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33. Sitzung des Nationalrates der Republik Österreich

 

XXI. Gesetzgebungsperiode

 

Donnerstag, 6. Juli 2000

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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33. Sitzung des Nationalrates der Republik Österreich

XXI. Gesetzgebungsperiode Donnerstag, 6. Juli 2000

Dauer der Sitzung

Donnerstag, 6. Juli 2000: 9.00 – 21.15 Uhr

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Tagesordnung

1. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Sicherheitspolizeigesetz geändert wird

2. Punkt: Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über Aufgaben und Befugnisse im Rahmen der militärischen Landesverteidigung (Militärbefugnisgesetz – MBG) eingeführt sowie das Sperrgebietsgesetz 1995 geändert werden

3. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Wehrgesetz 1990, das Heeresdisziplinargesetz 1994, das Heeresgebührengesetz 1992, das Auslandseinsatzgesetz, das Militärleistungsgesetz, das Sperrgebietsgesetz 1995, das Munitionslagergesetz, das Militär-Auszeichnungsgesetz, das Verwundetenmedaillengesetz, das Tapferkeitsmedaillen-Zulagengesetz 1962 und das Kärntner Kreuz-Zulagengesetz 1970 geändert werden (Euro-Umstellungsgesetz-Wehrrecht – EUGW)

4. Punkt: Bericht über den Antrag 168/A der Abgeordneten Karlheinz Kopf, Mag. Karl Schweitzer und Genossen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Prüfung der Umweltverträglichkeit und die Bürgerbeteiligung geändert wird

5. Punkt: Bericht über den Entschließungsantrag 149/A (E) der Abgeordneten Dr. Eva Glawischnig und Genossen betreffend Umweltanlagengesetz

6. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Abfallwirtschaftsgesetz und das Wasserrechtsgesetz geändert werden (AWG-Novelle Deponien), und Bericht über den Antrag 167/A der Abgeordneten Karlheinz Kopf, Mag. Karl Schweitzer und Genossen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Abfallwirtschaftsgesetz, BGBl. Nr. 325/1990, geändert wird

7. Punkt: Bericht über den Entschließungsantrag 74/A (E) der Abgeordneten Dr. Eva Glawischnig und Genossen betreffend Maßnahmen zum Schutz der Wale und Delfine im Rahmen der 11. Vertragsstaatenkonferenz über das Washingtoner Artenschutzabkommen (CITES) im April 2000 in Nairobi

8. Punkt: Bericht über den Entschließungsantrag 77/A (E) der Abgeordneten Dr. Eva Glawischnig und Genossen betreffend die Position Österreichs bei der 52. Tagung der Internationalen Walfangkommission

9. Punkt: Bericht des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend Umweltförderungen des Bundes, 1999, sowie die


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Finanzvorschau über die dem Bund aus der Vollziehung des Umweltförderungsgesetzes erwachsenden Belastungen

10. Punkt: Bericht und Antrag über ein Bundesgesetz, mit dem das Umweltförderungsgesetz geändert wird

11. Punkt: Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und dem Schweizerischen Bundesrat über den frühzeitigen Austausch von Informationen aus dem Bereich der nuklearen Sicherheit und des Strahlenschutzes ("Nuklearinformationsabkommen" Österreich–Schweiz) samt Anhang und Gemeinsamer Erklärung

12. Punkt: Bericht über den Entschließungsantrag 78/A (E) der Abgeordneten Dipl.-Ing. Wolfgang Pirklhuber und Genossen betreffend Änderung des AMA-Gesetzes

13. Punkt: Bericht über den Entschließungsantrag 120/A (E) der Abgeordneten Dipl.-Ing. Wolfgang Pirklhuber und Genossen betreffend Einrichtung eines Begleitausschusses zum Programm für die Entwicklung des ländlichen Raumes

14. Punkt: Bericht über den Antrag 185/A der Abgeordneten Hermann Böhacker, Dkfm. Dr. Günter Stummvoll und Genossen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Ausfuhrförderungsgesetz 1981 geändert wird

15. Punkt: Bericht über den Antrag 186/A der Abgeordneten Hermann Böhacker, Dkfm. Dr. Günter Stummvoll und Genossen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Ausfuhrfinanzierungsförderungsgesetz 1981 geändert wird

16. Punkt: Bericht über den Antrag 187/A der Abgeordneten Hermann Böhacker, Dkfm. Dr. Günter Stummvoll und Genossen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988 geändert wird

17. Punkt: Bundesgesetz, mit dem Maßnahmen auf dem Gebiete der Währung im Zusammenhang mit der Ausgabe der Euro-Banknoten und -Münzen erlassen werden (Eurogesetz) und das Scheidemünzengesetz 1988 und das Nationalbankgesetz 1984 geändert werden

18. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Pensionskassengesetz geändert wird

19. Punkt: Protokoll zur Abänderung des am 9. Dezember 1976 in Wien unterzeichneten Abkommens zwischen der Republik Österreich und Kanada zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerumgehung bei den Steuern vom Einkommen und vom Vermögen

20. Punkt: Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz zu Bestimmungen der Europäischen Union über kapazitätsbezogene Maßnahmen für die Binnenschifffahrtsflotten der Gemeinschaft zur Förderung des Binnenschiffsverkehrs erlassen, das Bundesfinanzierungsgesetz geändert und das Bundesgesetz über die Strukturbereinigung in der Binnenschifffahrt außer Kraft gesetzt werden (Binnenschifffahrtsfondsgesetz)

21. Punkt: Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Republik Slowenien über Erleichterungen der Grenzabfertigung im Eisenbahn- und Straßenverkehr

22. Punkt: Bericht über den Entschließungsantrag 84/A (E) der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser und Genossen betreffend Erstellung einer fundierten Studie über die Einführung einer Verkehrserregerabgabe

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Inhalt

Personalien

Verhinderungen 14

Ordnungsrufe 108, 126

Geschäftsbehandlung

Antrag der Abgeordneten Günther Platter und Genossen, dem Ausschuss für innere Angelegenheiten zur Berichterstattung über den Entschließungsantrag 217/A (E) betreffend Verschärfung der Zucht- und Haltebedingungen für "potentiell gefährliche" Hunde gemäß § 43 Abs. 1 der Geschäftsordnung eine Frist bis 19. September 2000 zu setzen 33

Verlangen gemäß § 43 Abs. 3 der Geschäftsordnung auf Durchführung einer kurzen Debatte im Sinne des § 57a Abs. 1 GOG 33

Redner:

Günther Platter 153

Dr. Peter Kostelka 155

Mag. Dr. Udo Grollitsch 156

Nikolaus Prinz 157

MMag. Dr. Madeleine Petrovic 159

Annahme des Fristsetzungsantrages 160

Redezeitbeschränkung nach Beratung in der Präsidialkonferenz gemäß § 57 Abs. 3 Z. 2 der Geschäftsordnung 33

Erklärung des Präsidenten Dr. Heinz Fischer betreffend Behandlung der Geschäftsordnungsbestimmung über tatsächliche Berichtigungen in der nächsten Präsidiale 47

Antrag der Abgeordneten Anton Gaál und Genossen, den Bericht des Landesverteidigungsausschusses (218 d. B.) über die Regierungsvorlage 76 d. B. betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über Aufgaben und Befugnisse im Rahmen der militärischen Landesverteidigung (Militärbefugnisgesetz – MBG) eingeführt sowie das Sperrgebietsgesetz 1995 geändert werden, gemäß § 73 Abs. 3 Z. 2 der Geschäftsordnung an den Landesverteidigungsausschuss rückzuverweisen – Ablehnung 50, 92

Wortmeldung des Abgeordneten Ing. Peter Westenthaler betreffend eine "unerhörte und unfassbare" Aussage der Abgeordneten MMag. Dr. Madeleine Petrovic 65

Wortmeldung der Abgeordneten MMag. Dr. Madeleine Petrovic betreffend Handhabung der Sitzungsordnung 65

Wortmeldung des Abgeordneten Dr. Peter Kostelka betreffend kurzweilige Abwesenheit des Bundesministers für Inneres Dr. Ernst Strasser während der gemeinsamen Beratung über die Tagesordnungspunkte 1 und 2 69


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Mitteilung des Präsidenten Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn betreffend die Abwesenheit des Bundesministers für Inneres Dr. Ernst Strasser 69

Wortmeldung des Abgeordneten Dr. Alexander Van der Bellen betreffend die persönliche Erwiderung des Abgeordneten Dr. Martin Graf 91

Mitteilung des Präsidenten Dr. Werner Fasslabend betreffend die Bestimmungen der Geschäftsordnung hinsichtlich der persönlichen Erwiderung 91

Ersuchen der Abgeordneten MMag. Dr. Madeleine Petrovic, die Sitzung zu unterbrechen und eine Präsidiale einzuberufen 91

Fragestunde (5.)

Finanzen 14

Mag. Gilbert Trattner (30/M); Ernst Fink, Dieter Brosz

Marianne Hagenhofer (34/M); Mag. Gilbert Trattner, Jakob Auer, Mag. Werner Kogler

Inneres 20

Anton Leikam (42/M); Mag. Eduard Mainoni, Günter Kößl, Dr. Evelin Lichtenberger

Dr. Helene Partik-Pablé (40/M); Karl Freund, Mag. Terezija Stoisits, Emmerich Schwemlein

Mag. Terezija Stoisits (46/M); Karl Dobnigg, Edith Haller, Werner Miedl

Paul Kiss (38/M); MMag. Dr. Madeleine Petrovic, Ludmilla Parfuss, Hermann Reindl

Helmut Dietachmayr (43/M); Dr. Helene Partik-Pablé, Dkfm. Dr. Günter Puttinger, Theresia Haidlmayr

Bundesregierung

Vertretungsschreiben 14

Ausschüsse

Zuweisungen 31

Dringliche Anfrage

der Abgeordneten Ing. Peter Westenthaler und Genossen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Finanzdesaster der Bank Burgenland (1014/J) 109

Begründung: Ing. Peter Westenthaler 112

Bundesminister Mag. Karl-Heinz Grasser 117

Debatte:

Mag. Karl Schweitzer 124

Rudolf Edlinger 127

Paul Kiss 129

Mag. Werner Kogler 132

Mag. Gilbert Trattner 134

Rudolf Edlinger (tatsächliche Berichtigung) 136

Ing. Erwin Kaipel 137

Mag. Dr. Josef Trinkl 140

Mag. Terezija Stoisits 143

Hermann Böhacker 145


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Dr. Johannes Jarolim 146

Bundesminister Mag. Karl-Heinz Grasser 148, 151

Karl Öllinger 148

Reinhart Gaugg 150

Dr. Caspar Einem (tatsächliche Berichtigung) 151

Dkfm. Dr. Günter Stummvoll 151

Dr. Johannes Jarolim (tatsächliche Berichtigung) 152

Verhandlungen

Gemeinsame Beratung über

1. Punkt: Bericht des Ausschusses für innere Angelegenheiten über die Regierungsvorlage (81 d. B.): Bundesgesetz, mit dem das Sicherheitspolizeigesetz geändert wird (223 d. B.) 34

2. Punkt: Bericht des Landesverteidigungsausschusses über die Regierungsvorlage (76 d. B.): Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über Aufgaben und Befugnisse im Rahmen der militärischen Landesverteidigung (Militärbefugnisgesetz – MBG) eingeführt sowie das Sperrgebietsgesetz 1995 geändert werden (218 d. B.) 34

Redner:

Mag. Karl Schlögl 34

Dr. Helene Partik-Pablé 36

Dr. Peter Pilz 39, 89

Dr. Caspar Einem (tatsächliche Berichtigungen) 42, 46

Wolfgang Jung (tatsächliche Berichtigung) 43

Günther Platter 43

Bundesminister Dr. Ernst Strasser 45, 71

Mag. Karl Schlögl (tatsächliche Berichtigung) 47

Anton Gaál 47

Wolfgang Jung 51

Dr. Peter Pilz (tatsächliche Berichtigungen) 53, 62, 65

MMag. Dr. Madeleine Petrovic 53

Werner Miedl 55

Bundesminister Herbert Scheibner 57, 66, 84

MMag. Dr. Madeleine Petrovic (tatsächliche Berichtigung) 63

Dr. Peter Kostelka (tatsächliche Berichtigung) 64

Mag. Terezija Stoisits (tatsächliche Berichtigung) 66

Mag. Gisela Wurm 67

Dr. Reinhard Eugen Bösch 70

Dr. Evelin Lichtenberger 71

Walter Murauer 73

Katharina Pfeffer 74

Mag. Eduard Mainoni 75

Günter Kiermaier 77

Karl Freund 78

Dipl.-Ing. Werner Kummerer 79

Hermann Reindl 80

Johann Loos 81

Mag. Rüdiger Schender 83

Günter Kößl 85

Dipl.-Ing. Leopold Schöggl 86

Mag. Walter Tancsits 87

Paul Kiss 88

Dr. Martin Graf (Erwiderung auf eine tatsächliche Berichtigung) 90


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33. Sitzung / Seite 6

Entschließungsantrag der Abgeordneten Anton Gaál und Genossen betreffend Einführung des Militärbefugnisgesetzes sowie Änderung des Sperrgebietsgesetzes 1995 – Ablehnung 50, 93

Entschließungsantrag der Abgeordneten Mag. Karl Schlögl und Genossen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Sicherheitspolizeigesetz geändert wird – Ablehnung 68, 92

Annahme der beiden Gesetzentwürfe in 223 und 218 d. B. 92

3. Punkt: Bericht des Landesverteidigungsausschusses über die Regierungsvorlage (90 d. B.): Bundesgesetz, mit dem das Wehrgesetz 1990, das Heeresdisziplinargesetz 1994, das Heeresgebührengesetz 1992, das Auslandseinsatzgesetz, das Militärleistungsgesetz, das Sperrgebietsgesetz 1995, das Munitionslagergesetz, das Militär-Auszeichnungsgesetz, das Verwundetenmedaillengesetz, das Tapferkeitsmedaillen-Zulagengesetz 1962 und das Kärntner Kreuz-Zulagengesetz 1970 geändert werden (Euro-Umstellungsgesetz-Wehrrecht – EUGW) (177 d. B.) 93

Annahme des Gesetzentwurfes in 177 d. B. 93

Gemeinsame Beratung über

4. Punkt: Bericht des Umweltausschusses über den Antrag 168/A der Abgeordneten Karlheinz Kopf, Mag. Karl Schweitzer und Genossen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Prüfung der Umweltverträglichkeit und die Bürgerbeteiligung geändert wird (228 d. B.) 94

5. Punkt: Bericht des Umweltausschusses über den Entschließungsantrag 149/A (E) der Abgeordneten Dr. Eva Glawischnig und Genossen betreffend Umweltanlagengesetz (229 d. B.) 94

Redner:

Mag. Ulrike Sima 94

Mag. Karl Schweitzer 97

Dr. Eva Glawischnig 99, 170

Karlheinz Kopf 102

Bundesminister Mag. Wilhelm Molterer 104

Otmar Brix 105

Ing. Herbert L. Graf 160

Dr. Evelin Lichtenberger 162

Hermann Gahr 163

Mag. Kurt Gaßner 164

Ing. Gerhard Fallent 165

Dr. Gabriela Moser 166

Anton Heinzl 167

Dipl.-Ing. Wolfgang Pirklhuber 169

Annahme des Gesetzentwurfes in 228 d. B. 171

Annahme der dem schriftlichen Ausschussbericht 229 d. B. beigedruckten Entschließung betreffend ein einheitliches Anlagenrecht (E 20) 173

Kenntnisnahme des Ausschussberichtes 229 d. B. 173

6. Punkt: Bericht des Umweltausschusses über die Regierungsvorlage (178 d. B.): Bundesgesetz, mit dem das Abfallwirtschaftsgesetz und das Wasserrechtsgesetz geändert werden (AWG-Novelle Deponien), und über den Antrag 167/A der Abgeordneten Karlheinz Kopf, Mag. Karl Schweitzer


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33. Sitzung / Seite 7

und Genossen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Abfallwirtschaftsgesetz, BGBl. Nr. 325/1990, geändert wird (230 d. B.) 173

Redner:

Mag. Ulrike Sima 173

Johann Loos 174

Dr. Eva Glawischnig 175

Annahme des Gesetzentwurfes in 230 d. B. 176

Gemeinsame Beratung über

7. Punkt: Bericht des Umweltausschusses über den Entschließungsantrag 74/A (E) der Abgeordneten Dr. Eva Glawischnig und Genossen betreffend Maßnahmen zum Schutz der Wale und Delfine im Rahmen der 11. Vertragsstaatenkonferenz über das Washingtoner Artenschutzabkommen (CITES) im April 2000 in Nairobi (125 d. B.) 176

8. Punkt: Bericht des Umweltausschusses über den Entschließungsantrag 77/A (E) der Abgeordneten Dr. Eva Glawischnig und Genossen betreffend die Position Österreichs bei der 52. Tagung der Internationalen Walfangkommission (126 d. B.) 177

Redner:

Georg Oberhaidinger 177

Dr. Eva Glawischnig 177

Kenntnisnahme des Ausschussberichtes 125 d. B. 178

Annahme der dem schriftlichen Ausschussbericht 126 d. B. beigedruckten Entschließung betreffend die Position Österreichs bei der 52. Tagung der Internationalen Walfangkommission vom 3. – 6. Juli 2000 in Adelaide, Australien (E 21) 178

Gemeinsame Beratung über

9. Punkt: Bericht des Umweltausschusses über den Bericht (III-48 d. B.) des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend Umweltförderungen des Bundes, 1999, sowie die Finanzvorschau über die dem Bund aus der Vollziehung des Umweltförderungsgesetzes erwachsenden Belastungen (226 d. B.) 178

10. Punkt: Bericht und Antrag des Umweltausschusses über ein Bundesgesetz, mit dem das Umweltförderungsgesetz geändert wird (227 d. B.) 178

Redner:

Dipl.-Ing. Wolfgang Pirklhuber 179

Otmar Brix 180

Ing. Herbert L. Graf 18


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33. Sitzung / Seite 8

1

Matthias Ellmauer 182

Bundesminister Mag. Wilhelm Molterer 184

Dipl.-Ing. Wolfgang Pirklhuber (tatsächliche Berichtigung) 184

Entschließungsantrag der Abgeordneten Dipl.-Ing. Wolfgang Pirklhuber und Genossen betreffend selektives Moratorium für Neuanträge in der Siedlungswasserwirtschaft – Ablehnung 180, 185

Kenntnisnahme des Berichtes III-48 d. B. 184

Annahme des Gesetzentwurfes in 227 d. B. 185

11. Punkt: Bericht des Umweltausschusses über die Regierungsvorlage (53 d. B.): Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und dem Schweizerischen Bundesrat über den frühzeitigen Austausch von Informationen aus dem Bereich der nuklearen Sicherheit und des Strahlenschutzes ("Nuklearinformationsabkommen" Österreich–Schweiz) samt Anhang und Gemeinsamer Erklärung (231 d. B.) 185

Redner:

Georg Oberhaidinger 185

Genehmigung des Staatsvertrages in 53 d. B. 186

Gemeinsame Beratung über

12. Punkt: Bericht des Ausschusses für Land- und Forstwirtschaft über den Entschließungsantrag 78/A (E) der Abgeordneten Dipl.-Ing. Wolfgang Pirklhuber und Genossen betreffend Änderung des AMA-Gesetzes (257 d. B.) 186

13. Punkt: Bericht des Ausschusses für Land- und Forstwirtschaft über den Entschließungsantrag 120/A (E) der Abgeordneten Dipl.-Ing. Wolfgang Pirklhuber und Genossen betreffend Einrichtung eines Begleitausschusses zum Programm für die Entwicklung des ländlichen Raumes (258 d. B.) 186

Redner:

Katharina Pfeffer 186

Anna Elisabeth Aumayr 187

Dipl.-Ing. Wolfgang Pirklhuber 188

Georg Schwarzenberger 190

Entschließungsantrag der Abgeordneten Heinz Gradwohl und Genossen betreffend Erweiterung des ÖPUL-Beirates um Vertreter der Sozialpartner – Ablehnung 187, 191

Entschließungsantrag der Abgeordneten Georg Schwarzenberger, Anna Elisabeth Aumayr und Genossen betreffend Einsatz von antibiotischen Leistungsförderern in der Nutztierhaltung – Annahme (E 22) 187, 191

Entschließungsantrag der Abgeordneten Nikolaus Prinz, Anna Elisabeth Aumayr und Genossen betreffend Verschärfung der Bestimmungen für Lebendschlachtviehtransporte – Annahme (E 23) 190, 191

Kenntnisnahme der beiden Ausschussberichte 257 und 258 d. B. 191

Gemeinsame Beratung über

14. Punkt: Bericht des Finanzausschusses über den Antrag 185/A der Abgeordneten Hermann Böhacker, Dkfm. Dr. Günter Stummvoll und Genossen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Ausfuhrförderungsgesetz 1981 geändert wird (240 d. B.) 192

15. Punkt: Bericht des Finanzausschusses über den Antrag 186/A der Abgeordneten Hermann Böhacker, Dkfm. Dr. Günter Stummvoll und Genossen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Ausfuhrfinanzierungsförderungsgesetz 1981 geändert wird (241 d. B.) 192

Annahme der beiden Gesetzentwürfe in 240 und 241 d. B. 192

16. Punkt: Bericht des Finanzausschusses über den Antrag 187/A der Abgeordneten Hermann Böhacker, Dkfm. Dr. Günter Stummvoll und Genossen


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33. Sitzung / Seite 9

betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988 geändert wird (243 d. B.) 192

Annahme des Gesetzentwurfes in 243 d. B. 193

17. Punkt: Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (174 d. B.): Bundesgesetz, mit dem Maßnahmen auf dem Gebiete der Währung im Zusammenhang mit der Ausgabe der Euro-Banknoten und -Münzen erlassen werden (Eurogesetz) und das Scheidemünzengesetz 1988 und das Nationalbankgesetz 1984 geändert werden (244 d. B.) 193


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33. Sitzung / Seite 10

Redner:

Marianne Hagenhofer 193

Staatssekretär Dr. Alfred Finz 194, 196

Hans Müller 194

Dr. Peter Kostelka 195

Annahme des Gesetzentwurfes in 244 d. B. 196

18. Punkt: Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (173 d. B.): Bundesgesetz, mit dem das Pensionskassengesetz geändert wird (245 d. B.) 197

Redner:

Dr. Kurt Heindl 197

Mag. Reinhard Firlinger 198

Dr. Alexander Van der Bellen 198

MMag. Dr. Madeleine Petrovic 199

Annahme des Gesetzentwurfes in 245 d. B. 200

19. Punkt: Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (71 d. B.): Protokoll zur Abänderung des am 9. Dezember 1976 in Wien unterzeichneten Abkommens zwischen der Republik Österreich und Kanada zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerumgehung bei den Steuern vom Einkommen und vom Vermögen (242 d. B.) 200

Genehmigung des Staatsvertrages in 242 d. B. 200

Gemeinsame Beratung über

20. Punkt: Bericht des Verkehrsausschusses über die Regierungsvorlage (84 d. B.): Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz zu Bestimmungen der Europäischen Union über kapazitätsbezogene Maßnahmen für die Binnenschifffahrtsflotten der Gemeinschaft zur Förderung des Binnenschiffsverkehrs erlassen, das Bundesfinanzierungsgesetz geändert und das Bundesgesetz über die Strukturbereinigung in der Binnenschifffahrt außer Kraft gesetzt werden (Binnenschifffahrtsfondsgesetz) (155 d. B.) 201

21. Punkt: Bericht des Verkehrsausschusses über die Regierungsvorlage (32 d. B.): Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Republik Slowenien über Erleichterungen der Grenzabfertigung im Eisenbahn- und Straßenverkehr (156 d. B.) 201

22. Punkt: Bericht des Verkehrsausschusses über den Entschließungsantrag 84/A (E) der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser und Genossen betreffend Erstellung einer fundierten Studie über die Einführung einer Verkehrserregerabgabe (154 d. B.) 201

Redner:

Dr. Gabriela Moser 201

Gerhard Reheis 202

Bundesminister Dipl.-Ing. Michael Schmid 203

Mag. Reinhard Firlinger 203

Johannes Zweytick 204

Gabriele Binder 205

Dr. Robert Rada 206

Annahme des Gesetzentwurfes in 155 d. B. 206

Genehmigung des Staatsvertrages in 32 d. B. 206

Kenntnisnahme des Ausschussberichtes 154 d. B. 207

Annahme der dem schriftlichen Ausschussbericht 154 d. B. beigedruckten Entschließung betreffend Bericht über Erfahrungen mit der Verkehrsanschlussabgabe (E 24) 207

Eingebracht wurden

Regierungsvorlagen 31

200: Übereinkommen zur Durchführung der Bestimmungen des Seerechtsübereinkommens der Vereinten Nationen vom 10. Dezember 1982 über die Erhaltung und Bewirtschaftung gebietsüberschreitender Fischbestände und weit wandernder Fischbestände samt Anlagen

219: Bundesgesetz, mit dem das Versicherungsaufsichtsgesetz geändert wird (VAG-Novelle 2000)

Anträge der Abgeordneten

Wolfgang Großruck, Mag. Herbert Haupt und Genossen gemäß § 99 Abs. 1 GOG auf Beauftragung des Rechnungshofes mit der Durchführung besonderer Akte der Gebarungsüberprüfung (230/A)

Dr. Kurt Heindl und Genossen zur Verbesserung der Bankenaufsicht (231/A) (E)

MMag. Dr. Madeleine Petrovic und Genossen betreffend Verbot des Ferntransportes von lebenden Tieren (232/A) (E)

Dieter Brosz und Genossen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Schulorganisationsgesetz geändert wird (233/A)

Dr. Ulrike Baumgartner-Gabitzer, Dr. Michael Krüger und Genossen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Verfassungsgerichtshofgesetz 1953 geändert wird (234/A)

Dr. Peter Kostelka und Genossen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem zur Abwehr von Gefahren, die von gefährlichen Hunden ("Kampfhunden") ausgehen, das Strafgesetzbuch und das Waffengesetz 1996 geändert werden (235/A)


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33. Sitzung / Seite 11

Mag. Johann Maier und Genossen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die Gewerbeordnung 1994 geändert wird (236/A)

Mag. Johann Maier und Genossen betreffend die Änderung der Rechtsanwaltsordnung (RAO) und des RATG (237/A) (E)

Mag. Johann Maier und Genossen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Kapitalmarktgesetz geändert wird (238/A)

Mag. Johann Maier und Genossen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bauträgervertragsgesetz geändert wird (239/A)

Mag. Johann Maier und Genossen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Konsumentenschutzgesetz geändert wird (240/A)

Mag. Ulrike Sima und Genossen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Lebensmittelgesetz 1975 geändert wird (241/A)

Mag. Johann Maier und Genossen betreffend Maßnahmen gegen den illegalen Einsatz von Antibiotika, Leistungsförderern und Hormonen und Maßnahmen zur Bekämpfung der Antibiotikaresistenz (242/A) (E)

Heinz Gradwohl und Genossen betreffend Maßnahmen gegen den illegalen Einsatz von Antibiotika, Leistungsförderern und Hormonen und Maßnahmen zur Bekämpfung der Antibiotikaresistenz (243/A) (E)

Dr. Günther Kräuter und Genossen betreffend "Sicherung des Waldes als Erholungsgebiet" (244/A) (E)

Anfragen der Abgeordneten

Ing. Peter Westenthaler und Genossen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Finanzdesaster der Bank Burgenland (1014/J)

DDr. Erwin Niederwieser und Genossen an die Bundesministerin für auswärtige Angelegenheiten betreffend europaweite Umfrage zum Thema "Akzeptanz der EU-Maßnahmen" im Rahmen des EU-Aktionsplanes (1015/J)

DDr. Erwin Niederwieser und Genossen an den Bundeskanzler betreffend europaweite Umfrage zum Thema "Akzeptanz der EU-Maßnahmen" im Rahmen des EU-Aktionsplanes (1016/J)

Dr. Dieter Antoni und Genossen an die Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur betreffend akademische Grade (1017/J)

Dr. Dieter Antoni und Genossen an die Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur betreffend Besetzung des Amtes des Bezirksschulinspektors für Hermagor/Kärnten (1018/J)

Mag. Johann Maier und Genossen an den Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit betreffend "Sofia Connection III" – Rumänische Leihverträge (1019/J)

Mag. Johann Maier und Genossen an den Bundeskanzler betreffend Diskriminierung von Grossmann und Holdhaus – rechtliche Maßnahmen gegen diese Sanktionen (1020/J)

Anton Leikam und Genossen an den Bundesminister für Inneres betreffend politisch motivierte Personalentscheidungen (1021/J)

Anna Huber und Genossen an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend Weiterführung der Mariazellerbahn (1022/J)


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Mag. Barbara Prammer und Genossen an den Bundesminister für Inneres betreffend Besetzung der Kommissionen des Menschenrechtsbeirates mit Frauen und VertreterInnen von Minderheiten (1023/J)


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Mag. Barbara Prammer und Genossen an die Bundesministerin für soziale Sicherheit und Generationen betreffend Dotation der Interventionsstellen gegen Gewalt in der Familie (1024/J)

Mag. Barbara Prammer und Genossen an den Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit betreffend Subventionen für Frauenprojekte (1025/J)

Mag. Barbara Prammer und Genossen an die Bundesministerin für soziale Sicherheit und Generationen betreffend Projekt zur Mediation (1026/J)

Anton Heinzl und Genossen an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend den Um- und Neubau des Bahnhofs St. Pölten (1027/J)

Mag. Helmut Kukacka und Genossen an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend Weiterbau der A7/Mühlkreis Autobahn bis zur Staatsgrenze (Wullowitz) (1028/J)

Ridi Steibl und Genossen an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend B 73, Umfahrung Hausmannstätten (1029/J)

Dipl.-Ing. Wolfgang Pirklhuber und Genossen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend Beratervertrag Bund–Kammern (1030/J)

Dipl.-Ing. Wolfgang Pirklhuber und Genossen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend EU-Osterweiterung, Kapitel Landwirtschaft (1031/J)

Dipl.-Ing. Wolfgang Pirklhuber und Genossen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend möglichen Verkauf der Österreichischen Bundesforste zwecks budgetärer Einmalerfolge (1032/J)

Dipl.-Ing. Wolfgang Pirklhuber und Genossen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend Probleme bei der Verteilung von Direktvermarktungsquoten (1033/J)

Dipl.-Ing. Wolfgang Pirklhuber und Genossen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend Koordination und Programmerstellung für die Gemeinschaftsinitiative LEADER+ (1034/J)

MMag. Dr. Madeleine Petrovic und Genossen an den Bundeskanzler betreffend geschlechtergerechte staatliche Kostenrechnung (1035/J)

Mag. Ulrike Lunacek und Genossen an die Bundesministerin für auswärtige Angelegenheiten betreffend rassistische Aussagen in der Stellungnahme des österreichischen Botschafters Parisini in Niberia an den Unabhängigen Bundesasylsenat (1036/J)

Dr. Kurt Grünewald und Genossen an die Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur betreffend Freiheit der Wissenschaft und Forschung (1037/J)

MMag. Dr. Madeleine Petrovic und Genossen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend strengere Bestimmungen für Lebendtiertransporte (1038/J)

Dieter Brosz und Genossen an die Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur betreffend Direktorenbestellung BORG Feldkirch (1039/J)

Mag. Barbara Prammer und Genossen an die Bundesministerin für soziale Sicherheit und Generationen betreffend Projekt "Hausfrauen als Managerinnen" (1040/J)

Mag. Barbara Prammer und Genossen an den Bundesminister für Inneres betreffend Dotation der Interventionsstellen gegen Gewalt in der Familie (1041/J)

Mag. Karl Schlögl und Genossen an den Bundesminister für Inneres betreffend "Vollkostenersatz" für Zivildiener (1042/J)

Mag. Barbara Prammer und Genossen an die Bundesministerin für soziale Sicherheit und Generationen betreffend Zertifizierung von "familienfreundlichen Betrieben" (1043/J)

Dr. Ilse Mertel und Genossen an den Bundesminister für Inneres betreffend Nachbesetzung der Planstelle 023 in der Sicherheitsdirektion Kärnten (1044/J)

Mag. Ulrike Sima und Genossen an die Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur betreffend das Forschungsprojekt der Universität für Bodenkultur mit gentechnisch veränderten Marillen (1045/J)

Mag. Ulrike Sima und Genossen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend das Forschungsprojekt der Universität für Bodenkultur mit gentechnisch veränderten Marillen (1046/J)

Mag. Ulrike Sima und Genossen an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend das Forschungsprojekt der Universität für Bodenkultur mit gentechnisch veränderten Marillen (1047/J)

Dr. Robert Rada und Genossen an die Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur betreffend Aufnahmekriterien in die Höhere Bundeslehranstalt für Forstwirtschaft (Försterschule) Gainfarn (1048/J)

Karl Dobnigg und Genossen an den Bundesminister für Landesverteidigung betreffend Kaserne Leoben (1049/J)

Anfragebeantwortungen

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Karl Öllinger und Genossen (742/AB zu 724/J)

des Bundesministers für Landesverteidigung auf die Anfrage der Abgeordneten Gerhard Reheis und Genossen (743/AB zu 772/J)

des Bundesministers für Landesverteidigung auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Peter Pilz und Genossen (744/AB zu 901/J)

 

 


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Beginn der Sitzung: 9 Uhr

Vorsitzende: Präsident Dr. Heinz Fischer, Zweiter Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn, Dritter Präsident Dr. Werner Fasslabend.

*****

Präsident Dr. Heinz Fischer: Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich darf Sie alle – in voller Ausgeschlafenheit – herzlich begrüßen und eröffne die 33. Sitzung des Nationalrates. (Abg. Dr. Leiner: Das stimmt nicht! – Abg. Dr. Stummvoll: Tatsächliche Berichtigung, Herr Präsident: Wir sind nicht voll ausgeschlafen!) Ein Wirtschaftskammersekretär ist immer hellwach. (Heiterkeit.)

Als verhindert gemeldet sind einige Kolleginnen und Kollegen, und zwar die Abgeordneten Ing. Gerhard Bauer, Großruck, Dr. Povysil, Wenitsch, Mag. Muttonen und Mag. Lunacek.

Vertretung von Mitgliedern der Bundesregierung

Präsident Dr. Heinz Fischer: Für diese Sitzung hat das Bundeskanzleramt über Entschließung des Herrn Bundespräsidenten betreffend Vertretung von Mitgliedern der Bundesregierung ebenso wie in der gestrigen Sitzung die Mitteilung gemacht, dass Frau Bundesministerin für auswärtige Angelegenheiten Dr. Ferrero-Waldner durch Frau Bundesministerin Elisabeth Gehrer vertreten wird.

Fragestunde

Präsident Dr. Heinz Fischer: Wir kommen nunmehr – um 9.01 Uhr – zur Fragestunde.

Bundesministerium für Finanzen

Präsident Dr. Heinz Fischer: Wir beginnen mit der 1. Anfrage, die Herr Abgeordneter Mag. Trattner formulieren wird. – Bitte.

Abgeordneter Mag. Gilbert Trattner (Freiheitliche): Sehr geehrter Herr Finanzminister, meine Frage lautet:

30/M

Wie schauen vor dem Hintergrund der internationalen Kritik von EU, OECD und IWF Ihre strategischen Überlegungen und Konzepte für das Budget 2001 aus?

Präsident Dr. Heinz Fischer: Bitte, Herr Bundesminister.

Bundesminister für Finanzen Mag. Karl-Heinz Grasser: Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Werter Abgeordneter Trattner! Wir alle können uns zurzeit über eine hervorragende wirtschaftliche Situation in Österreich freuen – egal, ob das der Arbeitsmarkt ist oder die Beschäftigtensituation mit einer Arbeitslosenrate in der Größenordnung von 3,4, 3,5 Prozent, so niedrig wie schon lange nicht mehr. Wir können uns freuen über hervorragende Werte, sowohl was Exporte als auch Investitionen in Österreich betrifft. Wir haben ein Wirtschaftswachstum, das die Größenordnung von 5 Prozent nominell ausmacht, und wir haben eine Inflationsrate, die in Ordnung ist.

Das heißt, insgesamt haben wir eine hervorragende wirtschaftspolitische Ausgangssituation, in der man die Budgetkonsolidierung weiter fortführen beziehungsweise diese nach dem Stillstand der Jahre 1998 und 1999 ernsthaft angehen kann.


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Das ist auch die Zielsetzung dieser Bundesregierung. Ich meine, dass eine grundsätzliche Veränderung der Finanzpolitik dringend notwendig ist, insbesondere dann, wenn wir die Lebensqualität der Bevölkerung, wie wir sie heute auf hohem Niveau haben, sichern und in Zukunft noch verbessern wollen. Das heißt, wenn wir nachhaltiges Wachstum in Österreich haben wollen, wenn wir eine hervorragende Situation auf dem Arbeitsmarkt haben wollen, dann müssen wir auch die Finanzpolitik in Übereinstimmung damit bringen. Das war der Grund, warum ich der Bundesregierung den Vorschlag gemacht habe, noch in dieser Legislaturperiode ein ausgeglichenes Budget zu erreichen, damit wir noch in dieser Legislaturperiode in einem Finanzjahr sagen können: Wir machen keine neuen Schulden mehr, und zwar im Interesse der Beschäftigung, im Interesse des Wirtschaftswachstums, im Interesse der Kinder und der nächsten Generation in unserem Lande.

Wir brauchen diese Budgetkonsolidierung auch deshalb, damit wir auf der anderen Seite proaktiv tätig werden können, damit wir die im Regierungsübereinkommen festgehaltenen Maßnahmen auch setzen können – egal, ob es um Forschung und Entwicklung, ob es um Bildungseinrichtungen für die Jugend, um Lohnnebenkostensenkungen oder um familienpolitische Initiativen geht. Wenn wir diese aktiven Maßnahmen setzen wollen, dann brauchen wir diese verstärkte Konsolidierung, und dieser fühlen wir uns verpflichtet. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Präsident Dr. Heinz Fischer: Zusatzfrage? – Bitte.

Abgeordneter Mag. Gilbert Trattner (Freiheitliche): Sehr geehrter Herr Finanzminister! Sie haben vom bisherigen Finanzminister Edlinger einen Schuldenberg in der Größenordnung von 1 700 Milliarden Schilling übernommen. Wie wurden diese budgetäre Situation Österreichs sowie die Leistungen der vergangenen Jahre durch den Internationalen Währungsfonds bewertet?

Präsident Dr. Heinz Fischer: Herr Bundesminister, bitte.

Bundesminister für Finanzen Mag. Karl-Heinz Grasser: Sehr geehrter Herr Abgeordneter! Der Internationale Währungsfonds hat sich zum einen positiv geäußert über die wirtschaftliche Entwicklung Österreichs, wie ich sie jetzt auch kurz angerissen habe, und er hat sich positiv geäußert zu den wirtschaftspolitischen Maßnahmen der Bundesregierung, insbesondere zu jenen Maßnahmen, bei denen es um Verwaltungsreform, um Strukturreformen wie die gestern hier im Hohen Hause behandelte Pensionsreform geht. Der IWF hat sich auf der anderen Seite sehr kritisch über die budgetäre Situation Österreichs geäußert und hat ausdrücklich kritisiert, dass es nach dem Konsolidierungserfolg der Jahre 1996 und 1997 in den zwei darauf folgenden Jahren 1998 und 1999 keine weiteren Konsolidierungsfortschritte gegeben hat. Der IWF hat die Versäumnisse der vorigen Bundesregierung auch ganz klar dargestellt, nämlich dass man keine geeigneten strukturellen Maßnahmen zur Fortsetzung der Konsolidierung setzen konnte, was er klar verantwortlich dafür gesehen hat, dass Österreich in Bezug auf Konsolidierung im europäischen Vergleich leider Gottes Schlusslicht ist.

Präsident Dr. Heinz Fischer: Zusatzfrage? – Herr Abgeordneter Fink, bitte.

Abgeordneter Ernst Fink (ÖVP): Sehr geehrter Herr Finanzminister! Im Hinblick auf die hervorragende wirtschaftliche Ausgangssituation und das ambitionierte Vorhaben, das Budgetdefizit bis zum Ende dieser Legislaturperiode auf null zu drücken, habe ich folgende Frage: Hat der Internationale Währungsfonds in seinem Abschlussbericht Forderungen beziehungsweise Empfehlungen ausgesprochen, die Sie zu berücksichtigen hätten?

Präsident Dr. Heinz Fischer: Bitte um Beantwortung, Herr Minister.

Bundesminister für Finanzen Mag. Karl-Heinz Grasser: Sehr geehrter Herr Abgeordneter! Sie haben völlig Recht: Der Internationale Währungsfonds hat mehrere ausdrückliche Forderungen erhoben. Zum Ersten hat der Internationale Währungsfonds gesagt, wir sollen ein ausgeglichenes Budget oder einen leichten Überschuss in Österreich anstreben, damit wir im Falle eines wirtschaftlichen Abschwunges auf der anderen Seite Spielraum haben für gegen


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steuernde, für proaktive Maßnahmen, auch Spielraum haben, um den langfristigen Problemen der Bevölkerungsalterung besser begegnen zu können, um eben wirtschaftspolitisch aktive Maßnahmen wie eine Lohnnebenkostensenkung setzen zu können.

Der IWF hat auch im Hinblick darauf, dass zurzeit jeder achte Steuerschilling zur Zinsenzahlung verwendet werden muss und wir insofern wiederum eine Einschränkung des finanzpolitischen Spielraums haben – die Zinszahlungen betragen zurzeit in etwa 100 Milliarden Schilling brutto pro Jahr –, darauf gedrängt, dass es zu einer raschen Absenkung der Staatsschuldenquote kommen muss. Das heißt: Schulden zurückzahlen, damit wir weniger Zinszahlungen leisten müssen und die Erreichung von strukturellen Effekten erleichtert wird.

Der IWF hat sich, und zwar in völliger Übereinstimmung mit unseren Plänen, auch dafür ausgesprochen, dass es eine ausgabenseitige Konsolidierung geben soll. Das heißt, es ist zuallererst über Strukturreformen, über Aufgabenreformen im öffentlichen Bereich nachzudenken, damit man die Ausgaben reduzieren kann und nicht über neue Belastungen für die Bevölkerung nachdenken muss.

Der IWF hat die österreichische Bundesregierung ausdrücklich dazu aufgefordert, die Versäumnisse der alten Regierung seit 1998 in dieser Legislaturperiode aufzuholen und bis zum Jahre 2003 ein strukturell ausgeglichenes Budget zu erreichen. – Das waren die maßgeblichen Forderungen des IWF.


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Präsident Dr. Heinz Fischer:
Zusatzfrage? – Herr Abgeordneter Brosz, bitte.

Abgeordneter Dieter Brosz (Grüne): Herr Finanzminister! OECD-Studien werden in diesen Tagen auch dazu verwendet, vor allem von Ihren Parteikolleginnen und -kollegen, um im Bereich der Lehrer Maßnahmen für das Budget zu fordern. Diese Studien muss man sich differenziert anschauen. Was sie aber eindeutig hinsichtlich der Gehaltskurve der Lehrer in Österreich zeigen, ist, dass junge Lehrer wenig verdienen und ältere Lehrkräfte im Verhältnis dazu sehr viel mehr verdienen.

Meine Frage: Welche Maßnahmen werden Sie setzen, um das auch von Ihrer Kollegin Gehrer genannte Ziel der Abflachung der Gehaltskurve zu verwirklichen?

Präsident Dr. Heinz Fischer: Herr Bundesminister! Sie können die Frage beantworten, wenn Sie wollen, müssen Sie aber wegen des nicht gegebenen inhaltlichen Zusammenhanges nicht beantworten. – Bitte, Herr Minister.


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Bundesminister für Finanzen Mag. Karl-Heinz Grasser:
Sehr geehrter Herr Abgeordneter! Sie wissen, dass diese Frage auf ein anderes Ressort abzielt, und ich habe als Finanzminister mit Querschnittskompetenz nicht unbedingt vor, mich überall im Detail einzumengen.

Ich bin mit Ihnen durchaus einer Meinung, was die Entwicklung der Gehaltskurve betrifft. Nicht ganz einer Meinung bin ich mit Ihnen, wenn Sie sagen, dass es für Junglehrer ein offensichtlich niedriges Einstiegsgehalt gibt, das sich dann sehr stark erhöht, weil ich meine, dass das, was zurzeit an Einstiegsgehältern für Junglehrer bezahlt wird, im Vergleich zu den Gehältern in der Wirtschaft mit den dortigen Anforderungen durchaus ein stattliches Gehalt ist.

Ich meine, dass man in Österreich eine Diskussion auch in Richtung sozialer Gerechtigkeit zu führen hat: Wie können wir erreichen, dass das Bildungssystem, und zwar vom Schulbereich bis hin zur Wissenschaftsuniversität, so strukturiert ist, dass auch das, was unseren Kindern, der nächsten Generation ökonomisch weitergegeben werden soll, in diesen Einrichtungen selbst gelebt wird? Man wird auch in diesen Bereichen zeigen müssen, dass man wirtschaftlich zu agieren in der Lage ist, damit man den Kindern diese Botschaft glaubwürdig präsentieren kann.

Ich denke, wir haben in diesem Bereich einiges Potential: ob es Überstunden sind, ob es Lehrverpflichtungen sind, et cetera. Zurzeit führen wird darüber eine rege Diskussion.

Präsident Dr. Heinz Fischer: Wir kommen zur 2. Anfrage. Ich bitte Frau Abgeordnete Hagenhofer, die Frage zu formulieren. – Bitte.

Abgeordnete Marianne Hagenhofer (SPÖ): Herr Minister! Das von Ihnen vorgelegte Stabilitätsprogramm für die Jahre 2001 bis 2003 wurde im Rahmen des ECOFIN nicht als besonders ambitioniert bewertet. Sie haben daraufhin gesagt, ...

Präsident Dr. Heinz Fischer: Frau Kollegin, es tut mir Leid, aber bitte, die Frage vorzulesen. Das hängt mit dem Fernsehen zusammen, damit das Fernsehpublikum den genauen Wortlaut der Frage kennt. Ich bitte um Verlesung der Frage.

Abgeordnete Marianne Hagenhofer (fortsetzend): Meine Frage lautet:

34/M

Wie weit sind im Bundesministerium für Finanzen die Vorarbeiten zur Adaptierung des von der EU als nicht ambitioniert bezeichneten Stabilitätsprogramms 2000 – 2003 gediehen?

Präsident Dr. Heinz Fischer: Bitte, Herr Minister.

Bundesminister für Finanzen Mag. Karl-Heinz Grasser: Sehr geehrte Frau Abgeordnete! Zum einen haben Sie vollkommen Recht, dass das als "nicht ambitioniert" bezeichnet wurde. Zum anderen möchte ich ergänzen, dass der ECOFIN am 8. Mai dieses Jahres auch klar festgestellt hat, dass das von der derzeitigen Bundesregierung in Verantwortung des Finanzministers vorgelegte Update des Stabilitätsprogramms mit den ursprünglich 1998 gemeinsam festgelegten Konsolidierungszielen übereinstimmt, und die der künftigen Budgetentwicklung zugrunde liegenden Wachstumsannahmen insgesamt als realistisch und nachvollziehbar anerkannt wurden.

Auch die von der Bundesregierung geplante Rückführung der Einnahmen- und der Ausgabenquote ist positiv bewertet worden. Es wurde anerkannt, dass die von der neuen Bundesregierung geplanten Reformmaßnahmen, vor allem im Pensionsbereich, vor allem im Gesundheitsbereich, im Verwaltungsbereich, auch dazu beitragen werden, die Budgetsituation insgesamt in Zukunft zu verbessern.

Die Kollegen Finanzminister im ECOFIN haben sich positiv geäußert zu den Privatisierungsplänen der Bundesregierung, sie haben sich positiv geäußert zu den weiteren Liberalisierungsschritten, die wir auf den Märkten durchführen wollen. Sie haben sich auch positiv geäußert, was die Erhöhung der sozialen Treffsicherheit als Ziel in Österreich betrifft, und sie haben insbesondere auch hervorgehoben, dass das Ziel, die Forschungsquote in Österreich im Interesse der nächsten Generation, im Interesse der Arbeitsplätze in einem zukunftsträchtigen Wirtschaftsbereich zu erhöhen, sehr sinnvoll ist und unbedingt umgesetzt werden sollte.

Was den Zeitplan betrifft, darf ich Ihnen sagen, dass wir bereits im Zuge der Plenardebatte hier im Hohen Hause am Budget 2001 und den Budgets der Folgejahre zu arbeiten begonnen haben. Wir haben mehrere Debatten mit meinen Kolleginnen und Kollegen in der Bundesregierung über das Budget 2001 und folgende geführt und werden mit dem Beschluss des Budgets 2001 auch ein entsprechendes Update zu diesem Stabilitätsprogramm vorlegen, das eben die sehr klare Zielsetzung verfolgt: noch in dieser Legislaturperiode in einem Finanzjahr klarzumachen, dass diese neue Bundesregierung keine Schulden macht.

Präsident Dr. Heinz Fischer: Zusatzfrage? – Bitte, Frau Abgeordnete.

Abgeordnete Marianne Hagenhofer (SPÖ): Herr Bundesminister! Meine Zusatzfrage geht in die Richtung, dass ich Sie bitte, uns die Maßnahmen, die Sie diskutieren beziehungsweise in Vorarbeit haben, etwas zu konkretisieren, dass Sie uns sagen, wie Sie ausgeglichen bilanzieren wollen.

Präsident Dr. Heinz Fischer: Bitte, Herr Minister.

Bundesminister für Finanzen Mag. Karl-Heinz Grasser: Sehr geehrte Frau Abgeordnete! Es ist natürlich zum Ersten ein sehr ambitioniertes Ziel, ein ausgeglichenes Budget zu erreichen. Es wäre das erste Mal seit mehr als 30 Jahren der Fall, dass man diese grundsätzliche Veränderung der Finanzpolitik in Österreich zustande bringt.

Zum Zweiten darf ich Ihnen sagen: Natürlich haben wir konkrete Überlegungen, die ich Ihnen ansatzweise auch gerne darstelle. Beispielsweise Strukturreformen. Gestern wurde hier im Hohen Hause eine Debatte über die Pensionsreform geführt. Ich meine, dass eine Pensionsreform, wie sie gestern beschlossen wurde, notwendig ist, wenn man sieht, dass sich die Menschen auf der einen Seite länger in Ausbildung befinden und auf der anderen Seite die Menschen Gott sei Dank länger leben und so die Pension länger in Anspruch nehmen können, wodurch die Beitragsjahre in Summe kürzer ausfallen. Es ist also bei dieser demographischen Entwicklung sehr klar nachvollziehbar, dass das, was gestern beschlossen wurde, richtungsweisend ist, wenn man die Pensionen auf Basis des Umlageverfahrens sicherstellen will.

Es ist das auch ein Beitrag, mit dem die Dynamik der Ausgaben des Bundes in der Größenordnung von 28 Milliarden bis 2003 auf in etwa 13 Milliarden für 2003 gebremst wurde. Das heißt, es gibt mehr Ausgaben, 13 Milliarden Schilling, aber es gibt kein stärkeres Ansteigen der Mehrausgaben. Das heißt, die Diskussion findet nicht über eine tatsächliche Reduktion statt, sondern es geht darum, wie stark der Aufwand auf Bundesebene steigt.

Nächster Punkt: Verwaltungsreform. Sie wissen, dass wir auch hiezu bereits im Ministerrat Beschlüsse gefasst haben, was etwa den Aufnahmestopp betrifft. Ich bekenne mich absolut dazu, dass wir die aus meiner Sicht doch noch etwas der Monarchie anhängende Verwaltungsstruktur in Österreich verändern müssen – egal, ob es auf Gemeindeebene, auf Ebene der Bezirkshauptmannschaften, auf Landesebene oder auf Bundesebene ist. Man muss unter dem Eindruck völlig neuer elektronischer Möglichkeiten versuchen, eine neue Verwaltungsstruktur aufzubauen, die wirklich im Interesse des Bürgers ist, die Bürgernähe verfolgt – und die nicht zu Absurditäten führt, dass man zwar sehr richtungsweisend ein e-Government einführt, das auch Vorbild in Europa ist, das aber doch auch mit die Intention verfolgt, zu sagen: Wir geben dem Bürger ein elektronisches Instrument in die Hand, damit er elektronisch nachsehen kann, zu welcher bürokratischen Einrichtung er gehen muss, damit er dort sein Problem lösen kann.

Meine Damen und Herren! Da wird man wirklich fragen müssen, welche Einrichtungen dem Bürger dienen, was dem Bürger nützt, und das soll in die Zukunft fortgeschrieben werden. Eine solche Aufgabenreform, die damit verbunden ist, bringt auf der anderen Seite auch ein sehr großes Potential an Einsparungen für den Steuerzahler, für die Bevölkerung.

Sie wissen, dass wir auch an einem Schuldenrückzahlungsprogramm arbeiten. Wenn man da Spielraum schaffen will, dann muss es das gemeinsame Ziel sein, Tilgungen und Zinsen für die Schulden aus der Vergangenheit zu reduzieren. Wir haben heuer in etwa 250 Milliarden Schilling Zins- und Tilgungszahlungen für Altschulden. Das schränkt natürlich den Spielraum ein, und das zeigt auch, wie hoch auf der anderen Seite Steuern und Abgaben sein müssen, damit wir das finanzieren können. Wir haben es einmal umgerechnet und uns überlegt, um wie viel man der Bevölkerung durch Steuer- und Abgabenreduktionen mehr geben könnte, müsste man nicht diese Belastung aus der Vergangenheit finanzieren, und sind dabei auf den Betrag von 7 300 S pro Erwerbstätigem in Österreich netto im Monat gekommen. 7 300 S netto im Monat könnte man über Steuer- und Abgabenreduktionen mehr ausbezahlen, wenn man diese Belastungen aus der Vergangenheit nicht hätte.

Daher ist die Richtung klar: ein Schuldenreduktionsprogramm zu machen, wodurch man eben Spielraum auf der Zinsseite gewinnen kann.

Wir haben das letzte Mal über die Finanzausgleichsverhandlungen diskutiert. Ich bekenne mich dazu, dass Sparen nicht etwas ist, das nur den Bund angeht, sondern Sparen betrifft alle Gebietskörperschaften: betrifft die Gemeinden, die Städte, die Länder, betrifft den Bund. Insofern ist es uns ein großes Anliegen, zu einem neuen Stabilitätspakt zu kommen und alle mit in die Verantwortung zu nehmen, damit man der Bevölkerung auch zeigt: Wir alle bemühen uns, alle


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öffentlichen Gebietskörperschaften bemühen sich, einen Beitrag zur Konsolidierung des Staatshaushaltes zu leisten.

All diese Maßnahmen gehen, wie Sie sehen, in Richtung Ausgabenreduktionen, Strukturreformen, Aufgabenreformen, weil wir eine Regierung sein wollen, die zuerst auf der Ausgabenseite reformiert und erst dann, wenn es notwendig ist – wir versuchen das zu vermeiden –, über neue Einnahmen nachdenkt. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

Präsident Dr. Heinz Fischer: Zusatzfrage? – Bitte, Herr Abgeordneter Trattner. Wobei ich davon ausgehe, dass die Dauer der Zusatzfragen und die Dauer der Antworten irgendwie in Relation zueinander stehen. – Bitte, Herr Abgeordneter.

Abgeordneter Mag. Gilbert Trattner (Freiheitliche): Herr Präsident! Das wird bei meiner kurzen Frage etwas schwierig sein.

Herr Finanzminister! Welche Empfehlungen hat der ECOFIN im Detail an Österreich gerichtet?

Präsident Dr. Heinz Fischer: Herr Bundesminister, bitte.


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Bundesminister für Finanzen Mag. Karl-Heinz Grasser:
Ich werde mich bemühen, Herr Präsident, mich kurz zu fassen.

Sehr geehrter Herr Abgeordneter! Der ECOFIN hat die Empfehlung an Österreich gerichtet, den Konsolidierungsprozess in unserem Lande sehr deutlich zu beschleunigen. Er hat uns ganz klar vor Augen geführt, dass Österreich das Schlusslicht in Europa ist, was die Konsolidierung seines Haushaltes betrifft, und wir wurden massiv dazu aufgefordert, diesen Zustand zu verbessern. Ich habe bereits einige Dinge vorweggenommen. Man hat auf die Finanzausgleichsverhandlungen Bezug genommen, hat gesagt, alle Finanzausgleichspartner müssen solidarisch beitragen. Man hat die bessere Übereinstimmung der Einnahmen/Ausgaben-Entwicklung, auch was die Gebietskörperschaften betrifft, angesprochen, und man hat dringend dazu aufgefordert, all die konjunkturell bedingten Mehreinnahmen, weil wir eine hervorragende Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt haben, weil wir ein starkes Wirtschaftswachstum haben, weil der Verkauf von UMTS-Lizenzen ansteht, der einmal Mehreinnahmen bringt, zur Schuldenreduktion und damit zur Konsolidierung des Budgets zu verwenden.


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Präsident Dr. Heinz Fischer:
Zusatzfrage? – Herr Abgeordneter Auer, bitte.

Abgeordneter Jakob Auer (ÖVP): Herr Bundesminister! Um ein Stabilitätsprogramm 2000 bis 2003 umsetzen zu können, sind naturgemäß Vorarbeiten notwendig.

Auf welche Vorarbeiten konnten Sie zurückgreifen, die seitens Ihres Vorgängers bereits in die Wege geleitet wurden?


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Präsident Dr. Heinz Fischer:
Herr Bundesminister, bitte.

Bundesminister für Finanzen Mag. Karl-Heinz Grasser: Sehr geehrter Herr Abgeordneter! Ich konnte da leider auf keine Vorarbeiten durch meinen Vorgänger zurückgreifen. (Rufe bei den Freiheitlichen und der ÖVP: Was? Was?)

Präsident Dr. Heinz Fischer: Zusatzfrage? – Herr Abgeordneter Kogler, bitte.

Abgeordneter Mag. Werner Kogler (Grüne): Diese Antwort löst offensichtlich Irritationen aus. – Herr Finanzminister! Bei einem derart ambitionierten Programm wird wohl kein Bereich ungeschoren bleiben können, was die ausgabenseitigen Maßnahmen betrifft.

In welchen Dimensionen werden sich diese Einsparungen im Bereich des Militärwesens sowohl bei den laufenden Ausgaben als auch bei den Investitionen bewegen? (Abg. Dr. Petrovic: Abfangjäger!)

Präsident Dr. Heinz Fischer: Herr Bundesminister, bitte.

Bundesminister für Finanzen Mag. Karl-Heinz Grasser: Sehr geehrter Herr Abgeordneter! Sie verstehen, dass ich heute am Beginn der Verhandlungen über die Budgets 2001 bis 2003 diese Verhandlungen nicht präjudizieren möchte. Ich darf aber darauf verweisen, dass der Bundeskanzler, die Frau Vizekanzlerin und meine Person für den 14. Juli 2000 zu einem großen Reformdialog eingeladen haben, dass ich vor einigen Wochen auch den Vorsitzenden der Fraktion der Grünen, Professor Van der Bellen, zu einem Gespräch eingeladen habe, dass ich auch Dr. Gusenbauer von den Sozialdemokraten zu einem Gespräch eingeladen habe, weil ich meine, dass die Konsolidierung des Haushaltes für die Bevölkerung eine gemeinsame Verantwortung und eine solidarische Pflicht im Interesse Österreichs sein muss. Das ist auch das Interesse dieses großen Reformdialogs.

Wir haben alle Fraktionen dieses Hohen Hauses gebeten, Vorschläge zu machen, wie wir aus ihrer Sicht diese Ziele am besten erreichen können, und wir wollen eine Diskussion darüber führen. Stellen wir Ziele außer Streit, gehen wir gemeinsam in eine Richtung, arbeiten wir darauf hin, ein solch ehrgeiziges Programm einer grundsätzlichen Veränderung der Finanzpolitik in unserem Land umzusetzen!

Wir haben darüber hinaus alle Sozialpartner eingeladen, wir haben Wirtschaftsforscher eingeladen, und wir haben auch die Landeshauptleute eingeladen. Es soll das ein großer Reformdialog sein, bei dem am Ende die Bevölkerung profitiert, weil es uns gemeinsam gelingt, keine neuen Schulden zu machen. Ich glaube, das ist ein positives, ein optimistisches Ziel für unser Land, das wir gemeinsam anstreben sollten. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

Präsident Dr. Heinz Fischer: Ich danke dem Herrn Finanzminister. Die beiden ihn betreffenden Anfragen sind damit erledigt.

Bundesministerium für Inneres

Präsident Dr. Heinz Fischer: Wir kommen zu den Anfragen an den Herrn Innenminister.

Die Frage Nr. 42/M formuliert Herr Abgeordneter Leikam. – Bitte.

Abgeordneter Anton Leikam (SPÖ): Guten Morgen, Herr Bundesminister! Ich habe folgende Frage an Sie:

42/M

Stimmt es, dass die Artikel-15a-Vereinbarungen mit den Bundesländern betreffend das Flugrettungswesen aufgekündigt werden?

Präsident Dr. Heinz Fischer: Bitte, Herr Minister.

Bundesminister für Inneres Dr. Ernst Strasser: Guten Morgen, Herr Abgeordneter! Guten Morgen, meine sehr geehrten Damen und Herren! Nein, das stimmt nicht! Im Gegenteil: Ich habe vor, diese Vereinbarungen nicht nur voll zu erfüllen, sondern durch eine Vereinbarung mit einem Non-profit-Betreiber die Flugrettung in profunde Hände zu legen, sodass die Leistungen für die Hilfesuchenden weiter verbessert werden können. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

Präsident Dr. Heinz Fischer: Zusatzfrage? – Herr Abgeordneter Leikam, bitte.

Abgeordneter Anton Leikam (SPÖ): Herr Bundesminister! Sie haben in den letzten Tagen mehrmals angekündigt, dass Sie ein fix und fertiges Konzept für eine eventuelle Privatisierung der Flugrettung haben.

Können Sie uns heute einige Details bekannt geben? Woran denken Sie da: Wer soll die Privatisierung der Flugrettung in den Bundesländern vornehmen – oder sind die Länder selbst gefordert, dafür zu sorgen, dass die Flugrettung in den Bundesländern funktioniert?

Präsident Dr. Heinz Fischer: Herr Bundesminister, bitte.

Bundesminister für Inneres Dr. Ernst Strasser: Herr Abgeordneter! Ich stehe voll hinter den Vereinbarungen zwischen den Ländern und dem Bundesministerium für Inneres; wir wollen sie gänzlich erfüllen. Es war einer der entscheidenden Punkte in den Gesprächen mit potentiellen Betreibern, dass diese Vereinbarungen voll übernommen werden.

Zweitens ist es notwendig, dass modernstes Fluggerät zur Verfügung steht. Der potentielle Betreiber – es handelt sich um eine Non-profit-Organisation – hat zugesagt, dass er sehr rasch Investitionen in Milliardenhöhe tätigen wird, um das neueste Fluggerät zur Rettung von in Not Geratenen am Berg, auf der Schipiste, von Verletzten bei Verkehrsunfällen et cetera zur Verfügung zu stellen.

Daher gehe ich davon aus, dass, wenn dieses Paket umgesetzt wird, möglichst im Einvernehmen mit den Ländern – wir konnten ja mit einigen Ländern schon eine sehr gute Vereinbarung schließen, und in den nächsten Tagen finden gut vorbereitete Gespräche mit Ihrem Heimatbundesland statt –, diese Vereinbarung in etwa vier bis sechs Wochen unter Dach und Fach sein wird. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

Präsident Dr. Heinz Fischer: Zusatzfrage? – Herr Abgeordneter Mag. Mainoni, bitte.

Abgeordneter Mag. Eduard Mainoni (Freiheitliche): Herr Bundesminister! Stimmen die in den Medien kolportierten Meldungen, wonach das Innenministerium mit dem Österreichischen Automobil Motorrad und Touring Club, kurz ÖAMTC genannt, zwecks Übernahme der Flugrettung bereits Kontakt aufgenommen hat?

Präsident Dr. Heinz Fischer: Bitte, Herr Minister.

Bundesminister für Inneres Dr. Ernst Strasser: Herr Abgeordneter! Diese Informationen stimmen. Wir haben intensive Gespräche darüber unter anderem mit dem ÖAMTC geführt; es finden jetzt weitere Gespräche mit den Bundesländern zur Detailabstimmung statt.

Präsident Dr. Heinz Fischer: Zusatzfrage? – Herr Abgeordneter Kößl, bitte.

Abgeordneter Günter Kößl (ÖVP): Herr Bundesminister! Wird der gegenwärtige Qualitätsstandard bei der Flugrettung auch künftig erhalten bleiben?

Präsident Dr. Heinz Fischer: Herr Bundesminister, bitte.

Bundesminister für Inneres Dr. Ernst Strasser: Herr Abgeordneter! Ich darf Ihnen sagen, dass ich alles daran setze, dass der gegenwärtige hohe Qualitätsstandard der Flugrettung für die Hilfesuchenden nicht nur gehalten wird – und dieser Standard ist europaweit anerkannt und sehr hoch –, sondern dass er noch weiter erhöht wird. Wir wollen neues Fluggerät haben, modernstes Fluggerät, das den heutigen Anforderungen entspricht. Ich gehe davon aus, dass, wenn diese Vereinbarung umgesetzt werden kann, ab 1. Jänner 2001 die Qualität der österreichischen Flugrettung weiter steigen wird. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

Präsident Dr. Heinz Fischer: Zusatzfrage? – Frau Abgeordnete Dr. Lichtenberger, bitte.

Abgeordnete Dr. Evelin Lichtenberger (Grüne): Herr Minister! Wenn ich Sie richtig verstanden habe, so ist für Sie die Privatisierung und Auslagerung der Flugrettung schon beschlossene Sache. Damit würde sich ein Gesprächstermin erledigen, den wir ins Auge gefasst haben.

Meine Frage richtet sich darauf, ob Leistungen, die in der derzeitigen Situation noch erbracht wurden, wie zum Beispiel die Hilfe bei Wintereinbrüchen auf Almen und Ähnliches mehr, unter der Ägide zum Beispiel des ÖAMTC noch möglich sein werden? Wenn nein: Wer wird das übernehmen?

Präsident Dr. Heinz Fischer: Herr Bundesminister, bitte.

Bundesminister für Inneres Dr. Ernst Strasser: Frau Abgeordnete! Ich lade Sie herzlich ein, diese Gespräche doch zu führen. Die Geschichte ist keine beschlossene Sache, sondern sie ist "work in progress". Wir wollen aber eine gute, vernünftige Unterstützung für in Not Geratene ab 2001, und da geht es mir auch um Osttirol, um Ihr besonderes Problem. Ich lade Sie herzlich ein, den schon vereinbarten Gesprächstermin aufrechtzuerhalten. Ich glaube, er könnte für die Osttiroler Bevölkerung zusätzlich etwas bringen, und dazu würde ich gerne einen Beitrag leisten. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

Präsident Dr. Heinz Fischer: Wir kommen zum 4. Thema. Frau Abgeordnete Dr. Partik-Pablé wird diese Frage formulieren. – Bitte.

Abgeordnete Dr. Helene Partik-Pablé (Freiheitliche): Sehr geehrter Herr Bundesminister! Meine Frage lautet:

40/M

Welche konkreten Ergebnisse brachten die letzten Tagungen des Rates für Justiz und Inneres hinsichtlich einer gerechten Lastenverteilung der EU-Mitgliedstaaten im Zusammenhang mit der Aufnahme von Flüchtlingen und Vertriebenen?

Präsident Dr. Heinz Fischer: Bitte, Herr Minister.

Bundesminister für Inneres Dr. Ernst Strasser: Frau Abgeordnete! Wir haben innerhalb des Rates der Innenminister, innerhalb der Europäischen Gemeinschaft unter portugiesischem Vorsitz die Frage des Lastenausgleichs und die Frage des Europäischen Flüchtlingsfonds zum Gesprächsthema gemacht. Es wurde inzwischen vereinbart, dass dieser Fonds für den Zeitraum vom 1. Jänner 2000 bis zum 31. Dezember 2004 insgesamt 216 Millionen Euro zur Verfügung gestellt bekommen soll, wobei für das Jahr 2000 36 Millionen Euro vorgesehen sind.

Wir sind uns allerdings noch nicht einig über die Wirkungsweise und über die Arbeitsweise des Europäischen Flüchtlingsfonds. Ich bestehe jedenfalls darauf, dass Österreich, das innerhalb der Europäischen Gemeinschaft einen überdurchschnittlichen Beitrag bei der Aufnahme von Flüchtlingen geleistet hat, auch einen entsprechend gerechten Lastenausgleich aus diesem Fonds bekommt.

Präsident Dr. Heinz Fischer: Zusatzfrage? – Bitte.

Abgeordnete Dr. Helene Partik-Pablé (Freiheitliche): Herr Minister! Sie haben gerade erwähnt, dass Österreich einen überdurchschnittlich großen Beitrag zur Aufnahme von Flüchtlingen geleistet hat. In Wien ist eine EU-Stelle gegen Rassismus und Fremdenfeindlichkeit errichtet worden.

Haben Sie, Herr Minister, schon jemals mit der Leiterin, einer Frau Winkler, Kontakt aufgenommen und sie über die hervorragende Rolle, die Österreich bei der Aufnahme von Flüchtlingen spielt, aufgeklärt?

Präsident Dr. Heinz Fischer: Herr Bundesminister, bitte.

Bundesminister für Inneres Dr. Ernst Strasser: Sehr geehrte Frau Abgeordnete! Ich darf Ihnen berichten, dass ich aus einem sehr klaren Grund mit der Leiterin dieser Stelle noch keinen Kontakt aufgenommen habe: Ich habe nicht das Gefühl, dass diese Stelle, insbesondere deren Leiterin, diese österreichische Bundesregierung sehr schätzt. Sie hat die Bundesregierung leider auch nicht zur Eröffnung dieser Stelle eingeladen, was wir außerordentlich bedauern.

Ich gehe davon aus, dass sich nun nach dem Auftritt der Leiterin im Europäischen Parlament vor einigen Wochen die Einstellung – vor allem der Leiterin, aber auch dieser Stelle – gegenüber


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der Bundesregierung und der Republik Österreich insgesamt verbessern und damit ein Boden für gute gemeinsame Gespräche geschaffen wird. (Beifall bei der ÖVP sowie des Abg. Jung. )

Präsident Dr. Heinz Fischer: Zusatzfrage? – Herr Abgeordneter Freund, bitte.

Abgeordneter Karl Freund (ÖVP): Herr Bundesminister! Sie haben davon gesprochen, dass der Europäische Flüchtlingsfonds vom 1. Jänner 2000 bis 31. Dezember 2004 errichtet wird. Derzeit wird allerdings verhandelt.

Was geschieht mit den für das Jahr 2000 vorgesehenen Mitteln von 36 Millionen Euro, wenn die französische Präsidentschaft die Verhandlungen nicht abschließen kann?

Präsident Dr. Heinz Fischer: Herr Bundesminister, bitte.

Bundesminister für Inneres Dr. Ernst Strasser: Herr Abgeordneter! Nach den Regelungen, die sich die Europäische Union gegeben hat, würde dieser Betrag verfallen. Die französische Präsidentschaft ist daher gefordert. Wir setzen jedenfalls alles daran, dass es rasch zu Ergebnissen kommt. Ich lege aber Wert darauf, dass in diesen Ergebnissen die österreichische Position, die ich vorhin dargelegt habe, entsprechend berücksichtigt wird. Wir arbeiten in diesem Sinne daran.

Präsident Dr. Heinz Fischer: Weitere Zusatzfrage? – Frau Abgeordnete Stoisits, bitte.

Abgeordnete Mag. Terezija Stoisits (Grüne): Sehr geehrter Herr Bundesminister! Am 31. Juli läuft die so genannte Kosovo-Flüchtlingsaktion ab. Kosovo-albanische Flüchtlinge, die letztes Jahr zu uns gekommen sind, haben dann kein Recht mehr, in Österreich zu bleiben.

Ich frage Sie: Welche Absichten haben Sie mit jenen Menschen, die bis zum 31. Juli nicht zurückkehren können? Alte, kranke beispielsweise. Wollen Sie diese Menschen zwangsrepatriieren? Was haben Sie mit diesen armen Menschen vor?

Präsident Dr. Heinz Fischer: Herr Bundesminister, bitte.

Bundesminister für Inneres Dr. Ernst Strasser: Frau Abgeordnete! Das Wort "zwangsrepatriieren" – wie Sie das bezeichnet haben – kommt in meinem Wortschatz nicht vor. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

Österreich hat in dieser Krisenzeit knapp 6 000 Kosovo-Flüchtlinge aufgenommen. Inzwischen sind mit österreichischer Hilfe über 4 000 wieder in ihre Heimat zurückgekehrt. Es laufen ungefähr 2 000 Asylanträge – die meisten sind in der zweiten Instanz, wobei unser Ministerium und ich selbst leider keinen Einfluss auf die Dauer haben. Sie wissen, dass in der ersten Instanz die Asylanträge in den allermeisten Fällen innerhalb von drei Monaten abgewickelt werden. Ich glaube, es wäre günstig, wenn eine ähnliche Geschwindigkeit auch bei den Unabhängigen-Asylverfahren in zweiter Instanz gegeben wäre, weil alle – die Betroffenen, die Republik und die Staatsbürger – Interesse an einer schnellen Abwicklung haben. (Abg. Mag. Stoisits: Aber das sind ja keine Asylwerber!) Wir werden daher die Entscheidung über diese Asylanträge abwarten müssen. (Abg. Mag. Stoisits: Ich rede nicht von denen!)

Es gibt ungefähr 260 kosovarische Mitbürger, die aus gesundheitlichen, aus psychotraumatischen und ähnlichen Gründen aus unserer Sicht nicht zurückkehren können. Für diese Fälle haben wir einen Aufenthalt aus humanitären Gründen vorgesehen; das besprechen wir derzeit mit den Ländern. Wir haben ein gemeinsames Programm, das wir mit den Ländern im Juli und August, also im Sommer durchbesprechen wollen. Wir wollen gemeinsam Vorsorge treffen. Es ist jedenfalls mein Ziel, dass diese Menschen aus humanitären Gründen Aufenthalt in Österreich haben können. (Beifall bei der ÖVP.)

Präsident Dr. Heinz Fischer: Zusatzfrage? – Herr Abgeordneter Schwemlein, bitte.


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Abgeordneter Emmerich Schwemlein
(SPÖ): Herr Bundesminister! Ich gehe ja davon aus, dass Sie Flüchtlingspolitik sicherlich nicht nur nach finanziellen Aspekten bewerten, dass nicht allein der Fonds die entscheidende Größenordnung sein kann.

Wie stehen Sie, Herr Minister, grundsätzlich zu Flüchtlingsfragen? Werden Sie diesen in Europa geschätzten Weg fortsetzen, sodass wir jederzeit Heimat für diese Menschen bieten?

Präsident Dr. Heinz Fischer: Herr Bundesminister, bitte.

Bundesminister für Inneres Dr. Ernst Strasser: Sehr geehrter Herr Abgeordneter! Sie kennen das Regierungsprogramm, und Sie kennen auch die Absicht des zuständigen Innenministers, der zuständigen Unterrichtsministerin, des zuständigen Wirtschaftsministers und der zuständigen Sozialministerin dazu. Wir werden nicht nur die Flüchtlingspolitik Österreichs fortsetzen, sondern wir werden ganz klare Maßnahmen setzen, um vor allem die Integration von aus dem Ausland zu uns gekommenen Mitbürgern zu intensivieren.

Es gibt ein Maßnahmenpaket der Bundesregierung, das in den letzten drei Wochen in der Bundesregierung sozusagen abgesegnet wurde und jetzt umgesetzt wird. Herr Bundesminister Bartenstein hat eine entsprechende Verordnung unterschrieben, mit der erstmals die Möglichkeit geschaffen wird, dass sich legal in Österreich aufhaltende Arbeitnehmer tatsächlich eine Arbeitserlaubnis bekommen.

Wir werden also das Programm der Integration ausländischer Mitbürger in Österreich weiter fortsetzen. (Beifall bei der ÖVP.)

Präsident Dr. Heinz Fischer: Wir kommen nun zum 5. Thema. – Bitte, Frau Abgeordnete Stoisits.

Abgeordnete Mag. Terezija Stoisits (Grüne): Sehr geehrter Herr Bundesminister! Meine Frage lautet:

46/M

Was werden Sie unternehmen, um Schubhaft für Jugendliche gänzlich zu vermeiden?

Präsident Dr. Heinz Fischer: Bitte, Herr Bundesminister.

Bundesminister für Inneres Dr. Ernst Strasser: Zuerst darf ich festhalten, dass das Thema dieser Frage ein Anliegen der Bundesregierung ist, so wie es auch ein Anliegen der vorigen Bundesregierung und meines Vorgängers war, die Vermeidung von Schubhaft für Minderjährige sicherzustellen. Es wurde daher auch das Rechtsinstitut des gelinderen Mittels geschaffen. Ich habe in einem Rundschreiben vom 10. April die Fremdenpolizeibehörden angewiesen, dieser gesetzlichen Verpflichtung zu entsprechen, was, so weit ich informiert bin, lückenlos durchgeführt wird.

Präsident Dr. Heinz Fischer: Zusatzfrage? – Bitte.

Abgeordnete Mag. Terezija Stoisits (Grüne): Sehr geehrter Herr Bundesminister! Die Anstrengungen der Bundesregierungen – auch jener, der Sie noch nicht angehört haben – waren offensichtlich nicht sehr intensiv, denn im Jahre 1999 sind 600 Jugendliche in Österreich in Schubhaft genommen worden. Die Zahl für die ersten drei Monate dieses Jahres ist genauso groß wie jene des Vergleichszeitraumes des Vorjahres.

Glauben Sie, Herr Bundesminister, tatsächlich, dass Schreiben an die Fremdenpolizei – einen Erlass gibt es ja auch schon aus dem letzten Jahr – effizient genug sind?

Präsident Dr. Heinz Fischer: Bitte, Herr Bundesminister.

Bundesminister für Inneres Dr. Ernst Strasser: Erstens: Diese Rundschreiben sind effizient.


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Zweitens: Wir müssen uns im Klaren darüber sein, wer ein minderjähriger Jugendlicher ist. Sie wissen, dass es leider kein Einvernehmen – das gibt es nirgends auf der Welt, damit leider auch nicht bei uns – über eine klare Altersfeststellung gibt. Es stellt das ein großes Problem dar, das ich zu lösen versuche. Daher habe ich auch den Menschenrechtsbeirat ersucht, in dieser Frage einen Bericht vorzulegen und diese Frage zu behandeln, weil ich größtes Interesse an einer Klärung gerade dieser Frage habe.

Weiters ist es auch die Aufgabe des Innenministers, dafür zu sorgen, dass – auch wenn es Jugendliche sind –, wenn Straffälligkeit vorliegt oder wenn bereits ein- oder mehrmals nach Anwendung des gelinderen Mittels ein Untertauchen leider zu konstatieren war, entsprechende gesetzlich vorgesehene Maßnahmen angewendet werden können.

Präsident Dr. Heinz Fischer: Zusatzfrage? – Herr Abgeordneter Dobnigg, bitte.

Abgeordneter Karl Dobnigg (SPÖ): Herr Bundesminister! In der Gruppe der Flüchtlinge und Asylsuchenden nehmen die unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge eine besonders tragische Stellung ein. Es wäre möglich, Beratungsstellen in den Bundesländern einzuführen.

Meine Frage dazu: Wäre es möglich – und setzen Sie sich dafür ein –, eine solche diesbezügliche Beratungsstelle in allen Bundesländern einzuführen?

Präsident Dr. Heinz Fischer: Bitte, Herr Bundesminister.

Bundesminister für Inneres Dr. Ernst Strasser: Ich danke Ihnen herzlich für diese Frage und auch für das dahinter stehende Statement, Herr Abgeordneter. Ich bin sehr interessiert an solchen Clearingstellen, wo es zu einer Partnerschaft zwischen Verwaltung, Fremdenbehörde, Jugendlichen und Innenministerium kommt. Ich habe Gespräche darüber mit den Ländern, insbesondere mit der Stadt Wien, und auch mit Non-profit-Organisationen wie der "Volkshilfe" aufgenommen, weil ich sehr daran interessiert bin, solche Clearingstellen so rasch als möglich, und zwar im Einvernehmen mit Non-profit-Organisationen und den Ländern, zum Leben zu erwecken.

Präsident Dr. Heinz Fischer: Weitere Zusatzfrage? – Frau Abgeordnete Haller, bitte.

Abgeordnete Edith Haller (Freiheitliche): Sehr geehrter Herr Bundesminister! Wir wissen, dass es gerade im Bereich dieser Jugendlichen auch immer wieder nicht überprüfbare Angaben bezüglich des Alters gibt, um eben in den Genuss des so genannten gelinderen Mittels zu kommen.

Welche konkreten Möglichkeiten haben wir, um das zu überprüfen? Und: Welche werden derzeit angewandt?

Präsident Dr. Heinz Fischer: Bitte, Herr Bundesminister.

Bundesminister für Inneres Dr. Ernst Strasser: Sehr geehrte Frau Abgeordnete! Ich danke herzlich für diese Frage, denn sie trifft tatsächlich sozusagen das Zentrum des Problems: Wir können das Alter nicht exakt feststellen – besser gesagt, wir dürfen es nicht, weil uns jene Mittel, die grundsätzlich und theoretisch zur Verfügung stünden, nämlich medizinische Untersuchungsmittel, derzeit nicht erlaubt sind.

Daher habe ich den Menschenrechtsbeirat ersucht, dem Minister und auch der Öffentlichkeit einen Bericht vorzulegen, weil ich an einer Klärung dieser Frage außerordentlich interessiert bin. Ich hoffe, dass dieser Bericht, den ich dann auch gerne diskutiert haben möchte, im Spätsommer vorliegen wird.

Präsident Dr. Heinz Fischer: Weitere Zusatzfrage? – Herr Abgeordneter Miedl, bitte.

Abgeordneter Werner Miedl (ÖVP): Herr Bundesminister! Das wäre auch genau meine Frage gewesen. Im Zusammenhang mit der Schubhaft von Jugendlichen kommt es immer wieder zu Problemen, und zurzeit scheint es so zu sein, als ob die Maßnahmen nicht ausreichten.


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Ich frage Sie, Herr Bundesminister: Was gedenken Sie zu unternehmen, um das Problem der behaupteten Jugendlichen in sehr vielen Fällen auch tatsächlich einer Lösung zuzuführen?

Präsident Dr. Heinz Fischer: Bitte, Herr Minister.

Bundesminister für Inneres Dr. Ernst Strasser: Ich meine, es gibt zwei Möglichkeiten, die wir massiv angehen sollten: erstens die Frage der Altersfeststellung, hinsichtlich derer ich mir vom Menschenrechtsbeirat entsprechende zusätzliche Informationen erwarte; zweitens die schon angesprochene Schaffung von besonderen Betreuungsstellen, die wir in Zusammenarbeit mit den Ländern und der Stadt Wien in den nächsten Monaten angehen wollen.

Präsident Dr. Heinz Fischer: Wir kommen zum nächsten Thema. Die Frage 38/M formuliert Herr Abgeordneter Kiss. – Bitte.

Abgeordneter Paul Kiss (ÖVP): Herr Bundesminister! Meine Frage an Sie lautet:

38/M

Durch welche Maßnahmen werden Sie sicherstellen, dass die notwendig gewordenen Einsparungen im Bereich der Gendarmerie nicht zu Lasten der Sicherheit gehen?

Präsident Dr. Heinz Fischer: Bitte, Herr Minister.

Bundesminister für Inneres Dr. Ernst Strasser: Sehr geehrter Herr Abgeordneter! Ich glaube, dass es innerhalb unseres Gendarmeriesystems zwei Gruppen gibt – das Gleiche gilt eigentlich für das Polizeisystem –, auf die im Hinblick auf die persönlichen Sicherheitsgefühle der Bevölkerung besonders Rücksicht zu nehmen ist: Das sind auf der einen Seite die Beamtinnen und Beamten auf den Gendarmerieposten und auf der anderen Seite die Spezialeinheiten, die für Spezialaufgaben professionell, effizient und schnell zur Verfügung stehen müssen.

In diesem Sinne habe ich eine Planstellenreduktion um 840 Personen übernommen, die ich umzusetzen gehabt hätte. In Gesprächen mit dem Herrn Finanzminister und mit der Frau Vizekanzlerin war es mir möglich, die Zahl der zu reduzierenden Planstellen von 840 auf 420 zu senken. Ich habe aus dem Bereich der Gendarmerie eine Reihe von Vorschlägen bekommen, wonach insgesamt 60 Planstellen auf Gendarmerieposten, Grenzkontrollstellen und Grenzüberwachungsposten von dieser Einsparung betroffen gewesen wären.

Gemeinsam mit dem hiefür zuständigen General Strohmeyer und dem Herrn Generaldirektor für die öffentliche Sicherheit habe ich eine Lösung gefunden, mit der für heuer sichergestellt ist, dass es in ganz Österreich keine einzige Planstelle auf einem Gendarmerieposten weniger gibt. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

Präsident Dr. Heinz Fischer: Zusatzfrage? – Herr Abgeordneter Kiss, bitte.

Abgeordneter Paul Kiss (ÖVP): Damit haben Sie, Herr Bundesminister, sehr elegant beschrieben, dass Ihr SPÖ-Vorgänger einen höheren Planstellenabbau vorhatte und auch die Schließung von Gendarmerieposten betrieb, also für weniger Sicherheit stand. Sie stehen offensichtlich für mehr Sicherheit. (Zwischenrufe bei der SPÖ.)

In diesem Zusammenhang meine Zusatzfrage: Herr Bundesminister, werden allfällige, über die Personaleinsparung hinausgehende Einsparungsmaßnahmen gravierende Auswirkungen auf die sicherheitsdienstliche Betreuung der Bevölkerung haben?

Präsident Dr. Heinz Fischer: Bitte, Herr Bundesminister.

Bundesminister für Inneres Dr. Ernst Strasser: Herr Abgeordneter! Zu Ihrer Feststellung möchte ich bemerken, dass ich grundsätzlich keine Wertung über die Arbeit meines Vorgängers abgebe, sondern danach trachte, ein rot-weiß-rotes Ministerium zu führen, das alle positiven Vorschläge – egal, von wem sie kommen – aufnimmt und diese umzusetzen versucht. (Beifall bei der ÖVP.)


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Zu Ihrer konkreten Frage darf ich sagen, dass natürlich auch das Bundesministerium für Inneres auf Grund der vom Herrn Finanzminister vorhin ausgeführten Situation des Staatsbudgets einen Beitrag zu leisten hat. Das wird sich auswirken hinsichtlich des Personalstandes und des Geldes, das uns für die Umsetzung unserer Aufgaben zur Verfügung steht.

Daher habe ich eine Reihe von Projekten innerhalb unseres Hauses in Gang gesetzt – ich darf da beispielsweise das Bundeskriminalamt, die Reform der Landesgendarmeriekommanden, die Reform innerhalb der Polizeiorganisation ansprechen –, um die Ablaufgeschwindigkeit zu erhöhen, die Beamten an der Basis von Bürokratie zu entlasten, um bei weniger eingesetzten Mitteln effizienter zu werden.

Diese Programme werden jetzt mit Nachdruck umgesetzt, und ich gehe davon aus, dass das schon ab Oktober/November dieses Jahres spürbar sein wird. (Beifall bei der ÖVP.)

Präsident Dr. Heinz Fischer: Zusatzfrage? – Frau Abgeordnete Dr. Petrovic, bitte.

Abgeordnete MMag. Dr. Madeleine Petrovic (Grüne): Herr Bundesminister! Im Zusammenhang mit Einsparungen ist es immer erforderlich, dass zunächst die Ursachen von Kosten bekannt sind, um eine verursachungsgerechte Kostentragung zu ermöglichen.

Es gibt zahlreiche Sicherheitsprobleme, die überwiegend von Männern verursacht werden, so etwa notorische Raserei und dadurch bedingte Unfälle, das Halten und Scharfmachen so genannter Kampfhunde, der Besitz und die Verwendung von illegalen Waffen. Die Verpflichtung zum Gender-Mainstreaming betrifft alle Ressorts, das heißt auch die innere Sicherheit.

Was werden Sie, Herr Minister, tun, um im Sinne einer verursachungsgerechten Kostentragung dafür Sorge zu tragen, dass die Verursacher stärker zur Kasse gebeten und die Frauen entlastet werden?

Präsident Dr. Heinz Fischer: Herr Bundesminister, bitte.

Bundesminister für Inneres Dr. Ernst Strasser: Verehrte Frau Abgeordnete! Die Verursacher von Straftaten, von Fällen, die von der Exekutive zu behandeln sind, haben natürlich ihren Beitrag zu leisten. Ihre Kollegin aus dem Verkehrsbereich war zum Verkehrsgipfel eingeladen, wo wir gemeinsam eine Reihe, ein ganzes Bündel von Maßnahmen entwickelt haben, um gerade in diesem Bereich jene 95 Prozent, die sich an die Straßenverkehrsordnung halten, die ordentliche Verkehrsteilnehmer sind, vor jenen ein, zwei, drei, vier Prozent Unbelehrbarer zu schützen.

Es ist gerade aus Ihrem Bereich eine Reihe von interessanten Vorschlägen gekommen, die ich letzte Woche dem Herrn Verkehrsminister, der ja für die legistische Umsetzung zuständig ist, übergeben habe. Wir haben eine gemeinsame Expertenrunde eingeladen, von der wir bis Ende Juli Ergebnisse bekommen werden.

Medienberichten habe ich entnommen, dass der Herr Verkehrsminister daran denkt, im Herbst im Ministerrat und auch Ihnen hier im Parlament entsprechende gesetzliche Maßnahmen vorzulegen.

Ich meine, dass damit ein Weg dahin gehend eingeleitet wurde, dass jener geringe Prozentanteil, der in diesem Bereich Schaden für die Gesellschaft, vielleicht da und dort für Frauen, wie Sie es angesprochen haben, verursacht, stärker und konsequenter verfolgt wird, und zwar zum Schutz jener 95 Prozent, die sich an die gesetzlichen Vorschriften halten. (Beifall bei der ÖVP.)

Präsident Dr. Heinz Fischer: Weitere Zusatzfrage? – Frau Abgeordnete Parfuss, bitte.

Abgeordnete Ludmilla Parfuss (SPÖ): Herr Bundesminister! Ich nehme an, dass auch ich Ihnen mit meiner Frage Freude bereite. – Das aktuelle Thema "Kampfhunde" bewegt Österreich, ja ganz Europa.

Herr Bundesminister, wie werden Sie die Sicherheit und Gesundheit von kleinen Kindern, von gefährdeten Personen, der Bevölkerung schlechthin vor gefährlichen Hunden angesichts der


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Tatsache gewährleisten, dass Ihnen die Zahl der Kampf- und Problemhunde überhaupt nicht bekannt ist?

Präsident Dr. Heinz Fischer: Herr Bundesminister, bitte.

Bundesminister für Inneres Dr. Ernst Strasser: Sehr geehrte Frau Abgeordnete! Als langjähriges Mitglied einer parlamentarischen Versammlung – nicht hier im Hohen Hause, sondern im Niederösterreichischen Landtag – weiß ich aus eigener Erfahrung, dass die Zusammenarbeit zwischen Regierung und Parlament eine ganz fruchtbringende Tätigkeit darstellt. Ich schätze daher diese Zusammenarbeit ganz außerordentlich und bin auch dankbar für jeden Hinweis aus den Reihen des Parlaments, der für unsere Arbeit etwas bringt.

In diesem Sinne freue ich mich auch über Ihre Frage, die ich wie folgt beantworten darf:

Erstens: Sie wissen, dass die Rechtsfrage der Hundehaltung Ländersache ist. Ich habe nach ähnlichen Vorfällen wie jenen, wie wir sie zuletzt bedauern mussten, Kontakt mit den Ländern aufgenommen, um in Zusammenarbeit mit den Bezirkshauptmannschaften als Sicherheitsinstanz, den zuständigen Ländern und unseres Hauses sicherzustellen, dass jene, die da völlig unschuldig unter die Räder kommen – um das bildlich auszudrücken –, in Zukunft besser geschützt werden.

Meinen Informationen nach wird es in einzelnen Länderparlamenten diesbezügliche Initiativen geben, und ich sehe diesen Initiativen mit großer Freude und Interesse entgegen.

Präsident Dr. Heinz Fischer: Weitere Zusatzfrage? – Herr Abgeordneter Reindl, bitte.

Abgeordneter Hermann Reindl (Freiheitliche): Sehr geehrter Herr Bundesminister! Das Funksystem der österreichischen Bundesgendarmerie ist veraltet. Welche Maßnahmen sind geplant, um in Zukunft seitens der Sicherheitsexekutive auch mit anderen Einsatzorganisationen in Funkkontakt treten zu können; Stichwort: ADONIS.

Präsident Dr. Heinz Fischer: Bitte, Herr Minister.

Bundesminister für Inneres Dr. Ernst Strasser: Sehr geehrter Herr Abgeordneter! Ich darf Ihnen sagen, dass ich bei uns im Hause ein Konzept für ein Funksystem vorgefunden habe, das eine Investition von 6 bis 8 Milliarden Schilling und jährliche Betriebskosten von mindestens 600 Millionen Schilling notwendig gemacht hätte. Ich konnte zu diesem Konzept, und zwar aus grundsätzlichen Überlegungen heraus, meine Zustimmung nicht geben.

Wir haben daher eine Durchforstung der vorliegenden Untersuchungen vorgenommen und die Grundsatzentscheidung getroffen, dass nicht das Bundesministerium für Inneres selbst diese Maschine anschafft, sondern sich eines technisch versierten, europaweit bekannten und hoch qualifizierten Betreibers bedient, dass wir in Zusammenarbeit mit diesen Betreibern den Umstieg auf ein digitales Funkwesen ermöglichen und dass wir vor allem alle Blaulichtorganisationen – insbesondere die Rettung, die Feuerwehr, auch die Bergwache, die Wasserrettung und ähnliche Organisationen – einladen, an der Erstellung dieses Konzeptes mitzuarbeiten, ja Teil dieses Konzeptes zu werden.

In den nächsten Tagen werde ich im Burgenland sein, wo wir einen diesbezüglichen Pilotversuch starten wollen. Wir möchten dort in Zusammenarbeit mit dem Bundesheer, das dort die Grenzsicherung durchführt, dem Roten Kreuz, der Feuerwehr, den Gendarmen aus dem Bezirk Neusiedl und den Polizisten der Landeshauptstadt Eisenstadt in einem Pilotprojekt das neue System erproben und von dort die entsprechenden Lernschritte für eine schrittweise, sukzessive Einführung in ganz Österreich mitnehmen.

Präsident Dr. Heinz Fischer: Danke, Herr Minister.

Ich darf Herrn Abgeordneten Dietachmayr bitten, die nächste Frage zum Thema Zivildienst zu formulieren.


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Abgeordneter Helmut Dietachmayr
(SPÖ): Herr Bundesminister! Meine Frage lautet:

43/M

Welche Auswirkungen ergeben sich durch die Kürzungen im Zivildienstwesen für die Trägerorganisationen?


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33. Sitzung / Seite 30

Präsident Dr. Heinz Fischer:
Bitte, Herr Minister.

Bundesminister für Inneres Dr. Ernst Strasser: Sehr geehrter Herr Abgeordneter! Zunächst darf ich festhalten, dass eine Änderung des Zivildienstes an Haupt und Gliedern notwendig ist und wir sehr hart daran arbeiten, weil 17 000 junge Männer auf der Warteliste stehen, weil wir auf Grund der Vorarbeiten, die ich vorgefunden habe, als ich dieses Ressort übernommen habe, nicht in der Lage gewesen wären, auch nur einen Zivildiener im Juni beziehungsweise Oktober zuzuteilen.

Daher haben wir eine klare Vorgaben- und Prioritätenreihung vorgenommen, die besagt, dass prioritär jene Organisationen Zivildiener bekommen, die im Non-profit-Bereich arbeiten, und zwar im Rettungsbereich, im Katastrophenbereich, im Sozialbereich, im Behindertenbereich und ähnlichem.

Im Einvernehmen mit den Zivildienerorganisationen und den Zivildienstorganisationen wurde eine Arbeitsgruppe installiert, die für eine Erneuerung des Zivildienstes an Haupt und Gliedern sorgen soll. Ich hoffe, das entsprechende Konzept im Herbst durchführen zu können.

Jetzt wurde all jenen, die nicht im Non-profit-Bereich tätig sind, wie Gemeinden, Ländern, auch dem Bundesministerium für Inneres, keine Zivildiener zugeordnet.

Präsident Dr. Heinz Fischer: Zusatzfrage? – Bitte.

Abgeordneter Helmut Dietachmayr (SPÖ): Herr Bundesminister! War schon der bisherige Vollkostenersatz von rund 8 000 S pro Monat, den Trägerorganisationen für einen Zivildiener zahlen mussten, umstritten, so stellt sich jetzt die Frage, wie Sie auf den nunmehr angekündigten Vollkostenersatz von 10 500 S kommen, obwohl, wie wir alle wissen, die Bundesregierung den Verpflegungsbeitrag für Zivildiener auf 43 S pro Tag gekürzt hat.

Präsident Dr. Heinz Fischer: Bitte, Herr Minister.

Bundesminister für Inneres Dr. Ernst Strasser: Sehr geehrter Herr Abgeordneter! Ich darf Sie aufklären: Bisher hat es keinen Vollkostenersatz gegeben, sondern verschiedenste Stufen – ich kann Ihnen jetzt gar nicht genau sagen, wie viele Ersatzstufen es gegeben hat. Das Rote Kreuz hat lange Zeit gar nichts dafür bezahlt, jetzt zwischen 1 000 und 2 000 S. Jene Organisationen, die Sie angesprochen haben, haben zwischen 8 000 und 9 000 S bezahlt.

Wir bieten jetzt jeder anerkannten Zivildienststelle an, dass sie Zivildiener, vorerst in unbeschränktem Maße, ab Oktober um 10 500 S haben kann. Wir gehen davon aus, dass dadurch – viele, auch die Stadt Wien, der Krankenhausverband Wien, haben das angekündigt – viele junge Menschen in einer sinnvollen Tätigkeit im Sozialbereich unterkommen können, wodurch ein wesentlicher Beitrag zum Abbau der Warteliste von 17 000 geleistet würde.

Präsident Dr. Heinz Fischer: Weitere Zusatzfrage? – Frau Abgeordnete Dr. Partik-Pablé, bitte.

Abgeordnete Dr. Helene Partik-Pablé (Freiheitliche): Herr Minister! Sie haben gesagt, dass Sie an einer Neuordnung des Zivildienstes arbeiten, und Sie haben auch angeschnitten, dass es verschiedene Entgeltstufen für die Trägerorganisationen gibt.

Haben Sie, Herr Minister, vor, es im Rahmen dieser Neuorganisation so einzurichten, dass alle Trägerorganisationen denselben Betrag bezahlen – oder denken Sie daran, einige zu bevorzugen?

Präsident Dr. Heinz Fischer: Herr Bundesminister, bitte.

Bundesminister für Inneres Dr. Ernst Strasser: Ja, ich denke daran, einige zu bevorzugen, nämlich die Non-profit-Organisationen. Ich möchte das aber gerne auch hier im Parlament zur Diskussion stellen.

Ich glaube, dass es einen Unterschied ausmacht, ob das Bundesministerium für Inneres, die Stadt Wien oder ein Bundesland einen Zivildiener für die Arbeit haben möchte oder eine Non-profit-Organisation, so beispielsweise die Rettung.

Vorstellen könnte ich mir, dass es da mehrere Stufen gibt, so zum Beispiel zwei, drei oder vier, und dass es unterschiedliche Kategorien von Zivildienerorganisationen gibt, die dann in eine dieser Stufen eingegliedert werden und im Rahmen eines Stufenplans Vergütungen zu leisten haben.

Präsident Dr. Heinz Fischer: Weitere Zusatzfrage? – Herr Abgeordneter Puttinger, bitte.

Abgeordneter Dkfm. Dr. Günter Puttinger (ÖVP): Sehr geehrter Herr Bundesminister! Mit der Übernahme des Ministeriums haben Sie gerade im Zivildienstbereich große Probleme mitbekommen.

Daher in diesem Zusammenhang meine Frage: Welche Maßnahmen werden Sie setzen, um den von Ihrem Amtsvorgänger hinterlassenen "Rückstau" in Bezug auf Zivildiener abzubauen?

Präsident Dr. Heinz Fischer: Bitte, Herr Minister.

Bundesminister für Inneres Dr. Ernst Strasser: Sehr geehrter Herr Abgeordneter! Jedes Jahr sucht insgesamt ungefähr ein Viertel aller wehrtüchtigen jungen Männer um die Ableistung des "Wehrdienstes" – unter Anführungszeichen – als Zivildiener an. Das sind, je nach Geburtenstärke, zwischen 7 000 und 9 500 junge Männer. Wir haben derzeit einen Stau von 17 000, das heißt, dass wir ungefähr zwei Jahre sozusagen im Rückstand sind.

Daher habe ich ein Spezialprogramm entwickeln lassen, das ich vor 14 Tagen allen Zivildienstorganisationen habe zukommen lassen, wonach vorerst in unbegrenzter Zahl Zivildiener zum Selbstkostenpreis von 10 500 S nachgefragt werden können. Der erste Einsatz dieser Zivildiener zum Abbau der "Warteschleife" und auch für besondere Projekte innerhalb der Zivildienstorganisationen ist mit 1. Oktober 2000 vorgesehen.

Präsident Dr. Heinz Fischer: Zusatzfrage? – Frau Abgeordnete Haidlmayr, bitte.

Abgeordnete Theresia Haidlmayr (Grüne): Herr Minister! Ich habe eine Frage zu den so genannten Ankaufsmöglichkeiten von Zivildienern durch Einrichtungen, und zwar: Wie rechtfertigen Sie, dass dann eine Einrichtung Zivildiener hat, die beispielsweise bei den Blaulichtorganisationen 1 200 S pro Monat kosten, und andere Zivildiener, die bei derselben Einrichtung 10 500 S kosten?

Auf Grund welcher gesetzlichen Grundlage ist ein solcher "Kauf" an Zivildienern zulässig?

Präsident Dr. Heinz Fischer: Bitte, Herr Minister.

Bundesminister für Inneres Dr. Ernst Strasser: Sehr geehrte Frau Abgeordnete! Es gilt da die gleiche gesetzliche Grundlage wie bisher. Sie wissen, dass es bisher x Vergütungssätze gegeben hat, die für das Rote Kreuz und ähnliche Organisationen zwischen 1 000 S und 2 000 S und für Institutionen wie das Bundesministerium für Inneres zwischen 8 000 S und 9 000 S an Rückerstattung vorsahen.

Außerdem ist keine Zivildienstorganisation verpflichtet oder gezwungen, von diesem Angebot des Innenministeriums Gebrauch zu machen, sondern das ist ein Angebot, durch das man über die derzeit möglichen Zuteilungen von Zivildienern hinaus für Sonderprojekte, für Spezialauf


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33. Sitzung / Seite 31

gaben, für besondere Anlässe zusätzlich – vorerst in unbegrenzter Zahl – Zivildiener abrufen kann. Dieses Angebot möchte ich gerne machen, und das habe ich auch gemacht. (Beifall bei der ÖVP.)

Präsident Dr. Heinz Fischer: Danke, Herr Bundesminister.

Ich erkläre hiemit die Fragestunde für beendet.

Die drei übrig gebliebenen Fragen mit den Nummern 41, 39 und 44 werde ich morgen zum Aufruf bringen.

Einlauf und Zuweisungen

Präsident Dr. Heinz Fischer: Hinsichtlich der eingelangten Verhandlungsgegenstände und deren Zuweisungen darf ich nach § 23 Abs. 4 der Geschäftsordnung auf die im Sitzungssaal verteilte schriftliche Mitteilung verweisen.

Die schriftliche Mitteilung hat folgenden Wortlaut:

A) Eingelangte Verhandlungsgegenstände:

1. Anfragebeantwortungen: 742/AB bis 744/AB.

2. Regierungsvorlage:

Bundesgesetz, mit dem das Versicherungsaufsichtsgesetz geändert wird (VAG-Novelle 2000) (219 der Beilagen).

B) Zuweisungen in dieser Sitzung:

zur Vorberatung:

Ausschuss für Arbeit und Soziales:

Antrag 227/A der Abgeordneten Dr. Peter Kostelka und Genossen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Opferfürsorgegesetz, BGBl. 183/1947 geändert wird,

Antrag 228/A der Abgeordneten Franz Riepl und Genossen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Jugendausbildungs-Sicherungsgesetz und das Insolvenz-Entgeltsicherungsgesetz geändert werden;

Außenpolitischer Ausschuss:

Übereinkommen zur Durchführung der Bestimmungen des Seerechtsübereinkommens der Vereinten Nationen vom 10. Dezember 1982 über die Erhaltung und Bewirtschaftung gebietsübergreifender Fischbestände und weit wandernder Fischbestände samt Anlagen (200 der Beilagen);

Budgetausschuss:

Antrag 216/A der Abgeordneten Dr. Michael Spindelegger, Mag. Reinhard Firlinger, Ing. Kurt Gartlehner, Dr. Evelin Lichtenberger und Genossen betreffend ein Bundesgesetz über den Internationalen Fonds zur Räumung der Schifffahrtsrinne der Donau,

Antrag 226/A der Abgeordneten Rudolf Schwarzböck, Anna Elisabeth Aumayr und Genossen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Katastrophenfondsgesetz 1996 und das Bundesfinanzgesetz 2000 geändert werden,


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Antrag 229/A der Abgeordneten Heinz Gradwohl und Genossen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Katastrophenfondsgesetz 1996 und das Bundesfinanzgesetz 2000 geändert werden;

Gesundheitsausschuss:

Antrag 218/A (E) der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Ludmilla Parfuss und Genossen betreffend obligatorische Kennzeichnung der Eier nach der Haltungsform,

Antrag 221/A (E) der Abgeordneten Annemarie Reitsamer und Genossen betreffend gesetzlicher Regelungen für Lagerungs- und Stützverbandstechniker in Spitalsambulanzen,

Antrag 222/A (E) der Abgeordneten Dr. Elisabeth Pittermann und Genossen betreffend unentgeltliche Ausbildung für alle medizinisch-technischen Dienste über die Bundesländergrenzen hinweg,

Antrag 223/A (E) der Abgeordneten Dr. Elisabeth Pittermann und Genossen betreffend umfassende Reform der Gesundheitsberufe,

Antrag 224/A (E) der Abgeordneten Dr. Elisabeth Pittermann und Genossen betreffend Schließung datenschutzrechtlicher Lücken im Ärztegesetz 1998,

Antrag 225/A (E) der Abgeordneten Dr. Elisabeth Pittermann und Genossen betreffend Entschädigungen für die Hepatitis-C-Opfer der Plasmapheresefirmen;

Hauptausschuss:

Antrag 211/A der Abgeordneten Dr. Andreas Khol, Ing. Peter Westenthaler und Genossen gemäß Art. 49b B-VG iVm § 26 GOG-NR auf Durchführung einer Volksbefragung gemäß Art. 49b B-VG über die Weiterentwicklung des EU-Rechts zur Sicherstellung der Gleichberechtigung und der demokratischen Rechte aller EU-Mitgliedsstaaten, zur Garantie von Grund- und Freiheitsrechten in der Europäischen Union sowie zur Schaffung eines rechtsstaatlichen Verfahrens bei behaupteter Verletzung von Grundwerten der Europäischen Union und zur sofortigen Aufhebung der ungerechtfertigten Sanktionen gegen Österreich;

Ausschuss für innere Angelegenheiten:

Antrag 219/A (E) der Abgeordneten Dr. Peter Kostelka und Genossen betreffend Schutz der Bevölkerung vor Hunden mit gesteigerter Aggressivität und Gefährlichkeit,

Antrag 220/A der Abgeordneten Dr. Peter Kostelka und Genossen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem zur Abwehr von Gefahren, die von gefährlichen Hunden ("Kampfhunden") ausgehen, das Strafgesetzbuch und das Waffengesetz 1996 geändert werden;

Justizausschuss:

Bundesgesetz, mit dem das Rechtspraktikantengesetz geändert wird (111 der Beilagen),

Antrag 209/A der Abgeordneten Mag. Dr. Maria Theresia Fekter, Dr. Harald Ofner und Genossen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die Strafprozessordnung 1975 und das Auslieferungs- und Rechtshilfegesetz geändert werden,

Antrag 210/A der Abgeordneten Mag. Dr. Maria Theresia Fekter, Dr. Michael Krüger und Genossen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Urheberrechtsgesetz geändert wird (Urheberrechtsgesetz-Novelle 2000 – UrhG-Nov. 2000);

Kulturausschuss:

Antrag 214/A der Abgeordneten Dr. Eva Glawischnig und Genossen betreffend ein Bundesgesetz über die Errichtung eines Fonds zur Förderung der Beiträge der selbständigen Künstlerinnen in der gesetzlichen Sozialversicherung (Künstlerinnensozialversicherungs-Fondsgesetz – KSVFG);


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Ausschuss für Menschenrechte:

Antrag 215/A (E) der Abgeordneten Mag. Walter Posch und Genossen betreffend die Einrichtung von Clearingstellen;

Verfassungsausschuss:

Antrag 212/A (E) der Abgeordneten Karl Öllinger und Genossen betreffend Anpassung des Systems der "Politikerpensionen" an die anderen Pensionssysteme,

Antrag 217/A (E) der Abgeordneten Mag. Dr. Udo Grollitsch, Nikolaus Prinz und Genossen betreffend Verschärfung der Zucht- und Haltungsbedingungen für "potentiell gefährliche" Hunde;

Verkehrsausschuss:

Antrag 213/A (E) der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser und Genossen betreffend Forschungsprogramm über Auswirkungen von GSM-Emissionen.

*****

Ankündigung einer Dringlichen Anfrage

Präsident Dr. Heinz Fischer: Der Klub der Freiheitlichen Partei hat gemäß § 93 Abs. 2 der Geschäftsordnung das Verlangen gestellt, die vor Eingang in die Tagesordnung eingebrachte schriftliche Anfrage 1014/J der Abgeordneten Ing. Westenthaler und Genossen an den Herrn Bundesminister für Finanzen betreffend Finanzdesaster der Bank Burgenland dringlich zu behandeln.

Nach den Bestimmungen, die Ihnen allen bekannt sind, wird diese Dringliche Anfrage um 15 Uhr zum Aufruf gelangen.

Fristsetzungsantrag

Präsident Dr. Heinz Fischer: Weiters darf ich vor Eingang in die Tagesordnung mitteilen, dass Herr Abgeordneter Platter beantragt hat, dem Ausschuss für innere Angelegenheiten zur Berichterstattung über den Entschließungsantrag 217/A (E) betreffend Verschärfung der Zucht- und Haltebedingungen für "potentiell gefährliche" Hunde eine Frist bis zum 19. September zu setzen.

Es liegt mir das Verlangen vor, eine kurze Debatte über diesen Fristsetzungsantrag durchzuführen.

Diese kurze Debatte wird stattfinden, und zwar nach Abschluss der Diskussionen zur Dringlichen Anfrage.

Behandlung der Tagesordnung

Präsident Dr. Heinz Fischer: Es liegt mir der Vorschlag vor, die Debatte über die Punkte 1 und 2, 4 und 5, 7 und 8, 9 und 10, 12 und 13, 14 und 15 sowie 20 bis 22 jeweils zusammenzufassen.

Gibt es dagegen einen Einwand? – Da dies offenbar nicht der Fall ist, werde ich die genannten Punkte zusammenfassen und die Debatte darüber jeweils gemeinsam durchführen.

Redezeitbeschränkung

Präsident Dr. Heinz Fischer: Ich darf in die Tagesordnung eingehen.

Es liegt mir ein in der Präsidialsitzung vorberatener Vorschlag vor, nach dem für die heutige Sitzung eine Tagesblockzeit von 10 "Wiener Stunden" festgelegt werden soll, aus der sich


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folgende Redezeiten ergeben: SPÖ 195 Minuten, Freiheitliche und ÖVP je 145 Minuten, Grüne 115 Minuten.

Darüber hat das Hohe Haus zu beschließen. Ich frage, ob es gegen diesen Vorschlag Einwendungen gibt. – Auch das ist nicht der Fall. Damit ist dies einstimmig so beschlossen.

1. Punkt

Bericht des Ausschusses für innere Angelegenheiten über die Regierungsvorlage (81 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Sicherheitspolizeigesetz geändert wird (223 der Beilagen)

2. Punkt

Bericht des Landesverteidigungsausschusses über die Regierungsvorlage (76 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über Aufgaben und Befugnisse im Rahmen der militärischen Landesverteidigung (Militärbefugnisgesetz – MBG) eingeführt sowie das Sperrgebietsgesetz 1995 geändert werden (218 der Beilagen)

Präsident Dr. Heinz Fischer: Wir gelangen zu den Punkten 1 und 2 der Tagesordnung. Die Debatte über diese beiden Punkte wird gemeinsam geführt.

Eine mündliche Berichterstattung wird nicht gewünscht.

Daher gehen wir gleich in die Beratungen ein.

Erster Redner ist Herr Abgeordneter Mag. Schlögl. Es liegt mir der Vorschlag einer freiwilligen Redezeitbeschränkung von 10 Minuten vor. – Bitte, Herr Abgeordneter.

10.04

Abgeordneter Mag. Karl Schlögl (SPÖ): Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Meine Herren Bundesminister! Die heutige Debatte hat bereits in der Öffentlichkeit, in den Medien, aber auch bei Rechtsexperten große Resonanz hervorgerufen. Nahezu alle Stellungnahmen waren geprägt von eindringlichen Warnungen und davon, dass viele davor gewarnt haben, diese Novelle beziehungsweise dieses Gesetz in dieser Form im Parlament zu beschließen.

Ich möchte hiezu nur zwei Meinungen aus den Tageszeitungen vom Tage, zwei gewichtige Meinungen, zitieren. Zum einen die Meinung der Vorsitzenden der Österreichischen Richtervereinigung, die meint, dass heute mit dem Beschluss des Militärbefugnisgesetzes und der Novelle zum Sicherheitspolizeigesetz eine Bespitzelung der Bürger ohne Kontrolle beginnt und dass es sehr weitgehende Eingriffe in die Privatsphäre jedes Einzelnen geben wird.

Der Rechtsexperte, der Verfassungsexperte Christian Funk fragt, ob "Big Brother" Bundesheer kommt. In einem Artikel im "Standard" moniert er, dass früher der Feind im Osten gestanden sei, die geplante Erweiterung der Heeresbefugnisse aber den Schluss nahe lege, dass er tendenziell bereits hinter jeder einzelnen Wohnzimmertür und -couch lauere. Er qualifiziert das Gesetz schlicht und einfach als "bedrohlich".

Das also ist die Begleitmusik zur heutigen Diskussion um das Sicherheitspolizeigesetz und um das Heeresbefugnisgesetz.

Bevor ich meine Kritik an diesen beiden Gesetzen darlege, möchte ich jedoch auch sehr eindeutig feststellen, dass ich mich während meiner Tätigkeit als Bundesminister für Inneres zur erweiterten Gefahrenerforschung bekannt habe und vom Prinzip her auch heute als Oppositionsabgeordneter ein klares Bekenntnis zur erweiterten Gefahrenerforschung ablege und damit zur rechtlichen Möglichkeit, dass die österreichische Staatspolizei Personen und Gruppierungen beobachten, observieren, Fakten über diese Gruppierungen sammeln kann, auch wenn diese


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Gruppen und Personen noch keine konkreten Straftatbestände gesetzt haben. Ich denke, dass ein solches Instrument wichtig und sinnvoll wäre, weil es zu mehr Sicherheit in unserem Lande beiträgt, weil es aber vor allem auch zu mehr Rechtssicherheit für die handelnden Beamten beiträgt.

Jedem muss aber klar sein, dass das einen großen Eingriff, einen unbestreitbaren und sehr sensiblen Eingriff in Grundrechte darstellt. Unbestreitbar ist auch, dass man eine entsprechende Kontrolle haben muss, wenn man einen solchen Eingriff vornimmt. Ich meine, je schwerwiegender der Eingriff ist, desto wichtiger ist die Kontrolle und desto effizienter muss sie sein. (Beifall bei der SPÖ.)

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es gibt ja bereits eine Novelle zum Sicherheitspolizeigesetz, die im Frühjahr vergangenen Jahres im Ministerrat mit den Stimmen der Sozialdemokraten und der Österreichischen Volkspartei einstimmig beschlossen wurde. In diesem Ministerratsvorschlag gibt es sehr viele Maßnahmen, damit der Schutz der Grundrechte der Menschen in unserem Lande und der Schutz der betroffenen Bürger gewährleistet bleibt. Ich bin sehr enttäuscht darüber, dass diese Kontrollrechte in dieser neuen Vorlage nicht berücksichtigt wurden. Ganz offensichtlich wollen Sie, nachdem Sie gestern den "Tag des Sozialabbaus" veranstaltet haben, heute mit einem "Tag des Abbaus der Bürgerrechte" fortsetzen. (Beifall bei der SPÖ.)

Leider geht Ihre Politik in vielen Bereichen in die Richtung, dass es Kürzungen, dass es Beschneidungen von Rechten und verstärkten Druck auf die Bürger gibt und dass jedes Verlangen nach Transparenz und Offenheit von Ihnen abgelehnt wird. Es gibt einen sehr ernst zu nehmenden bürgerlichen Kritiker, Herrn Professor Herbert Krejci, der vor kurzem in einem Gastkommentar im "profil" sehr klar ausgeführt hat, dass es seit dem 4. Februar in Österreich "kälter" geworden ist.

Bei allem Verständnis, das man für Ihre Politik aufbringen kann, meine ich doch, dass Sie in Ihrem allzu oft falschen Reformeifer die Ängste der betroffenen Menschen übersehen, dass Sie diese Ängste als ungerechtfertigt abqualifizieren und sich mit diesen Ängsten und Bedürfnissen der Menschen nicht auseinander setzen.

Meine Damen und Herren von den Regierungsparteien! Ich meine, dass die Politik des Drüberfahrens und die Politik des Demontierens eine falsche Politik für die künftige Entwicklung in unserem Lande ist. (Beifall bei der SPÖ.)

Dieser Geist des Ignorierens setzt sich leider beim Sicherheitspolizeigesetz und beim Militärbefugnisgesetz fort. Sie haben nahezu alle Bestimmungen zum Schutz vor Missbrauch dieses Instrumentes der erweiterten Gefahrenerforschung und alle demokratischen Kontrollregelungen ignoriert und ausgeschaltet. Was mich besonders ärgert, ist, dass den Heeresdiensten, insbesondere den Ermittlern des Abwehramtes, Befugnisse eingeräumt werden, die meines Erachtens weit über die Aufgaben der Landesverteidigung hinausgehen. Ganz offensichtlich gibt es Pläne und Absichten, eine zweite Polizei, eine zweite Staatspolizei im Bereich der Landesverteidigung einzurichten.

Es gibt leider keine ernst zu nehmende, keine glaubwürdige Abgrenzung zwischen den Heeresnachrichtendiensten und der Staatspolizei im Militärbefugnisgesetz und in dieser Novelle des Sicherheitspolizeigesetzes. Ich meine, dass das falsch ist. Deshalb werden wir diese Novelle und dieses Gesetz auch beim Verfassungsgerichtshof anfechten, und ich bin überzeugt davon, dass wir Recht bekommen werden. (Abg. Ing. Westenthaler: Schönes Wetter wünsch’ ich!)

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Was kritisieren wir eigentlich an dieser Sicherheitspolizeigesetz-Novelle? – Wir kritisieren, dass es nach der neuen Regelung keine Rechtsschutzkommission mehr gibt. Wir kritisieren, dass der richterliche Rechtsschutzbeauftragte nun völlig fehlt. Wir kritisieren, dass die ursprüngliche Absicht, dass nämlich dieser Rechtsschutzbeauftragte nicht vom Innenminister und vom Verteidigungsminister jeweils für sich selbst bestellt wird, sondern vom Justizministerium, vom Justizminister gestrichen wird. Wir kritisieren, dass


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die Genehmigung von Observationen nicht mehr durch den Rechtsschutzbeauftragten, sondern durch die entsprechenden Behörden des Innenministeriums erfolgen soll.

Wir kritisieren weiters, dass es keine Information des Rechtsschutzbeauftragten durch den Bundesminister für Inneres gibt. Der Rechtsschutzbeauftragte hat offensichtlich nur mehr die Funktion eines Feigenblattes. Und schließlich kritisieren wir, dass auch alle Zugangsschranken fehlen und dass in die Entscheidung, ob sich die Aufgabe der erweiterten Gefahrenerforschung stellt und daher sensible Daten ermittelt werden dürfen, der Rechtsschutzbeauftragte leider nicht mehr eingebunden wird.

Ich meine, dass das eine sehr gefährliche Entwicklung ist und dass der Rechtsschutzbeauftragte, selbst wenn er erfährt, dass es eine Amtshandlung gibt, nicht die Möglichkeit hat, die erweiterte Gefahrenerforschung, diese Amtshandlung zu stoppen. Die Funktion des Rechtsschutzbeauftragten ist von Ihnen leider so konstruiert worden, dass er ausschließlich ein zahnloser Tiger geworden ist. Und das lehnen wir ganz entschieden ab. (Beifall bei der SPÖ.)

Sie haben aber bei diesen Gesetzen auch die Mitarbeit des Parlamentes missachtet. Ich denke daher, dass es notwendig und wichtig wäre, dass der Entschließungsantrag, den ich heute hier eingebracht habe und der Ihnen allen vorliegt, von Ihnen unterstützt wird. Mit diesem Entschließungsantrag soll sichergestellt werden, dass das Parlament die Wirksamkeit der Maßnahmen und die damit zusammenhängenden tatsächlichen Rechtsschutzmaßnahmen auch wirklich einschätzen kann. Mit diesem Entschließungsantrag soll weiters sichergestellt werden, dass in Zukunft das Parlament ausführlich informiert wird, dass vierteljährlich im Ständigen Unterausschuss des Ausschusses für innere Angelegenheiten Bericht erstattet wird und bis zum 31. Dezember 2001 ein Erfahrungsbericht vorgelegt wird.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wenn schon viele Warnungen wichtigster Experten in unserem Lande – von Mittler, Funk über die Datenschutzkommission bis zu Helige und Öhlinger – ignoriert werden, dann bitte ich Sie, wenigstens diesem heutigen Entschließungsantrag zuzustimmen, weil er garantieren soll, dass wenigstens das Parlament in diese Amtshandlungen einigermaßen miteingebunden ist.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! In diesem Sinne können wir heute der Vorlage des Militärbefugnisgesetzes, aber auch der Vorlage der Novelle des Sicherheitspolizeigesetzes nicht zustimmen, weil damit Grundrechte entscheidend beschnitten werden und von Ihnen leider die notwendige Kontrolle verunmöglicht wird.

Deshalb ein klares Ja, pardon: ein klares Nein!, zu Ihren Vorstellungen, wie in Zukunft Politik in diesem Lande gemacht werden soll. (Beifall bei der SPÖ. – Ironische Heiterkeit bei Abgeordneten der Freiheitlichen und Rufe: Das "Ja" war ganz schön entlarvend!)

10.15

Präsident Dr. Heinz Fischer: Herr Abgeordneter Schlögl! Ich nehme an, dass der Entschließungsantrag vom nächsten Redner verlesen wird; erst dann kann ich ihn in die Verhandlungen miteinbeziehen. Oder wollen Sie ihn noch rasch verlesen? (Abg. Mag. Schlögl: Der nächste Redner wird ihn verlesen.) Gut.

Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Dr. Helene Partik-Pablé. – Bitte.

10.16

Abgeordnete Dr. Helene Partik-Pablé (Freiheitliche): Sehr geehrte Damen und Herren! Hohes Haus! Herr ehemaliger Bundesminister Schlögl, auch aus Ihren teilweise ziemlich polemischen Ausführungen ist eigentlich nicht hervorgegangen beziehungsweise hat es vielmehr auch darin überhaupt keinen Zweifel daran gegeben, dass vom Standpunkt der Sicherheitsüberlegungen das Instrumentarium der so genannten erweiterten Gefahrenerforschung, nämlich die optische und die akustische Überwachung und der automationsunterstützte Datenabgleich absolut notwendig ist. Als Beweis dafür beziehungsweise als Grundlage dient ja nicht nur Ihre heutige Rede, sondern auch die Politik, die Sie als Innenminister während der vergangenen Jahre gemacht haben.


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Schon im Jahre 1998 haben Sie auf die Notwendigkeit der erweiterten Gefahrenerforschung hingewiesen und in Ihrem Klub, von dem wir ja wissen, dass es in ihm keine einhellige Meinung darüber gegeben hat, vehement dafür gearbeitet, dass es dieses Instrumentarium geben soll. (Abg. Schwemlein: Aber mit anderen Sicherheiten!) Und jetzt führen Sie für Ihre Ablehnung allein die rechtliche Institution des Rechtsschutzbeauftragten an. (Abg. Schwemlein: Sie verwechseln da Äpfel mit Birnen!) Das ist wirklich die berühmte Feigenblatt-Ausrede, die Sie da heute vorbringen, denn an der rechtlichen Konstruktion gibt es überhaupt keinen Zweifel. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Sehr geehrter Herr Abgeordneter Schlögl! Auch wenn Sie einige Zitate bringen, so zum Beispiel von der Vorsitzenden der Richtervereinigung, Frau Helige, die vor Bespitzelungen und so weiter warnt, so vermisse ich aber besorgte Worte der Richtervereinigungs-Präsidentin dazu, dass die SPÖ Steiermark eine wirklich ganz groß angelegte, wirkliche Spitzelaktion gestartet hat. (Abg. Schwemlein: Aber geh!) Das möchte ich Ihnen schon zur Kenntnis bringen. (Abg. Dr. Niederwieser: Das sind doch reine Ablenkungsmanöver!)

Diese Bespitzelungsaktion ist im Landesparteivorstand der SPÖ Steiermark beschlossen worden. (Abg. Schwemlein: Waren Sie da dabei?) In diesem sind auch Abgeordnete der SPÖ, die hier im Nationalrat sitzen und die Politik der Regierungsparteien anprangern.

Da steht drinnen (Abg. Schwemlein: Lesen können wir auch!)  – ich glaube, man muss sich schon einmal anschauen, was da alles drinnensteht –, ich zitiere:

Wir brauchen deine Hilfe. Wir möchten dich um deine Mithilfe bitten und von dir wissen, von wem du glaubst, dass er oder sie bei einer der letzten (Zwischenrufe bei der SPÖ)  – na horchen Sie einmal zu, das ist wirklich sehr interessant! – drei Wahlgänge (weitere Zwischenrufe und Unruhe bei der SPÖ)  – Sie wollen das nicht hören – die SPÖ gewählt hat.

Und weiters heißt es hier: Es geht dabei nicht so sehr um einen gesicherten Wissensstand, sondern eher um deine Einschätzung und deine Vermutungen. – Zitatende. (Abg. Ing. Westenthaler: Schwemlein hat das formuliert! – Zwischenrufe bei der SPÖ.)

Ich sehe schon ein, dass Sie das nicht gerne hören wollen, dass es Ihnen sehr unangenehm ist, wenn Sie von solch einer Bespitzelungsaktion wissen. Aber hören Sie sich das einmal an, ich denke, Sie sollten das wissen! Ich zitiere:

Zur Erleichterung dieser Arbeit hat der Vorstand zwei Unterlagen ausgearbeitet, nämlich das Wählerverzeichnis deines eigenen Wohnsprengels, also jene 500 Personen, die in deiner unmittelbaren Nachbarschaft wohnen. Solltest du von einer oder von mehreren dieser Personen vermuten, dass sie SPÖ wählen, möchten wir dich ersuchen, auf dieser Liste hinter dem Namen dieser Person den Buchstaben "S" hinzuschreiben. Dieser Buchstabe bringt zum Ausdruck, dass du diese Person für einen SPÖ-Wähler hältst. Umgekehrt möchten wir dich auch bitten, solltest du von jemandem den gesicherten Wissensstand haben, dass er oder sie eine andere Partei wählt, so würden wir bitten, den Buchstaben "A" hinter diesen Namen zu setzen. – Zitatende. (Abg. Ing. Westenthaler: Kollege Schlögl, das ist Bespitzelung! – Abg. Dr. Niederwieser: Ihnen ist wohl alles Recht, um von den aufgeworfenen Fragen abzulenken! Die müssen Ihnen schon sehr unangenehm sein!)

Also wissen Sie: Wenn man einer Partei angehört, die einen solchen Brief schreibt, die eine solche Aktion startet, dann sollte man auf keinen Fall bei einer Konstruktion, die rechtlich so abgesichert ist wie der Rechtsschutzbeauftragte, von "Bespitzelung" reden. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Da würde ich mich an der Nase nehmen. Herr Abgeordneter Schlögl, kein Wort würde ich mehr darüber reden, sondern ich würde nur erläutern, wie es eigentlich in der SPÖ zu einer solchen Aktion kommen kann. (Abg. Ing. Westenthaler: Das hat das letzte Mal der Honecker gemacht!) Da soll einer einmal herauskommen und uns erklären, wieso es diese Bespitzelungsaktion gegeben hat. Darüber haben Sie überhaupt nichts gesagt. (Zwischenruf der Abg. Mag. Wurm. )


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Finden Sie das richtig, Frau Abgeordnete Wurm? Sie finden diese Aktion richtig? – Nein? Dann kommen Sie heraus, distanzieren Sie sich davon und sagen Sie, dass Ihnen das äußerst peinlich ist und dass Sie von solchen Bespitzelungsaktionen in Zukunft Abstand nehmen wollen. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Schauen Sie, alles, was Sie heute vorbringen, ist offensichtlich nur dazu gedacht, dass Sie die Kurve kratzen können, denn Sie haben schon zusammen mit der ÖVP den Beschluss für eine Novelle des Sicherheitspolizeigesetzes zur erweiterten Gefahrenerforschung vorgelegt. (Abg. Ing. Westenthaler: Ein unglaublicher Skandal! – Abg. Dr. Niederwieser: Reden wir doch über Ihr Bespitzelungsgesetz!) Und auch da war der Rechtsschutzbeauftragte vorgesehen.

Herr Abgeordneter Schlögl, es war nie gedacht an eine Kommission mit mehreren Personen, die alle den gleichen Status haben sollten, sondern es war daran gedacht, einen Rechtsschutzbeauftragten mit zwei Stellvertretern zu schaffen. Das heißt, einer studiert den Akt, und wenn ihn der nicht studiert, dann studiert ihn einer der Stellvertreter. Aber von einer Kommission, wo jeder von den dreien gleichberechtigt gewesen wäre, war nie die Rede. – Aber, wie gesagt, heute wollen Sie das so drehen, damit Sie nur ja nicht zustimmen müssen; das kennen wir alles schon.

Herr Leikam hat weinerlich Medienvertretern knapp vor der Beschlussfassung im Nationalrat gesagt: Jetzt können wir diese erweiterte Gefahrenerforschung nicht beschließen, weil der Khol das nicht möchte. Und weiters: Der Khol lässt die erweiterte Gefahrenerforschung nur platzen, weil das Militärgesetz nicht durchgegangen ist. (Abg. Kiss: Sicher, auf Punkt und Beistrich!) Das heißt also, es war alles auf Punkt und Beistrich vorbereitet für die erweiterte Gefahrenerforschung, wie wir sie heute vorlegen. Wie gesagt: Heute wissen Sie nicht, wie Sie sich davon distanzieren sollen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren von der SPÖ! Ich sehe schon ein, dass Sie sich in einer schwierigen Lage befinden, denn wenn man etwas monatelang, ja sogar jahrelang vorbereitet und den Sicherheitsapparat schon darauf getrimmt hat, dass die erweiterte Gefahrenerforschung kommt, und man dann unter einer fadenscheinigen Ausrede nicht zustimmt, dann hat man natürlich einen ungeheuer großen Erklärungsnotstand. Aus diesem wollen Sie sich jetzt in irgendeiner Weise herausdrehen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Dass auch der Sicherheitsapparat für diese erweiterte Gefahrenerforschung ist, das hat auch der seinerzeitige Generaldirektor Dr. Sika eindeutig klargelegt. Er hat gemeint, es müsse die Möglichkeit geben, Gefahrenerforschung zu betreiben, noch bevor die Gefahr eintritt. Wenn man das nicht macht, steht man der Gefahr plötzlich hilflos gegenüber. Und derzeit haben wir keine Möglichkeit, dagegen etwas zu tun. Wenn wir erst dann ermitteln, wenn ein Vorfall bereits passiert ist, dann sind wir um Jahre hinterdrein.

Ich meine, dass Sie von der SPÖ heute die Größe haben sollten, zu den Äußerungen, die damals von den Verantwortlichen Ihres Sicherheitsapparates gemacht wurden, zu stehen – und auch zu Ihrer seinerzeitigen politischen Willensbildung. Ich glaube nicht, dass Sie sich jetzt da rausdrehen und zuschauen sollten, wie das Sicherheitspolizeigesetz gegen Ihren Willen beschlossen wird, obwohl Sie jahrelang gesagt haben, dass es dringend notwendig ist, es zu ergänzen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Dieses Mittel der erweiterten Gefahrenerforschung ist ein Hauptinstrumentarium gegen die organisierte Kriminalität. Wir sind ja tagtäglich konfrontiert mit der organisierten Kriminalität. Wir erleben sie im Schlepperunwesen, wir erleben sie bei extremistischen Aktionen, wir erleben sie bei den Drogen. Erst jetzt ist in Wien das Ergebnis eines riesigen Drogenhandels offenbar geworden. Und wir dürfen da ganz einfach nicht tatenlos zuschauen.

Es ist den Österreichern schon prophezeit worden, dass die organisierte Kriminalität hier in Österreich auch Fuß fassen wird. Manche sprechen davon, dass Österreich schon zur Drehscheibe der organisierten Kriminalität geworden ist.


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Wir stimmen dieser erweiterten Gefahrenerforschung zu. Wir und auch unsere Rechtsexperten sind der Ansicht, dass der Rechtsschutzbeauftragte eine absolute Garantie dafür ist, dass es keine Missbrauchsmöglichkeit gibt, denn es ist seine Unabhängigkeit garantiert. Es ist auch garantiert, dass er die Datenschutzkommission anrufen kann, wenn etwas nicht in Ordnung ist. Er übt eine begleitende Kontrolle aus. Es gibt einen Bericht an den Innenminister, und der Innenminister hat dem Unterausschuss Bericht zu erstatten, wenn die Abgeordneten das verlangen. Und ich bin überzeugt davon, dass die Abgeordneten das auch verlangen werden. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Wenn Sie hier heute von einem "zahnlosen Tiger" reden, der der Rechtsschutzbeauftragte sei, dann reden Sie gegen Ihre Überzeugung. (Abg. Schwemlein: Nein!) Das ist Ihr Mittel, sich rauszudrücken. Ihnen geht es nur darum, nicht einem Gesetz zuzustimmen, das die rot-blaue Regierung initiiert hat. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

10.26

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Pilz. Er hat das Wort. (Ruf bei der ÖVP: Jetzt kommt wieder die Vernaderung!)

10.26

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (Grüne): Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich greife gern das Stichwort "Vernaderung" auf, weil mit diesem Gesetz das erste Mal so etwas wie eine gesetzliche Vernaderungsermächtigung erteilt wird. (Abg. Kiss: So ein Unsinn!) Ich werde mich dann im Verlauf dieser Debatte noch an einige der Hauptbetroffenen in diesem Hause wenden, nämlich an die Bürgermeister, insbesondere jene der ÖVP, für die zum ersten Mal ein gesetzlicher Vernaderungszwang verankert wird.

Aber lassen Sie mich eingangs einmal etwas völlig anderes feststellen. Ich habe bis jetzt noch nicht erlebt, dass der Nationalrat mit der festen Absicht seiner Mehrheit zusammentritt, einen Verfassungsbruch zu begehen. (Beifall bei den Grünen. – Abg. Kiss: Woher beziehen Sie diese Überlegung?)

Das ist neu, das hat es in dieser Art und Weise noch nie gegeben (Abg. Kiss: Wer sagt das?), dass sich Abgeordnete in dieses Haus setzen und sagen: Die Mehrheit der Verfassungsrechtler mag gegen uns sein, die Richtervereinigung, die Rechtsanwaltskammer, alle mögen auf die Verfassungswidrigkeit der beiden vorliegenden Gesetze hinweisen (Abg. Kiss: Unsinn, völliger Unsinn!), aber uns ist das egal, wir fahren drüber, vielleicht kommen wir irgendwie durch, denn was ist schon die Verfassung, wenn wir in diesem Hause die Mehrheit haben! – Das ist eine völlig neue politische Kultur. (Neuerlicher Beifall bei den Grünen.)

Das erleben wir in zwei Parlamentstagen jetzt zum dritten Mal. Die Volksbefragung ist wahrscheinlich verfassungswidrig. (Abg. Kiss: "Wahrscheinlich"!) Der Verfassungsrechtler Professor Öhlinger argumentiert, dass die so genannte Pensionsreform mit großer Wahrscheinlichkeit verfassungswidrig ist. Und heute beschließen Sie zwei verfassungswidrige Gesetze. Drei Mal das Risiko von Verfassungsbruch durch die Mehrheit dieses Hauses – und nicht einmal ein Wimpernzucken, nicht einmal ein Rest, ein minimaler, mikroskopisch kleiner Rest eines schlechten Gewissens. (Abg. Jung: Vier Mal!)

Was geht eigentlich in diesem Land vor? – Straftarife für Medien, Versuche, den ORF gleichzuschalten, Strafandrohungen gegen Abgeordnete bei Schulterschlussverweigerung, Klagswellen gegen Kritiker dieser Regierung – Ausgangspunkt ist in erster Linie die sattsam bekannte Kanzlei Böhmdorfer – und jetzt zwei Überwachungsstaatgesetze. Das fügt sich zu dem Bild einer Republik Österreich, die sich aus dem Demokratisierungsprozess der Europäischen Union weitgehend verabschiedet hat. Das ist der heutige Eindruck. Während in Straßburg und Brüssel ein Europäischer Grundrechtekonvent tagt und versucht, die europäische Einigung auf eine Basis von Grund- und Bürgerrechten zu stellen, wird in diesem Parlament genau das Gegenteil beschlossen. (Abg. Kiss: Wobei der Voggenhuber ein übles Spiel spielt!)

Herr Kollege Kiss! Vielleicht hat Johannes Voggenhuber die Möglichkeit, in diesem Konvent irgendein Spiel zu spielen. (Abg. Kiss: Ein übles!) Die Regierungsvertreter haben es nicht, da


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etwa Abgeordneter Ofner bis auf zwei der Grundrechtskonventsitzungen in Straßburg alle anderen geschwänzt hat. Insofern ist ein übles Spiel von Seiten der Regierungsparteien mit großer Wahrscheinlichkeit zumindest im Grundrechtskonvent nicht zu erwarten. Aber es reicht völlig, was heute in diesem Hause passiert.

Meine Damen und Herren! Sie wollen heute Vollmachten verabschieden: Vollmachten im polizeilichen und Vollmachten im militärischen Bereich. Wir haben unsere Kritik an den polizeilichen Maßnahmen innerhalb und außerhalb des Ausschusses in aller Form einige Male wiederholt und bekräftigt; sie bleiben aufrecht. Ich halte die erweiterte Gefahrenerforschung nicht nur für verfassungsrechtlich bedenklich, sondern auch für ein völlig untaugliches Instrument, etwa die organisierte Kriminalität zu bekämpfen.

Frau Abgeordnete Partik-Pablé! Sie haben völlig Unrecht: In den entscheidenden Gesetzesstellen wird gerade argumentiert, dass es nicht um die organisierte Kriminalität, sondern um die Überwachung so genannter "extremer Politik" geht. (Abg. Dr. Partik-Pablé: Extremistische Bewegungen können auch organisierte Kriminalität haben!) Ihre Argumentation stimmt nicht! Wollten Sie gegen die organisierte Kriminalität vorgehen, dann würden Sie versuchen, sie beim Geld zu treffen. Aber Ihr eigener Finanzminister fährt nach Portugal, um sich dagegen zu stemmen, dass die Europäische Union wirksame Maßnahmen gegen Geldwäscherei verabschiedet, und versucht, dagegen sogar ein Veto einzulegen. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ.)

Und hier sagen Sie: Die Opposition soll überwacht werden, um so die organisierte Kriminalität zu bekämpfen. – Ja ist die SPÖ die organisierte Kriminalität? Sind wir die organisierte Kriminalität? Wahrscheinlich gibt es manche unter Ihnen, die unsere täglichen Akte der Majestätsbeleidigung bereits unter "organisierte Kriminalität" subsumieren. Ja, dann gestehe ich: Wir haben uns zusammengeschlossen, um die Regierung zu kritisieren. Nach derzeitigem Rechtsstand ist das nicht organisierte Kriminalität. Was noch daraus wird, wenn man beginnt, solche Gesetze zu beschließen, das werden wir uns ohne alle Ruhe anschauen.

Welche Vollmachten wollen Sie erteilen – ich konzentriere mich auf die militärischen Vollmachten, weil es da die größten Neuigkeiten gibt? Sie argumentieren: Es wird jetzt legalisiert, was früher nicht durch Gesetz geregelt war. Ja wissen Sie, was Sie damit erklären? – Dass bis jetzt jahrzehntelang zwei militärische Geheimdienste in Österreich illegal tätig waren und dass Sie die illegale Tätigkeit dieser Geheimdienste legalisieren.

Da gibt es eine berufene Auskunftsperson. Es ist wahrscheinlich nur unter dieser Bundesregierung und bei dieser Partei möglich, dass ein Brigadier des Heeres-Nachrichtenamtes Vorsitzender des Landesverteidigungsausschusses und Mitglied des Stapo- und des HNA-Ausschusses ist. Der könnte Ihnen sagen, wie bis jetzt die illegale Tätigkeit von Heeres-Nachrichtenamt und Abwehramt funktioniert hat und wie sein eigener Beitrag zu dieser illegalen Tätigkeit war. (Beifall bei den Grünen.)

Dass jetzt die illegale berufliche Tätigkeit des freiheitlichen Wehrsprechers im Nachhinein gemeinsam mit der seiner Kolleginnen und Kollegen legalisiert werden soll, das ist nicht etwas, was den verfassungsmäßigen Einrichtungen dieser Republik dient, sondern bestenfalls dem Eigeninteresse dieser Dienste.

Was sollen sie tun können? – Im § 20 Militärbefugnisgesetz wird – das stellt man fest, wenn man die Erläuterungen liest – normiert, was Aufgabe der militärischen Abwehr ist, und nur gegen diese richtet sich unsere Kritik: die Überwachung so genannter kritischer Autoren und Journalisten und von Personen und politischen Organisationen, die der militärischen Landesverteidigung teilweise kritisch gegenüber eingestellt sind. – Das ist die Aufgabe der militärischen Abwehr: die Überwachung der Opposition, von Journalisten, von Autoren, von Politikern und von einfachen Bürgerinnen und Bürgern, die es wagen, auch noch diese Regierung zu kritisieren. Das ist § 20 Militärbefugnisgesetz.

Seien Sie wenigstens so tapfer wie der heimliche Parteiobmann der Freiheitlichen Partei, der ganz offen sagt, was er und seine Freundinnen und Freunde mit der Opposition und der Kritik in


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diesem Lande vorhaben! Stellen Sie sich doch einmal her und sagen Sie: Ja, wir misstrauen den Bürgerinnen und Bürgern dieser Republik (Abg. Mag. Trattner: Haben Sie ein schlechtes Gewissen, Herr Pilz?), ja, wir wollen genau wissen, wo Kritik und Opposition entstehen, ja, wir brauchen dazu eine Staatspolizei und eine militärische Staatspolizei, ja, wir wollen es im Detail wissen, damit wir dann dagegen geeignete Schulterschluss-Maßnahmen ergreifen können! – Das ist wenigstens ehrlich. Aber sich auf die russische Mafia auszureden, wenn man die österreichische Opposition bekämpfen will, das ist schlicht und einfach politisch schäbig und doppelbödig. (Beifall bei den Grünen.)

Jetzt wende ich mich einmal an die Bürgermeister und Bürgermeisterinnen – es sind ja nur Bürgermeister da –: Herr Kollege Großruck aus Grieskirchen! (Abg. Auer: Er ist nicht hier!) Herr Bürgermeister Mühlbachler aus Freistadt! Und insbesondere Herr Bürgermeister Platter aus Zams, der mit mir diese Ausschüsse mit durchgedient hat! (Abg. Dr. Fekter: Seit wann haben Sie es mit den Bürgermeistern?) Meine Herren Bürgermeister! Ich habe Ihre Reaktion und jene Ihrer Fraktionskollegen im Ausschuss gesehen, als Sie – ich befürchte, zum ersten Mal – erfahren haben, was auch über Sie im Militärbefugnisgesetz steht, nämlich:

Wenn in Zukunft ein Organ der militärischen Abwehr – aus Wien natürlich – zum Tiroler Bürgermeister kommt und sagt: Bürgermeister, ich hätte gerne einen von dir – oder: von Ihnen, gefälschten Ausweis, in dem steht, ich sei ein Richter, Journalist oder Staatsanwalt, um das Gemeindegebiet politisch zu erforschen, dann hat der ÖVP-Bürgermeister auf der Stelle diese Urkunde, diese rechtlich und rechtmäßig gefälschte Urkunde auszustellen.

Wenn der Abwehrbeamte zum Tiroler ÖVP-Bürgermeister geht und sagt: Bürgermeister, ich will Folgendes über deine Gemeindebürger wissen: Wo sind Leute, die sich an Bürgerinitiativen beteiligt haben? Wie sind sie bis jetzt politisch aufgefallen?, dann hat der Bürgermeister unverzüglich diese Informationen zur Verfügung zu stellen, aber nicht nur der Bürgermeister, sondern das Finanzamt, das Sozialamt, das Jugendamt, die Arbeiterkammer, die Bundeswirtschaftskammer, die Rechtsanwaltskammer, die Rechtshilfeeinrichtungen, die Sozialversicherungsträger, die öffentlichen Krankenanstalten, die psychiatrischen Kliniken und, und, und, bis hin zu den Stiftungen, den Fonds. Absolute Auskunftspflicht gegenüber der militärischen Staatspolizei ohne jede Einschränkung – das steht in diesem Gesetz!

Wenn morgen ein Beamter des Abwehramtes zur Bundeswirtschaftskammer geht und sagt: Wir wollen vom Betrieb Sowieso genau wissen: Wie schaut es dort mit den Beschäftigten aus? Wohin tendieren sie? Wie sind sie organisiert? Wer ist auffällig?, dann hat sie diese Auskünfte zu geben. Und Ihre Funktionäre, meine Damen und Herren von der Österreichischen Volkspartei, haben kein Recht, diese Auskunft zu verweigern. – Das ist militärische Staatspolizei.

Und was ist jetzt die Begründung dafür? Ich habe im Ausschuss immer wieder gefragt: Ja wo ist die drohende Gefahr? Ist das Bundesheer so von inneren Feinden umzingelt, dass es dieser unglaublichen Vollmachten bedarf? – Die Antwort des Herrn Brigadiers vom Heeres-Nachrichtenamt war: Da hat es einen Vorfall im Burgenland mit einer Leuchtrakete gegen einen Hubschrauber des Bundesheeres gegeben!

Gegen diese Leuchtrakete setzen Sie jetzt ein gesamtösterreichisches Spitzelwesen in Betrieben, in Ministerien, bei Sozialversicherungen, in Krankenhäusern, in Kammern ein. Wegen dieser einen Leuchtrakete im Burgenland bespitzeln Sie unverdächtige und unschuldige Bürgerinnen und Bürger.

Meine Damen und Herren! Das kann doch wohl nicht Ihr Ernst sein! Auch wenn Sie alle Menschen in dieser Republik durchleuchten, werden Sie nicht das Abschießen einer einzelnen Leuchtrakete verhindern.

Mein Vorschlag, mein rechtsstaatlicher Vorschlag lautet nach wie vor: Überlassen Sie die Aufklärung von Gewalttaten jenen Organen, die die Verfassung dazu vorsieht: den ordentlichen Gerichten und den Einheiten der österreichischen Polizei und des Innenministeriums. Die können das, auf die ist Verlass, die sind dazu ausgebildet und die sind dazu von der Verfassung auch bevollmächtigt. (Abg. Kiss: Das heißt, Sie stimmen der SPG-Novelle zu!) Schaffen Sie


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nicht eine außerverfassungsmäßige militärische Staatspolizei, die im österreichischen Rechtsstaat schlicht und einfach keinen Platz hat! (Beifall bei den Grünen.)

Was wird geschützt? Jetzt komme ich zum Grundmissverständnis. (Abg. Kiss: Oder täusche ich mich, Kollege Pilz? Beim SPG stimmen Sie zu, zumindest nach Ihrer Argumentation! Das wäre nämlich konsequent!) In unserer politischen Kultur fällt mir seit vielen Jahren auf, dass die meisten von Ihnen sich nie wirklich überlegt haben, was Verfassung eigentlich bedeutet. (Abg. Dr. Fekter: Seien wir froh, dass wir Sie haben!) In einer innenpolitischen Krise, die es zum Glück in Österreich noch nie gegeben hat, nämlich während der Entführung des deutschen Arbeitgeberpräsidenten Schleyer durch die RAF-Terroristen, ist der deutsche Bundeskanzler Helmut Schmidt vor die Presse getreten und hat erklärt: Es gibt ein großes Missverständnis: Aufgabe der Regierung ist es nicht, den Staat zu schützen, sondern ausschließlich die Verfassung zu schützen. Es ist Aufgabe einer Regierung, die Rechte, die eine Verfassung bietet und begründet, mit allen zu Gebote stehenden Mitteln zu schützen, auch gegenüber dem Staat.

Ich habe immer geglaubt, dass eine Freiheitliche Partei und eine Österreichische Volkspartei als so genannte bürgerliche Parteien dafür besonders sensibel sind: die Rechte des einzelnen Menschen gegenüber der Übermacht des Staates zu schützen. Aber genau das Gegenteil erfahren wir jetzt: Nicht der Mensch wird geschützt, nicht das Individuum wird geschützt, sondern der Staat wird geschützt!

Gefahren werden erfunden, um einen Staatsschutz begründen zu können, der sich überhaupt nicht mehr um die Rechte des Einzelnen kümmert, sondern schlicht und einfach nur die Aufgabe hat, jede Opposition zu überwachen und ihre Erstickung vorzubereiten. (Beifall bei den Grünen.)

Meine Damen und Herren! Diese Gesetze sind verfassungswidrig! Sie sind klipp und klar verfassungswidrig, und Sie wissen das! Deswegen werden wir das – es ist bedauerlich, dass das im österreichischen Nationalrat notwendig ist – nicht als letzten Schritt hinnehmen können. Der nächste Schritt bringt uns zum Verfassungsgerichtshof. (Abg. Kiss: Jedes Mal dasselbe!) Gemeinsam mit der sozialdemokratischen Fraktion werden wir gegen das Militärbefugnisgesetz eine Verfassungsbeschwerde einbringen, und ich bin mir dessen sicher, dass wir im Verfassungsgerichtshof auf wesentlich mehr Verständnis für die Grundzüge der österreichischen Bundesverfassung stoßen werden als bei der Mehrheit dieses Hauses. (Beifall bei den Grünen. – Abg. Kiss: Um was wetten wir, Kollege Pilz, dass Sie falsch liegen?)

Das Militärbefugnisgesetz und die Novelle zum Sicherheitspolizeigesetz sind Kerngesetze der Dritten Republik, sind Kerngesetze einer neuen autoritären Verfasstheit dieser Republik.

Wir haben derzeit in diesem Hause keine Mehrheit, um diesen Prozess parlamentarisch zu stoppen. Glauben Sie uns, dass wir alle uns zur Verfügung stehenden Mittel ausschöpfen werden, um die österreichische Bundesverfassung auch vor Abgeordneten wie Ihnen in den notwendigen Schutz zu nehmen! – Ich danke. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ.)

10.42

Präsident Dr. Heinz Fischer: Es liegen mir zwei Verlangen auf tatsächliche Berichtigungen vor, zunächst Herr Abgeordneter Dr. Einem und dann Herr Abgeordneter Wolfgang Jung. Bitte um den zu berichtigenden und den tatsächlichen Sachverhalt. – Bitte, Herr Abgeordneter Einem.

10.42

Abgeordneter Dr. Caspar Einem (SPÖ): Herr Präsident! Hohes Haus! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Frau Abgeordnete Partik-Pablé hat am Schluss ihrer Rede zu uns hin gewandt behauptet, wir lehnten den heutigen Gesetzentwurf nur deshalb ab, weil er von der "rot-blauen Regierung" beschlossen worden ist. (Abg. Dr. Partik-Pablé: "Initiiert" habe ich gesagt!)

Das, Frau Abgeordnete Partik-Pablé, ist nicht nur ein Irrtum, sondern auch falsch. Wir lehnen das deshalb ab, weil wir für einen klaren, eindeutigen Bürgerschutz eintreten, weil wir auf der


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Seite der bürgerlichen Freiheiten stehen und dafür entsprechenden Rechtsschutz verlangen. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der Grünen. – Abg. Kiss: Sie können es noch nicht!)

10.43

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächste tatsächliche Berichtigung: Herr Abgeordneter Jung. – Bitte.

10.43

Abgeordneter Wolfgang Jung (Freiheitliche): Kollege Pilz hat in seinen Ausführungen, wie schon früher auch, mehrfach und in abwertender Absicht festgestellt, dass ein Brigadier des Heeres-Nachrichtenamtes Vorsitzender des Landesverteidigungsausschusses wäre. Er hat damit wider besseres Wissen und bewusst die Unwahrheit gesagt, weil ich ihm gegenüber und auch diesem Hause gegenüber schon mehrfach festgestellt habe, dass ich seit über drei Jahren nicht mehr Dienst im Heeres-Nachrichtenamt mache. So nur diffamieren zu wollen, Herr Kollege Pilz, ist schäbig. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

10.44

Präsident Dr. Heinz Fischer: Der letzte Satz war keine tatsächliche Berichtigung und hat mit dem berichtigten Sachverhalt nichts zu tun. (Abg. Dr. Partik-Pablé: Warum rügen Sie nicht Kollegen Einem?) Ich rüge das deshalb nicht, weil ich das mildere Mittel ergriffen habe, um nicht für die Worte "politisch schäbig" einen Ordnungsruf erteilen zu müssen.

Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Platter. – Bitte.

10.44

Abgeordneter Günther Platter (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Herren Minister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Zuerst möchte ich mich ganz kurz mit dem befassen, was Vorredner gesagt haben, insbesondere Herr Abgeordneter Pilz.

Meine Damen und Herren! Kommen Ihnen diese Argumente des Abgeordneten Pilz nicht bekannt vor? (Abg. Schwarzenberger: Ja!) Haben Sie das nicht schon einmal gehört, meine sehr geehrten Damen und Herren? – Selbstverständlich, als es damals um die Argumentation bei der Beschlussfassung des Sicherheitspolizeigesetzes gegangen ist, um die besonderen Ermittlungsmethoden, auch um die Rasterfahndung. Schon damals haben wir diese grüne Rhetorik über den "Überwachungsstaat à la James Bond" gehört, und wir haben auch vom "Abbau der Menschenrechte und der Grundrechte" gehört.

Ich zitiere dazu die Ausführungen von Frau Kollegin Stoisits vom 10. Juli 1997, damit uns das wieder in Erinnerung kommt. Am 10. Juli 1997 hat Frau Kollegin Stoisits gesagt: Künftig gibt es keinen Ort mehr, wo Sie flüsternde Zwischenbemerkungen machen können. Es wird nämlich, meine sehr geehrten Damen und Herren, künftig alles aufgenommen, mitgehört und abgelauscht. Wir haben den Überwachungsstaat. – So weit die Kollegin Stoisits.

Meine Damen und Herren, ich frage Sie nun, das ist an Sie, an die Abgeordneten gerichtet worden: Fühlen Sie, dass Sie belauscht werden, dass Sie abgehört werden und dergleichen mehr? Hat sich diesbezüglich eine Veränderung ergeben? (Abg. Schwarzenberger: Mehr Verbrechen wurden entdeckt!)

Ich frage die Bürger dieses Landes: Hat sich seit der Beschlussfassung damals etwas verändert? Wenn man darüber nachdenkt, muss man ein klares Nein sagen. Und wenn die Abgeordneten der Grünen darüber nachdenken, müssen sie ebenfalls ein klares Nein sagen, denn es gibt nämlich in der Zwischenzeit einen Zwischenbericht über die besonderen Ermittlungsmethoden aus den Jahren 1998 und 1999; das wurde aber nicht angefordert. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

Was glauben Sie, warum nicht, meine Damen und Herren? – Es wurde aus dem Grund nicht angefordert, weil es ein ausgezeichneter Bericht ist, weil keine Menschenrechte verletzt wurden und weil ausgezeichnet gearbeitet wurde.


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Und so wird es uns auch beim Militärbefugnisgesetz gehen, meine sehr geehrten Damen und Herren.

Nun zum Militärbefugnisgesetz. Ich erinnere an den "Lucona"-Untersuchungsausschuss aus dem Jahre 1989. Im Bericht des "Lucona"-Untersuchungsausschusses hieß es wörtlich – ich zitiere –:

Die Befugnisse der Staatspolizei und der militärischen Nachrichtendienste zur Überwachung von Personen müssen genau determiniert werden. Und weiters heißt es: Es ist auf die Grundfreiheiten und Menschenrechte Bedacht zu nehmen. Einrichtungen zur Kontrolle solcher Tätigkeiten sollen vorgesehen werden. – Zitatende.

Genau diesen Intentionen des "Lucona"-Untersuchungsausschusses werden wir heute, elf Jahre danach, Rechnung tragen. Die Aufgaben und Befugnisse werden klar gesetzlich geregelt, und die Kontrolle der Grundfreiheiten, der Menschenrechte wird durch einen Rechtsschutzbeauftragten durchgeführt. – Das ist der Punkt, meine sehr geehrten Damen und Herren. Das ist die Intention dieses Gesetzes. Es handelt sich bei diesem Gesetz um einen wichtigen Beitrag zur Staats- und Rechtssicherheit.

Nun, meine sehr geehrten Damen und Herren, zu den Behauptungen, die heute hier schon aufgestellt wurden und die auch in den Medien zu hören sind. Es wird immer wieder behauptet, dass die Befugnisse erweitert würden. – Stimmt nicht! Es handelt sich vorwiegend um jene Befugnisse, die die Dienste bereits jetzt schon haben. Und nun wird das in ein Gesetzeswerk eingebunden.

Es wird weiters behauptet, dass keine klare Abgrenzung zur Sicherheitspolizei getroffen werde. – Stimmt nicht! Der militärische Eigenschutz – allein um den militärischen Eigenschutz geht es – wurde im § 2 Militärbefugnisgesetz von der Sicherheitspolizei abgegrenzt.

Es wird auch behauptet, dass die nachrichtendienstliche Abwehr wahllos sämtliche bundesheerkritische Gruppierungen und zum Beispiel auch Journalisten beobachten könne. – Stimmt nicht! Die nachrichtendienstliche Abwehr, meine sehr geehrten Damen und Herren, darf ausschließlich dann tätig werden, wenn vorsätzliche, gerichtlich strafbare Angriffe gegen militärische Rechtsgüter zu erwarten sind.

Es wird darüber hinaus immer wieder behauptet, dass die Kontrolle der Nachrichtendienste nicht ausreichend sei. – Stimmt nicht, meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Einrichtung eines Rechtsschutzbeauftragten stellt eine gewaltige Verbesserung der derzeitigen Situation dar, denn neben diesen parlamentarischen Dingen, wie zum Beispiel parlamentarischer Untersuchungsausschuss, Beschwerdekommission und dergleichen mehr, haben wir einen zusätzlichen Rechtsschutz.

Meine sehr geehrten Damen und Herren von den Grünen! Wir sind, was Rechtsschutz anlangt, in Österreich europaweit ein Vorbild. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

Diese Liste ließe sich natürlich noch lange fortsetzen.

Nun zum letzten Punkt, der Verfassungskonformität: Es wird behauptet – sehr massiv auch von Abgeordnetem Dr. Pilz –, dass dieses Gesetz nicht verfassungskonform sei, und man sprach hier von "Verfassungsbruch".

Meine Damen und Herren, ich zitiere nun Herrn Universitätsprofessor Dr. Bernhard Raschauer, zweifellos einer der anerkanntesten Verfassungsexperten, die wir überhaupt kennen. Er schrieb dazu: Insgesamt gelange er zu der Beurteilung, dass die vorliegenden Entwürfe von Bestimmungen über Rechtsschutzbeauftragte nach dem Militärbefugnisgesetz und nach dem Sicherheitspolizeigesetz ebenso wie seinerzeit die Bestimmungen über den Rechtsschutzbeauftragten nach der Strafprozessordnung verfassungsmäßig beschlossen werden können. – Daher gehen


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wir mit Recht davon aus, dass dieses Gesetz verfassungskonform ist, meine sehr geehrten Damen und Herren! (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

Zum Schluss kommend: Durch das Militärbefugnisgesetz gibt es nun für jene Organe, die dieses Gesetz vollziehen, aber auch für die Bürger mehr Sicherheit, und es gibt für die Wahrung der Menschenrechte und der Grundrechte zweifellos eine bessere Rechtskontrolle. Daher sage ich ein klares Ja zum Militärbefugnisgesetz und ein klares Ja zur Änderung des Sicherheitspolizeigesetzes!

Abschließend möchte ich mich insbesondere bei jenen bedanken, die im Sinne und im Interesse Österreichs bisher immer hervorragende Arbeit zum Schutz unseres Staates geleistet haben. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

10.51

Präsident Dr. Heinz Fischer: Zum Wort gemeldet hat sich der Herr Bundesminister. Ich erteile es ihm. – Bitte, Herr Minister.

10.52

Bundesminister für Inneres Dr. Ernst Strasser: Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es ist nicht nur hier im Hohen Hause, sondern auch darüber hinaus bekannt, dass Herr Abgeordneter Pilz seit Jahren ein tief greifendes Misstrauen gegenüber Polizei und polizeilichen Behörden hat. Es ist aber neu, dass der nunmehrige Abgeordnete Mag. Schlögl auch ein tief greifendes Misstrauen gegenüber den Beamten seines ehemaligen Ministeriums hat. Herr Abgeordneter Schlögl, dieses Misstrauen halte ich, mit Verlaub gesagt, für ungerecht. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

Die Beamten dieses Hauses haben vor allem auch in Ihrer Amtszeit als Bundesminister hervorragende Arbeit geleistet – darf ich das klar festhalten –: Im gefährlichen Kampf gegen die Drogenmafia, in der ganz sensiblen Kurden-Frage, in der Aufklärung der Briefbombenserie um den Fall Franz Fuchs haben Ihre Beamten ganz hervorragende Arbeit geleistet. Ich verstehe daher nicht, warum Sie dieses Misstrauen gegen sie hegen. (Beifall bei der ÖVP.)

Zum Zweiten: Ich möchte auch am Beginn klar festhalten, dass in meiner Amtszeit die Beamtinnen und Beamten unseres Hauses in der Verkehrsüberwachung, im Kampf gegen die Drogen, in der Wahrung des Versammlungsrechtes, aber auch in der konsequenten Bekämpfung anarchistischer und chaotischer Kreise, besonders aber in der Drogenbekämpfung zuletzt ganz hervorragende Arbeit geleistet haben. Gerade diesem Umstand ist es zu verdanken, dass es vorgestern zur Sicherstellung der größten Rauschgiftmenge kommen konnte, die in der Kriminalgeschichte Österreichs jemals beschlagnahmt wurde: über 100 Kilogramm reines Heroin im Wert von über 300 Millionen Schilling! (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Das, meine sehr geehrten Damen und Herren, ist nur möglich dank der hohen Professionalität und der präzisen Arbeit unserer Spezialeinheiten sowie dank des Vertrauens, das diese Einheiten nicht nur in der Bevölkerung, sondern auch auf internationaler Ebene genießen: in diesem Fall in der Zusammenarbeit mit nordeuropäischen, englischen und türkischen Kollegen.

Es ist richtig und notwendig, dass wir von der Bundesregierung – ich appelliere in diesem Zusammenhang an Sie als die Mitglieder des Hohen Hauses – unsere Beiträge dazu leisten, dass die entsprechenden Mittel für unsere Beamten zur Verfügung gestellt werden, damit sie auch die rechtlichen Möglichkeiten innerhalb einer demokratischen Rechtsordnung haben, um organisierte Kriminalität auch weiterhin erfolgreich bekämpfen zu können.

In diesem Sinne ist es notwendig und richtig, dass die erweiterte Gefahrenerforschung ein Teil unserer Möglichkeiten wird. Dazu ist auch zu sagen, dass ohne diese erweiterte Gefahrenerforschung einige Unbill, die im Ausland vorbereitet werden und von dort in unser Land hereinkommen konnte, uns von befreundeten ausländischen Organisationen gar nicht gemeldet werden konnte.


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Damit einige Sätze auch zum Rechtsschutz: Es dürfte dem einen oder anderen Debattenredner entgangen sein, dass es sich hiebei um einen zusätzlichen Rechtsschutz handelt, der über den jetzt schon vorbildhaften Rechtsschutz des § 88 und des § 90 SPG hinaus eine begleitende Kontrolle der Sicherheitsexekutive und die Wahrnehmung von Rechtsschutzinteressen im Interesse des Betroffenen zum Inhalt hat. Der Rechtsschutzbeauftragte kann im Rahmen der begleitenden Kontrolle jederzeit, das heißt auch während der laufenden Ermittlungen, eingeschaltet werden. Das bringt mehr Flexibilität, das bringt eine enge Bindung an die Arbeit selbst, und das bringt Praxisnähe.

Da hier die Verfassungsmäßigkeit angezweifelt wurde: Ich darf hier nicht nur auf jene Unterlagen, die Herr Kollege Scheibner bei einer späteren Wortmeldung präsentieren wird, sondern auch auf zwei Gutachten von Professor Raschauer verweisen: Der Rechtsschutzbeauftragte ist nicht in die Verwaltung integriert, der Rechtsschutzbeauftragte führt nicht die Verwaltung, sondern er macht gegen die Verwaltung gerichtete Rechte geltend, wie Antrags- und Beschwerderechte. Er prüft begleitend. Die eigenständige Beurteilungsbefugnis des Innenministers und seine Leitungsbefugnis gegenüber nachgeordneten Sicherheitsbehörden bleibt unberührt.

Ich darf noch kurz zu einigen Punkten, die über die bisherige Diskussion hinaus Eingang in das Sicherheitspolizeigesetz gefunden haben, Stellung nehmen, weil diese auch Gegenstand der Debatte im Innenausschuss waren.

Es ist im Innenausschuss der Begriff "kriminelle Verbindung" debattiert worden. Er ersetzt den bisherigen Begriff "bandenmäßige oder organisierte Kriminalität", ohne dass sich inhaltlich an der Definition dieses Begriffes irgendetwas geändert hätte. Der neue Begriff ist kürzer, dadurch vermeidet man die Verwechslung mit dem im StGB definierten Begriff "kriminelle Organisation", und man vermeidet so auch die Frage nach der Grenze zwischen "Bande" und "organisierter Kriminalität".

Darüber hinaus haben wir in dieser Novelle dem 1999 geschaffenen Identitätsausweis Rechnung getragen und sind den Anmerkungen, die der Datenschutzrat gemacht hat, nachgekommen. Wir haben darüber hinaus im § 54, im Bereich Observation, den Wünschen der Justiz Rechnung getragen und da eine Einschränkung nach dem Wunsch der Justiz vorgenommen.

In diesem Sinne danke ich herzlich allen Abgeordneten des Innenausschusses und auch jenen, die heute hier im Hohen Hause dieser Vorlage ihre Zustimmung geben werden. Sie wird mit dafür sorgen, dass organisierte Kriminalität auch weiterhin effizient und erfolgreich bekämpft werden kann. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

10.59

Präsident Dr. Heinz Fischer: Zu einer tatsächlichen Berichtigung hat sich Herr Abgeordneter Einem zu Wort gemeldet. Ich erteile ihm das Wort und bitte, den behaupteten Sachverhalt und den tatsächlichen Sachverhalt klarzustellen. (Abg. Schwarzenberger: Das weiß aber Einem nicht! – Abg. Platter: So ist es!)

10.59

Abgeordneter Dr. Caspar Einem (SPÖ): Herr Präsident! Hohes Haus! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Abgeordneter Platter hat in seiner Rede unter anderem darauf hingewiesen, dass die Befugnisse, die heute im Militärbefugnisgesetz erweitert werden, in Wirklichkeit schon bestünden und daher gar nicht mehr erweitert werden. – Diese Tatsachenbehauptung, Herr Abgeordneter, ist falsch!

10.59

Präsident Dr. Heinz Fischer: Herr Abgeordneter Einem! Das sind Gegenstände der Diskussion. Das müssen wir in den Wortmeldungen erörtern. Ob das so ist, wie Sie sagen, oder so ist, wie Kollege Platter sagt, das kann ich nicht als Tatsachenfeststellung werten, sondern das ist eine Wertung! (Abg. Kiss: Er kann es nicht! Ich sage es ja! Das ist natürlich schwer, aus den Niederungen des Ministeramts in den Nationalrat!)

Ich bitte, diese Auffassung des Präsidiums zu berücksichtigen!


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Gibt es einen zweiten Punkt? – Das ist nicht der Fall. (Abg. Auer: Einem kann es noch nicht!)

Ich bitte, das auch nicht zu kommentieren, denn es ist verdammt schwer, diese Grenzlinie zu ziehen, meine Damen und Herren! (Abg. Kiss: Aber bitte dann den Einem in die Klubschule schicken, Herr Präsident!)

Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Mag. Schlögl. – Bitte.

11.00

Abgeordneter Mag. Karl Schlögl (SPÖ): Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Bundesminister Strasser hat behauptet, dass ich Misstrauen gegenüber den Beamten des Innenministeriums hege. (Abg. Kiss: Das ist evident gewesen! – Abg. Schwarzenberger: Das haben Sie in Ihrer Rede zum Ausdruck gebracht!)

Ich sage: Das stimmt nicht! Genau das Gegenteil davon ist wahr. Ich hatte in der Vergangenheit keinen Grund, Misstrauen gegen die Beamten des Innenministeriums zu haben, ich habe kein Misstrauen, und ich sehe auch keinen Grund, ein solches in Zukunft zu haben! (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Schwarzenberger: Und das war eine tatsächliche Berichtigung? – Rufe bei der ÖVP: Das ist keine Berichtigung! – Abg. Dr. Mitterlehner: Das ist eine Einstellungsfrage! – Abg. Mag. Trattner: Eine Schulung!)

11.00

Präsident Dr. Heinz Fischer: Meine Damen und Herren! Ich werde Folgendes machen, und ich glaube, es liegt im Interesse aller 183 Abgeordneten:

Wir werden zu der Geschäftsordnungsbestimmung über die tatsächliche Berichtigung in der Präsidiale eine Darlegung von Beispielen und eine authentische Interpretation machen. Ich will nicht, dass immer über diesen Punkt gestritten wird, wobei dann ein Teil des Hauses – je nachdem, wer gerade die tatsächlichen Berichtigungen macht – der Meinung ist, das ist eine Tatsachenfeststellung, und der andere Teil diese Meinung nicht teilt. Eine Tatsachenfeststellung liegt etwa in der Behauptung, der Abgeordnete habe gestern in Linz dieses oder jenes erklärt, und die tatsächliche Berichtigung würde lauten, er war gar nicht in Linz. – Das ist selbstverständlich in Ordnung.

Wie man den Teil eines Gesetzes beurteilt, ob das ein Fortschritt oder ein Rückschritt, eine vernünftige Regelung oder eine schlechte Regelung ist, ob das schon früher geregelt war oder erst neu geregelt wird, das sind keine Tatsachenfeststellungen im engsten Sinn des Gesetzes. (Abg. Dr. Leiner: Das kann man schon sagen! Das schon!) Jedenfalls fassen wir das in der Präsidialsitzung übereinstimmend so auf.

Ich danke Ihnen für die Disziplin in dieser Frage und für Ihr Verständnis dafür, wie schwierig dieser Punkt der Geschäftsordnung zu handhaben ist.

Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Gaál, und den Vorsitz übernimmt Herr Präsident Prinzhorn. (Abg. Kiss: Dennoch ist es aber so, dass ihr in die Schule gehen müsst! Ich kenne keine Abgeordneten, die es weniger gut können als ihr! – Abg. Dr. Mertel: Das ist ein völliger Hohn! – Ruf: Das ist auch eine Wertung! – Präsident Dipl.-Ing. Prinzhorn übernimmt den Vorsitz.)

11.02

Abgeordneter Anton Gaál (SPÖ): Herr Präsident! Meine Herren Bundesminister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! So sehr wir das Bemühen um eine rechtliche Grundlage für das Handeln der militärischen Dienste begrüßen, muss doch gesagt werden, dass die vorliegende Regierungsvorlage dafür keine eindeutige und ausreichende gesetzliche Regelung vorsieht.

Meine Damen und Herren! Es werden nämlich systematisch wesentliche Bürgerrechte und rechtsstaatliche Prinzipien in massivster Weise verletzt. Die Uraltforderung der SPÖ, klare gesetzliche Regelungen zu schaffen, um mehr Rechtssicherheit in diesen sehr sensiblen Bereich zu bekommen, wurde also nicht erfüllt.


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Meine Damen und Herren! Das Gesetz gibt den Nachrichtendiensten weitestgehend freie Hand. Wir wissen, was das in der Praxis bedeutet. Daher, Herr Bundesminister Scheibner, finde ich es erschütternd, wenn Sie uns in diesem Zusammenhang Panikmache und unsachliche Kritik vorwerfen!

Herr Bundesminister! Es kann doch niemanden unberührt lassen, dass derart weitgehende Eingriffe in die Privatsphäre geplant sind. All unsere Bedenken und Sorgen werden von Ihnen als unsachliche Kritik zurückgewiesen.

Sie sagten, bei vernünftigen Vorschlägen seien Sie gesprächsbereit: Keiner unserer Vorschläge – und es waren vernünftige Vorschläge – fand Berücksichtigung. Ich weiß auch, dass Sie hier von Ihrem Regierungspartner, der ÖVP, überhaupt keinen Spielraum erhalten haben. Daher wären die Gespräche, zu denen Sie Ihre Bereitschaft bekundet haben, Scheingespräche und Scheinverhandlungen, und das sind, glaube ich, auch Markenzeichen dieser Koalitionsregierung! (Beifall bei der SPÖ.)

Herr Bundesminister! Realität ist, dass gegen jede Österreicherin und gegen jeden Österreicher ermittelt werden kann, auch verdeckt mittels kleinen Lauschangriffs, und dass darüber auch Aufzeichnungen geführt werden. Man kann sich so ungehinderten Zugang in die Privatsphäre jedes einzelnen Bürgers verschaffen.

Daher der SPÖ-Vorschlag – ich darf daran erinnern: ein vernünftiger Vorschlag –: Einschränkung des Personenkreises, gegen den ermittelt werden darf, auf Heeresangehörige, so wie es beispielsweise in Deutschland der Fall ist. Denn wir sagen, das sind bereits Befugnisse der Sicherheitsbehörde.

Nächstes Beispiel: Der Entwurf sieht für die Heeresdienste umfassende und ausufernde Befugnisse vor, ohne konkrete Gefahr zu ermitteln. Es kann also auf den bloßen Verdacht hin ermittelt werden, und zwar in Überschneidung zu den Befugnissen der Sicherheitspolizei.

Daher stimmt nicht, was Kollege Platter gesagt hat, dass es hier eine Abgrenzung zwischen Sicherheitspolizei und dem militärischen Bereich gibt. Es gibt keine Trennung zwischen militärischem und nichtmilitärischem Bereich. Recht haben all jene, die davon ausgehen, dass wir nun eine zweite Staatspolizei haben, die wir nicht brauchen.

Daher unser seinerzeitiger vernünftiger Vorschlag, Herr Bundesminister: Vorbeugende Ermittlungen nur so lange, wie nicht die Sicherheitspolizei einschreiten kann, und eine Verpflichtung zur Verständigung der Sicherheitsbehörden. – Auch diese Anregung wurde nicht aufgenommen.

Nächster Kritikpunkt: Das vorliegende Militärbefugnisgesetz sieht umfassende Sicherheitsüberprüfungen von Personen durch die militärischen Dienste vor. Es gibt keinerlei Beschränkung der Verlässlichkeitsprüfung. Auch diese kann schon bei bloßem Verdacht, dass von einer Person eine Gefahr für die militärische Sicherheit ausgeht – was immer man darunter versteht –, durchgeführt werden.

Unser vernünftiger Vorschlag: Sicherheitsüberprüfungen durch die Sicherheitspolizei, durch die militärischen Dienste nur gegenüber Heeresangehörigen und natürlich auch hinsichtlich militärischer Aspekte. – Auch ein vernünftiger Vorschlag, der keine Berücksichtigung gefunden hat.

Fehlender Datenschutz: Darüber wird Kollegin Pfeffer heute noch einiges im Detail sagen. Ich kann nur feststellen: Die Pauschalermächtigung zur Datenerhebung widerspricht dem Datenschutzgesetz. Für erhobene Daten ist keine verpflichtende Löschung vorgesehen, und die von den Diensten gesammelten Daten können auch an das Ausland weitergegeben werden. Damit, meine Damen und Herren, ist dem Datenmissbrauch Tür und Tor geöffnet. Daher wird es auch in diesem Bereich von uns heftigsten Widerstand geben.

Unser Vorschlag dazu, Herr Bundesminister: Wir haben, ähnlich der deutschen Regelung, eine Löschung der erhobenen Daten nach fünf Jahren, wenn in diesen fünf Jahren keine weiteren relevanten Daten erhoben werden, gefordert beziehungsweise angeregt. – Keine Annahme.


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Nicht angenommen wurde auch der Vorschlag einer Einschränkung der Befugnisse insbesondere bei Übermittlung von Daten ins Ausland und einer nachträglichen Mitteilung jener Stellen, an die Daten übermittelt wurden, an die Betroffenen. – Man könnte das fortsetzen.

Ich möchte noch einen Punkt ansprechen: die fehlende Kontrolle der Nachrichtendienste. Herr Bundesminister! Der Rechtsschutzbeauftragte ist in der vorliegenden Regierungsvorlage nur mehr Hilfsorgan und nicht mehr Kontrollorgan. Sie bestellen den Rechtsschutzbeauftragten, und daher entheben Sie sich gleichzeitig Ihrer Auskunftspflicht gegenüber dem Rechtsschutzbeauftragten. Damit bestellt der Kontrollierte selbst den Kontrollor, der noch dazu kein Richter und kein Rechtsanwalt sein darf.

Es gibt keine Rechtsschutzkommission. Wir haben immer verlangt und angeregt und angeboten, schon bei den Verhandlungen mit dem seinerzeitigen Regierungspartner ÖVP, eine Rechtsschutzkommission einzurichten, also einen Rechtsschutzbeauftragten mit der erforderlichen Zahl von Stellvertretern, der auf Vorschlag der Bundesregierung hier im Parlament mit Zweidrittelmehrheit bestellt wird. Auch diesen Vorschlag von uns haben Sie nicht berücksichtigt.

Das Budget der militärischen Nachrichtendienste, Herr Bundesminister, bleibt weiterhin im Dunkeln. Es gibt keinerlei Budgetgenehmigung, keine Budgetkontrolle – für beide Dienste nicht. Wir haben immer wieder – ein vernünftiger Vorschlag – die Einrichtung eines Haushaltskontrollausschusses nach deutschem Muster hier im Parlament verlangt. Auch hiezu gab es von Ihnen keine Zustimmung.

Meine Damen und Herren! Die Aufgaben und die Ermächtigung vor allem der nachrichtlichen Abwehr überschreiten verfassungsrechtlich festgelegte Aufgaben des Bundesheeres bei weitem. Tragende Teile des Gesetzes, im Besonderen jene, die die nachrichtendienstlichen Aufgaben und Befugnisse betreffen, sind verfassungswidrig. Sie sind nicht durch Artikel 79 Bundes-Verfassungsgesetz abgedeckt. Alles geht in Richtung geheime Informationsgewinnung, zum Teil auf der Grundlage von Täuschungen durch Einsatz von Organen mit falscher Identität. Die Eingriffsermächtigungen betreffen alle Gesellschaftsbereiche bis tief in die Privatsphäre jedes einzelnen Bürgers.

Es wird observiert, verdeckt ermittelt, Bild- und Tonaufzeichnungsgeräte können eingesetzt werden. Ohne Wissen und ohne Zustimmung der Betroffenen können Sicherheitsüberprüfungen durchgeführt werden.

Das verstehe ich nicht! (Zwischenruf des Abg. Dr. Ofner. )  – Eben deshalb, weil ich Berufserfahrung habe, erfüllt mich das mit großer Sorge, und ich bin überzeugt davon, dass diese weitreichenden Befugnisse nicht notwendig gewesen wären.

Wir haben darüber monatelang verhandelt. Herr Professor Khol, Sie sind Rechtsexperte. Ich möchte nicht unhöflich sein, aber ich muss sagen: Da ist der Experte auf der Strecke geblieben. Sie sind zu weit nach rechts gerutscht, und es ist Ihnen dabei etwas passiert, nämlich Sie sind außerhalb des "Verfassungsbogens" gelandet. Sie wissen, was mit jenen passiert, die außerhalb des "Verfassungsbogens" stehen. (Abg. Dr. Lichtenberger: Die kommen in die Regierung!) Sie haben das den Kollegen von der FPÖ immer wieder zu Recht gesagt. Das damals richtig Gesagte gilt nun auch für Sie. Aber Sie können beruhigt sein: Wir werden das in Ordnung bringen! Es gibt ein Wiedersehen beim Verfassungsgerichtshof. (Beifall bei der SPÖ.)

Es gibt mehr Befugnisse, mehr Eingriffsrechte, aber keine ausreichende wirksame Kontrolle. Eine parlamentarische Kontrolle fehlt überhaupt. Daher ist zu befürchten, meine Damen und Herren, dass mit diesem Militärbefugnisgesetz Österreich still und heimlich zu einem totalen Überwachungsstaat wird.

Meine Damen und Herren! Erlauben Sie mir nun, aus den vorgenannten Gründen einen


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33. Sitzung / Seite 50

Antrag gemäß § 73 Abs. 3 Z 2 GOG auf Rückverweisung der gesamten Vorlage des Landesverteidigungsausschusses betreffend ein Militärbefugnisgesetz zu stellen.

Antrag

der Abgeordneten Gaál und GenossInnen gemäß § 73 Abs. 3 Z 2 GOG auf Rückverweisung der gesamten Vorlage des Landesverteidigungsausschusses betreffend ein Militärbefugnisgesetz

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen den Antrag gemäß § 73 Abs. 3 Z 2 GOG, den Bericht des Landesverteidigungsausschusses (218 d.B.) über die Regierungsvorlage (76 d.B.): Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über Aufgaben und Befugnisse im Rahmen der militärischen Landesverteidigung (Militärbefugnisgesetz – MBG) eingeführt sowie das Sperrgebietsgesetz 1995 geändert werden, nochmals an den Landesverteidigungsausschuss zu verweisen.

Begründung:

Die gegenständliche Vorlage beinhaltet auf einfachgesetzlicher Basis eine Reihe von Grundrechtseingriffen. Nicht nur von Seiten der Abgeordneten, sondern auch von Seite der Verfassungsexperten, aber auch des Datenschutzrates wurden massive rechtliche Einwendungen gegen diesen Entwurf geäußert.

Es soll daher nochmals dem Landesverteidigungsausschuss die Gelegenheit – insbesondere unter Bezug auf das Inkrafttretensdatum 1. Juli 2001 – gegeben werden, diese Bedenken unter Beiziehung von Experten der Rechtswissenschaft, eventuell auch unter Einholung eines Fakultätsgutachtens, ausführlich zu erörtern und eine endgültige rechtliche Stellungnahme zu erarbeiten.

*****

Des Weiteren darf ich noch folgenden Antrag einbringen:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Gaál und GenossInnen zum Bericht des Landesverteidigungsausschusses (218 d.B.) über die Regierungsvorlage (76 d.B.): Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über Aufgaben und Befugnisse im Rahmen der militärischen Landesverteidigung (Militärbefugnisgesetz – MBG) eingeführt sowie das Sperrgebietsgesetz 1995 geändert werden

Der Nationalrat wolle beschließen:

Der Bundesminister für Landesverteidigung wird aufgefordert,

1. dem Ständigen Unterausschuss des Landesverteidigungsausschusses zur Überprüfung von nachrichtendienstlichen Maßnahmen zur Sicherung der militärischen Landesverteidigung vierteljährlich alle in Vollziehung dieses Bundesgesetzes gesetzten Maßnahmen betreffend die militärischen Nachrichtendienste zu berichten,

2. dem Nationalrat im Herbst 2002 einen Erfahrungsbericht über die Vollziehung des Militärbefugnisgesetzes vorzulegen sowie

3. dem Ständigen Unterausschuss des Landesverteidigungsausschusses zur Überprüfung von nachrichtendienstlichen Maßnahmen zur Sicherung der militärischen Landesverteidigung parallel zur jährlichen Debatte um den Bundesvoranschlag über den Stellenplan und die Haushaltsansätze der militärischen Nachrichtendienste detailliert zu berichten.

*****

Meine Damen und Herren! Die vorliegende Regierungsvorlage ist mehr als problematisch, kann der Bevölkerung nicht zugemutet werden, ist inakzeptabel und findet daher nicht unsere Zustimmung. (Beifall bei der SPÖ.)

11.13


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33. Sitzung / Seite 51

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn:
Der Entschließungsantrag der Abgeordneten Gaál und GenossInnen ist ausreichend unterstützt und steht daher mit in Verhandlung.

Als nächster Redner zu Wort gemeldet hat sich Herr Abgeordneter Jung. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 8 Minuten. – Bitte.

11.14

Abgeordneter Wolfgang Jung (Freiheitliche): Danke, Herr Präsident! Meine Herren Minister! Meine Damen und Herren! Frage: Wie sieht für dich die Utopie einer funktionierenden Gesellschaft aus? (Abg. Dr. Pilz ist im Begriffe, den Saal zu verlassen.)  – Nicht davonlaufen wie Catilina, Herr Kollege Pilz, dableiben! (Abg. Dr. Pilz: War das ein militärischer Befehl?) Antwort: Das schaut so aus, dass es keinen Staat gibt. – Das ist einmal das Erste. – Dieses Gewaltinstrument darf es nicht mehr geben. Es sollte eine freie Assoziation von Menschen sein, was weiß ich wie immer das auch ausschauen mag. Kollege Pilz in der Zeitung "Grün". (Zwischenruf des Abg. Dipl.-Ing. Pirklhuber. )

Der Staat Österreich ist ein "Gewaltinstrument". – Das will dieser Mann abschaffen, meine Damen und Herren! So sehen die Vorstellungen dieses Herrn aus, der sich hier in den Nationalrat setzt und andere belehren will. Den Staat Österreich, auf den Sie angelobt sind, bezeichnen Sie als "Gewaltinstrument", Herr Kollege Pilz. Solche Argumente kann ich von Ihnen wirklich nicht mehr ernst nehmen. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Fortsetzung: Ich sage euch das jetzt exklusiv: Ich bin kein Freund der Polizei. Ich halte es auch für sehr wichtig, dass es eine Entwaffnung der Polizei gibt. Ich halte das für eine zentrale Forderung. (Heiterkeit des Abg. Dr. Pilz. )  – Herr Kollege Pilz, so stehen Sie gegenüber der Polizei! Sie wollen einen zahnlosen, einen kraftlosen, einen nicht verteidigungsfähigen Staat. Sie wollen freie Bahn für Kriminalität. Sie wollen freie Bahn auch für Politkriminalität, damit der Staat sich nicht wehren kann. Sie wollen damit die Anarchie, Herr Kollege Pilz. (Abg. Dr. Pilz  – in Richtung Präsidium –: Das geht? – Abg. Mag. Trattner: Alles Originalzitate!) Und uns wollen Sie hier belehren, wie es wirklich läuft. So kann es nicht gehen! (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Hier wird von den Grünen die Debatte in einer Form geführt, als ob die Abschaffung der Demokratie und der Staatsnotstand in der Republik Österreich vor der Tür stünden, dabei ist das genaue Gegenteil der Fall, und das weiß auch die SPÖ. Deswegen ist ihr Widerstand hier ein sehr schwacher. Der ehemalige Innenminister, Kollege Schlögl, hat sich zwar mühsam die Worte "Bespitzelung der Bürger" abgerungen, aber wenn man ihm zugeschaut hat, dann hat man gemerkt, dass er eigentlich nicht mit dem Herzen hinter seiner Anklagerede stand.

Es ist nämlich deswegen das genaue Gegenteil der Fall, weil wir in dieser Republik, seitdem sie selbständig besteht, Heeres-Nachrichtendienste hatten, nur waren bisher weder der Aufgabenbereich noch die Rechte, noch die Kontrolle in irgendeiner Form geregelt. Es gab überhaupt gar keine parlamentarische Kontrolle. Und jetzt, da es zu einer parlamentarischen Kontrolle kommt, wird dagegen aufgeheult.

Wie hat denn die Kontrolle früher ausgeschaut? – Die SPÖ hat sich seit 1945 – mit kurzen Unterbrechungen – das Innenministerium gesichert, und zwar mit den Gau-Akten, die sehr interessant waren, weil man aus ihnen politisch Rückschlüsse auf die Bevölkerung ziehen konnte.

Wir haben heute so etwas Ähnliches wieder gehört. Man will wissen, wie der Nachbar denkt, wie der Nachbar wählt. Da lag Ihr Interesse, aber da haben Sie die Kontrolle verloren. Wir wollen eine parlamentarische Kontrolle einführen, aber Sie sind dagegen. Solange Sie alleine das Monopol darauf hatten, haben Sie nichts dagegen gehabt, doch jetzt schreien Sie laut auf. Meine Damen und Herren, das ist unglaubwürdig! (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Schon gar nicht ist da die Vorgangsweise der Grünen glaubwürdig – ich habe es ja schon angeführt –, wenn Sie jetzt mit dem Aufkochen alter Gerüchte und mit der Verbreitung von Un- und Halbwahrheiten Verwirrung stiften wollen.


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33. Sitzung / Seite 52

Die Bestätigung der Heeresdienste soll erfolgen. Ich spreche nicht von der Staatspolizei, da hat es gewisse Probleme gegeben, aber das wissen wir auch, die Staatspolizei hat in ihrer Anfangsphase, noch weit in die sechziger Jahre hinein, größte Probleme mit eingeschleusten Kommunisten gehabt. Diese sind aber jetzt hoffentlich gelöst.

Bei den Heeresdiensten gab es keine Skandale, gab es keine Schwierigkeiten. Trotzdem versucht gerade Kollege Pilz diese zu skandalisieren. Dabei weiß er genau, welch hervorragende Rolle sie für die Republik Österreich während des Balkankrieges oder auch – und damit will ich ein anderes Beispiel nennen – bei der Dechiffrierung der Briefbombenbekennerschreiben geleistet haben. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Klar ist jedenfalls Folgendes: All diese Dienste haben jahrzehntelang für diese Republik gearbeitet – allerdings, und das stimmt, ohne gesetzlich fixierten und nur über Umwege ableitbaren Auftrag und auch ohne Kontrolle durch dieses Hohe Haus. Deswegen bin ich sehr für dieses Gesetz, weil es die aus meiner Sicht notwendige Kontrolle bringt und weil ich davon fest überzeugt bin, dass die Dienste diese Kontrolle nicht scheuen müssen.

Jetzt, da wir es festschreiben, wird dieses gesamte Regelwerk auf einmal zum Problem. Das ist ja geradezu absurd, zumal der größte Teil der Festlegung ja schon vorher von der SPÖ gemeinsam mit der ÖVP erfolgt ist. Das ist wirklich nicht ernst zu nehmen.

Wir haben Ihnen Gelegenheit genug geboten, Vorschläge zu unterbreiten. Es gab zwei sehr lange Ausschusssitzungen, wie sie in dieser Form durchaus nicht üblich sind. Die Zeit wurde weder von den Grünen noch von der SPÖ voll genützt – in der ersten Sitzung überhaupt nicht –, um dazu Fragen einzubringen. Wir haben Sachverständige geladen, unter anderem auch die Zuständigen vom Verfassungsdienst. Ich erwähne dies, weil Sie jetzt die Verfassungsklage ansprechen. Diese Sachverständigen wurden von Ihnen nicht einmal angesprochen.

Es wurde kein einziger Abänderungsantrag während dieser Ausschusssitzungen eingebracht. Hätte Herr Kollege Gaál Vorschläge in Form eines Abänderungsantrages eingebracht, hätte man über den einen oder anderen Punkt durchaus reden können. Sie haben das jedoch nicht getan – entweder deshalb, weil Sie sich als Opposition noch nicht gefunden haben, das ist eine Möglichkeit, das ist aber Ihr Problem, oder aber deswegen, weil Sie eigentlich gar nicht wirklich davon überzeugt sind, dass dieses Gesetz schlecht ist, sondern in Ihrem Innersten glauben, dass diese Regelung im Prinzip notwendig ist.

Man versuchte das dann mit einer gezielten Desinformation über die Medien anzugehen. Wie hat es da so schön geheißen? – Es wird ein Vorsitzender der Expertenkommission, welche die Entstehung des Gesetzes begleitet hat, zitiert.

Meine Damen und Herren! Es gab entgegen Ihrer Behauptung keine Expertenkommission, die die Entstehung dieses Gesetzes begleitet hätte. Professor Funk war ein Fachexperte der SPÖ, und zwar nahm er an einer einzigen Ausschusssitzung teil. Er war kein Vorsitzender einer Expertenkommission. Seine Meinung wurde noch dazu von anderen Verfassungsexperten bestritten.

Die von ihm kritisierte Funktion des Rechtsschutzbeauftragten gibt es in dieser Form seit zwei Jahren im Justizministerium. Es hat bisher niemand etwas Schlimmes daran gefunden. Wieso ist es auf einmal anders, wenn das in einem anderen Ministerium und vor allem unter einem anderen Kanzler und in einer anderen Zusammensetzung der Regierung erfolgt? (Zwischenruf des Abg. Dr. Jarolim. ) Das ist es, was Sie stört, nicht der Inhalt des Gesetzes, Herr Kollege Jarolim! Jemand, der solche Briefe schreibt wie Sie, der sollte ganz ruhig sein! Der sollte ganz ruhig sein! (Beifall bei den Freiheitlichen. – Neuerlicher Zwischenruf des Abg. Dr. Jarolim. )

Herr Kollege Pilz stützt sich auf ein Gutachten von Professor Mayer, in Wirklichkeit ist es ein gut eineinhalb Seiten langer Brief, in dem er selbst sagt, dass er nur wenig Zeit gehabt habe, das Ganze zu studieren, und in dem er auch durchaus eingesteht, dass es unterschiedliche Ansichten über diese Materie gebe. Aber Herr Kollege Pilz sieht in diesem Gesetz – und das ist wirklich ungeheuerlich! – Vollmachten heraufdämmern, wie sie zuletzt im Jahre 1934 bestanden haben.


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33. Sitzung / Seite 53

Herr Kollege Pilz, das ist wirklich gefährlich, was Sie da sagen! Sie wissen ganz genau: 1934 war ein Jahr, das Österreich tief zerrissen hat, ein Jahr, in welchem in Österreich Bürgerkrieg herrschte, in welchem es in Österreich ein Standrecht gab. Wir sind Gott sei Dank weit über diese Zeiten hinweg, und niemand hat damit zu tun. Wer so etwas künstlich heraufbeschwört, der ist verantwortungslos, Herr Kollege Pilz! (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Auch Herr Kollege Kostelka – er ist jetzt nicht da – war nicht besonders gut informiert. Er kritisierte nämlich, dass der Beauftragte weisungsgebunden wäre. Er ist es eben nicht, und er wird deswegen kritisiert, weil er weisungsfrei ist. Er hat sich das nicht genau genug angeschaut. Wenn er die Nachrichtendienste so kritisiert, vor allem das Vorhandensein mehrerer solcher Dienste, dann rate ich ihm, seine Kollegen Jospin oder Blair zu fragen: Die Franzosen oder die Engländer haben vier bis sechs Nachrichtendienste. Da ist er offenkundig uninformiert zu Werke gegangen.

Meine Damen und Herren von der Opposition! Was Sie hier betreiben, zeugt weder von seriöser Beschäftigung mit dieser wichtigen Materie noch von Sachkenntnis, vor allem was Ihre Kritik betrifft. Beides war nicht gegeben, ebenso wenig – und das ist wichtig zu erwähnen – wie klare Vorstellungen, wie man es besser machen könnte. Man kann darüber streiten, ob es die bestmögliche Lösung ist, aber eines steht fest: Dieses Gesetz ist um unendlich vieles besser als all das, was bisher bestanden hat. Wir setzen mit diesem Gesetz einen weiteren Schritt zur Schaffung von Rechtssicherheit für Bedienstete und Bürger in beiderseitigem – ich sage bewusst: beiderseitigem – Interesse, denn auch die Beamten wollen Sicherheit haben – zum Wohl dieses Staates und seiner Einrichtungen, und nicht für das Chaos, das Sie wollen, Herr Kollege Pilz! (Beifall bei den Freiheitlichen.)

11.22

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Zu einer tatsächlichen Berichtigung hat sich Herr Abgeordneter Dr. Pilz zu Wort gemeldet. Aus gegebenem Anlass, Herr Abgeordneter, möchte ich Sie an den § 58 Abs. 2 der Geschäftsordnung erinnern. Eine tatsächliche Berichtigung hat mit der Wiedergabe der zu berichtigenden Behauptung zu beginnen und hat dieser Behauptung den berichtigten Sachverhalt gegenüberzustellen. – Bitte, Herr Abgeordneter.

11.22

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (Grüne): Meine Damen und Herren! Herr Brigadier Jung hat mir gegenüber erklärt, ich wolle freie Bahn für Kriminalität. – Das ist unrichtig! (Abg. Jung  – ein Schriftstück in die Höhe haltend –: Haben Sie das gesagt?) Ich berichtige tatsächlich: Ich bin dafür und setze mich immer dafür ein, jede Art von Kriminalität (Zwischenrufe bei den Freiheitlichen), auch wenn sie von freiheitlichen Abgeordneten begangen oder von freiheitlichen Finanzministern gedeckt wird, mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln zu bekämpfen. (Anhaltende Zwischenrufe bei den Freiheitlichen.) Das Einzige, wofür ich freie Bahn will, sind die Rechte der Bürgerinnen und Bürger und ist die österreichische Bundesverfassung. Schreiben Sie sich das ins Stammbuch, Herr Brigadier! (Beifall bei den Grünen.)

11.23

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächster Redner zu Wort gemeldet hat sich Frau Abgeordnete Dr. Petrovic. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 8 Minuten. – Bitte.

11.23

Abgeordnete MMag. Dr. Madeleine Petrovic (Grüne): Herr Präsident! Mitglieder der Bundesregierung! Hohes Haus! Zu Beginn meiner Ausführungen möchte ich darauf hinweisen, dass ich darauf bestehe, dass § 12 der Geschäftsordnung beachtet wird. Ich habe mich als Rednerin und nicht als Redner zu Wort gemeldet. Diese Anrede ist eine zwingende Bestimmung der Geschäftsordnung. (Beifall bei den Grünen. – Abg. Kiss: Sie haben Sorgen! – Abg. Fischl: Ist das Ihr größtes Anliegen in dieser Republik?)

Es ist bezeichnend, welche Fraktionen die Rechte von Frauen in diesem Hohen Hause lächerlich finden, und ich hoffe, dass sich das auch gebührend herumsprechen wird. (Abg. Kiss: Sie haben Sorgen! Das ist lächerlich!)


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33. Sitzung / Seite 54

Gerade auch die Sicherheitsthemen sind Themen, die insbesondere für Frauen von Bedeutung sind, denn diese Art von Sicherheitsbegriff, wie sie aus diesen Gesetzen hervorleuchtet, nämlich die Sicherheit durch Schießgewehre, Panzer, Abfangjäger und geheime Dienste, entspricht nicht der Sicherheit, die tatsächlich notwendig ist, die vor allem die Frauen in diesem Land verlangen. Diese Sicherheit heißt soziale Sicherheit, heißt Gerechtigkeit in der Arbeitswelt und heißt Sicherheit und Schutz vor Bedrohungen aller Art, insbesondere im ökonomischen Kontext. (Beifall bei den Grünen.)

Aber wenn man bei diesem reduzierten männlichen Sicherheitsbegriff bleibt – wie gesagt, eine kleine Facette von Sicherheit –, dann muss ich sagen: Es überrascht mich schon der Mangel an rechtsstaatlichem Bewusstsein, auch an staatstheoretischen Überlegungen, die hier mit einer Lockerheit ausgesprochen werden, die mich wirklich erschüttert, denn es ist in der Tat so: Man kann über einzelne Ausformulierungen von Gesetzen und auch über die notwendige Größe der verschiedenen Facetten des Sicherheitsbegriffes verschiedener Meinung sein, aber wenn dann in einer Art und Weise – ich werde das im Folgenden näher erläutern – damit umgegangen wird, dass dem einen Bereich – ich sage: in meinen Augen dem wichtigeren Bereich – jede Legitimität abgesprochen wird, dann wird mir insgesamt um die Sicherheit dieses Staates, der Bürgerinnen und Bürger angst und bang. (Beifall bei den Grünen.)

Damit komme ich zu der Frage – und diese betrifft sowohl das Sicherheitspolizeigesetz als auch das Militärbefugnisgesetz –: Was ist gefährlich, und wer wird gefährlich werden?

Sie nehmen mit einer unglaublichen Nonchalance für sich in Anspruch, zu wissen, wer oder was gefährlich werden wird. Und da kommt dann so in einem Atemzug immer die Aussage: Diejenigen, die gegen die Bundesregierung demonstrieren – ich sage: mit sehr guten Gründen demonstrieren –, sind, völlig undifferenziert von Ihnen so beurteilt, als gefährlich einzustufen. (Abg. Jung: Wenn sie gegen Gesetze verstoßen! – Abg. Aumayr: Wenn sie Polizisten verletzen!)

Das klingt immer wieder sehr anders, sehr undifferenziert. Sie nehmen das für sich in Anspruch. Es heißt ja in den Erläuterungen: Diejenigen, die sich mit dem Bundesheer kritisch auseinander setzen, zum Beispiel in Zeitschriften, in Publikationen, könnten gefährlich sein. (Bundesminister Scheibner: Kollegin Petrovic! Sagen Sie auch, wer das ist! Wer sagt das? Zitieren Sie jetzt richtig!)

Ich verweise auf die Seiten 148 und 149 der Erläuterungen. Zeitschriften – ich verweise insbesondere auf das Ermitteln von Autoren –, die sich kritisch beziehungsweise teilweise negativ mit dem Bundesheer auseinander setzen, könnten gefährlich werden. (Bundesminister Scheibner: Wer sagt das, Frau Kollegin?)

Meine Damen und Herren! Schauen Sie sich doch an, was diese Dienste in der Vergangenheit geleistet haben in Bezug darauf, wen sie schon bisher als gefährlich eingestuft haben und wen nicht! Wir wissen jedenfalls von einer Person in dieser Republik, dass über sie ein geheimer Heeresakt existiert, und das ist die ehemalige grüne Abgeordnete Doris Pollet-Kammerlander. Über sie existiert ein Akt. (Abg. Fischl  – die Hand hebend –: Über mich auch!) Über Karl Öllinger existiert auch ein Akt. Also diese Personen gelten offenbar als potentiell gefährlich. Ich weiß, warum diese Personen – ich zweifle auch nicht daran, dass über mich ein Akt existiert (Abg. Aumayr: Nehmen Sie sich nicht so wichtig!); ich weiß zum Beispiel, welche Anlässe es waren, die dazu führten, denn das konnte man ja lesen – beobachtet beziehungsweise als gefährlich eingestuft worden sind. Beispielsweise deshalb, weil sie demonstriert haben, wenn die Rechte von Parlamenten beschnitten worden sind – 1989 im Kosovo –, weil sie demonstriert haben, als der Staat China die Rechte der Studentinnen und Studenten mit Panzern am Platz des Himmlischen Friedens niedergewalzt hat. In allen diesen Fällen waren unsere Militärbehörden der Meinung: Das sind Leute, die kritisch zur Staatsgewalt stehen, die könnten gefährlich werden.

Ich frage Sie im Nachhinein: Wer war gefährlicher: diejenigen, die 1989 vor der jugoslawischen Botschaft demonstriert haben, oder das jugoslawische Regime unter Milošević? Wer war gefährlicher? Wen haben Sie denn observiert? – Sie haben sich immer in der Vergangenheit,


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33. Sitzung / Seite 55

wenn es um Menschenrechte, um Unterdrückung, um das Niederschlagen einer Protestbewegung gegangen ist, auf die Seite der Staaten, der dortigen Militärs und Autoritäten gestellt und gegen die BürgerInnenbewegungen, obwohl die eigentlich die Sicherheit, die Menschenrechte und die Freiheit verteidigt haben. (Beifall bei den Grünen.)

Wie soll ich von einer Behörde, die in der Vergangenheit immer oder oftmals auf der falschen Seite stand, wie soll ich von einer Behörde, die sich in einigen wenigen Akten ja offenbart hat, annehmen, dass sie in Zukunft eine bessere Einschätzung über Gefahren hat?

Nun einige Bemerkungen zu den Instrumenten und Mitteln. Sie waren so empört über den Vergleich mit dem Jahre 1934. Wenn ich den Text des Gesetzes lese, so muss ich sagen: Ich kann es auch nicht anderes verstehen, wenn darin zum Punkt "lebensgefährdender Waffengebrauch" steht, dass dieser grundsätzlich gegen Unbeteiligte nicht zulässig ist, aber dann schon – ich wiederhole: lebensgefährdender Waffengebrauch gegen Unbeteiligte –, wenn es – ich verkürze – zur Sicherheit von militärischen Interessen, von Personen im militärischen Interesse notwendig ist.

Ich frage Sie: Was ist das anderes, als dass man in Menschenmengen schießen kann – die Polizei, sage ich ausdrücklich, darf das nicht, und das ist gut und richtig so –, was ist denn das für eine Bestimmung? Und das, was im Ausschuss dazu kam, war ja noch empörender! Schauen Sie sich die bisherigen Rechtsgrundlagen an! Das durfte man ja bisher auch tun. Anstatt das abzustellen, verbriefen und verankern Sie das jetzt in einem Gesetz des Jahres 2000. Das halte ich für einen bodenlosen Skandal. (Beifall bei den Grünen.)

Ein Allerletztes, und zwar zu dem enormen Defizit an irgendwelchen staatstheoretischen oder philosophischen Überlegungen: Sie sind immer entsetzt und empört, wenn hier eine theoretische Abhandlung auch über Begriffe wie "Anarchie", über Vorstellungen vom idealen Staat, vielleicht auch über die utopische Möglichkeit des Wegfalls von Staatsgewalt stattfindet. (Abg. Jung  – ein Schriftstück in die Höhe haltend –: Das ist eine zentrale Forderung!) Das ist eine Tradition, vielleicht eine idealistische Tradition, die sich seit der Antike durchzieht – in den Vorstellungen von goldenen Zeitaltern, in denen eine Staatsgewalt gar nicht mehr notwendig sein wird, weil sich die Bürgerinnen und Bürger an die Gesetze halten, weil der Staat nicht mehr notwendig ist.

Ich weiß schon: Wir sind weit entfernt von diesen Idealen, und wir haben deswegen ein Staatsgewaltmonopol geschaffen, dieses ist aber an Bedingungen geknüpft. Vielleicht sind Ihnen solche Fragen unbekannt wie die Frage, was Staaten von Räuberbanden unterscheidet, was die staatliche Gewalt von der Gewalt der Verbrecher, der Räuberbanden unterscheidet. Da gilt ein einziges Kriterium, und das heißt Rechtsstaatlichkeit, Grundrechte und die unbedingte Durchsetzbarkeit dieser Grundrechte. Diese rechtsstaatlichen Kautelen – und das ist eine lange Tradition, die erkämpft wurde, die in bürgerlichen Revolutionen und auch mit Opfern erkämpft wurde – können nur von Einrichtungen mit der Qualität von Gerichten sichergestellt werden. Wenn Sie jetzt Rechtsschutzbeauftragte, von Ministern, von Verwaltungsorganen ernannt, schaffen, dann ist das nicht einmal ein Feigenblatt, und dann wird die Frage legitim: Was unterscheidet Staaten von Räuberbanden? (Beifall bei den Grünen. – Abg. Jung: Sie ziehen an der eigenen Maske, Frau Kollegin! – Abg. Öllinger  – in Richtung des Abg. Jung –: Bei Ihnen gibt es nichts zu ziehen!)

11.34

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächster Redner zu Wort gemeldet hat sich Herr Abgeordneter Miedl. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 7 Minuten. – Bitte.

11.34

Abgeordneter Werner Miedl (ÖVP): Herr Präsident! Herr Minister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Frau Kollegin Petrovic und Herr Kollege Pilz, ich muss sagen: Ich bin einigermaßen betroffen, ich bin wirklich betroffen, denn wenn hier im Hohen Hause nicht Damen und Herren wären, die Österreicher sind, sondern Menschen, die aus einem fremden Staat kommen, dann müssten diese glauben, in Österreich sei die Militärdiktatur ausgebrochen, und sie würden große Angst bekommen und dieses Haus schnellstens verlassen, um wieder nach


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33. Sitzung / Seite 56

Hause zu kommen. Diesen Eindruck erwecken Sie, meine Damen und Herren! (Beifall bei der ÖVP.)

Frau Kollegin Petrovic! Sie haben erwähnt, dass in diesem Gesetz die Gesinnung zur Reduzierung auf männliche Sicherheitsbegriffe zum Ausdruck kommt. – Ich habe darüber nachgedacht. Ich habe sehr gut zugehört. Ich sage Ihnen, Frau Kollegin Petrovic: Ich war sehr oft mit dabei, wenn Frauen wegen Verbrechen zu Opfern geworden sind, und ich war immer sehr betroffen, wenn das eingetreten ist. Ich sage Ihnen aber auch, dass wir mit dem Gesetz, das wir heute hier beschließen, möglicherweise in die Lage versetzt werden, das eine oder andere Verbrechen von vornherein zu verhindern. Darüber haben wir noch nicht nachgedacht.

Wir haben uns, Frau Kollegin, bislang überhaupt nur mit politischer Kriminalität, organisierter Kriminalität und vielleicht noch mit religiösen Anschlägen beschäftigt, aber dass unter Umständen die Bestimmung, die wir heute im Rahmen des Sicherheitspolizeigesetzes beschließen, dazu angetan ist, der Polizei in der Alltagsarbeit große Unterstützung zu gewähren, darüber hat offensichtlich niemand nachgedacht. (Abg. Dr. Pilz: Haben Sie es nicht gelesen?)

Herr Kollege Pilz, auf Sie komme ich dann noch ganz speziell – ganz speziell! – zu sprechen, denn ich bin dermaßen betroffen über das, was Sie sagen und was Sie uns sozusagen unterstellen, dass ich sagen muss: Das muss eine Reaktion nach sich ziehen, das kann man nicht so hinnehmen! (Beifall bei der ÖVP.)

Herr Kollege Pilz! Ende der achtziger Jahre wurde in Graz im Zuge des Avantgarde-Festivals "steirischer herbst" ein Anschlag von einem rechtsradikalen Spinner – so sage ich es einmal – verübt. Er hat die Marienstatue angezündet, und man hat ihn später erwischt. Und wissen Sie, wodurch man ihn erwischt hat? Indem man ihn lange Zeit observiert hat – die Marienstatue und den Tatort –, weil bekannt ist, dass Täter sehr oft wieder zum Tatort zurückkommen. (Abg. Dr. Pilz schlägt die Hände über dem Kopf zusammen!)

Herr Abgeordneter! Sie schlagen jetzt die Hände über dem Kopf zusammen, aber ich sage Ihnen: Das Vorgehen der Polizei war damals gesetzlich nicht gedeckt. Erst die Bestimmung von heute versetzt die Polizei in die Lage, auch nach bereits erfolgten Attentaten sozusagen überwachen zu können. (Abg. Dr. Pilz: Wegen einer Marienstatue!? Hat die Marienstatue Persönlichkeitsrecht?) Sie haben sich das in Wirklichkeit nicht angeschaut!

Herr Kollege Pilz, ein anderes Beispiel: In Graz wurde erst vor kurzem ... (Abg. Öllinger: Das geht zu weit!)  – Das geht nicht zu weit! Bitte diskutieren Sie einmal mit Fachleuten, die wirklich etwas davon verstehen. (Beifall bei der ÖVP. – Zwischenrufe bei den Grünen.) Entschuldigung, aber Sie verstehen von Polizeisicherheitsarbeit null! Sie unterstellen anderen ständig irgendwelche Vorgangsweisen, die nicht mit den Gesetzen konform gehen. Sie haben keine Ahnung von der tatsächlichen Arbeit der Polizei und reden so, als ob Sie eine Ahnung davon hätten, und beschuldigen Dritte. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Dr. Pilz: Die Überwachung einer Marienstatue!)

Es geht nicht um die Marienstatue – hören Sie mir zu! –, sondern darum, dass man überwacht und so den Täter gefunden hat, weil der Rechtsradikale der Polizei bekannt war. Auf welcher Rechtsgrundlage hat man denn überwacht, Herr Kollege Pilz? Das ist Ihnen offensichtlich entgangen. (Zwischenruf des Abg. Dr. Pilz. )

Dass sich die SPÖ – auf Sie, Kollege Pilz, komme ich danach noch einmal zu sprechen – heute so verhält, ist für mich eigentlich eine Enttäuschung, und zwar deswegen, weil das Gesetz eigentlich im Großen und Ganzen heute so vorliegt, wie es im Vorjahr hätte beschlossen werden sollen. Es gibt nur hinsichtlich einer einzigen Bestimmung einen Unterschied zur Gesetzesvorlage des Vorjahres, nämlich bei der Installierung eines Rechtsschutzbeauftragten, anstelle dessen Sie, meine Damen und Herren von der SPÖ, die Kommission urgierten. Wissen Sie, wie diese von Ihnen vorgeschlagene Kommission ausgeschaut hätte? – Sie haben verlangt, dass man einen Rechtsschutzbeauftragten mit drei Stellvertretern ernennt, und das wäre dann diese Kommission gewesen. Jetzt wird es so geregelt, dass ein Rechtsschutzbeauftragter ernannt wird und zwei Stellvertreter bestellt werden, und das heißt Rechtsschutzbeauftragter und nicht Kommission, aber die haben dieselbe Aufgabe. Deswegen verstehe ich die SPÖ nicht.


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Stenographisches Protokoll
33. Sitzung / Seite 57

Ich verstehe Sie, meine Damen und Herren von der SPÖ, vor allem deswegen nicht, weil Sie – es wurde heute schon erwähnt – Gründe dafür glaubhaft machen, die an sich sehr stark mit Menschenrechten zu tun haben, aber die uns als die Beschließer dieses Gesetzes heute sehr in die Nähe der Bespitzelung rücken. Zu dem, was in Graz passiert ist – ich bin wieder bei der Causa Graz –, wo die SPÖ beziehungsweise die Fraktion der Grazer SPÖ beschlossen hat, sozusagen die Nachbarn bespitzeln zu lassen (Ruf bei der ÖVP: Ein starkes Stück ist das! – Zwischenrufe bei der SPÖ), wo die Funktionäre der SPÖ aufgefordert wurden (Abg. Silhavy: ... die Rechtsgrundlage!)  – zur Rechtsgrundlage sage ich dann auch etwas –, die Nachbarn in "S"- und "A"-Menschen einzuteilen – ich wiederhole: in "S"- und "A"-Menschen! –, und wo der Geschäftsführer vorher mit anderen Briefen schon bekannt geworden ist, muss ich sagen: Da vermisse ich jede Glaubwürdigkeit bei der SPÖ, und ich verstehe Ihre Vorgangsweise nicht! (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Eine Geschichte noch, die mir besonders wesentlich erscheint: Herrn Pilz ist alles zu viel, was im Interesse des Staates und der Sicherheit des Staates getan wird. Wenn Herr Pilz aber selbst recherchiert und Tatbestände an das Tageslicht bringt, die nur deswegen an das Tageslicht kommen können, weil offensichtlich Amtsmissbrauch begangen wurde oder Amtsgeheimnisse verletzt wurden, dann ist das alles legitim, weil es dem Herrn Pilz passt und seinen politischen Interessen dient.

Herr Pilz! Ich sage Ihnen (Abg. Silhavy: Das ist legitim, Herr Kollege Miedl!): Was im Jahre 1993 bei der Boden-Luft-Raketen-Geschichte und was im Zusammenhang mit der Noricum-Affäre passiert ist, waren Geschichten, bitte schön, die Sie von Beamten, ich nehme an, unter Verleitung zum Amtsmissbrauch beziehungsweise zum Bruch der Amtsverschwiegenheit erfahren haben und der Öffentlichkeit preisgegeben haben. Es ist alles erlaubt, was Sie sozusagen für sich erfahren dürfen, sollen und können, damit es Ihrer politischen Gruppierung dient und Ihnen passt. Es ist aber nicht erlaubt, wenn der Staat mit allen gesetzlichen Instrumentarien hergeht und sagt: Ich will im Interesse der Sicherheit das eine oder andere erfahren, um Verbrechen zu verhindern.

Meine Damen und Herren! Diese Haltung verstehe ich nicht. Wir werden diesem Gesetz jedenfalls zustimmen. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

11.40

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächster Redner zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesminister Scheibner. – Bitte, Herr Minister.

11.40

Bundesminister für Landesverteidigung Herbert Scheibner: Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es sind jetzt schon einige Argumente für und gegen diesen Gesetzentwurf vorgebracht worden. (Abg. Öllinger: Argumente eher nicht! Das andere waren Glaubenssätze!) Wir hatten auch im Ausschuss eine sehr intensive Debatte über die Vorlagen.

Ich sage als Verteidigungsminister, dass ich sehr froh darüber bin, dass diese Materie heute endlich im Nationalrat zur Beschlussfassung vorliegt. Ich bin froh darüber, weil es damit hinsichtlich der Rechte und Befugnisse im Bundesministerium für Landesverteidigung endlich eine klare gesetzliche Determinierung in einigen sehr sensiblen Bereichen gibt, und zwar im Bereich der Rechte der Wachdienste, im Bereich der Rechte der militärischen Nachrichtendienste und im Bereich des Leistungsrechts, das heißt der Rechte der Organe des Bundesheeres im Einsatzfall.

Es ist für mich eine gewisse Genugtuung, dass sich die Kritik der Opposition an diesem Gesetz, das immerhin mehr als 60 Paragraphen hat, zum Großteil auf sieben Paragraphen beschränkt, nämlich auf die Befugnisse der Heeresnachrichtendienste und des Rechtsschutzbeauftragten.

Meine Damen und Herren! Es ist selbstverständlich immer wichtig und richtig, dass man Kritik übt, gerade in so sensiblen Bereichen, wenn es um Rechte, um Sicherheitsorgane und um militärische Organe geht. Aber ich glaube, man geht zu weit, wenn man diese Kritik in einer Art und


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Weise äußert, wie das nicht nur heute hier, sondern wie das auch in der Öffentlichkeit und in den Medien geschehen ist.

Herr Kollege Pilz! Sie oder Ihre Fraktion schreiben etwa im Internet über dieses Gesetz und sagen in einer Belangsendung, aber auch heute hier vom Rednerpult aus, zur Bevölkerung: "Haben Sie jemals das Bundesheer kritisiert? Dann sind Sie jetzt fällig." (Abg. Murauer: Das ist die Methode Pilz!)

Weiters schreibt man: "Abwehramt und das Heeresnachrichtenamt sind verpflichtet" (Abg. Ing. Westenthaler: Bei den Kommunisten war das so!)  – "sind verpflichtet", sagen Sie, und unter Anführungszeichen: – "zum: ‚Ermitteln von Autoren, die sich kritisch bzw. teilweise negativ mit dem Bundesheer auseinandersetzen ..., (zur) Beobachtung von (politischen) Gruppierungen, die sich unter anderem gegen die militärische Landesverteidigung richten bzw. dieser kritisch gegenüberstehen‘." Sie sagen, die gesamte grüne Fraktion wird jetzt von einem freiheitlichen Verteidigungsminister beobachtet.

In Ihrer Belangsendung sagen Sie: Alle, die dem Bundesheer kritisch gegenüberstehen, müssen persönlich überwacht werden. Betroffen sind alle, auch der durchschnittliche Österreicher. Die Regierung sagt, jeder ist verdächtig. (Abg. Ing. Westenthaler: Das ist wirklich unglaublich! – Ruf bei den Freiheitlichen: Unbeschreiblich! – Abg. Mag. Kogler: Pilz hat den Hintergrund beschrieben! – Weitere Zwischenrufe.)

Das ist wirklich unbeschreiblich! Denn was ist die Tatsache, meine Damen und Herren? – Tatsache ist, dass in diesem Gesetz klar und deutlich determiniert wird, welche Rechte die militärischen Organe haben. Aber es wird auch klar und deutlich determiniert, welche Rechte sie nicht haben, und es werden klare Einschränkungen darüber gefasst, wie diese Rechte zu verstehen sind. Doch das sagen Sie nie dazu, Herr Kollege Pilz, meine Damen und Herren, auch Frau Kollegin Petrovic!

Jetzt zu dem Zitat, das Sie hier immer wieder vorbringen und das Sie zum Beweis dafür anführen, dass es jetzt alle Österreicher betreffen kann, jeden, der sich kritisch zum Bundesheer äußert: Ich habe Sie in einem – möglicherweise unzulässigen – Zwischenruf aufgefordert, Frau Kollegin Petrovic, Sie sollen sagen, woher das Zitat stammt, das Sie hier immer wieder anführen. Das haben Sie aus gutem Grund nicht getan.

Denn dieses Zitat, das Sie immer zum Beweis für künftig ausufernde Rechte und Militärbefugnisse, Befugnisse der Organe des Bundesheeres, anführen, stammt nicht vom Bundesheer. Es stammt nicht vom Bundesministerium für Landesverteidigung, und es steht nicht als Befugnis in diesem Militärbefugnisgesetz, sondern es ist, angeführt unter Anführungszeichen, ein Zitat der Datenschutzkommission, meine Damen und Herren von den Grünen!

Es ist ein Zitat der Datenschutzkommission, einer unabhängigen Instanz, zu der Vertreter aller politischen Gruppierungen gehören, die bis jetzt die Rechte und Befugnisse determiniert haben. Nicht wir haben das definiert, sondern die Datenschutzkommission hat gemeint, dass das von den Rechten der Nachrichtendienste umfasst wäre. (Abg. Dr. Pilz: Nein, das ist falsch! Das ist unrichtig!) Ich sage: bis jetzt, Herr Kollege Pilz! Denn in diesem Gesetz steht klar und deutlich, was die Rechte der Nachrichtendienste sind und wo sie beschränkt sind.

Darin steht ganz klar geschrieben – und das sagen Sie nicht dazu –, dass all das Handeln der militärischen Organe nur insoweit zulässig ist, als dieses Handeln zur Abwehr gegenwärtiger vorsätzlicher Angriffe gegen militärische Rechtsgüter zulässig ist, aber auch nur dann, wenn und solange Sicherheitsbehörden nicht einschreiten können. Das ist also ein klares Bekenntnis zur Subsidiarität! (Abg. Silhavy: Super!) Zum Zweiten ist es zulässig zum vorbeugenden Schutz militärischer Rechtsgüter, sofern auf Grund bestimmter Tatsachen mit Angriffen auf diese Rechtsgüter zu rechnen ist.

Meine Damen und Herren! Sie sagen auch nicht dazu, was mit "vorsätzlichen Angriffen gegen die militärischen Rechtsgüter" gemeint ist. Das steht ganz klar in den Erläuterungen. Jetzt auch ein Zitat von unserem Ressort, was darunter verstanden wird – es geht um Angriffe durch Mord,


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durch Körperverletzung, durch Sachbeschädigung, meine Damen und Herren! (Abg. Dr. Lichtenberger: Und die Vorbereitung!) In diesen Fragen gibt es eine Zuständigkeit: um Angriffe wie Mord, Körperverletzung und Sachbeschädigung von militärischen Rechtsgütern und militärischen Personen abzuwenden. (Abg. Dr. Lichtenberger: Und die Vorbereitungshandlungen!)

Ich weiß nicht, meine Damen und Herren von den Grünen, wer sich durch eine derartige Gesetzesbestimmung betroffen fühlen sollte. Ich glaube nicht, dass die Österreicher sich davon betroffen fühlen sollten. (Abg. Dr. Petrovic: Wieso war dann Frau Pollet-Kammerlander betroffen?) Ich hoffe auch, dass Sie sich nicht betroffen fühlen als Zielgruppe von militärischen Ermittlungen gegen derartige Angriffe auf militärische Personen und Rechtsgüter! (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP. – Abg. Dr. Petrovic: Wieso war Frau Pollet-Kammerlander davon betroffen?)

Herr Kollege Pilz! (Abg. Dr. Petrovic: Wieso haben Sie dann Frau Pollet-Kammerlander ...? – Abg. Jung: Weil es das Gesetz noch nicht gab, Frau Kollegin!) Sie haben etwas abschätzig Folgendes gesagt: Da wird dann als Argument gebracht: Weil irgendwann einmal eine Leuchtrakete gegen einen Hubschrauber abgeschossen wurde, bespitzelt man jetzt alle Österreicher ohne jede Einschränkung. – Das haben Sie gesagt.

Herr Kollege Pilz! Ich erinnere Sie daran, was damals geschehen ist. Das zeigt, glaube ich, auch sehr schön die Aufgabenbereiche der militärischen Nachrichtendienste. Es ging damals um die Einrichtung des Assistenzeinsatzes an der burgenländischen Grenze, und es gab einige Gruppierungen – auch mit Unterstützung der Grünen –, die sich sehr massiv gegen diesen Grenzeinsatz ausgesprochen haben. Es gab im Vorlauf zu diesen Diskussionen Flugblätter, und es gab Informationsschriften, in denen man dazu aufforderte, die Einrichtung dieses Assistenzeinsatzes zu verhindern. Man hat auch indiziert, mit welchen Maßnahmen man das verhindern sollte.

Meine Damen und Herren! Es ist die Aufgabe der militärischen Organe, dass man die Informationen einholt, in denen die Verdachtsmomente klar sind, dass es zu solchen Angriffen, zu solchen rechtswidrigen Handlungen kommt. Aber einschreiten dürfen diese militärischen Organe nicht, meine Damen und Herren – und das wissen Sie ganz genau –, sondern sie haben die Verpflichtung, diese Dinge zur Anzeige zu bringen und vorbeugende Maßnahmen wie den Schutz dieser Einrichtungen sicherzustellen.

Im Zuge dieser angeblich so friedlichen Demonstrationen kam es zu diesem Gewaltakt, meine Damen und Herren! Das war kein lockerer, lustiger Abschuss irgendeines Feuerwerkskörpers, sondern da wurde eine Leuchtrakete gegen einen Bundesheerhubschrauber, der sich in der Luft befand, abgeschossen. Meine Damen und Herren, das hätte zum Absturz dieses Hubschraubers und letztlich zur Tötung, zur fahrlässigen, wenn nicht vorsätzlichen Tötung einiger Soldaten führen können! (Abg. Dr. Ofner: In eventualis!)

Meine Damen und Herren! Darum geht es, und nur darum! Tun Sie nicht so, als ob davon eine breite Öffentlichkeit betroffen wäre! Tun Sie nicht so, als ob jetzt jeder Angst haben müsste! Es geht einzig und allein darum, derartige gesetzwidrige Angriffe gegen militärische Einrichtungen und Personen zu verhindern. Alles andere ist im Bereich und in der Kompetenz der Sicherheitsbehörden! (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

Ich sage Ihnen: Es ist längst fällig, dass es ein klares Gesetz über die Militärbefugnisse gibt. Denn es stimmt nicht, was Sie gesagt haben: dass bis jetzt alles im rechtsfreien Raum gewesen wäre. Nein, es gibt gesetzliche Bestimmungen wie zum Beispiel jene über die Rechte der Wachesoldaten. Die bisherigen Bestimmungen über die Rechte der Wachesoldaten haben eine gesetzliche Grundlage, nämlich das Reichsgesetzblatt Nr. 19 aus dem Jahre 1855, meine Damen und Herren! Ich glaube, wir sollten uns alle darüber einig sein, dass derartige Gesetze heute nicht mehr zeitgemäß sind, sondern dass die Befugnisse in diesem Bereich auf eine moderne gesetzliche Basis gestellt werden sollen.

Herr Kollege Pilz und Herr Abgeordneter Gaál! Auch Sie, Herr Abgeordneter Gaál, haben zu meiner Überraschung gesagt, dass es überhaupt keine Einschränkungen bei diesen Ermittlun


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gen und bei den Befugnissen gibt. Sie haben gesagt: Gegen jeden Österreicher kann ermittelt werden. – Ich glaube, ich habe auch Ihnen jetzt klar die Antwort gegeben, dass das selbstverständlich nicht stimmt, sondern dass diese Ermittlungen wirklich nur in diesem eingeschränkten Bereich, in dem vorsätzliche rechtswidrige Angriffe zu erwarten sind, zulässig sind. (Abg. Gaál: Ohne Begründung!)

Sie haben eine ganze Reihe von Fragen über das Budget der Nachrichtendienste eingebracht, Herr Kollege Gaál. Das ist Sache eines Unterausschusses, der im Parlament eingerichtet ist; das wissen Sie. Dort gibt es auch die entsprechenden Informationen, wenn Fragen gestellt werden. Das wissen Sie ganz genau, Herr Kollege Gaál! Ich weiß nicht, warum Sie diese Frage hier in dieser Sitzung, in dieser Debatte eingebracht haben. (Abg. Gaál: Die Möglichkeit besteht!)

Meine Damen und Herren! Es wurde auch der Rechtsschutzbeauftragte kritisiert. Da überrascht es mich besonders, wenn man sagt, es sei genau die Einrichtung des Rechtsschutzbeauftragten ein Indiz dafür, dass man jede rechtliche Kontrolle ausschalten möchte. Da frage ich mich: Es hat die Arbeit von Heeresnachrichtendiensten bis jetzt schon gegeben – gab es bisher einen Rechtsschutzbeauftragten?

Nein, es gab keinen Rechtsschutzbeauftragten. Es gab und gibt einen Ständigen Unterausschuss des Landesverteidigungsausschusses zur Kontrolle der Arbeit dieser Dienste. Ich war selbst jahrelang Mitglied in diesem Ausschuss. Sie alle, die Sie Mitglieder sind, wissen, dass die Befugnisse und Arbeitsweisen dieses Ausschusses bis dato nicht oder nur unklar geregelt sind. Meine Damen und Herren! Herr Kollege Gaál! Das aber ist nicht Sache des Verteidigungsministers, sondern das ist Sache und Verantwortung des Parlaments. Ich hoffe, dass die Rechte, die Befugnisse und die Arbeitsweise dieses Ausschusses sehr bald geregelt werden. (Abg. Silhavy: Dafür kann man nicht den Kollegen Gaál ...!)

Aber wieso, meine Damen und Herren – und ich frage jetzt Sie, Herr Kollege Gaál –, kann es einen Rückschritt bei der Kontrolle von Nachrichtendiensten bedeuten, wenn man mit diesem Rechtsschutzbeauftragten, den es bis jetzt nicht gegeben hat, zusätzlich eine Kontrollinstanz einrichtet? (Abg. Gaál: Ohne Kontrollrechte!)

Sie werfen ein: "ohne Kontrollrechte". Ich habe mich sehr genau damit befasst und habe mir gedacht: Schauen wir unsere Gesetzeslage an. Wie haben wir den Rechtsschutzbeauftragten eingerichtet? – Dazu heißt es im § 56a:

"Der Bundesminister für Landesverteidigung hat nach Anhörung des Präsidenten des Nationalrates sowie des Verfassungs- und Verwaltungsgerichtshofes einen Rechtsschutzbeauftragten zur Prüfung der Rechtmäßigkeit von Maßnahmen der nachrichtendienstlichen Aufklärung oder Abwehr ... zu bestellen." – Das steht im Text dieser Regierungsvorlage.

Jetzt habe ich mir selbstverständlich überlegt: Ich möchte einmal schauen, wie Sie diesen Rechtsschutzbeauftragten eingerichtet hätten. Dazu habe ich mir eine Regierungsvorlage ausgehoben, nämlich eine Regierungsvorlage vom 27. April 1999, Herr Kollege Gaál. Sie war also beschlossen von einer Regierung von ÖVP und Sozialdemokratischer Partei. (Abg. Gaál: Keine Zustimmung im Parlament!) Herr Kollege Gaál, ich sage ja (Abg. Jung: Regierungsvorlagen sind alle einstimmig!): Wie hätte die SPÖ, die Regierungspartei SPÖ, diesen Rechtsschutzbeauftragten eingerichtet? (Abg. Dr. Kostelka: Bei uns zählt der Parlamentsklub noch etwas, im Gegensatz zu Ihnen!)

Darin heißt es, Herr Kollege Kostelka (Abg. Dr. Kostelka: Bitte!): Die zuständigen Bundesminister bestellen jeweils für ihren Bereich nach Anhörung des Präsidenten des Nationalrates sowie der Präsidenten des Verfassungsgerichtshofes und des Obersten Gerichtshofes einen Rechtsschutzbeauftragten, der die Gesetzmäßigkeit der Maßnahmen nach Abs. 1 zu überprüfen hat. (Abg. Dr. Kostelka: Herr Kollege Scheibner!)

Herr Kollege Kostelka, sagen Sie mir wirklich (Abg. Dr. Kostelka: Gern!): Worin besteht der Unterschied zwischen der Regelung, die wir getroffen haben, wonach der Verteidigungsminister den Rechtsschutzbeauftragten einrichtet, und Ihrer Regelung, wonach ebenfalls der Verteidi


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gungsminister einen Rechtsschutzbeauftragten einrichtet? (Abg. Ing. Westenthaler: Das Gleiche! – Abg. Dr. Kostelka: Wollen Sie das wissen, Herr Kollege?)

Ich sage Ihnen, Herr Kollege Kostelka, es gibt einen Unterschied! (Abg. Dr. Kostelka: Ja, einen wesentlichen!) Denn nach unserer Regelung – und auch durch einen Abänderungsantrag, den Sie im Ausschuss noch eingebracht und beschlossen haben – hat der Rechtsschutzbeauftragte jetzt wesentlich mehr Rechte als nach Ihrer Regelung, die Sie am 27. April 1999 beschlossen haben. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP. – Abg. Dr. Kostelka: Herr Kollege Scheibner, wollen Sie das wirklich wissen?)

Herr Kollege Kostelka! Dann wird so sehr kritisiert ... (Abg. Dr. Kostelka: Sie wissen genau, dass wir Protokoll-Anmerkungen gemacht haben, und über diese Protokoll-Anmerkungen wollen Sie hinwegtäuschen!) Als Verfassungsbestimmung hätte man das einrichten müssen. (Abg. Dr. Kostelka: Sie wissen ganz genau, dass das die Wahrheit ist!) Ich verstehe schon, dass Sie das nicht gerne hören möchten. (Abg. Dr. Kostelka: Nein, Sie wollen nicht zuhören!) Es ist eben schwierig, Herr Kollege Kostelka, sich auf die angeblich so einfache Linie der Oppositionspartei einzurichten. (Abg. Dr. Kostelka: Sie sind jetzt Minister und wollen regieren! Es stimmt nicht! Das ist schlicht und einfach die Unwahrheit! Das wissen Sie!)

Meine Damen und Herren! Ich denke, das ist ein sehr wichtige Materie. Sie wissen ganz genau – das habe ich auch Ihnen gesagt –, dass ich sehr offen bin und sehr offen gewesen bin für alle konkreten Abänderungsvorschläge und Anträge. (Abg. Dr. Kostelka: Dann berichten Sie konkret ...!) Es hat aber bis dato von Ihnen und von den Grünen nicht einen einzigen konkreten Abänderungsantrag zu diesem Entwurf gegeben. (Abg. Dr. Kostelka: Dann sagen Sie endlich die Wahrheit!) Alle konkreten Abänderungsvorschläge, wie etwa jene der Datenschutzkommission oder von anderen Institutionen, die eingebracht worden sind, sind berücksichtigt worden und haben auch in einem umfangreichen Abänderungsantrag der beiden Regierungsfraktionen ihren Ausfluss gefunden.

Herr Kollege Kostelka! Meine Damen und Herren! Es wird da immer wieder von der Verfassungsmäßigkeit gesprochen (Abg. Dr. Kostelka: Werden wir ja sehen!), und es werden Verfassungsexperten in Argumenten zitiert. Sie sagen aber selbstverständlich nicht dazu, dass es andere Verfassungsexperten gibt, die genau jene Rechtmäßigkeit und Verfassungsmäßigkeit dieser Materie bestätigen, die Sie bestreiten. (Abg. Mag. Stoisits: Wer sind denn die?) Es gibt da verschiedene Experten wie zum Beispiel Universitätsprofessor Raschauer. Er ist für Sie vielleicht niemand, weil er eben nicht Ihrer Meinung entspricht. (Abg. Dipl.-Ing. Kummerer: Im Ausschuss hat er das nicht gesagt! – Weitere Zwischenrufe.)

Meine Damen und Herren! Es gibt hier widerstreitende Meinungen, gut. Aber ist das etwas Besonderes? Das kann doch nur für jemanden etwas Besonderes sein, der sagt: Die Kontrolle des Verfassungsgerichtshofes ist etwas Unangenehmes. – Ich sage Ihnen, dass die Kontrolle des Verfassungsgerichtshofes nichts Unangenehmes, sondern etwas Notwendiges ist. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

Wir wollen – das ist vielleicht auch ein Beispiel für ein neues Regieren – eben nicht durch ein ausuferndes Anwenden von Verfassungsbestimmungen die Kontrolle des Verfassungsgerichtshofes ausschalten. Das haben wir früher immer kritisiert, als es von der vorigen Regierung allzu oft angewendet wurde. Diesen Fehler werden wir selbstverständlich nicht machen.

Wir haben hier eine Regierungsvorlage eingebracht, und das Parlament hat zu entscheiden, ob es seine Zustimmung gibt. Wenn es diese Entscheidung gegeben hat, dann hat der Verfassungsgerichtshof jetzt – im Gegensatz zu früher – selbstverständlich die Möglichkeit, dieses Gesetz zu überprüfen. Wenn er es bestätigt, dann ist es gut; wenn er es nicht bestätigt, werden wir es korrigieren. Aber daran etwas Schlechtes zu finden, etwas demokratiepolitisch Bedenkliches, kann ich beim besten Willen nicht verstehen, Herr Kollege Kostelka, meine Damen und Herren von der SPÖ und von den Grünen! (Abg. Dr. Kostelka: Sie haben auf die Verfassung einen Eid abgelegt, und die haben Sie zu wahren! Oder Sie missachten die Verfassung!)


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Da die mangelnde Ausprägung der Kontrollmöglichkeiten so heftig kritisiert worden ist, möchte ich Ihnen sagen, meine Damen und Herren (Abg. Dr. Kostelka: ... ein Hohn der Verfassung!): Sie wissen genau, dass es Vertreter von anderen, wesentlich größeren Ländern gibt, die nach Österreich gekommen sind, um sich diese Kontrollinstanzen anzusehen, weil sie die Kontrollinstanzen aus dem kleinen Österreich für ihre eigenen Länder kopieren wollen. Daher denke ich, dass wir uns nicht verstecken müssen, sondern dass diese Kontrollmöglichkeiten im Gegenteil vorbildhaft sind. Wir müssen sie nur entsprechend nützen. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

Vielleicht eines noch, Herr Kollege Gaál, weil Sie angesprochen haben, dass die Löschung von Daten nicht im Gesetz enthalten ist: Sie dürfen nicht vergessen, dass es auch ein Datenschutzgesetz gibt, das zum Beispiel die Löschung von Daten entsprechend regelt. Selbstverständlich sind all die Bestimmungen im Datenschutzgesetz und in anderen Bereichen auch auf die militärischen Befugnisse anzuwenden. Dass es selbstverständlich nicht notwendig ist, dies extra anzuführen, wissen Sie ganz genau. Ich verstehe nicht, warum hier Kritik geäußert wird.

Herr Kollege Pilz! Da Sie auch gesagt haben, dieses Einholen von Auskünften ist ohne jede Beschränkung möglich – wörtlich haben Sie gesagt: ohne jede Beschränkung können Daten ermittelt werden –: Sie wissen es ganz genau, Sie sind doch im Ausschuss gewesen, Sie wissen ganz genau, dass zum einen die Beschränkung durch die Aufgabenstellung gegeben ist. Sie wissen auch ganz genau, dass wir im Ausschuss den Abänderungsantrag behandelt haben und dass er auch beschlossen wurde, wodurch diese Auskunftspflicht eindeutig auf die persönlichen Daten eingeschränkt worden ist. (Abg. Dr. Pilz: Das ist falsch, absolut falsch!)

Sie wissen, warum das notwendig ist; Sie kennen den Abänderungsantrag. Was Sie hier gesagt haben – dass es ohne jede Beschränkung eine Auskunftspflicht gibt –, ist falsch, Herr Kollege Pilz, und dient nur zur Verunsicherung der Bevölkerung! (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

Ich sage hier noch einmal zum Schluss: Ich bin sehr froh darüber, dass dieses Gesetz heute hier vorgelegt, diskutiert und, wie ich hoffe, auch beschlossen wird. Es dient dazu, eine klare rechtliche Determinierung in wichtigen Bereichen der militärischen Landesverteidigung abzusichern, es dient aber auch klar der Rechtssicherheit der Bevölkerung, weil darin eindeutig festgelegt wird, was militärische Organe dürfen und was nicht.

Es ist erstmals auch ganz klar festgelegt, welche Schutzmechanismen es gibt. Dieses Gesetz führt zu mehr Rechtssicherheit, zu mehr Klarheit und zu einem besseren Schutz sowohl der militärischen Organe als auch der Bevölkerung. Deshalb unterstützen wir selbstverständlich diese Vorlage, und ich hoffe, dass sie auch mit großer Mehrheit hier im Parlament beschlossen wird. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

12.01

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Zu einer tatsächlichen Berichtigung hat sich Herr Abgeordneter Dr. Pilz zu Wort gemeldet.

Ich bitte Sie, mit der Wiedergabe der zu berichtigenden Behauptung zu beginnen. – Bitte. (Abg. Ing. Westenthaler: Ich bin kein "Anarchist" – unter Anführungszeichen –, weil ...!)

12.01

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (Grüne): Da die Redezeit bei einer tatsächlichen Berichtigung begrenzt ist, beschränke ich mich auf vier Punkte, die ich im Folgenden berichtigen möchte.

Punkt 1: Der Herr Bundesminister hat behauptet, unsere Vertreter in der Datenschutzkommission hätten an dem Zustandekommen dieser Passagen mitgewirkt. (Bundesminister Scheibner: Das habe ich nicht gesagt! – Abg. Ing. Westenthaler: Das hat er nicht gesagt! Sie sitzen auf Ihren Ohren! – Abg. Mag. Trattner: Hat er nicht gesagt! – Weitere Zwischenrufe bei den Freiheitlichen.)  – Ich habe nicht gesagt, dass sie dafür waren.


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Ich kann es sogar wörtlich zitieren. (Unruhe bei den Freiheitlichen.) Herr Präsident! Ist es möglich ...? (Abg. Ing. Westenthaler: Das hat er nicht gesagt, Herr Präsident!)


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Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn:
Herr Abgeordneter! Beginnen Sie bitte mit der Wiedergabe der Behauptung des Herrn Ministers Scheibner. – Bitte. (Abg. Ing. Westenthaler: Scharf nachdenken! Schön sprechen!)

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (fortsetzend): Der Herr Bundesminister hat – ich schränke es zuerst auf diesen Punkt ein – behauptet, wir hätten Mitglieder in der Datenschutzkommission. Er hat das mit dem Datenschutzrat, der sich sehr kritisch zu diesem Gesetz geäußert hat, verwechselt.

Zum Zweiten hat er behauptet, nur bei Mord, Körperverletzung und Sachbeschädigung sowie bei Wehrmittelsabotage kämen diese Passagen zur Anwendung. – Das ist unrichtig. (Abg. Dr. Partik-Pablé: Das ist keine tatsächliche Berichtigung!) Lesen Sie Seite 150 der Erläuterungen! Da wird auch auf die strafbaren Handlungen ohne Gewaltanwendung Bezug genommen; das sind die politischen Handlungen, die in der Beschreibung der Arbeit der Abwehr durch die Datenschutzkommission hier festgehalten sind – und das ist jetzt damit die Überwachung der Opposition. Sie haben ja selbst diese Sätze vorgelesen. – Auch das ist falsch! (Abg. Jung: Plauderstunde!)

Zum Dritten: Herr Abgeordneter Jung hat behauptet, es gebe keine Akte und es sei nicht beabsichtigt, Akte über die politische Opposition und über die Grünen anzulegen. (Abg. Jung: Die Redezeit ist aus! – Abg. Ing. Westenthaler: Redezeit!) Im Ausschuss ist hingegen bestätigt worden, dass etwa über mich ein umfangreicher Akt ...

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Herr Abgeordneter! Ihre Redezeit ist abgelaufen. Den Schlusssatz bitte! (Abg. Ing. Westenthaler: Alles Gute und ein schönes Wetter, Herr Abgeordneter!)

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (fortsetzend): Zum Vierten hat der Herr Bundesminister ...

12.04

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Herr Abgeordneter! Ihre Redezeit ist abgelaufen. (Beifall bei den Grünen für den das Rednerpult verlassenden Abg. Dr. Pilz. – Abg. Dr. Pilz: Wenn so viel gelogen wird, braucht man ein bisschen länger! – Abg. Dr. Martin Graf: Das ist ja unerhört! – Abg. Neudeck: Was soll denn das? Muss man sich das gefallen lassen? – Zwischenruf des Abg. Jung. )

Zu einer weiteren tatsächlichen Berichtigung hat sich Frau Abgeordnete Dr. Petrovic zu Wort gemeldet.

Frau Abgeordnete! § 58 Abs. 2 der Geschäftsordnung ist Ihnen bekannt. – Bitte.

12.04

Abgeordnete MMag. Dr. Madeleine Petrovic (Grüne): Meine Damen und Herren! Der Herr Bundesminister hat sinngemäß vorher gesagt, es hätte im Zusammenhang mit dem ersten Assistenzeinsatz des Bundesheeres an der burgenländischen Grenze (Abg. Jung:  "Vorbereitung" hat er gesagt!) Befürchtungen in Richtung von Angriffen, rechtswidrigen Handlungen mit grüner, mit meiner Beteiligung gegeben, welche eine behördliche Observierung gerechtfertigt hätten. (Anhaltende Zwischenrufe bei den Freiheitlichen.)

Ich berichtige tatsächlich: Diese Angelegenheit ist ... (Abg. Dr. Martin Graf: Das hat er nicht gesagt! – Abg. Fischl: Das ist ein Hohn, was Sie machen! – Weitere heftige Zwischenrufe bei den Freiheitlichen.)  – Ich bin nicht in der Lage, irgendetwas tatsächlich zu berichtigen, weil die schreien wie die wilden Tiere in diesem Hause und verwechseln das offenbar mit dem "Musikantenstadl" oder sonst irgendetwas. (Ruf bei den Freiheitlichen: Unverschämt!)

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Frau Abgeordnete! Ich erinnere Sie an die Geschäftsordnungsbestimmung § 58 Abs. 2: Beginnen Sie mit der Wiedergabe der Behauptung, die Sie zu berichtigen wünschen!

Abgeordnete MMag. Dr. Madeleine Petrovic (fortsetzend): Die Geschäftsordnung sieht auch vor, dass Sie für Ruhe, Ordnung und Sicherheit in diesem Hause und für die Verhandlungsleitung sorgen, was ich seit geraumer Zeit vermisse, und diese einseitige Verhandlungsführung ist schön langsam wirklich unerträglich. (Beifall bei den Grünen und der SPÖ.)

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Frau Abgeordnete! Könnten Sie jetzt mit der tatsächlichen Berichtigung beginnen?

Abgeordnete MMag. Dr. Madeleine Petrovic (fortsetzend): Ich habe gesagt, was der Herr Bundesminister zu Unrecht gesagt hat und berichtige tatsächlich:

Diese Angelegenheit ist rechtskräftig ausjudiziert. Tatsache ist, dass die Republik Österreich gegen mich ein Verfahren wegen Aufruf zur Befehlsverweigerung angestrengt hat. Ich war damals, im Frühsommer des Jahres 1990, nicht immun. Dieses Verfahren ist eingestellt worden, hingegen ist meiner Klage gegen die Republik Österreich wegen Verletzung meiner Grund- und Freiheitsrechte – amtshandelndes Organ Bezirkshauptmann Gold – vollinhaltlich stattgegeben worden. Das heißt, die Republik Österreich hat meine Grund- und Freiheitsrechte damals verletzt.

So viel zum Wahrheitsgehalt der Äußerungen des Herrn Bundesministers. (Beifall bei den Grünen. – Bundesminister Scheibner: Das habe ich nicht gesagt!)

12.06

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Zu einer tatsächlichen Berichtigung hat sich Herr Abgeordneter Dr. Kostelka zu Wort gemeldet. – Bitte. (Abg. Ing. Westenthaler: Zur Geschäftsordnung!)

12.07

Abgeordneter Dr. Peter Kostelka (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Herren Bundesminister! Herr Bundesminister Scheibner hat erklärt, dass die Beschlussfassungen im Ministerrat über den Rechtsschutzbeauftragten in den entscheidenden Bestimmungen im Grunde genommen in der letzten und in dieser Legislaturperiode in etwa zum selben Ergebnis geführt haben, dass beide Bestimmungen einander gleichen, ja dass sogar – ganz im Gegenteil! – die Bestimmungen dieser Legislaturperiode weitreichendere Rechte für den Rechtsschutzbeauftragten vorsehen. – Das ist unwahr!

Herr Kollege Scheibner! Sie sind mittlerweile lange genug Bundesminister, um zu wissen, dass der Beschluss des Ministerrates aus der Vorlage und den so genannten Protokollanmerkungen besteht. Wenn Sie sich nur ein bisschen Mühe machen, dann lesen Sie über diese Sitzung des Ministerrates im April letzten Jahres nach, in der die sozialdemokratische Fraktion klar gemacht hat (Zwischenruf der Abg. Dr. Fekter ), dass es eine Beschlussfassung im Ausschuss nur dann gibt (Abg. Fischl: Das ist ja keine Berichtigung!), wenn die Rechtsschutzeinrichtungen wesentlich ausgeweitet werden.

Sie haben hier die Unwahrheit gesagt. (Beifall bei der SPÖ sowie des Abg. Dr. Pilz.  – Abg. Aumayr: War das eine Vorlage oder nicht?)

12.08

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Bevor wir zu einer weiteren tatsächlichen Berichtigung des Abgeordneten Dr. Pilz kommen, möchte ich Sie darauf hinweisen, dass ich mir zu Ihrer letzten Wortmeldung das Protokoll kommen lassen werde, da Sie den Vorwurf der Lüge erhoben haben. Ich möchte das im Protokoll nachlesen. (Abg. Dr. Kostelka: "Das ist unwahr"!) Die Wortmeldung des Herrn Dr. Pilz, Herr Dr. Kostelka! Ich habe über die tatsächliche Berichti


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gung des Herrn Dr. Pilz gesprochen und werde nach Vorliegen des Protokolls darüber entscheiden.

Herr Abgeordneter Pilz! Sie gelangen zu einer tatsächlichen Berichtigung zu Wort. (Abg. Ing. Westenthaler: Zur Geschäftsordnung!)

Zur Geschäftsbehandlung hat sich vorher Herr Klubobmann Westenthaler gemeldet. Ich bitte noch um etwas Geduld, Herr Abgeordneter Pilz.

12.09

Abgeordneter Ing. Peter Westenthaler (Freiheitliche) (zur Geschäftsbehandlung): Herr Präsident! Hohes Haus! Es hat hier vor wenigen Minuten vom Rednerpult aus eine unerhörte und unfassbare Entgleisung der Frau Abgeordneten Petrovic stattgefunden, indem sie Abgeordnete dieses Hauses mit "wilden Tieren" verglichen hat.

Ich weise das namens meiner Fraktion auf das Entschiedenste zurück und ersuche Sie, sich auch diesbezüglich das Protokoll kommen zu lassen, und kündige weiters an, das in der nächsten Präsidiale zur Sprache zu bringen. Diese Aussage ist ein Skandal! Ich verwahre mich ganz entschieden dagegen, Frau Kollegin Petrovic! (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

12.09

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Ich werde mir auch das Protokoll über diese Wortmeldung vorlegen lassen und werde ebenfalls nach Vorlage des Protokolls darüber entscheiden.

Frau Abgeordnete Petrovic hat sich zur Geschäftsbehandlung gemeldet. – Bitte. (Abg. Dr. Partik-Pablé: Das ist menschenverachtend!)

12.09

Abgeordnete MMag. Dr. Madeleine Petrovic (Grüne) (zur Geschäftsbehandlung): Ich rege an, in der Präsidiale erneut die Debatte über die Handhabung der Sitzungsordnung hier im Hause zu führen. (Abg. Haigermoser: Lenken Sie nicht ab!) Dass es sich mittlerweile so einbürgert, dass Argumente, die den Regierungsparteien nicht passen, einfach niedergebrüllt werden, sodass eine Wortmeldung auch mit Mikrophon kaum noch möglich ist ... (Abg. Ing. Westenthaler: Das gibt Ihnen nicht das Recht, Abgeordnete mit "wilden Tieren" zu vergleichen! Wo kommen wir denn da hin? Ein Skandal!)  – Sie demaskieren sich mit Ihrer weiteren Schreierei permanent! Machen Sie nur so weiter! Das ist für eine Regierungspartei wirklich ein wunderbares Zeugnis für das Wesen dieser Partei. (Beifall bei den Grünen und der SPÖ. – Abg. Dr. Martin Graf: Das ist keine Geschäftsordnungsdebatte!)

12.10

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Frau Abgeordnete Petrovic! Herr Abgeordneter Kostelka! Wir haben in der letzten langen Präsidialsitzung vereinbart, beim nächsten Mal die Sitzungsführung und gewisse Usancen, die dem Haus nicht entsprechen, zu diskutieren. Wir werden auch das zur Sprache bringen.

Zu einer tatsächlichen Berichtigung gemäß § 58 Abs. 2 der Geschäftsordnung – die Redezeit ist mit 2 Minuten beschränkt – hat sich Herr Abgeordneter Dr. Pilz zu Wort gemeldet. Bitte die Bestimmungen der Geschäftsordnung einzuhalten!

12.11

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (Grüne): Der Herr Bundesminister für Landesverteidigung hat in einem weiteren Punkt – ich zitiere gleich seinen Redebeitrag – die Unwahrheit gesagt.

Er hat erklärt: In Artikel 1 wurden durch einen Abänderungsantrag zu § 22 Abs. 2 – also zur Datenübermittlung – die Rechte der Abwehr dadurch eingeschränkt, dass nur noch Daten wie Name, Geschlecht, Wohnsitz, Geburtsort und Geburtsdatum, also die Stammdaten, übermittelt werden müssen. (Bundesminister Scheibner: Das habe ich nicht gesagt!)  – Das ist unrichtig und unwahr!


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Der Bundesminister für Landesverteidigung hat verschwiegen, dass der Satz weitergeht: "... sowie auf die von den militärischen Organen und Dienststellen zum Gegenstand der Anfrage gemachten Umstände zu beschränken." (Abg. Neudeck: Das heißt "unvollständig", nicht "unwahr"!) Da der Minister gesagt hat, ausschließlich die Stammdaten dürfen und müssen übermittelt werden, war das falsch, war das die Unwahrheit, und ich stelle auch dieses hiemit richtig. (Abg. Neudeck: Das ist unvollständig! Höchstens!)

Wenn Unvollständigkeit zum Prinzip der Darstellung des Bundesministeriums für Landesverteidigung wird (Unruhe bei den Freiheitlichen), dann ersuche ich um Vervollständigung dieses Ressorts. (Beifall bei den Grünen. – Abg. Neudeck: Das ist ja keine tatsächliche Berichtigung!)

12.12

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Zu einer weiteren tatsächlichen Berichtigung hat sich Frau Abgeordnete Stoisits zu Wort gemeldet. – Bitte.

Ich lege aber Wert darauf, dass weitere tatsächliche Berichtigungen erst nach Schluss der Debatte dieses Verhandlungsgegenstandes aufgerufen werden. (Demonstrativer Beifall bei der ÖVP.)

12.12

Abgeordnete Mag. Terezija Stoisits (Grüne): Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Abgeordneter Jung hat in seinem Redebeitrag behauptet, es gebe keine Akte über die politische Opposition und die Grünen würden nicht überwacht. (Abg. Jung: Das ist überhaupt nicht wahr! Das habe ich gar nicht gesagt!)

Ich berichtige ihn tatsächlich: Es gibt Akte über die politische Opposition, und die Grünen werden überwacht, wir wissen nur nicht, wie viele es sind. Aber Herr Brigadier Jung weiß das offensichtlich ganz genau, er verschweigt es hier nur. (Abg. Aumayr: Das hat er gar nicht gesagt!) Das ist wieder einmal ein Beweis dafür, dass hier mit der Pflicht, Informationen geheim zu halten, gröblichst verletzend umgegangen wird. (Beifall bei den Grünen. – Abg. Jung: Wo haben Sie das gehört, dass ich das gesagt habe?)

12.13

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesminister Scheibner. – Bitte.

12.13

Bundesminister für Landesverteidigung Herbert Scheibner: Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Nur zwei Anmerkungen:

Frau Kollegin Petrovic! Soweit ich mich erinnern kann, habe ich Sie überhaupt nicht angesprochen und auch nicht irgendein Verfahren, das möglicherweise gegen Sie gelaufen ist, denn – und das wissen Sie – ich habe es mir zum Prinzip gemacht, dass ein Verteidigungsminister als Verwaltungsorgan über getilgte Verfahren und Verurteilungen nicht zu berichten und das auch nicht zu verwenden hat. Ich habe vielmehr gesagt, dass auch unter Teilnahme von Grünen Protestveranstaltungen geplant worden sind, auch Maßnahmen gegen diesen Assistenzeinsatz vorbereitet worden sind, und im Zuge dieser Maßnahmen kam es – ich glaube ja nicht von Ihnen, Frau Kollegin Petrovic – zu einem rechtswidrigen Angriff gegen einen Hubschrauber. Das habe ich gesagt.

Ich weiß nicht, wer damals der Täter gewesen ist, ich weiß auch nicht, ob er aufgegriffen worden ist.

Herr Kollege Pilz! Sie haben mir unterstellt, dass ich etwas zu zitieren vergessen habe. – Dann bleiben wir aber dabei, dass wir alles vollständig zitieren, denn Sie haben bezüglich Straftaten und Delikten – ich habe Mord, Körperverletzung, Sachbeschädigung und Wehrmittelsabotage zitiert – gesagt, dass auch strafbare Handlungen ohne Gewaltanwendung möglich sind, und davon fühlen Sie sich betroffen.


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Dann lesen wir auch vollständig, wovon Sie sich anscheinend betroffen fühlen, denn da steht zu lesen: "... strafbare Handlungen ohne Gewaltanwendung (zB Verrat, Preisgabe und Ausspähung von Staatsgeheimnissen, geheimer bzw. militärischer Nachrichtendienst, Ansammeln von Kampfmitteln, Preisgabe militärischer Geheimnisse) ..." – Ich hoffe nicht, Herr Kollege Pilz, dass Sie sich davon betroffen fühlen, und ich glaube, die überwiegende Anzahl der Österreicher wird sich ebenfalls von diesen Tatbeständen nicht betroffen fühlen. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP. – Abg. Dr. Jarolim: Was ist das für ein Gesetz, wo ...? Wenn das Rechtssicherheit ist, dann ...!)

12.15

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächste Rednerin zu Wort gemeldet hat sich Frau Abgeordnete Mag. Wurm. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 6 Minuten. – Bitte.

12.15

Abgeordnete Mag. Gisela Wurm (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Der für jenes Gesetz, zu dem ich gerne sprechen möchte, nämlich zur Novellierung des Sicherheitspolizeigesetzes, zuständige Bundesminister ist momentan leider nicht anwesend.

Somit wende ich mich kurz Herrn Abgeordnetem Miedl zu, denn er war der Letzte, der zum Sicherheitspolizeigesetz gesprochen hat. In Bezug auf die Marienstatue – die Geschichte, von der er uns erzählt hat, die im Land Steiermark passiert ist – ist Folgendes zu sagen: Das mit der erweiterten Gefahrenerforschung zu verquicken, scheint mir schon ein wenig abenteuerlich zu sein. In diesem Zusammenhang Herrn Abgeordnetem Pilz vorzuwerfen, keine Ahnung von der Ermittlungstätigkeit der Sicherheitsbehörden zu haben, ist wirklich abenteuerlich! (Abg. Fischl: Wodurch unterscheidet sich das?) Wenn jemand eine Marienstatue angezündet hat, dann hat er ja schon bitte eine Straftat gesetzt und einen Straftatbestand erfüllt! Dazu braucht man doch keinen § 21 Abs. 3! Die Straftat ist doch schon begangen worden! (Beifall bei der SPÖ und den Grünen.)

Es ist also zu den Ausführungen des Herrn Abgeordneten Miedl zu sagen: Wenn er das so gemeint hat, dann hat er von Recht oder von den Strafgesetzen keine Ahnung. (Beifall bei der SPÖ und den Grünen.)

Herr Abgeordneter Miedl hat sich ja auch noch bemüßigt gefühlt, die wirklich nicht zu tolerierende Spitzel-Affäre – die so genannte Spitzel-Affäre; Frau Partik-Pablé hat in ihrem Debattenbeitrag auch schon darauf hingewiesen – der steirischen SPÖ anzuprangern. – Das ist etwas, was nicht tolerierbar ist, da bin ich Ihrer Meinung! Allerdings: Datenbeschaffung gab es auch in der Liezener ÖVP. Das kann man in der Ausgabe der "Kleinen Zeitung" vom 1. Juli nachlesen. Ich kann nur das sagen, was man auch nachlesen kann.

Ich sage Ihnen Folgendes: Es ist ein Unterschied, ob eine Partei, ein Verein oder sonst jemand Maßnahmen setzt, die nicht zu tolerieren und vielleicht zivilrechtlich oder strafrechtlich zu ahnden sind (Abg. Neudeck: So wie die steirische SPÖ! – Abg. Fischl: Die Konsequenzen sind dieselben!), oder ob die Sicherheitspolizei, die ein Gewaltmonopol besitzt, gesetzliche Maßnahmen in die Hand bekommt, die schwer zu kontrollieren sind, weil die Befugnisse so weitreichend sind. Das ist ein Unterschied! (Beifall bei der SPÖ und den Grünen.)

Mit der Novellierung des Sicherheitspolizeigesetzes werden – und das ist unbestritten; das ist auch in allen Begutachtungen nachzulesen – die Befugnisse der Sicherheitspolizei ausgeweitet. Und in demselben Maße, wie die Befugnisse der Sicherheitspolizei ausgeweitet werden, werden – sage ich – die Grund- und Freiheitsrechte eingeschränkt.

Darüber wundere ich mich schon, gerade was die FPÖ betrifft: Sie, die Sie doch immer stolz auf Ihre Tradition, auf die Tradition der bürgerlichen Revolution der Burschenschaften im Jahre 1848 sind – auf diejenigen, die diese Grund- und Freiheitsrechte doch erkämpft haben (demonstrativer Beifall des Abg. Mag. Schender )  –, sind für diese Novelle und sind jetzt dabei, diese Rechte in verschiedenen Bereichen zum Großteil abzuschaffen (Beifall bei der SPÖ und den Grünen), und zwar rede ich vom Recht auf Privatheit, das in der EMRK verankert ist. Sie wissen das, Frau Dr. Partik-Pablé. Das ist nachzulesen.


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Auch Ihre ehemaligen Berufskollegen, die Richtervereinigung, haben von "Bespitzelung" gesprochen. Das wissen Sie. Und Sie ... (Abg. Dr. Jarolim: Die Ausländer-Suchaktion! – Abg. Dr. Partik-Pablé hält ein Schriftstück in die Höhe. – Abg. Haigermoser  – die Zeitung "Die Presse" in die Höhe haltend –: Wie war das in Graz?)  – Frau Dr. Partik-Pablé! Sie haben – ich habe mir das genau durchgelesen – bei der Beschlussfassung des Sicherheitspolizeigesetzes im letzten Jahr, ebenfalls im Juli, gesagt, Sie seien für die erweiterte Gefahrenerforschung, aber mit einer entsprechenden parlamentarischen Kontrolle. – Das haben Sie dezidiert verlangt. Das Problem ist aber einfach, dass diese Kontrolle nicht weit genug reicht. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Haigermoser: Wer kontrolliert denn in Graz?)

In Graz werden schon die Gerichte tätig werden. Da werden wohl die Gerichte tätig werden, wenn es sich um einen strafrechtlichen Tatbestand handeln sollte. Haben Sie kein Vertrauen in die Justiz? (Zwischenrufe bei den Freiheitlichen.)

Lassen Sie mich weiter zum Sicherheitspolizeigesetz ausführen. Lenken Sie doch nicht immer ab! Ich sage Ihnen: Die Grundrechte, die Freiheitsrechte wurden irgendwann im Jahre 1848 erstritten, 1862 und später in Österreich auch eingesetzt und als Abwehrrechte gegen den Staat geschaffen. (Abg. Neudeck: Was wollen Sie uns jetzt erzählen?)

Nun droht – man kann das auch von verschiedenen Kommentatoren lesen; und diese sind nicht verdächtig, sind nicht linksradikal – die reale Gefahr eines Überwachungsstaates, sodass man wirklich Angst haben muss. Das ist auch die Angst von vielen Bürgern und Bürgerinnen. (Abg. Haigermoser: Das müssen Sie dem Schachner-Blazizek sagen!)

Mir ist schon bewusst, sehr geehrte Damen und Herren, dass es immer ein Spannungsfeld zwischen Bürgerrechten einerseits und dem Bedürfnis nach innerer Stabilität, nach innerer Sicherheit andererseits gibt, es muss aber – und das ist ja immer ein beliebtes Wort – "verhältnismäßig" sein. Die Verhältnismäßigkeit muss gegeben sein. Und es ist doch das Kennzeichen eines Rechtsstaates, ob die entsprechenden Kontrollmaßnahmen möglich sind.

Herr Rabl hat in einem Kommentar im "Kurier" einmal geschrieben: Wenn massive Eingriffe in die Grund- und Freiheitsrechte, in die verfassungsrechtlich garantierten Grund- und Freiheitsrechte gemacht werden, dann muss die größtmögliche Sicherheit gegen Missbrauch garantiert sein. – Und genau das haben Sie mit diesem Gesetz nicht entsprechend garantiert. (Beifall bei der SPÖ.)

Der Sicherheitsbeauftragte verdient diesen Namen nicht, er ist ein zahnloser Tiger, Herr Abgeordneter Scheibner. (Heiterkeit des Bundesministers Scheibner. )  – Entschuldigung, Herr Minister Scheibner. Ich weiß nicht, wie genau Sie sich das Sicherheitspolizeigesetz beziehungsweise die dazugehörige Novelle angesehen haben, aber dass man jetzt wirklich im letzten Moment zum Beispiel noch Verschlechterungen in Bezug auf die Übermittlung von Daten in Form eines Abänderungsantrages durchgeführt hat, dass nämlich der betroffene Bürger nicht mehr davon unterrichtet werden muss, wenn sich der Verdacht nicht erhärtet, halte ich für ein Problem. Das wäre nicht nötig gewesen. (Beifall bei der SPÖ.)

Die Zeit läuft mir davon. Es gäbe in diesem Zusammenhang noch sehr viel zu sagen. Ich habe wirklich Schwierigkeiten damit, dass diese Kontrolle, wenn schon die erweiterte Gefahrenerforschung eingesetzt wird, nicht so ausgefallen ist, wie es nötig gewesen wäre.

Ich muss jetzt noch folgenden Entschließungsantrag einbringen, der schon von Herrn Abgeordneten Schlögl erwähnt wurde:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Mag. Schlögl und GenossInnen zum Bericht des Ausschusses für innere Angelegenheiten (223 der Beilagen) über die Regierungsvorlage (81 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Sicherheitspolizeigesetz geändert wird


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Der Nationalrat wolle beschließen:

Entschließung

Der Nationalrat hat beschlossen:

Der Bundesminister für Inneres wird aufgefordert,

1. dem Ständigen Unterausschuss des Ausschusses für innere Angelegenheiten zur Überprüfung von Maßnahmen zum Schutz der verfassungsmäßigen Einrichtungen und ihrer Handlungsfähigkeit vierteljährlich über den Einsatz des Instrumentes der erweiterten Gefahrenerforschung zu berichten,

2. dem Nationalrat bis 31. Dezember 2001 einen Erfahrungsbericht über dieses Instrument vorzulegen, der auch insbesondere detailliert die Kosten dieser Maßnahme darstellt. In diesem Erfahrungsbericht soll auch ein Kapitel aufgenommen werden, in welchem der Rechtsschutzbeauftragte aus seiner Sicht über die Erfahrungen berichtet sowie

3. dem Ständigen Unterausschuss des Ausschusses für innere Angelegenheiten zur Überprüfung von Maßnahmen zum Schutz der verfassungsmäßigen Einrichtungen und ihrer Handlungsfähigkeit parallel zur jährlichen Debatte um den Bundesvoranschlag über den Stellenplan und die Haushaltsansätze der Staatspolizei detailliert zu berichten.

*****

Zum Abschluss möchte ich noch etwas zitieren, vielleicht macht es Sie nachdenklich. Herr Ludwig Adamovich, Präsident des Verfassungsgerichtshofes, hat 1970 Folgendes gesagt:

Die wahre staatsrechtliche Struktur eines Gemeinwesens enthüllt sich in der Handhabung der Sicherheitspolizei. Hier wird deutlich, wie es mit den heute in nahezu allen Verfassungen anzutreffenden, wohltönenden Deklarationen von Freiheit des Einzelnen und Menschenwürde bestellt ist. Hier finden sich die letzten Schlupfwinkel jener Staatsauffassung, die man mit dem Namen "Polizeistaat" dem immer weiter an Boden gewinnenden rechtsstaatlichen Denken gegenübergestellt hat. – Zitatende.

Dem, sehr geehrte Damen und Herren, ist nichts hinzuzufügen. (Beifall bei der SPÖ.)

12.24

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Der Entschließungsantrag der Abgeordneten Mag. Schlögl und GenossInnen ist ausreichend unterstützt und steht daher mit in Verhandlung.

Zur Geschäftsbehandlung hat sich Herr Abgeordneter Dr. Kostelka zu Wort gemeldet. – Bitte.

12.25

Abgeordneter Dr. Peter Kostelka (SPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Herr Präsident! Wir beraten das Militärbefugnis- und das Sicherheitspolizeigesetz unter einem. Der Herr Bundesminister für Inneres ist nicht im Saal anwesend. Sie haben vorhin erklärt, dass er im Couloir eine politische Verhandlung, eine dringende, sachliche Verhandlung führt.

Ich stelle fest: Der Herr Bundesminister für Inneres sitzt in der Cafeteria bei einem Glas Bier und geht offensichtlich nicht politischen Geschäften nach. Ich ersuche Sie dringend, dafür zu sorgen, dass der Innenminister an den Beratungen seines Gegenstandes teilnimmt, die Regierungsvorlage vertritt und nicht Bier trinkt. (Beifall bei der SPÖ.)

12.26

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Herr Klubobmann Kostelka! Der Herr Innenminister hat mich darum gebeten, dass Herr Minister Scheibner ihn vertreten darf (Abg. Dr. Kostelka: Das kann er nicht!), da er wegen des Besuches des iranischen Präsidenten – ich sage nur, worum mich der Innenminister gebeten hat; Sie lassen mich bitte ausreden! – bezüglich der


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Schließung der Schengen-Grenze ein dringendes Gespräch hat, und er hat mir versichert, dass er im Vorraum des Plenarsaales ist.

Ich höre nun von Ihnen, dass dem nicht so ist, und habe gebeten, dass der Herr Minister unverzüglich zur Regierungsbank zurückkommt. (Abg. Dr. Jarolim: ... mit einem Bierglas verwechselt!)

Zu Wort gemeldet hat sich nun Herr Abgeordneter Dr. Bösch. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 4 Minuten. – Bitte. (Abg. Dr. Partik-Pablé  – in Richtung SPÖ –: Ihr seid schon kleinkarierte Oppositionelle! – Abg. Dr. Martin Graf  – in Richtung SPÖ –: Haben Sie den Innenminister bespitzelt?)

12.26

Abgeordneter Dr. Reinhard Eugen Bösch (Freiheitliche): Herr Präsident! Meine Herren Minister auf der Regierungsbank! Meine Damen und Herren! Die Hauptziele der heutigen Gesetze sind ja unter den drei großen Parteien des Hauses im Wesentlichen unbestritten. Das haben auch Redner der SPÖ im Großen und Ganzen hier am Rednerpult gesagt. Da können Sie, Frau Kollegin Wurm, noch so laut dagegen argumentieren: Das ist so!

Sie verbeißen sich als Opposition – und das ist Ihr gutes Recht – nur noch in Details. Sie behaupten eine partielle Nichtverfassungsmäßigkeit dieses Gesetzes. Sie stellen das Gesetz in Frage, haben das auch schon im Ausschuss getan. Bereits dort konnten Sie feststellen, dass es sich dabei um einen Gelehrtenstreit handelt, meine Damen und Herren der SPÖ. Sie werden diesen Gelehrtenstreit weiterführen; uns soll es recht sein.

Meine Damen und Herren! Dass sich aber die Grünen – nicht nur hier im Plenum, sondern auch schon im Ausschuss – Sorgen um Leute machen, die Überfälle auf Kasernen durchführen könnten, dass sie sich Sorgen machen um Gruppierungen, deren Ziel die Zerstörung der Strukturen unserer Republik ist, das nehmen wir zur Kenntnis. Das ist aber erneut demaskierend! (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

Ihnen geht es nicht um den Rechtsschutz, Ihnen geht es um freie Bahn für die Anarchie. Sie haben das hier heute mit Ihrer Argumentation ja bestätigt. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Meine Damen und Herren! Im Sicherheitspolizeigesetz muss es in wesentlichen Bereichen um den Kampf gegen das organisierte Verbrechen gehen. Das sind Delikte wie Drogen- und Menschenhandel, die gerade von den Grünen immer verniedlicht werden, die ihnen anscheinend sehr sympathisch sind. (Zwischenruf des Abg. Öllinger. )

Das organisierte Verbrechen ist bestens organisiert und verfügt über modernste technische Methoden. Daher muss im Sinne einer konsequenten Bekämpfung dieser Kriminalität auch der Exekutive die Möglichkeit gegeben werden, wirksam und effizient vorzugehen. Es muss außer Zweifel stehen, meine Damen und Herren, dass jede Aufgabe der Gefahrenabwehr auch den Auftrag zur Gefahrenerforschung und damit auch die Aufgabe zur erweiterten Gefahrenerforschung einschließen muss.

Mit der neuen Regelung wird es bereits im Vorfeld der Ermittlungen der Polizei möglich sein, dann einzugreifen, wenn auf Grund konkreter Hinweise anzunehmen ist, dass eine strafbare Handlung durch eine derartige Gruppe zu befürchten ist.

Mit dem neuen Militärbefugnisgesetz sollen endlich Regelungen für die nähere Spezifizierung der verschiedenen Aufgaben und Befugnisse im Rahmen der militärischen Landesverteidigung geschaffen werden, die bisher vielfach nur unmittelbar aus der Bundesverfassung abzuleiten waren.

Auf der Grundlage der im Rahmen der militärischen Landesverteidigung zu erfüllenden Aufgaben des Bundesheeres sollen dabei als Schwergewicht die den militärischen Organen für spezifische Teilbereiche zustehenden Einzelbefugnisse normiert werden.


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Meine Damen und Herren! Auch die Nachrichtendienste werden in diesem Gesetz klar geregelt. Unter Wahrung der Grundrechte zur Verwendung personenbezogener Daten zwar ermächtigt, erhalten sie aber keine Zwangsgewalt eingeräumt. Der Rechtsschutzbeauftragte, der von Ihnen hier kritisiert wird, soll die Rechtmäßigkeit nachrichtendienstlicher Aufklärung und Abwehr nicht nur prüfen, sondern er soll sie auch begleitend kontrollieren. Dieser Rechtsschutzbeauftragte wird nicht nur dem Herrn Bundesminister, sondern auch dem Unterausschuss jährlich einen Bericht abgeben; es erübrigt sich deshalb der Entschließungsantrag der SPÖ, der diesbezüglich vorhin hier eingebracht worden ist.

Meine Damen und Herren! Mit diesen Gesetzen findet eine Verrechtlichung von schwierigen Bereichen statt, die, wenn es notwendig ist, auch in die Rechte des Bürgers eingreifen können. Deshalb sind diese Rechtsschutzeinrichtungen von den Regierungsparteien auch installiert worden – Rechtsschutzeinrichtungen, meine Damen und Herren, die, entgegen dem, was Sie behaupten, stark sind und deshalb diese Gesetze auch akzeptabel und praktikabel machen. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

12.31

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächster Redner zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesminister Dr. Strasser. – Bitte, Herr Bundesminister.

12.31

Bundesminister für Inneres Dr. Ernst Strasser: Hohes Haus! Sehr geehrter Herr Präsident! Ich darf kurz berichten, warum ich den Saal verlassen musste. Ich habe vor etwa einer halben Stunde die Information bekommen, dass Deutschland die Schengen-Grenze nach Österreich schließen möchte, und zwar ab heute Mitternacht, weil ein Staatsbesuch erwartet wird. Die Schengen-Grenze soll bis 12. Juli, 14 Uhr, geschlossen bleiben.

Ich bitte das Parlament um Verständnis dafür, dass ich mit dem Herrn Generaldirektor für öffentliche Sicherheit die entsprechenden Maßnahmen jetzt in einer Viertelstunde besprochen habe. Ich habe den Herrn Präsidenten um Verständnis und Minister Scheibner um Vertretung gebeten.

Ich habe das jetzt, wie gesagt, erledigt und stehe dem Parlament wieder zur Verfügung. – Ich danke für das Verständnis. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

12.32

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächste Rednerin zu Wort gemeldet hat sich Frau Abgeordnete Dr. Lichtenberger. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 7 Minuten. – Bitte, Frau Abgeordnete. (Abg. Dr. Partik-Pablé: Man wollte doch nur wissen, ob der Minister ein Bier getrunken hat! – Abg. Haigermoser: Der Minister hat ein Bier getrunken! Jö! – Zwischenrufe bei der SPÖ. – Abg. Mag. Schweitzer: Benehmt euch doch wie erwachsene Leute!)

12.32

Abgeordnete Dr. Evelin Lichtenberger (Grüne): Sehr geehrte Damen und Herren! Wenn die Kontroverse über das Bier des Ministers dann beendet ist, sollten wir uns wieder dem Gesetz, das hier in Verhandlung steht, beziehungsweise diesen beiden Gesetzen zuwenden. (Beifall bei den Grünen.)

Bevor ich aber damit beginne, muss ich auf die Ausführungen meines Vorredners eingehen, der – ungeahndet vom Präsidenten! (Abg. Dr. Martin Graf: Was?)  – den Grünen unterstellt hat, Handlungen wie etwa Drogenhandel und so weiter seien den Grünen sympathisch. – Solche Äußerungen sind zurückzuweisen, und zwar schärfstens. Das bedeutet ja Unterstellung einer strafbaren Handlung, und das weise ich mit aller Entschiedenheit zurück! (Beifall bei den Grünen.)

Es geht ja wohl nicht an, dass solche Reden gehalten werden, nicht aber darauf hingewiesen wird, dass es zum einen einen derartigen Umgang zwischen Parlamentariern und zum anderen derartige Beschuldigungen im Parlament nicht geben darf und kann. (Abg. Dr. Martin Graf: Das hat er ja gar nicht gesagt!)


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33. Sitzung / Seite 72

Wenn Sie sich über alles und jedes sofort aufregen, solche Äußerungen aber vom Präsidenten ungeahndet bleiben, dann wird die Situation in Hinsicht auf die Diskussionskultur und die Vorsitzführungen in diesem Haus wirklich äußerst kritisch. (Beifall bei den Grünen. – Abg. Dr. Partik-Pablé: Sie reden von der Diskussionskultur!)

Nun zum Gesetz. – Es gibt eine ganz entscheidende Frage, die mir heute erst so richtig klar geworden ist. Diese entscheidende und neue Frage betrifft die Überwachung von Marienstatuen in Österreich. Es war mir bis zu dieser Debatte heute nicht klar, dass wir diese umfangreichen Befugnisse für die militärischen Geheimdienste und die Sicherheitspolizei brauchen, um die Marienstatuen in Österreich flächendeckend zu bewachen. – Diese Absurdität in der Argumentation muss bitte einfach noch einmal in den Mittelpunkt gestellt werden, denn was hier geschieht und was hier in der Debatte passiert, ist eine Verharmlosung von Entwicklungen, die vielen Bürgerinnen und Bürgern in diesem Land Sorge machen. (Abg. Dr. Partik-Pablé: Sie sind für die Freigabe von Haschisch! Warum regen Sie sich auf? – Abg. Murauer: Eine gewaltige Äußerung! Sie haben es wirklich begriffen!)

Dass Sie von dieser Seite (in Richtung Freiheitliche) nur hineinschreien und versuchen, jede vernünftige Rede durch Zwischenrufe zu stören, wundert mich ja überhaupt nicht. (Abg. Dr. Partik-Pablé: Was machen Sie, wenn wir reden?) Sie sind ja nicht daran interessiert, dass es öffentlich wird, wenn rechtliche Möglichkeiten, verfassungsrechtlich geschützte Grundrechte in Frage gestellt und relativiert werden durch Eingriffsmöglichkeiten, zum Beispiel im Militärbefugnisgesetz, wie es sie bisher nicht gegeben hat; nicht gegeben hat, weil – wie heute ja schon richtig gesagt wurde – das im ungeregelten Bereich ja teilweise stattgefunden hat. (Abg. Jung: Also hat es sie gegeben oder nicht?)

Aber die Reaktion darauf, das dann als Recht festzuschreiben, ist ja eine Aufforderung für all jene innerhalb dieser Geheimdienste, die anfällig sind für solche Haltungen, das so weit zu nützen, wie sie nur irgendwie können, und die Bürgerrechte in Österreich weiterhin zu gefährden. (Abg. Dr. Partik-Pablé: Sie sind für die Freigabe von Haschisch! – Abg. Haigermoser: Sind Sie für die Drogenfreiheit, ja oder nein?)

Sie werden nun laut dieser Vorlage einen Rechtsschutzbeauftragten einsetzen, den die Vorrednerin Wurm als "zahnlosen Tiger" bezeichnet hat. Ich halte sogar dieses Wort für einen enormen Euphemismus; es handelt sich ja nicht einmal um einen "Tiger". Es ist ja in der Debatte im Ausschuss sehr, sehr deutlich geworden – das ist auch von beiden anwesenden Verfassungsrechtlern so gesagt worden, wenn auch mit unterschiedlichen Worten –, dass dieser Beauftragte maximal ein "Schulterschauer" ist. (Abg. Jung: Was?) Er hat keinen Zugang zu Informationen. (Abg. Jung: Was ist ein "Schulterschauer"?) Er kann den Diensten "über die Schulter schauen", genau so wurde das im Ausschuss formuliert.

Herr Raschauer hat gemeint, dass dieser Beauftragte eine "latente Funktion" habe. Die Funktion dieses Beauftragten ist so latent, dass die Rechte der Bürgerinnen und Bürger nicht mehr zu sichern sind, dass es keine Auskunftsmöglichkeiten gibt, dass es keine Möglichkeit gibt, zu erfahren, ob Observation stattgefunden hat und Ähnliches. – Das sind Dinge, die man nicht damit entschuldigen kann, dass es in anderen Staaten Europas auch solche Gesetze gibt.

Wir entscheiden hier und heute über die Standards der österreichischen Gesetzgebung für die österreichische Bevölkerung. Mit dem Argument: "Die anderen auch!" kann man im Kindergarten streiten und hin und her beschuldigen, nicht jedoch in einem Parlament. (Beifall bei den Grünen.) Wir haben uns hier mit unserer Gesetzgebung auseinander zu setzen und damit, ob Gesetzesbeschlüsse Verschlechterungen oder Verbesserungen herbeiführen. (Abg. Wattaul: Frau Lichtenberger, haben Sie etwas zu verbergen?)

Dieses Argument: "Haben Sie etwas zu verbergen?" ist wirklich bekannt aus Zeiten, deren Andiskussion heute schon kritisiert wurde. (Die Abgeordneten Dr. Partik-Pablé und Haigermoser: Da haben wir es ja wieder!)

"Haben Sie etwas zu verbergen?" ist immer das Argument, wenn es darum geht, die Überwachungsschraube anzudrehen, und zwar mit Gesetzen, in denen einzelne Paragraphen sehr


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33. Sitzung / Seite 73

genau und klar definiert sind und – und das ist der entscheidende Punkt, die müsste man alle streichen – die jeweils generelle Ermächtigung in einem Nebensatz angeführt ist. Und diese Aufzählungen und uneinschränkbaren Tatbestände führen letzten Endes dazu, dass diese neueingeführten Möglichkeiten alles und nichts umfassen.

Dieses Gesetz kann man in diesem Bereich nicht einmal mehr mit Abänderungsanträgen reparieren, hier muss eine neue Diskussion stattfinden, und dazu rufe ich auf – aber bitte auf einem anderen Niveau, als Herr Kollege Wattaul meint, dass man sie führen könnte! (Beifall bei den Grünen und der SPÖ.)

12.39

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächster Redner zu Wort gemeldet hat sich Herr Abgeordneter Murauer. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 5 Minuten. – Bitte.

12.39

Abgeordneter Walter Murauer (ÖVP): Herr Präsident! Meine Herren Minister! Geschätzte Damen und Herren! Leider Gottes habe ich nur 5 Minuten Redezeit. Geschätzte Abgeordnete von den Grünen, die Sie von der Verfolgung so geplagt sind! Frau Lichtenberger stellt sich hierher und meint, die beiden Gesetze seien wegen der Marienstatuen geschaffen worden. Herr Pilz erklärt uns die Verfassung und hat einen oder zwei Tage vorher dazu aufgerufen, dass man das Militär abschaffen sollte beziehungsweise dass die Präsenzdiener die Befehle verweigern sollten. Und Frau Petrovic vergleicht den demokratischen Staat Österreich mit China. – Das ist letztklassig, meine Damen und Herren! (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Es geht um viel mehr. Es geht um die Rechtssicherheit in diesem Staat, und diese wird offensichtlich von einigen Gruppen in diesem Haus abgelehnt. Wir diskutieren seit dem Jahre 1998 in 30 Verhandlungsrunden, und es werden wider besseres Wissen einfach Dinge ausgelassen, die einfach Tatsachen sind. (Zwischenruf des Abg. Gradwohl. )

Ich möchte auf die Rechtssicherheit zu sprechen kommen, Herr Kollege. Sie werden hoffentlich für Rechtssicherheit in diesem Staat eintreten (Abg. Gradwohl: Ich schon!), und zwar Rechtssicherheit der Bevölkerung, der Bürger, aber auch der handelnden Exekutivbeamten und Militärpersonen. Darum bitte geht es. Diese Rechtssicherheit soll jetzt hergestellt werden durch eine Einschränkung der Befugnisse anstatt einer uferlosen Erweiterung, das sei hier festgestellt.

Wenn diesbezüglich von Verfassungswidrigkeit gesprochen wird, dann wird selbstverständlich nur der SPÖ-nahe Dr. Funk genannt (Rufe bei den Grünen: Raschauer!), und das auch in den Medien und im "Mittagsjournal", und ich nehme an, auch im "Morgenjournal" und in den anderen Journalen. (Zwischenruf des Abg. Öllinger. )

Es wird nicht erwähnt, auch von jenen nicht, die im Ausschuss waren – Sie waren ja dabei, Herr Kollege Öllinger –, dass Herr Dozent Stadler oder Universitätsprofessor Raschauer sich dafür ausgesprochen haben, dass diese Gesetze nicht verfassungswidrig sind. "Eine Lizenz zum Lügen" wird heute beschlossen, hat Kollege Gaál etliche Male in den Medien verkündet; eine "Lizenz zum Lügen".

Wie stellt man sich denn die Praxis vor, wenn jemand beobachtet wird? – Abgesehen von Marienstatuen kann es auch noch andere Beobachtungen geben, Frau Kollegin Lichtenberger, wenn ich Ihnen das mit auf den Weg geben darf. – Wenn man hingeht und sagt: So, jetzt bin ich da und jetzt beobachte ich Sie und schaue genau, was Sie tun!, dann wird man nicht viel beobachten können. Da wird man schon auch verdeckt zu ermitteln haben.

Was die Daten betrifft, die zur Verfügung stehen und mit denen die Beamten angeblich alles tun können, was sie möchten und was ihnen einfällt, ist zu sagen: Sie verschweigen mit Absicht, dass diese Daten selbstverständlich dem Datenschutzgesetz unterliegen. Das wurde aber auch im Ausschuss festgehalten, man will es nur nicht wahrhaben. (Abg. Dr. Lichtenberger: Ja wenn man es nicht erfährt!)


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Zu den Kontrollsystemen, meine Damen und Herren! – Leider Gottes ist die Diskussion auf die Nachrichtendienste, auf das Nachrichtenamt und Abwehramt, fokussiert. Man ignoriert, dass es auch den Wachdienst, das Leistungsrecht und die Luftraumüberwachung gibt, für die diese Gesetzesvorlage entsprechende Regelungen schafft.

Es ist zur Kenntnis zu nehmen und hier festzustellen, dass es diese militärischen Nachrichtendienste, seit es das Bundesheer in Österreich gibt, ebenfalls gibt und dass die Bediensteten in diesem Bereich immer rechtschaffen, verantwortungsvoll und seriös gehandelt haben – was immer unter Beweis gestellt wurde –, und zwar ohne Militärbefugnisgesetz, meine Damen und Herren! Das ist besonders hervorzuheben, wenn alle in diesem Bereich tätigen Personen pauschal angeschwärzt werden.

Abschließend noch zu den Kontrollrechten, meine Damen und Herren! – Abgeordneter Einem – gut, er hat sich zu einer "besonderen Form" eines Abgeordneten entwickelt – und Kollege Gaál weisen immer wieder darauf hin, es gäbe keine Kontrollrechte. Auch Abgeordneter Schlögl sagt: Nie hatten wir Kontrollrechte, auch jetzt nicht. Der Einzige, der kontrolliert, wäre der Rechtsschutzbeauftragte.

Meine Damen und Herren! Das stimmt einfach nicht! Warum handeln Sie hier wider besseres Wissen und weisen nicht darauf hin, dass es sehr wohl das Datenschutzgesetz gibt (Abg. Dr. Lichtenberger: Wenn man es nicht erfährt!), dass es den Unterausschuss "Militärische Dienste" gibt – Frau Kollegin, schreiben Sie mit! –, der entsprechend kontrolliert? Warum verschweigen Sie, dass es daneben auch strafrechtliche und dienstrechtliche Konsequenzen gibt und dass es in unserem Rechtsstaat – im Unterschied zu China, Frau Petrovic – selbstverständlich auch noch oberste Gerichte gibt? (Abg. Dr. Lichtenberger: China ist nie zitiert worden!)

Jetzt wird noch zusätzlich ein Rechtsschutzbeauftragter eingestellt, und dieser wird seine Berichte dem Unterausschuss "Militärische Dienste" übermitteln. Er hat auch zwei Stellvertreter, aber all das wurde heute schon erwähnt.

Für mich wichtig ist, dass man darauf aufmerksam macht, dass dieses Gesetz in unserem Staat zu Rechtssicherheit für alle Beteiligten, für alle Bürger, die in diesem Staat leben, aber auch für jene, die das Gesetz umsetzen müssen, nämlich die Betroffenen in der Exekutive beziehungsweise im Bundesheer, führt. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

12.46

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächste Rednerin zu Wort gemeldet hat sich Frau Abgeordnete Pfeffer. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 6 Minuten. – Bitte, Frau Abgeordnete.

12.46

Abgeordnete Katharina Pfeffer (SPÖ): Herr Präsident! Meine Herren Minister! Hohes Haus! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der totale Überwachungsstaat rückt immer näher. Sensiblen Demokraten wird bange, wenn sie den Umfang der Militärbefugnisse erkennen.

Diese Regierungsvorlage wurde meiner Meinung nach im Schnellverfahren ausverhandelt. Der Eifer, den die Regierungsparteien dabei an den Tag legten, war erstaunlich. Betrachtet man die Inhalte näher, kommt der Verdacht auf, dass die Schnelligkeit der Behandlung, ohne auf die Bedenken der Opposition einzugehen, Methode hatte.

Die oppositionellen Bedenken sind grundsätzlicher Natur: leichtfertiger Umgang mit den Grundrechten und das Fehlen einer ausreichenden demokratischen parlamentarischen Kontrolle. Eine Regierung, der die Grundrechte etwas bedeuten, hätte diese demokratiepolitischen Einwände berücksichtigt. (Beifall bei der SPÖ sowie der Abg. Mag. Stoisits. )

So soll ein Rechtsschutzbeauftragter eingesetzt werden, um die Rechtmäßigkeit der Maßnahmen der nachrichtendienstlichen Aufklärung oder Abwehr zu prüfen. Dieser Rechtsschutzbeauftragte und seine Stellvertreter sollen auch besondere Kenntnisse und Erfahrungen auf den Gebieten der Grund- und Freiheitsrechte sowie der militärischen Landesverteidigung aufweisen.


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Nun finden sich Bestimmungen in dieser Vorlage, die mehr als bedenklich sind. Aktive Richter, Staatsanwälte und Rechtsanwälte dürfen nicht bestellt werden. Wer wird also diese Funktion übernehmen? – Ein Beamter, der weisungsgebunden ist!

Dieser so genannte Rechtsschutzbeauftragte hat für Aufklärung gegenüber den Betroffenen zu sorgen beziehungsweise die Rechtmäßigkeit von Maßnahmen zu prüfen. Der Haken dabei: Die Einsicht in Unterlagen beziehungsweise die Auskunftserteilung endet bei jenen Quellen, deren Bekanntwerden die nationale Sicherheit oder die Sicherheit von Menschen gefährden würde. Wer bitte stellt das wiederum fest?

Wir haben daher einen der Kontrolle entzogenen Bereich, und ich bin der Meinung, dass dieser Rechtsschutzbeauftragte, den sich der Bundesminister selbst aussuchen kann, eine Alibifunktion ausübt. Der zu Kontrollierende bestellt selbst seinen Kontrollor. – Ist ja praktisch, aber meiner Meinung nach bedenklich! (Beifall bei der SPÖ.)

Eines bewirkt dieses Gesetz mit Sicherheit: Die Verunsicherung und die Angst der Menschen werden gefördert, und es entsteht so etwas wie ein Polizeistaat, eine demokratische, nicht zu bändigende Krake auf der ohnehin jetzt schon undurchschaubaren Ebene. Wenn niemand mehr weiß, welche Daten von ihm oder von ihr gesammelt und ausgewertet werden, wenn noch dazu die Betroffenen nicht einmal erfahren, dass gegen sie ermittelt wird, dann wird es für unsere Demokratie bedenklich.

Die Nachrichtendienste sind zukünftig – natürlich unter Wahrung der Grundrechte – ermächtigt, personenbezogene Daten zu verwenden. Meine Sorge ist, dass der missbräuchlichen Verwendung von Daten Tür und Tor geöffnet werden. (Beifall bei der SPÖ sowie des Abg. Dr. Pilz. )

Diese Sorge ist begründet. Auch wenn sich die SPÖ nicht grundsätzlich gegen ein Militärbefugnisgesetz ausspricht, fordern wir mit Nachdruck klare rechtliche Bestimmungen, richterliche und parlamentarische Kontrolle sowie einen wirksamen Rechtsschutz. (Beifall bei der SPÖ.)

In der vorliegenden Fassung des Entwurfes bekämen die Geheimdienste ein großes Pouvoir an Ermittlungsmöglichkeiten. Sie müssten sich keiner richterlichen und parlamentarischen Kontrolle und Überprüfung unterziehen. Naheliegenderweise meldeten insbesondere der Datenschutzrat und Verfassungsjuristen ihre Bedenken bezüglich dieses Gesetzes an.

Mit dem vorliegenden Gesetz geben Sie dem Militär Befugnisse, die für unsere Demokratie einen Schlag ins Gesicht bedeuten. Die SPÖ als eine der Demokratie und den Grundrechten verpflichtete Partei lehnt diesen Gesetzentwurf ab. (Beifall bei der SPÖ sowie der Abg. Mag. Stoisits. )

12.51

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als Nächster zu Wort gemeldet hat sich Herr Abgeordneter Mag. Mainoni. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 4 Minuten. – Bitte, Herr Abgeordneter.

12.51

Abgeordneter Mag. Eduard Mainoni (Freiheitliche): Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Minister! Hohes Haus! Ich habe es ja kommen sehen, es war absehbar: die Grünen als Hüter von Demokratie, Freiheit, Parlamentarismus.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Genau diese Grünen, die hier im Parlament das Rednerpult besetzt gehalten haben – ein undemokratischer Akt! –, genau diese Herrschaften, die das Parlament stundenlang in seiner Arbeit behindert haben, wollen sich hier als die Hüter der Freiheit und der Demokratie aufspielen! Genau diese Grünen, die das Instrumentarium der Skandalisierung, die das Instrumentarium der bewussten Behauptung von Unwahrheiten ständig gebrauchen! (Zwischenruf des Abg. Öllinger. )  – Jawohl, Herr Kollege.


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Einige Beispiele, an denen auch Sie beteiligt waren: Da kommen Sie heraus mit düsterer Miene, behaupten – wie erst heute –, Abgeordneter Jung sei Mitglied des Heeres-Nachrichtendienstes. Wider besseres Wissen behaupten Sie das!

Ein weiteres Beispiel: Erst kürzlich gingen Sie her und sagten: Der Bundespräsident bespitzelt den Justizminister – ein Riesenskandal! Aufruhr! Die Grünen haben etwas gefunden. – Alles falsch, hat sich alles in nichts aufgelöst.

Sie kommen und sagen: Unser Finanzminister arbeitet nebenbei noch bei seinem früheren Arbeitgeber. Erinnern Sie sich? – Alles falsch! Es stimmte nicht, hat sich in Luft aufgelöst! Skandalisierungen!

Sie sagen weiter: Ein Mitarbeiter unseres Verteidigungsministers wäre in einen Waffenschmuggel verwickelt. – Alles falsch, alles haltlos! Das ist Ihre Skandalisierungsmasche.

Jetzt, meine Damen und Herren von den Grünen, wollen Sie der Öffentlichkeit weismachen, dass wir einen Überwachungsstaat herbeiführen. Wie bezeichnen Sie es? – Gesetzliche Vernaderung, Abhörstaat, Überwachungsstaat-Gesetz, Bespitzelung und so weiter und so fort. Sie sind unglaubwürdig!

Selbst Ihre Freunde, Journalisten, die Ihnen, Herr Dr. Pilz, wohlgesonnen sind, stehen dem kritisch gegenüber. Herr Thomas Waschek vom "profil" etwa schreibt: "Mit bedeutungsschwerer Miene raunt er" – Peter Pilz – "dieser Tage den Journalisten seine düsteren Stichworte zum angeblich drohenden Überwachungsstaat zu."

Meine Damen und Herren von den Grünen! Sie richten sich mit Ihrem Stil ja selbst. Sie sind unglaubwürdig geworden, deshalb sind Ihre Äußerungen zu diesen Tagesordnungspunkten, insbesondere zur Novelle des Sicherheitspolizeigesetzes, absolut unglaubwürdig und unrichtig! (Beifall bei den Freiheitlichen sowie des Abg. Schwarzenberger. )

Die SPÖ hat sich in ihrer Rolle als Opposition auch noch nicht zurechtfinden können. (Abg. Heinisch-Hosek: Sie machen sich Sorgen!)  – Um Sie mache ich mir wirklich Sorgen, das ist schon richtig.

Da gibt es einen Flügel um den ehemaligen Minister Schlögl – das sind die Realos –, der ja auch einbekannt hat, dass eine Novelle zum Sicherheitspolizeigesetz richtig und wichtig ist. Und dann gibt es aber natürlich auch die Fundamentalisten, die "Fundis", die überhaupt gleich sagen: So etwas brauchen wir nicht, eine erweiterte Gefahrenerforschung sei nicht notwendig. – So weit der versuchte Spagat der Sozialdemokraten, der in einem halbherzigen Entschließungsantrag mündet.

Dabei ist die Sache doch vollkommen logisch und klar. Die Novelle zum Sicherheitspolizeigesetz, meine Damen und Herren, entspricht internationalem Standard, sie ist notwendig und wichtig. Die Erfahrungen zeigen es: Wenn bestimmte Gruppierungen im Falle bestimmter Entwicklungen im politischen Umfeld Bereitschaft zeigen, Gewalt anzuwenden, und wenn man die Geschehnisse im Ausland mit berücksichtigt, dann ist es einfach notwendig, diese Novelle zu beschließen.

Herr Dr. Pilz! Auch wenn es Ihnen nicht passt: Sollten Ihre Freunde in der PKK zu strafbaren Handlungen schreiten, so trifft es auch diese Organisation!

Meine Damen und Herren! Als Gesetzgeber ist es unsere Aufgabe, der Exekutive taugliche Mittel in die Hand zu geben, damit unsere Demokratie, unsere Freiheit und unser Rechtsstaat geschützt werden können. Das ist unsere Pflicht, und diese nehmen wir auch wahr! – Danke schön. (Beifall bei den Freiheitlichen sowie des Abg. Mag. Tancsits. )


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12.55

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als Nächster zu Wort gemeldet hat sich Herr Abgeordneter Kiermaier. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 6 Minuten. – Bitte, Herr Abgeordneter.

12.55

Abgeordneter Günter Kiermaier (SPÖ): Herr Präsident! Meine Herren Bundesminister! Hohes Haus! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Kollege Mainoni! Wenn Sie meinen, sich mit unserer Partei auseinander setzen und Sie aufteilen zu müssen in verschiedene Gruppierungen, dann seien Sie froh, dass wir das nicht mit Ihrer Partei machen. Lassen Sie unsere Einstellungen uns über, das würde ich Ihnen sehr empfehlen. (Beifall bei der SPÖ.)

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Grundsätzlich vertrete ich so wie meine Kollegen die Meinung, dass wir die erweiterte Gefahrenerforschung von der Substanz her befürworten – wir haben diese Haltung schon in der vorigen Legislaturperiode eingenommen und vertreten sie auch heute noch. Letztendlich ist sie ein wichtiges Instrumentarium gegen die organisierte Kriminalität, extremistische Gruppierungen und andere. Die Sicherheit unseres Landes ist eines unserer höchsten Güter, und gerade wir von der Legislative haben der Exekutive jene Möglichkeiten in die Hand zu geben, die sie braucht, um wirklich sinnvoll und erfolgreich arbeiten zu können.

Es ist aber auch legitim, meine sehr geehrten Damen und Herren, für die Grundrechte unserer Bürger, die enorm wichtig sind, einzutreten. Ein Höchstmaß an Kontrolle soll dem Bürger das Gefühl geben, dass ein Missbrauch kaum möglich sein kann. Zu 100 Prozent kann man im Leben gar nichts ausschließen, aber die Kontrollmechanismen im Lichte der Gewaltenteilung sind auch in diesem Bereich für uns unverzichtbar.

Daher gibt es den § 62b, besonderen Rechtsschutz bei erweiterter Gefahrenerforschung. – Darin geht es um den Rechtsschutzbeauftragten. Und genau hier hakt unsere Kritik ein, vor allem deshalb, weil nach unserer Meinung die Kontrollmöglichkeiten, die der Rechtsschutzbeauftragte erhält, nicht ausreichend sind. (Zwischenruf des Abg. Wattaul. )  – Kollege Wattaul, das ist ein Problem, da müssen Sie sich erst einmal einlesen, da können Sie nicht mitreden!

In Absatz 5 dieses Paragraphen heißt es: "Der Rechtsschutzbeauftragte ist zur rechtlichen Kontrolle der erweiterten Gefahrenerforschung (§ 21 Abs. 3) berufen. Hiefür sind ihm Einblick in alle erforderlichen Unterlagen zu gewähren und die erforderlichen Auskünfte zu erteilen; insofern kann ihm gegenüber Amtsverschwiegenheit nicht geltend gemacht werden. Dies gilt jedoch nicht für Auskünfte und Unterlagen, insbesondere über Quellen, deren Bekanntwerden die nationale Sicherheit oder die Sicherheit von Menschen gefährden würde." (Abg. Murauer: Wie stellst du es dir denn vor?)  – Lass mich einmal ausreden, ich habe dir auch zugehört, oder? (Abg. Murauer: Danke!)  – Eben.

Diesen Passus kann man weit auslegen. Und dieser eine Satz führt die Stellung des Rechtsschutzbeauftragten unserer Meinung nach nahezu ad absurdum. Denn das hieße ja, dass der Rechtsschutzbeauftragte nicht so vertrauenswürdig ist wie jene Exekutivorgane, die mit den betroffenen Materien beschäftigt sind.

Was ist eigentlich die Amtsverschwiegenheit, meine sehr geehrten Damen und Herren, wert, der der Rechtsschutzbeauftragte unterliegt? Sie ist doch ausreichend, meine ich. Wenn aber aus der Sicht der Initiatoren dieser Novelle diese Amtsverschwiegenheit nicht ausreichend ist, dann bestünde ja die Möglichkeit, diesen Rechtsschutzbeauftragten auf die Dauer seiner Tätigkeit unter Eid zu stellen. – Oder reicht das auch nicht aus?, frage ich mich. Mehr kann man einem Exekutivorgan auch nicht zumuten, als dass man ihm einen Amtseid abverlangt.

Es bleibt daher auf Grund der im Gesetzentwurf enthaltenen Konstruktion letztlich ein schaler Geschmack übrig, denn es sind noch weitere Vorbehalte angebracht.

Erstens: die Bestellung des Rechtsschutzbeauftragten durch den Minister, der dann die Tätigkeiten in seinem Ressort prüfen soll. Das ist, wie schon gesagt, absurd. Hier wurde § 62b Abs. 1 genau seitenverkehrt errichtet. Denn richtig wäre, dass nicht der Minister nach Anhörung der Präsidenten des Verfassungs- und Verwaltungsgerichtshofes ernennt, sondern genau umgekehrt, dass er vorschlägt und ein Kollegialorgan der Präsidenten den Rechtsschutzbeauftragten ernennt. Das wäre die logische und richtige Folge.


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Zum Zweiten wäre es ein Gebot der Wertschätzung des Parlaments, dass die Abgeordneten des Unterausschusses des Innenausschusses, die auf Verschwiegenheit vereidigt sind, meine sehr geehrten Damen und Herren, nicht aus Goodwill vom Minister informiert werden, sondern einen ständigen, einen regelmäßigen Bericht über den Rechtsschutzbeauftragten als ihr Recht reklamieren könnten. (Abg. Murauer: Das geht auch!)

In diesem Fall, so meine ich, wäre so mancher Skeptiker der erweiterten Gefahrenerforschung wesentlich ruhiger gegenübergetreten und würde ihr auch positiv gegenüberstehen. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ sowie der Abg. Mag. Stoisits. )

13.01

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächster Redner hat sich Herr Abgeordneter Freund zu Wort gemeldet. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 5 Minuten. – Bitte.

13.01

Abgeordneter Karl Freund (ÖVP): Herr Präsident! Meine sehr geschätzten Herren Bundesminister! Meine sehr geschätzten Damen und Herren! Mit dem vorliegenden Militärbefugnisgesetz wird nach langen Verhandlungen den beiden Nachrichtendiensten des Verteidigungsministeriums, dem Heeres-Nachrichtenamt, zuständig für die Auslandsaufklärung, sowie dem Heeresabwehramt, verantwortlich für die militärische Sicherheit im Inland, eine konkrete Arbeitsgrundlage gegeben. Immerhin sind die bislang geltenden Regeln für den österreichischen Geheimdienst ziemlich veraltet; sie stammen aus dem Jahre 1865. (Präsident Dr. Fasslabend übernimmt den Vorsitz.)

Mit dem vorliegenden Gesetzestext erwarte ich mir daher die Erreichung von mehr Rechtssicherheit für die Bürger und für das Bundesheer, da nun erstmals die Aufgaben und Befugnisse des Heeres auf eine gesetzliche Basis gestellt werden.

Meine Damen und Herren! Österreich ist als Standort internationaler Organisationen und auch durch seine Lage in Europa anziehend für Nachrichtendienste fremder Staaten und – wie ich mir auch vorstellen kann – von kriminellen Vorfeldaktivitäten nicht verschont. Deshalb ist es wichtig, dass unsere Nachrichtendienste alle Möglichkeiten erhalten, die sie für ihre effiziente Arbeit brauchen. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Murauer: Bravo!)

Zur Wahrung ihrer spezifischen Aufgaben sind lediglich bestimmte Ermächtigungen über die Verwendung personenbezogener Daten vorgesehen, wobei den Grundrechten auf Datenschutz und der Achtung des Privat- und Familienlebens zentrale Bedeutung zukommt. Die Befugnisse sind klar umschrieben und restriktiv gefasst.

Es wurden jedenfalls keinerlei neue Rechte für das Heer geschaffen, im Gegenteil, zu den bereits bestehenden Kontrolleinrichtungen wie Datenschutzkommission, Ständiger Unterausschuss des Landesverteidigungsausschusses, Bundesheer-Beschwerdekommission oder Volksanwaltschaft wird es einen zusätzlichen Rechtsschutzbeauftragten analog dem Sicherheitspolizeigesetz geben. (Abg. Murauer: So ist es!) Dadurch sehe ich die Grundrechte in jedem Fall gesichert, und es wird kein brutaler Überwachungsstaat geschaffen, wie das der SPÖ-Abgeordnete Gaál vermutet.

Der Rechtsschutzbeauftragte wird dem Verteidigungsminister und dieser dem zuständigen parlamentarischen Unterausschuss jährlich einen Bericht über die Tätigkeit der militärischen Dienste vorlegen.

Bei jeglicher Datenermittlung zum vorbeugenden Schutz militärischer Güter muss der Verteidigungsminister informiert werden, und dem Rechtsschutzbeauftragten muss Gelegenheit zur Äußerung gegeben werden.

Generell ist dieser Schutz dem Sicherheitspolizeigesetz nachgebildet. Neu sind aber zum Beispiel die Entschädigungs- und Beschwerdemöglichkeiten im Leistungsrecht. Hier sind aus Sicht der betroffenen Bürger sehr positive Neuerungen anzuführen. Das Leistungsrecht kommt ausschließlich im Einsatz zum Tragen, aber auch in Krisenfällen ist nicht jedes Gut beschlag


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nahmbar, sondern nur jenes, das zur Auftragserfüllung unbedingt notwendig ist. Eigene Bestimmungen, dem Sicherheitspolizeigesetz nachgebildet, regeln die finanzielle Abgeltung der Folgen einer Befugnisanwendung und öffnen spezielle Beschwerdemöglichkeiten. Vergleichbare Befugnisse zur Inanspruchnahme von zivilen Ressourcen durch militärische Organe sind auch in allen mittel- und westeuropäischen Staaten in einem meist umfangreicheren Rahmen als bei uns geregelt. (Abg. Murauer: Mit weniger Kontrolle!) Die neuen Inhalte des österreichischen militärischen Leistungsrechtes stellen daher auf jeden Fall europäischen Standard dar. (Beifall bei der ÖVP.)

Bei aller Aufregung über dieses neue Gesetz möchte ich wirklich eines festhalten, meine Damen und Herren: Die Mitarbeiter des Abwehramtes und des Heeres-Nachrichtenamtes sind Beamte, die ein Gelöbnis auf die Republik abgelegt haben. Sie arbeiten nicht gegen die Bevölkerung, sondern für die Sicherheit unseres Landes, für die österreichische Bevölkerung und für unser aller Sicherheit. Das sollte man auch einmal anerkennen, und ich möchte mich hiemit wirklich für die gute und wichtige Arbeit, die sie alle leisten und geleistet haben, herzlich bedanken. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

13.05

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dipl.-Ing. Kummerer. – Bitte.

13.05

Abgeordneter Dipl.-Ing. Werner Kummerer (SPÖ): Herr Präsident! Meine Herren Minister! Meine Damen und Herren! Hohes Haus! Ich gehöre zu jenen, die das Militärbefugnisgesetz in keiner Weise in Frage stellen, ich gehöre zu jenen, die glauben, dass es gut ist, wenn die Wachdienste, die Befugnisse und das Leistungsrecht geregelt sind. Das bedeutet aber keineswegs Zustimmung zu der Regierungsvorlage, sondern das heißt, es sind die bedeutenden Punkte wie die Handhabung, die Abgrenzung der Befugnisse und schließlich und endlich – darüber gab es die große Diskussion – die Kontrolle meiner Ansicht nach nicht zufrieden stellend geregelt.

Während der gesamten Debatte war eines bemerkbar: Es besteht Unbehagen. Warum eigentlich? – Es geht um Informationsbeschaffung und damit um Wissensbeschaffung, und nach der Gleichung, Wissen ist Macht, geht es um Machtbeschaffung. Nun kann ich mich daran erinnern, dass aus der rechten Ecke des Hauses vor nicht allzu langer Zeit ein Schlagwort kam, und zwar: Macht braucht Kontrolle! Heute können wir es etwas umdefinieren: Macht braucht Kontrolle bei den anderen – nur nicht bei einem selbst!

Da Kollege Jung versucht hat, Skandale aus Briefen zu konstruieren (Abg. Jung: Meinen Sie den Kollegen Jarolim mit der Richterbeeinflussung? Meinen Sie das?), dann darf ich vielleicht an eines erinnern, Herr Kollege Jung – ich weiß nicht, ob Sie zu dieser Zeit schon im Hohen Haus waren –: Hier vor diesem Pult ist ein einfaches Parteimitglied Ihrer Partei gestanden (Abg. Dr. Ofner: Das war ich!) und hat mit Verschlussakten des Innenministeriums hantiert. (Abg. Jung: Was hat das mit dem Kollegen Jarolim und mit der Richterbeeinflussung zu tun?) Bis heute sind Sie uns die Antwort schuldig geblieben, wie Sie und Ihre Parteifreunde zu diesen Informationen gekommen sind, wie Sie zu diesen Verschlussakten des Innenministeriums gekommen sind. (Abg. Jung: Beim Jarolim, das war Beeinflussung von Richtern!) Und Sie haben uns bis heute nicht erklärt, welche andere Informationen Sie sich auf welche Weise beschafft haben und auch heute noch haben. (Abg. Dr. Martin Graf: Von der SPÖ haben wir sie gekriegt! Von Ihrem SPÖ-Klub haben wir das gekriegt!) Und darum geht es, meine Damen und Herren. (Beifall bei der SPÖ. – Weitere Zwischenrufe bei den Freiheitlichen.) Ihr könnt schreien, so viel ihr wollt. Den Verschlussakt hat Haider hier gezeigt, sollte nicht klar sein, wer dieses Mitglied war. (Abg. Dr. Martin Graf: Woher hat die SPÖ das gehabt? – Abg. Jung: Schämen Sie sich!)

Zusammengefasst: Die Möglichkeiten sind groß, und wir interpretieren das Gesetz so, wie es auch drinnen steht: Alles, was nicht ausdrücklich verboten ist, ist erlaubt. (Bundesminister Scheibner: Das gilt aber in der Verwaltung allgemein!) Ausdrücklich verboten, ausdrücklich


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reglementiert – nur als ein Beispiel – ist die Anwendung von Bild- und Tonaufzeichnungsgeräten, nicht reglementiert zum Beispiel sind Übertragungsgeräte. Der Schluss, dass die Verwendung von Übertragungsgeräten damit zulässig ist, liegt nahe.

Nun zur Kontrolle und zum schon oft angesprochenen Rechtsschutzbeauftragten. Herr Minister Scheibner, Sie haben erwähnt, zwischen vorher und nachher, zwischen der Regelung im vorigen Jahr und der im heurigen Jahr bestehe kein Unterschied. Da erlaube ich mir, auch aus der Sicht des berühmten Hinterbänklers, zu kommentieren und zu sagen, was ich mir dazu denke: Im Vorjahr ist es der ÖVP nicht gelungen, den Rechtsschutzbeauftragten in dieser Form durchzusetzen. Die Sozialdemokratie ist dafür nicht zur Verfügung gestanden. Heuer, stelle ich fest, hatte die ÖVP mit den Freiheitlichen keinerlei Probleme, den Rechtsschutzbeauftragten in dieser Form zu verwirklichen. (Abg. Jung: Ist auch eine gute Sache!)

Meine Damen und Herren! Der Rechtsschutzbeauftragte läuft quasi hinten nach, er bekommt vielleicht im Frühjahr des nächsten Jahres Informationen. Nur einer ist unmittelbar und unverzüglich über alle Tätigkeiten und jede Datenermittlung zu informieren: der Minister. (Abg. Jung: Der hat auch die Verantwortung!) Das haben Sie in einem Abänderungsantrag auch noch durchgesetzt. Auf die Frage, was der Minister mit diesen Daten tut, habe ich im Ausschuss keine Antwort bekommen.

Eines ist klar: Den Rechtsschutzbeauftragten informiert er laut Ihrem Gesetz nur dann, wenn dieser Rechtsschutzbeauftragte das Verlangen danach stellt. Dazu muss er es wissen. Die Information dazu verwehren Sie ihm. (Abg. Jung: Eine ehrliche Antwort! Wo wird ihm die Information verwehrt? Wo wird ihm Information verwehrt? Geben Sie eine ehrliche Antwort! Sie können es nicht!)

Meine Damen und Herren! Wir hätten hier und heute die Chance gehabt, auf einer breiten Basis die Nachrichtentätigkeit in Österreich außer Frage zu stellen. Sie riskieren es heute neuerlich – gestern ist es schon gelungen –, sich mit den Höchstgerichten, mit dem Verfassungsgerichtshof anzulegen. Wir tun damit der gesamten Republik sicher nichts Gutes, wenn dann feststehen wird, dass Sie mit Ihren Verfassungsansichten alleine dastehen. (Beifall bei der SPÖ sowie des Abg. Dr. Pilz. )

13.11

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Reindl. – Bitte.

13.11

Abgeordneter Hermann Reindl (Freiheitliche): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Herren Bundesminister für Landesverteidigung und für Inneres! Hohes Haus! Frau Kollegin Pfeffer von den Sozialdemokraten hat Folgendes gesagt: Der totale Überwachungsstaat rückt immer näher. (Abg. Gaál: Richtig!) Frau Kollegin, Sie werden damit doch nicht Ihre Grazer sozialdemokratischen Parteigenossinnen und -genossen gemeint haben, die in letzter Zeit ihre Mitbürgerinnen und Mitbürger bespitzelt haben mit einem Formular, wonach sie eingeteilt werden sollen in "S"- und in "A"-Menschen, in sozialdemokratische und in andersdenkende Menschen. (Abg. Schwemlein: Na geh! Sollen wir noch das Beispiel von der ÖVP bringen?) Gerade Sie sprechen hier von einem totalen Überwachungsstaat.

Meine Damen und Herren! Wenn man einem Handwerker, einem Tischler, einem Zimmermann, schlechtes Werkzeug in die Hand gibt, wird er seine Arbeit nur schlecht machen können oder er wird sie zum Teil gar nicht verrichten können. Genauso ist es bei der Sicherheitsexekutive. Wenn man ihr schlechte Gesetze gibt, wird sie ihre Arbeit auch nur schlecht oder gar nicht verrichten können.

Die organisierte Kriminalität verfügt über hervorragende Fachleute und nützt jede Gesetzeslücke schonungslos aus. Dass dieser Kampf kompromisslos geführt werden muss, aber stets mit rechtmäßigen Mitteln und unter Wahrung der rechtsstaatlichen Grundsätze der Demokratie und der Menschenrechte, das hat unser Herr Innenminister Dr. Strasser beim 10. UN-Kongress für Verbrechensverhütung und die Behandlung Straffälliger am 15. April dieses Jahres im Wiener Konferenzzentrum gesagt.


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Mit diesem Sicherheitspolizeigesetz und mit dem Rechtsschutzbeauftragten gilt es, eine Gesetzeslücke zu schließen. (Beifall bei den Freiheitlichen.) Diese Änderung ermöglicht eine erweiterte Gefahrenerforschung, das heißt, die Feststellung einer Gefahrenquelle wird sinnvollerweise schon dann möglich sein, wenn auf Grund konkreter Hinweise zu befürchten ist, dass in Zukunft strafbare Handlungen begangen werden, und nicht erst dann, wenn bereits kriminell agiert wird.

Meine Damen und Herren! Da die Funktion des Rechtsschutzbeauftragten von den Oppositionsabgeordneten heute immer wieder in Zweifel gezogen wird, und beklagt wird, dass er nicht rechtlich verpflichtet sei, so steht doch eindeutig in diesem Gesetz geschrieben, dass er dem Bundesminister für Inneres jährlich einen Bericht abstattet, und dieser wiederum – analog dem Militärbefugnisgesetz – an den Ständigen Unterausschuss des Innenausschusses weitergeleitet wird. Somit ist auch die parlamentarische Kontrolle sichergestellt.

Meine Damen und Herren! Da Herr Abgeordneter Dr. Pilz von den Grünen, der heute von Verfassungsbruch, von Vernaderungsermächtigung et cetera gesprochen hat, nicht versteht, weshalb man dem Rechtsschutzbeauftragten eine Weisungsfreistellung einräumt, obgleich das seiner Ansicht nach verfassungswidrig ist, so kann man ihm das Gutachten des heute bereits zitierten Universitätsprofessors Dr. Bernhard Raschauer von der Universität Wien, Institut für Staats- und Verwaltungsrecht, entgegenhalten. Dieser Professor sagt eindeutig, dass es verfassungsrechtlich unbedenklich ist, dass die rechtsschutzbeauftragten Persönlichkeiten in Ausübung dieser Funktion unabhängig und weisungsfrei sind.

Weiters hat der Sicherheitssprecher der Grünen, Herr Abgeordneter Dr. Pilz, laut der Tageszeitung "Der Standard", Ausgabe vom 23. März 2000, von einem "Überwachungsstaat" gesprochen, einem "Überwachungsstaat", wohin er schaut. Der Rechtsstaat sei massiv bedroht, meinte er. Schritt für Schritt werde der Rechtsstaat zu Gunsten einer Verdächtigenvermutung aufgehoben, meinte er. Da gebe es eine Generalermächtigung zur Überwachung. Alles bleibe der Phantasie der Beamten überlassen, und nur im Nachhinein könne der Rechtsschutzbeauftragte beurteilen, ob der Beamte richtig gelegen sei oder nicht, entwickelte er sein Horrorszenario weiter.

In einer APA-Meldung vom 20. Juni dieses Jahres sieht Herr Abgeordneter Pilz wiederum eine "schwarz-blaue Überwachung jeder Kritik und der Opposition". "Die vorgesehenen Generalermächtigungen für Staatspolizei und die militärischen Geheimdienste, auf bloßen Verdacht hin zu überwachen, habe es zuletzt unter Engelbert Dollfuß und Kurt Schuschnigg in den 30er Jahren gegeben", so seine düsteren Behauptungen.

Meine Damen und Herren von der Opposition! Als anständiger Bürger, der nicht die Absicht hat, kriminelle Handlungen zu begehen, habe ich keine Angst vor dieser Gesetzesänderung. Niemand in diesem Land braucht Angst zu haben. Angst haben müssen nur kriminelle Elemente, und das sollen sie auch. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

13.16

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Loos. – Bitte.

13.16

Abgeordneter Johann Loos (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Herren Minister! Als jemand, der, was dieses Gesetz, das Militärbefugnisgesetz, betrifft, doch aus der Praxis einiges davon versteht, kann ich mich über verschiedene Aussagen nur wundern. Ich möchte aber doch auf einiges replizieren.

Meine langjährige gute Bekannte, Frau Abgeordnete Pfeffer, hat von einem Überwachungsstaat gesprochen. Wie Sie vielleicht wissen, war ich sehr lange im Burgenländischen Landtag, und eines meiner einschneidendsten Erlebnisse war, als ein berühmter Politiker unseres Landes sogar nach den Großeltern und Eltern einer Frau, die angestellt werden sollte, gefragt hat. (Abg. Kiss: Wie hat der geheißen? Wer war das?)  – Ich weiß nicht mehr genau, wie er geheißen hat, jedenfalls hat er dann den Spitznamen "Spitzelpötz" erhalten. Daran kann ich mich erinnern. (Heiterkeit bei der ÖVP.) Die Sache ist aber ernst. Wir mussten ihn mit Bedauern als Landeshauptmann abwählen. Wir haben dann einen neuen Landeshauptmann gewählt, aber leider


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Gottes – was mir persönlich gar nicht so recht ist – haben wir jetzt auch mit diesem Schwierigkeiten. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Zu den Ausführungen des Abgeordneten Kummerer: Sehr geehrter Herr Abgeordneter! Sie haben meiner Meinung nach sehr gut begonnen. Ich war überrascht, ich glaubte schon, Sie wollen zustimmen. Ich erinnere nur an eine Bemerkung, die Sie gemacht haben. Sie sagten, Wissen sei Macht. Selbstverständlich haben Sie Recht. Ich hoffe, dass die Macht beim Volk bleibt, dass die Macht beim Staat bleibt und nicht bei potentiellen Tätern. Daher ist es wichtig, dass hier Wissen beschafft wird. Das können Sie doch niemandem vorhalten, so glaube ich zumindest. (Beifall bei der ÖVP.)

Noch zu jemandem, den ich auch sehr gut kenne, zum Herrn Abgeordneten Gaál. Immer wieder, auch bei den Ausschusssitzungen, hat er darauf hingewiesen, dass die Abgrenzung zur Sicherheitspolizei nicht entsprechend ist. Ich behaupte – das kann man im § 2 dieses Gesetzes genau nachlesen –, dass das ganz genau geregelt ist. Wesentlich besser als durch die Regelung, die vorher gegeben war, ist diese Sache hier geregelt. Ich will das jetzt nicht vorlesen, weil ich nicht so viel Zeit habe, aber im § 2 steht es ganz genau drinnen.

Dann kam auch die Kritik, dass die nachrichtendienstliche Abwehr wahllos sämtliche bundesheerkritischen Gruppierungen beobachten könne. Da möchte ich schon zitieren: Die nachrichtendienstliche Abwehr darf ausschließlich dann tätig werden, wenn vorsätzliche, gerichtlich strafbare Angriffe gegen militärische Rechtsgüter zu erwarten sind. Und diese militärischen Rechtsgüter sind – es ist mir wichtig, dass das jeder weiß, weil immer von verschiedenen Dingen gesprochen wird; im Abs. 7 des § 1 ist das ganz genau beinhaltet –:

"1. Leben und Gesundheit von Personen, die mit der Vollziehung militärischer Angelegenheiten betraut sind, während ihrer Dienstausübung". Na, ist da jemand dagegen? – Das glaube ich nicht.

Unter 2. steht: "... darüber hinaus Leben und Gesundheit von Organwaltern verfassungsmäßiger Einrichtungen sowie von Vertretern ausländischer Staaten oder internationaler Organisationen oder sonstiger zwischenstaatlicher Einrichtungen, sofern deren Schutz jeweils im Rahmen der militärischen Landesverteidigung zu gewährleisten ist". Das ist, so glaube ich, auch keine Problem.

"3. militärische Bereiche oder Heeresgut oder militärische Geheimnisse." – Was ist dagegen zu sagen? – Ich habe damit kein Problem, und man sollte auch keines haben. Es ist genau abgegrenzt.

Zum Herrn Abgeordneten Pilz, der überhaupt eine Fundgrube für derartige Dinge wäre: Herr Abgeordneter Pilz spricht von Verfassungsbruch. Wir haben verschiedene Rechtsexperten angehört. Ich jedenfalls bin nach Anhörung dieser Experten der Auffassung, dass wir keinesfalls einen Verfassungsbruch begehen, sonst würde ich ja dem nicht zustimmen. Aber – und das habe ich in der Ausschusssitzung erfahren – was sagen Sie dazu, wenn ein Abgeordneter oder überhaupt ein Mensch dazu auffordert, dass man seinen Wehrdienst nicht leisten soll, wenn er dazu auffordert – das hat er selbst dort erzählt –, dass man seinen Assistenzeinsatz an der burgenländischen Grenze nicht leisten soll?

Meines Wissens – das habe ich schon vor vielen Jahren gelernt – ist im Artikel 9a und im Artikel 79 unserer Bundesverfassung geregelt, wie die militärische Landesverteidigung zu gestalten ist. In der Verfassung steht das drinnen, und dort ist auch die Wehrpflicht vorgesehen. Wer dagegen aufruft, könnte – das könnte man zumindest annehmen – mit der Verfassung auch Schwierigkeiten bekommen. Da muss man schon sehr vorsichtig sein, so glaube ich. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Ich jedenfalls bin froh, dass ich zu jenem Teil der Abgeordneten gehöre, dem der Schutz der Bevölkerung am Herzen liegt – das ist mir das Allerwichtigste –, und dass die Sicherheit in unserem Land gewährleistet ist. Und dazu tragen auch unsere Dienste in hohem Maße bei. Ich


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möchte ihnen persönlich sehr, sehr herzlich für ihre wichtige und schwierige Aufgabe danken. (Beifall bei der ÖVP.)

13.21

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Als nächster Redner zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Mag. Schender. – Bitte.

13.21

Abgeordneter Mag. Rüdiger Schender (Freiheitliche): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Mitglieder der Bundesregierung! Hohes Haus! Nachdem heute in dieser Debatte vor allem von den Abgeordneten der grünen Fraktion sehr viel Abenteuerliches erzählt wurde, nachdem hier in einer ungeheuerlichen und wirklich tatsachenverdrehenden Art und Weise versucht wurde, ein Szenario eines künftigen totalen Überwachungsstaates zu zeichnen, möchte ich versuchen, wieder ein bisschen zur Sachlichkeit zurückzufinden.

Sehr geehrter Herr Dr. Pilz! Nicht jeder Eingriff in ein grundrechtlich geschütztes Gut ist auch eine Verletzung dieses verfassungsrechtlich gewährleisteten Rechtes. Ein Eingriff ist nämlich jeder staatliche Akt, der eine grundrechtlich geschützte Sphäre in irgendeiner Art und Weise belastet oder beschränkt. Und das ist natürlich nicht per se ausgeschlossen, denn die ganz, ganz überwiegende Zahl der Grundrechte, der verfassungsgesetzlich gewährleisteten Rechte steht unter einem Gesetzesvorbehalt, einem Gesetzesvorbehalt ... (Abg. Dr. Cap: Hat das der Papi geschrieben?)  – Ich erkläre das ja für Sie, Herr Kollege Cap. Ich erkläre es für Sie, Herr Kollege (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP), denn Sie sind ja ein volksverbundener Abgeordneter, der viel hinausgeht zur Bevölkerung. Darum sage ich es Ihnen, damit Sie den Leuten nichts Falsches erzählen. Darum erkläre ich es Ihnen ja. (Neuerlicher Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

Wie gesagt, es gibt meist den materiellen Gesetzesvorbehalt, der gewisse Voraussetzungen vorsieht. (Abg. Dr. Cap: Ich möchte wissen, ob es der Papi geschrieben hat!) Hören Sie zu! Ich sage es Ihnen ja, sonst erzählen Sie den Leuten etwas Falsches. Es gibt, wie gesagt, diesen materiellen Gesetzesvorbehalt, der Eingriffe nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen zulässt, nämlich dann, wenn materielle Voraussetzungen erfüllt sind. Das ist zum Beispiel dann der Fall, wenn die nationale Sicherheit es verlangt, wenn die territoriale Unversehrtheit es verlangt, wenn es zur Aufrechterhaltung der Ordnung dient und so weiter. Es sind im Übrigen vor allem die Grundrechte der Menschenrechtskonvention, die diese Eingriffe zulassen, und diese Voraussetzungen verlangt auch ganz, ganz klar und deutlich das Militärbefugnisgesetz, so wie wir es heute beschließen wollen und werden.

Dazu kommt noch etwas, meine sehr geehrten Damen und Herren von der Opposition: Es muss auch der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz gewahrt bleiben. Es muss also der Eingriff zusätzlich verhältnismäßig sein zu den verletzten Rechten, in die eingegriffen werden soll. Und all das ist gegeben: Es sind die materiellen Voraussetzungen gegeben, es ist die Verhältnismäßigkeit gegeben, und es muss ja sogar auch – das steht sogar expressis verbis in § 4 Militärbefugnisgesetz – jede konkrete Handlung der Verhältnismäßigkeit Genüge tun.

Das alles ist Voraussetzung dafür, damit für dieses Militärbefugnisgesetz die Verfassungsmäßigkeit ganz klar gegeben ist. Das sagen ja auch fast alle namhaften Vertreter, die hiezu Stellung genommen haben, etwa auch Professor Raschauer. (Abg. Mag. Posch: Und der Papi!)

Herr Kollege! Es gibt weiters noch den Rechtsschutzbeauftragten, und dieser Rechtsschutzbeauftragte ist ein zusätzliches Rechtsschutzinstrument. Er stellt ein Rechtsschutzinstrument dar, das nicht andere Möglichkeiten des Rechtsschutzes unterbinden oder ersetzen soll, sondern der Rechtsschutzbeauftragte ist ein Instrument, das zu den anderen, ohnehin vorgesehenen Möglichkeiten des Rechtsschutzes hinzukommt, wie das etwa die Volksanwaltschaft ist (Abg. Dr. Cap: Also hat es doch der Papi geschrieben!), Herr Kollege Cap, wie das aber natürlich in erster Linie der UVS ist und auch der Verwaltungs- und der Verfassungsgerichtshof. – Aber, Herr Kollege Cap, Sie haben Recht. Mein Vater kann die Maßnahmen auch prüfen, weil er für die militärischen Agenden zuständig ist. (Beifall bei den Freiheitlichen.)


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Wir waren jedoch der Meinung, dass zu diesen traditionellen und üblichen Rechtsschutzinstrumenten in diesem besonders sensiblen Bereich eine zusätzliche Instanz geschaffen werden soll, die auch begleitend und vorbeugend die Maßnahmen überprüfen und begleiten soll, und das ist mit dem Rechtsschutzbeauftragten gelungen. Daher stellt dessen Installierung einen wichtigen Schritt dar, um im Sinne der Rechtsstaatlichkeit und der Rechtssicherheit für eine Verbesserung zu sorgen.

Daher glaube ich, dass mit diesem Militärbefugnisgesetz ein wichtiger Schritt getan wird, mit dem die Rechtsunsicherheit, die derzeit im Bereich der militärischen Landesverteidigung, vor allem im Bereich der militärischen Nachrichtendienste, besteht, beseitigt werden kann. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP. – Abg. Dr. Martin Graf  – in Richtung des Abg. Dr. Cap –: Diese Rede hatte die Qualität einer Vorlesung! Da können Sie lernen davon!)

13.26

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Als nächster Redner zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesminister Scheibner. – Bitte.

13.26

Bundesminister für Landesverteidigung Herbert Scheibner: Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich wollte nur ganz kurz auf einige Bereiche eingehen, die von Abgeordneten hier angesprochen worden sind.

Zum einen wurde von der Frau Abgeordneten Pfeffer und auch vom Abgeordneten Kiermaier eingewendet, dass die Ausnahmebestimmungen, dass dem Rechtsschutzbeauftragten jene Informationen nicht zu geben sind, die im Sinne des Quellenschutzes und der nationalen Sicherheit Probleme ergeben könnten, eine Aushöhlung der Befugnisse des Rechtsschutzbeauftragten darstellen.

Werte Kollegen! Ich glaube, klar sagen zu können, dass das natürlich keine Aushöhlung ist, sondern bei diesen Ausnahmebestimmungen geht es nur um eine Abwägung der Rechtsgüter in diesem Bereich. Es ist in allen Staaten der Welt selbstverständlich, dass dann, wenn die nationale Sicherheit bedroht ist – und ich gehe einmal davon aus, dass das in der Praxis nur äußerst selten vorkommen wird –, Auskunftsverlangen nachgeordnet sind.

Ein Bereich, der jedoch öfter angesprochen sein könnte, ist der Quellenschutz, und Sie müssen sich vorstellen, worum es dabei geht. Nachrichtendienstliche Quellen sind zum Beispiel in einem Krisengebiet wie dem Kosovo oder in Bosnien Informanten, die Informationen an unsere Dienste geben, um damit eine nachrichtendienstliche Beurteilung der Lage überhaupt zu ermöglichen. Würde hier der Quellenschutz durchlöchert werden, würde es hier auch nur die Gefahr geben, dass Quellen in diesem Krisengebiet bekannt werden, wäre die Gesundheit und auch das Leben dieser Personen gefährdet. Ich habe nichts davon, wenn ich eine gesetzliche Bestimmung wegen Verletzung der Amtsverschwiegenheit habe und es irgendwelche Geldstrafen oder Sonstiges gibt – dieses Leben ist unwiederbringlich verloren.

Es besteht hier eine Abwägung zwischen diesen Interessen und den Auskunftsverpflichtungen. Aber ich glaube, dass der Rechtsschutzbeauftragte wie auch der parlamentarische Unterausschuss seinen Befugnissen und seinen Verpflichtungen auch so sehr gut nachkommen kann, weil das nur eine ganz enge Einschränkung ist.

Sie haben auch noch gesagt, der zu Kontrollierende bestellt sich quasi seinen eigenen Kontrollor. Frau Kollegin Pfeffer! Nicht der Minister wird durch den Rechtsschutzbeauftragten kontrolliert, sondern das Abwehramt und das Heeres-Nachrichtenamt. Der Minister wird kontrolliert durch die Gerichte, durch Sie als Abgeordnete und letztlich durch den Wähler. Und auch ich als Minister habe selbstverständlich größtes Interesse daran, dass sich alle meine Institutionen streng nach den gesetzlichen Richtlinien verhalten, weshalb ich jede Kontrollmöglichkeit – schon im eigenen Interesse, aber auch in Ihrem Interesse – zulassen und ermöglichen werde.

Herr Kollege Kummerer! Vielleicht zum Schluss noch zu Ihnen. Ich danke Ihnen für die differenzierte Beurteilung dieses Gesetzes. Sie haben von sich selbst als Hinterbänkler gesprochen. Ich


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würde das nicht so sehen. Ich würde Sie gerne ein paar Reihen weiter vorne sehen, habe aber leider nicht die Möglichkeit, auf die Sitzordnung im Klub der Sozialdemokraten Einfluss zu nehmen. (Heiterkeit und Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

13.29

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Kößl. – Bitte.

13.30

Abgeordneter Günter Kößl (ÖVP): Herr Präsident! Meine Herren Minister! Geschätzte Damen und Herren des Hohen Hauses! Am Beginn meiner Ausführungen möchte ich kurz auf die Äußerungen des Herrn Kollegen Pilz eingehen.

Herr Kollege Pilz, dass Sie ein gestörtes Verhältnis zur Exekutive haben, ist ja nichts Neues, und es ist heute schon erwähnt worden. Dass Sie aber auch gegen mehr Rechtssicherheit in unserem Lande sind, ist mir unerklärlich. Ihre Äußerungen gehen in eine Richtung, als wenn Sie verfolgt würden. Herr Kollege Pilz, ich möchte das Wort "Verfolgungswahn" nicht in den Mund nehmen (Abg. Mag. Posch: Aber Sie tun es! Unglaublich!), wenn Sie bei der Einführung dieses Gesetzes von einem "Bespitzelungsstaat" reden. (Abg. Dr. Pilz: Es gibt vier Fälle!)

Bei der vorliegenden Abänderung des Sicherheitspolizeigesetzes geht es um die erweiterte Gefahrenerforschung. Diese Gesetzesinitiative dient der Ergänzung der erweiterten Gefahrenerforschung gegenüber Entwicklungen, die eine schwere Beeinträchtigung der öffentlichen Sicherheit befürchten lassen, und einer klarstellenden Begrenzung der Ermächtigung bei kriminellen Verbindungen. Es soll eine Gefahrenerforschung bereits zu einem Zeitpunkt beginnen, zu dem sich zwar noch keine Straftaten ereignet haben, jedoch auf Grund konkreter Hinweise die Wahrscheinlichkeit besteht, dass in absehbarer Zeit, in Zukunft strafbare Handlungen begangen werden könnten, die zu einer schweren Gefährdung der öffentlichen Sicherheit führen würden.

Bei der erweiterten Gefahrenerforschung ist nur die Beobachtung klar definierter Gruppierungen zulässig. Verdeckte Ermittlungen unter Einsatz von Bild- und Tonaufzeichnungsgeräten sind nur dann zur Abwehr krimineller Verbindungen zulässig, wenn die Begehung von Verbrechen zu erwarten ist, und das immer unter Bedachtnahme auf die Verhältnismäßigkeit. Ich denke, dass kein Mensch in diesem Hause etwas dagegen haben kann, dass eine erweiterte Gefahrenerforschung erfolgt, wenn schwere Beeinträchtigungen in der öffentlichen Sicherheit befürchtet werden oder wenn die Begehung von Verbrechen zu erwarten ist. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

Es geht bei dieser Abänderung des Sicherheitspolizeigesetzes aber auch um eine schon längst erforderliche Anpassung an die Gegebenheiten der kriminellen Entwicklung. Die stetige Zunahme der organisierten Kriminalität – das wurde heute bereits mehrmals angesprochen – ist eine Tatsache. Wir dürfen uns der kriminellen Realität im organisierten Bereich nicht verschließen, sondern müssen der organisierten Kriminalität mit geeigneten Fahndungs- und Erhebungsmaßnahmen entgegenwirken.

Bisher wurde von der Sicherheitsbehörde entweder im rechtsfreien Raum ermittelt, oder es wurden erst dann Ermittlungen angestellt, wenn die Grundrechte der Bürger bereits stark beeinträchtigt waren. Es ist mit allezeit lieber, die Grundrechte der Bürger zu schützen als die Rechte der potentiellen Täter, und kontrolliert und mit Bedacht auf die Verhältnismäßigkeit in Einzelfällen, in denen es unbedingt notwendig ist, in Grundrechte von Menschen einzugreifen, die beabsichtigen, ein Verbrechen zu begehen.

Es geht also um mehr Rechtssicherheit. Dies ist ein wichtiger und richtiger Schritt in Richtung mehr Rechtssicherheit und eine sinnvolle Ergänzung zum bestehenden Sicherheitspolizeigesetz.

Sehr geehrte Damen und Herren! Es ist schon unsere Aufgabe, den Sicherheitsbehörden die rechtlichen Möglichkeiten zu geben, die Bevölkerung effizient vor kriminellen Übergriffen zu schützen. Diese Möglichkeiten hat die Behörde nur dann, wenn sie bereits im Vorfeld beziehungsweise in der Entstehungs- und Vorbereitungsphase wirksam Gegenstrategien entwickeln


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und vorbereiten kann. Es muss unser alle Wille sein, dass unsere Sicherheitsbehörden zeitgerecht – wenn möglich vorbeugend, ohne dass es bereits einen Schaden beim Staat oder bei der Bevölkerung gibt – und zielführend einschreiten können.

Andererseits geht es bei dieser Regierungsvorlage zur erweiterten Gefahrenerforschung im Sicherheitspolizeigesetz auch um die Rechtssicherheit für all jene Personen, gegen die eingeschritten werden soll. Dies insofern, als zusätzlich zu den bereits vorhandenen Kontrollsystemen – wie der Datenschutzkommission und dem Unabhängigen Verwaltungssenat – jetzt auch noch ein Rechtsschutzbeauftragter eingesetzt wird.

Es erscheint mir sehr wichtig, dass in einem Rechtsstaat ein sicher oft weitreichender Schritt in die Privatsphäre eines Menschen kontrollierbar und in bestimmten Fällen möglich ist. Interessant ist, dass die Opposition anscheinend schon jetzt weiß, dass die Installierung eines Rechtsschutzbeauftragten, wie es in der Regierungsvorlage vorgesehen ist, keine ausreichende Kontrolle darstellt und dass die Einhaltung der Grundrechte bei den Menschen, gegen die eingeschritten wird, nicht gewährleistet ist. Ich bitte Sie alle, mehr staatstragend und weniger misstrauisch zu sein! (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen. – Abg. Murauer: Bravo!)

13.36

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dipl.-Ing. Schöggl. – Bitte.

13.36

Abgeordneter Dipl.-Ing. Leopold Schöggl (Freiheitliche): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Herren Minister! Meine Damen und Herren! Ich möchte am Beginn meines kurzen Debattenbeitrages meiner tiefen Betroffenheit über den Tod der beiden jungen Soldaten während ihres Dienstes im Burgenland Ausdruck verleihen.

Welches Ereignis auch immer zu dieser Tragödie geführt hat, es ist immer zutiefst bedauerlich, wenn so junges Leben ausgelöscht wird. Ich denke, ich weiß mich eines Sinnes mit Ihnen allen, wenn ich unser Mitgefühl für die Eltern, die Verwandten und Freunde, die diese Verluste zu verschmerzen haben, hier im Namen aller Abgeordneten ausdrücke! (Beifall bei den Freiheitlichen sowie bei ÖVP und SPÖ.)

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es gibt auch einen Konnex zu dem von uns heute zu beschließenden Gesetz, geht es dabei doch um die Befugnisse von Soldaten in Ausübung ihres Dienstes. Dieses zu beschließende Gesetz ist im Gegensatz zu vielen Meinungen, die man heute von der linken Seite dieses Hauses gehört hat, richtig, notwendig und wichtig. Es werden wichtige Begriffe einmal endgültig und umfassend definiert, und es werden die Befugnisse der Soldaten im Dienst festgelegt, um damit Angelegenheiten, die bisher eher – unter Anführungszeichen – "augenzwinkernd" ohne gesetzliche Grundlage gehandhabt wurden, umfassend zu regeln.

Ich kann mich an meine Zeit als Milizsoldat erinnern: Wenn wir im Wachdienst waren oder entsprechende Maßnahmen im Zuge der Übungen zu setzen hatten, war uns nicht dessen bewusst, dass die Tätigkeiten, die wir zu vollziehen hatten, eigentlich im rechtsfreien Raum angesiedelt waren. Und wenn man sich bewusst macht, dass zahlreiche Tätigkeiten, zum Beispiel die Befugnisse der Wachen, derzeit auf einem Gesetz aus dem Jahre 1855 basieren, dann erkennt man ganz deutlich, wie notwendig die heutige Beschlussfassung ist.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wichtig ist auch die Regelung der so genannten Leistungspflicht. Was verbirgt sich hinter diesem spröden Ausdruck? – Dabei geht es im Wesentlichen darum, dass das Bundesheer in entsprechenden Situationen dazu befähigt und in die Lage versetzt wird, zivile Leistungen in Anspruch zu nehmen. Hauptsächlich wird es dabei um Fahrzeuge gehen. Es ist das Verfahren geregelt, es sind die Entschädigungsvorgänge geregelt, und es sind – das freut mich besonders – auch entsprechende Ausnahmen berücksichtigt, wie zum Beispiel der Zivil- und Katastrophenschutz oder auch die Invaliden, denen natürlich ihre Fahrzeuge auf jeden Fall zur Verfügung bleiben werden.


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Auch die Abstimmung des Sicherheitspolizeigesetzes mit dem Militärbefugnisgesetz ist zu erwähnen. Es ist gut und wichtig, dass hier zwei analoge Gesetze zur Verfügung stehen.

Ich bin ein bisschen betroffen – ich möchte fast sagen, erschüttert – von dem Rundumschlag der Grünen hier im Parlament und vor allem von dem Gedankengut, das bei dieser Gelegenheit wieder zu Tage kommt. Wenn etwa hier davon gesprochen wird, dass dies ein Gesetz sei, das quasi den Staat vor den Bürgern schützt, dann ist das ein Gedankengut, von dem wir doch annehmen konnten, dass es mit dem Untergang der DDR endgültig überwunden wäre. (Beifall bei den Freiheitlichen. – Zwischenruf des Abg. Öllinger. )

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die nobelste Aufgabe der Regierung und des Staates ist es, den Bürger auf dem Boden der Rechtsstaatlichkeit zu schützen. Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es ist unsere Aufgabe, die Freiheit und die Sicherheit des Bürgers mit allen Mitteln des Rechtsstaates zu schützen, und die im Amt befindliche Bundesregierung ist ein Garant dafür. – Danke. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

13.40

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Mag. Tancsits. – Bitte.

13.40

Abgeordneter Mag. Walter Tancsits (ÖVP): Herr Präsident! Meine Herren Minister! Meine Damen und Herren! Hohes Haus! Wenn ich etwa in der Halbzeit dieser drei Plenartage das von der Opposition bisher Gesagte Revue passieren lasse, dann fallen mir besonders folgende Aussprüche von Ihnen wieder ein: soziale Kälte; Kranke zahlen mehr; heute wird der Überwachungsstaat eingeführt; die Bürger fürchten sich. (Abg. Mag. Posch: Wie ist das mit den Piloten?)

Meine Damen und Herren vom Linksblock! Würde sich dieses Bild, das Sie von unserem Land zeichnen, nicht selbst ad absurdum führen, es wäre ungeheuerlich (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen)  – bei allem Verständnis für das Ringen um eine sachliche Auseinandersetzung und bessere Regelungen! (Abg. Mag. Posch: Wie ist das mit der Segelschule?)

Worum geht es heute? – Ich möchte mich auf das Militärbefugnisgesetz beschränken. (Abg. Öllinger: Ja, bitte! – Abg. Mag. Posch: Beschränkung ist immer gut!) Für Wachen und für Leistungsrechte wird endlich eine entsprechende rechtliche Grundlage geschaffen. Seit dem Jahre 1955 ist es nicht möglich gewesen, für junge Leute, denen wir etwa beim Wachdienst hohe Verantwortung übertragen, eine saubere rechtliche Grundlage zu schaffen. Mit Gesetzen aus dem Jahre 1855 haben wir gearbeitet! (Abg. Schwemlein: Das hat der Vorredner schon gesagt!)

Auf der anderen Seite geht es um das Leistungsrecht. Wie sieht es da – etwa bei der Benutzung von Grund und Boden – im Einsatzfall aus? – Ein Kompaniekommandant, etwa 28 Jahre alt, hat neben der Verantwortung für Mannschaft und Material in einem Einsatz für diese Republik noch das gesamte zivile Prozessrisiko für etwaige Haftungen überwälzt bekommen. Dass dieser Zustand endlich abgestellt wird, ist das Ziel dieses Militärbefugnisgesetzes, und auch als eingeteilter Milizoffizier möchte ich mich dafür bedanken. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Meine Damen und Herren! Der dritte Punkt, der heute den Hauptgegenstand dieser Diskussion darstellt, betrifft die so genannten militärischen Nachrichtendienste. (Abg. Schwemlein: Wieso "so genannte"?)  – Beide Dienste des österreichischen Bundesheeres haben bisher ohne entsprechende saubere rechtliche Regelung in unser aller Interesse für die Sicherheit dieser Republik und ihrer Bevölkerung gesorgt. Ich finde, wir sind es ihnen schuldig, ihr Handeln auch aus Gründen der rechtlichen Absicherung des Einzelnen auf eine entsprechende Basis zu stellen. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Es war interessant, dass etwa im Ausschuss Argumente vorgetragen wurden, wie zum Beispiel: Das verdeckte Ermitteln wäre eine Täuschung des Bürgers durch den Staat (Abg. Haiger


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moser: Wer hat das gesagt? Wer war das?), und solches dürfe nicht möglich sein. (Abg. Mag. Posch: Aber Romeo!)

Meine Damen und Herren! Dieser Staat macht das völlig zu Recht, wenn es zur Rechtsdurchsetzung nötig ist, etwa bei Zivilstreifen in der Verkehrskontrolle oder in öffentlichen Verkehrsmitteln bei der Kontrolle von Fahrausweisen, wenn es eben zur Rechtsdurchsetzung notwendig ist. (Abg. Mag. Posch: Segelschule!)

Gerade darum geht es ja, meine Damen und Herren. Mit diesem Einwand verraten Sie sich. Es geht Ihnen nicht um die Methode, sondern es geht Ihnen darum, in bestimmten Bereichen die Rechtsdurchsetzung der Republik Österreich zu behindern und hintanzuhalten. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen. – Abg. Öllinger: Ja, bei Marienstatuen!)

Wir richten eine entsprechende rechtliche Basis ein, und ich bin davon überzeugt, so wie ich bisher schon gerade von den Angehörigen der militärischen Nachrichtendienste keine Meldungen personenbezogener Art in Nachrichtenmagazinen oder -sendungen gefunden habe, dass sie weiterhin, dem Gesetz und den Vorschriften verpflichtet, ihren Dienst tun werden. Und ich bitte Sie, sehr geehrter Herr Minister, den Soldaten und den Beamten gerade dieser schwierigen Dienste auch unseren ausdrücklichen Dank für ihre Arbeit zu übermitteln! (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen. – Abg. Nürnberger: Piloten und jugendliche Liebhaber! – Weitere Zwischenrufe bei der SPÖ.)

13.45

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Kiss. – Bitte.

13.45

Abgeordneter Paul Kiss (ÖVP): Herr Präsident! Werte Herren Minister! Hohes Haus! Die Debatte zu den beiden Gesetzen, die in Beratung stehen, schließt nahtlos an all das an, was wir im Ausschuss erlebt haben. Rot-Grün hat eine Botschaft, und Schwarz-Blau hat eine Botschaft. (Abg. Dr. Kostelka: Wenn, dann Blau-Schwarz!)

In eine sehr einfache Formulierung gegossen, lautet die Botschaft von Rot-Grün, also des Linksblocks, wie Kollege Tancsits es gerade gesagt hat: Bürger dieses Landes, fürchtet euch! – Unsere Botschaft lautet, optimistisch, wie wir sind: Bürger, fürchtet euch nicht! Ihr könnt euch auf uns verlassen! (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen. – Lebhafte Zwischenrufe bei der SPÖ.)

Ein geradezu exemplarisches Beispiel dessen, was Politik auch sein kann, immer in Verbrämung natürlich mit medizinischen Befunden, hat Kollege Pilz hier geboten. Kollege Pilz! Ich bin kein Arzt, ich habe mich nur vorher beim Kollegen Rasinger versichert, ob mein Befund richtig ist. Darf ich Ihnen eine Frage stellen? Leiden Sie möglicherweise an einer Staatsparanoia? (Heiterkeit und Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.) Wenn ich Ihrer Argumentation im Ausschuss und wenn ich Ihrer Argumentation hier im Plenum folge, dann kann ich nur sagen: Ein anderes Urteil – rein aus ärztlicher Sicht natürlich, nicht aus politischer Sicht – würde ich mir nicht gestatten.

Ich kann es auch begründen. (Abg. Mag. Posch: Herr Präsident! Ist das kein Ordnungsruf? "Staatsparanoia"?! – Abg. Dr. Stummvoll: Das war eine Frage! – Weitere anhaltende Zwischenrufe bei der SPÖ.)  – Warum die Aufregung? (Anhaltende Zwischenrufe von fast allen Abgeordneten der SPÖ. – Unruhe im Saal.) Aber bitte, Herr Kollege Edlinger!

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Meine Damen und Herren! Wenn der Lärmpegel etwas niedriger wäre, dann hätte ich eine Chance, zu verstehen, was der Redner sagt. Dann kann ich auch darüber urteilen, ob es unter Umständen etwas ist, was mit einem Ordnungsruf zu ahnden ist. (Weitere anhaltende Zwischenrufe bei der SPÖ.)  – Ich bitte daher, den Lärmpegel zu senken und jetzt dem Redner die Chance zu geben, mit seiner Rede fortzusetzen!

Abgeordneter Paul Kiss (fortsetzend): Was wollen wir in diesem Land? Was wollen wir mit diesen beiden Gesetzesmaterien erreichen? – Nicht mehr und nicht weniger, als unserer Exe


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kutive, als unseren Diensten jene Möglichkeiten, jenes Instrumentarium in die Hand zu geben, mit dem die Bürger in diesem Land mehr Schutz haben, mehr Sicherheit haben, und mit dem organisierte Kriminalität, Terrorismus und Extremismus exzellent bekämpft werden können. Ich finde, dass die Bevölkerung ein Recht auf diese Gesetze hat! (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Ich bin mir natürlich dessen bewusst, dass sich in der Seele des Kollegen Pilz ein unglaubliches Dilemma auftut. Und dieses Dilemma kann natürlich nur lauten: Da bin ich einerseits Abgeordneter dieser Republik und auf die Verfassung dieser Republik vereidigt (Abg. Dr. Kostelka: Warum brechen Sie sie dann ununterbrochen?)  – und im selben Moment bin ich derjenige, der diese Verfassung durch seine Aussagen permanent unterhöhlt. Diesen Widerspruch, bei dem Sie gleichsam einen Hochseilakt vollführen, möchte ich nicht nachleben müssen, Kollege Pilz. Und Ihre gesamte Debatte im Ausschuss und hier im Plenum war davon getragen, dass Sie diesen Widerspruch in der Argumentation auch leben.

Ich komme zum Schluss. Die Bundesregierung, die beiden Bundesminister, die ÖVP und die FPÖ hier im Nationalrat tun das Richtige. Sie machen ein Gesetz, das schon lange notwendig war, ein Gesetz, das den Bürgern dieses Landes Schutz bietet und nicht, wie Sie es den Bürgern einreden wollen, signalisiert: Fürchtet euch!

Wir wollen, dass in diesem Land der Exekutive Möglichkeiten in die Hand gegeben werden, für den Schutz der Bürger einzutreten. Und wir wollen, dass vor allem jene konsequent bekämpft werden, denen der Kampf in diesem Land zu gelten hat: Schwerstkriminellen, Terroristen und Extremisten. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen. – Abg. Schwemlein: Erzählen Sie von den Piloten! Erzählen Sie einmal das!)

13.49

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Pilz. (Abg. Haigermoser: Peter, gib eine Ruhe! Peter, setz dich nieder! Du tust ein gutes Werk damit!)

13.49

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (Grüne): Meine sehr verehrten Damen und Herren! Schützen wir diese Republik vor Kriminellen, vor Terroristen und vor Verfassungsfeinden! (Oje-Rufe bei den Freiheitlichen und der ÖVP.) Schützen wir sie in diesem Haus aber vor allem vor jenen, die versuchen, ihre Mehrheit zu benützen, um die Bundesverfassung zu brechen! (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ.)

Wir haben uns zu entscheiden: Wählen wir die Botschaft des Rechtsstaates – und diese beinhaltet nach wie vor die Unschuldsvermutung und die Garantie auf ein rechtsstaatliches Verfahren, wofür ausschließlich Gerichte und die Organe des Innenministeriums zuständig sind –, oder entscheiden wir uns gegen die Unschuldsvermutung, gegen den Rechtsstaat und für die Misstrauenserklärung gegenüber allen Bürgerinnen und Bürgern dieser Republik, von denen nun verlangt wird, ihre "Zuverlässigkeit" – wie es im Militärbefugnisgesetz heißt – oder ihre "Vertrauenswürdigkeit" – wie es im Sicherheitspolizeigesetz heißt – erst einmal zu beweisen.

Das ist etwas Neues: Eine Regierung spricht der Bevölkerung ein generelles Misstrauen aus und gibt ihr dann die Chance, sich als vertrauenswürdig zu erweisen. (Abg. Öllinger: Das kennen wir schon!) Das – damit hat mein Kollege Öllinger vollkommen Recht – kennen wir doch schon, aber das hatten wir Jahrzehnte lang nicht! Das mag in Regierungsparteien üblich sein, aber in der Republik Österreich war das bis jetzt unüblich! (Beifall bei den Grünen.)

Bis jetzt hat es in dieser Republik einen Rechtsstaat gegeben.

Und Sie reden von Gefahren! Sie haben heute sowieso Gefahren beschworen und beschimpft und ihnen Namen gegeben: Es waren sozialdemokratische Abgeordnete, es war Kollegin Stoisits, Kollegin Lichtenberger, Kollegin Petrovic (Abg. Haigermoser: Frau Petrovic hat uns als "wilde Tiere" beschimpft!) und – danke – das war auch ich! (Abg. Öllinger: Und die Marienstatue!) Und die Marienstatue – die Marienstatue, die vor dem Überwachungsstaat geschützt


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werden muss! Ich warte ja darauf, dass Sie auch noch die Pestsäule und den Hubertushirsch und noch vieles andere mehr schützen.

Wissen Sie was? – Bevor Sie alle Säulen und Reiterdenkmäler dieser Republik schützen, denken Sie doch einmal an die Menschen! (Abg. Haigermoser: Darum hat Frau Petrovic die "wilden Tiere" ...!) Die Einzigen, die Ihren Schutz vor dem Eindringen in die Privatsphäre und vor Bespitzelung brauchen, sind die Menschen in dieser Republik – und diesen Schutz wollen wir von Ihnen garantiert haben. (Beifall bei den Grünen.)

Es gibt eine große Gefahr, und diese große Gefahr hat einen Namen – und dieser Name heißt Temelin! Wenn Sie nur ein Zehntel des Aufwandes dieser Gesetze, der Bespitzelungsapparate und ihrer Kosten in den Kampf gegen grenznahe Atomkraftwerke investiert hätten, könnten wir uns heute wirklich sicherer fühlen: Sie hätten eine der größten Gefahren für diese Republik abgewendet.

Gestatten Sie mir – auch wenn Sie es mir nicht gestatten – eine kurze Schlussbemerkung und zum Abschluss ein kleines Gedicht.

Die Schlussbemerkung lautet: Wenn wir uns auch von einer Mehrheit einen verfassungswidrigen Beschluss bieten lassen müssen und gezwungen sind, deshalb zum Verfassungsgerichtshof zu gehen – das werden beide Oppositionsfraktionen gemeinsam tun (Abg. Ing. Westenthaler: Ihr geht auch schon wegen allem zum Verfassungsgerichtshof!)  –, werde ich es mir nicht bieten lassen, von einem Brigadier des Heeres-Nachrichtenamtes erklärt zu bekommen – ich zitiere –: "Sie" – nämlich ich – "wollen freie Bahn für Kriminalität." – Damit unterstellen Sie eine bewusste Verletzung des Strafgesetzbuches und die Verhinderung einer Strafverfolgung (Abg. Jung: Das war eine Frage!), das ist die Unterstellung kriminellen Verhaltens und damit der Versuch einer Verleumdung in diesem Haus, Herr Brigadier Jung! (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ.)

Deswegen widme ich Ihnen und auch vielen anderen zum Abschluss ein Gedicht von Wolf Biermann. (Abg. Ing. Westenthaler: Um Gottes willen!) Es lautet: "Was hast du im Schädel: Dreck oder Stroh? Sag, bist du so dumm oder tust du nur so?" (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ. – Abg. Jung: Spricht für Sie, Herr Kollege!)

13.54

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Zu einer persönlichen Erwiderung auf eine tatsächliche Berichtigung hat sich Herr Abgeordneter Dr. Martin Graf zu Wort gemeldet. – Bitte. (Abg. Haigermoser  – in Richtung des Abg. Dr. Pilz –: Das würde ich dir nie vorwerfen, dass du nur Stroh im Schädel hast!)

13.54

Abgeordneter Dr. Martin Graf (Freiheitliche): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Herren Minister! Hohes Haus! Ich habe mich zu einer persönlichen Erwiderung gemeldet, weil ich wirklich persönlich fassungslos und zutiefst betroffen bin, dass eine Abgeordnete, nämlich Frau Kollegin Dr. Petrovic, in einer tatsächlichen Berichtigung, die – wie so viele von ihren tatsächlichen Berichtigungen – keine gewesen ist, in Richtung der Freiheitlichen (Abg. Öllinger: Das ist jetzt keine Erwiderung! – lebhafte Zwischenrufe bei der SPÖ und den Grünen)  – und auch in meine Richtung! – behauptet hat, ich sei ein "wildes Tier" gewesen. (Abg. Dr. Partik-Pablé: Das ist unverschämt! – Abg. Öllinger: Nein! Das ist jetzt keine Erwiderung!)

Ich sage Ihnen in aller Deutlichkeit: Das trifft mich! – Ich finde es unverschämt und unerhört, dass Sie und auch Journalisten Freiheitliche, und auch mich, permanent mit Tiermetaphern bezeichnen. (Abg. Dr. Van der Bellen: Zur Geschäftsbehandlung! – Abg. Dr. Partik-Pablé: Herr Van der Bellen, Sie waren ja nicht da! Sie haben das gar nicht gesehen!)

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Herr Abgeordneter! Eine Erwiderung auf eine tatsächliche Berichtigung erfolgt dann, wenn der Abgeordnete persönlich einbezogen ist. Und es steht ausdrücklich in der Geschäftsordnung, dass er sich bei seiner Wortmeldung auf die Sachverhalts


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darstellung zu beschränken hat. Ich bitte, diesem Gebot der Geschäftsordnung auch Folge zu leisten.

Abgeordneter Dr. Martin Graf (fortsetzend): Herr Präsident! Frau Kollegin Petrovic hat mich als "wildes Tier" bezeichnet, und da fühle ich mich nun einmal betroffen. Wenn Sie mir keine persönliche Erwiderung erlauben, dann, sage ich Ihnen, bin ich von dieser tatsächlichen Berichtigung persönlich angewidert. (Beifall bei den Freiheitlichen sowie des Abg. Dr. Stummvoll. )

13.56

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen. (Abg. Dr. Van der Bellen: Ich bin zu Wort gemeldet! – Abg. Dr. Partik-Pablé: Sie waren ja gar nicht da, Herr Van der Bellen!) – Zur Geschäftsordnung? (Abg. Dr. Van der Bellen: Allerdings!)  – Bitte.

13.56

Abgeordneter Dr. Alexander Van der Bellen (Grüne) (zur Geschäftsbehandlung): Herr Präsident! Wenn das eine persönliche Erwiderung war, dann möchte ich gerne von Ihnen hier ex cathedra erklärt bekommen, was keine persönliche Erwiderung ist. Wenn das durchgeht, dann kann ich alles sagen, aber auch wirklich alles! Dann darf ich zum Rednerpult gehen und behaupten, dass das auch eine persönliche Erwiderung war. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ. – Lebhafte Zwischenrufe bei den Freiheitlichen.)

13.57

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Herr Abgeordneter Van der Bellen, ich gehe gerne auf das, was Sie vorgebracht haben, ein. (Abg. Dr. Partik-Pablé: Frau Petrovic soll sich entschuldigen!) Ich habe mir erlaubt, die Geschäftsordnung zu zitieren, die besagt, dass der entsprechende Abgeordnete – wörtlich! – "persönlich einbezogen" worden sein muss. (Abg. Mag. Stoisits: Ja, persönlich! ) Darauf hat Dr. Graf auch Bezug genommen, er hat sich allerdings meiner Ansicht nach in seiner Wortmeldung nicht auf die Sachverhaltsdarstellung beschränkt, sondern hat im Wesentlichen seine Betroffenheit zum Ausdruck gebracht, was zweifelsohne dem Wortlaut der Geschäftsordnung nicht völlig entspricht. (Rufe bei den Grünen: Überhaupt nicht! – Abg. Dr. Partik-Pablé: Frau Petrovic soll sich entschuldigen!)

Es ist das nicht das erste Mal, dass so etwas vorkommt – ich glaube, ich habe auch schon mittels Zitieren der Geschäftsordnung darauf hingewiesen. Nun wissen alle Bescheid, was dort tatsächlich steht. Um aber für die Zukunft – oder zumindest für die nächsten Tage – sicherzustellen, dass es noch besser memoriert wird, erlaube ich mir, es noch einmal – und zwar in vollem Wortlaut – zur Kenntnis zu bringen.

Die Bestimmung lautet: "Eine Erwiderung auf eine tatsächliche Berichtigung ist nur durch einen Abgeordneten möglich, der in die Darlegung des berichtigten Sachverhaltes gemäß Abs. 2 persönlich einbezogen wurde; er hat sich bei seiner Wortmeldung auf die Sachverhaltsdarstellung zu beschränken." – Zitatende. (Abg. Nürnberger  – auf Abg. Dr. Martin Graf deutend –: Das müssen Sie ihm sagen! – Abg. Dr. Petrovic: Zur Geschäftsbehandlung!)

Frau Abgeordnete Petrovic, bitte. (Rufe bei den Freiheitlichen: Entschuldigen Sie sich!)

13.58

Abgeordnete MMag. Dr. Madeleine Petrovic (Grüne) (zur Geschäftsbehandlung): Herr Präsident! Ich rege eine kurze Sitzungsunterbrechung zwecks Abhaltung (heftiger Widerspruch bei den Freiheitlichen)  – Sie hören es ja! – einer Präsidiale an, da ich wirklich befürchte, dass die Handhabung des Vorsitzes einseitig werden könnte (Abg. Haigermoser: Wir befürchten, dass Sie gewalttätig werden!), wenn es einerseits möglich ist, Abgeordneten, etwa jenen der Grünen, Paranoia – also eine Krankheit! – zu unterstellen (Abg. Dr. Stummvoll: Das war eine Frage!) oder auch Sympathie mit eindeutig verbotenen kriminellen Handlungen wie dem Menschenhandel – auch das wäre das Begünstigen oder Gutheißen einer mit Strafe bedrohten Handlung, das heißt also ein Delikt –, andererseits aber Abgeordnete an diesem Rednerpult daran gehindert werden zu sprechen, indem ein Geräuschpegel erzeugt wird (Abg. Dr. Partik-Pablé: Den machen Sie auch!), der in meinen Augen Lärm wie jenem von wilden Tieren vergleichbar war.


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Aber wenn Sie es wollen, nehme ich das gerne zurück (demonstrativer Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen), denn es wäre eine Ungerechtigkeit den wilden Tieren gegenüber. (Abg. Ing. Westenthaler: Bravo!) Sie brüllen wie freiheitliche Abgeordnete, denn Sie können offenbar nicht anders. (Beifall bei den Grünen. – Abg. Dr. Partik-Pablé: Sie sind wirklich das Letzte! – Zwischenruf des Abg. Edlinger. )

14.00

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Frau Abgeordnete! Zu Ihrem Vorbringen möchte ich Ihnen sagen, dass ich, da ich den Ausdruck, den Herr Abgeordneter Kiss angeblich gebraucht hat, persönlich nicht verstanden habe, den Auftrag gegeben habe, das Stenographische Protokoll anzufordern, und nach Vorlage des Protokolls selbstverständlich darüber entscheiden werde, wie weiter vorzugehen ist.

Ansonsten ist zur Frage der tatsächlichen Berichtigung und der persönlichen Erwiderung aus meiner Sicht nichts mehr zu sagen. Ich setze daher in der Tagesordnung fort, werde aber gerne Ihr Vorbringen insofern aufnehmen, als wir es in der nächsten Präsidiale, wie viele andere Dinge auch, mitbesprechen. (Abg. Schwemlein: Dann müsst ihr durcharbeiten!) Ich möchte aber nur anmerken, dass wir, wenn wir all das, was hier an Kritik gekommen ist, tatsächlich in der Präsidiale gemeinsam behandeln wollen, dann werden wir in der Zukunft wahrscheinlich noch einige Sitzungen ausschließlich diesem Zweck widmen müssen.

Ich komme damit zum weiteren Ablauf der Tagesordnung und stelle noch einmal fest: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen. (Abg. Dr. Partik-Pablé: Frau Petrovic, wenn Sie noch stolz darauf sind, dann bedauere ich Sie!)

Wir kommen zu mehreren Abstimmungen.

Hinsichtlich des Gesetzentwurfes betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Militärbefugnisgesetz eingeführt sowie das Sperrgebietsgesetz geändert wird, liegt ein Rückverweisungsantrag der Abgeordneten Gaál und Genossen vor, über den ich sogleich abstimmen lasse.

Ich ersuche jene Mitglieder des Hohen Hauses, die dafür eintreten, den Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Militärbefugnisgesetz eingeführt sowie das Sperrgebietsgesetz geändert werden, an den Landesverteidigungsausschuss rückzuverweisen, um ein Zeichen. (Abg. Ing. Westenthaler  – in Richtung der sich von ihren Plätzen erhebenden Abgeordneten der SPÖ und der Grünen –: Das ist zu wenig! – Abg. Haigermoser: Das ist schön!)  – Das ist die Minderheit und damit abgelehnt. (Abg. Haigermoser: Setzen! Verloren! Danke! – Abg. Dietachmayr: Der Haigermoser kann es nicht anders, der ist so!)

Wir kommen nun zur Abstimmung über die Verhandlungsgegenstände selbst, die ich getrennt vornehmen werde.

Zuerst kommen wir zur Abstimmung über den Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Sicherheitspolizeigesetz geändert wird, in 223 der Beilagen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Mehrheit und damit angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung geben, um ein diesbezügliches Zeichen. – Ich stelle fest, das ist die Mehrheit. Damit ist der Gesetzentwurf auch in dritter Lesung angenommen.

Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Mag. Schlögl und Genossen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Sicherheitspolizeigesetz geändert wird.


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Ich bitte jene Damen und Herren, die dafür sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit und damit abgelehnt.

Nun kommen wir zur Abstimmung über den Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Militärbefugnisgesetz eingeführt sowie das Sperrgebietsgesetz geändert werden samt Titel und Eingang in 218 der Beilagen.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die sich für diesen Gesetzentwurf aussprechen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Das ist die Mehrheit und damit angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem gegenständlichen Gesetzentwurf auch in dritter Lesung die Zustimmung erteilen, um ein bejahendes Zeichen. – Ich stelle fest, das ist die Mehrheit. Damit ist der Gesetzentwurf auch in dritter Lesung angenommen.

Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Gaál und Genossen betreffend Einführung des Militärbefugnisgesetzes sowie Änderung des Sperrgebietsgesetzes 1995.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für den Entschließungsantrag sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit und damit abgelehnt. (Abg. Edlinger  – in Richtung ÖVP und Freiheitliche –: Das ist eine Fundamental-Koalition! – Abg. Ing. Westenthaler: Aber sehr erfolgreich! Speed kills!)

3. Punkt

Bericht des Landesverteidigungsausschusses über die Regierungsvorlage (90 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Wehrgesetz 1990, das Heeresdisziplinargesetz 1994, das Heeresgebührengesetz 1992, das Auslandseinsatzgesetz, das Militärleistungsgesetz, das Sperrgebietsgesetz 1995, das Munitionslagergesetz, das Militär-Auszeichnungsgesetz, das Verwundetenmedaillengesetz, das Tapferkeitsmedaillen-Zulagengesetz 1962 und das Kärntner Kreuz-Zulagengesetz 1970 geändert werden (Euro-Umstellungsgesetz-Wehrrecht – EUGW) (177 der Beilagen)

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Wir gelangen damit zum 3. Punkt der Tagesordnung.

Die Rednerliste weist bis jetzt keine Eintragungen auf.

Ich weise darauf hin, dass es bei diesem Gesetz ein erhöhtes Quorum gibt.

Da niemand zu Wort gemeldet ist, gelangen wir zur Abstimmung über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in 90 der Beilagen.

Da der vorliegende Gesetzentwurf eine Verfassungsbestimmung enthält, stelle ich zunächst im Sinne des § 82 Abs. 2 Z 1 der Geschäftsordnung die für die Abstimmung erforderliche Anwesenheit der verfassungsmäßig vorgesehenen Anzahl der Abgeordneten fest.

Ich bitte nunmehr jene Damen und Herren, die diesem Gesetzentwurf zustimmen, um ein bejahendes Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.

Wir kommen damit sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung die Zustimmung geben, um ein diesbezügliches Zeichen. – Das ist neuerlich einstimmig angenommen.

Ausdrücklich stelle ich wiederum die verfassungsmäßig erforderliche Zweidrittelmehrheit fest.


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4. Punkt

Bericht des Umweltausschusses über den Antrag 168/A der Abgeordneten Karlheinz Kopf, Mag. Karl Schweitzer und Genossen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Prüfung der Umweltverträglichkeit und die Bürgerbeteiligung geändert wird (228 der Beilagen)

5. Punkt

Bericht des Umweltausschusses über den Entschließungsantrag 149/A (E) der Abgeordneten Dr. Eva Glawischnig und Genossen betreffend Umweltanlagengesetz (229 der Beilagen)

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Wir gelangen nunmehr zu den Punkten 4 und 5 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Als Erste zu Wort gemeldet hat sich Frau Abgeordnete Mag. Sima. Ich erteile es ihr hiemit. (Abg. Ing. Westenthaler: Jetzt lernen wir wieder etwas!)

14.06

Abgeordnete Mag. Ulrike Sima (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Die vorgelegte Novelle zum Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz ist in meinen Augen eine beispiellose Demontage der Umweltverträglichkeitsprüfung in Österreich. (Beifall bei der SPÖ.)

Mit dieser Novelle wird aus einem wirklich sinnvollen Instrument wie der Umweltverträglichkeitsprüfung eine zahnlose Angelegenheit, und das noch dazu unter dem Deckmantel der Umsetzung einer EU-Richtlinie, die keine der Verschlechterungen, die Sie mit diesem Gesetz einführen, auch nur auf irgendeine Weise zwingend vorschreibt.

Durch dieses Gesetz werden in Zukunft drei Viertel aller Großprojekte, das heißt sämtliche gewerblichen Projekte und Industrieanlagen, in einem vereinfachten Schnellverfahren geprüft, einem Verfahren, Kollege Westenthaler, in dem Bürgerinitiativen keine Parteistellung mehr haben – was mich angesichts dessen, dass sich die Freiheitlichen ja immer besonders als Partei der Bürger profilieren wollten, sehr wundert (Abg. Mag. Schweitzer: Die Anrainer haben alle Rechte, das wissen Sie ganz genau!)  –, einem Verfahren, Kollege Schweitzer, das kein UVP-Gutachten mehr ... (Abg. Mag. Schweitzer: Sie verstehen es nicht!) Offensichtlich verstehen Sie es nicht, denn sonst könnten Sie diesem Gesetz nicht zustimmen – so sehe ich es.

In diesem Verfahren gibt es kein Umweltverträglichkeitsgutachten mehr, das heißt, dass das Kernstück einer jeden UVP in diesem Verfahren fehlt. Und in diesem Verfahren ist auch das Vorverfahren, das für die Bürgerinitiativen zur vorzeitigen Information besonders wichtig ist, abgeschafft.

Sie, meine Damen und Herren von der blau-schwarzen Regierung, haben dieses UVP-Gesetz nach Strich und Faden abgeräumt. Es ist nichts mehr davon übrig. (Beifall bei der SPÖ.)

Die besonders sensiblen Großprojekte wie Massentierhaltungen, Gentechnikanlagen, Asbestverarbeitungsanlagen, Erdölraffinerien, Tierkörperverwertungsanstalten und so weiter, alle diese Anlagen sollen nach Ihrem Willen künftig ohne Beteiligung von Bürgerinitiativen über die Bühne gehen. (Abg. Kopf: Aber nicht ohne Beteiligung der Bürger!)

Kollegen Schweitzer, der immer auf die Umweltanwaltschaft verwiesen hat, sei noch gesagt: Die Umweltanwaltschaft kann eine Bürgerpartei, kann Bürgerinitiativen nicht ersetzen. Wir haben das im Ausschuss-Hearing auch von der Wiener Umweltanwältin selbst gehört.


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Noch dazu geht auch die internationale Entwicklung in eine völlig andere Richtung: Mit der Aarhus-Konvention wurde ein erster Schritt getan, um die Bürger verstärkt einzubinden! – Was Sie machen, ist das genaue Gegenteil davon. Sie sperren die Bürgerinitiativen aus, weil Sie in einer pseudowirtschaftsfreundlichen Aktion versuchen, das Gesetz von lästigen Bürgerbeteiligungen zu befreien. Und das lehne ich vehement ab. (Beifall bei der SPÖ.)

Völlig rätselhaft ist mir übrigens, warum Sie auch die Schwellenwerte derart drastisch angehoben haben. Ein Schwellenwert besagt, ab wann ein Projekt umweltverträglichkeitsprüfungspflichtig ist. Sie haben die Schwellenwerte so hoch angesetzt, dass kaum ein Projekt in Österreich noch UVP-pflichtig sein wird. Ich möchte ein paar Beispiele dafür bringen.

Ein erstes Beispiel sind die Gentechnikanlagen. Diese müssen bei Arbeiten ab der Sicherheitsstufe 3 im großen Maßstab in einem vereinfachten UVP-Verfahren geprüft werden. Wissen Sie, Kollege Kopf, was Sicherheitsstufe 3 ist? – Das sind HI-Viren, Pest oder Cholera.

Meines Wissens gibt es Gott sei Dank niemanden in Österreich, der mit Organismen der Sicherheitsstufe 3 in großem Maßstab arbeitet. (Abg. Ing. Westenthaler: Na Gott sei Dank!) Ich glaube, das ist auch ganz gut so. Aber das bedeutet, dass alle anderen Gentechnikanlagen überhaupt nicht UVP-pflichtig sind. Sie sind nicht mehr UVP-pflichtig! (Abg. Kopf: Es wird bald überhaupt niemanden mehr in der Biotechnologie geben in Österreich! – Abg. Öllinger: Man sollte es umtaufen in ÖVP-Verfahren!) Das halte ich für einen absoluten Skandal, gerade in Anbetracht dessen, dass sich die Freiheitlichen immer gegen die Anwendung der Gentechnik ausgesprochen haben und die Bürger einbeziehen wollten. Jetzt plötzlich wird das Niveau des Schwellenwertes bei Gentechnikanlagen dermaßen hinaufgesetzt, dass die Bürger überhaupt nicht mehr mitreden können. Das ist doch absurd! (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Kopf: Das ist ja nicht wahr!)

Es ist sehr wohl wahr! Die Einzigen, die noch mitsprechen können, sind die Nachbarn, und zwar die unmittelbaren Nachbarn, die aber nur ihre Nachbarschaftsrechte einbringen können. Wir haben im Ausschuss schon zur Genüge darüber diskutiert, dass es zwischen den Interessen einer Bürgerinitiative, die allgemeine Umweltinteressen vertritt, und den spezifischen Nachbarsinteressen große Unterschiede gibt.

Beispiel Nummer zwei betrifft organische Grundchemikalien. Ab 150 000 Tonnen im Jahr muss eine UVP im vereinfachten Verfahren durchgeführt werden – wieder ohne Beteiligung der Bürgerinitiativen! Die weltgrößte Anlage, Kollege Westenthaler, hat 180 000 Tonnen. Was glauben Sie, wie viele solcher Anlagen es in Österreich geben wird? – Es werden also nicht besonders viele unter dieses Gesetz fallen.

Nächstes Beispiel ist die Massentierhaltung. Diesbezüglich haben Sie zwar auf Grund von massivem Druck von unserer Seite den Schwellenwert etwas abgesenkt, er liegt aber immer noch weit über jenem im jetzigen Gesetz. So muss etwa ab 2 500 Schweinen – also ziemlich viel! – eine UVP im vereinfachten Verfahren durchgeführt werden, wieder ohne Beteiligung der Bürgerinitiativen! Wenn jetzt jemand einen Schweinestall beziehungsweise eine Massentierhaltung mit 2 400 Schweinen errichten will, dann muss es kein UVP-Verfahren geben. Er hat außer einem Baurechtsverfahren nichts, keine anderen Verfahren zu absolvieren. Also die Bürger sind da auf keinen Fall eingebunden!

Vielleicht dringen zu Ihnen keine Telefonanrufe durch, aber mich rufen, seit dieses UVP-Gesetz in Debatte ist, sehr viele von Massentierhaltung betroffene Bürger aus den verschiedensten Dörfern Österreichs an. Das ist ein Thema, das sehr viele Bürger bewegt, und ich verstehe nicht, warum Sie gerade in diesem wichtigen Bereich die Bürgerinitiativen in ihren Rechten beschneiden. Ich halte das für einen Skandal! (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Ing. Westenthaler: Das nehmen Sie aber zurück!)

Vor allem die Kombination dieser beiden Maßnahmen – einerseits werden Bürgerrechte beschnitten, andererseits werden Schwellenwerte hinaufgesetzt –, dieses Zusammenspiel ist natürlich besonders perfid, weil es dadurch nur mehr sehr wenige Umweltprüfungen geben wird, bei denen Bürger überhaupt nicht mehr mitreden können. Außerdem schaffen Sie mit diesen


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hohen Schwellenwerten totes Recht, denn die Umweltverträglichkeitsprüfung wird kaum noch Anwendung finden.

Überdies ist dieses Gesetz nicht EU-Richtlinien-konform. Sie haben bei der Umsetzung einige wichtige Dinge vergessen, zum Beispiel die Einfügung der Standortkriterien, die in der EU-Richtlinie explizit gefordert sind. Zu guter Letzt ist es wie so viele andere Gesetze, die Sie in letzter Zeit verabschieden, auch nicht verfassungskonform (Abg. Mag. Kogler  – in Richtung des Abg. Ing. Westenthaler –: Stimmt das, Herr Kollege?), weil darin eine sehr wichtige Verfassungsgrundsatzbestimmung fehlt. Daher wird die SPÖ gegen dieses Gesetz eine Verfassungsklage einbringen. (Abg. Ing. Westenthaler: Gegen jedes Gesetz! Das brauchen Sie gar nicht mehr durchzusehen! – Abg. Dietachmayr: Dann machen Sie bessere Gesetze!)

Ihre Vorgangsweise hat ja System! Sie versuchen, unsere Verfassung wie Schweizer Käse zu durchlöchern, indem Sie bewusst und absichtlich permanent Bestimmungen einbringen, die Sie als einfachgesetzliche Regelungen tarnen, die aber in Wirklichkeit Verfassungsbestimmungen betreffen. Es ist doch klar, dass wir uns nicht gefallen lassen können, dass Sie unsere Verfassung komplett torpedieren. (Beifall bei der SPÖ und des Abg. Mag. Kogler. )

Über die Wandlungsfähigkeit der Freiheitlichen habe ich jetzt ohnehin schon einiges gesagt. Ich möchte an dieser Stelle einen Abänderungsantrag einbringen, für den wir bei einem Initiativantrag, den Ihr Kollege Schweitzer und andere von Ihrer Fraktion im vergangenen Jahr zum Thema Umweltverträglichkeitsprüfung eingebracht haben, einige Anleihen genommen haben. Darin gab es einige Kernstücke, die unseren jetzigen Forderungen frappant ähnlich sind, auf die Sie aber in den Verhandlungen mit der ÖVP offenbar vergessen haben. (Abg. Mag. Schweitzer: Das haben Sie ja als so schlecht empfunden!)  – Ich war damals noch nicht im Hohen Haus, ich kann mich also nicht erinnern, dass ich das schlecht oder gut gefunden hätte, Herr Kollege! (Abg. Aumayr: Sie haben ihn ja abgelehnt!)

In Ihrem damaligen Antrag gab es zum Beispiel ein UVP-Gutachten – und nicht nur eine UVP-Erklärung! –, es gab auch kein vereinfachtes Verfahren. Sie konnten sich aber offenbar in den Verhandlungen mit der ÖVP bedauerlicherweise nicht durchsetzen.

Der Antrag lautet:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Mag. Ulrike Sima, Otmar Brix und Genossen betreffend den Bericht des Umweltausschusses über den Antrag 168/A der Abgeordneten Karlheinz Kopf, Mag. Karl Schweitzer und Genossen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Prüfung der Umweltverträglichkeit und die Bürgerbeteiligung geändert wird (228 der Beilagen)

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Der Bericht des Umweltausschusses über den Antrag 168/A der Abgeordneten Karlheinz Kopf, Mag. Karl Schweitzer und Genossen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Prüfung der Umweltverträglichkeit und die Bürgerbeteiligung geändert wird (228 der Beilagen), wird wie folgt geändert:

Der Nationalrat hat in zweiter Lesung beschlossen:

Bericht des Umweltausschusses über den Antrag 168/A der Abgeordneten Karlheinz Kopf, Mag. Karl Schweitzer und Genossen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Prüfung der Umweltverträglichkeit und die Bürgerbeteiligung geändert wird (228 der Beilagen), wird wie folgt geändert:

1. Im § 3 Abs. 1 entfallen die letzten beiden Sätze.

2. Im § 3a Abs. 3 entfällt jeweils die Wortfolge "2 oder".


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3. Im § 3a Abs. 6 entfällt der letzte Satz.

4. § 12 Abs. 1 lautet:

"§ 11 (1) Die Vor- und Nachteile des Vorhabens und allfällige Alternativen beziehungsweise des Unterbleibens des Vorhabens auf die im § 1 genannten Schutzgüter sind im Umweltverträglichkeitsgutachten gemäß Abs. 4 darzulegen. Dazu hat die Behörde Sachverständige der betroffenen Fachgebiete mit der Erstellung des Umweltverträglichkeitsgutachtens zu beauftragen. Im Umweltverträglichkeitsgutachten sind auch abweichende Auffassungen von mitwirkenden Sachverständigen festzuhalten."

5. § 12a entfällt.

6. Im § 13 lautet die Überschrift: "Information über das Umweltverträglichkeitsgutachten"

7. Im § 13 Abs. 1 und im § 17 Abs. 4 entfällt die Wortfolge ",oder die zusammenfassende Bewertung".

8. Im § 22 Abs. 2 entfällt die Wortfolge "2 oder".

9. Im Anhang 1 entfällt die Spalte 2. Der Text der Spalte 2 wird jeweils in die Spalte 1 verschoben.

*****

(Abg. Ing. Westenthaler: Das nehmen Sie zurück!) Das werde ich sicher nicht zurücknehmen. Ich habe Ihnen schon vorhin erklärt, dass dies einige Kernstücke Ihres letztjährigen Antrages sind, die Sie, Kollege Westenthaler, beim Zuhören sicher sofort erkannt haben. (Abg. Ing. Westenthaler: Ich habe es sofort auswendig gewusst!)

Meine Damen und Herren von den Regierungsparteien! Sie schaffen mit diesem Gesetz eine Zweiklassen-UVP, was dazu führen wird, dass gewerbliche Projekte und kommunale Projekte ungleich behandelt werden, dass Bürger und Bürgerinnen ausgebremst und die Umweltstandards in diesem Land dramatisch gesenkt werden.

Sie tun mit diesem Gesetz aber auch der Wirtschaft nichts Gutes, denn durch die fehlerhafte Umsetzung der EU-Richtlinien und die fehlende Verfassungskonformität dieses Gesetzes wird es zu Rechtsunsicherheit kommen, die keinem Wirtschaftstreibenden in diesem Land auch nur irgendwie nützt. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der Grünen.)

14.17

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Ich stelle fest, dass der Abänderungsantrag, der soeben vorgetragen wurde, ausreichend unterstützt ist und damit mit zur Verhandlung steht.

Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Mag. Schweitzer. – Bitte.

14.17

Abgeordneter Mag. Karl Schweitzer (Freiheitliche): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Vor allem Frau Kollegin Sima: Ist das, was Sie jetzt getan haben, nämlich Teile unseres mit sehr viel Sorgfalt ausgearbeiteten Antrages hier einzubringen, Bosheit, oder sind Sie innerhalb weniger Monate um so vieles vernünftiger geworden? (Zwischenruf des Abg. Brix. ) Es gibt nur diese zwei Möglichkeiten.

Ich frage Sie, Frau Kollegin Sima: Warum haben die Kollegen Kaipel, Kummerer, Keppelmüller, Brix und wie sie alle heißen, die damals im Umweltausschuss gesessen sind, diesen guten freiheitlichen Antrag noch vor wenigen Monaten so heruntergemacht und nicht gemeinsam mit uns beschlossen? Haben sie ihn damals nicht verstanden, und ist ihnen in den letzten Monaten ein Licht aufgegangen? Oder was sonst ist der Grund dafür, warum sie ihn damals nicht beschlos


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sen haben? Kommen Sie heraus und erklären Sie das Ganze! Dann können wir weiterreden. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Ich sage Ihnen in aller Deutlichkeit: Sie sprechen von Bürgerbeteiligung und beklagen, dass die Bürgerbeteiligung in diesem Gesetz eingeschränkt wird. – Das ist nicht der Fall, ich werde später noch einmal darauf zurückkommen und Ihnen das erklären! – Aber ich erinnere mich noch gut an die gestrige Diskussion, in der es um den Einsatz eines demokratischen Instrumentes gegangen ist, das für die direkte Demokratie von besonderer Bedeutung ist. Dagegen haben Sie sich massiv gewehrt. Sie haben gesagt: Es kommt überhaupt nicht in Frage, dass wir in diesen wesentlichen Fragen für die Republik Österreich das Volk mitreden lassen. Das kommt überhaupt nicht in Frage, wenn es darum geht, die Position Österreichs zu den anderen 14 EU-Ländern klar zu stellen! – Da hat das Volk nichts mitzureden!?

Das ist Ihre selektive Vorstellung von Bürgerbeteiligung: In jenen Bereichen, in denen Sie es haben wollen, soll es das geben, aber dort, wo es Ihnen unangenehm ist, brauchen wir das nicht! (Beifall bei den Freiheitlichen. – Abg. Brix: Das ist ja ein Unterschied: Bei der Bürgerbeteiligung können die Bürger mitreden! Bei eurer Volksbefragung können sie nicht mitreden! Das ist ein großer Unterschied, Kollege Schweitzer!)

Otmar! Lieber Kollege Brix! Jetzt kommen wir zur heutigen Pressekonferenz. Kollegin Sima hat offensichtlich noch immer nicht verstanden – weil du ihr das nicht erklärt hast –, dass es bei diesem UVP-Gesetz ein zweigeteiltes Verfahren gibt, nämlich das vereinfachte Verfahren und das Umweltverträglichkeitsprüfungsverfahren.

Damit kommt es auf alle Fälle dazu, dass alle neuen Betriebe auf ihre Umweltverträglichkeit eingeschätzt und überprüft werden. Es kommt zu viel mehr Umweltverträglichkeitsüberprüfungen als mit dem alten Gesetz. Kollegin Sima! Das sollten Sie endlich einmal zur Kenntnis nehmen. Ich glaube, dass dieses neue Gesetz ein hervorragender Ausgleich zwischen Verfahrensökonomie und Erhaltung notwendiger Standards ist. (Beifall bei der ÖVP.)

Die Parteienstellung der Umweltanwälte – das haben Sie bereits angesprochen – ist ein wesentliches Merkmal. Die Berücksichtigung des Zusammenwirkens von Umweltauswirkungen mehrerer Projekte, Kumulation genannt, ist ein wesentlicher und äußerst positiver Punkt in diesem Gesetz. Die Abnahmeprüfung im vereinfachten Verfahren ist ebenfalls ein wesentlicher und positiver Ansatz in diesem Gesetz.

Frau Kollegin Sima! Wir haben doch die zu Recht kritisierten hohen Schwellenwerte bei der Massentierhaltung reduziert. Bitte, nehmen Sie wenigstens das positiv zur Kenntnis! (Abg. Brix: Weil sie fast um die Hälfte hinaufgesetzt wurden!) Es hat hier eine Reduktion gegeben, es wurden die von der EU vorgeschriebenen Höchstgrenzen nicht ausgeschöpft. Auch das ist ein sehr positiver Punkt dieses Gesetzes.

Es gibt, wie Sie wissen, besonders niedrige Schwellen bei Schutzgebieten, Frau Kollegin Sima. Auch auf Schutzgebiete nimmt dieses Gesetz ganz besonders Rücksicht.

Zudem muss ich Ihnen bei dieser Diskussion auch noch sagen – das muss erwähnt werden –, dass auf Grund der Umweltinformationsgesetze auf Bundesebene und auf Landesebene über alle Daten Auskunft gegeben werden muss. Jeder Bürger hat das Recht, sich diese Daten zu besorgen. Wir haben da einen hervorragenden Zugang zur Information.

Mit der Ratifikation der Aarhus-Konvention wird ein weiterer Schritt zur Verbesserung des Zugangs zur Umweltinformation gegeben sein. Es gibt also durchaus viele positive Merkmale in diesem Gesetz, durchaus viele andere gesetzliche Möglichkeiten, sich die entsprechenden Informationen zu verschaffen.

Am Schluss zur Bürgerbeteiligung: Sie wissen, dass diese völlig klar geregelt ist. Jeder Nachbar hat seine Rechte vollinhaltlich durch dieses Gesetz garantiert. Jeder Anrainer hat seine Parteienstellung vollinhaltlich gewahrt, und zwar bei beiden Verfahren – bei Bürgerinitiativen und beim großen Verfahren ebenso. Das heißt, die Bürgerbeteiligung gibt es in beiden Bereichen. Es


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gibt daher wenig Grund zur Kritik, aber sehr viel Grund, dieses Gesetz als Fortschritt für beide Beteiligten, sowohl für die betroffenen Bürger als auch für jene, die Betriebe errichten wollen, anzusehen. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

14.23

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Dr. Glawischnig. – Bitte.

14.23

Abgeordnete Dr. Eva Glawischnig (Grüne): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es ist erschütternd, welche Ahnungslosigkeit bei den Ausführungen meines Vorredners über ganz grundsätzliche umweltrechtsrelevante Fragen zutage getreten ist.

Ich kann es mir nicht anders erklären, denn die Tatsache, dass das Gesetz und die einzelnen Tatbestände in solch einer völlig abstrusen, verzerrten und in vielen Punkten einfach falschen Form dargestellt wurden, spottet jeder Beschreibung.

Lieber Kollege Karl Schweitzer! Du solltest dir dieses Materiengesetz einmal in aller Ruhe durchlesen und mit jemandem, der zu unabhängiger kritischer Information fähig ist, darüber diskutieren, um das wirklich beurteilen zu können. (Abg. Mag. Schweitzer: Ist es ein Verfahrensgesetz oder ein Materiengesetz? Was ist es denn?) – Ich werde auf diese Detailfragen dann noch eingehen.

Auch das Parteirecht ist ein materielles Recht. Es ist leider wirklich ernüchternd, wie wenig Hintergrundwissen bei der Beurteilung einer solch komplexen Frage in der FPÖ vorhanden ist. Ich bin wirklich erschüttert. (Beifall bei den Grünen. – Abg. Mag. Schweitzer: Ich habe geglaubt, unser Antrag war so gut! Also was ist jetzt?)

Zum UVP-Gesetz: Mittlerweile fällt mir keine andere Beschreibung mehr ein, als zu sagen: ÖVP statt UVP. Das, was jetzt übrig geblieben ist, verdient den Namen Umweltverträglichkeitsprüfung nicht mehr – weder im internationalen Vergleich noch in der Geschichte der österreichischen Umweltgesetzgebung.

Es ist eine Zwei-Klassen-UVP eingeführt worden, wobei sich besonders der zweite Teil vom normalen Verwaltungsverfahren nicht mehr unterscheidet. Ich bin besonders erschüttert, weil dieses Gesetz von einem Umweltminister kommt, der sich selbst als Lebensminister oder sein Ministerium als Lebensministerium bezeichnet, obwohl ganz eindeutig eine Interessenlage dieses Gesetz dominiert. Es wird durch das Schönreden einfach nicht besser, indem man behauptet, hier wäre ein fairer Ausgleich zwischen Umwelt- und Wirtschaftsinteressen gegeben. Das ist tatsächlich nicht der Fall.

All unsere kritischen Argumente sind während des gesamten Prozesses – wir haben uns sehr fundiert mit diesem Gesetz auseinander gesetzt – nicht gehört worden, und in keinem einzigen Punkt gibt es eine echte Erklärung für diesen Umweltabbau.

Noch einmal zum Unterschied zwischen Verfahrensgesetz und, wie Sie es immer bezeichnen, materiellem Recht, wobei ich überhaupt nicht weiß, was Sie darunter verstehen, Herr Kollege Schweitzer! – Das Parteirecht ist natürlich ein materielles Recht, und die Genehmigungskriterien haben sich in diesem Gesetz vom Standard her verschlechtert. § 17, der die Genehmigungskriterien beschreibt, ist geändert worden. Entweder ist Ihnen das entgangen, oder Sie wollen es einfach nicht wahrhaben.

Das große UVP-Verfahren – ich sage jetzt nicht mehr groß, denn das ist der Rest von dem, was von einer Umweltverträglichkeitsprüfung übrig bleiben kann – wird nur mehr für ganz wenige Anlagen zur Anwendung kommen. Die Schwellenwerte sind dermaßen aberwitzig hoch, dass es keine vernünftige Erklärung mehr dafür gibt, warum man so etwas in Österreich überhaupt noch machen soll. Das ist nicht nachvollziehbar. Für unsere Wirtschaftsstruktur – ich habe es auch gestern schon gesagt – sind diese Schwellenwerte aberwitzig. Es ist dies ein Kniefall vor der


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Wirtschaftslobby, die damit konfrontiert war, dass durch die Änderungsrichtlinien vermehrt Vorhaben einer UVP-Pflicht unterworfen hätten werden müssen. (Abg. Mag. Schweitzer: Die Konkurrenz muss mitgehen, oder nicht?) In diesem Ausgleich hat man nun alles "abgeräumt", was in Österreich in den letzten Jahren gut funktioniert hat, auch die wissenschaftlichen Studien dazu. Alles, was vom Umweltministerium dazu in Auftrag gegeben worden ist, spricht eine sehr klare und sehr eindeutige Sprache.

Eine sachliche Rechtfertigung für dieses Gesetz gibt es nicht, und es wird auch nicht richtiger, wenn man ständig behauptet, es würde einen Interessenausgleich zwischen Umwelt und Wirtschaft herstellen. Das Gegenteil ist der Fall.

Die Massentierhaltung ist nach wie vor EU-widrig. Das sind Zahlen, die man nachlesen kann, das ist überhaupt keine Kunst, sofern man des Lesens mächtig ist. Die Zahlen entsprechen in diesem Fall nicht der IPPC-Richtlinie. Ich weiß nicht, wie Sie das in irgendeiner Form leugnen können.

Es sind viele andere Dinge darin auch EU-widrig. Es ist auch die Frage des gesamten Verkehrsanlagenrechtes in diesem Fall sehr fragwürdig; ich möchte dann zum Schluss noch auf einen diesbezüglichen Punkt eingehen. Bei diesem Gesetz haben sich die Wirtschaft und die Industrie das Positive herausgenommen, nämlich die Verfahrenskonzentration und die Vereinfachung, aber die Bürger und die Umwelt haben dramatisch verloren. Und das ist beschämend für ein Land wie Österreich, das in diesem Bereich über Jahre hinweg Vorreiter war.

Wir müssen uns jetzt auf ein Niveau begeben, das EU-Standard ist. Ich will mich in Österreich nicht an Schwellen orientieren, die ein Mindestmaß, Mindestrichtlinien und Mindestschwellen darstellen, sondern ich will mich in Österreich an einer forcierten Umweltpolitik orientieren können.

Ich bin persönlich wirklich enttäuscht, auch von der FPÖ, die sichtlich nicht wie manche Leute über Nacht gescheiter, sondern über Nacht irgendetwas anderes geworden ist. Ich wiederhole: ÖVP statt UVP. – Umweltverträglichkeitsprüfung kann man das, was jetzt vorliegt, nicht mehr nennen. Das einfache Verfahren unterscheidet sich durch den Wegfall des zentralen Gutachtens in keiner Weise mehr von einem normalen Verwaltungsverfahren – ich kann vor lauter Zorn und Wut angesichts dieser Demontage gar nicht sprechen.

Zum Ausgleich: Es wird immer gesagt, das UVP-Gesetz habe in der Vergangenheit so schlecht funktioniert und es sei so eindeutig. Ich möchte Sie ausdrücklich dazu auffordern, einmal einschlägige Literatur darüber zu lesen. Machen Sie sich einmal ein bisschen kundig! (Abg. Ellmauer: Gehen Sie einmal in die Praxis! Schauen Sie sich das an!) Wie viele UVP-Verfahren werden in Österreich im Vergleich zu anderen Ländern pro Million Einwohner durchgeführt? Sind wir da die absoluten Spitzenreiter? – Im Gegenteil!

Ich würde Sie auch bitten, die Studie des Umweltministeriums zu lesen, in der klar zwischen einer Anlage mit UVP, einer Anlage mit freiwilliger UVP und einer Anlage ohne UVP unterschieden wird. Das Ergebnis ist völlig klar: Die Anlage mit der gesetzlichen UVP ist am schnellsten in die zweite Instanz gegangen, ist am schnellsten abgeschlossen worden. Ich verstehe nicht, wieso man immer damit argumentieren kann, dass man auf Grund irgendwelcher wissenschaftlicher Basen arbeitet, und dann so etwas völlig ins Blaue hinein macht, ohne eine Argumentation dafür zu haben.

Nun zur Entrechtung der Bürger: Da muss ich jetzt einen Seitenhieb in Richtung SPÖ anbringen. Wir haben natürlich in den letzten zehn Jahren in der Gewerbeordnung einen dramatischen Abbau bei den Bürgerrechten zu verzeichnen gehabt. Deswegen ist es jetzt so schlimm, wenn die UVP-Pflicht wegfällt, weil die Bürger bei der Gewerbeordnung nicht mehr mitreden können. Der Probebetrieb ist mittlerweile gang und gäbe. Ich habe das gestern schon bei der Diskussion zur Gewerbeordnung erläutert. Deswegen kritisieren wir es so, dass die Bürger keine Form der Mitsprache mehr haben, wenn es keine UVP und keine Bürgerpartei mehr gibt.


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Noch einmal: Ein Parteirecht eines Nachbarn ist etwas ganz anderes als Parteirechte einer Bürgerinitiative. Da können übergeordnete Interessen releviert werden. Ich verstehe nicht, warum man das nicht verstehen kann, das ist doch ganz einfach. Bei der Bauordnung geht es um die Baumaterie, beim Naturschutzgesetz geht es um den Naturschutz. Die Bürgerinitiative kann naturschutzrelevante Fragen relevieren, kann Klimaschutz relevieren, kann alles relevieren. Jetzt kann sie nichts mehr relevieren, weil es sie nicht mehr gibt. (Beifall bei den Grünen.)

Der Schutz des Wassers, die Entnahme von Wasser ist etwas, was sich die schwarz-blaue Regierung auf das rot-weiß-rote Fähnchen geschrieben hat. Aber auch die Schwellenwerte in diesem Bereich sind aberwitzig! Ich habe es im Ausschuss schon erläutert, und ich habe kein Argument gehört, warum man die Schwellenwerte so hoch ansetzt, warum erst ab 180 000 Menschen. Eine Wasserversorgung, die 180 000 Menschen versorgen kann, ist erst ab diesem Wert UVP-pflichtig. Das wäre ein Viertel des Marchfeldes, wir alle haben die Zahlen gehört. Wir haben auch den Experten gehört, der gemeint hat, der Schwellenwert von 90 Prozent bei der Grundwasserneubildung sei ebenfalls ökologisch in keiner Weise zu vertreten. Das heißt, 90 Prozent von dem, was sich neu bildet, können entnommen werden. Das ist ökologischer Wahnsinn! Alle Experten sagen: maximal 20 bis 30 Prozent.

Chemiebetriebe – das ist von Frau Kollegin Sima vorhin schon angesprochen worden –, Anlagen, die es bei uns in Österreich gar nicht gibt und gar nicht geben wird, sind UVP-pflichtig. Was hat denn all das für einen Sinn? Stellen Sie sich bitte hin, auch Sie, Herr Umweltminister, und sagen Sie: Das ist uns alles Wurscht. Wir wollen einfache Verfahren für die Industrie in Österreich haben. Umweltschutz und Bürgerbeteiligung sind Ihnen Wurscht. Sie brauchen es nicht noch einmal zu leugnen, dass mit diesem Gesetz eine dramatische Schieflage entsteht, denn Sie können es auch nicht mehr argumentieren.

Auf den Bereich alpine Regionen, auf den Schutz unserer mittlerweile schon schwer ausgebeuteten Gletscherschigebiete wird Kollegin Lichtenberger noch eingehen.

Ich möchte noch kurz einen besonderen Punkt herausgreifen: Es handelt sich um einen Bescheid des Landwirtschaftsministeriums betreffend das Wasserrecht, der verfassungsrechtlich sehr bedenklich ist und vom Verwaltungsgerichtshof aufgehoben wurde. Dabei geht es um einen ganz langen Umweltkonflikt, nämlich um die Ennsnahe Trasse. Auch um solche Anlagen, um solche Verkehrsanlagen geht es.

Die Umweltbewegung, die Naturschützer kämpfen dort um das letzte Vorkommen des Wachtelkönigs. Das sollte eigentlich auch Ihr Interesse sein, Herr Umweltminister, und nicht nur das unsere. Dieser Bescheid ist aufgehoben worden, weil er mit dem Wasserrecht nicht vereinbar ist. In dieses Gesetz kommt jetzt eine "Lex Ennstal", eine echte "Lex Ennstal", damit man die Begleitflächen in diesem Bereich enteignen kann, damit man eine Straße, die mit dem österreichischen Wasserrecht nicht vereinbar ist, durchdrücken kann. Das ist Missbrauch. Da es kein Begutachtungsverfahren gegeben hat, war auch der Verfassungsdienst des Bundeskanzleramtes nicht eingeschaltet.

Es hat diesen Versuch schon zweimal gegeben: einmal beim Bundesstraßengesetz und einmal beim Wasserrechtsgesetz. Jedes Mal waren schwere verfassungsrechtliche Bedenken ausschlaggebend dafür, dass das zurückgezogen worden ist. Und jetzt tun Sie es doch. Jetzt machen Sie es ganz unbeaufsichtigt und ganz frech. Das ist ein Eingriff in die Grundrechte, in das Eigentumsrecht! In Zukunft möchten Sie aus solchen Titeln heraus enteignen, nur damit Sie eine einzige Straße, bei der sich der Naturschutz in Österreich einmal durchgesetzt hat, durchdrücken können.

In diesem Zusammenhang möchte ich auch noch folgenden Antrag einbringen:


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Abänderungsantrag

der Abgeordneten Dr. Eva Glawischnig, Freunde und Freundinnen betreffend Antrag 168/A der Abg. Kopf, Schweitzer und Genossen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Prüfung der Umweltverträglichkeit und die Bürgerbeteiligung geändert wird

Der Nationalrat wolle beschließen:

Der Antrag 168/A der Abg. Kopf, Schweitzer und Genossen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Prüfung der Umweltverträglichkeit und die Bürgerbeteiligung geändert wird, idF des Ausschussberichtes (228dB), wird wie folgt geändert:

Der Nationalrat hat beschlossen:

§ 24h Abs. 6 entfällt.

*****

Diese Verfassungsbestimmung ist ein Affront gegenüber der Verfassung, den Grundrechten und Naturschutzinteressen, daher beantragen wir eben, diesen § 24h Abs. 6 entfallen zu lassen. Das ist eine sehr einfache Maßnahme.

Herr Kollege Schweitzer! Es hat auch Freiheitliche in der Steiermark gegeben, die dieses Straßenprojekt bekämpft haben.

Im Übrigen habe ich hier noch Unterschriftenlisten von Bürgerinitiativen aus ganz Österreich, die zutiefst betroffen sind, dass sie in Zukunft in dieser Republik entrechtet werden sollen.

Es ist auch ganz legitim, zu sagen, dass sich die Konflikte verschärfen werden. Wenn kein Ausgleich im Verfahren vorhanden ist, dann verlagert sich der Konflikt und führt zu Protestaktionen, zu Demonstrationen. Dann gehen Bürger, die belästigt sind, die in ihrem Lebensinteresse beeinträchtigt sind – ich weiß nicht, ob Sie sich vorstellen können, neben einer Massentierhaltung zu leben, Herr Kollege Kopf! –, einfach auf die Straße.

Ich möchte diese Listen jetzt noch dem Herrn Umweltminister übergeben. Ich möchte jetzt gar nicht mehr Umweltminister sagen, denn in diesem Gesetz ist von Umweltschutzinteressen nicht mehr viel zu sehen. Es ist eine Demontage. Ich glaube nicht, dass Sie das in irgendeiner Weise rechtfertigen können. Es gibt keine wissenschaftlichen Grundlagen, es gibt keine politischen Grundlagen dafür, solche Interessenkonflikte auf die Art zu lösen, dass man einem einzigen Akteur, nämlich der Wirtschaft und der Industrie, alles in die Hand gibt und die Bürger aussperrt. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen.)

14.35

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Der vorgetragene Abänderungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.

Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Kopf. – Bitte.

14.35

Abgeordneter Karlheinz Kopf (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Geschätzte Damen und Herren! Frau Kollegin Glawischnig, Sie haben gesagt, Sie seien zornig und wütend. Ich weiß nicht, ob das die richtige Verfassung ist, in der man Gesetzesmaterien, die zugegebenermaßen komplex und schwierig sind, diskutieren sollte. Nach meiner Erfahrung verstellen Zorn und Wut ein bisschen den Blick für die Realität, aber das müssen Sie mit sich selbst ausmachen. (Abg. Dr. Glawischnig: Um meine Verfassung brauchen Sie sich keine Sorgen zu machen!) – Sie haben es uns vorgetragen und uns damit beschäftigt.

Genau mit dieser Emotionalität spielen Sie auch permanent in der Öffentlichkeit, wenn Sie dieses Gesetz und diese Gesetzesnovelle kommentieren. Sie sprechen von Umweltabbau, Sie


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verteufeln dieses Gesetz pauschal mit dieser Überschrift und versuchen damit immer wieder, den Leuten – ich habe es Ihnen im Ausschuss schon gesagt – Sand in die Augen zu streuen.

Was ist dieses UVP-Gesetz in Wahrheit? – Dieses Gesetz, in dem keine materiellrechtlichen Bestimmungen geregelt sind, ist damals geschaffen worden, um die Verfahren zu konzentrieren und eine Gesamtschau der nach den verschiedenen Materiengesetzen zu genehmigenden Großprojekte zu ermöglichen. Nichts anderes ist dieses Gesetz. Dieses Gesetz ist, seit es besteht, massiver Kritik ausgesetzt seitens jener, die es vollziehen sollten, nämlich der Behörden, und auch seitens jener, die nach diesem Gesetz Projekte genehmigt bekommen sollten. (Beifall bei der ÖVP.)

Wenn uns nun eine EU-Richtlinie auferlegt, dass wir den Anwendungsbereich dieses Gesetzes gravierend ausweiten sollten und auch kleinere Anlagen in diese besondere Form des Verfahrens, das nur für Großanlagen gedacht war, miteinbeziehen sollten, dann ist es, so glaube ich, legitim – und nicht nur legitim, sondern auch unsere Verpflichtung –, dass wir uns bei dieser Gelegenheit auch der Kritik zuwenden und versuchen, dieser mittels einer Novelle gerecht zu werden, indem wir also versuchen, den Kritikpunkten in diesem Verfahren gerecht zu werden und diese auch zu beseitigen.

Genau dem entspricht das, was wir hier mit diesem Gesetz und mit dieser Novelle tun. Wir schaffen mehrere Arten des Verfahrens, eine Abstufung dieses Verfahrens vom Großverfahren UVP, nach dem bisher übrigens auch nur ganz wenige Anlagen genehmigt oder abgewickelt wurden. Ich weiß nicht, woher Sie Ihren Vorwurf konstruieren wollen, indem Sie sagen, danach werden in Zukunft nur noch ganz wenige Anlagen abgewickelt werden. Es wurden schon bisher fast gar keine nach dem zu umfangreichen, zu komplizierten Verfahren abgeschlossen.

Ich halte es für legitim, dass wir sagen, wir schaffen, angepasst an die jeweilige Umweltgefährdung oder das Potenzial der Gefährdung, auf die Größenordnung der Anlage abgestimmt, auch eine Abstufung der jeweiligen Verfahren, beginnend beim großen UVP-Verfahren über das vereinfachte Verfahren bis hin zu den bisher bekannten Verfahrensformen Gewerbeordnung und so weiter.

Noch einmal, damit draußen bei den Menschen kein falscher Eindruck entsteht: Es geht nicht darum, dass wir hier irgendwelche Standards, irgendwelche Mindestnormen, irgendwelche Grenzwerte antasten, sondern es geht darum, dass wir das Verfahren für jedes Projekt in der richtigen Größenordnung, im richtigen Umfang wählen. Eines bitte darf nicht sein: dass das Verfahren, weil es zu kompliziert, zu überdimensioniert für das jeweilige Projekt ist, für die Verhinderung eines Projektes, das nach den materiellen Bestimmungen, Grenzwerten und so weiter, die einzuhalten sind, nicht zu verhindern wäre, herhalten muss, also dass das Projekt auf Grund eines überdimensionierten Verfahrens dem Projektwerber madig gemacht wird.

Dagegen wehren wir uns, dass Sie und auch manche Bürgerinitiativen bisher offenbar dieses UVP-Verfahren oder generell die Verfahren dazu benützt haben, zu versuchen, missliebige Projekte, die materiellrechtlich nicht zu verhindern wären, über die Schiene der Verschleppung, Verzögerung und Ausnützung von Ihnen zugestandenen Rechten in extremis zu verhindern.

Eines sei Ihnen hinsichtlich der Verfassungskonformität auch noch gesagt: Es geht nicht an, dass Sie permanent bei fast jedem Gesetz, das wir hier im Hohen Hause in den letzten Tagen oder in den letzten Wochen besprechen, darauf verweisen, dass diese Gesetze nicht verfassungskonform seien, obwohl der Verfassungsdienst bei keinem dieser Gesetze Bedenken anmeldet. Wir werden sicher nicht zulassen, dass Sie jetzt versuchen, den Nationalrat durch den Verfassungsgerichtshof zu ersetzen. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Selbstverständlich kam der Verfassungsgerichtshof – das war in der Vergangenheit, auch bei der Konstellation Rot und Schwarz manchmal der Fall – bei einzelnen Bestimmungen oder bei einem Gesetz zu der Überzeugung, dass dieses seiner Auffassung nach der Verfassung nicht entsprochen hat. Das hat es immer wieder in Einzelfällen gegeben. Aber jetzt so pauschal den Verfassungsgerichtshof praktisch zum Nationalrat machen zu wollen, finde ich nicht richtig. Sie


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können es bei jedem Gesetz versuchen. Ich bin überzeugt davon, dass Sie nicht nur bei diesem Gesetz, sondern auch bei vielen anderen Schiffbruch erleiden werden.

Zum Schluss noch Folgendes: Dieses UVP-Gesetz ist so wie auch gestern die Gewerberechtsnovelle – in Umsetzung der IPPC- und Seveso-Richtlinie – ein erster Schritt. Sie setzen neben der Umsetzung der EU-Richtlinie auch erste Schritte in Richtung Vereinfachung, Konzentration von Verfahren, in Richtung One-Stop-Shop, also einer Ansprechbehörde für den Konsenswerber. Das soll ein erster Schritt sein. In diese Richtung ist ein guter erster Schritt gelungen. Wir haben uns aber auch im Regierungsübereinkommen das Ziel gesetzt, ein generell einheitliches Betriebsanlagenrecht zu schaffen. Das ist kein leichtes Unterfangen, wir werden es trotzdem in Angriff nehmen. Betrachten Sie bitte diese Gesetzesnovellen, Gewerbeordnung und UVP, als ersten Schritt in diese Richtung. Der zweite Schritt in Richtung Vereinheitlichung und damit auch mehr Transparenz, mehr Einfachheit in der Handhabung für die Behörden, für unsere Beamten und für unsere Firmen wird folgen. – Danke. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

14.43

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Als Nächster zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesminister Mag. Molterer. – Bitte.

14.43

Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft Mag. Wilhelm Molterer: Herr Präsident! Hohes Haus! Mit dem Beschluss der UVP-Gesetzgebung, wie sie jetzt vorliegt, setzen wir zeitgerecht die EU-Richtlinie um. Und ich meine, meine Damen und Herren, dass man dem bisher seitens der Opposition Gesagten die Fakten gegenüberstellen muss.

Faktum ist, dass mit dieser UVP-Gesetznovelle nicht, wie behauptet, die Umweltstandards sinken, sondern gehalten, ja sogar ausgeweitet werden hinsichtlich des Rechtsbestandes oder Tatbestandes, der UVP-pflichtig ist. Was wir aber tatsächlich gemacht haben, ist, dass wir mit diesem Schritt die Vollziehung der Umweltverträglichkeit flexibler machen und den Notwendigkeiten der Praxis anpassen. (Beifall bei der ÖVP.)

Richtig ist, meine Damen und Herren, dass wir neben der großen UVP das vereinfachte Verfahren haben. Auch da muss man die Fakten dem Gesagten entgegensetzen. Etwa bei den Genehmigungsstandards und damit auch bei den Prüfkriterien für die Verfahren ist zwischen der großen UVP und dem vereinfachten Verfahren kein Unterschied. Einen Unterschied gibt es tatsächlich etwa bei den Angaben in der Umweltverträglichkeitserklärung, in der zusammenfassenden Bewertung an Stelle des UVP-Gutachtens und dabei, dass es keine Nachkontrolle, jedenfalls aber eine Abnahmeprüfung gibt. Das sind die Fakten, meine Damen und Herren.

Auch was die Frage der Transparenz und der Beteiligung betrifft, sollte man die Fakten dem Gesagten entgegenhalten. In beiden UVP-Verfahren gibt es eine öffentliche Auflage der Unterlagen und selbstverständlich ein Stellungnahmerecht für jedermann. Neben den in den Verwaltungsvorschriften fixierten Parteistellungen haben die Nachbarn, der Umweltanwalt, das wasserwirtschaftliche Planungsorgan, die Standortgemeinde und angrenzende betroffene Gemeinden Parteistellung.

Bürgerinitiativen – auch das sei klar gesagt – können sich in allen UVP-Verfahren bilden und haben bei der großen UVP Parteistellung. Im vereinfachten Verfahren haben sie Beteiligtenstellung mit Recht auf Akteneinsicht.

Insgesamt, meine Damen und Herren, muss man dem bisher von der Opposition Gesagten diese Fakten entgegenhalten, die zeigen, dass es ein Plus an Beteiligungsformen in diesem neuen UVP gibt.

Was ich noch klar sagen möchte, ist, dass wir mit diesem Instrument, mit diesem Gesetz ein neues Instrument eingeführt haben, nämlich das Mediationsverfahren, mit dem versucht werden soll, auch potenzielle Konflikte letztendlich nicht entstehen zu lassen.


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Es sind auch wichtige Entscheidungen während der Ausschussberatung und mit dem Abänderungsantrag gefallen. Ich denke etwa, dass die Kumulierungsregelung ein echter Fortschritt aus Sicht der Umwelt ist. Ich denke, dass wir auch in der Frage der Massentierhaltung mit dem Abänderungsantrag einen vernünftigen Schritt gesetzt haben.

Meine Damen und Herren! Ich möchte anhand eines Beispiels zeigen, dass wir die Fakten dem Gesagten auch deshalb entgegensetzen müssen, um eine Beurteilung zu machen. Frau Abgeordnete! Der von Ihnen zitierte § 24h Abs. 6 sieht tatsächlich Enteignungen vor, und zwar dann, wenn sich das im Rahmen des Umweltverträglichkeitsprüfungsverfahrens als notwendig im Sinne der Umweltverträglichkeit herausstellt. Daher verstehe ich nicht, was hier kritisiert wird. Wenn in einem Umweltverträglichkeitsprüfungsverfahren gesagt wird, man braucht, um Umweltverträglichkeit herbeizuführen, bestimmte Grundflächen, dann verstehe ich nicht, was daran kritisierenswert ist, wenn das dem Enteignungstatbestand unterzogen wird. Das ist ein Fortschritt, der mit diesem Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz auch in diesem Zusammenhang gegeben ist.

Meine Damen und Herren! Ich bitte daher, bei der Diskussion zu diesem zugegeben sehr komplexen Thema nicht die Emotion, sondern die Fakten sprechen zu lassen. Ich kann guten Gewissens sagen, Frau Abgeordnete, weil Sie mich das als Umweltminister gefragt haben, dass wir mit diesem Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz zwei sinnvolle Ziele erreichen, indem wir die Standards in Österreich halten, das Anwendungsgebiet sogar ausweiten und die notwendige Verfahrensflexibilität im Interesse der Betroffenen sichern. Das ist ein gutes Gesetz! (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

14.48

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Brix. – Bitte. (Abg. Kopf: Unterstehe dich und behaupte, der Minister hat nicht Recht!)

14.48

Abgeordneter Otmar Brix (SPÖ): Herr Präsident! Herr Umweltminister! Meine Damen und Herren! Hohes Haus! Mit diesem UVP-Gesetz schafft die Koalitionseinheitspartei Blau-Schwarz ein Bürgerbeteiligungsgesetz ohne Beteiligung der Bürger. (Abg. Aumayr: Sind die Anrainer keine Bürger?)

Frau Abgeordnete Aumayr! Die Anrainer sind selbstverständlich Bürger, nur frage ich mich: Wo hören die Anrainer auf, und wo fangen andere Bürger an, die auch von diesem Verfahren eventuell betroffen sind? – Sie wollen – Sie brauchen es nur nachzulesen – ein Bürgerbeteiligungsgesetz ohne Bürger. Ihnen ist der Bürger zuwider, Sie wollen drüberfahren! (Beifall bei der SPÖ.)

Meine Damen und Herren! Bürgerinitiativen haben im vereinfachten Verfahren keine Parteienstellung mehr. Die Parteienstellung eines Umweltanwaltes ist noch lange nicht mit einer Parteienstellung eines beteiligten Bürgers zu vergleichen, weil der Anwalt nur zu der Zeit des Verfahrens anwesend ist, aber nicht immer dort lebt, so wie die Bürger dies tun. (Abg. Aumayr: Die Anrainer leben aber schon dort!)

Sie brauchen die Bürger nicht, genauso wie Sie sie nicht brauchen bei Ihren Grauslichkeiten gegen die Arbeiter, gegen die Angestellten, gegen die Lehrer, gegen die Eisenbahner, gegen die Pensionisten, gegen alle Teile unserer Bevölkerung (Beifall bei der SPÖ – Abg. Aumayr: Für die Großgrundbesitzer! Für die Hausherren!), und genauso brauchen Sie sie auch nicht bei der Umwelt. Sie brauchen die Bürger nur dann, wenn es um No-na-Fragen geht wie bei Ihrem Sanktionsthema, denn da ist es wichtig, denn das Sanktionsthema ist das, an das Sie sich klammern können, damit Sie von allen anderen Grauslichkeiten ablenken. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Böhacker: Umverteilung nicht vergessen! – Abg. Schwemlein: Eine politische Liane!)

Meine Damen und Herren! Wenn heute meine Vorredner von der Koalitionseinheitspartei davon gesprochen haben, dass es auch ein vereinfachtes Verfahren gibt und dass das ein Fortschritt ist, dann unterstreiche ich das. Auch wir wollten ein vereinfachtes Verfahren. Aber warum


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wollten wir dieses vereinfachte Verfahren, und warum ist es auch damals gescheitert? – Weil wir forderten und noch immer fordern, dass ein zentraler Bestandteil der Umweltverträglichkeitsprüfung die zwingende Durchführung eines Umweltverträglichkeitsgutachtens durch objektive Fachleute in diesem Verfahren ist. Das wollen Sie nicht. (Abg. Wattaul: 30 Jahre habt ihr Zeit gehabt! – Abg. Kopf: Sind Sachverständige nicht objektiv? – Weitere Zwischenrufe bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Was heißt, es ist vorbei? – Ich weiß ohnehin, dass es bei Ihnen vorbei ist, weil Sie drüberfahren. Aber ob sich die Leute das in den nächsten Jahren gefallen lassen, werden die Wahlergebnisse zeigen. Daran sieht man nämlich, ob es in Wirklichkeit vorbei ist. (Abg. Wattaul: Ihr habt es 30 Jahre nicht zusammengebracht!)

Was bei diesem Bürgerbeteiligungsgesetz besonders beschämend ist und was mich besonders traurig stimmt, ist, dass einige Herren früher einmal zum Thema Demokratie anders gesprochen haben. (Abg. Schwemlein: Wer?) Diese Koalitionseinheitspartei Blau-Schwarz war nicht einmal mehr bereit, auf Kompromisse einzugehen, die schon einmal geschlossen waren. Da hat Karlheinz Kopf gesagt: Kompromisse vom vorigen Jahr gelten heuer nicht mehr. (Abg. Böhacker: War wahrscheinlich ein schlechter Kompromiss!)  – Sie können nicht mitreden, Sie waren nicht dabei.

Sie waren nicht mehr dazu bereit – nicht einmal mehr dazu –, ein öffentliches Hearing im Ausschuss abzuhalten, in dem Fachleute aus den verschiedensten Bereichen der Öffentlichkeit zu Wort gekommen wären. Das wollten Sie nicht. Sie wollten nicht hören, was die Fachleute sagen. Sie haben nur zugestimmt, dass jeder zu der nächsten Ausschusssitzung einen Experten mitnehmen kann. (Abg. Schwemlein: Das ist das Problem, wenn die Macht den Geist ersetzt!)

Aber nachdem diese Koalitionseinheitspartei dieses Umwelt-Hearing abgelehnt hat, haben wir ein Umwelt-Hearing gemacht und haben Fachleute aus allen Bundesländern zu diesem Hearing eingeladen. Gestatten Sie mir – vielleicht sind Sie noch ein bisschen daran interessiert –, Ihnen mitzuteilen, was diese Fachleute gesagt haben.

Da hat die Wiener Umweltanwältin (Abg. Böhacker: Was haben sie gesagt?)  – Sie werden es gleich hören –, Frau Dr. Karin Büchl-Krammerstätter, gesagt – ich zitiere –: Das UVP-Gutachten neu bedeutet einen eklatanten Einbruch in die Umweltstandards und eine Einschränkung der Beteiligungsrechte der Bürger.

Es hat Gerhard Heilingbrunner – Karlheinz Kopf, das wird kein Unbekannter für dich sein – vom ÖGNU-Dachverband gesagt – ich zitiere –: Es werde also zum Großteil totes Recht geschaffen. So werde es zum Beispiel bei Schottergruben überhaupt keine UVP mehr geben, da diese in Österreich alle unter 20 Hektar groß sind und daher unter dem Schwellenwert stehen. (Abg. Kopf: Hast du das Mineralrohstoffgesetz einmal gelesen? Dann brauchst du keine UVP mehr!)

Es hat Manfred Smetana von der Bürgerinitiative gegen die B 301 wörtlich von der verheerenden Regelung für die Rechte der Bevölkerung gesprochen. (Abg. Mag. Schweitzer: Wenn das Heilingbrunner gesagt hat, dann gehört er abgelöst!)

Oder an die Kollegen aus Oberösterreich (Abg. Kopf: Hast du das Mineralrohstoffgesetz einmal gelesen? Dann brauchst du keine UVP mehr!): Der oberösterreichische Umweltanwalt Dr. Wimmer – keiner, den man unbedingt der SPÖ zuschreiben kann – sagte dort – hört zu! –: Keine Verfahrensschritte der geltenden UVP sind entbehrlich. – Und er sagte weiter: Und ich schließe mit den Worten, dass dieses Verfahren, das mehr Aufwand, aber keine Verbesserung bringt, für die Würscht ist. – Das sagt der Umweltanwalt aus Oberösterreich.

Warum sagt er all das? – Ich nenne ein Beispiel, warum wir so vehement dafür kämpfen: Meine Damen und Herren! Hohes Haus! Stellt euch einmal vor – das sage ich auch für die Wiener –, am Wiener Stadtrand, wo in Simmering das Schloss Neugebäude steht, beginnt eine neue Straße, die bis in das Zentrum der Stadt, bis zum Rathausplatz geführt werden soll. Das ist nicht ganz zehn Kilometer lang. Wenn solch eine neue Straße gebaut wird, gibt es nur ein


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vereinfachtes Verfahren ohne Beteiligung der Bürger. (Abg. Kopf: Lächerlich! Bleib doch wenigstens ein bisschen seriös! Ein bisschen Ehrlichkeit!) Das ist der Skandal, von dem auch Kollegin Sima und alle anderen vorher gesprochen haben! (Bundesminister Mag. Molterer: Wer plant eine solche Straße? – Zwischenrufe bei SPÖ und ÖVP.) – Es kann eine geplant werden. (Bundesminister Mag. Molterer: Von wem denn?)

Wir müssen sagen, bei einer Straße von bis zu 10 Kilometern Länge – das macht die Strecke von Schloss Neugebäude bis zum Rathausplatz aus – gibt es keine UVP. (Bundesminister Mag. Molterer: Verlangt Bürgermeister Häupl diese Straße?) – Ich kann die Straße von mir aus auch nach Schwertberg in Oberösterreich oder in andere Ortschaften verlegen. (Abg. Böhacker: In Salzburg würde das nie passieren!)

Tatsache ist, dass es bei einer solchen Straßenlänge kein UVP-Verfahren mehr gibt und die Bürger davon ausgeschlossen sind. Das ist genau das, was die Koalitionseinheitspartei Blau-Schwarz will: Ausschließung der Bürger; wir bestimmen alleine, was in diesem Land zu geschehen hat. – Das werden wir uns nicht gefallen lassen, meine Damen und Herren! (Beifall bei der SPÖ.)

Ich bin schon lange in der Umweltpolitik tätig, und ich weiß, dass ich vor der Abstimmung über den EU-Beitritt 1994 sehr stolz gesagt habe: Wir werden unsere hohen Umweltstandards mit nach Brüssel nehmen und werden schauen, dass dort unsere Umweltstandards angenommen werden. – Jetzt ist es so, dass sie in der EU bessere Umweltstandards haben als wir im Rahmen dieser UVP und dass wir, wie bei den Fußballern, nie mehr in der Europameisterschaft spielen werden, sondern wahrscheinlich in der Schutzgruppe, damit wir überhaupt noch eine Chance haben, irgendwo dabei zu sein. (Abg. Wattaul: Da siehst du, wo ihr uns hingebracht habt! Da siehst du, wo ihr uns hingebracht habt! – Abg. Böhacker: Wir spielen bei der WM und nicht nur bei der EM!)

Meine Damen und Herren! Dieses Gesetz ist nicht nur bürgerfeindlich, sondern dieses Gesetz ist ganz einfach eine Verschlechterung für den Lebensstandard aller Bürger in diesem Lande. Daher erlauben Sie mir, dass ich abschließend einen Antrag einbringe.

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Mag. Ulrike Sima, Otmar Brix und Genossen betreffend den Bericht des Umweltausschusses über den Antrag 168/A der Abgeordneten Karlheinz Kopf, Mag. Karl Schweitzer und Genossen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Prüfung der Umweltverträglichkeit und die Bürgerbeteiligung geändert wird (228 d. B.)

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Der Bericht des Umweltausschusses über den Antrag 168/A der Abgeordneten Karlheinz Kopf, Mag. Karl Schweitzer und Genossen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Prüfung der Umweltverträglichkeit und die Bürgerbeteiligung geändert wird (228 d. B.), wird wie folgt geändert:

1. Im § 19 Abs. 1 Zif. 5 entfällt die Wortfolge "ausgenommen im vereinfachten Verfahren (§ 19 Abs. 4)"

2. § 19 Abs. 2 entfällt. Die nachfolgenden Absätze 3 bis 5 werden zu 2 bis 4.

3. Im § 23a Abs. 1 Zif. 2 wird die Wortfolge "mindestens 10 km" auf "mindestens 5 km" geändert.

4. Im Anhang 1 lautet die Zif. 43 in der Spalte 1:

a) Massentierhaltungen ab folgender Größe:

49 000 Legehennen-, Junghennen- oder Truthühnerplätze


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42 000 Mastgeflügelplätze

1 400 Mastschweineplätze

500 Sauenplätze

Erläuterungen

Die SPÖ lehnt jegliche Reduktion der Umweltverträglichkeitserklärung als Kernstück des UVP-Verfahrens, jegliche Streichung der Bürgerrechte und ein darauf aufbauendes vereinfachtes Verfahren strikt ab.

Zu Z. 1 und Z. 2:

Damit wird sichergestellt, dass Bürgerinitiativen weiterhin in allen UVP-Verfahren volle Parteistellung zukommt.

Zu Z. 3:

Bundesstraßenbauten sollen bereits ab 5 km UVP-pflichtig werden.

Zu Z. 4:

Die Schwellenwerte für die Massentierhaltung sind wesentlich zu hoch und werden deutlich abgesenkt (großteils auf das derzeit geltende UVP-Recht).

*****

Meine Damen und Herren! Hohes Haus! So wie diese Koalitionseinheitspartei Blau-Schwarz es abgelehnt hat, Bürger zu hören, so wie wir ein Hearing für alle Umweltbeteiligten geschaffen haben, werden wir, die SPÖ, weiterhin die Umweltanliegen der Bürger vertreten. (Beifall bei der SPÖ.)

14.59

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Der soeben vorgebrachte Abänderungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht damit mit in Verhandlung.

Ich möchte bekannt geben, dass ich mir das Protokoll über die Rede des Abgeordneten Kiss besorgt habe, und ich zitiere daraus:

"Kollege Pilz! Ich bin kein Arzt, ich habe mich nur vorher beim Kollegen Rasinger versichert, ob mein Befund richtig ist. Darf ich Ihnen eine Frage stellen? Leiden Sie möglicherweise an einer Staatsparanoia? ... Wenn ich Ihrer Argumentation im Ausschuss, wenn ich Ihrer Argumentation hier im Plenum folge, dann kann ich nur sagen: Ein anderes Urteil – rein aus ärztlicher Sicht natürlich, nicht aus politischer Sicht – würde ich mir nicht gestatten."

Das ist für mich eindeutig der Vorwurf der Paranoia, und ich erteile Ihnen dafür, Herr Abgeordneter, einen Ordnungsruf. (Abg. Dr. Leiner: Das ist üblich, Herr Präsident! Das ist üblich, Herr Präsident! – Weitere Zwischenrufe bei der ÖVP.)

Wir haben nur mehr ganz kurz Zeit bis 15 Uhr, wo eine


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Dringliche Anfrage auf der Tagesordnung steht. Ich erlaube mir daher, bereits jetzt den Vorsitz zu übergeben, weil ich glaube, dass eine weitere Rede von einer Minute Dauer kaum mehr in Frage kommt. Ich bitte Herrn Präsidenten Fischer, die Verhandlung fortzusetzen und mit der Dringlichen Anfrage zu beginnen.

Präsident Dr. Heinz Fischer (den Vorsitz übernehmend): Wir haben die Sitzung nicht unterbrochen, daher muss ich sie auch nicht wieder aufnehmen. Wohl aber unterbreche ich die Verhandlungen zu den Punkten 4 und 5 der Tagesordnung und gehe über zur Verhandlung der heute eingebrachten Dringlichen Anfrage.

Dringliche Anfrage

der Abgeordneten Ing. Peter Westenthaler und Genossen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Finanzdesaster der Bank Burgenland (1014/J)

Präsident Dr. Heinz Fischer: Wir gelangen nun zur Dringlichen Anfrage an den Herrn Finanzminister. Diese ist inzwischen verteilt worden, sodass sich eine Verlesung durch den Schriftführer erübrigt.

Die Dringliche Anfrage hat folgenden Wortlaut:

"Die Bank Burgenland steht im mehrheitlichen Eigentum des Landes Burgenland und hat als weiteren Hauptaktionär die Bank Austria (rund 40 %). Diese im Verantwortungsbereich des Landes gelegene Bank weist laut einer Studie der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft KPMG bei einer Insolvenz der Bank einen Schaden von 3,4 Mrd. Schilling für das Land Burgenland auf.

Dieser Umstand ist darauf zurückzuführen, dass der Vorstand der Bank Burgenland mit Deckung des Eigentümervertreters Landeshauptmann Stix jahrelang ohne ordnungsgemäße Absicherung von Krediten an eine Vielzahl von Unternehmungen der HOWE-Gruppe des Herrn Hom-Rusch Kredite in Milliardenhöhe vergeben hat. Letztlich hat sich aber herausgestellt, dass beinahe das gesamte Kreditobligo der HOWE-Gruppe in der Höhe von über 2,6 Mrd. Schilling infolge wertloser Sicherheiten uneinbringlich ist.

Dies führt dazu, dass der Steuerzahler für den Schaden im Fall der Insolvenz der Bank in der Höhe von 3,4 Mrd. Schilling als Folge der Haftung des Landes Burgenland aufkommen müsste. Burgenland verfügt über ein Jahresbudget von 9,5 Mrd. Schilling, dem bereits jetzt Schulden in der Höhe von mehreren Milliarden Schilling gegenüberstehen. Eine derartige zusätzliche Belastung lässt das Land Burgenland ebenfalls in Insolvenzgefahr kommen. Um die Gefahr der Insolvenz der Bank zu vermeiden, beschloss die burgenländische Landesregierung am 21.6.2000, den 2,35 Mrd. Schilling Verlust aus dem Kreditengagement Hom-Rusch mittels einer Landesgarantie mit einer 10-jährigen Laufzeit abzudecken. Diese Lösung ist aber nur dann zielführend, wenn es der Bank Burgenland in den nächsten 10 Jahren tatsächlich gelingt, diesen Betrag im Rahmen ihrer ordentlichen Geschäftstätigkeit zu verdienen. Angesichts der bisherigen Ertragslage erscheint dies aber höchst unwahrscheinlich.

Fest steht, dass durch das angeführte Finanzdesaster im Falle der Inanspruchnahme der Garantie bzw. der Haftung nicht nur die Bewohner des Landes Burgenland finanziell in Mitleidenschaft gezogen werden, sondern dass dieses Desaster auch gesamtösterreichische Auswirkungen nach sich zieht, nachdem davon auszugehen ist, dass das Land Burgenland nicht mehr seinen Anteil zur Einhaltung des innerösterreichischen Stabilitätspaktes erbringen wird können.

Aus den angeführten Gründen ist daher zu hinterfragen, wer die Verantwortung für dieses Milliardenloch trägt. Hierzu ist zu erwähnen, dass hiefür insbesondere parteipolitische Gründe maßgebend waren, wie folgende Ausführungen zeigen.

So bekleidete Landeshauptmann und Landesfinanzreferent Stix nicht nur die Funktion des Eigentümervertreters der Bank Burgenland, sondern auch bis Mitte 1998 die Funktion des bei der Landes-Hypothekenbank Burgenland-Holding eingerichteten Aufsichtskommissärs, der in der genannten Bank vollen Zugang zu Informationen hatte. Als Mehrheitsaktionär entsandte er in den Aufsichtsrat seinen Sekretär, welchen er bereits im Jahre 1995 ohne Ausschreibung zum Prokuristen der BEWAG gemacht hat, was der Rechnungshof bemängelte. Der ehemalige Vorstandsvorsitzende Gassner ist nicht nur ein persönlicher Freund des Landeshauptmannes, sondern er war auch Aufsichtsratsvorsitzender der BEWAG, was der Rechnungshof als unvereinbar kritisierte. Wie stark die Verflechtungen der SPÖ im Burgenland waren/sind, zeigt weiters der Umstand, dass Landesparteiobmann und 3. Präsident im Burgenländischen Landtag Dr. Moser als Rechtsanwalt für die Bank Burgenland im Auftrag des Vorstandsvorsitzenden Gassner fungierte. Noch vor wenigen Wochen wurde ein SPÖ-Vizebürgermeister in den Vorstand entsandt. Im Aufsichtsrat der Bank Burgenland saßen weitere hochrangige SPÖ-Funktionäre,


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wie z.B. der Vizepräsident der burgenländischen Wirtschaftskammer KR Schneeberger, der als Gläubiger der HOWE-Gruppe massives Interesse an einer weiteren Kreditvergabe an HOWE haben musste oder den ehemaligen Klima-Sekretär Szekely.

Dieses politische Zusammenspiel war anscheinend auch dafür motivierend, dass man sich nicht ausreichend über die Werthaltigkeit und Durchsetzbarkeit von Sicherheiten informierte, wozu § 27 BWG verpflichtet,

keine ausreichende Verwaltungs-, Rechnungs- und Kontrollverfahren eingerichtet wurden, die für die Erfassung und Beurteilung der bankgeschäftlichen und bankbetrieblichen Risken erforderlich gewesen wären, wozu ebenfalls § 27 BWG verpflichtet,

man die Bestimmungen des § 22 BWG hinsichtlich der erforderliche Eigenmittel massiv verletzte und nicht zuletzt,

man auf massive Hinweise auf die Uneinbringlichkeit von gewährten Krediten nicht reagierte.

So blieb ein im Jänner 1993 im Kurier erschienener Artikel ohne Konsequenzen, welcher auf Zahlungsschwierigkeiten der HOWE-Gruppe hinwies.

So blieb im Februar 1993 ein Schreiben einer Interessengemeinschaft aus ehemaligen Mitarbeitern der HOWE-Gruppe und geschädigten Lieferanten an maßgebliche burgenländische Repräsentanten unbeachtet, obwohl darin auf massive finanzielle Schwierigkeiten der HOWE-Gruppe hingewiesen wurde.

So spielte Landeshauptmann Stix im Oktober 1996 in der Fragestunde im Burgenländischen Landtag die Frage des freiheitlichen Abgeordneten Ing. Wagner, ob es Anzeichen dafür gäbe, dass bei der Bank Burgenland vergebene Kredite im Gesamtausmaß von ca. 1,2 Mrd. Schilling uneinbringlich seien, damit herunter, indem er antwortete: "Nein, es gibt keine Anzeichen dafür, dass solche Beträge oder kleinere Beträge bei der Bank Burgenland uneinbringlich sind. ... Die Entwicklung der Bank ist eine beruhigende."

So reagierte Landeshauptmann Stix im Dezember 1996 in der Regierungssitzung neuerlich nicht auf den Hinweis, dass Verbindlichkeiten der HOWE-Gruppe gegenüber der Bank Burgenland finanziell problematisch wären.

So führte auch das Ergebnis der Prüfung der Bank Burgenland durch die OeNB aus dem Jahre 1999 nicht dazu, dass Gassner, der persönliche Freund des Landeshauptmann Stix, aus der Funktion des Vorstandsvorsitzenden abberufen wurde. Landeshauptmann Stix verlangte als Eigentümervertreter vielmehr eine Verlängerung Gassners als Vorstandsvorsitzenden und intervenierte dafür unter anderem sogar bei der OeNB.

Wie stark das Zusammenspiel zwischen Politik , dem Kreditnehmer Hom-Rusch und Freundesinteressen war, zeigt der Umstand, dass der persönliche Freund des Landeshauptmannes Gassner bereits vor der Fusionierung der Eisenstädter Bank mit der Landes-Hypothekenbank zur Bank Burgenland im Jahre 1991 für die Hom-Rusch Kredite alleinzuständig war.

Es muss jedoch als Ironie des Schicksals angesehen werden, dass trotz der vorliegenden Fakten Landeshauptmann Stix bis zuletzt ein Kreditproblem der Bank Burgenland noch in Abrede stellte.

Nachdem dieses Finanzdesaster der Bank Burgenland – wie bereits erwähnt – Auswirkungen auf die österreichischen Steuerzahler und die österreichische Kreditwirtschaft hat, stellen die unterzeichneten Abgeordneten daher gemäß § 93 Abs. 2 GOG-NR folgende

Dringliche Anfrage:

1. Trifft es zu, dass das Land Burgenland grundsätzlich für die größte Bank des Landes, die Bank Burgenland haftet?


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Wenn ja, was könnte dies im Falle einer Inanspruchnahme für den Steuerzahler bedeuten?

2. Ist es richtig, dass durch die Abgabe einer Garantie die Inanspruchnahme der Haftung abgewendet werden kann?

Wenn ja, für welchen Zeitraum?

3. Wie beurteilen Sie die durch das Land Burgenland abgegebene Garantie?

4. Ist diese Garantieerklärung vergleichbar mit jener im seinerzeitigen Sanierungsfall Länderbank?

Wenn nein, worin liegt der Unterschied?

5. Mit welcher Gesamtsumme wurde im Fall Länderbank der Steuerzahler zur Kasse gebeten?

6. Die Ertragslage der Bank Burgenland reichte nicht aus, um die seit Jahren unzureichend gebildeten Risikovorsorgen aus eigener Kraft im erforderlichen Ausmaß zu dotieren. Die Vornahme der notwendigen Wertberichtigungen hätte zu einer Verletzung des BWG geführt, da anrechenbare Eigenmittel in der Höhe von knapp 400 Mio. Schilling gefehlt hätten.

Was bedeutet es für den Steuerzahler, wenn die Bank Burgenland aus eigener Kraft ihre Kreditprobleme nicht bewältigen kann und somit die Garantie des Landes Burgenland in Anspruch genommen werden muss?

7. Welche Auswirkungen hat die Inanspruchnahme der Garantie bzw. Haftung im Zusammenhang mit dem Stabilitätspakt auf das gesamtstaatliche Defizit?

8. Welche Aufgaben hatte der Aufsichtskommissär des Landes, und in welchem Zeitraum war Landeshauptmann Stix in dieser Funktion tätig?

9. Trifft es zu, dass LH Stix als Aufsichtskommissär den meisten Sitzungen des Aufsichtsrates fernblieb?

10. Wie beurteilen Sie die Tatsache, dass Eigentümervertreter, Landesfinanzreferent und Aufsichtskommissär Stix trotz laufender Hinweise auf Unregelmäßigkeiten im Fall HOWE dem Vorstandsvorsitzenden Gassner als alleinigem Kundenbetreuer der HOWE-Gruppe vorbehaltlos vertraute und auch kein geeignetes und dem § 27 BWG entsprechendes Kontrollverfahren forderte?

11. Hat Landeshauptmann Stix als Folge der – in der Begründung angeführten – Warnungen die Bankenaufsicht um Überprüfung gebeten?

Wenn ja, zu welchem Zeitpunkt?

12. Gibt es in Ihrem Wirkungsbereich Hinweise oder Beobachtungen, dass Landeshauptmann Stix die Wiederbestellung von Vorstandsvorsitzenden Gassner betrieben oder diesbezüglich interveniert hat?

13. Trifft es zu, dass weder der Eigentümervertreter des Landes Burgenland noch die Bank Austria als weiterer Hauptaktionär um Prüfung der Bank Burgenland durch die Bankenaufsicht oder die OeNB ersuchte?

14. Ist es richtig, dass die Bank Austria als einer der Hauptaktionäre im Aufsichtsrat der Bank Burgenland, u.a. durch GD Randa vertreten war?

Wenn ja, welche Veranlassungen hat die Bank Austria aus den Warnungen bzw. dem Bericht der OeNB gezogen?


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15. Die Grundvoraussetzung für ein ordnungsgemäßes und funktionierendes Risikomanagement ist eine eigene Risikomanagementstelle.

Wie beurteilen Sie die Tatsache, dass es in der Bank Burgenland keine eigene Risikomanagementstelle gab?

16. Wie beurteilen Sie es, dass unter anderem der Eigentümervertreter des Landes Burgenland bei der Bank Burgenland äußerst dubiose Grundschuldbriefe in der Höhe von rd. 900 Mio. Schilling als Sicherheiten akzeptiert hat?

17. Welche Konsequenzen müssen aus den Erfahrungen aus der sich mehrheitlich im Besitz der öffentlichen Hand befindlichen Bank Burgenland für andere sich mehrheitlich in öffentlicher Hand befindlichen Banken bzw. Unternehmungen gezogen werden?

In formeller Hinsicht wird verlangt, diese Anfrage im Sinne des § 93 Abs. 2 GOG-NR dringlich zu behandeln, dem Antragsteller Gelegenheit zur mündlichen Begründung zu geben und hierüber eine Debatte abzuführen."

*****

Präsident Dr. Heinz Fischer: Es gelangt als erster Redner Herr Abgeordneter Ing. Westenthaler zu Wort, und zwar zur Begründung der Anfrage, wobei diese Begründung nach den Bestimmungen 20 Minuten nicht überschreiten darf. – Bitte, Herr Abgeordneter Westenthaler.

15.01

Abgeordneter Ing. Peter Westenthaler (Freiheitliche): Herr Präsident! Herr Finanzminister! Herr Staatssekretär! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Im vergangenen Oktober hat es eine Nationalratswahl gegeben, bei der die Sozialdemokratische Partei vom Wähler auf die Oppositionsbank geschickt worden ist. (Abg. Schwemlein: Nein! Das stimmt nicht! Sie können keine Regierung wählen! Sie können nur Abgeordnete wählen! Sie haben überhaupt keine Ahnung von der Verfassung!)

Das ist jetzt acht Monate her. Von diesen acht Monaten gibt es seit fünf Monaten die neue Regierung, die Regierung der politischen Erneuerung und Wende. (Abg. Schwemlein: Die Regierung wird hier herinnen gewählt, nicht vom Bürger! Sie haben keine Ahnung von der Verfassung!) Fünf Monate lang ist die SPÖ in der Opposition, und seither versinkt diese sozialdemokratische Opposition in einem Skandalsumpf, der bisher einzigartig ist. (Abg. Schwemlein: Rosenstingl, oder?)

Es gäbe genügend Beispiele aufzulisten, auch in der Vergangenheit und auch in der Geschichte, aber auch international. Wenn eine Partei nach Jahrzehnten der Machtausübung plötzlich nicht mehr an den Schaltstellen der Macht sitzt, dann kommen Skandale, dann kommen Korruptionen (Abg. Schwemlein: Rosenstingl!), dann kommt Freunderlwirtschaft, die aufbricht und diese Partei, die nicht mehr an der Macht sitzt, in der Opposition überrollt, und plötzlich kommt eine völlig neue Wirklichkeit an die Oberfläche. Jetzt ist eben in Österreich diese so lange an der Macht gewesene SPÖ dran, und die "Chronique scandaleuse" allein der letzten fünf Monate wäre lang, doch ich nenne nur drei Schlaglichter.

Es ist bekannt geworden, dass diese einst mächtige, große, starke Partei mit 350 Millionen Schilling einem internen Finanzdebakel unterlegen ist. Es ist erst in den letzten Wochen eine widerliche Spitzelaktion in der Steiermark bekannt geworden, in deren Rahmen Nachbarn, Freunde und Bekannte nach der politischen Gesinnung ausgeforscht und markiert werden sollen, und es ist nicht zuletzt ein Bankendebakel unter der SPÖ-Führung im Burgenland ruchbar geworden mit sage und schreibe 2,35 Milliarden Schilling Schaden, laut KPMG möglicherweise 3,4 Milliarden Schilling Schaden, meine Damen und Herren! (Zwischenruf des Abg. Oberhaidinger. )


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Es ist dieser Skandal um die rote Bank Burgenland einer der größten Skandale in der Geschichte der Republik Österreich, wo Günstlingswirtschaft regiert hat und wo die gescheiterte SPÖ jetzt für diesen Skandal, für diese ausgefallenen Gelder die österreichischen Steuerzahler zur Verantwortung ziehen will. Das lehnen wir ganz entschieden ab, und dagegen wehren wir uns, meine sehr geehrten Damen und Herren! (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

Wenn man sich das anschaut, stellt man fest, es ist tatsächlich ein roter Politkrimi allererster Ordnung, unter der Ägide eines sozialistischen Mehrheitseigentümers, der Bank Burgenland, des sozialistischen Landeshauptmannes Karl Stix und in den vergangenen Jahren durch die Bank sozialistischer Finanzminister, die in einer Art Pingpongspiel zwischen Bund und Land und anderen dieses Netzwerk des roten Politkrimis aufgebaut haben.

Mit der Deckung des Eigentümervertreters Landeshauptmann Stix sind jahrelang ohne ordnungsgemäße Absicherungen Kredite an Unternehmungen der mittlerweile berühmt-berüchtigten HOWE-Gruppe des Herrn Hom-Rusch in Milliardenhöhe gegangen. Jetzt stellt sich heraus, dass fast das gesamte Kreditobligo in der Höhe von 2,5 Milliarden Schilling infolge wertloser Sicherheiten uneinbringlich ist – ein sehr fein gewobenes, gestricktes rotes Netzwerk von SPÖ-Politikern, von Stix-Freunden, von Finanzministern in der roten Regierung, von Herrn Finanzminister Edlinger abwärts und des Landeshauptmanns selbst, die sehenden Auges in dieses Bankendesaster schlitterten. (Abg. Schwemlein: Was ist mit den ÖVP-Vorstandsdirektoren? Was ist mit den ÖVP-Vorstandsdirektoren?)

Wer zahlt es? Wer soll es übernehmen, wenn es nach der SPÖ geht? (Abg. Böhacker: Der Sparer!)  – Wie immer der Steuerzahler. Wenn es in der Partei schief geht, wenn die Partei mit 350 Millionen in die Krise schlittert, dann darf es das kleine Parteimitglied zahlen. Wenn die rote Bank mit 2,5 Milliarden Schilling in die Krise schlittert, dann soll es der österreichische Steuerzahler, in diesem Fall die Bewohner des Burgenlandes, die Steuerzahler des Burgenlandes, zahlen.

Wir werden alles daransetzen, dass wir das verhindern, dass nicht die Menschen diesen Schaden zahlen, sondern die Verantwortungsträger, die Eigentümer, der Vorstand, der Aufsichtsrat bis hin zu den roten Funktionären. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

Man stelle sich vor, das Gesamtjahresbudget des Burgenlands beträgt 9,5 Milliarden Schilling. Gleichzeitig gibt es natürlich auch in diesem Bundesland Schulden in Milliardenhöhe. Wenn diese Haftung, die plötzlich eingegangen worden ist – man brüstet sich, dass die Landesregierung eine Haftung eingegangen ist; dabei stellt sich die Frage: in wessen Auftrag? –, schlagend wird, dann gerät erstmals in der Geschichte der Republik ein ganzes Bundesland, das Bundesland Burgenland in Insolvenzgefahr – ein ganzes Bundesland in Insolvenzgefahr! (Abg. Schwemlein: Wirtschaftlich haben Sie keine Ahnung! Wirtschaftlich haben Sie überhaupt keine Ahnung! – Abg. Dr. Jarolim: Wissen Sie, worüber Sie sprechen? – Abg. Edlinger: So ein Blödsinn!)

Die SPÖ-Burgenland, mit ihr auch ihre Verbündeten im Bund, bringt daher die Gefahr, dass ein ganzes Bundesland in die Pleite geführt wird. Aber nicht nur die Dimension im Burgenland ist es mittlerweile auf Grund des Schadens in Milliardenhöhe, der hier entstanden ist, sondern mittlerweile gibt es auch bereits Auswirkungen auf den Bund, auf Gesamtösterreich. Wenn dieses Burgenland, wenn die Steuerzahler, wenn die Landesregierung diese Haftung tragen müssen, dann kann es dazu kommen, dass das Burgenland nicht mehr seinen Anteil zur Einhaltung des Bundesstabilitätspakts leisten kann, und das würde bedeuten, dass das für ganz Österreich bisher noch nicht absehbare Auswirkungen hätte, und das ist es. (Abg. Dr. Jarolim: Das ist nur mehr peinlich!)

Es geht nicht nur um eine Misswirtschaft, nicht nur um einen kleinen Skandal, sondern um Auswirkungen in einer Dimension, die derart umfassend sind, dass man der Sozialistischen Partei nicht nur im Burgenland, sondern auch auf Bundesebene, wo sie schon abgewählt worden ist, jegliches politisches Verantwortungsbewusstsein absprechen muss. Das ist ein Skandal, den


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Sie auf Ihre Fahnen heften werden und den wir auch noch entsprechend aufdecken werden. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Was ist in diesem Zusammenhang politische Verantwortung? Was ist politische Verantwortung? Wie sieht dieses rote Netzwerk aus? – Ich habe schon gesagt: Eigentümervertreter, Mehrheitsvertreter, der rote Landeshauptmann Stix, der interessanterweise bis zum Jahr 1998 auch noch Regierungskommissär in der Bank Burgenland war. Aber er wird uns das vielleicht erklären, warum es dazu gekommen ist.

Aber es geht weiter. Landeshauptmann Stix, wie das in der SPÖ so üblich ist, wenn man solch ein Netz strickt, entsendet dann seinen Sekretär Johann Täuschler schnell einmal in den Aufsichtsrat, jenen Johann Täuschler, der bereits 1995 ohne Ausschreibung zum Prokuristen der BEWAG bestellt worden ist, was der Rechnungshof massiv kritisiert hat. (Abg. Schwemlein: Was glaubst du, wie du ins Parlament gekommen bist? – Auch als Sekretär!)

Dritter im Bunde dieser Gesellschaft ist ein gewisser Herr Gassner, mittlerweile inhaftiert, selbst schwer belastet, auch in seinen Aussagen, die bisher an die Öffentlichkeit gedrungen sind, und stets zitierter persönlicher Freund des sozialistischen Landeshauptmannes Stix. Der ehemalige Vorstandsvorsitzende der Bank Burgenland ist ein ganz spezieller Spezi des Landeshauptmannes. Er war nämlich auch schon zuvor – da trifft sich alles wieder – bei der BEWAG, Herr Gassner war nämlich auch Aufsichtsratsvorsitzender, was ebenfalls vom Rechnungshof massiv kritisiert wurde.

Da wandert eine Gruppe von sozialistischen Funktionären von einer Unternehmung zur anderen und hinterlässt einen Scherbenhaufen, der sondergleichen ist, und dann wollen Sie keine Verantwortung übernehmen! Sie werden die Verantwortung für diesen Scherbenhaufen tragen müssen. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

Der Vierte im Bunde hat es in der Politik schon ziemlich weit gebracht. Er war bis vor kurzem Spitzenkandidat der SPÖ-Burgenland für die kommende Landtagswahl, Landesparteivorsitzender, Dritter Präsident des Burgenländischen Landtages, Herr Dr. Moser, Rechtsanwalt der Bank Burgenland im Auftrag des mittlerweile inhaftierten Herrn Gassner. Er hat die politische Konsequenz – das kann man ihm zugute halten – wenigstens schon gezogen und ist zurückgetreten.

Vor kurzem wurde ein Neuer bestellt, der SPÖ-Vizebürgermeister aus Rust, Gerold Stagl, der wieder in den Vorstand nominiert worden ist – der Fünfte im Bunde.

Der ganze Aufsichtsrat, der ganze Vorstand ist gespickt mit hochrangigen SPÖ-Funktionären. Sie hätten im Vorstand und Aufsichtsrat jedes Mal eine Parteisitzung machen können, Sie waren schon beschlussfähig. Das war – ich würde es fast so sagen, wenn man nicht vielleicht dafür kritisiert würde – eine echte "ehrenwerte Gesellschaft", die es in Vorstand und Aufsichtsrat gegeben hat – eine ehrenwerte Gesellschaft, die woanders kritisiert werden würde! (Beifall bei den Freiheitlichen. – Abg. Schwemlein: Wie schaut das bei euch in der ÖIAG aus?)

In diesem roten Freundeskreis begann auch das Desaster in der Bank Burgenland: Verstöße gegen das Bankwesengesetz sonder Zahl. Wir haben es in der Dringlichen Anfrage aufgelistet, ich erspare mir, das zu zitieren. Es kam dann auch zur Skandalchronik bei der Bank Burgenland.

Nur fünf Daten: Bereits 1992 – es wurde erst heute im "Kurier" bekannt – wurde im Aufsichtsrat erstmals vom mittlerweile bekannten Herrn Gassner über Probleme mit der HOWE-Gruppe berichtet. Bereits 1992, exakt bei der Sitzung am 4. März.

1993 wurde ein Brief von einer Interessengemeinschaft ehemaliger HOWE-Mitarbeiter – ich habe diesen Brief vor mir – an den Vorstandsvorsitzenden und Aufsichtsratsvorsitzenden der Bank Burgenland geschrieben.

Darin wird über Herrn Hom-Rusch als "fragwürdigen Kaufmann" gesprochen. Da wird über Bilanzen gesprochen, die nicht der Realität entsprechen. Da wird darauf hingewiesen, dass es


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undurchsichtige finanzpolitische Transaktionen gegeben hat, betrügerische Geldbeschaffungen, ungedeckte Schecks.

Zusammenfassend stellen die Mitarbeiter fest, dass ihrerseits eine Firmengruppe finanziert wird – ihrerseits, also der Bank Burgenland –, die bereits insolvent ist, sagt 1993 diese Gruppe bereits dem Aufsichtsratsvorsitzenden: Laut unseren Informationen hat sich Herr Hom-Rusch schon mehrmals solcher Praktiken bedient und hat im Krisenfall umgehend das jeweilige Land verlassen. – War das 1993 noch nicht Hinweis genug? – Aber der Herr Landeshauptmann, der Eigentümervertreter, die rote Freunderlgruppe, die es dort gibt, haben nichts gehört, nichts gesehen und wollen nichts wissen.

1996 kam es zu einer Fragestunde im Burgenländischen Landtag. Das muss man sich auf der Zunge zergehen lassen: Der freiheitliche Abgeordnete Ing. Wagner stellte dem Landeshauptmann 1996 folgende Frage: Herr Landeshauptmann! Gibt es Anzeichen dafür, dass bei der Bank Burgenland vergebene Kredite im Gesamtausmaß von zirka 1,2 Milliarden Schilling uneinbringlich sind?

Der Landeshauptmann antwortete unter anderem: Ganz im Gegenteil! Die Bank Burgenland hat eine sehr gute, zufriedenstellende Entwicklung genommen. (Abg. Haigermoser: Wann war das?) – 1996!

Völlig ungläubig setzte Abgeordneter Wagner nach und fragte in einer Zusatzfrage: Herr Landeshauptmann! Ich zitiere aus einer Textstelle, nämlich dass die Bank Burgenland verkauft werden muss, weil sie gewaltig ins Trudeln gekommen ist. Die Ursache der Schwierigkeiten: Vier Großkredite im Ausmaß von insgesamt 1,2 Milliarden Schilling an Wiener Unternehmungen sind nicht mehr einbringbar. – Schon damals 1996!

Wie antwortete der sozialistische Landeshauptmann Stix? – Er antwortete: Es kann sich nur um Kaffeesudlesen handeln. Die Entwicklung der Bank ist eine beruhigende. (Abg. Haigermoser: Das ist das Allerhöchste! – Abg. Dr. Khol: Wie ein Krimi! – Zwischenrufe bei den Freiheitlichen.)  – Ein Politiker, der solche Dinge sagt, der solche Unwahrheiten sagt, müsste eigentlich auf der Stelle zurücktreten und dürfte überhaupt keine Verantwortung in diesem Land mehr tragen! Das ist die Wahrheit, und das sollte entsprechend umgesetzt werden. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

Aber es geht weiter: Im selben Jahr, im Dezember 1996, machte Wolfgang Rauter von der FPÖ in einer Regierungssitzung Landeshauptmann Stix wieder darauf aufmerksam, stellte ihm wieder diese Fragen und sagte ihm wieder, dass etwas nicht in Ordnung sei. Wieder blockte Stix ab.

Zuletzt, im Jahre 1999, gibt es eine Prüfung der Oesterreichischen Nationalbank, die Entsprechendes beinhaltet, das jetzt auch ans Tageslicht tritt, zu dem es massive Kritik gegeben hat. Trotzdem gibt es noch immer keine Abberufung von irgendjemandem, der von Herrn Stix dort hineingesandt worden ist – nicht des Herrn Gassner, ganz im Gegenteil, er wird wieder bestellt. Ja ich behaupte sogar – es ist mittlerweile auch immer deutlicher klar –, dass Landeshauptmann Stix für die Besetzung und für die Wiederbesetzung durch Herrn Gassner persönlich interveniert und für seinen Freund alles getan hat, dass er wieder als Vorstandsvorsitzender bestellt und dass er wieder in diese Funktion gehievt wird.

Das ist das, was wir Ihnen vorwerfen, dass politische Freunderlwirtschaft vor ordentliches Staatsvermögen, vor entsprechend rationelle Entscheidungen gesetzt wird. Das ist das, was Sie immer falsch machen! (Zwischenruf der Abg. Sophie Bauer. )

Fünf ganz konkrete Daten habe ich Ihnen jetzt genannt. – Und was sagt uns Herr Landeshauptmann Stix? Was sagen uns die sozialistischen Finanzminister? – Sie haben das nicht gewusst, sie haben das erst im Jahre 2000 erfahren. Er hat das nicht gewusst, und es ist alles erst jetzt bekannt geworden. Wo war Edlinger, frage ich mich eigentlich, zu der Zeit? Wo war Edlinger in dieser ganzen Zeit, der oberster Finanzminister war? Wo war er in dieser Zeit? Was haben Sie eigentlich von dieser ganzen Angelegenheit gewusst rund um Ihren Freund Stix, mit dem Sie so


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gerne verhandelt und sich politisch gezeigt haben? – Ich sage Ihnen, es wurde ganz bewusst mehrmals die Unwahrheit gesagt, die Öffentlichkeit getäuscht, und deshalb werden wir diesen Fall weiter bearbeiten und auch hier im Parlament entsprechend diskutieren.

Es ist erst vor kurzem etwas aufgetaucht – in der Sendung "Report" hat man das gesehen –, als Frau Hopfmüller Herrn Landeshauptmann Stix konfrontiert und gesagt hat: Ich habe mich bei der Bank Austria erkundigt und erfahren, dass es bereits im Oktober ein Telefonat mit dem Minderheitseigentümer gegeben hat. – Siehe da, Bank Austria, 40 Prozent, Aufsichtsrat Randa war in den Aufsichtsrat der Bank Burgenland gesandt. Sie sagte, dass der Minderheitseigentümer bereits von der Oesterreichischen Nationalbank verständigt worden ist, dass einige Dinge nicht stimmen und dass es einen sehr kritischen Bericht gibt. – Der Minderheitseigentümer hat es gewusst, der Mehrheitseigentümer hat es nicht gewusst. Das glaubt Ihnen niemand mehr, und das ist auch sehr unglaubwürdig! (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

Ich glaube, dass es darum geht, die politische Verantwortung zu klären. Ich bin sehr froh, dass jetzt vor kurzem, vor wenigen Minuten im Burgenländischen Landtag ein Untersuchungsausschuss mit den Stimmen aller Landtagsfraktionen eingerichtet worden ist. Das ist auch richtig, aber es geht auch um die politische Verantwortung darüber hinaus. Ich habe Ihnen die Dimension erklärt, um die es geht, nämlich auch auf Bundesebene.

Ich frage mich, warum sich in dieser ganzen Zeit, in der es diese schweren Vorwürfe gibt und in der es immer einen gibt, der ganz besonders aufpasst, dass alles in Ordnung ist, nämlich ein gewisser SPÖ-Vorsitzender Gusenbauer, eben dieser zu der ganzen Sache nicht einmal geäußert hat. Er trägt die politische Verantwortung für seine Gesamtpartei, und er hätte darauf drängen müssen, dass es intern zu Kontrollen kommt, dass es intern zu einer Aufklärung kommt. Er hätte Handlungsbedarf gehabt, meine Damen und Herren! (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

Meine sehr geehrten Damen und Herren! In der neuesten Ausgabe der Zeitschrift "NEWS", die heute erschienen ist, ist Folgendes zu lesen:

"Und seine Bemühungen" – nämlich die von Landeshauptmann Stix –, "den Skandal, der die Steuerzahler einen Milliardenbetrag kosten wird, als reinen Kriminalfall darzustellen, der mit ihm und seiner SPÖ nichts zu tun habe, werden allwöchentlich von der Realität überholt. Mit Erscheinen dieser NEWS-Ausgabe wird Stix’ bisherige Argumentationslinie noch mehr erschüttert: Denn: Erstmals bestätigt im NEWS-Gespräch die Vizegouverneurin der Oesterreichischen Nationalbank, Gertrude Tumpel-Gugerell, indirekt Stix’ Interventionen" für Gassner. – Das ist auch interessant! Vizegouverneurin Tumpel-Gugerell ist keine Freiheitliche, so glaube ich. Das ist unverdächtig.

Es geht weiter: "Die Gattin des flüchtigen Walter Alexander Thom (alias Hom-Rusch), ... gab bei ihrer Einvernahme zu Protokoll, dass Stix offenbar von der Causa Howe informiert gewesen sei. Stix habe nämlich befürchtet, dass VP und FP den Fall nützen könnten, um Gassner zu stürzen." – Das ist auch die politische Dimension, und das ist auch der Punkt. (Zwischenruf des Abg. Haigermoser. ) Dann werden Protokolle dieser Dame wiedergegeben mit dem Schluss – "NEWS" sagt es hier –: Die Gattin von Hom-Rusch sagt damit klar, dass ihres Wissens Stix über den Fall HOWE frühzeitig informiert gewesen sein muss. – Wer soll es besser wissen?

Ich sage Ihnen, sowohl der Landeshauptmann als auch sein ganzer Freundeskreis im Burgenland in dieser Bank sind bereits schwerstens in der Enge. Es wäre nicht nur anständig, sondern es wäre richtig, die politische Verantwortung einzugestehen, den Schaden zu sanieren und politisch abzutreten. (Abg. Schwemlein: Lassen Sie einmal den Ausschuss arbeiten!) Das wäre die einzige Konsequenz aus diesem Skandal! (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

Es ist tatsächlich ein rotes "Waterloo", das sich hier abgespielt hat, bei dem einmal mehr, wenn es nach Ihnen geht, die Bürger "blechen" müssen. Ich habe schon gesagt, wenn die Partei in den Abgrund geht, zahlen die Mitglieder. Wenn die Banken in den Abgrund gehen, müssen die Bürger zahlen. Wir sagen Ihnen, nicht die Bürger werden das bezahlen, sondern jene, die die


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Verantwortung tragen. (Abg. Schwemlein: Wo ist Ihr Gerechtigkeitsempfinden? Lassen Sie einmal den Ausschuss arbeiten!)

Und ich sage Ihnen noch etwas. Wenn Sie noch einen Funken an Verantwortungsbewusstsein bei diesem Skandal im Burgenland haben – auch Herr Abgeordneter Edlinger, auch die burgenländischen Abgeordneten und auch Herr Gusenbauer –, dann würden Sie den Weg frei machen für Neuwahlen, damit die Bürger, die Sie jetzt in Haftung nehmen, das letzte Wort haben. Machen Sie den Weg frei für Neuwahlen! Ich garantiere Ihnen – das ist Ihnen natürlich unangenehm, und deswegen wollen Sie diese Neuwahlen nicht –, dann werden Sie im Herbst, wenn es zu Neuwahlen kommt, eine entsprechende Antwort der Burgenländerinnen und Burgenländer bekommen. Dazu kann ich Ihnen heute schon alles Gute und ein schönes Wetter wünschen. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

15.21

Präsident Dr. Heinz Fischer: Zur Beantwortung der Dringlichen Anfrage erhält der Herr Bundesminister das Wort. Seine Redezeit soll 20 Minuten nicht überschreiten. – Bitte, Herr Bundesminister.

15.21

Bundesminister für Finanzen Mag. Karl-Heinz Grasser: Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Ich gehe davon aus, dass uns allen das Vertrauen in die österreichische Wirtschaftspolitik und Finanzpolitik ein großes Anliegen ist. Wenn man ein solches Vertrauen haben will, gehört natürlich eine stabile und solide Bankenszene untrennbar dazu.

Krisen einzelner Banken in Österreich dürfen wir uns, ja können wir uns nicht leisten, wenn uns die Wirtschaftspolitik, die Finanzpolitik national und international wichtig ist. Auch im Interesse des Anlegerschutzes sollten wir eine Verunsicherung durch Bankenkrisen, wie es sie zweifelsohne im Burgenland gibt, nicht erlauben, und wir sollten alles tun, um die Stabilität und die Sicherheit der österreichischen Bankenlandschaft gewährleisten zu können. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

Ich darf Ihnen nun, um diesen Fall der Bank Burgenland aus unserer Sicht ein bisschen nachvollziehbarer und verständlicher zu machen, die Genesis aus der Sicht der Bankenaufsicht vor Augen führen.

Es hat im Rahmen des Prüfungsprogramms 1999 besonders wegen des hohen Wertberichtigungsbedarfs der vergangenen Jahre von unserer Seite den Auftrag an die Oesterreichische Nationalbank gegeben, eine Vor-Ort-Prüfung der Eisenstädter Bank und Hypo-Bank Burgenland AG, wie sie konkret heißt, kurz genannt Bank Burgenland, vorzunehmen. Das ist am 2. Juni 1999 geschehen.

Am 4. Oktober fand das erste Mal eine Expertensitzung statt, in der sehr klar zum Ausdruck gekommen ist, dass es Verletzungen der §§ 22, 27, 74, 75 des Bankwesengesetzes gibt. Dabei geht es vor allem um Mängel im Bereich des Risikomanagements und der Gesamtbanksteuerung. Außerdem wurde der Wertberichtigungsbedarf für dieses Geschäftsjahr 1999 bereits als sehr erheblich eingeschätzt.

Es ist dann am 20. Dezember 1999 offiziell der Prüfbericht der Oesterreichischen Nationalbank eingelangt. Es wurden von den Mitarbeitern meines Ressorts drei Problemkreise konkret analysiert.

Erster Punkt: Welche Gefahr besteht für die Erfüllung der Verpflichtungen der Bank Burgenland gegenüber ihren Gläubigern? Zweiter Punkt: Wie schaut es aus mit der Einhaltung ordnungspolitischer Vorschriften des Bankwesengesetzes, insbesondere was die Sorgfaltspflicht der Geschäftsführung betrifft? Und dritter Punkt: Ist auch eine strafrechtliche Würdigung der Feststellungen des Prüfberichts, ist eine strafrechtliche Verantwortung gegeben?


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Am 12. Jänner 2000 ist dieser Prüfbericht der Nationalbank auch in schriftlicher Form eingelangt. Es hat am 12. Jänner gleichzeitig von unserer Seite an die Bank Burgenland den Auftrag gegeben, dem Aufsichtsrat der Bank diesen Prüfbericht umgehend zur Verfügung zu stellen.

Am 16. Jänner fand vor dem Hintergrund dieses Prüfberichts der Nationalbank eine Besprechung mit dem Präsidium des Aufsichtsrates der Bank Burgenland statt, mit dem Ergebnis, dass die für den 18. Jänner 2000 anberaumte Entscheidung über die Wiederbestellung des Vorstandes auf März verschoben werden sollte.

Am 7. März hat es auf Initiative unseres Ressorts bei Landeshauptmann Stix ein Gespräch gegeben, an dem auch ein Vertreter der Bank Austria, die als 40-Prozent-Eigentümer auch im Aufsichtsrat der Bank Burgenland sitzt, teilgenommen hat. Gegenstand dieses Gesprächs war die weitere Vorgangsweise bei der Vorstandsbestellung, und zwar vor allem deshalb, weil man den Eindruck hatte, dass daran gedacht ist, Herrn Generaldirektor Gassner wieder auf fünf Jahre zu bestellen. Eine solche Mandatsverlängerung auf fünf Jahre für Herrn Generaldirektor Gassner erschien auf Grund der Versäumnisse und der Defizite, klar aufgedeckt im Bericht der Nationalbank, aufsichtsrechtlich nicht vertretbar.

Am 10. März 2000 wurden in der vom Bankprüfer eingeholten Stellungnahme zum Prüfbericht der Oesterreichischen Nationalbank einzelne Kritikpunkte der Oesterreichischen Nationalbank geteilt, nicht jedoch die Ausführungen zur Höhe des Wertberichtigungsbedarfs. Das heißt, noch im März haben die Bankprüfer diese Stellungnahme der Nationalbank nicht geteilt.

Am 22. März hat es wieder eine Besprechung mit Landeshauptmann Stix, wieder unter Beiziehung der Bank Austria, gegeben. Erneut wurde dort die Position des Finanzministeriums vorgetragen, nachdem in der Aufsichtsratssitzung am 21. März, also einen Tag davor, eine Verlängerung des Vorstandsmandats von Generaldirektor Gassner wieder um fünf Jahre diskutiert wurde, und zwar mit einer Vereinbarung, in der Gassner erklären hätte sollen, sein Mandat bereits nach einem Jahr zurückzulegen, was rechtlich nicht einforderbar gewesen wäre.

Das heißt, auch diese Lösung ist unserem Ressort nicht vertretbar erschienen. Daher ist es dann in der Aufsichtsratssitzung am 29. März 2000 dazu gekommen, dass der Vertrag von Generaldirektor Gassner einstimmig bis zur nächsten Hauptversammlung, also um rund ein Jahr, verlängert wurde und zwei weitere Vorstände, Oswald Koller und Mag. Stagl, zusätzlich in den Vorstand berufen wurden.

Ich darf zur Klarstellung darauf hinweisen, dass die Bankenaufsicht keine Möglichkeit hat, Vorstandsbestellungen zu verhindern oder ein bereits bestelltes Vorstandsmitglied direkt abzuberufen. Man kann ein Verfahren zur Abberufung eines solchen Geschäftsführers nur einleiten, wenn man davon überzeugt ist, dass der Betreffende unqualifiziert ist, also kein Geschäftsführer ist, der in der Lage ist, diese wesentliche Funktion auch auszuüben.

Es hat am 3. Mai von Seiten unseres Hauses die bescheidmäßige Feststellung der Gesetzesverletzungen gegeben, vor allem betreffend mangelhaftes Risikomanagement, unzureichende Erfassung der Kredite, Nichteinhaltung der Großveranlagungsbestimmungen. Es wurde der Auftrag erteilt, gemäß § 70 Abs. 4 Bankwesengesetz den gesetzeskonformen Zustand umgehend wiederherzustellen und über die Behebung dieser Mängel quartalsweise zu berichten.

Am 12. Mai hat es, von der Finanzprokuratur festgestellt, noch keinen hinreichend konkret substantiierten Tatverdacht gegeben, der eine Anzeigeverpflichtung an die Staatsanwaltschaft nach § 84 StPO gerechtfertigt hätte.

Am 2. Juni ist dann erstmals die Anzeige des Bankprüfers gemäß § 63 Abs. 3 Bankwesengesetz eingelangt, dass die wirtschaftliche Lage zweier wesentlicher Kreditnehmer mangels geprüfter Jahresabschlüsse beziehungsweise wegen gefälschter Bestätigungsvermerke in den Bilanzen von Großkreditnehmern nicht einschätzbar ist und sich die Bilanzerstellung daher verzögern wird. Die Bankenaufsicht hat daher am 2. Juni umgehend zwei Sachverhaltsdarstellungen an die Staatsanwaltschaft übermittelt.


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Am 8. Juni hat die Bankenaufsicht zur Klärung der Vermögenslage der Bank Burgenland den Auftrag erteilt, bis zum 21. Juli 2000 durch ihre beiden Bankprüfer den Status mit Stichtag 30. Juni 2000 vorzulegen.

Am 19. Juni 2000 ist erstmals auch von der Bank, die bis zu diesem Zeitpunkt in Abrede gestellt hat, dass die Ergebnisse der Prüfungen der Nationalbank stimmen, mitgeteilt worden, dass für die Hom-Rusch-Gruppe ein Vorsorgebedarf von 2,35 Milliarden Schilling gegeben sei.

Am 20. Juni 2000 wurde dem Bundesministerium für Finanzen eine abstrakte Garantie des Landes Burgenland, gezeichnet von Landeshauptmann Stix, Landeshauptmannstellvertreter Jellasitz und Landesrat Bieler in Höhe von 2,35 Milliarden Schilling zur Kenntnis gebracht. Erst diese Garantie ermöglichte es, dass der Jahresabschluss erstellt und den Bankprüfern zur Prüfung vorgelegt werden kann. Anderenfalls wäre es notwendig gewesen, die Geschäftsaufsicht über die Bank zu erheben.

Ich möchte feststellen, dass – und ich glaube, dass das ein wesentlicher Punkt ist – der Vorstand natürlich für alle Aspekte der Kreditgewährung in dieser Bank verantwortlich ist und dass daher auch die sorgfältige Kreditwürdigkeitsbeurteilung und die Beurteilung der Werthaltigkeit von Sicherheiten in den Verantwortungsbereich des Vorstandes fällt.

Aufgabe des Aufsichtsrates ist die Überwachung der Geschäftsführung des Vorstandes, was natürlich auch die Auswahl, die Bestellung des entsprechenden Vorstandes, aber auch die Abberufung dieses Vorstandes beinhaltet. Außerdem hat der Aufsichtsrat sicherlich auch das Recht, erforderlichenfalls aber auch die Pflicht, die Geschäftsführung durch Einsichtnahme in die Geschäftsfälle der Bank beziehungsweise die Anordnung entsprechender Überprüfungen durch Sachverständige zu kontrollieren.

Soweit der Aufsichtsrat Krediten zustimmt, kommt ihm natürlich auch dieselbe Sorgfaltspflicht wie dem Vorstand zu.

Den Bankprüfern werden vom Bankwesengesetz besondere Prüf- und Warnpflichten auferlegt. Sie bilden mit einen wesentlichen Bestandteil des Systems der Bankenaufsicht in Österreich. Ich darf darauf hinweisen, dass sich erst auf Grund des Ergebnisses der von der Bankenaufsicht in Auftrag gegebenen Vor-Ort-Prüfung der Bank Burgenland die Bankprüfer veranlasst gesehen haben, eine gezielte Prüfung der Kreditgebarung der Bank Burgenland vorzunehmen, und dass alle Jahresabschlüsse der Bank Burgenland unseres Wissens seit 1991 von den Bankprüfern mit uneingeschränkten Bestätigungsvermerken versehen worden sind.

Der Eigentümer einer Bank hat aus meiner Sicht – und gerade im konkreten Fall der Bank Burgenland – in einer besonderen Situation auch eine besondere Verantwortung, weil dem Land Burgenland auf Grund der Gewährsträgerhaftung des Landes das volle Bucheinsichtsrecht bei dieser Bank zusteht.

Bis Ende September 1998 – Herr Abgeordneter Westenthaler hat das bereits ausgeführt – hat das Land Burgenland zur Wahrung der finanziellen Landesinteressen auch den Aufsichtskommissär des Landes bei dieser Bank gestellt, und es hat damit auch vollen Zugang zu Informationen über die Bank gehabt.

Auch für die Zeit nach 1998 – auch das möchte ich betonen – bestimmt § 4 der Satzung der Bank, dass für die Dauer der Ausfallsbürgschaft durch das Land Burgenland das Land das Recht auf jederzeitige Buch- und Betriebsprüfung sowie auf jederzeitige Einsichtnahme in die sonstigen für die Wahrnehmung der Pflichten und Rechte erforderlichen Aufzeichnungen und Belege der Gesellschaft hat. Somit hatten also die Vertreter des Landes bis heute das Recht auf volle Information durch die Bank.

Ich darf diese Verantwortung des Eigentümers insofern ergänzen, als der Eigentümer durch die Aufsichtsratsbestellungen und in praxi über die Aufsichtsratsbestellungen auch auf die Vorstandsbestellung natürlich auch eine durchschlagende Verantwortung, was die Organe Vorstand und Aufsichtsrat betrifft, hat.


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Aus unserer Sicht gibt es im vorliegenden Fall ein nachhaltiges Versagen des Systems, und zwar offensichtlich auf mehreren Ebenen. Aus der Faktenlage ist auch erkennbar, dass erst durch das Einschreiten der Bankenaufsicht – ich habe es vorhin bereits erwähnt – die Problematik in ihrer gesamten Tragweite ans Tageslicht gebracht wurde. Es haben weder die Bankprüfer noch der Vorstand oder der Aufsichtsrat und schon gar nicht die Eigentümer diese Probleme erkannt, geschweige denn im Vorfeld präventive Maßnahmen ergriffen.

Ich darf darauf hinweisen, dass es natürlich auch jetzt noch einige Rechtsfragen gibt, die es abzuklären gilt. Ich darf Sie davon informieren, dass ich eine renommierte Rechtsanwaltskanzlei und eine international tätige Wirtschaftsprüfungskanzlei beigezogen habe, um sicherzustellen, dass im Falle der Bank Burgenland von unserer Seite alle notwendigen Maßnahmen ergriffen und Schritte gesetzt werden.

Soweit zur Einleitung.

Ich darf nun zu den konkret gestellten Fragen kommen.

Zur Frage 1  – zur Frage, wie es mit der Haftung des Landes Burgenland aussieht –:

Die Haftung besteht, das wurde ganz richtig angesprochen. Nach § 4 des Burgenländischen Landesgesetzes Nr. 58/1991 in der Fassung des Landesgesetzes Nr. 63/1998 haftet das Land Burgenland als Ausfallsbürge im Sinne von § 1356 ABGB im Falle der Zahlungsunfähigkeit dieser Bank für alle Verbindlichkeiten der Bank.

Wie viel das jetzt im Falle einer Inanspruchnahme für den Steuerzahler bedeutet, ist aus heutiger Sicht deshalb schwer zu sagen, weil eine solche Inanspruchnahme nicht nur von der Höhe der Verbindlichkeiten abhängt, sondern natürlich auch von den Aktiva und der Werthaltigkeit dieser Aktiva abhängig ist.

Sie kennen die Stellungnahme der KPMG, die das Unternehmen geprüft und festgestellt hat, dass bei einem Ansatz von Zerschlagungswerten realisierbare Aktiva von rund 35,7 Milliarden Schilling Verbindlichkeiten von rund 39,1 Milliarden Schilling gegenüberstehen. Das heißt, in diesem Falle hätten wir – das ist sozusagen der Konkursfall – eine Belastung des Landes aus der Ausfallsbürgschaft in der Größenordnung von 3,4 Milliarden Schilling zu vergegenwärtigen. (Abg. Ing. Westenthaler: 3,5 Milliarden!)

Zur Frage 2: "Ist es richtig, dass durch die Abgabe einer Garantie die Inanspruchnahme der Haftung abgewendet werden kann?"

Durch die Abgabe der Garantie konnte der Vorstand der Bank den Jahresabschluss für 1999 erstellen, der dann auch von den Bankprüfern entsprechend testiert worden ist. Ferner hat der Aufsichtsrat der Bank den Jahresabschluss in seiner Sitzung vom 5. Juli 2000 – also gestern – festgestellt.

Trotz der abgegebenen Garantie muss man aber sagen, dass natürlich die Ausfallshaftung des Landes Burgenland unberührt bestehen bleibt.

Zur Frage 3, wie die durch das Land Burgenland abgegebene Garantie zu beurteilen ist:

Es sind heute mehrere rechtliche Prüfungen anhängig. Wir haben selbst eine durch das Bundeskanzleramt-Verfassungsdienst und durch die erwähnte Rechtsanwalts- und Wirtschaftsprüfungskanzlei in Auftrag gegeben.

Aus heutiger Sicht scheint die Garantieerklärung zur Absicherung der Bank eine rechtlich vertretbare Vorgangsweise zu sein. Ich möchte aber darauf hinweisen, dass bezüglich der Beihilfe und des Beihilfencharakters die letztgültige Entscheidung natürlich bei der Europäischen Kommission liegt.


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Zur Frage 4:
"Ist diese Garantieerklärung vergleichbar mit jener im seinerzeitigen Sanierungsfall Länderbank? Wenn nein, wo liegt der Unterschied?"

Die beiden Sachverhalte sind aus unserer Sicht nicht vergleichbar. Es bestehen auch Unterschiede in der Garantie. Ich darf das wie folgt darlegen:

Die Garantie der Länderbank erfolgte auf der Basis eines Bundesgesetzes. Im Unterschied dazu gibt es bei der Bank Burgenland eine Garantie mit Beschluss der Landesregierung.

Die Laufzeit bei der Österreichischen Länderbank betrug 25 Jahre, im Falle der Bank Burgenland beträgt sie zehn Jahre.

Die Garantie bei der Länderbank wurde in einem zweiten Schritt von einer Eigentümerleistung begleitet, das heißt, der Bank ist im Ausmaß des Ertragsfalles der notleidenden Kredite tatsächlich Geld zugeflossen, was bei der Bank Burgenland nicht vereinbart worden ist.

Die Länderbank-Garantie hat keine Verzinsungskomponente für Zinsausfälle bei den garantierten Obligi vorgesehen.

Die Reduktion der Garantie durch Kapitalerhöhungen, Eingänge aus den Forderungen und Betriebsergebnisse der kommenden Jahre war in dieser Form bei der Länderbank nicht vorhanden.

Zur Frage 5, mit welcher Gesamtsumme bei der Länderbank der Steuerzahler zur Kasse gebeten wurde:

Unseres Wissens werden sich die Gesamtkosten auf rund 6 Milliarden Schilling im Falle der Länderbank belaufen.

Zur Frage 6:

Die Garantieerklärung ist so abgefasst, dass die Garantie erst in zehn Jahren in Anspruch genommen werden kann. Insoweit kann also das Land Burgenland aus der Garantieerklärung direkt erst in zehn Jahren belastet werden. Ich darf aber auf Folgendes hinweisen – was ich vorhin schon gesagt habe –: Wenn es zum Konkurs käme, würde das natürlich die Belastung des Landes durch die Ausfallsbürgschaft in der Größenordnung von 3,4 Milliarden Schilling sofort bedeuten.

Ich darf weiters darauf hinweisen, dass selbst der Vorstand der Bank Burgenland in seinem Lagebericht zum Geschäftsjahr 1999 davon ausgeht, dass nach den bisherigen Erfahrungen sehr viel Überzeugungsarbeit notwendig sein wird, wenn man das Kundenvertrauen wiederherstellen will – was notwendig sein wird. Außerdem ist ausgeführt, dass das prognostizierte Ziel für das Geschäftsjahr 2000, ein Betriebsergebnis von 310 Millionen Schilling zu erreichen, wohl als sehr, sehr ambitioniert betrachtet werden muss.

Zur Frage 7  – Auswirkungen auf den Stabilitätspakt –:

Ich darf noch einmal sagen: Die Garantie hat keine Auswirkung auf das gesamtwirtschaftliche Defizit heute. Wenn sie in Anspruch genommen wird, heißt das aus unserer Sicht, dass der fällige Betrag voll defizitwirksam durchschlagen würde.

Zur Frage 8: "Welche Aufgaben hatte der Aufsichtskommissär des Landes, in welchem Zeitraum war Landeshauptmann Stix in dieser Funktion tätig?"

Der Aufsichtskommissär des Landes wurde ursprünglich bei der Landes-Hypothekenbank Burgenland-Holding zur Wahrung der finanziellen Landesinteressen bestellt. Das heißt, er hatte in seiner Verantwortung die Wahrung der finanziellen Landesinteressen.

Landeshauptmann Stix war historisch gesehen bei der seinerzeitigen Hypothekenbank Burgenland auch bereits in verschiedenen Funktionen tätig. Es hat 1991 mit Landesgesetz eine Ände


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rung gegeben: Es erfolgte die Übernahme der Ausfallshaftung des Landes für die neue Aktiengesellschaft durch dieses neue Gesetz, und es wurde auch bestimmt, dass der gleichfalls geschaffene Aufsichtskommissär bei der Landes-Hypothekenbank Burgenland-Holding vollen Zugang zu den Informationen bei der Bank Burgenland hat.

Was jetzt etwas kompliziert geklungen hat, läuft darauf hinaus, dass Landeshauptmann Stix bis Ende 1998 auf Grund landesgesetzlicher Bestimmungen das volle Bucheinsichtsrecht bei der Bank hatte.

Ich darf darauf hinweisen, dass nach § 4 der Satzung der Bank das Land Burgenland für die Dauer der Ausfallsbürgschaft und damit auch nach 1998 und bis heute das Recht auf jederzeitige Buchprüfung, auf jederzeitige Betriebsprüfung sowie auf jederzeitige Einsichtnahme in die Aufzeichnungen und Belege der Gesellschaft, soweit dies für die Wahrung der finanziellen Interessen des Landes erforderlich ist, hat.

Zur Frage 9: "Trifft es zu, dass Landeshauptmann Stix als Aufsichtskommissär den meisten Sitzungen des Aufsichtsrates fernblieb?" – Ja, das trifft zu. Landeshauptmann Stix ist den meisten Sitzungen ferngeblieben.

Zur Frage 10: "Wie beurteilen Sie die Tatsache, dass Eigentümervertreter, Landesfinanzreferent und Aufsichtskommissär Stix trotz laufender Hinweise auf Unregelmäßigkeiten im Fall HOWE dem Vorstandsvorsitzenden Gassner als alleinigem Kundenbetreuer vorbehaltlos vertraute und auch kein geeignetes und dem § 27 Bankwesengesetz entsprechendes Kontrollverfahren forderte?"

Die Beantwortung dieser Fragen wird aus unserer Sicht sicherlich vornehmlich Aufgabe des vom Burgenländischen Landtag eingerichteten Untersuchungsausschusses sein. Ich habe aber bereits in Beantwortung der vorigen Frage ausgeführt, dass im Sinne des § 4 der Satzung das jederzeitige Buch- und Betriebsprüfungseinsichtsrecht für das Land gegeben war.

Zur Frage 11, ob Landeshauptmann Stix als Folge der Warnungen die Bankenaufsicht um Überprüfung gebeten hat und, wenn ja, zu welchem Zeitpunkt:

Landeshauptmann Stix hat die Bankenaufsicht nicht um Überprüfungen gebeten. Daher war das zu keinem Zeitpunkt der Fall.

Zur Frage 12, ob es Hinweise oder Beobachtungen gibt, dass Landeshauptmann Stix die Wiederbestellung des Vorstandsvorsitzenden Gassner betrieben hat:

Landeshauptmann Stix hat aus unserer Sicht sicherlich die Wiederbestellung des Generaldirektors Gassner betrieben. Die Bankenaufsicht meines Hauses hat das Ergebnis der von ihr in Auftrag gegebenen Prüfung der Bank Burgenland durch die Oesterreichische Nationalbank umgehend dem Aufsichtsrat dieser Bank mitgeteilt. Weiters hat die Bankenaufsicht vom Präsidium des Aufsichtsrats noch Mitte Jänner 2000 eine dringliche Lösung der aufgeworfenen Probleme verlangt, wobei ein Punkt die Nichtwiederbestellung des Vorstandes war. Der Aufsichtsrat hat daraufhin, wie eingangs schon festgestellt, für die Sitzung vom 18. Jänner 2000 diesen Tagesordnungspunkt, "Vorstandsangelegenheiten", abgesetzt. Die Gespräche, die mit Landeshauptmann Stix in dieser Causa stattgefunden haben, habe ich eingangs bereits erwähnt.

Ich darf weiters ausführen, dass aus unserer Sicht mit diesem Informationsstand auch für das Land und für den Aufsichtsrat sehr klar hätte sein sollen, dass die Wiederbestellung des Vorstandes Gassner für fünf Jahre nur kontraproduktiv sein konnte und nicht erfolgen hätte dürfen, dass auch die Bestellung auf ein Jahr eine absolute Kompromissvariante für die Bankenaufsicht insofern war, als wir nicht das Recht auf Abberufung haben, sondern nur ein Verfahren einleiten hätten können, das höchstwahrscheinlich länger gedauert hätte als diese Kompromissvariante, mit der man sich dann auf ein Jahr verständigen konnte.


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Zur Frage 13:
"Trifft es zu, dass weder der Eigentümervertreter des Landes Burgenland noch die Bank Austria als weiterer Hauptaktionär um die Prüfung der Bank Burgenland durch die Bankenaufsicht oder die OeNB ersuchte?"

Das ist völlig richtig. Weder der Eigentümervertreter des Landes noch die Bank Austria haben die Bankenaufsicht oder die Oesterreichische Nationalbank um Prüfung ersucht.

Zur Frage 14: "Ist es richtig, dass die Bank Austria als einer der Hauptaktionäre im Aufsichtsrat der Bank Burgenland, u.a. durch GD Randa vertreten war? Wenn ja, welche Veranlassungen hat die Bank Austria aus den Warnungen bzw. dem Bericht der OeNB gezogen?"

Es ist richtig, dass die Bank Austria durch Generaldirektor Randa im Aufsichtsrat der Bank Burgenland vertreten war. Konkret war bis zum 9. Juni 1993 Dr. Drennig als Aufsichtsrat für die Bank Austria nominiert, vom 29. Juni 1993 bis 28. Mai 1997 Dkfm. Randa und vom 28. Mai 1997 bis heute Mag. Peter für die Bank Austria im Aufsichtsrat der Bank Burgenland.

Zur Frage, ob es von Seiten der Bank Austria Veranlassungen gegeben hat, muss ich sagen: Da ist uns nichts bekannt. Es gibt einen Bericht an ein Vorstandsmitglied der Bank Austria auf Grund eines Gespräches der Bankenaufsicht mit der Bank Austria. Darüber hinaus ist uns nichts bekannt.

Zur Frage 15: "Die Grundvoraussetzung für ein ordnungsgemäßes und funktionierendes Risikomanagement ist eine eigene Risikomanagementstelle. Wie beurteilen Sie die Tatsache, dass es in der Bank Burgenland keine eigene Risikomanagementstelle gab?"

Der Prüfbericht der Oesterreichischen Nationalbank hat, was die Aufbau- und Ablauforganisation des Kreditgeschäftes der Bank Burgenland betrifft, ein sehr kritisches Ergebnis erbracht. Es wurden gravierende Mängel, insbesondere in der Gesamtrisikosteuerung, in der Risikoeinstufung der Kredite, in der EDV-mäßigen Aufarbeitung und in der ordnungsgemäßen Gestion der Überziehungen und der Rückstände sowie der ertraglosen Aktiva festgestellt. Die Bank wurde daher bescheidmäßig aufgefordert, bis spätestens 31. Dezember 2000 die Mängel in der Organisation zu beheben und quartalsmäßig über die Fortschritte zu berichten.

Zur Frage 16: "Wie beurteilen Sie es, dass unter anderem der Eigentümervertreter des Landes bei der Bank Burgenland äußerst dubiose Grundschuldbriefe in Höhe von rd. 900 Millionen Schilling als Sicherheiten akzeptiert hat?"

Die Frage der Werthaltigkeit der von der Bank Burgenland hereingenommenen Sicherheiten ist derzeit noch Gegenstand von Überprüfungen durch Sachverständige im In- und Ausland. Die Beurteilung der Sicherheiten ist sicherlich Sache der Bankorgane, insbesondere Aufgabe der Geschäftsleiter. Es geht aber die Bank selbst derzeit bereits davon aus, dass die Werthaltigkeit der Sicherheiten nur einen Bruchteil der ursprünglich angesetzten Werte ausmachen wird.

Das Problem – auch darauf möchte ich hinweisen – liegt aber grundsätzlich sicherlich darin, dass es eine völlig unzureichende Organisation der Kreditgestionierung der Bank gegeben hat. Darüber hinaus werden nach den Usancen der Bankgeschäftes normalerweise Kredite nur in Ausnahmefällen ausschließlich bezogen auf Sicherheiten eingeräumt. Einer Krediteinräumung hätte normalerweise auch eine eingehende Bonitätsprüfung des Kreditnehmers vorangehen müssen. Eben diese Prüfungen haben aber weder auf Managementseite noch auf Eigentümerseite stattgefunden oder nur ungenügend stattgefunden.

Auch das oftmals zitierte "gefälschte Testat" mag an dieser Verantwortung nichts zu verändern, weil testierte Bilanzen erst zu einem Zeitpunkt abverlangt worden sind, als die großen und den Bestand der Bank gefährdenden Kreditengagements bereits seit Jahren eingeräumt waren.

Zur Frage 17, der letzten Frage: "Welche Konsequenzen müssen aus den Erfahrungen aus der sich mehrheitlich im Besitz der öffentlichen Hand befindlichen Bank Burgenland für andere sich mehrheitlich in öffentlicher Hand befindlichen Banken bzw. Unternehmungen gezogen werden?"

Meines Erachtens zeigt das Beispiel der Bank Burgenland doch sehr, sehr klar, dass die Wahrnehmung der Pflichten eines Eigentümers durch die öffentliche Hand nicht stattgefunden hat


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und die Eigentümerrolle in Summe daher nicht ausreichend wahrgenommen worden ist. Daraus folgt auch sehr klar, dass es auch aus grundsätzlicher wirtschaftspolitischer Überzeugung wohl nicht Aufgabe der öffentlichen Hand sein kann – das zeigt sich an diesem Beispiel, aber auch an anderen Beispielen in der Vergangenheit –, als Eigentümer von Kreditinstituten aufzutreten.

In dieser Überzeugung hat die Bundesregierung und hat auch der Nationalrat einen Privatisierungsauftrag erteilt, der unter anderem die volle Privatisierung der PSK vorsieht. Das ist aus unserer Sicht richtungweisend, was die Zukunft von Bankinstituten betrifft: Sie sollten aus meiner Sicht in privater Hand sein. – Vielen Dank. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

15.49

Präsident Dr. Heinz Fischer: Ich danke dem Herrn Bundesminister.

Wir gehen in die Debatte ein.

Es ist bekannt: Jede Fraktion hat eine Redezeit von 25 Minuten, Einzelreden dürfen maximal 10 Minuten dauern.

Zu Wort gemeldet hat sich Herr Abgeordneter Mag. Schweitzer. Die Uhr ist auf 8 Minuten eingestellt.

15.49

Abgeordneter Mag. Karl Schweitzer (Freiheitliche): Herr Präsident! Herr Finanzminister! Ich bedanke mich für Ihre sehr sachgerechte und klare Auskunft, die Sie im Rahmen dieser Anfragebeantwortung geben haben.

Nun ist es offiziell klar. Es gibt jetzt die offizielle Klarstellung, dass Landeshauptmann Stix die Wiederbestellung von Herrn Generaldirektor Gassner betrieben hat, und das ist ein Skandal ersten Ranges, meine Damen und Herren! (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

Der Fall Hom-Rusch ist zwar der größte Skandal in diesem Zusammenhang und die größte rote Sumpfblüte im Desaster der Bank Burgenland, aber bei weitem nicht die einzige rote Sumpfblüte. Es gibt noch weitere Sumpfblüten nach diesem Muster, und Kollege Kaipel kennt ja das alles als Angehöriger des sozialistischen Vorstandes im Burgenland, nach dem Muster: Stix befiehlt und Graschitz und Gassner führen das aus, was er befiehlt.

Reden wir zum Beispiel einmal über eine Putenfarm. Dort gibt es als Chef einen Stix-Freund, und dort wollte man die Zahlung von EU-Geldern auslösen. Das Problem bei dieser Putenfarm war allerdings, dass das Eigenkapital gefehlt hat. Stix befahl daher dem WIBAG-Chef Graschitz: Öffentliche Gelder müssen her! Und was passiert? – Es kommt zu einer stillen Beteiligung der WIBAG, und damit kann man EU-Gelder auslösen, bekommt dann auch Kredite bei der Bank Burgenland, und zwar in Höhe von insgesamt 200 Millionen Schilling. Problem heute: 200 Millionen Schilling Not leidend. – Das also zum ersten Fall. (Abg. Haigermoser: Das wird ja immer schlimmer! – Weitere Zwischenrufe bei den Freiheitlichen.)

Zweiter Fall: Da gibt es die Firma Wippel, die ihren Sitz in Hornstein hat, und zufällig wohnt auch Herr Landeshauptmann Stix in Hornstein, und zufällig ist Wippel ein Freund von Stix. – Na gut, es gibt also die Unternehmensgruppe Wippel in Hornstein: mit einem Sport-Studio, einem Stahlbau. Gesamtkredit, den diese Unternehmensgruppe bei der Bank Burgenland bekommt: 349 Millionen Schilling! (Oh-Rufe bei den Freiheitlichen. – Abg. Ing. Westenthaler: Das ist ein Sumpf erster Ordnung! – Zwischenruf des Abg. Haigermoser. )

Ergebnis ist, meine Damen und Herren, dass diese Firma nicht einmal in der Lage ist, die Zinsen für diesen Kredit zu bedienen. Für das Sport-Studio hätte man 40 000 S Tagesumsatz gebraucht. Und das bitte hat nicht gutgehen können, das ist doch klar. Aber die "Lösung" von Stix und Gassner hat so ausgeschaut, dass die Bank Burgenland es übernommen hat, dieses Sport-Studio zu betreiben – damit nichts an die Oberfläche kommt. (Abg. Ing. Westenthaler: Sumpfblüten sind das! – Weitere Zwischenrufe bei den Freiheitlichen.)


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Meine Damen und Herren! Das ist Wirtschaftspolitik skandalös! Das ist rote Sumpfblüte im Burgenland! (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Dass Stix und alle Sozialdemokraten, die sich für wichtig nehmen in diesem Land, längst über Hom-Rusch Bescheid wussten, ist doch heute allen klar, inklusive dem Kollegen Edlinger. (Abg. Ing. Westenthaler: Was wusste Edlinger?)

Aber dazu, meine Damen und Herren, noch ein bemerkenswertes Detail, das auch ein Skandal ist: Kollegin Pfeffer! Der Chef des Freien Wirtschaftsverbandes im Burgenland ist natürlich ein Sozialdemokrat; er heißt Schneeberger, und dieser Herr Schneeberger ist auch Vizepräsident der Wirtschaftskammer Burgenland, ist auch Mitglied des Aufsichtsrates der Bank Burgenland, und er ist auch Besitzer eines Fertigbetonwerkes. Und dieser Herr Schneeberger hat im Jahre 1995 Baustellen in Wien beliefert, und diese Baustellen sind wieder von Herrn Hom-Rusch gewesen. (Rufe bei den Freiheitlichen: Ah da schau her!)

Herr Schneeberger hat bereits im Jahre 1995 festgestellt, dass Herr Hom-Rusch nicht zahlungsfähig beziehungsweise nicht zahlungswillig ist. Was hat Herr Schneeberger daher gemacht? – Er hat fest dafür gesorgt, dass Herr Hom-Rusch weitere Kredite bei der Bank Burgenland bekommt, damit wenigstens er, der Herr Schneeberger, zu seinem Geld kommt. (Zwischenrufe bei den Freiheitlichen.) Hat Herr Schneeberger aber der Bank Burgenland auch etwas von dieser Zahlungsunfähigkeit des Herrn Hom-Rusch mitgeteilt oder nicht? – Diese Frage wird noch zu klären sein. (Abg. Haigermoser: Da gibt es eine dicke Suppe!)

Also, meine sehr geehrten Damen und Herren: Sumpfblüten über Sumpfblüten! Ob Herr Gassner, Herr Stagl, Herr Frantsits, Herr Widder, Herr Schneider und Herr Landeshauptmann Stix viel, wenig oder gar nichts gewusst haben, wird noch zu klären sein. (Abg. Ing. Westenthaler: Das wird ja immer mehr! Das wird ja immer bunter!) Ich weiß es heute schon: Sie alle haben alles gewusst. Es war das eine einzige – so könnte man könnte es nennen – Vertuscherpartie, die gehofft hat, irgendwie aus diesem Schlamassel herauszukommen, und zwar bis zum 21. März 2000. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Meine Damen und Herren! Der 21. März 2000 ist nämlich der Tag, an dem die Aufsichtsratssitzung der Bank Burgenland stattgefunden hat, bei der, wie wir jetzt gerade gehört haben, Landeshauptmann Stix für eine Weiterbestellung seines Freundes Gassner für weitere fünf Jahre eingetreten ist – für weitere fünf Jahre! –, und zwar in der Hoffnung, dass man das alles noch irgendwie hinbiegt, vor allem aber in der Hoffnung, glaube ich, über den Termin der burgenländischen Landtagswahl drüberzukommen – bevor eben diese Bombe platzt.

Diese Aufsichtsratssitzung wurde dann abgebrochen, Frau Kollegin Pfeffer. Ich weiß allerdings nicht, warum diese Sitzung am 21. März abgebrochen wurde. Fest steht, dass am 22. März ein Gespräch stattgefunden hat; Teilnehmer waren Stix, Lejsek und Tumpel-Gugerell. In dieser Besprechung hat Landeshauptmann Stix noch einmal versucht, Gassner für weitere fünf Jahre zu installieren. Die Reaktion der Vizegouverneurin der Nationalbank, Tumpel-Gugerell, war aber die, dass sie gesagt hat: Das kann so nicht geschehen!

Man hat sich dann auf einen Kompromiss geeinigt, der gelautet hat: Weiterbestellung von Gassner auf ein Jahr. Gassner wird Auskunftsperson – und das bitte mit Generaldirektor-Gage! Das heißt, er hätte in dieser Zeit nicht als Auskunftsperson agieren, sondern das eine Jahr schweigen sollen, damit man noch irgendwie über den Termin der Landtagswahl im Burgenland drüberkommt, damit Stix noch schnell den Landeshauptmann-Sessel ordentlich räumen kann!

Aber dazu ist es nicht mehr gekommen. Heute gibt es eben einen extrem großen roten Skandal im roten Burgenland, meine Damen und Herren! (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP. – Abg. Pfeffer: Da gibt es aber andere Seiten auch noch ...! – Gegenrufe bei den Freiheitlichen.)

Es gibt im Burgenland einen extrem roten Skandal – zum Schaden des Landes und der Bürger dieses Landes. Meine sehr geehrten Damen und Herren! Dieses rote Netzwerk hat ja dem Burgenland schon so oft geschadet und uns Burgenländern großen finanziellen Schaden zugefügt.


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Erinnern wir uns doch etwa nur an das seinerzeitige "Vogl-Paradies"! Sie wissen, was ich meine, wenn Sie aus dem Burgenland kommen: das "Vogl-Paradies" im Bereich der BEWAG. (Abg. Haigermoser: Ein Galgenvogel-Paradies ist das!) Dort hat es die Gebrüder Vogl gegeben, die sich zum Beispiel bei Gulf Energy beteiligen wollten – und dann ist man bei einer Durchlauferhitzerfirma gelandet! Das hat uns 300 Millionen Schilling gekostet. Der "Vogl-Paradies"-Skandal war das damals. (Zwischenrufe bei der SPÖ.)

Erinnern wir uns weiters an den WBO-Skandal, Kollegin Pfeffer! Da kommt noch einiges an die Oberfläche; da ist noch gar nicht alles heroben. Erinnern wir uns weiters an die Fehlinvestitionen mit öffentlichen Mitteln in Heiligenkreuz und vieles andere mehr!

Die rote Bilanz: Die Verschuldung im Land Burgenland explodiert. Dabei kann man den Eindruck gewinnen: Wo Rote regieren, wird Geld verschwendet, wird Geld verschoben, ja man könnte sogar sagen, sind dem Betrug Tür und Tor geöffnet. Das ist ein trauriges Ergebnis, das wir heute bilanzieren müssen, denn die Zukunft unseres Bundeslandes – und das sollte auch Ihnen von der SPÖ weh tun – ist infolge dieser roten Misswirtschaft extrem gefährdet, meine Damen und Herren!

Das erste Mal droht die Gefahr, dass ein Bundesland zahlungsunfähig ist, dass ein Land in Konkurs gehen muss. Womit sollen wir denn, Frau Kollegin Pfeffer, die 3,7 Milliarden Schilling an Ziel-1-Förderung kofinanzieren?! Diese Frage hat sich offensichtlich überhaupt noch niemand gestellt. Landehauptmann Stix hat gesagt: Da haben wir eine zweite Ziel-1-Periode, und da werden wir jetzt ordentlich investieren, nachdem wir aus den Fehlern der ersten Periode gelernt haben! – Wie sollen wir bitte diese 3,7 Milliarden Schilling kofinanzieren, damit 2,8 Milliarden Schilling an Bundeszuschuss, damit 12 Milliarden Schilling an Privatinvestitionen ausgelöst werden können? Woher, meine Damen und Herren von den Roten, soll dieses Geld kommen?!

Hinzu kommt auch noch der finanzielle Schaden, der dem Land Burgenland aus der Landeshaftung schlagend werden kann, wie wir ja gehört haben. Hinzu kommt weiters der Entfall der Dividende, der Entfall der Haftungsprovision. Und dazu kommt das Misstrauen der Bevölkerung der Bank Burgenland gegenüber, die jetzt noch schlechter als vorher dasteht. Mehr als 600 Millionen Schilling Abfluss an Einlagen in den letzten Wochen!

Aber Sie von der linken Seite haben nichts gelernt, und damit komme ich auch schon zum Schluss, meine Damen und Herren.

Landeshauptmann Stix will im Amt bleiben, flickt eifrig am zerrissenen roten Netzwerk und bestellt als Nachfolger für seinen inhaftierten Freund Gassner, der auch Aufsichtsratsvorsitzender der BEWAG war, blitzschnell wieder einen roten Genossen in diese Funktion, nämlich den roten Bürgermeister von Unterkohlstätten. (Abg. Dr. Martin Graf: Das ist unerhört! Wieder ein Roter! – Weitere Zwischenrufe bei den Freiheitlichen.) Der Chef des Burgenländischen Müllverbandes wird jetzt Chef des Aufsichtsrates der BEWAG, im ehemaligen "Vogl-Paradies".

Sie, meine Damen und Herren von der SPÖ, haben nichts kapiert! – Der Wähler wird Ihnen die Rechnung hiefür präsentieren! (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP. – Rufe bei den Freiheitlichen: Bravo, Schweitzer!)

15.58

Präsident Dr. Heinz Fischer: Herr Abgeordneter Haigermoser, Sie haben das Burgenland beziehungsweise einen Teil des Burgenlandes als "Galgenvogel-Paradies" bezeichnet. Ich weise das mit aller Schärfe zurück! (Abg. Haigermoser: So habe ich das nicht gesagt! Das ist Ihre Interpretation, Herr Präsident! – Abg. Ing. Westenthaler: Das ist doch ungeheuerlich! – Weiterer Widerspruch und Zwischenrufe bei den Freiheitlichen in Richtung des den Vorsitz führenden Präsidenten Dr. Fischer, so unter anderem: Nicht das Burgenland, sondern die SPÖ!)

Sie haben die SPÖ-Burgenland als "Galgenvogel-Paradies" bezeichnet! (Neuerlicher Zwischenruf des Abg. Haigermoser. ) Dann erteile ich Ihnen einen Ordnungsruf für die Bezeichnung


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einer Partei als "Galgenvogel-Paradies". Danke für die Klarstellung. (Abg. Aumayr: Pleitegeier-Paradies! – Weitere Zwischenrufe bei den Freiheitlichen sowie Gegenrufe bei der SPÖ.)

Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Edlinger. – Bitte.

15.59

Abgeordneter Rudolf Edlinger (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Herr Staatssekretär! Meine sehr verehrten Damen und Herren! (Abg. Aumayr: Wo ist denn der Gusenbauer schon wieder? – Weitere Zwischenrufe bei der SPÖ.) Die Causa rund um die Bank Burgenland ist in der Tat ein gigantischer Kriminalfall (Rufe bei den Freiheitlichen: Aha, ein "Kriminalfall"!), und es ist daher legitim, dass sich das Parlament damit beschäftigt. Es wäre aber nicht Österreich, würde nicht versucht werden, aus der Tatsache, dass ein privater Unternehmer durch gezielte und offenbar geschickte Fälschungen gewaltigen Schaden angerichtet hat, ein parteipolitisches Süppchen zu kochen. Das ist Österreich – vor allem seit die Freiheitliche Partei in dieser Quantität hier vertreten ist. (Beifall bei der SPÖ. – Rufe bei den Freiheitlichen: Wo ist denn der Gusenbauer wieder?)

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich stehe überhaupt nicht an, mit sehr großem Respekt die Beantwortung der Dringlichen Anfrage durch Herrn Bundesminister Grasser zur Kenntnis zu nehmen. Er hat in sehr maßvoller Art und Weise die an ihn gerichteten Fragen, und zwar ohne Schuldzuweisungen, beantwortet – und das angesichts eines schwierigen offenen Verfahrens. So gehört sich das aber auch, wenn man tatsächlich hinter jene Fragen kommen möchte, die zu diesem Schaden geführt haben. Dass das ein Kriminalfall ist, wird sich ja dann sicherlich herausstellen. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Ing. Westenthaler: Seit 1993 hat der Landeshauptmann davon gewusst!)

Dabei handelt es sich um einen Kriminalfall, den die Justiz untersucht, um einen Kriminalfall, der letztendlich erst durch verschiedene Informationen ausgelöst wurde, die man zu einem Zeitpunkt, als die Bankenaufsicht kontrollierte, nicht einmal annähernd in dieser Dimension abschätzen konnte. (Abg. Ing. Westenthaler: Der Landeshauptmann hat davon gewusst!)

Nein, sehr geehrter Herr Westenthaler, denn dieses anonyme Schreiben aus dem Jahre 1993 ist an die Wirtschaftspolizei ergangen, an die Staatsanwaltschaft – und ist dort eingeschlummert. (Abg. Ing. Westenthaler: Im Landtag 1996 ...!) Auch im Jahre 1996 sind jene Wahrnehmungen an die Rechtsinstanzen, die der Staat hat, die Ihnen möglicherweise nicht passen, aber die vorhanden sind, weitergeleitet worden. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Ing. Westenthaler: Landtagsprotokolle!)

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Aus dieser Causa einen roten Skandal machen zu wollen, ist ein Stereotyp, das Sie haben. (Zwischenrufe bei den Freiheitlichen.) Ein Blick auf die handelnden Personen beweist ja die Unhaltbarkeit Ihrer Vorwürfe und Behauptungen. Neben dem Vorstandsvorsitzenden Gassner, der niemals eine führende Funktion in der SPÖ hatte, gab es im Vorstand, und zwar als stellvertretenden Generaldirektor, einen Herrn Günter Widder, ehemals ÖVP-Landesparteisekretär (Ruf bei der ÖVP: Vor 20 Jahren!) und zweiter Landtagspräsident. (Rufe bei der SPÖ: Da schau her!) Er hat sich vor wenigen Tagen mit einer Abfertigung in Höhe von 11 Millionen Schilling in die Pension vertschüsst, meine sehr verehrten Damen und Herren! (Abg. Ing. Westenthaler: Der von der ÖVP geht in Pension und der Rote in den Häfen! – Weitere Zwischenrufe bei den Freiheitlichen.) Dieser Günter Widder hat auch andere wichtige Funktionen für die ÖVP wahrgenommen, so zum Beispiel in der BEWAG, in der Burgenland-Holding und ähnliches mehr.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich erinnere weiters daran, dass jede einzelne Kreditaktion von allen Vorstandsmitgliedern unterschrieben und daher auch einhellig gebilligt wurde. Im dortigen Aufsichtsratsvorsitz – der Aufsichtsrat ist ja hier mehrfach genannt worden – gab es auch eine Persönlichkeit, einen Herrn Werner Frantsits, seines Zeichens Vorsitzender der Industriellenvereinigung des Burgenlandes, also nicht eines Vereines, der der Sozialdemokratischen Partei nahestehen würde. Dieser Aufsichtsratsvorsitzende Frantsits hat seine Verantwortung offensichtlich nicht in ausreichendem Maße wahrgenommen, und er repräsentiert jenen


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Verein, der in den letzten Jahren, in trauter Eintracht, FPÖ und ÖVP massiv finanziert hat. Daraus einen "roten Skandal" machen zu wollen, ist ein frivoles Spiel. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Ing. Westenthaler: Wer war denn Mehrheitseigentümer der Bank?)

Besonders patzig in dieser Angelegenheit benimmt sich aber der Obmann der burgenländischen FPÖ, Rauter, der behauptet – so wie Sie von den Freiheitlichen hier –, alles wäre längst bekannt gewesen. (Abg. Ing. Westenthaler: Sicherlich war das alles bekannt!) Sehr geehrter Herr Westenthaler! Die Wertschätzung, die ich Ihnen persönlich entgegenbringe, ist eher gering, aber: Einem Richter jedoch bringe ich mehr Wertschätzung entgegen. Ich meine, dass es schon sehr merkwürdig ist, dass ein Richter – nämlich jener Herr Rauter – sagt, dass seit vielen Jahren alles bekannt sei, als Mann der Justiz aber diesbezüglich keinerlei Maßnahmen ergreift. (Ironische Heiterkeit bei den Freiheitlichen.) Das ist ja geradezu fahrlässig, meine sehr verehrten Damen und Herren, wenn Rauter sagt, er wusste etwas, das aber für sich behalten hat. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Ing. Westenthaler: Jetzt ist der Rauter schuld! Am besten, Sie setzen sich gleich wieder nieder! – Abg. Dr. Martin Graf: Vielleicht ist der Jörg Haider schuld! – Weitere Zwischenrufe bei den Freiheitlichen sowie Gegenrufe bei der SPÖ. – Präsident Dr. Fischer gibt das Glockenzeichen.)

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ihr Manöver ist durchschaubar. (Abg. Ing. Westenthaler: Die Gauner sitzen bei euch! Bei uns gibt es keine Gauner! – Ruf bei der SPÖ: Rosenstingl! – Weitere Rufe und Gegenrufe zwischen Abgeordneten der SPÖ und der Freiheitlichen. – Präsident Dr. Fischer gibt neuerlich das Glockenzeichen.)

Meine Damen und Herren von den Freiheitlichen! Ihr Manöver ist durchschaubar: Ein Jahr vor den burgenländischen Landtagswahlen wollen Sie einen Skandal. Und noch etwas, Herr Westenthaler, da Sie hier fünf Termine nannten: Warum sprachen Sie denn nicht über den sechsten? Am 11. April 2000 hat der durchaus von mir geschätzte Finanzminister Grasser (Abg. Ing. Westenthaler: 1996!) noch nichts gewusst, da dessen Mitarbeiter sagten: keine Hämmer, Suppe zu dünn, keine Maßnahmen. (Abg. Ing. Westenthaler: 1993! 1996! 1999!) Am 11. April 2000 bitte konnte Grasser noch nicht handeln, weil die Suppe zu dünn war. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Ing. Westenthaler: Ihr Skandal ist das! – Weitere Zwischenrufe bei den Freiheitlichen.)

Meine sehr verehrten Damen und Herren von den Freiheitlichen! Ich hätte Ihren Finanzminister nicht so massiv angegriffen. (Abg. Ing. Westenthaler: Jetzt machen Sie sich doch lächerlich!)

Besonders massiv versucht die FPÖ, aus diesem Wirtschaftsskandal einen politischen Skandal zu machen, obwohl gerade die FPÖ jene Partei ist, in der ein Skandal den anderen jagt! Oder haben Sie vergessen, dass der Millionenbetrug Ihres ehemaligen Kollegen Rosenstingl – ich weiß nicht mehr genau, wo er hier saß – viele Millionen Schilling gekostet hat? Viele Menschen hat er betrogen. Neben Rosenstingl saßen Mentil und Schreiner – und während Sie über Sauberkeit sprachen, hat Rosenstingl seine dunklen Geschäfte erledigt. Das gehört in aller Offenheit auch hier gesagt. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Ing. Westenthaler: Der Gassner, euer Freund, sitzt im Häfen!)

Können Sie von den Freiheitlichen sich noch daran erinnern: Hier, wo jetzt Ihre Kollegen Krüger beziehungsweise Graf sitzen, saß ein Herr namens Meischberger: Wegen Steuerhinterziehung wurde dieser vom Obersten Gerichtshof verurteilt. Das sind Ihre Freunde und Kollegen – und Sie zeigen mit dem Finger auf andere! (Abg. Ing. Westenthaler: 2,5 Milliarden Schilling an Haftungen im Burgenland! – Zwischenruf des Abg. Haigermoser. )

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ein wahres Sittenbild ist auch der Fall Michael Passer, des Ehemannes der Frau Vizekanzlerin. (Ruf bei den Freiheitlichen: Jetzt werden Sie völlig geschmacklos!) Im Oktober 1989 wurde Michael Passer in Innsbruck zum Vizebürgermeister gewählt. Kaum ein Jahr später: Fahrerflucht. Vier Monate später musste er als Innsbrucker Vizebürgermeister zurücktreten. (Abg. Ing. Westenthaler: Sie sind der größte Schlammwerfer, den es je in diesem Hause gab! – Weitere Zwischenrufe bei den Freiheitlichen.) Ein Jahr später geriet Michael Passer in den Verdacht, als Steuerberater Schwarzgeldverträge


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zu konzipieren. (Abg. Ing. Westenthaler: Was hat er gemacht?) Er drohte "profil" mit einer Klage. – "profil" wartet bis heute darauf. (Abg. Ing. Westenthaler: Unerhört, was Sie da sagen! Schlammwerfer! – Weitere Zwischenrufe bei den Freiheitlichen.)

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ein Privatkonkurs des Herrn Passer: 70 Millionen Schilling in den Sand gesetzt! (Abg. Gaugg: Der größte Pleiten-Finanzminister war Edlinger ...!) Wer waren die Geschädigten des Herrn Passer? – Die Hypo-Bank Tirol. Der Tiroler Steuerzahler hat den Skandal des Herrn Passer bezahlt! (Beifall bei der SPÖ. – Zwischenrufe bei den Freiheitlichen.) Ich glaube, auch das muss man in aller Deutlichkeit sagen, wenn Sie von den Freiheitlichen mit dem Finger auf uns zeigen. (Neuerlicher Beifall bei der SPÖ.)

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir sind interessiert an der Aufklärung dieses Falles, in korrekter und seriöser Weise, und zwar durch die Justiz auch dann, wenn ich so meine Bedenken habe, ob auf Grund dieses Justizministers da jene Objektivität an den Tag gelegt wird, der es bedarf, um diesen Fall so zu lösen, wie es unserer Republik dienlich ist. (Beifall bei der SPÖ. – Zwischenruf des Abg. Gaugg. )

Sie von der FPÖ haben keinen Grund, mit dem Finger auf andere zu zeigen! Kehren Sie vor Ihrer eigenen Türe – und schämen Sie sich für Ihre ersten beiden Diskussionsbeiträge in dieser Dringlichen heute! (Lang anhaltender Beifall bei der SPÖ.)

16.08

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Kiss. – Bitte, Herr Abgeordneter. (Abg. Ing. Westenthaler: Der Pleite-Finanzminister Edlinger führt die große Lippe hier! – Weitere Zwischenrufe bei den Freiheitlichen. – Präsident Dr. Fischer gibt das Glockenzeichen.)

16.09

Abgeordneter Paul Kiss (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Herr Staatssekretär! Werte Kolleginnen und Kollegen! (Abg. Ing. Westenthaler  – in Richtung SPÖ –: Im Schlamm wühlen und damit werfen, das könnt ihr! – Zwischenruf der Abg. Aumayr. )

Präsident Dr. Heinz Fischer: Meine Damen und Herren! Herr Abgeordneter Kiss ist jetzt am Wort, und er ist der erste Redner der ÖVP, der in der Debatte über diese Dringliche drankommt!

Abgeordneter Paul Kiss (fortsetzend): Werte Kolleginnen und Kollegen! Wie das im Burgenland auch geschehen ist, so hat hier der ehemalige Finanzminister als erster Redner für die SPÖ genau das getan, was die SPÖ im Burgenland krampfhaft versucht, nämlich einen "Kriminalfall" zu argumentieren, und das alles in einem Zustand der Verdrängung, und zwar deswegen in einem Zustand der Verdrängung, weil Tatsachen – egal, ob man diese wahrhaben will oder nicht – ganz einfach Tatsachen bleiben, Herr Kollege Edlinger. (Abg. Edlinger: ... der Frantsits!) Sie haben ja mit Recht (Abg. Edlinger: ... der Frantsits ...!) – ich komme schon noch dazu, lassen Sie mich ausreden! – die Antwort des Finanzministers Grasser gelobt, haben all das, was er auf die einzelnen Fragen gesagt hat, gewichtet und haben damit ja auch bestätigt, dass das mehr als ein Kriminalfall ist: Es ist das ein Politskandal der SPÖ Burgenland! (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Herr Kollege Edlinger! Werte Kollegen von der SPÖ! (Abg. Edlinger: So primitiv hat Herr Finanzminister Grasser nicht argumentiert! – Heiterkeit bei Abgeordneten der Freiheitlichen.) Nein, sicherlich nicht. Sie haben ja auch besonders "klug" in dieser Form argumentiert. (Neuerliche Heiterkeit bei Abgeordneten der Freiheitlichen.) Das war ja nachvollziehbar, Herr Kollege Edlinger. Sehr "klug" und sehr "hoch stehend" (Abg. Edlinger: Selbstverständlich!) und in der inhaltlichen Sache außergewöhnlich haben Sie argumentiert! Dass es dazu noch eines ehemaligen Finanzministers bedarf, um gleichsam aus dem SPÖ-Politskandal Burgenland um die Bank Burgenland als die zwei Schuldigen – und die sind ja ganz klar – Rauter und Grasser herauszufiltern, das, muss man sagen, ist schon ein starkes Stück! (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)


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Ich bin zwar nicht jener, der die FPÖ in dieser Angelegenheit verteidigen will, aber, Herr Kollege Edlinger, ich hätte mir von Ihnen als ehemaligem Finanzminister der Republik Österreich und jetzigem Finanzsprecher der SPÖ auf Bundesebene im Parlament erwartet, dass Sie hierher kommen und sagen: Jawohl, da ist vieles schief gelaufen, da hat ein Landeshauptmann Stix, da hat SPÖ-Anwalt und SPÖ-Vorsitzender Moser, da haben die Funktionäre der SPÖ Mist gebaut, ich entschuldige mich dafür bei den BurgenländerInnen, bei den Steuerzahlern! – Das hätte ich mir von Ihnen erwartet! (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Ich sage an dieser Stelle als Burgenländer, als Kunde der Bank Burgenland, als einer, der, wie viele Zehntausende Frauen und Männer in diesem Land auch, mit seiner Bank mitleidet: Ich vertraue Landeshauptmann Stix nicht mehr, weil er die Öffentlichkeit bewusst getäuscht hat – und ich werde den Wahrheitsbeweis führen –, weil er in der Öffentlichkeit die Unwahrheit gesagt hat und weil er auch von Finanzminister Grasser in nobler, zurückhaltender Form der Unwahrheit geziehen wurde.

Ich behaupte, dass Landeshauptmann Stix laut "Kurier" vom 27. Juni gesagt hat – ich tue mich leicht, ich zitiere –, er hätte erst am 2. Juni des heurigen Jahres vom Kreditbetrug bei der Bank Burgenland erfahren.

Am 29. Juni, zwei Tage später, las man wieder im "Kurier" über den unter Druck geratenen Landeshauptmann: "Derzeit räumt er ein, dass er Anfang Jänner vom Aufsichtsratspräsidenten Frantsits informiert worden war."

Es sagt zum Dritten die Gattin des flüchtigen Alexander Thom, Frau Hom-Schumann, in der heutigen Ausgabe von "NEWS", wie Kollege Westenthaler in Teilen bereits zitiert hat, aus Gesprächen mit ihrem Mann wisse sie auch, dass Gassner und Stix immer die Befürchtung gehabt hätten, dass die ÖVP und die FPÖ zu viel Einfluss hätten. Sie sei aber verwundert gewesen, als sie auf Grund des aktuellen Falles in der Zeitung gelesen habe, dass Stix gesagt hätte, er hätte erst im Juni 2000 von der ganzen Sache erfahren.

Ich habe also damit den Beweis geführt, dass Landeshauptmann Stix die burgenländische, die österreichische Öffentlichkeit über seinen Informationsstand bewusst in die Irre geführt hat. Er hat also die Unwahrheit gesagt, und ich behaupte als Erstes – und ich glaube ihm nicht, weil ich seinen Wissensstand in dessen zeitlicher Abfolge dokumentieren kann –: Stix hat die burgenländische Öffentlichkeit bewusst in die Irre geführt!

Wir kommen zu einem zweiten Punkt: Ich behaupte – auch da hat sich Stix in Widersprüche verwickelt –, dass Landeshauptmann Stix es war, der die Wiederbestellung von Generaldirektor Gassner betrieben und diesbezüglich interveniert hat. Ich belege dies auch mit der Anfragebeantwortung durch den Herrn Finanzminister, und ich zitiere aus einem Protokoll der Staatskommissärin Dr. Hutter über Aufsichtsratssitzungen der Bank Burgenland vom 14. Dezember 1999, 21. März 2000, 29. März 2000, aus dem klar hervorgeht, dass – ich zitiere – der "dringende Wunsch" von Landeshauptmann Stix besteht, Gassner für weitere Jahre wiederzubestellen.

Herr Abgeordneter Edlinger! Wenn das keine Widersprüchlichkeiten sind, wenn das die Wahrheiten sind, von denen Sie sprechen, dann verstehe ich die Welt nicht mehr! Ich sage, dass in diesen Fällen Landeshauptmann Stix von einem, bedingt durch einen anderen zeitlichen Ablauf, anderen Wissensstand aus der österreichischen, der burgenländischen Bevölkerung klar und deutlich die Unwahrheit gesagt hat. Deshalb glaube ich ihm nicht mehr, und deshalb glaubt ihm auch die burgenländische Bevölkerung nicht mehr! Das ist dieser Skandal, der evident ist! (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Wer die internen Dinge des Burgenlandes und der Bank Burgenland kennt – und ich habe mich als, wie ich glaube, doch einigermaßen bekannterer Burgenländer mit einigen Burgenländern darüber unterhalten –, der weiß, dass die Bank Burgenland nie etwas anderes, Herr Kollege Edlinger, als eine SPÖ-Außenstelle war! Es haben in der Bank Burgenland immer nur die Sozialisten das Sagen gehabt (Abg. Pfeffer: Geh! Und wo waren die anderen? – Abg. Edlinger: Also, seien Sie mir nicht böse, ...!), die da geheißen haben (weiterer Zwischenruf des Abg. Edlinger ): Stix, Moser, Gassner, Randa, Stagl, Schneeberger und so weiter; ich könnte Ihnen


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die ganze Liste der Namen anführen. Das ist ein Beweis mehr dafür, dass es die SPÖ ist (Abg. Edlinger: Von nichts gewusst! Überall dabei und nichts gewusst! Lauter Adabeis!), die mit diesem Megaskandal ein ganzes Land, die Menschen eines Landes, die fleißig und anständig sind, praktisch in den Ruin hätte treiben können. Fast wäre es soweit gekommen, wenn es nicht auch die ÖVP gewesen wäre, Herr Kollege Edlinger, die bereit gewesen war, durch die Garantie des Landes Burgenland ja zu einer Stützung zu sagen, damit diese Bank nicht Pleite geht. (Abg. Mag. Kogler: Aber da hat Westenthaler gesagt, dass das eine Chuzpe ist!)  – Nein, es hat der Herr Finanzminister in dieser Sache die Antwort darauf gegeben.

Was die Burgenländerinnen und Burgenländer, die kleinen Sparer, die Häuselbauer, jene, die sich ein Auto kaufen, besonders magerlt, ist eben, dass Kredite in Milliardenhöhe in einer Art und Weise vergeben wurden, die jeglicher Beschreibung spottet. (Abg. Edlinger: Und die Abfertigungen an ÖVP-Direktoren von 11 Millionen? Das ist kein Schmarren!)

Hören Sie doch auf mit diesem Schmus, zum Kuckuck nochmal! (Ruf bei den Freiheitlichen – in Richtung des Abg. Edlinger –: Was kassieren denn Sie?) Gehen Sie auf das Wesentliche ein! Wenn Sie diese Dimension nicht verstehen, Kollege Edlinger, dann enttäuschen Sie mich ja aufs Neue in den Fähigkeiten, die ich Ihnen attestieren wollte! (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Nein, die Burgenländer magerlt, dass Hunderte Millionen und Milliarden Schilling in einer Art und Weise vergeben wurden, in der es der kleine Burgenländer oder wer auch immer sonst in Österreich niemals für sich beanspruchen kann, wenn er zu seiner Bank geht und um einen Kredit ansucht. (Zwischenruf des Abg. Edlinger. ) Da wird nämlich geprüft, dass die Fetzen fliegen. (Zwischenruf des Abg. Dr. Martin Graf. ) Das sind die Fakten, und ich habe, um dies zu beweisen, den Vertrag über einen Kredit, den meine Tochter vor eineinhalb Jahren bei der Bank Burgenland aufgenommen hat, mitgenommen. Was sie da alles vorlegen musste, damit ihr dieser Kredit überhaupt gewährt wurde! Da wurde zum Beispiel Folgendes gefordert: die Hinterlegung einer intabulationsfähigen Pfandbestellungsurkunde für Geschäfte und für Grundstücke, die Abtretung der Rechte und der Ansprüche einer Beamtenlebensversicherung und -ablebensversicherung. Ich habe eine Haftung als Bürge und Zahler übernehmen müssen, der Gatte meiner Tochter genauso, und dazu habe ich selbstverständlich auch eine Interzedentenerklärung, eine Bürgschaftserklärung abgeben müssen. Die Kolleginnen und Kollegen in dieser Filiale der Bank Burgenland haben dabei hervorragende Arbeit geleistet, denn sie haben diesen Kredit genau nach den gesetzlichen Kriterien vergeben.

Oben, der Generaldirektor, im Wissen mit dem Eigentümervertreter Stix, der hat sich um solche Dinge nicht geschert! Dort hat man es locker von der Hand gegeben. Es geht ja, bitte, nur um 2,35 Milliarden Schilling! – Sollen es vielleicht noch mehr sein? – Aber locker! Und Interventionen? – Na selbstverständlich! Warum auch nicht? Dem Hom-Rusch, dem schieben wir es hinten hinein. Beim kleinen Burgenländer, bei den anständigen, fleißigen Landsleuten, da ist man bereit, auf Schilling und Groschen alles abzupressen, was nur irgendwie geht. Das ist der eigentliche Skandal der SPÖ Burgenland! (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Es geht uns von der ÖVP darum, den Sparern, den Kunden, den Anlegern, den vielen Hunderten tüchtigen Mitarbeitern der Bank Burgenland, die genau durch diese Machenschaften der SPÖ (Abg. Edlinger: Und der ÖVP!) auch in Misskredit, in eine für sie persönlich sehr schwierige Situation geraten sind (Abg. Edlinger: Die ÖVP nicht vergessen! Ihr wart überall dabei – seien Sie mir nicht böse!) – so hören Sie doch auf mit diesem alten Tobak! (Abg. Edlinger: Ihr wart überall dabei!)  –, jetzt Stütze und Halt zu sein. (Abg. Edlinger: Sie sind ein Vertreter! – Abg. Dietachmayr: Das will er nicht hören!) Es geht aber auch darum, dass die politischen Verantwortlichkeiten, die ja mittlerweile durch die Aussagen des Herrn Finanzministers evident sind, im Untersuchungsausschuss des Landes Burgenland klar und deutlich gemacht werden.

Ich würde Herrn Landeshauptmann Stix sagen: Herr Landeshauptmann, gehen Sie! Geben Sie den Weg frei für eine politische und finanzielle Neuordnung (Präsident Dr. Fischer gibt das Glockenzeichen) des Burgenlandes! (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen. – Abg. Edlinger: Der ist nicht neugierig auf das, was du sagst!)

16.20


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Präsident Dr. Heinz Fischer:
Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Mag. Kogler. – Bitte. (Abg. Dr. Martin Graf: Jetzt bestreitet es der Edlinger gar nicht mehr! Er sagt nur, die anderen waren auch dabei! – Abg. Edlinger: Ihr habt die Rede nicht gelesen: Wenn politischer Skandal, dann einer mit Ihnen oder mit Haider! – Heiterkeit des Abg. Dr. Khol.  – Abg. Ing. Westenthaler: Alle sind schuld! Der Edlinger sagt, die ganze Welt ist schuld! – Das Burgtheater ist auch nicht viel besser! – Weitere Zwischenrufe. – Präsident Dr. Fischer gibt das Glockenzeichen.)

16.20

Abgeordneter Mag. Werner Kogler (Grüne): Kollege Westenthaler! Sie geben mir das Stichwort: Burgtheater.

Ich habe selten das Gefühl gehabt, Ihren Ausführungen so nahe zu stehen wie heute. Es tritt nur ein Problem zutage: Sie fahren hier das ganze Jahr über mit einer rhetorischen Geschwindigkeit von 120 Prozent, wo 80 Prozent leicht reichen würden. Wenn einmal 100 Prozent dessen, was Sie sagen, stimmen könnten, dann kommt man sich komisch vor, wenn man sich in einer derartigen Nähe der Argumentation befindet. – So geht es mir jetzt, sage ich Ihnen nur.

Es ist meines Erachtens alles, was Sie gesagt haben, richtig. Es handelt sich sicherlich auch aus unserer Sicht – so viel vorweg – um keinen Kriminalfall – nein, ganz sicher nicht –, sondern das ist die Ausgeburt, das sind die besonderen Blüten des pannonischen – und jetzt aufpassen – Proporzes! (Abg. Dr. Trinkl: Klar!) Die Besonderheit des pannonischen Proporzes liegt ja nicht darin, dass die ÖVP gar nicht dabei wäre, sie liegt auch nicht darin, dass es 50 zu 50 steht, so wie in anderen Bundesländern oder auch in manchen Stellen der Republik, sondern sie liegt darin, dass die ÖVP tatsächlich in den Entscheidungen nicht den gleichen Einfluss hat wie die SPÖ und auch der Größe nach nicht gleich stark vertreten ist, dass sie aber trotzdem fest dabeisitzt, mitentscheidet und mitnascht. Wo Sie mitgenascht haben, darauf werden wir noch zurückkommen.

Das sind die Besonderheiten des pannonischen Proporzes, und da sollten Sie sich überlegen, auf welcher Seite Sie dann jeweils klatschen. Kollege Khol hat das ja am schlauesten gemacht: Er hat nur verhalten geklatscht, er hat es nur angedeutet. Er weiß wohl, warum. (Beifall bei den Grünen.)

Dass man das ausschließlich der SPÖ umhängen will, halte ich für politisch gefährlich, und zwar auch dann, wenn wir die Fragen trennen wollen. Diese Dringliche Anfrage bietet ja leider keinen genauen Überblick beziehungsweise Einstieg in die Komplexität der Schwierigkeiten, die da im Kontrollieren dieser Affäre auftauchen. Umso lobenswerter ist das Bemühen des Finanzministers, hier korrekt und auch chronologisch Antwort zu geben. Wir würden uns von Seiten unserer Fraktion nur wünschen, dass das dann auch bei Anfragen seitens der Opposition der Fall sein wird. Aber ich stehe nicht an, vorläufig einmal der Form nach dieses Lob auszusprechen. (Abg. Dr. Martin Graf: Jetzt wird es gefährlich! Jetzt wird es ganz gefährlich, wenn er lobt!)

Es wird beim Aufarbeiten wichtig sein, zu unterscheiden zwischen dem, was in dieser Chronologie Burgenland-relevant ist und dem, was Bundesstellen betrifft, bei denen nämlich auch die Kontrolle versagt hat. Es kann daher nicht so sein, dass man jetzt nur hinzeigt und sagt: Um Gottes Willen, was ist denn da passiert!, wenn es alle oder viele gewusst haben wollen, dass ohnedies schon seit zehn Jahren diverse glaubwürdige, wie sie sagen, Informationen herumgeistern. Das braucht offensichtlich einmal eine genauere Ordnung der Fragen. Ich gebe ja selbst zu: Es tauchen nach wie vor jeden Tag fast mehr drängende Fragen auf, als Antworten gegeben werden können.

Ich würde daher schon einen diesbezüglichen Appell an die FPÖ richten, da Ihnen ja der Vorsitz im Untersuchungsausschuss zufällt – das ist eben das Pech, dass die Grünen noch nicht im Landtag sind; ruhig bleiben und nicht aufjohlen! (Abg. Ing. Westenthaler: Das ist der Gipfel!) – , insofern nämlich, als der Vorsitzende Rauter schon Gefahr läuft, hier einäugig vorzugehen. Die SPÖ braucht meine Pflichtanwaltschaft nicht, heute nicht mehr als früher, aber ich halte es grundsätzlich für ein politisches Problem, dass Kollege Rauter, wie es bis jetzt in der Öffent


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lichkeit nachvollziehbar war, derart einseitig vorgeht. Ich habe Informationen, dass ihm gleiche Dokumente vorliegen wie mir, nämlich – darauf wird noch zurückzukommen sein – Auszüge aus dem Prüfbericht der Oesterreichischen Nationalbank über die Bank Burgenland. (Abg. Ing. Westenthaler: Die können Sie gar nicht haben!) – Ich habe sie. Rauter hat sie auch, das weiß ich. – Dass er auf Grund dieses Wissens, das er haben muss, so vorgeht, wie das zumindest in der Öffentlichkeit nachvollziehbar ist, halte ich für bedenklich. Aber wir kommen am Schluss noch einmal auf das Burgenland zu sprechen.

Ich möchte mich nun auf ein paar bundesrelevante Fragen konzentrieren. Auf Bundesebene sind bis jetzt mehrere Stellen involviert gewesen: die Oesterreichische Nationalbank, die Bankenaufsicht und die Finanzprokuratur – beides Institutionen, die in das Ressort des Finanzministers fallen –, letztlich aber auch die Bank Austria. Auch die diesbezügliche Verantwortung der Bank Austria wird zu beleuchten sein, da gebe ich Ihnen völlig Recht. (Abg. Ing. Westenthaler: 40 Prozent!)  – 40 Prozent, genau. (Abg. Ing. Westenthaler: Edlinger-Freund Randa!)

Zur Rolle der Oesterreichischen Nationalbank sage ich nichts, erstens, weil sie ja im Aufsichtsverfahren der Bankenaufsicht tätig war, und zweitens, weil sich die Frau Vizegouverneurin in der Öffentlichkeit gegen die Vorwürfe, die gegen sie erhoben werden, wehrt und rechtliche Schritte angekündigt hat, und ich glaube, das sollte man respektieren.

Wenn aber das, was veröffentlicht wurde, stimmt, dann muss man sich auch über die Rolle der Nationalbank in solchen Dingen Gedanken machen, was ihre Kontrollfähigkeit im Zuge der beauftragten Bankenaufsicht betrifft.

Was die Bankenaufsicht selbst betrifft, so ist es offensichtlich zutreffend und richtig, dass sie eine der ersten Institutionen war, die ernsthaft Alarm geschlagen haben. Das verdient aber kein besonderes Lob, denn dazu ist sie ja da. Wir diskutieren ja schon ewig über die Reform der Bankenaufsicht, und das war eine Mindestpflicht, die erfüllt wurde.

Siehe da, das Ergebnis dieses Alarmschreies ist: Oh Gott, oh Gott! Da schaut es ja ziemlich arg aus! – In diesem Zusammenhang ist eben dieses Protokoll, dieser Prüfbericht seitens der Oesterreichischen Nationalbank, der schon im vorigen Jahr vorgelegen ist, sehr hilfreich. Die Oesterreichische Nationalbank hat damals auch schon das Finanzministerium informiert und hat später noch heftiger darauf gedrängt, dass einem im Sinne von nicht gemachten Wertberichtigungen bestehenden Vorsorgebedarf von einer Milliarde Schilling – nur was die Hom-Rusch-Gruppen betrifft! – Rechnung getragen wird. Ich gebe Kollegen Schweitzer völlig Recht, wenn er sagt, dass ja auch noch viele andere dubiose Kredite vergeben wurden, die überhaupt nur von der Motivenlage her nachvollziehbar sein können. Man braucht sich nur einmal anzusehen, wer die Kreditnehmer waren und in welchem Verhältnis sie zu den politischen Stellen standen. Da wird sich im Übrigen ganz am Schluss auch die unausweichliche Frage nach der Parteienfinanzierung stellen. Ich komme nicht umhin, das gleich mit anzubringen, weil die 10 Minuten Redezeit für diese ganze Causa sehr knapp bemessen scheinen. – Eine Milliarde Schilling!

Zurück zur Bundesebene: Mit diesem Prüfergebnis ausgestattet – und was da sonst alles noch über die Hom-Rusch-Gruppen drinnensteht: Ähnliches wie das, was in der Öffentlichkeit verlautbart wurde, nur eben im Jargon der Oesterreichischen Nationalbank ausgedrückt, wo man ja, wie wir wissen, ein bisschen nobler und zurückhaltender ist, aber für diese Institution war das eine äußerst offene und klare Sprache –, zieht sich die Bankenaufsicht dann auf diesen Prüfbericht zurück. Ich kann Ihnen hier sozusagen den Vorwurf nicht ganz ersparen, Herr Finanzminister – denn es fällt ja auch schon in Ihre Regentschaft –, dass man sich da irgendwie auf einen Handel einlässt, der durchaus vom Flair und von seinem Charakter her dem entspricht und die Kriterien dessen erfüllt, was man früher landläufig als "Kuhhandel" bezeichnet hat: Nein, für fünf Jahre taugt er nicht, das ist ein bisschen ein Gauner, oder was weiß ich, und schauen wir uns das an, und hin und her, aber vielleicht ein Jahr, denn wir hätten ihn mit unseren formellen Möglichkeiten nicht früher als nach einem Jahr hinauskippen können. – Ich gestehe Ihnen zu, dass diese Vorgangsweise aus pragmatischer Sicht möglicherweise richtig war. Ich will es auch noch nicht endgültig qualifizieren. Vielleicht war es im Dienste der Sache wirklich das Gescheiteste.


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Ich frage mich aber, ob es nicht gescheiter gewesen wäre, mit der vollen Wucht des Bankwesengesetzes und der Mittel, die darin festgeschrieben sind, zuzuschlagen – das ist vielleicht ein bisschen überzogen – oder vorzugehen – §§ 69 und 70; ich muss Sie ja nicht extra erinnern – und zu riskieren, dass es eben auch ein Jahr dauert. Aber das schaue ich mir an, ob da – bei der sonstigen Haberei, die hier in dem ganzen Bank Burgenland-Konglomerat auftaucht – nicht ein, zwei Anrufe genügt hätten, wenn Sie oder jemand aus der Bankenaufsicht diesen Schritt angekündigt hätten, nachdem man ja schon – wir haben es heute in Ihrer Chronologie gehört – von Seiten der Bankenaufsicht von sich aus in das Burgenland gepilgert ist, um mit Stix zu sprechen!

Da fällt mir doch ein: Man hätte auch klarer und gerader und zielgerichteter vorgehen können. – Das ist zumindest eine relevante Frage, die im Raum steht.

Bank Austria – ein Letztes betreffend die Relevanz auf Bundesebene –: Manchmal hat man den Eindruck, dass die Bank Burgenland wie eine Filiale geführt wurde. Da gibt es Kreditnehmer der Bank Austria, denen dort Kredite fällig gestellt worden sind und die Weiterfinanzierung versagt worden ist. Die Gruppen Hom-Rusch übernehmen die Finanzierung von Baufirmen mit der Option auf einen stillen Ausgleich, zu einem Zeitpunkt, zu dem, wie wir wissen, Hom-Rusch in Wirklichkeit schon selbst uneinbringliche Kredite bei der Bank Burgenland offen hatte. Wenn man das in der Bank Austria gewusst hat oder so mit eingefädelt hat, dann sage ich: Gute Nacht!, was die Verantwortung betrifft, denn das ist eine ziemlich übliche, nein, üble – vielleicht auch eine übliche, aber ich hoffe es nicht! – Filialpraxis, würde ich meinen. (Beifall bei den Grünen.)

Es gibt also eine Reihe von Fragen, die tatsächlich die Bundeskompetenz betreffen. Ich komme zum Abschluss noch kurz auf das Burgenland und auf die angesprochenen pannonischen Blüten des sonderlichen Proporzes dort zu sprechen. Wir finden tatsächlich viele ÖVP-Verantwortungsträger. Der Aufsichtsratspräsident hat selbst Mitte der neunziger Jahre große Liquiditätsprobleme gehabt, weil er mit seiner Firma in diverse Skandale verwickelt war. Lesen Sie die Bilanzen beim Kreditschutzverband nach!

Es ist die Frage zu stellen: Welche Interessen hat er gehabt? – Er hat schon längst mit dieser Tätigkeit unvereinbare Interessen gehabt.

Dass jemand von der Landesregierung im Aufsichtsrat war, der wirklich hundertprozentig der ÖVP zurechenbar ist, wurde noch nicht erwähnt. Das soll und könnte auch nicht geleugnet werden.

Ganz zum Schluss stellt sich auch die Frage, ob nicht auch die Parteien mitgeschnitten haben, denn wer soll ein Interesse daran haben, Kredite derart zu vergeben oder für die Kreditvergabe zu intervenieren, wenn nicht irgendetwas dabei herausspringt?

Präsident Dr. Heinz Fischer: Bitte um den Schlusssatz, Herr Abgeordneter!

Abgeordneter Mag. Werner Kogler (fortsetzend): Mein Schlusssatz wird durch ein Bild untermauert. (Der Redner hält eine Zeitung in die Höhe, in der eine halbseitige Anzeige einer Bank abgedruckt ist.) Die Bank Burgenland inseriert ja heftig in diversen Zeitungen, auch in der ÖVP-Zeitung: Holen Sie sich die fetten Zinsen, doch anders als die anderen, in Qualität und Sicherheit und überhaupt!

Da ist sehr wohl Geld von der Bank Burgenland und von Subunternehmen an die Parteizeitungen geflossen! Darüber, was sonst noch geflossen ist (Präsident Dr. Fischer gibt das Glockenzeichen), bitte ich herzlichst um Offenlegung. (Beifall bei den Grünen.)

16.31

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Trattner. – Bitte.

16.31

Abgeordneter Mag. Gilbert Trattner (Freiheitliche): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Finanzminister! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Herr Altfinanzminister


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Edlinger, heute haben Sie sich ausgezeichnet: Erstens sind Sie heute mit der falschen Krawatte dahergekommen, denn an sich hätten Sie heute die Krawatte mit den drei Affen anziehen müssen: nichts hören – nichts sehen – nichts wissen! (Abg. Silhavy: Die war bei der Datensicherung!), und zweitens hat das, was Sie heute hier aufgeführt haben, wieder einmal bestätigt, dass es gut ist, dass Österreich nicht mehr Sie als Finanzminister hat. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.) Vor allem hat sich auch erwiesen, dass es gut ist, dass der Plan, einen Finanzminister Stix für das Bundesbudget zuständig zu machen, Gott sei Dank nicht verwirklicht wurde (Abg. Ing. Westenthaler: Das wäre ein Hohn gewesen!), denn dann wäre das Desaster vermutlich exorbitant gewesen! (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP. – Abg. Ing. Westenthaler: Das ist uns erspart geblieben!)

Mich überrascht Folgendes: Sie gehen hier heraus, obwohl Sie ein Riesenschlamassel in der Größenordnung von 3,4 Milliarden Schilling hinter sich haben, und dabei ist noch gar nicht sicher, ob das alles ist. Das wissen Sie selbst ganz genau, weil die Bankprüfberichte auch auf Ihrem Schreibtisch gelegen sind, Herr Finanzminister Edlinger. (Abg. Edlinger: Das ist nicht wahr!)

Sie haben auch gewusst, was damals mit der Bank Burgenland war. Aber Sie haben darauf nicht reagiert, weil Sie auch gewusst haben, mit wem Sie es dort zu tun haben: mit Herrn Hom-Rusch, der im Aufsichtsrat von Rapid gesessen ist, mit dem Sie am Wochenende Fußball zuschauen gegangen sind und über den einige Sponsorgelder seitens der Bank Burgenland zu Rapid geflossen sind. (Abg. Ing. Westenthaler: So ist das!) Aber das waren keine Sponsorgelder seitens des Herrn Hom-Rusch, sondern solche direkt von der Bank Burgenland an Rapid.

Mit solchen Leuten haben Sie sich umgeben. Damit sind Sie auch in dieser Sache nicht ganz aus der Verantwortung zu ziehen. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Dort hat ein Spiel stattgefunden, ein Spiel besonderer Art: Eine lokale Größe im Burgenland hat einer anderen lokalen Größe im Burgenland einen Kredit gegeben, und dann hat man noch eine lokale Größe gefunden, die all diese Transaktionen geprüft hat. Durch diese Vorgangsweise ist ein Schaden entstanden, der sich derzeit in der Größenordnung von 3,4 Milliarden Schilling bewegt, und zwar 3,4 Milliarden Schilling an uneinbringlichen Krediten. Dabei wissen wir genau, dass es über diese dubiosen Kredite einen Prüfbericht gibt und dass sie noch nicht zu 100 Prozent, ja noch nicht einmal zu 50 Prozent geprüft worden sind. Man weiß nicht, was alles zu diesen 3,4 Milliarden Schilling noch hinzukommen wird.

Außerdem sage ich Ihnen Folgendes, Herr Altfinanzminister Edlinger: Es hat 1991/1992 eine Bankprüfung gegeben – ein Bankprüfungsbericht wird selbstverständlich auch der Bankenaufsicht übermittelt –, und damals wurden Missverhältnisse in der Richtung festgestellt, dass in diesen beiden Jahren Vorbehalte gegen die Großveranlagungs-Vorschreibungen der Bank Burgenland laut geworden sind. In den Bankprüfberichten 1995/1996 wurde festgestellt, dass die Wertberichtigungen, welche die Bank vorgenommen hatte, nicht ausreichend waren. Diese Prüfberichte waren damals selbstverständlich auch dem Finanzministerium bekannt. Hätte man damals rechtzeitig eingegriffen, dann hätte sich der Schaden, der heute entstanden beziehungsweise in voller Höhe noch gar nicht vorstellbar ist, in einer Größenordnung von 1,6 Milliarden Schilling bewegt. Das wäre damals bewältigbar gewesen.

Heute gehen Sie einfach her und sagen: Das Land Burgenland hat ohnedies eine Haftung beziehungsweise eine Garantie in der Größenordnung von 2,35 Milliarden Schilling abgegeben, und deswegen kann diese Bank jetzt ohne weiteres bilanzieren.

Aber diese 2,35 Milliarden Schilling sollten aus der ordentlichen Geschäftsgebarung der Bank Burgenland bedient werden. Diese 2,35 Milliarden sind mit einem Zinssatz von 5 Prozent zu verzinsen, sodass jährlich ein Betrag in der Größenordnung von mehr als 300 Millionen Schilling zustande kommt, der zu bedienen ist. Wenn man aber von diesen 2,35 Milliarden ausgeht und annimmt, dass die Bank Burgenland ein ordentliches Geschäftsergebnis in Höhe von 140 bis 150 Millionen Schilling gehabt hat, dann stellt man sich schon die Frage: Wie soll das gehen?


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In Kenntnis dieser Tatsachen gehen aber Sie heraus, Herr Altfinanzminister, und beschimpfen hier die ÖVP und die FPÖ mit unrichtigen Aussagen. – Darüber werden wir noch reden, das kann ich Ihnen sagen, Herr Alt-Finanzminister!

An den Dingen, die hier zutage getreten sind, zeigt sich erstens einmal: Wenn das Land Burgenland dafür nicht eine Haftung abgegeben hätte, wäre es ein Insolvenzfall gewesen, ein totaler Insolvenzfall! (Abg. Kiss: Selbstverständlich!) Man hätte zum Konkursrichter gehen müssen. (Abg. Ing. Westenthaler: Das versteht der Edlinger nicht!) Das Eigenkapital von 1,1 Milliarden Schilling wurde aufgebraucht. Allein mit den 3,4 Milliarden Schilling gibt es einen Fehlbetrag von 2,3 Milliarden Schilling.

Wenn die Prüfung wirklich zutage bringen wird, dass die dubiosen beziehungsweise uneinbringlichen Kredite nicht 3,4 Milliarden Schilling ausmachen werden, sondern einiges mehr, dann möchte ich Ihr Gesicht sehen, ob Sie dann auch noch so lächeln und hier so frech zu den freiheitlichen Abgeordneten herüberbrüllen. Das ist eines Altfinanzministers nicht würdig! (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Aber dass das Ganze selbstverständlich auch Methode hat und dass die SPÖ dort knochentief drinsteckt, zeigt sich auch an dem Zeitablauf, der dort vor sich gegangen ist.

Sie haben einen Fall aufgezeigt und an Meischberger erinnert. Ich weiß genau, dass der frühere Filialleiter des ÖCI aus Tirol, Mair, damals in die Girozentrale vorgeladen wurde. Er gestand alles ein, was er gemacht hatte, und wurde dort an Ort und Stelle verhaftet. Weil der Vorstand der damaligen Girozentrale Gefahr in Verzug sah, dass dieser Mann abhauen könnte, ließ man ihn dort festnehmen.

Aber Sie decken, dass es im Burgenland eine Besprechung mit dem Geschäftsführer Hom-Rusch und seiner Assistentin Sylvia Zauner gab. Ihnen saßen Herr Gassner und dessen Vorstandskollege Oswald Koller sowie der Rechtsanwalt Stephan Frotz gegenüber. Innerhalb von 15 Minuten erklärte Herr Hom-Rusch der Bank Burgenland, dass alle Bilanzen gefälscht waren und dass es einen Riesenproblemfall gab.

Aber es kam nicht etwa dazu, dass Herr Gassner hergegangen wäre, sofort die Wirtschaftspolizei angerufen und dafür Sorge getragen hätte, dass dieser Mann Eisenstadt nicht hätte verlassen können (Abg. Ing. Westenthaler  – in Richtung SPÖ –: Euer Freund! – Zwischenruf des Abg. Edlinger ), sondern man hat ihm einen Fluchtweg geschaffen und hat nicht einmal eine Anzeige seitens des Wirtschaftsprüfers, dessen Prüfberichte von Hom-Rusch gefälscht wurden, zur Veranlassung genommen, einen internationalen Haftbefehl auszuschreiben. (Abg. Ing. Westenthaler: Ein Skandal!)

Was alles hat dieser Mann über die SPÖ gewusst, dass Sie solche Angst davor hatten, dass er dingfest gemacht wird? Was war das alles? – Das wird nicht nur Rapid gewesen sein, da wird auch etwas Parteienfinanzierung dabei gewesen sein, denn sonst hätte man ihn nicht davongehen lassen. (Abg. Ing. Westenthaler: So ist es!)

Da werden Sie in die Verantwortung gezogen werden, und da wird Herr Stix in die Verantwortung gezogen werden! Das wird der Untersuchungsausschuss im Burgenland hoffentlich zutage bringen. (Abg. Ing. Westenthaler: Genau so ist es! Ihr habt auch hineingegriffen!) Und Sie, Herr Altfinanzminister, werden wegen Ihrer Nichttätigkeit noch zur Verantwortung gezogen werden! Dafür werden auch die Gerichte sorgen. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

16.39

Präsident Dr. Heinz Fischer: Zu einer tatsächlichen Berichtigung hat sich Herr Abgeordneter Edlinger zu Wort gemeldet. Ich bitte um Formulierung des zu berichtigenden und des tatsächlichen Sachverhalts. (Abg. Ing. Westenthaler: Also wie viele Millionen sind geflossen?)

16.39

Abgeordneter Rudolf Edlinger (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Minister! Herr Staatssekretär! Herr Abgeordneter Trattner hat behauptet, ich hätte die FPÖ beschimpft. – Das ist falsch!


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Richtig ist: Alle Behauptungen über Rosenstingl, Meischberger und Passer sind unbeklagt in Zeitungen zu lesen. (Beifall bei der SPÖ.)

Zum Zweiten: Trattner sagte, ich sei mit Herrn Hom-Rusch bei Rapid im Vorstand gesessen. – Das ist falsch!

Richtig ist: Als ich kam ... (Abg. Mag. Trattner: Im Aufsichtsrat!)  – Auch nicht im Aufsichtsrat! Im Aufsichtsrat saß ich nie, daher konnte ich dort auch nicht mit ihm gesessen sein. (Abg. Ing. Westenthaler: Ihre Freunde sind dort gesessen!)  – Richtig ist aber, dass Hom-Rusch Admira-Wacker sponserte, wie ich höre. Dort saß Pröll mit ihm zusammen. (Die Abgeordneten Mag. Trattner und Ing. Westenthaler: Rapid auch!)

Drittens: Trattner sagte, die Prüfberichte seien auf meinem Tisch gelegen. – Das ist falsch!

Richtig ist: Sie sind nicht auf meinem Tisch gelegen, weil die Berichte noch nicht abgeschlossen waren und erst am 7. Februar das Ministerium erreichten. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Mag. Trattner: Auch das ist unrichtig!)

16.40

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Ing. Kaipel. – Bitte, Herr Abgeordneter. (Abg. Mag. Schweitzer: Was wird der sagen? – Abg. Gaugg: Herr Bürgermeister, geh’n wir’s an! – Abg. Ing. Kaipel  – auf dem Weg zum Rednerpult –: Du wirst es gleich hören, Herr Kollege! – Abg. Mag. Schweitzer: Ja, ja, ich bin schon sehr neugierig!)

16.40

Abgeordneter Ing. Erwin Kaipel (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Herr Staatssekretär! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Zuerst einmal an die Adresse des Herrn Kollegen Westenthaler (Abg. Gaugg: Jetzt geht es um Hom-Rusch und Stix!), weil er sich über Spitzelaktionen beschwert hat: Diejenigen, die Stimmzettel-Markieraktionen durchführen, zählen wohl zu den Oberspitzeln! (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Gaugg: Was ist jetzt los?)

Darauf, dass er von der roten Bank Burgenland spricht, werde ich noch zurückkommen. Ich kann dazu einen ganz anderen Befund liefern.

Kollege Kiss hat vorgeführt, wie sehr Schwarz und Blau im Burgenland schon nach Blut lechzen. Das Gebiss habt ihr schon ausgefahren, Graf Dracula würde vor Neid erblassen! Ich glaube, du hast heute schon das Ergebnis des Untersuchungsausschusses vorweggenommen. (Beifall bei der SPÖ.)

Ich möchte am Anfang festhalten, dass die Sozialdemokraten, vor allem die burgenländischen Sozialdemokraten, großes Interesse daran haben, dass dieser Kriminalfall geklärt wird – ohne Ansehen der Person. Ich bin überzeugt davon, dass der burgenländische Landeshauptmann alles dazu beitragen wird, dass es zu einer raschen und umfassenden Klärung dieses Kriminalfalls kommt.

Ich möchte aber darum ersuchen, dass wir nicht hier in diesem Hohen Hause prüfen wollen, wann wer was gesagt und wann wer interveniert hat. Dazu gibt es die Gerichte, dazu gibt es den Rechnungshof, dazu gibt es auch den Untersuchungsausschuss. Sie werden sich damit beschäftigen. Gemäß dem Ergebnis, das dabei herauskommt, wird dann zu ahnden sein. (Abg. Mag. Schweitzer: Was hast du zu sagen?)

Ich denke, wir sollten gemeinsam – alle politischen Parteien – überlegen, wie wir die Bank Burgenland behandeln. Sie ist die größte Bank des Landes. Sie liegt im operativen Geschäft in Österreich vergleichsweise gut. (Abg. Gaugg: Das hätte Stix sich überlegen sollen, bevor er die Milliarden zum Fenster hinausgeschmissen hat! Da hätte er sich das überlegen sollen!) Sie hat eine Bilanzsumme von 40 Milliarden Schilling, einen Marktanteil von über 30 Prozent und nicht zuletzt mehr als 300 Beschäftigte. (Abg. Gaugg: Jetzt auf einmal ist großes Wehklagen! Wo war das Gewissen, das rote Gewissen?)


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Aber wenn Schwarz und Blau sich so verhalten, wie sie es tun, nämlich dass sie die Bank Burgenland permanent nur schlechtmachen, dann werden wir das Gegenteil erreichen. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Gaugg: Das ist ja der Gipfel!) Sie gefährden damit nicht nur die Bank Burgenland, sondern Sie gefährden damit auch die Kunden und letztlich das Land Burgenland. (Abg. Ing. Westenthaler: Also das ist ja ...! – Abg. Neudeck: Wir gefährden?)

Es ist schon zugegeben worden, dass es zweifellos Verfehlungen gegeben hat. Es gibt diesbezüglich aber auch klare Verantwortungen. (Abg. Mag. Schweitzer: Ja, Stix!) Die Verantwortung ist zweifellos im Vorstand, im Aufsichtsrat und in der Kontrolle zu suchen. Daraus jetzt einfach einen SPÖ-Skandal zu konstruieren, wird Ihnen nicht gelingen.

Auch dass Sie Landeshauptmann Stix beschuldigen, werden Sie im Burgenland nicht erklären können. (Abg. Mag. Schweitzer: Stix! Stagl!) Er muss sich darauf verlassen können, dass Vorstand und Aufsichtsrat ihren Aufgaben nachkommen. Zudem gibt es die uneingeschränkten Prüfvermerke der externen Prüfer. Wie soll da der Landeshauptmann Fehler erkennen können? – Da übertreiben Sie! (Abg. Mag. Schweitzer: Was sagst du zu Wippel?)

Genau das bestätigt auch Alfred Worm. (Abg. Mag. Schweitzer: Was sagst du zu Wippel?) Ich darf zitieren, was Herr Worm sagt: Tatsächlich scheint es so zu sein, dass in diesem tatsächlich einmaligen Fall dem sozialdemokratischen Landeshauptmann kein Verschulden anzulasten ist. (Abg. Dr. Martin Graf: Einmalig!) Stix hat, so weit sich das bis dato rekonstruieren lässt, auf Warnsignale dadurch rechtzeitig reagiert, dass er sich von Vorstand und Aufsichtsrat die entsprechenden Unbedenklichkeitserklärungen vorlegen ließ. Dass Stix das gefälschte Testat eines Wirtschaftsprüfers präsentiert wurde, ist tragisch. Dass er die Fälschung nicht als solche erkennen konnte, kann ihm freilich nicht einmal politisch angelastet werden. – So Alfred Worm.

Es ist also ein Kriminalfall. Dass das der ÖVP nicht passt, dafür habe ich Verständnis, zumal zwei Vorstandsmitglieder eindeutig der ÖVP angehören. Wenn der Herr Landeshauptmannstellvertreter von einem roten Netzwerk spricht, dann kann man anhand der Personen, die in der Bank agieren, eindeutig nachweisen: Wenn es ein politischer Skandal ist, dann ist es ein ÖVP-Skandal! (Beifall bei der SPÖ.)

Zu den Personen: Da gibt es im Vorstand Herrn Gassner. Er ist und war nie Mitglied der SPÖ. Wie schon Kollege Edlinger gesagt hat, hat er auch keine Funktion in der SPÖ ausgeübt. (Abg. Gaugg: Ein ÖVP-Skandal? Er ist lieb! – Weitere Zwischenrufe.)

Dann gibt es das Vorstandsmitglied Mag. Schneider. Das ist ein ÖVP-Mitglied.

Ferner gibt es Herrn Dr. Widder – Kollege Edlinger ist schon darauf eingegangen –: Landesgeschäftsführer der ÖVP Burgenland, Dritter Landtagspräsident. (Abg. Mag. Schweitzer: Zweiter! Sag etwas Neues! – Abg. Edlinger: Sie sagen ja seit zwei Jahren immer das Gleiche!) Er war auch an dem Kampf beteiligt, in dem es gegen Sauerzopf gegangen ist. Er wollte die Spitze im Burgenland erreichen und ist dabei unterlegen. Er war im Vorstand Kreditreferent; auch darauf hat Herr Edlinger schon hingewiesen. Nicht 11 Millionen Schilling, sondern – ich kenne diese Zahl – 13 Millionen Schilling will sich Herr Widder mitnehmen.

Auch Herr Schneider wird 7 bis 9 Millionen Schilling in Anspruch nehmen wollen. Dazu hat aber der Landtag bereits eine Überprüfung durch den Rechnungshof veranlasst, sodass das, wie wir hoffen, nicht zum Tragen kommen wird.

Aber da zeigen Sie wieder Ihr wahres Gesicht! Hier im Haus beschließen Sie permanent Belastungen für die Schwachen im Lande, und auf der anderen Seite bedienen sich Ihre Parteifreunde ganz ordentlich in Millionen-Größenordnungen. Das ist das wahre Gesicht der ÖVP! (Beifall bei der SPÖ.)

Es ist auch aktenkundig, dass die betroffenen Kredite nicht nur von Gassner, sondern von allen drei Vorständen genehmigt wurden.


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In der Frage der Intervention sei nur der Vollständigkeit halber darauf hingewiesen, dass in der Frage der Neubesetzung der Vorstandsmitglieder die ÖVP-Spitzen sehr wohl überall, wo sie geglaubt haben, erfolgreich zu sein, für ihren Mann Mosbeck interveniert haben. Na, warum denn? (Abg. Kiss: Wer ist das?)  – Weil er ein VP-Mann ist und weil er der Schwager des Landesgeschäftsführers der Volkspartei ist. Das wird der Grund sein. (Abg. Kiss: Wer ist "Mosbeck"? – Weitere Zwischenrufe bei der ÖVP.)

Zum Aufsichtsrat, der mit zehn Mitgliedern besetzt ist: Vier Mitglieder werden vom Eigentümer Bank entsendet, worauf durch die Politik kein Einfluss genommen wird (Abg. Edlinger: Das ist wie ein Moor ...! – weitere Zwischenrufe – Präsident Dr. Fischer gibt das Glockenzeichen), eines vom Eigentümer Wüstenrot, der selbst seinen Vertreter entsendet, und fünf Mitglieder vom Eigentümer Land. Da gibt es, wenn man das politisch bewerten will, drei Rote und zwei Schwarze, wobei aber der heute schon erwähnte Vorsitzende des Aufsichtsrates, Frantsits, Präsident der Burgenländischen Industriellenvereinigung und ganz bestimmt kein Roter ist.

Es ist nachgewiesen, dass auch Jellasitz alle Aufsichtsratsprotokolle zugegangen sind.

In der Frage des Eigentümervertreters wird immer wieder Landeshauptmann Stix erwähnt, aber Eigentümervertreter ist die Landesregierung. Auf Grund meiner vorherigen Erklärungen, dass in diesem Haus in den wichtigsten Positionen eigentlich nur schwarze Politiker sitzen, ist es auf Grund dieses schwarzen Netzwerkes durchaus vorstellbar (ironische Heiterkeit des Abg. Kiss ), dass die besseren Informationen immer bei der ÖVP gelandet sind. (Abg. Kiss: Ihr seid krank! – Weitere Zwischenrufe bei der ÖVP.)

Es ist auch nicht verständlich, dass sich die Freiheitlichen in dieser Frage so exponieren, zumal die FPÖ selbst für jeden Skandalfall ein oder mehrere Beispiele vorweisen kann.

Herr Edlinger hat schon darauf hingewiesen, dass Herr Rauter 1995 und 1996 behauptet hat, was in dieser Angelegenheit passieren soll. Er hat auch gefragt: Warum keine Klage? – Diese Frage stellt sich zu Recht.

Aber Herr Rauter hat auch behauptet, dass er 1996 bei einer Regierungssitzung darauf aufmerksam gemacht hätte. Ich kann Ihnen nur mitteilen, dass es im Protokoll dazu keine Bemerkung gibt. Entweder hält uns Herr Rauter am Schmäh und es stimmt nicht – oder es war ihm nicht wichtig genug, dass er es protokollieren ließ.

Es hat auch einen freiheitlichen Kontakt mit der Bank Burgenland gegeben. Darauf darf ich kurz hinweisen. Mir liegt ein Schreiben der Bank Burgenland vor, das an einen "sehr geehrten Nationalrat" gerichtet ist. Darin heißt es:

Wie wir Ihnen bereits telefonisch mitgeteilt haben, hat der Aufsichtsrat unseres Hauses in seiner letzten Sitzung den von Ihnen beantragten Kredit per 50 Millionen gegen Vorlage einer abstrakten Bankgarantie per 5 Millionen US-Dollar an unsere Bank genehmigt. – Zitatende.

Dieser Nationalrat ist heute auch schon namentlich erwähnt worden, es war Herr Rosenstingl. Er war ein freiheitlicher Nationalrat, und somit ist nachgewiesen, dass ein einziger Politiker die Bank Burgenland vorsätzlich schädigen wollte, und zwar ein Politiker, der der Freiheitlichen Partei angehört. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Mag. Schweitzer: Na, na!)

Abschließend darf ich sagen: Ich bin froh darüber, dass es in dieser Causa einen Untersuchungsausschuss geben wird, wenn er dazu dient, dass er Klärung herbeiführen kann. Es ist heute auch der Antrag der SPÖ angenommen worden, einen öffentlichen Untersuchungsausschuss zu führen und einen unabhängigen Vorsitzenden zu installieren. Das Ergebnis ist hier ein bisschen abgewandelt. Herr Rauter wird der Obmann werden, und es wird zudem einen unabhängigen Verhandlungsleiter geben.

Ich werte das als Vorleistung der ÖVP im Burgenland an die Freiheitlichen. Sie wird diesen Untersuchungsausschuss jedenfalls dazu nützen, um abzuspringen und Neuwahlen herbeizuführen. Ich habe auch Verständnis dafür, dass Sie möglichst in vielen Bundesländern noch


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schnell zu einer Wahl kommen wollen, bevor Ihre Grausamkeiten, die Sie hier seit Wochen beschließen, zur Wirkung kommen. (Beifall bei der SPÖ. – Heiterkeit bei der ÖVP und den Freiheitlichen. – Abg. Schwarzenberger: Glauben Sie das selbst?)

Es ist Ihnen jedes Mittel recht, Herr Kollege, Österreich in Schwarz-Blau umzubauen, nicht nur im Bund, auch in den Ländern und, wo es Ihnen gelingt, auch in den Gemeinden. Aber ich möchte an dieser Stelle ...

Präsident Dr. Heinz Fischer: Bitte um den Schlusssatz, Herr Abgeordneter!

Abgeordneter Ing. Erwin Kaipel (fortsetzend): ... die Bevölkerung darauf aufmerksam machen, dass sie wachsam sein soll. Sie sprechen mit gespaltener Zunge, Herr Kollege. (Präsident Dr. Fischer gibt das Glockenzeichen.)

Wir im Burgenland werden uns damit auseinander setzen und Ihren tödlichen Hass gegen die Sozialdemokraten zweifellos überstehen. Ihr blinder Machtrausch wird Sie auch nicht zum Erfolg führen.

Präsident Dr. Heinz Fischer: Bitte, die Redezeit zu beachten!

Abgeordneter Ing. Erwin Kaipel (fortsetzend): Ich bin überzeugt davon, dass Ihre Aktivitäten dazu geeignet sind, dass die SPÖ im Burgenland bei den nächsten Wahlen im Herbst 18 Mandate erreichen wird. (Beifall bei der SPÖ.)

16.51

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Trinkl. – Bitte. (Abg. Mag. Schweitzer: Kaipel, du hast dich tapfer über die Zeit geredet!)

16.52

Abgeordneter Mag. Dr. Josef Trinkl (ÖVP): Werter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Herr Staatssekretär! Meine Damen und Herren! Herr Kollege Kaipel, Herr Kollege Edlinger, Sie müssen sich jetzt bald eins werden: War die ÖVP schuld an dem Skandal, oder war es doch die FPÖ – oder war es vielleicht doch auch der Stix? Ihr müsst euch einig werden, wer schuld ist, denn der eine gibt uns die Schuld, und der andere gibt den Freiheitlichen die Schuld.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Seit Wochen "hämmern" die Sozialdemokraten: Das ist ein Kriminalfall, und der Landeschef stellt klar! Da ist heute ein Flugblatt erschienen, auf welchem behauptet wird: Die "Affäre Burgenland" ist ein Kriminalfall, nichts als ein Kriminalfall und sonst gar nichts.

Meine Damen und Herren! Dieser Skandal erschüttert die Landesfinanzen, er stellt die Maastricht-Kriterien in Frage, er verunsichert die kleinen Sparer, und er stellt den Wirtschaftsstandort Österreich in Frage. Wenn man aber Ihren Argumenten folgt, dann war es ein rein kriminelles Verhalten eines Unternehmers, der sich mit Betrug einen Kredit erschlichen hat, vielleicht verbunden mit Verfehlungen eines Bankdirektors, der sich halt einfach über das Bankwesengesetz hinweggesetzt hat. (Zwischenruf des Abg. Edlinger. )

Warum sollte Herr Gassner das tun, Herr Edlinger? Warum? Warum sollte er das tun? Will er selber sein Institut in den Ruin führen, oder will er einfach nur einem betrügerischen Unternehmer unter die Arme greifen? – Das glauben Sie wohl selber nicht! So einfach können Sie sich über diesen Skandal nicht hinwegschwindeln, meine Damen und Herren!

Ich sage Ihnen eines: Bei diesem Skandal handelt es sich nicht um "pannonische Sumpfblüten", wie "NEWS" in seiner letzten Ausgabe schreibt, sondern dabei handelt es sich um politische Sumpfblüten, die knallrot aufleuchten, meine sehr geehrten Damen und Herren! (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen. – Zwischenruf der Abg. Huber. ) Ich wiederhole: Knallrot aufleuchten! Ich werde Ihnen das beweisen. (Neuerlicher Zwischenruf des Abg. Edlinger. ) Sie brauchen sich nur die Beteiligten anzuschauen: den Vorstand, den Aufsichtsrat, die


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Eigentümer und die beteiligten Aufsichtsbehörden, Herr Kollege Edlinger. Da gibt es eine Menge Aufklärungsbedarf.

Ich darf aus dem "FORMAT" zitieren: "Der inhaftierte Ex-Bank-Burgenlandchef Ernst Gassner – der ,Ernstl‘, wie ihn Stix nennt – fungierte als williger Erfüllungsgehilfe der pannonischen Spielart sozialdemokratischer Wirtschaftspolitik." – Und so geht das weiter. Unterstützt von einem Aufsichtsrat, dem der Stix-Sekretär angehört, dem Csaba Szekely angehört, dem Schneeberger angehört und dem Herr Peter angehört, meine sehr geehrten Damen und Herren! (Abg. Edlinger: ... Sie sind auf einem Auge blind!) Der Vorstand lässt sich selbst kontrollieren. (Abg. Edlinger: Nach Ihrer Rede ist der Präsident der Industriellenvereinigung ein Würstchen! Das ist ja ein Skandal, was Sie da machen!)

Heute aber ist eines klar: Herr Stix war dem Herrn Gassner eng verbunden, und er wusste seit Jahren über die Situation in der Bank Burgenland Bescheid, denn er war immerhin bis 1998 – das wurde heute schon gesagt – Regierungskommissär dieses Unternehmens. Und ich bin überzeugt davon, dass Herr Stix sehr wohl in der Lage war, diese Weitungen abzusehen. (Neuerlicher Zwischenruf des Abg. Edlinger. )

Wenn Herr Stix heute behauptet, er hätte erst im Jänner von den unangenehmen HOWE-Krediten, von den faulen HOWE-Krediten erfahren, dann sagt er einfach die Unwahrheit, meine sehr geehrten Damen und Herren! Es gibt zahlreiche Dokumente, die das auch belegen. (Abg. Edlinger: ... Jellasitz!)

Herr Stix hätte größeren Schaden von der Bank Burgenland und damit auch vom Land Burgenland abwenden können, wenn er gemeinsam mit anderen Wissenden früher gehandelt hätte.

So ist auch die Haltung der Bank Austria als Mindesteigentümer zu hinterfragen. Selbst wenn man Herrn Stix mangelnde Sachkenntnis zubilligen kann, für die Vertreter der Bank Austria wird das ja wahrscheinlich nicht gelten können. Letztlich war es auch Mag. Nograsek von der Bank Austria, der eine Bank-Austria-interne Revision erzwungen hat. (Abg. Huber: Lesen Sie nicht nach, oder sind Sie nur blind? – Präsident Dr. Fischer gibt das Glockenzeichen.) Die Herren und die Damen in der Bank Austria waren wissend. Warum aber schwieg die Bank Austria, selbst als der Vorbericht der Oesterreichischen Nationalbank kam? (Abg. Edlinger: Da war doch von den Fälschungen keine Rede!) Nein, weil die Nachricht für die Bank Austria nicht neu war, Herr Edlinger, weil das für die nichts Neues war! Die haben genau gewusst, wie es dort steht. Herr Randa war dort Aufsichtsrat bis 1997! (Abg. Edlinger: Keine Rede von den Fälschungen war da! Das ist ein Skandal!) Hören Sie zu, wenn Sie können!

1998 führte die Bank Austria einen Prozess mit der HOWE-Gruppe. (Zwischenruf der Abg. Huber. )

Präsident Dr. Heinz Fischer: Bitte, ich bin dafür, dass wir jetzt wirklich zuhören. – Kollege Trinkl, setzen Sie fort!

Abgeordneter Mag. Dr. Josef Trinkl (fortsetzend): Danke, Herr Präsident. – 1998 führte die Bank Austria einen Prozess mit der HOWE-Gruppe – die haben erkannt, dass es "Brösel" geben wird. Schließlich war auch der Nachfolger des Herrn Randa, Herr Peter, enger Vertrauter von Stix und Gassner und bei den 14-tägigen wirtschaftspolitischen Gesprächen bei Herrn Stix regelmäßig dabei. Man könnte diese Liste fortsetzen. Warum zog sich plötzlich die Bank Austria als potentieller Übernehmer der Bank Burgenland zurück? – Offensichtlich hat man in Kenntnis der Umstände den Braten gerochen und gesagt: Nein, dieses Unternehmen können wir uns nicht auch noch an den Hals hängen! – Das ist die Wahrheit! Deshalb muss heute eines festgestellt werden: Durch die enge Verknüpfung der Herren Randa, Stix, Gassner, Edlinger ist es unmöglich (Abg. Mag. Kogler: Sagen Sie einmal etwas zum Aufsichtsratsvorsitzenden!) und unvorstellbar, dass man sich nicht sofort informierte und nicht wusste, dass in dieser Bank Probleme auftauchen werden. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

Als aber dann im Dezember 1999 der Bericht der Nationalbank vorlag, hieß es nur mehr: Luken dichtmachen, durchtauchen! Wir wissen von nichts! – Im Übrigen, Herr Edlinger, was haben Sie


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heute für eine Krawatte um? Ich kann mich noch an eine mit Hasen oder Blindschleichen erinnern. (Abg. Edlinger: Nein, nein, eine mit Blindschleichen habe ich nie gehabt!) Eine von den beiden würde Ihnen heute sehr gut stehen. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen. – Abg. Edlinger: Das graue Mäuschen habe ich heute!)

Wenn man diese Verbindungen erkennt, dann wird einem ganz klar – hören Sie zu, Herr Kogler, das wird Sie auch interessieren! –, warum Herr Stix mit aller Kraft versuchen musste, dass Herr Gassner wieder Vorstandsvorsitzender wird. Er musste versuchen, dass Herr Gassner als einer der Wissenden wieder Vorstandsvorsitzender wird, und daher hat er sich auch in aller Öffentlichkeit für ihn eingesetzt. Und mit der Beteiligung des SPÖ-Mannes Stagl war die Mehrheit im Vorstand wieder gesichert. Damit hoffte man, über das eine Jahr drüberzukommen (Abg. Ing. Kaipel: Das ist eine gefährliche Unterstellung!), und derweil wären die Wahlen im Burgenland vorbei gewesen, und dann hätte man gehofft, dass all das im Sande verlaufen wird.

Wenn Herr Hom-Rusch nicht so ungeschickt gewesen wäre und den bass Erstaunten gesagt hätte: Bitte, ich habe euch gefälschte Bilanzen vorgelegt!, dann wäre dieses Unternehmen auch fast gelungen.

Herr Stix hat für Herrn Gassner interveniert, das ist klar. Er hat für diese Wiederbestellung die Verantwortung zu tragen. Ich hätte fast gesagt, dass hier bedingter Vorsatz vorliegt, weil er zu dem Zeitpunkt, zu welchem er die Bestellung Gassners betrieben hat, gewusst hat, wie es um die Bank Burgenland steht. Auch das ist eine gefährliche Geschichte, aber nicht für mich, so hoffe ich, sondern für den, der das veranlasst hat, lieber Herr Kollege Kaipel!

Wie die Öffentlichkeit, vor allem wie die Burgenländer dieses Verhalten ihres Landeshauptmannes qualifizieren, bleibt den Burgenländern überlassen, und ich mische mich da nicht ein, obwohl ich schon zugebe, dass mein Herz auf Grund meiner verwandtschaftlichen Beziehungen dem Burgenland eng verbunden ist. Ich verstehe aber, wenn der Ruf nach Rücktritt immer lauter wird.

Herr Kaipel! Aber die Versuche, die Volkspartei da mit hineinzuziehen, sind ein billiges Ablenkungsmanöver von der Verantwortung der politischen Freunde Randa, Edlinger, Stix, Gassner und wie sie alle heißen, denen es fast gelungen ist, ein Bundesland in den Ruin zu führen! Nehmen Sie das zur Kenntnis! (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen. – Zwischenrufe bei der SPÖ.)

Ich sage Ihnen noch etwas: Herr Widder ist ein ÖVP-Mann, dazu bekennen wir uns, aber meines Wissens war Herr Widder der einzige Abteilungsleiter des Unternehmens, der positive Ergebnisse vorlegen konnte. (Abg. Edlinger: Der Vorstandsdirektor hat alle Kredite unterschrieben!)

Ich darf ausnahmsweise Kollegen Gaugg zitieren, weil er nicht im Haus ist. Wissen Sie, was er gesagt hat? – Die Schwarzen gehen in die Pension und die Roten in diesem Fall in den Häfen. Das ist ein kleiner Unterschied, meine Damen und Herren! (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

Deshalb geht dieser Skandal weit über einen Kriminalfall hinaus. Das Ganze wurde in diesem Ausmaß nur deshalb möglich, weil das politische Netzwerk so lange funktionierte. Nur deswegen waren diese Ausmaße letzten Endes möglich. (Präsident Dipl.-Ing. Prinzhorn übernimmt den Vorsitz.)

Der Skandal der Bank Burgenland hat aber auch eines gezeigt, meine Damen und Herren, nämlich dass es längst an der Zeit ist, dass sich die Politik aus der Wirtschaft zurückzieht! Dies gilt insbesondere auch für den Bank-Austria-Konzern, wo wir immer noch auf die Einhaltung der Vereinbarung aus dem Jahre 1997 warten, und zwar dass sich die AVZ auf 25 Prozent zurückzieht. Weder ein Land noch eine Gemeinde hat heute noch etwas in einer Bank verloren. Da müssen Profis rein. – Das sagte Bundeskanzler Wolfgang Schüssel anlässlich einer Veran


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staltung in Graz, und ich meine, wir können ihm nur vollen Herzens zustimmen. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

17.0


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2

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Zu Wort gemeldet ist als nächste Rednerin Frau Abgeordnete Mag. Stoisits. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 7 Minuten. – Bitte, Frau Abgeordnete.

17.02

Abgeordnete Mag. Terezija Stoisits (Grüne): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Herr Staatssekretär! Kollege Trinkl hat den Kollegen Gaugg zitiert mit den Worten: Schwarze in Pension, Rote in den Häfen. (Abg. Dr. Trinkl: In diesem Fall, habe ich gesagt!) Meine sehr geehrten Damen und Herren! Bevor man überhaupt irgendetwas zum Fall Bank Burgenland sagt, ist es die Verantwortung jedes Redners und jeder Rednerin, so meine ich, darauf hinzuweisen, dass prinzipiell die Unschuldsvermutung gilt. (Abg. Dr. Partik-Pablé: Seinerzeit wollten Sie alle Freiheitlichen zu 20 Jahren verurteilen! Können Sie sich noch erinnern?) Selbst für Herrn Hom-Rusch gilt die Unschuldsvermutung, solange er nicht rechtskräftig verurteilt ist, meine sehr geehrten Damen und Herren! (Abg. Edlinger: Und der Herr Haider will die Opposition "eidrahn"! – Abg. Dr. Partik-Pablé: Die Reisepässe wollten Sie uns wegnehmen!)

Das ist nämlich aus dem Grund bedeutsam, weil, wie kaum noch in irgendeinem anderen Fall, hier so viele Abgeordnete, die gesprochen haben – mit Ausnahme des Herrn Bundesministers, der nicht Abgeordneter ist –, ganz genau und ganz gut wissen, wer wofür verantwortlich ist, wer wo welches Versagen an den Tag gelegt hat. Und es ist besonders auffällig, dass die Schwarzen sagen, nur die Roten, und die Roten sagen, aber auch die Schwarzen und auch die Blauen (Abg. Ing. Kaipel: Hauptsächlich!), und die Blauen meinen, es ist ausschließlich ein roter Politsumpf und alles Mögliche mehr.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Da ich weder über banktechnische Fachkenntnisse verfüge, geschweige denn Expertin in Bankaufsichtsfragen bin und sich vor allem Summen wie 3,4 Milliarden Schilling fast meinem Vorstellungsvermögen entziehen, wie viel Geld das eigentlich ist – man muss das immer in Relation setzen zum Landesbudget des Burgenlands, das 9 Milliarden Schilling ausmacht, vielleicht tut man sich dann ein bisschen leichter –, kann ich Ihnen aus der begleitenden Beobachtung dieser so genannten Causa Bank Burgenland nur Folgendes sagen: "Doch anders als die anderen in Qualität, Sicherheit und überhaupt!" (Die Rednerin hält eine Zeitung in die Höhe.) Solche Inserate von der Bank Burgenland – es sind immer einseitige – gibt es seit Jahren jede Woche in der roten Parteizeitung Burgenland und in der schwarzen Parteizeitung Burgenland, meine sehr geehrten Damen und Herren. (Abg. Kiss: In der grünen genauso wie in der blauen!)

Das ist jetzt keine Verletzung der Unschuldsvermutung oder etwas Ähnliches, sondern das ist ein Faktum. Wöchentlich werden diese Inserate geschaltet! Natürlich handelt es sich um defizitäre Parteizeitungen, denn wie sonst könnte man so eine Zeitung im Burgenland wöchentlich herausbringen, ohne defizitär zu werden. Das heißt, man kann es nur so machen, indem man Inserate zur Schaltung bekommt. Ganzseitige Inserate so wie in dieser Zeitung gibt es vor allem von Unternehmen wie Bank Burgenland, BEWAG, BEGAS, WIBAG und Ähnlichem.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das sind, wie Kollege Kogler gesagt hat, gute Kunden der Bank Burgenland. Überall, wohin man blickt, gibt es Verstrickungen, man braucht sich ja nur die Listen anzusehen. Und das ist ja kein Geheimwissen, sondern das steht seit Wochen in allen Zeitungen, nämlich, wie diese Verstrickungen in den einzelnen Aufsichtsräten, zwischen diesen Unternehmen sind. Es kommen dauernd dieselben Namen vor! Es sind sieben, acht Leute, die sitzen dort überall, und einer "kontrolliert" den anderen. Und diese sieben, acht Leute sind alle eindeutig zuordenbar, sie sind entweder rot oder schwarz. (Abg. Dr. Trinkl: Na, na, na! – Abg. Kiss: Wer ist schwarz, bitte?) Jetzt will ich damit nicht behaupten, dass man deshalb Parteimitglied sein muss. Aber wenn Kollege Kiss fragt, wer schwarz ist, so muss ich ihm sagen: Herr Dr. Günter Widder, Zweiter Präsident des burgenländischen Landtages (Abg. Kiss: Vor 20 Jahren!), Landesparteisekretär der ÖVP. Also der ist kohlrabenschwarz. "Schwarz" ist da ein Hilfsausdruck. (Beifall bei den Grünen.)

Oder: Herr Mag. Schneider. Was ist denn der? Nicht schwarz?

Das ist es, meine sehr geehrten Damen und Herren, was mir jetzt in dieser Debatte besonders aufgefallen ist. Die Rede von Herrn Ex-Finanzminister Edlinger hat mir überhaupt nicht gefallen (Abg. Nürnberger: Aber mir schon, Frau Kollegin!), aber schon überhaupt nicht gefallen, Herr Präsident, denn abgesehen davon, dass permanent Unschuldsvermutungen verletzt werden, scheint er das hier nicht zu kennen (die Rednerin hält eine Postwurfsendung in die Höhe), und das befürchte ich tatsächlich.

Ich muss als Burgenländerin sagen: Herr Karl Stix ist mein Landeshauptmann. Er ist auch der Landeshauptmann von Herrn Karl Schweitzer, denn die Burgenländer haben nur einen Landeshauptmann, und der heißt Karl Stix. (Abg. Dr. Khol: Wir Tiroler auch!) Aber wenn er uns jetzt mit einer Postwurfsendung an jeden Haushalt belästigt, die seine Unterschrift trägt und in der Sätze drinnen stehen wie: "Durch einen Beschluss der Landesregierung ist es gelungen, diese Situation zu meistern", dann muss ich sagen: Wo lebt mein Landeshauptmann? Nicht im Burgenland, denn im Burgenland ist nichts gemeistert! (Beifall bei den Grünen.)

Das schreibt er tatsächlich! Er ist wirklich imstande, die Ernsthaftigkeit der Situation so zu verkennen, dass er glaubt, er könne diesen Schmäh allen Burgenländern aufbinden, den Schmäh vom Kriminalfall. (Abg. Kiss: Er lebt im Zustand der Verdrängung! So wie der Edlinger auch!) Ich bin mir ganz sicher – davon bin ich überzeugt –, dass es hier Betrug, Hinterziehung gegeben hat. Das ist ganz zweifelsfrei! Herr Dr. Gassner, den ich nicht kenne – ich habe aber gelesen, er habe 37 Jahre in diesem Institut gearbeitet; das ist jetzt wieder meine sozusagen laienhafte Einschätzung als Burgenländerin –, ist offensichtlich in irgendeinem Moment in einen Strudel gekommen, wo er sich überhaupt nicht mehr herausgesehen hat. Aber da frage ich mich: Wo waren denn seine Vorstandskollegen, als er so tief im Strudel drinnen war? Wo war Herr Dr. Günter Widder in dieser Situation, der nicht ihn persönlich, aber die Bank Burgenland aus dem Strudel hätte ziehen können? Wo waren die anderen Vorstandsmitglieder? Das ist die Frage, die sich die – und das weise ich schärfstens zurück – von Paul Kiss immer als "kleine Burgenländer" apostrophierten Menschen im Burgenland stellen.

Er hat ja selbst den Beweis geliefert, wie das in der Praxis ist, was man alles braucht, wenn man einen Kredit will. Das hat er ja im Fall seiner Tochter uns hier geschildert.

Aber angesichts dessen, dass es – und jetzt kann ich keine Namen nennen, weil ich sie nicht weiß – in der Bank Burgenland Leute gibt, die einem Unternehmer aufgrund der Tatsache, dass er behauptet, Grund, Baugrund oder Industrie in Markt Allhau im Südburgenland im Wert von 300 Millionen Schilling zu besitzen, einen Kredit geben, frage ich mich schon: Wo leben solche Leute? Ähnlich wie der Herr Landeshauptmann. Einen Grund im Wert von 300 Millionen in Markt Allhau! Ich sagen Ihnen etwas: Da muss dir das ganze Lafnitztal gehören, und dann bist du noch ganz weit weg von 300 Millionen Schilling. Und das ist es, was dem Burgenländer und der Burgenländerin hier auffällt, dass es absolut keine Kontrollinstanz dort gegeben hat, dass es jetzt die größte Kraftanstrengung aller ist, zu sagen, da war einer, und es war sein Versagen.

Alle haben dort versagt, nicht kontrolliert oder nicht jene Gewissenhaftigkeit aufgebracht, die sie an den Tag hätten legen sollen. (Beifall bei den Grünen.)

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Blöd ist das Ganze in Wirklichkeit ja nur für die "BF" und "bvz", denn ganzseitige Inserate gibt es jetzt nicht mehr.

Aber ich sage Ihnen etwas: Das ist Europäisierung, und deshalb wird auch der Skandal um die Bank Burgenland etwas Gutes an sich haben: Das Burgenland wird ein bisschen europäischer werden. Dieser Sumpf – eine Hand wäscht die andere, der eine sagt nichts Böses über den anderen, weil alle mit drin hängen – wird damit ein für alle Mal vorbei sein. (Beifall bei den Grünen.)


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Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es wird auch Herrn Ing. Jellasitz – jetzt Landeshauptmann-Stellvertreter – nichts nützen, dass er solche Sprüche – ich sage das jetzt ein bisschen despektierlich – klopft, wie: Wenn er der Landeshauptmann des Burgenlandes wäre, würde er die Republik verklagen, weil die Bankenaufsicht versagt hat. – Ich meine, dieser Satz sagt alles über diesen vermeintlichen oder angeblichen Sumpf im Burgenland. (Beifall bei den Grünen.)

17.11

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Böhacker. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 5 Minuten. – Bitte, Herr Abgeordneter.

17.11

Abgeordneter Hermann Böhacker (Freiheitliche): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Herr Staatssekretär! Der Herr Alt-Finanzminister Edlinger hat hier erklärt, dass während seiner Amtszeit der Prüfbericht der Oesterreichischen Nationalbank nicht in seinem Hause eingetroffen ist (Abg. Edlinger: Nicht auf meinem Tisch!)  – nicht in seinem Hause eingetroffen ist!

Am 20. Dezember 1999 langte der Prüfbericht der OeNB ein und wurde von den Mitarbeitern meines Ressorts – zwischen Klammern: Edlinger – hinsichtlich folgender Problemkreise analysiert ... – Zum Ersten.

Am 12. Jänner 2000 langte der endgültige Prüfungsbericht der Oesterreichischen Nationalbank nach Vornahme einiger Korrekturen im Bundesministerium für Finanzen ein. – Wer war Finanzminister? – Edlinger! (Abg. Ing. Westenthaler: Er hat schon wieder die Unwahrheit gesagt!)

Am 16. Jänner 2000 fand vor dem Hintergrund der von der OeNB in ihrem Prüfbericht aufgezeigten mangelhaften Einhaltung der Sorgfaltspflicht und so weiter eine Besprechung in der Sektion V des Bundesministeriums für Finanzen statt. – Wer war Finanzminister? – Finanzminister Edlinger. Das zum Wahrheitsgehalt der Ausführungen des Altfinanzministers Edlinger. (Abg. Ing. Westenthaler: Wieder falsch! – Zwischenruf des Abg. Edlinger.  – Abg. Mag. Trattner  – in Richtung des Abg. Edlinger –: Wieso sind die Beamten schuld? Sie waren nicht dabei! – Abg. Ing. Westenthaler  – in Richtung des Abg. Edlinger –: Sie waren nicht dabei! Aber Minister waren Sie?!)

Herr Bundesminister außer Dienst Edlinger, Sie haben den Fall Bank Burgenland mit dem Fall Rosenstingl verglichen. Es ist schon hochinteressant: Sie haben immer gesagt, der Fall Rosenstingl sei ein politischer Fall. Das heißt, Sie implizieren jetzt, dass die Causa Bank Burgenland sehr wohl ein politischer Fall ist.

Sie dürften auch wissen, dass Herr Rosenstingl – das ist mein Wissensstand – zu sieben Jahren Haft verurteilt wurde. Wenn ich nun davon ausgehe, dass die Schadenssumme bei der Causa Bank Burgenland um ein Wesentliches höher ist, dann implizieren Sie wiederum, dass Sie erwarten, dass die Verantwortlichen der Bank Burgenland mit einer Freiheitsstrafe in vielfacher Höhe jener des Herrn Rosenstingl bedacht werden. (Abg. Mag. Trattner: Das wären dann ungefähr 700 Jahre!) Ja.

SPÖ-Milliarden-Skandal, Finanzskandal bei der Bank Burgenland – oder man könnte das auch anders betiteln: Landeshauptmann Stix: Mein Name ist Hase, ich weiß von nichts!

Herr Edlinger, Sie hätten die Häschen-Krawatte nicht Klubobmann Khol schenken sollen, sondern einem ganz anderen Adressaten: Ihrem Parteigenossen Landeshauptmann Stix, der vorgibt, von nichts zu wissen.

Meine Damen und Herren! Noch liegen nicht alle Fakten auf dem Tisch, noch scheint es so zu sein, dass nur die Spitze des Eisberges dieses sozialistischen Beziehungsgeflechts im Burgenland bekannt und sichtbar wurde, aber Folgendes: Allein schon das, was heute bereits in der Öffentlichkeit bekannt ist, muss jedem rechtschaffenen österreichischen Bürger und Steuerzahler die Zornesröte ins Gesicht treiben: 2,35 Milliarden Schilling – 2 350 Millionen Schilling, etwa


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1 000 Eigentumswohnungen! – beträgt der Schaden, den dieses sozialistische Beziehungsgeflecht im Burgenland verursacht hat!

Wenn Herr Landeshauptmann Stix nun sagt: Ich habe davon nichts gewusst, ich habe davon nichts gemerkt!, dann kann ich nur sagen: Dem "armen" Menschen hat anscheinend niemand etwas davon gesagt, keiner hat mit ihm darüber gesprochen – überhaupt niemand! –, man hat ihn dumm sterben lassen. – Das kann doch bitte nicht wirklich so sein! Der "arme" Landeshauptmann Stix habe nichts gewusst, wird behauptet.

Aber eines ist schon bedenklich – der Herr Finanzminister hat es uns heute gesagt –: Er hat als Vertreter des Mehrheitseigentümers die Möglichkeit gehabt, Bucheinsicht vorzunehmen und Betriebsprüfungen durchzuführen. Daher gibt es nur zwei Möglichkeiten: Entweder es war Unfähigkeit des Herrn Landeshauptmannes Stix oder grob fahrlässig – und beides ist im Interesse der Bürger und Steuerzahler mehr als bedenklich. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Es ist wirklich ungeheuerlich, wenn Herr Landeshauptmann Stix heute mit einer nicht zu überbietenden Überheblichkeit den Burgenländerinnen und Burgenländern erklären will, dass es sich hiebei nur um einen reinen Kriminalfall handelt, und sich noch als Retter dieser roten Partie aufspielt – als Retter! –, obwohl der Bürger und Steuerzahler diese Milliarden wird bezahlen müssen. – Er, Stix, der Retter – ein Schlag ins Gesicht der burgenländischen Bürgerinnen und Bürger!

Es gäbe viel dazu zu sagen, eines aber muss ich noch anmerken: Es wurde auch die Wirtschaftspolizei bereits tätig. Die Wirtschaftspolizei hat im Februar 1999 Generaldirektor Gassner darauf aufmerksam gemacht, dass er Kredite an ein Düsseldorfer Unternehmen vergibt, dessen Chef wegen Betruges gerade zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt wurde. – Das muss man sich vorstellen!

Was ist dabei herausgekommen? Hat Herr Gassner irgendwelche Konsequenzen daraus gezogen? – Gar nichts! Er hat in der Folge – obwohl er wusste, dass der Chef wegen Betruges zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt wurde – diesem Unternehmen noch weitere 17 Millionen Schweizer Franken an Kredit gewährt.

Zusammenfassend kann man nur eines sagen: Was lernen wir aus diesem roten Skandal? – Überall, wo die SPÖ versucht, Wirtschaftspolitik und Finanzpolitik zu betreiben – ob es die verstaatlichte Industrie, der "Konsum" oder die Parteifinanzen waren –, geht es schief. Wir können wirklich nur froh darüber sein, dass Landeshauptmann Stix, der erste Wahl war, als Finanzminister nicht installiert wurde, denn sonst wäre der Schaden für das österreichische Budget noch größer, als er unter Edlinger entstanden ist. (Beifall bei den Freiheitlichen sowie des Abg. Schwarzenberger. )

17.17

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als Nächster zu Wort gemeldet hat sich Herr Abgeordneter Dr. Jarolim. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 5 Minuten.– Bitte, Herr Abgeordneter.

17.17

Abgeordneter Dr. Johannes Jarolim (SPÖ): Herr Präsident! Meine Herren auf der Regierungsbank! Meine Damen und Herren! Kollege Böhacker, dass sich Ihr Klubobmann im Eingangsreferat in der sachlichen Substanz nicht sehr zurechtgefunden hat, verstehe ich, dass Sie allerdings hier weite Aspekte der rechtlichen Betrachtung – und um diese geht es ja letztendlich; ob es ein politischer Skandal oder ein Kriminalfall ist, wird sich ja im Rahmen des Verfahrens im Burgenland herausstellen – ausblenden, erstaunt mich doch sehr, da Sie immerhin Wirtschaftsprüfer und Steuerberater sind.

Zuerst zum Vorwurf, was Ex-Finanzminister Edlinger anlangt, nämlich er hätte den Bericht der Bankenaufsicht auf den Tisch bekommen – Sie werden das wissen, und der Herr Finanzminister wird es wahrscheinlich bestätigen können –: Der Bericht der Bankenaufsicht ist am 7. Februar mit der Stellungnahme der Bank Burgenland – erst zu diesem Zeitpunkt, mit diesem Kompendium wird er an den Minister weitergeleitet – bei diesem eingelangt, und zu diesem Zeit


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punkt war der Minister ein anderer. Also bitte werfen Sie das doch hier nicht vor – und noch dazu gespickt mit der Erklärung, es würde jemand anderer unrichtige Behauptungen aufstellen. (Zwischenruf des Abg. Böhacker. )

Ich würde Sie ersuchen, Herr Kollege: Bleiben Sie bitte an der Sache orientiert. – Wir bekommen das Ergebnis, aber Sie sollten ... (Neuerlicher Zwischenruf des Abg. Böhacker. ) – Ja, erstens Fakten, aber auch Ihre Erfahrungswerte und Ihr Know-how.

Wir alle wissen: Wir sprechen hier über eine Aktiengesellschaft, und diese hat eine gewisse Struktur: Sie hat einen Vorstand und einen Aufsichtsrat. Der Aufsichtsrat in einer Aktiengesellschaft ist nicht so wie in einer Gesellschaft m.b.H., sondern der Vorstand ist dort doch erheblich stärker. Es gibt dort einen aus drei Personen bestehenden Vorstand, neben dem Genannten auch noch Dr. Widder und Mag. Schneider, aber – und ich wiederhole mich jetzt – offensichtlich gehen Sie an diesem Thema völlig vorbei, indem Sie immer wieder ausblenden und sagen: Der Landeshauptmann ist eigentlich der, der die Übersicht über das ganze Unternehmen hätte haben sollen, der sich alle Bilanzen hätte anschauen sollen, der letztlich auch hätte erkennen sollen, dass hier gefälschte Testate, Wirtschaftstreuhand-Testate, abgegeben wurden.

Meine Damen und Herren! Wir haben heute gehört: Die Überprüfung der Finanzprokuratur, die vom derzeitigen Finanzminister in Auftrag gegeben worden ist, hat eine Erklärung ergeben, in welcher steht, dass es keinen Anlass für ein strafrechtliches Verfahren gibt, dass es keinen Anlass für eine entsprechende Anzeige gibt. – Ja um Himmels willen, was verlangen Sie mehr? Wenn die Finanzprokuratur, der Rechtsanwalt des Bundes, nach Überprüfung der Gesamtfinanzlage durch die Bankenaufsicht, nach dem Ersuchen des Finanzministers, zu überprüfen, ob allenfalls ein strafrechtlich relevantes Verhalten vorliegt, mitteilt, es sei nichts dran, und zwar unter diesem Finanzminister, der hier eine hervorragend sachliche – und dafür möchte ich mich auch noch bedanken – Sachverhaltsdarstellung gegeben hat, dann soll das – um Himmels willen! – der Landeshauptmann aus den Bilanzen herauslesen können? Das können Sie doch nicht verlangen! (Abg. Dr. Krüger: Der hat doch das Insider-Wissen!)

Nein, ich sage Ihnen etwas anderes! Herr Dr. Widder war Landesparteisekretär der ÖVP. Daher verstehe ich überhaupt nicht, warum Sie, Kollege Kiss, so tun, als wäre das überhaupt nichts, was mit Ihnen auch nur ansatzweise im Zusammenhang steht. Das ist mir schlicht und einfach unverständlich. (Abg. Kiss: Mit der SPÖ hat das anscheinend nichts zu tun!)

Herr Dr. Widder war Landesparteisekretär der ÖVP. Darauf haben Sie erwidert: Ja, aber lange Zeit bevor er Vorstand war. Das kann doch kein ernst zu nehmendes Argument sein, Herr Kollege! Wenn Sie derart argumentieren, können wir uns jede weitere Diskussion überhaupt sparen. Das nehmen Sie bitte zur Kenntnis. (Beifall bei der SPÖ.)

Dieser Herr Dr. Widder war im Rahmen der Aufteilung der Kompetenzen im Vorstand auch Kreditreferent. Er war Kreditreferent! Da können Sie doch nicht behaupten, er wisse von nichts, er sei nicht zuständig und er wisse auch nichts von der Gesamtverantwortlichkeit, wie sie seiner Position in einer Aktiengesellschaft entspricht. Also bitte tun Sie nicht so!

Weiters gibt es auch noch Herrn Dipl.-Ing. Frantsits, Präsident der Industriellenvereinigung, und der ist nicht irgendwer im Aufsichtsrat, sondern er ist der Kopf, er ist der Obmann. Das ist derjenige im Aufsichtsrat, der eigentlich die stärkste Stellung hat. Er ist Aufsichtsrat und hat Verpflichtungen als Aufsichtsrat. Sie können doch nicht behaupten, der sei niemand, er habe in diesem Zusammenhang keine Verpflichtungen. Wenn er seinen Verpflichtungen nicht nachgekommen ist – und so schaut es zurzeit aus –, dann wird er haftbar. Und dieses Haftbarmachen wird wahrscheinlich Gegenstand weiterer Verfahren sein.

Ich kann Ihnen nur sagen: Am 31. März 2000 hat Herr Frantsits im Radio Burgenland, und zwar im "Mittagsjournal" ein Interview gegeben und hat sich dabei zu nachstehender Erklärung hinreißen lassen, hat nach bestem Wissen Folgendes erklärt – ich zitiere –:

Ich kann sagen: Das ist sicherlich eine völlig falsche Sicht der Dinge. Es gab weder fahrlässige Kreditvergaben noch irgendwelche Verfehlungen dieser Art, die sich auch nur im Entferntesten


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in Richtung Fahrlässigkeit bewegen. Ich kenne den Notenbankbericht – das sagt Frantsits, der Aufsichtsratsvorsitzende sagt das! –, aber da steht sicher nicht drinnen, dass die Vorstände nicht wieder zu bestellen sind. Das wäre auch eine völlige Frechheit – das wäre eine Frechheit, sagt Frantsits, Aufsichtsratsvorsitzender der Bank! – der Notenbank, wenn sie das täte, denn das steht ihr gar nicht zu. Das kann sie auch gar nicht, und wird es auch sicher nie tun. – Zitatende.

Herr Kollege Kiss! Wenn Sie das auf der Zunge zergehen lassen, was hier gesagt worden ist, dann können Sie doch nicht behaupten, dieser Aufsichtsratsvorsitzende sei erstens einmal in der Sache nicht verantwortlich, er habe auch nichts gewusst, er habe nichts geprüft, und daher ginge Sie das überhaupt nichts an. (Abg. Kiss: Behaupten Sie nicht Dinge, die ich nicht gesagt habe!)

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Herr Abgeordneter! Den Schlusssatz bitte! Ihre Redezeit ist beendet. (Abg. Dr. Jarolim: Ich habe 10 Minuten, und ich habe 5 Minuten freiwillige Redezeit, bitte! – Abg. Ing. Westenthaler: Kollege Jarolim, Ihre Zeit ist abgelaufen! – Abg. Mag. Trattner: Schluss mit den Anschüttungen!) Die Gesamtredezeit Ihrer Fraktion ist beendet.

Abgeordneter Dr. Johannes Jarolim (fortsetzend): Dann müssen Sie das Licht einschalten, damit ich weiß, wie weit ich bin. Ich danke für diese "Großzügigkeit"! (Beifall bei der SPÖ.)

17.24

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Zu Wort gelangt Herr Bundesminister Mag. Grasser. – Bitte.

17.24

Bundesminister für Finanzen Mag. Karl-Heinz Grasser: Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Zwei Sätze zur Sache: Da es eine Diskussion darüber gegeben hat, wann der Prüfbericht im Finanzministerium eingetroffen ist, und Herr Abgeordneter Jarolim gesagt hat, ich würde ihm zustimmen, wenn er sagt, das wäre im Februar der Fall gewesen.

Ich bitte Sie um Verständnis, ich kann Ihnen nicht zustimmen. Der Prüfbericht, und zwar der vorläufige Prüfbericht der Nationalbank, ist am 20. Dezember 1999 eingelangt. Der endgültige Prüfbericht ist am 12. Jänner 2000 eingelangt. (Abg. Ing. Westenthaler: Edlinger hat also wieder die Unwahrheit gesagt! – Zwischenruf bei der SPÖ: Nicht beim Minister!)

Wenn Sie jetzt mit mir diskutieren wollen, ob es beim Minister war oder im Bundesministerium für Finanzen, so muss ich Ihnen sagen: Ich gehe davon aus, dass sich der Kollege außer Dienst für das Bundesministerium für Finanzen in diesem Zeitraum verantwortlich fühlt, genauso wie ich mich seit meiner Angelobung dafür verantwortlich fühle. – Danke. (Beifall bei den Freiheitlichen. – Abg. Ing. Westenthaler: Ein Mann, der bereit ist, Verantwortung zu übernehmen!)

17.25

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächster Redner zu Wort gemeldet hat sich Herr Abgeordneter Öllinger. – Bitte.

17.25

Abgeordneter Karl Öllinger (Grüne): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Wenn man die Diskussion, vor allem die erste Runde, verfolgt hat, so fiel einem schon einiges auf: Kollege Schweitzer attackiert die SPÖ, verschweigt aber, dass es auch eine ÖVP in der ganzen Angelegenheit gegeben hat. Kollege Edlinger von der SPÖ attackiert die FPÖ und schont den Finanzminister, um sich nicht nur bildlich, sondern auch im übertragenen Sinn, den Rücken frei zu halten. Kollege Kiss von der ÖVP übernimmt den Jargon der FPÖ, in der Sprache wird er freiheitlicher als die Freiheitlichen. Er spricht sogar – was man prinzipiell ablehnen muss – von kleinwüchsigen Burgenländern, nämlich von den kleinen Burgenländern. Es gibt auch große Burgenländer. Er wollte die "kleinen Leute" verteidigen, also vom Jargon her freiheitlicher als die Freiheitlichen sein. Er verteidigt sogar Herrn Rauter von der


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FPÖ, um Lob und Dank von der FPÖ zu ernten in dem Sinn, dass dafür die ÖVP aus dem Spiel gelassen wird. Eine sehr unterwürfige Geste!

Es erhebt sich die Frage, ob man mit dieser Beschreibung der Rollen alle hier in der Erstrunde Versammelten ausreichend charakterisiert hat. Einen vielleicht noch nicht, auf den ich gegen Ende meiner Ausführungen zurückkommen werde, nämlich den Herrn Finanzminister.

Die zweite Frage: War es eine politische Angelegenheit oder ein Kriminalfall? Das ist zuvor heftig diskutiert worden. Ich würde sagen, das Match ist unentschieden. (Abg. Ing. Westenthaler: Bist du der Pflichtverteidiger der SPÖ?) Klar ist: Es ist eine Angelegenheit des politischen Proporzes, und es gibt nirgendwo, in keinem anderen Bundesland einen so erbärmlich feudalistischen Proporz wie im Burgenland. Auch das muss gesagt werden.

Es ist aber nicht nur eine Frage des Proporzes im Burgenland, sondern auch eine Frage der politischen Kontrolle im Burgenland. Und dabei hat sich die FPÖ bis jetzt – mit Ausnahme der letzten Wochen – noch nicht ausgezeichnet. Wenn es so ist, dass die Dimension dieses "Kriminalfalles" schon vor Jahren bekannt war, warum, meine Damen und Herren von der FPÖ, haben Sie nicht gehandelt? (Abg. Dr. Martin Graf: Wir haben es eh den Grünen gesagt, aber die haben nichts gemacht!)

Zur Frage "politischer Skandal" oder "Kriminalfall" gehört aber auch, dass man sich die Dimension dieses Kriminalfalles noch ein bisschen genauer anschaut und sich die Frage stellt, warum das wohl so schwer einzuordnen ist. Aus meiner Erfahrung mit "World Vision", mit "Euroteam" und nach dem, was ich bislang in der gegenständlichen Angelegenheit weiß, kann ich nur sagen, dass das gerade deshalb so schwer einzuordnen ist, weil manche Dinge in der Angelegenheit Bank Burgenland quer zu den politischen Parteien gestanden haben, und zwar im Kriminalfall, denn da geht es nicht nur um die SPÖ, da geht es auch nicht darum, dass man jetzt unbedingt der ÖVP proportional, in welchem Grad auch immer, die Verantwortung umhängt und auch die FPÖ nicht aus dem Spiel lässt, nein, darum geht es nicht, sondern das Interessante an dieser Causa ist – und damit komme ich auf den Verursacher oder zumindest einen der Verursacher zu sprechen –, dass man Herrn Hom-Rusch bis jetzt nicht unterstellt hat, dass er ein Parteigänger von SPÖ, ÖVP oder FPÖ oder meinetwegen auch der Grünen oder sonst irgendeiner Partei wäre. Das kann man nicht sagen, und das würde wahrscheinlich auch nicht stimmen, denn Herr Hom-Rusch hat seine Kontakte über den Fußballplatz, die Weinkeller und die Parteilokale hergestellt. Herr Hom-Rusch ist in den achtziger Jahren nach Österreich gekommen und hat sogleich damit begonnen, als Fußball-Sponsor tätig zu werden. Er war tätig für Rapid, für Admira, für den FavAC und hat versucht, dort seine Connections zu finden.

Herr Hom-Rusch hat Connections gefunden, und zwar bei der Rapid AG zum Herrn Skender Fani. (Abg. Fischl: Auch bei Rapid, Herr Edlinger, hochinteressant!) Auch bei der Rapid AG zur Baufirma Hazet, die er später aus einem stillen Ausgleich heraus übernehmen wollte. Herr Hom-Rusch hat dann Herrn Skender Fani in die HOWE Bau AG hineingenommen, und damit gelange ich in weitere Dimensionen. Ich lasse nun einiges aus. Fani findet sich schließlich bei Magna, Hom-Rusch findet sich auch bei Magna, nämlich durch Bautätigkeiten. Daraus ergibt sich die Frage an Sie, Herr Finanzminister: Haben Sie nicht vielleicht schon vor Ihrer Tätigkeit als Finanzminister Herrn Hom-Rusch und Herrn Fani von Ihrer Tätigkeit bei Magna her gekannt? Das wäre ja auch eine Dimension, die man in diesem Zusammenhang durchaus erörtern könnte. (Beifall bei den Grünen. – Abg. Dr. Trinkl: Mein Gott!)

Es sei mir auch noch erlaubt, eine zweite Frage – sozusagen außer Konkurrenz – zu stellen, denn auch das kennen wir aus der Vergangenheit, Herr Finanzminister: Eine Bank wird ertappt. Es lässt sich nicht abstreiten, die waren drinnen, und zwar massiv und mittels politischer Intervention. Es ist aber auch üblich, dass andere Banken, die vielleicht auch mit drinnenhängen, versuchen, die ersten Monate möglichst ruhig über die Bühne zu bringen. Deshalb die zweite Frage – außer Konkurrenz – an Sie: Was wissen Sie, Herr Bundesminister, über Verwicklungen von beziehungsweise über fällige Kredite bei anderen Banken, die durch die Firma Hom-Rusch verursacht worden sind? (Abg. Ing. Westenthaler: Die Firma heißt HOWE – und nicht Hom-Rusch!) Kennen Sie vielleicht auch noch andere Banken, etwa in Niederösterreich, etwa aus


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dem schwarzen Parteibereich, bei denen Herr Hom-Rusch auch verschuldet ist? Um diese Antwort würde ich Sie auch noch bitten. (Beifall bei den Grünen.)

17.31

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Gaugg. Restliche Redezeit: 3 Minuten. – Bitte, Herr Abgeordneter.

17.32


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Abgeordneter Reinhart Gaugg
(Freiheitliche): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Herr Staatssekretär! Geschätzte Damen und Herren! Herr Kollege Edlinger! Was kann man Ihnen noch glauben? Jedes Mal zitieren Sie Daten, Fakten und Ähnliches, und die erweisen sich dann schlagartig als falsch. Einfach unehrlich, einfach Edlinger! Das scheinen Sie zum Prinzip erhoben zu haben, seit Sie hier im Parlament sitzen.

Ich muss Ihnen schon sagen: Es zeugt von der eleganten Parteischule, die Sie durchgemacht haben, wie Sie versuchen, aus einem SPÖ-Skandal im Burgenland das SPÖ-mäßige wegzuwischen und unschuldig zu tun. Wahrscheinlich werden Sie uns auch noch erklären, dass die Erde eine Scheibe ist. Das hat in Ihren Ausführungen noch gefehlt. (Abg. Ing. Westenthaler: Das glaubt er wirklich! – Abg. Edlinger: Das ist nicht meine Philosophie!) Es ist geradezu abenteuerlich, wenn Sie meinen, dass Herr Stix ... (Neuerlicher Zwischenruf des Abg. Edlinger. ) Aber ich gehe schon recht in der Annahme, dass Herr Landeshauptmann ... (Abg. Ing. Westenthaler: Edlinger glaubt ja auch bis heute, dass er uns nur 20 Milliarden Schilling Budgetdefizit hinterlassen hat!) So ist es! Genau! Das ist nämlich der nächste Punkt.

Aber Sie werden doch zugestehen, dass Herr Landeshauptmann Stix Mitglied der SPÖ ist. So weit ist es also schon noch. Herr Kollege Edlinger, Sie werden sich wahrscheinlich auch noch erinnern, dass Herr Stix es war, der als Finanzminister erster Wahl gegolten hat – jener Landeshauptmann Stix, der seit 1992 von den Unregelmäßigkeiten weiß, die sich nunmehr als riesiger Bankskandal herausstellen. Und wiederum sind durch Ihre Skandalpolitik 300 Arbeitsplätze diesmal im Bankbereich gefährdet. Das ist ein Faktum, das können Sie nicht leugnen! Ihre Fahrlässigkeit, Ihre Großzügigkeit gegenüber den Bankdirektoren und insbesondere gegenüber Landeshauptmann Stix, wie Sie die alle bei der Bank Burgenland haben agieren lassen, ist abenteuerlich.

Ich höre immer: Unzulässige Vorverurteilungen! Sind es Vorverurteilungen, wenn man weiß, dass das Kreditwesengesetz nicht bloß geringfügig verletzt wurde, sondern massivst? Hom-Rusch hat mehr als das Vier- oder Fünffache an Krediten bekommen, als gesetzlich möglich gewesen wäre. Wo war denn da die Sorgfaltspflicht des Vorsitzenden? (Abg. Edlinger: Vorsitzender ist Herr Frantsits!) Der Vorsitzende im Aufsichtsrat war der Herr Gassner. (Abg. Edlinger: Das war der Vorstandsvorsitzende!) Wo der jetzt ist, wissen Sie. Und dies Ihnen und Kollegen Öllinger gesagt, der gefragt hat, was denn der Unterschied zwischen einem ÖVP-Vorstandsmitglied der Bank und einem SPÖ-Vorstandsmitglied der Bank sei: Der ÖVP-Vorstand geht in Pension, und der SPÖ-Vorstand wandert in den Häfen. (Abg. Edlinger: Rosenstingl, Meischberger, Passer!) Das ist der wesentliche Unterschied in der Form der Politik! (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP. – Abg. Edlinger: Was ist mit Ihren Seilschaften?)

Das ist es! Grundlos werden sie ihn nicht eingesperrt haben! Ich muss Ihnen auch sagen: Das, was sich hier abspielt, ist nur die Fortsetzung Ihrer Skandale. Das war einmal der "Konsum" – da haben Sie sich ja schon bestens als wirtschaftliche Partei erwiesen –, aber das waren im Vergleich zum gegenwärtigen Skandal Peanuts. Dieses rote Netzwerk im Burgenland ist eine lupenreine Haberer-Partie, und das mit Ihrem Mitwissen, denn Sie werden doch nicht vom 20. Dezember 1999 bis 4. Februar 2000 auf Urlaub gewesen sein, und zwar vor lauter Gram über die verlorenen Nationalratswahl. Irgendwann werden Sie am Schreibtisch gesessen sein und gesehen haben: Hoppala, da liegt ja ein Bericht der Bank Burgenland, und der ist nicht so fein! Daher hätte ich mir erwartet, gerade von Ihnen, der immer so ...

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Herr Abgeordneter, Ihre Redezeit ist erschöpft! (Zwischenrufe bei der SPÖ.)

Abgeordneter Reinhart Gaugg (fortsetzend): ... desto mehr Schulden machen Sie auch.

17.35

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Herr Abgeordneter, Ihre Redezeit ist erschöpft! (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP für den das Rednerpult verlassenden Abg. Gaugg. )

Zu einer tatsächlichen Berichtigung hat sich Herr Abgeordneter Dr. Einem zu Wort gemeldet. Herr Abgeordneter, bitte vielmals: Beachten Sie die Bestimmungen der Geschäftsordnung. – Bitte, Herr Abgeordneter.

17.35

Abgeordneter Dr. Caspar Einem (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Herr Staatssekretär! (Abg. Mag. Trattner: Er macht einen Kurs in "tatsächlicher Berichtigung"! – Heiterkeit bei den Freiheitlichen.)

Soeben hat Herr Abgeordneter Gaugg schon wieder diesen Scherz ausgesprochen: Die schwarzen Vorstandsdirektoren gehen in Pension, der Rote in den Häfen. – Ich berichtige tatsächlich: Im Vorstand hat es keinen Roten gegeben, der in den Häfen gegangen wäre. Generaldirektor Gassner gehört keiner Partei an, daher auch nicht der SPÖ. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Ing. Westenthaler: Aber ein Roter ist er trotzdem!)

17.36

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Zu Wort gelangt Herr Bundesminister Mag. Grasser. – Bitte.

17.36

Bundesminister für Finanzen Mag. Karl-Heinz Grasser: Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Ich darf die zwei Fragen des Herrn Öllinger abschließend beantworten.

Erster Punkt: Das Obligo des Herrn Hom-Rusch und seiner Firmengruppe ist unseres Wissens fast ausschließlich bei der Bank Burgenland angesiedelt. Darüber hinausgehende Ausführungen darf ich auf Grund des Amtsgeheimnisses nicht machen.

Zweiter Punkt: Ihre kreativen Wertungen in diesem Haus zeichnen Sie immer wieder aus. Was in Bezug auf meine Person einmal bei möglichen Geschäftsführungsangelegenheiten begonnen hat, wurde jetzt unter Umständen zu einer Bekanntschaft mit Herrn Hom-Rusch ausgeweitet. Ich darf Ihnen versichern: Ich kenne Hom-Rusch nicht. (Abg. Öllinger: Und den Herrn Fani?) Ich weiß nicht, wo er ist. Wüsste ich es, würde ich es der Staatsanwaltschaft sofort mitteilen. – Vielen Dank. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

17.37

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächster Redner zu Wort gemeldet hat sich Herr Abgeordneter Dr. Stummvoll. Restliche Redezeit: 5 Minuten. – Bitte, Herr Abgeordneter.

17.37

Abgeordneter Dkfm. Dr. Günter Stummvoll (ÖVP): Herr Präsident! Herr Finanzminister! Herr Staatssekretär! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich wollte mich eigentlich in dieser Debatte nicht zu Wort melden. (Abg. Parfuss: Das sagen Sie aber immer!) Aber ich muss sagen: Ich bin fassungslos, und wir sind fassungslos, was hier im Zuge dieser Debatte offengelegt wurde. Eine Regionalbank mit einer Bilanzsumme von rund 40 Milliarden Schilling hat einen Schaden in Höhe von fast 10 Prozent der Bilanzsumme. Es ist unfassbar, unvorstellbar, was im Zuge dieser Debatte offenkundig wurde. (Abg. Dietachmayr: Was ist mit Ihrem Vorstand?)

Meine Damen und Herren von der sozialdemokratischen Fraktion! Es ist auch unfassbar, dass Ihre Argumentation so gelautet hat: Alle sind schuld, nur einer nicht. Genau jener ist nicht schuld, der eine vierfache Verantwortung trägt: Erstens: Als einer, der Verantwortung als langjähriger Parteiobmann der SPÖ trägt, ist er verantwortlich für das politische Geflecht in der Bank Burgenland. Er ist zweitens auch als Landeshauptmann und damit als höchster Eigentümerver


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treter dieser Bank verantwortlich. Drittens ist er verantwortlich als Aufsichtskommissär dieser Bank, und viertens ist er verantwortlich als Finanzreferent des Burgenlandes. Genau diese Person soll unschuldig sein?! Eine derart unglaubwürdige Argumentation habe ich mein Leben lang noch nicht gehört, meine Damen und Herren von der Sozialdemokratie! (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Meine Damen und Herren! Egal, wie diese Person heißt, egal, in welcher Funktion diese Person ist, jeder Spitzenpolitiker in diesem Land müsste zurücktreten, wenn er für so etwas verantwortlich gemacht wird – jeder Spitzenpolitiker! –, und das hat auch für Herrn Karl Stix zu gelten, meine Damen und Herren! (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Ich bin auch deshalb fassungslos, weil die Vorgänge bei der Bank Burgenland zeigen, dass rote Parteifunktionäre aus der jüngeren Wirtschaftsgeschichte offensichtlich nichts gelernt haben. Überall dort, wo sie im Wirtschafts- und Finanzbereich tätig sind, hinterlassen sie ein tiefrote finanzielle Blutspur: in Bereichen wie verstaatlichte Industrie, Konsum, Länderbank, Bank Burgenland bis hin zu den eigenen Parteifinanzen. Erschreckend, meine Damen und Herren! Eine tiefrote finanzielle Blutspur! (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Meine Damen und Herren! Herr Altfinanzminister, zu dem, was Sie hier geboten haben, nämlich einfach nur eine Schlammschlacht zu entfachen, so gleichsam nach dem Motto: Schuld sind die anderen!, muss ich ehrlich sagen: Das war eigentlich unter Ihrem sonstigen Niveau. (Abg. Dr. Khol: Nein, das musst du zurücknehmen! – Abg. Ing. Westenthaler: Das geht gar nicht mehr!) Okay, ich werde berichtigen: Es war Ihr Niveau, höre ich gerade. Okay, ich berichtige mich.

Herr Alt-Finanzminister Edlinger! Bei dieser Argumentation von einem, der in dieser Zeit auch höchste Verantwortung im Finanzministerium trug, muss ich ehrlich sagen: Ich hätte mich an Ihrer Stelle nicht zu Wort gemeldet. "Si tacuisses ..." hätte in diesem Fall wirklich gegolten. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Meine Damen und Herren! Wenn es eine Konsequenz aus all diesen Vorfällen gibt – und da bin ich dem Herrn Finanzminister sehr dankbar dafür, dass er das so deutlich gesagt hat –, dann kann das nur jene sein, dass wir hier als Parlamentsmehrheit diese neue Bundesregierung ermutigen, sehr rasch jene Reformen durchzuführen, die auf den totalen Rückzug der Politik aus der Wirtschaft hinauslaufen. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Herr Altfinanzminister! Der Versuch, es neben der Schlammschlacht als reinen Kriminalfall darzustellen, ist an Ihrer eigenen Argumentation gescheitert. Sie haben zu Recht den Finanzminister für seine sehr objektive, sachliche Beantwortung gelobt. Aber was hat der Finanzminister in seiner Beantwortung gesagt? – Er hat eindeutig zweifache Kritik geübt. Erstens hat er Kritik an Management und Aufsichtsorgan geübt (Abg. Ing. Westenthaler: Hat versagt!), und zwar dahin gehend, dass die Bonitätsprüfungen nicht ausreichend durchgeführt wurden. Die zweite massive Kritik in seiner Anfragebeantwortung war, dass die öffentliche Hand als Eigentümerin ihre Pflichten nicht wahrgenommen hat, meine Damen und Herren. Das ist der wahre Sachverhalt! Zwei schwere Vorwürfe, die alle darauf hinauslaufen, dass wir im Burgenland den Weg frei für eine politische Erneuerung brauchen. Der Herr Landeshauptmann möge zurücktreten! (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

17.41

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Zu einer tatsächlichen Berichtigung hat sich Herr Abgeordneter Jarolim zu Wort gemeldet. – Bitte, Herr Abgeordneter.

17.41

Abgeordneter Dr. Johannes Jarolim (SPÖ): Herr Abgeordneter Stummvoll hat soeben gesagt, dass die öffentliche Hand ihre Verantwortung in der gegenständlichen Causa nicht wahrgenommen hätte.

Ich berichtige: Herr Landeshauptmann Stix war Aufsichtskommissär. Sein Stellvertreter war Landeshauptmann-Stellvertreter Jellasitz, und dessen Stellvertreter war Herr Talos, Mitglied der


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ÖVP, der bei allen Aufsichtsratssitzungen anwesend war. Das sollte man wissen, wenn man sagt, Herr Stix war nie anwesend. (Beifall bei der SPÖ.)

17.42

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Kurze Debatte über einen Fristsetzungsantrag

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Wir gelangen nunmehr zur Durchführung einer kurzen Debatte. Die kurze Debatte betrifft den Antrag des Herrn Abgeordneten Platter, dem Verfassungsausschuss zur Berichterstattung über den Entschließungsantrag 217/A (E) betreffend Verschärfung der Zucht- und Haltebedingungen für "potentiell gefährliche" Hunde eine Frist bis zum 19. September 2000 zu setzen.

Nach Schluss dieser Debatte wird die Abstimmung über den gegenständlichen Fristsetzungsantrag stattfinden.

Wir gehen in die Debatte ein.

Ich mache darauf aufmerksam, dass gemäß § 57a Abs. 1 der Geschäftsordnung kein Redner länger als 5 Minuten sprechen darf, wobei der Erstredner zur Begründung über eine Redezeit von 10 Minuten verfügt. Stellungnahmen von Mitgliedern der Bundesregierung oder von zu Wort gemeldeten Staatssekretären sollen nicht länger als 10 Minuten dauern.

Das Wort erhält zunächst der Antragsteller Abgeordneter Platter. – Bitte, Herr Abgeordneter.

17.43

Abgeordneter Günther Platter (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzter Herr Finanzminister! Herr Staatssekretär! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es ist wichtig, es ist legitim, es ist aber auch notwendig, dass nach einem tragischen Ereignis eine parlamentarische Diskussion darüber stattfindet, ob gesetzliche Änderungen auf Grund dieses tragischen Ereignisses notwendig sind. Wie Sie alle wissen, geht es um den tragischen Tod eines achtjährigen Kindes in Hamburg vor wenigen Tagen. Wenn man sich dieses Unglück vor Augen führt, ist man eigentlich tief bewegt, ist man tief betroffen, und man neigt dazu, sofort gesetzliche Maßnahmen zu beschließen, damit nie mehr wieder passiert, was diesem achtjährigen Mädchen den Tod gebracht hat.

Es ist daher sehr verständlich, dass aus Anlass dieses traurigen und tragischen Ereignisses Diskussionen über das Thema Kampfhunde nicht nur in Deutschland, sondern darüber hinaus auch in ganz Europa geführt werden.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wenn man sich mit dieser Materie genauer befasst, ist es nicht besonders leicht, das richtige Maß zu finden, und ist es nicht besonders leicht, jene Diktion zu wählen, dass wirklich die Probleme im Zusammenhang mit gefährlichen Hunden – nämlich jenen Hunde, die wegen gesteigerter Aggressivität und Gefährlichkeit vom Gesetz erfasst werden – und auch die Probleme rund um die Hundehalter, die man auch nicht vergessen darf, berücksichtigt werden.

Außerdem müssen darüber hinaus auch die Kompetenzen zwischen Bund und Land debattiert werden, wobei man schon klar sagen muss, dass den Bürger das überhaupt nicht interessiert, dass wir aber trotzdem über diese Kompetenzen zwischen Bund und Land die Debatte zu führen haben.

Meine Damen und Herren! Die Bürger wollen mit Recht eine rasche, aber insbesondere auch eine sehr ausgewogene Regelung, die nicht von heute auf morgen passieren kann.

Um all diesen Überlegungen Rechnung zu tragen, wurde von den Abgeordneten Dr. Udo Grollitsch, Nikolaus Prinz und Kollegen gestern ein Entschließungsantrag betreffend die Ver


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schärfung der Zucht- und Haltungsbedingungen für potentiell gefährliche Hunde eingebracht. Dabei geht es um das Haltungsverbot für potentiell gefährliche Hunde durch ungeeignete oder mangelhaft ausgebildete Personen. Es geht um ein Abgabeverbot. Es geht um Beschaffungs- und Abgaberichtlinien, aber auch um ein Importverbot und dergleichen mehr.

Meine Damen und Herren! Ich bin froh darüber, dass dieser Entschließungsantrag eingebracht und eine Behandlung im Verfassungsausschuss vorgeschlagen wurde.

Neben diesem Entschließungsantrag der ÖVP und FPÖ, der gestern eingebracht wurde, wurde ebenfalls gestern vom Herrn Kollegen Abgeordneten Dr. Kostelka und Genossen ein Antrag eingebracht, wonach der Nationalrat ein Bundesgesetz zur Abwehr von Gefahren, die von gefährlichen Hunden ausgehen, beschließen soll und diesbezüglich auch eine Änderung des Strafgesetzbuches und eine Änderung des Waffengesetzes vorgesehen werden soll.

Ich bin auch sehr froh darüber, dass dieser Antrag eingebracht worden ist, weil somit feststellbar ist, dass die große Mehrheit der Abgeordneten hier im Parlament, im Hohen Haus, gesetzliche Maßnahmen vorsehen will.

Geschätzte Damen und Herren! Nun geht es eigentlich darum, welchen Weg, welche Vorgangsweise wir bei dieser äußerst sensiblen Materie gemeinsam wählen werden. In diesem Zusammenhang möchte ich mit aller Klarheit sagen, dass es eigentlich die Erwartungshaltung der Bürger ist, dass man eine gemeinsame Vorgangsweise über die Parteigrenzen hinaus findet. Ich würde mich in dieser so sensiblen Materie keineswegs an einem parteipolitischen Hickhack beteiligen. Vermeiden wir daher alle diese Vorgangsweise und versuchen wir, eine gemeinsame Linie zu finden.

Unser Vorschlag ist, dass wir vermeiden sollten, von heute auf morgen in dieser äußerst schwierigen Materie ein Gesetzeswerk zu schmieden. Es darf nämlich nicht vorkommen, dass Hunderttausende Hundehalter kriminalisiert werden. Es müssen daher ganz klare Abgrenzungen überlegt werden. (Beifall bei Abgeordneten der ÖVP, der Freiheitlichen sowie der SPÖ.)

Meine Damen und Herren! Auch wenn man im Lichte des tragischen und traurigen Ereignisses in Hamburg dazu neigt, sofort ein Gesetz zu beschließen, ersuche ich hier wirklich um eine sehr besonnene Vorgangsweise, und ich warne vor einem Husch-Pfusch-Gesetz.

Geschätzte Damen und Herren von der SPÖ! Wir sind uns der Dringlichkeit dieser Angelegenheit voll bewusst. (Zwischenruf des Abg. Dr. Gusenbauer. ) Nein, Herr Kollege, das ist unglaublich, was Sie da jetzt sagen. Wenn Sie sagen, dass uns offensichtlich nicht bewusst ist, wie dringlich diese Angelegenheit ist, dann möchte ich sagen: Das weise ich mit aller Entschiedenheit zurück! Das spricht für Sie, Herr Kollege, was Sie hier sagen! – Wir sind uns der Dringlichkeit dieser Angelegenheit voll bewusst. Ich mache Ihnen daher mit dem Fristsetzungsantrag ein sehr seriöses Angebot, das den Vorstellungen aller Abgeordneten hier im Hohen Hause eigentlich entsprechen müsste.

Meine Damen und Herren! Damit dem Entschließungsantrag betreffend die Problematik "Waffen auf vier Pfoten" eine besondere Dringlichkeit beigemessen wird, stelle ich den Fristsetzungsantrag, dass dieses Thema im Verfassungsausschuss bis spätestens 19. September 2000 behandelt und einer parlamentarischen Lösung zugeführt wird.

In diesem Zusammenhang schlage ich Ihnen, sehr geehrter Herr Abgeordneter Kostelka, als Vorsitzendem des Verfassungsausschusses vor, für den 18. September einen Verfassungsausschuss einzuberufen, in dem ein Hearing mit Experten zur Frage Kampfhunde durchgeführt werden soll. Gerade Experten haben sich bereits zu Wort gemeldet und gemeint, dass es dringend notwendig wäre, sich mit dieser sensiblen Materie wirklich intensiv zu beschäftigen. In der Zwischenzeit sollte unter späterer Berücksichtigung der Ergebnisse des Hearings versucht werden, eine rechtlich einwandfreie Lösung dieses Problems zu finden. Eine Beschlussfassung darüber, Herr Dr. Kostelka, wäre dann, wenn dieser Fahrplan hält, noch im September dieses Jahres möglich.


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Das ist der Inhalt unseres Antrages, das ist unser gemeinsamer Vorschlag von ÖVP und FPÖ an Sie, meine sehr verehrten Damen und Herren von den Grünen und der SPÖ. Mir wäre sehr daran gelegen, wenn Sie diesem Fristsetzungsantrag die Zustimmung erteilen würden, da dieser Fristsetzungsantrag eine klare parlamentarische Behandlung garantieren, einen klaren zeitlichen Fahrplan definieren und vom zeitlichen Ablauf her auch eine sehr intensive parlamentarische Diskussion zulassen würde, damit ein ausgewogenes Gesetz zum Schutz der Personen, zum Schutz unserer Kinder möglich ist. Ich bitte Sie darum und lade Sie dazu recht herzlich ein. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

17.52

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Ich mache darauf aufmerksam, dass die Redezeit der von nun an zu Wort gemeldeten Abgeordneten 5 Minuten beträgt.

Als nächster Redner zu Wort gemeldet hat sich Herr Abgeordneter Dr. Kostelka. – Bitte, Herr Abgeordneter.

17.52

Abgeordneter Dr. Peter Kostelka (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich habe im Unterschied zu meinem Vorredner nur 5 Minuten Zeit, daher im Stakkato.

Herr Kollege Platter, Sie haben Recht. Die aktuelle Diskussion wurde ausgelöst durch das tragische Unglück in Hamburg und durch den Tod eines Achtjährigen. Aber es ist keine Anlassgesetzgebung, auf die meine Fraktion zugeht, denn, meine Damen und Herren, Italien hat ein entsprechendes Gesetz mit November 1999 in Kraft gesetzt, Frankreich mit Jänner dieses Jahres, Spanien mit Februar dieses Jahres und die Schweiz mit März dieses Jahres. Wir haben rundherum in Europa genügend Anschauungsmaterial, um unverzüglich und sofort handeln zu können. Dass das notwendig ist, liegt wohl auf der Hand. (Beifall bei der SPÖ.)

Dass Sie im Grunde genommen ratlos sind, wie Sie in diesem Zusammenhang vorgehen wollen, ist auf Grund Ihres Verhaltens gestern deutlich geworden: Gestern konnten Sie uns innerhalb von Stunden im ÖBB-Pensionsbereich einen 30-seitigen eng bedruckten Abänderungsantrag auf den Tisch knallen. Beim Schutz von Kindern und von Menschen vor solchen Bestien soll das nicht möglich sein? Ich verstehe Sie nicht. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Dr. Partik-Pablé: Das ist billig, Herr Abgeordneter!)

Die Zeitvorgabe, die Sie selbst vorschlagen, Herr Kollege Platter, läuft genau auf eine solche Husch-Pfusch-Gesetzgebung hinaus. Für den 18. September wollen Sie von mir als Obmann des Verfassungsausschusses die Ansetzung eines Hearings, um in aller Breite diese Probleme darzulegen, und am 20. September sollen wir bereits ein entsprechendes Gesetz im Nationalrat beschließen. Wenn Sie die Hände heben und das entsprechend in Frage stellen, dann gebe ich Ihnen Recht, dass Sie offensichtlich wiederum zum Entschließungstext zurückkehren. Der Entschließungstext ist der Inbegriff der Ineffektivität. Was wollen Sie denn darin? – Sie wollen ein Gespräch mit den Bundesländern, um im Wege von Artikel-15a-Verträgen eine entsprechende gesetzliche Grundlage zu schaffen. Meine Damen und Herren! Der letzte Artikel-15a-Vertrag im Bereich von Tierschutz wurde im Jahre 1997 paktiert. In Kraft ist er heute nicht. So viel zu Ihrer "Effektivität". So viel Zeit, zu warten, haben wir nicht, wir wollen handeln, und zwar jetzt. (Beifall bei der SPÖ.)

Meine Damen und Herren von der ÖVP! Der Weg zu den Ländern ist auch der falsche. Es geht hier nicht um Tierschutz, sondern es geht schlicht und einfach um Menschenschutz. Daher haben wir den Weg vorgeschlagen, über jene Zuständigkeiten, über jene Kompetenzen, die der Bund hat, ein Gesetz zu beschließen und dieses noch vor dem Sommer in Kraft zu setzen. Das ist auf der einen Seite der Schutz von Leib und Leben, Waffengesetz – Bundeszuständigkeit – und das ist auf der anderen Seite die Frage des Strafrechtes. Ich lade Sie ein, tun Sie etwas, um der Gefährdung von Menschen, der Gefährdung von Kindern entsprechend Einhalt gebieten zu können. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Dr. Partik-Pablé: Warum haben Sie nichts getan, als Sie noch in der Regierung waren, Herr Abgeordneter?)


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Meine Damen und Herren! Das, was wir brauchen, ist ein Gesetz, das unmittelbar in Kraft treten kann. Wenn Sie nicht in der Lage sind, so etwas in wenigen Tagen zu konzipieren, dann muss ich Ihnen sagen: Ohne den Verwaltungsapparat von Ministerien zu haben, haben wir Ihnen gezeigt, wie das geht. Ich lade Sie ein, darauf einzugehen und ein entsprechendes Gesetz noch vor dem Sommer zu beschließen. Ich lade Sie noch einmal ein, heute am Abend nach Schluss dieser Haussitzung eine Sitzung des Ausschusses zu machen, morgen den Beschluss im Nationalrat zu fassen, am 19. Juli im Bundesrat und am 1. August dieses Gesetz in Kraft treten zu lassen.

Meine Damen und Herren! Ich fordere Sie auf: Tun Sie das auch für die Sicherheit von Kindern in unserem Lande, was Sie für die Entschädigung von Dürreschäden für Bauern tun können! (Beifall bei der SPÖ.)

Zu warten und zu zögern ist gefährlich und war schon gefährlich. Sie haben beim Beschluss betreffend Einführung der 0,5 Promille-Grenze gewartet, Sie zögern auch beim Waffengesetz, und ich sage Ihnen: Dieses Zögern – ich hoffe, es wird nicht der Fall sein – kann Blut kosten! (Beifall bei der SPÖ.)

17.57

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dr. Grollitsch. – Bitte, Herr Abgeordneter.

17.57

Abgeordneter Mag. Dr. Udo Grollitsch (Freiheitliche): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Herr Dr. Kostelka, wir haben schon Verständnis dafür, dass Sie nach dieser hochnotpeinlichen Dringlichen Anfrage (Abg. Edlinger: Das war peinlich?) und der Nennung Ihres Schuldenkataloges rundumschlagen. Kollege Platter hat probiert, Sie zu beruhigen, was diese Thematik betrifft. (Abg. Dr. Kostelka: Tut endlich etwas!) Aber Sie können doch nicht von der Illusion ausgehen, dass ein in einem Tag beschlossenes Gesetz unsere Kinder in den nächsten Ferien schützen wird, davon, dass es, weil ein Paragraph von Ihnen in ein Gesetz hineinreklamiert wurde, ab morgen keine gefährlichen Hunde mehr gibt. Das ist ja eine Illusion. (Abg. Dr. Kostelka: Schauen Sie nach! Lesen Sie wenigstens den Antrag!)

Herr Kostelka, ein Tag reicht Ihnen, um ein wirkungsvolles Gesetz zu machen. 70 Tage Einarbeitungszeit, wie wir sie vorschlagen, sind Ihnen zu wenig, haben Sie soeben argumentiert. Das könnte man in dieser Zeit nicht bewerkstelligen, meinten Sie.

Lesen Sie doch bitte diesen sinnvollen Entschließungsantrag, der unter den Bedingungen der geltenden Verfassung formuliert wurde, und da ist nun einmal der Tierschutz Ländersache, ob man das will oder nicht und ob man das auch ändern will oder nicht. (Abg. Parfuss: Wir wollen Menschenschutz!) Und wir wollen es ändern, Sie wissen das, und wir werden es ändern. Ich werde Ihnen Beispiele dafür bringen, wie man mit Hilfe der ÖVP bei bundesgesetzlichen Regelungsmöglichkeiten durchaus Akzente setzen kann. Sie sind dem ja sehr aufgeschlossen, meine Herrschaften vom Koalitionspartner! Das sage ich Ihnen von dieser Stelle aus.

Wenn Sie diesen Schnellschuss probieren, Herr Dr. Kostelka, dann muss ich darauf hinweisen, dass ich Ihnen schon einmal im Zusammenhang mit Ihrer Funktion im Arbeiterfischereiverein auf den Kopf zugesagt habe, dass Sie zwei Fischarten voneinander nicht unterscheiden können, und ich bleibe dabei.

Aber auch zu diesem Thema sind Sie unsachlich. Sie wagen es als erster Mensch, eine Definition der Kampfhunde in gesetzlicher Form in der Art zu verankern, dass Sie sagen: Kampfhunde sind Hunde, die auf Grund rassespezifischer Merkmale von einer über das natürliche Maß hinausgehenden Kampfbereitschaft, Angriffslust und so weiter gekennzeichnet sind. (Abg. Kiss: Darf man überhaupt das Wort "Rasse" verwenden?) In Ihrer Begründung bemerken Sie völlig richtig – und da sind wir fraktionsübergreifend einer Meinung –, dass sich die Ursache am Ende der Leine befindet, wie es der Herr Tierarzt, den Sie in Ihrer Presseaussendung zitieren, gemeint hat. Dort, wo sich der Halter, der Züchter, der, der Einfluss auf das Tier nimmt, befindet, ist die Ursache des Übels zu suchen.


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Ich gebe zu, dass das Strafgesetzbuch durchaus Handhabe oder – ich reduziere – Teilhandhabe bieten kann. Würden Sie sich unseren Antrag auf Tierquälerei und Verschärfung des diesbezüglichen Artikels (Abg. Parfuss: Das ist menschenfeindlich!), den wir gemeinsam einbringen, näher anschauen, würden Sie merken, dass damit vieles von dem, was Sie hier in teils unsachlicher Weise anbieten, bereits erledigt sein könnte, in Kürze erledigt sein wird. Sie kommen aber um das Problem nicht herum, wenn Sie behaupten, indem Sie in einem Tag einen Paragraphen ändern, können Sie die Kinder Österreichs in nächster Zeit diesbezüglich schützen. (Abg. Dr. Kostelka: Dann tun wir halt nichts! Dann ist es besser?) Dann machen wir vielleicht das, was Ihre rot-grünen Vordenker in Deutschland in Schnellschussmethode gemacht haben. Herr Kostelka, haben Sie das beobachtet? (Abg. Dr. Kostelka: Wenn es um Sozialabbau geht, tun Sie etwas, wenn es um Menschenleben geht, tun Sie nichts!)

Dort wurde ad hoc das getan, was Sie jetzt vorhaben. Und das Ergebnis, das uns die "Presse" von gestern über die APA mitteilte, ist: Die Besitzer solcher durchaus mit Gefährlichkeitspotential ausgestatteten Hunde werden frei gelassen. Sie haben Angst vor der Verfolgung, die da angedroht wird, und daher ist jetzt die Exekutive in Deutschland in der Umgebung Hamburgs primär damit beschäftigt, streunende gefährliche Hunde – und es sind etliche Beispiele in der APA zitiert – abzuschießen und zu verfolgen. Ist das das, was Sie wollen? – Wir wollen das nicht! (Abg. Dr. Kostelka: Das steht auch nicht in unserem Antrag drinnen! Vom 18. bis 20. September!)

Wir wollen uns mit dieser Fristsetzung 70 Tage auf dieses Thema seriös vorbereiten, wollen diesbezüglich Experten befragen.

Sie, Herr Dr. Kostelka – seien Sie mir nicht böse, wenn ich das sage –, sind bei diesem Thema kein Experte. Das haben Sie mit diesem Gesetzesvorschlag – auch mit dem Vorschlag, was den Bereich des Waffengesetzes betrifft – eindrucksvoll bewiesen. Bitte denken Sie um, schauen Sie sich die Begründung unseres Antrages an, Sie werden viel Vergleichbares finden! Hören Sie sich auch die Meinung der Frau Petrovic an, die diesbezüglich durchaus im gemeinsamen Sinn liegende Vorstellungen hat, nämlich dass nicht der Hund das eigentliche Ziel ist, sein soll ...

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Den Schlusssatz, bitte!

Abgeordneter Mag. Dr. Udo Grollitsch (fortsetzend): ..., sondern der am anderen Ende der Leine. – Danke schön. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

18.03

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Zu Wort ist Herr Abgeordneter Prinz gemeldet. – Bitte.

18.03

Abgeordneter Nikolaus Prinz (ÖVP): Geschätzter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Ich darf zu Beginn meines Redebeitrages entschieden den von Ihnen, Herr Kollege Kostelka, angestellten Vergleich beziehungsweise die von Ihnen vorgenommene Verknüpfung dieser Diskussion mit dem Katastrophenfondsgesetz im Zusammenhang mit den Dürreschäden zurückweisen. Dieser Vergleich hinkt gewaltig, um es sehr milde auszudrücken. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Dr. Kostelka: Wieso denn?)

Dieser Themenbereich ist, meine Damen und Herren, nicht zuletzt auf Grund des Vorfalls in Hamburg eine sehr sensible Materie, die vorsichtig diskutiert werden muss. Ich glaube, dass darüber eine sensible sachliche und gleichzeitig eine zügige Diskussion hier im Hohe Hause notwendig ist. Mit dieser Fristsetzung wäre beides gewährt.

Herr Kostelka! Wenn Sie hier den gestern eingebrachten Abänderungsantrag betreffend den Pensionsbereich mit der Materie, bei welcher es um die gefährlichen Hunde geht, vergleichen, darf ich Ihnen sagen: Sie dürften dabei Folgendes vergessen haben: Die Diskussionen betreffend den Pensionsbereich wurde wochenlang geführt (Abg. Dr. Kostelka: Diese Diskussion auch! In Deutschland, in der Schweiz, in Spanien!), und bei diesem Abänderungsantrag ging es


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nur um einige kleine Änderungen, aber Sie wollen jetzt in einem Tag ein Gesetz durchziehen, ohne dass vorher darüber mit einem Ministerium oder sonst jemandem gesprochen wurde. Selbst Experten – sehen sich die APA-Meldungen an! – warnen vor überstürzten Schnellschüssen, vor Schüssen aus der Hüfte. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Dr. Gusenbauer: Aber bei der Pensionsreform haben Sie nicht beachtet, dass sie verfassungswidrig ist! Was sagen die Experten bei der Pensionsreform?)

Dieses Thema ist zu sensibel, um es in einer Ruck-zuck-Aktion, wie Sie es wollen, durchzuziehen. Es ist wirklich besser, mit großer Genauigkeit und Zielstrebigkeit darüber zu diskutieren. Doch inhaltlich dürften die Probleme nicht allzu groß sein.

Sie haben, Herr Kostelka, zum einem in Ihrem Entschließungsantrag sehr viele Vorschläge zum Beispiel des Wiener ÖVP-Stadtrates Franz Karl übernommen, zum anderen liegen unsere Meinungen betreffend die Bereiche, wo es um die Ausbildung geht – bis hin zu einer Art Hundeführerschein – oder wo es um das Haltungsverbot potentiell gefährlicher Hunde durch ungeeignete oder mangelhaft ausgebildete Personen geht oder wo es um Importbestimmungen geht oder wo es um die EU-Ebene geht – in dieser Aufzählung könnte man noch lange fortfahren – nicht weit auseinander.

Faktum ist, meine Damen und Herren: Die Tierschutzagenden liegen in Österreich im Zuständigkeitsbereich der Länder. (Abg. Dr. Kostelka: Es geht doch nicht um Tierschutz, es geht um Menschenschutz!) Die Artikel-15a-Vereinbarung regelt dies ganz klar. Und diese Artikel-15a-Vereinbarung enthält sehr viele Möglichkeiten für die Bundesländer, bis hin zur Verhängung eines Verbots der einseitigen Zuchtauswahl. Das ist jetzt bereits möglich.

Woran scheitert es? – Daran, dass es noch nicht alle Bundesländer umgesetzt haben! Salzburg fehlt noch mit dem Beschluss zur Artikel-15a-Vereinbarung. Alle anderen Bundesländer haben es gemacht, nur Salzburg ist säumig. Warum ist Salzburg säumig? – Weil die SPÖ in Salzburg gegen dieses Gesetz, gegen diese Artikel-15a-Vereinbarung ist. (Abg. Dr. Kostelka: Weil die SPÖ und die Freiheitlichen dagegen sind, und ihr wisst, warum!) Vielleicht kann Herr Kollege Schwemlein – er steht gerade dort hinten; er hat in den nächsten Wochen nicht nur im Parlament Ferien, sondern, wie ich glaube, auch in seinem Zivilberuf – die nächsten zwei Monate dazu nützen, seine Kollegen in Salzburg zu überzeugen und dazu zu bringen, dass diese Artikel-15a-Vereinbarung endlich beschlossen wird. Das wäre eine ordentliche Aufgabe für einen Oberlehrer. (Beifall bei der ÖVP.)

Ich könnte jetzt die ganze Liste der Beschlüsse der einzelnen Bundesländer anführen, aber das will ich mir aus Zeitgründen ersparen. Ich will nur so viel sagen: Die wichtigste Rolle im Kampf gegen gefährliche Hunde haben eigentlich die Hundehalter. Ich glaube, dass es grundsätzlich keine gefährlichen oder bösen Hunde gibt, sondern dass es nur den einen oder anderen durchaus gefährlichen Hundehalter gibt. Uns geht es darum, bestehende Gesetze entsprechend zu exekutieren.

Gestatten Sie mir einen Vergleich: Nicht unbedingt Schnellschüsse und das Schaffen neuer Gesetze sind der richtige Weg, sondern die bestehenden Gesetze müssen entsprechend exekutiert werden. Denken wir an den Beschluss der Senkung des Alkoholgrenzwertes im Blut von 0,8 auf 0,5 Promille aus dem Jahre 1998! Auf Grund der Kontrolle haben die Leute entsprechend reagiert. Ich glaube, dass es in diesem Fall genauso ist. Auf dieses Ziel müssen wir hinsteuern. Es kann doch nicht so schwierig sein, Beißkorb und Leine zu verwenden.

In diesem Sinne ist es, glaube ich, wichtig, dass wir diese Materie intensiv diskutieren. Wir haben 70 Tage Zeit. Nützen wir sie – und beschließen wir gemeinsam diese Fristsetzung! (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)


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18.07

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als Letzte dazu hat sich Frau Abgeordnete Dr. Petrovic zu Wort gemeldet. – Bitte.

18.07

Abgeordnete MMag. Dr. Madeleine Petrovic (Grüne): Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Hohes Haus! Ich fürchte, dass wir bei einer weiteren Materie, die Tiere betrifft, nicht in der Lage sein werden, eine vernünftige, sachgerechte und bundeseinheitliche Lösung zu beschließen. Ich muss sagen: Leider ist dieser Antrag, der in der Sache durchaus Vorschläge enthält, über die man reden kann, ungeeignet, das angestrebte Ziel zu erreichen, denn dass Sie praktisch mit einer Fristsetzung bis gleich nach Tagungsende den Ausschuss damit befassen wollen, aber dann den Bundesländern, von denen wir wissen, dass sie in Sachen Tierschutz nichts weiterbringen, keine Frist setzen – diese haben dann Zeit bis zum Sankt-Nimmerleins-Tag –, verstehe ich nicht und wundert mich sehr. (Beifall bei den Grünen.)

Ich habe hier ein Schreiben des Abgeordneten Dr. Kräuter an Frau Dr. Baumgartner-Gabitzer. Auch wir bemühen uns, einen Termin noch vor dem Sommer in Sachen Tierschutz für den Unterausschuss des Verfassungsausschusses zu bekommen. Wir bieten mittlerweile jeden Termin an, wenn es sein muss, auch einen Termin nach Mitternacht oder in den frühen Morgenstunden. Ich biete es von hier aus an.

Wieso geht das nicht? Wieso müssen Sie als Regierungspartei sich selbst eine Frist setzen, wenn man für diesen Ausschuss ohnehin keinen Termin findet? Wieso soll der Termin am ersten Tag nach Tagungsbeginn im September möglich sein, wenn wir jetzt für den ganzen Sommer keinen zusammengebracht haben? (Abg. Parfuss: Sie wollen ihn nicht!) Das verstehe, wer will – es sei denn, es ist eine bewusste Augenauswischerei, bestimmt für die Öffentlichkeit, bedingt durch das Medienecho, das die Materie jetzt hat. (Beifall bei den Grünen.)

Ich muss zum Antrag der SPÖ Folgendes sagen: Bitte koordinieren Sie es auch mit dem, was etwa in Wien passiert! Ich fürchte, dass über den Sommer in Ermangelung der Bereitschaft, zu einer vernünftigen Bundesregelung, die bei den Hundehalterinnen und -haltern ansetzt, zu kommen, wieder ein Wildwuchs auf Landesebene einsetzen wird. Ein Bundesland wird die Rassen A, B, C, das andere Bundesland andere Rassen verbieten. Was das dann etwa für Personen, die sich in Zeiten der erweiterten Mobilität über die Grenze eines Bundeslandes bewegen, bedeutet, möchte ich mir juristisch gar nicht ausmalen. Der legistische Pallawatsch wird immer größer, und der Schutz der Bevölkerung und der Schutz der Tiere immer kleiner. (Beifall bei den Grünen.)

Zum Anlassfall in Hamburg kommend, möchte ich sagen: Das war kein tragischer Vorfall, sondern das war eine kriminelle Tat, ein Verbrechen. Da geht es um eine Person, die schon amtsbekannt war, um einen Mann, der sich über alle Behördenanordnungen hinweggesetzt hat.

Leider gibt es das in manchen Bereichen. Das ist so, wie wenn jemand, dem der Führerschein entzogen worden ist, immer wieder fährt und wieder einen Unfall verursacht. Wir werden darüber reden müssen, wie man mit solchen Rückfallstätern in Bereichen, die wirklich gemeingefährlich sind, umgeht. Aber das ist ein Problem dieser Menschen, einer kleinen Minderheit, die wirklich gemeingefährliche Handlungen setzt, und ich muss sagen: Überwiegend – leider! – ist das ein Problem von Männern. (Beifall bei den Grünen sowie der Abg. Parfuss. )

Meine Damen und Herren! So wie auch bei der Waffenproblematik, so wie auch bei der Problematik der extrem auffrisierten Autos und Motorräder geht es da eigentlich um ein Imponiergehabe, das zu Lasten der Allgemeinheit geht und jede Verantwortung vermissen lässt. (Zwischenruf des Abg. Wattaul. )

Schauen Sie einmal in die Statistiken, schauen Sie nach, wie es etwa zu Pfingsten war! Von den wegen extrem rücksichtsloser Raserei angezeigten Lenkern waren weit über 90 Prozent Männer. Darüber werden wir auch reden müssen! Wir werden darüber reden müssen, wer diese Kosten verursacht und diese Gefahren für die Allgemeinheit heraufbeschwört!

Meine Damen und Herren! In Sachen Hundehaltung möchte ich noch Folgendes sagen: Das Parlament hat sich schon oft damit beschäftigt. Wir haben – das war ein Antrag der Abgeordneten Gatterer, Elmecker, Pirker, Wallner aus der Zeit 1991/1992 – darüber geredet und haben damals gesagt: Es kann nicht an bestimmten Rassen festgemacht werden.


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Es hat sich auch die Tiroler Landesregierung – Landesrätin Lichtenberger in Ihrer damaligen Funktion – mit diesem Thema auseinander gesetzt. Wir stellen gerne das Statement zur Verfügung. Es wurde wieder von Experten festgestellt: Eine rassemäßige Definition der Kampfhunde ist nicht möglich, sondern es geht um Verhaltensweisen.

Daher müssen wir da ansetzen, und dann macht es wirklich keinen Sinn, das auf der Ebene ...

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Frau Abgeordnete, den Schlusssatz bitte!

Abgeordnete MMag. Dr. Madeleine Petrovic (fortsetzend): ... der Bundesländer zu regeln, sondern dann – und diesen kleinen Schritt werden Sie wohl auch noch machen können – müssen wir den Schutz der Menschen und der Tiere und einen vernünftigen Umgang zwischen diesen beiden auf Bundesebene gleichermaßen regeln, und zwar schnell. Dafür plädiere ich! (Beifall bei den Grünen. – Abg. Dr. Khol: Da meinen wir das Gleiche!)

18.13

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist daher geschlossen.

Wir kommen nunmehr zur Abstimmung über den Antrag, dem Verfassungsausschuss zur Berichterstattung über den Entschließungsantrag 217/A (E) betreffend Verschärfung der Zucht- und Haltebedingungen für "potentiell gefährliche" Hunde eine Frist bis zum 19. September 2000 zu setzen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen Fristsetzungsantrag sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Mehrheit und damit angenommen.

Fortsetzung der Tagesordnung

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Ich nehme nun die Verhandlungen über die Punkte 4 und 5 der Tagesordnung wieder auf.

Zu Wort gemeldet hat sich Herr Abgeordneter Ing. Graf. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 5 Minuten. – Bitte.

18.14

Abgeordneter Ing. Herbert L. Graf (Freiheitliche): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Hohes Haus! (Unruhe im Saal.)

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Abgeordneter Graf, Sie sind am Wort!

Abgeordneter Ing. Herbert L. Graf (fortsetzend) : Danke, Herr Präsident! Ich ergreife das Wort. – Die Emotionen gehen nach unten, und ich hoffe, dass wir, genauso wie es beim vorhergegangenen Tagesordnungspunkt betreffend das UVP-Verfahren war, jetzt wieder zur Sachlichkeit zurückkehren können.

Ich nehme die letzten Worte auf, die Frau Abgeordnete Glawischnig gesagt hat, nämlich sie blicke voll Zorn auf dieses Gesetz. Und der Herr Bundesminister hat gemeint, der Zorn sei ein schlechter Ratgeber bei der Beratung eines Gesetzes.

Frau Abgeordnete Glawischnig, Sie haben auch gesagt, Sie seien erschüttert und es würde jeder Beschreibung spotten, wie wenig Hintergrundwissen bei den Freiheitlichen vorhanden sei. Bitte gestatten Sie mir, dass ich das in aller Form zurückweise. Ich darf Sie darauf hinweisen: Herr Abgeordneter Schweitzer hat bereits 1982 einen Umweltarbeitskreis einberufen, und bereits 1986 ist die erste Biomasseanlage in Kärnten gebaut worden, damals war von den Grünen noch weit und breit nichts zu hören. (Abg. Mag. Kogler: Weil Sie schlecht gehört haben!) Ich glaube, dass die verschiedenen Meinungen nicht in ein gegenseitiges Abqualifizieren münden sollten.


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Worum geht es bei dieser Umweltverträglichkeitsprüfung? – Es ist die Umsetzung eines vereinfachten Verfahrens, das dann zur Anwendung kommt, wenn nachgewiesenermaßen keine Gefährdung der Umwelt eintritt. Dann braucht man das umfangreiche Verfahren einer UVP-Prüfung nicht, aber man braucht eine andere Prüfung. Wahrscheinlich haben Sie die Begründung im Gesetzestext nicht gelesen. Da steht nämlich: Im vereinfachten Verfahren ist kein UVP-Gutachten zu erstellen, sondern eine zusammenfassende Bewertung der Umweltauswirkungen vorzunehmen.

Also es ist da doch eine Prüfung vorgesehen. Das haben Sie vielleicht überlesen – bei aller Wertschätzung, Frau Abgeordnete! (Abg. Dr. Glawischnig: Sie verstehen nicht, dass das in jedem normalen Verwaltungsverfahren auch der Fall ist!) Ich verstehe das sehr wohl, aber bitte beachten Sie auch die Begründung, die der Herr Bundesminister am Anfang vorgebracht hat. Das ist der erste Schritt – der zweite Schritt nach der gestrigen Abstimmung – für ein gemeinsames Verfahren für eine Anlage und deren Technik.

Bitte lassen Sie sich von mir auch etwas sagen, von einer Person, die zwanzig Jahre mit solchen Verfahren zu tun hatte. Ich darf Sie in diesem Zusammenhang auch daran erinnern – ich glaube, Sie wohnen in Spittal, da werden Sie Hunderte Male oder Tausende Male nach Villach gefahren sein –, welche Zustände auf der Bundesstraße dort herrschen. Die Bundesstraße führt durch verbautes Gebiet hindurch, und der gesamte Fernverkehr rollt über diese Straße. Durch importierte Umweltschützergruppen – ich sage jetzt nicht, es seien die Grünen – wird der Bau einer neuen Straße verhindert, sodass die Anrainer vor diesen Gruppen beinahe schon knien und sie anflehen: Bitte lasst uns doch mit euren Anliegen endlich in Ruhe, lasst uns eine neue Straße bauen! Das Gleiche war im Gailtal der Fall, wo 20 Jahre hindurch der Bau einer Straße verhindert wurde.

Genau da sollte man ansetzen! (Abg. Dr. Lichtenberger: In Tirol ist es auch so!) In Tirol ist es auch so? Na ja, eben! – Da soll ein vereinfachtes Verfahren zum Tragen kommen. Es ist auch vernünftig, dass das so geschieht. (Abg. Dr. Glawischnig: Dort hat es keine UVP gegeben!) Ja, das mag schon sein, aber was ich kritisiere, liebe Frau Kollegin, ist Folgendes: Während wir uns mit Experten zusammengesetzt und damit sachlich auseinander gesetzt haben – ich verweise da auf die sehr gut begründeten Stellungnahmen von Herrn Professor Dr. Gerhard Spitzer und von Herrn Professor Dr. Bussjäger –, haben die Grünen eine Aussendung gemacht, die sogar über die APA gelaufen ist, die lautete:

Grüne organisieren Widerstand gegen UVP-Demontage! Die Grünen planen gemeinsam mit Bürgerinitiativen aus ganz Österreich massive Protestorganisationen gegen diese Novellierung, die am kommenden Mittwoch vor dem Parlament stattfinden wird. – Zitatende.

Ich habe schon einmal von diesem Pult aus gebeten, die verschiedenen Meinungen, die wir haben, doch hier vorzutragen. Sagen wir uns hier unsere Argumente gegenseitig. Wir brauchen nicht auf die Straße zu gehen, es bringt nichts, wenn wir auf der Straße stehen, gehen wir hier herein und tragen wir das hier aus, wo wir ein entsprechendes Forum haben. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Ein letztes Wort noch gestatten Sie mir bitte: Sie haben gestern zehn Mal hintereinander "heuchlerisch" gesagt. (Abg. Dr. Glawischnig: Stimmt überhaupt nicht!) Doch, ich habe es nämlich mitgeschrieben, zehn Mal "heuchlerisch". Ich sage Ihnen: Auf der einen Seite fordern Sie dauernd etwas, von dem Sie wissen, dass es nicht zu realisieren ist, aber dann, wenn von unserer Seite sehr vernünftige Vorschläge kommen, lehnen Sie sie ab, bringen aber gleichzeitig keine Alternativvorschläge.

Ich erinnere Sie an die gestern beschlossene Novelle zum ElWOG, zum Elektrizitätswirtschaftsorganisationsgesetz, in welcher massive Möglichkeiten geschaffen wurden, in Zukunft dem Atomstrom über den Markt den Hahn abzudrehen. Auch nun gibt es wieder ein sehr gutes Gesetz, das der Herr Bundesminister erarbeitet hat.

Ich kann an Sie nur noch appellieren: Überlegen Sie sich das noch einmal, stimmen Sie diesem Gesetz zu! Es bringt eine Neuerung, und zwar nicht nur für den Umweltschutz, sondern auch für


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eine allgemeine Verfahrensbeschleunigung. Und das ist das, was die Österreicherinnen und die Österreicher wollen, und für diese sind wir ja schließlich da. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

18.20

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächste Rednerin zu Wort gemeldet hat sich Frau Abgeordnete Dr. Lichtenberger. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 5 Minuten. – Bitte.

18.20

Abgeordnete Dr. Evelin Lichtenberger (Grüne): Sehr geehrte Damen und Herren! Das Problem des Prüfens von Umweltverträglichkeit wäre ja auch Anlass dazu – ich hoffe, dass das vielleicht einige von Ihnen schon einmal gemacht haben –, sich ein wenig langfristiger, ein wenig genauer mit diesem Problemkreis zu befassen, nämlich was eine Umweltverträglichkeitsprüfung idealiter erreichen kann, um diese Prüfung dann so zu konstruieren, dass man sich genau diesem Idealziel so weit wie möglich nähern kann.

Eine Umweltverträglichkeitsprüfung, gut gemacht, für ein Großvorhaben fundiert gemacht, kann, wenn sie erfolgreich ist, wenn die Anrainer beteiligt worden sind, wenn Einsprüche mit bearbeitet worden sind und zur Optimierung des Vorhabens geführt haben, zu einer Anlage führen, die sich wesentlich besser mit ihrer Umwelt und mit den Anrainern verträgt – und zwar auf Dauer! –, als das sonst der Fall ist.

Darauf ist meine Kollegin Glawischnig ja schon eingegangen, als sie gesagt hat, dass all jene Anrainer, all jene Gruppen, vor allem Bürgerinitiativen, die nun nicht mehr übergeordnete Sichtweisen in das Verfahren einbringen können, natürlich zu anderen direktdemokratischen Methoden greifen werden, um sich Gehör zu verschaffen. Der Weg zur Optimierung einer Anlage wird deswegen um vieles mühsamer.

Die Regierungsvorlage, die wir bekommen haben, die nun heute beschlossen werden soll, weist viele, viele Krankheitssymptome auf. Da ist einmal das Wegfallen des integrierten Gutachtens in wesentlichen Fällen zu nennen, was ein ganz zentraler Punkt war. Damit wird auch eine Chance zu gesamtheitlicher Betrachtung vertan, zu Betrachtung in Richtung Nachhaltigkeit.

Da ist weiters die Frage zu nennen, dass die Parteienrechte von Bürgerinitiativen abgeschafft worden sind, und zwar wegen der Angst von Betreibern, sich einer Debatte mit ihren zukünftigen Nachbarn stellen zu müssen. Diese Nachbarn – Sie können die Geschichte von Bürgerinitiativen verfolgen – haben sehr oft zu Optimierungen von Betrieben, von Anlagen beigetragen, was anders gar nicht möglich gewesen wäre. Ich kann Ihnen gerne einmal einiges aus diesem Bereich erzählen. Sie werden sehen, es gibt nicht allein Wirtschaft gegen Umweltschützer, sondern da sind oft sehr produktive Prozesse entstanden.

Die Frage des Wegfallens dieser Rechte der Bürgerinitiativen, die Frage der Reduzierung von Rechten von Anrainern ist für uns eine der gravierendsten, nämlich genau überall dort, wo wenige andere Gesetzesmaterien beteiligt sind, die noch regelnd in einen bestimmten Fall eingreifen, zum Beispiel betreffend die Massentierhaltung. Das ist ein ganz zentraler Punkt, um den es hier geht.

Wenn man sich nun im Detail beispielsweise die Schwellenwerte – dies ist ja schon einige Male angesprochen worden – anschaut, so muss man feststellen: Diese sind wirklich – nehmen Sie das bitte ernst! – viel zu hoch angesetzt, nämlich so, dass diese Art der UVP in weiten Bereichen schlicht und ergreifend totes Recht sein wird. Ich weiß, das ist Ihnen recht, Herr Wattaul – Sie nicken so zufrieden –, aber viele Anrainerinnen und Anrainer und viele Konfliktpotentiale werden in diesem Bereich natürlich übrig bleiben.

Wenn man sich zum Beispiel den Straßenbau anschaut, stellt man fest: Wir haben von der UVP-Stammfassung von 1993 bis zur UVP-Gesetzesnovelle 2000 einen schrittweisen, kontinuierlichen Abbau von Einflussmöglichkeiten auf die Art und Gestaltung eines Straßenbaus erlebt. Da wird die Schwelle von fünf auf zehn Kilometer hinaufgesetzt. Da wird eine Trasse, die zuerst schon ab 10 000 potentiellen Fahrern einer UVP unterworfen worden wäre, nun erst ab 15 000 solch einer Prüfung unterworfen und Ähnliches mehr. Das spielt sich spiegelgleich im alpinen


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Raum ab, wo die Chance nicht genutzt wurde, eine vernünftige und klare Regelung für alpine Räume zu erreichen, die der Sensibilität dieser alpinen Umwelt hinreichend Rechnung trägt.

Wir haben einen umfassenden Entschließungsantrag eingebracht, der ein einheitliches Umweltanlagenrecht zum Ziel hatte. Hätte ich noch etwas mehr Redezeit, so könnte ich darauf noch eingehen.

Die Abgeordneten Kopf und Genossen haben ebenfalls einen Antrag in diese Richtung eingebracht, der auf den ersten Blick gut ausschaut. Im Detail jedoch und wenn man sich die Debatte, die Redebeiträge und das, was hier aufgezählt worden ist, genau anschaut und anhört, dann ist er das Papier nicht wert, auf dem er steht, denn es geht hier rein um Verfahrenskonzentration, um das Ausräumen der Bürgerrechte und um einen Wildwuchs im Bereich des Anlagenbaus, der zu schweren Schäden für Natur und Umwelt führen und Konflikte mit Anrainern geradezu provozieren wird.

Ich verstehe eines nicht: Herr Minister Molterer hat sich für die Alpenkonvention eingesetzt, hat also seine Bereitschaft, den alpinen Raum zu schützen, durchaus signalisiert. Dass er diesen Schutz, wenn es um unsere eigenen Anlagen geht, jedoch nicht in die Praxis umsetzen will, macht mich sehr nachdenklich, aber auch sehr traurig. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)

18.27

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächster Redner zu Wort gemeldet hat sich Herr Abgeordneter Gahr. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 5 Minuten. – Bitte.

18.27

Abgeordneter Hermann Gahr (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Meine Damen und Herren! Hohes Haus! Durch das neue UVP-Gesetz erreichen wir im Wesentlichen drei Ziele und nicht, wie meine Vorgänger behaupten, eine Verfahrensflut. Es gibt nun erstens einen erweiterten Anwendungsbereich, und das muss ja wohl im Sinne der Umwelt so sein.

Es wird zweitens die Effizienz verbessert, eine raschere Abwicklung der Verfahren ermöglicht, und drittens setzen wir eine EU-Richtlinie um, bei der wir bereits in Verzug sind.

In der Praxis zeigt die UVP-Prüfung, dass es bisher Schwächen gegeben hat. Es hat hinsichtlich der Verfahrensdauer mangelnde Akzeptanz gegeben, es hat viel zu viele Experten und Gutachten gebraucht. Man behauptet hin und wieder, das war ein so genanntes Gutachterbeschäftigungsgesetz. Es hat natürlich auch viele Unzufriedene gegeben, seien es Behörden oder Firmen.

Der tatsächliche Beweis dafür, dass dieses UVP-Gesetz reformiert gehört, ist, dass es sehr wenige Verfahren gegeben hat und von diesen Verfahren nur sehr wenige bis zum Schluss auch rechtskräftig durchgesetzt wurden.

Mit dem neuen UVP-Gesetz bekommen wir flexible Übergangsregelungen. Es ist möglich, die derzeit bestehenden Verfahren nach dem alten UVP-Gesetz durchzuführen oder sie in das neue UVP-Gesetz überzuleiten. Die Standards werden erhalten und vereinheitlicht. Es besteht aber auch eine Hilfe für Entscheidungen vor Ort. Ich möchte in diesem Zusammenhang nur anmerken, dass heutzutage, wenn dieses UVP-Gesetz einen Bürgermeister in einer Gemeinde betrifft, dieser ein flexibles Verfahren braucht. Er muss aber auch damit arbeiten können.

Es ist den Behörden zumutbar, dass man bei der standardisierten UVP in neun Monaten und beim vereinfachten Verfahren in sechs Monaten dieses Verfahren abwickelt. Ich zweifle hier nicht wie einige der Vorredner die Objektivität der Behörden an, sondern ich vertraue auf die Objektivität der Behörden. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

Was mich wundert, ist, dass immer behauptet wird, es werden hier Einschnitte gemacht. Im Gegenteil! Die Parteistellung wird erweitert, sei es bei den Standortgemeinden, den Nachbarge


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meinden, der Umweltanwaltschaft oder den Bürgerinitiativen. Wir brauchen weniger Gutachten. Wir können mit endgültigen Bewertungen zu einem ordentlichen Verfahren kommen.

Klar ist, die UVP dient der Entscheidungsfindung. Entschieden wird immer nach dem Materiengesetz; kein Gesetz, ob Bundes- oder Landesgesetz, wird außer Kraft gesetzt.

Zum Schluss möchte ich sagen: Es wird hier nichts durchgedrückt. Es wurde alles gut und bestens überlegt. Es ist nicht drübergefahren worden, es gibt auch keine Demontage, aber mit der Taktik, die die Opposition betreibt, werden die Leute, so glaube ich, verunsichert. Es wird Panik gemacht, es wird ein Verhinderungsinstrument gesucht. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

Ich habe heute von Ihrer Seite (in Richtung SPÖ) gehört: Macht ersetzt Geist. – Dazu sage ich Ihnen Folgendes: Sie haben die Machtverluste nicht verkraftet. Wir haben mit Geist ein neues UVP-Gesetz gestaltet und werden dieses auch umsetzen. – Danke. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

18.30

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Mag. Gaßner. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 5 Minuten. – Bitte.

18.30

Abgeordneter Mag. Kurt Gaßner (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Ich hoffe, ich gerate jetzt nicht wieder in den Verdacht des Klassenkampfes, wenn ich sage, bei diesem Gesetz, das wir heute beschließen, beschließen wir eben zwei Klassen der Umweltverträglichkeit: erstens die Umweltverträglichkeit, die für die großen Brocken zuständig ist – ich bin neugierig, wann es da die Ersten geben wird – und zweitens das vereinfachte Verfahren, das in etwa 75 Prozent der Verfahren – sagt man – beinhaltet. Darin sind all jene Projekte enthalten, die von der gewerblichen Wirtschaft, von der Industrie und von der Massentierhaltung kommen.

Apropos Massentierhaltung. Herr Bundesminister! Ich denke, die Bestimmungen, die wir hiezu finden, zeigen sehr deutlich, dass da der Landwirtschaftsminister deutlich über den Umweltminister gesiegt hat. Ich könnte auch den Beweis dafür antreten, wenn Sie einmal nach Schwertberg kommen und dann mit mir in ein Dorf fahren, wo das jetzt schon der Fall ist.

Das, was mich ganz besonders daran stört, ist diese eigenartige Geheimhaltung, diese Geheimniskrämerei. Bei diesen vereinfachten Verfahren gibt es keine Umweltverträglichkeits-Gesamtgutachten mehr. Die Behörde beurteilt gemeinsam, da gibt es keine Mindesterfordernisse, nach denen beurteilt werden muss, und diese gemeinsame Beurteilung muss nicht öffentlich aufgelegt werden. Das wird also eher geheim gehalten.

Diese Geheimniskrämerei geht weiter, wenn es um die Abschaffung der Parteistellung der Bürgerinitiativen geht. Man glaubt, damit die Verfahren zu beschleunigen. Ich glaube das nicht, und es gibt genügend Beweise dafür, dass es dann zu Einzeleinwendungen, zu Einzelberufungen kommen wird und das Ganze sicher eher länger dauern wird – ganz zu schweigen von dem Mehraufwand, der dadurch entsteht.

Wo bleibt bei dieser Frage übrigens die von den Regierungsparteien immer wieder besungene Bürgernähe oder das Erwähnen des mündigen Bürgers? Wo bleibt gar das Eintreten für die "Kleinen", für den "kleinen" Mann und für die "kleine" Frau? – Wenn es um vermeintliche Vorteile für wirtschaftliche Interessen geht, dann sind das nur noch Worthülsen, dann braucht man den mündigen Bürger nicht mehr. (Beifall bei der SPÖ.)

Meine Damen und Herren! Eine weitere Konsequenz des in diesem Gesetz grundlegenden Denkens ist die Abschaffung der zwingenden Vorverfahren. Zu behaupten diese Abschaffung würde das Verfahren beschleunigen, ist absolut praxisfern. Mit den betroffenen Bürgerinnen und Bürgern zu reden, mit den Gemeinden rechtzeitig und im Vorfeld Kontakt aufzunehmen, kann sehr viel zur Konfliktvermeidung beitragen und fördert vor allem das gegenseitige Vertrauen, das


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bei oft doch kritischen Projekten ganz notwendig ist, und damit auch die Durchsetzbarkeit solcher Projekte.

Sehr oft können im Vorfeld noch Anregungen, ja sogar Verbesserungen durch die intensive Diskussion mit den Betroffenen mit hineingenommen werden. Aus meiner Erfahrung – aus der Gemeinde berichtend, aus der ich komme – scheitert es oft daran, dass nicht rechtzeitig an diese Probleme herangegangen wird. Wenn jetzt ein Vorverfahren überhaupt nicht mehr verlangt wird, dann ist diese Rechtzeitigkeit sicher nicht mehr gegeben.

Ich habe ab und zu das Gefühl, dass Unternehmen ihre Investitionsplanungen tätigen und glauben, wenn das abgeschlossen ist, sei das damit schon erledigt, ohne den Behördenlauf auch nur irgendwie in den zeitlichen Ablauf einzukalkulieren. Meistens sollte mit dem Ansuchen auch schon die Genehmigung vorliegen, dann wird es hektisch, dann kommt es zu Druck auf die Gemeinden, zu Druck auf die Nachbarn – und damit ist der Konflikt perfekt. Dieses Gesetz fördert meiner Meinung nach diese Situation.

Ein weiterer Punkt wäre die Aufsplittung in Detail- und in Grundsatzverfahren, die ein Projektwerber verlangen kann. Wenn das Grundsatzverfahren einmal positiv ist – ohne Sachverhaltsermittlungen –, dann wird es schwierig sein, im Detailverfahren noch etwas abzuändern, beziehungsweise muss die nachfolgende Detailverhandlung nicht einmal mehr mündlich vor sich gehen. Das ist auch wieder solch eine Geheimniskrämerei, denn all jene, die Parteistellung haben, müssen sich dann selbst um das Ganze kümmern. Sie haben nicht mehr die Möglichkeit, sich vor Ort in einer mündlichen Verhandlung zu informieren. Das provoziert geradezu, so meine ich, Berufungen.

Abschließend darf ich sagen, dass sich dieser Begriff "Zwei-Klassen-UVP" nicht nur auf die Verfahren bezieht. Er bezieht sich auch auf die Beteiligten. Da gibt es einerseits die Klasse derer, für die möglichst einfach und ohne viel Aufhebens alles erledigt wird, nämlich die Projektwerber. Andererseits gibt es die Klasse der Betroffenen, die man möglichst uninformiert lässt und vom Verfahren ausschließen möchte.

Da halten wir es schon eher mit der Aussage der Wiener Umweltanwältin, die meinte: Nicht überall, wo "UVP" draufsteht, ist auch UVP drin! – Deswegen lehnen wir den Antrag zu Punkt 4 der Tagesordnung ab. (Beifall bei der SPÖ.)

18.36

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Ing. Fallent. 5 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

18.37

Abgeordneter Ing. Gerhard Fallent (Freiheitliche): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Kollege Schwemlein, Sie haben in Ihrem Zwischenruf im Zuge der UVP-Debatte eines völlig richtig erkannt: Sie haben gesagt, es sei schlimm, wenn die Macht den Geist ersetzt. – Denken Sie einmal nach: Vielleicht ist das der Grund dafür, dass Sie nach 30 Jahren an der Macht nicht mehr regieren! (Beifall bei den Freiheitlichen.) Auch die heutige Dringliche Anfrage hat diesen Zwischenruf bestätigt, das möchte ich Ihnen ebenfalls sagen.

Aber nun zurück zur UVP-Novelle. Mit dieser Gesetzesvorlage wurde ein wichtiger und richtiger Schritt zu Verfahrensökonomie, Verfahrenskonzentration und EU-Konformität gesetzt. Es werden in Zukunft Verfahren in genau definierten Bereichen kostengünstiger, einfacher und schneller abgewickelt werden. Diese Gesetzesvorlage wurde in mehreren Arbeitssitzungen unter Beiziehung von Experten und unter Abwägung der Interessen des Umweltschutzes, der Wirtschaft und der betroffenen Bürger ausgearbeitet. Es galt dabei, ein UVP-Gesetz mit zwei Verfahrenstypen zu schaffen, die Qualität der Verfahren zu erhalten, der Aufsplittung von Projekten zum Umgehen von UVP-Verfahren durch eine räumliche und zeitliche Betrachtung entgegenzuwirken, eine Ausweitung der Verfahrenskategorien von 50 auf 88 vorzunehmen und die Schwellenwerte niedrig zu halten, um Umweltstandards einhalten zu können.


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Besonders bemerken möchte ich dabei, dass es durch die Initiative unseres Umweltsprechers Mag. Karl Schweitzer gelungen ist, die Schwellenwerte im Bereich der Massentierhaltung um 20 Prozent zu senken. Es galt außerdem ... (Abg. Kopf: Das war schon der Schwarzenberger!)  – Wer war das? (Abg. Kopf: Schwarzenberger!) Okay. (Abg. Dr. Glawischnig: Aber nicht vom realen Wert, sondern von Ihrem vorherigen Vorschlag!)  – So ist es. Aber es ist immerhin besser, als es vorher war.

Schlussendlich galt es, eine qualitative Bürgerbeteiligung bei allen Verfahrenstypen zu ermöglichen, um den Intentionen der Aarhus-Konvention gerecht werden zu können.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Nicht gerecht werden wollen wir den Intentionen der SPÖ. Beim Skandal um die Bank Burgenland wird der Bürger zahlen, bei der SPÖ-Pleite deren Mitglieder. Diese Art der Bürgerbeteiligung lehnen wir strikt ab! (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Meine sehr geehrten Damen und Herren! So intensiv wollen und werden wir die Bürger nicht beteiligen. Auf Grund einer Evaluierung verschiedener UVP-Verfahren durch das Ministerium konnte festgestellt werden, dass das bestehende UVP-Gesetz den europäischen, aber auch den nationalen Anforderungen nicht gerecht wird und versucht wird, dieses Gesetz zu umgehen, weil die Verfahrensdauer zu lang ist, die Verfahren zu kompliziert und zu teuer sind.

Weiters ist zu vermerken, dass durch eine qualitative Bürgerbeteiligung die Qualität der Verfahren verbessert wird und es zu keiner Verlängerung der Verfahren kommt.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit diesen beiden Verfahrenstypen werden neben den bestehenden Genehmigungsverfahren zwei weitere Instrumente geschaffen, um ökonomisch tragfähige, ökologisch sinnvolle und sozial ausgewogene Verfahren zu ermöglichen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir brauchen in Österreich mehr Arbeit. Die Reformkraft der Bundesregierung unterstützt daher jene, die Arbeit schaffen, und jene, die gute Arbeit leisten, durch eine Politik der Entlastung und Entbürokratisierung. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

Die Haltung der SPÖ und der Grünen ist völlig unverständlich, denn sie predigen Wasser und trinken Wein. Sie genießen die angenehmen Seiten des Konsums und des Wohlstandes, wollen aber von den negativen Begleiterscheinungen nichts wissen und damit nichts zu tun haben. Diese Politik macht Angst, sie polarisiert, und sie diskriminiert. Sie ist abzulehnen, denn sie schadet Österreich! (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP. – Abg. Dr. Lichtenberger: Es lebe die freie Rede!)

18.41

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächste Rednerin zu Wort gemeldet hat sich Frau Abgeordnete Dr. Moser. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 5 Minuten. – Bitte.

18.41

Abgeordnete Dr. Gabriela Moser (Grüne): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Kurz nach meiner Angelobung hier im Hause im November 1997 bekam ich einen Anruf von betroffenen, sehr empörten, aber durchaus kompromissbereiten Bürgerinnen und Bürgern aus dem Gasteinertal. Die ÖBB wollten dort eine Hochleistungstrasse bauen, hatten die Pläne erstellt, und UVP-Pflichtigkeit ist dann geboten, wenn diese Pläne eine mehr als zehn Kilometer lange Trasse betreffen.

Die ÖBB haben schon im Jahre 1997 bei Gültigkeit des so genannten alten UVP-Gesetzes sehr wohl einen Weg gefunden, sich der UVP-Pflicht zu entziehen, indem die Trasse gestückelt wurde. Die Bürger waren hilflos, die Bürger waren empört. Die Bürger versuchten, auf irgendeine Art und Weise doch ihren Befürchtungen und ihren Bedenken Ausdruck zu verleihen. Die Bürger mussten Anwälte beschäftigen, sie mussten Politiker beschäftigen. Die BürgerInnen gingen bis zum Landeshauptmann von Salzburg. Ich selbst habe meine MitarbeiterInnen belästigt, weil ich immer wieder erkunden musste, wie es jetzt rechtlich wirklich ausschaut. Mit einem


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Wort: Auch damals, als das alte UVP-Gesetz noch galt, war es gang und gäbe, dass man versuchte, es zu umgehen.

Mit dem neuen UVP-Gesetz schränken Sie beispielsweise den Trassenverlauf von zehn Kilometern auf fünf Kilometer ein. Entsprechend der alten Gepflogenheiten wird aber wieder die Stückelungsmanier Platz greifen, sodass mehr oder weniger bald überhaupt keine Umweltverträglichkeitsprüfung in diesem Bereich mehr stattfinden wird. Der bisherige Missbrauch wird jetzt durch die neue Regelung der reduzierten Streckenlänge wahrscheinlich fröhliche Urständ feiern. (Abg. Schwarzenberger: Wir haben in Gastein jetzt mit den Bürgern eine Lösung gefunden!) Und das alles etikettieren Sie – wahrscheinlich auch Sie, Herr Minister – mit Entbürokratisierung, Vereinfachung und Beschleunigung.

Der zeitliche Ablauf war früher kein Problem. Jetzt werden gewisse Verfahren durch den Behördenablauf rein zeitlich erschwert. Interessanterweise haben Sie diesen Bereich nicht vereinfacht. Es wird sogar komplizierter bei den Verwaltungen. Die Verwaltungsvereinfachung blieb bei Ihrem jetzigen Vorschlag auf der Strecke. Wir haben bis jetzt die vereinfachte, die normale UVP, in Zukunft werden wir unterschiedliche UVPs bei Eisenbahnen und bei Straßen haben. – Wo soll denn da die Entbürokratisierung, die Vereinfachung erfolgen?

Besser wäre es gewesen, Sie hätten die Anliegen betreffend einheitliches Anlagenrecht, die die Umweltanwälte und auch wir immer schon vertreten haben, endlich einmal umgesetzt. Es gibt, so weit ich mich erkundigt habe und so weit es schwarz auf weiß nachzulesen ist, auch eine gemeinsame Entschließung des Nationalrates, sage und schreibe aus dem Jahre 1993. Das heißt, positive Auswirkungen hätten sich schon viel früher abzeichnen können. Hier hinken wir nach wie vor hinten nach.

Ich verstehe also Ihre Argumentation wirklich nicht, vor allem auch deshalb nicht, weil Sie immer wieder sagen, wir müssten EU-konform werden, wir müssten modernisieren, wir müssten uns an der EU orientieren. Sie übernehmen immer nur die Minimalstandards und ziehen keine Vergleiche mit den einzelnen EU-Ländern. In Dänemark etwa sind alle Wasserkraftwerke UVP-pflichtig, in Schweden sind alle UVP-pflichtig, in Großbritannien jene ab 0,5 Megawatt, in Österreich jene ab 15.

Eisen und Stahl – in Österreich besteht jetzt nach Ihren Regelungen ab 500 000 Tonnen uvp-Pflicht, ab 250 000 Tonnen in gewissen Schutzgebieten, in Dänemark sind alle UVP-pflichtig, ebenfalls in Schweden, und auch in Großbritannien ist eine niedrigere Latte gelegt als bei uns.

Ich könnte die Aufzählung noch weiter fortsetzen, etwa im Kfz- und Motorenbereich oder bei Brauereien. Jedenfalls sind Sie uns hier EU-Konformität beziehungsweise europäische Niveaus schlichtweg schuldig geblieben. Was übrig bleibt, ist ein einziges Entrechtungsverfahren für die BürgerInnen.

Ich möchte mit einem Zitat des oberösterreichischen Umweltanwaltes schließen. Er hat immer wieder betont, dass, wenn die Rechtsstaatlichkeit nicht mehr gewährleistet ist, der Bürgerprotest zwangsläufig mehr oder weniger in einem Bürgeraufstand münden muss und dass Sie im Endeffekt mit diesem UVP-Gesetz die Bürger wirklich in die Illegalität drängen und damit eigentlich die Konflikte potenzieren – siehe Gasteinertal. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)

18.46

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächster Redner zu Wort gemeldet hat sich Herr Abgeordneter Heinzl. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 5 Minuten. – Bitte.

18.46

Abgeordneter Anton Heinzl (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Werter Herr Minister! Hohes Haus! Sinn des bestehenden UVP-Gesetzes ist es, die Auswirkungen wirtschaftlicher und politischer Vorhaben auf unsere Umwelt zu erkennen und Konflikten vorzubeugen.

Die Erfahrungen haben gezeigt, dass das bestehende UVP-Gesetz reformbedürftig ist. Das ist keine Frage und steht auch außer Streit. Die Reform, die jetzt vorgesehen ist, setzt aber die


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Erfahrungen, die mit dem UVP-Gesetz schon gemacht worden sind, nicht um. (Abg. Kopf: Haben Sie den Evaluierungsbericht gelesen?) Das Vorverfahren, das der Früherkennung möglicher Problempunkte dient – darauf komme ich noch zurück –, soll praktisch nicht mehr stattfinden. Dasselbe gilt für die Abschaffung der Parteistellung von Bürgerinitiativen. Und da Sie von den Regierungsparteien zweifellos im Hinterkopf haben, eventuellen Projektwerbern wirklich große Gegner zu ersparen, zetteln Sie einen Kleinkrieg zwischen Behörden und Anrainern an. Eine Verlängerung und Verteuerung des Verfahrens durch Verschleppung ist damit vorprogrammiert.

Ein wesentlicher Kritikpunkt – das wurde heute hier im Rahmen dieser Debatte schon öfters ausgeführt – ist die Anhebung von Schwellenwerten für die UVP-Pflicht von Genehmigungsverfahren.

Sehr geehrte Damen und Herren! Insbesondere wird die Massentierhaltung gefördert. Sie wollen die Schwellenwerte für Hühnerhaltung um die Hälfte erhöhen und jene für die Schweinehaltung verdoppeln.

Sehr geehrte Damen und Herren! In Niederösterreich und in der Steiermark gibt es Fälle, in denen die Schwellenwerte des bestehenden UVP-Gesetzes überschritten, UVP-Verfahren verschleppt oder gar nicht erst eingeleitet wurden. Ich nenne hier als Beispiel die Massenschweinezucht in der niederösterreichischen Landeshauptstadt St. Pölten und den Legehennenstall in der Gemeinde Bad Waltersdorf. In beiden Fällen hat der unabhängige Umweltsenat gegen die Agrarlobby und somit für die betroffene Bevölkerung entschieden.

Sehr geehrte Damen und Herren! ÖVP und FPÖ preisen das Kumulationsprinzip als Neuerung in ihrem Initiativantrag an. Gleichzeitig werden aber die Schwellenwerte – ich meine, diese sind zum Teil EU-widrig – erhöht, um genau dieses Prinzip außer Kraft zu setzen. Das UVP-Verfahren wird bis zur Unkenntlichkeit und Unsinnigkeit vereinfacht. Grundwasserschutz, Tierschutz, Schutz der Gesundheit und die Rechte der betroffenen Bevölkerung werden Wirtschaftsinteressen geopfert.

Ich sage Ihnen, sehr geehrte Damen und Herren: Die Versorgung mit sauberem Trinkwasser zum Beispiel in einer Stadt wie der Landeshauptstadt von Niederösterreich, St. Pölten, mit 50 000 Einwohnern ist allemal wichtiger als das Wirtschaftsinteresse eines einzelnen Massenschweinezüchters! (Ruf bei der ÖVP: Blödsinn!)

Auch wenn Sie es als "Blödsinn" bezeichnen, sage ich Ihnen: Gerade Sie von der ÖVP haben noch vor einigen Jahren den "Feinkostladen Österreich" hervorgehoben und beschworen. – Nun sieht es mehr nach riesigen Sauställen aus, die zum Himmel stinken, sehr geehrte Damen und Herren von der blau-schwarzen Einheitspartei.

Wenn Sie sagen, größere Produktionseinheiten seien auf dem EU-Markt notwendig, um wirtschaftlich arbeiten zu können, dann müssen Sie sich die Frage gefallen lassen, sehr geehrte Damen und Herren von der blau-schwarzen Einheitspartei, warum Sie glauben, dass diese nicht im Einklang mit der Bevölkerung und mit der Natur geschaffen werden können.

Die Einführung eines vereinfachten UVP-Verfahrens ohne Umweltverträglichkeits-Gesamtgutachten für sämtliche Gewerbe- und Industrieanlagen und Massentierhaltungen macht den Initiativantrag letztlich – ich sage das ganz klar und deutlich – zu einer Mogelpackung sondergleichen!

Ich stelle die Frage: Was soll ein UVP-Gesetz nützen, wenn es nicht zur Aufarbeitung von Konflikten geeignet ist und dem Schutz von Mensch und Umwelt dient? – Der Initiativantrag betreffend UVP-Gesetz, von der FPÖ und der ÖVP eingebracht, der heute hier durchgepeitscht werden soll, wird lebendes Recht – das wurde heute auch schon ein paar Mal richtigerweise angemerkt – zu totem Recht machen und die Mitbestimmungsrechte der Österreicherinnen und Österreicher beschneiden.


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Was hier geschieht, sehr geehrte Damen und Herren, ist die Aushöhlung der österreichischen Umweltstandards. Es sollen die bestehenden Mitbestimmungsrechte der Österreicherinnen und Österreicher beschnitten werden. Und was das sein wird, ist auch ganz klar: ein Kniefall vor einer Agrar- und Wirtschaftslobby, die den Schutz des Geldsäckels über den Schutz von Mensch und Umwelt stellt.

Wenn Sie, sehr geehrte Damen und Herren, das UVP-Gesetz abschaffen wollen, dann stehen Sie auch dazu und dann suchen Sie nicht Zuflucht hinter Zahlen und Scheinvereinfachungen! (Beifall bei der SPÖ.)

18.52


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Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn:
Als Nächster zu Wort gemeldet hat sich Herr Abgeordneter Dipl.-Ing. Pirklhuber. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 5 Minuten. – Bitte.

18.53

Abgeordneter Dipl.-Ing. Wolfgang Pirklhuber (Grüne): Herr Präsident! Hohes Haus! Herr Bundesminister! Wir führen jetzt schon eine längere Debatte zu diesem UVP-Gesetz, und Sie, Herr Bundesminister, haben in Ihrer Wortmeldung ernsthaft die Behauptung aufgestellt, dass es durch dieses UVP-Gesetz zu keinen wesentlichen Verschlechterungen in Bezug auf die Umweltstandards in Österreich kommen wird. – Meine Damen und Herren! Das können wir, das dürfen wir und das wollen wir nicht glauben, denn die Fakten sprechen einfach für sich! (Abg. Kopf: Das "wollen" glaube ich Ihnen!)

Herr Kollege Schweitzer hat hier behauptet, ein mit sehr viel Sorgfalt ausgearbeitetes Gesetz vorgelegt zu haben. – Herr Kollege Schweitzer! Herr Kollege Kopf! Sie haben Ihren eigenen Vorschlag mehrfach ändern müssen, Sie haben im ersten Vorschlag Schwellenwerte angegeben, die weit jenseits einer praktikablen Größenordnung liegen.

Herr Kopf! Ein Versuch, den Leuten Sand in die Augen zu streuen – diesem Vorwurf, den Sie der Opposition machen, sollten Sie sich selbst stellen. Vergleichen Sie doch die Zahlen: In Frankreich besteht UVP-Pflicht schon ab 20 000 Mastplätzen beim Mastgeflügel, in Italien liegt der Schwellenwert bei 40 000. Und das sind Länder, Herr Bundesminister, die in Bezug auf Tierhaltung alles andere als kleinstrukturiert sind.

Sie wissen, Herr Bundesminister, dass gerade wir mit unserer kleinstrukturierten Landwirtschaft in der Tierhaltung keine Schwellenwerte haben können, die weit über den Schwellenwerten anderer vergleichbarer Nachbarländer liegen. Warum? – Das ist doch eine Einladung für die Intensivtierhalter Europas, nach Österreich zu kommen und Intensivstallungen zu bauen, weil sie eben nicht UVP-pflichtig sind. (Abg. Schwarzenberger: Da sind die Kosten zu hoch in Österreich!) Und das, meine Damen und Herren, kann nicht Sinn und Zweck einer Regelung sein, die doch dazu dienen muss, sowohl die KonsumentInnen zu schützen als auch die Bäuerinnen und Bauern, damit sie nicht weiter in eine falsche Richtung, nämlich hin zu einer Massentierhaltung, gelenkt werden.

Kollege Schwarzböck rühmt ja seit Monaten und Jahren, dass es in Österreich keine Massentierhaltung gäbe. Sie wissen aber sehr genau, Herr Bundesminister: Es gibt – zwar wenige, aber doch – einige Fälle von großen Betrieben, die unter das bestehende UVP-Gesetz fallen und gefallen sind. Diese würden jetzt nach Ihrem Vorschlag der UVP-Pflicht entkommen, und das kann nicht Sinn machen!

Unser Signal müsste sein: Herabsetzung dieser Schwellenwerte, zumindest auf die IPPC-Richtlinien der EU, und nicht – wie in diesem Entwurf – Anhebung dieser Schwellenwerte um 15 Prozent bei den Legehennen, um 70 Prozent bei den Mastschweinen und um mehr als 35 Prozent bei den Sauen.

Das, meine Damen und Herren, ist kein Signal in die richtige Richtung. Damit, Herr Bundesminister, erreicht man keine Synergie zwischen Umweltbereich und Landwirtschaft, weil das auch kein Signal für eine umweltorientierte Landwirtschaft ist! (Beifall bei den Grünen.)

18.56

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächste Rednerin zu Wort gemeldet hat sich Frau Abgeordnete Dr. Glawischnig. – Bitte.

18.57

Abgeordnete Dr. Eva Glawischnig (Grüne): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Geschätzte Anwesende! Verehrte Kollegen von den Freiheitlichen, Sie brauchen sich um meine emotionale Verfassung wirklich keine Sorgen zu machen, ich würde mir eher Sorgen machen um die Verfassung der Republik. Ich möchte Sie noch einmal daran erinnern, dass Sie vor einem Jahr ganz massiven Widerstand gegen einen ziemlich gleich lautenden Gesetzentwurf geleistet haben.

Es hat sehr, sehr viele Diskussionen gegeben. Es war die Rede davon, dass Bürger, Bürgerinnen einbezogen waren, dass alle Gruppen mitreden konnten. Es hat eine große Veranstaltung gegeben – Genehmigung braucht Zustimmung! – mit Experten aus Österreich, mit Experten von der Europäischen Kommission, aus dem In- und Ausland. – Kein einziger ÖVP-Politiker war dabei, kein einziger! Die Vertreter von der FPÖ, die dabei waren, haben mit absolutem Nichtwissen geglänzt.

Ich muss meinen Vorwurf noch einmal in aller Deutlichkeit wiederholen: Es ist Ihnen nicht bewusst, was in diesem Gesetz steht! Sie können grundlegende, einfache Dinge in der Rechtssprache nicht voneinander unterscheiden! Frau Aumayr, bitte lassen Sie sich einmal erklären, was der Unterschied zwischen einer Parteistellung im Baurecht, in einer Bürgerinitiative oder im UVP-Gesetz ist! Das sind wesentliche Dinge, um die Tragweite der Demontage, die hier geschieht, überhaupt zu erfassen. (Beifall bei den Grünen.)

Ich glaube nicht, dass man wegleugnen kann, dass auf europäischer Ebene die Diskussion in eine ganz andere Richtung geht, nämlich aus einem ganz bestimmten Grund: Vollzugsdefizit ist das größte Problem im europäischen Umweltschutz; dass einzelne Länder ihre Normen nicht einhalten, nur fragwürdig einhalten oder nur teilweise einhalten, dass nicht genug kontrolliert wird. Deshalb setzt die Europäische Union – man höre und staune! – auf die BürgerInnen als Kontrollinstanzen.

Wir haben eine Konvention unterzeichnet, die wir bis jetzt noch nicht ratifiziert haben – obwohl das Versprechen vorliegt, dass sie ratifiziert wird –, die genau diese Punkte, die Sie jetzt abgeräumt haben, beinhaltet. In den nächsten zwei, drei, vier Jahren maximal muss das wieder rückgängig gemacht werden. Ich halte es wirklich für völlig verfehlt, zumal die Diskussion auf europäischer Ebene in eine ganz andere Richtung geht, bei uns das "golden plating" zu machen und sozusagen über die Mindeststandards, über die Mindestniveaus hinaus keinen einzigen Schritt weiter in Richtung eines forcierten Umweltschutzes zu setzen. (Präsident Dr. Fasslabend übernimmt den Vorsitz.)

Und wenn Sie immer wieder behaupten, es gehe um die Kosten, dann frage ich Sie noch einmal: Kosten für wen? Wie viele Millionen Schilling haben Bürger und Bürgerinnen in Österreich aufwenden müssen, damit sie zu ihrem Recht kommen? – Im Gegensatz zu Ihnen spenden die grünen Abgeordneten einen großen Teil ihres Gehaltes für Bürgerinitiativen, die Rechtsschutz suchen. Aus diesen Erfahrungen wissen wir, dass das in großem Ausmaß für Gutachten und Kosten gebraucht wird, die eigentlich die Behörden tragen sollten. Im Nachhinein bekommen diese Bürgerinitiativen sehr, sehr oft Recht.

Daher frage ich Sie noch einmal: Kosten für wen? – Sie meinen damit ausschließlich die Kosten der Betreiber. An einem gerechten Ausgleich waren Sie bei diesem Gesetz in keiner Weise interessiert.

Und es wird nicht wahrer, wenn Sie sich hier herstellen und in vielen Bereichen wirklich Unsinn reden. (Abg. Ing. Westenthaler: Ihnen hört kein Mensch mehr zu!) Es wurden so viele nachvollziehbar falsche Behauptungen hier aufgestellt, und es tut mir wirklich Leid, dass Sie sich mit dieser ganzen Materie nicht weiter auseinander gesetzt haben. Es wäre Ihnen dann nämlich


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bewusst geworden, was mit diesem Gesetz tatsächlich beschlossen wird. – Das ist vorwiegend an die Kollegen von der FPÖ gerichtet.

Zu den Kollegen von der ÖVP noch einmal: Dass Bürgerinnen und Bürger immer nur als Störfaktor und als Verhinderer gesehen werden und nie in irgendeiner Weise als Mitberechtigte an einem Dialog, das zeigt auch das ganze Verfahren. Es hat kein Begutachtungsverfahren gegeben, es haben keine Bürger ihre Meinung zu diesem Gesetz sagen dürfen, es hat kein Hearing im Ausschuss gegeben.

Insgesamt ist das Bild, das hier entsteht, ein verheerendes, und ich glaube nicht, dass das unserem Ansehen als Umweltmusterland, das wir jetzt wirklich nicht mehr sind, gut tut.

Es ist ein schiefes Gesetzt, es ist kein gutes Gesetz, es ist in vielen Punkten brüchig, es ist in vielen Punkten EU-widrig, und ich kann Ihre Siegesstimmung in keiner Weise nachvollziehen. Es tut mir Leid, es gibt in der gesamten ÖVP sichtlich keinen einzigen Politiker mehr, der sich ausschließlich den Interessen der Umwelt verpflichtet fühlt. (Beifall bei den Grünen. – Abg. Kopf: "Ausschließlich"? Wo gibt es das, die Ausschließlichkeit?)

Es geht darum, die Stimme für diejenigen zu erheben, die – seit Jahrzehnten mittlerweile – entrechtet sind, es gibt bis zum heutigen Tag kein Grundrecht auf eine intakte Umwelt, kein Grundrecht auf Gesundheit. Es sind viele, viele Rahmenbedingungen, die ohnehin schon eine beträchtliche Schieflage in der österreichischen Rechtssituation darstellen.

In dieser Situation braucht die Umwelt, brauchen die Bürger einen starken Anwalt – auch in der ÖVP und nicht nur bei den Grünen. Der Herr Umweltminister ist das meiner Meinung nach nicht mehr. (Beifall bei den Grünen.)

19.02

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wir gelangen nun zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vornehme. – Es ist das eine sehr komplexe Abstimmung, ich bitte daher um entsprechende Aufmerksamkeit.

Wir kommen zuerst zur Abstimmung über den Gesetzentwurf in 228 der Beilagen.

Dazu haben die Abgeordneten Mag. Sima und Genossen Abänderungsanträge eingebracht.

Ferner haben die Abgeordneten Dr. Glawischnig und Genossen einen Abänderungsantrag eingebracht.

Ich werde zunächst der Reihe nach über die von den Abänderungsanträgen betroffenen Teile und schließlich über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes abstimmen lassen.

Die Abgeordneten Mag. Sima und Genossen haben einen Abänderungsantrag eingebracht, der sich auf § 3 Abs. 1, § 3a Abs. 3 und 6, § 12 Abs. 1, § 12a, § 13 sowie § 17 Abs. 4 bezieht.

Wer dafür ist, den ersuche ich um ein Zeichen. – Das ist die Minderheit und damit abgelehnt.

Wir kommen sogleich zur Abstimmung über diese Teile des Gesetzentwurfes in der Fassung des Ausschussberichtes.

Ich bitte jene Damen und Herren, die sich dafür aussprechen, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Mehrheit und damit angenommen.

Die Abgeordneten Mag. Sima und Genossen haben einen Abänderungsantrag eingebracht, der sich auf § 19 Abs. 1 und 2 bezieht.


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Ich ersuche jene Mitglieder des Hohen Hauses, die dafür eintreten, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist die Minderheit und damit abgelehnt.

Wir kommen sogleich zur Abstimmung über § 19 Abs. 1 und 2 in der Fassung des Ausschussberichtes.

Ich ersuche bei Zustimmung um ein diesbezügliches Zeichen. – Das ist die Mehrheit und damit angenommen.

Die Abgeordneten Mag. Sima und Genossen haben einen Abänderungsantrag eingebracht, der sich auf § 22 Abs. 2 bezieht.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die dafür sind, um ein Zeichen. – Das ist die Minderheit und damit abgelehnt.

Wir gelangen sogleich zur Abstimmung über diesen Teil des Gesetzentwurfes in der Fassung des Ausschussberichtes.

Jene Abgeordneten, die dafür eintreten, ersuche ich um ein bejahendes Zeichen. – Das ist die Mehrheit und damit angenommen.

Die Abgeordneten Mag. Sima und Genossen haben einen Abänderungsantrag eingebracht, der eine Änderung des § 23a Abs. 1 zum Inhalt hat.

Ich bitte jene Mitglieder des Hohen Hauses, die sich dafür aussprechen, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist die Minderheit und damit abgelehnt.

Wir kommen sogleich zur Abstimmung über diesen Teil des Gesetzentwurfes in der Fassung des Ausschussberichtes.

Bei Zustimmung ersuche ich um ein diesbezügliches Zeichen. – Das ist die Mehrheit und damit angenommen.

Die Abgeordneten Dr. Glawischnig und Genossen haben einen Abänderungsantrag betreffend Streichung des Abs. 6 in § 24h eingebracht.

Ich bitte jene Mitglieder des Hohen Hauses, die dafür eintreten, um ein Zeichen. – Das ist die Minderheit und damit abgelehnt.

Wir kommen sogleich zur Abstimmung des § 24h Abs. 6 in der Fassung des Ausschussberichtes.

Ich bitte jene Abgeordnete, die sich dafür aussprechen, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Mehrheit und damit angenommen.

Die Abgeordneten Mag. Sima und Genossen haben einen Abänderungsantrag eingebracht, der sich auf die Streichung der Spalte 2 in Anhang 1 bezieht.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die dafür sind, um ein Zeichen. – Das ist die Minderheit und damit abgelehnt.

Ferner haben die Abgeordneten Mag. Sima und Genossen einen Abänderungsantrag eingebracht, der sich auf die Z 43 in Anhang 1 bezieht.

Wer dafür eintritt, den ersuche ich ebenfalls um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist die Minderheit und damit abgelehnt.

Wir kommen sogleich zur Abstimmung über diesen Teil des Gesetzentwurfes in der Fassung des Ausschussberichtes.


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Ich bitte jene Mitglieder des Hohen Hauses, die dem ihre Zustimmung geben, um ein Zeichen der Bejahung. – Das ist die Mehrheit und damit angenommen.

Schließlich komme ich zur Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes samt Titel und Eingang in der Fassung des Ausschussberichtes.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dafür ihre Zustimmung erteilen, um ein bejahendes Zeichen. – Das ist die Mehrheit und damit angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die auch in dritter Lesung für den vorliegenden Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist ebenfalls die Mehrheit. Damit ist der Gesetzentwurf auch in dritter Lesung angenommen.

Wir gelangen nun zur Abstimmung über die dem Ausschussbericht 229 der Beilagen beigedruckte Entschließung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dafür eintreten, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Mehrheit und damit angenommen. (E 20.)

Nun kommen wir zur Abstimmung über den Antrag des Umweltausschusses, seinen Bericht 229 der Beilagen hinsichtlich des Antrages 149/A (E) zur Kenntnis zu nehmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dafür ihre Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist die Mehrheit und damit angenommen.

Wir haben damit auch diesen Komplex der Abstimmungen beendet.

6. Punkt

Bericht des Umweltausschusses über die Regierungsvorlage (178 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Abfallwirtschaftsgesetz und das Wasserrechtsgesetz geändert werden (AWG-Novelle Deponien),

und

über den Antrag 167/A der Abgeordneten Karlheinz Kopf, Mag. Karl Schweitzer und Genossen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Abfallwirtschaftsgesetz, BGBl. Nr. 325/1990, geändert wird (230 der Beilagen)

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Wir gelangen damit zum 6. Punkt der Tagesordnung.

Ich gehe davon aus, dass keine mündliche Berichterstattung erfolgt. – Das ist der Fall.

Zu Wort gemeldet hat sich als Erste Frau Abgeordnete Mag. Sima. Ich erteile es ihr. (Abg. Ing. Westenthaler: Schon wieder! – Abg. Mag. Sima  – auf dem Weg zum Rednerpult –: Ich werde es gleich begründen! – Abg. Ing. Westenthaler: Jetzt bin ich wirklich gespannt! – Abg. Mag. Sima  – auf dem Weg zum Rednerpult –: Da wir heute den Umweltblock behandeln, muss ich gezwungenermaßen öfter ans Rednerpult treten, Herr Kollege!)

19.09

Abgeordnete Mag. Ulrike Sima (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Ich bedauere es sehr, dass die Kollegen von den Freiheitlichen beim Thema Umweltverträglichkeitsprüfung hier so schnell Kindesweglegung betrieben haben (Abg. Ing. Westenthaler: Na geh!) und ihren eigenen Antragsteilen nicht zustimmen konnten. Es hätte mich sehr gefreut, wenn Sie sich noch daran erinnert hätten. Aber da kann man nichts machen. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Ing. Westenthaler: Da haben aber nicht alle geklatscht!)


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Doch jetzt zum Abfallwirtschaftsgesetz. Der Herr Bundesminister hat mich schon gefragt, ob wir diesem Gesetz zustimmen werden. Da wir den Abänderungsantrag im Ausschuss erst so kurzfristig bekommen haben, haben wir es uns vorbehalten, uns die Änderungen noch im Detail anzuschauen, und dann leider festgestellt, dass dem Änderungsantrag noch einige Punkte hinzugefügt worden sind, denen wir nicht zustimmen können.

Gleich vorneweg: Gegen eine prinzipielle Kompetenzverlagerung vom Bereich Wasserwirtschaft in den Bereich Abfallwirtschaft, die in diesem Gesetz ursprünglich vorgesehen war, hätten wir nichts gehabt. Ich glaube, das wäre eine Verwaltungsvereinfachung gewesen, die durchaus Sinn gemacht hätte, vorausgesetzt, dass Umweltstandards nicht berührt werden.

Aber leider sind jetzt noch einige Bestimmungen dazugekommen, wovon ich zwei aufzählen möchte, die sehr wohl Umweltstandards betreffen und die aus unserer Sicht eine Verschlechterung darstellen und eine Zustimmung unsererseits nicht mehr möglich machen.

Das eine betrifft Punkt 5, der sich auf § 17 Abs. 1 bezieht und gefährliche Abfälle und Altöle betrifft. Da wurde folgende Änderung vorgenommen: Bisher war es nur möglich, diese gefährlichen Abfälle und Altöle in Untertagedeponien für eben solche speziellen Abfälle zu lagern. Jetzt ist neu im Gesetz vorgesehen – und vielleicht können Sie mir erklären, Herr Bundesminister, warum das vorgesehen ist –, dass es eine Ausnahme geben soll. Es heißt wortwörtlich (Abgeordnete in der letzten Bankreihe sprechen miteinander und lachen dabei)  – das muss ja sehr erheiternd sein für die Damen da in der letzten Reihe (Abg. Dr. Martin Graf: So sind sie, die Grünen!), also meiner Meinung nach sind das Kolleginnen von der ÖVP, aber vielleicht täusche ich mich –: "Das Ablagern von gefährlichen Abfällen ist nur in einer Untertagedeponie für gefährliche Abfälle zulässig; dies gilt nicht für Abfälle die vor dem 16. Juli 2001 zulässigerweise abgelagert wurden."

Das bedeutet meiner Meinung nach, dass es jetzt bis zum 16. Juli 2001 quasi einen Freibrief gibt, diese gefährlichen Abfälle und Altöle wo auch immer abzulagern. Es ist mir nicht verständlich, warum Sie diese Ausnahme hineingenommen haben. Ich sehe das als eine Aufweichung von Umweltstandards in diesem Bereich, die wir sicher nicht unterstützen werden.

Der zweite Punkt, auf den ich eingehen möchte, betrifft Punkt 32, das ist § 45a Abs. 7. Ursprünglich war im AWG geplant, dass bis zum Jahre 2004 mit wenigen Ausnahmen sämtliche Abfälle nur in inerter Form abgelagert werden sollen. Jetzt finde ich in diesem Abs. 7 eine Art Generalklausel, die es dem Landeshauptmann ermöglicht, hier Ausnahmen bis zum Jahre 2008 zu genehmigen. Ich verstehe nicht, warum es hier eine derartige Fristerstreckung gibt. (Bundesminister Mag. Molterer: Das stimmt nicht!)  – O ja, das kann ich Ihnen vorlesen. (Bundesminister Mag. Molterer: Ich habe es da vor mir!) Gut, dann brauche ich es Ihnen nicht vorzulesen, aber hier heißt es: "..., längstens jedoch bis 31. Dezember 2008, verlängern kann."

Das verstehe ich nicht. Vielleicht können Sie noch darauf eingehen. Aus meiner Sicht sind das zwei entscheidende Punkte, denen wir unsere Zustimmung keinesfalls geben können.

Bezüglich der Gewerbeordnung ist Ihnen, glaube ich, bekannt, dass wir diesem Teil der Novellierung keinesfalls zugestimmt hätten. Das war ja auch schon einer der Gegensätze bei den Verhandlungen des Anlagenrechts im vergangenen Jahr. Aus unserer Sicht triftet mit dieser Novelle, vor allem auch im Zusammenhang mit der Gewerbeordnung, der Unterschied zwischen gewerblicher Abfallbehandlung auf der einen Seite und kommunaler Abfallbehandlung auf der anderen Seite noch weiter auseinander. Es gibt einen eindeutigen Startvorteil für die eine Seite, und deswegen werden Sie von uns zu diesem Gesetzesvorschlag keine Zustimmung bekommen. (Beifall bei der SPÖ.)

19.13

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Loos. – Bitte.

19.13

Abgeordneter Johann Loos (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Kurz zu den Ausführungen von Frau Abgeordneter Glawischnig, die sich darüber beschwert hat,


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33. Sitzung / Seite 175

dass es in der ÖVP keinen Politiker gebe, der sich nur mit Umwelt beschäftigt: Ich bin froh darüber. Wir haben sehr gute Umweltpolitiker, aber Gott sei Dank sind sie nicht nur auf einem Auge sehend, sondern auf beiden, und beachten auch das Umfeld, das dabei zu beachten ist. (Beifall bei der ÖVP.)

Noch etwas, weil sie glaubt, wir haben Angst vor den Bürgern: Ich selbst bin seit fast 20 Jahren Bürgermeister – übrigens in keiner Mehrheitsgemeinde –, wir haben viele Bürgermeister in unseren Reihen – auch die SPÖ übrigens –, und ich glaube, wir beweisen immer wieder, dass wir keine Angst vor Bürgern haben, sondern dass wir gerne für die Bürger arbeiten und dass die Bürger gerne mit uns arbeiten. Wir haben dabei überhaupt kein Problem. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Zum vorliegenden Gesetz, insbesondere zur Praxis: Ziel der AWG-Novelle Deponien ist eine Rechtsbereinigung. Durch Zusammenführung der Bestimmungen aus dem Wasserrechtsgesetz und dem AWG für Deponien sollen Doppelgleisigkeiten vermieden werden. Klingt theoretisch sehr gut, ist auch gut, ist aber vor allem in der Praxis sehr wichtig, weil wir für den praktischen Umweltschutz sind, weil wir dafür sind, dass unsere Umwelt wirklich sauber gehalten wird, und weil wir gesetzliche Bestimmungen brauchen, die uns das auch ermöglichen.

In den Ausschusssitzungen ist eine Bestimmung dazugekommen, auf die ich besonders hinweisen möchte. Darin ist nämlich enthalten, dass auch Maßnahmen wie Untersuchungen, regelmäßige Beprobungen, die Vorlage eines Sicherungs- und Sanierungskonzeptes ein erster Schritt bei der Stilllegung einer Deponie sein sollen.

Das will ich ganz kurz erklären: Bis jetzt war es so, dass eine Deponie zur Altlast erklärt wurde und auf Grund des Wasserrechtsgesetzes sofort ein Räumungsbescheid erlassen werden musste. Wie hat es aber in der Praxis ausgesehen? – Ich darf dazu ein Beispiel bringen: Es gibt etwa im Seewinkel Deponien, deren Räumung 20 Millionen Schilling kosten würde. Wahr ist aber, dass diese Gemeinden ein Budget von zirka 25 Millionen Schilling haben, dass sich die Gemeinden das also nicht leisten können. Die Sache ist unfinanzierbar. Daher finde ich es richtig, dass auch Beprobungen, Beobachtungen und so weiter genügen, um eben einmal den Umstand festzustellen. Sollte sich keine Verschlechterung ergeben, bleibt also die Umwelt geschützt, dann kann man es dabei belassen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte, auch was diesen Punkt betrifft, darauf hinweisen, dass gerade hinsichtlich dieser Tatsache – weil ich vorher von Bürgermeistern gesprochen habe – sehr oft die Bürgermeister kriminalisiert wurden. Sobald ein Räumungsbescheid da war, konnte die Gemeinde an und für sich nichts tun. Was hat die Gemeinde oder der Bürgermeister getan? Man hat sich einen Rechtsbeistand geholt, man hat das Ganze durchgefochten bis zur letzten Instanz und hat auf diese Weise schon sehr viel Geld für die Bürokratie ausgegeben.

Wichtig ist aber nicht, dass man Geld für die Bürokratie ausgibt, sondern dass man Geld für den Umweltschutz ausgibt – und das sollte mit diesem Gesetz nun auch gelingen. Wir werden dieser Novelle daher gerne zustimmen. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

19.16

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Dr. Glawischnig. – Bitte.

19.16

Abgeordnete Dr. Eva Glawischnig (Grüne): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Ich mache es ganz kurz. Wir werden dieser Novelle nicht zustimmen. (Beifall des Abg. Hornek. )  – Danke schön. (Ruf bei der ÖVP: Das war für "kurz"!) Ich weiß, dass es für "kurz" war, ich bin nicht blöd.

Ich versuche noch einmal, kurz darzustellen, worum es bei diesem recht komplexen Gesetz geht. Wir waren mit dem AWG noch nie zufrieden, weil es aus unserer Sicht kein Vermeidungs


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gesetz war und ist. Ganz besonders kritikwürdig war aus unserer Sicht immer die Gleichsetzung zwischen Verbrennung und Verwertung. Darauf gehe ich jetzt nicht ein.

Es gibt einen positiven Punkt, den ich nicht unerwähnt lassen möchte, und zwar wurden die Genehmigungskriterien erweitert – das ist aus unserer Sicht begrüßenswert –, es gibt allerdings andere Punkte, die das Negative zum Überwiegen bringen, und deswegen werden wir diesem Novellierungsentwurf nicht zustimmen.

Negativ ist vorwiegend das Kontrollinstrumentarium. So fehlt der Entzug der Genehmigung wegen oftmaligen Zuwiderhandelns – das war früher der § 27 Abs. 4 Wasserrechtsgesetz –, dann fehlt das Antragsrecht Betroffener auf behördlichen Beseitigungsauftrag bei konsenslosen Maßnahmen – das war der § 138 –, und insgesamt hat der Deponiebegriff sehr, sehr viel Diskussion ausgelöst.

Man sollte das meiner Ansicht nach in einem großen AWG-Novellierungs-Prozess sicher noch einmal diskutieren. Wir werden uns im Herbst gern an dieser großen Novelle, AWG 2000, beteiligen. Ich würde aber bitten, dass man nicht, so wie das in allen anderen Rechtsmaterien derzeit der Fall ist, direkt von der Regierungsbank aus angekündigt, dass zwar mit der SPÖ verhandelt wird, nicht aber mit denen, die in diesem Bereich eine Kompetenz haben und sich ausschließlich für die Interessen der Umwelt, der Natur und der BürgerInnen einsetzen. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen.)

19.1


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8

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Ich mache darauf aufmerksam, dass nicht nur zu diesem Tagesordnungspunkt die Abstimmung relativ rasch nach Beginn der Verhandlung dieses Tagesordnungspunktes erfolgt, sondern dass das auch bei den nun kommenden Tagesordnungspunkten der Fall sein wird, zu denen sich jeweils zwischen ein und vier Redner auf der Rednerliste befinden. Daher erscheint es mir durchaus angeraten, dass ein Großteil der Abgeordneten sich hier im Hause aufhält beziehungsweise nicht nur im Hause, sondern im Sitzungssaal.

Ich frage, ob der Berichterstatter das Schlusswort wünscht, und gehe davon aus, dass das nicht der Fall ist.

Wir gelangen damit zur Abstimmung über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in 230 der Beilagen.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Mehrheit und damit angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Das ist die Mehrheit. Damit ist der Gesetzentwurf auch in dritter Lesung angenommen.

7. Punkt

Bericht des Umweltausschusses über den Entschließungsantrag 74/A (E) der Abgeordneten Dr. Eva Glawischnig und Genossen betreffend Maßnahmen zum Schutz der Wale und Delfine im Rahmen der 11. Vertragsstaatenkonferenz über das Washingtoner Artenschutzabkommen (CITES) im April 2000 in Nairobi (125 der Beilagen)

8. Punkt

Bericht des Umweltausschusses über den Entschließungsantrag 77/A (E) der Abgeordneten Dr. Eva Glawischnig und Genossen betreffend die Position Österreichs bei der 52. Tagung der Internationalen Walfangkommission (126 der Beilagen)

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Wir kommen nun zu den Punkten 7 und 8 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Als Erster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Oberhaidinger. Ich erteile es ihm.

19.20

Abgeordneter Georg Oberhaidinger (SPÖ): Herr Präsident! Hohes Haus! – Der Herr Bundesminister ist, glaube ich, gerade hinausgegangen, aber kein Problem. (Bundesminister Mag. Molterer befindet sich im Sitzungssaal. – Rufe: Dort drüben ist er! – Abg. Edlinger: Der Bundesminister ist eh da! – Abg. Schwarzenberger: Euer Sekretär hält ihn auf! – Weitere Zwischenrufe.) – Ach, da ist er. Entschuldigung!

Ich werde es ebenfalls sehr kurz machen. – Meine Damen und Herren! Zeitlich liegen wir mit diesem Antrag leider nicht mehr im Termin. Die 52. Konferenz der Internationalen Walfangkommission ist vor etwa drei Stunden in Adelaide, Australien zu Ende gegangen. Inhaltlich liegen wir erfreulicherweise sehr wohl genau richtig. Wir treten für einen umfassenden Schutz der Wale und Delfine ein, und diese Einstellung werden unsere Vertreter bei der nächsten Konferenz, die nächstes Jahr in London stattfinden wird, unbedingt brauchen, wurde doch – so wurde uns mitgeteilt – in Adelaide versucht, den umfassenden Schutz der Wale zu unterlaufen. Es wurde mehrheitlich eine Resolution verabschiedet, in der die nächstjährige Konferenz beauftragt wird, darüber zu diskutieren, in welchen Gebieten der Walschutz aufgehoben werden sollte.

Des Weiteren versuchen die Japaner sowie die Norweger, unter dem Vorwand des wissenschaftlichen Walfangs den umfassenden Fangschutz der Wale zu unterlaufen.

Ich darf hier im Hohen Haus berichten, dass sich die österreichische Vertretung bei der 52. Konferenz in Adelaide wacker geschlagen hat. Sie ist für unsere Interessen voll eingetreten und hat sich bemüht, die bisherige Positionierung dort mit Nachdruck zu vertreten.

Meine Damen und Herren! Es freut mich, dass es uns zu diesem Thema gelungen ist, im Umweltausschuss alle vier Parteien auf einem Antrag zu vereinen. Ich danke dafür (Beifall bei der SPÖ) und wünsche unserer Vertretung bei diesem wichtigen Anliegen weiterhin alles Gute! (Beifall bei der SPÖ und den Freiheitlichen.)

19.23

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Dr. Glawischnig. – Bitte.

19.23

Abgeordnete Dr. Eva Glawischnig (Grüne): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Ich mache es wiederum sehr kurz. Ich möchte nur die Gelegenheit nützen, weil jetzt doch einige von ÖVP und FPÖ hier anwesend sind. (Abg. Böhacker: Nahezu alle!)  – Nahezu alle? Ich bin begeistert.

Wir haben zu dieser Walfangproblematik zwei Anträge hier eingebracht, von denen einer nicht fristgerecht behandelt worden ist. Ich möchte Sie daher bitten, in Zukunft solche Dinge, bei denen es innerhalb Österreichs einen absoluten Konsens gibt, wirklich fristgerecht auf die Tagesordnung zu setzen. Ich bitte Sie! Das ist sehr wichtig und unterstützt die Umwelt-, Natur- und Artenschützer in der ganzen Welt. (Abg. Mag. Schweitzer: Jawohl! – Abg. Ing. Westenthaler: Das machen wir!)  – Danke schön.


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Wir haben im Ausschuss einen gemeinsamen Antrag zustande gebracht, in dem allerdings zwei Punkte aus meinem Ursprungsantrag, die wir ebenfalls drinnen haben wollten, nicht enthalten waren. Ich möchte das noch einmal erwähnen, weil das aus meiner Sicht sehr, sehr wichtige Punkte waren.

Erster Punkt: Eine Problematik bei der gesamten Walfangdebatte ist, dass eines der Walfangländer, nämlich Japan, über die Vergabe von Entwicklungshilfegeldern das Stimmverhalten von Nationen zu beeinflussen versucht. Deswegen ist es aus unserer Sicht extrem wichtig, dass diese Abstimmungsprozesse transparent laufen, damit sie nachvollziehbar sind. Ich wollte, dass dieser Punkt noch in die österreichische Entschließung hineinkommt. Das ist, glaube ich, nur daran gescheitert, weil Sie nicht alle meine Punkte in einen Vier-Parteien-Antrag hineinbringen wollten, sage ich jetzt einmal so leger. So etwas sollte es in Zukunft auch nicht geben.

Der zweite Punkt, der auch sehr wichtig ist, war, dass das Verbot des Handels mit Walfleisch und anderen Walprodukten in die zukünftige österreichische Position – wir können das nächstes Jahr noch einmal machen – auch wieder aufgenommen wird. Das ist eine wichtige Frage. Wer die Praktiken in Japan kennt, weiß, dass das ein besonders wichtiger Punkt ist.

Ansonsten bin ich froh darüber, dass es diesen Vier-Parteien-Antrag gibt, allerdings mit dem Wermutstropfen, dass zwei Punkte, die aus meiner Sicht extrem wichtig sind, nicht enthalten sind. Ich wünsche mir, dass man diese Dinge in Zukunft fristgerecht behandelt.

Danke auch noch einmal an die Expertin aus dem Umweltministerium, die bei der Konferenz jetzt in Adelaide sehr gut verhandelt hat. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen.)

19.25

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wir gelangen nun zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vornehme.

Zuerst kommen wir zur Abstimmung über den Antrag des Umweltausschusses, seinen Bericht 125 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dazu ihre Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist die Mehrheit und damit angenommen. (Zwischenrufe bei den Freiheitlichen über das unterschiedliche Stimmverhalten bei der SPÖ.)  – Meine Damen und Herren! Ich verstehe die Freude. Wir haben allerdings noch Abstimmungen.

Jetzt kommen wir zur Abstimmung über die dem Ausschussbericht 126 der Beilagen beigedruckte Entschließung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dafür eintreten, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist, soweit ich sehe, einstimmig angenommen. (E 21.)

9. Punkt

Bericht des Umweltausschusses über den Bericht (III-48 der Beilagen) des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend Umweltförderungen des Bundes, 1999 sowie die Finanzvorschau über die dem Bund aus der Vollziehung des Umweltförderungsgesetzes erwachsenden Belastungen (226 der Beilagen)

10. Punkt

Bericht und Antrag des Umweltausschusses über ein Bundesgesetz, mit dem das Umweltförderungsgesetz geändert wird (227 der Beilagen)

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Wir gelangen nunmehr zu den Punkten 9 und 10 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.


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Auf die mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Zu Wort gemeldet hat sich als Erster Herr Abgeordneter Dipl.-Ing. Pirklhuber. Ich bitte ihn um seine Ausführungen.

19.27

Abgeordneter Dipl.-Ing. Wolfgang Pirklhuber (Grüne): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Bei diesen Tagesordnungspunkten geht es um den Umweltförderungsbericht, den Bericht über den Fonds der Siedlungswasserwirtschaft, die Umweltförderung und die Sanierung und Sicherung der Altlasten. Ich möchte im Speziellen im Bereich der Siedlungswasserwirtschaft einiges in die Diskussion einbringen.

Vorweg: Der Bericht an sich wird unsere Zustimmung finden. Er ist ausführlich und gibt einen guten Einblick über die Fördermöglichkeiten, die über diese Fonds bestehen.

Meine Damen und Herren! In den Bereich der Siedlungswasserwirtschaft fallen vor allem die Abwassergenossenschaften, die Abwasserfragestellungen im ländlichen Raum, aber auch in den Ballungszentren. Wir haben in Österreich inzwischen im Abwasserbereich einen hohen Anschlussgrad, und die jetzige Ausbauphase bezieht sich vor allem auf den ländlichen Raum. Dabei geht es um Erschließungen in ländlichen Räumen, und Projekte, die noch anstehen, sind vor allem in den Streusiedlungsbereichen der ländlichen Gemeinden wesentlich. (Abg. Auer: Die Raumordnung ist zu beachten!)

Nicht nur die Raumordnung, Herr Kollege Auer. Das große Problem bei der Siedlungswasserwirtschaft ist, dass die Kosten pro Hausanschluss einfach steigen. Das ist eine klare Tatsache, die sich aus der ländlichen Streulage ergibt. Je weiter wir hinaus in die "ländliche Peripherie" gehen, umso höher werden die Kosten für den jeweiligen Hausanschluss.

Herr Bundesminister! Sie wissen sehr genau, dass – und das sagt ja auch der Bericht, meine Damen und Herren – im Zeitraum 1998 bis 2012 noch ein Investitionsvolumen von 175 Milliarden Schilling ansteht. Das ist, wie ich meine, ein enormer Betrag, ein Posten, den wir uns sehr gut überlegen müssen. Auch der vorliegende Bericht besagt sehr klar und deutlich, dass hier Handlungsbedarf besteht.

Die Vorschläge zur Kosteneinsparung werden in den nächsten Jahren und werden auch jetzt laufend ein ganz wesentliches Thema sein, weil – bitte bedenken Sie das bei dieser Fragestellung – die effektiven Kosten und die Kostenbelastungen für das Budget erst im Zeitraum von 2008 bis 2012 schlagend werden. Das heißt, jede Milliarde Schilling, die wir jetzt und heute einsparen, wird die Zukunft nicht belasten. Das ist das Vorsorgeprinzip, Herr Bundesminister, das verstehen wir unter nachhaltiger Budgetplanung. Und wir erwarten uns, dass Sie hier wesentliche Impulse setzen werden, dass Sie für den ländlichen Raum verstärkt neue Konzepte, neue Lösungen entwickeln. (Beifall bei den Grünen.)

Die derzeitige Lage ist alles andere als rosig. Ich bin auch Mitglied in der Kommission für Siedlungswasserwirtschaft, und wir haben in den letzten Sitzungen einige Problemfälle aufgezeigt. Das große Problem, das besteht, ist, dass kostengünstige, dezentrale Lösungen, die zum Beispiel Abwassergenossenschaften in Kärnten, aber auch in anderen Bundesländern umzusetzen versuchen, auf Basis gesetzlicher, aber auch rein technischer Fragestellungen derzeitig behindert, ja in manchen Fällen sogar richtiggehend abgewürgt werden, wie wir das in der Steiermark ganz konkret in den Fällen Trahütten und Birkfeld in der letzten Kommissionssitzung klar und deutlich aufgezeigt haben.

Meine Damen und Herren! Das ist ein Riesenproblem. Und wir sehen, dass mit diesem Förderbericht gleichzeitig eine Aufstockung des Förderbarwertes für das heurige Jahr beantragt werden soll, nämlich um 500 Millionen Schilling. Bedenken Sie, Sie haben in den Budgetbegleitgesetzen im Frühjahr diesen Paragraphen schon einmal novelliert, haben hier eingegriffen, und jetzt, nur wenige Monate später, wird schon wieder angepasst. Das bedeutet, wir haben derzeit mehr Anträge liegen, als bedient werden können.


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Herr Bundesminister! Bitte nutzen Sie doch diese Chance, hier ein selektives Moratorium zu erlassen und endlich ein Hearing auf Fachexpertenebene, ein Expertenhearing hier in diesem Haus zu veranstalten, um die finanztechnischen Fragen, aber auch die technischen Fragen abklären zu können.

Der Kanalbau ist enorm teuer. Jeder Kilometer Kanal kostet enorme Beträge. Wenn ich daran denke, dass ein Antrag einer Gemeinde – irgendeiner x-beliebigen Gemeinde! – 50 Millionen Schilling an Kosten verschluckt, während wir andererseits für wichtige Maßnahmen im ländlichen Raum, wie etwa Fördermittel für Organisationen für den biologischen Landbau, gerade nur 14 Millionen Schilling an Bundesmitteln haben, dann klafft für mich etwas ganz wesentlich auseinander.

Da klafft etwas auseinander! Einerseits wollen wir den ländlichen Raum entwickeln, und andererseits setzen wir auf Konzepte, die technologisch gesehen nicht mehr auf dem letzten Stand der Technik, des technischen Wissens sind. Das ist die Herausforderung! Wir haben das auch mit den Kollegen der Kommunalkredit immer wieder besprochen.

Sehr geehrter Herr Bundesminister! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir bringen aus diesem Anlass folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Pirklhuber, Freundinnen und Freunde betreffend selektives Moratorium für Neuanträge in der Siedlungswasserwirtschaft

Der Nationalrat wolle beschließen:

"Der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft wird ersucht,

1. für den ländlichen Raum ein Moratorium bei Neuanträgen zu erlassen;

2. zur Erreichung der maximalen Kostendämpfung die verantwortlichen Hemmzentren zu lokalisieren und aus dem Entscheidungsprozess durch entsprechende inhaltliche und organisatorische Modifikationen auszuscheiden;

3. die Förderrichtlinien und die Technische Richtlinie zum Umweltförderungsgesetz dem Stand des technischen Wissens und den gesetzlichen Rahmenbedingungen unverzüglich anzupassen;

4. eine Harmonisierung des Wasserrechtsgesetzes mit dem Umweltförderungsgesetz vorzunehmen." – Das ist auch eine Sache, die Sie uns versprochen haben, wenn Sie sich erinnern, Herr Bundesminister.

*****

Das sind, wie ich meine, wichtige Entscheidungen, die anstehen. Wir brauchen dringend dieses Moratorium, Herr Bundesminister, weil die Bürgerinnen und Bürger kostengünstigere, dezentrale Lösungen für sich selbst entwickeln können, und das sollten wir von der Politik her unterstützen, fördern und auch flächendeckend verstärken. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen.)

19.35

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Der Entschließungsantrag, den Herr Abgeordneter Pirklhuber vorgetragen hat, ist ausreichend unterstützt und steht daher mit zur Verhandlung.

Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Brix. – Bitte.

19.35

Abgeordneter Otmar Brix (SPÖ): Herr Präsident! Herr Umweltminister! Meine Damen und Herren! Ich sage gleich vorweg: Das ist ein sehr positiver Bericht über die Umweltförderung 1999, und meine Fraktion wird ihre Zustimmung dazu geben. Es ist ein Bericht, der ja auch


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noch die Handschrift der Sozialdemokraten trägt, denn dieser Bericht 1999 wurde auch von uns mitgestaltet.

Gestatten Sie mir trotzdem, Herr Bundesminister, Hohes Haus, festzuhalten, dass der Bund im abgelaufenen Jahr mit 4,7 Milliarden Schilling insgesamt 2 092 Umweltschutzprojekte gefördert hat. Mit diesen Förderungen hat er Investitionen im Ausmaß von insgesamt 15,2 Milliarden Schilling ausgelöst. Der größte Teil dieser Förderung, nämlich 3,9 Milliarden Schilling, kam – und das ist sehr wichtig – der Siedlungswasserwirtschaft zugute, was insgesamt ein Investitionsvolumen von 11,25 Milliarden Schilling auslöste.

Wir wissen, dass die Siedlungswasserwirtschaft vor allem im ländlichen Raum sehr wichtig ist. Daher haben wir Ihrem Antrag, diese Mittel anzuheben, schon im Ausschuss unsere Zustimmung gegeben, weil wir nicht nur wissen, dass die Menschen darauf warten, sondern auch der Ansicht sind, dass wir damit bei den Arbeitsplätzen wieder etwas bewegen können.

Hohes Haus! Bis 2012 wird der Investitionsbedarf in diesem Bereich auf insgesamt 175 Milliarden Schilling geschätzt.

Die inhaltlichen Schwerpunkte des Berichtes liegen auf Konzepten zur Kostendämpfung in der Siedlungswasserwirtschaft und – gemäß der Kyoto-Vereinbarung – auf den Maßnahmen zur Verminderung der Emission klimarelevanter Gase, was besonders in diesem Zeitalter sehr wichtig ist.

481 von 604 Projekten waren 1999 der Umweltförderung im Inland gewidmet und dienten diesem Ziel. Aber, und darüber bin ich sehr froh, auch die Umweltförderungen im Ausland bilden einen sehr wichtigen Teil dieses Berichtes, denn diese Umweltförderungen haben mitgeholfen, die vor allem so gefährlichen Emissionen aus dem östlichen Nachbarraum, aus Tschechien, der Slowakei, Ungarn und so weiter zu verhindern. Und ich bitte Sie schon jetzt, Herr Bundesminister, dass Sie weiter Ihre Kraft darauf verwenden, dass die Umweltförderungen vor allem auch im Ausland in diesem Ausmaß weitergehen. Wenn es uns gelingt, auch dort die Emissionen zu reduzieren, ist das für unseren Lebensraum sehr wichtig.

Abschließend möchte ich von dieser Stelle aus namens meiner Fraktion vor allem auch den Mitarbeitern in der Kommunalkredit danken (Beifall bei der SPÖ), die nicht nur beim Siedlungswasserwirtschaftsfonds, sondern vor allem auch bei der so wichtigen Altlastensanierung einen wesentlichen Beitrag leisten. Der guten Ordnung halber möchte ich für meine Fraktion noch feststellen: Wir werden diesem Antrag selbstverständlich zustimmen. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Parnigoni: Brillante Rede!)

19.38

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Ing. Herbert Graf. – Bitte.

19.38

Abgeordneter Ing. Herbert L. Graf (Freiheitliche): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Die wesentlichen Daten sind von den Vorrednern bereits genannt worden, ich möchte sie daher nicht wiederholen. Ich bin ebenfalls Mitglied der Umweltförderkommission für das In- und Ausland. Ich schließe mich dem Dank an den Vorstand an, den Herr Abgeordneter Brix ausgedrückt hat, und ich freue mich auch darüber, dass der Geschäftsführer, Herr Dipl.-Ing. Sagmeister, heute hier anwesend ist. (Der Redner grüßt zur Galerie hinauf, von wo aus der Angesprochene heruntergrüßt.)  – Bitte, besten Dank auch an alle Mitarbeiter!

Was ich besonders hervorheben möchte, ist Folgendes – und ich glaube das ist auch ein sehr guter Ansatz für die Zukunft –: Dieser Bericht sagt sehr viel aus, obwohl er nicht dick ist, und ich finde, das sollte für zukünftige ähnliche Berichte ein Vorbild sein.

Sehr interessant ist auch das Prozedere, das seitens der Kommunalkredit eingerichtet wurde, und zwar im Hinblick auf die Möglichkeiten zur Kostendämpfung. Es ist vorgesehen, dass man schon vor der Planung mit einem Ideenwettbewerb, mit einer Variantenuntersuchung und dann


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durch Mitwirkung beim Planungskonzept und durch Überwachung der Planung mit eingreift und dass man das Know-how der privaten Unternehmer mit einbringt.

Wenn man die EU-Förderungsrichtlinien ansieht, dann stellt man fest, es wird immer wieder gefordert, dass immer mehrere Firmen gemeinsam ein Projekt erarbeiten, und auch das ist hier verwirklicht worden.

Ebenso – und das finde ich besonders wichtig – ist eine Kontrolle des Bauablaufes, des Projekt-Controllings sowie – insbesondere bei Kostensteigerungen – der Finanzierung und des Betriebsmanagements möglich.

Besonders positiv – das hat sich im Zuge des neuen Bundesgesetzes für die Kompetenzverteilung ergeben – ist es, dass nun all diese Maßnahmen wirklich von einer Hand zentral koordiniert werden können, und der Herr Bundesminister hat dafür schon richtungweisende neue Ansätze gegeben. Ich erinnere daran, dass sowohl für die Siedlungswasserwirtschaft als auch insbesondere für die Verwirklichung des Kyoto-Zieles, das mir sehr am Herzen liegt, zusätzliche Mittel ausverhandelt worden sind.

Wenn man die Mittel bedenkt, die erforderlich sind, um die von vielen Gesetzen bereits abgesicherten Ziele auch nur annähernd zu erreichen, insbesondere, was die Verminderung der CO2-Emission angeht, dann sieht man, dass wir noch einen gewaltigen Brocken vor uns haben, der nur dann zu bewältigen ist, wenn eine gemeinsame Anstrengung von uns allen erfolgt.

Wir brauchen, um eine kyotokonforme Reduktion der Treibhausemissionen zu verwirklichen – nämlich um 16 Millionen Tonnen pro Jahr – für ein CO2-Äquivalent ein Investitionsvolumen von mindestens 15 bis 18 Milliarden Schilling. Das bewirkt wiederum Anreize für Investitionen in gleicher Höhe. Und Sie sehen, dass auch bei den erneuerbaren Energieträgern ein großes Volumen an Arbeitsplätzen potenziell vorhanden ist. Nach vorsichtigen Schätzungen sind es zumindest 27 000 Arbeitsplätze, die in diesem Bereich kurzfristig geschaffen werden können.

Auch meine Fraktion wird diesem Bericht zustimmen. Ich bitte Sie auch weiterhin um die gemeinsame Unterstützung dieser sehr wichtigen Möglichkeit, über die stark technologisch und wirklich ausgezeichnet geführte Organisation der Kommunalkredit weitere umweltrelevante Projekte voranzutreiben. – Danke schön. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

19.43

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Ellmauer. – Bitte.

19.43

Abgeordneter Matthias Ellmauer (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Zunächst bringe ich folgenden Antrag ein:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Ellmauer, Mag. Schweitzer und Kollegen zum Gesetzentwurf im Bericht und Antrag des Umweltausschusses 227 der Beilagen über ein Bundesgesetz, mit dem das Umweltförderungsgesetz geändert wird

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Der eingangs zitierte Gesetzentwurf wird wie folgt geändert:

1. Der Gesetzestitel lautet: "Bundesgesetz, mit dem das Umweltförderungsgesetz geändert wird"

2. Nach der Promulgationsklausel entfällt die Wortfolge: "Bundesgesetz, mit dem das Umweltförderungsgesetz, BGBl. Nr. 185/1993, zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 26/2000, geändert wird."


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Begründung: Bei den beantragten Änderungen handelt es sich um die Beseitigung von Redaktionsversehen.

*****

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Kurz zum Umweltbericht. Der Umweltbericht ist eine Erfolgsgeschichte der Umweltförderung. Im Jahre 1999 sind 1 757 Ansuchen genehmigt worden, wobei diese einen Förderbarwert von 4,7 Milliarden Schilling ausgelöst haben und das umweltrelevante Investitionsvolumen 15,2 Milliarden Schilling betrug.

Ein Förderbarwert von beinahe 40 Milliarden Schilling in den Jahren 1993 bis 1999 spricht für sich selbst. Diesen 40 Milliarden Schilling steht ein sagenhaftes umweltrelevantes Investitionsvolumen von 113,5 Milliarden Schilling gegenüber. Die deutliche Verbesserung für unsere Umwelt spiegelt sich darin wider. (Beifall bei der ÖVP.)

Es ist dadurch ein Beschäftigungseffekt ausgelöst worden, der seinesgleichen sucht. 20 500 Arbeitsplätze wurden im Jahre 1999 in diesem Bereich geschaffen. Dies ist auch ein großer Erfolg für die Gemeinden. Ein Motor für die heimische Wirtschaft und damit für die Arbeitsplätze ist vor allem die Siedlungswasserwirtschaft, denn von diesen 20 500 Arbeitsplätzen entfallen 17 000 allein auf die Siedlungswasserwirtschaft.

Man hat die Unterschiede zwischen den Städten und den kleinen Gemeinden auf dem Land durch die Durchführung einer abgestuften Förderintensität schon abgeschwächt. Dennoch gebe ich zu bedenken, dass der Pro-Kopf-Investitionsbedarf bei der Wasserversorgung bei Gemeinden unter 10 000 Einwohnern mehr als das Vierfache dessen beträgt, was er bei Gemeinden über 10 000 Einwohner ausmacht.

Die Abwasserentsorgung kann in Landgemeinden das Drei- bis Zehnfache dessen betragen, was sie in den Städten kostet. Es sind vor allem Tourismusgemeinden, die eine höhere Verantwortung in diesem Bereich tragen und auch zu tragen verpflichtet sind. Ich schlage in diesem Zusammenhang daher vor, die Förderrichtlinien zu adaptieren und flexibel auf den Einzelfall abzustimmen. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Die Umweltförderung im Inland, die sich vor allem mit der Luftreinhaltung, der Energie, dem Abfall und dem Lärmschutz beschäftigt, erreichte im Jahre 1999 ein umweltrelevantes Investitionsvolumen von 3,5 Milliarden Schilling.

Klimarelevante Maßnahmen stehen bei der Umweltförderung im Ausland auf der Prioritätenliste ganz oben. Projekte zur Luftreinhaltung liegen mit 139 Millionen Schilling an der Spitze. Es gab Projekte für erneuerbare Energie in Tschechien, für Luftreinhaltungsmaßnahmen und Kraft-Wärme-Kopplungen in der Westslowakei sowie für Biomasseanlagen in Slowenien und Ungarn.

Das eingerichtete Monitoring ist wiederum ein Signal für höchste ökologische und ökonomische Effizienz. Mit dem näher kommenden Termin der EU-Erweiterung wird die Umweltförderung im Ausland immer wieder neu akzentuiert. Ein wichtiger Beitrag zur Lösung von Umweltproblemen wird damit auf flexible Art und Weise geleistet.

Es sind noch immer fatale Umweltauswirkungen im Osten zu vermerken. Immer noch kommt es völlig ungehindert zu gefährlichen Emissionen. Dadurch sind unsere grenznahen Gebiete bedroht. Da gilt es, zusätzlich zur Förderung auf höchster europäischer Ebene aufzutreten und sich dafür einzusetzen, dass die Umweltgesetze europaweit auf der bestmöglichen Stufe stehen, denn ein Gesamteuropa mit allen Beitrittskandidaten muss ein sauberes Europa sein! Daher halte ich es auch für sehr notwendig, in Sachen Umweltpolitik gemeinsam vorzugehen.

Österreich bleibt in Sachen Umweltpolitik gefordert. Wenn man jedoch die Umweltförderungsberichte der letzten Jahre betrachtet, dann sieht man, Österreich ist auf dem richtigen Weg und


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ein Vorbild bei der Nachhaltigkeit. Ich bedanke mich bei dir, Herr Bundesminister, und nehme daher diesen Bericht zustimmend zur Kenntnis. (Beifall bei der ÖVP.)

19.48

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Der vorhin verlesene Abänderungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht mit zur Verhandlung beziehungsweise zur Abstimmung.

Als Nächster hat sich Herr Bundesminister Mag. Molterer zu Wort gemeldet. – Bitte.

19.49

Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft Mag. Wilhelm Molterer: Herr Präsident! Hohes Haus! In aller Kürze: Dieser Umweltbericht zeigt, dass wir viel Geld in den Umweltschutz investieren. Er zeigt vor allem, dass wir dieses Geld gut investieren: in die Siedlungswasserwirtschaft, in die Altlastensanierung und in die Umweltförderung im Inland und im Ausland, wie etwa Kollege Brix besonders betont hat.

Er zeigt aber gleichzeitig auch, dass wir neue Schwerpunkte entwickeln müssen – Stichwort Kyoto –, und die Erreichung des Klimaschutzzieles ist eine der ganz großen Prioritäten dieser Bundesregierung.

Ich bin auch froh darüber, dass es gelungen ist, diese zusätzliche Sondertranche von 500 Millionen zur Verfügung zu stellen, weil viele Projekte darauf warten, dass sie diese zusätzliche Möglichkeit letztendlich tatsächlich nutzen können und nicht warten müssen.

Herr Abgeordneter Pirklbauer! (Rufe bei den Grünen: Pirklhube r! – Heiterkeit.) Zu Ihrem Antrag möchte ich nur informieren, dass dieser Antrag auch im Arbeitskreis des Bundes und der Länder im Rahmen der Kommunalkredit bearbeitet und dort die Schlussfolgerung gezogen wurde, dass der Arbeitskreis Ihren Antrag ablehnt, da er negative Folgen für den umfassenden Gewässerschutz und für die Volkswirtschaft hätte.

Unabhängig davon, Herr Abgeordneter, teile ich Ihre Einschätzung, dass wir uns hinsichtlich der Effizienz der Siedlungswasserwirtschaft, des Mitteleinsatzes und der entsprechenden rechtlichen Rahmenbedingungen im Wasserrechts- und im Umweltförderungsgesetz letztendlich den neuen Anforderungen stellen müssen. Es ist daher von mir der Arbeitsauftrag ergangen, eine solche umfassende Überarbeitung der Effizienz vorzunehmen, weil sie eben notwendig ist. – Danke. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

19.50

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Abgeordneter Dipl.-Ing. Pirklhuber hat sich zu einer tatsächlichen Berichtigung zu Wort gemeldet. – Bitte. (Abg. Haigermoser: Er heißt nicht Pirklhuber, sondern Pirklbauer!)

19.51

Abgeordneter Dipl.-Ing. Wolfgang Pirklhuber (Grüne): Herr Bundesminister! Ich berichtige den Sachverhalt: Mein Name ist nicht Pirklbauer, sondern Pirklhuber, und es war wahrscheinlich nur ein Versprecher, aber der Ordnung halber. (Beifall bei den Grünen. – Bundesminister Mag. Molterer: Soll ich es ...? – Abg. Haigermoser: Ein Pirklhuber, der Bauer ist! – Abg. Dr. Martin Graf: Kollege Einem, der macht Ihnen Konkurrenz!)

19.51

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet: weder Pirklhuber noch "Pirklbauer". Die Debatte ist damit geschlossen.

Wir gelangen jetzt zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vornehme.

Zuerst kommen wir zur Abstimmung über den Antrag des Umweltausschusses, den vorliegenden Bericht III-48 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für dessen Kenntnisnahme eintreten, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist einstimmig und damit angenommen.


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33. Sitzung / Seite 185

Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Dipl.-Ing. ... Pirklhuber und Genossen (Heiterkeit)  – man muss wirklich aufpassen! (Abg. Mag. Kogler: Ja genau, Präsident Fasslbauer!)  – betreffend selektives Moratorium für Neuanträge in der Siedlungswasserwirtschaft.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für den Entschließungsantrag sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit und damit abgelehnt.

Wir gelangen nun zur Abstimmung über den Gesetzentwurf in 227 der Beilagen.

Dazu haben die Abgeordneten Ellmauer, Mag. Schweitzer und Genossen einen Abänderungsantrag eingebracht, der sich auf den Titel und den Eingang des Gesetzentwurfes bezieht.

Da nur dieser eine Antrag vorliegt, werde ich den Gesetzentwurf in der Fassung des Ausschussberichtes unter Berücksichtigung des eben erwähnten Abänderungsantrages abstimmen lassen.

Wir kommen nun zur Abstimmung über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in der Fassung des Ausschussberichtes, unter Berücksichtigung des Abänderungsantrages der Abgeordneten Ellmauer, Mag. Schweitzer und Genossen.

Im Falle Ihrer Zustimmung ersuche ich um ein bejahendes Zeichen. – Das ist die Mehrheit und damit angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die auch in dritter Lesung für den vorliegenden Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Mehrheit. Damit ist der Gesetzentwurf auch in dritter Lesung angenommen.

11. Punkt

Bericht des Umweltausschusses über die Regierungsvorlage (53 der Beilagen): Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und dem Schweizerischen Bundesrat über den frühzeitigen Austausch von Informationen aus dem Bereich der nuklearen Sicherheit und des Strahlenschutzes ("Nuklearinformationsabkommen" Österreich–Schweiz) samt Anhang und Gemeinsamer Erklärung (231 der Beilagen)


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33. Sitzung / Seite 186

Präsident Dr. Werner Fasslabend:
Wir gelangen nunmehr zum 11. Punkt der Tagesordnung.

Auf die mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Oberhaidinger. Ich bitte ihn um seine Ausführungen.

19.54

Abgeordneter Georg Oberhaidinger (SPÖ): Meine Damen und Herren! Ich kann versprechen, dass es ganz kurz wird. (Abg. Dr. Martin Graf: Ist schon zu lang! – Abg. Haigermoser: Tu weiter!)  – Geh, Kollege Haigermoser, wie oft habe ich dir schon zugehört? – Stunden!

Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Ich habe auch im Ausschuss einige Worte dazu gesagt, da ich der Meinung bin, dass diese Nuklearinformationsabkommen einen wirklich wesentlichen Fortschritt für die Sicherheit der österreichischen Bevölkerung darstellen. In diesem Zusammenhang freut es mich ganz besonders, dass, wie auch Minister Molterer im Umweltausschuss erwähnt hat, dies das letzte Glied der Kette ist: Damit haben wir nun mit allen Anrainerstaaten ein Abkommen abgeschlossen und werden frühzeitig die diesbezüglichen Informationen austauschen.

Herr Minister, danke! Wir werden natürlich dieser Regierungsvorlage zustimmen. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

19.55

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wir gelangen damit zugleich zur Abstimmung über den Antrag des Umweltausschusses, dem Abschluss des gegenwärtigen Staatsvertrages samt Anhang und Gemeinsamer Erklärungen in 53 der Beilagen die Genehmigung zu erteilen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dazu ihre Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist einstimmig und damit angenommen.

12. Punkt

Bericht des Ausschusses für Land- und Forstwirtschaft über den Entschließungsantrag 78/A (E) der Abgeordneten Dipl.-Ing. Wolfgang Pirklhuber und Genossen betreffend Änderung des AMA-Gesetzes (257 der Beilagen)

13. Punkt

Bericht des Ausschusses für Land- und Forstwirtschaft über den Entschließungsantrag 120/A (E) der Abgeordneten Dipl.-Ing. Wolfgang Pirklhuber und Genossen betreffend Einrichtung eines Begleitausschusses zum Programm für die Entwicklung des ländlichen Raumes (258 der Beilagen)

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Wir gelangen jetzt zu den Punkten 12 und 13 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Eine mündliche Berichterstattung wird nicht gewünscht.

Zu Wort gemeldet hat sich als Erste Frau Abgeordnete Pfeffer. – Bitte.

19.56

Abgeordnete Katharina Pfeffer (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das kürzlich beschlossene österreichische Programm für die Entwicklung des ländlichen Raumes bringt Österreich einen – ich zitiere die "Presse" vom 29. Juni 2000 – "Geldregen für Österreichs Bergbauern und Umwelt."

Ich finde, das ist in Ordnung und gut so! Vor dem Hintergrund der Tatsache, dass die überwiegende Zahl der heute in den ländlichen Regionen Österreichs lebenden Menschen Arbeit und Einkommen in Industrie, Gewerbe und Fremdenverkehr sowie in anderen Dienstleistungsbetrieben findet, haben die Zuteilungsstrukturen und Begutachtungsmechanismen für künftige Projekte darauf Rücksicht zu nehmen. Von wenigen Ausnahmen abgesehen sind die ländlichen Regionen Österreichs nicht mehr von Land- und Forstwirtschaft allein abhängig, sondern überwiegend gemischt wirtschaftlich strukturiert.

Das Burgenland wäre nicht so wie es ist, wenn es uns nicht gelungen wäre, zusätzlich zur landwirtschaftlichen Grundlage auch noch andere Erwerbsquellen zu verankern. Ich möchte jedoch betonen, dass wir auf unsere landwirtschaftlichen Betriebe, vor allem den Weinbau, besonders stolz sind. Offen gesagt: Kein Mensch wäre in den sechziger Jahren in den Seewinkel gekommen, um dort seinen Urlaub zu verbringen, wenn nicht die Infrastruktur erfolgreich verändert worden wäre. Heute freuen wir uns, eine große Anzahl erholungssuchender Menschen aus der Großstadt, aus dem europäischen Raum, ja sogar aus der ganzen Welt sowohl im Sommer als auch im Winter bei uns begrüßen zu dürfen. (Beifall bei der SPÖ.)

Lassen Sie mich ein Beispiel anführen: Noch in den siebziger Jahren sind junge, tüchtige Menschen aus dem Seewinkel weggezogen, weil in dieser Region außerhalb der Landwirtschaft kein Arbeitsplatz zu finden war. Weitsichtige Politiker haben das Land geöffnet und vor allem die Infrastruktur gefördert – und damit meine ich nicht nur den Straßenbau, sondern in erster Linie


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33. Sitzung / Seite 187

die Errichtung von Kindergärten, die ärztliche Versorgung und das kulturelle Leben. Erst diese Maßnahmen ließen junge Menschen, die nach Wien oder ins Ausland gezogen und dort gelernt haben, in späterer Folge wieder zurückkehren. Und heute ist es so, dass sich immer mehr Menschen aus anderen Bundesländern, ja sogar aus anderen europäischen Ländern, gerne bei uns ansiedeln möchten.

Was will ich damit sagen? – Ich will damit hervorstreichen, dass am Beispiel meiner Heimat sichtbar wird, dass es nicht ausreicht, nur die bäuerlichen Betriebe zu fördern. Verstehen Sie mich nicht falsch, jeder Schilling sei ihnen gegönnt, und es ist gut so, dass sie Förderungen bekommen! Es soll jedoch jeder Wirtschaftszweig davon profitieren (Beifall bei der SPÖ), damit wir den ländlichen Raum in all seinen Facetten in ein blühendes, lebendiges Land verwandeln können, aber auch, damit unsere Jugend – und damit meine ich vor allem die männliche bäuerliche Jugend – keine Probleme mehr hat, einen Lebenspartner zu finden. Wir wollen es ermöglichen, dass junge Frauen gerne als Bäuerinnen dort leben und arbeiten, zumal sie wissen, dass sie den Kindern, die sie gemeinsam großziehen, eine Infrastruktur bieten können, die ihnen dieselben Chancen wie ihren Eltern bietet.

Ich möchte daher folgenden Antrag einbringen:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Gradwohl, Sophie Bauer, Brix, Gaßner, Kummerer, Ludmilla Parfuss, Schwemlein, Mag. Ulli Sima, Wimmer und Genossen betreffend Erweiterung des ÖPUL-Beirates um Vertreter der Sozialpartner

Entschließungsantrag

Der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Gewässerschutz und Umwelt wird aufgefordert, den ÖPUL-Beirat um Vertreter der Sozialpartner zu erweitern, um die Vergabe der Gelder im Rahmen des Programms für den ländlichen Raum vor allem auch den Infrastrukturverbesserungen zugute kommen zu lassen.

*****

Ich ersuche Sie, unserem Entschließungsantrag Ihre Zustimmung zu geben. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

20.00

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Aumayr. – Bitte.

20.01

Abgeordnete Anna Elisabeth Aumayr (Freiheitliche): Herr Präsident! Herr Minister! Sehr geehrten Damen und Herren! Ich beziehe mich in meiner Wortmeldung auf den Entschließungsantrag Schwarzenberger, Aumayr, Prinz und Zierler über den Einsatz von antibiotischen Leistungsförderern in der Nutztierhaltung.

Es war, glaube ich, Herr Kollege Maier, der – ich sage: zu Recht! – gestern auf die Problematik rund um die illegalen Importe und die Verwendung von Tierarzneien hingewiesen hat. Auf genau diese Problematik zielt der folgende Entschließungsantrag ab:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Schwarzenberger, Aumayr, Prinz, Zierler und Kollegen

zum Bericht des Landwirtschaftsausschusses über den Entschließungsantrag 78/A (E) betreffend Änderung des AMA-Gesetzes (257 der Beilagen) über den Einsatz von antibiotischen Leistungsförderern in der Nutztierhaltung


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Der Nationalrat wolle beschließen:

1. Die Bundesregierung wird aufgefordert, auf europäischer Ebene in den zuständigen Gremien im Sinne des Vorsorgeprinzips bei wissenschaftlich begründeten Bedenken für ein generelles Verbot des vorbeugenden Einsatzes von antibiotischen Leistungsförderern einzutreten.

2. Die Bundesregierung wird aufgefordert, parallel dazu die Erzeugung und Vermarktung tierischer Erzeugnisse mit freiwilligem Verzicht auf Einsatz von antibiotischen Leistungsförderern besonders zu unterstützen.

3. Die Bundesregierung wird aufgefordert, weiterhin durch eine effiziente Kontrolle eine missbräuchliche Anwendung von Leistungsförderern und Arzneimitteln zu verhindern sowie durchgehende und nachvollziehbare Systeme zur Produktion von tierischen Qualitätserzeugnissen sicherzustellen.

*****

Unser Ziel muss es sein, dass es im Interesse der Verbraucher und der Erzeuger, der Landwirte, EU-weit zu einem generellen Verbot von antibiotischen Leistungsförderern kommt. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

20.02

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dipl.-Ing. Pirklhuber. – Bitte.

20.03

Abgeordneter Dipl.-Ing. Wolfgang Pirklhuber (Grüne): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Dieser Tagesordnungspunkt sollte eigentlich dazu genützt werden, etwas weiter auszuholen, und zwar in der Hinsicht, dass wir uns auch in diesem Haus einmal vergegenwärtigen, dass in der letzten Wochen im STAR-Ausschuss das Programm für die Entwicklung des ländlichen Raumes beschlossen wurde. Das wurde auch öffentlich kommuniziert.

Herr Bundesminister! Meiner Fraktion geht es vor allem darum, dass dieses Programm für die ländliche Entwicklung auch einer öffentlichen Begutachtung und Evaluierung bezüglich der Umsetzung unterzogen wird. Das ist der Kern unseres Bestrebens. Wir wollen, dass es eine öffentliche Diskussion zur Umweltorientierung in der Landwirtschaft gibt, denn nur damit können wir gewährleisten, dass das Vertrauen der Gesellschaft, der Konsumenten, der nichtbäuerlichen Bevölkerung, die ja hinkünftig ein wesentlicher Partner der Bäuerinnen und Bauern sein muss, gesichert ist und in Zukunft weiterentwickelt werden kann, sodass wir unser kleinräumiges System der Landwirtschaft erhalten können.

Ich bin allerdings schon etwas enttäuscht darüber, dass unser Entschließungsantrag im Ausschuss keine Mehrheit gefunden hat beziehungsweise dass Sie bis dato noch keine Anstrengungen unternommen haben, einen vergleichbaren Antrag einzubringen. Es ist meiner Ansicht nach notwendig und gemäß EU-Gesetzgebung auch vorgeschrieben, dass wir dieses Programm evaluieren müssen. Das heißt, wir müssen beurteilen, wir müssen überprüfen, ob die Ziele, die wir uns in diesem Programm setzen, auch tatsächlich umgesetzt werden.

Herr Bundesminister! Das ist ein entscheidendes Faktum! Und wir wollen, dass diese Evaluation in einem breit angelegten Begleitausschuss erfolgt, in dem auch die wesentlichen Umweltorganisationen vertreten sind. Die Form, in der dieser Begleitausschuss konstituiert wird, ist offen, es kann sehr wohl die §-7-Kommission sein, der Ort, wo dieser Begleitausschuss zu installieren ist.

Meine Damen und Herren! Das Programm für die ländliche Entwicklung ist ja keine Sache, die nur für heute oder morgen oder für das Jahr 2000 Gültigkeit hat, das ist ein Programm, das letztlich bis 2006 gültig ist. Das heißt, wenn wir nicht schon heute anfangen, daran zu arbeiten, dieses Programm weiter zu verbessern und auch zu überprüfen, werden wir diese – hoffentlich gemeinsamen – Ziele, nämlich eine Orientierung in der Landwirtschaft, die klar in Richtung Öko


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33. Sitzung / Seite 189

logisierung geht, die den biologischen Landbau forciert und auch Einkommenschancen für Bäuerinnen und Bauern sichert, eben nicht erreichen.

Herr Bundesminister, Sie wissen ganz genau, dass Sie das noch nicht vorgelegt haben. Ich hoffe, Sie werden es bald nachholen. Sie haben uns im Ausschuss eine genaue Aufstellung jener Punkte versprochen, die sich seit dem Einreichdatum 1. September 1999 geändert haben. Ich bin schon gespannt darauf, in welchen Details es konkrete Änderungen im Rahmen dieses Verhandlungsprozesses gegeben hat.

Zum Bereich der Agrarmarkt Austria, dem zweiten Teil dieses Tagesordnungspunktes, ist zu sagen, dass es dabei um die Zielgenauigkeit in Bezug auf die Marktentwicklung geht. Wir müssen mit Sorge feststellen, dass der Handel im Bereich der Agrarmarkt Austria verstärkt für Unruhe, und zwar für beträchtliche Unruhe, sorgt. Ich nehme an, die Agrarvertreter werden es wissen und bestätigen können, dass einer der Handelsriesen, der auch im Besitz einiger Schlachthöfe ist, die AMA-Beiträge, die dort eingehoben werden – also die Beiträge für das jeweilige geschlachtete Rind – aus bestimmten Marktüberlegungen, aus bestimmten konkurrenztechnischen Gründen derzeit einbehält.

Herr Bundesminister, Sie sollten ganz klar sagen, wie Sie mit dieser Angelegenheit umzugehen gedenken. Es kann nicht sein, dass ein Unternehmen in Österreich, welches auch immer das ist, eine gesetzliche Regelung nicht einhält. Und es kann auch keinen Sinn machen, dass wir Qualitätskonzepte, die in Österreich entwickelt werden, nicht einheitlich, bundeseinheitlich durchsetzen können, weil eine Handelsorganisation daraus vielleicht ihren privaten Nutzen ziehen will. (Beifall bei den Grünen.)

Lassen Sie mich zum Schluss auch noch auf den konkreten Aspekt unseres AMA-Antrages eingehen: Die Agrarmarkt Austria verwaltet ja auch die Beiträge der biologisch wirtschaftenden Betriebe. Das sind jene Beiträge, die Biobäuerinnen und Biobauern einzahlen, und die auch evaluiert sind! Die Höhe dieser Beiträge umfasst laut Experten der AMA etwa 17 bis 18 Millionen Schilling. Aber derzeit werden nur etwa 8 bis 10 Millionen Schilling dieser Marketingbeiträge der Biobetriebe für den biologischen Landbau, also für das Marketing für den Biolandbau eingesetzt.

Herr Bundesminister! Eine – unter Anführungszeichen – "Marktnische" wie der Biolandbau und die Biolebensmittel in Europa – sie sind ja aus einer Marktnische zu einem Marktsegment geworden –, braucht auch eine offensive Marktunterstützung. Es ist daher meiner Überzeugung nach sehr wohl berechtigt, dass man diese AMA-Beiträge der Biobauern auch ausschließlich für die biologische Landwirtschaft einsetzt.

Sie haben im Ausschuss mit einem Gegenbeispiel gekontert, ein Beispiel, das ich nicht für ganz zielführend halte. Warum? – Das war ein konkreter Fall in einer Krisensituation, in der es unter Umständen natürlich erlaubt ist, für einen bestimmten Sektor kurzfristig Mittel sozusagen speziell zu dotieren. Wesentlich für den Biomarkt ist es, dass er ein Wachstumsmarkt ist und eine der wenigen Chancen der österreichischen Bäuerinnen und Bauern sowie auch der österreichischen Verarbeitungsbetriebe darstellt. Gerade da sollten wir doch offensiv sein und die Beiträge wirklich gewichtet für diesen Markt zur Verfügung stellen!

Abschließend noch eine Bemerkung zum Antrag der Kollegin Aumayr: Ich finde es zwar gut und schön, wenn sich die Regierungsfraktionen in diesem Haus über den Antibiotika-Einsatz in der Tierfütterung Gedanken machen, würde Sie aber schon darum ersuchen, uns den Antrag auch rechtzeitig zukommen zu lassen, damit wir ihn diskutieren können. Also: Ich bitte Sie, dass wir das zur Verfügung gestellt bekommen, denn ich habe Ihren Antrag bisher noch nicht gesehen! – Danke schön. (Beifall bei den Grünen.)

20.10

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Bevor ich dem nächsten Redner, Herrn Abgeordneten Schwarzenberger, das Wort erteile, gebe ich bekannt, dass die beiden eingebrachten Entschlie


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ßungsanträge nicht nur ausreichend unterstützt sind, sondern auch in einem inhaltlichen Zusammenhang mit dem Tagesordnungspunkt und damit mit zur Verhandlung stehen.

Herr Abgeordneter Schwarzenberger, bitte.

20.10

Abgeordneter Georg Schwarzenberger (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine sehr geschätzten Damen und Herren! Die Förderung der ländlichen Entwicklung hat in Österreich eine langjährige Tradition. Wir waren eines der ersten Länder in Europa, die einen Bergbauernzuschuss eingeführt haben. Der Landwirtschaftsminister und späterer Vizekanzler Riegler hat bereits im Jahre 1987 das Konzept der ökosozialen Agrarpolitik entwickelt. Das heißt, dass wir neben der Marktordnung immer schon versucht haben, die ländliche Entwicklung als eine zweite Säule zu betrachten. Das neue Programm Agenda 2000 wird auch von der EU in diesem Ausmaß unterstützt.

In Österreich werden etwa ein Drittel der Zahlungen über die Marktordnung und zwei Drittel der Zahlungen – dort schwerpunktmäßig für das Umweltprogramm – über die ländliche Entwicklung abgewickelt. Wir stehen zur multifunktionalen Landwirtschaft in Österreich. Unsere Aufgabe ist nicht nur die Produktion von gesunden Lebensmitteln, sondern auch Rohstoffe für die Verarbeitungswirtschaft, Biomasse für eine umweltfreundliche Energie zu liefern, die Pflege der Kulturlandschaft bis zu den Gletscherregionen, der Besiedlung der Alpentäler und viele andere Bereiche mehr. All das sind Aufgaben, die die Landwirtschaft erfüllt und die wir auch in Zukunft erfüllen wollen.

Wir konnten dem Antrag von Herrn Abgeordneten Pirklhuber im Ausschuss deshalb nicht die Zustimmung geben, weil bei dem Programm für die Entwicklung des ländlichen Raumes sowieso ein Evaluierungsbeirat mitgearbeitet hat, auch die Naturschutzorganisationen haben mitgearbeitet. Und er hat selbst gesagt, auch die §-7-Kommission beschäftigt sich immer wieder damit. Probleme haben wir allerdings in Österreich damit, dass wir überall strenger sind – die Normen sollen besser sein als in den übrigen EU-Ländern – und dadurch im Binnenmarkt weitgehende Wettbewerbsnachteile haben.

Ich bringe deshalb auch folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Prinz, Aumayr, Mag. Dr. Grollitsch und Kollegen zum Bericht des Landwirtschaftsausschusses über den Entschließungsantrag 78/A (E) betreffend Änderung des AMA-Gesetzes

Der Nationalrat wolle beschließen:

1. Die Bundesregierung wird aufgefordert, sich auf europäischer Ebene in den dafür zuständigen Gremien dafür einzusetzen, dass möglichst rasch europaweit die Einführung verbesserter Tiertransportstandards nach dem Vorbild der österreichischen Regelung, insbesondere im Hinblick auf die Transportdauer umgesetzt werden.

2. Die Bundesregierung möge sich in den zuständigen Gremien dafür einsetzen, dass die Exporterstattungen der Europäischen Union für Lebend-Schlachttierexporte in Drittländer schrittweise abgeschafft werden. Die dafür freigewordenen Mittel sollen für die verantwortungsvolle Viehproduktion verwendet werden. Gleichzeitig sollen alle Möglichkeiten wahrgenommen werden, Exporte in Drittländer noch mehr in Form von Fleisch anstelle von Lebendviehexporten zu begünstigen.

3. Die Bundesregierung wird aufgefordert, einen effizienten Vollzug der geltenden Bestimmungen, insbesondere bei grenzüberschreitenden Lebendtiertransporten mit langer Transportdauer


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33. Sitzung / Seite 191

sicherzustellen und die notwendigen Einrichtungen bereitzustellen und die erforderlichen Kontrollen zu verstärken.

*****

Wir bekennen uns in Österreich zu einem strengen Tierschutz. Wir bekennen uns aber auch dazu, dass wir nicht überall große Wettbewerbsnachteile haben können. Daher soll Europa endlich die Normen von Österreich übernehmen. (Beifall bei der ÖVP.)

20.


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33. Sitzung / Seite 192

14

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Der soeben eingebrachte Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht damit mit zur Verhandlung.

Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Emmerich Schwemlein. – Herr Abgeordneter Emmerich Schwemlein ist nicht anwesend.

Dann ist dazu niemand mehr zu Wort gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vornehme.

Zuerst kommen wir zur Abstimmung über den Antrag des Ausschusses für Land- und Forstwirtschaft, seinen Bericht 257 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dazu Ihre Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist die Mehrheit und damit angenommen.

Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Schwarzenberger, Aumayr und Genossen betreffend Einsatz von antibiotischen Leistungsförderern in der Nutztierhaltung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für den Entschließungsantrag sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Mehrheit und damit angenommen. (E 22.)

Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Prinz, Aumayr und Genossen betreffend Verschärfung der Bestimmungen für Lebendschlachtviehtransporte.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für den Entschließungsantrag sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Mehrheit und damit angenommen. (E 23.)

Weiters kommen wir zur Abstimmung über den Antrag des Ausschusses für Land- und Forstwirtschaft, seinen Bericht 258 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dazu Ihre Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist die Mehrheit und damit angenommen.

Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Gradwohl und Genossen betreffend Erweiterung des ÖPUL-Beirates um Vertreter der Sozialpartner.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen Entschließungsantrag sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit und damit abgelehnt. (Abg. Dr. Khol: Zur Geschäftsbehandlung! – Abg. Dr. Kostelka: Das geht innerhalb einer Abstimmung nicht! – Abg.  Dr. Khol: Ich habe die dritte Lesung vom AMA-Gesetz nicht gehört! – Abg. Schwarzenberger: Das ist ein Negativbericht!)

Es kann durchaus bei komplexen Situationen hilfreich sein, wenn man daran erinnert wird. Daher bedanke ich mich und stelle fest, dass keine dritte Lesung notwendig ist.

14. Punkt

Bericht des Finanzausschusses über den Antrag 185/A der Abgeordneten Hermann Böhacker, Dkfm. Dr. Günter Stummvoll und Genossen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Ausfuhrförderungsgesetz 1981 geändert wird (240 der Beilagen)

15. Punkt

Bericht des Finanzausschusses über den Antrag 186/A der Abgeordneten Hermann Böhacker, Dkfm. Dr. Günter Stummvoll und Genossen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Ausfuhrfinanzierungsförderungsgesetz 1981 geändert wird (241 der Beilagen)

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Wir gelangen nun zu den Punkten 14 und 15 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Ich mache nur darauf aufmerksam, dass es hiezu keine Wortmeldungen gibt und bitte daher alle, gleich im Saal zu bleiben.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Zu Wort hat sich dazu niemand gemeldet. Damit ist die Debatte geschlossen.

Wir gelangen zur Abstimmung, und zwar wird diese über jeden Ausschussantrag getrennt durchgeführt.

Zuerst kommen wir zur Abstimmung über den Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Ausfuhrförderungsgesetz 1981 geändert wird, samt Titel und Eingang in 240 der Beilagen.

Da der vorliegende Gesetzentwurf Verfassungsbestimmungen enthält, stelle ich zunächst im Sinne des § 82 Abs. 2 Z 1 der Geschäftsordnung die für die Abstimmung erforderliche Anwesenheit der verfassungsmäßig vorgesehenen Anzahl der Abgeordneten fest.

Ich bitte nunmehr jene Damen und Herren, die diesem Gesetzentwurf zustimmen, um ein bejahendes Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.

Wir kommen daher sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung Ihre Zustimmung geben, um ein diesbezügliches Zeichen. – Das ist neuerlich einstimmig. Damit ist der Antrag auch in dritter Lesung angenommen.

Wir gelangen nun zur Abstimmung über den Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Ausfuhrfinanzierungsförderungsgesetz 1981 geändert wird, samt Titel und Eingang in 241 der Beilagen.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist einstimmig angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die auch in dritter Lesung zustimmen, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist ebenfalls einstimmig. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.

16. Punkt

Bericht des Finanzausschusses über den Antrag 187/A der Abgeordneten Hermann Böhacker, Dkfm. Dr. Günter Stummvoll und Genossen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988 geändert wird (243 der Beilagen)

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Wir gelangen nunmehr zum 16. Punkt der Tagesordnung.


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33. Sitzung / Seite 193

Eine mündliche Berichterstattung findet nicht statt.

Wortmeldungen dazu liegen nicht vor. Damit ist die Debatte geschlossen.

Wir gelangen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in 243 der Beilagen.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist einstimmig angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die auch in dritter Lesung für diesen Antrag sind, um ein diesbezügliches Zeichen. – Das ist ebenfalls einstimmig. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.

17. Punkt

Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (174 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem Maßnahmen auf dem Gebiete der Währung im Zusammenhang mit der Ausgabe der Euro-Banknoten und -Münzen erlassen werden (Eurogesetz) und das Scheidemünzengesetz 1988 und das Nationalbankgesetz 1984 geändert werden (244 der Beilagen)

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Wir gelangen jetzt zum 17. Punkt der Tagesordnung.

Es erfolgt keine mündliche Berichterstattung.

Es haben sich zwei Redner dazu gemeldet.

Erste Rednerin ist Frau Abgeordnete Hagenhofer. Ich erteile ihr hiemit das Wort.

20.21

Abgeordnete Marianne Hagenhofer (SPÖ): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Das vorliegende Eurogesetz, mit dem das Ende der gesetzlichen Zahlungsmitteleigenschaft der Schillingnoten und Münzen per 28. Februar 2002 festgelegt wird, dient zur Vorbereitung der Einführung des Euros, und zwar beginnend mit 1. Jänner 2002.

Unsere Kritik bei diesem vorliegenden Eurogesetz besteht darin, dass zwar aus verständlichen Gründen für die Wirtschaft der duale Bargeldumlauf auf zwei Monate verkürzt wurde, was für die Wirtschaft eine nicht unbeträchtliche Kostenersparnis bedeutet, aber – da setzt unsere Kritik und auch unser Abänderungsantrag, den ich einbringen werde, an – die Konsumenten können nur innerhalb dieser zwei Monate, also im Jänner und Februar 2002, ihre Geldmittel bei allen Bankinstituten kostenlos umtauschen. Danach macht es nur mehr die Nationalbank. Das heißt, die Menschen in den Regionen müssen zu der in ihrem jeweiligen Bundesland bestehenden Außenstelle der Nationalbank fahren, was für diese Menschen nicht unbeträchtliche Kosten mit sich bringt, wenn sie außerhalb dieser Frist, zum Beispiel im März 2002 in einer Rocktasche, in einer Handtasche oder in einer Sparbüchse Geld finden.

Wir laden Sie ein, unserem Abänderungsantrag zuzustimmen, der dahin gehend lautet, dass darüber hinaus bis zu sechs Monaten, das heißt bis 30. Juni 2002, jedes Kreditinstitut und jede Bank die Schillingmünzen kostenlos und ohne Wechselgebühren umzutauschen hat.

Daher bringe ich folgenden Antrag ein:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Dr. Heindl, Marianne Hagenhofer, Eder und GenossInnen zum Bericht des Finanzausschusses (244 der Beilagen) über die Regierungsvorlage (174 der Beilagen)


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33. Sitzung / Seite 194

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Der eingangs bezeichnete Gesetzesantrag wird wie folgt geändert:

Im Artikel I lautet der § 2:

"§ 2 (1) Mit Ablauf des 28. Februar 2002 verlieren die auf Schilling lautenden Banknoten und die auf Schilling oder Groschen lautenden Scheidemünzen ihre Eigenschaft als gesetzliches Zahlungsmittel.

(2) Kreditinstitute gemäß § 1 (1) und Finanzinstitute gemäß § 1 (2) Z 2 BWG sind verpflichtet, auf Schilling lautende Banknoten und Scheidemünzen bis zum 30. 6. 2002 in haushaltsüblichen Mengen zum gesetzlichen Umrechnungskurs ohne Spesen in Euro umzutauschen."

*****

Geschätzte Kolleginnen und Kollegen der Regierungsfraktionen! Wenn ich mich richtig erinnere, haben Sie im Finanzausschuss Zustimmung hinsichtlich dieses Problems erkennen lassen. (Abg. Böhacker: Das war ein Irrtum!) – Das war ein Irrtum, genau.

Meiner Information nach haben sich die Banken durchgesetzt. Ich bitte Sie wirklich im Sinne der Menschen, denen von der Regierung versprochen wurde, dass sie keine Kosten bei der Umwechslung des Schillings auf Euro haben werden, dass wir dieses Versprechen einhalten können.

Ich bitte Sie, unserem Abänderungsantrag beizutreten, um die Konsumenten, besonders die älteren Menschen, zu schützen. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

20.25

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Der eben vorgetragene Abänderungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht daher mit in Verhandlung.

Als Nächster zu Wort gemeldet hat sich Herr Staatssekretär Dr. Finz. Ich bitte ihn um seine Ausführungen.

20.25

Staatssekretär im Bundesministerium für Finanzen Dr. Alfred Finz: Herr Präsident! Hohes Haus! Grundsätzlich begrüße ich die Intentionen des Abänderungsantrages, aber ich möchte darauf verweisen, dass kein anderes Mitgliedsland der EU eine derartige Bestimmung kennt. Außerdem ist der handelsübliche Betrag, der, so glaube ich, da genannt wird, ein relativ unbestimmter Begriff. Was ist das für eine Menge? Weiters glaube ich, dass man mit einem einfach rechtlichen Gesetz nicht in die freien Kontrahierungsregelungen der Banken mit ihren Kunden eingreifen kann, sondern dass hiezu eine Verfassungsbestimmung notwendig ist.

Ich würde daher eine Lösung auf privater Basis vorziehen. Die Banken und der Kreditapparat haben sich grundsätzlich dazu bereit erklärt, dort, wo Kundenbeziehungen bestehen, diese Verpflichtung weiterhin kostenlos zu erfüllen. – Danke. (Beifall bei ÖVP und den Freiheitlichen.)

20.26

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Müller. – Bitte.

20.26

Abgeordneter Hans Müller (Freiheitliche): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Mit der Einführung des Euro am 1. Jänner 1999 haben wir einen wesentlichen Schritt zur Sicherung unserer Zukunft gesetzt.

Die gemeinsame europäische Währung, die weltweit Akzeptanz gefunden hat, beruht auf den gleichen Stabilitätsprinzipien wie bisher der Schilling, hinzu kommt aber noch die Wirtschaftskraft des gesamten Eurogebietes. Die Einführung des Euro ist keine Währungsreform, sondern eine Währungsumstellung. Die meisten älteren Menschen haben bereits eine Währungsreform


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miterlebt und dabei Ersparnisse verloren. Viele sind nun besorgt, dass auch der Euro Geldentwertung und Verlust des Vermögens mit sich bringt. Dem ist nicht so. Alle Schilling-Beträge werden mit einem unwiderruflich fixierten Wechselkurs in Euro umgerechnet. Dies gilt sowohl für Guthaben als auch für Schulden.

Der vorliegende Gesetzentwurf dient nun der Vorbereitung zur Ausgabe dieses Euro-Bargeldes und sollte auch die Anpassung der nationalen währungsrechtlichen Vorschriften zum Ziele haben. Dies sind: Verkürzung des Zeitraumes des doppelten Bargeldumlaufes auf zwei Monate, Anordnung der Umstellung des Staatshaushaltes auf Euro, Änderung der mit dem EU-Recht in Widerspruch stehenden und Aufhebung der obsolet gewordenen währungsrechtlichen Vorschriften, Schaffung der rechtlichen Grundlagen zur Ausgabe der Euro- und Cent-Münzen und letztlich auch Aufnahme einer weiteren Banknotenschutzbestimmung in das Nationalbankgesetz.

Nach Ablauf der für drei Jahre vorgesehenen Übergangszeit werden nun ab 1. Jänner 2002 auf Euro lautende Banknoten und auf Euro oder auf Cent lautende Münzen in Umlauf gesetzt.

Es sind große Mengen an Bargeld bereitzustellen, die den modernsten Sicherheitsstandards entsprechen müssen. In Österreich werden 470 Millionen Eurobanknoten sowie 1,5 Milliarden Euro- und Cent-Münzen mit einem Gesamtgewicht von 7 500 Tonnen hergestellt. Diese Münzmenge entspricht dem Gewicht der Stahlkonstruktion des Eiffelturms. Der nunmehr vorgesehene Zeitraum von zwei Monaten stellt einen Kompromiss zwischen der durch den doppelten Bargeldumlauf verursachten Kostenbelastung der Wirtschaft, insbesondere des Handels, und dem Interesse der Konsumenten, die ausreichend Zeit zur Gewöhnung beziehungsweise zur Bargeldumwechslung haben sollen, dar.

Die bereits bestehende Schutzbestimmung für Euro- und Cent-Münzen wird mit dieser vorliegenden Änderung dahin gehend verschärft, dass nunmehr auf Medaillen die Bezeichnung Euro oder Cent auch für sich alleine und nicht wie bisher in Verbindung mit einer Zahl oder Wertangabe verboten ist.

Was die Kosten dieser Währungsumstellung betrifft, so tragen diese die Nationalbank, die Münze Österreich AG sowie die Kreditwirtschaft und der Handel. Die Kostenbelastung des Bundes und der übrigen Gebietskörperschaften ergeben sich vor allem in den Bereichen EDV und Rechnungswesen.

Abschließend, geschätzte Damen und Herren, hoffe ich, dass Herr und Frau Österreicher ab dem 1. Jänner 2002 die Scheckkarte und die damit verbundene Quick-Funktion noch mehr in Anspruch nehmen. Auf Grund der Tatsache, dass zukünftig der kleinste Schein der "5 Euro"-Schein sein wird, werden vermehrt Euro- und Cent-Münzen in den Taschen der Österreicher zu finden sein. Vielleicht kommt dann wieder der berühmte Geldbeutel in Mode. – Danke vielmals. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

20.30

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Kostelka. – Bitte.

20.31

Abgeordneter Dr. Peter Kostelka (SPÖ): Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sie brauchen keine Angst zu haben, es wird keine Rede sein, lediglich eine Frage an den Herrn Staatssekretär, eine Frage, die aber gestellt werden muss.

Er hat nämlich gemeint, dass der Abänderungsantrag der Frau Abgeordneten Hagenhofer deswegen nicht akzeptiert werden könne, weil er tief in das zivile Privatrecht, in die Privatrechtsgestaltung eingreife, und das wäre nicht möglich.

Herr Staatssekretär! Ich vermag das nicht nachzuvollziehen: Gestern wurde, ich gebe zu, nicht in das noble Privatrecht, Zivilrecht von Banken, aber in das "plebejische" Privatrecht von 50 000 Arbeitnehmern eingegriffen. Damit haben Sie kein Problem gehabt, aber heute darf in


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privates Gestaltungsrecht nach dem Zivilrecht nicht eingegriffen werden. – Das ist eine Logik, die Sie mir erst erklären müssen. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der Grünen.)

20.32

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. (Abg. Dr. Kostelka: Nicht einmal eine Antwort bekommt man!)

Die Debatte ... (Staatssekretär Dr. Finz meldet sich zu Wort. – Abg. Dr. Kostelka: Sie können nicht mehr! Sie haben Ihre Chance vertan! – Widerspruch bei den Freiheitlichen. – Abg. Dr. Kostelka: Das ist die Antwort von mir! – Abg. Dr. Khol  – in Richtung SPÖ –: So etwas Kleinkariertes! – Weitere Zwischenrufe bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

Ich habe noch nicht gesagt: Die Debatte ist geschlossen.

Wenn der Herr Staatssekretär eine Antwort geben will, dann kann er das noch tun. – Bitte.

20.32

Staatssekretär im Bundesministerium für Finanzen Dr. Alfred Finz: Selbstverständlich gebe ich eine Antwort.

Hiebei geht es darum, dass man Banken gesetzlich verpflichtet, Kosten zu tragen. In anderen Bereichen gibt es Beispiele, wonach eine einseitige Verpflichtung aufgehoben wurde, und zwar war das bei der Spekulationsertragsteuer der Fall. Sie wurde aufgehoben, weil den Banken einseitig eine kostenpflichtige Verpflichtung aufgetragen wurde – einseitig, ohne Kostenausgleich.

Bei der Pension – Sie möchten auf die Lex contractus eingehen – muss man natürlich prüfen, wie weit Eingriffe gehen können, wenn nicht auf freiwilliger Basis etwas erreichbar ist. – Es würde sittenwidrig sein, wenn zum Beispiel keine Finanzierungsmöglichkeit mehr gegeben ist oder wenn sich die Umstände so geändert haben – zum Beispiel auf Grund der gestiegenen Lebenserwartung –, dass man überhaupt keinen Eingriff mehr machen kann. Dazu gibt es eine Judikatur, derzufolge man sehr maßvoll eingreifen kann – sehr maßvoll! –, und diese Erhöhung von 35 auf 36,5 Dienstjahre ist ein sehr maßvoller Eingriff. (Zwischenrufe bei der SPÖ.)

Wenn ich hingegen einseitig in ein derartiges Recht eingreife und damit hohe Kosten verbunden sind, ohne Übergangsfrist, dann ist die Verhältnismäßigkeit nicht mehr gegeben – und das ist der Unterschied. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

20.34

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wir gelangen jetzt zur Abstimmung über den Gesetzentwurf in 174 der Beilagen.

Dazu haben die Abgeordneten Dr. Heindl und Genossen einen Abänderungsantrag eingebracht.

Ich werde zunächst über den vom Abänderungsantrag betroffenen Teil und schließlich über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes abstimmen lassen.

Die Abgeordneten Dr. Heindl und Genossen haben einen Abänderungsantrag eingebracht, der sich auf Artikel I § 2 bezieht.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dafür eintreten, um ein Zeichen. – Das ist die Minderheit und damit abgelehnt.

Wir kommen sogleich zur Abstimmung über diesen Teil des Gesetzentwurfes in der Fassung der Regierungsvorlage.

Ich bitte bei Zustimmung um ein diesbezügliches Zeichen. – Das ist die Mehrheit und damit angenommen.


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Schließlich komme ich zur Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes samt Titel und Eingang in der Fassung der Regierungsvorlage.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dafür ihre Zustimmung erteilen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Das ist ebenfalls die Mehrheit und damit angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die auch in dritter Lesung für den vorliegenden Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Mehrheit. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.

18. Punkt

Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (173 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Pensionskassengesetz geändert wird (245 der Beilagen)

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Wir gelangen jetzt zum 18. Punkt der Tagesordnung.

Es gibt hiezu keine mündliche Berichterstattung.

Als Erster zu Wort gemeldet hat sich Herr Abgeordneter Dr. Heindl. Ich erteile es ihm.

20.36

Abgeordneter Dr. Kurt Heindl (SPÖ): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! In aller Kürze: Wir hatten im Finanzausschuss etliche Tagesordnungspunkte, und Sie haben gesehen, dass wir bei jenen Punkten, bei denen sachlich ein Einvernehmen erzielbar war, bei denen ein gemeinsamer Weg notwendig ist – ich verweise auf die gemeinsame Beschlussfassung in Bezug auf das Ausfuhrförderungsgesetz und das Ausfuhrfinanzierungsförderungsgesetz –, zusammengekommen sind.

Wir haben, wie jetzt wieder bei dem Eurogesetz, ersucht, die Probleme von manchen Menschen zu berücksichtigen, die unter Umständen in zwei Monaten nicht ihre Möglichkeit der Umwechslung wahrnehmen. Sie haben das abgelehnt, aus welchem Grund auch immer; beim Pensionskassengesetz ist es ähnlich.

Grundsätzlich ist das Pensionskassengesetz eine gute Idee, aber ich habe bemerkt – ebenso wie jeder, der im Ausschuss war, ob das Kolleginnen und Kollegen von unserer Fraktion oder von Ihrer waren –, selbst innerhalb der Koalitionsparteien waren verschiedene Fragen unklar. Ich habe als Obmann des Finanzausschusses ersucht, ob man das vielleicht klären könne, weil wir grundsätzlich nicht gegen diese Idee sind. Aber bis heute war das nicht eindeutig klärbar.

Ich sage, wie es gewesen ist: Es blieb die Frage der Haftung oder der Garantie für die Pension für Beamte offen. Man muss zur Kenntnis nehmen, dass die Beamten ein eigenständiges Pensionssystem haben, das mit dem Vertragsbedienstetengesetz nicht vergleichbar ist. Es ist nicht eindeutig geklärt gewesen – obwohl ich es verstehe –, dass man nur eine Pensionskasse macht. Aber Kollege Van der Bellen hat die Frage gestellt: Gibt es Alternativen, Wahlmöglichkeiten? – Auch nicht.

Ich sehe nicht, wohin der Zug geht. Wir sehen nicht, was man mit diesem Weg vorhat, den man hier einschlägt. Ist es der Beginn einer Entwicklung – diese Sorge wird in letzter Zeit oft geäußert – weg vom bisherigen Pensionssystem der Beamten, ja oder nein?

Man kann über alles diskutieren, wir wollen aber hören und sehen, welchen Sinn dieses Gesetz in diesem Zusammenhang hat und wohin der Zug fährt. Es sind noch etliche Fragen offen! Ich habe außerdem den Eindruck gehabt, dass bei euch ebenfalls etliche Fragen offen waren.


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Das ist der Grund, warum wir dieses Pensionskassengesetz ablehnen. – Danke. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Gaugg: Das war keine Glanzleistung, Kurt!)

20.38

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Mag. Firlinger. – Bitte.

20.38

Abgeordneter Mag. Reinhard Firlinger (Freiheitliche): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Herr Kollege Heindl, die Sache ist viel einfacher, als Sie sie dargestellt haben. Es hat eine Besprechung gegeben – das ist völlig richtig –, um noch einige Dinge zu klären, es hat auch ein Vertreter Ihres Klubs daran teilgenommen.

Der Sachverhalt ist völlig klar: Es wurde auf überbetrieblicher Ebene ein Kollektivvertrag der Bundesbediensteten abgeschlossen – dazu gibt es ein entsprechendes Verhandlungsmandat –, parallel dazu ist eine Bundespensionskasse eingeführt worden. Jetzt geht es nur mehr darum, dass im Pensionskassengesetz die entsprechenden gesetzlichen Vorkehrungen getroffen werden, dass nicht nur pragmatisierte Bundesbedienstete dieser Pensionskasse beitreten können, sondern auch Vertragsbedienstete, also anders angestellte Bedienstete, die in einem öffentlich-rechtlichen Beschäftigungsverhältnis stehen. (Zwischenrufe bei der SPÖ.)

Nicht klar war, Herr Kollege Heindl, wie diese Betriebsvereinbarung ausschaut. – Das wurde in dieser Besprechung vor wenigen Tagen vorgelegt. Für mich ist daher der Sachverhalt völlig klar: Diese Vereinbarung ist abgeschlossen worden, sie hat Gültigkeit. Es ist auch die Pensionskasse eingerichtet. Wenn Veranlagungen durchgeführt werden, die sozusagen einen bestimmten Mindestreturn durch entsprechende Veranlagung erzielen, dann ist das Sache der Pensionskasse.

Es besteht, wenn jemand dieser Betriebsvereinbarung beigetreten ist, natürlich dann keine Wahlmöglichkeit mehr, entweder nachträglich aus dieser Pensionskasse auszuscheiden oder eine andere zu wählen. Selbstverständlich gibt es weiterhin die Möglichkeit, über diese Vereinbarung hinaus individuell einer Pensionskasse beizutreten.

Darüber hat Einigkeit geherrscht, und ich wundere mich und bedauere es auch, dass Sie nun von diesem Rednerpult aus sagen, Sie hätten keine erschöpfenden Auskünfte bekommen. Auch der Vertreter der SPÖ, der dort war, ist hinreichend über die Gesetzeslage aufgeklärt worden.

Ich darf damit verkünden, die Regierungsparteien werden diesem Gesetz in jedem Fall die Zustimmung erteilen, und ich finde auch, dass es ein wichtiger nächster Schritt ist, wenngleich das natürlich nur eine kleine Reform der Pensionskassen ist und nur eine bestimmte Zielgruppe betrifft.

In diesem Sinne erwarte ich natürlich auch, dass es zu einem späteren Zeitpunkt, wenn weitere Pensionskassen entstehen, notwendig sein wird, diesen Bereich hinsichtlich der Wettbewerbsfähigkeit in entsprechender Art und Weise zu liberalisieren und noch einmal zu reformieren. Wichtig ist aber, dass diese Pensionskasse jetzt starten kann, und in diesem Sinne werden wir unsere Zustimmung erteilen. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

20.41

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Van der Bellen. – Bitte.

20.41

Abgeordneter Dr. Alexander Van der Bellen (Grüne): Herr Kollege Firlinger! Ich habe nicht das Gefühl, zu wenig informiert worden zu sein. Wir haben das lange im Ausschuss und dann auch in dieser Extra-Besprechung diskutiert. Nur leider sind meine Bedenken in ein oder zwei Punkten so gravierend geblieben, dass ich dem nicht zustimmen kann.

Die Novelle an sich hat natürlich ihr Gutes. Dem Umstand, dass jetzt für Beamte etwas geregelt wird, was vorher nur für VBs möglich war, muss man selbstverständlich zustimmen. Meine


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Kollegin Petrovic hat mich darauf aufmerksam gemacht, dass in dieser Pensionskasse Unisex-Tabellen verwendet werden, also keine Diskriminierung zwischen Männern und Frauen im Leistungsrecht passiert. Auch das kann nur unsere Zustimmung finden.

Meine Bedenken sind grundsätzlicher und – ganz kurz skizziere ich sie noch einmal – folgender Art: Wir haben eine Bundespensionskasse in der Entstehung. Es wird kein Wahlrecht für die einzelnen Arbeitnehmer geben, ob nun Vertragsbedienstete oder in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis, sich die Pensionskasse auszusuchen.

Aber für Abgeordnete dieses Hauses haben wir, als wir vor drei Jahren diese Pensionsreform beschlossen haben, sehr wohl eine Möglichkeit gefunden, damit sich Abgeordnete die Pensionskasse ihrer Wahl aussuchen können. Manche sind eher zu einer raiffeisennahen Pensionskasse gegangen, und manche sind eher zu Winterthur gegangen und so weiter. Das ist Wettbewerb, das ist Marktwirtschaft, dass die Betroffenen eine gewisse Wahlfreiheit haben und dadurch ein Wettbewerb der Kassen entsteht.

Bei dieser Vorlage ist das nicht der Fall. Ich weiß schon, Sie sind mit dem Argument gekommen, die Arbeitnehmer im Privatsektor heute haben diese Wahlfreiheit auch nicht. Dazu kann ich nur sagen: umso schlimmer, wenn es auch dort diese Wahlfreiheit nicht gibt. Ich finde überhaupt kein technisches Problem, das so zu machen.

Sie aber – das ist jedoch kein Fehler, der jetzt hier passiert, sondern schon im letzten Jahr passiert ist – bauen eine völlig neue Institution auf einem sehr heiklen Gebiet auf, als ob es auf der ganzen Welt keine Pensionskasse gäbe, keine Pensionsfonds und gar nichts, wo man sich anhängen könnte. Sie machen vom Staat aus eine neue Pensionskasse, und gerade vor dem Hintergrund der heutigen Diskussion im Rahmen der Dringlichen Anfrage kann ich nur hoffen, dass nicht das Gleiche passieren wird. (Abg. Böhacker: Sie wird entpolitisiert!)

Sie haben – mit Recht! – solche Skepsis bezüglich der Beteiligung des Landes, in diesem Falle Burgenland, an dem, was mit der Bank passiert ist, entwickelt. Nur: Hier machen Sie das Gleiche. Wehe uns, wehe den Arbeitnehmern, wenn das schief geht. Hier wird im Laufe der Jahre etwas entstehen, was Milliarden und Abermilliarden von Pensionszusagen verwaltet.

Das ist nicht irgendeine kleine Firma Moser GesmbH, die für ihre Arbeitnehmer eine Kasse einrichtet. Es gibt Hunderttausende von Vertragsbediensteten und Beamten. Sie alle werden kein Wahlrecht haben, wenn im Zuge einer abzusehenden Pensionsreform eine so genannte zweite und auch dritte Säule eingerichtet wird. Die armen Kerlchen werden alle in gewissem Sinne bei dieser einzigen Pensionskasse neuerlich zwangsversichert. Das ist aber nicht der Sinn der zweiten Säule! (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ.)

Der Sinn der zweiten Säule ist doch unter anderem, eine gewisse Risikostreuung zu haben. Die Bürger haben gewisse Zweifel, ob sie sich auf das Versprechen des Staates, die Sozialversicherung, in diesem Fall die Pensionsversicherung, im gegenwärtigen Ausmaß beizubehalten, verlassen können. Es gibt gewisse Zweifel, ob dieses Versprechen gehalten wird. Das kann ich gut nachvollziehen. Deswegen ist jeder gut beraten, wenn er halbwegs Geld hat und noch im entsprechenden Alter ist, über solche Kassen vorzusorgen – aber doch nicht beim gleichen Risikoträger mit den gleichen Risken, die ich vorher gehabt habe!

Herr Kollege Gaugg! Vielleicht kann man das später noch einmal novellieren. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ.)

20.46

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Dr. Petrovic. – Bitte.

20.46

Abgeordnete MMag. Dr. Madeleine Petrovic (Grüne): Mein Klubkollege Van der Bellen hat es mir, weil ich natürlich diese Argumente auch sehe und teile, jetzt sehr schwer gemacht, dieser Regelung zuzustimmen.


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Ich tue es dennoch, und zwar im Hinblick auf die auch von Van der Bellen bereits erwähnte Verwendung von Unisex-Tabellen. Es war mein Hauptanliegen, dass eine Diskriminierung von Frauen via privatrechtlichem Vertrag hintangehalten wird und dass nicht willkürlich der Faktor "Geschlecht" herausgegriffen wird, um Frauen in der privaten Pensionsvorsorge noch erheblich stärker zu diskriminieren, als das im öffentlichen Bereich aufgrund der unterschiedlichen Karriereverläufe der Fall ist.

Ich halte es für willkürlich, dass bei privaten Pensionskassen überhaupt geschlechtsspezifische Sterbetafeln verwendet werden dürfen. Mit welcher Begründung wird denn dieser Faktor herausgegriffen und andere, die sehr wohl auch die Lebenserwartung bestimmen, nicht?

Ich kündige ferner an, dass im Hinblick auf die für das Haus abgeschlossenen Verträge, die leider keine Unisex-Tafeln verwenden, eine verfassungsrechtliche Überprüfung im Gange ist. Wenn sie einigermaßen chancenreich ausfällt, werden auch entsprechende rechtliche Schritte ergriffen.

Wie gesagt, das ist mein Hauptgrund. Sie machen es einem schwer, aber ich stimme – mit sehr vielen Wermutstropfen! – dieser Regelung zu. (Beifall bei den Grünen.)

20.48

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wir gelangen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in 245 der Beilagen.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Mehrheit und damit angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Das ist ebenfalls die Mehrheit. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.

19. Punkt

Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (71 der Beilagen): Protokoll zur Abänderung des am 9. Dezember 1976 in Wien unterzeichneten Abkommens zwischen der Republik Österreich und Kanada zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerumgehung bei den Steuern vom Einkommen und vom Vermögen (242 der Beilagen)

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Wir gelangen nun zum 19. Punkt der Tagesordnung.

Auf die mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Rednerliste liegt mir hiezu keine vor. Das heißt, es ist niemand zu Wort gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wir gelangen sogleich zur Abstimmung über den Antrag des Ausschusses, dem Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages in 71 der Beilagen die Genehmigung zu erteilen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dazu ihre Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Ich stelle fest, das ist mit Einstimmigkeit angenommen.


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20. Punkt

Bericht des Verkehrsausschusses über die Regierungsvorlage (84 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz zu Bestimmungen der Europäischen Union über kapazitätsbezogene Maßnahmen für die Binnenschifffahrtsflotten der Gemeinschaft zur Förderung des Binnenschiffsverkehrs erlassen, das Bundesfinanzierungsgesetz geändert und das Bundesgesetz über die Strukturbereinigung in der Binnenschifffahrt außer Kraft gesetzt wird (Binnenschifffahrtsfondsgesetz) (155 der Beilagen)

21. Punkt

Bericht des Verkehrsausschusses über die Regierungsvorlage (32 der Beilagen): Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Republik Slowenien über Erleichterungen der Grenzabfertigung im Eisenbahn- und Straßenverkehr (156 der Beilagen)

22. Punkt

Bericht des Verkehrsausschusses über den Entschließungsantrag 84/A (E) der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser und Genossen betreffend Erstellung einer fundierten Studie über die Einführung einer Verkehrserregerabgabe (154 der Beilagen)

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Wir gelangen nun zu den Punkten 20 bis 22 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Die Berichterstatter verzichten auf mündliche Berichte.

Ich eröffne damit die Debatte. Bis jetzt sind dazu sechs Redner gemeldet.

Ich ersuche die erstgemeldete Rednerin, Frau Abgeordnete Dr. Moser, um Ihre Ausführungen. – Bitte.

20.51

Abgeordnete Dr. Gabriela Moser (Grüne): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Verkehrsminister! Meine Damen und Herren! Ich glaube, zu den ersten zwei hier zur Diskussion stehenden Tagesordnungspunkten ist nicht viel auszuführen. Wir werden ihnen zustimmen, aber ohne entsprechende Würdigung, gestehe ich ein.

Einen negativen Ausschussbericht jedoch über eine Studie über eine Verkehrserregerabgabe, die nichts anderes feststellen will als gewisse Kostenwahrheitsfaktoren, sollte man an Ihrer Stelle nicht annehmen, sondern da sollten Sie sich eher unserem Antrag anschließen und den minimalen Aufwand für diese Studie riskieren, damit man endlich Klartext und ein klares Zahlenmaterial vor sich liegen hat und auf Grund dieser Entscheidungsgrundlage dann vielleicht doch das in der Wirtschaft übliche Prinzip der Kostenwahrheit anwendet.

Ich glaube, so weit könnten Sie sich ja durchaus "herablassen", dass Sie eine Studie in Auftrag geben, die endlich einmal eine Verkehrserregerabgabe, die wir ja in mancherlei Hinsicht brauchen, sondiert und abklopft.

Herr Kollege Kukacka und auch Herr Kollege Firlinger haben ja – so hat mir die Kollegin Lichtenberger erzählt – im Ausschuss auf einen Bericht über die Effizienz des entsprechenden Passus vom ÖPNRV-Gesetz verwiesen. Da werden nämlich Gemeinden ermächtigt, von ihren Einkaufszentren Abgaben zu lukrieren, um dann eventuell auf ihre Kosten zu kommen und hiermit die zusätzlichen Verkehrsströme zu bewältigen.

Wir wissen ja, dass es wahrscheinlich jetzt einmal einen gewissen Zeitraum beanspruchen wird, bis man da Erfahrungen hat, und auf der anderen Seite wissen wir auch, dass wahrscheinlich kein Bürgermeister seinen Einkaufsmarkt und seinen Supermarkt mehr als seine Nachbar


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gemeinde belasten wird. Insofern kann ich Ihnen das Ergebnis dieser Beobachtung schon jetzt prophezeien: Es wird dieser Passus des ÖPNRV-Gesetzes, der vor ungefähr einem Jahr beschlossen worden ist, wahrscheinlich in keiner Weise wahrgenommen, ausgenützt oder auch nur irgendwie angewandt werden.

Das ist wahrscheinlich eines der vielen Beispiele für totes Recht, und um dem zu begegnen, wäre es nicht schlecht, wenn wir auf der anderen Seite eine klare Untersuchung über die Auswirkungen einer Verkehrserregerabgabe hätten. Dann könnte man im Sinne der Kostenwahrheit gewissermaßen als Vorstufe ein ökosoziales Steuersystem einführen, damit wir vielleicht insgesamt die Nahversorgung wieder fördern und auch entsprechende Entscheidungen treffen können.

Herr Minister! Sie haben ja meist ein offenes Ohr für sachverständig und ingenieursmäßig angelegte Vorgehensweisen. Vielleicht können Sie sich doch aufraffen und diesen Auftrag ohne einen entsprechenden grünen Antrag aus eigenem Antrieb im Ministerium vergeben. Ich weiß, es gibt Leute, die viel davon halten, vor allem auch in der österreichischen Raumordnungskonferenz. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)

20.54

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Reheis. – Bitte.

20.54

Abgeordneter Gerhard Reheis (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Auch während dieser drei Plenarsitzungstage donnern ununterbrochen Transit-LKWs durch Österreich. Es ist verständlich, dass ich als Tiroler besonders eindringlich auf die Transit- und Verkehrsbelastung auf der Brenner-Route hinweise. Es ist dies eine Verkehrsbelastung, Herr Bundesminister, die zu akzeptieren die Bevölkerung zu Recht nicht mehr länger bereit ist, was ja auch vor kurzem mit der Brenner-Blockade dokumentiert worden ist.

Sie selbst, Herr Bundesminister, haben an der Blockade teilgenommen und müssen sich vorhalten lassen, medienwirksam zu blockieren, statt zu verhandeln. Der Tiroler Landeshauptmann Weingartner, Herr Bundesminister, hat Sie anlässlich der Eröffnung der Südumfahrung Landeck als "Blockademinister" bezeichnet.

Und tatsächlich gibt es seit Beginn Ihrer Amtstätigkeit offenbar einen Stillstand in der österreichischen Verkehrspolitik, eine Nebenbahneinstellungspolitik, eine Semmeringtunnelbau-Blockade (Abg. Haigermoser: Genosse! Wer hat denn das verhandelt? Wer hat denn den Stumpfsinn verhandelt?) statt aktiver Transitvertrags- und Ökopunktepolitik, Überdenkungsphasen zum Beispiel beim notwendigen Bahnausbau in Tirol und so weiter. (Anhaltende Zwischenrufe bei den Freiheitlichen. – Präsident Dr. Fasslabend gibt das Glockenzeichen.)

Laufende Aktivitäten reichen auf Beschlüsse der vorhergehenden rot-schwarzen Bundesregierung zurück. Wie lange werden Ihre Nachdenkpausen, Herr Bundesminister ... (Weitere Zwischenrufe bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Meine Damen und Herren! Der Lärmpegel ist ein bisschen zu hoch. Ich glaube, es ist für alle schwierig – und besonders von hier aus –, den Redner zu verstehen.

Abgeordneter Gerhard Reheis (fortsetzend): Wenn die Abgeordneten auf der rechten Seite mich mit "Genosse" betiteln: Ich bin einer, und ich stehe dazu, aber Sie sind nicht mein Genosse, Herr Kollege! (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Haigermoser: Na Gott sei Dank!)

Derzeit, meine Damen und Herren, herrscht in der österreichischen Verkehrspolitik eine völlige Konzeptlosigkeit, wie es sie noch nie gegeben hat. Diese Koalition vermittelt das Gefühl, dass einer die Verkehrspolitik neu gestalten will, der andere aber wacker auf der Bremse steht. Der eine, die FPÖ, zieht Hü, der andere, die ÖVP, zieht Hott, und damit tritt diese Regierung auf der Stelle. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Haigermoser: Zur Sache, Herr Kollege!)


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33. Sitzung / Seite 203

Das gehört zur Sache, ich rede nämlich über die Erregung des Verkehrs. Ich werde auch zum Schluss noch einmal auf die Verkehrserreger kommen, und Transit ist eine Verkehrserregung, die die Bevölkerung sehr stark betrifft. (Bundesminister Dipl.-Ing. Schmid: Wer hat denn 50 Jahre lang die Verkehrspolitik gemacht? – Weitere Zwischenrufe bei den Freiheitlichen. – Präsident Dr. Fasslabend gibt das Glockenzeichen.)

Ich werde auch die Gelegenheit nützen, Herr Bundesminister, hier einige Fragen zu stellen, denn es ist ja bekannt, dass die Bevölkerung an den Transitrouten größter Belastung ausgesetzt sind. Die Folgen sind eine Belastung für die Umwelt, Waldschäden, Abgase, Stau und Lärm. Und auch Unfälle, Herr Bundesminister, werden vermehrt durch LKW verursacht.

Apropos Unfälle, Herr Bundesminister: Eine Frage ... (Bundesminister Dipl.-Ing. Schmid: Wer hat denn den Transitvertrag gemacht?) Das Schuljahr ist jetzt zu Ende, daher meine Frage: Werden Sie in den Sommermonaten (Bundesminister Dipl.-Ing. Schmid: Wer hat denn den Transitvertrag gemacht?)  – ich lasse mich jetzt nicht aus dem Konzept bringen! –, Herr Bundesminister, zum Schutz des Sommerreiseverkehrs eine wirksame Sommerreiseverordnung erlassen? (Abg. Dr. Partik-Pablé: Wer hat denn den Transitvertrag abgeschlossen? – Abg. Mag. Kukacka: "Freundschaft!" Immer die alte Rede! – Abg. Haigermoser: Das ist doch ein Ammenmärchen, das da verzapft wird!)

Herr Kollege, es fehlen auf den österreichischen Transitrouten Kontrollstellen, die die Gefahren durch Gefahrenguttransporte, die Sicherheitsrisikos et cetera minimieren. Was wird dagegen getan, um solche Gefahrengutkontrollstellen einzurichten und damit für die Sicherheit der Bevölkerung zu sorgen? (Abg. Haigermoser: Ich habe den Verdacht, die Rede hat er selbst geschrieben! Der Verdacht erhärtet sich! Von Minute zu Minute wird der Verdacht größer!)

Herr Bundesminister! Es ist kein Wunder, dass durch die Förderung des LKW-Verkehrs ein permanenter Anreiz zur Steigerung dieses Verkehrs zu Lasten einer entsprechenden Attraktivierung des öffentlichen Verkehrs und des Schienenverkehrs besteht. Daher ist – wie dies auch Frau Kollegin Moser vorhin schon gesagt hat – der Nahverkehr und die Verkehrserregung entsprechend zu regeln. In diesem Zusammenhang ist die Überlegung einer Verkehrserregerabgabe sowie die verstärkte Förderung des öffentlichen Nah- und Personenverkehrs sinnvoll, auch in Richtung der zukünftigen Entwicklung des österreichischen Verkehrssystems.

Der Erstellung einer fundierten Studie über die Einführung einer Verkehrserregerabgabe werden wir Sozialdemokraten daher gerne zustimmen. – Danke schön. Danke für die Aufregung. (Beifall bei der SPÖ.)

21.00

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesminister Dipl.-Ing. Schmid. Ich erteile es ihm.

21.00

Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie Dipl.-Ing. Michael Schmid: Sehr geehrter Herr Präsident! Meine werten Damen und Herren! Ich werde die Debatte jetzt nicht verlängern, aber nur eine Frage, Herr Abgeordneter: Wer hat denn den Transitvertrag gemacht? (Abg. Ing. Westenthaler: Genau!)  – Herr Kollege Einem – er ist jetzt leider nicht anwesend – und seine Vorgänger haben es auch nicht verdient, dass sie so von euch beschimpft werden, weil so schlecht wird die Verkehrspolitik doch wohl nicht gewesen sein, dass jeder Abgeordnete hier heraußen sagen muss, wie katastrophal die Situation in Österreich ist. Da muss sogar ich den Kollegen Einem verteidigen. Er hat sich da ja doch bemüht. Also seid ein bisschen fairer zu den eigenen Leuten. – Danke für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei der ÖVP.)

21.01

Präsident Dr. Heinz Fischer (den Vorsitz übernehmend): Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Mag. Firlinger. – Bitte.

21.01

Abgeordneter Mag. Reinhard Firlinger (Freiheitliche): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Frau Kollegin Moser, ich finde es schon eigenartig, wenn Sie


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einen Entschließungsantrag einbringen – in diesem Fall sogar einen Initiativantrag –, und dann das, was Sie geändert haben möchten, das, was Sie beim Minister bestellen möchten, nicht in Einklang bringen mit dem, was Rechtslage ist.

Frau Kollegin! Sie wissen ganz genau, dass das Nahverkehrsgesetz, das wir im Vorjahr beschlossen haben, mit 1. Jänner 2000 in Kraft getreten ist – zumindest hinsichtlich dieser Bestimmung. Jetzt haben wir Juli 2000, das heißt, es ist gerade sechs Monate in Kraft. Was wollen Sie, dass der Minister innerhalb eines Beobachtungszeitraumes von sechs Monaten prüft? – Da gibt es nicht viel zu prüfen, sage ich Ihnen. Daher ist auch der Antrag, so wie er jetzt eingebracht wurde, ein Unsinn.

Hätten wir einen Beobachtungszeitraum von zwei Jahren oder eineinhalb Jahren, dann könnte man wirklich überprüfen, was in diesem Zeitraum geschehen ist, wie viele Gemeinden von ihrem Recht Gebrauch gemacht haben, eine Verkehrserregerabgabe einzuheben, und wie sich das ausgewirkt hat. Aber in einem halben Jahr? Ich wüsste nicht, was das für einen Sinn machen würde. Mir ist auch keine einzige Gemeinde bekannt, die davon tatsächlich Gebrauch gemacht hat.

Frau Kollegin! Ich bin durchaus aufgeschlossen in Richtung solcher Anträge, aber sie müssen auch zeitlich einen Sinn ergeben, sonst werden Sie unsere Zustimmung dazu eben nicht bekommen können.

Ich komme noch ganz kurz auf die beiden Regierungsvorlagen zu sprechen. Ich halte es für notwendig, dass die Regelung, die die Europäische Union getroffen hat, auch von Österreich in nationales Recht übergeführt wird, nämlich die Verlängerung der bestehenden Binnenschifffahrtsfonds-Regelung. Meine Damen und Herren! Sie wissen, dass man damit einen Mechanismus geschaffen hat, um bestehenden Überkapazitäten entgegenzuwirken.

Die Europäische Union hat unter Anerkennung einer Ausnahmeregelung für Österreichs Donauschifffahrt diese Regelung um weitere zwei Jahre verlängert. Das heißt, man hat weiterhin einen Mechanismus gegen Überkapazitäten, wo dann entsprechend abgewrackt werden muss beziehungsweise soll. Ich halte das für diesen Zeitraum für sinnvoll, und daher befürworten wir natürlich diese Regierungsvorlage.

Ein letzter Punkt: Das Übereinkommen zur Verkehrsvereinfachung im grenzüberschreitenden Verkehr mit Slowenien ist ein bilaterales Abkommen, dessen Genesis, dessen Entstehungsgeschichte eine lange ist, aber inhaltlich ist dieses Übereinkommen völlig klar. Es bietet, wie ich glaube, keinen Anlass für irgendwelche kontroversiellen Diskussionen. Daher werden die Regierungsparteien dieser Vorlage selbstverständlich ihre Zustimmung erteilen.

Im Übrigen würde ich mir wünschen, dass wieder einmal zu einer regulären Stunde eine Verkehrsdebatte mit Stil und unter Anwesenheit des Altministers Einem stattfindet. Ich habe das bereits gestern gesagt: Mit Regelmäßigkeit ist er bei solchen Debatten abwesend. Aber es ist auch schon spät. Vielleicht haben wir nächstes Mal dazu eine bessere Gelegenheit. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

21.05

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Zweytick. – Bitte.

21.05

Abgeordneter Johannes Zweytick (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzter Herr Bundesminister! Als Abgeordneter einer Grenzregion zu Slowenien weiß ich, was es bedeutet, Erleichterungen der Grenzabfertigung im Eisenbahn- und Straßenverkehr zu schaffen. Ich sehe täglich, was sich am Grenzübergang Spielfeld abspielt. Daher bin ich froh darüber, dass es ein Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Republik Slowenien gibt. Dieses Abkommen trägt bereits einen wesentlichen Teil zur Osterweiterung, zur Aufnahme Sloweniens in die Europäische Union bei. Es ist sozusagen ein erster Schritt.


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Zweck dieses Abkommens ist die beschleunigte Abwicklung des Grenzverkehrs, wobei dem seit der Unabhängigkeit Sloweniens wieder verstärkten Verkehrsaufkommen zwischen der Republik Österreich und der Republik Slowenien Rechnung getragen wird. Außerdem beweist es, dass diese Bundesregierung bestrebt ist, die Verwaltung zu vereinfachen, um für die Bürger bessere Bedingungen zu schaffen.

Die mögliche Errichtung gemeinsamer Grenzabfertigungsstellen wird auf jeden Fall Personal- und Kosteneinsparungen bringen. Auch eine deutliche Umweltentlastung kommt dabei den Regionen Kärnten und Steiermark zugute. Voraussetzung dafür ist Ihre Zustimmung zu dieser Regierungsvorlage. – Danke. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

21.07


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33. Sitzung / Seite 206

Präsident Dr. Heinz Fischer:
Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Binder. – Bitte.

21.07

Abgeordnete Gabriele Binder (SPÖ): Herr Präsident! Herr Minister! Ich denke, irgendwann zieht das Argument wirklich nicht mehr, dass immer die anderen verantwortlich sind. Sie sind jetzt Verkehrsminister, Sie haben die Kompetenzen, Sie haben die Verantwortung und auch die Zuständigkeit. (Beifall bei der SPÖ.)

Herr Minister! Beim Transitvertrag geht es darum, dass er weiter verhandelt wird, dass er weiter bestehen bleibt. Es gibt wichtige Punkte, die anstehen: die Einhaltung der Feiertagsruhe, die Einhaltung des Nachtfahrverbotes und auch, dass der Ökopunkte-Vertrag bestehen bleibt. Es ist Ihre Verantwortung und Ihre Zuständigkeit, Herr Minister! (Beifall bei der SPÖ.)

Meine Damen und Herren! Die vorliegenden Punkte wurden zum Teil schon erwähnt. Einige Worte zum Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Republik Slowenien: Es geht um eine beschleunigte Abwicklung des Grenzverkehrs, um so genannte Rahmenbedingungen. Das Abkommen regelt Rechte, Pflichten und Befugnisse.

Ein weiterer Punkt in dieser Debatte ist der Bericht über den Entschließungsantrag der Kollegin Moser in Bezug auf eine Studie über die Einführung einer Verkehrserregerabgabe. Dem gegenüber steht ein Entschließungsantrag mit der Bitte und der Aufforderung an den Minister, einen Bericht über die Erfahrungen der Verkehrsanschlussabgabe zu erstellen und dem Nationalrat zu übermitteln.

Meine Damen und Herren! Diese Verkehrsanschlussabgabe ist im öffentlichen Personennah- und Regionalverkehrsgesetz geregelt. Da geht es vor allem darum, dass die Gemeinden Einnahmen tätigen können, um Anschlüsse des öffentlichen Verkehrs finanzieren zu können, also um die Errichtung von öffentlichen Verkehrsmitteln und zusätzlichen Fahrbetriebsmitteln.

Ich denke, der Bericht über dieses Gesetz ist sicherlich sinnvoll, denn man kann dadurch feststellen, wo und wie diese Maßnahmen durchgeführt worden sind. Sind diese Maßnahmen sinnvoll und effizient? Tritt dadurch eine Standortverschlechterung ein? Und: Ist es notwendig, dass diese Abgabe evaluiert wird, dass dieses Gesetz evaluiert wird?

Meine Damen und Herren! Es geht vor allen Dingen auch um Kostenwahrheit. In diesem Zusammenhang eine weitere Frage an Sie, Herr Minister: Wie geht es weiter mit dem LKW-Road-Pricing? Wie schaut es mit der Vergabe der Mautstellen aus? Eine Entscheidung steht unbedingt aus. Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmer und die Zurückdrängung des Individualverkehrs zu Gunsten des öffentlichen Verkehrs stehen im Vordergrund.

Herr Minister! Ich denke, Verkehrssicherheit insgesamt ist ein bisschen ein Stiefkind von Ihnen. Tragische Fakten, Daten und Zahlen sprechen aber eine klare Sprache und rufen förmlich nach einem klaren Verkehrssicherheitskonzept.

Meine Damen und Herren! Herr Minister! Setzen Sie Taten! Wir werden Sie daran messen. (Beifall bei der SPÖ.)

21.10

Präsident Dr. Heinz Fischer: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Dr. Rada. – Bitte.

21.10

Abgeordneter Dr. Robert Rada (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Auch ich möchte mich in gebotener Kürze noch mit dem Binnenschifffahrtsfonds beschäftigen. Ich stelle mit Interesse, aber auch mit einiger Verwunderung fest, wie sehr sich Herr Abgeordneter Firlinger über diese Art von EU-Regulierung freut, bei der man Überkapazitäten einfach dadurch löst, dass man andere abwrackt. Das ist ja sehr interessant zu sehen, wie man damit den freien Markt, dem Sie mit Ihrem Regierungspartner immer wieder das Wort reden, steuert.

Meine sehr geschätzten Damen und Herren! Ich möchte aber doch im Zuge dieser Debatte zur Binnenschifffahrt die Bedeutung der Wasserstraßen an sich und insbesondere die der Wasserstraße der Donau, auch für Österreich, noch ganz kurz herausstreichen.

Die Donau bietet eine Verkehrsverbindung vom Nordwesten bis in den Südosten Europas, die viel zu wenig genützt wird. Wir könnten uns durch ihre verstärkte Nutzung nicht nur enorme wirtschaftliche Vorteile verschaffen, sondern vor allem auch die Umwelt entlasten. Dies ist vor allem auch im Hinblick auf die Transitströme, die bereits vermehrt aus dem Osten kommen und mit der Ostöffnung noch kommen werden, von Bedeutung. Es freut mich, dass ein LKW-Frächter dem mit Begeisterung zustimmt, und ich kann das auch verstehen, denn die moderne Containerlogistik macht dies durchaus möglich und sinnvoll.

Herr Bundesminister! Es ist aber dafür Sorge zu tragen, dass diese Wasserstraße auch ständig befahren werden kann und nicht wegen Niederwassers oder Hochwassers für den Transport von Gütern gesperrt wird. (Abg. Wattaul: Was machen Sie gegen Niederwasser, Herr Kollege?)

Ein Letztes – ich habe es bei meiner letzten Rede schon betont –: Wir brauchen im Bereich dieser Wasserstraßen auch Vernetzungen. Eine Möglichkeit der Vernetzung, die für den Osten Österreichs enorme Erleichterung bringen würde, ist der Donau-Oder-Elbe-Kanal. Herr Bundesminister! Ich ersuche Sie, ehestmöglich in derartige Planungsphasen einzutreten beziehungsweise diese zu unterstützen. (Beifall bei der SPÖ.)

21.13

Präsident Dr. Heinz Fischer: Zu Wort ist niemand mehr gemeldet. (Unruhe im Saal. – Präsident Dr. Fischer gibt das Glockenzeichen.) Die Debatte ist geschlossen. Ich bitte die Plätze einzunehmen.

Ein Schlusswort von Seiten des Berichterstatters wird nicht gewünscht.

Wir gelangen daher zu den Abstimmungen, die über die einzelnen Anträge getrennt vorgenommen werden.

Zuerst stimmen wir ab über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in 84 der Beilagen.

Ich darf bitten, dass jene Damen und Herren, die der Vorlage zustimmen, sich von den Sitzen erheben. – Das ist in zweiter Lesung einstimmig angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die der Vorlage auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Die Vorlage ist auch in dritter Lesung einstimmig angenommen.

Wir gelangen zur Abstimmung über den Antrag des Verkehrsausschusses, dem Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages in 32 der Beilagen die Genehmigung zu erteilen.

Im Falle der Zustimmung bitte ich um ein entsprechendes Zeichen. – Ich stelle einstimmige Genehmigung fest.


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Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag des Verkehrsausschusses, seinen Bericht in 154 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Auch hier bitte ich im Falle der Zustimmung um ein entsprechendes Zeichen. – Ich stelle fest, dass die Kenntnisnahme mit Mehrheit erfolgt.

Schließlich kommen wir zur Abstimmung über die dem Ausschussbericht in 154 der Beilagen beigedruckte Entschließung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die diese Entschließung unterstützen, um ein Zeichen. – Der Nationalrat hat die Entschließung mit Mehrheit beschlossen. (E 24.)

Die Tagesordnung ist hiermit erschöpft.

Einlauf

Präsident Dr. Heinz Fischer: Ich gebe noch bekannt, dass in der heutigen Sitzung die Selbständigen Anträge 230/A bis 244/A eingebracht wurden.

Eingelangt sind auch die Anfragen 1014/J bis 1049/J.

*****

Die nächste Sitzung berufe ich für morgen, Freitag, den 7. Juli, um 9 Uhr ein.

Die Tagesordnung wird im Wege der Klubs zugestellt werden, weil gegenüber dem Aviso vermutlich noch ein Punkt ergänzt werden wird.

Die Sitzung ist geschlossen.

Schluss der Sitzung: 21.15 Uhr