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Stenographisches Protokoll

 

 

 

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37. Sitzung des Nationalrates der Republik Österreich

XXIII. Gesetzgebungsperiode

 

Mittwoch, 7. November 2007

 

 


Stenographisches Protokoll

37. Sitzung des Nationalrates der Republik Österreich

XXIII. Gesetzgebungsperiode         Mittwoch, 7. November 2007

Dauer der Sitzung

Mittwoch, 7. November 2007: 11.00 – 21.55 Uhr

*****

Tagesordnung

1. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Universitätsgesetz 2002 geändert wird

2. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz, mit dem ein Fonds zur Förderung der Errichtung einer Fakultät für Bauingenieurwesen und Architektur an der Universität Innsbruck geschaffen wird, aufgehoben wird

3. Punkt: Bericht über den Antrag 408/A der Abgeordneten Dr. Gertrude Brinek, Josef Broukal, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Fach­hochschul-Studiengesetz geändert wird

4. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Familienlastenausgleichsgesetz 1967 geändert wird

5. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Errichtung der Gesell­schaft „Familie und Beruf Management GmbH“ geändert wird

6. Punkt: Bundesgesetz, mit dem die Strafprozessordnung 1975, das Strafgesetzbuch und das Jugendgerichtsgesetz 1988 geändert werden

7. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Bundesstatistik (Bun­desstatistikgesetz 2000) geändert wird

8. Punkt: Erste Lesung: Antrag der Abgeordneten Sabine Mandak, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz zur Schaffung eines vierwöchigen Freistellungs­anspruches für Väter nach der Geburt ihres Kindes (Vatermonat) (357/A)

9. Punkt: Erste Lesung: Antrag der Abgeordneten Ing. Peter Westenthaler, Kollegin­nen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Strafgesetzbuch geändert wird

10. Punkt: Erste Lesung: Antrag der Abgeordneten Josef Bucher, Kolleginnen und Kol­legen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988 geän­dert wird (436/A)

11. Punkt: Erste Lesung: Antrag der Abgeordneten Josef Bucher, Kolleginnen und Kol­legen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988 geän­dert wird (438/A)


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll37. Sitzung / Seite 2

12. Punkt: Erste Lesung: Antrag der Abgeordneten Josef Bucher, Kolleginnen und Kol­legen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988 geän­dert wird (439/A)

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Inhalt

Nationalrat

Mandatsverzicht des Abgeordneten Dr. Caspar Einem ............................................. 30

Angelobung der Abgeordneten Mag. Gertraud Knoll ................................................ 30

Personalien

Verhinderungen .............................................................................................................. 30

Geschäftsbehandlung

Verkürztes Verfahren gemäß § 28a der Geschäftsordnung (Verzicht auf Vorbe­ratung der Regierungsvorlage 265 d.B.) ......................................................................................................................... 54

Verlangen auf Durchführung einer kurzen Debatte über die Anfragebeantwor­tung 1172/AB gemäß § 92 Abs. 1 der Geschäftsordnung ........................................................................................ 54

Durchführung einer kurzen Debatte gemäß § 57a Abs. 1 der Geschäftsordnung         163

Redner/Rednerinnen:

Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber ........................................................................ ... 163

Petra Bayr ................................................................................................................ ... 166

Ing. Hermann Schultes ........................................................................................... ... 167

Dr. Gabriela Moser ................................................................................................. ... 169

Bundesminister Dipl.-Ing. Josef Pröll .................................................................. ... 170

Dipl.-Ing. Karlheinz Klement, MAS ....................................................................... ... 172

Veit Schalle .............................................................................................................. ... 173

Absehen von der 24-stündigen Frist für das Aufliegen der schriftlichen Aus­schussberichte 316, 315 und 311 d.B. gemäß § 44 (2) der Geschäftsordnung ........................................................... 54

Redezeitbeschränkung nach Beratung in der Präsidialkonferenz gemäß § 57 Abs. 3 Z. 2 der Geschäftsordnung .......................................................................................................... 55

Aktuelle Stunde (8.)

Thema: „Schluss mit dem Fremdenrechtspfusch – Bleiberecht für Inte­grierte“                   30

Redner/Rednerinnen:

Dr. Alexander Van der Bellen ................................................................................ ..... 31

Bundesminister Günther Platter .......................................................................... ..... 33

Rudolf Parnigoni ..................................................................................................... ..... 35

Günter Kößl ............................................................................................................. ..... 37

Mag. Brigid Weinzinger .......................................................................................... ..... 38

Heinz-Christian Strache ......................................................................................... ..... 40

Ing. Peter Westenthaler .......................................................................................... ..... 41

Marianne Hagenhofer ............................................................................................. ..... 43

Gabriele Tamandl ................................................................................................... ..... 44


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll37. Sitzung / Seite 3

Dr. Eva Glawischnig-Piesczek .............................................................................. ..... 46

Barbara Rosenkranz ............................................................................................... ..... 47

Mag. Gernot Darmann ........................................................................................... ..... 49

Ausschüsse

Zuweisungen .........................................................................  51, 224, 229, 231, 234, 238

Dringlicher Antrag

der Abgeordneten Heinz-Christian Strache, Kolleginnen und Kollegen betref­fend die Bekämpfung der fortschreitenden Verarmung der österreichischen Be­völkerung durch eine gerechte Pensionserhöhung und eine zeitgemäße Neuge­staltung des Sozialstaates (446/A)(E) ................................... 110

Begründung: Heinz-Christian Strache ....................................................................... 114

Bundesminister Dr. Erwin Buchinger ..................................................................... 119

Debatte:

Werner Neubauer .................................................................................................... ... 123

Karl Dobnigg ........................................................................................................... ... 127

Mag. Gertrude Aubauer ......................................................................................... ... 128

Karl Öllinger ............................................................................................................ ... 130

Ursula Haubner ....................................................................................................... ... 134

Herbert Kickl ........................................................................................................... ... 137

Laura Rudas ................................................................................................................ 142

Werner Amon, MBA ................................................................................................... 144

Sabine Mandak ........................................................................................................ ... 146

Sigisbert Dolinschek .............................................................................................. ... 149

Barbara Rosenkranz ............................................................................................... ... 152

Ulrike Königsberger-Ludwig ................................................................................. ... 156

Mag. Albert Steinhauser ........................................................................................ ... 158

Erwin Spindelberger .............................................................................................. ... 159

Renate Csörgits ...................................................................................................... ... 161

Entschließungsantrag der Abgeordneten Werner Neubauer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Freistellung von Grundnahrungsmitteln und Medikamenten von der Mehrwertsteuer – Ablehnung            126, 162

Entschließungsantrag der Abgeordneten Karl Öllinger, Kolleginnen und Kolle­gen betreffend Pensionserhöhung 2008 – Ablehnung ................................................................  136, 162

Entschließungsantrag der Abgeordneten Herbert Kickl, Kolleginnen und Kolle­gen betreffend Reduktion der Treibstoffpreise – Ablehnung ...............................................................................  141, 162

Entschließungsantrag der Abgeordneten Karl Öllinger, Kolleginnen und Kolle­gen betreffend Anhebung des Ausgleichszulagenrichtsatzes zumindest auf die Höhe der Armutsgefährdungsschwelle nach EU-SILC – Ablehnung ............................................................................................................  148, 162

Entschließungsantrag der Abgeordneten Sigisbert Dolinschek, Kolleginnen und Kollegen betreffend Pensionserhöhung – Ablehnung .........................................................................  151, 162

Entschließungsantrag der Abgeordneten Barbara Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen betreffend Bekämpfung der fortschreitenden Verarmung der öster­reichischen Familien durch Indexanpassung der Familienleistungen und Einfüh­rung eines Familiensteuersplitting-Modells – Ablehnung  155, 163

Ablehnung des Selbständigen Entschließungsantrages 446/A(E) .............................. 162


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll37. Sitzung / Seite 4

Verhandlungen

Gemeinsame Beratung über

1. Punkt: Bericht des Wissenschaftsausschusses über die Regierungsvorlage (241 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Universitätsgesetz 2002 geändert wird (276 d.B.) .......................................... 55

2. Punkt: Bericht des Wissenschaftsausschusses über die Regierungsvorlage (79 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz, mit dem ein Fonds zur Förderung der Errichtung einer Fakultät für Bauingenieurwesen und Architektur an der Universität Innsbruck geschaffen wird, aufgehoben wird (278 d.B.) ......................................................................................................................................... 55

Redner/Rednerinnen:

Dr. Kurt Grünewald ................................................................................................ ..... 55

Dr. Gertrude Brinek ................................................................................................ ..... 58

Mag. Dr. Martin Graf ............................................................................................... ..... 61

Dr. Sabine Oberhauser (tatsächliche Berichtigung) .................................................... 65

Josef Broukal .......................................................................................................... ..... 65

Bundesminister Dr. Johannes Hahn .................................................................... ..... 68

Mag. Dr. Wolfgang Zinggl ...................................................................................... ..... 69

Mag. Gernot Darmann ........................................................................................... ..... 71

Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein .................................................................... ..... 73

Mag. Dr. Beatrix Karl .............................................................................................. ..... 75

Josef Broukal (tatsächliche Berichtigung) ................................................................... 77

Mag. Gerald Hauser ................................................................................................ ..... 77

Dr. Sabine Oberhauser .......................................................................................... ..... 79

Mag. Gernot Darmann (tatsächliche Berichtigung) ..................................................... 80

Mag. Melitta Trunk ....................................................................................................... 81

Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Gertrude Brinek, Josef Broukal, Kolleginnen und Kollegen betreffend Wettbewerbsfähigkeit und die Sicherung des österreichischen Hochschulraumes – Annahme (E 40) .......................................................................................................................  60, 82

Entschließungsantrag der Abgeordneten Mag. Dr. Martin Graf, Kolleginnen und Kollegen betreffend Abschaffung der Zugangsbeschränkungen für Studie­rende – Ablehnung ..............  64, 82

Entschließungsantrag der Abgeordneten Ursula Haubner, Kolleginnen und Kollegen betreffend die Errichtung einer Medizinischen Universität in Linz – Ablehnung .............................  73, 82

Annahme der beiden Gesetzentwürfe in 276 und 278 d.B. ........................................... 82

3. Punkt: Bericht des Wissenschaftsausschusses über den Antrag 408/A der Abgeordneten Dr. Gertrude Brinek, Josef Broukal, Kolleginnen und Kollegen be­treffend ein Bundesgesetz, mit dem das Fachhochschul-Studiengesetz geändert wird (277 d.B.) ......................................................................... 82

Redner/Rednerinnen:

Mag. Dr. Martin Graf .................................................................................................... 83

Barbara Riener ............................................................................................................. 85

Mag. Gernot Darmann ........................................................................................... ..... 86

DDr. Erwin Niederwieser ....................................................................................... ..... 87

Dr. Peter Fichtenbauer ........................................................................................... ..... 88

Mag. Dr. Wolfgang Zinggl ...................................................................................... ..... 90

Bundesminister Dr. Johannes Hahn .................................................................... ..... 92

Astrid Stadler .......................................................................................................... ..... 93


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll37. Sitzung / Seite 5

Franz Riepl ............................................................................................................... ..... 94

Dr. Kurt Grünewald ................................................................................................ ..... 95

Dipl.-Ing. Klaus Hubert Auer ................................................................................. ..... 96

Adelheid Irina Fürntrath ......................................................................................... ..... 97

Entschließungsantrag der Abgeordneten Mag. Dr. Wolfgang Zinggl, Kollegin­nen und Kollegen betreffend Lehr- und Forschungspersonal an Fachhochschu­len – Ablehnung .......................  91, 98

Annahme des Gesetzentwurfes ..................................................................................... 98

4. Punkt: Bericht des Familienausschusses über die Regierungsvorlage (228 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Familienlastenausgleichsgesetz 1967 geändert wird (316 d.B.) ............................ 98

Redner/Rednerinnen:

Barbara Rosenkranz ............................................................................................... ..... 99

Anna Höllerer .......................................................................................................... ... 100

Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein .................................................................... ... 100

Mag. Andrea Kuntzl ................................................................................................ ... 104

Dipl.-Ing. Karlheinz Klement, MAS ..................................................................  105, 176

Sabine Mandak ........................................................................................................ ... 106

Ursula Haubner ....................................................................................................... ... 108

Thomas Einwallner ................................................................................................. ... 174

Franz Riepl ............................................................................................................... ... 175

Barbara Zwerschitz ................................................................................................ ... 177

Sigisbert Dolinschek .............................................................................................. ... 179

Mag. Gertrude Aubauer ......................................................................................... ... 179

Christian Füller ....................................................................................................... ... 180

Michael Praßl .............................................................................................................. 180

Marianne Hagenhofer ................................................................................................ 181

Silvia Fuhrmann ......................................................................................................... 181

Mag. Christine Muttonen ....................................................................................... ... 182

Jochen Pack ............................................................................................................ ... 182

Ridi Steibl ................................................................................................................ ... 183

Bundesministerin Dr. Andrea Kdolsky ................................................................ ... 184

Entschließungsantrag der Abgeordneten Sabine Mandak, Kolleginnen und Kollegen betreffend Anspruch auf Familienbeihilfe während des freiwilligen sozia­len Jahres – Ablehnung .......  108, 186

Entschließungsantrag der Abgeordneten Ursula Haubner, Kolleginnen und Kollegen betreffend Stärkung der Familien mit erheblich behinderten Kindern durch Anhebung der Familienbeihilfe – Ablehnung           109, 186

Annahme des Gesetzentwurfes ................................................................................... 185

5. Punkt: Bericht des Familienausschusses über die Regierungsvorlage (227 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Errichtung der Gesellschaft „Familie und Beruf Management GmbH“ geändert wird (315 d.B.) .............................................................................................................. 186

Redner/Rednerinnen:

Karl Öllinger ............................................................................................................ ... 186

Dr. Andrea Eder-Gitschthaler ............................................................................... ... 188

Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein .................................................................... ... 189

Mag. Andrea Kuntzl ................................................................................................ ... 190

Sabine Mandak ........................................................................................................ ... 191

Sigisbert Dolinschek .............................................................................................. ... 193

Dipl.-Ing. Karlheinz Klement, MAS ....................................................................... ... 194


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll37. Sitzung / Seite 6

Nikolaus Prinz ......................................................................................................... ... 195

Gabriele Binder-Maier ............................................................................................ ... 196

Ursula Haubner ....................................................................................................... ... 196

Rosemarie Schönpass ........................................................................................... ... 198

Mag. Rosa Lohfeyer ............................................................................................... ... 198

Bundesministerin Dr. Andrea Kdolsky ................................................................ ... 198

Annahme des Gesetzentwurfes ................................................................................... 199

6. Punkt: Bericht des Justizausschusses über die Regierungsvorlage (231 d.B.): Bundesgesetz, mit dem die Strafprozessordnung 1975, das Strafgesetzbuch und das Jugendgerichtsgesetz 1988 geändert werden (Strafprozessreformbegleitge­setz I) (273 d.B.) ........................................................... 200

Berichterstatterin: Sonja Ablinger .............................................................................. 200

Redner/Rednerinnen:

Dr. Peter Fichtenbauer ........................................................................................... ... 200

Dr. Johannes Jarolim ............................................................................................. ... 201

Mag. Gernot Darmann ........................................................................................... ... 202

Mag. Heribert Donnerbauer ................................................................................... ... 204

Mag. Albert Steinhauser ........................................................................................ ... 205

Otto Pendl ................................................................................................................... 206

Mag. Peter Michael Ikrath .......................................................................................... 207

Bettina Stadlbauer ..................................................................................................... 208

Barbara Riener ........................................................................................................... 209

Laura Rudas ................................................................................................................ 210

Ridi Steibl .................................................................................................................... 210

Mag. Johann Maier ..................................................................................................... 211

Anna Franz .................................................................................................................. 212

Franz Glaser ............................................................................................................ ... 212

Astrid Stadler .......................................................................................................... ... 213

Bundesministerin Dr. Maria Berger ..................................................................... ... 213

Annahme des Gesetzentwurfes ................................................................................... 215

7. Punkt: Bericht des Verfassungsausschusses über die Regierungsvorlage (202 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Bundesstatistik (Bundesstatistikgesetz 2000) geändert wird (311 d.B.)           ............................................................................................................................. 216

Redner/Rednerinnen:

Peter Marizzi ............................................................................................................... 216

Dr. Johann Georg Schelling ..................................................................................... 216

Dieter Brosz ............................................................................................................. ... 217

Mag. Dr. Manfred Haimbuchner ........................................................................... ... 218

Josef Bucher ........................................................................................................... ... 219

Karl Donabauer ....................................................................................................... ... 219

Staatssekretär Dr. Christoph Matznetter ............................................................. ... 220

Annahme des Gesetzentwurfes ................................................................................... 221

8. Punkt: Erste Lesung: Antrag der Abgeordneten Sabine Mandak, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz zur Schaffung eines vierwöchigen Freistellungsanspruches für Väter nach der Geburt ihres Kindes (Vatermonat) (357/A) ........................................................................................ 221

Redner/Rednerinnen:

Sabine Mandak ........................................................................................................... 221

Mag. Andrea Kuntzl ................................................................................................... 222


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll37. Sitzung / Seite 7

Norbert Sieber ......................................................................................................... ... 222

Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein .................................................................... ... 223

Ursula Haubner .......................................................................................................... 223

Bernhard Themessl ................................................................................................... 224

Zuweisung des Antrages 357/A an den Familienausschuss ....................................... 224

9. Punkt: Erste Lesung: Antrag der Abgeordneten Ing. Peter Westenthaler, Kolle­ginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Strafgesetzbuch geändert wird (414/A)                         224

Redner/Rednerinnen:

Mag. Gernot Darmann ............................................................................................... 225

Bettina Stadlbauer .................................................................................................. ... 226

Ing. Norbert Kapeller .............................................................................................. ... 227

Mag. Albert Steinhauser ........................................................................................ ... 227

Dr. Peter Fichtenbauer ........................................................................................... ... 228

Zuweisung des Antrages 414/A an den Justizausschuss ........................................... 229

10. Punkt: Erste Lesung: Antrag der Abgeordneten Josef Bucher, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuer­gesetz 1988 geändert wird (436/A)                         229

Redner/Rednerinnen:

Josef Bucher ........................................................................................................... ... 229

Kai Jan Krainer ....................................................................................................... ... 229

Gabriel Obernosterer ............................................................................................. ... 230

Karl Öllinger ............................................................................................................ ... 230

Wolfgang Zanger .................................................................................................... ... 231

Zuweisung des Antrages 436/A an den Finanzausschuss .......................................... 231

11. Punkt: Erste Lesung: Antrag der Abgeordneten Josef Bucher, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuer­gesetz 1988 geändert wird (438/A)                         231

Redner/Rednerinnen:

Josef Bucher ........................................................................................................... ... 232

Mag. Andreas Schieder .......................................................................................... ... 232

Konrad Steindl ........................................................................................................ ... 232

Karl Öllinger ............................................................................................................ ... 233

Lutz Weinzinger ...................................................................................................... ... 234

Zuweisung des Antrages 438/A an den Finanzausschuss .......................................... 234

12. Punkt: Erste Lesung: Antrag der Abgeordneten Josef Bucher, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuer­gesetz 1988 geändert wird (439/A)                         234

Redner/Rednerinnen:

Josef Bucher ........................................................................................................... ... 234

Petra Bayr ................................................................................................................ ... 235

Claudia Durchschlag .............................................................................................. ... 236

Michaela Sburny ..................................................................................................... ... 237

Bernhard Themessl ................................................................................................ ... 237

Zuweisung des Antrages 439/A an den Finanzausschuss .......................................... 238


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll37. Sitzung / Seite 8

Eingebracht wurden

Petitionen ...................................................................................................................... 53

Petition betreffend „Gegen Gewalt in den Medien“ (Ordnungsnummer 22) (über­reicht von der Abgeordneten Claudia Durchschlag)

Petition betreffend „JA! zur Wohnqualität! NEIN! zum LKW-Dauerparken im Wohngebiet!“ (Ordnungsnummer 23) (überreicht vom Abgeordneten Dietmar Keck)

Petition betreffend „ÖSTERREICH GENTECHNIKFREI“ (Ordnungsnummer 24) (überreicht vom Abgeordneten Heinz-Christian Strache)

Regierungsvorlagen ................................................................................................... 51

259: Bundesgesetz, mit dem das Bildungsdokumentationsgesetz geändert wird

260: Bundesgesetz, mit dem das Umweltförderungsgesetz geändert wird

261: Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über die Festlegung von Qua­litäts- und Sicherheitsstandards für die Gewinnung, Verarbeitung, Lagerung und Verteilung von menschlichen Zellen und Geweben zur Verwendung beim Men­schen (Gewebesicherheitsgesetz-GSG) erlassen wird und das Arzneimittel­gesetz, das Fortpflanzungsmedizingesetz, das Gesundheits- und Ernährungssi­cherheitsgesetz und das Bundesgesetz über Krankenanstalten und Kuranstalten geändert werden

262: Bundesgesetz, mit dem das Ausfuhrförderungsgesetz für eine österreichi­sche Entwicklungsbank und das Bundesgesetz über die Bewilligung des Bundes­voranschlages für das Jahr 2008 (Bundesfinanzgesetz 2008) geändert werden

263: Bundesgesetz, mit dem das Vereinsgesetz 2002 geändert wird

264: Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Hellenischen Repu­blik zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen samt Protokoll

265: Siebentes Zusatzprotokoll zur Satzung, Allgemeine Verfahrensordnung, Vertrag und Abkommen des Weltpostvereins (Bukarest 2004)

266: Bundesgesetz, mit dem die Begründung weiterer Vorbelastungen durch den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie genehmigt und das Bundesfinanzgesetz 2007 geändert wird

267: Budgetüberschreitungsgesetz 2007 – BÜG 2007

268: Bundesgesetz, mit dem das Bundesfinanzgesetz 2008 geändert wird (BFG-Novelle 2008)

269: Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988, das Körper­schaftsteuergesetz 1988 und das Bundesgesetz über Sonderregelungen zur Mittelstandsfinanzierung auf dem Gebiet der Gebühren sowie der Verkehrsteuern hinsichtlich der Vorschriften über Mittelstandsfinanzierungsgesellschaften geän­dert werden – Mittelstandsfinanzierungsgesellschaften-Gesetz 2007 (MiFiG-Ge­setz 2007)

270: Abgabensicherungsgesetz 2007 – AbgSiG 2007


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271: Bundesgesetz, mit dem das Altlastensanierungsgesetz geändert wird (ALSAG-Novelle 2008)

272: Bundesgesetz, mit dem das Sicherheitspolizeigesetz, das Grenzkontroll­gesetz und das Polizeikooperationsgesetz geändert werden

279: Bundesgesetz, mit dem das Wirtschaftstreuhandberufsgesetz geändert wird

280: Bundesgesetz, mit dem das Flughafen-Bodenabfertigungsgesetz geändert wird

281: Bundesgesetz, mit dem das Schulunterrichtsgesetz geändert wird

282: Bundesgesetz, mit dem das Schulzeitgesetz 1985 geändert wird

283: Bundesgesetz, mit dem die Gewerbeordnung 1994 geändert wird

284: Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz betreffend Datensicherheits­maßnahmen beim elektronischen Verkehr mit Gesundheitsdaten und Einrichtung eines Informationsmanagement – Gesundheitstelematikgesetz (GTelG) geändert wird

285: Strafrechtsänderungsgesetz 2008

286: Bundesgesetz, mit dem das Bankwesengesetz, das Börsegesetz, das Versi­cherungsaufsichtsgesetz, das Wertpapieraufsichtsgesetz 2007 und das Pensi­onskassengesetz geändert werden

287: Bundesgesetz, mit dem das Ziviltechnikergesetz 1993 geändert wird

288: Bundesgesetz, mit dem das Bilanzbuchhaltungsgesetz geändert wird

289: Bundesgesetz, mit dem ein Finanzausgleichsgesetz 2008 erlassen wird sowie das Zweckzuschussgesetz 2001, das Katastrophenfondsgesetz 1996, das Finanzausgleichsgesetz 2005, das Finanz-Verfassungsgesetz 1948, das Bun­desgesetz BGBl. Nr. 301/1989, das Familienlastenausgleichsgesetz 1967 und das Umweltförderungsgesetz geändert werden

290: Bundesgesetz, mit dem das E-Government-Gesetz geändert wird (E-GovG-Novelle 2007)

291: Bundesgesetz, mit dem das Tierschutzgesetz geändert wird

292: Veterinärrechtsänderungsgesetz 2007

293: Bundesgesetz, mit dem das Signaturgesetz, das Ziviltechnikergesetz, das Rezeptpflichtgesetz sowie die Gewerbeordnung 1994 geändert werden

294: Verwaltungsverfahrens- und Zustellrechtsänderungsgesetz 2007

295: Exekutionsordnungs-Novelle 2008 – EO-Nov. 2008

296: 2. Dienstrechts-Novelle 2007

297: Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über Krankenanstalten und Kur­anstalten, das Ärztegesetz 1998, das Privatkrankenanstalten-Finanzierungs­fondsgesetz, das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozi­alversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz, das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz, das Arbeitslosenversicherungs-


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gesetz 1977, das Sonderunterstützungsgesetz, das Heeresversorgungsgesetz, das Kriegsopferversorgungsgesetz 1957 und das Familienlastenausgleichsge­setz 1967 geändert werden (Bundesgesetz zur Anpassung von Rechtsvorschrif­ten an die Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG über die Organisation und Finan­zierung des Gesundheitswesens für die Jahre 2008 bis 2013)

298: Bundesgesetz, mit dem das Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977, das Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz, das Arbeitsmarktförderungsgesetz, das Arbeitsmarktservicegesetz, das Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz, das Insolvenz-Entgeltsicherungsgesetz und das Einkommensteuergesetz geändert werden

299: Strafprozessreformbegleitgesetz II

300: Bundesgesetz, mit dem das Betriebliche Mitarbeitervorsorgegesetz, das Einkommensteuergesetz 1988, das ORF-Gesetz, das Journalistengesetz, das Arbeits- und Sozialgerichtsgesetz, das Bankwesengesetz, das Finanzmarktauf­sichtsbehördengesetz, das Familienlastenausgleichsgesetz, das Landarbeits­gesetz 1984 und das Körperschaftsteuergesetz 1988 geändert werden

305: Bundesgesetz, mit dem das Kraftfahrgesetz 1967 geändert wird (29. KFG-Novelle)

309: Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern über die gemeinsame Förderung der 24-Stunden-Betreuung

Berichte ......................................................................................................................... 53

Vorlage 14 BA: Bericht über die Genehmigung von Vorbelastungen für das 3. Quartal 2007; BM f. Finanzen

Vorlage 15 BA: Bericht über die Genehmigung von überplanmäßigen Ausgaben im 3. Quartal 2007; BM f. Finanzen

III-94: Bericht, Reihe Bund 2007/13; Rechnungshof

III-96: Bericht, Reihe Bund 2007/14; Rechnungshof

III-97: Bericht betreffend den Abbau von Benachteiligungen von Frauen; Berichts­zeitraum 2005–2006; Bundesregierung

III-98: Tierschutzbericht 2005/2006; BM f. Gesundheit, Familie und Jugend

III-99: Tätigkeitsbericht des Bundesvergabeamtes über den Zeitraum Jänner bis Dezember 2006; BM f. Wirtschaft und Arbeit

Anträge der Abgeordneten

Heinz-Christian Strache, Kolleginnen und Kollegen betreffend die Bekämpfung der fortschreitenden Verarmung der österreichischen Bevölkerung durch eine gerechte Pensionserhöhung und eine zeitgemäße Neugestaltung des Sozialstaates (446/A)(E)

Renate Csörgits, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz, das Allgemeine Pensionsgesetz und das Notarversicherungsgesetz 1972 geändert werden (Sozialversicherungs-Änderungs­gesetz 2007 – SVÄG 2007) (447/A)


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll37. Sitzung / Seite 11

Mag. Gernot Darmann, Kolleginnen und Kollegen betreffend Navigationsgeräte für Streifen- und Einsatzfahrzeuge der Polizei (448/A)(E)

Mag. Gertrude Aubauer, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Pflege-Übergangsgesetz geändert wird (449/A)

Theresia Haidlmayr, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundespflegegeldgesetz geändert wird (450/A)

Mag. Albert Steinhauser, Kolleginnen und Kollegen betreffend generelles Verbot „privater“ Schusswaffen (451/A)(E)

Dieter Brosz, Kolleginnen und Kollegen betreffend Schaffung von Kompetenzzentren für inklusive Pädagogik (452/A)(E)

Dr. Kurt Grünewald, Kolleginnen und Kollegen betreffend rasche Umsetzung und Finanzierung des Kollektivvertrags (453/A)(E)

Dr. Kurt Grünewald, Kolleginnen und Kollegen betreffend bessere Vereinbarkeit von Studium und Erwerbstätigkeit (454/A)(E)

Mag. Dr. Martin Graf, Kolleginnen und Kollegen betreffend Geldwäsche (455/A)(E)

Alois Gradauer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Harmonisierung des OeNB-Pensionssystems (456/A)(E)

Mag. Dr. Martin Graf, Kolleginnen und Kollegen betreffend Abschaffung der Zugangs­beschränkungen für österreichische Studierende (457/A)(E)

Mag. Dr. Martin Graf, Kolleginnen und Kollegen betreffend Entsendepraxis Staats­kommissäre (458/A)(E)

Bernhard Themessl, Kolleginnen und Kollegen betreffend Inflationsanpassung der österreichischen Familienleistungen (459/A)(E)

Herbert Kickl, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977, BGBl. Nr. 609/1977, zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 114/2005, geändert wird (460/A)

Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen betreffend eine qualitativ hochwertige, flächendeckende und allgemein erschwingliche Versorgung mit Postdienstleistungen (461/A)(E)

Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen betreffend Gerechtig­keit in der Spitalsfinanzierung (462/A)(E)

Mag. Melitta Trunk, Franz Hörl, Mag. Gerald Hauser, Dr. Gabriela Moser, Josef Bucher, Kolleginnen und Kollegen betreffend Verstärkung der touristischen Vermark­tung der österreichischen Nationalparks durch die Österreich Werbung (463/A)(E)

Anfragen der Abgeordneten

Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend „Post-Partner und Post-Servicestellen statt Postämter in Österreich“ (1664/J)

Dr. Peter Pilz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Al Kaida in Österreich (1665/J)


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll37. Sitzung / Seite 12

Dr. Kurt Grünewald, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Gesund­heit, Familie und Jugend betreffend die Zulassung der „Neuro-Linguistischen Psycho­therapie“ als anerkanntes fachspezifisches psychotherapeutisches Behandlungsverfah­ren (1666/J)

Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend „spacig“ aufwendiger Event zum 20-Jahr-Jubi­läum des Beitritts Österreichs zur European Space Agency (ESA) (1667/J)

Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit betreffend IAF Service GmbH (1668/J)

Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Soziales und Konsumentenschutz betreffend Aufträge an FPÖ bzw. BZÖ-Firmen und Publikationen (1669/J)

Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Innova­tion und Technologie betreffend Aufträge an FPÖ bzw. FPÖ-Firmen und Publikationen (1670/J)

Mag. Brigid Weinzinger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Umgang mit Daten der Familie Zogaj (1671/J)

Josef Bucher, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit betreffend „ÖVP-Tourismusverantwortliche werfen sich gegenseitiges Versagen vor“ (1672/J)

Leopold Mayerhofer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Verein der Freunde der Wiener Polizei – 2 (1673/J)

Laura Rudas, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend betreffend „Kinderschutzprogramm“ (1674/J)

Leopold Mayerhofer, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend Verein der Freunde der Wiener Polizei – 2 (1675/J)

Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit betreffend Barrierefreiheit in Gebäuden der Bundesimmobiliengesellschaft (1676/J)

Dr. Reinhard Eugen Bösch, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für europäische und internationale Angelegenheiten betreffend Kosten der verschiedenen europäischen Agenturen (1677/J)

Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend Schließung von Postämtern in Oberösterreich (1678/J)

Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend „Der Kanzler als Bundesraser auf der Autobahn“ (1679/J)

Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit betreffend Nichteinhaltung von wichtigen europäischen und bundesgesetz­lichen Umsetzungsfristen im Bereich Lärmschutz (1680/J)

Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend Nichteinhaltung von wichtigen


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll37. Sitzung / Seite 13

europäischen und bundesgesetzlichen Umsetzungsfristen im Bereich Lärmschutz (1681/J)

Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend Nichteinhaltung von wichtigen europäischen und bundesgesetzlichen Umsetzungsfristen im Bereich Lärmschutz (1682/J)

Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Wiedereinführung der Ruhensbestimmungen/Teilpensionsregelung für Be­amte (1683/J)

Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend „EU-Milchpaket 2007“ (1684/J)

Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend „Kontrolle der Ein- und Ausfuhr von Feuerwerkskörpern (Pyrotechnikmate­rialien) für 2005 und 2006“ (1685/J)

Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Gesund­heit, Familie und Jugend betreffend „Feuerwerkskörper und Gesundheitsschäden“ (1686/J)

Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend „Vollziehung und Kontrollen nach dem Pyrotechnikgesetz 2006“ (1687/J)

Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend „Planstellen-Entwicklung im Wachkörper Bundespolizei (Salzburg)“ (1688/J)

Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit betreffend „Herstellung, Lagerung und Handel mit pyrotechnischen Artikeln in den Jahren 2005 und 2006“ (1689/J)

Dr. Peter Pilz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Nebenbeschäftigungen durch MitarbeiterInnen des BMI (1690/J)

Dr. Peter Pilz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Verwendung des Bundeswappens durch den „Verein der Freunde der Wiener Polizei“ (1691/J)

Mag. Brigid Weinzinger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend § 115 Fremdenpolizeigesetz (1692/J)

Mag. Brigid Weinzinger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Humanitäre Aufenthaltsgenehmigungen (1693/J)

Mag. Brigid Weinzinger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wis­senschaft und Forschung betreffend die Steigerung des Frauenanteils an den Univer­sitäten (1694/J)

Heinz-Christian Strache, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Lan­desverteidigung betreffend Entsendung österreichischer Bundesheersoldaten in den Tschad (1695/J)

Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend Ausbau der L 601 zu einer zweispurigen Schnellstraße (1696/J)


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll37. Sitzung / Seite 14

Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betref­fend anhängigen Akt bei der Staatsanwaltschaft Graz (1697/J)

Heinz-Christian Strache, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inne­res betreffend Zivildiener beim Bauernbund (1698/J)

Werner Neubauer, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für europäische und internationale Angelegenheiten betreffend Völkerrechtsklage wegen Temelίn (1699/J)

Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres be­treffend Ermittlungen des BIA (1700/J)

Werner Neubauer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Völkerrechtsklage wegen Temelίn (1701/J)

Werner Neubauer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend Völkerrechtsklage wegen Temelίn (1702/J)

Werner Neubauer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend Völkerrechtsklage wegen Temelίn (1703/J)

Barbara Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Bleiberecht (1704/J)


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll37. Sitzung / Seite 15

Werner Neubauer, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betref­fend Völkerrechtsklage wegen Temelίn (1705/J)

Rosemarie Schönpass, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend Freiwillige Veröffentli­chung der EU-Agrarsubventionen ab 2008 (1706/J)

Franz Morak, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur betreffend den „Verkauf der Klaviermanufaktur Bösendorfer durch die BAWAG“ (1707/J)

Franz Morak, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Frauen, Medien und öffentlichen Dienst betreffend die „zukünftigen Maßnahmen bei der Digitalisierung des Rundfunks“ (1708/J)

Franz Morak, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend den „Ver­kauf der Klaviermanufaktur Bösendorfer durch die BAWAG“ (1709/J)

Mag. Karin Hakl, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend die „IKT-Task-Force“ (1710/J)

Dr. Franz-Joseph Huainigg, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur betreffend behinderte Studierende an den Pädagogischen Hochschulen (1711/J)

Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesminis­terin für Gesundheit, Familie und Jugend betreffend Kosten für das Leistungsinforma­tionsblatt (1712/J)

Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesminis­terin für Gesundheit, Familie und Jugend betreffend Grippeschutzmasken (1713/J)

Werner Neubauer, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betref­fend aktuelle Missstände in der Justizverwaltung (1714/J)

Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend „Data Mining bei der Vorratsdatenspeicherung – ETSI Standards?“ (1715/J)

Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend „Herstellung von Feuerwerks­körpern – Chemikalien“ (1716/J)

Kai Jan Krainer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend „ÖVP-Pressearbeit auf Kosten der SteuerzahlerInnen“ (1717/J)

Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend „Data Mining bei der Vorratsdatenspeicherung – ETSI Standards?“ (1718/J)

Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit betreffend „Gewerbliche Bäder: Bäderhygiene und Wasserqualität“ (1719/J)

Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit betreffend „Sicherheitsprobleme im AMS – Bedrohungen und Tätlichkeiten gegenüber AMS-MitarbeiterInnen“ (1720/J)

Mag. Werner Kogler, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Besteuerung von Baukostenzuschüssen für Fernwärmegenossenschaften (1721/J)

Dr. Peter Pilz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend rechtliche Auskunft von HR Mag. Roland Horngacher an HR Dr. Otto Schneider (1722/J)

Werner Neubauer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend Aus­zahlung genehmigter Überstunden (1723/J)

Werner Neubauer, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betref­fend Auszahlung genehmigter Überstunden (1724/J)

Mag. Dr. Manfred Haimbuchner, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landesverteidigung betreffend Nachtsichtfähigkeiten Eurofighter (1725/J)

Werner Neubauer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landesvertei­digung betreffend Auszahlung genehmigter Überstunden (1726/J)

Werner Neubauer, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur betreffend Auszahlung genehmigter Überstunden (1727/J)

Mag. Gerald Hauser, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend Einnahmen aus Mautprellerei (1728/J)

Werner Neubauer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Auszahlung genehmigter Überstunden (1729/J)

Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend betreffend Dienstleistungsscheck: Kosten und Probleme (1730/J)

Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Soziales und Konsumentenschutz betreffend Überweisungsbeträge und ÖBB (1731/J)


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll37. Sitzung / Seite 16

Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Inno­vation und Technologie betreffend weitere Fragen zum Pensionssicherungsbeitrag (1732/J)

Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit betreffend Megaflop Dienstleistungsscheck (1733/J)

Mag. Christine Muttonen, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Ge­sundheit, Familie und Jugend betreffend Autoaggression und SVV (Selbstverletzendes Verhalten) bei Jugendlichen (1734/J)

Mag. Christine Muttonen, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft an Raimund Abraham (1735/J)

Gerhard Steier, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend Umstrukturierungspläne im ARA-System (1736/J)

Mag. Gernot Darmann, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landes­verteidigung betreffend Werbeeinschaltungen des BMLV für Partnerfirmen des öster­reichischen Bundesheeres (1737/J)

Mag. Gernot Darmann, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Navigationsgeräte für Streifen- und Einsatzfahrzeuge der Polizei (1738/J)

Mag. Gernot Darmann, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend ärztliche Betreuungskosten des Angeklagten im BAWAG-Prozess Helmut Elsner (1739/J)

Mag. Dr. Wolfgang Zinggl, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betref­fend Ortstafel (1740/J)

Peter Haubner, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur betreffend „Benutzung von Sporteinrichtungen in Bundesschulen“ (1741/J)

Peter Haubner, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Inno­vation und Technologie betreffend Funklöcher im inneralpinen Raum als Gefahr für die Luftraumsicherheit (1742/J)

Anna Höllerer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Innova­tion und Technologie betreffend die Errichtung der Donaubrücke Traismauer (1743/J)

Anna Höllerer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Innova­tion und Technologie betreffend die Zukunft der Mariazellerbahn (1744/J)

Thomas Einwallner, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend Jugend und Mobilität (1745/J)

Günter Kößl, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend Ermittlungen gegen Adel Doghman (1746/J)

Günter Kößl, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend Ermittlungen gegen Adel Doghman (1747/J)

Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend „Sicherheitsgewerbe (Berufsdetektive und Bewachungsgewerbe) – Sicherheits-Out­sourcing“ (1748/J)


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll37. Sitzung / Seite 17

Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für europäi­sche und internationale Angelegenheiten betreffend „Sicherheitsgewerbe (Berufsdetek­tive und Bewachungsgewerbe) – Sicherheits-Outsourcing“ (1749/J)

Rosemarie Schönpass, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wissen­schaft und Forschung betreffend Tätigkeit des Ministers bezüglich der Geologischen Bundesanstalt (1750/J)

Josef Broukal, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wissenschaft und Forschung betreffend Studienbedingungen an Österreichs Universitäten (1751/J)

Josef Broukal, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wissenschaft und Forschung betreffend durchschnittliche Höhe von Studienbeihilfe und Studienzuschuss (1752/J)

Josef Broukal, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wissenschaft und Forschung betreffend „Veröffentlichung der Leistungsvereinbarungen 2007–2009“ (1753/J)

Josef Broukal, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wissenschaft und Forschung betreffend „Ausbau der Studienrichtungen Biologie und Pharmazie“ (1754/J)

Josef Broukal, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wissenschaft und Forschung betreffend „AkademikerInnenquote – Das Äpfel-und-Birnen-Argument“ (1755/J)

Josef Broukal, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wissenschaft und Forschung betreffend „Stellungnahmen zur Weiterentwicklung des Universitätsgeset­zes 2002“ (1756/J)

Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend „Banken: Verkauf von (nicht) ,notleidenden Krediten‘“ (1757/J)

Josef Broukal, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wissenschaft und Forschung betreffend „Studienplätze in Psychologie, Betriebswirtschaft und Publizistik“ (1758/J)


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll37. Sitzung / Seite 18

Mag. Gerald Hauser, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für europäische und internationale Angelegenheiten betreffend österreichische Vertre­tungsbehörden in Estland (1759/J)


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll37. Sitzung / Seite 19

Mag. Gerald Hauser, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für europäische und internationale Angelegenheiten betreffend österreichische Vertre­tungsbehörden in Finnland (1760/J)


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll37. Sitzung / Seite 20

Mag. Gerald Hauser, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für europäische und internationale Angelegenheiten betreffend österreichische Vertre­tungsbehörden in Frankreich (1761/J)


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll37. Sitzung / Seite 21

Mag. Gerald Hauser, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für europäische und internationale Angelegenheiten betreffend österreichische Vertre­tungsbehörden in Gambia (1762/J)


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll37. Sitzung / Seite 22

Mag. Gerald Hauser, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für europäische und internationale Angelegenheiten betreffend österreichische Vertre­tungsbehörden in Sambia (1763/J)


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll37. Sitzung / Seite 23

Mag. Gerald Hauser, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für europäische und internationale Angelegenheiten betreffend österreichische Vertre­tungsbehörden auf Trinidad und Tobago (1764/J)


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll37. Sitzung / Seite 24

Mag. Gerald Hauser, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für europäische und internationale Angelegenheiten betreffend österreichische Vertre­tungsbehörden in Togo (1765/J)


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll37. Sitzung / Seite 25

Mag. Gerald Hauser, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für europäische und internationale Angelegenheiten betreffend österreichische Vertre­tungsbehörden in Dschibuti (1766/J)


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll37. Sitzung / Seite 26

Mag. Gerald Hauser, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für europäische und internationale Angelegenheiten betreffend österreichische Vertre­tungsbehörden in Dänemark (1767/J)


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll37. Sitzung / Seite 27

Mag. Gerald Hauser, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für europäische und internationale Angelegenheiten betreffend österreichische Vertre­tungsbehörden in Ecuador (1768/J)

Mag. Gerald Hauser, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für europäische und internationale Angelegenheiten betreffend österreichische Vertre­tungsbehörden in El Salvador (1769/J)

Mag. Gerald Hauser, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für europäische und internationale Angelegenheiten betreffend österreichische Vertre­tungsbehörden in Costa Rica (1770/J)

Mag. Gerald Hauser, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für europäische und internationale Angelegenheiten betreffend österreichische Vertre­tungsbehörden in Cote d’lvoire (1771/J)

Mag. Gerald Hauser, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für europäische und internationale Angelegenheiten betreffend österreichische Vertre­tungsbehörden in Deutschland (1772/J)

Mag. Gerald Hauser, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für europäische und internationale Angelegenheiten betreffend österreichische Vertre­tungsbehörden in der Dominikanischen Republik (1773/J)

Mag. Gerald Hauser, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für europäische und internationale Angelegenheiten betreffend österreichische Vertre­tungsbehörden in Burkina Faso (1774/J)

Mag. Gerald Hauser, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für europäische und internationale Angelegenheiten betreffend österreichische Vertre­tungsbehörden in Chile (1775/J)

Mag. Gerald Hauser, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für europäische und internationale Angelegenheiten betreffend österreichische Vertre­tungsbehörden in China (1776/J)

Mag. Gerald Hauser, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für europäische und internationale Angelegenheiten betreffend österreichische Vertre­tungsbehörden in Bosnien und Herzegowina (1777/J)

Mag. Gerald Hauser, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für europäische und internationale Angelegenheiten betreffend österreichische Vertre­tungsbehörden in Botsuana (1778/J)

Mag. Gerald Hauser, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für europäische und internationale Angelegenheiten betreffend österreichische Vertre­tungsbehörden in Brasilien (1779/J)

Mag. Gerald Hauser, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für europäische und internationale Angelegenheiten betreffend österreichische Vertre­tungsbehörden in Bulgarien (1780/J)

Mag. Gerald Hauser, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für europäische und internationale Angelegenheiten betreffend österreichische Vertre­tungsbehörden beim Heiligen Stuhl (1781/J)

Mag. Gerald Hauser, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für europäische und internationale Angelegenheiten betreffend österreichische Vertre­tungsbehörden in Indien (1782/J)

Mag. Gerald Hauser, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für europäische und internationale Angelegenheiten betreffend österreichische Vertre­tungsbehörden in Honduras (1783/J)

Mag. Gerald Hauser, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für europäische und internationale Angelegenheiten betreffend österreichische Vertre­tungsbehörden in Ägypten (1784/J)

Mag. Gerald Hauser, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für europäische und internationale Angelegenheiten betreffend österreichische Vertre­tungsbehörden in Bhutan (1785/J)

Mag. Gerald Hauser, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für europäische und internationale Angelegenheiten betreffend österreichische Vertre­tungsbehörden in Bolivien (1786/J)

Mag. Gerald Hauser, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für europäische und internationale Angelegenheiten betreffend österreichische Vertre­tungsbehörden in Guinea (1787/J)

Mag. Gerald Hauser, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für europäische und internationale Angelegenheiten betreffend österreichische Vertre­tungsbehörden in Haiti (1788/J)

Mag. Gerald Hauser, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für europäische und internationale Angelegenheiten betreffend österreichische Vertre­tungsbehörden in Namibia (1789/J)

Mag. Gerald Hauser, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für europäische und internationale Angelegenheiten betreffend österreichische Vertre­tungsbehörden in Nepal (1790/J)

Mag. Gerald Hauser, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für europäische und internationale Angelegenheiten betreffend österreichische Vertre­tungsbehörden in Georgien (1791/J)

Mag. Gerald Hauser, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für europäische und internationale Angelegenheiten betreffend österreichische Vertre­tungsbehörden in Ghana (1792/J)

Mag. Gerald Hauser, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für europäische und internationale Angelegenheiten betreffend österreichische Vertre­tungsbehörden in Griechenland (1793/J)

Mag. Gerald Hauser, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für europäische und internationale Angelegenheiten betreffend österreichische Vertre­tungsbehörden in Mazedonien (1794/J)

Mag. Gerald Hauser, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für europäische und internationale Angelegenheiten betreffend österreichische Vertre­tungsbehörden in Mexiko (1795/J)

Mag. Gerald Hauser, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für europäische und internationale Angelegenheiten betreffend österreichische Vertre­tungsbehörden in Monaco (1796/J)

Mag. Gerald Hauser, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für europäische und internationale Angelegenheiten betreffend österreichische Vertre­tungsbehörden in Mongolei (1797/J)

Mag. Gerald Hauser, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für europäische und internationale Angelegenheiten betreffend österreichische Vertre­tungsbehörden in Senegal (1798/J)

Mag. Gerald Hauser, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für europäische und internationale Angelegenheiten betreffend österreichische Vertre­tungsbehörden in Schweiz (1799/J)

Mag. Gerald Hauser, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für europäische und internationale Angelegenheiten betreffend österreichische Vertre­tungsbehörden in Schweden (1800/J)

Mag. Gerald Hauser, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für europäische und internationale Angelegenheiten betreffend österreichische Vertre­tungsbehörden in Kroatien (1801/J)

Mag. Gerald Hauser, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für europäische und internationale Angelegenheiten betreffend österreichische Vertre­tungsbehörden in Saudi-Arabien (1802/J)

Mag. Gerald Hauser, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für europäische und internationale Angelegenheiten betreffend österreichische Vertre­tungsbehörden in San Marino (1803/J)

Mag. Gerald Hauser, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für europäische und internationale Angelegenheiten betreffend österreichische Vertre­tungsbehörden in Neuseeland (1804/J)

Mag. Gerald Hauser, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für europäische und internationale Angelegenheiten betreffend österreichische Vertre­tungsbehörden in Nicaragua (1805/J)

Mag. Gerald Hauser, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für europäische und internationale Angelegenheiten betreffend österreichische Vertre­tungsbehörden in den Niederlanden (1806/J)

Mag. Gerald Hauser, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für europäische und internationale Angelegenheiten betreffend österreichische Vertre­tungsbehörden im Niger (1807/J)

Mag. Gerald Hauser, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für europäische und internationale Angelegenheiten betreffend österreichische Vertre­tungsbehörden in Simbabwe (1808/J)

Mag. Gerald Hauser, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für europäische und internationale Angelegenheiten betreffend österreichische Vertre­tungsbehörden in Sierra Leone (1809/J)

Mag. Gerald Hauser, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für europäische und internationale Angelegenheiten betreffend österreichische Vertre­tungsbehörden auf den Seychellen (1810/J)

Mag. Gerald Hauser, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für europäische und internationale Angelegenheiten betreffend österreichische Vertre­tungsbehörden auf Mauritius (1811/J)

Mag. Gerald Hauser, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für europäische und internationale Angelegenheiten betreffend österreichische Vertre­tungsbehörden in Peru (1812/J)

Mag. Gerald Hauser, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für europäische und internationale Angelegenheiten betreffend österreichische Vertre­tungsbehörden auf den Philippinen (1813/J)

Mag. Gerald Hauser, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für europäische und internationale Angelegenheiten betreffend österreichische Vertre­tungsbehörden in Polen (1814/J)

Mag. Gerald Hauser, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für europäische und internationale Angelegenheiten betreffend österreichische Vertre­tungsbehörden in der Slowakei (1815/J)

Mag. Gerald Hauser, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für europäische und internationale Angelegenheiten betreffend österreichische Vertre­tungsbehörden in Singapur (1816/J)

Mag. Gerald Hauser, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für europäische und internationale Angelegenheiten betreffend österreichische Vertre­tungsbehörden in Montenegro (1817/J)

Mag. Gerald Hauser, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für europäische und internationale Angelegenheiten betreffend österreichische Vertre­tungsbehörden in Mosambik (1818/J)

Mag. Gerald Hauser, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für europäische und internationale Angelegenheiten betreffend österreichische Vertre­tungsbehörden im Oman (1819/J)

Mag. Gerald Hauser, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für europäische und internationale Angelegenheiten betreffend österreichische Vertre­tungsbehörden in Pakistan (1820/J)

Mag. Gerald Hauser, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für europäische und internationale Angelegenheiten betreffend österreichische Vertre­tungsbehörden in der Russischen Föderation (1821/J)

Mag. Gerald Hauser, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für europäische und internationale Angelegenheiten betreffend österreichische Vertre­tungsbehörden in Panama (1822/J)

Mag. Gerald Hauser, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für europäische und internationale Angelegenheiten betreffend österreichische Vertre­tungsbehörden in Papua-Neuguinea (1823/J)

Mag. Gerald Hauser, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für europäische und internationale Angelegenheiten betreffend österreichische Vertre­tungsbehörden in Paraguay (1824/J)

Mag. Gerald Hauser, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für europäische und internationale Angelegenheiten betreffend österreichische Vertre­tungsbehörden auf St. Kitts und Nevis (1825/J)

Mag. Gerald Hauser, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für europäische und internationale Angelegenheiten betreffend österreichische Vertre­tungsbehörden in Sri Lanka (1826/J)

Mag. Gerald Hauser, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für europäische und internationale Angelegenheiten betreffend österreichische Vertre­tungsbehörden in Spanien (1827/J)

Mag. Gerald Hauser, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für europäische und internationale Angelegenheiten betreffend österreichische Vertre­tungsbehörden in Slowenien (1828/J)

Mag. Gerald Hauser, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für europäische und internationale Angelegenheiten betreffend österreichische Vertre­tungsbehörden in Nigeria (1829/J)

Mag. Gerald Hauser, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für europäische und internationale Angelegenheiten betreffend österreichische Vertre­tungsbehörden in Portugal (1830/J)

Mag. Gerald Hauser, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für europäische und internationale Angelegenheiten betreffend österreichische Vertre­tungsbehörden in Rumänien (1831/J)

Mag. Gerald Hauser, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für europäische und internationale Angelegenheiten betreffend österreichische Vertre­tungsbehörden in Norwegen (1832/J)

Mag. Gerald Hauser, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für europäische und internationale Angelegenheiten betreffend österreichische Vertre­tungsbehörden in Thailand (1833/J)

Mag. Gerald Hauser, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für europäische und internationale Angelegenheiten betreffend österreichische Vertre­tungsbehörden in Tansania – Vereinigte Republik (1834/J)

Mag. Gerald Hauser, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für europäische und internationale Angelegenheiten betreffend österreichische Vertre­tungsbehörden in Taiwan (1835/J)

Mag. Gerald Hauser, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für europäische und internationale Angelegenheiten betreffend österreichische Vertre­tungsbehörden in Tadschikistan (1836/J)

Mag. Gerald Hauser, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für europäische und internationale Angelegenheiten betreffend österreichische Vertre­tungsbehörden in Syrien – Arabische Republik (1837/J)

Mag. Gerald Hauser, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für europäische und internationale Angelegenheiten betreffend österreichische Vertre­tungsbehörden in Südafrika (1838/J)

Mag. Gerald Hauser, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für europäische und internationale Angelegenheiten betreffend österreichische Vertre­tungsbehörden im Sudan (1839/J)

Mag. Gerald Hauser, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für europäische und internationale Angelegenheiten betreffend österreichische Vertre­tungsbehörden in Suriname (1840/J)

Mag. Gerald Hauser, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für europäische und internationale Angelegenheiten betreffend österreichische Vertre­tungsbehörden auf St. Lucia (1841/J)

Mag. Gerald Hauser, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für europäische und internationale Angelegenheiten betreffend österreichische Vertre­tungsbehörden in Kanada (1842/J)

Mag. Gerald Hauser, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für europäische und internationale Angelegenheiten betreffend österreichische Vertre­tungsbehörden in Jordanien (1843/J)

Mag. Gerald Hauser, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für europäische und internationale Angelegenheiten betreffend österreichische Vertre­tungsbehörden in Jemen (1844/J)

Mag. Gerald Hauser, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für europäische und internationale Angelegenheiten betreffend österreichische Vertre­tungsbehörden in Japan (1845/J)

Mag. Gerald Hauser, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für europäische und internationale Angelegenheiten betreffend österreichische Vertre­tungsbehörden in Jamaika (1846/J)

Mag. Gerald Hauser, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für europäische und internationale Angelegenheiten betreffend österreichische Vertre­tungsbehörden in Kuba (1847/J)

Mag. Gerald Hauser, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für europäische und internationale Angelegenheiten betreffend österreichische Vertre­tungsbehörden in Korea (1848/J)

Mag. Gerald Hauser, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für europäische und internationale Angelegenheiten betreffend österreichische Vertre­tungsbehörden im Kongo (1849/J)

Mag. Gerald Hauser, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für europäische und internationale Angelegenheiten betreffend österreichische Vertre­tungsbehörden in Kolumbien (1850/J)

Mag. Gerald Hauser, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für europäische und internationale Angelegenheiten betreffend österreichische Vertre­tungsbehörden in Kenia (1851/J)

Mag. Gerald Hauser, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für europäische und internationale Angelegenheiten betreffend österreichische Vertre­tungsbehörden in Kasachstan (1852/J)

Mag. Gerald Hauser, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für europäische und internationale Angelegenheiten betreffend österreichische Vertre­tungsbehörden auf Kap Verde (1853/J)

Mag. Gerald Hauser, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für europäische und internationale Angelegenheiten betreffend österreichische Vertre­tungsbehörden in Albanien (1854/J)

Mag. Gerald Hauser, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für europäische und internationale Angelegenheiten betreffend österreichische Vertre­tungsbehörden in Algerien (1855/J)

Mag. Gerald Hauser, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für europäische und internationale Angelegenheiten betreffend österreichische Vertre­tungsbehörden in Angola (1856/J)

Mag. Gerald Hauser, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für europäische und internationale Angelegenheiten betreffend österreichische Vertre­tungsbehörden in Antigua und Barbuda (1857/J)

Mag. Gerald Hauser, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für europäische und internationale Angelegenheiten betreffend österreichische Vertre­tungsbehörden in Australien (1858/J)

Mag. Gerald Hauser, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für europäische und internationale Angelegenheiten betreffend österreichische Vertre­tungsbehörden auf den Malediven (1859/J)

Mag. Gerald Hauser, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für europäische und internationale Angelegenheiten betreffend österreichische Vertre­tungsbehörden in Mali (1860/J)

Mag. Gerald Hauser, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für europäische und internationale Angelegenheiten betreffend österreichische Vertre­tungsbehörden auf Malta (1861/J)

Mag. Gerald Hauser, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für europäische und internationale Angelegenheiten betreffend österreichische Vertre­tungsbehörden auf Marokko (1862/J)

Mag. Gerald Hauser, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für europäische und internationale Angelegenheiten betreffend österreichische Vertre­tungsbehörden auf den Bahamas (1863/J)

Mag. Gerald Hauser, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für europäische und internationale Angelegenheiten betreffend österreichische Vertre­tungsbehörden in Bangladesch (1864/J)

Mag. Gerald Hauser, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für europäische und internationale Angelegenheiten betreffend österreichische Vertre­tungsbehörden in Barbados (1865/J)

Mag. Gerald Hauser, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für europäische und internationale Angelegenheiten betreffend österreichische Vertre­tungsbehörden in Belgien (1866/J)

Mag. Gerald Hauser, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für europäische und internationale Angelegenheiten betreffend österreichische Vertre­tungsbehörden in Belize (1867/J)

Mag. Gerald Hauser, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für europäische und internationale Angelegenheiten betreffend österreichische Vertre­tungsbehörden in Benin (1868/J)

Mag. Gerald Hauser, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für europäische und internationale Angelegenheiten betreffend österreichische Vertre­tungsbehörden in Äthiopien (1869/J)

Mag. Gerald Hauser, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für europäische und internationale Angelegenheiten betreffend österreichische Vertre­tungsbehörden in Turkmenistan (1870/J)

Mag. Gerald Hauser, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für europäische und internationale Angelegenheiten betreffend österreichische Vertre­tungsbehörden in der Tschechischen Republik (1871/J)

Mag. Gerald Hauser, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für europäische und internationale Angelegenheiten betreffend österreichische Vertre­tungsbehörden in Lettland (1872/J)

Mag. Gerald Hauser, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für europäische und internationale Angelegenheiten betreffend österreichische Vertre­tungsbehörden in Luxemburg (1873/J)

Mag. Gerald Hauser, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für europäische und internationale Angelegenheiten betreffend österreichische Vertre­tungsbehörden in Kuwait (1874/J)

Mag. Gerald Hauser, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für europäische und internationale Angelegenheiten betreffend österreichische Vertre­tungsbehörden in Litauen (1875/J)

Mag. Gerald Hauser, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für europäische und internationale Angelegenheiten betreffend österreichische Vertre­tungsbehörden in Liechtenstein (1876/J)

Mag. Gerald Hauser, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für europäische und internationale Angelegenheiten betreffend österreichische Vertre­tungsbehörden in der Libysch-Arabischen Dschamahirija (1877/J)

Mag. Gerald Hauser, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für europäische und internationale Angelegenheiten betreffend österreichische Vertre­tungsbehörden im Libanon (1878/J)

Mag. Gerald Hauser, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für europäische und internationale Angelegenheiten betreffend österreichische Vertre­tungsbehörden in Madagaskar (1879/J)

Mag. Gerald Hauser, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für europäische und internationale Angelegenheiten betreffend österreichische Vertre­tungsbehörden in Malawi (1880/J)

Mag. Gerald Hauser, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für europäische und internationale Angelegenheiten betreffend österreichische Vertre­tungsbehörden in Malaysia (1881/J)

Mag. Gerald Hauser, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für europäische und internationale Angelegenheiten betreffend österreichische Vertre­tungsbehörden in Italien (1882/J)

Mag. Gerald Hauser, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für europäische und internationale Angelegenheiten betreffend österreichische Vertre­tungsbehörden in Israel (1883/J)

Mag. Gerald Hauser, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für europäische und internationale Angelegenheiten betreffend österreichische Vertre­tungsbehörden in Island (1884/J)

Mag. Gerald Hauser, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für europäische und internationale Angelegenheiten betreffend österreichische Vertre­tungsbehörden in Irland (1885/J)

Mag. Gerald Hauser, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für europäische und internationale Angelegenheiten betreffend österreichische Vertre­tungsbehörden im Iran (1886/J)

Mag. Gerald Hauser, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für europäische und internationale Angelegenheiten betreffend österreichische Vertre­tungsbehörden in Indonesien (1887/J)

Mag. Gerald Hauser, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für europäische und internationale Angelegenheiten betreffend österreichische Vertre­tungsbehörden in Zypern (1888/J)

Mag. Gerald Hauser, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für europäische und internationale Angelegenheiten betreffend österreichische Vertre­tungsbehörden in der Zentralafrikanischen Republik (1889/J)

Mag. Gerald Hauser, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für europäische und internationale Angelegenheiten betreffend österreichische Vertre­tungsbehörden in Vietnam (1890/J)

Mag. Gerald Hauser, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für europäische und internationale Angelegenheiten betreffend österreichische Vertre­tungsbehörden im Vereinigten Königreich von Großbritannien und Nordirland (1891/J)

Mag. Gerald Hauser, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für europäische und internationale Angelegenheiten betreffend österreichische Vertre­tungsbehörden in den Vereinigten Arabischen Emiraten (1892/J)

Mag. Gerald Hauser, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für europäische und internationale Angelegenheiten betreffend österreichische Vertre­tungsbehörden in den Vereinigten Staaten von Amerika (1893/J)

Mag. Gerald Hauser, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für europäische und internationale Angelegenheiten betreffend österreichische Vertre­tungsbehörden in Venezuela (1894/J)

Mag. Gerald Hauser, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für europäische und internationale Angelegenheiten betreffend österreichische Vertre­tungsbehörden in Uruguay (1895/J)

Mag. Gerald Hauser, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für europäische und internationale Angelegenheiten betreffend österreichische Vertre­tungsbehörden in der Ukraine (1896/J)

Mag. Gerald Hauser, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für europäische und internationale Angelegenheiten betreffend österreichische Vertre­tungsbehörden in Uganda (1897/J)

Mag. Gerald Hauser, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für europäische und internationale Angelegenheiten betreffend österreichische Vertre­tungsbehörden in der Türkei (1898/J)

Mag. Gerald Hauser, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für europäische und internationale Angelegenheiten betreffend österreichische Vertre­tungsbehörden in Tunesien (1899/J)

Dr. Sabine Oberhauser, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wissen­schaft und Forschung betreffend „Universitätsbedingte Studienverzögerung für Studie­rende der Medizin“ (1900/J)

Dr. Sabine Oberhauser, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend betreffend „drohender ÄrztInnenmangel durch nicht ausreichend zur Verfügung stehende Studienplätze an den heimischen Medizinuni­versitäten“ (1901/J)

Dr. Sabine Oberhauser, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wissen­schaft und Forschung betreffend „Kosten eines Studienplatzes an der Medizinischen Universität Wien, Graz und Innsbruck“ (1902/J)

Dr. Sabine Oberhauser, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wissen­schaft und Forschung betreffend „drohender ÄrztInnenmangel durch nicht ausreichend zur Verfügung stehende Studienplätze an den heimischen Medizinuniversitäten“ (1903/J)


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll37. Sitzung / Seite 28

Barbara Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Soziales und Konsumentenschutz betreffend sexuelle Belästigung (1904/J)

Gabriele Binder-Maier, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend betreffend mangelnde arbeits- und sozialrechtliche Absicherung von Frauen nach einer erlittenen Fehlgeburt (1905/J)

Zurückgezogen wurden die Anfragen der Abgeordneten

Herbert Kickl, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur betreffend „Österreichische Bundestheater/Wiener Staatsoper“ (1630/J) (Zu 1630/J)

*****

Dr. Peter Sonnberger, Kolleginnen und Kollegen an die Präsidentin des Nationalrates betreffend Europakongress der Grünen im Parlament (25/JPR) (Zu 25/JPR)

Anfragebeantwortungen

des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Kurt Grünewald, Kolleginnen und Kollegen (1342/AB zu 1369/J)

des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit auf die Anfrage der Abgeordneten Josef Muchitsch, Kolleginnen und Kollegen (1343/AB zu 1362/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen (1344/AB zu 1538/J)

des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen (1345/AB zu 1366/J)

des Bundeskanzlers auf die Anfrage der Abgeordneten Dieter Brosz, Kolleginnen und Kollegen (1346/AB zu 1380/J)

des Bundeskanzlers auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Christine Lapp, Kollegin­nen und Kollegen (1347/AB zu 1492/J)

des Bundeskanzlers auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Peter Sonnberger, Kolle­ginnen und Kollegen (1348/AB zu 1593/J)

des Bundeskanzlers auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Peter Sonnberger, Kolle­ginnen und Kollegen (1349/AB zu 1597/J)

der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur auf die Anfrage der Abgeordne­ten Ing. Peter Westenthaler, Kolleginnen und Kollegen (1350/AB zu 1520/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Leopold Mayer­hofer, Kolleginnen und Kollegen (1351/AB zu 1386/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Gerhard Kurz­mann, Kolleginnen und Kollegen (1352/AB zu 1387/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Gerald Hauser, Kolleginnen und Kollegen (1353/AB zu 1404/J)


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll37. Sitzung / Seite 29

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Dipl.-Ing. Karl­heinz Klement, MAS, Kolleginnen und Kollegen (1354/AB zu 1405/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Barbara Rosen­kranz, Kolleginnen und Kollegen (1355/AB zu 1406/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Lutz Weinzinger, Kolleginnen und Kollegen (1356/AB zu 1407/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen (1357/AB zu 1408/J)

*****

der Präsidentin des Nationalrates auf die Anfrage der Abgeordneten Ing. Peter Wes­tenthaler, Kolleginnen und Kollegen (23/ABPR zu 23/JPR)


11.00.14


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll37. Sitzung / Seite 30

Beginn der Sitzung: 11 Uhr

Vorsitzende: Präsidentin Mag. Barbara Prammer, Zweiter Präsident Dr. Michael Spindelegger, Dritte Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek.

*****

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Die 37. Sitzung des Nationalrates ist eröffnet.

Die Amtlichen Protokolle der 35. und der 36. Sitzung vom 17. Oktober 2007 sind in der Parlamentsdirektion aufgelegen und unbeanstandet geblieben.

Als verhindert gemeldet sind die Abgeordneten Haberzettl, Rinner, Mag. Wurm, Gahr, Mag. Hakl, Mag. Kogler, Dr. Pilz, Mag. Rossmann, Ing. Hofer und Scheibner.

11.00.50Mandatsverzicht und Angelobung

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Von der Bundeswahlbehörde ist die Mitteilung eingelangt, dass Herr Abgeordneter Dr. Caspar Einem auf sein Mandat verzichtet hat.

Anstelle des Abgeordneten Dr. Caspar Einem wurde die Abgeordnete Mag. Gertraud Knoll in den Nationalrat berufen.

Da der Wahlschein bereits vorliegt und die Genannte im Haus anwesend ist, werde ich sogleich die Angelobung vornehmen.

Nach Verlesung der Gelöbnisformel und über Namensaufruf durch die Schriftführerin wird die neue Mandatarin ihre Angelobung mit den Worten „Ich gelobe“ zu leisten haben.

Ich ersuche nunmehr Frau Schriftführerin Binder-Maier um die Verlesung der Gelöbnis­formel und den Namensaufruf.

 


11.01.33

Schriftführerin Gabriele Binder-Maier: „Sie werden geloben unverbrüchliche Treue der Republik Österreich, stete und volle Beobachtung der Verfassungsgesetze und aller anderen Gesetze und gewissenhafte Erfüllung Ihrer Pflichten.“

(Über Namensaufruf durch die Schriftführerin Binder-Maier leistet die Abgeordnete Mag. Gertraud Knoll die Angelobung mit den Worten „Ich gelobe“.)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Ich begrüße die neue Abgeordnete sehr herz­lich in unserer Mitte. (Allgemeiner Beifall.)

11.02.06Aktuelle Stunde

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gelangen nunmehr zur Aktuellen Stunde mit dem Thema:

„Schluss mit dem Fremdenrechtspfusch – Bleiberecht für Integrierte“

Ich gebe bekannt, dass die Sitzung bis 12.20 Uhr vom ORF live übertragen wird.

 


Als erster Redner hat sich Herr Klubobmann Dr. Van der Bellen zu Wort gemeldet. Ich erteile es ihm und mache darauf aufmerksam, dass die Redezeit 10 Minuten beträgt. – Bitte, Herr Klubobmann.


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll37. Sitzung / Seite 31

11.02.28

Abgeordneter Dr. Alexander Van der Bellen (Grüne): Frau Präsidentin! Meine Da­men und Herren! Ich möchte mit ein paar allgemeinen Worten über die Situation Öster­reichs im Zuge der internationalen Migration von Arbeitskräften beginnen.

Ich glaube, in Österreich machen wir uns zu wenig klar, dass Zuwanderung und Ab­wanderung etwas vollkommen Normales sind, insbesondere innerhalb der Europäi­schen Union.

In Österreich sind in den letzten Jahren pro Jahr brutto in etwa 80 000 bis 100 000 Per­sonen zugewandert. Gleichzeitig sind brutto ungefähr 40 000 bis 60 000 Personen – je nach Jahr – abgewandert, sodass sich eine Nettozuwanderung – je nach Jahr – von etwa 30 000 bis 50 000 Personen ergibt.

Das ist viel, aber das ist normal innerhalb der Europäischen Union! Das sind gewaltige Ströme. Und diese Ströme von Zuwanderung und Abwanderung werden im Laufe der nächsten Jahre innerhalb der Europäischen Union eher zunehmen als abnehmen, weil die Sprachbarrieren geringer werden – sie werden bestehen bleiben, aber sie werden geringer –, weil die jungen Leute besser ausgebildet sind, einmal einen Arbeitsplatz im EU-Ausland annehmen, wieder zurückkommen oder auch nicht. Das wird etwas völlig Selbstverständliches sein, genauso wie heute schon.

Wenn Sie an den Daten interessiert sind: Die OECD gibt jährlich einen Bericht dazu heraus, den International Migration Outlook, wo diese Daten bestmöglich erfasst sind, soweit sie eben erfassbar sind.

Meine Damen und Herren, man muss sich darüber im Klaren sein, dass diese Migra­tionsströme nur zum kleineren Teil auf nationaler Ebene beeinflussbar sind. Sie sind überhaupt nicht beeinflussbar, Herr Strache, soweit es sich um Migrationsströme in­nerhalb der Europäischen Union handelt – überhaupt nicht! (Abg. Rosenkranz: Völlig falsch! – Abg. Mag. Hauser: Deswegen hat Italien ... ausgewiesen!) Das ist ja gerade­zu ein Grundprinzip innerhalb der Union, dass es eine Nichtdiskriminierung von selb­ständigen und unselbständigen Arbeitskräften gibt, also in Österreich nicht diskriminiert werden darf zwischen Österreichern und EU-Ausländern und in Deutschland etwa nicht diskriminiert werden darf zugunsten der deutschen Arbeitskräfte und zuungunsten anderer EU-Ausländer.

Das ist für Österreich einmal von Vorteil: Wenn etwa ein junger Mensch nach Deutsch­land oder nach England oder nach Spanien gehen will, um eine Zeit lang dort zu arbei­ten, braucht er sich nicht bei der Fremdenpolizei anzustellen und um eine Aufent­haltsbewilligung anzusuchen. Ich finde das wunderbar. Es hat aber nicht nur Vorteile – Stichwort: Universitäten und Medizinerausbildung –, wenn dieser Grundsatz der Nicht­diskriminierung eben auch auf anderen Gebieten angewandt wird.

Wir machen uns auch zu wenig klar – so denke ich –, dass innerhalb der Union diese Migrationsströme hoch sind und dass es insbesondere EU-„Ausländer“ sind – unter Anführungszeichen „Ausländer“ –, die nach Österreich einwandern. In den letzten zehn Jahren waren es im Schnitt die Deutschen, deutsche Arbeitskräfte, die den höchsten Anteil an den Nettozuwanderern ausgemacht haben – regelmäßig! Im Jahr 2005 – das ist das letzte Jahr der Statistik – war die Zuwanderung von Personen, die aus Deutsch­land kommen, rund doppelt so hoch wie die Zuwanderung jener, die aus der Türkei gekommen sind.

Das hat natürlich auch etwas mit der relativen Konjunkturlage zu tun. Solange die Konjunkturlage, die Wirtschaftslage, die Arbeitsmarktlage in Österreich besser ist als
in Deutschland, werden Deutsche tendenziell – ein paar tausend Leute, 10 000, 15 000 Leute jährlich waren das – nach Österreich einwandern. Das ist ja etwas Gutes!


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll37. Sitzung / Seite 32

Das ist ein guter Indikator, wenn es eine Nettozuwanderung in Österreich gibt, denn es ist ja eine gewisse Aussage über die relative Wirtschaftslage hier. Wir können uns ja nicht im Ernst zum Ziel setzen, die Wirtschaftslage, die Konjunkturlage in Österreich zu ruinieren, damit wir aus Österreich eine Nettoabwanderung hätten. Das wäre ja gera­dezu ein perverses politisches Ergebnis der Migrationsdebatte.

Und last, not least, meine Damen und Herren: Spätestens 2011 wird innerhalb der Europäischen Union der 27 Mitgliedstaaten vollkommene Freizügigkeit herrschen. Und wir sollten davor nicht den Kopf in den Sand stecken, sondern uns darauf vorbe­reiten! Das ist ein Arbeitsmarkt von rund 500 Millionen Menschen, der im Prinzip frei ist – frei, sich einen Arbeitsplatz zu suchen und sich dort anzusiedeln, wo man es eben für richtig hält. – Das ist nicht steuerbar von Österreich aus.

Was begrenzt steuerbar ist, ist die Einwanderung aus Drittstaaten, aus EU-Nichtmit­gliedern. Und da merken wir schmerzlich Jahr für Jahr – und ich glaube, dass ich da zumindest mit dem Wirtschaftsbund, dem Wirtschaftsflügel der ÖVP einer Meinung bin –, dass Österreich kein Einwanderungskonzept für die Einwanderung aus Drittstaa­ten hat. – Ich spreche von der klassischen wirtschaftlichen Migration, nicht vom Asyl­verfahren, nicht von der Familienzusammenführung, sondern von der klassischen wirt­schaftlichen Migration: kein Konzept.

Warum schauen wir uns nicht jene Länder genauer an, die über solche Konzepte ver­fügen – vor allem natürlich das international bekannte, über das Internet abrufbare Modell, das kanadische Modell –, die bestimmte Vorstellungen über erwünschte Zu­wanderung haben, was Qualifikationen betrifft, Sprachkenntnisse betrifft, Ausbildung, Berufserfahrung und so weiter? Jeder potenziell Migrationswillige kann das abfragen. In Österreich sind wir davon weit entfernt.

Seit der Beschlussfassung über das Fremdenrechtspaket per 1. Jänner 2006 haben wir in Österreich die Tendenz, Ausländer im Zusammenhang mit Kriminalität zu se­hen – als ob nicht Migration etwas vollkommen Normales wäre! Das ist auf die Dauer eine gefährliche Geisteshaltung! Es ruiniert erstens den Ruf Österreichs als Zuwande­rungsland: Zuwanderer, die wir dringend brauchen werden, wenn die demographische Entwicklung so weitergeht wie bisher (Zwischenrufe bei der FPÖ), und Zuwanderung, die aus österreichischer Sicht, soweit sie die EU betrifft, gar nicht steuerbar ist und auch gar nicht steuerbar sein soll.

Zu diesem Fremdenrechtspaket gab es einen prominenten Gast in der Fernseh-„Pres­sestunde“ vergangenen Sonntag: Univ.-Prof. Karl Korinek, den Präsidenten des Ver­fassungsgerichtshofes. (Zwischenruf des Abg. Ing. Westenthaler.) Ich lese Ihnen das vor; auch der Text ist über das Internet abrufbar, Herr Westenthaler! Professor Korinek ist ungewohnt heftig in diesem Zusammenhang, was das Fremdenrecht betrifft. (Abg. Strache: Der sieht ja auch keine Neutralität mehr gegeben!)

„Der Gesetzgeber soll jetzt endlich einmal etwas tun“, sagt Dr. Korinek. „Da passt alles hinten und vorne nicht.“ – Das sind wörtliche Zitate.

Dr. Korinek sagt weiter: Wir – der Verfassungsgerichtshof – heben Teile auf, andere Teile prüfen wir, weil wir Bedenken haben, dass sie verfassungswidrig sind. Bei ande­ren Teilen ist es unklar, was sie bedeuten sollen. – Gesetze, von denen unklar ist, was sie denn bedeuten sollen!

Und weiter: Wir müssen das Bleiberecht konkretisieren durch die Zusammenstellung der Kriterien. In anderen Fällen kommt es dazu, dass eine achtzigjährige behinderte Türkin abgeschoben werden soll oder, wie vor einigen Wochen, ein sechs Monate altes Kind ausgewiesen wird, obwohl die Mutter derzeit rechtmäßig in Österreich ist.


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„Man weiß um diese Fehler.“ „Der Gesetzgeber“, so Korinek, „muss jetzt endlich daran gehen, diese Fehler zu sammeln und das Gesetz ordentlich zu konzipieren und selbst zu reparieren.“ Der Verfassungsgerichtshof kann ja „immer nur ein Stückerl reparie­ren“, dort, wo er gerade angerufen wird. Seines Erachtens ist das ein „höchstes Alarm­zeichen für den Gesetzgeber“. (Beifall bei den Grünen.)

Was brauchen Sie noch, meine Damen und Herren der Regierungsparteien? Der Ge­setzgeber sind wir alle, aber natürlich sind vor allem die beiden Regierungsfraktionen SPÖ und ÖVP gefordert. Und Sie wollen zwei Jahre mit der Evaluierung dieses Geset­zes warten? Zwei Jahre, obwohl die Informationen vorliegen? Korinek sagt dazu: „Ich verstehe es nicht, dass man sagt, wir wissen um die Fehler, aber nachdenken, wie wir es verbessern, tun wir erst in zwei Jahren. Ich verstehe das nicht.“ – Das versteht nie­mand in diesem Land, wieso man zwei Jahre braucht, um Fehler, die offenkundig sind, zu korrigieren. (Beifall bei den Grünen.) Das müssen Sie, SPÖ und ÖVP, der Öffent­lichkeit erklären!

Das betrifft eine genauere Formulierung des sogenannten Bleiberechts. Das heißt nicht, dass jeder Ausländer jetzt in Österreich bleiben kann, wann er will. Korinek nennt zum Beispiel drei wichtige Kriterien: Länge der Dauer des schon Hierseins – drei Jah­re, fünf Jahre, darüber kann man debattieren –, strafrechtliche Unbescholtenheit – ja­wohl, auch wir teilen diese Meinung! – und Integration in die Bevölkerung hier. Da kann man darüber debattieren, was das nun heißt, woran man das festmacht. Aber ich denke, wenn die Kinder hier in die Schule gegangen sind, besser Deutsch können als ihre Muttersprache wie im Falle Arigona Zogaj zum Beispiel, die Eltern Arbeit gefunden haben und hier integriert sind, dann wird es das sein. (Präsidentin Mag. Prammer gibt das Glockenzeichen. – Zwischenruf der Abgeordneten Mag. Hauser und Ing. Westen­thaler.)

Meine Damen und Herren, überlegen Sie sich, was Sie Österreich und der Wirtschafts­lage auf Dauer antun, indem Sie diese anstehenden Fragen des Fremdenrechts wei­terhin ignorieren! – Danke. (Beifall bei den Grünen.)

11.13


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zu einer einleitenden Stellungnahme hat sich Herr Bundesminister Platter zu Wort gemeldet. Die Redezeit soll 10 Minuten nicht überschreiten. – Bitte, Sie sind am Wort.

 


11.13.06

Bundesminister für Inneres Günther Platter: Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Hohes Haus! Ich möchte zuerst Folgendes klarstellen: Das Fremdenrechtspa­ket 2005 war und ist wichtig und richtig, und es war ein absolutes Muss, dass wir im Jahr 2005 dieses Fremdenrechtspaket beschlossen haben. (Beifall bei ÖVP und BZÖ.)

Es wurde erreicht, dass Österreich deutlich weniger attraktiv für Asylmissbrauch ist. Es wurde erreicht, dass Österreich deutlich weniger Anziehungspunkt für illegale Einwan­derer ist, und es wurde darüber hinaus auch erreicht, dass den Schlepperorganisatio­nen ein Riegel vorgeschoben wird.

Schauen wir uns einmal die Zahlen an, wie das im Jahr 2005 war! Im Jahr 2005 gab es in Österreich rund 22 000 Asylwerber. Im selben Jahr 2005 gab es in Deutschland 28 000 Asylwerber – nur ist Deutschland zehnmal so groß wie Österreich! –, und
in den USA, die an erster Stelle weltweit sind, was Asylwerber betrifft, gab es 48 000 Asylwerber. Also: 48 000 Asylwerber im Jahr 2005 in den USA, in Deutschland 28 000 und bei uns 22 000! Da war eine Unverhältnismäßigkeit gegeben, dass man natürlich ein entsprechendes Fremdenpaket beschließen musste. Es hat auch die Wirkung gezeigt: Im Jahr 2006 gab es um 40 Prozent weniger Asylwerber, und auch in


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diesem Jahr, wenn ich den Betrachtungszeitraum bis Ende September dieses Jahres sehe, gab es um 10 Prozent weniger Asylwerber. Das heißt, es geht zweifellos in die richtige Richtung im Interesse Österreichs. (Beifall bei der ÖVP.)

Geschätzte Damen und Herren, ein zweiter Punkt, warum dieses Fremdenrechtspaket notwendig war: Österreich ist ein Land mit einem hohen Lebensstandard. Österreich ist ein Land, in dem wir ein exzellentes Gesundheitssystem und ein hervorragendes Sozi­alsystem haben. Da muss man natürlich auch verstehen, dass es Menschen gibt, die lieber in Österreich leben als in manch anderen Ländern. Deshalb haben wir bei die­sem Fremdenrechtspaket punktgenau zwischen Asyl und Zuwanderung unterschie­den.

Asyl ist ein ganz klares Recht. Wenn jemand politisch verfolgt wird, Folter, Todesstrafe und dergleichen mehr zu erwarten hat, dann bekommt er in Österreich Asyl. Das ist ein Recht. Diese Hilfe, diesen Schutz geben wir. (Beifall bei der ÖVP.) Was aber nicht sein kann, ist, dass man über den Deckmantel des Asyls zuwandert. Und deshalb wird die Zuwanderung ebenfalls ganz eindeutig und klar geregelt. Dass die Zuwanderung im Interesse unseres Arbeitsmarktes gemacht werden soll, ist eine Möglichkeit, die Öster­reich zu entscheiden hat und niemand anderer.

Ich glaube, dass wir hier einen ausgezeichneten, vernünftigen Weg gegangen sind, denn wir brauchen natürlich Schlüssel-Arbeitskräfte, wir brauchen Wirtschafter, wir brauchen Wissenschafter und Forscher. Deshalb haben wir eine vernünftige Regelung gemacht, damit wir das selbst in der Hand haben, im Interesse unseres österreichi­schen Arbeitsmarktes. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

Herr Abgeordneter Van der Bellen, Sie haben das Bleiberecht angesprochen und auch Herrn Präsidenten Dr. Korinek zitiert. Sie werden aber auch ganz genau gehört haben, dass Präsident Korinek nicht darüber gesprochen hat, ein generelles Bleiberecht solle eingeführt werden, sondern es sind Einzelfall-Entscheidungen notwendig. (Abg. Dr. Glawischnig-Piesczek: Generalamnestie! – Abg. Dr. Van der Bellen: Das stimmt nicht!)

Was bedeutet ein generelles Bleiberecht, das Sie so fordern und wollen? – Ein ge­nerelles Bleiberecht bedeutet: Schauen wir, dass wir in Österreich einige Zeit leben, damit wir letztlich ein Recht bekommen, in Österreich bleiben zu können, unabhängig davon, wie die Voraussetzungen sind. – Das ist, geschätzter Herr Abgeordneter Van der Bellen, nicht unser Weg! Es müssen alle Kriterien genau angeschaut werden, es muss eine Gesamtbetrachtung durchgeführt werden, und erst dann kann man über einen humanitären Aufenthaltstitel entscheiden.

Was die Kriterien betrifft, sind wir völlig der gleichen Meinung – was der Verfassungs­gerichtshof sagt und was wir im Innenministerium ausgearbeitet haben. Deshalb sehe ich hier einen ganz eindeutigen, klaren Gleichklang mit dem Vorgehen des Innenminis­teriums und des Verfassungsgerichtshofes. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordne­ten der SPÖ.)

Geschätzte Damen und Herren! Es stimmt, wir haben einen Rückstau. Deshalb bin ich meiner Vorgängerin Liese Prokop sehr dankbar dafür, dass wir im Jahr 2006 eine enor­me Personalaufstockung beim Bundesasylamt, aber auch beim Unabhängigen Bun­desasylsenat durchgeführt haben.

Wir haben jetzt erstmals seit Ende des Jahres 2006 eine Trendumkehr erreicht. Wir hatten Ende des Jahres 2006 39 743 offene Verfahren, jetzt – Betrachtungszeitraum bis September dieses Jahres – 33 560 offene Verfahren. Wir konnten in diesen neun Monaten um über 6 000 offene Verfahren abbauen. Das ist eine sehr positive Angele-


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genheit. Herzlichen Dank auch den Beamten, die diese Leistungen erbringen! (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

Geschätzte Damen und Herren, ich bin sehr dankbar dafür, dass wir heute diese Stun­de diskutieren können – aus folgendem Grund: Es ist meine und unsere Absicht, dass wir die Asylverfahren in Österreich relativ rasch abwickeln können. Das ist notwendig, und deshalb haben wir heute eine ganz wichtige Beschlussfassung im Ministerrat durchgeführt, nämlich dass ein Asylgerichtshof mit dem Ziel installiert wird, dass in einem Jahr alle Asylverfahren abgeschlossen sind und dass der Rückstau zweitens ebenfalls in den nächsten Jahren, spätestens bis 2010 abgebaut sein wird.

Ich bin sehr dankbar für diese Beschlussfassung heute im Ministerrat. Diese sieht vor, dass der Asylgerichtshof in letzter Instanz entscheidet, dass keine Anrufung an den Verwaltungsgerichtshof mehr möglich sein wird, außer in grundsätzlichen Rechtsfra­gen. Wir haben die Beschlussfassung so durchgeführt, dass diese Entscheidung, wenn der Verwaltungsgerichtshof in grundsätzlichen Rechtsfragen entscheidet, innerhalb von sechs Monaten erfolgen muss. So ist gewährleistet, dass diese Verfahren künftig sehr rasch abgewickelt werden können.

Selbstverständlich ist die Anrufung des Verfassungsgerichtshofes möglich – selbstver­ständlich, überhaupt keine Frage –, aber eine Abtretung an den Verwaltungsgerichts­hof ist nicht mehr möglich, denn das würde die Verfahren wieder sehr, sehr in die Län­ge ziehen. Deshalb bin ich der Meinung, dass das heute ein guter Tag ist für unsere Asylpolitik, da wir eine ganz klare Regelung haben, damit künftig die Verfahren rasch und schnell abgeschlossen werden.

Die weitere Vorgangsweise wird sein – heute war die Beschlussfassung im Minister­rat –, dass die parlamentarische Behandlung noch in diesem Jahr stattfinden wird, und ich hoffe hier auf breite Zustimmung zu dieser sehr sinnvollen Lösung, was die Ab­wicklung der Verfahren im Bereich des Asyls betrifft, sodass letztlich ab 1. Jänner 2008 dieses Gesetz in Kraft treten wird und dann im Sommer des nächsten Jahres 2008 der Asylgerichtshof operativ tätig sein wird.

Deshalb herzlichen Dank für die Möglichkeit, dass ich dies an diesem Tag der Be­schlussfassung hier sagen konnte. Wie gesagt: Ein guter Tag und ein erfreulicher Tag für die Asylpolitik in Österreich! (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

11.21


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Ich mache darauf aufmerksam, dass die Rede­zeit aller weiteren Teilnehmer und Teilnehmerinnen an der Aktuellen Stunde laut § 97a Abs. 6 der Geschäftsordnung 5 Minuten nicht überschreiten darf.

Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Parnigoni zu Wort. 5 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


11.21.27

Abgeordneter Rudolf Parnigoni (SPÖ): Hohes Haus! Meine Damen und Herren! Diese Aktuelle Stunde gibt uns die Möglichkeit, die Öffentlichkeit zeitnah über die ge­planten Schritte zur Lösung der Asylproblematik zu informieren. Herr Minister Platter hat es ja schon angedeutet: Der heutige Ministerrat hat eine entsprechende Vorlage beschlossen, die die Grundlage für die Einrichtung des Asylgerichtshofs schafft.

Dieser neue Asylgerichtshof, verbunden mit einer deutlichen personellen Aufsto­ckung – etwa 200 Mitarbeiter in erster und zweiter Instanz –, gibt uns die Chance, dass die neuen Asylverfahren rasch und zügig durchgeführt werden können und damit die berechtigten Asylwerber zeitgerecht, sehr rasch wissen, dass sie im Land bleiben können, und jene, die kein Asyl bekommen können, sehr rasch wissen, dass sie Öster­reich wieder verlassen müssen.


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Gleichzeitig besteht auch die Chance, dass die im europäischen Vergleich hohe An­zahl an offenen Verfahren – wir haben gehört: 33 560 derzeit noch – auch sehr bald erledigt werden kann. Das Ziel ist es, bis 2010 diesen „Rucksack“ abzubauen.

Es ist auch erfreulich, dass Präsident Korinek das neue System des Asylverfahrens in der „Pressestunde“ am letzten Sonntag begrüßt hat und als verfassungsrechtlich in Ordnung bezeichnet hat. Er hat wörtlich ausgeführt – ich zitiere –: Ich habe kein Bauchweh; diese Lösung ist rechtspolitisch möglich, sie ist als Verfassungsrecht ge­plant und damit auch wohl verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden.

Wir, die Sozialdemokraten, haben im Vorfeld mit dem deutschen Bundesamt für Asyl und Migration, mit dessen Leiter, Herrn Albert Schmid, Kontakt aufgenommen. Den Deutschen ist es gelungen, in Zusammenarbeit mit den Gerichten 450 000 offene Ver­fahren rasch abzubauen. Wir haben für uns nach Österreich drei Aspekte mitgenom­men:

Zum Ersten: Eine personelle Aufstockung der Asylinstanzen ist unbedingt notwendig – was ja mit heutigem Regierungsbeschluss mit erledigt ist.

Zum Zweiten: Es muss alles unternommen werden, damit die Qualität der Bescheide, auch jener in der ersten Instanz, möglichst hoch ist. Ich darf festhalten: Derzeit sind 40 Prozent der erstinstanzlichen Bescheide einer Aufhebung durch den Unabhängigen Asylsenat unterworfen. In Deutschland haben im Vergleich dazu über 90 Prozent der erstinstanzlichen Urteile Bestand in der zweiten Instanz, es werden nur weniger als 10 Prozent in zweiter Instanz aufgehoben.

Zum Dritten: Das ist möglich geworden, weil es in Deutschland eine tagesaktuelle und auf wissenschaftlichen Grundlagen basierende Staatendokumentation gibt, die die je­weilige Situation in den Herkunftsländern von Asylwerbern beschreibt.

Ich möchte festhalten: In diesen wissenschaftlichen Abteilungen werden etwa hinsicht­lich der Staatensituation Textbausteine vorbereitet, auf die auch die erste Instanz ent­sprechend zugreifen kann. Durch die Qualität dieser Staatendokumentation ist es gelungen, dass sich die Folgeinstanzen, also die zweite oder dritte Instanz, weniger mit den Sachverhaltsfragen, sondern im Wesentlichen nur mehr mit Rechtsfragen beschäf­tigen.

Hohes Haus! Ich glaube, es ist notwendig, dass auch in Österreich in ähnlicher Art und Weise vorgegangen wird, und ich möchte die Verantwortlichen in Österreich auffor­dern, eine enge Kooperation mit den deutschen Kollegen zu pflegen. Wir haben das Angebot bekommen, dass die österreichischen Behörden einen Zugriff auf diese Da­tenbanken haben könnten und diese auch nutzen können. – So viel zum Asyl.

Nun ein paar Worte zu dem sogenannten Fremdenrechtspfusch, den die Grünen hier heute aktualisieren. – Ich möchte diese Aussage auf das Schärfste zurückweisen. In den damaligen Innenausschusssitzungen zum Fremdenrechtspaket 2005, bei denen ich den Vorsitz führen konnte, hat der Leiter des Bundeskanzleramt-Verfassungsdiens­tes auf die konkrete Frage: Gibt es verfassungswidrige Bestimmungen in diesem Pa­ket?, dies deutlich verneint. Andere Rechtsprofessoren haben das bestätigt.

Meine Damen und Herren, ich darf auch darauf hinweisen, dass es der SPÖ gelungen ist, 50 verfassungswidrige Bestimmungen, die im Erstentwurf steckten, herauszuver­handeln.

Ich möchte auch festhalten, dass in diesem Zusammenhang die Ausführungen des Präsidenten des Verfassungsgerichtshofes in der „Pressestunde“ aufs Schärfste zu­rückzuweisen sind. (Abg. Ing. Westenthaler: Der traut sich was, der Parnigoni!) Ich würde nie den Präsidenten des Verfassungsgerichtshofes für Entscheidungen des Ver-


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fassungsgerichtshofes rügen, aber er hat in dieser „Pressestunde“ einen Auftritt als Politiker hingelegt, und dazu kann ich nur sagen: Seine Aussagen waren inkompetent und unkorrekt und waren eher eine Wirtshausdiskussion als eine Äußerung des Präsi­denten zu einer öffentlichen Angelegenheit. (Abg. Ing. Westenthaler: Wow! Der greift eine heut’, der Parnigoni!)

Ich meine daher, meine Damen und Herren, es wäre hilfreich gewesen, wenn der Präsident des Verfassungsgerichtshofes klar gesagt hätte, wo es verfassungsmäßige Mängel gibt. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

11.27


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Kößl zu Wort. 5 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


11.27.08

Abgeordneter Günter Kößl (ÖVP): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Geschätz­te Damen und Herren! Ich sehe diese Aktuelle Stunde ebenfalls als eine wirklich gute Möglichkeit, sich heute hier entsprechend zu präsentieren. Das Fremdenrecht, das vom Herrn Bundesminister schon sehr beeindruckend dargestellt wurde, ist eine Er­folgsgeschichte für Österreich und für die Menschen in unserem Land. (Beifall bei der ÖVP.)

Die Zahlen und Fakten beweisen es, und der Herr Bundesminister hat bereits darauf hingewiesen, in welchem Ausmaß es rückläufige Zahlen gibt. Das heißt aber nicht, dass nicht trotzdem jeder, der einen tatsächlichen Asylgrund hat und nach Österreich kommt, die Möglichkeit hat, hier Asyl zu bekommen. Aber das heißt auch, dass wir auf­grund des Fremdenrechtsgesetzes die Möglichkeit haben, mit Härte gegen Missbrauch entsprechend vorzugehen. Schon daran zeigt sich, dass es überhaupt keinen Grund gibt, dass wir dieses Gesetz in irgendeiner Art und Weise verändern, sondern dieser erfolgreiche Weg muss fortgesetzt werden.

Die offenen Asylanträge, die ebenfalls schon angesprochen wurden, werden sukzes­sive abgebaut, und es ist mit dem neuen Asylgerichtshof sicherlich die Möglichkeit gegeben, dass wir bis zum Jahr 2010 diesen „Rucksack“, den wir haben, entsprechend abbauen. Der Asylgerichtshof wird, glaube ich, auch die Verfahren beschleunigen.

Ich habe auch heute wieder den Eindruck gewonnen, dass gerade vonseiten der Grü­nen Asyl und Zuwanderung sehr vermischt werden und dass die Abgrenzung, die es hier gibt, vonseiten der Grünen nicht entsprechend erkannt wird. Asyl ist ein Recht, ein Menschenrecht, das von unabhängigen Richtern – auf jeden Fall in zweiter und dritter Instanz – zuerkannt wird oder nicht. Die Zuwanderung hingegen richtet sich nach dem Arbeitsmarkt. Das heißt, wir legen fest, wie viele Menschen mit welchen Qualifikatio­nen nach Österreich kommen dürfen – und mit „wir“ meine ich Österreich.

Und jetzt zum Bleiberecht. – Also mit der ÖVP gibt es sicherlich kein generelles Bleibe­recht in Österreich. Die ÖVP steht für Ordnung, Sicherheit und die konsequente Einhal­tung der Gesetze. (Abg. Sburny: Für konsequente Abschiebungen!) Und Recht muss Recht bleiben! Illegaler Aufenthalt kann nicht mit einem generellen Bleiberecht belohnt werden. Ablehnende Entscheidungen von Höchstgerichten (Zwischenruf des Abg. Brosz) müssen vollzogen werden und dürfen nicht generell in ein Bleiberecht umge­wandelt werden.

Außerdem stehen wir, die ÖVP, für eine verantwortungsvolle Politik. (Abg. Mag. Wein­zinger: Was ist daran verantwortungsvoll?) Wir haben nicht nur eine Verantwortung für alle Asylwerber, die nach Österreich kommen, oder für die Migranten, die nach Ös­terreich kommen oder in Österreich sind, sondern auch gegenüber dem österreichi­schen Staatsbürger. Und von den 8,2 Millionen Einwohnern Österreichs besitzen rund


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700 000 keine österreichische Staatsbürgerschaft. Wir sind also ein sehr offenes Land, wir sind an und für sich sehr zugänglich für die Menschen, wir müssen aber jetzt natür­lich danach trachten, dass wir Integration vor Zuwanderung stellen.

Ein generelles Bleiberecht würde bedeuten: Wenn jemand längere Zeit in Österreich ist – und das ist auch von Herrn Klubobmann Van der Bellen angesprochen worden –, ob legal oder illegal, ob geschleppt oder eingeschleust oder als kriminelle Zelle, ob als Straftäter oder nicht, man muss nur eine Zeit lang untertauchen (Abg. Sburny: Sie haben nicht zugehört!) und somit in Österreich sein, dann kommt das Bleiberecht zur Anwendung. (Beifall bei der ÖVP. – Weitere Zwischenrufe bei den Grünen.)

Es gibt eine ganz konkrete Umfrage von mehreren Stellen, deren Ergebnis zeigt, dass die Hälfte beziehungsweise zwei Drittel der Österreicher nicht ein generelles Bleibe­recht zuerkennen wollen, sondern sie wollen – so, wie es vom Innenminister im Zu­sammenwirken mit den Bundesländern erarbeitet worden ist – diesen Kriterienkatalog, durch den in Einzelfällen für einen humanitären Aufenthaltstitel gesorgt werden soll. Und das ist gescheit und im Einzelfall auch umsetzbar.

Ich glaube, wir sind auf dem richtigen Weg. Das Bleiberecht in dieser Form soll auch zukünftig weiter so beibehalten werden. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Sburny: Was für ein Bleiberecht? – Ruf bei den Grünen: Sie schieben das Bleiberecht auch noch ab!)

11.32


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächste gelangt Frau Abgeordnete Mag. Weinzinger zu Wort. 5 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


11.32.51

Abgeordnete Mag. Brigid Weinzinger (Grüne): Frau Präsidentin! Herr Minister! Ge­schätzte Damen und Herren im Hohen Haus! Punkt eins: Herr Minister Platter irrt in zumindest einem wesentlichen Punkt, wenn er uns erklärt, wie wichtig und richtig die­ses Fremdenrechtspaket gewesen sei, weil es dazu führt, dass es weniger Asylanträge gibt. – Herr Minister! Wer vor Verfolgung flieht, hat ein Recht darauf, in einem europäi­schen Staat wie Österreich Asyl zu beantragen. (Beifall bei den Grünen. – Zwischen­rufe bei der ÖVP.)

Da widersprechen Sie?! Sie widersprechen und meinen, dass es nicht dieses Recht gibt, Asyl zu beantragen, wenn man verfolgt wird?! (Abg. Dr. Brinek: Das hat ja keiner gesagt!) – So weit sind wir gekommen!

Darf ich Ihnen die Genfer Flüchtlingskonvention ans Herz legen, meine Damen und Herren von der ÖVP (Beifall bei den Grünen), Internationales Menschenrecht! – Vorle­sung Nummer eins, nehme ich einmal an, an der Uni. (Abg. Mag. Hauser: ... uns für dumm verkaufen!)

Es ist daher nicht Sache des Innenministers und seiner Fremdengesetze, Menschen davon abzuhalten, Asyl zu beantragen und Asyl zu bekommen. Das ist ein Rechtsan­spruch, zu dem wir international verpflichtet sind – und das ist auch ein Kernpunkt: Es geht um Menschenrechte! Diese sind international garantiert, und es liegt nicht im Er­messen eines ÖVP-Ministers, ob sie verteilt werden oder nicht verteilt werden. (Beifall bei den Grünen.)

Damit sind wir schon beim nächsten Punkt: Herr Abgeordneter Parnigoni irrt gleich in so vielen Punkten, dass mir die Redezeit jetzt nicht reicht, aber er hat sich gewünscht, dass Präsident Korinek doch genannt hätte, wo denn dieses Fremdenrechtspaket men­schenrechtswidrig sei. – Sie kennen in Wirklichkeit die Kritik genauso gut wie ich, weil sie seit Jahren wiederholt wird und im Übrigen selbst der Verfassungsdienst damals im Ausschuss darauf hingewiesen hat.


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Ein Punkt nur, der im Übrigen auch gerade geprüft wird und wieder als verfassungs­widrig wird eingestuft werden müssen: Das System „humanitärer Aufenthalt als Gna­denakt des Ministers“ widerspricht dem Rechtsstaatsprinzip! (Zwischenruf des Abg. Dr. Mitterlehner.) – Es hat in Österreich jeder Mensch das Recht, für sein Schre­bergartenhüttl eine Baugenehmigung zu beantragen, einen Bescheid zu bekommen, dagegen berufen zu können und, wenn er oder sie will, bis zum Höchstgericht zu gehen. Das soll auch genau so sein. – Wer heute in Österreich humanitären Aufenthalt möchte, aus welchen Gründen auch immer, hat hingegen überhaupt kein Recht, und das widerspricht der Europäischen Menschenrechtskonvention! Da gibt es dringenden Reparaturbedarf in unserem Fremdengesetz! (Beifall bei den Grünen.)

Aus genau diesem Grund brauchen wir auch eine bessere gesetzliche Regelung für ein Bleiberecht. Es muss möglich sein, dass jemand, der seinen Aufenthalt in Öster­reich legalisieren will, weil er oder sie vielleicht schon seit zehn, 15 Jahren hier lebt (Abg. Lutz Weinzinger: Der war vorher illegal!) und aufgrund eines bürokratischen Fehlers keinen legalen Aufenthaltstitel hat, zumindest das Recht bekommt, bei der Be­zirksverwaltungsbehörde einen Antrag zu stellen, zu schauen, ob die Kriterien passen, und dann einen Bescheid zu bekommen! – Um nichts anderes geht es bei einem Blei­berecht. Und diesen Fantasien von generellen Regelungen, die bei der ÖVP herumkur­sieren, kann man nur entgegenhalten: Entweder Sie wollen oder Sie können es nicht verstehen, was der grüne Vorschlag tatsächlich ist. Jedenfalls geht sogar Präsident Korinek fast schon einen Schritt weiter, wenn er von Generalamnestie spricht.

Daher: Wir brauchen rasch eine Reparatur eines menschenrechtswidrigen Fremden­rechtspaketes und die Verankerung einer Bleiberechtsregelung. (Beifall bei den Grü­nen.)

Im Übrigen sollte das eigentlich gerade einer ÖVP ein Anliegen sein, die sich doch auf die Fahnen heften will, Familienpartei zu sein! Das, was das jetzige Fremdengesetz – auf das Sie so stolz sind – macht, ist, Familien auseinanderzureißen, Familien abzu­schieben und das Zusammenleben von Familien zu erschweren. Genau das bringt das neue Fremdenrechtsgesetz! Und da rede ich jetzt noch nicht einmal von der Familie Zogaj, die Sie auseinandergerissen haben (Abg. Dr. Brinek: Die war nie beisammen!) und wo ich, Herr Abgeordneter Parnigoni, nicht sehe, wo denn Ihre „großartige“ Lö­sung, die Sie heute beschlossen haben, tatsächlich zu einer Lösung für diese Familie führen wird. (Beifall bei den Grünen. – Abg. Ing. Westenthaler: Wir sind eh für die Zusammenführung – im Kosovo!)

Was fällt an Bemerkungen zu einem Fremdenrechtspaket, das höchste Autoritäten dieses Staates – wir reden hier vom Präsidenten des Verfassungsgerichtshofes! – als menschenrechtswidrig und als verfassungswidrig bezeichnen? – Und begeben Sie sich jetzt nicht auf die Ebene eines Kärntner Landeshauptmannes, der sagt, mir ist wurscht, was der VfGH sagt! Da hätte ich mir mehr erwartet von Ihnen. (Beifall bei den Grünen.)

Was sagt eine ÖVP zu diesem Fremdenrechtspaket? – Sie sagen, es wichtig und rich­tig, es ist „eine Erfolgsgeschichte für Österreich“. (Abg. Kößl: Eine Erfolgsgeschichte ist es!) – Eine Blamage für Österreich ist dieses Fremdenrechtspaket! Österreich ist die längste Zeit ein menschenrechtskonformer Staat gewesen. Wir sind stolz darauf, uns den Menschenrechten zu verpflichten – und Sie untergraben das und höhlen das aus!

Und die SPÖ? Was fällt der SPÖ ein zu diesem Fremdenrechtspaket? – Lange nichts. Kanzler Gusenbauer sagt noch in Einzelfällen, das ist „grauslich“, nämlich das, was unter seiner Regentschaft als Kanzler passiert. – Von einem Bundeskanzler erwarte ich mir mehr, als zu beschreiben, wie seine eigene Politik ausschaut.


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Und dann fällt Ihnen noch „Evaluierung“ ein – das Unwort des Jahres 2007. Wenn Sie noch immer nicht wissen, wo der Schuh drückt im Fremdenrechtspaket, sind Sie in Ihrem Job unterfordert, würde ich einmal annehmen. Gestehen Sie sich endlich ein: Es war ein Fehler, zuzustimmen, und es ist höchste Zeit, dieses Fremdenrecht zu refor­mieren. (Beifall bei den Grünen.)

11.38


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Klub­obmann Strache zu Wort. 5 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


11.38.36

Abgeordneter Heinz-Christian Strache (FPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir haben heute schon sehr vieles gehört, und wir haben in den letzten Wochen auch durchaus ein interessantes Schauspiel erleben kön­nen, wo auf der einen Seite die Grünen jedem, der zu uns kommt, ob illegal oder nicht illegal, automatisch ein Bleiberecht erteilen wollen. (Abg. Dr. Van der Bellen: Völliger Blödsinn!) – Sie von den Grünen wollen jedem (Abg. Dr. Van der Bellen: Das ist völli­ger Unsinn, Herr Strache!), der sich, in welcher Art auch immer, nach Österreich ent­weder illegal hereinschleicht oder eben hier eine Zeit lang aufhält, offenbar jedes Recht einräumen. (Abg. Dr. Van der Bellen: Das ist ein völliger Unsinn!) Das ist ja das, worum es Ihnen geht! Und wenn es nach Ihnen geht, wird wahrscheinlich auch jeder Asylwerber als Begrüßungsgeschenk gleich eine Staatsbürgerschaft mitbekommen, und eine soziale Gemeindewohnung wahrscheinlich auch.

Das ist Ihr politisches Interesse! (Abg. Dr. Van der Bellen: Völliger Unsinn! Schwach­sinn ist das!) – Das nehmen wir wahr, das kritisieren wir aber zu Recht. Sie von den Grünen gehen auch her und berufen sich dort, wo es Ihnen passt, auf Gesetze, rufen aber dort, wo es Ihnen nicht passt, zum Gesetzesbruch auf (Abg. Dr. Van der Bellen: Völliger Unsinn!), wie das Frau Petrovic ja auch getan hat. (Beifall bei der FPÖ.) Das ist genau diese Doppelbödigkeit, die Sie auch in dieser Frage leben.

Ein paar Dinge zur Klarstellung, weil Sie heute Präsident Korinek zitiert haben. – Es gibt vieles, was man kritisch anmerken muss zum Verfassungsgerichtshofpräsidenten. Manchmal hat man den Eindruck, er hat vor, in die Politik zu gehen – und das wäre wahrscheinlich auch besser, denn er bewertet Dinge oftmals wie ein Politiker und nicht wie ein Verfassungshüter; das muss man schon auch einmal kritisch anmerken. (Beifall bei der FPÖ.) Aber er hat in der „Pressestunde“ auch gesagt – und ich zitiere ihn –: Es gibt kein Anrecht auf Zuwanderung. – Zitatende.

Und Dr. Korinek hat recht: Österreich ist kein Zuwanderungsland, es ist nicht gottgege­ben, dass pro Jahr 50 000 Zuwanderer nach Österreich kommen. Nein, das ist die poli­tische Verantwortung von Rot und Schwarz, die für diese Massenzuwanderung letztlich stehen. Wir wollen das politisch aufheben und verändern. (Beifall bei der FPÖ.)

Das ist ein Unterschied, und das ist eine politische Entscheidung, die es zu treffen gilt: Will man weiterhin Massenzuwanderung und Zuspitzung von Problemen haben oder will man das Gegenteil davon? Und wir wollen eben keine weitere Massenzuwande­rung.

Ich sage aber, Sie als Grüne sind wenigstens ehrlich, denn Sie sagen wenigstens, was Sie wollen. Auf der anderen Seite haben wir die Österreichische Volkspartei mit ihrem Innenminister, die zwar so tut, als würden sie Gesetze beinhart vollziehen, aber in Wirklichkeit sind es nur Lippenbekenntnisse, wenn man das genau beurteilt. Denn es ist leider so, dass sich der Herr Innenminister wochenlang von einer Fünfzehnjährigen hat erpressen lassen, und das ist eigentlich bis heute der Fall. (Beifall bei der FPÖ.)


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Sie sagen, dass man eine Familie nicht zerreißen darf. Und ich gebe Ihnen recht. Wenn eine Familie versucht hat, Asylmissbrauch bei uns zu betreiben, wenn eine Fa­milie versucht, das hehre und wichtige Asylgesetz, das ein Menschenrecht ist, zu miss­brauchen – auf dem Rücken von Menschen, die tatsächlich verfolgt werden –, dann muss man dieser Familie auch geschlossen sagen: Ihr habt einen Missbrauch ver­sucht. Eltern haben Verantwortung für ihre Kinder – und da hat eine Familienzusam­menführung in der Heimat, nämlich im Kosovo, sichergestellt zu werden! (Beifall bei der FPÖ.) Und das ist es, was auch die Österreicher erwarten.

Es ist ein Doppelspiel, das wir leider bei der ÖVP wahrnehmen müssen, wo der Herr Minister Platter verbal den harten Mann spielt, aber gleichzeitig verleiht der Landes­hauptmann von Niederösterreich, Pröll, jener Dame, die offen zum Gesetzesbruch aufgerufen und das auch zugegeben hat, einen der höchsten Orden für die Verdienste um das Land. Na da kann man sich nur wundern, was für eine Doppelbödigkeit die ÖVP in dieser Frage lebt: Einerseits sollte man Gesetze einhalten, und man regt sich zu Recht verbal darüber auf, wenn das jemand nicht tut, aber auf der anderen Seite hängt dann ein ÖVP-Landeshauptmann dieser Dame einen Orden um! Jeder objektive Betrachter kann sich angesichts dessen nur wundern. Das ist klassische ÖVP-Heuche­lei, die hier gelebt wird! (Beifall bei der FPÖ.)

Da sind die Grünen wenigstens ehrlicher. Sie spielen mit offenen Karten, auch wenn ihre Ideen völlig absurd sind und den österreichischen Mehrheitsinteressen widerspre­chen.

Wir brauchen ein schärferes Asylgesetz. Wir brauchen ein besseres Fremdenrecht, ein schärferes Fremdenrecht, analog zur Schweiz, wo man Missbrauch abstellt (Beifall bei der FPÖ), wo man verhindert, dass man Identitäten verschleiern kann, wo man gegen die NGO-Industrie ist, die heute ein Geschäft macht mit dem Asylmissbrauch, wo ös­terreichische Steuerzahler jahrelang die Verfahren zahlen müssen, weil findige Rechts­anwälte Geschäfte machen mit dem Asylmissbrauch. Und nicht nur Schlepperbanden machen Geschäfte: 350 Millionen € kostet alleine die Grundversorgung für die Asylwer­ber pro Jahr für den österreichischen Steuerzahler, ohne andere Kosten mitzurechnen, weil findige Rechtsanwälte Scheinasylanten und Asylmissbraucher durch alle Instan­zen durchpeitschen, obwohl sie wissen, dass es kein Anrecht auf Asyl gibt.

Asyl ist immer nur ein Schutz auf Zeit, und das gilt es festzuhalten – und das wollen wir als Freiheitliche Partei in Österreich auch sicherstellen. (Beifall bei der FPÖ.)

11.44


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Klubobmann Ing. Westenthaler. 5 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte, Sie sind am Wort.

 


11.44.01

Abgeordneter Ing. Peter Westenthaler (BZÖ): Frau Präsidentin! Herr Minister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es ist schon interessant, Herr Innenminister, wenn Sie davon sprechen und das sogar löblich erwähnen, Österreich sei für Straftäter nicht bequem, es gehe alles in die richtige Richtung, und der Herr Sicherheitssprecher der ÖVP hier sagt: Recht muss Recht bleiben. Und das Ganze wenige Minuten oder Stun­den nachdem Sie im heutigen Ministerrat einem umfassenden „Haftentlassungspaket“ der SPÖ zugestimmt haben – das muss man sich einmal vorstellen! –, einem Paket, das dafür sorgt, dass ausländische Straftäter, die bis zu drei Jahren Haft verurteilt wor­den sind, bereits nach der Hälfte der abgesessenen Strafe wieder auf freien Fuß ge­setzt werden können. Dem haben Sie zugestimmt: einer generellen Erweiterung der bedingten vorzeitigen Entlassung à la Broda, wo wir die höchste Kriminalität haben! Dem haben Sie heute zugestimmt, Herr Innenminister!


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Ich frage mich schon, wie Sie das der österreichischen Bevölkerung erklären wollen und wie Sie das auch Ihren Beamten, Ihren Polizeibeamten, erklären wollen, die brav arbeiten, die Straftäter hoppnehmen – und nach wenigen Monaten und Jahren begeg­nen sie denselben Leuten wieder bei einer Straftat! Sie von der ÖVP sind heute mit dem Beschluss dieses Haftentlastungspakets als Sicherheitspartei abgetreten, Sie haben sich von der Sicherheit in Österreich verabschiedet! (Beifall beim BZÖ.)

Herr Van der Bellen hat ja nur mit einem einzigen Satz, quasi nebenbei, gesagt, man solle bitte nicht die armen Zuwanderer, Ausländer und Asylanten mit Kriminalität in die­sem Land in Verbindung bringen. – Herr Van der Bellen, ich weiß nicht: Gehen Sie of­fenen Auges durch Österreich und auch durch diese Stadt? (Abg. Dr. Van der Bellen: Ich schon, Sie nicht! Sie haben die Scheuklappen! Sie sehen an jeder Ecke nur Krimi­nelle!) Wissen Sie nicht, was sich seit Wochen hier in Österreich abspielt, wo ethnische Konflikte, politische Konflikte auf offener Straße ausgetragen werden? Haben Sie die Schlagzeilen nicht gelesen: „Türkenkrieg in Österreich“ oder „Randale ohne Ende“. Oder in der „Kronen Zeitung“: „Ende der Multikulti-Träume – Kämpfe zwischen Kurden und Türken“.

Und das ist kein Einzelfall, sondern das ist bereits ein Flächenbrand! (Abg. Riepl: Wirtshausraufereien gibt es aber auch!) Massenschlägerei mit drei Schwerverletzten durch Messerstiche in Favoriten, Brandanschläge zwischen türkischen Vereinen, Über­fall auf das Unfallkrankenhaus Meidling – ein Arzt wird niedergeschlagen, weil jemand Blutrache üben will –, sechs Verletzte nach Schlägerei bei Demo in Innsbruck am letz­ten Sonntag (Zwischenrufe bei der SPÖ), Baseballschläger, Schlagstöcke. Und jetzt kommt’s: Auch in Bregenz, in Salzburg und in St. Pölten hat es gewalttätige Ausein­andersetzungen mit Verletzten bei Demonstrationen gegeben.

Herr Innenminister, Folgendes: Am kommenden Samstag findet eine Großdemonstra­tion mit türkischen Vertretern und auch kurdischen Vertretern in Wien statt. Quer durchs Internet, quer durch die Öffentlichkeit werden hier bereits Racheakte in Aussicht gestellt für die Verletzten der Schlägerei in Favoriten, Herr Innenminister. Und wissen Sie, wo diese Großdemo stattfinden soll? – An einem der wohl meistfrequentierten Tage, am Einkaufssamstag, auf der Wiener Mariahilfer Straße, Herr Innenminister!

Wir fordern Sie daher auf, von Ihrem Recht Gebrauch zu machen, diese Demonstration zu verbieten, zum Schutz der dortigen Wirtschaftstreibenden und der österreichischen Bevölkerung diese Demonstration nicht zuzulassen, denn es zeichnet sich hier die nächste Eskalation der Gewalt ab, Herr Innenminister. (Beifall beim BZÖ.)

Wir verlangen das von Ihnen, und wir verlangen noch etwas: Es kann nicht sein, dass immer wieder dieselben Straftäter – und es sind immer wieder dieselben – auffällig werden. Schieben Sie diese Straftäter, die hier prügeln, die sich hier nicht an die Ge­setze halten, einfach ab, so wie das der Kärntner Landeshauptmann in Klagenfurt vori­ges Jahr getan hat! Eine Tschetschenen-Bande hat in einem Park Erwachsene und Kinder drangsaliert – innerhalb von 24 Stunden hat der Kärntner Landeshauptmann sie des Landes verwiesen! Das ist Handeln und nicht Reden, und das verlangen wir auch vom Innenminister, meine sehr geehrten Damen und Herren! (Beifall beim BZÖ.)

Am Sonntag ist eine Großdemonstration in Linz angesagt. 8 000 Türken wollen dort demonstrieren, Straßenschlachten sind vorprogrammiert. Am Samstag findet eine Demonstration in Innsbruck statt. Und jetzt wird es für Sie spannend, Herr Kollege Cap: Wissen Sie, wer dort aufruft zur Demonstration mit Türken und Kurden? – Die Sozialis­tische Jugend in Tirol, Ihr Chef der Sozialistischen Jugend. (Oh-Rufe bei der ÖVP.) Und wir werden uns das sehr genau anschauen, was da passiert am Samstag in Inns­bruck, ob es da auch zu gewalttätigen Auseinandersetzungen kommt.


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Österreich darf nicht das Exerzierfeld von politischen und ethnischen Auseinanderset­zungen von Ausländern in diesem Land werden (Abg. Öllinger: Vorsicht vor den Wirts­häusern!), und deswegen ersuchen wir Sie, Herr Innenminister, hier durchzugreifen und von Ihrem Recht Gebrauch zu machen, das zu unterbinden.

Österreich soll selbst entscheiden, wer bleiben darf und wer gehen soll, Herr Van der Bellen. Es darf nicht jemand hierbleiben, der Straftäter ist, der Asyl missbraucht, der Sozialleistungen missbraucht oder der auch nicht integrationswillig ist – das ist eine ganz einfache Formel –, die wollen wir hier nicht haben. Sie haben noch vor wenigen Wochen von einer Generalamnestie gesprochen, die Sie wollen. Also auch all jene, die hier Gewalttäter sind, auch die, die verurteilt sind, wollten Sie hier im Land belassen. (Abg. Dr. Van der Bellen: Völliger Unsinn!) Jetzt auf einmal verabschiedet er sich auf Samtpfoten von der Generalamnestie, auf einmal gibt es Kriterien, die wir schon vor vielen Wochen eingebracht haben hier im Hohen Haus (Präsidentin Mag. Prammer gibt das Glockenzeichen), gegen die Sie gestimmt haben! Das ist eigentlich ein Modell, das wir haben wollen, und nicht ein Pardonieren von Straftätern und Asylmissbrau­chern in diesem Land. Denen muss das Handwerk gelegt werden! (Beifall beim BZÖ.)

11.49


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächste zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Hagenhofer. 5 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


11.49.29

Abgeordnete Marianne Hagenhofer (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Herr Kollege Westenthaler, Österreich ist ein Rechtsstaat, und Österreich entscheidet auf Grundlage der Gesetze und nicht auf der Grundlage von Mutmaßungen, die Sie über ganze Gesellschaftsgruppen drüberstreu­en, so, wie Sie jetzt gerade wieder versucht haben, alle Menschen in Österreich sozu­sagen als kriminell, als Tatverdächtige hinzustellen. (Abg. Ing. Westenthaler: Demons­trationen verbieten!) Mit dieser Polemik, Herr Westenthaler, können Sie jetzt endlich einmal aufhören. Österreich ist ein Rechtsstaat, und es bleibt dabei. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Ing. Westenthaler – von ihm zitierte Zeitungsartikel vorweisend –: Haben Sie das gelesen?)

Alles habe ich gelesen, aber Vorverurteilungen, Herr Kollege Westenthaler, in einem Rechtsstaat gibt es nicht! Und trotz aller Beschwichtigungen im Laufe der letzten Zeit darf eines nicht vergessen werden: Mit der Art und Weise, wie seit 2001 im Asylbereich gearbeitet wird, wird das Leben von Menschen völlig auf den Kopf gestellt, um nicht zu sagen, auch kaputt gemacht. (Abg. Ing. Westenthaler: Haben Sie gelesen, dass es bei uns türkische Krawalle gibt? Wollen Sie das? – Abg. Strache: Das ist eine Parallel­gesellschaft, die Sie wollen! – Ruf: Brauchen Sie einen Arzt? – Abg. Ing. Westen­thaler: Eine Gefährdung des Landes ist das!)

Es geht um jene, die jahrelang hier lebten, sich integrierten und sich nichts zuschulden kommen ließen. Und die Problematik liegt oft nicht im Asylgesetz, sondern in der Anwendung und im Verzug des Niederlassungsrechtes, wovon auch der legale Zugang zum Arbeitsmarkt abhängt. Dieses Niederlassungsrecht zeichnet sich durch besondere Intransparenz aus, und es ist daher höchste Zeit, klare und nachvollziehbare Regelun­gen zu schaffen, damit Sie endlich aufhören, Ängste zu schüren.

Ein großes Problem liegt sicher in der langen Verfahrensdauer, und hier, Herr Bundes­minister, haben wir schon lange, zumindest seit 2001, auf die Errichtung dieses Asyl­gerichtshofes gewartet. Wir sind alle froh darüber, dass er heute im Ministerrat be­schlossen worden ist, und er soll endlich die Arbeit aufnehmen können. Denn wenn die Betroffenen sich mittlerweile in Schule, Beruf oder auch in der Gesellschaft völlig inte­griert haben, dann ist es für solche Personen oft nicht zu verstehen, wenn ihr Verfah-


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ren endlos lange dauert und wenn sie auch die Regeln, nach welchen die Verfahren erstellt werden, nicht nachvollziehen können.

Herr Minister, ich ersuche noch einmal eindringlich – Sie haben es zwar schon verspro­chen, aber es ist ja noch nicht tatsächlich umgesetzt –, dafür zu sorgen, dass dieser Rückstau aufgearbeitet wird. Und der kann ja nur aufgearbeitet werden, wenn auch entsprechendes Personal sofort zur Verfügung gestellt wird. Und da ersuche ich Sie schon auch, darauf zu drängen, dass dieses Personal zur Verfügung gestellt wird und gleichzeitig, parallel mit der Aufarbeitung der unerledigten Fälle, auch eine Evaluierung erfolgen kann.

Die Einhaltung der Menschenrechte im Vollzug des Fremdenrechtes muss gewährleis­tet sein, und ich teile die Einschätzung von Amnesty International, dass dieser Bereich der einzige Bereich in Österreich ist, der in Bezug auf Menschenrechte bedenklich ist. Auch die Einhaltung der Menschenrechte ist Teil unseres Rechtsstaates, der in der Diskussion immer wieder als Argument für zweifelhafte Abschiebungen strapaziert wird, während das Fremdenrecht vom unabhängigen Menschenrechtsbeirat als men­schenrechtswidrig und damit nicht verfassungskonform eingeschätzt wird.

Es ist zu begrüßen, dass der Kriterienkatalog für den Erhalt eines Aufenthaltstitels ent­sprechend der Menschenrechtskonvention vom Ministerrat erweitert wurde und nun auch familiäre Konsequenzen einer Abschiebung und die Integration der Betroffenen in Österreich berücksichtigt werden sollten.

Geschätzte Kolleginnen und Kollegen, es muss eine Regelung geschaffen werden, die für alle gilt – und nicht nur Gnade für die, die eine laute Stimme haben und es als Här­tefälle in die Medien schaffen. Wir haben in Österreich viele Familien wie die Zogajs, und alle warten und hoffen auf eine Lösung. Ein Rechtsstaat, geschätzte Kolleginnen und Kollegen, zeichnet sich auch dadurch aus, nicht ein für allemal auf Bestehendem zu beharren, sondern sich entsprechend weiterzuentwickeln. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

11.54


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächste zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Tamandl. 5 Minuten. – Bitte.

 


11.54.32

Abgeordnete Gabriele Tamandl (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Mit Schlagworten wie „Pfusch“ werden Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen von den Grünen, keine Lösungen finden, werden Sie keine Lösungen erzwingen können, und es dient auch nicht der Sache selber. (Beifall bei der ÖVP.)

Natürlich sind aber auch Ausführungen von Blau und Orange, die es heute hier gege­ben hat, der Sache selbst nicht dienlich. (Abg. Strache: Die Realität tut weh, Frau Kol­legin!) Mir tut das nicht weh, was Sie sagen.

Vor knapp einem Monat schon sind wir hier bei einer Sondersitzung gestanden, die auch die Grünen beantragt haben. Frau Kollegin Weinzinger, damals wurde ein gene­relles Bleiberecht sehr wohl beantragt. Und wir haben Ihnen damals gesagt – auch hier am Rednerpult habe ich Ihnen das damals wie heute gesagt –, ein generelles Bleibe­recht wird und kann es mit uns nicht geben. Es gibt einen Kriterienkatalog, den Herr Bundesminister Platter mit den Bundesländern ausgearbeitet hat und wo ganz genau festgestellt wird, wer humanitären Aufenthalt erhalten kann. Und es wird auch, wir haben es heute gehört, ab Mitte des nächsten Jahres möglich sein, mit einem Asyl­gerichtshof die Verfahren viel, viel schneller durchzuziehen. Das ist gut und richtig.


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Wir stehen zu diesem Fremdenrecht, wir haben es gemeinsam mit der SPÖ beschlos­sen. Es freut mich auch, dass Herr Kollege Parnigoni auch heute hier noch einmal gesagt hat, dass er dazu steht und dass auch seine Partei dazu steht. Man muss ganz klar sagen, dass der Herr Innenminister von einer Senkung des Asylmissbrauches ge­sprochen hat. Natürlich wird es auch weniger Anträge geben, weil sich dann ja viele überlegen, ob sie als Wirtschaftsflüchtlinge hier um Asyl ansuchen oder ob sie nicht um Zuwanderung ansuchen. Das steht ja auch jedem frei. Und da kann Österreich ja dann auch entscheiden, ob das gewährt wird. Und die Verfahren, über die wir heute spre­chen und schon vor einem Monat bei der Sondersitzung gesprochen haben, sind ja solche, die aufgrund der alten Gesetzeslage noch immer wie ein Rucksack auf unse­rem Innenminister lasten.

Man muss halt schon bedenken, dass es eben gerade aufgrund des Fremden­rechts 2005, das mit 1. Jänner 2006 in Kraft getreten ist, jetzt ganz einfach viel schnel­lere Verfahren gibt. Das ist klar, und das muss man halt auch sagen.

Und eines ist bitte auch klar: Wenn jemand den Negativbescheid bekommen hat, wenn jemand nach zwölf Monaten schon weiß, dass er kein Asylrecht hat, dass er keinen Asylgrund gehabt hat, wenn er dann auch noch alle Höchstgerichte anruft, Berufungen macht und alle Instanzen durchgeht, alles, was möglich ist oder was aufgrund der
alten Gesetzeslage möglich war, und das Verfahren selbst verschleppt – ja bitte, dann kann man sich jetzt nicht auf das geltende Fremdenrecht ausreden und dieses aktuelle Fremdenrecht kritisieren!

Ein generelles Bleiberecht, wie gesagt, kann es nicht geben. Auch der Verfassungs­gerichtshof hat gesagt, dass es auch nicht an einer gewissen Zeitgrenze festgemacht werden kann. Es kann jemand fünf Jahre hier sein und abgeschoben werden, und es kann verfassungskonform sein, und es kann jemand elf Jahre da sein, und er kann nicht hierbleiben, sondern wird auch abgeschoben. Das ist eben so. Und man muss eben, und dazu stehen wir und auch der Innenminister, jedes einzelne Verfahren, jeden einzelnen Fall prüfen.

Die Grünen müssen sich schon auch dazu bekennen – Herr Professor Van der Bellen hat es heute ganz leise gesagt –, dass es kein Bleiberecht für Straffällige geben darf. Dazu müssen Sie auch stehen, weil sonst wären Sie nicht einer von 183, die auch das Gesetz zu vertreten haben.

Es als „dumm“ zu bezeichnen, Herr Kollege Van der Bellen, und wirtschaftspolitisch „blöd“ zu finden, wenn eine Familie abgeschoben wird: Wenn ein Vater, der Verantwor­tung tragen sollte für eine Familie, der durch Schlepperbanden die Familie hergeholt hat, der gewusst hat, dass er nicht bleiben kann, der durch Organisationen sein Ver­fahren verschleppt hat, dann ist es Ihrer doch nicht würdig, eine Abschiebung als „dumm“ zu bezeichnen! Er hätte ja auch als Zuwanderer kommen können. Er hätte ja nicht als Asylwerber kommen müssen, wenn er weiß, dass er keinen Grund hat!

Folgendes muss man halt schon auch sagen: Wenn jemand durch Schlepper kommt, illegal im Land ist, keinen Asylgrund hat und daher kein Asyl bekommt, wenn jemand alle Gerichte, alle Instanzen beschäftigt und plötzlich nach sechs Jahren mit dem Blei­berecht belohnt werden soll – bitte, das wird es nicht geben! Mit uns wird es das nicht geben und Gott sei Dank mit unserem Innenminister Platter auch nicht! (Beifall bei der ÖVP.)

11.59


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächste zu Wort gelangt die Frau Dritte Präsidentin Dr. Glawischnig-Piesczek. 5 Minuten Redezeit. – Bitte.

 



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12.00.01

Abgeordnete Dr. Eva Glawischnig-Piesczek (Grüne): Frau Präsidentin! Herr Bun­desminister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen im Nationalrat! Ich glaube, es ist eine gute Tradition in Österreich, dass sich manchmal Institutionen wie der Rech­nungshofpräsident, der Bundespräsident oder auch der Präsident des Verfassungs­gerichtshofes zu politischen Fragen äußern und auch ihre Meinung dazu kundtun. Und ich denke, dass das auch eine gute Tradition in Österreich ist, sich das anzuhören, das ernst zu nehmen, auch wenn man nicht dieselbe Meinung vertritt.

Das, was ich heute von der SPÖ gehört habe, nämlich den Präsidenten des Verfas­sungsgerichtshofes als inkompetent und anmaßend zu beschreiben, ist etwas, was mir nur aus der „besten“ schwarz-blauen Zeit – unter Anführungszeichen – bekannt ist (Zwischenrufe bei der ÖVP), wo man Kritiker diffamiert hat, Kritiker systematisch diffa­miert hat. Das ist wirklich etwas Neues. (Beifall bei den Grünen. – Abg. Strache: Sie brechen Gesetze! Ihre Abgeordneten brechen Gesetze!)

Der Herr Präsident des Verfassungsgerichtshofes hat juristisch vielleicht etwas kom­plex formuliert. Er hat davon gesprochen, dass ein Grundrecht verletzt ist, dass die EMRK verletzt ist, dass das Rechtsstaatsprinzip verletzt ist. Aber eines ist er sicher nicht: Er ist sicher nicht inkompetent. Das ist wirklich eine Entgleisung gewesen, die ihresgleichen sucht. (Beifall bei den Grünen. – Abg. Parnigoni: Wenn er sich in dieser Art und Weise verhält, dann ist er es!)

Es ist im Übrigen keine neue Kritik. Sie als Sicherheitssprecher haben sich sicher schon mit den menschenrechtlichen Fragen des Asylgesetzes, des Asylrechtes, des Fremdenrechtes befasst. Der Verfassungsgerichtshof sagt das schon seit 2003, dass die Situation so, wie sie ist, nicht mit der Menschenrechtskonvention in Übereinstim­mung zu bringen ist und dass wir auch Probleme mit der Verfassung im Asylgesetz haben. Aber okay, das geht an Ihnen irgendwie vorbei – warum, weiß ich nicht. (Abg. Kößl: Wo haben Sie das her?) – Haben Sie dem Präsidenten Dr. Korinek zugehört oder nicht? (Abg. Kößl: Schon, aber er hat das in der Weise gar nicht gesagt! Das ist eine totale Falschauslegung, was Sie da machen!) Ich werde versuchen, es Ihnen noch einmal zu erklären.

Es ist etwas zutiefst Menschliches, dass Menschen untereinander Beziehungen ein­gehen, dass sie Familien gründen, dass sie sich in einer Gemeinschaft integrieren, dass die Kinder in der Schule Beziehungen knüpfen, dass sie ein Netz von Beziehun­gen aufbauen. Dieses Beziehungsnetzwerk ist von der Europäischen Menschenrechts­konvention geschützt, nämlich durch das Grundrecht auf Familie, das Grundrecht auf Familienzusammenleben. Das ist etwas, was Menschsein eigentlich ausmacht, dass man zu anderen Menschen in Beziehung tritt.

Dieses Grundrecht ist durch diesen Vorgang, wie Sie ihn im Asylrecht drinnen haben, nämlich dass es eine Ja- oder Nein-Entscheidung ist, ob jemand hier bleiben darf oder nicht, eindeutig verletzt. Es muss ein Verfahren her, es muss ein Recht her – und nicht nur ein Gnadenakt! Das ist das, was der Präsident zu erklären versucht hat, aber Sie sich offensichtlich nicht nahebringen lassen wollen, denn ich zweifle nicht, dass Sie intelligent genug sind, das zu verstehen. (Beifall bei den Grünen.)

So, jetzt schauen wir uns noch einmal die letzten zwei Jahre an, denn ich glaube, eines ist unbestritten: Österreich braucht faire Verfahren und Österreich braucht schnelle Verfahren. Sie haben heute im Ministerrat den „Asylgerichtshof“ – unter Anführungszei­chen, denn es ist eigentlich nur ein Asylgericht – als Allheilmittel beschlossen, dass die Verfahren schneller und besser werden. Und Sie sind nach wie vor der Meinung, dass das Fremdenrechtspaket von 2005 die Verfahren schneller gemacht hat. Das Gegen­teil ist wahr: Es ist weder schneller geworden, noch ist es fairer geworden.


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Schauen wir uns die Zahlen gemeinsam an: Der Rückstau hat im Jahre 2005 33 829 Fälle betragen, der Rückstau jetzt beträgt 34 634. (Abg. Parnigoni: Sie haben völlig falsche Zahlen! Sie operieren mit völlig falschen Zahlen! Das ist ungeheuerlich, was Sie da machen!) Das heißt, der Rückstau ist größer geworden, es kommen zu­sätzlich noch neue Fälle dazu.

Jetzt sitzen Sie der Meinung auf, mit einem neuen Gericht soll dieser Rückstau inner­halb von drei Jahren abgearbeitet werden, das heißt 10 000 Verfahren pro Jahr. – Das ist ungefähr so illusorisch wie die Annahme, dass die österreichische Fußball-National­mannschaft den Weg in das Europa-Finale schaffen wird. Das ist absolut ausgeschlos­sen! (Heiterkeit. – Zwischenrufe bei SPÖ und ÖVP.) Das ist absolut ausgeschlossen! Das Gelächter ist nicht angebracht. Ich glaube, das ist die einzige Sprache, die Sie ver­stehen, um es ein bisschen zu verdeutlichen.

Also es wird nicht funktionieren. Die Verfahren werden nach wie vor lange dauern. Wir werden nach wie vor Menschen hier haben, die acht Jahre, die neun Jahre alt sind und die sechs, sieben Jahre ihres Lebens hier in Österreich verbracht haben. Und das ist das, was so traurig ist an dieser ganzen Diskussion, dass Sie es nicht anerkennen wol­len, dass wir für diese Menschen – das sind sehr viele Jugendliche und sehr viele Kin­der – eine Verantwortung als Gemeinschaft haben, als Gesellschaft, als österreichi­sche Gesellschaft, eine Verantwortung für diese Kinder und Jugendlichen, die nichts anderes kennen als diese Gesellschaft. (Abg. Strache: Die Elternverantwortung nicht vergessen!)

Es ist extrem unfair, der armen Arigona vorzuwerfen, sie sei diejenige, die es in die Medien geschafft hat und deswegen anders behandelt werde. – Dieses Mädchen ist nach wie vor in der Situation, dass sie ihre beiden kleineren Geschwister nicht bei sich hat, dass sie ihren Vater nicht bei sich hat und dass ihre Familie auseinandergerissen ist. Und das ist das wirklich Traurige und Unappetitliche an dieser Diskussion. (Beifall bei den Grünen. – Abg. Strache: Sie hat sich selbst der Familie entrissen! Das ver­schweigen Sie!)

Ich möchte noch einmal auf einen Punkt zurückkommen, weil ich glaube, dass das vie­len nicht bewusst ist: Was bedeutet eigentlich Rechtsstaatlichkeit? (Ruf bei der ÖVP: Gesetze sind einzuhalten!) Rechtsstaatlichkeit heißt, dass die Verwaltung auf Basis der Gesetze agiert. Das heißt aber auch, dass es Höchstgerichte gibt, Gerichte gibt, die diese Bindung der Verwaltung an die Gesetze überprüft, in jedem Einzelfall überprüft. Und dieses Recht hat jede Person. (Präsidentin Mag. Prammer gibt das Glockenzei­chen.)

Wenn Sie jetzt im Asylbereich diesen Instanzenzug, dieses Recht, dass jede Verwal­tungsentscheidung von einem Höchstgericht überprüft werden darf, abschneiden, schneiden Sie den Rechtsstaat ab. Danke, ich gratuliere! (Beifall bei den Grünen. – Zwischenrufe bei ÖVP und FPÖ.)

12.05


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als nächste Rednerin gelangt Frau Abgeord­nete Rosenkranz zu Wort. 5 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


12.05.18

Abgeordnete Barbara Rosenkranz (FPÖ): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Zu diesem Thema herrscht jedes Mal, wenn wir es diskutieren, wirklich eine Begriffsverwirrung. Sie, Herr Klubobmann Van der Bellen, tragen ganz aktiv dazu bei, dass das so bleibt. Sie schildern Migrationsströme und sagen, daran lässt sich nichts ändern. Sie verwenden schon in Ihrer Begrifflichkeit Begriffe, die sozusagen auf


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ein Naturereignis hindeuten sollen. Und das ist es ganz genau nicht! (Beifall bei der FPÖ.)

Das ist nicht etwas, was einfach so passiert und was wir nicht ändern können, sondern: Ob ein Staat ein Einwanderungsland ist, bestimmt sich nicht nach der Anzahl der auf seinem Territorium befindlichen ausländischen Bürger, sondern bestimmt sich danach, ob ein Staat aktiv darum wirbt, dass andere bereit sind, seine Staatsbürgerschaft anzu­streben. Ein Staat wird nicht zum Einwanderungsland durch Fakten, sondern durch eine politische Entscheidung. Sie können sich hier nicht darum herumdrücken und her­ausreden.

Ehrlicherweise sollten Sie auch nicht sagen, die Migrationsströme werden sich noch verstärken. Sie sollten ehrlicherweise sagen: Wir haben Beschlüsse gefasst, dass es zu mehr Einwanderung kommt. Wir haben im Zusammenhang mit der Niederlassungs­freiheit und dem Antidiskriminierungsverbot fremder Staatsbürger, das uns zwingt, je­dem Staatsbürger dieselben Sozialleistungen zuzuerkennen, wie wir sie unseren ge­ben, einen Sog ausgelöst, der ab dem Jahr 2011 massiv zu Sozialtourismus und Ein­wanderung nach Österreich führen wird. Das wollten wir, das haben wir gemacht. (Abg. Strache: Wir nicht!)

Sie sollten ehrlich sagen – vor allem auch die ÖVP, die wie immer die Position ein­nimmt: Wasch mir den Pelz und mach mich nicht nass!, und eine doppelbödige Strate­gie fährt: die einen markieren den harten Mann, die anderen, der Wirtschaftsflügel, fordern weitere Einwanderung –, da Sie, Herr Innenminister, übermorgen nach Brüssel fahren und dort der Schengen-Erweiterung zustimmen werden: Wir werden dann gleich die Grenzkontrollen abbauen, wir werden die Möglichkeiten schaffen, dass es zu ver­stärkter illegaler Einwanderung kommt! Das sollten Sie ehrlich sagen. (Abg. Strache: Das wollen SPÖ und ÖVP! Wir nicht!)

Sie sollten auch ehrlich sagen, wir streben doch so etwas wie ein Bleiberecht an. – Um das einmal ganz klar zu sagen: Was ist dieses Bleiberecht? Es ist der zweite Auf­enthaltstitel hinter dem Asylrecht, der dem abgelehnten Asylwerber eine Möglichkeit gibt, im Land zu bleiben. Wer abgelehnt wird, der kann dableiben, wenn es ihm gelingt nachzuweisen, dass er, obwohl er keine Fluchtgründe hat, in seiner Heimat nicht gut gestellt ist. Wenn er das nachweisen kann, dann bleibt er als subsidiär Schutzberech­tigter da. Und wir beschließen ja beinahe in jeder Sitzung eine Anpassung dahin ge­hend, dass subsidiär Schutzberechtigte Asylberechtigten gleichgestellt sind. (Präsiden­tin Dr. Glawischnig-Piesczek übernimmt den Vorsitz.)

Für den Fall, dass selbst das nicht klappt – so wie im Fall des Kosovaren, denn im Kosovo steht die NATO, steht die UNO, da kann nicht argumentiert werden, dass es gefährlich wäre, jemand in sein Heimatland zurückzubitten, nicht abschieben, der Ausdruck ist verheerend: Jemand kehrt in seine Heimat zurück, weil er definitiv kein Flüchtling ist (Beifall bei der FPÖ) –, für den Fall also, dass selbst das nicht klappt, schaffen wir jetzt dahinter noch den Titel des humanitären Bleiberechts.

Herr Bundesminister, mit den Richtlinien sind Sie schon auf dem halben Weg. Das ist kein Argument, wir brauchen rechtsstaatliche Sicherheiten. Der Rechtsstaat war gege­ben im Asylverfahren, der Rechtsstaat war gegeben in der Anerkennung oder eben Nicht-Anerkennung als subsidiär Schutzberechtigten, der Rechtsstaat ist hinreichend erfüllt und ausgeschöpft. Was jetzt kommt, ist Gnade für Recht, wenn trotz aller Bedin­gungen und Bedenken, die der Rechtsstaat ohnehin beachtet hat, kein Bleiberecht zusteht, aber man sagt, dass es hier zu Härten kommt, die wir, obwohl das Recht es verlangen würde, dass sie zum Tragen kommen, dennoch nicht zulassen wollen.


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Mit diesen Bedingungen, die Sie da jetzt anführen und die quasi einen Rechtsanspruch konstruieren, sind Sie schon wieder dabei, das zu tun, was die ÖVP immer tut: einer­seits so zu reden, andererseits so zu handeln und uns in die Situation zu führen, in der wir jetzt sind. Das ist ja Ihr Verdienst.

Sie sollten auch ehrlich sagen: Wir haben das ideologische Ziel mehr Zuwanderung, denn wir streben nach wie vor die multikulturelle Gesellschaft an. Und Sie sollten ehr­lich sagen, vor allem der Wirtschaftsflügel, der sich ja gestern in der Pressekonferenz mit Marek/Mitterlehner eindeutig dazu geäußert hat: Wir wollen 9,5 Millionen Leute in Österreich haben. Wie können wir diese Zahl erreichen? – So haben Sie wirklich argu­mentiert. – Das geht doch wohl nur durch Zuwanderung, infolgedessen brauchen wir Zuwanderung. (Präsidentin Mag. Prammer übernimmt wieder den Vorsitz.)

Wir sagen, das wollen wir nicht, wir halten das für fahrlässig! (Beifall bei der FPÖ.)

Die Demonstrationen, die stattgefunden haben, mit den gewalttätigen Auseinanderset­zungen zwischen Kurden und Türken, die Sie übrigens verbieten müssten, denn nach § 6 des Versammlungsgesetzes sind Veranstaltungen, die die öffentliche Sicherheit gefährden, von Ihnen zu untersagen, zeigen, dass bereits stattfindet, wovor wir seit Jahren warnen: Es geht nicht um Integration, sondern die Menschen nehmen die Kon­flikte aus ihren Heimatländern hierher mit und gefährden die Sicherheit Österreichs.

Wir Freiheitlichen sind entschieden dagegen! (Beifall bei der FPÖ.)

12.10


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Der nächste Redner, der zu Wort kommt, ist Herr Abgeordneter Mag. Darmann. 5 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


12.10.44

Abgeordneter Mag. Gernot Darmann (BZÖ): Geschätzte Frau Präsidentin! Werter Herr Bundesminister! Hohes Haus! Geschätzte Zuseher hier vor Ort und zuhause! Ein­leitend möchte ich ein paar Worte zu den Grünen sagen, die die Grünen vielleicht über­raschen werden, weil ich der Kollegin Weinzinger in einem recht geben muss: Ja, Asyl ist ein Menschenrecht, das einzuhalten ist, aber es ist ein Menschenrecht, das an be­stimmte Voraussetzungen geknüpft ist. Es ist ein Recht auf Zeit, das gegeben werden kann, aber wenn man es missbraucht, ist es zu entziehen. Das ist einmal ganz klipp und klar bei dieser Debatte voranzustellen, wenn wir schon von einem Fremdenrecht beziehungsweise einem misslungenen Fremdenrecht reden. (Beifall beim BZÖ.)

Gleichzeitig möchte ich aber sagen, dass es sowohl von der Kollegin Weinzinger als auch von der Dritten Präsidentin Glawischnig wieder einmal äußerst mutig, im negati­ven Sinn, ja fast kühn war, hier herauszugehen und die Rechtsstaatlichkeit in Öster­reich zu kritisieren beziehungsweise zu sagen, dass diese nicht gegeben sei. Was die Grünen in den letzten Wochen hier aufführen, das sucht wirklich seinesgleichen, und wir haben das auch schon am 10. Oktober bei der Debatte über das Fremdenrecht hier gehört: Wenn die Vizeparteichefin der Grünen bei einer öffentlichen Veranstaltung vor qualifizierter Öffentlichkeit sich dazu bekennt, illegal aufhältige Personen in Österreich zu verstecken, ja sogar noch dazu aufruft, diese zu verstecken, wenn das Rechtsstaat­lichkeit ist und keine Konsequenzen bei den Grünen darauf folgen, dann muss ich mich schon wundern. Das ist unglaublich und ungeheuerlich! (Beifall beim BZÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP. – Abg. Ing. Westenthaler – in Richtung Grüne –: Das ist euer Rechtsstaat!)

Ein weiteres Wunder war für mich die Begründung der Grünen, hier heute eine Aktuelle Stunde zu diesem Thema zu machen, nämlich aufgrund der Aussagen des Präsiden­ten Korinek. Ein Wunder deshalb, denn er hat an sich komplett das Gegenteil von dem gesagt, wovon Sie immer in den letzten Wochen und Monaten, vermutlich auch Jahren


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ausgegangen sind. Es kennt sich ja heute bei Ihnen keiner mehr aus: Auf einmal ist es vollkommen klar für die Grünen, dass ein straffällig gewordener Ausländer, Asylwerber nicht mehr in Österreich verbleiben soll. Vor ein paar Wochen war das noch ganz an­ders, ja sogar gestern war das noch ganz anders. In den Aussendungen von Ihnen ist immer von einem generellen Bleiberecht die Rede, von einer Generalamnestie, was ja genau beinhalten würde, dass jeder – egal, ob illegal oder legal in Österreich aufhältig, egal, ob straffällig oder nicht – hier in Österreich verbleiben kann. Das ist absolut abzu­lehnen und wurde auch vom Präsidenten des Verfassungsgerichtshofes nicht befür­wortet. Im Gegenteil, er hat gesagt: kein generelles Bleiberecht. Er war für eine Einzel­fallprüfung nach einem Kriterienkatalog.

Ich rufe in Erinnerung: Bei der Sitzung am 10. Oktober zu diesem Thema war es das BZÖ, das als einzige Partei einen Kriterienkatalog, in einem Entschließungsantrag aus­formuliert, vorgestellt hat. Alle anderen haben geredet, haben gesagt, was nicht alles zu machen wäre, Kommissionen einsetzen und Sonstiges – das BZÖ hat nicht nur ge­redet, sondern gehandelt und etwas vorgelegt, und es wäre an Ihnen gewesen, einen solchen Kriterienkatalog mitzutragen, der zum Großteil nun auch vom Verfassungs­gerichtshofpräsidenten in seinen Wünschen bestätigt wird.

Nun zum Thema Familie Zogaj. Es wurde sowohl von der Kollegin Weinzinger als auch von der Kollegin Glawischnig wie auch von der SPÖ-Kollegin Hagenhofer gesagt, dass es unglaublich und unmenschlich ist, diese Familie zu zerreißen.

Ich frage Sie: Was spricht gegen eine Familienzusammenführung im Kosovo? Wenn die Grünen immer wieder herausgehen, auch bei der letzten Sitzung hier, und im Wis­sen um die Unwahrheit hier behaupten, dass es im Kosovo unsicher sei ... (Zwischen­rufe bei den Grünen.) – Wären Sie mit dem Landesverteidigungsausschuss vor zwei Wochen in den Kosovo mitgefahren! – Und dann geben Ihnen gewisse Journalisten in Österreich auch noch Rückendeckung dabei! Das stimmt aber nicht, es ist im Kosovo nicht mehr unsicher!

Da muss man eine Lanze für das österreichische Bundesheer brechen, für die KFOR-Truppe im Kosovo, denn diese Soldaten sorgen im Kosovo für die Sicherheit der Bevölkerung, und das nur mehr, um die Abhaltung der anstehenden Parlamentswahlen zu gewährleisten und um die Polizei bei ihrer Tätigkeit zu unterstützen. Von einer Kriegssituation, von einem Kriegsland ist im Kosovo absolut nichts mehr zu sehen. Die Kinder waren im Kosovo diejenigen, die den größten und den besten Eindruck bei mir hinterlassen haben. Wenn Sie sehen, mit welcher Freude und mit welchen Blicken sie in der Öffentlichkeit auftreten, dort auf den Spielplätzen unterwegs sind, in der Schule anwesend sind und mit welchem Ehrgeiz sie laut den Aussagen der Lehrer, Professo­ren und auch des Schuldirektors dort lernen, dann können Sie wirklich nicht behaup­ten, dass es für einen Jugendlichen, der eine Zeitlang in Österreich anwesend war, aber im Kosovo seine Heimat hat, unzumutbar wäre, dorthin zurückzukehren.

Das heißt: Familienzusammenführung ja, aber in ihrer Heimat, dort, wo sie herkom­men. (Beifall beim BZÖ sowie bei Abgeordneten der FPÖ. – Präsidentin Mag. Pram­mer gibt das Glockenzeichen.)

Frau Präsidentin, ein Schlusssatz: Somit bleibt nur noch festzuhalten: Das BZÖ steht weiterhin für eine Einzelfallüberprüfung nach bestimmten Kriterien, aber nicht für eine Generalamnestie beziehungsweise für ein generelles Bleiberecht. – Danke. (Beifall beim BZÖ.)

12.16


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.


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12.16.30Einlauf und Zuweisungen

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Hinsichtlich der eingelangten Verhandlungs­gegenstände und deren Zuweisungen verweise ich gemäß § 23 Abs. 4 der Geschäfts­ordnung auf die im Sitzungssaal verteilte Mitteilung.

Die schriftliche Mitteilung hat folgenden Wortlaut:

A. Eingelangte Verhandlungsgegenstände:

1. Schriftliche Anfragen: 1664/J bis 1736/J;

Zurückziehung: 1630/J;

Schriftliche Anfrage an die Präsidentin des Nationalrates:

Zurückziehung: 25/JPR;

2. Anfragebeantwortungen: 1342/AB bis 1357/AB;

Anfragebeantwortung (Präsidentin des Nationalrates): 23/ABPR;

3. Regierungsvorlagen:

Bundesgesetz, mit dem das Bildungsdokumentationsgesetz geändert wird (259 d.B.),

Bundesgesetz, mit dem das Umweltförderungsgesetz geändert wird (260 d.B.),

Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über die Festlegung von Qualitäts- und Si­cherheitsstandards für die Gewinnung, Verarbeitung, Lagerung und Verteilung von menschlichen Zellen und Geweben zur Verwendung beim Menschen (Gewebesicher­heitsgesetz-GSG) erlassen wird und das Arzneimittelgesetz, das Fortpflanzungsmedi­zingesetz, das Gesundheits- und Ernährungssicherheitsgesetz und das Bundesgesetz über Krankenanstalten und Kuranstalten geändert werden (261 d.B.),

Bundesgesetz, mit dem das Ausfuhrförderungsgesetz für eine österreichische Entwick­lungsbank und das Bundesgesetz über die Bewilligung des Bundesvoranschlages für das Jahr 2008 (Bundesfinanzgesetz 2008) geändert werden (262 d.B.),

Bundesgesetz, mit dem das Vereinsgesetz 2002 geändert wird (263 d.B.),

Bundesgesetz, mit dem die Begründung weiterer Vorbelastungen durch den Bundes­minister für Verkehr, Innovation und Technologie genehmigt und das Bundesfinanz­gesetz 2007 geändert wird (266 d.B.),

Budgetüberschreitungsgesetz 2007 – BÜG 2007 (267 d.B.),

Bundesgesetz, mit dem das Bundesfinanzgesetz 2008 geändert wird (BFG-Novel­le 2008) (268 d.B.),

Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988, das Körperschaftsteuerge­setz 1988 und das Bundesgesetz über Sonderregelungen zur Mittelstandsfinanzierung auf dem Gebiet der Gebühren sowie der Verkehrsteuern hinsichtlich der Vorschriften über Mittelstandsfinanzierungsgesellschaften geändert werden – Mittelstandsfinanzie­rungsgesellschaften-Gesetz 2007 (MiFiG-Gesetz 2007) (269 d.B.),

Abgabensicherungsgesetz 2007 – AbgSiG 2007 (270 d.B.),

Bundesgesetz, mit dem das Altlastensanierungsgesetz geändert wird (ALSAG-Novel­le 2008) (271 d.B.),

Bundesgesetz, mit dem das Sicherheitspolizeigesetz, das Grenzkontrollgesetz und das Polizeikooperationsgesetz geändert werden (272 d.B.),


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Bundesgesetz, mit dem das Wirtschaftstreuhandberufsgesetz geändert wird (279 d.B.),

Bundesgesetz, mit dem das Flughafen-Bodenabfertigungsgesetz geändert wird (280 d.B.),

Bundesgesetz, mit dem das Schulunterrichtsgesetz geändert wird (281 d.B.),

Bundesgesetz, mit dem das Schulzeitgesetz 1985 geändert wird (282 d.B.),

Bundesgesetz, mit dem die Gewerbeordnung 1994 geändert wird (283 d.B.),

Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz betreffend Datensicherheitsmaßnahmen beim elektronischen Verkehr mit Gesundheitsdaten und Einrichtung eines Informati­onsmanagement – Gesundheitstelematikgesetz (GTelG) geändert wird (284 d.B.),

Strafrechtsänderungsgesetz 2008 (285 d.B.),

Bundesgesetz, mit dem das Bankwesengesetz, das Börsegesetz, das Versicherungs­aufsichtsgesetz, das Wertpapieraufsichtsgesetz 2007 und das Pensionskassengesetz geändert werden (286 d.B.),

Bundesgesetz, mit dem das Ziviltechnikergesetz 1993 geändert wird (287 d.B.),

Bundesgesetz, mit dem das Bilanzbuchhaltungsgesetz geändert wird (288 d.B.),

Bundesgesetz, mit dem ein Finanzausgleichsgesetz 2008 erlassen wird sowie
das Zweckzuschussgesetz 2001, das Katastrophenfondsgesetz 1996, das Finanz­ausgleichsgesetz 2005, das Finanz-Verfassungsgesetz 1948, das
Bundesgesetz BGBl. Nr. 301/1989, das Familienlastenausgleichsgesetz 1967 und das Umweltförde­rungsgesetz geändert werden (289 d.B.),

Bundesgesetz, mit dem das E-Government-Gesetz geändert wird (E-GovG-Novel­le 2007) (290 d.B.),

Bundesgesetz, mit dem das Tierschutzgesetz geändert wird (291 d.B.),

Veterinärrechtsänderungsgesetz 2007 (292 d.B.),

Bundesgesetz, mit dem das Signaturgesetz, das Ziviltechnikergesetz, das Rezept­pflichtgesetz sowie die Gewerbeordnung 1994 geändert werden (293 d.B.),

Verwaltungsverfahrens- und Zustellrechtsänderungsgesetz 2007 (294 d.B.),

Exekutionsordnungs-Novelle 2008 – EO-Nov. 2008 (295 d.B.),

2. Dienstrechts-Novelle 2007 (296 d.B.),

Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über Krankenanstalten und Kuranstalten, das Ärztegesetz 1998, das Privatkrankenanstalten-Finanzierungsfondsgesetz, das All­gemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz, das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungs­gesetz, das Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977, das Sonderunterstützungsgesetz, das Heeresversorgungsgesetz, das Kriegsopferversorgungsgesetz 1957 und das Fa­milienlastenausgleichsgesetz 1967 geändert werden (Bundesgesetz zur Anpassung von Rechtsvorschriften an die Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG über die Organisa­tion und Finanzierung des Gesundheitswesens für die Jahre 2008 bis 2013) (297 d.B.),

Bundesgesetz, mit dem das Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977, das Arbeitsmarkt­politik-Finanzierungsgesetz, das Arbeitsmarktförderungsgesetz, das Arbeitsmarktser­vicegesetz, das Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz, das Insolvenz-Entgeltsiche­rungsgesetz und das Einkommensteuergesetz geändert werden (298 d.B.),

Strafprozessreformbegleitgesetz II (299 d.B.),


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Bundesgesetz, mit dem das Betriebliche Mitarbeitervorsorgegesetz, das Einkommen­steuergesetz 1988, das ORF-Gesetz, das Journalistengesetz, das Arbeits- und Sozial­gerichtsgesetz, das Bankwesengesetz, das Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz, das Familienlastenausgleichsgesetz, das Landarbeitsgesetz 1984 und das Körperschaft­steuergesetz 1988 geändert werden (300 d.B.),

Bundesgesetz, mit dem das Kraftfahrgesetz 1967 geändert wird (29. KFG-Novelle) (305 d.B.).

B. Zuweisungen:

1. Zuweisungen seit der letzten Sitzung gemäß §§ 32a Abs. 4, 80 Abs. 1, 100 Abs. 4, 100b Abs. 1 und 100c Abs. 1:

Budgetausschuss:

Bericht des Bundesministers für Finanzen über die Genehmigung von Vorbelastungen für das 3. Quartal 2007 (Vorlage 14 BA),

Bericht des Bundesministers für Finanzen über die Genehmigung von überplanmäßi­gen Ausgaben im 3. Quartal 2007 (Vorlage 15 BA);

Ausschuss für Petitionen und Bürgerinitiativen:

Petition Nr. 22 betreffend „Gegen Gewalt in den Medien“, überreicht von der Abgeord­neten Claudia Durchschlag,

Petition Nr. 23 betreffend „JA! zur Wohnqualität! NEIN! zum LKW-Dauerparken im Wohngebiet!“, überreicht vom Abgeordneten Dietmar Keck,

Petition Nr. 24 betreffend „ÖSTERREICH GENTECHNIKFREI“, überreicht vom Abge­ordneten Heinz-Christian Strache;

2. Zuweisungen in dieser Sitzung:

a) zur Vorberatung:

Ausschuss für Arbeit und Soziales:

Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern über die gemeinsame Förderung der 24-Stunden-Betreuung (309 d.B.);

Finanzausschuss:

Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Hellenischen Republik zur Ver­meidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen samt Protokoll (264 d.B.);

Rechnungshofausschuss:

Bericht des Rechnungshofes, Reihe Bund 2007/13 (III-94 d.B.),

Bericht des Rechnungshofes, Reihe Bund 2007/14 (III-96 d.B.);

b) zur Enderledigung im Sinne des § 28b GOG (vorbehaltlich der endgültigen Entscheidung des Ausschusses):

Gesundheitsausschuss:

Tierschutzbericht 2005/2006 der Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend (III-98 d.B.);

Gleichbehandlungsausschuss:

Bericht der Bundesregierung betreffend den Abbau von Benachteiligungen von Frauen; Berichtszeitraum 2005–2006 (III-97 d.B.);


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Wirtschaftsausschuss:

Tätigkeitsbericht des Bundesvergabeamtes über den Zeitraum Jänner bis Dezem­ber 2006, vorgelegt vom Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit (III-99 d.B.).

*****

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Weiters ist folgende Vorlage eingelangt:

Siebentes Zusatzprotokoll zur Satzung, Allgemeine Verfahrensordnung, Vertrag und Abkommen des Weltpostvereins (Bukarest 2004) (265 d.B.).

Nach Rücksprache mit den Mitgliedern der Präsidialkonferenz schlage ich gemäß § 28a der Geschäftsordnung vor, von der Zuweisung dieses Gegenstandes an einen Ausschuss abzusehen und ihn auf eine der Tagesordnungen der nächsten Sitzungen zu stellen.

Wird dagegen ein Einwand erhoben? – Das ist nicht der Fall. Daher gehe ich auch so vor.

Ankündigung eines Dringlichen Antrages

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Der freiheitliche Parlamentsklub hat gemäß § 74a Abs. 2 der Geschäftsordnung vor Eingang in die Tagesordnung das Verlangen gestellt, den zum gleichen Zeitpunkt eingebrachten Selbständigen Antrag 446/A(E) der Abgeordneten Strache, Kolleginnen und Kollegen betreffend die Bekämpfung der fort­schreitenden Verarmung der österreichischen Bevölkerung durch eine gerechte Pen­sionserhöhung und eine zeitgemäße Neugestaltung des Sozialstaates dringlich zu be­handeln.

Gemäß der Geschäftsordnung wird der Dringliche Antrag um 15 Uhr behandelt wer­den.

Verlangen auf Durchführung einer kurzen Debatte über die Anfragebeantwortung 1172/AB

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Vor Eingang in die Tagesordnung teile ich wei­ters mit, dass das gemäß § 92 der Geschäftsordnung gestellte Verlangen vorliegt, eine kurze Debatte über die Beantwortung 1172/AB der Anfrage 1356/J der Abgeordneten Pirklhuber, Kolleginnen und Kollegen betreffend geplante EU-Richtlinie zur Kennzeich­nung gentechnischer Verunreinigungen im Saatgut durch Herrn Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft abzuhalten.

Da für die heutige Sitzung die Behandlung eines Dringlichen Antrages verlangt wurde, wird die kurze Debatte im Anschluss an diese stattfinden.

Abstandnahme von der 24-stündigen Aufliegefrist

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Um die Punkte 4, 5 und 7 der Tagesordnung in Verhandlung nehmen zu können, ist es gemäß § 44 Abs. 2 der Geschäftsordnung erforderlich, von der 24-stündigen Frist für das Aufliegen der Ausschussberichte abzu­sehen.

Bei den Punkten 4, 5 und 7 handelt es sich um:

den Bericht des Familienausschusses über die Regierungsvorlage (228 d.B.): Bundes­gesetz, mit dem das Familienlastenausgleichsgesetz 1967 geändert wird (316 d.B.),


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den Bericht des Familienausschusses über die Regierungsvorlage (227 d.B.): Bundes­gesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Errichtung der Gesellschaft „Familie und Beruf Management GmbH“ geändert wurde (315 d.B.),

den Bericht des Verfassungsausschusses über die Regierungsvorlage (202 d.B.): Bun­desgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Bundesstatistik (Bundesstatistikge­setz 2000) geändert wird (311 d.B.).

Ich bitte jene Damen und Herren, die der Abstandnahme von der Aufliegefrist für diese Ausschussberichte ihre Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.

Behandlung der Tagesordnung

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Es ist vorgeschlagen, die Debatte über die Punkte 1 und 2 der Tagesordnung zusammenzufassen.

Wird dagegen eine Einwendung erhoben? – Das ist nicht der Fall.

Wir gehen in die Tagesordnung ein.

Redezeitbeschränkung

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nach Rücksprache mit den Mitgliedern der Prä­sidialkonferenz ist eine Tagesblockzeit von 7 „Wiener Stunden“ in Aussicht genommen, sodass sich folgende Redezeiten ergeben: SPÖ und ÖVP je 102 Minuten, Grüne sowie FPÖ je 77 Minuten und BZÖ 63 Minuten.

Hierüber hat der Nationalrat abzustimmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die diesem Vorschlag zustimmen, um ein entspre­chendes Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.

12.20.071. Punkt

Bericht des Wissenschaftsausschusses über die Regierungsvorlage (241 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Universitätsgesetz 2002 geändert wird (276 d.B.)

2. Punkt

Bericht des Wissenschaftsausschusses über die Regierungsvorlage (79 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz, mit dem ein Fonds zur Förderung der Errichtung einer Fakultät für Bauingenieurwesen und Architektur an der Univer­sität Innsbruck geschaffen wird, aufgehoben wird (278 d.B.)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gelangen nun zu den Punkten 1 und 2 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Als Erster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dr. Grünewald. Wunschredezeit: 7 Minuten. – Bitte, Herr Abgeordneter.

 


12.20.54

Abgeordneter Dr. Kurt Grünewald (Grüne): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Hohes Haus! Im Allgemeinen finde ich beziehungsweise glaube nicht nur ich, sondern auch die Bevölkerung daran, dass dann, wenn Gesetze


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novelliert werden, ein gewisser Schritt zur Besserung sichtbar wird. In diesem Fall wird eigentlich ein Gesetz fortgeschrieben, ergänzt durch kleine, sage ich, marginale Er­leichterungen für Studierende.

Wenn man sich anschaut, was da passiert ist, dann sieht man: Die EU hat vor kurzem Österreich eine Fristverlängerung bezüglich der Quoten- und Zulassungsregelung bei Studierenden gewährt. Jetzt kann man sagen: Das ist im Prinzip positiv, das gibt uns die Chance für eine Atempause. Aber ich fürchte, dass diese Atempausen so lange werden, dass irgendwo in der Sauerstoffversorgung Schwierigkeiten dahin gehend auf­treten werden, Atempausen als Denkpausen zu nutzen.

Ich hätte gerne, dass hier darüber nachgedacht wird: Wie kann man Universitäten und Studierenden gerecht werden im Sinne der EU, die sich ja als wissensbasiertester Raum definiert und definieren will und als Ziel eine Wissensgesellschaft nennt? Wie passt das zusammen, wenn da die österreichische Bundesregierung auf die Bremse steigt und anscheinend nur einen Teil der Gesellschaft als wissensbasiert oder als in der Lage sieht, eine höhere Bildung zu erwerben? Denn: Alle Daten – und ich werde sie noch ganz kurz anführen – weisen eigentlich darauf hin, dass die soziale Selektion durch Benachteiligung bildungsferner und einkommensschwacher Schichten Öster­reich nicht nur eine unterdurchschnittlich niedrige MaturantInnenrate beschert, sondern auch eine niedrige Übertrittsquote an die Universitäten.

Da kann die ÖVP hundertmal sagen: Die OECD ist nicht in der Lage zu differenzieren, nicht in der Lage, zu sehen, dass unsere Gewerbeschulen eigentlich schon fast Uni­versitäten oder eigentlich schon Fachhochschulen sind, dass unsere Pädagogischen Akademien eigentlich schon Universitäten waren! Und so weiter.

Das alles sind nur Zahlenspielereien, die Österreich im Ranking nicht vorwärtsbringen. Das heißt, in der österreichischen Hochschulpolitik fehlt mir eine nachhaltige längerfris­tige Strategie. Aber das, was man immer wieder erlebt, sind anlassbezogene kosme­tische Reparaturen und Regelungen, die dann von der EU teilweise ohnehin gekippt werden, weil sie einfach in ihrer Durchschaubarkeit so eindeutig sind und als tricky be­zeichnet werden, dass so etwas alle Experten dazu gebracht hat, zu sagen, dass das österreichische Modell nicht lange halten wird.

Herr Bundesminister, haben Sie sich einmal überlegt, was der Jugend mit Quotenrege­lungen und Zulassungsbeschränkungen vermittelt wird, ob die Jugend nicht den Ein­druck hat: Man fürchtet sich vor uns, wir sind eine Gefahr für die Universität (Abg. Dr. Brinek: Geh, bitte!), die Universitäten kollabieren, die Universitäten müssen die Tore schließen, sie müssen Zugangsbeschränkungen setzen, obwohl wir im Bildungs­ranking gar nicht so ruhmreiche Plätze belegen!?

Da frage ich mich schon: Wo ist da eine nachhaltige bildungspolitische Strategie? – In den meisten OECD-Staaten ist der Anteil öffentlicher Bildungsbudgets in den letzten Jahren deutlich gestiegen. In Österreich stagniert er und liegt über 2 Prozent unter dem EU-Schnitt. Die Zahl der Studierenden hat im OECD-Bereich von 1995 auf 2004 um 41 Prozent zugenommen, in Österreich um klägliche 4 Prozent. Österreich und Frank­reich sind die einzigen OECD-Staaten, wo die Zahl der Studierenden seit 1999 im Ver­gleich zu 2005 gesunken ist. (Abg. Dr. Brinek: Das ist nicht wahr!)

Das ist schon wahr, Frau Brinek! (Abg. Dr. Brinek: Nein! Ich korrigiere Sie dann!) Dann schreiben Sie das nächste OECD-Buch! Aber ich weiß nicht, ob es dann so oft verkauft wird. Entschuldigen Sie jetzt vielmals! Aber an irgendetwas muss man sich schon hal­ten können.

Auch die Österreichische Rektorenkonferenz meint, Österreich bräuchte mehr Studie­rende, deutlich mehr Studierende, und sagt, dass ihr Bestreben nach Studienplatzbe-


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wirtschaftung eine Notwehrreaktion ist, weil die Qualität der Ausbildung unter diesen Ressourcen nicht gewährleistet werden kann.

Herr Bundesminister, ich frage mich: Muss das so sein? Ich will auf jeden Fall keine Wissensgesellschaft, die nur für Privilegierte ist, sondern eine solche, die für viel mehr Menschen ist. Eine möglichst große Zahl von Menschen sollte zu höherer Bildung kom­men können. Das muss machbar sein.

Wenn Frau Kollegin Hakl von der ÖVP sagt, in anderen Ländern seien ja selbst Kran­kenschwestern schon mit einer Hochschulbildung belastet – das sagt sie nicht, son­dern: die müssten eine Hochschulbildung haben und auch andere Berufsgruppen –, dann frage ich mich: Verflixt noch einmal, warum zieht Österreich da nicht nach? Sind Ihnen Kranke und alte Leute nicht so viel wert, dass man sagt: Die brauchen eine best­mögliche Ausbildung!? Niemand hindert uns daran. (Beifall bei den Grünen.)

Aber beinhart wird es, wenn man feststellt: Sie haben nicht nur Strategien verabsäumt, sondern Sie haben auch das Versprechen gebrochen, mit den Betroffenen der Oppo­sition in den Dialog darüber zu treten, wie es mit der Zulassungsbeschränkung weiter­gehen soll.

Ich komme jetzt zu dem Evaluierungsbericht des § 124 über die Ermächtigungsverord­nung. Dieser Evaluierungsbericht wurde nie diskutiert, und der sollte ja Grundlage sein zu reagieren. (Abg. Dr. Brinek: Zwei Mal im Ausschuss!) Ja, aber wie? Erinnern Sie sich, wie! (Abg. Dr. Brinek: Was heißt: aber wie? Hätten Sie bessere Beiträge gelie­fert!) Die meisten Fächer, die mit Zulassungsbeschränkungen zu kämpfen haben, ha­ben einen überwiegenden Frauenanteil. Dort, wo Zulassungsbeschränkungen gemacht wurden, ist der Frauenanteil von über 50 Prozent auf unter 50 Prozent gesunken. Da sollte man nachdenken! Frauen schneiden beim EMS-Test der Medizin signifikant schlechter ab als Männer, obwohl sie statistisch gesehen die viel besseren Matura­noten haben als die Männer. Da stimmt doch etwas nicht! Da ist Denken gefragt. (Beifall bei den Grünen. – Abg. Dr. Brinek: Das ist doch in der Schweiz nicht so!)

Wenn in diesem Bericht drinnen steht, dass es im Jahr 2002 dreimal so viel Studie­rende im ersten Semester Medizin gab als im Jahr 2006, so muss man sagen: Das ist schon eine ganz tolle Zahl!

Aber ganz absurd ist Folgendes, was in diesem Bericht auch drinnen steht, und das muss man sich einmal vorstellen: 16 Studierende wurden befragt – da macht man einen Evaluierungsbericht –, und von den 16 Studierenden waren die Minderheit Frau­en. Die sind aber die Mehrheit bei den Studierenden. Es war die Minderheit jene, die eine Prüfung nicht bestanden hat. Das ist aber die Mehrheit. Zwei Drittel bestehen die Zulassungsprüfungen nicht.

Dann steht noch in diesem Bericht wörtlich: „Die ... Ergebnisse sind weder repräsenta­tiv noch geben sie einen Einblick in alle in dieser Studie behandelten Studienrichtun­gen/Universitäten.“ – Das sagt doch alles!

Bei einem Satz dieses Berichtes muss man sich überlegen, wer diesen in Auftrag ge­geben hat, mit welcher Intention, wenn es da sinngemäß heißt: Tiefschürfende Aussa­gen sind leider nicht möglich, weil dazu der Auftrag gefehlt hat. – Ich kann es zitieren, ich habe es mir eingeprägt und dreimal unterstrichen.

Herr Bundesminister, ich würde mir wirklich erwarten, dass Sie in einen Dialog treten und nicht die Politik der letzten Bundesregierung fortführen, ergänzt durch marginale kosmetische Korrekturen, sondern dass Sie der Jugend und den Unis wieder eine Per­spektive geben. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)

12.28



Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll37. Sitzung / Seite 58

Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun gelangt Frau Abgeordnete Dr. Brinek zu Wort. Wunschredezeit: 5 Minuten. – Bitte.

 


12.28.51

Abgeordnete Dr. Gertrude Brinek (ÖVP): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Zum Kollegen Grünewald: Aussagen werden in der Regel nicht allein da­durch besser, dass sie wiederholt werden. Es ist schon vielfach aufgeklärt worden, wie das mit den 16 Interviewpartnern im Evaluierungsbericht ist. Das ist eine Illustration und ein Teil der methodischen Arbeit in diesem Bericht, obwohl jeder Evaluations­bericht auch noch verbessert werden kann. Es wird uns mit anderen Berichten auch so gehen. (Abg. Dr. Grünewald: Ich brauche keine illustrierten Berichte!)

Ich möchte gleich richtigstellen, was Sie hier an Zahlen genannt haben. – Wir können in der Wissenschafts- und Forschungspolitik, in der Universitätspolitik auf eine gute Arbeit der Vorjahre aufbauen. Sie haben Zahlen aus dem Zeitraum von 1994 bis 2004 genannt. Ich nenne Ihnen Zahlen aus der jüngeren Zeit, und zwar aus dem Zeitraum von 2001 bis 2006. In dieser Zeit konnte die Zahl der erstzugelassenen Studierenden um 42 Prozent gesteigert werden und jene der AbsolventInnen um 38 Prozent.

Meine Damen und Herren! Das ist eine gute Ausgangsbasis, die Kollege Broukal und ich zum Anlass genommen haben, einen Entschließungsantrag einzubringen – Sie können sich diesem dann anschließen –, in welchem auch davon die Rede ist, wie es mit der Universitäts- und Forschungspolitik weitergehen soll.

Wir können in der jetzigen Legislaturperiode auf ausverhandelten Budgets und Leis­tungsvereinbarungen aufbauen. Es gibt für die Universitäten auch zusätzliche Mittel, und zwar in der Höhe von 525 Millionen € für die nächsten drei Jahre, plus ein Gene­ralsanierungspaket im Ausmaß von 500 Millionen €.

Herr Kollege Grünewald, wenn Sie das auch noch als vernachlässigenswert darstellen, dann verstehe ich Ihre Rechennoten nicht.

 Herr Dr. Grünewald, Sie haben auch gesagt, Österreich liege so schlecht im Umgang mit der Zulassung von Studierenden. – Auch da irren Sie! Sie sind nicht auf der Höhe der Zeit. Bis auf Belgien und Österreich sind die Länder des europäischen Hochschul­raums im Wesentlichen dazu übergegangen, den Zugang zu den Universitäten zu re­gulieren, zu strukturieren, um damit auch Planungssicherheit zu haben. Und trotzdem haben sie eine hohe Zahl von Studierenden. Also an den Zugangsregulierungen kann es nicht liegen. – Herr Kollege, so viel Logik werden Sie mir doch zugestehen!

Herr Dr. Grünewald, klären Sie, bitte, auch hinsichtlich der Akademikerquote öffentlich auf! (Abg. Dr. Grünewald: Die habe ich gar nicht genannt!) – Das ist die Akademiker­vertretung in der Altersverteilung von 25 bis 65. Diese Verteilung kann sich nicht so schnell verändern. (Abg. Dr. Grünewald: Habe ich gar nicht genannt! Bitte zuhören!) Oder wollen Sie akademische Abschlüsse mit der Weihnachtsgrußkarte mitschicken? – So viel Ernsthaftigkeit will ich Ihnen doch zugestehen!

Ich sage es noch einmal: Wir haben diese Ausgangslage zum Anlass genommen, Überlegungen für die weitere Gestaltung des Universitäts- und Hochschulraumes an­zustellen, Ideen, wie wir diesen entwickeln und entfalten können – im Sinne der Steige­rung der Studierendenzahl, im Sinne der Verbesserung der Studienabbrechersituation, im Sinne des effizienteren Einsatzes der Mittel.

Daher bringe ich folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dr. Gertrude Brinek, Josef Broukal, Kolleginnen und Kollegen betref­fend Wettbewerbsfähigkeit und Sicherung des österreichischen Hochschulraumes


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll37. Sitzung / Seite 59

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird ersucht, im Rahmen der nächsten Budgetverhandlungen und Leistungsvereinbarungen Maßnahmen zu setzen, um den effizienten Mitteleinsatz an den Universitäten zu verbessern und im Sinne der Steigerung der Wettbewerbs­fähigkeit sowie der Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Studierenden be­darfsgerecht mehr Ressourcen zur Verfügung zu stellen. Ziel sollte es sein, durch öffentliche und private Investitionen die Budgets für den tertiären Bildungssektor bis spätestens 2020 auf 2 Prozent des BIP zu erhöhen.“

*****

Herr Kollege Grünewald, schließen Sie sich dem an! Eine schöne Formel: 2 Prozent des BIP bis 2020! Hier wollen wir nichts zentralistisch regeln, sondern die Benchmarks vorgeben, die ich schon genannt habe.

Im Kontext dazu steht – und darauf habe ich schon verwiesen – die Verlängerung jener Zugangsmaßnahmen, die für sechs plus zwei Fächer den Universitäten, im Speziellen den Rektorenteams die Möglichkeit geben, Zulassungsbedingungen zu formulieren. Dies aus guten Gründen: Im europäischen Vergleich befindet sich Österreich mit 37 Prozent Studierenden aus dem Ausland bei den Anfängern mit diesem Ergebnis in einer sehr guten Lage. Also auch dazu eine gute Basis, eine gute Ausgangslage. (Bei­fall bei der ÖVP.)

Ich will noch etwas richtigstellen: Ich habe mich zu der in den letzten Tagen artikulier­ten Forderung: Eine neue Medizin-Uni muss her!, schlau gemacht, habe viele Fachge­spräche dazu geführt. In Summe sind sie das, was Vizerektor Soswinski von der Medi­zin-Uni Wien gesagt hat: Schauen wir doch, dass wir zuerst den Flaschenhals beim Turnus abbauen!

Dazu sind die von Ministerin Kdolsky vorgeschlagenen Gesundheitszentren genau richtig, um dort eine Entschärfung zu erreichen. Wenn es einen weiteren Bedarf in den nächsten Jahren gibt, so wird dieser vom Wissenschaftsministerium geplant und vorbe­reitet. In Wirklichkeit brauchen wir jetzt nicht in Panik zu verfallen und das allenfalls im Zusammenhang mit der Verlängerung der §-124b-Regelung zu organisieren.

Wir müssen eher danach trachten, dass die versprochene Verwendungszusage von EU-Präsidenten Barroso, nämlich hier auf fünf Jahre weitere Zahlen, Fakten und empi­risches Material von Österreich zu erbitten, in den Blick genommen wird und dass der künftige Bericht durchaus verbessert wird und darauf abstellt, mit welcher Mittel- und Langfristperspektive Österreich zu rechnen hat.

Zur UG-Novelle: Also alles in allem eine maßvolle Maßnahme auf der Basis guter Vor­aussetzungen der früheren Legislaturperioden – mit der Absicht, doch ein hehres Ziel zu erreichen, nämlich die Budgets für den tertiären Bildungssektor auf 2 Prozent des BIP bis 2020 aus öffentlichen und privaten Mitteln zu erhöhen. Ich bitte um Zustim­mung. (Beifall bei der ÖVP.)

12.34


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Der von Frau Abgeordneter Brinek eingebrachte Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt, ordnungsgemäß eingebracht und steht mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:


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Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dr. Gertrude Brinek, Josef Broukal, Kolleginnen und Kollegen betref­fend Wettbewerbsfähigkeit und der Sicherung des österreichischen Hochschulraumes, eingebracht im Rahmen der Debatte zur Regierungsvorlage betreffend ein Bundes­gesetz, mit dem das Universitätsgesetz 2002 geändert wird (241 d.B. )

Die Österreichischen Universitäten und Fachhochschulen stehen im internationalen Wettbewerb um die besten Studierenden, Lehrenden und Studienbedingungen. So sind die Zahlen der StudienanfängerInnen und AbsolventInnen in den letzten Jahren stark gestiegen (AbsolventInnen: 2001 bis 2006 um rund 42 %, die Erstzugelassenen um rund 38 %). Langfristig werden sich die hohen Abschlussquoten steigernd auf die AkademikerInnen-Quote auswirken (das ist jener Anteil der Bevölkerung der 25-bis 64-jährigen, der über einen tertiären Abschluss verfügt). Dieser Entwicklung Rechnung tragend erhalten die Universitäten in der laufenden Leistungsvereinbarungsperiode 525 Mio. Euro zusätzlich aus dem Bundesbudget; weiters ist eine Generalsanierungs­offensive in der Höhe von 500 Mio. Euro bis 2010 in Umsetzung. Vorrangig geht es darum, die AkademikerInnen-Quote zu erhöhen, die StudienabbrecherInnen-Quote zu verringern und die Rahmenbedingungen für die Studierenden weiter zu verbessern. Um die Wettbewerbsfähigkeit für die Zukunft zu sichern, soll einerseits auf bessere Effizienz des Mitteleinsatzes geachtet werden, andererseits sollen zusätzliche Res­sourcen für den tertiären Sektor zur Verfügung gestellt werden. 

Der gemeinsame europäische Hochschulraum und die Tatsache, dass bis auf Öster­reich und Belgien praktisch alle Länder den universitären Zugang in umfassender Form steuern und regulieren, hat den Druck auf den österreichischen Hochschulraum erhöht. Im Studienjahr 2006/07 waren rund 37% der Erstzugelassenen an Universitäten aus­ländische Studierende (Gesamt: 20,4 % ausländische Studierende). Dies verdeutlicht einerseits die Attraktivität unserer universitären Einrichtungen, andererseits wird deut­lich, in welcher Größenordnung das System durch ausländische Studierende zusätzlich beansprucht wird.

Die Möglichkeit, in vom deutschen „Numerus clausus“ betroffenen Fächern Zulas­sungsbeschränkungen einzuführen, ist von den Universitäten verantwortungsvoll ge­handhabt worden. Die meisten Universitäten haben in den Fächern mit Zulassungsbe­schränkungen deutlich mehr Studierende aufgenommen als vom Gesetz her vorgese­hen ist. Der Nationalrat geht davon aus, dass die Universitäten in Zukunft nicht hinter diesen Stand zurück gehen. Durch die Quotierung der Studienplätze in Humanmedizin und Zahnmedizin wurde sichergestellt, dass möglichst vielen Studierenden mit öster­reichischem Reifungsprüfungszeugnis die Möglichkeit eines Studiums eröffnet bzw. gesichert wurde.

Ziel muss es sein, in den kommenden Jahren die Konkurrenzfähigkeit der Hochschulen in Österreich zu steigern und daher auch die Investitionen für den tertiären Bildungs­sektor auf 2 % des BIP, durch öffentliche und private Investitionen zu erhöhen. Öster­reich wird in diesem Jahrzehnt mit Unterstützung aller politischen und gesellschaftli­chen Kräfte die Mittel für die Forschung von unter 2 % des BIP auf 3 % ausweiten. Das kommende Jahrzehnt soll das „Jahrzehnt der Universitäten“ werden, mit einer Auswei­tung der Mittel für den tertiären Bildungssektor von derzeit 1,2 % auf 2 % des BIP. Dabei ist zu beachten, dass künftig bedarfsgerecht und den Schwerpunktsetzungen der Universitäten folge leistend Studienkapazitäten ausgebaut werden können.

Insbesondere in den Leistungsvereinbarungen der Universitäten und im Budget ab dem Jahr 2010 gilt es daher, für die Universitäten ausreichend Ressourcen zur Verfü­gung zu stellen, um die Qualität der Lehre entsprechend zu sichern, Betreuungsrela­tionen zu verbessern, um zügigen Studienfortgang zu ermöglichen und weitergehen-


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den Schwerpunktsetzungen im Bereich der Forschung Rechnung zu tragen. Insbeson­dere geht es darum, auch die Rahmenbedingungen für berufstätige Studierende durch erweiterte neue Angebote, wie E-Learning und Teilzeitstudienmodelle, attraktiver zu gestalten.

Daher stellen die unterzeichneten Abgeordneten folgenden

Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird ersucht, im Rahmen der nächsten Budgetverhandlungen und Leistungsvereinbarungen Maßnahmen zu setzen, um den effizienten Mitteleinsatz an den Universitäten zu verbessern und im Sinne der Steigerung der Wettbewerbs­fähigkeit sowie der Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Studierenden be­darfsgerecht mehr Ressourcen zur Verfügung zu stellen. Ziel sollte es sein, durch öffentliche und private Investitionen die Budgets für den tertiären Bildungssektor bis spätestens 2020 auf 2 % des BIP zu erhöhen.“

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Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordne­ter Dr. Graf. Wunschredezeit: 7 Minuten. – Bitte.

 


12.35.00

Abgeordneter Mag. Dr. Martin Graf (FPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr „Quotenminister“ Hahn! (Abg. Morak: Ein Scherzbold! – Abg. Dr. Brinek: Das wird noch ein Kompliment für ihn sein!) Sehr geehrte Damen und Herren des Ho­hen Hauses! Eingangs möchte ich sagen: Meine Wunschredezeit war das nicht, aber die Fraktion hat mir diese Zeit gegeben.

Frau Kollegin Brinek, dem Antrag der Abgeordneten Brinek und Broukal, die Anhebung der Ausgaben auf 2 Prozent des BIP im universitären Sektor sicherzustellen (Abg. Broukal: Wollten Sie weniger oder mehr?), kann man nur ungeteilt zustimmen. (De­monstrativer Beifall bei der ÖVP. – Abg. Dr. Brinek: Ja wunderbar!) Da werden Sie in uns auch einen Partner finden. Ich finde es auch gut und richtig, wenn wir das in dieser Form festhalten.

Aber darum geht es bei diesem Tagesordnungspunkt nicht, sondern es geht um Fol­gendes: Man versucht, sich hier ganz elegant – Frau Kollegin Brinek hat das eingelei­tet – bei einem zentralen Thema eines hochschulpolitischen oder überhaupt bildungs­politischen Bereiches, nämlich: Soll es in Österreich auf Dauer abgesichert einen freien Hochschulzugang geben: ja oder nein?, drüberzuschwindeln. Sie haben zu diesem Thema letztendlich kaum Informationen gegeben. (Abg. Dr. Brinek: Ich musste mich in den fünf Minuten konzentrieren! – Abg. Morak: Um Ihnen Platz zu lassen!) Danke, das ist sehr gut. – Wer keine Argumente hat, der braucht dazu nichts zu sagen, das ist völ­lig richtig. (Beifall bei der FPÖ.)

Worum geht es? – Ein Evaluierungsbericht, gesetzlich vorgesehen, liegt vor, der diese Überschrift nicht wert ist, der es nicht wert ist, so genannt zu werden, weil dieser Be­richt – und dazu gibt es, glaube ich, die Zustimmung aller Fraktionen, die sich damit befasst haben – der schlechteste Bericht ist, den dieses Hohe Haus je zugeleitet erhal­ten hat. (Abg. Dr. Brinek: Bitte, Vorsicht!)

Eine Evaluierung, wo man ein Sample von 16 Befragungen durchführt (Abg. Dr. Bri­nek: Nicht nur! – Abg. Broukal: Nicht ausschließlich!) – Herr Kollege Broukal, das ist


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ein Faktum, das steht da drinnen –, ist nicht das Papier wert, auf dem das steht, was da drinnen enthalten ist. (Beifall bei der FPÖ.)

Aber ich will mich darüber gar nicht so sehr verlieren, sondern mir geht es um das zen­trale Thema „Zugangsbeschränkung“. Ich halte einmal für die Öffentlichkeit auch hier am Rednerpult fest: Es gibt in diesem Hohen Haus dreieinhalb Fraktionen, die einer Zugangsbeschränkung das Wort reden und sich bereits mit dem Grundsatz identifiziert haben.

Erstens: Die ÖVP. – Altbekannt: Immer schon eine ÖVP-Forderung gewesen. Dazu brauchte es kein EuGH-Urteil.

Zweitens: Die SPÖ ist jetzt auf diesen fahrenden Zug aufgesprungen.

Drittens: Der Kollege Grünewald, der heute kein Wort dazu gesagt hat, hat in der Ver­gangenheit bei den Medizinern immer Verständnis für eine Quote gehabt.

Das BZÖ ist ohnehin dafür.

Es gibt in diesem Hohen Haus nur mehr eine Fraktion, die ungeteilt für den freien Hochschulzugang eintritt, und das ist die Freiheitliche Partei. Das muss man einmal festhalten. (Beifall bei der FPÖ.)

Ich bringe diesbezüglich folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dr. Graf und weiterer Abgeordneter betreffend Abschaffung der Zu­gangsbeschränkungen für Studierende

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat schnellstmöglich eine Regie­rungsvorlage, welche die Abschaffung aller Zugangsbeschränkungen für österreichi­sche Studierende zum Inhalt hat, vorzulegen.“

*****

Wir werden ja sehen, wie das dann ausgeht.

Zu den konkreten Zahlen. – Ich halte auch hier, so wie im Ausschuss, fest: Es gab in diesem Land – sagen wir einmal: seit 1945 – immer Befürworter von Zugangsbe­schränkungen, und die haben sich jetzt durchgesetzt, beginnend mit den Göttern in Weiß; ich komme darauf noch näher zu sprechen. Im Schlepptau befinden sich zumin­dest sieben andere Studienrichtungen. Wir hatten in Österreich bereits in den letzten Jahren 35 Studienrichtungen mit einzelnen Zugangsbeschränkungen an verschiedens­ten Universitäten. Manche wurden auch wieder aufgehoben, weil gar nicht so viele Studierende da waren, wie es etwa in Innsbruck der Fall war. Aber der Grundsatz ist normiert. Und wenn man diese Schwelle einmal überschreitet, dann tut man sich leicht, nur mehr an der Quote herumzubasteln – so wie Sie es machen, Herr Kollege Broukal.

Man schüttet das Kind mit dem Bade aus, indem man sagt: Wir werden überrannt von Studierenden!, insbesondere – bleiben wir bei der Humanmedizin und bei der Vete­rinärmedizin! – unterlegt mit einem neuen Argument seit drei Jahren, nämlich dem EuGH-Urteil. Das ist ein Faktum: Numerus-clausus-Studenten flüchten nach Öster­reich.

Da habe ich einmal primär nichts dagegen, sondern es geht mir darum, dass wir in Wirklichkeit Österreichern das Studium ermöglichen wollen. (Abg. Dr. Brinek: Eben!)


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll37. Sitzung / Seite 63

Faktum ist: Während wir in Österreich auf der Medizin-Universität Wien im Jahr 2003 noch 1 316 Studienanfänger aus Österreich hatten (Abg. Dr. Brinek: Wie viele haben abgeschlossen?), und zwar vor dem EuGH-Urteil, haben wir dort heute 588. (Abg. Strache: Das ist eine Chuzpe!) Und während wir in Graz im Jahr 2003 noch 598 Stu­dienanfänger aus Österreich hatten, haben wir heute, im Jahr 2006, 70 Österreicher. (Abg. Strache: Das ist unfassbar!) Während wir in Innsbruck im Jahre 2003 noch 501 Beginner hatten, haben wir heute 205.

Wer wird durch diese Quote, die normiert wurde, vom Studium abgehalten? – Österrei­cher! Nämlich pro Jahr im Durchschnitt 1 800 Österreicher, die nicht mehr das studie­ren können, was sie wollen, weil die Matura nicht mehr die alleinige Voraussetzungs­hürde ist, um studieren zu können. – Das ist Faktum!

Hatten wir im Jahre 2003 noch 2 923 Erstinskribenten auf allen medizinischen Univer­sitäten, sind es seit dem Jahr 2006 1 363, und davon sind nur mehr knapp drei Viertel Österreicher. Das heißt, im Wesentlichen werden Österreicher und Österreicherinnen vom Studium abgehalten, nämlich vom Studium der Studienrichtung, die sie wählen wollen! (Beifall bei der FPÖ.)

Da nützt es auch nichts, wenn man dann koalitionär vereinbart, dass man jedes Jahr 50 oder vielleicht 60 zusätzliche Plätze schaffen will. – Wenn wir diese mathematische Formel anwenden, haben wir erst in 27 Jahren den Stand an Studierenden aus Öster­reich erreicht, den wir im Jahre 2002 hatten. (Abg. Dr. Brinek: Aber nicht einmal ...!) – Ein Programm mit einer Laufzeit von 27 Jahren brauchen Sie den Studierenden nicht vorzulegen! In Wirklichkeit ist das ein Studienabhaltungsprogramm, was Sie hier inszenieren! (Beifall bei der FPÖ. – Abg. Dr. Brinek: Nein!)

Wer legt denn diese Quote fest? Warum gerade 1 360 oder 1 370, warum nicht 2 900? – Alle Herren, die heute darüber entscheiden, ob es eine solche Quote gibt – Rektoren, Vizerektoren, Ärztekämmerer et cetera –, haben zu einer Zeit studiert, als 3 000 Studienanfänger pro Jahr an medizinischen Universitäten der Normalfall waren. (Abg. Broukal: Wie viele haben fertig gemacht?! Und wie viele haben ihr Studium be­endet?!) – Und sind diese schlecht ausgebildet? Haben wir jetzt Angst vor diesen in Wirklichkeit schlecht ausgebildeten Ärzten, die heute unsere Studenten unterrichten?

Und dann sagt der Herr Minister noch – und das war verräterisch –, es wird am Bedarf der Zukunft gemessen, und er sagt auch, wenn sich in absehbarer Zukunft herausstel­len sollte, dass der Bedarf größer ist, als wir angenommen haben, dann werden wir selbstverständlich Studienplätze für Österreicher und auch für andere schaffen. (Abg. Dr. Brinek: Na ja, sicher! Alles andere wäre ja ...!) – Dann geht es plötzlich?!

Wer legt den Bedarf fest? – Die Taxler hatten das in der Verfassung festgeschrieben, und Bedarfsprüfungen sind vom Verfassungsgerichtshof immer gekippt worden. Hier wird argumentativ eine Bedarfsprüfung für eine Verordnung herangezogen, die dann an den Universitäten vollzogen wird. Die Herren Rektoren und Vizerektoren, die eine derartige Beschränkung der Studentenzahlen ab dem Jahr 2003 vorgenommen haben, sind diejenigen, die die Autonomie, die ihnen gegeben wurde, zu Lasten der Österrei­cher missbrauchen. (Beifall bei der FPÖ.) In Wirklichkeit missbrauchen sie die ihnen gegebene Autonomie, und der Gesetzgeber ist aufgerufen, diesem Treiben einen Rie­gel vorzuschieben. Das muss so sein! (Abg. Dr. Brinek: Das finde ich ungeheuerlich! Missbrauch vorzuwerfen, das finde ich ungeheuerlich!)

Selbstverständlich ist das Missbrauch, wenn es bis zum Jahr 2002 jedes Jahr 2 900 neu beginnende Studierende gegeben hat, und plötzlich sagt man, 1 350 sind genug, und der Bedarf wird daran gemessen, wie viele Ärzte wir haben. Werden Sie in Zukunft den Bedarf messen, wie viele Juristen das Land braucht? Werden Sie in Zu­kunft den Bedarf messen, wie viele Philosophen das Land braucht? Werden Sie in Zu-


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kunft den Bedarf messen, wie viele Pharmazeuten das Land braucht? – Das machen Sie schon. (Abg. Dr. Brinek: Wie hoch ist die Erfolgsquote?!)

Irgendwann einmal wird die Frage gestellt werden, wie viele Abgeordnete dieses Land braucht, die solch einen Blödsinn beschließen. (Beifall bei der FPÖ.) – Darum geht es noch, da brauchen wir eine Bedarfsprüfung! Ich glaube, das ist das einzige Thema.

Ich habe leider keine Redezeit mehr, aber wir werden dieses Thema noch ausreichend oft diskutieren.

Wenn Sie keine Zugangsbeschränkungen in Österreich haben wollen, dann müssen Sie dafür eintreten, dann müssen Sie auch ausreichend Mittel zur Verfügung stellen und dann darf jenen Leuten nicht noch in die Hände gespielt werden, die in Wirklichkeit nur eine bequeme Situation haben wollen. Die Curricula der Mediziner sind derart ver­schult worden, dass sich an den Universitäten nichts mehr anderes ausgeht. (Zwi­schenruf des Abg. Morak.)

Ich persönlich glaube nicht, dass seit dem Studienjahr 2003/2004 plötzlich nur mehr 1 500 Studierende weniger unterrichtet werden können. Das ist ein Missbrauch der gegebenen Autonomie, und der Gesetzgeber muss dem Einhalt gebieten. (Beifall bei der FPÖ.)

12.44


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Der von Herrn Abgeordnetem Dr. Graf einge­brachte Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt, ordnungsgemäß eingebracht und steht mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

des Abgeordneten Dr. Graf und weiterer Abgeordneter betreffend Abschaffung der Zu­gangsbeschränkungen für Studierende

eingebracht im Zuge der Debatte zum TOP 1 in der 37. Sitzung des Nationalrates am 7. November 2007

2005 wurde das Universitätsgesetz dahingehend geändert, dass die Rektorate der jeweiligen Universitäten in jenen Studien, die von den deutschen bundesweiten Nume­rus-clausus-Studien wie Biologie, Medizin, Pharmazie, Psychologie, Tiermedizin, Zahn­medizin und dem bisherigen deutschen NC-Studium Betriebswirtschaft sowie Kommu­nikationswissenschaften und Publizistik betroffen sind, den Zugang entweder durch ein Aufnahmeverfahren vor der Zulassung oder durch die Auswahl der Studierenden bis längstens zwei Semester nach der Zulassung beschränken können.

Durch dieses Gesetz wurden allein im Wintersemester 2006/07 an den Medizinischen Universitäten Wien, Graz und Innsbruck sowie der Veterinärmedizinischen Universität Wien insgesamt 3224 österreichische Maturantinnen und Maturanten am Studium ge­hindert. Im Vergleich der Jahre 2003/04 bis 2006/07 haben sich die absoluten Zahlen der österreichischen Studierenden im ersten Semester an den vorgenannten Universi­täten mindestens halbiert.

Dieses Gesetz soll nunmehr novelliert und verlängert werden. Es war bis 31. Dezem­ber 2007 befristet und soll nun auf weitere zwei Jahre bis 31. Jänner 2010 ausgedehnt werden. Zusätzlich soll der Minister ermächtigt werden, im Bedarfsfall weitere Fächer für die Anwendung der Beschränkungen festlegen zu können. In einer Ausschussfest­stellung wird deutlich gemacht, dass die Festlegung von zusätzlichen Studienzugangs­beschränkungen die Studien Pharmazie und Biologie betrifft.


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Wir bedauern, dass Zugangsbeschränkungen offenbar EU-konform sind und scheinbar innerhalb der EU einen akzeptierten Weg darstellen. Die FPÖ ist die einzige Partei, die gegen diese Zugangsbeschränkung die hauptsächlich österreichische Studierwillige vom Studium ausschließt, auftritt. Für uns Freiheitliche ist der freie Hochschulzugang ein unverzichtbarer Bestandteil des österreichischen Bildungswesens. Die Matura ist als alleinige Voraussetzung für ein Studium völlig ausreichend. Ausnahmen darf es nur für Kunst- oder Sportstudien geben, wo spezifische Voraussetzungen unabdingbar sind.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat schnellstmöglich eine Regie­rungsvorlage, welche die Abschaffung aller Zugangsbeschränkungen für österreichi­sche Studierende zum Inhalt hat, vorzulegen.“

*****

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun hat sich Frau Abgeordnete Dr. Oberhauser zu einer tatsächlichen Berichtigung zu Wort gemeldet. Ich mache auf die Bestim­mungen der Geschäftsordnung aufmerksam: Bringen Sie zunächst den zu berichtigen­den, dann den berichtigten Sachverhalt, und all das in 2 Minuten. – Bitte.

 


12.45.20

Abgeordnete Dr. Sabine Oberhauser (SPÖ): Frau Präsidentin! Frau Abgeordnete Brinek hat gesagt, dass die von Frau Ministerin Kdolsky angedachten Ärztezentren dazu da sein sollen, um den Flaschenhals im Turnus zu beseitigen. (Abg. Dr. Brinek: Nein, nicht ausschließlich!)

Wahr ist vielmehr, dass die Zentren als Zusammenschluss von Personen gedacht wa­ren, die zur selbständigen Berufsausübung berechtigt sind (Abg. Morak: Ganz genau!), und wahr ist vielmehr, dass die Frau Ministerin sich nach den Protesten der Ärztekam­mer diese Ärztezentren völlig aus der 15a-Vereinbarung herausstreichen hat lassen. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Dr. Brinek: Ja! Ich habe von der Position des wissen­schaftlichen ...!)

12.45


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Broukal. 8 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

 


12.45.59

Abgeordneter Josef Broukal (SPÖ): 8 Minuten will er reden!, tönt es aus den SPÖ-Rängen. – Es tut mir leid, Kathi Pfeffer; das nächste Mal fasse ich mich wieder kürzer.

Wenn man Herrn Kollegem Dr. Graf so zuhört, würde man nicht glauben, dass er der Vertreter einer Partei ist, die in diesem Hohen Haus die Zugangsbeschränkungen be­schlossen hat – beschlossen hat! Herr Kollege Graf, diese Wandlung müssen Sie mir einmal näher erklären! (Abg. Dr. Brinek: Ja, das habe ich mir auch gedacht! – Abg. Dr. Graf: Zu meiner Zeit hätte es das nicht gegeben!) – Ja, zu Ihrer Zeit hätte es das nicht gegeben, aber Ihr Einfluss auf die FPÖ war offensichtlich enden wollend, seit Sie nicht mehr hier herinnen waren. Da haben Sie, glaube ich, Ihr Unwesen in Seibersdorf getrieben, oder? – Ja, genau! (Abg. Neubauer: Aber Sie sind schon 40-mal umgefallen in diesem Jahr! – Weitere Zwischenrufe.)


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll37. Sitzung / Seite 66

Schauen Sie, Herr Kollege Graf, die Frage ist ja nicht, wie viele junge Leute die Medi­zin-Universitäten zum Studium angenommen haben, sondern die Frage ist, wie viele junge Leute das Medizinstudium jedes Jahr beenden konnten. – Ich habe damit nicht sehr viel zu tun, aber auch wenn man nur ab und zu mit Medizinern redet, kommen dann Worte wie „Knochen-Kolloquium“ – das scheint eine Prüfung gewesen zu sein, im Vergleich zu der russisches Roulette eine sehr sichere Angelegenheit ist. (Abg. Dr. Bri­nek: Da sind immer die Knochen gebrochen!) – Soweit ich mich erinnere, hatte der Professor dabei ein großes Sackerl in der Hand, in dem sich einer der 700 mensch­lichen Knochen befand, und man musste blind hineingreifen und sagen, welcher das ist. Das ist ja etwas, was im normalen Leben eines Chirurgen relativ oft vorkommt: dass man blind wissen muss, wie die Knochen heißen. (Abg. Dr. Graf: Und die Profes­soren sind heute die, die die Zugangsbeschränkungen verlangen!)

Kaum war das vorbei, hat man dann – zumindest an der Universität in Wien – eine Ein­gangsprüfung, die summative integrative Prüfung, durchgeführt, bei der 50 Prozent der Leute durchgefallen sind. – Kommen Sie doch heraus und sagen Sie nicht, wie viele Leute auf die Uni gegangen sind, sagen Sie uns doch, wie viele Studentinnen und Stu­denten jedes Jahr zum „Doktor med.“ promoviert wurden! – Das waren nicht mehr als heute. (Beifall bei der SPÖ sowie demonstrativer Beifall der Abg. Dr. Brinek.)

Jetzt zu den Zugangsbeschränkungen. Die Wahrheit ist folgende: Irgendwann kommen wir alle nicht darum herum, dass wir uns einmal auch die Frage stellen, woher das Geld kommt. – Nun war ich lange genug Vertreter einer Oppositionspartei: Bei uns wa­ren es immer die Eurofighter, mit denen wir alles bezahlt haben, und die, die da oben gesessen sind – darunter Vertreter Ihrer Partei; auch jene FPÖler, die noch beim BZÖ mit dabei waren –, haben uns dann immer gesagt: Die Eurofighter habt ihr jetzt schon sieben Mal abbestellt; wollt ihr sie noch ein achtes Mal abbestellen? (Abg. Dr. Graf: Im Jahr 2002 habt ihr ...!)

Wenn Sie heute sagen: Doppelt so viele Studenten an die medizinischen Universitä­ten!, dann wissen Sie, dass Sie damit 500 Millionen € mehr für den Betrieb der Univer­sitäten verlangen. (Neuerliche Zwischenrufe des Abg. Dr. Graf.) Sie verlangen, dass in Wien ein neues Allgemeines Krankenhaus gebaut wird für die Patienten, die man an dieser doppelt so großen Uni braucht, Sie verlangen, dass es in Salzburg neue Univer­sitätskliniken gibt, dass man in Graz ein neues Landeskrankenhaus baut. – Sie verlan­gen also auf gut Deutsch Beträge, die jenseits von Gut und Böse sind, es sei denn, Sie können mir einen Hinweis darauf geben, wo Sie diese 1,5 Milliarden € hernehmen werden – jetzt und gleich, wie Sie das sagen! (Abg. Mag. Stadler: ... Wahlprogramm! Gusenbauer hat ja versprochen, er wolle die Studiengebühren abschaffen, Herr Brou­kal!)

Kollegin Brinek hat Ihnen einen Antrag vorgelegt, über den wir alle sehr froh sind, in dem ÖVP und SPÖ – und ich sage jetzt absichtlich zuerst „ÖVP“, weil das für die ÖVP die größere Überwindung war –, versprechen, dass wir bis zum Jahr 2020 die Budgets der österreichischen Universitäten um 50 Prozent erhöhen wollen – vom derzeitigen Geldwert, die Inflation herausgerechnet –, und Sie sagen: Das ist alles zu wenig und das ist alles zu spät!? (Abg. Dr. Graf: Da sind wir alle tot, im Jahr 2050!)

Ich erinnere Sie an Folgendes – Sie waren selbst lange genug Vertreter einer Regie­rungspartei –: Wissen Sie, Geld zu drucken ist verboten! Und es ist ein schönes Pro­gramm, wenn wir sagen, dass wir jetzt Jahr für Jahr, beginnend mit dem Jahr 2010, die Uni-Budgets um 150 Millionen € erhöhen wollen und im Jahr 2020 dann statt 3 Milliar­den 5 Milliarden € für die österreichischen Universitäten hergeben. – Ich denke, das kann sich sehen lassen.


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Zugangsbeschränkungen: Wir von der SPÖ wollen Zugangsbeschränkungen nur dort, wo sie unabweichlich sind. Wir glauben, dass sie im Augenblick in der Medizin unab­weichlich sind, haben aber unsere Zweifel, ob das für andere Gegenstände auch zu­trifft. (Abg. Dr. Graf: Glauben heißt nichts wissen!) – Glauben heißt nichts wissen, so ist es; ich aber weiß, dass ich in Verhandlungen mit der ÖVP dafür gesorgt habe, dass es ab dem nächsten Jahr in zwei Gegenständen keine Zugangsbeschränkung mehr geben wird, es sei denn – es sei denn, so heißt es in dem Gesetz, das wir heute be­schließen werden –, wenn durch die erhöhte Nachfrage ausländischer Staatsangehöri­ger die Studienbedingungen unvertretbar werden.

Herr Kollege Graf, was wollen Sie denn? – Dass Leute um Mitternacht ins Labor ge­hen? Dass es Großgruppen gibt, in denen niemand mehr etwas lernt? Wie können Sie denn das vertreten? Was wir erreicht haben, war, dass der Minister nur dann die Stu­dienplätze beschränken kann, wenn es eine erhöhte Nachfrage ausländischer Staats­angehöriger gibt. Und nicht so, wie das in den vergangenen Jahren der Fall war, als Sie von der FPÖ mit beschlossen haben, dass es Zugangsbeschränkungen gegen in­ländische Studierende gibt. Das haben Sie ja selbst gesagt; gerade haben Sie es vorgelesen: gegen inländische Studierende, Sie haben nur nicht dazugesagt, dass das Ihre Zugangsbeschränkungen waren.

Aber was werde ich jetzt tun? – Ich bin damit nicht zufrieden: Ich glaube, dass wir auf dem Sektor der Medizin noch viele Jahre ein Problem haben werden – da ist die be­rühmte europäische Lösung gefragt, zu deren Entwicklung ich den Wissenschaftsmi­nister auffordere –, aber was die anderen Gegenstände betrifft – Publizistik, Betriebs­wirtschaftslehre und Psychologie – glaube ich auch, dass wir die Zugangsbeschrän­kungen nicht brauchen.

Herr Minister Hahn beziehungsweise sein Büro wird heute von mir eine ganz umfang­reiche Anfrage bekommen, wo wir einmal von ihm auf Cent und Euro genau wissen wollen, was der zusätzliche Publizistikstudent kostet, was die zusätzliche Betriebswirt­schaftsstudentin kostet und was der zusätzliche Psychologiestudent, damit wir für das Budget 2009 mit der ÖVP ganz ernst und eifrig darüber verhandeln können, was die Universitäten zusätzlich brauchen, um in diesen nicht-medizinischen Fächern die Zahl der Studierenden wesentlich anzuheben.

Ich sage gleich: Mir wäre es am liebsten, die Beschränkungen fallen permanent. – Dass Hahn ein Notverordnungsrecht braucht, ist angesichts eines zehnmal so großen Nachbarn, von dem man nicht weiß, wie viele tausend Studierende er jedes Jahr zu uns schickt, klar. Er schickt sie uns, ob wir es wollen oder nicht, gestützt auf das EuGH-Erkenntnis, gegen das wir leider machtlos waren, wie sich zeigt – also dieses Notverordnungsrecht muss er haben. Dass er es aber nur im äußersten Fall verwen­det, weil es unausweichlich ist, und nicht, weil es bequemer ist für die Universitäten oder weil die ÖVP nicht genug Geld hergeben will, dafür werden wir sorgen.

Ich lade Sie auch ganz höflich ein: Stimmen Sie diesem Entschließungsantrag von Kol­legin Brinek und mir zu – das gilt auch für die Grünen und das BZÖ! (Abg. Dr. Graf: ... stimmen wir zu!) – Nehmen wir das ernst, was wir hier und heute einander und Öster­reich versprechen: dass wir das Jammertal, in dem sich die Universitäten in den letzten Jahren mit Ihrer Hilfe und Zustimmung befunden haben, endgültig verlassen und dass wir so, wie dieses Jahrzehnt das Jahrzehnt der Forschung war, das nächste Jahrzehnt zum Jahrzehnt der Universitäten machen. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

12.53


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun gelangt Herr Bundesminister Dr. Hahn zu Wort. – Bitte.

 



Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll37. Sitzung / Seite 68

12.53.13

Bundesminister für Wissenschaft und Forschung Dr. Johannes Hahn: Frau Präsi­dentin! Meine Damen und Herren! Zunächst einmal eine klare Feststellung: Die ÖVP und auch meine Wenigkeit haben immer klipp und klar gesagt, dass für uns der freie Hochschulzugang jedenfalls am Beginn des Studiums ein Ziel ist und bleibt und dass wir danach trachten, das auch in Zukunft sicherzustellen.

Dabei versuchen wir, verschiedene Maßnahmen einzusetzen – ich wiederhole mich, ich sage es hier aber noch einmal, sozusagen auch für das Protokoll –, etwa die Stu­dieninformation bereits an den höheren Schulen deutlich zu verbessern, weil ich davon überzeugt bin, dass, wenn es hier eine fundierte Information und Beratung gibt, in der Tat wesentlich mehr der 400 Studien, die wir an Fachhochschulen und Universitäten haben, in Anspruch genommen werden und dadurch auch eine entsprechende Auffä­cherung zustande kommt, was die Auswahl der Studien anlangt. – Das ist außer Frage.

Zweitens – ich glaube, Kollegin Brinek hat es schon gesagt –: Österreich ist neben Bel­gien jenes Land in Europa, das bis dato den liberalsten Hochschulzugang hat. Ich wiederhole mich auch hier: Interessanterweise haben soziale Herkunft und Hochschul­zugang sogar eine gewisse Korrelation. Es ist also umgekehrt: Der freie Hochschulzu­gang garantiert keine bessere soziale Verteilung; die müssen wir anders sicherstellen.

Eine dritte Bemerkung: Es werden gelegentlich die Begriffe „Zulassungsbeschränkung“ und „Quote“ durcheinandergebracht. – Die Quote ist eine ganz bestimmte Maßnahme, die wir an den medizinischen Universitäten als Reaktion auf die Situation im Zusam­menhang mit Deutschland zu ergreifen hatten. Bei der Gelegenheit: Seit 2001 hat sich die Zahl der in Österreich studierenden deutschen Studentinnen und Studenten von 6 000 auf annähernd 13 000 erhöht, also mehr als verdoppelt. Es war und ist daher notwendig, hier Beschränkungen vorzunehmen – das gilt auch für andere Fächer.

Wir haben es im Ausschuss ausführlich diskutiert, nur soviel noch einmal: Wir stehen momentan – und das ist im Prinzip ja grundsätzlich erfreulich, weil wir Mobilität wollen; man muss nur zwischen der sozusagen gewünschten studentischen Mobilität und jener, die das Resultat einer Nicht-Verfügbarkeit von Studienmöglichkeiten im eigenen Land darstellt, unterscheiden – bei etwa 37 Prozent von Ausländerinnen und Auslän­dern, die in Österreich zu studieren beginnen. Ich denke, Sie haben schon ein Gefühl dafür, dass wir hier auch sicherstellen wollen – da bin ich auch ganz bei Kollegem Graf –, dass die Österreicherinnen und Österreicher natürlich auch die Möglichkeit ha­ben sollten – no na! –, in Österreich zu studieren und vor allen Dingen das zu studie­ren, was sie wollen.

Weiters zur Medizin – ich glaube, Kollege Broukal hat schon darauf hingewiesen –: Man sollte unterscheiden zwischen der Zahl jener, die zu studieren beginnen, und je­ner, die das Studium beenden.

In der alten Struktur haben über 50 Prozent dieses Studium nicht beendet, was, so glaube ich, in Summe kein wirklich wünschenswerter Zustand ist: wenn jemand jahre­lang studiert und „hinausgeprüft“ wird – was auch immer.

Das neue System mit der Eingangsprüfung hat Mängel, deswegen lassen wir es ja auch untersuchen, gewährleistet aber – und das scheint mittlerweile fast abgesichert zu sein –, dass die Drop-out-Rate auf 10 bis 15 Prozent reduziert wird. In Summe wird sich an der Zahl der Absolventen gemessen an der Vergangenheit also kaum etwas ändern, sie wird im Wesentlichen gleich bleiben. Es gibt nur den Unterschied, dass die, die zu studieren beginnen, in einem hohen Ausmaß auch abschließen, was, so glaube ich, für jeden Einzelnen und für jede Einzelne persönlich erfreulicher ist als der Um­stand, dass man eben ein abgebrochenes Studium hat.


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Generell gesagt: Einen absolut freien Hochschulzugang haben wir in Österreich nie gehabt, weil es bekanntlich Fächer – etwa bei der darstellenden Kunst, bei der Musik, auch im Sport (Abg. Dr. Graf: Ja gut, da hat es ja auch einen Sinn: Ich kann nicht Geige studieren, wenn ich nicht Geige spielen kann! Dagegen hat ja auch nie jemand etwas gehabt!) – gibt, wo schon seit jeher der Zugang beschränkt ist; darüber hat es nie eine Diskussion gegeben beziehungsweise versteht man das auch. Man wird nicht Geige zu studieren beginnen, wenn man bisher noch nicht Geige spielen konnte. – Ich dachte, dass das bisher allgemein gültiger Konsens war, aber jedenfalls gilt das auch für die Zukunft.

In einem Punkt, Josef Broukal, kann ich dir nicht recht geben: Dass wir in der Vergan­genheit sozusagen in einem Jammertal waren, das kann ich so nicht nachvollziehen. (Abg. Riepl: Aber ein bisschen ein Chaos war es schon!) – Im Gegenteil: Schon durch die vorige Regierung sind ja grundsätzlich die Weichen dafür gestellt worden, dass das aktuelle Hochschulbudget für die Leistungsperiode 2007 bis 2009 um 500 Millionen € aufgestockt wurde, das sind operativ um 10 Prozent mehr. Und der gleiche Betrag – sogar ein paar Millionen mehr – geht in die Verbesserung der Infrastruktur. – Wir befin­den uns also auf einem guten Weg.

Ich bedanke mich für den koalitionären Antrag, der mir hoffentlich auch eine Hilfe in den Budgetverhandlungen sein wird. Der Budgetpfad, was insbesondere den tertiären Bereich anlangt, entwickelt sich in der Tat erfreulich, wenn man die innerösterreichi­sche Geschichte der letzten Jahrzehnte betrachtet. Und das ist notwendig, weil wir hier durchaus auch in einem internationalen Wettbewerb stehen.

Entscheidend wird sein, dass wir bei der Aufbringung von Drittmitteln hinreichend attraktiv werden, weil der internationale Vergleich zeigt, dass wir bei den Beiträgen von Seiten der öffentlichen Hand sehr gut liegen; unterentwickelt sind wir noch beim Auf­kommen von Drittmitteln aus der Wirtschaft und aus anderen Bereichen. Wenn uns hier eine signifikante Steigerung, etwa durch eine Attraktivierung im Steuerrecht, ge­lingt, dann bin ich zuversichtlich, dass wir die angepeilten Ziele von 2 Prozent errei­chen können. – Danke schön. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

12.59


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun kommt Herr Abgeordneter Dr. Zinggl zu Wort. 5 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

 


12.59.46

Abgeordneter Mag. Dr. Wolfgang Zinggl (Grüne): Frau Präsidentin! Herr Minister! Meine Damen und Herren! Kollege Graf verlässt gerade den Raum. Ich wollte ihn korri­gieren – Kollege Broukal hat es ja auch schon gesagt –: Die Tradition der FPÖ im Zu­sammenhang mit den Zugangsbeschränkungen ist nicht sehr rühmlich. Wenn sie sich jetzt ändert, ist es umso besser.

Dass Sie da die Grünen in ein Boot mit hineinziehen wollen, in dem wir nie gesessen sind, finde ich eigenartig. Eher im Gegenteil. Ich habe ein Déjà-vu-Erlebnis. Es ist so wie „Und täglich grüßt das Murmeltier“. Mein Kollege Grünewald wird ja nicht müde, immer wieder neue Argumente zu finden, die belegen – er betont das immer wieder –, dass wir sehr daran interessiert sind, dass dieser freie Hochschulzugang aufrechterhal­ten bleibt. Und die Hochschülerschaftswahlen geben uns ja recht. Wir vertreten die In­teressen der Studierenden maximal. (Präsident Dr. Spindelegger übernimmt den Vor­sitz.)

Die Rolle der SPÖ in diesem Zusammenhang gilt es jetzt schon einmal zu beleuchten. Herr Kollege Broukal, Sie waren doch immer gegen die Zugangsbeschränkungen und haben immer gesagt, jedes Jahr 50 Studienplätze mehr und wir brauchen das nicht. –


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„Ich könnte jetzt sagen, wir fordern Sie auf, in den Fächern außerhalb der Medizin zum Status quo ante zurückzukehren. Sollten da hundert Studierende mehr notwendig sein, dann macht das ein Zehntelpromille des Gesamtbudgets aus.“ (Abg. Broukal: Haben wir für 2010 angekündigt!) – Ja. Sie haben eine Erhöhung des Budgets angekündigt. „Aber wir lehnen diese Novelle ab, weil wir ein deutliches Signal geben wollen, dass wir für den freien Hochschulzugang sind“. – Und das ist ein Zitat des Kollegen Niederwie­ser, Herr Kollege Broukal. So wie es vorher auch Ihr Zitat war. Die Kollegin Kuntzl – jetzt ist sie gerade nicht anwesend – hat gesagt: „So wird jungen Leuten die Chance verwehrt, jene Ausbildung, die sie machen möchten, auch tatsächlich absolvieren zu können.“

Das ist nämlich der Unterschied! Sie können das Budget erhöhen, so viel Sie wollen, wenn Sie es nicht dazu verwenden, einen freien Studienzugang zu ermöglichen. Und das werden wir ja sehen, denn von der SP kommen ja immer nur Versprechungen.

Frau Kollegin Kuntzl hat sehr richtig im Mai des Jahres 2006 darauf hingewiesen, dass in Graz 280 junge Menschen nicht Pädagogik studieren können, obwohl das nur 26 000 € mehr ausmachen würde. Also das sind doch Beträge – das haben Sie damals gesagt –, wo man über einen freien Hochschulzugang ... (Zwischenruf des Abg. Brou­kal.) – Na gut. Aber jetzt haben Sie ja den Antrag laufen. Diese Zugangsbeschränkung ist ja auch Ihr Antrag. Und die Frage ist ja noch eine andere: Wieso wollen Sie, wenn es um die Medizin geht und wenn Ihr Argument gegenüber der EU lautet, dass unser Gesundheitssystem gefährdet wäre, in der Betriebswirtschaft die Beschränkungen auf­rechterhalten? (Abg. Broukal: Ich will sie nicht aufrechterhalten!)

Na ja, was heißt, Sie wollen nicht? Sie stellen den Gesetzesantrag. (Abg. Broukal: ... was wir in zwei Jahren machen!) – Ja, was Sie in zwei Jahren, in vier Jahren machen. Sie haben vor der Wahl auch angekündigt, dass es keine Studiengebühren mehr ge­ben wird. Und was Sie da alles angekündigt haben! Das interessiert niemanden. (Abg. Broukal: Hätten Sie drei Mandate mehr geschafft, ...!) Sie haben jetzt eine Gesetzes­vorlage da liegen – das interessiert uns. Das ist mehr als merkwürdig. Jedenfalls ist die Betriebswirtschaft nicht gesundheitssystemgefährdend, und die EU wird darauf auch ein Auge haben. – Ob wir uns da etwas Gutes tun, das ist noch eine wichtige Frage.

Die andere Frage ist: Was ist da überhaupt passiert? Sind Sie einsichtig geworden? Hat Sie die ÖVP, die Kollegin Brinek vielleicht ein bisschen überzeugt? Ihre Rede hat schon ein wenig so geklungen. Oder sind Sie nach wie vor ... (Abg. Broukal: Was Sie nicht begreifen: Wir schaffen gerade ... ab!)

Ja! Ich begreife einiges. Ich begreife auch, dass Sie in einer Koalition mit der ÖVP sind und dass Sie da natürlich alles Mögliche abbiegen und mit dem Geld haushalten müs­sen. Das verstehe ich alles. Aber was ich nicht verstehe, ist, dass Sie bei solchen Ko­alitionsverhandlungen nicht zumindest vier Studienrichtungen herausverhandeln kön­nen. Mit zwei haben Sie sich begnügen müssen, und ... (Abg. Broukal: Das nächste Mal helfen Sie verhandeln, Herr Zinggl!) Damit ist die SPÖ der kleine Koalitionspartner. Ja nicht einmal der ist die SPÖ genau genommen. Nicht einmal der! Das ist eine Verlängerung der Politik von Schwarz-Blau-Orange. (Abg. Dr. Brinek: Was soll dieses Lizitieren? Das soll doch eine Argumentationsbasis sein!) Herr Kollege Broukal, Sie haben zwei abgeschafft. Das wäre der kleine Koalitionspartner. Der bekommt zwei her­aus. Sie sind aber eigentlich regierungsführend. Sie müssten mindestens vier ... (Zwi­schenruf des Abg. Broukal.)

Und auch die zwei, die Pharmazie und die Biologie, auch die beiden, Herr Kollege Broukal, kann der Minister jederzeit durch Verordnung wieder hereinholen, wenn er


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will. (Abg. Dr. Brinek: Diese lächerliche Lizitation hilft uns nicht weiter! Lächerliche Lizi­tationspolitik! – Neuerlicher Zwischenruf des Abg. Broukal.)

Oh ja! Ich weiß: nicht jederzeit. Da gibt es den Zusatz „bei erhöhter ausländischer Nachfrage ...“ Wissen Sie, was erhöhte ausländische Nachfrage sein kann? – Ein einziger ausländischer Studierender mehr könnte eine erhöhte Nachfrage sein. (Abg. Broukal: Nein!) – Na selbstverständlich! Nach dem Gesetz schon. (Abg. Broukal: Ist das eine Unterstellung gegenüber dem Minister? – Abg. Dr. Brinek: Sind Sie ein PISA-Empirist?)

Nein, nein, ich kenne auch Ihre Ausschussfeststellung. Aber warum steht die nicht im Gesetz drinnen? Warum brauchen Sie eine Ausschussfeststellung, warum schreiben Sie die nicht ins Gesetz hinein? Da stimmt doch irgendetwas nicht. Und ich würde wet­ten, dass Pharmazie und Biologie demnächst auch Studienbeschränkungen erhalten.

Auch die Evaluierungen, die Sie brauchen, um die Beschränkungen verlängern zu kön­nen, sind im Widerspruch zu dem, was der Minister jetzt machen kann. Entweder wir wollen Evaluierungen abwarten, oder der Minister kann machen, was er will. – Das geht sich vorne und hinten nicht aus. Es tut mir leid. Sie sind in diesem Punkt umgefal­len. (Beifall bei den Grünen.)

13.05


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Mag. Darmann. 5 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

 


13.05.19

Abgeordneter Mag. Gernot Darmann (BZÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Werte Zuseher! Nunmehr ist allseits bekannt, dass mit 31. Dezember, würde es keine Fortschreibung geben, der § 124b des Universitätsgesetzes 2002 außer Kraft treten würde, was wiederum dazu führen würde, dass es den Rektoren an den österreichischen Universitäten weiterhin nicht mehr möglich wäre, Zugangsbe­schränkungen vor oder nach der Zulassung zu den jeweiligen Studien zu verordnen, nämlich im Speziellen was die acht deutschen Numerus-clausus-Studien betrifft.

Aus diesem Grund ist es für mich – so wie es schon im Ausschuss nicht nachvollzieh­bar war – auch hier absolut unverständlich, wieso die Grünen und auch die Blauen, nämlich auf der einen Seite Kollege Grünewald, auf der anderen Seite Kollege Graf von der FPÖ, hier mit Argumenten kommen – wieder in der Vermischung Zugangsver­fahren und Quote, obwohl das ja komplett etwas anderes ist –, dass diese Quote frau­enfeindlich sein sollte. Wir haben schon im Ausschuss besprochen, dass diese Quote an sich und auch das Zugangsverfahren, dieser EMS-Test, nicht frauenfeindlich sein können. Dieser Test wird wie in der Schweiz eins zu eins abgebildet und durchgeführt, in der Schweiz ergibt er keine Benachteiligung von Frauen. In Österreich ist es derzeit nicht nachvollziehbar, aber Bestandteil einer Erhebung, wieso die Frauen in Österreich bei diesem Test schlecht abschneiden. Aber grundsätzlich zu behaupten, dass dieser Test frauenfeindlich ist, das ist absolut unwahr. (Beifall beim BZÖ und bei Abgeordne­ten der ÖVP.)

Weiters zum Kollegen Graf von der FPÖ, der sich immer wieder darüber aufregt, dass die Österreicher durch diese Aufnahmeverfahren, Aufnahmekriterien, durch diesen Test benachteiligt sein sollen. – Das ist auch nicht nachvollziehbar. Denn was wäre, wenn es zum Beispiel diesen Test in Kombination mit der vorhandenen Quote an der Universität Innsbruck nicht gäbe? Dort gibt es deutsche Bewerber zu einem Prozent­satz von zirka 60 Prozent, die das Medizinstudium beginnen wollen. Der einzig andere europarechtskonforme Ansatz wäre, diese rund 60 Prozent deutschen Bewerber, zu gut 40 Prozent österreichische Bewerber und andere mit einem Losverfahren entspre-


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll37. Sitzung / Seite 72

chend den vorhandenen Studienplätzen aufzuteilen. Das heißt, es werden bei den vor­handenen Studienplätzen, die sich alleine aus dem vorliegenden Budget und aus der nicht unendlich erweiterbaren Zahl von Studienplätzen ergeben, wieder diese 60 Pro­zent den Deutschen zufallen.

Da frage ich schon: Wo ist da zum einen der Vorteil für die Österreicher, wie von der FPÖ gefordert? Zum anderen: Wie soll das mit der Finanzierung stattfinden? – Wir wissen, dass ein Studienplatz im OECD-Schnitt im Jahr zirka 9 500 € kostet, aber ein Medizinstudium im Jahr um die 30 000 €. Und wenn dann 60 Prozent der Deutschen bei uns an manchen Universitäten studieren würden, dann zu 80 bis 90 Prozent wieder in ihre Heimat zurückgehen – wie ist das vertretbar, dass unsere Gesellschaft das zahlt? Egal, ob einer einen Bezug zur Universität hat, weil sein Sohn oder seine Toch­ter dort studiert oder nicht. Sollen wir für die Deutschen die Ausbildung zahlen, aber in weiterer Folge – das ist ja das nächste Argument und das wichtigste für uns – ist die langfristige Versorgung mit Ärzten in Österreich dann noch gesichert?

Das heißt, hier sind ganz klar weiterhin auch solche Studienzugangsbeschränkungen beziehungsweise ‑verfahren fortzuführen. Und das im Sinne der österreichischen Stu­denten und Studentinnen! (Beifall beim BZÖ.)

Wenn man schon sagt, dass so ein Studienauswahlverfahren zum Nachteil der Öster­reicher sein könnte, wenn man das wirklich meint, dann kann ich da nur insofern zu­stimmen: Ja, aber dann sollte man an dieses Thema bereits in der Mittelschule her­angehen. Dann sollte man die österreichischen Schülerinnen und Schüler auf dieses Auswahlkriterium vorbereiten, dass sie auch dementsprechend abschneiden. Das wird dann wiederum mit der heutigen Einigung, die es im Ministerrat gegeben hat – von we­gen Gesamtschule ... jetzt ... ohne Sitzenbleiben, ohne Leistungsgruppen –, nicht funk­tionieren. Das heißt, das ist wieder der falsche Weg. Ein differenziertes und leistungs­bezogenes Modell wäre hier wünschenswert gewesen!

Ich möchte auch im Zusammenhang mit einer langfristig gesicherten Ärzteversorgung in Österreich folgenden Antrag einbringen:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Ursula Haubner, Mag. Gernot Darmann und Kollegen betreffend die Errichtung einer Medizinischen Universität in Linz

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Wissenschaft und For­schung und die Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend, sowie der Bun­desminister für Finanzen werden aufgefordert, so rasch wie möglich entsprechende Maßnahmen einzuleiten, um die Errichtung einer eigenen Medizinischen Universität in Linz sicherzustellen.“

*****

Dies vor allem aus dem einen Grund, da Österreich seit der Gesundheitsreform in vier Versorgungsregionen eingeteilt ist und lediglich in drei dieser Versorgungsregionen Medizinische Universitäten bestehen. Daher sollte nach unserer Ansicht – und das ist ein Muss für die Zukunft – auch in der zweitgrößten Versorgungsregion, Oberösterreich und Salzburg, eine solche Medizinische Universität eingerichtet werden. – Danke. (Bei­fall beim BZÖ.)

13.10



Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll37. Sitzung / Seite 73

Präsident Dr. Michael Spindelegger: Der soeben von Herrn Abgeordnetem Mag. Darmann eingebrachte Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht daher mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Antrag

der Abgeordneten Ursula Haubner, Mag. Gernot Darmann und Kollegen betreffend die Errichtung einer Medizinischen Universität in Linz

eingebracht im Zuge der Debatte zum Bericht des Wissenschaftsausschusses über die Regierungsvorlage (241 d.B.) über ein Bundesgesetz mit dem das Universitätsge­setz 2002 geändert wird (276 d.B.)

Im Rahmen der Gesundheitsreform wurde Österreich in vier Versorgungsregionen eingeteilt. Lediglich in drei dieser Versorgungsregionen, wovon eine die Bundesländer Wien, Niederösterreich und Burgenland, die zweite die Bundesländer Steiermark und Kärnten und die dritte die Bundesländer Tirol und Vorarlberg umfasst, besteht eine Me­dizinische Universität. Nur die zweitgrößte Versorgungsregion, die aus Oberösterreich und Salzburg besteht, hat hingegen keine eigene Medizinische Universität. Durch die derzeitige und noch zu erwartende demografische Entwicklung muss der Gesundheits­dienst (und damit auch die Anzahl der zur Verfügung stehenden Ärzte) wachsen, weil 80 % der Leistungen des Gesundheitssystems von älteren Menschen konsumiert wer­den. Um dies sicherstellen zu können, ist die Errichtung einer eigenen Medizinischen Universität in Linz ein Gebot der Stunde und notwendiger und dringender denn je.

Dazu gibt es bereits einen vom BZÖ initiierten Initiativantrag, der eine Resolution zur Gründung einer medizinischen Universität in Oberösterreich zum Inhalt hat und im Oberösterreichischen Landtag am 5. Oktober 2006 beschlossen und dem Bundes­ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur übermittelt wurde.

Nach anfänglicher Ablehnung ist nun endlich, ein Jahr nachdem die oben genannte Resolution des Oberösterreichischen Landtages dem zuständigen Ministeriums zuge­leitet, jedoch abgelehnt wurde zumindest ein Einschwenken der SPÖ (OÖ Nachrichten vom 18.10.2007: „Broukal für medizinische Universität in Linz“) zu erkennen.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Wissenschaft und For­schung und die Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend, sowie der Bun­desminister für Finanzen werden aufgefordert, so rasch wie möglich entsprechende Maßnahmen einzuleiten, um die Errichtung einer eigenen Medizinischen Universität in Linz sicherzustellen.“

*****

 


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Dr. Be­lakowitsch-Jenewein. 5 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

 


13.10.58

Abgeordnete Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein (FPÖ): Herr Präsident! Sehr ge­ehrter Herr Minister! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Sie wissen alle, dass wir


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll37. Sitzung / Seite 74

keinen freien Hochschulzugang haben; das haben wir heute schon zur Genüge hier gehört.

Ein kurzes Wort zu meinem Vorredner, der meinte, den Ärztemangel beheben zu kön­nen, indem man eine weitere Universität baut. – Wir brauchen einfach mehr Studien­plätze, dann haben wir keinen Ärztemangel, und nicht eine weitere Universität, die ge­nau nichts bringt, wenn wir weiterhin Zugangsbeschränkungen haben. (Abg. Mag. Dar­mann: Das ist vollkommen widersinnig!)

Aber nun zu Herrn Kollegem Broukal, weil ich glaube – und ich war auch davon über­zeugt –, dass Ihnen das bisher immer ein ernstes Anliegen gewesen ist; ich war aber heute doch eher überrascht, als Sie gesagt haben, es sei „unabweichlich“, dass wir in der Medizin Zugangsbeschränkungen haben. Sie haben ja zwei weitere Studienrich­tungen rekommandiert.

Jetzt sage ich Ihnen etwas, Herr Kollege Broukal: Das nützt den jungen Menschen, die in Österreich gerne Medizin studieren würden, überhaupt nichts, dass Sie das als un­abweichlich bezeichnen.

Wenn Sie heute in Österreich ein junger Mensch sind, jemand, der kurz vor der Matura steht, der Medizin studieren möchte (Abg. Broukal: Eingeführt hat die Zugangsbe­schränkungen die FPÖ!), so haben Sie in Österreich eine Möglichkeit: Sie setzen sich diesem EMS-Test aus. Da können Sie sich vorab an der Med-Uni Wien beispielsweise informieren. Da steht dann groß: Vorbereitung auf den EMS-Test, wie viel das kostet et cetera. Und man muss sich vorbereiten – auch das steht drinnen –, Vorbereitung ist notwendig.

Es gibt professionelle Vorbereitungskurse. Da müssen die Eltern einmal zwischen 700 € und 1 000 € für einen solch professionellen Kurs hinlegen. Da fallen schon die Ersten raus, weil die Eltern sagen, das können sie sich nicht leisten.

Wenn man die Chance hatte anzutreten und es nicht geschafft hat, dann bleibt vielen Studenten nur noch die Möglichkeit, ihren Traum aufzugeben und eben nicht Medizin zu studieren, in eine andere Studienrichtung zu wechseln oder etwas völlig anderes zu machen. Wenn man reiche Eltern hat, ist das anders, dann kann man nämlich ins benachbarte Ausland gehen, vor allem nach Ungarn, Tschechien oder in die Slowakei, und kann dort sehr wohl Medizin und auch Zahnmedizin studieren, allerdings – und das ist natürlich nur für ganz wenige möglich – muss man im Semester 5 500 € oder im Jahr eben in etwa 11 000 € bezahlen.

Und das ist genau die Problematik, vor der wir hier stehen. Wir bilden auf der einen Seite jede Menge Studenten, die aus dem Ausland zu uns kommen, aus, aber wir neh­men es in Kauf, dass unsere eigenen jungen Leute ins Ausland gehen, dass sozusa­gen soziale Kriterien ausschlaggebend sind, dass aber eine gewisse soziale Schicht natürlich frei wählen kann, was sie studiert, weil es sich die Eltern leisten können. Für die soziale Unterschicht bleibt jedoch nichts übrig. Der kleine Bub zu Hause, dessen Vater vielleicht ein kleiner Arbeiter ist, ein kleiner Angestellter ist, hat dann das Nach­sehen, hat Pech gehabt.

Das ist genau die Problematik, vor der wir hier stehen, mit der wir uns überhaupt nicht identifizieren wollen und auch nicht können, denn wir wollen den freien Hochschul­zugang für alle haben. (Abg. Broukal: Sie haben die Zugangsbeschränkungen einge­führt!) Und deshalb haben wir auch heute diesen Entschließungsantrag eingebracht. (Beifall bei der FPÖ.)

Wir haben das nicht beschlossen. Das ist ein Irrtum, auch wenn Sie es jetzt noch ein paar Mal wiederholen. Sie wissen ganz genau, dass wir das hier nicht beschlossen ha-


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ben. Und wir sind für den freien Hochschulzugang, und zwar für alle Menschen, für alle jungen Leute in diesem Land – egal, welcher sozialer Herkunft sie sind.

Und zu diesen 11 000 €, die dann die Eltern im Jahr berappen müssen, kommen noch jede Menge Zusatzkosten. Da gibt es noch das Wohnen, das Leben und so weiter. Da gibt es noch ganz schön viele Kosten, die dazukommen. – Das ist das eine.

Das Zweite ist: Es wird immer gesagt, es kommen diese Unmengen von Bewerbern. – Jetzt sage ich Ihnen etwas: Im Jahr 2007 sind zum Test 2 555 Bewerber angetreten. Natürlich haben sich sehr viel mehr vorher angemeldet. Dann gab es ein persönliches Gespräch, einen persönlichen Termin: Da haben schon 1 000 wieder gesagt, nein, das interessiert mich gar nicht, ich will da gar nicht mehr antreten.

Und genau das ist es: Sie jonglieren mit irgendwelchen Zahlen, die überhaupt nicht der Wahrheit entsprechen. Sie jonglieren mit irgendwelchen Dingen, nur um zu sagen, wir können es uns nicht leisten. – Was glauben Sie, was soll sich ein Siebzehnjähriger denken, der immer nur hört, wir können es uns nicht leisten, dass deine Ausbildung finanziert wird? Was geben Sie denn diesen Menschen für eine Hoffnung mit?

Ich meine, es überrascht mich wenig, dass die ÖVP so handelt und so denkt. Gut, die ÖVP-Bänke sind auch schon sehr leer (auf die Sitzreihen der ÖVP weisend), es sind ihr offensichtlich die Bildung und die Wissenschaft in Österreich nicht wirklich ein Anlie­gen. Aber es entsetzt mich wirklich, Herr Broukal, dass Sie hier mitgehen, dass Sie das auch noch als Erfolg verkaufen, was hier passiert, und dass Sie nicht vehementer für die jungen Menschen in Österreich kämpfen, die sich einfach aussuchen dürfen sollen, was sie machen möchten, welchen Beruf sie erlernen möchten. Denn der Weg, den Österreich derzeit geht, ... (Abg. Broukal: Das haben Sie nie ... von der FPÖ!) – Sie haben es auch nicht geschafft, dass Sie die Studiengebühren abschaffen, aber Sie kündigen hier etwas an und tragen es mit, dass es in Österreich eine soziale Frage sein wird, ob jemand Medizin studieren darf. Sie tragen das hier mit! (Abg. Broukal: Weil Sie nicht mitgehen wollen!)

Nicht das Interesse, nicht das Talent, nicht die Begabung sind ausschlaggebend, ein­zig und allein die soziale Herkunft, einzig und allein die Tatsache, dass man Eltern hat, die es sich leisten können, dass sie einem ein Studium finanzieren, das man dann im benachbarten Ausland absolvieren darf. Und das ist der falsche Weg!

Wir wollen, dass alle unsere jungen Leute hier in Österreich studieren dürfen. Abgese­hen davon ist diese Studenten-Wanderbewegung der Österreicher ins Ausland auch ein wirtschaftliches Problem. Das Geld, das die österreichischen Eltern hier teuer be­zahlen, wird ins Ausland getragen. Diesen Weg wollen wir nicht mitgehen. Wir wollen den freien Hochschulzugang für alle Österreicher in Österreich! (Beifall bei der FPÖ. – Abg. Dr. Brinek: Haben Sie schon etwas von Studienförderung gehört?)

13.16


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Dr. Karl. 4 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

 


13.16.40

Abgeordnete Mag. Dr. Beatrix Karl (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bun­desminister! Hohes Haus! Herr Kollege Grünewald hat am Anfang seines Debatten­beitrages das OECD-Ranking betreffend die Akademikerquote angesprochen. (Abg. Dr. Zinggl: Die Übertrittsquote!) – Oh ja, Sie haben die Akademikerquote angespro­chen.

Aber ich möchte hier nicht über die Akademikerquote diskutieren, ich möchte einmal ein ganz anderes Ranking in die Diskussion einbringen, nämlich die internationalen Rankings, denen Universitäten immer wieder ausgesetzt sind.


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Man kann natürlich zu solchen Rankings und ihren Methoden stehen, wie man will. Sie sind teilweise sehr umstritten, aber interessant ist doch, dass sie vom Ergebnis her wenige Unterschiede zeigen. Bei so gut wie allen diesen internationalen Rankings lie­gen US-Universitäten an der Spitze, beste nichtamerikanische Hochschulen sind regel­mäßig die britischen Universitäten. Diesen Universitäten ist gemeinsam, dass sie kei­nen freien Hochschulzugang kennen. (Abg. Dr. Lichtenecker: Und gemeinsam, dass sie extrem hohe Budgets haben!)

Diese Universitäten haben aber viel höhere Studiengebühren, die bei weitem über unseren Studiengebühren liegen. Sie suchen sich ihre Studierenden selbst aus. Und wie heute schon mehrfach angesprochen worden ist, ist es generell in Europa so, dass außer in Österreich und in Belgien eigentlich in allen EU-Ländern der universitäre Zu­gang in umfassender Form reguliert wird.

Sehen wir uns zum Beispiel das uns immer als das Paradebildungsland präsentierte Finnland näher an! Dort gilt für alle Studienrichtungen ein Numerus clausus. Darüber hinaus fällt die Zulassung zum Studium in den autonomen Bereich der finnischen Uni­versitäten. Das heißt also, neben den Noten des Reifeprüfungszeugnisses ist auch das Ergebnis der an den Universitäten durchgeführten Aufnahmetests entscheidend.

Konkret bedeutet das zum Beispiel, dass an der Universität Helsinki nur zirka 15 Pro­zent der Studienbewerber zum rechtswissenschaftlichen Studium zugelassen werden. (Abg. Dr. Brinek: ... nicht mehr als ein Drittel!) – Genau. Ja, insgesamt. (Abg. Dr. Graf: Wollen Sie das auch in Österreich?)

Nein, ich sage nicht, dass ich das will. Ich möchte nur auf eines hinweisen: Wir spre­chen immer vom Hochschulraum in der EU, wir sprechen immer von der Akademiker­quote in anderen Ländern. Ich halte es für unseriös, dass wir uns immer nur Teil­aspekte des Hochschulraumes herauspicken, wenn wir in andere EU-Länder blicken. Sehen wir uns doch auch die Zugangsbeschränkungen in anderen EU-Ländern an! (Abg. Dr. Lichtenecker: Und die Budgets!)

Auch in der Diskussion betreffend Gesamtschule wird uns immer vorgehalten, in Öster­reich seien wir so rückständig, denn in anderen EU-Ländern gibt es die Gesamtschule. Wieso darf man überall über die Grenzen blicken, und wenn es um den Hochschul­zugang geht, ist jeder Blick über die Grenzen plötzlich verpönt? Das sehe ich nicht ein! (Beifall und Bravorufe bei der ÖVP.)

Deshalb möchte ich darauf hinweisen, wie die Zugangsbeschränkungen in anderen Ländern aussehen. Das sollen wir nicht negieren. Ich glaube, das sollten Sie sich auch einmal näher ansehen. (Abg. Dr. Graf: Man darf auch eine eigene Meinung haben!) – Ja, und ich sage Ihnen jetzt meine Meinung. Ich habe mir Ihre auch anhören müssen. (Heiterkeit und Beifall bei der ÖVP. – Abg. Dr. Graf: „Müssen“ stimmt nicht!) Ich möch­te auch noch zu anderen Rednern Stellung nehmen.

Ich möchte Herrn Kollegen Darmann darin bestätigen, dass die Zugangsquote beim Medizinstudium gar nicht frauenfeindlich sein kann, und zwar aus einem ganz simplen Grund nicht: Diese Zugangsquote stellt nämlich auf die Staatsangehörigkeit ab. Es ist entscheidend, ob ich österreichischer Staatsbürger, EU-Staatsbürger oder Drittstaats­angehöriger bin. Bitte was hat das mit dem Geschlecht zu tun? Das ist weder eine un­mittelbare Diskriminierung von Frauen noch eine mittelbare, und das sollten Sie, Herr Abgeordneter Graf, als Jurist eigentlich wissen. (Beifall bei der ÖVP.)

Dann auch noch zu einem Argument meiner Vorrednerin Belakowitsch-Jenewein. Sie haben gesagt, Studierende mit reichen Eltern können ins Ausland gehen. Angesichts der Zugangsbeschränkungen im Ausland werden sie, wenn sie in Österreich durch­gefallen sind, im Ausland aber auch keine Chance haben.


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Wenn immer gesagt wird, dass Eignungstests und sonstige Zugangsbeschränkungen dazu führen, dass aus sozial schwachen Schichten niemand mehr studieren kann, fra­ge ich schon: Soll das heißen, dass alle, die aus sozial schwachen Schichten kommen, Zugangstests beziehungsweise die Eignungstests in Österreich nicht bestehen? (Zwischenruf der Abg. Dr. Lichtenecker.) Das würde ja plötzlich heißen, dass alle aus sozial schwachen Schichten viel weniger intelligent oder weniger geeignet sind für ein Studium. Ich halte das für eine infame Unterstellung gegenüber allen, die aus sozial schwachen Schichten kommen und trotzdem ein Studium schaffen. – Danke. (Lebhaf­ter Beifall bei der ÖVP. – Abg. Dr. Graf: Die Männer-Riege der ÖVP applaudiert!)

13.21


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Zu einer tatsächlichen Berichtigung hat sich Herr Abgeordneter Broukal gemeldet. Ich mache Sie auf die Bestimmungen des § 58 aufmerksam. – Bitte, Herr Kollege.

 


13.21.31

Abgeordneter Josef Broukal (SPÖ): Herr Präsident! Frau Abgeordnete Dr. Belako­witsch-Jenewein hat auf meinen Zwischenruf, ob sie nicht wisse, dass die FPÖ die Zugangsbeschränkungen hier in diesem Haus mit beschlossen habe, wörtlich gesagt: Wir waren nicht dabei. – Das ist unwahr!

Wahr ist vielmehr: In dem gemeinsamen Freiheitlichen Parlamentsklub, den es nach der Gründung des BZÖ gab, waren folgende vier FPÖ-Abgeordnete, die sich selbst damals als FPÖ-Abgeordnete bezeichnet haben, dabei und haben den Zugangsbe­schränkungen zugestimmt: Bösch, Rosenkranz, Partik-Pablé und Neudeck. (Beifall und Oh-Rufe bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP. – Abg. Dr. Graf: Dann ändern wir es halt!)

13.22


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Mag. Hauser. 4 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte, Sie sind am Wort.

 


13.22.00

Abgeordneter Mag. Gerald Hauser (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehr­ter Herr Minister! Geschätzte Kollegen! Sehr geehrter Herr Broukal! Herr Broukal, Sie wissen, weder Neudeck noch Partik-Pablé gehören zu unserer Fraktion, das wissen Sie ganz genau. Und ich muss ja meiner Vorrednerin wirklich recht geben, Herr Brou­kal, Frau Dr. Belakowitsch-Jenewein war ja auch noch nicht im Parlament. (Zwischen­rufe bei der ÖVP.) Bitte nehmen Sie doch zur Kenntnis, auch geschätzte Herren Kolle­gen von der ÖVP, aus der letzten Bank herunter schreiend, bitte nehmen Sie doch zur Kenntnis, dass wir als Freiheitliche Partei anscheinend die einzige Partei neben den Grünen sind, die für einen freien Universitätszugang ist. Und das ist das Ziel, und dieses Ziel wollen wir umsetzen. Egal, was in der Vergangenheit auch war oder nicht war, es muss doch möglich sein, dass man ein Ziel formuliert, hinter dem wir als Partei, als nicht gespaltene Partei stehen. Jene, die sich abgespaltet haben, haben sich ja mit der ÖVP arrangiert. Und das war ja der Grund, wieso sie sich abgespaltet haben. Aber wir selbst sind für diesen freien Hochschulzugang, und daran ist, bitte, nicht zu rütteln. (Beifall bei der FPÖ.)

Schauen Sie, ich bin im Hauptberuf Lehrer, wie Sie wissen, und es ist ja wirklich scho­ckierend, wenn man dann immer wieder den Schülern erklärt, schaut, macht eine ver­nünftige Matura, wenn ihr die Matura besteht, seid ihr qualifiziert und dann könnt ihr studieren gehen. Das ist doch die einzige Eintrittsvoraussetzung, die aus unserer Sicht erforderlich und notwendig ist, nämlich eine abgeschlossene Matura.


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll37. Sitzung / Seite 78

So, und jetzt geht man mit dieser Matura an die Universität und versucht zum Beispiel das Medizinstudium zu beginnen. Und da, muss man ganz ehrlich sagen, haben die Tests der letzten zwei Jahre eines bewiesen, da hat man also wirklich weit gefehlt, denn die Ergebnisse dieser Tests haben doch eines bewiesen: dass unsere Studenten gegenüber den deutschen Studenten doch massiv benachteiligt waren. (Zwischenruf der Abg. Dr. Brinek.) Dafür gibt es viele Gründe. Ein Grund ist zum Beispiel der, dass das Abitur in Deutschland wesentlich früher erfolgt und deutsche Maturanten auf der einen Seite auf diese Tests ja wesentlich besser vorbereitet werden und auf der ande­ren Seite viel mehr Zeit haben, auch sich selbst vorzubereiten.

Der Aufnahmetest war zum Beispiel dieses Jahr am 8. Juli. Der 8. Juli ist der Termin, an dem möglicherweise unsere Maturanten gerade einmal von der Maturareise zurück­kommen und den Maturastress hinter sich gebracht haben und sich also nicht genü­gend auf den Test vorbereiten können, wobei ich mir sowieso die Frage stelle: Ja sag einmal, wo sind wir denn? Ist es erforderlich, dass ich mich heute noch zusätzlich, neben der Matura, qualifizieren muss, damit ich einen Test bestehen kann? Das ist ja bitte pervers. Normalerweise müsste doch die Matura genügen, damit ich diesen Auf­nahmetest bestehen kann. Das war nicht der Fall. (Zwischenruf der Abg. Dr. Brinek.) Es ist wirklich signifikant.

Es war signifikant, dass bei dieser Aufnahmeprüfung in Innsbruck unsere weiblichen Maturantinnen wesentlich schlechter abgeschnitten haben als die männlichen Maturan­ten. (Zwischenrufe bei der ÖVP.) Das ist einmal Faktum. Es wurde sogar angeregt, eine Studie herauszubringen, die ich bis jetzt noch nicht kenne.

Schauen Sie, jede Zugangsbeschränkung über diesen Test ist doch eine Farce. Ich habe mich zu informieren versucht, wie so ein Test abläuft. Da werden bitte technische Dinge abgefragt. Da wurde mir von Personen, die daran teilgenommen haben, zum Beispiel Folgendes erklärt: Da wurde eine Spirale vorgezeigt, wo Fäden darauf hän­gen, und dann hat man ihnen Fotos gezeigt, und dann mussten sie definieren, ob diese Spirale jetzt von vorne, von hinten, von unten oder von oben fotografiert wurde. (Abg. Morak: Das haben sie nicht gewusst?) Na bitte gar schön, darauf bereiten wir unsere Leute doch nicht vor! Das kann es doch nicht sein. Es kann doch nicht die Grundvor­aussetzung für ein Medizinstudium sein, wie ich so ein Bild beurteilen kann. (Zwischen­ruf des Abg. Broukal.)

Voraussetzung für ein Medizinstudium müsste zum Beispiel sein, Herr Broukal, ob ich bereit bin, in diesem sozialen Beruf auch vorher tätig zu sein. Professor Stefan Laske hat einmal den Vorschlag gemacht, man könnte ein halbjähriges Probepraktikum ma­chen, im Rahmen dessen jeder angehalten werden könnte, vorher in Altersheimen, in der Pflege zum Beispiel, zu dienen, um so zu sehen, ob er persönlich für diesen Beruf überhaupt geeignet ist. Bitte, da brauche ich kein Geld. Da wäre ich schon gespannt, wie viel deutsche Maturanten nach Österreich kommen würden, um ein halbes Jahr in einem Altenheim die Pflege zu übernehmen, und dann schaue ich mir das an, bitte. Das wäre also zumindest einmal wesentlich korrekter. Und dann hätte man zumindest unter dem Strich partiell erreicht, dass die Zugangsbeschränkungen für unsere Studen­ten weitestgehend einmal relativiert würden.

Herr Minister Hahn, da das rote Licht hier beim Rednerpult schon länger leuchtet, nur noch Folgendes: Jetzt soll dieser sogenannte Reformvertrag ratifiziert werden. Setzen Sie sich doch wenigstens da einmal durch! Hauen Sie doch einmal auf den Tisch und schauen Sie, dass unsere Maturanten endlich Studienplätze in Österreich bekommen, und gehen Sie doch nicht permanent vor Brüssel in die Knie! – Ich danke. (Beifall bei der FPÖ.)

13.28



Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll37. Sitzung / Seite 79

Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Dr. Oberhauser. 5 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte, Sie sind am Wort.

 


13.28.18

Abgeordnete Dr. Sabine Oberhauser (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Medizin zu studieren war schon in den achtziger Jah­ren ein Abenteuer. Das Abenteuer hat allerdings damals nicht darin bestanden, dass man sich mit 6 500 Menschen in irgendwelche Messehallen setzen und Tests ausfüllen musste, sondern es war in Wien zumindest so, dass man sich mit 1 800 Studienanfän­gerinnen und ‑anfängern um die Sitzplätze in den Vorlesungen prügeln musste. Das hat so ausgeschaut, dass man um 6 Uhr in der Früh abwechselnd im Prinzip vor der Türe gestanden ist mit einer Thermoskanne Kaffee und versucht hat, einen Platz auf einem Sessel zu ergattern und nicht einen Platz auf den Stiegen.

Die öffentliche Meinung von Studentinnen und Studenten war damals die, dass die so­wieso nichts tun, im Prinzip herumsitzen, Kaffee trinken und auf Kosten der Allgemein­heit mehr oder weniger den Herrgott einen guten Mann sein lassen.

Aufgrund der damaligen anderen politischen Situation – das politische Umfeld war ein anderes – war es so, dass MaturantInnen aus Deutschland in der absoluten Minder­zahl waren, weil die nämlich nur in Österreich studieren oder um einen Studienplatz ansuchen konnten, wenn sie nachweisen konnten, dass sie auch in Deutschland einen Studienplatz hatten. Die Zeiten sind nicht mehr so.

Es waren auch am Beginn des Studiums, ohne Eingangstests und ohne Wartezeiten, mehr als 50 Prozent Frauen, die das Medizinstudium begonnen haben, und es waren auch mehr als 50 Prozent Frauen, die das Medizinstudium dann auch wieder beendet haben. Und die Arbeitsplatzsituation in den Achtzigern war so, dass man uns gesagt hat, wenn ihr fertig studiert habt, dann könnt ihr euch gleich darauf einrichten, Arbeit findet ihr sowieso keine, weil das sowieso nur ein Job ist, den man macht, um sich irgendwie weiterzubilden, denn es gibt mehr als genügend Ärztinnen und Ärzte. Trotz­dem haben mit mir 1981 in Wien damals ungefähr 1 800 dieses Abenteuer gewagt und Medizin studiert – und es waren über 900, die dieses Studium damals auch beendet haben. Wie schon gesagt: Die Medizin, zumindest am Beginn der Laufbahn, am Ende des Studiums, war und ist weiblich gewesen. – So viel dazu.

Heute, wie gesagt, melden sich 6 500 MaturantInnen aus dem ganzen Umland bei uns an und wollen einen Studienplatz haben. Zumindest Sitzplätze für die Prüfungen gibt es genug, weil die Messe Wien dafür einen ganz guten Platz gefunden hat.

Das Testverfahren, haben wir heute schon mehrfach gehört, benachteiligt Frauen. Ich bin ja nur froh, dass da noch irgendwie die Meinung kam, dass es vielleicht doch am Schulsystem liegen kann, dass Frauen benachteiligt sind. Zuerst habe ich nämlich geglaubt, Herr Kollege Darmann will sagen, das liegt daran, dass die Frauen oder die Mädchen in Österreich sowieso irgendwie dümmer sind. (Abg. Mag. Darmann: Frau Kollegin, bitte nehmen Sie das zurück! Das habe ich nicht gesagt!) Aber da warte ich lieber auf die Studie von Spiel, die irgendwie in Auftrag gegeben ist, weil ich hoffe, dass wir da zu guten Zahlen kommen und erfahren werden, woran es liegt. (Abg. Mag. Darmann: Nehmen Sie das zurück, Frau Kollegin!)

Ich habe nur gesagt, man könnte das gehört haben. Mehr habe ich nicht gesagt. Und ich habe gesagt, ich freue mich sehr auf die Studie, die in Auftrag gegeben ist, die zei­gen wird, was im Prinzip der Grund dafür ist, dass Frauen bei dem EMS-Test schlech­ter abschneiden als Männer. (Neuerlicher Zwischenruf des Abg. Mag. Darmann.)

Aber es ist ja auch so, wenn diese Prüfung geschafft ist, dann heißt es ja noch lange nicht, dass man studieren kann. Wir alle wissen, dass wir einen guten Rest an Men-


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll37. Sitzung / Seite 80

schen haben, die zwar im Vorjahr den Test geschafft haben, aber deren Noten nicht gut genug waren, um einen der begehrten Studienplätze zu ergattern. Das heißt, die warten dann weiterhin, und da ist der erste Flaschenhals. Ich bin sehr froh darüber, dass Minister Hahn im Prinzip den Universitäten zumindest einmal die Idee abgestellt hat, dass man ja einmal einen Jahrgang lang die Zahl der Studieneingangsplätze redu­zieren könnte, um den Flaschenhals so ein bisschen aufzuarbeiten.

Das heißt, früher war es die bestandene Matura, die einen berechtigt hat zu studieren. Heute ist es nicht einmal eine bestandene Eingangsprüfung, die einen berechtigt zu studieren.

Jetzt heißt es nicht mehr, dass die Studenten auf Kosten der Allgemeinheit wo herum­sitzen, sondern jetzt sitzen sie auf ihre eigenen Kosten herum, und zwar nicht, weil sie nicht studieren wollen, sondern weil sie nicht studieren können, und versuchen, Jahr für Jahr irgendwie ihr Studium zu beenden.

Es hat sich einiges geändert gegenüber den achtziger Jahren. Früher war es die Ärzte­kammer, die immer gesagt hat, wir haben ohnehin genug Ärztinnen und Ärzte und be­schränkt ja die Zahl der Studienplätze, denn es sind genug. Ich habe mir jetzt die Mühe gemacht und auf der Ärztekammerhomepage einmal herumgesurft und habe einmal geschaut, welche Stellenangebote es gibt. Es gibt Stellenangebote aus Schweden, aus Frankreich, aus Deutschland und sehr, sehr viele Stellen auch in Österreich, die bereits nicht mehr besetzt werden können.

Herr Minister, wir hoffen wirklich ganz stark, dass Sie schon einige Überlegungen an­gestellt haben, wie Sie denn im Prinzip damit umgehen werden, dass wir jetzt vielleicht sehenden Auges in einen ÄrztInnenmangel hineingehen. Die demographische Ent­wicklung zeigt, dass zu erwarten ist, dass zirka 1 600 Ärztinnen und Ärzte pro Jahr in Pension gehen werden, während die Zahlen, die wir jetzt haben, zeigen, dass maximal 800 AbsolventInnen zu erwarten sein werden. Wir haben die Universitäten, die sagen, ohne Geld nicht mehr Studenten. Wir wissen aus dem Rechnungshof, dass an den Universitäten überhaupt keine Berechnungen vorliegen, was so ein Studienplatz kos­tet. Das heißt, wir hoffen stark, dass Sie bereits der Universität den Auftrag erteilt ha­ben, Kostentransparenz herzustellen.

Herr Minister Hahn, wir setzen wirklich große Hoffnungen in Ihre Überlegungen, denn sonst heißt es nämlich für die Patienten „bitte warten!“ – und nicht mehr nur für die Medizinstudenten. (Beifall bei der SPÖ.)

13.33


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Zu einer tatsächlichen Berichtigung hat sich Herr Abgeordneter Mag. Darmann zu Wort gemeldet. Ich mache Sie auf die Bestim­mungen des § 58 der Geschäftsordnung aufmerksam. – Bitte.

 


13.33.42

Abgeordneter Mag. Gernot Darmann (BZÖ): Herr Präsident! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Kollegin Dr. Sabine Oberhauser hat soeben in einer etwas merkwürdi­gen Wortwahl behauptet, man könnte gehört haben, der Abgeordnete Darmann würde meinen, die Österreicherinnen oder die weiblichen österreichischen Studentinnen seien dümmlich dadurch, dass sie bei diesem EMS-Test schlechter abschneiden als die Relation im Ausland.

Ich berichtige tatsächlich, dass das eine infame und billige Unterstellung sonderglei­chen ist, da das von meiner Seite nie gesagt worden ist, und auch diese Formulierung Ihrerseits nicht zulässig ist. – Danke. (Beifall beim BZÖ. – Abg. Brosz: Was haben Sie gesagt? – Weitere Zwischenrufe.)

13.34



Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll37. Sitzung / Seite 81

Präsident Dr. Michael Spindelegger: Kollege Darmann, ich bitte Sie, zukünftig die Bestimmungen des § 58 GOG einzuhalten.

Die vorläufig letzte Wortmeldung hiezu ist von Frau Abgeordneter Mag. Trunk. 3 Minu­ten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

 


13.34.39

Abgeordnete Mag. Melitta Trunk (SPÖ): Herr Präsident! Geschätzte Kollegen und Kolleginnen! Herr Kollege Darmann aus Kärnten, auch ich habe Ihnen aufmerksam zugehört, und es wird ein Protokoll geben. Wenn es stimmt, was wir gehört haben, auch Kollegin Sabine Oberhauser, dann ist das (Abg. Mag. Darmann: Was Sie hören wollen, ist ein Unterschied!) aus Ihrer Aussage hervorkommend eine zulässige Schlussfolgerung und keine Unterstellung. (Abg. Mag. Darmann: Immer so, wie Sie selber denken!) Sie können ja in Ihrer täglichen Politik das Gegenteil beweisen.

Kollegin Sabine Oberhauser hat mit ihrem längeren Blick zurück in die Vergangenheit sehr klar dargestellt, welch konkrete Auswirkungen Klimawechsel und auch politischer Paradigmenwechsel im universitären und wissenschaftlichen Bereich haben.

Lassen Sie mich angesichts dieser Debatte dies mit einem ganz kurzen Blick zurück in die Zeit der letzten Bundesregierung an einem kleinen Beispiel tun. Herr Minister Hahn! Mit Verlaub, Sie haben die Aussage meines Kollegen Broukal betreffend Jammertal kritisiert. Ich versuche es anders darzustellen. Sie haben – und darauf bauen wir, auch diese neue Regierung – ganz klar gesagt, dass das Ziel der ÖVP der freie Hochschul­zugang ist. Herr Minister Hahn! Das ist ein Klima- und auch Kulturwechsel in der Wissenschafts- und Universitätspolitik der ÖVP.

Die Aussagen der Kollegin Beatrix Karl heute – jede Meinung ist zulässig und anzuer­kennen, wenn auch nicht zu akzeptieren – haben angesichts der Aussage des Herrn Ministers dieses Spannungsfeld auch in der ÖVP dargelegt. Sie hat genau im Sinne der Vorgängerin des Ministers gesprochen, wo mehr nachgedacht und Phantasie ent­wickelt wurde nicht für einen offenen und freien Hochschulzugang und Schulzugang, sondern mehr Know-how investiert wurde in die Errichtung von Barrieren, in das Schaf­fen von Selektionsmechanismen, auch in das Schaffen von willkürlichen Selektionen.

Also ich denke – und so viel auch zum Herrn Kollegen Zinggl –, dank großem Engage­ment und mühsamer Beharrlichkeit und Kompetenz der vormaligen Oppositionspartei SPÖ, ich sage, auch der jetzigen Oppositionsparteien, ist es möglich, einen Bewusst­seinswandel auch beim jetzigen Regierungspartner zu bewirken. Der Weg ist mühsam, aber es ist ganz klar auch im wissenschaftlichen Bereich ein Kurswechsel zu orten. Der Kurs ist gewechselt. Der Weg zum freien Hochschulzugang ist allerdings zugegebener­maßen noch ein steiniger und langer.

Lassen Sie mich in den letzten Sekunden auch als Lobbyistin für Kärnten sagen: Diese immer noch junge Alpen Adria Universität verfügt über hervorragendes Zukunftspoten­tial, auch über Konzepte für die Zukunft. Herr Minister! Und lassen Sie uns darüber nachdenken, wie man aus dieser Alpen Adria Universität im Spannungsfeld von drei Kulturen, drei Ländern im Herzen Europas auch etwas Zukunftsfähiges entwickeln kann. Es freut mich, es ist Konsens aller Parteien heute, auch der FPÖ, die damals da­bei war, dass man sagen kann, Universitätspolitik, Wissenschaftspolitik bedeutet nicht mehr Verwaltung eines Mangels. Und das ist gut so. (Beifall bei der SPÖ.)

13.38


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht die Frau Berichterstatterin ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll37. Sitzung / Seite 82

Ich bitte alle Damen und Herren, Platz zu nehmen, denn wir kommen zu den Abstim­mungen.

Wir gelangen zunächst zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vornehme.

Zuerst gelangen wir zur Abstimmung über den Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Universitätsgesetz 2002 geändert wird, samt Titel und Eingang in 276 der Beilagen.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Gesetzentwurf sind, um ein Zei­chen der Zustimmung. – Das ist die Mehrheit und daher angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Das ist die Mehr­heit. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.

Jetzt gelangen wir zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordne­ten Dr. Brinek, Broukal, Kolleginnen und Kollegen betreffend Wettbewerbsfähigkeit und Sicherung des österreichischen Hochschulraumes.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für den Entschließungsantrag sind, um ein Zei­chen der Zustimmung. – Das ist einstimmig angenommen. (E 40.)

Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abge­ordneten Dr. Graf, Kolleginnen und Kollegen betreffend Abschaffung der Zugangs­beschränkungen für Studierende.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für den Entschließungsantrag sind, um ein Zei­chen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit und daher abgelehnt.

Weiters gelangen wir zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeord­neten Haubner, Kolleginnen und Kollegen betreffend die Errichtung einer Medizini­schen Universität in Linz.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen Entschließungsantrag sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit. Abgelehnt.

Wir gelangen zur Abstimmung über den Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz, mit dem ein Fonds zur Förderung der Errichtung einer Fakultät für Bauingenieurwesen und Architektur an der Universität Innsbruck geschaffen wird, aufgehoben wird, samt Titel und Eingang in 79 der Beilagen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist einstimmig angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Das ist Einstim­migkeit. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.

13.40.533. Punkt

Bericht des Wissenschaftsausschusses über den Antrag 408/A der Abgeord­neten Dr. Gertrude Brinek, Josef Broukal, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Fachhochschul-Studiengesetz geändert wird (277 d.B.)

 



Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll37. Sitzung / Seite 83

Präsident Dr. Michael Spindelegger: Wir gelangen zum 3. Punkt der Tagesordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Wir gehen daher in die Debatte ein.

Erster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Graf. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 7 Mi­nuten. – Bitte, Herr Kollege.

 


13.41.26

Abgeordneter Mag. Dr. Martin Graf (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehr­ter Herr Bundesminister! Hohes Haus! Die Materie, die jetzt zur Verhandlung steht, war ursprünglich zweigeteilt beziehungsweise hatte einen ganz anderen Inhalt, als jetzt debattiert wird.

Ursprünglich ging es um die Nebentätigkeiten an den Fachhochschulen, die geregelt werden sollten, insbesondere auch die Stellvertretungsregelung. Da sind wir durchaus dabei – das war der ursprüngliche Antrag –, weil wir aufgrund der Erfahrungen und Er­kenntnisse aus der Vergangenheit auch glauben, dass in diesem Bereich eine entspre­chende Verrechtlichung notwendig ist.

Im Ausschuss selbst ist dann ein Abänderungsantrag eingebracht worden, jedoch ent­gegen allen Vereinbarungen unter den Fraktionen kurzfristig, das heißt, es wurde die vereinbarte Mindestfrist, vor der er den Fraktionen zugehen soll, nicht eingehalten. Da­bei hat es sich aber nicht um einen unwesentlichen Abänderungsantrag gehandelt, sondern es ist um die Einführung der Pflicht- oder Zwangsmitgliedschaft bei der Studie­rendenvertretung Österreichische Hochschülerschaft an den Fachhochschulen gegan­gen.

Wir werden daher, weil wir dieses Thema nicht so sehen und weil wir grundsätzlich gegen die Einführung von Kammern, Zwangskammern, Zwangsmitgliedschaften in die­sem, aber auch in allen anderen Bereichen sind – freiheitliche Gesinnung ist eben, einen Parteien-, Kammern-, Proporz- und Ständestaat hintanzuhalten –, diesen Teil nicht mittragen und haben diesbezüglich ein Verlangen auf getrennte Abstimmung ein­gebracht.

Zur Einführung der Österreichischen Hochschülerschaft an den Fachhochschulen eini­ge Punkte. Die Österreichische Hochschülerschaft ist eine Studierendenvertretung, die in ihrer derzeitigen Zusammensetzung von uns nicht als positiv bezeichnet wird, weil sie sich hauptsächlich mit dem allgemeinpolitischen Mandat beschäftigt und weniger Studierendenbelange im klassischen Sinn im Auge hat. Das ist eine ewige Kritik, die wir üben und die auch nicht abebbt.

Die Fachhochschulen sind ein österreichischer Erfolgsweg, der eingeschlagen wurde, wo es keine derartigen gesetzlich eingerichteten Vertretungen gegeben hat, mit Zwangsmitgliedschaft, mit Zwangsbeiträgen für die Finanzierung ausgestattet, sondern es war eine Vertretung auf freiwilliger Basis.

Es hat seit Bestehen der Fachhochschulen immer zwei Flügel bei den Studierenden gegeben: die einen wollten eine freiwillige Studierendenvertretung an den Fachhoch­schulen organisieren – schlank, unbürokratisch, sich an den Interessen der Studieren­den orientierend und so weiter –, die anderen wollten schon immer eine gesetzlich ein­gerichtete Kammer, mit Zwangsmitgliedschaft und auch Zwangsbeiträgen ausgestattet. (Zwischenruf des Abg. Dr. Mitterlehner.) Dieser Flügel hat jetzt gewonnen.

Ich erinnere mich daran, dass es auch in der ÖVP bis voriges Jahr eine breite Front gegen eine derartige Einrichtung gegeben hat. (Abg. Grillitsch: Da haben Sie ge­träumt!) Und so unbedingt für den Kammerstaat sind nicht alle innerhalb der ÖVP, also dürfen wir das noch vertreten.


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll37. Sitzung / Seite 84

Ich frage jetzt: Wie wird es in der Zukunft sein? Werden die Fachhochschulen einen Weg gehen, nämlich in puncto Studierendenvertretung, wie ihn die österreichischen Universitäten gegangen sind mit der Österreichischen Hochschülerschaft, oder nicht? – Anzunehmen ist, dass das der Fall sein wird. Und daher muss man wissen, was aus der Österreichischen Hochschülerschaft in den letzten Jahren unter anderem auch ge­worden ist.

Die Österreichische Hochschülerschaft – finanziert durch Zwangsbeiträge und öffent­liche Gelder – beschäftigt sich mit ganz, ganz „studentischen“ Angelegenheiten, wie zum Beispiel der Einrichtung einer HomoBiTrans-Aktionswoche – ich lehne so etwas ab –, wo dann öffentlich finanzierte Workshops abgehalten werden: „Kaffeetrinken und Plaudern unter dem Motto ,Kaffee und Peitsche‘“ oder „,Sex und Brötchen‘“. (Abg. Dr. Mitterlehner: Was habt ihr immer für Spiele gemacht?!)

Weiters wird von der Österreichischen Hochschülerschaft dort „anarchistischer Werk­unterricht“ angeboten – all das kommt dann auf die Fachhochschulen zu, sage ich Ihnen, Sie beschließen das heute! –, wo „bestialisches Basteln, radikales Nähen und andere Kulturtechniken“ unterrichtet werden. – Also ich bin nicht dafür.

Oder: Von der Österreichischen Hochschülerschaft wird ein Workshop – nachzulesen auf den Homepages, und zwar aller österreichischen Hochschulen; durch die ÖH und Vertretungen der ÖH – „mehr sex, weniger kinder“ angeboten.

Oder: Es wird Geld für Großdemos gegen die Regierung verwendet – jetzt nicht mehr gegen eine Regierung, in der die FPÖ vertreten ist, sondern es heißt:

„Die SPÖVP-Koalition setzt die fremdenfeindliche Politik der schwarz-blau-orangen Re­gierung nahtlos fort: die regierenden Großparteien beziehen keine klare Position gegen Rassismus sondern entwerfen entsprechende, diskriminierende Gesetze.“ – Und daher Aufruf zur Demo gegen die Regierung.

Dem folgen neben der GRAS die Österreichische Hochschülerschaft, die KPÖ und der VSStÖ, die Döblinger Kojoten und viele andere mehr – ist hier alles zu lesen. (Der Redner hält ein Schriftstück in die Höhe.)

Jetzt muss man nur wissen, was mit den Zwangsbeiträgen der Studierenden gemacht wird, in Zukunft auch mit den Beiträgen der Studierenden an den Fachhochschulen! Die deklarieren sich ganz eindeutig – sind Sie da dafür? –, sie sagen ja, wofür sie ste­hen.

„Für alle Lesben, Schwule, Transgender“ – die sind nämlich eingeladen zu der De-
mo –, „AlleinerzieherInnen, alle die kein Deutsch lernen wollen, ..., alle die nicht arbei­ten wollen und trotzdem Geld brauchen“. – All die sollen gegen die Regierung demons­trieren mit den Zwangsbeiträgen, die man über die Österreichische Hochschülerschaft einhebt.

Sie sagen auch: „Nein zur Kriminalisierung von FluchthelferInnen!“, also etwa von Schleppern.

„Heterosexismus bekämpfen!“, ist ebenfalls ein Punkt.

Es heißt auch: „gegen natur pur“, „gegen heteronormativität“, „gegen heimat im her­zen“, „gegen sex nur zu zweit im bett und hetero“ und Ähnliches, „für produktives scheitern, für piraterie“, „für sexparties, für die pervertierung des alltags“, „für kampf­lesben“ und Ähnliches. (Zwischenruf des Abg. Dr. Mitterlehner.) – Das ist die Österrei­chische Hochschülerschaft, die da finanziert wird. Da muss man schon fragen: Wollen wir das? Wollen wir diese Zwangsbeglückung den armen Fachhochschul-Studierenden auch zuteil werden lassen? – All das wird es geben!


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll37. Sitzung / Seite 85

Wir werden uns in ein, zwei Jahren hier darüber unterhalten. Mit den Fachhochschulen wurde bisher ein Erfolgsweg beschritten, wo parteipolitische Agitation hintangehalten wurde, wo man geschaut hat, dass man möglichst rasch und effizient studiert, und wo es keine Berufspolitiker gibt, die sich im Wesentlichen über Kammerfunktionen in die Höhe dienen, um dann in die Parteipolitik einzutreten, und so weiter. – Wir lehnen das ab. (Beifall bei der FPÖ.) Das sind die Gründe dafür, dass wir die Österreichische Hochschülerschaft in dieser Form ablehnen.

Die Vertreter der Österreichischen Hochschülerschaft veranstalten an den Universitä­ten eine Hetzjagd (der Redner hält ein Schriftstück in die Höhe), die sich gegen Stu­denten richtet, indem sie mit Bildern, affichiert auf allen Universitäten, Farbenstuden­ten, die in dem Fall eher vermeintlich unserem Lager zuzurechnen sind – aber es sind auch CV-er drauf, möchte ich Ihnen sagen –, den Aufruf machen: „Wenn Du eines dieser Gesichter“ – sie fotografieren all diese Leute – „in Deinem Seminar entdeckst, mache alle darauf aufmerksam und versucht gemeinsam die Personen aus dem Hör­saal und der Uni zu entfernen!“ – Aufruf zur Gewalt. Manche dürfen nicht studieren, weil sie nicht die richtige Gesinnung haben. (Zwischenruf des Abg. Dr. Haimbuchner.)

Die Österreichische Hochschülerschaft trägt das mit, affichiert das – in Zukunft viel­leicht auch noch auf den Fachhochschulen. Herr Minister, auch hier haben Sie eine Rechtsaufsicht wahrzunehmen. Schauen Sie sich diese Umstände einmal an, was mit dem Geld der Studierenden geschieht und welche kriminellen Aufrufe da vorgenom­men werden.

Wir wollen das nicht mittragen, wir wollen die Fachhochschulen von dem sauber hal­ten. Wenn Sie das nicht wollen, ist das Ihr Weg. Wir nehmen zur Kenntnis, dass Sie es mit Zweidrittelmehrheit, denn anders geht es ja nicht, letztendlich einführen. Sie wer­den dann wahrscheinlich auch die Österreichische Hochschülerschaft, die derartige Workshops veranstaltet, mit den Pflichtmitgliedsbeiträgen oder Zwangsbeiträgen noch in den Rang der Verfassung heben. – Nein, danke.

Jetzt weiß ich, warum es die Freiheitlichen gibt (Abg. Dr. Mitterlehner: Vorher habt ihr eh nicht gewusst, wofür es euch gibt!): Gegen einen derartigen Kammer- und Proporz­staat muss man einfach auftreten! – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

13.51


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Riener. 4 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

 


13.51.08

Abgeordnete Barbara Riener (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Hohes Haus! Die vorliegende Novelle zum Fachhochschul-Stu­diengesetz regelt nunmehr, wer als hauptberufliches beziehungsweise wer als neben­berufliches Lehr- und Forschungspersonal anzusehen ist. Gleichzeitig wird auch klar­gestellt, dass nebenberufliches Lehrpersonal nicht dem Weisungsrecht unterliegt und auch nicht organisatorisch eingebunden ist, selbst wenn es dem Fachhochschul-Kolle­gium angehört.

Nebenberufliches Lehrpersonal ist dadurch gekennzeichnet, dass es ausschließlich in der Lehre tätig ist, nicht mehr als sechs Semesterwochenstunden lehrt und nachweis­lich einer anderen voll sozialversicherungspflichtigen Erwerbstätigkeit nachgeht.

Aufgrund der Diskussion im Ausschuss gehe ich aber davon aus, dass diese festgeleg­ten Kriterien bei Vertragsabschluss eine Rolle spielen, jedoch nicht bei kurzzeitigen Veränderungen betreffend die volle Sozialversicherungspflicht zu einer Auflösung des Vertrages führen können.


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll37. Sitzung / Seite 86

Gerade diese nebenberuflich tätigen Personen gewährleisten nämlich die praxisbezo­gene Ausbildung, was ja den Charakter der Fachhochschulen bestimmt. Eine gute Ein­bindungsmöglichkeit von Praktikerinnen und Praktikern in der Lehre ist unabdingbar, und es entwickelt sich doch auch immer mehr ein Wechselspiel zwischen den Fach­hochschulen und den Unternehmen in deren Umgebung – eine Symbiose, von der beide Seiten profitieren, das ist in Graz ganz deutlich zu spüren.

Welche kritischen Reaktionen es nach sich zieht, wenn die Politik daran denkt, Fach­hochschul-Studiengänge von einem Standort abzuziehen, haben wir vor Kurzem selbst ebenfalls in Graz leider erlebt.

Aus der Sicht des Betriebsrates – ich bin selbst Interessenvertreterin – ist positiv zu vermerken, dass das Informationsrecht des Betriebsrates nunmehr auch die nebenbe­ruflich tätigen Personen umfasst, und dies eindeutig, und alle personellen Maßnahmen betrifft.

Gerade als gesetzliche Interessenvertreterin begrüße ich auch die Einführung der Stu­dierendenvertretung an den Fachhochschul-Studiengängen. Es wird damit der For­derung der Studierenden an Fachhochschul-Studiengängen beziehungsweise Fach­hochschulen entsprochen, eine eigene gesetzliche Vertretung zu haben und in die ÖH eingebunden zu sein. Die Organisation der Vertretung wird auch auf die Größe und Struktur der Fachhochschulen beziehungsweise deren Erhalter abgestimmt.

Ich möchte zu den Ausführungen von Herrn Dr. Graf sagen, dass letztendlich die Wahl bestimmt, wer Studierendenvertreter ist. Und wenn die Workshops nicht gefallen, wer­den diese Vertreter auch wieder abgewählt werden. (Beifall bei der ÖVP.)

So wird es künftig Vertretungseinrichtungen für die Fachhochschul-Studienvertretung geben, die Studiengangsvertretung und die Jahrgangsvertretung, und in der von der Fachhochschul-Studiengangsvertretung zu erlassenden Satzung können auch weitere Vertretungseinrichtungen installiert werden. Mitglieder der Fachhochschul-Studienver­tretung sind jedenfalls alle Vorsitzenden der Studiengangsvertretungen; gibt es weni­ger als fünf Studiengänge, auch alle Vorsitzenden der Jahrgangsvertretungen.

Bundesminister Gio Hahn erweitert mit dieser Vorlage nicht nur die Vertretungsrechte, sondern sichert damit die Erfolgsgeschichte der Fachhochschulen für die Zukunft. Und ich glaube, Österreich dankt dafür. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

13.55


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Mag. Darmann. 5 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte, Herr Kollege.

 


13.55.14

Abgeordneter Mag. Gernot Darmann (BZÖ): Herr Präsident! Geschätzter Herr Bun­desminister! Hohes Haus! Das BZÖ sieht auch wie manch andere Parteien hier im Saal einen Regelungsbedarf in der Definition der Teilzeitbeschäftigung im Fachhoch­schul-Studiengesetz, kann aber der vorliegenden Formulierung nicht seine Zustim­mung geben. Dies deshalb, weil die geplante Formulierung selbst einer rechtskundigen Person – ich glaube, als Jurist kann ich das auch halbwegs beurteilen – nicht nur mehrdeutig erscheint, sondern weil sie auch absolut missverständlich formuliert wurde.

Mir und uns allen ist zwar im Ausschuss auf meine Kritik hin gesagt worden, dass Ar­beitsrechtsexperten diese Definitionen erarbeitet haben, Tatsache ist jedoch, dass ein mehrmaliges Durchlesen wirklich immer wieder andere Interpretationen dieser Defini­tion zulassen würden. Aus diesem Grund kann das BZÖ, wie gesagt, die Zustimmung zu dieser Definition der Teilzeitbeschäftigung an einer Fachhochschule nicht geben.


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Dem zweiten Punkt, der Zwangsbeglückung des bisher wirklich tadellos und perfekt laufenden Modells der Fachhochschulen mit einer Studierendenvertretung in Form der Österreichischen Hochschülerschaft – das habe ich auch schon im Ausschuss klar­gemacht –, können wir auch nicht die Zustimmung geben. Wir sind zwar der Meinung, dass eine Studierendenvertretung sein muss, auf jeder Hochschule, auch auf einer Fachhochschule, einer Universität, wir haben auch soeben vom Kollegen Graf gehört, welche Eskapaden von dieser Studierendenvertretung, der Österreichischen Hoch­schülerschaft, aufgeführt werden. Es ist wirklich ein Skandal, was hier mit Zwangsbei­trägen der Studenten aufgeführt wird. (Beifall bei BZÖ und FPÖ.)

Es wird diese Zwangsbeglückung durchgeführt. Es muss dort sehr wohl eine Studien­vertretung vorhanden sein, und es ist auch keine Frage, dass Studierendenvertreter an einer Fachhochschule sagen: Ja, her mit der ÖH, wir wollen eingegliedert werden!, weil viel Geld dahinter steckt. Und mit diesem Geld können sie natürlich einiges aufführen. Aber Tatsache ist, dass das der falsche Weg ist.

Die Hochschülerschaftswahlen zeigen es immer wieder: nicht nur das Interesse an den Wahlen, die Wahlbeteiligung sinkt, auch die Distanz zu den ÖH-Vertretern wird größer, die Studierenden distanzieren sich mehr und mehr von diesen. Aus diesem Grund geht das BZÖ im Hinblick auf Studierendenvertreter an Universitäten und Fachhochschulen einen eigenen Weg.

Das BZÖ sieht die Zukunft einer funktionierenden Studierendenvertretung in einem Studienmentor, im Konzept eines fachspezifischen Studienmentors nach der jeweiligen Studienrichtung, der aus dem Kreis der habilitierten Lehrenden zu wählen ist und somit eine Ansprechperson aus der Professorenschaft ist. Das wäre ein Weg, der keine Geldverschwendung verursacht, aber eine direkte Interessenvertretung der Studieren­denanliegen auch bei der Professorenschaft mit sich bringt. Dieses Konzept werden wir auch in Zukunft weiter verfolgen, deswegen kann es zu diesen beiden Anträgen keine Zustimmung des BZÖ geben. (Beifall beim BZÖ.)

13.58


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter DDr. Niederwieser zum Wort. 4 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte, Herr Kollege.

 


13.58.36

Abgeordneter DDr. Erwin Niederwieser (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Es wurde schon von Abgeordnetem Graf erwähnt: Die Fachhochschulen sind eine Erfolgsgeschichte! 1994/95 wurde mit 693 Studierenden begonnen, und im vergangenen Studienjahr waren es 28 426, Tendenz weiter steigend – Absicht von uns, auch weiterhin den Bedarf zu decken –; daran sieht man, dass wir hier über ein wichtiges Hochschulmodell reden, das vielen Studierenden und vielen Jugendlichen eine exzellente Ausbildung bietet.

Auch die Fachhochschulen werden von der Ausweitung des Budgets profitieren, vom entsprechenden Entschließungsantrag beim vorangegangenen Tagesordnungspunkt, weil diese 2 Prozent, von denen in diesem Antrag die Rede ist, natürlich für den ge­samten Hochschulbereich gelten. Sie profitieren im Übrigen auch von der Ausweitung der Forschungsquote, weil es auch ein Wunsch ist, dass wir die Fachhochschulen stär­ker in den Forschungsbereich hinein verankern.

Um der historischen Wahrheit willen muss ich dem Herrn Bundesminister sagen: Es ist natürlich eine Definitionsfrage, ob das Elend war oder wie man das bezeichnet – natür­lich wird das übertrieben sein –, aber zwischen 1995 und 2004 ist der Anteil für Bildung


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und Wissenschaft, gemessen am Bruttoinlandsprodukt, von 6 Prozent auf 5,5 Prozent gesunken.

Die Differenz beträgt mehr als 1 Milliarde €. Das ist natürlich etwas, das deutlich spür­bar war und von den Schulen bis zu den Universitäten deutliche Rückgänge in der Qualität gebracht hat. Darauf haben wir immer wieder hingewiesen. In dieser neuen Konstellation gibt es jetzt endlich ein Umdenken in den Schwerpunkten, und wir sind sehr froh, dass uns das gelungen ist.

Wir haben heute zwei Punkte, das wurde schon erwähnt. Einer davon betrifft die ne­benberuflich Lehrenden. Mit diesem Thema wird sich Kollege Riepl ausführlich be­schäftigen. Der zweite Punkt betrifft die Hochschülerschaft.

Kollege Graf, es wundert mich, wie viel Mühe Sie sich gemacht haben, im Internet zu recherchieren. Trotzdem haben Sie hier nur einen winzigen Teil der Arbeit der Hoch­schülerschaft erwähnt. Denn was macht die Hochschülerschaft? Die Hochschüler­schaft beschäftigt sich mit den verschiedenen Aufgaben der Studierenden. Da geht es um Erstsemestrigenberatung, um Beratung, wenn es Probleme bei Prüfungsterminen gibt, bei der Satzung und dergleichen mehr. Außerdem sind Vertreter der Hochschüler­schaft im Senat dabei. Das ist eigentlich die Hauptarbeit der Österreichischen Hoch­schülerschaft. Was sie darüber hinaus macht, macht mir relativ wenig Sorge. Ich sage dann ganz offen: Selbst wenn sie gegen die eigene Regierung protestiert, ist mir eine Hochschülerschaft – und Jugendliche in diesem Alter – lieber, als wenn sie völlig unpo­litisch wäre. Eine unpolitische Jugend würde mir wesentlich mehr Sorge machen als eine, die sich mit wichtigen Zukunftsthemen beschäftigt.

Ich danke in diesem Zusammenhang auch dem Verein der Fachhochschul-Studieren­den. Er hat sich sehr dafür eingesetzt, dass diese Verankerung möglich ist. Das war ja von Beginn an, seit wir diese Fachhochschulen haben, ein Anliegen der SPÖ. (Abg. Dr. Brinek: Auch der ÖVP!) – Ursprünglich auch der ÖVP, da gebe ich dir schon recht. (Abg. Dr. Brinek: Als Arbeitsgruppe mit dem führenden Regierungspartner!)

Wir haben uns nur zu Beginn damit Zeit gelassen, weil das ja wirklich im Aufbau begriffen war, und als es dann so weit gewesen wäre, sind Sie mit der FPÖ in einer Koalition gewesen, und die wollte das nicht mehr. (Abg. Dr. Brinek: Da wollten wir das auch!) – Das ist einfach Tatsache, die FPÖ wollte das nicht mehr, und dann war es Ihnen auch nicht mehr so wichtig. Auch hier sieht man, was die Regierungsbeteiligung der SPÖ für die Studierendenvertretung bedeutet – und wir sind froh darüber.

Wenn Herr Philipp Hense, der das sehr wesentlich mitgetragen hat, uns – oder mir – schreibt: Vielen herzlichen Dank, Sie können sich gar nicht vorstellen, wie sehr wir uns über diesen Antrag gefreut haben!, dann kann ich diesen Dank zurückgeben. (Abg. Dr. Brinek: Das hat er mir auch geschrieben!) Er hat sehr wesentlichen Anteil daran, dass das jetzt gelungen ist. Ich wünsche der Hochschülerschaft an den Fachhochschu­len, wir wünschen ihnen ein Glückauf. (Beifall bei der SPÖ.)

14.03


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Dr. Fichtenbauer zu Wort. 5 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

 


14.03.19

Abgeordneter Dr. Peter Fichtenbauer (FPÖ): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Hohes Haus! Man kann natürlich Glückauf wünschen, aber manche wünschen Glückauf, gehen ins Casino – und verspielen das ganze Geld. Das Glück ist ein Vogerl, Herr Kollege, und man kann die Ornithologie aus verschiedenen Perspektiven betrei­ben. Aus unserer Perspektive ist es ein ornithologisches Programm, eine Art Pleite­geier bei der jetzigen von der ÖH betriebenen Agitprop-Situation zu beobachten. Da


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werden Busse aus öffentlichen Geldern – um solche handelt es sich – bezahlt, um Leute zu politisch missliebigen Veranstaltungen zu bringen, um dort Prügeleien anzu­fangen. Dann hat die Polizei einen Grund einzuschreiten, und so weiter und so fort.

Das kann – wie Kollege Martin Graf schon berichtet hat – nur seltsamen Gemütern An­lass zum Lachen geben. – Mir gibt es eher Anlass zum Schrecken. Man kann natürlich auch die Augen verschließen und mit verbundenen Augen in Sümpfe hineinwaten, aber ich bin bisher der Auffassung, dass das nicht Standard der österreichischen Rechts- und politischen Kultur ist.

Die unmittelbare Ursache meines Wunsches, heute zu diesem Punkt zu sprechen – abgesehen davon, dass ich selbst einmal RFS-Funktionär gewesen bin, die Hochschü­lerschaft kenne und nicht aus den achtziger, sondern aus den sechziger Jahren Ge­schichten erzählen könnte –, ist, dass wir ein Element einer Zwangsbeglückung einfüh­ren, also Zwangsmitgliedschaft der Fachhochschulangehörigen bei der Hochschüler­schaft.

Das führt mich dazu, dass wir jetzt überhaupt in einem auch witterungsmäßig adäqua­ten Verhältnis leben, es sind jetzt nämlich trübe Tage für die Republik Österreich. Denn wie zu hören ist, soll ja im heutigen Ministerrat als Gegenstand der Verfassungsände­rung eine Regierungsvorlage beschlossen werden. Wenn der Schrecken vollkommen ist, soll unter anderem auch das System der Zwangsmitgliedschaft, das die Kammern kennzeichnet, im Wege der Aufnahme von edlen und guten Kammern in die Verfas­sung Eingang finden. Edle und gute Kammern sind natürlich jene, die die Sozialpart­nerschaft tragen. Dann gibt es garstige Kammern – das sind die freiberuflichen, die in diesem Ansatz selbstverständlich gar nicht vorkommen.

Dazu passt, dass von manchen dieser gesegneten Münder nunmehr auch das Hohe­lied des Mehrheitswahlrechtes angestimmt wird, sodass wir ein Kontinuum haben: ein System der Pflichtmitgliedschaft – ich wiederhole, dass von freiheitlichem Standpunkt Pflichtmitgliedschaften a priori abgelehnt werden –; zweitens: Pflichtmitgliedschaften in Kammern, die die höhere Weihe der Republik genießen, weil sie die sogenannte So­zialpartnerschaft darstellen. Auf diesem Wege kommt es zu einem möglichen Eingang in die Verfassung. Dazu stempeln wir noch auf den Unschuldsrücken der Kinder der Republik das System des Mehrheitswahlrechtes, damit wir die ungeliebten Opposi­tionsparteien doch möglichst wegbringen. Dann haben wir ein gewisses Wechselspiel, vermutlich zwischen Rot und Schwarz. Blaue und Grüne, BZÖ brauchen wir dann nicht mehr, das stört. Dann gibt es vielleicht einen oder zwei, und wir sehen einer viel rosigeren Zukunft entgegen.

Meine Damen und Herren, es gab einen Politiker, auf den bezogen parteiliche Gegen­sätze eigentlich schon der Vergessenheit anheimfielen, der, nachdem er als Bundes­kanzler gewählt worden ist, eine große Anstandstat vollbracht hat, indem er das ge­rechte Wahlsystem eingeführt hat. Das war Dr. Bruno Kreisky. Er hat das proportionale Wahlrecht eingeführt, und damit lebt die Republik seit dem Jahr 1970 gut. Ich warne davor, aus aktuellen Machtspielereien dieses Prinzip zu vergessen; ich warne davor, Interessenvertretungen in die Verfassung reinzunehmen, und ich werbe dafür, Pflicht­mitgliedschaften in den Interessenvertretungen abzuschaffen.

Das alles sei jenen ins Stammbuch geschrieben, die bei jeder Gelegenheit die Freiheit, um die sie ringen, auf den Lippen führen, sie aber, wenn es um Macht geht, gerne in den Abgrund oder in ein Grab gießen würden. – Danke vielmals. (Beifall bei der FPÖ.)

14.08


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Zinggl. 4 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte, Herr Kollege.

 



Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll37. Sitzung / Seite 90

14.08.32

Abgeordneter Mag. Dr. Wolfgang Zinggl (Grüne): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir sind ja mit dem Gesetz, so wie es vorliegt, im Wesentlichen einverstan­den – Kollege Grünewald wird es auch noch erläutern –, aber ein Paragraph, nämlich § 5a, macht uns Sorgen. Er hat uns im Ausschuss Sorgen gemacht, aber es ist nichts geändert worden, und daher müssen wir das irgendwie besprechen.

Die Regierungsparteien wollen nebenberufliches Lehrpersonal aus der Praxis. Das ist okay, das wollen wir auch. Dass diese Leute ein Dienstverhältnis außerhalb der Hoch­schulen haben müssen, ist schon ein bisschen eigenartig. Stellen wir uns einmal vor, es wäre eine Frau, die bei Siemens 15 Jahre Controlling gemacht hat und dann aus familiären Gründen ausscheidet und gerne an der Fachhochschule unterrichten würde. Sie wäre natürlich exzellent geeignet, aber aufgrund des Gesetzes geht das nicht. (Abg. Dr. Brinek: Nein, das stimmt nicht! Das ist nicht richtig!)

Dienstverhältnisse außerhalb der Hochschule betreffen ja auch die Universitäten. Auch Lehrende an Universitäten hätten ein solches Dienstverhältnis, sind aber nicht aus der Praxis. Das ist schon das Zweite. Das Gesetz insgesamt ist ja eigentlich widersinnig formuliert. (Abg. Dr. Brinek: Nein!) Nebenberuflich Lehrende sollen – steht da – „aus­schließlich in der Lehre tätig“ sein. Sie meinen aber, dass sie an der Fachhochschule in der Lehre tätig sein sollen (Abg. Dr. Brinek: Das ist ja die spezifische Lehre!) – und nicht, Frau Kollegin Brinek, in der Portierloge sitzen. Sie meinen wohl das? Das müs­sen Sie aber auch dazuschreiben. (Abg. Dr. Brinek: Nein!) Ich habe es Ihnen im Aus­schuss auch gesagt, denn sonst würde das nämlich bedeuten, dass sie insgesamt nur in der Lehre tätig sein dürfen, also nur von den Universitäten kommen können.

Ich habe es Ihnen ja schon erklärt, weise Sie jetzt aber noch einmal darauf hin: Die ne­benberuflich Lehrenden sollen – zweitens – einer anderen sozialversicherungspflichti­gen Tätigkeit nachgehen. Das ist ein sehr wichtiger Punkt. Was passiert, wenn ein Leh­render diese andere Tätigkeit verliert, also beispielsweise wenn jemand an der Fach­hochschule zwei Stunden nebenberuflich tätig ist und den anderen Job, den Hauptjob verliert? – Erste Möglichkeit: Er wird gekündigt. Zweite Möglichkeit: Er wird dort haupt­beruflich angestellt. (Abg. Dr. Brinek: Wo liegt das Problem?) Dann hat jemand – ich habe es Ihnen ja vorhin schon einmal gesagt – mit zwei Wochenstunden eine haupt­berufliche Tätigkeit und ein anderer mit sechs Wochenstunden eine nebenberufliche Tätigkeit. Das kann doch wohl nicht stimmen! (Abg. Dr. Brinek: Weil bei dem andere Verhältnisse herrschen!)

Dritter Punkt, Frau Kollegin Brinek: Die nebenberuflich Lehrenden sollen sich von an­deren vertreten lassen dürfen. – Jetzt überlegen wir uns, was da passieren kann. Es kann passieren, dass sich jemand hundertprozentig von jemand anderem vertreten lassen möchte oder vertreten lässt, der all diese Bedingungen, die Sie ins Gesetz hineingeschrieben haben, nicht erfüllt. Damit kann das klassisch umgangen werden. (Abg. Dr. Brinek: Das war der Verwaltungsgerichtshof!)

Wissen Sie, Frau Kollegin Brinek – auch das habe ich Ihnen gesagt –, was die Univer­sitäten dazu sagen? Die Universitäten haben diese Vorteile nicht. Sie müssen die Dienstgeberbeiträge zahlen, die den Fachhochschulen jetzt erlassen werden. Jeden­falls ist es im Augenblick so, dass die Lehrenden teilweise an beiden Lehranstalten unterrichten – also sowohl an der Universität als auch an der Fachhochschule – und die Universität ihre Dienstgeberbeiträge zahlt. – Das kann es wohl wirklich nicht sein! (Abg. Dr. Brinek: Das ist ein anderer Typus! Warten wir ab, habe ich Ihnen gesagt!)

Auf all diese Dinge haben wir im Ausschuss hingewiesen und Sie gebeten, das zu korrigieren. Wir würden dem Ganzen ja gerne zustimmen, aber Sie haben es ignoriert, und ich sage Ihnen jetzt schon: Das wird nicht halten, da bin ich mir ganz sicher.


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Deswegen bringe ich folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

des Abgeordneten Zinggl, Grünewald, Kolleginnen und Kollegen betreffend Lehr- und Forschungspersonal an Fachhochschulen

„Die Bundesregierung wird aufgefordert dem Nationalrat eine Novelle des Fachhoch­schul-Studiengesetzes vorzulegen, die präzisiert, dass

1. nebenberuflich tätige Personen an der Fachhochschule ausschließlich in der Lehre tätig sind,

2. ihre Lehrtätigkeit nicht verlieren, auch wenn sie keiner anderen sozialversicherungs­pflichtigen Erwerbstätigkeit nachgehen und“ (Abg. Dr. Brinek: Das war der Wunsch der Gewerkschaft!)

„3. nur von anderen Personen vertreten werden dürfen, wenn diese alle Bedingungen im selben Ausmaß erfüllen.“

*****

Das wären dann klare Verhältnisse, und deshalb bitte ich um Zustimmung. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)

14.12


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Der von Herrn Abgeordnetem Dr. Zinggl so­eben eingebrachte Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht daher mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

des Abgeordneten Zinggl, Grünewald, Freundinnen und Freunde betreffend Lehr- und Forschungspersonal an Fachhochschulen

eingebracht im Zuge der Debatte über den Bericht des Wissenschaftsausschusses über den Antrag 408/A der Abgeordneten Dr. Gertrude Brinek, Josef Broukal, Kollegin­nen und Kollegen betreffend das Bundesgesetz, mit dem das Fachhochschul-Studien­gesetz geändert wird (277 d.B.)

Um bei Fachhochschul-Studiengängen eine praxisbezogene Ausbildung zu gewähr­leisten, sollen Personen als nebenberuflich Lehrende unterrichten, die aus der Praxis kommen und daher in einem Dienstverhältnis außerhalb der Hochschule stehen. Das vorliegende Gesetz definiert sie als Personen, die ausschließlich in der Lehre tätig sein müssen, nicht mehr als sechs Semesterwochenstunden lehren und nachweislich einer anderen voll sozialversicherungspflichtigen Erwerbstätigkeit nachgehen (§ 5a Abs. 2). Gemäß Antrag sollen sie sich zudem von anderen in ihrer Lehrtätigkeit vertreten lassen dürfen (§ 5a Abs. 3).

Die vorliegende Gesetzesformulierung ist weder eindeutig noch sinnig.

1. riskieren solcherart nebenberuflich an den Fachhochschulen Lehrende bei Verlust ihrer hauptberuflichen Beschäftigung auch die Lehrtätigkeit an den Fachhochschulen. Sie fallen dann in vollkommene Arbeitslosigkeit,


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2. können Personen, die jahrelang in der Praxis tätig waren, zur Zeit aber außerhalb der Hochschule nicht erwerbstätig sind, nicht nebenberuflich an der Hochschule tätig werden,

3. könnten sich dem Gesetzesantrag zufolge nebenberuflich Tätige an der Hochschule bis zu 100% von anderen vertreten lassen, die ihrerseits den genannten Bedingungen nicht entsprechen und somit die gesetzlichen Ansprüche umgehen bzw. ad absurdum führen.

4. können Personen, die außerhalb der FH tätig sind – aber nicht ausschließlich in der Lehre – an der FH nicht nebenberuflich tätig werden.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesregierung wird aufgefordert dem Nationalrat eine Novelle des Fachhoch­schul-Studiengesetzes vorzulegen, die präzisiert, dass

1. nebenberuflich tätige Personen an der Fachhochschule ausschließlich in der Lehre tätig sind,

2. ihre Lehrtätigkeit nicht verlieren, auch wenn sie keiner anderen sozialversicherungs­pflichtigen Erwerbstätigkeit nachgehen und

3. nur von anderen Personen vertreten werden dürfen, wenn diese alle Bedingungen im selben Ausmaß erfüllen.

*****

 


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Zu Wort gelangt Herr Bundesminister Dr. Hahn. – Bitte.

 


14.12.57

Bundesminister für Wissenschaft und Forschung Dr. Johannes Hahn: Herr Präsi­dent! Hohes Haus! Wie gesagt, die Gesetzesänderung umfasst zwei Bereiche. Einer davon ist jetzt schon mehrmals angesprochen worden, nämlich die Klarstellung arbeits­rechtlicher und sozialversicherungsrechtlicher Natur für Lektoren an Fachhochschulen. Hier war es wichtig, festzuhalten, dass jemand, der maximal sechs Stunden unterrich­tet, in der Tat eine nebenberufliche Tätigkeit ausübt. Ich wiederhole nochmals: Es ist sehr wohl die Möglichkeit gegeben, sich auch bei weniger als sechs Stunden zu ent­scheiden, ob man eine Sozialversicherung über die Fachhochschule haben will oder nicht.

Dem Grunde nach gehen wir aber davon aus, dass es sich hiebei um eine nebenberuf­liche Tätigkeit handelt, weil wir daran interessiert sind, dass Leute aus der Praxis, die auch pädagogisches Interesse und pädagogische Neigungen haben, ihre Kenntnisse einbringen und in der Tat nebenberuflich an Fachhochschulen unterrichten. Ich hoffe, dass mit dieser Gesetzesänderung nunmehr auch den Bedürfnissen der Fachhoch­schulträger Rechnung getragen werden kann, die mit Recht darauf hingewiesen ha­ben, dass hier eine zusätzliche Kostenbelastung entstünde, wenn wir nicht diese Rege­lung vereinbaren.

Zweites Thema ist die Schaffung einer studentischen Vertretung. Ich bin ja sicherlich nicht verdächtig, der einen oder anderen gesellschaftspolitischen Äußerung der amtie­renden Hochschülerschaft inhaltlich zuzustimmen, aber es gehört zu einer Demokratie


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eben dazu, dass man verschiedene Meinungen akzeptiert. Alle, die daran beteiligt sind, sind bei der nächsten Wahl dazu eingeladen, mit der Abgabe ihrer Stimme die entsprechenden Korrekturen vorzunehmen. Man muss akzeptieren, dass es in einer Demokratie unterschiedliche Meinungen gibt, auch wenn sie einem nicht immer pas­sen.

Was die Frage der Vertretung der Fachhochschüler in einem studentischen Vertre­tungskörper anlangt, so hat es seit Langem diesbezüglich Diskussionen gegeben. Das ist schon von den Rednerinnen und Rednern angesprochen worden. Es hat einfach eine Klarstellung gebraucht, ob eine eigene mit der ÖH vergleichbare Vertretung der Fachhochschul-Studentinnen und -Studenten zu schaffen ist oder ob es eine Inte­gration in die gesamte ÖH geben soll. Es hat die entsprechenden Abstimmungen unter den Studentinnen und Studenten gegeben. Ich habe von vornherein gesagt, dass ich mich hier nach nachvollziehbaren Mehrheitsentscheidungen der Betroffenen richte.

Das ist geschehen, und ich muss gestehen, dass es vonseiten der ÖH-Führung sehr kurzfristig stattgefunden hat, in der Tat einen Tag vor der Ausschusssitzung, aber wir haben die Gelegenheit genutzt. Ich entschuldige mich in der Tat für die Kurzfristigkeit.

Es ist hier etwas passiert – oder es wird etwas passieren, wenn Sie dem zustimmen –, was selten vorkommt: dass nämlich eine Gruppe, die sich etwas wünscht, zur Politik geht, die Politiker ankündigen, dass sie das für Mitte 2008 planen, und es dann schon Ende 2007 passiert. Also ich hoffe, hier ist Zufriedenheit gegeben. Ich bedanke mich für die gute Zusammenarbeit und wünsche und hoffe, dass die studentische Vertretung diese Chance nutzt. Wenn es ein Zusammenwirken von Fachhochschule und Universi­tät auf der studentischen Vertretungsebene gibt, dann kann das auch ein erster sinn­voller Schritt zu einer noch besseren Zusammenarbeit der beiden Einrichtungen sein. Es basiert hier nunmehr auf der Ebene der studentischen Vertretung.

Ich denke, es ist in Summe ein notwendiger, überfälliger Schritt, und ich möchte noch­mals alle Fraktionen des Parlaments einladen, hier die entsprechende Unterstützung zu geben. – Vielen herzlichen Dank. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

14.16


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Stadler. 3 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

 


14.17.09

Abgeordnete Astrid Stadler (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Geschätzte Damen und Herren! Kollege Graf ist nicht hier, aber ich darf an seine Adresse sagen, dass es seit Jahren Wunsch der Studierenden an den Fachhochschulen ist, eine über­regionale Studierendenkörperschaft zu haben. Diesem Anliegen und diesem Wunsch entsprechen wir heute. Das ist keine Zwangsbeglückung, es ist nichts anderes als eine Gleichbehandlung. Es geht darum, dass unsere Studenten an den Fachhochschulen eine Vertretung, ein Sprachrohr haben.

Gleichzeitig werden wir heute auch die Regelung von Arbeitsverhältnissen für neben­berufliche Lehr- und Forschungspersonalmitglieder ändern. In Zukunft gilt als Vertrags­grundlage für die Nebentätigkeit ein Angestelltenverhältnis, ein freies Dienstverhältnis oder ein Werkvertrag. Zudem wird diese Sechs-Semesterwochenstunden-Grenze ein­geführt.

Lieber Kollege Zinggl, das ist ein wichtiger Schritt, um die Qualität der praxisbezo­genen Ausbildung an Fachhochschulen auch weiterhin sicherzustellen, denn gerade unsere Fachhochschulen zeichnen sich dadurch aus, dass sie durch ihre Praxisnähe in der Ausbildung auf die Gegebenheiten und Bedürfnisse der Wirtschaft Rücksicht neh­men. Wenn wir diesen Weg in der Fachhochschule jetzt weitergehen, wie wir das auch


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in der dualen Ausbildung bei der Lehrlingsausbildung machen, dann ist das zu begrü­ßen. Warum? Weil wir unserer Jugend, unseren jungen Menschen für ihr Berufsleben eine gute Basis mitgeben wollen.

Wenn Unternehmen ihre Mitarbeiter gerne den Fachhochschulen als Lehrende zur Verfügung stellen, dann tun sie das deshalb, weil sie daran interessiert sind, dass die Mitarbeiter der Zukunft für die differenzierten Herausforderungen ausgebildet und dar­auf vorbereitet werden. Mit dieser Sechs-Semesterwochenstunden-Grenze ist auch si­chergestellt und gewährleistet, dass es hier keine Ausbeutung und keinen Missbrauch geben kann.

Es ist eine Verbesserung der Ausbildung an den Fachhochschulen – und aus diesem Grund, lieber Kollege Zinggl, rufe ich Sie auf, das doch noch einmal zu überlegen und vielleicht doch zuzustimmen. (Beifall bei der ÖVP.)

14.19


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Riepl zu Wort. 3 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

 


14.19.36

Abgeordneter Franz Riepl (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Herr Abge­ordneter Zinggl, ich denke, es ist natürlich möglich, dass sich bei jeder Gesetzesstelle, die wir da beschließen und diskutieren, im Nachhinein bei der praktischen Anwendung herausstellt, dass hier irgendwo Unschärfe oder Unklarheit besteht. (Abg. Dr. Zinggl: Manchmal schon vorher!) Das kann immer passieren. Aber jetzt schon Beispiele zu konstruieren, ob das eintritt oder nicht? – Das werden wir alles sehen. Falls notwendig, werden wir uns das gemeinsam anschauen und notfalls eine Korrektur machen. Aber ich glaube, das ist auch nichts Neues.

Jedenfalls geht es jetzt darum, dieses Fachhochschul-Studiengesetz zu ändern und Klarstellungen, insbesondere was die nebenberufliche Tätigkeit betrifft, festzulegen; nebenberuflich – es ist ja schon gesagt und ausgeführt worden – entweder im Ange­stelltenverhältnis, in einem freien Dienstverhältnis oder auf Werkvertragsbasis und bis zu sechs Semesterwochenstunden.

Worauf ich im Rahmen der Debatte im Besonderen noch hinweisen möchte, ist § 5a Abs. 4, nämlich dass im Gesetz § 98 Arbeitsverfassungsgesetz zitiert wird, das perso­nelle Informationsrecht für Betriebsrat oder Personalvertretung. Hier wird klargestellt – und ich denke, das ist eine ganz wichtige Position und Bestimmung –, dass dieses personelle Informationsrecht nun auch für die Gruppe der nebenberuflich tätigen Per­sonen, selbst wenn ein freies Dienstverhältnis oder eine selbständige Tätigkeit vorliegt, anzuwenden ist.

Das ist insbesondere bemerkenswert, Herr Bundesminister, weil im ursprünglichen § 98 Arbeitsverfassungsgesetz solch eine Klarstellung nicht geschrieben steht und das deshalb indirekt auch auf § 98 Arbeitsverfassungsgesetz in anderen Beschäftigungs­verhältnissen Auswirkungen haben kann. Das finde ich an sich sehr positiv. Daher ist das eigentlich aus meiner Sicht eine wichtige Erweiterung der Mitbestimmungsqualität.

Ich möchte auf eine Bemerkung Ihrerseits, Herr Bundesminister, hinweisen, die Sie im Ausschuss gemacht haben. Sie haben dort nämlich ein Lob für die legistische Mitarbeit der Gewerkschaft ausgesprochen. Das ist insofern bemerkenswert, weil wir in den letz­ten Jahren solche Aussagen von ÖVP-Ministern eigentlich nicht gehört haben, eher das Gegenteil ist da oder dort vorgekommen. Daher habe ich mir gedacht, das gehört eigentlich ins Protokoll hinein, das muss schon sein. (Abg. Dr. Brinek: Na geh, tun Sie nicht übertreiben!) Ich gehe davon aus, diese ganze Geschichte war ernst gemeint. – Sie nicken, also es ist ernst gemeint. (Abg. Neugebauer: Das hast du aber nicht gut


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recherchiert, Franz!) Wir werden sehen, ob sich das vielleicht auch künftig wiederholen lässt.

Zuletzt – da ich beim vorigen Tagesordnungspunkt nicht auf der Rednerliste gestanden bin – habe ich noch eine Bitte, Herr Bundesminister. Wenn es um Fragen der medi­zinischen Fakultäten in den Universitäten geht, haben wir, glaube ich, ein Defizit, das größer wird, nämlich das Defizit, dass wir immer weniger Ausbildungsmöglichkeiten für Fachärzte der Arbeitsmedizin in Österreich haben; außer auf der Wiener Med-Uni gibt es diese sonst nirgends. Daher die Bitte, einmal einen Blick, wenn es von Ihrer Seite irgendwie geht, auch darauf zu werfen. Ich denke, gerade im arbeitsmedizinischen Be­reich haben wir große Aufgabenstellungen, und die können auch nur mit bestens aus­gebildeten Fachärzten behoben werden. – In diesem Sinne: Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

14.23


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Herr Abgeordneter Dr. Grünewald ist als Nächster zu Wort gemeldet. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 3 Minuten. – Bitte, Herr Kollege.

 


14.23.14

Abgeordneter Dr. Kurt Grünewald (Grüne): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr ge­schätzter Herr Bundesminister! Hohes Haus! Ich fasse mich kurz und sage: Kollege Riepl hat zur Kritik meines Kollegen Zinggl an dem Gesetz gemeint, dass es schon öfter vorgekommen beziehungsweise nichts Neues sei, wenn Gesetze nachträglich korrigiert werden. Dem kann ich nur zustimmen. Es ist schon Routine geworden, dass Gesetze nachträglich korrigiert werden müssen. Das könnte man vielleicht verhindern, wenn man den allgemeinen Anforderungen der Klarheit und der Nachvollziehbarkeit schon im Vorfeld Rechnung tragen könnte.

Kurzum gesagt: Ich verstehe die Fachhochschulen schon. Sie haben sich letztlich be­klagt, dass trotz zügigen Ausbaus, trotz zunehmender Studierendenzahlen die Budgets sozusagen nicht mitgewandert sind auf diesem Höhenflug. Daher war natürlich der Wunsch, zu sparen, wo es nur geht, groß. Man darf nicht vergessen, durch dieses Gesetz ersparen sie sich Dienstgeberbeiträge, was sich die Universität teilweise nicht leisten kann, weshalb sie sich solche Bedingungen einer Studienplatzfinanzierung wie bei Fachhochschulen ja nur wünschen könnte. Aber Sie werden sehen, wir überlegen uns schon gut, was wir bei der Abstimmung tun. (Abg. Dr. Brinek: Ja, überlegen Sie!) Keine Sorge, nur ein bisserl Geduld, es wird ja gleich abgestimmt.

Jetzt zum weiteren Teil, zur ÖH: Ich finde es ausgezeichnet, dass es so gekommen ist, und ich gratuliere der Gruppe der an den Fachhochschulen engagierten Studierenden sehr, aber auch der ÖH, dass sie sich zu dem gemeinsamen Schritt entschlossen haben. Bis jetzt waren sie an den Fachhochschulen mehr oder weniger private Ver­einigungen, die ihr Geld in Einzelfällen dann bekommen haben, wenn sie die Auflage erfüllt haben, gerade nicht in diese ÖH zu gehen und sich sozusagen politisch absti­nent, neutral oder als Zwitterwesen zu verhalten. Dass das jetzt wegfällt und neue und bessere Arbeitsbedingungen stattfinden, ist gut.

Deshalb verstehe ich auch die Bemerkungen der FPÖ überhaupt nicht, wenn man der ÖH unterstellt, politisch missliebige Veranstaltungen mit den Geldern zu organisieren. Da muss man schon fragen: Bestimmt die FPÖ oder der RFS darüber, was „missliebig“ ist oder nicht? (Zwischenruf des Abg. Kickl.) Und wenn dann der Vorredner der FPÖ auch noch sagt: Als FPÖ-Mandatar wird man in Schrecken versetzt!, muss ich sagen: Ich habe immer geglaubt, Wotans Jünger sind etwas unerschrockener und mutiger und lassen sich nicht so schnell in Schrecken versetzen. – Ich kann mich aber irren. (Zwi­schenruf der Abg. Dr. Brinek.)


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll37. Sitzung / Seite 96

Ganz zum Schluss: Mit dieser ÖH-Bestimmung ist noch nicht alles geschehen. Ich nenne nur die Fachhochschule Kufstein und die Querelen, dass die Rechte der Stu­denten, aber auch die Rechte des dort tätigen Personals in keinerlei Gremien abge­handelt werden, dass es hier keinerlei Organisationsstruktur gibt, wie Hochschullehre­rinnen und Hochschullehrer an Beteiligungen transparent mitbestimmen können und auch informiert werden. Ich glaube, da sollte, ähnlich wie beim Universitätsgesetz, ein weiteres Gesetz folgen. Das sagt sogar der Fachhochschulrat. Ich bitte Sie daher, in Zukunft auch daran zu denken. (Beifall bei den Grünen.)

14.26


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Als nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dipl.-Ing. Auer zu Wort gemeldet. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 2 Minuten. – Bitte, Herr Kollege.

 


14.27.02

Abgeordneter Dipl.-Ing. Klaus Hubert Auer (ÖVP): Herr Präsident! Frau Bundes­ministerin! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Ich darf ebenfalls kurz zur Studierenden­vertretung Stellung nehmen. Ich muss schon eines sagen: Das, was Herr Kollege Graf ausgedrückt hat, muss ich auf das Schärfste zurückweisen, denn hier die gesamte ÖH-Vertretung und damit alle Studierenden in einen Topf zu werfen beziehungsweise mit solchen Beispielen, die vielleicht etwas provokant sein mögen, in ein schlechtes Licht zu rücken, das ist wirklich zurückzuweisen. Ich weiß nicht, Herr Kollege Graf – ich sehe ihn jetzt zwar nicht –, aber vielleicht wären Ihnen Workshops lieber, bei denen Sie sich mit Ihrem Parteiobmann und Klubobmann irgendwo in Kärntner Wäldern herumtreiben können. Das mag schon sein, aber das ist Ihre Sache.

Ich darf hier auch dazusagen, dass Demokratie etwas kostet, und die Studenten sind auch bereit, dass sie etwas dazu beitragen. Es gibt immer wieder Trittbrettfahrer, die sich vielleicht dann einhängen und nichts dafür zahlen möchten, das mag schon sein. Aber wir haben die Erfahrung gemacht, dass diese Vertretung dementsprechend wirk­sam ist. Da geht es eben um die Vertretung der Interessen, um die Abgabe von Stel­lungnahmen, um die Weiterentwicklung der Hochschulen insgesamt und in dem Fall auch der Fachhochschulen. Ich glaube, dieses Recht sollte man den Studentinnen und Studenten der Fachhochschulen ebenfalls zubilligen: dass sie sich hier selbst einbrin­gen können. Diese demokratische Mitbestimmung ist uns von der ÖVP in allen Belan­gen, von der Schule und über das Studium hinweg, ein großes Anliegen.

Ich darf daher Ihnen, Herr Minister, sehr herzlich dazu gratulieren und diese Passage mit Ihren Worten auch abschließen, indem ich sage: Well done!

Ich möchte aber noch folgenden kurzen Antrag einbringen:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Dr. Gertrude Brinek, Josef Broukal, Kolleginnen und Kollegen, mit dem das Fachhochschul-Studiengesetz wie folgt geändert wird:

In Z 3 wird in § 4a Abs. 5 die Wortfolge „Fachhochschul-Studienvertretung“ jeweils durch die Wortfolge „Fachhochschul-Studienvertretungen“ ersetzt.

*****

Es handelt sich hier um eine Bereinigung zur sprachlichen Klarheit. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP.)

14.29



Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll37. Sitzung / Seite 97

Präsident Dr. Michael Spindelegger: Der von Herrn Abgeordnetem Dipl.-Ing. Auer eingebrachte Abänderungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht daher mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Dr. Gertrude Brinek, Josef Broukal Kolleginnen und Kollegen

zum Bericht des Wissenschaftsausschusses über den Antrag 408/A der Abgeordneten Dr. Gertrude Brinek, Josef Broukal, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundes­gesetz, mit dem das Fachhochschul-Studiengesetz (277 d.B.)

Der Nationalrat wolle in 2. Lesung beschließen:

Der eingangs bezeichnete Gesetzesantrag wird wie folgt geändert:

In Z 3 wird in § 4a Abs. 5 die Wortfolge „Fachhochschul-Studienvertretung“ jeweils durch die Wortfolge „Fachhochschul-Studienvertretungen“ ersetzt.

Begründung:

Es handelt sich um die Bereinigung einer sprachlichen Unklarheit.

*****

 


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Als vorläufig Letzte hiezu zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Fürntrath. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 2 Minuten. – Bitte, Frau Kollegin.

 


14.29.43

Abgeordnete Adelheid Irina Fürntrath (ÖVP): Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Herr Abgeordneter Grünewald, Sie liegen im Übrigen falsch, denn das Budget wächst mit. (Beifall bei der ÖVP.)

Ich möchte als letzte Rednerin hiezu auf die Gesetzesänderung gar nicht mehr einge­hen. Ich möchte das bestärken, was schon der erste Redner, Herr Abgeordneter Graf, gesagt hat: Die Fachhochschule ist eine Erfolgsgeschichte für sich. Das stimmt, ich kann das als Steirerin im Besonderen sagen. Wir haben in der Steiermark 41 Studien­gänge, davon 30 in Graz, acht in Kapfenberg und drei in Bad Gleichenberg, und alle sind hervorragend besucht.

Wir haben aus meiner Sicht nicht nur eine Win-Win-Situation, sondern es gibt drei Ge­winner: erstens die Fachhochschulen selbst, zweitens die Abgänger der Fachhoch­schulen, weil sie bestens ausgebildet sind, und drittens die Unternehmen, denn die Unternehmen bekommen gut ausgebildete, vor allem praxisorientierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

Dieses Erfolgsmodell werden wir auch weiterverfolgen. – Warum, glauben Sie, ist das ein Erfolgsmodell? Gerade weil wir Aufnahmeprüfungen für diese Fachhochschulen haben!

Ich bedanke mich für die Zustimmung zu dieser Gesetzesänderung. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP.)

14.31


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll37. Sitzung / Seite 98

Wünscht der Herr Berichterstatter das Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Dann darf ich alle Damen und Herren bitten, ihre Plätze einzunehmen, denn wir kom­men zu den Abstimmungen.

Zunächst gelangen wir zur Abstimmung über den Gesetzentwurf in 277 der Beilagen.

Hiezu haben die Abgeordneten Dr. Brinek, Broukal, Kolleginnen und Kollegen einen Abänderungsantrag eingebracht.

Ferner liegt ein Verlangen auf getrennte Abstimmung des Abgeordneten Zinggl vor.

Schließlich hat der Abgeordnete Dr. Graf ein Verlangen auf getrennte Abstimmung ein­gebracht.

Ich werde zunächst über die vom erwähnten Abänderungsantrag sowie von den Ver­langen auf getrennte Abstimmung betroffenen Teile der Reihe nach und schließlich über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes abstimmen lassen.

Die Abgeordneten Dr. Brinek, Broukal, Kolleginnen und Kollegen haben einen Abände­rungsantrag eingebracht, der sich auf die Ziffer 3 bezieht.

Ich ersuche jene Mitglieder des Hohen Hauses, die diesem Antrag ihre Zustimmung erteilen, um ein bejahendes Zeichen. – Das ist die Mehrheit und daher angenommen.

Wir kommen zur getrennten Abstimmung über Ziffer 4 des Gesetzentwurfes in der Fas­sung des Ausschussberichtes.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiefür eintreten, um ein Zeichen der Zustim­mung. – Das ist die Mehrheit und daher angenommen.

Weiters kommen wir zur getrennten Abstimmung über Ziffer 5 des Gesetzentwurfes in der Fassung des Ausschussberichtes.

Bei Zustimmung ersuche ich um ein diesbezügliches Zeichen. – Das ist die Mehrheit und daher angenommen.

Schließlich komme ich zur Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes samt Titel und Eingang in der Fassung des Ausschussbe­richtes.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiefür ihre Zustimmung erteilen, um ein bejahen­des Zeichen. – Das ist die Mehrheit und daher angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die auch in dritter Lesung für den vorliegenden Ge­setzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Mehrheit. Der Gesetz­entwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.

Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abge­ordneten Zinggl, Kolleginnen und Kollegen betreffend Lehr- und Forschungspersonal an Fachhochschulen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für den Entschließungsantrag sind, um ein Zei­chen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit und daher abgelehnt.

14.33.464. Punkt

Bericht des Familienausschusses über die Regierungsvorlage (228 d.B.): Bun­desgesetz, mit dem das Familienlastenausgleichsgesetz 1967 geändert wird (316 d.B.)

 



Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll37. Sitzung / Seite 99

Präsident Dr. Michael Spindelegger: Wir gelangen nun zum 4. Punkt der Tagesord­nung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Wir gehen daher in die Debatte ein.

Als erste Rednerin ist Frau Abgeordnete Rosenkranz zu Wort gemeldet. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 5 Minuten. – Bitte.

 


14.34.14

Abgeordnete Barbara Rosenkranz (FPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Hohes Haus! Diese Regierungsvorlage beschäftigt sich mit der Mehrkinderstaffel und einigen anderen kleineren Punkten. Zur Mehrkinderstaffel wird meine Kollegin noch einen Antrag einbringen. Wir sind nämlich der Meinung, da die österreichische Familie sehr oft nur ein Kind hat – 1,4 Kinder beträgt die Geburtenrate –, dass man diese Mehrkinderstaffel schon bei den Zweikindfamilien ansetzen müsste. In diesem Sinn wird es dann auch einen Antrag geben.

Worauf vergessen wurde – und auch dazu bringen wir einen Antrag ein –, ist, die Lage der behinderten Kinder und der Familien, die behinderte Kinder pflegen, zu verbessern.

Worauf ich jetzt aber Bezug nehme, ist ein Punkt, der sozusagen thematisch zu dem anderen gar nicht besonders passt; er wurde hier schnell einmal mit erledigt. Beinahe hat man den Eindruck, dass man hier durch die Hintertür, ohne dass die Aufmerksam­keit besonders darauf fallen soll, etwas regelt. Und zwar geht es um den Leistungs­nachweis, den Studierende erbringen müssen, wenn sie weiter Familienbeihilfe bezie­hen wollen. Bis vor kurzem hat sich dieser Leistungsumfang vor allem nach den soge­nannten Semesterwochenstunden berechnet. Es war notwendig, Zeugnisse über acht Semesterwochenstunden zu bringen, um eben weiter den Genuss der Familienbeihilfe zu sichern.

Momentan findet eine Umstellung zu den sogenannten ECTS-Punkten statt; es gibt einen Umrechnungsfaktor, der festgelegt wird, und der ist 1 : 2. Wie schon in der Be­gutachtung zu hören und zu lesen war, wird in einzelnen Studienrichtungen darauf hingewiesen, vor allem bei den technischen Studien, dass dieser Umrechnungsfaktor ungerecht ist. Bei den verschiedenen Studien sollte er verschieden sein, und eben gerade bei den technischen Studienrichtungen bewirkt der Umrechnungsfaktor, der alle über einen Kamm schert, dass der zu erbringende Leistungsnachweis den Leistungs­umfang vergrößert. Oder umgekehrt gesagt: Wer so wie bis jetzt die Leistung erbringt, kann möglicherweise herausfallen. Man hat sich da ganz bequem so nebenher eine Bestimmung gesichert, die den Kreis der Bezieher von Familienbeihilfen unter den Studierenden möglicherweise reduzieren wird. Wenn man das möchte, wenn man hier einsparen möchte, soll man das deutlich und offen sagen und das nicht so nebenher mit erledigen. (Abg. Steibl: Das stimmt ja nicht! Das ist eine Falschinformation!)

Was in der Begutachtung steht, haben Sie hoffentlich gelesen. Ich habe das sehr schlüssig gefunden, was dort steht. Ich meine, man sollte das nicht so nebenher mit er­ledigen, man hätte auch ein bisschen länger diskutieren können. Diesen Punkt wollen wir nicht mittragen. (Beifall bei der FPÖ.) Deswegen haben wir auch ein Verlangen auf getrennte Abstimmung zu dieser Ziffer 1 gestellt, die wir damit ablehnen werden. (Bei­fall der FPÖ.)

14.37


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Hölle­rer. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 3 Minuten. – Bitte, Sie sind am Wort.

 



Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll37. Sitzung / Seite 100

14.37.23

Abgeordnete Anna Höllerer (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Frau Bun­desministerin! Hohes Haus! Die Familien sind die kleinste Zelle der Gesellschaft, er­bringen aber unverzichtbare Leistungen für die Gesamtgesellschaft. Ich denke hier an die Sicherung des Generationenvertrages, an die Vermittlung zentraler gesellschaft­licher Werte wie Verantwortung und Solidarität, und vor allem denke ich auch daran, dass in den Familien in überwiegendem Ausmaß die älteren Personen betreut und gepflegt werden.

Diese Leistung, die Familien erbringen, wissen natürlich die ÖVP-Politiker zu würdigen, insbesondere unsere Frau Bundesministerin Kdolsky, die wieder weitere wichtige Schritte setzt, um die im internationalen Vergleich hoch entwickelten Förderungssys­teme der Familienpolitik auch weiter zu forcieren.

Eine wichtige Maßnahme stellt die verstärkte Förderung von Mehrkindfamilien dar, die mit dieser Familienlastenausgleichsgesetz-Novelle umgesetzt wird. Wir nehmen darauf Rücksicht, dass Familienstudien beweisen, dass ab dem dritten Kind die finanzielle Be­lastung für die Familien steigt. Daher wird hier angesetzt und für diese Mehrkindfami­lien mit der Erhöhung der Geschwisterstaffelung eine wichtige Unterstützung gegeben. Ebenfalls enthalten ist eine Anhebung der Einkommensgrenze beim Mehrkindzuschlag auf 55 000 €, und auch die Zuverdienstgrenze für volljährige Kinder wird angehoben.

Durch diese Maßnahmen werden 36 Millionen € den Mehrkindfamilien zugute kom­men. Kein Staat der Welt kann sämtliche Leistungen, die Familien erbringen, ausrei­chend finanziell abgelten. Es ist aber der Österreichischen Volkspartei ein wichtiges Anliegen, neben der gesellschaftlichen Anerkennung der Familienleistungen vor allem auch in die Stärkung der sozialen und der wirtschaftlichen Sicherheit der Familien zu investieren.

Mit dieser Novelle wird diesem Ziel Rechnung getragen. – Herzlichen Dank. (Beifall bei der ÖVP.)

14.39


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Frau Abgeordnete Dr. Belakowitsch-Jenewein ist die nächste Rednerin. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 3 Minuten. – Bitte.

 


14.40.01

Abgeordnete Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein (FPÖ): Herr Präsident! Frau Bun­desminister! Hohes Haus! Bei Durchsicht der zur Debatte stehenden Regierungsvor­lage ist eines auffallend: Wer hier absolut durch den Rost fällt, das sind die Familien mit behinderten Kindern, mit erheblich behinderten Kindern, denn die bekommen ab 1. Jänner 2008 keine Erhöhung. Das sind, wie ich meine, Familien, die nicht nur psy­chisch mehr belastet sind, sondern die vor allem auch finanziell mehr zu leisten haben, so etwa für Therapien, für Diätnahrung und Ähnliches.

Daher bringe ich folgenden Antrag ein:

Abänderungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die dem Bericht des Familienausschusses (316 d.B.) angeschlossene Regierungsvor­lage (228 d.B.) betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Familienlastenausgleichs­gesetz 1967 geändert wird, wird wie folgt geändert:


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll37. Sitzung / Seite 101

1. Nach Ziffer 4 wird folgende Ziffer 4a eingefügt:

„4a. § 8 Abs. 4 lautet:

,(4) Ab 1. Jänner 2008 erhöht sich die Familienbeihilfe für jedes Kind, das erheblich behindert ist, monatlich um 151,50 €.‘“

*****

Ich bitte um Zustimmung zu diesem Antrag. Ich habe gestern im Ausschuss auch das Gefühl gehabt, dass es schon ein Anliegen aller Fraktionen ist, gerade diesen Familien wirklich eine zusätzliche Zuwendung zu geben.

Zum Übrigen dieser Regierungsvorlage: Wenn man sich die Vorlage durchschaut, muss man sagen, es gibt erfreulicherweise schon eine Förderung ab dem dritten Kind, eine Förderung der sogenannten Mehrkindfamilien, wobei man sich hier natürlich die Frage stellen muss: Was ist „Mehrkind“? Ich denke einmal, „Mehrkind“ ist schon das zweite Kind. Angesichts einer Geburtenrate in Österreich von 1,2 Kindern pro Frau ist das zweite Kind bereits ein „Mehrkind“, und ich denke, man hätte gut daran getan, bereits das zweite Kind zu fördern, Familien mit zwei Kindern einen Zuschuss zu dem, was sie jetzt bekommen, zu geben, sie verstärkt zu fördern.

Das ist leider nicht vorgesehen in dieser Regierungsvorlage – das tut uns sehr leid –, und aus diesem Grund möchte ich einen weiteren Antrag einbringen:

Abänderungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die dem Bericht des Familienausschusses (316 d.B.) angeschlossene Regierungsvor­lage (228 d.B.) betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Familienlastenausgleichs­gesetz 1967 geändert wird, wird wie folgt geändert:

1. Die Ziffer 4 wird wie folgt geändert:

„4. § 8 Abs. 3 lautet:

,(3) Ab 1. Jänner 2008 erhöht sich der monatliche Gesamtbetrag an Familienbeihilfe

a) für zwei Kinder um 15 €,

b) für drei Kinder um 50 €,

c) für vier Kinder um 100 €,

d) für jedes weitere Kind um 50 €.‘“

*****

Ich bitte auch hier um Zustimmung, denn ich glaube schon, dass es uns die österreichi­schen Familien wert sein sollten, ihnen finanziell einfach mehr unter die Arme zu grei­fen. Sie alle wissen, es wird permanent alles teurer, die Familien sind jene, die zu den Ärmsten in diesem Land gehören, und auch das zweite Kind ist schon eine enorme finanzielle Belastung. Daher meine ich, es wäre schon sinnvoll, auch Familien mit zwei Kindern zu fördern.

Man hat bei dieser Regierungsvorlage – so gut sie sein mag, und so gut es ist, dass das dritte Kind gefördert wird – leider Gottes schon manchmal auch den Eindruck, dass sich Frau Ministerin Bures ganz stark durchgesetzt hat, dass ihre Handschrift hier ganz


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll37. Sitzung / Seite 102

deutlich zum Vorschein kommt, denn, und das ist mir noch gut im Ohr, am 19. Septem­ber dieses Jahres hat sie im Gleichbehandlungsausschuss gesagt – auf eine Frage der Grünen –: Ich weiß, die Migrantenfamilien sind besonders benachteiligt, aber wir set­zen jetzt Maßnahmen wie eine erhöhte Förderung des dritten Kindes. Das ist der ge­eignete Weg, um die Migrantenfamilien zu fördern. – Ich fürchte fast, wenn ich mir diese Regierungsvorlage anschaue, dass sich das auch durchgesetzt hat.

Ich möchte Sie bitten: Fördern wir doch schon das zweite Kind, fördern wir unsere hei­mischen Familien, sie sind immerhin die Basis für unseren Staat! (Beifall bei der FPÖ.)

14.43


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Die soeben von Frau Abgeordneter Dr. Belako­witsch-Jenewein eingebrachten Abänderungsanträge sind ausreichend unterstützt, ordnungsgemäß eingebracht und stehen daher mit in Verhandlung.

Die beiden Anträge haben folgenden Gesamtwortlaut:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Rosenkranz und weiterer Abgeordneter zum Bericht des Familien­ausschusses über die Regierungsvorlage (228 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Familienlastenausgleichsgesetz 1967 geändert wird (316 d.B.)

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die dem Bericht des Familienausschusses (316 d.B.) angeschlossene Regierungsvor­lage (228 d.B.) betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Familienlastenausgleichs­gesetz 1967 geändert wird, wird wie folgt geändert:

1. Nach Ziffer 4 wird folgende Ziffer 4a eingefügt:

„4a. § 8 Abs. 4 lautet:

,(4) Ab 1. Jänner 2008 erhöht sich die Familienbeihilfe für jedes Kind, das erheblich behindert ist, monatlich um 151,50 €.‘“

Begründung

In den letzten Jahren sind die Kosten, die aufgrund einer Behinderung anfallen, massiv angestiegen. Demgegenüber wurde jedoch das Pflegegeld seit 1996 nur einmal – An­fang 2005 – um 2 Prozent erhöht. Damit wurde aber nicht einmal die Inflation abge­deckt. Auch in dieser Legislaturperiode ist nur einmal eine Erhöhung des Pflegegeldes vorgesehen. Einen gewissen Ausgleich könnten Verbesserungen für Menschen mit Behinderungen im Familienlastenausgleichsgesetz darstellen.

In diesem Zusammenhang wird daher eine deutliche Anhebung des Zuschlags für erheblich behinderte Kinder (erhöhte Familienbeihilfe) von derzeit 138,30 Euro auf 151,5 Euro gefordert, um die Position der Menschen mit Behinderung zu verbessern und die Armutsgefährdung dieser Personengruppe und ihrer Familien abzuschwächen.

Der Umfang der Erhöhung entspräche einer Abgeltung der inflationären Entwicklung seit dem Zeitpunkt der letzten Anpassung (Jänner 2003 bis Dezember 2007; inflati­onsbedingte Preisentwicklung in diesem Zeitraum: 9,5 Prozent – Prognose der Wirt­schaftskammer Österreich).


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll37. Sitzung / Seite 103

Kosten: Derzeit (September 2007) beziehen etwa 68.600 Kinder die erhöhte Familien­beihilfe. Durch die Erhöhung um 13,2 Euro ergibt sich eine jährliche Mehrbelastung in Höhe von rund 10,8 Mio. Euro.

*****

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Rosenkranz und weiterer Abgeordneter zum Bericht des Familien­ausschusses über die Regierungsvorlage (228 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Familienlastenausgleichsgesetz 1967 geändert wird (316 d.B.)

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die dem Bericht des Familienausschusses (316 d.B.) angeschlossene Regierungsvor­lage (228 d.B.) betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Familienlastenausgleichs­gesetz 1967 geändert wird, wird wie folgt geändert:

1. Die Ziffer 4 wird wie folgt geändert:

„4. § 8 Abs. 3 lautet:

,(3) Ab 1. Jänner 2008 erhöht sich der monatliche Gesamtbetrag an Familienbeihilfe

a) für zwei Kinder um 15 €,

b) für drei Kinder um 50 €,

c) für vier Kinder um 100 €,

d) für jedes weitere Kind um 50 €.‘“

Begründung

Durch die Regierungsvorlage 228 d.B. erhöhen sich zwar die Gesamtbeträge der Fa­milienbeihilfe bei der Geschwisterstaffelung für mehr als 2 Kinder, Familien mit zwei Kindern werden jedoch nicht berücksichtigt.

                                 AÄA                 RVL                      alt                 Diff. AÄA          Diff. RVL

2 Kinder:                  15                  12,80                  12,80                 17,2%               0,00%

3 Kinder:                  50                  47,80                  38,30                 30,5%               24,8%

4 Kinder:               100                  97,80                  63,80                 56,7%               53,3%

5 Kinder:               150               147,80                  89,30                 67,9%               65,5%

6 Kinder:               200               197,80               114,80                 74,2%               72,3%

7 Kinder:               250               247,80               140,30                 78,2%               76,6%

Neben einer Berücksichtigung von Zweikindfamilien stellen sich die geänderten Sätze als klarer und für den Bürger einprägsamer dar. Durch diese Änderung wären vor allem auch die typischer Weise „kleineren“ heimischen Familien berücksichtigt. Großfamilien mit mehr als drei Kindern kommen leider bei der heimischen autochthonen Bevölke­rung nur sehr selten vor. Von den in der Regierungsvorlage 228 d.B. vorgeschlagenen Änderungen wären also vor allem große Zuwandererfamilien betroffen. Es ist nicht ein­zusehen weshalb Familien mit zwei Kindern von der Änderung des Familienlastenaus­gleichsgesetzes nicht profitieren sollten.

*****

 



Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll37. Sitzung / Seite 104

Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Mag. Kuntzl. 4 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte, Frau Kollegin.

 


14.43.51

Abgeordnete Mag. Andrea Kuntzl (SPÖ): Herr Präsident! Frau Ministerin! Sehr geehrte Damen und Herren! Frau Kollegin Belakowitsch-Jenewein, ich würde mich freuen, wenn in der Freiheitlichen Partei einmal eine Stellungnahme zu irgendeinem Thema ohne fremdenfeindliche Untertöne käme. (Beifall bei SPÖ und Grünen.)

Dass Sie die Anhebung des Mehrkindzuschlages jetzt wirklich auf einmal als Ungleich­berechtigung und ungerechte Behandlung von sogenannten inländischen Kindern interpretieren, ist ja wirklich an den Haaren herbeigezogen, da braucht man schon sehr viel Phantasie dazu.

Aber zum eigentlichen Thema. – Der Mehrkindzuschlag wird angehoben. Das ist inso­fern ein wichtiger Schritt, als Armutsstudien nachweisen, dass Familien mit mehreren Kindern tatsächlich zu den am meisten armutsgefährdeten Gruppen im Land gehören. Hinzufügen möchte ich an dieser Stelle natürlich schon: Es ist nicht nur die Anzahl der Kinder dafür ausschlaggebend, sondern auch das Familieneinkommen, und natürlich sind die Familien mit mehreren Kindern und nur einem Einkommen diejenigen, die be­sonders armutsgefährdet sind. Das heißt, diese Anhebung ist ein wichtiger Schritt, dem im Sinne der Armutsbekämpfung aber auch noch andere Schritte folgen müssen.

Wir sind dabei, mit diesem Schritt, den man im Zusammenhang mit einem familienpoli­tischen Paket sehen muss – wir haben das Kindergeld verbessert, wir erhöhen heute die Familienbeihilfe für bestimmte Personengruppen, und der nächste Schritt wird fol­gen, nämlich die Kinderbetreuungsoffensive –, das umzusetzen, was wir uns gemein­sam im Regierungsübereinkommen als familienpolitische Schritte, als Fortschritte vor­genommen haben.

Ich habe bereits darauf hingewiesen, dass das ein wichtiger Schritt ist für eine Perso­nengruppe, die armutsgefährdet ist, allerdings ist das kein hinreichender Schritt. Ich habe darauf hingewiesen, dass es auch darauf ankommt, welches Einkommen in dem jeweiligen Haushalt, in der jeweiligen Familie zur Verfügung steht, und in diesem Zu­sammenhang muss man auch immer wieder darauf hinweisen, dass die finanziellen Unterstützungen, die monetären Familienleistungen nur das eine Standbein der Unter­stützung für Familien sind; Österreich ist übrigens Spitzenreiter in diesem Bereich, und das bauen wir heute noch weiter aus.

Bei dem anderen Standbein, nämlich der Unterstützung der Familien durch die ent­sprechenden Sachleistungen, die zur Verfügung gestellt werden müssen, zum Beispiel um die Kinder entsprechend zu fördern, um die Frauenberufstätigkeit zu unterstützen, zum Beispiel durch den Ausbau der Kinderbetreuungseinrichtungen, sind wir aber nicht Spitzenreiter.

Daher ist es besonders wichtig, dass es nicht nur beim Ausbau des einen Standbeins bleibt, sondern dass wir hoffentlich sehr bald auch darangehen können, den nächs-
ten Schritt, den wir uns vorgenommen haben, umzusetzen, nämlich die fehlenden 50 000 Betreuungsplätze wirklich zügig zu schaffen. Ich bin sehr froh, dass es hier auch auf Bundesebene nach Jahren, in denen das kein Anliegen war, in denen das gestrichen war, wieder die entsprechende finanzielle, budgetäre Unterstützung geben wird.

Was die behinderten Kinder betrifft, die Erhöhung der Familienbeihilfe für behinderte Kinder, kann ich sagen, ich habe – wie meine Vorrednerin – aus dem Ausschuss auch den Eindruck mitgenommen, dass das ein Anliegen aller Fraktionen ist, und ich war auch sehr froh über die Zusage der Frau Bundesministerin gestern im Ausschuss, dass


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll37. Sitzung / Seite 105

wir uns dieses Thema im nächsten Jahr unbedingt vornehmen wollen. (Beifall bei der SPÖ.)

14.47


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Als nächster Redner gelangt Herr Abgeordneter Dipl.-Ing. Klement zu Wort. 6 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte, Herr Kollege.

 


14.47.45

Abgeordneter Dipl.-Ing. Karlheinz Klement, MAS (FPÖ): Geschätzter Herr Prä­sident! Frau Ministerin! Hohes Haus! „Österreich familienfreundlicher machen“ – so lautete gestern der Tenor im Ausschuss. Die Unterscheidung, Frau Kuntzl, ist natürlich nicht getroffen worden – die treffen wir jetzt hier –, wen wir wirklich in die Pflicht neh­men wollen und wen wir bevorzugen wollen. Ich bringe Ihnen dazu einige Zahlen von Statistik Austria, die Ihnen durchaus bekannt sein werden, zur Kenntnis.

Wir erleben jetzt eine völlige Umstrukturierung der österreichischen Bevölkerung. Das heißt nicht nur, dass wir kaum mehr Nachwuchs haben, sondern auch, dass wir bis in die Jahre 2050, 2075 trotzdem interessanterweise eine Zunahme der Bevölkerungs­dichte zu verzeichnen haben werden. Dazu konkrete Zahlen: Derzeit haben wir eine Altersstruktur, die bei ungefähr 22 Prozent der über 60-Jährigen liegt. Im Jahre 2075 werden wir bei 34 Prozent Österreichern liegen, die über 60 Jahre alt sind. – Punkt eins.

Punkt zwei: Aufgrund der Geburtenbilanz und der Wanderungsbilanz können wir fest­stellen, dass dieser Zuwachs in der österreichischen Bevölkerung ausschließlich – aus­schließlich! – auf Wanderung, auf Zuzug zurückzuführen ist, und da – da komme ich später auch noch auf Sie, Herr Professor Van der Bellen, zurück – haben wir sehr wohl Einflussmöglichkeiten seitens Österreichs.

Das heißt, wir erleben ein Defizit bei der Geburtenbilanz und eine unglaubliche Zu­nahme der österreichischen Bevölkerungsdichte durch Wanderungen. – Das kann wohl nicht die Absicht einer vernünftigen österreichischen Familienpolitik sein! Das ist ein Austausch der autochthonen Bevölkerung, dem wir nicht tatenlos zuschauen wollen.

Jetzt bin ich bei Ihnen, Frau Kuntzl: Sie sprechen davon, dass hier in jeder FPÖ-Rede gegen Ausländer geschimpft wird. (Abg. Mag. Kuntzl: Nein, so habe ich es nicht ge­sagt!) Ich sage Ihnen, dass in jeder Rede seitens der Freiheitlichen Partei für die Inlän­der aufgetreten wird, für unsere Familien, und das ist der Unterschied zu Ihnen. (Beifall bei der FPÖ.)

Wenn Sie von Armut sprechen – und das muss Ihnen als Expertin bewusst sein –, dann muss auch ganz klar gesagt werden, dass die Familien in Österreich deswegen verarmen, weil sie keine Unterstützung seitens des Staates bekommen, weil auch das Steuersystem nicht passt.

Ich frage mich, warum Sie laufend gegen dieses vernünftige Modell des Steuersplit­tings auftreten. Ich kann Ihnen schon sagen, warum das so ist: Weil Sie aufgrund Ihres Steuermodells auch wieder Ausländer bevorzugen wollen. – Dazu sagen wir auch weiterhin: Nein!

Weitere Zahlen kann ich Ihnen gerne geben. (Abg. Grillitsch: Vorausgesetzt, dass Sie diese Zahlen haben!) Aber Faktum ist: Wir werden nicht dabei zuschauen, dass die autochthone Bevölkerung Österreichs ausgetauscht wird – mit Ihren krausen Ideen, die Sie laufend verbreiten.

Zu den Fakten, die es noch dazu laufend gibt: Haben Sie sich einmal überlegt, Frau Kuntzl oder auch die grüne Reichshälfte, was passieren wird, wenn wir diese Überalte-


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rung, die sich jetzt abzeichnet, wirklich erleben werden? Haben Sie sich einmal die Fol­gen für die Wirtschaft überlegt, was es heißt, mit 34 Prozent an über 60-Jährigen eine Wirtschaft aufrechtzuerhalten? Haben Sie sich einmal überlegt, was für eine Entwick­lungsblockade das für dieses Land sein wird, wo noch Prosperität für dieses Land da sein soll? Haben Sie sich einmal überlegt, ob die Gesundheitsversorgung oder das Pflegesystem in diesem Land noch aufrechterhalten werden kann? Haben Sie sich ein­mal überlegt, dass dieses Umlagesystem im Pensionsmodell nicht mehr finanzierbar sein wird?

Das alles sind Fakten, die auf dem Tisch liegen. Trotzdem gehen Sie her und wollen nicht konsequent für die österreichischen Familien arbeiten. (Zwischenruf der Abg. Mag. Kuntzl.) Das ist der Punkt, den ich Ihnen vorhalte, und das ist der Punkt, warum wir auch im Familienausschuss nicht zusammengekommen sind.

Jetzt komme ich zu einem Punkt, den die Frau Minister gestern angesprochen hat und der mich auch überrascht hat. Auf die Frage, warum wir es nicht schaffen, ab dem zweiten Kind Erhöhungen durchzuführen, und warum wir es nicht schaffen, aufgrund der Euro-Umrechnungen moderate und sinnvolle Anpassungen zu machen, sagt sie: Das käme uns zu teuer.

Sie bekommen nach der Dringlichen von mir noch die Zahlen darüber nachgeliefert, wie teuer das wirklich ist. Faktum ist, dass Sie hier Erbsenzählerei auf Kosten der Familien betreiben. Sie sind nicht bereit, österreichische Familien ab dem zweiten Kind zu fördern!

Nur wenn das möglich ist – wenn wir bereit sind, effiziente Maßnahmen seitens der Steuerpolitik und seitens einer echten, guten Familienförderung zu setzen –, wird es uns gelingen, österreichische Familien vorwärts zu bringen und diese Abwärtsspirale, in der wir uns befinden, endlich aufzuheben. (Beifall bei der FPÖ.)

14.51


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Man­dak. 5 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte, Frau Kollegin, Sie sind am Wort.

 


14.51.59

Abgeordnete Sabine Mandak (Grüne): Herr Präsident! Hohes Haus! Frau Ministerin! Herr Kollege Klement, Sie haben jetzt sehr viel von unseren Kindern und ausländi­schen Kindern, von österreichischen Kindern und anderen Kindern gesprochen. Uns ist es gleich: Wir wollen, dass kein Kind in Österreich in Armut lebt! Da unterscheiden wir uns, denke ich, grundsätzlich von Ihnen. (Beifall bei den Grünen sowie bei Abgeordne­ten der SPÖ.)

Der vorliegende Antrag zur Änderung der Familienbeihilfe ist für uns kein Grund zum Jubeln; gestern im Ausschuss ist es am Anfang so herausgekommen, als sei das ein Grund zum Jubeln. Was positiv ist, ist auf jeden Fall die Anhebung der Familienbeihilfe. Und was auch aus unserer Sicht positiv ist, ist, dass diese Staffelung für Familien, die drei oder mehr Kinder haben, stärker wirksam wird. Und zwar warum, Frau Kollegin? – Weil genau diese Familien verstärkt von Armut betroffen sind. Das wissen wir aus dem Sozialbericht und aus anderen Statistiken. Das betrifft österreichische Familien und Fa­milien von Migrantinnen und Migranten in gleicher Weise, das ist völlig egal. Wir sagen, wir wollen nicht, dass diese Familien in Armut leben, und deswegen muss man hier besonders unterstützen.

Wir werden diesem Antrag zustimmen, aber ich sage Ihnen, warum ich grundsätzlich nicht davon begeistert bin. Das ist deswegen der Fall, weil Österreich – und das stimmt – eines der Länder ist, die den Familien am allermeisten an Finanzleistung, an


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Direktzahlungen zur Verfügung stellen; aber trotzdem gelingt es uns nicht, Armut in Familien zu verhindern. Wir haben ein Drittel an AlleinerzieherInnen, die nicht erwerbs­tätig sind – die sind armutsgefährdet –, und jede vierte Familie mit drei Kindern und mehr ist armutsgefährdet. Das heißt, offenbar greift unser derzeitiges System nicht voll. Wir wünschten uns, dass das anders wäre.

Es bekommt zum Beispiel nach dem jetzigen Antrag eine Familie mit vier Kindern knapp 100 € mehr an Familienbeihilfe. Das ist gut, und das hilft den Familien. Wenn Sie andererseits bedenken, dass für Kinderbetreuungsplätze oft 100 €, 200 € oder noch mehr im Monat gezahlt werden müssen, wenn Sie davon ausgehen, dass im Durchschnitt jedes österreichische Kind im Jahr 160 € an Nachhilfekosten braucht –160 € im Schnitt! –, dann sind das für die Eltern Kosten, die viel mehr zu Buche schla­gen als die Erhöhung, die sie jetzt von der Familienbeihilfe her bekommen. Das heißt, primär gilt es auch, bei den Kinderbetreuungseinrichtungen anzusetzen, gilt es, in einem Schulsystem anzusetzen, das auf die Defizite der Kinder schaut und da aufbaut und unterstützt, damit diese hohen Nachhilfekosten weitestgehend vermieden werden. (Beifall bei den Grünen.)

Wir haben einen Bereich von Jugendlichen, die derzeit um die Familienbeihilfe umfal­len; das sind all jene, die das Freiwillige Soziale Jahr machen. In der heutigen Diskus­sion ist das beim Medizinstudium schon angesprochen worden: Man sollte doch so etwas einführen, dass es da eine Erprobungsphase geben kann. – Das gibt es! Das Freiwillige Soziale Jahr gibt es, und es wird zunehmend zum Beispiel auch von Fach­hochschulen oder im Rahmen weiterer Ausbildungen herangezogen in der Form, dass es für Leute, die dort gerne Aufnahme finden möchten, auch anerkannt und positiv bewertet wird.

Genau diese Jugendlichen beziehungsweise ihre Familien bekommen derzeit keine Familienbeihilfe. Es gibt eine Lösung in der Weise, dass vom Sozialministerium aus eine jährliche Zahlung erfolgt, die die Familienbeihilfe teilweise ersetzen soll, in Form einer Sonderrichtlinie. Es ist nicht klar, ob das im nächsten Jahr gezahlt wird, es be­steht darauf kein Anspruch. Dann gilt diese Zahlung des Ministeriums als Einkommen, das heißt, die Jugendlichen verlieren dadurch mögliche Unterhaltszahlungen bezie­hungsweise Waisenpension. Die Lösung, wie sie derzeit aussieht, kostet de facto um gut 200 000 € mehr, als die Familienbeihilfe kosten würde.

Der Grund dafür ist leider, dass Sie, Frau Ministerin Kdolsky und Herr Sozialminister Buchinger, sich offenbar nicht einigen können. Von mir aus streiten Sie herum, aber bitte nicht auf Kosten der Jugendlichen und deren Familien! Finden Sie hier eine Lö­sung!

Ich bringe deswegen folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Mandak, Kolleginnen und Kollegen betreffend Anspruch auf Fami­lienbeihilfe während des freiwilligen sozialen Jahres

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Familienministerin wird aufgefordert, dem Nationalrat bis Ende 2007 einen Geset­zesvorschlag vorzulegen, der einen Anspruch auf Familienbeihilfe während der Absol­vierung des freiwilligen sozialen Jahres vorsieht.

*****


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Es geht darum, dass auch diese Jugendlichen und ihre Familien die gleiche Unterstüt­zung bekommen. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen.)

14.57


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Der von Frau Abgeordneter Mandak einge­brachte Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht daher mit in Ver­handlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Mandak, Zwerschitz, Kolleginnen und Kollegen betreffend Anspruch auf Familienbeihilfe während des freiwilligen sozialen Jahres, eingebracht im Zuge der Debatte über den Bericht des Familienausschusses über die Regierungsvorlage (228 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Familienlastenausgleichsgesetz 1967 geändert wird (316 d.B.)

Begründung:

Es ist nicht nachvollziehbar, weshalb während der Absolvierung des freiwilligen sozia­len Jahres kein Familienbeihilfenanspruch besteht. Dies insbesondere deshalb, da in dieser Zeit kein sonstiges Einkommen erzielt werden kann und daher bei Wegfall der Familienbeihilfe – wie derzeit – jegliche soziale Absicherung fehlt.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Familienministerin wird aufgefordert, dem Nationalrat bis Ende 2007 einen Geset­zesvorschlag vorzulegen, der einen Anspruch auf Familienbeihilfe während der Absol­vierung des freiwilligen sozialen Jahres vorsieht.

*****

 


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Haubner. Frau Kollegin, ich werde Sie um 15 Uhr zum Aufruf des Dringlichen Antrages unterbrechen. – Bitte, Sie sind am Wort.

 


14.57.25

Abgeordnete Ursula Haubner (BZÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Eine Studie aus dem Jahr 2006 hat gezeigt, dass Österreich, was die Familienleistungen anbelangt, im Spit­zenfeld liegt – es stimmt, was Kollegin Mandak gesagt hat –, vor allem im finanziellen Bereich, im Bereich der finanziellen Leistungen. Ich denke, Armut wird man nicht ganz verhindern können, aber gerade durch diese hohen finanziellen Leistungen wurde Armut auch in den letzten Jahren reduziert.

Wir haben in den letzten sechs Jahren das Familienbudget um 30 Prozent gesteigert! Ich denke nur an die größte Familienreform, die es jemals gegeben hat, die Einführung des Kinderbetreuungsgeldes; ich denke an die Einführung des einkommensabhängi­gen Mehrkinderzuschlages; ich denke an die Einführung der Geschwisterstaffelung, der Schülerfreifahrt, der Schulbücher, der sozialen Absicherung vor allem der Frauen,


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was Pensionszeiten anbelangt, und vor allem auch an die große steuerliche Entlastung für die Familien und die Anhebung des Alleinverdiener- und Alleinerzieherabsetzbetra­ges.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wenn wir die Bedürfnisse der Familien weiter ernst nehmen wollen, dann müssen wir das System auch weiterentwickeln. Was wir heute beschließen, ist ein ganz kleiner Baustein im gesamten System, denn es gehört noch vieles andere dazu. Es gehört für uns dazu, dass die Zuverdienstgrenze beim Kinderbetreuungsgeld abgeschafft wird; es gehört dazu, dass rasch eine Familien­steuerreform gemacht wird; und es gehört unter anderem auch dazu, dass das Gratis-Kindergartenjahr, zumindest vor Schuleintritt, eingeführt wird.

Ich habe schon gesagt, dass das ein kleiner Teil ist, aber wir werden dem seitens des BZÖ heute unsere Zustimmung geben, denn gerade Mehrkinderfamilien sind beson­ders von Armut bedroht. Ein Wermutstropfen ist sicher, dass es diese erhöhte Ge­schwisterstaffelung erst ab dem dritten Kind gibt. Wir werden auch dem vorliegenden Abänderungsantrag der FPÖ unsere Zustimmung geben.

Wir vom BZÖ bekennen uns zur verstärkten Förderung der Mehrkinderfamilien. Wir be­kennen uns aber auch dazu, dass gerade Familien mit erheblich behinderten Kindern wesentlich mehr Unterstützung brauchen. Wenn es eine Übereinstimmung von allen Parteien gibt, hier etwas zu tun, dann wollen wir das mit unserem Antrag auch noch unterstützen. Wir fordern daher, die erhöhte Familienbeihilfe anzuheben und damit Familien mit erheblich behinderten Kindern zu stärken. (Präsidentin Dr. Glawischnig-Piesczek übernimmt den Vorsitz.)

Wir bringen daher folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Ursula Haubner, Sigisbert Dolinschek und Kollegen betreffend Stär­kung der Familien mit erheblich behinderten Kindern durch Anhebung der Familienbei­hilfe

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend sowie der Bundesminister für Finanzen werden daher aufgefordert, so rasch wie möglich dafür Sorge zu tragen, dass eine Erhöhung der Familienbeihilfe auch für erheblich behinderte Kinder stattfin­det.

*****

Danke schön. (Beifall beim BZÖ.)

15.00


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Der Entschließungsantrag der Abgeord­neten Ursula Haubner, Sigisbert Dolinschek und Kollegen betreffend Stärkung der Familien ist ausreichend unterstützt, ordnungsgemäß eingebracht und steht daher mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Ursula Haubner, Sigisbert Dolinschek und Kollegen betreffend Stär­kung der Familien mit erheblich behinderten Kindern durch Anhebung der Familienbei-


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hilfe, eingebracht im Zuge der Debatte zum Bundesgesetz, mit dem das Familien­lastenausgleichsgesetz 1967 geändert wird (228 d.B.)

Die vorliegende Novelle des Familienlastenausgleichsgesetz sieht Maßnahmen zur Ar­mutsbekämpfung bei Mehrkindfamilien vor. Auf Menschen mit Behinderungen wurde dabei aber völlig vergessen. Dabei sind gerade Familien mit behinderten Kinder weit mehr von Armut gefährdet als Mehrkindfamilien. In den letzten Jahren sind die Kosten für die Begleitung und Pflege für Menschen mit Behinderungen massiv angestiegen. Anfang 2005 hat das BZÖ als Regierungspartei eine Erhöhung des Pflegegeldes erwirken können, doch weitere Maßnahmen sind notwendig, um betroffenen Familien helfen zu können.

In Haushalten mit behinderten Kindern sind selten mehr als drei Kinder, daher greift die Förderung für Mehrkindfamilien nicht. Nur ein geringer Prozentsatz der Kinder mit intellektueller Behinderung übt einen Beruf aus. Auch diese können folglich nicht von der Erhöhung der Zuverdienstgrenze für volljährige Kinder, für die Familienbeihilfe be­zogen wird, profitieren.

Wir fordern daher die erhöhte Familienbeihilfe anzuheben und damit Familien mit er­heblich behinderten Kindern zu stärken.

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend sowie der Bundesminister für Finanzen werden daher aufgefordert, so rasch wie möglich, dafür Sorge zu tragen, dass eine Erhöhung der Familienbeihilfe auch für erheblich behinderte Kinder stattfin­det.“

*****

 


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Ich unterbreche nunmehr die Verhand­lungen über den Punkt 4 der Tagesordnung, damit die verlangte Behandlung eines Dringlichen Antrages gemäß der Geschäftsordnung um 15 Uhr stattfinden kann.

15.01.07Dringlicher Antrag

der Abgeordneten Heinz-Christian Strache, Kolleginnen und Kollegen betreffend die Bekämpfung der fortschreitenden Verarmung der österreichischen Bevölke­rung durch eine gerechte Pensionserhöhung und eine zeitgemäße Neugestal­tung des Sozialstaates (446/A)(E)

 


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Wir gelangen zur dringlichen Behand­lung des Selbständigen Antrages 446/A(E).

Da dieser inzwischen allen Abgeordneten zugegangen ist, erübrigt sich eine Verlesung durch den Schriftführer.

Der Antrag hat folgenden Wortlaut:

Die österreichische Bevölkerung leidet derzeit unter einer, in der jüngeren Geschichte beispiellosen, Teuerungsrate. Auffallend ist, dass diese Teuerung seit der Einführung des Euro einsetzte und daher als negative Folge der EU – Mitgliedschaft Österreichs beurteilt werden muss.


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Die Entwicklung der Einkommen kann mit dieser Geldentwertung nicht Schritt halten. Dies wird vor allem in jenen Bereichen besonders negativ spürbar, in denen Personen als sozial schwach qualifiziert werden müssen und ihre Lebensgrundlage im Wesentli­chen aus Mitteln, die die staatliche Solidargemeinschaft zur Verfügung stellt, bestreiten müssen.

Die entscheidende Herausforderung dabei ist, dass die zu verteilenden Mittel - im Ge­gensatz zum Umfang des Bezieherkreises – immer knapper werden. Maßgeblich für diese Entwicklung ist eine völlig verfehlte Einwanderungs-, Sozial- und Familienpolitik. Vor dem Hintergrund einer jährlichen Nettozuwanderung von 50.000 Personen, von denen lediglich 1.000 bis 5.000 zielgerichtet auf den österreichischen Arbeitsmarkt zuwandern und der Tatsache, dass die Sozialbilanz von Fremden erst nach 25 Jahren positiv ist und ein Fremder der Solidargemeinschaft 2.300 € jährlich kostet, verwundert es nicht, dass der für die österreichische Bevölkerung zu verteilende Betrag immer klei­ner wird. (Vgl. „Die Presse“, 12.5.2007 u.a. unter Hinweis auf eine deutsche ifo-Studie).

Es ist daher sehr schlecht, dass die von der FPÖ wiederholt eingeforderte Studie über die fiskalische Seite der Zuwanderung von allen anderen Parteien abgelehnt wurde und wird. Für die Schweiz wurde errechnet, dass 80 % der Sozialleistungen für Fremde aufgewendet werden müssen.

Auf Grund dieser Tatsache wären rasche und wirksame Maßnahmen zur Bekämpfung der immer dramatischer werdenden Situation von der Bundesregierung zu erwarten. Die aktuell laufenden Verhandlungen rund um die anstehende Pensionserhöhung wä­ren ein geeigneter Anlass um hier ein positives Signal zu setzen. Als weitergehende Maßnahme wird an der Einführung eines zeitgemäßen, d.h. auf Kostenwahrheit be­ruhenden Sozialsystems, das zwischen Österreichern und Fremden angemessen diffe­renziert und eine stärkere bundeseinheitliche Handschrift trägt, kein Weg vorbei führen.

Aus statistischer Sicht ist fest zu halten, dass derzeit ca. 1.087.000 Menschen, das sind in etwa 13 Prozent der österreichischen Bevölkerung, armutsgefährdet sind. Sie leben in Haushalten, deren Einkommen unter der Armutsgrenze von 815,23 Euro mo­natlich, zwölf Mal im Jahr, liegt. Das tatsächliche durchschnittliche Einkommen der ar­mutsgefährdeten Bevölkerung beträgt nur knapp 680 Euro im Monat. Von akuter Armut und sozialer Ausgrenzung betroffen sind rund 460.000 Personen (5,9%). Noch dazu geht aus dem letzten österreichischen Sozialbericht hervor, dass in den letzten Jahren die Armut in Österreich gestiegen ist.

Damit wird allerdings nur ein Teil der Armut erfasst. Vor allem finanzielle Belastungen, individuelle Lebenslagen und Kostenstrukturen (etwa durch Wohnen oder Kinder) wer­den dabei nicht berücksichtigt. Sehr viele Menschen haben über einen längeren Zeit­raum ein niedriges Einkommen und sind auf Grund ihrer finanziellen Situation von vie­len Lebensbereichen ausgeschlossen. Krankmachende Wohnverhältnisse, Zahlungs­rückstände, reduzierte Bildungschancen etc. manifestieren ihre Armut.

Einkommen haben bekanntlich einen starken Einfluss auf die tatsächlichen Lebensbe­dingungen. 24 Prozent der Bevölkerung mit einem sehr niedrigen Einkommen können sich grundlegende Bedürfnisse, wie ihre Wohnung angemessen zu heizen oder abge­tragene Kleidung zu ersetzen, nicht leisten. Als besondere Risikogruppen werden jene mit einem Einkommen deutlich unter der Armutsgefährdungsschwelle bezeichnet.

Ein effizient ausgestalteter Sozialstaat wäre ein taugliches Mittel zur Bekämpfung von Armut. Leider sind im derzeitigen System 13 Prozent der Österreicher armutsgefähr­det. Ohne Sozialtransfers und Pensionen wären es sogar 42 Prozent (Quelle: Bericht über die soziale Lage 2004, Bundesministerium für Soziales).


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Obwohl die Gewinne der Unternehmen explodieren, steigt das Verarmungsrisiko an. Seit 2001 erhöhte sich die Zahl der Sozialhilfeempfänger in Österreich von 86.336 Per­sonen auf 125.670 im Jahr 2005 – ein Anstieg um mehr als 45 Prozent! Alleine in Wien von 56.087 auf fast 80.000 Personen, geschätzte 30 Prozent davon sind Ausländer.

Des Weiteren ist aus rein statistischer Sicht fest zu halten, dass seit der Euro-Einfüh­rung im Jahr 2002 die Preise um bis zu 104 Prozent nach oben schnellten. Auch Weih­nachten wird heuer drastisch teurer. Die Schokoladenpreise steigen um 15 Prozent, der Christbaum kostet um 30 Prozent mehr und auch das Weihnachtessen wird sich mit 30 Prozent Mehrkosten zu Buche schlagen. (Vgl. „Österreich“, 28.10.2007).

Drei der massivsten Teuerungen finden sich im Lebensmittelbereich (Rindfleisch plus 45,6 Prozent, Orangen 45,3 %), beim Wohnen (Stromzähler-Grundgebühr 103,7 % teurer, Heizöl 68,7 %) sowie beim Auto (Motoröl 48,3 % teurer, Diesel 44,4 %, Benzin 31,3 % teurer).

Zwölf Prozent des Einkommens gibt der durchschnittliche Haushalt für Lebensmittel aus. Bei finanzschwachen Familien sind es jedoch 30 Prozent. Sie haben nichts vom Preisrutsch bei Luxusgütern.

Aber auch der Alltag wird stetig teurer. Der US-Rohölpreis befindet sich mit mehr als 92 Dollar je Barrel (159 Liter) auf einem Allzeithoch und macht so vom Spritpreis
beim Auto über Flugreisen bis zum Heizen alles immer unerschwinglicher. Heizöl kostete im September 2003 0,383 Euro/Liter (2.000 Liter) und im September 2007 0,738 Euro/Liter (ebenfalls für 2.000 Liter). Das bedeutet für einen Haushalt (Einfami­lienhaus), der durchschnittlich 2.000 Liter in der Heizsaison verbraucht, finanzielle Mehrkosten gegenüber 2003 von 710 Euro, was einer Preissteigerung von fast 93 Pro­zent entspricht.

Der private Konsum wird, wie oben dargelegt mit enormen Preissteigerungen und Be­lastungen konfrontiert. Das vom WIFO kürzlich aufgezeigte Faktum, nach dem die Reallöhne des Jahres 2006 mitsamt allen negativen Auswirkungen für die Bevölkerung (Verarmung) unter denen des Jahres 1992 liegen, wird von der Großen Koalition ohne Gegenmaßnahmen zur Kenntnis genommen.

Die heimische Wirtschaft wächst seit Jahren, die Kaufkraft zieht aber nur teilweise mit. So lag das monatliche Nettoeinkommen als Messgröße für die reale Kaufkraft 2006 in Österreich bei 1516,96 Euro und damit geringfügig unter dem Niveau von vor 15 Jah­ren, geht aus Daten des Wirtschaftsforschungsinstituts (WIFO) hervor.

Betreffend der Pensionen ist aus statistischer Sicht fest zu halten, dass die Einkommen der Pensionisten seit Jahren real abgewertet werden. Bei einer 1.000-Euro-Brutto-Mo­natspension beträgt die Wertminderung bereits 808,61 Euro im Jahr oder rund 5,5 Pro­zent!

Die Arbeiterkammer hat errechnet, dass dadurch in bloß 20 Jahren die bestehenden Pensionen 48,6 Prozent ihres Wertes verlieren, also halbiert werden! In absehbarer Zeit werden durchschnittliche Männerpensionen von derzeit 1.000 Euro und durch­schnittliche Frauenpensionen von derzeit 700 Euro unter die Armutsgrenze fallen. Seit die Statistik-Austria im Auftrag des Österreichischen Seniorenrates einen eigenen Pen­sionisten-Preisindex berechnet, ist eindeutig erwiesen, dass das tägliche Leben der Pensionisten teurer ist, als das eines aktiv im Leben stehenden Erwerbstätigen.

Wie das Institut bekanntgab, liegt auch die zuletzt veröffentlichte Inflationsrate für 2007 mit 2,1 Prozent für Pensionistenhaushalte über dem „normalen“ Verbraucherpreisindex (VPI) in Höhe von 1,7 Prozent. Somit liegt der Pensionistenpreisindex (PPI) wieder konstant um vier Zehntel höher. Damit ist aber auch klar, dass die Politik den natür­lichen Bedürfnissen dieser Menschen entsprechen muss und die nächste Pensions-


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anpassung nur auf Basis des PPI berechnet werden dürfte. Rechnet man zu den 2,1% den Verlust der realen Kaufkraft hinzu, ergibt sich ein Pensionserhöhungsbedarf von 2,6 %.

Der Seniorenrat hat vor geraumer Zeit die Forderung der Seniorenorganisationen auf Zuerkennung der jährlichen Pensionsanpassung nach dem Pensionistenpreisindex be­schlossen. Trotzdem hat Bundesminister Buchinger dieses berechtigte Ansinnen der Senioren bis jetzt ignoriert.

Während sich Politiker – erstaunlich flexibel – mit 1.Juli 2007 eine satte Gehaltserhö­hung zuerkannt haben, bleiben die Senioren wieder einmal auf der Strecke. Nun wird durch die vorliegenden Zahlen von Statistik Austria in beeindruckender Art und Weise diese Forderung erneut unter Beweis gestellt.

Der Soziale Wandel hat Österreich in den letzten Jahren stark verändert, das Sozial­system wurde aber kaum bzw. unzureichend angepasst. Während auf der einen Seite Abgaben und Gebühren regelmäßig erhöht werden, zögert man jede Valorisierung von Familien und Sozialleistungen hinaus. Hinzu kommen die starken föderalen Unter­schiede bei den verschiedenen Richtsätzen der sozialen Wohlfahrt.

Den Berechnungen zufolge gewährt Oberösterreich für alle Haushaltstypen die höchs­ten Richtsätze, sie reichen von 724 € (inklusive Unterkunftskosten und Sonderzah­lungen für Beheizung und Bekleidung) für allein stehende Personen bis zu 1.837 € für Familien mit 3 Kindern. Am anderen Ende der Skala steht Wien.

Diese bundes- und länderspezifischen Unterschiede haben in der Vergangenheit teil­weise zu dem absurden Ergebnis geführt, dass jemand, dessen Mindestpension ge­ringfügig angehoben wurde, unter Umständen um die Mietzinsbeihilfe, die ein Vielfa­ches der Erhöhung ausmachte, umgefallen ist. Eine Vereinheitlichung der Mecha­nismen von Valorisierung und Indexierung und damit zusammenhängend eine gleich­mäßige und koordinierte Erhöhung aller Richtsätze wäre daher ebenso erforderlich wie die Berücksichtigung der Kostenwahrheit der Zuwanderung.

Daher stellen die unterfertigten Abgeordneten folgenden

Dringlichen Antrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die österreichische Bundesregierung, allen voran der Bundesminister für Soziales und Konsumentenschutz, wird aufgefordert, alle geeigneten Maßnahmen zu setzen, um der fortschreitenden Verarmung der österreichischen Bevölkerung wirksam zu begegnen. Insbesondere möge eine Erhöhung der Pensionen um 2,6 Prozent, mindestens jedoch um 50 € im Monat und eine gesetzliche Verankerung des Pensionistenpreisindex im Pensionsrecht ebenso in die Wege geleitet werden, wie eine zeitgemäße Neugestal­tung des Sozialstaates im Sinne der Antragsbegründung.“

In formeller Hinsicht wird verlangt, diesen Antrag im Sinne des § 74a Abs. 1 iVm § 93 Abs. 2 GOG-NR zum frühest möglichen Zeitpunkt zu behandeln und dem Erstantrag­steller Gelegenheit zur mündlichen Begründung zu geben.

*****

 


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Ich erteile Herrn Abgeordnetem Strache als Antragsteller zur Begründung des Dringlichen Antrages das Wort. Gemäß § 74a Abs. 5 der Geschäftsordnung darf die Redezeit 20 Minuten nicht überschreiten. – Bitte, Herr Klubobmann.

 



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15.01.34

Abgeordneter Heinz-Christian Strache (FPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Ministerin! Herr Sozialminister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Armut, hat Mahatma Gandhi einmal gesagt, ist die schlimmste Form von Gewalt, die es in einer Gesellschaft geben kann. – Es ist eine Form von Gewalt (Zwischenruf des Abg. Faul), unter der in Österreich leider Gottes immer mehr Menschen zu leiden ha­ben. Das müssen wir feststellen.

Wir haben in Österreich immer mehr Menschen, denen das Nötigste fehlt, ob das die Kosten für Heizöl betrifft, ob das Betriebskosten betrifft, die entsprechend angestiegen sind, ob das all die Preissteigerungen betrifft, die feststellbar sind. Es gibt Menschen, die einfach nicht wissen, wie sie über die Runden kommen sollen, die sprichwörtlich – bis vor einiger Zeit, noch bis zum Jahr 2002: jeden Groschen – jeden Cent umzudre­hen haben, seit der Einführung des Euros, der ja im Sprachgebrauch der Bevölkerung oftmals zu Recht auch als „Teuro“ bezeichnet wird. Jeden Cent müssen sie nicht ein­mal, nicht zweimal, sondern zehnmal umdrehen, damit sie halbwegs über die Runden kommen.

Oftmals können sie sich auch nicht die Frage stellen: Was esse ich heute?, Was essen wir heute?, sondern sind wirklich schon in der Situation, dass sie sich den Speiseplan nicht aussuchen können, sondern gerade einmal dafür Sorge tragen können, dass sie etwas zum Essen haben. So weit sind wir in manchen Bereichen.

Es gibt heute in Österreich über 1 Million Menschen, nämlich 1 087 000 Menschen, die armutsgefährdet sind; damit sind 13 Prozent der Österreicher armutsgefährdet. Wir haben in Österreich die Situation, dass Menschen unter der Armutsgrenze leben müs­sen und nur ein Gehalt von 815 € monatlich, zwölf Mal im Jahr, vorhanden ist, aus dem man schöpfen kann. Das durchschnittliche Einkommen der armutsgefährdeten Bevöl­kerung beträgt tatsächlich nur ungefähr 680 € im Monat, sodass akute Armut sowie auch soziale Ausgrenzung spürbar sind und erfahren werden und die Menschen damit zu leben haben.

460 000 Menschen leben unter der Armutsgrenze, und das entspricht noch immer einem Prozentsatz, der dramatisch hoch ist, nämlich aufgerundet 6 Prozent der Ge­samtbevölkerung. Das ist eine dramatische Entwicklung!

Dieser dramatischen Entwicklung müssen wir wirklich entgegenarbeiten und etwas ent­gegensetzen. Das sind erschreckende Zahlen, die uns alle nachdenklich stimmen soll­ten. Aber wir sollten in diesem Zusammenhang nicht nur nachdenklich sein, sondern auch konkrete Handlungen setzen.

Es wird ja immer wieder in den Raum gestellt, dass Österreich eines der reichsten Län­der dieser Welt ist. Wenn dem so ist, wie behauptet wird, dann muss man zumindest feststellen, dass es eine ungleiche Verteilung des Reichtums in Österreich gibt! Dann müssen wir uns wirklich einmal die Frage stellen: Wie wird der Reichtum, wenn wir eines der reichsten Länder der Welt sind, verteilt? Und wie kommt da eine gerechte Verteilung zustande?

Da müssen wir leider feststellen, dass in den letzten Jahren die soziale Schere nicht geschlossen wurde, sondern weiter auseinandergegangen ist. Wir müssen feststellen, dass die Armut angestiegen ist. Wir müssen feststellen, dass vor allem auch der Mittel­stand immer stärker in eine problematische Situation geführt wurde, ja dass der Mittel­stand in wesentlichen Bereichen zu „zerbröseln“ droht. Der Mittelstand stellt aber auch das Rückgrat einer Gesellschaft dar, und wenn es heute schon den Mittelstand betrifft, dann müssen alle Alarmglocken in unserer Gesellschaft läuten!


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Genau darum geht es: Wir wollen für soziale Gerechtigkeit nicht nur streiten, wir wollen auch soziale Gerechtigkeit sicherstellen. Wir wollen eben auch darauf hinweisen, dass gerade in der Europäischen Union mit ihrem Globalisierungswahnsinn, der da gelebt wird und vor dem leider Gottes auch in diesem Hohen Haus alle möglichen Parteien gerne in die Knie gehen, ebenso wie sie vor den Technokraten gerne in die Knie gehen, eine Fehlentwicklung spürbar ist – eine Fehlentwicklung, die von der Europäi­schen Union ausgeht! (Beifall bei der FPÖ.)

Was hier geschieht, ist eine immer schnellere Liquidierung auch des Mittelstandes, wo­durch dieser ausgedünnt wird und eben „zerbröselt“. Das ist etwas, was man so nicht hinnehmen kann.

Wenn man genauer betrachtet, dass immer mehr Menschen in die Armutsfalle geraten, wird man feststellen, dass das nicht verwunderlich ist. Warum? – Weil es horrende Preissteigerungen gibt, und zwar vor allem seit der Einführung des Euro im Jahr 2002! Das ist ein Faktum: Seit im Jahr 2002 der Euro eingeführt wurde, gibt es horrende Preissteigerungen!

Wir erleben aber gleichzeitig, dass das Lohnniveau in den letzten 10 bis 15 Jahren relativ konstant und gleich geblieben ist. Da hat es keine entsprechende Erhöhung ge­geben, sondern ein fast gleich bleibendes Lohnniveau, wobei auch Experten, unter an­derem des Wifo, festgestellt haben, dass wir heute in Österreich fast eine schlechtere Kaufkraft als vor 15 Jahren haben. Das wird von der ÖVP-Seite oftmals nicht gerne zur Kenntnis genommen, aber das sagt das Wifo. Das sollte doch uns alle nicht nur nach­denklich stimmen, sondern uns zu Handlungen anregen, um gegenzusteuern!

Ich nenne nur ein paar der „Highlights“ der Preissteigerungen und Verteuerungen seit dem Jahr 2002, denn das ist ja eine endlose Liste: Stromzähler-Grundgebühr: 103 Pro­zent Steigerung; Heizöl: 68,7 Prozent Steigerung; Motoröl: 48,3 Prozent Steigerung; Rindfleisch: 45,6 Prozent Steigerungsrate; Gas-Grundgebühr: plus 45,5 Prozent; Die­sel: plus 44,4 Prozent; Eigentumswohnungs-Betriebskosten: plus 42,4 Prozent; Kartof­feln: plus 37,5 Prozent; Strom: plus 29,6 Prozent; Gas: plus 29,3 Prozent; Milch: plus 29 Prozent. – Das kann man endlos fortsetzen.

Bei dieser Preissteigerung, Preisexplosion und einem gleich bleibenden Lohnniveau darf man sich nicht darüber wundern, dass immer mehr Menschen im Land von Armut betroffen sind. Das sind ja nur ein paar Beispiele für Preissteigerungen, die ich genannt habe, daher ist es kein Wunder, dass die Armutsfalle immer unbarmherziger und bru­taler zuschlägt und zuschnappt und dass immer mehr Menschen nicht mehr wissen, wie sie mit diesen Preissteigerungen zurechtkommen können. Das muss uns jetzt zu Handlungen zwingen! Wir erleben eine Geldentwertung, dieser müssen wir entgegen­wirken.

Die Mittel, die man verteilen kann, werden immer knapper; auch das wissen wir. Der Grund dafür liegt unserer Meinung nach auf der Hand – da werden wieder ein paar aufschreien –: Es ist die völlig verfehlte und aus dem Ruder gelaufene Zuwanderungs­politik! Da werden einige aufschreien, keine Frage. (Abg. Öllinger: Ich habe gedacht, der Euro ist schuld!) Wir erleben auf der einen Seite eine völlig aus dem Ruder gelau­fene Zuwanderungspolitik, auf der anderen Seite ist auch die Sozial- und Familienpoli­tik in der Art und Weise, wie wir sie bis dato kennen, einfach gescheitert. (Beifall bei der FPÖ. – Abg. Öllinger: Was ist jetzt die Ursache? Die Teuerung durch den Euro oder ...?)

Es gibt Experten, Herr Kollege Öllinger, die festhalten, dass die Netto-Zuwanderung der Zahl nach heute 50 000 Zuwanderer pro Jahr betrifft. (Abg. Öllinger: 30 000 bis 50 000!) Es sind 50 000 Menschen, die jährlich zuwandern, weil es Rot und Schwarz,


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aber auch die Vorgängerregierung – da gebe ich Ihnen schon Recht – politisch so ge­wollt haben.

Die Vorgängerregierung – das waren auch meine Vorgänger, die die freiheitlichen Ver­sprechen gebrochen hat und deshalb zu Recht vom Wähler abgewählt wurden – hat damals die Zuwanderung von 50 000 pro Jahr ab dem Jahr 2000 zugelassen, und die jetzige Bundesregierung hat es im Regierungsprogramm noch festgesetzt, dass man daran noch weiter festhalten, ja das sogar noch weiter ausbauen will.

Wenn man mit Experten spricht oder Zitate von Experten aus diversen Medien auf­greift, kommt man drauf, dass von den 50 000 Personen, die jährlich zuwandern, in etwa 7 000 erwerbstätig werden. 7 000 der jährlichen Zuwanderer gehen also in den Erwerbsprozess und der Rest nicht! Der Rest ist nicht erwerbstätig, der Rest kostet den Staat etwas, nämlich das Sozialsystem, und das kann natürlich nicht funktionieren. Da muss dann natürlich genau das passieren, was wir heute erleben: dass das Sozial­system nicht mehr finanzierbar ist, dass an allen Ecken und Enden Geld fehlt und den Staatsbürgern plötzlich vor Augen geführt werden muss, wie wir es in den letzten Jah­ren erlebt haben, dass halt leider Gottes Sozialkürzungen gestrichen worden sind. (Abg. Öllinger: Was heißt das, wenn „Sozialkürzungen gestrichen“ werden?) Das ist der falsche Weg, und genau deshalb müssen wir hier gegensteuern.

Ich sage ganz bewusst – das mag vielleicht der Bundesregierung gleichgültig sein –: Unsere Forderung nach Erstellung einer Studie über die Kosten von Zuwanderung, um endlich die Kostenwahrheit sicherzustellen, haben leider Gottes Rot und Schwarz mit Unterstützung der Grünen abgelehnt; ich glaube, auch das BZÖ hat abgelehnt. Das wäre aber notwendig. (Beifall bei der FPÖ.)

Diese Kostenwahrheit wäre aber endlich herzustellen, um zu wissen: Was bringen jene Zuwanderer, die kommen, wirklich ein, und was nehmen sie aus dem Sozialtopf her­aus, denn eigentlich müssten wir, ginge es nach Ihrer Argumentation, heute bei der Massenzuwanderung Sozialtöpfe haben, die zum Bersten gefüllt sind. Das Gegenteil ist der Fall, und deshalb müssen wir hier auch die Kostenwahrheit sicherstellen, was Sie verweigern.

Und warum verweigern Sie? – Weil Sie das offenbar weiter zudecken wollen, weiterhin schönfärben wollen und der österreichischen Bevölkerung die Realität nicht mitteilen wollen. Das mag Ihre Intention sein. Sie haben vielleicht auch Interesse daran, weitere billige Lohnsklaven aus Osteuropa – ich sage das so deutlich – für Industriebetriebe, für Konzerne als billige Arbeitskräfte zu missbrauchen, weil man nicht bereit ist, den österreichischen Arbeitskräften, den Fachkräften ein entsprechendes Lohnniveau zu­zugestehen. Das ist eben Ihre Politik von Seiten der ÖVP, aber dass da die SPÖ mit­tut – deshalb sage ich das –, die zum Teil auch noch immer in diesem rosaroten multi­kulturellen Wolkenkuckucksheim lebt, dass sie da als Erfüllungsgehilfe tätig wird, ist für mich völlig unverständlich. Genau da würde ich mir erwarten – ich sage das jetzt ganz bewusst so –, dass man diesem neoliberalen Irrsinn entgegentritt, wenn es darum geht, Arbeitnehmerschutz-Interessen für die österreichische Bevölkerung, für die eige­nen Arbeitnehmer hier im Land sicherzustellen. (Beifall bei der FPÖ.)

Die heimische Wirtschaft wächst seit Jahren – das ist schön und gut, das wissen wir. Wenn wir nachschauen, wer etwas davon hat, kommen wir drauf, dass breite Teile der Bevölkerung leider Gottes von diesem Wirtschaftswachstum konkret nichts wahrneh­men, nichts verspüren. In den Taschen der eigenen Bevölkerung findet sich dieses Wirtschaftswachstum nicht. 2006 ist das monatliche Nettoeinkommen in Österreich bei 1 516 € und damit unter dem Niveau von vor 15 Jahren gelegen. Das geht, wie gesagt, aus Daten des Wirtschaftsforschungsinstituts hervor. Sie werden fragen: Warum klin­geln da nicht die Alarmglocken? Wir sagen: Da müssten sie klingeln!


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Ich begreife nicht, wie man als regierungsverantwortliche Partei – gleichgültig, ob SPÖ oder ÖVP – bei solch einer Entwicklung überhaupt ruhig schlafen kann, wenn man weiß, man liegt schlechter als vor 15 Jahren. Da müsste man eigentlich schlecht schla­fen und Tag und Nacht darüber nachdenken, wie man das ändern kann.

Damit kommen wir auch zum Thema Pensionen und Pensionisten. Die Pensionisten bekommen zwar von Ihrer Seite, von der Regierungsbank, Lippenbekenntnisse mit auf den Weg. Wir als freiheitliche Fraktion im Hohen Haus haben rechtzeitig erkannt, dass dieses Thema immens wichtig ist, und wir haben daher im November 2006 eine Son­dersitzung beantragt, weil wir damals als einzige Fraktion im Hohen Haus erkannt ha­ben, dass es nicht so sein kann, dass man die Pensionisten mit 1,7 Prozent Pensionis­tenpreisindex-Anpassung abspeist. Das kann nicht sein, da man die letzten fünf Jahre einen Pensionsraub begangen hat.

Die vorherige Bundesregierung hat letztlich auch dazu beigetragen, dass man keine Indexanpassung sichergestellt hat, dass den Pensionisten etwas gestohlen wurde, und jetzt wäre es notwendig gewesen  (Abg. Rädler: Da war aber die FPÖ dabei!) – Ja, ich weiß schon, klar. Sie sind ja befreundet mit dem BZÖ, nicht wir! Das ist Ihre Mehr­heitsbeschaffungspartei, nicht unsere. Da haben wir ganz klar und deutlich gesagt, dass das nicht unsere Politik ist. (Beifall bei der FPÖ.)

Sie von der Österreichischen Volkspartei tragen die Hauptverantwortung dafür, dass die Pensionisten bestohlen wurden. Im November 2006 hätte man das reparieren müs­sen, um das, was man ihnen gestohlen hat, plus Indexanpassung endlich sicherzustel­len. (Abg. Rädler: Das war die FPÖ!) Wenn man die Preissteigerungen heranzieht, dann hätte das bedeutet und hätte das bedeuten müssen, dass die Pensionisten 2,6 Prozent Pensionistenpreisindex-Anpassung bekommen und dass eine Pensionser­höhung von mindestens 50 € brutto pro Monat auch für die unteren Pensionsbezieher sichergestellt wird. (Beifall bei der FPÖ.)

Das wäre ein entscheidender Schritt! Schauen wir uns das einmal konkret an. Die Pen­sionisten bekommen doch permanent Tritte. Seit Jahren sind die Einkommen der Pen­sionisten real abgewertet worden. Bei einer Monatspension von 1 000 € brutto beträgt die Wertminderung bereits 808 € im Jahr, und das sind 5,5 Prozent. Die Arbeiterkam­mer, die sicher keine freiheitliche Vorfeldorganisation ist, sondern parteiunabhängig – wenn man es glaubt, wird man selig in manchen Bereichen, aber ich sage, parteiunab­hängig –, hat errechnet, dass in bloß 20 Jahren die bestehenden Pensionen 48,6 Pro­zent ihres Wertes verlieren, also halbiert werden.

Die durchschnittliche Männerpension liegt derzeit bei 1 000 €, damit liegt jene der Männer noch über jener der Frauen, da gibt es noch keine gleiche durchschnittliche Pensionshöhe, die durchschnittliche Frauenpension liegt derzeit leider bei nur 700 € – deshalb gibt es gerade auch bei den Frauen im Pensionsalter größere Armut, das muss man auch festhalten. Die würden bei einer solchen Entwicklung alle unter die Armutsgrenze fallen. Genau das muss uns einfach beschäftigen.

Seit die Statistik Austria im Auftrag des Österreichischen Seniorenrates eine eigene Pensionistenpreisindex-Rechnung angestellt hat, liegt das auf der Hand. Da müssen wir jetzt handeln! Es nützt nichts, wenn Herr Blecha als Seniorensprecher der Sozial­demokratie und Herr Khol als Seniorensprecher der Österreichischen Volkspartei drau­ßen anders reden, als ihre eigenen Parteien hier im Parlament handeln. Das ist doch die Realität. (Abg. Amon: Aber geh, das ist doch nicht wahr!) – Das ist wahr! (Beifall bei der FPÖ.)

Oder haben Sie damals mitgestimmt bei unserem Antrag für eine Anhebung von 2,6 Prozent? Dagegen gestimmt haben Sie! Und alle anderen Fraktionen in diesem Hohen Haus haben für nur 1,7 Prozent gestimmt, auch das BZÖ. Nur 1,7 Prozent!


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Obwohl wir damals den Antrag gestellt haben: 2,6 Prozent. Da haben leider Gottes alle anderen gefehlt.

Die Pensionisten haben nichts davon, wenn man ihnen den Warenkorb vorrechnet und ihnen dann vor Augen führt, dass der Warenkorb insgesamt billiger geworden ist. Von dem Computer und dem Handy, die billiger geworden sind, können die Pensionisten nicht abbeißen. Gleichzeitig sind aber Brot, Strom und Betriebskosten in schwindel­erregende Höhen gestiegen, und genau das ist für einen Pensionisten entscheidend. Deshalb kann man den Warenkorb, den Sie immer bemühen, einfach nicht als Beispiel heranziehen. Da muss man die konkreten Kosten hernehmen, denen die Pensionisten heute ausgesetzt sind.

Deshalb ist es wichtig, hier auch etwas zu ändern, nämlich 2,6 Prozent sicherzustellen und für die Bezieher kleiner Pensionen mindestens 50 € brutto im Monat. Wir werden dazu heute Anträge einbringen, und dann werden wir sehen, wie dann abgestimmt wird, ob hier soziale Verantwortung gegeben ist oder ob dann Herr Blecha und Herr Khol draußen in der Bevölkerung wieder nur Schaumschlägerei betreiben, weil die eigenen Parteien in diesem Hohen Haus ganz anders handeln.

Die Politiker haben sich am 1. Juli 2007 eine saftige Gehaltserhöhung gegönnt. Da­mals haben wir als freiheitliche Fraktion sehr kritisch angemerkt, dass wir darauf eigentlich einmal verzichten sollten. Da hätten wir mit gutem Beispiel vorangehen kön­nen, aber da hat keiner von ÖVP und SPÖ ein offenes Ohr dafür gehabt. Da war auch die prozentuelle Erhöhung weit über dem Pensionistenpreisindex, aber anderen Bevöl­kerungsgruppen will man das verwehren. Das ist genau diese Fadenscheinigkeit, um die es uns geht und die wir abstellen wollen.

Was tut der Herr Sozialminister? – Das ist die Frage! Jetzt könnte man fragen: Ist er ein Sozialminister? Ist er ein Unsozialminister? Ist er ein Minister des Scheiterns, oder ist er einer, der, wenn man so will, den Günther Platter des Sozialsystems darstellt? (Heiterkeit bei der FPÖ.) Das ist auch eine Möglichkeit, darüber kann man philosophie­ren. Ist er der Günther Platter des Sozialsystems, der vollmundig viele Dinge anspricht, wo es dann aber bei der Umsetzung hapert.

Wenn man sich die Umsetzung ansieht, merkt man: Es wird vertröstet, vertröstet, ver­tröstet, wie im Bereich der Pflege, wo vertröstet, vertröstet, vertröstet wird. Wo soge­nannte Lösungen präsentiert werden, kann man sich nur darüber wundern, weil die Menschen erst recht in eine Situation gebracht werden, in der man ihnen das letzte Hemd auszieht. Das betrifft eben gerade einen Kreis von Menschen, die armutsgefähr­det sind.

Man muss auch dafür Sorge tragen, dass Pflege und die Pflegelösung sichergestellt werden. Das, was im Asylbereich gemeinsam mit den Ländern sofort möglich war, nämlich dass Bund und Länder gemeinsam 350 Millionen € pro Jahr für eine Grundver­sorgung sicherstellten, das vermisst man im Pflegebereich. Da gibt es keine Einigung. Da ist offenbar die Wertigkeit nicht gegeben, eine Lösung zu finden, wie man für die 200 Millionen, vielleicht 250 Millionen €, die im Pflegebereich anfallen würden, aufkom­men und das für die Betroffenen sicherstellen kann.

Das wäre wichtig. Und ich fordere gerade Sie von der SPÖ auf, heute unseren Anträ­gen zuzustimmen. Wenn Sie Ihren Parteinamen ernst nehmen, der auch Thema und Begriff des „Sozialen“ enthält, dann sollten Sie das auch leben. Sonst wäre es ehrli­cher, dieses Wort aus Ihrem Parteinamen zu streichen; das sage ich ganz offen.

Eine Gesellschaft kann eben nur gedeihen und glücklich sein, wenn nicht ein großer Teil der Bevölkerung arm ist und ins Elend getrieben wird. Da müssen wir gegen­steuern. Der schottische Moralphilosoph Adam Smith, der Begründer der klassischen


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Volkswirtschaftslehre, hat bereits im 18. Jahrhundert gesagt, dass das für eine Gesell­schaft entscheidend ist, wenn sie in Frieden leben und keine sozialen Konflikte haben will. Dieser Satz gilt heute genauso. Verhindern wir die Verarmung der Menschen in Österreich! – Darüber machen Sie sich vielleicht lustig. (Präsidentin Dr. Glawischnig-Piesczek gibt das Glockenzeichen.)

Mein Schlusssatz: Setzen wir an bei der Mineralölsteuer – auf höchstens 1 € senken, das ist eine urfreiheitliche Forderung. Medikamente – Wegfall der Mehrwertsteuer!

 


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Herr Klubobmann, den Schlusssatz, bitte!

 


Abgeordneter Heinz-Christian Strache (fortsetzend): Setzen wir endlich bei den Grundnahrungsmitteln an und bringen dort die Mehrwertsteuer zu Fall, damit sich die armen Menschen Brot und Milch wieder leisten können! Machen wir etwas, um die Armut in Österreich zu bekämpfen – und nicht nur leere Lippenbekenntnisse! (Beifall bei der FPÖ.)

15.22


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Zur Abgabe einer Stellungnahme hat sich Herr Bundesminister für Soziales und Konsumentenschutz Dr. Buchinger zu Wort gemeldet. Die Redezeit soll 20 Minuten nicht überschreiten. – Bitte, Herr Minister.

 


15.22.24

Bundesminister für Soziales und Konsumentenschutz Dr. Erwin Buchinger: Sehr geschätzte Frau Präsidentin! Sehr geschätzte Damen und Herren Abgeordnete! Hohes Haus! Als Sozialminister weiß ich nicht recht, soll ich mich freuen, weil das Hohe Haus mit diesem Dringlichen Antrag ein ganz, ganz wichtiges und entscheidendes Thema für die Menschen weltweit, in Europa und in Österreich thematisiert und hier in Diskussion bringt, oder soll ich mich ärgern, weil das, was in diesem Dringlichen Antrag vorgetra­gen wird, nicht ernsthaft ist, keinen Beitrag zu einer wirklich nachhaltigen Lösung der Problematik bietet, teilweise auf unrichtigen Zahlen basiert und völlig unrichtige Schlussfolgerungen zieht. (Abg. Strache: 1,7 Prozent sind Ihr Beitrag für die Pensio­nisten!)

Richtig ist, dass das Thema Armut, Armutsvermeidung, Armutsbekämpfung eines der wichtigsten sozialen Anliegen ist. Weltweit gibt es über 1 Milliarde Menschen, die von weniger als 1 US-Dollar am Tag leben müssen. 900 Millionen Menschen weltweit hun­gern.

Auch in der Europäischen Union – Europa ist der reichste Kontinent der Erde – gibt es 70 Millionen Menschen, die armutsgefährdet sind, darunter Millionen von Kindern und Jugendlichen.

Selbst in Österreich, dem viertreichsten Land in der Europäischen Union, haben wir knapp 1 Million armutsgefährdete Menschen, 420 000 Menschen, die in manifester Ar­mut leben, über 270 000 armutsgefährdete Kinder und Jugendliche und 1,7 Millionen Menschen, die zwar der Einkommenshöhe nach nicht armutsgefährdet sind, aber in einem oder mehreren spezifischen Lebensumständen nicht das Notwendigste zur Ver­fügung haben und damit von sozialer Deprivation bedroht sind. (Abg. Dr. Graf: Sie sagen genau das Gleiche wie Strache!)

Ein Drittel der Österreicher und Österreicherinnen ist also von der Diskussion, die heu­te hier geführt wird, unmittelbar berührt.

Etwas, worüber man sich freuen kann, auch in dieser Diskussion, ist, dass die öster­reichische Bundesregierung das Thema Armutsvermeidung, Armutsbekämpfung im Regierungsprogramm erstmals ganz prominent adressiert hat, auch mit den richtigen


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Maßnahmen versehen und bereits in den ersten zehn Monaten ihrer gemeinsamen Tätigkeit diese Maßnahmen konsequent umgesetzt hat. (Abg. Strache: Sie ist geschei­tert! Bis dato gescheitert!)

Was sind die Hauptfaktoren der Armutsgefährdung? – Es gibt fünf Hauptfaktoren, die für Armutsgefährdung verantwortlich sind. Erstens: Ausmaß von Beschäftigungslosig­keit. Zweitens: Beschäftigungs- und Erwerbseinkommen und deren Verteilung. Drit­tens: Bildungs- und Ausbildungsstand. Viertens: bestimmte Personen nach Haushalts­merkmalen sind besonders betroffen – denken Sie beispielsweise an Ältere, an Behin­derte, an Personen mit Migrationshintergrund, aber auch Familien mit mehreren Kin­dern. Fünftens: Ausmaß von Sozialleistungen.

Ich beginne mit dem Ausmaß der Beschäftigungslosigkeit: Es ist tatsächlich richtig, dass zwischen 2000 und 2006 dieser wichtige Faktor stark angestiegen ist. 80 000 Ar­beitslose mehr in diesen Jahren, plus 40 Prozent, und damit war in diesen Jahren auch der Druck Richtung Armutsgefährdung sehr, sehr stark.

Was hat die neue Bundesregierung getan? – Mit der neuen Bundesregierung geht die Arbeitslosigkeit seit Herbst letzten Jahres, auch wenn man die Schulungsteilnehmer dazurechnet, konsequent zurück. Am stärksten geht die Langzeitarbeitslosigkeit zu­rück. Das ist deswegen so wichtig, weil das Armutsrisiko von Menschen in Beschäf­tigung bei 7 Prozent, das Armutsrisiko von Menschen mit Kurzzeitarbeitslosigkeit bei 14 Prozent, das Armutsrisiko von Menschen mit Langzeitarbeitslosigkeit aber bei 51 Prozent liegt. Daher ist es so wichtig, dass jetzt die Arbeitslosigkeit zurückgeht, und ganz, ganz besonders stark die Langzeitarbeitslosigkeit.

Die Regierung wird weiterhin darauf achten, dass dieser Prozess des Rückgangs der Arbeitslosigkeit fortschreitet, und ihn mit geeigneten wirtschaftspolitischen, budgetpoli­tischen, aber auch bildungspolitischen, arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen von den Rahmenbedingungen her weiter unterstützen. (Beifall bei der SPÖ.)

Es genügt aber nicht, Arbeit zu haben, nicht arbeitslos zu sein, sondern wichtig ist auch, dass gute Arbeit vorhanden ist, also sozialversicherungsrechtlich abgesichert und mit gutem Einkommen. Sie alle kennen das Phänomen der Working Poor, bei de­nen trotz Beschäftigung, teilweise trotz Vollzeitbeschäftigung Armutsgefährdung nicht ausgeschlossen ist. Die österreichische Bundesregierung hat in ihrem Regierungspro­gramm ganz entscheidende Maßnahmen formuliert, um diesem Prozess von Working Poor entgegenzutreten, etwa die Einführung eines Mindestlohns auf Basis einer Eini­gung der Sozialpartner – weitgehend schon vereinbart, mit Wirksamkeit 1. Jänner 2009.

Die kleine Gruppe der Angehörigen der freien Berufe, da bin ich zuversichtlich, werden auch noch in diese gute Lösung mit einbezogen werden.

Oder: die Sicherstellung, dass der Sozialversicherungsschutz für prekäre Arbeitsver­hältnisse ausgebaut wird. Die Einbeziehung der freien Dienstnehmer und Dienstneh­merinnen in die Arbeitslosenversicherung; die Einbeziehung der freien Dienstnehmer in den vollen krankenversicherungsrechtlichen Schutz auch beim Wochengeld. Das sind Meilensteine!

Es geht aber auch um die Anmeldung zur Sozialversicherung vor Arbeitsbeginn, weil sie verhindern kann, dass zulasten der ordentlichen Unternehmen und der Beschäftig­ten Sozialversicherungsbeiträge eingespart werden. Das sind ganz, ganz wesentliche Momente, um bei Beschäftigung sicherzustellen, dass Beschäftigung nicht zu Armut führt. (Abg. Strache: Valorisierung der Sozialleistungen wäre auch eine Möglichkeit!)

Richtig ist – darauf wurde mit Recht hingewiesen –, dass die Einkommensverteilung unter den Beschäftigten, aber auch im Verhältnis Beschäftigteneinkommen zu Besitz-


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und Vermögenseinkommen in den letzten zehn Jahren außer Balance geraten ist. Die Lohnquote ist in Österreich gesunken, mehr als doppelt so stark, als sie europaweit gesunken ist, und das wird auch mit Maßnahmen der Vollbeschäftigung, des Normal­arbeitsverhältnisses, des Mindestlohns, guter Lohnabschlüsse, wie das zuletzt die So­zialpartner im Bereich der Metallindustrie vorgezeigt haben, angegangen. Dem werden auch andere Branchen folgen. Damit wird auch dieser Ungleichverteilung der Einkom­men entgegengearbeitet werden können.

Da gibt es ein Moment – in allen anderen Fragen sind wir mit dem Regierungspartner ja einig, verfolgen wir das Programm gemeinsam –, wo wir unterschiedlicher Auffas­sung sind, das ist die Frage der stärkeren Einbeziehung von Vermögen, insbesondere von Vermögenszuwächsen, in die Stützung des Sozialsystems und auch in die gleich­mäßigere Verteilung. Das ist eine Diskussion, die im Zusammenhang mit der Lohn- und Einkommensteuerreform sicher engagiert geführt werden wird.

Das vierte Element: Bildung. Es hat tatsächlich in den letzten sechs Jahren ein Abbau von Bildungschancen stattgefunden: weniger Lehrpersonal, höhere Schülerzahlen in den Klassen, verfehlte Bildungspolitik in vielen Bereichen. Mit der neuen Regierung, jetzt auch mit der Einigung auf die Neue Mittelschule, sind die Weichen gestellt, hier ein Mehr an Chancengerechtigkeit unabhängig von der sozialen Herkunft zu erreichen. Auch der Ausbau der Betreuungsplätze in den Kinderbetreuungseinrichtungen, die hö­here Flexibilisierung des Kindergeldes sind Beiträge, um im Bildungsbereich verstärkt Chancengerechtigkeit herzustellen.

Im Armutsbericht, über den ich am 30. April 2007 berichten durfte, gibt es viele Zahlen, die mich sehr beeindruckt und emotional beschäftigt haben. Eine Zahl hat mich am stärksten negativ beeindruckt: dass heute Kinder aus Akademikerhaushalten eine 42-prozentige Chance haben, selbst einen akademischen Abschluss zu erreichen, Kinder aus Arbeiterhaushalten mit Pflichtschulabschluss aber eine nur 5-prozentige Chance.

Wenn Bildungsarmut vererbbar ist, dann ist es eine der stärksten Herausforderungen an die Sozial- und Bildungspolitik, die enorme sozialpolitische Auswirkungen hat, dem entgegenzutreten. Die neue Bundesregierung tut das, sie tut das entschieden und mit Erfolg. (Beifall bei der SPÖ.)

Die Höhe der Sozialausgaben, der Transferleistungen ist eines der entscheidendsten Instrumente für Armutsvermeidung und Armutsbekämpfung. Ohne Transferleistungen wäre in Österreich die Armutsgefährdungsquote nicht bei 12, sondern bei sage und schreibe 43 Prozent. Fast die Hälfte der Österreicher und Österreicherinnen wäre ar­mutsgefährdet.

Selbst wenn man Pensionen aus diesem Sozialtransfer herausrechnet, bleibt immer noch übrig, dass das Pro-Kopf-Einkommen der Haushalte des untersten Dezils, der untersten 10 Prozent, ohne Transferleistungen bei 20 Prozent liegt, mit Transferleistun­gen auf 30 Prozent des Einkommens des obersten Dezils zu liegen kommt. Das zeigt, wie stark diese Transferleistungen dazu beitragen, Einkommensspreizung und damit Spreizung in der Möglichkeit der Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu minimieren.

Die Bundesregierung hat bereits mit 1. Jänner 2007 bei der außerordentlichen Erhö­hung der Ausgleichszulagenrichtsätze um über 5 Prozent ein ganz deutliches Signal gesetzt. Österreich ist damit eines von drei Ländern in der Europäischen Union, das bei den Pensionsleistungen sicherstellt, dass die Pensionshöhe bei der Armutsgefähr­dungsschwelle oder darüber liegt.

Weitere Signale wurden mit dem Bekenntnis zur bedarfsorientierten Mindestsicherung gesetzt, die jetzt auch im Finanzausgleich erfreulicherweise beziffert ist und im Kon-


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sens mit Ländern und Gemeinden auf der Tagesordnung der Umsetzung im Jahr 2009 steht.

Auch die Rezeptgebührendeckelung, die beim ersten Hinschauen eine gesundheitspo­litische Errungenschaft ist – und das ist sie auch! – hat enorme sozialpolitische Auswir­kungen, weil damit sichergestellt wird, dass PensionistInnen mit einem Einkommen von 800 € netto beispielsweise in Zukunft nicht mehr 50, 60 oder 70 € pro Monat für Rezeptgebühren ausgeben müssen, sondern maximal exakt 16 €.

Es ist eine sozialpolitische Schande, wenn heute eine Pensionistin ohne Rezeptgebüh­rendeckelung ernsthaft überlegt, ob sie die Rezepte, die ihr vom Arzt ausgestellt wur­den, weil sie krank ist, in der Apotheke einlösen soll, weil sie es sich unter Umständen nicht leisten kann. (Abg. Strache: So ist es! Das ist richtig!) Das beseitigen wir mit 1. Jänner 2008, und das ist ein ganz großer sozialpolitischer Fortschritt! (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

Ich stimme also zu, das Thema ist wichtig. Ich freue mich, dass wir es hier diskutieren. Ich muss aber ein bisschen konkreter darauf hinweisen, dass der Antrag, den Sie, sehr geehrter Herr Klubobmann Strache, eingebracht haben, keinen Beitrag leistet, die Pro­bleme zu lösen, so wie es im Gegensatz dazu das Regierungsprogramm tut. (Abg. Strache: Auf die Preissteigerung wollen Sie überhaupt nicht eingehen!)

Sie sagen selbstkritisch, Herr Klubobmann, dass die verfehlte Einwanderungspolitik der letzten Jahre auch unter Mitwirkung Ihrer Partei zustande gekommen ist (Abg. Strache: Heutiges BZÖ!), und sprechen von einer Zuwanderung von 50 000 Men­schen im Jahr. Die tatsächlichen Zahlen waren zwischen 80 000 und 130 000 an jährlicher Bruttozuwanderung. (Abg. Strache: Wir haben ja von netto gesprochen!) Die Nettozahlen waren zwischen 17 000 und knapp über 30 000 Menschen. Aber die Schlussfolgerung, die Sie daraus ziehen, ist völlig unrichtig. (Abg. Strache: Experten machen das!)

Ich belege es an dem Beispiel der Ausgaben und der Einnahmen in der Pensionsversi­cherung. Ich habe mir die Mühe gemacht, diese Zahlen seit der letzten Diskussion aus­heben zu lassen. Wissen Sie, wie viele ausländische Beschäftigte in Österreich in die Pensionsversicherung einzahlen? – Es sind 370 000. Wissen Sie, wie viele auslän­dische Kolleginnen und Kollegen aus der Pensionsversicherung Einkommen, nämlich eine Pension beziehen? – Das sind 80 000.

Die entsprechenden Zahlen dahinter sind: Die Einnahmen der ausländischen Kollegin­nen und Kollegen in der Pensionsversicherung betragen jährlich 1,7 Milliarden €, die Ausgaben 0,4 Milliarden €. (Abg. Strache: Also, wie ist das jetzt?) Der Nettoertrag in der Pensionsversicherung ist 1,3 Milliarden €. (Abg. Dr. Graf: Wie viele sind zwischen­zeitig eingebürgert worden?)

Sie wissen es vielleicht nicht, daher sage ich es Ihnen: Die Pensionszahlungen sind der weitaus größte Brocken im Bereich der Sozialausgaben: Von 70 Milliarden € Sozi­alausgaben jährlich in Österreich sind 25 Milliarden € allein für die Pensionen.

Es ist ein Armutszeugnis, Herr Klubobmann, aber für den Antrag, dass Sie nicht einmal aktuelle Zahlen verwenden. (Abg. Strache: Sie verweigern der österreichischen Bevöl­kerung die Kostenwahrheit! Sie verschleiern die Kostenwahrheit!) Sie verwenden bei den Armutsgefährdungszahlen die Zahlen des Sozialberichtes 2004, obwohl ich bereits am 30. April dieses Jahres die Zahlen des Sozialberichtes 2005 veröffentlichen konnte. Daher sind die Zahlen, die Sie verwenden, veraltet; sie stimmen nicht. Es wäre ein Mindestmaß an Qualität und Ernsthaftigkeit, aktuelle Zahlen zu verwenden.

Richtig, es stimmt, was Sie gesagt haben, dass die Pensionen in den letzten sieben Jahren unter der Inflationsrate erhöht wurden. Die Inflationsrate in diesen sieben Jah-


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ren war 15 Prozent Steigerung, Verbraucherpreisindex. Die Pensionen wurden um 8,3 Prozent erhöht. Das heißt, es gibt einen Nettoverlust bei den Pensionen von fast 7 Prozent, den auch Sie in Ihrer Regierungsbeteiligung mit zu verantworten haben. (Abg. Dr. Graf: Die Jahre davor war es genauso! – Zwischenruf des Abg. Ing. Westen­thaler.)

Die neue Bundesregierung tut das nicht. Mit 1. Jänner 2007 wurden die Pensionen stärker erhöht. Auch jetzt gibt es gute Gespräche – Bundeskanzler, Vizekanzler mit den Vertretern des Seniorenrates –, über das gesetzliche Ausmaß von 1,7 Prozent hin­aus insbesondere für kleinere und mittlere Pensionen zu einer stärkeren Erhöhung der Pensionen zu kommen, weil sich das diese Generation einfach verdient hat. – Dazu haben wir den Dringlichen Antrag von Ihnen nicht gebraucht! (Abg. Strache: Sie brau­chen nur was beschließen, nicht reden!)

Die Einladung zu diesen Gesprächen ist vor Wochen erfolgt. Die ersten Gespräche ha­ben bereits gestern stattgefunden, und sie werden in den nächsten Tagen auch abge­schlossen werden, weil die Probleme in der neuen Regierung gelöst werden, was man von Ihrem Antrag nicht sagen kann.

Richtig ist wiederum, wie Sie auf der vorletzten Seite im letzten Absatz in Ihrem Antrag formulieren – ich zitiere –:

„Der soziale Wandel hat Österreich in den letzten Jahren stark verändert, das Sozial­system wurde aber kaum bzw. unzureichend angepasst.“

Das stimmt als Befund für die Vergangenheit, das stimmt nicht als Befund für 2007 und für die Jahre bis 2010 (Abg. Dr. Graf: Sie sind der erste Minister, der einen Befund für die Zukunft macht!), denn wir haben uns gemeinsam mit dem Regierungspartner vor­genommen, diese nötigen Anpassungen im Sozialsystem durchzuführen und zügig und konsequent unseren Beitrag zu leisten, dass das Problem Armutsvermeidung, Armuts­bekämpfung ernsthaft angegangen wird und Armut am Ende dieser Legislaturperiode verringert ist im Vergleich zu dem, was vorher der Fall war. (Abg. Strache: Bis dato ist das nicht sichtbar und nicht spürbar!)

Die neue Bundesregierung sieht diese Aufgabe als prioritär an und ist konsequent bei der Umsetzung der entsprechenden Maßnahmen. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

15.38


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Wir gehen nun in die Debatte ein.

Ich mache darauf aufmerksam, dass gemäß der Geschäftsordnung kein Redner länger als 10 Minuten sprechen darf, wobei jedem Klub eine Gesamtredezeit von insgesamt 25 Minuten zukommt.

Als Erster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Neubauer mit 10 Minuten Rede­zeit. – Bitte, Herr Abgeordneter.

 


15.38.28

Abgeordneter Werner Neubauer (FPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Herren auf der Regierungsbank! Sehr geehrter Herr Bundesminister Buchinger, Sie sind jetzt ein Jahr in Amt und Würden. Bis auf eine entsprechende Ankündigungspolitik hat die Öffentlichkeit von Ihnen aber eigentlich noch nichts wahrgenommen – außer dass Sie Ihren Bart verloren haben. Wenn Sie so weitermachen, was Sie heute hier zum Besten gegeben haben, dann kann ich mir vorstellen, dass auch Ihre Glaubwür­digkeit bald verlorengegangen sein wird. (Beifall bei der FPÖ.)

Eines muss ich Ihnen schon sagen: Sich hier zum Rednerpult zu stellen und sich über einen Antrag der Freiheitlichen zu beschweren, der die Armut in Österreich zum Inhalt hat und mit dem aufgezeigt wird, was man unternehmen könnte, um diese zu bekämp-


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fen, meine sehr geehrten Damen und Herren, und dann uns vorzuwerfen, wir würden keine Lösungen anbieten in unserem Antrag, das ist ja wohl eine der größten Chuzpe, die ich je erlebt habe. (Beifall bei der FPÖ. – Abg. Heinisch-Hosek: Falsche Zahlen!)

Herr Minister, wir helfen Ihnen schon gerne, aber Sie müssen schon akzeptieren, dass Sie in der Regierung sind und Sie mit Ihrem Koalitionspartner uns Lösungen vorschla­gen müssen, die wir hier dann im Parlament beschließen – und nicht umgekehrt! (Abg. Heinisch-Hosek: Zum Glück!)

Sollten Sie das nicht schaffen, sind wir natürlich gerne bereit, Ihnen dabei unter die Arme zu greifen. (Beifall bei der FPÖ. – Abg. Dr. Cap: Warum sind Ihre Zahlen falsch? – Abg. Heinisch-Hosek: Woher haben Sie diese Zahlen?)

Sehr geehrte Damen und Herren, die OECD hat also festgestellt, dass Österreich das sechstreichste Land der Welt sein soll. (Abg. Heinisch-Hosek: Warum „sein soll“?) Die Bürger können damit wenig anfangen, weil das immer wieder Zahlen sind, die her­umgeistern, aber sie in ihrem Geldbörsel nicht wirklich spüren, dass sie so reich wären.

Ich habe mir deshalb die Mühe gemacht, zu fragen, was der Grund dafür sein könnte, und bin darauf gestoßen, dass 1 Prozent der Bevölkerung mehr Anteil am Gesamtver­mögen hat als 90 Prozent der Gesamtbevölkerung, meine sehr geehrten Damen und Herren! (Abg. Öllinger: Das wissen wir aber schon seit Jahren!) Und das bei 30 oder 40 Jahren einer sozialdemokratischen Regierung in Österreich! Da frage ich mich, was in den letzten Jahren hier geschehen ist, um das zu ändern. (Abg. Öllinger: Da waren Sie in der Regierung!)

Tatsache ist, dass niedrige Einkommen seit geraumer Zeit immer mehr belastet wer­den und die Zuwendung für sozial Schwache immer mehr gekürzt wird.

In diesem Land gibt es 2,3 Millionen Senioren, meine Damen und Herren, und die Durchschnittspension für dieses Senioren, für diese Pensionisten beträgt 848 €. Laut einer entsprechenden Studie sind 848 € in Österreich die Armutsgrenze, meine Damen und Herren. Das ist das, was Sie diesen Menschen, die 40 oder 45 Jahre lang gearbei­tet haben, zuteil werden lassen wollen! – Ich finde das unsozial und halte das für eine soziale Kälte! (Beifall bei der FPÖ.)

Schauen wir uns doch einmal Folgendes an – ich habe Ihnen das hier schon einmal gesagt –, damit wir das ein bisschen griffiger machen, was Armut in Österreich bedeu­tet: Linz hat in etwa 190 000 Einwohner. Es gibt in Linz einen sogenannten Aktivpass. Diesen bekommen all jene Menschen, die im Monat weniger als 1 000 € verdienen. – Ich darf Ihnen sagen, wie viele Menschen sich in Linz um diesen Aktivpass beworben und ihn auch bekommen haben. Das sind 70 000 Menschen, das sind 40 Prozent der Linzer Bevölkerung, meine sehr geehrten Damen und Herren! Und wenn wir noch Abstriche machen, dass Teilzeitbeschäftigte natürlich auch darunter fallen, dann ist das ein Armutszeugnis, meine sehr geehrten Damen und Herren, wie viele Menschen in unserem Lande tatsächlich an der Armut leiden und leben müssen. Wenn man noch weiß, dass in Linz über 100 000 Übernachtungen von Obdachlosen stattgefunden ha­ben (Abg. Strache: Im Jahr!), dann, sehr geehrter Bundesminister, frage ich Sie: Was tun Sie gegen diese Armut in Österreich? (Zwischenruf der Abg. Mag. Lapp.)

Das Volk ist arm – und das trotz Arbeit. Das ist die Realität! 46 Prozent der Erwerbs­tätigen, die armutsgefährdet sind, sind davon betroffen.

Hätten wir die Sozialleistungen – die wir Gott sei Dank haben – nicht, dann wäre die Armutsgefährdung in unserem Land nicht 13,2 Prozent, sondern sage und schreibe sogar 42 Prozent! So schaut es aus! Und Sie, Herr Minister Buchinger, sind ganz ver­wundert, warum wir hier heute einen entsprechenden Antrag eingebracht haben!


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll37. Sitzung / Seite 125

Wissen Sie, diese Ungleichgewichtung, die auch unser Klubobmann schon angespro­chen hat, diese Schere, lässt sich an einem Beispiel sehr gut erklären. Da gibt es den Herrn Generaldirektor Treichl von der Erste Bank Österreich. Statistiker haben ausge­rechnet, wie lange eine Arbeiterin, eine Angestellte arbeiten müsste, damit sie das verdient, was Herr Treichl im Jahr verdient. Raten Sie einmal, wie lange die gute Frau arbeiten müsste! Sie werden nicht draufkommen. 293 Jahre und ein halbes müsste sie arbeiten, damit sie das bekommt, was Herr Treichl in einem Jahr verdient. Das ist der Skandal, der hier in Österreich herrscht; und der gehört abgestellt! (Beifall bei der FPÖ.)

Voriges Jahr haben wir hier an selbiger Stelle moniert, dass der Herr Pensionistenver­band-Chef Blecha gesagt hat: Na ja, das, was wir da jetzt kriegen, das ist ein paar Filzpatschen, aber nicht mehr! (Abg. Strache: Für Filzpatschen war der Minister zu­ständig!) Herr Bundesminister Buchinger, vielleicht haben Sie heuer noch ein bisschen einen Wollschal dazu, damit man die soziale Kälte zumindest ein bisschen lindern kann, denn so, wie Sie die ersten Verhandlungen geführt haben, bin ich nicht davon überzeugt, dass mehr dabei herausspringt.

Meine sehr geehrten Damen und Herren – gerade an die ÖVP gerichtet –, tun Sie bitte eines nicht: Machen Sie heuer bitte wirklich nicht wieder denselben Fehler – und gera­de an die Kollegin Fuhrmann gerichtet, die leider wieder einmal wieder nicht im Saal ist –, dass Sie im Rahmen der Pensionsdebatte einen Generationenkonflikt ins Leben rufen beziehungsweise vom Zaun brechen! Darum ersuche ich Sie dringend! Das ist einfach unseriös.

Auch was Herr Vizekanzler Molterer zu diesem Themenkreis von sich gegeben hat, ist abzulehnen. Es ist einfach unseriös, zu sagen, wenn man einen Pensionistenpreis­index einführt oder haben will, dann muss man gleichzeitig für andere Sparten auch so etwas anschaffen.

Der ehemalige Nationalratspräsident Khol hat das ganz eindeutig klargestellt und ge­sagt: Einerseits sind die Zahlen wissenschaftlich unangreifbar und andererseits hat das nichts mit Bevölkerungsgruppen selbst zu tun, sondern mit den Erwerbsarten; und deren gibt es in Österreich nun einmal vier. Und da zählen eben die Pensionen dazu, meine sehr geehrten Damen und Herren. Damit kann der Pensionistenpreisindex also mit möglichen eigenen Indizes für Bevölkerungsgruppen – etwa für Jugendliche – auf keinen Fall verglichen werden. Daran sollten wir uns in seriöser Art und Weise halten.

Wenn bereits im Vorjahr der damalige Bundeskanzler Schüssel anlässlich des GÖD-Kongresses gesagt hat, dass man den Senioren-Generationen keine Geschenke mehr machen dürfte, und deshalb nicht mehr als unter der Inflationsrate wiederum die Pen­sionisten abgespeist werden und diese dann dafür noch jubeln sollten, dann muss man sagen: Nehmen Sie zur Kenntnis, die Pensionisten brauchen von Ihnen keine Ge­schenke! Wir wollen Gerechtigkeit, meine sehr geehrten Damen und Herren! (Abg. Strache: Das, was sie verdienen!) Sie haben 40 oder 45 Jahre lang in einen Steuer­topf eingezahlt – und deshalb haben sie es verdient, noch dazu bei all diesen derzeiti­gen Teuerungsmaßnahmen, das entsprechend umgesetzt zu erhalten. (Beifall bei der FPÖ. – Abg. Strache: Nicht nur „Danke“, sondern das, was sie geleistet haben, abgel­ten!)

Damit ein wenig von dieser Abgeltung auch eingebracht werden kann, stelle ich folgen­den Antrag:

Entschließungsantrag

des Abgeordneten Neubauer und weiterer Abgeordneter


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll37. Sitzung / Seite 126

Der Nationalrat möge beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage vor­zulegen, wonach Grundnahrungsmittel und Medikamente von der Mehrwertsteuer frei­gestellt werden.“

*****

Nehmen Sie sich ein Herz, Herr Bundesminister Buchinger! Lassen Sie Ihre soziale Ader hervorkehren und stimmen Sie unserem Antrag zu! Die Menschen in Österreich werden es Ihnen danken. (Beifall bei der FPÖ.)

15.47


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Der soeben eingebrachte Entschlie­ßungsantrag ist ordentlich eingebracht, ausreichend unterstützt und steht daher mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

des Abgeordneten Neubauer und weiterer Abgeordneter betreffend Freistellung von Grundnahrungsmitteln und Medikamenten von der Mehrwertsteuer

Durch die Mehrwertsteuer wird nicht der Konsum besteuert sondern, der Erwerb eines Gutes am Markt. Für den Gesetzgeber ist es dabei unerheblich, wie der Steuerpflich­tige seine Kaufkraft erworben hat. Diese kann der Steuerpflichtige aus Einkommen, Erbschaft oder beim Glücksspiel lukriert haben, erst der tatsächliche Erwerb einer Leistung am Markt begründet die Mehrwertsteuerplicht. Zur Besteuerung sollte der ent­geltliche Erwerb, den die Rechtsgemeinschaft ermöglicht hat, herangezogen werden. Jedoch sollten die existenznotwendigen Güter (Grundnahrungsmittel und Medika­mente) von der Steuer ausgenommen werden.

Die Mehrwertsteuer wirkt regressiv, sinkt mit steigendem Einkommen. Dies führt zu einer Schieflage der Verteilungswirkung bei der indirekten Steuer. Das Kernproblem der Mehrwertsteuer ist, dass die unteren Einkommensschichten stärker belastet wer­den als die oberen Einkommensschichten. Es gilt den existenznotwendigen Konsum von der Steuer freizustellen.

Im Bereich Mehrwertsteuer auf Medikamente liegt Österreich im europäischen Ver­gleich mit seinen 20 Prozent auf dem zweiten Platz. Ein überwiegender Teil der euro­päischen Staaten hat einen wesentlich niedrigeren bzw. gar keinen Steuersatz auf Me­dikamente. Die Selbstbehalte pro Medikament wurden laufend erhöht, so dass sie für eine breite Bevölkerungsschicht, im Krankheitsfall, eine massive zusätzliche Belastung darstellen. Von der Senkung des Steuersatzes würden daher die Patienten profitieren.

Die unteren Einkommen, werden mit enormen Preissteigerungen bei den Grundnah­rungsmitteln konfrontiert. So belegen die neuesten Eurostat-Zahlen, dass Österreich beim Preisniveau für Nahrungsmittel und alkoholfreien Getränken im oberen Spitzen­feld unter den EU-Mitgliedsstaaten liegt. Ebenso wird das vom WIFO kürzlich aufge­zeigte Faktum, nach dem die Reallöhne des Jahres 2006 (1.517,-- Euro) mitsamt allen negativen Auswirkungen für die Bevölkerung (Verarmung) unter denen des Jah­res 1992 (1.531,20 Euro) liegen, von der Großen Koalition ohne Gegenmaßnahmen zur Kenntnis genommen.


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll37. Sitzung / Seite 127

Deshalb ist ein gerechtes Fiskalmodell zu schaffen, das die existenznotwendigen Güter von der Besteuerung ausnimmt. Von dieser Maßnahme profitieren alle, am meisten je­doch die kleinen und mittleren Einkommen.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag:

Der Nationalrat möge beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage vor­zulegen, wonach Grundnahrungsmittel und Medikamente von der Mehrwertsteuer frei­gestellt werden.“

In formeller Hinsicht wird beantragt, diesen Antrag dem Finanzausschuss zu zuweisen.

*****

 


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dobnigg. 5 Minuten Redezeit. – Bitte, Herr Abgeordneter.

 


15.47.46

Abgeordneter Karl Dobnigg (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Bundeskanzler! Herr Bun­desminister! Werte Kolleginnen! Werte Kollegen! Eines vorweg: Vonseiten der SPÖ nehmen wir die Anliegen der Menschen und vor allem der älteren Generation sehr, sehr ernst – und das schon viele, viele Jahre und Jahrzehnte. Das ist auch ganz deut­lich ersichtlich und nachzuweisen und steht im Gegensatz zu den bisher tatsächlichen politischen Handlungen jener Partei, welche heute diesen Dringlichen Antrag einge­bracht hat.

Sie von der FPÖ – und es können sich auch die Kolleginnen und Kollegen des BZÖ angesprochen fühlen – schreiben Folgendes in Presseaussendungen oder man hört es in den Debatten – ich zitiere –: „Die Pensionisten sind lange genug geschröpft worden.“

Das stimmt leider; und da stimme ich Ihnen zu 100 Prozent zu. Es stellt sich aber schon die Frage: Wer hat die Regierung von 2000 bis 2006 gestellt? Sie waren es gerade, die die ältere Generation in Österreich und auch die Menschen in Österreich sehr, sehr stark belastet haben. (Zwischenruf des Abg. Dolinschek.) Sie haben auch noch den Begriff „soziale Treffsicherheit“ in den Mund genommen. Gerade Sie, die heute dastehen und den Menschen helfen wollen, wie Sie sagen, haben die Menschen so belastet, dass diese unter die Armutsgrenze geraten sind. Die Kaufkraft ist gesun­ken.

Die jetzige Regierung unter Bundeskanzler Dr. Alfred Gusenbauer und Sozialminister Buchinger haben bereits in den ersten Wochen, Monaten ihrer Regierungsarbeit damit begonnen, diesen Schaden zu reparieren. Vor allem geht es darum, eine Mindest­sicherung für die Menschen in Österreich zu schaffen. So wurde die Mindestpension über die Armutsschwelle angehoben. Auch die Ausgleichzulagenbezieher bekommen nun 726 € monatlich. (Abg. Öllinger: Das ist unterhalb der Armutsschwelle!) Wir ha­ben es heute auch gehört: Die Deckelung der Rezeptgebühr mit 2 Prozent vom Netto­einkommen sowie die Mindestsicherung sind nächste wichtige und vor allem soziale Schritte.

Wir von der SPÖ haben uns auch in den letzten Jahren immer wieder für Pensions­anhebungen über der Inflationsrate eingesetzt, aber Sie – das möchte ich schon ins Stammbuch von Ihnen von FPÖ und BZÖ, aber auch der damaligen ÖVP schreiben –


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll37. Sitzung / Seite 128

waren damals immer dagegen. Die Folge war natürlich, dass die Kaufkraft vor allem der älteren Generation dadurch sehr stark gesunken ist.

Als Seniorensprecher der SPÖ ist es für mich natürlich ein besonderes Anliegen, dass gerade jene Menschen, die unser Österreich, unsere Heimat nach dem Zweiten Welt­krieg unter großen Entbehrungen und vielen, vielen Belastungen aufgebaut haben, auch am derzeitigen Wirtschaftsaufschwung ihren gerechten Anteil bekommen. Und der Umstand, dass diese Regierung mit den Seniorenvertretern über die Pensionser­höhungen Verhandlungen führt, zeigt deutlich, dass diese Regierung die Anliegen der älteren Generation wirklich sehr, sehr ernst nimmt.

In einer heutigen Presseaussendung von Karl Blecha liest man über diese Pensions­verhandlungen – ich zitiere –: „Blecha lobt das sehr gute Klima.“ – Weiters heißt es in dieser Aussendung:

„Der PVÖ-Präsident hält es jedenfalls für ,ein Novum, das man nicht hoch genug ein­schätzen kann‘, dass die Regierung erstmals seit sieben Jahren wieder mit den Senio­renvertretern über die Pensionsanpassung verhandelt.“ (Abgeordnete der SPÖ bli­cken – die vom Redner zitierten Ausführungen durch ein Nicken bekräftigend – in Rich­tung ÖVP.)

Und das zeigt den Unterschied zu den Vorgängerregierungen: dass diese nicht nur po­pulistisch gearbeitet haben, sondern dann noch drübergefahren sind – und wir wirklich mit den Menschen auch verhandeln und diskutieren.

Ich bin zutiefst überzeugt davon, dass die erst jüngst begonnenen Verhandlungen auch zu einem guten Ergebnis für unsere ältere Generation führen werden. Bundesminister Buchinger hat stets und auch heute erklärt, dass er für die kleineren und mittleren Pensionen eine höhere Anpassung, über die von der Pensionskommission festgeleg­ten 1,7 Prozent hinaus, will. Er weiß natürlich ganz genau, ebenso wie unser Bundes­kanzler, dass Bezieher von kleinen Pensionen sowie Bezieher von mittleren Pensionen von den Preissteigerungen vor allem hinsichtlich Wohnen und Grundnahrungsmittel besonders stark betroffen sind. Daher haben sich diese Menschen eine stärkere Pen­sionserhöhung nicht nur verdient, sondern brauchen diese dringend.

Diese Regierung wird diese stärkere Pensionserhöhung auch beschließen, und diese Menschen werden ihren entsprechenden Anteil zum Wohle ihres weiteren Lebens, ihrer weiteren Existenz bekommen. (Beifall bei der SPÖ.)

15.52


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Als nächste Rednerin zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Mag. Aubauer mit 9 Minuten Redezeit. – Bitte, Frau Abgeord­nete.

 


15.52.28

Abgeordnete Mag. Gertrude Aubauer (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Hohes Haus! Sehr geehrter Herr Klubobmann Strache, wenn ich Ihnen so zuhöre, dann frage ich mich schon: Von welchem Land sprechen Sie? (Abg. Strache: Von Österreich! – Sie leben ja in Hietzing!) Reden Sie von unserem Österreich? (Abg. Strache: Sie le­ben in Hietzing und kriegen von Armut gar nichts mit! Das ist wahrscheinlich der Hinter­grund! Sie wissen gar nicht, was Armut bedeutet!)

Wahr ist: Unser Land ist nicht nur sehr schön und lebenswert, es steht auch wirtschaft­lich sehr gut da. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Strache: In Döbling und Hietzing kriegt man von Armut nichts mit!)

Bleiben wir bei den Fakten (Abg. Dr. Haimbuchner: Wo wohnen Sie? Wohnen Sie in Hietzing – oder in Favoriten oder in Ottakring?): Die OECD bescheinigt Österreich


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll37. Sitzung / Seite 129

einen hohen Lebensstandard, eine niedrige Armutsrate, eine hohe Beschäftigung. Ös­terreich hat sein Budget im Griff. Österreich hat eine der niedrigsten Arbeitslosenraten in der EU. Das Wirtschaftswachstum liegt schon die letzten fünf Jahre deutlich über dem EU-Schnitt. (Abg. Dr. Haimbuchner: Wir sind ja nicht beim G7- oder G8-Gipfel!) Für dieses Jahr wird ein Wachstum von 3,5 Prozent erwartet; die Liste der wirtschaft­lichen Erfolgsdaten ist lang. (Beifall bei Abgeordneten der ÖVP. – Abg. Dr. Haim­buchner: Da ist der Applaus aber mager bei der ÖVP! – Die ÖVP muss sich mehr motivieren beim Applaus!)

Warum ist das so wichtig? Warum sind wirtschaftliche Erfolge so wichtig? Hilft das einem Armen? – Klar ist, dass wir nur das verteilen können, was wir alle gemeinsam erarbeiten. Und das, Herr Klubobmann Strache, ist nicht, wie Sie sagen, „neoliberaler Irrsinn“, sondern das sagt uns der Hausverstand: Wir können nur das verteilen, was wir erarbeiten! (Beifall bei Abgeordneten der ÖVP. – Abg. Strache: Nur verteilen Sie es nicht! Sie verteilen es ja nicht! Sie reduzieren es auf wenige Prozent! Sie sollten es halt verteilen!)

Und wir verteilen es auch, Herr Klubobmann Strache. Aber Sie haben schon recht: Es gibt Arme, und jeder Arme ist einer zu viel. Aber es gibt auch hier, in der Armuts­bekämpfung, Erfolge: Die Armuts-Gefährdungsquote ist in den letzten zwei Jahren um 0,9 Prozent zurückgegangen. Das ist nicht nur irgend so eine nebulose Zahl, sondern dabei geht es immerhin um 34 000 Menschen, denen der Weg aus der Armut geebnet wurde. – Sie sehen, unser soziales Netz funktioniert, und es wird immer noch enger geknüpft. (Beifall bei Abgeordneten der ÖVP. – Abg. Broukal: Das ist aber hauptsäch­lich das Verdienst der SPÖ!)

Herr Klubobmann Strache, Sie haben vor allem die älteren Menschen angesprochen. – Ältere Menschen brauchen Respekt, Wertschätzung (Abg. Strache: Aber nicht nur einen warmen Händedruck!) und auch die Hilfe der Gesellschaft. (Abg. Strache: Nicht nur einen warmen Händedruck, sondern auch ...!) Aber was sie am allerwenigsten brauchen, das sind solche Aussagen, die ihnen Angst machen und die sie verunsi­chern! (Beifall bei Abgeordneten der ÖVP. – Abg. Strache: Wenn Pensionisten keinen Pensionistenpreisindex erhalten, dann ist es ein warmer Händedruck! Ein warmer Händedruck ist zu wenig!)

Es ist richtig: Heizen, Strom, Lebensmittel sind enorm teurer geworden, und diese Wucht der Teuerung trifft auch Pensionisten besonders. So mancher weiß nicht, wie er/sie diesen Winter über die Runden kommt. Aber die Frage ist doch: Wie gehen wir mit diesen Sorgen um? Betreiben wir Verunsicherung – oder wollen wir den Menschen die Ängste nehmen?

Ganz konkret: Niemand braucht sich um seine Pension Sorgen zu machen. Die Pen­sionen sind für die nächsten und für die kommenden Jahre gesichert, auch dank der Regierung Wolfgang Schüssel. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Öllinger: Sie sind noch immer an der Regierung! – „Dank der Regierung Wolfgang Schüssel“, das finde ich super!)

Zweitens: Um die Teuerung abzugelten – ganz wichtig! –, muss es eine faire und ge­rechte Pensionserhöhung für 2008 geben. Das ist unbedingt notwendig. Doch meine Position, werter Kollege: Warten wir doch die Verhandlungen mit dem Herrn Bundes­kanzler und dem Herrn Vizekanzler ab! Ich bin überzeugt davon, dass die Vertreter des Seniorenrates – immerhin die Vertreter von mehr als 2 Millionen Pensionistinnen und Pensionisten – eine faire und sehr gerechte Lösung ausverhandeln werden. Und was macht mich da so zuversichtlich? – Glauben Sie mir, ich habe die Pensionistenchefs in Aktion erlebt: Es gibt keine härteren Kämpfer für die Senioren als die Pensionistenver­treter, als Andreas Khol. (Abg. Dr. Cap: Khol und Blecha!)


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Dritter Punkt: Pflege und Betreuung. – Auch hier wollen wir Sicherheit geben, nämlich: Wer Betreuung in seinen eigenen vier Wänden will, dem wollen wir sie auch ermög­lichen. Daher: Die Volkspartei fordert die Verlängerung der sogenannten Amnestie­regelung. (Abg. Dr. Cap: Oje!) Da ist akuter Handlungsbedarf. (Abg. Dr. Cap: Das ist schlecht!) Am 31. Dezember, Herr Klubobmann Cap, ist es zu spät. (Abg. Strache: Die Illegalität jetzt verlängern, nicht wahr?) Da läuft die Amnestie für ausländische Betreue­rinnen und Betreuer aus. (Abg. Strache: Die Illegalität verlängern, verlängern, verlän­gern!)

In Dutzenden Gesprächen haben mir Betroffene gesagt, sie wissen nicht, wie sie mit den jetzt neuen legalen Modellen umgehen sollen. Die Modelle sind zu teuer, und
sie sind, werter Herr Minister, auch zu kompliziert. Bis es hier bessere Lösungen gibt, muss die Amnestie verlängert werden. (Beifall bei Abgeordneten der ÖVP. – Abg. Dr. Cap: Da haben aber nicht alle applaudiert!)

Dazu bringen wir heute einen Antrag ein, weil dies zeitlich auch die letzte Möglichkeit ist, ein Auslaufen der Regelung zu verhindern. (Abg. Dr. Cap: Da haben nicht alle applaudiert!) Daher mein Appell an Sie alle hier im Hohen Haus, mein Appell, Herr Minister: Verlängern wir gemeinsam die Amnestieregelung für ausländische Betreuer um ein Jahr (Abg. Strache: Bis zum Jahr 2200 wahrscheinlich!), und schaffen wir da­mit Sicherheit für Menschen! (Abg. Strache: Bis zum Jahr 2200!) – Das ist nicht not­wendig, Herr Strache.

Schaffen wir Sicherheit für Menschen, die Pflege und Betreuung brauchen! Und auch hier ersuche ich Sie (Abg. Kickl: Wir stecken die Arigona in eine Pflegeausbildung, dann haben wir zwei Fliegen mit einer Klappe!): Helfen Sie den Betroffenen, statt zu verunsichern! – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP.)

15.58


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Öllinger mit 10 Minuten Redezeit. – Bitte, Herr Abgeordneter.

 


15.58.37

Abgeordneter Karl Öllinger (Grüne): Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Klubobmann Strache, ich hoffe, es geht Ihnen gut. – Sicher. (Abg. Strache: Was kommen für Liebenswürdigkeiten, Herr Abgeordneter?) Ich habe mich nämlich wirklich geschreckt, als ich gelesen habe, dass auf dem Antrag nicht mehr der „HC Strache“, sondern der „KO Strache“ steht. (Heiterkeit.) Da habe ich mir gedacht, das muss doch etwas mehr bedeuten als nur den verkürzten Hinweis, dass Sie auch Klubobmann sind.

Das war das erste Problem, das ich mit diesem Antrag der Freiheitlichen hatte. – Ich stehe auch dazu und finde es gut, dass Sie über Armut diskutieren wollen, mitdiskutie­ren wollen, nur: Es ist nicht wirklich gelungen, Herr Klubobmann Strache. (Abg. Stra­che: Das werden uns Sie erklären, Herr Abgeordneter!) Wissen Sie, warum? (Abg. Strache: Das werden uns genau Sie erklären, Herr Abgeordneter, ...!)

Ja, ich versuche es zu erklären. Ich versuche es wirklich ganz seriös zu begründen, warum das so ist. (Abg. Strache: ..., wo Sie die Vertreter der Sozialschmarotzer Öster­reichs sind!) Warum das so ist, Herr Klubobmann Strache, hängt damit zusammen, dass Sie Zahlen verwenden, die so nicht stimmen. – Punkt eins.

Punkt zwei: Weil Sie eine Forderung aufstellen – das ist ja der Antrag dann in der Begründung –, die, wenn Sie sie wirklich so ernst nehmen, nämlich eine lineare Er­höhung für alle Pensionen um 2,6 Prozent, diejenigen am meisten begünstigt, die die höchsten Pensionen haben. Wollen Sie wirklich, Herr Klubobmann Strache (Abg. Strache: Lesen Sie den Antrag weiter!), dass der Magistratsdirektor, von dem in Salz-


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burg Stadt jetzt gerade erst festgestellt wurde, dass er 13 000 € Pension erhält (Abg. Strache: Lesen Sie den Antrag weiter: Die unteren Bezieher 50 €!), im Monat um 338 € mehr Pension erhält? (Abg. Strache: Die unteren mindestens 50 €! – Sie haben den Antrag nicht zu Ende gelesen!) Ist das der Sinn Ihrer Pensionsregelung? (Abg. Strache: Wenn einer was geleistet hat, verdient er auch etwas!) Hat das irgendetwas mit Armutsbekämpfung zu tun (Abg. Strache: Ja – wenn die unteren ...!), dass man dem mit 13 000 € noch 338 € dazugibt? – Da sagen Sie „ja“?! (Abg. Strache: Wenn die unteren mindestens 50 € bekommen! Natürlich!)

Nein, ich habe es ausgerechnet: 2,6 Prozent Pensionserhöhung bedeuten bei 13 000 € Brutto-Pension 338 € mehr! – Wenn Sie sich das leisten können und das für die Re­publik wollen, dann ist das Ihre Auffassung, aber mit Armutsbekämpfung hat das über­haupt nichts mehr zu tun. (Beifall bei den Grünen. – Abg. Strache: Diese Pensionisten haben das geleistet und verdienen das! Und für die unteren muss man die Armuts­grenze ...!)

Sie sagen, der Magistratsdirektor hat das geleistet, der verdient das? – Ich kann Ihnen über die Debattenbeiträge in Salzburg berichten: Ganz Salzburg ist nicht nur der Mei­nung, dass der Magistratsdirektor nicht eine Pension um 13 000 € haben sollte, son­dern auch, dass die Politiker, die ja aufgezeigt haben (Abg. Strache: Die haben 13 000 €? – Wo leben Sie?), nicht unbedingt die hohe Politikerpension, die sie sich wünschen, haben sollten. (Abg. Strache: Welcher Magistratsdirektor hat 13 000 €?) Und Sie kommen daher und verteidigen ausgerechnet dieses System?! – Das ist doch absurd! Mit Armutsbekämpfung, Herr Klubobmann, hat das absolut nichts zu tun! Das ist wie Schwarz zu Weiß. Tut mir leid! (Abg. Strache: Die Mindesterhöhung für Min­destpensionisten steht im Antrag, die Sie da verschweigen!)

Zweiter Punkt, Herr Klubobmann Strache: Sie sagen – und das ist schon einmal gram­matikalisch falsch (Abg. Strache: Was denn schon wieder?), aber das ist nichts Neues, dass das mit dem Deutsch ein Problem ist (Abg. Strache: Was denn schon wieder?) –, dass „ein Fremder der Solidargemeinschaft 2 300 Euro jährlich kostet“. Grammatikalisch richtig müsste es heißen: Ein Fremder kostet die Solidargemeinschaft 2 300 € jährlich. – Und dann ist noch immer die Frage zu stellen: Wie kommen Sie auf diese Idee? (Abg. Strache: Sozialexperten! – In der „Presse“ nachzulesen!)

Wie kommen Sie auf die Idee, dass ein Fremder die Solidargemeinschaft 2 300 € kos­tet? (Abg. Strache: Das sagen Sozialexperten!) Das sind erfundene Zahlen! Kommen Sie mir nicht mit dem „Presse“-Artikel! Den kenne ich in- und auswendig (Abg. Stra­che: Den wollen Sie nicht zur Kenntnis nehmen, das ist mir schon klar!), und ich habe die zugrundeliegenden Zahlen auch gelesen.

Dritter Punkt, Herr Klubobmann Strache – und da wird es wirklich problematisch, wie Sie rechnen. Da schreiben Sie nämlich:

„Für die Schweiz wurde errechnet, dass 80 Prozent der Sozialleistungen für Fremde aufgewendet werden müssen.“

Dieser Satz ist grundlegend falsch, und der ist wirklich hetzerisch. Dieser Satz ist het­zerisch! (Abg. Strache: Nachzulesen!) Ich sage Ihnen, warum. (Abg. Strache: Nach­zulesen!) – Ich habe natürlich versucht, mich kundig zu machen: Woher kommt das? – Bei der Quellensuche komme ich darauf: Wissen Sie, woher Sie den Satz haben? – Vom BZÖ, aus einer Presseaussendung! (Heiterkeit bei den Grünen sowie bei Abge­ordneten der SPÖ.) Da steht nämlich drinnen (Abg. Strache: Schweizer Zeitungen! „Züricher“!), dass Herr Westenthaler sagt ... (Abg. Strache: Sie lesen wahrscheinlich nie die „Züricher Zeitung“, sonst würden Sie so einen Unsinn nicht verzapfen!)


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Zitat Westenthaler: „Im Ausland werde bereits bei den Sozialleistungen zwischen Inlän­dern und Ausländern getrennt. In der Schweiz fließen 80 Prozent aller Sozialleistungen an Ausländer“, sagt Klubobmann Westenthaler. (Abg. Strache: Sie studieren beim BZÖ, nicht bei der „Züricher“!)

Nur: Dass weder der Westenthaler noch Sie Grammatik können, das haben wir schon kapiert, aber dass Sie nicht lesen können, das weigere ich mich zur Kenntnis zu neh­men, Herr Klubobmann Strache (Abg. Strache: Wenn Sie keine „Züricher Zeitung“ lesen, ist das Ihr Problem!), denn in den Schweizer Quellen ist auch ... (Abg. Strache: Schauen Sie die Schweizer Zeitungen an!)

Selbstverständlich, ich erkläre es Ihnen jetzt. (Abg. Strache: Da steht es!) Erstens einmal (Abg. Strache: Da steht das, Herr Lehrer!): „80 Prozent aller Sozialleistungen“ ist natürlich ein Unfug. Das kann nur ein Unfug sein, denn auch in der Schweiz werden zu den Sozialleistungen die Pensionen dazugezählt. Die sind natürlich nicht drinnen! Das würde ja bedeuten, dass die 1,5 Millionen Fremden, die es in der Schweiz tatsäch­lich gibt, 80 Prozent aller Pensionsleistungen kassieren. (Abg. Strache: Das heißt es nicht!) Was glauben Sie, was da in der Schweiz los wäre? – Das ist völlig absurd! (Abg. Strache: Das heißt es nicht! – Das ist schon wieder Ihre absurde Überlegung, die Sie darstellen!)

„80 Prozent aller Sozialleistungen“ kann daher nur heißen, oder gemeint sein im Sinne von: 80 Prozent aller Sozialhilfeleistungen. – Haben Sie das gemeint? (Abg. Strache: Genau!) Ja? (Abg. Strache: Genau!) – Das ist aber trotzdem falsch, Herr Klubobmann Strache. (Heiterkeit bei Grünen und SPÖ.)

Es sind nämlich 43 Prozent, und ich kann Ihnen gerne auch die Quellen nennen: Sta­tistik Schweiz. – 43 Prozent der Sozialhilfeleistungen werden von Ausländerinnen und Ausländern konsumiert, wenn Sie so wollen. (Abg. Rosenkranz: Das ist ja ein Wahn­sinn!)

Und jetzt sage ich Ihnen etwas dazu zu diesen 43 Prozent, was ja immerhin das Dop­pelte ist. – Sie sollten auch mitschreiben, Herr Klubobmann Westenthaler, damit Sie beim nächsten Mal die Zahlen wenigstens richtig haben. – Ich kann Ihnen etwas sagen zu diesen Zahlen (Abg. Dr. Jarolim: Man muss für Informationen dankbar sein!):

20 Prozent aller Bewohnerinnen und Bewohner der Schweiz sind Ausländer – im Prin­zip ein höherer Ausländeranteil als in Österreich. 43 Prozent der Sozialhilfebezieher sind Ausländer. Wie viele sind das? – 90 000 Menschen. 220 000 Menschen beziehen in der Schweiz Sozialhilfe, davon sind 43 Prozent Ausländer. Und der Report – ich brauche gar nicht hineinzuschauen, ich kann es Ihnen auswendig zitieren –, sagt dar­unter: Erklärbar ist der doppelte Anteil unter den Ausländern dadurch, dass eben unter den Ausländern das Armutsrisiko höher ist.

Na, klarerweise ist das höher (Abg. Strache: Ja! Und wenn Sie jetzt den Migrations­hintergrund dazurechnen, kommen Sie auf 80 Prozent!), weil die Menschen, wenn sie hierher kommen oder auch in die Schweiz kommen, mit niedrigen Einstiegsgehältern anfangen. Daher haben sie unter Umständen dann, wenn sie arbeitslos sind – und wenn sie überhaupt draufkommen, dass sie einen Anspruch auf diese Leistung haben, was für In- und Ausländer in beiden Ländern nicht so leicht ist (Abg. Strache: Da gibt’s einige Missbrauchsbeispiele! Da gibt’s einige!) –, Anspruch auf Sozialhilfe. Und sie haben sich diesen genauso verdient wie die Inländer in der Schweiz und in Österreich, weil sie auch in diesem Land arbeiten und zu Recht Aufenthalt haben!

Fangen wir doch nicht schon wieder die Debatte an, die Sie offensichtlich nie aufhören können, unterscheiden zu wollen zwischen In- und Ausländern, wenn’s um das ein­fache Brot geht! Da spielt nicht die Musik mit uns mit, das sage ich Ihnen, Herr Klubob-


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mann Strache! – Bei dem anderen Thema, der Frage der Verteilung zwischen Reichen und Armen, da hätten Sie unser Ohr. Aber da haben Sie vorher schon gesagt, nein, Sie sind dafür, dass der mit den 13 000 € auch seine 2,6 Prozent erhält. (Abg. Stra­che: Nein, Sie haben den Antrag nicht zu Ende gelesen! Es geht nämlich vor allem auch um die unteren Pensionsbezieher, die mindestens 50 € bekommen sollen!)

Ich sage Ihnen: Genau mit derselben Berechtigung ist das zu diskutieren, auch bei den Pensionistinnen und Pensionisten. Ich finde es gut, dass sich Herr Khol und Herr Blecha auch für die einfachen Pensionistinnen und Pensionisten einsetzen. Nur: Wenn sie eine lineare Pensionserhöhung für alle fordern – 2,1 Prozent für alle –, dann höre ich immer im Prinzip auch mit, dass das auch deren eigene Pensionen betrifft. Und die sind nicht gering, weder die von Herrn Khol noch die von Herrn Blecha. (Abg. Strache: Deshalb verlangen wir ja auch mindestens 50 €! Mindestens 50 € pro Monat! – Aber so weit lesen Sie ja nicht!)

Ich stehe hier nicht, um einer Pensionserhöhung für jene das Wort zu reden, die 5 000, 6 000 oder 13 000 € in der Pension haben, sondern um für jene zu sprechen, die 1 000 € oder weniger an Pension haben (Abg. Strache: Die stehen im Antrag drin­nen!), und die haben sich eine kräftige Pensionserhöhung verdient. (Abg. Strache: Die stehen im Antrag drinnen!) – Lassen Sie mich auch einmal reden! Sie waren ohnedies schon dran.

Deshalb bringe ich folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Öllinger, Kolleginnen und Kollegen betreffend Pensionserhö­hung 2008

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Soziales und Konsumen­tenschutz, wird aufgefordert, dem Nationalrat ehestens einen Gesetzesvorschlag zu­kommen zu lassen, mit dem die Pensionserhöhung für das Jahr 2008 abweichend von § 617 Abs. 9 ASVG so vorgenommen wird, dass

alle Pensionen bis zur Höhe von 1 000 €“ – passen Sie gut auf! – „um 2,5 Prozent,

Pensionen in der Höhe von 1 000,01 € bis zur Höchstpension nach einer Einschleif­regelung mit einem Wert zwischen 2,5 Prozent bei einer Pension von 1 000,01 € und 1,7 Prozent bei Bezug der ASVG-Höchstpension sowie

Pensionen und Ruhensbezüge, die über der ASVG-Höchstpension liegen, mit einem Fixbetrag von 45,42 €

erhöht werden.“

*****

45,42 € – das ist gerecht, finde ich: dass diese Pensionen, die über der ASVG-Höchst­pension liegen, auch erhöht werden. Aber 338 €, so wie Sie es fordern, das hat mit Gerechtigkeit und mit Verteilungsgerechtigkeit überhaupt nichts mehr zu tun. (Beifall bei den Grünen.)

Abschließend, Herr Bundesminister – Sie kommen mir auch nicht ungeschoren da­von! –, abschließend auch an die Adresse der Regierungsparteien: Was wir von Ihnen erwarten, ist, dass Sie Stellung nehmen dazu, was für eine Pensionserhöhung die Pen­sionisten haben sollen. Und da habe ich bis jetzt weder von der SPÖ noch von der


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ÖVP, noch vom Bundesminister irgendetwas gehört. Eine konkrete Zahl, bitte! (Beifall bei den Grünen.)

16.09


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Als nächste Rednerin zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Haubner mit einer Redezeit von 10 Minuten. – Bitte, Frau Abge­ordnete.

 


16.09.19

Abgeordnete Ursula Haubner (BZÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Nach den Belehrungen und Besserwissereien des Kollegen Öllin­ger (Abg. Haidlmayr: Richtigwissereien, nicht „Besserwissereien“!) sollten wir, glaube ich, wieder zu den Fakten zurückkehren. (Abg. Öllinger: Das tut Ihnen weh, wenn es stimmt!) Nein. Aber ich sage einmal: So überheblich braucht sich niemand von uns hier am Rednerpult aufzuspielen. (Beifall beim BZÖ sowie bei Abgeordneten der FPÖ.)

Ich denke, hier hat jeder eine Meinung zu vertreten, aber nicht ständig den anderen zu belehren. – Das sage ich jetzt als Lehrerin auch zu Ihnen. (Abg. Öllinger: Ich muss mir doch nicht dauernd Unwahrheiten anhören!)

Meine sehr geehrten Damen und Herren des Hohen Hauses! Armutsvermeidung ist, wie ich meine, ein Thema, das sich jede Regierung, jedes Parlament als ein ganz wich­tiges Thema zur Aufgabe machen muss. Sehr geehrter Herr Minister, lassen wir auch ein bisschen die Kirche im Dorf: So, wie Sie es vorhin dargestellt haben, Herr Bundes­minister Buchinger, könnte man den Eindruck gewinnen, dass sechs Jahre nichts zur Armutsvermeidung getan worden wäre, aber jetzt, seit die Sozialdemokraten in der Regierung sind, sei der große Wohlstand ausgebrochen. (Abg. Dr. Cap: Ja, genau!)

Herr Minister Buchinger, ich möchte jetzt Ihre offensichtlichen Erinnerungslücken ein wenig schließen und Ihnen sagen: Wir von BZÖ und ÖVP haben die Pensionen auf sichere Beine gestellt und haben gerade für jene, die es besonders brauchen – das sind die Frauen, das sind diejenigen, die lange und schwer gearbeitet haben –, mit der sogenannten Hackler-Regelung die Weichen richtig gestellt.

Wir haben in der Regierungszeit zwischen 2000 und 2006 – auch wenn es immer zu wenig ist – zumindest einmal das Pflegegeld erhöht (Ruf bei der SPÖ: Und die Pass­gebühren und die Vignettengebühr ...!), und wir haben auch die Behinderten-Milliarde eingeführt, um nur ein paar Beispiele zu nennen. Das alles waren jedenfalls Beiträge zur Armutsbekämpfung.

Da Sie – ich sehe das auch positiv – die Deckelung der Rezeptgebühren anführen: Vergessen beziehungsweise verschweigen Sie dabei doch nicht, dass gleichzeitig die Krankenversicherungsbeiträge erhöht werden! Auch da sollte man bei der Wahrheit bleiben!

Wenn Sie, Herr Bundesminister Buchinger, sagen, die Ausgleichszulagen sind 2007 von dieser Regierung erhöht worden, darf ich dazu ergänzen: Es war das eine Eini­gung des gesamten Parlaments – und die Regierung im Jahre 2006, die das einge­bracht hat, war eine andere.

Ein Thema, das in der ganzen Debatte heute eigentlich noch nicht zum Ausdruck ge­kommen ist, ist, dass diese Regierung – erlauben Sie mir, das zu sagen – eine ist, die sich nie einig ist, die immer streitet (Abg. Öllinger: Aber Sie waren auch nicht schlecht!), die immer Versprechen bricht, aber bei einem sind Sie sich einig, nämlich dann, wenn es um die Belastung der Bevölkerung geht. (Beifall beim BZÖ.)

Meine sehr geehrten Damen und Herren des Hohen Hauses, wir haben in Österreich eine gute Konjunktur, wir haben gute Wirtschaftsdaten, und wir haben auch sprudelnde


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Steuereinnahmen – und trotzdem sind die Menschen von einer massiven Teuerungs- und Belastungswelle betroffen. Denken Sie nur an die Kosten für Energie, denken Sie an die Spritpreise, denken Sie an das teure Wohnen! Da sind Dinge dabei, wo man sagen muss: Da ist diese Regierung schuld, denn sie hat die Mineralölsteuer erhöht, sie hat die Krankenversicherungsbeiträge erhöht, hat das Pflegegeld real gekürzt, in­dem dieses eben bisher nicht erhöht wurde.

Weiters gibt es weniger Kindergeld für verschiedene Modelle insgesamt – und davon sind gerade die Familien, die Frauen, die Kleinstverdiener betroffen. Die AK hat ausge­rechnet: Die Lebenshaltungskosten pro Monat sind um 290 € gestiegen! 290 € brau­chen die österreichischen Familien jetzt mehr! Und da frage ich mich schon: Wo ist die viel gepriesene „soziale Wärme“ dieser Regierung?

Sie, Herr Minister Buchinger, haben gesagt, man muss das Sozialsystem an die geän­derte Situation anpassen. Daher meine Frage – jetzt wäre der Zeitpunkt gekommen, wir haben eine geänderte Situation –: Wo ist der Teuerungsausgleich dieser Regie­rung, wo werden die Mittel gezielt dort eingesetzt, wo sie die Menschen für die Da­seinsvorsorge brauchen?

Ich denke in diesem Zusammenhang nur an das Bundesland Kärnten. Da wird seitens des Landeshauptmannes von Kärnten mit den Parteien verhandelt, wie man den Teue­rungsausgleich für die Menschen in diesem Bundesland sicherstellen kann.

Oder: Wir vom BZÖ in Oberösterreich haben den Antrag eingebracht, dass es in Hin­kunft, wenn es zu den Erlösen der Teilprivatisierung der Energie AG kommt, einen Familienzukunftsfonds gibt, einen Familienzukunftsfonds mit den dazu gehörenden Maßnahmen, sodass gerade die Familien entlastet werden und der Kinderarmut ent­gegentreten werden kann.

Da, denke ich, hätte man jedenfalls schon jetzt dieses Mehr an Steuereinnahmen nüt­zen können, damit es zu einer sofortigen Entlastung kommt. Herr Bundeskanzler Gu­senbauer, der ist jetzt nicht mehr da ist, hat – ich erinnere daran – am 20. August 2006 gesagt: Wenn die SPÖ in der Regierung ist, dann wird der Mittelstand sofort um 500 € pro Jahr entlastet und die unteren Einkommensbezieher mit einer Verdoppelung der Negativsteuer. – Hier also könnte man jetzt ein Beispiel setzen und sagen: Wir tun etwas gegen diese Belastungen und machen jetzt ein Steuerentlastungspaket!

Wenn Sie, Herr Bundesminister Buchinger – was ja grundsätzlich richtig ist –, gute Lohnabschlüsse fordern und dabei von 4 Prozent sprechen, dann würde ich mir schon erwarten, auch von einem Sozialminister zu hören, dass gleichzeitig die Steuern ge­senkt werden.

Was hat jemand davon, wenn er mehr Gehalt bekommt, wenn die Steuern darauf so hoch sind, dass er letztendlich nichts in der Tasche hat? Daher haben wir vom BZÖ ein Entlastungspaket zur Senkung der Lohn- und Einkommenssteuer eingebracht, zur Auf­hebung ... (Abg. Riepl: Warum haben Sie die Steuern nicht gesenkt bei der letzten Steuerreform, wo Sie in der Regierung waren?) – Wir haben eine große Steuerreform gemacht, Herr Kollege Riepl (Abg. Riepl: Für die Großen, aber nicht für die Kleinen!), die Sie überhaupt nicht zustande gebracht haben, wir haben ein Entlastungspaket für die Aufhebung der Besteuerung der Überstunden geschnürt, für den Ersatz der Fahrt­kosten der Pendler, aber auch für eine Entlastung der Kinderkosten.

Ein zweites Beispiel, das ich noch anführen möchte: Eine Gruppe, die sehr stark armutsgefährdet ist – ich habe es hier im Hohen Haus schon öfter gesagt –, sind jene Frauen, die über 60 Jahre alt sind, die keine eigene Pension haben, weil sie in der Ver­gangenheit durch ihre Familienarbeit zu wenig Zeit für eine eigene Pension angerech­net bekommen haben. Da ist nach wie vor unsere Forderung, und wir werden da nicht


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locker lassen, eine entsprechende Möglichkeit für Mütter zu schaffen, ein Müttergeld beziehungsweise eine Mütterpension einzuführen, um auch ein wirksames Mittel ge­gen die Altersarmut zu haben. Da sind wir auch dieser Generation verpflichtet. (Beifall beim BZÖ.)

Ein dritter Punkt – das ist ja heute auch von anderen Rednern schon angeschnitten worden – sind die Pensionen. Ich stehe dazu: Wir haben in den letzten Jahren die Pen­sionen so gesichert (Abg. Riepl: Gekürzt haben Sie sie! Massiv gekürzt!), dass auch in Zukunft alle eine Pension bekommen. Ich denke, das war ein richtiger und guter Weg, denn man kann nicht immer nur allen und jedem etwas versprechen.

Wir haben auch erstmals, im Jahre 2006, die Inflationsabgeltung als Basis für die Pen­sionserhöhung genommen; das betrifft 95 Prozent der Pensionistinnen und Pensionis­ten.

Wir haben auch – und das ist nicht meine Rechnung, sondern das ist schwarz auf weiß auch in der Pensionskommission vor einigen Wochen festgestellt worden – zwischen den Jahren 2000 und 2006 die Ausgleichszulagen außerordentlich um 15 Prozent er­höht. Also auch da haben wir die Weichen richtig gestellt. Daher sage ich, auch jetzt ist eine außerordentliche Erhöhung der Pensionen notwendig, und mein Kollege Dolin­schek, der der nächste Redner ist, wird auch einen entsprechenden Antrag von unse­rer Seite einbringen.

Meine Redezeit geht, sehe ich, dem Ende zu. Ich hätte noch einiges zu sagen, auch zum Thema Pflege, aber wir werden sicher noch viele Möglichkeiten haben, über die­sen Bereich zu diskutieren. Ich habe hier nur anhand von einigen Beispielen aufge­zeigt, wie notwendig es ist, von sozialer Wärme nicht nur zu reden, sondern soziale Wärme auch für die Menschen spürbar zu machen. Und das erwarte ich mir von dieser Regierung! (Beifall beim BZÖ.)

16.18


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Zunächst gebe ich bekannt, dass der Entschließungsantrag des Abgeordneten Öllinger ausreichend unterstützt ist, ord­nungsgemäß eingebracht wurde und daher auch mit in Verhandlung steht.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Öllinger, Freundinnen und Freunde betreffend Pensionserhö­hung 2008

eingebracht im Zuge der Debatte über den Dringlichen Antrag 446/A(E) (XXIII. GP) be­treffend die Bekämpfung der fortschreitenden Verarmung der österreichischen Bevöl­kerung durch eine gerechte Pensionserhöhung und eine zeitgemäße Neugestaltung des Sozialstaates

Die Preise für zahlreiche Güter des täglichen Bedarfs sind in den letzten Monaten deut­lich gestiegen. Die daraus resultierenden Mehrkosten sind für Menschen mit niedrigem Einkommen sowie für viele Menschen über 60 nicht über den Konsum von Gütern, die sich verbilligt haben, auszugleichen, da die Nutzung preislich günstiger gewordener Güter entweder nicht in den Lebensentwurf der Betroffenen integrierbar oder für diese schlichtweg nicht leistbar ist. Aus diesem Grund ist es wenig überraschend, dass sich der Preisindex für PensionistInnen-Haushalte in jenem Zeitraum, in dem sich der Ver­braucherpreisindex um 1,7% erhöht hat, gleich um 2,15 % anstieg.


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Ziel einer Politik, die auf Erhöhung der Lebenschancen und Sicherung der Existenz wie auch der sozialen und gesellschaftlichen Partizipation aller Menschen in dieser Gesell­schaft abzielt, muss es sein, faktische Verluste in der Kaufkraft zu verhindern und ge­rade Menschen mit sehr niedrigem Einkommen einen größeren finanziellen Spielraum zu verschaffen. Dies hat neben einer Verbesserung der Lebensqualität der Betroffenen auch eine Erhöhung der Konsumausgaben und der Steuereinnahmen sowie die Schaf­fung neuer Arbeitsplätze zur Folge.

Eine lineare Anhebung aller Pensionen und Ruhensbezüge ist daher wenig zielfüh­rend, weil sie ungleiche Chancen und Möglichkeiten in der Gesellschaft fixiert.

Der vorliegende Entschließungsantrag sieht eine gestaffelte Erhöhung der Pensionen mit einem besonderen Schwerpunkt hinsichtlich niedriger Pensionen vor: Sie sollen um 2,5 % angehoben werden. Pensionen in der Höhe von € 1000 und höher sind über eine Einschleifregelung so zu erhöhen, dass auch mittlere Pensionen zumindest den im PIPH ausgewiesenen Wertverlust ausgeglichen erhalten. Sichergestellt hat jeden­falls zu sein, dass alle Pensionen bis zur Höchstpension nach dem ASVG den im Ver­braucherpreisindex ausgewiesenen Wertverlust ihrer Pensionen ausgeglichen erhal­ten. Über der ASVG-Höchstpension liegende Pensionen und Ruhensbezüge sind mit jenem Fixbetrag zu erhöhen, der einer Erhöhung der ASVG-Höchstpension um 1,7 % entspricht.

Die Kosten dieser Pensionserhöhung liegen bei ca. € 580 Mio. und damit etwa 30 % über jenen Kosten, die bei einer – politisch völlig unvertretbaren – Erhöhung entspre­chend dem gegenwärtigen § 617 Abs. 9 ASVG oder entsprechend dem ab 2009 gel­tenden ASVG-Normalrecht anfallen würden.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Soziales und Konsumen­tenschutz, wird aufgefordert, dem Nationalrat ehestens einen Gesetzesvorschlag zu­kommen zu lassen, mit dem die Pensionserhöhung für das Jahr 2008 abweichend von § 617 Abs. 9 ASVG so vorgenommen wird, dass

alle Pensionen bis zur Höhe von € 1.000,- um 2,5%,

Pensionen in der Höhe von € 1.000,01 bis zur Höchstpension nach einer Einschleif­regelung mit einem Wert zwischen 2,5% bei einer Pension von € 1000,01 und 1,7% bei Bezug der ASVG-Höchstpension sowie

Pensionen und Ruhensbezüge, die über der ASVG-Höchstpension liegen, mit einem Fixbetrag von € 45,42

erhöht werden.

*****

 


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Als Nächstem erteile ich Herrn Abgeord­netem Kickl für 8 Minuten das Wort. – Bitte.

 


16.18.32

Abgeordneter Herbert Kickl (FPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Schade, dass Kollege Öllinger von den Grünen, der „Oberlehrer“ Öllinger, den Raum verlassen hat. Ich hätte ihn jetzt nämlich wirklich gerne gefragt be-


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züglich dieses Artikels, von dem er gesprochen hat und von dem er meinte, dass er ihn „in- und auswendig“ kenne, ob er mir noch einmal zum Besten geben kann, was in diesem Artikel steht. Aber wenn er schon die Flucht ergriffen hat, dann gebe ich ihm das zumindest mit auf den Weg, dass in diesem „Presse“-Artikel, der sich – das sei zugegeben – auf die „Weltwoche“ bezieht, in der zweiten Spalte zu lesen ist, dass 80 Prozent der Sozialhilfeleistungen an Ausländer, Asylwerber und an Leute, die erst seit kurzem eingebürgert wurden, gehen. – So viel zur Situation in der Schweiz, und so viel zur Lesefähigkeit des Herrn Kollegen Öllinger. Lesen kann er offenbar, aber Sinn erfassend tut er es nicht. (Beifall bei der FPÖ.)

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir von der Freiheitlichen Partei bemühen uns ja, als soziale Heimatpartei – und diesen Anspruch erheben wir – vor allem der SPÖ in diesem Haus sozialpolitisch ein bisschen auf die Sprünge zu helfen. Aber irgendwie werde ich das Gefühl nicht los, dass wir da in einen sehr, sehr kalten Ofen „hineinblasen“, und dass da von einer roten Glut oder gar von einem Feuer nicht mehr viel zu sehen ist, sondern dass uns da die schwarze Asche entgegenschaut. Im Grun­de genommen gibt es nämlich viel zu viele Dinge, die das bestätigen.

Ich wundere mich schon, mit welcher Selbstherrlichkeit man sich hier herstellt und sich nach wenigen Monaten – nach all den heillosen Streitereien, die Sie gehabt haben, wo Sie Zeit noch und nöcher verplempert haben – sozusagen ein Weltwirtschaftswunder auf die Fahnen heftet. – Das ist aber nur die eine Seite der Medaille.

Zweitens aber gehen Sie dann hier heraus, machen eine Zustandsbeschreibung des Elends und geben lauter Absichtserklärungen zum Besten, wie wir das ja aus den letzten Jahren, ja Jahrzehnten zuhauf kennen. Da geht die Schere auseinander, denn: Wenn Sie schon in der Lage sind, die Konjunktur weltweit anzutreiben, wie Sie mein­ten, dann sollten Sie doch mit diesem bisschen Armut in Österreich nicht wirklich ein Problem haben. (Beifall bei der FPÖ.)

Meine Damen und Herren, die Situation für die Österreicherinnen und Österreicher ist eine sehr, sehr ernste – und wird für viele Menschen immer ernster. Zu Weihnachten beispielsweise werden sich die Menschen – so etwa Mehrkind-Familien, Bezieher klei­ner Einkommen, Leute mit atypischen Beschäftigungsverhältnissen – leider die Frage stellen müssen, ob sie das bisschen Geld, das sie haben, dafür verwenden sollen, ein Festessen auf den Tisch zu stellen – oder doch dafür, dass sie noch etwas unter den Christbaum legen, der im Übrigen auch teurer geworden ist. Alles, wirklich alles wird teurer!

Herr Minister Buchinger, jetzt verlange ich von Ihnen nicht – ich weiß, das wäre etwas zu viel verlangt –, dass Sie Einfluss auf die Weltwirtschaft nehmen; auch wenn Sie sich selbst das offensichtlich schon zutrauen. Und ich verlange von Ihnen auch nicht, dass Sie Spekulationsgeschäfte unterbinden, Spekulationsgeschäfte, die dazu führen, dass wir es in Bezug auf Erdöl mit einer Preisentwicklung zu tun haben, die sich wahrlich gewaschen hat – und wovon wiederum diejenigen, die es sowieso schon hart trifft, überproportional hart getroffen sind. (Abg. Donabauer steht an der Regierungsbank und spricht mit Bundesminister Dr. Buchinger. – Abg. Ing. Westenthaler, darauf Bezug nehmend: Aber er könnte zumindest einmal zuhören! – Zwischenruf bei der ÖVP.) – Frau Abgeordnete Aubauer gehört da nicht dazu; das wissen wir eh alle.

Was wir, Herr Bundesminister Buchinger, aber von Ihnen verlangen, ist die Erledigung Ihrer Hausaufgaben! Das ist der Begriff, der hier passt. (Abg. Ing. Westenthaler: Da sollte er aber zuhören! Das ist eine Präpotenz sondergleichen! – Bundesminister Bu­chinger spricht noch immer mit dem an der Regierungsbank stehenden Abg. Dona­bauer.) – Der Herr Bundesminister hört nicht zu. Er hat das nicht notwendig, glaubt er, wie so viele hier herinnen offenbar. (Zwischenrufe bei der SPÖ.)


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Die Hausaufgaben hätten Sie, Herr Bundesminister, und Ihre Mitstreiter – anders kann man Ihre Kollegen in der Regierung nicht bezeichnen; das sind ja nur mehr Mitstrei­ter – erledigen sollen. Das ist das Wenigste und das ist das Mindeste, was Sie zu tun hätten!

Herr Sozialminister, klar ist schon: Sie müssten vor lauter Zorn eigentlich auf- und nie­derhüpfen, wenn Sie sehen, dass der größte Profiteur etwa im Bereich Benzinpreis­erhöhung und Erhöhung der Energiekosten ausgerechnet der Finanzminister ist. Der Finanzminister kassiert Milliarden an – unerwarteten – Mehreinnahmen, sackelt sich diese sozusagen ein, verwendet diese aber nicht, um das soziale Elend, das Sie, Herr Sozialminister, vorhin so ausführlich geschildert haben, zu bekämpfen! (Abg. Amon: Aber doch nicht für sich!)

Daher meine Frage: Was ist los mit Ihnen, Herr Sozialminister? Das wären doch Haus­aufgaben zur Entlastung Menschen in Österreich, Hausaufgaben, die durchzuführen wären. Statt dessen aber verschreiben Sie sich, Herr Minister Buchinger – wie übri­gens diese ganze Bundesregierung –, einem Kurs, mit dem Sie die Autofahrer, die Pendler, die bei diesen Preisen ohnehin schon meinen, nicht mehr Benzin oder Diesel, sondern teures Motoröl getankt zu haben, zusätzlich belasten und sozusagen zu Sün­denböcken dieser Republik machen.

Meine Damen und Herren, das ist ein Kurs, den wir strikt ablehnen! Deshalb bringe ich auch – um Ihnen da ein bisschen auf die Sprünge zu helfen – folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Kickl, Kolleginnen und Kollegen betreffend Reduktion der Treibstoff­preise

Der Nationalrat möge beschließen:

„Der Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit wird aufgefordert, zu prüfen, mittels Ver­ordnung den Höchstpreis für Treibstoffe auf 1 € pro Liter zu limitieren.“

*****

Das wäre einmal etwas Sinnvolles, Herr Minister!

Ich darf Sie daran erinnern, Herr Minister Buchinger, dass Sie ja auch Minister für Kon­sumentenschutz sind. Denken Sie doch auch einmal an die Menschen, die von dieser Preislawine am ärgsten betroffen sind! Diese haben Sie – wahrscheinlich infolge Ihres „Dauerwickels“ mit Ihrem Regierungsgegenüber – offensichtlich schon längst verges­sen. Für diese Menschen wären Sie zuständig, Herr Minister. Da müssten Sie einmal hineinfahren; und es gibt es viele Beispiele, wo Sie etwas tun könnten: bei der Post beispielsweise, wo Stellen abgebaut werden, und zwar noch und nöcher. Ein Postamt nach dem anderen sperrt zu. Die Qualität sinkt, aber die Preise steigen kontinuierlich! Wo gibt es denn so etwas? Wer bezahlt denn das? Und wen trifft denn das über­proportional?

Da, Herr Minister, müssten Sie einmal „hineinfahren“. Sie müssten einmal hineinfahren in dieses Bankenkartell, wobei man sich dort jeden „Kramuri“ ohnehin schon selbst machen muss, beim Stempelautomaten etwa – gleichzeitig aber steigen die Gebühren ins geradezu Unermessliche! (Beifall bei der FPÖ.)

Und da rede ich jetzt erst gar nicht davon, dass die alten Leute damit völlig überfordert sind. Schauen Sie doch einmal nach, wie es mit den Überweisungskosten in der an­geblich so fortschrittlichen Europäischen Union ausschaut: Wenn man von einer Bank


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in die nächste mittels Zahlschein einzahlt, zahlt man im Vergleich zu den Summen, die da bewegt werden, unglaublich viel an Überweisungsgebühren!

Sie, Herr Bundesminister Buchinger, sind der Konsumentenschutz-Minister, und Sie könnten beispielsweise auch einmal „hineinfahren“ in den Bereich Hausverwaltungs­kosten bei den sogenannten Gemeinnützigen oder etwa auch bei den Energieversor­gern, wo sich geradezu abenteuerliche Dinge abspielen – und wo im Grunde genom­men kartellmäßig vorgegangen und abkassiert wird! Das ist doch die Wahrheit!

Meine sehr geehrten Damen und Herren, das, was wir hier sehen, sind keine Einmal-Ausnahmen, sondern das ist eine verhängnisvolle Tendenz, wie wir sie im Grunde genommen seit dem EU-Beitritt Österreichs und insbesondere seit der Einführung des Euro erleben: eine soziale Schieflage, die sich gewaschen hat! Und wenn Sie versu­chen, mit homöopathischen Dosen – oder überhaupt mit Placebos – eine Verbesse­rung dieser Schieflage zu erzielen, kann ich Ihnen nur sagen: Sie sind da völlig am Holzweg unterwegs!

Das, meine Damen und Herren, ist ein Zerrbild von sozialer Gerechtigkeit und hat mit sozialer Gerechtigkeit, wie wir Freiheitlichen das verstehen, überhaupt nichts zu tun. (Abg. Amon: Kein Applaus?!)

Interessant ist jedenfalls: Wenn Österreich eines der reichsten und wohlhabendsten Länder ist – wie wir das ja auch heute hier wieder gehört haben –, stellt sich natürlich schon die Frage, wie dieser Reichtum, wie dieser Wohlstand verteilt ist. Das ist eine ganz, ganz zentrale Frage. Zurzeit wissen wir, dass es oben sehr viel und unten sehr wenig gibt und dass Viele sehr wenig und Wenige sehr viel haben. So kann man das auf den Punkt bringen, wenn man die derzeitige Lage analysiert. – Damit kann man sich aber doch nicht einfach abfinden!

Ob Ihnen das gefällt oder nicht: Es ist doch auch eine Frage der Verteilungsgerechtig­keit, sich mit der Frage des Zugriffs auf die Sozialtöpfe auseinanderzusetzen, und zwar seitens derjenigen, die keine Staatsbürger Österreichs sind, diesen Zugriff auf unsere Sozialtöpfe aber sehr wohl für sich in Anspruch nehmen. Und dazu sage ich auch: nicht im Durchschnitt, nicht unterdurchschnittlich, sondern überdurchschnittlich ge­schieht das. Das wissen wir, auch auf Basis derjenigen Zahlen, die man Ihnen, Herr Bundesminister, und Ihren Kollegen sozusagen „herauszuzeln“ muss, weil Sie die Her­ausgabe einer Studie, die endlich einmal Kostenwahrheit in diesem Bereich bringen würde, verweigern.

Wenn Sie, Herr Bundesminister Buchinger, behaupten, da ausgezeichnet unterwegs zu sein und alles zu unternehmen, damit es immer besser wird, muss ich Ihnen ent­gegenhalten – und das zeigt auch die Entwicklung, wie wir das ja auch unlängst bei der Debatte zum Thema Grünbuch diskutiert haben –, und wieder die Europäische Union im Hintergrund: Der Weg geht in die falsche Richtung! Und es geht überall in die fal­sche Richtung!

Der Saisonnier-Begriff wird beispielsweise aufgeweicht. Sie sagen, dass Sie das tun, aber in Wahrheit schaffen Sie die Saisonniers ab. Sie machen die Töpfe zugänglich, und zwar dadurch, dass Sie den Arbeitsmarkt zugänglich machen für atypisch Be­schäftigte. 5 000 sind das. Herr Wirtschaftsminister Bartenstein hat allerdings von nur 900 atypisch Beschäftigten gesprochen; seine Staatssekretärin weiß es aber besser.

Sie wissen: Wenn Sie den Arbeitsmarkt aufmachen, dann machen Sie auch die Sozial­töpfe auf! No na! Die organisierten Schlepperbanden werden sich freuen, denn sie kön­nen die Preise für diejenigen, die sie nach Österreich bringen wollen, erhöhen. – Und so geht das in einer Tour dahin.


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Ihr „Programm“, Herr Bundesminister Buchinger, besteht letzten Endes darin, großarti­ge Ankündigungen zu machen – und sich dem Joch der ÖVP zu beugen, die ja selbst­verständlich ihre eigenen Interessen wirtschaftspolitischer Art vertritt, was ja ganz legi­tim für eine Lobbyistenpartei ist. Das ist in Ordnung, nur: Dass Sie sich, Herr Sozial­minister, das alles gefallen lassen, ist etwas, was man schon mit ziemlicher Verwunde­rung feststellen muss!

Da hilft es auch nichts, Herr Sozialminister, wenn Sie mit „Zauberwörtern“ wie „Flexi­curity“ et cetera daherkommen, was ja nur dazu dient, die Dinge zu verwischen. Im Grunde genommen geht die Reise in eine ganz klare Richtung: Die Arbeitnehmer kom­men unter dieser Bundesregierung immer mehr unter die Räder – und die Arbeitgeber dürfen sich darüber freuen, dass es eine derart knieweiche Sozialdemokratie gibt, die sich das alles gefallen lässt. (Beifall bei der FPÖ.)

Herr Bundesminister Buchinger, Sie hätten heute die ausgezeichnete Chance, den einen oder anderen Schritt in die richtige Richtung zu machen. Geben Sie sich doch einmal einen Ruck und setzen Sie das, was Sie immer ankündigen, tatsächlich um, und zwar vor dem Jahr 2010, nämlich hier und heute, hier herinnen! Sie hätten die Chance, damit zu beweisen, dass das Gegenteil von sozial asozial ist – und nicht so­zialistisch, wie es ja bisher ausgeschaut hat. (Beifall bei der FPÖ.)

16.27


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Der Entschließungsantrag des Abgeord­neten Kickl ist ordentlich eingebracht, ausreichend unterstützt und steht daher mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

des Abgeordneten Kickl und weiterer Abgeordneter betreffend Reduktion der Treib­stoffpreise

eingebracht im Zuge der Debatte zum Dringlichen Antrag (446 A/E) der Abgeordneten Strache, Neubauer, Kickl, Rosenkranz und weiterer Abgeordneter, betreffen die Be­kämpfung der fortschreitenden Verarmung der österreichischen Bevölkerung durch eine gerechte Pensionserhöhung und eine zeitgemäße Neugestaltung des Sozialstaa­tes in der 37. Sitzung des Nationalrates am 7. November 2007

Die Spekulationen auf dem Ölmarkt haben die Preise für Erdölprodukte in exorbitante Höhen steigen lassen. Die Leidtragenden sind die österreichischen Bürger. Die ohne­hin schon rückläufigen Reallöhne dürfen nicht durch die Kostenexplosion auf dem Energiesektor weiter geschmälert werden. Besonders betroffen von dieser Preisent­wicklung ist jene Personengruppe die mit einem Einkommen das Auslangen finden muss, welches deutlich unter der Armutsgefährdungsschwelle liegt.

Die Entwicklung der Treibstoffpreise im letzten Jahr und insbesondere in den letzten Wochen hat nichts mit einem Allokationsproblem zu tun. So ist der Rohölpreis gegen­über dem Jänner 2007 um plus 53 Prozent gestiegen. Hier geht es den Hedgefonds, die seit Monaten und speziell in den letzten Wochen verstärkt Öl auf Termin kaufen, nur um die Abzocke gegenüber den Autofahrern, da die nichtkommerziellen Händler – worunter die Fonds fallen - mehr Kauf- als Verkaufsoptionen halten. Ein Ende ist nicht in Sicht.

Ökonomen halten den Ölmarkt für massiv überbewertet. Es gebe laut Experten welt­weit keine Knappheit und die jüngste Preisexplosion habe keinen realen Bezug. Was allerdings durchaus real ist, ist die Untätigkeit der österreichischen Bundesregierung


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und die Folgen für die österreichischen Autofahrer. Sie müssen mehr für die Treibstoffe bezahlen.

Die Folgen hoher Ölpreise sind unter anderem ein erhöhter Inflationsdruck für die Öko­nomie. Negativ ist hervorzuheben, dass der Ölpreisanstieg und die von der Bundesre­gierung beschlossene mehrmalige Erhöhung der Mineralölsteuer (MÖSt) im Jahr 2007 zu einem erhöhten Inflationsdruck geführt haben.

Die Vorgangsweise der Ölmultis und internationalen Spekulanten ist Wegelagerei auf Kosten des Wirtschaftsstandortes, der Autofahrer und vor allem der Pendler. Neben den Ölkonzernen und Hedgefonds profitiert vor allem der Staat von den enormen Treibstoffpreisen.

Das Versagen der österreichischen Bundesregierung ist augenscheinlich. Die FPÖ for­dert, dass der Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten aufgrund der unge­rechtfertigten Preispolitik der Ölspekulanten und der damit verbundenen volkswirt­schaftlich nachteiligen Auswirkungen auf dem Verordnungsweg prüft, bezugnehmend auf das Preisgesetz 1992 zuletzt geändert durch das BGBl. I Nr. 151/2004 (NR: GP XXII RV 643 AB 723 S. 89. BR: 7156 AB 7164 S. 717.), dem entgegen zu treten.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag:

Der Nationalrat möge beschließen:

„Der Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit wird aufgefordert, zu prüfen, mittels Ver­ordnung den Höchstpreis für Treibstoffe auf 1 Euro pro Liter zu limitieren.“

*****

 


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Als nächste Rednerin zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Rudas. 5 Minuten. – Bitte. (Abg. Ing. Westenthaler: Frau Rudas, die Eier sind auch teurer geworden übrigens!)

 


16.28.09

Abgeordnete Laura Rudas (SPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Minister! Kol­leginnen und Kollegen! Herr Kickl, aufgrund der Geschwindigkeit Ihrer Rede war es nicht ganz leicht, Ihnen da zu folgen, aber, soweit ich Sie verstanden habe, kritisieren Sie Sozialminister Buchinger, dass er die Vision hat, Armut auf der Welt zu beseitigen; Sie machen sich darüber lustig und kritisieren das. – Was halten Sie denn, Herr Abge­ordneter Kickl, für die Aufgabe eines Sozialministers? Ich jedenfalls genau das! (Beifall bei der SPÖ. – Zwischenrufe bei der FPÖ.)

Im Gegensatz dazu Ihr Antrag: Wo sind denn Ihre Visionen und Ideen, wo sind die Vor­schläge? (Neuerliche Zwischenrufe bei der FPÖ.) Sie schreiben in Ihrem Antrag von einer „Neugestaltung des Sozialstaates“. Wo ist die?! – In Wirklichkeit besteht Ihr An­trag aus Blablablabla, dazwischen kurz einmal „Ausländer“ – und dann wieder Blabla­blabla! Sonst nichts! Kein einziger konkreter Vorschlag, was schade ist, weil das ja eigentlich ein sehr interessantes, spannendes und besonders wichtiges Thema ist, und zwar gerade für meine Generation, weil jungen Menschen – und das war wahrschein­lich das Schlimmste, was Sie, Sie und Sie (die Rednerin zeigt in Richtung ÖVP-, BZÖ- sowie FPÖ-Reihen) in der alten Regierung uns Jungen angetan haben – das Vertrauen in die Politik genommen wurde. (Abg. Dr. Graf: Das Vertrauen in die Politik haben Leute wie in der BAWAG genommen!)


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll37. Sitzung / Seite 143

Gerade meine Generation glaubt immer weniger an den Sozialstaat, hat immer mehr das Vertrauen in eine staatliche Pension verloren ... (Abg. Dr. Graf: Was sagen Sie zu Helmut Elsner und Freunden und der Gewerkschaft?!) – Das ist die „neoliberale Waffe“, um Politik zu entmachten. Und Sie, Kolleginnen und Kollegen von der FPÖ, ha­ben da mitgemacht! (Beifall bei der SPÖ. – Neuerliche Zwischenrufe bei der FPÖ.)

Um Sie zu beruhigen – ich habe eine Aufgabe an uns alle –: Kämpfen wir doch wieder um das Vertrauen der jungen Menschen! Hören Sie auf mit irgendwelchen populisti­schen Anträgen, wo sich Politiker sozusagen wieder abzuputzen versuchen; entweder es sind die Ausländer oder es ist mangelndes Geld!

Gewinnen wir doch das Vertrauen der Jungen wieder, dass die Jungen an einen Sozi­alstaat glauben, denn das braucht eine lebendige Demokratie! (Abg. Dr. Graf: Na fan­gen Sie gleich an!)

Wir müssen zu unserem Sozialstaat und zum Solidaritätsprinzip stehen, und da gebe ich Ihnen ein gutes Beispiel, was ein Kurswechsel tatsächlich bewirkt. Wir haben sechs Jahre in der Opposition immer wieder darauf aufmerksam gemacht, dass, obwohl Ös­terreich das viertreichste Land Europas ist, die Armut steigt und was Armut bedeutet. Es wurde aber nie darüber berichtet, es wurde nie darüber geredet und diskutiert. Doch nach einigen Wochen eines sozialdemokratischen Sozialministers wurde genau das thematisiert, wurde genau das zur Priorität, nämlich Armutsbekämpfung, und das nenne ich Kurswechsel! (Beifall bei der SPÖ. – Ironische Heiterkeit des Abg. Rädler.)

Erstmals seit sechs Jahren geht die Jugendarbeitslosigkeit zurück. Wir haben eine Ausbildungsgarantie, und nach wie vor ist eben nicht populistisches Blabla, sondern Beschäftigungspolitik die beste Art, um Armut zu bekämpfen. (Abg. Dr. Graf: Sie ha­ben keine Ahnung!)

Zum Thema Pensionen. Auch hier der Antrag: Blablablabla, kurz einmal „Ausländer“, Blablablabla. – Leider! (Abg. Dr. Graf: Sie sollten den Antrag einmal lesen!) Und da ist die ÖVP oft nicht viel besser, und ich meine jetzt ganz explizit nicht Sie, Frau Kollegin Aubauer. Wir sind da in vielen Fragen einer Meinung, aber fragen Sie einmal bei Ihrer Kollegin Fuhrmann nach! Die gibt zwar nicht den Ausländern die Schuld dafür, dass wir keine Pensionen mehr finanzieren können, sondern gibt den älteren Menschen die Schuld, so auf die Art: Was werdet ihr denn auch gesünder und älter?! – Das kann auch nicht die Antwort sein.

Gerade meine Generation will, dass ihre Eltern- und Großelterngeneration gut versorgt ist. Und hier sage ich ganz offen, damit es ja zu keinen Missverständnissen kommt: Wenn vereinzelt manche junge Menschen versuchen, einen Generationenkonflikt her­beizuführen, ist das verantwortungslos. Meine Generation – da spreche ich ganz sicher für 90 Prozent meiner Generation – solidarisiert sich mit den PensionistInnen von heu­te, wie sich die PensionistInnen von heute mit jenen von morgen solidarisieren. (Beifall bei der SPÖ.)

Ausschlaggebend für die Finanzierbarkeit der Alterssicherung sind vor allem die ge­samtwirtschaftliche Entwicklung, Wachstum, Arbeitsproduktivität und Beschäftigung. Die bestimmen den sozialpolitischen Finanzierungsspielraum. Es tut die Panikmache­rei der ÖVP weh, von manchen ÖVP-Kollegen, möchte ich hier sagen. Aber ganz si­cher bringen uns hier nicht Generationenkonflikte und schon gar nicht Zuwanderungs­stoppvorschläge wie jene von der FPÖ weiter, sondern eine sozialdemokratische Poli­tik, wie wir sie in den letzten Monaten gesehen haben.

Noch einmal zum Antrag. Schade, dass wir nicht konstruktive Vorschläge bekommen haben. (Abg. Öllinger: O ja, wir haben welche!) – Dezidiert zum Antrag! – Schade, dass Sie nicht mit uns gegen die neoliberalen Kräfte der Entpolitisierung kämpfen, son-


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll37. Sitzung / Seite 144

dern sich ein bisschen aus der Verantwortung stehlen, indem Sie sagen: Mein Gott, wir Politiker haben damit nichts zu tun, sondern die Ausländerinnen und Ausländer sind schuld, dass wir die letzten Jahre in der Regierung versagt haben.

Damit wird jetzt Schluss sein, weil wir Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten be­kennen uns zur Bekämpfung von Armut und zu einer gerechten Verteilung des ge­meinsam Erwirtschafteten und zu einer neuen Kultur des Teilens, zu einem respekt­vollen Umgang mit den Menschen und zur Solidarität.

In diesem Sinne wünsche ich mir weiter eine so gute Sozialpolitik. (Beifall bei der SPÖ.)

16.33


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Amon. 8 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


16.33.35

Abgeordneter Werner Amon, MBA (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr ge­ehrter Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Herr Bundesminister Buchinger hat in seinem Statement einiges an Punkten ausgeführt, was, glaube ich, schon sehr wichtig war, nämlich Punkte, die wir im Regierungsübereinkommen gemeinsam festge­legt haben und gemeinsam umsetzen. Er hat aber auch einige Punkte sozusagen gleich mitgenommen, die noch unter der alten Regierung gemacht worden sind, etwa die Einführung der Mindestpension mit 726 €. Ich glaube, das soll man der Wahrheit halber auch hier sagen, dass das noch von der alten Bundesregierung so festgelegt worden ist. (Abg. Öllinger: Das ist schon wieder längst unter der Armutsschwelle!)

Weil hier mit aller Gewalt versucht wird, die sechs oder sieben Jahre der Regierungen Schüssel schlechtzureden: Ich glaube, auch von dieser Kinderei sollte man sich verab­schieden, denn man könnte es sich natürlich auch sehr einfach machen und darstellen, dass etwa der Ausgleichszulagenrichtsatz in den sechs Jahren unter Bundeskanzler Schüssel um insgesamt 100 € erhöht worden ist, während in den sechs Jahren davor unter sozialdemokratischer Führung exakt nur um 30 €. Also auch diese Frage könnte man aufwerfen und dann polemisch sagen: Na ist das nicht die bessere Sozialpolitik gewesen, meine Damen und Herren?

So einfach ist es eben nicht. Ich glaube, die Wahrheit liegt in der Mitte. Es gibt ein stetes Bemühen, das Sozialsystem fit zu halten. Und wenn man das Sozialsystem fit halten will, dann muss man es natürlich auch da und dort immer wieder hinterfragen, in Frage stellen, reformieren, umbauen und weiterentwickeln. Ich halte das wirklich für wichtig.

Darum ist es gut, dass wir künftig auch die Sozialhilfe der Länder an diesem Aus­gleichszulagenrichtsatz orientieren. Das ist ein richtiger Ansatz. Ich glaube, dass es gut ist, dass wir endlich die alte ÖAAB-Forderung eines Mindestlohnes umsetzen können. Das ist ein wichtiger Punkt, und ich danke den Sozialpartnern dafür, dass sie das ge­macht haben. (Beifall bei der ÖVP.)

Ich bedaure aber zugleich, dass noch immer nicht alle Berufsgruppen hier einbezogen sind. Das ist eine Reihe von Berufen, wo es überhaupt keine wirtschaftspolitischen Gründe dafür gibt, das nicht zu tun. Ich erinnere daran, Herr Bundesminister, dass im Regierungsübereinkommen steht, dass, wenn das eben auf Sozialpartnerebene nicht möglich ist, man dann über einen Generalkollektivvertrag nachdenken muss.

Daher fordere ich wirklich alle Berufsgruppen auf, wo es diesen Mindestlohn noch nicht gibt, dass sie danach trachten, den möglichst rasch umzusetzen, meine Damen und Herren. (Beifall bei der ÖVP.)


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll37. Sitzung / Seite 145

Herr Bundesminister, Sie haben als Mittel zur Armutsbekämpfung natürlich auch die Frage der Erwerbsarbeit angesprochen. Da möchte ich schon sagen, dass man den Arbeitsmarkt nie losgelöst von einer europäischen oder einer weltwirtschaftlichen Si­tuation sehen kann. Wir hatten in den Jahren 2000 bis 2006 eine Rezession in Europa. Im Vergleich zu den anderen europäischen Staaten war auch die alte Regierung außerordentlich erfolgreich in der Bekämpfung der Arbeitslosigkeit. Sonst wäre es ja nicht denkbar, dass Österreich immer unter den ersten zwei, drei Ländern mit der nied­rigsten Arbeitslosigkeit gewesen wäre. Und ich bin froh darüber, dass wir die Trend­wende in Richtung Mehrbeschäftigung bereits im Frühjahr 2006 einleiten konnten.

Das war gut so, und es ist auch gut, dass sich diese Entwicklung fortsetzt, denn das beste Mittel gegen Armut ist zweifelsohne, möglichst viele Menschen im Vollerwerb zu haben – überhaupt keine Frage, das ist ein gemeinsames Ziel und eine gemeinsame Aufgabe.

Sie, Herr Bundesminister, haben auch das Bildungssystem im Zusammenhang mit der Bekämpfung der Arbeitslosigkeit angesprochen. Ich gebe Ihnen recht, das Bildungs­system ist ein wesentlicher Punkt. Aber auch hier: Der Vergleich macht uns sicher: Wir liegen auch in der Quote der Jugendarbeitslosigkeit, und zwar über bereits sehr lange Zeit, weit hinten. Noch unter der großen Koalition, ja, ich glaube, sogar noch in der Zeit der SPÖ/FPÖ-Koalition lagen wir, was die Jugendarbeitslosigkeit anlangt, immer unter den ersten drei Staaten in Europa mit der niedrigsten Quote. Das ist auch ein Zeichen dafür, dass unser Bildungssystem so schlecht nicht sein kann, wie das immer darge­stellt wird, denn es ist ja auch Aufgabe des Bildungssystems, junge Menschen entspre­chend auf ihr späteres Berufsleben vorzubereiten, sodass sie einen Arbeitsplatz finden und in der Arbeitswelt erfolgreich sind. Das sollte man, glaube ich, dazusagen.

Zum Antrag, den die FPÖ hier einbringt: Dieser strotzt von Ausländerfeindlichkeit und Schaum vor dem Mund. Das bedaure ich, weil das eine seriöse Debatte sehr, sehr schwer macht. Ich möchte aber einen Satz daraus zitieren, weil er sich selbst eigentlich in den Schwanz beißt. (Abg. Rosenkranz: Ausdruck: nicht genügend!) Auf der zweiten Seite – Sie können das gerne mitverfolgen, das ist ganz interessant, Frau Kollegin Rosenkranz – heißt es:

„Ein effizient ausgestalteter Sozialstaat wäre ein taugliches Mittel zur Bekämpfung von Armut. Leider sind im derzeitigen System 13 Prozent der Österreicher armutsgefähr­det. Ohne Sozialtransfers und Pensionen wären es sogar 42 Prozent.“

Also so schlecht kann der Sozialstaat nicht sein, wenn aufgrund der Sozialtransfers und der Pensionen statt 42 Prozent Gott sei Dank „nur“ – unter Anführungszeichen – 13 Prozent armutsgefährdet sind. Also so schlecht ist er nicht. Reden Sie nicht alles schlecht – und machen Sie wenigstens ein paar konstruktive Vorschläge! Die vermisse ich nämlich in Ihrem Dringlichen Antrag. (Beifall bei der ÖVP.)

Nun komme ich zur Diskussion um die Frage der Pensionserhöhungen, auch da ein offenes Wort. Herr Bundesminister Buchinger, Sie haben hier korrekt die durchschnitt­lichen Anhebungen der Pensionen unter den Regierungen Schüssel dargestellt; nur ist das auch nicht die volle Wahrheit, weil wir eben nicht durchschnittlich und mit einem Prozentsatz in diesen Jahren die Pensionen angehoben haben, sondern weil wir richtigerweise und Gott sei Dank niedrige Pensionen stärker und höhere Pensionen schwächer angehoben haben. Darum stimmt natürlich der Nettoverlust so, wie Sie ihn dargestellt haben, für viele Pensionistinnen und Pensionisten nicht.

Ich sage auch da: Der Vergleich macht uns sicher. Was ist in der gleichen Zeit unter einer rot-grünen Regierung in der Bundesrepublik Deutschland passiert? – In der Bun­desrepublik Deutschland hat es sechs Jahre lang überhaupt keine Pensionserhö­hung gegeben! Es sind den Pensionisten das Urlaubsgeld und das Weihnachtsgeld


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll37. Sitzung / Seite 146

gestrichen worden, und das Pensionsantrittsalter ist auf 67 Jahre erhöht worden. – Der Vergleich macht uns also auch da sicher: So schlecht waren die letzten Jahre nicht, wie das hier darzustellen versucht wurde. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten des BZÖ.)

Zur aktuellen Debatte um die Pensionserhöhung. Die Pensionistenvertreter legen im­mer außerordentlich großen Wert darauf, dass sie behandelt werden wie Sozialpartner, und ich verstehe dieses Ansinnen. Sie wollen selbst diese Verhandlungen führen, und ich glaube, man braucht sich da bei den obersten Chefs der Pensionistenvertreter, Blecha und Khol, liebe Frau Kollegin Rudas, überhaupt keine Sorgen zu machen. Ich glaube, die sind stark genug, dass sie für ihre Gruppe sprechen, dass sie wissen, was zumutbar ist und was nicht, und sie werden für die Pensionistinnen und Pensionisten – davon gehe ich aus – eine entsprechende Pensionserhöhung herausholen. Das ist auch in Ordnung so.

Ich möchte dem Kollegen Strache nur eines noch sagen, weil er hier auch wieder versucht hat, die Politiker – und damit sich selbst – madig zu machen, indem er gesagt hat, es ist eigentlich unerhört, wie sich die Politiker bei den Pensionserhöhungen heuer im Sommer bedient haben. Ich möchte nur in Erinnerung rufen – ich habe es mir jetzt selbst angeschaut, weil ich mir nicht vorstellen konnte, dass die Erhöhungen über 1,7 Prozent, wie jetzt für die Senioren von der Pensionskommission vorgeschlagen, betragen haben –: Es waren nicht über 1,7 Prozent, sondern 1,5 Prozent. Auch das ist notwendig, hier zu sagen, um bei der Wahrheit zu bleiben, meine Damen und Herren. (Beifall bei der ÖVP.)

16.42


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Als nächste Rednerin zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Mandak. 5 Minuten. – Bitte, Frau Abgeordnete.

 


16.42.13

Abgeordnete Sabine Mandak (Grüne): Frau Präsidentin! Hohes Haus! Herr Minister! Als Frau Kollegin Rudas vorhin gesprochen hat, hat es einen Zwischenruf von Seiten Freiheitliche/BZÖ gegeben: Wer hat Ihnen denn diese Rede geschrieben: der Papa? (Heiterkeit bei FPÖ und BZÖ.) – Ich finde das nicht sehr lustig. Ich finde das unfair, ich finde es diskriminierend und äußerst unangebracht einer Kollegin gegenüber, die aus­gezeichnete Arbeit leistet. Ich finde, derjenige von Ihnen, der das gesagt hat, sollte sich bei der Kollegin Rudas entschuldigen. (Beifall bei Grünen und SPÖ sowie bei Abgeord­neten der ÖVP. – Zwischenrufe bei der FPÖ.)

Als ich den vorliegenden Dringlichen Antrag der Freiheitlichen gelesen habe, da habe ich schon wieder gespürt, wie es so zumacht. Es gelingt Ihnen wieder sehr, sehr gut, Sektoren aufzubauen, Gräben zu graben und zu unterscheiden: Das eine sind die an­deren. Das sind irgendwelche, die sind da draußen und haben keine österreichische Staatsbürgerschaft.

Dann gibt es diejenigen, die stehen so am Rand. Das sind all jene, die eine österrei­chische Staatsbürgerschaft haben, aber nicht hier geboren sind. Und dann gibt es uns, uns Österreicher! Zwischen allen anderen machen Sie dann diese Gräben und versu­chen, Keile zu treiben. Das ist es, was ich an Ihrer Politik so verabscheuungswürdig finde: die Politik des Keil-Treibens, des Hass-Schürens, des Neid-Erzeugens, anstatt dass Sie hier eine konstruktive Politik machen. (Beifall bei den Grünen sowie bei Abge­ordneten der SPÖ. – Zwischenrufe bei der FPÖ.)

Früher haben Sie viel mehr von den „Sozialschmarotzern“ gesprochen. Das ist jetzt verklungen. Offenbar sind Sie draufgekommen, dass viele dieser sogenannten Sozial­schmarotzer Ihre eigenen Wählerinnen und Wähler sind. (Abg. Kickl: Das ist ja un-


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll37. Sitzung / Seite 147

glaublich! – Abg. Lutz Weinzinger: Das ist verabscheuungswürdig, unsere Wähler zu beschimpfen!)

Jetzt geht es bei Ihnen volle Tube gegen die anderen, die aus dem Ausland kommen, denn die haben wenigstens kein Wahlrecht, und da können Ihnen die Stimmen nicht fehlen. Das ist Ihre Art, Politik zu machen. (Abg. Lutz Weinzinger: Entschuldigen Sie sich! – Weitere Zwischenrufe bei der FPÖ.)

Ich möchte Ihnen ein Gegenbeispiel bringen. Es ist erwiesen, dass nur rund die Hälfte der Personen Sozialhilfe in Anspruch nimmt, die einen Anspruch darauf hätten; die Hälfte davon! Das heißt, die Hälfte der Menschen, die eigentlich Sozialhilfe beanspru­chen könnten, tun das gar nicht, weil sie es nicht wissen, weil sie Angst haben, weil sie Scheu haben, zum Amt zu gehen und sich dem auszusetzen. Das ist die Realität, das ist der weit größere Anteil als all jene, die Sozialhilfe missbräuchlich verwenden. Die gibt es, aber in einem weit geringeren Ausmaß: ein Zehntel von den Menschen, die Anspruch auf Sozialhilfe hätten.

Der letzte Sozialbericht ist zum ersten Mal eingegangen auf die soziale Situation von MigrantInnen und eingebürgerten Österreicherinnen und Österreichern. Vielleicht schauen Sie sich diese Zahlen einmal an, denn: Der Sozialbericht kommt hinsichtlich der Gruppen MigrantInnen und inzwischen Eingebürgerte zu folgendem Ergebnis – ich zitiere ihn –:

„Im Vergleich zu allen Armutsgefährdeten ist der Anteil von Sozialleistungen am Haus­haltseinkommen bei beiden Gruppen unterdurchschnittlich.“ – Unterdurchschnitt­lich – und nicht überdurchschnittlich!

Der Sozialbericht stellt weiters fest, dass ein Viertel der Migrantinnen und Migranten ar­mutsgefährdet ist, und versucht, dem auf den Grund zu gehen, warum denn das so ist. Er führt als Grund dafür die zum Teil schlechten Sprachkenntnisse der MigrantInnen an, aber auch den Umstand, dass sie nur schlecht bezahlte Arbeitsplätze bekommen, Arbeitsplätze, die sehr anfällig sind für Entlassungen, also sehr unsichere Arbeits­plätze.

Schauen Sie einmal: Im Reinigungsbereich, im Baubereich, überall dort, wo es Schmutz gibt, wo es Lärm gibt, wo Gefahren sind, wer macht denn diese Arbeiten? – Zu einem Großteil Migrantinnen und Migranten beziehungsweise Menschen mit mi­grantischer Herkunft, denen Sie vorwerfen, dass sie Sozialleistungen in Österreich in Anspruch nehmen, wobei sie gleichzeitig einzahlen. Das sind Menschen, die in unser Sozialsystem Geld einzahlen und daher auch ein Recht auf diese Sozialleistungen haben. (Beifall bei den Grünen sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

Im Gegensatz zu Ihnen möchten wir keine pauschale Pensionserhöhung, und wir möchten die Anhebung des Ausgleichszulagenrichtsatzes zumindest auf die Höhe der Armutsgefährdungsschwelle. Diese ist ausgerechnet worden und beträgt zumindest 771 €. Wir sind der Meinung, dass dieser Ausgleichszulagenrichtsatz dringend angeho­ben gehört, und 771 € sind die unterste Grenze dafür, Herr Minister – und nicht 750 €. Damit machen Sie nämlich wieder den Schritt unter die Armutsgefährdungsschwelle. Den werden wir sicher nicht mitgehen, sondern wir fordern diese 771 €.

Ich bringe daher folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Öllinger, Freundinnen und Freunde betreffend Anhebung des Aus­gleichszulagenrichtsatzes zumindest auf die Höhe der Armutsgefährdungsschwelle nach EU-SILC


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll37. Sitzung / Seite 148

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Soziales und Konsumen­tInnenschutz, wird aufgefordert, dem Nationalrat ehestens einen Gesetzesentwurf zu­kommen zu lassen, mit dem die Richtsätze nach 293 Abs. 1 ASVG auf das Niveau der Armutsgefährdungsschwelle, das bedeutet den Richtsatz nach § 293 Abs. 1

lit. a sublit. aa auf € 1 156,50

lit. a sublit. bb auf € 771

lit. b auf € 771

lit. c sublit. aa erster Satz auf € 283,60

lit. c sublit. aa zweiter Satz auf € 425,80 €

lit. c sublit. aa erster Satz auf € 503,90

lit. c sublit. aa zweiter Satz auf € 771

angehoben werden.“

*****

Da Sie ja der Auffassung sind, dass Armut in Österreich verschwinden sollte, hoffen wir sehr auf Ihre Zustimmung. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)

16.49


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Dieser Entschließungsantrag ist ord­nungsgemäß eingebracht, ausreichend unterstützt und steht daher mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Öllinger, Freundinnen und Freunde betreffend Anhebung des Aus­gleichszulagenrichtsatzes zumindest auf die Höhe der Armutsgefährdungsschwelle nach EU-SILC

eingebracht im Zuge der Debatte über im Zuge der Debatte über den Dringlichen An­trag 446/A(E) (XXIII. GP) betreffend die Bekämpfung der fortschreitenden Verarmung der österreichischen Bevölkerung durch eine gerechte Pensionserhöhung und eine zeitgemäße Neugestaltung des Sozialstaates

Die Richtsätze nach § 293 ASVG haben den BezieherInnen niedriger Pensionseinkom­men ein menschenwürdiges Leben sowie zumindest ein existenzsicherndes Einkom­men zu sichern. Ihre Höhe hat sich daher an den zur Verfügung stehenden Daten über die Lebenssituation in Österreich zu orientieren. Die Ende April dieses Jahres von Bundesminister Buchinger präsentierten österreichischen Ergebnisse der EU-Studie zu Einkommen und Lebensbedingungen (EU-SILC), welche die mit Abstand umfas­sendste Arbeit zu diesem Forschungsbereich darstellt, hat die sogenannte Armuts­gefährdungsschwelle im Bereich von € 900,- im Monat, zwölf Mal im Jahr erhoben.

Da Pensionseinkommen in Österreich in 14 Jahresteilbeträgen zur Auszahlung ge­langt, ist die Höhe der Ausgleichszulage für Einzelpersonen zumindest mit € 771,- fest­zusetzen und die daran anknüpfenden Richtsätze in Relation zu erhöhen.


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll37. Sitzung / Seite 149

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Soziales und Konsumen­tInnenschutz, wird aufgefordert, dem Nationalrat ehestens einen Gesetzesentwurf zu­kommen zu lassen, mit dem die Richtsätze nach 293 Abs.1 ASVG auf das Niveau der Armutsgefährdungsschwelle, dass bedeutet den Richtsatz nach § 293 Abs. 1

lit. a sublit. aa auf € 1156,50

lit. a sublit. bb auf € 771,-

lit. b auf € 771,-

lit. c sublit. aa erster Satz auf € 283,60

lit. c sublit. aa zweiter Satz auf € 425,80

lit. c sublit. aa erster Satz auf € 503,90

lit. c sublit. aa zweiter Satz auf € 771,-

angehoben werden.

*****

 


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dolinschek mit 7 Minuten. – Bitte.

 


16.49.11

Abgeordneter Sigisbert Dolinschek (BZÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Bun­desminister! Frau Kollegin Mandak, die Armutsvermeidung ist, wie ich meine, ein viel zu sensibles Thema, um am rechten Auge blind zu sein. Dieses Thema geht alle an, und ich glaube, dass man daran arbeiten sollte, gerade den betroffenen Personen effektiv zu helfen: Das sind die Langzeitarbeitslosen, das sind Arbeitslose, armutsge­fährdete Personen, die im Niedriglohnbereich arbeiten, Alleinerzieherinnen, die Teilzeit beschäftigt sind, Alleinverdiener-Familien, wo mehrere Personen mit einem Gehalt auskommen müssen – für einen allein reichen oft einmal 1 200 €, aber wenn man für zwei oder mehr Personen mit einem Gehalt sorgen muss, dann wird es schon ein biss­chen happig –, das sind kinderreiche Familien, Personen mit Migrationshintergrund.

Herr Bundesminister Buchinger, Sie haben vorhin gesagt – Sie haben da Zahlen ge­nannt –, dass Einwanderer wesentlich zum Bruttoinlandsprodukt beitragen, dass sie wesentlich mehr einzahlen, als sie in der Pension herausbekommen. – Dazu muss ich sagen: Mir sind Zahlen bekannt, die besagen, dass maximal 10 Prozent der Migrati­onsleute, der Einwanderer etwas zum Bruttoinlandsprodukt beitragen. Der Rest stellt den Familienzuzug dar, und da trägt niemand etwas dazu bei. Wenn dem so wäre, dass man in unser Sozialsystem so viel einzahlen würde, dann müssten die Kranken­kassen, die Sozialversicherungsanstalten nur so übergehen vor Geld und dürften kein Defizit haben. – Das leuchtet mir nicht ganz ein! (Beifall beim BZÖ.)

Es ist auch allgemein bekannt, dass mit einer e-card mehrere Personen Leistungen in Anspruch nehmen. Es wäre eine interessante Sache, wenn man diese e-card wie den Scheckkartenführerschein mit einem Bild versehen würde, damit der Sozialmissbrauch zurückgedrängt würde.


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll37. Sitzung / Seite 150

Frau Kollegin Rudas, wenn Sie gesagt haben, dass diese Bundesregierung jetzt endlich einen Armutsbericht vorlegt, muss ich Ihnen sagen: Lesen Sie nach! Alle Jahre hat es einen Bericht gegeben. Hier ist der Bericht zur sozialen Lage aus dem Jahr 2003/2004. (Der Redner hält ein Exemplar desselben in die Höhe.)

Auf mehr als 30 Seiten sind da Berichte über die Armutsgefährdung drinnen, über die Lohnquote, über die Einkommensquote und das erste Mal auch ein Bericht über den Reichtum. Reichtum wird nämlich nicht über Einkommen definiert, sondern über Ver­mögen. – Auch einmal zum Nachlesen für Sie, denn Sie sind noch nicht so lange mit der Materie befasst, wie mir scheint.

Aber es gibt leider noch keinen Bericht von Ihrer Regierung, denn der wird erst erstellt. (Zwischenbemerkung von Bundesminister Dr. Buchinger.) – Selbstverständlich, Herr Bundesminister! Sie sind ja vor nicht allzulanger Zeit als Bundesminister angelobt wor­den, der Bericht, der in Ihre Amtszeit fällt, wird erst erstellt. – Das einmal zum einen.

Zum anderen, nämlich, dass wir in vielen Bereichen gefährdet sind, obwohl die Einnah­men in der Wirtschaft nur so sprudeln: Wir haben in den letzten sechs Jahren die Vor­aussetzungen dafür geschaffen, dass es mit der Wirtschaft wieder hinaufgeht und nicht den Bach heruntergeht, wie das vorher der Fall war. (Beifall beim BZÖ.)

Wir mussten nämlich, um Österreich wieder auf Vordermann zu bringen, die Schulden tilgen, die Sie in Ihrer Verantwortung, geschätzte Damen und Herren von der Sozial­demokratie, verursacht haben. (Beifall beim BZÖ. – Zwischenrufe der Abg. Csörgits.)

Zur Lohnerhöhung von 3,6 Prozent und zur Einmalzahlung von 200 €: Herr Bundesmi­nister, Sie sollten sich jetzt nicht massiv dafür einsetzen, dass die Steuerreform vorge­zogen wird oder es zumindest eine Steuersenkung mit 1. Jänner 2008 gibt; wenn nicht, wird die Hälfte dieser Lohnerhöhung schon durch die kalte Progression aufgefressen und dann wird auch die Einmalzahlung von 200 € oder von 100 €, je nachdem, wie viel jemand verdient, zur Hälfte aufgefressen. (Zwischenruf der Abg. Csörgits.) – Selbst­verständlich, Frau Kollegin Csörgits! Sie kommen ja von der Gewerkschaft. Sie haben es bisher verabsäumt, dafür zu sorgen, dass es in sämtlichen Sparten Kollektivverträge gibt. 1 000 € Mindestlohn sind viel zu wenig. Wir fordern 1 300 €.

Denken Sie einmal nach! Man braucht immer mehr Leute in der Wirtschaft, und die Überstunden sind noch immer besteuert. Überstunden-Zuschläge sollten steuerfrei sein! (Beifall beim BZÖ. – Neuerlicher Zwischenruf der Abg. Csörgits.)

20 bis 25 Überstunden macht im Durchschnitt jeder Arbeitnehmer pro Monat, und diese gehören steuerfrei gestellt.

Es gibt 1,9 Millionen Pendler. Auch die sollten zu 100 Prozent ihre Fahrtkosten zurück­erhalten. In Zeiten von Flexicurity, von Mobilität muss das möglich sein. Der Mittelstand gehört in diesem Bereich entlastet, denn der trägt wesentlich dazu bei, dass Österreich floriert.

Frau Kollegin Rudas, um noch einmal auf Ihre Aussagen zurückzukommen: Wir haben in verantwortungsvoller Weise auf die absehbaren Entwicklungen bei den Pensionen, im Bereich Wirtschaft und Arbeit, im Budget, in der gesellschaftlichen Struktur und so weiter reagiert – nicht wie in der damals von den Sozialdemokraten regierten Bundes­republik Deutschland, wo das Pensionsalter angehoben wurde. Wir haben da mit Verantwortung gehandelt.

Jetzt auch ein Wort zu den Pensionserhöhungen. – Ich halte wenig davon, wenn man von einem Pensionistenindex redet, denn vielleicht kommt irgendeinmal jemand auf die Idee und macht einen „Frauenindex“. Das treibt schon seltsame Blüten. Das kann nicht


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll37. Sitzung / Seite 151

so sein. Denn: Ein Lebensmittelindex ist ein Lebensmittelindex. (Anhaltende Zwischen­rufe bei der SPÖ.)

Meine Damen und Herren, ich sehe es vollkommen ein, dass, wenn man einem Pen­sionisten eine gerechte Pension gibt, eine Pensionserhöhung, wenn möglich, über 3 Prozent gibt, und zwar bis zur halben Höchstbeitragsgrundlage, und darüber hinaus einen Sockelbetrag macht und den Ausgleichszulagenrichtsatz auf 750 € erhöht.

Frau Kollegin Rudas, Sie haben es auch verabsäumt, Folgendes zu beachten – Herr Bundesminister, das muss ich Ihnen auch sagen –: Wir haben von 2000 bis 2006 den Ausgleichszulagenrichtsatz von 626 € um 100 € auf 726 € erhöht. Das ist so! Das sind 15,8 Prozent in diesen sechs Jahren. Sie haben vorhin von 8 Prozent gesprochen. Und bei den Pensionen waren es 14,8 Prozent. Also immerhin hat man die Niedrigpensio­nen kräftig erhöht.

Ich bringe daher jetzt folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dolinschek, Ursula Haubner und Kollegen betreffend Pensionserhö­hung

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird ersucht, dem Nationalrat ehestmöglich Gesetzentwürfe zu­zuleiten, die für 2008 eine außerordentliche Pensionsanpassung um 3 Prozent bis zur halben Höchstbeitragsgrundlage von 1 965 € sowie die Anhebung des Ausgleichszu­lagenrichtsatzes auf 750 € vorsehen.“

*****

Ich hoffe, Sie werden diesem Antrag zustimmen, vor allem die Kolleginnen und Kol­legen von der sozialdemokratischen Fraktion. – Herzlichen Dank. (Beifall beim BZÖ.)

16.56


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Der soeben vorgetragene Entschlie­ßungsantrag des Abgeordneten Dolinschek ist ordnungsgemäß eingebracht, ausrei­chend unterstützt und steht daher mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dolinschek, Ursula Haubner und Kollegen betreffend Pensionserhö­hung

eingebracht im Zuge der Debatte über den Dringlichen Antrag betreffend die Bekämp­fung der fortschreitenden Verarmung der österreichischen Bevölkerung durch eine ge­rechte Pensionserhöhung und eine zeitgemäße Neugestaltung des Sozialstaates

Nach den derzeitigen Bestimmungen ist eine Pensionsanpassung von 1,7 Prozent bis zur halben Höchstbeitragsgrundlage von 1 965 Euro vorgesehen. Die enorme Verteue­rung bei Lebensmitteln, ständig steigernde Energie- und Wohnungskosten sowie hohe Gesundheitsausgaben belasten auch die österreichischen Pensionistinnen und Pensio­nisten massiv. Der Seniorenrat fordert daher eine Pensionserhöhung von 2,1 Prozent. Die bisherigen Verhandlungen zwischen der Bundesregierung und den Seniorenvertre-


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tern haben aber noch zu keinem positiven Ergebnis für die österreichischen Pensionis­tinnen und Pensionisten geführt hat.

Fest steht, dass aufgrund der Teuerungsrate eine außerordentliche Pensionsanpas­sung von 3 Prozent erforderlich ist. Bei 2,1 Millionen Pensionistinnen und Pensionisten bedeutet diese Pensionserhöhung ein Plus von durchschnittlich 163 Euro pro Jahr. Da­mit würde nicht nur die Inflation ausgeglichen, sondern ein spürbares Pensionsplus verwirklicht. Aber auch für die rund 240 000 Mindestpensionisten in Österreich, die ca. 11,4 Prozent aller Pensionsbezieher ausmachen, muss eine verstärkte finanzieller Ausgleich geschaffen werden. Deshalb ist eine Anhebung des Ausgleichzulagenricht­satzes auf 750 Euro anzustreben.

Aus diesen Gründen stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehenden

Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird ersucht, dem Nationalrat ehestmöglich Gesetzesentwürfe zuzuleiten, die für 2008 eine außerordentliche Pensionsanpassung um 3 Prozent bis zur halben Höchstbeitragsgrundlage von 1 965 Euro sowie die Anhebung des Aus­gleichzulagenrichtsatzes auf 750 Euro vorsehen.“

*****

 


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Als Nächste gelangt Frau Abgeordnete Rosenkranz zu Wort. Redezeit: 7 Minuten. – Bitte.

 


16.56.52

Abgeordnete Barbara Rosenkranz (FPÖ): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Eben hatten wir von einer Abgeordneten der Grünen das Wort „verab­scheuungswürdig“ gehört, und zwar im Hinblick darauf, dass sie uns den Vorwurf ge­macht hat, wir würden in Sektoren einteilen und aufbauen. – Ich neige dazu, Politik nicht mit Emotion, sondern mit Ratio zu machen. Ich halte das für einen lösungsorien­tierten Ansatz. Aber in diesem Fall fällt es mir schwer, denn Sie haben dann weiter­geredet, und diesbezüglich möchte ich jetzt beinahe das Wort „verabscheuungswürdig“ verwenden, und zwar in Hinblick auf das, was Sie dann gesagt haben, nämlich, dass es unsere Wähler sind, die die „Sozialschmarotzer“ darstellen. Das haben Sie so ge­sagt.

Jetzt habe ich vor meinem geistigen Auge meine Basismitglieder, und auch Menschen, die sagen, dass Sie uns gewählt haben, habe ich im Kopf, ältere Herrschaften aus Wien, die sich beklagen, dass sie im Gemeindebau wirklich absolut ins Hintertreffen gekommen sind, junge Burschen, die am Lehrplatz kaum noch ein deutsches Wort hören, Frauen, die sich darüber beklagen, dass sie ihre Töchter gar nicht mehr am Abend allein nach Hause kommen lassen können, Leute, die von den Zuständen wirk­lich in schwerste Bedrängnis gebracht worden sind. Das ist natürlich nicht Ihr Umfeld.

Sie sitzen hier, agieren selbstgerecht und sind – und das möchte ich schon einmal deutlich sagen –, weil Sie wirklich mächtige Gruppen im Hintergrund haben, die Me­dien zum Beispiel, absolut der Meinung, über andere werten zu können. Dazu muss ich Ihnen sagen: Demokratie ist ihrem Wesen nach eine Vielfalt von Anschauungen und Meinungen, sonst wäre sie es nicht. (Beifall bei FPÖ und BZÖ.)

Das schließt mit ein und setzt voraus, dass sich denjenigen, der eine andere Meinung hat, als einen mit einer anderen Meinung sehe, als Gegner – und nicht als einen, der


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ein verwerfliches Ziel verfolgt. So kann die politische Debatte nicht vernünftigerweise geführt werden!

Wir Freiheitliche, die wir in unserer Geschichte sehr oft in einer Minderheit waren, in der Opposition waren, setzen geradezu voraus, dass ein anderer eine andere Meinung hat. Er hat andere Interessen – wir haben diese Interessen. Gut ist es, wenn sich die Interessen dann doch irgendwann einmal kreuzen und auf das Allgemeinwohl Rück­sicht nehmen. Aber man kann doch jemandem nicht vorwerfen, dass er eine andere Meinung hat.

Aber Sie tun das zunehmend. Sie sitzen hier wirklich als das totale – wie haben wir es gesagt, als wir jung waren? – Establishment. Sie haben alles vergessen, was Sie ur­sprünglich einmal möglicherweise ausgezeichnet hat. Sie sind intolerant. Sie sind eng­stirnig, wenn ich es so sagen darf, und Sie sind ungeheuer selbstgerecht. (Beifall bei der FPÖ sowie bei Abgeordneten des BZÖ.)

Sie haben diesen Vorwurf – und da ich ein wenig Zeit habe, möchte ich das erläutern – uns in Bezug darauf gemacht, dass wir es uns nicht nehmen lassen, Staatsbürger und Nicht-Staatsbürger unterschiedlich zu behandeln. Darf ich das auch einmal ganz nüchtern erklären? – Sie sind sozusagen Internationalisten. Das steht Ihnen zu, es gibt so etwas. – Wir sind es nicht! (Abg. Öllinger: Oh Gott!)

Sie meinen, die Kategorie Nation, Staat, das interessiert Sie nicht mehr. Sie wollen das überwinden, Sie streben mit allen Kräften danach.

Wir meinen, dass diese Ordnung die Ordnung einer freien Welt ist. Wir wollen Völker! Wir wollen Nationen! Wir wollen Staaten – und deswegen gibt es für uns auch Staats­bürger! Ein Staat ohne Staatsbürger geht nicht.

Ihre Meinung ist eine andere. Ich halte sie für nicht gelungen. Ich glaube auch, dass Sie damit auf Dauer nicht durchkommen, denn ganz egal, wann mit eiserner Faust eine supranationale Herrschaft errichtet worden ist, war sie bald einmal wieder weg. Siehe Sowjetunion, siehe Titos Jugoslawien! Und oh Wunder, die Völker waren wieder da! – Also ich kann darauf vertrauen, dass die Geschichte uns recht geben wird. (Beifall bei der FPÖ.)

Aber dennoch, Sie haben diese Meinung, Sie sollen Sie haben. Nur: Gestatten Sie, lassen Sie uns die unsere! Unsere ist rational gut begründbar – und nicht verwerflich. Wir legen darauf Wert, dass wir auch so gesehen werden. (Präsidentin Mag. Prammer übernimmt wieder den Vorsitz.)

Jetzt ein paar Worte zum Thema „Armutsgefährdung in unserem Staat“. Wir haben heute sehr oft den Satz gehört: Österreich ist eines der reichsten Länder der Welt, eines der reichsten Länder der EU! – Es ist so! Aber Österreich hat eine der niedrigs­ten Geburtenraten der Welt und neuerdings – und das ist besonders bedenklich – auch die wenigsten Bekenntnisse zum Kind. Denn: Das eine zieht in der Regel das andere nach sich: Keine Kinder, kein Kinderwunsch, und dann sinkt der Kinderwunsch, und dann gibt es noch weniger Kinder. Wir sind da ganz schlecht dran. Wir liegen an der letzten Stelle in ganz Europa, was den Kinderwunsch betrifft. Das ist also wirklich eine sehr gefährliche Entwicklung.

Warum ist das so? – Die Demographen nennen das das „demographische Para­doxon“ – ein ganz reiches Land und ganz wenige Kinder – und lösen es natürlich dann in ihren wissenschaftlichen Erklärungen auf: Das ist schlicht und einfach deswegen so, weil gerade die entwickelten Sozialstaaten eine Gruppe total vernachlässigen, und das sind die Personen, die Kinder aufziehen. Kinder sind der sicherste Weg in die Armut!


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Und das ist auch bei uns so, und zwar aus zwei Gründen. Der eine ist, dass der Sozial­staat einen „Geburtsfehler“ hat: Er berücksichtigt nicht die Leistungen jener, die Kinder erziehen, die der Sozialstaat aber dringend braucht. Stichwort: Generationenvertrag, Umlageverfahren; wir alle, Sie alle wissen das. Deswegen ist es ganz dringend not­wendig, dass man den Familienlastenausgleich als Lastenausgleich begreift – weit davon entfernt, eine Förderung der Familien zu sein. Das ist ein Lastenausgleich, ein höchst unvollständiger übrigens!

Der zweite Grund ist, dass der Staat selbst durchschnittlich gut verdienende Personen sozusagen arm macht, indem er sie über ihre Leistungsfähigkeit hinaus besteuert, wenn sie Kinder haben, denn die Leistungsfähigkeit bemisst sich natürlich nicht nur am Einkommen, sondern selbstverständlich auch an den Unterhaltsverpflichtungen.

Deshalb bringe ich folgenden Antrag ein, der in diesen beiden Fällen Abhilfe schaffen soll.

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Rosenkranz und weiterer Abgeordneter

betreffend Bekämpfung der fortschreitenden Verarmung der österreichischen Familien durch Indexanpassung der Familienleistungen und Einführung eines Familiensteuer­splitting-Modells

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage vor­zulegen, welche vorsieht, dass das Kinderbetreuungsgeld, die Familienbeihilfe und der Kinderabsetzbetrag in einem Ausmaß erhöht werden, welches den Werteverlust, der durch unterlassene Anpassungen in den letzten Jahren entstanden ist, ausgleicht, und welche ein Familiensteuersplittingmodell nach französischem Vorbild einführt.“

*****

Ein Wort noch zu Frankreich: Da sieht man, dass es möglich ist. Frankreich hat er­reicht, dass es eine nahezu am Erhaltensniveau liegende Geburtenrate hat, und zwar auch bei der ursprünglich französischen Bevölkerung. Keine Ausrede: Das geht nicht, wir tun eh so viel! – Das stimmt eben nicht!

Wo liegt der Unterschied? – Als sich in den späten sechziger Jahren, Anfang der sieb­ziger Jahre der Geburteneinbruch in ganz Europa ereignet hat, haben die Franzosen ihr Institut für Demographie beauftragt – die haben so etwas –, sich anzuschauen, wie­so das zustande kommt und ob sich dieser Trend verfestigt. Die haben dann gesagt: Ja, das ist jetzt so! Diese und jene Entwicklungen haben dazu geführt, die Pille macht es möglich! Dann hat die französische Regierung einen Beschluss gefasst, alles zu tun, um eine Geburtenrate sicherzustellen, die klarmacht, dass eine Generation die andere ersetzen muss. So haben die reagiert!

Eine solche nationale Kraftanstrengung hat bei uns allerdings nicht stattgefunden, aber das gehört schon längst getan! (Beifall bei der FPÖ.)

17.04


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Der soeben eingebrachte Entschließungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht, ausreichend unterstützt und steht daher mit in Ver­handlung.


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Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Rosenkranz und weiterer Abgeordneter betreffend Bekämpfung der fortschreitenden Verarmung der österreichischen Familien durch Indexanpassung der Familienleistungen und Einführung eines Familiensteuersplitting-Modells

eingebracht im Zuge der Debatte zum dringlichen Antrag (446/A) (E)) der Abgeord­neten Strache, Neubauer, Kickl, Rosenkranz und weiterer Abgeordneter, betreffend die Bekämpfung der fortschreitenden Verarmung der österreichischen Bevölkerung durch eine gerechte Pensionserhöhung und eine zeitgemäße Neugestaltung des Sozialstaa­tes, in der 37. Sitzung des Nationalrates am 7.11.2007

Wir leben in einem der reichsten Länder der Welt. Trotz der alarmierenden demogra­phischen Entwicklung und der niedrigen Geburtenraten werden Familien in Österreich von der Politik im Stich gelassen und ausgehungert. Die Familiengründung stellt in Österreich die Armutsfalle schlechthin dar. Das familienfeindliche Individualbesteue­rungssystem bestraft jene, die ihre Kinder selbst betreuen und erziehen wollen. Die „Familienleistungen“, wie etwa Kinderbetreuungsgeld, Familienbeihilfe, Kinderabsetz­betrag, etc., wurden seit Jahren nicht mehr an die Inflation angepasst. In diesen fa­milienfeindlichen Rahmenbedingungen dürfte wohl auch der Grund dafür zu suchen sein, dass Österreich laut einer jüngsten Studie der Akademie der Wissenschaften das Kinderwunsch-Schlusslicht Europas ist (persönliche ideale Kinderzahl, Eurobaro­meter 2006).

Da die finanzielle Lage eines Steuerzahlers nicht nur von seinen Einkünften, sondern auch von seinen Unterhaltsverpflichtungen abhängt, ist das jetzige System der Indivi­dualbesteuerung eine grobe Verletzung des Prinzips „Besteuerung nach Leistungs­fähigkeit“. Durch Einführung eines Familiensteuersplittingsystems würden diese Unter­haltsverpflichtungen steuerlich berücksichtigt werden. Dem Leistungsfähigkeitsprinzip würde damit im Steuersystem zum Durchbruch verholfen werden und die derzeit herrschende Diskriminierung von Familien gegenüber Kinderlosen könnte verringert werden. Das Lebensmodell Familie wäre wieder attraktiver, es könnten damit neue An­reize zur Familiengründung geboten werden und die Familien wären damit von staat­lichen Transferleistungen unabhängiger.

Auch in wirtschaftlicher Hinsicht bringt ein Familiensteuersplitting Vorteile. Wie aus der „Gesamtwirtschaftlichen Prognose für Österreich 2007 bis 2009“ der Österreichischen Nationalbank hervorgeht, hinkt der private Konsum in Österreich dem Wirtschafts­wachstum hinterher. Der Bericht spricht von einer „nur moderaten Beschleunigung des Konsumwachstums“. Daher würden die Einkommenszuwächse im Jahr 2007 zu einer deutlichen Zunahme der Sparquote führen. Familien weisen in der Regel eine niedri­gere Sparquote und höheren Konsum auf als Kinderlose. Durch die finanzielle Stär­kung unserer Familien könnte der private Konsum also erhöht werden und die damit einhergehende Mittelverwendung über die Mehrwertsteuer zu einem beträchtlichen Teil wieder ins Budget zurückfließen. Weiters würde durch das Ankurbeln des Konsums die Wirtschaft gestärkt, und damit der Arbeitsmarkt entlastet werden können.

Seit Einführung des Kinderbetreuungsgeldes hat sich in unserem Land eine inflations­bedingte Preissteigerung von 11,4 Prozent eingestellt. Durch unterlassene Valorisie­rungen sinkt die Kaufkraft der Transferleistungen und damit der finanzielle Spielraum unserer Familien.

Die Eltern eines am 1.1.2007 geborenen Kindes werden bis zum Jahresende 2007, also in nur einem Jahr, einen Wertverlust von insgesamt knapp 750 Euro gegenüber


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der Kaufkraft des Jahres 2002 hinzunehmen haben. Der inflationsbedinge Wertverlust einer Familie mit 2 Kindern, geboren am 1.1.2002 und am 1.1.2005 beträgt bis zum Jahresende 2007 insgesamt 2.295,36 Euro. Betrachtet wurden jeweils die Familienleis­tungen Kinderbetreuungsgeld, Kinderabsetzbetrag, Familienbeihilfe.

Anteil der Familienleistungen (Familienbeihilfe, Kinderabsetzbetrag, Kinderbetreuungs­geld bzw. Karenzgeld) am Bruttoinlandsprodukt:

Jahr         Bruttoinlandsprodukt       Familienleistungen    Anteil der Fam. Leist. am BIP

                             (Mrd. Euro)                       (Mrd. Euro)                                     (%)

2003                        226,2                                     4,92                                            2,18

2004                        236,1                                     5,01                                            2,12

2005                        245,3                                     5,04                                            2,05

2006                        257,9                                     5,06                                            1,96

2007                        270,2                                     5,09                                            1,88

Quelle: EUROSTAT, OECD, WKO; http://wko.at/statistik/eu/europa-wirtschaftsleistung.pdf; (Stand Oktober 2007)

Der Anteil der Familienleistungen am Bruttoinlandsprodukt hat sich durch fehlende Inflationsanpassungen von 2,18 Prozent im Jahr 2003 innerhalb von nur 5 Jahren auf 1,88 Prozent im Jahr 2007 verringert. Der Familienleistungsanteil am BIP war damit im Jahr 2003 um 16 Prozent höher als heute.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage vor­zulegen, welche vorsieht, dass das Kinderbetreuungsgeld, die Familienbeihilfe und der Kinderabsetzbetrag in einem Ausmaß erhöht werden, welches den Wertverlust, der durch unterlassene Anpassungen in den letzten Jahren entstanden ist, ausgleicht, und welche ein Familiensteuersplittingmodell nach französischem Vorbild einführt.“

*****

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächste gelangt Frau Abgeordnete Königs­berger-Ludwig zu Wort. 5 Minuten gewünschte Redezeit. – Bitte.

 


17.04.37

Abgeordnete Ulrike Königsberger-Ludwig (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Minister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen des Hohen Hauses! Geschätzte Frau Kollegin Rosenkranz, vielleicht können Sie mir ganz kurz zuhören, denn ich möchte gerne zu Ihrem Eingangsstatement ein paar Gedanken von meiner Seite bringen.

Auch ich neige dazu, sehr rational Politik zu machen. Auch ich gelte als keine aggres­sive Person: weder in der Tat noch in der Argumentation. Und ich bin es auch ge­wohnt, in Kompromissen zu arbeiten, weil ich auch im Bereich der Gemeindepolitik tätig bin. Und auch ich habe lieber den Konsens als den Dissens.

Aber ich denke mir schon, Frau Kollegin Rosenkranz, dass es auch politisch Anders­denkenden in diesem Haus zusteht, ihr/sein Unbehagen auszudrücken, wenn fast bei


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jeder Debatte hier im Hohen Haus – und das sehe ich jetzt schon seit 2003, seit ich hier im Hohen Haus arbeiten darf; und es ist so! – von den Freiheitlichen immer ein Sündenbock gesucht wird. Auch ich habe, als ich diesen Ihren Antrag gelesen habe, ein unheimliches Unbehagen verspürt, wo gleich auf der ersten Seite der Sündenbock gefunden worden ist, warum es in Österreich Armut gibt: Es sind die Fremden. (Zwi­schenruf des Abg. Dr. Haimbuchner.)

Geschätzte Kolleginnen und Kollegen von der FPÖ, das ist nicht so einfach, wie Sie es darstellen! Es sind nicht die Fremden daran schuld, dass es Armut in Österreich gibt. Da sind die Ursachen viel vielfältiger. Und es gilt auch, ganz neue Wege bei der Armutsbekämpfung zu finden. (Beifall bei der SPÖ. – Neuerlicher Zwischenruf des Abg. Dr. Haimbuchner.)

Ich finde es sehr schade, Kolleginnen und Kollegen von der Freiheitlichen Partei, dass Sie immer mit Ressentiments arbeiten, dass Sie immer mit den Ängsten der Menschen arbeiten und das Sie es nicht zu schäbig finden, auch bei einer Armutsdebatte wieder Sündenböcke zu finden und die Menschen gegeneinander auszuspielen. (Beifall bei der SPÖ sowie des Abg. Öllinger. – Neuerlicher Zwischenruf des Abg. Dr. Haimbuch­ner.)

Sie instrumentalisieren die Menschen und suggerieren immer wieder, Probleme in Ös­terreich ganz einfach so zu lösen, indem man sagt: Wir wollen in Österreich keine Aus­länderinnen und Ausländer! – Das finde ich wirklich nicht in Ordnung. Und das aus­zudrücken, muss man auch der Kollegin von den Grünen zugestehen. (Zwischenruf des Abg. Kickl.)

Ein weiterer Gedanke zu diesem Ihrem Antrag und auch zu den Anträgen, die im Laufe der Debatte von Ihnen eingebracht worden sind, wo Sie davon sprechen, dass es um sozialpolitische Verteilung geht, dass es um Armutsbekämpfung geht: Wenn Sie davon sprechen, dass keine Mehrwertsteuer auf Grundnahrungsmittel und Medikamente ver­langt werden soll, wenn Sie davon sprechen, dass das Benzin maximal einen Euro kosten darf, dann frage ich Sie schon: Wo ist denn da der sozialpolitische Lenkungs­effekt? Wo ist denn da eine armutsbekämpfende Wirkung? – Nirgends! Denn: Das gilt ja dann auch für Sie und für mich und für den Generaldirektor. Das kann es wohl nicht sein! (Neuerlicher Zwischenruf des Abg. Kickl.)

Armutsbekämpfung bedarf viel mehr. Und ich bin sehr froh, Herr Kollege Kickl, dass hier auf der Regierungsbank hinter mir ein Mann sitzt, der tatsächlich für Armutsbe­kämpfung eintritt. (Beifall bei der SPÖ. – Rufe bei der FPÖ: Geh bitte!)

Es ist so, da können Sie sagen, was Sie wollen! Sie müssen einmal schauen, was die SPÖ und der Regierungspartner im Bereich der Armutsbekämpfung tatsächlich ma­chen (Abg. Dr. Haimbuchner: Nicht einmal die ÖVP applaudiert!) – anstatt nur zu po­lemisieren und nach Sündenböcken zu suchen. (Abg. Dr. Haimbuchner: Was haben Sie der ÖVP getan, dass sie nicht applaudiert?) Ich sage es Ihnen gleich, hören Sie mir nur zu!

Bereits bei den Koalitionsverhandlungen war der SPÖ die Armutsbekämpfung ein ganz wichtiger Punkt.

Geschätzte Damen und Herren von der FPÖ, ich muss Ihnen jetzt schon einmal sagen: Man braucht neue Wege! Trotz der sozialpolitischen Leistungen Österreichs, die heute schon öfter angesprochen wurden, sieht man, dass 13 Prozent der Menschen in Öster­reich armutsgefährdet sind. Und deswegen braucht es neue Wege! Wir müssen neue Wege gehen, und Bundesminister Buchinger steht dafür. (Anhaltende Zwischenrufe bei der FPÖ.)


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Jetzt nenne ich Ihnen ein paar Punkte, die schon durchgeführt worden sind bezie­hungsweise werden.

Erstens: Es wird dafür gesorgt werden, dass in eine gerechte Lohnpolitik eingestie-
gen wird. (Zwischenruf des Abg. Dr. Haimbuchner.) Es wird einen Mindestlohn von 1 000 € geben – ein erster Schritt in die richtige Richtung. Ich weiß, das ist nur ein kleiner Schritt, aber immerhin ein erster Schritt.

Zweitens: Es sind wirklich massive beschäftigungspolitische Maßnahmen getroffen worden. (Neuerlicher Zwischenruf des Abg. Dr. Haimbuchner.) Ziel ist die Vollzeit­beschäftigung, denn diese hilft den Menschen am meisten, aus der Armut herauszu­kommen. Deswegen muss man bei beschäftigungspolitischen Maßnahmen ansetzen.

Drittens: Setzung von arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen, wo das AMS mehr auf Qualität als auf Quantität schaut. Da sind wir auf einem guten Weg.

Ein weiterer ganz wichtiger Schritt ist, dass man die Bildungschancen in Österreich erhöht. Dafür treten die Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten schon seit sehr langem ein.

Und der wichtigste neue Weg in Richtung Armutsbekämpfung ist die angedachte und angepeilte bedarfsorientierte Mindestsicherung.

Ich bin sehr zuversichtlich, dass wir mit all diesen Maßnahmen tatsächlich gegen die Armut ankämpfen können. Denn: Wir seitens der Sozialdemokratie – und auch seitens des Koalitionspartners, denke ich – stehen tatsächlich für Armutsbekämpfung. Wir ste­hen nicht für Almosenpolitik mit Härtefonds, sondern wir wollen einen fairen Sozial­staat, einen fairen Wohlfahrtsstaat haben, wo alle Menschen die gleichen Chancen er­halten! (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)

17.09


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Mag. Steinhauser. 5 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung; Restredezeit Ihrer Fraktion: 9 Minuten. – Bitte.

 


17.10.19

Abgeordneter Mag. Albert Steinhauser (Grüne): Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrte FPÖ! (Abg. Dr. Haimbuchner: Danke für die offizielle Begrüßung!) – Die sozialen Grenzen verlaufen nicht zwischen einer polnischen Putzfrau und einer öster­reichischen Putzfrau, sie verlaufen auch nicht zwischen einem arbeitslosen türkischen Bauarbeiter und einem arbeitslosen österreichischen Bauarbeiter, sie verlaufen auch nicht zwischen einer serbischen Familie und einer österreichischen Familie, sondern sie verlaufen zwischen jenen in dieser Gesellschaft, die etwas haben, und jenen, die nichts haben. Nehmen Sie das zur Kenntnis! – Es bringt nichts, dass Sie Gruppen ge­geneinander aufhetzen, die wenig beziehungsweise nichts haben. (Beifall bei den Grü­nen. – Ruf: Jawohl, Herr Lehrer!)

Mit den Zahlen stehen Sie auf Kriegsfuß – Kollege Öllinger hat Ihnen das ja schon vor­doziert, bin ich fast geneigt zu sagen. Sie wollen es ihm nicht glauben: Sie sagen, 80 Prozent der Sozialleistungen in der Schweiz werden durch Nicht-Schweizer konsu­miert. Wenn Sie es Kollegem Öllinger nicht glauben, vielleicht glauben Sie es Ihrer geistigen Schwesterpartei in der Schweiz, das ist die Freiheits-Partei der Schweiz, das rechtsextreme Pendant zu Ihnen. (Abg. Dr. Graf: Nein, nein! Das sind nicht wir! Die glauben an den ..., die SVP!)

Wissen Sie, was die auf ihrer Internetseite beklagt? – Man beklagt, dass 43 Prozent der Sozialhilfeempfänger in der Schweiz Ausländer seien. Schauen Sie von der FPÖ auf die Seite Ihrer Schwesterpartei, dann werden Sie sehen, dass die Zahlen, die Sie


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verwenden, falsch sind – was nichts daran ändert, dass das Gehabe dieser Schweizer Partei lächerlich ist. (Abg. Dr. Haimbuchner: ... Schweizerische Volkspartei! – Weitere Zwischenrufe bei der FPÖ.)

Der zweite Punkt, bei dem Sie mit Zahlen auf Kriegsfuß stehen, ist die Frage der nega­tiven Sozialbilanz von Nicht-Österreicherinnen und Nicht-Österreichern. Sie übersehen eines: dass in Österreich alle, die weniger als 1 760 € brutto verdienen, eine negative Sozialbilanz haben – logischerweise, weil es Gott sei Dank so etwas wie eine Um­verteilung gibt. Das jetzt nach In- und Ausländern zu differenzieren, ist sachlich völlig „daneben“. Es gibt keinen Unterschied zwischen Österreichern und Nicht-Österrei­chern! Alle, die weniger als 1 760 € brutto verdienen, haben eine negative Sozialbilanz und sind daher Bezieherinnen und Bezieher von Sozialleistungen.

In Wirklichkeit geht es bei dieser Debatte um etwas ganz anderes als um die Frage ÖsterreicherInnen oder Nicht-ÖsterreicherInnen. Wir stehen tatsächlich vor einem gro­ßen Problem: Wir stehen vor dem Problem, dass in Österreich die Lohnquote sinkt, das heißt, dass der Anteil der Löhne am Volkseinkommen ab- und der Anteil der Ka­pitaleinkommen am Volkseinkommen zunimmt, weil die Produktivitätsgewinne nicht mehr über die Löhne weitergegeben, sondern stärker über eine Rendite an die Kapital­eigentümer ausgeschüttet werden. (Abg. Kickl: Auch ein Problem! Auch ein Problem!)

Das führt dazu, dass in den letzten zehn Jahren die realen Nettolöhne nicht gestiegen sind, und das hat für uns als Sozialpolitikerinnen und Sozialpolitiker auch den negati­ven Effekt, dass – da das Sozialsystem über die Lohnnebenkosten und damit über Löhne finanziert wird – die Finanzierungsbasis des Sozialsystems dahinschmilzt. Wä­ren die Löhne proportional zum Volkseinkommen gestiegen, dann wäre heute das Auf­kommen bei den Sozialversicherungsbeiträgen um 15 Prozent oder 3 Milliarden € hö­her. – Das ist das eigentliche Problem, das angeschnitten werden muss. Das ist das, was wir als Politikerinnen und Politiker diskutieren müssen; dafür müssen wir Lösun­gen finden. (Beifall bei den Grünen.)

Wir brauchen Ihren Neid nicht! Wir haben auch kein Finanzierungsproblem, sondern wir haben ein Verteilungsproblem (Zwischenrufe bei der FPÖ): Die Zahl der Millio­näre in Österreich wächst schneller die als in der Schweiz, trotzdem ist 1 Million Öster­reicherInnen armutsgefährdet. Daher brauchen wir dringend ein Paket, das Abhilfe schafft! Schluss mit den Steuergeschenken – Stichwort Erbschaftssteuer.

Herr Sozialminister, wir brauchen eine Debatte über die Verbreiterung der Finanzie­rungsbasis der Sozialsysteme; über die Löhne allein wird das langfristig nicht gehen. (Abg. Dr. Haimbuchner: ... nichts mehr zum Umverteilen haben!) – Wir brauchen einen wirklichen Mindestlohn in der Höhe von 1 200 €, und wir brauchen eine Grund­sicherung, die diesen Namen auch verdient. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)

17.14


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zu Wort gelangt nun Herr Abgeordneter Spin­delberger. 5 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

 


17.14.43

Abgeordneter Erwin Spindelberger (SPÖ): Eigentlich ist das ein trauriger Tag für mich, wenn wir in dieser Diskussion darüber reden, dass es in Österreich 1 Million ar­mutsgefährdete Menschen gibt, es bedeutet aber auf der anderen Seite auch, dass wir seitens der SPÖ mit unserer Kritik vollkommen richtig gelegen sind, weil wir ja immer darauf hingewiesen haben, dass es eigentlich nicht sein kann, dass im viertreichsten Land Europas die reichen Menschen immer reicher und die armen Menschen, die unserer Hilfe bedürfen, immer ärmer werden.


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An Kollegen Dolinschek gerichtet – du hast eine Lobhudelei der Politik der letzten sie­ben Jahre betrieben –: Ich glaube, da ist dir entgangen, dass wir heute deswegen über diese armutsgefährdeten Menschen reden, weil sich genau in diesen letzten sieben Jahren unter der ÖVP/FPÖ/BZÖ-Regierung die Armut in Österreich sogar verdoppelt hat! Auch das muss man einmal ganz klar und deutlich sagen. (Beifall bei der SPÖ. – Zwischenrufe bei der FPÖ.)

Daher müssen wir, wenn wir das Thema Armutsbekämpfung angehen, auch über alle seine Hintergründe reden – das ist das Vorrangigste, das wir machen müssen –, und dazu gehören viele Themenbereiche. (Abg. Dr. Graf: ... BAWAG, Gewerkschaft!) – Nicht die Ausländer sind schuld, sondern dazu gehören Themenbereiche, beginnend bei der Einkommensverteilung über die Arbeitslosigkeit, den Bildungs- und Ausbil­dungsstand bis zu Beschäftigung und Erwerbseinkommen. Wir müssen aber auch über eine gerechtere Verteilung innerhalb unserer Wohlstandsgesellschaft reden! – Das sind die wahren Probleme, die wir gemeinsam angehen sollten, und die wir auch dank eines Sozialministers Buchinger angehen werden.

Ich glaube, dass wir auch bei der Umsetzung unseres Regierungsprogramms auf einem guten Weg sind, wenn ich mir beispielsweise – Werner Amon hat es ja ange­schnitten –: das Sozialpartnerpapier „Arbeitsmarkt – Zukunft 2010“ anschaue. In die­sem Papier sind wirklich gute Inhalte: Darin gibt es Maßnahmen wie das Jugendaus­bildungspaket genauso wie ein Paket für ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, weil wir wollen, dass auch diejenigen, die 56 bis 60 Jahre alt sind, wieder leichter in den Arbeitsmarkt eingegliedert werden.

Wir machen es uns nicht so einfach wie die FPÖ, dass wir alles auf jemand anderen schieben und sagen: Die Ausländer sind an dieser Problematik schuld! (Zwischenruf des Abg. Dr. Haimbuchner.) – Diese Regierung wird in den nächsten drei Jahren 1,3 Milliarden € in die Hand nehmen, um diese aufgezeigten Probleme in den Griff zu bekommen. Dass einige Probleme schon angegangen wurden, zeigt ja die Deckelung der Rezeptgebühren auf 2 Prozent, genauso aber auch der massive Kampf gegen das Schwarzunternehmertum, der auch angegangen wurde.

Wenn Herr Klubobmann Strache sagt, in den letzten Jahren ist die Einkommensschere auseinandergegangen, dann gebe ich ihm vollkommen Recht. – Aber daran ist nicht, wie er gesagt hat, der Euro als „Teuro“ und daran sind auch nicht die Ausländer schuld; auch daran, muss man sagen, trägt die Politik der Vorgängerregierung die Hauptverantwortung. (Abg. Dr. Haimbuchner: ... Erhöhung der Mineralölsteuer ... be­sonders sozial!)

Genau deswegen wird jetzt auch gegengesteuert, indem es ein klares Bekenntnis zu diesen 1 000 € Mindesteinkommen gibt, und die Teilzeitbeschäftigten werden, was noch wesentlicher dazu beiträgt, für Mehrarbeitsstunden ab 1. Jänner einen 25-pro­zentigen Zuschlag bekommen. (Abg. Dr. Haimbuchner: Wer hat die Mineralölsteuer erhöht..., war das die SPÖ oder waren das wir?! – Weitere Zwischenrufe bei der FPÖ.)

Vergessen wir nicht, was in den letzten Jahren passiert ist, wenn heute darüber gere­det wird, warum die Pensionisten ein so geringes Einkommen haben: Mit Ausnahme des Wahljahres 2006 sind die Pensionistinnen und Pensionisten eigentlich mit Einmal­zahlungen abgespeist worden, was dazu beigetragen hat, dass sie heute 7 Prozent weniger im Tascherl haben als früher. – Von uns gibt es jetzt mit Sozialminister Buchin­ger ein klares Bekenntnis zu einer alljährlichen dauerhaften Pensionserhöhung, und das ist genau das, was uns von der Vorgängerregierung unterscheidet.

Wenn Herr Strache sagt, unser gutes Sozialsystem ist wegen der bösen Ausländer nicht mehr leistbar, dann sage ich ihm eines: Dann müssen wir uns eben überlegen, wie wir das gute Sozialsystem künftig finanzieren. (Anhaltende Zwischenrufe bei der


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FPÖ.) Und da sage ich auch: Wo ein Wille, da ein Weg! Reden wir doch über eine gerechtere Umverteilung des Einkommens, reden wir einfach über andere Formen der Vermögensbesteuerung!

Eines kann ich nicht mehr hören, wenn nämlich der Finanzminister sagt, wir verzichten auf die Einnahmen der Erbschafts- oder der Schenkungssteuer – immerhin 500 Mil­lionen € ; und: ob der sprudelnden Steuerannahmen können wir darauf verzichten! –, wir aber zum Beispiel für die Langzeitversichertenregelung – dass die Männer nach 45 Beitragsjahren und die Frauen nach 40 Beitragsjahren abschlagsfrei in Pension gehen können – kein Geld hätten. Dafür fehlt mir das Verständnis, meine Damen und Herren! (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Dr. Graf: Da kann sich Minister Buchinger nicht durchsetzen!)

17.19


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Csör­gits. Restredezeit Ihrer Fraktion: 7 Minuten. – Bitte.

 


17.19.46

Abgeordnete Renate Csörgits (SPÖ): Frau Präsidentin! Geschätzter Herr Bundesmi­nister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ich darf all das unterstreichen, was insbeson­dere die Kolleginnen und Kollegen meiner Fraktion erläutert haben.

Es ist sehr viel zum Thema Beseitigung der Armut gesprochen worden, und ich möchte nochmals betonen, dass eine ganz wichtige Voraussetzung, um sinnvoll Armut zu be­kämpfen, die Schaffung von mehr Vollzeitarbeitsplätzen ist. – Die Bundesregierung hat sich von Anfang an – das ist von der ersten bis zur letzten Seite ihres Regierungs­übereinkommens sichtbar – dafür zusammengeschlossen und hat unterstrichen, dass wir für die Bekämpfung der Arbeitslosigkeit eintreten, dass wir mehr Arbeitsplätze in diesem Land schaffen wollen – mehr Arbeitsplätze mit einem Einkommen, mit dem auch ein Auskommen möglich ist, sehr geschätzte Kolleginnen und Kollegen. Das ist eine der wichtigsten Voraussetzungen zur Bekämpfung der Armut, wodurch natürlich auch menschliches Leid gelindert wird. Darüber hinaus ist festzustellen, dass es da­durch auch mehr Abgaben im Bereich der Sozialversicherung gibt. (Beifall bei der SPÖ.)

Lassen Sie mich auf einen Punkt ganz besonders eingehen, weil mir dieser in der De­batte bisher etwas zu kurz gekommen ist: Ich möchte auf die Anregung der Kollegin Haubner eingehen, die gemeint hat, es wäre wichtig, eine Mütterpension einzufüh­ren. – Geschätzte Kollegin Haubner, wir verstehen unsere Arbeit dahin gehend, dass jeder – egal, ob Mutter oder Vater – die Möglichkeit haben muss, einer Erwerbstätig­keit nachzugehen; das ist die Voraussetzung. (Abg. Dr. Graf: Denken Sie lieber an die Gewerkschaftspension!)

Wir legen sehr großen Wert darauf, dass auch Frauen die Möglichkeit haben müssen, einer Erwerbstätigkeit nachzugehen, und die Rahmenbedingungen, die dafür notwen­dig sind, haben wir bei den letzten Gesetzesnovellen bereits verabschiedet. Ich denke dabei an die Flexibilisierung des Kinderbetreuungsgeldes, wodurch beide Elternteile die Möglichkeit haben, schneller wieder in den Beruf zurückkehren zu können, oder aber die Rahmenbedingungen im Zusammenhang mit mehr Kinderbetreuungseinrich­tungen. – Ich halte das für einen ganz wichtigen Bereich.

Wenn Sie davon ausgehen, dass die Erziehung natürlich auch im Bereich der Pension eine Rolle spielen muss und soll, dann darf ich Sie daran erinnern, dass eine der ers­ten Aufgaben, der sich Bundesminister Buchinger gestellt hat, die war, dass die Bewer­tung von Kinderbetreuungszeiten in Bezug auf die Pension stärker angehoben worden ist. – Das nur zur Erinnerung. (Abg. Steibl: Aber wir haben es vorher ...!)


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll37. Sitzung / Seite 162

Ich möchte bei dieser Gelegenheit auch noch kurz in Erinnerung rufen, dass die So­zialpartner und insbesondere die Gewerkschaften auch in der Vergangenheit dafür Sorge getragen haben, dass die Lohnerhöhungen gute Lohnerhöhungen waren. – Das Problem war nur, dass wir einen Finanzminister hatten, der aus dem Bereich von Blau/Orange kam (Abg. Strache: Der war doch von der ÖVP, oder?!), der seine Hände so schnell in den Geldbörsen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer hatte, dass diese gar nicht so schnell schauen konnten, war das Geld schon wieder weg.

Diese Zeiten sind Gott sei Dank vorbei, weil wir dafür Sorge tragen, dass die Arbeit­nehmerinnen und Arbeitnehmer in diesem Land entsprechend berücksichtigt werden. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ sowie des Abg. Mag. Stadler. – Anhaltende Zwi­schenrufe bei der FPÖ.)

17.23


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Meine Damen und Herren, wir kommen zu einer ganzen Reihe von Abstimmungen, und daher ersuche ich um Ihre Aufmerksamkeit.

Wir gelangen zur Abstimmung über den Selbständigen Antrag 446/A(E) der Abgeord­neten Strache, Kolleginnen und Kollegen betreffend die Bekämpfung der fortschreiten­den Verarmung der österreichischen Bevölkerung durch eine gerechte Pensionserhö­hung und eine zeitgemäße Neugestaltung des Sozialstaates.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen Antrag sind, um ein Zeichen der Zu­stimmung. – Das ist die Minderheit. Der Antrag ist abgelehnt.

Wir gelangen zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Neubauer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Freistellung von Grundnahrungsmitteln und Medikamenten von der Mehrwertsteuer.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen Antrag sind, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist die Minderheit. Der Antrag ist abgelehnt.

Wir gelangen zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Öllinger, Kolleginnen und Kollegen betreffend Pensionserhöhung 2008.

Ich bitte jene Damen und Herren, die diesem Antrag die Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist die Minderheit. Der Antrag ist abgelehnt.

Wir gelangen zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Kickl, Kolleginnen und Kollegen betreffend Reduktion der Treibstoffpreise.

Ich bitte jene Damen und Herren, die diesem Antrag die Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist die Minderheit. Der Antrag ist abgelehnt.

Wir gelangen zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Öllinger, Kolleginnen und Kollegen betreffend Anhebung des Ausgleichszulagenricht­satzes zumindest auf die Höhe der Armutsgefährdungsschwelle nach EU-SILC.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen Entschließungsantrag sind, um ein Zei­chen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit. Der Antrag ist abgelehnt.

Wir gelangen zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Dolinschek, Kolleginnen und Kollegen betreffend Pensionserhöhung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die diesem Antrag die Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist die Minderheit. Der Antrag ist abgelehnt.


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll37. Sitzung / Seite 163

Schließlich gelangen wir zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abge­ordneten Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen betreffend Bekämpfung der fortschrei­tenden Verarmung der österreichischen Familien durch Indexanpassung der Familien­leistungen und Einführung eines Familiensteuersplitting-Modells.

Ich bitte jene Damen und Herren, die diesem Entschließungsantrag ihre Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist die Minderheit. Der Antrag ist abge­lehnt. (Abg. Strache: Na, wo ist die ÖVP? Die wird erst 2100 so weit sein!)

17.26.08Kurze Debatte über die Anfragebeantwortung 1172/AB

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gelangen nunmehr zur kurzen Debatte über die Anfragebeantwortung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft mit der Ordnungszahl 1172/AB.

Die erwähnte Anfragebeantwortung ist bereits verteilt worden, sodass sich eine Verle­sung durch den Schriftführer erübrigt.

Wir gehen in die Debatte ein.

Ich mache darauf aufmerksam, dass gemäß § 57a Abs. 1 der Geschäftsordnung kein Redner/keine Rednerin länger als 5 Minuten sprechen darf, wobei dem Erstredner zur Begründung eine Redezeit von 10 Minuten zukommt. Stellungnahmen von Mitgliedern der Bundesregierung oder zu Wort gemeldeten Staatssekretären sollen nicht länger als 10 Minuten dauern.

Ich ersuche nun Herrn Abgeordneten Dr. Pirklhuber als Antragsteller, die Debatte zu eröffnen; Redezeit: 10 Minuten. – Bitte.

 


17.26.58

Abgeordneter Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber (Grüne): Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Bundesminister! In der vorliegenden Anfragebeantwortung, die auf die EU-Richtlinie zur Kennzeichnung gentechnischer Verunreinigungen im Saatgut Bezug nimmt, geht es um eine der Kern-Herausforderungen, wenn wir den gentechnikfreien Anbau in Österreich, den gentechnikfreien Anbau in Europa weiterhin vorantreiben, wenn wir ihn absichern wollen, so wie das ja bekannterweise etwa 70 Prozent der europäischen Bevölkerung und etwa 90 Prozent der österreichischen Bevölkerung wollen.

Sehr geehrter Herr Bundesminister! Sie haben uns hier in dieser Anfragebeantwortung durchaus (Bundesminister Dipl.-Ing. Pröll: Positive!) gute Antworten gegeben, das will ich gar nicht bestreiten. Es geht einerseits darum, dass sich Österreich auf europäi­scher Ebene, wie wir das ja in vielen Debatten hier in diesem Haus auch immer wieder angesprochen haben, zu Recht dafür eingesetzt hat, dass gentechnikfreies Saatgut weiterhin möglich bleibt. Das heißt, das Reinheitsgebot von Saatgut ist eine Grundvor­aussetzung, und daher darf eine Toleranz für GVO-Verunreinigungen auf keinen Fall eine Gesetzesregelung finden, wie das immer noch, Herr Bundesminister, leider – Sie wissen es – die Kommission in ihrem Vorschlag vorgesehen hat, nämlich mit Schwel­lenwerten bei Saatgut von 0,3 und 0,5 Prozent. – Das ist unbestritten eine gemein­same Position, das will ich nicht bestreiten.

Und das Zweite, wo wir auch, glaube ich, in dieselbe Richtung gehen, ist die Frage der generellen Zulassung in Europa, und welche Stellung die European Food Safety Authority in Parma, also die Europäische Lebensmittelbehörde, derzeit hat, welche Aufgabe sie eigentlich erfüllen sollte und wie sie derzeit arbeitet – nämlich aus unserer Sicht schlecht, aus unserer Sicht intransparent: Es ist völlig inakzeptabel, dass sie die Entscheidungen, die sie trifft, nicht wirklich nachvollziehbar macht.


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll37. Sitzung / Seite 164

Das ist schlagend geworden – wir erinnern uns – im Kontext der Klage von Oberöster­reich vor dem Europäischen Gerichtshof: Oberösterreich beziehungsweise die Repu­blik Österreich ist ja bekanntermaßen in diesem Rechtsstreit unterlegen, und damit scheint es so zu sein – und ich erinnere an die Medienberichte in den letzten zehn Tagen –, dass manche Medienvertreter davon ausgehen: Na ja, da wurde jetzt sozusa­gen doch eine Gentechnik-Lawine losgetreten.

Herr Bundesminister, damit sind wir schon dort, worum es eigentlich geht, und wo man sieht, wo die Versäumnisse der letzten Monate, der letzten Jahre liegen. Die Voraus­setzungen, um eine gentechnikfreie Landwirtschaft sicherzustellen, sind sicherlich zweierlei: erstens das Saatgut – das habe ich schon angesprochen – und zweitens – und das ist wesentlich – der Schutz der gentechnikfreien Regionen, und zwar der rechtliche Schutz – das ist die entscheidende Herausforderung –, das Selbstbestim­mungsrecht der Regionen in Europa abzusichern. Das ist nämlich die Wahlfreiheit, von der immer gesprochen wird, Kollege Schultes! Das ist die Wahlfreiheit auch für die Bäuerinnen und Bauern.

Wir wissen ja, in der klein strukturierten Landwirtschaft, nicht nur in Österreich, auch in der Slowakei, in vielen anderen Regionen, in Polen, in Italien, selbst in Frankreich, in den meisten Gebieten ist Koexistenz nicht möglich. Und der aktuelle Anlass ist der Versuch der Kommission, die österreichischen Importverbote von Mais der Sorten MON 810 und T 25 zu torpedieren. Sie wissen, hier gibt es ja Importverbote, die wir gemeinsam erkämpft haben. Frau Präsidentin Prammer war damals als Ministerin auch zuständig für ein Verbot, und es gibt noch weiterreichende Verbote, nämlich das Ver­bot für GT 73; das ist ein Rapskonstrukt, welches in Österreich immer noch nicht für den Import zugelassen ist. Das sollten wir nicht unterschlagen, Herr Bundesminister Pröll.

Warum ist das Importverbot von der EU-Kommission torpediert worden? Warum wird das Importverbot von der Kommission im dritten Versuch innerhalb von zwei Jahren angegriffen? – Weil es auf WTO-Ebene diesen Panelbeschluss in Sachen Agro-Gen­technik gibt.

Ich erinnere daran: 1 000 Seiten, das umfassendste Panel, das es jemals in einer wirt­schaftspolitischen Auseinandersetzung zwischen der EU und den USA gegeben hat. Und da ist das erste zentrale Versäumnis sichtbar geworden, denn die EU-Kommission hat dieses Panel nicht beeinsprucht. Es ist klar, wenn sie nicht beeinsprucht ... (Zwi­schenbemerkung von Bundesminister Dipl.-Ing. Pröll.) – Sie sagen, da bin ich nicht zuständig. Aber bitte, das ist ja die Herausforderung!

Wenn wir wissen, dass es, wenn hier kein Einspruch der EU-Kommission kommt, schlagend wird, dass spätestens in einem Jahr – und das ist jetzt der Fall – die Staa­ten, die geklagt haben, die USA, Argentinien und andere, konkret Strafzölle verlangen können, Strafzölle für eben dieses Handelshemmnis beanspruchen werden, dann ist es natürlich sehr, sehr schwierig, aus dieser Situation wieder herauszukommen.

Meine Frage an Sie ist ganz konkret: Wo waren Sie da? Wo ist Ihre Initiative dokumen­tiert, dass Sie für diese Aktivität der EU-Kommission, nämlich das WTO-Panel zu be­einspruchen, entsprechend aufgetreten sind – mit Initiativen auf europäischer Ebene, mit Bündnissen, damit man hier europäische Regeln auch im internationalen Handel endlich durchsetzt, nämlich zu Recht durchsetzt, meine Damen und Herren?! (Beifall bei den Grünen. – Heiterkeit von Bundesminister Dipl.-Ing. Pröll.)

Herr Bundesminister, das ist die Herausforderung, vor der wir alle stehen! Da wird uns das Lachen noch vergehen, das weiß ich. Aber wir kämpfen dafür. Wir kämpfen für dieses gentechnikfreie Österreich, für die gentechnikfreie Lebensmittelproduktion in Europa! (Beifall bei den Grünen.)


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll37. Sitzung / Seite 165

Nach dem Entscheid des Europäischen Gerichtshofes und dem Fall des oberösterrei­chischen Verbotsgesetzes frage ich Sie: Was haben Sie gemacht? Wo ist der Runde Tisch in Österreich, wo die Ländervertreter auf Bundesebene zusammenkommen, um Leitlinien für den gentechnikfreien Anbau von Mais und Raps zu beschließen, zu bera­ten und umzusetzen?

Meine Damen und Herren! Es ist jetzt ein Gebot der Stunde, kulturartenbezogene An­bauverbote umzusetzen! Und da wären Ihre Initiativen gefragt. Das generelle Verbot hat der Europäische Gerichtshof gekippt. Aber er hat explizit davon gesprochen, dass es Gefahren gibt, die noch nicht vollständig erkannt sind. Das hat die Generalanwältin Sharpston auch auf der Ebene des Europäischen Gerichtshofes den Gentechnikkriti­kern zugestanden.

Das bedeutet, meine Damen und Herren, dass es eine reale Chance gäbe, kulturarten­bezogene Verbote auszusprechen. Das hieße: Anbau von gentechnikfreiem Mais und gleichzeitig Verbot des Anbaus von Gentechnik-Mais, Verbot des Anbaus von Gen­technik-Raps.

Das sind zwei ganz konkrete Forderungen, die im Raum stehen, die natürlich, weil
der Anbau Ländersache ist, auf Länderebene diskutiert werden müssen. Aber wenn das Ländersache ist, dann haben Sie eine Bundeskompetenz, das zu koordinieren, weil es eine Herausforderung für Österreich ist. (Ironische Heiterkeit von Bundesmi­nister Dipl.-Ing. Pröll.)

Ja natürlich! Man kann doch die Bundesländer hier nicht im Regen stehen lassen. Man muss ihnen beistehen. Das sind harte internationale, politische Auseinandersetzungen, die nur gewonnen werden können, wenn wir in diesem Punkt gemeinsam an einem Strang ziehen. Und da vermissen wir Ihre Aktivitäten. (Beifall bei den Grünen.)

Und auch das ist kein Geheimnis: Dort, wo Sie aus unserer Sicht vollständig versagt haben, das ist das Umweltprogramm, das österreichische Agrar-Umweltprogramm ÖPUL. Es ist unglaublich, dass in einem Agrar-Umweltprogramm die Möglichkeit nicht genutzt wurde, gentechnikfreies Saatgut zum Schutz der Biodiversität festzuschreiben. (Bundesminister Dipl.-Ing. Pröll: Das geht nicht!) – Das geht nicht, sagen Sie? Wenn das in einem freiwilligen Programm nicht geht, wie soll es dann gesetzlich gehen? Bitte, wenn Sie nicht einmal dafür kämpfen, wie soll das dann politisch funktionieren, Herr Bundesminister, wie soll das funktionieren? Sie sind völlig inkonsistent, wenn Sie wirklich ernsthaft behaupten, dass das nicht möglich ist.

Ich kenne das Schreiben der Kommission. Sie haben aber nicht dafür gekämpft, dass solch eine Regelung eingeführt und in Europa diskutiert wird. Und das wäre eine wun­derbare Chance gewesen. (Beifall bei den Grünen.)

Aber, meine Damen und Herren, es schlägt ja dem Fass den Boden aus, was Vize­kanzler Molterer im „Sommergespräch“ von sich gegeben hat. Da hat er ernsthaft da­von gesprochen, dass wir die Gentechnologie doch zum Klimaschutz brauchen.

Sie haben natürlich eine andere Meinung, aber dass Ihr Regierungskollege und Vize­kanzler Molterer solch eine Feststellung trifft und gleichzeitig hochkarätige Wissen­schafter in Europa wirklich zu hundert Prozent das Gegenteil sagen, das ist schon unglaublich! Dass so etwas passieren kann, das ist nicht nur ein Lapsus, sondern es ist unverzeihlich, noch dazu, da im Regierungsprogramm ein Bekenntnis zur Gentechnik­freiheit festgeschrieben wurde.

Wir werden morgen noch mit dem Herrn Bundeskanzler darüber diskutieren und wer­den schauen, was er bisher dazu beigetragen hat, dass da etwas weitergeht.


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll37. Sitzung / Seite 166

Wir erwarten jedenfalls von Ihnen, Herr Bundesminister, nicht nur ein unmissverständ­liches Bekenntnis zur Gentechnikfreiheit bei nachwachsenden Rohstoffen, sondern endlich auch die Umsetzung der alternativen Strategien! (Präsidentin Mag. Prammer gibt das Glockenzeichen.)

Ich komme zum Schlusssatz, Frau Präsidentin. Das würde heißen, neue Studien vorzulegen, eine GVO-Risikoforschung zu etablieren und den EU-Umweltkommissar Stavros Dimas endlich massiv zu unterstützen, damit weitere Zulassungen von Gen­technikpflanzen nicht weiter auf der Tagesordnung stehen werden. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen.)

17.37


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Die Redezeit der nunmehr zu Wort gemeldeten Abgeordneten beträgt gemäß der Geschäftsordnung 5 Minuten.

Als Nächste zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Bayr. – Bitte.

 


17.37.39

Abgeordnete Petra Bayr (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Minister! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich denke, die österreichische gentechnikkritische Politik hat momentan schon denkbar schlechte Rahmenbedingungen.

Es gibt einerseits die in der Anfrage und in der Anfragebeantwortung erwähnte EU-Richtlinie zur Kennzeichnung mit der Absicht, dass künftig zufällig und technisch unver­meidbare Verunreinigungen von herkömmlichem Saatgut mit GVO-Sorten zwischen 0,3 und 0,5 Prozent toleriert werden, sprich nicht mehr gekennzeichnet werden müs­sen. Das ist schon etwas, was eine wesentliche Verschlechterung zu unserer jetzigen Verordnung bedeuten würde, und ist auch etwas, was es unseren Bio-Bauern und Bio-Bäuerinnen nicht gerade einfacher macht.

Zum Zweiten ist es Bundesminister Pröll in Brüssel leider nicht gelungen, eine qualifi­zierte Mehrheit für das Beibehalten des österreichischen Importverbotes von zwei gen­technisch manipulierten Maissorten zu finden. Ich denke, dass es taktisch nicht ganz glücklich ist, diese Studie, die unsere Kritik und unser Unbehagen auch wissenschaft­lich untermauern, erst so spät nachzureichen. Ich glaube, wenn wir das der WTO ge­genüber schon früher getan hätten, hätten wir wahrscheinlich bessere Karten gehabt, als die Studie jetzt in letzter Sekunde aus dem Hut zu ziehen. Dann hätten wir uns das möglicherweise erspart.

Die Aufhebung der oberösterreichischen Lösung ist bereits angesprochen worden. Das Problem ist, dass Brüssel einfach in vielen Fragen nicht akzeptiert, was unsere Bevöl­kerung wünscht, was wir, die österreichische Politik, wünschen, und dass wir nicht wirklich einen Schlüssel gefunden haben, wie wir da unsere Interessen sinnvoll durch­setzen.

Was mir ebenso Sorgen macht – mein Vorredner hat es auch angesprochen –, sind die Tendenzen, dass man agrarische Treibstoffe quasi zum Allheilmittel gegen die Kli­maerwärmung verklärt, auch wenn sie überhaupt nicht nachhaltig produziert worden sind – von CO2-neutral möchte ich überhaupt in den allerwenigsten Fällen reden.

Ich halte es auch für sehr problematisch, dass Vizekanzler Molterer kein Problem damit hat, Energiepflanzen in Österreich gentechnisch zu manipulieren und sie dann zu nut­zen. Auch der Umweltminister hat das in einem „Zeit im Bild“-Interview auf lange Sicht letztendlich nicht ausgeschlossen.

Das ist erstens einmal nichts, was den Wünschen unserer Bevölkerung entgegen­kommt, denn sobald gentechnisch manipulierte Pflanzen – wofür auch immer sie sein mögen – am Feld sind, ist der Weg in die Nahrungsmittelkette nicht mehr sehr weit,


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und außerdem verbessert das unsere Glaubwürdigkeit auf europäischer Eben auch nicht.

Letzter Punkt: Es gibt unter anderem ein Problem in Regierungsvorlagen oder in Ge­setzesüberlegungen, die zum Teil auch von uns selbst kommen und wo wir es in Ös­terreich in der Hand hätten, eine wirklich vorsorgende Gentechnik-Politik zu machen. Ich spiele jetzt ganz konkret auf die Regierungsvorlage zum Bundes-Umwelthaftungs­gesetz an, wo die Wirtschaft sehr massiv lobbyiert hat, wo sie unbedingt ein Entwick­lungsrisiko will, das heißt, um es jetzt auf die GVOs zu münzen: Wenn ein gentech­nisch veränderter Organismus ausgebracht wird, sich entweder ausbreitet oder einen sonstigen Umweltschaden verursacht und es zum Zeitpunkt der Ausbringung wissen­schaftlich noch nicht absehbar war, dass so etwas passieren kann, dann würde sich die Wirtschaft in Zukunft gerne insofern aus der Verantwortung stehlen, dass die Allge­meinheit, die Steuerzahler und Steuerzahlerinnen, die Sanierungskosten zu tragen hätte, obwohl natürlich die das Patent besitzende Firma weiterhin die Geschäfte macht.

Ich meine, das ist weder besonders umsichtig noch eine wirklich gentechnikkritische Politik, die wir hier selbst machen, bei der wir einiges selbst in der Hand hätten. Es gibt eine Menge von Handlungsansätzen, zum Beispiel bei der Haftung. Ich glaube, dass im Gentechnikgesetz noch einige Lücken zu schließen sind. Gerade in der ganzen Fra­ge der Haftungen gibt es relativ viele Unklarheiten, gibt es Lücken, die wir füllen müs­sen. Die gentechnikkritische Forschung ist dringend zu forcieren und auch dement­sprechend zu dotieren. – Das betrifft übrigens die AKW-kritische Forschung ganz genau so, weil es wichtig ist, unsere Bedenken, die Bedenken unserer Bevölkerung auch mit wissenschaftlichen Argumenten zu untermauern.

Auf EU-Ebene sollten wir viel mehr den Trend nutzen, dass jetzt zum Beispiel auch die Menschen in Frankreich immer mehr draufkommen, dass sie eigentlich gentechnisch manipulierte Nahrungsmittel ablehnen. Ich glaube, da ist noch ein Drive, den man nut­zen kann, wo man Allianzen schmieden kann, wo man wirklich schauen kann, dass die Koexistenz EU-weit in allen Regionen sichergestellt wird.

Ich bin schon der Meinung, was auch letztlich eine Aufgabe Österreichs ist, dem ent­gegenzuwirken, dass die Politik, die die Europäische Union innerhalb der WTO macht, nach wie vor eine ist, die auf dem sozialen, auf dem umweltpolitischen, auf dem ent­wicklungspolitischen und auf dem menschenrechtlichen Auge komplett blind ist, wo es wirklich nur um Wirtschaftsrechte geht. Uns da einzumischen und zu schauen, dass wir zu Lösungen kommen, die letztlich auch zu sinnvollen gentechnikfreien Regionen in Europa führen, das wäre schon eine Aufgabe, die wir uns sehr hoch auf die Prioritäten­liste schreiben sollten. (Beifall bei der SPÖ sowie des Abg. Dr. Pirklhuber.)

17.43


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun gelangt Herr Abgeordneter Ing. Schultes zu Wort. 5 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


17.43.14

Abgeordneter Ing. Hermann Schultes (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsident! Sehr ge­ehrter Herr Bundesminister! Geschätztes Hohes Haus! Wunderschön: Ich darf wieder reden, Gentechnik steht auf dem Programm. Herr Pirklhuber hat wieder ein Thema ent­deckt, es ist immer dasselbe.

Aber immerhin gibt mir das die Gelegenheit, zu berichten, dass in Österreich noch immer alles in Ordnung ist, dass noch immer alles im Lot ist, dass unsere Saatgutgen­technikverordnung weiterhin gültig ist, dass die Gentechnik-Kennzeichnungsverord­nung weiterhin gültig ist, dass die Bundesländergesetze, um die Gentechnik draußen zu halten, in Ordnung sind, und dass wir auch auf dem Markt immer erfolgreicher damit


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll37. Sitzung / Seite 168

sind, die Produkte aus österreichischer Landwirtschaft unter Vermeidung von Gentech­nik zu platzieren.

Wir haben außerdem sichergestellt, dass sich die österreichischen Biobauern genauso wie die konventionellen Bauern miteinander und koexistent gentechnikfrei mit Saatgut versorgen können. Das wird auch in Zukunft so sein. Die Aufregung des Herrn Pirkl­huber ist nicht verständlich, aber sie gehört zum Programm im Hohen Haus dazu, wie das der Jahresablauf eben so mit sich bringt.

In Österreich ist es so, dass wir auf der einen Seite über die Gesetze sicherstellen, dass wir die Gentechnik nicht am Acker wiederfinden, wir stellen das aber auch über den Markt sicher, über Vermarktungsprogramme, über die Zusammenarbeit mit den großen Handelsketten, eben mit dem Eingehen auf die Bedürfnisse der Kunden und Konsumenten.

Genauso geschieht es durch die Regelung der Saatgutproduktion selbst, dass wir auf die Bedürfnisse der Landwirte eingehen können, dass sie eben gentechnikfreies Saat­gut bekommen, dass sie ihre Kunden gut bedienen können. Und das wird unterstützt durch die österreichische Ausprägung der Bioenergie- und Biomassenutzung. Es ist so, dass wir in der Bioethanolproduktion zum Beispiel gut liegen. Ich habe mir gestern in Pischelsdorf angesehen, wie das funktioniert, ich habe gesehen, wie garantiert gen­technikfreies Eiweißfuttermittel aus österreichischer Produktion aus dem Trockner ge­kommen ist. Das ist ein Produkt, das unsere Rinderbauern brauchen, damit sie nicht gentechnisch verändertes Soja aus Südamerika importieren müssen.

Diese kombinierte Strategie, die wir in Österreich haben, gesetzlich absichern und über den Markt ordentlich bedienen, den Bauern die Möglichkeiten geben, dass sie den Kunden gute Produkte bringen, das ist das Programm, das am besten funktioniert.

Herr Abgeordneter Pirklhuber, das hat mit Markt und Vermarktung zu tun! Davon verstehen Sie nichts, aber die Kunden am Markt und die Bauern in der Produktion wissen, was am besten für sie ist.

Gott sei Dank haben wir mit der Möglichkeit, Bioethanol zu produzieren, eine Chance, den Absatz von gentechnisch unverändertem Mais, von herkömmlich gezüchtetem Mais in Österreich abzusichern, genauso wie wir das für Weizen tun können. Wir bringen damit aus einer Pflanze mit einem sehr hohen Ausmaß an Nachhaltigkeit, mit einem sehr hohen Ausmaß an CO2-Reduktion in der Gesamtproduktionskette einen Treibstoff auf den Markt (Abg. Dr. Pirklhuber: Das stimmt ja nicht!), mit dem Sie mit jedem Liter, den Sie verwenden, eindeutig 40 Prozent weniger CO2 ausstoßen, als wenn Sie mit einem Benzin-Auto fahren würden – und das aus österreichischer Pro­duktion!

Die kombinierte Strategie aus Gentechnikfreiheit und Sicherung der individuellen Ener­gieautonomie ist eine tolle Sache. Das ist durch den österreichischen Weg sehr gut sichergestellt. (Abg. Dr. Pirklhuber: Das wird importiert!) Heute kann der österrei­chische Konsument entscheiden, gentechnikfrei hergestellte Produkte aus österrei­chischem Anbau zu verwenden – es gibt keine gentechnisch veränderte Pflanze am Acker! –, und gleichzeitig kann der österreichische Autofahrer beim Tanken seines Autos wählen, wenn er den Zapfhahn in den Tank hineinhängt, und entscheiden, ob das andere Ende des Schlauches in Kasachstan oder in Pischelsdorf auf einem öster­reichischen Acker ist. (Abg. Dr. Pirklhuber: Wie viele Tankstellen gibt es schon?) Und das ist eine gute Kombination.

Geschätzter Herr Pirklhuber, wissen Sie, wem wir diese Kombination verdanken? – Unserem Landwirtschafts- und Umweltminister Josef Pröll, der nicht nur in Österreich die Dinge gut weiterbringt (Abg. Dr. Pirklhuber: Sie waren gestern nicht auf der Ta-


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll37. Sitzung / Seite 169

gung der AGES!), sondern auch auf europäischer Ebene das Thema sehr richtig plat­ziert hat. (Beifall bei der ÖVP.)

17.47


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun gelangt Frau Abgeordnete Dr. Moser zu Wort. 5 Minuten Redezeit. – Bitte, Frau Abgeordnete.

 


17.47.53

Abgeordnete Dr. Gabriela Moser (Grüne): Frau Präsidentin! Herr Minister! Meine Da­men und Herren! Oberflächlich betrachtet schaut es ja mit der Gentechnikfreiheit in Ös­terreich durchaus gut aus. (Bundesminister Dipl.-Ing. Pröll: Sehr gut!) – Herr Minister, sehr gut wäre es dann, wenn Sie auch ein klares Konzept, ein umfassendes Konzept für den gentechnikfreien Pflanzenanbau vorlegen würden. Wir brauchen nämlich wirk­lich ein kulturpflanzenbezogenes Verbot des Anbaus von gentechnisch manipuliertem Saatgut. Dieses umfassende Konzept sind Sie uns noch schuldig, Herr Minister. – Erstens.

Herr Minister, zweitens: Sehr gut wären wir, wenn wir auch noch entsprechende wis­senschaftliche Forschung vorantrieben, die unsere Position innerhalb der EU noch besser absichern würde, sodass wir gegenüber den Urteilen der WTO noch besser argumentieren könnten, sodass wir die Kommission beziehungsweise die Mitgliedslän­der, die Partnerländer in der Europäischen Union, noch besser überzeugen könnten. Herr Minister, das fehlt uns auch noch! (Beifall bei den Grünen.)

Drittens: Sehr gut wären wir, Herr Minister, wenn Sie selbst konsequent genug wären, im ÖPUL-Programm schlechthin die Verwendung von gentechnikfreien Produkten, von gentechnikfreiem Saatgut ein für alle Mal festzuhalten. Das sind Sie uns auch noch schuldig, Herr Minister!

Zum Schluss – das wäre der vierte Punkt, Herr Minister, der Ihnen fehlt –: Um jetzt wirklich sehr gut sein, fehlt mir der Punkt, dass Sie sich eindeutig von den Aussagen des jetzigen Herrn Finanzministers, des ehemaligen Herrn Landwirtschaftsministers Molterer distanzieren, der im August in einem „Kurier“-Interview in Österreich sehr wohl die Tür für den Anbau von gentechnisch manipuliertem Saatgut in Richtung Biomasse geöffnet hat.

Ich darf Ihnen nur aus dem „Kurier“ zitieren – Originalton Molterer –:

„Und wenn wir bei der Biomasse etwas weiterbringen wollen, werden wir dort, nur dort, auch über Gentechnologie reden müssen. Ich kann nicht Klimaschutz wollen, aber zu allem Nein sagen.“ – Das ist Original Molterer.

Das heißt, über die Hintertür des Klimaschutzes – das ist ja besonders raffiniert! – soll die Gentechnologie Einzug halten auf unseren Feldern, in unserer Landwirtschaft, auf unserem Boden.

Herr Minister, das haben Sie in keiner Weise irgendwie dementiert, das haben Sie in keiner Weise sozusagen korrigiert. Das ist Ihr fünftes Versagen – ich wiederhole es noch einmal –, das es Ihnen nicht erlaubt, jetzt wirklich als umweltpolitischer, im Hin­blick auf Gentechnik wirklich reüssierender Minister EU-weit gefeiert zu werden. Das fehlt Ihnen noch. Und wenn Sie mir das jetzt klarstellen und wenn Sie entsprechende gesetzliche Initiativen starten, um diese fünf Mängel zu beseitigen, dann können wir gerne positiv unterstützend weiterreden. Aber das fehlt uns noch.

Und darum heute diese Anfragebesprechung, um Ihnen auf der einen Seite weiter den Rücken zu stärken und Sie andererseits zu motivieren, endlich einmal die letzten fünf Pflichtaufgaben zu erledigen. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen.)

17.51



Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll37. Sitzung / Seite 170

Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Es hat sich nun Herr Bundesminister Dipl.-Ing. Pröll zu Wort gemeldet. Die Redezeit soll 10 Minuten nicht übersteigen. – Bitte.

 


17.51.26

Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft Dipl.-Ing. Josef Pröll: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Hohes Haus! Meine sehr geehr­ten Damen und Herren! Das Thema Gentechnik wird uns zweifelsohne in den nächsten Monaten und Jahren in Europa noch weiter begleiten. Ich möchte nur auf ein paar The­men eingehen, weil das alles sehr durchmischt und unsauber diskutiert und angespro­chen wurde: Wo stehen wir? Was sind die Herausforderungen? Was muss man in der Debatte auch klar und deutlich trennen?

Zum Ersten: Wir haben in Österreich, was das Saatgut betrifft, eine Regelung gefun­den mit null Toleranz oder in der Nachweisgrenze 0,1 Prozent und das auch gesetzlich determiniert, um Gentechnik vom Anbau, was das Saatgut betrifft, aus Österreich drau­ßen zu halten. Das ist mustergültig für Europa. Sie wissen, dass wir seit 2000 in der Europäischen Union, in der Kommission selbst und in den zuständigen Agrar- und Umweltministerräten, immer wieder diskutieren: Wo sollen in Europa die Grenze und die Schwelle für Verunreinigungen im Saatgut liegen? Österreich wird damit mit seiner Vorreiterrolle immer mehr auch in der Diskussion zum Standard – erster Punkt –, weil wir ihn in Österreich gesetzt haben. (Beifall bei der ÖVP.)

Zweiter Punkt: Wir haben, was die Frage Futtermittel und Lebensmittel betrifft – das ist eine ganz andere Debatte als Saatgut und Aussaat in der Landwirtschaft –, sehr dafür gekämpft und federführend dafür gekämpft, dass in Europa eine Kennzeichnungsrege­lung kam, die da heißt: 0,9 Prozent. Alles, was darüber ist, muss gekennzeichnet wer­den. Und es gibt damit absolute Sicherheit für die Bäuerinnen und Bauern in Europa, die frei entscheiden können: Wählen sie ein Futtermittel, das gentechnisch verändert ist oder nicht? Und auch der Konsument kann wählen mit dem Griff ins Regal. Das ist ein faires Angebot. Für Lebens- und Futtermittel liegt die Wahlfreiheit bei uns allen. (Beifall bei der ÖVP.)

Wir werden entscheiden, ob die Gentechnik im Futter- und Lebensmittelbereich weiter vordringt oder nicht. Die Dinge sind sauber zu trennen.

Der dritte Punkt ist: Was die nationalen Verbotsverordnungen betrifft, so sollten wir nicht so tun, als ob das mit der letzten Entscheidung, auf die ich noch zurückkomme, weil auch sie sehr unsauber von Ihnen diskutiert wurde, Herr Abgeordneter (in Rich­tung des Abg. Dr. Pirklhuber), oder auch von der Frau Abgeordneten (Abg. Dr. Moser: Nein, nein!), geändert worden wäre. Man muss eines wissen: Es gibt seit langem gen­technisch veränderte Konstrukte im Futter- und Lebensmittelbereich auch in Öster­reich. Aufgrund der Kennzeichnung kann sich allerdings jeder frei entscheiden.

Zwei Konstrukte haben wir mit einer nationalen Verbotsverordnung aus verschiedenen Gründen verboten. Wir haben drei Abstimmungen hinter uns im Umweltministerrat. Zweimal davon konnten wir die Verbotsverordnungen plus Saatgut mit einer qualifizier­ten Mehrheit gewinnen.

Die Kommission hat jetzt Folgendes getan: Sie hat den Vorschlag getrennt und hat gesagt, okay, wir gestehen Österreich zu (Zwischenruf des Abg. Dr. Pirklhuber) – das müssen Sie dazusagen –, die Landwirtschaft weiter gentechnikfrei zu halten, das stel­len wir nicht mehr zu Abstimmung. Aber die Frage der Einfuhr als Futter- und Lebens­mittel stellen wir zur Disposition, weil durch die Kennzeichnung jeder wählen kann. Und diese Wahl konnten wir bei der Abstimmung mehrheitlich gewinnen. Vergessen Sie nicht das Stimmverhalten: 191 zu 58. Sie vergessen das immer. (Abg. Dr. Pirklhuber: Stimmt ja eh!) Und damit ist eines gelungen – Herr Abgeordneter, Sie brauchen ja nicht nervös zu werden –: dass die Umweltminister die nationale Verbotsverordnung nicht


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gekippt haben. (Abg. Dr. Pirklhuber: Natürlich haben sie es vor dem Europäischen Gerichtshof gekippt!) Nein, nicht „gekippt“ – Sie kennen die Entscheidung –, sondern mit der Pattsituation hat die Kommission im Alleingang zu entscheiden, was sie tut. Wir haben die nationalen Verbotsverordnungen noch aufrecht, und wir werden zeitgerecht für die Kommissionsentscheidung unser Gutachten zu diesen Konstrukten auch vorle­gen. (Beifall bei der ÖVP.) Das ist präzise gesagt das, was beim letzten Umweltminis­terrat in Brüssel entschieden wurde.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, in diesem Sinne können wir absolut optimis­tisch in die Zukunft schauen, was die Frage der gentechnikfreien Landwirtschaft betrifft.

Ich möchte auch noch abschließend zusammenfassen, um mit dieser Schimäre aufzu­räumen, Gentechnikfreiheit im nationalen Umweltprogramm würde uns weiterhelfen.

Herr Abgeordneter Pirklhuber, Sie vergessen immer, den zweiten Teil dazuzusagen: Dieses Umweltprogramm für Österreichs Landwirtschaft, definiert im Grünen Pakt bis 2013, ist freiwillig. Es bringt uns überhaupt nichts, dort Gentechnikfreiheit festzulegen (Abg. Dr. Pirklhuber: Das geht ja nicht!), wenn zig Bauern einfach nicht mitmachen und in ihrem Umkehrschluss dann sagen, dann nehmen wir die Gentechnik und säen diese Produkte aus, weil wir aufs Umweltprogramm sowieso individuell verzichten. Es schützt uns nicht (Abg. Dr. Pirklhuber: Das ist lauter Blödsinn!), Gentechnikfreiheit im Umweltprogramm schützt uns nicht vor gentechnischer Aussaat, sondern nationale Gesetzgebung, für die wir gekämpft haben, die wir klug umgesetzt haben – das ist die Basis und die richtige Linie, die wir gezogen haben und auch weiter vertreten werden. (Beifall bei der ÖVP.)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, kein anderes Land hat so viel Expertise und so viel Koordination im Kodexbereich in der Agentur für Gesundheit und Ernährungssi­cherheit, AGES, wo wirkliche Kompetenz organisiert wird für ganz Europa im Bereich gentechnikfreie Regionen, im Bereich Koexistenz, wo besprochen wird, wie kann das Nebeneinander der Kulturen überhaupt in einer kleinteiligen Landwirtschaft wie in Ös­terreich funktionieren, geht das oder geht das nicht, und wenn, wie. (Abg. Dr. Pirkl­huber: Geht nach Spanien!)

Solange diese Fragen nicht geklärt sind, das wissen Sie ganz genau, werde ich einen Weg verfolgen, der da heißt: Ohne Koexistenzklärung kein Anbau von gentechnisch veränderten Produkten und Saatgut in Österreich. (Beifall bei der ÖVP.)

Herr Abgeordneter, klar ist: Es gibt nur ein Bundesland, das, getrieben vor allem von einem Parteifreund und Landesrat von Ihnen, eine Gewaltregelung versucht hat und spektakulär an die Wand gefahren ist, nämlich Oberösterreich. (Abg. Dr. Pirklhuber: Eine vernünftige Regelung!) Die haben genau den falschen Weg gewählt, nämlich des­wegen den falschen Weg gewählt, gegen besseres Wissen als übertriebene Reaktion vom EuGH nicht Recht bekommen. Und das ist nicht gescheit.

Deswegen müssen wir uns darüber unterhalten, wie gentechnikfreie Regionen auf frei­williger Basis implementiert werden sollen. Und das tun wir; das arbeiten wir aus. Und so gesehen können wir differenzieren. Wir klären die Koexistenzfrage, und wir werden in Zukunft Entscheidungen auch anders zu treffen haben.

Aber die Gentechnikfreiheit in der Landwirtschaft steht nicht zur Disposition, weil diese zentralen Fragen nach wie vor ungelöst sind. Und dafür kämpfen wir. Dafür haben wir große Erfolge erzielt, und das ist kein Grund, nervös zu werden. Im Gegenteil, wir haben die besseren Argumente mit kluger Expertise auf unserer Seite. (Beifall bei der ÖVP.)

17.58



Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll37. Sitzung / Seite 172

Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun gelangt Herr Abgeordneter Dipl.-Ing. Kle­ment zu Wort. 5 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


17.58.33

Abgeordneter Dipl.-Ing. Karlheinz Klement, MAS (FPÖ): Frau Präsidentin! Herr Mi­nister! Frau Minister! Es ist fast traurig, dass Herr Grillitsch nicht hier ist, obwohl er der Experte für Gentechnik ist. Es ist immer lustig, seine Zwischenrufe zu hören. Ich werde sie richtig vermissen. Aber vielleicht ist dadurch die Chance gegeben, einmal ernsthaft mit der ÖVP zu diskutieren.

Die grüne Gentechnik ist ein Musterbeispiel dafür, wie die Abgehobenheit, Ignoranz und Bürgerferne der EU funktionieren. Obwohl 95 Prozent der Österreicher und mehr als 80 Prozent der EU-Bürger gegen die grüne Gentechnik auftreten und große Sorgen äußern, fährt die EU eiskalt über diese Thematik drüber. Das ist Faktum. Und wenn wir heute hören, Herr Minister, dass Sie mit Zähnen und Klauen verteidigen wollen, dass in der österreichischen Landwirtschaft kein Gentechniksaatgut ausgebracht wird, dann nehmen wir das auch zur Kenntnis, ich hoffe nur, Sie werden es halten. (Zwischenruf des Abg. Dr. Pirklhuber.)

Herr Minister Pröll, das Gleiche haben Sie nämlich versprochen, als es geheißen hat, wir werden keine Gensaaten, keine Genprodukte bei uns einführen. Die werden aber tagtäglich eingeführt. Und auch dieses Kippen des österreichischen Genmais-Import­verbotes wollten Sie zuerst verhindern. Sie haben es aber nicht geschafft. Das heißt, Sie wollen uns jetzt wieder weismachen, Sie werden irgendetwas mit Zähnen und Klauen verteidigen, wo Sie aber erst vor wenigen Tagen eine Niederlage erleiden mussten, wo Sie sich eingestehen müssen, dass Sie da völlig versagt haben.

Wenn Sie auch die Medienberichte verfolgt haben – und Sie wissen es ja offensichtlich besser als wir alle, die wir nicht dabei waren –, aus denen hervorging, wie dieser Ab­stimmungsvorgang über die Bühne ging, dann muss ich sagen: Da muss man sich ja wirklich mit Grauen von dieser EU abwenden, die beinhart drüberfährt über diese Ein­wände großer Staaten wie Deutschland, Frankreich und so weiter, die im Abstim­mungsverhalten ganz klargemacht haben, dass sie der österreichischen Position eines Importverbotes zustimmen. Das, Herr Minister, ist offenbar wirklich ein Zeichen dafür, dass Sie Ihre Position nicht halten konnten und dass Sie auch in Zukunft wahrschein­lich diese großen Versprechungen, die Sie heute abgegeben haben, nicht halten wer­den.

Aber noch einmal, um zu erklären, worum es eigentlich geht: Bei Rattenversuchen, die im Genmais-Bereich gemacht worden sind, wurden gentechnikfreie Produkte und gen­technikverseuchte Produkte einander gegenübergestellt und den Ratten freie Zugangs­möglichkeiten gegeben. Die Ratten haben, kluge Tiere, die sie sind, den Genmais nicht gefressen. (Zwischenbemerkung von Bundesminister Dipl.-Ing. Pröll.) Man musste diese Ratten zwangsernähren mit Genmais, und innerhalb von drei bis vier Tagen wa­ren sie tot.

Herr Minister, nehmen wir diesen Genmais, machen wir unser Menü mit Genmais (Bundesminister Dipl.-Ing. Pröll: Es zwingt sie ja niemand!), aber Sie kosten vor – und dann gehen wir alle mit. Ich bin gespannt, ob Sie damit einverstanden sind, was da dann los ist. (Bundesminister Dipl.-Ing. Pröll: Wer zwingt sie? – Niemand!) Wer sie zwingt? Die österreichischen Konsumenten haben keine Chance, Herr Minister, sich auszusuchen, was passiert.

Ich bringe Ihnen ein Beispiel. Hören Sie genau zu, Herr Schultes. Nicht alles ist im Lot. Alle bei der ÖVP leben hinter dem Mond. Das wäre die richtige Aussage. Sie haben keine Ahnung, was los ist. Sie wollen österreichischen Konsumenten weismachen, dass alles in Ordnung sei. Es ist nichts in Ordnung!


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Es werden jedes Jahr 800 000 Tonnen Soja, genverseuchtes Soja, nach Österreich gebracht und an unsere Tiere verfüttert. Und über diesen Umweg, Herr Schultes, Herr Minister, kommt Gentechnik auf unsere Tische. Das ist Faktum. Und jetzt wollen Sie uns erklären, dass dieses Kippen des Importverbots kein Problem wäre. Das ist ein Problem!

Wie kommt es zu solch abenteuerlichen Zulassungsvorgängen? Sie wissen es ganz genau. Die EFSA, groß als europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit gepriesen, hat bis dato keine einzige Überprüfung vorgenommen, was diese gentechnischen Ver­seuchungen anlangt. Es gibt keine einzige Langzeitstudie. Es gibt keine einzige Studie darüber, inwieweit Gentechnik den menschlichen Körper, die menschliche Gesundheit beeinflusst. Da wird unkontrolliert übernommen, was die Großkonzerne Monsanto, Syngenta und so weiter vorgeben.

Und jetzt, Herr Minister, käme Ihr Offenbarungseid. Wenn Sie es wirklich ernst meinen mit dieser Frage, dann könnten Sie als österreichischer Minister die EFSA klagen. Bei der nächsten Gelegenheit, wenn es ein Ansuchen irgendeines Konzerns um Zulassung eines weiteren GVO-Saatgutes gibt, egal, was, könnten Sie als Minister eine Klage einbringen. Seien Sie so ehrlich, machen Sie das, bringen Sie eine Klage bei der EFSA ein und beweisen Sie dem Hohen Haus, dass Sie nicht nur in großen Sprechblasen ankündigen, sondern es wirklich ernst meinen! Das wäre auch im Sinne der Sicherheit für unsere Konsumenten eine große Chance für Sie, für uns alle.

Damit ist auch unsere Frau Gesundheitsministerin angesprochen. Auch Sie, Frau Mi­nister Kdolsky, könnten sich ein bisschen mehr einsetzen im Bereich Gentechniksi­cherheit, denn Sie haben uns vor kurzem erklärt, dass es nicht notwendig sei, beim Raps, der auch gentechnisch verändert ist, irgendwelche Importsperren einzusetzen.

Das heißt, wenn wir summa summarum alles zusammenfassen, müssen wir feststel­len, dass sich die ÖVP in einer guten Tradition befindet. Schon die seinerzeitige Bun­desministerin Rauch-Kallat hat sich nicht für vernünftige Beschränkungen eingesetzt. Und Sie, Herr Minister Pröll, und Sie, Frau Minister Kdolsky, machen das Gleiche.

Ich bitte Sie, hören Sie auf, auf unseren großen Problemfällen herumzutrampeln! Seien Sie ehrlich und versuchen Sie es auch mit einer Klage gegen die EFSA, Herr Minister! (Beifall bei der FPÖ.)

18.03


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordne­ter Schalle. 5 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


18.04.00

Abgeordneter Veit Schalle (BZÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Minister! Sehr geehrte Frau Minister! Meine Damen und Herren! Es geht um die EU-Richtlinie zur Kennzeichnung gentechnischer Verunreinigungen im Saatgut. Hier geht es in Österreich um eine prinzipielle Frage, wenn wir ein Land sein wollen, in dem Gen­technik keine Chance haben soll. Ich sage Ja, und das mit vollem Wissen, dass die Be­völkerung ganz strikt gegen gentechnisch veränderte Lebensmittel ist.

Man muss natürlich schon hellhörig werden, wenn der ehemalige Landwirtschaftsmi­nister und jetzige Finanzminister sagt, beim Raps kann ich mir schon vorstellen, dass wir gentechnisch veränderte Pflanzen einführen. (Zwischenruf des Abg. Ing. Schul­tes.) – Hat er gesagt! Aber gerade Sie in der Landwirtschaft sind ja einer der größten Verfechter der Idee eines genfreien Österreich.

Sie wissen ganz genau, wie es Ihren Kollegen in diesem Bereich in Mittelamerika
und Südamerika ergangen ist. Sie sind fast alle zugrunde gegangen. Profitiert haben nur die Riesenkonzerne und die ganz großen Landwirtschaftsunternehmen. Ich warne


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wirklich davor, hier ein Tor aufzumachen! Das ist der Tod für die kleinstrukturierte Landwirtschaft in Österreich, ja in ganz Europa.

Aber auch die Hoffnung, dass man sich damit vielleicht viel Dünger spart, hat sich nicht erfüllt.

Oder nehmen Sie nur zum Beispiel das rätselhafte Bienensterben in den USA. Das ist mit größter Wahrscheinlichkeit auf gentechnisch veränderte Pflanzen zurückzuführen.

Sehr geehrter Herr Minister Pröll, Sie reden immer über das österreichische Reinheits­gebot. Österreich ist das Land in Europa, wo der Flächenanteil an Biolandwirtschaft den höchsten Prozentsatz hat. Und das ist auch etwas ganz Besonderes für den Kli­maschutz. Ich glaube, damit das so bleibt, ist es auch Ihre – ich würde das sagen, da Sie römisch-katholisch sind – heiligste Pflicht, alles zu unternehmen, dass das österrei­chische Reinheitsgebot für Saatgut in Österreich, aber auch in der EU durchgesetzt wird. (Beifall beim BZÖ.)

Ich möchte nur ein Beispiel nennen. Spanien ist bekannt dafür, dass es auch Bioland­wirtschaft betreibt. In der Zwischenzeit hat man festgestellt, dass bereits 25 Prozent der Bioprodukte in Spanien gentechnisch verändert sind. Was das heißt? – Die bio­logische Landwirtschaft ist in Spanien tot! Und ich möchte nicht, dass es auch in Öster­reich dazu kommt! (Beifall beim BZÖ.)

Angesichts der politischen Realität auf europäischer Ebene habe ich diesbezüglich je­doch nur geringe Hoffnungen auf gute Entscheidungen für Österreich. Ein Beispiel: Es ist eine Tatsache, dass die Position Österreichs trotz Unterstützung von 15 EU-Län­dern von der Union völlig ignoriert wurde. Bei der Abstimmung haben 15 Länder für uns gestimmt mit 191 Stimmen, während nur vier Länder mit 56 Stimmen für das Anlie­gen der Kommission stimmten. Die EU entwickelt sich aus meiner Sicht immer mehr zu einer Vertretung der Lobbys und Großkonzerne. Dort zählen nicht mehr die Interessen der Menschen und der Umwelt.

Ich darf Sie wirklich auffordern, das Prinzip der gentechnikfreien Landwirtschaft in Ös­terreich sicherzustellen, eine Kennzeichnungsverpflichtung für gentechnisch veränder­te Lebensmittel durchzusetzen, ebenso eine Kennzeichnungspflicht für importierte gen­technisch veränderte Lebensmittel, wobei die Kennzeichnung bei allen Produkten in derselben Art und Weise sowie in einer Mindestgröße zu erfolgen hat, und dafür zu sorgen, dass Österreich gentechnikfrei bleibt und dass Sanktionen bei Verstößen ge­gen Gentechnikverbote gesetzt werden, was mir ganz besonders am Herzen liegt.

Ich glaube, auch wenn nur eine ganz kleine Tür offen gelassen wird, ist das nicht mehr zu stoppen. – Danke. (Beifall beim BZÖ.)

18.08


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

18.08.55Fortsetzung der Tagesordnung

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Ich nehme die Verhandlungen über den Punkt 4 der Tagesordnung wieder auf.

Zu Wort gemeldet hat sich Herr Abgeordneter Einwallner. Ich erteile es ihm. 3 Minuten Redezeit. – Bitte, Herr Abgeordneter.

 


18.09.04

Abgeordneter Thomas Einwallner (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Frau Bun­desminister! Herr Bundesminister! Geschätztes Hohes Haus! Uns von der ÖVP – das


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll37. Sitzung / Seite 175

ist ja kein Geheimnis, glaube ich, hier im Hohen Haus – ist es natürlich wichtig, Fami­lien zu schützen, zu stärken und zu fördern. Deswegen muss ich noch ganz kurz einen Blick zurück machen auf die letzte Sitzung, wo ja das Erfolgsmodell des Kinderbetreu­ungsgesetzes schon beschlossen worden ist. Aber das war ja der erste große Schritt auch in dieser Regierung zur Flexibilisierung dieses Modells und für uns, besonders wichtig, ein Schritt in Richtung Wahlfreiheit. So wird heute, und somit komme ich zu­rück zur Debatte, die vorhin schon begonnen worden ist, ein weiterer wichtiger Schritt gesetzt, nämlich die Unterstützung der Mehrkinderfamilie.

Das ist auch eine Unterstützung für jene, die Unterstützung brauchen. Die Erhöhung dieser Geschwisterstaffelung betrifft 170 000 Kinder, und die Erhöhung der Einkom­mensgrenze für den Mehrkinderzuschlag betrifft die stolze Zahl von 22 000 Kindern. Daher muss man schon sagen, dass das wieder familienpolitisch wichtige Schritte sind, um mehr Geld in die Taschen jener Familien zu bringen, die es wirklich brauchen.

Man kann hier nicht verhehlen (Abg. Öllinger: Na ja, verhehlen kann man viel!), dass wiederum unsere Frau Bundesministerin und natürlich die ÖVP die treibende Kraft in diesem Bereich waren, dass mehr finanzielle Mittel für die Mehrkinderfamilien zur Ver­fügung stehen. Es hätte wahrscheinlich weniger Initiativen gegeben, wenn unsere Frau Bundesministerin das nicht gemacht hätte.

Weiters möchte ich noch die Sicht der Jugend auf einen Punkt lenken, der bisher noch nicht beleuchtet worden ist: Mit dieser Novelle zum Familienlastenausgleichsgesetz bekommen auch arbeitsuchende Jugendliche, denen Familienbeihilfe gewährt wird, die Möglichkeit, bis zur Geringfügigkeitsgrenze dazuzuverdienen. Das heißt, arbeitsuchen­de Jugendliche können bis zur Geringfügigkeitsgrenze dazuverdienen und bekommen die Familienbeihilfe, somit auch arbeitslose Jugendliche, die einen Arbeitslosenzu­schuss bekommen, der unter der Geringfügigkeitsgrenze liegt.

Der dritte wesentliche Punkt in meinen Augen ist, dass die Zuverdienstgrenze für Voll­jährige, die Anspruch auf Familienbeihilfe haben, auf 9 000 € im Jahr erhöht wird.

Summa summarum könnte man sagen: Vieles wird für die Jugendlichen und die Fami­lien in diesem Land besser durch diese Initiative der Regierung, vor allem aber der ÖVP. – Danke. (Beifall und Bravoruf bei der ÖVP. – Ruf bei der ÖVP: So ist es!)

18.12


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Riepl zu Wort. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


18.12.48

Abgeordneter Franz Riepl (SPÖ): Frau Präsidentin! Frau Bundesministerin! Es ist im Laufe der Debatte schon gesagt worden: Mehr Unterstützung für kinderreiche Familien wird heute diskutiert und beschlossen. Ich denke, das ist ein wichtiger und richtiger Schritt, der jetzt von dieser Regierung gesetzt wird.

Ich habe mir ausgerechnet: Bei meinem Nachbarn mit seinen drei Kindern macht das im Jahr ungefähr 260 € mehr aus, also zusätzlich. Ich denke, es geht da um Beträge, mit denen gerade kinderreichen Familien sehr wohl unter die Arme gegriffen werden kann. Daher ist das, glaube ich, ein gutes Signal und eine gute Lösung, selbst wenn man bedenkt, dass bei Familienleistungen auch die Frage der Finanzierung immer wichtig ist.

In diesem Zusammenhang muss ich erwähnen, dass wir natürlich immer noch traurig sind, dass der Familienlastenausgleichsfonds durch die Entwicklung der letzten Jahre sozusagen leer ist, da die dafür zuständigen Minister und Ministerinnen der letzten Re­gierungen nicht darauf geachtet haben, dass man da immer die erforderliche Deckung hat.


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Mein Vorredner, Kollege Einwallner, hat gerade gesagt, dass die Zuverdienstgrenze für Studenten auf 9 000 € erhöht wird, wodurch 275 € mehr dazuverdient werden können.

Frau Bundesministerin! Sehr geehrte Damen und Herren des Hohen Hauses! Ich möchte darauf hinweisen, dass wir inzwischen in die Situation kommen, dass Lehr­lingsentschädigungen beispielsweise – die Metallindustrie als ein Beispiel dafür – 1 170 € im Monat ausmachen. Das heißt, es gibt Lehrlinge mit 19 oder 20 Jahren – und solche gibt es genug –, die im letzten Lehrjahr sind und Beträge als Lehrlingsent­schädigung bekommen, die in keiner Weise zu einer Kürzung oder zum Wegfall der Familienbeihilfe führen, da die Lehrlingsentschädigung nicht als Einkommen in diesem Sinn gerechnet wird, wogegen bei einem Studenten gleichen Alters das Überschreiten der 9 000 € ab dem nächsten Jahr bereits zur Gefährdung der Familienbeihilfe führt.

Was möchte ich damit sagen? – Die Situation ist für junge Menschen ungleich. Des­halb glaube ich, dass wir gut beraten sind, darüber nachzudenken, eine viel, viel stär­kere Erhöhung der Zuverdienstgrenze insbesondere für jene, die sich in einer Berufs­ausbildung an der Universität oder in einer Fachhochschule befinden, durchzuführen.

Ich plädiere, ich trete ein für eine besonders starke Erhöhung der Zuverdienstgrenze für Studierende, sodass wir hier einen Gleichklang mit jenen haben, die in einer Lehr­lingsausbildung, in einer Berufsausbildung, also in einer Lehre sind.

Frau Bundesministerin, vielleicht können wir uns im nächsten Jahr bei diesem The­menbereich verständigen und vernünftige Lösungen gemeinsam durchdenken. – Dan­ke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

18.15


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordne­ter Dipl.-Ing. Klement. 3 Minuten gewünschte Redezeit. – Bitte.

 


18.16.25

Abgeordneter Dipl.-Ing. Karlheinz Klement, MAS (FPÖ): Frau Ministerin! Frau Präsi­dentin! Ich habe Ihnen vorhin noch einige Zahlen bezüglich der Familienförderung ver­sprochen, damit wir wirklich von Fakten sprechen.

Die Statistik Austria hat davon gesprochen, dass allein in den letzten fünf Jahren der Zuwachs in Österreich 234 000 betragen hat und dieser Zuwachs zu 94 Prozent auf­grund des Wanderungsgewinnes ausgewiesen wurde. – Ob „Gewinn“ das richtige Wort ist, sei dahingestellt, die Statistik Austria bezeichnet das so.

Das heißt, in den letzten fünf Jahren sind um 234 000 Personen mehr in Österreich – durch Zuwanderung.

Die Statistik Austria geht davon aus, dass bei Fortsetzung dieser Entwicklung ab dem Jahr 2009 eine weitere verstärkte Erhöhung der Zahl der österreichischen Bevölkerung eintreten wird durch Zuwanderung. Das heißt, wir sprechen von ungefähr 40 000 Per­sonen jährlich, die zu uns kommen.

Bei Fortsetzung dieser Entwicklung – das ist auch eine Zahl, die sehr interessant ist – würden wir es erleben, dass wir aufgrund der Sterbefälle und der Geburten ein Minus von 16 000 bei österreichischen Menschen und einen Zugewinn von ungefähr 40 000 aus der Zuwanderung zu verzeichnen hätten.

Jetzt kommt genau der Punkt: Die Statistik weist auch aus, dass es genau die Aus­länder sind, vor allem die Moslems, die eine Fertilitätsrate von ungefähr 2,4 pro Frau haben, im Gegensatz zu den Österreicherinnen, bei denen sie bei ungefähr 1,3 liegt. Genau da setzt Frau Ministerin Bures an, die sagt, dass wir die armen Ausländer vor Armut retten müssen, dass wir genau die fördern müssen. Und jetzt kommt der ent­scheidende Punkt: Genau hier soll auch die Familienförderung ansetzen. Das heißt,


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eine ganz klare politische Ansage: Man möchte nicht die autochthonen österreichi­schen Familien fördern, sondern ausländische Familien. – Das ist genau das, was wir kritisiert haben.

Die Freiheitliche Partei hat daher – jetzt reiche ich Ihnen die Zahlen nach, Frau Minis­terin, vielleicht können Sie darauf eingehen; auch im Familienausschuss war es ja ein Thema – diesen Abänderungsantrag eingebracht und gesagt: Wir wollen ab dem zwei­ten Kind zusätzliche Förderungen. Wir wollen der österreichischen Realität entgegen­kommen, wir wollen österreichische Familien fördern. Diese Erhöhung, die wir ange­schnitten haben, von 12,80 auf 15 – Sie kennen den Abänderungsantrag –, und weite­re Erhöhungen bei drei Kindern, vier Kindern hätten zu Gesamtkosten von 14 Millionen bis 16 Millionen € pro Jahr geführt.

Frau Ministerin, erklären Sie uns jetzt bitte, wie Sie darauf kommen, dass wir eine Erhöhung von 200 Millionen gefordert hätten! Das war nämlich Ihre Antwort auf-
grund unseres Abänderungsantrages. – Das stimmt nicht! Das ist falsch! Diese
Zahl stimmt nicht, ich bitte um Aufklärung. (Zwischenbemerkung von Bundesminis-
terin Dr. Kdolsky.)

Wir halten fest, dass die Freiheitliche Partei eine Förderungsaufstockung für die Fa­milien von ungefähr 16 Millionen beantragt hat. (Neuerliche Zwischenbemerkung von Bundesministerin Dr. Kdolsky.) Und das ist Ihnen zu wenig. – Das heißt, das ist wirk­lich ein Armutszeichen für Ihre Familienpolitik. (Beifall bei der FPÖ.)

18.19


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächste gelangt Frau Abgeordnete Zwer­schitz zu Wort. 4 Minuten gewünschte Redezeit. – Bitte.

 


18.20.01

Abgeordnete Barbara Zwerschitz (Grüne): Frau Präsidentin! Frau Ministerin! Hohes Haus! Ich möchte jetzt nicht darauf eingehen, wie hier den ganzen Tag schon die eine Bevölkerungsgruppe gegen die andere ausgespielt wird – ich mag einfach nicht mehr. Tatsache ist, dass jedes 20. Kind in Europa arm ist und das hauptsächlich Familien betrifft, die viele Kinder haben.

Ich möchte Ihnen heute von einer Familie erzählen, die ich persönlich gut kenne, die ich in der Oststeiermark in einer kleinen Bezirksstadt kennengelernt habe. Sehr oft ist es dort der Fall, dass der Familienvater auspendeln muss, das heißt, die ganze Woche hindurch eigentlich nur zum Schlafen zu Hause ist. Die Mutter betreut fünf Kinder, die in den Kindergarten, die Volksschule, Hauptschule oder das Gymnasium gehen. Diese Familie wird von dieser erhöhten Familienbeihilfe profitieren, wird davon etwas haben.

Das Problem ist nur, dass mit Geld, wie das Österreich macht, anscheinend nicht das Problem gelöst ist. Österreich ist einer jener Staaten, die am meisten Geld an die Fa­milien direkt ausschütten, aber dafür am wenigsten an Infrastruktur bieten. Und damit kann man Armut in Wirklichkeit nicht bekämpfen. Ich möchte Ihnen das am Beispiel dieser Familie aufzeigen.

Die Mutter arbeitet halbtags, was bei fünf Kindern ein ziemliches Unterfangen ist. Bei jeder Krankheit, bei jedem Schulevent et cetera hat sie das Problem, wo sie ihre Kinder unterbringt, aber sie bemüht sich dazuzuverdienen, weil es mit einem Gehalt ganz schwer geht.

Noch schwieriger war es allerdings, als sie die AMS-Ausbildung hätte machen sollen. Da hatte man nämlich von ihr verlangt, dass sie bis 15 Uhr dort bleibt, und das ist mit den Kindern unmöglich.


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Eines der Probleme, die diese Mutter in Österreich nämlich sicher hat, ist, dass all die verschiedenen Schulen zu ganz unterschiedlichen Zeiten aufhören und dass es in den Regionen noch immer nicht üblich ist, dass es für die Kinder auch wirklich eine Unter­bringungsmöglichkeit gibt, in die man sie gerne gibt – abgesehen davon kosten diese meistens enorm viel Geld.

Also: Kindergarten den ganzen Tag, nach der Volksschule eine Nachmittagsbetreuung, denn eine Ganztagsschule haben wir nicht, die Hauptschüler sollen auch nicht zu Schlüsselkindern werden, und für höhere Schüler gilt das Gleiche.

Besonders extrem ist die Sache natürlich zu Schulbeginn. Schule ist überhaupt ein heißes Thema, denn bei dieser Familie geht es um so Kleinigkeiten wie: Hier ist eine Lesung zu bezahlen, und da brauchen wir zusätzliches Schulmaterial. Eines der Kinder hat in einer Laptop-Klasse angefangen, und was das für die Familie bedeutet, ist nahe­zu unvorstellbar.

Urlaub für diese Familie gibt es seit Jahren nicht. Die Kinder haben enormen Druck, sie können nicht mithalten. Für Kinder ist ja Armut noch viel beschwerlicher, weil sie gera­de in einer Identitätsphase sind, weil sie versuchen, sich an Gleichaltrigen zu messen, mit denen mitzuhalten. Es gibt für diese Kinder natürlich kein Handy, nicht regelmäßig Kleidung – die Kleidung wird üblicherweise mit Urlaubs- und Weihnachtsgeld gekauft, denn da geht es sich gerade aus, zwischendurch ist es eher problematisch.

Diese Kinder haben – das ist auch in vielen Studien nachgewiesen, das sieht man aber auch an dieser Familie – Probleme mit dem Selbstbewusstsein, weil sie eben nicht konkurrieren können. Sie erleben es als sehr belastend, dass ihre Eltern nicht mithal­ten können, mit diesem Armutsproblem nicht zurande kommen.

Eines der Probleme, die man auch in dieser Familie sieht – deswegen ist sie beson­ders plakativ –, ist das, was wir in der UNICEF-Studie gesehen haben, dass gerade arme Kinder auch Gesundheitsprobleme haben. Eines der Kinder hat Asthma, weil eine Wohnung verschimmelt war. Es war höchst an der Zeit, eine neue zu finden, und das war eine besonders spannende Geschichte, denn in Österreich gibt es kaum mehr Wohnungen, die über so viele Räume verfügen, um eine derart große Familie unter­zubringen. Die Zeit, dass drei Kinder in einem kleinen Kabinett schlafen, ist endgültig vorbei. Das möchten keine Eltern mehr den Kindern antun oder zumuten. (Beifall bei den Grünen.)

Daher ist die Kinderbeihilfe zwar ein wichtiger Schritt und etwas Tolles, wobei ich aber hier gleich anmerken möchte: Gerade für arme Familien ist es ein riesiges Problem, dass die Kinderbeihilfe alle zwei Monate ausgezahlt wird, weil die Finanzplanung sehr schwierig ist. Mir hat eine Sozialarbeiterin zum Beispiel erklärt, man kann die Kinder auch nicht rückwirkend einen Monat essen lassen, weil man jetzt gerade für zwei Monate das Geld bekommen hat.

Wir sollten also einmal schauen, dass wir die Kinderbeihilfe wirklich monatlich auszah­len.

Alle Studien beweisen: Die beste Bekämpfung von Armut, das Beste, was man den Familien tun kann, ist, den Müttern die Möglichkeit zu geben, arbeiten zu gehen, den Müttern die Möglichkeit zu geben, die Familie finanziell abzusichern, damit auch eine Mehrkinderfamilie die Chance hat, zu konkurrieren mit einer Familie mit weniger Kin­dern. Dafür sollten wir sorgen, aber dafür braucht es Infrastruktur und nicht nur Bar­geld. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)

18.24


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abge­ordneter Dolinschek. 3 Minuten gewünschte Redezeit. – Bitte.

 



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18.24.59

Abgeordneter Sigisbert Dolinschek (BZÖ): Frau Präsidentin! Frau Bundesministerin! Kinderreiche Familien haben sicherlich ein Problem, was den Urlaub betrifft, oder dass die Mutter, wenn es sich um vier oder fünf Kinder handelt, auch einer Arbeit nachgeht. Das ist eine Problematik und erfordert eine Entscheidung.

Kinderreiche Familien erhalten ab dem kommenden Jahr mehr finanzielle Unterstüt­zung; ich bekenne mich dazu. Für das dritte Kind wird es monatlich um 9,50 € mehr geben, für das vierte und jedes weitere Kind um 24,50 €. Erreicht wird das durch die Anhebung der sogenannten Geschwisterstaffelung, welche für das dritte Kind nunmehr 35 € und für jedes weitere 50 € beträgt. Gleichzeitig wird auch die Einkommensgrenze von 45 000 € auf 55 000 € erhöht.

Das finde ich vollkommen in Ordnung, bemerke aber, dass ich vermisse, dass es vor allem für Menschen, die es im Leben nicht so leicht haben, und das sind Kinder mit Be­hinderung und deren Eltern, keine Extraförderung gibt, wie es sie im Jahr 2003 gege­ben hat. Die Kinder werden zwar in die Geschwisterstaffelung mit einbezogen, aber es gibt keine Extraförderung für Kinder mit Handicap.

Ich vermisse auch eine höhere Unterstützung ab dem zweiten Kind, denn „Geschwis­terstaffelung“ heißt ja, mindestens zwei Kinder, und nicht, ab dem dritten Kind, und „Mehrkinderfamilie“ ist auch nicht die Einzahl, sondern die Mehrzahl. So hätte ich mir doch erwartet, dass es diese Geschwisterstaffelung schon ab dem zweiten Kind gibt. Das hätte ich begrüßt, das geht mir dabei ab, vor allem deshalb, weil es sehr viele ös­terreichische Familien gibt, die kein zweites Kind haben und sich überlegen, ob sie ein zweites Kind haben möchten oder nicht. Und genau das hätte vielleicht zu einer Stei­gerung der Geburtenrate beigetragen. (Beifall beim BZÖ.)

18.27


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun gelangt Frau Abgeordnete Mag. Aubauer zu Wort. 3 Minuten gewünschte Redezeit. – Bitte, Frau Abgeordnete.

 


18.27.20

Abgeordnete Mag. Gertrude Aubauer (ÖVP): Frau Präsidentin! Hohes Haus! „Kinder hat man zu haben“, so hat Thomas Mann im vorigen Jahrhundert die Normalität be­schrieben. Heutzutage ist das schon ganz anders.

Aber können wir uns wirklich ein Land vorstellen, das in eine gute Zukunft geht, wenn jede Generation um ein Drittel kleiner ist als die vorhergehende? – Das ist wohl kaum vorstellbar. Daher: Investitionen in Kinder sind die besten Zukunftsinvestitionen. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der FPÖ.)

Natürlich – da gebe ich der Kollegin von den Grünen völlig recht –: Der Kinderwunsch wird nicht mit dem Taschenrechner geweckt, aber Kinder brauchen Geld, Familien brauchen Geld. Deshalb ist es so wichtig, dass wir heute eine weitere Förderung für kinderreiche Familien beschließen.

Zu den Ausführungen meines Vorredners: Es gibt die bewährte Familienbeihilfe ja schon ab dem ersten Kind und dann auch für das zweite Kind.

Mehr Familienbeihilfe, das soll Frauen und Männern ein Ja zum Kind erleichtern. Fami­lien brauchen Geld, deshalb wollen wir auch ein Familiensplitting. Mit der Zahl der Kin­der soll die steuerliche Belastung der Familie in Zukunft abnehmen.

Familien brauchen aber nicht nur Geld, sondern auch Ideen. Schön, dass Sozialminis­ter Buchinger gestern angekündigt hat, dass er Seniorengärten fördern möchte. Das sind Tagesstätten, Betreuungsstätten für Senioren.


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll37. Sitzung / Seite 180

Silvia Fuhrmann und ich sind in der ÖVP-Perspektiven-Gruppe bereits einen Schritt weiter gegangen. Wir wollen ein Begegnungszentrum von Jung und Alt, also eine Kom­bination von Kindergarten und Seniorengarten. (Beifall bei Abgeordneten der ÖVP. – Zwischenruf der Abg. Heinisch-Hosek.)

Oma jobbt im Kindergarten, hat es geheißen. Kinder haben dann das Gefühl, von einer Oma betreut zu werden, und Oma und Opa haben eine Aufgabe, die Ihnen Spaß macht. – Nachzulesen auch in der Perspektivengruppe Generationengerechtigkeit. (Abg. Heinisch-Hosek: ... Modell aus Deutschland!) Und auch diese Idee würden wir gerne Sozialminister Buchinger näherbringen. – Danke für Ihr Interesse. (Beifall bei der ÖVP.)

18.29


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Füller zu Wort. 2 Minuten gewünschte Redezeit. – Bitte.

 


18.30.01

Abgeordneter Christian Füller (SPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Frau Bundes­ministerin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Die uns heute zur Behandlung im Plenum vorliegende Regierungsvorlage, mit der das Familienlastenausgleichsgesetz geändert werden soll, ist als weiterer Schritt zur Umsetzung des Regierungsprogramms im Kapi­tel der Familienpolitik zu sehen. Nach der Flexibilisierung von Kindergeld-neu und der staatlichen Kinderbetreuungsoffensive wird mit der heutigen Erhöhung der Familienbei­hilfe für Familien mit drei oder mehr Kindern ein Punkt gesetzt, der wichtig ist im Kampf gegen die zunehmende Armutsgefährdung von Mehrkinderfamilien, die oftmals mit nur einem einzigen oder mit geringen Einkommen auskommen müssen. Zahlreiche Stu­dien beweisen dies.

Es gibt auch Berichte seitens der österreichischen Armutskonferenz. In einem dieser Berichte sind als eine der größten armutsgefährdeten Gruppen Haushalte mit zwei Erwachsenen und drei oder mehr Kindern angeführt. Als zweite armutsgefährdete Gruppe werden, worauf ich auch hinweisen möchte, in diesem Bericht Alleinerziehende mit einem Kind – vor allem Frauen sind davon betroffen – genannt. Diese beiden Haus­haltstypen weisen EU-weit die höchste Armutsrate auf. Besonders erfreulich sehe ich, wie es Kollege Einwallner heute angesprochen hat, die Möglichkeit für arbeitsuchende Jugendliche, in Zukunft unter der Geringfügigkeitsgrenze des ASVG dazuzuverdienen ohne Angst, den Anspruch auf die Familienbeihilfe zu verlieren.

Liebe Kolleginnen und Kollegen hier im Hohen Haus! Ich möchte diese heutige Debatte auch dazu nützen, an Sie und an die zuständigen Regierungsmitglieder den Appell zu richten, unsere Anstrengungen weiterhin in Richtung Kinderbetreuungseinrichtungen zu verstärken, um Frauen die Rückkehr in den Beruf zu erleichtern. Nur dann, so bin ich überzeugt, wird es möglich sein, die Familienpolitik in Österreich weiterhin auf Spit­zenniveau zu halten. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

18.31


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zu Wort gelangt als Nächster Herr Abgeordne­ter Praßl. 2 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


18.32.04

Abgeordneter Michael Praßl (ÖVP): Frau Präsidentin! Frau Bundesministerin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen im Hohen Haus! Wir beschließen heute eine Ände­rung des Familienlastenausgleichgesetzes und stärken somit die Mehrkinderfamilien.

Als Vertreter der Familienpartei, der Österreichischen Volkspartei, bin ich sehr stolz darauf, dass wir mit dieser Gesetzesänderung all jene unterstützen, die finanziell be­sonders stark belastet sind, nämlich Eltern mit mehreren Kindern. (Abg. Dr. Haim-


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buchner: Perspektivengruppe!) Wir leisten mit dieser Maßnahme einen sehr wichtigen Beitrag für unsere Gesellschaft.

Weiters setzen wir damit auch konsequent einen Teil des Regierungsprogramms um. Das betrifft die Geschwisterstaffelung. Erstens erhöhen wir die Geschwisterstaffelung für das dritte Kind auf 35 € und für jedes weitere Kind auf 50 €. Für eine Familie mit drei Kindern bedeutet das zusätzlich zirka 47 € monatlich. Österreichweit, meine Da­men und Herren, werden rund 170 000 Kinder beziehungsweise deren Eltern von die­ser Erhöhung profitieren.

Auch die Einkommensgrenze wird von 45 000 € auf 55 000 € angehoben – ein sehr positiver Effekt.

Von der dritten Maßnahme, meine Damen und Herren, profitieren vor allem Studenten. Konkret wird für alle volljährigen Kinder die Zuverdienstgrenze von 8 700 € auf 9 000 € erhöht. Aber auch die arbeitsuchenden Jugendlichen werden bei dieser Regelung un­terstützt.

Sehr geehrte Damen und Herren, ich glaube, wir haben mit diesem neuen Gesetz dazu beigetragen, dass wir kinderreiche Familien entlasten und sagen können: Österreich ist ein kinderfreundliches Land! – Frau Bundesministerin, ich gratuliere Ihnen dazu herz­lich. (Beifall bei der ÖVP.)

18.34


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zu Wort gelangt als Nächste Frau Abgeordnete Hagenhofer. 2 Minuten Wunschredezeit. – Bitte.

 


18.34.20

Abgeordnete Marianne Hagenhofer (SPÖ): Frau Präsidentin! Frau Ministerin! Ge­schätzte Kolleginnen und Kollegen! Zur Novelle zum Familienlastenausgleichsgesetz ist ja schon viel gesagt worden, doch eines möchte ich noch anbringen: Es ist be­sonders erfreulich, dass für Jugendliche, die in schulischer Ausbildung stehen oder ein Praktikum absolvieren und vom Dienstgeber sozusagen etwas dazubekommen, die Familienbeihilfe nicht wegfällt. (Beifall bei der SPÖ.)

Ich habe auch eine letzte Bitte an die Frau Ministerin – wir haben es ja auch im Aus­schuss besprochen, und ich glaube, wir waren uns ziemlich einig –, und ich möchte an dieser Stelle noch einmal die Familien mit behinderten Kindern ansprechen; das sind ja nicht die Haushalte, die mehr als drei Kinder haben. Ich ersuche Sie, so wie Sie es angekündigt haben, als nächsten Schritt auch für diese Familien die Familienbeihilfe zu erhöhen.

Das wäre es schon gewesen. – Ich bedanke mich. (Beifall bei der SPÖ.)

18.35


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zu Wort gelangt als Nächste Frau Abgeordnete Fuhrmann. 2 Minuten Wunschredezeit. – Bitte.

 


18.35.00

Abgeordnete Silvia Fuhrmann (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Frau Bun­desminister! Hohes Haus! Ich glaube, das Wichtigste in der Familienpolitik ist, dass wir nachhaltige Entscheidungen treffen. (Abg. Dr. Haimbuchner: Gott sei Dank fällt das Wort „nachhaltig“!) Wenn aber allein in diesem Jahr schon die dritte Maßnahme im Be­reich Familie getroffen wird, so kann man der Frau Bundesminister dazu nur gratulie­ren.

Ich darf in Erinnerung bringen, dass die Anhebung der Familienbeihilfe für Mehrkinder­familien jetzt bereits die dritte Maßnahme ist, die wir in diesem Jahr treffen – nach der


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Flexibilisierung des Kinderbetreuungsgeldes und der Vereinbarung mit den Bundeslän­dern zur Ausweitung der Kinderbetreuungseinrichtungen.

Wenn hier auch – wie eine Vorrednerin schon gesagt hat – nicht unbedingt nur das Geld ausschlaggebend ist, glaube ich, dass die Rahmenbedingungen sehr, sehr wich­tig sind, wenn Eltern die Entscheidung treffen: Bekenne ich mich zur Familie und grün­de ich eine oder tue ich das nicht? Ich glaube, die insgesamt 9,6 Milliarden €, die nun pro Jahr den Mehrkinderfamilien zur Verfügung stehen, sind eine wichtige und richtige Investition.

Auch die Sicht der Studierenden und die der arbeitsuchenden Jugendlichen möchte ich ansprechen, weil ich glaube, dass es für Studierende nicht nur aus sozialen Gründen, sondern auch im Sinne der Horizonterweiterung und der Berufspraxis sehr wichtig ist, neben ihrem Studium auch zu arbeiten. Da besteht jetzt die Möglichkeit, mehr dazuzu­verdienen – dieser Betrag wird von bisher 8 725 € jährlich auf 9 000 € jährlich erhöht. Ich glaube, das ist ein sehr wichtiger und richtiger Schritt. Wenn es darum geht, arbeit­suchende Jugendliche zu unterstützen – denen man als Staat verpflichtet ist, eine Per­spektive im Leben zu geben –, ist es wichtig, hier diese Maßnahmen zu treffen.

Ich glaube, diese Rahmenbedingungen erlauben es den jungen Menschen in unserem Land, erstens ihre Ausbildung bestmöglich fortzusetzen und zweitens auch einen guten Start ins Leben zu finden. Ich ersuche daher um Unterstützung. (Beifall bei der ÖVP.)

18.37


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zu Wort gelangt als Nächste Frau Abgeordnete Mag. Muttonen. 2 Minuten Wunschredezeit. – Bitte.

 


18.37.33

Abgeordnete Mag. Christine Muttonen (SPÖ): Frau Präsidentin! Frau Ministerin! Ho­hes Haus! Die wesentlichen Eckpunkte der vorliegenden Novelle zum Familienlasten­ausgleichsgesetz wurden ja bereits dargelegt. Es ist Tatsache, auch heute schon öfter erwähnt, dass gerade Familien mit mehreren Kindern armutsgefährdet sind. Die Statis­tiken zeigen aber auch, dass vor allem Alleinerzieherinnen und Familien mit mehreren Kindern, wo nur ein Elternteil verdient, besonders von finanziellen Engpässen betroffen sind. Man kann daraus den Schluss ziehen, dass die Erwerbstätigkeit von Frauen für Familien einen wichtigen Schutz vor Armut darstellt.

Daher kann die Erhöhung der Familienbeihilfe nur ein – wenn auch ein sicherlich wich­tiger – Aspekt sein, um da Lösungen zu finden. Mindestens gleich wichtig und langfris­tig ökonomisch auch besonders sinnvoll ist es aber, für die Frauen Wahlmöglichkeiten zu schaffen, also Rahmenbedingungen herzustellen, um jenen Frauen, die es wollen, die Erwerbstätigkeit zu ermöglichen.

Ein weiteres Muss ist der Ausbau von Kinderbetreuungsplätzen. Da gibt es Nachhol­bedarf. Nach jahrelangen Ankündigungen und Versprechungen kommt jetzt durch die Kindergartenoffensive und die zusätzlichen Finanzmittel doch Bewegung in die Sache. Internationale Erfahrungen zeigen, dass ein besseres Angebot an Kinderbetreuungs­einrichtungen eine höhere Zahl an erwerbstätigen Frauen bedeutet. Das bedeutet auch, dass sich Frauen und Männer leichter für ein Kind entscheiden können. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

18.39


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zu Wort gelangt als Nächster Herr Abgeordne­ter Pack. 2 Minuten Wunschredezeit. – Bitte.

 


18.39.34

Abgeordneter Jochen Pack (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Geschätzte Frau Bundesministerin! Hohes Haus! Es handelt sich hierbei, wie viele meiner Vorrednerin-


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nen und Vorredner heute schon gesagt haben, um eine weitere Maßnahme zur Förde­rung des wichtigen Bereiches „Familie“.

Ich glaube, weit über alle Grenzen der Parteien hinweg ist es gut, dass wir kinderreiche Familien mehr unterstützen, dass diese finanziell eine bessere Unterstützung erhalten. Wenn man diese Debatte hier, aber auch jene im Ausschuss, mitverfolgt hat, dann muss man festhalten: Es kann immer etwas mehr getan werden, aber wir müssen auch auf unser Budget achten!

Die Frau Ministerin hat es ja bereits im Ausschuss angekündigt: Es wird noch das eine oder andere in diesem Bereich geben. Gerade die heutige Vorlage und auch die ver­gangenen Entscheidungen im Familienbereich zeigen ganz klar und deutlich, dass Fa­milienpolitik in Händen einer ÖVP-Ministerin richtig und gut liegt und erfolgreich abge­handelt wird. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

18.40


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächste ist Frau Abgeordnete Steibl zu Wort gemeldet. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 4 Minuten. – Bitte, Frau Abgeord­nete.

 


18.40.59

Abgeordnete Ridi Steibl (ÖVP): Frau Präsidentin! Frau Bundesminister! Werte Kolle­gen und Kolleginnen! Die Frage der Kinder ist eine Frage der Zukunft sowie der Zu­kunftsfähigkeit einer Gesellschaft. Wir haben nun des Langen und Breiten über diese Novellierung des Familienlastenausgleichsgesetzes diskutiert. Ich möchte nur sagen, dass wir heute einen weiteren Schritt für eine wesentlich bessere finanzielle Leistung für Mehrkinderfamilien beschließen. Es sind von dieser Mehrkinderstaffelung rund 170 000 Kinder im positiven Sinne betroffen, und es gibt auch weitere Maßnahmen. Die Einkommensgrenze beim Mehrkinderzugschlag wird um 10 000 € von 45 000 € auf 55 000 € angehoben. Durch diese Verbesserung werden weitere 22 000 Kinder unter­stützt.

Es gibt auch – um das zu wiederholen und zu betonen – eine Verbesserung bei der Familienbeihilfe für arbeitsuchende Kinder mit der Schaffung einer geringfügigen Zu­verdienstmöglichkeit. Dass es möglicherweise dadurch, dass Lehrlinge auch höhere Gehälter haben, gegenüber Studierenden eine Ungleichheit gibt, das werden wir uns in Zukunft ganz genau anschauen und auch beobachten.

Ich möchte auch dazusagen, eine Erhöhung der Familienbeihilfe für erheblich behin­derte Kinder wäre selbstverständlich wichtig. Ich kann wirklich nur meine große Aner­kennung und ein ehrliches Danke den Eltern gegenüber aussprechen, die ihre Kinder mit viel Liebe, aber auch – das weiß ich von Betroffenen – verbunden mit viel Geduld, Aufopferung und Entbehrung betreuen. Die Familienministerin hat ja auch angedeutet, dass es weitere Überlegungen gibt, dass es in naher Zukunft zu einer Anhebung dieser Beiträge kommt.

Zur Forderung nach einer Anhebung ab dem zweiten Kind muss gesagt werden: Man muss einfach auch schauen, wie man mit dem haushalten kann, was im Familienlas­tenausgleichsfonds sozusagen vorhanden ist. Ich glaube, dass gerade mit diesen Maßnahmen, neben der Flexibilisierung des Kinderbetreuungsgeldes und vielem mehr, was gerade aus diesem Ministerium heraus von der Frau Bundesministerin nach den Regierungsvereinbarungen sehr rasch umgesetzt wurde, wieder ein weiterer wichtiger Punkt beschlossen wurde.

Wenn immer wieder von mehr Kinderbetreuungsplätzen gesprochen wird, so meine ich, dass es gar nicht mehr notwendig sein müsste, dass immer wieder Förderungen seitens des Bundes, jetzt 20 Millionen € beziehungsweise 15 Millionen € davon für die


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Kinderbetreuung, in die Länder fließen. Es wäre wünschenswert, dass auch die Länder und die Kindergartenerhalter, insbesondere die Gemeinden, wissen beziehungsweise beachten, wie wichtig es ist, gute flexible Kinderbetreuung vor Ort zu haben, denn die nächste Volkszählung kommt ganz bestimmt.

Zur SPÖ gesagt: Ich werde ganz genau verfolgen, ob tatsächlich so viele Kindergarten­plätze in Zukunft geschaffen werden, denn die Rahmenbedingungen sind zum Großteil vorhanden, und, wie ich meine, auch die baulichen Maßnahmen sind getroffen worden. Ein Problem sind die flexiblen Öffnungszeiten beziehungsweise die Betreuung von Kindern unter drei Jahren. Und da unterscheiden sich ein ÖVP-Bürgermeister und ein SPÖ-Bürgermeister meiner Meinung nach wenig, ob sie die flexiblen Kinderbetreu­ungszeiten einführen oder nicht, sondern da geht es nach wie vor um eine sehr starke Ideologie. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP. – Zwischenruf des Abg. Mag. Gaßner.)

18.44


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Es hat sich nun Frau Bundesministerin Dr. Kdolsky zu Wort gemeldet. – Bitte.

 


18.44.58

Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend Dr. Andrea Kdolsky: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Hohes Haus! Vor zwei Wochen fand in diesem Haus eine Enquete zum Thema „Familie und Jugend“ statt. All jenen unter Ihnen, die sich damit oder mit den Vorträgen nicht auseinandersetzen konnten, darf ich sagen: Es war eine sehr spannende und informative Enquete. Denn: Das We­sentliche solcher Veranstaltungen ist letztendlich, dass wir nicht das Rad neu erfinden, sondern dass wir jene Themen und Initiativen, die bereits existent sind, auch neue Initiativen, in diesem Kontext für uns verwenden und einbauen können. Aber wir haben Erkenntnisse gewinnen können. Für mich war es vor allem spannend, zu sehen, dass wir auch im internationalen Kontext auf unsere Familienpolitik sehr wohl stolz sein kön­nen.

Ich glaube, wir sind bei Weitem noch nicht dort angelangt, dass wir ein Ende sehen und eine perfekte Familienpolitik haben, aber wir sind auf einem guten Weg, der schon vor etlichen Jahren eingeleitet worden ist. All die Wortmeldungen, für die ich mich sehr bedanke, haben das bestätigt, was wir in Umsetzung des Regierungsübereinkommens getan haben. Es ist nämlich nicht nur eine Maßnahme hilfreich, sondern es müssen mehrere sein. Und genau die mehreren haben wir in einem sehr schönen Paket ge­meinsam hier vorgelegt, nämlich: Vereinbarkeit von Beruf und Familie, sehr wohl die Möglichkeit der Flexibilisierung auch im Bezug des Kinderbetreuungsgeldes, Ausbau der Kinderbetreuung durch erstmalige Artikel 15a-Vereinbarungen zwischen dem Bund und den Ländern.

Jetzt ein sehr wesentlicher Faktor: Förderung der Mehrkinderfamilien. Wir wissen aus den Berichten, dass Familien vor allem ab dem dritten Kind ein Problem haben und an die Armutsgrenze herankommen. Ich denke daher, dass das ein ganz wesentlicher Schritt, einer der vielen Schritte in einer guten Familienpolitik für die österreichischen Familien ist, den wir hier setzen werden.

Ich glaube, der Umstand, dass wir mit der Geschwisterstaffelung bei der Familienbei­hilfe und mit der Erhöhung der Einkommensgrenze beim Mehrkinderzuschlag insge­samt mit 35,4 Millionen € die Familien unterstützen, ist schon ein sichtbares Zeichen. Ja, ich gebe Ihnen allen recht, allein das Geld macht es nicht aus, aber ich erinnere auch an Folgendes: Wenn man das Geld nicht gibt, dann wird eingefordert, dass man auch finanziell unterstützt. – Allen recht getan, ist eine Kunst, die niemand kann, und deswegen glaube ich, dass dieses Dreier-Paket, nämlich, auf der einen Seite Verein­barkeiten zu stützen, auf der zweiten Seite finanziell zu stützen und auf der dritten


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Seite Kinderbetreuung zu geben, ein wichtiger und großer Schritt für österreichische Familien ist.

Ich habe vorhin betont, dass vor allem auch das Wohl der Kinder in diesem Kontext ein wichtiger Faktor ist. Ich glaube nämlich nicht, dass wir hier immer nur über Familien oder Zusammenführung von Beruf und Familie reden sollten, sondern denken wir doch an die, um die es uns gehen muss, nämlich die Kinder. Es profitieren von dieser Aus­schüttung von 25 Millionen € mehr an Familienbeihilfe 170 000 Kinder in Österreich. Durch die Anhebung der jährlichen Einkommensgrenze kommen noch einmal rund 22 000 Kinder dazu. Ich glaube, das berechtigt schon, dass man diese Schritte setzt. (Beifall bei der ÖVP.)

Aber auch die Jugendlichen werden profitieren. Indem wir arbeitsuchenden Jugendli­chen nun ermöglichen, geringfügig zu verdienen, bis sie einen Job finden, ermöglichen wir ihnen einen ersten Schritt in die Arbeitswelt, und das ist gut, und das ist wichtig. Ich glaube, dass wir auch die nächsten Schritte in der Abgleichung zwischen Studierenden und Lehrlingen finden werden. Wir haben ja noch einiges vor uns.

Ich habe gesagt, es sind die ersten und nicht alle Schritte gesetzt, so wie wir auch über die Unterstützung von Familien, die behinderte Kinder betreuen, entsprechend weiter nachdenken müssen. 2003 gab es die letzte Erhöhung, eine nächste Erhöhung muss meines Erachtens kommen. Das wird ein nächster Schritt sein. In dieser Gesetzesvor­lage ging es um die Mehrkinderstaffelung. Das haben wir, glaube ich, auch getan.

Wir wollten Gerechtigkeit schaffen. Wir wollten vor allem Gerechtigkeit schaffen für jene Familien, die bereit sind, mehr Kinder auf die Welt zu bringen und entsprechend kinderreiche Familien darzustellen und zu leben. Das ist uns, glaube ich, gut ge­meinsam gelungen. Dafür bedanke ich mich. Ich glaube, dass wir hier noch viel Positi­ves für die österreichischen Familien in diesem Hohen Haus zusammenbringen wer­den. – Herzlichen Dank. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

18.50


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet.

Die Debatte ist geschlossen.

Der Herr Berichterstatter wünscht kein Schlusswort.

Wir gelangen nun zur Abstimmung über den Gesetzentwurf in 228 der Beilagen.

Hiezu haben die Abgeordneten Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen einen Zusatz­antrag und einen Abänderungsantrag sowie ein Verlangen auf getrennte Abstimmung eingebracht.

Ich werde zunächst über die von den erwähnten Anträgen sowie die vom Verlangen auf getrennte Abstimmung betroffenen Teile der Reihe nach und schließlich über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes abstimmen lassen.

Wir kommen zuerst zur getrennten Abstimmung über Ziffer 1 des Gesetzentwurfes in der Fassung der Regierungsvorlage.

Ich bitte jene Mitglieder des Hohen Hauses, die hiefür eintreten, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Die Abgeordneten Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen haben einen Abänderungs­antrag eingebracht, der sich auf die Ziffer 4 bezieht.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die hiefür sind, um ein entsprechendes Zei­chen. – Das ist die Minderheit. Dieser Abänderungsantrag ist somit abgelehnt.


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Wir kommen sogleich zur Abstimmung über diesen Teil des Gesetzentwurfes in der Fassung der Regierungsvorlage.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiefür eintreten, um ein bejahendes Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Die Abgeordneten Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen haben einen Zusatzantrag eingebracht, der sich auf die Einfügung einer neuen Ziffer 4a bezieht.

Ich bitte jene Damen und Herren des Hohen Hauses, die diesem Antrag die Zustim­mung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist die Minderheit. Dieser Zusatz­antrag ist somit abgelehnt.

Schließlich kommen wir zur Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes samt Titel und Eingang in der Fassung der Regierungs­vorlage.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiefür ihre Zustimmung erteilen, um ein diesbe­zügliches Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die auch in dritter Lesung für den vorliegenden Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist wiederum einstimmig. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.

Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abge­ordneten Mandak, Kolleginnen und Kollegen betreffend Anspruch auf Familienbeihilfe während des freiwilligen sozialen Jahres.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen Entschließungsantrag sind, um ein ent­sprechendes Zeichen. – Das ist die Minderheit. Der Antrag ist somit abgelehnt.

Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abge­ordneten Ursula Haubner, Kolleginnen und Kollegen betreffend Stärkung der Familien mit erheblich behinderten Kindern durch Anhebung der Familienbeihilfe.

Ich bitte jene Damen und Herren, die diesem Antrag die Zustimmung geben, um ein Zeichen. – Das ist die Minderheit. Dieser Entschließungsantrag ist abgelehnt.

18.53.495. Punkt

Bericht des Familienausschusses über die Regierungsvorlage (227 d.B.): Bun­desgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Errichtung der Gesellschaft „Fa­milie und Beruf Management GmbH“ geändert wird (315 d.B.)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gelangen nun zum 5. Punkt der Tagesord­nung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Als Erster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Öllinger. Freiwillige Redezeitbe­schränkung: 6 Minuten. – Bitte.

 


18.54.17

Abgeordneter Karl Öllinger (Grüne): Frau Präsidentin! Werte Frau Bundesministerin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir diskutieren über etwas, worüber Sie eigentlich noch nie mit uns diskutieren wollten, denn als die Familien GmbH eingerich­tet wurde, wurde sie sozusagen durch das Parlament durchgepeitscht. Es gab darüber keine Beratungen im entsprechenden Familienausschuss. Der Bundesrat und – dan-


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kenswerterweise – damals einige ÖVP-Bundesräte haben die Einrichtung dieser Ge­sellschaft gemeinsam mit uns heftig kritisiert. (Abg. Dolinschek: Die haben sich nicht ausgekannt!) Es waren auch ÖVP-Bundesräte – neben der SPÖ und den Grünen.

Interessant war natürlich all das, was rundherum war. Da hat es geheißen vonseiten der zuständigen Bundesministerin: Da geht es nicht um die Versorgung von BZÖ-Men­schen, Herr Klubobmann Westenthaler! (Abg. Ing. Westenthaler: Ich war damals nicht dabei!) – Sie waren damals nicht dabei, ja. Sie waren fern von Gut und Böse. Aber, Herr Kollege Westenthaler, diese Sachen, die sind schon auch noch während Ihrer Zeit gelaufen, denn die Personen sind nicht alle gleichzeitig aufgenommen worden, und auch die am spätesten Aufgenommenen waren eigenartigerweise alle aus dem Umfeld des BZÖ. Soweit müsste mich das auch nicht stören, denn warum soll es nicht auch im BZÖ Menschen geben – auch wenn man es nicht für möglich halten würde –, die die Familienpolitik sozusagen fähig und kompetent betreiben.

Nur hat sich sehr rasch herausgestellt, Frau Kollegin Haubner, dass diese Fa­milien GmbH völlig unfähig ist, mit den Dingen zurande zu kommen. Abgesehen davon, dass alle Agenden, die die Familien GmbH eigentlich hätte erledigen sollen, nur schlecht erledigt wurden, dass viel gestritten wurde, dass wenig gemacht wurde, ist eigentlich nichts passiert.

Jetzt kommt ein Antrag, der nur formal begründet und begründbar ist, weil es um die Kompetenzänderung und die Zuständigkeit des Gesundheitsministeriums geht, und vorher war das Sozialministerium federführend beziehungsweise haben sich auch bei den Aufsichtsräten die Kompetenzen und die Beschickungen verändert. Aber ich sage Ihnen noch einmal, genauso wie im Ausschuss: Wir sollten eigentlich über die Abschaf­fung dieser GmbH diskutieren! (Beifall bei den Grünen.) Denn: Diese GmbH, Frau Bundesministerin, hat keinen Tag länger zu arbeiten verdient.

Das Argument, das natürlich – das gebe ich schon zu – berücksichtigungswürdig ist: Ja, aber die Personen sitzen mit wasserdichten Verträgen drin, das zählt dann auch wieder nicht so gut, denn so wasserdicht ist kein Vertrag, als dass er die Erfüllung von Dienstpflichten nicht auch zum Gegenstand einer Auflösung des Vertrages machen könnte. (Abg. Hörl: Eurofighter!)

Jetzt werde ich nicht im Detail hier aufzählen, was in dieser GmbH los war und los ist. Ich habe auch im „Kurier“ von morgen gelesen, dass jetzt Sie als Person kräftig die Werbetrommel für das Audit Familie & Beruf rühren. Das Audit Familie & Beruf wäre an und für sich eine sinnvolle Sache. Nur, ich sage Ihnen: So lange es von der Fami­lien GmbH betrieben wird, ist Ihre Mühe wahrscheinlich vergebens.

Ich sage Ihnen auch warum. Im November ist wahrscheinlich Ihre Mühe vergebens, weil die Familien GmbH auf Reisen ist. Zumindest Mitte November ist sie auf der „Fa­milien- und Brauchtumsmesse“ in Klagenfurt. Da betreibt die Familien GmbH einen Stand. Die 7. Kärntner Brauchtumsmesse unter dem Titel „Altes, neu belebt “, schon ein interessanter Titel, mit Sonderschau „Backen zur Weihnachtszeit“. Dort ist die Familien GmbH mit einem Stand vertreten und wirbt. – Ja bei wem eigentlich? Wofür? Für das Gemeinde-Audit? Für das Unternehmens-Audit? Was machen die dort, außer, dass sie am Stand sitzen?

Ich habe da eine interessante Zuschrift erhalten, die auch schon eine Antwort gibt – möglicherweise: Ein kurzer Blick auf die Website der GmbH zeigt von der völligen Ahnungslosigkeit der involvierten Damen. Fahren die doch ernsthaft mit einem Messe­stand auf die Familien- und Brauchtumsmesse nach Klagenfurt. Was haben die dort verloren? Die machen sich ein lustiges Reiseleben, wohnen in den besten Hotels, zah­len kräftig für einen unnötigen Messestand und halten alle zum Narren.


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Mich wundert nur – sagt mir die Zuschrift –, dass die Eigentümerin solch Treiben nur tatenlos zusieht. Ich kann mir nicht vorstellen, dass eine Brauchtumsmesse der richtige Ort für ein Thema wie Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist. Aber vielleicht helfen da einige Titel, die auf dieser Messe zum Besten gegeben werden. Eine der großen Ver­anstaltungen auf dieser Brauchtums- und Familienmesse ist die große „Vorher-Nach­her-Show“: Wir verändern Menschen. Das könnte irgendwie auf diese Familien GmbH zutreffen. Nur fürchte ich, dass es auch dafür zu spät ist. (Beifall bei den Grünen.)

Frau Bundesministerin, Sie haben ja aus Ihrer Skepsis gegenüber dieser Fami­lien GmbH kein Hehl gemacht, das halte ich Ihnen zugute. Sie haben ein Erbe über­nommen, für das Sie nichts können. Nur, Frau Bundesministerin: Jetzt wird es schön langsam Zeit zum Handeln! (Bundesministerin Dr. Kdolsky: Das ist ja schon so!) – Das wird mit den handelnden Personen nicht mehr möglich sein! Das wird nicht grei­fen. (Präsident Dr. Spindelegger übernimmt den Vorsitz.)

In diesem Sinn werden wir nicht nur diese Novelle ablehnen, Frau Bundesministerin, sondern wir erhoffen uns von Ihnen auch konsequente Schritte bezüglich dieser Familien GmbH. (Beifall bei den Grünen.)

19.00


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Dr. Eder-Gitschthaler. 4 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte, Frau Kolle­gin.

 


19.00.57

Abgeordnete Dr. Andrea Eder-Gitschthaler (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Bundesminister! Hohes Haus! Die vorliegende Bundesministeriengesetz-No­velle 2007 sieht, wie schon im Ausschuss erwähnt, eine Verschiebung der im Bundes­gesetz über die Errichtung der Gesellschaft „Familie und Beruf Management GmbH“ betroffenen Agenden vom Bundesministerium für Soziales und Konsumentenschutz zum neuen Bundesministerium für Gesundheit, Familie und Jugend vor. Die entspre­chenden Bestimmungen im Bundesgesetz über die Errichtung der Gesellschaft „Fami­lie und Beruf Management GmbH“ sind daher zu adaptieren.

Es handelt sich also um einen Formalakt, Herr Kollege Öllinger. Wir haben ja auch im Ausschuss sehr intensiv darüber diskutiert, und auch dort hatte ich das Vergnügen, nach Ihnen eine Stellungnahme abgeben zu können.

Die Kompetenzen werden wieder zurück in das Ministerium geholt, also dorthin, wo sie wirklich hingehören, wo auch die ExpertInnen sind. Eine örtliche Übersiedelung ist be­reits vor sich gegangen, sodass nunmehr ein besserer Überblick über die Aktivitäten in dieser „Familie und Beruf Management GmbH“ erfolgen kann. Auch die Aufsichtsrats­positionen werden neu zugeordnet. – So weit zum Formellen.

Zum Grundsätzlichen: Die österreichische Familienallianz wurde 2005 ins Leben geru­fen, um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf, die wir auch hier schon sehr oft zitiert haben, zu forcieren und damit auch wirklich leben zu können, und zwar als eine Art offene Plattform, auf der sich Persönlichkeiten aus Politik, Wirtschaft, Wissenschaft und Medien treffen, um gezielt Lobbying für unsere Familien zu betreiben. (Abg. Öllin­ger: Auf der Brauchtumsmesse?) Zur operativen Unterstützung wurde ebendiese Ko­ordinationsstelle, die „Familie und Beruf Management GmbH“, eingerichtet. Wir finden, dass es grundsätzlich eine sehr wichtige und zu unterstützende Aufgabe ist.

Um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf auch leben zu können, müssten wir meiner Meinung nach aber noch viel mehr auf die Bedürfnisse der Kinder und Eltern eingehen. Ich meine damit ganz konkret, dass zum Beispiel die Arbeitswelt grundsätzlich mehr Rücksicht auf Familien nehmen müsste. Nicht die Familien haben sich den Bedürfnis-


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sen der Arbeitswelt anzupassen, sondern umgekehrt: Wirtschaft und Unternehmen sind da in die Pflicht zu nehmen, zum Beispiel durch familienfreundlichere Arbeitszei­ten und durch eine Erleichterung des Wiedereinstiegs in den Beruf.

Familien- und Kinderfreundlichkeit rechnen sich! Dort, wo auf Lebens- und Familien­welt Rücksicht genommen wird, wächst die Loyalität, steigt die Motivation und sinken die Abwesenheitszeiten; dies bringt auch einen Wettbewerbsvorsprung mit sich. Da­durch entsteht meiner Meinung nach für beide Seiten eine Win-Win-Situation.

Seit 2007 ist in der „Familie und Beruf Management GmbH“ unter der Federführung der Frau Bundesministerin einiges weitergegangen. Ich erwähne nur Folgendes: Die Zu­sammenarbeit mit dem Ressort wurde intensiviert, und im Bereich des staatlichen Gü­tesiegels für Unternehmungen und Gemeinden wurden Neuerungen eingeführt, zum Beispiel auch das Audit „familienfreundliche Gemeinde“.

Mittelfristig ist es sicher zu überlegen, die „Familie und Beruf Management GmbH“ wieder in das Ministerium zurückzuführen. Dazu hat auch die Frau Bundesministerin schon entsprechende Anregungen gegeben. Aber dazu möchte ich auch anführen: Pacta sunt servanda!

Ich fasse zusammen: Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist für uns von der ÖVP wichtig. Basierend auf Wahlfreiheit ist dort zu unterstützen und zu helfen, wo es sinn­voll und notwendig ist, und dabei auch immer das Kindeswohl im Auge zu behalten. Wenn es uns gelingt, begleitend zu den entsprechenden Rahmenbedingungen auch die Wirtschaft vermehrt ins Boot zu holen, werden wir dieses zentrale Anliegen auch umsetzen.

Mit der vorliegenden Regierungsnovelle geben wir die Kompetenzen wieder dorthin zu­rück, wohin sie gehören, nämlich in das Familienministerium. Ich darf Sie daher um Ihre Zustimmung zu diesem Formalakt ersuchen. (Beifall bei der ÖVP.)

19.05


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Dr. Be­lakowitsch-Jenewein. 5 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte, Frau Kolle­gin.

 


19.05.37

Abgeordnete Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein (FPÖ): Herr Präsident! Sehr ge­ehrte Frau Minister! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Meine Vorrednerin hat es gesagt: Die Kompetenzen sollen zurück in das Familienministerium kommen. – Da bin ich ganz Ihrer Meinung und darf sagen: Lösen wir diese Familien GmbH auf und geben wir die Kompetenzen einfach in das Familienministerium zurück!

Wenn wir uns die Geschichte dieser Familien GmbH anschauen, so können wir sehen, dass es eine äußerst unrühmliche Geschichte ist, denn – und wir haben das auch ges­tern im Ausschuss schon sehr lange diskutiert – da gab es einen Beschluss des Minis­terrates, der durchgepeitscht wurde. Der Bundesrat hat versucht, dieses Gesetz aufzu­halten. Auch das ist nicht gelungen. Die damalige Regierung hat diese Sache einfach durchgepeitscht.

Genau daran liegt es, warum wir gegen dieses Gesetz stimmen und warum wir auch diesem Formalakt nicht zustimmen werden: Wir halten diese Familien GmbH schlicht und einfach für unnötig. Sie ist nur gegründet worden, um irgendwelche Funktionäre, die damals – im April 2006, als sie gegründet wurde – aller Voraussicht nach nie wie­der in eine politische Funktion kommen würden, gut zu versorgen. Genau das ist es gewesen.


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Wir von der FPÖ waren immer dagegen, und wir waren auch damals im Bundesrat dagegen. Unser einziger Bundesrat, den wir damals hatten, war der Wiener Bundesrat Harald Vilimsky, und auch er hat aus genau diesen Gründen dagegen gestimmt. Hier ging es nur um eine Versorgung, um gut dotierte Posten für irgendwelche BZÖ-Funk­tionäre, die nie wieder in eine Funktion kommen können. Genau aus diesem Grund sind wir auch dagegen.

Man muss sich einmal überlegen, wie das Ganze vonstatten gegangen ist. Es waren damals in der Opposition die SPÖ, die Grünen und auch die FPÖ; wir alle haben im Bundesrat dagegen gestimmt. Gestern habe ich aber im Ausschuss vernommen, dass die SPÖ trotz aller Kritik, die sie nach wie vor übt, hier sehr wohl daran beteiligt ist, die­sem Formalakt, wie sie sagt, zuzustimmen. Das verstehe ich persönlich nicht ganz, denn wenn ich gegen diese Familien GmbH bin und wenn ich dagegen gestimmt habe, kann ich heute nicht sagen: Verlegen wir sie eben von einem Ministerium in das andere, Hauptsache, die Personen werden weiterhin gut dotiert! – Das kostet den Steuerzahler viel Geld!

Ein zweiter wichtiger Aspekt ist der, dass diese Familien GmbH eigentlich so gut wie nichts weitergebracht hat. Es gibt überhaupt nichts, was sie an großartigen Leistungen vorzuweisen hätte. Das ist wahrscheinlich auch der Grund, warum es bis heute keinen Tätigkeitsbericht darüber gibt. Insofern war das, was Kollegin Mandak gestern auch im Ausschuss gefordert hat, nämlich, dass es hier einmal einen Tätigkeitsbericht geben soll – etwas, was eigentlich eine Selbstverständlichkeit sein sollte –, natürlich ein wich­tiges Ziel. Aber ich nehme an, es gibt keine Tätigkeiten, daher gibt es auch keinen Tä­tigkeitsbericht.

Wir werden diesem sogenannten Formalakt aus diesem Grund auch nicht zustimmen. Wir wünschen uns, diese Familien GmbH sogleich aufzulösen und die Kompetenzen, die sie hat, wie auch immer sie sein mögen, sofort in das Familienministerium zu inte­grieren. Es gibt dort fähige und gute Beamte, die diese Arbeit weit besser machen können. In diesem Sinne würde ich Sie bitten, und zwar auch die Kollegen von den Grünen und von der SPÖ, genauso wie wir diesem Formalakt nicht zuzustimmen und dieser Familien GmbH sozusagen das Lebewohl zu geben. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

19.08


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Frau Abgeordnete Mag. Kuntzl ist die nächste Rednerin. 3 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte, Frau Kollegin.

 


19.08.50

Abgeordnete Mag. Andrea Kuntzl (SPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Sehr geehrte Damen und Herren! Selbstverständlich handelt es sich bei der vorliegen­den Regierungsvorlage um einen reinen Formalakt, um die Neubesetzung der Auf­sichtsratspositionen entsprechend der Neuverteilung der Kompetenzen auf die Ministe­rien.

Frau Kollegin Belakowitsch-Jenewein, natürlich stimmen wir dieser Umstrukturierung zu, auch wenn ich nach wie vor diese Konstruktion – da teile ich völlig Ihre Einschät­zung – für sinnlos halte. Aber jetzt so zu tun, als gäbe es sie nicht, hieße, vor der Reali­tät einfach die Augen zu verschließen. Es gibt sie leider, sinnloserweise, aber solange es sie gibt – und es scheint ja hier im Haus weitgehende Einigkeit darüber zu beste­hen, dass das offensichtlich eine enden wollende Geschichte ist, zwar nicht kurzfristig, aber offensichtlich arbeiten wir alle irgendwie daran, dass das irgendwann ein positives Ende findet –, muss man natürlich schauen, dass das, was dort abgewickelt werden muss, korrekt abgewickelt wird. Deswegen sind auch die entsprechenden Vertreter von Ministerien dorthin zu entsenden.


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Jawohl, der Sinn dieser ganzen Konstruktion ist die Auslagerung von Kernkompeten­zen des Familienministeriums aus dem Familienministerium, um weiterhin, auch über eine Wahlniederlage hinaus – das hat ja Frau Kollegin Haubner damals in der Funktion als Bundesministerin sehr voraussehend geplant –, nicht nur Leute versorgt zu haben, sondern auch einen gewissen politischen Einfluss auf die Vergabe von nicht unwesent­lichen Geldmitteln zu haben.

Diesen Einfluss hat man sich gesichert, in einer damals für uns alle abenteuerlichen Art und Weise, wie das durch das Parlament gepeitscht worden ist, nämlich ohne Begut­achtung, ohne Ausschussverfahren. Der Bundesrat hat Einspruch erheben müssen, um das Begutachtungsverfahren nachzuholen. Sie haben die Geschäftsführungsfunk­tion damals ohne gesetzliche Grundlage ausgeschrieben, und, und, und. Wofür? – Ja, um Leute zu versorgen, deren Aktivitäten heute nach wie vor völlig zweifelhaft sind. Kollege Öllinger hat das ausführlich dargestellt, indem er meinte: Man fragt sich, was dort eigentlich passiert, außer dass es sehr viel Geld kostet und dass sehr viel Geld durchfließt!

Nunmehr konstatiere ich immerhin – das ist ja ein wesentlicher Unterschied zu früher – weitgehende Einigkeit hier im Hause darüber, dass diese Konstruktion eine nicht wirk­lich politisch sinnvolle, sondern eine äußerst zweifelhafte ist. Daher: Ja zu diesem heu­tigen Formalakt, aber das heißt noch lange nicht, dass jetzt auf einmal diese Konstruk­tion an sich von uns für sinnvoll erachtet wird und dass wir das unterstützen, sondern wir bleiben bei unserer Einschätzung, die wir in den letzten Jahre immer gehabt haben. (Beifall bei der SPÖ.)

19.12


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Man­dak. 4 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte, Frau Kollegin.

 


19.12.17

Abgeordnete Sabine Mandak (Grüne): Herr Präsident! Hohes Haus! Frau Ministerin! Ja, es war gestern im Ausschuss ganz interessant: Plötzlich haben sich alle von dieser Familien GmbH verabschiedet. Kollege Dolinschek hat, Frau Kollegin Haubner, die Flaggen für Sie hochgehalten und hat noch betont, wie toll das war; er war aber der Einzige. Alle anderen haben entweder gesagt, sie seien nicht dabei gewesen oder das sei eine ganz andere Fraktion gewesen, oder sie haben gesagt: Wir waren ja damals schon vehement dagegen! Das waren in diesem Fall die Grünen und die Sozialdemo­kratinnen und Sozialdemokraten. Andrea Kuntzl hat soeben detailliert und ohnehin sehr gut aufgezeigt, wie das damals passiert ist, nämlich: Hals über Kopf, sehr schnell, ohne Beratungen.

Gestern hat es mich dann gefreut, dass Frau Ministerin Kdolsky gesagt hat: Ein Tätig­keitsbericht wurde von dieser Familien GmbH verlangt; es wird die Tätigkeit überprüft werden, was denn da passiert ist und mit welchem Einsatz. Sie hat auch gesagt, dass diese GmbH in das Familienministerium eingegliedert werden soll und dass daran ge­arbeitet werden soll. Und sie hat gesagt, die rechtliche Auflösung der Verträge werde nur mit sehr viel Geld möglich sein.

Jetzt haben wir da also eine Gesellschaft gehabt, die – und das, finde ich, ist bisher noch untergegangen – eine jährliche Basisförderung von 523 000 € gehabt hat. Ich be­tone: 523 000 € sind jedes Jahr in diese GmbH hineingepulvert worden! Wir haben einen Antrag eingebracht, dass die Jugendlichen, die das Freiwillige soziale Jahr ma­chen, Familienbeihilfe bekommen sollen. Das wurde abgelehnt, und da wurde gesagt, dass kein Geld dafür vorhanden sei. Genau so viel Geld ist in diese GmbH gebuttert worden, wie an dieser anderen Stelle fehlt!


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Sie haben damals als Ministerin behauptet, Frau Kollegin Haubner, die Kontrolle dieser GmbH sei sichergestellt. Gestern haben wir im Ausschuss erfahren, dass es angeblich nicht einmal möglich ist, Einblick in das Budget der GmbH zu bekommen; dies sei ver­traulich, weil es ja eine GmbH ist. Irgendwie ist das Wahnsinn, weil es eine Hundert-Prozent-Tochter des Bundes ist und dieser voll für sie zahlt; da werden wir, bitte, wohl noch schauen dürfen, wie da das Budget aussieht!

Wir haben bis heute keine Information darüber, was denn diese GmbH überhaupt ge­tan hat. Jetzt haben wir einen Zusatzantrag vorbereitet, der lautet:

Zusatzantrag

der Abgeordneten Mandak und KollegInnen zur Regierungsvorlage (227 d.B.) betref­fend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Errichtung der Gesell­schaft „Familie und Beruf Management GmbH“ geändert wird (315 d.B.)

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Regierungsvorlage eines Bundesgesetzes, mit dem das Bundesgesetz über die Errichtung der Gesellschaft „Familie & Beruf Management GmbH“ geändert wird (227 d.B.), wird folgendermaßen ergänzt:

Es wird folgender Ziffer 2a. eingefügt:

2a. Es wird folgender neuer § 3 Abs. 4 eingefügt:

„(4) Die Gesellschaft hat einen jährlichen Tätigkeitsbericht zu erstellen. In diesem ist insbesondere festzuhalten, welche Maßnahmen und Arbeitsschwerpunkte im betreffen­den Kalenderjahr umgesetzt wurden, welche budgetären und personellen Mittel dafür notwendig waren und welche Arbeitsziele der Gesellschaft gemäß Abs. 3 erreicht wur­den. Dieser Bericht ist von dem/der gemäß § 1 Abs. 4 zuständigen Bundesminister/in dem Nationalrat vorzulegen.“

Begründung:

Die Tätigkeit der „Familie & Beruf Management GmbH“ findet weitgehend im Verborge­nen statt. Die Mitglieder des Nationalrates, geschweige denn die Öffentlichkeit, erfah­ren kaum etwas von deren Aktivitäten. Dies, obwohl es sich um klassische Aufgaben des Familienministeriums handelt, die auf die Gesellschaft ausgelagert wurden.

Um diesem Transparenzdefizit entgegenzuwirken, soll die Gesellschaft in Hinkunft einen jährlichen Tätigkeitsbericht anfertigen, der vom/von der FamilienministerIn dem Nationalrat vorgelegt zu werden hat.

*****

Frau Ministerin, als ich diesen Antrag gestern im Ausschuss angekündigt habe, haben Sie ganz spontan gesagt: Sehr gut, das findet meine volle Unterstützung! Wir haben auch aus den Stellungnahmen der SozialdemokratInnen und der ÖVP erfahren, dass sie dem grundsätzlich sehr wohlwollend gegenüberstehen. Der einzige Kritikpunkt war, dass wir Ihnen das nicht früher gegeben haben und dass Sie im Ausschuss nicht so schnell reagieren könnten.

Ich denke, es war Zeit, und dieser Antrag gibt uns Abgeordneten in diesem Haus die Möglichkeit, zu kontrollieren, was diese GmbH macht. Ich finde auch, wir haben die Verpflichtung, diese Kontrolle zu übernehmen, würde mich sehr freuen und erwarte


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von Ihnen, dass Sie diesem Antrag auch Folge leisten als ParlamentarierInnen dieses Hauses, für die Kontrolle eine wichtige Aufgabe ist. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)

19.16


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Der von Frau Abgeordneter Mandak soeben eingebrachte Zusatzantrag ist ausreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.

Die nächste Wortmeldung liegt von Herrn Abgeordnetem Dolinschek vor. 4 Minuten freiwillige Redezeit. – Bitte, Herr Abgeordneter.

 


19.17.14

Abgeordneter Sigisbert Dolinschek (BZÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Bun­desminister! Diese Regierungsvorlage ist nichts anderes als ein Formalakt, weil die Agenden, für die die Familiensektion zuständig ist, früher beim Bundesministerium für Soziales, Generationen und Konsumentenschutz waren und jetzt durch das neue Mi­nisteriengesetz hin zum Bundesministerium für Gesundheit, Familie und Jugend ge­wandert sind. Dass es jetzt auch eine Kompetenzverschiebung in diesem Bereich gibt, dass es sozusagen einen Aufsichtsratsposten für das Sozialministerium gibt und auf der anderen Seite der Wirkungsbereich des Bundeskanzlers ebenfalls mit einer Auf­sichtsratsposition beschickt wird, ist das eine. Das ist also sozusagen der Formalakt, etwas, was ganz normal ist, wenn das Bundesministeriengesetz geändert ist.

Bei allem, was hier kolportiert worden ist, habe ich nur so gestaunt: was alles im Aus­schuss hineininterpretiert worden ist, wie unwichtig diese „Familie und Beruf Manage­ment GmbH“ eigentlich ist. Über Postenschacher und so weiter und so fort hat man gesprochen. Dass diese Institution einen Tätigkeitsbericht vorlegen muss, ist für mich ganz normal; nur gibt es diese Institution noch nicht so lange, erst seit 2005/2006. Ich finde es vollkommen in Ordnung, dass ein Tätigkeitsbericht vorgelegt wird, und es soll auch alles rechtmäßig kontrolliert werden. Da sind wir immer wieder dafür.

Wenn die Frau Bundesministerin Kdolsky sagt: Ich hole das alles zurück in das Minis­terium, momentan ist mir das alles zu teuer, das sind privatrechtliche Verträge!, und so weiter und so fort, dann ist das schon sehr interessant! Ich bin davon überzeugt, dass nichts zurückgeholt wird und in Zukunft alles so bleiben wird, nur dass eben andere Personen, eingesetzt von Rot und Schwarz im Proporz, dort arbeiten werden. Das ist alles! Denn: Der erste Leiter dieser „Familie und Beruf Management GmbH“, Frau Bun­desminister, war Herr Danhel, war und ist kein Anhänger des BZÖ. Er hat nicht zum BZÖ gehört, das muss ich dazusagen. Das gehört richtiggestellt.

Die „Familie und Beruf Management GmbH“ hat die wichtige Funktion, Maßnahmen zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf durchzusetzen. Sie ist eine Koordinations- und Kompetenzstelle und eine Servicestelle zur Betreuung und zur Beratung von Familien­allianz, von verschiedenen Plattformen. Man vernetzt in dieser GmbH Institutionen mit Persönlichkeiten aus Politik, Wirtschaft und so weiter und betreibt ein Lobbying dafür, dass die Verbindung von Familie und Beruf weiter forciert wird. Das ist ihre Aufgabe.

Publikationen und Informationsmaterial werden in dieser GmbH hergestellt. Eine strate­gische Öffentlichkeitsarbeit wird da betrieben.

Wenn man hier schon über Gelder spricht, dann sage ich nur eines: Der Großteil der Gelder ist interessanterweise in das Österreichische Institut für Familienforschung ge­flossen, Frau Kollegin Steibl. Wo das hingehört, wissen Sie wahrscheinlich am besten, nämlich in den Einflussbereich Ihrer Fraktion. (Beifall beim BZÖ. – Abg. Steibl: Das ÖIF ist auch unumstritten, aber alles andere ...! – Abg. Hörl: Und wer hat die Posten in der ASFINAG besetzt?)

19.20



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Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dipl.-Ing. Klement. 4 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

 


19.20.39

Abgeordneter Dipl.-Ing. Karlheinz Klement, MAS (FPÖ): Sehr geehrter Herr Prä­sident! Frau Minister! Hohes Haus! Die Entstehungsgeschichte dieser Gesellschaft „Familie & Beruf Management GmbH“ hatte schon einiges an sich. Wenn wir in das Jahr 2005 zurückblicken, kam es sehr bald zum Einspruch des Bundesrates, und der Bundesrat hat völlig zu Recht festgestellt, dass mit diesem Gesetzesbeschluss des Nationalrates Kernkompetenzen des Bundesministeriums ausgelagert werden. (Abg. Hörl: Da redet der Richtige; ein Burschenschafter! – Abg. Dr. Graf: Kukacka ist seit 20 Jahren Burschenschafter!)

Das führte zu folgenden negativen Konsequenzen: Das Bundesministerium sicherte sich ein Weisungsrecht gegenüber der Geschäftsführung. Ein Zugriff der Volksanwalt­schaft wurde praktisch verwehrt. Der Rechnungshof konnte plötzlich nicht mehr ein­greifen. (Rufe und Gegenrufe zwischen den Abgeordneten Dolinschek und Steibl.) – Herr Dolinschek, vielleicht kannst du dich ein bisschen beruhigen, denn das ist natür­lich auch etwas, was dich betrifft. – Die Aufträge, die durch diese GmbH vergeben wer­den, unterliegen nicht mehr dem Vergaberecht und so weiter.

Wesentliche Einwände im Begutachtungsverfahren haben eindeutig gegen diese In­stitution, Gesellschaft „Familie & Beruf Management GmbH“ gesprochen. Durch einen Beharrungsbeschluss, wie das bereits Frau Kuntzl ausgeführt hat, kam es dann eben zu dieser Einführung. (Abg. Dolinschek – in Richtung des Abg. Dr. Graf –: Und du bist in Seibersdorf gesessen!)

Nun aber zum wesentlichen Punkt: Wenn wir auf den Unternehmensgegenstand dieser Gesellschaft schauen, was ist denn überhaupt ihre Aufgabe? Unternehmensgegen­stand ist, Koordinierungs-, Kompetenz- und Servicestelle für Familienallianzen zu sein, eine Dokumentationsstelle einzurichten, Beratung und Betreuung von regionalen be­trieblichen Familieninitiativen durchzuführen, Verfassen von Publikationen, Organisa­tion, Durchführung von Fachtagungen und Schulungen, Entwicklung und Förderung innovativer Modelle und so weiter und so fort, also im Prinzip Gefasel, Gelabere ohne Ende.

Ich frage mich, Frau Minister: Gibt es darunter irgendeinen Punkt, den nicht Sie im Mi­nisterium erledigen könnten? Ich denke, da gibt es überhaupt nichts, was nicht Sie im Ministerium selbst erledigen könnten. Das heißt, schon aufgrund der Satzung dieser Gesellschaft ist ganz klar, dass sie völlig überflüssig ist. Die braucht niemand; die ist völlig überflüssig.

Jetzt kommen wir zu den Kosten: Ein Viertel des Gesamtbudgets, das sind 500 000 €, sind für den administrativen Aufwand dieser Gesellschaft verpulvert worden, und, wie das bereits Kollege Dolinschek erläutert hat, 700 000 € pro Jahr gibt es als Basisförde­rung für das Österreichische Institut für Familienforschung. Das bedeutet Geldver­schleuderung, ohne irgendeinen aktuellen und notwendigen Grund dafür zu haben. Was noch dazukommt, denn Dolinschek hat nur einen Teil der Wahrheit erzählt: Es gab Versorgungsposten für die Schwarzen, aber es gab natürlich auch Versorgungs­posten für die Orangen. Wir denken da an Frau Heike Trammer und an die ehemalige ORF-Moderatorin Theresia Zierler, die damals nicht vermittelbar waren und in dieser Gesellschaft einen guten Posten fanden. (Abg. Dr. Graf: Lauter Leute, die Familie und Beruf bestens vereinbaren konnten!) Also sicher nicht unbedingt ein Herzeigemodell für eine vernünftige Familienpolitik.

Frau Kuntzl, Sie haben gestern diese Kritik bestätigt, und auch die Frau Minister hat gesagt, dass das nicht notwendig ist, was da geschieht. Ich sage Ihnen: Wenn Sie


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schon A sagen und erkannt haben, dass es nicht notwendig ist, diese Gesellschaft zu führen, dann sagen Sie auch B! Seien Sie so konsequent, sagen Sie offen, dass Sie sie auflösen wollen! Geben Sie einen Zeitrahmen vor! Schreiben Sie es nicht irgendwo in den Wind, sondern sagen Sie ganz offen, ob es einen Zeithorizont gibt, innerhalb dessen Sie vorgehen wollen! Dann wäre auch klar, dass Sie es ehrlich meinen.

Zum Schluss noch eine wichtige Frage: Es wird immer von der Vereinbarkeit von Beruf und Familie gesprochen. Die Frage, die entscheidend ist, kann in dieser ganzen Dis­kussion und auch im Ausschuss nicht verstummen, nämlich die Frage: Wer sagt denn, dass Mütter unbedingt schon während der Kleinkindphase zurück in den Beruf wollen? Hat denn irgendwer im Familienministerium damals daran gedacht, dass es auch Müt­ter gibt, die in dieser Phase bei ihren Kindern bleiben wollen? (Beifall bei der FPÖ.) Hat vielleicht irgendjemand schon einmal gefragt, ob es vielleicht auch Kinder gibt, die ihre Mütter gerne bei sich hätten und nicht in Kinderbetreuungseinrichtungen abgeschoben werden wollen? (Abg. Heinisch-Hosek: Die Kinder werden nicht abgeschoben, son­dern sie werden durch Fachkräfte hervorragend betreut!)

Diese große Idee, die ich heute immer wieder höre, 50 000 zusätzliche Kinderbetreu­ungsplätze: Ist das denn notwendig, oder ist das vielleicht ein Ausfluss Ihrer krausen Gesellschaftspolitik, die Sie betreiben wollen? Ich denke, diese Frage muss auch zu­lässig sein, und wir sollten, wenn wir schon vernünftig über österreichische Familien re­den wollen, auch die Frage stellen dürfen, ob diese Vorgaben den richtigen politischen Weg weisen. (Beifall bei der FPÖ. – Abg. Heinisch-Hosek: Leisten Sie einmal Betreu­ungsarbeit, dann können Sie mitreden!)

19.25


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Prinz zu Wort. 3 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte, Herr Kollege.

 


19.25.19

Abgeordneter Nikolaus Prinz (ÖVP): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Meine Damen und Herren! Eines kann man, denke ich, vorweg ganz klar feststellen: Unter der Schirmherrschaft unserer Familienministerin Andrea Kdolsky ist die Gesellschaft „Familie & Beruf Management GmbH“ in guten und kompetenten Händen. Die Ministe­rin hat gleich zu Beginn ihrer Amtszeit einen entsprechenden Tätigkeitsbericht verlangt und die Anwesenheitsaufzeichnungen der Mitarbeiter genau überprüft. Außerdem hat sie die Gesellschaft auch räumlich näher an sich herangeholt und den Sitz direkt in das Ministerium verlegt. (Beifall bei der ÖVP.)

Nach der räumlichen wird nun auch eine inhaltliche Anbindung der GmbH für Familie und Beruf angestrebt und in Zukunft auch umgesetzt werden. Eine Auflösung der Ge­sellschaft, wie sie hier schon gefordert wurde, ist derzeit aus rechtlichen und auch aus finanziellen Gründen nicht möglich und auch nicht sofort notwendig, denn die Intention der Gründung der Gesellschaft war eine durchaus nachvollziehbare. Als engagierte Koordinationsstelle zwischen Behörden, Wirtschaft und den Familien sollte die Verein­barkeit von Familie und Beruf verbessert und vor allem auch im Bewusstsein der Be­völkerung, der Öffentlichkeit besser verankert werden.

Das Engagement der Mitarbeiter der Gesellschaft hielt sich leider etwas in Grenzen. Nun hat aber unsere Frau Ministerin ein scharfes Auge auf die Tätigkeit der Gesell­schaft gelegt, und das wird auch in Zukunft inhaltlich einiges verändern. Es wäre daher angebracht, nach vorne zu schauen und Möglichkeiten zu diskutieren, die vor allem der Wirtschaft jenen notwendigen Anstoß geben, die Bedürfnisse der Familien besser wahrzunehmen und in die Firmenphilosophie zu integrieren. Es sind durchaus einige positive Ansätze vorhanden, die es künftig zu intensivieren gilt. (Beifall bei der ÖVP.)

19.27



Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll37. Sitzung / Seite 196

Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Binder-Maier. 2 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte, Frau Kollegin.

 


19.27.21

Abgeordnete Gabriele Binder-Maier (SPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Meine Damen und Herren! Herr Kollege Klement, ich denke, Kinder schieben wir nicht ab in Kinderbetreuungseinrichtungen, sondern in den Kinderbetreuungseinrichtungen wird hervorragende, hoch qualifizierte Arbeit für die Kinder und mit den Kindern geleis­tet. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der Grünen.)

Meine Damen und Herren, zum Zweiten handelt es sich bei dieser Vorlage um eine notwendige Anpassung. Klare Zuständigkeiten müssen gegeben sein. Grundsätzlich bleibe ich bei meiner Meinung, die ich schon vor der Errichtung dieser GmbH geäußert habe, dass es nämlich Ziel dieser Agentur ist, Geld ohne Richtlinien, ohne Kriterien, ohne parlamentarische Kontrolle und ohne Transparenz und Durchschaubarkeit zu ver­teilen. – Und heute, fast zwei Jahre später? Die Agentur hat gewerkelt. Kollege Dolin­schek hat gemeint, sie habe eine Fülle von Maßnahmen gesetzt. – Ich hätte nur gern eine davon gesehen oder auch nur eine Publikation gesehen.

Ich meine aber auch, dass im Zusammenhang mit der Vereinbarkeit von Beruf und Familie noch sehr, sehr viel Arbeit auf uns wartet, viele Aufgaben gelöst, gesetzliche Maßnamen gesetzt werden müssen, um das Leben von Menschen, die Betreuungs­pflichten, Versorgungspflichten haben, zu erleichtern.

Frau Ministerin, Sie haben im Ausschuss gemeint, auch für Sie wäre diese Agentur entbehrlich. Das Problem sind die bestehenden Verträge. Da könnten wir ja einmal über die Verträge nachdenken, würde ich meinen. Und dann stimmen wir sicherlich Ihrer Forderung zu, nämlich diese Agentur zu schließen und diese Arbeiten wieder in das Ministerium einzugliedern. Und im Übrigen – ein letztes Wort – bedaure ich, dass wir nicht zu einem gemeinsamen Antrag gekommen sind. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Mandak: Sie könnten ja auch einmal einen Antrag von uns unterstützen!)

19.29


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Als Nächste auf der Rednerliste steht Frau Abgeordnete Haubner. 4 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

 


19.29.38

Abgeordnete Ursula Haubner (BZÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Bundes­ministerin! Ich denke, man sollte bei diesem Thema vorweg auch einmal davon reden, was die Grundintention der Gründung dieser Familie & Beruf GmbH war. (Abg. Öllin­ger: Da sind wir aber jetzt ein bisschen spät dran!) Die Grundlage war das Wissen dar­um, dass die Vereinbarkeit von Beruf und Familie nicht nur auf politischer Ebene disku­tiert und angeregt werden soll, sondern dass man hier verschiedenste Partner finden und einladen muss, um diese Vereinbarkeit von Beruf und Familie auch lebbar zu ma­chen. Und diese neue Partnerschaft hat sich in dieser Familien GmbH, ich sage jetzt der Kürze halber FBG, auch widergespiegelt.

Am Anfang, im Jahr 2006, waren es fünf thematische Schwerpunkte (Abg. Riepl: Eine Versorgungsgesellschaft war das, sonst gar nichts! – Abg. Öllinger: Es ging einfach um Versorgungsposten!): Die familienfreundliche Arbeitswelt; die familienfreundliche Gemeinde; die Familienallianz als Plattform, die von der damaligen Regierung auch mit einer sehr großen öffentlichen, medienwirksamen Veranstaltung gegründet wurde; die innovative Kinderbetreuung, ein wichtiger Ansatz, denn damals waren diese 700 000 € für innovative Kinderbetreuung das Einzige, was möglich war, um Kinderbetreuungs­plätze zu schaffen; und ein gutes Fundament für die Familienforschung.


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Es hat sich gezeigt, und das zeigt sich bis zum heutigen Tag, dass die Arbeitswelt eine ganz wichtige Schlüsselrolle einnimmt, wenn es darum geht, Familie und Beruf in Ein­klang zu bringen. Es ist ja heute schon sehr oft angesprochen worden, dass in der Familienpolitik zwar finanzielle Leistungen sehr, sehr notwendig sind, dass wir aber ge­nauso gute Betreuungsangebote brauchen und dass wir vor allem auch die Allianz mit den Unternehmen und mit der Wirtschaft brauchen.

Und die Idee eines Kompetenzzentrums, die Idee einer Servicestelle ist ja – und wir haben es ja auch hier im Parlament, Herr Kollege Öllinger, sehr intensiv diskutiert, und wie Sie auch richtig gesagt haben, ist es auch im Bundesrat sehr intensiv diskutiert worden – aus einem EU-Modellprojekt hervorgegangen, das mit drei Ländern durchge­führt wurde. Damals wurde festgestellt, dass das eine gute Möglichkeit ist, um rasch zu agieren und unbürokratische Maßnahmen zu setzen, und das ist und war der Sinn dieser FBG.

Wenn es hier heißt, man weiß nicht, was die FBG macht, so kann ich das in diesem Jahr nicht beurteilen. Ich kann das nur als eine beurteilen, die auch in einem Gemein­derat vertreten ist. Der Gemeinderat meiner Gemeinde hat mit einem einstimmigen Beschluss festgestellt, dass wir als familienfreundliche Gemeinde starten wollen, und hiefür haben wir zum Beispiel die Unterstützung der FBG. (Abg. Öllinger: Das wäre dann schon ein Fall!) Oder: Jeder von Ihnen bekommt die Zeitung „KOMMUNAL“. (Die Rednerin hält die genannte Zeitschrift in die Höhe.) Darin wird gerade für innovative Kinderbetreuung geworben.

Da ich gehört habe, Frau Bundesministerin, dass die Räumlichkeiten der FBG jetzt wieder im Ministerium sind, würde ich bitten, dass man das vielleicht dann ausbessert, denn hier steht noch die alte Adresse: Aspernbrückengasse. Das wäre gerade auch für die Gemeinden wichtig. (Abg. Öllinger: Da gibt es einen Nachsendeauftrag!)

Eines möchte ich noch sagen: Wenn hier schon ständig über Persönlichkeiten geurteilt wird, die gerade auch in diesem Bereich, in der Familienpolitik, große Fähigkeiten be­wiesen haben – die derzeitige Geschäftsführerin, die diese Aufgaben wahrnimmt, ist eine karenzierte Beamtin des Familienministeriums –, dann halte ich es für unfair, Be­wertungen zu äußern, ohne zu wissen, worin diese Qualifikationen bestehen und was hier gemacht wird. Daher bin ich auch sehr dafür, dass es einen Tätigkeitsbericht gibt. Es ist nichts einzuwenden gegen einen Tätigkeitsbericht, den wir dann auch hier disku­tieren. Das ist richtig und gut so, denn ich denke, wir müssen alle prüfen, welche Maß­nahmen auch in Zukunft den Familien in Österreich etwas bringen können.

Dass wir mit so einer Einrichtung nicht ganz falsch liegen, zeigen ja viele Nachahmer auch aus anderen Ländern. Nicht von ungefähr war es so, dass gerade während der deutschen Ratspräsidentschaft Deutschland die europäische Allianz für Familien vor­geschlagen hat. Gerade die Deutschen haben sich damals bei uns, im Familienministe­rium, aber auch in der FBG schlau gemacht und haben gewürdigt, welche Möglichkei­ten wir geschaffen haben.

Daher sollten wir, ohne jetzt alles zu verteufeln, auf jeden Fall einen Tätigkeitsbericht vorgelegt bekommen, sollten wir uns auf jeden Fall alle Maßnahmen anschauen, die von der Auditierung über die familienfreundlichen Gemeinden bis zur innovativen Kin­derbetreuung jetzt umgesetzt werden, denn es geht letztendlich um das Lobbying für die Familien. Hier sehe ich auch meine Aufgabe als Parlamentarierin, und ich denke, die Frau Bundesministerin wird genau schauen, was hier zu tun ist. – Danke schön. (Beifall beim BZÖ.)

19.35


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Schön­pass. 2 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte, Frau Kollegin.

 



Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll37. Sitzung / Seite 198

19.35.52

Abgeordnete Rosemarie Schönpass (SPÖ): Herr Präsident! Frau Ministerin! Ge­schätzte Kolleginnen und Kollegen! Zusammenfassend möchte ich festhalten, dass der heute vorliegende Entwurf zur Änderung des Bundesgesetzes über die Errichtung der „Familie und Beruf Management GmbH“ klarstellen soll, dass die Agenden für diese Gesellschaft nunmehr in die Kompetenz des neuen Bundesministeriums für Gesund­heit, Familie und Jugend fallen. Als erstes Zeichen dieser Zuständigkeit wurde die Ein­gliederung des Standortes der Gesellschaft in das Haus des Bundesministeriums für Gesundheit, Familie und Jugend vorgenommen. Das Bundesministerium für Soziales und Konsumentenschutz erhält ebenso wie der Bereich Frauenangelegenheiten im Bundeskanzleramt und das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit ein Mandat im Aufsichtsrat.

Sehr geehrte Damen und Herren, es bleibt zu hoffen, dass durch diesen formalen Akt mehr Transparenz in diese GmbH kommt. Frau Ministerin Kdolsky, Zertifikatsverleihun­gen für Audits Beruf und Familie sowie familienfreundliche Gemeinden sind erfreulich. Ob hiefür allerdings eine eigene GmbH mit hohem Aufwand notwendig ist, bleibt nach wie vor fraglich.

Frau Ministerin, geben Sie Ihr Erbe zurück! (Beifall bei der SPÖ.)

19.37


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Mag. Lohfeyer. Ebenfalls 2 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte, Sie sind am Wort.

 


19.37.44

Abgeordnete Mag. Rosa Lohfeyer (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Minis­terin! Hohes Haus! Es ist ja schon von einigen VorrednerInnen erwähnt worden, dass diese Familien GmbH von Anfang an eine zweifelhafte Einrichtung der schwarz-oran­gen Regierung war, eine teure Konstruktion mit unklaren Zielsetzungen und mit hohem administrativen Aufwand. Die Gesellschaft verfügt über nicht unbeträchtliche Gelder zur Förderung von Kinderbetreuungseinrichtungen, was öffentlich kaum bekannt ist, ebenso wenig das Audit Familie und Beruf, von dem Zertifikate an Projekte und Unter­nehmen vergeben werden, die die Vereinbarkeit von Familie und Beruf besonders fördern.

Die Änderung des Gesetzes ist ein rein formaler Akt, das wurde auch schon mehrfach erwähnt, und ich sehe das nur als einen ersten Schritt, damit es mit der Neubesetzung der Aufsichtsratspositionen endlich zu einer Kontrolle der Vergabe der Fördermittel kommt und auch Transparenz der inhaltlichen Schwerpunkte und Ziele hergestellt wird. Die Forderung nach einer jährlichen Berichtlegung über die Tätigkeiten dieser GmbH und die dafür notwendigen finanziellen Mittel finden daher auch meine volle Zustim­mung. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

19.39


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Von der Regierungsbank aus hat sich Frau Bundesministerin Dr. Kdolsky zu Wort gemeldet. – Bitte, Frau Bundesministerin.

 


19.39.12

Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend Dr. Andrea Kdolsky: Sehr geehrter Herr Präsident! Verehrte Abgeordnete! Hohes Haus! Ich möchte betonen, dass die Zuständigkeit für diese GmbH, wie schon mehrfach erwähnt, von Bundesmi­nisterin Haubner im Frühjahr zu meinem Ressort, zum Ressort für Gesundheit, Familie und Jugend, gewandert ist und diese heutige Novelle letztendlich eine Kompetenzan­passung aufgrund des geänderten Bundesministeriengesetzes bringt und damit ver-


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll37. Sitzung / Seite 199

bunden eine notwendige und für mich auch wichtige Veränderung in der Zusammen­setzung des Aufsichtsrates.

Künftig werden vier Ministerien, nämlich das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit als wichtiger Partner, wie heute schon mehrfach erwähnt, für die Vereinbarkeit, das Bundesministerium für Soziales und Konsumentenschutz als Vertreter des sozia­len Schutzes, aber auch der Männer in den Familien, das Frauenministerium als Lobby der Fraueninteressen und das Bundesministerium für Gesundheit, Familie und Jugend als Wahrer der Interessen der Kinder und Jugendlichen, aber auch der Familien in die­ser Institution vorherrschen. Das ist eigentlich der ursprüngliche Grund.

Lassen Sie mich nur noch drei Dinge sagen: Ich glaube, wir dürfen nicht alles schlecht­machen, was in der Vergangenheit passiert ist; die Intention war richtig, die Vereinbar­keit von Beruf und Familie. Die Frage ist nur: Wie kann ich so etwas erreichen? Es ist auch die Intention, eine Anlaufstelle für die verschiedenen in diesen Strukturen Betei­ligten zu schaffen. Ich glaube nur auch – und davon bin ich zutiefst überzeugt –, dass alle diese Kompetenzen, die auch im Gesetz aufgezählt werden, sehr wohl durch sehr kompetente Partner im Bundesministerium, durch Beamte des Bundesministeriums getragen werden können.

Daher haben wir erstens einen Tätigkeitsbericht gefordert, zweitens auch entspre­chende Aufzeichnungen gefordert, drittens eine entsprechende Eingliederung örtlicher Natur ins Ministerium umgesetzt und werden hier in Gesprächen mit den Vertragsin­habern und entsprechenden Rechtsberatungen schauen, dass wir letztendlich diese Kompetenzen alle wieder in das Bundesministerium zurückholen können. Ich glaube, dass das ein richtiger Schritt ist.

Ich kann leider noch keine konkreten Zeitangaben machen. Die Juristen unter Ihnen wissen, dass es vor allem im arbeitsrechtlichen Bereich nicht immer ganz einfach ist, Lösungen zu schaffen. Wir sind daran, es zu tun. Ich glaube, dass das der richtige Weg ist. Ich bitte daher im Sinne dieser Kompetenzübernahme, dass ich auch diese Tätigkeiten tun kann, um Ihre Zustimmung. – Herzlichen Dank. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

19.42


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Zum Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht die Frau Berichterstatterin ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Damit gelangen wir zur Abstimmung über den Gesetzentwurf in 227 der Beilagen.

Hiezu haben die Abgeordneten Mandak, Kolleginnen und Kollegen einen Zusatzantrag eingebracht.

Ich lasse daher zunächst über diesen Zusatzantrag und danach über den Gesetzent­wurf in der Fassung der Regierungsvorlage abstimmen.

Die Abgeordneten Mandak, Kolleginnen und Kollegen haben einen Zusatzantrag ein­gebracht, der die Einfügung einer Ziffer 2a zum Inhalt hat.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die sich hiefür aussprechen, um ein entsprechen­des Zeichen. – Das ist die Minderheit und daher abgelehnt.

Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Gesetzentwurf samt Titel und Ein­gang in der Fassung der Regierungsvorlage.

Ich bitte jene Damen und Herren, die sich hiefür aussprechen, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist die Mehrheit und daher angenommen.


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll37. Sitzung / Seite 200

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die auch in dritter Lesung für den vorliegenden Ge­setzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Mehrheit und daher angenommen. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.

19.43.166. Punkt

Bericht des Justizausschusses über die Regierungsvorlage (231 d.B.): Bundes­gesetz, mit dem die Strafprozessordnung 1975, das Strafgesetzbuch und das Jugendgerichtsgesetz 1988 geändert werden (Strafprozessreformbegleitgesetz I) (273 d.B.)

 


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Wir gelangen zum 6. Punkt der Tagesordnung.

Zum Vorbringen einer Druckfehlerberichtigung zu Punkt 6 erteile ich Frau Berichterstat­terin Ablinger das Wort. – Bitte.

 


19.43.34

Berichterstatterin Sonja Ablinger: Herr Präsident! Ich bringe folgende Druckfehler­berichtigung vor:

In Artikel I Ziffer 115 lautet die Novellierungsanordnung: „An die Stelle der Überschrift des XX. Hauptstückes tritt folgende Überschrift:“ – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

 


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Ich danke der Frau Berichterstatterin. Die Druckfehlerberichtigung steht mit in Verhandlung.

Wir gehen jetzt in die Debatte ein.

Erster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Fichtenbauer. 4 Minuten freiwillige Redezeit­beschränkung. – Bitte. (Abg. Dr. Graf – in Richtung des sich zum Rednerpult begeben­den Abg. Dr. Fichtenbauer –: Jetzt musst du deine Rede umschreiben, weil jetzt ist alles anders! – Heiterkeit bei der FPÖ.)

 


19.44.18

Abgeordneter Dr. Peter Fichtenbauer (FPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Hohes Haus! Ich schreibe mir prinzipiell keine Reden. Ich darf offen bekennen, dass ich es zur Wohlbestallung meines Gefühlslebens im Alltag buchstäblich nicht zuwege bringe, mir eine Rede, die ich zu halten hätte, wörtlich aufzuschreiben. Das geht wider meine Natur. Als praktizierender Anwalt weiß ich, das geht immer schief, wenn man sich ein Plädoyer schon vorher aufschreibt, weil der Prozess meistens völlig anders verläuft. Mit dieser meiner Eigenschaft muss ich auch im Parlament auskommen – und Sie mit mir. Ich habe keine aufgeschriebene Rede; ich habe Teile des wohl zur Be­schließung gelangenden Gesetzestextes mit und möchte kurz darauf zu sprechen kommen.

Es ist natürlich so, dass die Novellierung des Strafprozessrechtes ein jahrzehntelang gehegtes Anliegen gewesen war und wir mit der Strafprozessnovelle, die im Jah­re 2004 beschlossen wurde, einen ersten Teil, nämlich das Vorverfahren, als erledigt betrachten können.

Immerhin ist das Stammgesetz aus dem Jahr 1872 gewesen, stammte noch zur Hälfte aus der Zeit des reinen Schriftlichkeitsprozesses, war damals ein radikal modernes Gesetz, dessen Radikalität wir heute gar nicht mehr genug einschätzen können. Es war eine Wendung vom schriftlichen Geheimprozess zum öffentlichen mündlichen Pro­zess, mit dem Mündlichkeitsprimat unter Beteiligung des Volkes an der Rechtsfindung in Form der Laiengerichtsbarkeit.


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll37. Sitzung / Seite 201

Das sind nach wie vor tragende Säulen des Charakters des Strafprozessrechtes, das allerdings höchste Zeit gewesen war zu reformieren, weil Teile des Rechtsverständ­nisses, aus denen sich die damalige Gesetzesschöpfung erklärt hat und die teilweise in überbordender Formalistik die insbesondere nach wie vor geltende Bestimmung des § 281 StPO – das ist das Rechtsmittelverfahren – charakterisieren, nicht mehr ver­ständlich sind und nach Reformschritten gerufen haben.

Den heutigen Gegebenheiten entsprechend hat man sich mit der Einführung eines vom Staatsanwalt geleiteten Vorverfahrens im Zusammenwirken mit der Polizei als Ermitt­lungsbehörde entschlossen, die richterliche Mitwirkung im Vorverfahren darauf zu be­schränken, über Eingriff in Grundrechte zu beschließen. Das ist im Prinzip ein richtiger und konsequenter Weg. Es ist daher offenkundig, dass es mit einem gewissen Span­nungsverhältnis gesehen werden wird, wie sich denn das neue Gesetz bewähren wird.

Das heute zur Beschlussfassung anstehende Begleitgesetz ist in einem Punkt außer­halb der Sphäre unserer Zustimmungsfähigkeit, weil entgegen den Vorhaltungen, die im Ausschuss gemacht worden sind, im Artikel II die Falschaussage gleich pönalisiert wird, wenn sie vor der Polizei als auch vor Gericht getan wird. Als praktizierender Ver­teidiger sage ich Ihnen, dass man erkennen muss, dass diese Umstände schon aus den praktischen Abläufen nicht gleichgesetzt werden können und die Theorie des so­genannten einheitlichen Verfahrensrechtes – das ist halt ein schöner Begriff, der dem drübergestülpt wird – diesen Bedenken nicht gerecht wird. – Daher werden wir in zwei­ter Lesung diesem Gesetz nicht zustimmen.

Ich komme noch auf etwas anderes zu sprechen. Es gibt in der Bestimmung des § 71 der Strafprozessordnung über die Privatankläger und Subsidiarankläger in Absatz 1 letzter Satz die neue Bestimmung, dass ein Ermittlungsverfahren nicht stattfindet. Das ist ein Defekt, der zwar in informellen Vorgesprächen erörtert worden ist, der aber nicht Eingang in eine Korrektur gefunden hat.

Das heißt, dass insbesondere bei Privatanklage-Delikten, im häufigsten Fall Beleidi­gungsdelikten, die anonym begangen werden, das jetzige Instrument, das noch zur Verfügung stand, nämlich dass im Vorverfahren der wahre Täter ermittelt wird, entfällt. Das ist eine glatte Schlechterstellung, die durch nichts kompensiert wird und die pro­zessual eine Benachteiligung eines durch ein Privatanklage-Delikt betroffenen Opfers bedeutet.

Bis 31. Dezember 2007 geht das noch, dass im Vorverfahren einem solchen Opfer Hilfe getan wird. Das Argument, dass aufgrund eines dann sofort zu stellenden Antra­ges auf Erlassung einer vermögensrechtlichen Anordnung dem eine Kompensation ge­genüberstünde, ist nicht richtig. Dieser Punkt wäre meines Erachtens noch zu korrigie­ren. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der FPÖ.)

19.50


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Jarolim. 6 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte, Herr Kollege, Sie sind am Wort. (Abg. Dr. Jarolim – auf dem Weg zum Rednerpult –: Nein, das ist kürzer!) – 3 Minuten, jawohl.

 


19.50.03

Abgeordneter Dr. Johannes Jarolim (SPÖ): Herr Präsident! Frau Ministerin! Meine Damen und Herren! Es ist eine weitgehend unstreitige Materie, die wir heute hier be­schließen. Es sind die begleitenden Maßnahmen, dass die Vorverfahrensnovelle, die ja mit 1. Jänner 2008 in Kraft tritt, auch im Hauptverfahren ordnungsgemäß umgeleitet wird. Es sind einige zusätzliche Regelungen geschaffen worden, die durchaus sinnvoll sind und die insbesondere auch jetzt für die Opfer die Situation verbessern.


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll37. Sitzung / Seite 202

Grundsätzlich, der Reihe nach: Es gibt nun auch die Möglichkeit, dass der Verteidiger eine Gegenäußerung zur Anklageschrift abgibt. Das heißt, dass gleich zu Beginn des Verfahrens mit der Einleitung die Positionen wechselseitig besser bezogen werden können, besser dargestellt werden können. Das ist sicherlich für die Wahrheitsfindung, aber auch für die Art und Weise, wie das Verfahren durchgeführt wird, im Sinne einer Prozessökonomie sehr förderlich. – Das ist der eine Punkt.

Der zweite Punkt ist, dass nunmehr auch die Möglichkeit besteht, sich privat Sachver­ständiger zu bedienen. Wir wissen ja, dass die Komplexität einzelner Fragen durchaus so groß ist, dass es notwendig ist, dass das Gericht hier Sachverständige beizieht. Es ist nunmehr auch möglich, dass zur Aufbereitung des Beweisverfahrens Privatsachver­ständige jetzt auch von den Parteien, vom Angeklagten beigezogen werden können, um bei Fragen der Sachverhaltsklärung zu unterstützen.

Eine Nichtigkeitsbeschwerde, eine eingeschränkte Beschwerde für das Opfer ergänzt den Bogen der Verbesserungen der Opferrechte, wie ja auch bei der grundsätzlichen Novelle, die mit 1. Jänner 2008 zum Tragen kommt, die Opferstellung verbessert wor­den ist.

§ 42 StGB – eine seit langem geführte Diskussion; er wird ja aufgelassen – findet in § 191 StPO seine Entsprechung; das heißt, es gibt bei Geringfügigkeiten auch hier wei­terhin das Mittel, Verfahren einzustellen.

Wir haben auch einen Abänderungsantrag eingebracht, wo einige Punkte noch zusätz­lich geklärt werden. Das eine war die Frage bei Beschwerden und Einspruch gegen bewilligte Ermittlungsmaßnahmen; unterschiedliche Behandlungen werden nunmehr einheitlich behandelt.

Eine weitere Bestimmung, die in Zukunft ein weiteres Auftreten des Herrn Kollegen Schaller nicht mehr leicht möglich machen wird, ist, dass über 70 Jahre alte Personen, die in der Verteidigerliste eingetragen sind, nur mehr hinsichtlich der bereits erteilten Mandate tätig sein werden.

Es gibt noch eine weitere Bestimmung, die sehr maßgeblich ist: Den § 166, die Fest­stellung, dass durch Folter zustande gekommene Geständnisse unwirksam für das Verfahren sind.

Ich glaube, es ist das im Wesentlichen eine gute Ergänzung. Es wird sicherlich Diskus­sionen weiterhin geben, es wird auch Erfahrungswerte weiterhin geben, die im Rah­men der Umsetzung des neuen Vorverfahrens notwendigen Handlungsbedürfnissen entsprechen. In dem Sinne glaube ich, dass wir hier gut unterwegs sind. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

19.53


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Mag. Darmann. 5 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte, Herr Kollege.

 


19.53.29

Abgeordneter Mag. Gernot Darmann (BZÖ): Herr Präsident! Geschätzte Frau Bun­desministerin! Hohes Haus! Werte Zuseher, sofern noch vorhanden! Zum einen heißt es einmal vonseiten des BZÖ festzuhalten, dass wir grundsätzlich den notwendigen begrifflichen Anpassungen durch das Strafprozessreformbegleitgesetz I zustimmen und auch vielen weiteren Punkten, die in diesem Reformbegleitgesetz angeführt sind.

Wichtig ist es mir jedoch, zwei wesentliche Punkte für das BZÖ hervorzuheben, die absolut nicht unsere Zustimmung finden und die auch dazu führen werden, da wir einen Antrag auf getrennte Abstimmung eingebracht haben, dass wir in dritter Lesung dem Gesamtpaket nicht zustimmen werden.


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll37. Sitzung / Seite 203

Es geht hier zum einen um die Verteidigereigenschaft von Notaren, welche durch die­ses Begleitgesetz und eine Abschaffung der Verteidigerliste per 31. Dezember 2007 abgeschafft wird. Ab 1. Jänner 2008 soll nämlich diese Verteidigereigenschaft aufgrund der Definition in § 48 Abs. 1 Z 4 der StPO vorgenommen werden, die vorsieht, dass nur noch Rechtsanwälte, sonst gesetzlich zur Vertretung im Strafverfahren berechtigte Personen und Professoren als Verteidiger im Strafrecht auftreten dürfen. Somit wird dieses vorliegende Gesetz regeln, dass eine Berechtigung zur Verteidigung den Nota­ren entzogen wird.

Dies kann von uns nicht mitgetragen werden. Auch die Begründung beziehungsweise die Ansage der Bundesministerin sowohl im Ausschuss als auch bei weiteren Zusam­mentreffen, dass die Vertretungsbefugnis der Notare auf bezirksgerichtlicher Ebene weiter vorhanden sein wird, ist uns zu wenig. Es stimmt auch nicht, wie immer wieder vonseiten des Justizministeriums vorgetragen wird, dass die Notariatskammer damit einverstanden wäre. Uns liegen andere Schreiben vor!

Ich kann Ihnen auch sagen: Erklären Sie das nicht nur den Notaren, der ländlichen Bevölkerung, die am meisten darunter leiden würde, wenn die Notare die Befugnis zur Vertretung in Strafverfahren nicht mehr haben, sondern erklären Sie das bitte auch den Gebietskörperschaften, Körperschaften und Organisationen, die das Anliegen der No­tare unterstützen, wieso sie den Notaren diese Verteidigereigenschaft nehmen wollen!

Unterstützt haben diese Forderung der Österreichischen Notariatskammer nach einer Beibehaltung der Strafverteidigerbefugnis: das Amt der Vorarlberger Landesregierung, das Amt der Kärntner Landesregierung, die Präsidentenkonferenz der Landwirtschafts­kammern Österreichs, der Österreichische Städtebund, die Wirtschaftskammer Öster­reich, die Bundesarbeiterkammer, das Oberlandesgericht Wien, das Landesgericht Korneuburg und der Landeshauptmann von Tirol.

Das heißt, wenn man sich allein diese Liste anschaut, ist es inhaltlich nicht mehr kor­rekt, davon zu reden, was jedoch oft in vergangenen Gesprächen vonseiten des Justiz­ministeriums behauptet wurde, dass es nicht mehr notwendig ist, diese paar Notare mit einer Verteidigereigenschaft auszustatten. Tatsache ist nämlich, dass in der derzeit vorhandenen Verteidigerliste zumindest im Jänner 2006 noch 23 Prozent der Notare eingetragen waren und 29 Prozent der Notariatskandidaten. Das heißt, das sind nicht ein paar Notare, um die es hier geht, sondern es ist eine wesentliche Anzahl.

Weiters ist für uns Ihre Argumentation absolut nicht nachvollziehbar – und ich bitte dann auch um eine Erklärung –, wieso ein Notar, der strafrechtskundig ist, nicht mehr das Recht haben soll, im Strafrecht zu verteidigen, wenn es genauso ein Rechtsanwalt kann, der strafrechtskundig ist, oder auf der anderen Seite Professoren, die vielleicht absolut praxisfern agieren, das weiterhin dürfen. Notare sollen das aber nicht mehr können.

Das ist für uns nicht nachvollziehbar, aber nicht nur nicht nachvollziehbar, sondern zu­sätzlich zu dieser Regelung gibt es noch diese Übergangsregelung, die vorsieht, dass die Notare ab einem Alter von 70 Jahren, wenn sie zu diesem Zeitpunkt noch tätig sind, keine weiteren Fälle mehr annehmen dürfen. Dies ist sicherlich auch verfas­sungsrechtswidrig und europarechtswidrig. Das heißt, diese Regelung können wir schon allein aus diesem Grund und vor allem aufgrund der Tatsache, dass der länd­liche Raum extrem benachteiligt wird, nicht mittragen. (Beifall beim BZÖ.)

Zum Zweiten möchte ich kurz auf den Punkt eingehen, der die Strafbarkeit der falschen Beweisaussage in einem Ermittlungsverfahren vor der Kriminalpolizei und der Staats­anwaltschaft betrifft und ausweitet, denn nach dem Artikel II Z 9, 10 und 11 ist ja ge­plant, diese Strafbarkeit mit bis zu drei Jahren Haft vorzusehen.


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll37. Sitzung / Seite 204

Das BZÖ kritisiert allein in diesem Zusammenhang die Systemwidrigkeit dieser Rege­lung, da in § 288 Abs. 1 des StGB die förmliche Vernehmung zur Sache vorgesehen ist, jedoch in Absatz 4, der durch dieses Gesetz eingefügt werden soll, diese förmliche Vernehmung nicht mehr vorkommt, sehr wohl aber eine Anhebung dieser Strafbarkeit auf drei Jahre gemacht wird, was eigentlich der Falschaussage vor Gericht entspricht. Es handelt sich aber bei der Kriminalpolizei wie auch bei der Staatsanwaltschaft um Behörden, und diese müssten entsprechend dem § 289 wie Verwaltungsbehörden geregelt werden, bei welchen im Falle einer Falschaussage eine Strafbarkeit bis zu einem Jahr vorgesehen ist.

Das heißt, systemkonform wäre es, entweder die Strafbarkeit von Verwaltungsbehör­den-Falschaussagen ebenso auf drei Jahre anzuheben oder die Strafbarkeit von Falschaussagen vor der Polizei, Kriminalpolizei, Staatsanwaltschaft – wenn es schon Behörden sind – bei einem Jahr zu belassen.

Aus diesen zwei Gründen habe ich, wie gesagt, nur die Möglichkeit, dem BZÖ-Parla­mentsklub vorzuschlagen, in der dritten Lesung dem Gesamtpaket dieses Strafpro­zessreformbegleitgesetzes nicht zuzustimmen. – Danke. (Beifall beim BZÖ.)

19.59


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Mag. Donnerbauer. 4 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte, Herr Kollege.

 


20.00.01

Abgeordneter Mag. Heribert Donnerbauer (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wie schon mehrmals angeklungen ist, geht es heute darum, gewisse noch notwendige An­passungen zur Einführung der im Jahr 2003 beschlossenen Änderungen im Vorver­fahren des Strafverfahrens, die ab nächstem Jahr gelten werden, vorzunehmen.

Da dieser Beschluss schon einige Jahre zurückliegt und im nächsten Jahr dann erst in Kraft treten wird, also doch eine sehr lange Vorbereitungszeit hinter uns liegt, erlauben Sie mir, ganz kurz auch noch einmal an die Gründe für diese Vorverfahrensreform zu erinnern. Es war ja auch eine sehr lange, sehr intensive und unter Beiziehung vieler Experten geführte Diskussion, die dann letztlich zu dieser Vorverfahrensreform geführt hat. Ich halte sie nach wie vor für gut und wichtig, und wir werden ab dem nächsten Jahr sehen, ob die Erwartungen, die wir, glaube ich, alle gemeinsam an diese Vorver­fahrensreform haben, erfüllt werden können.

Es ist so gewesen, dass in der Praxis das Vorverfahren nicht so, wie ursprünglich das Konzept dieses Vorverfahrens war, nämlich dass die Ermittlungsbehörden sehr selb­ständig ermitteln, dass der Untersuchungsrichter sozusagen die Ermittlungen führt und leitet, gelebt wurde und dass es daher zu dem Entschluss gekommen ist, die Staatsan­waltschaft in den Mittelpunkt zu rücken, den Staatsanwalt als Herrn des Ermittlungsver­fahrens zu konstituieren. Der Staatsanwalt wird also in Zukunft sehr viele Möglichkeiten haben, über die Ermittlungsbehörden die Ermittlungen zu beeinflussen und auch zu leiten und effizient zu gestalten, und nur mehr, wenn es um Grundrechtseingriffe geht, wird es eine Anrufung des Gerichtes, des Untersuchungsrichters geben, der dann über diese Grundrechtseingriffe, sprich Untersuchungshandlungen, wie zum Beispiel Haus­durchsuchungen, oder über Haftbefehle zu entscheiden hat.

Die Anpassungen, die wir heute hier beschließen, sind vielfältiger Form. Es geht einer­seits natürlich darum, gewisse Begriffe an das neue Vorverfahren anzupassen, und auf der anderen Seite auch um die Stärkung der Opferrechte. Das war in den letzten Jah­ren doch auch ein sehr wichtiges Thema, und es wurde nach der Beschlussfassung über die Vorverfahrensreform dann beschlossen, diese jetzt auch in die Strafprozess-


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ordnung mit zu integrieren. Dabei ist es in den Verhandlungen auch darum gegangen, natürlich einerseits den Schutz der Opfer, die Möglichkeit für Opfer, sich im Strafver­fahren zu beteiligen, die Möglichkeit der Opfer, im Strafverfahren letztlich auch einen Zuspruch für ihre Ansprüche zu bekommen, auszubauen und trotzdem das Strafver­fahren, das letztlich natürlich auf einen anderen Zweck gerichtet ist, nämlich über Schuld oder Unschuld eines Angeklagten, eines Beschuldigten zu entscheiden, nicht zu lange hinauszuzögern.

Ich glaube, dass hier eine gute Lösung gefunden worden ist, die in Zukunft sicherstellt, dass Opfer wirklich auch beigezogen werden, dass sie auch über ihre Rechte infor­miert werden und dass sie die Möglichkeit haben, diese Rechte auch geltend zu ma­chen und sich im Strafverfahren anzuschließen.

Alles in allem glaube ich, dass diese erste Anpassung – eine zweite ist sozusagen auf dem Wege – ein wichtiger Schritt ist und dass wir das heute durchaus gemeinsam be­schließen können. Das ist vor allem an die Kolleginnen und Kollegen der FPÖ und des BZÖ gerichtet, die hier noch manche Bedenken geäußert haben, zwar nur in kleinen Teilbereichen, aber doch.

Ich glaube – und wir haben das ja auch diskutiert –, dass man natürlich jetzt diese Be­denken einmal aufzeigen kann, dass sie aber letztlich nicht dazu führen müssen, das Paket abzulehnen. Insbesondere wundert es mich gerade bei diesen beiden Fraktio­nen, die durchaus – und ich halte das auch für richtig – immer wieder betonen, wie wichtig es ist, Straftäter auch entsprechend zu verfolgen, dass man da vor allem Be­denken insofern hat, als man ihrerseits die Meinung vertritt, dass eine Falschaussage vor den Untersuchungsbehörden, vor den Ermittlungsbehörden, vor einer Verwaltungs­behörde weniger stark bestraft werden soll, weil letztlich – ich glaube, auch das muss man sehen – eine solche Falschaussage am Beginn des Verfahrens doch viel schwer­wiegendere Folgen, viel nachteiligere Folgen hat als dann in der Hauptverhandlung selbst.

Daher sind wir durchaus bewusst dafür, das letztlich gleich zu behandeln, und daher würde ich Sie einladen, auch in diesem Punkt Ihre Zustimmung zu geben. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

20.04


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Mag. Steinhauser. 6 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte, Sie sind am Wort.

 


20.04.25

Abgeordneter Mag. Albert Steinhauser (Grüne): Sehr geehrte Damen und Herren! Wir werden dem vorliegenden Entwurf zum Strafprozessreformbegleitgesetz zustim­men, auch weil er Verbesserungen für Opfer und Beschuldigte bringen wird. Aber es gibt einen Punkt – und es ist der gleiche Punkt, der schon von BZÖ und FPÖ ange­sprochen wurde –, den wir kritisch sehen und der auch schon öfter mit der Frau Bun­desminister diskutiert wurde, das ist die Gleichstellung der Falschaussage vor der Kri­minalpolizei mit jener vor dem Gericht.

Bisher hat das Strafgesetzbuch deutlich unterschieden zwischen strafbaren Handlun­gen gegen die Rechtspflege und falscher Beweisaussage vor der Verwaltungsbehörde und hat auch einen unterschiedlichen Strafrahmen, nämlich einmal drei Jahre und ein­mal ein Jahr, daran geknüpft. Offensichtlich wollte das Gesetz zum Ausdruck bringen, dass ein größerer Handlungsunwert gegeben ist, wenn man vor einem Gericht eine Falschaussage trifft, als wenn man das vor einer Verwaltungsbehörde tut. Dieser Grundsatz wird jetzt durchbrochen. Unserer Meinung nach hätte es genügt, die Falsch-


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aussage nach § 289, nämlich Falschaussage vor einer Verwaltungsbehörde, zu bestra­fen. Wir waren ja nicht dafür, dass die Falschaussage vor der Kriminalpolizei straffrei bleibt.

Die Argumente für die Erhöhung überzeugen nicht. Ein Argument, das wir immer wie­der hören, lautet: Nach der StPO hat jetzt die Kriminalpolizei eine sehr zentrale Stel­lung. – Da möchte ich daran erinnern, dass die Grünen, nämlich meine Vorgängerin Terezija Stoisits genau das immer wieder kritisiert hat, dass die Kriminalpolizei in der StPO eine zu zentrale Stellung hat.

Das zweite Argument, das immer wieder kommt, ist, dass man sagt: Man muss der Po­lizei mit einem hohen Strafrahmen den Anreiz geben, dass die Vernehmungsstandards jenen der Gerichte angepasst werden. – Dazu kann ich nur sagen: Das kann es ja nicht sein, dass die Kriminalpolizei nur dann hohe Vernehmungsstandards garantiert, wenn man sie mit einem hohen Strafrahmen lockt! Wenn wir hier hohe Vernehmungs­standards für die Polizei beschließen, dann sind diese einzuhalten, unabhängig vom Strafrahmen, der daran geknüpft ist. (Beifall bei den Grünen.)

Wir stimmen der Regierungsvorlage aber auch aus einem anderen Grund zu: weil sie in einem wesentlichen Punkt gegenüber dem Ministerialentwurf entschärft wurde. Der Ministerialentwurf hat noch einen sogenannten Journalisten-Strafrechtsparagraphen vorgesehen, nämlich eine strafrechtliche Sanktion, wenn ein Journalist eine verbotene Veröffentlichung begeht. Das hätte geheißen, dass Journalisten künftig in einem Grau­bereich arbeiten müssen, weil es für sie sehr schwer einschätzbar ist, ob schutzwür­dige Interessen verletzt sind und ob sie sich damit strafbar machen.

Dieser Vorschlag, Frau Bundesminister, war falsch – aber das haben Sie erkannt und das dann auch in der Regierungsvorlage geändert. Und ich glaube, das muss man auch honorieren, und da könnten sich andere Minister ein Beispiel nehmen. Wenn ich mir etwa anschaue, mit welcher peinlichen Beharrlichkeit Innenminister Platter immer noch an der Fremdenrechtsgesetzgebung festhält, obwohl längst klar ist, dass dieses Gesetz geändert werden muss, so empfehle ich ihm, sich an seiner Ministerkollegin Berger ein Beispiel zu nehmen: Diese lernt! Wenn etwas nicht sinnvoll ist, dann kann auch die Opposition das sagen, und dann reagiert man darauf.

Insgesamt muss man sagen: Natürlich sind verbotene Veröffentlichungen ein Problem. Aber wir sind nicht dafür, dass man da mit der Keule des Strafrechtes darüberfährt, sondern da brauchen wir die feine Klinge des Medienrechtes – und keine Kriminalisie­rung von JournalistInnen.

Insgesamt – und das haben wir auch im Ausschuss debattiert – ist mit dem heute zur Beschlussfassung vorliegenden Gesetz die Debatte um die Reform nicht zu Ende. Die Debatte um die Reform muss weitergehen. Auch eine Reform – die noch die alte Bun­desregierung beschlossen hat – des Vorverfahrens muss überdacht werden, Stichwort Verteidigerrechte; beziehungsweise auch was das Hauptverfahren betrifft, werden wir sicherlich noch das eine oder andere Mal über den Ausbau der Opferrechte hier disku­tieren.

In diesem Sinne hoffe ich, dass es noch weitere Novellierungen in diesem Haus geben wird. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)

20.08


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Pendl. 4 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte, Sie sind am Wort.

 


20.08.44

Abgeordneter Otto Pendl (SPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Meine ge­schätzten Damen und Herren! Hohes Haus! Die vorliegenden Anpassungen sind ja im


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Großen und Ganzen eine Konsensmaterie. Wichtig ist, glaube ich, dass die Opfer­rechte, wie bereits von einigen Vorrednern ausgeführt wurde, gestärkt werden, dass wir auch für Gewalt- und Sexualopfer schonende Einvernahmemöglichkeiten haben, dass wir auch im JGG ein Recht auf Beiziehung von Vertrauenspersonen haben. Man könnte hier also eine breite Palette von Verbesserungen anführen. Ich glaube, das geht in die richtige Richtung, denn wir alle haben eine große Erwartungshaltung, auch in Bezug auf die StPO-Reform.

Frau Ministerin Berger, Sie haben ja kein leichtes Erbe angetreten. Die Ausfertigung jedes Beschlusses – ich bin ja neugierig, wie das zu handlen sein wird, denn das ist natürlich auch personalintensiv, das ist überhaupt keine Frage. Ich möchte aber auch hier noch eine Einladung und eine Bitte äußern:

Ich kann mich gut erinnern: Als wir im Vorfeld dieser Reform und vor allem auch im Zu­sammenhang mit der Reform „Team 04“ die Diskussion geführt haben, waren eigent­lich alle Fraktionen einheitlich der Meinung, dass die Behördenreform ebenfalls durch­geführt werden muss. Und ich glaube und bin überzeugt, dass das im Bereich der Jus­tiz blendend funktionieren wird. Was aber das Zusammenspiel von Justiz und Innerem betrifft, so wäre es, glaube ich, notwendig, dass wir auch diesen Bereich der Behörden hier regeln, um dann gemeinsam feststellen zu können, dass diese Reform eine her­vorragende Reform ist.

Ich möchte zum Abschluss, Frau Bundesministerin Berger, dir, deinem Team, aber auch allen Bediensteten in deinem Ressort für die gute Zusammenarbeit und für die ausgezeichnete Dienstleistung sehr herzlich danken. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)

20.10


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Mag. Ikrath zu Wort. 3 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte, Herr Kollege.

 


20.10.52

Abgeordneter Mag. Peter Michael Ikrath (ÖVP): Herr Präsident! Frau Justizminis­terin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen des Hohen Hauses! Es liegt uns heute das Strafprozessreformbegleitgesetz vor. Ich habe nie ein Hehl daraus gemacht, dass ich das neue Vorverfahren mit seinem Kernstück, dem einheitlichen Ermittlungsverfahren, für eine sehr positive Entwicklung im Sinne einer Steigerung der Effizienz unseres ge­samten Justizsystems – durch Abbau von Doppelgleisigkeiten, durch mehr Klarheit, mehr Klarheit in der Zuordnung der Aufgaben – halte.

Was ich nicht nachvollziehen kann und der üblichen neurotischen Beziehung der Grü­nen zur Polizei zuschreibe, ist, dass Kollege Steinhauser hier wieder die Rolle der Kri­minalpolizei im Vorverfahren problematisiert. – Es ist die Kriminalpolizei in ihrer operati­ven Rolle ganz klar eingebettet in die Weisungsrahmen der Staatsanwaltschaft. Und wo es um Eingriffe in Bürgerrechte, Menschenrechte geht, ist wieder das Gericht ver­anlasst, entsprechende Zustimmungen zu geben.

Und ganz verstehe ich auch die diesbezüglichen Einwendungen des Kollegen Dar­mann nicht, denn bisher war ich auch der Meinung – wie mein Vorredner, Kollege Donnerbauer, es schon zum Ausdruck gebracht hat –, dass gerade die Orangen, das Bündnis, an einer wirksamen Aufklärungsarbeit interessiert sind und dass daher der Kriminalpolizei dasselbe Gewicht zukommt wie dem Gericht, wenn es um Falschaus­sagen und um Effektivität geht.

Letztlich begrüße ich besonders, dass dem Opferschutz eine erhöhte Bedeutung zuge­messen wird und die Opferschutzrechte sogar erweitert wurden.


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll37. Sitzung / Seite 208

Folgenden Aspekt möchte ich abschließend noch hervorstreichen: Es ist gerade auch für einen Wirtschaftsstandort sehr wesentlich, dass klare Spielregeln für die Justiz und eine effektive Justiz gewährleistet sind. Und einer der Gründe, dass Österreich im Business Competitiveness Index jetzt von der elften an die achte Stelle emporge­stiegen ist, ist auch die wirksame und zuverlässige Justiz in unserem Land. Und dafür danke ich der Justizministerin. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

20.13


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Stadl­bauer. 4 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte, Sie sind am Wort.

 


20.13.51

Abgeordnete Bettina Stadlbauer (SPÖ): Herr Präsident! Frau Ministerin! Hohes Haus! Das vorliegende Gesetz bedeutet wieder einen Schritt vorwärts, was die verbes­serte Stellung von Opfern betrifft, auch wenn es sich dabei vor allem um Anpassungen handelt. Es zeigt aber doch die eindeutige Handschrift von Frau Bundesministerin Maria Berger, nämlich wo es darum geht, die Opferrechte auszubauen und die Betrof­fenen bestmöglich zu unterstützen. (Abg. Lutz Weinzinger: Bravo, Frau Bundesminis­terin! – Beifall der Abg. Heinisch-Hosek, die durch Gestik in Richtung des Abg. Wein­zinger die Aufforderung, gleichfalls Beifall zu spenden, zum Ausdruck bringt.)

Ich möchte aber auf einen speziellen Aspekt hinweisen, und zwar geht es um die scho­nende Einvernahme, also die Aussage eines Opfers ohne Anwesenheit des Täters, die bisher ja schon unter anderem zwingend bei unmündigen Sexualopfern stattfindet, und zwar von Amts wegen, und bei mündigen Sexualopfern auf Antrag vorgesehen ist, und das ist auch gut so.

Leider ist es so, dass wir von verschiedenen Vertretern und Vertreterinnen von NGOs immer wieder Informationen bekommen, dass sich Richter und Richterinnen weigern, den Opfern diese Rechte auch zu geben. Ich kann Ihnen auch Beispiele nennen. Erster Fall, in Oberösterreich: Ein fünfzehnjähriges Sexualopfer hätte theoretisch das Recht auf eine schonende Einvernahme; diese wurde vom zuständigen Richter verwei­gert. – Zweiter Fall, in Niederösterreich: Es wurde einem zehnjährigen Sexualopfer das zwingende Recht auf schonende Einvernahme von einer Richterin verweigert – und das, obwohl es, wie gerade betont, zwingend gewesen wäre.

Die Begründung der Richter und Richterinnen ist meist dieselbe, nämlich dass sie dem Opfer Leid ersparen wollen. – Abgesehen davon, dass der Prozess an sich wahr­scheinlich schon eine enorme Belastung für das Opfer darstellt, verstehe ich nicht, dass man dem Opfer Leid erspart, indem man es dem Täter noch einmal gegenüber­stellt und dann die ganze Leidensgeschichte noch einmal erzählen lässt und es damit unter ganz unvorstellbaren Druck bringt.

Eine andere Begründung erscheint mir logischer, nämlich nicht die Möglichkeit zu eröff­nen, dass Opfer ein Verfahren zum Scheitern bringen könnten und dass das Verfahren so neu aufgerollt werden müsste. Aber ich möchte jetzt nicht irgendjemandem etwas unterstellen, sondern ich denke, dass das vielmehr auch an der angespannten Perso­nalsituation liegen könnte – wobei Bundesministerin Maria Berger als erste Ministerin seit sieben Jahren endlich daran arbeitet, dass sich diese Situation entspannt.

Ich bin auf alle Fälle sehr dafür, dass Opfer eine Möglichkeit haben, den Richter oder die Richterin auf die schonende Einvernahme aufmerksam zu machen, inklusive einer Sanktion, wenn sich der Richter oder die Richterin weigert. Im vorliegenden Gesetz ist nun zumindest für das künftige Ermittlungsverfahren die Möglichkeit einer Beschwerde vorgesehen; für die Hauptverhandlung fehlt eine adäquate Bestimmung.


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll37. Sitzung / Seite 209

Ich bin ja an sich offen für alles. Es gäbe die Möglichkeit einer Nichtigkeitsbeschwerde. Ich verstehe allerdings auch die Gründe, die dagegen sprechen, nämlich dass dann wirklich die Opfer noch einmal alles durchleben müssen. Auf der anderen Seite wäre es aber doch ein Druckmittel, damit diese Situation erst gar nicht entstehen kann. Ich denke aber, dass auch andere Rechtsbehelfe oder Weisungen oder Runde Tische, wie sie Ministerin Berger plant, mit Staatsanwaltschaft, NGO-Vertretern und ‑Vertreterin­nen, Richtern und Richterinnen, Prozessbegleitern und Prozessbegleiterinnen, zu die­sem Thema bereits einiges bewirken könnten.

Im Sinne der Betroffenen ist es, glaube ich, enorm wichtig, dass wir beobachten, wie mit der schonenden Einvernahme umgegangen wird, und dass wir gegensteuern, wenn es diesbezüglich zu Fehlentscheidungen kommt. Ich glaube, unser Ziel muss es sein, dass die Opfer ihre Rechte kennen und auch in Anspruch nehmen können. – Vie­len Dank. (Beifall bei der SPÖ.)

20.17


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Riener. 3 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte, Sie sind am Wort.

 


20.17.34

Abgeordnete Barbara Riener (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Bundes­ministerin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wie bereits darauf hingewiesen wurde, schafft diese Novelle nun Anpassungen und Durchführungsbestimmungen bezogen auf das 2004 verabschiedete Strafprozessreformgesetz. Bezüglich Opferschutz hat die Vorrednerin schon einiges ausgeführt. Ich möchte mich auf zwei Bereiche beschrän­ken, die das Jugendgerichtsgesetz betreffen.

Es ist nunmehr so, dass die Ermittlungsverfahren grundsätzlich durch die Staatsan­waltschaft durchgeführt werden, und es wird dabei klargestellt, dass bereits zu diesem Zeitpunkt das Pflegschaftsgericht zu informieren ist. Das Pflegschaftsgericht hat dann in der Folge familien- und jugendwohlfahrtsrechtliche Maßnahmen bei der Gefährdung der persönlichen Entwicklung der Jugendlichen zu verfügen. Und ich kann aus meiner Praxis – wahrscheinlich wird sich da in der Praxis ja Gott sei Dank auch nichts än­dern – als Sozialarbeiterin, als die man Jugendgerichtserhebungen durchzuführen hat, sagen: Das heißt, es geht an die Bezirksverwaltungsbehörde der Jugendgerichtsbo­gen, die SozialarbeiterInnen machen die Hausbesuche, und in den Gesprächen ver­sucht man dann, erstens einmal auch die Eltern zu beruhigen, was manchmal notwen­dig ist, aber auch die Motivation der Jugendlichen festzustellen und zu möglichen Er­kenntnissen darüber zu gelangen, ob das jetzt eine einmalige Sache, ein jugendlicher Blödsinn war oder ob das letztendlich Folgen haben kann, weil das in Form einer Bandenbildung erfolgte und so weiter. – Diese Erhebungen gehen dann zurück an das Pflegschaftsgericht, und es werden dann diesbezügliche Maßnahmen durchgeführt.

Ebenso begrüße ich die Neuerung, dass der absolute gesetzliche Ausschluss der Diversion bei Todesfolge im Bereich der Jugendlichen beseitigt wird. Leider passieren sehr viele Unfälle mit Jugendlichen – viel zu viele! –, und stellen Sie sich vor, ein Ju­gendlicher verursacht einen tödlichen Unfall, bei dem ein naher Angehöriger aufgrund von Fahrlässigkeit zu Tode kommt. Allein diese Tatsache stellt in den meisten Fällen für den betreffenden Jugendlichen eine schwere psychische Belastung dar, was an und für sich oft Strafe genug ist.

Da wird es sicherlich nicht einfach sein, abzuschätzen, welche Entscheidung für eine positive Entwicklung des Jugendlichen zu treffen ist. Soziale Dienste wie bei den Ver­waltungsstrafverfahren im Rahmen der Vergehen nach dem Jugendschutzgesetz halte ich hier für pädagogisch äußerst wertvoll.


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll37. Sitzung / Seite 210

Jugendlichen eine Chance zu geben, ist und bleibt für die ÖVP immer ein wesentlicher Grundsatz. (Beifall bei der ÖVP sowie des Abg. Dr. Niederwieser.)

20.20


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Die nächste Wortmeldung liegt von Frau Abge­ordneter Rudas vor. 3 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte, Frau Kollegin.

 


20.20.29

Abgeordnete Laura Rudas (SPÖ): Herr Präsident! Frau Ministerin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Da so große Einstimmigkeit herrscht, werde ich die 3 Minuten nicht aus­schöpfen, möchte aber die Gelegenheit nutzen, um zu sagen, dass Sie, Frau Ministe­rin, mit diesem Gesetz wieder einmal bewiesen haben, dass Justizpolitik auch Gesell­schaftspolitik sein kann, und zwar gerade was meine Zielgruppe, die Jugendlichen, angeht.

Ich möchte da drei Punkte hervorheben, nämlich – erstens –, dass jetzt nur mehr das Pflegschaftsgericht entscheidet, ob ein Jugendlicher in seiner Entwicklung gefährdet ist, wenn er verdächtigt wird, eine Straftat begangen zu haben. Besonders hervorstrei­chen möchte ich zweitens die Änderungen für die Jugendlichen bei den diversionellen Erledigungen, und drittens, dass junge Menschen nicht mehr ohne eine Vertrauensper­son vernommen werden.

Mit dieser Gesetzesänderung werden die Rechte der Jugendlichen durchschaubarer und vor allem auch für die Jugendlichen durchschaubarer, und das ist im Sinne der Partizipation ganz wichtig und notwendig gewesen.

Ich hoffe, dass auch in Zukunft weiterhin Justizpolitik Gesellschaftspolitik ist. Ich bin da aber sehr zuversichtlich. – Danke vielmals. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Dr. Haim­buchner: Eine gefährliche Drohung!)

20.21


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Steibl. 2 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte, Sie sind am Wort.

 


20.21.46

Abgeordnete Ridi Steibl (ÖVP): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Mit diesem Strafprozessreformbegleitgesetz wird auch die Stärkung der Opferrechte manifestiert. Und, werte Kolleginnen und Kollegen, ich denke, im Zusammenhang mit Straftaten und Opfern sollte ein wichtiger Komplex nicht unerwähnt bleiben: Die Gewaltschutzzentren spielen eine ganz große, ja zentrale Rolle und leisten hier auch sehr, sehr gute Arbeit, nicht nur seit Inkrafttreten des Gewaltschutzgesetzes, sondern auch in vielen anderen Bereichen, auch im Bereich rascher und aktiver Hilfe, die Opfer durch diese Interven­tions- und Gewaltschutzzentren erhalten.

Diese Opferschutzzentren arbeiten auch eng mit der Polizei zusammen. Sie bieten Ge­waltopfern rasche und aktive Unterstützung. Das Gewaltschutzgesetz hat sich sozu­sagen als lebendes Instrument des Gewaltschutzes erwiesen.

Die Zahl der Wegweisungen steigt in den letzten Jahren immer mehr an. Man kann das positiv, aber auch negativ sehen. Aber ich denke, es ist positiv, das aufzuzeigen, und es ist zu hoffen, dass diese Zahlen vielleicht doch einmal auch sinken.

In diesem Sinne möchte ich von dieser Stelle aus allen Institutionen, Non-Profit-Organi­sationen und Einrichtungen, die sich für eine Besserstellung und Sicherstellung von Opfern einsetzen, ein Danke aussprechen. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordne­ten der SPÖ.)

20.23



Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll37. Sitzung / Seite 211

Präsident Dr. Michael Spindelegger: Die nächste Wortmeldung liegt von Herrn Abge­ordnetem Mag. Maier vor. 3 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte, Herr Kollege.

 


20.23.25

Abgeordneter Mag. Johann Maier (SPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Hohes Haus! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die sozialdemokratische Frak­tion hat 2001 und 2003 Entschließungsanträge zur Verbesserung der Stellung der Pri­vatbeteiligten in der Strafprozessordnung eingebracht. Wir sehen mit dem heutigen Gesetz unsere damaligen Zielstellungen verwirklicht – ich zitiere –:

„Mehr und bessere Rechte für Privatbeteiligte sind in der Strafprozessordnung notwen­dig. Anlass für eine Gesetzesänderung sollten u.a. die Erfahrungen aus den jüngsten ,Monsterverfahren‘, wie dem Bautreuhand-Immag-Strafverfahren 1 oder aktuell dem Kaprun-Prozess sein. Es kann nicht sein, dass geschädigte Privatbeteiligte – wie im WEB-1-Strafverfahren – fast 13 Jahre auf ein Strafurteil warten müssen und dann auf Zivilgerichte verwiesen werden.“

Hohes Haus! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Mit diesem Gesetz ist nun in einem Strafverfahren über zivilrechtliche Ansprüche zu entscheiden. Personen, die durch eine Straftat geschädigt wurden, können sich dem Verfahren als Privatbeteiligte anschließen, und nur in Ausnahmefällen kann sich das Gericht einer diesbezüglichen Entscheidung entziehen.

Wir sehen dies als einen wesentlichen Teil zur Verbesserung der Opferrechte generell. Ich verweise nur auf die Bestimmung des § 66 der Strafprozessordnung, wo die Sub­jektstellung der Opfer geregelt wurde, auf die §§ 67 bis 69, wo die Rechte der Privat­beteiligten geregelt wurden, und auf § 366, wo nun die Verfahren über privatrechtliche Ansprüche geregelt wurden – insgesamt eine Verbesserung.

Ich möchte nur darauf hinweisen, dass zurzeit der AMIS-Prozess läuft, und es wäre gut, hätten die Geschädigten jetzt bereits die Möglichkeit, sich dem Verfahren als Pri­vatbeteiligte anzuschließen – was sie ja haben, aber die Richter sollten auch entschei­den müssen. Ich erinnere an den Kaprun-Prozess und natürlich auch an den WEB-Pro­zess.

Hohes Haus! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Zum Gesetz insgesamt viel­leicht noch eines: Dieses Gesetz wird nur dann Erfolg haben, effektiv sein, wenn die Schnittstellenproblematik zur Sicherheitsbehörde beziehungsweise zur Kriminalpolizei geregelt ist. Ich muss das mit aller Deutlichkeit festhalten, weil es nicht klar ist, wer im Bereich der Länder tatsächlich Ansprechpartner für die Justiz ist. Ist es in einer Stadt das Kriminalreferat, der Stadt Salzburg beispielsweise, oder das Landeskriminalamt? Es gibt keine Deliktzuordnung, und ich möchte auf dieses Problem wirklich mit aller Deutlichkeit hinweisen.

Abschließend: Die Behördenreform in diesem Bereich ist noch ausständig, und sie ist ebenfalls notwendig, damit die Strafprozessreform, zu der wir uns bekennen, auch den notwendigen Erfolg hat.

Ich wünsche allen, den Richtern, den Staatsanwälten und dem nichtrichterlichen Per­sonal, die mit diesem Gesetz mit 1. Jänner 2008 zu arbeiten haben, viel Erfolg – und Ihnen, Frau Bundesministerin Berger, natürlich auch. (Beifall bei der SPÖ sowie
des Abg. Dr. Schüssel.)

20.26


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Als Nächste gelangt Frau Abgeordnete Franz zu Wort. 2 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte, Frau Kollegin.

 



Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll37. Sitzung / Seite 212

20.27.05

Abgeordnete Anna Franz (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Ministerin! Ge­schätzte Kolleginnen und Kollegen! Es wurde schon fast alles gesagt; ich möchte des­halb nur noch näher auf das Sexualstrafrecht und auf den Jugendschutz eingehen.

Im Bereich des Jugendschutzes ist insbesondere die Neugestaltung der Bestimmung über Kinderpornographie, der § 207, zu erwähnen. War bisher die Strafbarkeit bei Be­sitz und Handel von pornographischen Darstellungen von Minderjährigen bis zum voll­endeten 14. Lebensjahr gegeben, so wird ab 1. Jänner 2008 die Strafbarkeit bis zum 18. Lebensjahr ausgeweitet, wobei nun auch virtuelle Darstellungen erfasst werden.

Österreich ist im internationalen Vergleich kein gezieltes Produktionsland von kinder­pornographischem Material, dennoch ist jeder Einzelfall ein Fall zu viel. Umso mehr sorgt das Herunterladen vom Internet und der Besitz von kinderpornographischen Dar­stellungen in unserem Land für Aufregung. Ermittler sind über die hohe Zahl an Ver­dächtigen in Österreich oft überrascht. Ich denke hier an die vielen Operationen der ös­terreichischen Exekutive, die gemeinsam mit den Ermittlern aus anderen Ländern fün­dig geworden ist, und daran, dass vermutlich das Geschäft mit der Kinderpornographie den Drogenhandel übersteigt.

Dieses Gesetz bedeutet Schutz unserer Kinder, es bedeutet eine Verbesserung des Opferschutzes, aber auch die Abschaffung von Doppelgleisigkeiten. Deshalb ist es schade, dass nicht alle Parteien mitgehen können. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Ab­geordneten der SPÖ.)

20.28



Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll37. Sitzung / Seite 213

Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Glaser. Ebenfalls 2 Minuten Redezeit. – Bitte, Herr Kollege.

 


20.28.52

Abgeordneter Franz Glaser (ÖVP): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Mit die­sem Gesetz wird unter anderem eine einheitliche Struktur des Vorverfahrens gewähr­leistet, und ich glaube, dass das eine der wesentlichen Änderungen ist. Künftig wird die Staatsanwaltschaft in Zusammenarbeit mit der Kriminalpolizei gemeinsam das Ermitt­lungsverfahren führen. Es gibt also nicht mehr die Differenzierung zwischen gerichtli­chen Vorerhebungen und einer gerichtlichen Voruntersuchung.

Aus dieser Gemeinsamkeit leitet sich durchaus auch ab, dass eine Falschaussage zum Beispiel vor der Kriminalpolizei beziehungsweise vor Staatsanwalt und Gericht in etwa die gleiche Wertung, die gleichen Folgen hat, was bisher nicht der Fall war. Allerdings ist hier nicht ganz schlüssig, dass es hier unterschiedliche Strafrahmen geben soll.

Als großer Fortschritt erscheint mir auch, dass sich – Kollege Maier hat es bereits aus­geführt – hinkünftig Privatbeteiligte an Strafprozessverfahren anschließen können, weil damit wirklich oft zeitaufwendige und nervenaufreibende Zivilverfahren vermieden wer­den können.

Eine Anmerkung noch, Frau Bundesministerin, zur jüngst installierten Justizombuds­stelle in Ihrem Ministerium: Dass hier durchaus Bedarf an einer solchen Einrichtung besteht, zeigt der anscheinend rege Zuspruch zu dieser Stelle. Mir persönlich erscheint es allerdings als nicht ganz schlüssig, dass Beamte des Justizapparates über Be­schwerden gegen Beamte und Vorgangsweisen des Justizapparates befinden sollen. Ich glaube, dass da der Weg, den wir seinerzeit vorgeschlagen haben, einen vom Par­lament installierten, unabhängigen Justizanwalt einzurichten, der wesentlich vernünfti­gere gewesen wäre. Aber immerhin: Es ist auch das schon ein Fortschritt. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

20.30


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Stad­ler. Ebenfalls 2 Minuten Redezeit. – Bitte, Frau Kollegin.

 


20.30.50

Abgeordnete Astrid Stadler (ÖVP): Werter Herr Präsident! Frau Bundesminister! Ge­schätzte Damen und Herren! Mit dem Strafprozessreformgesetz wird das Vorverfahren der Strafprozessordnung grundlegend erneuert, und im Zuge dieser Erneuerung wird eine Reihe von Anpassungen durchgeführt. Wir haben bereits von einigen gehört, und ich möchte kurz zur Änderung des Jugendgerichtsgesetzes Stellung nehmen.

Zukünftig wird bei Jugendlichen, die straffällig geworden sind, das Jugendgericht zu­ständig sein, und zwar in allen Fällen. Ich glaube, dass es richtig und wichtig ist, dass wir Jugendliche auch dann begleiten, wenn sie einmal eine Dummheit gemacht haben. Gerade bei Jugendlichen ist es wichtig, dass wir mittels Diversion versuchen, ihnen Be­gleitung zu geben, und damit versuchen, zu verhindern, dass sie das verbrecherische Handwerk erlernen. Junge Menschen haben eine zweite und, wenn notwendig, auch eine dritte Chance verdient. Das gilt für alle Bereiche.

Unsere Jugend verdient auch, dass wir uns für sie sehr strapazieren. Gerade im Ju­gendlichenalter ist die Chance für eine positive Beeinflussung sehr groß. Daher begrü­ße ich diese Änderung im Jugendgerichtsgesetz sehr und sehe sie als einen wichtigen Schritt in eine richtige Richtung. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

20.32


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Von der Regierungsbank aus hat sich Frau Bundesministerin Dr. Berger zu Wort gemeldet. – Bitte, Frau Bundesministerin.

 


20.32.18

Bundesministerin für Justiz Dr. Maria Berger: Danke schön, Herr Präsident, und danke auch allen, die dieses Vorhaben generell gewürdigt haben – ich denke, es ist tatsächlich ein Vorhaben, das den Beisatz „historisch“ verdient – und die sich auch einzelnen Aspekten, die ja doch sehr vielfältig sind, gewidmet haben.

Mir liegen natürlich alle Aspekte am Herzen, und ich hoffe, dass das auch mit 1. Jänner jetzt gut zu funktionieren beginnt. Aber ich freue mich insbesondere über die Anerken­nung, die die Verbesserungen im Opferschutz gefunden haben, weil ich tatsächlich glaube, dass damit ein sehr entscheidender Schritt gesetzt wurde, um den Opfern im Strafverfahren eine verbesserte Rechtsstellung zu geben und insbesondere auch das Strafverfahren durch die Erweiterung der schonenden Einvernahme für sie erträglicher zu machen.

Es tut mir leid, dass es einzelne – vergleichsweise kleinere – Umstände sind, die es nicht erlauben, dass alle Fraktionen zustimmen können. Zur Frage des einheitlichen Strafrahmens bei der falschen Zeugenaussage wurden ja die Argumente vom Kollegen Donnerbauer und indirekt auch vom Kollegen Steinhauser schon vorgebracht. Für uns ist einfach wichtig, dass tatsächlich die Aussage vor den Kriminalbehörden, auch vor den Sicherheitsbehörden mindestens gleichgestellt werden mit denen vor Gericht, weil diese Aussagen die Ermittlungen natürlich sehr stark bestimmen und eher irreführend sein können als dann die Aussagen bei Gericht.

Zum Herrn Abgeordneten Darmann wegen der Notare: Wir haben ja schon einige Male versucht, das zu diskutieren. Ich kann dazu nur sagen, wir sehen im Berufsrechtsände­rungsgesetz, das heute den Ministerrat passiert hat, ja vor, dass auch Notare in Zu­kunft strafrechtliche Vertretungen vor Bezirksgerichten machen dürfen. In der Praxis spielt, obwohl viele Notare noch in den Listen eingetragen sind, diese Möglichkeit kaum mehr eine Rolle. Ich selbst komme aus dem ländlichen Raum und muss sagen, bei uns würde kaum jemand auf die Idee kommen, sich außerhalb eines verwaltungs-


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll37. Sitzung / Seite 214

strafrechtlichen Verfahrens, das vielleicht mit Gewerberechtsfragen zusammenhängt, in Strafrechtsfragen an einen Notar zu wenden.

Ich danke für die Anerkennung, dass wir den einen Paragraphen über die verbotene Veröffentlichung herausgenommen haben. Das heißt aber nicht, dass wir mit Veröffent­lichungen, wie sie im Zusammenhang mit Strafverfahren passieren, nicht auch ein Pro­blem haben, aber wir werden das tatsächlich im Rahmen des Medienrechts zu lösen haben.

Zur Frage der Behördenorganisation auf Seite des Innenministeriums beziehungsweise der Sicherheitsbehörden muss ich tatsächlich dahin gehend appellieren, dass es natür­lich für die Staatsanwaltschaften sehr wichtig wäre, hier ganz eindeutige Schnittstellen zu haben und zu wissen, wer auf der anderen Seite jeweils für welches Delikt zustän­dig ist.

Wir haben mit dieser Reform jetzt sozusagen das große Paket vorgelegt. Es wird – das wurde schon angekündigt – noch ein zweites Paket an legistischer Begleitgesetzge­bung notwendig sein, das demnächst im Ausschuss sein wird.

Ich muss auch darauf hinweisen, dass bei einer so weitgehenden Reform natürlich auch sehr tiefgreifende organisatorische, personelle und auch sonstige Maßnahmen notwendig sind, die für uns jetzt wirklich absolute Priorität gehabt haben und haben. Wir werden die Staatsanwaltschaften sehr, sehr deutlich aufstocken können, sowohl mit Staatsanwälten als auch mit nichtrichterlichem Personal. Wir werden mehr als 120 Staatsanwälte zusätzlich einsetzen können. Ich danke hier auch dem Herrn Vize­kanzler, der es als Finanzminister möglich gemacht hat, in diesem Bereich doch auch personelle Aufstockungen vorzusehen.

Wir wollen die Staatsanwaltschaften insgesamt weiter stärken: durch mehr organisato­rische Unabhängigkeit, durch ein geändertes Dienstrecht. Ich glaube, die Staatsanwalt­schaften in ihrer neuen Rolle hätten es sich auch verdient, als zentrales Organ der Jus­tiz auch in der österreichischen Bundesverfassung erwähnt zu werden.

Es finden seit längerer Zeit Schulungen statt, damit insbesondere die Staatsanwälte, aber auch die Richter – und hier nehme ich den Hinweis auf, dass das mit der scho­nenden Einvernahme leider in manchen Fällen noch nicht klappt – diesbezüglich ent­sprechend vorgehen. Und wir haben den Opferschutz auch in dem Sinn stark ausge­weitet, dass es eine neue Koordinierungsstelle gibt und mehr Mittel für die Prozessbe­gleitung zur Verfügung stehen. Hier leisten die Opferschutzorganisationen sicher tolle Arbeit, und insofern möchte ich mich dem Dank der Frau Abgeordneten Steibl an diese Organisationen gerne anschließen.

Und weil noch die Ombudsstellen, die wir jetzt mit 2. November eingerichtet haben, an­gesprochen wurden: Wir haben bei der Justiz eine enorm hohe Anzahl von Geschäfts­fällen. Wir haben im Jahr – neu! – 3,6 Millionen Geschäftsfälle. Dass es hier zu be­schwerdeträchtigen Situationen kommen kann, daran besteht gar kein Zweifel, das wollen wir auch nicht leugnen. Dass das bisherige Beschwerdewesen den heutigen Ansprüchen vielleicht nicht mehr genügt hat, wollen wir auch nicht leugnen. Deshalb gibt es diese neuen Ombudsstellen, die sehr gut angenommen werden. Das sind nicht Beamte in dem Sinn, sondern das sind Richterinnen und Richter, die sehr engagiert, sehr erfahren sind, und die Bevölkerung nimmt das gerne an. Vor allem die Tatsache, dass jetzt jemand zuhört und nicht nur schriftlich etwas erledigt, ist sehr wichtig.

Ich möchte auch darauf hinweisen, dass dieses Modell dem Regierungsübereinkom­men entspricht, wo von justizinternen Stellen die Rede ist, die sich mit Beschwerden auseinanderzusetzen haben.


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll37. Sitzung / Seite 215

Abschließend darf ich allen, die an der Debatte und jetzt auch noch an den Abände­rungsanträgen mitgewirkt haben, sehr herzlich danken und in diesen Dank natürlich auch die Beamtenschaft des Justizministeriums einschließen. Sie können sich vorstel­len, welche Arbeit da dahintersteht. Es kommen ja jetzt auch noch weitere Teile. Wir haben gerade im Strafrecht auch andere Projekte, mit denen wir dieses Haus beschäf­tigen werden. Deshalb auch ein besonders herzlicher Dank von dieser Stelle! – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)

20.39


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht die Frau Berichterstatterin ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Damit gelangen wir zur Abstimmung über den Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die Strafprozessordnung 1975, das Strafgesetzbuch, das Jugendgerichtsge­setz 1988 und das Finanzstrafgesetz geändert werden, in 273 der Beilagen, unter Berücksichtigung der von der Frau Berichterstatterin vorgebrachten Druckfehlerberich­tigung.

Hiezu liegt ein Verlangen auf getrennte Abstimmung der Abgeordneten Mag. Darmann, Kolleginnen und Kollegen vor.

Weiters liegt ein Verlangen auf getrennte Abstimmung des Abgeordneten Mag. Stein­hauser vor.

Ich werde daher über die von den erwähnten Verlangen auf getrennte Abstimmung betroffenen Teile und anschließend über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes in der Fassung des Ausschussberichtes abstimmen lassen.

Wir gelangen zunächst zur getrennten Abstimmung hinsichtlich Artikel I Z 234 lit. b in der Fassung des Ausschussberichtes.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiefür sind, um ein Zeichen. – Das ist die Mehr­heit und daher angenommen.

Wir gelangen weiters zur getrennten Abstimmung hinsichtlich Artikel II Z 9 in der Fas­sung des Ausschussberichtes.

Ich bitte jene Mitglieder des Hohen Hauses, die hiefür eintreten, um ein diesbezüg­liches Zeichen. – Das ist die Mehrheit und daher angenommen.

Weiters gelangen wir zur getrennten Abstimmung hinsichtlich Artikel II Z 10 in der Fas­sung des Ausschussberichtes.

Im Falle der Zustimmung bitte ich um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist die Mehr­heit und daher angenommen.

Wir gelangen nunmehr zur getrennten Abstimmung hinsichtlich Artikel II Z 11 in der Fassung des Ausschussberichtes.

Ich ersuche die Mitglieder des Hohen Hauses, die hiefür sind, um ein bejahendes Zei­chen. – Das ist die Mehrheit und daher angenommen.

Ferner kommen wir zur getrennten Abstimmung hinsichtlich Artikel II Z 12 bis 15 in der Fassung des Ausschussberichtes.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiefür sind, um ein Zeichen. – Das ist die Mehr­heit und daher angenommen.

Schließlich lasse ich über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzent­wurfes samt Titel und Eingang in der Fassung des Ausschussberichtes unter Berück-


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sichtigung der von der Berichterstatterin vorgebrachten Druckfehlerberichtigung ab­stimmen.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die sich hiefür aussprechen, um ein bejahendes Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die auch in dritter Lesung für den vorliegenden Ge­setzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Mehrheit. Der Gesetz­entwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.

20.42.167. Punkt

Bericht des Verfassungsausschusses über die Regierungsvorlage (202 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Bundesstatistik (Bundes­statistikgesetz 2000) geändert wird (311 d.B.)

 


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Wir gelangen nun zum 7. Punkt der Tagesord­nung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Erster Redner ist Herr Abgeordneter Marizzi. 3 Minuten freiwillige Redezeitbeschrän­kung. – Bitte, Sie sind am Wort.

 


20.42.35

Abgeordneter Peter Marizzi (SPÖ): Herr Präsident! Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Die Statistik Austria arbeitet sehr gut. Den gesetzlichen Änderungen, die heute auf der Tagesordnung sind, stimmen wir gemeinsam und einstimmig zu, aber lassen Sie mich einige Anmerkungen über die Statistik, über den Statistikkomplex ma­chen.

Ich glaube, es ist notwendig, dass wir in der nächsten Zeit die Statistik aktualisieren und modernisieren, um wichtige politische Entscheidungen besser in den Griff zu be­kommen. Kollege Niederwieser hat schon im Verfassungsausschuss gesagt, dass wir seit 2003 nicht mehr über die Schulstatistik verfügen. Wir haben keine Daten über die Haushaltseinkommen, wir haben keine Daten über die Verteilung von Vermögen, und wir haben keine Daten über Immobilienwerte, Gebäude, Wälder, Infrastruktur der Re­publik. Es ist notwendig, dass wir in Zukunft diese Elemente als Grundlage für eine moderne Statistik aufnehmen, um bessere Entscheidungen treffen zu können.

Wir geben dieser Gesetzesnovelle gerne unsere Zustimmung. (Beifall bei der SPÖ so­wie bei Abgeordneten der ÖVP.)

20.43


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Schelling. 4 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte, Sie sind am Wort.

 


20.43.54

Abgeordneter Dr. Johann Georg Schelling (ÖVP): Herr Präsident! Herr Staatssekre­tär! Meine Damen und Herren! Auf den ersten Blick erscheint ein solcher Beschluss als reine Routine, dass wir ein weiteres Mitglied in den Statistikrat entsenden, und zwar eine Vertreterin/einen Vertreter des Bundesministeriums für Gesundheit, Familie und Jugend. Wenn man allerdings beachtet, wie oft heute schon das Wort „Statistik“ gefal­len ist, dann sieht man doch, wie sehr dieses Hohe Haus, die Politik und viele andere Entscheidungsträger von diesen Daten abhängig sind. Ich möchte auf drei besondere Aspekte hinweisen, um auch die Bedeutung dieses Antrages darzustellen.


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll37. Sitzung / Seite 217

Zum einen gewinnen die Gesundheitsdaten in den letzten Jahren immer mehr Bedeu­tung. Viele Entscheidungen, die wir zu treffen haben, insbesondere wenn es um struk­turelle, gesellschaftspolitische oder auch nachhaltige Entscheidungen geht, sind auf Basis dieser Statistikdaten zu treffen. Zum anderen brauchen wir natürlich diese Daten, wenn es um Verbesserungen der Qualität, um das rechtzeitige Erkennen von Trends und Entwicklungen geht und uns diese Daten helfen, Entscheidungsgrundlagen aufzu­bereiten.

Zum Dritten übernimmt der Statistikrat Verantwortung für die mittelfristigen Arbeitspro­gramme und die Budgets, gibt wichtige Empfehlungen zur Gestaltung von Verwal­tungsdaten und hilft bei der Koordination der Ministerien und Organe der Statistik des Bundes und der Europäischen Union.

Im Verfassungsausschuss haben wir den Bericht des Statistikrates 2005 und 2006 be­reits endbehandelt, und gerade in diesen Berichten wird deutlich, welch wichtige Emp­fehlungen von diesem Rat ausgehen.

Zum einen fordert der Rat zu Recht – im Wechselspiel mit der Ministerverantwortlich­keit –, dass in den Ministerien rechtzeitig die notwendigen rechtlichen Grundlagen ge­schaffen werden, damit wir jeweils über aktuelle Daten verfügen.

Auch empfiehlt dieser Statistikrat, dass es zu einer Minimierung der Belastung und einer ausreichenden Information der betroffenen Auskunftspflichtigen sowie zu einer Entlastung durch die verbesserte Heranziehung von Administrativdaten und Datensi­mulationen kommt, um Primärerhebungen zu vermeiden.

Schlussendlich fordert der Statistikrat eine befriedigende Transparenz des Informa­tionsangebotes und eine Einheitlichkeit der Darstellung.

Meine Damen und Herren! Im Rahmen der Evaluierung der Statistikinstitute der Euro­päischen Union in den einzelnen Bundesstaaten sind bisher 21 Statistikämter eva­luiert – und von diesen 21 Statistikämtern liegt wer an erster Stelle? – Die Statistik Austria! Daher gilt mein Dank den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Statistik Austria, den Mitgliedern des Statistikrates.

Wir werden selbstverständlich auch weiterhin von Österreich aus dafür sorgen, dass wichtige neue Erkenntnisse der Statistik auch auf europäischer Ebene einfließen. Wir werden daher diesem Antrag zustimmen. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

20.46


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Brosz. 4 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte, Sie sind am Wort.

 


20.46.59

Abgeordneter Dieter Brosz (Grüne): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Zunächst zum Inhalt dieser Gesetzesnovelle, nämlich der Erweiterung des Statistikrates um eine Person, die vom Bundesministerium für Gesundheit, Familie und Jugend nominiert wird. Wir haben auch im Ausschuss dieser Veränderung zugestimmt. Was wir aller­dings auch vermerkt haben, ist, dass der Statistikrat, bestehend aus momentan 15 Per­sonen, aktuell aus 13 Männern und zwei Frauen zusammengesetzt ist und dass es wohl auch bei statistischen Fragen einen gewissen Einfluss hat, ob der Rat einiger­maßen geschlechterparitätisch besetzt ist.

Besonders bemerkenswert ist, dass vom Bundeskanzleramt vier Personen entsandt wurden und alle vier Personen Männer sind. Herr Staatssekretär, Sie haben schon im Ausschuss darauf hingewiesen, dass die Nominierung auf fünf Jahre gelaufen ist, also die Verantwortung dafür noch der hier sitzende ehemalige Bundeskanzler Schüssel ge-


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll37. Sitzung / Seite 218

tragen hat, und dass das bei der nächsten Nominierung verändert wird. Darauf sollte man wirklich Augenmerk legen.

In der ersten Rede hiezu ist schon angemerkt worden, dass es in diesen Berichten im Verfassungsausschuss zur Frage der Bildungsstatistik keinerlei Erwähnung gegeben hat. Das erscheint angesichts der aktuellen Debatte, die wir im Schulbereich immer wieder hatten, bemerkenswert, denn dass wir im Bildungsbereich einen Mangel an Daten haben, ist, glaube ich, unbestritten. Dazu haben Sie im Ausschuss geantwortet, dass ja jetzt mit der Novelle zum Bildungsdokumentationsgesetz die Grundlagen ver­ändert werden. Ich möchte auch da noch einmal festhalten, das ist nicht der Fall, weil an den Grundlagen der Erhebung keine Veränderungen geplant sind. Die Dinge, die jetzt fehlen, werden auch dann fehlen, wenn die Frage des Datenschutzes besser berücksichtigt wird, aber das ändert noch nichts an den Grundlagen.

Ich glaube, man kann nicht davon ausgehen, dass all das, was momentan geregelt ist, hinreichend ist, um politische Fragen zu beantworten. Das ist ein ganz wesentlicher Punkt. Wenn wir im Bildungsbereich Daten brauchen, dann kann es nicht sein, dass das Ministerium sich immer abputzt und sagt, das macht eh die Statistik Austria. Was die Statistik Austria im Rahmen einer quantitativen Erhebung nicht macht, haben wir nicht, weil viele Fragen nicht unmittelbar auf die Einzelperson Bezug nehmen, weil zum Beispiel die Frage von Schulklassen logischerweise nicht über Einzelpersonen erho­ben wird.

Faktum ist, dass wir zur Frage der Leistungsgruppen in Österreich, was ja in Diskus­sion ist und wo die ÖVP immer wieder betont hat, wie „super“ die Leistungsgruppen funktionieren, auf eine parlamentarische Anfrage hier im Haus und in allen neun Bun­desländern von einem einzigen Bundesland Zahlen bekommen haben, wie dieser Auf­stieg funktioniert, der immer angekündigt wird, nämlich Förderung, und dann kommt man hinauf. Acht Bundesländer sagen, sie haben keine Daten. Das Ministerium sagt auch, es liegen keine Daten vor. Das zeigt, dass wir einen deutlichen Nachholbedarf im Bereich der Statistik haben.

Dieses Gesetz wird diesen Umstand nicht verändern, aber ich hoffe, dass auch ent­sprechende politische Maßnahmen folgen werden, damit wir Grundlagen haben, um politische Akzente setzen zu können. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)

20.49


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Haimbuchner. 3 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte, Herr Kollege.

 


20.50.01

Abgeordneter Mag. Dr. Manfred Haimbuchner (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Verehrte Damen und Herren Kollegen! Um gleich einmal die Spannung herauszunehmen: Die Freiheitliche Partei wird dieser Regie­rungsvorlage auch zustimmen. Man muss auch dazu sagen: Wir stoßen uns weniger daran, dass von 15 Mitgliedern nur einige wenige Frauen sind. Wie gesagt, es wäre empfehlenswert, wenn es mehr Damen sind, würde mich persönlich auch freuen, aber man muss ja nicht das ganze Leben sozusagen vergendern. (Abg. Heinisch-Hosek: Aber gescheit ist es schon, oder?) Also es dürfen auch einmal wo mehr Männer sein.

Aber was interessant ist an dieser gesamten Angelegenheit: Bisher hat man 15 Mit­glieder gehabt, jetzt braucht man 16. Offensichtlich ist es so, dass der Proporz wieder Einzug gehalten hat, und man muss wieder schauen, dass es acht Schwarze und acht Rote gibt. Das als Kritikpunkt.

Als weiteren Kritikpunkt möchte ich kurz verweisen auf den Tätigkeitsbericht des Statis­tikrates, wo es um die Empfehlung zur volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung geht.


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll37. Sitzung / Seite 219

Hier wurde kritisiert, dass trotz Ersuchens des Statistikrates nicht genügend Finanzen zur Verfügung gestellt werden, um diese volkswirtschaftliche Gesamtrechnung durch­führen zu können. Da frage ich mich schon: Man hat zwar Geld für ein weiteres Mit­glied im Statistikrat, aber die finanziellen Mittel für notwendige Arbeiten, um die der Statistikrat ersucht hat, werden wieder einmal nicht zur Verfügung gestellt.

Sehr geehrter Herr Staatssekretär, ich würde Sie ersuchen, dazu Stellung zu nehmen, warum man dafür kein Geld hat, aber offensichtlich für vermehrten Proporz genügend Geldmittel zur Verfügung stellt. Also das kann nicht unser Weg sein.

Ansonsten kann man nur das bestätigen, was Herr Dr. Schelling gesagt hat: Die Statis­tik Austria leistet wirklich sehr gute Arbeit. Auch wir von der Opposition leben sehr oft von den Statistikdaten, die uns zur Verfügung gestellt werden. Insofern auch ein herzli­ches Dankeschön jenen Verantwortlichen, die diese Arbeit für die Republik leisten. Aber wir setzen uns natürlich auch dafür ein, dass genügend Geld vorhanden ist, damit alle Tätigkeiten ordnungsgemäß ausgeführt werden können. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

20.52


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Bucher. 2 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte, Sie sind am Wort.

 


20.52.45

Abgeordneter Josef Bucher (BZÖ): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich darf mich auch gleich vorneweg bei der Statistik Austria für die Zurverfügungstellung immer wieder sehr wertvoller Daten und Zahlen bedanken, die für uns Anleitung und Grundlage dafür sind, politische Entscheidungen zu treffen.

Ich sage auch dazu, dass es sehr konstruktiv ist von Seiten der Opposition, diese Maß­nahme zu unterstützen, den Statistikrat von 15 auf 16 Personen aufzustocken, weil das nicht unbedingt eine ausgemachte Sache sein muss, wenn man bedenkt, dass es zur Zeit unserer Regierungsbeteiligung immer ein Würgen und Brechen war, nicht nur den Statistikrat, sondern auch die Zahl der Mitglieder in Aufsichtsratsfunktionen, die Zahl der Mitglieder von Beiräten et cetera aufzustocken. Das war keine von vornherein aus­gemachte Sache.

Wir sagen generell, dass es gut ist, auch der Statistik Austria profunde Damen und Herren zur Verfügung zu stellen, die darüber wachen, was an Datenmaterial für uns als Entscheidungsgrundlagen wichtig ist, zur Verfügung zu stellen. Daher werden wir auch diese Gesetzesvorlage unterstützen. (Beifall beim BZÖ.)

20.54


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dona­bauer. 3 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte, Herr Kollege.

 


20.54.24

Abgeordneter Karl Donabauer (ÖVP): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Meine Damen und Herren! Hohes Haus! Weder die politische Zusammensetzung noch die Frage Frauen/Männer steht zur Diskussion, sondern lediglich die Aufstockung des Statistikrates von 15 auf 16 Mitglieder. Ich denke, dass diese wichtig und richtig ist, das steht auch in der Regierungsvorlage: Es wird eindeutig darauf hingewiesen, dass es vor allem dahin gehend Sinn macht, als die Gesundheitsstatistik immer mehr an Be­deutung gewinnt. Und ich hoffe, dass die gute Arbeit des Bundesamtes in entsprechen­der Weise nicht nur hier genützt wird, sondern dass die Ergebnisse auch entsprechend publiziert werden können.


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Persönlich wünsche ich mir, dass es in Zukunft erstens eine bessere Vernetzung zu Eurostat gibt. Ich denke, dass man da mehr zusammenarbeiten soll, weil wir in der politischen Arbeit diese Querbetrachtung brauchen. Zweitens ist es gut und richtig, wenn wir das auch in der relevanten Politik zur Anwendung bringen.

Ich glaube, dass uns, wenn wir zum Beispiel Diskussionen über die Sozialpolitik füh­ren, gerade diese Statistiken sehr eindrucksvoll helfen können. Wir haben sie, und es kann sie jeder für sich so anwenden, wie er glaubt; insgesamt aber ist dieses Daten­material eine klare Grundlage, an der sich die Politik orientieren soll, und ich hoffe, dass das auch in Zukunft so fortgeführt wird – vor allem auch die Zusammenarbeit mit Wissenschaft und Forschung. Auch das ist meines Erachtens ein ganz besonders wichtiger Prozess.

Wir werden dieser Regierungsvorlage natürlich unsere Zustimmung geben, weil es Sinn macht, dass wir diesen Statistikrat erweitern. (Beifall bei der ÖVP.)

20.56


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Von der Regierungsbank aus hat sich Herr Staatssekretär Dr. Matznetter zu Wort gemeldet. – Bitte, Herr Staatssekretär.

 


20.56.19

Staatssekretär im Bundesministerium für Finanzen Dr. Christoph Matznetter: Herr Präsident! Hohes Haus! Ich möchte kurz auf die offenen Punkte eingehen. Es ist bekannt, dass der Statistikrat eine ganz wichtige Aufgabe hat, nämlich die Kontrolle über die Statistik Austria wahrzunehmen, die Kontrolle über die Einhaltung der durch Bundesgesetz oder EU-Normen vorgesehenen Grundsätze in der täglichen Arbeit der Statistik Austria. Das funktioniert sehr gut. Allerdings muss man hinsichtlich der Zu­sammensetzung des Statistikrates auch schauen, dass die notwendige Kompetenz in ihrer Mischung enthalten ist. Dies ist die Grundlage für die Erweiterung um einen Ge­sundheitsexperten – nicht, wie angenommen wurde, die Frage eines Proporzes.

Was die Frage der Zusammensetzung des Statistikrates in Bezug auf die Geschlechter betrifft, darf ich an dieser Stelle, auch in Vertretung des Bundeskanzlers, ausdrücklich darauf hinweisen, dass bei den Bestellungen durch die Bundesregierung bei der nächsten turnusmäßigen Runde besonderes Augenmerk darauf gelegt wird, dass auch auf Expertenseite eine entsprechende Repräsentation beider Geschlechter gegeben ist.

Die Frage der Bildungsdokumentation wurde bereits im Ausschuss länger diskutiert. Es ist klar, dass wir hier offensichtlich Probleme bei der Beschaffung der Grunddaten haben. Es ist aber das Bemühen vorhanden, mit der Bildungsdokumentation eine we­sentliche Verbesserung zu erreichen. Ich denke, und das war auch im Ausschuss klar, alle Fraktionen wünschen sich eine bessere datenmäßige Aufbereitung des Bildungs­sektors. Ich bin überzeugt davon, dass die Gesetzgebung und ein entsprechendes Zu­sammenwirken eine Verbesserung bringen werden.

Was die aufgeworfenen Fragen der Kosten eines weiteren Mitgliedes betrifft, darf ich Sie informieren, dass das Sitzungsgeld 72 € pro Sitzung beträgt, im Schnitt, je nach Anwesenheit, rund 280 € im Jahr beträgt. Die Kosten eines weiteren Indizes, nämlich eines von den EU-Standards abweichenden Indizes, hätte rund 250 000 € betragen. Damit wäre ein paar hundert Jahre die Mitwirkung eines weiteren Mitgliedes finan­ziert. – Danke. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)

20.58


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll37. Sitzung / Seite 221

Wünscht der Herr Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Wir gelangen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in 202 der Beilagen.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Gesetzentwurf sind, um ein Zei­chen der Zustimmung. – Das ist einstimmig und daher angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Das ist Einstim­migkeit. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.

20.59.208. Punkt

Erste Lesung: Antrag der Abgeordneten Sabine Mandak, Kolleginnen und Kolle­gen betreffend ein Bundesgesetz zur Schaffung eines vierwöchigen Freistel­lungsanspruches für Väter nach der Geburt ihres Kindes (Vatermonat) (357/A)

 


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Wir kommen zum 8. Punkt der Tagesordnung.

Wir gehen in die Debatte ein.

Das Wort erhält zunächst die Antragstellerin, Frau Abgeordnete Mandak. – Bitte, Frau Kollegin.

 


20.59.43

Abgeordnete Sabine Mandak (Grüne): Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kol­legen! Die Einführung eines Vatermonats haben wir hier im Haus schon einige Male diskutiert. Wir Grünen sehen das als Ergänzung zu unserem Karenzmodell, bei dem vorgesehen ist, dass ein einkommensabhängiges Karenzgeld eingeführt werden soll. Das oberste Ziel bei all diesen Maßnahmen ist, Vätern und Müttern die Möglichkeit zu geben, die Erwerbs- und Familienarbeit aufzuteilen. (Präsidentin Dr. Glawischnig-Piesczek übernimmt den Vorsitz.)

Warum einen Vatermonat zusätzlich? – Der Vatermonat hat die wichtige Aufgabe, dass auf der einen Seite gerade in den ersten Wochen eine Bindung zum Kind entsteht, die Bindung zum Kind verstärkt wird und dass auf der anderen Seite die Frage der Aufgabenverteilung innerhalb der Familie gelöst wird. Es gibt sicherlich auch manche Männer, für die es sehr wichtig ist, die anfängliche Scheu zu verlieren, die einfach manche noch haben. Zu guter Letzt geht es auch darum, die Mütter zu entlasten, die in den ersten Wochen natürlich Unterstützung sehr gut gebrauchen können. Und wer wäre da besser dazu geeignet als der Vater.

Wir wissen, dass das auch Sozialminister Buchinger so sieht. Erst im August dieses Jahres hat er den Vorschlag gemacht, dass es einen Papa-Monat geben soll, der mit bis zu 800 € abgegolten werden soll. In diese Richtung geht auch unser Antrag. Wir möchten gerne, dass ein derartiger Vatermonat eingeführt wird. Wir wissen, dass es dazu durchaus zustimmende Signale gibt – von Seiten der SPÖ zumindest. Wie sich das bei der ÖVP verhält, müssen wir zuerst einmal schauen.

Parallel zu diesem Antrag haben wir einen Entschließungsantrag zur Neudotierung des Familienlastenausgleichsfonds gemacht, weil uns klar ist, dass diese Maßnahme Geld kosten wird. Wir rechnen mit Kosten in der Höhe von zirka 4 Millionen €. Uns ist wich­tig, dass der Familienlastenausgleichsfonds unabhängig von dieser Maßnahme neu geordnet wird, gerechter gestaltet wird, damit auch nachhaltig gesichert ist, dass die Zahlungen erfolgen können und dass eine solidarische Finanzierungsstruktur gewähr-


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll37. Sitzung / Seite 222

leistet ist, die derzeit leider nicht gegeben ist, weil nicht alle, die Leistungen aus dem FLAF erhalten, auch in diesen einzahlen.

In diesem Sinne sind wir gespannt auf die Diskussionen im Familienausschuss und würden uns natürlich über eine Unterstützung Ihrerseits sehr freuen. (Beifall bei den Grünen.)

21.02


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Als Nächste zu Wort gelangt Frau Abge­ordnete Mag. Kuntzl. 2 Minuten Redezeit. – Bitte, Frau Abgeordnete.

 


21.03.01

Abgeordnete Mag. Andrea Kuntzl (SPÖ): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Fraktion der Grünen greift mit diesem Antrag ein langjähriges Anliegen der SPÖ auf. Es wurde in der letzten Legislaturperiode von mir ein diesbezüglicher Ent­schließungsantrag eingebracht. Ich finde Bausteine dieses meines Antrages im vorlie­genden Antrag, den die Fraktion der Grünen heute eingebracht hat, auch wenn das Modell nicht 1 : 1 übernommen worden ist.

Minister Buchinger hat – wie vorhin von Frau Kollegin Mandak erwähnt – vor einigen Monaten auch wieder seine Unterstützung für dieses Anliegen zugesagt. Es gibt viele gute Gründe dafür. Natürlich ist das erste Lebensmonat ein besonders prägendes, so­wohl was die Beziehung zwischen den Eltern und dem neugeborenen Kind betrifft, als auch für die Entwicklung der Partnerschaft unter neuen Bedingungen, nämlich, dass so ein Papa-Monat dazu führen kann, dass eine bisher gleichberechtigt geführte Partner­schaft dann nicht in alte Rollenmuster abgleitet, dass vielleicht auch später die Väter sich mehr kümmern, vielleicht auch später Väterkarenz in Anspruch nehmen, et cetera. Also es gibt viele gute Gründe dafür. Ich denke, ein Papa-Monat wäre auch eine sinn­volle Ergänzung, ein weiterer Baustein in einem Paket von familienpolitischen Maßnah­men, das wir in dieser Legislaturperiode knüpfen sollten.

Das Modell der Grünen liegt jetzt auf dem Tisch. Ich teile das Anliegen. Es gibt unter­schiedliche Vorstellungen, welche Modelle das sein könnten. Und auch ich freue mich auf die Diskussion im Ausschuss. (Beifall bei der SPÖ.)

21.04


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Sieber. 2 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


21.04.49

Abgeordneter Norbert Sieber (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Hohes Haus! Dem vorliegenden Antrag zur Einführung eines Vätermonats kann man durchaus eini­ges abgewinnen. Aber ich möchte doch ins Treffen führen – als vierfacher Vater kann ich das sagen –, dass man zu der Zeit, wo man Vater geworden ist, auf dem Arbeits­platz so motiviert ist wie selten zuvor, weil man einfach weiß: Jetzt geht es um meine Familie!, und ich möchte das den Vätern auf keinen Fall wegnehmen.

Ein Manko bei diesem Vorschlag ist, dass er nur für drei Viertel aller Väter gilt, denn die selbständig Beschäftigten sind davon ausgenommen.

Auch ist es so, Frau Mandak, dass man jetzt schon bei entsprechendem Bedarf eine Pflegewoche beantragen kann und damit, glaube ich, viele Härten abgefedert werden können.

Aber eines ist schon besonders, liebe Freunde von den Grünen: Gerade heute hat Herr Öllinger gemeint, dass andere Fraktionen auf Kriegsfuß mit der Grammatik leben. Herr Steinhauser hat gemeint, es seien viele von den anderen Fraktionen auf Kriegsfuß mit der Mathematik.


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll37. Sitzung / Seite 223

Liebe Frau Kollegin Mandak, wenn ich nun Ihren Antrag hernehme und mir Ihre Re­chenbeispiele anschaue, dann muss ich sagen: Ich rechne das so: 50 000 eventuelle Fälle mal 800 € im Monat sind nicht 4 Millionen €, sondern 40 Millionen €. – Ich muss daher sagen: Etwas mehr Sorgfalt in Ihren Anträgen wäre schon vonnöten!

Ich möchte nur noch eines sagen: Man hofft wirklich, dass die Fraktion der Grünen mit dem Budget im Hohen Haus, in unserem Land, wirklich niemals etwas zu tun haben wird. Und: Was wir von der ÖVP dazu beitragen können, das werden wir tun. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Mandak: Ihre Ministerin Gehrer hat so oft Zahlen verwechselt! Aber danke für den Hinweis!)

21.06


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Dr. Belakowitsch-Jenewein. 2 Minuten Redezeit. – Bitte, Frau Abgeord­nete.

 


21.06.45

Abgeordnete Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein (FPÖ): Frau Präsidentin! Hohes Haus! Der Papa-Monat ist natürlich im ersten Moment schon sehr verlockend. Wenn man sich aber den Antrag ein bisschen genauer anschaut, dann sieht man das Detail auch. Die Sache hat natürlich zwei Seiten. Ich bin mit vielen meiner Vorredner einer Meinung, wenn sie sagen – und das haben die Kolleginnen Kuntzl und Mandak ge­sagt –, dass das eine wichtige Phase im Zusammenwachsen der Familie, der Partner­schaft ist. Auf der anderen Seite muss man auch die Auswirkungen auf die Wirtschaft sehen. Eine verpflichtende Möglichkeit ist gerade für Kleinstbetriebe ein wirkliches Pro­blem.

Ich glaube, es gibt hier einen guten Ansatz, sage ich jetzt einmal, die Idee, dass die Väter zu Hause bleiben können und dürfen, denn die Sache mit dem Pflegeurlaub ist eine etwas wackelige. Nicht jeder Vater bekommt sofort Pflegeurlaub, und nicht jede Geburt begründet einen Pflegeurlaub. Daher sollte schon die Möglichkeit auch für die Väter gegeben werden, zu Hause zu bleiben.

Das ist jetzt erst die erste Lesung, wir haben also noch viel Diskussionsmöglichkeit. Ich bin davon überzeugt beziehungsweise ich hoffe, dass wir hier einen gemeinsamen Weg finden, weil ich diese Idee gut finde. Den Antrag in der vorliegenden Form möchte wir allerdings schon noch ein bisschen modifizieren. Generell ist der Papa-Monat, wür­de ich sagen, von der Idee her nicht schlecht. Es ist auch etwas, was wir als Familien­partei gerne unterstützen wollen – allerdings nicht in der vorliegenden Form. Aber ich freue mich auf die Diskussionen. (Beifall bei der FPÖ.)

21.08


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Haubner. 5 Minuten Redezeit. – Bitte. (Abg. Haubner – auf dem Weg zum Rednerpult –: Nicht so lange wird es sein, Frau Präsidentin!)

 


21.08.25

Abgeordnete Ursula Haubner (BZÖ): Frau Präsidentin! Hohes Haus! Dem vorliegen­den Antrag der Grünen bezüglich eines Vatermonats anlässlich der Geburt eines Kin­des ist sicher einiges abzugewinnen. Wir haben in der letzten Legislaturperiode schon sehr oft darüber diskutiert, vor allem auch im Zusammenhang damit, dass bei der Ein­führung des Kinderbetreuungsgeldes zur Stärkung der Vaterrolle Maßnahmen gesetzt wurden. Ich darf dazu nur ein paar Zahlen nennen.

Im Jahre 2006 haben 970 Väter ihre Kinder im ersten Lebensjahr zu Hause betreut. 1 620 Väter waren es im zweiten Lebensjahr des Kindes. Und über 3 000 Männer ent­schieden sich für die Betreuung ihres Kindes im dritten Lebensjahr. – Man sieht also,


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wenn das Angebot passt, sind Väter absolut bereit, bei der wichtigen Aufteilung von beruflicher und privater Arbeit mitzumachen, Erziehungsarbeit zu leisten und die Auf­gabe der Betreuung des Kindes wahrzunehmen.

Es haben ja meine Vorrednerinnen schon gesagt: Die Geburt eines Kindes ist ein sehr einschneidendes Erlebnis, und zwar nicht nur für die Mutter, sondern auch für den Vater. Und da sollte man ihm, wenn er es möchte, die Möglichkeit geben, auch beim Kind zu Hause zu bleiben.

Für uns vom BZÖ ist nur ein freiwillig gewählter Vatermonat vorstellbar, wir wollen keine Verpflichtung dazu. Ich denke, wir werden uns die verschiedenen Modelle an­schauen und dann dementsprechend konstruktiv im Ausschuss darüber diskutieren. – Danke. (Beifall beim BZÖ.)

21.09


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Themessl. 2 Minuten Redezeit. – Bitte, Herr Abgeordneter.

 


21.10.06

Abgeordneter Bernhard Themessl (FPÖ): Frau Präsidentin! Meine Damen und Her­ren! Es ist eigentlich schade, dass heute der Wirtschaftssprecher der Grünen, Herr Mag. Rossmann, nicht da ist, denn es hätte mich schon interessiert, was er als Wirt­schafter – und er hat an und für sich ganz gute Ansätze – im Zusammenhang mit der Entlastung der Klein- und Mittelbetriebe dazu zu sagen hat, denn aus Sicht der Wirt­schaft ist dieser sogenannte Papa-Monat einfach nicht leistbar. Ich weiß nicht, wie Sie sich das vorstellen: Wollen Sie zusätzlich die Klein- und Mittelbetriebe mit diesem Papa-Monat noch belasten?

Auch wenn Sie sagen, die Weiterbezahlung des Lohnes wird nicht verlangt, sondern dazu wird der Staat herangezogen, müssen Sie sich doch im Klaren darüber sein, dass es sich eine Kleinfirma mit fünf oder sechs Mitarbeitern nicht leisten kann, jedes Jahr oder womöglich zweimal im Jahr einen Monat auf einen zusätzlichen Mitarbeiter zu verzichten. (Zwischenruf der Abg. Mandak.)

Frau Kollegin Mandak, wenn Sie wissen, dass im letzten Jahr 60 Prozent der Klein- und Mittelbetriebe in Österreich keinen Gewinn mehr geschrieben haben und Sie diese dennoch zusätzlich belasten wollen, dann frage ich mich: Wohin soll das Ihrer Meinung nach führen?

Wenn die Wirtschaft nicht mehr funktioniert, dann geht es uns nicht mehr gut – und da darf ich an den Spruch des ÖVP-Wirtschaftsbundes erinnern –, sondern dann geht es uns allen schlechter. Und dann können wir solche Sachen nicht mehr mitfinanzieren. – Danke. (Beifall bei der FPÖ sowie des Abg. Schalle.)

21.11


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemel­det. Die Debatte ist geschlossen.

Ich weise den Antrag 357/A dem Familienausschuss zu.

21.11.489. Punkt

Erste Lesung: Antrag der Abgeordneten Ing. Peter Westenthaler, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Strafgesetzbuch geän­dert wird (414/A)

 


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Wir gelangen nun zum 9. Punkt der Tagesordnung.


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll37. Sitzung / Seite 225

Wir gehen in die Debatte ein.

Als Erster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Mag. Darmann. 5 Minuten Rede­zeit. – Bitte.

 


21.12.12

Abgeordneter Mag. Gernot Darmann (BZÖ): Frau Präsidentin! Hohes Haus! Ich darf mit den geschätzten Kollegen und Kolleginnen einen Antrag der Abgeordneten Wes­tenthaler, Darmann, Kollegen und Kolleginnen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Strafbuchgesetz geändert wird, besprechen, kann aber bei den Mitgliedern des Justizausschusses davon ausgehen, dass sie davon schon informiert sind, da wir diese Thematik im Justizausschuss bereits behandelt haben.

Im Justizausschuss ist die Behandlung dieses Antrages leider mit den Stimmen der Regierungsparteien vertagt worden, wobei zu erkennen war, dass positive Signale sowohl von Seiten der FPÖ als auch von Seiten der ÖVP gegeben waren, die Grünen und die SPÖ offensichtlich nicht über dieses Thema sprechen wollten, wobei sich die SPÖ, obwohl es sich hierbei um eine nicht nur richtige, sondern auch um eine dring­liche Thematik handelt, dazu hat hinreißen lassen, zu sagen, hier wird ohnehin etwas in Vorbereitung sein und in weiterer Zukunft irgendwann einmal umgesetzt werden.

Tatsache ist, dass wir wöchentlich aus den Medien von schändlichen Straftaten und Verbrechen gegenüber Kindern erfahren und dass auch der letzte Strafrechtsliberali­sierer davon überzeugt sein muss, dass es richtig, wichtig und auch dringlich ist, Per­sonen, die Straftaten an Kindern begehen, so lange wie möglich von Kinderseelen be­ziehungsweise von Kindern fernzuhalten. (Beifall beim BZÖ.)

Als Beispiel für das Missfallen des BZÖ bezüglich der derzeit zu geringen und zu wenig strengen Strafen in diesem Zusammenhang – damit meine ich jetzt nicht, dass wir die Richterschaft kritisieren, sondern es ist einfach einmal eine Grundlage einer richter­lichen Entscheidung, in einem gewissen Strafrahmen, zu agieren; deswegen soll das nicht als Kritik an beziehungsweise als Einflussnahme auf die richterlichen Entschei­dungen verstanden werden – möchte ich einen Fall eines Kinderschänders in Inns­bruck anführen, welcher im vergangenen Jahr serienweise Mädchen sexuell miss­braucht hat und dafür lediglich zu zwei Jahren teilbedingter Haft verurteilt worden ist.

Nicht zuletzt solche Beispiele haben das BZÖ dazu veranlasst – und ich möchte dazu sagen, dass sich das BZÖ nicht erst seit einigen wenigen Monaten mit dieser Thematik befasst, sondern wirklich seit jeher dem Bestreben nachgeht, diesen Strafrahmen an­zuheben –, mit diesem Antrag, der Ihnen hier heute vorliegt, mehrere Punkte einzufor­dern.

Zum einen will das BZÖ die Mindeststrafen beziehungsweise den Strafrahmen für Se­xualstraftaten anheben, und zwar für das jeweilige Grunddelikt auf 10 bis 15 Jahre, für das Grunddelikt mit schwerer Folge auf 15 bis 20 Jahre und bei Sexualstraftaten, die zum Tod führen, auf eine absolut lebenslange Haft. Mit „absolut“ meine ich, dass le­benslang auch lebenslang bleiben muss. Somit ist in logischer Konsequenz eine be­dingte Entlassung bei einer lebenslangen Freiheitsstrafe in diesem Zusammenhang dann auch ausgeschlossen.

Als zweiten Punkt, der aus diesem Antrag hervorgeht, sehen wir eine zwingende Straf­rahmenverschiebung auch in allen anderen Delikten vor, die im Zusammenhang mit Kindern stehen. Das heißt, alle Gewaltdelikte und sonstige Delikte wie Nötigung und dergleichen, sollen aufgrund der besonderen Verwerflichkeit der Tat und der besonde­ren Schutzwürdigkeit unserer Kinder zu einer Anhebung des Strafrahmens führen.


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll37. Sitzung / Seite 226

Weiters soll in diesem Zusammenhang bei einer solchen Strafrahmenverschiebung nach oben eine bedingte Entlassung nur dann möglich sein, wenn zwei Gutachter se­parat voneinander die Unbedenklichkeit des Rechtsbrechers für die Zukunft bestätigen.

In einem dritten Punkt sind auch für die Vernachlässigung und das Quälen von Kindern Strafrahmenerhöhungen vorgesehen.

Wie bereits zu Beginn meiner Ausführungen gesagt, war ein ähnlich lautender bezie­hungsweise ein fast gleichlautender Antrag bereits im Justizausschuss vorliegend. Dessen Behandlung hat aber lediglich eine Vertagung erfahren. Ich würde Sie schon ersuchen, sich diesem wesentlichen und sehr wichtigen Thema im Ausschuss in all seinen Details zu nähern beziehungsweise sich damit zu befassen, denn Tatsache ist: Es ist höchst an der Zeit, ein gesetzgeberisches Zeichen zu setzen! – Danke. (Beifall beim BZÖ.)

21.17


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Stadlbauer. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


21.17.14

Abgeordnete Bettina Stadlbauer (SPÖ): Frau Präsidentin! Hohes Haus! Ich glaube, Frau Präsidentin Glawischnig hat einmal eine Rede mit den Worten begonnen: „Täglich grüßt das Murmeltier!“ – Das kommt mir heute auch wieder so vor. Denn: Wir haben in der letzten Sitzung eine Debatte über einen Dringlichen Antrag vom BZÖ gehabt, in deren Rahmen wir über den Sinn von schärferen Strafen für Sexualstraftäter diskutiert haben.

Beim letzten Mal wurde beinahe einhellig festgestellt, dass schärfere Strafen allein den Opfern nicht helfen. Aber offensichtlich haben das die Vertreter des BZÖ nicht richtig verstanden oder sie haben nicht richtig zugehört, daher sage ich es heute noch einmal: Es nützt den Opfern nichts, wenn die Straftäter noch länger weggesperrt werden. Im­mer härtere Strafen zu fordern, nützt nichts; das packt das Übel nicht an der Wurzel.

Im Übrigen hat Herr Ing. Westenthaler damals, als ich das gesagt habe, per Zwischen­ruf gefragt: Was nützt denn dann den Opfern? – Ich habe es ihm dann erklärt, aber offensichtlich ist es bei ihm nicht angekommen. Deshalb erkläre ich es ihm noch ein­mal. – Jetzt ist er leider nicht da, aber vielleicht kann man es ihm ausrichten.

Wir wissen ganz genau, dass Straftäter, die therapiert werden, eine weit geringere Rückfallsquote aufweisen. Wir brauchen also flankierende Maßnahmen. Während der Haft muss es Therapien geben. Und nach der Haftentlassung muss es eine Betreuung oder eine Art gerichtliche Aufsicht für Sexualstraftäter geben. (Abg. Mag. Darmann: Zusätzlich!)

Wir brauchen mehr Personal in der Psychotherapie, wir brauchen mehr Therapeuten und Therapeutinnen, aber auch mehr Personal für die Täterbetreuung und für die Op­ferbetreuung. (Abg. Mag. Darmann: Zusätzlich!)

Es ist auch wichtig, Maßnahmen zu setzen, um die Dunkelziffer von Sexualdelikten zu senken. Opfer müssen auch den Mut und die Chance haben, Anzeige zu erstatten, und dazu müssen wir sie betreuen, begleiten und unterstützen. Daran arbeitet die Justiz­ministerin. (Abg. Mag. Darmann – den Antrag in die Höhe haltend –: Die SPÖ soll den Mut haben, das umzusetzen!)

Die Justizministerin hat als eine ihrer ersten Maßnahmen ein umfangreiches Opfer­schutzpaket gefordert, hat die Mittel dafür erhöht, hat die Hotline reformiert und so weiter und so fort. Die Justizministerin möchte auch eine Evaluierung in Bezug auf die


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Urteilssprüche der Richter und Richterinnen, denn da klafft doch manchmal einiges vom Strafrahmen her auseinander, welches Urteil ausgesprochen wird.

Sehr geehrte Damen und Herren, ich denke, niemand in diesem Saal oder überhaupt niemand würde Sexualstrafdelikte verharmlosen oder negieren, aber der Fokus muss auf den bestmöglichen Schutz der Opfer gelegt werden. (Abg. Mag. Darmann – den Antrag neuerlich in die Höhe haltend –: Das ist ein Teil dabei!) Es geht nicht darum, Strafrahmen immer wieder auszuweiten, sondern es geht darum, bestehende Maßnah­men effektiv umzusetzen, wie zum Beispiel – und auch das ist schon geschehen – den Ausbau der Begutachtungsstelle für Sexualstraftäter und so weiter und so fort.

Ich meine, daran sollten Sie mitarbeiten – und nicht ständig, immer wiederkehrend, po­pulistische Anträge stellen, damit die Leute verunsichern, Ängste schüren und damit von den wahren Problemen ablenken. – Danke schön. (Beifall bei SPÖ und ÖVP. – Abg. Mag. Darmann: Wenn das nicht wichtig ist, es umzusetzen, dann weiß ich nicht, was wichtig ist!)

21.19


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Als nächster Redner zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Ing. Kapeller. 2 Minuten Redezeit. – Bitte, Herr Abgeordneter.

 


21.20.17

Abgeordneter Ing. Norbert Kapeller (ÖVP): Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Die ÖVP ist natürlich für alle Maßnahmen, die geeignet sind, um Kinder vor Straftaten allgemein und vor sexuellen Übergriffen und Misshandlungen zu schützen.

Aber wir denken auch, dass eine Debatte über die Mindeststrafhöhe in diesem Bereich alleine zu wenig ist. Dieses Thema muss umfangreich im Ausschuss debattiert werden. Wir sind für alle Diskussionen in diesem Punkt offen, natürlich auch für Ihre Vorschlä­ge. Daher bin ich gespannt auf die Diskussionen im Justizausschuss. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

21.20


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Als nächster Redner zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Mag. Steinhauser. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


21.21.00

Abgeordneter Mag. Albert Steinhauser (Grüne): Sehr geehrte Damen und Herren! Herr Kollege Darmann, ich muss Sie korrigieren: Über dieses Thema diskutieren wir äußerst gerne. Ich glaube, man kann nicht oft genug diskutieren, denn, obwohl wir schon oft mit Ihnen diskutiert haben, liegen Sie mit Ihren Thesen immer noch daneben.

Erster Punkt: Lebenslang muss lebenslang bleiben!, sagten Sie. – Da gibt es zwei Mo­delle; ein etwas archaisches, das ist das Leitmotiv Sühne und Rache; das vertritt das BZÖ. Das ist aber der europäischen Rechtskultur nicht unbedingt entsprechend – sagen wir es freundlich. Unser Modell, das grüne Modell, hat andere Leitmotive. Wir sagen, Sicherheit und Resozialisierung stehen im Mittelpunkt. Deswegen gibt es bei uns den Vorschlag, wenn jemand lebenslang bekommen hat, nach 20 Jahren zu über­prüfen, ob diese Person noch gefährlich ist oder nicht. Ist sie nicht gefährlich, sind wir dafür, dass man sie freilässt. Ist sie gefährlich, wird sie selbstverständlich in Haft blei­ben. (Abg. Mag. Darmann: Wer übernimmt die Verantwortung für die Überprüfung?)

Zweiter interessanter und diskussionswürdiger Punkt ist die Verdoppelung des Straf­rahmens für Delikte an Kindern. – Unbestritten: Delikte an Kindern sind schwere De­likte, die schwere Schäden zur Folge haben. Aber man muss sicher immer fragen, ob Ihre Maßnahmen zum Ziel führen.


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll37. Sitzung / Seite 228

Ich möchte es Ihnen anhand einer Tätergruppe erklären, wo man uns nicht wieder un­terstellen kann, wir hätten Sympathie für diese Täter, weil nämlich die Sympathie für diese Tätergruppe eher bei FPÖ und BZÖ liegt, nämlich für die Tätergruppe der Wie­derbetätiger. Da lassen Sie sich ja Grußbotschaften von dieser Tätergruppe schicken. Ich meine das Verbotsgesetz.

Bis Anfang der neunziger Jahre gab es hohe Mindeststrafen, aber keine Verurteilun­gen. Dann ist man mit den Mindeststrafen hinuntergegangen – und ab Mitte der neun­ziger Jahre war die halbe Paintball-Mannschaft des Kollegen Strache und die halbe Du-Freunde-Mannschaft von Jörg Haider verurteilt. Was lernen wir daraus? (Abg. Mag. Darmann: Wo sind wir denn?) – Es ist paradox, aber bei gewissen Delikten ist es so, dass der Mindeststrafrahmen zu hoch ist. Dann ist in Grenzfällen die Neigung der Richter, zu verurteilen, gering. – So.

Was heißt das? – Ihr Vorschlag führt dazu, dass Sie indirekt Täter begünstigen, weil sie möglicherweise aufgrund der höheren Mindeststrafen nicht verurteilt werden. Wir sind für einen anderen Vorschlag. (Beifall bei den Grünen.)

Diskutieren wir darüber, ob man allenfalls Delikte an Kindern als Erschwerungsgrund wertet! Das wird dazu führen, dass der bestehende Strafrahmen ausgeschöpft wird, dass möglicherweise bei schweren Delikten durchaus höhere Strafen verhängt werden; das ist eine sinnvolle Maßnahme im Unterschied zu Ihrer, die zu weniger Verurteilun­gen führen wird.

Klar ist auch – und das muss man an diesem Punkt festhalten –, Strafen haben den Charakter von gesellschaftlichen Wertungen. Wir sagen, wir wollen diese Delikte nicht, aber sie bieten allein für sich noch keinen Schutz. Aber da sind wir wieder bei der Debatte vom letzten Mal. Und ich kann mich aufgrund der Kürze der Redezeit nicht wiederholen, auch wenn es ganz offensichtlich sinnvoll wäre. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)

21.23


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Als nächster Redner zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Dr. Fichtenbauer. 2 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


21.24.00

Abgeordneter Dr. Peter Fichtenbauer (FPÖ): Frau Präsidentin! Hohes Gericht! (Hei­terkeit.) Unter völliger Vermeidung, mit irgendeinem Reflex auf den Vorredner einzuge­hen: Die Sache ist zu ernst, um mit ideologischen Scheuklappen, die bei den Grünen sofort als Pawlow’scher Reflex zuschnappen und damit sofort die Gehirnleistungen zum Erliegen bringen, einen Respons zu machen.

Mir liegt etwas anderes am Herzen. Dieses Thema ist wahrlich ernst genug, anstatt dass man da mit komischem Gelächter darauf antworten sollte. In den morgigen Zei­tungen wird über den Tod eines Kindes von eineinhalb Jahren berichtet, das von den Eltern offenkundig, sage ich einmal, umgebracht worden ist. (Der Redner hält eine Ausgabe der „Kronen-Zeitung“ in die Höhe.) Und dann gibt es ein Element, das bei Kindesmisshandlungen, die zu schweren Verletzungen oder Tod führen, immer mit­spielt. Das sind deroutierte Familienverhältnisse, wo die Jugendwohlfahrtsbehörden immer schon Bescheid wissen und häufig weggeschaut haben.

Wenn man so etwas macht, dann fordere ich – dann wird die Freiheitliche Partei for­dern –, dass für Personen, die öffentliche Dienstleistungen in der Jugendwohlfahrt zu erbringen haben und bei Versagen dieser Dienstleistungen am Tod oder schweren Verletzung eines Kindes mitwirken, ein Strafrahmen von fünf bis zehn Jahren einge­führt wird. – Danke schön. (Beifall bei der FPÖ.)

21.25



Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll37. Sitzung / Seite 229

Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemel­det. Die Debatte ist geschlossen.

Ich weise den Antrag 414/A dem Justizausschuss zu.

21.25.3810. Punkt

Erste Lesung: Antrag der Abgeordneten Josef Bucher, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988 geän­dert wird (436/A)

 


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Wir gelangen damit zum 10. Punkt der Tagesordnung.

Wir gehen in die Debatte ein.

Das Wort erhält zunächst der Antragsteller, nämlich Herr Abgeordneter Bucher, mit 4 Minuten freiwilliger Redezeitbeschränkung. – Bitte.

 


21.25.59

Abgeordneter Josef Bucher (BZÖ): Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das ist ein Initiativantrag, den wir schon einige Male hier im Hohen Haus vorgeschlagen haben, von dem wir auch überzeugt sind, dass er in Zukunft umgesetzt werden wird. Die Frage ist nur, wann sich die Regierungsparteien dazu zusammen­raufen können, diese Maßnahme zu setzen, das heißt die Verschiebung der Jahresein­kommensgrenzen und damit die Beseitigung der kalten Progression, die seit 20 Jahren besteht und die Einkommen vor allem der Mittelschicht in Österreich, eben der mittle­ren Einkommensbezieher enorm dezimiert.

Wir sind davon überzeugt, dass das eine sinnvolle Maßnahme zur Stärkung der Bin­nenkonjunktur wäre. Es wären über 4 Millionen Steuerzahlerinnen und Steuerzahler davon betroffen. Es würde jedem Steuerzahler im Jahr ein Mehr an 525 € zusätzlich zur Verfügung stehen. Das wäre unser Vorschlag, für den wir werben.

Ich weiß schon, dass viele ÖVP-Politiker jetzt in Deckung gehen, weil sie zwar davon überzeugt sind, dass es ein guter Vorschlag ist, der aber mangels einer Einigung mit der SPÖ nicht umsetzbar ist. Ich wünsche Ihnen von ÖVP und SPÖ auf alle Fälle viel Glück in der Überzeugungsarbeit Ihrer Klientel, vor allem wenn man weiß, dass einer­seits der Wirtschaftsbund steuerliche Maßnahmen wünscht und die Regierung auffor­dert, endlich an der Steuerschraube zu drehen.

Ich weiß auch, dass andererseits der ÖGB eine Grundsatzentscheidung getroffen hat, die Steuern zu senken, dass sich Wirtschaftsprüfer, die Medien und vor allem die Be­völkerung, für die wir alle letztlich hier in diesem Hohen Haus sitzen, eines von uns erwarten, dass wir nämlich in dieser guten konjunkturellen Situation auch steuerliche Entlastungen beschließen.

Auf diesem Weg freue ich mich, in die Beratungen im Ausschuss zu gehen, und hoffe, dass Sie vielleicht ein Einsehen mit unserem Vorschlag haben werden. – Danke. (Bei­fall beim BZÖ.)

21.28


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Krainer. 2 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


21.28.08

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Dieser Vorschlag ist allerdings sehr spannend. Entweder Sie meinen das anders, als


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll37. Sitzung / Seite 230

es hier steht: Dann führt das dazu, dass jemand, der im Jahr eine Steuerbemessungs­grundlage von 25 000 € hat, durch diesen Vorschlag genau 0 € Entlastung hat, aber ein Nationalratsabgeordneter 5 000 € Entlastung oder etwas mehr als 5 000 € im Jahr hat. Oder: Wenn ich die Formel nehme, die Sie selber hierher schreiben, wenn ich da einfach das Einkommen einsetze, so zahlt jemand, der 25 000 € Steuerbemessungs­grundlage hat, nicht wie jetzt knapp über 1 000 € im Jahr, sondern 4 000 €.

Also Sie sollten sich klar darüber sein, was Sie überhaupt wollen. Ihre Intention führt dazu, dass Nationalratsabgeordnete wie wir 5 000 € weniger Steuer im Jahr zahlen. Ich sehe jetzt nicht das große soziale Problem bei unserer Einkommensklasse, dass wir unbedingt massiv entlastet werden müssen. Bei Ihrem Vorschlag werden jedoch durchschnittliche Einkommen um genau 0 € entlastet, nämlich bei einer Jahressteuer­bemessungsgrundlage bis zu 25 000 € um genau 0 €. (Abg. Schalle: Sie haben es nicht richtig gelesen!)

Für diesen Vorschlag werden wir natürlich nicht zu haben sein, da haben Sie völlig recht. Aber ich würde Sie ersuchen, Ihre Formel noch einmal zu überprüfen, bis wir im Finanzausschuss darüber beraten können. Diese Formel hier führt genau zum Gegen­teil dessen, was Sie gesagt haben.

Prinzipiell, denke ich, ist jeder berechtigt, einen Vorschlag für eine Steuerreform hier einzubringen. Wir werden das auch gemeinsam im Zuge der Debatte über die Steuer­reform diskutieren. Aber das hier wird sicher nicht kommen, denn das, was Sie hier schreiben, können Sie selber nicht wollen. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

21.29


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Als nächster Redner zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Obernosterer. 2 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


21.30.03

Abgeordneter Gabriel Obernosterer (ÖVP): Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Hohes Haus! Aufgrund dieses Antrages möchte ich sagen: Die ÖVP ist im­mer da, wenn es um Entlastungen für die Bürger geht (ironische Heiterkeit bei der FPÖ), aber natürlich unter anderen Voraussetzungen.

Eine Steuerentlastung kann nur kommen, wenn wir sie uns leisten können und wenn nicht die nächste Generation dafür zahlen muss. Die nächste Steuerreform steht vor der Tür. Sie wird 2010 umgesetzt (Abg. Mag. Darmann: Viel zu spät!), da sollte es nicht nur zu einer Steuerreform, sondern auch zu einer Vereinfachung des Steuerrech­tes kommen.

Die letzte Steuerreform 2004/2005 hat den Arbeitnehmern und Arbeitgebern zirka 3 Milliarden € gebracht. Da dieser Antrag gerade vom BZÖ kommt, möchte ich auch ganz klar dazu sagen: Man sollte nicht nur fordern, sondern es auch dort, wo man die Macht dazu hat, wie zum Beispiel in Kärnten, umsetzen. In Kärnten geht das BZÖ einen anderen Weg. Der Bund hat damals die Steuern gesenkt. In Kärnten wurden die Steuern, die Gemeindeabgaben und die Landesabgaben dementsprechend hinaufge­schraubt, sodass das die Erleichterungen, die der Bund gebracht hat, fast aufgehoben hat. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP.)

21.31


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Öllinger. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


21.31.00

Abgeordneter Karl Öllinger (Grüne): Frau Präsidentin! Ich sehe schon einen gewis­sen Fortschritt im BZÖ-Vorschlag, nämlich insofern, als uns Kollege Bucher vor fünf


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll37. Sitzung / Seite 231

Jahren noch ein Hohelied auf die Flat-Tax gesungen hat. Da bin ich schon froh, dass wir über diese Stufe hinaus sind. Also danke dafür, dass Sie sich auf ein progressives Steuermodell durchaus auch einlassen und wir uns darauf verständigen können. (Bei­fall bei den Grünen.)

Der Vorschlag, Herr Kollege Bucher, auch wenn Sie ihn schon mehrmals gebracht ha­ben, geht trotzdem unserer Ansicht nach zu wenig weit. Unserer Auffassung nach müssten die Jahreseinkommensgrenzen indexiert werden, und zwar in allen Steuerstu­fen beziehungsweise Steuerklassen. „Indexiert“ heißt, dass sie jährlich angepasst wer­den, sodass zumindest der Teil der kalten Progression, der bei der Inflationsrate liegt, dadurch beseitigt werden kann, und nicht so wie in diesem Jahr – insofern haben Sie ja recht mit dem Vorschlag – dem Finanzminister durch die kalte Progression auf der einen Seite ein Extrabonus in einem Übermaß entsteht, das kaum jemand verstehen kann und will angesichts der Preissteigerungen, die es auf der anderen Seite gibt. (Bei­fall bei den Grünen.)

21.32


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Zanger. Sie wollen 2 Minuten sprechen. – Bitte.

 


21.32.58

Abgeordneter Wolfgang Zanger (FPÖ): Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kol­legen! Die „Kronen Zeitung“ titelt heute wieder: Tanken so teuer wie nie. Darüber konn­ten wir uns ja auch schon am Nachmittag ein wenig unterhalten. Gehen wir zurück in den September! Inflationsrate über 2 Prozent, die Lebensmittelpreise zum Teil über 3 Prozent. Wir haben schon einige Anträge auf Entlastungen der österreichischen Be­völkerung gestellt. Da ist es geradezu ein Witz, wenn Herr Obernosterer davon spricht, dass die ÖVP immer dabei ist, wenn es um die Entlastung der Bevölkerung geht. – Ja, sie ist schon dabei, aber nur dann, wenn es darum geht, solche Anträge zu vertagen.

Wir können diesem Antrag durchaus etwas abgewinnen. Selbstverständlich stellt die Entlastung gerade der mittleren und unteren Einkommen auch eine Zielsetzung der Freiheitlichen Partei dar, wobei noch eines hinzuzufügen wäre: Es geht da auch um einen gesellschaftspolitischen Aspekt. Für uns hat die Entlastung der Familien oberste Priorität. Wir werden von unserem Modell des Familiensteuersplittings nicht abrücken. Und wenn hier die ÖVP schon die guten Ansätze hat, so etwas umzusetzen, dann soll sie nicht nur darüber reden, sondern es auch tun! (Beifall bei der FPÖ.)

21.34


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemel­det. Die Debatte ist geschlossen.

Ich weise den Antrag 436/A dem Finanzausschuss zu.

21.34.2811. Punkt

Erste Lesung: Antrag der Abgeordneten Josef Bucher, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988 geän­dert wird (438/A)

 


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Wir gelangen zum 11. Punkt der Tages­ordnung.

Wir gehen in die Debatte ein.

Das Wort erhält zunächst der Antragsteller, Herr Abgeordneter Bucher. – Bitte. (Abg. Bucher spricht mit Abg. Krainer.)


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll37. Sitzung / Seite 232

Herr Abgeordneter, Sie sind am Wort! – Bitte. (Abg. Öllinger: Er zieht mit Bedauern den Antrag zurück!)

 


21.34.58

Abgeordneter Josef Bucher (BZÖ): Frau Präsident! Da geht es um einen weiteren Initiativantrag von uns, der sich mit den Überstundenzuschlägen und sonstigen Zu­schlägen beschäftigt, der darauf abzielt, dass den Fleißigen und Tüchtigen in unserem Land bis zu 20 Überstunden im Monat nicht besteuert werden, sondern dass wir jenen für ihre Mehrleistung, die sie erbringen, auch das Geld belassen. Das würde in etwa einen Steuerausfall von 300 Millionen € ausmachen. Das wäre somit auch eine Stär­kung des Mittelstandes, der wichtig ist, gerade auch für die Binnenkonjunkturstärkung, weil wir wissen, dass es jene Schicht von Bürgern betrifft, die dieses Geld sofort in den Konsum investieren.

Ich hoffe, dass Sie auch für diesen Vorschlag sind, und ich erwarte auch eine ange­regte Diskussion im Ausschuss. – Danke. (Beifall beim BZÖ.)

21.36


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Mag. Schieder. 2 Minuten. – Bitte.

 


21.36.00

Abgeordneter Mag. Andreas Schieder (SPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich glaube, wenn man den Antrag und auch das Interesse, das in der Begründung formuliert wird, ernsthaft diskutieren will, nämlich eine Einkom­mensverbesserung zu schaffen, dann ist es auch wichtig, einmal auf die Beschäfti­gungssituation der Leute in diesem Land abzuzielen, das heißt, ein höheres Beschäfti­gungsniveau zu schaffen.

Daher sind solche Vorschläge immer kritisch zu prüfen und keinesfalls isolierte Maß­nahmen zu setzen, sondern das ist im Verbund der ökonomischen Auswirkungen zu sehen, nämlich: Wie wirken sich Überstunden auch auf die Beschäftigungslage aus? Kann ich nicht andere Maßnahmen setzen, die sogar beschäftigungsfördernd sind? Was haben Teilzeitbeschäftigte von dieser Maßnahme? – Gar nichts, weil sie ja von den Überstunden nicht betroffen sind, weil ja erst Überstunden anfallen, nachdem sie länger gearbeitet haben.

Und die dritte Sache, die in diesem Zusammenhang auch noch zu erwähnen ist, ist, dass es auch nicht sinnvoll ist, einseitige Maßnahmen zu setzen, sondern wenn, dann im Verbund einer gesamten Steuerreform, Entlastungs- und Tarifreform.

In diesem Sinne werden wir diese Diskussion auch im Finanzausschuss in diese Rich­tung führen und aufnehmen. (Beifall bei der SPÖ.)

21.37


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Steindl. 2 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


21.37.00

Abgeordneter Konrad Steindl (ÖVP): Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Selbstverständlich ist die Valorisierung des Einkommens und der Lohn­steuertarife in nächster Zeit notwendig. Das wissen wir, Herr Kollege Bucher, aber alles zu seiner Zeit. Sie wissen ja, dass wir unter der Regierung Schüssel II eine entspre­chende Steuerentlastung gemacht haben – auch mit Ihrer Hilfe –, nämlich die größte Steuerentlastung mit 3 Milliarden € in der Zweiten Republik.


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll37. Sitzung / Seite 233

Ich kann mich noch gut erinnern, damals waren Sie weniger spendabel. Aber offenbar bestimmt der Standort den Standpunkt. Heute sind Sie sehr viel spendabler in diese Richtung.

Aber ich habe mir auch einige Anträge der letzten Zeit, die Sie hier im Hohen Haus gestellt haben, angeschaut. Hier ist es überwiegend um Transferleistungen gegangen, beispielsweise um die Anhebung des Pflegegeldes, die Unterstützung von Frauen über 60, das Kinderbetreuungsgeld ohne Zuverdienstgrenzen, Heizkostenzuschüsse und so weiter.

Aber auf der einen Seite fordern Sie natürlich auch ein ausgeglichenes Budget. Wie das alles vonstatten gehen sollte, das müssen Sie mir dann noch erklären! Wenn man diese Maßnahmen, die Sie hier heute mit diesen Anträgen einfordern, umsetzen wür­de, dann hätte man eine Mehrbelastung oder einen Einnahmenausfall von über 2 Milli­arden €; dann ist das nicht ganz logisch nachzuvollziehen.

Wir bleiben unserer verantwortungsvollen Politik treu, werden die gesetzlichen Maß­nahmen bei der geplanten Steuerreform 2009/2010 treffen und die Entlastungspolitik weiter fortsetzen. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

21.39


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Als nächster Redner zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Öllinger. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


21.39.06

Abgeordneter Karl Öllinger (Grüne): Die 3 Minuten werde ich nicht ausschöpfen müssen.

Das Erste, was ich Ihnen sagen wollte, Herr Kollege Bucher: Sie gehen meiner Ansicht nach von einer falschen Annahme aus, nämlich dass nur der Mittelstand leistungswillig und überstundenmäßig imstande ist, diese Herausforderungen anzunehmen, die Sie ihm da ermöglichen wollen.

Nein, so ist es nicht. Nur der Punkt ist der, dass sehr viele einfache Arbeitnehmer schon in Arbeitszeitmodelle eingebunden sind, die Überstunden weitgehend durch Mehrstunden beziehungsweise durch Jahresarbeitszeitmodelle ablösen. Aber arbeiten tun sehr viele Leute mehr als nur der leistungswillige Mittelstand. Dem würde das Mo­dell, das Sie ihm vorschlagen, natürlich am meisten nutzen. Das sagen Sie aber nicht dazu. – Aber sei’s drum.

Das ist auch noch immer nicht der Punkt, sondern der andere Punkt ist natürlich der, dass wir eigentlich die Leute von Überstunden entlasten wollen, vor allem in bestimm­ten Lebenssituationen. Dieses Modell würde den Männern am meisten nutzen. Und ich bin sehr dankbar für den Hinweis, den ich gerade bekommen habe, bevor ich da jetzt zu reden begonnen habe: Ich wurde erinnert an die Rede eines Abgeordneten, der ge­meint hat, dass die Männer vor allem dann sehr viel arbeiten, wenn die Kinder auf die Welt kommen, weil sie dann eine Familie zu versorgen haben.

Gerade wir von den Grünen meinen, dann sollte den Männern, egal, ob sie Mittelstand, Unterschicht oder Oberschicht sind – völlig egal! –, die Möglichkeit zu weniger Arbeit gegeben werden. Und insgesamt glaube ich, dass unsere Gesellschaft nicht an zu wenig Arbeit, sondern an zu viel Arbeit krankt und dass dadurch unter Umständen mehr Schaden entsteht – ganz sicher dann, wenn man das auch noch steuerlich be­sonders begünstigen würde. (Beifall bei den Grünen.)

21.41


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abge­ordneter Weinzinger. 2 Minuten gewünschte Redezeit. – Bitte, Herr Abgeordneter.

 



Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll37. Sitzung / Seite 234

21.41.14

Abgeordneter Lutz Weinzinger (FPÖ): Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! In meiner jahrzehntelangen Berufserfahrung als Steuerberater habe ich nie geglaubt, dass man über einige Paragraphen des Einkommensteuerrechtes so un­terschiedliche und zum Teil auch amüsante Meinungen haben kann.

Der Vorschlag, der vom BZÖ eingebracht wurde, ist hoch interessant; es ist eine alte, oftmals gebrachte Forderung der FPÖ. (Abg. Öllinger: Das habe ich mir ja gedacht!) Wir haben durchaus Interesse daran, darüber zu diskutieren und vielleicht auch einen weiteren Aspekt einzubringen neben dem, dass die Männer, wenn Frauen Kinder bekommen, weniger arbeiten sollen. Das ist auch eine besondere Idee, über die man nachdenken kann. (Abg. Brosz: Das sind aber die eigenen Kinder, von denen wir jetzt reden! – Weitere Zwischenrufe.)

Aber es geht ja auch darum, dass man durch steuerliche Maßnahmen, durch steuer­liche Entlastungen das Problem der Schwarzarbeit eventuell ein wenig in den Griff bekommen kann, nicht übermäßig, nicht total, gar keine Frage, aber zumindest ein wenig. Und es geht um noch etwas: Eine Steuersenkung heißt nicht unbedingt, dass der Finanzminister weniger verdient, dass weniger Geld in den Säckel des Finanzmi­nisters fließt. Eine Steuerermäßigung kann sogar dazu führen, dass im Endeffekt mehr Steuer eingeht.

Meine Damen und Herren, auch darüber werden wir im Rahmen dieser Diskussionen im Ausschuss nachdenken und sprechen. – Ich freue mich schon darauf. (Beifall bei FPÖ und BZÖ.)

21.42


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemel­det. Die Debatte ist geschlossen.

Ich weise den Antrag 438/A dem Finanzausschuss zu.

21.43.0612. Punkt

Erste Lesung: Antrag der Abgeordneten Josef Bucher, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988 geän­dert wird (439/A)

 


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Wir gelangen zum 12. Punkt der Tages­ordnung.

Wir gehen in die Debatte ein.

Das Wort erhält zunächst der Antragsteller, Herr Abgeordneter Bucher. 4 Minuten Re­dezeit. – Bitte, Herr Abgeordneter.

 


21.43.25

Abgeordneter Josef Bucher (BZÖ): Frau Präsidentin! Hohes Haus! Ja, jetzt haben wir über einige steuerliche Maßnahmen diskutiert – eigentlich nichts Neues. Auch die Positionen sind nicht unbedingt neu und abschreckend, sondern ich habe im Wesent­lichen nichts anderes erwartet. Es war ja auch nicht mehr zu erwarten. (Abg. Öllinger: Sie waren immer für die Flat-Tax! Da gibt es schon Fortschritte!)

Ich habe erwartet, dass die Koalition sagt: Der Zeitpunkt passt nicht. Wir haben uns ja 2010 vorgenommen. Der eigentliche Grund ist wohl der, dass Sie sich über eine Steu­erreform nicht einigen werden und das so weit wie möglich in die Zukunft hinausschie­ben, weil die unterschiedlichen Positionen es nicht zulassen, dass Sie sich auf eine Steuerentlastung einigen. Da sind die Standpunkte viel zu weit voneinander entfernt,


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll37. Sitzung / Seite 235

und deshalb erwartet sich keiner, der die Situation einigermaßen einschätzen kann und vor allem die Verhältnisse kennt – das wird Ihnen wahrscheinlich auch so gehen, wenn Sie die Argumentation der ÖVP hören –, dass Sie zu einer Einigung kommen, was eine steuerliche Entlastung anlangt.

Dieser Initiativantrag, den wir hier stellen, die Erhöhung der Negativsteuer von 110 auf 200 €, ist ein Vorschlag, der in der letzten Legislaturperiode vom Kollegen Matznetter gekommen ist (Abg. Heinisch-Hosek: 220, wenn wir genau sind!), ein Vorschlag, für den wir immer Sympathie gehabt haben. Und wenn heute die ÖVP sagt, wir waren nicht so spendabel in der Zeit, in der wir Regierungsverantwortung getragen haben, dann darf ich Sie von der ÖVP bitten, auch zu bedenken, dass wir jetzt ein Wirtschafts­wachstum von 3,4 Prozent haben, und im Jahr 2001/2003, als wir die wesentlichsten Entscheidungen getroffen haben für die Entlastung 2004/2005 – große Steuerreform: 3 Milliarden Volumen –, hatten wir ein Wirtschaftswachstum von unter 2 Prozent. Wie gesagt, jetzt haben wir 3,4 Prozent.

Wir werden im Jahre 2011 11 Milliarden € mehr an Steuereinnahmen haben. Sie wer­den den Druck nicht aushalten, das kann ich Ihnen heute schon sagen. Sie haben ja selber die entsprechenden ÖGB-Beschlüsse, Sie haben die Wirtschaftsbundbeschlüs­se, und die Bevölkerung drängt darauf, dass Sie die Steuern senken. Sie werden das bis 2010 nicht aushalten, das kann ich Ihnen heute schon sagen, und alle seriösen Beobachter sind dieser Meinung.

Auch die Wirtschaftsforscher fordern das. Und, Herr Kollege Weinzinger, da haben Sie recht gehabt: Steuerliche Entlastung führt oft zu Mehreinnahmen, wenn sie richtig gemacht wird. Und wir haben das bei der KöSt gesehen, wie die Einnahmen sprudeln: durch richtige Maßnahmen zum richtigen Zeitpunkt. Jetzt wäre aber auch ein richtiger Zeitpunkt, um die steuerlichen Pläne, die wir gefasst haben in der Steuerreformkom­mission der letzten Legislaturperiode, weiter fortzusetzen, statt sie in die Zukunft zu verschieben, nur weil Sie sich nicht einigen können.

Ich würde Ihnen ans Herz legen, die Anliegen und vor allem die Ängste und Nöte der Bevölkerung ernster zu nehmen als Ihre parteipolitischen Überlegungen und sich ge­meinsam, SPÖ und ÖVP, auf einen Steuerreduzierungskurs zu einigen und die Steu­ern herunterzusetzen und mit dieser Maßnahme, die wir hier vorschlagen, vor allem die kleinen und kleinsten Einkommensbezieher zu begünstigen. Die Bevölkerung wird Ihnen danken, und vor allem wird das Wirtschaftswachstum in Österreich angeheizt. – Danke. (Beifall beim BZÖ sowie des Abg. Lutz Weinzinger.)

21.46


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Bayr. 2 Minuten gewünschte Redezeit. – Bitte, Frau Abgeordnete.

 


21.46.51

Abgeordnete Petra Bayr (SPÖ): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Anhebung des Negativsteuergrenzsatzes ist zweifellos eine Maßnahme, um vor al­lem KleinverdienerInnen wirklich zu entlasten. Wir haben das zum Beispiel auch schon bei den PendlerInnen getan. Es ist aber, um eine wirklich effektive Umverteilungspolitik zu betreiben, denke ich, nicht sinnvoll, jetzt nur die eine oder andere Maßnahme her­auszupicken. Ich halte es für sinnvoller, es in einem großen Wurf mit einem Bündel von Maßnahmen zu machen und eine große, wirklich umverteilende Steuerpolitik anzustre­ben.

Ich bringe jetzt zwei Argumente, warum ich das gerade bei der Hinaufsetzung der Grenze für die Negativsteuer auch für nicht gelungen hielte.


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll37. Sitzung / Seite 236

Zum einen ist ja bekannt, dass der Bezug der Negativsteuer auch noch ein zweites Mal limitiert ist, nämlich mit der 10-prozentigen Höhe der Sozialversicherungsbeiträge, was dazu führt, dass auch jetzt schon von der eigentlich in Frage kommenden Gruppe von Personen, die Negativsteuer beziehen könnten, nur etwa 50 Prozent überhaupt den kompletten Betrag ausschöpfen können – also lange nicht alle. Das würde damit nicht beseitigt werden, wenn man die Grenzen jetzt nur erhöht. Das heißt, das legistische Umfeld, das juristische Umfeld ist nicht optimal. Ich glaube, da muss man mit daran ar­beiten.

Und zum Zweiten sind auch die großen Sprünge zu hinterfragen. Der Schritt von Nega­tivsteuerbezug hin zu einer sehr geringen Steuerleistung ist bei niedrigen Einkommen schon dann gegeben, wenn ich nur um ein paar wenige Cent oder Euro mehr verdiene. Wenn man die Erhöhung der Grenzen ohne flankierende Maßnahmen umsetzen wür­de, dann würde dieser Sprung nur noch viel größer werden und nicht unbedingt ge­rechter.

Ich glaube, das eigentliche Grundproblem liegt in der letzten Steuerreform, bei der die Klein- und Mittelverdiener eben nicht entlastet worden sind. Das BZÖ war da in der Re­gierung, und ich meine, die Menschen hätten Ihnen damals auch schon am Herzen lie­gen können. Die Lohnsteuer wird aufgrund der von Ihnen beschlossenen Steuerreform bis zum Jahr 2011 um rund 25 Prozent steigen, die Umsatzsteuer um über 20 Prozent. Das heißt, diese beiden Steuern werden bis zum Jahr 2011 in etwa 65 Prozent des kompletten Steuervolumens ausmachen, und das zeigt ja dann schon sehr klar, auf wem die eigentliche Steuerlast liegt, nämlich auf den unselbständig Beschäftigten. Da haben Sie also selbst nicht so gearbeitet, wie Sie es jetzt gerne hätten.

Ich plädiere für eine Steuerreform aus einem Guss, mit einer wirklichen Entlastung der Mittel- und Kleinverdiener, die schlüssig, effektiv und umverteilend ist.

Ein Ceterum censeo: Solange es in Österreich so ist, dass 70 Prozent der weiblichen Steuerpflichtigen weniger als 20 000 € im Jahr verdienen, glaube ich, dass wir auch noch sehr dringend aufgefordert sind, eine Umverteilung zwischen den Geschlechtern herbeizuführen. – Danke sehr. (Beifall bei der SPÖ sowie der Abg. Mag. Aubauer.)

21.49


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Als nächste Rednerin zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Durchschlag. Sie möchte 2 Minuten sprechen. – Bitte, Frau Ab­geordnete.

 


21.50.01

Abgeordnete Claudia Durchschlag (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Geschätz­te Kolleginnen und Kollegen! Ich kann meine Ausführungen sehr, sehr kurz halten; meine Vorrednerin hat eigentlich schon die wichtigsten Punkte vorweggenommen.

Selbstverständlich ist eine Entlastung der kleinsten Einkommen ein ganz wichtiges Anliegen. Ich möchte allerdings auf die Transferleistungen, die es für Bezieher kleinster Einkommen gibt, hinweisen. Ich glaube, dass das mehr bringt als eine isolierte Sen­kung der Negativsteuer.

Ich würde auch sagen, es wäre sinnvoll, im Rahmen der nächsten Steuerre­form 2009/2010 einen großen Wurf zu machen, bei dem alle legistischen Grundlagen dafür geschaffen werden, dass die Bezieher kleinster Einkommen nicht die Draufzahler der Republik sind. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

21.50


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Als Nächste zu Wort gelangt Frau Abge­ordnete Sburny mit 3 Minuten. – Bitte, Frau Abgeordnete.

 



Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll37. Sitzung / Seite 237

21.50.44

Abgeordnete Michaela Sburny (Grüne): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Herr Kollege Bucher, ich finde die Erkenntnis, die Sie mit diesem Antrag ha­ben, äußerst überraschend. Wenn ich mich recht erinnere, hatten Sie die letzten Jahre in der Regierung sehr viel Gelegenheit, sich um die Gruppe der gering verdienenden Menschen zu kümmern. Nichts davon ist aber geschehen! Ich kann mich erinnern an heftige Debatten, die wir geführt haben, weil wir genau diese Erhöhung der Negativ­steuer sozusagen haben wollten, und zwar nicht nur auf 200 €, sondern wir haben ge­sagt, wir wollen eine Verdreifachung, was einerseits eine sinnvolle Umverteilung wäre und andererseits den Konsum ankurbeln würde, eben in einer Zeit, in der wir das drin­gend gebraucht hätten.

Die damalige Regierung hat sich aber schlicht und einfach geweigert, das zur Kenntnis zu nehmen, unter anderem auch Sie, Herr Kollege Bucher. So gesehen ist es also po­sitiv, dass es jetzt auch bis zu Ihnen durchgedrungen ist, dass das eine sinnvolle Maß­nahme wäre.

Insgesamt haben Sie mit der sogenannten größten Steuerreform aller Zeiten, die Sie damals vollbracht haben, alle Ungleichheiten verstärkt – und das bei steigendem Wohl­stand –, die man nur verstärken kann. Es ist auseinandergegangen zwischen Lohn­quote und Gewinnquote, es ist auseinandergegangen zwischen Frauen- und Männer­einkommen, und die Einkommensschere ist auch zwischen den Angestellten auseinan­dergegangen. Also alles, was man ungleicher machen konnte, haben Sie in der Zeit der letzten Regierung ungleicher gemacht.

In diesem Sinne ist es jedenfalls bemerkenswert, dass es jetzt offenbar in der Opposi­tion doch ein bisserl einen Anreiz gibt, sich auch um diese Ungleichheit zu kümmern. Wir werden daher diese Debatte auch im Ausschuss führen. (Beifall bei den Grünen.)

21.52


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abge­ordneter Themessl. 2 Minuten. – Bitte.

 


21.52.41

Abgeordneter Bernhard Themessl (FPÖ): Frau Präsidentin! Meine Damen und Her­ren! Geschätzte Kollegen! (Abg. Heinisch-Hosek: Haben Sie keine Kolleginnen?) Grundsätzlich: Immer dann, wenn es um Entlastungen des Klein- und Mittelstandes geht, darum, der Wirtschaft zu helfen und die Kaufkraft zu stärken, haben wir Freiheit­lichen stets ein offenes Ohr, und wir werden uns auch in den entsprechenden Unter­ausschüssen mit guten Vorschlägen einbringen.

Herr Kollege Bucher, eines wundert mich schon, und zwar nicht nur in Bezug auf die­sen Antrag, sondern auch in Bezug auf die zwei vorangegangenen, die Sie eingebracht haben: Sie waren bis vor knapp einem Jahr noch in der Regierung, und damals hätten Sie die Möglichkeit gehabt, das umzusetzen. (Zwischenruf des Abg. Schalle.)

Ich kann mich erinnern: Nach der ersten großen Steuerreform 2004 und 2005 haben Sie gesagt, und zwar aufgrund dessen, dass damals die Wirtschaftsforscher für 2005/2006/2007 ein sehr gutes Wirtschaftswachstum vorausgesagt haben, dass „in Bälde“ – das kann man natürlich so oder so sehen – der zweite Schritt dieser Steuer­reform folgen werde. Sie vom BZÖ haben damals der ÖVP geholfen, ihr Lobbying für die Großindustrie zu betreiben, es aber dann verabsäumt, einen zweiten Schritt recht­zeitig vor der Wahl 2006 durchzuziehen. Und das werfe ich Ihnen vor. – Das, was Sie hier betreiben, ist reine Augenauswischerei! (Beifall bei der FPÖ.)

Es gibt das Sprichwort: „Wer zu spät kommt, den bestraft das Leben.“ – Wenn ich das auf Sie münzen würde, müsste das heißen: Das, was Sie damals verschlafen haben,


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll37. Sitzung / Seite 238

haben Sie verschlafen! Und jetzt hat Sie vom BZÖ die „böse Realität“ der Opposition eingeholt. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

21.54


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Zu Wort ist niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Ich weise den Antrag 439/A dem Finanzausschuss zu.

Die Tagesordnung ist erschöpft.

21.54.45Einlauf

 


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Ich gebe noch bekannt, dass in der heu­tigen Sitzung die Selbständigen Anträge 446/A bis 463/A eingebracht wurden.

Ferner sind die Anfragen 1737/J bis 1905/J eingelangt.

*****

Die nächste Sitzung des Nationalrates berufe ich für Donnerstag, 8. November 2007, um 9 Uhr ein.

Die Tagesordnung ist der im Saal verteilten schriftlichen Mitteilung zu entnehmen.

Die Sitzung wird mit einer Fragestunde eingeleitet.

Ich wünsche einen schönen Abend – mit oder ohne Champions League.

Diese Sitzung ist geschlossen.

21.55.03Schluss der Sitzung: 21.55 Uhr

 

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