Stenographisches Protokoll
135.
Sitzung des Nationalrates der Republik Österreich
XXII. Gesetzgebungsperiode
Mittwoch, 25. Jänner 2006
135. Sitzung des Nationalrates der Republik Österreich
XXII. Gesetzgebungsperiode Mittwoch, 25. Jänner 2006
Dauer der Sitzung
Mittwoch,
25. Jänner 2006: 9.00 – 22.42 Uhr
*****
Tagesordnung
1. Punkt: Bericht über den Antrag 757/A der Abgeordneten Klaus Wittauer, Dipl.-Ing. Hannes Missethon, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Führerscheingesetz geändert wird (9. FSG-Novelle)
2. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Bundesstraßen-Mautgesetz 2002, das ASFINAG-Gesetz und das ASFINAG-Ermächtigungsgesetz 1997 geändert werden
3. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Luftfahrtgesetz geändert wird
4. Punkt: Protokoll über den Beitritt der Europäischen Gemeinschaft zum Internationalen Übereinkommen vom 13. Dezember 1960 über Zusammenarbeit zur Sicherung der Luftfahrt „EUROCONTROL“ entsprechend den verschiedenen vorgenommenen Änderungen in der Neufassung des Protokolls vom 27. Juni 1997 samt Schlussakte
5. Punkt: Protokoll zur Neufassung des Internationalen Übereinkommens vom 13. Dezember 1960 über Zusammenarbeit zur Sicherung der Luftfahrt „EUROCONTROL“ entsprechend den verschiedenen vorgenommenen Änderungen samt Zusatzprotokoll und Schlussakte
6. Punkt: Bericht über den Wahrnehmungsbericht des Rechnungshofes über Teilgebiete der Gebarung des Bundes, Reihe Bund 2005/7
7. Punkt: Bericht über den Wahrnehmungsbericht des Rechnungshofes, Reihe Bund 2005/8
8. Punkt: Bundesverfassungsgesetz über den Abschluss des Vertrages über den Beitritt der Republik Bulgarien und Rumäniens zur Europäischen Union
9. Punkt: Sammelbericht über die Petitionen Nr. 59, 61, 62, 64, 68, 69 und 71 sowie über die Bürgerinitiativen Nr. 26 und 27
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10. Punkt: Erste Lesung: Antrag der Abgeordneten Dietmar Keck, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Urlaubsgesetz 1976 und das Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz geändert werden (744/A)
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Inhalt
Nationalrat
Mandatsverzicht des Abgeordneten Mag. Herbert Haupt ................................ 20, 118
Angelobung des Abgeordneten Elmar Lichtenegger .............................................. 118
Personalien
Verhinderungen .............................................................................................................. 20
Geschäftsbehandlung
Wortmeldung des Abgeordneten Dr. Josef Cap betreffend Ankündigung eines Antrages auf Einberufung einer Sondersitzung ....................................................................................................... 39
Wortmeldungen in diesem Zusammenhang:
Mag. Wilhelm Molterer ................................................................................................ 39
Herbert Scheibner ........................................................................................................ 40
Dr. Alexander Van der Bellen ..................................................................................... 40
Antrag der Abgeordneten Mag. Terezija Stoisits, Kolleginnen und Kollegen, dem Verfassungsausschuss zur Berichterstattung über den Antrag 732/A (E) betreffend Einleitung eines Verfahrens gemäß Art. 142 Abs. 1 lit. e B-VG gegen den LH von Kärnten, Dr. Jörg Haider, gemäß § 43 Abs. 1 der Geschäftsordnung eine Frist bis 1. Feber 2006 zu setzen ........................................................................................... 41
Verlangen gemäß § 43 Abs. 3 der Geschäftsordnung auf Durchführung einer kurzen Debatte im Sinne des § 57a Abs. 1 GOG .......................................................................................................... 41
Redner:
Mag.
Terezija Stoisits ................................................................................................. 172
Dr. Ulrike Baumgartner-Gabitzer ............................................................................. 175
Mag.
Melitta Trunk ..................................................................................................... 176
Dipl.-Ing. Uwe Scheuch ............................................................................................. 177
Dr. Eva Glawischnig-Piesczek .................................................................................. 179
Ablehnung des Fristsetzungsantrages ........................................................................ 181
Antrag der Abgeordneten Dr. Alfred Gusenbauer, Kolleginnen und Kollegen, dem Ausschuss für Arbeit und Soziales zur Berichterstattung über den Antrag 460/A (E) betreffend Gewährung eines bundeseinheitlichen Heizkostenzuschusses gemäß § 43 Abs. 1 der Geschäftsordnung eine Frist bis 28. Feber 2006 zu setzen ............................................................................................................................... 41
Verlangen gemäß § 43 Abs. 3 der Geschäftsordnung in Verbindung mit den §§ 57a und b der Geschäftsordnung auf Durchführung einer kurzen Debatte – Verlangen kann nicht Rechnung getragen werden ............................................................................................................................ 41
Ablehnung des Fristsetzungsantrages ........................................................................ 257
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Redezeitbeschränkung nach Beratung in der Präsidialkonferenz gemäß § 57 Abs. 3 Z. 2 der Geschäftsordnung .......................................................................................................... 41
Antrag der Abgeordneten Dr. Josef Cap, Mag. Werner Kogler, Kolleginnen und Kollegen auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses hinsichtlich des illegalen Handels mit Sichtvermerken § 33 Abs. 1 der Geschäftsordnung ........................................................................................................ 244
Bekanntgabe ................................................................................................................... 80
Verlangen gemäß § 33 Abs. 2 der Geschäftsordnung auf Durchführung einer kurzen Debatte im Sinne des § 57a Abs. 1 GOG .......................................................................................................... 80
Redner:
Dr.
Josef Cap .............................................................................................................. 248
Walter Murauer ........................................................................................................... 251
Marianne Hagenhofer ................................................................................................ 252
Herbert Scheibner ...................................................................................................... 253
Mag. Werner Kogler ................................................................................................... 255
Ablehnung des Antrages .............................................................................................. 257
Wortmeldungen betreffend Anwesenheit eines Regierungsmitgliedes während der Debatte über Tagesordnungspunkt 8:
Peter Schieder ............................................................................................................ 196
Mag. Wilhelm
Molterer .............................................................................................. 196
Aktuelle
Stunde (33.)
Thema: „Behindertenpolitik: Gleiche Rechte für alle Menschen mit besonderen Bedürfnissen“ ............................................................................................................................... 20
Redner/Rednerinnen:
Mag. Herbert Haupt ...................................................................................................... 20
Staatssekretär Sigisbert Dolinschek ......................................................................... 23
Dr. Franz-Joseph Huainigg ......................................................................................... 26
Mag. Christine Lapp ..................................................................................................... 27
Dr. Helene Partik-Pablé ............................................................................................... 28
Theresia
Haidlmayr ...................................................................................................... 30
Barbara
Riener ............................................................................................................. 31
Ulrike Königsberger-Ludwig ...................................................................................... 33
Maximilian Walch ......................................................................................................... 35
Dieter Brosz .................................................................................................................. 36
Ausschüsse
Zuweisungen ......................................................................................................... 38, 244
Dringlicher
Antrag
der Abgeordneten Mag. Wilhelm Molterer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Fortsetzung der erfolgreichen Börseneinführungen (765/A) (E) ............................................................ 120
Begründung: Mag. Wilhelm Molterer ......................................................................... 124
Bundesminister Mag. Karl-Heinz Grasser .............................................................. 129
Debatte:
Dkfm. Dr. Günter Stummvoll .................................................................................... 135
Dr. Christoph Matznetter ........................................................................................... 138
Herbert Scheibner ...................................................................................................... 140
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Mag. Werner Kogler ................................................................................................... 142
Jakob Auer .................................................................................................................. 145
Mag. Johann Moser ................................................................................................... 147
Staatssekretär Mag. Eduard
Mainoni ...................................................................... 153
Dr. Christoph Matznetter (tatsächliche
Berichtigung) .............................................. 155
Maximilian Walch ....................................................................................................... 156
Michaela Sburny ......................................................................................................... 157
Werner Amon, MBA ................................................................................................... 159
Renate Csörgits .......................................................................................................... 161
Dipl.-Ing. Maximilian Hofmann ................................................................................. 162
Dr. Gabriela Moser ..................................................................................................... 163
Walter Schopf ............................................................................................................. 165
Dipl.-Ing. Uwe Scheuch ............................................................................................. 166
Mag. Kurt Gaßner ....................................................................................................... 167
Staatssekretär Mag. Helmut Kukacka ..................................................................... 168
Mag. Dietmar Hoscher ............................................................................................... 169
Karl Öllinger ................................................................................................................ 170
Detlev Neudeck ........................................................................................................... 171
Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Christoph Matznetter, Kolleginnen und Kollegen betreffend Gewährleistung einer nachhaltigen Entwicklung der Post AG und Sicherung einer flächendeckenden, qualitativ hochwertigen Versorgung mit Postdienstleistungen sowie der Infrastruktur und der Beschäftigung im ländlichen Raum – Ablehnung ............................................................................. 150, 172
Annahme des Selbständigen Entschließungsantrages [(765/A) (E)] (E 168) ............. 172
Verhandlungen
1. Punkt: Bericht des Verkehrsausschusses über den Antrag 757/A der Abgeordneten Klaus Wittauer, Dipl.-Ing. Hannes Missethon, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Führerscheingesetz geändert wird (9. FSG-Novelle) (1274 d.B.) ................................. 42
Redner/Rednerinnen:
Kurt
Eder ....................................................................................................................... 42
Dipl.-Ing. Hannes Missethon ....................................................................................... 43
Dr. Gabriela Moser ....................................................................................................... 44
Anton Wattaul ............................................................................................................... 48
Gabriele Binder-Maier ................................................................................................. 49
Johann Rädler .............................................................................................................. 50
Mag.
Terezija Stoisits ................................................................................................... 51
Dipl.-Ing. Elke Achleitner ............................................................................................. 52
Ing. Erwin Kaipel .......................................................................................................... 54
Staatssekretär Mag. Eduard Mainoni ........................................................................ 54
Günter Kößl .................................................................................................................. 56
Heidemarie Rest-Hinterseer ....................................................................................... 56
Peter
Marizzi ................................................................................................................. 58
Anita
Fleckl ................................................................................................................... 59
Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen betreffend Vorsorge gegen unverantwortliches Rasen („wenigstens 160 muss 160 bleiben!“) – Ablehnung 47, 60
Annahme des Gesetzentwurfes ..................................................................................... 59
2. Punkt: Bericht des Verkehrsausschusses über die Regierungsvorlage (1262 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Bundesstraßen-Mautgesetz 2002, das
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ASFINAG-Gesetz und das ASFINAG-Ermächtigungsgesetz 1997 geändert werden (1275 d.B.) .......................................................................................... 60
Redner/Rednerinnen:
Mag. Karin Hakl ............................................................................................................ 60
Kurt Eder ....................................................................................................................... 61
Anton Wattaul ............................................................................................................... 62
Dr. Gabriela Moser ....................................................................................................... 63
Peter Haubner ............................................................................................................... 65
Petra
Bayr ..................................................................................................................... 65
Dipl.-Ing. Elke Achleitner ............................................................................................. 66
Heidemarie Rest-Hinterseer ....................................................................................... 68
Fritz Grillitsch ............................................................................................................... 68
Anton Heinzl ................................................................................................................. 69
Franz Glaser .................................................................................................................. 70
Dkfm. Dr. Hannes Bauer ............................................................................................. 71
Mag. Heribert Donnerbauer ........................................................................................ 72
Stefan Prähauser .......................................................................................................... 73
Staatssekretär Mag. Eduard Mainoni ........................................................................ 74
Christoph Kainz ............................................................................................................ 75
Dr. Elisabeth Hlavac ..................................................................................................... 76
Erwin Hornek ................................................................................................................ 76
Staatssekretär Mag. Helmut Kukacka ....................................................................... 77
Martin Preineder ........................................................................................................... 78
Annahme des Gesetzentwurfes ..................................................................................... 79
Gemeinsame Beratung über
3. Punkt: Bericht des Verkehrsausschusses über die Regierungsvorlage (1191 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Luftfahrtgesetz geändert wird (1263 d.B.) ............................................................... 80
4. Punkt: Bericht des Verkehrsausschusses über die Regierungsvorlage (1260 d.B.): Protokoll über den Beitritt der Europäischen Gemeinschaft zum Internationalen Übereinkommen vom 13. Dezember 1960 über Zusammenarbeit zur Sicherung der Luftfahrt „EUROCONTROL“ entsprechend den verschiedenen vorgenommenen Änderungen in der Neufassung des Protokolls vom 27. Juni 1997 samt Schlussakte (1276 d.B.) ...................................................................................................................... 80
5. Punkt: Bericht des Verkehrsausschusses über die Regierungsvorlage (1261 d.B.): Protokoll zur Neufassung des Internationalen Übereinkommens vom 13. Dezember 1960 über Zusammenarbeit zur Sicherung der Luftfahrt „EUROCONTROL“ entsprechend den verschiedenen vorgenommenen Änderungen samt Zusatzprotokoll und Schlussakte (1277 d.B.) ....................................................... 80
Redner/Rednerinnen:
Dipl.-Ing. Mag. Roderich Regler ................................................................................. 81
Gerhard Steier .............................................................................................................. 83
Dipl.-Ing. Maximilian Hofmann ................................................................................... 83
Dr. Gabriela Moser ....................................................................................................... 85
Franz Xaver Böhm ....................................................................................................... 86
Markus Fauland ............................................................................................................ 87
Dipl.-Ing. Günther Hütl ................................................................................................. 88
Annahme des Gesetzentwurfes in 1263 d.B. ................................................................ 89
Genehmigung der beiden Staatsverträge in 1276 und 1277 d.B. .................................. 89
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Beschlussfassung
im Sinne des Artikels 49 Abs. 2 B-VG hinsichtlich 1276 und
1277 d.B. 90
6. Punkt: Bericht des Rechnungshofausschusses über den Wahrnehmungsbericht (III-158 d.B.) des Rechnungshofes über Teilgebiete der Gebarung des Bundes, Reihe Bund 2005/7 (1242 d.B.) 90
Redner/Rednerinnen:
Dr. Günther Kräuter ..................................................................................................... 90
Dr. Reinhold Lopatka ................................................................................................... 91
Mag. Werner Kogler ..................................................................................................... 93
Detlev Neudeck ............................................................................................................. 97
Rosemarie Schönpass ................................................................................................ 98
Bundesminister Mag. Karl-Heinz Grasser ................................................................ 99
Hermann Gahr ............................................................................................................ 104
Dr. Peter Pilz ............................................................................................................... 104
Gabriele Tamandl ....................................................................................................... 108
Mag. Kurt Gaßner ....................................................................................................... 109
Staatssekretär Dr. Alfred Finz .................................................................................. 110
Nikolaus Prinz ............................................................................................................. 111
Präsident des Rechnungshofes Dr. Josef Moser .................................................. 112
Dr. Gabriela Moser ..................................................................................................... 113
Detlev Neudeck (tatsächliche Berichtigung) .............................................................. 115
Dipl.-Ing. Mag. Roderich Regler ............................................................................... 115
Christian Faul ............................................................................................................. 116
Dr.
Christian Puswald ................................................................................................ 117
Kenntnisnahme des Berichtes ..................................................................................... 118
7. Punkt: Bericht des Rechnungshofausschusses über den Wahrnehmungsbericht (III-159 d.B.) des Rechnungshofes, Reihe Bund 2005/8 (1266 d.B.) ...................................................... 118
Redner/Rednerinnen:
Mag.
Christine Lapp ................................................................................................... 119
Alfred Schöls .............................................................................................................. 119
Karl Öllinger ................................................................................................................ 181
Detlev Neudeck ........................................................................................................... 183
Ing. Erwin Kaipel ........................................................................................................ 184
Edeltraud Lentsch ...................................................................................................... 185
Mag. Ruth Becher ...................................................................................................... 186
August Wöginger ....................................................................................................... 187
Hermann Krist ............................................................................................................ 188
Präsident des Rechnungshofes Dr. Josef Moser .................................................. 189
Gerhard Reheis .......................................................................................................... 191
Dr. Günther Kräuter ................................................................................................... 192
Mag. Werner Kogler ................................................................................................... 192
Kenntnisnahme des Berichtes ..................................................................................... 194
8. Punkt: Bericht des Verfassungsausschusses über die Regierungsvorlage (1265 d.B.): Bundesverfassungsgesetz über den Abschluss des Vertrages über den Beitritt der Republik Bulgarien und Rumäniens zur Europäischen Union (1278 d.B.) ........................................................ 195
Redner/Rednerinnen:
Dr. Michael Spindelegger .......................................................................................... 195
Dr. Peter Wittmann .................................................................................................... 196
Herbert Scheibner ...................................................................................................... 197
Nationalrat, XXII.GP | 135. Sitzung / Seite 7 |
Dr. Eva Glawischnig-Piesczek .................................................................................. 199
Karl Donabauer .......................................................................................................... 200
Dr. Elisabeth Hlavac ................................................................................................... 202
Barbara Rosenkranz .................................................................................................. 203
Christine Marek .......................................................................................................... 204
Peter Marizzi ............................................................................................................... 205
Bundeskanzler Dr. Wolfgang Schüssel ................................................................... 206
Notburga Schiefermair .............................................................................................. 208
Mag. Ruth Becher ...................................................................................................... 209
Dr. Vincenz Liechtenstein ......................................................................................... 210
Stefan Prähauser ........................................................................................................ 210
Michael Praßl .............................................................................................................. 211
Mag. Hans Langreiter ................................................................................................ 212
Peter Schieder ............................................................................................................ 213
Annahme des Gesetzentwurfes ................................................................................... 214
9. Punkt: Sammelbericht des Ausschusses für Petitionen und Bürgerinitiativen über die Petitionen Nr. 59, 61, 62, 64, 68, 69 und 71 sowie über die Bürgerinitiativen Nr. 26 und 27 (1267 d.B.) ....... 214
Redner/Rednerinnen:
Mag. Gisela Wurm ...................................................................................................... 214
Karl Freund ................................................................................................................. 216
Theresia Haidlmayr .................................................................................................... 217
Marialuise Mittermüller ............................................................................................. 218
Anton Heinzl ............................................................................................................... 219
Mag. Dr. Alfred Brader .............................................................................................. 220
Mag. Brigid Weinzinger ............................................................................................. 221
Markus Fauland .......................................................................................................... 223
Mag. Christine Muttonen ........................................................................................... 223
Anton
Doppler ............................................................................................................ 224
Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber ........................................................................... 225
Dipl.-Ing. Uwe Scheuch ............................................................................................. 227
Dr. Robert Rada .......................................................................................................... 229
Astrid Stadler .............................................................................................................. 229
Gerhard Steier ............................................................................................................ 230
Norbert Sieber ............................................................................................................ 231
Mag. Elisabeth Grossmann ...................................................................................... 232
Johannes Schweisgut ............................................................................................... 233
Rainer Wimmer .......................................................................................................... 234
Johann Kurzbauer ...................................................................................................... 235
Petra Bayr ................................................................................................................... 235
Jochen Pack ................................................................................................................ 236
Dietmar Keck .............................................................................................................. 237
Anita Fleckl ................................................................................................................. 238
Herbert Scheibner ...................................................................................................... 239
Dr. Josef Cap .............................................................................................................. 240
Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Ulrike Baumgartner-Gabitzer, Dipl.-Ing. Elke Achleitner, Kai Jan Krainer, Mag. Brigid Weinzinger, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Importverbot von Hunde- und Katzenfellen sowie Schaffung eines internationalen Kennzeichnungssystems von Fellen in verarbeiteten Kleidungsstücken – Annahme (E 169) ................................................................ 222, 241
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Kenntnisnahme des Ausschussberichtes ................................................................... 241
10. Punkt: Erste Lesung: Antrag der Abgeordneten Dietmar Keck, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Urlaubsgesetz 1976 und das Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz geändert werden (744/A) ............................................................................................................. 241
Redner/Rednerinnen:
Dietmar
Keck .............................................................................................................. 241
Anna
Franz .................................................................................................................. 242
Maximilian
Walch ....................................................................................................... 243
Karl Öllinger ................................................................................................................ 243
Zuweisung des Antrages 744/A an den Ausschuss für Arbeit und Soziales ............... 244
Eingebracht wurden
Petitionen ...................................................................................................................... 38
Petition betreffend „Die politischen Ereignisse in Äthiopien“ (Ordnungsnummer 78) (überreicht von den Abgeordneten Mag. Gisela Wurm und Petra Bayr)
Petition betreffend „JA! Zur Wohnqualität – NEIN! Zum LKW-Dauerparken im Wohngebiet“ (Ordnungsnummer 79) (überreicht vom Abgeordneten Dietmar Keck)
Regierungsvorlagen ................................................................................................... 38
1269: Bundesgesetz, mit dem das Bundeshaushaltsgesetz geändert wird
1270: Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Verkehrs-Arbeitsinspektion (Verkehrs-Arbeitsinspektionsgesetz) und das Bundesgesetz über Seilbahnen (Seilbahngesetz) geändert werden
1272: Vertrag zwischen der Republik Österreich und der Tschechischen Republik über die polizeiliche Zusammenarbeit und die zweite Ergänzung des Europäischen Übereinkommens vom 20. April 1959 über die Rechtshilfe in Strafsachen
1273: Abkommen zwischen der Republik Österreich und Rumänien über soziale Sicherheit
1279: Finanzmarktaufsichtsänderungsgesetz 2005 – FMA-ÄG 2005
1280: Bundesgesetz, mit dem das Bauern-Sozialversicherungsgesetz geändert wird
Berichte ......................................................................................................................... 39
III-192: Digitalisierungsbericht 2005; Bundeskanzler
III-193: Bericht über die Tätigkeit der Arbeitsinspektion im Jahr 2004; BM f. Wirtschaft und Arbeit
III-194: 19. Bericht über die Tätigkeit der Internationales Amtssitz- und Konferenzzentrum Wien AG in den Geschäftsjahren 2001 bis 2004; BM f. Finanzen
III-195: Bericht über die Rückgabe von Kunstgegenständen aus den Österreichischen Bundesmuseen und Sammlungen (Restitutionsbericht 2003/2004); BM f. Bildung, Wissenschaft und Kultur
Nationalrat, XXII.GP | 135. Sitzung / Seite 9 |
III-197: Bericht über die Fortschreibung des Österreichischen Stabilitätsprogrammes für die Jahre 2005 bis 2008; BM f. Finanzen
Einspruch des Bundesrates ....................................................................................... 38
1271: Einspruch des Bundesrates vom 21. Dezember 2005 gegen den Beschluss des Nationalrates vom 16. November 2005 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Personenkraftwagen-Verbraucherinformationsgesetz, das Abfallwirtschaftsgesetz 2002, das Emissionszertifikategesetz und das Immissionsschutzgesetz-Luft geändert werden (Umweltrechtsanpassungsgesetz 2005)
Anträge
der Abgeordneten
Mag. Wilhelm Molterer, Kolleginnen und Kollegen betreffend
Fortsetzung der erfolgreichen Börseneinführungen (765/A) (E)
Mag. Barbara Prammer, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein
Bundesverfassungsgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz geändert wird,
und ein Bundesgrundsatzgesetz über die Errichtung, Erhaltung und Auflassung
von öffentlichen Kinderbetreuungseinrichtungen (Kinderbetreuungs-Grundsatzgesetz)
(766/A)
Dr. Kurt Grünewald, Kolleginnen und Kollegen betreffend
Verankerung der Palliativmedizin an den Universitäten (767/A) (E)
Dr. Kurt Grünewald, Kolleginnen und Kollegen betreffend
Verankerung der Palliativmedizin an den Universitäten (768/A) (E)
Theresia Haidlmayr, Kolleginnen und Kollegen betreffend
bundeseinheitliche sozialversicherungsrechtliche Absicherung von Menschen mit
intellektueller Beeinträchtigung, die in Beschäftigungstherapien tätig sind (769/A) (E)
Dr. Kurt Grünewald, Kolleginnen und Kollegen betreffend
Schaffung einer gesetzlichen Berufsvertretung für PsychotherapeutInnen (770/A) (E)
Mag. Brigid Weinzinger, Kolleginnen und Kollegen betreffend
Aufrechterhaltung des österreichischen Verbots der Wildtierhaltung in Zirkussen
(771/A) (E)
Dieter Brosz, Kolleginnen und Kollegen betreffend Recht
auf Bildung für behinderte Menschen (772/A) (E)
Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein
Bundesgesetz, mit dem das Postgesetz 1997 geändert wird (773/A)
Mag. Ulrike Lunacek, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein
Bundesgesetz, mit dem das Namensänderungsgesetz, BGBl. Nr. 195/1988,
zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 25/1995, geändert wird (774/A)
Dr. Michael Spindelegger, Herbert Scheibner,
Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz
über die Erhebung von Gebühren und den Ersatz von Auslagen für Amtshandlungen
österreichischer Vertretungsbehörden in konsularischen Angelegenheiten
(Konsulargebührengesetz 1992 – KGG 1992) geändert wird (775/A)
Werner Amon, MBA, Maximilian Walch, Kolleginnen und
Kollegen betreffend gesellschaftliche Anerkennung der Tätigkeit von
Freiwilligen im allgemeinen gesellschaftlichen Interesse (776/A) (E)
Dr. Erwin Rasinger, Elmar Lichtenegger, Dr. Kurt Grünewald, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über das Herstellen
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und das Inverkehrbringen von Tabakerzeugnissen sowie die Werbung für
Tabakerzeugnisse und den Nichtraucherschutz (Tabakgesetz), das
Tabakmonopolgesetz und das Tabaksteuergesetz geändert werden (777/A)
Dr. Erwin Rasinger, Barbara Rosenkranz, Dr. Kurt Grünewald,
Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Medizinischer
Masseur- und Heilmasseurgesetz geändert wird (778/A)
Bettina Stadlbauer,
Kolleginnen und Kollegen betreffend Maßnahmen gegen Menschenhandel und
sexuelle Ausbeutung von Frauen (779/A) (E)
Dr. Erwin Rasinger, Barbara Rosenkranz,
Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das
Zahnärztegesetz geändert wird (780/A)
Barbara Riener, Mag. Gisela
Wurm, Anton Wattaul, Dr. Eva Glawischnig-Piesczek, Kolleginnen und
Kollegen betreffend „SOS-Kinderdorf“, Nominierung für den
Friedensnobelpreis 2006 (781/A) (E)
Zurückgezogen wurde der Antrag der Abgeordneten
Dkfm. Dr. Hannes Bauer,
Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das
Arbeitszeitgesetz 1969 geändert wird (743/A) (Zu 743/A)
Anfragen
der Abgeordneten
Anton Heinzl, Kolleginnen und Kollegen an die
Bundesministerin für auswärtige Angelegenheiten betreffend österreichische
Außenpolitik und Kroatien (3769/J)
Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen an die
Bundesministerin für Gesundheit und Frauen betreffend „Tödliches Bakterium
Clostridium difficile – Österreich?“ (3770/J)
Franz Riepl, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler
betreffend die seit fünf Jahren versprochene Budgetsanierung (3771/J)
Franz Riepl, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für
Finanzen betreffend die seit fünf Jahren versprochene Budgetsanierung (3772/J)
Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen an die
Bundesministerin für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz
betreffend Auslandsdienstreisen (3773/J)
Karl Öllinger, Kolleginnen und
Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Auslandsdienstreisen (3774/J)
Theresia Haidlmayr,
Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und
Technologie betreffend Reiseinformation gültig vom 12.12.04 bis 9.12.2006 (3775/J)
Mag. Johann Maier,
Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Gesundheit und Frauen
betreffend Fleischskandal in Deutschland – Ekelfleisch auch in Österreich?
(3776/J)
Dr. Günther Kräuter,
Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend Politikerversorgung im
Zukunftsfonds? (3777/J)
Mag. Ruth Becher,
Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend „schon
schützenswerte Kreise“ im Wohnbereich (3778/J)
Nationalrat, XXII.GP | 135. Sitzung / Seite 11 |
Mag. Gisela Wurm, Kolleginnen und Kollegen an die
Bundesministerin für Inneres betreffend Abbau von rund
1 000 Planstellen bei der Bundespolizei (3779/J)
Mag. Gisela Wurm, Kolleginnen und Kollegen an die
Bundesministerin für Inneres betreffend Zukunft der Schubhaftbetreuung in Tirol
(3780/J)
Mag. Ruth Becher, Kolleginnen und Kollegen an den
Bundeskanzler betreffend Informations- und Werbemaßnahmen 2005 (3781/J)
Mag. Ruth Becher, Kolleginnen und Kollegen an die
Bundesministerin für auswärtige Angelegenheiten betreffend Informations- und
Werbemaßnahmen 2005 (3782/J)
Mag. Ruth Becher, Kolleginnen und Kollegen an die
Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur betreffend Informations-
und Werbemaßnahmen 2005 (3783/J)
Mag. Ruth Becher,
Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend
Informations- und Werbemaßnahmen 2005 (3784/J)
Mag. Ruth Becher, Kolleginnen
und Kollegen an die Bundesministerin für Gesundheit und Frauen betreffend
Informations- und Werbemaßnahmen 2005 (3785/J)
Mag. Ruth Becher,
Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend
Informations- und Werbemaßnahmen 2005 (3786/J)
Mag. Ruth Becher,
Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend
Informations- und Werbemaßnahmen 2005 (3787/J)
Mag. Ruth Becher,
Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landesverteidigung
betreffend Informations- und Werbemaßnahmen 2005 (3788/J)
Mag. Ruth Becher,
Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft,
Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend Informations- und Werbemaßnahmen 2005
(3789/J)
Mag. Ruth Becher,
Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für soziale Sicherheit,
Generationen und Konsumentenschutz betreffend Informations- und Werbemaßnahmen 2005
(3790/J)
Mag. Ruth Becher, Kolleginnen und Kollegen an den
Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend Informations-
und Werbemaßnahmen 2005 (3791/J)
Mag. Ruth Becher, Kolleginnen und Kollegen an den
Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit betreffend Informations- und
Werbemaßnahmen 2005 (3792/J)
Mag. Christine Lapp, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin
für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz betreffend
Werbekampagne „Nachrichten aus der Zukunft“ (3793/J)
Mag. Johann Maier,
Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend
„Sicherheit in der Zivilluftfahrt – Sicherheit auf Zivilflughäfen (EU-VO
Nr. 2320/2002)“ (3794/J)
Mag. Walter Posch,
Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend
Erlassung eines Durchführungserlasses zur „Zwangsernährung“ (3795/J)
Nationalrat, XXII.GP | 135. Sitzung / Seite 12 |
Anton Heinzl, Kolleginnen und Kollegen an den
Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend
Zusatzbelastung durch Einführung einer PKW-Maut (3796/J)
Nationalrat, XXII.GP | 135. Sitzung / Seite 13 |
Rudolf Parnigoni, Kolleginnen und Kollegen an die
Bundesministerin für Inneres betreffend blamable Vorgehensweise des Innen- und
Justizministeriums bei der Vorbereitung des Anti-Stalking-Gesetzes (3797/J)
Mag. Christine Lapp, Kolleginnen und Kollegen an den
Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit betreffend Werbekampagne „Legal ist
genial“ (3798/J)
Mag. Terezija Stoisits, Kolleginnen und Kollegen an die
Bundesministerin für Inneres betreffend Täterbeschreibung „Zigeunertyp“ (3799/J)
Mag. Werner Kogler, Kolleginnen und Kollegen an den
Bundesminister für Finanzen betreffend Inserate zur Postprivatisierung (3800/J)
Mag. Terezija Stoisits, Kolleginnen und Kollegen an die
Bundesministerin für Inneres betreffend ARGE Schubhaft Tirol (3801/J)
Dr. Kurt Grünewald, Kolleginnen und Kollegen an die
Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur betreffend Gefährdung der
nationalen Mobilität (3802/J)
Mag. Werner Kogler, Kolleginnen und Kollegen an den
Bundeskanzler betreffend Inseratenkampagnen der Bundesregierung (3803/J)
Dr. Peter Pilz, Kolleginnen und Kollegen an die
Bundesministerin für Inneres betreffend Waidmännischer Verfassungsschutz (3804/J)
Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen an die
Bundesministerin für Inneres betreffend „Variete- und
Revueveranstaltungen – Menschen- und Frauenhandel?“ (3805/J)
Mag. Walter Posch,
Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit
betreffend Aushöhlung arbeits- und sozialrechtlicher Standards durch
Arbeitskräfteüberlassung (Leiharbeit) (3806/J)
Manfred Lackner, Kolleginnen und
Kollegen an die Bundesministerin für Gesundheit und Frauen betreffend ÖVP-Riesenskandal
um das E-Card-Projekt (3807/J)
Manfred Lackner, Kolleginnen und
Kollegen an die Bundesministerin für soziale Sicherheit, Generationen und
Konsumentenschutz betreffend ÖVP-Riesenskandal um das E-Card-Projekt (3808/J)
Karl Dobnigg, Kolleginnen und
Kollegen an die Bundesministerin für soziale Sicherheit, Generationen und
Konsumentenschutz betreffend fehlerhaften und manipulativen
Pensions-Propaganda-„Folder“ (3809/J)
Anton Gaál, Kolleginnen und
Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend Verwirrung um
Assistenzeinsatz (3810/J)
Anton Gaál, Kolleginnen und
Kollegen an den Bundesminister für Landesverteidigung betreffend Verwirrung um
Assistenzeinsatz (3811/J)
Karl Dobnigg, Kolleginnen und
Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie
betreffend Schließung von WC-Anlagen in steirischen Bahnhöfen (3812/J)
Rudolf Parnigoni, Kolleginnen und Kollegen an die
Bundesministerin für Inneres betreffend rechtsextreme Konzertveranstaltung im
Innsbrucker Lokal „Hafen“ am 14. und 15. Oktober 2005 (3813/J)
Mag. Christine Lapp, Kolleginnen und Kollegen an die
Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur betreffend „Integrative
Berufsausbildung“ (3814/J)
Mag. Christine Lapp, Kolleginnen und Kollegen an die
Bundesministerin für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz
betreffend Büro des Behindertenanwaltes (3815/J)
Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen an die
Bundesministerin für Gesundheit und Frauen betreffend Vorsorgeuntersuchung
Neu – Datenschutzprobleme? (3816/J)
Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen an die
Bundesministerin für Gesundheit und Frauen betreffend „Gesundheitsdaten von
Versicherten: Ermittlung von personenbezogenen Gesundheitsdaten –
Auskünfte durch Beamtenversicherung und Versicherungsanstalt für Eisenbahnen
und Bergbau“ (3817/J)
Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen an die
Bundesministerin für Inneres betreffend „Ausschreibungen und
Personalentscheidungen bei den Bundespolizeidirektionen – Situation in
Salzburg“ (3818/J)
Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen an den
Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit betreffend „Eichrecht: Betrug an
Deutschlands Tanksäulen? Auch in Österreich geplant?“ (3819/J)
Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen an den
Bundesminister für Finanzen betreffend „Betrugsbekämpfung 2005 –
Drogen, Arzneimittel und Nahrungsergänzungsmittel“ (3820/J)
Josef Broukal, Kolleginnen und Kollegen an den
Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend „zusätzliche“
Forschungsmilliarde (3821/J)
Mag. Melitta Trunk, Kolleginnen und Kollegen an die
Bundesministerin für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz
betreffend österreichweite Mütterpension (3822/J)
Petra Bayr, Kolleginnen und
Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend Kriminalität in Wien
Favoriten (3823/J)
Josef Broukal, Kolleginnen und
Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend „zusätzliche“
Forschungsmilliarde (3824/J)
Josef Broukal, Kolleginnen und
Kollegen an die Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur
betreffend „zusätzliche“ Forschungsmilliarde (3825/J)
Josef Broukal, Kolleginnen und
Kollegen an den Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit betreffend
„zusätzliche“ Forschungsmilliarde (3826/J)
Dr. Günther Kräuter, Kolleginnen
und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend dessen Rolle beim
Eurofighterankauf (3827/J)
Rosemarie Schönpass,
Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und
Technologie betreffend mangelhafte Planung beim Bau von Lärmschutzwänden (3828/J)
Nationalrat, XXII.GP | 135. Sitzung / Seite 14 |
Heidrun Walther, Kolleginnen und Kollegen an den
Bundeskanzler betreffend weiblichen Personalstand im BKA, Stand 1. Juli
2005 (3829/J)
Heidrun Walther, Kolleginnen und Kollegen an die
Bundesministerin für auswärtige Angelegenheiten betreffend weiblichen
Personalstand im BMAA, Stand 1. Juli 2005 (3830/J)
Heidrun Walther, Kolleginnen und
Kollegen an die Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur
betreffend weiblichen Personalstand im BMBWK, Stand 1. Juli 2005 (3831/J)
Heidrun Walther, Kolleginnen und
Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend weiblichen Personalstand
im BMF, Stand 1. Juli 2005 (3832/J)
Heidrun Walther, Kolleginnen und
Kollegen an die Bundesministerin für Gesundheit und Frauen betreffend
weiblichen Personalstand im BMGF, Stand 1. Juli 2005 (3833/J)
Heidrun Walther, Kolleginnen und
Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend weiblichen
Personalstand im BMI, Stand 1. Juli 2005 (3834/J)
Heidrun Walther, Kolleginnen und
Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend weiblichen Personalstand
im BMJ, Stand 1. Juli 2005 (3835/J)
Heidrun Walther, Kolleginnen und
Kollegen an den Bundesminister für Landesverteidigung betreffend weiblichen
Personalstand im BMLV, Stand 1. Juli 2005 (3836/J)
Heidrun Walther, Kolleginnen und Kollegen an den
Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
betreffend weiblichen Personalstand im BMLFUW, Stand 1. Juli 2005 (3837/J)
Heidrun Walther, Kolleginnen und
Kollegen an die Bundesministerin für soziale Sicherheit, Generationen und
Konsumentenschutz betreffend weiblichen Personalstand im BMSG, Stand
1. Juli 2005 (3838/J)
Heidrun Walther, Kolleginnen und
Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie
betreffend weiblichen Personalstand im BMVIT, Stand 1. Juli 2005 (3839/J)
Heidrun Walther, Kolleginnen und
Kollegen an den Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit betreffend weiblichen
Personalstand im BMWA, Stand 1. Juli 2005 (3840/J)
Anton Heinzl, Kolleginnen und
Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend die sofortige
Realisierung der S 34 (Traisentalschnellstraße) (3841/J)
Dipl.-Ing. Werner Kummerer,
Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und
Technologie betreffend Hochleistungsstraßen im Weinviertel (3842/J)
Nationalrat, XXII.GP | 135. Sitzung / Seite 15 |
Ing. Kurt Gartlehner,
Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und
Kultur betreffend fehlendes Engagement bei dem Projekt „Internationales
Polarjahr 2007/2008“ (3843/J)
Ing. Kurt Gartlehner,
Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und
Technologie betreffend fehlendes Engagement bei dem Projekt „Internationales
Polarjahr 2007/2008“ (3844/J)
Ing. Kurt Gartlehner, Kolleginnen und Kollegen an die
Bundesministerin für auswärtige Angelegenheiten betreffend fehlendes
Engagement bei dem Projekt „Internationales Polarjahr 2007/2008“ (3845/J)
Ing. Kurt Gartlehner, Kolleginnen und Kollegen an den
Bundeskanzler betreffend fehlendes Engagement bei dem Projekt „Internationales
Polarjahr 2007/2008“ (3846/J)
Ing. Kurt Gartlehner, Kolleginnen und Kollegen an den
Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit betreffend fehlendes Engagement bei
dem Projekt „Internationales Polarjahr 2007/2008“ (3847/J)
Ing. Kurt Gartlehner, Kolleginnen und Kollegen an den
Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
betreffend fehlendes Engagement bei dem Projekt „Internationales
Polarjahr 2007/2008“ (3848/J)
Rudolf Parnigoni, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin
für Inneres betreffend unglaubliche Anschüttungen gegenüber der
Sicherheitsexekutive und einzelner Kommanden durch den schon in jedem
Rechtsstaat und in jeder aufgeklärten Demokratie längst zurückgetreten
seienden, in Österreich aber durch beste Kontakte mit höchsten
Regierungskreisen noch im Amt befindlichen Direktor des KHM Wilfried S. in
der „Zeit im Bild 2“ vom 24. Jänner 2006 (3849/J)
Dietmar Keck, Kolleginnen und Kollegen an die
Bundesministerin für auswärtige Angelegenheiten betreffend angebliche Geschenke
der österreichischen EU-Ratspräsidentschaft (3850/J)
Dietmar Keck, Kolleginnen und Kollegen an den
Bundeskanzler betreffend angebliche Geschenke der österreichischen
EU-Ratspräsidentschaft (3851/J)
Anita Fleckl, Kolleginnen und Kollegen an den
Bundesminister für Landesverteidigung betreffend die Heeresmunitionsanstalt
Hieflau (3852/J)
Mag. Christine Lapp, Kolleginnen und Kollegen an den
Bundesminister für Finanzen betreffend Umstrukturierung des Finanzamtes
Wien 3/11 (3853/J)
Mag. Ruth Becher, Kolleginnen und Kollegen an die
Bundesministerin für Inneres betreffend Kriminalität in Wien-Donaustadt im
Jahr 2005 (3854/J)
*****
Dr. Caspar Einem, Kolleginnen und Kollegen an den
Präsidenten des Nationalrates betreffend Brief an den Präsidenten des Europäischen
Parlaments zur Frage der Abhaltung von parlamentarischen Foren über die weitere
Vorgangsweise im Zusammenhang mit der Europäischen Verfassung (39/JPR)
Anfragebeantwortungen
der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Karl Dobnigg, Kolleginnen und Kollegen (3521/AB zu 3569/J)
der Bundesministerin für auswärtige Angelegenheiten auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Christine Lapp, Kolleginnen und Kollegen (3522/AB zu 3577/J)
der Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Christine Lapp, Kolleginnen und Kollegen (3523/AB zu 3578/J)
des Bundesministers für Landesverteidigung auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Peter Pilz, Kolleginnen und Kollegen (3524/AB zu 3570/J)
Nationalrat, XXII.GP | 135. Sitzung / Seite 16 |
des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen (3525/AB zu 3565/J)
der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Christine Lapp, Kolleginnen und Kollegen (3526/AB zu 3620/J)
des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen (3527/AB zu 3567/J)
des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Christine Lapp, Kolleginnen und Kollegen (3528/AB zu 3587/J)
der Bundesministerin für auswärtige Angelegenheiten auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Ulrike Lunacek, Kolleginnen und Kollegen (3529/AB zu 3599/J)
des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen (3530/AB zu 3571/J)
der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Peter Pilz, Kolleginnen und Kollegen (3531/AB zu 3591/J)
der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Terezija Stoisits, Kolleginnen und Kollegen (3532/AB zu 3601/J)
der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Christine Lapp, Kolleginnen und Kollegen (3533/AB zu 3582/J)
der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Terezija Stoisits, Kolleginnen und Kollegen (3534/AB zu 3592/J)
der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Peter Pilz, Kolleginnen und Kollegen (3535/AB zu 3603/J)
der Bundesministerin für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Christine Lapp, Kolleginnen und Kollegen (3536/AB zu 3585/J)
des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Peter Pilz, Kolleginnen und Kollegen (3537/AB zu 3573/J)
der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Rudolf Parnigoni, Kolleginnen und Kollegen (3538/AB zu 3637/J)
des Bundeskanzlers auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Christine Lapp, Kolleginnen und Kollegen (3539/AB zu 3576/J)
des Bundesministers für Landesverteidigung auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Christine Lapp, Kolleginnen und Kollegen (3540/AB zu 3583/J)
des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen (3541/AB zu 3575/J)
des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Christine Lapp, Kolleginnen und Kollegen (3542/AB zu 3579/J)
Nationalrat, XXII.GP | 135. Sitzung / Seite 17 |
des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Ruth Becher, Kolleginnen und Kollegen (3543/AB zu 3588/J)
des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Ruth Becher, Kolleginnen und Kollegen (3544/AB zu 3589/J)
des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Melitta Trunk, Kolleginnen und Kollegen (3545/AB zu 3595/J)
des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Günther Kräuter, Kolleginnen und Kollegen (3546/AB zu 3596/J)
der Bundesministerin für Gesundheit und Frauen auf die Anfrage der Abgeordneten Bettina Stadlbauer, Kolleginnen und Kollegen (3547/AB zu 3594/J)
des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Franz Riepl, Kolleginnen und Kollegen (3548/AB zu 3597/J)
des Bundeskanzlers auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen (3549/AB zu 3590/J)
der Bundesministerin für auswärtige Angelegenheiten auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Ulrike Lunacek, Kolleginnen und Kollegen (3550/AB zu 3598/J)
der Bundesministerin für auswärtige Angelegenheiten auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Terezija Stoisits, Kolleginnen und Kollegen (3551/AB zu 3600/J)
der Bundesministerin für auswärtige Angelegenheiten auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Helene Partik-Pablé, Kolleginnen und Kollegen (3552/AB zu 3608/J)
der Bundesministerin für auswärtige Angelegenheiten auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Josef Cap, Kolleginnen und Kollegen (3553/AB zu 3604/J)
des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen (3554/AB zu 3606/J)
des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Ulrike Königsberger-Ludwig, Kolleginnen und Kollegen (3555/AB zu 3624/J)
des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten DDr. Erwin Niederwieser, Kolleginnen und Kollegen (3556/AB zu 3626/J)
des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen (3557/AB zu 3605/J)
der Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Kurt Grünewald, Kolleginnen und Kollegen (3558/AB zu 3607/J)
des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen (3559/AB zu 3633/J)
der Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur auf die Anfrage der Abgeordneten Heidrun Silhavy, Kolleginnen und Kollegen (3560/AB zu 3609/J)
der Bundesministerin für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Gerhard Steier, Kolleginnen und Kollegen (3561/AB zu 3629/J)
Nationalrat, XXII.GP | 135. Sitzung / Seite 18 |
der Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Christine Lapp, Kolleginnen und Kollegen (3562/AB zu 3617/J)
der Bundesministerin für Gesundheit und Frauen auf die Anfrage der Abgeordneten Heidrun Silhavy, Kolleginnen und Kollegen (3563/AB zu 3610/J)
des Bundesministers für Landesverteidigung auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Walter Posch, Kolleginnen und Kollegen (3564/AB zu 3630/J)
der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Gisela Wurm, Kolleginnen und Kollegen (3565/AB zu 3623/J)
des Bundeskanzlers auf die Anfrage der Abgeordneten DDr. Erwin Niederwieser, Kolleginnen und Kollegen (3566/AB zu 3625/J)
des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Anton Gaál, Kolleginnen und Kollegen (3567/AB zu 3636/J)
der Bundesministerin für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Christine Lapp, Kolleginnen und Kollegen (3568/AB zu 3619/J)
der Bundesministerin für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Christine Lapp, Kolleginnen und Kollegen (3569/AB zu 3621/J)
der Bundesministerin für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Christine Lapp, Kolleginnen und Kollegen (3570/AB zu 3618/J)
der Bundesministerin für Gesundheit und Frauen auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Brigid Weinzinger, Kolleginnen und Kollegen (3571/AB zu 3615/J)
der Bundesministerin für Gesundheit und Frauen auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Brigid Weinzinger, Kolleginnen und Kollegen (3572/AB zu 3628/J)
der Bundesministerin für Gesundheit und Frauen auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen (3573/AB zu 3612/J)
der Bundesministerin für Gesundheit und Frauen auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Brigid Weinzinger, Kolleginnen und Kollegen (3574/AB zu 3616/J)
der Bundesministerin für Gesundheit und Frauen auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Kurt Grünewald, Kolleginnen und Kollegen (3575/AB zu 3613/J)
der Bundesministerin für Gesundheit und Frauen auf die Anfrage der Abgeordneten Bettina Stadlbauer, Kolleginnen und Kollegen (3576/AB zu 3622/J)
der Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur auf die Anfrage der Abgeordneten Dieter Brosz, Kolleginnen und Kollegen (3577/AB zu 3614/J)
der Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur auf die Anfrage der Abgeordneten DDr. Erwin Niederwieser, Kolleginnen und Kollegen (3578/AB zu 3627/J)
des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Kurt Gaßner, Kolleginnen und Kollegen (3579/AB zu 3631/J)
Nationalrat, XXII.GP | 135. Sitzung / Seite 19 |
Nationalrat, XXII.GP | 135. Sitzung / Seite 20 |
ür Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Hermann Krist, Kolleginnen und Kollegen (3580/AB zu 3632/J)
des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten DDr. Erwin Niederwieser, Kolleginnen und Kollegen (3581/AB zu 3634/J)
des Bundesministers für Landesverteidigung auf die Anfrage der Abgeordneten Anton Gaál, Kolleginnen und Kollegen (3582/AB zu 3635/J)
der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen (3583/AB zu 3690/J)
der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Günther Kräuter, Kolleginnen und Kollegen (3584/AB zu 3721/J)
des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen (3585/AB zu 3693/J)
der Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Robert Rada, Kolleginnen und Kollegen (3586/AB zu 3640/J)
der Bundesministerin für Gesundheit und Frauen auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen (3587/AB zu 3639/J)
der Bundesministerin für Gesundheit und Frauen auf die Anfrage der Abgeordneten Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Kolleginnen und Kollegen (3588/AB zu 3677/J)
des Bundeskanzlers auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Christine Muttonen, Kolleginnen und Kollegen (3589/AB zu 3638/J)
der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Johannes Jarolim, Kolleginnen und Kollegen (3590/AB zu 3641/J)
Vorsitzende: Präsident
Dr. Andreas Khol, Zweite
Präsidentin Mag. Barbara Prammer,
Dritter Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn.
*****
Präsident Dr. Andreas Khol: Die Sitzung ist eröffnet.
Die Amtlichen Protokolle der 133. und 134. Sitzung vom 21. Dezember 2005 sind in der Parlamentsdirektion aufgelegen und unbeanstandet geblieben.
Als verhindert gemeldet sind die Abgeordneten Broukal, Dobnigg, Oberhaidinger, Mag. Posch, Scharer, Silhavy, Rossmann, Wittauer und Mag. Lunacek.
Präsident Dr. Andreas Khol: Wir gelangen nun zur Aktuellen Stunde mit dem Thema:
„Behindertenpolitik: Gleiche Rechte für alle Menschen mit besonderen Bedürfnissen“
Als Erster ist Herr Abgeordneter Mag. Haupt zu Wort
gemeldet. Seine Redezeit beträgt 10 Minuten. – Ich bitte Sie, das
Wort zu ergreifen. (Die Debatte wird simultan in Gebärdensprache übersetzt.)
9.01
Abgeordneter Mag. Herbert Haupt (Freiheitliche): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Zuschauerinnen und Zuschauer an den Bildschirmen zu Hause! Es ist für mich heute ein eigenartiger Tag: Im 20. Jahr seit meiner Angelobung im Parlament halte ich hier als Abgeordneter meine vermutlich letzte Rede von diesem Rednerpult aus und werde dann als Behindertenanwalt für die behinderten Menschen in Österreich tätig sein.
Ich habe in diesen 20 Jahren Highlights der Behindertenpolitik erlebt – wenn ich etwa an das Jahr 1993 und den damaligen Sozialminister Hesoun erinnern darf, der das Pflegegeld eingeführt hat –, ich habe aber auch Stunden tiefer Enttäuschung erlebt.
Es ist nicht gottgewollt, sehr geehrte Damen und Herren, dass das österreichische Parlament im vorigen Jahr das Behindertengleichstellungsgesetz verabschiedet hat, es aber heute nach 20 Jahren Debatte und Diskussion um die Rechte der behinderten Menschen keine einzige Parteizentrale der vier Parlamentsparteien gibt, die behindertengerecht zugänglich ist. Ich würde Kollegin Lapp von den Sozialdemokraten ersuchen, vielleicht Kollegen Gusenbauer dahin gehend zu überreden, endlich auch in der Löwelstraße die zwei Stufen hinunter und die drei Stufen hinauf zu den Presseräumlichkeiten mit einer Rampe versehen zu lassen, damit dort auch behinderte Menschen im Rollstuhl Zugang finden. Ich würde alle Parteien hier ersuchen, mit gutem Beispiel voranzugehen, denn nur dann, wenn die politischen Parteien das Behindertengleichstellungsgesetz in ihren eigenen Bereichen zügig umsetzen, werden wir es auch erleben, dass die Privatwirtschaft und die öffentliche Hand parallel dazu vorgehen. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)
Nationalrat, XXII.GP | 135. Sitzung / Seite 21 |
Sehr geehrte Damen und Herren, über die APA wurde gestern eine Debatte über behindertengerechten Zugang zu Arztpraxen in Österreich geführt. Ich danke Kollegem Huainigg und ich danke Kollegem Stummvoll, die immer betont haben, dass gerade der Gesundheitsbereich ein wichtiger Bereich ist, barrierefrei gestaltet zu werden.
Ich danke nicht dem Präsidenten der Wiener Ärztekammer, auch nicht dem Chef der Wiener Gebietskrankenkasse, denn es gibt kleinere Gebietskrankenkassen, wie etwa jene im Burgenland, die seit 1999 Arztpraxen nur dann vergibt, wenn innerhalb eines Jahres ein barrierefreier Zugang zur Arztpraxis geschaffen wird.
Ich betrachte es nicht als Fortschritt, dass 12,5 Prozent der Wiener Arztpraxen endlich behindertengerecht werden, wenn behinderte Menschen vom Arbeits- und Sozialgericht noch immer zu Orthopäden in Wien als Gutachtern geschickt werden, die ihre Praxis im zweiten Stock – würde man in den Bundesländern sagen; im ersten Halbmezzanin sagt man in Wien – haben, um dort begutachtet zu werden. Ich betrachte es nicht als Fortschritt, wenn die hohen Richter nicht einmal in die Akten hineinschauen und Leute, die beim Pflegegeld und bei der Pension als Gutachter tätig waren und dem Bürger die Pension und die höhere Einstufung beim Pflegegeld als Invalide verweigert haben, von den Gerichten nach wie vor als unabhängige Gutachter eingesetzt werden.
Ich habe volles Verständnis, sehr geehrte Damen und Herren, dafür, dass in dieser Situation die Menschen an der Rechtsstaatlichkeit zweifeln, und ich werde daher auch mit der Frau Justizministerin und mit den Präsidentinnen und Präsidenten der Höchstgerichte darüber sprechen, dass es eigentlich notwendig ist, mehr Sensibilität beim Aktenstudium an den Tag zu legen und nicht immer die gleichen Gutachter vom Gericht zu beauftragen. – Das kann es nicht sein, das darf es nicht sein, und das soll es in einem Rechtsstaat auch nicht sein, sehr geehrte Damen und Herren! (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)
Erlauben Sie mir, Herr Präsident, in meiner letzten Rede nach nicht ganz 20 Jahren hier im Parlament vom heutigen Thema kurz etwas abzuschweifen. Ich möchte mich bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern dieses Hohen Hauses in allen Etagen für die gute Zusammenarbeit herzlichst bedanken! Ich war fast drei Jahre lang auch Dritter Präsident des österreichischen Nationalrates und stellvertretender Klubobmann meiner – damals bedeutend größeren – Fraktion, und ich habe es schätzen gelernt, dass es im Hohen Hause Mitglieder auf allen Ebenen der Hierarchie gibt, die den Rechtsstaat und die Rechtsstaatlichkeit im Auge haben und nicht das tagespolitische Kleingeldsammeln. – Ein herzliches Dankeschön an alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter! (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)
Da ich den Landeshauptmann von Kärnten gerade auf der Zuschauertribüne sehe, erlauben Sie mir auch als Kärntner Abgeordnetem ein kurzes Wort.
Als ich vor 20 Jahren ins österreichische Parlament gekommen bin und hier hervorragende Persönlichkeiten des Rechtsstaates, wie zum Beispiel Herr Professor Ermacora als außenpolitischer Sprecher seiner Partei, damals für die europäische Erweiterung, zur Ortstafelfrage und zu vielen anderen Dingen auch, etwa auch über die Gleichbehandlung von Menschen mit Behinderungen, gesprochen haben, so waren das Sternstunden des österreichischen Parlamentarismus.
Damals hat es im österreichischen Parlament einen Konsens gegeben: dass der Artikel 1 der österreichischen Bundesverfassung – die Verfassungsgesetzgebung – Angelegenheit des Volkes und damit Angelegenheit des Parlamentarier ist. Damals, sehr geehrte Damen und Herren, hat es keinen politischen Streit darüber gegeben, dass Höchstrichter Gesetze ändern, sondern damals hat es eine klare Trennung zwischen Gesetzgebung und Kontrolle durch die Höchstgerichte gegeben.
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Ich wünsche mir im Sinne einer österreichischen
demokratischen, rechtsstaatlichen Entwicklung, dass dies im Hohen Hause wieder
stattfindet und dass Höchstrichter nicht glauben, die Arbeit der Abgeordneten,
die gewählt sind, machen zu dürfen, denn die Höchstrichter sind von niemandem
gewählt, sie sind ernannt und habe ihre Positionen aus unterschiedlichen
Gründen erlangt. (Abg. Öllinger: Wo sind wir denn?)
Gerade für Minderheiten sind die Rechtsstaatlichkeit und die Verfassungsmäßigkeit dieser Republik eine wichtige – ich betone: eine wichtige! – Frage, denn wenn die Rechtsstaatlichkeit mit Füßen getreten wird, wenn Gesetze, die das österreichische Parlament verabschiedet, in den Bundesländern, in den Gemeinden, in den Gebietskörperschaften nicht ernst genommen werden, sind es die Menschen mit Behinderungen, die darunter leiden.
1970 haben wir eine ÖNORM für behindertengerechtes Bauen verabschiedet, 1997 haben wir hier im Parlament eine gemeinsame Erklärung aller damaligen Parlamentsfraktionen verabschiedet und eine Selbstbindung der Gebietskörperschaften im damaligen Finanzausgleich – von den Gemeinden über die Städte bis zu den Ländern und zum Bund –, öffentliche Räume behindertengerecht zu gestalten.
Heute sind wir im Jahre 2006, und es macht mir, sehr geehrte Damen und Herren, keine Freude, als Abgeordneter des Hohen Hauses feststellen zu müssen, dass es nur einige wenige Gebietskörperschaften gibt, die die damaligen gemeinsamen Beschlüsse aus dem Jahr 1997 auch umgesetzt haben – und es somit oft nur bei einem Lippenbekenntnis geblieben ist.
Meine Damen und Herren, Sie alle kommen aus Bundesländern, Sie alle kommen aus Gemeinden, Sie alle kommen aus Gebietskörperschaften: Setzen Sie endlich das um, was wir 1997 den behinderten Menschen als Erstetappe versprochen haben, und setzen wir endlich das um, was wir mit 1. Jänner 2006 und mit dem Behindertengleichstellungsgesetz den behinderten Menschen für die Zukunft in diesem Land versprochen haben (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP): ein Leben, ein selbstbestimmtes Leben außerhalb der Institutionen als Menschen unter Menschen, die nach ihrer eigenen Version und nach ihren eigenen Lebensplanungen und Vorstellungen glücklich werden können!
Sehr geehrte Damen und Herren, es ist selbstverständlich, dass ich auch die Zeitungen gelesen habe – ganz im Gegensatz zu damals, als ich Minister war und keine Zeitungen gelesen habe –: Die Kritik, die aus manchen Reihen des Parlaments und von Zeitungen an meiner neuen Tätigkeit gekommen ist, war sehbar, hörbar und lesbar. Ich darf alle Zeitungen sehr beruhigen: Ich werde nicht still sein, ich werde nicht, wenn ich das Hohe Haus verlasse, schweigsam sein! Ich möchte es mit den Worten von Kollegem Bartenstein bei der Feier des 60. Geburtstags von Frau Sozialministerin Haubner sagen: Auf alle Ideen wäre ich gekommen, aber auf die Idee, Herrn Abgeordneten Haupt in Behindertenfragen weisungsfrei zu stellen, wäre ich nicht gekommen! Das kann ich nur als Lob betrachten, meine sehr geehrte Damen und Herren! (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)
Noch etwas – Herr Klubobmann Mag. Molterer, du warst ja lange Minister im so genannten Lebensministerium –: Ich habe gestern einen Fall auf meinen Schreibtisch bekommen, wonach in diesem Ministerium ein behinderter Mitarbeiter seit neun Jahren gemobbt wird – und darüber hinaus auch noch der Behindertenvertreter des Ministeriums! Ich bitte dich, Kollege Molterer, dass du als nunmehriger ÖVP-Klubobmann gemeinsam mit dem Kollegen Huainigg in die Richtung tätig wirst, dass alles unternommen wird, damit es zu einem Ende dieses Mobbings gegen einen behinderten Menschen sowie gegen den Behindertenvertreter im Landwirtschaftsministerium kommt.
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Jene, die es noch immer nicht besser wissen, die das immer noch nicht gelernt haben, sollen wissen: Es muss auch dort zur Wiederherstellung menschlicher Verhältnisse kommen! Und vielleicht kann man mittels Mediation auch dort eine gute Lösung herbeiführen.
Sehr geehrte Damen und Herren, es ist höchst an der Zeit,
Menschen mit Behinderung nicht nur gleiche Chancen laut Gesetz zu geben,
sondern das auch in der Praxis umzusetzen! Und im so genannten
Lebensministerium sollte man da doch mit gutem Beispiel vorangehen! (Beifall
bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)
9.11
Präsident Dr. Andreas Khol: Meine Damen und Herren! Ich habe von der Hauptwahlbehörde die Mitteilung bekommen, dass Herr Abgeordneter Mag. Herbert Haupt heute, und zwar mit Wirkung 12 Uhr, sein Mandat zurücklegt.
Herr Abgeordneter Haupt, Sie haben dem Hohen Haus fast 20 Jahre lang – mit kurzer Unterbrechung – angehört. Sie waren im Präsidium des Nationalrates, waren hier immer ein engagierter und begeisterter Fachmann, geschätzt von allen Fraktionen für Ihre Sachkunde, Ihren Einsatz und Ihr Engagement – Engagement, das Sie ja auch heute in Ihrer Rede gezeigt haben.
Drei Jahre lang waren Sie, Herr Kollege Haupt, Mitglied der
Bundesregierung – und auch Vizekanzler dieser Bundesregierung. Sie haben
der Republik gedient, und ich möchte Ihnen daher für Ihre Arbeit danken und
Ihnen, sehr verehrter Herr Mag. Haupt, für Ihre neue Arbeit im Dienste
unserer Republik alles Gute wünschen! Herzlichen Dank! (Allgemeiner
Beifall.)
*****
In der Aktuellen Stunde hat sich zu einer einleitenden Stellungnahme Herr Staatssekretär Dolinschek zu Wort gemeldet. Seine Redezeit soll 10 Minuten nicht überschreiten. – Bitte.
9.12
Staatssekretär im Bundesministerium für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz Sigisbert Dolinschek: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundeskanzler! Sehr geehrte Damen und Herren auf der Galerie! Herr Landeshauptmann Haider, herzlich willkommen im Hohen Haus! Sehr geehrte Damen und Herren! Hohes Haus! Seit 1. Jänner dieses Jahres ist das Behindertengleichstellungsgesetz, die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen, in Österreich Realität. Als für das Behindertenwesen zuständiger Staatssekretär ist es mir vorbehalten gewesen – nach gründlicher Vorarbeit von Herrn Mag. Herbert Haupt –, in Verhandlungen mit allen Fraktionen dieses Hauses, in Verhandlungen mit dem Ministerium für Infrastruktur, mit dem Ministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten, mit den Sozialpartnern und den Behindertenverbänden das Behinderteneinstellungsgesetz und Behindertengleichstellungsgesetz zu finalisieren.
Damit haben wir, meine Damen und Herren, eine solide Grundlage für den künftigen Umgang mit Menschen mit Behinderungen geschaffen. Danken möchte ich hier ausdrücklich allen, die an der Gesetzwerdung des Behindertengleichstellungsgesetzes mitgearbeitet haben: den Sozialpartnern, der Österreichischen Arbeitsgemeinschaft für Rehabilitation und deren Obmann Dr. Klaus Voget, dem Österreichischen Zivilinvalidenverband – und Ihnen allen, meine Damen und Herren. Danken möchte ich vor allem aber auch Vizekanzler und Bundesminister außer Dienst Mag. Herbert Haupt, dem ja dieses Behindertengleichstellungsgesetz immer eine wirkliche Herzensangelegenheit war. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)
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Sehr geehrte Damen und Herren! Der ungeteilte Anspruch behinderter Menschen auf ein selbstbestimmtes und gleichberechtigtes Leben stellt ein wesentliches Fundament unserer Sozialpolitik dar. Durch zielgerichtete Maßnahmen dieser Bundesregierung, vor allem seitens unseres Ressorts, des Sozialministeriums, ist es uns in den letzten Jahren gelungen, diesbezüglich endlich einen gesellschaftspolitischen Paradigmenwechsel in Österreich herbeizuführen: Menschen mit Behinderungen werden zunehmend nicht mehr als Bittsteller und Almosenempfänger betrachtet, sondern vielmehr als Bürger und Konsumenten mit besonderen Bedürfnissen, als Menschen, die besondere Stärken haben und diese selbstverständlich auch einsetzen. Diese Menschen haben ein legitimes Recht auf eine selbstbestimmte Lebensführung, sind also eine Personengruppe, die unsere Gesellschaft insgesamt bereichert und für die Arbeitswelt einen hohen Nutzen bringt.
Ich hatte gestern Gelegenheit, in der Wirtschaftskammer Österreich eine gemeinsame Veranstaltung der Sozialpartner, also des Österreichischen Gewerkschaftsbundes und der Wirtschaftskammer Österreich, zu besuchen, eine Veranstaltung, die unter dem Titel „barrierefrei arbeiten“, lief – etwas, was ja ganz im Sinne des Behindertengleichstellungsgesetzes ist –, und ich muss sagen: Ich war von dieser Veranstaltung wirklich sehr angetan.
Ziel ist es, mehr Menschen mit Behinderungen in das Arbeitsleben zu integrieren, etwas, was ja auch mit der „Behindertenmilliarde“ und der Beschäftigungsoffensive für Menschen mit Behinderung im Jahre 2001 in Österreich in Angriff genommen und durchgeführt wurde. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)
Sehr geehrte Damen und Herren! Im Jahre 2000 sind bessere Zeiten für Menschen mit Behinderungen angebrochen, und es sind in erster Linie zielgerichtete Taten für die Behindertenpolitik in Österreich gesetzt worden, etwas also, was diese unsere Politik prägt.
Mit diesem Gesetzeswerk wird Diskriminierungen von Menschen mit Behinderungen eine klare Absage erteilt, und zwar egal, wo so etwas passiert: im privaten oder öffentlichen Bereich, in der Arbeitswelt oder woanders. Mehr Barrierefreiheit wird es künftig für diese Menschen geben.
Diese vom Bundesministerium für Soziales, Generationen und
Konsumentenschutz – in enger Zusammenarbeit mit den früher schon erwähnten
Behindertenverbänden sowie mit den Sozialpartnern – erarbeiteten
Grundlagen, ebenso die hier im Parlament beschlossenen Vorlagen stellen
sozusagen ein ganzes Paket zur Verbesserung der Situation dieser Menschen dar.
Erwähnen darf ich in diesem Zusammenhang auch die Anerkennung der und die
Übersetzung in Gebärdensprache hier im Hohen Hause. (Der Redner weist in
Richtung der die Debatte übersetzenden Gebärdendolmetscherin.)
Was diesbezügliche EU-Standards sowie die EU-Richtlinie hinsichtlich Beschäftigung und Beruf, sozusagen die Messlatte für das österreichische Behindertengleichbehandlungsgesetz, betrifft, ebenso ähnliche gesetzliche Regelungen sowohl in einem europäischen als auch internationalen Vergleich – Deutschland, Frankreich, Schweiz, Ungarn, Belgien, USA –, kann unser Behindertengleichstellungsgesetz als eines der umfassendsten Gesetze bezeichnet werden, ein Gesetz also von einer Qualität, mit der Österreich im europäischen Spitzenfeld liegt.
Zur Veranschaulichung darf ich das Behindertengleichstellungsgesetz Deutschlands, das am 1. Mai 2002 in Kraft getreten ist, anführen, ein Gesetz, in dem keine Rechtsfolgen, keine Zumutbarkeitsprüfungen vorgesehen sind; überdies gilt diese gesetzliche Regelung in Deutschland lediglich für die öffentliche Verwaltung. Ein ausgeweiteter
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Diskriminierungsschutz auf Angehörige ist in diesem deutschen Gesetz gleichfalls nicht enthalten.
In der Schweiz, in Frankreich und in Ungarn gibt es diesen Angehörigenschutz, wie er im österreichischen Gesetz enthalten ist, nicht. Und in den USA, das ja sozusagen als Vorbildland in Behindertenfragen gilt, ist diesbezüglich lediglich eine Übergangsregelung bis zum Jahre 2020 vorgesehen.
Das österreichische Behindertengleichstellungsgesetz garantiert einen Diskriminierungsschutz für alle Lebensbereiche und ist daher europaweit als einzigartig zu bezeichnen.
Meine Damen und Herren, hinweisen möchte ich in diesem Zusammenhang auch auf das Gleichstellungspaket und die dadurch erzielten Verbesserungen im Behinderteneinstellungsgesetz, ebenso auf den nunmehr verankerten Diskriminierungsschutz bei der Begründung von Arbeitsverhältnissen. Hinweisen möchte ich weiters auf die Festsetzung des Entgeltes, auf die Gewährung freiwilliger Sozialleistungen, die ja kein Entgelt darstellen, auf die zahlreichen Maßnahmen zur Aus- und Weiterbildung, auf Umschulungen zu einem beruflichen Aufstieg, auf die Möglichkeiten zu Beförderungen sowie auf den Zugang zu selbständiger Arbeit.
Sehr geehrte Damen und Herren, dieses Gesetz stellt einen wichtigen Schritt in Richtung mehr Barrierefreiheit für all diese Menschen dar. Was Neubauten und Verkehrsanlagen betrifft, hat dieses Gesetz sofortige Wirksamkeit. Investitionssummen in Bezug auf Barrierefreiheit sind in einem Rahmen von 1 bis 3 Prozent der Summe des gesamten Bauvorhabens vorzusehen. Seitens des Bundes wird ein Etappenplan zum Abbau von Barrieren erstellt; Maßnahmen in diese Richtung werden so rasch wie möglich umgesetzt werden. Für bestehende Gebäude ist diesbezüglich eine Übergangsregelung von maximal zehn Jahren vorgesehen.
Ich erinnere in diesem Zusammenhang noch einmal an die Bedeutung von mehr Barrierefreiheit, nützt diese doch 24 000 Menschen im Rollstuhl, 70 000 Menschen mit Beinbruch jährlich, 350 000 Menschen im Kinderwagen, 480 000 Menschen mit Bewegungsbeeinträchtigungen und 3,1 Millionen mit Sehbeeinträchtigungen. Diese notwendigen Maßnahmen für mehr Barrierefreiheit werden aber auch zu einem verstärkten Investitionsschub für die Wirtschaft und letztlich zur Schaffung vieler Arbeitsplätze führen. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)
Ersten Berechnungen zufolge können vor allem im Bau- und Baunebengewerbe bis zu 10 000 neue Arbeitsplätze geschaffen werden. Aber auch andere Wirtschaftsbereiche, wie zum Beispiel der Tourismus, profitieren sehr davon, denn 64 Prozent der Menschen mit Behinderungen haben Bedarf an einem barrierefreien Urlaub – das zeigt eine Studie zum Thema „Qualitätskriterien im Tourismus“ aus dem Jahr 2002 –, und vor allem die bessere Zugänglichkeit zur Gastronomie und zu Geschäftslokalen – 70 Prozent sind derzeit noch nicht barrierefrei, es ist noch einiges zu tun – schafft ein neues Kundenpotential. Wenn man bedenkt, dass 29,9 Prozent der österreichischen Bevölkerung zumindest eine Behinderung haben, ist das schon enorm. Um dieses Ziel möglichst rasch und um ein möglichst hohes Maß an Barrierefreiheit zu erreichen, sieht unser Ressort auch Förderungen von 50 Prozent bis zu 50 000 € vor.
Ich werde in Zukunft diesen Prozess auch aktiv begleiten und freue mich, dass wir mit der Bestellung des neuen Bundesbehindertenanwalts, mit Herrn Vizekanzler Bundesminister außer Dienst Herbert Haupt hier einen wichtigen Mitstreiter für Rechte von Menschen mit Behinderungen gewonnen haben. Dieser wird in Zukunft für die Beratung und Unterstützung von Personen, die sich im Sinne des auf Bundesebene beschlossenen Behinderteneinstellungsgesetzes diskriminiert fühlen, zuständig sein.
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In diesem Zusammenhang ist auch zu sagen, dass das Behindertengleichstellungspaket im Gesamten ein wichtiger Schritt für alle Menschen mit Behinderungen und überhaupt für die gesamtgesellschaftliche Entwicklung ist, denn eine Gesellschaft wird daran gemessen, wie sie mit Menschen umgeht, die es im Leben nicht so leicht haben. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)
9.22
Präsident Dr. Andreas Khol: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dr. Huainigg. Seine Redezeit beträgt, wie die Redezeit aller Teilnehmer an der Aktuellen Stunde, 5 Minuten. – Herr Abgeordneter, bitte.
9.22
Abgeordneter Dr. Franz-Joseph Huainigg (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundeskanzler! Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Ich war gestern bei einer Sozialpartnerveranstaltung, und dort hat mich eine Aussage einer Rollstuhlfahrerin, die jetzt auch Mitglied des Wirtschaftsparlaments ist, Marianne Hengl, sehr bewegt. Sie hat nämlich – auf Tirolerisch – gesagt: Da sind so viele g’scheite Leut’, und ich komm’ mir so dumm vor! Ich wollt’ nämlich in die Schule gehen, in eine höhere Schule gehen, aber in meiner Jugend war das nicht möglich, da hat es damals noch keine Integration gegeben!
Das ist natürlich etwas, was geändert werden muss, was nicht mehr passieren darf, wo ich aber glaube, dass sich gerade in den letzten Jahren sehr viel getan hat: Es gibt jetzt beinahe in jeder Volksschule und Hauptschule eine Integrationsklasse. Dass das nicht genug ist, ist klar. Es ist ein Weg, und wir arbeiten daran. Wir haben in den letzten drei Jahren die integrative Berufsausbildung geschaffen, bei der der Übergang von der Schule in die Berufswelt gefördert wird. Wir haben auch im Jobbereich sehr viele Maßnahmen gesetzt, wie etwa die Beschäftigungsmilliarde – die Erfolg zeigt, denn entgegen dem allgemeinen Wirtschaftstrend ist es gelungen, im Jahr 2004 6 500 neue Arbeitsplätze für behinderte Menschen zu schaffen und 8 900 abzusichern. Durch ein ganzes Bündel von Maßnahmen wie das Clearing, die Arbeitsassistenz, persönliche Assistenz am Arbeitsplatz, Lohnzuschüsse, Arbeitsplatzadaptierungen und einfach auch durch innovative Projekte ist es gelungen, auch behinderte Menschen, die gar nicht daran gedacht haben, einen Arbeitsplatz zu bekommen, weil sie lernbehindert sind, in den ersten Arbeitsmarkt zu integrieren. Diesen Weg müssen wir einfach fortsetzen!
Wesentliche Schritte waren auch die Anerkennung der Gebärdensprache im Verfassungsrang – auch die heutige Sitzung wird in diese tolle Sprache gedolmetscht – und das auf Bundesebene geschaffene Behindertengleichstellungsgesetz, das seit 1. Jänner in Kraft ist und das einen wesentlichen Paradigmenwechsel hin zur Barrierefreiheit in allen Lebensbereichen schaffen wird: dass man auch mit dem Rollstuhl in Verkehrsmittel kommt, in Gebäude hineinkommt, dass man auch als blinder Mensch im Internet surfen kann, als gehörloser Mensch die Gebärdensprache konsumieren kann oder auch dass man in Arztpraxen kommt.
Es wurde gestern in Presseaussendungen kritisiert, dass Huainigg die Forderung erhebt: Arztpraxen müssen zugänglich sein! – Das neue Behindertengleichstellungsgesetz wird es schaffen, denn alle neuen Arztpraxen müssen seit 1. Jänner 2006 barrierefrei zugänglich sein. Das steht im Gesetz und ist natürlich zu vollziehen.
Meine Kritik bezieht sich auf die bestehenden Arztpraxen, das heißt, auch die bestehenden müssen sukzessive adaptiert und zugänglich gemacht werden. Auch das regelt das Behindertengleichstellungsgesetz. Dass das nicht von heute auf morgen mit einem Fingerschnippen passieren kann, ist klar. Aber es muss beginnen, und das Behin-
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dertengleichstellungsgesetz setzt dazu den notwendigen Impuls, und es gibt Zumutbarkeitsbestimmungen, die im Laufe der Zeit immer an Schärfe zunehmen.
Wir verlieren beziehungsweise ich verliere heute im Parlament mit Herbert Haupt einen sehr engagierten Mitstreiter. Aber er bleibt uns als Behindertenanwalt erhalten und wird sich dem Thema „Gleichstellung von behinderten Menschen“ von einer anderen Position aus mit seiner ganzen Kraft widmen. Ich möchte dir, lieber Herbert, „in aller Klarheit“ einen schönen Abschied wünschen und – das ist jetzt auch ein kleiner Gebärdensprachkurs „in aller Klarheit“: so wie ein Scheibenwischer – kann nur sagen: Lebe wohl, adieu und toi, toi, toi! (Beifall bei der ÖVP, den Freiheitlichen, der SPÖ sowie Beifall von Bundeskanzler Dr. Schüssel und Staatssekretär Dolinschek.)
9.29
Präsident Dr. Andreas Khol: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Mag. Lapp. 5 Minuten Redezeit. – Bitte, Frau Abgeordnete.
9.29
Abgeordnete Mag. Christine Lapp (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundeskanzler! Herr Staatssekretär! Hohes Haus! 800 000 Menschen in Österreich – 10 Prozent der Bevölkerung – gelten als behindert. Das Behindertengleichstellungsgesetz, das ab dem 1. Jänner 2006 in Kraft ist, gilt für sie und ihre Angehörigen. Ein neues Mittel wurde eingeführt: Wenn jemand diskriminiert wird, dann kann er zum Bundessozialamt gehen und dort einen Vorfall schlichten lassen. Es kann dann auch noch Mediation eingeschaltet werden. Wenn das alles nichts hilft und die Diskriminierung nicht aufhört, dann kann man zu Gericht gehen.
Eine weitere Institution wurde geschaffen, nämlich der Behindertenanwalt. Dieser Behindertenanwalt ist vom Gesetz her nicht weisungsfrei gestellt, er muss dem Parlament nicht Bericht erstatten, er ist für behinderte Menschen eine Anlaufstelle, die sehr zahnlos ist.
Als es zur Ausschreibung dieser Einrichtung kam, war die
Vorgangsweise dabei sehr fadenscheinig: Ex-Minister Herbert Haupt hat sich
schon im Vorfeld als geeignet präsentiert. Er wurde dann auch tatsächlich
Behindertenanwalt und wird in der nächsten Zeit in dieser Funktion tätig sein.
Das ist jener Ex-Minister, der für die Unfallrentenbesteuerung und für die
Einführung von Ambulanzgebühren zuständig war. Das ist auch jener Ex-Minister,
der schon als Mitglied der Regierung wusste, dass der Wirtschaftskurs
gescheitert ist. (Ironische Heiterkeit
bei den Freiheitlichen.) Das ist jener Ex-Minister und zukünftige
Behindertenanwalt, durch welchen jetzt laut Zeitungsberichten im Büro des
Behindertenanwalts Versorgungsposten für Mitarbeiter in BZÖ-Ministerien
geschaffen werden! (Zwischenrufe bei den
Freiheitlichen.)
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Behinderte Menschen brauchen kompetente Unterstützung – und sind nicht an Versorgungs- und Postenschachermethoden interessiert! (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Scheibner: Letztklassig!)
Sehr geehrter Herr Behindertenanwalt Haupt, ich wünsche Ihnen alles Gute für Ihre Tätigkeit, aber die Verfassung gilt auch für Sie! An die Verfassung haben sich alle Menschen in Österreich zu halten. Dass das bis Kärnten nicht durchdringt, ist wirklich ein Skandal! (Beifall bei der SPÖ und den Grünen. – Abg. Scheibner: Wissen Sie, was in der Verfassung steht?)
Sehr geehrte Damen und Herren! Im Behindertengleichstellungsgesetz gibt es zum Thema „Bildung“ kein einziges Wort. Eltern mit behinderten Kindern haben nach wie vor Spießrutenläufe zu machen, damit sie ihr Kind integrativ unterrichten lassen können, damit ihr Kind nach Talenten und Fähigkeiten gemeinsam mit anderen Kindern gefördert werden kann. Die Lebenssituation von Eltern mit behinderten Kindern ist eine
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sehr schwierige und von sehr vielen Bittgängen gekennzeichnet. Da bietet das Behindertengleichstellungsgesetz keinen Ausweg.
Wir Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten haben da einen Ausweg gefunden, und sehr viele engagierte Lehrerinnen und Lehrer arbeiten daran. Es ist die „inklusive Pädagogik“. Das heißt, dass alle Schüler gemeinsam unterrichtet werden, und zwar jeder Schüler und jede Schülerin nach seinen und ihren Fähigkeiten, Stärken und Schwächen. Aber mit einer Bildungsministerin Gehrer, die die Steinzeitpädagogik vertritt, wird das nicht gelingen! (Beifall bei der SPÖ.)
Im Behindertengleichstellungsgesetz wurde die Verbandsklage eingeführt. Wenn jemand zu seinem Recht kommen will, bekommt er Unterstützung, dass er oder sie zu einer Organisation gehen kann. Wissen Sie, wie diese Verbandsklage geregelt ist? – Als behinderter Mensch muss man eine Organisation finden und dann beim Bundesbehindertenbeirat, der zweimal im Jahr tagt, um Unterstützung ansuchen. Das ist nicht bürgerInnenfreundlich! (Beifall bei der SPÖ.)
Behinderte Menschen wissen, dass Sie mit Ihren „Nachrichten aus der Zukunft“ Luftschlösser bauen, denn die Realität von behinderten Menschen schaut ganz anders aus. Zum Beispiel: Barrierenabbau. Das ist ein wesentlicher Aspekt, bei welchem es darum geht, dass behinderte Menschen gleiche Zugangsmöglichkeiten haben. Den Barrierenabbau haben Sie auf den Sankt-Nimmerleins-Tag verschoben. – Solch eine Politik lehnen wir ab! Das kritisieren wir!
Behinderte Menschen brauchen eine starke Lobby von allen
gesellschaftlichen Gruppen, sie brauchen kompetente Unterstützung – und
nicht salbungsvolle Worte! (Beifall bei der SPÖ.)
9.34
Präsident Dr. Andreas Khol: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Dr. Partik-Pablé! Auch ihre Redezeit beträgt 5 Minuten. – Bitte, Frau Kollegin.
9.35
Abgeordnete Dr. Helene Partik-Pablé (Freiheitliche): Sehr geehrte Damen und Herren! Mein Kollege Herbert Haupt, der künftige Behindertenanwalt, hat gesagt, im Laufe seiner zwanzigjährigen Tätigkeit hier im Parlament habe es viele Highlights, aber auch sehr viele Tiefen im Bereich der Behindertenpolitik gegeben. Er hat darauf hingewiesen, dass es im Jahre 1993 ein Highlight gab, als die Pflegevorsorge eingeführt worden ist.
Das ist richtig! Wir alle waren glücklich, dass es in Zukunft die Pflegevorsorge geben wird. Man darf jedoch nicht die Tatsache vergessen, dass sich die Behinderten selbst diese Pflegevorsorge erkämpft haben: 60 000 Unterschriften sind vom Österreichischen Zivilinvalidenverband gesammelt worden, um dieser Forderung Nachdruck zu verleihen. Also es war nicht der Herr Minister Hesoun, der mehr oder weniger aus gutem Gewissen heraus oder freiwillig die Pflegevorsorge eingeführt hat, sondern es war der ständige Druck der Behindertenorganisationen, der das bewirkt hat, und dafür ist ihnen wirklich sehr zu danken. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)
Tiefen hat es sehr viele gegeben. Für mich war es das größte Tief, als 1996/97 von der damaligen Bundesregierung das dritte Belastungspaket geschnürt worden ist, bei welchem 100 Milliarden Schilling eingespart werden sollten, wobei davon 4 Milliarden Schilling die Behinderten tragen mussten. Da ist es zu einer Kürzung des Pflegegeldes gekommen, zu einer Streichung des Pflegegeldes bei Spitalsaufenthalten und zu einer Kürzung des Taschengeldes für Behinderte bei Heimunterbringung!
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Das waren wirklich große Tiefen, Frau Abgeordnete Lapp. Ich
würde Sie bitten, auch das zu sehen. Nämlich unter der Führung eines
sozialistischen Sozialministers sind diese tief einschneidenden Eingriffe in
die finanzielle Situation der Behinderten vorgenommen worden! – So etwas
darf es nicht mehr geben, meine sehr geehrten Damen und Herren! (Beifall
bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)
Erfreulich ist Folgendes: Seit Beginn ihrer Amtszeit hat diese Bundesregierung immer wieder darauf geschaut, dass die Menschen mit Behinderungen mit Verbesserungen bedacht werden, damit es ihnen besser geht. Bei jedem Gesetz ist überlegt worden: Was können wir für die behinderten Menschen tun? Mit einer enormen Selbstverständlichkeit, die es bisher nicht gegeben hat, hat diese Bundesregierung seit Beginn ihrer Tätigkeit an behinderte Menschen gedacht und hat das wettgemacht, was frühere Regierungen versäumt haben.
Zum ersten Mal seit 1993 ist die Pflegevorsorge erhöht worden. 30 Millionen € sind – bei einem enormen Sparkurs – für behinderte Menschen zur Verfügung gestellt worden. Natürlich ist es immer zu wenig, das ist schon richtig, aber es ist das erste Mal gewesen, dass es zu einer Erhöhung des Pflegegeldes gekommen ist.
Die Behindertenmilliarde hat seit ihrer Einführung 17 000 Arbeitsplätze geschaffen. Wir alle wissen, dass es behinderte Menschen auf dem Arbeitsmarkt immer schwer haben, aber mit dieser Behindertenmilliarde ist es gelungen, einen Beschäftigungsimpuls zu geben.
Wir waren auch im Justizbereich für die Behinderten tätig und haben das Heimaufenthaltsgesetz beziehungsweise das Heimvertragsgesetz geschaffen, sodass es jetzt Richtlinien gibt, wie ein Heim vorgehen muss, um die von ihnen betreuten Menschen entsprechend zu behandeln. Das sind wichtige Schwerpunkte, die gesetzt worden sind.
Das allerwichtigste und weitest reichende Gesetz ist natürlich das Behindertengleichstellungsgesetz, das wir im vergangenen Jahr beschlossen haben. Es enthält weitgehende Diskriminierungsverbote und schafft die gesetzliche Grundlage für die Einführung eines Behindertenanwalts, wie wir heute schon gehört haben.
Wenn Frau Kollegin Lapp meint, dass es ein großes Manko sei, dass der Behindertenanwalt nicht weisungsfrei ist, erwidere ich, dass das wirklich wieder einmal nur ein Versuch ist, alles schlecht zu machen. (Zwischenruf der Abg. Mag. Lapp.) Es besteht nämlich überhaupt keine Absicht des Sozialministers, dem Behindertenanwalt Weisungen zu erteilen! Er kann völlig frei schalten und den Behinderten zur Verfügung stehen.
Frau Abgeordnete Lapp, was Sie heute in Richtung der Person des Herrn Abgeordneten Haupt getan haben, das ist wirklich wieder einmal nur der Versuch, jemanden anzupatzen, wenn Sie etwa von Versorgungsposten sprechen. (Abg. Dipl.-Ing. Scheuch – in Richtung SPÖ –: Das ist ungeheuerlich! Das ist skandalös!) Ich weiß nicht, bei wie vielen Behindertenveranstaltungen Sie waren, als Herbert Haupt Sozialminister war. (Abg. Dipl.-Ing. Scheuch: Bei gar keiner!) Ich war bei sehr vielen, und da habe ich gesehen, mit welchem Interesse, mit welchem Engagement, mit welchem Verständnis Herbert Haupt auf alle Belange und Fragen und Forderungen der Behinderten eingegangen ist! (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)
Herbert Haupt hat enorme Geduld bewiesen, und ich bin
überzeugt davon, dass er der richtige Mann ist für die Position des
Behindertenanwaltes, weil er die Kraft hat, im Interesse aller Behinderten auch
etwas durchzusetzen! (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)
9.40
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Präsident Dr. Andreas Khol: Als Nächste spricht Frau Abgeordnete Haidlmayr. Auch sie hat eine Redezeit von 5 Minuten. – Bitte, Frau Kollegin.
9.40
Abgeordnete Theresia Haidlmayr
(Grüne): Herr Präsident!
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Hohes Haus! Das
Behindertengleichstellungsgesetz ist die gesetzliche Voraussetzung dafür, dass
wir jetzt einen Behindertenanwalt haben. Es gab zwölf BewerberInnen für diese
Einrichtung, aber niemand wurde zu einem Hearing eingeladen. Letztendlich ist
der ehemalige Minister Haupt Behindertenanwalt geworden. (Abg. Scheibner: Sagen Sie aber auch dazu, dass er der bei
weitem Bestgereihte war!)
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich bin ihm nicht neidig, aber die Vorgangsweise, mit der dieser Posten besetzt worden ist, ist mehr als fragwürdig. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ.)
Herr Klubobmann Scheibner, wenn Sie behaupten, es hätte darüber eine einstimmige Entscheidung gegeben, dann sage ich: Ja, Sie haben Recht! Aber die einzige Stimme, die entschieden hat, war die der Frau Sozialministerin Haubner, sonst keine. (Beifall bei den Grünen. – Abg. Scheibner: Ungeheuerlich, was Sie schon wieder behaupten!)
Es gab dazu kein Hearing, auch keine Expertengruppe, es gab nichts Derartiges! Es gab nur die Frau Ministerin Haubner, die Herrn Haupt zum Behindertenanwalt gemacht hat. Ich wollte das nur deshalb sagen, weil alle anderen elf BewerberInnen über die Medien erfahren haben, dass sie diese Funktion nicht bekommen, und zwar so, indem sie vernehmen mussten, dass eben Minister Haupt der zukünftige Behindertenanwalt ist. Das halte ich nicht unbedingt für den schönen, netten und richtigen Weg, BewerberInnen die Absage mitzuteilen, noch bevor man sie überhaupt einmal gesehen oder mit ihnen gesprochen hat. (Beifall bei den Grünen.)
Jetzt ist es halt so, dass der ehemalige Minister Haupt der zukünftige Behindertenanwalt ist. Ich wünsche Ihnen, Herr Haupt, viel Glück dabei – und vor allem viel Gesundheit! Eines aber, Herr Haupt, möchte ich Ihnen gleich sagen: So wie Ihre Arbeit jetzt begonnen hat, darf sie nicht fortgeführt werden! Ich sage Ihnen auch gleich, warum.
Seit Sie, Herr Haupt, Behindertenanwalt sind, gibt es den so genannten Spot „Zukunft 2013“. Ich weiß nicht, wer von Ihnen diesen Spot „Zukunft 2013“ schon gesehen hat, aber wenn Sie diesen nachvollziehen, dann werden Sie merken, dass diejenigen, die diesen Spot gemacht haben, ihn abgesegnet haben und die ihn finanzieren, so etwas von jenseitig sind, weil nichts mehr zwischen den Zeilen stehen bleibt. (Beifall bei den Grünen.)
Da gibt es zum Beispiel den Spot über eine Frau Barbara, und da wird gesagt, dass 2013 alles paletti ist, denn dann ist sie Managerin in einem großen Betrieb. Übrigens hat sie eine Querschnittslähmung, aber das ist kein Thema. Sie hat nämlich vor sechs Jahren einen Unfall gehabt und ist seither querschnittsgelähmt. Also wenn man sich nur ein wenig genauer überlegt, was in diesem Spot gesagt wird, dann kommt man zu dem Schluss: Diese Frau Barbara muss 2007 einen Unfall haben, damit sie 2013 Managerin sein kann.
Ist das nicht verrückt? Sind Sie wirklich alle völlig verrückt? (Hallo-Rufe bei der ÖVP.) Glauben Sie nicht, dass wir in Österreich nicht schon jetzt genug behinderte Menschen haben, die sagen können, wie die Arbeitswelt wirklich ausschaut?! Es kann sein, dass es im Jahr 2013 ein wenig besser sein wird, aber jetzt eine Zukunftsprognose zu machen, dass man, wenn man 2007 einen Unfall hat, es 2013 besser haben wird, ist nicht hilfreich. Ich darf dieses Handzeichen nicht machen, aber „echt“ ist da niemand
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mehr. Das kann ich auch laut sagen. (Beifall bei den Grünen. – Abg. Großruck: Haben Sie schon etwas Positives hier herinnen gesagt?)
So hat unsere Behindertenanwaltschaft begonnen!
Herr Haupt, zu Ihrer Information: Unsere Parteizentrale war vom ersten Tag an barrierefrei. Das war nie ein Thema, das ist ganz einfach so.
Ein anderer Punkt: Arztpraxen. – Herr Haupt, Sie haben heute gesagt, dass wir die Arztpraxen endlich barrierefrei machen müssen. Ich bin jetzt eineinhalb Jahre im Beirat der Österreichischen Ärztekammer, und da geht es um die Schaffung von Qualitätsstandards für Arztpraxen, aber bis jetzt ist im Hinblick auf barrierefreie Arztpraxen nichts passiert, weil die Ärztekammer ihre Zustimmung verweigert, dass Arztpraxen barrierefrei sein müssen. Herr Rasinger, auch Sie wissen das.
Da jetzt gesagt worden ist, das ändere sich alles: Nichts ändert sich, weil das in die Qualitätskriterien nicht aufgenommen wurde! Es wird also so bleiben, wie es ist.
Wenn jetzt irgendjemand vor den Fernsehschirmen glaubt, dass nun rückwirkend mit 1. Jänner 2006 für Menschen mit Behinderungen das Schlaraffenland ausgebrochen ist, dass wir plötzlich alle gleichgestellt sind – juhu, super, wir sind dort, wo wir hinwollten! –, dann muss ich Sie leider enttäuschen. Es ist nicht so, denn Diskriminierung darf auch in Zukunft weiter stattfinden, sie muss nicht unterlassen werden. Das ist der größte Fehler, den dieses Behindertengleichstellungsgesetz in sich trägt! (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ.)
Präsident Dr. Andreas Khol: Frau Abgeordnete, Ihre Redezeit ist abgelaufen, aber Sie können noch einen Schlusssatz sagen.
Abgeordnete Theresia Haidlmayr (fortsetzend): Ich möchte Ihnen, meine sehr geehrten Damen und Herren von den Regierungsparteien, nur noch sagen: Das Behindertengleichstellungsgesetz in der jetzigen Fassung hat einen Namen, aber keinen Inhalt. Doch wir brauchen einen Inhalt, damit Menschen mit Behinderungen ein Recht auf gleiche Teilhabe am gesellschaftlichen Leben wie Nichtbehinderte haben und es auch in allen Bereichen einklagen können und es sich nicht nur wünschen dürfen. Das ist nämlich zu wenig! – Danke schön. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ.)
9.46
Präsident Dr. Andreas Khol: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Riener. Ihre Redezeit beträgt auch 5 Minuten. – Bitte, Frau Kollegin.
9.46
Abgeordnete Barbara Riener (ÖVP): Werter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Auf die Ausführungen meiner Vorrednerinnen Kollegin Lapp und Kollegin Haidlmayr möchte ich nicht eingehen, denn mir ist die Behindertenpolitik sehr wichtig, und deswegen möchte ich jede Polemisierung vermeiden. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen. – Abg. Dr. Niederwieser: Das war Polemik!)
In den letzten Jahren, unter Bundeskanzler Wolfgang Schüssel sowie unter den Sozialministern Herbert Haupt und Ursula Haubner, konnten viele Verbesserungen für Menschen mit Behinderungen und deren Angehörige erzielt werden. Ich darf Ihnen einige davon in Erinnerung rufen.
Die Gebärdensprache wurde in der österreichischen Verfassung verankert; das wurde bereits erwähnt. Durch das E-Government gibt es die Möglichkeit, Behördenwege von zu Hause aus zu erledigen. Erwähnt seien auch die Valorisierung des Pflegegeldes mit einer Erhöhung von 2 Prozent in allen Pflegestufen, die begünstigte Selbstversicherung für pflegende Angehörige und deren Entlastung im Pflegealltag in Form einer
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Auszeit oder von so genannten Krankenstandsvertretungen. Diese werden finanziell durch einen Unterstützungsfonds abgedeckt.
Beim Aufenthaltsgesetz wurde Rechtsklarheit betreffend freiheitsbeschränkende Maßnahmen geschaffen, was dem Schutz der Betroffenen, aber auch dem der anderen Heimbewohner und dem des Pflegepersonals dient.
Durch die Behindertenmilliarden wurden 7 000 Arbeitsplätze für Menschen mit Behinderungen geschaffen oder abgesichert; die Investitionsförderungen in Betrieben zur Verbesserung der Zugänglichkeit wurden verlängert. Auch die Förderung des Behindertensports sei hier erwähnt.
Einiges wurde schon über das Behindertengleichstellungsgesetz gesagt. Darin wurden Weichen für einen barrierefreien Zugang zu Gebäuden und zu Verkehrsmitteln gestellt. Das Diskriminierungs- und Belästigungsverbot bietet gleiche Chancen für Menschen mit Behinderungen, wobei das Diskriminierungsverbot ebenso für Angehörige gilt. Dabei sind Schadenersatzansprüche gesichert.
Die Gleichstellung in der Arbeitswelt, ein weisungsfreier Bundesbehindertenanwalt – und an dieser Stelle sei mir gestattet, Herbert Haupt alles Gute für seine zukünftige Tätigkeit zu wünschen –, aber auch die Möglichkeit eines Schlichtungsverfahrens mit Klagemöglichkeiten bieten einen umfassenden Rechtsschutz.
Besonders hervorheben möchte ich die persönliche Assistenz am Arbeitsplatz, wodurch Menschen mit hohem Pflege- und Assistenzbedarf auf dem ersten Arbeitsmarkt Fuß fassen und Erfolg haben können. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)
Sie sehen, vieles ist in den letzten Jahren geschehen. Aber vieles gibt es auch noch zu tun. Dass in der Umsetzung nicht alles optimal läuft, hat mit handelnden Personen, oft auch mit uns selbst zu tun. Ich erzähle Ihnen ein Beispiel:
In einem Betrieb gibt es einen sozial sehr engagierten Bereichsleiter, der immer wieder Menschen mit Behinderungen auf gestützten Arbeitsplätzen einstellt und auch für Projekte offen ist, wie zum Beispiel Projekte mit der „Lebenshilfe“ oder mit „pro mente“.
Der Betriebsrat wurde nach einigen Monaten damit
konfrontiert, dass sich bemühte Mitarbeiter überfordert fühlen. Diese wurden
weder vorbereitet auf den Umgang mit ihren behinderten Kolleginnen und Kollegen – noch gab es für ihre Anliegen ein offenes
Ohr in der Führungsebene. Es ging darum, dass sie nichts falsch machen wollten.
Zwei Mitarbeiter waren ganz konkret für Arbeitsanleitung zuständig und wussten
nicht, was sie an Leistung einfordern konnten beziehungsweise wie sie mit Widerstand
von Kolleginnen oder Kollegen umgehen sollten. – Der Betriebsrat wandte
sich an mich, und ich konnte mit dem Bundessozialamt und deren Fachleuten ein
Fortbildungsseminar für diese Kolleginnen und Kollegen auf die Beine stellen.
Meine Damen und Herren, Sie werden sich jetzt vielleicht fragen: Warum erzählt sie uns das? Ich möchte Ihnen damit vermitteln, dass wir in der Politik durch die Gesetze nur Rahmenbedingungen schaffen können. Echte Integration ist aber nur dann möglich, wenn nicht nur die Situation der behinderten Menschen, sondern auch der Menschen um sie herum beachtet wird! Sind diese unsicher, weil sie nie mit behinderten Menschen zu tun hatten, oder sind sie vielleicht überfordert, können guter Wille und Bemühen trotzdem zum Krampf werden – und bis hin zu Aggressionen führen.
Deshalb ist es gerade in diesem Bereich für uns alle sehr wichtig, zu beruhigen, zu unterstützen und alle Betroffenen mit ihren Gefühlen und Anliegen ernst zu nehmen!
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Wenn der Blick nicht auf das Ganze, sondern einseitig erfolgt, wird nicht Toleranz, sondern werden Ignoranz und Distanz gefördert.
Die ÖVP als christlich-soziale Partei ist sich dieser Verantwortung bewusst und wird stets den Blick auf das Gesamte richten: zum Wohl der behinderten Menschen in unserem Lande. Gehen Sie mit uns diesen Weg! (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)
9.52
Präsident Dr. Andreas Khol: Als Nächste spricht Frau Abgeordnete Königsberger-Ludwig. Auch ihre Redezeit beträgt 5 Minuten. – Bitte, Frau Abgeordnete.
9.52
Abgeordnete Ulrike Königsberger-Ludwig (SPÖ): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen des Hohen Hauses! Frau Kollegin Riener, ich bin wirklich ganz Ihrer Meinung, dass man, was behinderte Menschen anlangt, von Ignoranz zu Toleranz kommen sollte – und noch schöner wäre meiner Überzeugung nach Akzeptanz, sodass man darüber nicht einmal mehr sprechen muss. Das wäre das Ziel, an dem wir alle gemeinsam arbeiten sollten! (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Mag. Molterer: Darüber nicht sprechen? Wir schon! Wir wollen darüber reden!) – Ja, sprechen kann man schon darüber, aber Akzeptanz wäre natürlich schon wunderbar, Herr Kollege Molterer.
Das Thema dieser
Aktuellen Stunde lautet: „Behindertenpolitik: Gleiche Rechte für alle
Menschen mit besonderen Bedürfnissen“. – Ich meine: Bei aller Euphorie, die dazu heute von den Regierungsparteien
gekommen ist, sollten wir vor allem nicht vergessen, für wen wir Behindertenpolitik zu machen haben, nämlich für die betroffenen
Menschen und auch für deren Angehörige! Ich glaube, da ist noch ein wirklich
großes Stück Arbeit vor uns, was man ja auch sieht, wenn man mit betroffenen
Menschen, mit betroffenen Eltern spricht.
Meiner Ansicht nach
muss auch auf die unterschiedlichen Arten von Behinderungen geachtet werden,
und es muss sehr sensibel für und mit den Betroffenen gearbeitet werden, um für
sie eben das Beste zu erreichen.
Vor allem aber
müssen wir darauf achten – da bin ich der Meinung von Kollegin
Riener –, dass es uns allen gemeinsam gelingt, Barrieren abzubauen,
Barrieren auch in den Köpfen, sodass es zu einem ganz unbefangenen und normalen
Umgang mit behinderten Menschen kommt. Wir sollten nicht auf ihre Schwächen,
sondern vor allem auf ihre Stärken schauen, denn oberstes Prinzip muss es
ein – ich glaube, da sind wir wohl alle einer Meinung –, behinderten
Menschen Teilhabe an unserem gesellschaftlichen Leben und ein selbstbestimmtes
Leben zu ermöglichen. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der Grünen.)
Auf dem Weg zu einem
selbstbestimmten Leben ist meiner Überzeugung nach ein ganz wesentlicher Punkt
die Teilhabe am Arbeitsmarkt. Diese Teilhabe am Arbeitsmarkt, geschätzte
Kolleginnen und Kollegen, beginnt schon in der Schule, beginnt schon bei der
Ausbildung, so wie bei allen anderen Kindern auch, denn die schulische
Ausbildung ist der Grundstein für ein selbstbestimmtes, für ein erfolgreiches
Leben – und das gilt natürlich auch für behinderte Menschen.
Wenn diese Bundesregierung, wenn Frau Ministerin Haubner und Herr Staatssekretär Dolinschek in ihrem bundesweiten arbeitsmarktpolitischen Behindertenprogramm schreiben, dass es gerade in diesem Bereich dringenden Handlungsbedarf gibt, weil vor allem die Zahl an Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf in den Integrationsklassen und in den Sonderschulen immer mehr steigt, so denke ich, dass wir auch da alle einer Meinung sind, nämlich dass in den Schulen
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großartige Leistungen erbracht werden, sei es in den
Integrationsklassen, aber auch in den Sonderschulen.
Gerade in den
Sonderschulen, geschätzte Kolleginnen und Kollegen, ist es so, dass Kinder mit
den unterschiedlichsten Behinderungen geschult werden, und ich möchte Sie alle
jetzt auf ein Problem aufmerksam machen, das mir eine sehr engagierte
Direktorin in meinem Bezirk erzählt hat, dass es nämlich in den Sonderschulen
im Prinzip nur einen einzigen Lehrplan gibt: von den basal zu fördernden
Kindern, das heißt, wo man wirklich Grundkenntnisse vermittelt, wo die Kinder
gefüttert werden müssen, bis hin zu lernschwachen Kindern.
Meiner Überzeugung
nach sollten wir die DirektorInnen dahin gehend unterstützen, dass es zu einer Differenzierung des Lehrplanes kommt, damit die Kinder einen
besseren Start in die Arbeitswelt erhalten – und damit auch
Unternehmerinnen und Unternehmer sehen, dass Sonderschule nicht gleich
Sonderschule sein muss.
Ich lade Sie daher
dazu ein, diesen großen Wunsch der DirektorInnen zu unterstützen – und
ich meine, dass das eine nur allzu berechtigte Forderung ist. (Beifall bei
der SPÖ und den Grünen.)
Ein zweites großes
Problem, das ich aus der SonnenSchule in Amstetten kenne, ist, dass es für besondere
Therapiemöglichkeiten in den Schulen immer knapper werdende Geldmittel gibt.
Es ist tatsächlich so, dass zum Beispiel für das sehr erfolgreiche Voltigieren
oder auch für eine Maltherapie diese Direktorin auf private Sponsorensuche
gehen muss, etwas, was meines Erachtens ungeheuerlich ist! Ich meine, so etwas
kann doch nicht ganz einfach in private Hände gelegt werden, sondern das muss
eine Aufgabe des Staates sein, das muss in die soziale Verantwortung
des Staates fallen! Da kann doch die Direktive dieser Bundesregierung „weniger
Staat, mehr privat“ nicht gelten! Das stellt doch einen gesellschaftspolitischen Auftrag an uns
alle dar! (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der Grünen.)
Das nächste große
Problem, das ich im Leben eines behinderten Menschen sehe, ist der Übertritt
ins Berufsleben. Es gibt da im Moment zwei Arten: die „Lebenshilfe“-Angebote,
die sehr gut sind, und die der freien Wirtschaft. Es gibt aber auch Menschen,
die ihre Leistung dazwischen haben, und für diese Menschen muss man meiner
Überzeugung nach mehr tun.
Ich weiß schon, dass
es Beschäftigungsprojekte gibt, aber gerade in diesem Bereich gibt es ein ganz
großes Problem, dass nämlich jene Menschen, jene Jugendlichen, die in
Beschäftigungsprojekten arbeiten, in denen wirklich qualifiziert gearbeitet
wird, in denen Jugendliche arbeiten und
qualifiziert werden, nicht sozialversichert sind. Diese Menschen
erwerben dort keine Versicherungszeiten, sie erhalten kein Entgelt, sondern
bekommen lediglich ein Taschengeld. Das stellt ein großes Problem für
behinderte Jugendliche dar, und zwar ihr gesamtes Leben lang, denn diese Jahre
gehen behinderten Menschen im Alter ab. (Zwischenruf des Abg. Donabauer.) – Da kann man doch etwas ändern, Herr Kollege Donabauer! (Neuerlicher
Zwischenruf des Abg. Donabauer. – Präsident Dr. Khol gibt das Glockenzeichen.)
Als Herr Mag. Haupt noch Sozialminister gewesen ist, habe ich angeregt und gebeten, sich dieser Sache anzunehmen, weil das wirklich ein ganz dringendes Problem ist. (Präsident Dr. Khol gibt neuerlich das Glockenzeichen.) – Ich bin schon beim Schluss, Herr Präsident. – Leider hat diese meine damalige Anregung keine Resonanz erfahren, aber vielleicht kann Herr Mag. Haupt jetzt als Behindertenanwalt mehr für die behinderten Menschen tun. Ich wünsche ihm jedenfalls alles Gute, vor allem im Sinne der betroffenen Menschen, damit wir wieder ein Stück weiterkommen im Umgang mit behinderten Menschen. (Beifall bei der SPÖ.)
9.57
Nationalrat, XXII.GP | 135. Sitzung / Seite 35 |
Präsident Dr. Andreas Khol: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Scheibner. 5 Minuten Redezeit.
(Abg. Walch begibt sich zum Rednerpult.) – Aha, es gibt eine Umnominierung.
Herr Abgeordneter
Walch ist der nächste Redner. – Bitte, Herr Kollege.
9.58
Abgeordneter Maximilian Walch
(Freiheitliche): Sehr
geehrter Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Werte Kolleginnen und Kollegen!
Kollegin Haidlmayr, ich bin schon ein bisschen enttäuscht von Ihnen, denn das
kann doch nicht die Wahrheit und Ihr Ernst gewesen sein, was Sie hier am
Rednerpult über Herbert Haupt gesagt haben! Einen Sozialminister wie
Mag. Haupt, der so viel für Behinderte in Österreich gemacht hat, hat es
in den letzten 30 Jahren überhaupt nicht gegeben! (Beifall bei den
Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)
Zu den Ausführungen
der Kollegin Lapp möchte ich nur feststellen: Ihr von der SPÖ hättet genug Zeit
gehabt, etwas zu tun, als ihr in der Regierung gewesen seid und den
Sozialminister gestellt habt! Ihr von der SPÖ habt jedoch damals den
Behinderten mehr weggenommen als gegeben! (Widerspruch bei der SPÖ.) Kollege
Haupt als Sozialminister hat wirklich viel geleistet für unser Land
beziehungsweise auch für die Behinderten in Österreich!
Unter der
Ministerschaft von Herbert Haupt hat es so viele Gesetzesänderungen und
Verbesserungen gegeben, sodass ich eigentlich eine Stunde lang reden müsste, um
das alles aufzählen zu können. (Abg. Haidlmayr:
Geh!) Kollege Haupt
hat – einmalig in der Zweiten Republik! – eine Behindertenmilliarde
eingeführt und damit wirklich etwas für Menschen mit Behinderungen getan –
egal, ob dies Schulungs- oder Umschulungsmaßnahmen sowie Verbesserungen
betrifft, damit diese Menschen einen Arbeitsplatz in Betrieben bekommen, und
vieles andere mehr.
Kurz anführen darf
ich in diesem Zusammenhang nur: Pflegegeld, Pflegegelderhöhung, Umbauten;
Diskriminierungen wurden beseitigt. Das ist Behindertenpolitik, und ich bedanke
mich namens meiner Fraktion wirklich recht herzlich dafür, was du, lieber
Herbert, da alles geleistet hast! (Beifall bei den Freiheitlichen und der
ÖVP.)
Ich möchte nur ein paar gesetzliche Regelungen anführen, die
wir geschaffen haben und gegen welche die Opposition meist gestimmt hat: die
Pflegegelderhöhung, die Harmonisierung in den Sozialberufen, die
Pflegeanwaltschaft des Bundes, die Einrichtung des Pflegetelefons, die
Familienhospizkarenz, Qualitätssicherung bei häuslicher Betreuung, ein
Heimaufenthaltsgesetz, die Erweiterung und Begünstigung von Weiterversicherung
für pflegende Angehörige, ein erleichterter Zugang bis zur Pflegestufe 3,
Pflegegeld ab Geburt des Kindes – wo wart ihr, wieso habt ihr das nicht
schon vor Jahrzehnten eingeführt? –, früher gab es das erst ab dem dritten
Lebensjahr des Kindes, und vieles mehr. (Abg. Steibl – in
Richtung SPÖ –: Und jetzt verhindern Sie es wieder!)
Zusätzlich zu diesen Maßnahmen wurden auch Umbaumaßnahmen beschlossen. Damit Behinderte eine Chance haben, einen Arbeitsplatz zu bekommen und Unternehmer entsprechend gefördert werden, sind zusätzlich noch 17 000 Arbeitsplätze geschaffen worden, und zwar speziell in der Bauwirtschaft, was mich als Betriebsrat einer Baufirma natürlich sehr freut.
An die Adresse der Grünen und der Sozialdemokraten möchte ich sagen: Das ist Behindertenpolitik! In Österreich geht mit Sozialminister Haupt, der wirklich etwas geschaffen hat im Sozialbereich, eine Ära zu Ende. Es gibt eine ganze Liste an Maßnahmen im Sozialbereich, Maßnahmen, die unter Sozialminister Herbert Haupt beschlossen wurden. Und es gibt wieder eine Sozialministerin, Ursula Haubner, die in
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diesem Sinne weiterarbeitet, speziell im Sozialbereich, für Familien, für Kinder – mit ihrem Staatssekretär Sigisbert Dolinschek.
Lieber Herbert, ich bedanke mich recht herzlich! Du warst auch Sozialsprecher im Parlament. Ich werde diese Funktion in deinem Sinne wahrnehmen und mit aller Kraft für Verbesserungen für die Österreicherinnen und Österreicher arbeiten. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP. – Oje-Rufe bei der SPÖ. – Abg. Dr. Niederwieser: Armes Österreich!)
10.02
Präsident Dr. Andreas Khol: Letzter Redner in der Aktuellen Stunde ist Herr Abgeordneter Brosz. 5 Minuten. – Bitte.
10.02
Abgeordneter Dieter Brosz (Grüne): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Sehr geehrte Damen und Herren! Das Behindertengleichstellungsgesetz hat einen guten Titel? – Kollegin Haidlmayr hat, vollkommen zu Recht, darauf hingewiesen, dass für ein gutes Gesetz mehr notwendig ist als ein Titel. Und ich bin auch sehr froh darüber, dass diese Debatte heute in Gebärdensprache übersetzt wird, damit es zumindest heute möglich ist, dass auch Menschen, die gehörlos sind, die Debatte im Fernsehen verfolgen können. Wir wissen aber, dass das bei allen anderen Debatten, die hier im Haus geführt werden, nicht der Fall ist, und wir wissen, welche Probleme wir damit haben, dass Nachrichtensendungen überhaupt übersetzt werden.
Dann macht man – und das hat Kollegin Haidlmayr ja gar nicht erwähnt – einen Spot, Kollege Dolinschek, einen Spot, in dem dargestellt wird, dass im Jahre 2013 ein gehörloser Oberarzt in einem österreichischen Krankenhaus tätig sein wird. Ein gehörloser Oberarzt! – Wir wissen, die Arbeitszeit der Ärzte beträgt im Durchschnitt zwölf Stunden pro Tag. Man kann sich in etwa vorstellen, welche Rahmenbedingungen dieser Arzt brauchen würde, um dort überhaupt tätig sein zu können. Wer stellt denn das Geld zur Verfügung, wenn dort – ich habe mich diesbezüglich erkundigt – zwei bis drei DolmetscherInnen notwendig wären, die ihn den ganzen Tag begleiten, damit er dort überhaupt tätig sein kann? Wo sind denn die Budgetposten dafür vorgesehen, dass diese Fiktion, die Sie da verbreiten, irgendwann Realität werden kann? – Nirgends ist das vorgesehen. Nirgends! Und das ist das große Problem an Ihrer Darstellung. (Beifall bei den Grünen.)
Gerade wenn man sich die Gebärdensprache ansieht, die im letzten Jahr in der Verfassung verankert worden ist, und wenn man sich die Daten im Hinblick darauf anschaut, was in Österreich Realität ist, müssten Sie doch sagen: Da gibt es Handlungsnotwendigkeiten!, und dürften Sie nicht Spots machen, in denen Sie sagen: Alles ist super!
Wissen Sie, Herr Kollege Dolinschek, wie viele gehörlose Studierende es in Österreich gibt? (Staatssekretär Dolinschek: Weiß ich nicht auswendig!) 30! 30 gehörlose Studierende gibt es in Österreich. In Schweden sind es 500. In Schweden gibt es – das ist ein Vorbildland, deswegen erwähne ich es hier – wesentlich mehr Dolmetscherinnen und Dolmetscher in der Gebärdensprache, die das überhaupt erst möglich machen, dass diese Vision, die Sie entwickeln, auch zur Realität wird.
Nicht einmal in den Gehörlosenschulen in Österreich wird – das muss man sich einmal vorstellen! – verpflichtend Gebärdensprache unterrichtet! Das ist die Realität, die wir jetzt vorfinden. Sie haben ein Gesetz gemacht, das in der Umsetzung der Realität nicht standhält. Wir sagen durchaus: Super, dass es in der Verfassung ist! – darum hat vor allem die Kollegin Haidlmayr über Jahre hinweg gekämpft –, aber wenn man da stehen
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bleibt und sich feiern lässt, hat man das Problem bei weitem nicht erkannt. (Beifall bei den Grünen.)
Wenn man sich ansieht, wie es mit der Barrierefreiheit der österreichischen Schulen ausschaut ... (Zwischenbemerkung von Staatssekretär Dolinschek.) – Entschuldigen Sie: Schulen auf der einen und Unis auf der anderen Seite. Wer kennt denn nicht die Wiener Uni, die Haupt-Uni, und wer nimmt denn wirklich an, dass diese wirklich barrierefrei ist?! Das ist ja absurd, wenn man so tut, als wäre hier alles möglich.
Wenn man die schulische Situation näher betrachtet, muss man sagen, es stimmt, es gibt mittlerweile viele Integrationsklassen in Österreich. Ja, aber bis wohin? – Bis zur achten Schulstufe, aber nicht überall bis zur achten Schulstufe. Was passiert denn in der neunten Schulstufe? – Da können alle Behinderten, alle Körperbehinderten, alle, die die Voraussetzungen nicht haben, nur in polytechnische Schulen gehen, und dann ist Schluss. Darüber hinaus gibt es überhaupt keine Voraussetzungen.
Wenn man sich ansieht, welche Alternativen Körperbehinderten geboten werden: Es ist nicht so, dass Handelsakademien, HTLs, Gymnasien barrierefrei zugänglich wären; die meisten sind es nicht. Es gibt schon Angebote: Man kann zum Beispiel eine Handelsakademie für Körperbehinderte in Wien machen, aber dort sieht die Gleichstellung so aus, dass die ins Internat müssen, egal von wo sie kommen, weil das die einzige Schule ist, in der sie die Möglichkeit haben, den Unterricht auch wirklich wahrzunehmen.
Das ist
Gleichstellung? Das soll wirklich Gleichstellung sein? Ich
glaube, an diesen Beispielen zeigt sich, dass da etwas ganz anderes nötig ist. (Staatssekretär
Dolinschek: ... nicht von heute auf morgen!)
Kollege Dolinschek, ja, von heute auf morgen wird vieles nicht unbedingt zu lösen sein. Korrekt. Aber die Frage ist: Was tut man denn damit? Und: Garantieren Sie uns, dass Schulen, die umgebaut werden, ab jetzt wirklich barrierefrei gestaltet werden? (Staatssekretär Dolinschek: Innerhalb von zehn Jahren!) Das ist eine wunderbare Erkenntnis, wenn Sie das jetzt sagen. Im Vorjahr hat Ministerin Gehrer auf die Frage, ob denn die Schulen umgebaut werden, geantwortet: Nein, aber wenn es notwendig sei, dann werde man Lösungen schaffen.
Diese Aussage ist geradezu absurd, denn wenn jemand in der vierten Klasse darauf kommt, dass er im nächsten Jahr eine Handelsakademie besuchen wird, dann schaue ich mir an, wie diese Handelsakademie innerhalb von fünf Monaten so umgebaut sein wird, dass dort die Möglichkeit besteht, barrierefreien Zugang zum Unterricht zu haben!
Vor diesen Problemen stehen wir in der Realität, und ich glaube, es ist höchste Zeit, dass wir von Verfassungsbestimmungen, die gut klingen, einen Schritt weiter machen, damit wirklich Barrierefreiheit und Gleichstellung in Österreich gelebt werden können. (Beifall bei den Grünen.)
10.07
Präsident Dr. Andreas Khol: Zum Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.
Präsident Dr. Andreas Khol: Hinsichtlich der eingelangten Verhandlungsgegenstände und deren Zuweisungen verweise ich gemäß § 23 Abs. 4 der Geschäftsordnung auf die im Sitzungssaal verteilte Mitteilung.
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Die schriftliche Mitteilung hat folgenden Wortlaut:
A. Eingelangte Verhandlungsgegenstände:
1. Schriftliche Anfragen: 3769/J bis
3815/J.
Schriftliche Anfrage an den Präsidenten des
Nationalrates: 39/JPR.
2. Anfragebeantwortungen: 3521/AB bis
3590/AB.
3. Initiativanträge: Zurückziehung: 743/A.
4. Regierungsvorlagen:
Bundesgesetz, mit dem das Bundeshaushaltsgesetz geändert
wird (1269 d.B.),
Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die
Verkehrs-Arbeitsinspektion (Verkehrs-Arbeitsinspektionsgesetz) und das
Bundesgesetz über Seilbahnen (Seilbahngesetz) geändert werden
(1270 d.B.),
Finanzmarktaufsichtsänderungsgesetz 2005 – FMA-ÄG 2005
(1279 d.B.),
Bundesgesetz, mit dem das
Bauern-Sozialversicherungsgesetz geändert wird (1280 d.B.).
B. Zuweisungen:
1. Zuweisungen seit der letzten Sitzung gemäß §§ 32a
Abs. 4, 80 Abs. 1, 100 Abs. 4, 100b Abs. 1 und 100c
Abs. 1:
Ausschuss für Petitionen und Bürgerinitiativen:
Petition Nr. 78 betreffend „Die politischen Ereignisse in
Äthiopien“, überreicht von den Abgeordneten Mag. Gisela Wurm und Petra Bayr,
Petition Nr. 79 betreffend „JA! Zur Wohnqualität - NEIN!
Zum LKW-Dauerparken im Wohngebiet“, überreicht vom Abgeordneten Dietmar Keck;
2. Zuweisungen in dieser
Sitzung:
a) zur Vorberatung:
Ausschuss für Arbeit und
Soziales:
Abkommen zwischen der Republik
Österreich und Rumänien über soziale Sicherheit (1273 d.B.);
Ausschuss für innere
Angelegenheiten:
Vertrag zwischen der Republik
Österreich und der Tschechischen Republik über die polizeiliche Zusammenarbeit
und die zweite Ergänzung des Europäischen Übereinkommens vom 20. April 1959
über die Rechtshilfe in Strafsachen (1272 d.B.);
Umweltausschuss:
Einspruch des Bundesrates vom
21. Dezember 2005 gegen den Beschluss des Nationalrates vom 16. November 2005
betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Personenkraftwagen-Verbraucherinformationsgesetz,
das Abfallwirtschaftsgesetz 2002, das Emissionszertifikategesetz und das
Immissionsschutzgesetz-Luft geändert werden (Umweltrechtsanpassungsgesetz 2005)
(1271 d.B.);
b) zur Enderledigung im Sinne des § 28b GOG
(vorbehaltlich der endgültigen Entscheidung des Ausschusses):
Nationalrat, XXII.GP | 135. Sitzung / Seite 39 |
Ausschuss für Arbeit und Soziales:
Bericht des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit
über die Tätigkeit der Arbeitsinspektion im Jahr 2004 (III-193 d.B.);
Budgetausschuss:
Bericht des Bundesministers für Finanzen über die
Fortschreibung des Österreichischen Stabilitätsprogrammes für die Jahre 2005
bis 2008 (III-197 d.B.);
Finanzausschuss:
19. Bericht des Bundesministers für Finanzen über die
Tätigkeit der Internationales Amtssitz- und Konferenzzentrum Wien AG in den
Geschäftsjahren 2001 bis 2004 (III-194 d.B.);
Kulturausschuss:
Bericht der Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft
und Kultur über die Rückgabe von Kunstgegenständen aus den Österreichischen
Bundesmuseen und Sammlungen
(Restitutionsbericht 2003/2004) (III-195 d.B.);
Verfassungsausschuss:
Digitalisierungsbericht 2005, vorgelegt vom Bundeskanzler
(III-192 d.B.).
*****
Präsident Dr. Andreas Khol: Zur Geschäftsbehandlung hat sich Herr Abgeordneter Cap zu Wort gemeldet. – Bitte, Herr Kollege.
10.08
Abgeordneter Dr. Josef Cap (SPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Herr Präsident! Ich möchte zu Beginn der Sitzung mein Befremden zum Ausdruck bringen. Wir haben öffentlich vorgeschlagen, dass auf Grund der Ereignisse rund um den Diebstahl der „Saliera“, aber auch auf Grund des unprofessionellen Vorgehens rund um die Klimt-Bilder und vieles andere mehr eine Erklärung von Bundesministerin Gehrer hier im Parlament notwendig gewesen wäre.
Das ist bis zur Stunde nicht wahr geworden, das wird auch nicht stattfinden. Daher möchte ich hier in aller Öffentlichkeit und aller Deutlichkeit sagen: Wir werden einen Antrag einbringen, dass in dem vorgegebenen Zeitrahmen eine Sondersitzung hier im Hohen Haus stattfinden möge, damit wir uns im Rahmen einer ausführlichen Debatte mit diesen Sachverhalten auseinander setzen können. (Beifall bei der SPÖ.)
10.08
Präsident Dr. Andreas Khol: Ein Antrag wurde nicht gestellt, aber entsprechend unserem Usus erhält jeder der Klubobleute nunmehr die Gelegenheit zur Stellungnahme.
Bitte, Herr Abgeordneter Molterer.
10.08
Abgeordneter Mag. Wilhelm Molterer (ÖVP) (zur Geschäftsbehandlung): Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Kollege Cap, ich freue mich schon auf diese Sondersitzung und die Diskussion dazu, genauso wie ich mich freue, dass die „Saliera“ wieder zurückgekommen ist. Bei manchen Diskussionsbeiträgen habe ich den Eindruck, diese Diskutanten hätten gerne, dass die „Saliera“ noch immer nicht wieder da ist.
Nationalrat, XXII.GP | 135. Sitzung / Seite 40 |
Ich möchte mich auch herzlich bei der Polizei bedanken, die ganz großartige Arbeit geleistet hat (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen), meine Damen und Herren, und möchte darauf aufmerksam machen, Herr Kollege Cap, dass am 2. Februar eine Sitzung des Kulturausschusses stattfindet, wo ein Tagesordnungspunkt der Bericht des Restitutionsbeirates ist und wo selbstverständlich auch die Möglichkeit besteht, im Sinne einer aktuellen Aussprache auf diese Fragestellungen einzugehen.
Eine Notwendigkeit für eine Sondersitzung sehe ich nicht, aber wir sehen ihr sehr interessiert und gelassen entgegen und werden die notwendige Diskussion selbstverständlich gerne führen. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)
10.09
Präsident Dr. Andreas Khol: Nunmehr spricht Herr Klubobmann Scheibner.
10.09
Abgeordneter Herbert Scheibner (Freiheitliche) (zur Geschäftsbehandlung): Herr Präsident, Sie haben es ja schon gesagt: Es wurde kein Antrag gestellt. Deshalb würde sich jeder Kommentar erübrigen.
Nur vielleicht noch zur Verdeutlichung: Ich glaube, es ist das erste Mal, dass eine Fraktion mit einer Wortmeldung zur Geschäftsbehandlung eine Sondersitzung ankündigt. Also man sieht, worum es geht: um politisches Schauspiel!
Selbstverständlich kann man über alles diskutieren, aber gerade bei der „Saliera“ wäre es ja interessant, noch abzuwarten, was die Einvernahme des mutmaßlichen Täters erbringt, und dann darüber zu diskutieren. Es hat ja auch Versuche gegeben, am heutigen Tag doch über dieses Thema zu diskutieren. Das war alles zu wenig. Man braucht das Highlight, weil man anscheinend sonst keine Themen hat.
Auch wir blicken der Sondersitzung mit Freude und Interesse entgegen. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)
10.10
Präsident Dr. Andreas Khol: Nunmehr spricht Herr Klubobmann Van der Bellen.
10.10
Abgeordneter Dr. Alexander Van der
Bellen (Grüne) (zur Geschäftsbehandlung): Erstens ist
es das gute Recht einer Fraktion, eine Sondersitzung zu verlangen – das
ist kein Antrag, sondern ein Recht. (Rufe bei der ÖVP: Na geh!)
Zweitens meine ich, es wäre Bundesministerin Gehrer gut angestanden, sich dieser Debatte zu stellen.
Drittens ist es absolut nicht das Verdienst von Bundesministerin Gehrer oder der Bundesregierung, dass die „Saliera“ wieder da ist, Herr Kollege Molterer, sondern ein Verdienst der Polizei. Ich bin sehr gespannt darauf, wie Bundesministerin Gehrer die offensichtlichen Versäumnisse im Kunsthistorischen Museum einmal mehr zu bagatellisieren versucht. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen und der SPÖ.)
10.11
Ankündigung eines Dringlichen Antrages
Präsident Dr. Andreas Khol: Der Klub der ÖVP hat gemäß § 74a Abs. 2 der Geschäftsordnung vor Eingang in die Tagesordnung das Verlangen gestellt, den zum gleichen Zeitpunkt eingebrachten Selbständigen Antrag 765/A (E) der Abgeordneten Mag. Molterer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Fortsetzung der erfolgreichen Börseneinführungen dringlich zu behandeln.
Nationalrat, XXII.GP | 135. Sitzung / Seite 41 |
Gemäß der Geschäftsordnung wird der Dringliche Antrag um 15 Uhr behandelt werden.
Fristsetzungsanträge
Präsident Dr. Andreas Khol: Vor Eingang in die Tagesordnung teile ich weiters mit, dass Frau Abgeordnete Mag. Terezija Stoisits, Kolleginnen und Kollegen beantragt haben, dem Verfassungsausschuss zur Berichterstattung über den Antrag 732/A (E) betreffend Einleitung eines Verfahrens gemäß Art. 142 Abs. 1 lit. e der Bundesverfassung gegen den Landeshauptmann von Kärnten, Dr. Jörg Haider, eine Frist bis 1. Februar 2006 zu setzen.
Ferner liegt das von fünf Abgeordneten gemäß § 43 Abs. 3 der Geschäftsordnung gestellte Verlangen vor, eine kurze Debatte über diesen Fristsetzungsantrag durchzuführen.
Da für die heutige Sitzung die Behandlung eines Dringlichen Antrages verlangt wurde, wird die Kurzdebatte im Anschluss daran stattfinden.
Die Abstimmung über den Fristsetzungsantrag wird nach Schluss dieser Debatte erfolgen.
*****
Vor Eingang in die Tagesordnung teile ich außerdem mit, dass die Abgeordneten Dr. Alfred Gusenbauer, Kolleginnen und Kollegen beantragt haben, dem Ausschuss für Arbeit und Soziales zur Berichterstattung über den Antrag 460/A (E) der Abgeordneten Dr. Gusenbauer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Gewährung eines bundeseinheitlichen Heizkostenzuschusses eine Frist bis 28. Februar 2006 zu setzen.
Im Hinblick auf § 57b der Geschäftsordnung kann dem in diesem Zusammenhang gestellten Verlangen auf eine kurze Debatte nicht stattgegeben werden.
Die Abstimmung über den Fristsetzungsantrag wird nach Beendigung der Verhandlungen in dieser Sitzung stattfinden.
Behandlung der Tagesordnung
Präsident Dr. Andreas Khol: Es ist vorgeschlagen, die Debatte über die Punkte 3 bis 5 der Tagesordnung zusammenzufassen.
Werden dagegen Einwendungen erhoben? – Das ist nicht der Fall.
Wir gehen daher in die Tagesordnung ein.
Redezeitbeschränkung
Präsident Dr. Andreas Khol: In der Präsidialkonferenz wurde Konsens über Gestaltung und Dauer der Debatten erzielt.
Demgemäß wurde eine Tagesblockzeit von 8 „Wiener Stunden“ vereinbart, sodass sich folgende Redezeiten ergeben: ÖVP und SPÖ je 140 Minuten, Freiheitliche 96 sowie Grüne 104 Minuten.
Darüber entscheidet das Hohe Haus.
Nationalrat, XXII.GP | 135. Sitzung / Seite 42 |
Wir kommen sogleich zur Abstimmung, und ich bitte die
Klubmitarbeiter, sich aus den Couloirs zu entfernen. – Herr Kollege Pilz!
Die Klubmitarbeiter mögen sich bitte aus den Couloirs entfernen! (Präsident Dr. Khol gibt das Glockenzeichen.)
Ich rede mit Ihnen, Herr Kollege Pilz! Ich habe gebeten, dass vor der Abstimmung die Klubmitarbeiter, die stehend mit Ihnen ins Gespräch vertieft waren, den Couloir verlassen. (Zwischenruf des Abg. Dr. Pilz.) Nein, der andere, der inzwischen gegangen ist!
So, wir können jetzt abstimmen.
Wer mit diesem Vorschlag der Präsidialkonferenz einverstanden ist, den bitte ich um ein Zeichen. – Die Zustimmung wird einstimmig erteilt. Wir werden daher so vorgehen.
Bericht des
Verkehrsausschusses über den Antrag 757/A der Abgeordneten Klaus Wittauer,
Dipl.-Ing. Hannes Missethon, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein
Bundesgesetz, mit dem das Führerscheingesetz geändert wird
(9. FSG-Novelle) (1274 d.B.)
Präsident Dr. Andreas Khol: Wir gelangen nunmehr zum 1. Punkt der Tagesordnung.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Eder. Seine Wunschredezeit beträgt 3 Minuten. – Herr Kollege, Sie sind am Wort.
10.15
Abgeordneter Kurt Eder (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! (Abg. Öllinger: Wo ist der Herr Vizekanzler?) Sehr geehrter Herr Bundesminister – ach, der ist nicht da, der Herr Bundesminister. Macht nichts, aber wenigstens im Ausschuss war er diesmal da. Er wechselt also die Szenarien: einmal ist er im Ausschuss, einmal ist er hier.
Präsident Dr. Andreas Khol: Entschuldigen Sie, Herr Kollege! Darf ich die Damen und Herren des Hohen Hauses daran erinnern, dass wir eine Regel haben, dass man den Abgeordneten beim Sprechen nicht den Rücken zuweist: Herr Kollege Murauer und der Klubmitarbeiter bei den Sozialdemokraten!
Ich muss das ununterbrochen in Erinnerung rufen. Das ist doch eine einfache Regel!
Bitte, Herr Kollege Eder.
Abgeordneter Kurt Eder (fortsetzend): Sehr geehrte Damen und Herren! Wir haben heute hier einen Antrag der Abgeordneten Wittauer und Dipl.-Ing. Missethon zu behandeln, der eigentlich ein bisschen ein Verlegenheitsantrag ist. Offenbar ist man im letzten Moment draufgekommen: Wenn man per Verordnung 160 km/h auf Autobahnen zulässt und die derzeitige Führerscheinordnung so belassen würde, dann würde der Führerschein erst bei 210 km/h abgenommen werden können. Und um das zu verhindern, macht man hier jetzt diesen Antrag.
Wobei es in der Begründung dieses Antrages interessanterweise so schön heißt: „Es soll“ durch diesen Antrag „sinnloser Raserei Einhalt geboten werden“. – Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wenn ich Teststrecken mit 160 km/h per Verordnung durchsetzen will, frage ich mich: Ist das dann keine Raserei? (Abg. Scheibner: Keine sinnlose Raserei!) – Ah, das ist eine sinnvolle Raserei, Herr Klubobmann Scheibner?!
Nationalrat, XXII.GP | 135. Sitzung / Seite 43 |
Ich möchte hier festhalten: Die Sozialdemokraten werden gegen diesen Antrag stimmen, und zwar nicht deswegen, weil es so ist, wie Kollege Missethon in einer Presseaussendung gemeint hat, dass wir für 210 km/h sind, sondern wir sind grundsätzlich für die Beibehaltung der derzeitigen Geschwindigkeitsregelungen. (Beifall bei der SPÖ.)
Meine Damen und Herren, wir wollen einfach nicht, dass Menschen unnötigerweise gefährdet werden – und auch die ÖVP will das in Wirklichkeit nicht. Ich habe da noch die Aussagen vom Vorgänger des Kollegen Missethon gut im Ohr – und hier auch in der Zeitung, wo Kollege Miedl meint, Gorbach trage jedenfalls alleine die Verantwortung für das gesamte Projekt. – Na, wenn Sie da jetzt immer weiter mitstimmen, Herr Kollege Missethon, dann trägt er sie nicht mehr alleine, sondern dann tragen Sie die Verantwortung schön langsam mit für dieses ganze Projekt.
Wenn man sich überlegt, wer Ihre Mitstreiter sind, muss man sagen, das sind eigentlich sehr, sehr wenige. Kaum ein Landeshauptmann ist für Ihren Vorschlag. Ich denke nur an den oberösterreichischen Landeshauptmann, auch nicht weit entfernt von der ÖVP: Er ist striktest dagegen gewesen, dass man in Oberösterreich 160 km/h fahren soll, obwohl es dort sogar dreispurige Autobahnen gegeben hätte.
Auch der ÖAMTC, der diesen Dingen nicht absolut negativ gegenübersteht, meint: Wenn schon, dann wenigstens auf dreispurigen Autobahnen. Aber was hat man gemacht? – Man hat eine Autobahn ausgesucht, in einem Bundesland, dessen Landeshauptmann ein guter Freund ist, eine zweispurige Autobahn genommen, und damit ist natürlich das Gefährdungspotential noch wesentlich höher.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, machen wir keine Experimente mit Menschen!
Auch die Argumente, es muss ja keiner 160 km/h fahren, sind lächerlich, meine Damen und Herren! Bleiben wir bei den Geschwindigkeitsregelungen, die wir haben! Arbeiten wir lieber weiter an Verkehrssicherheitsmaßnahmen: Arbeiten wir daran, dass zum Beispiel LKWs eine Winterreifenpflicht haben, arbeiten wir daran, dass LKWs verpflichtet sind, wenn sie durch Österreich fahren, Schneeketten dabei zu haben. – Das wären Verordnungen, die der Bevölkerung etwas bringen! Aber mit 160 km/h durch die Gegend rasen?! – Noch dazu bringt das auf der gesamten Teststrecke, glaube ich, eine Minute Zeiteinsparung, gefährdet aber die Menschen wesentlich mehr als Tempo 130, und da rede ich gar nicht von mehr CO2 und mehr Lärm und all diesen Dingen.
Lassen wir Vernunft einkehren! Lassen wir das Ganze! Lassen wir es so, wie es ist – ich glaube, es ist vernünftiger. – Danke. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der Grünen.)
10.19
Präsident Dr. Andreas Khol: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dipl.-Ing. Missethon. 5 Minuten. – Bitte.
10.19
Abgeordneter Dipl.-Ing. Hannes Missethon (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Staatssekretäre! Hohes Haus! Sehr geehrter Herr Kollege Eder, Sie wissen natürlich ganz genau, dass wir diese Lücke im Führerscheingesetz ohnehin hätten schließen müssen, weil in der Straßenverkehrsordnung durchaus die Möglichkeit gegeben wird, dass Behörden die Höchstgeschwindigkeit erhöhen können. Das heißt, für uns ist es deshalb sehr wichtig, dass wir den Deckel auf 180 km/h für die Abnahme des Führerscheins quasi festlegen (Abg. Neudeck: Das heißt nicht „Deckel“, sondern
Nationalrat, XXII.GP | 135. Sitzung / Seite 44 |
Führerschein!) und nicht die Lizenz zum Rasen erteilen, wie das die SPÖ tut, indem sie nicht zustimmt. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)
Geschätzte Damen und Herren, nun zur Teststrecke in Kärnten,
wo wir den Versuch starten wollen, einen Geschwindigkeitskorridor zwischen 80
und 160 km/h zu testen. Ich persönlich bin dafür, dass wir uns diesen
Versuch in Ruhe und ganz nüchtern ansehen ... (Abg. Eder: „Nüchtern“
ist gut ...!)
Herr Kollege Eder, es wird Ihnen nicht entgangen sein: Die Beschränkung auf 130 km/h auf Autobahnen wurde in den siebziger Jahren eingeführt. Erinnern wir uns zurück, welche Zeit das damals war: Da sind doch die meisten noch mit einem VW-Käfer gefahren! Damals, Herr Kollege Eder, war Herr Cap innerhalb der SPÖ noch ein Revoluzzer, heute ist er System-Erhalter! (Heiterkeit und Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen. – Abg. Parnigoni: Sehr „witzig“! Eine „blendende“ Rede!)
Die siebziger Jahre, das war die Zeit, als die Grünen noch
grün waren, und mittlerweile hat sich in diesen 30 Jahren natürlich viel
verändert, auch was die Technologieentwicklung, was den technologischen
Fortschritt anlangt. (Abg. Parnigoni: Wirklich „super“, diese Rede!
Er ist nur untergriffig! – Präsident Dr. Khol gibt das Glockenzeichen.)
Heute haben wir gut ausgebaute Autobahnen, Hightech-Produkte
als Autos, und ich glaube daher, wir können doch nicht den technologischen
Fortschritt, vor allem was die Sicherheit der Autos, aber auch was die
Verkehrsleitsysteme und die Verkehrssicherheitssysteme betrifft, ignorieren,
sondern sollten uns da sozusagen einjustieren, sollten uns diesen Versuch genau
anschauen. (Abg. Parnigoni: Sagen Sie einmal etwas, was nicht
untergriffig ist, Herr Missethon!)
Für uns von der ÖVP sind in diesem Zusammenhang drei Fragen wichtig: Wie sieht bei einer solchen Teststrecke die Frage der Verkehrssicherheit aus? Wie schaut es dabei mit den ökologischen Fragen aus? Und: Wird durch ein variables Tempolimit die Verkehrsflüssigkeit verbessert?
Das sind für uns drei wichtige Fragestellungen, wobei wir
uns diesen Versuch in Ruhe ansehen und dann die Ergebnisse auswerten werden.
Erst dann werden wir uns ein Urteil bilden. Ich möchte jetzt wirklich nicht mit
Vorurteilen argumentieren, wie das manche von der Opposition hier getan haben. (Abg.
Parnigoni: Aber ihr habt sie ja schon, die Vorurteile!)
Wir haben ja gesehen, wie das in Dänemark gewesen ist, als
dort die zulässige Geschwindigkeit von 110 auf 130 km/h erhöht wurde: Dort
hat es zunächst die gleichen Bedenken gegeben, Herr Kollege Parnigoni: die Zahl
der Toten bei Unfällen werde steigen, et cetera. Sämtliche Experten waren gegen
diesen Versuch. – Das Ergebnis im Nachhinein war ... (Abg. Eder:
Ist auch gestiegen!) – Nein, die Zahl der Unfalltoten ist nicht gestiegen,
sondern gesunken, und zwar um 25 Prozent! (Widerspruch des Abg. Eder.)
Daher würde ich sagen: Das Ganze
in Ruhe abwarten, in Ruhe die Ergebnisse analysieren – und dann die
richtigen Konsequenzen daraus ziehen. (Beifall bei der ÖVP und den
Freiheitlichen.)
10.23
Präsident Dr. Andreas Khol: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Dr. Moser. Wunschredezeit 7 Minuten. – Bitte.
10.23
Abgeordnete Dr. Gabriela Moser (Grüne): Herr Präsident! Werte Herren Staatssekretäre! Meine Damen und Herren! „In Ruhe abwarten“, dazu möchte ich nur sagen:
Nationalrat, XXII.GP | 135. Sitzung / Seite 45 |
Das möchte ich nicht verantworten, Herr Kollege Missethon, denn die Ergebnisse, die Ihre Tests bringen sollen, sind bereits jetzt durch Gutachten vielfältigst abgesichert. So gibt es beispielsweise ein Gutachten betreffend „Auswirkungen von Tempo 160 auf Österreichs Autobahnen“, und darin heißt es ganz klar: mehr Unfälle, mehr Tote, mehr Schadstoffe.
Weiters gibt es ein Gutachten – über 100 Seiten – vom Kuratorium für Verkehrssicherheit betreffend „Auswirkungen der Veränderungen der Höchstgeschwindigkeit von 130 auf 160 auf Österreichs Autobahnen“, und ich kann Ihnen gerne die Ergebnisse noch einmal vortragen.
Verweisen möchte ich auf Ihren heutigen Antrag im Zusammenhang mit einer Änderung des Führerscheingesetzes und Führerschein-Entzug bei 180 km/h – und nicht so, wie das jetzt noch gesetzlich möglich wäre, bei 210 km/h – sowie darauf, dass Herr Vizekanzler Gorbach ein Wahlkampfthema braucht und deshalb Tempo 160 zur Diskussion stellt – und das, obwohl er weiß, dass das völlig kontraproduktiv ist.
Herr Kollege Missethon, ich rufe Ihnen Folgendes in Erinnerung – Sie brauchen nicht „in Ruhe“, wie Sie gesagt haben, diese Tests abzuwarten, sondern nur in Ruhe zu lesen, und zwar in diesem Gutachten des Kuratoriums für Verkehrssicherheit, in dem es heißt, dass eine Erhöhung der Höchstgeschwindigkeit dem Ziel des österreichischen Verkehrssicherheitsprogramms widerspricht, das heißt, das widerspricht den hier im Parlament festgelegten Zielen.
Weiters heißt es in diesem Gutachten, dass eine Erhöhung der Höchstgeschwindigkeit zu höheren Unfallzahlen führt, zu einer höheren Verletztenschwere, sowie dass auf Grund internationaler Erfahrungen davon ausgegangen werden kann, dass bei einer Geschwindigkeitserhöhung ein Anstieg des Unfallgeschehens um 15 bis 30 Prozent zu erwarten ist.
Und weiters ganz konkrete Beispiele. In den Vereinigten Staaten von Amerika, und zwar in Montana, wurden die Tempolimits erhöht. Und was war die Folge? – 55 Prozent mehr tödliche Unfälle! – Das können und wollen wir von den Grünen nicht verantworten! (Beifall bei den Grünen.)
Schauen Sie nach Ungarn, wo es zu um 10 km/h höheren Tempolimits auf Freilandstraßen gekommen ist. Was war die Folge? – 30 Prozent mehr Unfälle!
Daher: Nein zu diesem Versuch, nein zu diesem Risiko, nein zu einem Versuch an Menschen, an lebenden Objekten! (Abg. Mag. Regler: Das ist doch kein Versuch an Menschen!) Schauen Sie nach Australien, nach Melbourne, wo das Tempolimit von 100 auf 110 km/h erhöht wurde! Die Folge? – 25 Prozent mehr Unfälle!
In diesem Zusammenhang rede ich ja noch gar nicht von den Schadstoffen, nicht vom Lärm: Die Bevölkerung, die AnrainerInnen in Kärnten werden dadurch doch noch zusätzlich belastet! Anfang Mai, wenn diese Versuche wegen des von der ÖVP propagierten „Sich-das-in-Ruhe-Anschauens“ vonstatten gehen werden, werden sich die AnrainerInnen sicherlich stark dagegen wehren und dagegen protestieren.
Nochmals: Wir von den Grünen treten massiv gegen diesen Versuch ein – und alle Experten geben uns dabei Recht; Sie können da gerne alle fragen. Deshalb schlagen wir einen anderen Weg vor: Wir möchten, dass die „Mentalität“ der Österreicherinnen und Österreicher, was Tempolimits anlangt, geändert wird, dass die Menschen vorsichtiger fahren, dass sie angepasst fahren – und dass eine Überschreitung von Geschwindigkeitslimits – plus 30 km/h höher als erlaubt! – zu einem Vormerkdelikt wird. Das wäre ein echtes Maßnahmensystem!
Nationalrat, XXII.GP | 135. Sitzung / Seite 46 |
Deshalb unser Antrag:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Freundinnen und Freunde betreffend Vorsorge gegen unverantwortliches Rasen („wenigstens 160 muss 160 bleiben!“)
Der Nationalrat wolle beschließen:
Die Bundesregierung und insbesondere der Bundesminister für
Verkehr, Innovation und Technologie wird aufgefordert, dem Nationalrat umgehend
einen Vorschlag für eine Änderung von § 30a des Führerscheingesetzes
(Vormerksystem) zuzuleiten, mit der die Überschreitung von Tempo 160 als
zusätzliches Vormerkdelikt ins Vormerksystem aufgenommen wird. Diese
Bestimmung soll spätestens mit Beginn etwaiger Tempo-160-Tests in Kraft treten.
(Abg. Großruck: Die Autofahrer werden es Ihnen danken, diesen
Antrag!)
*****
Herr Kollege aus Grieskirchen, ganz einfach: Der Herr Minister, der Herr Vizekanzler hat immer gesagt: 160 soll 160 bleiben! – Wir sagen: 130 soll 130 bleiben! Und damit wenigstens bei den Tests die 160 tatsächlich 160 bleiben, sollte man das Vormerksystem dafür heranziehen. Das ist doch eine nahe liegende Sache, aber leider greifen Sie nicht zu diesem Instrument, leider stellt für Sie überhöhte Geschwindigkeit nach wie vor ein Kavaliersdelikt dar.
Für uns ist da dringender Maßnahmenbedarf gegeben, für uns ist das eine Aufforderung, endlich etwas zu tun, damit nicht jede Woche eine ganze Familie auf Österreichs Straßen stirbt! Denken Sie bitte daran! (Beifall bei den Grünen.)
Denken Sie auch daran, dass die Autobahnen bei uns gar nicht
darauf ausgelegt sind! Denken Sie daran, dass zum Beispiel auf dieser
Teststrecke in der Nacht ein Tempolimit von 110 km/h vorgeschrieben ist!
Ein 110 km/h-Limit in der Nacht auf dieser Teststrecke in Kärnten –
und untertags soll das auf 160 km/h „flexibilisiert werden“, wie Sie
sagen! Das ist doch widersinnig! (Zwischenruf des Abg. Wattaul.)
Herr Kollege Wattaul, Sie wissen genau, dass LKW dort auch unterwegs sind. LKW fahren laut Vorschrift mit maximal Tempo 80. Was wird denn da passieren, denn das LKW-Überholen ist dort nicht verboten, sondern erlaubt? – Jetzt überholt ein 90 km/h fahrender LKW einen 80 km/h fahrenden – und hinten kommt ein PKW mit 160 km/h daher. Na das schaue ich mir an! Das schaue ich mir an! (Abg. Scheibner: Wenn er nur 10 km/h schneller fährt, darf er nicht überholen!)
Deshalb ist ja auch in einem Gutachten bei solchen großen Geschwindigkeitsunterschieden empfohlen worden, dort ein LKW-Überholverbot zu verordnen. Natürlich läuft die Wirtschaft dagegen Sturm; das wäre für sie eine Verschlechterung. – Ich befürchte nun, dass diese Teststrecke mit Tempo 160, dass dieser Versuch dazu führen wird, dass die andere Variante, nämlich die Erhöhung von LKW-Tempolimits sozusagen schlagend wird, dass LKW dann womöglich auch noch schneller fahren dürfen, nur damit PKW mit ihren 160 km/h-Rasereien eine Minute an Fahrzeit gewinnen!
Ich meine, das ist völlig grotesk, Herr Kollege. Völlig grotesk! (Beifall bei den Grünen.)
Kärnten ist ja leider nicht zum ersten Mal Schauplatz einer Diskussion über Tempolimits, und nicht umsonst hat dieses Kärntner Problem der Tempolimits schon die ganze Republik beschäftigt; nicht nur jetzt, wo es um Tempo 160 geht, sondern auch schon 1994, als es um die Einhaltung von 50 km/h im Ortsgebiet gegangen ist. (Abg.
Nationalrat, XXII.GP | 135. Sitzung / Seite 47 |
Scheibner: Und das finden Sie in
Ordnung, dass jemand schnell fährt im Ortsgebiet? Absichtlich!)
Ich erinnere Sie: St. Kanzian war auch der Anlass für einen Slowenen, zu versuchen, sein Recht auf eine Beschilderung mit zweisprachigen Ortstafeln durchzusetzen. Dieser Herr, ein Rechtsanwalt, hat eine Geschwindigkeitsübertretung begehen müssen. Auf Empfehlung des Herrn Präsidenten Khol ist er 65 km/h gefahren, damit er eine Strafverfügung erhält, gegen die er ankämpfen kann, damit endlich auch die Ortstafelfrage bei den obersten Gerichtshöfen in Österreich anhängig wird.
Das ist die Crux der Entwicklung in Kärnten, die wir auch am Beispiel der Ortstafeln nach wie vor verfolgen müssen, wo nach wie vor Rechtsstaat nicht Rechtsstaat ist. Wir aber wollen rechtsstaatliche Verhältnisse, wir wollen Verhältnisse haben, die voraussetzen, dass die Bevölkerung Vertrauen in staatliche Schutzaktionen haben kann, Verhältnisse, die den Schutz der Volks- und Minderheitenrechte und auch den Schutz der Menschenleben gewährleisten. Darum geht es uns insgesamt! (Beifall bei den Grünen. – Abg. Scheibner: Deshalb darf man zu schnell fahren im Ortsgebiet?)
Herr Staatssekretär Mainoni beziehungsweise Herr Staatssekretär Kukacka, ich würde Sie in Vertretung des Herrn Ministers gerne ersuchen, auf dieses Problem einzugehen, zumal heute hier ja auch über die Rechtsstaatswahrung in Österreich, über die Rechtskultur in Österreich im Zusammenhang mit Minderheitenrechten, im Zusammenhang auch insgesamt mit Menschenrechten diskutiert werden soll. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)
10.32
Präsident Dr. Andreas Khol: Der von Frau Abgeordneter Dr. Moser eingebrachte Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Freundinnen und Freunde betreffend Vorsorge gegen unverantwortliches Rasen („wenigstens 160 muss 160 bleiben!“) ist hinreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.
Der Antrag hat
folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten
Dr. Gabriela Moser, Freundinnen und Freunde betreffend Vorsorge gegen
unverantwortliches Rasen („wenigstens 160 muss 160 bleiben!“)
eingebracht im Zuge
der Debatte über Bericht des Verkehrsausschusses über den Antrag 757/A der
Abgeordneten Klaus Wittauer, Dipl.-Ing. Hannes Missethon, Kolleginnen und
Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Führerscheingesetz geändert
wird (9. FSG-Novelle) (1274 d.B.)
In der Debatte über
Tempo 160 wurde von Vizekanzler Gorbach und vielen anderen Befürwortern
dieses verantwortungslosen Anschlags auf Verkehrssicherheit, Gesundheit und
Umwelt wiederholt behauptet: „160 muss 160 bleiben“. Real kann davon jedoch
keine Rede sein, wie nicht zuletzt der vorliegende Antrag von ÖVP und BZÖ
beweist, der keineswegs ab 160 km/h, sondern erst jenseits von
180 km/h ernsthafte Konsequenzen vorsieht.
Es ist zudem nicht nachvollziehbar, warum Tempo 160 – wie vom BMVIT in einer steuerfinanzierten Inseratenkampagne behauptet – mehr Verkehrssicherheit bringen soll, zugleich aber – siehe die Begründung des ÖVP-BZÖ-Antrags – Tempo 180 „sinnloses Rasen“ darstellt. Da fast 40 Prozent der Unfalltoten (das sind über 270 Tote!), viele davon unschuldige Beteiligte, auf das Konto von Schnellfahren gehen, ist ein so unseriöser Umgang mit dem Thema Rasen völlig fehl am Platz. Die Regierungsparteien setzen mit dem Thema „Tempo 160“ und diesem Antrag aber nur ihre
Nationalrat, XXII.GP | 135. Sitzung / Seite 48 |
Verharmlosung des
Schnellfahrens fort, die bereits darin zum Ausdruck kam, dass Rasen als das
verhängnisvollste und daher wichtigste Fehlverhalten im Straßenverkehr nicht
ins Vormerksystem aufgenommen wurde.
Wenn wenigstens
Tempo 160 wirklich 160 bleiben soll, müssen ab 160 km/h wirkungsvolle
Sanktionen greifen. Es ist daher dringend nötig, die Überschreitung von
Tempo 160 auf Autobahnen und Schnellstraßen zum Vormerkdelikt zu machen.
Die unterfertigten
Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag:
Der Nationalrat wolle beschließen:
Die Bundesregierung und insbesondere der Bundesminister für Verkehr,
Innovation und Technologie wird aufgefordert, dem Nationalrat umgehend einen
Vorschlag für eine Änderung von § 30a des Führerscheingesetzes
(Vormerksystem) zuzuleiten, mit der die Überschreitung von Tempo 160 als
zusätzliches Vormerkdelikt ins Vormerksystem aufgenommen wird. Diese
Bestimmung soll spätestens mit Beginn etwaiger Tempo-160-Tests in Kraft treten.
*****
Präsident Dr. Andreas Khol: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Wattaul. Wunschredezeit: 4 Minuten. – Bitte.
10.32
Abgeordneter Anton Wattaul (Freiheitliche): Herr Präsident! Meine Herren Staatssekretäre! Hohes Haus! Verkehrssicherheit war immer die oberste Prämisse unserer Verkehrspolitik – und dabei wird es auch bleiben! (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.) Man kann natürlich alles argumentieren, aber man sollte sich auch einmal die Ergebnisse anschauen.
Diese Regierung kann eine Bilanz
vorweisen, die belegt, dass es um 25 Prozent weniger Verkehrstote auf
Österreichs Straßen gibt. – Das können Sie nicht wegdiskutieren, das ist
Fakt! Darüber muss man einmal ehrlich nachdenken. Aber ich bin jetzt auch schon
einige Zeit in diesem Hohen Haus und kann sagen: Egal ob Drogentests, ob
Mehrphasenführerschein, ganz egal, welche Maßnahme diese Regierung gesetzt hat,
um das Ziel zu erreichen, innerhalb der nächsten zehn Jahre die Zahl der
Verkehrstoten zu halbieren, bei jeder Maßnahme haben Sie dagegen gestimmt. (Abg. Eder:
Nein, nein, nein! Das ist falsch!) Bei jeder Maßnahme, ausgenommen beim
Drogentest, diesbezüglich haben wir einen Kompromiss erzielt. (Abg. Eder:
Licht am Tag!)
Etwas weiß ich ganz genau, und das macht mich so sicher: Ihr diskutiert über etwas, das so nicht stimmt. Genau mit dieser Maßnahme, die auf die Psyche der Verkehrsteilnehmer abzielt – denn man muss schon wissen, dass der größte Unsicherheitsfaktor im Verkehr natürlich der Mensch ist –, auch durch diese Diskussion will man versuchen, die Verkehrsteilnehmer dazu zu bringen, beim Fahren wirklich die Verkehrslage, die Straßenverhältnisse, die Witterungsverhältnisse, vor allem die technischen Voraussetzungen der Fahrzeuge zu bedenken. Zu Tempo 160 muss man auch sagen, es ist nicht so, dass das nicht kontrolliert wird. Genau diese Sektoren werden temporär, nämlich mit Section Control, und dann noch punktuell mit Radar gemessen. Das heißt, das ist eine besonders kontrollierte Fahrbahnstrecke.
Nationalrat, XXII.GP | 135. Sitzung / Seite 49 |
Frau Kollegin Moser hat gemeint, was sein wird, wenn dort viele LKW fahren. – Was wird dann sein? Dann wird der zuständige Herr im Verkehrsleitsystem das Tempolimit von 160 auf 110 herabsetzen, weil es auf dieser zweispurigen Autobahn so viel Verkehr gibt. Daher ist auch Ihr Argument, das Sie hier anführen, nämlich „160 ist Raserei!“, einfach fehl am Platz. Wenn zum Beispiel am Vormittag kein LKW-Verkehr, also wenig Verkehr ist und nur einige Pkw fahren, dann wird man, wenn die Witterung es erlaubt, Tempo 160 zulassen. Was spricht dagegen? Wie wir wissen, gibt es auch in Deutschland diese Richtgeschwindigkeit.
Wir vertrauen darauf, und ich glaube, das ist auch richtig, dass die Verkehrsteilnehmer Verantwortung übernehmen, dass sie selbst wissen, wie sie sich zu verhalten haben. Ich spreche hier von Bewusstseinsbildung. Reden Sie einmal mit Psychologen, die werden Ihnen das bestätigen: Das Wichtigste ist, dass ein Gesetz vom Bürger verstanden wird. (Abg. Mandak: 130 verstehen die Bürgerinnen und Bürger schon!)
Genau darum geht es bei Tempo 160. Es geht darum, das Bewusstsein der Verkehrsteilnehmer zu schärfen, ihnen ihre Verantwortung aufzuzeigen: Wer am Verkehr teilnimmt, darf niemanden verletzen und darf sich selbst nicht verletzen. – Ich meine, das ist wirklich eine ganz g’scheite Sache. Aber was macht ihr? Wieder, beinahe schon reflexartig, schreien Sie einfach, die Strafen müssen erhöht werden. (Abg. Mandak: Und vor allem konsequent überwacht werden!) Damit lösen Sie kein Problem. Wir müssen die Psyche der Menschen erreichen, ihnen ihre Verantwortung aufzeigen, und ich meine, dieser Schritt ist dazu der absolut richtige.
Ich sage es noch einmal: Die Bilanz spricht doch für den Verkehrsminister! Er hat eine hervorragende Bilanz vorzuweisen, das können Sie nicht wegdiskutieren. Dass Sie immer gegen alles sind, das wissen wir schon – wir sind sicher, dass das der richtige Weg ist! (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)
10.36
Präsident Dr. Andreas Khol: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Binder-Maier. Ihre Wunschredezeit beträgt 3 Minuten. – Frau Kollegin, Sie sind am Wort.
10.36
Abgeordnete Gabriele Binder-Maier (SPÖ): Herr Präsident! Meine Herren auf der Regierungsbank! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Für einen Probegalopp von zwei bis drei Monaten für 160 km/h auf einem Streckenabschnitt von 12 Kilometern auf der Tauern Autobahn wird von den Regierungsparteien eine Änderung des Führerscheingesetzes beantragt. Für Sie, meine Damen und Herren von den Regierungsparteien, eine logische Konsequenz, werden doch dadurch weiterhin 180 km/h als oberste Grenze für den Führerscheinentzug festgelegt.
Eine Zustimmung von uns dazu wäre aber gleichbedeutend mit und nachträglich die Akzeptanz von 160 km/h auf diesem Streckenabschnitt. Das aber ist nicht in unserem Sinne, meine Damen und Herren, deshalb lehnen wir auch diesen Ihren Antrag ab.
Herr Kollege Missethon, Sie können Ihre Vorwürfe immer wieder wiederholen, sie werden dadurch nicht richtiger und entbehren weiterhin jeglicher Grundlage. Einige Argumente zur Erinnerung:
Alles spricht gegen diese Kärntner Teststrecke für Tempo 160 km/h, und es gibt auch keine vernünftigen Gründe dafür. Es passt der Straßenverlauf nicht – zweispurig und viele Kurven –, die derzeitigen Unfallziffern sprechen eine klare Sprache, und auf diesem Abschnitt ist das zweithöchste LKW-Aufkommen auf den Autobahnen in Österreich zu verzeichnen. Dazu kommt die teure Installation einer Section Control, die noch dazu lediglich die inländischen Temposünder erwischt, und zu denken geben auch die schlechten Erfahrungen mit der wettersensiblen Section Control am Wechsel. All das
Nationalrat, XXII.GP | 135. Sitzung / Seite 50 |
sind Punkte, die nicht vom Tisch zu wischen sind und gegen
diesen Testabschnitt sprechen. Und dazu kommen noch die nicht unwesentlichen
Kosten, angefangen vom Druck des neuen Gesetzestextes bis hin zu den
technischen Maßnahmen. (Abg. Wattaul: Das stimmt ja alles nicht!
Wahnsinn! Das glaubst ja alles nicht!)
Das Experiment hat mit einer Steigerung der Verkehrssicherheit absolut nichts zu tun, Herr Kollege Wattaul! Im Gegenteil! Es weist eindeutig in die Gegenrichtung (Staatssekretär Mag. Mainoni: Nein!), und deshalb lehnen wir es ab. Wir geben keine Zustimmung zu diesem Antrag auf Änderung des Führerscheingesetzes. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Wattaul: Das macht uns sicher!)
10.39
Präsident Dr. Andreas Khol: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Rädler. 4 Minuten Wunschredezeit. – Bitte.
10.39
Abgeordneter Johann Rädler (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Meine geschätzten Herren Staatssekretäre! Nach den Ausführungen von Frau Kollegin Binder wird man an die Maschinenstürmerei vergangener Jahrzehnte erinnert. Man spricht sich gegen jeden technischen Fortschritt aus, so als wäre man, wie bereits Kollege Missethon gesagt hat, heute noch mit Autos mit der Technik der siebziger Jahre unterwegs. In den siebziger Jahren ist Tempo aus anderen Gründen eingeführt worden; die Energiekrise hat damals dazu geführt hat.
Heute wollen wir uns dagegen verwahren, am 2. Mai auf einem Abschnitt auf der Tauern Autobahn einen Versuch zu starten, um festzustellen, ob bei einem Tempo zwischen 80 km/h und 160 km/h durch geeignete Maßnahmen eine Lärmreduzierung erfolgen kann. Das Wesentlichste bei diesem Test ist ein Sicherheitsfaktor, nämlich dass man bei schlechten Witterungsverhältnissen Tempo 80 verordnen kann und so Tempo 130 bei schlechten Witterungsverhältnissen verhindern kann. Das ist das, was von Ihnen und von Ihrer Seite immer wieder unerwähnt bleibt.
Das unterscheidet auch von jenen kopflosen Versuchen, die vor wenigen Wochen in Wien getätigt wurden. Erinnern wir uns an die Verordnung von Frau Umweltstadträtin Sima: 50 km/h ab Ortseinfahrten. Wir haben es alle hautnah erlebt. Wo waren hier die Begleitmaßnahmen? Wo waren hier die unterstützenden Untersuchungen oder Langzeitversuche? Darüber wurde in der Debatte einfach hinweggesehen, und diese Verordnung musste dann auch zurückgeschraubt werden. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen. – Zwischenruf des Abg. Marizzi.)
Lieber Kollege Marizzi – wenn wir schon bei den sinnlosen Aktionen sind –, du erinnerst dich vielleicht ganz genau an die Sparvariante über den Wechsel aus den achtziger Jahren; sie wurde heute schon von Kollegin Binder angesprochen. Dort musste Section Control eingeführt werden, dort musste, zunächst nach dem Diktat der leeren Kassen von Minister Sekanina errichtet, mit hohen Aufwendungen repariert werden, und das spürt tagtäglich jeder, der diese Wechsel-Strecke fahren muss. Dagegen sprechen wir uns aus!
Schauen wir uns die Zahlen an. Im Jahr 1970 hatten wir in Österreich 1 880 Verkehrstote, im Vorjahr 774. Natürlich 774 zu viel, aber was ist in der Zwischenzeit passiert? – In der Zwischenzeit haben wir gesetzliche Regelungen eingeführt; ich sage nur „Licht am Tag“, Mehrphasenführerschein und einiges mehr. Auf der anderen Seite, neben den gesetzlichen Regelungen, wurde die Technik verbessert, von ABS bis hin zu anderen Sicherheitseinrichtungen. Damals waren die Autos noch ohne Kopfstützen und Sicherheitsgurte; es ist sehr viel gemacht worden.
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Liebe Frau Abgeordnete Moser, Sie haben sich im Ausschuss
zu Leitsystemen von 80 bis 100 km/h auf den Autobahnen geäußert; noch ein
weiterer Schritt zurück. Gegen Ihre Aussage allerdings, dass mit
Tempo 160 – reden wir von 80 bis 160 – ein Projekt mit lebenden
Versuchsobjekten durchgeführt wird, verwahre ich mich. Dagegen verwahre ich
mich als Abgeordneter der Österreichischen Volkspartei. Ich werde in den
nächsten Wochen mit vollem Einsatz darauf hinwirken, dass wir 8 Millionen
Österreicher in den nächsten vier Jahren nicht Versuchsobjekte einer
rot-grünen Regierung werden. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)
10.43
Präsident Dr. Andreas Khol: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Mag. Stoisits. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 7 Minuten. – Bitte.
10.43
Abgeordnete Mag. Terezija Stoisits (Grüne): Dobro jutro! Poštovane dame i gospodo! Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Herren Staatssekretäre! Seit 1955 wird der Staatsvertrag von Wien, verfassungsrechtlich verbrieftes Recht für Minderheiten, in Österreich missachtet.
Seit ungefähr einem Jahr haben wir
einen Verkehrsminister und Vizekanzler, der die österreichische Öffentlichkeit
mit Ideen, die man eigentlich nur als abstrus bezeichnen kann, nämlich das
Rasen auf Österreichs Straßen, wenn auch nur bedingt auf Teststrecken,
freizugeben, behelligt. Das Parlament tritt sofort zusammen, wie etwa heute, um
diesem ganzen Ansinnen – und das ist für mich besonders interessant –
einen rechtlichen Kontext zu geben. Ich bin jetzt als Juristin in der
misslichen Lage, heute mit einem Gesetz konfrontiert zu sein, das eigentlich
das festlegt, was bis jetzt in Österreich Regel ist, nämlich: Wenn man mehr als
180 km/h auf einer Autobahn fährt, kann das beziehungsweise wird das zum
Führerscheinentzug führen. Dafür bin ich selbstverständlich ebenso wie Sie
alle. (Abg. Mag. Regler: Sehr gut!)
Jetzt gibt es einen Verkehrsminister, der meint, 130 km/h seien ihm zu wenig, er würde legitimerweise gerne 160 km/h fahren dürfen. (Abg. Dipl.-Ing. Achleitner: Aber nicht überall!) Aber da kommen wir irgendwie in Konflikt mit dem Gesetz, denn das Gesetz sagt, erst ab einer Übertretung von 50 km/h ist der Führerschein weg. Flugs tritt schon das österreichische Parlament zusammen, um diesem Raser – jetzt hoffentlich noch Raser im Geiste, aber demnächst völlig legitim auf diesem Kärntner Teilstück der Autobahn unterwegs – sofort die gesetzliche Legitimation zu geben. (Abg. Mag. Regler: Nein!)
Meine Damen und Herren, für ein Gesetz, dem ich inhaltlich vollkommen zustimme, dass nämlich dann, wenn man eine Geschwindigkeitsbeschränkung um mehr als 50 km/h übertritt, der Führerschein weg ist, muss ich heute herkommen und dem Herrn Minister Gorbach quasi den Gefallen tun, dieses Gesetz noch einmal zu beschließen – ein Gesetz, das ich will –, damit seine Ideen, die er da hat und die ich zutiefst ablehne, umgesetzt werden können.
Die Argumente dagegen, die Frau Dr. Moser und die KollegInnen von den Sozialdemokraten hier gebracht haben, muss ich nicht wiederholen, sie sind nachdrücklich genug in der Öffentlichkeit präsentiert worden, nämlich wie viele Verkehrstote, wenn man das mathematisch und statistisch hochrechnet, das bedeutet und was das vor allem in den Köpfen der Raser heißt. Raser sage ich extra ohne großes I oder kleines i, ich sage nicht Raserinnen, weil Raser sind in der Regel Männer. Ein Lenkrad, ein Motor, vier Räder und ein Mann, das ist eine gefährliche Waffe, das wissen wir. (Beifall bei den Grünen. – Abg. Wattaul: Das ist Diskriminierung!)
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Jetzt stellen Sie sich einmal vor, was das bedeutet? – Der kleine Trost, den wir haben, ist: Bei 180 km/h ist der Führerschein trotz allem weg, aber auch mit 170 km/h kann ich jemanden überfahren und gefährden. (Abg. Wattaul: Herr Präsident, ich werde diskriminiert vom Rednerpult!)
Das führt mich als Überleitung dazu, wo Sie überhaupt noch nicht auf die Idee gekommen sind, gesetzlich zu reagieren, nämlich einmal dafür zu sorgen, dass Rechte, die verbrieft sind in der österreichischen Bundesverfassung, auch in einfachen Gesetzen, die Minderheiten zustehen, auch tatsächlich umgesetzt werden in Österreich. Das kümmert niemanden, und schon gar nicht kümmert es Herrn Vizekanzler Gorbach.
Er hat am Anfang die Ideen vom Kärntner Landeshauptmann, keine Taferln zu haben, weiße Taferln zu haben, sie zu verrücken, gutgeheißen, hat dann irgendwie gemerkt, das macht keinen schlanken Fuß, vor allem nicht in Europa und vor allem nicht als Verkehrsminister mit diesen abstrusen Ideen, und ist dann im wahrsten Sinne des Wortes ein bisschen zurückgerudert. Heute ist er überhaupt nicht mehr hier, wo es um 160 km/h geht und natürlich auch um Fragen der Straßenverkehrsordnung, die auch in seinen Kompetenzbereich fallen, nämlich im Zusammenhang mit der Gefährdung der Kärntner Bevölkerung durch die Ideen von Landeshauptmann Haider, denn dieser gefährdet sie tatsächlich.
Jene, die dem Rat von Präsidentem Khol gefolgt sind – ich glaube, es tut ihm täglich Leid, dem Herrn Präsidenten, was ihm damals in Kärnten rausgerutscht ist; aber es war richtig, Sie haben es gut gemeint, Herr Präsident, Sie haben damals der zweisprachigen Bevölkerung einen Hinweis gegeben: Leute, Bevölkerung, lasst euch nicht gefallen, dass man eure Rechte mit Füßen tritt! Macht einmal den Versuch, ihnen selbst zum Durchbruch zu verhelfen! –, waren sehr erfolgreich damit, was mich den Schluss ziehen lässt, dass unser Präsident ein hervorragender Verfassungsjurist ist. (Rufe bei der ÖVP: Davon sind wir überzeugt!)
Ich würde mir dieses Engagement seinerseits jetzt auch
erwarten in der Umsetzung der verfassungsgemäß gewährleisteten Rechte für
Minderheiten. Herr Präsident, wir könnten einen Ratschlag von Ihnen zur Lösung
dieses so genannten Ortstafel-Streits wirklich gut gebrauchen. Sie sind
aufgefordert, Ihrer Phantasie hier freien Lauf zu lassen, aber bitte schnell,
Herr Präsident! (Beifall bei den Grünen.)
10.49
Präsident Dr. Andreas Khol: Gerade wollte ich Ihnen den Ratschlag geben, zur Sache zu sprechen, aber Sie sind dann ohnehin zum Ende Ihrer Rede gekommen.
Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Dipl.-Ing. Achleitner. Sie spricht 4 Minuten. – Bitte. (Abg. Wattaul: Und die Diskriminierung, Herr Präsident? Das ist eine Diskriminierung gewesen!)
10.49
Abgeordnete Dipl.-Ing. Elke
Achleitner (Freiheitliche):
Herr Präsident! Sehr geehrte Herren Staatssekretäre! Sehr geehrte Kolleginnen
und Kollegen! Ich möchte wieder zur Thematik der aktuellen Debatte zum
Führerscheingesetz zurückkommen. Es wundert mich schon sehr, dass die
Kolleginnen und Kollegen von SPÖ und Grüne hier nicht zustimmen, nicht einem
Gesetz zustimmen, das genau darauf abzielt, dass im Straßenverkehr zu hohen
Geschwindigkeiten Schranken auferlegt werden. (Zwischenruf des Abg. Eder.)
Das zeigt einmal mehr: Entweder betreiben Sie eine absolute Fundamental-Opposition, die aber auch gegen die Verkehrssicherheit gerichtet ist (Zwischenrufe bei der SPÖ) – oder Sie haben trotz dieser wochenlangen Diskussion noch immer nicht verstanden, was flexible Geschwindigkeitseinrichtungen bewirken und wie sie sich auf die
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Verkehrssicherheit auswirken. (Neuerliche Zwischenrufe bei der SPÖ. – Abg. Wattaul: Sie wollen es nicht verstehen!)
Meine Damen und Herren von der Opposition, Sie müssen schon zur Kenntnis nehmen, dass starre Tempolimits – das sagen auch die Fachleute ganz klipp und klar – kein Garant für Verkehrssicherheit sind! Es ist leider Tatsache, dass es in Bezug auf starre Geschwindigkeitsangaben eine sehr geringe Akzeptanz gibt (Abg. Eder: Flexibilität ist ja in Ordnung!): Über 40 Prozent der Verkehrsteilnehmer halten die angegebene Höchstgeschwindigkeit nicht ein! Dagegen muss man doch etwas tun, aber doch nicht nur im Bereich der Strafen!
Frau Kollegin Moser, irgendwie verstehe ich Ihren Antrag nicht ganz, denn den Führerscheinentzug bei zu hoher Geschwindigkeit gibt es ja jetzt auch schon, sogar verstärkt, und zwar nicht in einem Vormerksystem, wo man zuerst verwarnt wird, sondern es gibt den sofortigen Führerscheinentzug. Wenn Sie im Ortsgebiet um mehr als 40 km/h schneller fahren, dann ist der Führerschein sofort weg! Und bei dem, was da sozusagen dazwischen liegt, werden sehr unangenehme Geldstrafen ausgesprochen und man muss relativ viel dafür zahlen! – Das Gesetz ist jetzt schon strenger, als Sie in Ihrem Antrag heute gefordert haben!
Was flexible Geschwindigkeitsmöglichkeiten anlangt: Leider ist es eine traurige Tatsache, dass Verkehrsunfälle mit tödlichem Ausgang oft darauf zurückzuführen sind, dass die Fahrgeschwindigkeit oft nicht den Umständen auf den Fahrbahnen angepasst wird. Es kann ja sein, dass selbst das Fahren mit 80 km/h zu schnell ist, wenn die Fahrbahn beispielsweise nass und rutschig ist oder wenn es zum Beispiel Nebel gibt. Deshalb liegt die Zukunft in einer Flexibilisierung der Geschwindigkeit; das Tempo muss den äußeren Verhältnissen angepasst werden. Und da kann es eben zu einer Herabsetzung des zulässigen Tempolimits kommen – und selbstverständlich muss es auch möglich sein, bei manchen Strecken die Limits hinaufzusetzen.
Schauen Sie sich doch einmal an, dass mit diesen modernen Verkehrstelematikanlagen laufend Messungen durchgeführt werden: sei es jetzt in Bezug auf die Verkehrsdichte, auf Witterung, Straßenzustand oder Sichtweite. Auch was den Umweltbereich anlangt – das möchte ich betonen –, können ganz besondere Maßnahmen gesetzt werden, den Verkehrsfluss zu optimieren, um so die Schadstoffemissionen zu verringern.
Als Oberösterreicherin muss ich sagen, dass es mir sehr Leid tut, dass die Oberösterreichische Landesregierung – allen voran der grüne Umweltlandesrat Anschober – verhindert hat, dass eine diesbezügliche Teststrecke in Oberösterreich installiert wird. (Zwischenrufe bei den Grünen.) Durch Messungen im Gebiet Sattledt, durch das Managen der Verkehrsströme mit Hilfe von Telematikanlagen hätten die Schadstoffe reduziert und hätte die Verkehrssicherheit erhöht werden können. – Schade, kann ich nur sagen! Landesrat Anschober hat das in Oberösterreich verhindert, aber ich bin froh, dass wir zumindest einen zukunftsweisenden und vorausschauenden Verkehrsminister haben, für den die Verkehrssicherheit oberste Prämisse ist und der sich für flexibilisierbare Geschwindigkeitsanlagen einsetzt.
Kolleginnen und Kollegen von den Grünen und der SPÖ: Schauen Sie sich dieses Gesetz noch einmal an, damit Sie – wie die Regierungsparteien – für die Verkehrssicherheit und nicht dagegen stimmen! (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)
10.54
Präsident Dr. Andreas Khol: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Ing. Kaipel. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.
Nationalrat, XXII.GP | 135. Sitzung / Seite 54 |
10.54
Abgeordneter Ing. Erwin Kaipel (SPÖ): Herr Präsident! Meine Herren Staatssekretäre! Meine Damen und Herren! Die Änderung des Führerscheingesetzes, die heute von Ihnen beschlossen werden wird, stellt einen weiteren Beweis für die „Qualität“ Ihrer Gesetzgebung dar. Aus Eile, Schlampigkeit, Unüberlegtheit oder vielleicht doch auch aus Absicht erlaubten Sie es zuerst, dass auf den „Gorbach-Raser-Teststrecken“ bis zu 210 km/h gefahren werden darf, ohne dass der Führerschein entzogen wird. Das haben Sie aber dann irgendwie doch nicht ausgehalten – und Sie mussten nun wieder, wie schon so oft in der Vergangenheit, zurückrudern und das Limit für den Führerscheinentzug mit 180 km/h deckeln.
Das, meine Damen und Herren von den Regierungsparteien, ist kein guter Auftakt für das offensichtlich einzige politische Hauptinteresse des Verkehrsministers. Es gibt nur zwei Möglichkeiten: Entweder hat er so viel Zeit, sich mit so unnotwendigen Themen auseinander zu setzen – oder aber er möchte ablenken.
Da wir von der SPÖ das gesamte 160-km/h-Experiment mit allen Begleiterscheinungen und allem unsachlichem Drumherum als wirklich gefährlich betrachten und daher ablehnen, können wir natürlich auch der heutigen Detailreparatur eines im Ganzen abzulehnenden Projektes nicht zustimmen. Wir werden Ihnen selbstverständlich nicht durch eine Zustimmung in einer Detailfrage sozusagen das Sanctus für ein insgesamt falsches Projekt geben.
Wir erteilen sämtlichen Murksereien rund um Tempo 160 eine klare Absage, denn aus Gründen der Verkehrssicherheit und des Umweltschutzes haben wir von der SPÖ massive Bedenken gegen die Ausweitung des Tempolimits. Ich denke, es bedarf keiner Prüfung und keines gefährlichen und teuren Experiments, zu testen, ob Tempo 160 zu einer zusätzlichen Gefährdung der Verkehrssicherheit beziehungsweise zu größerer Umweltbelastung führt oder nicht, denn das Ergebnis ist doch von vornherein klar. Es bedarf ausschließlich eines gesunden Hausverstandes, um einschätzen zu können, dass mehr Geschwindigkeit auch mehr Gefahr bedeutet, dass mehr Geschwindigkeit mehr Spritverbrauch, mehr Schadstoffe und eine höhere Lärmbelästigung zur Folge hat!
Außerdem ist das Experiment im
umgekehrten Sinn bereits erfolgreich getestet: Nach der Einführung der
Tempolimits Anfang der siebziger Jahre – 130 km/h auf Autobahnen,
100 km/h auf Landstraßen – ist, und zwar nachgewiesenermaßen, die
Zahl an Unfalltoten drastisch gesunken. Das bedeutet umgekehrt auch, dass mehr
Geschwindigkeit mehr Tote bedeutet; das ist nachgewiesen. Mit
diesem Test wollen Sie offensichtlich, dass es wieder zu mehr Toten kommt. (Zwischenrufe
bei der ÖVP.)
Da auch Experten diesen Pilotversuch als rechtswidrig einstufen, ist es, denke ich, auch wenig verantwortungsvoll, mit diesem Wissen den Bund einer möglichen Haftungsklage auszusetzen.
Da Sie, meine Damen und Herren von den Regierungsparteien, mit der heutigen Novelle des Führerscheingesetzes dieses Problem immerhin anerkannt haben, schlage ich Ihnen vor, dass Sie gleich auf den nächsten sinnvollen Schritt setzen und das Projekt 160 km/h zur Gänze streichen. (Beifall bei der SPÖ.)
10.58
Präsident Dr. Andreas Khol: Zu Wort hat sich nunmehr Herr Staatssekretär Mag. Mainoni gemeldet. – Bitte.
10.58
Staatssekretär im Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie Mag. Eduard Mainoni: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren
Nationalrat, XXII.GP | 135. Sitzung / Seite 55 |
des Hohen Hauses! Vor allem sehr geehrte Besucherinnen und Besucher dieser Parlamentssitzung! Es geht heute wirklich um ein wichtiges Thema, und ich darf meine Ausführungen speziell an Sie richten. Es geht um ein sehr wichtiges Thema, nämlich um Verkehrssicherheit in Österreich.
Verkehrssicherheit ist ein Thema, das uns nicht nur hier im Parlament, sondern auch anlässlich unseres EU-Ratsvorsitzes beschäftigt und befasst. Verkehrssicherheit ist einer der Schwerpunkte im Verkehrsbereich – und auch diesbezüglich können wir in Österreich gute Zahlen aufweisen. Wenn wir im Jahre 1999 noch 1 079 Verkehrstote auf Österreichs Straßen zu verzeichnen hatten – wobei jeder Tote auf Österreichs Straßen ein Toter zu viel ist –, ist es als Erfolg zu werten, dass im vergangenen Jahr, also 2005, nur noch 764 Verkehrstote zu verzeichnen waren.
Da ging und geht es um eine Fülle an Maßnahmen, die gerne ergriffen wurden und werden: das Vormerksystem oder das Fahren mit Licht am Tag zum Beispiel. Anzuführen sind in diesem Zusammenhang aber auch die vorgeschriebenen Warnwesten. Alles Maßnahmen also, die dazu beitragen, dass Österreichs Straßen sicherer werden.
Genau da setzen wir an – und wir wollen weitergehen, indem wir sagen: Moderne Verkehrstechnologien, Umsetzung von Forschung aus dem Verkehrsbereich sollen es ermöglichen, dass speziell auf Autobahnen Fahrzeuglenker jederzeit die Möglichkeit haben, Informationen über die Beschaffenheit der Fahrbahn, der Verkehrsverhältnisse und eventueller Unfälle zu bekommen.
Durch Überkopfwegweiser ist es auf der Inntal Autobahn bereits und wird es auf der Brenner Autobahn in Zukunft möglich sein, jeden Fahrzeuglenker sofort und nicht über Radio alle halben Stunden informieren zu können. Genau diese Anwendung der Verkehrstechnologien macht es auch möglich, die Verkehrsgeschwindigkeiten zu flexibilisieren.
Wir sind der Ansicht, dass bei
Verkehrstechnologien im Fahrzeug wesentliche Fortschritte erzielt werden
konnten – ob das Airbags sind, ob das ABS-Bremssysteme und dergleichen
sind – und dass es selbstverständlich die Ausbildung der Fahrzeuglenker
ist, dass es aber auch erhöhte Sicherheitsvorkehrungen direkt auf den
Autobahnen sind, die dazu führen, dass Österreichs Kraftfahrzeugfahrer in
Zukunft sicherer fahren können. (Präsidentin Mag. Prammer
übernimmt den Vorsitz.)
Es gibt dann einen kleinen Nebenaspekt, den wir wegen der verbesserten Technologien auch mit einbeziehen wollen: die Eigenverantwortlichkeit der Fahrzeuglenker. Es soll in Zukunft möglich sein, streng kontrolliert und genauestens beobachtet mittels Section Control, durch Information des Fahrzeuglenkers durch Überkopfwegweiser in Ausnahmefällen – und nicht durchgehend, wie immer suggeriert wird – Tempo 160 auch fahren zu dürfen. Daher wird eine Teststrecke eingerichtet, die im Zeitraum von zwei bis drei Monaten unter größten Sicherheitsvorkehrungen zeigen soll, ob das, wovon wir glauben, dass es der Fall ist, auch tatsächlich so eintritt.
Das ist das heutige Thema und nichts anderes. Es geht nicht um eine Anleitung zum Rasen und dergleichen mehr, sondern: Moderne Verkehrstechnologien, Eigenverantwortlichkeit der Fahrzeuglenker sollen möglich machen, dass in Ausnahmefällen auch bis 160 km/h gefahren werden darf. – Danke. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)
11.01
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Kößl. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 3 Minuten. – Bitte.
Nationalrat, XXII.GP | 135. Sitzung / Seite 56 |
11.02
Abgeordneter Günter Kößl (ÖVP): Frau Präsidentin! Meine Herren Staatssekretäre! Geschätzte Damen und Herren! Wenn man der Opposition zuhört, hat man den Eindruck, es muss auf dieser Teststrecke unbedingt 160 km/h gefahren werden. Ich bitte Sie, zur Kenntnis zu nehmen: bis 160 km/h darf dort gefahren werden! Und wenn wir über Tempo 160 sprechen, dann sprechen wir bitte auch über die Begleitmaßnahmen! Ich denke, dass es ganz wenige Strecken auf Autobahnen gibt, die so gut überwacht und kontrolliert sind wie diese Teststrecke während dieses Probebetriebes.
Abgesehen davon
reden wir heute nicht über Tempo 160, sondern über eine Gesetzesänderung,
dass auch künftig auf jeden Fall bei 180 km/h oder bei Überschreitung von
180km/h der Führerschein entzogen wird (Abg. Eder: Das ist ja
jetzt auch der Fall! Was redest du denn da?), auch bei dieser Teststrecke bei Tempo 160. Diese Klarstellung (Abg.
Eder: Das ist keine Klarstellung!) ist eine wichtige begleitende Maßnahme, um
uneingeschränktes schnelles Fahren auf der Teststrecke zu verhindern. Dieser
Probebetrieb darf auch nicht dazu führen oder den Eindruck erwecken, dass auf
dieser Teststrecke das Rasen straffrei ermöglicht wird.
Vielmehr geht es
darum – das hat der Herr Staatssekretär jetzt gerade gesagt –, dass
die Verkehrsteilnehmer bei erhöhter Geschwindigkeit mit sehr viel und mehr
Eigenverantwortung agieren und fahren sollen.
Der Tempoversuch
wird außerdem mit wesentlichen Auflagen verknüpft, weil keine zusätzlichen
Gefährdungen für die Verkehrssicherheit entstehen dürfen und sollen. Also:
Tempo 160 gilt nur bei optimalen Fahrbedingungen, das bedeutet, dass bei
schlechter Sicht, bei schlechten Witterungsverhältnissen die zulässige Höchstgeschwindigkeit
herabgesetzt wird, angezeigt durch Verkehrsbeeinflussungsanlagen.
Zusätzlich wird auf
dieser Teststrecke ein LKW-Überholverbot verfügt und eine
Section-Control-Anlage eingerichtet.
Weiters ist es ganz
wichtig, dass wir die Auswirkungen auf die Umwelt untersuchen. Die Lärm- und
Schadstoffemissionen müssen ermittelt und ausgewertet werden.
Und schließlich soll
durch diesen Versuch auch festgestellt werden, ob bei variablen Tempolimits die
Leistungsfähigkeit der Autobahnen und die Verkehrsflüssigkeit verbessert wird.
Wenn man also über Tempo 160 und über diese Gesetzesänderung spricht, dann muss man unbedingt diese Begleitmaßnahmen mit einbeziehen und auf jeden Fall mit einbeziehen, dass es erforderlich ist, den Stand der heutigen Technik im Fahrzeugbau und natürlich auch die Straßenerhaltungsmaßnahmen, die gesetzt worden sind, zu berücksichtigen. Ich denke, dass es auf jeden Fall einen Versuch wert ist, diese Teststrecke für Tempo 160 einzuführen. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)
11.05
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Rest-Hinterseer. Freiwillige Redezeitbeschränkung:
5 Minuten. – Bitte.
11.05
Abgeordnete Heidemarie Rest-Hinterseer (Grüne): Frau Präsidentin! Geschätzte Herren Staatssekretäre! Mitglieder des Hohen Hauses sowie Zuhörer und Zuhörerinnen! Man braucht schon gute Nerven, um das durchzuhalten (Abg. Wattaul: Weil wir diskriminiert worden sind!), was Sie uns hier die ganze Zeit vormachen wollen, nämlich eine Maßnahme, die ausschließlich und nur dem Wahlkampf Ihres Herrn Bundesministers Gorbach dient, uns als Verkehrssicherheitsmaßnahme zu verkaufen. Da braucht man extrem gute Nerven, um das durchzuhalten. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ.)
Nationalrat, XXII.GP | 135. Sitzung / Seite 57 |
Mich wundert ja, dass die ÖVP bei diesem Spiel mitmacht! Hier (die Rednerin hält ein Schriftstück in die Höhe): Wahlkampf auf Staatskosten mit oranger Umrandung, wo uns mitgeteilt wird, dass sich ohnehin niemand an Geschwindigkeitsbeschränkungen hält. (Abg. Wattaul: Weil es nicht stimmt!) Daher setzen wir diese doch gleich hinauf. Das ist ja so, als wenn man sagte: Die „g’sunde Watschen“ führen wir wieder ein, weil die Leute ihre Kinder sowieso hauen. (Beifall bei den Grünen. – Abg. Wattaul: Sie sind ja für Drogen auch!)
Im Übrigen ist das ein ökonomischer Unsinn, das ist längst bekannt. Die beste Geschwindigkeit, die überhaupt auf Autobahnen gefahren werden kann, liegt bei 100 km/h, das ist längst bekannt, das ist ökonomisch die sinnvollste Geschwindigkeit. (Abg. Wattaul: Die sicherste Geschwindigkeit ist null!) Mich wundert, dass eine Wirtschaftspartei wie die ÖVP das nicht längst weiß und auch berücksichtigt.
Was die logische Folge von Tempo 160 ist, wissen wir jetzt: Ein gerade geändertes Führerscheingesetz müssen wir jetzt wieder ändern, Sie werden dieser Änderung zustimmen. (Abg. Wattaul: Sind Sie Hellseher oder was?) Gesetzesänderungen im Halbjahrestakt, das sagt – wie ein Kollege von der SPÖ schon gemeint hat – viel über die Qualität Ihrer Gesetze aus. Die 160 km/h werden im Übrigen auch nicht die oberste Geschwindigkeit bleiben, weil es eine Durchschnittsgeschwindigkeit ist, wie Sie wissen. Der gegenständliche Antrag ist der beste Beweis dafür, dass es nicht bei 160 km/h bleiben wird.
Hier (die Rednerin hält das Schriftstück neuerlich in die Höhe) ist zum Beispiel auch gut aufgezeichnet, um wie viel mehr Geld allein diese Probestrecke kosten wird (Abg. Wattaul: Verkehrssicherheit kostet Geld!), weil nämlich zwei solche Stationen hintereinander errichtet werden müssen. Das heißt, die öffentliche Hand hat nicht nur die Kosten dieser unsäglichen Werbekampagne zu tragen, sondern auch die zusätzlichen Kosten, die daraus entstehen. Auch ein wirtschaftlicher Unsinn oder etwa nicht, sehr geehrte Kollegen von der ÖVP? (Beifall bei den Grünen.)
Am 21. Dezember vergangenen Jahres, bei der Debatte über den Gorbach-Misstrauensantrag, den wir damals eingebracht haben, haben Minister Gorbach und Parteikollegen wie Sie, Herr Wattaul, noch inständig versichert, die 160 km/h werden 160 km/h bleiben. (Abg. Wattaul: Kontrolle!) Das wird nicht möglich sein, wie ich gerade ausgeführt habe, und vor allem: Wie werden Sie das zustande bringen, dass die Leute das Tempo nach der Teststrecke von selbst wieder auf 130 km/h reduzieren? (Abg. Wattaul: Ganz einfach, ein Taferl aufstellen!)
Jeder, der auf Autobahnen fährt,
weiß, wie schwierig es ist, nach einer längeren Strecke, wo man schnell
gefahren ist, wieder auf ein geringeres Tempo zu reduzieren. Vielleicht für Sie
nicht, vielleicht können Sie das automatisch, das denke ich aber nicht, denn
gerade im LKW-Bereich habe ich das selbst auch erlebt, dass da oft schnell
gefahren wird, verkehrssicherheitswidrig schnell gefahren wird. (Abg. Wattaul:
Die können nicht zu schnell fahren! Das ist eine absolute Lüge! –
Präsidentin Mag. Prammer gibt das Glockenzeichen.)
Der Antrag der Regierungsparteien bestätigt: Tempo 180 wird als sinnlose Raserei bezeichnet und Tempo 160 ist verkehrssicher. Also: 20 km/h machen offensichtlich den Unterschied aus. Das kann wahrscheinlich niemand, auch nicht die Bevölkerung verstehen. Wir werden sicher nicht bei dieser unglaublichen Irreführung, was Verkehrssicherheit betrifft, mitmachen, noch dazu in einem Jahr, in dem die Regierungsparteien während der österreichischen Ratspräsidentschaft dem Schwerpunkt Verkehrssicherheit breiten Raum widmen wollen. Das ist eine absolute Peinlichkeit! (Beifall bei den Grünen.)
11.09
Nationalrat, XXII.GP | 135. Sitzung / Seite 58 |
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Meine Damen und Herren, ich mache darauf aufmerksam, dass es eine übereinstimmende Auffassung und einen Beschluss in der Präsidiale gibt, dass Zwischenrufe nur vom eigenen Platz aus und nicht im Stehen vorgenommen werden! Herr Abgeordneter Wattaul, bitte.
Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Marizzi. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 3 Minuten. – Bitte.
11.10
Abgeordneter Peter Marizzi (SPÖ): Frau Präsidentin! Geschätzte Staatssekretäre! Hohes Haus! Es ist ja kein Geheimnis, wir von der SPÖ waren immer gegen diese Teststrecken. Herr Kollege Kößl, der Führerscheinentzug hat bei Tempo 180 immer, so wie auch jetzt, gegolten. Wenn das Tempolimit bei 130 km/h liegt und es wird um 50 km/h mehr gefahren, dann wird der Führerschein auch jetzt entzogen. Das heißt, Sie müssen heute die Reißleine ziehen und müssen das ausbaden, was Sie sich selbst eingebrockt haben!
Herr Kollege Missethon, die Verkehrsgutachten sind durch den
Verkehrsclub und das Kuratorium für Verkehrssicherheit geklärt, die
Umweltbelastung ist durch beide Institutionen geklärt und die
Leistungsfähigkeit der Autobahnen ist ebenso geklärt. Alle Experten sagen, dass
für unsere Autobahnen auf Grund der Kurvenradien und auf Grund der
Gegebenheiten die Tempo-130-Regelung die beste Regelung ist. Das heißt, was
sollen wir jetzt ändern? – Wir schließen uns auch der Meinung beider großen
Autofahrerklubs an, die sagen: Es kommt bei Tempo 160 zu mehr Unfällen, zu
mehr CO2-Ausstoß und zu mehr Lärm, und es gibt in Wirklichkeit keine
Vorteile. (Abg. Rädler: Das stimmt ja nicht! Dann schau nach
Deutschland!)
Herr Staatssekretär Mainoni, Sie haben gesagt, die Teststrecken und die Sicherheitsproblematik werden im Rahmen der Europäischen Union eine Wichtigkeit sein. Aber ich kann mir nicht vorstellen, dass die Tempo-160-Regelung eine Wichtigkeit ist. Das ist ja ungefähr so, als wenn in Peking ein Rad umfällt.
Dann haben wir weiters den Eindruck, meine sehr geehrten Damen und Herren, dass die Tempo-160-Regelung auch ein Ablenkungsmanöver oder ein Gag oder ein Doppelspiel ist. Weil man immer sagt, die ÖVP agiere vorsichtig, die Straßen haben sich massiv verändert, die Autotechnik habe sich massiv verändert, erinnere ich daran: Warum bringt das Innenministerium solche Plakate entlang der Autobahnen an? (Der Redner hält ein Schriftstück in die Höhe.) Da steht: Bleib am Leben, geh’ vom Gas! – Und hier beschließen Sie dann Tempo 160. (Beifall bei der SPÖ und den Grünen.)
Ich will aber noch gar nichts von diesen Plakaten sagen! (Der Redner hält ein weiteres Schriftstück in die Höhe.) Alles sinnvoll und in Ordnung. Und dann auf einmal, weil der Herr Minister irgendwann eine nette Anwandlung hat, muss das Parlament laufend Gesetzesänderungen beschließen, dann kommen wir darauf, dass beide großen Autofahrerklubs dagegen sind.
Wenn man wirklich für Sicherheit sein will, dann sollte man Sicherheitsteststrecken schaffen, meine Damen und Herren. Ich denke nur, Herr Kollege Rädler, an den Abschnitt Wöllersdorf–Leobersdorf. Da passieren jeden Tag Unfälle. Könnte man dort nicht die Telematik einsetzen, um das Thema zumindest positiv abzuschließen, und nicht nur diese unsinnigen Teststrecken forcieren? – Danke vielmals. (Beifall bei der SPÖ und den Grünen.)
11.13
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Fleckl. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 3 Minuten. – Bitte.
Nationalrat, XXII.GP | 135. Sitzung / Seite 59 |
11.13
Abgeordnete Anita Fleckl (SPÖ): Frau Präsidentin! Hohes Haus! Mit der heutigen Novelle, der wir nicht zustimmen können, geben Sie wieder einmal zu erkennen, welche Prioritäten Sie in der Verkehrspolitik in Österreich haben. Österreich ist heute schon Schlusslicht bei der Verkehrssicherheit in der EU. Das heißt, in keinem anderen EU-Land verunglücken, bezogen auf die Bevölkerungszahl, so viele Menschen auf den Straßen. Und in 40 Prozent aller Fälle ist überhöhte Geschwindigkeit die Ursache dafür. Und jetzt gehen Sie her und brechen eine 160-km/h-Debatte vom Zaun!
Auch wenn Sie dieses Tempo nur für den so genannten Probebetrieb auf einer Teststrecke vorgesehen haben, wissen Sie genau, dass allein durch die öffentliche Ankündigung von Tempo 160 auch sonst auf Österreichs Straßen mehr Gas gegeben wird.
Ich spreche ganz speziell die Gruppe der jungen Autolenker an, also Autolenker bis 25 Jahre. Sie tragen das höchste Unfallrisiko, weil junge Autofahrerinnen und Autofahrer einfach zum Rasen, zum Gasgeben neigen. Diese Risikogruppe wird durch Ihre Pläne und die dadurch ausgelöste öffentliche Debatte rund um Tempo 160 zusätzlich in ihrem Verhalten auf der Straße bestärkt. Das ist unverantwortlich und sicherlich der falsche Weg, den Sie als Verkehrsministerium einschlagen! Laut einer Studie des VCÖ steigt das Unfallrisiko bei Erhöhung des Tempolimits von 130 km/h auf 160 km/h um 46 Prozent.
Denken Sie tatsächlich, dass die rasche Reparatur des Führerscheingesetzes an diesen Besorgnis erregenden Prognosen etwas ändern kann? – Ich bezweifle das ganz stark.
Eine öffentliche Teststrecke für Tempo 160 bedeutet nichts anderes, als bewusst das Risiko in Kauf zu nehmen, dass Menschen schwer oder sogar tödlich verletzt werden können.
Bei Tempo 160 zum Beispiel verbraucht ein PKW um 27 Prozent mehr Treibstoff als bei Tempo 130 – allein, wenn man den kurzen Streckenabschnitt betrachtet. Würde man ihn das ganze Jahr über betrachten, hätte dieser Streckenabschnitt 30 000 Tonnen mehr Kohlendioxidausstoß hinter sich. (Abg. Dipl.-Ing. Scheuch: Es muss ja nicht so schnell gefahren werden!) Diese Zahlen sprechen für sich und sollten eine vernünftigere Verkehrspolitik Ihrerseits herbeiführen, sie sprechen aber nicht für den Herrn Vizekanzler.
Die Feinstaubproblematik wird dramatischer werden. Tempolimits von 100 km/h auf Autobahnen werden der Vergangenheit angehören, den Ländern sind in jeglicher Hinsicht durch die Politik – durch Ihre Politik! – die Hände gebunden. Wann werden Sie endlich einsehen, dass Ihre Verkehrspolitik in eine gänzlich falsche Richtung geht? Die Liste, die diese falsche Richtung beweist, ist lang genug: von der Zerschlagung der Bahn bis zu den Versäumnissen beim Semmering-Basistunnel. Ihr Engagement für Tempo 160 ist hier wirklich fehl am Platz. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)
11.16
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.
Der Herr Berichterstatter wünscht kein Schlusswort.
Wir gelangen daher zur Abstimmung über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in 1274 der Beilagen.
Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Mehrheit und damit angenommen.
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Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.
Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist ebenfalls die Mehrheit. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.
Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen betreffend Vorsorge gegen unverantwortliches Rasen („wenigstens 160 muss 160 bleiben!“).
Ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen Entschließungsantrag sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit und abgelehnt.
Bericht des Verkehrsausschusses über die
Regierungsvorlage (1262 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das
Bundesstraßen-Mautgesetz 2002, das ASFINAG-Gesetz und das
ASFINAG-Ermächtigungsgesetz 1997 geändert werden (1275 d.B.)
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gelangen nun zum 2. Punkt der Tagesordnung.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Wir gehen damit in die Debatte ein.
Erste Rednerin ist Frau Abgeordnete Mag. Hakl. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 5 Minuten. – Bitte.
11.18
Abgeordnete Mag. Karin Hakl (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Meine Herren Staatssekretäre! Hohes Haus! Der für mich als Tirolerin persönlich
wichtigste Teil dieses heutigen Gesetzespaketes ist jener, wonach die ASFINAG
ab sofort 20 Prozent der Mauteinnahmen über den Brenner auf der
Brenner-Strecke zurückstellt, um damit die Errichtungskosten für den
Brenner-Basistunnel mitzufinanzieren. Damit beschreiten wir in Europa völlig
neues Terrain. Zum allerersten Mal wird ein Querfinanzierungsmodell –
Geld von der Straße hin zur Schiene – in einem Korridor auch wirklich
umgesetzt. Wir können alle stolz sein auf diese sowohl verkehrspolitisch als
auch umweltpolitisch wichtige Vorgangsweise und Lösung! (Beifall bei der
ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)
Es ist auch angebracht, einmal Dank zu sagen. Dank zu sagen nach 15-jährigen Bemühungen, eingeleitet auch schon unter Minister Einem, dann aber erfolgreich weitergeführt von unserem Bundeskanzler Schüssel, unseren Außenministerinnen Benita Ferrero-Waldner und Ursula Plassnik und Herrn Staatssekretär Kukacka, die sich mit Nachdruck auf europäischer Ebene darum bemüht haben, die österreichische Verkehrs- und Umweltpolitik zu einer europäischen Verkehrs- und Umweltpolitik zu machen. Und ich danke auch ausdrücklich Verkehrsminister Gorbach, der diesbezüglich namhafte Erfolge erzielt hat.
Wichtig ist, dass wir in jenen wichtigen und zentralen Korridoren den Verkehr auf die Schiene verlegen. Der Brenner ist nach wie vor jener Alpenübergang, der mit Abstand – und zwar um ein Vielfaches – in Nord-Süd-Richtung den meisten Verkehr innerhalb Europas zu bewältigen hat. Es ist auch aus allen Verkehrsprognosen absehbar, dass das Verkehrsaufkommen über den Brenner im Transport, aber auch im Personenverkehr weiter steigen wird.
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Es ist daher notwendig, dass den Menschen diese Verkehrsbelastung in engen Alpentälern nicht weiter auf der Straße zugemutet wird, sondern auf die Schiene verlagert wird. Dafür wiederum ist es notwendig, verkehrsverlagernde Maßnahmen in zahlreicher Art und Weise vorzusehen.
Zu höheren Mauten: Die EU hat nunmehr eingewilligt, dass wir die höhere Brennermaut wirklich einsetzen dürfen, wenn wir diese Mautaufschläge der Schiene widmen. – Das geschieht mit dem heutigen Gesetz in einem ersten Schritt, noch bevor, Frau Kollegin Moser, die neue Maut-Richtlinie der EU in Kraft tritt!
Wir machen das zum erstmöglichen Zeitpunkt, abgestimmt mit der EU, auf eine europarechtlich zulässige Art und Weise, weil eines feststeht: Es wurde gesagt, dass diese Mauthöhe zulässig ist, wenn ein gewisser Anteil von bis zu 25 Prozent wirklich in die Schiene fließt. Für den ersten Abschnitt haben wir das jetzt schon umgesetzt. Das kann nicht europarechtswidrig sein, es ist abgestimmt und ist ein erfolgreiches Konzept. (Beifall bei der ÖVP sowie des Abg. Scheibner.)
19 Millionen € werden von diesem Jahr an jährlich für die Errichtungskosten des Brenner-Basistunnels zurückgestellt!
Frau Kollegin Moser, Sie haben nach dem Verkehrsausschuss eine Aussendung gemacht und gemeint: Dann wäre bis zum Ende des Jahrtausends mit diesem Geld der Basistunnel zu finanzieren. – Ja, natürlich! Es ist ja völlig blauäugig, zu meinen, dass allein aus den Mauteinnahmen ein derartiges Jahrhundertprojekt zu finanzieren wäre! Es ist auch völlig blauäugig, anzunehmen, dass sich Schieneninfrastrukturen, die wie die alte Brenner-Strecke 100 Jahre halten, in einem betriebswirtschaftlich sinnvollen, kurzen Zeitrahmen rechnen!
Verkehrs- und Umweltpolitik haben eben nur mit betriebswirtschaftlicher Rechnung nichts zu tun. Ein Land muss zum Schutz seiner Bevölkerung oft auch Geld in die Hand nehmen – diese Bundesregierung und die ÖVP sind bereit, das zu tun – zugunsten der Tiroler Bevölkerung, zugunsten einer Verlagerung von Verkehr auf die Schiene. (Abg. Eder: Bei der Post aber nicht!) Erst dann, wenn leistungsfähige Infrastrukturen in Tirol wirklich existieren, wird es möglich sein, den Verkehr tatsächlich auf die Schiene zu verlagern, weil Verlagerungsinstrumente, wenn nichts da ist, wohin der Verkehr verlagert wird, ziellos ins Leere gehen und von unseren europäischen Partnern natürlich abgelehnt werden.
Ich danke also dafür, dass dieser Weg, der immer schon der Tiroler Weg war, vom Nationalrat mitgetragen wird, und ich hoffe, wir gehen diesen weiter. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)
11.23
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Eder. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 3 Minuten. – Bitte.
11.24
Abgeordneter Kurt Eder (SPÖ): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrte Herren Staatssekretäre! Ich darf zunächst feststellen, dass wir im Ausschuss diese Thematik, ASFINAG-Gesetz und -Novelle, sehr intensiv diskutiert haben und die sozialdemokratische Fraktion im Ausschuss gegen diese Vorschläge gestimmt hat, wobei wir zugesagt haben, einige Dinge noch zu prüfen, die uns dazu bewogen haben, dagegen zu sein. Nach wirklich intensiver Prüfung sind wir dann zu der Auffassung gekommen, dass wir heute dem gesamten Paket die Zustimmung geben werden. (Demonstrativer Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)
Ich darf auch begründen, warum wir das tun. Zunächst einmal zur Frage der Mautaufsichtsorgane: Die Mautaufsichtsorgane bekommen natürlich auch nach dieser
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neuen Regelung wesentlich klarere Befugnisse, als das vorher der Fall war. Wir haben zu diesem Zweck ein Gutachten von Professor Brünner und Professor Hauser erstellen lassen. Eine Reihe von Fakten, die in diesem Gutachten enthalten sind, sind nunmehr verwirklicht worden. Daher halte ich das auch für eine vernünftige Sache und in dieser Form auch für eine vernünftige Zusammenarbeit.
Zum Zweiten muss man aber wissen – und das ist der Punkt, den wir doch noch etwas genauer beleuchtet haben wollen, aber vielleicht kann da einer der Herren Staatssekretäre etwas dazu sagen –: Die Mautaufsichtsorgane haben natürlich nunmehr auch die Möglichkeit, bei Kontrolle der Vignette, wenn diese nicht am Auto vorhanden ist, in ihrem Ermessen entweder 120 € Strafe zu kassieren – und die Ersatzvignette gilt dann bis, denke ich, um Mitternacht des nächsten Tages, und dann muss man eine Vignette kaufen –, oder sie haben die Möglichkeit, eine Anzeige zu erstatten. Die Anzeigeerstattung bedeutet allerdings 4 000 € Strafe und ist wesentlich höher als diese 120 €. Daher muss man sich auch das sehr genau anschauen, und ich würde gerne wissen, wie das nunmehr in Zukunft gehandhabt werden wird.
Ein weiterer Punkt, der auch immer wieder aufstößt, ist der, dass Mautaufsichtsorgane die 120 € Strafe auch dann verfügen, wenn zum Beispiel Autofahrer, wie in Simmering, bei einer Tankstelle Richtung Flughafen nur vom Bezirk her zur Tankstelle fahren, irgendwelche Lebensmittel einkaufen, wieder in den Bezirk zurückfahren und nicht die Autobahn benutzen – dann werden sie bereits bei der Tankstelle gestraft!
Das halte ich weder für die Wirtschaft noch für die dortigen Betreiber für sinnvoll. Man sollte diesen Mautaufsichtsorganen sagen, wann man wirklich strafen soll und wie das Ganze vor sich gehen soll. In diesem Bereich, so denke ich, ist noch ein bisschen Schulung notwendig. Ich ersuche die Herren Staatssekretäre, wenn wir dem jetzt auch zustimmen, dass man darauf wirkt, diese Schulungsmaßnahmen entsprechend zu tätigen.
Zum Dritten möchte ich zur Frage des Brenner-Bahntunnels und zu dem, was Kollegin Hakl vorhin schon ausgeführt hat, sagen: leistungsfähige Infrastrukturen in Tirol – selbstverständlich! Ich sage aber dazu: leistungsfähige Infrastrukturen auch in ganz Österreich und nicht nur in Tirol! Wir haben auch alle Hände voll zu tun, um die Ost-West-Infrastruktur entsprechend auszubauen.
Wir sind aber sehr dafür – und haben das immer schon gesagt –, dass wir eine Querfinanzierung von der Straße hin zu Bahn befürworten. Wir befürworten das auch in diesem Fall und in der Form, wie das geschieht, dass eben eine Rückstellung im Rahmen der Bilanzen der ASFINAG erfolgt, um die Querfinanzierung zur Bahn hin zu ermöglichen.
Folgendes muss noch gewährleistet bleiben: Die EU-Wegekostenrichtlinie muss noch so gestaltet werden, dass das auch im Rahmen der EU-Richtlinie möglich ist. – Aber es ist richtig und gut, wenn wir jetzt schon damit beginnen, diese Vorgangsweise zu wählen.
In diesem Sinne darf ich also ruhigen Gewissens meiner Fraktion empfehlen, dem die Zustimmung zu erteilen. – Danke. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)
11.28
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Wattaul. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 4 Minuten. – Bitte.
11.28
Abgeordneter Anton Wattaul (Freiheitliche): Frau Präsidentin! Die Herren Staatssekretäre! Wieder ein klarer Erfolg von Minister Gorbach in der EU: Er hat sich durchgesetzt, dass wir jetzt die Querfinanzierung machen können. Frau Kollegin Hakl
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hat sich bei den Herrschaften bedankt. Ich muss Ihnen aber sagen: Man muss sich auch bei den Transportunternehmen bedanken, weil diese das schlussendlich bezahlen werden. Das soll hier auch einmal erwähnt werden! (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)
Man darf den LKW nicht immer nur verteufeln, man muss auch ganz klar sagen, dass diese Einnahmen, die querfinanziert werden sollen, hauptsächlich die Transportwirtschaft tragen wird. Dafür möchte ich mich hier vom Rednerpult aus bedanken und vielleicht auch um ein bisschen Verständnis für diese Wirtschaft bitten, die selbstverständlich im Dienste der Bevölkerung unterwegs ist und keine Urlaubsfahrten macht.
Was mich sehr freut, ist auch die Einsicht der Sozialdemokratie, dass Sie jetzt diesem Gesetz zustimmt. Gerade in Fragen der Maut war das ja nicht immer so! Wir können uns ja erinnern: Im Jahr 1999, als ich in das Parlament gekommen bin, hat man ein System vorgehabt – ein offenes Mautsystem mit 1 500 Mautnern, wo die LKWs die Fahrbahn hätten verlassen müssen –, von dem damals gesagt wurde, es ist das beste System. Und als wir dann das neue Road-Pricing-System eingeführt haben, hat man gesagt, das ist ein Steinzeit-Modell.
Heute sehen wir, dass diese Politik, die von dieser Regierung gemacht wird, mit den Einnahmen wirklich eine richtige Politik war. Und eines muss man schon auch dazusagen: Wir bauen nicht nur Autobahnen, wir können sie auch finanzieren. Es ist erstmals dieser Regierung gelungen, einen Verkehrsplan zu machen, um das Ganze auch finanziell darzustellen. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP. – Abg. Eder: Das haben wir doch schon 1996 eingeführt! Da warst du nicht einmal noch im Parlament!) Das war nicht immer so. Wir haben ja die Schulden von der ersten Generation der Autobahnen in der ASFINAG mit übernommen, und das sollte man auch der Bevölkerung sagen.
Wir bauen nicht nur Autobahnen, wir bauen nicht nur Schieneninfrastruktur, sondern wir schauen auch, wie man das in der Zukunft bezahlen und finanzieren kann – nicht so, wie es vergangene Regierungen gemacht haben, die nur Schuldenberge angehäuft haben. Das muss man hier in diesem Saal einmal ganz klar dazusagen. (Abg. Eder: Die Schulden sind doch gestiegen seit 2002!)
Aber trotz allem bedanke ich mich bei der Sozialdemokratie,
dass ihr endlich einseht, dass diese Bundesregierung eine echte Verkehrspolitik
macht, die finanzierbar und wirklich darstellbar ist, und auf das kann man
stolz sein. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)
11.31
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als nächste Rednerin kommt Frau Abgeordnete Dr. Moser zu Wort. Wunschredezeit: 5 Minuten. – Bitte.
11.31
Abgeordnete Dr. Gabriela Moser (Grüne): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Meine Damen und Herren! Wenn es um Quersubventionierung geht, das heißt, dass Straßenbenützungsgebühren dazu verwendet werden, Eisenbahnlinien zu verbessern und auszubauen, sind wir schon immer dafür gewesen. (Abg. Dipl.-Ing. Regler: Ah so?) – Ja, selbstverständlich! Die vorliegende Fassung des Bundesstraßen-Mautgesetzes ist ja ein Beispiel, wo man durchaus dafür sein kann, aber beim ASFINAG-Gesetz und beim ASFINAG-Ermächtigungsgesetz gibt es rechtliche Schwierigkeiten und gibt es inhaltliche Einschränkungen.
Vorerst zu den rechtlichen Schwierigkeiten. – Frau Kollegin Hakl, Sie haben gesagt, wir können jetzt ansparen, um den Brenner-Basistunnel zu finanzieren. Wir hätten auf Basis dieser EU-Wegekostenrichtlinie, die hier herangezogen wird, bereits seit 1999
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ansparen können. Das wäre das Quersubventionieren, das Sie immer bestritten haben, und ist auf Grund der derzeit gültigen Wegekostenrichtlinie seit 1999 möglich. Was Sie gemacht haben, war: nichts ansparen, falsche Mauten verlangen, Gerichtsklagen riskieren, Rückzahlungen an die Frächter vorantreiben.
Diese Politik wird mit dieser Gesetzesvorlage, die heute zur Debatte steht, leider verlängert. Lesen Sie nur die Stellungnahmen der Brenner-Eisenbahngesellschaft, die da schreibt: Die Regelung erscheint völlig verfehlt, die geplante Rückstellung erweist sich damit als ungeeignet, allfälligen weiteren Rückforderungsansprüchen von Frachtunternehmen wirksam entgegenzutreten. – Bitte, das schreiben die ExpertInnen!
Oder lesen Sie auch die Stellungnahme des Amtes der Tiroler Landesregierung: Es sollte bereits jetzt eine Bestimmung zusätzlich eingeführt werden, die eine Finanzierung auch für andere Strecken, eine Querfinanzierung auch für andere Strecken vorsieht. – Das empfiehlt die Tiroler Landesregierung!
Nein, Sie machen wieder ein eigenes Gesetz, das auf den Brenner-Basistunnel zugeschnitten ist, das EU-rechtlich auf tönernen Beinen steht, weshalb die Frächter das wieder einklagen können, weil Sie nämlich die 25-prozentigen Aufschläge wieder nur auf der Scheitelstrecke geltend machen, und diese Scheitelstrecken-Verteuerung von der EU nicht akzeptiert ist. Damit legen Sie uns eine Ablehnung geradezu auf das Silbertablett, denn wir können nicht verantworten, dass EU-rechtswidrig gehandelt wird.
Wir wollen – und das ist auch ein Anliegen der Tiroler – eine Querfinanzierung auch auf anderen Strecken, denn es gibt Menschen, die genauso im Tauerntal unter der Belastung leiden, die an der Pyhrn–Schober-Strecke belastet sind. Wir brauchen auch eine Quersubventionierung in den Osten. Wir brauchen auch die Strecke Paris–Bratislava–Budapest. Das alles wird angeführt in dieser amtlichen Stellungnahme. Und darum werden wir eine getrennte Abstimmung durchführen, dem Artikel 1 und dem Artikel 3 zustimmen.
Was die Finanzierung des Brenner-Basistunnels durch diese verfehlte Quersubventionierung anlangt, werden wir dagegen stimmen, weil wir nicht riskieren wollen, noch einmal zum Gespött nicht nur der Medien in Österreich, sondern auch international zu werden, und weil wir außerdem der Meinung sind, wir brauchen prinzipiell einmal ein Gesamtfinanzierungskonzept für diese Alpentransversale.
Wir haben ja, Frau Kollegin Hakl, jetzt bereits die Möglichkeit, mit der Bahn über den Brenner Güter nach Italien zu transportieren. Es gibt sogar private Unternehmungen, die das schon auf der Schiene relativ forciert vorantreiben, die durchaus Zuwächse verzeichnen. Wir sollten diese Möglichkeit zuerst nützen und jetzt bereits die Mittel dafür verwenden, dass diese Bahntransporte gestützt werden. Und wir sollten dann endlich schauen, dass wir ein Finanzierungskonzept für den sündteuren Brenner-Basistunnel haben, der – ich muss das immer wieder wiederholen – laut Progtrans-Studie leider nicht genützt werden wird, wenn nicht die Straße massiv teurer wird.
Die jetzigen Aufschläge, 25 Prozent, sind zu gering, um die LKW-Fahrer zu bewegen, die Bahn zu benützen, um die Verlagerung des Verkehrs von der Straße auf die Schiene durch den sündteuren Tunnel herbeizuführen. Deshalb auch unsere ablehnende Haltung, weil wir ein Gesamtkonzept für den ganzen Alpenraum, ein Finanzierungskonzept für den Brenner-Basistunnel, eine EU-rechtlich klare Regelung haben wollen. Eine Rückstellung der ASFINAG für die Quersubventionierung von Schienenausbauten hätte längst schon erfolgen können. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen.)
11.36
Nationalrat, XXII.GP | 135. Sitzung / Seite 65 |
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Haubner. Wunschredezeit: 4 Minuten. – Bitte.
11.36
Abgeordneter Peter Haubner (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Herren Staatssekretäre! Sehr geehrte Damen und Herren! Diese breite Mehrheit für dieses Gesetz ist erfreulich. Die Querfinanzierung ist richtig und wichtig. Und wir haben es heute schon gehört: Österreich ist in puncto Verkehr in vielen Bereichen in den letzten fünf Jahren entscheidend vorwärts gekommen: zum einen im Bereich Sicherheit, wo alle Anstrengungen unternommen wurden, damit unsere Straßen sicherer werden – die sinkende Zahl an Verkehrstoten und Unfällen zeigt dies deutlich –, zum anderen im Bereich des Ausbaus der Verkehrswege – es wurde noch nie so viel Geld in Straße und Schiene investiert wie unter dieser Bundesregierung – und natürlich auch in puncto Effizienz und Umsetzung, was sich am Beispiel Autobahnmautsystem, von Seiten der ASFINAG umgesetzt, besonders zeigt.
Das Autobahnmautsystem in Österreich erweist sich seit seiner Einführung im Jahr 2004 als ausgesprochen zuverlässig. 1,2 Milliarden € an Einnahmen aus diesem System werden von der ASFINAG heuer direkt in den Ausbau, die Erhaltung und den Betrieb des hochrangigen Straßennetzes investiert. Und auch hier macht uns der Vergleich mit unserem deutschen Nachbarn sicher; dieser Vergleich ist ja sehr beliebt in der letzten Zeit und wird oft angestrengt. Die österreichischen Lösungen sind auch hier, wie zum Beispiel bei den Wirtschaftsdaten und der Beschäftigungspolitik, klar voran und damit besser und sicherer, also wieder ein Punktesieg im direkten Ländervergleich. Österreich hat auch hier, was das Mautsystem betrifft, gegenüber den Deutschen, die eine deutlich höhere Fehlerquote haben, die bessere Lösung.
Neue Bestrebungen zur Vereinfachung dieses Mautsystems, wie die Interoperabilitäts-Richtlinie, sind zu begrüßen, und es zeigt sich auch hier, dass die EU von der Zuverlässigkeit des österreichischen Systems überzeugt ist. Für unser System spricht auch die Tatsache, dass in fast allen europäischen Ländern, in denen eine elektronische Bemautung durchgeführt oder geplant wird, Mautsysteme nach dem in Österreich eingesetzten technischen Prinzip im Einsatz sind.
Es ist erfreulich – ich habe es schon erwähnt –, dass mit dieser Vorlage auch die Querfinanzierung für den Brenner-Basistunnel stattfindet. Durch diese von der Regierung gesetzten Maßnahmen, wie die Investitionen in den Schienenverkehr, wird wieder einmal die umsichtige und weitsichtige Verkehrspolitik der Bundesregierung bewiesen. Wir sind auf der Straße und auf der Schiene gut unterwegs: der richtige Weg für eine richtige Verkehrspolitik in Österreich. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)
11.38
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als nächste Rednerin zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Bayr. Wunschredezeit: 3 Minuten. – Bitte.
11.38
Abgeordnete Petra Bayr (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Staatssekretär! Es ist schon gesagt worden, die Novelle zum Bundesstraßen-Mautgesetz bringt jetzt in der Tat eine Konkretisierung und eine dezidierte Ermächtigung der Mautkontrollaufsichtsorgane. Trotzdem möchte ich sagen, dass ich es schon für problematisch halte, dass immer mehr und mehr hoheitsrechtliche Funktionen ausgelagert und privatisiert werden: weg vom Staat hin zu privaten „Sheriffs“. Wir wissen, dass die Umgangsformen der „Sheriffs“ mit den Menschen nicht immer normalen Umgangsformen entsprechen und oft an Höflichkeit zu wünschen übrig lassen. Es gibt einige Beschwerden, eine Schulung ist in der Tat angebracht.
Nationalrat, XXII.GP | 135. Sitzung / Seite 66 |
Mein Vorredner, Herr Kollege Eder, hat schon auf die Problematik des großen Ermessensspielraums zwischen 120 € für eine Ersatzmaut und bis zu 4 000 € bei einer Anzeige hingewiesen. Ich denke mir, es ist dieser Weg, der gefunden wurde, gangbar, aber eines möchte ich schon noch anmerken als großes Problem, und zwar wie die Berufskraftfahrer von dieser Regelung der Maut betroffen sind. Es kommt zu immer mehr Verfahren, bei denen sich herausstellt, dass Berufskraftfahrern, die Ersatzmaut gezahlt haben, weil die Maut nicht entrichtet wurde, dann diese Ausgabe als Verwaltungsstrafe vom Monatslohn abgezogen wird und sie das berappen müssen, was eigentlich die Fahrzeughalter zahlen müssten.
Das ist ein unhaltbarer Zustand für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in diesem Bereich, und ich hoffe, dass es auch da bald zu Verbesserungen und zu Änderungen kommt.
Worauf ich aber auch bei der Gelegenheit eingehen möchte – ich möchte es abermals reklamieren –, ist eine fehlende Novelle des Bundesstraßengesetzes. Es ist bekannt, dass die A 23, die meistbefahrene Straße Österreichs, spätestens im Jahr 2009 im Bereich zwischen Hansenkurve und Sterngasse saniert werden muss. Wenn die meistbefahrene Straße Österreichs saniert werden muss, heißt das, dass unendlich viele Verkehrsströme, große Verkehrsströme umgeleitet werden müssen, und das ist nur innerhalb des hochrangigen Straßennetzes möglich. Das geht nicht über irgendwelche Gassen in Favoriten oder in Liesing. Das ist aus meiner Sicht wirklich ganz relevant.
Die S 1 wird heuer noch dem Verkehr übergeben. Wir müssen dann eine Spange realisieren zwischen der S 1 und der A 23, die dann während der Umleitungsphase als Nadelöhr, als Ventil dienen kann. Nur dann ist der Verkehr einigermaßen in den Griff zu bekommen, und der Ostraum Österreichs wird nicht in ein allgemeines Verkehrschaos gestürzt.
Es kann nicht sein, dass man weder den Ausbau des öffentlichen Nahverkehrs gerade im Südraum Wiens forciert – wir wissen, dass der Modal Split im Süden Wiens ganz besonders schlecht ist – noch die notwendigen Straßenverbindungen herstellt. Das alles kann nur zu einem Chaos führen, und ich würde Sie wirklich dringend ersuchen, endlich eine Novelle zum Bundesstraßengesetz vorzulegen, in der auch diese Spange zwischen S 1 und A 23 vorgesehen ist. – Danke sehr. (Beifall bei der SPÖ.)
11.42
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächste zu Wort kommt Frau Abgeordnete Dipl.-Ing. Achleitner. Wunschredezeit: 4 Minuten. – Bitte.
11.42
Abgeordnete Dipl.-Ing. Elke Achleitner (Freiheitliche): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Herren Staatssekretäre! Werte Kolleginnen und Kollegen! Frau Kollegin Bayr, wie Sie sicher auch selbst wissen, wird das Bundesstraßengesetz gerade verhandelt und ist im Endstadium. (Abg. Eder: Das ist schon ein bisschen lang im Endstadium! Da werden Sie nicht mehr dabei sein, glaube ich!) Also es wird dieses Bundesstraßengesetz sicher in allernächster Zeit hier im Hohen Haus zur Debatte vorliegen.
Sehr geehrte Damen und Herren! Für den europäischen elektronischen Mautdienst ist es unabdingbar, dass die Systeme in den Ländern untereinander kompatibel sind. Das heißt, dass Mautabbuchungen grenzüberschreitend reibungslos funktionieren müssen. Daher ist es das Ziel dieser EU-Richtlinie, dieser Interoperabilitäts-Richtlinie, die mit der heutigen Novelle umgesetzt wird, dass im technischen Bereich, im Bereich der Verfahren, aber auch im Bereich der rechtlichen Rahmenbedingungen zusammengearbeitet wird.
Nationalrat, XXII.GP | 135. Sitzung / Seite 67 |
Für die technischen Lösungen wird neben der Satellitenortung und den Mobilfunkmöglichkeiten insbesondere das österreichische System der Mikrowellentechnik vorgeschlagen. Auch wenn die SPÖ ständig versucht, das Mautsystem für LKWs schlecht zu reden und schlecht zu machen (Abg. Eder: Das stimmt nicht! Die Durchführung!) – Kollege Kräuter, der da seine besonderen Theorien aufstellt, ist leider jetzt nicht da, dass er mit mir diskutieren könnte –, die Realität beweist, dass dieses System sehr, sehr erfolgreich ist und dass sich die hohe Zuverlässigkeit dieser Technologie wirklich bewährt hat.
Zahlen sprechen für sich: In der Woche werden Transaktionen in Höhe von über 10 Millionen € durchgeführt, und insgesamt sind schon über 550 Millionen € an Transaktionen erfolgreich durchgeführt worden. Das heißt, dass sich dieses System wirklich sehr gut bewährt hat, und zwar schon sehr schnell in der Einführungsphase, und dass es in der ganzen Durchführung nach wie vor eine sehr gute Performance hat und deswegen auch eine sehr hohe Akzeptanz genießt. Das heißt auch, dass die Prellrate bei der LKW-Maut sehr gering ist.
Im Gegensatz dazu musste von der ASFINAG festgestellt werden, dass die Zahl der Vignettensünder im Jahr 2005 leider stark gestiegen ist. Wir haben eine Steigerung von über 20 Prozent, und deswegen sehen wir es als sehr vorteilhaft an, dass in der Zukunft eine effiziente Vignettenüberprüfung möglich sein wird. Auch mit dieser vorliegenden Novelle sollen die Straßenaufsichtsorgane entlastet werden, und es soll eine Videoüberwachung, eine automatische Kontrolle der Einhaltung der Vignettenpflicht möglich sein.
Sehr geehrte Damen und Herren! Die Erlöse aus den Mauteinnahmen, die sich ja sehen lassen können – im letzten Jahr waren es über 1,2 Milliarden € –, werden ausschließlich für den Ausbau, die Erhaltung und den Betrieb des hochrangigen Straßennetzes eingesetzt. Was hier in den letzten Jahren an Infrastruktur gebaut worden ist, zeigt ein Vergleich: In den Jahren 1995 bis 1999 wurden 300 bis 400 Millionen € im Jahr eingesetzt, während in den Jahren 2002 bis 2006 über 5 Milliarden € für den Aufbau von Infrastruktur eingesetzt worden sind. Das zeugt von der sehr zukunftsweisenden und guten Verkehrspolitik, die von dieser Regierung betrieben wird. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)
Sehr geehrte Damen und Herren! Dieses Geld wird aber nicht nur in den Ausbau von Fahrbahnen investiert, sondern auch für Lärmschutzmaßnahmen, Umweltmaßnahmen, insbesondere Einhausungen, die auch die Lebensqualität der Menschen steigern. Ich möchte hier als Oberösterreicherin ganz besonders die Einhausung in Linz am Bindermichl erwähnen, wodurch vielen Leuten eine Steigerung ihrer Lebensqualität beschert worden ist.
Sehr geehrte Damen und Herren! Die Investitionen in die Mobilität der Menschen, die aufgrund dieser Infrastrukturoffensive möglich sind, aber auch die positiven Auswirkungen, was Arbeitsplätze und Beschäftigungssituation in Österreich betrifft, zeigen, dass sich Investitionen in die Infrastruktur rechnen, und deswegen unterstützen wir alle Maßnahmen, die die Effizienz der Kontrolle von Mautsystemen, die diese Finanzierung überhaupt erst ermöglichen, steigern können. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)
11.47
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als nächste Rednerin zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Rest-Hinterseer. Wunschredezeit: 4 Minuten. – Bitte.
Nationalrat, XXII.GP | 135. Sitzung / Seite 68 |
11.47
Abgeordnete Heidemarie Rest-Hinterseer (Grüne): Frau Präsidentin! Geschätzte Herren Staatssekretäre! Hohes Haus! Ich beziehe mich jetzt auf die Mauteinnahmen, nicht auf die anderen Teile des vorgelegten Gesetzes, da wir ja schon erläutert haben, dass wir im Großen und Ganzen dem zustimmen können. 20 Prozent der Mauteinnahmen, das sind zirka 19 Millionen € im Jahr – darüber wurde schon gesprochen –, in Hinkunft als Rücklage vorzusehen, das ist eigentlich nicht erst ab jetzt möglich oder durch den wild entschlossenen Kampf des Herrn Bundesministers, das ist eigentlich mit der alten Wegekostenrichtlinie bereits möglich gewesen. Wir hätten schon sehr viel länger ansparen können. Das wird auch in den Erläuterungen zum gegenständlichen Gesetz eindeutig festgehalten.
Allerdings – wie schon Frau Kollegin Moser angeführt hat – bemängelt auch die Tiroler Landesregierung, dass die vorliegende Regelung zu eng gefasst sei. – Warum?
Es wird zwar die neue Wegekostenrichtlinie noch nicht veröffentlicht, aber wir wissen doch schon einiges, was drinnen steht, und wir wissen auch, dass nach der alten Regelung auch andere Eisenbahnachsen bereits mit einer Querfinanzierung realisierbar gewesen wären, wie zum Beispiel die Eisenbahnachse Paris – Bratislava über Straßburg und Wien. Auch die Achse Prag–Linz wäre eine wichtige Ost-West-Verbindung, ebenso die Achse Danzig–Wien über Brünn und Bratislava. Mir liegt besonders der Ausbau der Tauernbahn am Herzen, der ja jetzt auf den Sankt-Nimmerleins-Tag verschoben wurde. Die Anrainer werden im Unklaren gelassen, wann es tatsächlich zu der Tunnellösung im Gasteiner Tal kommen wird.
Es wird in der Stellungnahme der Tiroler Landesregierung kritisiert, dass mit einer allgemeiner gehaltenen Formulierung eben auch diese weiteren Eisenbahnprojekte hätten finanziert werden können beziehungsweise Anteile der Mauterträge bereits hätten angespart werden können.
Darum stellt sich für uns die Frage: Wie wird es tatsächlich ausschauen mit der Finanzierung der österreichischen TEN-Projekte? Wird das auch im Rahmen der österreichischen Ratspräsidentschaft endlich ein Schwerpunkt sein, diese Fragen und auch die EU-Kofinanzierung zu klären? Denn wir haben die Befürchtung, dass wichtige Verbindungen dann letztlich wieder geopfert werden, weil einfach das Geld für den Brenner-Basistunnel und für nichts anderes verwendet wird. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)
11.49
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Grillitsch. Wunschredezeit: 3 Minuten. – Bitte.
11.50
Abgeordneter Fritz Grillitsch (ÖVP): Frau Präsident! Meine Herren Staatssekretäre! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Bundesstraßen-Mautgesetz, glaube ich, bringt uns viele Vorteile. Die Zusammenarbeit der elektronischen Mautsysteme innerhalb der EU wird verbessert. Ein europäischer Mautdienst für das gesamte mautpflichtige Straßennetz wird eingerichtet, und die Freiheit der Mitgliedstaaten bleibt dabei unberührt. Das bedeutet eine große Entlastung der Exekutive durch automatische Vignettenkontrollen. Und es ist wichtig, dass die ASFINAG auch die Möglichkeit erhält, automatische Kontrollen durchzuführen. Damit können Vignetten künftig auch mittels Videoüberwachung kontrolliert werden. Mautaufsichtsorgane erhalten das Recht, bei Vignettenkontrollen einen Geldbetrag einzuheben. Und ausländische Vignettensünder können mit Hilfe dieser Gesetzesvorlage besser verfolgt werden.
Diese Ersatzmaut wirkt Entscheidungen in Verwaltungsstrafverfahren entgegen, dass deutschen Zulassungsbesitzern auf jeden Fall eine Ersatzmautaufforderung zuzu-
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stellen sei. Und da gibt es einen Knackpunkt: Es gibt keine Gewährleistung für den gesicherten Versand der schriftlichen Zahlungsaufforderung. Das bedeutet, es können keine Strafverfahren gegen ausländische Lenker eingeleitet werden. Dadurch entgeht dem Staat wieder sehr viel Geld, und gerade dieses Geld bräuchten wir dringend, um längst notwendige Infrastrukturprojekte auch zu verwirklichen.
Ein wichtiges Beispiel in meiner Region ist der Ausbau der B 317. Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Meine Herren Staatssekretäre! Dieser muss so schnell wie möglich vorangetrieben werden. Und es genügt nicht, die Bevölkerung hier ständig zu vertrösten, jahrelang zu vertrösten, sondern ich fordere hier wirklich die Einhaltung des Zeitplanes und die rasche Umsetzung des Ausbaus der Strecke von Judenburg nach Scheifling und auch die sofortige Aufnahme des Teilstückes Scheifling bis Klagenfurt in den Generalverkehrsplan. Wir brauchen nämlich diese Infrastrukturprojekte, damit diese Region auch in Zukunft ein attraktiver Wirtschaftsstandort ist und damit wir allen Prognosen und allen Tendenzen, die uns vorausgesagt werden, auch entgegenwirken können, das heißt, dass die Abwanderung entsprechend eingedämmt wird.
Meine lieben Kolleginnen und Kollegen, nur so können wir
durch diese Infrastrukturprojekte die Nahversorgung und somit auch
Arbeitsplätze in den Regionen aufrechterhalten. (Beifall bei der ÖVP.)
11.53
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Heinzl. Wunschredezeit: 3 Minuten. – Bitte.
11.53
Abgeordneter Anton Heinzl (SPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Herren Staatssekretäre! Hohes Haus! Zur vorliegenden Novelle des Mautgesetzes ist aus meiner Sicht zu bemerken, dass in der Novelle weiterhin die Situation im Speziellen der LKW-Lenker, die Angestellte von Frachtunternehmen sind, nicht zufrieden stellend geklärt ist. Das Kassieren der Ersatzmaut unmittelbar von den LKW-Lenkern muss ein Ende haben. Obwohl die Unternehmer als LKW-Zulassungsbesitzer klarerweise für die Maut aufkommen müssen, bedienen sich die ASFINAG-Aufsichtsorgane, im Volksmund „Maut-Sheriffs“ genannt, im Regelfall zuerst bei den Fahrern.
Bei Frachtunternehmen mit Zahlungsschwierigkeiten und bei Streitigkeiten mit dem Chef kann sich der Fahrer dann bestenfalls das Geld für die von ihm bereits entrichtete Maut erst nach langwierigen Gerichtsverfahren zurückholen. Die ASFINAG verfügt über ausreichende Informationen und Möglichkeiten, um sich die Maut direkt bei den Unternehmern holen zu können, wie ich meine.
Hohes Haus! Seit dem Jahr 2000 ist die Belastung für Autofahrer durch Steuern, Abgaben und Mauten Jahr für Jahr ständig gestiegen: von 7,46 Milliarden im Jahr 2000 auf 10,06 Milliarden € im Jahr 2004. Für den Straßenbau hat der Bund 2004 aber lediglich 2,8 Milliarden € bereitgestellt. Deshalb freut mich die Aussage von Herrn Verkehrsminister Gorbach im Verkehrsausschuss umso mehr, dass nun endlich die so notwendige Realisierung der Traisental-Schnellstraße S 34 kurz bevorstehen soll.
Wie Sie wissen, verfügt die B 20, die Mariazeller Straße, über keinerlei Kapazitätsreserven mehr und ist aufgrund der hohen Belastung wirklich höchst unfallträchtig. Jährlich kommt es auf dieser Straße zu mehreren Todesfällen. Deshalb ist die Errichtung der Traisental-Schnellstraße auch als Entlastungsstraße für die B 20, für die Mariazeller Straße, mehr als notwendig.
Hohes Haus! Aber auch der Ausbau des öffentlichen Nahverkehrs, der den Pendlern für den Weg zur Arbeitsstätte dienen soll, ist aus meiner Sicht sehr wichtig. Es stellt sich die Frage, welchen lenkenden Effekt beispielsweise die von den Regierungs-
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parteien immer wieder ins Spiel gebrachte fahrleistungsabhängige PKW-Maut haben soll, wenn für die betroffenen PKW-Lenkerinnen und -Lenker aufgrund der Ausdünnung der Investitionen in den öffentlichen Nahverkehr gar keine Alternativen zum Auto bestehen. Eine PKW-Maut wäre aus meiner Sicht eine reine Abzocke, vor allem für die Pendlerinnen und Pendler, und es käme wieder einmal zu einer zusätzlichen Querfinanzierung des LKW-Verkehrs, und der Verkehr würde sich dann in die Wohngebiete verlagern.
In diesem Zusammenhang fordere ich deshalb auch den Erhalt
und den Ausbau des öffentlichen Nahverkehrs, insbesondere auch der Nebenbahnen,
um vor allem den Pendlerinnen und Pendlern überhaupt eine Alternative zum
PKW-Verkehr bieten zu können. (Beifall bei der SPÖ.)
11.56
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Glaser. Wunschredezeit: 3 Minuten. – Bitte.
11.56
Abgeordneter Franz Glaser (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Herren Staatssekretäre! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Mit den Änderungen im Bundesstraßen-Mautgesetz und den ASFINAG-Gesetzen erreichen wir, dass wir unter anderem ein vernetzbares, interoperables europäisches Mautsystem installieren können. Ich glaube, dass es absolut notwendig ist, dass ein derartiges System geschaffen wird, zum einen, um es einfach leichter zu handhaben. Ich glaube aber auch, dass eine vernetzte europäische Maut ganz einfach notwendig ist, um Kostenverzerrungen im Transport hintanzuhalten und um mehr Kostenwahrheit im Verkehr insgesamt zu erreichen.
Zum Thema Kostenwahrheit möchte ich aber auch anmerken, dass es nicht nur darum geht, im terrestrischen Verkehr, also auf Schiene und Straße, Kostenpflichtigkeit wahrzunehmen, sondern dass das auch im Flugverkehr, im Schiffsverkehr, im transkontinentalen Verkehr notwendig wäre. Ich weise in diesem Zusammenhang ganz einfach auf den Vorschlag von Bundeskanzler Schüssel bei seiner Antrittsrede im Europäischen Parlament hin, dass es zu einer Besteuerung in diesem Bereich kommen sollte und dass wir intensiver dieses Thema diskutieren sollten. Dem, glaube ich, ist nichts hinzuzufügen. (Beifall bei der ÖVP sowie des Abg. Scheibner.)
Ich glaube, dass das notwendig ist nicht nur aus Wettbewerbsgründen, sondern ganz einfach auch deswegen, weil ich überzeugt davon bin, dass übernationale Aufgaben auch von übernationalen Abgaben entsprechend finanziert werden sollen und das nicht alles aus den nationalen Budgets kommen kann.
Damit aber zurück zur ASFINAG und zur Erfolgsgeschichte der ASFINAG. Ich glaube, dass die Aufgabe, die der ASFINAG gestellt wurde, von dieser perfekt erfüllt wird. Das haben wir gesehen sowohl bei der Einführung des Mautsystems als auch bei der Überwachung des Mautsystems, wo wir jetzt auch die Möglichkeit schaffen, dass auch ausländische Mautsünder entsprechend zur Rechenschaft gezogen werden können.
Die ASFINAG mit ihrer Tochter ÖSAG leistet aber auch eine großartige Arbeit im Bereich der Projektierung und Trassierung neuer hochrangiger Straßenzüge, wie ich das zum Beispiel bei der S 7 im südlichen Burgenland selbst erleben kann, und zwar in guter Abstimmung mit den Interessen der Bevölkerung.
Die ASFINAG arbeitet hier auch ganz konsequent den Nachholbedarf, den wir im Bereich der hochrangigen Verbindungen zu unseren nördlichen und östlichen Nachbarländern haben, entsprechend auf. Und ich glaube, es wurde auch das schon einige Male angesprochen, dass der ASFINAG auch noch zusätzliche Aufgaben ins Haus
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stehen, indem ihr weitere hochrangige Straßenzüge mit dem neuen Bundesstraßengesetz übertragen werden.
Was wir mit diesen Gesetzesänderungen heute machen, ist, dass wir ganz einfach die Arbeit der ASFINAG auch weiterhin ermöglichen, in vermehrtem Ausmaß ermöglichen, und ich freue mich in diesem Zusammenhang, dass auch die Sozialdemokraten hiezu ihre Zustimmung geben werden. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP.)
12.00
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Dr. Bauer zu Wort. Wunschredezeit: 3 Minuten. – Bitte.
12.00
Abgeordneter Dkfm. Dr. Hannes Bauer (SPÖ): Frau Präsidentin! Meine Herren Staatssekretäre! Hohes Haus! Ich glaube feststellen zu können, dass diese Materie nach langen Diskussionen nun zu einer Konsensmaterie geworden ist, und ich füge hinzu, dass es natürlich eine Grundsatzdiskussion auslöst, wenn man Hoheitsrechte an andere Organe überträgt oder wenn man Rückstellungen vornimmt, die sinnvoll für künftige Finanzierungen sind, die aber europarechtlich nicht gedeckt sind, sondern nur durch mündliche Zusagen.
Zur Aussage eines Kollegen, der gemeint hat, dass die Schulden aus dem Straßenbau von der ASFINAG übernommen hätten werden müssen und jetzt eine ganz andere Epoche angebrochen sei, darf ich anmerken: In der Tat, es ist so, dass 6 Milliarden übernommen wurden und dass man mit 8 Milliarden nun auf dem Weg zu 13 Milliarden € ist. Das sollte man in dieser Diskussion nicht vergessen.
Bei der Sitzung des Verkehrsausschusses wurden allerdings auch wieder viele Tagesordnungspunkte durch Mehrheitsbeschluss vertagt, unter anderem so wichtige Vorhaben in der Ostregion wie die B 303, die Marchfelder Schnellstraße, Vorhaben in Wien oder Traisental – alles wichtige Straßen. Ich frage mich grundsätzlich: Warum müssen Entscheidungen über Straßen, die als allgemein wichtig erkannt werden, immer wieder vertagt werden, und das seit 2003, nur damit man eine Bühne hat, um einem Landeshauptmann oder einem anderen irgendwann die Gelegenheit zu geben, letztlich eine Zustimmung zu bekommen?
Ich sage hier ganz deutlich: Wir haben uns zum Beispiel für die B 303 seit den neunziger Jahren, seit der Öffnung des Eisernen Vorhanges eingesetzt. Schon vorher gab es viele Diskussionen, aber wir befinden uns nun im 17. Jahr nach dem Wegfall des Eisernen Vorhanges. In diesem Zusammenhang meine Frage: Kann mir irgendjemand hier sagen, wo die infrastrukturellen Investitionen in der Ostregion getätigt wurden, damit der Entwicklung unserer Nachbarländer und den wachsenden Wirtschaftsbeziehungen entsprechend Rechnung getragen wird?
Ich halte es für unverantwortlich – ich sage das sehr deutlich –, nur aus taktischen Überlegungen dann das Anliegen herunterzumachen, den zuständigen Abgeordneten herunterzumachen, um dann irgendwann nach 13, 14 Jahren zu sagen: Es ist eh wichtig, und wir sehen das auch ein! – Ich muss auch in Bezug auf Herrn Vizekanzler Gorbach sagen, dass ich es für eine eigenartige Auffassung eines Ministers halte, wenn dieser in der Presse erklärt, es hätten keine konkreten Verhandlungen stattgefunden, wenn ein Abgeordneter vorspricht. Ein Abgeordneter kann keine „Verhandlungen“ führen, sondern er kann Vorsprache halten, um sein Anliegen aus der Region auf allen politischen Ebenen entsprechend zu vertreten. Wenn hier solche Aussagen, die offensichtlich kompetenzrechtlich falsch sind, von einem Minister getroffen werden, dann zeigt dies, welches politische Spiel da getrieben wird.
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Ich meine, dass das ein unwürdiges Spiel ist, und ich hoffe, dass letztlich für die großen Anliegen des Infrastrukturausbaus, der für die Ostregion und für Niederösterreich dringend notwendig ist, in Bälde entsprechende Beschlüsse vorliegen. – Ich danke. (Beifall bei der SPÖ.)
12.03
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Mag. Donnerbauer zu Wort. Wunschredezeit: 3 Minuten. – Bitte.
12.04
Abgeordneter Mag. Heribert Donnerbauer (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Herren Staatssekretäre! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir behandeln heute wichtige Änderungen bei den Grundlagen der Finanzierung unseres Straßensystems beziehungsweise unseres Straßenverkehrssystems. Das wurde von vielen meiner Vorredner schon ausgeführt. Es ist auch wichtig aufzuzeigen, dass es jene Grundlagen, die in den letzten fünf Jahren geschaffen wurden, sind, die den Ausbau des Verkehrssystems sowohl auf der Straße als auch auf der Schiene erst möglich und auch finanzierbar gemacht haben.
Daher muss man auch die Versäumnisse sehen, die in der Vergangenheit, zum Beispiel in den zehn Jahren von 1990 bis 1999 unter einem sozialdemokratischen Bundeskanzler und einem sozialdemokratischen Finanzminister begangen wurden. Allein die Summen, die investiert wurden, zeigen es: In diesen zehn Jahren, 1990 bis 1999, waren es 13,7 Milliarden; in den zehn Jahren von 2000 bis 2009 werden es insgesamt 23 Milliarden sein, also fast das Doppelte! Wir brauchen diese wichtige Infrastruktur auch, und es ist schön, dass auch die Sozialdemokraten und auch mein Vorredner inzwischen einsehen, dass das notwendig ist.
Nur: Vom Reden allein hat niemand etwas, weder die Bürgerinnen und Bürger noch die Wirtschaft! (Abg. Gradwohl: Ihr müsst erst beweisen, dass das hält, was ihr sagt!) Wenn wir vom Ausbau der Infrastruktur nur reden, wenn wir, wie Kollege Bauer das vorhin ausgeführt hat, bereits seit 17 Jahren nur Resolutionen beschließen, dann können wir leider keine einzige dieser Straßen nützen (Abg. Gradwohl: Wie haben die Verkehrsminister der letzten zehn Jahre geheißen? Wer stellte die Verkehrsminister in den letzten zehn Jahren?): Auf einer Resolution kann nun einmal keiner fahren, das ist das Problem. Und – ich habe es bereits gesagt – wir hatten mehr als zehn Jahre unter sozialdemokratischen Bundeskanzlern Zeit, das umzusetzen. Warum ist es denn nicht passiert?
Nur die Umsetzung wird uns etwas nützen – nicht Resolutionen, nicht Entschließungsanträge. (Abg. Gradwohl: ... Minister sind resistent gewesen gegen Resolutionen!) Die helfen überhaupt niemandem, sondern damit wird lediglich Papier produziert.
Darum bin ich auch froh, dass wir es in den Verhandlungen des letzten halben Jahres oder Dreivierteljahres auch erreicht haben, dass die wichtigen Infrastruktur-, insbesondere Straßenverkehrsprojekte für Niederösterreich – ich darf die drei nennen: die Marchfeld-Schnellstraße, die B 303, die ja beide den Lückenschluss Richtung Osten und Norden darstellen, und auch die B 334 – jetzt in der Endverhandlung sind und, wie Vizekanzler Gorbach das im Verkehrsausschuss auch festgestellt hat, in Wahrheit auf sehr gutem Weg sind und auch die Finanzierung durch den Finanzminister in der Zwischenzeit gesichert worden ist.
Wir werden daher in den nächsten Wochen – davon bin ich überzeugt – auch eine Änderung des Bundesstraßengesetzes im Hohen Haus vorliegen haben und beschließen können und damit die Grundlage für den Ausbau dieser Straßenverbindungen schaffen. Das war auch der Grund, warum jetzt ein Entschließungsantrag bis
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zur Enderledigung vertagt worden ist: weil ja von einem Entschließungsantrag und von formaler Diskussion überhaupt niemand etwas hat, wie schon ausgeführt wurde, sondern nur davon, dass wir diese Straßenverbindungen auch bauen. Und dafür ist die erste Voraussetzung zunächst einmal eine Änderung im Bundesstraßengesetz. Ich bin überzeugt, dass wir das in den nächsten Wochen hier vorliegen haben werden, und ich freue mich schon auf die breite Zustimmung auch für diese wichtigen niederösterreichischen Projekte. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)
12.07
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Prähauser zu Wort. Wunschredezeit: 3 Minuten. – Bitte.
12.07
Abgeordneter Stefan Prähauser (SPÖ): Frau Präsidentin! Meine Herren Staatssekretäre! Hohes Haus! Unser Verkehrssprecher Kurt Eder hat ja hinlänglich erklärt und erläutert, dass wir diese Novelle heute mittragen. Wir Sozialdemokraten tragen grundsätzlich jede Gesetzesverbesserung mit, wenn sie uns plausibel erscheint (ironische Heiterkeit der Abg. Dipl.-Ing. Achleitner und bei Abgeordneten der ÖVP) und entsprechend auch mit unseren Vorstellungen erläutert und „gegoren“ wird, meine Damen und Herren. – Ich finde es schon bemerkenswert, dass Sie jetzt zumindest lächeln. Sie werden wahrscheinlich in sich gehen und doch erkennen, dass Sie uns zu wenig einbinden in Ihre einsamen Entscheidungen – und dann können wir natürlich nicht mitgehen. (Abg. Neudeck: An der Spitze ist es immer einsam!) Aber wenn sie das richtige Maß an gemeinsamer Diskussion beinhalten, dann sind wir auch für Gesetze zu gewinnen.
Meine Damen und Herren! Kurt Eder hat auch angeregt, die Schulung der ASFINAG-Mitarbeiter, welche die Maut „einheben“ – unter Anführungszeichen; Sie wissen, was ich meine –, etwas voranzutreiben. Das scheint mir in der Tat wichtig, denn manchmal passieren Dinge, die nicht nachvollziehbar sind.
Ich wohne in Wals-Siezenheim. Jeder, der sich ein bisschen auskennt, weiß, das ist in der Nähe des Walserberges, zwei, drei Kilometer von der Landesgrenze entfernt. Wenn man auf der Landesstraße nach Österreich einreist, hat man noch genau einen Kilometer, um auf die Autobahn zu kommen. Vorher befindet sich eine Tankstelle, dort kann man diese Mautpickerl kaufen. Und nach elf Kilometern kann man, wenn man nach Süden fährt, das erste Mal die Autobahn wieder verlassen, oder bei einem Einkaufszentrum nach zwei Kilometern. Das sind beliebte Stellen, wo Kontrollen durchgeführt werden, und das ist auch richtig so: Wenn es Autobahnpickerl zu kleben gilt, dann ist das auch einzuhalten.
Nur: Was sich dort oft für Dramen abspielen mit Autofahrern, die das Pickerl vor einer Minute oder vor zwei Minuten gekauft haben, nur weil es an einer Stelle klebt, wo es dem Kontrollierenden nicht gefällt! – Das ist eine etwas bittere Pille, zumal man davon ausgehen darf, dass Ausländer nicht unbedingt wissen, wo der österreichische Gesetzgeber gerne hätte, dass diese Mautpickerl platziert werden. Da sollte man ein bisschen sensibler vorgehen, damit man auch unserem Ruf als Fremdenverkehrsland gerecht wird.
Meine Damen und Herren, die Kürze der Zeit lässt es nur mehr zu, darauf hinzuweisen, dass die Sozialdemokraten jeglichem Wunsch nach einer PKW-Maut auf Autobahnen – und auch auf Landesstraßen, wie, wie Sie ja nachlesen können, jetzt überlegt wird – entgegenstehen. Wir halten es hier mit der Kostenwahrheit: Es sollen jene zur Kasse gebeten werden, die die Infrastruktur am besten nützen und auch öfter benützen.
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Kollege Wattaul, da du verlangt hast, dass wir uns bei den
Transportunternehmen bedanken: Ich habe etwas dazugelernt. Ich habe nämlich
nicht gewusst, dass die Transportunternehmer die Mautbeiträge aus ihren
Gewinnen bezahlen und nicht an den Konsumenten weitergeben. Wenn das so ist,
dann wirklich auch von mir ein Dankeschön! (Beifall bei der SPÖ. – Abg.
Neudeck: Die Gewinne haben sie ja
auch vom Konsumenten! – Das ist sehr rotäugig, was du sagst!) – Lieber
Freund! Wir zahlen das wohl gemeinsam! (Abg.
Wattaul: ... die Transportwirtschaft!
Wer zahlt denn die Autobahn?)
12.10
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zu Wort gemeldet ist Herr Staatssekretär Mag. Mainoni. – Herr Staatssekretär, bitte.
12.10
Staatssekretär im Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie Mag. Eduard Mainoni: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Hohes Haus! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich freue mich, dass wir eine weitere Übereinstimmung gefunden haben: dass, wie Herr Abgeordneter Prähauser soeben ausgeführt hat, auch die SPÖ gegen eine PKW-Bemautung in Österreich ist. Ein weiterer Punkt also, wo wir offensichtlich Übereinstimmung haben und auch gemeinsam vorgehen können. Die Bundesregierung denkt nicht einmal daran, derartige Maßnahmen auch nur ins Auge zu fassen!
Meine Damen und Herren, lassen Sie mich aber, weil einige rechtliche Fragen ungeklärt sind, die insbesondere von Herrn Abgeordnetem Eder angesprochen wurden, ganz kurz noch einmal zum Thema Ersatzmaut kommen! Faktum ist, dass Mautaufsichtsorgane, die hoheitlich befugt sind, keine Strafe ausstellen, sondern auffordern, eine Ersatzmaut zu entrichten. Darauf muss man ganz genau, streng rechtlich gesehen, achten. Das bedeutet: Der Fahrzeuglenker, der vom Mautaufsichtsorgan erwischt wird, keine Maut bezahlt zu haben, muss einen Mautersatz bezahlen und ist mit diesen 120 € dann zugleich aber auch berechtigt, entsprechende Mautstrecken zu befahren. Es kommt somit nichts anderem als einer Art Organstrafverfügung gleich.
Etwas anderes ist natürlich das Verwaltungsverfahren bei Nichtentrichtung dieser Ersatzmaut – die übrigens die Mautaufsichtsorgane über Dienstanweisung jedenfalls verlangen müssen; so gesehen gibt es in praktischer Hinsicht kein Ermessen, sondern die Mautaufsichtsorgane müssen jedenfalls dazu auffordern, eine Ersatzmaut zu bezahlen. Und im ordentlichen Verfahren erst, im Verwaltungsverfahren, kommt es dann zu einer Bestrafung, wenn keine Maut entrichtet wurde. Es gibt hier einen Maximalstrafrahmen von 4 000 €, wobei aber dieser Strafhöchstbetrag in der Praxis, wie wir wissen, so gut wie nie tatsächlich verhängt wird. In der Praxis sind es rund 400 bis 500 € – also der Mindestbetrag –, und nicht selten werden diese Strafhöhen unter Anwendung der Bestimmung über die außerordentliche Milderung noch einmal um die Hälfte gekürzt. – So weit kurz zu Thema eins.
Thema zwei – dies wurde auch von Herrn Abgeordnetem Verkehrssprecher Eder moniert –: das Befahren von Raststätten, die auch über das nicht mautpflichtige Straßensystem erreichbar sind. Hier ergibt sich einfach praktisch eine Schwierigkeit. Erstens einmal, was die Rechtssituation betrifft: Diese Verkehrsfläche ist eine mautpflichtige Verkehrsfläche, ebenso wie Zu- und Abfahrten zu Autobahnen und Schnellstraßen. Das ist die Rechtssituation.
Praktisch ergibt sich folgendes Problem: Mautaufsichtsorgane überprüfen natürlich in aller Regel aus sicherheitstechnischen Erwägungen zuerst den ruhenden Verkehr. Mautaufsichtsorgane befinden sich also auf den Parkplätzen bei Raststätten und überprüfen dort, ob auch die Maut ordnungsgemäß entrichtet wurde, weil es verkehrs-
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technisch einfach sicherer und besser ist, den ruhenden Verkehr zu überprüfen als den fließenden. Und da ergibt sich die Problematik, dass nicht mehr unterschieden werden könnte, wenn jemand, der von einem Straßennetz, das nicht mautpflichtig ist, auf die Raststätte auffährt, somit keine Maut bezahlt.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, lassen Sie mich
abschließend noch sagen, dass ich mich sehr freue, dass – wie auch den
Ausführungen des Kollegen Prähauser, aber auch des Kollegen Eder zu entnehmen
war – bei derart wichtigen Gesetzesmaterien doch noch eine Einigung
gefunden werden konnte. Wir werden unsere Bemühungen noch verstärken, hier unserer
Aufgabe der Information auch gegenüber der Opposition entsprechend
nachzukommen. – Danke schön. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei
Abgeordneten der ÖVP.)
12.14
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als nächster Redner ist Herr Abgeordneter Kainz zu Wort gemeldet. Wunschredezeit: 3 Minuten. – Bitte.
12.14
Abgeordneter Christoph Kainz (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsident! Geschätzte Herren Staatssekretäre! Hohes Haus! Herr Abgeordneter Prähauser hat vorhin gesagt, die SPÖ stimmt bei sinnvollen Gesetzesmaterien zu. – Wenn das keine leeren Worte sind, dann müsste die SPÖ eigentlich öfter aufstehen, denn ich denke, es gibt sehr viele sinnvolle Gesetzesmaterien, bei deren Diskussion wir uns im Vorfeld, auch im Ausschuss – Abgeordneter Eder nickt da zustimmend, oder teilweise auch ablehnend – durchaus sehr sachlich näher kommen, denen aber die SPÖ letztendlich nicht zustimmt.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, nun zur heute vorliegenden Gesetzesmaterie, dem ASFINAG-Gesetz. Österreich führt zurzeit – und ich glaube, sehr erfolgreich – den Vorsitz in der Europäischen Union und hat auch einige Schwerpunkte selbst gesetzt. Zum Beispiel soll das Thema Arbeitsmarkt und die Bekämpfung der Arbeitslosigkeit massiv gefördert und die Arbeitslosigkeit gesenkt werden.
Europa ist dann stark, wenn wir selbständige starke Regionen haben und dort zusammenarbeiten, wo wir uns gemeinsam stärken können. Und das ASFINAG-Ermächtigungsgesetz, durch das die Mautsysteme innerhalb des Binnenmarktes auch untereinander stärker zusammenarbeiten und auch kommunizieren können, ist, so glaube ich, eine sehr sinnvolle und notwendige Maßnahme.
Aber auch was das große Vorhaben des Eisenbahntunnels auf der Brenner-Achse betrifft, für das in großem Umfang Finanzmittel notwendig sind, ist es vernünftig und richtig, für dieses Projekt und für dessen Umsetzung bilanzielle Rückstellungen zu schaffen, um dieses Projekt auch entsprechend zu finanzieren. Ich glaube, es ist eine vernünftige Maßnahme, Geld von der Straße in die Schiene zu verlagern. Das ist auch ein Beispiel für sinnvolle Verkehrs- und Umweltpolitik, die zweifellos die Handschrift der Österreichischen Volkspartei und dieser Bundesregierung trägt.
Wenn wir heute das ASFINAG-Gesetz diskutieren, können wir wohl auf eine Erfolgsgeschichte der ASFINAG zurückblicken und auf Investitionen im Bereich des Straßenbaus und der Autobahnen, die so hoch sind wie noch nie zuvor. Allein in Niederösterreich gibt es hervorragende große Projekte, auch in meinem Wahlkreis, die zweifellos auch zur Verbesserung der Verkehrsinfrastruktur in diesem Bereich beitragen, die aber auch mit Lärmschutzmaßnahmen zur Erhöhung der Lebensqualität beitragen.
Auch eine Erfolgsgeschichte ist, so glaube ich, die ASFINAG-Mautaufsicht. Durch diese wurde auch bewusst die Exekutive von Aufgaben entlastet, um auch hier neue
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Möglichkeiten zu schaffen: Die Polizei kann sich auf die Kernaufgaben konzentrieren, und das merken wir auch an der positiven Kriminalstatistik, die jetzt präsentiert wurde und aus der hervorgeht, dass einerseits die Zahl der angezeigten Fälle zurückgegangen ist, andererseits aber auch die Zahl der geklärten Fälle zugenommen hat. In diesem Zusammenhang ein Dank an die Polizei!
Aber auch im Zusammenhang mit der Mauteinführung ein klarer Satz, den die Grünen vor einigen Wochen geprägt haben: Ich verwahre mich, gerade auch als Mandatar einer Region, die viele Pendler in der Region hat, gegen die Einführung der PKW-bezogenen Maut! Das ist ein Angriff auf die Pendlerinteressen, und das kann von der Österreichischen Volkspartei und auch von mir als ÖAAB-Mandatar nur zurückgewiesen werden. Hier gilt es, beim bestehenden Mautsystem zu bleiben.
Ich glaube, der heutige Gesetzesbeschluss ist ein wichtiger
Schritt, und ich darf um die Zustimmung dazu ersuchen. (Beifall bei der ÖVP
und den Freiheitlichen.)
12.18
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächste gelangt Frau Abgeordnete Dr. Hlavac zu Wort. Wunschredezeit: 3 Minuten. – Bitte.
12.18
Abgeordnete Dr. Elisabeth Hlavac (SPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Herren Staatssekretäre! Meine Damen und Herren! Ich möchte mich in meinem Redebeitrag ausschließlich auf die Mautaufsichtsorgane konzentrieren. Es hat dazu ein Gutachten der Professoren Brünner und Hauser gegeben, das die SPÖ in Auftrag gegeben hat, da wir gegen bestimmte Teile der geltenden Regelung verfassungsrechtliche Bedenken hatten. Diese Bedenken wurden im Wesentlichen geteilt, gerade auch unsere Bedenken im Zusammenhang mit dem Legalitätsprinzip, mit den Ermächtigungen für die Mautaufsichtsorgane. Außerdem gab und gibt es immer wieder Beschwerden über das Verhalten dieser Organe, die nicht zufällig im Volksmund als „Maut-Sheriffs“ bezeichnet werden, und es sind ja auch schon einige Fälle genannt worden, in denen es wirklich in einer sehr unangenehmen Weise aufgefallen ist, wie sich manche dieser so genannten Maut-Sheriffs gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern verhalten.
Ich denke, diese beiden Dinge – das Gutachten, aber eben auch die Erfahrung in der Praxis – haben jetzt dazu geführt, dass es Änderungen im Gesetz gibt, dass die Aufgaben, die Rechte und auch die Pflichten dieser Organe genauer definiert werden. Es werden auch Schulungen in Aussicht gestellt. Das ist sehr begrüßenswert, denn wenn schon Private mit solchen Aufgaben betraut werden, dann muss es klare Regeln geben, dann müssen die Aufgaben klar determiniert sein.
Es bleiben zwar einige Probleme ungelöst, aber trotzdem sind diese drei Gesetzentwürfe, die hier vorliegen, positiv zu beurteilen, vor allem in der Frage der Querfinanzierung zur Bahn. Der Herr Staatssekretär hat jetzt auch aufgeklärt, wie die Sache mit der Ersatzmaut zu verstehen ist. Daher werden wir diesem Gesetzespaket zustimmen. (Beifall bei der SPÖ.)
12.20
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Hornek zu Wort.
Wunschredezeit: ebenfalls 3 Minuten. – Bitte.
12.20
Abgeordneter Erwin Hornek (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Herren Staatssekretäre! Geschätzte Damen und Herren! Hohes Haus! Verkehr dient Mensch und Wirtschaft. Die Verkehrsinfrastruktur verbindet unser Land in seinem Inneren und mit unseren Nachbarländern. Verkehr ist somit eine essentielle Vorraussetzung für
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Wohlstand und Fortschritt. Eine moderne Infrastruktur und gute Erreichbarkeit zählen auch im Internetzeitalter zu den wichtigsten Standortfaktoren im internationalen Wettbewerb.
Durch die Wiedervereinigung Europas ist Österreich speziell im Osten unseres Landes intensiv gefordert, den neuen Herausforderungen im Infrastrukturbereich gerecht zu werden. Unter Leitung eines Verkehrsplaners wurde unter Berücksichtigung der langfristigen Ausbauvorstellungen der ASFINAG, der ÖBB und der Länder der Generalverkehrsplan erstellt.
Dass die internationalen Verbindungen sowohl auf der Schiene als auch auf der Straße über österreichisches Staatsgebiet führen, das ist eine wichtige wirtschaftliche Vorraussetzung. Mit der erfolgreichen Einführung der LKW-Maut, deren Erträge in vollem Umfang dem Straßenbau zugute kommen, wurde ein wichtiger Schritt gesetzt. Derzeit werden 1,2 Milliarden € pro Jahr in den Schnellstraßen- und Autobahnbau investiert.
Das österreichische Mautsystem, das von der ASFINAG umgesetzt wurde, finanziert nicht nur einen guten Teil des hochrangigen Straßenausbaus Österreichs, sondern ist vielmehr ein Vorzeigebeispiel für Mautsysteme in unseren Nachbarländern geworden.
Im Gegenzug dazu hat es in der Bundesrepublik Deutschland beachtliche Schwierigkeiten bei der Umsetzung des Mautsystems gegeben. Dort sind Schäden von zirka 6 Milliarden € jährlich für die Bundesrepublik Deutschland entstanden, abgesehen vom Imageschaden, den die Bundesrepublik Deutschland als Technologiestandort erfahren hat.
Die nun vorliegende Gesetzesnovelle ist ein weiterer Schritt in Richtung Kostenwahrheit im Verkehrsbereich. Die Grundlage dafür wurde durch den im Dezember vom EU-Parlament beschlossenen Entwurf der Wegekostenrichtlinie gelegt. In sensiblen Gebieten werden dadurch Mautaufschläge für verkehrs- und umweltentlastende Alternativprojekte, wie zum Beispiel den Brenner-Basistunnel, ermöglicht.
Der intensiven Arbeit unserer Regierungsmitglieder Staatssekretär Kukacka, Staatssekretär Mainoni und unserem Herrn Vizekanzler ist es zu verdanken, dass hier ein weiterer wichtiger Schritt gesetzt wurde, um speziell der Tiroler Bevölkerung entgegenzukommen. (Beifall bei der ÖVP sowie des Abg. Scheibner.)
12.23
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zu Wort gemeldet hat sich nun Herr Staatssekretär Mag. Kukacka. – Bitte.
12.23
Staatssekretär im Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie Mag. Helmut Kukacka: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Hohes Haus! Meine Damen und Herren! Ich möchte mich abschließend herzlich bedanken. Kollege Hornek hat noch einmal sehr klar zusammengefasst, was die grundlegenden Zielsetzungen und auch positiven Ergebnisse unserer Verkehrspolitik waren. Diese Bundesregierung gibt für die Verkehrsinfrastruktur bei weitem mehr aus als alle Regierungen zuvor. So viel Geld ist für den Bau von Straßen, von Autobahnen, von Schnellstraßen, aber auch von Eisenbahnstrecken noch nie ausgegeben worden wie gerade in dieser Legislaturperiode, meine Damen und Herren!
Deshalb kann es auch und wird es auch möglich sein, die heute hier dargestellten Wünsche weitgehend zu erfüllen. Es hat ja Kollege Grillitsch besonders auf die B 317 hingewiesen. Ich möchte ausdrücklich festhalten: Im kommenden Bundesstraßengesetz – und es steht bevor, es wird demnächst eingebracht und noch in dieser Legislaturperiode beschlossen werden – wird die Übernahme durch die ASFINAG festgelegt werden. Dasselbe gilt für die Marchfeld-Schnellstraße und für die Wein-
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viertel-Schnellstraße. Auch diese beiden Straßen werden in das ASFINAG-Netz aufgenommen werden. Auch bei der Traisental-Bundesstraße, bei der B 334, laufen derzeit intensive Verhandlungen zwischen dem Finanzministerium, dem Verkehrsministerium und dem Land Niederösterreich. Ich gehe doch davon aus, dass wir auch da zu einer positiven Regelung kommen werden.
Auch die Hansson-Kurve, A 23/S 7, die hier von Frau Kollegin Bayr angesprochen wurde, ist in Verhandlung. Das ist leider ein ungeheuer teures Stück, das rund 400 Millionen € auf 2,6 Kilometer kostet. Wir diskutieren darüber, ob hier nicht allenfalls auch kostengünstigere Lösungen möglich sind. Ich möchte aber auch darauf hinweisen – das ist, wie ich meine, eine Sache, die noch die Stadt Wien und auch die SPÖ lösen müssen –, dass es unseren Informationen nach auch Probleme bei der Genehmigung und beim Genehmigungsverfahren gibt, weil der Bezirk Favoriten laut ASFINAG nicht hinter diesem Projekt steht und entsprechende Änderungen haben möchte.
Meine Damen und Herren, damit abschließend noch einige Worte zum Thema Mautrichtlinie und Brenner-Basistunnel, was ja insbesondere von den Grünen angesprochen wurde. Ich glaube, es ist unfair und ungerecht, dieser Regierung allenfalls vorzuwerfen, dass in diesen Fragen nicht konsequent gehandelt worden wäre. Diese Regierung hat die Wegekostenrichtlinie auf europäischer Ebene massiv vorangetrieben, hat eine ganze Reihe von entscheidenden Verbesserungen erreicht, ja, ich würde sagen, wir haben hier verkehrspolitisch auch eine Bewusstseinsänderung in der Europäischen Union und damit auch eine Trendwende in der Verkehrspolitik eingeleitet.
Was eigentlich fehlt, ist eine klare Position der Grünen, die uns nicht sagen: Sind sie jetzt eigentlich für diese Regelung oder sind sie dagegen, sind sie eigentlich für den Brenner-Basistunnel oder sind sie dagegen? Und wenn sie dagegen sind, warum eigentlich? Warum soll das, was wir in Österreich mit dem Brenner-Basistunnel machen, falsch sein, wo uns doch immer die Schweiz als Beispiel hingestellt wird, dass dort der Gotthardtunnel und der Lötschbergtunnel gebaut werden und dort massiv versucht wird, den Transitverkehr auf die Schiene zu bringen. – Also was dort sinnvoll und schlüssig ist, meine Damen und Herren, sollte doch eigentlich auch in Österreich als sinnvoll, richtig und notwendig akzeptiert werden.
In diesem Sinne sind wir, wie ich
meine, auch hier richtig unterwegs. Es ist zum ersten Mal gelungen, die
Querfinanzierung von der Straße auf die Schiene festzulegen. Die Novelle des
ASFINAG-Gesetzes, die wir heute beschließen, ist Ausfluss davon. Es wird hier
bereits ein Betrag von rund 20 Millionen € jährlich sichergestellt,
bereitgestellt, rückgestellt für den Brenner-Basistunnel, für den Ausbau des
Schienenweges. Wir handeln richtig, wir handeln konsequent, und ich sehe keine
vernünftige Alternative zu diesem Weg. – Danke. (Beifall bei der ÖVP
und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)
12.29
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Preineder zu Wort. Wunschredezeit: 3 Minuten. – Bitte.
12.29
Abgeordneter Martin Preineder (ÖVP): Geschätzte Frau Präsidentin! Meine Herren Staatssekretäre! Hohes Haus! Wir beschäftigen uns heute mit dem Bundesstraßen-Mautgesetz, dem ASFINAG-Gesetz und dem ASFINAG-Ermächtigungsgesetz, mit, wie ich meine, Gesetzen mit zukunftsweisender Richtung, weil damit die Voraussetzung für eine gemeinsame europäische Entwicklung des Mautsystems gewährleistet ist, dass die europäischen Mautstraßen gemeinsam bewirtschaftet werden, aber auch die Eigenständigkeit Österreichs gewährleistet ist.
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Es ist aber auch die Möglichkeit verankert, die Autobahn-Vignette elektronisch, technisch zu kontrollieren, wodurch eine durchgehende Kontrolle gewährleistet ist. Damit sichern wir die Einnahmen und haben vor allem auch die Möglichkeit, auf Fahrer aus anderen Staaten zuzugreifen.
Das österreichische Mautsystem hat sich entsprechend bewährt und ist ein positives Beispiel dafür, wie es machbar ist. Durch die Mautaufsichtsorgane, die entsprechend agieren, heute aber auch kritisiert wurden – es ist einfach keine angenehme Aufgabe, Mautsünder zu belangen –, konnte auch die österreichische Polizei entsprechend entlastet und ein zusätzlicher Beitrag zu mehr Sicherheit geleistet werden.
Das ist, wie ich meine, auch ein richtiger Weg, den die Bundesregierung da geht, um auch Einnahmen sicherzustellen – Einnahmen, die dem Ausbau des hochrangigen Straßennetzes zugute kommen, wobei vor allem ein Schwerpunkt im Bereich des Brenner-Basistunnels und seiner finanziellen Vorsorge gesetzt wird und auch ein klares Signal gegeben wird, dass Schiene und Straße durchaus gemeinsam erweitert und ausgebaut werden und somit für Tirol eine Lösung des Transitproblems in Aussicht steht.
Es sind diese Einnahmen auch für mein Heimatbundesland Niederösterreich entsprechend wichtig, wenn es darum geht, wichtige Verkehrsprojekte umzusetzen – sei es die Marchfeld-Schnellstraße, sei es die Weinviertel-Schnellstraße oder hoffentlich auch die Traisental-Bundesstraße. Und mit diesen Einnahmen wäre es auch möglich, Park & Drive-Anlagen zu errichten.
Ich glaube, dass diese Gesetzesmaterien heute einstimmig zu beschließen sind. Dafür ein herzliches Dankeschön. Und ich freue mich auch weiterhin darüber, Verkehrsmaterien hier einstimmig diskutieren zu können. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)
12.32
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.
Der Herr Berichterstatter wünscht kein Schlusswort.
Wir gelangen daher zur Abstimmung über den Gesetzentwurf in 1262 der Beilagen.
Hiezu hat Frau Abgeordnete Dr. Gabriela Moser ein Verlangen auf getrennte Abstimmung eingebracht.
Ich werde daher über den Gesetzentwurf unter Berücksichtigung des Verlangens auf getrennte Abstimmung abstimmen lassen.
Wir kommen zur getrennten Abstimmung über Artikel 1 des Gesetzentwurfes in der Fassung der Regierungsvorlage.
Ich ersuche jene Damen und Herren, die hiefür sind, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.
Wir kommen nun zur getrennten Abstimmung über Artikel 2 des Gesetzentwurfes in der Fassung der Regierungsvorlage.
Ich ersuche jene Damen und Herren, die dem ihre Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.
Wir kommen zur getrennten Abstimmung über Artikel 3 des Gesetzentwurfes in der Fassung der Regierungsvorlage.
Ich ersuche um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist einstimmig angenommen.
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Schließlich kommen wir zur Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes (Titel und Eingang) in der Fassung der Regierungsvorlage.
Ich bitte jene Damen und Herren, die hiefür ihre Zustimmung erteilen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.
Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.
Ich bitte jene Damen und Herren, die auch in dritter Lesung für den vorliegenden Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist einstimmig angenommen. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.
Ankündigung eines Antrages auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Ich gebe bekannt, dass die
Abgeordneten Dr. Cap, Mag. Molterer gemäß § 33 Abs. 1 der
Geschäftsordnung beantragt haben, einen Untersuchungsausschuss hinsichtlich des
illegalen ... (Unruhe im Saal.) – Die Abgeordneten
Dr. Cap, Mag. Kogler ... Ich bitte um Entschuldigung! (Abg.
Mag. Molterer: Danke für diese Richtigstellung! Es ist der Wunsch
der Vater des Gedankens! So werden Sie nicht Erste Präsidentin!)
Also ich gebe noch einmal bekannt: Die Abgeordneten Dr. Cap, Mag. Kogler – das ist die Tücke der handschriftlichen Notizen – haben gemäß § 33 Abs. 1 der Geschäftsordnung beantragt, einen Untersuchungsausschuss hinsichtlich des illegalen Handels mit Sichtvermerken einzusetzen.
Ferner liegt das von fünf Abgeordneten gemäß § 33 Abs. 2 der Geschäftsordnung gestellte Verlangen vor, eine Debatte über diesen Antrag durchzuführen.
Gemäß § 33 Abs. 2 der Geschäftsordnung finden die Debatte und Abstimmung nach Erledigung der Tagesordnung statt.
Bericht des
Verkehrsausschusses über die Regierungsvorlage (1191 d.B.): Bundesgesetz,
mit dem das Luftfahrtgesetz geändert wird (1263 d.B.)
4. Punkt
Bericht des Verkehrsausschusses über die Regierungsvorlage
(1260 d.B.): Protokoll über den Beitritt der Europäischen Gemeinschaft
zum Internationalen Übereinkommen vom 13. Dezember 1960 über
Zusammenarbeit zur Sicherung der Luftfahrt „EUROCONTROL“ entsprechend den
verschiedenen vorgenommenen Änderungen in der Neufassung des Protokolls vom 27. Juni 1997
samt Schlussakte (1276 d.B.)
5. Punkt
Bericht des
Verkehrsausschusses über die Regierungsvorlage (1261 d.B.): Protokoll zur
Neufassung des Internationalen Übereinkommens vom 13. Dezember 1960 über
Zusammenarbeit zur Sicherung der Luftfahrt „EUROCONTROL“ entsprechend den
verschiedenen vorgenommenen Änderungen samt Zusatzprotokoll und Schlussakte
(1277 d.B.)
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Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gelangen nun zu den Punkten 3 bis 5 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Wir treten damit in die Debatte ein.
Als Erster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dipl.-Ing. Mag. Regler. Wunschredezeit: 5 Minuten. – Bitte.
12.37
Abgeordneter Dipl.-Ing. Mag. Roderich Regler (ÖVP): Frau Präsidentin! Hohes Haus! Wir beschließen heute ein Luftfahrtpaket mit drei wichtigen Punkten.
Erstens geht es um die Ratifikation der Neufassung des Internationalen Übereinkommens aus dem Jahre 1960 über Zusammenarbeit zur Sicherung der Luftfahrt „EUROCONTROL“ – diese Neufassung stammt aus dem Jahre 1997. Sie beinhaltet einmal eine Aktualisierung der veralteten Konvention, ermöglicht zweitens den Beitritt von Organisationen der regionalen Wirtschaftsintegration und ersetzt drittens das Einstimmigkeitsprinzip durch das Mehrheitsprinzip.
Zusammen damit ratifizieren wir zweitens das Protokoll über den Beitritt der Europäischen Gemeinschaft zu diesem revidierten „EUROCONTROL“-Übereinkommen. Dazu galt es, schwierige diplomatische Lösungen zu finden.
Bei Beschlüssen in Angelegenheiten, in denen die EU die ausschließliche Zuständigkeit hat, nimmt nun die EU das Stimmrecht ihrer Mitgliedstaaten wahr, und die Mitgliedstaaten sind dann natürlich nicht stimmberechtigt. Wenn jedoch keine ausschließliche EU-Zuständigkeit besteht, dann stimmen die einzelnen EU-Mitgliedstaaten ab und der EU-Vertreter ist nicht stimmberechtigt.
Weiters leistet die EU keinen finanziellen Beitrag, darf allerdings auch keine personellen Vorschläge für die „EUROCONTROL“-Gremien machen. Auch die berühmt-berüchtigte Gibraltar-Klausel als Kompromiss zwischen Großbritannien und Spanien darf natürlich nicht fehlen.
Und drittens beschließen wir heute eine Novelle zum Luftfahrtgesetz. Es sind dabei die Regelungen der Joint Aviation Authorities betreffend die Lizenzierung und Tauglichkeit der Piloten zu übernehmen, das sind die Joint Aviation Requirements, die berühmten JARs. Dadurch werden nun die Bestimmungen für die Zivilpilotenscheine in ganz Europa vereinheitlicht. Erfasst sind sowohl die Flächenflugzeuge als auch die Helikopter und auch die flugmedizinische Untersuchung für die Zivilluftfahrer. Ausgenommen bleiben die Segelflieger, die Ballonfahrer und die Piloten von Hänge- und Paragleitern.
Weiters wird heute die Mitbenützung von Militärflugplätzen durch die Zivilluftfahrt an die Erfordernisse der Praxis angepasst.
Sehr strittig war die Frage der Autorisierung der flugmedizinischen Zentren. Entsprechend einem Wunsch des Aero-Clubs erfolgt diese nun durch den Bundesminister für Verkehr, und es wird auch keine Betriebspflicht geben.
Weiters beinhaltet diese Novelle zum Luftfahrtgesetz Klarstellungen bei der Anwendung der EG-Verordnung Nummer 2320 aus dem Jahre 2002 über die Sicherheitskontrollen bei der Luftfracht. Diese Verordnung gilt natürlich bereits unmittelbar. Es muss aber klargestellt werden, wie diese Umsetzung in Österreich erfolgt.
Es geht dabei um die Schaffung einer geschlossenen Kette, einer Sicherheitskette vom Urverlader, der sich auch als so genannter bekannter Versender selbst der Sicherheitskontrolle stellen kann, über die Beförderer, die sich als reglementierte Beauftragte
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registrieren lassen können, bis zum Luftverkehrsunternehmen. Das Luftverkehrsunternehmen darf eine Fracht nur dann übernehmen und befördern, wenn es die geschlossene Kette gibt oder wenn es selbst entsprechende Sicherheitskontrollen durchgeführt hat. Es ist nun klar, dass Sicherheit etwas kostet, wir wissen das bereits von den umfassenden Sicherheitsbestimmungen bei der Personenbeförderung in der Luftfahrt.
Damit sich jedoch die betroffenen Spediteure unter diesen Voraussetzungen als reglementierter Beauftragter beim Ministerium registrieren lassen können und somit die entsprechenden Voraussetzungen einführen, und damit auch die Luftfahrtcarrier die notwendigen Kontrollen lupenrein aufbauen können, bringe ich folgenden Antrag ein:
Abänderungsantrag
der Abgeordneten DI Hofmann, Dipl.-Ing. Missethon, Eder, Kolleginnen und Kollegen betreffend die Regierungsvorlage (1191 der Beilagen) zum Bundesgesetz, mit dem das Luftfahrtgesetz geändert wird, in der Fassung des Ausschussberichtes (1263 der Beilagen)
Der Nationalrat wolle in 2. Lesung beschließen:
Die Regierungsvorlage (1191 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Luftfahrtgesetz geändert wird, in der Fassung des Ausschussberichtes (1263 der Beilagen), wird wie folgt geändert:
1. In der Z 12 lautet der Abs. 22:
„(22) § 62 samt Überschrift, § 141 Abs. 1a und § 169 Abs. 1, jeweils in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. XX, treten mit dem der Kundmachung im Bundesgesetzblatt folgenden Tag in Kraft. Alle vor diesem Datum erteilten Bewilligungen im Zusammenhang mit der Mitbenützung von Militärflugplätzen für Zwecke der Zivilluftfahrt bleiben unberührt.“
2. In der Z 12 wird nach Abs. 22 folgender Abs. 22a eingefügt:
„(22a) § 134a Abs. 6 und 7 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. XX tritt mit 1. Juli 2006 in Kraft.“
Begründung:
Mit dem späteren In-Kraft-Tretens-Datum des § 134a Abs. 6 und 7 soll den Betroffenen die Möglichkeit gegeben werden, die entsprechenden Sicherheitskonzepte auszuarbeiten und der Behörde zur Genehmigung vorzulegen.
*****
Hohes Haus! Ich ersuche um Zustimmung zu allen drei Vorlagen. (Beifall bei der ÖVP.)
12.43
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Der soeben von Herrn Abgeordnetem Mag. Regler verlesene Abänderungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht, ausreichend unterstützt und steht somit auch mit in Verhandlung.
Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Steier. Wunschredezeit: 3 Minuten. – Bitte.
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12.43
Abgeordneter Gerhard Steier (SPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Hohes Haus! Meine geschätzten Damen und Herren! Auf der heutigen Tagesordnung stehen zwei Materien aus dem Bereich der Luftfahrt, und zwar, wie mein Vorredner erwähnt hat, zwei Protokolle zu „EUROCONTROL“ mit dem Ziel einer weiteren Harmonisierung und Modernisierung des Flugverkehrsmanagements in Europa. Diesen Vorlagen geben wir uneingeschränkt unsere Zustimmung.
Etwas genauer eingehen möchte ich auf die Änderung des Luftfahrtgesetzes. Ich darf hier eingangs auf den zitierten Abänderungsantrag verweisen, der auf Initiative des Genossen Eder eingebracht wurde und der die Änderung des § 134a in zweiter Lesung vorsieht.
Weiters darf ich auf die Übernahme von Regelungen der Joint Aviation Authorities zur Lizenzierung von Piloten in österreichisches Recht verweisen. Nachdem die Mehrzahl europäischer Staaten diese Pilotenlizenzen bereits den internationalen Regelungen unterworfen hat, zieht hier Österreich nach. Einheitliche Regelungen für Zivilluftfahrtscheine in Europa bringen nämlich nicht nur bessere berufliche Chancen für das Luftfahrtpersonal, sondern auch harmonisierte Aus- und Weiterbildungsstandards und damit mehr Sicherheit in der Luft für alle.
Die EU-Kommission hat erst vor kurzem unterschiedliche Sicherheitsniveaus einzelner Staaten im Bereich der Luftfahrt kritisiert und weitere Vorschläge für Gemeinschaftsvorschriften angekündigt – angesichts des wachsenden Luftverkehrsaufkommens, meine geschätzten Damen und Herren, sicher eine notwendige Entwicklung. Im österreichischen Luftraum wurden 2005 erstmals über eine Million Flugzeuge registriert, und diese Wachstumsperspektiven der Luftverkehrs in Europa lassen bis 2025 eine Verdoppelung und in einigen Regionen sogar eine Verdreifachung des Verkehrsvolumens erwarten.
Meine geschätzten Damen und Herren! In diesem Zusammenhang
wird auch die Reduzierung der Umweltbelastungen durch den Luftverkehr immer
mehr zum Thema. Derzeit beträgt der Anteil des Luftverkehrs an der Gesamtmenge
der Treibhausgase in der EU 3 Prozent, allerdings mit steigender Tendenz.
Die Emissionen internationaler Flüge in der EU sind zwischen 1990 und 2003 um
73 Prozent gewachsen. Ohne Gegenmaßnahmen – und darin sollten wir uns
einig sein – werden sich diese Steigerungen bis 2012 auf 150 Prozent
erhöhen. Der Vorschlag der EU-Kommission, daher auch den Luftverkehr in ein
EU-Emissionshandelssystem einzubeziehen, wird mit Sicherheit noch hitzige
Debatten hervorrufen. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ sowie des
Abg. Dipl.-Ing. Regler.)
12.46
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster hat sich Herr Abgeordneter Dipl.-Ing. Hofmann zu Wort gemeldet. Wunschredezeit: 7 Minuten. – Bitte.
12.46
Abgeordneter Dipl.-Ing. Maximilian Hofmann (Freiheitliche): Frau Präsidentin! Herr Staatssekretär! Geschätzte Damen und Herren! Inhaltlich wurde zu dieser LFG-Novelle bereits von meinen Vorrednern Stellung genommen. Kollege Regler hat sehr explizit dargestellt, dass es da gleichsam um eine Europäisierung der Vorschriften für das Zivilluftfahrtpersonal, um eine Vereinheitlichung geht, und hat auch Begründungen mitgeliefert.
Dann hat er die Einrichtung der flugmedizinischen Zentren angesprochen und auch, dass da ein strittiger Punkt gewesen wäre. Ich möchte auf diesen Bereich etwas eingehen und begründen, warum der Aero-Club so sehr dahinter war, dass die Autorisierung der flugmedizinischen Zentren nicht durch die ACG erfolgt, insbesondere
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nicht durch Herrn Dr. Wolfgang Köstler, sondern durch das Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie erfolgen soll und wird.
Herr Dr. Köstler hat über Jahre hinweg bewiesen, dass seine Kompetenz unzureichend und seine persönliche Integrität nicht gegeben ist, geschätzte Damen und Herren. Wenn Sie in einer Veröffentlichung lesen Prof. Dr. med. Dr. h.c. Wolfgang Köstler, dann ist genau dieser Herr Dr. Köstler gemeint, ein praktischer Arzt, der seinen Professorentitel in Weißrussland erworben hat und sich hier den wissenschaftlichen Touch geben will.
Herr Dr. Köstler geht, wie ich meine, anmaßend vor, wenn ein Fliegerarzt beispielsweise aus dem Mühlviertel nach Ort im Innkreis übersiedelt und Herr Dr. Köstler feststellt, dass dort kein Bedarf an einem Fliegerarzt ist.
Es ist, wie ich meine, dringend erforderlich, auch Regelungen dafür zu finden und festzulegen, wie man Fliegerarzt wird. Das ist nirgends festgeschrieben, das ist nirgends festgemacht, dafür gibt es keine Bestimmungen, sondern es ist die Gnade des Herrn Dr. Köstler, die maßgeblich dafür ist, ob jemand Fliegerarzt sein kann oder nicht.
Eine Voraussetzung ist möglicherweise ein Seminar im Zürserhof um rund 1 300 € exklusive Nächtigung und Verpflegung, wobei die Inhalte dieser Seminare zumindest hinterfragenswert erscheinen.
Die fachliche Kompetenz – geschätzte Damen und Herren, deswegen bin ich froh, dass die Autorisierung dieser Medical Center über das Ministerium erfolgt – ist auch zu hinterfragen, wenn es beispielsweise einen Flugschüler gibt, der sich von Herrn Dr. Köstler untersuchen lässt, um die Fliegerschule besuchen, das Fliegen erlernen zu können.
Dann kommt es zu einem Zahlungsverzug im Zuge der Ausbildung, wo in bestimmten Abständen eben hiefür Geld zu entrichten ist. Es kommt letztlich zu einer Klage, und der Sachwalter des Flugschülers stellt dann fest, dass die Bezahlung nicht erfolgen wird – trotz der Untersuchung, die durch Herrn Dr. Köstler stattgefunden hat.
Ich finde es anmaßend, geschätzte Damen und Herren, wenn bei einer Versammlung der Wiener Ärztekammer Herr Dr. Köstler einen Misstrauensantrag gegen den Finanzreferenten einbringt und im Zuge des Schlichtungsgespräches dann diesem Finanzreferenten der Wiener Ärztekammer das Angebot macht – und das war noch vor der Ausschusssitzung, wo wir diese LFG-Novelle beschlossen haben –, einen Gebietsschutz für Wien für die Errichtung eines Medical Centers zu machen.
Ich finde es anmaßend, wenn es eine eigene Köstler’sche Übersetzung die JAR-FCL betreffend gibt. Kollege Regler hat die Ausnahmen, die nicht durch die JAR-FCL erfasst sind, erwähnt: Ballonfahrer, Segelflieger, Hänge- und Paragleiter. In der Köstler’schen Übersetzung der JAR-FCL waren plötzlich die Segelflieger enthalten. Es hat dann das unsittliche Angebot an den Aero-Club gegeben, die Verwaltung dieser Scheine, also diese Verwaltungsaufgabe durch die ACG, durch Herrn Dr. Köstler zu übernehmen. (Beifall bei den Freiheitlichen.)
Köstler spielt Räuber und Gendarm zugleich. Er ist der, der als flugmedizinischer Sachverständiger Gutachten ausstellt und dann als Oberfliegerarzt, wie er meint, seine Kollegen überprüft. Ältere Piloten wurden auch dann, wenn sie ein positives Flugtauglichkeitsgutachten in Händen hatten, von Herrn Dr. Köstler nach Wien beordert, damit er noch einmal die Flugtauglichkeit feststellt. Verbunden war das im Normalfall mit dem Überreichen einer Liste von neun bis zehn Fachärzten, die nochmals eine Untersuchung durchführen mussten. Ich spreche hier die Kosten nicht an.
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Jetzt abschließend noch etwas, was ich einer Betriebsratszeitung entnehmen konnte. Sie können sich vielleicht an die Geschichte mit der OS 111 erinnern. Das war jenes Flugzeug, das auf Grund eines Triebwerksdefektes gleichsam eine Bauchlandung auf einem Acker vor München im Schnee gemacht hat. Die beiden Piloten haben, wie ich meine, gut, weise und richtig gehandelt und hatten sicherlich auch eine Portion Glück, nämlich dass der Acker eben auch zur Verfügung stand. Passiert ist nichts.
Dann gibt es einen gewissen Dr. Bein, der festgestellt hat, dass die psychische Belastung für diese beiden Piloten nun so groß sei, dass sie nicht mehr fliegen dürften. Er ist damit in Deutschland zur Fluguntersuchungsstelle. Er hat es auch in Österreich probiert. Geklappt hat es erst, als Herr Dr. Köstler ins Spiel gebracht wurde. Der hat einen Brief geschrieben und die beiden Piloten, den Flugkapitän und den Kopiloten, gegroundet.
Dieser Dr. Bein, der im Übrigen als Luftfahrtpsychologe gehandelt wird, hat seinen Doktor nicht als Psychologe, sondern als Meteorologe.
Weiters steht in der Betriebsratszeitung, sowohl die AUA als auch die Lauda Air hätten Herrn Dr. Köstler die Untersuchung des Luftfahrtpersonals entzogen, und das möglicherweise aus gutem Grund. Aber in dieser Betriebsratszeitung steht dann noch, dass Flugbegleiterinnen der Lauda Air und der AUA gelegentlich über Dr. Köstler erzählen, und da fallen Ausdrücke wie sexuelle Belästigung und so weiter: Sehtests mit nacktem Oberkörper, Häschenhüpfen, um das Rückgrat zu kontrollieren. Man kann sicherlich triftige medizinische Gründe ableiten – ich kann es nicht. Ich maße mir das nicht an.
Wenn ich so etwas in einer Betriebsratszeitung lese, dann frage ich mich, warum ich als Dr. Köstler, wenn ich eine weiße Weste habe, keine Klage einreiche. Für mich ist das nicht verständlich.
Also, geschätzte Damen und Herren, ich glaube, ich habe einige Beispiele dafür geliefert, dass es gut ist, dass die Autorität betreffend die Medical Center beim BMVIT bleibt, dort also gut angesiedelt ist. Ich frage mich allerdings – und diese Frage ist an Herrn Dr. Baupin gerichtet –, wie lange er bei Herrn Dr. Köstler noch zuschaut, bis es zu einer Vertragsauflösung kommt. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)
12.55
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächste zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Dr. Moser. Wunschredezeit: 3 Minuten. – Bitte.
12.56
Abgeordnete Dr. Gabriela Moser (Grüne): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Da wir drei Tagesordnungspunkte hier unter einem beraten, möchte ich gleich vorweg unsere Zustimmung zu den Tagesordnungspunkten 4 und 5, also zu „EUROCONTROL“, zu den Übereinkommen betreffend Luftfahrt, in den Raum stellen und hoffe auch auf entsprechende Zustimmung Ihrerseits.
Klar ist natürlich, dass auf Grund dieser Zunahme des Flugverkehrs gewisse Regeln internationalisiert, gewisse Abläufe formalisiert werden müssen. Mein Bedenken ist immer – meine Kollegen von der SPÖ haben ja das schon klargemacht –, dass insgesamt die Zunahme des Luftverkehrs natürlich zu Lasten der AnrainerInnen und auch zu Lasten der Luftqualität und des Klimaschutzes geht. Deshalb bitte jenseits des Reglements, des sozusagen guten Ablaufes, immer wieder das Plädoyer, wenn es um Luftfahrtregelungen geht, dann sind AnrainerInneninteressen bitte wesentlich auch zu berücksichtigen. Das ist meines Erachtens bei der Regierungsvorlage, mit der das Luftfahrtgesetz geändert wird, zu wenig und zu unzureichend erfolgt.
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Wir haben im Ausschuss darüber diskutiert. Herr Staatssekretär, Sie haben auf § 44 Abs. 2 und § 63 Abs. 2 verwiesen. Ich habe es ja genau mitgeschrieben. Dann habe ich nachgelesen und gesehen, da wird überhaupt nicht darauf Rücksicht genommen, wie AnrainerInnen durch Lärmentwicklung und durch Abgasentwicklung betroffen sind. Deshalb unsere ablehnende Haltung.
Noch ein anderer Aspekt, was die Instandhaltungsbetriebe und die Ausbildungsbetriebe auf Flughäfen anlangt, Zivilluftfahrtschulen et cetera. Im Rahmen der Genehmigung ist da, bitte, keinerlei umweltbezogene Auflage bei Bescheiden vorgesehen – keinerlei umweltbezogene Auflage bei Bescheiden! Wir haben in Salzburg das Problem mit den Helikopterflügen, mit den Ausbildungsflügen im Helikopterbereich. In diesem Gesetz wird wieder nicht darauf Rücksicht genommen.
Ich möchte noch darauf verweisen, dass es zwar sicherlich allen AnrainerInnen offen steht, Beschwerde einzulegen und bis zu den Höchstgerichten zu gehen. Warum verankern wir das, was in einem Höchstgerichtserkenntnis einmal festgestellt worden ist, nämlich dass man Rücksicht nehmen muss, nicht im Gesetz, damit dieser ständige Instanzenzug durch die AnrainerInnen nicht mehr notwendig ist? Das hätte ich mir erwartet, dann hätte ich auch diesem Punkt zugestimmt. So aber bleibt es bei unserer Ablehnung. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen.)
12.58
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Böhm. Wunschredezeit: 4 Minuten. – Bitte.
12.58
Abgeordneter Franz Xaver Böhm (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsident! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Sehr geehrte Damen und Herren auf der Besuchertribüne! „EUROCONTROL“ ist die europäische Organisation zur Sicherung der Luftfahrt mit Sitz in Brüssel. In Maastricht befindet sich außerdem das so genannte „Maastricht Upper Area Control Centre“, das dazu da ist, den oberen Luftraum in den Benelux-Ländern sowie von Nordwestdeutschland zu überwachen.
Am 13. Dezember 1960 unterzeichneten in Brüssel Belgien, die Niederlande, Luxemburg, Frankreich, das Vereinigte Königreich und die Bundesrepublik Deutschland die Eurocontrol International Convention, eine Kooperation für die Sicherheit der Luftfahrt. Am 1. März 1963 traten die Verträge in Kraft. Heute zählt die „EUROCONTROL“ über 35 Mitglieder. Neben 22 Ländern der Europäischen Union zählen dazu auch Albanien, Bosnien, Herzegowina, Bulgarien, Kroatien, Mazedonien, Moldawien, Monaco, Rumänien, die Schweiz, die Ukraine, Serbien/Montenegro und die Türkei.
Seit Herbst 2002 ist auch die Europäische Union selbst Mitglied von „EUROCONTROL“. Die „EUROCONTROL“ beschäftigt heute über 2 200 Mitarbeiter in 35 verschiedenen Ländern und ist selbst an sieben Standorten tätig. 2004 verzeichnete die „EUROCONTROL“ im Luftraum ihrer Mitglieder über 8 900 000 Flüge. Am 10. September 2004, dem verkehrsreichsten Tag im Jahr 2004, registrierte die „EUROCONTROL“ 29 495 Flugbewegungen. Auch in Österreich ist die Entwicklung mit 7 bis 10 Prozent per anno am Wachsen. Das ist nachvollziehbar anhand der Zahlen, die vor kurzem über die Flughäfen für die Statistik erhoben wurden. Sowohl in Salzburg als auch in Wien als auch in Graz als auch in Innsbruck und in Klagenfurt gab es im Jahr 2005 wieder Zuwächse von teilweise bis zu 17 Prozent, wie es zum Beispiel beim Salzburger Flughafen der Fall war.
Es ist schön, dass man immer wieder ausländische, in diesem Fall englische Ausdrücke gerade in der Luftfahrt verwendet, wie die JAA, Joint Aviation Authorities, kurz Europäische Luftfahrtbehörde. Die Flugbewegungen in Österreich betragen der-
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zeit über 1 Million im Jahr, das sind knapp 20 Millionen Passagiere, die auf österreichischen Flughäfen landen, um hier einzusteigen, auszusteigen oder umzusteigen.
Im letzten Jahr kam es zu einem beinahe tragischen Zusammenstoß, und ich darf aus der „Sky Revue“ aus dem Jahr 2005 zitieren:
„Flugzeuge kamen sich auf 60 Meter nahe. Nur knapp sind eine serbische und eine französische Passagiermaschine über Ungarn einem Zusammenstoß entgangen. Sie trennte nur ein Abstand von 60 Metern, berichteten ungarische Medien.“
Das ist natürlich vollkommen klar bei Flugbewegungen, wo in
einem Luftraum, der letztendlich immer kleiner wird, je größer die Bewegungen
in diesem Raum stattfinden, die Abstände der einzelnen Flugzeuge, der einzelnen
Flugzeiten, der An- und Abhebezeiten immer kürzer werden. Gerade deshalb sind
diese Bestimmungen so wichtig, die wir hier heute beschließen, und die sinnvolle
Umsetzung auf europäischer Ebene. Ich bedanke mich schon jetzt – vor allem
bei den Oppositionsparteien – für allseitige Zustimmung. (Präsident Dipl.-Ing. Prinzhorn übernimmt
den Vorsitz.)
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Lassen Sie mich noch einen Punkt zum Schluss erwähnen, nämlich die Überfluggebühren. Die Überfluggebühren als auch die Landegebühren, im Prinzip ein Teil der Gebührenhoheit der Flughäfen, sind gesenkt worden, und da gibt es Anlass zur Kritik.
Es sind zwar die Landegebühren um zirka 10 Prozent
gesenkt worden, und zwar von 223 € im letzten Jahr auf 208 €, aber es
erhebt sich die Frage: Wäre es nicht besser gewesen, die Landegebühren etwas
drastischer zu senken, um den österreichischen Flugzeugunternehmen zu helfen, bessere
Zahlen zu schreiben, die sie derzeit alle dringend benötigen würden, und dafür
die Überfluggebühren gleich hoch zu lassen, so wie es zum Beispiel in der
Schweiz oder in den BENELUX-Staaten der Fall ist? – Danke sehr. (Beifall
bei der ÖVP.)
13.03
Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Fauland. – Bitte.
13.03
Abgeordneter Markus Fauland (Freiheitliche): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte nicht noch einmal all diese Gesetzesmaterien sozusagen aufkochen, denn ich meine, dass sie ausführlichst erörtert wurden, sondern ich möchte auf ein paar Punkte, die aus unserer Sicht von zentraler Bedeutung sind, kurz eingehen. Der erste betrifft die Medical Centers.
Es wird jetzt auch in Österreich eine normierte Untersuchung etabliert, die es in anderen europäischen Staaten schon länger gibt, eine Untersuchung, die in Medical Centers durchgeführt wird, wo man sich freiwillig melden kann. Das Prüfungsverfahren wird – dafür ist auch meinem Kollegen Maximilian Hofmann zu danken – beim Bundesminister für Infrastruktur durchgeführt, und dann kommt es zu Genehmigungen.
Schauen wir uns einmal die Komplexität solch einer flugmedizinischen Tauglichkeitsüberprüfung an! Diese umfasst die Untersuchung von Herz-Kreislauf-System, Lunge, Magen, Darm, Blut, Sehvermögen. Sämtliche Werte, die für diesen Themenbereich wichtig sind, werden da erhoben.
An dieser Stelle möchte ich anmerken, dass beim österreichischen Bundesheer Untersuchungen dieser Qualität im Heeresspital schon seit Jahren durchgeführt werden. Dies wäre ein Anlass dazu, einmal darüber nachzudenken, ob es nicht sinnvoll wäre, das Heeresspital mit seiner fliegermedizinischen Abteilung als Medical Center zu
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etablieren, da die notwendigen Ressourcen schon vorhanden sind und man da nichts Neues schaffen müsste.
Was die Benützung der Militärflughäfen für Zivilluftfahrt betrifft, so muss man ganz klar sagen: Militärflughafen soll Militärflughafen bleiben! Es geht hier um Ausnahmemöglichkeiten, Zivilflugzeuge landen zu lassen. Eine Ausnahme ist Linz, wo es ein Agreement gibt: Linz ist ein reiner Militärflughafen, der zivil mitbenützt wird. Aber das soll sich nicht so weit entwickeln, dass betreffend Langenlebarn oder Zeltweg irgendwelche Anträge an den Landesverteidigungsminister gestellt werden, diese Flughäfen auch für den zivilen Bereich zu öffnen.
Abschließend eine Sache, die mir besonders am Herzen liegt: Innerhalb der Europäischen Union und vor allem von der Austro Control wurde das so genannte CEATS etabliert. CEATS ist nichts anderes als eine Zusammenfassung unterschiedlichster Staaten – Slowenien, Kroatien, Bosnien-Herzegowina, Italien, Ungarn, Slowakei, Österreich und Tschechien – zur gemeinsamen Bewirtschaftung des Luftraums, Abflugfläche 230 bis 250, und bei dieser Zusammenlegung hat Österreich den Zuschlag für das Zentrum bekommen. Das soll in Fischamend errichtet werden. Aber derzeit verdichten sich die Vorzeichen, dass Tschechien jetzt dieses Zentrum bei sich errichten will, und zwar wider den Zusagen, die seitens Tschechien gemacht worden sind.
Daher richte ich die Aufforderung an diese Bundesregierung,
da hart zu bleiben, denn es kann nicht sein, dass nach abgeschlossenen
Verträgen ein Mitgliedstaat plötzlich Begehrlichkeiten anmeldet, die nicht
nachvollziehbar sind. Wenn es sich aber so weiterentwickelt – das wäre
sehr bedauerlich –, dann bin ich der Auffassung, dass CEATS, wenn
Tschechien sich nicht bewegt, zum Scheitern verurteilt ist. – Danke. (Beifall
bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)
13.07
Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dipl.-Ing. Hütl. – Bitte.
13.07
Abgeordneter Dipl.-Ing. Günther Hütl (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Sehr geehrte Damen und Herren! In den vergangenen Jahren wurde die Notwendigkeit immer deutlicher, die verschiedenen Vorschriften der einzelnen Staaten für den Luftverkehr in Europa generell zu vereinheitlichen.
Die Regelungen der Vereinten Europäischen Luftfahrtbehörden bezüglich der Lizenzierung und der Tauglichkeit von Piloten werden in das österreichische Recht eingegliedert. Dazu sind für Zivilluftfahrer umfassende Regelwerke ausgearbeitet worden, die so genannten Joint Aviation Requirements – Flight Crew Licensing.
Daneben sind einige weitere Änderungen der das zivile Luftfahrtpersonal regelnden Bestimmungen des Luftfahrtgesetzes erforderlich, zum Beispiel betreffend Arten von Zivilluftfahrerscheinen und Pilotenberechtigungen, Umfang der theoretischen und praktischen Ausbildung, Ablauf von Prüfungen, Tauglichkeitsstufen, Zuständigkeit von flugmedizinischen Stellen und so weiter.
Zu erwähnen ist außerdem, dass nicht das gesamte zivile Luftpersonal von diesem Regelwerk umfasst ist, wie zum Beispiel Segelflieger, Ballonflieger und Piloten von Hänge- und Paragleitern. (Abg. Mag. Kogler: Ballonfahrer!) Ich korrigiere: Ballonfahrer. – Bei Nichtumsetzung dieser Regeln für den Luftverkehr hätten wir mit erheblichen Nachteilen zu rechnen, da die große Mehrzahl der europäischen Staaten bereits Pilotenlizenzen in Entsprechung mit JAR-FCL-Lizenzen ausstellt und dadurch die
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Anerkennung der österreichischen Zivilluftfahrerscheine im Ausland auf immer größere rechtliche Schwierigkeiten stößt.
Die Vorteile für österreichische Luftverkehrsunternehmen bestehen in Zukunft darin, dass durch die gegenseitige Anerkennung von Pilotenberechtigungen in ganz Europa der Verwaltungsaufwand für nötige Anerkennungsverfahren wegfällt. Weiters gäbe es mit der Möglichkeit des Erwerbs einer JAR-FCL-Lizenz in Österreich für österreichische Piloten verbesserte Berufsmöglichkeiten im europäischen und sogar im nichteuropäischen Ausland, wo ein rein österreichischer Zivilluftfahrerschein mittlerweile immer weniger akzeptiert wird.
Ich denke, dass die Sicherheit im Allgemeinen und auch die
Sicherheit im Luftraum besonders wichtig sind und dass die Vereinheitlichung
der Vorschriften ein wichtiger Schritt ist, und ich danke dafür allen
Verantwortlichen. – Danke. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten
der Freiheitlichen.)
13.09
Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.
Wünscht der Herr Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht Fall.
Wir gelangen zur Abstimmung, die wir über jeden Ausschussantrag getrennt vornehmen.
Zuerst kommen wir zur Abstimmung über den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Luftfahrtgesetz geändert wird, in 1263 der Beilagen.
Hiezu haben die Abgeordneten Dipl.-Ing. Hoffmann, Dipl.-Ing. Missethon, Eder, Kolleginnen und Kollegen einen Zusatz- beziehungsweise Abänderungsantrag eingebracht.
Da nur dieser eine Antrag vorliegt, lasse ich sogleich über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang unter Berücksichtigung des erwähnten Zusatz- beziehungsweise Abänderungsantrages abstimmen.
Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf in 1263 der Beilagen samt Titel und Eingang unter Berücksichtigung des Zusatz- beziehungsweise Abänderungsantrages der Abgeordneten Dipl.-Ing. Hoffmann, Dipl.-Ing. Missethon, Eder, Kolleginnen und Kollegen.
Ich bitte jene Damen und Herren, die sich hiefür aussprechen, um ein entsprechendes Zeichen. – Es ist dies die Mehrheit. Damit angenommen.
Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.
Ich bitte jene Damen und Herren, die auch in dritter Lesung dem Gesetzentwurf ihre Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Der Gesetzentwurf ist auch in dritter Lesung mehrheitlich angenommen.
Weiters gelangen wir zur Abstimmung über den Antrag des Verkehrsausschusses, dem Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages: Protokoll über den Beitritt der Europäischen Gemeinschaft zum Internationalen Übereinkommen vom 13. Dezember 1960 über Zusammenarbeit zur Sicherung der Luftfahrt „EUROCONTROL“ entsprechend den verschiedenen vorgenommenen Änderungen in der Neufassung des Protokolls vom 27. Juni 1997 samt Schlussakte in 1260 der Beilagen die Genehmigung zu erteilen.
Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Dieser Antrag ist einstimmig angenommen.
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Nun kommen wir zur Abstimmung darüber, dass die Sprachfassungen des Staatsvertrages in albanischer, bulgarischer, dänischer, englischer, finnischer, französischer, griechischer, italienischer, kroatischer, mazedonischer, niederländischer, norwegischer, portugiesischer, rumänischer, slowakischer, slowenischer, spanischer, tschechischer, türkischer und ungarischer Sprache im Sinne des Artikels 49 Abs. 2 des Bundes-Verfassungsgesetzes dadurch kundzumachen sind, dass sie zur öffentlichen Einsichtnahme im Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie aufliegen.
Ich bitte jene Damen und Herren, die hiefür eintreten, um ein entsprechendes Zeichen. – Es ist dies ebenfalls einstimmig angenommen.
Ferner gelangen wir zur Abstimmung über den Antrag des Verkehrsausschusses, dem Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages: Protokoll zur Neufassung des Internationalen Übereinkommens vom 13. Dezember 1960 über Zusammenarbeit zur Sicherung der Luftfahrt „EUROCONTROL“ entsprechend den verschiedenen vorgenommenen Änderungen samt Zusatzprotokoll und Schlussakte in 1261 der Beilagen die Genehmigung zu erteilen.
Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Der Antrag ist einstimmig angenommen.
Schließlich kommen wir zur Abstimmung darüber, die Sprachfassungen des Staatsvertrages in englischer, bulgarischer, kroatischer, dänischer, spanischer, französischer, griechischer, ungarischer, italienischer, niederländischer, norwegischer, portugiesischer, rumänischer, slowakischer, slowenischer, schwedischer, tschechischer und türkischer Sprache im Sinne des Artikels 49 Abs. 2 des Bundes-Verfassungsgesetzes dadurch kundzumachen sind, dass sie zur öffentlichen Einsichtnahme im Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie aufliegen.
Ich bitte jene Damen und Herren, die hiefür ihre Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Es ist dies einstimmig angenommen.
Bericht des Rechnungshofausschusses über den
Wahrnehmungsbericht (III-158 d.B.) des Rechnungshofes über Teilgebiete der
Gebarung des Bundes, Reihe Bund 2005/7 (1242 d.B.)
Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Wir kommen nun zum 6. Punkt der Tagesordnung.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Erster Debattenredner ist Herr Abgeordneter Dr. Kräuter. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 3 Minuten. – Bitte.
13.13
Abgeordneter Dr. Günther Kräuter (SPÖ): Hohes Haus! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wahrscheinlich ist der Herr Finanzminister der irrigen Meinung, dass heute das letzte Mal die Causa Homepage eine Rolle spielt.
Herr Finanzminister, ich kann Ihnen versichern: Einmal noch wird diese Hompage-Causa eine sehr wichtige Rolle spielen, nämlich am Tag der Nationalratswahl, denn da werden die Wählerinnen und Wähler beziehungsweise die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler in der Wahlzelle sehr genau an das denken und sich dafür bedanken, dass Sie anders behandelt werden, als Sie sich selbst behandeln, Herr Finanzminister!
Nationalrat, XXII.GP | 135. Sitzung / Seite 91 |
(Beifall bei der SPÖ. – Abg. Hornek – auf SPÖ-Reihen zeigend, die halb leer sind –: Bei Ihnen rennen alle Leute davon!)
Drei Erkenntnisse gibt es, meine Damen und Herren: Der Herr
Minister wurde gesponsert von einer Lobby-Gruppe, die von sich ganz ungeniert
sagte: Wir unterstützen die ÖVP! Man hat sich dafür mit einer entsprechenden
Steuerreform bedankt. Man zahlt selbst keine Steuer. Dann gab es öffentliche
Kritik. Doch was machte Grasser? Er setzte seinen weisungsgebundenen
Staatssekretär zum Weißwaschen ein. (Abg.
Hornek: Was macht die BAWAG oder der Blecha?)
Herr Kollege Hornek, das ist der Öffentlichkeit alles klar und bekannt. Daher sind die Imagewerte des Finanzministers so im Keller. Ich wette mit Ihnen: Da hilft nicht einmal ein „Wetten, dass?“-Auftritt des Ministers, um das zu korrigieren. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Hornek: Sagen Sie, was der Blecha macht!)
Ihnen, meine Damen und Herren von den Regierungsfraktionen, ist jedes Mittel recht, um diese Diskussion abzuwürgen. Ich darf daran erinnern, dass Sie, als der Herr Professor Doralt, ein ausgewiesener Steuerrechtsexperte (Zwischenrufe bei der ÖVP), hier im Haus anwesend war und sich erlaubt hat, ein paar kritische Bemerkungen zur Homepage-Causa zu machen, die Anhörung abgeschmettert haben. – Das ist wirklich ein Vorgang, für den Sie sich schämen sollten! (Beifall bei der SPÖ.)
Dem Rechnungshof, meine Damen und Herren, ist ein Lob auszusprechen, denn der ist wirklich standhaft geblieben und sagt glasklar: Die Schenkungssteuerpflicht ist unzureichend erhoben worden.
Wie kommentiert das der Staatssekretär Finz? – Der sagt, gründlich untersucht hätte die Behörde. Was sagt der Finanzminister dazu? – Vorbildlich und genauestens.
Also Sie müssen sich, meine Damen und Herren, jetzt einig werden, und dazu kann ja diese Debatte dienen: Der Herr Präsident des Rechnungshofes sagt: Unzureichend erhoben!, und die Regierungsseite sagt: Genauestens und vorbildlich und gründlichst! Also, bitte, so kann es ja nicht sein. Der Rechnungshofpräsident wird mit Sicherheit die Erkenntnisse des Rechnungshofes bestätigen. Und es ist an der Zeit, dass Sie das endlich auch zur Kenntnis nehmen, meine Damen und Herren von den Regierungsparteien.
Was hat Grasser noch gemacht? – Er hat sogar kommentiert, dass Doralt nicht geladen wurde – ein einmaliger Vorgang, dass ein Minister Vorgaben macht, wen die Auskunftspersonen zu hören haben.
Aber insgesamt, meine Damen und Herren, möchte ich mich
wirklich beim Finanzminister bedanken – ja, bedanken! – für diese
ganze Homepage-Causa, denn er hat nämlich wirklich ganz Wichtiges gezeigt und
bewiesen: erstens, dass er glaubt, dass für ihn andere Spielregeln als für die
Bevölkerung gelten, und zweitens, dass ihm Parlament, Rechnungshof, staatliche
Institutionen wurscht sind. (Abg. Hornek:
Das ist ein alter Kalauer! Du bist wie eine tibetanische Gebetsmühle!)
Auch das, meine Damen und Herren, wird der Wähler nicht vergessen! (Beifall bei der SPÖ.)
13.17
Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dr. Lopatka. – Bitte.
13.17
Abgeordneter Dr. Reinhold Lopatka (ÖVP): Herr Präsident! Herr Minister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wenn Herr Abgeordneter Kräuter zur Homepage spricht, dann verlassen selbst SPÖ-Abgeordnete fluchtartig den Plenarsitzungssaal.
Nationalrat, XXII.GP | 135. Sitzung / Seite 92 |
(Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.) Es ist tatsächlich zum Davonlaufen, wenn man sich das zum wiederholten Male anhören muss! (Zwischenruf des Abg. Dr. Kräuter.)
Ich habe für meine Kollegen Verständnis, wenn sie sich das nicht anhören wollen, das sage ich Ihnen ganz offen, und mein Pech ist, dass ich nach Ihnen zu Wort komme. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich kenne kein einziges ... (Anhaltende Zwischenrufe bei der SPÖ.) Regen Sie sich nicht auf! Ich rege mich auch nicht auf.
Meine Damen und Herren, ich kenne kein einziges Sachthema, das seitens der Opposition auch nur annähernd so behandelt worden ist wie die Homepage von Karl-Heinz Grasser. (Abg. Mag. Gaßner: Von wem?) – Von der Opposition. – Da, meine Damen und Herren, muss ich schon eines sehr deutlich sagen: Es ist der SPÖ dabei nie um die Sache gegangen! (Abg. Hornek: So ist es! – Gegenrufe bei der SPÖ.)
Wissen Sie, Sie sind spät draufgekommen, dass Sie seinerzeit 145 000 € bei Katzmaier für eine Studie ausgegeben haben. Das war vor der letzten Nationalratswahl. Und was hat diese Studie damals festgehalten?
Erstens: Karl-Heinz Grasser ist einer – ich zitiere aus dieser Ihrer Studie –, der zentrale SPÖ-Wählergruppen sehr positiv anspricht. (Oh-Rufe bei der ÖVP.) Schlussfolgerung daraus: Entweder man kann Karl-Heinz Grasser „für die SPÖ gewinnen“. Wenn das nicht gelingt, dann hat man ihn ... (Abg. Mag. Kogler: Was hat das mit dem Rechnungshofbericht zu tun?) – Das sage ich Ihnen sofort! – Wenn das nicht gelingt, dann hat man ihn „nachhaltig politisch zu desavouieren“. (Oh-Rufe bei der ÖVP. – Abg. Mag. Gaßner: Nachhaltig hat sich die Meinung der Bevölkerung geändert!)
Genau das betreiben Sie jetzt in einem großen Ausmaß und in einer beispiellosen Form! Sie haben den Fall „Karl-Heinz Grasser“ bei Gericht anhängig gemacht. Sie haben über Jahre hinweg mit dieser Causa das Hohe Haus in einer Form befasst, wie Sie es mit keiner zweiten Sache davor getan haben.
Jetzt komme ich zur Sache:
Erstens: Zwei Finanzämter haben zwei Mal die Sache geprüft.
Zweitens: Die Volksanwaltschaft hat geprüft.
Drittens: Die Justizbehörden haben ermittelt.
Viertens: Es gab Zeugeneinvernahmen, es gab Vorerhebungen.
Fünftens: Es gab zehn schriftliche Anfragen. (Zwischenruf des Abg. Dr. Matznetter.) – Zu Ihnen komme ich noch, Herr Abgeordneter Matznetter, keine Sorge!
Sechstens: Es gab zehn Dringliche Anfragen im Nationalrat.
Siebtens: Es gab zwei Dringliche Anfragen im Bundesrat.
Achtens: Es gab fünf Misstrauensanträge gegen den Minister Grasser und einen auch gegen den Staatssekretär Finz.
Neuntens: Es gab drei mündliche Anfragen in der Fragestunde.
Zehntens: Es gibt den Bericht des Rechnungshofes.
All das, was Sie gemacht haben, hat nur eines nicht gebracht, nämlich das, was Sie immer behauptet haben: dass bei Karl-Heinz Grasser steuerlich etwas vorliege, was nicht korrekt sei.
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Genau das ist es! Und Sie, Kollege Matznetter,
verschanzen sich bis zum heutigen Tag hinter Ihrer Immunität. (Zwischenruf des Abg. Dr. Matznetter.) – Ja, das ist so! Es hat
Prozesse gegeben noch und noch. Sie haben Richtigstellungen abdrucken lassen.
Und es ist so: Bis heute schützt Sie Ihre Immunität, daher schreien Sie auch jetzt
sehr laut, weil Sie wissen, dass Sie unter diesem Schutz stehen, meine Damen
und Herren! (Beifall bei der ÖVP und bei
Abgeordneten der Freiheitlichen. – Abg. Mag. Gaßner: Wollen
Sie das abschaffen?)
Ihr Problem, meine Damen und Herren, ist ja nicht die Homepage, Sie haben in Wirklichkeit ein ganz anderes Problem, und das ist Folgendes: Wir haben hier einen erfolgreichen jungen Finanzminister, und bei dem schauen Sie sehr alt aus! (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen. – Zwischenruf des Abg. Dr. Matznetter.) – Ja, so ist es, Herr Kollege Matznetter!
Ihr Problem ist, dass Sie im Vergleich zu Grasser mit dem, was Sie an finanzpolitischen Vorschlägen haben, sehr alt aussehen. Das ist Ihr Problem!
Und das merkt man ja: Selbst Gusenbauer hat nichts anderes im Sinn gehabt, als in Kitzbühel möglichst in die Nähe von Karl-Heinz Grasser zu kommen. (Ironische Heiterkeit bei der SPÖ.) Na ganz sicher!
Also das ist Ihr Problem und nicht unser Problem! Daher ist eines ganz klar: Auf der Seite von Karl-Heinz Grasser gibt es eine sehr positive Bilanz und auf Ihrer Seite eine negative Bilanz. Und das, was Sie hier heute, mit Kräuter beginnend, noch fortsetzen werden, das ist eben diese negative Bilanz.
Ich sage Ihnen: Schlechtreden und nein sagen allein, das
wird für die Zukunft dieser Republik zu wenig sein! Daher mögen Sie weiter dort
stehen bleiben, wo Sie sind. Wir mit Finanzminister Grasser aber arbeiten
weiter. (Bravorufe bei der ÖVP sowie
Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen. – Abg. Reheis:
Eine peinliche Rede war das!)
13.22
Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Mag. Kogler. – Bitte.
13.22
Abgeordneter Mag. Werner Kogler (Grüne): Herr Präsident! Herr Präsident des Rechnungshofes! Meine Herren auf der Ministerbank! Der Kollege Vorredner hat irgendetwas vom Davonlaufen gesagt. – Wenn man sich Ihren Beitrag angehört hat, hat man zum Davonlaufen eine andere Assoziation: Sie laufen davon vor der Verantwortung! Ich rede jetzt nicht von der Verantwortung des Ministers, das ist eine eigene Geschichte, darauf und auf die Arbeit des Rechnungshofes kommen wir noch zu sprechen. Das ist nämlich der eigentliche Tagesordnungspunkt, über den wir zu debattieren haben.
Sie laufen davon vor der Verantwortung, die Sie und Ihre Fraktion auch als Abgeordnete haben, wenn es darum geht, bestimmte Dinge aufzuklären. – Das ist einmal der Punkt eins. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ.)
Zweitens habe ich den Eindruck gewonnen, dass Sie den
Rechnungshofbericht mit irgendeiner Werbebroschüre von Beauty-Salons oder
Schönheitsinstituten verwechseln, wenn es darum geht, wer alt oder jung
ausschaut. (Abg. Dr. Lopatka:
In der Sache ausschaut!) Ich bleibe jetzt gar nicht dabei, das irgendwie
besonders witzig darstellen zu wollen, denn ich habe wirklich das Gefühl, dass
diese Geschichte sehr im Bereich des Komödiantischen aufgeführt wird, sie ist
aber in Wahrheit eine sehr tragische, weil sie den Zustand der Republik
beschreibt. (Zwischenrufe bei der ÖVP.)
Nationalrat, XXII.GP | 135. Sitzung / Seite 94 |
Zu diesem Zustandsbild passt hervorragend, dass Ihre Rede zugegebenermaßen ein sehr verhaltener und bescheidener Versuch war, sich bei Kärntner Faschingsbräuchen einzuordnen, und Sie haben natürlich allen Grund, darüber auch nachzudenken (Abg. Hornek: Warum Sie den Ausschuss dauernd unterbrechen!), wieso Ihnen Kärnten immer wieder in den Sinn kommt. Nur: Wenn wir uns jetzt wirklich dem eigentlichen Tagesordnungspunkt zuwenden und wenn Sie das hier schon als Bühnenstück charakterisieren wollen, dann ergibt sich für mich folgendes Bild, und das ist sozusagen nur die Vorgeschichte, was bisher geschah: in Ihrer Welt ein kleines halbwitziges Dramolett.
Bei uns ist es etwas anderes: Wer sind die handelnden Personen? Ein Finanzminister, der sich von der Industrie Geld zustecken lässt – das können Sie jetzt drehen und wenden, wie Sie wollen, das ist einmal eine mittelmäßig zutreffende Beschreibung (Abg. Rädler: Wirklich mittelmäßig!) – und ein Staatssekretär, der, selbstverständlich von diesem Minister weisungsabhängig, dessen Fall überantwortet bekommt, wenn das Ganze ein bisschen zu riechen anfängt, und der seinerseits wieder Beamte unter sich hat, nämlich die Leiter der Finanzämter, das sind die Nächsten.
Genau das ist der Punkt, den dieser Rechnungshofbericht aufzeigt! Sie haben sich verkniffen, überhaupt darauf einzugehen: Welche Rolle haben dabei die Finanzämter gespielt? – Das sind die nächsten Handelnden in diesem Schauspiel!
Und am Schluss kommt die selbstgerechte Justiz der ÖVP, die sich bis hierher ins Parlament fortsetzt. Das ist das, was bisher geschah – bevor der Rechnungshofbericht überhaupt auf das Ganze einstieg.
Was sagt der Rechnungshofbericht
zu diesen Vorgängen? – Er kann natürlich nicht – und das hat
Rechnungshofpräsident a.D. Fiedler sehr weise eingefädelt, muss ich
hinzufügen – den Einzelfall prüfen, den so genannten Fall Grasser. Das
kann er selbstverständlich nicht, das ist ja gar nicht seine Kompetenz. Aber er
hat im Zusammenhang mit Außenprüfungen bei Finanzämtern diesen Einzelfall in
Kontext zu anderen vergleichbaren Dingen gestellt. Und da wird es natürlich
sehr interessant! (Abg. Hornek:
Das ist doch ein alter Hut!)
Ich weiß nicht, wie Sie zu dieser lockeren Haltung kommen können, denn in diesem Rechnungshofsbericht wird genau festgestellt, dass die Leiter der Finanzämter da möglicherweise prozedural – nicht in der Sache alleine – nicht richtig vorgegangen sind. Das ist doch das Um und Auf! Und plötzlich bekommt das Stück noch einen ganz anderen Charakter: der Minister mit Geld von der Industrie, der Finanzstaatssekretär, der das Ganze deckt, ein steuerlicher Weißwäscher und möglicherweise auch ein „mitarbeiterlicher“ Gehirnwäscher. (Abg. Hornek: Sagen Sie das auch bei den Gerichten?) Das sind doch die wahren Vorgänge!
Wie kann es sein, dass ein befangener hoher Beamter – wenn man so will; wir wissen doch, wie es war – die beiden Leiter der Finanzämter in dieser Sache brieft, wie man jetzt sagen würde. Das ginge normalerweise überhaupt nicht, wenn man das Dienstrecht halbwegs ernst nehmen würde, da liegen klare Anzeichen für Befangenheit vor. Trotzdem haben Sie es so eingefädelt, und der Rechnungshofbericht widerlegt das nicht. Er beweist es natürlich auch nicht. Wir sind ja jetzt hier auch nicht die Polizei, das ist schon richtig. Aber er stellt eben fest – und das ist genau seine Kompetenz! –, dass es verfahrensmäßige Mängel gibt.
Das allein ist meiner Meinung nach ausreichend, dass man hier noch genauer – und dazu komme ich noch, was Ihr Verhalten betrifft – hätte Nachschau halten müssen. Das ist unser Zugang! (Beifall bei den Grünen und der SPÖ.)
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Der Rechnungshofbericht ist demgemäß kein Entlastungsdokument, sondern lässt die zentralen Fragen weiter offen beziehungsweise wirft zusätzlich neue auf. Plötzlich hat das Stück einen anderen Charakter. Der zweite Akt bewegt sich plötzlich weg vom Minister, der sich das Geld hat zustecken lassen. Der zweite Akt handelt doch plötzlich davon, dass dann, wenn das überprüft wird, was der Vorgang rund um sich aufwirft, nämlich steuerliche Fragen in diesem Fall – mehr nicht, okay –, nicht mehr ausgeschlossen werden kann, dass Beamte und Weisungsuntergebene in dieser Sache von oben herab in eine bestimmte Haltung hineingetrieben wurden – im schlimmsten Fall, sage ich –, um eine bestimmte Rechtsmeinung zu vertreten.
Was diesen Verdacht meiner Auffassung nach zusätzlich erhärtet, das ist doch, dass beide Finanzämter eine völlig unterschiedliche Herangehensweise in der steuerrechtlichen Auslegung gefunden haben – nicht bloß deshalb, weil das eine für einen bestimmten Bereich zuständig ist und das andere für einen anderen, das wissen wir schon, sondern auch in der grundsätzlichen Beurteilung und Analyse des Falls. Und da stimmt ja etwas nicht, und zwar insbesondere dann, wenn am Schluss bei beiden herauskommt – auf irgendwelchen Umwegen, ich verkneife mir das Wort „Irrwegen“ –, dass jeweils keine Steuerpflicht besteht. – So weit, so schlecht, beziehungsweise so weit, so gut, möchte man meinen.
Aber es gibt ja – und darauf verweist auch der Rechnungshof und nicht bloß wir allein – in der Lehre ganz andere Meinungen, völlig divergente Meinungen, zueinander diametral stehende Meinungen. Auch darauf wird hier verwiesen!
Als das Finanzministerium aufgefordert worden ist – vom Rechnungshof, nicht von uns –, das Ganze vorzulegen, um einmal Vergleichsfälle demonstrieren zu können, stellte sich heraus, dass entgegen bisherigen Aussagen überhaupt keine schriftlichen Rechtsauskünfte vorgelegen haben. Man hat sich nicht einmal so weit festgelegt, weil man sich in der Interpretation durchgeschwindelt hat, weil man für diese Art der Interpretation auf Kommentare aus der Bundesrepublik Deutschland aus was weiß ich wie vielen Jahrzehnten zurückgreifen musste, die nicht einmal mehr Gültigkeit haben, weil die Bücher schon längst aus dem Verkehr gezogen wurden.
Das ist ja ein unglaublicher Vorgang! Und all das wird hier – natürlich in der Sprache des Rechnungshofes – bestätigt. Es wird bestätigt! All das hätte Thema im Ausschuss sein sollen, aber Sie haben mit Ihrer Art und Herangehensweise und selbstverständlich mit Ihrer demokratischen Mehrheit letztlich doch verhindert, dass diese Fragen so aufs Tapet kommen können und auch von den entsprechenden Personen beantwortet werden können.
Ich ziehe einen Strich. Wir sind im dritten Akt und hier im Haus. Und da dreht sich die Sache ja weiter.
Wenn das alles so wäre, wie ich befunden habe – und dem haben Sie jetzt wenig entgegenzuhalten gehabt –, wenn nämlich selbst der Rechnungshof so befundet (ironische Heiterkeit des Abg. Dr. Lopatka) – das ist ein harter Befund; ich weiß gar nicht, was da so witzig sein soll, Herr Kollege Lopatka –, dann wäre es doch logisch gewesen, dass, wenn es das Institut nach § 42 gibt, Auskunftspersonen zu laden, jene geladen werden, die vielleicht zu der Sache noch etwas beitragen können.
Wen haben Sie geladen – in einem Fall mit unserer Zustimmung, zu Recht, weil wir diese Person auch wollten –? Wen haben Sie geladen? Ich lasse die Namen weg, ich will das so beibehalten. – Diesen obersten Beamten, der im Übrigen später – siehe da! – zum Generalsekretär bestellt wurde, und einen Sektionschef, aber eben nicht irgendeinen, sondern jenen Sektionschef – ich glaube, das werden Sie jetzt ohnehin einsehen, und ich will das jetzt nicht weiter auswalzen dieses Umstandes wegen –, der
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Rechnungsprüfer im besagten Verein war. – Ohnehin ein absurder und sich selbst verdächtig machender Vorgang.
Aber nein, die sind von Ihnen geholt worden! Das riecht man ja von weitem – wenn Sie mir wieder den gerichtlichen Vergleich erlauben –, dass die ja nur befangen sein können. Und genauso hat er sich verhalten, der Herr Sektionschef, und, wie ich meine, völlig zu Recht. Er hat gesagt: Ja, liebe Abgeordnete, ihr könnt schon fragen, aber ich meine, ihr seht ja wohl, in welcher Rolle ich bin. – Recht hat er gehabt!
Sie haben es vorgezogen, bei diesen Auskünften, nämlich Non-Auskünften, zu verbleiben. Und wo ist denn Ihr Bericht? – Ich habe eine abweichende Stellungnahme verfasst, die, wie ich meine, sehr sachlich gehalten ist. Da sind Fragen drinnen – und deshalb muss ich auf den Fall selbst nicht mehr so eingehen –, die – und da sage ich, Gott sei Dank gibt es wenigstens dieses Recht noch für den einzelnen Abgeordneten – für alle Ewigkeiten in den parlamentarischen Protokollen drinnen sein werden. Sie wird es weiter verfolgen, dass diese Fragen unbeantwortet geblieben sind. Warum – und jetzt sind wir schon am Ende des dritten Aktes –? Weil Sie es verhindert haben, dass wirklich Auskunftspersonen geladen werden, die tatsächlich etwas zur Sache beitragen können.
Nicht mehr und nicht weniger haben wir verlangt. Und wir haben auch etwas dazu beigetragen, ich gebe zu, das ist nicht die beste Art. Ich habe Herrn Professor Doralt eingeladen, sich zu Verfügung zu halten – für den Ausschuss, nicht für mich privat. Ja selbstverständlich hätten Sie auch die Möglichkeit gehabt, zu fragen, mit einer Mehrheit an Abgeordneten. Hätten Sie doch gefragt!
Nein, Sie haben Ihre Mehrheit nicht dazu benutzt, um etwas zur Aufklärung beizutragen! Sie haben Ihre Mehrheit dazu benutzt, Professor Doralt – diesen Namen darf man ja noch nennen – vor der Tür zu halten, im wahrsten Sinn des Wortes. Er ist draußen am Bankerl gesessen und wäre zur Verfügung gestanden, aber Sie haben das verhindert. Sie haben die Tür des Rechnungshofausschusses zugemauert, obwohl das einer der wenigen Ausschüsse ist, der sogar öffentlich hätte gemacht werden können. Auch das haben Sie verhindert. (Beifall bei den Grünen und der SPÖ. – Abg. Hornek: Sie haben Interviews gegeben, ohne sich um die Sache zu kümmern, weil Sie ins Fernsehen wollten!)
So einfach hätte es sein können. (Abg. Hornek: Sie haben sich zum Fernsehen gestellt, statt zu diskutieren!) – Diese Zwischenrufe werden Sie nicht mehr retten. – So einfach hätten Sie es gehabt! Jetzt wären Sie dann in einer ruhigeren Verfassung gewesen, wenn der Ausschuss für öffentlich erklärt worden wäre – ist ja ein sinnvolles Institut, aber das haben Sie ja zunächst verhindert – und die Auskunftsperson gleich mit.
Ein hervorragender Beitrag, den Sie da geleistet haben! Und was ist das Ergebnis? – Das Ergebnis ist, dass wir einen Rechnungshofbericht haben, der schwere Vorwürfe beinhaltet, und letztlich bleiben Sie mit den Vorwürfen übrig, weil Sie weitere Aufklärungen verhindert haben. Ich sage ja nicht, dass ich die Weisheit mit dem Löffel gegessen habe, aber ich hätte zumindest, einerseits als Oppositioneller, aber andererseits als Ausschussvorsitzender, dazu beitragen wollen, dass wir solche Dinge anständig, wie man so sagt, abarbeiten.
Der Rechnungshofausschuss ist nämlich nicht irgendein Gremium, das wissen Sie. Manchmal hat man den Eindruck, Sie verhalten sich so, also ob das irgendetwas nebenbei wäre (Abg. Scheibner: Jetzt kritisiert er schon wieder den Rechnungshof!), sage ich jetzt einmal ganz vorsichtig, aber es ist nicht irgendein Gremium, und genau solche Dinge könnten dort aufgeklärt werden.
Nationalrat, XXII.GP | 135. Sitzung / Seite 97 |
Unsere Arbeitsweise hat sich in den letzten Jahren doch
gewandelt. Schauen wir uns doch in die Augen! Wir machen ja nicht mehr wegen
jeder Kleinigkeit einen großen Ausschuss, das ist doch falsch. Wir
konzentrieren uns auf ein paar wesentliche Dinge, aber immer dort, wo es
wesentlich wird, treten Sie mit ihrer Mehrheit an und halten alles nieder. Das
war so bei den Abfangjägern, wo die oberste Generalität sich gegen den Ankauf
ausgesprochen hat – vorsichtshalber haben Sie diese pensioniert und dann
nicht mehr ins Parlament eingeladen. Damit wären Sie doch schon in ganz Europa
ablösereif! Ganz Europa würde in solchen Fragen anders vorgehen, nur bei uns
ist so etwas noch möglich. (Beifall bei den Grünen und der SPÖ. – Abg. Hornek:
Weil Sie genau daneben gestanden sind! Voll daneben!)
Mein Eindruck ist, dass die bescheidenen und ohnehin nicht
sehr stark ausgebauten Kontrollrechte, die wir haben oder wo es quasi noch eine
gewisse Tradition gegeben hat, von Ihnen jetzt endgültig zu Grabe getragen
werden. (Abg. Scheibner: Er kritisiert schon wieder den
Rechnungshof!) Überlegen Sie sich das! Es wird nämlich auch das einmal als
produktiver Beitrag sozusagen enttarnt werden in Ihrer Welt, dann nämlich, wenn
man darauf kommt, was nach der Wahl alles aufzuräumen ist. Sie hätten
vorderhand einen Beitrag leisten können. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)
13.35
Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Neudeck. – Bitte. (Abg. Scheibner – in Richtung des auf der Regierungsbank sitzenden Rechnungshofpräsidenten Dr. Moser –: Die Kritik am Rechnungshof tät’ ich mir nicht gefallen lassen, Herr Präsident!)
13.35
Abgeordneter Detlev Neudeck
(Freiheitliche): Herr
Präsident des Rechnungshofes! Herr Bundesminister! Herr Staatssekretär! Meine
Damen und Herren! Es ist natürlich schwer, wenn die Opposition die Arbeit des
Rechnungshofes derartig abwertet, hier im Plenum, aber auch im Rechnungshof. (Widerspruch
bei der SPÖ und den Grünen. – Abg. Dr. Gabriela Moser: Im
Gegenteil! – Abg. Reheis: Aufwertet!) – Kollege
Reheis, das ist doch nicht wahr! Der Kollege Kogler führt den
Rechnungshofausschuss so wie der Seipel das Kunsthistorische Museum, bitte. (Beifall
bei Abgeordneten der Freiheitlichen.) Der glaubt, das ist seine
Privatsache. Er unterbricht, er holt den Doralt, setzt ihn als Spielball der
Opposition vorne hin, will natürlich, dass man ihn gar nicht hineinlässt, weil
dann hat sein Pressedienst und der Pressedienst, den der Kräuter macht, wieder
einen Sinn in der ganzen Geschichte. (Widerspruch bei den Grünen und der
SPÖ.)
Denn: Wie läuft es denn ab im Rechnungshofausschuss? – Der Rechnungshof legt einen Bericht vor. Den arbeiten wir alle durch, und da gibt es sehr viele Dinge zum Nachdenken. Es gibt sehr viele Dinge, die von den kritisierten ... (Ruf bei den Grünen: „Einfach zum Nachdenken“!) – Einfach zum Nachdenken, genau! Es wäre ganz gut, wenn Sie ein bisschen mehr nachdenken würden. (Abg. Öllinger: Eine Schlummersendung für Sie ist das!) – Das ist keine Schlummersendung, um diese Zeit kann man durchaus noch wach sein.
Kollege van der Bellen, wann gehen Sie schlafen? (Abg. Dr. Van der Bellen: Spät!) Bei Ihnen in der Fraktion heißt es, um 9 Uhr kann man keine Sitzung machen, weil Sie dann schon ins Bett gehen. (Heiterkeit bei den Freiheitlichen und der ÖVP.) Also sagen Sie mir nicht, dass man bei „Einfach zum Nachdenken“ schlafen gehen muss. (Abg. Öllinger: Letztklassig!) – Nein, nein! Im Glashaus sitzen und an die Scheiben hauchen, das ist nicht wirklich die richtige Art und Weise. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)
Nationalrat, XXII.GP | 135. Sitzung / Seite 98 |
Aber bleiben wir beim Thema. Sowohl Kollege Kräuter als auch Kollege Kogler haben eigentlich gar nicht beabsichtigt, die Kritik des Rechnungshofes aufzuarbeiten, sondern sie wollen politisches Kleingeld wechseln, sie wollen skandalisieren. Das sehen wir ja allein daran, dass wir immer mit Pressediensten ... (Abg. Reheis: Das brauchen wir nicht! – Abg. Mag. Gaßner: Arbeiten Sie die Kritik auf! – Weitere Zwischenrufe bei den Grünen.) – Was heißt das? „Einfach zum Nachdenken“ ist zum Schlummern, und ihr drei werdet wach? – Das kann nicht sein!
Aber es ist nicht möglich ... (Abg. Rest-Hinterseer: ... Redezeit!) – Na warten Sie einmal! Ich habe viel Zeit. Der Herr Kollege Kogler hat 10 Minuten geredet. Wollen Sie jetzt die Regierung mundtot machen, Frau Kollegin? Oder was ist los? Was ist los?
Meine Damen und Herren, es ist also eine sachliche Arbeit in diesem Ausschuss nicht möglich, weil wir immer über Pressedienste oder über Interviews, die sowohl von Kogler als auch von Kräuter während des Ausschusses gegeben werden, in unserer Arbeit präjudiziert werden.
Wenn Kollege Kräuter hier sagt, in der Wahlzelle wird die Rechnung präsentiert werden, so glaube ich, die Beliebtheitswerte von Bundesminister Grasser sind sehr positiv und liegen weit über den Ihren – wenn Sie überhaupt welche haben; ich weiß nicht, ob Ihre überhaupt schon erhoben wurden.
Zurück zur Sache: Jeder, der im Rechnungshofausschuss geladen wird – durch Mehrheitsbeschlüsse oder einstimmige Beschlüsse –, ist nach seiner Aussage grundsätzlich verdächtig, ob das ein hoher Beamter ist, ob das irgendwelche Auskunftspersonen aus Ministerien oder von Organisationen sind. In dem Moment, wo er nicht das sagt, was die Opposition oder Kogler hören will, ist er verdächtig.
Meine Damen und Herren, natürlich gibt es Kritikpunkte (Abg. Öllinger: Welche?), nicht nur bei diesem Thema, auch bei anderen. Aber in dem Moment, wo man versucht, in sachlicher Arbeit herauszufinden, was man besser machen kann, wollen Sie skandalisieren. Und dafür geben wir uns nicht her! (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)
13.39
Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Schönpass. – Bitte.
13.39
Abgeordnete Rosemarie Schönpass (SPÖ): Sehr geehrte Herren Präsidenten! Herr Minister! Herr Staatssekretär! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich versuche nun, etwas Sachlichkeit in die Debatte über den Rechnungshofbericht zu bringen.
Der vorliegende Rechnungshofbericht betreffend Außenprüfung bei den Finanzämtern ergab, dass im Jahr 2003 im Vergleich zum Jahr 2000 um rund ein Viertel weniger Betriebsprüfungen und Umsatzsteuer-Sonderprüfungen durchgeführt wurden. Die durchschnittlichen Prüfungsintervalle bei den Betriebsprüfungen – das sind die Abstände zwischen zwei Prüfungen – betrugen im Jahr 2004 bei den Großbetrieben vier Jahre und bei den Mittelbetrieben 18 Jahre; die Abstände zwischen den Betriebsprüfungen waren allerdings bundesweit sehr unterschiedlich.
Eine nach statistischen Methoden durchgeführte Schätzung des Rechnungshofes ergab, dass bei fünf überprüften Finanzämtern mit einer Wahrscheinlichkeit von 95 Prozent von den ausgewiesenen Mehrergebnissen höchstens 34 Prozent entrichtet wurden; in vielen Fällen waren die nachgeforderten Beträge von vornherein uneinbringlich.
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Der Rechnungshof überprüfte im Zuge der Außenprüfung der Finanzämter auch die Besteuerungspraxis von Vereinen. Bei den Finanzämtern sind rund 9 700 Vereine steuerlich erfasst. Das sind rund 9 Prozent der in der Vereinsstatistik des BMI ausgewiesenen Vereine, darunter auch der „Verein zur Förderung der New Economy“.
Diesbezüglich prüfte der Rechnungshof sowohl die Schenkungs- und Ertragssteuerpflicht des Vereines als auch die Einkommen- und Schenkungssteuerpflicht des Finanzministers. Hinsichtlich der Einkommensteuerpflicht des Finanzministers ist das Finanzamt zur Ansicht gekommen, dass die Errichtung der Website eine Einkommensteuerpflicht beim Finanzminister auslöst. Auf Grund einer weiteren steuerlichen Bestimmung – Absetzung von Werbungskosten – ergeben sich jedoch keine Auswirkungen für den Minister. – Unklar bleibt nach wie vor, ob der Herr Finanzminister diese Zuwendung gegenüber dem Finanzamt deklariert und entsprechende Werbungskosten abgesetzt hat.
Geschätzte Damen und Herren, ich glaube, wir brauchen uns nicht zu wundern, wenn die Menschen politikverdrossen sind. Ein Minister sollte meines Erachtens ein Vorbild sein und seine Steuern zahlen, so wie jede andere Bürgerin, jeder andere Bürger auch.
Herr Finanzminister, ich fordere Sie hier und jetzt auf: Kommen Sie Ihrer Verpflichtung nach und ziehen Sie Ihre Konsequenzen! (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Neudeck: Jetzt weiß ich, warum Präsident Khol meint, man kann die Reden schriftlich abgeben!)
13.43
Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Von der Regierungsbank aus zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesminister Mag. Grasser. – Bitte.
13.43
Bundesminister für Finanzen Mag. Karl-Heinz Grasser: Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Präsident des Rechnungshofes! Werter Regierungskollege! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Lassen Sie mich inhaltlich beginnen mit den Aussagen, die im Rechnungshof-Prüfbericht enthalten sind, was die Außenprüfung bezüglich der Finanzämter betrifft.
Ich möchte hinzufügen, dass das Ergebnis dieser Prüfung eine Reihe von wertvollen und interessanten Empfehlungen des Rechnungshofes gebracht hat, die für uns Anlass waren, die Effizienz und die Effektivität unserer Organisation weiter zu verbessern.
Ich darf diese Gelegenheit dazu nutzen, Ihnen über die Umsetzung der Punkte zu berichten, die der Rechnungshof empfohlen hat.
Der Rechnungshof hat die Durchführung einer systematischen Personalbedarfsrechnung empfohlen: Wir haben ein entsprechendes Berechnungsmodell zum Personaleinsatz beziehungsweise Personalbedarf bis Ende 2005 erstellt und sind bereits jetzt, im Jänner 2006, mit der Umsetzung der Ergebnisse der Personalbedarfsberechnung beschäftigt.
Zweite Empfehlung: Wir sollen die Prüfungsdichte österreichweit vereinheitlichen: Wir haben daraufhin ein eigenes Steuerungssystem entwickelt, wo wir mit Zielvereinbarungen versuchen, diese österreichweit einheitliche Prüfungsdichte zu erreichen. Einzelne Maßnahmen dazu sind zum Beispiel Intensivierung der Nachbarschaftshilfe der Finanzämter sowie eine gezielte Neuaufnahme von Betriebsprüfern in so genannten „unterprüften“ Finanzämtern, also solchen, die zu wenige Betriebsprüfer haben.
Die dritte Empfehlung war die Optimierung des Einsatzes einer Prüfungssoftware: Dazu muss man sagen, dass wir es in den letzten Jahren überhaupt als Innovation
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geschafft haben, Prüfungssoftware für die Betriebsprüfungen einzusetzen, und wir haben für ein relativ neues Produkt nach der Anregung des Rechnungshofes auch 60 Seminare bundesweit durchgeführt, beziehungsweise wir sind dabei, solche durchzuführen.
Vierte Empfehlung: IT-Unterstützung für die Erstellung von Betriebsprüfungsberichten: Wir sind auch diesbezüglich in der Umsetzung und haben im IT-Verfahren der Betriebsprüfung 2000 ein eigenes Berichtsmodul geschaffen, das bereits seit einem knappen Jahr im Einsatz ist.
Der Rechnungshof hat empfohlen, dass wir Kriterien für die Prüfungswürdigkeit von Fällen und die systematische Erfassung dieser Fälle vornehmen sollen: Auch hier ist die Umsetzung in die Wege geleitet, und wir arbeiten an entsprechenden Grundlagen, was Analysen des Risikoinformationszentrums betrifft.
Der Rechnungshof hat empfohlen, die Risikoanalyse für die elektronische Fallauswahl bei den Umsatzsteuer-Sonderprüfungen vorzunehmen: Auch hier sind wir in Umsetzung und haben die Umsatzsteuer-Risikoanalyse umfassend weiterentwickelt.
Eine weitere Empfehlung lautet, wir sollen die Zeitabstände zwischen zwei Außenprüfungen vermindern und damit die Prüfungsdichte erhöhen: Auch hier haben wir bereits im Jahr 2005 die Prüfungsvielfalt erweitert. Das heißt, wir haben zum Beispiel Ein-Jahres-Prüfungen gemacht, wir haben Nachschauen gemacht, wir haben Kapazitäten aufgestockt – durch Überstunden, durch Neuaufnahmen, durch Qualifizierungen, wo es uns gelungen ist, Leute aus dem Innendienst in den Außendienst und damit in die Betriebsprüfung zu bringen, haben den Zeitabstand zwischen den Außendienstmaßnahmen verkürzt und damit die Generalprävention sicher verbessert.
Ich möchte festhalten, dass wir die Rechnungshof-Prüfberichte im Detail untersuchen, dass wir uns intensiv damit beschäftigen und dass wir sie als wichtiges Instrument zur Verbesserung unserer Organisation auch immer wieder heranziehen.
Was die Verbesserung der eigenen Organisation betrifft, darf ich die Gelegenheit auch dazu nutzen, Ihnen zu berichten – nachdem wir fünf Jahre einer sehr umfassenden Reform der gesamten Finanzverwaltung, der Aufbau- und der Ablauforganisation hinter uns haben, diese Reform von den Mitarbeitern hervorragend mitgetragen und unterstützt wird, wofür ich mich sehr herzlich bedanken möchte, weil wir in der Organisation sehr, sehr viel verändert haben –, was die Eckpunkte dieser Reformen waren, um den Prüfbericht des Rechnungshofes hier in ein Gesamtbild zu kleiden.
Wir haben zum Beispiel den Unabhängigen Finanzsenat geschaffen, was rechtsstaatlich sicher ein wesentlicher Fortschritt in Österreich ist.
Wir haben sieben Finanzlandesdirektionen aufgelöst und damit eine ganze Hierarchie-Ebene herausgenommen und die Prozesse und die Verfahren, die Abläufe damit wesentlich verkürzt.
Wir haben 41 Wirtschaftsraumfinanzämter geschaffen, aber die 80 Standorte unserer Finanzämter aufrechterhalten. Wir haben damit eine grundlegende Neugestaltung der Aufbau- und Ablauforganisation zustande gebracht und eine ganze Reihe von Hierarchien abgebaut.
Wir haben Info-Center mit bundeseinheitlichen Öffnungszeiten
eingerichtet mit dem Ziel, der Steuerzahlerin und dem Steuerzahler sehr klar zu
signalisieren: Wir wollen ein besseres Service erreichen, und wir wollen die
Bevölkerung als Kundschaft auch sehr zuvorkommend behandeln. (Abg. Dr. Puswald:
Als „Kundschaft“!?)
So haben wir beispielsweise als tatsächliche Zäsur auch für die Finanzverwaltung die Aktion „Hol dir dein Geld zurück!“ in den Finanzämtern durchgeführt, einfach mit der
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Intention: Wenn wir streng sind in der Steuereinhebung (Abg. Dr. Kräuter: Mit sich selbst sollten Sie auch einmal streng sein!), dann wollen wir aber auch dort zuvorkommend und entgegenkommend sein und auf die Bürger zugehen, wo sie sich das Geld, das ihnen eigentlich zusteht, nicht entsprechend abholen.
Da sich viele tausend Bürger von der Finanzverwaltung etwa 200 Millionen € zurückgeholt haben, glaube ich, dass das ein sehr großer Dienst ist, den wir hier zustande gebracht haben mit unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, und ich danke ihnen sehr dafür, dass sie diese serviceintensive Aktion mit durchgezogen haben. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)
Meine Damen und Herren! Wir haben die Zollverwaltung umstrukturiert. Wir haben mit der Auflösung der Zollwache einen Beitrag geleistet zur großen Exekutivreform, die Innenminister Strasser begonnen hat umzusetzen und jetzt Frau Bundesministerin Prokop weiter umsetzt, und wir haben eine Reihe von Betrugsbekämpfungs-Vorstößen gemacht, zum Beispiel die Einführung des Reverse Charge bei der Umsatzsteuer.
Wir haben das Beratungsangebot intensiviert – auf „Hol dir dein Geld!“ habe ich bereits hingewiesen –, wir haben auch einen Jungunternehmertag in der Finanzverwaltung durchgeführt, wir haben in der Betrugsbekämpfung eine ganze Reihe von Erfolgen erreichen können.
Ich darf Ihnen anhand von ein paar Leistungskennzahlen abschließend zu diesem Bereich sagen: Mehrergebnisse Außenprüfung: Wir haben im Jahr 2000 begonnen mit einem Mehrergebnis von knapp 1,2 Milliarden €, das Mehrergebnis 2005 betrug über 1,7 Milliarden €. Das heißt, wir liegen um etwa 40 Prozent über den Mehrergebnissen, mit denen wir begonnen haben, was ein deutlicher Hinweis auf die Effizienz und die zusätzliche Effektivität unserer Organisation ist.
Abgabenrückstände – immer wieder auch ein gewerkschaftliches Thema, wenn man sagt: Holt die Abgaben, die Rückstände herein! –: Wir haben einen absoluten Tiefststand bei den Abgabenrückständen im Jahr 2005 erreicht, und es ist uns gelungen, die vollstreckbaren Abgabenrückstände deutlich zu reduzieren.
Die Durchlaufzeit der betrieblichen Veranlagung lag im Jahr 2000 bei 57 Tagen, sie liegt jetzt bei 28 Tagen. Das heißt: Der Zeitraum zwischen der Einreichung einer Erklärung durch einen Betrieb und der Zustellung des Bescheides wurde quasi um 50 Prozent verkürzt.
Arbeitnehmerveranlagung: Wann gibt uns jemand seine Erklärung ab, und wann bekommt er in den Fällen, in denen wir etwas zurückzahlen, das Geld zurück? 45 Tage waren es im Jahr 2000, 28 Tage im Jahr 2005.
Ich glaube, anhand dieser Kennzahlen sehr klar darstellen zu können, dass uns eine sehr umfassende Verbesserung, und zwar nach einer Umorganisation, die erst 2006 und 2007 ihre volle Wirkung haben wird, gelungen ist.
Zum zweiten Teil der Rechnungshofprüfung, meine Damen und Herren, was die Homepage betrifft. – Ich darf das ansprechen, was Abgeordneter Lopatka erwähnt hat, und nochmals Bezug darauf nehmen, dass die Sozialdemokratie unter anderem den Sozialwissenschafter Harald Katzmayr beschäftigt hat für, wie man damals in der „Presse“ lesen konnte, einen Betrag in der Größenordnung von über 100 000 €. (Abg. Dr. Matznetter: Das stimmt ja überhaupt nicht!) Ergebnis dieser Untersuchung war, dass man Karl-Heinz Grasser hart angreifen und nachhaltig desavouieren soll.
Meine Damen und Herren! Genau diesen Weg sind Sie offensichtlich gegangen. Am 13. Juni 2003 hat es Anzeigen bei der Staatsanwaltschaft gegeben: Abgeordneter Cap hat mich angezeigt, Abgeordneter Kräuter hat mich angezeigt, Abgeordneter
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Matznetter hat mich angezeigt,
Abgeordneter Gaßner hat mich angezeigt. Man hat mir steuerlich unkorrektes
Verhalten vorgeworfen, wie man das auch heute unter dem Schutz der
parlamentarischen Immunität wieder gemacht hat. (Abg. Dr. Kräuter:
Der Rechnungshof ...!)
Natürlich war es mir damals ein ganz wichtiges Anliegen, dass man, wenn einem Finanzminister vorgeworfen wird, dass er steuerlich nicht korrekt vorgehen würde, diesen Vorwurf so rasch als möglich bereinigt und aufklärt und die Dinge transparent macht. Deswegen habe ich damals von mir aus ein Auskunftsersuchen an die zwei zuständigen Finanzämter gerichtet und habe gebeten: Schaut euch das an! Ich habe die gesamte Verantwortung delegiert, habe gesagt: An mich ist nicht zu berichten, ich als Betroffener habe damit logischerweise überhaupt nichts zu tun!, und sagt mir: Ist hier korrekt vorgegangen worden oder nicht?
Dieses Auskunftsersuchen, das ja auch Prüfungsgegenstand des Rechnungshofes war, hat das Ergebnis gebracht, dass von meiner Seite absolut korrekt gehandelt wurde.
Meine Damen und Herren! Herr Abgeordneter Kogler hat hier eine Terminologie verwendet – nämlich „Geld zustecken“ –, die er auch nur unter parlamentarischer Immunität verwenden kann, und eine Wortwahl getroffen, die ich sehr bedauere hier im Hohen Haus. Er hat dann auch noch gesagt, man hätte genauer Nachschau halten müssen. – Herr Abgeordneter, „genauer Nachschau halten“: Wir haben zu dieser gesamten Thematik zehn schriftliche Anfragen gehabt, die wir im Detail beantwortet haben.
Ich habe zehn Dringliche Anfragen im Nationalrat zu beantworten gehabt, zwei Dringliche Anfragen im Bundesrat.
Es hat fünf Misstrauensanträge gegeben, was mich betrifft.
Es hat drei mündliche Anfragen in Fragestunden gegeben.
Die Finanzämter – zwei Finanzämter, etwa zehn Bedienstete – haben nicht einmal geprüft, sondern sie haben zweimal geprüft, weil der Rechnungshof darum ersucht hat, dass man sich ganz bestimmte Aspekte nochmals genau anschaut. Deswegen sind die Finanzämter, nachdem sie einmal geprüft hatten, hergegangen und haben diesen Prozess wiederholt, haben ein zweites Mal geprüft.
Die Volksanwaltschaft hat geprüft, was eine Besonderheit insofern ist, als normalerweise die Volksanwaltschaft dann prüft, wenn ein Bürger sagt, er fühle sich vom Staat ungerecht behandelt. Dann prüft die Volksanwaltschaft, um diesem Bürger beizutreten. In meinem Fall hat die Volksanwaltschaft von sich aus begonnen zu ermitteln, sich das anzuschauen, und hat die Richtigkeit des Vorgehens bestätigt.
Der Rechnungshof hat entsprechend die Prüfung durchgeführt; wobei ich auch hier sagen muss, dass mir von meinen Beamten vermittelt wurde, dass es noch nie ein Einzelverfahren, ein Verfahren eine Person betreffend, bei einer Rechnungshofprüfung gegeben hat. Also auch insofern vielleicht eine gewisse Besonderheit.
Meine Damen und Herren! Auf Grund dieser Anzeigen der sozialdemokratischen Politiker haben Justizbehörden ermittelt, die Staatsanwaltschaft hat ermittelt, ein Richtersenat wurde beschäftigt, das Oberlandesgericht wurde beschäftigt, die unabhängige Justiz hat sich das Ganze mehr als zwei Jahre lang im Detail angeschaut und hat im Ergebnis, Herr Abgeordneter, alles zurückgelegt. (Abg. Dr. Matznetter: Sagen Sie, warum!) Ihre Anzeigen wurden zurückgewiesen, und damit haben all diese Institutionen, die zuständigen Verwaltungsbehörden, die Finanzämter, die unabhängige Justiz in zweijähriger Prüfung von Staatsanwaltschaft über Richtersenate und Ober-
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landesgericht, gesagt, dass ich völlig korrekt gehandelt habe, und es haben der Verein und seine Organe völlig korrekt gehandelt.
Meine Damen und Herren von der Sozialdemokratie! Da Sie eine
Reihe von Zwischenrufen machen, darf ich das Ganze für Sie vielleicht noch ein
bisschen unangenehmer machen: Es wurde mir vorgeworfen, Herr Abgeordneter
Matznetter, von Ihnen und von der Sozialdemokratie, dass ich mich persönlich
bereichert hätte. (Abg. Dr. Matznetter: Sie haben die
10 000 S nicht eingezahlt!) So etwas kann ich als Finanzminister
natürlich nicht auf mir sitzen lassen, und ich habe daher die
Sozialdemokratische Partei geklagt. Sie verstecken sich bis heute hinter Ihrer
Immunität und lassen sich vom Parlament nicht ausliefern. (Anhaltende
Zwischenrufe des Abg. Dr. Matznetter.)
Herr Abgeordneter! Die SPÖ wurde mit einem Urteil des Landesgerichtes für Strafsachen Wien am 22. Oktober 2004 verurteilt wegen der Verwirklichung des objektiven Tatbestandes der üblen Nachrede.
Die Sozialdemokratische Partei hat mir vorgeworfen, dass ich ein Abgabenverkürzer sei, was man gemeinhin auch als Steuerhinterzieher bezeichnet. – Die Sozialdemokratische Partei wurde vom Landesgericht für Strafsachen verurteilt wegen der Verwirklichung des objektiven Tatbestandes der üblen Nachrede.
Die SPÖ in Kärnten hat mir vorgeworfen, kriminelle Handlungen gesetzt zu haben. – Die Sozialdemokratische Partei Österreichs, Landesorganisation Kärnten, wurde vom Oberlandesgericht Wien wegen der Verwirklichung des objektiven Tatbestandes der üblen Nachrede verurteilt.
Die SPÖ hat mir ein zweites Mal in Kärnten vorgeworfen, kriminelle Handlungen begangen zu haben. – Sie wurde vom Landesgericht für Strafsachen in Wien wegen der Verwirklichung des Tatbestandes der üblen Nachrede verurteilt.
Die SPÖ hat mir ein weiteres Mal vorgeworfen, Abgaben verkürzt zu haben. – Sie wurde vom Handelsgericht in Wien verurteilt.
Abgeordneter Pilz, der nach mir
sprechen wird, hat mir in anderer Sache, aber durchaus in diesen zwei Jahren,
in denen man mich sehr stark angegriffen hat, Schiebung vorgeworfen. – Er
wurde vom Landesgericht für Strafsachen in Wien verurteilt, und er wurde ebenso
vom Handelsgericht in Wien bezüglich des gleichen Vorwurfes verurteilt. (Abg.
Mag. Kogler: Aber Sie wollen doch nicht sagen, der Rechnungshofbericht
hat damit was zu tun! Er wirft Ihnen ganz andere Sachen vor!)
Daher, meine sehr geehrten Damen und Herren, darf ich Ihnen sagen: Das Einzige, was in dieser Frage übrig geblieben ist, ist nichts anderes als der Versuch einer parteipolitisch motivierten Desavouierung meiner Person, eines parteipolitischen Angriffs, wo man im Ergebnis genau sieht, was übrig geblieben ist, nämlich gar nichts!
Auf der einen Seite also parteipolitische
Attacke, parteipolitische Desavouierung, keine Zurückhaltung auch bei
irgendwelchen Untergriffen – auf der anderen Seite aber haben wir, meine
Damen und Herren, versucht, die Bevölkerung zu entlasten, die Wirtschaft zu
entlasten. Wir haben Rekordbeschäftigung in Österreich, Österreich ist ein
absolutes Vorzeigeland, viele orientieren sich heute an Österreich. Und damit,
meine Damen und Herren, haben wir allen Grund zu einem starken
Selbstbewusstsein und können stolz auf unser Österreich sein. – Vielen
Dank. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)
13.57
Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Gahr. – Bitte.
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13.57
Abgeordneter Hermann Gahr (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Präsident des Rechnungshofes! Herr Bundesminister! Herr Staatssekretär! Meine Damen und Herren! Hohes Haus! Kollege Kogler hat gesagt, es sei „komödiantisch“ zugegangen. – Ich kann Ihnen sagen, Kollege Kogler, die Komödie hat am 20. Juni 2005 begonnen, als dieser Bericht dem Parlament zugewiesen wurde. Sie wurde am 20. Oktober vertagt, am 9. November unterbrochen, am 25. November unterbrochen, am 30. November behandelt, und heute kommt diese Komödie mit sechs Akten zum Abschluss.
Es ist als Einzige Kollegin Schönpass auf den Bericht eingegangen, und Bundesminister Grasser hat die Fragen beantwortet. Alles andere ist Polemik, Skandalisierung und mediale Darstellung. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)
Es ist jedes Mittel recht, diesen Rechnungshofbericht zu diskreditieren! In diesem Rechnungshofausschuss wurden auch massiv die Objektivität, der Stil und das Niveau dieses Ausschusses beschädigt. Ich bin sonst mit Kollegen Kogler, was unsere Gesprächsbasis angeht, recht ordentlich „unterwegs“, aber in diesem Ausschuss und in der Sache Homepage, Kollege Kogler, wurde das Maß übertrieben. Das Ganze hatte keinen Stil, und ich glaube, die politischen Rechte und Grundrechte wurden von Ihnen massiv geschädigt, indem Sie die Vorsitzführung dazu benützt haben, Ihrer Meinung und Ihrem Ansinnen zum Durchbruch zu verhelfen. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)
Es gab bei diesem Prüfungsfall zur Außenprüfung der Finanzämter Ergebnisse, und diese lauten, dass es weniger Prüfungsfälle gibt, dass es trotz weniger Prüfungsfällen Mehrerlöse für das Finanzamt gibt, dass empfohlen wurde, einheitliche Prüfungsintervalle einzuführen, und dass der Rechnungshof eine Erweiterung der Kennzahlen angeregt hat.
Es gab keine Schenkungssteuerpflicht, es gab keine Körperschaftsteuerpflicht. Es gab ein umfassendes transparentes Prüfungsverfahren, und es ist ganz klar: Wir erkennen die Ergebnisse und die Entscheidungen der unabhängigen Gerichte an – Sie im Gegensatz dazu wollen das nicht akzeptieren und immer wieder in Frage stellen, und das kann auch nicht in Ordnung sein! (Beifall bei der ÖVP.)
Fakt ist: Der Rechnungshof hat geprüft. Fakt ist: Die Opposition stellt die Prüfungsergebnisse in Frage. Fakt ist, dass es in diesem Bericht nur ein Ziel gab, nämlich dem Bundesminister zu schaden. Ich bin nicht sein Pflichtverteidiger, er hat sich heute hier selbst verteidigt, ich wünsche mir nur eines, Kollege Kogler: Wir sollten im Rechnungshofausschuss wieder mehr Stil und Niveau walten lassen, wir sollten nicht Skandale produzieren, um uns dann selbst vor der Bevölkerung rechtfertigen zu müssen! So kann der Stil nicht sein. Ich wünsche Ihnen, Herr Kollege Kogler, mehr Gefühl und Niveau und mehr Vernunft bei der Vorsitzführung. – Danke. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen. – Abg. Dr. Matznetter: Das sagen Sie aber dem Minister ...!)
14.01
Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dr. Pilz. Ich erteile es ihm.
14.01
Abgeordneter Dr. Peter Pilz (Grüne): Meine sehr verehrten Damen und Herren! Auf Seite 46 stellt der Rechnungshof – nicht der Ausschussvorsitzende oder ein einfaches Mitglied dieses Ausschusses, sondern der Rechnungshof – Folgendes fest:
„Der RH bemängelte, dass die für das Vorliegen einer Schenkungssteuerpflicht erheblichen Tatbestandsmerkmale – insbesondere die objektive Bereicherung des Bedach-
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ten und der subjektive Bereicherungswille beim Zuwendenden nur unzureichend erhoben wurden.“
Was heißt das? – Da gibt es eine Behörde, an deren Spitze der Finanzminister und gleichzeitig derjenige steht, gegen den erhoben wird. Diese Behörde stellt sich die Frage: Ist die Spitze dieser Behörde steuerpflichtig? Dann stellt der Rechnungshof fest, dass „die objektive Bereicherung“ des Finanzministers und „der subjektive Bereicherungswille“ bei der Industriellenvereinigung „unzureichend erhoben wurden“. Was heißt das? – Das Finanzamt hat „unzureichend erhoben“, ob sich der Finanzminister bereichert hat. Es hat „unzureichend erhoben“, ob die Industriellenvereinigung damit eine Absicht, eine Bereicherungsabsicht nämlich des Finanzministers, verfolgt hat. Das stellt der Rechnungshof fest.
Wenn Sie mehr wollen, wenn Sie ein härteres, ein vernichtenderes Urteil einer öffentlichen Körperschaft wollen, Herr Finanzminister, dann könnte das nur noch ein Strafgericht tun. Der Rechnungshof ist bis an die Grenzen des Feststellbaren gegangen. Das heißt, es steht hier fest – auch in diesem Punkt, Herr Finanzminister, haben Sie dem Hohen Haus bei Ihrem heutigen Rechtfertigungsversuch wieder einmal die Unwahrheit gesagt; ich ersuche, auch diesbezüglich das Protokoll herbeizuschaffen und prüfen zu lassen –, dass die Frage Ihrer persönlichen Bereicherung nicht oder unzureichend geprüft worden ist!
Jetzt kommen wir zu den Fakten, zu der ganz einfachen Geschichte. Es handelt sich ja – und das ist ein Ausnahmefall in der Zweiten Republik und zu Zeiten dieser Bundesregierung – um eine ausgesprochen einfache, sehr einfach nachzuerzählende Geschichte.
Am Anfang steht der Generalsekretär der Industriellenvereinigung, der öffentlich erklärt, er habe dem Finanzminister Geld gegeben, weil er mit seiner Politik einverstanden sei und diese Politik unterstützen wolle. – So öffentliche Erklärungen in „profil“-Interviews von Lorenz Fritz, die wörtlich viele Male wiederholt wurden, auch in diesem Haus.
Daraufhin wird im Namen des Finanzministers mit dem Geld und mit einer eindeutigen subjektiven Bereicherungsabsicht seitens der Industriellenvereinigung – also diese Frage scheint positiv klärbar zu sein, die der Rechnungshof hier aufwirft; aber derzeit offensichtlich nicht durch ein österreichisches Finanzamt – ein Verein eingerichtet. Wer sitzt im Verein? – Der Chef ist sein Kabinettchef, andere Kabinettsmitglieder und ein Sektionschef, der für den Vollzug des Steuerrechtes im Ministerium und als Rechnungsprüfer für die Finanzen des Vereins zuständig ist. (Abg. Öllinger: Super! – Abg. Mag. Kogler: Also ich find’ das super!) Also ein Verein wie jeder andere, österreichische Vereine schauen ja im Regelfall so aus: ein Kabinettchef, die anderen Mitglieder des Kabinetts, ein Sektionschef. Aber gut, all das ist noch nicht rechtswidrig, mit Ausnahme der subjektiven Bereicherungsabsicht der Industriellenvereinigung im Zusammenhang mit anderen Datenmerkmalen.
Dann wird das Geld für die bekannte Homepage verbraucht, die nie zur Gänze freigeschaltet wurde; nämlich ab einem bestimmten Zeitpunkt, und das war eine Beantwortung einer Dringlichen Anfrage durch den Finanzminister, die uns alle auf die Affäre erst aufmerksam gemacht hat. Bestimmte Teile wurden nie freigeschaltet, und für den freigeschalteten Teil sind Aufträge vergeben worden. An wen sind die Aufträge vergeben worden? – An persönliche Freunde und Schulkollegen des Finanzministers! Schulfreund Jandl mit der Firma FirstInEx ist beauftragt worden, die Website zu erstellen. Freund Meischberger ist beauftragt worden, andere Leistungen für die Website zu erstellen. Es gibt noch zwei, drei weitere Freunde, Sie kennen die Liste, sie
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wurde schon etliche Male in diesem Haus vorgelegt. (Abg. Dipl.-Ing. Scheuch: Herr Pilz, das könnte Ihnen nie passieren, weil Sie haben keine Freunde!)
Dann bezieht der Finanzminister Honorare, Vortragshonorare. Immer, wenn er Vorträge hält, sagt er vorher: Ich halte den Vortrag, wenn auf ein persönliches Konto, auf dem Karl-Heinz Grasser draufsteht, eine bestimmte Summe überwiesen wird. Das lässt sich etwa aus der Buchhaltung der Bank Austria genau nachvollziehen.
Er will eine Stiftung einrichten, und es ist zu wenig Geld da. Woher bekommt die Stiftung plötzlich Geld? – Vom Verein, der die Website betreut.
Nächster Punkt, das lässt sich fortsetzen, und wir kommen immer mehr ins Detail: Das Ganze landet jetzt ungefähr zur gleichen Zeit bei Finanzämtern und bei der Staatsanwaltschaft. Als einer der Ersten bekommt es der damalige Leiter der Wirtschaftsgruppe der Staatsanwaltschaft Wien Dr. Erich Müller auf den Tisch.
Dr. Müller – das ist bis jetzt öffentlich gar nicht bekannt – hält in der Stellungnahme der Wirtschaftsgruppe der Staatsanwaltschaft schriftlich fest, dass nicht nur eine Steuerpflicht vorliegt, sondern die gerichtliche Wertgrenze eindeutig überschritten ist und daher der Verdacht auf Steuerhinterziehung eindeutig und klar begründet ist.
Dann kommt die Angelegenheit zum weisungsgebundenen Staatsanwalt, der ausschließlich für politische Fälle, Spitzelaffäre, Haider, Stadler und jetzt in mehreren Facetten Karl-Heinz Grasser, zuständig ist, zu Staatsanwalt Klackl. Dieser bekommt von seinem Minister einen eindeutigen Hinweis, dass am Ende dieses Verfahrens die Einstellung herauszukommen habe. Der Staatsanwalt tut alles, damit eingestellt wird, macht nur einen Fehler. Damit es überhaupt einen Grund dafür gibt, dass ein Einstellungsverfahren geführt wird, muss zuerst eine Steuerpflicht festgestellt werden. Der Staatsanwalt, der einstellen will, stellt die Steuerpflicht fest und will dann einstellen. Das bemerken unabhängige Richter des Landesgerichtes Wien, die den Akt an sich ziehen und sagen: Nein, wir zwingen dich mit Beschluss, einen Gutachter zu beauftragen und das Verfahren zu führen! Zur Überraschung des Staatsanwaltes stellt der Gutachter fest, dass die gerichtliche Wertgrenze bei weitem überschritten ist. Der Staatsanwalt beschließt darauf, wieder einzustellen.
Ein nächster Richtersenat zieht das Verfahren an sich und sagt: So geht es nicht, das ist nicht rechtsstaatlich! Noch einmal von vorne.
Beim dritten Versuch gibt es schlicht und einfach keine unabhängige richterliche Instanz mehr, die sich wehren könnte – das Verfahren wird eingestellt. Jetzt ist von der Staatsanwaltschaft Wien schwarz auf weiß bewiesen, dass eine Steuerpflicht besteht.
Zu diesem Zeitpunkt ist aber schon längst der Staatssekretär aufgetreten, hat einen stellvertretenden Sektionsleiter organisiert, der wieder einen nicht mehr gültigen Kommentar zum deutschen Einkommensteuerrecht organisiert hat, die Beamten der zuständigen Finanzämter zu sich zitiert hat und ihnen gesagt hat: Wir machen jetzt eine kleine Ausnahme, die Finz-Ausnahme. Diesmal gilt nicht das österreichische Einkommensteuerrecht, sondern ein nicht mehr gültiger Kommentar zum deutschen Einkommensteuerrecht; nicht, weil es sich um einen nicht mehr gültigen deutschen Finanzminister handelt, sondern deshalb, weil das Ergebnis am Ende dasselbe sein muss wie das des Staatsanwalts, mit der kleinen begründeten Hoffnung, dass es niemanden in der ÖVP stört, wenn der eine sagt, es bestehe Steuerpflicht, damit er einstellen kann, und der andere sagt, es bestehe keine Steuerpflicht, damit er keinen Bescheid ausstellen muss. – So schaut es aus.
Das sagt einiges aus über die Spitze des Finanzministeriums, aber das sagt viel mehr darüber aus, in welcher Art und Weise zwei Regierungsparteien mit einem Finanzministerium und mit einem Justizministerium umgehen. In jedem Rechtsstaat der Welt
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würde ein Finanzminister vom Schlage Karl-Heinz Grassers nicht auf der Regierungsbank, sondern auf der Bank eines Straflandesgerichtes sitzen. Das ist selbstverständlich. (Beifall bei den Grünen. – Rufe bei der ÖVP: He, he, he!)
Was am Ende eines Gerichtsverfahrens herauskommen würde, dass kann nur ein unabhängiges Gericht beurteilen, das kann kein Nationalrat beurteilen. Aber dafür zu sorgen, dass ein seriöses rechtsstaatliches Gerichtsverfahren trotz Grasser, trotz Justizminister, trotz Finanzminister, trotz Sektionschefs, trotz weisungsgebundenem Staatsanwalt möglich sein muss, das ist Aufgabe des Nationalrates. Es ist Aufgabe des Nationalrates, darauf zu achten, dass das Weisungsrecht, die Interventionsmöglichkeiten, die politische Macht nicht missbraucht werden. Und das ist genau das, worüber wir hier sprechen. (Beifall bei den Grünen. – Abg. Dr. Mitterlehner: Danke!)
Ist dieser Nationalrat mit Hilfe eines seriösen und ausgezeichneten und bis an die Grenzen, wo eigentlich die Strafjustiz einsetzen müsste, gehenden Berichtes, sind diese beiden Körperschaften, der Nationalrat und sein Organ, der Rechnungshof, heute noch in der Lage, aus ihren Feststellungen Konsequenzen zu erzwingen, oder gibt es Regierungsparteien, die signalisieren: In dieser Republik kann sich die Macht über alle Gesetze hinwegsetzen, in dieser Republik gilt das Prinzip, ein Finanzminister ist der einzige, der keine Steuern zahlt, in dieser Republik gilt das Prinzip, wenn es gegen Minister der ÖVP oder der Freiheitlichen Partei oder des BZÖ geht, dann wird der Rechtsstaat systematisch außer Kraft gesetzt!?
Das ist die Frage, die Ihnen zu stellen wäre. Daher diskutieren wir längst keinen Fall Karl-Heinz Grasser mehr – wir diskutieren einen Fall Wolfgang Schüssel! (Beifall bei den Grünen und der SPÖ.) Das ist nicht die politische Kultur allein von Karl-Heinz Grasser, das ist die politische Kultur von Bundeskanzler Wolfgang Schüssel: das Außerkraftsetzen des Rechtsstaates, um seine Freunde in der Regierung zu schützen! (Abg. Gahr: Das sind Unterstellungen, Herr Kollege Pilz!) Darum geht es, und das ist die politische Verantwortung. (Weitere Zwischenrufe bei der ÖVP.)
Wenn man jemanden deckt, wenn man bereit ist, alles unter den Teppich zu kehren, dann darf man vom Finanzminister nicht erwarten, dass er sagt: Nein, bitte, ich möchte, dass das aufgedeckt wird!, aber vom Bundeskanzler! Vom Bundeskanzler darf man nicht nur, sondern man muss erwarten, dass er den österreichischen Rechtsstaat vor Finanzministern wie Karl-Heinz Grasser und Staatssekretären wie Herrn Finz in Schutz nimmt. (Abg. Ellmauer: Wer schützt uns vor Pilz?) Wir sind so weit, dass der Rechtsstaat diesen Schutz braucht.
Genau darum geht es, meine Damen und Herren! Der Rechnungshof hat mit seinem Bericht einen wichtigen Beitrag zur Aufrechterhaltung der Rechtsstaatlichkeit in Österreich geliefert. Mehr kann der Rechnungshof nicht tun. Der Nationalrat hat diesen Bericht angenommen, diskutiert ihn und hätte jetzt an und für sich die Aufgabe, das, was es an politischen Konsequenzen geben könnte und müsste, auch möglich zu machen.
Wenn schon die Strafjustiz nicht ermitteln darf, wenn schon die Finanzbehörden keine positiven Entscheide ausstellen können (Abg. Mag. Regler: Was heißt das? Es ist eingestellt!), dann muss es möglich sein, die politischen Hindernisse, die den Rechtsstaat funktionsunfähig machen, zu beseitigen. Wenn diese Hindernisse Wolfgang Schüssel und Karl-Heinz Grasser heißen und eine Mehrheit des Nationalrates dazu nicht bereit und nicht imstande ist, dann wird das eine Mehrheit der österreichischen Bevölkerung tun müssen.
Wenn der Rechtsstaat nicht arbeiten kann, dann bedarf es eines eindeutigen politischen Signals. Wir als Opposition werden weiter versuchen, dem Rechnungshof, seinen Berichten und seinen Feststellungen eine Chance zu geben. Wenn die Mehrheit
Nationalrat, XXII.GP | 135. Sitzung / Seite 108 |
uns daran hindert, dass das gemeinsam
umgesetzt wird, dann gibt es nur eine große Hoffnung: dass sich die politischen
Verhältnisse auch in diesem Punkt so ändern (Abg.
Dipl.-Ing. Scheuch: So wie in
Oberösterreich!), dass das politische Regime Schüssel/Grasser in dieser Art
und Weise den österreichischen Rechtsstaat nicht mehr behindern kann. (Beifall
bei den Grünen und der SPÖ. – Abg. Dipl.-Ing. Scheuch: Schauen Sie nach Oberösterreich!)
14.15
Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächste Rednerin zu Wort
gemeldet ist Frau Abgeordnete Tamandl. – Bitte. (Abg. Mag. Regler:
Jetzt wird es wieder sachlich!)
14.15
Abgeordnete Gabriele Tamandl (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Präsident des Rechnungshofes! Herr Bundesminister! Herr Staatssekretär! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ich höre von meiner Fraktion, jetzt wird es wieder sachlich – selbstverständlich wird es jetzt wieder sachlich. Ich gehe auf die Gebarungsprüfung des Rechnungshofes ein, die sich auf die Betriebsprüfungsabteilungen bei den Finanzämtern erstreckt hat. Die Überprüfung umfasste schwerpunktmäßig fünf Finanzämter. Im Zuge dessen untersuchte der Rechnungshof, inwieweit die Betriebsprüfungen ihre Aufgaben erfüllen, nämlich für eine gleichmäßige Besteuerung zu sorgen beziehungsweise Verkürzung von Abgaben zu verhindern, inwieweit die Auswahl der Prüffälle und die zur Verfügung stehenden Kontroll- und Steuerungssysteme geeignet waren, diese Zielsetzungen zu unterstützen, und inwieweit die auf Grund von Betriebsprüfungen vorgeschriebenen Abgabennachforderungen entrichtet wurden.
Der Rechnungshof kritisierte beispielsweise, dass die Zahl der Betriebsprüfungen und Umsatzsteuersonderprüfungen im Jahr 2003 gegenüber 2000 um ein Viertel gesunken ist, sowie die Entwicklung und Einbringung der Mehrergebnisse.
Durch eine verbesserte Risikoanalyse ist es jetzt so, dass weniger Prüfungen stattfinden, dadurch aber die richtigen Fälle geprüft werden, was bedeutet, dass sich manchmal natürlich auch das Mehrergebnis entsprechend entwickelt. Zur Kritik des Rechnungshofes, zu seiner Einschätzung, dass von rund 95 Prozent der ausgegebenen Mehrergebnisse lediglich 34 Prozent entrichtet wurden, muss man leider Gottes feststellen, dass die Finanzverwaltung zur Festsetzung von Abgaben verpflichtet ist. Das heißt, selbst wenn man weiß, dass die Abgaben, die als Mehrergebnis festgestellt sind, nicht einbringlich sind, muss man sie trotzdem feststellen. Das dient zum Beispiel auch dazu, betrügerische Unternehmen aus dem Verkehr zu ziehen, indem man gegen sie etwa einen Konkursantrag einbringt. Somit ist es notwendig, auch Mehrergebnisse einzubuchen.
Nur ein Drittel der Einbringlichkeit von Mehrergebnissen – das ist meines Erachtens nicht wirklich ein repräsentativer Querschnitt von fünf Finanzämtern, wo 503 Fälle dieser Analyse unterzogen worden sind, weil wir in Österreich 81 Finanzämter haben und das meines Erachtens weder für die fünf geprüften Finanzämter noch für alle österreichischen Finanzämter besonders repräsentativ sein kann.
Das Finanzministerium nimmt – der Herr Finanzminister hat es angesprochen – die Ergebnisse des Wahrnehmungsberichtes sehr ernst. Es ist erfreulich, dass die Empfehlungen und Kritikpunkte des Rechnungshofes durch das Bundesministerium für Finanzen bereits größtenteils überprüft, verbessert und auch umgesetzt wurden, beispielsweise bei der Reform der Finanzverwaltung mit der Aufstockung der Betriebsprüfer um insgesamt 300 Personen. Viele Empfehlungen sind also umgesetzt, und das ist erfreulich.
Nationalrat, XXII.GP | 135. Sitzung / Seite 109 |
Ich hoffe, dass meine Nachredner in dieser sachlichen Art
und Weise fortfahren und nicht wieder polemisieren, wie wir das bisher gehört haben.
(Beifall bei der ÖVP.)
14.18
Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Zu Wort gemeldet ist Herr
Abgeordneter Mag. Gaßner. Ich erteile es ihm. (Abg. Mag. Regler – in Richtung des sich zum Rednerpult
begebenden Abg. Mag. Gaßner –: Bleib sachlich!)
14.18
Abgeordneter Mag. Kurt Gaßner (SPÖ): Wieso so weinen nach Sachlichkeit? Wir sind sachlich, nur sollten wir die Sache endlich einmal angehen. – Herr Präsident! Herr Präsident des Rechnungshofes! Herr Finanzminister! Herr Staatssekretär! Ich habe leider zu wenig Zeit, um das wirklich auszuwälzen, aber folgende drei Punkte ganz kurz:
Das Finanzamt für Gebühren und Verkehrssteuern in Wien hat festgestellt, wenn ein Verein satzungsgemäß Zuwendungen verwendet, dann ist das schenkungssteuerfrei. Der Finanzminister hat dasselbe in seiner Anfragebeantwortung wiederholt. – Gut, soll so sein. In den Satzungen des „Vereins zur Förderung der New Economy“ waren allerdings die Errichtung und der Betrieb einer Homepage nur bis Ende 2001 enthalten. 2002 wurde dieser Vereinszweck gestrichen. 2002 ist allerdings die Homepage in Betrieb gegangen. Das heißt also, dass ab 2002 die Schenkungssteuerpflicht gegeben ist oder gegeben sein müsste, wenn es nach den Satzungen geht.
Sehr geehrte Damen und Herren vor allem von den Regierungsparteien: Es ist allerdings keine Schenkungssteuer bezahlt worden, obwohl sowohl derjenige, der zahlt, als auch derjenige, der empfängt, dazu verpflichtet sind. Eine interessante offene Frage. – So viel jedenfalls zu Ihrer „Sachlichkeit“.
Der Herr Finanzminister hat in seinen Ausführungen erwähnt, dass er durch die Reform der Finanzämter einiges geschafft hätte und auch den so genannten Unabhängigen Finanzsenat eingeführt hat. – In der Tat: ein interessantes Instrument, Herr Finanzminister, denn genau dieser Unabhängige Finanzsenat in Linz hat sich in einem absolut vergleichbaren Fall genau gegen Ihre Darstellung in Ihrer Anfragebeantwortung ausgesprochen. In diesem Fall ist es gleichfalls darum gegangen, ob Gelder satzungsgemäß verwendet wurden. Der Berufungswerber hat Berufung eingelegt, und der Entscheid des Unabhängigen Finanzsenates lautete – ich darf zitieren –:
„Tatsächlich kann es auf die Satzung nicht ankommen, denn dann hätten es Vereine und Kapitalgesellschaften in der Hand, den Umfang ihrer Steuerpflicht beliebig zu bestimmen (dazu Doralt, ...)“ – Das sagt der Unabhängige Finanzsenat. Und er sagt dann weiter:
„Der Unabhängige Finanzsenat schließt sich der Rechtsansicht Doralts, wonach es bei der Beurteilung der Schenkungssteuerpflicht tatsächlich auf die Satzung der zuwendenden Kapitalgesellschaft nicht ankommen kann, an, sodass der Hinweis der Berufungswerberin auf die parlamentarische Anfragebeantwortung des Bundesministers für Finanzen vom 10. Oktober 2003 ... ins Leere geht.“ – Also eine unabhängige Entscheidung eines Finanzamtes, Herr Finanzminister!
Und ein Letztes: Sie, Herr Finanzminister, haben mir im Ausschuss betreffend Ihre Einkommensteuerpflicht und Erklärung Ihrer Werbungskosten gesagt, dass Sie nicht verpflichtet seien, das zu sagen, das unterliege dem Steuergeheimnis.
Herr Finanzminister! Wenn alles okay ist, warum versteckt sich der Finanzminister der Republik Österreich hinter dem Steuergeheimnis? Eine ganz einfache Frage, die Sie beantworten sollten! (Beifall bei der SPÖ.)
14.22
Nationalrat, XXII.GP | 135. Sitzung / Seite 110 |
Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Von der Regierungsbank aus zu Wort gemeldet hat sich Herr Staatssekretär Dr. Finz. – Bitte.
14.22
Staatssekretär im Bundesministerium für Finanzen Dr. Alfred Finz: Sehr verehrter Herr Präsident! Sehr verehrter Herr Präsident des Rechnungshofes! Sehr verehrter Herr Minister! Hohes Haus! Mir wurde diese Angelegenheit am 20. Juni 2003 vom Herrn Finanzminister Grasser weisungsfrei übertragen. Diese Weisungsfreiheit hätte sich schon allein aus den Befangenheitsbestimmungen ergeben. Also ich war dazu verpflichtet, weisungsfrei zu handeln.
Nachdem am 23. und 24. Juni 2003 zwei Auskunftsersuchen vorlagen und für diese Auskunftsersuchen eine relativ kurze Beantwortungsfrist gegeben war, nämlich acht Wochen, habe ich den Herrn Präsidenten der Finanzlandesdirektion Wien/Niederösterreich/Burgenland zu mir gebeten und ihn, nachdem Sommer war, gefragt, wie er das mit seinen Personalkapazitäten schaffen kann, und er hat gesagt, er werde dafür Sorge tragen. Ich habe ihm aufgetragen, ich möchte keine Zwischenergebnisse haben, ich möchte auch keine Namen der Referenten haben, aber ich möchte, bevor diese Auskunftsbeantwortung hinausgeht, den Erledigungsentwurf sehen, damit ich meine politische Verantwortlichkeit wahrnehmen kann. – Es ist dann genau so geschehen.
Es haben sich – damit sich die entsprechenden Behörden aufeinander abstimmen – in einer gemeinsamen Sitzung ungefähr zehn Personen bei der Finanzlandesdirektion Wien getroffen: die Spitzen des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrssteuern, die Spitzen des Finanzamtes für den 4., 5. und 10. Bezirk sowie der so genannte Fachbereich; das ist eine Einrichtung in der Finanzverwaltung, der zur Beratung der Finanzämter zur Verfügung steht. Das waren also Experten für die einzelnen Steuerbereiche, um eine einheitliche Auslegung der Steuergesetze sicherzustellen. Dieses Gremium hat sich ohne mein Wissen beraten und ist zu einem gemeinsamen Ergebnis gekommen. Dieses gemeinsame Ergebnis wurde mir dann am 10. Juli 2003 vorgelegt – und nach Prüfung dieses gemeinsamen Ergebnisses, vor allem nach Prüfung der steuerrechtlichen Begründungen habe ich dann diese Erledigung frei gegeben.
In der Frage des „Vereins zur Förderung der New Economy“ wurde geprüft nach dem Schenkungssteuerrecht, nach dem Körperschaftsteuerrecht und nach dem Umsatzsteuerrecht. Hinsichtlich des Auskunftsersuchens an Bundesminister Grasser wurde das – das ist heute schon erläutert worden – in Bezug auf die Einkommensteuerfrage genau untersucht.
Sie, Herr Abgeordneter Gaßner, zitieren immer einen
Professor – so, als ob es keinen anderen geben würde –, nämlich Herrn
Professor Doralt. (Abg. Faul:
Viele unabhängige gibt es nicht!) Es gibt zum Beispiel auch Herrn
Universitätsprofessor Dr. Michael Lang, Ordinarius für Steuerrecht an der
Wirtschaftsuniversität Wien, und der hat dieses Ergebnis für vollkommen
schlüssig und in Ordnung befunden. Also es gibt auch noch andere Professoren. (Zwischenruf
des Abg. Dr. Puswald.)
Ich weise den Ausdruck, dass ich ein „Weißwäscher“ wäre, nochmals auf das Schärfste zurück! Ich habe in dieses Verfahren nie in irgendeiner Form eingegriffen! (Beifall bei der ÖVP. – Zwischenrufe bei der SPÖ.)
Der Vorwurf „Weißwäsche“ beinhaltet implizit den Vorwurf an die Beamtenschaft, dass sie gesetzwidrig gehandelt hätte; darauf möchte ich Sie aufmerksam machen und betonen: Ich stelle mich vor die Beamten, die wirklich gründlich diese Sache durchgearbeitet haben! Als der Rechnungshof geprüft hat, haben diese beiden Finanzämter von sich aus nochmals den Fall aufgenommen, haben ihn nochmals durchgeprüft und sind zur selben bisherigen Auffassung gekommen!
Nationalrat, XXII.GP | 135. Sitzung / Seite 111 |
Der Hinweis auf andere Fälle greift insofern nicht, als immer die einzelnen Voraussetzungen im Detail zu prüfen sind, und man kann nicht oberflächlich und von außen einen Steuerfall mit dem anderen vergleichen. – Danke. (Beifall bei der ÖVP. – Zwischenruf des Abg. Dr. Kräuter.)
14.27
Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächster Redner zu Wort
gemeldet ist Herr Abgeordneter Prinz. – Bitte. (Abg. Dr. Puswald:
Entschuldigung, der Staatssekretär ist offenbar nicht involviert ...!)
14.27
Abgeordneter Nikolaus Prinz (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Finanzminister! Herr Staatssekretär! Herr Rechnungshofpräsident! Meine Damen und Herren! Nach einer Reihe von Unterbrechungen in den Sitzungen des Rechnungshofausschusses ist es nunmehr möglich, im Plenum den Bericht zur Außenprüfung der Finanzämter zu diskutieren und auch abzuschließen.
Zur Thematik Homepage lassen Sie mich kurz Stellung nehmen: Der finanzielle Aufwand dafür war sicherlich hoch, ich meine aber, es gibt auch durchaus andere Themen, als dass man sich ständig mit Themen befasst, die rechtens abgelaufen sind, was durch die Intensität der verschiedenen Prüfungen entsprechend bestätigt wird.
Zwei Finanzämter haben zwei Mal geprüft. Die Volksanwaltschaft hat sich damit beschäftigt. Die Justizbehörden haben sich damit beschäftigt. Dringliche Anfragen im National- und Bundesrat, entsprechende Beschäftigung im Rechnungshof damit! Und all diese Prüfungen haben ergeben, dass alles korrekt abgelaufen ist!
Wäre es da nicht vielmehr angebracht, über die Schuldenpolitik der SPÖ zu diskutieren?! Während der Regierungszeit der SPÖ, und zwar in den Jahren von 1970 bis 1986, ist die Staatsschuldenquote um 280 Prozent gestiegen! Als Folge dieser enormen Verschuldung zahlen wir heute noch 7 Milliarden € Zinsen pro Jahr (Abg. Öllinger: Das darf nicht wahr sein!), ohne dabei einen Euro an Schulden zu tilgen; Gelder, die für Wirtschaft und Wachstum, für Standortsicherung, Forschung und so weiter viel effizienter eingesetzt werden könnten!
Weiteres Beispiel: ÖIAG. Diese hat sich in den letzten Jahren von der Schuldenholding zu einem guten und profitablen Beteiligungsunternehmen entwickelt. Seit dem Jahre 2000 wurden 6,3 Milliarden Schulden abgebaut; die ÖIAG ist de facto schuldenfrei!
Diese Bundesregierung hat es geschafft, die Staatsverschuldung in Grenzen zu halten und für die Zukunft, für die nächsten Generationen eine solide Basis zu schaffen, und dennoch wurden auch Mittel erwirtschaftet für – ich darf hier nur kurz anführen – zum Beispiel Konjunkturpakete, Steuerreform, Wachstum und Forschung, Beschäftigung. Dadurch hat sich Österreich in Europa im Spitzenfeld positionieren können. Das alles unter der Federführung von Bundeskanzler Dr. Wolfgang Schüssel und Finanzminister Karl-Heinz Grasser! (Beifall bei der ÖVP.)
Meine Damen und Herren! Der Budgetvollzug 2005 bestätigt diese gute Politik! – In Wirklichkeit hat lediglich die Opposition ein Problem mit dieser guten Politik in Österreich! (Beifall bei der ÖVP.)
14.29
Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Zu Wort gemeldet hat sich der Herr Präsident des Rechnungshofes Dr. Moser. – Bitte.
Nationalrat, XXII.GP | 135. Sitzung / Seite 112 |
14.30
Präsident des Rechnungshofes Dr. Josef Moser: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Ich möchte mich einleitend sehr herzlich bei Ihnen bedanken, dass die Bewertung der Arbeit des Rechnungshofes auch in Bezug auf die vorliegenden Prüfungsergebnisse äußerst positiv ausgefallen ist, und diesen Dank möchte ich auch an die Mitarbeiter weitergeben und darauf hinweisen, dass natürlich der Dank beziehungsweise die positiven Erwähnungen sehr wohl zur Reputation des Rechnungshofes beitragen.
In diesem Zusammenhang möchte ich auch darauf hinweisen, dass der vorliegende Wahrnehmungsbericht nicht nur die Homepage beinhaltet, sondern insgesamt sieben Prüfungsergebnisse, wobei natürlich die Außenprüfung bei den Finanzämtern diejenige ist, die in der Öffentlichkeit am meisten diskutiert worden ist.
Ich möchte auch darauf hinweisen, weil es erwähnt wurde, dass in dem Fall eine Einzelfallprüfung durch den Rechnungshof vorgenommen wurde: Das ist nicht der Fall. Es ist so, dass es sich um eine Außenprüfung der Finanzämter handelt, wo als solches seitens des Rechnungshofes geprüft wurde, inwieweit die Finanzämter der Gleichmäßigkeit der Besteuerung Rechnung tragen und ob verhindert wird, dass es zu einer Verkürzung der Abgaben kommt, und darüber hinaus, ob die Kontroll- und Steuerungsinstrumente ausreichen, um die Gleichmäßigkeit beziehungsweise den Abgabenerfolg gewährleisten zu können.
Nachdem also in dem Bereich bereits Frau Abgeordnete
Schönpass diesbezüglich die Empfehlungen und die Festhaltungen des
Rechnungshofes dargelegt hat, brauche ich das, so denke ich, nicht näher in
meiner Rede auszuführen, möchte aber in dem Zusammenhang positiv erwähnen, dass
gerade, was auch der Herr Finanzminister
heute erwähnt hat und auch im Rahmen des Stellungnahmeverfahrens herausgekommen
ist, den Empfehlungen des Rechnungshofes in dieser Hinsicht weitestgehend
nachgekommen wurde beziehungsweise laut Zusage auch nachgekommen wird. Ich
denke, dass dadurch der Rechnungshof einen maßgeblichen Beitrag zur Sicherung
des Abgabenaufkommens und auch zur Gleichmäßigkeit der Besteuerung beigetragen
hat.
Der zweite Punkt
dieser Prüfung war natürlich die Prüfung Richtung Gleichmäßigkeit der
Besteuerung, und auch da ist hervorgekommen, dass es regionale Unterschiede in der
steuerlichen Erfassung gibt. Ich möchte erwähnen, dass beispielsweise in Wien
13 Prozent der Vereine steuerlich erfasst sind, in anderen Bundesländern,
beispielsweise Niederösterreich oder Burgenland, sind es 6 Prozent.
Insgesamt sind von den mehr als 108 000 Vereinen zirka 9 Prozent
erfasst.
Wir haben darauf
hingewiesen, dass auf jeden Fall analysiert werden sollte, warum es diese
regionalen Abweichungen gibt, und darüber hinaus sollte man auf das Zentrale
Vereinsregister des BMI IT-gestützt zugreifen, um Gründungen und Löschungen
zeitnäher erfahren zu können.
Im Rahmen der Gesamtprüfung wurden die abgeschlossenen Verfahrensschritte in Zusammenhang mit der geldwerten Zuwendung seitens der Industriellenvereinigung an den „Verein zur Förderung der New Economy“ beziehungsweise in der Folge der Vorgang hinsichtlich Schenkungssteuer und Ertragssteuer in Richtung Verein beziehungsweise Finanzminister Grasser einer Prüfung unterzogen.
Ich denke auch in dem Zusammenhang, dass ich nicht näher darauf einzugehen brauche, was die einzelnen Empfehlungen beziehungsweise Festhaltungen des Rechnungshofes waren. Ich möchte nur darauf hinweisen, dass in dem Zusammenhang die Festhaltungen, dass unzureichend ermittelt wurde, dingfest sind und in der Folge
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weitere Erhebungen durch die Gerichte erforderlich gemacht haben. (Demonstrativer Beifall des Abg. Dr. Kräuter.)
Wobei ich auch darauf hinweisen möchte, dass mittlerweile – ich denke, seit Jänner 2005 – das Verfahren auch von den Gerichten zurückgelegt wurde, und in dem Zusammenhang möchte ich noch einmal erwähnen, dass die Prüfung, ob jetzt Schenkungssteuerpflicht vorliegt oder nicht, nicht der Rechnungshof durchgeführt hat – das wird er auch nicht tun, das steht ihm auch nicht zu –, sondern wir haben die Verfahrensschritte einer Beurteilung unterzogen.
In diesem Zusammenhang sei vielleicht ganz kurz in Hinblick auf die Reputation des Rechnungshofes, auf die Reputation der Kontrolle erwähnt, dass wir, so denke ich, auch in Ihrem Sinne als Prüf- und Kontrollorgan darauf hinweisen können, dass bei der Prüfung der Vergabe von Leistungs- und Förderungsstipendien den Empfehlungen des Rechnungshofes Rechnung getragen wurde, dass im Bereich der Österreichischen Post AG, die derzeit aktuell diskutiert wird, was den Schwerpunkt Pensionierungen, Frühpensionierungen betrifft, auch die Empfehlungen des Rechnungshofes aufgegriffen worden sind beziehungsweise zu Maßnahmen geführt haben. Nicht zuletzt war bei der Prüfung der ASFINAG bezüglich des Bauloses Herzogbergtunnel ein Erfolg zu vermerken, da auch in dem Fall seitens des Amtes der Steiermärkischen Landesregierung, aber auch von der ASFINAG selbst die Empfehlungen des Rechnungshofes aufgegriffen worden sind.
Ich denke, in dem Zusammenhang sehr wohl erwähnen zu müssen, dass Kontrolle im Sinne des Organs, das heißt im Sinne der Gesetzgebung, erforderlich ist, dass auch weiter daran gearbeitet werden muss, die Kontrolle weiter auszubauen und zu vertiefen. Es sind auch im Konvent diesbezügliche Überlegungen angestellt worden, und ich denke, dass die Reputation beziehungsweise die Glaubwürdigkeit der Demokratie davon abhängt, dass die Kontrolle dementsprechend funktioniert.
Abschließend möchte ich mich bei Ihnen besonders bedanken, dass Sie die Tätigkeit des Rechnungshofes durch Ihre Wortmeldungen als objektiv und unbeeinflussbar anerkannt haben, und ich kann Ihnen versichern, dass die Tätigkeit des Rechnungshofes in dem Sinne auch in Zukunft gestaltet und durchgeführt werden wird. – Ich danke Ihnen. (Allgemeiner Beifall.)
14.35
Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Dr. Moser. – Bitte.
14.35
Abgeordnete Dr. Gabriela Moser (Grüne): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Präsident des Rechnungshofes! Herr Finanzminister! Herr Staatssekretär! Meine Damen und Herren! Herr Präsident Dr. Moser, Sie haben ja sehr deutlich herausgestrichen – dafür sind wir Ihnen und auch den MitarbeiterInnen Ihrer Institution immer dankbar gewesen –, dass Kontrolle ein zentrales Element ist, nicht nur in einer Demokratie, sondern auch in einem wirtschaftlich agierenden Gesamtkontext. Um diese Kontrolle geht es uns, und deshalb ist für uns der Rechnungshofausschuss der Angelpunkt der oppositionellen Kontrollaufgabe. Sie als Rechnungshofpräsident samt Ihrer Institution sind ja an sich ein Organ des Parlaments und in dem Fall ein Organ auch einer kontrollierenden Opposition. Das ist die Bedeutung, die hinter dem einen Satz steht, der heute schon wiederholt zitiert worden ist.
Dieses wichtige Organ des Rechnungshofes, die wichtige Person, die Sie darstellen, Herr Rechnungshofpräsident, hat eindeutig festgestellt, dass die für das Vorliegen einer Schenkungssteuerpflicht erheblichen Tatbestandsmerkmale unzureichend erho-
Nationalrat, XXII.GP | 135. Sitzung / Seite 114 |
ben worden sind, Herr Finanzminister. Das ist Diktum des Rechnungshofes, Diktum des Rechnungshofpräsidenten, und da kommen auch Sie, Herr Staatssekretär Finz, mit Ihren „Girlanden“, wie die Kommission, wie die verschiedenen Finanzämter et cetera begutachtet haben, nicht darum herum.
Es ist unzureichend erhoben worden, nicht vollständig erhoben worden, und deswegen ist die Frage der Schenkungssteuerpflicht nicht endgültig geklärt, und deswegen halten wir als Opposition und hält auch die Wissenschaft in der Person des Herrn Professors Doralt nach wie vor den Vorwurf aufrecht, dass Sie, Herr Finanzminister, schenkungssteuerpflichtig sind und dass Sie ein Steuervergehen begangen haben und dass Sie insofern längst nicht mehr Finanzminister sein dürften!
Herr Kollege
Finz, da hat Ihr ausweichendes Sprechen über die ganze Schuldengeschichte
wirklich nur Ablenkungsfunktion. Und Ihre Darlegung, Herr Finanzminister, über allgemeine
Gesichtspunkte der Finanzwirtschaft,
die Sie heute wieder dargebracht haben, und über Schulden- und
Staatshaushaltsentwicklung hat auch nichts damit zu tun. Thema, Inhalt und
wesentlicher Fokus ist diese Schenkungssteuerpflicht. Die Frage ist nach wie
vor nicht endgültig geklärt, die Fakten nur unzureichend erhoben worden. Da
bedarf es eines Untersuchungsausschusses.
Wir als Opposition müssen im Rechnungshofausschuss immer darauf dringen,
dass endlich die Ladungspolitik eine andere wird. Sie laden mit Ihren
Mehrheiten meistens nur Menschen ein, deren Auskunftsfähigkeit beschränkt ist,
eben unzureichend. Wir haben bei unseren Ladungsvorschlägen, bei unseren
Personennennungen den Ansatz, dass wir die Sache umfassend klären wollen, und
dem kommen Sie in wiederholten Fällen nicht nach. Das ist eben der qualitative
Unterschied zu früher, sozusagen der negative Qualitätsaspekt einer schwarz-blau/orangen
Regierung, dass Sie das Kontrollorgan des Parlaments, dass Sie den Rechnungshof
als Institution des Parlaments mit Ihrem Ladungsvorhaben, mit Ihrem
Ladungsverhalten einfach konterkarieren. Dagegen protestieren wir wiederholt,
hier und auch im Rechnungshofausschuss. (Beifall bei den Grünen und bei
Abgeordneten der SPÖ.)
Die Verfahrensmängel in dieser Causa sind ja schon relativ klar dargelegt
worden, die verschiedenen Ladungsdefizite habe ich auch erwähnt. Auf Grund der
Bedeutung des Falles zeigt sich im internationalen Kontext – Herr
Finanzminister, Sie lesen ja hoffentlich auch internationale Zeitungen,
Magazine – immer wieder, dass in Österreich eine schlechte politische
Kultur herrscht. Dass die Rechtskultur, was die Verantwortung von Politikern
anlangt, auch durch Sie, durch Herrn Staatssekretär Finz, letztlich auch durch
Herrn Bundeskanzler Schüssel, nicht verbessert, sondern eher ausgehöhlt wird,
ist ja in den internationalen Medien teilweise auch schon nachzulesen gewesen.
Denken Sie an Parallelfälle in Deutschland! Ich weiß, jeder Fall hat eine andere Dimension, hat andere Details, nur: Dort wird die politische Verantwortung wahrgenommen und werden sehr schnell entsprechende Schritte gesetzt. Dort gibt es Rücktritte, dort gibt es Konsequenzen, dort verabschiedet sich auch ein Minister, vor allem dann, wenn es klar ist, dass Gelder von Interessenvertretungen von ihm persönlich verwendet werden und er genau die Steuerpolitik macht, die im Sinne dieser Interessenvertretung ist, die ihm Gelder schenkt. Das ist der Kreislauf, den wir politisch sehr stark kritisieren, wo Sie nicht die politische Moral haben, die Konsequenzen zu ziehen, worunter insgesamt sowohl der Rechtsstaat als auch die politische Kultur Österreichs leiden.
Deshalb, Herr Präsident Dr. Moser, bin ich Ihnen dankbar für Ihre klaren Worte. Ich wäre Ihnen noch dankbarer, wenn Sie es zusammenbrächten, dass insgesamt die
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Regierungsmehrheit in diesem Haus mehr auf der Seite des Rechnungshofes und der Opposition wäre. – Danke. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ.)
14.41
Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Zu einer tatsächlichen Berichtigung hat sich Herr Abgeordneter Neudeck zu Wort gemeldet. – Bitte.
14.41
Abgeordneter Detlev Neudeck (Freiheitliche): Herr Präsident! Meine Herren auf der Regierungsbank! Kollegin Moser hat in ihrem Redebeitrag behauptet, dass der Rechnungshof ein Organ der Opposition ist, und nur dieser die Kontrollrechte ... (Ironische Heiterkeit des Abg. Reheis. – Abg. Dr. Gabriela Moser: Des Parlaments, habe ich gesagt!) – Nein, Sie haben gesagt, ein Organ der Opposition, weil nur dieser die Kontrollrechte zustehen.
Ich stelle richtig, dass der Rechnungshof ein Organ des Parlaments ist und aus dem Bundesbudget und nicht aus Mitteln der Parteienfinanzierung der Oppositionsparteien bezahlt wird. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)
14.41
Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dipl.-Ing. Regler. – Bitte.
14.41
Abgeordneter Dipl.-Ing. Mag. Roderich Regler (ÖVP): Herr Präsident! Hohes Haus! Ich muss auf ein paar Argumente eingehen, die heute hier gebracht worden sind. Erstens: Generalsekretär Lopatka hat klargestellt, dass es der Opposition um eine rein politische Frage geht, dass die Argumente in keiner Weise sachlich aufbereitet worden sind.
Hohes Haus! Es wurde keine andere Causa, die wir hier in dieser Legislaturperiode zu behandeln hatten, so gut aufbereitet wie diese. Es wurden von den Strafbehörden alle Anzeigen zurückgelegt. Wir haben zahlreiche Dringliche Anfragen hier gehabt, parlamentarische Anfragen. Es gab umfangreiche Äußerungen des Herrn Finanzministers, des Herrn Staatssekretärs. Und auch der Herr Präsident des Rechnungshofes hat das, was Sie behaupten, in allen Unterlagen, die er vorgelegt hat, und auch jetzt in der mündlichen Äußerung nicht so bestätigt. Also hier ist ein ganz großer Unterschied.
Es wird behauptet, wir verhindern die Ladung von Auskunftspersonen. Wir haben eine ganze Reihe von Auskunftspersonen im Einvernehmen festgelegt, und die wurden auch geladen. Wenn eine Person, nämlich der Vorsitzende des Ausschusses, von sich aus selbst jemanden einlädt und dann sagt: Na wenn er schon da ist, müsst ihr halt zustimmen!, dann ist das gar kein Argument. Und wenn dann im Ausschuss sogar Unterbrechungen ohne Grund vorgenommen werden, nur um der eigenen Meinung zum Durchbruch zu verhelfen, dann ist das sicher nicht gerechtfertigt.
Ich möchte noch einmal sagen: Der Rechnungshofausschuss ist kein Untersuchungsausschuss, sondern es geht darum, den Bericht des Rechnungshofes zu besprechen und festzustellen, was besser gemacht werden kann, und wir haben heute vom Herrn Finanzminister bereits gehört, welche Folgerungen es schon gegeben hat, was alles auf Grund des Berichtes des Rechnungshofes geschieht.
Aber auf eines möchte ich noch ganz besonders eingehen. Ich muss die Äußerung des Abgeordneten Pilz auf das Schärfste zurückweisen, dass der Fall Grasser ein Fall Schüssel geworden ist, weil Schüssel den Rechtsstaat außer Kraft gesetzt hat. Bitte, alle Komponenten des Rechtsstaates, die unabhängigen Gerichte funktionieren. Niemand hat hier irgendetwas außer Kraft gesetzt, sondern es ist bewiesen, dass alles in
Nationalrat, XXII.GP | 135. Sitzung / Seite 116 |
Ordnung ist! Weil Ihnen etwas nicht passt, zu behaupten, wir haben den Rechtsstaat außer Kraft gesetzt, ist schon ein ganz starkes Stück. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)
In diesem Sinne darf ich Sie alle ersuchen, den wirklich fundierten Bericht des Rechnungshofes zur Kenntnis zu nehmen. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)
14.44
Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Faul. – Bitte.
14.45
Abgeordneter Christian Faul (SPÖ): Herr Präsident! Herr Präsident des Rechnungshofes! Herr Bundesminister! Herr Staatssekretär! Herr Bundesminister, es ist mir schon klar, dass Ihnen das als Persönlichkeit der „Seitenblicke“-Generation, des öffentlichen Lebens nicht recht ist, wenn Sie in Kritik geraten. (Zwischenruf bei der ÖVP.) Das berechtigt Sie aber nicht, Herr Bundesminister, da herauszugehen und in eine Märtyrerrolle zu schlüpfen und zu sagen: Na die bösen Roten, was mir die alles anhängen wollen!, nur um das zu zitieren. (Ruf bei der ÖVP: Aber es stimmt ja! – Weitere Zwischenrufe bei der ÖVP und den Freiheitlichen.) – Für Sie gilt die gleiche Steuergerechtigkeit wie für jeden anderen Österreicher, wie für Sie und mich auch! (Beifall bei der SPÖ.)
Meine sehr verehrten Damen und Herren, wenn ich den
skurrilen Ideen vom Kollegen Lopatka einmal nachhängen darf, dann könnte ich
auch sagen: Vielleicht hat der Herr Finanzminister in Kitzbühel die Nähe zum
Kollegen Gusenbauer gesucht. Man weiß ja nicht, als zukünftiger Bundeskanzler
wird er sich vielleicht etwas ausgedacht haben. Das könnte auch sein. (Ironische
Heiterkeit des Abg. Hornek. – Beifall bei der SPÖ.)
Aber zurück, Herr Staatssekretär, zur Grundfrage Steuergerechtigkeit. Sie können uns erzählen, was Sie wollen, in Wirklichkeit wird das in Ihrem Umfeld für Ihre Beamten gelten – fragen Sie einmal die Beamten! Der Herr Präsident des Rechnungshofes hat die regionalen Unterschiede ja angesprochen. Dieser Einkommensteuerfall Grasser erscheint auch Ihren Beamten in einem anderen Licht, und viele Beamten sehen es auch anders.
Wenn ich noch ganz kurz auf die Werbungskosten eingehen darf: Sie alle als Abgeordnete sind jährlich mit der Absetzung von Werbungskosten beschäftigt. In der Frage des Kilometergeldes, der Absetzbarkeit von Diäten et cetera sind Sie Einschränkungen ausgesetzt und können nur einen Teil Ihres Einkommens als Werbungskosten absetzen. Wenn das stimmt, was die Finanzämter IV, V und X in Wien ausgesagt haben, dann ist es so, dass unser Finanzminister ein Mehrfaches seines Jahreseinkommens als Werbungskosten hat absetzen können, und deswegen stellt man fest: Er ist gar nicht steuerpflichtig. – Ja, was heißt denn das, Herr Finanzminister? Entweder haben Sie mehrere Einkünfte, die Sie uns nicht deklariert haben und die nur das Finanzamt kennt, oder Sie haben mehr abgesetzt, als Sie als Finanzminister dieser Republik verdienen.
Das Skurrile, Herr Bundesminister, ist nur das: Sie hätten – wenn das stimmt – Werbungskosten für eine Ausgabe abgesetzt, die Ihnen ein Dritter bezahlt hat. Wenn ich das auf einen Abgeordneten oder auf einen Ministerkollegen übertrage, Herr Finanzminister: Morgen werde ich mir einen Sponsor suchen, der mir Geld überweist. (Abg. Dipl.-Ing. Scheuch: Sie werden keinen finden!) Ich setze das dann als Werbungskosten ab. Am wichtigsten ist, dass dieser Sponsor anonym bleibt, dass er nicht
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genannt werden darf. Wo das hinführen würde, in die dunkelsten Zellen der Parteienfinanzierung, das können Sie sich ausdenken! (Beifall bei der SPÖ.)
14.47
Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Puswald. – Bitte.
14.47
Abgeordneter Dr. Christian Puswald (SPÖ): Herr Präsident! Herr Präsident des Rechnungshofes! Herr Bundesminister! Herr Staatssekretär! Eines all jenen, die hier einen weiteren Reinwaschversuch unternehmen: Der Präsident des Rechnungshofes hat einmal mehr betont, dass die Ausführungen im Rechnungshofbericht „dingfest“ sind. Und damit steht fest, dass die dem Herrn Finanzminister subordinierten Finanzämter, die ihn da gütigst geprüft haben, offenbar nicht ausreichend erhoben haben und deren Prüfungsergebnisse daher nicht ernst zu nehmen sind. Daher ist alles, was an Reinwaschversuch unternommen wurde, von vornherein aussichtslos. (Beifall bei Abgeordneten der SPÖ.)
Eines allerdings hat der Rechnungshofbericht auch offen gelegt, nämlich dass die Marke KHG, die diese Homepage bewerben soll, ein Synonym für die Gesamterscheinung dieser Bundesregierung ist (Abg. Lentsch: Wunschträume!), ein Synonym für politische Arroganz, die sich darin manifestiert, dass der Herr Bundesminister uns unterstellt, wir hätten ... (Bundesminister Mag. Grasser: Wenn Sie das sagen, ist ...!) – Herr Bundesminister, wenn Sie zum Beispiel meinen, Sie hätten von Anfang an gewusst, dass die SPÖ eine Studie in Auftrag gegeben hat, die auf Ihre Demontage abgezielt hat (Zwischenruf des Abg. Amon), und Sie dennoch auf diese Art, durch eine Konstruktion, die Kollege Pilz im Detail dargestellt hat, versuchen, die Steuer zu umgehen und sich damit als der oberste „Säcklwart“ der Republik Steuervorteile zu erwirtschaften, dann ist das mehr als politische Arroganz.
Es ist aber auch ein Beispiel dafür, dass diese Regierung Wasser predigt und Wein trinkt. Wenn wir etwa draußen vor dem Bundeskanzleramt Spruchbänder lesen, die uns sagen, wir müssen mehr arbeiten und müssen uns mehr anstrengen, dann stellen wir fest, dass das offenbar für alle gilt, nur nicht für die Mitglieder dieser Bundesregierung, denn diese lassen sich sogar die Werbung für sich selbst bezahlen.
Es ist aber auch ein Beispiel dafür, wie diese Bundesregierung das Aussitzen praktiziert. Nachdem der Herr Bundeskanzler jahrelang der Schweigekanzler war, wird uns jetzt demonstriert, wie man Probleme, die man einfach nicht mehr hören und sehen kann und die man nicht zur Kenntnis nehmen will, einfach aussitzt. Ob das der Herr Bundesminister ist, ob das seine Kollegin Gehrer ist, es wird ausgesessen, bis vielleicht irgendwann einmal jemand etwas vergisst. Eines wird aber passieren: Der Wähler wird das nicht vergessen!
Eines ist aber auch typisch, und das liegt in der Person des Herrn Bundesministers Grasser begründet. Der Herr Bundesminister ist ja auch menschlich eine interessante Erscheinung: Zunächst gehört er der Freiheitlichen Partei an, deren Obmann, Haider, ihn sozusagen in die Höhe pusht. (Ironische Heiterkeit und anhaltende heftige Zwischenrufe bei der ÖVP und den Freiheitlichen.) Kaum geht es mit dieser Partei bergab, wird die Freiheitliche Partei verlassen! Herr Bundesminister Grasser verlässt seine eigene politische Heimat, bleibt aber gleichzeitig dem Stil, den er gelernt hat, treu, nämlich dass er sich das Recht so macht, wie es ihm passt. – So wie es uns der Herr Landeshauptmann von Kärnten derzeit demonstriert, indem die Höchstrichter-Sprüche des Verfassungsgerichtshofes einfach ignoriert werden, so ignoriert Grasser seine eigene Steuergesetzgebung. (Beifall bei der SPÖ. – Präsident Dipl.-Ing. Prinzhorn gibt das Glockenzeichen.)
Nationalrat, XXII.GP | 135. Sitzung / Seite 118 |
Das führt dazu,
dass wir dem letzten Mysterium auch noch ein Ende machen müssen, nämlich dass
es sich um einen erfolgreichen Finanzminister handelt, wie uns heute suggeriert
werden sollte: Der „erfolgreiche“ Finanzminister hat heute dasselbe Haushaltsdefizit
wie der so viel gescholtene Minister Edlinger im Jahr 1999, nur mit dem
kleinen Schönheitsfehler, dass das gesamte Familiensilber bereits verschwendet,
verschleudert wurde und das Defizit sich nicht gebessert hat. (Zwischenrufe
bei der ÖVP.)
Deshalb fordern wir: KH, geh, und nimm bitte die Liesl Gehrer gleich mit! – Danke. (Heiterkeit und Beifall bei der SPÖ.)
14.51
Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Zum Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.
Der Herr Berichterstatter wünscht kein Schlusswort. (Unruhe im Saal. – Präsident Dipl.-Ing. Prinzhorn gibt das Glockenzeichen.)
Wir kommen jetzt zur Abstimmung über den Antrag des Rechnungshofausschusses, den vorliegenden Bericht III-158 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.
Ich bitte jene Damen und Herren, die für dessen Kenntnisnahme sind, um ein entsprechendes Zeichen. – Es ist dies die Mehrheit und damit angenommen.
Mandatsverzicht und Angelobung
Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Bevor wir zum nächsten Tagesordnungspunkt kommen, teile ich Ihnen Folgendes mit:
Von der Bundeswahlbehörde ist die Mitteilung eingelangt, dass Herr Abgeordneter Mag. Herbert Haupt auf sein Mandat verzichtet hat und an seiner Stelle Herr Elmar Lichtenegger in den Nationalrat berufen wurde.
Da der Wahlschein bereits vorliegt und der Genannte im Hause anwesend ist, werde ich sogleich seine Angelobung vornehmen.
Nach Verlesung der Gelöbnisformel durch den Schriftführer wird der neue Mandatar seine Angelobung mit den Worten „Ich gelobe“ zu leisten haben.
Ich ersuche nunmehr den Schriftführer, Herrn Abgeordneten Jakob Auer, um die Verlesung der Gelöbnisformel.
Schriftführer Jakob Auer: „Sie werden geloben unverbrüchliche Treue der Republik Österreich, stete und volle Beobachtung der Verfassungsgesetze und aller anderen Gesetze und gewissenhafte Erfüllung Ihrer Pflichten.“
Abgeordneter Elmar Lichtenegger (Freiheitliche): Ich gelobe.
Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Ich begrüße den neuen Herrn Abgeordneten herzlich in unserer Mitte. (Allgemeiner Beifall.)
Bericht des
Rechnungshofausschusses über den Wahrnehmungsbericht (III-159 d.B.) des
Rechnungshofes, Reihe Bund 2005/8 (1266 d.B.)
Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Wir gelangen nun zum 7. Punkt der Tagesordnung.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Nationalrat, XXII.GP | 135. Sitzung / Seite 119 |
Erste Debattenrednerin ist Frau Abgeordnete Mag. Lapp. – Bitte.
14.53
Abgeordnete Mag. Christine Lapp (SPÖ): Herr Präsident! Herr Präsident des Rechnungshofes! Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Ein Kapitel in dem Wahrnehmungsbericht ist das Projekt Chipkarte, die e-card, die ja von Seiten der Regierungsfraktionen immer wieder als innovativer Zustand für sämtliche Menschen in Österreich verkauft wird.
Dass bei solch einem Jahrhundertprojekt, wie das ja immer wieder tituliert wird, auch sehr viele Späne fallen, wurde in diesem Rechnungshofbericht festgestellt. (Zwischenruf des Abg. Großruck.) Ein Punkt ist: Es gibt sehr hohe Projekt-Nebenkosten – es sind 27 Prozent, sprich: 27 Millionen €, die die Versicherten dazuzahlen mussten. Bei sonstigen Projekten sind es 16 Prozent – also Sie sehen, dass sehr viel Geld ausgegeben wurde.
Bezüglich des Personalaufwandes wurde weiters vom Rechnungshof festgestellt, dass im Durchschnitt 94 000 € pro Beschäftigten in dieser Abteilung gebraucht wurden. Die Frau Ministerin hat im Ausschuss noch darauf hingewiesen, dass die Beschäftigten keine ausreichende Qualifizierung hatten. Meiner Meinung nach ist daher umso mehr zu diskutieren und zu kritisieren, dass hier sehr hohe Gehälter gezahlt worden sind.
Es gab – und so hat das auch der Rechnungshof festgestellt – von 10 Prozent bis 96 Prozent höhere Gehälter als die kollektivvertraglich festgelegten Gehälter und auf der anderen Seite noch eine sehr geringe Qualifizierung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Also auch wieder ein Beispiel dafür: Wenn Sie von Seiten der
Regierungsfraktionen Projekte durchziehen wollen, dann ist Ihnen um
Steuergelder, Versichertengelder nichts zu teuer und dann wird das aus dem
Fenster geworfen. (Abg. Großruck: Reden Sie von der BAWAG?)
Weiters wurde eine informelle Organisation beauftragt, die „Research Industrial Software Engineering“, wo es keine Gewerbeberechtigung gab, wo es von Seiten der Universität auch keine Meldung der Nebenbeschäftigung gab für den Professor, der da mitgewirkt hat, und wo es auch keinen schriftlichen Vertrag mit dem Verein gegeben hat. Dieser Verein wurde mit 2,22 Millionen € als Direktvergabe und nicht nach dem Bundesvergabegesetz beauftragt. – Sie sehen hier ein weiteres Beispiel dafür, wie von Seiten der Regierungsfraktionen mit Versichertengeldern und SteuerzahlerInnengeldern sehr schlampig umgegangen wird. (Beifall bei der SPÖ.)
14.56
Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Schöls. Herr Abgeordneter, ich muss Ihnen die Uhr auf 4 Minuten stellen, weil wir um 15 Uhr die Dringliche aufrufen. – Bitte, Herr Abgeordneter, Sie sind am Wort.
14.56
Abgeordneter Alfred Schöls (ÖVP): Herr Präsident! Herr Präsident des Rechnungshofes! Hohes Haus! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Heute hat man wieder einmal so richtig gesehen, wie es die Sozialdemokratische Partei schmerzt, dass Ihnen der Wähler die Verantwortung für das Regieren entzogen hat (ironische Heiterkeit und Zwischenrufe bei der SPÖ), denn alles, was Sie seinerzeit auch positiv mit anzudenken begonnen haben, wird jetzt schlechtgeredet. Die Idee der e-card ist ja eine, wo sozialdemokratische Sozialminister – Hums, Hostasch – nichts zusammengebracht haben. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.) In der jetzigen Ära ist es gelungen, ein positives Projekt zu führen.
Nationalrat, XXII.GP | 135. Sitzung / Seite 120 |
Sie tun sich schwer, und Sie werden es Ihren Funktionären, die in der Selbstverwaltung tätig sind, sagen müssen, dass das ein schlechtes Projekt ist – denn so geht es nicht, dass Sie hier im Rechnungshofausschuss und überall das Projekt e-card schlechtreden, und Ihre Funktionäre in den Selbstverwaltungen der Krankenkasse draußen sagen, wie gut dieses Projekt ist! – Und das ist die Wahrheit, denn die Versicherten nehmen dieses Projekt an, und den Versicherten ist das, was Sie an parteipolitischem Kleingeld herauszuschlagen versuchen, vollkommen egal.
Ich danke dem Kollegen Kandlhofer und allen, die es im Hauptverband zustande gebracht haben, eine vernünftige, eine machbare Lösung zu finden.
Und ich sage Ihnen nur: Wenn Sie vom Wähler aus der
Verantwortung genommen sind, dann nehmen Sie sich selbst aus der Verantwortung.
Ich rede nicht über Kollegen Puswald, der in einer Art Selbstverleugnung vor
ein paar Minuten ein Schauspiel geliefert hat, das beschämend ist, denn er ist
der Letzte, der dem Finanzminister seine politische Vergangenheit vorzuwerfen
hat. – Aber das ist eine andere Geschichte, das muss er ja auch selbst mit
sich ausmachen. (Abg. Großruck: Was war denn?)
Aber Sie haben es zustande gebracht, unsinkbare Schiffe wie die sozialistisch dominierten Banken von der Bildfläche verschwinden zu lassen. In Ihrer Ära ist der „Konsum“ verschwunden, ist die „AZ“ verschwunden! Sie haben versucht, die VOEST krankzureden – es ist aus der VOEST eine Erfolgsgeschichte geworden! Sie versuchen, die Post-Privatisierung – die Sie auf europäischer wie auf österreichischer Ebene eingeleitet haben – jetzt schlechtzureden, weil Sie mit der Verantwortung nicht dabei sind.
Bei der e-card haben wir gesehen, dass wir viele Funktionäre für die positive Mitgestaltung nicht brauchen, und die Republik wird weiterhin damit leben können.
Ich danke den Beamten des Rechnungshofes für die Prüfung, ich
danke aber auch den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den
Sozialversicherungen, die trotz der Politik, die Sie gegen diese Institute und
die Einrichtungen machen, so gute Arbeit leisten. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)
14.59
Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Ich unterbreche nunmehr die Verhandlungen über den Punkt 7 der Tagesordnung, damit die verlangte Behandlung eines Dringlichen Antrages gemäß der Geschäftsordnung um 15 Uhr stattfinden kann.
der Abgeordneten Mag. Wilhelm Molterer, Kolleginnen
und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Fortsetzung der
erfolgreichen Börseneinführungen (765/A) (E)
Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Wir gelangen zur dringlichen Behandlung des Selbständigen Antrages 765/A (E).
Da dieser inzwischen allen Abgeordneten zugegangen ist, erübrigt sich eine Verlesung durch den Schriftführer.
Der
Dringliche Antrag hat folgenden Wortlaut:
Die ÖIAG hat den Auftrag gemäß ÖIAG-Gesetz 2000 und
Privatisierungsauftrag der Bundesregierung vom 1. April 2003
vorrangig Unternehmen oder Anteile an Unternehmen zu 100 % neuen
Eigentümern, strategischen Partnern oder an die Börse zu bringen:
Nationalrat, XXII.GP | 135. Sitzung / Seite 121 |
Die gemäß dem
Privatisierungsauftrag der Bundesregierung von der ÖIAG durchzuführenden
Privatisierungen sollen zu einer möglichst hohen Wertsteigerung der Unternehmen
führen und einen möglichst hohen Erlös für den Eigentümer erbringen. Zusätzlich
sind die österreichischen Interessen wie folgt zu wahren:
Schaffung bzw.
Erhaltung sicherer Arbeitsplätze in Österreich;
nach Möglichkeit
Aufrechterhaltung der Entscheidungszentralen der zu privatisierenden
Unternehmen in Österreich durch Schaffung österreichischer Kernaktionärsstrukturen
durch Syndikate mit industriellen Partnern, Banken, Versicherungen, Pensionskassen,
Vorsorgekassen, Fonds etc.;
Erhaltung und
Ausbau der bestehenden Forschungs- und Entwicklungskapazitäten;
Berücksichtigung
des österreichischen Kapitalmarktes.
Die ÖIAG ist
ermächtigt, die erforderlichen gesellschaftsrechtlichen und finanziellen
Maßnahmen zu treffen, die die Wahrnehmung einer stabilisierenden Rolle im Sinne
des Unternehmens, der Mitarbeiter
und des Standortes ermöglicht. Ausdrücklich wird die ÖIAG ermächtigt,
bei Kapitalerhöhungen mitzugehen, um die Ziele des Regierungsauftrages zu
erfüllen.
Ziel ist,
1. die
Beibehaltung der österreichischen Kernaktionärsstruktur des Unternehmens,
2. die
Aufrechterhaltung der Entscheidungszentrale und Arbeitsplätze in Österreich,
3. die Wahrung
der Einheit des Unternehmens, und
4. die Förderung
der Forschungs- und Entwicklungskapazitäten.
Die ÖIAG hat
seit 1987 zahlreiche erfolgreiche Privatisierungen und Börsengänge
durchgeführt. Der erste Börsengang war die erfolgreiche Abgaben von 15 %
an der ÖMV über die Börse. Folgende Privatisierungen waren besonders
erfolgreich
BÖHLER-UDDEHOLM
Aktie – Aktienwert vervierfacht!
März 1995:
39,97 € Erstausgabekurs
Jänner 2006:
153,20 €;
Flughafen Wien
Aktie – Aktienwert mehr als verdoppelt!
Juni 2002:
24,35 € Erstausgabekurs
Jänner 2006:
62,30 €;
Voest Alpine
Stahl Aktie – Aktienwert fast verdreifacht!
Oktober 2003:
32,50 € Erstausgabekurs
Jänner 2006:
87,00 €;
Telekom Austria
Aktie – Aktienwert mehr als verdoppelt!
November 2000:
9 € Erstausgabekurs
Jänner 2006:
19,70 €;
OMV Aktie –
Aktienwert auf das 18-fache gestiegen!
Dezember 1987:
32 € Erstausgabekurs
Juli 2005
Aktiensplitt 1:10
Jänner 2006:
57,00 €.
Nationalrat, XXII.GP | 135. Sitzung / Seite 122 |
In allen
privatisierten ÖIAG-Unternehmungen konnte ein beträchtlicher Mitarbeiterzuwachs
verzeichnet werden.
Die positiven
Auswirkungen der Privatisierungsschritte auf die jeweiligen Unternehmen werden
durch deren Wertentwicklung eindrucksvoll bestätigt. Und auch die österreichischen
Interessen konnten – entsprechend den Vorgaben aus dem Privatisierungsauftrag
– weitgehend gesichert werden.
Alleine seit
Ende 2000 wurden Privatisierungserlöse in Höhe von rund EUR 5 Mrd.
erzielt.
Trotz Verkaufs
diverser Beteiligungen ist der Wert des ÖIAG-Portfolios von
EUR 5,035 Mrd. Ende 2000 auf EUR 8,211 Mrd. zum
Jahresende 2005 gestiegen (Privatisierungserlös von
EUR 5,387 Mrd.). Einen wesentlichen Beitrag leistet hier auch die
aktive und gezielt auf Wertsteigerung ausgerichtete Führung und Kontrolle der
Beteiligungsunternehmen. Insgesamt konnte in den letzten fünf Jahren das
ÖIAG-Portfolio um 3,176 Mrd. erhöht werden.
Gleichzeitig
konnte auch die Zielsetzung des Schuldenabbaus - ausgehend von einem
Höchststand von über EUR 6 Mrd. Ende 1999 - erfüllt werden. Mit dem
im Dezember 2004 erfolgten Privatisierungsschritt in der Telekom Austria
wurde ein wesentlicher Schritt in Richtung vollständiger Entschuldung der ÖIAG
gesetzt.
Wie man sieht,
ist ein Börsegang gut für ein Unternehmen – gut für seine Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter, gut für Kunden und Zulieferer, gut für das Ergebnis, gut für
unsere Wirtschaft und damit gut für ganz Österreich. Die Börsegänge dieser
ehemaliger Staatsbetriebe beweisen das eindrucksvoll: Die in den vergangenen
Jahren entstaatlichten Unternehmen stehen heute wesentlich besser da als
vorher. Sie bieten sichere Arbeitsplätze, beleben andere heimische Firmen mit
ihren Aufträgen und erbringen weltweit anerkannte Leistungen. Durch
internationale Expansion – vor allem in den Wachstumsmärkten Zentral- und
Osteuropas – sind sie wirtschaftlich gesichert und langfristig
erfolgreich. Im Ausland beneidet man uns um diesen Weg, die Bürgerinnen und
Bürger Österreichs können zu Recht stolz darauf sein.
Nun wird die
Österreichische Post AG diese Erfolgsgeschichte der Börsegänge fortsetzen,
denn im Börsegang der Post liegt die Zukunft . 51% der Österreichischen
Post AG gehören weiterhin der Republik Österreich. Die Post bleibt also in
jedem Fall rot-weiß-rot!
Der Börsegang
wurde bereits im Jahr 1996 unter Finanzminister Mag. Viktor Klima
auch mit den Stimmen der SPÖ im Poststrukturgesetz zum ersten Mal beschlossen:
Nach der Ausgliederung und Umwandlung der staatlichen Post und Telegraphenverwaltung
in eine Aktiengesellschaft sollte bis zum 31. Dezember 1999 eine Börseneinführung
der Gesellschaft erfolgen. Weitere Gesetzesbeschlüsse erfolgten unter
Finanzminister Rudolf Edlinger in den Jahren 1997 und 1998, wo mittels Novellen
des Poststrukturgesetzes weitere diesbezügliche Konkretisierungen vorgenommen
wurden.
Die für einen Börsegang erforderliche Vorbereitungszeit ist nun im erforderlichen Ausmaß gegeben. Der Zeitpunkt ist der bestmögliche: Zum einen hat die Post als Unternehmen ihre Börsenreife erlangt, wie das auch ein Gutachten der Investmentbank Goldman Sachs bestätigt. Zum anderen ist das erste Halbjahr 2006 vom Kapitalmarktumfeld als günstig einzustufen. Aufgrund des konsequenten Restrukturierungskurses hat sich die Österreichische Post AG zu einem national erfolgreichen Unternehmen entwickelt. Vor diesem Hintergrund ist die Suche nach einem strategischen Partner nicht mehr aktuell. Im internationalen Qualitätsvergleich – Stichwort Zustellgeschwindigkeit – liegt das Unternehmen an der Spitze. Durch Fortsetzung des Restrukturierungskurses, ein Vorantreiben der Expansion sowohl im Paket- als auch im
Nationalrat, XXII.GP | 135. Sitzung / Seite 123 |
Briefbereich in
Richtung Zentral- und Osteuropa sowie Maßnahmen zur Qualitätsverbesserung und
Produktinnovationen soll die Wettbewerbsfähigkeit der Post weiter gestärkt
werden.
Der Börsegang
sorgt für mehr:
Wachstum:
Investitionen in die Zukunft des Unternehmens
Chancen:
Expansion in Richtung Südosteuropa
Jobsicherheit:
Wachstum wirkt sich positiv auf Beschäftigung aus
Geld für Forschung
und Entwicklung
Ein Börsegang
der Österreichischen Post AG kombiniert somit auf ideale Weise Sicherheit
und Fortschritt: Der Staat behält die Mehrheit – die Post bleibt
rot-weiß-rot. Zugleich kann sich jede Österreicherin und jeder Österreicher an
der Post beteiligen.
Die Aktien der
Post sollen nämlich breit gestreut werden. Das Ziel ist also nicht, einige
wenige Großaktionäre zu gewinnen, sondern im Sinne der Idee einer „Volksaktie“
möglichst viele Österreicherinnen und Österreicher als direkte Eigentümer an
der Post zu beteiligen.
Darüber hinaus
ist wie schon im Jahr 1999 bei der Telekom Austria auch bei der Post daran
gedacht, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Rahmen von Beteiligungsprogrammen
zu Aktionären ihres Unternehmens zu machen. Die entsprechenden Erfahrungen bei
der Telekom Austria zeigen, dass eine solche Maßnahme die Motivation und die
positive Identifikation mit dem Unternehmen stärkt und den Mitarbeitern auch
finanzielle Vorteile bringt.
Der Kapitalmarkt
bringt der Post nicht nur den Zugang zu finanziellen Mitteln, sondern auch die
entscheidende Triebkraft: die Ausrichtung auf ertragreiches Wachstum. Das
sichert bestehende und schafft neue Arbeitsplätze. Diese Strategie kommt den
Kundinnen und Kunden genauso zugute, wie den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern
des Unternehmens, seinen Ergebnissen genauso wie seiner Leistungsqualität, der
Arbeitsplatzsicherung, der Versorgungssicherheit und der Stärke im Wettbewerb.
Und nur diese Strategie – das beweisen Börsegänge ehemals verstaatlichter
Unternehmen in den letzten Jahren – bringt Erfolg, Wachstum und
Sicherheit.
Vorteile bringt
der Börsegang daher für:
Mitarbeiter:
Beschäftigung wird langfristig gesichert,
Kunden:
Versorgungssicherheit wird gewährleistet,
Unternehmen:
Kapitalquelle für Expansion wird erschlossen, sowie
Anleger: alle
Österreicherinnen und Österreichern haben die Möglichkeit, Eigentümer am
leistungsfähigen Unternehmen Post zu werden.
Ein vorrangiges
Ziel ist natürlich auch die Sicherheit und Aufrechterhaltung der Dienstleistungen
und Angebote der Österreichischen Post AG, denn nicht nur in den
Ballungszentren, sondern auch im ländlichen Raum haben die Bürgerinnen und
Bürger einen Anspruch auf eine kundenorientierte und flächendeckende Versorgung
mit Postdienstleistungen.
Die
Post-Universaldienstverordnung bleibt von einem Börsegang der Österreichischen
Post AG völlig unberührt!
Es wird folglich
weiterhin eine den Bedürfnissen der Kunden entsprechende, qualitativ
hochwertige, flächendeckende und allgemein erschwingliche Versorgung mit den im
Rahmen des Universaldienstes zu erbringenden Postdienstleistungen geben.
Nationalrat, XXII.GP | 135. Sitzung / Seite 124 |
Daher stellen
die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Finanzen folgenden
Dringlichen Antrag
Der Nationalrat
wolle beschließen:
„Der Nationalrat
begrüßt die bisherigen erfolgreichen Börseneinführungen, welche nicht nur zu
einer nachhaltigen Wertsteigerung und verbesserten Wettbewerbsfähigkeit dieser
Unternehmen, sondern auch zu einer langfristigen Absicherung bestehender und
Schaffung neuer Arbeitplätze am Wirtschaftsstandort Österreich geführt haben.
Der Bundesminister für Finanzen wird daher ersucht, nun diese erfolgreiche
Politik bei der Österreichischen Post AG fortzusetzen und somit für mehr
Wachstum:
Investitionen in die Zukunft des Unternehmens,
Chancen:
Expansion in Richtung Südosteuropa,
Jobsicherheit:
Wachstum wirkt sich positiv auf Beschäftigung aus und
Geld für
Forschung und Entwicklung
zu sorgen.
Weiters wird der Bundesminister für Finanzen ersucht, bei zukünftigen Kapitalerhöhungen
der Post sicherzustellen, dass der Anteil der Republik nicht unter 51 %
sinkt.“
In formeller
Hinsicht wird verlangt, diesen Antrag im Sinne des § 74a iVm § 93
Abs. 2 GOG-NR zum frühest möglichen Zeitpunkt zu behandeln und dem
Erstantragsteller Gelegenheit zur mündlichen Begründung zu geben.
*****
Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Ich erteile Herrn Abgeordnetem Mag. Molterer als Antragsteller zur Begründung des Dringlichen Antrages das Wort. Gemäß § 74a Abs. 5 der Geschäftsordnung darf die Redezeit 20 Minuten nicht überschreiten. – Bitte, Sie sind am Wort. (Präsident Dr. Khol übernimmt wieder den Vorsitz.)
15.00
Abgeordneter Mag. Wilhelm Molterer (ÖVP): Meine Herren Präsidenten! Herr Bundesminister! Herr Staatssekretär! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Hohes Haus! Ich bin für eine österreichische Post, und die beste Absicherung dafür ist dieser Börsegang, meine Damen und Herren! (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)
Jetzt bin ich nur etwas verwundert, warum meine Kollegen klatschen, eigentlich hätte ich erwartet, dass die SPÖ klatscht. Wissen Sie, von wem dieser Satz stammt? – Von Ihrem Parteimitglied, ehemaligen Staatssekretär und Generaldirektor der OMV Dr. Ruttenstorfer. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.) Ein guter Mann, meine Damen und Herren, der auch in diesem Sinne durchaus unsere Unterstützung hat! Ich weiß nicht, wie es ihm geht, wenn Sie so eine Generaldirektoren-Weglegung betreiben. – „Kindesweglegung“ will ich ja nicht unbedingt sagen, wenn es um Wolfgang Ruttenstorfer geht; Kind ist er ja nicht, aber ein exzellenter Mann, und er hat Recht!
Er ist im Übrigen nicht alleine mit dieser Meinung, dass der Börsegang richtig ist; ich zitiere: Die Postprivatisierung durch einen Börsegang ist positiv. – Wiederum kein Applaus von der SPÖ, obwohl dieses Zitat von der ehemaligen SPÖ-Staatssekretärin und jetzigen Generaldirektorin von Siemens Österreich ist. (Abg. Dr. Stummvoll: Eine
Nationalrat, XXII.GP | 135. Sitzung / Seite 125 |
kluge Frau!) Das ist ja kein Niemand, ganz im Gegenteil: eine wirklich exzellente Expertin! Schade: Wiederum eine Generaldirektors-Weglegung in der SPÖ!
Wie halten Sie es denn eigentlich mit Ihren Genossen dann, wenn sie von der Wirtschaft etwas verstehen – oder ist das eventuell ein Widerspruch zur SPÖ, meine Damen und Herren? (Heiterkeit und Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)
Oder: Ich habe hier die Aussagen eines Kaufinteressenten für die Postaktien, der gesagt hat, er wäre durchaus in der Lage und auch willens, einige Prozent der Postaktien zu kaufen. Er heißt Dr. Hannes Androsch; dieser dürfte Ihnen ja auch nicht ganz unbekannt sein. Warum ist es eigentlich so, dass die SPÖ dann, wenn ein ehemaliger SPÖ-Finanzminister, der in der Wirtschaft tätig ist, etwas für mich Richtiges sagt, ein Problem damit hat? Hat da nicht eventuell die SPÖ ein Problem mit ihrer Politik, meine Damen und Herren? (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.) Das ist doch eigentlich ein Zeichen dafür, wo Wirtschaftskompetenz nicht zu Hause ist.
Generaldirektor Androsch gibt uns übrigens sogar den Tipp, die Post bis zu 75 Prozent zu privatisieren, weil er meint, dass die 49 Prozent vielleicht nicht weit genug gehend sind. Da bin ich nicht der Meinung von Hannes Androsch. Ich erinnere daran, dass auch Van der Bellen die Frage gestellt hat, ob nicht eine Vollprivatisierung der Post möglich wäre. – Wir gehen nicht so weit, weil die Post auch in Zukunft rot-weiß-rot bleiben sollte, meine Damen und Herren! (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)
Aber wie reagiert jetzt die SPÖ darauf? Das ist ja ganz interessant. Wie SPÖ-Wirtschaftsexperten reagieren, habe ich Ihnen schon gesagt, aber wie reagiert die SPÖ? – Da gibt es einmal die Fraktion der Sozialistischen Gewerkschafter, die sagt: Wir sind für den Börsegang, aber wir streiken! – Also wie das zusammenpasst, ist mir nicht ganz klar: Wir sind für den Börsegang – Aussage vom Kollegen Fritz –, aber wir streiken! Wissen Sie, warum gestreikt wird? Weil der Börsegang zum jetzigen Zeitpunkt nicht ganz optimal ist und vielleicht erst in einem Jahr passieren sollte. Gleichzeitig verhandelt aber derselbe Postgewerkschafter Fritz über die Bedingungen des Börsegangs. Also wie das zusammenpasst, das muss die FSG erklären.
Im Gegensatz zu dieser wirklich schwer nachvollziehbaren Haltung haben die Christgewerkschafter verständlicherweise eine absolut konstruktive Haltung eingenommen. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.) Sie haben gesagt: Wir wollen für unsere Mitarbeiter das Maximum herausholen und lassen uns nicht vor den Parteikarren spannen.
Wie reagiert die SPÖ? – Bei dieser Wanderung durch die Innenstadt ist unter anderem der SPÖ-Präsident Tumpel von der Arbeiterkammer an der Spitze mitgegangen. Und da habe ich den Eindruck gehabt, er trauert alten Zeiten nach. Er trauert offensichtlich jener Zeit nach, wo es üblich war, dass im Arbeiterkammer-Sekretariat die Personalentscheidungen der Verstaatlichten getroffen worden sind, meine Damen und Herren. Diesen Zeiten trauert Tumpel offensichtlich nach.
Herr Abgeordneter Moser, seines Zeichens Wirtschaftssprecher der SPÖ, sieht wie immer den Untergang des Abendlandes. Das ist ja nicht neu: Bei jeder Aktion sieht Abgeordneter Moser den Untergang des Abendlandes. Und dann kommt der SPÖ-Vorsitzende Dr. Alfred Gusenbauer ... (Rufe bei der ÖVP: Wo ist er?) Er ist hier, danke dafür! (Rufe bei der ÖVP: Wo? Wo? – Abg. Scheibner: Der muss sich versteckt haben!) Alfred Gusenbauer sagt, er brauche eine Nachdenkpause. Das ist ja die interessanteste aller Äußerungen: Dr. Alfred Gusenbauer braucht eine Nachdenkpause bis Juni!
Und jetzt sage ich Ihnen: Wenn das die Reaktion einer ehemaligen staatstragenden Partei in Wirtschaftsfragen ist, dann ist das eigentlich relativ entlarvend.
Nationalrat, XXII.GP | 135. Sitzung / Seite 126 |
Herr Dr. Gusenbauer, ich sage Ihnen, eigentlich haben Sie seit dem Jahr 1996 Zeit zum Nachdenken gehabt. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.) Warum? Es ist Ihnen in Ihrer Agitation offensichtlich entgangen, dass es im Jahre 1996 – wenn ich mich richtig erinnere, war damals Klima Finanzminister und Vranitzky Bundeskanzler, beide SPÖ, und es hat ein Arbeitsübereinkommen gegeben, in dem die Privatisierung der Post festgelegt wurde (Zwischenruf des Abg. Dr. Matznetter) –, dass es im Jahre 1996 – das ist für Sie schon etwas lang zurück, Herr Kollege Matznetter, da sind Sie zu jung – einen Beschluss hier im Hohen Haus gegeben hat, die Post zu privatisieren, und zwar bis zum 31. Dezember 1999, meine Damen und Herren. Ich frage mich: Warum ist etwas für einen SPÖ-Gewerkschafter, wenn es ein roter Minister macht, recht, während, wenn es eine andere Regierung macht, demonstriert wird? Also diese Logik der Gewerkschaft ist mir nicht nachvollziehbar, Herr Präsident!
Apropos Nachdenkzeit, Herr Kollege Gusenbauer: Im Jahre 1998 wurde übrigens dieser Beschluss unter einer SPÖ-Regierung neuerlich wiederholt, ja, es wurde sogar damals eine Teilung vorgenommen – heute würde die SPÖ wahrscheinlich sagen, Zerschlagung –, eine Teilung in Post, Telekom und Bus. Eine richtige Entscheidung, die, finde ich, absolut okay ist. Warum stehen Sie heute nicht mehr zu dem, was Sie damals begrüßt haben, meine Damen und Herren? Dieses politische Kurzzeitgedächtnis steht eigentlich einer so genannten, oder zumindest behaupten Sie es von sich selbst, staatstragenden Partei nicht an.
Ich frage mich: Haben Sie damals nicht nachgedacht, oder haben Sie Ihre Meinung geändert? Dann sagen Sie es!
Ich sage Ihnen, wir sind konsequent geblieben, weil wir diesen Weg für richtig halten. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.) Wann, wenn nicht jetzt, meine Damen und Herren, ist der Zeitpunkt, um diese Entscheidung von damals auch umzusetzen?! (Zwischenruf des Abg. Dr. Matznetter.) Das ist vielleicht auch ein feiner Unterschied zwischen ÖVP und SPÖ, Herr Matznetter: Die SPÖ ist nicht so schlecht, wenn es um Ankündigungen geht, aber wenn es ums Umsetzen geht, dann verlässt sie halt der politische Mut. Das ist der Unterschied zu uns: Wir tun das, was wir für richtig halten, nicht nur in Worten, sondern wir setzen es auch in Taten um, meine Damen und Herren! (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)
Übrigens: Warum ist nun der richtige Zeitpunkt? – Ich denke, dass jetzt die Post gut vorbereitet ist, und ich danke den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Post, dass sie diesen Reformweg des Postmanagements offensiv mitgetragen haben. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.) Daher ist die Post heute gut aufgestellt, braucht keinen strategischen Partner, sondern ist in der Lage, gemeinsam mit dem Eigentümer Bund und dem Eigentümer Mitarbeiter oder breit gestreut an der Börse modern das Richtige zu tun, meine Damen und Herren.
Wir wollen damit für die Post die Voraussetzungen schaffen, um in der Zukunft bestehen und wettbewerbsfähig sein zu können. Wir wollen der Post die Möglichkeit geben, dass sie expandieren kann und damit zur Arbeitsplatzsicherung beiträgt. Das ist unsere strategische Überlegung, warum wir diesen Schritt jetzt für richtig halten. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)
Meine Damen und Herren! Wir wollen nicht nur, dass an die Börse gegangen wird, sondern wir wollen auch, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sich bei diesem Börsegang an ihrem eigenen Unternehmen beteiligen können. Übrigens eine alte christlich-soziale Idee: breite Eigentumsstreuung in Arbeitnehmerhand. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)
Nationalrat, XXII.GP | 135. Sitzung / Seite 127 |
Herr Präsident Verzetnitsch, Sie wissen, ich schätze Sie, aber ich war sehr verwundert, sage ich Ihnen offen, wie ich Sie zu diesem Thema Stellung nehmen gesehen habe, wo Sie offensichtlich kontra Cœur politisch argumentieren mussten. Wie defensiv Sie an die Frage Chance auf Mitarbeiterbeteiligung für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Post herangegangen sind, das war für mich enttäuschend. Ich sage Ihnen, ein Gewerkschaftsfunktionär müsste doch offensiv diese Möglichkeit ergreifen und sagen: Jawohl, unsere Mitarbeiter wollen sich beteiligen, unsere Mitarbeiter werden sich beteiligen, und je mehr, desto besser! Sie hingegen haben gesagt: Wenn es sein muss, dann nehmen wir es halt, wenn es uns angeboten wird! – Das verstehe ich nicht. Ein Gewerkschafter müsste doch etwas anderes tun, der müsste doch sagen: Jawohl, her mit dieser Chance Mitarbeiterbeteiligung!, die wir übrigens bei der Post selbstverständlich auch den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern anbieten.
Noch einmal: Während nach außen marschiert wird, wird nach innen verhandelt. Bedauerlich habe ich es nur gefunden, wenn ich richtig informiert bin – ich habe es zumindest im Fernsehen gesehen –, dass bei dieser Wanderung zum Finanzministerium ein Gesprächsangebot des Herrn Bundesministers Grasser, konkret über diese Frage zu verhandeln, von der Fraktion Sozialdemokratischer Gewerkschafter abgelehnt worden ist. (Ah-Rufe bei der ÖVP.) Jetzt frage ich Sie: Was soll das? Man kann doch nicht eine ausgestreckte Hand zur Verhandlung, einfach weil es die SPÖ anders anschafft, zurückweisen. Ich bin Gewerkschaftsmitglied – bei der richtigen Abteilung, Fritz Neugebauer (Beifall bei der ÖVP) –, und ich sage Ihnen, ich verstehe das nicht. Ich habe mir doch immer gedacht, die Gewerkschaft wäre interessiert an Gesprächen mit der Regierung. Da gibt es ein Angebot auf Verhandlung – wird abgelehnt. Schade! Das ist nicht mein Verständnis von Gewerkschaft. (Beifall bei der ÖVP.)
Meine Damen und Herren, wir werden daher diesen Post-Börsegang zu einer Erfolgsgeschichte machen, und die SPÖ steht – aber das ist ihr Problem – wieder einmal auf der falschen Seite. (Beifall bei der ÖVP.) Meine Damen und Herren, das ist aber nicht neu in Fragen der Wirtschaftspolitik, insbesondere der Verstaatlichten-Politik. Die SPÖ ist in der Frage Verstaatlichten-Politik fast immer auf der falschen Seite gestanden, und das Verstaatlichten-Debakel in Österreich hat einen Namen: Sozialdemokratische Partei Österreichs.
Meine Damen und Herren! Sie haben – und das muss man sich auf der Zunge zergehen lassen – zwischen 1980 und 1992, alleine in diesen zwölf Jahren, 4,4 Milliarden € an Steuergeld, 60 Milliarden Schilling, in die Verstaatlichte gepumpt – und der Effekt war: 55 000 Jobs weniger!
Also wenn das Wirtschaftskompetenz ist, dann würde ich sagen, da haben Sie noch viel nachzuholen, meine Damen und Herren. Die Verstaatlichte ist eines der echten Sorgenkinder gewesen und hat den Wirtschaftsstandort Österreich nach unten gezogen, und erst als wir in dieser Konstellation angetreten sind, haben wir uns in der Bundesregierung ganz klar zu einem Privatisierungskurs verstanden. Heute ist die ÖIAG schuldenfrei, meine Damen und Herren (Beifall und Bravorufe bei der ÖVP sowie Beifall bei den Freiheitlichen), es muss kein Steuergeld hineingeschossen werden, und die Unternehmen, die noch in der ÖIAG sind, haben einen höheren Wert.
Aber auch für die Unternehmen, die privatisiert wurden, hat sich dieser Weg gelohnt, meine Damen und Herren. Wenn hier über die Aktienkurse geredet wird, dann habe ich immer den Eindruck, da gibt es den einen oder anderen bei der SPÖ, dem es kalt über den Buckel läuft, wenn er das Wort „Aktie“ hört. Ich möchte es „übersetzen“ und sagen, die Aktie ist der Ausdruck dafür, wie viel ein Unternehmen wert ist. Und eigentlich ist ein guter Aktienkurs doch etwas, worauf wir stolz sein sollten, weil er den Wert des Unternehmens ausdrückt.
Nationalrat, XXII.GP | 135. Sitzung / Seite 128 |
Böhler-Uddeholm: Aktienwert vervierfacht; Flughafen Wien: Aktienwert fast verdreifacht; voestalpine: Aktienwert fast verdreifacht; Telekom Austria: Aktienwert mehr als verdoppelt; OMV: Aktienwert sage und schreibe auf das Sechzehnfache gestiegen. (Beifall bei der ÖVP.) Meine Damen und Herren, die OMV ist heute sechzehnmal mehr wert als vor der Privatisierung!
Und jetzt sagt noch jemand, dass diese Schraube zurückgedreht werden sollte, weil doch der Staat wieder mehr Einfluss haben sollte. Wissen Sie, wie der heißt? Es ist der SPÖ-Wirtschaftssprecher Moser, der wiederum den Untergang des Abendlandes sieht, und niemand widerspricht ihm, außer den der SPÖ angehörigen Wirtschaftsexperten Ederer, Ruttenstorfer, Androsch, aber niemand aus diesem Klub. Sie auch nicht, Herr Dr. Gusenbauer! Heißt das, die SPÖ hat wirklich den Retrokurs als Ziel?
Das ist auch der prinzipielle Unterschied: Wir vertrauen dem Unternehmertum – und Sie wollen die Wirtschaft lenken. Wir wollen den Einfluss des Staates auf die Wirtschaft reduzieren – Sie wollen den Einfluss des Staates ausbauen. Sie wollen den Staat als Eigentümer von solchen Unternehmen – wir wollen ein breites Eigentum, wo die Mitarbeiter auch eine Möglichkeit haben, Eigentum zu erwerben. Das ist der Unterschied, meine Damen und Herren! Auf der falschen Seite sind Sie gestanden und stehen Sie nach wie vor. (Beifall bei der ÖVP.)
Apropos Mitarbeiterbeteiligung: auch das eine echte
Erfolgsgeschichte, und die SPÖ steht auch hier auf der falschen Seite. Meine
Damen und Herren, wenn jemand bei der voestalpine im Wert von 1 000 €
Aktien erworben hat, dann hat er heute Eigentum im Wert von 4 800 €.
1 000 € investiert, heute einen Wert von 4 800 €. Das ist
doch etwas Positives!
Ich bin stolz darauf – warum sind Sie es nicht? –, dass etwa 10,3 Prozent der voestalpine-Aktien den Mitarbeitern gehören in der Stiftung. Das ist doch eine gute Sache! Warum sagen Sie nicht, wir wollen bei der Post über Mitarbeiterbeteiligung verhandeln? Es ist schade, dass die Fraktion der Sozialdemokratischen Gewerkschafter, weil es dem Herrn Gusenbauer nicht ins Konzept passt, nicht verhandeln darf, wie mir scheint.
Oder etwa Telekom Austria: Wenn jemand, Herr Dr. Gusenbauer, 1 000 € in Aktien der Telekom Austria investiert hat, hat er heute einen Gegenwert von 3 380 €. Oder wenn jemand in die OMV 1 000 € investiert hat, wissen Sie, welchen Gegenwert der heute besitzt? – 16 400 € Gegenwert! Es handelt sich hier um Mitarbeitereigentum beziehungsweise breit gestreutes Eigentum. (Beifall bei der ÖVP.) Das wollen wir. Sie stehen auf der falschen Seite, meine Damen und Herren von der SPÖ.
Apropos Erfolgsgeschichte: Die Voest – ich bin Oberösterreicher und weiß daher, wie wichtig und emotional besetzt dieses Thema ist – ist eine Erfolgsgeschichte, seit die Privatisierung konsequent umgesetzt worden ist. Wer auf der falschen Seite gestanden ist, können Sie sich ausrechnen: die SPÖ, meine Damen und Herren.
Sie von der SPÖ haben Angstmache und Polemik betrieben, weil der oberösterreichische Wahlkampf offensichtlich dominiert hat. Mir ist klar geworden, dass die SPÖ – und das hat der damalige Wahlkampf gezeigt – für Macht alles macht. Sie haben nämlich damals behauptet, der Totalverkauf der Voest ziehe zwangsläufig eine Zerschlagung nach sich, und in drei bis fünf Jahren werde es das Unternehmen nicht mehr geben. – Wirtschaftssprecher Moser.
Erich Haider, Oberösterreich, hat gesagt, der Wahnsinn sei zu verhindern. Zehntausende Arbeitsplätze seien in Gefahr. Der Voest-Börsegang sei ein Wirtschaftsdebakel.
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Die Wahrheit, meine Damen und Herren, ist ganz anders: Die
Voest ist heute ein so erfolgreiches Unternehmen wie nie zuvor, schreibt jedes
Quartal Gewinne, hat mehr Mitarbeiter als vor dem Börsegang, bildet
dankenswerterweise tausend Lehrlinge aus. Die Aktien sind gestiegen, und in
Oberösterreich, meinem Heimatbundesland, wird investiert. Die Führung und die
Mitarbeiter des Unternehmens wissen, es war richtig. Wir sind auf der richtigen
Seite gestanden, Sie auf der falschen, meine Damen und Herren von der SPÖ. (Beifall
bei der ÖVP sowie des Abg. Scheibner.)
Apropos falsche Seite: Wenn ich mir anschaue, was Sie von der SPÖ im Bankenbereich zu verantworten haben, so muss ich sagen, dass das die geradezu klassische falsche Seite ist. Bank Burgenland: Zuerst wird ein Schaden herbeigeführt: 416 Millionen €, die der Steuerzahler zu berappen hat – und dann wird privatisiert! Abgeordneter Moser würde es wahrscheinlich „Ausverkauf“ nennen! Das ist Ihre Politik, meine Damen und Herren von der SPÖ?!
Weiters: Der Wert der Bank Austria an der HVB, als damals
dieser Aktientausch eingegangen wurde, war 1,7 Milliarden €.
(Präsident Dr. Khol gibt das Glockenzeichen.) – Jetzt
sind das nur mehr 500 Millionen €! Vermögensvernichtung nennt
man das, meine Damen und Herren! Das ist Ihre wirtschaftspolitische Konzeption,
die wir nicht teilen! (Präsident Dr. Khol gibt neuerlich das
Glockenzeichen.)
Wir, meine Damen und Herren, wollen mit diesem Börsegang
den Wirtschaftsstandort stärken, die Arbeitsplätze sichern und dem Unternehmen
Post eine Perspektive bieten. Die Post bleibt rot-weiß-rot! (Lang
anhaltender Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen sowie Bravorufe bei der
ÖVP.)
15.21
Präsident Dr. Andreas Khol: Zur Abgabe einer Stellungnahme hat sich der Herr Bundesminister für Finanzen Mag. Grasser zu Wort gemeldet. Seine Redezeit soll 20 Minuten nicht übersteigen. – Herr Bundesminister, Sie sind am Wort.
15.21
Bundesminister für Finanzen Mag. Karl-Heinz Grasser: Herr Präsident! Werte Regierungskollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Ich meine, dass nach dieser Rede von Herrn Klubobmann Molterer wahrscheinlich alle von der Richtigkeit dieses Börsenganges überzeugt sein werden. (Beifall bei der ÖVP. – Ironische Heiterkeit und Zwischenrufe bei der SPÖ.)
Ich kann daher nur versuchen – und will diese Gelegenheit gerne nützen –, auch aus meiner Sicht darzustellen, warum ich davon überzeugt bin und warum in allen Gesprächen mit Experten, mit den Vorständen der Post, der ÖIAG mir bestätigt wurde, dass dieser Börsengang richtig und notwendig ist.
Meine Damen und Herren, hinterfragen wir zuerst, warum wir überhaupt einen Börsengang machen! Warum macht es Sinn, dass die Post an die Börse geht? (Abg. Dipl.-Ing. Kummerer: Weil wir kein Geld haben!) – Weil wir mit den 51 Prozent, die im Eigentum der Republik Österreich verbleiben, die Sicherheit und Stabilität für dieses Unternehmen gewährleisten – die Post bleibt rot-weiß-rot, wie es Klubobmann Molterer gesagt hat – und weil wir 51 Prozent staatliches Eigentum mit 49 Prozent privaten Aktionären und damit 49 Prozent privatem Denken und unternehmerischem Handeln verbinden.
Meine Damen und Herren, was gibt es Besseres für ein zukunftsträchtiges Unternehmen, als zu sagen: Sicherheit und Stabilität einerseits, privater unternehmerischer Zugang für eine erfolgreiche Zukunftsentwicklung der Post andererseits? – Erstes Argument für die Richtigkeit dieses Weges!
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Zweites Argument: Börsengang ist nichts anderes als ein Fitnessprogramm für ein Unternehmen. Und fit zu sein, meine Damen und Herren – egal, ob für ein Unternehmen oder für uns alle –, heißt nichts anderes, als Leistungen so zu erbringen, dass die Kundschaft zufrieden ist. Das Unternehmen Post wird dann an der Börse erfolgreich sein, wenn die Kundschaft sagt: Das ist ein tolles Unternehmen! So, wie es dieses Unternehmen in den vergangenen drei Jahren auch schon geschafft hat – Gratulation an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter! –, weil die Post dreimal Europameister war, was die Briefzustellung betrifft, und damit gezeigt hat, welch hervorragende Qualität sie zu leisten in der Lage ist. Über zufriedene Kundschaft kann man am besten – das meinen zumindest wir, die wir an die Marktwirtschaft glauben – Arbeitsplätze absichern. Und genau das wollen wir, meine Damen und Herren! Wir wollen sowohl sichere Arbeitsplätze in diesem Unternehmen als auch dessen Eigenständigkeit. Beides ist unser Ziel. (Beifall bei der ÖVP.)
Drittes Argument, warum Börsengang. – Weil wir so den Zugang zum Kapitalmarkt eröffnen. Jeder, der die Situation der Post analysiert, kann erkennen, dass eine Liberalisierung auch in diesem Bereich auf uns zukommt. Und Liberalisierung heißt, dass andere Unternehmen auf den österreichischen Markt drängen werden. Das heißt, diese wollen unserer Post Marktanteile wegnehmen; sie wollen in Österreich Briefe und Pakete zustellen und so weiter. Und was macht man da? – Man versucht, Marktanteile zu verteidigen. Was braucht man, wenn man seinen eigenen Markt verteidigen, wenn man Kunden ansprechen beziehungsweise akquirieren und Marketing-Aktionen machen will? – Man braucht Geld! Geld bekommt man unter anderem über den Kapitalmarkt. (Abg. Verzetnitsch: Oder vom Eigentümer!) – Das tun wir auch gerne; darauf komme ich noch zu sprechen, Herr Präsident. Da haben wir völligen Konsens.
Wozu braucht man Geld noch, meine Damen und Herren? – Das eine ist die Verteidigung des Heimatmarktes, das andere ist die Frage des Wachstums. Angriff ist die beste Verteidigung! Das heißt, nicht nur die einen auf den eigenen Markt hereindrängen lassen, sondern auch sagen: Wir wollen in anderen Märkten erfolgreich sein und damit wachsen – so, wie das Banken und Versicherungen geschafft haben, egal ob die Wiener Städtische, die Erste, Raiffeisen und so weiter.
Arbeitsplätze in Österreich abgesichert über einen riesigen Erfolgsweg in unseren Nachbarländern! Dazu aber braucht man Geld, meine Damen und Herren, und das bekommt man über den Kapitalmarkt! (Beifall bei der ÖVP sowie des Abg. Scheibner.)
Das einzige Argument, das ich bisher hier gehört habe: Wenn man Geld braucht, warum geht das Geld für den Börsengang, das hereinkommt, jetzt an die ÖIAG? Diese Frage, meine Damen und Herren, beantworte ich gerne: Deswegen, weil wir nicht der Post das Geld weggenommen haben, weil wir nicht das gemacht haben, was uns unterstellt wurde, das lediglich aus budgetären Gründen zu tun. Im Gegenteil: Im Unternehmen Post haben wir zurzeit 300 bis 400 Millionen € an Liquidität auf den Konten. 300 bis 400 Millionen €!
Ich darf Ihnen sagen, wir haben folgende Frage diskutiert: Machen wir eine Kapitalerhöhung im Zuge des Börsengangs und sagen, das Geld, das jetzt hereinkommt, soll zu einem guten Teil, zum größten Teil – wie immer – noch einmal dem Unternehmen sofort zugute kommen? Alle Experten haben uns gesagt, dass das ein absoluter betriebswirtschaftlicher Unsinn wäre angesichts des Umstandes: 300 bis 400 Millionen € auf der hohen Kante, das heißt, die „Kriegskasse“ prall gefüllt für einen Wachstumsweg, und dazu noch Eigenkapitalquoten, von denen die private Wirtschaft nur träumen kann.
Daher war die ganz klare Aussage – da können Sie jetzt Experten nehmen, so viel Sie wollen, Experten sonder Zahl, und zwar sowohl im In- als auch im Ausland –: Jetzt das
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Geld der Post zu geben macht betriebswirtschaftlich keinen Sinn, sondern dann erst, wenn die Post gewachsen ist, wenn man mit voll gefüllter „Kriegskasse“ die ersten Akquisitionen gemacht hat, wenn sie das Geld braucht, dann geht das über Kapitalerhöhungen.
Meine Damen und Herren, heute von mir die Zusage als Eigentümervertreter der ÖIAG, dass wir uns beteiligen werden an Kapitalerhöhungen in der Zukunft. Das Geld geht zwar jetzt in die ÖIAG, weil so viel Geld in der Post selbst schon liegt, wir werden aber dann, wenn die Post Geld für weiteres Wachstum braucht, dieses dem Unternehmen Post AG über die ÖIAG zur Verfügung stellen. Die Post wird also das Geld dann haben, wenn sie es braucht, wird Wachstum finanzieren und damit Arbeitsplätze absichern können. Das ist der richtige Weg! (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)
Meine Damen und Herren, warum ein Börsengang? – Denken Sie bitte an unsere bisherigen Börsengänge und an die Zielsetzungen, die wir seit dem Jahre 2000 verfolgen! Wir haben immer gesagt: Wir wollen österreichische Kernaktionäre! Was machen wir jetzt? – 51 Prozent sind im Besitz der Republik Österreich. Da kann überhaupt nichts passieren. (Abg. Verzetnitsch: Wem gehört das Unternehmen?) Das Unternehmen gehört mehrheitlich der Republik Österreich! (Weitere Zwischenrufe bei der SPÖ.) Da kann überhaupt nichts passieren, meine Damen und Herren, denn Sicherheit und Stabilität sind gegeben!
An den 49 Prozent, die wir verkaufen, wollen wir die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in größtmöglicher Weise beteiligen, und wir wollen der österreichischen Bevölkerung zeigen, dass sie Anteil haben kann an der erfolgreichen Entwicklung des Unternehmens Post. Österreichischen Kleinaktionären und Kleinstaktionären, den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern wollen wir Vorteile geben. Daher: Österreichische Kernaktionäre gesichert!
Zur Entscheidungszentrale: Natürlich, die Entscheidungszentrale bleibt in Österreich; das ist gesichert. Die Entscheidungen werden in Österreich von Österreich aus getroffen.
Zur Einheit des Unternehmens Post: Natürlich ist die Einheit des Unternehmens auch weiterhin gewahrt. Forschung und Entwicklung dort, wo es für die Post relevant ist. Natürlich kann das auch weiterhin in Österreich gemacht werden.
Daher insgesamt: Lauter gute Gründe, warum dieser Börsengang der richtige und notwendige Weg ist.
Warum Börsengang, meine Damen und Herren? – Weil Sie und wir gute Erfahrungen mit Börsengängen in der Vergangenheit gemacht haben. Ich darf, um Ihnen ein bisschen in Erinnerung zu rufen, welchen Weg Regierungen unter sozialdemokratischen Bundeskanzlern, unter sozialdemokratischen Finanzministern gegangen sind, nur einige wenige Beispiele anführen; die Liste ist viel länger, als ich das jetzt ausführen kann.
1994: mehrheitliche Privatisierung der VA-TECH, der VA-Technologie AG durch die Abgabe von 51 Prozent über die Börse. – Sozialdemokratischer Bundeskanzler und Finanzminister haben damals entschieden, 51 Prozent – nicht 49 Prozent, sondern 51 Prozent! – über die Börse abzugeben und mehrheitlich zu privatisieren. Das sagen wir nicht. Wir sagen: Dieses Unternehmen bleibt rot-weiß-rot, weil es eine wichtige strategische Beteiligung ist! Wir halten 51 Prozent.
Im Mai 1994 hat man gesagt: OMV an die Börse!, hat damals reduziert auf 53 Prozent und hat dann, einige Zeit später, mehrheitlich die Anteile an der OMV über die Börse abgegeben, sodass man, genau gesagt im Mai 1996, die Anteile der ÖIAG auf
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35 Prozent reduziert hat. Also
auch dort ist unter Ihrer Verantwortung mehrheitlich über die Börse
privatisiert worden. (Abg. Dr. Puswald: ... der ÖVP!)
Dann muss ich sagen: Gratulation der ÖVP, dass sie sich damals als kleinerer Koalitionspartner so durchsetzen konnte und richtige Entscheidungen getroffen hat! (Beifall bei der ÖVP.) – Offensichtlich hat es manche Fragen gegeben, wo sozialdemokratische Bundeskanzler und Finanzminister das getan haben, was die ÖVP empfohlen hat und was richtig war und was sich heute auch bewährt hat für diese Unternehmen.
März 1995, meine Damen und Herren: Abgabe von 27 Prozent der Böhler-Uddeholm über die Börse.
Oktober 1995: Abgabe von 31 Prozent der VA Stahl AG über die Börse.
März 1996: mehrheitliche Privatisierung der Böhler-Uddeholm AG durch die Abgabe von 47,7 Prozent im Zuge einer zweiten Platzierung – und damit war man sehr deutlich unter den 50 Prozent.
Und ich könnte Ihnen jetzt Unternehmen vorlesen, die Sie zur Gänze, zu 100 Prozent, nicht einmal über die Börse verkauft haben, sondern zur Gänze privatisiert haben.
Meine Damen und Herren! Wir haben, auch wenn Sie den Verbund, die Verbundgesellschaft heranziehen, im Jahr 1988 damals 49 Prozent privatisiert – heute haben wir noch immer die 51 Prozent! Und wenn Sie sich all diese Unternehmen anschauen, werden Sie das Gleiche feststellen. Schauen Sie sich die Verbundgesellschaft an, schauen Sie sich die OMV an, schauen Sie sich Böhler-Uddeholm an, schauen Sie sich die Voest an!
Klubobmann Molterer hat es gesagt, und ich erinnere mich wirklich noch an die Kampagnisierung, die Sie vor zwei Jahren durchgeführt haben. Da hat man gesagt – Herr Abgeordneter Moser, ich kann es Ihnen zitieren, ich habe es hier; Sie haben Folgendes gesagt –: Das Unternehmen Voest wird es dann in dieser Form nicht mehr geben, es wird zerschlagen werden, Arbeitsplätze werden verloren gehen! – Heute: Österreichischer Kernaktionär, Unternehmen in seiner Einheit gewahrt, 500 Arbeitsplätze mehr als damals! – Das ist die Realität unserer Politik, meine Damen und Herren! (Beifall bei der ÖVP.)
Das heißt sehr klar: Wenn Sie sich diese Unternehmen anschauen, dann stellen Sie fest, die Unternehmen stehen heute besser da als zuvor, die Unternehmen sind viel erfolgreicher als zuvor, haben die Umsätze gesteigert, haben die Gewinne gesteigert, und die Unternehmen haben zu einem guten Teil auch mehr Mitarbeiter in Österreich, wie das Beispiel Voest sehr eindrücklich belegt.
Und, meine Damen und Herren – auch das hat Klubobmann Molterer angesprochen –: Diese Börsengänge haben sich ausgezahlt für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Unternehmen! Diese Börsengänge waren gut fürs Börserl derer, die sich damals beteiligt haben. Ein Monatsgehalt in den Verbund damals investiert heißt, dass man heute ein Jahresgehalt hat – aus einem Monatsgehalt wurde ein Jahresgehalt! Das Beispiel der OMV – 1 000 € beim Börsengang, 16 400 € jetzt – wurde entsprechend angeführt.
Daher glaube ich, dass es gerade bei der Post von Vorteil ist. Meine Damen und Herren, dort gibt es Gehälter, die im Durchschnitt relativ niedrig sind. Viele der Postler verdienen 1 300 bis 1 400 € netto im Monat – relativ kleine Einkommen. Ich sage Ihnen daher: Wir sollten die Chance gemeinsam nützen, und wir wollen diesen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern einen wirklichen Vorteil geben! Wir wollen die Identi-
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fikation der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit dem Unternehmen, weil wir wissen, wir brauchen eine motivierte Mannschaft! (Abg. Neudeck: Vielleicht kann die BAWAG ...!)
Genau deswegen habe ich auch eingeladen und habe gesagt: Führen wir jetzt die Gespräche über diese Mitarbeiterbeteiligung, damit jeder sieht, wir haben kein anderes Interesse, als fair und gemeinsam diesen Börsengang mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zum Erfolg zu führen – für das Unternehmen, für die Mitarbeiter, für einen Wachstumskurs, der Arbeitsplätze abzusichern in der Lage ist.
Wir haben – wenn Sie schauen, was wir für die Mitarbeiter erreicht haben – ein Paket geschnürt, über das, wenn wir das jetzt verhandelt hätten, jeder Belegschaftsvertreter – da bin ich mir sehr sicher – gesagt hätte: Also da ist uns ein wirklich großer Erfolg gelungen! – Es wurde ja über den Verkauf an einen Strategen diskutiert. Das haben wir nicht gemacht, sondern wir haben gesagt: 51 Prozent bei der Republik, Börsengang, Eigenständigkeit des Unternehmens, Unternehmen bleibt rot-weiß-rot!
Dienstrecht: Die Mitarbeiter waren besorgt wegen des Dienstrechts. Wir haben gesagt, das Dienstrecht bleibt so, wie es ist. Das heißt, meine Damen und Herren: 60 Prozent in etwa sind in diesem Unternehmen Beamte und daher voll und ganz abgesichert. Weitere etwas mehr als 10 Prozent der Mitarbeiter sind mehr als zehn Jahre im Unternehmen und daher kündigungsmäßig entsprechend abgesichert. Und wir haben zugesichert, dienstrechtlich bleibt alles so, wie es ist. Die Mitarbeiter bleiben so stark abgesichert. (Beifall bei der ÖVP.)
Sie haben hier im Haus ein Postgesetz beschlossen, das wichtig ist für dieses Unternehmen, weil es einen attraktiven Rahmen sichert, gerade vor der Liberalisierung, die auf uns zukommt. Das ist ein attraktives Gesetz mit guten Rahmenbedingungen für das Unternehmen Post, eine wichtige Grundlage auch für diesen Schritt jetzt. Und die Mitarbeiterbeteiligung habe ich angesprochen.
Wir haben eine Liste bekommen von einer Fraktion innerhalb der Belegschaft der Post, die gesagt hat: Wir haben acht Punkte, die wir einfordern.
Das Postgesetz war ein Punkt. – Erledigt.
Branchenkollektivvertrag. – Kollektivvertrag, das wissen wir, ist Sache der Sozialpartner. Ich gehe davon aus, dass das entsprechend von den Sozialpartnern geleistet wird.
Ernennungen im Rahmen der Kollektivvertragsverhandlungen. – Wurde erledigt.
Punkt vier: die Brieffachanlagenregelung. – Gesetzesbeschluss ist bereits erfolgt.
Punkt fünf: Pensionskassenregelung. – Gesetzlich bereits erfolgt.
Punkt sechs: Dienst- und Besoldungsrecht. – Wie erwähnt, bereits umgesetzt.
Punkt sieben: Jobcenter. – Einvernehmlich in ein Karriere- und Entwicklungszentrum im Unternehmen umgewandelt. Ebenfalls erledigt.
Punkt acht: Mitarbeiterbeteiligung. – Angesprochen.
Von acht Forderungspunkten sind sieben erledigt, einer ist auf der Ebene der Sozialpartner entsprechend umzusetzen. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)
Und wir haben dann in einer offiziellen Verhandlungsrunde, nachdem man sich gewerkschaftlich orientiert hat, Beschlüsse gefasst hat, einen weiteren Acht-Punkte-Katalog bekommen, weitere Forderungen, wozu ich sage: Es ist unser Interesse, jeden Punkt abzuarbeiten und zu versuchen, hier auch durchaus zu einem gemeinsamen Gesamtpaket zu kommen. Aber wie gesagt, das Interesse ist, mit den Mitarbeitern fair
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und gemeinsam hier zu einem Börsengang zu kommen, wobei ich Ihnen versichern kann: Dieser Börsengang ist gut vorbereitet. Seit April 2003 hat man an der Eigenständigkeit der Post gearbeitet, hat im Unternehmen restrukturiert, hat die Voraussetzungen für diesen Börsengang geschaffen. Das heißt, es ist gut vorbereitet.
Klubobmann Molterer hat gesagt, der Börsengang ist nichts Neues. Meine Damen und Herren, ich kann nur noch einmal betonen, was 1996 hier im Haus beschlossen wurde. Ich habe das Poststrukturgesetz vor mir liegen. In Artikel 95 § 1 Abs. 2 steht:
„... Die Gesellschaft“ – gemeint ist die PTA – „hat ihren Sitz in Wien. Bis zum 31. Dezember 1999 hat eine Börseneinführung der Gesellschaft zu erfolgen.“
Bis zum 31. Dezember 1999 – damals noch das gemeinsame Unternehmen.
Zwei Jahre später, im Jahr 1998: Poststrukturgesetznovelle. Artikel 1 Abs. 4:
„Die Unternehmensbereiche Postdienst, Postautodienst und Telekommunikationsdienst der Post und Telekom Austria Aktiengesellschaft sind nach Maßgabe von Privatisierungskonzepten gemäß § 11a Abs. 1 zu privatisieren. Die Post und Telekom Austria Aktiengesellschaft hat möglichst günstige Voraussetzungen für die Privatisierung zu schaffen.“
Das heißt, meine Damen und Herren, sowohl 1996 als auch 1998 hat man den Zeitpunkt für den Börsengang festgelegt und gesagt, man will privatisieren. (Zwischenruf des Abg. Dr. Matznetter.) – Beschlossen übrigens unter anderem von Alfred Gusenbauer und von Präsident Verzetnitsch, die beide damals hier im Hohen Haus gesessen sind. Und damals, meine Damen und Herren, vor zehn Jahren war nicht die Rede von Streik.
Damals, vor zehn Jahren, als man den Börsengang beschlossen hat, hat man nicht gesagt, das ist unverantwortlich und das geht nicht für das Unternehmen, sondern damals vor zehn Jahren hat man den Zeitpunkt festgelegt und hat gesagt: Wir wollen das tun, weil wir eine Reihe von erfolgreichen Beispielen bereits umgesetzt haben und gute Erfahrungen mit Börsengängen gemacht haben. Und deswegen sage ich Ihnen, wir sind jetzt zehn Jahre danach, und der Zeitpunkt ist jetzt der richtige, um diesen Börsengang entsprechend umzusetzen, und es wird zum Vorteil für die Mitarbeiter, für dieses Unternehmen und für den Standort Österreich sein! (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)
Es haben alle Entscheidungsträger mit mir gesprochen, und zwar alle – zu mir sind gekommen: die Postvorstände, die ÖIAG-Vorstände, die Aufsichtsräte der Post, die Aufsichtsräte der ÖIAG. Der Postvorstand, der es am besten wissen muss, die vier Vorstände, die unmittelbar Verantwortung für dieses Unternehmen tragen, haben gesagt: Bitte lassen Sie uns an die Börse gehen! Geben Sie uns diesen Auftrag! Machen Sie den Weg frei für diesen Börsengang! – Meine Damen und Herren, ich glaube, eindeutiger geht es gar nicht!
Und wenn man über den Zeitpunkt reden will: Wenn der Postvorstand das sagt, wenn wir eine Situation haben, in der die Wirtschaft ganz gut läuft und die Börse sich in den letzten Jahren sehr, sehr gut entwickelt hat, dann würde ich auch noch sagen: Lassen wir es eine Kompetenzfrage sein, wann der beste Zeitpunkt ist! Und wenn man sagt, das sollen die Experten entscheiden, wann der beste Zeitpunkt ist, dann kann ich Ihnen nur sagen: Die Experten im Unternehmen, außerhalb des Unternehmens, in Österreich, außerhalb Österreichs sagen uns: Macht es jetzt! Jetzt ist der beste Zeitpunkt! – Deshalb glaube ich, darauf können wir uns tatsächlich verlassen.
Da von Klubobmann Molterer die Kompetenzfrage angesprochen wurde: Wenn man bedenkt, welche Bilanz auf der einen Seite steht, wenn man an das Verstaatlichten-
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Debakel denkt, an den „Konsum“, an die Länderbank, an die Bank Burgenland, an den BA-CA-Verkauf ins Ausland – jetzt UniCredito, weil das nicht funktioniert hat; 1 Milliarde € hat in Wien die Anteilsverwaltung Zentralsparkasse mit dieser Transaktion verloren! –, an dubiose Kreditvergaben bei der BAWAG, meine Damen und Herren, dann würde ich einfach, und zwar relativ wertfrei, sagen: Wir sollten das und Sie sollten das den Experten überlassen! Ich würde nicht so weit gehen, dass ich Sie – mit dieser Leistungsbilanz, mit diesem Debakel – fragen würde, wie, wann und ob man an die Börse gehen soll. Sie sollten wir da nicht fragen, wir sollten das vielmehr Experten entscheiden lassen. Und die Experten haben uns diesen Weg vorgegeben.
Daher, meine Damen und Herren: Dieser Börsengang der Post wird für das Unternehmen Wachstumsperspektiven ermöglichen, er wird für die Mitarbeiter Arbeitsplätze absichern, er wird gut sein für den Kapitalmarkt und damit für einen erfolgreichen Weg der Post in die nächsten Jahre! (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)
15.41
Präsident Dr. Andreas Khol: Wir gehen nunmehr in die Debatte ein.
Ich mache darauf aufmerksam, dass gemäß der Geschäftsordnung kein Redner länger als 10 Minuten reden darf, wobei jedem Klub eine Gesamtredezeit von insgesamt 25 Minuten zukommt.
Die Debatte eröffnet Herr Abgeordneter Dr. Stummvoll. Wunschredezeit: 8 Minuten. – Herr Kollege, Sie sind am Wort.
15.42
Abgeordneter Dkfm. Dr. Günter Stummvoll (ÖVP): Herr Präsident! Meine sehr geehrten Herren auf der Regierungsbank! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wenn es nicht den Usancen unseres Parlaments völlig widersprechen würde, würde ich jetzt vorschlagen, die Debatte zu beenden. (Abg. Dr. Cap: Na so was!) Die Argumente des Klubobmannes Molterer und des Finanzministers Grasser waren ja derart überzeugend und derart überwältigend, dass es kaum mehr irgendjemanden in diesem Haus geben kann, der gegen die Privatisierung auftreten kann! (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Mag. Molterer: Der Moser schafft es! Der Moser schafft es! Ich vertrau’ ihm!)
Meine Damen und Herren von der sozialdemokratischen Fraktion, ich habe während der Rede des Klubobmanns und des Finanzministers ein bisschen in Ihre Reihen geblickt. Wenn in Ihren Reihen nicht auch viele Damen wären – wenn sie nicht wären –, würde ich sagen: Sie haben sehr alt ausgeschaut bei dieser Debatte (Ruf bei der SPÖ: Hoch motiviert!), und wohl war Ihnen nicht! Ich habe jetzt schon größtes Mitleid mit jenen von Ihnen, die jetzt im Zuge der Debatte als Pflichtverteidiger der Verstaatlichung hier ans Rednerpult treten werden und das verteidigen müssen, was nicht zu verteidigen ist, meine Damen und Herren!
Es sprechen alle Argumente dafür, diesen Schritt zu tun (Abg. Mag. Kogler: Oh Jubel, oh Freud’!), aber ich weiß natürlich – ich kenne das politische Ritual (Abg. Öllinger: Weihrauch! Weihrauch!), ich kenne das politische Drehbuch, das war noch bei jedem Privatisierungsvorgang so –: Alle Argumente, alle Daten und Fakten, alle Erfahrungen sprechen für eine erfolgreiche Privatisierung, aber die SPÖ inszeniert eine Angstpropaganda, entwickelt Horrorszenarien: „Unternehmen werden zerschlagen“, „Arbeitsplätze gehen verloren“, „Familiensilber wird verscherbelt“!
Die Wirklichkeit, meine Damen und Herren, sieht ganz anders aus! Das wissen Sie selbst gut genug, und Herr Präsident Verzetnitsch, der jetzt schmunzelt, schmunzelt, weil er weiß (Abg. Verzetnitsch: Über Ihre Argumentation!), hier wird wider besseres Wissen und wider die Argumente eines Ruttenstorfer, einer Ederer, eines Androsch von Ihren Leuten argumentiert.
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Die Daten und Fakten schauen so aus, meine Damen und Herren – wir haben es gehört –, dass aus defizitären, Not leidenden, subventionierten Staatsbetrieben erfolgreiche, gewinnorientierte, börsennotierte, international erfolgreiche Unternehmen geworden sind. Das ist die Wahrheit!
Aber schauen wir uns einige Fakten im Detail an, meine Damen und Herren! Schauen wir uns als ersten Punkt zum Beispiel die Vermögensbilanz der ÖIAG an. Thema: „Familiensilber wird verscherbelt“. – Als diese Regierung die Verantwortung für die ÖIAG übernommen hat, machte der Schuldenstand 6,3 Milliarden € aus. Heute: schuldenfrei! (Abg. Neugebauer: Was ist das in Schilling?) – In Schilling, bitte: Fast 90 Milliarden Schilling Schulden. (Rufe bei der ÖVP: Wahnsinn! Wahnsinn!) – Abgebaut in diesen sechs Jahren!
Jetzt kann man sagen: Das ist ja relativ leicht, denn ihr
habt ja das Familiensilber verscherbelt! (Abg.
Verzetnitsch: Genau!) – Nun,
schauen wir uns die Vermögensbilanz an: Im Jahr 2000 betrug das
Vermögensportfolio der ÖIAG 5 Milliarden €, heute 8,5 Milliarden! –
Erklären Sie mir das: Wie geht denn das, wenn man das Familiensilber
verscherbelt, dass das Vermögen um 60 Prozent höher ist? Das müssen Sie
mir erklären! (Zwischenruf des Abg.
Dr. Matznetter.) Herr Kollege Matznetter, Sie werden mir das
sicherlich erklären können, wie das geht. (Abg.
Mag. Molterer: Das glaub’ ich
nicht! – Abg. Neudeck: Er
könnte es nicht einmal erklären, ...!)
Also keine Rede, meine Damen und Herren, von der Verscherbelung des Familiensilbers, sondern eine Steigerung der Vermögenswerte!
Schauen wir uns die Situation auf der Budgetseite, im Staatshaushalt an: Jahrelang wurde der Steuerzahler dazu verwendet, Milliarden in die Verstaatlichte hineinzuschießen. Was haben wir heute, bitte? – Zusätzliche Einnahmen erstens durch Dividenden der ÖIAG und zweitens durch hohe Gewinnsteuern der nunmehr erfolgreichen gewinnorientierten Betriebe! – Also etwas Besseres kann man sich aus der Sicht des Budgets gar nicht wünschen: anstatt zahlen zu müssen, Einnahmen zu erhalten! Herr Kollege Matznetter, das können Sie wahrscheinlich nicht bestreiten, dass sich Dividendeneinnahmen und KöSt-Einnahmen auf der Einnahmenseite des Budgets niederschlagen. (Abg. Neudeck: Aber die SPÖ bekommt weniger auf dem schwarzen ...!) Das mag sein, Herr Kollege.
Dritter Punkt:
Wirtschaftsstandort. – Was, bitte, gibt es Besseres für einen Wirtschaftsstandort,
als dass defizitäre, Not leidende Betriebe verschwinden und erfolgreiche
Wachstumsbetriebe entstehen? Sehen wir uns doch heute die faszinierende Story
dieser nun privatisierten Betriebe an, und auch wie viele andere Privatbetriebe
rechtzeitig die Chancen des Wachstums in Mittel- und Osteuropa erkannt
haben – sensationell! Ganz Europa beneidet uns eigentlich um jene
Betriebe, die so frühzeitig erkannt haben, wo heute die Wachstumszone ist. Und
es ist ja kein Zufall, dass die Aktienkurse jene Entwicklung genommen haben, die Klubobmann Molterer und der Finanzminister aufgezeigt haben,
sondern erklärt sich daraus, dass diese Unternehmen eben rechtzeitig die Trends
erkannt haben und rechtzeitig in diese Wachstumsmärkte investiert haben. (Abg. Dr. Matznetter: Die Bank Austria ...!)
Schauen wir uns viertens die Frage der Arbeitsplätze an! Damals hieß es: Arbeitsplätze werden vernichtet! – Es gibt heute kein Beispiel eines privatisierten Betriebes, bei dem man nicht nachweisen kann, dass die Zahl der Arbeitsplätze gestiegen ist! (Abg. Dr. Cap: Aber wo? Wo sind die Arbeitsplätze gestiegen?) – In Österreich (Ruf bei der ÖVP: In Linz! – Abg. Murauer: In Oberösterreich!) – ganz zu schweigen von jenen Arbeitsplätzen, die durch Wachstumsstrategien in Mittel- und Osteuropa geschaffen wurden.
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Oder schauen wir uns die Frage des Eigentums an! Nehmen wir zum Beispiel das Stichwort Linz: Die Voest hat seit dem letzten Börsengang 600 Arbeitsplätze mehr, und 2 Milliarden € wurden in Österreich investiert – und nicht im Ausland investiert. Können Sie sich noch erinnern an die Zeit vor der Steuerreform? Generaldirektor Eder hat gesagt: Wir haben ein Konzept „Österreich 2010“. Die einzige Frage ist: Wo werden wir investieren? Wir warten die Steuerreform ab! – Wir haben die Steuerreform beschlossen, und die Entscheidung der Voest und des Generaldirektors Eder war: Wir investieren in Österreich.
Das ist erfolgreiche Industriepolitik! – Sie haben immer geglaubt, Industriepolitik heißt, der Staat besitzt Anteile an der Industrie. Völlig verkehrt! Industriepolitik heißt: Der Staat muss jene Rahmenbedingungen setzen, die so attraktiv sind, dass Industriebetriebe eine faire Chance haben, erfolgreich tätig zu werden. Das sind unsere Betriebe heute, und wir sind stolz auf diese Industriebetriebe, meine Damen und Herren!
Ich sage Ihnen: Sie tragen auch
eine Mitverantwortung für die Entwicklung
dieses Landes! Ich habe unlängst mit dem Geschäftsführer der Austrian
Business Agency gesprochen, und dieser sagt, sie haben viele Anfragen, aber
viele sagen: Ihr steuert auf Wahlen zu, und wer weiß, was nachher ist; wenn ich
mir anhöre, welche Vorschläge da aus SPÖ-Kreisen kommen, dann überlege ich mir,
in Österreich zu investieren. – Meine Damen und Herren! Das ist Ihre
Verantwortung, die Sie hier tragen!
Aber, Herr Kollege Moser, ich habe Verständnis in einem Punkt. In einem Punkt, meine Freunde, habe ich Verständnis für die Angst der SPÖ vor Privatisierung: nämlich dann, wenn die SPÖ selbst privatisiert! Da muss man wirklich Angst bekommen. Schauen wir uns das bitte einmal ein bisschen an:
Die größte Vermögensvernichtungsaktion – der Herr Klubobmann hat es bereits gesagt – fand im Bankenbereich statt. Wo ist heute eine Zentralsparkasse? Wo ist heute eine Länderbank? Wo ist heute eine Bank Austria? Wo ist heute eine CA? – Ja, wir haben ein bis zwei Prozent der UniCredit, aber das ist es. Also die größte Vermögensvernichtung im Bankenbereich haben Sie zu verantworten. Sie haben auch die größte Vermögensvernichtung im Handel zu verantworten – Beispiel: „Konsum“. Sie haben die größte Vermögensvernichtung in der Industrie zu verantworten – siehe verstaatlichte Industrie.
Meine Damen und Herren, Sie trauen
sich wirklich, hier herauszugehen und zu sagen: Bitte, wir haben
Wirtschaftskompetenz!? – Sie trauen sich das wirklich? Herr Kollege
Matznetter, das wird noch ein Salto werden! (Abg. Neudeck – auf
Abg. Dr. Matznetter weisend –: Unter der Immunität kann man das
behaupten!)
Lassen Sie mich eines auch noch sagen, nämlich was die Argumente betrifft: Die Post bleibt rot-weiß-rot. Wir eröffnen der Post den Zugang zu den Wachstumsmärkten, zum Kapitalmarkt. Wir haben eine Situation, wo man sagen muss: Es ist für das Unternehmen günstig, für die Mitarbeiter günstig, für die Kunden günstig und für die Anleger günstig. Und ich sage Ihnen auch, ich war vor einem halben Jahr im Süden Wiens und habe mir das neue Postverteilzentrum angeschaut. Ich war wirklich beeindruckt, was die Mitarbeiter der Post und das Management hier geschaffen haben – Gratulation dazu! –, und ich habe dort beim Weggehen gesagt, dass ich eines verspreche: Wenn die Post an die Börse geht, kann ich guten Gewissens jedem potentiellen Anleger empfehlen: Zeichnen Sie diese Aktien! (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)
15.49
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Präsident Dr. Andreas Khol: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Matznetter. Wunschredezeit:
7 Minuten. – Bitte, Sie sind am Wort. (Ironische Heiterkeit und Rufe bei der ÖVP: Der Arme! Nicht so leicht!)
15.50
Abgeordneter Dr. Christoph Matznetter (SPÖ): Herr Präsident! Meine Herren auf der Regierungsbank! Nun, jetzt haben wir drei Redner gehört (Abg. Neudeck – sich von seinem Platz erhebend –: Jetzt kann man sich nach drei guten Reden erholen! Jetzt können wir gehen! Das brauchen wir nicht zu hören!): zuerst den Herrn Klubobmann, der einen Dringlichen Antrag an die SPÖ gestellt hat, mit ein paar Komplimenten für viele sehr verdiente frühere Regierungsmitglieder der Sozialdemokratie (Abg. Mag. Molterer: ... wir und nicht Sie!); ansonsten einen Minister, der versucht hat, die Hälfte von unserem Wirtschaftssprecher aus dem Jahr 2004 zu zitieren – darüber reden wir noch, über die Voest –; und dann – und das ist wirklich das Beste! – den Kollegen Stummvoll, der aus Angst davor, dass wir darüber reden, sagt: Hören wir doch lieber auf zu diskutieren! – Ich kann es Ihnen nicht ersparen: Wir werden darüber reden müssen, und wir werden noch viel darüber reden müssen! (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Dr. Stummvoll: Aber Sie werden sich schwer tun! Sehr schwer! – Abg. Neudeck: Solang Sie nur reden und nicht handeln, ist nicht Gefahr im Verzug!)
Aber fangen wir doch gleich einmal an mit der Frage: Gehört eine gelbe Post an die Börse? Und genau in dieser Kernfragestellung schauen wir einmal, wie die internationale Entwicklung aussieht: In den USA, wo Ronald Reagan Präsident und damit einer der wesentlichsten Promotoren des Neoliberalismus war (Abg. Dr. Stummvoll: Ihr Vorbild?!), gibt es dort nicht eine staatliche Post? (Abg. Dr. Stummvoll: USA als Vorbild der SPÖ!) – Aber nein! Warum ist die Post in den USA mit 700 000 Beschäftigten eine staatliche Post? (Zwischenruf des Abg. Großruck.) – Nein, wiederum falsch. Sie haben keine Ahnung, Herr Abgeordneter! – Weil es unter betriebswirtschaftlichen Kriterien nicht möglich ist, im Mittelwesten, im Süden der USA in der Fläche eine Versorgung herzustellen. (Abg. Mag. Molterer: Also das Vorbild von Matznetter heißt Reagan! Reaganomics!) Weil das nicht zusammenpasst: gemeinwirtschaftlicher Auftrag und Kapital.
Warum ist das auch in England so? (Abg. Mag. Molterer: Reaganomics! Thatcher!) – Genau
aus dem gleichen Grund! (Abg. Neudeck: Jetzt kommen Sie zur „Blauen Mauritius“, nicht? Das ist eine
Marke!)
Welche sind denn dann die einzigen Länder, in denen es eine Post an der Börse gibt? – Die Antwort ist relativ klar, und jetzt reden wir sachlich: Die Niederlande haben eine regionale Struktur, die einem einzigen Ballungsraum gleichkommt. Logischerweise ist die gemeinwirtschaftliche Aufgabe in diesem Bereich eine geringere. Diese Besonderheit erkennen natürlich auch nicht die Schreihälse aus der Hinterbank (lebhafte ironische Heiterkeit des Abg. Neudeck), denn ihnen geht es um etwas anderes (Abg. Neudeck – auf den Sitzplatz des Abg. Dr. Matznetter weisend –: Herr Kollege, wo sitzen Sie? – Das ist herrlich: „Schreihälse aus der Hinterbank“!): Der alte Grundsatz „weniger Staat, mehr privat“ wird jetzt hier am Beispiel der flächendeckenden Postversorgung exekutiert.
Dieser alte Grundsatz wurde ja schon bei den Privatisierungen der letzten Jahre angewendet. Wann wurde denn die Voest privatisiert? – Als der Kurs von dem so genannten Experten, den Herr Kollege Grasser vorher genannt hat, Herrn Wolfgang Schüssel, mit 32,50 € bekannt gegeben wurde. Was hat da der SPÖ-Sprecher Moser gesagt? – Er sagte damals, der Substanzwert rechtfertigt allein schon einen Wert von 55 bis 80 €. Na, wo steht die Aktie denn heute? Kollege Molterer schreibt es hinein in seinen Antrag: bei über 80 €. Ja was ist denn passiert? (Abg. Mag. Molterer: Privatisiert ist sie worden!) – Der Besitz der Steuerzahlerin, des Steuerzahlers, den
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sie/er gehabt hat, wurde von Herrn Schüssel im Zusammenwirken mit Herrn Grasser und vielleicht mit der Unterstützung von ein paar Rednern hier im Haus verscherbelt – der Großteil an Investoren, die leider nicht die Mitarbeiterbeteiligungsstiftung sind, und diese haben einen Kursgewinn von 50 € je Aktie eingesteckt.
Jetzt sollen die Österreicher die Post, die ihnen heute schon gehört, selbst als Volksaktie kaufen, in der Hoffung, ein Stück vom Kuchen zu bekommen. Aber – und jetzt bleibe ich bei der gemeinwirtschaftlichen Aufgabe –: Ein Landpostamt, ein Landzusteller, eine flächendeckende Versorgung hat an der Börse nichts verloren!
Da könnten Sie von Raiffeisen lernen! – Wo ist der Ferry Maier? Kollege Auer ist da. – Ja womit ist denn Raiffeisen an die Börse gegangen? – Raiffeisen ging mit der Ostexpansion, mit den Ausbaubereichen an die Börse, aber nicht mit den kleinen Raiffeisenkassen. Warum? – Sehr vernünftig: Weil sie die Gesellschaft für die Ostexpansion somit mit Börsenstory erfolgreich eingeführt haben – mein Kompliment dafür, Herr Kollege Auer! –, aber: Bei der Post gilt genau dasselbe!
Und der SPÖ-Vorschlag ist grundvernünftig: Wenn man die Post durch einen Börsegang stärken will, dann soll man den ausgetöchterten Bereich für die Expansion nach Osten, für den Ausbau der Logistikbereiche, für das B2B-Geschäft mit einer vernünftigen Strategie an die Börse bringen. (Abg. Mag. Molterer: Also Börsengang!) Dieser Börsegang der Tochter, Herr Kollege Molterer – ich weiß, dass es Sie stört, hier im Haus über komplexe Zusammenhänge zu hören; ich sage es Ihnen trotzdem (Abg. Mag. Molterer: Vorsicht, Herr Matznetter! Wissen Sie eh: Hochmut kommt vor dem Fall!) –, bedeutet Geld für das Unternehmen, somit unmittelbar für die gewünschte Expansion.
Zweitens: Es bedeutet, dass das Geld der Post zukommt. Das Budgetloch des Herrn Grasser, das ja mit den 300 Millionen € Erlös gefüllt werden soll, ... (Abg. Dr. Stummvoll: Nein! Nein!) – Nein? (Abg. Dr. Stummvoll: Er hat es nicht verstanden!) Wir haben ja den Beweis: Bereits im Entwurf zum Abgabenänderungsgesetz im Vorjahr (Abg. Mag. Molterer: Das stimmt einfach nicht!) war ja ein eigener Paragraph für die Sonderdividende enthalten. Kollege Stummvoll hat ihn herausgenommen, damit wir das Abgabenänderungsgesetz gemeinsam beschließen können – und er hat die Sonderdividende selbst wieder als Initiativantrag eingebracht!
Die Wahrheit ist: Der ländliche Raum wird damit nach Schließung von tausend Postämtern durch die Hereinnahme der Börsenfinanzierung in das Kerngeschäft der flächendeckenden Post-Versorgung weiterhin gefährdet. (Abg. Mag. Molterer: Falsch!) Falsch? – Das erklären Sie Ihren schwarzen Bürgermeistern, wenn sie zur Nationalratswahl mobilisieren sollen!
Zweitens: Es gibt kein Geld für die
Ostexpansion (Abg. Mag. Molterer: Falsch!), denn das Geld geht als Sonderdividende via ÖIAG in
den Staatshaushalt. Die Post kriegt keinen Cent mehr. (Abg. Mag. Molterer: Falsch!)
Faktum drei: Warum machen Sie das? – Weil Sie, so wie bei der Voest, Private an das sehr große Post-Vermögen um günstige 300 Millionen € herankommen lassen wollen. Und ich rechne Ihnen auch vor, warum.
Der Herr Finanzminister hat gerade gesagt: Liquide Mittel der Post AG: 300 Millionen €. Substanzvermögen der Post – das wissen wir schon seit dem gescheiterten Versuch, die Post an die Deutsche Post zu verscherbeln –: eine halbe Milliarde €. Es macht also allein der Substanzwert der Post mindestens 800 Millionen € aus. Jetzt rechne sich einmal jemand aus, wie hoch die 300 Millionen – 49 Prozent davon – sind: Unter dem Substanzwert! Warum? – Weil dieser Wert in die Tasche der privaten Anleger verlagert werden soll! Und die sind, wie bei der Telekom Austria, am Ende des
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Tages keine rot-weiß-roten Anleger (Abg. Dr. Stummvoll: Androsch ist nicht rot-weiß-rot?), sondern, so wie bei der Telekom Austria, in überwiegender Mehrheit internationale Anlegefonds und andere ausländische Anleger. Das ist die Wahrheit (Abg. Mag. Molterer: Falsch!): Die kriegen dann die Erträge! (Ruf bei der ÖVP: Sagen Sie es dem Androsch!) Das ist die Politik der ÖVP: Für diejenigen noch mehr Ertrag, noch mehr in die Taschen jener, die bereits sehr hohe Kurserträge gehabt haben.
Und ganz ehrlich: Uns ist eine flächendeckende
Poststruktur, ein weiterhin florierendes Unternehmen, das dieser Aufgabe
gerecht wird, aber auch eine Expansion der Post wichtig – daher ein
eigener Börsegang der Tochtergesellschaft anstelle der Post selbst. Das ist ein
vernünftiger Vorschlag. Sie brauchen nicht nur eine Nachdenkpause, sondern eine
Nachhilfe, Herr Kollege Molterer! (Abg. Neudeck: Aber nicht von Ihnen!) Nützen Sie sie, sonst werden Sie das
Match verlieren. (Abg. Neudeck: Aber nicht von Ihnen!) – Danke. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Mag. Molterer: Ein
schlechtes Gewissen war das!)
15.57
Präsident Dr. Andreas Khol: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Scheibner. Wunschredezeit und gesetzliche Redezeit: 10 Minuten. – Bitte.
15.57
Abgeordneter Herbert Scheibner (Freiheitliche): Herr Präsident! Werte Mitglieder der Bundesregierung! Kollege Matznetter hat gemeint, wir bräuchten Nachhilfe. (Abg. Faul: Dringend!) Ich weiß nicht, in welcher Disziplin, Kollege Matznetter. Jedenfalls Gratulation – weniger zu Ihrer Rede als zu Ihrem Rhetoriktrainer, den Sie anscheinend angestellt haben, denn man muss wirklich sehr gut trainiert sein, wenn man hier herausgeht und die eigenen Versäumnisse gerade in der Verstaatlichten-Politik der achtziger und neunziger Jahre so verdreht und die erfolgreiche Privatisierungspolitik dieser Bundesregierung so kritisiert. Dazu gehört wirklich ein ausgezeichneter Trainer! Vielleicht könnt ihr das verteilen, damit die anderen von eurer Fraktion das auch so perfekt verdrehen können. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)
Wenn Sie, lieber Kollege
Matznetter, jetzt auch noch hier herausgehen und diese erfolgreiche
Voest-Privatisierung kritisieren, dann, muss ich sagen, gehört schon etwas
dazu. Und ich erinnere mich noch daran, es war Ihre Fraktion, die SPÖ, die
damals dieses wichtige Unternehmen, diesen Vorzeigebetrieb Österreichs in einen
Wahlkampf und in eine, ich will nicht sagen Sudelkampagne, aber in eine
Negativkampagne hineingezogen hat, wo ihr die Mitarbeiter verunsichert habt, wo
gesagt worden ist (Abg. Großruck: „Die Russen kommen!“ – Abg. Dipl.-Ing. Scheuch: Ungeheuerlich!), die werden jetzt zusperren, da werden
Mitarbeiter abgebaut, das Unternehmen wird verschleudert. – Das
ist verantwortungslose Politik, lieber Kollege Matznetter! Und wenn Sie sich
heute noch hier herstellen, anstatt sich für diese Kampagne zu entschuldigen,
und noch sagen, dass man Recht gehabt hat, dann schlägt das dem Fass wirklich
den Boden aus. (Beifall bei den
Freiheitlichen und der ÖVP.)
Lieber Kollege Matznetter, nur zur Erinnerung, was ihr damals alles gesagt habt: Klubobmann Cap hat damals im Zuge der Privatisierung gesagt, der Bundeskanzler müsse geistig in einer kommunistischen Planwirtschaft leben. – Ein bisschen eine Widersprüchlichkeit: Wenn man etwas privatisiert, lebt man in einer kommunistischen Planwirtschaft. (Abg. Mag. Molterer: Wer hat das gesagt?) – Kollege Cap!
Der Landeshauptmann-Stellvertreter, der Oberwahlkämpfer damals sagte: Die Mehrheit der Aktien der Voest wird ins Ausland gehen! Die Privatisierung ist eine Gemeinheit und eine fahrlässige Verschleuderung von Volksvermögen.
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Lieber Kollege Matznetter, euer Wirtschaftssprecher Moser sagte: Die ÖIAG verschenke beim Börsenverkauf 100 Millionen, ein Bündel an Inkompetenz, mit dieser Politik erreiche das Chaos der Privatisierung seinen Höhepunkt. – Bündel an Inkompetenz, meine Damen und Herren!
Was ist das Ergebnis dieser erfolgreichen Privatisierung? – Wir haben es heute schon gehört: Der Aktienwert hat sich mehr als verdreifacht, Investitionen dieses Unternehmens in Österreich und nicht im Ausland, die Mitarbeiterzahl hat sich um 50 Prozent erhöht, wenn man alles zusammen nimmt, und die Mitarbeiter haben durch den Aktienwert auch entsprechend ihr Geld verdient, meine Damen und Herren. – Positive Stimmung, positive Atmosphäre, ein echtes Erfolgsrezept dieser Bundesregierung bei der Privatisierung.
Wenn Sie jetzt hergehen, Herr Kollege Matznetter, und sagen: Da ist verschleudert worden!, weil der Aktienkurs so gestiegen ist, dann, muss ich sagen, ist das ja wieder eine Umdrehung der Tatsachen, genau weil man eben dieses Unternehmen positiv privatisiert hat, weil man in Österreich positive Rahmenbedingungen und eine Atmosphäre für prosperierende Unternehmen geschaffen hat, weil es hier Vertrauen gibt, auch bei den Anlegern in den Aktienmarkt. – Nicht postkommunistische Politik – das wollt ihr! (In Richtung SPÖ.) Das sind keine bösen Kapitalisten, die da in Aktien anlegen, sondern das sind auch kleine Sparer, meine Damen und Herren! Und weil es diese positive Atmosphäre gibt, hat dieses Unternehmen diesen Aufschwung erreicht. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)
Da das auch bei den anderen Privatisierungen so gelaufen ist, ist ja der Aktienmarkt in Österreich in den letzten Jahren besonders gut gewesen. (Zwischenruf des Abg. Parnigoni.) – Nein, nein, leider nicht, sage ich! Leider nicht, leider nicht! Aber vielleicht wird sich das in der Zukunft noch ausgehen.
Lieber Kollege Parnigoni, auch du warst ja damals mit
verantwortlich für das Debakel in der verstaatlichten Industrie! Und wir haben
es ja heute schon gehört: 120 Milliarden Schilling sind damals
verschleudert worden, 120 Milliarden Schilling in die verstaatlichte
Industrie – und trotzdem erfolgte ein Abbau von 60 000 bis
70 000 Arbeitsplätzen! (Neuerliche Zwischenrufe des Abg. Parnigoni.)
Allein der „Konsum“, dieses Vorzeige-, dieses Paradeunternehmen sozialistischer Wirtschaftspolitik, hat mit dem Konkurs 15 000 Menschen den Arbeitsplatz gekostet! Und ihr stellt euch da wirklich noch her und wollt unsere positive Wirtschaftspolitik kritisieren?! – Ja glaubt ihr denn wirklich, dass wir und die Bevölkerung solch ein kurzes Gedächtnis haben? – Na wirklich nicht! Das kann dir vielleicht dein Rhetoriktrainer erzählen, aber die Bevölkerung wird dazu eine andere Meinung haben. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)
Es ist doch wirklich eigentlich
kaum zu glauben, dass man durch die Privatisierung im Bereich der ÖIAG den
Schuldenberg von über 6 Milliarden € innerhalb von fünf Jahren
praktisch auf null reduziert hat, Kollege Matznetter. Trotzdem ist der Restwert
der Unternehmungen in der ÖIAG wesentlich größer als vor den
Privatisierungen. – Das sollten Sie uns einmal nachmachen, lieber Kollege
Matznetter, dann bräuchten Sie keinen Rhetoriktrainer, sondern dann wären Sie
wirklich ein guter Wirtschaftspolitiker. So aber ist das leider wirklich alles,
was Sie hier darstellen konnten, und Ihre Partei ebenso. (Zwischenruf des
Abg. Dr. Matznetter.)
Und Sie werden halt jetzt bei der Post wieder dasselbe Spielchen machen, obwohl die Luft schon ein bisschen heraußen sein dürfte. Bei der Voest haben Sie ja dieses negative Campaigning noch politisch perfekt angesetzt, für Ihre Wahlen durchaus nicht so erfolglos. Sie haben damals eben das Unternehmen und das Vertrauen geschädigt.
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Wir konnten es Gott sei Dank reparieren! Nur, die Menschen glauben Ihnen diese Angst-Kampagnen ja gar nicht mehr. Man sieht es ja bei der Post!
Ja selbst die Personalvertreter wissen ganz genau, dass niemand hier in Österreich – niemand hier in Österreich! – Verständnis dafür hätte, wenn man durch Streik und andere Kampfmaßnahmen das Unternehmen und vor allem die Bevölkerung schädigen würde, wenn es keine Dienstleistungen in diesem wichtigen Unternehmen geben würde. (Zwischenruf bei der SPÖ.) – Lieber Kollege von der SPÖ! Auf deine Rede bin ich ja schon wirklich gespannt und darauf, wie du deine Wortmeldungen damals zur Voest rechtfertigen wirst.
Aber wir werden uns von all dem nicht beeinflussen lassen, meine Damen und Herren! So wie in allen anderen Fällen wird auch die Privatisierung der Post ein Zeichen dieser Erfolgsgeschichte dieser Regierung seit dem Jahr 2000 darstellen. Und Sie werden sehen, dass wir auch diese Post fit machen, um in einem schärfer werdenden Wettbewerb bestehen zu können, dass auch der Wert der Post steigen wird, dass sich die Mitarbeiterzahl dort, wo es notwendig ist, selbstverständlich auch gut entwickeln wird und dass wir auch damit zeigen können, dass diese Bundesregierung viele, viele Erfolgsprojekte umgesetzt hat.
Kollege Matznetter, ihr habt immer dagegen gestimmt: Ihr habt gegen die Steuerentlastung gestimmt, ihr habt gegen die Sicherung der Pensionen gestimmt, ihr habt gegen die Verstärkung der Sicherheitsstandards gestimmt, ihr habt gegen die nachhaltige Festigung des Wirtschaftsstandortes Österreich gestimmt – ihr werdet auch gegen diese Privatisierungen stimmen. – Aber Gott sei Dank seid ihr nicht in der Regierung, und ich gehe davon aus, dass das noch lange so bleiben wird. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)
16.05
Präsident Dr. Andreas Khol: Nächster Redner ist Herr
Abgeordneter Mag. Kogler. Wunschredezeit: 8 Minuten; gesetzliche
Redezeit: 10 Minuten. (Abg. Mag. Molterer – in
Richtung des sich zum Rednerpult begebenden Abg. Mag. Kogler –: Nicht
einmal ein schlechtes Gewissen!)
16.05
Abgeordneter Mag. Werner Kogler (Grüne): Herr Präsident! Meine Herren auf der Regierungsbank – mittlerweile wieder ohne Bundeskanzler! (Abg. Großruck: Was haben Sie damals über die ÖVP gesagt?) – Damals über die ÖVP? (Abg. Großruck: Vorige Woche!) Ich habe Ihnen ja schon nahe gelegt, Sie sollten die Kirche im Dorf lassen!
Apropos Kirche: Man hat ja manchmal den Eindruck, die Auseinandersetzung wird so geführt wie weiland die Auseinandersetzung der Katholischen Kirche gegen Kopernikus und Kepler: Immer ist irgendetwas in der Mitte, und alles andere dreht sich herum! – Ich habe mir ja jetzt den Vergleich sogar ausgeborgt, wie Sie an dieser Stelle hören, das hat ja der nunmehrige Präsident Fischer schon anlässlich der Regierungsverhandlungen, der so genannten Sondierungsgespräche festgestellt. – Und diese Geschichte hört man immer wieder heraus.
Man tut sich ja wirklich nicht so leicht, wenn man in dieser wirtschaftspolitischen Frage eine undogmatische Position einnehmen will – das sollte man aber, und das tun die Grünen auch. Ich werde Ihnen das jetzt erklären.
Aber noch einmal zur Haltung der ÖVP, aber auch der SPÖ: Es ist ja dann wieder ein Glück, dass das sowieso alles nicht so ist, denn Ihr Dogmatismus hört ja dann dort auf, wo die Post – ich gehe kurz darauf ein, jetzt schon, an dieser Stelle – dann sowieso wieder rot-weiß-rot bleibt. – Also ich kann ja eine Privatisierung der Post nicht erken-
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nen. (Abg. Neudeck: Börsegang!) Ich weiß nicht, wo Sie die erkennen: 51 Prozent bleiben in öffentlicher Hand – das ist das Rot-Weiß-Rote bei Ihnen offensichtlich –, und da ist es auf einmal gut. Sonst ist es schlecht; aber das müssen Sie mit sich selbst ausmachen. Was gut oder schlecht ist, lässt sich ja im Einzelfall gar nicht so hundertprozentig genau sagen, aber man kann das ja entlang von ein paar Kriterien entwickeln.
Auf der anderen Seite die Sozialdemokraten. Eigentlich sind ja wesentliche, jetzt aber tatsächliche Privatisierungen in den neunziger Jahren eingeleitet worden – und da sage ich: Gott sei Dank! –, nämlich in Bereichen – und da kommt es jetzt eben zu einer hoffentlich vermittelnden Position –, wo ja wirklich nicht nachvollziehbar ist, wieso es eigentlich einen öffentlichen Eigentümer brauchen würde, es sei denn, man moniert oder erkennt oder will besondere strategische Einflussnahmen in an sich gefährdeten Unternehmen haben – aber nicht dort, wo es gut geht, wo die Produktion gut verläuft, klassischerweise in der Industrieproduktion.
Und das hat funktioniert! Gut, wir waren damals noch weniger gefragt als vielleicht heute, aber wir haben ja genau diese Haltung eingenommen. Und ich muss Ihnen ehrlich sagen: Die Konversationen und Auseinandersetzungen manchmal mit Herrn Dr. Raidl finde ich durchaus fruchtbringend. – Ja, es war so! Ich habe mich in der Steiermark damals schon hingestellt – das war zwischen 2000 und 2002 –: Es ist keine ideologische, dogmatische Frage, ob Böhler-Uddeholm in Teilen oder in noch größeren Teilen einen öffentlichen Eigentümer hat – das ist es nicht!
Okay, wenn wir uns einmal auf solche Voraussetzungen verständigen, dann ist ja die eigentliche Frage eine ganz andere! Die ist doch schon viel eher: Welchen Markt finden wir vor, und was kommt von der EU? Das ist dann oft schon ein bisschen schwieriger. Aber unter welchem Liberalisierungsregime befindet sich ein bestimmter Anbieter in diesem Fall? – Das ist doch die entscheidende Frage! Und da ist es dann eigentlich die Kunst des Staates, entsprechende Regelwerke vorzugeben. Erst dann ist zu beantworten, wie sich in concreto Eigentümerverhältnisse auswirken können oder nicht. Es funktioniert eben auch nicht jeder Markt gleich. (Zwischenbemerkung von Staatssekretär Mag. Kukacka.) – Ja, das mag schon sein, dass das für Sie nicht sehr verständlich ist.
Es ist offensichtlich wirklich ein
Privileg der ÖVP, wie heute schon gesagt wurde, hier die Dinge noch einfacher
darzustellen, als Sie es selbst begreifen. – Das ist aber keine Lösung,
das ist kein Lösungszugang für diese Dinge! – Strich drunter. (Abg.
Mag. Molterer: So hoch am Ross sitzen!)
Da Sie mich animieren, die Sache etwas mehr zu schärfen, darf ich Ihnen sagen, warum wir ausgerechnet gegen diese Art und Weise und diesen Börsegang – eigentlich ist es ein Anteilsverkauf über die Börse – der Post sind – das hängt mit dem vorher Gesagten zusammen –: weil die gesetzlichen Rahmenbedingungen nicht sichergestellt sind, vor allem über mehrere Jahre hinaus, weil kein Geschäftskonzept von Ihnen zumindest präsentiert wird – Gott sei Dank hat Herr Wais etwas in petto; nur ist die Frage, wie glücklich er mit dem ist, was Sie ihm da jetzt aufbürden – und weil drittens überhaupt nicht ... (Zwischenbemerkung von Staatssekretär Mag. Kukacka.) – Jetzt hören Sie endlich auf zum Hereinnuscheln, denn das ist wirklich unangenehm! Herr Präsident, das kann doch nicht sein! (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ.)
Ich verstehe überhaupt nicht, wieso gerade Sie das machen wollen, denn Sie haben sich in der Debatte noch nicht besonders hervorgetan. (Neuerlicher Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ.)
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Aber es kommt trotzdem zum dritten Kriterium: weil nämlich nicht garantiert ist, was mit dem hereingenommenen Geld, dem Kapital passiert. Man könnte über all das reden, mit uns jedenfalls schon. – Deshalb ein Nein zu dieser Teilprivatisierung über die Börse.
Sie allerdings haben die Dringliche – es ist eigentlich ein Dringlicher Antrag – zum Anlass genommen, eine Erfolgsbilanz zu präsentieren. Es sei Ihnen aus Ihrer Sicht unbenommen. Ich sage nur, was ich relativierend hinzufügen möchte: Im größten Teil Ihrer Begründung bemühen Sie sich ja, besondere Wertsteigerungen herauszuarbeiten. – Da sage ich, das ist eine ambivalente Sache, das ist ja schon angeklungen. Wenn nämlich – Kunststück! – vorher der Wert zum Zeitpunkt welcher Art der Privatisierung auch immer besonders niedrig ausfällt, dann kann er leicht steigen. Es ist ja dann nicht mehr ohneweiters nachvollziehbar: Ist es deshalb passiert, weil stimmt, was Sie sagen, dass der Staat oder ein Teil davon so ein schlechter Unternehmer ist, dass deshalb die Wertsteigerung fast explodiert ist, oder ist es deshalb, weil Sie so schlecht privatisiert haben, dass es nachher ohnehin nur steigen kann? Solche Fälle gibt es auch, die haben Sie nämlich nicht in Ihrem Antrag drinnen.
Ich darf Sie an die Austria Tabak erinnern, die Sie weit unter ihrem Wert verklopft haben, das erkennt ja fast der Laie. Ich erinnere an die VA TECH: Da waren Sie couragierter, das steht da. Bei der VA TECH waren 55 € pro Ausgabekurs angedacht, wenn nicht bestimmte Vertreter von Fonds, selbst von Kleinaktionären Ihnen vorgehüpft hätten, dass da mehr drinnen ist, und am Schluss waren es 65 €, und die Sache hat ganz schön gewackelt. Kein Ruhmesblatt, aber auf dieser Basis kann man natürlich leicht den Wert steigern. Nach dieser Logik, Herr Klubobmann Molterer, wäre der Erfolg ein noch viel höherer, hätten wir damals um 55 € verklopft. Aber, bitte, bleiben Sie bei Ihrer Logik.
Nächster Punkt in diesem Zusammenhang – das ist etwas schwieriger –: die Telekom, auch kein einfacher Fall. Also die Ausgabegeschichte – da kennt sich Kollege Öllinger noch besser aus – war kein Ruhmesblatt. Dass es jetzt das Doppelte wert ist, das hat mit generellen Marktvorgängen zu tun, aber sicher nicht mit Ihrem Geschick. Das eigene Ungeschick betrauert haben Sie allerdings bei dem Versuch, sich irgendwie an die Swisscom heranzuschleichen, oder war es umgekehrt, jedenfalls haben Sie einander so beschnüffelt, dass sich dann – und da sage ich Gott sei Dank – die Vernunft durchgesetzt hat, da diese Art von Anbahnung ja wirklich nichts Gutes gebracht hätte.
Was ist allerdings im Endergebnis geblieben? – Die Armen, in diesem Falle die armen Vorstandsdirektoren der ÖIAG, mussten ihren Kopf aus dem Fenster lehnen und von Ihnen, die Sie zuerst die Leute dort hineingetrieben haben, eine Wäsche verabreicht bekommen. Also da gibt es schon andere Aspekte der Privatisierungserfolge auch. Man kann die Dinge halt auch so sehen.
Ich komme abschließend noch kurz zur Post: Ich sage Ihnen, es ist gar keine Privatisierung. Es könnte gut sein, wenn man Geld hereinholte, aber die Frage ist eben, was damit geschieht. Wir haben große Bedenken und sind dagegen, weil eben nicht sichergestellt ist, dass das Geld in der Post verwendet wird. Wenn Sie argumentieren, es ist so ein Liquiditätsüberschuss im Unternehmen, dass es jetzt nicht sinnvoll wäre, dann kann man das ökonomisch natürlich verstehen und das Argument akzeptieren, aber es ist Ihnen eben nicht zuzutrauen, dass Sie dann, wenn es notwendig ist, endlich bei Vorlage eines Geschäftskonzepts den Kapitalzuschuss wirklich vollführen. Es ist nicht einmal sicher, obwohl Sie versprechen (Abg. Mag. Molterer: Stimmen Sie mit unserem Antrag, da steht das drin!) – ja, aber wir glauben es Ihnen nicht mehr, Sie haben ja genug anderes vollführt (Beifall bei den Grünen und der SPÖ) –, dass Sie selbst bei entsprechenden Kapitalerhöhungen mitgehen würden, respektive die ÖIAG.
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Ich muss Ihnen abschließend sagen: So ein Börsegang ist dann sinnvoll, wenn jene Teile an die Börse geschickt werden, für die das ökonomisch und halbwegs auch theoretisch gerechtfertigt passt. Das ist in dieser Konzeption fraglich, insbesondere weil die Universaldienstverordnung jetzt schon dazu führt, dass Sie einen Anbieter haben, redmail, der reiner Rosinenpicker ist, und bei Ihnen überhaupt nicht erkennbar ist, dass die Universaldienstverordnung einmal so ausschauen wird, dass das ein geeignetes Regulierungswerk für das ganze Ding ist. Wenn sichergestellt ist, dass alle durch einen vernünftigen Versorgungsauftrag bedient werden, kann man ja anders reden, aber das führen Sie ja nicht im Schilde, das ist ja ganz offensichtlich. Deswegen halte ich das eigentlich nur für die Vorstufe einer Gesamtprivatisierung, die Sie hier vollführen. Allerdings sagen Sie nicht dazu, dass Sie die dafür notwendigen Rahmenbedingungen für die Absicherungen der Versorgung ausdrücklich und offensichtlich absichtlich weglassen.
Letztlich, um all dies zu kaschieren, greifen Sie wieder in
den Steuersäckel und schreiben irgendwelche Aufträge aus, vergeben Inserate,
alles wie gewohnt. Ich würde Ihnen wirklich raten, denn es ist schon wieder
einmal soweit: Zahlen Sie Ihre eigene Inseratenkampagne selber! Das ist
nämlich wirklich ärgerlich. Sie haben schon Milliarden an Berateraufträgen und
Werbekampagnen verklopft! (Beifall bei den Grünen und der SPÖ.)
16.16
Präsident Dr. Andreas Khol: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Auer. Seine Wunschredezeit beträgt 7 Minuten. – Bitte.
16.16
Abgeordneter Jakob Auer (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Sehr geehrte Herren Staatssekretäre! Meine Damen und Herren! Nach der Rede des Kollegen Kogler habe ich für diesen Zeitungsartikel (der Redner hält diesen in die Höhe) Verständnis, wo sich die Aussage einer ehemals führenden Grünpolitikerin, Kollegin Langthaler, in einer deutlichen Überschrift findet: „Manchmal gibt es auch von der Opposition blöde Vorschläge“. – Hier kann man es lesen. Mehr braucht man dazu, glaube ich, nicht zu sagen. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)
Meine Damen und Herren, es wäre heute die Chance gewesen, über moderne, zukunftsgerichtete Wirtschaftspolitik eine fundierte Auseinandersetzung zu führen. (Zwischenruf des Abg. Dr. Matznetter.) Meine Damen und Herren von der linken Seite, Herr Kollege Matznetter, wissen Sie, wen ich wirklich bewundere? – Ihre Kollegin Ederer, Ihren Kollegen Ruttenstorfer und Ihren früheren Finanzminister Androsch. Denn mit einer derart schwachen Unterstützung Ihrerseits trotzdem hervorragende Unternehmen zu führen, ist an und für sich eine Meisterleistung. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)
Sagen Sie klipp und klar, dass diese Leute nichts verstehen, dass sie falsch liegen! Sagen Sie hier, dass diese Ihre Leute, Ederer, Androsch und Ruttenstorfer, nichts verstehen und falsch liegen, denn die sagen uns eindeutig: Jetzt ist der richtige Zeitpunkt, machen Sie es! Meine Damen und Herren, Sie werden verstehen, auf Grund der bisherigen Fakten glauben wir diesen dreien mehr als Ihnen! (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)
Hier herauszugehen und nichts anderes zu präsentieren als: Alles soll beim Alten bleiben!, ein wenig zu lamentieren, ein wenig zu klagen, nicht sehr viel zu sagen – es ist ja bezeichnend, wenn der Herr Gusenbauer nicht hier ist; offensichtlich ist ihm selber nicht ganz wohl in seiner Haut –, nichts mehr zu wissen von den Aussagen, die Sie zum Zeitpunkt der VOEST-Privatisierung von sich gegeben haben – Sie müssten ja täglich Buße tun, meine Damen und Herren, und hier herausgehen im Büßergewand
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und sagen: Leider, leider, leider haben die Regierungsparteien Recht gehabt! (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.) Das wäre noch das Geringste, was Sie tun sollten.
Meine Damen und Herren, zur VOEST-Privatisierung. Wissen Sie, wann das erste Mal in der VOEST etwas privatisiert wurde? – 1995. Wissen Sie, zu welchem Kurs, weil Sie den letzten Kurs von 32 € so kritisieren? – Mit 23 €! Und dann meinen Sie, die 32 € wären ein schlechter Kurs, vielleicht war der Ihrige damals noch besser. Da hinterfrage ich Ihre Wirtschaftspolitik, und da kann man nur sagen, meine Damen und Herren: Schlecht geredet – falsch gelegen. Schlecht geredet – falsch gelegen! (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)
Wirtschaftskompetenz à la SPÖ – das hat Herr Kollege Stummvoll, glaube ich, heute deutlich gemacht – hat man ja am „Konsum“-Debakel gesehen. Jetzt sage ich ganz offen, ich hatte keine Freude damit, damit das klargestellt ist. Sie können auch meinen damaligen Beitrag nachlesen. Ich habe es bedauert und bedauere es heute noch, dass ein derartiges Unternehmen trotz massiver Quersubventionierung durch die Stadt Wien, weil man günstigste Mieten, um das vorsichtig zu formulieren, verrechnet hat, den größten Flop erlebt hat, der eine unglaubliche Vernichtung von Kapital, von Arbeitsplätzen und Einkaufsmöglichkeiten nach sich gezogen hat.
Sie, meine Damen und Herren, brauchen hier auch nicht so berauschend – Stichwort Bank Burgenland – zu reden. Ich erinnere mich: Kollege Haider von der SPÖ Oberösterreich hat ja bei der VOEST-Privatisierung die große Gefahr, dass die Russen kommen, an die Wand gemalt. Jetzt lese ich voll Staunen, dass es bei der Bank Burgenland noch zwei Interessenten gebe, nämlich die GRAWE in Graz und eine russische Bank.
Ich nehme daher an, dass Kollege Haider bereits ins Burgenland unterwegs ist, um das Burgenland davor zu schützen. Das nehme ich doch zumindest an, meine Damen und Herren. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)
Bei den übrigen Bankprivatisierungen haben Sie sich ja hervorragend geschlagen. Das eine Mal hat man gemeint, für Österreich sei die Bank zu groß, für das Ausland zu klein, daher ging man in Richtung Deutschland. In der Zwischenzeit müssen all jene, die stolz darauf waren, Italienisch lernen. Allerdings ist der Einfluss weg, meine Damen und Herren, und die Vernichtung des Kapitals wurde bereits erwähnt. Ich will das gar nicht besonders erläutern.
Erinnern Sie sich, meine Damen und Herren, an Ihre Wirtschaftspolitik, an Ihre Misserfolge und seien Sie dankbar, dass es damals diese Regierung bei der VOEST, bei vielen anderen Bereichen trotz dieser Widerstände, trotz auch politischer Schwierigkeiten durchgezogen hat. Wissen Sie auch, weshalb? Fragen Sie Ihre Betriebsräte in der Voest Oberösterreich, ob sie nicht stolz sind, dass ihre Beteiligung für die Mitarbeiter von über 10 Prozent eine derartige Performance aufweist. Das ist etwas, worüber sich Mitarbeiter freuen können, die sich mit dem Unternehmen identifizieren, die Ungeheures leisten. Derartige Mitarbeiter sollten auch am Erfolg partizipieren können. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)
Meine Damen und Herren, wichtig bei diesem Postbörsegang ist eines: ein kluges Beteiligungsmodell auch für Mitarbeiter, gar keine Frage, eine Absicherung des Ausgabekurses für die Mitarbeiter, vielleicht auch unter der Prämisse, dass die Beteiligung oder der momentane Ertrag etwas schmäler ausfällt, aber eine Absicherung gegeben ist, dass die Rendite vielleicht nicht ganz so stark ist. Den Mitarbeiter am Erfolg beteiligen stärkt die Bindung an das Unternehmen und ist ein positiver Motivationsfaktor. – Dieser Satz stammt nicht von mir. Wissen Sie, von wem er stammt? – Den können Sie in der gestrigen deutschen Zeitung „Handelsblatt“ nachlesen. Diese
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Aussage stammt vom arbeitsmarktpolitischen Sprecher der SPD Klaus Brandner. Nehmen Sie sich an dem ein Beispiel! (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)
Noch etwas sei Ihnen gesagt, meine Damen und Herren. Der Bezirk Wels-Land ist jener Bezirk, wo ich zu Hause bin; 65 000 Einwohner, 24 Gemeinden. Da gibt es Postpartnerschaft in Bad Wimsbach mit einer Trafik, in Eberstalzell macht es die Gemeinde, in Sipbachzell und in Offenhausen ein Kaufgeschäft, in Weißkirchen das Lagerhaus und in Krenglbach – SPÖ-Bürgermeister, Herr Kollege Gaßner! – ein Geschäft, ein Kaufhaus. Fragen Sie dort, machen Sie eine Umfrage! Wissen Sie, was Ihnen diese Leute vor Ort sagen? – Jetzt haben wir die Chance, mehr als 50 Stunden den Postpartner in Anspruch zu nehmen, im früheren Postamt waren es 25 Stunden. Fragen Sie, was ihnen lieber war. – So viel zu Ihrer These, zu Ihren Behauptungen.
Wir meinen, ja wir sind uns sicher, dass dieser Börsegang ein Erfolg sein wird, und wir vertrauen auf das Management, auf die Mitarbeiter. Seien auch Sie stolz und gönnen Sie den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern die Partizipation am Erfolg dieses Unternehmens auch in Zukunft! (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)
16.24
Präsident Dr. Andreas Khol: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Mag. Moser. 4 Minuten Redezeit. Ich erinnere daran, dass Sie einen Entschließungsantrag in den Kernpunkten erläutern wollen, Herr Abgeordneter. – Bitte, Sie sind am Wort.
16.24
Abgeordneter Mag. Johann Moser (SPÖ): Herr Präsident! Kollegen auf der Regierungsbank! (Ruf bei der ÖVP: „Kollege“ ist gut!) Ich bin erschüttert über dieses historische Wissen über die verstaatlichte Industrie. Wenn hier behauptet wird, dass Milliarden hineingeflossen sind, dann muss man auch wissen, wohin sie geflossen sind in einer Zeit, in der die weltweite Stahlkrise einen Höhepunkt erreicht hat, in der andere Länder verlorene Zuschüsse gegeben haben und Österreich damals unter Finanzminister Lacina Darlehen gegeben hat. Das ist der Unterschied, ein ganz großer Unterschied!
Wenn man heute die voestalpine heranzieht und sie als so positiv darstellt – wir sind alle sehr froh darüber –, dann weiß jeder hier, der sich betriebswirtschaftlich auskennt, dass solche Ergebnisverbesserungen ja nicht von heute auf morgen möglich sind. Das sind langwierige Prozesse in den Investitionsentscheidungen gewesen, die in den neunziger Jahren stattgefunden und jetzt ihre Auswirkungen haben, weil es einen Rohstoffpreisboom gibt. China und Indien sind die preistreibenden Kräfte bei den Rohstoffen, und das führt dazu, dass man jetzt gute Gewinne machen kann. Aber das hat nichts mit der Börseneinführung zu tun. Das müsste man einmal klar festhalten.
Mein Thema, zu dem ich sprechen wollte, ist eigentlich ein ganz anderes. Die Verschleuderung durch diese Bundesregierung muss hier wieder hervorgehoben werden. Ich habe damals schon deutlich gesagt, dass die VOEST zu billig verkauft wurde. Was ist da passiert und wurde vom Finanzminister geduldet? – Alleine in der voestalpine hat man auf Grund des falschen Zeitpunkts 630 Millionen € verschenkt. Alleine die Wandelanleihe war über 300 Millionen €. Und dieser Bundesminister deckt es, dass man hier zu teuer finanziert hat.
Noch ein Punkt: Die SPÖ ist nie gegen Privatisierung aufgetreten. Wir haben nur gesagt, wir brauchen einen Kernaktionär der öffentlichen Hand, der sicherstellt, dass diese Unternehmen auch nachhaltig in Österreich bleiben. Das ist ein wichtiger Punkt. Und die Geschichte mit Böhler-Uddeholm, mit der voestalpine ist noch nicht gegessen. (Abg. Dipl.-Ing. Scheuch: Jetzt machen Sie das schon wieder schlecht!) Es gibt jetzt
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schon Überlegungen bei Thyssen, Übernahmeangebote zu machen. Das muss man hier festhalten.
Ich frage mich auch, ob diese Erfolgsbilanz, die hier präsentiert wurde, wirklich eine Erfolgsbilanz ist. 1,8 Milliarden € hat man bei vier Unternehmen liegen gelassen: voestalpine, Telekom, VA TECH und Böhler-Uddeholm. Wissen Sie, wie viel das ist? – Das sind 22 Milliarden Schilling, die man durch den falschen Verkauf liegen gelassen hat. Das sind 10 000 Einfamilienhäuser, das müssen Sie sich einmal vorstellen!
Wenn Sie, Herr Molterer, so großartig diese Kurserhöhungen darstellen, dann muss man auch dazusagen, dass durch diese Privatisierungen 4,5 Milliarden € an Volksvermögen umverteilt wurden. Dass Sie natürlich glücklich sind über diese Umverteilung, weil die Raiffeisenkasse sehr viel Geld damit gemacht hat, das verstehe ich. (Abg. Mag. Molterer: Haben Sie überhaupt kein Herz für die Mitarbeiter mehr? Das ist Sozialdemokratie!) Aber wissen Sie, wer noch viel Geld gemacht hat? – Das sind die Topmanager, Spekulanten und Investmenthäuser. Wissen Sie auch, was die ÖIAG für diese vier Privatisierungen bezahlt hat? – Sie hat 150 Millionen € für vier Privatisierungen bezahlt, das sind 2,2 Milliarden Schilling! Dann fragt man sich natürlich, was denn die hoch bezahlten Manager und Aufsichtsräte dort machen.
Zur Post: Da fürchten wir wiederum eine Verschleuderung. Wir
glauben, dass diese Postprivatisierung, wie sie jetzt angegangen wird, den
Postraub fortsetzt, den Postraub dieser Bundesregierung. (Ironische
Heiterkeit bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)
Was ist der Postraub? – In der ersten Phase haben Sie seit fünf Jahren 8 000 Mitarbeiter abgebaut. Generaldirektor Wais hat angekündigt, dass es weitere 25 Prozent sein werden – wiederum 6 000! Also die Post wird sich reduzieren. Er hat zweitens angekündigt – und für uns ist das klar –, dass die Postämter geschlossen werden: weitere 400 bis 500. Warum? – Weil der Dividendendruck dazu führen wird. Jeder Manager, auch Generaldirektor Wais wird sich auf § 70 Aktiengesetz berufen. Er sagt: Ich habe private Aktionäre – und ich habe andere Aktionäre. Also wenn es nicht anders geht, muss ich schließen.
Ich habe mir die Post in Deutschland und in Holland angeschaut. Beide sind dort an der Börse platziert. Sie haben in den letzten Jahren jährlich zirka 2 bis 3 Prozent an Mitarbeitern eingespart. Das blüht auch dieser österreichischen Post. Schauen Sie sich die Bilanzen dieser Gesellschaften an! Das ist ein wichtiger Punkt.
Was kommt dann zum Schluss? – Postraub zwei. Dieser Finanzminister hat in den letzten fünf Jahren aus der ÖIAG 570 Millionen € herausgeholt. (Abg. Scheibner: Das ist doch positiv, Herr Kollege! – Bundesminister Mag. Grasser: Bei euch haben sie nie Dividenden bezahlt, weil sie nie Geld gehabt haben!) – Wenn man dieses Geld drinnen lassen würde, hätte man ausreichend Geld, um die Expansion zu finanzieren.
Ich verstehe nicht – und da bitte ich um Aufklärung seitens des Finanzministers –, dass dann, wenn im Unternehmen 300 bis 400 Millionen € drinnen sind und öffentlich plakatiert wird, dass die Postprivatisierung die Finanzierungsgrundlage zur Expansion bringt, sündteure Inserate geschaltet werden. Das ist eine Lüge! Das Geld kommt gar nicht in die Post. Es ist genug drinnen. Wozu dann diese sündteuren Inserate? (Der Redner hält ein Zeitungsblatt in die Höhe.) 1 bis 2 Millionen € kosten solche Inserate. (Abg. Dipl.-Ing. Scheuch: Da haben Sie aber einen schlechten Preis!) Man schaltet solche Inserate, um die Bevölkerung zu täuschen. Das ist eigentlich ein ungeheuerlicher Prozess, der da stattfindet!
Ich möchte Sie heute wirklich bitten: Sagen Sie uns heute hier: Können Sie garantieren, dass die Arbeitsplätze bei der Post bleiben? Wie können Sie das garantieren? Wie zwingen Sie einen Manager einer börsennotierten Gesellschaft, nicht vom
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§ 70 Aktiengesetz Gebrauch zu machen? Können Sie garantieren, dass es keine Postamtsschließungen mehr geben wird? Das erwarte ich mir von Ihnen, dann wären wir vielleicht beruhigter.
Deshalb auch unser Vorschlag: Wir sind nicht gegen die Privatisierung, sondern wir wollen das Geld aus der Privatisierung zu Zwecken der Expansion verwenden. (Abg. Murauer: Warum halten Sie so am Postamt fest? Warum müssen Sie ein Amt haben? Wozu brauchen Sie das?)
Postamt ist ein historischer Begriff. Meinetwegen können Sie
sagen Postdistribution, das ist mir egal. Wichtig ist, dass die Leute
Sicherheit haben und ordentlich versorgt werden. Und das ist nicht mehr der
Fall! (Beifall bei der SPÖ. –
Zwischenrufe bei der ÖVP.)
Es gibt Leute, die bis zu 30 km zur Post fahren müssen. Das ist der Kernpunkt, gegen den wir uns eigentlich wehren!
In diesem Zusammenhang bringen wir folgenden Antrag ein:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten
Dr. Matznetter, Mag. Moser, Renate Csörgits, Mag. Gaßner, Eder,
Kolleginnen und Kollegen betreffend Gewährleistung einer nachhaltigen
Entwicklung der Post AG und Sicherung einer flächendeckenden, qualitativ
hochwertigen Versorgung mit Postdienstleistungen sowie der Infrastruktur und
der Beschäftigung im ländlichen Raum
Der Nationalrat wolle beschließen:
Die Bundesregierung wird aufgefordert, zur Absicherung einer guten Versorgung der Bevölkerung auf der einen Seite und zu einer expansiven Entwicklung der Post auf der anderen Seite folgende Maßnahmen zu setzen:
Erster Punkt: Die Post soll als modernes
Dienstleistungsunternehmen eine flächendeckende und qualitativ hochwertige
Versorgung der Menschen sicherstellen. (Abg.
Dipl.-Ing. Scheuch: Haben wir gemacht!)
Zweiter Punkt: Die Post ist als umfassender Logistikanbieter
auf dem Markt zu positionieren. Das heißt, da geht es um wichtige strategische
Geschäftsfälle, wo man wachsen kann. (Abg.
Mag. Molterer: Erledigt! Schon geschehen!)
Vierter Punkt: Die österreichische Post soll für die Expansionsstrategie in Mittel- und Osteuropa den Kapitalmarkt in Anspruch nehmen (Abg. Scheibner: Die Realität hat den Antrag schon längst überholt!) – aber nicht als Post AG, sondern als neu zu gründende Gesellschaft, wie es zum Teil in der Raika, ein positives Beispiel, vorgelebt wird –, damit man zum einen die Versorgung in Österreich sicherstellen kann und zum anderen Kapital für die Wachstumsfinanzierung im Rahmen einer Tochtergesellschaft haben kann.
Fünfter Punkt: Man soll dafür sorgen, dass die Universaldienstleistungen in jeder Landgemeinde sichergestellt sind. Das ist aber mit einem Börsengang nicht vereinbar. (Abg. Dipl.-Ing. Scheuch: Warum nicht?) Weil es unterschiedliche Interessen sind. (Abg. Dipl.-Ing. Scheuch: Das ist doch nicht wahr!) Die Versorgung ist ein öffentliches Interesse, und die Versorgung muss flächendeckend sein. Aber dem Kapitaleigentümer, Herr Scheuch, ist es relativ wurscht, wo der Euro gemacht wird. Wenn der Zustelldienst in das letzte Dorf, zum letzten Bergbauern wesentlich mehr kostet, als er bringt, dann wird das eingespart, und dann ist die Versorgung nicht sichergestellt. Das ist ein logisches Argument, das hier ins Treffen zu führen ist.
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Letzter Punkt in unserem Antrag ist, dass es eine Bestandsgarantie für die Postämter in den ländlichen Regionen geben muss.
Ich glaube, wenn Sie diesem Antrag zustimmen, dann haben
wir für eine gute Zukunft für die Post, für die Versorgung der ländlichen
Regionen und auch für die österreichische Standortpolitik gesorgt. –
Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)
16.33
Präsident Dr. Andreas Khol: Der in seinen Kernpunkten erläuterte Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Matznetter, Mag. Moser, Renate Csörgits, Mag. Gaßner, Eder und KollegInnen ist hinreichend unterstützt und steht daher mit in Verhandlung.
Der Antrag hat
folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten
Dr. Matznetter, Mag. Moser, Renate Csörgits, Gaßner, Eder, Kolleginnen
und Kollegen betreffend Gewährleistung einer nachhaltigen Entwicklung der Post
AG und Sicherung einer flächendeckenden, qualitativ hochwertigen Versorgung mit
Postdienstleistungen sowie der Infrastruktur und der Beschäftigung im
ländlichen Raum, eingebracht im Zuge der Debatte über den Dringlichen Antrag
der Abgeordneten Mag. Molterer und KollegInnen betreffend Fortsetzung der
erfolgreichen Börseneinführungen
Die Regierung hat den
Verkauf von 49% der ÖIAG-Anteile an der österreichischen Post-AG beschlossen,
ohne dass auch nur im
Ansatz ein Strategiekonzept vorläge, wie sich die Post AG mittelfristig in welchen
Geschäftsfeldern oder im Ausland entwickeln soll,
ohne dass absehbar
wäre, wie die Liberalisierung der Postdienstleistungen in der EU geregelt sein
wird (das wird 2007 der Fall sein) und welche Auswirkungen das auf den
Universaldienst und dessen (öffentliche) Sicherung und Finanzierung haben wird,
ohne dass – wie
in den wenigen anderen Ländern, die die Post bereits privatisiert haben
(Niederlande, Deutschland) auch – im Rahmen der Privatisierung auch die
Postbank als Profitträger mit auf den Weg gegeben werden kann,
und ohne dass daher
auch eine maximaler Verkauferlös im Interesse der SteuerzahlerInnen
sichergestellt ist.
Neben ideologischen
Erwägungen geht es der Regierung klar erkennbar auch um das Stopfen drohender
Budgetlöcher im Wahljahr. Dafür wird neuerlich öffentliches Eigentum
verschleudert – und damit wieder einmal einigen Wenigen enorme, für die
meisten Menschen kaum vorstellbare (Kurs-) Gewinne zugeschanzt –, die
Versorgung mit günstigen, flächendeckenden Postdienstleistungen vor allem im
ländlichen Raum weiter gefährdet, und zahlreiche Postämter mit der Schließung
sowie MitarbeiterInnen mit der Kündigung bedroht.
Für diesen Kurs steht
die SPÖ nicht zur Verfügung, ein Kurswechsel ist also erforderlich.
Die SPÖ will eine
„Post, die allen was bringt“ – den Menschen und den Unternehmen in
Österreich.
Die SPÖ tritt daher für eine starke Gelbe Post im österreichischen öffentlichen Eigentum ein. Die Post soll als modernes Dienstleistungs-Unternehmen eine kostengünstige, schnelle, flächendeckende und qualitativ hochwertige Versorgung der Menschen und der Unternehmen in Österreich mit Brief- und Paketdiensten sicherstellen. Nur so kann
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die Versorgung auch im ländlichen Raum im topografisch schwierigen
Österreich sichergestellt werden.
Dieser Grundsatz gilt
im übrigen auch in allen Ländern, die über große Regionen verfügen, in denen
sich eine flächendeckende Versorgung rein betriebswirtschaftlich nicht rechnet.
Deshalb gibt es auch nur in den Niederlanden (deren gesamte Landesfläche
gleich einem Ballungsraum bei uns versorgt werden kann) und in Deutschland
eine börseeingeführte Post. Auch in den USA wird das USPS (U.S. Postal Service)
als rein staatliche Post mit 700.000 Beschäftigten geführt.
Die SPÖ tritt für eine
zukunftsorientierte, auf Wachstum ausgerichtete Strategie der Post ein.
Daher soll dem
Management freie Hand gegeben werden, die viel versprechenden Ansätze der
Österreichischen Post, sich als umfassender Logistikanbieter am Markt zu
positionieren, weiter zu entwickeln und entsprechende Strategien – auch
unter Einbeziehung der Märkte in Mittel- und Osteuropa – zu erarbeiten.
Im Zusammenhang mit
der Expansionsstrategie in Mittel- und Osteuropa sollten auch die bisher
erfolgten Übernahmen von Postdienstleistungs-Anbietern evaluiert und weitere
Expansionsschritte im Bereich der Brief- und Paketdienste in die Gesamtstrategie
integriert werden.
Ungeeignet für einen
Börsegang ist aber die flächendeckende Versorgung mit Universaldienstleistungen
bis in jede Landgemeinde.
Die SPÖ tritt für eine
Finanzierung der Wachstumsstrategie unter anderem auch über den Kapitalmarkt
ein.
Die SPÖ ist bereit,
einer zukunftsorientierten Wachstumsstrategie die Finanzierung über die in den
letzten Jahren sehr erfolgreiche und aufnahmefähige Wiener Börse zu ermöglichen
und damit die klassische Finanzierungsfunktion der Kapitalmärkte in Anspruch
nehmen. Immerhin haben sehr erfolgreiche Unternehmen wie ERSTE, Raiffeisen,
Wiener Städtische oder die ÖMV ihr Wachstum über die Wiener Börse finanziert.
Für die Post bietet
sich ein Konzept an, das auch Raiffeisen sehr erfolgreich umgesetzt hat,
nämlich das Wachstumssegment in eine Tochter auszugliedern und diese an die
Börse zu führen.
Die Post sollte daher
die Anleger am Wachstumspotential sowohl im Logistik-Bereich als auch im
Bereich der Expansion nach Mittel- und Osteuropa im Wege einer dafür
gegründeten, börsenotierten Tochter der Post AG teilhaben lassen. Die
Post AG selbst könnte sich dabei auf einen strategischen Anteil von
zumindest 51 % zurückziehen. Damit käme auch der Erlös aus dem Börsegang
für Zwecke der Expansion der Post und nicht dem Budget zugute.
Damit wären auch die
Risken für die Anleger besser zu beurteilen – als wenn (eher risikoarme) Versorgung mit Postdienstleistungen mit
(riskanterer) Expansion in Richtung Logistikanbieter sowie nach Mittel- und
Osteuropa in einem Unternehmen kombiniert sind.
Ein weiterer Vorteil wäre, dass die öffentliche Hand für die weitere Zukunft in unterschiedlichem Masse an der Post und ihren Dienstleistungen beteiligt sein könnte. In den Bereichen, in denen ein öffentliches Versorgungsinteresse zum Wohle des Standortes besteht, könnten zunächst die Rahmenbedingungen in Europa für die Zukunft der Postdienstleistungen abgewartet und dennoch die Expansion der Post privat finanziert werden. Ob und in welchem Ausmaß eine Privatisierung der Versorgung Österreichs mit Postdienstleistungen bei gleich bleibender Versorgungssicherheit und kosten-
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günstigem Angebot sinnvoll und möglich ist,
kann danach in aller Ruhe beurteilt werden.
Die SPÖ will
jedenfalls Klarheit über die Rahmenbedingungen für die Zukunft der Gelben Post
in Österreich, bevor Anteile so wie von der Regierung geplant privatisiert
werden, weil hier öffentliches Interesse gegen Kapitalmarktinteresse steht.
Derzeit ist nicht
klar, welche Rahmenbedingungen für die Liberalisierung der Postdienste in der
EU vorgesehen sein werden – dies ist erst 2007 absehbar. Welche Auswirkungen
dies auf das Unternehmen Post und seinen Universaldienst haben wird, ist daher
ebenfalls unklar. Sehr wahrscheinlich ist hingegen, dass sich daraus
zusätzliche Finanzierungserfordernisse für die öffentliche Hand ergeben können,
wenn private, Gewinn maximierende Eigentümer am Versorgungsunternehmen
beteiligt sind.
Immerhin besorgt die
Post derzeit gesetzlich aufgetragene gemeinwirtschaftliche Leistungen –
Universaldienst, und insbesondere flächendeckende Zustellung zum Einheitstarif
für alle Printmedien bis hin zu sozial motivierten Sondertarifen für Vereine
und Kirchen bzw. Sponsoringpost für Parteien. Wer wird dafür in Zukunft
aufkommen? – Übrig blieben der ländliche Raum, dessen Versorgung nicht
garantiert ist und mit weiteren Postämterschließungen konfrontiert sein wird,
übrig blieben die MitarbeiterInnen, denen weitere Kündigungen oder
Frühpensionierungen drohen, bedroht ist eine flächendeckende Printmedienvielfalt
zu vernünftigen Preisen, und – selbst wenn den Parteien höhere Tarife
zumutbar wären – Vereine und Kirche würden höhere Tarife schwer treffen!
Alternativ könnte der Staat in die Presche springen, die Finanzierung ist
jedoch auch hier unklar.
Die SPÖ will diese
Punkte vor einem allfälligen Börsegang nicht zuletzt auch im Interesse der
Anleger und im Hinblick auf einen optimalen Verkaufserlös geklärt wissen.
Damit dies möglich
wird, soll die Regierung einer „Nachdenkpause“ bis zur Vorlage eines Expansionskonzeptes
der Post und der Prüfung der Möglichkeiten einer Post-Tochter für den Börsegang
zustimmen.
Die unterfertigten
Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag:
Der Nationalrat wolle
beschließen:
Die Bundesregierung
wird aufgefordert, durch entsprechende und geeignete Maßnahmen
sicherzustellen, dass - bevor weitere Schritte zur Veräußerung von
ÖIAG-Anteilen an der Post AG gesetzt werden - die ÖIAG gemeinsam mit der
Post AG eine umfassende, zukunftsorientierte, expansive und ein mehrheitlich
öffentliches Eigentum an der Post AG sichernde Strategie zu erarbeiten, die
insbesondere auch die folgenden Punkte berücksichtigt:
Die Post soll als
modernes Dienstleistungs-Unternehmen eine kostengünstige, schnelle,
flächendeckende und qualitativ hochwertige Versorgung der Menschen und der
Unternehmen in Österreich mit Brief- und Paketdiensten sicherstellen. Nur so
kann die Versorgung auch im ländlichen Raum im topgrafisch schwierigen
Österreich sichergestellt werden.
Es sollen
Rahmenbedingungen sichergestellt werden, die es der Österreichischen Post
ermöglichen, sich als umfassender Logistikanbieter am Markt zu positionieren,
weiter zu entwickeln und entsprechende Wachstumsstrategien – auch unter
Einbeziehung der Märkte in Mittel- und Osteuropa – zu erarbeiten.
Nationalrat, XXII.GP | 135. Sitzung / Seite 153 |
Es sollen
Rahmenbedingungen sichergestellt werden, die es der Österreichischen Post
ermöglichen, eine Expansionsstrategie in Mittel- und Osteuropa umzusetzen und
zu finanzieren, wobei auch die Brief- und Paketdienste in dieser Strategie integriert
berücksichtigt werden können.
Die Finanzierung der
Wachstumsstrategie soll unter anderem auch über den Kapitalmarkt erfolgen,
wobei es sich anbietet, das Wachstumssegment in eine Tochter auszugliedern und
diese an die Börse zu führen. Dabei könnte sich die Post AG selbst auf
einen strategischen Anteil von 51 % zurückziehen der Erlös aus dem
Börsegang soll für Zwecke der Expansion der Post und nicht dem Budget zugute
kommen.
Damit soll auch
berücksichtigt werden, dass die flächendeckende Versorgung mit
Universaldienstleistungen bis in jede Landgemeinde für einen Börsegang
ungeeignet ist.
Bevor Anteile des
österreichischen Postbetriebs privatisiert werden, müssen jedenfalls die
Rahmenbedingungen für die Zukunft der Gelben Post in Österreich geklärt werden,
weil hier einerseits öffentliches Interesse gegen Kapitalmarktinteresse steht
und andererseits Transparenz in diesen Punkten auch im Interesse der Anleger
und im Hinblick auf einen optimalen Verkaufserlös erforderlich ist.
Insbesondere ist zu klären, welche Auswirkungen die Liberalisierung der
Postdienste in der EU auf das Unternehmen Post und seinen Universaldienst haben
wird.
In diesem Zusammenhang
soll eine Bestandsgarantie für die Postämter in den ländlichen Regionen
verankert werden und seitens der Bundesregierung ein Entwurf zur Änderung des
Postgesetzes dem Nationalrat dahingehend raschest möglich vorzulegen, dass
jede Postamtschließung in den nächsten fünf Jahren unterbleibt.
*****
Präsident Dr. Andreas Khol: Zu Wort gemeldet hat sich nun Herr Staatssekretär Mainoni. Redezeit: maximal 10 Minuten. – Bitte.
Staatssekretär im Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie Mag. Eduard Mainoni: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren des Hohen Hauses! Ich möchte zunächst ganz kurz auf den Entschließungsantrag der SPÖ eingehen, weil er bemerkenswert ist. Es ist das natürlich eine politische Auseinandersetzung der Opposition mit der Regierungspartei, wobei allein die Bilanz der ÖIAG, wie man an den Zahlen ersehen kann, eindeutig beweist, wie erfolgreich der Kurs der österreichischen Bundesregierung ist. (Abg. Dr. Matznetter: Nein!) Lassen Sie mich eingehen auf diesen Entschließungsantrag, denn er ist bemerkenswert.
Erster Punkt, bereits zitiert vom Kollegen Moser: Hochwertige Versorgung der Menschen wird von der Post gefordert. – Die Post war dreimal Europameister, mehr kann ich dazu nicht sagen. Größtes Vertrauen wird von der österreichischen Bevölkerung den Bediensteten der Post entgegengebracht, was durch mehrere Umfragen bereits bestätigt ist. – Also ich kann nur sagen: Erster Punkt bereits erledigt!
Nächster Punkt: Die Post soll sich als umfassender Logistikanbieter auf dem Markt positionieren.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, das befindet sich bereits in Umsetzung! Bitte erkundigen Sie sich im Aufsichtsrat über die Arbeitnehmervertretung der Fraktion sozialistischer Gewerkschafter! Das ist bereits in Umsetzung begriffen. – Also auch dieser Punkt geht ins Leere!
Nationalrat, XXII.GP | 135. Sitzung / Seite 154 |
Nächster Punkt: Expansionsstrategie in Mittel- und Osteuropa. – Das ist genau die Strategie, die die Österreichische Post AG und der Vorstand verwirklichen. Das wird bereits gemacht. (Abg. Dr. Matznetter: Nein, das wird nicht gemacht!) Bitte schauen Sie nach! Das ist Bestandteil der Strategie der Post. – Das wird in Ihrem Antrag gefordert, obwohl es längst eine Strategie der Post ist.
Jetzt darf ich ersuchen, einen Blick auf Ihren Entschließungsantrag zu werfen. Da steht klipp und klar drinnen – ich zitiere –:
„Die Finanzierung der Wachstumsstrategie soll unter anderem auch über den Kapitalmarkt erfolgen. Dabei könnte sich die Post AG selbst auf einen strategischen Anteil von 51 % zurückziehen, der Erlös aus dem Börsegang soll für Zwecke der Expansion der Post ... zugute kommen.“
Meine Damen und Herren! Genau das geschieht
auch, sonst überhaupt nichts! (Beifall
bei der ÖVP. – Neuerlicher Zwischenruf des Abg. Dr. Matznetter.)
Sie können noch so viel dazwischenschreien, es ist so! Dieser Entschließungsantrag ist erst vorhin von Ihrem Kollegen eingebracht worden.
Ein zweiter Bereich, der mir aber viel wichtiger ist – und da zeigt die politische Auseinandersetzung die Seriosität einer politischen Partei –, betrifft die Forderungen, die bereits verwirklicht sind, und dabei ist ein wesentlicher Punkt die Arbeitnehmervertretung. Da bin ich schon sehr, sehr vorsichtig und bewerte ganz genau die Aussagen der Arbeitnehmervertretung der Österreichischen Post AG. Es sind drei wesentliche Punkte, auf die sie sich zurückzieht, drei wesentliche Punkte, die sehr wichtig sind:
Erster Punkt: Arbeitsplätze würden durch den Börsengang gefährdet.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, vor allem aber liebe Vertreterinnen und Vertreter der Arbeitnehmerschaft der Österreichischen Post: Es ändert sich null! Es ändert sich mit einem Börsengang bis zu 49 Prozent der Anteile der Post AG null an den Dienstverträgen. Es ändert sich null am ganzen Bereich der geschützten Verträge für die Mitarbeiter, nämlich dass rund 70 Prozent vollkommen abgesichert sind. Es wird sich mit dem Börsengang überhaupt nichts ändern. Die Arbeitsplätze sind jetzt gesichert – und bleiben auch in Zukunft gesichert. Ein Horrorszenario – „Crash-Szenario“ hat es der Gewerkschafter Fritz genannt –, ein Crash-Szenario, kann mit und ohne Börsengang passieren. Es passiert Gott sei Dank nicht, weil die Post AG eine gute Führung hat. Aber da hilft der Börsengang nichts, und ohne Börsengang können die Arbeitsplätze genauso gefährdet sein. – Also der erste Punkt geht völlig ins Leere.
Zweiter Punkt: Postfilialen werden weiter zusperren.
Meine Damen und Herren, dazu darf ich Ihnen sagen: Es gab sehr wohl eine Welle von Postamtsschließungen, die sehr unerfreulich waren, wo es aber überall durch Vermittlung und unzählige Gespräche und Sitzungen gelungen ist, Ersatzlösungen zu finden. (Zwischenrufe bei der SPÖ.) Tatsächlich ist nun im bestehenden Filialnetz der Post nach der Universaldienstverordnung eine flächendeckende Versorgung gewährleistet. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)
Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir haben aber durch das neue Postgesetz Vorsorge getroffen, dass so etwas nicht mehr passieren kann. Der Vorstand der Österreichischen Post AG versichert, dass bis 2009 keine Filialen mehr geschlossen werden. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)
Es ist auch sehr einleuchtend. Die Argumentation ist die: Es besteht derzeit ein Infrastrukturnetz, und gerade dieses ist der Vorteil, den die Österreichische Post AG gegenüber zukünftigen Mitanbietern am liberalisierten Markt haben wird. Deshalb braucht man dieses Filialnetz, und deshalb braucht man dieses Infrastrukturnetz.
Nationalrat, XXII.GP | 135. Sitzung / Seite 155 |
Deshalb wird es zu keinen Schließungen mehr kommen, meine Damen und Herren, und zwar mit und ohne Börsengang – erstens durch Gesetz abgesichert, zweitens durch Aussagen des Vorstandes.
Der dritte Punkt, der von der Gewerkschaft immer wieder moniert wird, ist ein Zukunftskonzept. Es wird behauptet, dass es ein solches nicht gäbe. – Auch das ist falsch!
Ich ersuche wirklich den Herrn Postgewerkschafter Fritz, der aus allen Aufsichtsratssitzungen alle Informationen besitzt, doch von seinen Informationen Gebrauch zu machen und den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zu sagen, was Sache ist: dass international gesehen in Zentral- und Osteuropa die Post Dienstleister Nummer eins werden will im Logistikbereich. Es gibt ein klares Konzept dafür; es gibt eine Strategie dafür.
Meine Damen und Herren, also die Aussage, dass der Postvorstand keine Strategie für die Zukunft habe, ist auch absolut falsch! Deshalb hege ich Zweifel daran, dass die Postgewerkschaft tatsächlich die Interessen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der Post vertritt. Es erhebt sich die Frage, ob da nicht etwas anderes dahintersteckt: parteipolitische Interessen, möglicherweise auch wahltaktische Interessen.
Es ist jedenfalls den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Post damit nicht gedient! Derzeit bekommen sie 10 Prozent Dividende. Es werden heuer 9 Millionen € an die Mitarbeiter der Post ausgeschüttet. Das ist ein Beweis dafür, wie erfolgreich die Post arbeitet, und zwar mit einem Gewinn von rund 90 Millionen €!
Bei einem Börsengang, meine Damen und Herren, ist gewährleistet, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Post bevorzugt in den Genuss von Aktien kommen können. Auch in der Zukunft ist damit gesichert, dass die Mitarbeiter der Post erstens vertragsrechtlich abgesichert sind, was die Dienstverträge betrifft, und zweitens mit teilhaben können an der Expansionsstrategie.
Deshalb ersuche ich, von zukünftigen Streiks und von zukünftigen Warnstreiks, wie es für kommende Woche vor der ÖIAG geplant ist, Abstand zu nehmen, denn eines wird dadurch riskiert: Es kann der Ruf der Österreichischen Post AG, der ein ausgezeichneter ist, durch gewerkschaftliche Aktionen in Mitleidenschaft gezogen werden! (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)
16.41
Präsident Dr. Andreas Khol: Zu einer tatsächlichen Berichtigung hat sich Herr Abgeordneter Dr. Matznetter zu Wort gemeldet. 2 Minuten Redezeit. Bitte, die Geschäftsordnung zu beachten: die zu berichtigenden Fakten und dann die richtigen Fakten! – Bitte.
16.41
Abgeordneter Dr. Christoph Matznetter (SPÖ): Herr Präsident! Herr Staatssekretär Mainoni hat behauptet, dass bei dem derzeit geplanten Börsegang, so wie bei der Alternativmaßnahme im Entschließungsantrag der SPÖ, das auf dem Kapitalmarkt eingebrachte Geld der Post für ihre Aktivitäten zukommen.
Ich berichtige tatsächlich: Das jetzige
Privatisierungskonzept läuft darauf hinaus, dass 49 Prozent der Anteile
durch die ÖIAG verkauft werden und das Geld daher nicht der Post, sondern der
ÖIAG zukommt.
Zweitens: Der Herr Staatssekretär hat behauptet, dass bei allen 687 ... (Abg. Mag. Molterer: Das ist keine tatsächliche Berichtigung, denn der Herr Staatssekretär hat das nicht gesagt!)
Herr Staatssekretär Mainoni hat behauptet, dass bei der letzten Welle der Postamtsschließungen überall eine befriedigende Lösung gefunden wurde.
Nationalrat, XXII.GP | 135. Sitzung / Seite 156 |
Ich berichtige tatsächlich: Dies ist nicht der Fall! Es gibt eine Vielzahl von Gemeinden ohne ausreichende Versorgung, zum Beispiel die Gemeinde Liebenau im Mühlviertel, die mehr als 30 Kilometer fahren muss. – Danke, meine Damen und Herren. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Dipl.-Ing. Scheuch: Die Gemeinde kann überhaupt nicht fahren! – Abg. Mag. Molterer: Die Gemeinde fährt nicht, sie bleibt immer dort, wo sie ist!)
16.42
Präsident Dr. Andreas Khol: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Walch. 5 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.
16.42
Abgeordneter Maximilian Walch (Freiheitliche): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Werte Herren Staatssekretäre! Werte Kolleginnen und Kollegen! Kollege Matznetter, eines ist schon interessant: Wer hat es denn überhaupt verursacht, dass es in Österreich so weit gekommen ist? Wer war denn in den letzten 30 Jahren an der Regierung und hat zu verantworten, dass man bei der Post keinen Modernisierungsschub vorgenommen hat? Wer geht denn jetzt her und macht parteipolitisch Opposition?!
Kollege Verzetnitsch, ich hoffe, dass du im ÖGB der Vernünftige bist und nicht den Kollegen Fritz dabei unterstützt, gegen den eigenen Betrieb jetzt Protestmärsche beziehungsweise Streiks zu organisieren. Er sollte lieber mit der Unternehmerseite verhandeln, damit bei diesem Börsengang für die Arbeitnehmer noch mehr herausschaut. Die Postler werden sich freuen, wenn sie bei der Dividende mehr als bisher herauskriegen, wie Herr Staatssekretär Mainoni gesagt hat, und zwar das Drei- oder Vierfache. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)
Bitte pfeif den Kollegen Fritz zurück, er soll die Interessen der Postler vertreten – und nicht die der SPÖ-Oppositionspolitik hier im Hohen Haus! – Kollege Verzetnitsch, ich hoffe auf deine Unterstützung! (Beifall bei den Freiheitlichen.)
Kollege Matznetter, die Kolleginnen und Kollegen der Partei, der du angehörst, waren es, die uns einen Schuldenberg von 174 Milliarden € hinterlassen haben! 100 Milliarden sind an Zinsen zu zahlen! Das kann man euch nicht genug oft sagen, denn ihr vergesst das immer wieder!
Erinnern wir uns einmal an die Pleiten, die ihr uns hinterlassen habt: Über 70 000 Arbeitnehmer in der Verstaatlichten haben durch eure verfehlte Wirtschaftspolitik, durch parteipolitisches Management von eurer Seite den Arbeitsplatz verloren, weil nicht wirtschaftlich gearbeitet wurde!
Ich greife da nur einige Beispiele heraus.
Erstens: die DDSG. Insgesamt sind da 10 Milliarden Schilling unter eurer Regierung in den Sand gesetzt worden!
Zweitens: AMAG. – Trotz hoher Unterstützung von Seiten des Staates wurden 15 Milliarden Schilling in den Sand gesetzt, und die Belegschaft wurde von 8 300 Mitarbeitern auf 2 400 abgebaut!
Vom „Konsum“ will ich erst gar nicht reden, denn das war das Ärgste, was da passiert ist. Da haben 15 000 Mitarbeiter ihren Arbeitsplatz verloren!
Außerdem: Bis heute ist nicht klar, was sich die BAWAG und ihr Management geleistet haben. Da wurden über 400 Millionen € womöglich auch in den Sand gesetzt. Dort haben Gewerkschaftsmitglieder ihre Konten und ihre Sparbücher, und dort bleibt dann der Zinssatz womöglich dementsprechend niedrig.
Nationalrat, XXII.GP | 135. Sitzung / Seite 157 |
Kollege Verzetnitsch, ich weiß schon, dass das weh tut, aber auch du bist da mit verantwortlich. Das sind halt Sachen, die man nicht gut finden kann.
Weiters: die ganze Affäre „Lucona“ und vieles mehr, wo Karl Blecha involviert war. Jetzt habe ich in der Zeitung gelesen – ich hoffe, dass es nicht stimmt –, dass das Ausland einen Antrag gestellt hat, eine Hausdurchsuchung zu machen. Vielleicht findet man dort auch wieder etwas. Ich weiß nicht, was in eurer Partei los ist! Wer im Glashaus sitzt, soll nicht mit Steinen werfen. (Abg. Pfeffer: Ja!) Ein bisserl vorsichtig sollte man schon sein!
Ich muss sagen: Der Börsengang der Post ist der richtige Schritt. Heute hat schon ein Kollege hier gesagt, was der Herr Haider von der SPÖ-Oberösterreich und auch die VOEST-Betriebsräte aufgeführt haben, als wir gesagt haben, dass wir die VOEST privatisieren wollen. Es werden die Mitarbeiter-Aktien erhöht. – Fazit: So viel Gewinn wie jetzt hat die VOEST überhaupt noch nie gehabt!
Herr Haider aus Oberösterreich hat
außerdem gesagt, dass die Russen kommen werden und mit der VOEST verschwinden
werden. – Wisst Ihr, was gekommen ist: Das Doppelte und das Dreifache an
Gewinn! Die VOEST-Betriebsräte und die SPÖ sollten an die Öffentlichkeit gehen
und sollten sich für diese Unwahrheit, die sie da verbreitet haben,
entschuldigen. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der
ÖVP.)
Den Betrieb in der Öffentlichkeit schlecht zu machen, die Arbeitnehmer in Angst zu versetzen, indem man behauptet, dass sie den Arbeitsplatz verlieren, finde ich unerhört! Das darf ein Betriebsrat wirklich nicht tun! Er sollte motivieren – und nicht demotivieren.
Man hat nun gesehen: Dort funktioniert die Privatisierung. Bei der Post wird es genauso funktionieren, und zwar mit einem Börsengang. Die rot-weiß-rote Post wird erhalten bleiben. Sie wird damit eine bessere Chance haben, auf dem Markt unterzukommen. Die Post wird mehr Gewinne machen, und die bestehenden Arbeitsplätze werden gesichert und neue werden geschaffen. So schaut die richtige Wirtschaftspolitik in Österreich aus! (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)