khol: Darf ich die Abgeordneten Bayr und Amon bitten, der Rednerin nicht den Rücken zuzuwenden!
Bitte, Frau Abgeordnete Tamandl.
Abgeordnete Gabriele Tamandl (fortsetzend): Mobilität durch den Führerschein ist für viele eine Existenzfrage, deshalb sind alle Erleichterungen auf dem Weg zur Fahrerlaubnis zu begrüßen. Zusammenfassend bringt diese 8. Führerscheingesetz-Novelle viel Nutzen für die Bürger, für die Behörden und für die Fahrschulen. Das ist schon allseits gesagt worden, daher möchte ich Ihnen, da ich die letzte Rednerin bin und wir heute schon so viel über Wien gesprochen haben, nur noch folgendes kleines Beispiel bringen:
Eine Familie, der Vater ist in Niederösterreich hauptgemeldet, die Mutter ist in Wien hauptgemeldet, beide wollen sich für den Junior das „L“ für den Führerschein besorgen.
Nationalrat, XXII.GP | 125. Sitzung / Seite 237 |
Der Weg in Niederösterreich ist ganz einfach: Man geht zur zuständigen Bundeshauptmannschaft, füllt ein Formular aus, nimmt den Bescheid mit nach Hause, kauft das „L“, macht den Führerschein, alles erledigt.
In Wien auf dem Verkehrsamt deutet der Portier, in welche Richtung man gehen soll. Dann geht man in ein Zimmer, in dem einem niemand sagt, dass man ein Formular ausfüllen muss. Nachdem man das Formular ausgefüllt hat, heißt es: Das kann schon lang dauern – schau’n S’ her, was ich da für einen Stoß Akten hab’! Daraufhin sagt der Vater: Wir fahren aber jetzt in den Urlaub, und es wäre nett, wenn wir das gleich bekommen würden, damit wir das in dieser einen Woche auch gleich mit den Fahrstunden erledigen könnten. – Die Antwort des Beamten: Wir werden schauen, was sich machen lässt!
Was ist später? Nach einer Woche ruft der Vater an und fragt, was mit seinem Bescheid ist. Da heißt es: Na da müssen Sie noch warten!
Ich kann Ihnen versichern, nach drei Wochen hat der Junior den Führerschein bereits von der Behörde abgeholt, und der Bescheid für das „L“ blieb unabgeholt, weil die Behörde in Wien so langsam gehandelt hat. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)
20.28
Präsident Dr. Andreas Khol: Zum Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.
Ein Schlusswort seitens der Berichterstattung wird nicht gewünscht.
Wir gelangen nun zur Abstimmung, und ich bitte
die Damen und Herren, die Plätze einzunehmen. Ich werde die Abstimmung über
jeden Ausschussantrag
getrennt vornehmen.
Zuerst kommen wir
zur Abstimmung über den Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das
Führerscheingesetz geändert wird, in 1130 der Beilagen.
Hiezu haben die Abgeordneten Wittauer, Miedl, Kolleginnen und Kollegen
einen Zusatz- beziehungsweise Abänderungsantrag eingebracht.
Da nur dieser eine Antrag vorliegt, lasse ich sogleich über den
Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in der Fassung des Ausschussberichtes
unter Berücksichtigung des Zusatz- beziehungsweise Abänderungsantrages der
Abgeordneten Wittauer, Miedl, Kolleginnen und Kollegen abstimmen.
Bei Zustimmung ersuche ich um ein bejahendes Zeichen. – Der Antrag
findet die Mehrheit und ist daher angenommen.
Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.
Ich bitte jene Damen und Herren, die auch in dritter Lesung für den
vorliegenden Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Auch das
erfolgt mit Mehrheit. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung mehrheitlich
angenommen.
Schließlich gelangen wir zur Abstimmung über den Antrag des
Verkehrsausschusses, seinen Bericht 1131 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.
Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein
entsprechendes Zeichen. – Das erfolgt mit Mehrheit. Der Bericht ist mit
Mehrheit zur Kenntnis genommen.
Nationalrat, XXII.GP | 125. Sitzung / Seite 238 |
24. Punkt
Bericht des Rechnungshofausschusses über den Bericht des Ständigen Unterausschusses des Rechnungshofausschusses gemäß § 32e Abs. 4 GOG betreffend Durchführung des Verlangens der Abgeordneten Dr. Günther Kräuter, Kolleginnen und Kollegen auf Prüfung der Verkehrs- und Infrastrukturpolitik seit dem Jahr 2000 hinsichtlich der Bereiche Straße und Schiene, insbesondere die Finanzierung des „Generalverkehrsplanes“ sowie Management-, PPP- und LKW-Maut-Problemstellungen der ASFINAG (1120 d.B.)
Präsident Dr. Andreas Khol: Wir gelangen nunmehr zum 24. Punkt der Tagesordnung.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Zu Wort gemeldet hat sich Frau Abgeordnete Becher. (Unruhe im Saal.)
Ich möchte noch einmal darauf hinweisen, meine Damen und Herren, Herr Kollege Scheibner: Wir diskutieren hier ein Gesetz, vielleicht verlangen Sie eine Sitzungsunterbrechung, dass Sie Ihre Beratungen durchführen können. (Abg. Scheibner verneint.) – Nicht der Fall; gut.
Frau Abgeordnete Mag. Becher kommt zu Wort. 2 Minuten Redezeit. – Bitte.
20.31
Abgeordnete Mag. Ruth Becher (SPÖ): Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Unterausschuss des Rechnungshofausschusses hat sich mit der Prüfung der Verkehrs- und Infrastrukturpolitik seit dem Jahr 2000 befasst.
Dass der Unterausschuss für Sie von den Koalitionsparteien lediglich ein Scheingefecht dargestellt hat, zeigt auch die Ablehnung der Ladung von Auskunftspersonen – so zum Beispiel von Dr. Hecke oder von Vorm Walde – durch diese Regierungskoalition. Wahrscheinlich hatten Sie Angst vor deren Berichten.
Die Beratungen des Unterausschusses haben
aber auch das gezeigt, was wir im Vorfeld bereits vermutet haben: die Plan- und
Konzeptlosigkeit bei den ÖBB sowie bei der ASFINAG. – Wenn Sie von den
Regierungsparteien planen, dann ist es zum Nachteil der Bevölkerung und der
Unternehmen! (Zwischenrufe bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)
Die massive Verschuldung der ASFINAG unter Verantwortung von Verkehrsminister Gorbach bedinge, wenn es nach Ihnen von der Regierungskoalition ginge, die Einführung einer PKW-Maut, und dafür gibt es ja auch genug Anzeichen und Aussagen Ihrerseits. Auch in der „Kronen Zeitung“ vom 14. Oktober dieses Jahres können Sie das nachlesen.
Die Vorbereitung der Bahnreform hat extrem hohe externe Beraterkosten verursacht, und zwar wird diesbezüglich mit einem zweistelligen Millionenbetrag in Euro zu rechnen sein. Dass Ihre ÖBB-Reform gescheitert ist, zeigt, dass auch der bisher sehr ertragreiche Güterverkehrsbereich langsam rote Zahlen zu schreiben beginnt. Sie von den Koalitionsparteien haben zu verantworten, dass wichtige Infrastrukturprojekte nicht auf Schiene kommen! Das sieht man ja auch beim Semmering-Basistunnel sehr gut. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Wittauer: Da möchte ich jetzt sehen, was Ihr Kollege Reheis dazu sagt!)
Als Donaustädter Abgeordnete möchte ich jetzt ein Beispiel herausgreifen, das auch im Unterausschuss-Bericht erwähnt wird, nämlich die Verbindung Wien – Bratislava, den
Nationalrat, XXII.GP | 125. Sitzung / Seite 239 |
so genannten Marchegger Ast. Es ist nachweislich falsch, wie das im Unterausschuss-Bericht zu lesen ist, dass dieser Ausbau auf der Prioritätenliste ganz oben stehe.
Ich habe eine Anfrage an den Herrn Verkehrsminister gestellt und im Juni eine Antwort darauf erhalten, und in dieser kann man nachlesen, dass ein weiterer zweigleisiger elektrifizierter Ausbau des Marchegger Astes nach Bratislava nicht zu rechtfertigen sei.
Es ist das ein Beispiel unter sehr vielen, das zeigt, was von Ihrer Verkehrspolitik und diesem Bericht zu halten und was er wert ist, nämlich gar nichts. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)
20.34
Präsident Dr. Andreas Khol: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Hornek für 3 Minuten ans Rednerpult. – Bitte.
20.34
Abgeordneter Erwin Hornek (ÖVP): Meine Herren Präsidenten! Geschätzte Abgeordnetenkollegen und -kolleginnen! Hohes Haus! Die Einzigen, die über eine PKW-Maut in Österreich reden, sind bedauerlicherweise Sie von der SPÖ! Für alle anderen ist das kein Thema.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Ständige Unterausschuss des Rechnungshofausschusses hat sich innerhalb des letzten halben Jahres intensiv mit den Prüfverlangen der SPÖ in Bezug auf die Prüfung der Verkehrs- und Infrastrukturpolitik seit dem Jahr 2000 beschäftigt, und zwar mit Augenmerk auf die Bereiche Straße, Schiene, Generalverkehrsplan und LKW-Maut. Diese Thematik wurde in sieben Sitzungen intensiv diskutiert.
Durch die Wiedervereinigung Europas ist Österreich im Bereich der Infrastrukturpolitik massiv gefordert. Unter Federführung eines anerkannten Verkehrsplaners wurde – unter Berücksichtigung der längerfristigen Ausbauvorstellungen der ASFINAG, der ÖBB und der Länder – der Generalverkehrsplan erstellt. Generalverkehrsplan und ÖBB-Rahmenplan sorgen dafür, dass internationale Verbindungen sowohl auf der Straße als auch auf der Schiene über österreichisches Staatsgebiet führen.
Leistungsfähige Verkehrsadern sind die Grundvoraussetzung für eine gedeihliche Wirtschaftsentwicklung und für sichere österreichische Arbeitsplätze.
Das Prüfverlangen wurde in drei Teilen abgehandelt. Nach Vorlage des Erhebungsberichtes durch das Infrastrukturministerium wurde dieser Bericht intensiv mit den politischen Verantwortungs- und Entscheidungsträgern, nämlich mit Vizekanzler Gorbach und Staatssekretär Kukacka, diskutiert.
Der zweite Themenblock – Straßenbau, ASFINAG und Maut – zeigt auf, dass derzeit 1,2 Milliarden € pro Jahr in den Schnellstraßen- und Autobahnbau investiert werden. Mit der erfolgreichen Einführung der LKW-Maut, deren Erträgnisse in vollem Umfang dem Straßenbau zugute kommen, wurde ein wichtiger Schritt gesetzt. Das österreichische Mautsystem, das von der ASFINAG umgesetzt wurde, finanziert nicht nur zu einem gut Teil den hochrangigen Straßenbau Österreichs, sondern vielmehr gilt dieses System bei unseren Nachbarländern als Vorbild. Im Gegensatz dazu verlor die Bundesrepublik Deutschland 6 Milliarden € im Jahr an Einnahmen, weil ihr System nicht funktionierte.
Dritter Themenbereich: Schienenausbau. Die im Vorjahr umgesetzte ÖBB-Reform macht nun weitere Jahre Rekordinvestitionen im Schienenausbau möglich. Im Zeitraum der Jahre 2000 bis 2014 werden zirka 20 Milliarden € investiert. (Abg. Mag. Kogler: Ist ja nicht finanziert!)
Nationalrat, XXII.GP | 125. Sitzung / Seite 240 |
Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Infrastrukturpolitik ist bei Herrn Vizekanzler Gorbach sowie bei Herrn Staatssekretär Kukacka in besten Händen; und es wird auch in diesem Bereich massiv und folgerichtig gearbeitet.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, zum Schluss darf ich als Vorsitzender des Unterausschusses mein Bedauern darüber zum Ausdruck bringen, dass die Vertraulichkeit für Auskunftspersonen, und zwar zu wiederholtem Male, nicht gewahrt wurde und dies entsprechende Maßnahmen seitens der Präsidiale zur Folge hatte. – Ich hoffe, dass dies ein Lehrstück ist und derartige Vorkommnisse nicht mehr passieren. (Beifall bei der ÖVP. – Zwischenrufe bei der SPÖ.)
20.37
Präsident Dr. Andreas Khol: Nunmehr spricht Frau Abgeordnete Dr. Moser. Sie hat 5 Minuten Redezeit. – Bitte.
20.37
Abgeordnete Dr. Gabriela Moser (Grüne): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Präsident des Rechnungshofes! Meine Damen und Herren! Erstmals gibt es hier die Möglichkeit, die Ergebnisse des Unterausschusses des Rechnungshofausschusses auch Herrn Präsidenten Fiedler gegenüber kurz zu umreißen; ebenso die vielen Mängel, die sich infolge unserer Diskussionen und der Zeugenaussagen ergeben haben. (Abg. Wittauer: Das ist eine einseitige Aussage! Sehr einseitig!)
Mein Vorredner hat schon darauf hingewiesen: In diesem Ausschuss gab es auch die Generalüberlegung und eine Befragung der Auskunftspersonen darüber, wie wir überhaupt unsere Investitionen finanzieren können. Herr Rechnungshofpräsident, für Sie wird es ja sehr aufschlussreich sein, jetzt aus diesen Unterlagen sowie aus den Protokollen der Unterausschuss-Sitzungen entnehmen zu können, dass es offensichtlich so etwas wie eine „fiktive Entschuldung“ gibt. Im Prinzip können nämlich Vorhaben bezüglich Generalverkehrsplan im Schienenbereich nur über Haftungen der Republik finanziert werden. Im Straßenbereich, bei der ASFINAG, wird es einen Schuldenrahmen von insgesamt 13,5 Milliarden € geben. Der Sachkundige der ASFINAG hat uns auf unsere Frage hin, wie denn dieser Schuldenrahmen abgebaut werden könne, geantwortet, es werde zu einer „fiktiven Umschuldung“ kommen.
Meine Damen und Herren, das muss auch einmal in diesem Haus gesagt werden: Was investiert wird und worüber auch heute wieder Herr Vizekanzler Gorbach gesprochen hat – über die wirtschaftsbelebenden und Arbeitsplätze schaffenden Infrastrukturinvestitionen –, das alles ist doch höchstens auf der Basis von Schulden möglich! Mit „fiktiver Entschuldung“ vielleicht bis zum Jahre 2040.
Was man noch hier klarstellen muss von wegen Beschäftigung und Autobahnbau: Es ist doch wirklich geradezu eine Lebenslüge der Republik, eine Lebenslüge auch dieser Bundesregierung, zu behaupten, dass man durch massiven Autobahnausbau Arbeitsplätze schaffen werde. (Abg. Wittauer: Wer hat denn den Schuldenberg aufgebaut?)
Sie, Herr Kollege, wissen doch ganz genau, dass in erster Linie Maschinen tätig sind beziehungsweise mit Maschinen Autobahnasphaltierungsarbeiten vorangetrieben werden. (Abg. Dipl.-Ing. Scheuch: Wer arbeitet mit den Maschinen?) Man sieht ja kaum Menschen auf den Baustellen. (Abg. Neudeck: Soll man den Asphalt händisch kneten?) Ich würde dafür plädieren, dass wir stattdessen endlich öffentliche Investitionen in den Wohnbau lenken und nicht in einen wenig beschäftigungsintensiven Straßenbau oder Autobahnbau, der noch dazu wirklich Hypotheken für Generationen in sich birgt. Das geht nicht! Das geht nicht, Herr Kollege Neudeck, wenn man volkswirtschaftlich und auch betriebswirtschaftlich rechnet.
Nationalrat, XXII.GP | 125. Sitzung / Seite 241 |
Es war für mich schon auch wesentlich, dass die Vertreter der ASFINAG im Ausschuss deutlich dargelegt haben, wohin die Reise geht. (Abg. Neudeck: Aber auf guten Straßen!) In Richtung fiktive Entschuldung. Deshalb ist es für uns wesentlich, dass wir, wenn wir über Generalverkehrspläne reden, erstens einmal auf den Tisch legen, wie die Gesamtverkehrspolitik von den Zielen, von den Kriterien her gestaltet sein muss und dass wir endlich die intermodale Herangehensweise pflegen und nicht monokausal Milliarden in den Straßenbau, auch Milliarden in Schienenbauprojekte stecken, die aber in ihrer Effizienz, was die Fahrplanverbesserung anlangt, höchst fragwürdig sind.
Da hat uns auch die Auskunftserteilung seitens der ÖBB die Augen geöffnet. Ich will nur ein Stichwort erwähnen – Sie werden dann ohnehin noch darauf eingehen –: Brenner-Basistunnel. Es wurde keine Auskunftsperson zugelassen, die uns in irgendeiner Weise darlegen konnte, wie die Finanzierungskonzepte für diesen Milliardenbau sein werden. Nichts! Und auch der Herr ÖBB-Generaldirektor – auch wieder ein Hinweis für Sie, Herr Präsident – konnte uns in diese Richtung keinerlei Auskunft geben, wollte uns auch keine Auskunft geben. Das, meine Damen und Herren, ist meines Erachtens vor allem angesichts des Untersuchungsgegenstandes dieses Rechnungshof-Unterausschusses schon ein Debakel.
Daran zeigt sich wieder, dass diese Bundesregierung in keiner Weise an einer effizienten Kontrollpolitik interessiert ist. Es tut mir Leid, Herr Präsident Moser, wenn Sie oft auch Ihre Zeit hier verbringen müssen, wenn also praktisch ein kompletter Unwille der Regierung besteht, was kompetente Zeugenladungen und kompetente Auskunftserteilung anlangt. Wenn dann ein beschönigender Mehrheitsbericht vorgelegt wird, wo es um Milliarden geht – um Milliarden! –, die die Republik in Zukunft ohne Konzept in die Straße oder in die Schiene investiert, was jetzt insgesamt ohne Rücksicht auf den Klimaschutz (Abg. Neudeck: Der Klima ist in Südamerika! Den brauchen wir nicht mehr schützen!), ohne Rücksicht auf die Verkehrssicherheit und vor allem ohne Rücksicht auf die Beschäftigungslage vorangetrieben werden soll, dann müssen wir ja unsere abweichende Stellungnahme vorlegen und diesen Ausschussbericht zurückweisen. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)
20.42
Präsident Dr. Andreas Khol: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Wittauer. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.
20.42
Abgeordneter
Klaus Wittauer (Freiheitliche): Herr
Präsident! Herr Rechnungshofpräsident! Frau Abgeordnete Moser, bei der
Diskussion hat es sich gezeigt, dass wir unterschiedliche Zielsetzungen haben,
was auch klar ist, aber mich wundert es jedes Mal, dass Sie in Übereinstimmung
mit den Sozialdemokraten – und auf das werde ich noch in besonderem Maße
zu sprechen kommen – andauernd den Brenner-Basistunnel erwähnen.
Jahrelang haben wir gekämpft, die Vorfinanzierung haben wir gemeinsam erreicht.
Wenn das Land Tirol sogar bereit ist, ein gutes Unternehmen oder Teile eines
guten Unternehmens, wie etwa der TIWAG oder der Hypo, zu verkaufen, um den
Brenner-Basistunnel zu finanzieren, wenn auch der sozialdemokratische Landeshauptmann-Stellvertreter
Gschwentner ein klares Bekenntnis zum Bau abgegeben hat, wenn die Vorbereitungen
bereits laufen, wenn es Beschlüsse dieser Bundesregierung gibt, dann braucht
man sich doch nicht Gedanken darüber zu machen, wie man dieses Projekt
verhindern kann, sondern dann muss man überlegen, wie man es unterstützen kann.
(Abg. Dr. Gabriela Moser: Es muss genützt werden!)
Natürlich hat es für uns einen Sinn. Ich höre andauernd von Ihnen, wir würden keine Rahmenbedingungen schaffen. Wenn das Land Tirol so viel investiert (Abg. Dr. Gabriela Moser: Das kann das Land Tirol nicht allein!), dann wird es auch die
Nationalrat, XXII.GP | 125. Sitzung / Seite 242 |
Rahmenbedingungen schaffen, dass der zusätzliche LKW-Verkehr, der das dann schlussendlich abdecken wird, auf die Schiene kommt. (Abg. Dr. Gabriela Moser: Warum gibt es keine andere Wegekostenrichtlinie?) Also grenzt doch hier nicht irgendetwas aus, was so nicht stimmt! Natürlich gibt es ein Bekenntnis der Politik in Tirol und auch der Bundesregierung, das so zu regeln. Es werden nicht Investitionen von 5 Milliarden in den Sand gesetzt, als ob die Züge dann ohne LKWs fahren würden. Das stimmt sicher nicht!
Kollege Reheis und Frau Abgeordnete Becher! Ich sage Ihnen etwas: Wir haben vor kurzem die Arbeiten am Roppener Tunnel sozusagen eröffnet. Der Bürgermeister von Imst – das ist der Kollege Reheis – hat dort die Begrüßungsworte gesprochen. Er hat die ASFINAG dafür gelobt, dass sie Versprechungen einhält, er hat gelobt, dass Infrastrukturprojekte, die dort umgesetzt werden, der Sicherheit dienen. Sie dienen also nicht nur der ländlichen Bevölkerung, sondern sie dienen auch dem Tourismus. Reden Sie mit dem Kollegen Reheis auch über den Brenner-Basistunnel! Er wird Ihnen bestätigen, dass er in Tirol mit keiner einzigen Silbe erwähnt, dass er hier unter Umständen gegen etwas stimmen muss, wofür er grundsätzlich ist.
Natürlich ist auch ein maßgeblicher Punkt, dass Infrastrukturmaßnahmen der Wirtschaft helfen. Frau Abgeordnete Moser hat gesagt, dort würden nur Maschinen tätig sein. Es ist bewiesen: 1 Milliarde Investition schafft 1 500 Arbeitsplätze oder sie erhält zumindest 1 500 Arbeitsplätze. Die Bauwirtschaft ist – darüber war letztes Jahr ein großer Bericht in der „Kronen Zeitung“ – eigentlich, sage ich einmal, vor dem Untergang gerettet worden, weil es diese Infrastrukturmaßnahmen gibt. Jeder Bauarbeiter wird sich bei Ihnen „bedanken“ dafür, wie Sie mit diesen Projekten umgehen. Wir wissen, was wir tun. Wir wissen, dass Infrastruktur den Wirtschaftsstandort Österreich unterstützt, ihm eine Zukunft bietet und auch der Bevölkerung eine Zukunft gewährt.
Deshalb bitte ich Sie, Ihre Art zu denken, gerade betreffend Projekte, die so wichtig sind wie der Brenner-Basistunnel, aufzugeben. Sie wissen auch ganz genau, die Unterinntaltrasse ist eine Vorleistung. Wenn man den Brenner-Basistunnel nicht baut, dann hat man dort Milliarden in den Sand gesetzt. Also ich bitte die Abgeordneten von der Opposition, uns auch auf diesem Weg zu unterstützen, um die dortige Bevölkerung vor größerem Schaden zu bewahren. (Abg. Parnigoni: Schon beim Semmeringtunnel in den Sand gesetzt!) Sonst kommen Sie bitte einmal zu uns in die Region und erklären den Menschen, dass Sie diesen Bau nicht wollen. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)
20.46
Präsident Dr. Andreas Khol: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Binder-Maier. 2 Minuten Redezeit. – Bitte.
20.46
Abgeordnete Gabriele Binder-Maier (SPÖ): Herr Präsident! Herr Präsident des Rechnungshofes! Meine Damen und Herren! Der Bericht des Ständigen Unterausschusses des Rechnungshofausschusses liegt vor. Wir haben sehr lange und sehr intensive Debatten im Unterausschuss geführt. Thema dieser Debatten war die Prüfung der Verkehrs- und Infrastrukturpolitik seit dem Jahr 2000. Kern unseres Verlangens war eine Überprüfung einerseits der Finanzierungsprobleme im Infrastrukturbereich und andererseits die Umsetzung des Generalverkehrsplanes.
Ein Punkt in dieser Debatte war auch die so genannte ÖBB-Reform. Fakt ist: Das sind eine teure Reform, ein teurer Vorlauf und teure Konsequenzen. Fakt ist auch, dass sich das Management der ÖBB bemüht, redlich bemüht, aber keinerlei politische Unterstützung oder politische Hilfestellung der Regierungsparteien erhält und somit ein Auseinanderdriften des Unternehmens stattfindet. (Abg. Neudeck: ... wenn wir es
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unterstützen, ist es politische Einflussnahme!) Einzig der politische Wille, ein politischer Wille wurde umgesetzt. Die Zerschlagung der ÖBB-Strukturen ist nämlich tatsächlich gelungen.
Festzustellen ist, dass es kein nachvollziehbares Unternehmenskonzept gibt und dadurch vielfältige Probleme bei den ÖBB entstehen. Die Kosten der Infrastrukturbetriebe sind nicht finanzierbar. Ich denke nur daran: Täglich hören wir Meldungen über mögliche Schließungen von Nebenbahnen. Gemeinwirtschaftliche Leistungen an die ÖBB stagnieren, und dazu kommt, dass es durch die Entlastung des Staatsbudgets zu einer Belastung der ÖBB gekommen ist. Noch dazu werden die ÖBB durch ein Rahmenprogramm dazu gezwungen, einerseits Investitionen und gleichzeitig immer höhere Schulden zu machen.
Dem liegen ein Generalverkehrsplan zugrunde, der ein Flickwerk ist, meine Damen und Herren, und ein Wunschkatalog der Bundesländer. Strategische Planung fehlt, Verschlechterungen sind spürbar, vor allen Dingen für die Bahnkundinnen und Bahnkunden, die trotz Verteuerung der Pendlerkarte eine Verschlechterung der Servicequalität, Unpünktlichkeit und desolates Wagenmaterial hinnehmen müssen.
Tatsache ist: Dass es überhaupt noch zu einem Bahnbetrieb kommt, dass dieser noch funktioniert, ist dem Engagement der Eisenbahnerinnen und Eisenbahner zu verdanken. Würden nämlich diese Eisenbahner und Eisenbahnerinnen Dienst nach Vorschrift oder, besser gesagt, Dienst im Rahmen ihrer Geschäftsbereichzuteilung machen, würde die Bahn in Österreich nicht mehr funktionieren, würde Chaos bei der Bahn herrschen. Das sind Versäumnisse, die nicht dazu angetan sind, Mitarbeiter zu motivieren. Im Gegenteil: Verunsicherung, Perspektivenlosigkeit und auch Resignation machen sich breit.
Da gibt es aber keine Anliegen des Herrn Ministers, keine Anliegen der Herren Staatssekretäre, die aber gefordert wären, denn Sie haben die Verantwortung und die Pflicht, produktiv zu sein und nicht destruktiv! (Beifall bei der SPÖ.)
20.50
Präsident Dr. Andreas Khol: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Miedl. 2 Minuten Redezeit. – Bitte.
20.50
Abgeordneter Werner Miedl (ÖVP): Meine Herren Präsidenten! Meine sehr geehrten Damen und Herren!
Ich habe mich damals wirklich darüber gefreut, dass sich der Unterausschuss des
Rechnungshofausschusses mit Infrastrukturthemen beschäftigen würde, weil noch
nie zuvor so viel in Sachen Infrastruktur- und Verkehrspolitik geschehen ist
wie jetzt unter der Regierung Schüssel I und II. (Abg. Öllinger:
Wow! – Abg. Mag. Kogler: Wo?)
Mir war aber auch klar, meine Damen und Herren, dass mit diesem Ausschuss auch speziell die Fragen der steirischen Infrastruktur angesprochen werden sollten. Mir war jedoch nicht klar, meine Damen und Herren, dass bestimmte Kräfte des Ausschusses – im Konkreten Herr Abgeordneter Kräuter – jeden politischen Grundkonsens verlassen würden. Mir war klar, dass Kollege Kräuter jede Standort-, Wirtschafts- und Verkehrspolitik zum Nachteil Österreichs darstellen und verleugnen würde.
Es geht und ging natürlich um den Bereich
der Südbahn – die Südbahn vom Baltikum über Polen, die Tschechei durch
Österreich (Abg. Mag. Kogler: Das heißt Tschechien!) mit
Anschluss an die Pontebbana-Strecke, damit ein Anschluss an die Adriahäfen
möglich wird, nämlich Rijeka, Triest und Koper per Bahn erreichbar werden. Und
es ging gleichzeitig um die Erschließung des Grazer und des Klagenfurter
Beckens. (Abg. Dr. Kräuter: Weiß das der Herr Pröll auch?)
Nationalrat, XXII.GP | 125. Sitzung / Seite 244 |
Herr Kollege, ich sage Ihnen: Es ist bekannt – und es ist kein politisches Geheimnis –, dass Verkehrsachsen Wohlstandsachsen sind. Ich habe das schon mehrmals gesagt.
Am 27. Juni dieses Jahres hat Herr Kräuter zu einer Pressekonferenz eingeladen und hat folgende Unterlagen verteilt: Semmering-Basistunnel – Unveröffentlichte Daten, Grundlagen und Rückschlüsse. Unter anderem hat dabei Herr Kollege Kräuter ein Protokoll verteilt, das ausdrücklich der Geheimhaltung unterliegt. (Abg. Dr. Kräuter: Ganz gleich wie Herr Präsident Khol!) Das war ein Protokoll, das ausdrücklich der Geheimhaltung unterliegt, Herr Kollege Kräuter! Sie haben damit ein Gesetz gebrochen. Sie haben damit ein Gesetz gebrochen, und das werden wir so nicht zur Kenntnis nehmen!
Sie haben möglicherweise, Herr Kollege Kräuter, durch diese gesetzwidrige Vorgangsweise – für mich sind Sie ein Gesetzesbrecher – der steirischen SPÖ geholfen. (Abg. Öllinger: Vorsicht, Herr Miedl! Sie stellen immer solche kriminalisierenden Behauptungen in den Raum!) Das wiederhole ich jederzeit – jederzeit, Herr Kollege Öllinger! Ihr Vorgehen hat ganz sicher dem Wirtschaftsstandort Österreich, hat ganz sicher der Steiermark und hat auch dem Parlamentarismus geschadet, Herr Kollege Kräuter.
Ich persönlich verachte solche Vorgangsweisen. Dass die Spielregeln, die wir uns zurechtgelegt haben, durch die Mitglieder des Ausschusses selbst gebrochen werden, davon, von diesen Vorgangsweisen halte ich so gut wie gar nichts. Sie selbst haben es sich zuzuschreiben, dass wir alle miteinander in Hinkunft keine Unterlagen des Ausschusses, keine Protokolle des Ausschusses mehr zur Verfügung haben werden. (Beifall der ÖVP und den Freiheitlichen.)
20.53
Präsident Dr. Andreas Khol: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Mag. Donnerbauer. Redezeit: 2 Minuten. – Bitte.
20.53
Abgeordneter Mag. Heribert Donnerbauer (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Präsident des Rechnungshofes! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir diskutieren heute wieder ein Thema des Rechnungshof-Unterausschusses, dem wir uns in den letzten sechs Monaten gestellt und dessen wir uns angenommen haben. Das ist ein sehr wichtiges Thema, wie ich meine, nämlich die Frage der Infrastruktur, die ja auch für den Wirtschaftsstandort Österreich eine enorme Bedeutung hat.
Das Ergebnis dieser Untersuchung war, dass wir in diesem Bereich einen sehr großen Aufholbedarf in den Jahren seit dem Jahr 2000 hatten, weil der Infrastrukturausbau sowohl im Straßen- als auch im Schienenbereich in den Jahren 1985 bis 1999 stagnierte, ja eigentlich real zurückgegangen ist und wir seither, seit dem Jahr 2000, auch durch die Öffnung zum Osten hin natürlich enormen Aufholbedarf hatten und auch nach wie vor haben.
Dieser Aufholbedarf wurde auch sehr engagiert angegangen, sodass wir schon aus den Jahren 2000 bis 2004 als Ergebnis dieses Unterausschusses ersehen konnten, dass in diesem Zeitraum um die Hälfte mehr Ausgaben sowohl im Straßen- als auch im Schienenbereich stattgefunden haben als in den Jahren zuvor. Und das wird sich laut Generalverkehrsplan auch noch entsprechend weiter steigern – so alleine von 2005 bis 2009 auf mehr als 13 Milliarden €. Das ist eine enorme Anstrengung, die sich aber auszahlt.
Wenn die Opposition – vor allem die SPÖ und Kollege Kräuter – hier trotzdem glaubt, nur Negatives erkennen zu können, dann geht das einfach an der Realität und auch an den Zahlen, die hier nachvollziehbar dargelegt wurden, völlig vorbei.
Nationalrat, XXII.GP | 125. Sitzung / Seite 245 |
Ich glaube, die Skandalisierungsversuche,
und zwar auch jene des Kollegen Kräuter, sind erfolglos. Er sollte endlich
einmal erkennen, dass diese ohne Erfolg sind. Da er die Kontrolle dauernd im
Mund führt, würde ich ihm empfehlen, sich einmal anderen Themen, die ganz, ganz
wichtig sind, zu widmen, wie zum Beispiel der BAWAG (Abg. Faul: Das
hat mit dem Rechnungshof nichts zu tun!), wo sich mehrere hundert Millionen
Euro einfach von einem Tag auf den nächsten in Luft auflösen und wo es wirklich
auch darum ginge, Schaden von Österreich und auch von den Gewerkschaftsmitgliedern
abzuwenden. – Danke. (Beifall bei der ÖVP sowie des Abg. Scheibner.)
20.55
Präsident Dr. Andreas Khol: Nunmehr hat sich Herr Abgeordneter Dr. Kräuter mit einer Minute
Redezeit zu Wort gemeldet. – Bitte. (Abg. Neudeck: Jetzt muss
ich meine Rede umschreiben! Das ist charakterlos!)
20.56
Abgeordneter Dr. Günther Kräuter (SPÖ): Meine Herren Präsidenten! Meine Damen und Herren! Ich hätte mich
an sich nicht mehr zu Wort gemeldet, aber die Provokationen der Kollegen Miedl
und Donnerbauer sind so nicht hinzunehmen, und daher möchte ich Folgendes
feststellen: Herr Präsident Khol, damals Klubobmann einer Regierungsfraktion
und Mitglied der Präsidiale, hat am 27. Februar 2001 (Abg. Prinz:
Das ist aber schon ein alter Schmäh!) in einer gemeinsamen Pressekonferenz
mit Peter Westenthaler Unterlagen, die mit dem Aufdruck „Vertraulich 3“
versehen waren, verteilt. (Abg. Mag. Kogler: Von einem
Untersuchungsausschuss!)
Sie können nicht
auf der einen Seite Abgeordnete einer anderen Partei kritisieren, wenn Sie auf
der anderen Seite den Täter aus Ihren Reihen vom Klubobmann zum Präsidenten
befördern. (Beifall bei der SPÖ.)
20.56
Präsident Dr. Andreas Khol: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Dipl.-Ing. Regler, weil ich während der Vorsitzführung auf derartige Dinge nicht antworten kann. – Bitte.
20.57
Abgeordneter Dipl.-Ing. Mag. Roderich Regler (ÖVP): Herr Präsident! Hohes Haus! Das Ziel der SPÖ mit ihrem Antrag war, nachzuweisen, dass der Generalverkehrsplan Österreich Makulatur, weil nicht finanzierbar, ist. Das wurde aber eindeutig ein „Rohrkrepierer“.
Wir haben sowohl die Straße als auch die Schiene untersucht. Bei der Straße haben wir festgestellt, dass die ASFINAG derzeit Einnahmen pro Jahr von 1,1 bis 1,2 Milliarden € hat. Das resultiert aus den Sondermauten, aus der von Bundesminister Farnleitner eingeführten Vignette und aus dem von der Regierung Schüssel erfolgreich umgesetzten LKW- und Omnibus-Road Pricing.
Wir müssen derzeit noch 12 Milliarden € verbauen, damit die Straßenprojekte des Generalverkehrsplanes umgesetzt werden. Der Höchststand der Schulden im Generalverkehrsplan wird dann bei der ASFINAG im Jahr 2015 13,5 Milliarden € betragen. Und wir haben im Ausschuss festgestellt, dass bis zum Jahr 2046, dem Ende des Fruchtgenussrechtes der ASFINAG, diese Schulden abgetragen sein werden.
Der zweite Bereich, den wir behandelt haben, ist die Schiene. Da haben wir festgestellt, dass die Bau AG der ÖBB derzeit 1,0 bis 1,4 Milliarden € pro Jahr verbaut. Mehr ist sinnvoll gar nicht möglich. Daneben zahlt der Bund noch 1 Milliarde jährlich für die Betriebs AG.
Nationalrat, XXII.GP | 125. Sitzung / Seite 246 |
Die Bau AG hat derzeit etwa 5 Milliarden € Schulden; diese steigen jetzt pro Jahr um 800 bis 900 Millionen €. Durch die Haftung des Bundes ist das abgesichert. Sicher wird in einiger Zeit wieder eine Entschuldung der ÖBB notwendig sein.
Damit konnte
nachgewiesen werden, dass sowohl die Umsetzung des Generalverkehrsplans
Straße als auch die Umsetzung des Generalverkehrsplans Schiene finanziell
gesichert ist. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)
20.59
Präsident Dr. Andreas Khol: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Neudeck für 2 Minuten ans Rednerpult. – Bitte.
20.59
Abgeordneter Detlev Neudeck (Freiheitliche): Herr Präsident! Herr Stadtrat, ich meine, Herr Rechnungshofpräsident! Entschuldigung. (Heiterkeit.) Meine sehr verehrten ... (Abg. Parnigoni: Das ist der Fiedler!) – Ja, Herr Kollege, Entschuldigung. Ich habe es vor dir gemerkt. Verzeihung, tut mir Leid! Man soll nicht so viele Zeitungen lesen. Das habe ich von euch gelernt, dass ihr hier immer aus den Zeitungen zitiert. Entschuldigung, Herr Präsident Moser, Sie haben Ihre Amtszeit noch vor sich, die ja noch ein paar Jahre dauert, und dann werden wir schauen, wer Sie in Wien als Stadtrat kandidiert.
Meine Damen und Herren! Es ist interessant, dass bei diesem Unterausschuss der Opposition gar nichts Positives eingefallen ist, und das zeigt, dass sie sich eigentlich mit diesem Thema gar nicht beschäftigt hat. Sie haben sich gesagt: Gutes darf nicht sein, daher kritisieren wir nur! – Das nehmen wir zur Kenntnis. Aber das zeigt, dass Sie sich damit gar nicht beschäftigt haben.
Ich musste meine
ursprüngliche Rede jetzt umdenken, denn ich wollte eigentlich fragen: Wie hat
die SPÖ es geschafft, den Kollegen
Kräuter dazu zu bringen, hier nicht zu reden? Denn: Wenn ich mit geheimen
Unterlagen an die Öffentlichkeit gehe, dann rede ich zu dem Thema nichts. Aber,
Herr Kollege Kräuter, ich weiß jetzt,
warum Sie hier doch geredet haben. Sie haben sich gedacht: Ich zeige auch ein
bisschen etwas Vertrauliches in der Öffentlichkeit her, dann werde ich auch
Präsident! Ich sage Ihnen ganz ehrlich: Der Präsident Khol ist deshalb
Präsident, weil er wesentliche Qualitäten hat. Das kann man nicht werden, nur
weil man sich das so wie Sie wünscht.
Er hat gesagt, er könne sich vom Präsidium aus nicht verteidigen. – Herr Präsident Khol, ich würde mich gegenüber dem Kollegen Kräuter auch dann nicht verteidigen, wenn ich im Plenum sitzen würde. – Danke. (Beifall und Heiterkeit bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)
21.01
Präsident Dr. Andreas Khol: Nunmehr kommt Herr Abgeordneter Mag. Kogler zu Wort. Wunschredezeit: 3 Minuten. – Bitte.
21.01
Abgeordneter Mag. Werner Kogler (Grüne): Herr Präsident! Herr Präsident des Rechnungshofes! Ein Aspekt der Debatte ist so witzig nicht, obwohl sich der Bogen über diesen Unterausschuss schnell schlagen ließe: Sie verkünden dort immer Projekte für die Zukunft, die nicht ausfinanziert sind. Das hören wir ja seit Jahren in diesen Investitionsvergleichen. Es ist mir ein Anliegen, bei dieser Gelegenheit das festzustellen. Immerhin hat der Unterausschuss Folgendes zu Tage gefördert: dass die Projekte eher für die Galerie sind, als dass es wirkliche Finanzierungskonzepte gibt. – So viel zur inhaltlichen Sache.
Nationalrat, XXII.GP | 125. Sitzung / Seite 247 |
Da war es
eigentlich gar kein großes Problem, dass Sie wieder serienweise Auskunftspersonen
mit Ihrer Mehrheit verhindert haben – auch das fügt sich ins Bild. Was
aber neu ist, das ist der Umstand, dass der Kollege Kräuter sozusagen in einer
etwas robusteren Form Unterlagen an die Öffentlichkeit gegeben hat. Das ist
richtig! Ich sage Ihnen nur: Bevor Sie allzu schnell urteilen ... (Abg. Scheibner: In einer „robusteren Form“ ist gut! Aber Sie nehmen es mit der
Geschäftsordnung auch nicht so genau!) Ich habe erwartet, dass da einer aus der
ersten Reihe hineinkeppelt. Passen Sie auf, was Sache ist! (Abg. Scheibner: Ich höre!)
Ihre
Fraktion hat, weil Sie sich in diesen Dingen immer an der ÖVP orientieren,
folgenden Vorgang zu verantworten: In mehreren der Mehrheitsberichte des
Ständigen Unterausschusses des Rechnungshofausschusses finden sich seitenweise Abschriften aus dem angeblich so
vertraulichen Protokoll. Sie liefern Mehrheitsberichte, wo Sie aus
irgendwelchen Gründen – vielleicht ist das zu aufwendig oder sonst
was – aus diesen ach so vertraulichen Protokollen seitenweise – mittlerweile tauschen Sie
ein paar Satzzeichen aus – Abschriften machen, und diese Berichte werden
dem Hohen Haus zugestellt und haben damit natürlich die alleröffentlichste Form
erlangt. Und hier zeigen Sie dann mit dem Finger auf den Kollegen Kräuter und
bemerken gar nicht, dass Sie das drei Jahre schon selber gemacht haben. Das ist
doch absurd und lächerlich! (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten
der SPÖ. – Zwischenrufe bei den Freiheitlichen.)
Jetzt
sage ich Ihnen noch etwas: Durch Ihre Verweigerungspolitik in diesen Ausschüssen
ist es eigentlich ohnehin ziemlich wurscht, was man über die dortigen
Verhandlungen an Protokollen veröffentlicht hat. Am besten ist dort über genau
diesen Umstand der Nachweis zu führen, denn das wenige, was dort zutage
gefördert wird, liegt ja nicht am Unvermögen der Fragesteller, sondern daran,
dass Sie mit Ihrer Mehrheit nichts zulassen. Und dann wollen Sie auch noch
verhindern, dass das dokumentiert wird. Und dann wollen Sie auch noch
verhindern, dass einer in einem Notwehrakt quasi das nach außen spielen will.
Meiner Seel, haben wir denn keine anderen Sorgen?!
Aber was
ich in diesem Zusammenhang nicht verstehe, das ist, dass man sich nicht
aufrafft, Herr Präsident, eine Geschäftsordnungsreform anzustreben und diese
Sachen zu sanieren. Ich sehe überhaupt nicht ein, dass bei dieser Art von
Unterausschuss diese Art von Vertraulichkeit herrschen muss. Ich weiß, das ist
damals alles einvernehmlich so beschlossen worden, aber das schreit doch nach
einer Geschäftsordnungsreform, denn das ist ja überhaupt nicht der „kleine
Untersuchungsausschuss“ geworden, als der er hier immer verkauft wird –
dank Ihrer gnädigen Niederdrückung! Und dann wollen Sie noch hergehen und dem
Abgeordneten Kräuter verbieten, dass er etwas daraus veröffentlicht, wo er doch
so prominente Vorbilder (in Richtung
Präsidium zeigend) hat!? (Beifall bei den Grünen.)
Der
Unterschied ist noch ein anderer: Es macht aus meiner Sicht sehr wohl einen
Unterschied, ob bei einem Untersuchungsausschuss, wo es hoffentlich um gewichtigere
Dinge geht, die Vertraulichkeit gebrochen wird oder bei solch einem Ausschuss. Man
muss meiner Auffassung nach die Dinge schon auch abwägen.
Ich erhebe aber an dieser Stelle grundsätzlich keinen Vorwurf, ich sage nur: Hier wird mit extrem verschiedenen Messlatten gemessen! Das ist das Unglaubwürdige. Aber was es eigentlich braucht, das ist eine Geschäftsordnungsreform, und das meine ich jetzt tatsächlich wieder ganz konstruktiv. Es braucht eine Geschäftsordnungsreform, was diesen Ausschuss betrifft, und da sollten wir uns einmal zusammensetzen, denn in dieser Form ist es Ihr Hauptverdienst, dass das Ganze zu einem Krenreibergremium zu degradieren droht. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ.)
21.06
Nationalrat, XXII.GP | 125. Sitzung / Seite 248 |
Präsident Dr. Andreas Khol: Zum Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.
Die Frau Berichterstatterin wünscht kein Schlusswort.
Wir kommen nun zur Abstimmung über den Antrag des Rechnungshofausschusses, den Bericht des Ständigen Unterausschusses des Rechnungshofausschusses gemäß § 32e Abs. 4 GOG in 1120 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.
Ich bitte jene
Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein entsprechendes
Zeichen. – Das ist die Mehrheit, der Bericht ist daher angenommen.
Schließlich gelangen wir zur Abstimmung über den Antrag des Rechnungshofausschusses, seinen Bericht 1120 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.
Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist die Mehrheit. Angenommen.
Bericht des Rechnungshofausschusses über den Tätigkeitsbericht (III-112 d.B.) des Rechnungshofes über das Verwaltungsjahr 2003 (1119 d.B.)
26. Punkt
Bericht des Rechnungshofausschusses betreffend den Wahrnehmungsbericht (III-139 d.B.) des Rechnungshofes über Teilgebiete der Gebarung des Bundes, Reihe Bund 2005/2 (1121 d.B.)
Präsident Dr. Andreas Khol: Wir gelangen nun zu den Punkten 25 und 26 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dr. Kräuter. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 2 Minuten. – Bitte, Herr Abgeordneter.
21.07
Abgeordneter Dr. Günther Kräuter (SPÖ): Herr Präsident! Herr Rechnungshofpräsident! Herr Staatssekretär! Kurz zu den Beratern: Was der Rechnungshof hier empfiehlt, ist eindeutig. Er sagt: eigenes Personal verwenden, überhaupt die Notwendigkeit einer Fremdleistung hinterfragen und ordentliche Ausschreibung und Vergabe machen. Das ist ja nicht so schwierig.
Daher bringe ich folgenden Antrag ein:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Dr. Kräuter, Mag. Gaßner, Mag. Kogler und
KollegInnen betreffend Heranziehung externer Berater
Der Nationalrat wolle beschließen:
Nationalrat, XXII.GP | 125. Sitzung / Seite 249 |
Die
Bundesregierung wird aufgefordert, generelle und bindende Regeln für die Heranziehung
externer Berater durch Bundesdienststellen zu erlassen.
*****
In diesem
Antrag werden ganz genau – und das ist das Besondere – die Rechnungshofforderungen
aufgelistet, und zwar eins zu eins. Da frage ich mich jetzt: Welches Problem
haben Sie, dem zuzustimmen, Kollege Neudeck? (Abg. Neudeck: Sie haben keine eigenen Ideen!) Erklären Sie, welches Problem Sie haben, den
Empfehlungen des Rechnungshofes, die nach bestem Wissen und Gewissen
erarbeitet wurden, zuzustimmen?
Was Sie
machen, das kann nur ein schlechter Witz sein: Da gibt es nämlich einen
Entschließungsantrag von Gahr und Neudeck, in welchem Folgendes drinnen
steht – das muss man sich förmlich auf der Zunge zergehen lassen –:
„(...) Empfehlungen des Rechnungshofes betreffend die Heranziehung von externen
Beratern auch weiterhin bestmöglich umzusetzen (...)“. Und auch weiterhin solle
überprüft und nachvollziehbar dokumentiert werden.
Das kann,
wie gesagt, nur ein schlechter Witz sein! (Abg.
Neudeck: Von Ihnen gibt es
keine guten Witze!) Das ist ja eine Einladung zum Weiterwurschteln. Das ist ja eine Lizenz,
dass Sie diese schlechte Politik hier weiter machen wollen und mit teuren
Beraterverträgen und Werbeausgaben irgendwie beschönigen wollen.
Ich kann
Sie nur auffordern: Denken Sie jetzt die paar Minuten, die Sie noch Zeit haben,
nach und stimmen Sie doch den Empfehlungen des Rechnungshofes zu! Das kann doch
nicht so schwer sein. Denn sonst machen Sie sich so unglaubwürdig, was
Kontrollthemen betrifft, dass Sie am Sonntag wieder eine wirkliche Rechnung
präsentiert bekommen werden. (Beifall bei
der SPÖ. – Abg. Neudeck: Das ist schon besetzt!)
Präsident Dr. Andreas Khol: Herr Kollege Kräuter, wenn Sie den Entschließungsantrag einbringen wollen, dann müssen Sie die Seite 2, angefangen bei den Worten „Inhalt dieser Regelungen“ bis zum Wort „zusammenarbeiten“, vorlesen. (Abg. Dr. Kräuter: Das werde ich tun!) Bitte, Sie haben die Chance. Ich erläutere Ihnen gerne die Geschäftsordnung auch in diesem Fall. – Bitte.
Abgeordneter Dr. Günther Kräuter (fortsetzend): Inhalt dieser Regelungen sollen ... Ich werde das jetzt abkürzen.
Präsident Dr. Andreas Khol: Sie können das nicht abkürzen. Sie müssen es wortwörtlich vorlesen! Ich darf Ihnen demnächst ein Exemplar der Geschäftsordnung widmen.
Abgeordneter Dr. Günther Kräuter (fortsetzend): Danke vielmals, Herr Präsident! Somit werde ich das im vollen Wortlaut, wie es vom Rechnungshof auch bekannt ist, vorlesen:
*****
Inhalt dieser Regelungen sollen folgende Empfehlungen des Rechnungshofes sein:
a) Es sollten vorrangig die im eigenen beziehungsweise im öffentlichen Bereich insgesamt vorhandenen Ressourcen genutzt werden. Externe Berater wären nur dort zuzuziehen, wo eine wesentliche Erhöhung der Qualität und der Erfolgswahrscheinlichkeit eines Projekts zu erwarten ist.
Nationalrat, XXII.GP | 125. Sitzung / Seite 250 |
b) Für nicht im eigenen Bereich abdeckbare juristische Beratungsleistungen und die Vertretung vor Gerichten sollten vorrangig die Dienste der Finanzprokuratur beziehungsweise des Verfassungsdienstes des BKA in Anspruch genommen werden.
c) Vor einer Auftragserteilung wäre stets die Notwendigkeit der Fremdleistung zu prüfen. Entsprechende Kosten-Nutzen-Überlegungen sowie die Gründe für die Auswahl eines externen Beraters sollten nachvollziehbar dokumentiert werden.
d) Die jeweils zuständigen Fachabteilungen sollten zur Sicherstellung der Qualität und der Akzeptanz der Projektergebnisse sowie des entsprechenden Know-how-Transfers eng mit den externen Beratern zusammenarbeiten.
*****
Also ich kann nur appellieren, dem zuzustimmen. (Beifall und Bravorufe bei der SPÖ.)
21.11
Präsident Dr. Andreas Khol: Der von Herrn Abgeordnetem Kräuter verlesene Entschließungsantrag der Abgeordneten Kräuter, Gaßner, Kogler und KollegInnen betreffend Heranziehung externer Berater ist hinreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.
Der
Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
der
Abgeordneten Dr. Kräuter, Mag. Gaßner, Mag. Kogler und
KollegInnen betreffend Heranziehung externer Berater, eingebracht im Zuge der
Debatte über den Tätigkeitsbericht des Rechnungshofes III-112 d.B.
Der
Rechnungshof hat wiederholt die Zweckmäßigkeit, die Sparsamkeit und die Art der
konkreten Durchführung von Vergaben der öffentlichen Hand für Beraterleistungen
und andere Dienstleistungen kritisiert. So wurden im Tätigkeitsbericht für das
Jahr 2003 (III-112 d.B.) in den allgemeinen Feststellungen zu Problemen der
öffentlichen Finanzkontrolle die Ergebnisse einer Reihe von Einzelprüfungen zu
allgemeinen Empfehlungen zusammengefasst. Der Rechnungshof schließt
hier – mit dem Schwerpunkt juristische und Projektberatung – an eine
Kritik an, die er bereits im Wahrnehmungsbericht III-29 d.B. hinsichtlich der
Beratung für Öffentlichkeitsarbeit geäußert hat. Es ist daher sinnvoll, die
damaligen Empfehlungen mit den jetzigen Empfehlungen im Tätigkeitsbericht für
das Jahr 2003 zusammenzufassen und in umfassenden und bindenden Regeln
umzusetzen.
Die
unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag:
Der
Nationalrat wolle beschließen:
Die
Bundesregierung wird aufgefordert, generelle und bindende Regeln für die Heranziehung
externer Berater durch Bundesdienststellen zu erlassen.
Inhalt
dieser Regelungen sollen folgende Empfehlungen des Rechnungshofes sein:
a) Es
sollten vorrangig die im eigenen bzw. im öffentlichen Bereich insgesamt vorhandenen
Ressourcen genutzt werden. Externe Berater wären nur dort zuzuziehen, wo eine
wesentliche Erhöhung der Qualität und der Erfolgswahrscheinlichkeit eines
Projekts zu erwarten ist.
Nationalrat, XXII.GP | 125. Sitzung / Seite 251 |
b) Für nicht im eigenen Bereich abdeckbare juristische
Beratungsleistungen und die Vertretung vor Gerichten sollten vorrangig die
Dienste der Finanzprokuratur bzw. des Verfassungsdienstes des BKA in Anspruch
genommen werden.
c) Vor einer Auftragserteilung wäre stets die Notwendigkeit der Fremdleistung zu prüfen. Entsprechende Kosten-Nutzen-Überlegungen sowie die Gründe für die Auswahl eines externen Beraters sollten nachvollziehbar dokumentiert werden.
d) Die jeweils zuständigen Fachabteilungen sollten zur
Sicherstellung der Qualität und der Akzeptanz der Projektergebnisse sowie des
entsprechenden Know-how-Transfers eng mit den externen Beratern
zusammenarbeiten.
*****
Präsident Dr. Andreas Khol: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Gahr. Seine Redezeit beträgt 2 Minuten. – Bitte.
21.11
Abgeordneter Hermann Gahr (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Präsident des Rechnungshofes! Meine Damen und Herren! Hohes Haus! Die Qualität unseres Antrages, Kollege Kräuter, steht jener Ihres Antrags sicher um nichts nach. (Zwischenrufe bei der SPÖ.) Kollege Neudeck wird ihn dann einbringen. Es geht darum, dass wir im Rechnungshofausschuss intensiv darüber diskutiert haben, dass viele Empfehlungen des Rechnungshofes im Bereich der externen Beratung bereits umgesetzt wurden und dieser Entschließungsantrag dieses Unterfangen untermauern wird.
Es geht zukünftig darum, die internen Ressourcen so gut wie möglich zu nützen und externes Know-how dann heranzuziehen, wenn es notwendig ist, etwa bei der Begleitung von komplexen Vergabeverfahren oder bei Rechtsberatungen für umfangreiche Gesetzesmaterien. Es hat externe Beratungen im Bereich der Verwaltungsreform und der Reorganisation gegeben, da ein Blick von außen bei vielen Dingen ja nicht schadet, wie ich meine. Dies ist auch wichtig, wenn es darum geht, für den Staat Einsparungen zu treffen, was im Sinne des Steuerzahlers ist.
Der Rechnungshof hat Mängel aufgezeigt. Ja, es waren die Beratungskosten da und dort zu hoch. Er hat Verbesserungsvorschläge eingebracht und gemeint, dass man den Verfassungsdienst des Bundeskanzleramtes mit einbeziehen beziehungsweise die Finanzprokuratur in Anspruch nehmen sollte.
Ich habe schon
eingangs gesagt, dass die Empfehlungen größtenteils umgesetzt wurden. Es geht
darum, dass der Bedarf geprüft werden muss, dass Ressourcen genutzt werden
müssen und dass externes Know-how die Qualität und den Erfolg erhöht. Mit
diesem Entschließungsantrag werden, wie ich meine, alle Ministerien
aufgefordert, sich bei dieser externen Beratung in der Qualität zu verbessern. (Abg. Öllinger: Glauben Sie
wenigstens ein Wort von dem, was Sie gesagt haben?)
Kollege Öllinger! Sie waren nicht im Rechnungshofausschuss und haben die Debatte nicht verfolgt, somit kennen Sie sich auch nicht aus. – Danke. (Beifall und ironische Heiterkeit bei der ÖVP. – Abg. Öllinger: Haha!)
21.13
Präsident Dr. Andreas Khol: Nunmehr spricht Herr Abgeordneter Mag. Kogler 6 Minuten zu uns. – Bitte.
Nationalrat, XXII.GP | 125. Sitzung / Seite 252 |
21.13
Abgeordneter
Mag. Werner Kogler (Grüne): Herr
Präsident! Herr Staatssekretär! Ich glaube, bei diesem Entschließungsantrag der
Regierungsfraktionen ist auch ein externer Berater zur Seite gestanden (Abg. Öllinger: Ein sehr billiger!),
aber offensichtlich aus der kabarettistischen Branche. Möglicherweise hat es
auch damit zu tun, dass diesbezügliche Sendungen im ORF jetzt verschoben und
erst nach den Wahlterminen gebracht werden und da derselbe Berater dahinter
steht. (Zwischenruf des Abg. Neudeck.)
Der Satz reizt ja – er ist schon erwähnt worden – zu weiteren logischen Denkübungen an. Hier steht: „(...) betreffend die Heranziehung von externen Beratern auch weiterhin“ – Kollege Gahr! – „bestmöglich umzusetzen (...)“.
Was heißt das? – Das heißt doch einmal, dass bisher offensichtlich schon „bestmöglich“ umgesetzt wurde, wenn auch weiterhin „bestmöglich“ umgesetzt werden soll. (Abg. Gahr: Ja!) Was ist denn dann, Herr Präsident, dem Rechnungshof überhaupt eingefallen? Erstens wird schon „bestmöglich“ umgesetzt, sodass man das nur weiterempfehlen kann. Zweitens ist trotz bisheriger „bestmöglicher“ Umsetzung eine Verbesserung vorgenommen worden, wie Kollege Gahr ausgeführt hat. Vielleicht können Sie, Herr Staatssekretär, dazu etwas sagen, wie Sie trotz „bestmöglicher“ Umsetzung dann immer noch etwas weiter verbessert haben und was denn das eigentlich für Verbesserungen über das Bestmögliche hinaus sind, die nun wieder Kollege Gahr identifiziert hat. Also Sie hinterlassen uns da in leichter Verwirrung. Aber möglicherweise ist es ja auch nur das tragische Bemühen, ja nicht den Empfehlungen des Rechnungshofs nachkommen zu müssen. Oder ist Ihre Scheu so groß, heute mitzustimmen, weil Kollege Kräuter einen Antrag eingebracht hat, dem ich gerne beigetreten bin.
Aber zum Ernst der Sache: Was die „bestmögliche“ Umsetzung ist, haben wir ja bisher gesehen. Ich greife nur drei Beispiele aus dieser Skandalchronologie der Beraterverträge heraus.
Ganz zu Anfang, nach der Wende: neu Regieren, Aussuchen von Posten für den Aufsichtsrat in der ÖIAG – ein Berater war beteiligt, ein Personalberater, als es dazu gekommen ist. Der Rechnungshof hat massive Kritik daran geübt, und zwar sowohl am Procedere als auch letztlich an den entscheidenden Ausschreibungsvorgängen für diese Sache.
Was ist gewesen? – Finanzminister Grasser, der das als Ressortverantwortlicher im Rechnungshofausschuss zu verantworten gehabt hat, hat wieder einen Berater engagiert, und dieser sollte die Kritik des Rechnungshofes widerlegen. Ich darf da den Vorgänger, Präsidenten Fiedler, zitieren, der gesagt hat: Ja da hört sich jetzt aber wirklich alles auf, denn da könnten wir gleich den Rechnungshof abschaffen! – So weit haben Sie es getrieben im ersten Jahr nach Ihrer gloriosen Wende!
Das war schon eine Doppelpointe Ihrer „bestmöglichen“ Beratertätigkeit: zuerst einen Berater zu nehmen, der alles verpfuscht, dann kritisiert der Rechnungshof, und dann nimmt sich das Ministerium noch einen Berater, um den Rechnungshof zu widerlegen. Und das ist jetzt „bestmöglich“? Na, da werden Sie sich aber in dieser Logik noch anstrengen müssen. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ.)
Da nimmt sich ja das nächste Beispiel nur mehr als kleines kulinarisches Schmankerl Ihrer Privatisierungswut aus. Den Bundesverlag haben Sie ja auch auf die Privatisierungsliste gesetzt. Anstatt, wie international und auch sonst üblich, das Beraterhonorar für den Verkauf mit maximal 1 Prozent der vermutlichen Verkaufssumme anzusetzen, haben Sie es geschafft, das auf 3,84 Prozent oder so hinaufzutreiben – und am Schluss waren es dann, wie Kollege Öllinger damals im Übrigen aufgedeckt hat, sogar noch mehr. Also auch das sucht seinesgleichen.
Nationalrat, XXII.GP | 125. Sitzung / Seite 253 |
Dann kam der Herr Finanzminister daher und sagte, der Nutzen dieser Beratertätigkeit läge doch darin, dass so viel Privatisierungserlöse vorliegen. Er hat also nicht gesagt, dass es einen Mehrerlös gäbe, nein, er hat die gesamte Verkaufssumme herangezogen und gesagt: Das ist der Nutzen der Berater! Also wenn Sie beispielsweise Ihr Dienstauto verkaufen, dann ist der Gesamtnutzen eines Autohändlers, der Ihnen sagt: Verkaufen Sie das Auto!, der gesamte erzielte Verkaufspreis. Das ist Ihre Logik! Und genauso schaut es mit Ihrer Logik zu den Beraterverträgen aus. Diese „Bestmöglichkeit“ ist offensichtlich wirklich unüberbietbar – aber in die andere Richtung der Skala!
Ich höre an dieser Stelle ganz einfach auf, denn es ist ja wirklich nicht mehr überbietbar. Ich erspare Ihnen das dritte Schmankerl. Wir wollen ja Zeit sparen. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ.)
21.18
Präsident Dr. Andreas Khol: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Neudeck. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.
21.18
Abgeordneter Detlev Neudeck (Freiheitliche): Herr Präsident! Herr Rechnungshofpräsident! Herr Staatssekretär! Meine Damen und Herren! Ich habe vorhin den Antrag von den Kollegen Kogler und Kräuter durchgelesen und muss sagen: Der einzige Unterschied, den ich sehe, ist, dass wir zukunftsorientiert etwas verbessern wollen, während Sie eine Geißelung haben wollen. Sie wollen, dass drinnen steht: Ja, da ist etwas passiert! (Zwischenruf des Abg. Öllinger.) – Kollege Öllinger, die Krawatte rutscht am Abend ein bissel runter. Tu s’ gut rauf, dann bist wieder elegant!
Also grundsätzlich muss ich Ihnen sagen: Ich habe das „weiterhin“ ... (Abg. Dr. Cap: Kamera läuft!) Cap, die Zweite, nicht? Meine Damen und Herren! Ich habe das „weiterhin“ so gesehen, dass natürlich da oder dort bei der Auswahl der Berater oder auch bei der Honorarhöhe das eine oder andere nicht ganz ideal war. Und wir wollen die Vorschläge des Rechnungshofes „weiterhin bestmöglich“ umsetzen. (Zwischenrufe bei der SPÖ. – Abg. Öllinger: „Bestmöglich“!)
Das heißt, es ist eine Änderung da, und wenn man jetzt nicht nur skandalisieren wollte, könnte man dem Antrag zustimmen, aber Sie bleiben lieber in der Minderheit und gehen mit Ihrem Antrag unter. Ich nehme das zur Kenntnis.
Mir fällt nur ein, dass die SPÖ einmal eine gemeinnützige Genossenschaft um einen Schilling privatisieren wollte; Grasser hat das mit Beratern um wesentlich höhere Beträge in Euro gemacht. Damals hätte die SPÖ keine Berater gebraucht, denn dazu braucht man nur einen, der das Licht abdreht, das kann man nur im Dunkeln machen. Oder, wie Kreisky sagte: Macht es, aber macht es unter der Tuchent! – Also Berater brauchen Sie keine.
Wenn Ihnen jetzt im Zusammenhang mit den Beratern die ÖIAG einfällt, so kann ich Ihnen sagen, die ÖIAG hat heute mehr Einkommen und keine Schulden als ... (Abg. Öllinger: Als Erlös gebracht!) Nein, nicht „als Erlös gebracht“, das ist eine Rechnung, die macht ein Herr Kogler so, aber nicht ich. Die ÖIAG ist heute schuldenfrei, hat mehr Einnahmen als zu SPÖ-Zeiten. Das heißt, hier ist das Beraterhonorar, das dafür aufgewendet wurde, Manager und Aufsichtsräte zu suchen, gut angelegt gewesen.
Meine Damen und Herren, ich darf Ihnen jetzt unseren Entschließungsantrag, um Ihnen die Möglichkeit zu geben, ihm doch beizutreten, wenn Sie das „weiterhin bestmöglich“ so sehen wie ich, zur Kenntnis bringen.
Nationalrat, XXII.GP | 125. Sitzung / Seite 254 |
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Gahr, Neudeck, Kolleginnen und Kollegen betreffend Heranziehung externer Berater
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung wird ersucht, die Empfehlungen des Rechnungshofes betreffend die Heranziehung von externen Beratern auch weiterhin bestmöglich umzusetzen und primär die in den Ressorts beziehungsweise im sonstigen öffentlichen Bereich vorhandenen Ressourcen zu nutzen.“ – Das muss Ihnen ja runterrinnen.
„Externe Experten sollen nur dort beigezogen werden, wo die Abwicklung eines Projektes Spezialwissen oder besondere Techniken voraussetzt, die im Ressort nicht zur Verfügung stehen, und die Einbringung einer Außenperspektive die Qualität und Erfolgswahrscheinlichkeit eines Projektes wesentlich erhöht.
Der Bedarf an und die Auswahl von externen Beratern sollen insbesonders durch interne Vorgaben auch weiterhin überprüft und nachvollziehbar dokumentiert werden. Vor Erteilung eines Auftrages sind klare Vorstellungen und Vorgaben des Auftraggebers über den erwarteten Leistungsinhalt zu entwickeln.“
*****
Vielleicht kann man die Kopien noch mit
„vertraulich“ versehen, dann stimmt auch Kollege Kräuter zu. – Danke. (Heiterkeit
und Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)
21.22
Präsident Dr. Andreas Khol: Der von Herrn Abgeordnetem Neudeck eingebrachte Entschließungsantrag der Abgeordneten Gahr, Neudeck betreffend Heranziehung externer Berater ist hinreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Gahr, Neudeck, Kolleginnen und
Kollegen betreffend Heranziehung externer Berater
eingebracht im Zuge der Debatte zum TOP 25
(Bericht des Rechnungshofausschusses über den Tätigkeitsbericht
(III-112 d. B.) des Rechnungshofes über das Verwaltungsjahr 2003
(1119 d. B.)
Der Rechnungshof befasste sich in den
letzten Jahren im Rahmen von Gebarungsüberprüfungen mit den Auftragsvergaben
der Ressorts für externe Beratungsleistungen. Die Vorbereitung hochkomplexer
Gesetzesvorhaben oder besondere Reorganisationsprojekte erfordern oftmals die
Beiziehung externer Berater. Deshalb muss in manchen Fällen ressortinternes
Know-how durch Spezialwissen ergänzt werden, wobei festzustellen ist, dass
nicht selten die Kosten dieser Beratungsleistungen auf Grund dadurch erzielter
Einsparungen verdient wurden.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen in diesem
Zusammenhang folgenden
Nationalrat, XXII.GP | 125. Sitzung / Seite 255 |
Entschließungsantrag
Der
Nationalrat wolle beschließen:
„Die
Bundesregierung wird ersucht, die Empfehlungen des Rechnungshofes betreffend
die Heranziehung von externen Beratern auch weiterhin bestmöglich umzusetzen
und primär die in den Ressorts beziehungsweise im sonstigen öffentlichen
Bereich vorhandenen Ressourcen zu nutzen.“ – Das muss Ihnen ja
runterrinnen.
„Externe
Experten sollen nur dort beigezogen werden, wo die Abwicklung eines Projektes
Spezialwissen oder besondere Techniken voraussetzt, die im Ressort nicht zur
Verfügung stehen, und die Einbringung einer Außenperspektive die Qualität und
Erfolgswahrscheinlichkeit eines Projektes wesentlich erhöht.
Der
Bedarf an und die Auswahl von externen Beratern sollen insbesonders durch interne
Vorgaben auch weiterhin überprüft und nachvollziehbar dokumentiert werden. Vor
Erteilung eines Auftrages sind klare Vorstellungen und Vorgaben des Auftraggebers
über den erwarteten Leistungsinhalt zu entwickeln.“
*****
Präsident Dr. Andreas Khol: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Mag. Lapp. Ihre Wunschredezeit: 2 Minuten. – Bitte, Sie sind am Wort.
21.22
Abgeordnete Mag. Christine Lapp (SPÖ): Herr Präsident! Herr Präsident des Rechnungshofes! Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Der Beitrag des Herrn Kollegen Neudeck war schon als Abschiedsgesang zu werten. Wenn man weiß, dass die ehemalige FPÖ, namentlich Herr Kollege Strache, die Staatsanwaltschaft eingeschaltet hat (Abg. Scheibner: Da haben Sie eh einen schönen Gefährten mit dem Herrn Strache!), weil eben die Werbung des BZÖ-Orange der Frau Familienministerin nahezu danach verlangt, untersucht zu werden, dann kann man sich vorstellen, dass das sozusagen sehr diffuse Vorgaben sind. So war auch Ihr Redebeitrag, Herr Kollege Neudeck.
Ein Herumeiern, Herr Kollege Neudeck, zeigt und beweist uns nur, dass wir auf dem richtigen Weg sind mit unserem Antrag. Auch der Rechnungshof hat diese Richtlinien vorgeschlagen, die man einhalten muss. Man hat quasi gesehen, welch körperliche Beschwerden Sie erlitten, als Sie diesen anderen Entschließungsantrag einbringen sollten, obwohl Sie selber diesem wahrscheinlich gar nicht zustimmen können.
Ich möchte aus dem Rechnungshofbericht zitieren, denn meiner Meinung nach wurde jetzt auch das Heranziehen externer Berater unter den Tisch gekehrt. Alle Steuerzahlerinnen und Steuerzahler schuften schwer – und die Regierungsmitglieder schöpfen aus dem Vollen und geben das Geld ohne Rücksicht darauf, wie schwer die SteuerzahlerInnen dafür geschuftet haben, aus. Im Rechnungshofbericht steht Folgendes:
„Aus den schriftlichen Unterlagen war vielfach nicht nachvollziehbar, aus welchen Gründen die überprüften Stellen den Zukauf externer Beratungsleistungen für notwendig erachteten. Bei freihändigen Auftragsvergaben war teilweise auch die Eignung und besondere Qualifikation des Auftragnehmers für die beauftragte Leistung nur unzureichend dokumentiert.“
Übersetzt heißt das meiner Meinung nach:
Sie beauftragen externe Berater, die wenig Ahnung haben, viel Geld kosten und
den Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern nichts bringen. Es ist Zeit, dass es
Richtlinien gibt! (Beifall bei der SPÖ und den Grünen.)
21.24
Nationalrat, XXII.GP | 125. Sitzung / Seite 256 |
Präsident Dr.
Andreas Khol: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Lentsch. Auch sie wünscht
2 Minuten zu sprechen. – Bitte. (Abg.
Dr. Cap – in Richtung der sich zum Rednerpult
begebenden Abg. Lentsch –: Aber bitte vorlesen! Präzise vorlesen!)
21.24
Abgeordnete Edeltraud Lentsch (ÖVP): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Herr Präsident des Rechnungshofes! Geschätzte Damen und Herren! Hohes Haus! (Abg. Dr. Cap: Liebe Freunde!) An sich schätze ich die Arbeit des Rechnungshofes wirklich sehr (Oh-Rufe bei den Grünen), und ich möchte mich von dieser Stelle aus wieder einmal dafür bedanken. (Neuerliche Oh-Rufe und demonstrativer Beifall bei den Grünen.) Ich weiß nicht, was da so lustig ist, ich verstehe das nicht.
Noch einmal: Ich möchte mich von dieser
Stelle aus wieder einmal nicht nur beim Präsidenten, sondern auch bei den
Beamten des Rechnungshofes recht herzlich bedanken. (Beifall bei der ÖVP.)
Der Bericht betreffend Heranziehung
externer Berater in den Ministerien ist meines Erachtens ein wenig heikel.
Natürlich stimmt es grundsätzlich, dass die Beamten in den Ministerien ihre
Arbeit selbst erledigen sollen. Aber die Aufgaben wachsen, und es können nicht
immer neue Mitarbeiter eingestellt werden. Ganz im Gegenteil! Frei werdende
Dienstposten werden nur dann nachbesetzt, wenn es dringend notwendig ist, und
alle anderen Dienste werden nach Möglichkeit ausgelagert. Mit diesen Auslagerungen
spart sich die öffentliche Hand enorme Summen (Abg. Öllinger: Das glauben
aber nur Sie! Das glauben wirklich nur Sie!), und nicht selten gibt es vom
Rechnungshof Empfehlungen in diese Richtung. (Abg. Öllinger: Jetzt sind
wir in der Märchenstunde!)
Es muss aber auch klar sein, dass diese Beamten dann fehlen, und daher muss man immer öfter auf externe Berater zurückgreifen. Wenn ich an den Skandal rund um die Bank Burgenland denke, dann, muss ich sagen, wäre das Land Burgenland gut beraten gewesen, hätte es auf externe Berater zurückgegriffen.
Man braucht einfach immer mehr
Spezialisten, und daher wird man weiter auf Experten setzen müssen. (Zwischenrufe bei den Grünen.) –
Das Kabarett spielt im Simpl, Sie sind hier falsch am Platz. (Beifall bei
der ÖVP. – Abg. Mag. Kogler:
Jetzt wissen wir wenigstens, wo der Entschließungsantrag herkommt, er ist so
simpel!)
21.26
Präsident Dr. Andreas Khol: Nunmehr spricht Herr Abgeordneter Dr. Puswald. Auch seine Redezeit beträgt 2 Minuten. – Bitte.
21.26
Abgeordneter Dr. Christian Puswald (SPÖ): Meine Herren Präsidenten! Herr Staatssekretär! Werte Kollegenschaft! Kollege Gahr hat im Rechnungshofausschuss gemeint, entscheidend sei nicht, was die Berater kosten, sondern, was sie bringen. (Abg. Gahr: Qualität, habe ich gesagt!) Wörtlich haben Sie gesagt: Entscheidend ist das Ergebnis der Beratertätigkeit. – Ich habe es mitgeschrieben, Herr Kollege.
Dieses Ergebnis wollen wir jetzt ganz kurz durchleuchten.
Das Wirtschaftsministerium hat zum Beispiel
6,5 Millionen € an externer Beratertätigkeit gezahlt. Das ist das
Dreizehnfache des BMI, das ja angeblich auch so viel zu informieren hatte, weil
es so toll reformiert wurde. Was ist das Ergebnis der Beratertätigkeit, Herr
Kollege Gahr? – Die höchste Arbeitslosigkeit in der Zweiten Republik! (Heiterkeit bei der SPÖ.)
Das Finanzministerium hat 9,1 Millionen € für Werbung ausgegeben. Was ist das Ergebnis? – Ein devastiertes Budget, das so fertig ist – um die Worte des Herrn
Nationalrat, XXII.GP | 125. Sitzung / Seite 257 |
Finanzministers zu gebrauchen –, wie das Edlinger-Budget im Jahr 1999 fertig gewesen sein soll, nur mit einem Unterschied: Wir haben damals das Familiensilber noch nicht verschleudert gehabt, das Sie inzwischen angeblich eingebracht haben. Aber die Wirkung ist verpufft, wie man sieht – ich gratuliere zur Beratertätigkeit!
Kollege Neudeck, Sie sagen, „Ihre“ Ministerien – damit meinen Sie vermutlich die orangen, blauen, was weiß ich; immerhin hat es Haider erfunden, das öffentliche Geld auszugeben, dort, wo man eigentlich nicht mehr in die öffentlichen Taschen greifen sollte –, Ihre Ministerien informieren. Dazu darf man nur sagen: Ihr Sozialministerium hat das Zwanzigfache des Bundesministeriums für Inneres für Informationstätigkeit ausgegeben. Ich frage mich nur, wann die Herrschaften das Zwanzigfache an Reformen erwirtschaftet und erarbeitet haben, worüber man so toll informieren könnte.
Vielleicht noch ein Letztes aus dem Eurofighter-Vertrag, damit man sieht, wie dringend nötig Berater wären: Der Rechnungshofpräsident hat uns freundlicherweise darüber informiert, dass eine Einwendungsverzichtsklausel enthalten ist, die bedeutet, dass die Republik die Eurofighter zahlen muss – selbst dann, wenn sie sie nicht oder auch so geliefert bekommt, dass man sie nicht brauchen kann!
Ich sage Ihnen eines: Wenn einer meiner
Konzipienten so lausig arbeiten würde, würde ich ihn hinausschmeißen. Ich würde
mich gar nicht mehr trauen, ihn als Berater einzusetzen. Daran sollten Sie sich
halten. (Beifall bei der SPÖ.)
21.29
Präsident Dr. Andreas Khol: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Mag. Dr. Bleckmann. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.
21.29
Abgeordnete Mag. Dr. Magda Bleckmann (Freiheitliche): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Präsident des Rechnungshofes! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! (Abg. Dr. Cap: Liebe Opposition!) Werte Kolleginnen und Kollegen! – Ich denke, die Opposition brauchen wir nicht extra zu erwähnen! Kollege Puswald hat hier Äpfel mit Birnen verquickt, indem er gesagt hat, die Arbeitslosenzahlen in dieser Form beruhten darauf, dass es so viele externe Berater gibt. Wenn Sie Ihre Rede noch einmal durchlesen, dann werden Sie draufkommen, dass das nicht so ganz der Wahrheit entsprechen kann und Sie Äpfel mit Birnen verwechselt haben. Wir werden das auch im Protokoll nachlesen. Lesen Sie es vielleicht zuerst, damit Sie es ausbessern können.
Die Arbeitslosenzahlen kann es nicht auf Grund von externen Beratern geben, die es immer und überall gibt, und es ist gut, dass auch externe Berater Aufträge erhalten, sonst gäbe es nämlich auch im Bereich der Selbständigen mehr Arbeitslose. Insofern sollten Sie schon auch aufpassen, was Sie sagen.
Da Sie die Kosten angesprochen haben, erinnere ich Sie: Sie haben die ÖIAG höchst verschuldet hinterlassen, und diese Regierung hat es geschafft, die ÖIAG zu entschulden, sodass sie jetzt ohne Schulden dasteht. – Das ist eine große Leistung, die Sie auch dann nicht kaputtreden können, wenn Sie vom Verschleudern von Familiensilber sprechen. Merken Sie sich das endlich einmal! (Beifall bei den Freiheitlichen.)
Die Ministerien informieren über die Reformen, die notwendig waren. Und es waren eben sehr viele, vor allem im Sozialbereich, notwendig, denn das hat die SPÖ sehr lange in der Hand gehabt. Es waren viele Reformen notwendig, und man hat auch viel Informationsbedarf über die vielen Reformen, die notwendig waren, die umzusetzen Sie jahrzehntelang verabsäumt haben. Das sollten Sie sich auch ins Stammbuch schreiben lassen.
Nationalrat, XXII.GP | 125. Sitzung / Seite 258 |
Zum Entschließungsantrag bezüglich externer Berater möchte ich sagen, es ist meiner Meinung nach gut, dass die Regierungsparteien noch einmal einen Entschließungsantrag eingebracht haben, wonach externe Berater nur dort beigezogen werden sollen, „wo die Abwicklung eines Projekts Spezialwissen oder besondere Techniken voraussetzt, die im Ressort nicht zur Verfügung stehen“.
Ich denke, das ist neben anderen Punkten ein weiterer wichtiger Punkt, den sich die Regierungsparteien noch einmal vornehmen sollten, den sie wirklich genau und korrekt betrachten sollten. Ich denke, deshalb ist es auch gut, dass der Rechnungshof immer wieder kontrolliert und feststellt, wo man sehr wohl gewisse Adaptierungen vornehmen kann.
Da das auch ein
Punkt des Rechnungshofes ist, bringe ich folgenden Antrag ein:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Dr. Gertrude Brinek, Mag. Dr. Magda Bleckmann, Mares Rossmann, Werner Amon, MBA (Ruf bei der SPÖ: Amen?) – Amon, nicht Amen; Amen kommt am Schluss – betreffend Fortsetzung des Reformdialogs zu Bildung und Wissenschaft
Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur wird ersucht, die erfolgreichen Reformen im Bildungswesen fortzusetzen und für die weitere Durchführung des Reformdialogs im Bereich Bildung und Wissenschaft unter Einbeziehung aller Parlamentsparteien, Bildungs- und Wissenschaftsinstitutionen inklusive den Schul- und Universitätspartnern Sorge zu tragen.“
*****
Auch wir sehen, dass es da große
Diskussionen gibt, und diese Diskussionen sollten eben in einen weiteren
Reformdialog münden, um alle Betroffenen auch mit einbeziehen zu können. Wir
denken, das ist sinnvoll und notwendig, und Sie sind auch herzlich dazu
eingeladen. – Amen. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)
21.32
Präsident Dr. Andreas Khol: Der von Frau Abgeordneter Mag. Dr. Bleckmann verlesene Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Gertrude Brinek, Mag. Dr. Magda Bleckmann, Mares Rossmann, Werner Amon, Kolleginnen und Kollegen ist eingebracht und steht mit in Verhandlung. Das Wort „Amen“ steht nicht im Entschließungsantrag.
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Dr. Gertrude Brinek, Mag. Dr. Magda Bleckmann, Mares Rossmann, Werner Amon, MBA betreffend Fortsetzung des Reformdialogs zu Bildung und Wissenschaft, eingebracht im Zuge der Debatte zu TOP 25) Bericht des Rechnungs-
Nationalrat, XXII.GP | 125. Sitzung / Seite 259 |
hofausschusses
über den Tätigkeitsbericht (III-112 d.B.) des Rechnungshofes über das
Verwaltungsjahr 2003 (1119 d.B.)
Im
Bericht des Rechnungshofes über das Verwaltungsjahr 2003 werden Anregungen
im Bereich des Schulwesens gegeben, die großteils bereits in Verwirklichung
sind.
Insbesondere
seit dem Ende der 2/3 Blockade-Möglichkeit wurden eine Reihe von wichtigen
Maßnahmen im Schulbereich gesetzt, um die Qualität des Bildungswesens weiter zu
steigern. Diese Entwicklung soll fortgesetzt werden. Konkret wurde das Schulpaket I
beschlossen, das Schulpaket II wird bald dem Nationalrat vorgelegt werden.
Ebenso wird die Universitätsreform fortgesetzt, die Leistungsvereinbarungen
werden derzeit vorbereitet und das Globalbudget 2007 bis 2009 wird derzeit
verhandelt.
Die
unterzeichneten Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag
Der
Nationalrat wolle beschließen:
„Die
Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur wird ersucht, die erfolgreichen
Reformen im Bildungswesen fortzusetzen und für die weitere Durchführung des
Reformdialogs im Bereich Bildung und Wissenschaft unter Einbeziehung aller
Parlamentsparteien, Bildungs- und Wissenschaftsinstitutionen inklusive den
Schul- und Universitätspartnern Sorge zu tragen.“
*****
Präsident Dr. Andreas Khol: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Schönpass. Sie hat 2 Minuten Redezeit. – Bitte. (Abg. Dr. Jarolim: Wo ist eigentlich der Kollege Amon, Herr Präsident?)
21.33
Abgeordnete Rosemarie Schönpass (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Herr Präsident des Rechnungshofes! Nicht zum ersten Mal berichtet der Rechnungshof über die ungeheuerlichen Verschwendungen der schwarz-blauen beziehungsweise schwarz-orangen Bundesregierung. (Beifall bei der SPÖ.)
Im aktuellen Bericht empfiehlt der
Rechnungshof nämlich unter anderem, darauf zu achten, dass die eigenen
beziehungsweise im öffentlichen Bereich insgesamt vorhandenen Ressourcen
genutzt werden. (Abg. Neudeck: Kollegin, wird es kürzer, wenn
ich gleich gehe, oder schmeißen Sie mich wieder raus?) Der Rechnungshof hat
also festgestellt, dass vorhandene öffentliche Ressourcen nicht genützt
werden, dass Steuergelder nicht für den Zweck verwendet werden, für den sie
bestimmt sind. (Abg. Neudeck: Frau Kollegin! Wann darf ich gehen?) Stattdessen
werden teure Berater zugezogen, unter anderem dann, wenn es (Abg. Neudeck:
Darf ich jetzt gehen?) um – Zitat des Rechnungshofes – die
„Vorbereitung umfangreicher Gesetzesvorhaben“ geht. (Abg. Neudeck: Der
Rechnungshof schreibt Ihre Reden? Herr Präsident, das ist ein Skandal!)
Meine Damen und Herren! Geschätzter Herr Neudeck! Die Damen und Herren der Bundesregierung haben kein Vertrauen zu ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in ihren eigenen Ressorts. Nach welchen Kriterien lagern sie Leistungen aus, die ohne weiteres innerhalb dieser Ressorts geleistet werden könnten? Nach welchen Kriterien suchen sie externe Berater aus? Und wie erklären sie das ihren Wählerinnen und
Nationalrat, XXII.GP | 125. Sitzung / Seite 260 |
Wählern? (Abg. Neudeck: Kollegin, das ist ja der Text meines Entschließungsantrages! – Abg. Lentsch: Abgeschrieben! Abgeschrieben!)
Die Gesamtsumme, die vom Kabinett Schüssel seit dem Jahr 2000 für Berater und Werbung ausgegeben wurde – passen Sie jetzt gut auf! (Abg. Neudeck: Jawohl!) –, macht 83 Millionen € aus. Das jüngste Beispiel verschwendeter öffentlicher Gelder müssen wir seit einiger Zeit im Fernsehen sehen. (Abg. Dr. Fekter: In der BAWAG!) Unter dem Titel „Vom Kinderwunsch zum Wunschkind“ wird eine siebenköpfige Familie in einer geräumigen und luxuriösen Wohnung gezeigt, die beweisen soll, wie großartig es für junge Eltern ist, von 436 € im Monat zu leben. (Abg. Neudeck: Das kann keine Gemeindewohnung sein!)
Dieser Spot ist zynisch und ignoriert die realen Lebensumstände vieler Frauen, die bereits oft durch ein einziges Kind größte Schwierigkeiten haben, den Wiedereinstieg in den Beruf zu schaffen und vielfach akut von Armut bedroht sind. Das Geld für diese Werbekampagnen wäre in konkrete Maßnahmen, wie zum Beispiel in den Ausbau von Kinderbetreuungsplätzen, besser investiert. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der Grünen. – Abg. Neudeck: Da können Sie aber nicht weit hüpfen mit den paar Netsch!)
21.35
Präsident Dr. Andreas Khol: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Tamandl. 2 Minuten Redezeit. – Bitte.
21.35
Abgeordnete Gabriele Tamandl (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Präsident des Rechnungshofes! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Werte Kolleginnen und Kollegen! Der Rechnungshof befasste sich in den letzten Jahren im Rahmen von Gebarungsüberprüfungen mit den Auftragsvergaben für externe Beratungsleistungen. Vieles haben wir jetzt schon gehört, auf die Diskussion über den Wahrnehmungsbericht, ob es jetzt Vor- oder Nachteile derartiger Verträge gibt, wird hingewiesen, und wir haben gehört, dass Steuergelder verschwendet werden für Werbungen und so weiter.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Meine Fraktion nimmt die Anregungen des Rechnungshofes sehr ernst. Sie steht zu den Empfehlungen des Rechnungshofes, und daher werden sie in den Ressorts bereits umgesetzt. Wenn Sie aber, Herr Kollege Kräuter, oder auch die Frau Kollegin Lapp so am Geld der Steuerzahler hängen und meinen, Steuerzahlerinnen und Steuerzahler müssen so viel Geld für Regierungspropaganda ausgeben, dann rate ich Ihnen: Kehren Sie doch einmal vor Ihrer eigenen Tür! Denken Sie einmal an die Pressearbeit der Stadt Wien!
Die reine
Selbstvermarktung der SPÖ-Wien kostet uns Geld ohne Ende. Nicht nur, dass sich
der Herr Bürgermeister und seine Stadträte mit jeweils zwei bis drei bezahlten
Mediensprechern schmücken, kostet uns auch der PID, das ist der Presseinformationsdienst
der Stadt, sagenhafte 33 Millionen € jährlich. Aber das reicht natürlich
nicht, und daher verschenkt die SPÖ-Wien an gute Freunde des Bürgermeisters –
Freunderlwirtschaft und Verschwendungspolitik! – noch zusätzliche Unsummen
für Pressearbeit. Genannt seien hier nur der Compress-Verlag,
150-Millionen-€-Verträge für zehn Jahre, die Bohmann-Gruppe,
117-Millionen-€-Verträge für acht Jahre; in Summe also
62,6 Millionen € jährlich nur für Pressearbeit der SPÖ-Wien und
Verträge, die über acht bis zehn Jahre abgeschlossen werden. (Abg. Neudeck:
Das ist unerhört!)
Das sind die wahren Vorgänge, die unterbunden gehören, meine sehr geehrten Damen und Herren! Offensichtlich sehen Sie das auch schon richtig. Wir haben Herrn Ex-
Nationalrat, XXII.GP | 125. Sitzung / Seite 261 |
Rechnungshofpräsidenten Fiedler als Kontrollstadtrat vorgeschlagen, und der wird notwendig sein in Wien, damit das unterbunden wird. Das kann ich Ihnen sagen. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)
21.38
Präsident Dr. Andreas Khol: Nunmehr spricht der Präsident des Rechnungshofes, und ich bitte Frau Abgeordnete Stoisits, dem Redner nicht den Rücken zuzuwenden!
Herr Präsident, bitte.
21.38
Präsident des Rechnungshofes Dr. Josef Moser: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Auf der Tagesordnung der heutigen Nationalratssitzung steht der Tätigkeitsbericht über das Verwaltungsjahr 2003. Ein Teilaspekt ist bereits herausgegriffen worden, nämlich die Beratungsleistungen, ich möchte aber darauf hinweisen, dass dieser Tätigkeitsbericht auch eine Reihe von Gebarungsüberprüfungen beinhaltet. Im Wesentlichen auch dargestellt sind weitere wesentliche Aufgaben des Rechnungshofes im Bereich Unvereinbarkeitsgesetz, Parteiengesetz und Bezügebegrenzungsgesetz.
Besonders erfreulich für den Rechnungshof, zumal wir dem Beratungsansatz immer mehr Bedeutung zumessen, ist die Blickrichtung: Es kann immer ein Fehler passieren, und wenn im Endeffekt ein Fehler passiert, sollen auf jeden Fall andere daraus lernen. Daraus ergibt sich als Ansatz in diesem Tätigkeitsbericht die Beiziehung von externen Beratern, darüber hinaus auch der Ansatz im Zusammenhang mit Cross-Border-Leasing-Geschäften, worüber in letzter Zeit ja auch einiges an die Oberfläche gekommen ist, nämlich was steuerliche Probleme anlangt.
Ein weiterer
Punkt ist aufgezeigt worden im Zusammenhang mit IT-Leistungen. Sie wissen, dass
im Jahr an und für sich von der öffentlichen Hand für IT-Sachaufgaben ungefähr
eine Milliarde € aufgewandt wird. Sie wissen auch, dass im Zusammenhang
beispielsweise mit der e-card, mit Adonis,
also dem Behördenfunknetz, einiges an Problemen entstanden ist, was
Projektabwicklung, Projektaufbereitung, Kontrolle und dergleichen betrifft.
Ich glaube, es wäre zweckmäßig, gerade die Empfehlungen des Rechnungshofes umzusetzen, die in die Richtung gehen, einen Leitfaden zu erstellen, dass in Zukunft die Kosten eingehalten beziehungsweise eingedämmt werden können, dass gleichzeitig auch die Projektdauer gehalten werden kann und auch die Erfolgswahrscheinlichkeit eines Projektes realistisch ist beziehungsweise durchgesetzt werden kann.
Es freut mich besonders, dass der Bereich der Beratungsleistungen der Hauptgegenstand der heutigen Beratungen geworden ist und dass die Empfehlungen des Rechnungshofes aufgegriffen werden. Ich kann Ihnen versichern, nachdem heute anscheinend doch ein Entschließungsantrag die Mehrheit bekommen wird, dass wir, der Rechnungshof, mit Nachdruck in Zukunft darauf achten werden, dass die Empfehlungen, die Sie heute beschließen, tatsächlich in die Tat umgesetzt werden.
Ein wichtiger Punkt des Tätigkeitsberichtes betrifft den Österreich-Konvent beziehungsweise die Positionen des Rechnungshofes im Österreich-Konvent. Erlauben Sie mir, dass ich zumindest zwei Positionen herausgreife. Erstens ist es, so denke ich, unabdingbar, dass auch jene Gemeinden, die sicher gut wirtschaften, mit weniger als 20 000 Einwohnern der Kontrolle des Rechnungshofes unterzogen werden, also nicht nur Gemeinden mit über 20 000 Einwohnern. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP sowie Beifall des Abg. Mag. Kogler.)
Nationalrat, XXII.GP | 125. Sitzung / Seite 262 |
Die derzeitige Problematik besteht darin, dass von 2 359 Gemeinden 24 der Prüfung durch den Rechnungshof unterliegen und insgesamt 20 Gemeinden ein Kontrollamt haben.
Wie schaut das dann in der Praxis
aus? – Eine Gemeinde hat ungefähr 23 000 Einwohner und eine
Pro-Kopf-Verschuldung von 129 € – diese Gemeinde können wir prüfen.
Eine Gemeinde mit 16 000 Einwohnern und einer Pro-Kopf-Verschuldung
von 3 870 € können wir nicht prüfen. Wir können auch eine Gemeinde
mit 7 500 Einwohnern und einer Pro-Kopf-Verschuldung von
3 641 € nicht prüfen. Genauso können wir Gemeinden nicht prüfen, die
beispielsweise Finanzschulden von 61 Millionen € haben, obwohl die
Einnahmen nur die Hälfte davon ausmachen. (Zwischenruf
des Abg. Parnigoni.)
Ohne jetzt zu unterstellen, dass die Gemeinden schlecht wirtschaften, muss ich sagen: Ich denke, es ist so wie in anderen Bereichen auch dort zweckmäßig und notwendig, dass eine externe Finanzkontrolle stattfindet.
Ich möchte in diesem Zusammenhang auch erwähnen, dass gerade unter dem Blickwinkel einer gesamtwirtschaftlichen Betrachtung beziehungsweise eines gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts – ich denke, Sie kennen Artikel 13 Abs. 2, in dem steht, dass Bund, Länder und Gemeinden auf ein Gleichgewicht hinzuarbeiten haben – das ein Punkt ist, der zu beachten ist. Der Stabilitätspakt – auch Bund, Länder und Gemeinden – und darüber hinaus die Maastricht-Kriterien unterscheiden auch nicht zwischen Bund, Ländern und Gemeinden, sondern Bund, Länder und Gemeinden haben insgesamt die entsprechenden Kriterien zu erfüllen.
Ein weiterer Punkt betrifft die Unternehmungen. Unternehmungen sollen bereits ab einer Beteiligung von 25 Prozent der Überprüfung durch den Rechnungshof unterzogen werden können – jetzt sind es 50 Prozent. Das führt derzeit dazu, dass oftmals lange Verfahren vor dem Verfassungsgerichtshof erforderlich sind. So wurde zum Beispiel betreffend die AUA im Jahr 2000 beantragt beziehungsweise versucht, eine Prüfung durchzuführen. Die Prüfung wurde beeinsprucht, es wurde der Verfassungsgerichtshof angerufen, und im Jahr 2004 kam das Erkenntnis. Das heißt, wir können jetzt, mit vier Jahren Verspätung, die AUA einer Überprüfung unterziehen.
Ich möchte in diesem Zusammenhang erwähnen, dass das nur ein teilweiser „De-facto-Rückschritt“ – zwischen Anführungszeichen – in die Vergangenheit ist. Es war nämlich so, dass beim Bund von 1948 bis 1977 sämtliche Unternehmungen mit öffentlicher Beteiligung, auch bei einer Beteiligung von nur einem Prozent der öffentlichen Hand, einer Überprüfung durch den Rechnungshof unterzogen wurden.
Auf Grund der Beratungen im Konvent meine ich, dass es sicher notwendig beziehungsweise zweckmäßig ist – auch aus der Sichtweise des Parlaments, im Zusammenhang mit dem Interpellationsrecht –, dass es hier zu einer Ausweitung der Kontrolle kommt, sodass auch eine Flucht aus der Kontrolle vermieden werden kann. (Beifall bei den Freiheitlichen.)
Erwähnen möchte ich noch, da auch ein Bericht auf der Tagesordnung steht, wonach Begleitprüfungen im Zusammenhang mit INVEKOS beziehungsweise mit EAGFL einer Überprüfung unterzogen wurden, dass es auch in diesem Bereich so ist, dass der Europäische Rechnungshof Direktförderungen der EU prüft, auf der anderen Seite aber der Rechnungshof die Kofinanzierungen einer Überprüfung unterziehen kann. Dies führt dazu, dass es zu einer Doppelressourcenbindung kommt. Ich denke, es wäre zweckmäßig und notwendig, dass auch der Rechnungshof Direktförderungen der EU überprüfen kann.
Nationalrat, XXII.GP | 125. Sitzung / Seite 263 |
Ich möchte in diesem Zusammenhang auch erwähnen, dass der Europäische Rechnungshof derzeit im Wesentlichen nur Formalprüfungen durchführt. Das heißt, er überprüft die Rechtmäßigkeit und die Ordnungsmäßigkeit, die Wirtschaftlichkeit jedoch kommt zu kurz. Das führt auch dazu, dass beispielsweise die Fragen: Wer macht Fehler? Welche Fehler werden gemacht? Warum werden Fehler gemacht? Wie kann man Fehler vermeiden?, nicht beantwortet werden.
Ich meine, es sollte eine gemeinsame Anstrengung im Zusammenhang mit der Neufassung des Budgets 2007 bis 2013 der EU unternommen werden, sodass der Kontrolle besonderes Augenmerk zugewendet und tatsächlich die Möglichkeit geschaffen wird, dass auch die nationalen Rechnungshöfe die Direktförderungen der EU überprüfen können. Gleichzeitig sollte im Rahmen von Benchmark-Prüfungen überprüft werden, ob die Richtlinien der EU eine wirtschaftliche Verwendung überhaupt zulassen. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der Grünen.)
Ich möchte mich trotz der späten Stunde noch einmal bei Ihnen für die aktive Unterstützung bei der Arbeit bedanken. (Abg. Scheibner: Wir sitzen ja noch länger da, Herr Präsident!) – Ich weiß, dass das so ist, ich kenne das aus der Vergangenheit.
Ich möchte bitten, dass Sie die Arbeit des Rechnungshofes so wie auch in der Vergangenheit aktiv unterstützen, insbesondere auch die Bemühungen zur Ausweitung der Finanzkontrolle, schon in Ihrem Eigeninteresse, im Interesse des Parlaments, dass Sie das mittragen beziehungsweise mithelfen, das in der Realität umzusetzen. (Abg. Mag. Kogler: Das wäre sehr schön!) – Ich danke Ihnen. (Beifall bei den Freiheitlichen sowie bei Abgeordneten der ÖVP, der SPÖ und der Grünen.)
21.46
Präsident Dr. Andreas Khol: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Ing. Kaipel. Seine Redezeit ist mit 2 Minuten eingestellt. – Bitte. (Abg. Neudeck: Ich hoffe, der Appell des Präsidenten an die Opposition wurde erhört!)
21.46
Abgeordneter Ing. Erwin Kaipel (SPÖ): Herr Präsident! Herr Präsident des Rechnungshofes! Herr Staatssekretär! Meine Damen und Herren! Wenngleich der Bericht auch andere Inhalte hat, ist es doch notwendig, einmal mehr auf die externen Berater hinzuweisen, weil gerade diese Praxis die Verschwendungssucht dieser Regierung deutlich macht. (Beifall bei der SPÖ.)
Der Rechnungshof hat dazu einen umfassenden Forderungskatalog erstellt; er ist in seinen Punkten mehrfach angesprochen worden. Ich glaube, dass es auch die Pflicht der Opposition ist, auf diese Kritik zu reagieren. Daher gibt es auch den Entschließungsantrag der Opposition, der zum Ziel hat, den Einsatz der externen Berater zu normieren. Dass die Regierungsfraktionen das auch schon im Ausschuss abgelehnt haben, ist nicht verwunderlich, das ist eben die Praxis. Sie werden zweifellos auch jetzt diesen unseren Antrag ablehnen. Aber gar nichts zu tun, das können Sie sich auch schwer leisten, daher machen Sie einen eigenen Antrag, verwässern die Forderungen des Rechnungshofes, damit wieder alles weitergeht wie bisher, damit auch weiterhin die Freunderlwirtschaft auf Kosten der Steuerzahler funktionieren kann. (Beifall bei der SPÖ.)
Es gibt eine Reihe von Beispielen für Verschwendung, auf drei möchte ich hinweisen: die Organisation der Finanzverwaltung, die Veräußerung des Österreichischen Bundesverlages und die Veräußerung der Bundeswohnbaugesellschaften – in Summe Berateraufwendungen von 12,6 Millionen €, Einsparungen null. Das eingesparte Personal ist ja an anderer Stelle wieder zu finanzieren, und die Einnahmen, die angeführt werden, betreffen ausschließlich Verkaufserlöse, die in fast allen Fällen zu niedrig sind.
Nationalrat, XXII.GP | 125. Sitzung / Seite 264 |
Neben den Verlusten gibt es zudem noch den Imageschaden für die Republik, die laut Finanzminister Grasser nicht in der Lage ist, die Aufgaben zu erledigen.
Ich darf daher die Kollegen der Regierungsfraktionen ansprechen: Wenn Sie schon der Opposition nicht glauben dürfen, dann desavouieren Sie nicht den Rechnungshof! Ich lade Sie ein: Helfen Sie mit, die Verschwendungssucht zu stoppen, wir können die Mittel zweifellos besser einsetzen! (Beifall bei der SPÖ. – Zwischenruf des Abg. Wittauer.)
21.48
Präsident Dr. Andreas Khol: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Ledolter. 2 Minuten Redezeit. – Bitte.
21.49
Abgeordneter Johann Ledolter (ÖVP): Geschätzter Herr Präsident! Herr Präsident des Rechnungshofes! Herr Staatssekretär! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Bei all der künstlichen Aufgeregtheit der Opposition und den dilettantischen Versuchen, Berichte des Rechnungshofes zu instrumentalisieren und parteipolitisch umzusetzen, ist es für mich unverständlich, wie Kollege Kaipel Formulierungen wie „Verschwendungssucht“, „Freunderlwirtschaft“ und ähnliche verwenden kann. Ich weise das hiermit auf das Schärfste zurück! (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Öllinger: Dilettiert hat höchstens der Grasser!)
Denken wir ein wenig zurück, meine Damen und Herren, wie sich die Situation bei Beginn der Tätigkeit der Regierung Schüssel I dargestellt hat: Es ist darum gegangen, Verwaltungsstrukturen und Behördenorganisationen neu zu überlegen, Abläufe zu innovieren (Abg. Dr. Puswald: Freunde neu zu bedienen!), mit Regieren-neu und vor allem mit Reformen anzufangen und den Reformrückstau aufzuarbeiten, der dank der Innovationsverweigerung und Unfähigkeit der damaligen Regierung (Abg. Dr. Puswald: War da nicht die ÖVP dabei?) aufzuarbeiten war. Es ist natürlich klar, dass man da externe Berater braucht, Anregungen des Rechnungshofes in diesem Bereich wurden aber umgesetzt.
Ich möchte in der gebotenen Kürze noch ein Wort zur Position sagen, die der Herr Rechnungshofpräsident im Österreich-Konvent eingenommen hat. Der Versuch, EU-Fördermittel zu prüfen und vor allem die Zweckmäßigkeit der Verwendung zu untersuchen, ist zweifelsohne zu unterstützen. Zu dem Wunsch, Unternehmungen, bei denen der Staatsanteil unter 50 Prozent beträgt, zu kontrollieren, kann ich nur sagen: Das ist zu diskutieren und durchaus eine Überlegung wert.
Hinsichtlich der Prüfung der Gemeinden, die weniger als 20 000 Einwohner haben – es sind nur 24 über dieser Grenze –, müssen wir aufpassen, dass wir nicht in Doppelgleisigkeiten mit den Ländern kommen. Da gibt es noch einiges aufzuarbeiten.
Insgesamt möchte ich sagen: Die Regierungsfraktionen des Parlaments schauen gemeinsam mit dem Rechnungshof und der Regierung auch weiterhin auf das Geld und die Zweckmäßigkeit, meine Damen und Herren – jedenfalls besser, als dies die BAWAG mit ihren Funktionären in Bezug auf die Mitgliedergelder der kleinen Gewerkschaftsmitglieder imstande ist. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)
21.52
Präsident Dr. Andreas Khol: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Krist. 2 Minuten Redezeit. – Bitte.
Nationalrat, XXII.GP | 125. Sitzung / Seite 265 |
21.52
Abgeordneter Hermann Krist (SPÖ): Geschätzter Herr Präsident! Meine Herren Staatssekretäre! Herr Präsident des Rechnungshofes! Hohes Haus! Man kann es gar nicht oft genug sagen, wieder und wieder (Abg. Neudeck: Und es wird trotzdem nicht richtiger!) und völlig zu Recht belegt auch der Rechnungshof die Verschwendungssucht und die kostspielige Praxis der Beiziehung von externen Beratern in den verschiedensten Ministerien. Horrende Summen werden ausgegeben für Diashows, für Beratungen für Werbekampagnen mit den kuriosesten Farben, für Inserate, für Plakate, für Beratungen zu Gesetzen, die mit Sicherheit oftmals die hervorragenden dafür vorgesehenen eigenen Beamten in den verschiedensten Ministerien bestens leisten könnten.
Meine Damen und Herren! Sie sparen im Bildungsbereich. So mussten heuer zum Beispiel erstmals in der Geschichte Oberösterreichs über 130 Junglehrer gekündigt werden – das hat es überhaupt noch nicht gegeben! (Abg. Lentsch: Die Kinder werden immer weniger!) –, obwohl Bedarf da wäre. Aber die katastrophale Bildungspolitik der Bundesministerin Gehrer produziert eben nur Probleme, und das ist eines davon.
Sie sparen bei den ärmsten Österreicherinnen und Österreichern und lehnen heute hier einen bundeseinheitlichen Heizkostenzuschuss ab. Sie sparen bei den Pensionisten und haben durch Ihre verfehlte Politik dieser großen und verdienten Personengruppe in den letzten Jahren die Pensionen real kräftig gekürzt.
Bei Ihnen selbst, meine Damen und Herren, ist aber das Wort „sparen“ zu einem Fremdwort geworden. Zwischenzeitlich sind es ja schon fast 100 Millionen €, die verpulvert wurden für Selbstdarstellung, Freundschaftsdienste, Vernebelungsaktionen.
Ich danke dem Herrn Rechnungshofpräsidenten für seine klaren Worte und das wichtige ständige Aufzeigen dieser Verschwendungssucht auf dem Rücken der ÖsterreicherInnen. (Beifall bei der SPÖ.)
21.53
Präsident Dr. Andreas Khol: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Böhm. 2 Minuten Redezeit. – Bitte.
21.54
Abgeordneter Franz Xaver Böhm (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Präsident des Rechnungshofes! Meine Herren Staatssekretäre! Kontrolle ist wichtig. Für besonders wichtig erachte ich es, dass der Rechnungshof in Hinkunft auch die Direktförderungen der EU überprüfen kann. Das wurde schon mehrfach verlangt, und das kann ich nur unterstreichen.
Zum Anliegen der Überprüfungsmöglichkeit der Gemeinden: Die derzeitige Prüfungsgrenze von 20 000 Einwohnern halte ich für nicht mehr zweckmäßig. Auch das sollte diskutiert werden.
Was die Kontrolle von Unternehmen mit staatlicher Beteiligung betrifft, so würde es der Rechnungshof begrüßen, dass eine Überprüfung schon ab einem Anteil von 25 Prozent möglich wäre.
Kontrolle ist wichtig, meine sehr verehrten Damen und Herren, und wenn ich gerade die jetzige Situation in Bezug auf die BAWAG und die BAWAG-Transaktionen betrachte, wo letztendlich 425 Millionen € in Diskussion stehen, muss ich mich schon fragen.
Ich erinnere mich an folgende Geschichte, meine sehr verehrten Damen und Herren: Ein junger Unternehmer ist zu mir gekommen und hat mich gebeten, ihm zu helfen,
Nationalrat, XXII.GP | 125. Sitzung / Seite 266 |
einen Kredit zu bekommen. Ich habe ihn dann zu einer Bank geschickt, deren Name heute schon mehrfach genannt wurde. Dieser Mann ist total verärgert zu mir zurückgekommen und hat gesagt, dass er keinen Kredit bekommen hat. Ich habe ihn gefragt, warum. Darauf hat er gesagt, die Bank, die BAWAG in Salzburg, hat für eine Investition von 50 000 € in einen LKW eine Barvorlage von ebenfalls 50 000 € verlangt. Jetzt frage ich mich natürlich vice versa: Jetzt geht es um 425 Millionen €, wo bleibt die Barvorlage der Amerikaner für die 425 Millionen €, und wer wird das bezahlen?
Wenn ich das umrechne: Wenn die Sozialhilfeempfänger in Wien – immerhin 77 000 an der Zahl – 425 Millionen € bekommen würden, dann wären das 5 500 € pro Person im Jahr, die die Sozialhilfeempfänger in Wien zusätzlich bekommen könnten. Meine sehr verehrten Damen und Herren in Wien! Das sollte Ihnen zu denken geben. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)
21.56
Präsident Dr. Andreas Khol: Nunmehr spricht Herr Abgeordneter Faul. 2 Minuten Redezeit. – Bitte.
21.56
Abgeordneter Christian Faul (SPÖ): Herr Präsident! Meine Herren Staatssekretäre! Herr Präsident des Rechnungshofes! Lieber Kollege Ledolter, ich wundere mich immer, wenn ein Bürgermeister einer solch großen Realitätsverweigerung unterliegt. Ich sage nichts, wenn es ein Parteiideologe ist, aber Sie können zurückweisen, was Sie zurückweisen wollen: Wahrheit bleibt Wahrheit! Wir haben überhaupt keine Veranlassung, an den Erhebungen des Rechnungshofes irgendeinen Zweifel zu hegen, Herr Präsident. Das muss man auch einmal in dieser Runde sagen. (Beifall bei der SPÖ sowie der Abg. Mag. Stoisits. – Abg. Neudeck: Warum wollt ihr dann immer bei den Auskunftspersonen ...?)
Herr Präsident! Das Problem, dem wir unterliegen, sind, glaube ich, die Realitätsverweigerung und die fehlende Einsicht betreffend die Prüfergebnisse des Rechnungshofes, dass diese Prüfergebnisse von vielen Ministerien nicht anerkannt werden; im Speziellen vom Ministerium der Bundesministerin Gehrer mit den Bereichen Schulpolitik, Wissenschaft und Kultur.
Wir haben uns all die Prüfergebnisse wirklich im Detail angeschaut. Was dabei herausgekommen ist, entspricht dem, was wir bei unseren parlamentarischen Anfragen erleben: Realitätsverweigerung, Auskunftsverweigerung, Rückverweisungen, Gegenstellungnahmen.
Wenn Sie jetzt sagen, dass es die Aufgabe der Opposition ist, das zu kritisieren, dann können wir das schon zur Kenntnis nehmen, aber es sind auch Teile Ihrer Regierungsmannschaft, die das sehr vehement kritisieren. Ich darf den orangen Karawanken-Hauptmann ein bisschen zitieren, der in seiner Doppelrolle – auf der einen Seite Regierungsmitglied, auf der anderen Seite aber auch Wahlkämpfer in Wien – in Wien umherzieht und an Ministerin Gehrer schlechte Noten für ihre Bildungspolitik verteilt. Er fordert auch ganz konsequent einen „runden Tisch“.
Ich darf einen Entschließungsantrag der Abgeordneten Broukal, Niederwieser und Faul einbringen, der genau diese Forderungen erhebt (Abg. Neudeck: Jetzt habt ihr schon unsere Wähler, jetzt wollt ihr unsere Ideen auch noch!):
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Broukal, Kolleginnen und Kollegen betreffend sofortige Einsetzung eines Runden Tisches zur Beratung der Bildungsmisere
Nationalrat, XXII.GP | 125. Sitzung / Seite 267 |
Die Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur wird aufgefordert, umgehend alle Betroffenen (Bildungs- und WissenschaftssprecherInnen des Nationalrates, Schüler- und StudentenvertreterInnen, Eltern- und LehrervertreterInnen, Rektorenkonferenz) zu einem Runden Tisch einzuladen.
*****
Stimmen Sie dem Antrag zu und geben Sie damit der Entwicklung einer guten Bildungspolitik eine Chance! (Beifall bei der SPÖ.)
Präsident Dr. Andreas Khol: Herr Kollege Faul, Sie müssen auch die Worte „Der Nationalrat wolle beschließen“ verlesen.
Abgeordneter Christian Faul (fortsetzend): Ich hänge dazu: „Der Nationalrat wolle beschließen:“ – Danke, Herr Präsident.
21.58
Präsident Dr. Andreas Khol: Jetzt ist der von Herrn Abgeordnetem Faul verlesene Entschließungsantrag der Abgeordneten Broukal und KollegInnen hinreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung. (Zwischenrufe bei der SPÖ.) – Ich habe derzeit kein weiteres Exemplar der Geschäftsordnung, aber wenn er es gerne hätte, dann bekommt er es natürlich. Das ist ein kostbares und wichtiges Buch. (Abg. Parnigoni: Mit persönlicher Widmung!) Auch mit persönlicher Widmung, Herr Kollege.
Der
Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
der
Abgeordneten Broukal, Kolleginnen und Kollegen, eingebracht im Zuge der Debatte
zu Top 25 Bericht des Rechnungshofausschusses über den Tätigkeitsbericht
III-112 d.B. des Rechnungshofes über das Verwaltungsjahr 2003
(1119 d.B.), betreffend sofortige Einsetzung eines Runden Tisches zur
Beratung der Bildungsmisere
Im
gegenständlichen Rechnungshofbericht wird im Kapitel Bundesministerium für Bildung,
Wissenschaft und Kultur neben der Schulpolitik im Generellen auch die Universitätsreform,
der europäische Forschungsraum sowie die Forschungsfinanzierung und
Finanzierung der universitären Einrichtungen angesprochen. Sowohl die Opposition
wie auch Vertreter der Regierungsparteien sprechen gegenwärtig im Hinblick auf
unser Schulsystem und des Chaos an den Universitäten von einer Bildungsmisere.
Unter Beiziehung aller Betroffenen müssen daher im Rahmen eines Runden Tisches
Lösungen im Interesse der SchülerInnen und der Studierenden gefunden werden.
Die andauernde Blockade und das Schönreden Gehrers muss rasch beendet werden,
um die Zukunft der österreichischen Bildung für unsere Jugend zu sichern.
Die
unterzeichneten Abgeordneten richten an die Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft
und Kultur folgenden
Entschließungsantrag
Der
Nationalrat wolle beschließen:
Entschließung
Der
Nationalrat hat beschlossen:
Die Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur wird aufgefordert, umgehend alle Betroffenen (Bildungs- und WissenschaftssprecherInnen des Nationalrates,
Nationalrat, XXII.GP | 125. Sitzung / Seite 268 |
Schüler- und StudentenvertreterInnen, Eltern- und LehrervertreterInnen,
Rektorenkonferenz) zu einem Runden Tisch einzuladen.
*****
Präsident Dr. Andreas Khol: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Steindl. Auch seine Redezeit beträgt 2 Minuten. – Bitte.
21.59
Abgeordneter
Konrad Steindl (ÖVP): Sehr geehrter Herr
Präsident! Herr Präsident des Rechnungshofes! Meine Herren Staatssekretäre auf
der Regierungsbank! Nachdem heute hier so viel Polemik seitens der Opposition
über diese externen Beratungstätigkeiten vorgebracht wurde, möchte ich mich
auf ein paar wenige Fakten beschränken. (Zwischenruf
des Abg. Mag. Kogler.)
Herr Kollege Kogler! Erstens sind Personalberater in jedem größeren Unternehmen üblich, ja fast Standard. Warum sollen also auf Ministerebene keine Personalberater herangezogen werden?
Zweitens: Die ÖIAG-Berater waren sehr
hilfreich und haben sich in der Auseinandersetzung hinsichtlich Entflechtungen
des Staates und Privatisierungen tausendfach gerechnet. (Neuerlicher Zwischenruf
des Abg. Mag. Kogler.)
Herr Präsident! Natürlich gibt es dort, wo gearbeitet wird, auch Fehler. Empfehlungen des Rechnungshofes werden ernst genommen und bei künftigen Beraterentscheidungen sicherlich berücksichtigt werden. (Präsidentin Mag. Prammer übernimmt den Vorsitz.)
Zu Ihrem Begehren, dass der Bundesrechnungshof auch die kleineren Gemeinden prüfen sollte: Hier muss auf alle Fälle vermieden werden, dass es zu Doppelgleisigkeiten seitens der Landesrechnungshöfe und sonstiger Kontrollinstanzen kommt. Ich glaube, dass wir in diesem Zusammenhang auch gefordert sind, nicht allzu viel Prüfung über unsere Gemeinden ergehen zu lassen! (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)
Lassen Sie mich abschließend noch anführen: Wirtschaftsprozesse werden, wie wir wissen, immer schneller und dynamischer. Deswegen ist bei größeren Vorhaben externes Know-how absolut notwendig. Professionelle Unternehmensführer verwenden externe Berater bei ihren Entscheidungen. Warum sollen unsere Regierungsmitglieder also weniger professionell handeln? (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)
22.01
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Mag. Gaßner zu Wort. Wunschredezeit: 2 Minuten. – Bitte.
22.01
Abgeordneter Mag. Kurt Gaßner (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Präsident des Rechnungshofes! Meine Herren Staatssekretäre! Meine Damen und Herren! Herr Präsident! Ihre Stellungnahme bezüglich der Prüfung von Gemeinden unter 20 000 Einwohnern veranlasst mich natürlich, doch zwei Sätze dazu zu sagen. (Zwischenruf des Abg. Grillitsch.)
Wissen Sie eigentlich, meine Damen und Herren, wie oft Gemeinden geprüft werden? – Es gibt jetzt, wenn man den Bundesrechnungshof dazu nimmt, vier Ebenen: Die erste Ebene ist der gemeindeeigene Prüfungsausschuss, die Innenrevision. Die zweite Ebene ist die Bezirkshauptmannschaft, die uns laufend prüft. Die dritte Ebene
Nationalrat, XXII.GP | 125. Sitzung / Seite 269 |
ist der Landeskontrolldienst, jetzt der Landesrechnungshof. Und jetzt kommt noch der Bundesrechnungshof dazu.
Herr Präsident des Rechnungshofes! In Anbetracht dessen würde ich Sie sehr bitten, dass wir, wenn wir uns über diese Gemeindeprüfungen weiter unterhalten, doch feststellen, wer jetzt wirklich zuständig ist. – Meines Wissens wird keine Instanz, keine Institution und kein Betrieb in ganz Österreich vier Mal geprüft, und ich glaube auch nicht, dass es im Sinne einer Verwaltungsvereinfachung ist, wenn das so beibehalten wird! (Beifall bei der SPÖ.)
Herr Präsident Moser, mir haben Ihre Ausführungen bezüglich Kontrolle und Beratung sehr gut gefallen. Wir haben damit kein Problem, auch wenn uns der Bundesrechnungshof kontrollieren sollte, und das ist für uns Gemeinden ganz, ganz wichtig.
Etwas möchte ich aber doch anmerken: Ich habe eine Prüfung meiner Gemeinde durch den Landesrechnungshof. Es ist alles in Ordnung, ihr braucht euch nicht zu fürchten, alles bestens! Allerdings kann ich mit Empfehlungen, wie sie mir der Rechnungshof des Landes Oberösterreich gegeben hat, nichts anfangen. (Zwischenruf des Abg. Dipl.-Ing. Missethon.) Er hat mir nämlich geraten, ich sollte Personal abbauen und Einrichtungen der Gemeinden verkaufen. – Dazu sage ich: So nicht, meine Damen und Herren! (Beifall bei der SPÖ.)
22.03
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zu Wort gemeldet ist Herr Klubobmann Scheibner. Wunschredezeit: 2 Minuten. – Bitte, Herr Klubobmann.
22.03
Abgeordneter Herbert Scheibner (Freiheitliche): Frau Präsidentin! Herr Rechnungshofpräsident! Zwei Vorredner von zwei verschiedenen Fraktionen haben jetzt dem Wunsch nicht entsprochen, dass man die Prüfkompetenz des Bundesrechnungshofes hier ausweitet, daher bringe ich eine klare Stellungnahme auch seitens meiner Fraktion.
Wir sind absolut für diese Ausweitung und
haben das auch im Verfassungskonvent so verteidigt und unterstützt. (Beifall
bei den Freiheitlichen.) Wir konnten uns aber leider bis jetzt nicht
durchsetzen. Jetzt liegt dieses Vorhaben im zuständigen Ausschuss. (Zwischenruf
des Abg. Mag. Gaßner.)
Herr
Bürgermeister! Ich hoffe, dass wir uns doch zu einer gemeinsamen Regelung
durchringen können! Ich weiß schon, dass auch Ihre Fraktion immer die Prüfung
des Rechnungshofes fordert; wenn es einen aber einmal selbst betrifft, dann hat
man damit weniger Freude. (Neuerlicher
Zwischenruf des Abg. Mag. Gaßner.)
Es ist doch nicht
so, Herr Bürgermeister, dass jede Gemeinde dann von allen Instanzen geprüft
werden würde. (Abg. Dipl.-Ing. Scheuch: Nur ausgesuchte SPÖ-Gemeinden
werden untersucht!) Vielmehr hat der Rechnungshofpräsident ganz ausdrücklich
festgehalten, dass es um jene Gemeinden geht, die wirtschaftlich eine
Sonderstellung einnehmen und die auf Grund ihrer Wirtschaftskraft und ihres
Budgetvolumens ganz einfach derzeit nicht ausreichend geprüft werden können,
vor allem deshalb, weil nur der Bundesrechnungshof einen entsprechenden
einheitlichen Maßstab auch für ganz Österreich anlegen könnte. Das würde
höchstens ein paar Dutzend Gemeinden betreffen.
Ich glaube, dass es in unser aller Interesse ist, dass der Bundesrechnungshof diesbezüglich eine entsprechende Prüfkompetenz hat. Wir unterstützen das und werden das auch im Sonderausschuss entsprechend einbringen. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)
22.05
Nationalrat, XXII.GP | 125. Sitzung / Seite 270 |
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zum Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.
Der Herr Berichterstatter wünscht kein Schlusswort.
Wir gelangen damit zur Abstimmung,
die ich über jeden Ausschussantrag
getrennt vornehme.
Zunächst kommen
wir zur Abstimmung über den Antrag des Rechnungshofausschusses, den
vorliegenden Bericht III-112 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.
Ich bitte jene
Damen und Herren, die für dessen Kenntnisnahme eintreten, um ein Zeichen der
Zustimmung. – Das ist mit Mehrheit angenommen.
Wir gelangen
nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten
Dr. Kräuter, Mag. Kogler, Kolleginnen und Kollegen betreffend
Heranziehung externer Berater.
Ich bitte jene
Damen und Herren, die für diesen Entschließungsantrag sind, um ein Zeichen der
Zustimmung. – Dieser Entschließungsantrag findet nicht die Mehrheit und
ist somit abgelehnt.
Wir gelangen
nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten
Gahr, Neudeck, Kolleginnen und Kollegen betreffend Heranziehung externer
Berater.
Ich bitte jene Damen
und Herren, die für diesen Entschließungsantrag sind, um ein Zeichen der
Zustimmung. – Dieser Antrag ist mit Mehrheit angenommen. (E 149.)
Wir gelangen
nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten
Dr. Brinek, Dr. Bleckmann, Kolleginnen und Kollegen betreffend
Fortsetzung des Reformdialogs zu Bildung und Wissenschaft.
Ich bitte jene
Damen und Herren, die für diesen Entschließungsantrag sind, um ein
entsprechendes Zeichen. – Dieser Entschließungsantrag ist mit Stimmenmehrheit
angenommen. (E 150.)
Wir gelangen nun
zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten
Broukal, Kolleginnen und Kollegen betreffend sofortige Einsetzung eines Runden
Tisches zur Beratung der Bildungsmisere.
Ich bitte jene
Damen und Herren, die für diesen Entschließungsantrag sind, um ein Zeichen der
Zustimmung. – Dieser Antrag findet nicht die Mehrheit und ist damit abgelehnt.
Schließlich
kommen wir zur Abstimmung über den Antrag des Rechnungshofausschusses, den
vorliegenden Bericht III-139 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.
Ich bitte jene Damen und Herren, die für dessen Kenntnisnahme eintreten, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist mit Mehrheit angenommen.
Bericht des Ausschusses für innere Angelegenheiten über den Antrag 685/A der Abgeordneten Günter Kößl, Dr. Helene Partik-Pablé, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Fremdenpolizeigesetz 2005, das Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz und das Ausländerbeschäftigungsgesetz geändert werden (1154 d.B.)
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gelangen nun zum 27. Punkt der Tagesordnung.
Nationalrat, XXII.GP | 125. Sitzung / Seite 271 |
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Wir gehen damit in die Debatte ein.
Als Erster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Parnigoni. Wunschredezeit: 3 Minuten. – Bitte.
22.08
Abgeordneter Rudolf Parnigoni (SPÖ): Meine Damen und Herren! Hohes Haus! Letzte Woche haben die Damen und Herren der Regierungsfraktionen wieder einmal bewiesen, dass sie in gesellschaftlich und wirtschaftspolitisch elementaren Angelegenheiten nicht paktfähig sind, wie etwa die Vorgangsweise beim Fremdenrecht gezeigt hat.
Hohes Haus! Vor dem Sommer haben wir sehr schwierige Verhandlungen geführt und haben dann doch gemeinsame Lösungen beim Fremdenrecht gefunden und auch beschlossen. Trotz gewisser Sturheit bei der ÖVP (Abg. Schöls: Schön sprechen!) wurde, meine Damen und Herren, doch im Sinne der österreichischen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ein brauchbarer Kompromiss gefunden.
Wenige Wochen später ist allerdings alles anders: Auf einmal zeigt diese Koalition das wahre Gesicht, und heute geht es Ihnen darum, Lockerungen beim Fremdenrecht einfach durchzusetzen. Sie wollen weniger Kontrolle bei der Scheinselbständigkeit. Sie wollen einen leichteren Zugang für Saisonniers.
Meine Damen und
Herren! Sie haben hier Ihre Sensibilität gegenüber den ArbeitnehmerInnen
einfach verloren. Sie wollten anmaßende Änderungen ohne Diskussion durchhudeln,
und beim ersten Ausschuss war
der Herr Arbeitsminister, der dafür zuständig ist, nicht anwesend, genauso wie
er heute nicht auf der Regierungsbank sitzt, obwohl er der Betreiber dieser
Vorlage ist.
Hohes Haus! Die Drüberfahrpolitik, wie sie ÖVP, BZÖ, FPÖ, Freiheitlicher Klub ganz einfach an den Tag legen, zeugt vom Demokratieverständnis der beiden Regierungsfraktionen und zeigt auch die Willkür, wie Sie Ihre politischen Schwerpunkte setzen: Sie fördern die Scheinselbständigkeit mit den Maßnahmen, die Sie hier heute beschließen. Sie schaffen die Möglichkeit für Bürger aus Drittstaaten, nämlich aus Bulgarien, Kroatien und Rumänien, bei uns leicht tätig zu sein. Sie belasten den österreichischen Arbeitsmarkt ganz massiv, und Sie wirbeln mit den Erleichterungen für die Saisonniers und Erntehelfer den Arbeitsmarkt gründlich durcheinander.
Hier kommt es somit dazu, dass Sie gut bezahlten österreichischen Arbeitnehmern schlecht bezahlte, abhängige, in Wirklichkeit auch schutzlose ausländische Arbeitskräfte gegenüberstellen und damit durch Lohndumping Druck auf die österreichischen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erzeugen. Es geht Ihnen um Eigeninteressen. Das ist das, was der Bauernbund in einem Schreiben, in dem er jetzt im Wiener Wahlkampf die Unwahrheit verbreitet, darstellt: Sie ignorieren ganz einfach die ganzheitlichen Auswirkungen auf unser soziales Gefüge. Damit werden Sie aber natürlich – davon bin ich überzeugt – nicht durchkommen, und Sie werden daher von den WählerInnen am Sonntag wiederum und ein nächstes Mal zur Verantwortung gezogen werden.
Wie hat Frau Anneliese Rohrer im „Kurier“ so treffend bemerkt? Das richtet sich jetzt in Richtung ÖVP-Klub – ich zitiere –: „Was gut für die ÖVP wäre, wird nicht gut für das Land sein.“ – Wie Recht sie doch hat! (Beifall bei der SPÖ.)
22.11
Nationalrat, XXII.GP | 125. Sitzung / Seite 272 |
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Kößl zu Wort. Wunschredezeit: 4 Minuten. – Bitte.
22.12
Abgeordneter Günter Kößl (ÖVP): Frau Präsidentin! Frau Bundesminister! Geschätzte Damen und Herren! Das war jetzt natürlich Polemik pur, keine Sachpolitik und weit weg von der Realität.
Du weißt genauso gut wie ich, dass diese Gesetzesänderung erforderlich ist, weil mit 1. Jänner 2006 laut EU-Recht eine Aufenthaltsberechtigung für Erntehelfer und Saisonniers nur mit Visum möglich ist, und du weißt ebenfalls ganz genau, welche Situation hier hervorgerufen worden wäre, wenn wir nicht eine Gesetzesänderung durchgeführt hätten oder durchführen würden.
Die Erntehelfer und Saisonniers kommen hauptsächlich aus dem Bereich Rumänien, Bulgarien und Kroatien zu uns. Dort gibt es an und für sich keine Visapflicht. Es würde dieses Gesetz also ad absurdum geführt werden. Daher glaube ich, dass es wichtig ist, dass wir in diesem Bereich eine gesetzliche Regelung gefunden haben, die im Land im Zusammenwirken mit den Arbeitgebern, aber auch mit den Saisonniers und Erntehelfern durchgeführt wird.
Ich glaube, dass es ganz wichtig ist, dass eine zusätzliche Sicherung eingebaut wurde und dass die Fremdenpolizei eine Unbedenklichkeitsbescheinigung ausstellen muss. Mit dieser Unbedenklichkeitsbescheinigung geht man zum AMS, und erst in der Folge wird dort eine Arbeits- und Beschäftigungsbewilligung ausgestellt. Wenn Sie daran nicht das Mehr an Sicherheit und Qualität erkennen, dann verstehe ich das Ansinnen der Opposition wirklich nicht mehr!
Ebenso ist es nicht richtig, wenn erklärt wird, dass damit der Arbeitsmarkt durcheinander gebracht wird. Von der Quote her ist bei der Quotenregelung kein einziger Erntehelfer oder Saisonnier dazugekommen. Diese Zahl ist festgelegt, und man weiß auch ganz genau, dass die entsprechende Frist von sechs Wochen einzuhalten ist.
Weil die Selbständigen angesprochen wurden: Ich glaube, auch diesbezüglich ist eine wesentliche Besserstellung beziehungsweise Qualitätsverbesserung im Gesetz verankert. Die Möglichkeit der Kontrolle durch die Fremdenpolizei hat es schon seit dem Jahre 1993 gegeben, zusätzlich wird es nun aber auch möglich sein, dass das AMS in Zweifelsfällen Kontrollen durchführt beziehungsweise sich einschaltet. Und zusätzlich gibt es die Kontrolle der KIAB, also die Kontrolle der illegalen Ausländerbeschäftigung.
Es wäre sicherlich in keiner Weise sinnvoll, all diese Anträge zu kontrollieren. Es gibt Hunderte gleich gelagerter Anträge, und es genügt, wenn man drei, vier davon anschaut, vom AMS prüfen lässt und in der Folge diese Bewilligung erteilt. Wir wissen auch ganz genau, von welcher Größenordnung wir sprechen. Wir sprechen von rund 1 500 Anträgen, wobei 80 Prozent der Anträge von Kolporteuren und Prostituierten sind. Von diesen 1 500 sind rund 200 von Männern und 1 200 von Frauen, die in dieser Selbständigkeit gehandelt werden.
Ich bitte, doch dieses Mehr an Qualität bei dieser gesetzlichen Regelung zu sehen und sich nicht polemisch hier herzustellen und zu erklären, dass der Arbeitsmarkt durcheinander gebracht wird und dass es zu mehr Scheinselbständigkeiten kommt. Das Gegenteil ist der Fall: Durch diese gesetzliche Regelung kommt es zu einem Mehr an Sicherheit und an Qualität. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen. – Zwischenruf des Abg. Öllinger.)
22.16
Nationalrat, XXII.GP | 125. Sitzung / Seite 273 |
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als nächste Rednerin gelangt Frau Abgeordnete Mag. Stoisits zu Wort. Wunschredezeit: 7 Minuten. – Bitte, Frau Abgeordnete.
22.16
Abgeordnete Mag. Terezija Stoisits (Grüne): Dobar vecer, poštovane dame i gospodo! Sehr geehrte Frau Ministerin! Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich habe drei Punkte unter diesem Tagesordnungspunkt anzuführen.
Ich fange mit dem Ersten an, nämlich damit, worüber Herr Kollege Kößl vorher geredet hat, mit dieser riesigen Aufregung, die es jetzt zwischen Rot und Schwarz um dieses Fremdenrechtspaket und die Änderung, die jetzt vorgenommen wird, gegeben hat.
Die Koalitionsparteien haben einen Tag, nachdem das Fremdenrechtspaket mit den Stimmen der Sozialdemokraten im Juli beschlossen wurde, die erste Korrektur eingebracht. Ich muss jetzt kurz reden, weil ich so wenig Zeit habe. (Abg. Dipl.-Ing. Scheuch: 7 Minuten sind eh nicht schlecht!) Die SPÖ hat sich schlicht und einfach über den Tisch ziehen lassen. Das kommt davon, wenn man einen Pakt mit den Parteien eingeht, die in fremdenpolitischen Angelegenheiten in erster Linie von rechtspopulistischen Denkmustern geleitet werden! (Beifall bei den Grünen.)
Und es sind rechtspopulistische Denkmuster, die diesen freiheitlichen Klub kennzeichnen, ganz egal, welchen Parteien die da angehören, die im freiheitlichen Klub sitzen, nämlich BZÖ oder FPÖ oder Alt-FPÖ, Neu-FPÖ, Alt-BZÖ, Neu-BZÖ. (Abg. Dipl.-Ing. Scheuch: Was heißt „die da“?) Man weiß es nicht. Jedenfalls ist es aber der freiheitliche Klub, der den Rechtspopulismus sozusagen in die Debatte einbringt. Die Schwarzen machen mit, und sie machen es eh gerne, denn das camoufliert ein bisschen auch die wahren Absichten. Und die Roten sind im Boot.
Diesmal sind sie halt im falschen Boot gewesen, und jetzt wird ein riesiger Bahöl um etwas gemacht, wofür ich Ihnen jetzt die wahren Gründe sage: Der Teufel steckt in diesem Gesetz nicht im Detail, sondern der Teufel steckt im System des österreichischen Fremdenwesens. (Beifall bei den Grünen.)
Der Teufel steckt da, wo in diesem System die Zuwanderung von Erwerbstätigen im Rahmen von Quoten so gering wie nur möglich gehalten wird und die Hintertürln, die es sonst noch gibt, so weit aufgemacht werden, wie es geht. – Das dazu, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich und der gesamte Klub der Grünen werden diese Novelle selbstverständlich aus tiefster Überzeugung ablehnen, und zwar mit jenen Argumenten, die wir im Juli schon vorgebracht haben. Lesen Sie sie nach! Das waren nicht nur unsere, sondern auch die Argumente, die im Begutachtungsverfahren eingebracht wurden und die der SPÖ damals Wurscht waren. – Das ist das Erste. (Zwischenruf des Abg. Scheibner.)
Das Zweite ist mir ein ganz wichtiges Anliegen, weil es da in den jetzigen Verhandlungen Bewegung gegeben hat, nämlich die Frage der Kriminalisierung von Flüchtlingshelfern. – Kolleginnen und Kollegen von der SPÖ! Erinnert ihr euch noch daran, dass ihr auch in diesem Boot gesessen seid, dass Rechtsanwälte, Rechtsanwältinnen, Flüchtlingshelfer, Flüchtlingshelferinnen künftig gerichtlich strafbar gemacht werden sollen, wenn sie ihre Arbeit verrichten? (Zwischenruf des Abg. Kößl.)
Herr Kollege, jetzt gibt es – zugegebenermaßen – eine kleine Verbesserung. Aber es war ja auch der Druck fast unerträglich, nämlich der Druck mit rechtsstaatlichen Argumenten, angefangen von der Anwaltskammer. Aber es wird hier ja nie alles ganz und perfekt gemacht, sondern immer nur ein bisschen am Schräubchen gedreht, und deshalb ist es weiterhin die politische Absicht, FlüchtlingshelferInnen, die genau das tun, was ihr Job ist, nämlich Menschenrechte zu vertreten und beispielsweise Rechts-
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mittel einzulegen, die naturgemäß nichts anderes zum Ziel haben, als den Aufenthalt von Fremden in Österreich weiterhin zu ermöglichen, zu kriminalisieren.
Mein – fast gegen meine Natur – übergroßzügiges Angebot: Lösen wir es doch, wenn es schon nicht im Gesetz geht, über Ausschussfeststellungen, sodass der Wille des Gesetzgebers in einer Ausschussfeststellung festgelegt wird. Wir meinen nicht Caritas-Mitarbeiter, Mitarbeiter des Evangelischen Flüchtlingsdienstes. Diese wollen wir nicht kriminalisieren. – Auf das sind Sie aber nicht eingegangen! Sie sind darauf nicht eingegangen – und damit zeigen Sie Ihre wahren Absichten! (Beifall bei den Grünen. – Abg. Scheibner: Natürlich, dass wir das Unrecht verhindern wollen!)
Deshalb bringe ich folgenden Abänderungsantrag ein:
Artikel I Z 10 lautet wie folgt:
„§ 115 Abs. 1 wird ersatzlos gestrichen. In § 115 erhalten die Abs. 2 bis 5 die Nummerierung 1 bis 4.“
*****
Jetzt komme ich zu einem dritten Punkt. Geschätzte Frau Ministerin, ich spreche jetzt nicht von der „Visa-Affäre“, obwohl ich das jetzt so oft auf ORF.at gelesen habe, sondern spreche über das, was in Ihrem Ressort beziehungsweise im Außenministerium im Moment passiert. Sehr verehrte Frau Ministerin Prokop, Sie sind noch nicht so lange mit dem Fremdengesetz befasst, dass man Ihnen alles vorwerfen könnte, aber lange genug jedenfalls, waren doch Sie diejenige, die das Fremdenrechtspaket hier ins Haus gebracht hat und mit großer Mehrheit durchbringen konnte. (Abg. Kößl: Gott sei Dank!)
Das österreichische Fremdenrecht begünstigt die Vertuschung solcher Vorgänge wie jene, die jetzt ruchbar geworden sind, und zwar deshalb, weil es in Österreich so ist, dass Visa begründungslos erteilt, aber auch begründungslos abgelehnt werden können und dass es kein Rechtsmittel bei begründungsloser Ablehnung gibt. Weiters ist es so, dass die Verfahren in den Botschaften völlig intransparent sind (Abg. Kößl: Nur ist diese Vorgangsweise weit besser!), dass die Ehrlichen bestraft werden, weil sie sozusagen in die Warteschleife kommen und monatelang auf ihr Visum warten müssen.
Liebe Frau Ministerin, fahren Sie einmal nach Sarajewo und schauen Sie sich an, was dort los ist! Die Situation ist nämlich die, dass die Angehörigen jener Menschen aus Bosnien-Herzegowina, die heute hier bei uns leben und deren Angehörige nichts anderes wollen, als Verwandtenbesuche in Österreich zu machen, von der Republika Srpska nach Sarajewo fahren, zurückfahren, wieder hergeschickt werden, tagelang warten müssen – und das, obwohl sie ausschließlich ehrliche Absichten haben und lediglich einen Verwandtenbesuch machen wollen!
Da gibt es diese Begünstigung durch unsere
Gesetzeslage, wo dann eben Geschäftemacher kriminell beziehungsweise wider das
österreichische Gesetz handeln. Und da sollte man sich doch den Kopf darüber
zerbrechen, wie man das System sozusagen unanfällig macht für Korruption, und
man sollte im Sinne jener ehrlichen Visa-AntragstellerInnen handeln, die ich
vorhin angesprochen habe. Insgesamt wäre eine menschliche, eine
menschenwürdige und dem Gastland Österreich entsprechende Vorgangsweise dabei
angebracht. – Danke. (Beifall
bei den Grünen. – Abg. Öllinger: So ist es!)
22.22
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Bevor Herr Abgeordneter Fauland zu Wort kommt, stelle ich noch fest, dass der Abänderungsantrag der Frau Abgeordneten
Nationalrat, XXII.GP | 125. Sitzung / Seite 275 |
Stoisits, Kolleginnen und Kollegen ordnungsgemäß eingebracht wurde, ausreichend unterstützt ist und mit in Verhandlung steht.
Der Antrag hat
folgenden Gesamtwortlaut:
Abänderungsantrag
der
Abgeordneten Mag. Terezija Stoisits, Kolleginnen und Kollegen, eingebracht
im Zuge der Debatte über den Bericht 1154 d.B. des Ausschusses für innere
Angelegenheiten über den Antrag der Abgeordneten Günter Kößl, Dr. Helene
Partik-Pablé, Kolleginnen und Kollegen (685/A XXII. GP) betreffend ein
Bundesgesetz, mit dem das Fremdenpolizeigesetz 2005, das Niederlassungs-
und Aufenthaltsgesetz und das Ausländerbeschäftigungsgesetz geändert wird.
Der Nationalrat möge beschließen:
Das
Bundesgesetz, mit dem das Fremdenpolizeigesetz 2005, das Niederlassungs-
und Aufenthaltsgesetz und das Ausländerbeschäftigungsgesetz geändert wird, in
der Fassung des Ausschussberichtes 1154 d.B wird folgendermaßen abgeändert:
Artikel I
Z 10 lautet wie folgt:
„§ 115
Abs.1 wird ersatzlos gestrichen. In § 115 erhalten die Abs. 2 bis 5
die Nummerierung 1 bis 4.“
Begründung:
§ 115
Abs. 1 FPG 2005 lautet: „Wer einem Fremden den unbefugten Aufenthalt
im Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaates der Europäischen Union erleichtert, um
das Verfahren zur Erlassung oder die Durchsetzung aufenthaltsbeendender
Maßnahmen hintanzuhalten, ist vom Gericht mit Freiheitsstrafe bis zu
6 Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen zu bestrafen.“
Die
Ausgestaltung des § 115 Abs. 1 FPG war bereits im
Begutachtungsverfahren auf vielfältige Kritik gestoßen. Hier sind vor allem
Rechtsanwaltskammer und UNHCR zu nennen. So heißt es auf S 13 der
UNHCR-Stellungnahme zum FPG 2005 wörtlich: „Die Ausweitung der die
Beihilfe zu unbefugtem Aufenthalt regelnden Bestimmung mittels des Tatbestandes
der vorsätzlich bewirkten ,Hintanhaltung aufenthaltsbeendender Maßnahmen’
könnte – mangels Berücksichtigung der Absicht zur unrechtmäßigen
Bereicherung – zum Ergebnis führen, dass der rechtliche Vertreter eines
Asylwerbers aufgrund eines eingelegten Rechtsmittels, das naturgemäß auf den
weiteren Aufenthalt des Asylwerbers in Österreich abzielt, strafrechtlich
verfolgt wird. Die nunmehr in Artikel I, Z 10 vorgenommene Ergänzung
lautet wie folgt: „Jedenfalls nicht rechtswidrig handelt, wer ausschließlich
Tätigkeiten im Rahmen seiner Berufspflichten als Rechtsanwalt ausübt. Gleiches
gilt für andere in die Verteidigerliste eingetragene Personen“.
Diese Ergänzung nicht ausreichend, da MitarbeiterInnen von Hilfsorganisationen im Rahmen Ihrer Tätigkeiten nicht umfasst sind. Zudem bleibt es bei der Schaffung eines gerichtlichen Straftatbestandes. Es ist darauf hinzuweisen, dass mit dem geltenden Recht, §§ 104 Abs. Z 4,107a FrG 1997, Tatbestände der Beihilfe zum unbefugten Aufenthalt verwaltungsstrafrechtlich geahndet werden können. Die Beihilfe zum unbefugten Aufenthalt wäre auch ab 01.01.2006 durch § 7 VStG iVm. § 120 FPG ver-
Nationalrat, XXII.GP | 125. Sitzung / Seite 276 |
waltungsstrafrechtlich sanktionierbar. Die Schaffung eines gerichtlichen Straftatbestandes ist aus rechtspolitischen Gründen verfehlt.
*****
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Fauland. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 3 Minuten. – Bitte.
22.23
Abgeordneter Markus Fauland (Freiheitliche): Frau Präsidentin! Frau Bundesministerin! Hohes Haus! Es ist schon amüsant, wenn man sich die Darbietungen der SPÖ heute hier angeschaut hat, wie Sie etwas nach Seifenblasenart groß aufblasen, was sich, wenn man das Thema neutral betrachtet, so gar nicht darstellt. Es ist wahrscheinlich nur auf Grund der bevorstehenden Wahl in Wien erklärbar, dass jetzt seitens der SPÖ versucht wird, ganz kurz in die rechte Ecke zu hüpfen, um dann ganz schnell wieder in die linke Ecke zurückzukehren. Auf der anderen Seite ist es auch bewundernswert, dass es in der SPÖ beim Beschluss des Asylgesetzes eine Reihe von Kurzkrankenständen gegeben hat, wir aber heute doch eine hohe Zahl damaliger Krankenständler hier begrüßen können.
Im Gegensatz zur SPÖ war unsere Politik im Asylbereich immer restriktiv – und das setzt sich auch jetzt fort. Aus unserer Sicht stellt diese Änderung eine kleine Adaptierung dar, eine Adaptierung, die in keiner Weise die Intention, die hinter dem Ganzen steht, in Frage stellt. Es geht um eine Entlastung für den Selbstverwaltungskörper AMS, der sich ja, wie ich meine, in seiner ihm zugeordneten Rolle thematisch und inhaltlich unter Beweis stellen sollte – und nicht zusätzlich mit Beurteilungen belastet werden soll, die ganz klar auch außerhalb einer Begutachtung durch das AMS entschieden werden können.
Vergessen Sie doch nicht, dass die Fremdenpolizei als Hauptverantwortlicher federführend solche Anliegen abhandeln wird. Ich denke, dass die Fremdenpolizei sehr gute Arbeit leistet und dass man ihr das nicht strittig machen sollte. Wenn die Fremdenpolizei beziehungsweise die zuständige Niederlassungsbehörde Zweifel hat, so ist sie auch nach der neuen Regelung dazu verpflichtet, das AMS einzubinden.
Für mich ist aber etwas viel wichtiger als eine kurze Befassung des AMS: Dass man ideologisch manchmal schon fragen muss, ob diese das auch wirklich von den tatsächlichen Bedürfnissen der Bürgerinnen und Bürger her sehen.
Aus unserer Sicht ist die begleitende Kontrolle durch die KIAB ganz wichtig, womit sichergestellt ist, dass das, was uns von Seiten der SPÖ und vor allem vom Kollegen Darabos vorgeworfen wird, nämlich diese angebliche Scheinselbständigkeit, vor Ort überprüft werden kann, um dann im Falle eines Falles abgestellt zu werden. – Danke. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)
22.25
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Mag. Darabos. Wunschredezeit: 3 Minuten. – Bitte, Herr Abgeordneter.
22.26
Abgeordneter
Mag. Norbert Darabos (SPÖ): Frau
Präsidentin! Frau Minister! Kollege Fauland hat ja bereits das Stichwort
geliefert, und ich wundere mich wirklich, dass das BZÖ beziehungsweise die FPÖ
diesem „Abänderungsgesetz“, möchte ich fast sagen, zustimmen kann. Es ist sehr
selten in der parlamentarischen Geschichte Österreichs, dass ein Gesetz, noch
bevor es in Kraft tritt, abgeändert wird. (Abg. Scheibner: Das hat es
immer wieder gegeben! – Gegenrufe bei der SPÖ.)
Nationalrat, XXII.GP | 125. Sitzung / Seite 277 |
Es ist das jedenfalls kein Zeichen
für sorgfältige Planung von Ihrer Seite, Herr Kollege Scheibner, und ich sage
ganz offen: Es geht hier nicht um eine Junktimierung zwischen Asyl- und
Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz. Ich stehe zu dem, was wir beschlossen
haben – Sie, Herr Kollege Scheibner, jedoch offensichtlich nicht. (Zwischenrufe
bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)
Diese Änderungen im Bereich des Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetzes sind offensichtlich politisch gewollt. Da geht es doch um keine technische Reparatur! Offensichtlich ist es also politisch gewollt, Druck auf den österreichischen Arbeitsmarkt auszuüben, etwas, das unserer Überzeugung nach nicht notwendig und daher auch abzulehnen ist.
Liebe Kolleginnen von ÖVP sowie BZÖ und FPÖ, Sie können sich sicherlich noch ganz gut daran erinnern: Beim Zivildienst haben Sie eine ähnliche Vorgangsweise gewählt und versucht, den Druck auf den österreichischen Arbeitsmarkt zu erhöhen, indem Sie laut darüber nachgedacht haben – und das auch gesetzlich fixieren wollten –, Zivildiener aus EWR-Staaten nach Österreich zu bringen und so den Druck auf den Arbeitsmarkt zu erhöhen.
Das hat also Methode – und das gilt für diesen Bereich genauso. Ich wundere mich ganz, ganz besonders darüber, dass Sie (in Richtung Freiheitliche) von dieser bunten Fraktion dieser Änderung zustimmen wollen!
Man muss sich das Ganze vor Augen führen: Auf der einen Seite haben wir in Österreich die höchste Arbeitslosigkeit der Zweiten Republik – und Sie mit Ihren gesetzlichen Maßnahmen verschärfen diese Situation auch noch, indem Sie den Druck auf den Arbeitsmarkt sogar noch verstärken!
Herr Kollege Mitterlehner – Sie sind heute auch da –, Sie haben mit geradezu entwaffnender Offenheit gesagt, sozusagen in einem „Kampforgan der Sozialdemokratie“, nämlich in der „Presse“, dass österreichische Vermittler längst Zeitungsinserate schalten, und da werden, so Kollege Mitterlehner, 1 000 € Verdienst pro Monat versprochen. Generalsekretär Mitterlehner, schreibt die „Presse“, hat mit den neuen Selbständigen wenig Freude, und das, obwohl die meisten ohnehin brav Kammerumlage zahlen. Kollege Mitterlehner spricht von Scheinselbständigkeit und von Umgehung des Ausländerbeschäftigungsgesetzes. (Zwischenruf des Abg. Dr. Mitterlehner.) Ich wundere mich, dass Sie hier so ruhig sitzen und dieser Gesetzesvorlage so, wie sie jetzt vorliegt, zustimmen können!
Ich sage ganz offen: Ich halte es nun nicht für geradezu verwerflich, dass es – im Übrigen ohne Junktimierung – gewisse Abmachungen zwischen uns Sozialdemokraten und der Regierungspartei ÖVP gegeben hat, aber: Ich habe an diese Pakttreue geglaubt. Ich habe an die Pakttreue der Frau Ministerin geglaubt, und habe es nicht für möglich gehalten, dass sie sich von Minister Bartenstein so overrulen lassen wird und dass es zu derart verwerflichen gesetzlichen Bestimmungen kommt, bevor ein Gesetz noch überhaupt in Kraft getreten ist.
Wir Sozialdemokraten können einer
Regelung, die negativen Druck auf den österreichischen Arbeitsmarkt ausüben
wird, jedenfalls nicht zustimmen. (Beifall bei der SPÖ.)
22.29
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als nächster Redner zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Freund. Wunschredezeit: 2 Minuten. – Bitte.
22.29
Abgeordneter Karl Freund (ÖVP): Frau Präsidentin! Frau Bundesministerin! Meine sehr geschätzten Damen und Herren! Mit dem Beschluss des Fremdenpolizeigeset-
Nationalrat, XXII.GP | 125. Sitzung / Seite 278 |
zes 2005 wurde eine neue Situation geschaffen, eine Situation, die für die Landwirtschaft, für die Wirtschaft sowie für die Betroffenen sehr problematisch ist, wurde doch eine generelle Visumpflicht für eine Beschäftigung als Saisonarbeitskraft in Österreich eingeführt. Betroffen sind Staatsbürger aus den EU-Kandidatenländern Rumänien, Bulgarien und Kroatien, deren Staatsbürger derzeit sichtvermerksfrei in unser Land einreisen dürfen.
Der Arbeit suchende Ausländer hätte insgesamt drei Bescheinigungen benötigt. Er hätte sogar kurzfristig in sein Heimatland ausreisen müssen, um ein Visum zu beantragen. Diese Prozedur für die Behörden, aber auch für den Arbeitswilligen ist nicht praxistauglich! Gerade bei den Erntearbeitern und den in der Kulturpflege Tätigen ergibt sich ein Bedarf an Arbeitskräften oft sehr kurzfristig. Langwierige bürokratische Verfahren sind für landwirtschaftliche Betriebe keinesfalls tragbar. Im schlimmsten Fall kann es zu massiven Ernteausfällen kommen, wenn Arbeitskräfte nicht rechtzeitig zur Verfügung stehen.
Aus diesem Grund beschließen wir heute eine Gesetzesänderung, mit der die Praxistauglichkeit erhöht wird. Künftig wird von der Fremdenpolizei kontrolliert, ob in irgendeiner Form fremdenrechtliche Bedenken gegen eine Beschäftigungsbewilligung bestehen. Trifft dies nicht zu, wird eine Unbedenklichkeitserklärung für jemanden ausgestellt, der dann die Beschäftigungsbewilligung vom AMS erhält. Das ist also eine Verrechtlichung der Situation für Saison- und Erntehelfer, bisher nur arbeitsrechtlich, und jetzt gibt es auch eine aufenthaltsrechtliche Grundlage. Aus der Sicht der Landwirtschaft kann ich diese Änderung nur begrüßen.
Meine sehr geschätzten Damen und Herren! Durch diese Umsetzung wird kein zusätzlicher Erntehelfer in Österreich beschäftigt werden. Die Zahl der Saisonarbeitskräfte wird durch die Niederlassungsverordnung, die derzeit in Begutachtung ist, begrenzt. Darüber hinaus wurde das AMS angewiesen, eine Beschäftigungsbewilligung lediglich an Saisonniers zu erteilen, die bereits zwei Saisonen in Österreich gearbeitet haben.
Die Angst, Herr Kollege Darabos, dass zusätzlich 20 000 billige Arbeitskräfte unter diesem Titel aus Nicht-EU-Ostländern nach Österreich kommen, wie das auch die Gewerkschaft befürchtet, ist somit grundlos.
Meine sehr geschätzten Damen und Herren!
Der vorliegende Antrag ist eine wichtige Ergänzung zum Fremdenpolizeigesetz und
bedeutet mehr Rechtssicherheit auf dem Arbeitsmarkt. – Danke schön. (Beifall
bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)
22.32
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächste zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Mag. Weinzinger. Wunschredezeit: 4 Minuten. – Bitte, Frau Abgeordnete.
22.32
Abgeordnete Mag. Brigid Weinzinger (Grüne): Frau Präsidentin! Frau Ministerin! Hohes Haus! Die Begründung, die von Seiten der ÖVP für die jetzige Änderung gegeben wird, hat ja schon fast wieder etwas in ihrer Naivität. Sie sagen, es war notwendig, ein Gesetz, das erst im Juni – wenn ich mich richtig erinnere – beschlossen wurde, abzuändern, weil per 1. Jänner 2006 eine EU-Gesetzgebung umzusetzen ist.
Und das fällt Ihnen erst jetzt ein? Das war im Frühjahr noch nicht bekannt? EU-Recht fällt ja bekanntlich von heute auf morgen vom Himmel und überrascht Sie dann. Seien Sie mir nicht böse: Sie haben hier bei diesem Gesetz, über dessen Inhalt ich jetzt noch gar nichts sage, von Anfang bis Ende legistisch und auch in der Vorgangsweise gepatzt, und jetzt fangen Sie an, stückweise zu reparieren. Das wird nicht die letzte Reparatur sein, die uns vorliegt.
Nationalrat, XXII.GP | 125. Sitzung / Seite 279 |
Dass die SPÖ dem
zugestimmt hat, das ist nicht mein Problem, sondern ihr Problem, und zwar nicht
nur legistisch, sondern vor allem inhaltlich. Aber das müssen Sie mit sich und
Ihrem Gewissen ausmachen. Dass Sie heute ein wenig bedauern, dass die
Abmachungen mit der Regierung nicht gehalten haben, entlockt mir nur ein enden
wollendes Mitgefühl, muss ich ganz ehrlich gestehen. Aber man sollte sich eben
nicht auf Regierungen einlassen, die Zwangsernährung beschließen, und dann noch
mitstimmen. (Beifall bei den Grünen.)
Was ich spannend an den Ausführungen des Abgeordneten Kößl gefunden habe, ist, dass er zum Thema Saisoniers und Selbständige ja recht offen benennt, welche Gruppen das bei den so genannten Selbständigen sind, zum Beispiel die Kolporteure. – Wo ist er denn, der Abgeordnete Kößl? – Es sollte auch Ihnen inzwischen bekannt sein, dass das schon fast das Paradebeispiel schlechthin für Scheinselbständigkeit ist. Dazu gibt es eine lupenreine Judikatur, mit der Sie sich vielleicht einmal vertraut machen sollten. Uns das hier als Selbständige zu servieren, das ist einigermaßen dreist.
Die zweite Gruppe, die Sie nennen, sind die Prostituierten. Bei denen stelle ich die Selbständigkeit auch mehr als in Frage. Jedenfalls ist auffällig, dass Sie sich sozusagen darum kümmern, dass es mit dem Visum klappt, aber an einer ganz anderen Stelle, wo im selben Gesetz Änderungen notwendig sind, die Ohren völlig verschließen. Sie bekämpfen immer dann, wenn eine Affäre ruchbar wird oder in die Schlagzeilen kommt, verbal ein paar Frauenhändler – oder nicht einmal das. Ich kann mich nicht an Ihre Wortmeldungen zur Callgirl-Affäre heuer im Sommer erinnern. Die Opfer dieses Frauenhandels, Frauen, die mit Gewalt hergeschleppt und in die Prostitution gezwungen werden, sind Ihnen egal. Die schieben Sie ab, Sie belegen sie mit Verwaltungsstrafen und sagen, der Aufenthalt in Österreich kommt nicht in Frage. Als Zeuginnen dürfen sie in Zukunft dableiben, allerdings nur so lange, wie das Verfahren dauert.
Das
ist Ihr Umgang mit Opfern von Frauenhandel, von Menschenhandel? – Nein,
danke! Da bestünde dringendster Reformbedarf in diesem Gesetz. (Beifall bei
den Grünen.)
Und
ein letzter Punkt ist die wirklich blamable Regelung, die Rechtsanwälten und
Rechtsanwältinnen und auch Beratungsinstitutionen für Flüchtlinge eine Strafe
androht, wenn sie zur Verlängerung eines in Ihren Augen illegalen Aufenthalts
beitragen. (Abg. Scheibner: Was heißt: in unseren Augen?) Das
halte ich wirklich für eine blamable Regelung in einem Rechtsstaat – und
nicht nur ich. Da haben Sie Schreiben von der Rechtsanwaltskammer vermutlich
genauso bekommen wie wir, in denen heftig dagegen protestiert wird. (Abg. Scheibner:
Das wird jetzt geändert!)
Wenn man da sagt, man ändert nicht das Gesetz, sondern man rettet
sich in eine unverbindliche Ausschussfeststellung, in der man sich wiederum
weigert, auch Beratungsinstitutionen mit hineinzunehmen, und dafür ist, nur ein
paar Rechtsanwälte zu umfassen – wobei man gleich sagt, für die Caritas,
die Diakonie oder wen auch immer soll unsere Ausnahme nicht gelten –, dann
sage ich auch dazu herzlich: Nein, danke! Ihr Fremdengesetz enthält das, was es
schon angekündigt hat, nämlich eine menschenfeindliche Politik. (Beifall bei
den Grünen.)
22.36
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Klubobmann Scheibner. Wunschredezeit: 2 Minuten. – Bitte.
Nationalrat, XXII.GP | 125. Sitzung / Seite 280 |
22.36
Abgeordneter Herbert Scheibner (Freiheitliche): Frau Präsidentin! Frau Bundesminister! Meine Damen und Herren! Es ist ja schon interessant, Kollege Parnigoni und auch Kollege Darabos, dass Sie jetzt plötzlich erkennen, dass Zuwanderung Druck auf den inländischen Arbeitsmarkt ausübt, wo Sie noch in den achtziger und neunziger Jahren einer unbegrenzten Zuwanderung das Wort geredet haben, ohne darauf zu achten, ob man die Ausländer hier integrieren kann, ob es Arbeitsplätze oder Wohnungen, ob es Schulplätze für ihre Kinder gibt, und jeden, der auf dieses Problem hingewiesen hat, taxfrei als ausländerfeindlich diskreditiert haben.
Wir haben genau deshalb diesen Saisonierstatus
eingeführt, weil man gesagt hat, dort, wo man Arbeitskräfte braucht, soll man
sie auch entsprechend einsetzen können, ohne dass es zu einer Zuwanderung
kommt. Das ist gut für die ausländischen Arbeitskräfte, weil sie hier Geld
verdienen können, das ist auch gut für den inländischen Arbeitsmarkt, weil er
nur dort entsprechend belastet wird, wo es ein Defizit an Arbeitskräften gibt,
meine Damen und Herren. Und wir werden auch dafür sorgen – es gab diesbezüglich
auch Ergebnisse bei der letzten Regierungsklausur –, dass die Gesamtzahl
der ausländischen Arbeitskräfte reduziert wird. (Zwischenruf des Abg. Parnigoni.)
Wenn Sie, Herr Kollege Parnigoni, die Vorlage richtig gelesen haben, dann werden Sie wissen, dass jetzt trotz der Änderung an der Zahl der Saisoniers keine Veränderung vorgenommen wird (Abg. Riepl: Das sind doch leere Worte, was Sie da sagen! Sie machen genau das Gegenteil!), sondern es gibt eine Verwaltungsvereinfachung, weil wir der Meinung sind, dass etwa das AMS und auch andere Institutionen auch andere Dinge zu tun haben, als dort, wo es nicht unbedingt notwendig ist, diese Kontrollen durchzuführen. Und nur darum geht es uns, meine Damen und Herren.
Die Grünen kritisieren hier, dass es nach wie vor Strafbestimmungen für Organisationen gibt, die den illegalen Aufenthalt unterstützen. Frau Kollegin Weinzinger hat das jetzt mit dem Rechtsstaat argumentiert. Ich sage Ihnen: Ja, eben weil wir ein Rechtsstaat sind und weil in einem Rechtsstaat Recht und Unrecht zu unterscheiden sind, sind wir der Meinung, dass Organisationen, wenn sie der Illegalität Vorschub leisten, auch entsprechend zur Verantwortung zu ziehen sind, und zwar im Interesse des Rechtsstaats und im Interesse der Verhinderung des Schlepperunwesens. (Zwischenruf der Abg. Mag. Weinzinger.) Es kann ja doch kein Zufall sein, dass schon die Schlepper weit von unseren Grenzen entfernt die entsprechenden Adressen austeilen, wo sich die Illegalen dann hinwenden können, damit sie entsprechend betreut werden. Das ist nicht in Ordnung, meine Damen und Herren, das muss verhindert werden! Vor diesem Hintergrund ist auch diese Novelle zu sehen.
Eines ist auch
nicht ganz richtig, nämlich dass hier festgehalten worden ist, dass BZÖ und FPÖ
für diese Novelle sind. Sie sitzen mit der FPÖ in einem Boot, und diese lehnt
diese Novelle auch ab. (Beifall bei den Freiheitlichen.)
22.39
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Dr. Leutner. Wunschredezeit: 3 Minuten. – Bitte.
22.39
Abgeordneter Dr. Richard Leutner (SPÖ): Frau Präsidentin! Frau Ministerin! Meine Damen und Herren! Wenn man die Saisonniers, die kürzer als sechs Wochen im Land sind, dazuzählt, die in der normalen Zählung gar nicht enthalten sind, dann sind wir schon bei mehreren Zehntausend, nämlich bei etwa 60 000 solcher Saisonniers. Ich kann also keine Feststellungen dahin gehend treffen, dass es da jemals seit dem Jahr 2000 zu einer Einschränkung der Kontingente gekommen wäre.
Nationalrat, XXII.GP | 125. Sitzung / Seite 281 |
Ein paar Worte möchte ich zu den Einwendungen sagen, die hier mittlerweile überraschenderweise gegen die Lösungen aufgetaucht sind, die wir, Herr Klubobmann, vor dem Sommer gemeinsam getroffen haben, vor allem bei den Selbständigen. Zunächst ist gesagt worden: Bitte, ihr von der Opposition, regt euch nicht auf, da gibt es ja eine Quote, danach werden all die neuen Selbständigen sowieso angerechnet, und dann wird es Sicherheit geben. – Das ist falsch, meine Damen und Herren! Für Selbständige gibt es eine Schlüsselkräftequote. Die Menschen aber, um die es hier geht, diese „Billig-Chefs“, wie sie eine Zeitung bezeichnet hat, sind ganz sicher keine Schlüsselkräfte und werden auf die Quoten nicht angerechnet. Es gibt also keine Sicherheit.
Dann haben wir gehört: Wenn das jetzt das AMS prüft, dann ist das ja eine Einschränkung der KIAB und ihrer Tätigkeit – die sehr gut ist, das sage ich gleich dazu. Aber auch dieses Argument, das im Ausschuss gekommen ist, war falsch, weil ja der Prüfungsumfang ein ganz anderer ist. Das AMS prüft die Arbeitsmarktverträglichkeit im Besonderen und die Werkverträge, und die KIAB prüft vor Ort die klassischen Tätigkeiten: Wie arbeiten die Menschen dort wirklich? (Abg. Murauer: ... bei der BAWAG!) – Deshalb glaube ich, eine AMS-Prüfung und die KIAB-Tätigkeit sind eine Ergänzung. (Abg. Murauer: Die BAWAG am Graben ...!)
Das Dritte war, dass man gemeint hat –
das kam von der Fremdenpolizei selbst, quasi intern –: Bitte, regt euch nicht auf, ihr von der Opposition,
wir werden ohnehin praktisch alle Fälle dem AMS zur Prüfung übergeben. –
Da habe ich mir schon gedacht: Wenn das ohnehin so ist, warum machen wir es
dann nicht so, wie ursprünglich vereinbart, dass das AMS alle Fälle prüft?
Meine Damen und
Herren, das vierte Argument, das ich gehört habe, war der Verwaltungsaufwand. –
Das habe ich überhaupt nicht verstanden. Denn die Regelung führt jetzt dazu,
dass zwei Behörden prüfen. Die Fremdenpolizei prüft Selbständige,
und die Arbeitsmarktbehörden prüfen ebenfalls Selbständige. Das ist nicht Fisch
und nicht Fleisch, und es wird dies die Prüfung meiner Ansicht nach eher
erschweren als erleichtern.
Letztlich hat man
uns vorgeworfen, wir sollen keinen Popanz aufbauen, was die Gefahren der
Regelung mit den Drittstaaten betrifft. – Ich sage Ihnen heute von dieser
Stelle aus nur: Schauen Sie auf die polnischen Verhältnisse, auf die
Verhältnisse, die wir jetzt schon mit diesem Staat haben und die sogar auch die
Wirtschaftskammer zu Recht aufgezeigt hat.
Deshalb sage
ich: Diese Regelung ist schlecht. Sie ist schlechter als der Kompromiss, den
wir erreicht haben. Lohndruck und Verdrängung am Arbeitsmarkt werden weiterhin
gegeben sein. (Beifall bei der SPÖ.)
22.42
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als nächste Rednerin zu Wort kommt Frau Abgeordnete Schiefermair. Wunschredezeit:
2 Minuten. – Bitte, Frau Abgeordnete.
22.42
Abgeordnete Notburga Schiefermair (ÖVP): Frau Präsidentin! Werte Frau Minister! Hohes Haus! Frau Abgeordnete Weinzinger – Sie ist momentan nicht hier. (Abg. Mag. Weinzinger: Ich bin ja da!) Ja, Entschuldigung! – Frau Abgeordnete, Sie haben die Prostituierten angesprochen. Es geht darum, dass ein Werkvertrag vorgelegt werden muss, der mindestens sechs Monate und maximal zwölf Monate gilt. Ich glaube, dass da die Gruppe der Prostituierten auszuschließen ist.
Die Änderung des Fremdenpolizeigesetzes, des Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetzes und des Ausländerbeschäftigungsgesetzes müssen behutsam im Hinblick auf deren nachhaltige Folgen abgestimmt werden. Zur Beschäftigung von Saisonniers
Nationalrat, XXII.GP | 125. Sitzung / Seite 282 |
kann man feststellen, dass es mit dieser Änderung zu einer Verrechtlichung der Situation kommt. Das heißt, es gibt keine aufenthaltsrechtliche Verschlechterung, und dies bietet die Chance, die Bewerber fremdenrechtlich abzuchecken.
Unser Kollege Pirklhuber hat heute die Frage gestellt: Schmeckt das, was wir
essen? Ich stelle mir beim Verzehr von Obst und Gemüse oft die Frage: Ist das
österreichisch? – In Österreich haben wir 13 300 Hektar für
Feldgemüsebau, 3 000 Hektar für Gartenbau und 11 600 Hektar
für Obstanbau. Dabei sind es 4 600 Obsterzeuger, die fast
600 Tonnen Obst erzeugen.
Warum
sage ich das? – Diese Betriebe, diese Familien benötigen in den
Saisonspitzen die Hilfe dieser Saisonniers, von denen wir heute reden. Denn die
Produkte stehen im europäischen Wettbewerb. Bei Statistik Austria unter AMA kann
man nachlesen, dass im ersten Halbjahr des heurigen Jahres der Export der
Agrarprodukte um 32 Prozent gestiegen ist, aber plus 43 Prozent gab
es bei den Importen aus diesen Ländern. (Zwischenrufe bei der SPÖ.) Der
Gemüseimportanteil ist dabei fast drei Mal so hoch wie der Gemüseexportanteil.
Ungarn,
Tschechien und Polen haben an diesem Import einen Anteil im Wert von rund
230 Millionen € – Länder, von deren
Produktions-Rahmenbedingungen wir heute nicht sprechen. Diese sind aber die
Mitbewerber unserer heimischen Obst- und Gemüseproduzenten. In meiner Zeit als
Abgeordnete haben wir viele einschlägige Gesetze beschlossen: Tierschutzgesetz,
Lebensmittel-Änderungsgesetz und so weiter. Der Gürtel wird enger und enger
geschnallt.
Meine Damen und Herren! Bauern stehen vor der Auslagerung der Gurkenproduktion nach Tschechien und der Auslagerung der Spargel- und Erdbeerproduktion in die Slowakei, wo andere Rahmenbedingungen vorzufinden sind und wo den Bauern noch zugestanden wird, eine Wertschöpfung aus der Produktion von Lebensmitteln zu erzielen. Wenn wir die Produktion von Obst und Gemüse hier in Österreich erhalten wollen, sollten wir gemeinsam mit Verantwortung für eine positive Gestaltung der Rahmenbedingungen eintreten. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)
22.45
Präsidentin Mag.
Barbara Prammer: Als nächste Rednerin zu
Wort kommt Frau Abgeordnete Pfeffer. Wunschredezeit:
3 Minuten. – Bitte, Frau Abgeordnete. (Abg. Scheibner:
Endlich einmal wer, der sich auskennt!)
22.45
Abgeordnete Katharina Pfeffer (SPÖ): Frau Präsidentin! Frau Bundesministerin! Meine Damen und Herren! Die Zustimmung zum Fremdenrechtspaket haben wir uns sicher nicht leicht gemacht, da es auch große Widerstände innerhalb unserer Bewegung gegeben hat. Und was passiert jetzt? – Zuerst hat man uns ins Boot geholt, um uns dann zu hintergehen! Der Vertrag wurde gebrochen, bevor er noch in Kraft getreten ist. (Abg. Neudeck: „Versenkt“ heißt das!)
Daher, meine Damen und Herren von den Regierungsparteien, werden wir es
uns in Zukunft mit Sicherheit überlegen, ob wir mit Ihnen, egal in welchem
Bereich, noch einmal eine Mehrheit bilden werden. Das, was wir beim
Fremdenrechtspaket erlebt haben, wird uns eine Lehre sein! (Zwischenrufe bei
der ÖVP.)
Haben Sie eigentlich schon überlegt, wie das in der Praxis aussehen
wird? – Arbeiter aus Drittstaaten siedeln sich in Ungarn an und kommen,
als Unternehmer getarnt, nach Österreich. Die Auftraggeber ersparen sich
Sozialabgaben, sie müssen das Arbeitsrecht nicht einhalten, und es gibt keine
Kontrolle der Arbeitszeiten.
Nationalrat, XXII.GP | 125. Sitzung / Seite 283 |
Meine
Damen und Herren! Unverständlich ist es mir auch, dass es zu Erleichterungen
bei den Saisonniers und Erntehelfern kommen wird. Durch extremes Lohndumping
wird zusätzlicher Druck auf dem Arbeitsmarkt erzeugt. Haben wir nicht ohnehin
schon eine der höchsten Arbeitslosenraten?
Ich komme
aus einer Gegend, in der viel mit Saisonniers und Erntehelfern gearbeitet wird.
Leider herrschen dort große Missstände. Für 20 Stunden werden die Arbeiter
angemeldet, und 60 Stunden arbeiten sie. 3 bis 4 € an Stundenlohn
bekommen sie, und darüber hinaus gar nichts. So schaut die Realität aus, meine
Damen und Herren, und das wollen Sie unterstützen und fördern!
Aber das
macht nichts, meine Damen und Herren von den Regierungsparteien, machen Sie nur
so weiter! Denn das ist der beste Weg, dass wir nach den Landtagswahlen in der
Steiermark und nach den Landtagswahlen im Burgenland (Zwischenrufe bei der
ÖVP) am Sonntag in Wien und im nächsten Jahr bei den Nationalratswahlen
wieder haushoch gewinnen werden. Danke schön, und weiter so! (Beifall bei
der SPÖ.)
Ich darf noch einen Abänderungsantrag der Abgeordneten Parnigoni, Pfeffer, Wurm und Dr. Hlavac einbringen. (Abg. Broukal: Salzburg nicht vergessen!) Salzburg, Entschuldigung, ja! – Es ist dies folgender Antrag:
Abänderungsantrag
der Abgeordneten Parnigoni, Katharina Pfeffer,
Mag. Gisela Wurm, Dr. Elisabeth Hlavac, Kolleginnen und Kollegen,
eingebracht im Zuge der Debatte über den Bericht 1154 d.B. des Ausschusses
für innere Angelegenheiten über den Antrag der Abgeordneten Günter Kößl,
Dr. Helene Partik-Pablé, Kolleginnen und Kollegen (685/A XXII. GP)
betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Fremdenpolizeigesetz 2005, das
Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz und das Ausländerbeschäftigungsgesetz
geändert wird
Der Nationalrat
wolle beschließen:
Das
Bundesgesetz, mit dem das Fremdenpolizeigesetz 2005, das Niederlassungs-
und Aufenthaltsgesetz und das Ausländerbeschäftigungsgesetz geändert wird, in
der Fassung des Ausschussberichtes 1154 d.B. wird folgendermaßen
abgeändert:
In
Art. 1 betr. Änderung des Fremdenpolizeigesetzes 2005 wird nach
Z 9 folgende Z 9a eingefügt:
„9a. In
§ 115 Abs. 1 wird nach dem Wort „Fremden“ die Wortfolge „gegen einen
Vermögensvorteil“ eingefügt.“
*****
Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)
22.49
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Der von Frau Abgeordneter Pfeffer soeben eingebrachte Abänderungsantrag ist ausreichend unterstützt, wurde ordnungsgemäß eingebracht und steht mit in Verhandlung.
Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter
Keck. Wunschredezeit:
3 Minuten. – Bitte.
Nationalrat, XXII.GP | 125. Sitzung / Seite 284 |
22.49
Abgeordneter Dietmar Keck (SPÖ): Frau Präsidentin! Frau Minister! Hohes Haus! Am 7. Juli, also vor wenigen Wochen, hatten wir uns – mit „wir“ meine ich ÖVP und SPÖ – in diesem Haus auf eine gemeinsame Lösung im Fremdenrecht geeinigt. Aber, meine Damen und Herren, das ist bereits Geschichte. Heute haben wir wieder das Fremdenpolizeigesetz, das Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz sowie das Ausländerbeschäftigungsgesetz zu behandeln. Das, was wir vor drei Monaten verhandelt und erarbeitet haben, wird heute durch Sie schon wieder entsorgt.
Meine Damen und Herren! Ist Ihnen eigentlich bewusst, was Sie hier wieder unternehmen? (Abg. Öllinger: Das habt ihr wissen können!) Ist Ihnen klar, welche massiven Nachteile Sie der österreichischen Bevölkerung damit auferlegen? – Ich glaube nicht, meine Damen und Herren, denn sonst könnte es nicht passieren, dass Sie hier und heute nur von Abrundungen und von Verwaltungsökonomie sprechen.
Bringen wir es doch auf einen Punkt: Mit einem Federstrich, meine Damen und Herren, öffnen Sie Tür und Tor zur Umgehung des Fremdenrechtspaketes. Sie begehen damit binnen weniger Wochen nicht nur Pakt- und Wortbruch, sondern Sie setzen damit auch einen weiteren Akt als Totengräber des heimischen Arbeitsmarktes.
Denn was passiert nun? – 20 000 und mehr Scheinselbständige werden es sein, die durch Ihren Beschluss auf den heimischen Arbeitsmarkt strömen und dort die österreichischen, vor allem aber die schon seit langem integrierten ausländischen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer verdrängen. Lohndumping, weiterer Abbau von ArbeitnehmerInnenrechten und das Untergraben von Arbeitszeitregelungen werden am Ende dieser Entwicklung stehen, meine Damen und Herren. Als Nebenerscheinung bescheren Sie uns damit auch noch die Aushöhlung unseres Sozialstaates, denn notwendige Beiträge zur Gesundheits- und zur Pensionsversicherung werden vorenthalten, und alles wird durch Sie legitimiert.
Das, was wir vor wenigen Wochen noch im Sinne unserer Bevölkerung gemeinsam zwischen SPÖ und ÖVP beschlossen haben, opfern Sie nun auf dem Altar Ihrer Klientel: alles für die Wirtschaft – nichts für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer unseres Landes! Wer soll denn sonst die Vorteile dieser neuen Regelung wirklich kassieren? Wer soll denn profitieren, meine Damen und Herren? – Jene, deren Kollektivverträge unterwandert werden, sicher nicht. Jene, die aus ordentlicher Beschäftigung heraus durch Scheinselbständige ersetzt werden, sicher auch nicht. Aber sicher jene, die sich Abgaben und Lohnkosten ersparen, nämlich die Unternehmer, die Bauern und die Gewerbetreibenden. (Abg. Wattaul: Klassenkampf!) Und das alles, meine Damen und Herren, auf dem Rücken jener, die es sich nicht richten können, die heute schon mit der höchsten Arbeitslosigkeit in der Nachkriegsgeschichte leben müssen und die letztendlich mit ihren Steuern auch noch die bürokratischen Unsinnigkeiten, die sich aus Ihrer Gesetzesänderung ergeben, bezahlen müssen!
Ich kann Ihnen nur eines sagen, meine Damen und Herren: Der Weg, den Sie hier gehen, ist für die Bevölkerung unerträglich! Sie präsentiert Ihnen jetzt schon bei jeder Wahl, die stattfindet, die Rechnung für Ihre verfehlte Politik, und sie wird das auch 2006 bei den nächsten Nationalratswahlen wieder tun. (Beifall bei der SPÖ.)
22.52
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.
Der Herr Berichterstatter wünscht kein Schlusswort.
Wir gelangen daher zur Abstimmung über den Gesetzentwurf in 1154 der Beilagen.
Nationalrat, XXII.GP | 125. Sitzung / Seite 285 |
Hiezu haben die Abgeordneten Parnigoni, Kolleginnen und Kollegen einen Zusatzantrag eingebracht.
Ferner haben die Abgeordneten Mag. Stoisits, Kolleginnen und Kollegen einen Abänderungsantrag eingebracht.
Ich werde zunächst über die von den erwähnten Zusatz- beziehungsweise Abänderungsanträgen betroffenen Teile und schließlich über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes abstimmen lassen.
Die Abgeordneten Parnigoni, Kolleginnen und Kollegen haben einen Zusatzantrag eingebracht, der die Einfügung einer neuen Z 9a in Art. 1 zum Inhalt hat.
Wer für diesen Zusatzantrag eintritt, den ersuche ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit und damit abgelehnt.
Die Abgeordneten Mag. Stoisits, Kolleginnen und Kollegen haben einen Abänderungsantrag eingebracht, der sich auf Art. 1 Z 10 bezieht.
Ich ersuche jene Damen und Herren, die sich für diesen Abänderungsantrag aussprechen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Das ist die Minderheit und damit abgelehnt.
Wir kommen sogleich zur Abstimmung über diesen Teil des Gesetzentwurfes in der Fassung des Ausschussberichtes.
Ich bitte jene Damen und Herren, die hiefür sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist mit Mehrheit angenommen.
Schließlich kommen wir zur Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes samt Titel und Eingang in der Fassung des Ausschussberichtes.
Ich bitte jene Damen und Herren, die ihre Zustimmung dazu geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.
Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.
Ich bitte jene Damen und Herren, die auch in dritter Lesung für den vorliegenden Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist mit Mehrheit angenommen. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.
Bericht des Ausschusses für innere
Angelegenheiten über den Antrag 598/A (E) der Abgeordneten
Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen betreffend eines Moratoriums
für die Einführung biometrischer Merkmale in Pässen (1156 d.B.)
29. Punkt
Bericht und Antrag des Ausschusses für
innere Angelegenheiten über den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das
Passgesetz 1992 geändert wird (1157 d.B.)
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gelangen nun zu den Punkten 28 und 29 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Nationalrat, XXII.GP | 125. Sitzung / Seite 286 |
Wir gehen damit in die Debatte ein.
Als Erster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Ing. Kapeller. Wunschredezeit: 2 Minuten. – Bitte.
22.55
Abgeordneter Ing. Norbert Kapeller (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Hohes Haus! Kurz und bündig: Mit dieser Änderung des Passgesetzes soll im Prinzip Folgendes beschlossen werden. Mit Mitte des Jahres 2006 werden die neuen Reisepässe mit biometrischen Merkmalen eingeführt; das heißt gedrucktes Lichtbild, ein Chip, auf dem Identitätsmerkmale sowie das Lichtbild elektronisch gespeichert sind.
Da im Jahr 1995 der jetzt gültige Reisepass neu gekommen ist, wurden in diesem Jahr besonders viele Reisepässe ausgestellt, die ab 1. Jänner 2006 ablaufen. Damit nicht so viele Anträge auf Neuausstellung der Pässe in alter Form bis zur Einführung des biometrischen Reisepasses einlangen, gibt es die Möglichkeit der einmaligen kostenlosen Verlängerung für diese alten Reisepässe mit maximaler Wirkung bis 31. Dezember 2006. Somit wird gewährleistet, dass dann nicht wiederum so viele alte Pässe zehn Jahre lang Gültigkeit haben.
Darum geht es kurz und bündig. –
Danke. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)
22.56
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Parnigoni. Wunschredezeit: 3 Minuten. – Bitte.
22.56
Abgeordneter Rudolf Parnigoni (SPÖ): Frau Präsidentin! Frau Ministerin! Meine Damen und Herren! Wir erleben heute die Besonderheit, dass ein Antrag der Sozialdemokratie, des Abgeordneten Maier, ein Antrag der Opposition hier die Einstimmigkeit bekommt. Diese Initiative ist nämlich das Moratorium, von dem Kollege Kapeller schon gesprochen hat. (Abg. Dipl.-Ing. Scheuch: Da musst du aufpassen! Jetzt musst du sagen, du hast zugestimmt!) Das sage ich ja, natürlich, gar keine Frage!
Es wird hiermit eben dafür gesorgt, dass in diesem Moratorium genau überprüft wird, inwieweit die biometrische Erfassung von Daten etwas bringt, wie sie funktioniert, welchen Zweck die biometrische Datenerfassung hat, wie sie verwendet werden kann und ob es eine rechtsstaatliche Garantie hinsichtlich des Datenmissbrauches gibt.
Meine Damen und Herren! Es ist dies insofern von Besonderheit, als die Sozialdemokraten mit diesem Antrag die Änderung des Passgesetzes möglich gemacht haben, um das zu erreichen, was Kollege Kapeller schon ausgeführt hat, nämlich die Verlängerung der Gültigkeit der Pässe, damit die Probleme, die dadurch entstanden wären, dass in den USA ab 26. Oktober neue Pässe verlangt werden, hintangehalten werden können.
Ich möchte aber festhalten, dass wir in Wirklichkeit am Anfang einer europaweiten Debatte über Hochsicherheitspässe stehen. Das sollten wir nicht vergessen. Ich halte daher diese Studie, wie ich schon gesagt habe, für wichtig. Das Thema ist hoch brisant, das ist keine Frage. Der Hintergrund ist natürlich der Kampf gegen den internationalen Terrorismus. Das sollten wir nicht vergessen.
Gestern und vorgestern war eine österreichische Delegation in Brüssel und hat sich mit Fragen des EU-Haftbefehls und der Entwicklung von Europol und Eurojust, aber auch mit der Frage der Verarbeitung von personenbezogenen Daten zu Sicherheitszwecken mit Kolleginnen und Kollegen aus dem EU-Parlament und aus anderen nationalen
Nationalrat, XXII.GP | 125. Sitzung / Seite 287 |
Parlamenten auseinander gesetzt und darüber diskutiert. Da sage ich, es muss für uns natürlich ein Anliegen sein, dass in diese Weiterentwicklungen die lokalen Parlamente, die nationalen Parlamente und das Europäische Parlament mit eingebunden sind, dass die Verhältnismäßigkeitsprüfung bei Grundrechtseingriffen sichergestellt wird und dass bei Grundrechtseingriffen eine ständige Evaluierung gemacht wird, um zu sehen, ob diese noch notwendig sind.
Es geht, wenn wir diese Frage diskutieren, meiner Ansicht nach auch darum, dass sichergestellt wird, dass es zur Koppelung einer Anti-Terrorpolitik mit einer europaweiten aktiven und sozialen Integrationspolitik kommt.
Meine Zeit ist abgelaufen, und es sollte ... (Abg. Dipl.-Ing. Scheuch: Na! – Weitere Zwischenrufe.) Nur jetzt! – Ich schließe daher, und wir werden dem zustimmen. (Beifall bei der SPÖ.)
23.00
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Mag. Haupt. Wunschredezeit: 2 Minuten. – Bitte.
23.00
Abgeordneter Mag. Herbert Haupt (Freiheitliche): Sehr geehrte Frau Bundesminister! Frau
Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Auch meine Fraktion wird den
vorliegenden Antrag vollinhaltlich mit unterstützen. Wir denken, dass die
biometrischen Daten und die Verankerung der biometrischen Daten im
österreichischen Reisepass zur Pass-Sicherheit und zur Bekämpfung von
internationalem Terrorismus und internationalen Verbrecher- und
Schieberorganisationen einen maßgeblichen Beitrag leisten werden. Wir meinen
aber auch, dass es notwendig ist, eine einjährige Frist zur Gratisverlängerung
von zu Ende dieses Jahres ablaufenden Reisepässen zu ermöglichen. Es geht auch
darum, Nägel mit Köpfen zu machen, nämlich die biometrischen Daten, die
Erhebung der biometrischen Daten und die Verbesserungen der Systeme so zu
gestalten, dass die neuen Reisepässe nicht Unsummen kosten, sondern sicherer
und besser werden. Auch die ausstehenden Fragen des Datenschutzes sollen
restlos geklärt sein, bevor die neuen Pässe in Österreich eingeführt
sind. – Danke schön. (Beifall
bei den Freiheitlichen.)
23.01
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächste zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Mag. Stoisits.
Wo ist die Frau Abgeordnete? – Ja, sie ist da.
Frau Abgeordnete, 4 Minuten Wunschredezeit. – Bitte.
23.01
Abgeordnete Mag. Terezija Stoisits (Grüne): Die Frau Präsidentin war jetzt verwirrt, weil ich aus einer anderen Richtung gekommen bin.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Zum Passgesetz: Denken Sie ja nicht, weil die Grünen so einsichtig sind, Österreicherinnen und Österreichern gemeinschaftlich auf Vorschlag der Frau Bundesministerin die Möglichkeit zur Passverlängerungen zu geben, um sozusagen dem Unbill von Visa-Ausstellungen durch die USA zu entgehen, dass das auch nur annähernd als Zeichen zu werten ist, dass wir Ihrem Anliegen, biometrische Pässe zu unterstützen, auch nur irgendwie näher treten könnten, Frau Bundesministerin! Es ist mir wichtig, das festzustellen, damit es hier keine Missverständnisse gibt.
Dennoch zeigt die Vorgangsweise jetzt, dass man, wenn vernunftbegabte Menschen sich zusammentun und im Sinne der österreichischen Bevölkerung – es ist zweifelsfrei
Nationalrat, XXII.GP | 125. Sitzung / Seite 288 |
nur eine kleine Gruppe,
die Reisen in die USA unternehmen wird und jetzt sozusagen keinen Reisepass
mehr hat – tätig werden, gemeinschaftlich etwas schaffen kann. Gemeinschaftlich
EU-Recht in Österreich in gewisser Hinsicht päpstlicher als der Papst
vollziehen zu wollen, das wird jedoch mit den Grünen ganz bestimmt nicht
möglich sein. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)
23.03
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Gaál. Wunschredezeit: 2 Minuten. – Bitte.
23.03
Abgeordneter Anton Gaál (SPÖ): Frau Präsidentin! Frau Bundesministerin! Meine sehr geschätzten Damen und Herren! Es ist wirklich so, wie Kollegin Stoisits gesagt hat, es geht letztlich darum, Nachteile für Österreicher und Österreicherinnen hintanzuhalten. Daher war es notwendig, das Passgesetz zu novellieren, um so USA-Reisenden Unannehmlichkeiten zu ersparen. Es besteht nunmehr die Möglichkeit, dass ein abgelaufener Reisepass für ein Jahr verlängert wird. Dies ist notwendig geworden, weil, wie bereits gesagt, bei Pässen, die nach dem 25. Oktober 2005 ausgestellt wurden, nur dann kein Einreisevisum in die USA benötigt wird, wenn diese über biometrische Erkennungsmerkmale verfügen. Die Verlängerung – und das ist erfreulich – ist unbürokratisch und kostenlos, und daher werden wir dieser Novellierung zustimmen, weil es doch ein Schritt in die richtige Richtung ist.
Sicher noch nicht der Weisheit letzter
Schluss im Hinblick auf mehr Sicherheit, Herr Kollege, aber es ist doch ein
Sicherheitsgewinn da und auch ein noch fälschungssichereres Reisedokument. Wie
wir schon gehört haben, wird es erst ab 2008 diesen Hochsicherheitspass mit
entsprechenden Daten geben. Das ist dann der Beitrag, den wir brauchen, um in
der wirksamen Bekämpfung der internationalen Kriminalität, der organisierten
Kriminalität erfolgreich zu sein. Es geht uns um eine umfassende Verbesserung
der Sicherheitsstandards, wobei natürlich die noch offenen Fragen datenschutzrechtlicher
Natur einer Klärung und Lösung zuzuführen sind. (Beifall bei der SPÖ und bei
Abgeordneten der ÖVP.)
23.05
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Mag. Maier. Wunschredezeit: 3 Minuten. – Bitte.
23.05
Abgeordneter Mag. Johann Maier (SPÖ): Frau Präsidentin! Frau Bundesministerin! Hohes Haus! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es ist für einen Oppositionsabgeordneten sicherlich absolut erfreulich, wenn ein Antrag angenommen wird. Frau Bundesministerin! Wir erwarten uns – und das haben wir auch im Ausschuss gesagt – gerade von dieser Studie, in der es um die Kosten-Nutzenfrage geht, nämlich darum, was die Biometrie tatsächlich bringt, sehr viel. Dabei geht es insbesondere auch um die Belastung der Passbehörden und der Länder, denn ein Bundesland, nämlich das Bundesland Salzburg, hatte bereits Bedenken angemeldet.
Ich möchte aber doch darauf hinweisen, dass es hier um viel mehr geht. Eines, meine sehr verehrten Damen und Herren, brauchen wir uns nicht vorzustellen, dass nämlich Hochsicherheitspässe, also Pässe mit biometrischen Kennzeichen, die Probleme des Terrors und der organisierten Kriminalität lösen.
Die Frage der Biometrie wird von Datenschützern und Verfassungsrechtlern sehr differenziert betrachtet. Gerade in der Bundesrepublik Deutschland, aber auch in anderen europäischen Staaten werden diese Systeme als unausgereift und als unsicher bezeichnet. Daher sind wir auch so dankbar, dass es heuer noch zu keiner Ausstellung
Nationalrat, XXII.GP | 125. Sitzung / Seite 289 |
von biometrischen Pässen kommt, weil wir dadurch die Möglichkeit haben, Sicherheitsfragen, offene Grundrechtsfragen – und hier geht es um Verfassungsfragen – zu diskutieren. Es geht einfach darum – und darum wird sich auch die Diskussion bei der großen Novelle zum Passgesetz drehen –, wie es mit der Zweckbindung der biometrischen Daten, die für den Hochsicherheitspass erfasst werden, aussieht. Es geht darum, ob diese Daten tatsächlich fälschungssicher sind oder ob wir es dann eben mit digitalen Fälschungen zu tun haben werden. Es geht auch generell um die Sicherheit biometrischer Systeme. Das BSI hat herausgefunden, dass 22 bis 23 Prozent der Verfahren nicht sicher sind. Es geht darum, sicherzustellen, dass es zu keiner Abgleichung mit Referenzdatenbanken kommt, denn das wäre grundrechtlich absolut problematisch. Und letztendlich geht es auch um die Kosten.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir
werden heute diesen Regelungen einstimmig zustimmen. Wir erwarten uns in
Zukunft eine sehr spannende Diskussion über die Hochsicherheitspässe und genau
zu diesen Grundrechtsfragen. – Danke. (Beifall bei der SPÖ. – Abg.
Neudeck: Stimmt ihr jetzt einstimmig dafür oder nicht?)
23.08
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächste am Wort ist Frau Abgeordnete Königsberger-Ludwig. Wunschredezeit: 2 Minuten. – Bitte.
23.08
Abgeordnete Ulrike Königsberger-Ludwig (SPÖ): Frau Präsidentin! Frau Ministerin! Auf Grund der späten Stunde nur ganz kurz zwei Gedanken zu den vorliegenden Anträgen. Ich denke auch, dass es unbestritten ist, dass sich die Politik im Hinblick auf die neuen Bedrohungsszenarien Gedanken darüber machen muss, wie die Sicherheit der Menschen gewahrt werden kann. Ich denke aber auch, dass wir dabei nicht vergessen dürfen, dass auch die Freiheit jedes einzelnen Menschen gewahrt werden muss und dass vor allem auch die verfassungsrechtlichen Grundrechte der Menschen gewahrt werden müssen.
Wie das Kollege Jacky Maier schon angesprochen hat, meine auch ich, dass das Hochsicherheitsdokument, das in den nächsten Jahren kommen wird, nur ein Teil einer wirksamen Bekämpfung von Terror, Kriminalität und Menschenhandel sein kann. Ich erinnere nur daran, dass die Attentäter vom 11. September 2001 legal in die USA eingereist waren, und auch die Attentäter von England waren ja bekanntlich britische Staatsbürger. Biometriepässe hätten in diesen beiden Fällen also nichts genutzt. Daher bin ich überzeugt davon, dass es wichtig ist, eine Balance zu finden zwischen der Sicherheit für die Menschen auf der einen Seite und der Wahrung der Grundrechte jedes einzelnen Menschen auf der anderen Seite. Deshalb bin ich auch froh, dass dieser Antrag heute beschlossen wird, den mein Kollege Maier eingebracht hat.
Ich hoffe nur, dass wir im Zuge der großen Novelle zum Passgesetz hier im Haus breit diskutieren werden, dass wir die Diskussion nicht auf die Europaebene verlagern, damit wir hier im Hohen Haus die vielen offenen Fragen besprechen können, damit wir auch die Risiken diskutieren können und damit wir vor allem auch die Menschen mitnehmen können. Es ist im Moment nämlich so, dass zirka 47 Prozent der Menschen in Österreich befürchten, mit den biometrischen Merkmalen in den Pässen könnte es zum gläsernen Menschen kommen.
Abschließend,
geschätzte Damen und Herren, hoffe ich vor allem, dass der Start der
Biometriepässe besser gelingen möge als unser Zutritt ins Hohe Haus, denn
zumindest ich habe in den letzten zwei Tagen Schwierigkeiten gehabt
hereinzukommen. (Beifall bei der SPÖ und den Grünen.)
23.10
Nationalrat, XXII.GP | 125. Sitzung / Seite 290 |
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zum Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.
Der Herr Berichterstatter beziehungsweise die Frau Berichterstatterin wünschen kein Schlusswort.
Wir gelangen daher zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vornehme.
Zuerst kommen wir zur Abstimmung über die dem Ausschussbericht 1156 der Beilagen angeschlossene Entschließung.
Ich bitte jene Damen und Herren, die hiefür eintreten, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist einstimmig angenommen. (E 151.)
Ferner kommen wir zur Abstimmung über den Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Passgesetz geändert wird, samt Titel und Eingang in 1157 der Beilagen.
Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist einstimmig angenommen.
Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.
Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.
Bericht des Wirtschaftsausschusses über die Regierungsvorlage (999 d.B.): Bundesgesetz, mit dem die Gewerbeordnung 1994 geändert wird (Anlagenrechtsbereinigungs-Gesetz 2005) (1148 d.B.)
31. Punkt
Bericht des Wirtschaftsausschusses über den Antrag 695/A der Abgeordneten Dr. Reinhold Mitterlehner, Dipl.-Ing. Maximilian Hofmann, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die Gewerbeordnung 1994 geändert wird (1149 d.B.)
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gelangen nun zu den Punkten 30 und 31 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Wir treten damit in die Debatte ein.
Als Erste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Sburny. 4 Minuten Wunschredezeit. – Bitte.
23.12
Abgeordnete Michaela Sburny (Grüne): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Es muss einfach möglich sein, zu zwei Gesetzen 4 Minuten zu reden. (Beifall bei den Grünen.)
Es geht zum einen um das Anlagenrechtsbereinigungs-Gesetz. Das ist ja wirklich ein geniales Unwort, eine geniale Wortschöpfung, noch dazu, wo mit diesem Gesetz eigentlich nichts bereinigt wird, sondern es eher noch ein bissel komplizierter wird. Es geht im Wesentlichen darum, dass Schieß- und Sprengmittelanlagen, die im Sinne der Seveso-Richtlinie besonders gefahrengeneigt oder/und im Sinne der IPPC-Richtlinie
Nationalrat, XXII.GP | 125. Sitzung / Seite 291 |
besonders umweltverschmutzend oder groß sind, in das Betriebsanlagerecht der Gewerbeordnung überführt werden.
Das ist alles sehr kompliziert. Kurz gesagt gibt es ein paar positive Punkte, denn durch diese Überführung in die Gewerbeordnung wird eine besondere Gefahrenabschätzung vorgesehen oder vorgeschrieben. Es werden Notfallspläne vorgeschrieben, es wird die Information der Öffentlichkeit über die Gefahren dieser Anlagen verbessert, und es gibt auch eine bessere Transparenz und Beteiligung bei Genehmigungsverfahren. – So weit der positive Teil.
Negativ aus unserer Sicht ist, dass die Nachbarn im Hinblick auf das Störfallrecht keine Einwände machen können. Das heißt konkret, dass Nachbarn von solchen Schieß- und Sprengmittelanlagen sich zwar zum Beispiel über Lärm beschweren und Einwände machen können, aber keine Einwände machen können im Hinblick auf die Sicherheit. Wenn sie also der Meinung sind, dass es nur eine unzureichende Sicherheitsanalyse gibt, dann können sie das nicht geltend machen und einwenden. Wir halten das bei allen positiven Aspekten für einen wesentlichen Mangel dieses Gesetzes und werden diesem Gesetz daher nicht zustimmen.
In diesem Zusammenhang möchte ich auch noch einmal eine Frage stellen. Vielleicht hat sich da mittlerweile eine Möglichkeit ergeben, dass wir auch eine Antwort bekommen, denn ich habe das bereits im Ausschuss gefragt. Die Länder werden mit diesem Gesetz verpflichtet, mit Raumordnungsnovellen sicherzustellen, dass der Sicherheitsabstand zwischen diesen Schieß- und Sprengmittelstätten und der Bevölkerung eingehalten wird. Es müssen also zunächst einmal die Länder diese Raumordnungsverordnungen erlassen, damit jede Gefährdung der Bevölkerung ausgeschlossen wird. Es konnte im Ausschuss nicht festgestellt werden, ob die Länder das bereits getan haben oder nicht. Meine Frage in diesem Zusammenhang wäre, und vielleicht gibt es da heute auch noch eine Antwort, ob das schon geschehen ist. Immerhin geht es da um die Gesundheit der Bevölkerung. Es wäre also einfach interessant, das zu wissen. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ.)
Beim zweiten Punkt geht es um eine Änderung der Gewerbeordnung, nämlich um die Änderung der Gastgartenregelung. Das ist insofern ein interessanter Punkt, als es auch hier um die Gesundheit der Bevölkerung geht. Der Hintergrund ist der, dass der Verfassungsgerichtshof Teile der Gastgartenregelung aufgehoben hat, und zwar aus meiner Sicht in einem sinnvollen Bereich. Es ist nämlich festgestellt worden, dass nicht der Landeshauptmann oder die Landeshauptfrau – in diesem Fall Klasnic, die der Anlass war – für Abänderungen in Bezug auf Öffnungszeiten von Gastgärten zuständig ist, sondern dass das in die Gemeinde verlagert werden muss. So weit, so gut. Das finden wir auch richtig, und insofern entspricht das Gesetz diesem Verfassungsgerichtshofurteil.
Unser Problem ist, dass diese Gesetzesänderung zu wenig weit geht. Wir finden nämlich, dass die grundsätzliche Problematik die ist, dass die Gastgärten derzeit nicht als Teil der Betriebsanlage behandelt und deswegen auch nicht einzeln genehmigt werden. Die Betriebszeiten werden also durch Gesetz und Verordnung geregelt und die Rechte der Nachbarn aus unserer Sicht dadurch nicht ausreichend geschützt. Es kann also vorkommen, dass die Öffnungszeit eines Gastgartens per Verordnung bis 24 Uhr verlängert wird. Es hat dazu etliche Studien von unterschiedlichen Stellen gegeben, vor allem in Graz, die festgestellt haben, dass tatsächlich eine Lärmbelästigung eintreten kann, die für die Anrainer und Anrainerinnen nicht zumutbar ist.
Was wir wollen – und in diese Richtung sollte aus unserer Sicht das Gesetz gehen –, ist, dass es zu einer Absprache, zu einem Einvernehmen zwischen Anrainern, Anrainerinnen und den Betreibern und Betreiberinnen von Gastgärten kommt und auf
Nationalrat, XXII.GP | 125. Sitzung / Seite 292 |
Grund von sachlichen Entscheidungen das Einvernehmen hergestellt wird. Aus unserer Sicht besteht in diesem Gesetz die Möglichkeit dazu überhaupt nicht, und deswegen werden wir dieses Gesetz auch ablehnen. (Beifall bei den Grünen sowie des Abg. Broukal.)
23.17
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Kopf. Wunschredezeit: 3 Minuten. – Bitte.
23.17
Abgeordneter Karlheinz Kopf (ÖVP): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Wir haben in den letzten Monaten die IPPC-Richtlinie und auch die Seveso-Richtlinie in den einschlägigen Materiengesetzen zum größten Teil umgesetzt. Wir haben für einen kleinen Teil, nämlich den Bereich der Schieß- und Sprengmittelanlagen, diese Richtlinie noch umzusetzen. Es gab bisher eine eigene Rechtsmaterie, in der die Regelungen für diese Anlagen enthalten waren. Ich halte es für verwaltungsökonomisch äußerst sinnvoll, dass man das jetzt in die Gewerbeordnung herübernimmt und damit auch einen Beitrag zur Vereinfachung von Verwaltungsvorgängen und Betriebsanlagengenehmigungen leistet. Wie Frau Kollegin Sburny darin eine Verkomplizierung statt einer Vereinfachung sehen kann, ist mir nicht erklärbar. Sie konnte es auch nicht erklären. (Abg. Sburny: Da haben Sie nicht aufgepasst!) Ich denke, es ist ein sinnvoller Beitrag zur Verwaltungsökonomie und zur ökonomischeren Abwicklung solcher Verfahren und wird daher, wie ich hoffe, auch Ihre Zustimmung finden. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)
23.19
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Mag. Hoscher. Wunschredezeit: 2 Minuten. – Bitte.
23.19
Abgeordneter Mag. Dietmar Hoscher (SPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Einige Worte zur Gastgartenregelung. Es wurde schon gesagt: An die Stelle der Verordnungsermächtigung des Landeshauptmanns tritt nun die der Gemeinde. Wir denken, dass das sehr sinnvoll ist, weil die Gemeinde eher als das Land in der Lage ist, festzustellen, wie der Interessenausgleich zwischen den Anrainern, die sicherlich ein berechtigtes Ruhebedürfnis haben – das ist gar keine Frage –, aber auch den berechtigten Anliegen der Tourismuswirtschaft stattzufinden hat.
Nur ein paar Zahlen zur Illustration: Immerhin handelt es sich um etwa 37 000 Betriebe in ganz Österreich, und, was die wenigsten wissen, diese Betriebe bewirtschaften rund 3,7 Millionen Sitzplätze, davon knapp 35 Prozent outdoor. Das sind rund 1,3 Millionen Sitzplätze, über die wir hier reden, und das ist natürlich auch ein wesentlicher Teilbereich der Gastronomie mit einer erheblichen Beschäftigungsfunktion. Das ist insbesondere auch deswegen von großer Bedeutung, weil ja nach wie vor die Eigenkapital- und Ertragssituation der heimischen Gastronomie nicht wirklich die berauschendste ist.
Wir glauben daher, dass es unerlässlich ist, neben dieser Gastgartenregelung auch andere Maßnahmen zu treffen, beispielsweise im steuerlichen Bereich. Wir haben hier mehrfach den ermäßigten Umsatzsteuersatz vorgeschlagen (Bundesminister Dr. Bartenstein: Aber gegen die Steuerreform haben Sie gestimmt!) – Sie können sich dann gerne zu Wort melden, Herr Bundesminister (Abg. Kopf: Wie gnädig! Er erlaubt es!); das Hineinreden von hinten ist nicht unbedingt die feinste Art, aber das sind wir schon gewöhnt – und meinen, dass etwa die Senkung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes auf 5 Prozent wesentliche Impulse in diesem Bereich bringen könnte,
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noch dazu, wo wir nicht verlangen, dass es an die Konsumenten weitergegeben wird, sondern zur Stärkung des Eigenkapitals im Betrieb verbleiben kann. Im Übrigen eine alte Forderung auch der Wirtschaftskammer und des Wirtschaftsbundes, von dem Sie sich ja offensichtlich auch verabschiedet haben.
Wir würden hier herzlich ersuchen, unsere
Anträge endlich einmal auf die Tagesordnung zu setzen und auch ernsthaft zu
diskutieren. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)
23.21
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dipl.-Ing. Hofmann. Wunschredezeit: 3 Minuten. – Bitte.
23.21
Abgeordneter Dipl.-Ing. Maximilian Hofmann (Freiheitliche): Danke. Ich werde sie nicht brauchen. – Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Geschätzte Damen und Herren! Zur Gastgartenregelung werde ich nicht sprechen. Da gibt es in unserem Kreis Berufenere, das wird Mares Rossmann machen.
Zu den gewerblich betriebenen Schieß- und Sprengmittelanlagen wurde schon das Wesentliche gesagt, wurden unterschiedliche Aspekte dargestellt. Ich denke, dass die Transparenz sehr wohl erhöht wird, und die Verwaltungsvereinfachung geht damit, wie ich meine, einher. Es geht darum, dass die dem IPPC-Regime beziehungsweise der Seveso-II-Richtlinie unterliegenden Anlagen künftig der Gewerbeordnung unterstellt werden.
Als Information dazu noch: Bereits erteilte Bewilligungen bleiben aufrecht. Die Genehmigungen von Neuanlagen erfolgen demnach über die Gewerbeordnung. Anlagen, die nicht im IPPC-Regime beziehungsweise in der Seveso-II-Richtlinie sind, bleiben im bisherigen Zuständigkeitsbereich. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei den Freiheitlichen.)
23.22
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Ing. Schultes. Wunschredezeit: 2 Minuten. – Ich stelle Ihnen und allen folgenden Rednerinnen und Rednern zu diesem Tagesordnungspunkt 2 Minuten als Redezeit ein.
23.23
Abgeordneter Ing. Hermann Schultes (ÖVP): Sehr geehrter Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Auch mir ist es ein dringendes Bedürfnis, meinen Kommentar zu den gewerblich betriebenen Anlagen für Schieß- und Sprengmittel abzugeben. (Heiterkeit bei der ÖVP. – Beifall des Abg. Kopf.) An sich sind die betroffenen Umstellungen tatsächlich sehr wichtig und dringend. Man fragt sich nur: Wer braucht so etwas überhaupt?
Schieß- und Sprengmittel sind wirklich eine gefährliche Sache. Wir reden da über gewerblich betriebene Anlagen, also nicht über die Anlagen des Bundesheeres oder jene der Polizei, wir reden über Anlagen, in denen Sprengmittel für den normalen wirtschaftlichen Gebrauch bereitgehalten und verteilt werden.
Wer braucht das? – Zum Beispiel Leute, die als Sprengbefugte eine kommissionelle Prüfung gemacht haben. (Zwischenruf des Abg. Dr. Mitterlehner.) – Auch die Zuckerwirtschaft hat so etwas gebraucht. Wir haben erst im letzten Herbst von der Feuerwehr beziehungsweise den Sprengbefugten einen Kühlturm in Leopoldsdorf sprengen lassen. Das ist genau der Bereich, wo man so etwas braucht.
Wenn man also weiß, dass man so etwas im normalen Leben braucht, dann ist es auch ganz gut, dass das in der Gewerbeordnung ganz normal geregelt ist. Daher ist es
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praktisch, es ist nützlich, es ist richtig. Herr Bundesminister, ich danke dir. (Beifall bei der ÖVP.)
23.24
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächste zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Scharer. – Bitte.
23.24
Abgeordnete Erika Scharer (SPÖ): Ich beziehe mich wieder auf die Öffnungszeitenregelung im Gastgewerbe beziehungsweise in den Gastgärten. Es ist durchaus positiv, dass das auf Gemeindeebene geregelt wird, weil wesentlich besser auf die örtlichen und regionalen Gegebenheiten eingegangen werden kann.
In diesem Zusammenhang möchte ich aber auch auf die Arbeitsmarktentwicklung im Tourismus eingehen. Im September, meine Damen und Herren, gab es im Tourismus mit über 34 000 Personen um 8,5 Prozent mehr Arbeitslose. (Abg. Dr. Mitterlehner: Zur Sache, bitte!) An den schlechteren Arbeitsbedingungen im Vergleich zu anderen Branchen hat sich wenig geändert. (Zwischenrufe bei der ÖVP.) – Das hören Sie nicht gerne, gelt? Das hat natürlich mit der längeren Öffnungszeit zu tun. (Abg. Dr. Mitterlehner: Wir reden jetzt über Gastgärten!) Saisoniers verdienen im Durchschnitt 1 400 € brutto, der österreichische Durchschnitt beträgt 2 105 € brutto. Das sind unter anderem Gründe für Lohndumping. GastgewerbemitarbeiterInnen sind rund sieben Monate saisonal beschäftigt. Acht von zehn ArbeitnehmerInnen verlassen nach zehn Jahren die Branche. – Also viele Gründe, dass es trotz steigender Arbeitslosigkeit einen starken Mangel an qualifizierten MitarbeiterInnen im Gastgewerbe gibt.
Es wäre wünschenswert, Herr Minister, dass es saisonverlängernde Programme bis hin zu neuen Ferienregelungen oder Arbeitszeitmodellen und so weiter gibt. Sie haben heute das Beschäftigungspaket gelobt, das ja sehr viele gute Aspekte hat. Bedauerlich ist aber, dass ein Arbeits- und Ausbildungspaket Tourismus nicht explizit verankert ist.
Mit einer Reduzierung der Zahl von Saisoniers um 10 Prozent ist allerdings das Arbeitsmarktproblem in dieser Branche nicht zu lösen. (Beifall bei der SPÖ.)
23.26
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächste zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Rossmann. – Bitte.
23.26
Abgeordnete Mares Rossmann (Freiheitliche): Frau Präsident! Herr Bundesminister! Ganz kurz zur späten Stunde, denn wir haben hier auch bald Sperrstunde. Die Problematik der Gastgartenöffnungszeit ist, muss ich sagen, erst mit der Einführung der Sommerzeit entstanden. Das möchte ich hier wirklich festhalten. Es können die Unternehmer, die Gastwirte, die Gäste nichts dafür und noch weniger die Anrainer. Durch die Sommerzeit hat sich einfach das Gastgartenverhalten um eine Stunde nach hinten verlagert. Wenn man weiß, dass die gesetzliche Nachtruhe mit 22 Uhr festgelegt ist und im Hochsommer da gerade erst Sonnenuntergang ist, dann ist das eine problematische Situation. Deshalb war die Intention, darauf zu reagieren und dort, wo es verträglich ist, die Möglichkeit zu schaffen, durchaus eine Verlängerung herbeizuführen.
Ich glaube, mit diesem Gesetz ist das jetzt adaptiert. Die Gemeinde hat die Möglichkeit, das regional zu regeln. Ich bin da schon bei der Kollegin Sburny und auch meine Erfahrung hat das gezeigt: Es lässt sich sehr viel im Einvernehmen mit den Nachbarn regeln. Wenn die Gastwirte vernünftig sind, wenn die Anrainer nicht auf Minuten bestehen, lässt sich durchaus die eine oder andere Lösung im Sinne einer einvernehmlichen Regelung gemeinsam mit den Anrainern treffen. Das ist immer der
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beste Weg, wenn man auch als Betreiber mit den Anrainern in einem guten Verhältnis lebt.
In diesem Sinne, glaube ich, ist es eine gute Novelle, und es wird sich zeigen, wie die Gemeinden darauf reagieren werden. – Danke. (Beifall bei den Freiheitlichen.)
23.28
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Bundesminister Dr. Bartenstein. – Bitte, Herr Bundesminister.
23.28
Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit Dr. Martin Bartenstein: Frau Präsidentin! Hohes Haus! Zu den gestellten Frage respektive einigen Anmerkungen von Abgeordneten in aller Kürze:
Frau Abgeordnete Sburny, zum Thema Sicherheitsabstand. Sie haben richtigerweise gesagt, das sei primär Aufgabe der Länder im Rahmen des Raumordnungsrechtes. Ich möchte nur hinzufügen: Das ist nicht nur für Schieß- und Sprengmittelanlagen gültig, sondern gilt für alle Seveso-Anlagen, also gefahrengeneigte Anlagen, ist somit an sich völlig schlüssig.
Was Gastgärten anbelangt, kann ich den Aussagen meiner früheren Staatssekretärin und bewährten Wirtin Mares Rossmann wenig hinzufügen. Gut, dass das die Gemeinden machen. Ich glaube, dass auch das, was Sie gefordert haben, Frau Sburny, weit über jede Verwaltungsökonomie hinausgeht. Das würde einen Wildwuchs an Genehmigungstatbeständen mit sich bringen.
Herr Abgeordneter Hoscher, an Sie kann ich nur die Frage richten: Warum haben Sie eigentlich der Steuerreform nicht zugestimmt? Diese hat eine massive Entlastung aller mittelständischen und auch kleinen Unternehmen mit sich gebracht. Gerade weil wir morgen den Gründertag begehen, meine Damen und Herren: Auch 90 Prozent der Unternehmensgründer fallen unter die Erleichterungen der Unternehmenssteuerreform. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)
Herr Abgeordneter Schultes: Wer braucht so etwas? Wir haben das im Ausschuss zu beantworten versucht. Es sind dies eine Erzeugungsanlage, soweit ich mich erinnern kann, und rund ein Dutzend Lagerstätten. Die Erzeugungsanlage liegt in der schönen Steiermark, in St. Lamprecht.
Frau Abgeordnete Scharer, zum Tourismus: Ich weiß, ich werde das nicht ändern können. Ich habe das eine Zeit lang nicht verstanden, ich verstehe es nach wie vor nicht, dass sich nämlich zum Beispiel gerade im durch Frau Burgstaller rot regierten Salzburg in Sachen Saisonier-Kontingent für den Wintertourismus, wie ich höre, die Sozialpartner geeinigt haben.
Da sind Sie angeblich dabei. Nach meiner Information sind die Gewerkschaften, ist die AK als Arbeitnehmerseite der Sozialpartner nicht ganz ohne Einfluss durch Sie. Und die einigen sich jetzt auf Saisonier-Kontingente, die aber nicht bei minus 10 Prozent liegen. Und dann treten Sie hier im Parlament auf und sagen, das ist alles zu wenig.
Also diese Art von doppelter Fahrweise verstehe ich nach wie vor nicht. Ich möchte das aber nicht weiter thematisieren, ich nehme es mit Bedauern zur Kenntnis. – Herzlichen Dank. (Beifall bei der ÖVP.)
23.31
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Zweytick. – Bitte.
Nationalrat, XXII.GP | 125. Sitzung / Seite 296 |
23.31
Abgeordneter Johannes Zweytick (ÖVP): Geschätzte Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Ich darf gleich anschließen. Ich freue mich auch, dass es nicht zu dieser Senkung von 10 Prozent des Kontingents bei Saisoniers kommt, weil einfach unsere Tourismuswirtschaft und vor allem die Gastronomie in den Saisongebieten Österreichs diese Arbeitskräfte brauchen, um top wirtschaften zu können, ihre Unternehmen und Standorte zu sichern und weil letztlich auch viele Arbeitsplätze, vor allem aber auch viele Familienbetriebe betroffen sind. Daher wäre es gerade das Gegenteil von dem, was Sie bezwecken.
Andererseits sind es aber wiederum gerade auch Sie, die hier ständig fordern, dass Kontingente für Saisoniers und auch für Erntehelfer mit Rücksicht auf die hohe oder die relativ hohe Arbeitslosenrate in Österreich gesenkt werden sollen. (Abg. Scharer: „Hohe“ stimmt schon!) Gleichzeitig gibt es aber aus Ihren Interessentenkreisen, wie eben von Frau Landeshauptmann Burgstaller, die Forderung, dass es nicht zu derartigen Senkungen kommt, weil es anscheinend keine adäquate Alternative gibt, nämlich eine Alternative für einen starken Wirtschaftsfaktor besonders im ländlichen Raum und speziell saisonbedingt. Und saisonbedingt heißt auch wetterbedingt. Das ist kein einfaches Spiel, und wir müssen hier Flexibilität beweisen.
Ich freue mich auch, dass es nun diese Lösung gibt, dass man nicht mehr per Verordnung des Landeshauptmannes diese Schließungszeiten bei den Schanigärten erlässt, sondern dass es wirklich auf dieser kommunalen Ebene zwischen Betreibern und Anrainern mit den kommunalen Verantwortlichen, also letztlich dem Bürgermeister, der hier am meisten Fingerspitzengefühl hat, zu einer Regelung kommen kann. Es obliegt dann diesem Gespür direkt vor Ort, diesem so genannten Miteinander, es hängt aber natürlich auch von den Anrainern ab, von dem Aufeinander-Zugehen von Anrainern und Betreibern. Ich glaube, der Bürgermeister kann hier am besten einwirken und am ehesten noch beide Seiten zu einer Einigung führen.
Was nicht heißen soll – für mich ist das eher unverständlich –, dass man, wie es gerade die Sozialdemokratie in Wien letztlich jetzt nach den Wahlen machen möchte, die Schanigartenabgabe verdoppelt. Das sehe ich nicht ein. Das ist wieder ein typisches Beispiel für Wien, dass hier die Belastungen zunehmen, dass Wien schlechthin der teuerste Standort für Unternehmer, für Wirtschaftstreibende, aber auch für Familien und Arbeitnehmer in Österreich wird. (Abg. Scharer: Das ist mutig, wenn Sie das sagen!) – Das ist schon mutig, das möchte ich schon sagen, denn es ist nicht die Intention, dass man, wenn wir jetzt mit dieser Regelung Lösungen für flexiblere Schanigartenzeiten vor Ort mit den Bürgermeistern schaffen, dann gleichzeitig die Schanigartenabgabe um 100 Prozent erhöht. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)
23.33
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Dr. Bauer. – Bitte.
23.34
Abgeordneter Dkfm. Dr. Hannes Bauer (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Geschätzte Damen und Herren! Da, glaube ich, bekannt ist, dass auch die Sozialdemokratische Partei beiden Gesetzesmaterien die Zustimmung geben wird, möchte ich nur Folgendes ergänzen: Wenn jetzt auch durch den Verfassungsgerichtshof die richtige Kompetenzstelle angesprochen wird, nämlich die Gemeinde, so ist natürlich doch nach wie vor auch ein Regelungsbedarf in Richtung Anrainer gegeben. Ich hoffe, dass diese sensible und schwierige Materie, die hier geregelt werden soll, bei den Bürgermeistern gut aufgehoben ist. Dass so eine Regelung vor Ort oft schwierig ist, muss einem bewusst sein.
Nationalrat, XXII.GP | 125. Sitzung / Seite 297 |
Zum Zweiten: Es ist von der EU dieses Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet worden. Das zeigt, dass wir uns bei der Umsetzung mancher EU-Richtlinien durchaus Zeit lassen, wie zum Beispiel bei dieser Gesetzesmaterie nach der IPPC- und Seveso-Richtlinie, während wir uns in anderen Materien, wo die EU gar nicht so darauf drängt, geradezu drängen, eine Art Vorreiterrolle einzunehmen wie zum Beispiel bei den Privatisierungen oder den sonstigen Maßnahmen in Richtung Ausverkauf von Österreich.
Ich verstehe diese unterschiedlichen Verhaltensweisen deshalb nicht, weil es ja auch angemessen und – das wurde auch gesagt – sinnvoll ist, dass dies nun ins Anlagenrecht der Gewerbeordnung nach 1994 hineinkommt, und man sich daher nicht Zeit lassen sollte, bis sozusagen ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet wird. –Ich danke. (Beifall bei der SPÖ.)
23.35
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Schweisgut. – Bitte.
23.36
Abgeordneter
Johannes Schweisgut (ÖVP): Sehr
geehrte Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Meine lieben Kollegen und
Kolleginnen! Frau Sburny hat im Zusammenhang mit den Gastgärten von
Gesundheitsschädigung gesprochen. Ich weiß, es fällt uns allen schwer, uns
vorzustellen, dass das jetzt ein Gastgarten wäre, aber unsere Reden und der
Applaus wären dann für uns auch gesundheitsschädlich, weil es bereits
23 Uhr ist. (Abg. Sburny: Aber vielleicht sollten Sie da
auch nicht schlafen!)
In diesem Sinne, würde ich also sagen, begrüße ich auch dieses Gesetz über die Gastgärten und die Tatsache, dass das in Gemeindekompetenz übertragen worden ist, denn dort wird ein einzelner Schreiender, der vielleicht sonst in der weiten Entfernung der Bundes- oder der Landeshauptstadt gehört wird, im Verhältnis zu vielen Zufriedenen nicht mehr ganz so laut wahrgenommen, und daher wird es vielleicht auch etwas zu Erleichterungen kommen.
Bedenken Sie nur die Investitionen, die die Tourismuswirtschaft für uns alle für eine relativ kurze Zeit von drei Monaten Sommer mit vielleicht auch noch 50 Prozent Regentagen tätigt. Da muss man sehen, dass sich die Investitionen auch irgendwo rentieren müssen.
Daher glaube ich, dass diese Regelung im Sinne des Tourismus sehr positiv ist. Die Bürgermeister werden im Sinne aller ihrer Bürger die richtigen Entscheidungen treffen. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)
23.37
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Steindl. – Bitte.
23.37
Abgeordneter Konrad Steindl (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Zur Sperrstundenregelung wurde im Prinzip alles gesagt. Ich fasse zusammen: Der Verfassungsgerichtshof hat festgestellt, dass die Kompetenzen der Verordnungen an die Bürgermeister abzugeben sind. Damit ist aus meiner Sicht eine gute Regelung erfolgt. Die Regierung hat sehr rasch gehandelt und das Urteil des Verfassungsgerichtshofes vom 9. Juni umgesetzt. Somit ist, ich glaube, allen Betroffenen geholfen. (Beifall bei der ÖVP.)
23.38
Nationalrat, XXII.GP | 125. Sitzung / Seite 298 |
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Ledolter. – Bitte.
23.38
Abgeordneter Johann Ledolter (ÖVP): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ein wenig merkwürdig ist der Doppelpass heute schon wieder wahrnehmbar gewesen, den die Kollegen von der SPÖ gespielt haben in Sachen Tourismus, in Sachen Herz für die Betriebe, die sich dem Gast und der Betreuung der Gäste widmen. Kollege Hoscher redet von Steuervorteilen, ist aber nicht bereit, bei der Steuersenkung mitzustimmen, Frau Kollegin Scharer redet über Saisoniers und die nach ihrer Einschätzung notwendigen Maßnahmen, aber sie stimmt immer mit, wenn es darum geht, Kontingente zu kürzen und die Möglichkeiten der Tourismuswirtschaft zu beschränken.
Das ist halt immer das eine: Lippenbekenntnisse zu machen und so zu tun, als wäre man für den Tourismus. Das Setzen von Maßnahmen auf der anderen Seite bleibt bei der Regierung, bleibt beim Minister.
Im Übrigen möchte ich die Regelung bezüglich Gastgärten begrüßen, denn gerade im Land Niederösterreich, wo es sehr viele Aktionen wie Wirtshauskultur, Land der Genießer, Weinherbst et cetera gibt, spielen die Gastgärten eine große Rolle. Ich traue den Bürgermeisterkolleginnen und -kollegen und vor allem den Verantwortungsträgern auf der Gemeindeebene zu, gemeinsam mit den Betrieben auch Lösungen zu finden, die im Interesse der Anrainer sind.
Daher könnten die Grünen ruhig auch mit stimmen. Die Bürgermeisterpartei ÖVP steht dafür, dass es vernünftige Regelungen auch auf diesem Gebiet gibt. (Beifall und Bravorufe bei der ÖVP.)
23.40
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.
Die Berichterstatter wünschen kein Schlusswort.
Wir gelangen daher zur Abstimmung, die ich über
jeden Ausschussantrag
getrennt vornehme.
Zuerst kommen wir
zur Abstimmung über den Entwurf betreffend Anlagenrechtsbereinigungs-Gesetz 2005,
samt Titel und Eingang in 999 der Beilagen.
Ich ersuche jene
Damen und Herren, die für diesen Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen der
Zustimmung. – Das ist mit Mehrheit angenommen.
Wir kommen
sogleich zur dritten Lesung.
Ich bitte jene
Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung
ihre Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist ebenfalls
die Mehrheit. Der Gesetzentwurf ist somit auch in
dritter Lesung angenommen.
Wir gelangen nun
zur Abstimmung über den Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die
Gewerbeordnung geändert wird, samt Titel und Eingang in 1149 der Beilagen.
Ich ersuche jene
Damen und Herren, die für diesen Gesetzentwurf sind, um ein entsprechendes
Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.
Wir kommen
sogleich zur dritten Lesung.
Ich bitte jene
Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzesvorschlag auch in dritter Lesung
ihre Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist die Mehrheit.
Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.
Nationalrat, XXII.GP | 125. Sitzung / Seite 299 |
32. Punkt
Bericht des Wirtschaftsausschusses über die Regierungsvorlage (1026 d.B.): Bundesgesetz über die Weiterverwendung von Informationen öffentlicher Stellen (Informationsweiterverwendungsgesetz – IWG) (1150 d.B.)
33. Punkt
Bericht und Antrag des
Wirtschaftsausschusses über den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das
Vermessungsgesetz geändert wird (1151 d.B.)
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gelangen nun zu den Punkten 32 und 33 der
Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.
Zum Vorbringen
einer Druckfehlerberichtigung zu Punkt 33 erteile ich dem Berichterstatter,
Herrn Abgeordnetem Glaser, das Wort. – Herr Berichterstatter, bitte um
Ihre Berichtigung.
Berichterstatter Franz Glaser: Frau Präsidentin! Hohes Haus! Ich bringe folgende Berichtigung zum Ausschussbericht 1151 der Beilagen: Im Titel des Gesetzestextes hat die zweite Wortfolge „mit dem“ zu entfallen. – Danke.
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Ich danke dem Berichterstatter für die Ausführungen.
Wir eröffnen damit die Debatte.
Als erste Rednerin zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Sburny. Wunschredezeit: 4 Minuten. – Bitte, Frau Abgeordnete.
23.43
Abgeordnete Michaela Sburny (Grüne): In dem Fall werden vielleicht doch drei reichen. – Beim Informationsweiterverwendungsgesetz geht es um die Umsetzung einer EU-Richtlinie, die im Übrigen auch schon umgesetzt sein sollte, und zwar seit 1. Juli 2005.
Das Ziel dieser Richtlinie ist es, Mindestregeln für die Weiterverwendung von Dokumenten des öffentlichen Sektors festzulegen. Das heißt, im Prinzip geht es um den Zugang zu Informationen, die vom öffentlichen Sektor erstellt, erfasst und verbreitet werden.
Die Offenlegung dieser Dokumente wird auch in der EU-Richtlinie als grundlegendes Mittel zur Erweiterung des Rechts auf Wissen dargestellt. In diesem Sinn sind in diesem Gesetz einige Aspekte enthalten, die wir positiv bewerten. Wir begrüßen auch in dieser Materie, dass die Umsetzung dieses Gesetzes zu mehr Transparenz führt. Das heißt, Bedingungen, unter denen Informationen zur Verfügung gestellt werden, werden im Vorhinein klargelegt.
Wir begrüßen auch die Nichtdiskriminierung. Wenn einmal ein Dokument Dritten zur Verfügung gestellt wurde, muss es auch anderen zur Verfügung gestellt werden, und dass es ein Verbot von Ausschließlichkeitsvereinbarungen gibt, also keine Verträge über die ausschließlich Nutzung von Informationen.
Das ist der positive Teil, der einfach
sicherstellt, dass Informationsfreiheit in gewisser Weise herrschen kann. Was
mir nicht ganz klar ist und was auch im Ausschuss aus meiner Sicht nicht zur Zufriedenheit beantwortet werden
konnte, sind folgende Fragen:
Zum einen: Es gibt eigene Regelungen, die das öffentliche Interesse betreffen. Das heißt, sowohl bei der Nichtdiskriminierung als auch beim Verbot der Ausschließlich-
Nationalrat, XXII.GP | 125. Sitzung / Seite 300 |
keitsregeln gibt es Ausnahmen für das öffentliche Interesse. Das ist juristisch aber sehr unklar definiert. Aus meiner Sicht entsteht da in einem gewissen Bereich wieder Willkür, welche Informationen weitergegeben werden können oder müssen und welche nicht.
Abgesehen davon gibt es ohnehin keinen Zwang zur Informationsweitergabe. Das ist sowieso festgelegt. Welche Informationen dann noch zusätzlich nicht weitergegeben werden sollen, weil es angeblich ein öffentliches Interesse gibt, ist nicht klar definiert.
Darüber hinaus betrifft das auch noch den ORF, Bildungseinrichtungen, Museen, Bibliotheken, die grundsätzlich ausgenommen sind, was genau aus demselben Grund nicht nachvollziehbar ist, wenn es sowieso keine Pflicht zur Informationsweitergabe gibt. Was hier noch die weiteren Ausnahmen sollen, erschließt sich mir tatsächlich nicht, und ich habe auch keine Antwort darauf bekommen.
Ein weiterer Punkt ist, dass es eine Richtlinie, aber zehn Gesetze gibt – in typisch österreichischer Manier –, nämlich ein Bundesgesetz und neun Landesgesetze, was insofern ein Problem – oder zumindest nicht ganz nachvollziehbar – ist, als sich ein Unternehmen, wenn es Streitigkeiten hat, weil es zum Beispiel Daten sowohl auf Bundes- als auch auf Landesebene will, dann mit zehn Verfahren herumschlagen muss, nämlich zivilgerichtlich für die Bundesdaten und in neun Verwaltungsverfahren für die Landesdaten.
Das ist meiner Meinung nach überhaupt nicht einzusehen, und es könnte durchaus mit einer 15a-Vereinbarung eine einheitliche Richtlinie getroffen werden.
Zu guter Letzt ist auch die Frage der entstehenden Kosten ungeklärt. – Das haben auch die Städte festgestellt.
Wir werden also in diesem Sinne diesem IWG nicht zustimmen. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)
23.47
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Glaser. Wunschredezeit: 2 Minuten. – Bitte.
23.47
Abgeordneter Franz Glaser (ÖVP): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Wir beschließen mit diesem Informationsweiterverwendungsgesetz sicher eine gute, runde Sache. Es geht darum, dass wir die zielgerichtete Weiterverwendung von Informationen des öffentlichen Sektors ermöglichen.
Wir ermöglichen damit auch, dass es zusätzliche Produktentwicklungen und damit auch mehr Wertschöpfung für die Wirtschaft geben kann.
Es wird natürlich insgesamt mehr transparent, und – was auch wichtig ist – es soll europaweit ein möglichst einheitlicher Mindeststandard für die Weitergabe dieser Informationen geschaffen werden.
Ich glaube, dass diese Weitergabe von Informationen in vielen Bereichen sehr einsichtig und klar ist, zum Beispiel, was die Weiterverwendung von Geodaten betrifft. Es geht aber nicht nur um diese Daten, sondern die öffentliche Hand sammelt ja in vielen Bereichen Informationen und bereitet diese auf, nur leider verstauben sie dann doch sehr oft ungenutzt. Dem soll jetzt entgegengewirkt und Abhilfe geschaffen werden, sodass die Weitergabe und Weiterverwendung dieser Informationen möglich ist, wobei – das wurde schon von Kollegin Sburny gesagt – diese Weitergabe erfolgen kann, aber nicht muss.
Nationalrat, XXII.GP | 125. Sitzung / Seite 301 |
Es ist auch so geregelt, dass die Weitergabe unentgeltlich sein kann, aber im Normalfall soll ein entsprechendes Entgelt entrichtet werden. Die Art und Weise, wie dieses Entgelt berechnet wird, regelt ebenfalls dieses Gesetz.
Klar geregelt ist diese Weitergabe von Daten im Bereich des Vermessungsamtes, und zwar mit einer Änderung des Vermessungsgesetzes. Man hebt zum Beispiel für die Abgabe und Weitergabe von Standardprodukten ein Standardentgelt ein, geht damit eigentlich von der Vollkostenrechnung, die bis jetzt notwendig war, weg und will eine Verbilligung dieser Produkte für den Nutzer erreichen.
Gleichzeitig erhofft man sich durch diese Verbilligung aber auch eine vermehrte Nutzung, wodurch es dann doch auch wieder zu einem Mehrwert für den Bund kommen könnte.
Noch einmal abschließend: Wir beschließen insgesamt eine runde und gute Sache, ein gutes Gesetz. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)
23.49
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Marizzi. Wunschredezeit: 2 Minuten. – Bitte.
23.49
Abgeordneter Peter Marizzi (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Geschätzte Damen und Herren! Dieses Gesetz ist für uns eine Konsensmaterie. Es sind drei Hauptpunkte zu berücksichtigen. Das ist erstens eine EU-konforme Rechtslage.
Vor allem dient das Gesetz zweitens zur Freigabe von öffentlichen Dokumenten, Statistiken und Gutachten, die im Auftrag der Öffentlichkeit erstellt worden sind.
Drittens: Es ist ein allgemeines Informationsgut, das der Wirtschaft dienen soll. Es kann zum Beispiel auch in Katastrophenfällen zum Einsatz kommen. Denken wir nur an Lassing: Wenn es da entsprechende Pläne und so weiter gegeben hätte, hätten sich die Leute wahrscheinlich leichter getan. Ich glaube, dass das sehr wichtig ist.
Wir haben natürlich – wie Frau Kollegin Sburny – auch Bedenken gehabt, aber wir verlassen uns jetzt auf die Praxis und glauben, dass vielleicht in der Praxis das eine oder das andere aufgearbeitet wird. Wir glauben auch, dass neun Ländergesetze überflüssig sind, und wir wissen auch, dass wir ein bisschen zu spät dran sind. Wir denken aber, dass dieses Gesetz hauptsächlich der Wirtschaft, vielleicht in Katastrophenfällen und vielleicht auch in sozialen Fällen dienen kann. – Daher stimmen wir diesem Gesetz gerne zu. (Beifall bei der SPÖ.)
23.51
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächste zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Dipl.-Ing. Achleitner. 2 Minuten Wunschredezeit. – Bitte.
23.51
Abgeordnete Dipl.-Ing. Elke Achleitner (Freiheitliche): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Öffentliche Daten, insbesondere Geodaten, haben ein sehr hohes Wertschöpfungspotential, und zwar vor allem für die Wirtschaft. Deswegen ist das Informationsweiterverwendungsgesetz gut, und es ist ein wichtiges Ziel, dass die öffentlichen Stellen die Daten und die Informationen der Öffentlichkeit zugänglich machen.
Besonders wichtig ist es, dass die Nichtdiskriminierung dabei im Vordergrund steht, dass in Zukunft gleiche Bedingungen für gleiche Verwendungen von Daten auf allen Ebenen berücksichtigt werden müssen.
Nationalrat, XXII.GP | 125. Sitzung / Seite 302 |
Insbesondere ist im Bereich der Entgelte hervorzuheben, dass nicht fixiert ist, ob Entgelte verlangt werden. Wenn ja, dann muss aber die Höhe angemessen sein und auch ganz transparent dargestellt werden.
Besonders hervorheben möchte ich die Schlichtungsstelle, die es ermöglicht, bei Diskrepanzen zwischen öffentlichen Stellen und Antragstellern im Vorfeld zu einer gütlichen Einigung zu kommen, denn es hat keiner einen Vorteil, wenn Gerichtsverfahren anhängig sind, die oft jahrelang dauern können.
Sehr geehrte Damen und Herren! Die Novelle des Vermessungsgesetzes ist ein erster erfreulicher Schritt, den dieses Informationsweiterverwendungsgesetz bewirkt. Die Schaffung der Rahmenbedingungen in dieser Novelle erleichtert die Weiterverwendung von Geobasisdaten. – Das sind Geodaten, die das Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen österreichweit erfasst und in höchster Qualität bereitstellt.
Ich möchte gerne auf diesem Weg dem Herrn Präsidenten und seinen Mitarbeitern im Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen für diese ausgezeichnete Arbeit sehr herzlich danken. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächste zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Mikesch. (Ruf bei den Freiheitlichen: Sie ist noch nicht fertig! – Heiterkeit bei den Freiheitlichen.) – Entschuldigung!
Abgeordnete Dipl.-Ing. Elke Achleitner (fortsetzend): Danke, Frau Präsidentin, dass ich noch zum Schluss kommen kann. – Auch in Zukunft ist durch dieses Vermessungsgesetz ein einfacher und rascher Zugang zu den Geobasisdaten möglich. Die Wirtschaft kann diese Daten daher besser nutzen und besser verarbeiten, und es werden dadurch Geoinformationsprodukte gefördert, die wiederum Arbeitsplätze schaffen, weil insbesondere kleine aufstrebende Unternehmen im Bereich der Geoinformationswirtschaft dadurch gefördert werden.
Sehr geehrte Damen und Herren! Das Informationsweiterverwendungsgesetz und das Vermessungsgesetz bieten eine sehr gute Grundlage für die Weiterverwendung insbesondere von Geodaten und bietet eine gute Voraussetzung für die Wirtschaft. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)
23.54
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Abgeordnete Achleitner, Sie verzeihen mir, ich werde Ihnen das Wort nicht mehr wegnehmen.
Als Nächste zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Mikesch. 2 Minuten Wunschredezeit. – Bitte.
23.54
Abgeordnete Herta Mikesch (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Das neue Informationsweiterverwendungsgesetz stellt einen weiteren Meilenstein für die wirtschaftliche Entwicklung in unserem Land dar. Wissen bedeutet Vorsprung – so der Werbespruch des Wifi. Dieser Satz könnte richtiger nicht sein. In jeder Minute wird eine neue chemische Formel gewonnen, alle drei Minuten ein neuer physikalischer Zusammenhang und alle fünf Minuten eine neue medizinische Erkenntnis gefunden und veröffentlicht.
Wissen muss aber zugänglich gemacht werden. Der Zugang zu Informationen muss weitgehend unbeschränkt sein. Das neue IWG sichert die Weitergabe von Informationen des öffentlichen Sektors – Weitergabe nach den Grundsätzen der Transparenz, der Nichtdiskriminierung und auch der Wirtschaftlichkeit, nämlich gegen angemessenes Entgelt. Dazu wurde ein Schiedsgerichtsverfahren geschaffen, das
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eine rasche außergerichtliche Streitbeilegung zwischen dem Antragsteller und der öffentlichen Stelle garantiert.
Meine Damen und Herren! Dieses Gesetz ist gerade für unsere kleineren und mittleren Betriebe wichtig. Gerade diesen wollen wir mit dem neuen Gesetz einfach und unbürokratisch den Zugang zu Informationen öffnen, die für Sie und ihre tägliche Arbeit nötig sind. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)
23.55
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Dipl.-Ing. Hofmann. Wunschredezeit: 2 Minuten. – Bitte.
23.56
Abgeordneter Dipl.-Ing. Maximilian Hofmann (Freiheitliche): Frau Präsidentin! Ich werde es Ihnen sagen, wenn ich mit meiner Rede fertig bin. (Präsidentin Mag. Prammer: Das brauchen Sie nicht extra zu sagen!) – Aha! Danke.
Geschätzte Damen und Herren! Das Informationsweiterverwendungsgesetz ist letztlich die Folge einer EU-Richtlinie, die mit europäischen Mindestregeln für die Weiterverwendung von Daten und Dokumenten aus dem öffentlichen Sektor sorgt. Es dient zur Vermeidung von Diskriminierungen und von Wettbewerbsverzerrungen, die auftreten, und das ist, wie ich meine, in einer wissensgestüzten Wirtschaft von Bedeutung und vorteilhaft.
Es ist der erleichterte, der unbürokratische Zugang durchaus von Nutzen und ein Vorteil für die Wirtschaft. Ich denke, dass man daraus sicherlich auch ein wenig Wirtschaftswachstum und letztlich auch zusätzliche Arbeitsplätze ableiten kann, und ich begrüße das. – Danke schön. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)
23.57
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.
Der Berichterstatter und die Berichterstatterin wünschen kein Schlusswort.
Wir gelangen nun zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vornehme.
Zuerst kommen wir zur Abstimmung über den Entwurf betreffend das Informationsweiterverwendungsgesetz samt Titel und Eingang in 1026 der Beilagen.
Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Gesetzentwurf sind, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.
Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.
Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Auch das ist mit Mehrheit angenommen. Damit ist der Gesetzesentwurf auch in dritter Lesung beschlossen.
Schließlich gelangen wir zur Abstimmung über den Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Vermessungsgesetz geändert wird, samt Titel und Eingang in 1151 der Beilagen, unter Berücksichtigung der vom Berichterstatter vorgebrachten Druckfehlerberichtigung.
Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist einstimmig angenommen.
Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.
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Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Das ist einstimmig. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.
Bericht des Wirtschaftsausschusses über
die Regierungsvorlage (1090 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das
Ziviltechnikergesetz 1993 geändert wird (1152 d.B.)
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gelangen zum 34. Punkt der Tagesordnung.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Als erster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dr. Mitterlehner. Wunschredezeit: 2 Minuten. – Bitte.
23.59
Abgeordneter Dr. Reinhold Mitterlehner (ÖVP): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Auch diese Materie findet ihre Notwendigkeit darin, dass es der entsprechenden Umsetzung von EU-Richtlinien und Rechtsprechung bedurfte.
Im Wesentlichen geht es um Anpassungen, insbesondere was die Gleichsetzung von Universitätsabsolventen und Fachhochschulabsolventen anbelangt. Das hat in einem Teilbereich auch insofern zu einer Problematik geführt, als beispielsweise für die Zivilgeometer bei uns keine Fachhochschule vorhanden ist.
In Konsequenz hätte diese Problematik wiederum dazu geführt, dass möglicherweise Absolventen aus dem Ausland bei uns günstigere Bedingungen vorgefunden hätten als im eigenen Land. Das haben wir mit einer entsprechenden Änderung – der Abänderungsantrag wird noch von meiner Kollegin eingebracht – repariert. Das heißt, die Qualitätssicherung in diesem Bereich wird gewährleistet.
Folgendes wird
weiters festgelegt: Im internationalen Auftreten hat man bestimmte
Zusammenschlussmöglichkeiten ... (Zwischenruf des Abg. Dr. Pirklhuber.) –
Bitte? Ja, ich höre ohnehin schon auf. Es dauert nur eine Minute, Herr Kollege,
aber wenn Sie mir dazwischenreden, dauert es länger. (Zwischenruf des Abg. Großruck.) –... festgelegt;
das heißt: Sie können im Wettbewerb stärker werden. Damit wird mit dieser
Materie insgesamt Folgendes gewährleistet: Wir haben die notwendige
Liberalisierung, wie es die EU vorsieht, und auf der anderen Seite die
entsprechende Qualitätssicherung. Daher hoffe ich, dass alle Parteien dieser
Neuregelung zustimmen werden. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)
0.01
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Mag. Johann Moser. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 3 Minuten. – Bitte.
0.01
Abgeordneter Mag. Johann Moser (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Wir Sozialdemokraten begrüßen grundsätzlich diese Novelle des Ziviltechnikergesetzes, und zwar erstens aus dem Grund, weil sie, wie Herr Kollege Mitterlehner bereits ausgeführt hat, die Ausweitung des Zutritts zu diesem Bereich durch die Fachhochschulabsolventen berücksichtigt und das auch aus unserer Sicht zu mehr Wettbewerb führt, für die Konsumenten niedrigere Preise bedeutet, die Qualität steigert und Arbeitsplätze schafft.
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Der zweite Grund, warum wir zustimmen werden, ist, dass das, wie schon gesagt wurde, auch die Möglichkeit der wechselseitigen Beteiligung oder der Beteiligung der Gesellschaften an den anderen Gesellschaften bedeutet, was wiederum die internationale Wettbewerbsfähigkeit und damit auch die Konkurrenzfähigkeit dieser Gruppierungen vergrößern wird.
Der dritte Grund, warum wir dieses Gesetz sehr begrüßen, ist, dass die Streichung des Akquisitionsverbotes bei ruhender Befugnis wegfällt und damit die Situation für viele junge Ziviltechniker verbessert wird. Sie wissen, diese können jetzt auch bei Architektenwettbewerben teilnehmen, wenn ihre Befugnis ruhend gestellt ist.
Meine sehr
geehrten Damen und Herren, eine Erklärung ist doch zu treffen: Das ist die
Unklarheit zwischen Gesetz und Erläuterung bei § 8 Abs. 1. Da geht es
um die Bindung der Praxis an den sozialversicherungsrechtlichen Status des
Praktikanten. Hier haben auch die Erläuterungen dazu geführt, dass
Begriffsbestimmungen, wie etwa „freies Dienstverhältnis“, nicht ausreichend
definiert sind und Rechtsunsicherheit schaffen. Klarheit ist im Gesetz
notwendig, daher werden wir diesen Punkt ablehnen und erst in der dritten
Lesung zustimmen. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)
0.03
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dipl.-Ing. Hofmann. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 2 Minuten. – Bitte.
0.03
Abgeordneter Dipl.-Ing. Maximilian Hofmann (Freiheitliche): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Geschätzte Damen und Herren! Bei der Änderung dieses Ziviltechnikergesetzes geht es darum, den Zugang, der bislang im freiberuflichen Bereich der Architekten oder der Ingenieurkonsulenten über das Ziviltechnikergesetz nur Uni-Absolventen vorbehalten war, nun auch für Fachhochschulabsolventen zu öffnen. Die Praxiszeit, die für die Befugnis zur Ausübung der Ziviltechnikertätigkeit erforderlich ist, ist für beide Absolventen, also jene der Fachhochschulen und jene der Universität, gleich.
Künftig ist es für Architekten mit einer
ruhenden Befugnis möglich, an Wettbewerben teilzunehmen. Das ist wohl das, was
Herr Kollege Moser mit der Möglichkeit der Akquisition meinte. Die ruhende
Befugnis ist dann im Falle einer Auftragserteilung als Folge des Wettbewerbes
zu aktivieren. Ich denke, dass es mit dieser Novelle auch gelingen wird, die
Qualität sicherzustellen, die von der Berufsgruppe der Ziviltechniker erbracht
wird. – Danke. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)
0.04
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Sburny. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 3 Minuten. – Bitte.
0.05
Abgeordnete Michaela Sburny (Grüne): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! (Ruf bei den Freiheitlichen: Drei Minuten!) – Ja, ich werde sie ohnehin nicht brauchen!
Wie gesagt wurde, gibt es etliche positive Änderungen im Hinblick auf den Zugang der FachhochschülerInnen zum Ziviltechnikerberuf. Allerdings haben Sie (in Richtung Regierungsparteien), sofern ich das richtig sehe, letztendlich doch wieder eine Einschränkung vorgenommen. (Zwischenruf der Abg. Dipl.-Ing. Achleitner.) – Haben Sie nicht mehr? – Aha! Die FachhochschulabsolventInnen brauchen doch noch zusätzliche Befähigungen im einen oder anderen Fall! (Abg. Dipl.-Ing. Achleitner: Andere genau-
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so! Jeder muss die Prüfung machen!) – Die anderen genauso, okay. Das hätte mich nämlich schon fast geärgert, aber so ist es in Ordnung.
Bezüglich des Akquisitionsverbots möchte ich Folgendes sagen: Es freut mich besonders, dass es gelungen ist, das aufzuheben. Es hat ja im letzten Jahr sehr viele Diskussionen dazu gegeben. Dadurch wird beispielsweise Leuten, die kleine Kinder haben, oder jungen Architekten und Architektinnen, die eine fluktuierende Auftragslage haben, ermöglicht, bei ruhender Befugnis bei Wettbewerben teilzunehmen.
Aufklärungsbedürftig sind, wie Herr
Kollege Moser bereits angesprochen hat, die geforderten Praxiszeiten, die in
den Erläuterungen anders beschrieben sind als letztlich im Gesetz. Wir werden
bei der getrennten Abstimmung diesem Teil nicht zustimmen, aber in dritter
Lesung dem Gesetz dann zustimmen, weil es doch alles in allem eine wirkliche
Verbesserung darstellt. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)
0.06
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Machne. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 2 Minuten. – Bitte.
0.06
Abgeordnete Helga Machne (ÖVP): Sehr verehrte Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Grundsätzlich ist, so denke ich, die Novellierung des Ziviltechnikergesetzes nach zwölf Jahren von allen Parteien eine gut gesehene Notwendigkeit. Österreich hat unseren jungen Architektinnen und Architekten immer sehr gute Rahmenbedingungen geboten, österreichische Baukultur ist international hoch anerkannt, und auch die Baukultur in den einzelnen Bundesländern hat internationales Ansehen errungen. Deshalb freut es mich ganz besonders, dass der im Ausschuss beschlossene Abänderungsantrag unseren jungen Architektinnen und Architekten künftig bessere Chancen eröffnet.
Die Teilnahme an Wettbewerben ist nun auch nicht etablierten jungen Büros mit ruhender Befugnis möglich. Jüngere Büros können sich nun durch die verminderten Beiträge die Teilnahme an den Wettbewerben leisten, womit ihnen der Berufseinstieg deutlich erleichtert wird.
Ich bedanke mich besonders bei unserem Vorsitzenden Dr. Mitterlehner, dem es im Wirtschaftsausschuss in sicher nicht ganz einfachen Verhandlungen mit der Bundeskammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten gelungen ist, einen Konsens zu erzielen.
Mit dem neuen Gesetz nehmen wir die
Verantwortung für den Erhalt einer lebendigen Baukultur wahr. – Danke
schön, Herr Bundesminister. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)
0.08
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Eder. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 2 Minuten. – Bitte.
0.08
Abgeordneter Kurt Eder (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich möchte an das anschließen, was Frau Kollegin Machne gesagt hat, nämlich an den Dank an Herrn Kollegen Mitterlehner. Ich weiß, dass es gar nicht so einfach gewesen ist, all diese Dinge unter Dach und Fach zu bringen.
Ich war viele Jahre im Bautenausschuss mit dem Ingenieurgesetz und all diesen Entwicklungen beschäftigt und habe damals, als man vom HTL-Techniker zum FH-Diplomingenieur oder FH-Magister gekommen ist, festgestellt, was das für Diskussionen und schwierige Schritte waren, weil wir in Österreich gerade im Bildungsbereich
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eine sehr traditionsbewusste Ausbildungen haben. Der HTL-Ingenieur war immer schon ein sehr begehrter Ingenieur, weil gerade die Ausbildungen an der HTL sehr praxisbezogene und berufsbezogene, aber auch theoretisch abgestimmte Ausbildungszweige waren.
Umso besser war es, dass es uns gelungen ist, den FH-Diplomingenieur oder den FH-Magister zu installieren, weil man das, wie wir jetzt sehen, weiter aufbauen kann. Gerade in den Bereichen, wo es um Zivilingenieure und um technische Entwicklungen geht, im Baubereich und im Bereich der Architektur, hat nämlich Österreich, wie bereits gesagt wurde, eine große Tradition. Ich denke, dass wir mit den Bestimmungen, die wir heute hier beschließen werden, diese Tradition fortsetzen werden.
Der einzige Wermutstropfen, der enthalten ist, ist die Bestimmung in Ziffer 11 § 8 (1). Diese hätten wir eventuell auch noch herausverhandeln können, dann hätten wir vielleicht dem Ganzen zustimmen können. Diesem Punkt werden wir also nicht die Zustimmung geben, allen anderen Bereichen geben wir gerne die Zustimmung. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)
0.10
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Dipl.-Ing. Achleitner. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 2 Minuten. – Bitte.
0.10
Abgeordnete Dipl.-Ing. Elke Achleitner (Freiheitliche): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Ingenieurkonsulenten für Vermessungswesen sind landläufig als Geometer oder Landvermesser bekannt. Die Arbeit dieser Berufsgruppe erstreckt sich einerseits in hochtechnischen Bereichen, sei es jetzt die Vermessung von Straßen, Gebäuden und Tunneln, andererseits ist die Verfassung von Teilungsplänen und Grenzermittlung im Zusammenhang mit der grundbücherlichen Zu- und Abschreibung eine wesentliche Tätigkeit. Daher ist es unbedingt notwendig, dass aus einem technischen Know-how komplexe Rechtskenntnisse insbesondere für diese grundbücherlichen Teilungen zur Verfügung stehen, denn ein Ingenieurkonsulent für Vermessungswesen arbeitet in erster Linie als so genannter technischer Notar.
Es ist daher notwendig, dass gerade für die Sicherung von Grund und Boden eine hohe Qualität dieses Berufstandes nach wie vor garantiert beziehungsweise gewährleistet wird. Deshalb bringe ich einen Abänderungsantrag der Abgeordneten Mitterlehner, Hofmann, Achleitner, Kolleginnen und Kollegen ein, der hoffentlich schon verteilt wurde und den ich mit einigen Worten kurz erläutern werde.
Einerseits gibt es für alle Absolventen einer Fachhochschule oder einer Universität ein Praktikum von einem Jahr im Bereich der Grenzvermessung, das insbesondere auf das Liegenschaftsteilungsgesetz bezogen sein muss, das heißt, in österreichischer Grundvermessung getätigt werden muss.
Des Weiteren werden fundierte Kenntnisse im Rahmen einer Ziviltechnikerprüfung nachzuweisen sein, die sowohl Universitätsabsolventen als auch Fachhochschulabsolventen gleichermaßen ablegen müssen. Bei dieser sind wissenschaftliche Grundlagen über Methoden der Landvermessung, über das Vermessungsgesetz, über das Grundbuchsrecht, über die Baurechtsbestimmungen und die besonderen Raumordnungsbestimmungen in den Ländern nachzuweisen.
Sehr geehrte Damen und Herren! Durch diese Abänderung wird man – dessen können wir sicher sein – den hohen Anforderungen an die Qualität, die wir alle stellen, wenn es um die Eigentumssicherung von Grund und Boden geht, gerecht. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)
0.12
Nationalrat, XXII.GP | 125. Sitzung / Seite 308 |
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Der soeben von Frau Abgeordneter Achleitner eingebrachte Abänderungsantrag liegt schriftlich vor, ist ausreichend unterstützt, wurde in den Kernpunkten erläutert und wurde gemäß § 53 Abs. 4 auf Grund des Umfanges zur Verteilung gebracht und steht mit in Debatte.
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Abänderungsantrag
der Abgeordneten Dr. Mitterlehner,
Dipl.-Ing. Hofmann, Dipl.-Ing. Elke Achleitner, Kolleginnen und
Kollegen zur Regierungsvorlage betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das
Ziviltechnikergesetz 1993 geändert wird, 1090 d.B., in der Fassung des
Berichtes des Wirtschaftsausschusses (1152 d.B.)
Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung
beschließen:
Die oben zitierte Regierungsvorlage
(1090 d.B.) in der Fassung des Berichtes des Wirtschaftsausschusses
(1152 d. B.) wird wie folgt geändert:
1. In Ziffer 11 lautet § 8
Abs. 2 Z 2:
„2. bei Absolventen des
Studiums/Fachhochschul-Studienganges des Vermessungswesens auf eine praktische
Betätigung auf dem Gebiet der Grenzvermessung für alle Zwecke der
grundbücherlichen Teilungen sowie Ab- und Zuschreibungen gemäß dem
Liegenschaftsteilungsgesetz, BGBl. Nr. 3/1930, in der jeweils geltenden
Fassung.“
2. In Ziffer 12 lautet § 9
Abs. 4:
„(4) Bewerber um die Befugnis eines
Ingenieurkonsulenten für Vermessungswesen müssen zusätzlich zu den in
Abs. 3 geforderten Prüfungsgegenständen fundierte Kenntnisse im Rahmen der
Ziviltechnikerprüfung nachweisen:
1. über die wissenschaftlichen
Grundlagen und Methoden der Landesvermessung unter besonderer Berücksichtigung
der Ausgleichsrechnung, der Statistik mit Fehlertheorie und der Theorie des
Schwerefeldes,
2. über das Vermessungsgesetz, BGBl.
Nr. 306/1968, in der jeweils geltenden Fassung, und die darauf erlassenen
Verordnungen, das Liegenschaftsteilungsgesetz, BGBl. Nr. 3/1930, in der
jeweils geltenden Fassung, und die darauf erlassenen Verordnungen, sowie die
früheren katastertechnischen Regelungen im Evidenzhaltungsgesetz und die
entsprechenden Verordnungen,
3. über das
Grundbuchsrecht einschließlich den damit im Zusammenhang stehenden Bestimmungen
des bürgerlichen Rechts und den einschlägigen verwaltungsrechtlichen
Materiengesetzen, insbesondere das Wasserrecht und das Forstrecht, und
4. über die
landesgesetzlichen Bestimmungen des Baurechts, der Raumordnung und der
Flurverfassung.
3. Ziffer 13
lautet:
„13. In § 9 werden folgende Abs. 5 und 6 angefügt:
„(5) Befreit
von den Prüfungsgegenständen gemäß Abs. 3 und 4 sind Bewerber, die das für
die Definitivstellung in der Anlage 1 zum
Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979, BGBl. Nr. 333/1979, in der jeweils
geltenden Fassung, normierte Erfordernis des erfolgreichen Abschlusses der
Grundausbildung für die Verwendungsgruppe A 1 erfüllen, soweit diese
Prüfungsgegenstände Inhalt der Dienstprüfung waren.
Nationalrat, XXII.GP | 125. Sitzung / Seite 309 |
(6) Befreit von den Prüfungsgegenständen
gemäß Abs. 3 Z 1, 2 und 4 sind Bewerber, die an einer Universität
oder im Rahmen eines Fachhochschul-Studienganges Prüfungen über diese
Prüfungsgegenstände erfolgreich abgelegt haben.““
*****
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Felzmann. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 2 Minuten. – Bitte.
0.13
Abgeordnete Carina Felzmann (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Minister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte zum Ziviltechnikergesetz einen internationalen Bezug herstellen. Die Architektur ist, wie Sie wissen, Teil der Creative Industries, der Kreativwirtschaft. Es liegt eine neue Studie von September 2005 vor, die von der European Cultural Foundation zum Titel „The ,Creative Sector‘ – An engine for diversity, growth and jobs in Europe“ erstellt wurde.
Herausgekommen ist bei dieser Studie, dass in den untersuchten 31 europäischen Ländern bereits heute über 4,7 Millionen Menschen in diesem Bereich beschäftigt sind, die eine Wirtschaftsleistung von 380 Milliarden € erbringen. Das übersteigt viele traditionelle Industriesektoren. Die Konstellationen sind meistens kleine Unternehmen und Kleinstunternehmen.
Das entspricht auch den heimischen Architekturbüros, für die es ganz wichtig ist, dass wir dieses Gesetz beschließen, durch das, wie wir gehört haben, gerade die jungen, die kleinen Architekturbüros unterstützt werden. Diese können ab Inkrafttreten dieses Gesetzes an Wettbewerben teilnehmen, auch wenn ihre Befugnis ruhend gestellt ist, und diese Befugnis erst dann wieder anmelden, wenn sie beauftragt werden.
Ein anderer Punkt dieses Gesetzes betrifft den Zugang zum Beruf des Ziviltechnikers für Absolventen von Fachhochschulen, die Gleichstellung der zukünftigen Fachhochschulen mit der universitären Ausbildung, wobei wir selbstverständlich auf die Qualitätsstandards Wert legen, und diese werden durch die Prüfungen gewährleistet. Es ist wichtig, dass die Prüfung – unabhängig von der Ausbildung – einheitlich gehalten wird.
Wichtig sind weiters die neuen Erlöschungsbestimmungen, die Erleichterungen hinsichtlich des Konkurses bringen. Die Frist für die Wiedererlangung der Berufsberechtigung wird jetzt von fünf Jahren auf drei Jahre heruntergesetzt.
Mit diesem Gesetz leisten wir einen guten Beitrag für die Kreativwirtschaft. Wichtig ist, dass wir in unserer parlamentarischen Arbeit nicht nur sagen, die Kreativität soll Standardfaktor werden, sondern das auch leben – diese Strategie soll sich auch in den Gesetzen widerspiegeln. Schön, dass das heute gemeinsam gelungen ist. – Danke. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)
0.15
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Ing. Gartlehner. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 2 Minuten. – Bitte.
0.15
Abgeordneter Ing. Kurt Gartlehner (SPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Geschätzter Herr Bundesminister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Nach dem nun schon zehnjährigen Bestehen von Fachhochschulen in Österreich findet jetzt endlich das Ende der Diskriminierungsphase für Fachhochschulabsolventen statt, und wir begrüßen das natürlich sehr. Die Kolleginnen Achleitner und Felzmann haben schon die ausgezeichnete Ausbildung dieser Menschen angesprochen. Ich glaube, die beste
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Unterstützung für diese Leute ist, ihnen Arbeitsmöglichkeiten zu geben und zu erleichtern. Das wird heute mit diesem Gesetz weitgehend stattfinden.
Mein Kollege Moser hat schon erwähnt, dass wir uns in einem Punkt, und zwar auch auf Wunsch der Interessengemeinschaft der Architekten, die wir hier vertreten, eine Verbesserung vorgestellt hätten. Daher werden wir bei getrennter Abstimmung diesem einen Punkt, nämlich § 8 Abs. 1, nicht zustimmen. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)
0.16
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Es ist dazu niemand mehr zu Wort gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.
Wir gelangen nun zur Abstimmung über den Gesetzentwurf in 1152 der Beilagen.
Hiezu haben die Abgeordneten Dr. Mitterlehner, Dipl.-Ing. Hofmann, Kolleginnen und Kollegen einen Abänderungsantrag eingebracht.
Weiters liegt ein Verlangen auf getrennte Abstimmung von Frau Abgeordneter Sburny vor.
Ferner hat Herr Abgeordneter Mag. Johann Moser ein Verlangen auf getrennte Abstimmung gestellt.
Ich werde zunächst über die vom erwähnten Abänderungsantrag sowie von den Verlangen auf getrennte Abstimmung betroffenen Teile der Reihe nach und schließlich über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes abstimmen lassen.
Wir kommen zur getrennten Abstimmung über Ziffer 11 § 8 Abs. 1 in der Fassung des Ausschussberichtes.
Ich bitte jene Mitglieder des Hohen Hauses, die sich hiefür aussprechen, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.
Die Abgeordneten Dr. Mitterlehner, Dipl.-Ing. Hofmann, Kolleginnen und Kollegen haben einen Abänderungsantrag eingebracht, der sich auf Ziffer 11 § 8 Abs. 2 Z 2 bezieht.
Bei Zustimmung ersuche ich um ein bejahendes Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.
Wir kommen nun zur getrennten Abstimmung hinsichtlich der restlichen, noch nicht abgestimmten Teile der Ziffer 11 in der Fassung des Ausschussberichtes.
Ich bitte jene Mitglieder des Hohen Hauses, die hiefür eintreten, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.
Die Abgeordneten Dr. Mitterlehner, Dipl.-Ing. Hofmann, Kolleginnen und Kollegen haben einen Abänderungsantrag eingebracht, der sich auf die Ziffern 12 und 13 bezieht.
Wer hiefür ist, den ersuche ich um ein Zeichen der Bejahung. – Das ist einstimmig angenommen.
Schließlich kommen wir zur Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes samt Titel und Eingang in der Fassung des Ausschussberichtes.
Ich bitte jene Damen und Herren, die hiefür ihre Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.
Nationalrat, XXII.GP | 125. Sitzung / Seite 311 |
Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.
Ich bitte jene Damen und Herren, die auch in dritter Lesung für den vorliegenden Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist ebenfalls einstimmig. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.
Bericht des Wirtschaftsausschusses über die Bürgerinitiative (15/BI) betreffend „Aus für die dreckige Kohle“ (1054 d.B.)
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gelangen nun zum 35. Punkt der Tagesordnung.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Oberhaidinger. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 2 Minuten. – Bitte.
0.20
Abgeordneter Georg Oberhaidinger (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Vor etwa einem Jahr brachte eine Bürgerinitiative ihr Anliegen unter dem Titel „Aus für die dreckige Kohle“ ein. Sie begründet – und das zu Recht – ihr Anliegen und ihre Forderungen mit den leider noch immer ständig steigenden CO2-Emissionen. Dies ist auf alle Fälle eine Tatsache.
Die Bürgerinitiative verweist auch auf die eigentlich recht umfangreichen Kompetenzen des Bundes im Rahmen des Energierechts und des einschlägigen Steuerrechts, und sie verbindet ihre Forderungen auch damit, weil sie eben feststellen muss, dass die Bundesregierung ihre relativ umfangreichen Kompetenzen – wie zum Beispiel ein Eintreten für verstärktes Energiesparen, für mehr Energieeffizienz und anderes – leider nicht in entsprechender Form ausübt.
Wir sind der Meinung, dass eine
fortschrittliche Energiepolitik den Ausstieg aus der Atompolitik erfordert und
ebenso langfristig auch den Ausstieg aus fossilen Brennstoffen, dabei an
erster Stelle aus der Kohle. Daher werden wir die Bürgerinitiative entsprechend
unterstützen und werden zustimmen. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)
0.21
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächste zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Rest-Hinterseer. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 2 Minuten. – Bitte.
0.21
Abgeordnete Heidemarie Rest-Hinterseer (Grüne): Frau Präsidentin! Geschätzter Herr Minister! Schön, dass Sie so spät am Abend noch da sind. (Bundesminister Dr. Bartenstein: Wenn Sie da sind, bin ich auch da!) – Das finde ich besonders schön, weil von der ÖVP niemand zu diesem Thema spricht. Ich weiß nicht, was mit Herrn Kollegem Kopf ist; ist er heute schon zu müde? (Abg. Mag. Molterer: Wo ist denn die Frau Glawischnig-Piesczek, die auf der Rednerliste steht? – Weitere Zwischenrufe bei der ÖVP.)
Erstmals in diesem Jahrhundert kommt auch auf die europäische Küste ein Wirbelsturm zu, und zwar mit 145 Stundenkilometern auf die spanische Küste. Wir befinden uns also mitten im Klimawechsel. (Abg. Neudeck: Wer ist im Wechsel?) Es dürfte wohl überhaupt kein Problem sein, einzusehen, dass die Verbrennung von Kohle in Kraftwerken zur Energieerzeugung zum letzten Jahrhundert und endgültig abgeschafft gehört. (Abg. Dipl.-Ing. Scheuch: Ihre Rede ist kein Wirbelsturm!) Also, raus aus der
Nationalrat, XXII.GP | 125. Sitzung / Seite 312 |
Energieerzeugung mit fossilen Brennstoffen
und Atomkraft, und rein in die erneuerbare Energie! (Beifall bei den
Grünen.)
Ich bringe den Entschließungsantrag der Abgeordneten Glawischnig-Piesczek betreffend Ausstieg aus der klimaschädlichen Kohleverbrennung in Kraftwerken ein. (Abg. Dipl.-Ing. Scheuch: Wo ist sie denn?)
Was ist dringend? – Reduktion von beziehungsweise mittelfristiger Ausstieg aus der Kohleverbrennung, deutlich knappere Zuteilung von Emissionszertifikaten für die E-Wirtschaft – Herr Minister, Appell an Sie – und damit Schaffung eines klaren betriebswirtschaftlichen Anreizes für den Umstieg von Kohle auf CO2-ärmere Energieträger, natürlich erneuerbare Energieträger. Andernfalls müsste die Kohlebesteuerung auch auf die Stromerzeugung in Kraftwerken ausgeweitet werden und nicht bloß, wie jetzt, bei Einzelheizungen bleiben. Der Energieträger-Mix muss deutlich zugunsten CO2-ärmerer Energieträger verändert werden.
Das Stromverbrauchswachstum ist kein Naturgesetz und muss gestoppt werden, insbesondere durch Einsparungen. Bei den Haushalten könnten bis zu 20 Prozent des Verbrauchs ohne Komfortverlust weggespart werden. Der Bund muss den Rahmen für eine Effizienzrevolution schaffen, also Ökostromregelung auch für Energievermeidung. Das wäre etwas Neues, Herr Kollege Molterer, oder? Energievermeidung – man braucht sie nicht zu verschwenden. (Abg. Mag. Molterer: Was man nicht braucht, fällt mir jetzt ein!)
Der Anteil der Stromerzeugung aus Sonne, Wind, Holz und Kleinwasserkraft soll in den kommenden Jahren gefördert und die Verfeuerung fossiler Energieträger wie Kohle oder Öl total unattraktiv werden. Bis zum Jahr 2020 will die EU ihre CO2-Emissionen um weitere 20 bis 30 Prozent senken, bis zum Jahr 2050 sogar um 60 bis 80 Prozent. Kohlekraftwerke haben in einem solchen Szenario schon rein rechnerisch keinen Platz mehr.
Also, raus aus der dreckigen Kohle, und
hinein in die erneuerbare Energie! – Gute Nacht. (Beifall bei den
Grünen.)
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Abgeordnete, Sie haben Ihren Entschließungsantrag nicht eingebracht. Ich möchte Sie nur darauf aufmerksam machen.
Abgeordnete Heidemarie Rest-Hinterseer (fortsetzend): Ich habe ihn in groben Zügen eingebracht.
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nein! Sie müssen den Entschließungsantrag, nämlich den entsprechenden Teil des Antrages, vorlesen.
Abgeordnete Heidemarie Rest-Hinterseer (fortsetzend): Ich bringe den Entschließungsantrag der Abgeordneten Glawischnig-Piesczek betreffend Ausstieg aus der klimaschädlichen Kohleverbrennung in Kraftwerken (Abg. Neudeck: Geht das überhaupt, wenn Glawischnig nicht da ist?), eingebracht im Zuge der Debatte über den Bericht des Wirtschaftsausschusses ...
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Abgeordnete, bitte den Teil des Antrages auf der dritten Seite verlesen! (Ruf bei der ÖVP: Keine Ahnung!)
Abgeordnete Heidemarie Rest-Hinterseer (fortsetzend): ... betreffend „Aus für die dreckige Kohle“.
Der Nationalrat wolle beschließen:
Die Bundesregierung und insbesondere der Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit sowie der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft werden aufgefordert, dem Nationalrat so rasch als möglich einen detaillierten „Aus-
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stiegsplan aus der
Kohleverbrennung in Kraftwerken bis zum Jahr 2010“ vorzulegen. (Beifall
bei den Grünen.)
0.25
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Der Entschließungsantrag ist somit ordnungsgemäß eingebracht, ausreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Glawischnig-Piesczek
betreffend Ausstieg aus der klimaschädlichen Kohleverbrennung in Kraftwerken,
eingebracht im Zuge der Debatte über den Bericht des Wirtschaftsausschusses
über die Bürgerinitiative Nr. 15 betreffend „Aus für die dreckige Kohle“
(1054 d.B.)
„Mit einem Anstieg von 20 Prozent
im Vergleich zum Vorjahr hatte der Sektor Energieaufbringung den höchsten
Anstieg aller Sektoren verglichen mit dem Jahr 2002 zu verzeichnen.
Hauptverantwortlich dafür war der Anstieg der Strom- und Wärmeproduktion in
kalorischen Kraftwerken und die Veränderung des Brennstoffmixes zugunsten
fester Brennstoffe (sprich Kohle, Anm. d.V.).“
„Kyoto-Fortschrittsbericht 1990-2003,
Datenstand 2005“, Umweltbundesamt, Wien, 2005
Die Treibhausgasemission steigen seit
Jahren stark an und lagen im Jahr 2003 (letzte verfügbare Daten gemäß
Umweltbundesamt) mit 91,6 Mio. Tonnen CO2-Äquivalenten bereits um
16,6 Prozent über dem Wert von 1990. Österreich liegt damit bereits knapp
30 Prozentpunkte über dem Kyoto-Klimaschutzziel (Minus 13 Prozent
gegenüber 1990) und damit im EU-Vergleich am vorletzten Platz. Nur Spanien
bläst mehr klimaschädliche Gase in die Luft. Neben dem Verkehrssektor ist die
starke Zunahme der Kohleverbrennung in Kraftwerken zur Energieerzeugung eine
der Hauptursachen für Österreichs katastrophale Klimaschutzbilanz.
Die Treibhausgasemissionen des
Energiesektors wachsen derzeit am schnellsten und sind alleine von 2002 auf
2003 um 20 Prozent gestiegen. Zum Vergleich: die Emissionen des
Verkehrssektors sind im selben Zeitraum um 8 Prozent gestiegen. Neben dem
stark steigenden Stromverbrauchswachstum ist vor allem auch der deutlich
gestiegene Einsatz von Kohle als Brennstoff in Kraftwerken als Ursache zu
nennen.
Nach einem
Rückgang Anfang der neunziger Jahre ist der Kohleverbrauch in der E-Wirtschaft
seit 1997 wieder stark gestiegen. Alleine zwischen 1997 und 2002 hat er sich
mehr als verdoppelt. Kohle weist im Vergleich zu allen anderen Energieträgern
die höchsten spezifischen CO2-Emissionen auf, das bedeutet etwa im Vergleich zu
Erdgas mehr als doppelt soviel CO2-Emissionen für die Erzeugung derselben
Strommenge.
Im Jahr 2003 wurden durch die Kohleverbrennung in Kraftwerken zirka 7 Mio. Tonnen CO2-Emissionen beziehungsweise 52 Prozent der gesamten CO2-Emissionen der E-Wirtschaft verursacht. Zum Vergleich: 1998 wurden 3,5 Mio. Tonnen CO2 durch die Kohleverfeuerung in Kraftwerken verursacht. Die Emissionen haben sich also in sieben Jahren verdoppelt. Insgesamt hat die Kohleverbrennung in Kraftwerken im Jahr 2003 einen Anteil von zirka 10 Prozent an den gesamten österreichischen Treibhausgasemissionen.
Der WWF Österreich hat mit der Bürgerinitiative „Aus für die dreckige Kohle“ bereits im Jahr 2003 auf die besorgniserregende Zunahme der Kohleverstromung aufmerksam
Nationalrat, XXII.GP | 125. Sitzung / Seite 314 |
gemacht. Die aktuellen Entwicklungen zeigen, dass diese
Bürgerinitiative heute mehr Berechtigung denn je hat.
Auch die seit 1.1.2004 eingeführte
erstmalige Besteuerung von Kohle wird an diesem Trend nichts ändern. Denn
wirklich betroffen von der Energiesteuer von 5 Cent/kg auf Kohle sind nur
der Kohleeinsatz zu Heizzwecken in Haushalten, der Einsatz zur Stromerzeugung
in der E-Wirtschaft ist steuerbefreit. Experten des WIFO und des Umweltministeriums
gehen davon aus, dass der Kohleverbrauch sich bis 2010 auf sehr hohem Niveau
stabilisieren und danach weiter steigen wird (vgl. WIFO Energieszenarien 2020).
Diese Tatsache wird auch von Vertretern der Energiewirtschaft bestätigt, die
bereits über neue Kohlekraftwerke beziehungsweise Kapazitätsausweitungen nachdenken.
Eine Reduktion beziehungsweise ein
mittelfristiger Ausstieg aus der Kohleverbrennung ist im Hinblick auf die
Erreichung des Klimaschutzziels unerlässlich. Bisher hat die Bundesregierung
dafür nicht einmal ansatzweise einen Plan. Dies geht auch aus einer aktuellen
Beantwortung einer parlamentarischen Anfrage der Grünen durch BM Bartenstein
hervor. Der Minister weicht darin allen Fragen nach einem Ausstieg aus der
Kohleverbrennung konsequent aus, kann oder will keine Ziele, Pläne oder
Maßnahmen nennen und verweist lediglich auf die derzeit seitens des Umweltministeriums
laufende Überarbeitung der Klimastrategie.
Um den Ausstieg aus der klimaschädlichen
Kohleverbrennung zu forcieren, sind zahlreiche Maßnahmen möglich und sinnvoll:
In der
kommenden Periode des Emissionshandels muss es im Rahmen des nationalen
Allokationsplans zu einer deutlich knapperen Zuteilung von
Emissionszertifikaten für die E-Wirtschaft kommen und damit ein klarer
betriebswirtschaftlicher Anreiz für den Umstieg von Kohle auf CO2-ärmere
Energieträger geschaffen werden. Gelingt dies nicht, so müsste die
Kohlebesteuerung auch auf die Stromerzeugung in Kraftwerken ausgeweitet werden.
Im Bereich der
E-Wirtschaft ist es jederzeit technisch durchführbar, den Energieträgermix
deutlich zugunsten CO2-ärmeren Energieträgern zu verändern. Viele der
österreichischen Wärmekraftwerke sind mit unterschiedlichen Energieträgern
befeuerbar und können beispielsweise auch mit Erdgas oder Biomasse betrieben
werden. Würde beispielsweise die derzeit durch Kohleverbrennung erzeugte
Strommenge durch Erdgas erzeugt, würden die derzeit durch die Kohleverfeuerung
verursachten CO2-Emissionen schlagartig um mehr als die Hälfte beziehungsweise
3,5 Millionen Tonnen sinken.
Das seit
Jahren stark steigende Stromverbrauchswachstum ist kein Naturgesetz und muss
gestoppt werden. Das Verbrauchswachstum soll in den nächsten Jahren stabilisiert
und mittelfristig sinken. Dazu braucht es bundesweit akkordierte Energiesparprogramme.
20 Prozent des derzeitigen Stromverbrauchs der Haushalte kann ohne Komfortverlust
weggespart werden. Die Stromrechnung der Haushalte sinkt dadurch um 200 bis
1.000 Euro pro Jahr. Die Kohleverbrennung in Kraftwerken kann entsprechend
zurückgefahren werden.
Der Bund muss den Rahmen für eine Effizienzrevolution schaffen. Ein Energieeffizienzgesetz soll durch neue Regelungen beziehungsweise Novellierungen bestehender Gesetze zu einer rascheren Marktdurchdringung energieeffizienter Technologien in den Bereichen Neukauf standardisierter Geräte und Produkte (Massenware) und Neuerrichtung von Anlagen im Bereich System- und Gebäudetechnik führen.
Nationalrat, XXII.GP | 125. Sitzung / Seite 315 |
Ein Energieeffizienzfonds soll den Kauf
von stromsparenden Haushalts- und Bürogeräten belohnen und eine
flächendeckende Energieberatung ermöglichen.
Der Anteil der Stromerzeugung aus Sonne,
Wind, Holz und Kleinwasserkraft soll in den kommenden Jahren zulasten der
Verfeuerung fossiler Energieträger wie Kohle oder Öl deutlich gesteigert
werden. Dazu braucht es ein verbessertes Ökostromgesetz. Die derzeit
diskutierte Regierungsentwurf ist dafür ungeeignet und würde einen Ausbaustopp
für neue Ökostromanlagen bedeuten.
Ohne entschiedene Eingriffe der Politik
werden die CO2 Emissionen aus der Kohleverstromung bis 2020 weiter stark
steigen, die Erreichung des österreichischen Klimaschutzziels verunmöglichen
beziehungsweise im Widerspruch zu den vom EU-Umweltministerrat definierten
Klimaschutzzielen für nach 2010 stehen. Bis 2020 will die EU ihre CO2
Emissionen um weitere 20 - 30 Prozent senken, bis 2050 sogar um
60 - 80 Prozent. Kohlekraftwerke haben in einem solchen Szenario
schon rein rechnerisch keinen Platz mehr. Es braucht daher einen Ausstiegsplan
aus der Kohleverbrennung in Kraftwerken in Österreich. Ziel sollte der Ausstieg
bis 2010 sein. Dies würde einen wesentlichen Beitrag zur Erreichung des
österreichischen Klimaschutzziels leisten und – durch die Forcierung von
Alternativen – auch neue Arbeitsplätze schaffen.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen
daher folgenden
Entschließungsantrag:
Der Nationalrat wolle beschließen:
Die Bundesregierung und insbesondere der
Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit sowie der Bundesminister für Land- und
Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft werden aufgefordert, dem
Nationalrat so rasch als möglich einen detaillierten „Ausstiegsplan aus der Kohleverbrennung
in Kraftwerken bis zum Jahr 2010“ vorzulegen.
*****
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Dr. Rada. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 2 Minuten. – Bitte.
0.25
Abgeordneter Dr. Robert Rada (SPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Hohes Haus! Wir haben uns im Ausschuss für Petitionen und Bürgerinitiativen nicht bloß mit dem „Aus für die dreckige Kohle“ intensiv befasst, sondern uns auch damit befasst, dass solche Kohle ordnungsgemäß transportiert wird. Kohle wird nämlich mitunter auch in Waggons, die eigentlich nicht den Umweltvorschriften entsprechen, von einem Ort, an dem sie produziert wird, dort hintransportiert, wo sie verarbeitet, verbrannt oder zu anderen Zwecken verarbeitet wird. Es ist uns dahin gehend sehr viel gelungen, um dies einigermaßen hintanzuhalten.
Ich kann meiner Vorrednerin nur rundherum Recht geben. Es geht dabei nicht ... (Heiterkeit bei der ÖVP. – Ruf: „Rundherum“?) – ... zu ihren Aussagen; über das andere diskutieren wir ein anderes Mal. (Abg. Scheibner: Was wollen Sie diskutieren?) – Jedenfalls geht es bei dem „Aus für die dreckige Kohle“ nicht bloß um die Kohle allein, sondern insgesamt darum, dass wir fossile Brennstoffe in der heutigen Zeit auf Grund des Umweltgedankens und der Umweltkatastrophen, die wir alle derzeit in den Medien nachvollziehen können, an und für sich nicht mehr brauchen. Es geht hin zu Energieträgern, die umweltfreundlich und weiterverwendbar sind und die wieder nachwachsen, ob das Biomasse, Wind oder Solarenergie ist!
Nationalrat, XXII.GP | 125. Sitzung / Seite 316 |
Aber eines ist auch Tatsache: Ohne Energieträger werden wir nicht auskommen können, wollen wir unsere Wirtschaft so erhalten, wie wir das insgesamt brauchen.
Das Einzige, worauf ich noch hinweisen
möchte, ist, dass es viel zu wenige Förderungsmittel für den Umstieg zu
umweltfreundlichen Energieträgern gibt. Das vermisse ich insgesamt an dieser
Bundesregierung. Denn auch in den einzelnen Haushalten könnte bereits viel mehr
mit Solarenergie bewerkstelligt werden, wenn das finanziell möglich wäre. (Beifall
bei der SPÖ und den Grünen.)
0.28
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesminister Dr. Bartenstein. – Bitte, Herr Minister.
0.28
Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit Dr. Martin Bartenstein: Frau Präsidentin! Insbesondere motiviert mich die Aussage von Frau Abgeordneter Rest-Hinterseer, kein Abgeordneter von der ÖVP würde sich zu Wort melden.
Sehr geehrte Frau Abgeordnete! Meine Regierungskollegen, insbesondere der Umweltminister, und ich melden uns sehr oft und umfassend zu Fragen erneuerbarer Energieträger zu Wort und sind stolz darauf, letztlich auch ein Land zu führen, in dem der Ökostromanteil, der Anteil der erneuerbaren Energieträger am Gesamtenergieeinsatz im europäischen Vergleich überproportional groß ist. Darf ich Sie daran erinnern, dass der Ökostromanteil an unserer Stromerzeugung, weit über das Gesetz hinausgehend, bereits in Richtung 7 Prozent geht? Darf ich Sie daran erinnern, dass der Anteil erneuerbarer Energieträger am Gesamtenergiemix unter Einbeziehung der Wasserkraft bei rund 23 Prozent liegt?
Bemerkenswert finde ich manche Aussagen von sozialdemokratischen Abgeordneten hinsichtlich der Kohle. Wenn ich an Ihre Demarchen in Sachen Voitsberg III denke: Das passt hinten und vorne nicht zusammen. (Zwischenruf des Abg. Oberhaidinger.)
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Eines sage ich schon: Ja zu mehr Energieeffizienz, ja zu erneuerbaren Energieträgern – aber Ausstiegsszenarien bis zum Jahr 2010 zu skizzieren, da halte ich für ebenso unrealistisch wie wenig verantwortlich.
Nicht zu verstehen ist für mich die
Forderung der Frau Abgeordneten Rest-Hinterseer, Ökostromförderung auch für
Energieeffizienz und Energievermeidung zu gewähren. Denken Sie daran, dass
Österreichs Stromverbraucher mit ihren Zuschlägen Ökostrom finanzieren! Wie das
in Richtung erhöhte Energieeffizienz geschehen soll, bleibt mir zu dieser
Stunde rätselhaft. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP und bei
Abgeordneten der Freiheitlichen.)
0.29
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.
Die Frau Berichterstatterin wünscht kein Schlusswort.
Wir gelangen daher zur Abstimmung über den Antrag des Wirtschaftsausschusses, seinen Bericht 1054 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.
Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.
Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Glawischnig-Piesczek, Kolleginnen und Kollegen betreffend Ausstieg aus der klimaschädlichen Kohleverbrennung in Kraftwerken.
Nationalrat, XXII.GP | 125. Sitzung / Seite 317 |
Ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen Entschließungsantrag sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit. Dieser Entschließungsantrag ist somit abgelehnt.
Bericht des Verfassungsausschusses über
den Antrag 679/A der Abgeordneten Dr. Andreas Khol, Herbert
Scheibner, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein
Bundesgesetz über die Errichtung eines Zukunftsfonds der Republik Österreich
(Zukunftsfonds-Gesetz) und ein Bundesgesetz über die Errichtung einer
Stipendienstiftung der Republik Österreich (Stipendienstiftungs-Gesetz)
erlassen werden (1153 d.B.)
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gelangen nun zum 36. Punkt der Tagesordnung.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Als Erste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Mag. Lapp. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 5 Minuten. – Bitte.
0.31
Abgeordnete Mag. Christine Lapp (SPÖ): Sehr geehrter Frau Präsidentin! Herr Staatssekretär! Herr Botschafter Steiner! Es geht um das Zukunftsfonds-Gesetz und um die Stipendienstiftung, wofür die restlichen Mittel des Österreichischen Versöhnungsfonds zur Abgeltung von Zwangsarbeiterinnen und Zwangsarbeitern im Nationalsozialismus verwendet werden. Insgesamt sind ungefähr 100 Millionen € übrig geblieben. 30 Millionen € gibt es für humanitäre Projekte gemeinsam mit den Partnerorganisationen in den unterschiedlichsten Ländern.
Es geht jetzt um 25 Millionen € für die Stipendienstiftung. Damit sollen Stipendien finanziert werden für Menschen, die Nachkommen von Leuten aus den Ländern sind, aus denen die Zwangsarbeiter kamen. 20 Millionen € sollen in einem Zukunftsfonds dotiert werden. Beide Fonds – der Zukunftsfonds auf der einen Seite ist im Bundeskanzleramt, die Stipendienstiftung im Bundesministerium für Bildung – sind abgeschieden von der parlamentarischen Beschlussfassung.
Bei der Versöhnungsfonds-Kuratoriumssitzung im Dezember 2004 wurde vor internationalen Vertreterinnen und Vertretern der Partnerorganisationen und der Staaten von Herrn Bundeskanzler Schüssel in eindringlichen Beschwörungen darauf hingewiesen, dass eine Vier-Parteien-Einigung im Parlament erzielt werden soll. Trotz zahlreicher Bemühungen von Seiten der grünen Fraktion und von Seiten unserer Fraktion – so wurde auch von Frau Präsidentin Prammer sehr intensiv verhandelt – wurde keine Einigung erzielt. Schade! Herr Bundeskanzler Schüssel, die ÖVP und FPÖ/BZÖ haben international das Gesicht verloren. (Abg. Scheibner: Was Sie da daherreden! – Weitere Zwischenrufe.)
Die Arbeit in den Fonds passiert abseits des Parlaments, ohne Transparenz. (Abg. Dipl.-Ing. Scheuch: Daherlesen!) – Meine sehr geehrten Damen und Herren, es freut mich, dass Sie zu dieser Zeit noch ein bisschen in Bewegung kommen. (Abg. Dipl.-Ing. Scheuch: Lesen Sie ...!) Aber es muss gesagt werden, was in diesen Fonds passiert. (Abg. Scheibner: Im Gegensatz zu Ihnen können wir auch sprechen und nicht nur lesen!) Das Geld wird in den Ministerien zur Seite geschafft (Zwischenrufe bei den Freiheitlichen), die parlamentarische Beschickung ist nicht gegeben. Das werden Sie nicht ... (Abg. Neudeck: Sagen Sie, lesen Sie das, bevor Sie es da vorlesen? –
Nationalrat, XXII.GP | 125. Sitzung / Seite 318 |
Abg. Riepl – in Richtung Freiheitliche –: Wenn Sie zuhören, ist’s g’scheiter! – Abg. Neudeck: ... gar nicht vorlesen!)
Es wäre wirklich besser für Sie, wenn Sie zuhören würden, aber auch ... (Abg. Neudeck: Nein, nein! Ihre Rede ist unerträglich! – Abg. Dipl.-Ing. Scheuch: Unerträglich!) Dann gehen Sie hinaus, bitte, ja! – Die parlamentarische Beschickung ... (Beifall bei der SPÖ. – Zwischenrufe bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)
In diesen beiden Fonds sind keinerlei VertreterInnen von Seiten des Parlaments vorgesehen, somit ist keine Transparenz gegeben. (Abg. Scheibner: ... gleich hineinsetzen! – Abg. Schöls: So was Präpotentes! – Weitere Zwischenrufe.) Herr Bundeskanzler Schüssel und die Regierungsfraktionen haben somit ein wichtiges Kapitel der österreichischen Geschichte zu einem unrühmlichen Ende gebracht. (Abg. Neudeck: Sie werden sich ...!) Botschafter Steiner und Botschafter Wotava haben sich das für ihre Arbeit nicht verdient. (Abg. Dr. Fekter: Schämen Sie sich! Das ist unwürdig! – Weitere Rufe bei der ÖVP: Schämen Sie sich!)
Ihre Beiträge, die Sie jetzt in Zwischenrufen zur Geisterstunde von sich geben (Abg. Neudeck: Der Geist sind aber Sie! – weitere Zwischenrufe), erinnern eher an Halloween als an dieses Thema. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Scheibner: Eine Gespensterrede ist das! Unwürdig!)
0.35
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Meine Damen und Herren, ich ersuche auch bei diesem Tagesordnungspunkt einigermaßen um Disziplin auf allen Seiten! (Abg. Scheibner: Sagen Sie das der Rednerin! – Weitere Zwischenrufe.) Ich bewerte jetzt die Vorkommnisse nicht, auch nicht die Zwischenrufe. Ich ersuche Sie, die Debatte zu diesem Thema, das der Seriosität bedarf, entsprechend würdig durchzuführen.
Frau Abgeordnete, Ihre Bemerkungen waren überzogen! (Ruf bei der ÖVP: Ungeheuerlich!)
Als Nächste zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Dr. Baumgartner-Gabitzer. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 3 Minuten. – Bitte.
0.35
Abgeordnete Dr. Ulrike Baumgartner-Gabitzer (ÖVP): Frau Präsidentin! Herr Bundeskanzler! Herr Staatssekretär! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Lieber Herr Botschafter Dr. Steiner, ich freue mich sehr, dass du heute hier bei uns bist und dieser Debatte lauschst. Danke vielmals fürs Kommen! (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)
Ich möchte mich eingangs auch bei dir und bei Botschafter Richard Wotava bedanken. Botschafter Steiner als Vorsitzender des Komitees und Botschafter Wotava als Generalsekretär des Versöhnungsfonds haben gemeinsam mit ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern den Versöhnungsfonds sehr erfolgreich geführt. Alle Beschlüsse im Versöhnungsfonds erfolgten einstimmig. Ich war bei fast allen Tagungen dabei, es gab immer großes internationales Lob. Ich denke, die Arbeit des Versöhnungsfonds hat Österreich zur Ehre gereicht, sehr geehrte Damen und Herren! (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen sowie der Abg. Mag. Lapp.)
Ich erinnere auch an die Zeit vor fünf Jahren. Es gab eine einstimmige Beschlussfassung zum Versöhnungsfonds-Gesetz. Frau Dr. Schaumayer hat damals die Aufgabe übernommen, das Geld für den Versöhnungsfonds aufzubringen. Ein Großteil davon stammt aus Steuergeldern, aber ein wesentlicher Teil der Mittel ist auch von der Wirtschaft gekommen. Die Wirtschaft hat damit einen wichtigen Beitrag geleistet und ich denke, dass dieser Beitrag auch gerne geleistet wurde.
Nationalrat, XXII.GP | 125. Sitzung / Seite 319 |
Von den Mitteln des Versöhnungsfonds wurde nicht alles ausgegeben; 100 Millionen € sind übrig geblieben. Was wir heute zur Beschlussfassung vorliegen haben, ist das Zukunftsfonds-Gesetz beziehungsweise das Stipendienstiftungs-Gesetz, von dem ein Teil, insgesamt 45 Millionen ... (Abg. Dr. Jarolim: Wir haben ein „Schüsselfonds“-Gesetz!) – Sie haben keine Ahnung, Herr Kollege, deswegen reden Sie so. Aber das sind wir von Ihnen leider gewöhnt. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)
Diese 45 Millionen sollen für Nachfolgeprojekte, für Zukunftsprojekte, für Projekte, die sich mit dem nationalsozialistischen Regime und anderen totalitären Regimen auseinander setzen, ausgegeben werden. Aus der Stipendienstiftung sollen Stipendien vor allem für Kinder von Zwangsarbeitern oder für Angehörige von Staaten, die besonders durch das NS-Regime gelitten haben, finanziert werden. Das ist eine sehr kluge und weise Aufteilung der Mittel.
Mit großem Bedauern mussten wir jedoch feststellen – Frau Kollegin Lapp, Sie haben es angeschnitten –, dass, obwohl wir uns sehr um einen Kompromiss bemüht haben, leider keiner zustande gekommen ist. Zu einem Kompromiss gehören die Einigungsfähigkeit und die Einigungswilligkeit, vor allem auch der anderen. (Abg. Dr. Jarolim: Auch eine Missbrauchs-Abstandsnahme!) Von uns war sie da, ehrlichen Herzens. (Abg. Riepl: Sie haben immer gesagt ...!) Nur haben Sie einfach den Bogen überspannt, und eine Einigung war daher nicht mehr möglich. (Abg. Dr. Wittmann: Das stimmt ja gar nicht!) Mir persönlich tut es sehr Leid. Aber ich kann leider nicht in Ihre Herzen hineinschauen und Sie zu einem Kompromiss bewegen. (Abg. Dr. Wittmann: Realitätsverweigerung!)
Das Gesetz und die beiden Fonds haben sich sehr genau an das gehalten, was damals vom Kuratorium einstimmig beschlossen wurde. In diesem Kuratorium sitzen nicht nur die politischen Parteien, sondern auch die Partnerorganisationen. (Abg. Dr. Jarolim: Das ist zum Schämen, was Sie aus dem Gesetz gemacht haben!) – Das ist nicht zum Schämen. Sie sollten einmal nachlesen und sich kundig machen. (Abg. Dr. Jarolim: Einen Werbefonds für den Bundeskanzler!)
Dort vertreten sind die internationalen Partnerorganisationen und die Vertreter der Wirtschaft, von denen ein wesentlicher Teil dieser Mittel aufgebracht wurde. Ich bedauere es sehr, dass es nicht möglich war, einen Kompromiss zustande zu bringen.
Dass Sie das jetzt skandalisieren, ist peinlich. (Abg. Dr. Jarolim: Sie brauchen sich nur einmal das Gesetz anzuschauen!) Üblicherweise werden Verwaltungsaufgaben nicht von Organen der Gesetzgebung durchgeführt, sondern von dafür berufenen Verwaltungsorganen. (Abg. Dr. Jarolim: Sie sollten wissen, worüber Sie reden!) Aber wenn Sie irgendeinen Nachholbedarf in Verfassungskunde haben, werde ich Ihnen da gerne weiterhelfen. – Danke vielmals. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen. – Ruf bei der SPÖ: Nein, danke!)
0.40
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächste zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Mag. Stoisits. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 6 Minuten. – Bitte.
0.40
Abgeordnete Mag. Terezija Stoisits (Grüne): Dobar vecer! Sehr geehrter Herr Bundeskanzler! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! (Staatssekretär Mag. Schweitzer: Es ist ja Dobro jutro!)
Herr Bundeskanzler, Sie waren ja bei der Kuratoriumssitzung dabei, bei der angeblich alles so eitel Wonne und so super war, niemand etwas gesagt hat und alle Ihren Vorschlägen gefolgt sind. Sie erinnern sich sicher viel genauer als Frau Kollegin
Nationalrat, XXII.GP | 125. Sitzung / Seite 320 |
Baumgartner-Gabitzer. Sie erinnern sich sicher, Herr Bundeskanzler – und Herr Botschafter Steiner erinnert sich sicher extrem exakt, das weiß ich –, dass Sie mich gebeten haben – ich habe als Mitglied des Kuratoriums des Versöhnungsfonds schriftlich Amendements eingebracht und an alle geschickt – und gesagt haben – das war nicht zynisch –: Frau Abgeordnete, wollen Sie wirklich in dieser Runde, in der ja zahlreiche ausländische Vertreter mitwirken, nicht nur die sechs Partnerstaatenvertreter, sondern auch die der USA, die ja maßgeblich im Kuratorium mitwirken, diesen Konsens über die Verteilung der Mittel, an dem wir so nahe dran sind, nicht mittragen?
Das geschah, nachdem ich angekündigt habe, mich der Stimme zu enthalten, falls es nicht zumindest marginale Änderungen in die Richtung gibt, wie ich sie als Parlamentarierin für richtig halte. Sie haben mich gebeten und das Versprechen abgegeben – das war am 20. Dezember 2004 –, dass man über die gesetzliche Festschreibung der Verwendung dieser immerhin beträchtlichen Summe das Einvernehmen im Parlament suchen wird. (Abg. Dipl.-Ing. Scheuch: Das ist aber etwas anderes als „finden“!)
Herr Bundeskanzler, Sie haben das Einvernehmen ganz bestimmt nicht gesucht. Nicht Sie persönlich, aber die, welche in Ihrem Umkreis wirken, haben dem Herrn Klubobmann Professor Van der Bellen in der letzten Plenarsitzung vor dem Sommer dieses Gesetz im wahrsten Sinne des Wortes hingeknallt und gesagt: Da ist es. Wir wollen es morgen einbringen. Geht ihr mit oder nicht? – Und ich sage hier die absolute Wahrheit. Ich habe Herrn Botschafter Winkler, der inzwischen Staatssekretär ist, einige Male gefragt: Herr Botschafter, ich weiß, Sie sind der Gesetzesverfasser. Wie steht es damit? Wo ist es? – Ich habe ab einem bestimmten Zeitpunkt immer die Antwort bekommen: Beim Herrn Dr. Manz. – Dort ist es gelegen. Und Herr Dr. Manz kann etwas erst aus der Hand geben, wenn der Herr Bundeskanzler, für den er arbeitet, ja sagt. Sie haben also nicht ja gesagt, Herr Bundeskanzler, um mit den Oppositionsparteien über diese Gesetze zu reden. (Abg. Mag. Molterer: Das stimmt nicht!)
Meine Damen und Herren, ich erzähle Ihnen das deshalb so genau, weil, seit Dr. Schüssel unser Bundeskanzler ist – ich sage bewusst unser, er ist nämlich der Bundeskanzler Österreichs (demonstrativer Beifall bei der ÖVP), ich habe keinen anderen, ich kann ihn jetzt nicht austauschen –, alle Gesetze, die sich mit der Aufarbeitung der österreichischen Geschichte im engeren oder im weiteren Sinn beschäftigen, hier im Hohen Haus einstimmig beschlossen worden sind. Und das waren epochale Gesetze, wie das heute schon öfter erwähnte Versöhnungsfondsgesetz. (Demonstrativer Beifall bei der ÖVP.)
Das war auch das Entschädigungsfondsgesetz, Herr Bundeskanzler! Und ich habe Ihnen, Herr Bundeskanzler, an diesen 20. Dezember 2004 in diesem Ministerratssaal oder wie immer er heißt – wir waren bei Ihnen zu Gast – Festsaal! – vertraut. – Herr Bundeskanzler! Ich habe Ihnen vertraut, dass Sie Interesse daran haben, dass wir hier im Hohen Haus die gesetzlichen Grundlagen im Konsens erarbeiten und beschließen werden. Da habe ich mich aber gewaltig getäuscht, oder Sie haben mich getäuscht, das wäre die präzisere Beschreibung.
Es war selbst danach noch so, nachdem bereits im Konsens Ausschusstermine festgelegt worden waren, um die Gesetze zu behandeln. Herr Dr. Steiner und Herr Generalsekretär Wotava wissen, dass ihre Arbeit, die sie vier Jahre lang brillant hingelegt haben, dieses Jahr endet, denn der Fonds hat ein Ablaufdatum und braucht sozusagen eine gesetzliche Nachfolgegrundlage. Weil das so ist, haben wir im Konsens einen Ausschusstermin festgelegt. Niemand hat die Opposition kontaktiert, sondern die Opposition ist wieder zur Regierung gegangen, in dem Fall zu Frau Dr. Baumgartner-Gabitzer. – Korrigieren Sie mich, wenn da etwas nicht stimmt! (Abg.
Nationalrat, XXII.GP | 125. Sitzung / Seite 321 |
Dr. Baumgartner-Gabitzer: Es hat doch einen Termin
gegeben!) – Das stimmt, Frau Kollegin, nachdem ich Sie um einen Termin
gebeten habe, haben Sie uns diesen Termin genehmigt. Allerdings haben dieser
Termin und der nächstfolgende Termin und zwei Ausschusstermine nicht einen
Millimeter Bewegung in die Richtung gebracht, wie ich sie Ihnen, Kolleginnen
und Kollegen, heute in einem Abänderungsantrag vorschlage, dass
wir nämlich versuchen, diese Tradition der einvernehmlichen Beschlussfassung
von Gesetzen, die sich mit der Auseinandersetzung mit der jüngeren Geschichte
Österreichs beschäftigen, beizubehalten. Und deshalb bitte ich Sie, dem
Abänderungsantrag, wenn er dann abgestimmt wird, auch zuzustimmen. (Beifall
bei den Grünen.)
Es sind drei Punkte, die ich hier zusammenfassend erklären möchte. Unsere Fraktion und auch die sozialdemokratische Fraktion bedrückt am meisten die Tatsache, dass Parlamentarierinnen und Parlamentarier, sprich: das Parlament, erstmals völlig aus den Gremien ausgesperrt sind, die diese beiden Fonds jetzt kontrollieren. (Abg. Scheibner: Sie wissen auch warum! Es hat keine Zweidrittelmehrheit gegeben!)
Der Herr Bundeskanzler wird in den nächsten zehn Jahren über 20 Millionen € mittels eines Kuratoriums verfügen, das sich aus zwei Mitgliedern, die er bestimmt, und aus zwei Mitgliedern, die Frau Bundesministerin Dr. Plassnik bestimmt, zusammensetzt. Die vier Genannten werden dann gemeinsam ein fünftes Kuratoriumsmitglied bestimmen. Und der Herr Bundeskanzler ganz persönlich wird den Generalsekretär benennen, ohne irgendjemanden kontaktieren oder fragen zu müssen. Das ist nicht mein Verständnis von gemeinsamer Aufarbeitung der österreichischen Geschichte, wie ich sie hier in diesem Hause über Jahre kennen gelernt habe. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ.)
Deshalb, meine geschätzten Kolleginnen und Kollegen, habe ich mit einer bestimmten Verve – wie ich es auch hier tue – dafür gekämpft und tue das immer noch, dass es hier zu einem Konsens kommt. Diesen Konsens sind wir Österreich, der Geschichte und ihrer Aufarbeitung schuldig. Und ich möchte, dass auch wir ParlamentarierInnen mitwirken. (Abg. Mag. Molterer: Warum wurde dann nicht zugestimmt?)
Der zweite Punkt, meine Damen und Herren, der mir ganz wesentlich ist, ist die Terminologie. Im Übrigen – und das möchte ich auch hier für das Protokoll feststellen – waren die Mittel nicht die freiwillig zur Verfügung gestellten Gelder der österreichischen Industrie und Wirtschaft, die sie ach so freudig gegeben haben, weil sie so große Lust hatten, das zu zahlen. Sie haben deshalb bezahlt – und das noch dazu fast ausschließlich aus dem Insolvenzausfallhaftungsfonds –, weil ihnen Sammelklagen von Betroffenen gedroht haben. (Abg. Dr. Fekter: Ich habe direkt eingezahlt!)
Das ist die Wahrheit, Frau Kollegin Fekter! Ich beurteile das nicht. Tatsache ist, dass 414,2 Millionen € aufgebracht wurden. Aber das ist nicht aus den Taschen der Industriellen gekommen und jener, die die Hauptnutznießer waren, sondern insgesamt aus diesem Fonds. (Abg. Kopf: Und wer zahlt in diesen Fonds ein?) Aber das möchte ich nur fürs Protokoll festgestellt wissen. (Abg. Kopf: Das ist billig, so was von billig!)
Ich sage Ihnen eines: Herr Bundeskanzler, damit wende ich mich an Sie. Ich werde niemals mehr den Worten von Dr. Schüssel trauen, wenn er eine Abgeordnete mit diesem vermeintlichen Patriotismusschmalz bittet: Ich bitte Sie, kommen Sie ins Boot. – Herr Bundeskanzler! Wenn man Ihnen vertraut, dann vertraut man ganz offensichtlich dem Falschen. Für mich war das eine Lehre und ich werde sie künftig nicht vergessen. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ.)
0.49
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Abgeordnete Mag. Stoisits hat einen Abänderungsantrag eingebracht, den sie in den Kernpunkten erläutert hat und den ich
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auf Grund seines Umfanges gemäß § 53 der Geschäftsordnung zur Verteilung bringen lasse. Er ist auch ausreichend unterstützt, liegt schriftlich vor und steht mit in Verhandlung.
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Abänderungsantrag
der Abgeordneten Mag. Terezija
Stoisits, Kolleginnen und Kollegen zum Bericht des Verfassungsausschusses über
den Antrag 679/A der Abgeordneten Dr. Andreas Khol, Herbert
Scheibner, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein
Bundesgesetz über die Errichtung eines Zukunftsfonds der Republik Österreich
(Zukunftsfonds-Gesetz) und ein Bundesgesetz über die Errichtung einer Stipendienstiftung
der Republik Österreich (Stipendienstiftungs-Gesetz) erlassen werden
Der Nationalrat wolle beschließen:
Der Antrag 679/A der Abgeordneten
Dr. Andreas Khol, Herbert Scheibner, Kolleginnen und Kollegen betreffend
ein Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über die Errichtung eines
Zukunftsfonds der Republik Österreich (Zukunftsfonds-Gesetz) und ein
Bundesgesetz über die Errichtung einer Stipendienstiftung der Republik Österreich
(Stipendienstiftungs-Gesetz) erlassen werden, in der Fassung des Berichtes des
Verfassungsausschusses 1153 d.B.
wird wie folgt geändert:
Zu Artikel I
Bundesgesetz
über die Errichtung eines Zukunftsfonds der Republik Österreich
(Zukunftsfonds-Gesetz)
1. § 1 Abs. 1 lautet:
„(1) Mit diesem Bundesgesetz wird ein
Fonds zur Förderung von Projekten zum Gedenken an die Opfer des
Nationalsozialismus und zur Erforschung des Unrechts, das während des
Nationalsozialismus auf dem Gebiet der Republik Österreich geschehen ist,
sowie einer zukunftsorientierten Förderung von Toleranz und
Nicht-Diskriminierung errichtet, der die Bezeichnung „Zukunftsfonds der
Republik Österreich“ (in weiterer Folge „Zukunftsfonds“) trägt.“
2.§ 2
Z 1 lautet:
„1. Die
Förderung von Projekten, die den Interessen und dem Gedenken der Opfer des
Nationalsozialismus, der Erinnerung an die Bedrohung durch Gewaltherrschaft
sowie der internationalen Zusammenarbeit dienen und zu einer Förderung der
Achtung der Menschenrechte und der gegenseitigen Toleranz auf diesen Gebieten
beitragen sowie die Förderung von wissenschaftlichen Arbeiten zu den Themen
Nationalsozialismus und die Folgen, Gewaltherrschaft, Menschenrechte und
Toleranz.“
3. § 5
Abs. 3 lautet:
„(3) Das Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten leistet dem Zukunftsfonds technische und administrative Unterstützung. Das erforderliche Personal ist nach sachlichen und fachlichen Kriterien auszuwählen.“
4. In § 6
Abs. 1 wird der Begriff „fünf“ durch den Begriff „neun“ ersetzt.
Nationalrat, XXII.GP | 125. Sitzung / Seite 323 |
5. § 6 Abs. 2 Z 2 lautet:
„2. sechs weitere Mitglieder, die vom
Hauptausschuss des Nationalrates gewählt werden.“
6. § 6 Abs. 3 lautet:
„(3) Die nach Abs. 2 Z 1 und 2
bestellten Kuratoriumsmitglieder wählen mit Stimmenmehrheit ein von diesen
Mitgliedern zu bestimmendes neuntes Mitglied als Vorsitzenden.“
7. § 7 Abs. 1 Z 11
lautet:
„11. Bestellung des Generalsekretärs
nach erfolgter öffentlicher Ausschreibung, Abberufung des Generalsekretärs;“
8. § 7 Abs. 1 Z 12
lautet:
„12. Bestellung von vier Mitgliedern des
Projektförderungsbeirates (§ 8).“
9. § 8 Abs. 1 lautet:
„§ 8. (1) Der
Projektförderungsbeirat besteht aus dem Generalsekretär (§ 10) und vier
weiteren Mitgliedern mit einschlägigen Kenntnissen hinsichtlich der gemäß
§ 2 Z 1 vorgesehenen Förderung von Projekten, wovon mindestens die
Hälfte Frauen sein müssen.“
10. § 8 Abs. 3 lautet:
„(3) Die vom Kuratorium zu bestellenden
Mitglieder des Projektförderungsbeirates üben ihre Funktion ehrenamtlich aus,
die zur Ausübung ihrer Funktion notwendigen Auslagen werden vom Zukunftsfonds
ersetzt.“
11. In § 15 Abs. 2 wird „2007“
durch „ 2008“ ersetzt.
12. § 17 lautet:
„§ 17. Der
Vorsitzende des Kuratoriums erstattet dem Hauptausschuss des Nationalrates
sowie der Bundesregierung über jedes Geschäftsjahr einen Bericht, der zu veröffentlichen
ist.“
13. § 18
lautet:
„§ 18. Der
Zukunftsfonds unterliegt der Überprüfung durch den Rechnungshof und der
Volksanwaltschaft.“
14. § 19
lautet:
„§ 19. Der Zukunftsfonds ist aufzulösen, sobald seine Mittel aufgezehrt sind, muss jedoch jedenfalls bis 31. Dezember 2010 (§ 15 (1)) bestehen.“
15. § 22
Z 2 lautet:
„2.
hinsichtlich des § 5 Abs. 3 die Bundesministerin für auswärtige
Angelegenheiten,“
16. § 22
Z 3 lautet:
„3.
hinsichtlich des § 6 Abs. 2 Z 1 der Bundeskanzler und“
Zu Artikel II
Bundesgesetz
über die Errichtung einer Stipendienstiftung der Republik Österreich
(Stipendienstiftungs-Gesetz)
Nationalrat, XXII.GP | 125. Sitzung / Seite 324 |
1. § 2 lautet:
„§ 2. Aufgabe der
Stipendienstiftung ist die Gewährung von Ausbildungsstipendien für alle
Bereiche der Aus-, Fort- und Weiterbildung. Neben der fachlichen Ausbildung
sollen die Stipendiaten auch eine entsprechende Information über die durch
Österreich gesetzten Maßnahmen und die Aufarbeitung im Zusammenhang mit
Nationalsozialismus, das auf dem Gebiet der Republik Österreich geschah,
erhalten und so als „Botschafter der Versöhnung“ in ihren Heimatländern
wirken.“
2. § 3 lautet:
„§ 3. Die Gewährung von Stipendien
erfolgt an Nachkommen von Zwangsarbeitern und an Personen aus jenen Staaten,
die besonders unter dem Nationalsozialismus gelitten haben, insbesondere unter
der Rekrutierung von Zwangsarbeitern.“
3. § 4 Abs. 2 lautet:
„(2) Als Fördermittel sind die Erträge
aus dem Stiftungskapital an die Begünstigten mindestens jährlich gemäß § 3
auszuschütten.“
4. § 7 Abs. 2 lautet:
„(2) Beschlüsse des Stiftungsvorstands
bedürfen der Einstimmigkeit.“
5. § 8 Abs. 2 lautet:
„(2) Sämtliche Mitglieder des
Stiftungsvorstands sind nur gemeinschaftlich zur Abgabe von Willenserklärungen
und zur Zeichnung für die
Stiftung befugt. Ist eine
Willenserklärung der Stiftung gegenüber abzugeben, so genügt die Abgabe
gegenüber einem Mitglied des Stiftungsvorstands. Die Geschäftsordnung hat zu
regeln, wer im Falle der Abwesenheit eines Stiftungsvorstands diesen vertritt.“
6. § 9 Abs. 1 lautet:
„§ 9. (1) Der Stiftungsrat besteht
aus acht Mitgliedern. Als Mitglieder für die Dauer von jeweils fünf Jahren sind
zu bestellen:
1. ein Mitglied durch den Bundeskanzler,
2. ein Mitglied durch den Bundesminister
für auswärtige Angelegenheiten,
3. ein Mitglied durch den Bundesminister
für Verkehr, Innovation und Technologie,
4. ein Mitglied durch den Bundesminister
für Bildung, Wissenschaft und Kultur,
5. vier Mitglieder durch den
Hauptausschuss des Nationalrates.“
7. § 10 Abs. 1 lautet:
„§ 10. (1) Den Vorsitz im
Stiftungsrat führt ein aus seiner Mitte gewähltes Mitglied.“
8. In § 10 Abs. 5 wird das
Wort „drei“ durch das Wort „fünf“ ersetzt.
9. § 13 lautet:
„§ 13. Das zur Verwaltung der
Stipendienstiftung erforderliche Personal ist nach sachlichen und fachlichen
Kriterien auszuwählen. Die Verwaltungskosten sind aus den Erträgen der Stipendienstiftung zu decken.“
10. In § 15 entfällt die Wortfolge
„Er kann sich dabei der internen Revision des Bundesministeriums für Bildung,
Wissenschaft und Kultur bedienen.“
11. § 16 wird folgender Abs. 8
angefügt:
„(8) Die Stipendienstiftung unterliegt
überdies der Überprüfung durch den Rechnungshof und der Volksanwaltschaft.“
Nationalrat, XXII.GP | 125. Sitzung / Seite 325 |
12. § 21 4 lautet:
„4. hinsichtlich der Bestimmung des
§ 9 Abs. 1 Z 3 der Bundesminister für Verkehr, Innovation und
Technologie und“
13. § 21 Z 5 entfällt.
14. § 21 Z 6 erhält die
Bezeichnung „5.“.
*****
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Abgeordnete Dr. Fekter hat sich zu einer tatsächlichen Berichtigung zu Wort gemeldet. – Frau Abgeordnete, Sie kennen die GOG-Bestimmungen.
0.49
Abgeordnete Mag. Dr. Maria Theresia Fekter (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsident! Sehr geehrter Herr Bundeskanzler! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Frau Abgeordnete Stoisits hat hier behauptet, die Gelder für den Versöhnungsfonds, die von der Industrie gezahlt wurden, seien ausschließlich aus dem Insolvenzfonds gekommen. – Das ist falsch!
Ich berichtige tatsächlich: Diese Gelder kamen auch von den Fachverbänden. Beispielsweise habe ich als Sozialpartner in meinem Fachverband Stein/Keramik beschlossen, dass wir mehrere Millionen da hineinzahlen. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)
0.50
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster gelangt Herr Klubobmann Scheibner zu Wort. Wunschredezeit: 2 Minuten. – Bitte, Herr Abgeordneter.
0.50
Abgeordneter Herbert Scheibner (Freiheitliche): Frau Präsidentin, vielleicht wird es ein bisschen mehr werden, denn ich finde es wirklich bedauerlich, dass am Ende von so vielen wichtigen und guten Projekten, wie es auch jetzt die Arbeiten zum Versöhnungsfonds gewesen sind, eine derartige Debatte steht, mit den Wortmeldungen von Frau Lapp und Kollegin Stoisits. Ich finde es wirklich schade, dass das am Ende von so wichtigen Projekten steht. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)
Frau Kollegin Stoisits, wenn Sie das
Scheitern des Konsenses kritisieren, dann überlegen Sie sich auch, warum es zu
diesem Scheitern gekommen ist. Warum gibt es keine Parlamentarier in diesem Kuratorium? (Abg.
Mag. Stoisits: Weil Sie das nicht wollten, weil Sie sich keinen
Millimeter bewegt haben!)
Nein, nicht weil wir es verhindert haben, Frau Kollegin Stoisits. Das sage ich Ihnen in aller Deutlichkeit: Für mich war es eine Bedingung für die Zustimmung zu dieser Vorlage, dass Parlamentarier entsendet werden. Aber Sie wissen es ganz genau, weil Sie im Ausschuss gewesen sind: Wir hätten dazu eine Zweidrittelmehrheit gebraucht, die mit Ihnen und mit den Sozialdemokraten nicht möglich gewesen ist. Deshalb mussten wir eine einfachgesetzliche Lösung machen, in die Parlamentarier nicht eingebunden sind. Das ist die Wahrheit! Leider, meine Damen und Herren! Sie haben es verhindert – und jetzt kritisieren Sie das hier. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)
Ich wollte jedoch auf etwas anderes eingehen und bin froh, dass Herr Abgeordneter Wittmann jetzt hier ist. Man kann unterschiedlicher Meinung sein über die Förderungen, über die Zuwendung der Restbeträge aus dem Versöhnungsfonds. Wir hatten, so meine ich, eine sehr gute Diskussion im Verfassungsausschuss. Und dort haben wir einen Vorsitzenden, das ist Herr Abgeordneter Wittmann, der den Ausschuss unauf-
Nationalrat, XXII.GP | 125. Sitzung / Seite 326 |
fällig führt. Manchmal hat er
Probleme mit seiner eigenen Fraktion, dann nehmen wir ihn auch gerne in Schutz.
Und wir hatten auch diesmal eine sehr seriöse und gute Debatte. Wir sind uns
leider nicht einig geworden, als es darum gegangen ist, wofür die
20 Millionen € für den Zukunftsfonds verwendet werden. Das ist ja
wohl möglich. Ich denke, wir haben dort auch sehr sachlich argumentiert, warum
wir der Meinung sind, dass man den Begriff weiter fassen soll. Sie haben
argumentiert, warum Sie für eine engere Auslegung gewesen sind. Dann haben wir
die Abstimmungen gehabt, gut.
Um 16 Uhr
etwa war der Ausschuss zu Ende. Um 15.54 Uhr kommt eine OTS-Aussendung
vom Abgeordneten Wittmann über die APA. Dort sagt er schon einmal, dieser Fonds
ist ein Selbstbedienungsfonds Schüssels. (Abg. Dr. Jarolim:
Jawohl! Eine Unverschämtheit ist das!) Und jetzt kommt es! Dann sagt er:
„...: trotz
intensiver Appelle der SPÖ bestand der kleine Koalitionspartner BZÖ/FPÖ darauf,
eine Relativierung der NS-Verbrechen im Gesetz zu verankern, konkret durch die
Erwähnung anderer totalitärer Regime. ,Die ÖVP war sich nicht zu schade, bei
dieser Geschichtsklitterung der Ewiggestrigen mitzumachen‘, ...“. (Abg. Neudeck:
Ungeheuerlich!)
Herr Kollege
Wittmann, ich sage Ihnen das in aller Deutlichkeit, und Sie wissen es. (Abg.
Dr. Wittmann: Das ist auch richtig!) – Sie stehen dazu,
gut. Ich sage Ihnen, dann werde ich mein Verhältnis zu Ihnen überdenken, denn
das ist skandalös. Diese Beurteilung von mir – denn ich war im
Ausschuss – und meiner Fraktion ist skandalös und ein beschämender
Endpunkt derartig wichtiger Projekte.
Meine Damen und
Herren! Ich sage Ihnen, wie Herr Abgeordneter Wittmann zu dieser Beurteilung
kommt. (Abg. Mag. Molterer: Da gibt es nichts zu lachen! –
Abg. Dr. Wittmann: Gespielte Empörung ist das!)
Es gab eine
Differenz in diesem Ausschuss, als es darum gegangen ist,
20 Millionen € so zu widmen, wie es das Kuratorium des
Versöhnungsfonds verfügt hat, nämlich für wissenschaftliche Arbeiten, die dem
Gedenken an die Opfer des Nationalsozialismus dienen beziehungsweise einen
Beitrag zur Achtung der Menschenrechte und zur gegenseitigen Toleranz leisten.
Die SPÖ wollte die Widmung ausschließlich für Projekte, die dem Gedenken an die
Opfer des Nationalsozialismus gewidmet gewesen wären. Da ist nichts dagegen zu
sagen. Das Kuratorium des Versöhnungsfonds selbst hat gesagt: Wir wollen auch
Zukunftsprojekte, in denen es darum gegangen ist, Menschenrechtsprojekte zu
fördern, unterstützen. Ich meine, auch das ist eine sehr sinnvolle Handlung.
Und wir wollten und haben das jetzt auch zur Beschlussfassung vorgelegt, dass
mit diesen 20 Millionen € neben dem nationalsozialistischen
Verbrechensregime auch andere totalitäre Regime aus dieser Zeit
wissenschaftlich aufgearbeitet werden können.
Herr Kollege Wittmann, ich frage Sie jetzt: Ist es eine Relativierung der nationalsozialistischen Verbrechen, ist es ewiggestrig, wenn man etwa einem ungarischen Flüchtling, der nach Österreich gekommen ist und vielleicht ein Nachfahre eines Zwangsarbeiters ist und die Geschichte des Horthy-Regimes wissenschaftlich aufarbeiten möchte – eines faschistischen, eines totalitären Regimes, aus genau dieser Zeit, aber kein nationalsozialistisches Regime; vielleicht dasselbe Regime, das seine Angehörigen als Zwangsarbeiter den Nationalsozialisten ausgeliefert hat –, dies ermöglichen will? Das bezeichnen Sie als ewiggestrig, wenn man die Möglichkeit schafft, mit diesen 20 Millionen € auch diese Geschichte aufzuarbeiten?
Meinen Sie, es ist ewiggestrig und eine Relativierung des Nationalsozialismus, wenn man einem österreichischen Kroaten die Möglichkeit gibt, das totalitäre Ustascha-Regime wissenschaftlich aufzuarbeiten und auch die Verbrechen dieses Regimes entsprechend darzustellen?
Nationalrat, XXII.GP | 125. Sitzung / Seite 327 |
Ist das aus Ihrer Sicht ewiggestrig? Ist das eine Verharmlosung des Nationalsozialismus? Wenn, dann bleiben Sie bei Ihrer Meinung, wenn nicht, dann sollten Sie sich bei mir und bei meiner Fraktion für diese Ungeheuerlichkeit entschuldigen. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)
0.56
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Dr. Wittmann zu Wort. Wunschredezeit: 4 Minuten. – Bitte.
0.56
Abgeordneter Dr. Peter Wittmann (SPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Bundeskanzler! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Sehr geehrte Damen und Herren! Ein bisschen ist diese gespielte Empörung schon übertrieben, die Kollege Scheibner da an den Tag gelegt hat. (Anhaltende Zwischenrufe bei den Freiheitlichen und der ÖVP. – Abg. Prinz: Entschuldigen Sie sich!) Das ist gespielte Empörung, die hier wirklich fehl am Platz ist!
Sie, nämlich die Abgeordneten der ÖVP und des BZÖ oder der FPÖ, haben den Konsens damit verlassen, dass Sie eine Konsensformulierung, die im Versöhnungsfondsgesetz vorhanden war, verlassen haben. Sie haben auch die Formulierung des Nationalfonds nicht genommen. Das waren alles konsensual erarbeitete Formulierungen, und Sie haben sie ganz bewusst verlassen, weil Sie den Konsens in dieser Frage nicht gesucht haben. (Beifall bei der SPÖ und den Grünen.)
Sie haben ganz einfach von vornherein Barrieren aufgebaut, die vorher schon abgebaut waren, denn die Formulierung des Versöhnungsfonds im Nachfolgegesetz des Versöhnungsfonds zu übernehmen, wäre wohl das Leichteste gewesen, um einen Konsens zu finden. Aber Sie haben von vornherein, schon in der Diktion bei der Formulierung der Grundlagen, begonnen, den Dissens und nicht den Konsens zu suchen. Und das finde ich verwerflich in einer derartig sensiblen Materie. Da geht es nicht um irgendetwas, da geht es um Findung eines gemeinsamen Weges, der uns Österreich gemeinsam nach außen vertreten hätte lassen. Und Sie haben diese gemeinsame Formulierung bewusst verlassen, weil Sie gewusst haben, dass es keinen Konsens mehr geben kann, wenn Sie die Grundlage des Gesetzes schon in der Diktion verändern.
Das Zweite, was ich überhaupt nicht
verstehen kann, ist, dass Sie den Nationalrat aus diesen Gremien eliminieren. (Abg.
Scheibner: Sie haben nicht zugestimmt und so die Zweidrittelmehrheit
verhindert!) Das ist nicht verfassungsrechtlich notwendig, das ist es
nicht! (Abg. Scheibner: Das ist falsch!) Die
verfassungsrechtlichen Bestimmungen wären nur notwendig gewesen, wenn die
Nationalräte durch den Hauptausschuss zu wählen oder zu entsenden oder durch
den Präsidenten zu bestimmen gewesen wären, was in den Entwürfen drinnen war.
Warum? Weil die Agenden des Präsidenten des Nationalrates dezidiert in der
Verfassung angeführt sind. Auch die Agenden des Hauptausschusses sind dezidiert
in der Verfassung angeführt. Eine Veränderung dieser Agenden hätte daher einer
Verfassungsbestimmung bedurft. (Präsident
Dr. Khol übernimmt wieder den
Vorsitz.)
Aber ein Entsendungsrecht in eine Stiftung sui generis, das machen wir des Öfteren. Ein Entsendungsrecht der Parteien, das vorsieht, die Nationalräte hinzuschicken, wäre auch einfachgesetzlich möglich gewesen (Abg. Scheibner: Das ist falsch!), und ich verstehe nicht, warum die Abgeordneten der ÖVP, des BZÖ oder der FPÖ hier dagegen sind (Abg. Scheibner: Weil das falsch ist!), den Nationalrat weiterhin in die Entscheidungsfindung, was mit diesen Geldern zu passieren hat, zu integrieren, sich selbst eliminieren (Abg. Mag. Stoisits: Weil sie kein Selbstbewusstsein haben!) und es zu einem Selbstbedienungsladen des Bundeskanzlers, der Außenministerin und im
Nationalrat, XXII.GP | 125. Sitzung / Seite 328 |
anderen Fall der
Unterrichtsministerin machen. (Zwischenrufe
bei der ÖVP und den Freiheitlichen. – Abg. Miedl: Das ist doch unerhört! – Abg. Scheibner: Ganz übel
ist das! Unwürdig und übel ist das! Schämen Sie sich!)
Ich finde das ja
grundsätzlich falsch, den Nationalrat von der Entscheidungsfindung auszuschließen.
(Beifall bei der SPÖ. – Anhaltende
Zwischenrufe bei der ÖVP und den Freiheitlichen.) Und das ist Ihre
Verantwortung und niemandes anderen.
Aber es ist ja immer derselbe Schmäh, mit dem man in den Verfassungsausschuss geht. (Abg. Dr. Baumgartner-Gabitzer: Was heißt „Schmäh“? Das ist unerhört! – Abg. Dipl.-Ing. Scheuch: Nehmen Sie das zurück als Vorsitzender! – Abg. Scheibner: Unwürdig und übel ist das! – Abg. Murauer: Peinlich! Absolut peinlich!) Man versucht immer vorzumachen, dass man einen Konsens sucht, in Wirklichkeit rückt man keinen Zentimeter von dem ab, was man selbst im Sinne hat. Man führt nur die Verhandlungen, bei denen dann sowieso das herauskommt, was von Anfang an herauskommen sollte.
Also in Wirklichkeit, glaube ich, haben Sie ganz einfach den Konsens verlassen, indem Sie die Diktion verändert haben, und Sie haben gleichzeitig den Nationalrat von der weiteren Beaufsichtigung dieser Fonds oder beim Mitspracherecht bei diesen Fonds eliminiert. (Abg. Scheibner: Was ist jetzt ewiggestrig? Was ist jetzt Ihre Verharmlosung?
Das ist Ihre
Verantwortung, und das macht nach außen einfach kein gutes Bild. (Abg. Steibl:
Traurig ist das! Sehr traurig!) Die internationale Community wird das sehr
wohl sehr, sehr skeptisch beäugen, was Sie da hier heute für ein Gesetz
verabschieden. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Scheibner: Sie sind für uns kein Ausschussvorsitzender mehr! Das
ist unwürdig und peinlich! Das ist wirklich vorbei!)
1.01
Präsident Dr. Andreas Khol: Zu Wort gelangt nunmehr Frau Abgeordnete Mag. Dr. Fekter. Wunschredezeit: 2 Minuten. – Bitte.
1.02
Abgeordnete Mag. Dr. Maria Theresia
Fekter (ÖVP): Sehr
geehrter ... (Anhaltende Zwischenrufe und Unruhe im Plenum. – Abg.
Mag. Trunk: Herr Präsident!
Können Sie den Bundeskanzler darauf hinweisen, dass er im Plenum ist! –
Bundeskanzler Dr. Schüssel: Das
ist ja unglaublich! Unglaublich! – Zwischenrufe bei der ÖVP.)
Präsident Dr. Andreas Khol: Ich bitte um Beruhigung! Am Wort ist die Rednerin! (Bundeskanzler Dr. Schüssel: Unfassbar! – Anhaltende Zwischenrufe bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)
Abgeordnete Mag. Dr. Maria Theresia Fekter (fortsetzend): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundeskanzler! Es hat jetzt in dieser Debatte mehrere Entgleisungen von Seiten der Opposition gegeben. (Abg. Dipl.-Ing. Scheuch: Permanent!) Ich muss ganz ehrlich sagen, dieses Schauspiel, das hier geboten wird, ist eigentlich entwürdigend, weil das Thema des Versöhnungsfonds bisher einstimmig war. (Abg. Neudeck: Wenn man auf dem Abstellgleis ist, dann agiert man eben so!) Ich habe kein Verständnis dafür, wenn man zuerst die Verfassungsmehrheit verweigert und dann plötzlich beklagt, dass es zu keiner Einigung gekommen ist. Ja hätten Sie die Verfassungsmehrheit hergegeben, dann wäre es zu einem Beschluss gekommen!
Ich muss Ihnen schon sagen, wir haben auch die Formulierung gewählt, die im Kuratorium am 20. Dezember 2004 einstimmig gewählt wurde. Dass das jetzt in Frage gestellt wird, ist auch nicht wirklich sachlich.
Nationalrat, XXII.GP | 125. Sitzung / Seite 329 |
Ich wollte eigentlich das Hohe Haus auf dieses Buch aufmerksam machen. (Die Rednerin hält ein Buch mit dem Titel „Zwangsarbeit in Österreich 1938–1945“ in die Höhe.) Danke, Herr Botschafter Steiner (die Rednerin blickt in Richtung des auf der Galerie sitzenden Dr. Steiner), ich habe es von dir bekommen. Dieses Buch von Hubert Feichtlbauer wäre wirklich jedem hier im Haus zu empfehlen. Wenn man dieses Buch gelesen hat, wenn man gelesen hat, wie es den Menschen damals ergangen ist, als man sie zur Zwangsarbeit gezwungen hat, und wie es ihnen jetzt ergangen ist, als sie die Zuwendungen bekommen haben, dann, glaube ich, empfindet man es nicht als würdig, eine Debatte in einer derartigen Stimmung abzuführen. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)
Ich bitte daher die Opposition, auch wenn
sie nicht zustimmt, auch wenn sie demokratisch hier heute nicht zustimmt, dann
doch der Würde des Gesetzes Rechnung zu tragen – und diese Gesetze, es
sind ja jetzt schon mehrere, sind würdig, und hier ist etwas
Großes gelungen! – und die Debatte zumindest sachlich zu führen. (Beifall
bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)
1.04
Präsident Dr. Andreas Khol: Als nächster Redner gelangt Herr Abgeordneter Mag. Posch ans Rednerpult. 4 Minuten Redezeit. – Bitte.
1.04
Abgeordneter Mag. Walter Posch (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundeskanzler! Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Zunächst einmal: Die vorliegende Novelle zum Entschädigungsfondsgesetz hat zunächst primär das Ziel verfolgt, dass AntragstellerInnen, deren Anträge bereits fertig bearbeitet sind, Vorschüsse erhalten können, noch bevor ihr endgültiger Zuerkennungsbetrag feststeht. Das ist eine wichtige Sache, zumal etliche dieser AntragstellerInnen sehr alt sind. Viele betagte AntragstellerInnen – über 4 000, glaube ich – haben in der Vergangenheit nämlich die Auszahlung nicht erlebt – sie sind 80, 90 Jahre gewesen –, weil sich die Republik nicht dem Druck von Sammelklagen aussetzen wollte und die Entschädigungen erst nach Zurückziehen der letzten Klage, die noch anhängig ist, zur Auszahlung gelangen, ebenso diese Vorschüsse. Das ist ein wichtiger Punkt. (Abg. Lentsch: Hätten Sie nicht so lange gewartet, wären diese Menschen noch am Leben gewesen!) – Also ich weiß nicht. Ich überhöre das.
Das Interesse der Republik steht hier gegen das humanitäre Anliegen, und sosehr man das Interesse der Republik verstehen kann, muss man es nicht unbedingt teilen, was die Antragsteller anbelangt.
Das Zweite ist das Zukunftsfonds- und das Stipendienstiftungs-Gesetz. Da die Mittel des Versöhnungsfonds nicht zur Gänze verbraucht wurden, sollten mit dem verbleibenden Fondsvermögen humanitäre und soziale Projekte sowie wissenschaftliche Arbeiten gefördert beziehungsweise Stipendien vergeben werden, wobei man einmal darüber diskutieren kann, ob zusätzlich zwei neue Fonds notwendig gewesen wären oder ob man nicht im bisherigen Versöhnungsfonds die Sache weiter betreuen hätte können.
Da es im Fonds um beträchtliche Mittel geht und die Geschichte eine äußerst sensible ist, war man in der Vergangenheit auch stets um Konsens mit allen politischen Parteien bemüht. Das war in den neunziger Jahren quasi das Paradigma der österreichischen Innenpolitik, dass man gesagt hat, in diesem Punkt der Aufarbeitung der nationalsozialistischen Vergangenheit soll es eine Einstimmigkeit geben. Diese hat es auch gegeben.
Bedauerlicherweise sind Sie jetzt von dieser Linie abgewichen – das sage ich ganz bewusst –, und damit komme ich zu dem, was Kollege Scheibner gesagt hat. Das
Nationalrat, XXII.GP | 125. Sitzung / Seite 330 |
betrifft den Zweck des Gesetzesantrages, nämlich die Förderung von Projekten, die dem Gedenken an die Opfer des nationalsozialistischen Regimes dienen sollten. – Das ist die eine Sache.
Es heißt im § 1 Abs. 1 eindeutig, dass mit diesem Bundesgesetz „ein Fonds zur Förderung von Projekten zum Gedenken an die Opfer des nationalsozialistischen Regimes und zur Erforschung des Unrechts, das während des nationalsozialistischen Regimes auf dem Gebiet der heutigen Republik Österreich geschehen ist, sowie einer zukunftsorientierten Förderung von Toleranz und Nicht-Diskriminierung“ und so weiter errichtet wird. Das war der Ausgangspunkt der gesamten Materie auch in den letzten zehn Jahren.
Es geht nicht um das Horthy-Regime, wie Kollege Scheibner das gesagt hat. (Abg. Scheibner: Aber ist das eine Verharmlosung, Herr Kollege?) Es geht eben nicht um das Horthy-Regime (Abg. Scheibner: Warum nicht?), es geht nicht um die Erforschung von Gräueln, von Unrecht im Zusammenhang mit Ex-Jugoslawien, wie Sie es im Ausschuss gesagt haben. (Abg. Scheibner: Das sagen Sie!) Man kann durchaus auch über die Gräuel zur Zeit des Stalinismus, zur Zeit Ex-Jugoslawiens, über das Horthy-Regime diskutieren. Man kann über all das diskutieren, aber der Zweck dieses Gesetzes war von Anfang an immer nur einer, nämlich die Aufarbeitung des nationalsozialistischen Unrechts und damit ein Teil österreichischer Vergangenheitsbewältigung. (Abg. Scheibner: Das stimmt nicht!) Diese Passage mit der „Erinnerung an die Bedrohung durch totalitäre Systeme und Gewaltherrschaft“ ist – Frau Abgeordnete Partik-Pablé ist leider nicht hier, sie hat das im Ausschuss ausdrücklich moniert – hineingekommen (Abg. Scheibner: Gott sei Dank!), und das ist das, was Revisionismus ist. Genau das haben wir damit gemeint. Das war die Konzession, die die ÖVP, die der Herr Bundeskanzler an Sie gemacht hat, dem hat die ÖVP leider nachgegeben. – Das ist der eine Punkt, warum wir in der ganzen Sache nicht zugestimmt haben.
Der zweite Punkt
ist folgender: Abgesehen von der etwas kitschigen Formulierung „Botschafter der
Versöhnung“, die da besser entfallen wäre, wäre es, wenn man dieses Anliegen
teilt, sowieso besser gewesen, wenn man eine kritische Betrachtung, eine
selbstreflexive Betrachtung der Geschichte des nationalsozialistischen Unrechtsregimes
in der Republik Österreich, auch in der Zweiten Republik, und des Fortlebens
des Nationalsozialismus in geistiger Hinsicht in der Zweiten Republik
vorgenommen hätte, anstatt die Leistungen Österreichs, so wie Kollegin Fekter
es getan hat, permanent zu berühmen als eine großartige patriotische Leistung. (Abg. Scheibner:
Ihr habt 30 Jahre ein solches Gesetz nicht zustande gebracht! Jetzt macht
ihr euch wichtig da!) Wir haben es ohnehin zu viert gemacht, aber ein
bisschen Selbstkritik, ein bisschen Selbstreflexion tut ganz gut, anstatt nur
Selbstberühmung zu betreiben (Abg.
Dipl.-Ing. Scheuch: Was heißt
„Selbstberühmung“?) in Bezug auf etwas, was in Wahrheit auch auf
Druck der Vereinigten Staaten entstanden ist – damit hier ein bisschen die
historische Wahrheit einkehrt. (Abg. Scheibner: Ihr habt gar nichts zusammengebracht!)
Das wollte ich einmal sagen. (Abg.
Dipl.-Ing. Scheuch: Reden Sie
jetzt fünf Minuten, um sich selbst zu berühmen? Ist das jetzt keine
Selbstberühmung?)
Daher ist es besonders schmerzhaft, dass Sie vom bisherigen Weg abgegangen sind, nämlich die Einbindung aller gesellschaftlich relevanten Gruppen zu suchen. Damit meine ich nicht nur die Parlamentsparteien, damit meine ich nicht nur die vier Parteien hier, sondern damit meine ich alle relevanten gesellschaftlichen Gruppen, auch außerhalb des Parlaments. Das wäre nach meinem Dafürhalten die klügere Sache gewesen, statt ein Kuratorium zu bestellen, das ausschließlich aus Vertretern besteht, die vom Bundeskanzler beziehungsweise der Außenministerin bestellt werden. Das ist typische
Nationalrat, XXII.GP | 125. Sitzung / Seite 331 |
Klientelpolitik, das ist Abgehen vom konsensualen Geist, das ist typisch diese kleingeistige Parteipolitik.
Aus diesen Gründen werden wir diesem Gesetzentwurf unsere Zustimmung nicht geben. – Danke. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Neugebauer: Diese Gedankenwelt ist aber nur die Ihre!)
1.12
Präsident Dr. Andreas Khol: Zu einer tatsächlichen Berichtigung hat sich Frau Abgeordnete Dr. Baumgartner-Gabitzer zu Wort gemeldet.
Sie kennen die Geschäftsordnung: Fakten gegen Fakten, keine politischen Wertungen. – Bitte, Sie sind am Wort.
1.12
Abgeordnete Dr. Ulrike Baumgartner-Gabitzer (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundeskanzler! Herr Abgeordneter Wittmann hat sich hier zu Wort gemeldet und hat behauptet, dass keine Verfassungsbestimmung notwendig gewesen wäre für die Ausübung der Aufsichtsrechte durch den Nationalrat in den Organen des Zukunftsfonds und der Stipendienstiftung.
Ich lese Ihnen dazu den Kommentar zum B-VG von Herrn Professor Mayer vor (Abg. Dr. Einem: Das ist keine tatsächliche Berichtigung!), der zum Artikel 24 über die Gesetzgebung des Bundes sagt:
„Zutreffend judiziert der VfGH, dass die Kompetenzen der Organe der Gesetzgebung im B-VG abschließend festgelegt sind; weitere Aufgaben dürfen dem NR (...) nur durch BVG übertragen werden (...); ...“ (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Dr. Jarolim: Das hat er ja gesagt! – Abg. Mag. Stoisits: Genau das hat er gesagt! – Abg. Dr. Jarolim: Es geht um die Entsendung!)
1.13
Präsident Dr. Andreas Khol: Nächste Wortmeldung: Herr Abgeordneter Mag. Haupt. Seine Wunschredezeit beträgt 2 Minuten. – Bitte. (Anhaltende lautstarke Rufe und Gegenrufe zwischen der SPÖ, der ÖVP und den Freiheitlichen. – Präsident Dr. Khol gibt das Glockenzeichen.)
1.13
Abgeordneter Mag. Herbert Haupt (Freiheitliche): Herr Bundeskanzler! Herr Staatssekretär! Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Wenn man sich die Diskussion heute hier so anhört, dann, muss ich sagen, ist es eigentlich beschämend, in welchem Stil hier unterschiedliche Meinungen zu einem hoch diffizilen Thema abgehandelt werden.
Zum Zweiten: Herr Kollege Wittmann, das, was Sie gesagt haben, und das, was Kollegin Gabitzer zu Recht in ihrer tatsächlichen Berichtigung erwähnt hat, war nicht dasselbe, so wie es manche Zwischenrufer aus Ihrer Fraktion darstellen wollten.
Ich darf Ihnen auch eines mit auf den Weg geben: Wenn Sie sich heute den § 3 Abs. 4 lit. c und den § 4 ansehen, dann ist das eine Verfassungsbestimmung. Wenn wir seinerzeit keine Verfassungsbestimmung im Konsens gebraucht hätten, Herr Kollege Wittmann, dann machen Sie den Österreicherinnen und Österreichern klar, warum wir dann eine Verfassungsbestimmung für diesen Bereich gemacht haben!
Unbestritten ist es auch von Ihnen in Ihrem Redebeitrag gewesen, dass, wenn der Hauptausschuss als Organ diese zusätzliche Kompetenz bekommen hätte, bei einem Mischorgan, wie es der Hauptausschuss tatsächlich darstellt, der eindeutigen Inter-
Nationalrat, XXII.GP | 125. Sitzung / Seite 332 |
pretation
der Bundesverfassung von Professor Mayer zu folgen gewesen wäre. (Abg. Dr. Wittmann: In dem Fall nicht!)
Ich war nicht bei allen Sitzungen dabei, aber ich kann mich des Eindrucks nicht erwehren, dass Sie, Herr Kollege Wittmann, und viele andere aus Ihrer Fraktion bewusst den Konsens in dieser Angelegenheit nicht mehr gesucht haben. Sie werden dafür die Verantwortung zu tragen haben.
Die Führung des Fonds unter Herrn Botschafter Steiner wird mit ihrer Leistung, die sie erbracht hat, internationales Renommee genießen und der neue Fonds ebenfalls. Sie werden sich zu verantworten haben, warum Sie politisches Kleingeld schlagen wollen und nicht auf die gemeinsamen Bemühungen der Bundesregierung, mit Ihnen von der Opposition einen Konsens zu suchen, eingegangen sind.
Ich darf Sie daran erinnern, dass wir noch in der letzten Sitzung von sechs Punkten, die wir gehabt haben, auch nach Feststellung der Oppositionsfraktionen in zwei Punkten Konsens erzielt haben und in vier Punkten auseinander geblieben sind. Wenn die Regierung so stur gewesen wäre, wie Sie es hier behauptet haben, hätte auch bei diesen zwei Punkten ein Konsens nicht stattgefunden. Ein Konsens ist nur dann möglich, wenn sich beide Seiten bewegen und nicht die eine Seite glaubt, ein Diktat erheben und die Mehrheit zu einem Ergebnis zwingen zu können, das nicht im Interesse der Republik Österreich ist. Vielleicht überlegen Sie sich das auch einmal. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)
1.16
Präsident Dr. Andreas Khol: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Ing. Winkler. 2 Minuten Wunschredezeit. – Bitte.
1.16
Abgeordneter Ing. Josef Winkler (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzter Herr Bundeskanzler! Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Mit dem vorliegenden Gesetz setzt Österreich einen weiteren wichtigen Schritt zur Aufarbeitung des nationalsozialistischen Regimes und auch nicht zuletzt zukunftsorientiert anderer totalitärer Systeme sowie weitere wichtige Maßnahmen zur Versöhnung unter den Völkern.
Ich möchte daran erinnern, dass diese Bundesregierung, die sich im Februar 2000 bildete, die erste der Zweiten Republik war, die sich zum Ziel setzte, Entschädigungen für die Opfer des Nationalsozialismus zu leisten, und dass die damit verbundene eigenständige österreichische Lösung ganz wesentlich zur Aufarbeitung der Verbrechen des NS-Regimes beitrug (Abg. Mag. Stoisits: Na, Entschuldigung! Und was war vorher? Muss man Ihnen alles, was vorher war, vorlesen?) und gleichzeitig durch finanzielle Zuwendungen gegenüber ehemaligen Sklaven- und Zwangsarbeitern ein spätes, aber immerhin immens wichtiges Zeichen der Versöhnung gesetzt wurde.
Gemäß dem Halbjahresbericht des Kuratoriums des Österreichischen Versöhnungsfonds hat das Komitee mit Stichtag 25. August 2005 nahezu 132 000 Anträge von ehemaligen Sklaven- und Zwangsarbeitern mit einem Gesamtbetrag von mehr als 351 Millionen € genehmigt. Die restlichen verbleibenden Mittel des Versöhnungsfonds werden, wie meine Vorredner zum Teil schon ausgeführt haben, nach einem bestimmten Schlüssel aufgeteilt werden.
Hohes Haus! Ich halte es für besonders wichtig, dass die im Jahr 2000 begonnene Arbeit der vorgenannten Aufarbeitung durch Entschädigungen auch künftig weitergeführt wird. Ich möchte daher in diesem Zusammenhang vor allem die vorgelegten humanitären Projekte durch die sechs Partnerorganisationen sowie die Orthopädie-Projekte besonders lobend hervorheben. Im Vordergrund standen und stehen dabei
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die medizinischen und sozialen Unterstützungen für die ehemaligen Sklaven- und Zwangsarbeiter.
Hohes Haus! Nicht zuletzt möchte ich aber auch die Gelegenheit nützen, allen Mitarbeitern des Versöhnungsfonds für ihre in den letzten Jahren geleistete Arbeit herzlich zu danken. Sie haben mehr als 130 000 Menschen geholfen und damit einen unendlich wertvollen Beitrag zur Versöhnung und zum Brückenbau zwischen Österreich und anderen Völkern und Staaten geleistet. – Herzlichen Dank. (Beifall bei der ÖVP.)
1.18
Präsident Dr. Andreas Khol: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Lopatka. Wunschredezeit: 2 Minuten. – Bitte.
1.18
Abgeordneter Dr. Reinhold Lopatka (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundeskanzler! Herr Staatssekretär! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Nach diesen – ich verwende bewusst die Worte – mieselsüchtigen Schimpftiraden der KollegInnen Lapp, Stoisits und Wittmann möchte ich das Positive in den Mittelpunkt rücken, das Positive, das international gesehen wird: Ich freue mich und bin stolz darauf, dass letzte Woche Botschafter Steiner international ausgezeichnet worden ist für die hervorragende Arbeit im Versöhnungsfonds. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen sowie der Abg. Mandak.)
Und ich sage Ihnen, wir freuen uns auch – jetzt können Sie ruhig lachen –, dass Bundeskanzler Wolfgang Schüssel von dritter Seite her, von russischer Seite her, auf Grund seiner Leistungen in diesem Bereich sogar für den Friedensnobelpreis vorgeschlagen worden ist, meine Damen und Herren. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen. – Abg. Broukal: Das macht ihn fast verlegen!)
Das ist das, was in diesem Zusammenhang so wichtig ist und wozu Sie lange Zeit gehabt hätten. In der SPÖ-Alleinregierung von 1970 bis 1983, Kollege Jarolim, haben Sie keinen Finger gerührt.
Es war diese Regierung, die dieses
schwierige und sensible Thema in Angriff genommen hat und so gelöst hat, dass
es international anerkannt worden ist, meine Damen und Herren! (Abg. Dr. Einem: ... mit einem Heiligenschein!) – Kein
Heiligenschein! Machen Sie sich über diese Frage nicht lustig! Sie haben
ja vieles jahrzehntelang versäumt. – Wir haben es in Angriff genommen,
Kollege Einem! (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen. – Abg. Scheibner: Das ist das
Niveau der SPÖ!)
Wissen Sie, Ihr
moralischer Zeigefinger, der von der SPÖ immer sehr leicht erhoben wird (Abg. Sburny –
auf den erhobenen Zeigefinger von Abg.
Dr. Lopatka weisend –: Das
ist Ihrer!), müsste Ihnen
eigentlich in der Hosentasche stecken bleiben, denn Lippenbekenntnisse alleine
sind zu wenig. Es geht um konkrete Handlungen, meine Damen und Herren! (Beifall
bei der ÖVP und den Freiheitlichen. –
Abg. Broukal:
Sie haben Ihren schlechten Humor wieder gefunden!)
Letzter Punkt: Wir sind auf keinem Auge blind! Für mich ist es traurig und beschämend, wenn Sie und auch die Grünen nicht bereit sind einzusehen, dass neben dem Völkermord des Nationalsozialismus viele andere totalitäre Regime von uns im Zuge dieser Zukunftslösung auch zu Recht untersucht werden sollen.
Meine Damen und
Herren! Mit dem heutigen Beschluss, den Sie leider nicht mittragen, setzen wir
das fort, was wir gemeinsam begonnen haben. Schade, dass Sie nicht weiter
mitgehen. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen. – Abg. Dr. Einem: Sie entfernen sich davon!)
1.21
Nationalrat, XXII.GP | 125. Sitzung / Seite 334 |
Präsident Dr. Andreas Khol: Als nächster Redner gelangt Herr Abgeordneter Praßl für 2 Minuten ans Rednerpult. – Bitte.
1.21
Abgeordneter Michael Praßl (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundeskanzler! Herr Staatssekretär! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Österreich hat ein Zeichen gesetzt – ein Zeichen der Versöhnung. (Abg. Dr. Einem: Sie sind nicht Österreich! Das sind wir gemeinsam!) Wahrscheinlich ist vielen in den Oppositionsparteien nicht bewusst, dass es da um Menschen geht, dass es da um die Verletzung von Menschenwürde gegangen ist.
436 Millionen € an Gesamtvolumen für eine Wiedergutmachung finde ich doch eine hervorragende Sache, für die diese Bundesregierung zuständig war und für die sie auch vieles geleistet hat.
100 Millionen € sind noch da, die jetzt zu vergeben sind. Ich glaube, dass all diese Maßnahmen, die meine Vorredner angesprochen und vorgebracht haben, sinnvoll sind und dass das Geld gut verwendet ist.
Meine Damen und
Herren! Ich möchte zu dieser vorgeschrittenen Stunde abschließend sagen:
Österreich hat hier ein Zeichen der Versöhnung gesetzt. Wie es auch im Gesetz
heißt: Österreich agiert als „Botschafter der Versöhnung“ in vielen der Heimatländer
der Stipendiaten. – Herzlichen Dank. (Beifall
bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)
1.22
Präsident Dr. Andreas Khol: Nunmehr spricht Frau Abgeordnete Machne 2 Minuten zu uns. – Bitte.
1.23
Abgeordnete Helga Machne (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Werter Herr Bundeskanzler! Herr
Staatssekretär! Hohes Haus! Liebe Frau Kollegin Stoisits! Mit Recht haben Sie
die Auseinandersetzung mit der jüngeren Geschichte Österreichs gefordert. (Abg. Mag. Stoisits: Mit dem Nationalsozialismus!) – Ich habe genau
aufgepasst: die Auseinandersetzung mit der jüngeren Geschichte Österreichs!
Die jüngere Geschichte Österreichs endet meiner Ansicht nach nicht mit dem
Nationalsozialismus oder ist nicht nur der
Nationalsozialismus. (Abg. Sburny: Hauen Sie doch nicht immer
alles in einen Topf!)
Das Zukunftsfonds-Gesetz soll ja auch Gedenken an Opfer anderer totalitärer Systeme und eine diesbezügliche Aufarbeitung ermöglichen. (Abg. Dr. Einem: Das haben wir schon verstanden!) Das wird von Ihnen kritisiert, aber es ist auch – und das möchte ich jetzt noch einmal betonen, das wurde heute schon einmal gesagt – die konsequente Umsetzung des Beschlusses des Kuratoriums des Versöhnungsfonds vom 20. Dezember, an dem auch Vertreter ausländischer Partnerorganisationen beteiligt waren. Daher kann ohne deren Mitwirkung das auch gar nicht mehr verändert werden.
Mir als
Osttirolerin ist natürlich dieses erweiterte Mandat des Zukunftsfonds auch deshalb
ein besonderes Anliegen, weil es auch die Möglichkeit einer Auseinandersetzung
mit dem Schicksal jener Tausenden Kosaken bieten wird, die im Jahre 1945,
nachdem sie sich einige Zeit in Osttirol und Oberkärnten aufgehalten hatten,
von den Engländern, von Großbritannien an die Sowjetunion ausgeliefert wurden
und alle sehr bald danach ums Leben gekommen sind. Ich verstehe nicht, warum
Herr Kollege Posch da nicht zustimmen kann, da das ja auch sein Wahlkreis ist. (Abg. Dipl.-Ing. Scheuch: Weil er unfähig ist! Er interessiert sich nicht für seinen
Wahlkreis!)
Nationalrat, XXII.GP | 125. Sitzung / Seite 335 |
Es sind nicht alle ums Leben gekommen. Es
gibt Gott sei Dank einige, die flüchten konnten und die heute noch bei uns in
Osttirol leben. (Abg. Scheibner: Das ist alles ewiggestrig,
wenn man das sagt!) – Das ist 1945 passiert, das ist nicht
ewiggestrig. (Abg. Scheibner: Das darf man alles nicht sagen! Der Wittmann wird das
alles beurteilen! ... Oberinquisitor Wittmann!)
Es ist vor allem ein Thema, welches in Osttirol noch sehr viele Emotionen hervorruft. Wir hatten im vergangenen Jahr eine Ausstellung dazu. Bei uns wird das als „Drama an der Drau“ behandelt, und deshalb bin ich persönlich sehr froh, dass auch dieses Thema nun mit dem erweiterten Zukunftsfonds-Gesetz aufgearbeitet werden kann.
Ich bedanke mich bei Herrn Botschafter
Steiner – nicht nur für seine ausgezeichnete Arbeit, sondern auch für das
schöne Buch – und freue mich, dass wir zumindest mit den Stimmen der
Regierungsparteien dieses Gesetz beschließen können. (Beifall bei der ÖVP
und den Freiheitlichen.)
1.26
Präsident Dr. Andreas Khol: Vorläufig letzte Wortmeldung: Herr Abgeordneter Dr. Wittmann. 1 Minute Redezeit. – Bitte. (Unruhe im Saal.)
1.26
Abgeordneter Dr. Peter Wittmann (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundeskanzler! Herr Staatssekretär! Ich
möchte nur ein wenig mit Fabeln aufräumen, die vom Rednerpult aus verbreitet
werden. (Rufe bei der ÖVP und den
Freiheitlichen: Entschuldigst du dich?)
Diese tatsächliche Berichtigung war falsch!
(Abg. Fauland: Sie waren undeutlich!) Es geht nicht darum, die
Kompetenzen des Hauptausschusses zu ergänzen, und es geht auch nicht darum, die
Kompetenzen des Präsidenten zu ergänzen, sondern bei der Konstruktion, die Sie
gewählt haben, geht es darum, dass Sie Rechtskörper sui generis gegründet haben
und dass nirgends in der Verfassung steht, dass die Parteien nicht in
der Lage wären, Entsendungsrechte wahrzunehmen. (Zwischenruf der Abg. Dr. Fekter.)
Diese Entsendungsrechte könnten die
Abgeordneten selbstverständlich wahrnehmen. Da geht es nicht um die
Parteipolitik (Abg. Fauland: Um was denn dann?), sondern um die Repräsentation
dieses Parlaments, und ich finde es schade, dass Sie nicht das
Selbstbewusstsein aufbringen, dass Abgeordnete auch daran teilnehmen sollen,
wenn hier etwas entschieden wird, das immer im Konsens mit dem Parlament
erfolgt ist. (Zwischenrufe bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)
Sie verlassen einerseits in dieser Richtung den Konsens, und
andererseits in der Diktion. Sie stimmen gegen sich selbst, weil Sie dagegen
stimmen, dass Abgeordnete in Zukunft an diesen wirklich wertvollen Tätigkeiten,
der Fortsetzung des Versöhnungsfonds, auch teilnehmen! (Pfui-Rufe bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)
Man erweitert
dann dieses Feld immer mehr, aber es geht hier um die Aufarbeitung des
Nationalsozialismus, und man sollte das Thema auch dort lassen, wo es ist. Es
ist schade, dass Sie nicht Manns genug sind, die Abgeordneten selbst
heranzuziehen und auch weiterhin dorthin zu entsenden. (Beifall bei der SPÖ
und den Grünen. – Abg. Scheibner: Nicht Manns genug, sich zu
entschuldigen! – Weitere Zwischenrufe
bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)
1.28
Präsident Dr. Andreas Khol: Zu Wort gemeldet ist der Herr Bundeskanzler. – Bitte. (Ruf bei der SPÖ: Der kann sich auch entschuldigen! – Gegenrufe bei der ÖVP: Wofür denn?)
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1.28
Bundeskanzler Dr. Wolfgang Schüssel: Hohes Haus! Ich finde es insofern interessant, wie hier diskutiert wird, als, soweit ich informiert wurde – es ist ja ein Initiativantrag, der hier verhandelt wird –, in den Parteiengesprächen die Lösung angeboten wurde, dass die Verteilung der Restmittel, die ja im Kuratorium unbestritten war, zu einem Teil für die Patenorganisation, zu einem Teil zur Kompensation des Zinsverlustes für den Nazi-Restitutionsfonds für jüdische Opfer, zu einem weiteren Teil für Stipendien und zu einem Teil für Zukunftsprojekte erfolgen würde.
Das war in den Verhandlungen klar angeboten, und ich hätte es voll mitgetragen, dass ein Beirat oder ein Entscheidungsgremium paritätisch über diese Mittelverwendung entscheidet. Das war meiner Meinung nach ein sehr faires Angebot. Wir haben uns von Seiten der Bundesregierung nicht eingemischt, denn es war ein Initiativantrag, aber ich glaube, das ist ein faires Angebot.
Verlangt wurde 6 : 2, nicht Parität, sondern 6 : 2, Parlament versus Regierung. Und, bitte, mit Verlaub gesagt: Für die Vergabe von Stipendien nach Mittel- und Osteuropa beziehungsweise für Zukunftsprojekte, die quasi die Zukunft aufarbeiten sollen, finde ich persönlich das Ergebnis 50 : 50 absolut vernünftig. Da kann doch niemand etwas dagegen sagen.
Deswegen habe ich mich ja auch gemeldet, damit nicht im Protokoll steht, es sei die Frage gewesen, alles oder nichts. Die Regierung möchte überhaupt nicht allein entscheiden, sondern das Angebot, soweit uns die Information zugetragen wurde, war 50 : 50, und am Ende wird ein gemeinsamer Vorsitzender oder ein Neunter gewählt.
Das ist eine sehr vernünftige Geschichte, da ja auch das Geld, das für diese Fonds zur Verfügung gestellt wurde, zur Gänze von Maria Schaumayer, Ernst Sucharipa und von mir persönlich aufgetrieben werden musste. – So ist das ja nicht. Es war ja auch nicht so einfach, die Summen von insgesamt 436 Millionen € und 210 Millionen Dollar für den jüdischen Opferfonds zusammenzubringen.
Also, ehrlich gesagt, das Angebot 50 : 50 war eigentlich, so glaube ich, sehr vernünftig. Glauben Sie mir – auch die Abgeordneten, die sich kritisch zu Wort gemeldet haben –: Es ist uns darum gegangen, eine Brücke zu den Nachbarstaaten zu schlagen, sodass wir auch für die junge Generation einen Impuls setzten konnten – nicht nur für die alten, betagten Opfer, die ja richtigerweise zum Teil sehr erhebliche Leistungen bekommen haben, wie orthopädische Leistungen, medizinische Leistungen oder Geldleistungen.
Wir wollten auch für die junge Generation einen Impuls setzen, für Stipendien und für Zukunftsprojekte. Ich glaube, dass das sehr vernünftig wäre, und da brauchen wir nicht darüber zu streiten. Wenn man einen solchen Beirat gewählt hätte, dann wäre da sicherlich eine Lösung gefunden worden, die genauso wie im Versöhnungsfonds unter der kundigen Führung von Ludwig Steiner und von Botschafter Votava Einstimmigkeit garantiert hätte. Dass man da jetzt streiten muss, verstehe ich persönlich überhaupt nicht.
Ein letzter Punkt, weil einige Redner der Opposition immer wieder vom „Schüssel-Selbstbedienungsfonds“ reden: Dagegen muss ich mich wirklich verwahren! Jene vom Versöhnungsfonds, die mich kennen, wissen genau: Ich war bei jeder Sitzung anwesend und habe mich um Einstimmigkeit in jeder Phase bemüht. Ich brauche diese epitheta ornantia nicht.
Der Bundeskanzler und das Bundeskanzleramt haben mit keinem der beiden Fonds – Zukunftsfonds und Stipendienfonds – etwas zu tun: der eine – Stipendienfonds – ist im Wissenschaftsministerium und der andere im Außenministerium. Unterlassen Sie bitte
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diese Beleidigungen quasi der gemeinsamen Arbeit, auf die wir doch stolz sein sollten, und unterlassen Sie diese kleinkarierten Anwürfe gegen mich. Sie können mich kritisieren, aber lassen Sie die Anwürfe gegen den Versöhnungsfonds und gegen das gemeinsame Anliegen. Das Anliegen ist zu wichtig für diese kleinkarierten Dinge! (Anhaltender Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen. – Präsident Dr. Khol gibt das Glockenzeichen.)
1.32
Präsident Dr. Andreas Khol: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Mag. Stoisits. – Bitte, Frau Kollegin.
1.33
Abgeordnete Mag. Terezija Stoisits (Grüne): Sehr geehrter Herr Bundeskanzler! Die elf Sitzungen des Kuratoriums des Versöhnungsfonds haben wir gemeinsam verbracht. Ich habe auch an jeder teilgenommen, und ich weiß nicht, ob Sie sich daran erinnern, dass ich dort mieselsüchtige Schimpftiraden losgelassen hätte. (Rufe bei der ÖVP und den Freiheitlichen: Hier! Heute!) – Nein, tun Sie nicht. (Weitere Zwischenrufe bei der ÖVP und den Freiheitlichen.) Das war eine Frage.
Wenn heute hier gesagt wird, dass das mieselsüchtige Schimpftiraden waren, die ich in meiner Rede gegenüber Herrn Botschafter Steiner, Herrn Botschafter Votava, Frau Präsidentin Schaumayer und dem verstorbenen Botschafter Sucharipa geäußert habe, dann überlasse ich es Ihnen, weil Sie am nächsten bei dieser Sache dabei waren. (Abg. Scheibner: Da sind wir auf einmal empfindlich!) Von den Parlamentariern involviert waren Frau Dr. Baumgartner-Gabitzer, Frau Kollegin Lapp und das ehemalige Mitglied des Hohen Hauses Michael Krüger, der die freiheitlichen – oder das BZÖ oder wen auch immer – in diesem Fonds vertreten hat.
Herr Bundeskanzler, wir kennen einander auch schon länger, schon aus der Zeit, als der Nationalfonds hier zur Diskussion stand. Man kann viel behaupten, aber man kann nicht behaupten, dass die Grünen in diesem Haus nicht bestrebt sind, wenn es um die Aufarbeitung – es ist keine Bewältigung, es ist die Aufarbeitung der Geschichte dieses Landes – geht, einen Konsens zu finden, dass die Grünen diesen jemals blockiert hätten, dass die Grünen nicht konstruktiv mitgearbeitet hätten, dass die Grünen sich nicht immer darum bemüht hätten, das Ansehen dieses Landes weltweit zu heben. – Ich nenne da nur als Beispiel die derzeitige Situation, wo es darum geht, die Klagen in Bezug auf den Entschädigungsfonds in den USA sozusagen wegzukriegen.
Herr
Bundeskanzler, man glaubt Ihnen alles, aber wenn Sie jetzt kommen und hier von
einem Initiativantrag reden, und das bei etwas, das quasi das Hohe Haus erst
gesehen hat, als es hereingekommen ist, dann ist das zu viel. Das, was hier
vorgelegt wurde, kommt direkt aus Ihren Händen oder aus Ihrem Geist. (Abg. Dipl.-Ing. Scheuch: Jetzt wärmen Sie die ganze Geschichte wieder auf!)
Wenn es ein Kuratorium gibt, das mit zwei Menschen besetzt ist, die Sie nominieren, und mit zwei Menschen, die die Frau Bundesministerin Plassnik nominiert, und Sie dann noch einen Generalsekretär davor setzen, dann weiß ich nicht, was das noch mit Konsens, mit Mittun und Mittragen zu tun hat. Dann haben wir unterschiedliche Vorstellungen von Parlamentarismus, von Volksvertretung, von gemeinsam und miteinander.
Ich möchte diese allerletzte Minute hier dazu nutzen, Herrn Botschafter Steiner meine Hochachtung auszusprechen, Herrn Botschafter Steiner, mit dem sicher ich von allen Abgeordneten am häufigsten Gespräche in diesem Zusammenhang in den letzten Jahren geführt habe, weil ich die Ehre hatte, in diesen Kuratorien zu sitzen. Ich habe
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diese Wertschätzung ihm gegenüber schon oft selbst zum Ausdruck gebracht und habe auch versucht, durch meinen Beitrag auf Problemstellungen hinzuweisen.
Wenn hier versucht wird, jetzt,
wo Sie
den Konsens nicht gesucht haben und nicht wollten (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ), die Arbeit
unter anderem von Dr. Steiner und von Dr. Votava im Nachhinein
kleiner zu machen, als sie ist, dann ist das Ihr Problem! (Abg. Dr. Fekter: Wir
sind auch um Konsens bemüht! – Abg.
Dr. Fasslabend: Bitte
aufhören! – Weitere Zwischenrufe
bei der ÖVP.)
Zum Schluss eine quasitatsächliche
Berichtigung: Es stimmt, Herr Bundeskanzler: 436 Millionen € sind in
den Fonds geflossen, und so wurde er gespeist. Davon waren
414,2 Millionen € aus dem Insolvenzausfallsfonds und
21,8 Millionen € aus der Wirtschaft – unter anderem auch von
Frau Dr. Fekter. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der
SPÖ. – Abg. Dr. Fekter: Auch der
Insolvenzausgleichsfonds wird von der Wirtschaft gespeist! Das sind nur
Arbeitgeber ...!)
1.36
Präsident Dr. Andreas Khol: Zu Wort gemeldet hat sich die Zweite Präsidentin Mag. Prammer. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.
1.37
Abgeordnete Mag. Barbara Prammer (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundeskanzler! Meine Damen und Herren! Ich habe wirklich nicht vorgehabt, mich zu Wort zu melden, aber der Redebeitrag des Herrn Bundeskanzlers hat mich veranlasst, nun doch ein paar Worte zu sagen, um einiges richtig zu stellen.
Ich möchte dem Herrn Präsidenten meine
Hochachtung entgegenbringen, der nach dem Scheitern der Verhandlungen im
Verfassungsausschuss auf Grund dessen, dass es dort überhaupt keine Bewegung
seitens der Regierungsparteien gegeben hat, noch einmal eine Initiative gesetzt
und verhandelt hat – konkret mit mir verhandelt hat. Wir haben versucht,
uns in der Mitte zu finden. Ich behaupte, wir haben – oder hatten –
uns in der Mitte gefunden. (Abg.
Dr. Fekter: Ganz hinten!)
Wir waren sogar bereit, eine Verfassungsbestimmung anzunehmen. 4 : 4 : 1, Herr Bundeskanzler! Nicht anders. – Sie haben von sechs gesprochen. Aber genau diese Vereinbarung wurde letztendlich vom freiheitlichen Klub nicht akzeptiert.
Drei Punkte einer Lösung wurden nicht akzeptiert, bei der wir uns in der Mitte gefunden hatten, bei der nicht die ÖVP alles durchsetzen konnte und auch nicht die SPÖ alles durchsetzen konnte. – Das ist das Wesen des Kompromisses.
Ich bedauere es wirklich zutiefst – denn es ist eine ernsthafte Materie, und wir haben da gleichzeitig Geschichtsbewältigung zu betreiben –, dass wir nicht zu dieser Lösung gekommen sind.
Ich wollte das klarstellen und hoffe, dass in Zukunft bei derartigen Entscheidungen solche Vorgangsweisen nicht gewählt werden. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der Grünen.)
1.38
Präsident Dr. Andreas Khol: Zu Wort gemeldet hat sich Herr Klubobmann Scheibner. – Bitte.
1.39
Abgeordneter Herbert Scheibner (Freiheitliche): Meine Damen und Herren! Das soll so nicht stehen bleiben. Ich weiß nicht, mit wem bei uns verhandelt worden ist, aber letztentscheidend ist der Klubobmann der Fraktion, und mit dem Klubobmann, nämlich mit mir, ist nicht verhandelt worden, Frau Präsidentin! (Ruf bei den Grünen: Das ist
Nationalrat, XXII.GP | 125. Sitzung / Seite 339 |
aber Ihr Fehler! – Abg. Dipl.-Ing. Scheuch – in
Richtung der Abg. Mag. Prammer –: Sie haben verhandelt, haben Sie gesagt! Sie haben gesagt, Sie haben
verhandelt!)
Ich hätte mir erwartet, dass Sie zu der skandalösen Aussage Ihres Abgeordneten Wittmann Stellung nehmen, der taxfrei mir und meiner Fraktion Ewiggestrigkeit und Verharmlosung des Nationalsozialismus unterstellt hat. Das bleibt im Raum stehen, und das wird auch weiterhin zwischen uns hier im Hohen Haus stehen. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)
1.39
Präsident Dr. Andreas Khol: Zu Wort gemeldet ist der Herr Bundeskanzler. – Bitte.
1.39
Bundeskanzler Dr. Wolfgang Schüssel: Frau Abgeordnete Stoisits, ich darf nur korrigieren, weil Sie eine, wie ich glaube, unrichtige Zahl gebracht haben. Ich zitiere das Buch „Zwangsarbeit in Österreich“ von Hubert Feichtlbauer, der sehr genau alle Quellen untersucht hat, wie die Gelder aufgebracht worden sind.
Das erklärt auch, glaube ich, dass das in dieser Größenordnung sehr vernünftig gewesen wäre – ich habe das ja auch gesagt –: 4 : 4 : 1 ... (Abg. Mag. Prammer: Sie haben „sechs“ gesagt!) Nein. Verlangt wurde von Frau Abgeordneter Stoisits ursprünglich 6 : 2. Das darf ich sagen; Entschuldigung, das gehört korrekt zu dem Verhandlungsstand dazu. Wir hätten dieses 4 : 4 : 1 akzeptiert.
Zur Mittelaufbringung: Aufgebracht wurden 439 254 000 €. Davon wurden 268,9 Millionen vom Bund aufgebracht – nicht vom Insolvenzfonds, Frau Abgeordnete –, 36,3 Millionen € von den Bundesländern, 133,7 Millionen von der österreichischen Wirtschaft, und von drei Diözesen der römisch-katholischen Kirche im Wesentlichen 277 000 €.
Das, was Sie behauptet haben, ist daher einfach nicht richtig, nämlich dass der Insolvenzfonds alles bezahlt hat. Das ist so nicht richtig! Die Wirtschaft hat einen erheblichen Teil dazu beigetragen, wofür ihr übrigens auch bei der Feier der Industriellenvereinigung, bei der Sie ja anwesend waren, sehr gedankt wurde.
Das war gar nicht leicht. Ich weiß genau, dass zum Beispiel die ÖIAG, die verstaatlichte Industrie, insgesamt etwa 1 Milliarde Schilling aufgebracht hat. Die E-Wirtschaft hat ungefähr – Ulrike Baumgartner-Gabitzer weiß das genau – 160 Millionen Schilling aufgebracht. Die Bundesbahn hat Dutzende Millionen aufgebracht. Die Papierindustrie, vertreten durch Heinz Kessler, hat allein 80 Millionen Schilling aufgebracht.
Achten Sie diesen Beitrag nicht gering! Das alles ist da drinnen, und das sollte auch respektiert werden. Das muss nicht am Ende einer sehr erfolgreichen Arbeit des Versöhnungsfonds von Ihnen klein geredet werden. Darum würde ich wirklich sehr herzlich bitten. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)
1.42
Präsident Dr. Andreas Khol: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.
Die Frau Berichterstatterin hat nicht um ein Schlusswort gebeten.
Wir gelangen daher zur Abstimmung über den Gesetzentwurf in 1153 der Beilagen.
Hiezu haben die Abgeordneten Mag. Terezija Stoisits, Kolleginnen und Kollegen einen Zusatz- beziehungsweise Abänderungsantrag eingebracht.
Nationalrat, XXII.GP | 125. Sitzung / Seite 340 |
Ich werde zunächst über die vom erwähnten Zusatz- beziehungsweise Abänderungsantrag betroffenen Teile und schließlich über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes abstimmen lassen.
Die Abgeordneten Mag. Terezija Stoisits, Kolleginnen und Kollegen haben einen Zusatzantrag eingebracht, der die Einfügung eines neuen Abs. 8 in Art. II § 16 zum Inhalt hat.
Wer für diesen Zusatzantrag eintritt, den ersuche ich um ein Zeichen. – Der Zusatzantrag bleibt in der Minderheit, er ist abgelehnt.
Die Abgeordneten Mag. Stoisits, Kolleginnen und Kollegen haben einen Abänderungsantrag eingebracht.
Ich ersuche jene Damen und Herren, die sich hiefür aussprechen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Auch der Abänderungsantrag bleibt in der Minderheit und ist daher abgelehnt.
Wir kommen sogleich zur Abstimmung über diese Teile des Gesetzentwurfes in der Fassung des Ausschussberichtes.
Ich bitte jene Mitglieder des Hohen Hauses, die hiefür ihre Zustimmung erteilen, um ein bejahendes Zeichen. – Das ist die Mehrheit und daher angenommen.
Schließlich kommen wir zur Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes samt Titel und Eingang in der Fassung des Ausschussberichtes.
Ich bitte jene Damen und Herren, die dazu ihre Zustimmung erteilen, um ein bejahendes Zeichen. – Das ist die Mehrheit. Angenommen.
Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.
Ich bitte jene Damen und Herren, die auch in dritter Lesung für den vorliegenden Gesetzentwurf eintreten, um ein Zeichen der Zustimmung. – In dritter Lesung wird der Antrag mit Mehrheit angenommen. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.
Bericht des Immunitätsausschusses über das Ersuchen des Landesgerichtes für Strafsachen Wien (095 Hv 91/05f) um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung der Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Eva Glawischnig-Piesczek (1113 d.B.)
Präsident Dr. Andreas Khol: Wir gelangen nunmehr zum 37. Punkt der Tagesordnung.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Wortmeldungen liegen nicht vor. Wir kommen daher sogleich zur Abstimmung über den Antrag des Immunitätsausschusses in 1113 der Beilagen, Folgendes zu beschließen:
„In Behandlung des Ersuchens des Landesgerichtes für Strafsachen Wien (095 Hv 91/05f) um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung der Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Eva Glawischnig-Piesczek wird im Sinne des Artikel 57 Abs. 3 B-VG festgestellt, dass ein Zusammenhang zwischen der vom Privatankläger behaupteten strafbaren Handlung und der politischen Tätigkeit der Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Eva Glawischnig-Piesczek besteht. Daher wird einer behördlichen Verfolgung der Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Eva Glawischnig-Piesczek nicht zugestimmt.“
Nationalrat, XXII.GP | 125. Sitzung / Seite 341 |
Ich bitte jene Damen und Herren, die sich diesem Antrag anschließen, um ein Zeichen der Zustimmung. – Dieses Zeichen wird einstimmig erteilt, daher ist der Antrag angenommen.
Bericht des Immunitätsausschusses über
das Ersuchen des Landesgerichtes für Strafsachen Wien (093 Hv 44/05d)
um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung der Abgeordneten zum Nationalrat
Mag. Melitta
Trunk (1114 d.B.)
Präsident Dr. Andreas Khol: Wir gelangen nun zum 38. Punkt der Tagesordnung.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Eine Wortmeldung liegt nicht vor, eine Debatte findet daher nicht statt.
Wir kommen sofort zur Abstimmung über den Antrag des Immunitätsausschusses in 1114 der Beilagen, Folgendes zu beschließen:
„In Behandlung des Ersuchens des Landesgerichtes für Strafsachen Wien (093 Hv 44/05d) um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung der Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Melitta Trunk wird im Sinne des Artikel 57 Abs. 3 B-VG festgestellt, dass ein Zusammenhang zwischen der vom Privatankläger behaupteten strafbaren Handlung und der politischen Tätigkeit der Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Melitta Trunk besteht. Daher wird einer behördlichen Verfolgung der Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Melitta Trunk nicht zugestimmt.“
Ich bitte jene Damen und Herren, die diesem Antrag zustimmen, um ein Zeichen. – Auch dieses Zeichen erfolgt von allen Abgeordneten, die noch im Hohen Haus anwesend sind. Daher ist der Antrag angenommen.
Der Antrag ist mit Mehrheit angenommen. (Abg. Großruck: Das stimmt überhaupt nicht! Das ist falsch! – Abg. Scheibner: In der Abstimmung war das einstimmig! Ihr müsst schneller machen! – Weitere Zwischenrufe bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)
Ich habe enunziert. Das ist erledigt.
Erste Lesung: Antrag der Abgeordneten Heidrun Silhavy, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz geändert wird (640/A)
Präsident Dr. Andreas Khol: Wir gelangen zum 39. Punkt der Tagesordnung.
Wir gehen in die Debatte ein.
Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Silhavy. – Bitte.
1.48
Abgeordnete Heidrun Silhavy (SPÖ): Herr Präsident! Die illegale Beschäftigung – Schwarzarbeit – ist seit langem Thema hier in diesem Haus.
Ich wollte Sie (in Richtung des Präsidenten Dr. Khol) nur darauf aufmerksam machen, dass Ihr eigener Klub hier offensichtlich Probleme hat.
Präsident Dr. Andreas Khol: Am Präsidium, Frau Kollegin, habe ich keinen Klub!
Abgeordnete Heidrun Silhavy (fortsetzend): Selbstverständlich. Dann ist es der ÖVP-Klub, bitte. (Heiterkeit bei der SPÖ.)
Nationalrat, XXII.GP | 125. Sitzung / Seite 342 |
Meine Damen und Herren, die Zeit ist schon sehr vorgeschritten, wir haben dreiviertel zwei des auf den Tag, an dem wir diese Sitzung begonnen haben, folgenden Tages. Ich möchte auch darauf hinweisen, dass es nicht besonders toll ist, zu diesem Zeitpunkt zu einer ersten Lesung zu sprechen. Sie werden das nachvollziehen können. Aber wir sind gezwungen, zu ersten Lesungen zu schreiten, da Sie nicht bereit sind, Anträge, die kürzer als sechs Monate in diesem Haus liegen, überhaupt zur Behandlung zuzulassen.
Wir haben einen Antrag eingebracht, der sich mit dem Thema befasst, wie man illegale Beschäftigung über die sofortige Meldung zur Sozialversicherung in den Griff bekommen könnte. Sie werden uns dann sagen – Herr Kollege Neugebauer hat ja heute zum Tagesordnungspunkt 1 genau dieses Problem, nämlich jenes der illegalen Beschäftigung, angesprochen –, Sie haben hier Vorsorge getroffen.
Herr Kollege Neugebauer, jetzt spreche ich Sie wirklich ganz persönlich an: Sie haben das leider verabsäumt. Sie haben in der Regierungsvorlage sehr wohl vorgesehen, dass zumindest spätestens beim Arbeitsantritt eine sofortige Anmeldung hätte erfolgen müssen. Aber bedauerlicherweise haben Sie einen Abänderungsantrag gemacht, in dem Sie das erstens einmal ab dem Jahr 2006 ausschließlich auf das Bundesland Burgenland beschränken.
Ich frage mich: Wird das Burgenland schön langsam zur Bundesversuchsanstalt für sozialpolitische Agenden dieser Bundesregierung? (Zwischenruf des Abg. Neugebauer.) Das haben sich die Burgenländerinnen und Burgenländer sicher nicht verdient.
Zum Zweiten haben Sie eine Bestimmung drinnen, worin Sie schreiben: Frühestens mit 1. Jänner 2007, nämlich nach einer Evaluierung, wie das im Burgenland gelaufen ist, kann diese Bestimmung in Kraft treten. Frühestens 2007! – Sie haben es wieder auf den Sankt-Nimmerleins-Tag verschoben.
Kollege Dr. Mitterlehner scheint ganz zufrieden zu sein; offensichtlich ist es ein Wunsch, dass man da nicht früher etwas tut. Herr Dr. Mitterlehner, das wundert mich sehr, weil ich annehme, dass die Kollegen von der Bauwirtschaft – nämlich Vertreter der Wirtschaftskammer – auch bei Ihnen waren, die genau diese Regelung gefordert haben und die auch in der Aktion „BAUfair“ – ich nehme an, auch das ist Ihnen bekannt – diese Regelung fordern. (Unruhe im Saal. – Präsident Dr. Khol gibt das Glockenzeichen.)
Ich würde mir
sehr wünschen – auch wenn es schon sehr früh in der Früh ist –, dass
Sie sich diesem Thema wirklich mit Ernsthaftigkeit widmen. Immer nur
vorzutäuschen und so zu tun, als ob Sie etwas gegen die Schwarzarbeit
unternehmen wollten, aber dann, wenn Sie wirklich etwas tun können, wieder
einen Rückzieher zu machen, das macht Ihre Glaubwürdigkeit keinen Deut höher. (Beifall
bei der SPÖ. – Zwischenruf des Abg. Neugebauer.)
1.51
Präsident Dr. Andreas Khol: Nunmehr wird Herr Abgeordneter Dr. Sonnberger sprechen. Er wünscht sich als Redezeit 1 Minute. – Bitte.
1.51
Abgeordneter Dr. Peter Sonnberger (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Bereits gestern wurde im Nationalrat beschlossen, dass die Anmeldung von Dienstnehmerinnen und Dienstnehmern spätestens bei Arbeitsantritt zu erfolgen hat, und zwar eben mit einer Testphase ab 1. Jänner 2006 im Burgenland, wovon alle Branchen betroffen sein sollen. Nach einer Evaluierung soll sich die Pflicht zur
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Anmeldung bis spätestens zum Tätigkeitsbeginn frühestens ab 1. Jänner 2007 auf ganz Österreich erstrecken. Dies wird durch Verordnung der Sozialministerin möglich sein.
Es geht bei der Bekämpfung von organisierter Schwarzarbeit vor allem darum, die betroffenen Arbeitnehmer zu schützen, Wettbewerbsgleichheit herzustellen, Steuer- und Abgabenbetrug wirksam zu bekämpfen und zu vermeiden. Es soll auch danach getrachtet werden, den bürokratischen und technischen Aufwand möglichst gering zu halten.
Bereits am
1. März 2005 ist das Sozialbetrugsgesetz in Kraft getreten, das eine wirksame
gesetzliche Handhabe gegen Scheinerwerbstätigkeit bietet, wie die Praxis mit
bereits 202 Anzeigen zeigt. Daran können Sie von der Opposition erkennen,
dass hier schon an Verbesserungen gearbeitet wird. (Beifall bei der ÖVP.)
1.52
Präsident Dr. Andreas Khol: Nächste Wortmeldung: Herr Abgeordneter Walch. Wunschredezeit: 50 Sekunden. – Bitte.
1.52
Abgeordneter Maximilian Walch (Freiheitliche): Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Frau Kollegin Silhavy, ich schaue ein bisschen verwundert, weil Sie jetzt den Antrag vorbringen. Denn die Sozialpartner hätten es nur auf das BUAG ausgelegt.
Was wir heute in
der Früh oder am Vormittag beschlossen haben, ist das Richtige, damit der
Probebetrieb im Burgenland durchgeführt wird und die Probleme, die dort
auftreten, erledigt werden. (Abg. Silhavy: Kollege Walch, im Antrag
steht ... BUAG!) Dann wird diese Regelung 2007 auf das ganze Land
ausgedehnt. Das ist Schwarzarbeiterbekämpfung! (Beifall bei Abgeordneten
der Freiheitlichen und der ÖVP.)
1.53
Präsident Dr. Andreas Khol: Herr Abgeordneter Öllinger wünscht 1 Minute zu sprechen. – Bitte.
1.53
Abgeordneter Karl Öllinger (Grüne): Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Antrag der sozialdemokratischen Fraktion enthält genau das, was wir immer gefordert haben und was wir, auch gemeinsam mit den Sozialdemokraten, schon anlässlich des Sozialbetrugsgesetzes eingefordert haben. Da waren Sie nicht bereit oder imstande, das durchzusetzen.
Es wäre dies die
richtige Bestimmung. Denn uns tröstet es nicht, dass frühestens ab 2007 diese
Bestimmung auf Bundesgebiet umgesetzt werden kann. Dies ist angesichts dessen,
wie wir Sie erlebt haben, wie Sie in der Vergangenheit mit der Materie umgegangen
sind, eher eine gefährliche Drohung, dass auch 2007 diese Bestimmung wieder
nicht umgesetzt wird. Das wäre schade, weil es hier um eine wichtige Materie
geht. (Beifall bei den Grünen und der SPÖ.)
1.54
Präsident Dr. Andreas Khol: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.
Ich weise den Antrag 640/A dem Ausschuss für Arbeit und Soziales zu.
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40. Punkt
Erste Lesung: Antrag der Abgeordneten
Mag. Andrea Kuntzl, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz,
mit dem ein Vaterschutzmonat geschaffen wird (Änderung des
Väter-Karenzgesetzes und des Kinderbetreuungsgeldgesetzes) (636/A)
Präsident Dr. Andreas Khol: Wir gelangen zum 40. Punkt der Tagesordnung.
Wir gehen in die Debatte ein.
Das Wort erhält Frau Abgeordnete Mag. Kuntzl. – Bitte.
1.54
Abgeordnete Mag. Andrea Kuntzl (SPÖ): Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! „Partnerschaftliche Aufteilung der Familienarbeit“, „halbe/halbe“, „aktive Vaterschaft“ sind Schlagworte, die wahrscheinlich quer durch alle Fraktionen immer wieder genannt werden. Aus unserer Sicht geht es darum, nicht nur Appelle an Väter, an junge Männer zu richten, sondern auch konkret jene zu fördern, die tatsächlich ein entsprechendes Leben führen wollen.
Wir denken, dass durch die Geburt eines Kindes ein neuer Lebensabschnitt beginnt, eine Beziehung zu einem neuen Menschen aufgebaut wird, eine neue Rollenaufteilung innerhalb der Familie begründet wird, einfach alles auf den Kopf gestellt wird. Dies ist ein wichtiger Zeitpunkt, um mit einem entsprechenden Angebot zur Stelle zu sein.
Wir haben hier ein konkretes Modell vorgelegt, um anhand dieses Modells das auch im Parlament diskutieren zu können. Es geht darum, dass jeder Vater nach der Geburt eines Kindes das Recht haben soll, einen Monat mit der Familie zu Hause zu verbringen, und dass das keine finanziellen Folgen haben soll, die nicht verkraftbar sind. Es soll der Entgeltausfall bis zur Höchstbeitragsgrundlage ersetzt werden. (Unruhe im Saal. – Präsident Dr. Khol gibt das Glockenzeichen.)
Was den Namen „Vaterschutzmonat“ betrifft,
der ein bisschen sperrig ist, sind wir sehr gesprächsbereit. (Beifall bei
der SPÖ.)
1.55
Präsident Dr. Andreas Khol: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Marek. Wunschredezeit: 1 Minute. – Bitte.
1.55
Abgeordnete Christine Marek (ÖVP): Frau Kollegin Kuntzl! Ich anerkenne jedes Bemühen, das wir setzen – und auch Ihr Bemühen –, um speziell die Väter mehr in die Familienarbeit einzubinden. (Abg. Neudeck: Aber einen „VäterInnenmonat“ brauchen wir nicht!) Das ist durchaus ein Anliegen, das auch unserer Fraktion wichtig ist.
Ich glaube aber, dass wir sehr vorsichtig sein müssen mit zusätzlichen, sehr weitgehenden Rechtsansprüchen für Väter in den Unternehmen, weil wir durchaus immer wieder erleben, dass es dann auch zu schlechteren Beförderungen oder anderen Dingen dieser Art kommen kann.
Deshalb denke
ich, dass wir das im Ausschuss noch sehr, sehr ausführlich diskutieren
müssen – ganz abgesehen von der Finanzierung, die ich in Ihrem Antrag
nicht als gesichert erkenne. (Beifall bei der ÖVP.)
1.56
Präsident Dr. Andreas Khol: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Mittermüller. Auch sie wünscht sich eine Redezeit von 1 Minute. – Bitte.
Nationalrat, XXII.GP | 125. Sitzung / Seite 345 |
1.56
Abgeordnete Marialuise Mittermüller (Freiheitliche): Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Wesentliche Maßnahmen zur besseren Einbindung der Väter in die Betreuung und Erziehung ihrer Kinder wurden in den letzten Jahren vom Familienministerium umgesetzt. Der Väterkarenzanspruch, das Kinderbetreuungsgeldgesetz und die Elternteilzeitregelung ermöglichen bereits jetzt eine partnerschaftliche Familienbetreuung.
Daher ist die Notwendigkeit der Einführung
eines Vaterschutzmonats nicht gegeben, und er ist in dieser Form abzulehnen. (Beifall
bei Abgeordneten der Freiheitlichen und der ÖVP.)
1.57
Präsident Dr. Andreas Khol: Letzte Rednerin zu diesem Punkt: Frau Abgeordnete Mandak. Auch Sie sprechen 1 Minute, Frau Kollegin? (Abg. Mandak – auf dem Weg zum Rednerpult –: Das weiß ich noch nicht!) – Restredezeit Ihrer Fraktion: 14 Minuten. (Zwischenrufe. – Beifall des Abg. Scheibner.)
1.57
Abgeordnete Sabine Mandak (Grüne): Das ist beruhigend, ich freue mich darüber.
Wir begrüßen diesen Antrag auf Einführung eines Vatermonats, weil wir denken, dass das ein wichtiger Baustein auf einem Weg ist, dessen Ziel es heißt, eine gleiche Aufteilung von Familien- und Erwerbsarbeit für Frauen und Männer zu erreichen.
Wir wissen, dass wir auch noch andere Bausteine auf diesem Weg brauchen, wie etwa ein einkommensabhängiges Karenzgeld oder genügend Kinderbetreuungseinrichtungen. (Abg. Dr. Fekter: Haben Sie im Magistrat den Vatermonat auch? Hat ihn der Magistrat schon eingeführt?) Wir sind der Überzeugung, dass dieses Ziel zum Vorteil und zum Nutzen der Kinder, der Frauen und der Männer ist.
Eines weiß ich
ganz bestimmt: Die Vorsicht ist die Mutter der Porzellankiste, aber die
Vorsicht ist nicht die Mutter der Gleichstellung. – Danke. (Beifall bei
den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ.)
1.58
Präsident Dr. Andreas Khol: Zum Wort ist dazu niemand mehr gemeldet.
Die Debatte ist geschlossen.
Ich weise den Antrag 636/A dem Familienausschuss zu.
Erste Lesung: Antrag der Abgeordneten
Mag. Ulrike Lunacek, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz,
mit dem das Bundesgesetz über den Zivilpakt (ZIP-G) geschaffen sowie das
Allgemeine bürgerliche Gesetzbuch, das Mietrechtsgesetz, das
Wohnungseigentumsgesetz, die Zivilprozessordnung, das Erbschafts- und
Schenkungssteuergesetz, das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das
Bauern-Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz,
das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz, das Strafgesetzbuch, die
Strafprozessordnung, die Bundesabgabenordnung, das Verwaltungsstrafgesetz, das
Allgemeine Verwaltungsverfahrensgesetz, die Jurisdiktionsnorm, das
Einkommensteuergesetz, das Fremdengesetz, das Ausländerbeschäftigungsgesetz,
das Asylgesetz geändert wird (712/A)
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Präsident Dr. Andreas Khol: Wir gelangen nun zum 41. Punkt der Tagesordnung.
Wir gehen in die Debatte ein.
Zu Wort gemeldet ist als Erste Frau Abgeordnete Mag. Lunacek. Sie wünscht eine Redezeit von 5 Minuten; Restredezeit der Fraktion: 13 Minuten. – Bitte, Frau Abgeordnete.
1.59
Abgeordnete Mag. Ulrike Lunacek (Grüne): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich würde mich jetzt natürlich besonders „beliebt“ machen, wenn ich die Gesamtrestredezeit von 13 Minuten ausschöpfte. (Zwischenrufe.) Keine Sorge, ich werde das nicht tun! Ich weiß ganz genau, dass Sie heftigst darauf gewartet haben, dass der letzte Tagesordnungspunkt endlich an die Reihe kommt – leider nicht wegen des Inhaltes, sondern deshalb, um endlich nach Hause gehen zu können. (Abg. Scheibner: Nein, es gibt einen Ausschuss! – Weitere Zwischenrufe.)
Ich finde es schon bezeichnend, dass dies der einzige Tagesordnungspunkt ist, zu dem sich von den Regierungsfraktionen niemand – sofern ich die Rednerliste richtig im Kopf habe – zu Wort gemeldet hat. Das kann nicht nur damit zusammenhängen, dass Sie keine Redezeit mehr haben, das sehe ich nämlich nicht so, sondern es wird wohl mit dem Thema zusammenhängen, nämlich der Gleichstellung von gleichgeschlechtlichen Paaren in Österreich, wo diese beiden Parteien es bisher trotz einzelner Zusagen – vor einem Jahr schon die ÖVP, vor kurzem Ministerin Gastinger – verabsäumt haben, auch nur ein Minigesetzerl vorzuschlagen. Nicht einmal das!
Frau Kollegin Fekter – weil Sie mich gerade anschauen! –, auch Sie haben sich von der Rednerliste streichen lassen. Nicht einmal das, was ihre ÖVP, vom Herrn Lopatka groß vorgestellt, vor über einem Jahr gesagt hat, haben Sie geschafft, in ein Gesetz zu gießen. Sie sagen, die FPÖ/BZÖ oder wer immer mache das nicht. Ministerin Gastinger hätte ja etwas vorgeschlagen. Da ist dann wieder der Klubchef dagegen. Es wundert mich also nicht, dass Sie sich da heute nicht zu Wort gemeldet haben. Ich finde das aber beschämend. Ich finde das beschämend in einem Land, wo mittlerweile klar ist, dass die öffentliche Meinung und auch die Meinung in Ihren Parteien zum Teil schon viel weiter ist als das, was Sie real machen. Das heißt, Sie verweigern Menschen in diesem Land ihre Menschenrechte, und um die geht es auch in dem Gesetzesantrag für den Zivilpakt, den wir hier eingebracht haben und in einer ersten Lesung kurz vorstellen. (Beifall bei den Grünen und der SPÖ.)
Es geht uns darum, gleiche Rechte für alle im Bereich der Lebensgemeinschaften einzuführen. Es ist ja nicht so, dass es für heterosexuelle Paare, die zusammenleben, besonders viele Rechte gäbe. Da gibt es sehr viele, die nicht heiraten wollen und meinen, dass sie alle möglichen Rechte hätten, wenn es beispielsweise um Steuern geht oder wenn es bei einer Trennung um die Kinder geht. Keine Spur! Dieser Zivilpakt ist ein Gesetz, mit dem eine Möglichkeit für heterosexuelle, für lesbische und für schwule Paare geschaffen wird, überall dort, wo es Regelungsbedarf gibt, eine solche Vereinbarung zu treffen, aufs Standesamt zu gehen und das registrieren zu lassen.
Ihre besondere Erheiterung kann ich auch nur so interpretieren, dass Ihnen dieses Thema nur schrecklich auf die Nerven geht und Sie eigentlich überhaupt nicht mehr zuhören werden. Sie werden hier noch öfters zuhören müssen, das kann ich Ihnen garantieren, auch wenn Sie es nicht wollen. Dieses Recht zumindest gibt es in diesem Hohen Haus. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ. – Abg. Neudeck: Ich habe nur Angst, dass es Pflicht wird!)
Diese Debatte wollen wir, und es wird auch Ihnen von den Regierungsfraktionen irgendwann einmal klar werden, dass dieses Hohes Haus um eine Gleichstellung nicht
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herumkommen kann, spätestens nach der nächsten Wahl. In diesem Sinne: Dieser Zivilpakt ist ein modernes Rechtsinstitut, in dem es sehr viele Rechte gibt, die ähnlich sind wie die Ehe, zum Beispiel ... (Abg. Wattaul: Über die Ehe brauchen wir gar nicht zu reden!)
Ich weiß, dass Sie darüber nicht reden wollen. Ich rede heute auch nicht davon. Das kommt schon noch! Heute rede ich jedenfalls vom Zivilpakt.
Es gibt also viele Rechte, die ähnlich denen der Ehe sind, zum Bespiel auch die Möglichkeit, wenn ein Partner oder eine Partnerin aus einem Nicht-EU-Land kommt, Aufenthaltsrecht und Arbeitsmöglichkeit zu bekommen, im Steuerbereich, aber auch im Bereich der Adoption, vor allem von Kindern, die ein Partner bereits hat, aber auch von fremden Kindern. Alles das ist da drinnen. Wir werden das diskutieren. Ich hoffe auch, dass Sie im Justizausschuss nicht vorhaben, das einfach nur zu vertagen, sondern, dass es da tatsächlich eine Debatte gibt. Es gibt ja auch schon einen Antrag von der SPÖ.
Also, wie gesagt, es hätte mich schon gefreut, zumindest ein paar Worte dazu heute von Ihnen zu hören. Ich nehmen zur Kenntnis, dass ich das um 2 Uhr in der Früh, am heutigen Tag nicht mehr erleben werde. Es ist eben so. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ.)
2.04
Präsident Dr. Andreas Khol: Nunmehr wird Herr Abgeordneter Dr. Jarolim sprechen. 1 Minute Redezeit. – Bitte.
2.04
Abgeordneter Dr. Johannes Jarolim (SPÖ): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Kollege Wattaul setzt konsequent die Regierungspolitik fort.
Meine Damen und Herren! Es bleibt die Feststellung, dass wir heute leider Gottes eine Reihe von höchst bedauerlichen Entscheidungen getroffen haben. Ich darf da etwa auf den vorvorigen Tagesordnungspunkt zurückverweisen, wo wir wirklich mit einer langen Tradition kooperativer Auseinandersetzung mit Nationalsozialismus gebrochen haben, der heute relativiert worden ist, weil man zur Materie Nationalsozialismus natürlich nicht etwas dazuschieben kann. Es ist bedauerlich, dass sich das Parlament eigentlich (Zwischenruf des Abg. Broukal) – ja, so ist es, Kollege Broukal; wir haben schon darüber gesprochen – hier entfernt und selbst aus einer Materie aussperrt. Das ist überhaupt erschütternd. Ich wundere mich, wie Sie so etwas überhaupt beschließen können.
Kollegin! In der gegenständlichen Materie unterstützen wir das natürlich. Auch wir haben einen entsprechenden, einen weiter gehenden Antrag über die eingetragene Partnerschaft eingebracht. Es ist eben leider Gottes auch hier typisch, dass die Bundesregierung eine Vogel-Strauß-Politik betreibt, die sich letztlich von jeglicher europäischen Entwicklung abkapselt. In vergleichbaren Ländern Europas – Niederlande, Belgien, Schweden, Schweiz und Spanien – können Sie in diesem Bereich eine vernünftige Politik erkennen, die letztlich darauf Rücksicht nimmt, mit welcher Zuneigung Menschen zueinander stehen wollen, und wo es so ist, dass gesellschaftsrechtliche Bedürfnisse von der Politik umgesetzt werden, und nicht so wie bei uns – Herr Präsident Khol, wir hatten darüber schon einige Diskussionen –, wo genau das Gegenteil der Fall ist, dass man nämlich aus einer pseudomoralisch religiösen Überlegung heraus ganz einfach den Bedürfnissen in der Bevölkerung Einhalt zu gebieten versucht und derartige Bedürfnisse einfach ablehnt.
Ich denke, das ist sehr kurzsichtig. Es wird wahrscheinlich auch von den europäischen Instanzen aufgehoben werden. Es wird letztlich auch vom Wähler quittiert werden. Wir
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werden am Sonntag in Wien ein weiteres schönes Erlebnis haben. Ich denke, Sie sehen ja schon selbst, wie das, was Sie unter Regierung verstehen, in der Bevölkerung ankommt. Insofern kann man sagen: Wir sind auf einem hoffnungsfrohen Weg, auch hier in dieser Materie. Wir werden das hier sicherlich à la longue zum Durchbruch bringen im Sinne der Menschenrechte, im Sinne einer Entwicklung, und Sie werden mit Ihrer Politik eben scheitern. Darüber dürfen wir uns sicherlich freuen, meine Damen und Herren. – Einen schönen Abend! (Beifall bei der SPÖ und den Grünen.)
2.07
Präsident Dr. Andreas Khol: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.
Ich weise den
Antrag 712/A dem Justizausschuss zu.
Die Tagesordnung dieser Sitzung ist erschöpft.
Einlauf
Präsident Dr. Andreas Khol: Ich gebe noch bekannt, dass in der heutigen Sitzung die Selbständigen Anträge 714/A bis 726/A eingebracht wurden.
Ferner sind die Anfragen 3523/J bis 3561/J eingelangt.
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Die nächste Sitzung des Nationalrates, die geschäftsordnungsmäßigen Mitteilungen und Zuweisungen dient, berufe ich für 2.07 Uhr, also für jetzt ein.
Diese Sitzung ist geschlossen.
Impressum: Parlamentsdirektion 1017 Wien |