Österreichisches Parlament

 

 

 

 

Stenographisches Protokoll

 

 

 

Bild des Parlamentsgebäudes

 

 

27. Sitzung des Nationalrates der Republik Österreich

 

XXIII. Gesetzgebungsperiode

 

Mittwoch, 4. Juli 2007

 

 


Stenographisches Protokoll

27. Sitzung des Nationalrates der Republik Österreich

XXIII. Gesetzgebungsperiode                        Mittwoch, 4. Juli 2007

Dauer der Sitzung

Mittwoch, 4. Juli 2007: 9.04 – 22.54 Uhr

*****

Tagesordnung

1. Punkt: Bericht über den Antrag 228/A der Abgeordneten Werner Amon, MBA, Kolle­ginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Pflege-Übergangsge­setz geändert wird

2. Punkt: Bericht über den Antrag 253/A der Abgeordneten Renate Csörgits, Kollegin­nen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundespflegegeldgesetz, das Bundesgesetz über die Bewilligung des Bundesvoranschlages für das Jahr 2007 (Bundesfinanzgesetz 2007) und das Bundesgesetz über die Bewilligung des Bundes­voranschlages für das Jahr 2008 (Bundesfinanzgesetz 2008) geändert werden, und über den

Antrag 246/A der Abgeordneten Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundespflegegeldgesetz geändert wird

3. Punkt: Bericht über den Antrag 136/A(E) der Abgeordneten Werner Neubauer, Kol­leginnen und Kollegen betreffend finanzielle und verfassungsrechtliche Absicherung des Pflegeanspruchs

4. Punkt: Bericht über den Antrag 112/A(E) der Abgeordneten Theresia Haidlmayr, Kolleginnen und Kollegen betreffend jährlichen Bericht über die Tätigkeit der Behinder­tenanwaltschaft an den Nationalrat und an den Bundesrat

5. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Arbeitszeitgesetz, das Arbeitsruhegesetz und das Landarbeitsgesetz 1984 geändert werden

6. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Bundesvergabegesetz 2006 – BVergG 2006 ge­ändert wird

7. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Privatfernsehgesetz, das ORF-Gesetz und das KommAustria-Gesetz geändert werden

8. Punkt: Bericht über den Antrag 255/A der Abgeordneten Otto Pendl, Fritz Neuge­bauer, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979, das Gehaltsgesetz 1956, das Vertragsbedienstetenge­setz 1948, die Reisegebührenvorschrift 1955, das Väter-Karenzgesetz, das Ausschrei­bungsgesetz 1989, das Bezügegesetz, das Bundes-Personalvertretungsgesetz, das Bundes-Gleichbehandlungsgesetz, das Land- und Forstarbeiter-Dienstrechtsgesetz,


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll27. Sitzung / Seite 2

das Bundes-Bedienstetenschutzgesetz, das Richterdienstgesetz, das Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz, das Bundeslehrer-Lehrverpflichtungsgesetz, das Land- und forst­wirtschaftliche Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz, das Pensionsgesetz 1965, das Bun­destheaterpensionsgesetz, das Bundesbahn-Pensionsgesetz, das Mutterschutz­gesetz 1979, das Bundesbediensteten-Sozialplangesetz, das Auslandszulagen- und ‑hilfeleistungsgesetz und das Staatsanwaltschaftsgesetz geändert werden (Dienst­rechts-Novelle 2007)

9. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Öffnungszeitengesetz 2003 geändert wird

10. Punkt: Bericht über den Antrag 258/A(E) der Abgeordneten Josef Bucher, Mag. Melitta Trunk, Dr. Gabriela Moser, Mag. Gerald Hauser, Kolleginnen und Kolle­gen betreffend Masterplan Tourismus

11. Punkt: Abkommen zur Änderung des Partnerschaftsabkommens zwischen den Mitgliedern der Gruppe der Staaten in Afrika, im karibischen Raum und im Pazifischen Ozean einerseits und der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten ande­rerseits, unterzeichnet in Cotonou am 23. Juni 2000

12. Punkt: Internes Abkommen zwischen den im Rat vereinigten Vertretern der Regie­rungen der Mitgliedstaaten über die Finanzierung der im mehrjährigen Finanzrahmen für den Zeitraum 2008–2013 bereitgestellten Gemeinschaftshilfe im Rahmen des AKP-EG-Partnerschaftsabkommens und über die Bereitstellung von Finanzhilfe für die überseeischen Länder und Gebiete, auf die der vierte Teil des EG-Vertrags Anwen­dung findet

13. Punkt: Internes Abkommen zwischen den im Rat vereinigten Vertretern der Regie­rungen der Mitgliedstaaten zur Änderung des Internen Abkommens vom 18. Septem­ber 2000 über die zur Durchführung des AKP-EG-Partnerschaftsabkommens zu tref­fenden Maßnahmen und die dabei anzuwendenden Verfahren

14. Punkt: Protokoll über explosive Kampfmittelrückstände (Protokoll V)

15. Punkt: Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Energiegemeinschaft über den Sitz des Sekretariats der Energiegemeinschaft

16. Punkt: Fakultativprotokoll zum Übereinkommen über die Sicherheit von Personal der Vereinten Nationen und beigeordnetem Personal

17. Punkt: Wahl einer Schriftführerin/eines Schriftführers

18. Punkt: Wahl von Ersatzmitgliedern in die Parlamentarische Versammlung des Europarates

19. Punkt: Erste Lesung: Antrag der Abgeordneten Bettina Hradecsni, Kolleginnen und Kollegen betreffend Änderung des Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutz­gesetzes (LMSVG) (209/A)

*****

Inhalt

Nationalrat

Mandatsverzicht der Abgeordneten Mag. Dr. Maria Theresia Fekter und Mag. Terezija Stoisits      ............................................................................................................................... 36

Angelobung der Abgeordneten Claudia Durchschlag und Mag. Albert Stein­hauser                36


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll27. Sitzung / Seite 3

17. Punkt: Wahl einer Schriftführerin/eines Schriftführers .......................................... 278

Ergebnis:

Schriftführerin: Dr. Gertrude Brinek ........................................................................... 279

Personalien

Verhinderungen .............................................................................................................. 36

Ordnungsrufe ......................................................................................................  161, 225

Geschäftsbehandlung

Einwendungen der Abgeordneten Heinz-Christian Strache, Kolleginnen und Kollegen gegen die Tagesordnung gemäß § 50 der Geschäftsordnung ....................................................... 37

Durchführung einer Debatte gemäß § 50 Abs. 1 der Geschäftsordnung ...................... 58

Redner:

Heinz-Christian Strache ......................................................................................... ..... 58

Dr. Caspar Einem ................................................................................................... ..... 59

Dr. Wolfgang Schüssel .......................................................................................... ..... 59

Dr. Alexander Van der Bellen ................................................................................ ..... 60

Ing. Peter Westenthaler .......................................................................................... ..... 60

Mag. Dr. Martin Graf ............................................................................................... ..... 61

Einwendungen finden keine Mehrheit ............................................................................. 62

Absehen von der 24-stündigen Frist für das Aufliegen der schriftlichen Aus­schussberichte 194 und 193 d.B. gemäß § 44 (2) der Geschäftsordnung .......................................................................... 62

Antrag der Abgeordneten Heinz-Christian Strache, Kolleginnen und Kollegen, dem Untersuchungsausschuss betreffend Finanzmarktaufsicht, BAWAG, Hypo Alpe-Adria und weitere Finanzdienstleister zur Berichterstattung gemäß § 43 Abs. 1 der Geschäftsordnung eine Frist bis 30. November 2007 zu setzen ............................................................................................. 65

Verlangen gemäß § 43 Abs. 3 der Geschäftsordnung auf Durchführung einer kurzen Debatte im Sinne des § 57a Abs. 1 GOG .......................................................................................................... 65

Redner:

Mag. Dr. Martin Graf ............................................................................................... ... 173

Dr. Josef Cap ........................................................................................................... ... 175

Dkfm. Dr. Günter Stummvoll ................................................................................ ... 177

Mag. Werner Kogler ............................................................................................... ... 179

Heinz-Christian Strache ......................................................................................... ... 180

Josef Bucher ........................................................................................................... ... 182

Ablehnung des Fristsetzungsantrages ........................................................................ 182

Antrag der Abgeordneten Dr. Josef Cap, Dkfm. Dr. Günter Stummvoll, Kolle­ginnen und Kollegen, dem Untersuchungsausschuss betreffend Finanzmarktauf­sicht, BAWAG, Hypo Alpe-Adria und weitere Finanzdienstleister zur Bericht­erstattung gemäß § 43 Abs. 1 der Geschäftsordnung eine Frist bis 5. Juli 2007 zu setzen – Annahme ...........................................................................................  65, 283

Redezeitbeschränkung nach Beratung in der Präsidialkonferenz gemäß § 57 Abs. 3 Z. 2 der Geschäftsordnung .......................................................................................................... 65


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll27. Sitzung / Seite 4

Mitteilung der Präsidentin Mag. Barbara Prammer betreffend Zulässigkeit des Dringlichen Antrages 259/A(E) ........................................................................................................ 145

Wortmeldungen zur Geschäftsbehandlung in diesem Zusammenhang:

Herbert Scheibner .................................................................................................. ... 148

Dr. Alexander Van der Bellen ................................................................................ ... 148

Heinz-Christian Strache ......................................................................................... ... 149

Ersuchen des Abgeordneten Dkfm. Dr. Günter Stummvoll auf Überprüfung der Ausführungen des Abgeordneten Dr. Peter Pilz in der Debatte über den Dring­lichen Antrag in Hinblick auf ordnungsrufwürdige Formulierungen ............................................................................................................ 168

Aktuelle Stunde (5.)

Thema: „Gusenbauer – es gilt das gebrochene Wort: Regierung der sozia­len Kälte und der steuerlichen Belastungen“ ........................................................................................ 37

Redner/Rednerinnen:

Ing. Peter Westenthaler ............................................................................................... 37

Staatssekretär Dr. Christoph Matznetter .................................................................. 41

Renate Csörgits ...................................................................................................... ..... 43

Dipl.-Ing. Hannes Missethon ................................................................................. ..... 44

Karl Öllinger ............................................................................................................ ..... 45

Heinz-Christian Strache ......................................................................................... ..... 47

Herbert Scheibner .................................................................................................. ..... 49

Kai Jan Krainer ....................................................................................................... ..... 50

August Wöginger .................................................................................................... ..... 52

Mag. Birgit Schatz .................................................................................................. ..... 53

Barbara Rosenkranz ............................................................................................... ..... 55

Josef Bucher ........................................................................................................... ..... 56

Bundesregierung

Vertretungsschreiben ..................................................................................................... 36

Wahlen in Institutionen

18. Punkt: Wahl von Ersatzmitgliedern in die Parlamentarische Versammlung des Europarates             ............................................................................................................................. 279

Ergebnis:

Ersatzmitglieder: Mag. Andreas Schieder, Michaela Sburny ................................. 279

Ausschüsse

Zuweisungen .........................................................................................................  63, 283

Dringlicher Antrag

der Abgeordneten Mag. Werner Kogler, Kolleginnen und Kollegen betreffend ausständige Aktenübermittlung an den Untersuchungsausschuss betreffend „Fi­nanzmarktaufsicht, BAWAG, Hypo Alpe-Adria und weitere Finanzdienstleister“ (259/A)(E) .................................................................................... 145

Begründung: Mag. Werner Kogler ............................................................................. 149

Staatssekretär Dr. Christoph Matznetter ................................................................ 155

Debatte:

Mag. Bruno Rossmann .......................................................................................... ... 157

Kai Jan Krainer ....................................................................................................... ... 159


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll27. Sitzung / Seite 5

Mag. Heribert Donnerbauer ................................................................................... ... 160

Heinz-Christian Strache ......................................................................................... ... 161

Josef Bucher ........................................................................................................... ... 164

Dr. Peter Pilz ............................................................................................................ ... 165

Mag. Dr. Martin Graf .................................................................................................. 168

Dipl.-Ing. Karlheinz Klement, MAS ........................................................................... 171

Ablehnung des Selbständigen Entschließungsantrages 259/A(E) .............................. 172

Verhandlungen

Gemeinsame Beratung über

1. Punkt: Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den An­trag 228/A der Abgeordneten Werner Amon, MBA, Kolleginnen und Kollegen be­treffend ein Bundesgesetz, mit dem das Pflege-Übergangsgesetz geändert wird (187 d.B.) ................................................................................................. 66

2. Punkt: Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den An­trag 253/A der Abgeordneten Renate Csörgits, Kolleginnen und Kollegen betref­fend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundespflegegeldgesetz, das Bundesge­setz über die Bewilligung des Bundesvoranschlages für das Jahr 2007 (Bundes­finanzgesetz 2007) und das Bundesgesetz über die Bewilligung des Bundes­voranschlages für das Jahr 2008 (Bundesfinanzgesetz 2008) geändert werden, und über den

Antrag 246/A der Abgeordneten Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen be­treffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundespflegegeldgesetz geändert wird (188 d.B.) ................................................. 66

3. Punkt: Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den An­trag 136/A(E) der Abgeordneten Werner Neubauer, Kolleginnen und Kollegen be­treffend finanzielle und verfassungsrechtliche Absicherung des Pflegeanspruchs (189 d.B.) .................................................................................... 66

4. Punkt: Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den An­trag 112/A(E) der Abgeordneten Theresia Haidlmayr, Kolleginnen und Kollegen betreffend jährlichen Bericht über die Tätigkeit der Behindertenanwaltschaft an den Nationalrat und an den Bundesrat (190 d.B.) ............ 66

Redner/Rednerinnen:

Karl Öllinger ............................................................................................................ ..... 66

Mag. Christine Lapp ............................................................................................... ..... 69

Ing. Norbert Hofer ................................................................................................... ..... 71

Werner Amon, MBA ............................................................................................... ..... 78

Ursula Haubner ....................................................................................................... ..... 79

Erwin Spindelberger .............................................................................................. ..... 82

Theresia Haidlmayr ................................................................................................ ..... 83

Karl Donabauer ....................................................................................................... ..... 87

Werner Neubauer .................................................................................................... ..... 88

Ulrike Königsberger-Ludwig ................................................................................. ..... 89

Sigisbert Dolinschek .............................................................................................. ..... 90

Mag. Dr. Beatrix Karl .............................................................................................. ..... 92

Dr. Kurt Grünewald ................................................................................................ ..... 93

Karl Dobnigg ........................................................................................................... ..... 94

Dr. Franz-Joseph Huainigg .................................................................................... ..... 95

Bundesminister Dr. Erwin Buchinger ..............................................................  96, 103

Barbara Riener ........................................................................................................... 100


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll27. Sitzung / Seite 6

August Wöginger ....................................................................................................... 101

Maria Grander ............................................................................................................. 102

Mag. Gertrude Aubauer ......................................................................................... ... 103

Entschließungsantrag der Abgeordneten Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Maßnahmen zur Sicherung der Pflege – Ablehnung ............................................  75, 104

Entschließungsantrag der Abgeordneten Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen betreffend unzureichende soziale und rechtliche Absicherung der pfle­genden Angehörigen – Ablehnung     77, 104

Entschließungsantrag der Abgeordneten Ursula Haubner, Kolleginnen und Kollegen betreffend finanzielle Sicherstellung der Betreuung und Pflege von pfle­gebedürftigen Menschen – Ablehnung  82, 105

Entschließungsantrag der Abgeordneten Theresia Haidlmayr, Kolleginnen und Kollegen betreffend jährlichen Bericht über die Tätigkeit der Behindertenanwalt­schaft an den Nationalrat und den Bundesrat – Ablehnung ..............................................................................................................  86, 105

Annahme der beiden Gesetzentwürfe in 187 und 188 d.B. ......................................... 104

Kenntnisnahme des Ausschussberichtes 189 d.B. ..................................................... 105

Annahme der dem schriftlichen Ausschussbericht 190 d.B. beigedruckten Ent­schließung betreffend Bericht über die Tätigkeit der Behindertenanwaltschaft als eigenständigen Teil des Berichtes über die Lage der behinderten Menschen (E 26) ...................................................................................... 105

5. Punkt: Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über die Regierungs­vorlage (141 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Arbeitszeitgesetz, das Arbeits­ruhegesetz und das Landarbeitsgesetz 1984 geändert werden (191 d.B.) .......................................................................................... 105

Redner/Rednerinnen:

Mag. Birgit Schatz .................................................................................................. ... 105

Renate Csörgits ...................................................................................................... ... 108

Herbert Kickl ........................................................................................................... ... 109

Walter Schopf .......................................................................................................... ... 112

Sigisbert Dolinschek .............................................................................................. ... 113

Bundesminister Dr. Martin Bartenstein .................................................................. 114

Ridi Steibl ................................................................................................................ ... 117

Karl Öllinger ............................................................................................................ ... 117

Adolfine Herta Mikesch ............................................................................................. 119

Mag. Gerald Hauser ................................................................................................ ... 120

Dr. Sabine Oberhauser .......................................................................................... ... 122

Ursula Haubner ....................................................................................................... ... 122

August Wöginger .................................................................................................... ... 126

Mag. Albert Steinhauser ........................................................................................ ... 127

Michael Ehmann ..................................................................................................... ... 128

Mag. Dr. Beatrix Karl .............................................................................................. ... 129

Barbara Riener ........................................................................................................... 129

Astrid Stadler .............................................................................................................. 130

Entschließungsantrag der Abgeordneten Ursula Haubner, Kolleginnen und Kollegen betreffend erforderliche Maßnahmen zum Arbeitszeitgesetz – Ableh­nung .........................  125, 131

Annahme des Gesetzentwurfes ................................................................................... 131


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll27. Sitzung / Seite 7

6. Punkt: Bericht des Verfassungsausschusses über die Regierungsvorlage (127 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Bundesvergabegesetz 2006 – BVergG 2006 geändert wird (186 d.B.) ....... 131

Redner/Rednerinnen:

Dr. Eva Glawischnig-Piesczek .................................................................................. 132

Hannes Fazekas .......................................................................................................... 133

Dr. Robert Aspöck .................................................................................................. ... 134

Mag. Heribert Donnerbauer ................................................................................... ... 137

Sigisbert Dolinschek .............................................................................................. ... 138

Staatssekretärin Heidrun Silhavy ............................................................................. 139

Peter Marizzi ............................................................................................................... 140

Michaela Sburny ......................................................................................................... 141

Karl Donabauer .......................................................................................................... 142

Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Eva Glawischnig-Piesczek, Kol­leginnen und Kollegen betreffend innovationsfreundliches Vergaberecht – Ableh­nung ..........................  142, 144

Annahme des Gesetzentwurfes ................................................................................... 143

Annahme der dem schriftlichen Ausschussbericht 186 d.B. beigedruckten Ent­schließung betreffend Innovation in die öffentliche Auftragsvergabe (E 27) .................................................... 144

7. Punkt: Bericht des Verfassungsausschusses über die Regierungsvorlage (139 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Privatfernsehgesetz, das ORF-Gesetz und das KommAustria-Gesetz geändert werden (194 d.B.)   ............................................................................................................................. 144

Redner/Rednerinnen:

Dr. Josef Cap .............................................................................................................. 144

Franz Morak ............................................................................................................. ... 183

Dieter Brosz ............................................................................................................. ... 184

Dr. Peter Fichtenbauer ........................................................................................... ... 185

Sigisbert Dolinschek .............................................................................................. ... 186

Bundesministerin Doris Bures ................................................................................. 189

Dr. Elisabeth Hlavac ............................................................................................... ... 191

Mag. Helmut Kukacka ............................................................................................ ... 191

Stefan Prähauser .................................................................................................... ... 192

Entschließungsantrag der Abgeordneten Sigisbert Dolinschek, Kolleginnen und Kollegen betreffend Rundfunkgebühren-Reformpaket – Ablehnung ...................................................  187, 193

Annahme des Gesetzentwurfes ................................................................................... 193

8. Punkt: Bericht des Verfassungsausschusses über den Antrag 255/A der Ab­geordneten Otto Pendl, Fritz Neugebauer, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979, das Ge­haltsgesetz 1956, das Vertragsbedienstetengesetz 1948, die Reisegebühren­vorschrift 1955, das Väter-Karenzgesetz, das Ausschreibungsgesetz 1989, das Bezügegesetz, das Bundes-Personalvertretungsgesetz, das Bundes-Gleichbe­handlungsgesetz, das Land- und Forstarbeiter-Dienstrechtsgesetz, das Bundes-Bedienstetenschutzgesetz, das Richterdienstgesetz, das Landeslehrer-Dienst­rechtsgesetz, das Bundeslehrer-Lehrverpflichtungsgesetz, das Land- und forst­wirtschaftliche Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz, das Pensionsgesetz 1965, das Bundestheaterpensionsgesetz, das Bundesbahn-Pensionsgesetz, das Mutter­schutzgesetz 1979, das Bundesbediensteten-Sozialplangesetz, das Auslandszu­lagen- und ‑hilfeleistungsgesetz und das Staatsanwaltschaftsgesetz geändert werden (Dienstrechts-Novelle 2007) (193 d.B.)                    194


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll27. Sitzung / Seite 8

Redner/Rednerinnen:

Dr. Peter Fichtenbauer ........................................................................................... ... 194

DDr. Erwin Niederwieser ....................................................................................... ... 196

Fritz Neugebauer .................................................................................................... ... 197

Dr. Eva Glawischnig-Piesczek .............................................................................. ... 198

Sigisbert Dolinschek .............................................................................................. ... 201

Bundesministerin Doris Bures ................................................................................. 205

Otto Pendl ................................................................................................................ ... 207

Mag. Peter Eisenschenk ........................................................................................ ... 209

Josef Broukal (tatsächliche Berichtigung) ................................................................. 209

Dr. Elisabeth Hlavac ................................................................................................... 210

Michael Praßl .............................................................................................................. 211

Dr. Robert Rada .......................................................................................................... 211

Dr. Gertrude Brinek ................................................................................................ ... 212

Dr. Peter Sonnberger ............................................................................................. ... 213

Herbert Scheibner .................................................................................................. ... 213

Entschließungsantrag der Abgeordneten Dieter Brosz, Kolleginnen und Kol­legen betreffend Nachbesetzung von LehrerInnenposten bei Freiwerden durch Sabbaticals – Ablehnung ............  200, 215

Annahme des Gesetzentwurfes ................................................................................... 214

9. Punkt: Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Industrie über die Regie­rungsvorlage (140 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Öffnungszeitengesetz 2003 geändert wird (152 d.B.)                         215

Redner/Rednerinnen:

Michaela Sburny ..................................................................................................... ... 215

Dr. Reinhold Mitterlehner ...................................................................................... ... 217

Alois Gradauer ........................................................................................................ ... 218

Dkfm. Dr. Hannes Bauer ........................................................................................ ... 220

Sigisbert Dolinschek .............................................................................................. ... 221

Bundesminister Dr. Martin Bartenstein .................................................................. 222

Konrad Steindl ........................................................................................................ ... 223

Wolfgang Zanger .................................................................................................... ... 224

Elmar Mayer ............................................................................................................ ... 227

Bernhard Themessl ................................................................................................ ... 228

Gabriele Tamandl ................................................................................................... ... 229

Franz Riepl ............................................................................................................... ... 230

Adolfine Herta Mikesch ............................................................................................. 231

Peter Marizzi ............................................................................................................... 232

Adelheid Irina Fürntrath ............................................................................................ 233

Ing. Mag. Hubert Kuzdas ........................................................................................ ... 233

Ridi Steibl ................................................................................................................ ... 234

Alexander Zach ....................................................................................................... ... 234

Franz Hörl ................................................................................................................ ... 235

Veit Schalle .............................................................................................................. ... 236

Franz Kirchgatterer ................................................................................................ ... 237

Gabriel Obernosterer ............................................................................................. ... 237

Dr. Johann Georg Schelling ..................................................................................... 238

Entschließungsantrag der Abgeordneten Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen betreffend Rechnungslegungsvorschriften für die Lebensmittelnahver­sorgung – Ablehnung  226, 239

Annahme des Gesetzentwurfes ................................................................................... 238


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll27. Sitzung / Seite 9

10. Punkt: Bericht des Tourismusausschusses über den Antrag 258/A(E) der Abgeordneten Josef Bucher, Mag. Melitta Trunk, Dr. Gabriela Moser, Mag. Ge­rald Hauser, Kolleginnen und Kollegen betreffend Masterplan Tourismus (159 d.B.) ................................................................................................... 239

Redner/Rednerinnen:

Elmar Mayer ............................................................................................................ ... 239

Gabriel Obernosterer ............................................................................................. ... 241

Dr. Gabriela Moser ..................................................................................................... 241

Mag. Gerald Hauser ..........................................................................................  243, 259

Franz Hörl (tatsächliche Berichtigung) ....................................................................... 246

Josef Bucher ............................................................................................................... 246

Bundesminister Dr. Martin Bartenstein .................................................................. 247

Mag. Rosa Lohfeyer ............................................................................................... ... 249

Franz Hörl ................................................................................................................ ... 250

Bernhard Themessl ................................................................................................ ... 251

Ing. Mag. Hubert Kuzdas ........................................................................................ ... 253

Adelheid Irina Fürntrath ............................................................................................ 254

Katharina Pfeffer ........................................................................................................ 255

Adolfine Herta Mikesch ............................................................................................. 256

Anita Fleckl .............................................................................................................. ... 256

Christoph Kainz ...................................................................................................... ... 257

Beate Schasching ................................................................................................... ... 258

Gabriel Obernosterer (tatsächliche Berichtigung) .................................................... 261

Annahme der dem schriftlichen Ausschussbericht 159 d.B. beigedruckten Ent­schließung betreffend ehestmögliche Aufnahme von Verhandlungen mit den Bun­desländern betreffend eine nachhaltige Tourismuspolitik (E 28) ................................................................................................ 261

Gemeinsame Beratung über

11. Punkt: Bericht des Außenpolitischen Ausschusses über die Regierungsvor­lage (100 d.B.): Abkommen zur Änderung des Partnerschaftsabkommens zwi­schen den Mitgliedern der Gruppe der Staaten in Afrika, im karibischen Raum und im Pazifischen Ozean einerseits und der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten andererseits, unterzeichnet in Cotonou am 23. Juni 2000 (174 d.B.)                       261

12. Punkt: Bericht des Außenpolitischen Ausschusses über die Regierungsvor­lage (98 d.B.): Internes Abkommen zwischen den im Rat vereinigten Vertretern der Regierungen der Mitgliedstaaten über die Finanzierung der im mehrjährigen Finanzrahmen für den Zeitraum 2008–2013 bereitgestellten Gemeinschaftshilfe im Rahmen des AKP-EG-Partnerschaftsabkommens und über die Bereitstellung von Finanzhilfe für die überseeischen Länder und Gebiete, auf die der vierte Teil des EG-Vertrags Anwendung findet (175 d.B.) ............................................................................................................ 261

13. Punkt: Bericht des Außenpolitischen Ausschusses über die Regierungsvor­lage (99 d.B.): Internes Abkommen zwischen den im Rat vereinigten Vertretern der Regierungen der Mitgliedstaaten zur Änderung des Internen Abkommens vom 18. September 2000 über die zur Durchführung des AKP-EG-Partner­schaftsabkommens zu treffenden Maßnahmen und die dabei anzuwendenden Verfahren (176 d.B.)     ............................................................................................................................. 262

Redner/Rednerinnen:

Dr. Reinhard Eugen Bösch .................................................................................... ... 262

Franz Glaser ............................................................................................................ ... 263

Petra Bayr ................................................................................................................ ... 264

Mag. Ulrike Lunacek ............................................................................................... ... 265


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll27. Sitzung / Seite 10

Herbert Scheibner .................................................................................................. ... 267

Staatssekretär Dr. Hans Winkler .............................................................................. 268

Mag. Karin Hakl ....................................................................................................... ... 269

Johann Rädler ......................................................................................................... ... 269

Genehmigung der drei Staatsverträge in 174, 175 und 176 d.B. ................................. 270

Beschlussfassung im Sinne des Artikels 49 Abs. 2 B-VG hinsichtlich 174, 175 und 176 d.B.                     270

Gemeinsame Beratung über

14. Punkt: Bericht des Außenpolitischen Ausschusses über die Regierungs­vorlage (97 d.B.): Protokoll über explosive Kampfmittelrückstände (Protokoll V) (173 d.B.) ........................................... 271

15. Punkt: Bericht des Außenpolitischen Ausschusses über die Regierungsvor­lage (133 d.B.): Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Energie­gemeinschaft über den Sitz des Sekretariats der Energiegemeinschaft (177 d.B.)                                                                                                        271

16. Punkt: Bericht des Außenpolitischen Ausschusses über die Regierungs­vorlage (29 d.B.): Fakultativprotokoll zum Übereinkommen über die Sicherheit von Personal der Vereinten Nationen und beigeordnetem Personal (178 d.B.) ............................................................................. 271

Redner/Rednerinnen:

Wolfgang Großruck ................................................................................................ ... 271

Mag. Christine Muttonen ....................................................................................... ... 272

Mag. Ulrike Lunacek ............................................................................................... ... 273

Dr. Gerhard Kurzmann .......................................................................................... ... 274

Herbert Scheibner .................................................................................................. ... 274

Walter Murauer ....................................................................................................... ... 275

Anton Heinzl ............................................................................................................ ... 276

Karl Donabauer ....................................................................................................... ... 277

Silvia Fuhrmann ...................................................................................................... ... 277

Genehmigung der drei Staatsverträge in 173, 177 und 178 d.B. ................................. 278

Beschlussfassung im Sinne des Artikels 49 Abs. 2 B-VG hinsichtlich 173 und 178 d.B.                278

19. Punkt: Erste Lesung: Antrag der Abgeordneten Bettina Hradecsni, Kolle­ginnen und Kollegen betreffend Änderung des Lebensmittelsicherheits- und Ver­braucherschutzgesetzes (LMSVG) (209/A)                       279

Redner/Rednerinnen:

Bettina Hradecsni ....................................................................................................... 279

Mag. Johann Maier ..................................................................................................... 281

Dr. Erwin Rasinger ................................................................................................. ... 281

Ing. Norbert Hofer ................................................................................................... ... 282

Ursula Haubner ....................................................................................................... ... 283

Zuweisung des Antrages 209/A an den Gesundheitsausschuss ................................ 283

Eingebracht wurden

Petitionen ...................................................................................................................... 63

Petition betreffend „Mit Sicherheit mehr für Graz“ (Ordnungsnummer 12) (über­reicht von den Abgeordneten Michael Ehmann und Rudolf Parnigoni)


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll27. Sitzung / Seite 11

Petition betreffend „Für rasche und wirksame Maßnahmen gegen die Drogen­szene und für die Sicherheit“ (Ordnungsnummer 13) (überreicht von den Abge­ordneten Mag. Gisela Wurm, DDr. Erwin Niederwieser, Gerhard Reheis, Her­mann Gahr, Franz Hörl und Maria Grander)

Petition betreffend „Erklärung der österreichischen Bürger- und Bürgerinnenkon­ferenz“ (Ordnungsnummer 14) (überreicht von der Abgeordneten Mag. Gisela Wurm)

Petition betreffend „Abbau der Doppelmaut im Lungau“ (Ordnungsnummer 15) (überreicht vom Abgeordneten Mag. Johann Maier)

Petition betreffend „Um- und Ausbau des Hauptbahnhofes Salzburg“ (Ordnungs­nummer 16) (überreicht vom Abgeordneten Mag. Johann Maier)

Bürgerinitiative ............................................................................................................ 64

Bürgerinitiative betreffend „Generelle Öffnung des bundesweiten Forst- und Güterwegenetzes zum Zwecke der Sportausübung mit dem Mountainbike“ (Ord­nungsnummer 12)

Regierungsvorlagen ................................................................................................... 63

147: Zusatzprotokoll zum Übereinkommen zum Schutz des Menschen bei der automatischen Verarbeitung personenbezogener Daten betreffend Kontrollstellen und grenzüberschreitenden Datenverkehr

148: Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über Sicherheitsmaßnahmen für Dampfkessel, Druckbehälter, Versandbehälter und Rohrleitungen (Kesselgesetz), geändert wird

158: Bundesgesetz, mit dem das Sicherheitspolizeigesetz geändert wird

169: Kündigung des Übereinkommens (Nr. 45) über die Beschäftigung von Frauen bei Untertagearbeiten in Bergwerken jeder Art, 1935

171: Gesellschaftsrechts-Änderungsgesetz 2007 – GesRÄG 2007

172: Schuldenberatungs-Novelle – Schu-Nov

Berichte ......................................................................................................................... 64

III-67: Tätigkeitsbericht 2006 der Bundesanstalt für Verkehr gemäß § 131 Abs. 4 Kraftfahrgesetz und § 19 Unfalluntersuchungsgesetz; BM f. Verkehr, Innovation und Technologie

III-68: Erster Bericht des Biopatent Monitoring Komitees; BM f. Verkehr, Innova­tion und Technologie

III-69: Bericht, Reihe Bund 2007/9; Rechnungshof

III-70: Bericht, Reihe Bund 2007/10; Rechnungshof

III-71: Achter Umweltkontrollbericht; BM f. Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

III-72: Bericht über allfällige negative Auswirkungen der teilweisen Aufhebung der Anonymität bei Wettbewerben nach dem Bundesvergabegesetz 2006; Bundes­regierung


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll27. Sitzung / Seite 12

Anträge der Abgeordneten

Mag. Werner Kogler, Kolleginnen und Kollegen betreffend ausständige Aktenübermitt­lung an den Untersuchungsausschuss betreffend „Finanzmarktaufsicht, BAWAG, Hypo Alpe-Adria und weitere Finanzdienstleister“ (259/A)(E)

Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen betreffend Rechnungslegungsvorschrif­ten für die Lebensmittelnahversorgung (260/A)(E)

Bernhard Themessl, Kolleginnen und Kollegen betreffend grenzüberschreitende Handwerksdienstleistungen (261/A)(E)

Ing. Peter Westenthaler, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die XXIII. Gesetzgebungsperiode des Nationalrates vorzeitig beendet wird (262/A)

Dr. Johannes Jarolim, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Volksgruppengesetz geändert wird (263/A)

Bernhard Themessl, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988, BGBl. Nr. 400/1988, geändert wird (264/A)

Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Pilotprojekt für Energieauto­nomie (265/A)(E)

Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Beseitigung nachteiliger Bestimmungen für geringfügig Beschäftigte (266/A)(E)

Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen betreffend die Liberalisierung be­ziehungsweise den Ausverkauf der Wasserrechte Österreichs im Rahmen der durch WTO/GATS verursachten EU-Dienstleistungsrichtlinie (267/A)(E)

Anfragen der Abgeordneten

Jakob Auer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend verpflichtende Standardausstattung von neuen Kraftfahr­zeugen mit einem Handfeuerlöscher (949/J)

Franz Morak, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend die „Neuzu­sammensetzung der IKT-Taskforce“ (950/J)

Franz Morak, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Innova­tion und Technologie betreffend die „Neuzusammenstellung der IKT-Taskforce“ (951/J)

Dr. Ruperta Lichtenecker, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wirt­schaft und Arbeit betreffend Schotterabbauten im Norden von Strasshof/NÖ (952/J)

Josef Broukal, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wissenschaft und Forschung betreffend Studienbeihilfe (953/J)

Mag. Terezija Stoisits, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend rechtsextreme Kommentare im Amtsblatt der Republik (954/J)

Ing. Mag. Hubert Kuzdas, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Fi­nanzen betreffend „Zweckbindung der zusätzlichen Einnahmen aus der Erhöhung der Mineralölsteuer für den Öffentlichen Personennahverkehr“ (955/J)

Mag. Gerald Hauser, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur betreffend „Schwimmteilung“ an Tiroler Schulen (956/J)


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll27. Sitzung / Seite 13

Mag. Heribert Donnerbauer, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend Umsetzung der Vorverfahrensreform (957/J)

Mag. Heribert Donnerbauer, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend Kompetenzzentrum Wien (958/J)

Mag. Dr. Maria Theresia Fekter, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend Korrekturen von Entscheidungen des Obersten Gerichtshofes (959/J)

Mag. Dr. Wolfgang Zinggl, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betref­fend die Stiftung „Pro Austria“ (960/J)

Mag. Brigid Weinzinger, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Ge­sundheit, Familie und Jugend betreffend Tierversuche an Primaten (961/J)

Mag. Brigid Weinzinger, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Ge­sundheit, Familie und Jugend betreffend Tierversuche im Bereich der Suchtforschung (962/J)

Mag. Dr. Wolfgang Zinggl, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur betreffend die Stiftung „Pro Austria“ (963/J)

Mag. Brigid Weinzinger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wis­senschaft und Forschung betreffend Tierversuche im Bereich der Suchtforschung (964/J)

Dr. Eva Glawischnig-Piesczek, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit betreffend Fernheizwerk Klagenfurt (965/J)

Alexander Zach, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wissenschaft und Forschung betreffend Aufklärung über Inhalt der aktuellen Inseratenkampagne (966/J)

Peter Haubner, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landesverteidi­gung betreffend Fliegerbombenblindgänger (967/J)

Hermann Gahr, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betref­fend Entwicklung des Belages der Justizanstalten (968/J)

Jochen Pack, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landesverteidi­gung betreffend Mehrkosten der Nichtübernahme der Eurofighter in Österreich (969/J)

Hermann Gahr, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Innova­tion und Technologie betreffend Stand der Umsetzung der neuen Rastplätze (970/J)

Hermann Gahr, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Innova­tion und Technologie betreffend Ausbau von Parkplätzen an Autobahnauffahrten (Ini­tiative Park & Drive) (971/J)

Ing. Kurt Gartlehner, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend Chancen durch die EURO 2008 (972/J)

Ing. Kurt Gartlehner, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land-
und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend Chancen durch die EURO 2008 (973/J)

Ing. Kurt Gartlehner, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur betreffend Chancen durch die EURO 2008 (974/J)


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll27. Sitzung / Seite 14

Ing. Kurt Gartlehner, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend Chancen durch die EURO 2008 (975/J)

Ing. Kurt Gartlehner, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend Lärmschutzwände auf Autobahnen (976/J)

Johann Rädler, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Innova­tion und Technologie betreffend Zustand der Bahnhöfe an der Aspangbahnlinie (977/J)

Petra Bayr, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für europäische und internationale Angelegenheiten betreffend Auswahlkriterien für die Einladung zur Kon­ferenz „Women Leaders – Networking for Peace and Security in the Middle East“, im Mai 2007 (978/J)

Heinz-Christian Strache, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Lan­desverteidigung betreffend Kosten für das Militärattachéwesen in Berlin und Brüssel (979/J)

Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz be­treffend die Vorgänge um die Wirtschaftsengineering Burgenland GmbH (980/J)

Franz Morak, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend Stiftung „Pro Austria“ (981/J)

Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres be­treffend „Grenzüberschreitender Taxiverkehr – Verdacht auf Schlepperei?“ (982/J)

Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Gesund­heit, Familie und Jugend betreffend „Trinkwasserqualität – Hausbrunnen – Untersu­chungen 2006“ (983/J)

Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Gesund­heit, Familie und Jugend betreffend „Lebensmittel-Direktvermarktung – Kontrollen bei der bäuerlichen Direktvermarktung sowie Bio-Kontrollen im Jahr 2006“ (984/J)

Barbara Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend die im Rahmen des Stradivari-Falles festgenommenen vorbestraften georgi­schen Asylwerber (985/J)

Fritz Grillitsch, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend Ausrich­tung der Regionalförderungen (986/J)

Theresia Haidlmayr, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend Etappenplan Bundesbauten (987/J)

Theresia Haidlmayr, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für euro­päische und internationale Angelegenheiten betreffend Etappenplan Bundesbauten (988/J)

Theresia Haidlmayr, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Etappenplan Bundesbauten (989/J)

Theresia Haidlmayr, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Gesund­heit, Familie und Jugend betreffend Etappenplan Bundesbauten (990/J)

Theresia Haidlmayr, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Etappenplan Bundesbauten (991/J)


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll27. Sitzung / Seite 15

Theresia Haidlmayr, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend Etappenplan Bundesbauten (992/J)

Theresia Haidlmayr, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landesver­teidigung betreffend Etappenplan Bundesbauten (993/J)

Theresia Haidlmayr, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend Etappenplan Bundesbauten (994/J)

Theresia Haidlmayr, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Soziales und Konsumentenschutz betreffend Etappenplan Bundesbauten (995/J)

Theresia Haidlmayr, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur betreffend Etappenplan Bundesbauten (996/J)

Theresia Haidlmayr, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend Etappenplan Bundesbauten (997/J)

Theresia Haidlmayr, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit betreffend Etappenplan Bundesbauten (998/J)

Theresia Haidlmayr, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wissen­schaft und Forschung betreffend Etappenplan Bundesbauten (999/J)

Michael Ehmann, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Inno­vation und Technologie betreffend Taxi-Sitzkontaktsystem (1000/J)

Peter Haubner, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landesverteidi­gung betreffend „Luftraumsicherheit Euro 2008“ (1001/J)

Mag. Heribert Donnerbauer, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend „Neustart“ (1002/J)

Mag. Gertrude Aubauer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Sozia­les und Konsumentenschutz betreffend Sinnhaftigkeit der Förderungen des Sozial­ministeriums (1003/J)

Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Unfallzahlen im Zusammenhang mit Handy am Steuer (1004/J)

Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend Unfallzahlen im Zusammenhang mit Handy am Steuer (1005/J)

Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend Speicherung von Telefon/Handy-, SMS- und E‑Mail-Daten (1006/J)

Mag. Birgit Schatz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit betreffend Einführung einer bedarfsorientierten Mindestsicherung (1007/J)

Mag. Brigid Weinzinger, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Ge­sundheit, Familie und Jugend betreffend Tierquälerei anlässlich von Jagdhundeprüfun­gen (1008/J)

Mag. Brigid Weinzinger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wis­senschaft und Forschung betreffend Tierversuche an Primaten (1009/J)


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll27. Sitzung / Seite 16

Bettina Hradecsni, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend „Fremdwährungskredite“ (1010/J)

Theresia Haidlmayr, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit betreffend Lehrlingsentschädigung bei Integrativer Berufsausbildung (1011/J)

Theresia Haidlmayr, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Soziales und Konsumentenschutz betreffend geplante DienstgeberInnen-Serviceagentur (1012/J)

Mag. Brigid Weinzinger, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend betreffend Tierversuche zur Antifaltenbehandlung (1013/J)

Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend Unterbringung ressortfremder Personen im Ministerium (1014/J)

Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für euro­päische und internationale Angelegenheiten betreffend Unterbringung ressortfremder Personen im Ministerium (1015/J)

Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Unterbringung ressortfremder Personen im Ministerium (1016/J)

Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Gesund­heit, Familie und Jugend betreffend Unterbringung ressortfremder Personen im Minis­terium (1017/J)

Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Unterbringung ressortfremder Personen im Ministerium (1018/J)

Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz be­treffend Unterbringung ressortfremder Personen im Ministerium (1019/J)

Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landesver­teidigung betreffend Unterbringung ressortfremder Personen im Ministerium (1020/J)

Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend Unterbringung ressortfremder Personen im Ministerium (1021/J)

Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Soziales und Konsumentenschutz betreffend Unterbringung ressortfremder Personen im Minis­terium (1022/J)

Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur betreffend Unterbringung ressortfremder Personen im Ministerium (1023/J)

Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, In­novation und Technologie betreffend Unterbringung ressortfremder Personen im Minis­terium (1024/J)

Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit betreffend Unterbringung ressortfremder Personen im Ministerium (1025/J)

Theresia Haidlmayr, Kolleginnen und Kollegen an den Präsidenten des Rechnungs­hofes betreffend Etappenplan Bundesbauten (1026/J)


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll27. Sitzung / Seite 17

Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend „Wasserqualität in Einzelwas­serversorgungsanlagen“ (1027/J)

Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Gesund­heit, Familie und Jugend betreffend „Vollziehung LMSVG im Jahr 2006“ (1028/J)

Dr. Franz-Joseph Huainigg, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Soziales und Konsumentenschutz betreffend Behindertenmilliarde (1029/J)

Dr. Andrea Eder-Gitschthaler, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend Postmarktliberalisierung (1030/J)

Barbara Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend neues Asylverfahren für einen vorbestraften georgischen Asylwerber (1031/J)

Dieter Brosz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur betreffend Wechsel der Leistungsgruppe in der Hauptschule (1032/J)

Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend fragwürdige Vorgänge und damit verbunden Verschwendung von Steuergeldern im Zuge der mangelhaften und daher mehrfachen Erstellung eisenbahnrechtlicher Bescheide im BMVIT (1033/J)

Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wissen­schaft und Forschung betreffend Unterbringung ressortfremder Personen im Ministe­rium (1034/J)


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll27. Sitzung / Seite 18

Franz Morak, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Innova­tion und Technologie betreffend Schulwegsicherheit im 1. Bezirk in Wien (1035/J)

Franz Morak, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Innova­tion und Technologie betreffend Schulwegsicherheit im 2. Bezirk in Wien (1036/J)

Franz Morak, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Innova­tion und Technologie betreffend Schulwegsicherheit im 3. Bezirk in Wien (1037/J)

Franz Morak, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Innova­tion und Technologie betreffend Schulwegsicherheit im 4. Bezirk in Wien (1038/J)

Franz Morak, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Innova­tion und Technologie betreffend Schulwegsicherheit im 5. Bezirk in Wien (1039/J)

Franz Morak, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Innova­tion und Technologie betreffend Schulwegsicherheit im 6. Bezirk in Wien (1040/J)

Franz Morak, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Innova­tion und Technologie betreffend Schulwegsicherheit im 7. Bezirk in Wien (1041/J)

Franz Morak, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Innova­tion und Technologie betreffend Schulwegsicherheit im 8. Bezirk in Wien (1042/J)

Franz Morak, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Innova­tion und Technologie betreffend Schulwegsicherheit im 9. Bezirk in Wien (1043/J)

Franz Morak, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Innova­tion und Technologie betreffend Schulwegsicherheit im 10. Bezirk in Wien (1044/J)

Franz Morak, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Innova­tion und Technologie betreffend Schulwegsicherheit im 11. Bezirk in Wien (1045/J)

Franz Morak, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Innova­tion und Technologie betreffend Schulwegsicherheit im 12. Bezirk in Wien (1046/J)

Franz Morak, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Innova­tion und Technologie betreffend Schulwegsicherheit im 13. Bezirk in Wien (1047/J)

Franz Morak, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Innova­tion und Technologie betreffend Schulwegsicherheit im 14. Bezirk in Wien (1048/J)

Franz Morak, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Innova­tion und Technologie betreffend Schulwegsicherheit im 15. Bezirk in Wien (1049/J)

Franz Morak, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Innova­tion und Technologie betreffend Schulwegsicherheit im 16. Bezirk in Wien (1050/J)

Franz Morak, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Innova­tion und Technologie betreffend Schulwegsicherheit im 17. Bezirk in Wien (1051/J)

Franz Morak, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Innova­tion und Technologie betreffend Schulwegsicherheit im 18. Bezirk in Wien (1052/J)

Franz Morak, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Innova­tion und Technologie betreffend Schulwegsicherheit im 19. Bezirk in Wien (1053/J)

Franz Morak, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Innova­tion und Technologie betreffend Schulwegsicherheit im 20. Bezirk in Wien (1054/J)

Franz Morak, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Innova­tion und Technologie betreffend Schulwegsicherheit im 21. Bezirk in Wien (1055/J)

Franz Morak, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Innova­tion und Technologie betreffend Schulwegsicherheit im 22. Bezirk in Wien (1056/J)

Franz Morak, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Innova­tion und Technologie betreffend Schulwegsicherheit im 23. Bezirk in Wien (1057/J)


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll27. Sitzung / Seite 19

Franz Morak, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur betreffend Schulwegsicherheit im 1. Bezirk in Wien (1058/J)

Franz Morak, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur betreffend Schulwegsicherheit im 2. Bezirk in Wien (1059/J)

Franz Morak, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur betreffend Schulwegsicherheit im 3. Bezirk in Wien (1060/J)

Franz Morak, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur betreffend Schulwegsicherheit im 4. Bezirk in Wien (1061/J)

Franz Morak, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur betreffend Schulwegsicherheit im 5. Bezirk in Wien (1062/J)

Franz Morak, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur betreffend Schulwegsicherheit im 6. Bezirk in Wien (1063/J)

Franz Morak, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur betreffend Schulwegsicherheit im 7. Bezirk in Wien (1064/J)

Franz Morak, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur betreffend Schulwegsicherheit im 8. Bezirk in Wien (1065/J)

Franz Morak, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur betreffend Schulwegsicherheit im 9. Bezirk in Wien (1066/J)

Franz Morak, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur betreffend Schulwegsicherheit im 10. Bezirk in Wien (1067/J)

Franz Morak, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur betreffend Schulwegsicherheit im 11. Bezirk in Wien (1068/J)

Franz Morak, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur betreffend Schulwegsicherheit im 12. Bezirk in Wien (1069/J)

Franz Morak, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur betreffend Schulwegsicherheit im 13. Bezirk in Wien (1070/J)

Franz Morak, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur betreffend Schulwegsicherheit im 14. Bezirk in Wien (1071/J)

Franz Morak, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur betreffend Schulwegsicherheit im 15. Bezirk in Wien (1072/J)

Franz Morak, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur betreffend Schulwegsicherheit im 16. Bezirk in Wien (1073/J)

Franz Morak, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur betreffend Schulwegsicherheit im 17. Bezirk in Wien (1074/J)

Franz Morak, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur betreffend Schulwegsicherheit im 18. Bezirk in Wien (1075/J)

Franz Morak, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur betreffend Schulwegsicherheit im 19. Bezirk in Wien (1076/J)

Franz Morak, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur betreffend Schulwegsicherheit im 20. Bezirk in Wien (1077/J)

Franz Morak, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur betreffend Schulwegsicherheit im 21. Bezirk in Wien (1078/J)

Franz Morak, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur betreffend Schulwegsicherheit im 22. Bezirk in Wien (1079/J)

Franz Morak, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur betreffend Schulwegsicherheit im 23. Bezirk in Wien (1080/J)

Gerhard Reheis, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend die Zukunft der Biobauern in Tirol (1081/J)

Anna Franz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur betreffend Gewalt an Schulen (1082/J)

Petra Bayr, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für europäische und internationale Angelegenheiten betreffend humanitäre Situation und Situation der un­abhängigen, zivilgesellschaftlichen Nichtregierungsorganisationen (NRO) im Gazastrei­fen (1083/J)


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll27. Sitzung / Seite 20

Heinz-Christian Strache, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inne­res betreffend Ausstellung von für die Einreise in die USA problematischen Reisepäs­sen im Zeitraum vom 26. Oktober 2005 bis zum 15. Juni 2006 (1084/J)

Fritz Neugebauer, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur betreffend Einführung von Modellregionen zur Erprobung der Ge­samtschule (1085/J)

Fritz Neugebauer, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur betreffend Umsetzung des Regierungsprogramms im Zusammen­hang mit der „weiteren Verbesserung der Bildungschancen von Schülerinnen und Schülern“ (1086/J)

Fritz Neugebauer, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur betreffend Evaluierungsergebnisse von Schulversuchen (1087/J)

Walter Murauer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landesverteidi­gung betreffend Modernisierung der SAAB 105OE (1088/J)

Theresia Haidlmayr, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur betreffend Abo-Ermäßigungen für Menschen mit Mobilitätsbeeinträch­tigung (1089/J)

Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend die Provisionskürzung bei Autobahnvignetten durch die ASFINAG (1090/J)

Mag. Dr. Martin Graf, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend die Tätigkeit der Staatsanwaltschaften (1091/J)

Fritz Grillitsch, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Innova­tion und Technologie betreffend Straßeninfrastruktur in der Steiermark (1092/J)

Laura Rudas, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend „Behörden-Trojaner“ (1093/J)

Laura Rudas, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend „e-Voting“ (1094/J)

Josef Broukal, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betref­fend generelle Anweisungen zu Vollziehungen des Asylgesetzes, des Fremdenpolizei­gesetzes sowie des Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetzes – Handbuch zum Nie­derlassungs- und Aufenthaltsgesetz im Besonderen (1095/J)

Mag. Brigid Weinzinger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Anfragebeantwortung 262/AB „Untersagung von Versammlungen zum The­ma ,Aufklärung über das Leid der Pelztiere‘“ (1096/J)

Dr. Ruperta Lichtenecker, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend Erhalt und Wiederherstel­lung natürlicher Fließgewässerstrecken in der Steiermark (1097/J)

Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend Rechnungshofbericht über externe Beratungs­leistungen in den ÖBB (1098/J)


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll27. Sitzung / Seite 21

Sylvia Rinner, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Inno­vation und Technologie betreffend die Errichtung von Lärmschutzmaßnahmen zum Schutz der Gemeinden Deutschfeistritz und Peggau (1099/J)

Dr. Franz-Joseph Huainigg, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Frauen, Medien und öffentlichen Dienst betreffend „Verbesserung der ORF-Angebote für hörbehinderte Menschen“ (1100/J)

Mag. Dr. Maria Theresia Fekter, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landesverteidigung betreffend Verhandlungsergebnis mit der Eurofighter GmbH (1101/J)

Franz Hörl, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit betreffend mangelhafte Transparenz und Koordination im Bereich des Bundesbe­dienstetenschutzes (1102/J)

Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz be­treffend „Kosten der Justiz (Eigendeckungsgrad) – Erledigung der Geschäftsfälle 2006“ (1103/J)

Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Soziales und Konsumentenschutz betreffend „Prüfpraxis durch Sozialversicherungsträger (Transport, Gastgewerbe und Bau) – Ergebnisse“ (1104/J)

Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend „Wein-Einfuhrkontrolle durch das BMF“ (1105/J)

Dr. Gerhard Kurzmann, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für euro­päische und internationale Angelegenheiten betreffend den Verkauf von ehemals deut­schem Ackerboden in der Tschechischen Republik (1106/J)

Dr. Gerhard Kurzmann, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend den Verkauf von ehemals deutschem Ackerboden in der Tschechischen Republik (1107/J)

Dr. Gerhard Kurzmann, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für euro­päische und internationale Angelegenheiten betreffend die Verschleppung österreichi­scher Staatsbürger im südsteirischen und südostkärntnerischen Raum durch Tito-Parti­sanen (1108/J)

Dr. Gerhard Kurzmann, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend die Verschleppung österreichischer Staatsbürger im südsteirischen und süd­ostkärntnerischen Raum durch Tito-Partisanen (1109/J)

Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend „Personalentwicklung im Bundesministerium für Inneres“ (1110/J)

Franz Morak, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend Kampagne gegen den Chefredakteur der Wiener Zeitung (1111/J)


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll27. Sitzung / Seite 22

Werner Amon, MBA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Soziales und Konsumentenschutz betreffend Sinnhaftigkeit der Förderungen des Sozialministe­riums (1112/J)

Werner Amon, MBA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Soziales und Konsumentenschutz betreffend unverständliche Äußerungen des Sozialministers (1113/J)

Werner Amon, MBA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Soziales und Konsumentenschutz betreffend unverständliche Äußerungen des Sozialministers (1114/J)

Werner Amon, MBA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Soziales und Konsumentenschutz betreffend unverständliche Äußerungen des Sozialministers (1115/J)

Werner Amon, MBA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Soziales und Konsumentenschutz betreffend Propaganda des Sozialministers (1116/J)

Werner Amon, MBA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Soziales und Konsumentenschutz betreffend Versagen des Sozialministers bei der Finanzierung im Bereich der Pflege (1117/J)

Astrid Stadler, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur betreffend „Brief Neue Mittelschule“ (1118/J)

Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend „Sicherheit bei Sportveranstaltungen – insbesondere bei Fußballmeister­schaftsspielen – in Österreich (2006/2007) und bei der EURO 2008“ (1119/J)

Dr. Eva Glawischnig-Piesczek, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Beteiligung Österreichs am umstrittenen Riesenstaudammprojekt Ilisu (1120/J)

Franz Morak, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend neue Her­ausgeberschaft der Wiener Zeitung (1121/J)

Anna Höllerer, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Frauen, Medien und öffentlichen Dienst betreffend Frauenförderungsmaßnahmen im Ländlichen Raum (1122/J)

Karl Donabauer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Soziales und Konsumentenschutz betreffend Zugang zur Erwerbs- und Berufsunfähigkeitspension sowie zur Invaliditätspension für schwerkranke Menschen in Österreich (1123/J)

Karl Donabauer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Soziales und Konsumentenschutz betreffend Nachkauf von Ersatzzeiten für Beschäftigte in gewerb­lichen Betrieben und in der Land- und Forstwirtschaft vor Einführung der Pflichtver­sicherung (1124/J)

Ursula Haubner, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend betreffend Ergebnisse über die Durchführung des Pilotprojektes „Arzneimittelsicherheitsgurt mit e-card“ in Salzburg (1125/J)

Mag. Melitta Trunk, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend Eisenbahn-Hochleistungsstrecke im Raum Kla­genfurt (1126/J)

Mag. Melitta Trunk, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend die Errichtung von Lärmschutzmaßnahmen ent­lang der A 2 – Südautobahn im Bereich der Ortschaften Pubersdorf, Kreuzergegend-West, Eiersdorf und Wabelsdorf (1127/J)

Dr. Andrea Eder-Gitschthaler, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend die ungenügende Bereitstellung von Sitzplätzen bei den ÖBB (1128/J)


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll27. Sitzung / Seite 23

Mag. Dr. Wolfgang Zinggl, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur betreffend die Sanierung der Salzburger Festspielhäuser (1129/J)

Mag. Dr. Wolfgang Zinggl, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Lan­desverteidigung betreffend Traditionspflege des österreichischen Bundesheeres in Mit­tenwald und am Ulrichsberg (1130/J)

Mag. Dr. Wolfgang Zinggl, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inne­res betreffend die Teilnahme rechtsextremer Organisationen am sogenannten Ulrichs­bergtreffen (1131/J)

Dr. Kurt Grünewald, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wissen­schaft und Forschung betreffend Kollektivvertrag und Personalsituation an den Univer­sitäten (1132/J)

Dr. Kurt Grünewald, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Kollektivvertrag und Personalsituation an den Universitäten (1133/J)

Mag. Albert Steinhauser, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend den „Verein Neustart und den Entzug der Opferhilfe“ (1134/J)

Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend „Schulwegunfälle 1. Halbjahr 2007 in Öster­reich“ (1135/J)

Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend „Vollziehung Weingesetz – Zahlen und Fakten 2006“ (1136/J)

Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Ge­sundheit, Familie und Jugend betreffend „Wild und Wildfleischuntersuchungen im Jahr 2006“ (1137/J)

DDr. Erwin Niederwieser, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wis­senschaft und Forschung betreffend „Nichtausstellung von Diplomzeugnissen für den Universitätslehrgang invent event – Eventkommunikation 2005-2007“ (1138/J)

Heinz-Christian Strache, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend den Stand der Ausarbeitung von Textvorschlägen der Expertengruppe für die Staats- und Verwaltungsreform (1139/J)

Thomas Einwallner, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur betreffend notwendige Begleitmaßnahmen der Wahlaltersenkung (1140/J)

Thomas Einwallner, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend Ausbau der S 36 und S 37 (1141/J)

Ing. Hermann Schultes, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Ver­kehr, Innovation und Technologie betreffend Ausbau der Bahnlinie S 80 Marchegger Ast (1142/J)

Laura Rudas, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Gesundheit, Fa­milie und Jugend betreffend „Mystery Shopping“ (1143/J)


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll27. Sitzung / Seite 24

Ursula Haubner, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur betreffend kostenlose Berufsreifeprüfung (Lehre mit Matura) (1144/J)

Ursula Haubner, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur betreffend das Medienservice des BMUKK (1145/J)

Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz be­treffend Vereinbarkeit parteipolitischer Aktivitäten mit dem Richteramt (1146/J)

Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit betreffend die Förderung der europäischen Atomenergie seitens der Repub­lik Österreich durch den EURATOM-Vertrag (1147/J)

Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Soziales und Konsumentenschutz betreffend Maßnahmen für Menschen mit Behinderung und im Pflegebereich (1148/J)

Barbara Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Diebstähle einer Asylwerberin mit Tochter (1149/J)

Barbara Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Raubüberfall auf eine Mc-Donald’s-Filiale von einem mazedonischen Asyl­werber und Komplizen (1150/J)

Barbara Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Messerattacke in der „Innsbrucker Nordafrikanerszene“ (1151/J)

Barbara Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Messerattacke in der „Innsbrucker Nordafrikanerszene“ (1152/J)

Barbara Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Verstoß gegen Alkoholverbot und Beschädigung eines Rettungswagens (1153/J)

Barbara Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Messerattentat zweier Asylwerber in Linz (1154/J)

Barbara Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend russische Asylwerber (1155/J)

Barbara Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Tätigkeit von über 900 Asylwerbern als Drogendealer im Jahr 2006 (1156/J)

Barbara Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Einbruchsdiebstähle von fünf Asylwerbern (1157/J)

Barbara Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Aufenthalt eines wegen eines Drogendeliktes vorbestraften Asylwerbers (1158/J)

Barbara Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Diebstähle eines Asylwerbers in Lokalen (1159/J)

Barbara Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Schleppertätigkeiten von Asylwerbern aus der Mongolei (1160/J)

Sylvia Rinner, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Frauen, Medien und öffentlichen Dienst betreffend Armut, Armutsgefährdung und Armutsbekämpfung in Österreich (EU-SILC 2005) (1161/J)


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll27. Sitzung / Seite 25

Sylvia Rinner, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betref­fend Armut, Armutsgefährdung und Armutsbekämpfung in Österreich (EU-SILC 2005) (1162/J)

Sylvia Rinner, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend betreffend Armut, Armutsgefährdung und Armutsbekämpfung in Österreich (EU-SILC 2005) (1163/J)

Sylvia Rinner, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur betreffend Armut, Armutsgefährdung und Armutsbekämpfung in Österreich (EU-SILC 2005) (1164/J)

Sylvia Rinner, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Soziales und Konsumentenschutz betreffend Armut, Armutsgefährdung und Armutsbekämpfung in Österreich (EU-SILC 2005) (1165/J)

Sylvia Rinner, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit betreffend Armut, Armutsgefährdung und Armutsbekämpfung in Österreich (EU-SILC 2005) (1166/J)

Mag. Dr. Martin Graf, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Ausstellung eines Dienstpasses für Mag. Martin Schlaff (1167/J)

Mag. Dr. Martin Graf, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für euro­päische und internationale Angelegenheiten betreffend Intervention für Michail Cherney (1168/J)

Mag. Dr. Martin Graf, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Intervention für Michail Cherney (1169/J)

Mag. Christine Lapp, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Verlegung der Polizeiinspektion Weißenböckstraße 4, 1110 Wien (1170/J)

Sonja Ablinger, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend betreffend Lehrlingsfreifahrt bei geblocktem Berufschulbesuch (1171/J)

Werner Neubauer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Soziales und Konsumentenschutz betreffend ausstehende Kollektivverträge für viele Berufsgruppen (1172/J)

Dipl.-Ing. Karlheinz Klement, MAS, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend das von den EU-Agrarministern beschlossene Bio-Gütesiegel (1173/J)

*****

Theresia Haidlmayr, Kolleginnen und Kollegen an die Präsidentin des Nationalrates betreffend Etappenplan Bundesbauten (9/JPR)

Mag. Dr. Maria Theresia Fekter, Kolleginnen und Kollegen an die Präsidentin des Nationalrates betreffend Wert von Beschlüssen der Präsidialkonferenz (10/JPR)

Johann Rädler, Kolleginnen und Kollegen an die Präsidentin des Nationalrates be­treffend Bruch der Vertraulichkeit von Akten im Banken-Untersuchungsausschuss (11/JPR)


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll27. Sitzung / Seite 26

Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Kolleginnen und Kollegen an den Obmann des Landwirtschaftsausschusses betreffend undemokratische Vorsitzführung (12/JPR)

Gerhard Reheis, Kolleginnen und Kollegen an die Präsidentin des Nationalrates be­treffend Ausstattung des Parlamentsgebäudes mit Energiesparlampen (13/JPR)

Mag. Dr. Martin Graf, Kolleginnen und Kollegen an die Präsidentin des Nationalrates betreffend Usance bei Terminen bez. Ausschüssen und Untersuchungsausschüssen (14/JPR)

Anfragebeantwortungen

des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Josef Muchitsch, Kolleginnen und Kollegen (635/AB zu 639/J)

des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit auf die Anfrage der Abgeordneten Josef Muchitsch, Kolleginnen und Kollegen (636/AB zu 641/J)

der Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend auf die Anfrage der Abge­ordneten Josef Muchitsch, Kolleginnen und Kollegen (637/AB zu 644/J)

des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Josef Muchitsch, Kolleginnen und Kollegen (638/AB zu 638/J)

der Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend auf die Anfrage der Abge­ordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen (639/AB zu 642/J)

der Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend auf die Anfrage der Abge­ordneten Josef Muchitsch, Kolleginnen und Kollegen (640/AB zu 646/J)

der Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend auf die Anfrage der Abge­ordneten Josef Muchitsch, Kolleginnen und Kollegen (641/AB zu 651/J)

des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen (642/AB zu 683/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Josef Mu­chitsch, Kolleginnen und Kollegen (643/AB zu 637/J)

der Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen (644/AB zu 695/J)

des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit auf die Anfrage der Abgeordneten Josef Muchitsch, Kolleginnen und Kollegen (645/AB zu 640/J)

des Bundesministers für Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abge­ordneten Josef Muchitsch, Kolleginnen und Kollegen (646/AB zu 647/J)

des Bundesministers für Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abge­ordneten Josef Muchitsch, Kolleginnen und Kollegen (647/AB zu 648/J)

des Bundesministers für Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abge­ordneten Josef Muchitsch, Kolleginnen und Kollegen (648/AB zu 650/J)

der Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend auf die Anfrage der Abge­ordneten Theresia Haidlmayr, Kolleginnen und Kollegen (649/AB zu 673/J)


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll27. Sitzung / Seite 27

des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Barbara Zwerschitz, Kolleginnen und Kollegen (650/AB zu 645/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Josef Mu­chitsch, Kolleginnen und Kollegen (651/AB zu 643/J)

der Bundesministerin für Frauen, Medien und öffentlichen Dienst auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Melitta Trunk, Kolleginnen und Kollegen (652/AB zu 715/J)

der Bundesministerin für Frauen, Medien und öffentlichen Dienst auf die Anfrage der Abgeordneten Petra Bayr, Kolleginnen und Kollegen (653/AB zu 805/J)

des Bundesministers für Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abge­ordneten Michael Ehmann, Kolleginnen und Kollegen (654/AB zu 659/J)

der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur auf die Anfrage der Abgeordne­ten Herbert Kickl, Kolleginnen und Kollegen (655/AB zu 667/J)

des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Melitta Trunk, Kolleginnen und Kollegen (656/AB zu 718/J)

des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit auf die Anfrage der Abgeordneten Petra Bayr, Kolleginnen und Kollegen (657/AB zu 800/J)

des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen (658/AB zu 837/J)

des Bundesministers für Landesverteidigung auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Dr. Manfred Haimbuchner, Kolleginnen und Kollegen (659/AB zu 653/J)

des Bundesministers für Landesverteidigung auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Dr. Manfred Haimbuchner, Kolleginnen und Kollegen (660/AB zu 654/J)

des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen (661/AB zu 656/J)

des Bundeskanzlers auf die Anfrage der Abgeordneten Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen (662/AB zu 677/J)

des Bundeskanzlers auf die Anfrage der Abgeordneten Herbert Scheibner, Kollegin­nen und Kollegen (663/AB zu 706/J)

des Bundeskanzlers auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Melitta Trunk, Kollegin­nen und Kollegen (664/AB zu 722/J)

des Bundeskanzlers auf die Anfrage der Abgeordneten Petra Bayr, Kolleginnen und Kollegen (665/AB zu 804/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Michael Ehmann, Kolleginnen und Kollegen (666/AB zu 658/J)

des Bundesministers für Wissenschaft und Forschung auf die Anfrage der Abgeordne­ten Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen (667/AB zu 689/J)


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll27. Sitzung / Seite 28

der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen (668/AB zu 662/J)

der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen (669/AB zu 666/J)

der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen (670/AB zu 690/J)

des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Ing. Mag. Hubert Kuzdas, Kolleginnen und Kollegen (671/AB zu 725/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen (672/AB zu 663/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Ing. Mag. Hubert Kuzdas, Kolleginnen und Kollegen (673/AB zu 664/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Leopold Mayer­hofer, Kolleginnen und Kollegen (674/AB zu 732/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen (675/AB zu 665/J)

der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur auf die Anfrage der Abgeordne­ten Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen (676/AB zu 686/J)

des Bundesministers für Wissenschaft und Forschung auf die Anfrage der Abgeordne­ten Alexander Zach, Kolleginnen und Kollegen (677/AB zu 842/J)

der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur auf die Anfrage der Abgeordne­ten Sonja Ablinger, Kolleginnen und Kollegen (678/AB zu 694/J)

der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur auf die Anfrage der Abgeordne­ten Mag. Melitta Trunk, Kolleginnen und Kollegen (679/AB zu 721/J)

der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur auf die Anfrage der Abgeordne­ten Mag. Dr. Martin Graf, Kolleginnen und Kollegen (680/AB zu 752/J)

der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur auf die Anfrage der Abgeordne­ten Dieter Brosz, Kolleginnen und Kollegen (681/AB zu 773/J)

der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur auf die Anfrage der Abgeordne­ten Mag. Dr. Wolfgang Zinggl, Kolleginnen und Kollegen (682/AB zu 840/J)

der Bundesministerin für europäische und internationale Angelegenheiten auf die Anfrage der Abgeordneten Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen (683/AB zu 678/J)

des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen (684/AB zu 779/J)

des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit auf die Anfrage der Abgeordneten The­resia Haidlmayr, Kolleginnen und Kollegen (685/AB zu 775/J)

der Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend auf die Anfrage der Abge­ordneten Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen (686/AB zu 727/J)

der Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend auf die Anfrage der Abge­ordneten Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen (687/AB zu 680/J)


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll27. Sitzung / Seite 29

der Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend auf die Anfrage der Abge­ordneten Dieter Brosz, Kolleginnen und Kollegen (688/AB zu 772/J)

der Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend auf die Anfrage der Abge­ordneten Gabriele Heinisch-Hosek, Kolleginnen und Kollegen (689/AB zu 768/J)

der Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend auf die Anfrage der Abge­ordneten Dr. Kurt Grünewald, Kolleginnen und Kollegen (690/AB zu 670/J)

des Bundesministers für Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abge­ordneten Franz Riepl, Kolleginnen und Kollegen (691/AB zu 705/J)

der Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend auf die Anfrage der Abge­ordneten Petra Bayr, Kolleginnen und Kollegen (692/AB zu 802/J)

der Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend auf die Anfrage der Abge­ordneten Anita Fleckl, Kolleginnen und Kollegen (693/AB zu 812/J)

des Bundesministers für Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abge­ordneten Mag. Melitta Trunk, Kolleginnen und Kollegen (694/AB zu 717/J)

des Bundesministers für Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abge­ordneten Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen (695/AB zu 685/J)

des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Kolleginnen und Kollegen (696/AB zu 758/J)

des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Kolleginnen und Kollegen (697/AB zu 811/J)

des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Kolleginnen und Kollegen (698/AB zu 742/J)

des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Melitta Trunk, Kolleginnen und Kollegen (699/AB zu 726/J)

des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen (700/AB zu 728/J)

des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Gerhard Kurzmann, Kolleginnen und Kollegen (701/AB zu 697/J)

des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Josef Broukal, Kolleginnen und Kollegen (702/AB zu 701/J)

der Bundesministerin für europäische und internationale Angelegenheiten auf die An­frage der Abgeordneten Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen (703/AB zu 669/J)

der Bundesministerin für europäische und internationale Angelegenheiten auf die Anfrage der Abgeordneten Ing. Mag. Hubert Kuzdas, Kolleginnen und Kollegen (704/AB zu 724/J)


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll27. Sitzung / Seite 30

der Bundesministerin für europäische und internationale Angelegenheiten auf die An­frage der Abgeordneten Dipl.-Ing. Karlheinz Klement, MAS, Kolleginnen und Kolle­gen (705/AB zu 750/J)

der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Karl Öllinger, Kolle­ginnen und Kollegen (706/AB zu 682/J)

der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Gernot Dar­mann, Kolleginnen und Kollegen (707/AB zu 703/J)

der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Dkfm. Dr. Günter Stummvoll, Kolleginnen und Kollegen (708/AB zu 707/J)

der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Melitta Trunk, Kolleginnen und Kollegen (709/AB zu 713/J)

der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Terezija Stoi­sits, Kolleginnen und Kollegen (710/AB zu 735/J)

der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Dr. Martin Graf, Kolleginnen und Kollegen (711/AB zu 737/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Ing. Peter Wes­tenthaler, Kolleginnen und Kollegen (712/AB zu 702/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Terezija Stoisits, Kolleginnen und Kollegen (713/AB zu 671/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Leopold Mayer­hofer, Kolleginnen und Kollegen (714/AB zu 734/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Josef Broukal, Kolleginnen und Kollegen (715/AB zu 700/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen (716/AB zu 679/J)

des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Gerhard Kurzmann, Kolleginnen und Kollegen (717/AB zu 698/J)

des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen (718/AB zu 687/J)

des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Gerhard Kurzmann, Kolleginnen und Kollegen (719/AB zu 699/J)

des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Barbara Zwerschitz, Kolleginnen und Kollegen (720/AB zu 675/J)

des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Sonja Ablinger, Kolleginnen und Kollegen (721/AB zu 693/J)

des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen (722/AB zu 676/J)

der Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend auf die Anfrage der Abge­ordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen (723/AB zu 691/J)


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll27. Sitzung / Seite 31

des Bundesministers für Landesverteidigung auf die Anfrage der Abgeordneten Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen (724/AB zu 684/J)

des Bundesministers für Landesverteidigung auf die Anfrage der Abgeordneten Her­mann Gahr, Kolleginnen und Kollegen (725/AB zu 696/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten DDr. Erwin Nie­derwieser, Kolleginnen und Kollegen (726/AB zu 708/J)

des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen (727/AB zu 704/J)

der Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend auf die Anfrage der Abge­ordneten Mag. Melitta Trunk, Kolleginnen und Kollegen (728/AB zu 710/J)

der Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend auf die Anfrage der Abge­ordneten Ing. Peter Westenthaler, Kolleginnen und Kollegen (729/AB zu 736/J)

der Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend auf die Anfrage der Abge­ordneten Elisabeth Hlavac, Kolleginnen und Kollegen (730/AB zu 749/J)

des Bundeskanzlers auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kollegin­nen und Kollegen (731/AB zu 757/J)

der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur auf die Anfrage der Abgeordne­ten Mag. Dr. Martin Graf, Kolleginnen und Kollegen (732/AB zu 753/J)

des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Dr. Martin Graf, Kolleginnen und Kollegen (733/AB zu 741/J)

des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit auf die Anfrage der Abgeordneten Petra Bayr, Kolleginnen und Kollegen (734/AB zu 746/J)

des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit auf die Anfrage der Abgeordneten Wolf­gang Zanger, Kolleginnen und Kollegen (735/AB zu 748/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Melitta Trunk, Kolleginnen und Kollegen (736/AB zu 714/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Barbara Rosen­kranz, Kolleginnen und Kollegen (737/AB zu 731/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Dr. Martin Graf, Kolleginnen und Kollegen (738/AB zu 730/J)

des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Gerald Hauser, Kolleginnen und Kollegen (739/AB zu 790/J)

der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur auf die Anfrage der Abgeordne­ten Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen (740/AB zu 835/J)

des Bundesministers für Landesverteidigung auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Melitta Trunk, Kolleginnen und Kollegen (741/AB zu 716/J)

des Bundesministers für Landesverteidigung auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Caspar Einem, Kolleginnen und Kollegen (742/AB zu 723/J)


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll27. Sitzung / Seite 32

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Melitta Trunk, Kolleginnen und Kollegen (743/AB zu 711/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Leopold Mayer­hofer, Kolleginnen und Kollegen (744/AB zu 733/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Gisela Wurm, Kolleginnen und Kollegen (745/AB zu 747/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Ulrike Königsber­ger-Ludwig, Kolleginnen und Kollegen (746/AB zu 766/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Sonja Ablinger, Kolleginnen und Kollegen (747/AB zu 769/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Sonja Ablinger, Kolleginnen und Kollegen (748/AB zu 770/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Sonja Ablinger, Kolleginnen und Kollegen (749/AB zu 771/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Theresia Haidl­mayr, Kolleginnen und Kollegen (750/AB zu 774/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Petra Bayr, Kolle­ginnen und Kollegen (751/AB zu 801/J)

des Bundesministers für Wissenschaft und Forschung auf die Anfrage der Abgeordne­ten Mag. Melitta Trunk, Kolleginnen und Kollegen (752/AB zu 719/J)

des Bundesministers für Wissenschaft und Forschung auf die Anfrage der Abgeordne­ten Mag. Dr. Martin Graf, Kolleginnen und Kollegen (753/AB zu 738/J)

des Bundesministers für Wissenschaft und Forschung auf die Anfrage der Abgeordne­ten Mag. Dr. Martin Graf, Kolleginnen und Kollegen (754/AB zu 739/J)

des Bundesministers für Wissenschaft und Forschung auf die Anfrage der Abgeordne­ten Mag. Dr. Martin Graf, Kolleginnen und Kollegen (755/AB zu 782/J)

des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Dipl. -Ing. Klaus Hubert Auer, Kolleginnen und Kollegen (756/AB zu 709/J)

des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Melitta Trunk, Kolleginnen und Kollegen (757/AB zu 720/J)

des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen (758/AB zu 729/J)

des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Dr. Martin Graf, Kolleginnen und Kollegen (759/AB zu 740/J)

des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Franz Eßl, Kolleginnen und Kollegen (760/AB zu 756/J)

der Bundesministerin für europäische und internationale Angelegenheiten auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Melitta Trunk, Kolleginnen und Kollegen (761/AB zu 712/J)


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll27. Sitzung / Seite 33

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Petra Bayr, Kolleginnen und Kollegen (762/AB zu 744/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Petra Bayr, Kolleginnen und Kollegen (763/AB zu 745/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Alexander Van der Bellen, Kolleginnen und Kollegen (764/AB zu 751/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Ulrike Königsber­ger-Ludwig, Kolleginnen und Kollegen (765/AB zu 764/J)


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll27. Sitzung / Seite 34

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Gisela Wurm, Kolleginnen und Kollegen (766/AB zu 793/J)

des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Kolleginnen und Kollegen (767/AB zu 743/J)

der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur auf die Anfrage der Abgeordne­ten Petra Bayr, Kolleginnen und Kollegen (768/AB zu 809/J)

des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Dr. Manfred Haimbuchner, Kolleginnen und Kollegen (769/AB zu 755/J)

des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit auf die Anfrage der Abgeordneten The­resia Haidlmayr, Kolleginnen und Kollegen (770/AB zu 777/J)

des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Dr. Martin Graf, Kolleginnen und Kollegen (771/AB zu 785/J)

des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit auf die Anfrage der Abgeordneten DDr. Erwin Niederwieser, Kolleginnen und Kollegen (772/AB zu 794/J)

des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen (773/AB zu 814/J)

des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen (774/AB zu 846/J)

des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit auf die Anfrage der Abgeordneten Kai Jan Krainer, Kolleginnen und Kollegen (775/AB zu 847/J)

des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit auf die Anfrage der Abgeordneten Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen (776/AB zu 858/J)

des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Brigid Weinzinger, Kolleginnen und Kollegen (777/AB zu 860/J)

der Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend auf die Anfrage der Abge­ordneten Sonja Ablinger, Kolleginnen und Kollegen (778/AB zu 789/J)

der Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend auf die Anfrage der Abge­ordneten Mag. Christine Muttonen, Kolleginnen und Kollegen (779/AB zu 792/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Ulrike Königsber­ger-Ludwig, Kolleginnen und Kollegen (780/AB zu 765/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Gisela Wurm, Kolleginnen und Kollegen (781/AB zu 767/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen (782/AB zu 778/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Leopold Mayer­hofer, Kolleginnen und Kollegen (783/AB zu 786/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Gisela Wurm, Kolleginnen und Kollegen (784/AB zu 791/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Gisela Wurm, Kolleginnen und Kollegen (785/AB zu 795/J)

der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen (786/AB zu 780/J)

der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Petra Bayr, Kolle­ginnen und Kollegen (787/AB zu 798/J)

der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Dr. Maria The­resia Fekter, Kolleginnen und Kollegen (788/AB zu 817/J)

des Bundesministers für Landesverteidigung auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Gisela Wurm, Kolleginnen und Kollegen (789/AB zu 759/J)

des Bundesministers für Landesverteidigung auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Gisela Wurm, Kolleginnen und Kollegen (790/AB zu 760/J)

des Bundesministers für Landesverteidigung auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Gisela Wurm, Kolleginnen und Kollegen (791/AB zu 761/J)

des Bundesministers für Landesverteidigung auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Gisela Wurm, Kolleginnen und Kollegen (792/AB zu 762/J)

des Bundesministers für Landesverteidigung auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Gisela Wurm, Kolleginnen und Kollegen (793/AB zu 763/J)

des Bundesministers für Landesverteidigung auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Dr. Martin Graf, Kolleginnen und Kollegen (794/AB zu 783/J)

des Bundesministers für Landesverteidigung auf die Anfrage der Abgeordneten Sigis­bert Dolinschek, Kolleginnen und Kollegen (795/AB zu 810/J)

des Bundesministers für Landesverteidigung auf die Anfrage der Abgeordneten Sigis­bert Dolinschek, Kolleginnen und Kollegen (796/AB zu 813/J)

des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Petra Bayr, Kolleginnen und Kollegen (797/AB zu 799/J)

des Bundesministers für Wissenschaft und Forschung auf die Anfrage der Abgeordne­ten Petra Bayr, Kolleginnen und Kollegen (798/AB zu 807/J)

der Bundesministerin für europäische und internationale Angelegenheiten auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Dr. Martin Graf, Kolleginnen und Kollegen (799/AB zu 781/J)


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll27. Sitzung / Seite 35

der Bundesministerin für europäische und internationale Angelegenheiten auf die An­frage der Abgeordneten Alexander Zach, Mag. Ulrike Lunacek, Kolleginnen und Kol­legen (800/AB zu 788/J)

der Bundesministerin für europäische und internationale Angelegenheiten auf die An­frage der Abgeordneten Petra Bayr, Kolleginnen und Kollegen (801/AB zu 797/J)

der Bundesministerin für europäische und internationale Angelegenheiten auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen (802/AB zu 827/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Petra Bayr, Kol­leginnen und Kollegen (803/AB zu 806/J)

des Bundesministers für Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abge­ordneten Theresia Haidlmayr, Kolleginnen und Kollegen (804/AB zu 776/J)

des Bundesministers für Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abge­ordneten Petra Bayr, Kolleginnen und Kollegen (805/AB zu 808/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Gabriela Mo­ser, Kolleginnen und Kollegen (806/AB zu 830/J)

des Bundesministers für Landesverteidigung auf die Anfrage der Abgeordneten Petra Bayr, Kolleginnen und Kollegen (807/AB zu 796/J)

des Bundeskanzlers auf die Anfrage der Abgeordneten Herbert Scheibner, Kollegin­nen und Kollegen (663/AB zu 706/J) (Zu 663/AB zu 706/J)

der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur auf die Anfrage der Ab­geordneten Mag. Dr. Martin Graf, Kolleginnen und Kollegen (680/AB zu 752/J) (Zu 680/AB zu 752/J)

der Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend auf die Anfrage der Ab­geordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen (723/AB zu 691/J) (Zu 723/AB zu 691/J)

*****

der Präsidentin des Nationalrates auf die Anfrage der Abgeordneten Hermann Gahr, Kolleginnen und Kollegen (8/ABPR zu 8/JPR)

der Präsidentin des Nationalrates auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Dr. Maria Theresia Fekter, Kolleginnen und Kollegen (9/ABPR zu 10/JPR)

der Präsidentin des Nationalrates auf die Anfrage der Abgeordneten Johann Rädler, Kolleginnen und Kollegen (10/ABPR zu 11/JPR)

 


09.04.13


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll27. Sitzung / Seite 36

Beginn der Sitzung: 9.04 Uhr

Vorsitzende: Präsidentin Mag. Barbara Prammer, Zweiter Präsident Dr. Michael Spindelegger, Dritte Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek.

*****

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Guten Morgen, meine Damen und Herren! Die Sitzung ist eröffnet.

Die Amtlichen Protokolle der 24. Sitzung vom 5. Juni 2007 sowie der 25. und 26. Sit­zung vom 6. Juni 2007 sind in der Parlamentsdirektion aufgelegen und unbeanstandet geblieben.

Als verhindert gemeldet sind die Abgeordneten Stauber, Dr. Wittmann, Peter Haub­ner, Mandak, Lutz Weinzinger.

Vertretung von Mitgliedern der Bundesregierung

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Für diese Sitzung hat das Bundeskanzleramt betreffend die Vertretung von Mitgliedern der Bundesregierung folgende Mitteilung ge­macht:

Bundeskanzler Dr. Alfred Gusenbauer wird durch Vizekanzler Mag. Wilhelm Molterer vertreten.

Ferner gebe ich die Vertretung von Mitgliedern der Bundesregierung, welche sich in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union aufhalten, wie folgt bekannt:

Die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur Dr. Claudia Schmied wird durch den Bundesminister für Soziales und Konsumentenschutz Dr. Erwin Buchinger vertre­ten.

09.05.20Mandatsverzicht und Angelobung

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Von der Bundeswahlbehörde ist die Mitteilung eingelangt, dass die Abgeordneten Mag. Dr. Maria Theresia Fekter sowie Mag. Tere­zija Stoisits auf ihr Mandat verzichtet haben.

Anstelle der Abgeordneten Mag. Dr. Maria Theresia Fekter wurde die Abgeordnete Claudia Durchschlag sowie anstelle von Mag. Terezija Stoisits der Abgeordnete Mag. Albert Steinhauser in den Nationalrat berufen.

Da die Wahlscheine bereits vorliegen und die Genannten im Hause anwesend sind, werde ich sogleich ihre Angelobung vornehmen.

Nach Verlesung der Gelöbnisformel und über Namensaufruf durch den Schriftführer werden die neuen Mandatare ihre Angelobung mit den Worten „Ich gelobe“ zu leisten haben.

Ich ersuche nun Herrn Schriftführer Jakob Auer um die Verlesung der Gelöbnisformel und den Namensaufruf.

 


9.06.20

Schriftführer Jakob Auer: „Sie werden geloben unverbrüchliche Treue der Republik Österreich, stete und volle Beobachtung der Verfassungsgesetze und aller anderen Gesetze und gewissenhafte Erfüllung Ihrer Pflichten.“


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll27. Sitzung / Seite 37

Über Namensaufruf durch den Schriftführer Jakob Auer leisten die Abgeordneten Claudia Durchschlag und Mag. Albert Steinhauser die Angelobung mit den Worten „Ich gelobe“.

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Ich begrüße die neuen Abgeordneten sehr herz­lich in unserer Mitte. (Allgemeiner Beifall.)

*****

Herr Abgeordneter Klubobmann Strache hat im Sinne des § 50 der Geschäftsordnung schriftlich Einwendungen gegen die schriftlich mitgeteilte Tagesordnung der heutigen Sitzung erhoben.

Die Einwendungen betreffen die Absetzung der Punkte 6, 7 und 8 von der heutigen Tagesordnung.

Ich trete diesen Einwendungen nicht bei, weshalb der Nationalrat zu entscheiden hat.

Die Debatte über die Einwendungen wird nach der Durchführung der Aktuellen Stunde stattfinden.

*****

Ich gebe bekannt, dass der ORF beabsichtigt, eine Live-Übertragung bis zum Ende der Einwendungsdebatte durchzuführen.

09.07.37Aktuelle Stunde

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gelangen nun zur Aktuellen Stunde mit dem Thema:

„Gusenbauer – es gilt das gebrochene Wort:
Regierung der sozialen Kälte und der steuerlichen Belastungen“

Als Erster zu Wort gemeldet hat sich Herr Abgeordneter Klubobmann Ing. Westen­thaler. Ich erteile es ihm und mache darauf aufmerksam, dass die Redezeit 10 Minuten beträgt. – Bitte, Herr Klubobmann. (Abg. Ing. Westenthaler begibt sich zum Redner­pult und stellt dort ein Taferl auf mit der Aufschrift „Mit einem Kanzler Gusenbauer Wird es die Eurofighter mit Sicherheit nicht geben“ „Alfred Gusenbauer im ‚Journal zu Gast‘ 26.09.2006“.)

 


9.08.02

Abgeordneter Ing. Peter Westenthaler (BZÖ): Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Staatssekretär! Es ist schon beachtlich und offenbar der neue Parlamentarismus, den die SPÖ immer wieder verspricht, dass erstmals bei einer Ak­tuellen Stunde, die an den Bundeskanzler gerichtet ist, nicht nur der Bundeskanzler selbst nicht anwesend ist, sondern auch sein Vertreter, der Herr Vizekanzler, nicht an­wesend ist und plötzlich die dritte Garnitur – der Herr Staatssekretär – auf der Regie­rungsbank sitzt. (Rufe bei der SPÖ: Na, na, na! – Abg. Riepl: Da ist ein Recht­schreibfehler drinnen! Auf dem Taferl ist ein Rechtschreibfehler! „Wird“ schreibt man klein – und nicht groß!) Das ist schon etwas, was beachtlich ist.

Gerade Sie sind immer diejenigen, die sagen, dass das Parlament ernst genommen werden muss. Das Parlament wird von dieser Regierung offenbar nicht ernst ge­nommen, denn der Bundeskanzler befindet sich zur Stunde im mittelamerikanischen


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll27. Sitzung / Seite 38

Dschungel (Zwischenrufe bei der SPÖ), hat dort eine Mission. Verstehen Sie das jetzt nicht falsch: Wir drücken der österreichischen Bewerbung für die Olympischen Spiele alle Daumen, und ich hoffe, dass wir sie bekommen. Ob es allerdings eine gute Idee war, den Unglücksraben Gusenbauer dort hinzuschicken – sozusagen als Maskott­chen –, wird man erst am Abend sehen, wenn ersichtlich ist, wie das ausgeht. Ich wün­sche trotzdem alle Gute für Österreich und seine Bewerbung. (Beifall beim BZÖ.)

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es geht hier um „Gusenbauer – das gebro­chene Wort“. Sie sehen es hier vorne (der Redner zeigt auf die genannte Tafel auf dem Rednerpult): Mit Herrn Kanzler Gusenbauer wird es keinen Eurofighter geben. Das war einer der zentralen Wahlversprechen – eine Woche vor der Wahl hat er das gesagt! Und heute ist klar, dass die Eurofighter in Österreich landen werden.

Wir brauchen in Österreich eine Regierung, für die am Tag vor der Wahl das gilt, was auch nach der Wahl gilt! Wir brauchen in Österreich nicht einen Bundeskanzler der ge­brochenen Versprechen, sondern wir brauchen in Österreich einen Bundeskanzler, der sein Wort hält! Auch das hat Gusenbauer vor der letzten Wahl gesagt. Und er hat ge­sagt, bei der nächsten Nationalratswahl soll dem Wähler die Möglichkeit gegeben wer­den, zwischen einer Regierung mit Eurofighter und einer Regierung ohne Eurofighter zu unterscheiden. Jeder kann nachvollziehen, was das bedeutet.

Dass sind nicht die einzigen Versprechungen, die Gusenbauer gemacht hat. Erinnern wir uns etwa daran, dass er garantiert hat, dass die Studiengebühren abgeschafft wer­den, oder an die Valorisierung des Pflegegeldes – sogar gegenüber den pflegenden Menschen hat er die Unwahrheit gesagt!

Jetzt wird das Pflegegeld nicht valorisiert, sondern de facto gekürzt, aber dafür die Politikergehälter erhöht. Und Gusenbauer ist ein Bundeskanzler, der erstmals über 20 000 € verdienen wird.

Gusenbauer hat gleich nach der Wahl eine Steuerreform versprochen und gesagt: 500 € pro Jahr Entlastung für jeden! Das sei sozusagen die Neuauflage des „Ederer-Tausenders“ von der EU. Das hat Herr Bundeskanzler Gusenbauer den Menschen ver­sprochen. – Bis heute sehen wir davon nichts!

Gusenbauer hat der eigenen Fraktion Versprechungen gemacht – und nicht gehalten. Er hat ihr versprochen, die SPÖ werde den Finanzminister stellen, die Regierung wer­de kleiner. – Na, wo ist der SPÖ-Finanzminister? Alles nicht eingetroffen!

Gusenbauer hat versprochen, dass die Übergangsfristen auf dem Arbeitsmarkt in der Europäischen Union nicht vorzeitig aufgehoben werden. Mittlerweile wissen wir, dass 800 Ost-Arbeitskräfte, Facharbeiter, nach Österreich kommen werden, obwohl wir 5 000 österreichische arbeitslose Facharbeiter im Land haben.

Gusenbauer hat versprochen, dass er die Mehrwertsteuer auf Medikamente senken wird. – Wir haben hier einen Antrag eingebracht, weil wir die teuersten Medikamente in Österreich haben. Es ist nichts passiert! Die SPÖ stimmt dem nicht zu. Die Medika­mente sind nach wie vor teuer.

Gusenbauer hat viele andere Versprechungen gemacht, zum Beispiel auch, dass es keine Flexibilisierung der Arbeitszeit ohne vollen Lohnausgleich geben wird. – Wir ha­ben in dieser Session jetzt die Debatte und den Antrag dazu auf der Tagesordnung. Es wird eine Flexibilisierung der Arbeitszeit geben. Die Menschen werden mehr arbeiten müssen für weniger Geld. Das haben sie Ihrem Kanzler zu verdanken – und das leh­nen wir entschieden ab, meine sehr geehrten Damen und Herren! (Beifall beim BZÖ.)

Gusenbauer hat eine Gesundheitsreform versprochen. – Wo ist diese Gesundheitsre­form?


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll27. Sitzung / Seite 39

Gusenbauer hat gesagt, er werde die Armut bekämpfen. – Wo ist das? Wir haben nach wie vor 500 000 Österreicher, die akut in Armut leben. Erst gestern hat es eine neue erschreckende Zahl gegeben: 113 000 Kinder in Österreich leben in Armut. (Zwischen­ruf des Abg. Faul.)

Wo ist die Armutsbekämpfung Ihres Herrn Bundeskanzler? – Er hat alles versprochen und nichts gehalten! Ich muss ehrlich sagen: Baron Münchhausen ist ja ein Ausbund an Wahrheit im Vergleich zu Ihrem Bundeskanzler! Das muss man einmal sagen.

Man sollte eigentlich einen Spruch verwenden: Sollte Gusenbauer was versprechen, glaub’ es nicht, er wird es brechen! – Und das wird ihm bis zur nächsten Wahl bleiben. Das wird er nicht wegbekommen. (Beifall beim BZÖ.)

Gusenbauer ist ein Regierungschef, der gerne in Europa herumfährt: mit dem Herrn Barolo einen Barroso trinkt – oder umgekehrt. Er ist ein Regierungschef, der sich auf Ebene der Europäschen Union für Manschettenknöpfe kaufen lässt – es ist auch in­teressant, wie peinlich der Herr Kanzler in Europa auftritt. (Abg. Pfeffer: Peinlich sind Sie!) „Der Spiegel“, eines der renommiertesten Nachrichtenmagazine der Welt, berich­tet vom letzten Gipfel Folgendes: Dort sind sich Herr Gusenbauer und der deutsche Außenminister Steinmeier gegenüber gesessen.

Dazu schreibt der „Spiegel“:

„Am Vormittag fiel es noch leicht.“ – Nämlich die Diskussionen. – „Da saß Steinmeier dem schimpfenden Kanzler Alfred Gusenbauer aus Österreich gegenüber und regist­rierte dessen begehrliche Blicke auf seine Handgelenke. Spontan öffnete der Deutsche seine funkelnden Manschettenknöpfe mit dem Sternenlogo der EU und bot sie als Ge­schenk an.“

Na wunderbar! Das ist die EU-Auftrittsplattform des Herrn Gusenbauer: Manschetten­knöpfe tauschen, dann ist er wieder ruhig; ein bisschen Wein trinken. Aber das ist keine Regierungsführung, noch dazu, wenn wir eine Regierung in Österreich haben, die nur streitet, die nichts weiterbringt, die nur Postenschacher betreibt und wo ein Mi­nister dieser Regierung – Herr Kollege Matznetter, ich bin gespannt, was Sie dazu sa­gen –, Ihr Sozialminister Buchinger gesagt hat: Diese Regierung wurschtelt nur herum!

Sie wurschtelt nur weiter, sie bringt nichts zustande. Daher sind wir der Meinung, dass es richtiger und besser wäre, bevor weitergewurschtelt wird, dass diese Regierung ab­tritt. Deswegen werden wir heute auch einen Neuwahlantrag einbringen, weil wir der Ansicht sind: Besser ein Ende mit Schrecken als Schrecken ohne Ende! Das ist auch für die Österreicher besser, die Sie dauernd belasten. (Beifall beim BZÖ. – Zwischen­rufe bei der SPÖ.)

Das Hauptversprechen Ihres Herrn Bundeskanzlers war die soziale Wärme. (Abg. Faul: Westenthaler macht ...!) – Ich frage mich: Wo ist diese versprochene soziale Wärme? Wo ist denn die soziale Wärme für die Pendler und für die Hunderttausenden österreichischen Autofahrer, die seit Sonntag die teuersten Benzinpreise in der Repub­lik Österreich zu zahlen haben? In alter Währung kostet der Liter Benzin über 20 S. Das ist doch moderne Wegelagerei, was Sie da betreiben! Sie belasten die Menschen, gerade jene, die das Auto brauchen. Die Pendler müssen tief in die Tasche greifen – Sie nicht! Das weiß ich schon. Die Regierung nicht. Die Regierung lässt sich auf der Tankstelle nicht blicken. Da fahren die Chauffeure hin tanken, denn würden Sie selbst zur Tankstelle hinfahren, könnten Sie sich von den Menschen etwas anhören, die dort schimpfend – und zwar zu Recht – tanken, weil sie auf das Auto angewiesen sind.

Da haben wir auch gesagt: Das kann nicht sein! Gehen Sie runter mit der Mehrwert­steuer auf Benzin! Machen Sie eine flexible Mehrwertsteuer und garantieren Sie einen Benzinpreis von 1 € geradeaus, damit jeder planen kann! Das ist ein fairer und anstän-


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll27. Sitzung / Seite 40

diger Preis. – Das sind Sie den Österreichern auch schuldig, meine Damen und Herren von der Regierung! (Beifall beim BZÖ.)

Aber nicht nur das. Sie haben Gebühren und Abgaben erhöht – die Krankenversiche­rungsbeiträge zum Beispiel – und, wie ich es schon gesagt habe, das Pflegegeld ge­kürzt. Das ist „soziale Wärme“? Sie haben die Menschen in eine neue Armutsfalle mit 5 000 € Vermögensobergrenze gestürzt. Mehr darf man nicht haben, denn sonst be­kommt man in diesem Land kein Pflegegeld und keine sozialen Leistungen. Das ist offenbar die Politik der SPÖ! (Abg. Mag. Lapp: Stimmt ja nicht!)

Ich darf Ihnen einen Brief vorlesen, den mir ein 23-jährigen schwerstbehinderter Roll­stuhlfahrer geschrieben hat. Da heißt es: Als Selbstbetroffener stellt sich die Frage, wie ich mir mit meinen – ich gebe Ihnen dann gerne den Namen – 23 Jahren jemals eine Existenz aufbauen oder vielleicht sogar einmal eine Familie gründen soll, wenn mir schon vorher die Existenzgrundlage genommen wird und mir dann schließlich nicht einmal mehr etwas bleibt, um meine Betreuung oder den Alltag zu finanzieren. – Zitat­ende.

Der macht sich Sorgen. Der sitzt mit 23 Jahren im Rollstuhl, und Sie sagen ihm, dass er sein ganzes Leben lang nicht mehr als 5 000 € haben darf, denn sonst kriegt er kein Pflegegeld. – Das ist ein Skandal, ein wirklicher Sozialskandal in dieser Republik, meine sehr geehrten Damen und Herren! (Beifall beim BZÖ. – Abg. Mag. Lapp: Das stimmt ja nicht! – Abg. Faul: Unwahrheit!)

Bei den Löhnen verhält es sich gleichermaßen. Sie beschließen einen Mindestlohn. Da wird schön gesagt: 1 000 €! – Das klingt gut, aber Sie sagen nicht dazu, dass das 1 000 € brutto sind und dass die Menschen nur 818 € netto bekommen. Wissen Sie, was das heißt: 818 € für Vollzeitarbeit im Vergleich zu 726 € Mindestsicherung? – Ihnen ist Vollzeitarbeit nur mehr 92 € wert – 92 € und nicht mehr!

Daher sagen wir: Auch das ist sozial nicht ausgewogen. Wir wollen für die Menschen in einem Land, wo es einen Wirtschaftsaufschwung gibt, wo es eine florierende Konjunk­tur gibt, mehr Netto vom Brutto. Das hätten sich die Menschen verdient: höhere Löhne und nicht weniger Einkommen, und zwar durch die Bank! Dafür zu sorgen, das wäre die Aufgabe dieser Regierung! (Beifall beim BZÖ.)

Beim Kindergeld nehmen Sie das Geld weg. Der Kündigungsschutz für Lehrlinge wird gelockert. Facharbeiter werden importiert. (Ruf bei der SPÖ: Der kann nicht einmal lesen!) Meine Sehr geehrten Damen und Herren! Sie sind eine richtige „Trittregierung“, muss man sagen. Eine „Trittregierung“ im wahrsten Sinne des Wortes, denn: Zuerst ist die Regierung angetreten, um die großen Probleme des Landes zu lösen. Dann sind Sie den Österreichern mit Belastungen und Steuererhöhungen auf die Füße getreten. Dann sind Sie sich dauernd jeden Tag bis zum heutigen Tage selbst ans Schienbein getreten. Dann sind Sie völlig außer Tritt geraten. Und jetzt sind wir der Meinung: Sie sollten besser abtreten! Das wäre eine logische Folge. Und daher sagen wir: Ein Neu­wahlantrag ist vonnöten! (Beifall beim BZÖ.)

Sie von der Regierung hatten Ihre Chance. Sie haben sie vertan. Erlösen Sie das Land vom Stillstand, vom rot-schwarzen Postenschacher und auch von den Streitereien! Da wird auch das Kuscheln jetzt bei den Ausschüssen nichts nützen. Geben Sie den Ös­terreichern die Möglichkeit, eine neue Regierung zu wählen und Sie in die Wüste zu schicken! Ich denke, das wäre der richtige und der faire Weg im Sinne der Demokratie in Österreich. (Beifall beim BZÖ. – Der Redner lässt beim Verlassen des Rednerpults das Taferl stehen. – Rufe bei der ÖVP: Das Taferl! – Abg. Riepl: Auf dem Taferl ist ein Fehler auch noch drinnen! – Abg. Öllinger bringt Abg. Ing. Westenthaler das Taferl.)

9.17



Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll27. Sitzung / Seite 41

Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Für eine einleitende Stellungnahme ist nun Herr Staatssekretär Dr. Matznetter zu Wort gemeldet. Ich mache ihn darauf aufmerksam, dass auch seine Redezeit 10 Minuten nicht überschreiten soll. – Bitte.

 


9.17.53

Staatssekretär im Bundesministerium für Finanzen Dr. Christoph Matznetter: Frau Präsidentin! Hohes Haus! Ich möchte gleich vorweg den Bundeskanzler für heute entschuldigen. Er ist nicht im Dschungel, sondern in Guatemala City, wo heute um 23.32 Uhr unserer Ortszeit die Entscheidung fällt, wer die Olympischen Winterspie­le 2014 ausrichten wird. Das ist ein gutes Thema, wo man die Frage, ob gehandelt wird und wie gehandelt wird, abhandeln kann.

Feststellung Nummer eins: Als in Turin der Skandal mit den gefundenen Blutkonserven aufgetaucht ist, hat ein BZÖ-Staatssekretär genau nichts unternommen. Damit sind die Chancen Salzburgs, die Chancen Österreichs sehr gering geworden. (Abg. Ing. Westenthaler: Wir werden ja sehen heute am Abend!) Was macht die neue Bun­desregierung? – Sie beschließt hier – und da gilt auch der Dank den Damen und Her­ren im Haus – eine scharfe Anti-Dopinggesetzgebung. Damit sind die Chancen Salz­burgs wieder aufrecht. Danke in diesem Fall diesem Hohen Haus! Wir folgen dem Gebot: Handeln statt zuwarten! (Abg. Ing. Westenthaler: Warum sind Sie nicht dort?)

Der Bundeskanzler bemüht sich höchstpersönlich, aus diesem Nachteil, der entstan­den ist, wieder die Chancen bis zur letzten Minute zu wahren. (Abg. Ing. Westen­thaler: Er soll lieber arbeiten!) Für die Russische Föderation ist Präsident Putin selbst nach Guatemala gegangen, um für diese Bewerbung zu kämpfen. (Abg. Ing. Westen­thaler: Der hat auch nicht so eine Regierung wie der Gusenbauer!) Wir wollen, dass die Winterspiele 2014 von Österreich ausgerichtet werden. Wir sind das Land, das die besten Voraussetzungen dafür hat. Salzburg ist die Stadt und das Land, das die bes­ten Voraussetzungen für die Winterspiele 2014 hat. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

Zu den aufgeworfenen Punkten möchte ich wie folgt Stellung nehmen:

Teil eins: Studiengebühren. – Ich darf daran erinnern, dass in diesem Land unter Bun­deskanzler Kreisky die Studiengebühren abgeschafft worden sind – aus sehr gutem Grund! Denn: Bildung muss gefördert werden, und Menschen, die eine universitäre Ausbildung erwerben wollen, sollen möglichst barrierefrei den Zugang dazu haben.

Es war eine Regierung unter Mitwirkung des BZÖ, die die Studiengebühren eingeführt hat. (Abg. Ing. Westenthaler: Und jetzt gibt es sie noch immer! Ihr wolltet sie doch ab­schaffen!) Wir haben in den Regierungsverhandlungen gekämpft darum, dass die Stu­diengebühren abgeschafft werden. Und diese Bundesregierung hat einen Kompromiss in ihrem Regierungsprogramm, der lautet: Erleichterungen für Studenten – ich erinnere an die bereits beschlossenen Verbesserungen im Bereich der Studienförderung –, zweitens, die Möglichkeit im Falle ehrenamtlichen Engagements im Bildungsbereich, dass die Studiengebühren entfallen können. Bundesminister Hahn wird diesbezügliche gesetzliche Vorhaben in Kürze diesem Haus zuleiten.

Zur Frage der Pflege. – Ich darf daran erinnern, dass der Pflegenotstand, der am Ende der letzten Regierungsperiode sehr, sehr evident geworden ist, von dieser Bundesre­gierung unverzüglich angegangen wurde. Die beiden zuständigen Bundesminister Bar­tenstein und Buchinger haben die entsprechenden Vorlagen diesem Haus zugeführt, dass es legale Pflege auch zu Hause ab 1. Juli, seit gestern, in diesem Lande gibt. Und diese Bundesregierung hat es, weil die Länder sich nicht in der Lage fühlten, die not­wendigen Zuschüsse zu leisten, übernommen, bis Ende dieses Jahres die gesamten Zuschüsse für jene Personen, die die Pflege dieser Pflegemodelle in Anspruch neh­men, ab Pflegestufe 3 mit 825 € im Anstellungsfall und, sofern ich es richtig im Kopf


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll27. Sitzung / Seite 42

habe, 225 € im Fall von Selbständigen zu übernehmen. (Abg. Haidlmayr: Nicht ab Pflegestufe 3, ab Pflegestufe 5!)

Diese Bundesregierung handelt. Sie setzt die Dinge um, und sie sorgt dafür, dass lega­le Zustände in diesem Land herrschen. (Beifall bei der SPÖ.)

Zur Steuerreform. – Es ist ja schon erstaunlich, wenn ein Vertreter einer Partei, die in der letzten Regierung maßgebliche Regierungspartei war, die Notwendigkeit einer Re­paratur der eben erst erfolgten Steuerreform 2005 hervorhebt. Sie haben recht, Herr Abgeordneter, es fehlt die Entlastung des Mittelstandes, es fehlt eine Entlastung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, es fehlen Verbesserungen für KMUs. Ja!

Diese Bundesregierung macht das auch, aber wir haben einen Kompromiss geschlos­sen, der da lautet: Keine Gegenfinanzierung! Das heißt, die ÖVP möchte – und wir ha­ben das akzeptiert – für jene, die deutliche Begünstigungen bekommen haben, insbe­sondere international tätige Konzerne, keine Veränderung bei der Besteuerungsgrund­lage.

Wir werden daher die Grundlage für diese Entlastung gemeinsam erarbeiten. Das heißt, wir werden bis zum Jahr 2010 einen Überschuss im Budget erzielen, und wir werden 2010 diese notwendige Maßnahme, die genau die Einkommen bis 4 000 €, da­mit den Mittelstand, die KMUs entlastet, setzen.

Und wir werden Dinge reparieren müssen, die es erst gibt, seit Sie – beziehungsweise Ihre Partei – mitgewirkt haben, wie zum Beispiel einen Grenzsteuersatz von 38,33 Pro­zent für Menschen mit 1 130 € brutto, auf die ersten 100 € mehr. Das werden wir be­seitigen.

Ich möchte an dieser Stelle gleich darauf verweisen, dass das Handeln dieser Regie­rung ja an der Fülle der erledigten Punkte deutlich sichtbar ist. (Abg. Ing. Westentha­ler: Wie viele Punkte?)

Wir haben die Mindestpensionen auf 726 € angehoben. Das ist ein aktiver Beitrag zur Armutsbekämpfung. (Abg. Ing. Westenthaler: Das war aber noch die alte Regierung!) Nein, ich kann da wiederum dem Abgeordneten Westenthaler helfen: Sehen Sie in das Stenographische Protokoll dieses Hauses! Es ist die XXIII. Gesetzgebungsperiode und nicht die XXII. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Ing. Westenthaler: Aber noch die alte Re­gierung hat das vorbereitet!)

Wir kommen zum nächsten Punkt in der Armutsbekämpfung. Wir handeln erstmals. Der Mindestlohn wird auf 1 000 € angehoben – Einigung durch die Sozialpartner erst dieser Tage –, das heißt im internationalen Vergleich, Herr Abgeordneter, dass Öster­reich unter Einrechnung der 13. und 14. Gehaltszahlung – etwas, was es nur bei uns gibt – umgerechnet durchschnittlich im Monat 1 167 € Mindestlohn hat. Wir sind damit unter den vordersten sieben Ländern in Europa. Da hat Luxemburg einen Betrag von 1 500 €, Frankreich und Belgien haben einen solchen von 1 259 €. Wir hatten bisher null und lagen damit sogar hinter Bulgarien mit 92 €.

Wir haben damit einen entscheidenden Schritt für Zigtausende Menschen in diesem Lande gesetzt. Ich gratuliere beiden Sozialpartnern, die bewiesen haben, dass sie auch im Sinne der Gerechtigkeit und der Armutsvermeidung so einen Schritt gesetzt haben. (Beifall bei der SPÖ.)

Wir setzen um – ich darf an dieser Stelle gleich daran erinnern –: die Ausbildungs­garantie, die radikale Bekämpfung der Arbeitslosigkeit durch ein Infrastrukturpaket mit 11,5 Milliarden €. Wir setzen nach sieben Jahren Verschlechterungen im Sozialen laufend Verbesserungen um: Deckelung der Rezeptgebühren, Halbierung der Pensi­onsabschläge, die Sie beschlossen haben. Alle Menschen, die 45 beziehungsweise


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll27. Sitzung / Seite 43

40 Jahre gearbeitet haben, werden in dieser Gesetzgebungsperiode in die sogenannte Hacklerregelung fallen. Statt Kalorienzählen gerechte Pension für alle! (Beifall bei der SPÖ.)

Wir setzen um, und spürbar ist es ja bereits: Das Wachstum ist deutlich angestiegen, die Arbeitslosigkeit geht zurück. Dies ist eine erfolgreiche Bundesregierung unter Bun­deskanzler Alfred Gusenbauer! – Danke für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei der SPÖ.)

9.27


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Ich mache darauf aufmerksam, dass die Rede­zeit aller weiteren Rednerinnen und Redner in der Aktuellen Stunde nach § 97a Abs. 6 der Geschäftsordnung 5 Minuten nicht übersteigen darf.

Zu Wort gemeldet ist als Nächste Frau Abgeordnete Csörgits. 5 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


9.27.31

Abgeordnete Renate Csörgits (SPÖ): Frau Präsidentin! Sehr geschätzte Damen und Herren! Diese Aktuelle Stunde ist eine gute Gelegenheit, sich in Erinnerung zu rufen, was das BZÖ gemacht hat, als es in Regierungsverantwortung war und den Sozial­minister und den Finanzminister gestellt hat. (Abg. Ing. Westenthaler: Da könnten Sie sich ein Beispiel nehmen!)

Zwischen 2000 und 2005 stieg die Arbeitslosigkeit in Österreich um 35 Prozent, die Ju­gendarbeitslosigkeit ist sogar um 70 Prozent gestiegen. Die Zahl der Vollzeitbeschäfti­gungsplätze ist gesunken, und immer mehr Menschen waren in der Situation, mit einer atypischen Beschäftigung ihr Auslangen finden zu müssen. (Abg. Ing. Westenthaler: Wie war das in der BAWAG?)

Was macht die neue Bundesregierung? – Wir haben unter anderem zusätzlich 285 Mil­lionen € für eine aktive Arbeitsmarktpolitik zur Verfügung gestellt. (Abg. Ing. Westen­thaler: Jetzt wissen wir, warum Sie abgewählt worden sind bei der Gewerkschaft: Weil Sie so einen Unsinn verzapfen!) Wir haben mehr Geld für Forschung, Bildung und In­frastruktur zur Verfügung gestellt. Diese große Koalition hat der Jugendarbeitslosigkeit den Kampf angesagt. Wir wollen gemeinsam die Jugendarbeitslosigkeit halbieren, denn jungen Menschen in Österreich brauchen eine Zukunft, und wir haben dazu unter anderem die Ausbildungsgarantie geschaffen, sehr geschätzte Damen und Herren. (Beifall bei der SPÖ.)

Die Zahl der teilzeitbeschäftigten Frauen ist während Ihrer Regierungsmitverantwor­tung sehr stark gestiegen; die Annahme einer Teilzeitbeschäftigung erfolgte nicht im­mer freiwillig. Wir beschließen heute im Rahmen des Arbeitszeitgesetzes erstmals einen Zuschlag für Teilzeitbeschäftigte. Davon werden die Frauen profitieren, und es ist auch gleichzeitig ein Schutzmechanismus, damit nicht mehr Vollzeitarbeitsplätze in Teilzeitarbeitsplätze umgewandelt werden.

Was haben Sie denn eigentlich gegen Schwarzbeschäftigung, gegen Schwarzarbeit unternommen? – Sie haben nur einen Probelauf in einem Bundesland in einer Branche durchgesetzt. Wir, die neue Bundesregierung, bekämpfen die Schwarzarbeit. Verpflich­tende Anmeldung bereits vor Arbeitsantritt schafft zweifellos mehr Gerechtigkeit.

Mehr als 1 Million Menschen sind durch Ihre Politik armutsgefährdet worden. Gründe dafür sind einerseits die schlechte Arbeitsmarktpolitik – ich erwähnte es schon –, aber andererseits auch Ihre Pensionskürzungsprogramme. Und wären die Menschen nicht auf die Straße gegangen, hätten Sie noch mehr gekürzt. Die Pensionisten und Pensio­nistinnen waren bei Ihnen eindeutig auf der Verliererseite. Die Pensionen haben Sie zwischen 2000 und 2005 nur unter der Inflationsrate aufgewertet.


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll27. Sitzung / Seite 44

Und was macht die große Koalition unter Bundeskanzler Gusenbauer? – Die Pensio­nen wurden zu Beginn 2007 zumeist über der Inflationsrate aufgewertet, und wir haben die Mindestpension auf 726 € erhöht. – Das, meine Damen und Herren, ist aktive Ar­mutsvermeidung! Und wir haben auch eine Verlängerung der Bestimmungen für die Langzeitversicherung erreicht, ebenso eine Milderung bei den Abschlägen.

Rot-Schwarz hat sich dazu bekannt, die Kindererziehungszeiten in der Pension besser zu bewerten, und zwar auch rückwirkend. Davon werden sehr viele Frauen profitieren und eine höhere Pension erreichen.

Am Montag haben die Sozialpartner verkündet, dass sie sich geeinigt haben, einen Mindestlohn von 1 000 € für alle Vollzeitbeschäftigten durchzusetzen. Davon werden Zigtausende Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen profitieren. – Das ist wiederum ein wichtiger Punkt, der im Regierungsübereinkommen beinhaltet ist und damit auch reali­siert wird. (Beifall bei der SPÖ.)

Was haben Sie getan?– Sie haben zum Beispiel die Beiträge zur Krankenversicherung bei den Pensionisten um 1 Prozent erhöht. Sie haben eine Freizeitunfallversicherung für alle eingeführt, allerdings ohne Gegenleistung. Sie haben in Ihrer Regierungszeit eine Ambulanzgebühr eingeführt, die die Kranken belastet hat, die dann aber Gott sei Dank vom Verfassungsgerichtshof aufgehoben worden ist. Sie haben den Zuschuss bei den Sehbehelfen gestrichen und die Rezeptgebühr – ich darf Sie erinnern – um 40 Prozent erhöht. Wir schaffen eine Deckelung bei den Rezeptgebühren von 2 Pro­zent auf Basis des Nettolohnes. Und Sie haben auch nichts für jene Menschen getan, die einer Pflege bedürfen. Wir haben gemeinsam mit Buchinger und Bartenstein da gute Ansätze gemacht.

Zum Schluss, sehr geschätzte Damen und Herren, darf ich Sie auch daran erinnern, dass Sie bis zuletzt eine Unfärbungspolitik betrieben haben, die zweifellos beispiellos ist. Sie haben Posten geschaffen, nur um Ihre Vertrauten unterzubringen. Ich denke dabei etwa an die Familien GesmbH. Weitere Punkte aufzuzählen würde diesen Rah­men sprengen, Aber die Menschen sollen wissen, dass Sie sich immer selbst am wich­tigsten waren. Jetzt ist aber Schluss damit!

Wir sind angetreten, Ihre sozialen Verfehlungen zu korrigieren. Wir stehen für eine so­ziale, gleichberechtigte und gerechte Politik. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

9.32


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordne­ter Dipl.-Ing. Missethon. 5 Minuten Redezeit. – Bitte, Herr Abgeordneter.

 


9.32.29

Abgeordneter Dipl.-Ing. Hannes Missethon (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Staatssekretär! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Da diese Aktuelle Stunde heute nicht direkt der ÖVP gewidmet ist, möchte ich die Gelegenheit nutzen, doch ein paar grundsätzliche Dinge zu der Diskussion der letzten Wochen, auch zum Thema Eurofighter, zu sagen.

Ich möchte Ihnen von einem sehr berührenden Gespräch mit einem älteren Mitbürger vor rund zehn Tagen im Generalsekretariat berichten, der den Zweiten Weltkrieg miter­lebt hat, der ein Mann der ersten Stunde in der ÖVP war, der mir das ÖVP-Grundsatz­programm vom Juni 1945 überreicht hat und der uns ermutigt hat, hier eine klare Hal­tung, eine klare Linie in Fragen der Luftraumüberwachung einzunehmen. Er hat mir er­zählt, dass es damals eigentlich nur ein Ziel gegeben hat: Österreich wieder zu einem freien, eigenständigen, souveränen Land zu machen! (Abg. Strache: Deshalb habt ihr die Souveränität aufgegeben mit der EU-Verfassung ohne Volksabstimmung!) – Herr Strache, zu Ihnen komme ich noch.


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll27. Sitzung / Seite 45

Warum, geschätzte Damen und Herren, erzähle ich das? – Weil wir unsere Entschei­dungen genau in dieser Tradition entsprechend getroffen haben, weil sich für uns aus dieser damaligen Situation zwei sehr zentrale Werte entwickelt haben. Der erste Wert ist: Der Schutz und die Sicherheit der Menschen sind vorrangig. Der zweite Wert ist die Verteidigung der Souveränität unseres Landes. Und diese Werte, geschätzte Damen und Herren, sind für uns nicht disponibel! (Beifall bei der ÖVP.)

Ich danke daher heute in dieser Stunde Wolfgang Schüssel und Willi Molterer ganz besonders, die sich beide um das Thema der Luftraumüberwachung und der Nachbe­schaffung der Flugzeuge nicht herumgedrückt haben, sondern die da genau im Sinne dieser zwei Werte gehandelt haben, nämlich den Luftraum zu sichern und den besten Schutz für unsere Mitbürger zu organisieren und zu besorgen, geschätzte Damen und Herren. (Beifall bei der ÖVP.)

Seit fünf Jahren haben wir dieses Thema. Fünf Jahre lang diskutieren wir schon über den Eurofighter. Wir haben zwei Nationalratswahlkämpfe geführt, wir haben vier Rech­nungshofprüfungen hinter uns, wir haben einen Untersuchungsausschuss hinter uns, wir haben eine Menge parteipolitische Taktik hinter uns, eine Menge an Polemik. Ich kann mich noch gut daran erinnern, dass hier in diesem Haus gesagt worden ist: Wofür brauchen wir eigentlich eine Luftraumüberwachung, wir sind ja ohnehin von friedlichen Nachbarn umgeben?

Geschätzte Damen und Herren, allein diese Ansage erschreckt mich eigentlich, denn ich glaube, dass man so bei einem gesunden Verständnis mit einem souveränen Staat nicht umgeht.

Was ist das Ergebnis? – Das Ergebnis nach fünf Jahren ist: Die ÖVP hat eine blüten­weiße Weste (lebhafte ironische Heiterkeit bei den Grünen und der FPÖ), und dieser Vertrag ist gültig, meine Damen und Herren. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Öllinger: Das war nicht schlecht!)

Kollege Öllinger, die Grünen haben ja in dieser ganzen Frage eine besonders merk­würdige Haltung eingenommen. Es ist genau das eingetreten, was wir von Anfang an beim Untersuchungsausschuss befürchtet haben: dass das ein parteipolitisches Spek­takel von Herrn Pilz wird. Das ist dann auch nicht mehr gut angekommen (Abg. Öllin­ger: Bei der ÖVP!) bei der Bevölkerung, und es ist gut, dass dieser Untersuchungsaus­schuss zu Ende geführt worden ist.

Ein Wort noch zum Herrn Strache, weil er vorhin auch einen Zwischenruf gemacht hat. (Abg. Strache: Sie geben die Souveränität auf!) Herr Strache, ich sage Ihnen eines: Sie haben als Heimat- und Sicherheitspartei abgedankt! (Abg. Strache: Ganz im Ge­genteil!) Bei Ihnen passiert eine merkwürdige Gleichzeitigkeit zwischen einem großen Mundwerk und weichen Knie, wenn es darum geht, Verantwortung zu übernehmen, Herr Strache. (Heiterkeit und Beifall bei der ÖVP. – Abg. Strache: Darüber werden wir dann noch reden!)

Geschätzte Damen und Herren! Es lohnt sich, Linie zu halten – ich sage das sehr of­fen –, auch wenn es Jahre dauert. Es lohnt sich, Linie zu halten, es lohnt sich, Kurs zu halten, und es lohnt sich, jene Versprechen einzuhalten, die wir den Menschen gege­ben haben. – Herzlichen Dank. (Beifall bei der ÖVP.)

9.37


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordne­ter Öllinger. 5 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


9.37.48

Abgeordneter Karl Öllinger (Grüne): Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Abgeordneter Westenthaler, ich sage Ihnen ganz ehrlich: Ich bin hier nicht deshalb


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll27. Sitzung / Seite 46

herausgekommen, um mit Ihnen die Debatte weiterzuführen über Manschettenknöpfe, das Weintrinken, die Auftritte auf europäischer Ebene oder dort, wo Sie den Dschungel vermuten. Wissen Sie, Herr Abgeordneter Westenthaler, bei manchen gibt es den Dschungel im Kopf – und das ist viel schlimmer! (Heiterkeit und Beifall bei den Grünen sowie der SPÖ.)

Ihr Problem – und das des BZÖ – ist offensichtlich nur eines: dass dort, wo Sie gerne hinfallen, inzwischen schon die SPÖ liegt. Das irritiert Sie und das ärgert Sie!

Das Problem der ÖVP wiederum – und das ist ein ernsthaftes Problem, Herr Abgeord­neter Missethon –, das ist das Problem, dass Sie nur das für richtig halten, was Sie selbst beschlossen haben. Und das wird demokratiepolitisch ein Problem in Österreich: dass Sie jeden anderen Beschluss, den es hier herinnen in diesem Haus gibt, egal, ob die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses, egal was, nicht für richtig halten und dass Sie mit allen Mitteln Beschlüsse, sofern sie in seltenen Minuten ohne die ÖVP zu­stande kommen, sofort zu hintertreiben versuchen, dass Sie sofort versuchen, das, was hier von einer Mehrheit im Parlament beschlossen wurde, de facto zu missachten. (Beifall bei den Grünen.) Demokratiepolitisch, meine sehr geehrten Damen und Herren, hat die ÖVP schön langsam ein Problem, Herr Obmann Schüssel. (Abg. Dipl.-Ing. Mis­sethon: Sie haben ein Problem mit Mehrheiten!)

Ich bin aber nicht hier, um eine Abrechnung über die letzten Monate stattfinden zu las­sen, obwohl das spannend wäre, denn die Bilanz dieser Koalition in diesen sechs Mo­naten, in denen sie in Österreich regiert, ist erbärmlich, meine sehr geehrten Damen und Herren.

Nennen wir die Probleme!

Erstes Beispiel: Kinderbetreuung. – Wo sind die Lösungsansätze der Bundesregie­rung?

Zweites Beispiel: Schule. – Wo sind die Lösungsansätze dieser Bundesregierung? Wann und wo geht etwas weiter in Richtung schulische Ausbildung, Herr Obmann Schüssel?

Wir hätten gerne, dass sich die ÖVP in dieser Frage im Interesse der Kinder und Ju­gendlichen in diesem Lande einmal bewegt (Beifall bei den Grünen), einmal zugunsten der Kinder und Jugendlichen Handlungen setzt, denn jeder Mensch versteht, alle Men­schen in Österreich verstehen, dass hier etwas getan werden muss, egal, ob es um ganztätige Betreuung in den Schulen geht oder ob es um eine Verbesserung der Aus­bildungsangebote, um einfachere Übergänge, um die Förderung von Schwachbegab­ten, aber auch um die Förderung von Hochbegabten in der Schule geht.

Wo sind da die Angebote, wo ist die Bereitschaft einer Regierungspartei wie der ÖVP, sich endlich einmal zu verändern? – Nichts haben wir im letzen halben Jahr bemerken können! Und da ist traurig genug.

Nehmen wir ein anderes Beispiel, meine sehr geehrten Damen und Herren!

Sechs Landtage haben sich mittlerweile für ein Bleiberecht für jene Menschen ausge­sprochen, die in Österreich um Asyl angesucht haben, die bei uns schon lange leben. Ganze Gemeinden, auch ÖVP-Gemeinden, auch Gemeinden mit ÖVP-Bürgermeistern, aber selbstverständlich auch mit SPÖ-Bürgermeistern – und da soll ja die Parteifarbe wirklich keine Rolle spielen –, setzen sich dafür ein, dass Menschen, die voll integriert sind und die von Abschiebung bedroht sind, hier bleiben können. Wer mauert? – Die ÖVP! Und es geschieht so, wie es die ÖVP offensichtlich haben will, nämlich dass nichts geschieht,


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll27. Sitzung / Seite 47

Herr Abgeordneter Missethon, Ihr einziger Unterschied zur FPÖ ist offensichtlich, dass Sie sich fest vorgenommen haben, dass Sie nach rechts hin mindestens so mauern wie die FPÖ! Das wird aber nicht ausreichen für die Zukunft, Herr Abgeordneter Misse­thon. Das ist kein Konzept. Und wenn die SPÖ diese Politik mitträgt, dann ist das die Verantwortung der SPÖ, so wie beim Thema Eurofighter- beziehungsweise Banken-Untersuchungsausschuss.

Aber, meine sehr geehrten Damen und Herren, für das, was wir brauchen in diesem Land – und ich nehme noch ein Beispiel heraus; und da brauchen wir eine andere Po­litik, nicht nur in Sachfragen, sondern auch in sehr grundsätzlichen Fragen –, also für das, was wir in Österreich brauchen, ist es zu wenig. Etwa beim Beispiel Pflege; ein heiß diskutiertes Thema. Ich sage Ihnen gleich: Auch wenn einzelne Punkte in dem, was Sie vorschlagen (Präsidentin Mag. Prammer gibt das Glockenzeichen), eine Ver­besserung darstellen, solange Sie nicht die Frage einer besseren Verteilung und einer anderen Verteilung zwischen Arm und Reich in diesem Land angehen und sich der Frage stellen (Präsidentin Mag. Prammer gibt neuerlich das Glockenzeichen), was statt der Erbschaftsteuer und der Schenkungssteuer, die Sie jetzt abschaffen wollen, sonst noch kommen wird, um von den Reichen einen Beitrag zu erhalten, so lange sind Sie in der Verantwortung für dieses Land! Und solange Sie nichts tun ...

9.43


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Abgeordneter, Ihre Redezeit ist zu Ende! (Beifall bei den Grünen für den das Rednerpult verlassenden Abg. Öllinger.)

Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Strache. 5 Minuten Redezeit. – Bitte, Herr Klubobmann.

 


9.43.34

Abgeordneter Heinz-Christian Strache (FPÖ): Meine sehr geehrten Damen und Her­ren! Ich finde diese Aktuelle Stunde insofern amüsant, als diese Aktuelle Stunde ja ein Spiegelbild auch in Richtung des Herrn Westenthaler, des Herrn Scheibner und des Herrn Haider bietet, denn genau das, was Sie heute hier der SPÖ zu Recht vorwerfen, haben Sie vorgelebt. Zwischen 2000 und 2006 haben Sie vorgelebt, ein willenloses An­hängsel, ein willenloser Umfaller der Nation zu sein, ein reiner Steigbügelhalter für die ÖVP. Genauso wie Sie leider Gottes auch recht haben, dass die SPÖ Sie in dieser Frage abgelöst hat. Da gebe ich Ihnen recht. (Beifall bei der FPÖ.)

Sie sind damals umgefallen, ob es jetzt in der Frage Zuwanderung der Fall war, wo wir 300 000 zusätzliche Zuwanderer erleben mussten in Österreich, Sie sind bei der Un­fallrentenbesteuerung unsozial vorgegangen, Sie sind damals mit Hurra-Geschrei in eine Europäische Unionsverfassung mit eingestiegen, ohne österreichische Volksab­stimmung, Sie haben ein Hurra-Geschrei bei der Osterweiterung in Richtung Rumä­nien, Bulgarien zum Besten gegeben, und Ihr Herr Haider will am liebsten heute noch die Türkei auch gleich in die Europäische Union aufnehmen.

Das alles haben die Österreicher satt, weil sie letztlich erkannt haben, dass Sie die Ös­terreicher von vorne bis hinten beschwindelt haben. Deshalb sind Sie auch kein glaub­würdiger Partner.

Aber nun zur Sozialdemokratie. Die Sozialdemokratie hat Ähnliches bewiesen. Da ist der Herr Alfred Gusenbauer als Kanzlerkandidat gestartet als so genannter Sozial­fighter. Und da fragt man sich: Was ist aus dem Sozialfighter geworden? Ich meine, der Sozialfighter hat, nachdem er gestartet ist und als Sozialfighter angetreten ist, eine großartige Bruchlandung zum Besten gegeben. Eine großartige Bruchlandung ist dar­aus geworden.


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll27. Sitzung / Seite 48

Beim Herrn Bundeskanzler Gusenbauer, der den Österreichern dargelegt hat, schon in der Sandkiste einen Traum gehabt zu haben, nämlich den Traum, Bundeskanzler zu werden, und der sich diesen Traum ja letztlich jetzt erfüllt hat, muss man sich schon auch die Frage stellen: Hat er mit drei Jahren in der Sandkiste gespielt und damals schon vom Bundeskanzleramt geträumt, oder kommt es daher, dass er noch mit 13 Jahren in der Sandkiste gespielt hat? Mit drei Jahren hat normalerweise ein Klein­kind keine Vorstellung, was den zukünftigen Berufswunsch betrifft. Aber er hat den Ös­terreichern Sand in die Augen gestreut, er hat Versprechungen gemacht, die er nicht gehalten hat.

Das hat Thomas Jefferson, der Verfasser der amerikanischen Unabhängigkeitserklä­rung, sehr gut auf den Punkt gebracht und gesagt – ich zitiere –:

Das ganze Regieren besteht aus der Kunst, ehrlich zu sein!

Und wenn wir dann Herrn Kanzler Gusenbauer ansehen, können wir Ehrlichkeit nicht erkennen.

Dr. Gusenbauer hat am 26. September des Vorjahres im ORF-„Abendjournal“ gesagt, er will raus aus dem Eurofighter-Vertrag – unabhängig davon, was das kostet. Im Ra­dio-„Abendjournal“ sagte Gusenbauer:

Entweder wir kommen raus ohne Pönalezahlungen oder mit Pönalezahlungen. Alles kostet bedeutend weniger, hat er gesagt. – Auf die Frage, ob es in einer Regierung mit Gusenbauer Eurofighter sicher nicht geben werde, hat er gesagt: So ist es.

Ich meine, all das haben ja die Menschen noch in Erinnerung. Und jetzt sind Sie nicht nur umgefallen, vielmehr meine ich, Sie können ja gar nicht mehr umfallen, denn Sie sind so tief eingegraben heute und damit beschäftigt, der ÖVP dienlich zu sein. Es hat sich ja nichts verändert seit dem 1. Oktober. Es regiert ja weiterhin die Österreichische Volkspartei in diesem Land. Sie haben in all diesen Fragen bewiesen, leider Gottes nichts verändert zu haben. (Beifall bei der FPÖ.)

Das Gleiche erleben wir bei den Studiengebühren. 29. August letzten Jahres, ORF-„Sommergespräche“. Gusenbauer meint – ich zitiere –:

Sollte ich Kanzler werden, würde ich selbstverständlich die Studiengebühren abschaf­fen!

Nichts dergleichen ist geschehen!

Am 26. Dezember, während der Koalitionsverhandlungen, berichtet die APA:

Der SPÖ-Vorsitzende und künftige Bundeskanzler Alfred Gusenbauer will am Beginn der Regierungsarbeit – am Beginn der Regierungsarbeit! – eine Steuerreform zur Ent­lastung der Bürger durchsetzen.

Nichts mehr dergleichen, nichts mehr von der Steuerreform will man wissen, sondern erst 2010.

Bis dorthin gibt es weitere Belastungen. 6 Cent pro Liter für die Mineralölsteuer. Den Bauern gibt man jetzt 3 Cent pro Liter mehr, aber gleichzeitig nimmt man ihnen bei der Mineralölsteuer 6 Cent wieder weg.

Das ist genau diese unehrliche Politik, wo Sie überall versagt haben und die die Men­schen satt haben.

Aber ein paar Worte zur Österreichischen Volkspartei, zum Herrn Generalsekretär Mis­sethon. (Präsidentin Mag. Prammer gibt das Glockenzeichen.) Schlusssatz: Also Sou­veränität und Neutralität, Herr Missethon, hat die Österreichische Volkspartei der Euro­päischen Union geopfert, ohne dass Sie eine Volksabstimmung möglich gemacht ha-


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll27. Sitzung / Seite 49

ben. Sie sind heute keine Heimat- und keine Sicherheitspartei mehr, und das haben die Österreicher erkannt. (Beifall bei der FPÖ.)

9.48


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordne­ter Scheibner. 5 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


9.49.06

Abgeordneter Herbert Scheibner (BZÖ): Frau Präsidentin! Meine Damen und Her­ren! Es ist schon lustig, dass sich Herr Strache und Herr Öllinger jetzt so über die große Koalition mokieren. Das war ja die Wunschkoalition von Ihnen beiden. (Abg. Strache: Wir waren Realisten!) Sie haben sich die große Koalition gewünscht. Das sind jetzt die Früchte auch Ihrer politischen Linie. (Beifall beim BZÖ.) Und dass Sie die fünf Jahre vergessen haben, in denen Sie noch kräftig interveniert haben, auch in der Regierung, das kennen wir auch schon. Aber soll sein.

Viel wichtiger ist eines hier zu beobachten: Man braucht sich ja in dieser Aktuellen Stunde gar nicht anzuhören, was Herr Matznetter hier gesagt hat oder Frau Csörgits, die auch vergisst, dass sie mit verantwortlich ist in der Gewerkschaft für das größte Fi­nanzdesaster in der Geschichte der Zweiten Republik – 4 Milliarden Schaden bei BAWAG und ÖGB –, sondern vielmehr das, was sich hier hinter den Kulissen abspielt. Ich weiß nicht, ob das die Fernsehkameras eingefangen haben. Herr Matznetter ist ja zu wirklich geradezu olympischen Leistungen hier angetreten, nämlich im Hin-und-her-Laufen von der einen Seite zur anderen.

Jetzt läuft Matznetter wieder in die andere Richtung, weil da ist nämlich zuerst die ÖVP gestanden. Da ist irgendetwas interveniert und gestritten worden. Dann ist er dort hin­übergelaufen: Dort steht die SPÖ. Und dann ist dort interveniert und gestritten worden. (Staatssekretär Dr. Matznetter: Der Kollege Stummvoll ...!) Schön, jetzt haben Sie wie­der Platz genommen, weil Kollege Stummvoll jetzt von der einen Seite auf die andere gegangen ist, um dem Kollegen Matznetter das ewige Hin-und-her-Laufen zu ersparen. (Beifall beim BZÖ.)

Herr Staatssekretär Matznetter, mehr braucht man eigentlich über den Zustand dieser Bundesregierung gar nicht zu sagen. Bei einer Regierung, die sogar hier im Parlament ihre – wie ich höre, geht es um Personaldiskussionen in der Nationalbank – Personal­streitereien austrägt und nicht darüber nachdenkt, wie man das Land besser regieren kann, wie man für die Menschen etwas tun kann, kann man mit Peter Westenthaler wirklich nur eines sagen: Neuwahlantrag! Befreien Sie uns von dieser Schmach, von diesen Problemen und von dieser Last einer solchen Regierung! (Beifall beim BZÖ.)

Herr Staatssekretär Matznetter, Sie waren es doch auch immer als Finanzsprecher, der gesagt hat: Eine Steuerreform, eine steuerliche Entlastung sofort nach der Wahl! Der Herr Bundeskanzler hat das auch groß auf seine Fahnen geheftet. – Und was ma­chen Sie? Sie versprechen eine Steuersenkung für das Jahr 2009 oder 2010, wo Sie wissen, dass diese Regierung gar nicht mehr im Amt sein wird!

Aber jetzt greifen Sie den Bürgern kräftig in die Tasche: Seit wenigen Tagen haben wir eine Mineralölsteuererhöhung hinzunehmen – Herr Kollege Matznetter, Sie sind ein Steuererhöhungs-Staatssekretär, aber nicht einer für Steuersenkungen! –, die jeden Österreicher und jede Österreicherin massiv belastet, vor allem die Pendler, ohne ir­gendwelche soziale Abfederungen zu machen, Herr Kollege Matznetter. (Staatssekre­tär Dr. Matznetter: Pendlerpauschale ...!)

Und was die Gesundheitsreform anlangt: Ich kann mich noch gut erinnern, dass der Kollege Cap, der sich gerade langsam erholt von diesen Personalstreitereien, immer gesagt hat: Bum!, Bum!, und uns vorgeworfen hat, dass wir umgefallen sind. Das war


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll27. Sitzung / Seite 50

so eine Taktik bei all den Verhandlungsergebnissen. Und wenn wir uns von fünf Punk­ten in vier durchgesetzt haben, dann war es für ihn auch noch ein Umfaller.

Herr Kollege Cap, ich weiß schon, Sie müssen sich jetzt festhalten, denn was wäre denn das für ein „Bum!“, wo Sie allein in den wenigen Tagen, die Sie im Amt sind, bei vielen Dingen umgefallen sind; ich nenne nur einige davon: Pensionsreform, Steuerre­form, Gesundheitsreform, die Ressortverteilung, die Machtsituationen, die Personaldis­kussionen und letztlich auch die Luftraumüberwachung.

Es ist immer so nett, mit dem Kollegen Cap zu diskutieren (demonstrative Zustimmung des Abg. Dr. Cap) – selbstverständlich ist das nett, weil da kann man wirklich noch et­was lernen an Kommunikationstalenten –, allerdings mehr – Sie wissen das, sage ich auch immer – für die eigenen Parteiveranstaltungen, denn dort glaubt man Ihnen das noch. Die Bevölkerung durchschaut das natürlich, denn wenn man über Jahre hinweg sagt, man braucht keine Abfangjäger, weil es keine Bedrohung mehr gibt – und dann sind diese bösen Kampfflieger plötzlich „Neutralitätsflieger“ (Heiterkeit beim BZÖ), um einen Neutralitätsfall abzuwehren, den es ja gar nicht mehr gibt, wie der Kollege Cap und die SPÖ gesagt haben, nämlich einen militärischer Angriff von unseren friedlichen Nachbarländern!

Aber da tut man alles, um diese Umfaller zu kaschieren, weil man ganz einfach nicht zugeben will, dass man der Bevölkerung die Unwahrheit gesagt hat, vor der Wahl alles Mögliche versprochen hat, wissend, dass man das nicht einhalten kann. Und jetzt ver­sucht man mit allen Mitteln, mit allen rhetorischen Finessen, das zu kaschieren. – Die Bevölkerung, meine Damen und Herren vor allem von der SPÖ, durchschaut das sehr genau. Das könnte uns als Opposition freuen – keine Frage, denn eine Regierung Gu­senbauer II wird es nicht mehr geben –, aber es freut uns nicht. Es freut uns nicht, denn wir haben Ihnen in sieben Jahren konsequenter Reformpolitik einer positiven, einer guten, einer dynamischen Regierung ein gutes Erbe hinterlassen (Beifall bei BZÖ und ÖVP): Steigende Wirtschaftsdaten, sinkende Arbeitslosigkeit, Strukturreformen, die umgesetzt sind! (Präsidentin Mag. Prammer gibt das Glockenzeichen.) Und Sie verwirtschaften das! Sie verwirtschaften das zu Lasten der Österreicherinnen und Ös­terreicher – nur damit Herr Bundeskanzler Gusenbauer seine Sandkastenträume erfül­len kann! (Beifall beim BZÖ.)

9.54


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Krainer zu Wort. Redezeit: 5 Minuten. – Bitte, Herr Abgeordneter. (Abg. Ing. Westenthaler: Krainer, am besten hinlegen! Am besten im Liegen reden! – Abg. Krainer – auf dem Weg zum Rednerpult –: Natürlich, Kollege Westenthaler!)

 


9.55.00

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Hohes Haus! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wenn wir gleich mit dem beginnen, womit Kollege Westenthaler begonnen hat, mit der Frage Eurofighter, dann stellt sich die Frage: Was ist Alfred Gusenbauer vorzu­werfen? (Ironische Heiterkeit beim BZÖ.) Es ist ihm vorzuwerfen, dass er es nicht für möglich gehalten hat, dass die alte Regierung einen derart schlechten Vertrag aushan­delt, dass selbst indirekte Bestechung nicht zur Auflösung des Vertrages reicht! (Anhal­tende Zwischenrufe bei BZÖ und FPÖ.) Und das hat der Ausschuss bewiesen! Er hat indirekte Bestechung von Entscheidungsträgern bewiesen. Nur, der Vertrag, den diese Parteien ausverhandelt haben, war so schlecht, dass das kein Ausstiegsgrund war. Das kann man ihm vorwerfen. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Strache: Deswegen habt ihr eineinhalb Seiten Bericht gemeinsam beschlossen!)

Zu glauben, dass die alte Regierung nicht derartig schlechte Verträge ausmachen kann – da sind wir eines Besseren belehrt worden. Die Frage ist: Was macht man aus


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll27. Sitzung / Seite 51

dieser Situation? (Abg. Dr. Graf: Zudecken! Zudrehen!) Und das, was er gemacht hat, mit dem Verteidigungsminister gemeinsam, ist, dass wir 5,5 Milliarden € einsparen (Abg. Dr. Schüssel: 5,5 Milliarden Euro?!) – 5,5 Milliarden Schilling, also 400 Millio­nen €! (Abg. Ing. Westenthaler: Kann es sein, dass es Lire sind? – Anhaltende Zwi­schenrufe bei BZÖ und FPÖ.) Wissen Sie, wie viel das ist? – Das ist genauso viel, wie die alten 24 Draken gekostet haben. Das ist genau derselbe Betrag, und den konnten wir jetzt wenigstens noch einsparen. Dieses Geld kann man wesentlich sinnvoller aus­geben als für unnötige Kampfbomber! (Abg. Strache: Jetzt landen die Kampfbomber! Die SPÖ-Kampfbomber landen!)

Zur Frage der Mineralölsteuererhöhung: Ja, die Mineralölsteuer ist erhöht worden – aus mehreren Gründen.

Erstens: Um die Infrastrukturinvestitionen zu finanzieren, die vielleicht die alte Regie­rung versprochen, aber nie finanziert hat. Der Unterschied ist, dass wir die jetzt auch finanzieren können, auch mit Hilfe dieser MöSt-Erhöhung.

Zweitens wird damit finanziert eine Änderung im Bereich der Umweltpolitik, im Bereich der Klimapolitik. Es wird nicht mehr nur darüber gesprochen und großartig gesagt, es ist wichtig, sondern es wird Klimapolitik finanziert, nämlich 500 Millionen € für den Kli­maschutzfonds.

Drittens – und das ist das, was Sie völlig falsch dargestellt haben, Kollege Scheibner –: Es gibt eine soziale Abfederung. Ich weiß, das kommt in Ihrem Sprachschatz nicht vor, das kommt in Ihrem Erfahrungsschatz nicht vor aus der Zeit, als Sie noch selber in der Regierung gesessen sind. Aber das ist eben der Unterschied zur jetzigen Regierung: dass hier sehr wohl auf genaue soziale Balance und auf sozialen Ausgleich geachtet wird.

Deswegen Erhöhung der Pendlerpauschale im gleichen Schritt um 10 Prozent und – auch etwas, was Ihnen völlig unbekannt war – für all jene, die besonders wenig verdie­nen, durch die fast Verdoppelung der Negativsteuer eine soziale Abfederung von 90 € im Jahr. Das ist der Unterschied! (Beifall bei der SPÖ.)

Was die Steuerreform angeht, so ist es immer auch eine Frage, wann man die macht. (Abg. Scheibner: Sie haben es versprochen!) Und es wäre absolut verrückt, in einer Hochkonjunktur eine Steuerreform zu machen! Das macht man zu einem Zeitpunkt, zu dem es mit der Wirtschaft bergab geht, um Impulse zu geben. Das werden wir auch machen, und das bereiten wir auch vor. (Abg. Dr. Graf: Unter dieser Regierung geht es bergab?) Und es wird wesentlich sein, welche Inhalte diese Steuerreform hat. Und die Diskussion, die es im Moment gibt – im Regierungsprogramm ist das auch klar deter­miniert –: Es sollen die kleinen und mittleren Einkommen entlastet werden, genau jene Einkommen, die von der letzten – von Ihrer – Steuerreform nichts hatten. Und genau dort soll der Schwerpunkt sein.

Ja, da gibt es eine Diskussion, weil jetzt unser Koalitionspartner meint, dass es das Al­lerwichtigste ist, den Spitzensteuersatz zu senken. Ich glaube, das hat wenig damit zu tun, kleine und mittlere Einkommen zu entlasten, sondern das ist ja nur eine Entlastung der Spitzeneinkommen. Für uns ist der Schwerpunkt – und der ist auch im Regierungs­programm so vereinbart – die Entlastung der kleinen und mittleren Einkommen und auch die Frage, mehr Gerechtigkeit in unser Steuersystem zu bringen, denn daran mangelt es enorm. Das sagen auch alle Experten, alle Wirtschaftsexperten, egal, ob das Blaue, Schwarze oder Rote sind – orange Wirtschaftsexperten gibt es keine, das wissen wir ohnehin –, aber völlig egal, das sagen alle: Es bedarf mehr Steuergerechtig­keit. Und das wird natürlich harte Verhandlungen mit der ÖVP bedeuten, weil die hier eben andere Prioritäten hat.


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll27. Sitzung / Seite 52

Auf die Frage, was sich im sozialen Bereich noch getan hat, ist die Antwort relativ ein­fach. Wir brauchen uns nur zu erinnern, was in diesen wenigen Monaten passiert ist: Es sind die Mindestrenten erhöht worden um einen Rekordwert, den Sie nicht einmal kumulativ zusammengebracht haben in sieben Jahren. Der Mindestlohn von 1 000 € wird jetzt in zwei Schritten umgesetzt – etwas, was Sie auch in Ihrem alten Regie­rungsprogramm drinnen hatten, aber nie geschafft haben. Das schafft diese Regierung in wenigen Monaten! – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

9.59


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Wögin­ger zu Wort. Redezeit: 5 Minuten. – Bitte, Herr Abgeordneter.

 


9.59.42

Abgeordneter August Wöginger (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Mit­glieder der Bundesregierung! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Diese Aktuelle Stunde beschäftigt sich ja mit zwei Themenbereichen: Zum einen: „Gusenbauer – es gilt das gebrochene Wort“ ...

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Abgeordneter Wöginger, eine Sekunde! Ich ersuche die Herren Abgeordneten, sich von der Regierungsbank zu entfernen. – Bitte, Herr Abgeordneter, Sie sind wieder am Wort.

 


Abgeordneter August Wöginger (fortsetzend): Gusenbauer – es gilt das gebrochene Wort. – Das ist eher nicht das Thema, zu dem ich sprechen werde. Das gilt eher für die SPÖ, denn wir haben nichts versprochen, was wir nicht auch gehalten haben. (Beifall und Bravorufe bei der ÖVP.)

Ich nehme eher zum zweiten Thema Stellung: Regierung der sozialen Kälte und steu­erlichen Belastungen. Und da ist es mir wichtig, als ÖVP-Abgeordneter herauszustrei­chen, dass diese Regierung aufbauen kann auf die erfolgreichen letzten Jahre. Es wur­de in der letzten Legislaturperiode eine gute, richtige und wichtige Politik gemacht, und das ist herauszustreichen. (Beifall bei der ÖVP.) Aufgrund dieser Politik ist es der jetzi­gen Koalition möglich, aufzubauen und diesen Erfolgsweg fortzusetzen. Das muss man an dieser Stelle auch erwähnen.

Es bestätigen uns ja die Wirtschafts- und Arbeitsmarktdaten, dass wir auf dem rich­tigen Weg sind. Wir haben eine Arbeitslosenquote von 5,2 Prozent, 4,4 Prozent laut Eurostat, liegen an vierter Stelle in der Europäischen Union – und das nicht erst seit Jänner dieses Jahres, meine sehr geehrten Damen und Herren, sondern wir haben seit 16 Monaten rückläufige Arbeitslosenzahlen. Das bestätigt, dass die Arbeitsmarktpa­kete, dass alles, was in der vorherigen Regierung und hier im Parlament beschlossen wurde, vollkommen richtig waren und im Sinne der Arbeitnehmerinnen und Arbeitneh­mer in diesem Land. (Beifall und Bravorufe bei der ÖVP.)

Wir haben 20 000 Arbeitslose weniger im Vergleich zum Vorjahr. (Staatssekretär Dr. Matznetter: Jetzt!) Wir haben einen Höchststand an Beschäftigten: 3 366 000 Be­schäftigte, und es wurden 63 000 Arbeitsplätze geschaffen. (Abg. Strache: McJobs, Teilzeitjobs, wo man vier braucht, um leben zu können! 56 000 Österreicher sind in Umschulungsprogrammen!) – Herr Kollege Strache, warum regen Sie sich so auf? (Abg. Strache: Das sind die Tricksereien! 56 000 Menschen in Umschulungsprogram­men!) Sie wollten ja nicht in die Regierung, Sie haben sich ja geweigert, Regierungs­verantwortung zu übernehmen in diesem Land! Sie brauchen sich also heute gar nicht so aufzuregen. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Strache: 56 000 Menschen hat man ein­fach aus der Statistik herausgenommen!)

Wir haben sowohl bei den Jugendlichen als auch bei den Älteren einen Rückgang, und das ist besonders hervorzuheben. Wir bieten den jungen Menschen eine Zukunft, eine


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll27. Sitzung / Seite 53

Perspektive. Wir achten darauf, dass die jungen Menschen entweder einen Arbeits­platz oder einen Ausbildungsplatz in einer Schule bekommen. Das sind die wichtigen Punkte, um die wir uns annehmen!

In fünf Bundesländern, meine sehr geehrte Damen und Herren, herrscht de facto Voll­beschäftigung. Ich darf Oberösterreich erwähnen, mein Heimatbundesland: 2,6 Pro­zent Arbeitslosenquote, wir haben de facto Vollbeschäftigung, aber wir werden uns auch um jene kümmern, die noch keinen Job haben (Beifall bei der ÖVP), denn das ist unsere Aufgabe.

Von diesen fünf Bundesländern werden zufällig vier von der ÖVP regiert; sie haben die niedrigste Arbeitslosenquote. (Neuerlicher Beifall bei der ÖVP.) Fünf Bezirke in Ober­österreich liegen unter den zehn besten Bezirken! Das sind die Themen, die uns in die­sem Zusammenhang beschäftigen sollen.

Wir haben auch ein Wirtschaftswachstum von 3,2 Prozent, und dieser Aufschwung be­deutet Wohlstand für alle. Das muss erwähnt werden. Die Maßnahmen der letzten Jah­re greifen, und die ÖVP ist und bleibt Garant für diese positive Entwicklung in Öster­reich! (Beifall bei der ÖVP.)

Aber noch ein paar Anmerkungen zur „sozialen Kälte“ und zu steuerlichen Belastun­gen. – Das stimmt ganz einfach nicht! Wir haben in einer Rekordzeit ein Doppelbudget für 2007 und 2008 umgesetzt, und dazu kann man unserem Finanzminister Molterer nur herzlich gratulieren. Wir haben im Pensionsbereich, im ASVG-Bereich wichtige Än­derungen durchgeführt, die Langzeitversichertenregelung geschaffen – 45 Jahre sind genug –, es gibt Verbesserungen bei der Korridorpension, eine Aufwertung der Kinder­erziehungszeiten – das ist für uns von der ÖVP ein wichtiges Thema! –, die Arbeitszeit­gesetz-Novelle – plus 25 Prozent für Teilzeitkräfte, 1 000 € Mindestlohn, die Sozialpart­ner haben sich geeignet –, und das Pendlerpauschale wurde bereits angehoben.

Zu erwähnen ist auch das Demokratiepaket, Wählen mit 16. Das ist uns wichtig, aber ebenso wichtig war uns auch die Einführung der Briefwahl, etwas, was in anderen Län­dern selbstverständlich ist. In Deutschland wählen 20 Prozent per Briefwahl. Die Wäh­lerinnen und Wähler werden dadurch flexibler.

Da kann man nicht einfach sagen: Es ist nichts passiert in dieser Regierung und in die­sem Parlament. Das stimmt so nicht, und das lasse ich auch so nicht stehen. (Beifall bei der ÖVP.)

Zwei Punkte möchte ich noch herausstreichen, neben den vielen anderen, die im Pro­gramm stehen: die Steuerreform und die Mitarbeiterbeteiligung. Die ÖVP wird diese Herausforderungen annehmen und auch lösen. Wir sind der Garant dafür, dass eine gute Politik im Sinne der Menschen in diesem Land gemacht wird! (Beifall und Bravo­rufe bei der ÖVP.)

10.04


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abge­ordnete Mag. Schatz. 5 Minuten. – Bitte, Frau Abgeordnete.

 


10.05.14

Abgeordnete Mag. Birgit Schatz (Grüne): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Da­men und Herren! „Regierung der sozialen Kälte“ – ich kann es mir leider nicht verknei­fen, festzustellen, dass ich es mehr als seltsam finde, dass ausgerechnet das BZÖ, die Haider-Partei, von „sozialer Kälte“ bei dieser Regierung spricht, die Haider-Partei, der wir die „Sozialschmarotzer“-Debatte im letzten Jahrzehnt zu verdanken haben. Sie ha­ben mitgeholfen bei der Pensionsverschlechterung, der Einführung der Selbsthalte, der Studiengebühren, der Besteuerung der Unfallrenten. – Und Sie sprechen von sozialer Kälte?! Das ist schräg, kann ich nur sagen.


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll27. Sitzung / Seite 54

Aber gut, wir beschäftigen uns jetzt mit der neuen, mit der aktuellen Regierung. Diese besteht zum einen aus der ÖVP, einer ÖVP, von der Gerfried Sperl in seinem letzten Kommentar als Chefredakteur des „Standard“ schreibt:

„Die Volkspartei sagt leider nicht offen, dass aus einer ehemals christlich orientierten Partei eine neoliberale geworden ist“. (Abg. Strache: Das ist es: Mit christlich-sozial nichts mehr am Hut!)

Ja. Das ist es. Die ÖVP macht eine neoliberale Politik. Minimierung der Rolle des Staa­tes zur Maximierung der Freiheit, Freiheit vor allem für die Reichen und Wohlhaben­den, denn der große Rest ist vor allem frei von Unterstützung, frei von einem guten öffentlichen Bildungssystem, frei von öffentlichen Gesundheitssystemen und frei von fairen Löhnen. (Beifall bei den Grünen.)

Das ist die neue ÖVP: schon lange nicht mehr christlich, sondern neoliberal. Und wenn Sie von „sozialer Kälte“ sprechen, muss ich sagen: Bei der ÖVP sehe ich eher Perma­frost.

Ja, und dann gibt es in dieser Regierung auch noch die SPÖ, die SPÖ, die den Öster­reichern und Österreicherinnen bis zur Wahl am 3. Oktober „mehr Fairness“ in diesem Land versprochen hat. – Meine Damen und Herren von der SPÖ! Ist es fair, die Vermö­gens- und Schenkungssteuer wegzuwischen und die Studiengebühren beizubehalten? Ist es fair, was Sie uns als Mindestsicherung verkaufen wollen: kein Konzept, keine Fi­nanzierung, kein Umsetzungsplan? Ist das fair den Menschen gegenüber, die es am dringendsten brauchen würden? Ist das fair?

Mindestlohn. – Mindestlohn von 1 000 €, sagen Sie. 820 € sind das nur im Geldbörsel, 820 € für einen Vollzeitjob. Und ich sage Ihnen: In Salzburg, wo ich herkomme, kriege ich keine Wohnung unter 350 €. Mindestens 100 € habe ich noch andere Fixkosten: Strom, Heizung, Telefon et cetera. Das heißt, mir bleiben maximal 400 € im Monat von Ihrem glorreichen Mindestlohn von 820 €! 400 € dividiert durch 30 Tage, das sind 12 € am Tag – für Essen, für Medikamente, womöglich für eine kaputte Waschmaschine, ein Bügeleisen et cetera.

12 € am Tag für Vollzeitarbeit! Ist das fair? – Das ist nicht fair, das ist unfair und das ist uns zu wenig!

Ich habe leider noch viele aktuelle Beispiele. 100 000 Menschen auf der „Regenbogen­parade“ letzten Samstag: Diese Menschen warten noch immer auf die von Ihnen ver­sprochene Gleichstellung von gleichgeschlechtlichen Beziehungen. Ist das fair diesen Menschen gegenüber?

Das Arbeitszeitgesetz – auch ganz aktuell –: 60 Stunden dürfen es künftig sein! Ist das fair?

Und was die Pflege angeht: Pflegeregelung, Hausbetreuungsgesetz, die Rahmenbe­dingungen für Pflegekräfte? – Miese Bezahlung, miese Rahmenbedingungen! Das ist überhaupt nicht fair! Vermögensverwertung bis zu 5 000 € für die alten Menschen, die zu pflegen sind! Fair wäre eine Vermögensbesteuerung, die einen gewissen Fixbetrag der Pflege widmet. Das wäre fair, das wäre solidarisch! (Beifall bei den Grünen.)

„Neue Fairness braucht das Land“. – Dazu sage ich: Ja, wir brauchen das, aber wir brauchen das jetzt noch immer, obwohl Sie es uns versprochen haben, noch immer, fast ein Jahr nach dieser Wahl. Es braucht dringend mehr Fairness! Tun Sie etwas da­für, tun Sie bitte mehr dafür, tun Sie es bitte bald – nicht für uns, nicht für die Grünen, sondern für die Menschen, die das erwarten und denen Sie es auch versprochen ha­ben! Bitte sorgen Sie für mehr Fairness! Wir Grüne sind sicher dabei. Wir sind sicher dabei! (Beifall bei den Grünen.)

10.09



Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll27. Sitzung / Seite 55

Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abge­ordnete Rosenkranz. 5 Minuten. – Bitte.

 


10.10.01

Abgeordnete Barbara Rosenkranz (FPÖ): Frau Präsidentin! Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Es ist nicht überraschend, was da bis jetzt geboten wurde. Die ÖVP ver­weist auf die Erfolge ihrer Regierungszeit in den letzten sechs Jahren. Sie waren aber eigentlich schon 20 Jahre durchwegs in der Regierung! Die SPÖ beruft sich darauf, dass sie – wie Frau Csörgits gesagt hat – angetreten ist, um die sozialen Verfehlungen zu korrigieren. – Das hört sich ein bisschen an wie ein in die doch schon lang andau­ernde Legislaturperiode hineingezogener Wahlkampf.

Was ist bis jetzt wirklich geschehen? – Sie haben sich auf eine Pflegelösung geeinigt, die aber überhaupt nicht finanziert ist! Sie ist überhaupt nicht finanziert. Die wirklich harten Verhandlungen mit den Landeshauptleuten – übrigens waren sie betreffend Grundversorgung für Asylwerber nicht so hart – stehen noch bevor. Sie haben jetzt 1 000 € Mindestlohn für alle in Aussicht gestellt; beziehungsweise sind es, wenn man ehrlich ist, höchstens fast alle. Das kann aber – und auch das ist schon gesagt wor­den – maximal ein erster Schritt sein. Das bedeutet, dass man tatsächlich 820 € in der Geldtasche hat, und das sind nur um 100 € mehr als das arbeitslose Grundeinkom­men.

Wie schaut die Lage aber im Generellen und überhaupt, über einen etwas längeren Zeitraum betrachtet, aus? Wie schaut die Lage der Arbeitnehmer aus? – In den letzten 15 Jahren – und da waren Sie bis auf die letzten sechs Jahre immer mit dabei, Sie wa­ren überhaupt immer federführend – ist die Kaufkraft des unteren Einkommensfünftels um 17 Prozent gesunken. Das, was die Leute am Stammtisch beklagen, nämlich dass sie sich nichts mehr leisten können, wird vom WIFO bestätigt, und Sie können es in der APA nachlesen. Das untere Fünftel hat um 17 Prozent weniger Kaufkraft. Gleichzeitig sind die Managereinkommen – und das erzeugt natürlich zu Recht großen Frust beim Arbeitnehmer – massiv gestiegen. Tatsache ist –und das merkt der Arbeitnehmer auch –: Wohlstand ist ein Traum, der mit ehrlicher Arbeit nicht mehr zu verwirklichen ist, wobei ich hier betonen möchte, dass nicht nur hoch gebildete, sondern auch einfa­che Arbeit einen Wert hat. Im Hinblick darauf ist das ein verheerendes Ergebnis! (Bei­fall bei der FPÖ.)

Neben den Menschen, die für harte Arbeit wenig Brot haben, gibt es aber noch andere, die umso bedauernswerter sind, nämlich diejenigen, die in den so genannten atypi­schen Arbeitsverhältnissen verharren müssen. Was ist – kurz gesprochen – ein atypi­sches Arbeitsverhältnis? Bei einem solchen Arbeitsverhältnis gibt es Geld nur mehr für tatsächlich geleistete Arbeit. Risiken wie Krankheit und Arbeitslosigkeit sind nicht mehr versichert. In solchen Fällen schreitet dann die Allgemeinheit – ich sage es jetzt, wie es ist – im Rahmen einer Art Armenfürsorge ein. Wissen Sie, was das ist? – Das ist das Wiederaufkommen des Taglöhnertums! Genau das ist das Prinzip des Taglöhners! Kein Wunder, dass das ein bisschen billiger ist! Das ist aber keine Lösung, weder für den Arbeitnehmer noch für eine gedeihliche Wirtschaftsentwicklung. (Beifall bei der FPÖ.)

Neben dem Taglöhner erlebt auch der so genannte Wanderarbeiter eine Renais­sance. Dieser Begriff, der mittlerweile wirklich auf den Wirtschaftsseiten steht, bedeu­tet, dass Arbeitnehmer – wofür ihnen kein Vorwurf zu machen ist – das Lohn- und Wohlstandsgefälle zwischen den Ländern nützen: Sie arbeiten in einem besser entwi­ckelten Land zu sehr bescheidenen Bedingungen und mit sehr bescheidenen Ansprü­chen und fristen ihr Leben irgendwie, um hauptsächlich zu sparen und sich daheim eine Existenz aufzubauen.


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll27. Sitzung / Seite 56

Das hat zwei enorme Nachteile: Erstens fehlen diese Leute im eigenen Land. Dorthin kommen dann noch ärmere Wanderarbeiter. Man kennt das von Polen, die nach Groß­britannien gegangen sind, und in Polen stoßen jetzt die Ukrainer hinein. Dort fehlen dann Fachkräfte, und es gibt ja auch schon Rückholaktionen. Zweitens wird dadurch das Lohnniveau im Zielland nachhaltig beschädigt und zerstört. – Das sind die atypi­schen Beschäftigungsverhältnisse – vulgo: Taglöhnerverhältnisse – und die Bedingun­gen, unter denen so genannte Wanderarbeiter leben. Und Sie als Sozialdemokraten müssen sich vorwerfen lassen, dass Sie es zugelassen haben, dass eine solche neue Unterschicht entstanden ist! (Beifall bei der FPÖ.)

Sie finden dafür dann ein bisschen verschämt Bezeichnungen wie „bildungsferne Schichten“, „Prekariat“ oder Ähnliches. Sagen Sie es doch, wie es ist! Die Entwicklung, dass wir wieder eine Unterschicht haben, fällt in Ihre Zeit! Das war vorher nicht so, und es soll auch nicht so sein!

Mittlerweile konkurrieren bei uns Managergehälter mit jenen in Amerika – und Sie las­sen mit Ihrer Euphorie für die Öffnung des Marktes und für jede Art der Zuwanderung zu, dass die Einkommen der Arbeitnehmer mit jenen in China konkurrieren müssen! Das kann nicht funktionieren!

Eine neue Öffnung steht übrigens wieder bevor. Die Gebrüder Buchinger haben ja be­reits angekündigt, dass man in Bezug auf Fachkräfte aus dem Osten jetzt flexibel sein muss, und auch Metallerchef Foglar hat schon festgestellt, dass er kein Illusionist ist und sich da nicht weiter querlegen wird.

Ich sage Ihnen: Es geht hier nicht um Illusionen, sondern um Konzepte, um politische Ziele und die dahinterstehenden Ideale. All das haben Sie nicht. Sie werden die soziale Frage so nicht lösen. Dafür werden wir andere Leute brauchen! (Beifall bei der FPÖ.)

10.15


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordne­ter Bucher. 5 Minuten. – Bitte.

 


10.15.26

Abgeordneter Josef Bucher (BZÖ): Sehr geehrte Frau Präsident! Herr Bundesminis­ter! Herr Staatssekretär! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Urlaubszeit be­ginnt allmählich, und ich darf allen Damen und Herren Kolleginnen und Kollegen und vor allem auch der Frau Kollegin von den Grünen, die vorher gesprochen hat, die Ein­ladung überbringen, das Tourismusland Kärnten in den Sommermonaten einmal auf­zusuchen, sich dort ein wenig umzuhören und umzusehen, vor allem betreffend die soziale Politik unseres Landeshauptmannes (ironische Heiterkeit bei den Grünen), und sich zu erkundigen, wie vorbildlich Kärnten die Sozialpolitik ernst nimmt und somit ein Gegenmodell zur derzeitigen Bundesregierung darstellt! (Beifall beim BZÖ. – Zwi­schenruf des Abg. Öllinger.)

Herr Kollege Öllinger, ich erkläre Ihnen das gerne. Wir haben in Kärnten unter Lan­deshauptmann Jörg Haider eine Babyprämie, ein gratis Kindergartenjahr, ein Schul­startgeld und die Mütterpension eingeführt. In allen Lebensphasen gibt es eine soziale Absicherung. Das ist das absolut wirksame, ehrliche und verantwortungsbewusste Ge­genmodell zu dieser Bundesregierung, meine sehr geehrten Damen und Herren! (Bei­fall beim BZÖ.)

Im Zuge dieser Aktuellen Stunde geht es aber auch ein wenig um das Ansehen der Po­litik insgesamt. Es geht uns um das Ansehen und die Reputation unseres Berufsstan­des, dem wir uns zu widmen haben und den wir ernst zu nehmen haben. Und wenn wir laufend im Zuge von Wahlauseinandersetzungen unzutreffende Versprechen abgeben


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll27. Sitzung / Seite 57

und die Bevölkerung falsch informieren, dann ist das auch darauf zurückzuführen, dass wir die politische Agitation und die Verantwortung zu wenig ernst nehmen.

Wir sehen das ja am Beispiel der SPÖ: Sie haben in den letzten Jahren viel verspro­chen, jetzt in der Regierung aber nichts gehalten. Das ist ein Umstand, der insgesamt nicht nur der SPÖ als Schaden angerechnet wird, sondern der uns als politischer Zunft insgesamt nicht gut ansteht. Daher appelliere ich auch an die Anständigkeit und an das Verantwortungsbewusstsein der SPÖ, in Zukunft mehr Sorge dafür zu tragen und Ehr­lichkeit an die Spitze der Überlegungen zu stellen.

„Lügen“ darf man hier im Parlament ja nicht sagen, aber es ist zumindest eine Verdrän­gung der Wahrheit, wenn Kanzler Gusenbauer im Ausland so positiv über Österreich spricht. Das war nicht immer so. Wir haben auch schon Zeiten erlebt, in denen er im Ausland champagnisiert und über unser Land schlecht geredet hat! Aber wenn man im Ausland die Steuerreform nutzt, um Österreich gut dastehen zu lassen, und die Grup­penbesteuerung lobt, die wenige Wochen und Monate zuvor noch von Gusenbauer und von Matznetter, dem jetzigen Staatssekretär, als Instrument bezeichnet wurde, das man sofort nach Eintritt in die Regierung wieder abschaffen wollte, dann ist das schon ein Beispiel dafür, dass die SPÖ ihre Regierungspolitik zu wenig ernst nimmt. (Beifall beim BZÖ.)

Die SPÖ verfolgt offenbar nur ein Ziel, nämlich in dieser Bundesregierung zu glänzen und die Sandkastenträume auszuleben. Sie ist aber anscheinend nicht gewillt, das Land und die Bürger im Herzen ihrer politischen Überlegungen und ihrer politischen Arbeit zu tragen.

Sie müssen ganz einfach zugeben, dass die letzte Regierung eine sehr offensive Re­gierung war, die über den Zeithorizont von zehn Jahren hinaus gedacht hat. Wenn wir heute die Zeitungen aufschlagen und sehen, dass die Austrian Business Agency ein Wachstum von 34 Prozent bei Investitionsprojekten zu verzeichnen hat, dann ist das auf die Wettbewerbsfähigkeit und die Schlagkraft der österreichischen Wirtschaft und des Steuersystems zurückzuführen: Hier wurden weitsichtige Entscheidungen hinsicht­lich Gruppenbesteuerung und hinsichtlich Senkung der Körperschaftsteuer getroffen, die dafür verantwortlich sind, dass es der Wirtschaft so gut geht! (Beifall beim BZÖ.)

Wenn diese Bundesregierung den völligen Schwenk weg von einer offensiven, dynami­schen Wirtschaftspolitik hin zu einer Belastungsoffensive macht, bei der die Vignetten­preise verteuert werden und die Mineralölsteuer erhöht wird, bei der die Sozialver­sicherungsbeiträge verteuert werden und darüber nachgedacht wird, eine Vermögen­steuer einzuführen beziehungsweise die Erbschafts‑ und Schenkungssteuer beizube­halten, dann ist das genau der falsche Weg, der diametral zu dem steht, was die letzte Bundesregierung für Österreich an wichtigen Akzenten gesetzt hat!

Wir sehen also in dieser Bundesregierung und vor allem im Verantwortungsgefühl des Bundeskanzlers eine eklatante Schwäche und eine Schieflage: Diese Bundesregierung und dieser Bundeskanzler haben nicht nur vor allem auch betreffend Eurofighter ein zentrales Wahlversprechen gebrochen, sondern präsentieren uns jetzt auch noch die­se Lösung mit den Eurofightern, nämlich alte Flieger für die Luftraumüberwachung an­zuschaffen, die während ihrer Nutzungsdauer noch teurer werden! Meine Damen und Herren! Das ist nicht die intellektuelle Niederkunft eines Bundeskanzlers, die wir uns hier alle wünschen. – Danke schön. (Beifall beim BZÖ.)

10.20


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll27. Sitzung / Seite 58

10.20.54Einwendungen gegen die Tagesordnung gemäß § 50 GOG

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gelangen nunmehr zur Debatte über die Einwendungen des Herrn Abgeordneten Strache, Kolleginnen und Kollegen betreffend die Absetzung der Punkte 6, 7 und 8 von der Tagesordnung.

Entsprechend einem Präsidialrundlauf erteile ich je einem Redner oder einer Rednerin pro Klub mit einer Redezeit von 3 Minuten das Wort. Sodann gelangt noch ein weiterer Redner der FPÖ mit einer Redezeit von 3 Minuten zu Wort.

Zu Wort gemeldet ist als Erster Herr Abgeordneter Klubobmann Strache. 3 Minuten. – Bitte.

 


10.21.29

Abgeordneter Heinz-Christian Strache (FPÖ): Frau Präsidentin! Meine sehr geehr­ten Damen und Herren! Es gibt einen gemeinsamen Vorschlag aller Fraktionen, der in der Präsidiale ergangen ist, gemäß welchem die Vorlagen des Verfassungsausschus­ses am Freitag auf der Tagesordnung gestanden sind, aber jetzt versucht man eben, hier nachträglich mit einer Zweidrittelmehrheit umzuschaufeln und das ist nicht gerade die feine englische Art. – Warum?

Die FPÖ hat ihre Zustimmung verweigert, dass es beim Banken-Untersuchungsaus­schuss zu einer Beendigung und zu einem Bericht im Hohen Haus kommt, weil der Prüfauftrag bis heute schlicht und einfach nicht erfüllt wurde. Bis heute haben unzäh­lige Zeugen wie der ehemalige Finanzminister Karl-Heinz Grasser oder ein Herr Unter­nehmer namens Schlaff und andere nicht zu relevanten Punkten ausgesagt – und jetzt erleben wir, dass diese große Koalition mit einer Zweidrittelmehrheit offensichtlich vor­hat, auch in diesem Untersuchungsausschuss drüberzufahren. Sie sind nicht bereit, einen neuen Parlamentarismus zu leben und Kontrollrechte und Minderheitenrechte möglich zu machen, und Sie sind nicht einmal gewillt, den Prüfauftrag abzuarbeiten, den Sie selbst gemeinsam mit uns und mit den Grünen beantragt haben!

Das ist nicht nur enttäuschend, sondern das zeigt, dass all das, was Sie in den letzten Wochen und Monaten in Richtung mehr Demokratie und Minderheitenrechte zum Bes­ten gegeben haben, nur Schalmeientöne waren. Die Realität sieht leider anders aus.

Deshalb werden wir dieser Verlegung der Tagesordnungspunkte 6, 7 und 8 auf den heutigen Tag nicht zustimmen. Wir wollen eine Absetzung dieser Punkte. Wir wollen si­chergestellt wissen, dass auch der Banken-Untersuchungsausschuss seinem Prüfauf­trag nachkommen und bis 30. November dieses Jahres seine Prüftätigkeit erfüllen und die Zeugen befragen kann, um am Ende einen dementsprechend ernstzunehmenden Bericht verfassen zu können.

Ihnen liegt offenbar nicht viel daran! Sie agieren hier ganz bewusst kontrollfeindlich. Sie versuchen, dieses Untersuchungsinstrument abzudrehen. Sie wollen offenbar di­verse Leichen weiterhin im Keller begraben wissen. Sie haben gar kein Interesse dar­an, hier etwas aufzudecken!

Das erklärt auch, warum Sie gemeinsam mit der ÖVP den Eurofighter, den Kampfbom­ber, jetzt in Österreich landen lassen und gleichzeitig im Auftrag der ÖVP auch den Banken-Untersuchungsausschuss abdrehen wollen.

Das ist der Demokratie und der Kontrolle in diesem Land jedoch abträglich, und das gilt es aufzuzeigen. Deshalb wollen wir die Absetzung dieser Punkte heute sicherstellen. Wir wollen sicherstellen, dass der neue Parlamentarismus wirklich gelebt wird. Das for­dern wir ein, und deshalb haben wir heute auch diese Einwendungsdebatte beantragt. (Beifall bei der FPÖ.)

10.24



Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll27. Sitzung / Seite 59

Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Dr. Einem zu Wort. 3 Minuten. – Bitte.

 


10.24.44

Abgeordneter Dr. Caspar Einem (SPÖ): Frau Präsidentin! Hohes Haus! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Strache, ich weiß nicht, was es mit der neuen Art des Parlamentarismus auf sich hat, dass Sie heute eine Einwendungsdebatte führen wollen. Nun führen wir sie aber, und das ist auch in Ordnung.

Ich möchte Ihnen nur sagen: Die Punkte, die Sie von der heutigen Debatte abgesetzt wissen wollen, sind in der Tat durchaus gewichtige und wichtige Punkte. (Abg. Stra­che: Wir wollen sie am Freitag behandeln!) Dass wir beispielsweise heute im Rahmen unserer Debatte über das Bundesvergabegesetz verhandeln werden, von dem der Ver­fassungsgerichtshof Teile aufgehoben hat, weshalb es notwendig ist, es rasch zu repa­rieren, und dass wir heute über das Handy-TV, eine neue Einrichtung, die weithin ge­wünscht und gefordert worden ist, sprechen werden, kann doch nicht gegen Ihre Interessen sein! (Abg. Strache: Was spricht dagegen, dass wir diese Punkte am Frei­tag behandeln?)

Was spricht dagegen, dass wir heute auch über die Beamten-Dienstrechtsgesetz-No­velle 2007 sprechen, mit welcher nicht nur die schulfesten Stellen für Lehrer beseitigt werden, sondern in der eine Reihe von frauen- und familienfreundlichen Maßnahmen getroffen werden? (Abg. Strache: Sie sind die Umfaller der Nation! Das ist das Pro­blem!)

Herr Abgeordneter Strache, das Thema, das Sie gerne besprechen würden, wird be­sprochen werden! (Abg. Strache: Die SPÖ ist das neue BZÖ der Bundesregierung!) Sie wissen selbst, dass dieses Thema am Freitag drankommt. Was das dringende In­teresse ist, dass es unbedingt heute an die Reihe kommen muss, konnten Sie vorhin in Ihrer Rede nicht wirklich dartun – und dass Sie für die englische Art eintreten und nicht für die österreichische, das wundert uns! (Beifall bei der SPÖ.)

10.26


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster gelangt Herr Klubobmann Dr. Schüssel zu Wort. 3 Minuten. – Bitte.

 


10.26.35

Abgeordneter Dr. Wolfgang Schüssel (ÖVP): Frau Präsidentin! Wir haben in der Präsidialkonferenz zwei Stunden lang über die Tagesordnungen diskutiert. Im Prinzip war klar, da es heute keinen gemeinsamen Bericht oder getrennte Berichte über den Bankenausschuss gibt, der oder die heute diskutiert werden sollen hätten, wofür aus­reichend Zeit zur Verfügung war, dass voraussichtlich am Freitag über dieses Thema gesprochen werden wird. Daher ist es sinnvoll, dass wir heute nicht eine Kurztagesord­nung haben, sondern dass wir heute auch andere Themen, die gestern vom Verfas­sungsausschuss fertig gestellt worden sind, besprechen – und das sind immerhin wich­tige Fragen wie Dienstrecht oder Handy-TV.

Ich glaube, dass das im Sinne eines vernünftigen Parlamentarismus ist, dass wir die Tagesordnung von Freitag entlasten, damit wir dann dort über die Finanzvorlagen, über das Thema Europa und über die Frage des Banken-Untersuchungsausschusses reden können und heute eben andere Themen haben.

Ich denke, das kann man ganz unaufgeregt debattieren. Vier Fraktionen waren eigent­lich der Meinung, dass es gescheiter ist, das so zu machen. Die FPÖ – und das neh­men wir zur Kenntnis – hatte diesbezüglich Bedenken, aber ich meine, es ist auch in


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll27. Sitzung / Seite 60

ihrem Interesse, dass am Freitag mehr Zeit zur Verfügung steht, dass wir über die Ar­beit des Banken-Untersuchungsausschusses diskutieren können. (Beifall bei der ÖVP.)

10.27


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster gelangt Herr Klubobmann Dr. Van der Bellen zu Wort. 3 Minuten. – Bitte.

 


10.28.04

Abgeordneter Dr. Alexander Van der Bellen (Grüne): Frau Präsidentin! Die heutige Tagesordnung, Herr Kollege Strache, ist aus unserer Sicht in Ordnung. Insofern treten wir Ihrer Einwendung nicht bei.

Aber wir begrüßen ausdrücklich diese Geschäftsordnungsdebatte, weil sie die Möglich­keit bietet, auf einen ausgesprochenen Skandal im Rahmen dieser Tagesordnungen der drei Sitzungstage hinzuweisen, nämlich dass die SPÖ und die ÖVP heute einen Fristsetzungsantrag einbringen werden. Für die Zuseher und Zuhörer, die nicht wissen, was es damit auf sich hat, sage ich dazu: Das heißt, dass die Arbeit des Banken-Unter­suchungsausschusses per Freitag beendet und abgewürgt ist. Der Banken-Untersu­chungsausschuss wird am Freitag dieser Woche von ÖVP und SPÖ abgewürgt! Und das ist der eigentliche Skandal! (Beifall bei den Grünen.)

In diesen Ausschuss wurden wichtige Zeugen geladen, und sie sind nicht erschienen. Bevor sie gezwungen werden können, vor dem Ausschuss zu erscheinen und Auskunft zu erteilen, wird der Ausschuss von SPÖ und ÖVP abgewürgt. In diesem Ausschuss wurden Akten angefordert und nicht geliefert, und wenn sie geliefert wurden, waren sie zum Teil geschwärzt und unleserlich. Bevor aber die betroffenen Behörden, Verbände, Firmen und Einzelpersonen gezwungen werden können, diese Akten zu liefern, wird der Banken-Untersuchungsausschuss in der Verantwortung und durch die Vorgangs­weise von SPÖ und ÖVP eingestellt und abgewürgt.

Am Freitag dieser Woche ist der Untersuchungsausschuss betreffend Banken und Fi­nanzmarktaufsicht nicht fertig. Er hat seinen Untersuchungsauftrag, der ihm hier vom Nationalrat erteilt worden ist, nicht erfüllen können.

Trotzdem oder gerade deswegen – gerade deswegen, sollte man sagen – wird der Untersuchungsausschuss von SPÖ und ÖVP abgewürgt. (Abg. Mag. Donnerbauer: Nach acht Monaten von einem „Abwürgen“ zu sprechen ...! – Gegenruf des Abg. Stra­che.) Das ist die Verantwortung der beiden Regierungsparteien (Abg. Strache: Bis heute sind nicht einmal alle Akten eingegangen! – weitere Zwischenrufe), die damit in beschämender Weise die Kontrollrechte des Nationalrates und des Parlaments unter­laufen und untergraben haben. (Beifall bei den Grünen.)

10.30


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster gelangt Herr Klubobmann Ing. Westenthaler zu Wort. 3 Minuten. – Bitte.

 


10.30.37

Abgeordneter Ing. Peter Westenthaler (BZÖ): Meine sehr geehrten Damen und Her­ren! Erste Bemerkung: Die FPÖ steht ja immer auf Kriegsfuß mit der Geschäftsord­nung. Das letzte Mal haben Sie von der FPÖ sich so geärgert, dass Sie einen falschen Antrag eingebracht haben, dass Sie gleich das Haus verlassen haben.

Heute wieder etwas Lustiges: Sie wollen einen Tagesordnungspunkt absetzen, für den Sie selbst im Ausschuss gestimmt haben – auch das ist lustig. Jetzt müssen Sie den Menschen erklären, warum Sie plötzlich gegen das Handy-TV sind, vor allem den jun­gen Menschen, die schon darauf warten, warum Sie es heute von der Tagesordnung


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll27. Sitzung / Seite 61

absetzen wollen. Es ist ein Rätsel, warum Sie das wollen, aber okay, das müssen Sie mit sich selbst ausmachen.

Zweite Bemerkung: Böse sind sie jetzt! Van der Bellen und Strache sind jetzt böse auf die SPÖ, auf ihren Partner, mit dem sie acht Wochen lang gekuschelt haben (Ruf bei der SPÖ: Monate!), acht Monate gekuschelt (Abg. Strache: Wochen mit Monaten zu verwechseln, das passt zum Niveau!) und diese Farce von beiden Untersuchungsaus­schüssen durchgezogen haben.

Ganz lieb waren sie zu euch: Sie haben euch auf der Wiese ein bisschen spielen las­sen, Herr Cap und Herr Graf haben im Fernsehen ein bisschen im Nachmittagspro­gramm auftreten dürfen, zu Mittag ein bisschen mit Krokodil und Kasperl spielen dür­fen. – Und jetzt seid ihr böse, weil das passiert ist, was ohnehin alle in dem Haus ge­wusst haben, dass nämlich am Ende die SPÖ wieder umfällt und in den Schoß der Koalition zurückkriecht! Allerdings nicht ohne „Brösel“. Die haben natürlich die größten „Brösel“, nicht einmal der Fraktionsführer im Banken-Untersuchungsausschuss, Herr Krainer – er geht schon hinaus; er distanziert sich schon von diesem Fristsetzungs­antrag –, sondern Kollege Cap höchstpersönlich muss diesen Antrag in seiner Gruppe durchdrücken und durchpeitschen. Da er nicht glaubt, dass er da eine Mehrheit be­kommt, muss er selbst unterschreiben.

Das, was Sie mit dem Parlamentarismus da machen, ist auch jämmerlich, Herr Kollege Cap. Selbstverständlich! Rein aus der parlamentarischen Sicht ist das eine echte Farce!

Zuerst werden mit Bomben und Granaten und Trara zwei Untersuchungsausschüsse eingesetzt, und dann würgen Sie sie persönlich mit Ihren beiden Händen ab. So, abge­würgt, alle zwei! Und Ihre Partner sind plötzlich böse und wollen Sie nicht mehr. (Abg. Strache: Da geht es um einen Prüfauftrag, Herr Westenthaler! Dass Sie von Kontrolle nichts wissen wollen, wissen wir eh!) Aber das müsst ihr euch, die ihr da so schön sitzt, die Ausschusskoalition, selbst ausmachen. Ihr habt es geschafft, dass bei diesem Aus­schuss nichts herauskommt, dass acht Monate lang Geld ausgegeben worden ist, aber kein Ergebnis da ist. Und jetzt seid ihr böse, weil ihr keinen gemeinsamen Antrag zu­sammengebracht habt. (Abg. Strache: Zudeckpartei! Kassiererpartei und Zudeckpar­tei!)

Es ist zum Genieren für die SPÖ, weil sie umgefallen ist, und es ist zum Genieren für euch beide, für Grüne und FPÖ, die ihr jetzt böse seid und ein Theater daraus macht, dass die SPÖ umgefallen ist. Diese Koalition ist jämmerlich – und jetzt Gott sei Dank wieder auseinandergebrochen! (Beifall beim BZÖ.)

10.33


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordne­ter Dr. Graf. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


10.33.10

Abgeordneter Mag. Dr. Martin Graf (FPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr ge­ehrte Damen und Herren des Hohen Hauses! Die ganze Zeit wird davon gesprochen, was dagegen spricht, die Tagesordnung zu ändern, aber man sollte eigentlich einmal fragen: Was spricht denn überhaupt dafür, Herr Kollege Schüssel? Warum ist es not­wendig geworden, die Tagesordnung zu ändern? – Das haben Sie nämlich nicht ge­sagt.

Kollege Westenthaler hat vergessen, dass er selbst einen Antrag auf Untersuchung der BAWAG-Missstände eingebracht hat – und wir sind nicht fertig, Herr Kollege Westen­thaler! (Abg. Scheibner: Weil Sie alles Mögliche andere untersucht haben!) Da können Sie hier reden, wie Sie wollen, Sie sind genauso mit an Bord!


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll27. Sitzung / Seite 62

Was spricht denn dafür, dass die Tagesordnung geändert wird? – Es ist ja nicht die Freiheitliche Partei, die sich gewünscht hat, dass die Tagesordnung geändert wird. Sie waren es in trauter Zweisamkeit! SPÖ und ÖVP mussten sie ändern! Warum? – Weil hinter den Kulissen miesester Postenschacher betrieben wird. Miesester Postenscha­cher (Beifall bei der FPÖ), für den Sie noch ein paar Tage Zeit gebraucht haben!

Sie setzen sogar das Mittel des Abdrehens des Untersuchungsausschusses oder bei­der Untersuchungsausschüsse dafür ein, um bis zuletzt zu verhandeln: Wer wird Präsi­dent der Nationalbank? Ist Herr Nowotny fähig, soll er es machen oder nicht? Was be­kommt die ÖVP dafür? Wer bekommt den Vorstand der Finanzmarktaufsicht?, und so weiter. Das sind die wahren Motive! (Beifall bei der FPÖ sowie des Abg. Mag. Kogler.)

Dafür haben Sie Zeit gebraucht, das zu ändern. Um nichts anderes geht es jetzt hier im Hohen Haus!

Es ist ja eine Farce, wenn Kollegin Trunk und die SPÖ mit der ÖVP noch am Montag Aktenbestandteile bestellt haben, die heute einlangen, und es findet gar keine Aus­schusssitzung mehr statt! Hier sind sie! (Der Redner hält Schriftstücke in die Höhe.) Wann wollen Sie denn die im Ausschuss behandeln, Herr Kollege Schüssel? Wollen Sie ernsthaft sagen, Sie beantragen Unterlagen, deren Eintreffen Sie gar nicht mehr abwarten wollten?! Und was setzen Sie dafür ein? – Den letzten Parlamentarismus.

48 Stunden vorher soll das Thema der Aktuellen Stunde bekannt gegeben werden – die Tagesordnung ist erst gestern am Abend bekannt gegeben worden! (Abg. Strache: Das ist ein Chaos, von der Präsidentin bis zu den Regierungsparteien!) Das sind keine 48 Stunden!

Sie wollen eine Änderung der Tagesordnung, dazu brauchen Sie eine Zweidrittelmehr­heit. Wenn das das neue Regieren ist (Abg. Strache: Das ist die neue Methode!): Zweidrittelmehrheit, über die Opposition und über die Minderheitsrechte drüberfahren – na dann danke! (Beifall bei der FPÖ.)

Zur Handschlagqualität der SPÖ sage ich auch: Sie müssen sich erst qualifizieren. Sie sind nicht reif, in der Opposition zu sitzen, das haben wir bemerkt. Und ob Sie reif sind, in einer Regierung zu sitzen, werden wir noch feststellen, denn Postenschacher allein auf Kosten der Steuerzahler ist zu wenig! (Beifall bei der FPÖ und den Grünen.)

10.35


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Meine Damen und Herren! Ich ersuche Sie, sich auf Ihre Plätze zu begeben, denn wir gelangen nun zur Abstimmung.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die den Einwendungen Rechnung tragen wollen, das heißt, die Punkte 6, 7 und 8 von der Tagesordnung abzusetzen, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit. (Abg. Ing. Westenthaler: Sehr zögerlich!) Somit bleibt es bei der schriftlich mitgeteilten Tagesordnung für die heutige Sitzung.

Absehen von der 24-stündigen Aufliegefrist

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Um die Punkte 7 und 8 der Tagesordnung in Verhandlung nehmen zu können, ist es gemäß § 44 Abs. 2 der Geschäftsordnung er­forderlich, von der 24-stündigen Frist für das Aufliegen der Ausschussberichte abzuse­hen.

Bei den Punkten 7 und 8 handelt es sich um Berichte des Verfassungsausschusses über die Regierungsvorlage (139 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Privatfern-


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll27. Sitzung / Seite 63

sehgesetz, das ORF-Gesetz und das KommAustria-Gesetz geändert werden (194 der Beilagen), und

über den Antrag 255/A der Abgeordneten Pendl, Neugebauer, Kolleginnen und Kolle­gen betreffend Dienstrechts-Novelle 2007 (193 der Beilagen).

Ich bitte jene Damen und Herren, die der Abstandnahme von der Aufliegefrist für diese Ausschussberichte ihre Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist mehrheitlich angenommen. Ich stelle fest, dass die erforderliche Zweidrittelmehrheit gegeben ist.

10.37.25Einlauf und Zuweisungen

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Hinsichtlich der eingelangten Verhandlungsge­genstände und deren Zuweisungen verweise ich gemäß § 23 Abs. 4 der Geschäftsord­nung auf die im Sitzungssaal verteilte Mitteilung.

Die schriftliche Mitteilung hat folgenden Wortlaut:

A) Eingelangte Verhandlungsgegenstände:

1. Schriftliche Anfragen: 949/J bis 1124/J;

Schriftliche Anfragen an die Präsidentin des Nationalrates: 9/JPR bis 11/JPR;

Schriftliche Anfrage an den Obmann des Ausschusses für Land- und Forstwirt­schaft: 12/JPR;

2. Anfragebeantwortungen: 635/AB bis 807/AB;

Berichtigungen zu den Anfragebeantwortungen: Zu 663/AB und Zu 680/AB;

Ergänzung zur Anfragebeantwortung: Zu 723/AB;

Anfragebeantwortungen (Präsidentin des Nationalrates): 8/ABPR bis 10/ABPR;

3. Regierungsvorlagen:

Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über Sicherheitsmaßnahmen für Dampfkes­sel, Druckbehälter, Versandbehälter und Rohrleitungen (Kesselgesetz), geändert wird (148 d.B.),

Bundesgesetz, mit dem das Sicherheitspolizeigesetz geändert wird (158 d.B.),

Gesellschaftsrechts-Änderungsgesetz 2007 – GesRÄG 2007 (171 d.B.),

Schuldenberatungs-Novelle – Schu-Nov (172 d.B.).

B) Zuweisungen:

1. Zuweisungen seit der letzten Sitzung gemäß §§ 32a Abs. 4, 80 Abs. 1, 100 Abs. 4, 100b Abs. 1 und 100c Abs. 1:

Ausschuss für Petitionen und Bürgerinitiativen:

Petition Nr. 12 betreffend „Mit Sicherheit mehr für Graz“, überreicht von den Abgeord­neten Michael Ehmann und Rudolf Parnigoni,

Petition Nr. 13 betreffend „Für rasche und wirksame Maßnahmen gegen die Drogen­szene und für die Sicherheit", überreicht von den Abgeordneten Mag. Gisela Wurm, DDr. Erwin Niederwieser, Gerhard Reheis, Hermann Gahr, Franz Hörl und Maria Gran­der,


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll27. Sitzung / Seite 64

Petition Nr. 14 betreffend „Erklärung der österreichischen Bürger- und Bürgerinnenkon­ferenz“, überreicht von der Abgeordneten Mag. Gisela Wurm,

Petition Nr. 15 betreffend „Abbau der Doppelmaut im Lungau“, überreicht vom Abge­ordneten Mag. Johann Maier,

Petition Nr. 16 betreffend „Um- und Ausbau des Hauptbahnhofes Salzburg“, überreicht vom Abgeordneten Mag. Johann Maier,

Bürgerinitiative Nr. 12 betreffend „Generelle Öffnung des bundesweiten Forst- und Gü­terwegenetzes zum Zwecke der Sportausübung mit dem Mountainbike“;

2. Zuweisungen in dieser Sitzung:

a) zur Vorberatung:

Außenpolitischer Ausschuss:

Kündigung des Übereinkommens (Nr. 45) über die Beschäftigung von Frauen bei Un­tertagearbeiten in Bergwerken jeder Art, 1935 (169 d.B.);

Rechnungshofausschuss:

Bericht des Rechnungshofes, Reihe Bund 2007/9 (III-69 d.B.),

Bericht des Rechnungshofes, Reihe Bund 2007/10 (III-70 d.B.);

Verfassungsausschuss:

Zusatzprotokoll zum Übereinkommen zum Schutz des Menschen bei der automati­schen Verarbeitung personenbezogener Daten betreffend Kontrollstellen und grenz­überschreitenden Datenverkehr (147 d.B.);

Ausschuss für Wirtschaft und Industrie:

Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb 1984 – UWG geändert wird (UWG-Novelle 2007) (144 d.B.);

b) zur Enderledigung im Sinne des § 28b GOG (vorbehaltlich der endgültigen Entscheidung des Ausschusses):

Umweltausschuss:

Achter Umweltkontrollbericht des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Um­welt und Wasserwirtschaft (III-71 d.B.);

Verfassungsausschuss:

Bericht der Bundesregierung über allfällige negative Auswirkungen der teilweisen Auf­hebung der Anonymität bei Wettbewerben nach dem Bundesvergabegesetz 2006 (III-72 d.B.);

Verkehrsausschuss:

Tätigkeitsbericht 2006 der Bundesanstalt für Verkehr gemäß § 131 Abs. 4 Kraftfahrge­setz und § 19 Unfalluntersuchungsgesetz, vorgelegt vom Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie (III-67 d.B.);

Ausschuss für Wirtschaft und Industrie:

Erster Bericht des Biopatent Monitoring Komitees, vorgelegt vom Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie (III-68 d.B.).

*****


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll27. Sitzung / Seite 65

Ankündigung eines Dringlichen Antrages

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Die Abgeordneten Mag. Kogler, Kolleginnen und Kollegen haben vor Eingang in die Tagesordnung das Verlangen gestellt, den zum gleichen Zeitpunkt eingebrachten Selbständigen Antrag 259/A(E) der Abgeordneten Mag. Kogler, Kolleginnen und Kollegen betreffend ausständige Aktenübermittlung an den Untersuchungsausschuss betreffend Finanzmarktaufsicht, BAWAG, Hypo Alpe-Adria und weitere Finanzdienstleister dringlich zu behandeln.

Gemäß der Geschäftsordnung wird der Dringliche Antrag um 15 Uhr behandelt.

Fristsetzungsanträge

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Vor Eingang in die Tagesordnung teile ich wei­ters mit, dass Herr Abgeordneter Strache, Kolleginnen und Kollegen beantragt haben, dem Untersuchungsausschuss betreffend Finanzmarktaufsicht, BAWAG, Hypo Alpe-Adria und weitere Finanzdienstleister zur Berichterstattung eine Frist bis 30. Novem­ber 2007 zu setzen.

Ferner liegt das von fünf Abgeordneten gemäß § 43 Abs. 3 der Geschäftsordnung ge­stellte Verlangen vor, eine kurze Debatte über diesen Fristsetzungsantrag durchzufüh­ren.

Da für die heutige Sitzung die Behandlung eines Dringlichen Antrages verlangt wurde, wird die kurze Debatte im Anschluss an diese stattfinden.

Die Abstimmung über den Fristsetzungsantrag wird nach Schluss dieser Kurzdebatte stattfinden.

*****

Vor Eingang in die Tagesordnung teile ich außerdem mit, dass die Abgeordneten Dr. Cap und Dr. Stummvoll beantragt haben, dem Untersuchungsausschuss betreffend Finanzmarktaufsicht, BAWAG, Hypo Alpe-Adria und weitere Finanzdienstleister zur Berichterstattung eine Frist bis 5. Juli zu setzen.

Der gegenständliche Antrag wird gemäß der Geschäftsordnung nach Beendigung der Verhandlungen in dieser Sitzung zur Abstimmung gebracht werden.

Behandlung der Tagesordnung

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Es ist vorgeschlagen, die Debatte über die Punkte 1 bis 4, 11 bis 13 sowie 14 bis 16 der Tagesordnung jeweils zusammenzufas­sen.

Wird dagegen eine Einwendung erhoben? – Das ist nicht der Fall.

Wir gehen in die Tagesordnung ein.

Redezeitbeschränkung

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nach Rücksprache mit den Mitgliedern in der Präsidialkonferenz ist eine Tagesblockzeit von 9 „Wiener Stunden“ in Aussicht genom­men, sodass sich folgende Redezeiten ergeben: SPÖ und ÖVP je 131 Minuten, Grüne sowie FPÖ je 108 Minuten und BZÖ 63 Minuten.


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll27. Sitzung / Seite 66

Hierüber hat der Nationalrat abzustimmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die diesem Vorschlag zustimmen, um ein diesbezüg­liches Zeichen. – Das ist mehrheitlich angenommen.

10.40.371. Punkt

Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 228/A der Ab­geordneten Werner Amon, MBA, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bun­desgesetz, mit dem das Pflege-Übergangsgesetz geändert wird (187 d.B.)

2. Punkt

Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 253/A der Ab­geordneten Renate Csörgits, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesge­setz, mit dem das Bundespflegegeldgesetz, das Bundesgesetz über die Bewilli­gung des Bundesvoranschlages für das Jahr 2007 (Bundesfinanzgesetz 2007) und das Bundesgesetz über die Bewilligung des Bundesvoranschlages für das Jahr 2008 (Bundesfinanzgesetz 2008) geändert werden, und über den

Antrag 246/A der Abgeordneten Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen betref­fend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundespflegegeldgesetz geändert wird (188 d.B.)

3. Punkt

Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 136/A(E) der Abgeordneten Werner Neubauer, Kolleginnen und Kollegen betreffend finanzielle und verfassungsrechtliche Absicherung des Pflegeanspruchs (189 d.B.)

4. Punkt

Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 112/A(E) der Abgeordneten Theresia Haidlmayr, Kolleginnen und Kollegen betreffend jährli­chen Bericht über die Tätigkeit der Behindertenanwaltschaft an den Nationalrat und an den Bundesrat (190 d.B.)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gelangen nun zu den Punkten 1 bis 4 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Wir gehen in die Debatte ein.

Als Erster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Öllinger. Wunschredezeit: 8 Minuten. – Bitte.

 


10.42.07

Abgeordneter Karl Öllinger (Grüne): Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es bleibt einem ja fast die Luft weg aufgrund dessen, was gerade be­schlossen wurde: Ein Untersuchungsausschuss, der noch nicht fertig ist mit seiner Ar­beit, wurde abgedreht. – Okay, das ist das eine.

Es bleibt einem aber auch die Luft weg, wenn wir jetzt die Novellierung eines Gesetzes diskutieren, das erst vor zwei, drei Tagen in Kraft getreten ist. Es bleibt einem deshalb


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll27. Sitzung / Seite 67

die Luft weg, Herr Bundesminister, weil Sie in einem Inserat, das jetzt schon mehrmals in mehreren Zeitungen erschienen ist, noch fröhlich verkünden:

„Es stimmt die Richtung. Es stimmt der Weg. Es stimmt der erste Schritt.“

Ich wiederhole: Der erste Schritt ist es mit Sicherheit nicht! Wir beschließen heute, nachdem das Gesetz drei Tage in Kraft ist, die Novellierung dieses Gesetzes! Und da ja auch bei einer Novellierung ein bestimmter formeller Weg eingehalten werden muss, kann dieses neue Gesetz, das Sie heute mit der Mehrheit der Regierungsparteien be­schließen, erst gegen Ende des Monats in Kraft treten, daher wird es rückwirkend be­schlossen.

Jetzt kann man noch immer der Meinung sein – inhaltlich gibt es gute Gründe dafür –, dass da etwas positiv verändert wird. Nur, Herr Bundesminister, es ist mit Sicherheit nicht der erste Schritt. Es ist nicht der erste Schritt, sondern es ist – rein formell ge­sprochen – jetzt der zweite. Und bis jetzt wissen die Menschen, die auf diesen Zu­schuss oder die Zuwendung angewiesen sind, noch immer nicht, was sie wirklich er­wartet.

Es soll jetzt nicht unbedingt Abgeordneter Westenthaler ein Gradmesser dafür sein, wie man sich mit einem Gesetz auskennt, denn Abgeordneter Westenthaler hat in der vorhergegangenen Debatte etwas völlig Falsches gesagt – das sei auch richtig gestellt. Abgeordneter Westenthaler hat gesagt, die Leute werden jetzt beim Zugang zum Pfle­gegeld durch die 5 000-€-Vermögensgrenze gehindert – das ist mit Sicherheit nicht der Fall. Herr Abgeordneter Westenthaler, das sollten Sie eigentlich schon wissen, dass das Pflegegeld noch nicht von Einkommen und Vermögen abhängig ist.

Aber zurück zu Ihnen, Herr Bundesminister. Ich frage mich wirklich: Was ist Ihnen ein­gefallen mit diesem Inserat? „Es stimmt die Richtung.“ – Welche Richtung, Herr Bun­desminister? Ich frage Sie wirklich ernsthaft: welche Richtung? – Dass wir jetzt die Bil­ligarbeitskräfte, die für uns hier Gott sei Dank die Betreuung machen, legalisieren, sie zu einem Preis arbeiten lassen, zu dem zu arbeiten sich niemand in Österreich leisten kann? – Das muss man auch dazusagen, Herr Bundesminister!

Ja, wir haben Glück, wir haben Glück in einer Situation, in der es einen Pflegenotstand gibt, dass es Gott sei Dank noch Menschen aus Nachbarländern gibt, die bereit sind, um wenige hundert Euro netto hier zu arbeiten, und zwar in Arbeitsverhältnissen, die diesen Namen eigentlich nicht verdienen. Denn 24 Stunden, auch wenn man Pausen kaschierend ins Gesetz geschrieben hat, an einem Ort 14 Tage lang arbeiten, schwer­kranke Menschen betreuen – meine sehr geehrten Damen und Herren, ich sage Ihnen eines: Ich bin froh, wenn das gut geht, und ich glaube, in den meisten Fällen geht es gut.

Diese Menschen machen einen sehr verantwortungsvollen Job, aber eine Lösung für das Problem Betreuung und Pflege von älteren und schwerbehinderten Menschen ist das mit Sicherheit nicht! (Beifall bei den Grünen.)

„Es stimmt die Richtung.“, sagen Sie. Dann sagen Sie: „Es stimmt der Weg.“ – Welcher Weg, Herr Bundesminister? – Wir beschließen hier einen Zuschuss, der ausgeweitet wird – das ist die Änderung gegenüber dem letzten Beschluss vor einem Monat – auf Personen der Pflegestufe 3 und 4. Aber es gibt keinen Rechtsanspruch auf diese Zu­wendung! Dieser Zuschuss ist möglich nach Maßgabe der Mittel, abhängig vom Ein­kommen – das sind die 2 500 € netto – und abhängig von einem noch vorhandenen Vermögen.

Mich interessiert in diesem Zusammenhang in erster Linie: Es gibt keinen Rechtsan­spruch! – Da stimmt der Weg? Kann das die Zukunft sein? Wir haben immer kritisiert – das hat auch die SPÖ kritisiert –, wie beispielsweise das BZÖ Sozialpolitik gemacht hat


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll27. Sitzung / Seite 68

und die FPÖ, die ja damals noch ein und dasselbe waren, dass die nach dem Gewäh­rensprinzip vorgegangen sind, wie Herr Haider in Kärnten seine Zuschüsse, seine Pen­sionszuschüsse ausbezahlt hat von der Hand, sich hingestellt hat und feiern hat las­sen, so wie er es wollte, nach dem Bedürftigkeitsprinzip, und wenn es gerade geht, gibt es Zuschüsse, wenn es nicht geht, gibt es keine.

Es stimmt der Weg, Herr Bundesminister? Stimmt wirklich dieser Weg? – Das kann es ja nicht sein. Abgesehen davon, Herr Bundesminister, muss man das Geld erst einmal haben, um sich das leisten zu können. 2 000 € bis 3 000 €, die muss man erst auf­bringen – und wenn man die nicht hat, was ist dann? Dann hilft einem die Zuwendung, die Sie eventuell geben oder die Bundesregierung eventuell gibt, auch nichts. Was ist dann? – Dann hat man Pech gehabt und muss eben, wie es mir ein Bundesminister erzählt hat – das war so! –, ins Heim. Pech gehabt!

Ich möchte nichts über die Qualität von Heimen, die sehr unterschiedlich ist, sagen; es gibt sehr gute Pflegeheime. Ich würde nie den Fehler machen zu sagen, Pflege zu Hause ist immer und unter allen Umständen besser als im Heim. Es gibt sehr gute Heime, es gibt aber auch sehr schlechte; sehr schlechte, in denen die Menschen, die darauf angewiesen sind, in ein Heim zu gehen, nicht und sicher nicht in ausreichendem Maß die Möglichkeit zur Bestimmung ihres Alltagsablaufs haben, und das ist entschei­dend! Das ist der Vorteil, wenn man zu Hause bleiben kann.

Wenn das Ganze aber nach wie vor davon abhängig ist, dass man zumindest 2 000 €, möglicherweise sogar 3 000 € aufbringt, dann sagen Sie, dass der Weg stimmt? Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ist dann wirklich das richtig, was hier in diesem In­serat zu lesen ist: „Es stimmt der erste Schritt.“? Das ist nämlich weiters zu lesen.

Der erste Schritt – welcher ist der erste Schritt? Der, den wir vor einem Monat gesetzt haben, oder der, den wir heute setzen? Sie erinnern sich ja hoffentlich noch an die De­batte, die wir vor einem Monat hatten. Damals haben wir auch einen Antrag einge­bracht: Ausweitung auf Pflegestufe 3 und 4. – Nein, da waren Sie von den Regierungs­parteien noch alle dagegen.

Wir haben die Verlängerung der Amnestieregelung gefordert – nicht weil wir die Am­nestierung für die Superlösung halten, sondern weil sie in dieser Situation und nur für einen Übergang und nur so lange, bis die Bundesregierung eine Lösung für das umfas­sende Pflegeproblem findet, den Leuten dabei hilft, ihren Alltag zu bewältigen. Die Menschen, die jetzt pflegebedürftig sind oder pflegebedürftige Angehörige haben, sind angewiesen darauf, dass die Leute, die sie jetzt zu Hause haben, und die ihnen Gott sei Dank die Angehörigen pflegen, das auch in den nächsten Monaten tun.

Aber wie lange diese Lösung noch anhält, dass die Menschen aus den Nachbarlän­dern zu diesen niedrigen Löhnen und zu diesen extrem unsäglichen Arbeitsbedingun­gen bereit sind, hier in Österreich zu arbeiten, das wissen Sie genauso gut wie ich, das sind vielleicht noch ein, zwei Jahre. – Und was ist dann? Was ist dann die Alternative der Bundesregierung? Nichts! Sie legen hier Strukturen fest für die Zukunft im Bereich Pflege, die keine Zukunftsfähigkeit haben, und das ist der Vorwurf, den wir Ihnen ma­chen.

Und wenn Sie noch am Ende des Inserats schreiben: „Gemeinsam gehen, Miteinander lösen, Ihr Sozialminister Erwin Buchinger“, na da kann ich nur sagen, schauen wir uns die letzten Monate in der Auseinandersetzung zwischen diesen beiden Regierungspar­teien an, was sie auf dem Pflegesektor weitergebracht haben im Interesse und zum Wohl der Pflegebedürftigen. Das ist erbärmlich, und das haben sich die Menschen ganz sicher nicht verdient – und vor allem die Pflegebedürftigen nicht! (Beifall bei den Grünen sowie des Abg. Kickl.)

10.52



Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll27. Sitzung / Seite 69

Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächste zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Mag. Lapp. 6 Minuten Wunschredezeit. – Bitte.

 


10.52.27

Abgeordnete Mag. Christine Lapp (SPÖ): Frau Präsidentin! Frau Staatssekretärin! Herr Minister! Hohes Haus! Sehr geehrte Damen und Herren! Besucherinnen und Be­sucher! Der Bereich Pflege ist ein Thema, das uns in den kommenden Jahren be­schäftigen wird und wo diese Regierung innerhalb von einigen Monaten eine gesetz­liche Lösung und Regelung vereinbart hat.

Die Grünen haben in den letzten Wochen immer davon gesprochen, am besten wäre es, die Amnestieregelung zu verlängern, das heißt, sie wollten prekäre Verhältnisse, wo Menschen ohne gesetzlichen Schutz, ohne gesetzliche Regelung in unseren Haus­halten arbeiten, beibehalten. – Dem haben wir eine Absage erteilt. Wir haben eine Lö­sung angeboten, dass gesetzliche Regelungen geschehen. (Beifall bei der SPÖ.)

Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich möchte gerne von einigen praktischen Beispielen aus meinem Umfeld von meinen Treffen mit Menschen in Wien berichten. Es ist nämlich so, dass 55 Prozent der Menschen, die Betreuung und Pflege brauchen, von den Angehörigen betreut werden. Es ist so, dass ein Viertel aller pflegebedürftigen Menschen in unserem Land von mobilen Diensten und von den Angehörigen betreut werden. Sie sehen, 80 Prozent der Menschen, die Pflege und Betreuung brauchen in unserem Land, brauchen ihre Angehörigen, brauchen mobile Dienste.

15 Prozent der Menschen sind stationär untergebracht, das heißt, sie sind in Heimen untergebracht, wo auf die Würde, auf ein Altern der Menschen in Würde geachtet wird. Und 5 Prozent der pflegebedürftigen Menschen – so die Schätzungen – haben eine Betreuung zu Hause, die in den letzten Jahren immer sehr am Rande der Gesellschaft ohne Regelungen, ohne gesetzliche Maßnahmen die Pflege gemacht hat. Hier legen wir heute einen Lückenschluss vor. Und dass es eine Verbesserung gibt, dass nämlich auch Leute der Pflegegeldstufen 3 und 4 eingebunden werden, ist umso besser und das ist auch sehr wichtig. (Beifall bei der SPÖ.)

Nun zu meinen praktischen Beispielen. Gertrude L. in Wien besucht tagtäglich ein Ta­geszentrum. Am Abend sorgen sich die Angehörigen um sie. Ihr Tag ist strukturiert, sie hat Betreuung, sie hat Beschäftigung, und was auch sehr wichtig ist bei älteren Men­schen: Die Einsamkeit hat sie nicht im Griff, sondern sie hat im Tageszentrum Ab­wechslung und Unterhaltung und trifft andere Menschen.

Barbara S. lebt in ihrer Wohnung, einer kleinen Gemeindewohnung, und wird von mo­bilen Diensten – die Heimhilfe kommt drei Mal am Tag und am Wochenende – und von den Angehörigen betreut.

Walter B., dessen Frau demenzkrank ist, betreut seine Frau gemeinsam mit einer Heimhilfe aus einem Nachbarland, und er freut sich sehr, dass es jetzt diese Regelung gibt, denn er ist sich immer wieder sehr beobachtet vorgekommen. (Abg. Öllinger: Ist das der nächste Inseratentext?)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich weiß, dass ich hier Wiener Beispiele her­ausgenommen habe, denn in Wien gibt es ein hervorragendes Netz an stationärer Be­treuung, an Tagesbetreuung, und natürlich sind auch Angehörige hier sehr initiativ un­terwegs.

Unser Weg ist: Wir wollen Vielfalt statt Einfallslosigkeit, und wir wollen Angebote schaf­fen. Das ist nämlich ganz besonders in diesem Bereich wichtig. Und, was sehr wichtig ist, denn es geht um Menschen und ihre Schicksale, wir wollen Sicherheit und gesetz­liche Lösungen.


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll27. Sitzung / Seite 70

In diesem Sinne ein Danke an die Expertinnen und Experten der Ministerien, die zu diesem Thema in den letzten Monaten sehr intensiv diskutiert, verhandelt und Vor­schläge vorgelegt haben. (Beifall bei der SPÖ.)

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Bund gibt 2 Milliarden € aus, die Länder 1 Milliarde. Das heißt, 1,3 Prozent des Bruttoinlandsproduktes werden für Pflege und Betreuung ausgegeben. Eine Pflegegelderhöhung wäre nur eine sehr kurzfristige Ant­wort. Es ist uns wichtig, dass das Zusammenspiel zwischen einer finanziellen Steige­rung und der Vermehrung der Angebote in den nächsten Jahren angegangen wird.

Es ist ein Erfolg, dass jetzt mehr Personen von dieser Regelung erfasst sind und dass es auch eine Förderung für die Selbständigkeit in der Pflege gibt. Aber es wird auch eine weitere gute Zusammenarbeit mit den Ländern geben, denn die Landessozialhilfe­referenten haben sich auch der Sache angenommen, dass die Einstufung von behin­derten Kindern wesentlich besser vonstattengeht.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, in diesem Sinne möchte ich folgenden Antrag einbringen:


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll27. Sitzung / Seite 71

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Mag. Christine Lapp, Amon, Kolleginnen und Kollegen

zum Antrag 253/A in der Fassung des Ausschussberichtes (188 der Beilagen)

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Der oben genannte Antrag in der Fassung des Ausschussberichtes (188 der Beilagen) wird wie folgt geändert:

1. Artikel I Z 1 lautet:

Im § 21b Abs. 2 Z 3 wird der Ausdruck „Stufe 5“ durch den Ausdruck „Stufe 3“ ersetzt.

2. Im Artikel I Z 2 lautet § 49 Abs. 12:

„(12) § 21b Abs. 2 Z 3 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl Nr. xxxx/2007 tritt mit 1. Juli 2007 in Kraft.

*****

Damit ist gewährleistet, dass wir einen § 21b abstimmen können.

Bedanken möchte ich mich auch bei der grünen Fraktion für die Initiative von Kollegin Haidlmayr, die den Bericht der Behindertenanwaltschaft öffentlich machen wollte. Lei­der gab es im Zuge der Diskussion keine Einigung mit den Grünen, aber dafür mit den anderen Fraktionen, dass wir den Bericht der Behindertenanwaltschaft dem Bericht zur Lage der behinderten Menschen anschließen können. Ich denke, auch das ist ein wich­tiges Zeichen dafür, dass Vielfalt statt Einfallslosigkeit unser Handeln prägt und dass Sicherheit und gesetzliche Lösungen der Rahmen für die Tätigkeit der Sozialdemokra­tischen Partei sind. (Beifall bei der SPÖ.)

10.59


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Der soeben von Frau Abgeordneter Lapp ver­lesene Abänderungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht, ausreichend unterstützt und steht daher mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Mag. Christine Lapp, Amon, Kolleginnen und Kollegen

zum Antrag der Abgeordneten Renate Csörgits, Mag. Christine Lapp und KollegInnen (253/A) betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundespflegegeldgesetz, das Bun­desgesetz über die Bewilligung des Bundesvoranschlages für das Jahr 2007 (Bundes­finanzgesetz 2007) und das Bundesgesetz über die Bewilligung des Bundesvoran­schlages für das Jahr 2008 (Bundesfinanzgesetz 2008) geändert werden in der Fas­sung des Ausschussberichtes (188 d.B.)

Der Nationalrat wolle in 2. Lesung beschließen:

Der oben genannte Antrag in der Fassung des Ausschussberichtes (188 d.B.), wird wie folgt geändert:

1. Artikel I Z 1 lautet:

Im § 21b Abs. 2 Z 3 wird der Ausdruck „Stufe 5“ durch den Ausdruck „Stufe 3“ ersetzt.

2. Im Artikel I  Z 2 lautet § 49 Abs. 12:

„(12) § 21b Abs. 2 Z 3 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. xxxx/2007 tritt mit 1. Juli 2007 in Kraft.“

Begründung

Diese Abänderung in Zweiter Lesung wurde dadurch erforderlich, da zum Zeitpunkt der Beschlussfassung im Ausschuss für Arbeit und Soziales das Bundesgesetz BGBL. I Nr. 34/2007 noch nicht veröffentlicht war und damit der gesamte § 21b eingefügt wer­den musste. Nunmehr ist das Bundesgesetzblatt aber kundgemacht und damit würde die Beschlussfassung des Antrages 253/A in der Fassung des Ausschussberichtes (188 d.B.) einen zweiten § 21b in das BPGG einfügen. Um dies zu vermeiden ist der gegenständliche Abänderungsantrag erforderlich.

*****

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordne­ter Ing. Hofer. Wunschredezeit: 8 Minuten. – Bitte.

 


10.59.07

Abgeordneter Ing. Norbert Hofer (FPÖ): Geschätzte Frau Präsidentin! Herr Bundes­minister! Hohes Haus! Frau Staatssekretärin! Wie Sie wissen, bin ich kein großer Freund der ÖVP, kein großer Freund des BZÖ, trotzdem muss man bei aller Kritik, die an diesen beiden Parteien im Rahmen der jüngsten Regierungszusammenarbeit schon geübt worden ist, Folgendes klarmachen: Diese Bundesregierung verfügte nicht über eine Zweidrittelmehrheit. Und wir alle haben uns erwartet, dass jetzt mit dieser Zwei­drittelmehrheit tatsächlich die großen Probleme dieses Landes angepackt werden, dass vor allem das Pflegeproblem gelöst wird. Und da ist die Enttäuschung natürlich groß, dass es nicht möglich war, mit dieser Zweidrittelmehrheit ausgestattet, eine or­dentliche Lösung dieses beschämenden Problems in Österreich sicherzustellen.

Sie erinnern sich, dass wir bereits vor der Nationalratswahl über die Pflegeproblematik diskutiert haben, dass viele Einzelfälle aufgetaucht sind, die eindrucksvoll aufgezeigt haben, was es da alles für uns zu tun gibt. Es ist daher sehr schade, dass zwar Ar­beitskreise eingesetzt wurden, dass aber diese Arbeitskreise entweder nicht das Er­gebnis gebracht haben, das man erwartet hat – oder aber, dass diese Arbeitskreise


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll27. Sitzung / Seite 72

nicht ausreichend angehört wurden. (Präsidentin Dr. Glawischnig-Piesczek über­nimmt den Vorsitz.)

Ich habe den Eindruck – und das hat auch die Debatte in den letzten Wochen und Mo­naten gezeigt –, dass bei den Koalitionspartnern ein Partner auf der Bremse und der andere auf dem Gaspedal steht. – Wer welche Rolle einnimmt, das überlasse ich Ihrer Phantasie, meine Damen und Herren. (Beifall bei der FPÖ.)

Für uns gibt es jedenfalls viel zu tun; viele offene Fragen sind zu klären: Die Organisa­tion der Tagesbetreuung auf Länderebene, Kurzzeitpflege, die Finanzierung, das alles ist offen – und letztendlich müssen wir uns schon auch darüber Gedanken machen, wie wir für diese wichtigen sozialen Bereiche die finanziellen Mittel zur Verfügung stel­len können.

Erinnern möchte ich nochmals daran, dass es ganz dringend notwendig ist, den Ös­terreich-Konvent neu zu starten beziehungsweise zu einem Erfolg zu führen, denn wir in Österreich brauchen – im Vergleich zur Bundesrepublik Deutschland – für unsere Verwaltung um 3 Milliarden € mehr. Jetzt dürfen wir da nicht den Beamten die Schuld geben, denn: Schuld ist die Politik, die mit einer Gesetzes- und Regulierungsflut diesen Mehraufwand notwendig macht. Daher müssen wir alles daran setzen, da einzusparen, damit eben Geld für wichtige soziale Maßnahmen zur Verfügung steht. (Beifall bei der FPÖ.)

Meine Damen und Herren, eine Inflationsanpassung in diesem Zusammenhang – das ist heute bereits erwähnt worden – ist vom Bundeskanzler versprochen worden. Gu­senbauer hat gesagt: Wenn ich Bundeskanzler werde, dann wird es beim Pflegegeld eine Inflationsanpassung geben! Erinnern Sie sich: Seit der Einführung des Pflegegel­des hat dieses massiv an Wert verloren, nämlich 18 Prozent! Und es ist eine Inflations­anpassung in Bezug auf das Pflegegeld auch in dieser Legislaturperiode nicht vorge­sehen! Das heißt, Bundeskanzler Gusenbauer hat sein Wort einmal mehr gebrochen, und das ist sehr bedauerlich und schade, vor allem für die betroffenen pflegebedürfti­gen Menschen in Österreich.

Meine Damen und Herren, wir müssen auch daran gehen, eine Ausbildungsoffensive im Pflegebereich zu starten, denn irgendwann kommt der Tag, an dem die Einkommen in der Tschechischen Republik, in der Slowakei oder in Ungarn weiter steigen und die­ses Pflegepersonal dann nicht mehr nach Österreich kommt, um hier – sehr günstig – Betreuungs- und Pflegemaßnahmen durchzuführen. Und woher nehmen wir dann Menschen, die Alte und Kranke in Österreich pflegen?

Daher nochmals: Wir brauchen eine Ausbildungsoffensive. Wir brauchen auch das Be­rufsbild des Altenfachbetreuers, und wir brauchen auch zur Aufwertung der Pflegebe­rufe eine Berufsmatura. Das sind Maßnahmen, die wir angehen müssen. (Beifall bei der FPÖ.)

Auch was den Tagsatz in den Pflegeheimen anlangt, gibt es Handlungsbedarf. Wir brauchen da bundesweit gültige Kriterien, und wir brauchen einen getrennten Tag­satz, einen Tarif, der sich nach der Pflegestufe des zu Pflegenden richtet, das heißt, dieser Tarif entspricht der Pflegestufe – und einen zweiten Tarif, den Wohntarif, wo je­der/jede aufgrund seiner/ihrer Pension entscheiden kann, welches Heim leistbar ist. Das wäre gerecht.

Mit dem Pflegetarif muss abgesichert sein, dass jeder, der in Österreich pflegebedürftig ist, auch diese Pflege erhält. Und was den Wohntarif betrifft, soll man entscheiden kön­nen, ob man in ein Heim mit Dreibettzimmern oder in eines mit Einzelzimmern geht. – Die Pflege muss jedenfalls sichergestellt sein.


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll27. Sitzung / Seite 73

Unserer Auffassung nach ist Pflege eine staatliche Aufgabe, eine Aufgabe, die der Staat sicherzustellen hat, und zwar entweder durch die Zurverfügungstellung von Infra­struktur beziehungsweise durch das Bereitstellen finanzieller Mittel. Und daher meine ich auch, dass wir davon abkommen müssen, dass heute Kinder mit ihrem Einkommen für die Pflege der Eltern aufzukommen haben. Das ist für Eltern eine große Belastung, wenn sie wissen, dass ihre Kinder eines Tages, wenn sie pflegebedürftig werden, fi­nanziell für diese Pflege aufkommen müssen. (Abg. Donabauer: ABGB ist das! Das geht nicht anders!) – Herr Kollege, wir sind hier im Nationalrat, und der Nationalrat kann Gesetze ändern! Das ist vielleicht eine völlig neue Erfahrung, zu der Sie da jetzt kommen, aber: Der Nationalrat ist dazu da, Gesetze zu ändern – und nicht dazu, etwas zu kommentieren.

Ich halte es also für notwendig, Eltern und Kinder aus dieser Zwickmühle zu befreien, denn: Wer Kinder großzieht, erbringt ja auch eine Leistung für die öffentliche Hand. Und wie wir wissen, können Kinder tatsächlich in die Armutsfalle rutschen, wenn sie für die Pflegekosten der Eltern aufzukommen haben. (Zwischenruf des Abg. Mag. Don­nerbauer.) – Herr Kollege, ich habe Sie schlecht verstanden. (Abg. Mag. Donner­bauer: Sollen die Eltern auch keine Unterhaltspflichten mehr haben?) – Herr Kollege, Sie verwechseln da zwei Dinge! Aber gut: Sie sind offensichtlich dafür, dass die Kinder die Pflege der Eltern bezahlen; ich nehme das zur Kenntnis. Die Unterhaltsleistungen, die Eltern bezahlen, sind ja völlig unumstritten. Ich sagte ja, die Eltern erbringen ja
eine Leistung für die öffentliche Hand, eben durch die Unterhaltspflichten für die Kin­der. (Abg. Öllinger: In Vorarlberg sollen sogar die Enkelkinder zahlen laut ÖVP!) – Na bitte! (Abg. Mag. Donnerbauer: Mich wundert nur, dass die FPÖ jetzt sagt, alles staatlich ...!)

Nein, Herr Kollege, das sagen wir nicht, aber die Pflege ist doch geradezu eine klas­sische staatliche Aufgabe. (Beifall bei der FPÖ und den Grünen. – Abg. Öllinger: Da kriegen Sie Applaus von mir!) Sie aber wollen etwas anderes und sagen: Nein, die Kin­der sollen bezahlen! – Gut, ist in Ordnung; ich nehme das zur Kenntnis.

Was den Unterhalt anlangt, gibt es ja dann auch noch die Möglichkeit, dass die Caritas für Unterhaltsverpflichtungen aufkommt; auch das gibt es ja in christdemokratischen Kreisen.

Meine Damen und Herren, ich wiederhole unsere Position: kein Zugriff auf das Einkom­men der Kinder!

Ich bringe in diesem Zusammenhang, da ja immer wieder behauptet wird, die Opposi­tion kritisiere nur, einen Entschließungsantrag ein, wobei ich aufgrund seines großen Umfanges, Frau Präsidentin, von dessen Verlesung absehe. Es ist das ein Entschlie­ßungsantrag betreffend Maßnahmen zur Sicherung der Pflege.

Da wir jetzt über die Betreuung diskutieren: Frau Kollegin Lapp hat gesagt, sie freue sich darüber, dass auch selbständige Betreuung möglich wird. Ich möchte aber schon darauf hinweisen, dass in Wien die Fraktion Sozialistischer Gewerkschafter einen sehr gescheiten Antrag in der Arbeiterkammer eingebracht hat, wobei es in diesem Antrag unter anderem heißt – ich zitiere –:

Unselbständige Tätigkeit weist in aller Regel auch nicht die juristisch ausschlaggeben­den Merkmale der Selbständigkeit auf, da die Arbeitsleistung auf direkte Anweisung des Arbeitgebers mit dessen Arbeitsmaterialien und in dessen privatem Haushalt durchgeführt wird. Die Gesetzesvorlage würde aus der bisherigen illegalen Situation nur eine der Scheinselbständigkeit machen, was wieder gesetzeswidrig wäre. – Zitat­ende.


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll27. Sitzung / Seite 74

Ich ersuche daher nun alle Mitglieder der FSG hier im Hohen Haus, gegen diese Ge­setzesvorlage zu stimmen, da Sie ja ansonsten gegen Ihre eigene FSG-Linie stimmen würden.

Meine Damen und Herren, jetzt wird – Gott sei Dank! – diese Betreuungsmöglichkeit auch für die Pflegestufen 3 und 4 geöffnet. Ich würde aber vorschlagen, weiter zu ge­hen und die Betreuungsmöglichkeit völlig zu öffnen. Sie wissen, von den Stufen 5 bis 7 wird keine Bedarfsprüfung durchgeführt; bei den Stufen 3 und 4 hingegen sehr wohl. Daher könnten wir das auch öffnen für die Stufen darunter, eben mit Bedarfsprüfung, denn es kann durchaus sein, dass ein Kind, das sich in der Pflegestufe 2 befindet, auf­grund der Umstände – niedriges Alter und Pflegebedarf – eine Rund-um-die-Uhr-Be­treuung braucht. Daher wäre es gut, zu sagen: Abwärts von der Stufe 5 ist im Rahmen einer Bedarfsprüfung diese Leistung ebenfalls anzuerkennen. (Beifall bei der FPÖ.)

Was die Vermögensverwertung betrifft, meine Damen und Herren, sind sich nahezu alle Behindertenorganisationen einig. Und ich glaube, es sitzen auch hier viele auf den Bänken von SPÖ und ÖVP, die nicht wirklich begeistert sind über diesen Lösungsweg. Wir wissen aus Deutschland, rund um Hartz IV, dass so etwas einen irrsinnig großen Verwaltungsaufwand erzeugt, und man hindert mit diesem Weg auch die Menschen daran, Eigenvorsorge zu betreiben, denn: Warum soll jemand fürs Alter sparen, wenn er weiß, dass er gewisse Leistungen nicht bekommt, wenn er mehr als 5 000 € hat? – Das ist doch unsinnig!

Eigenverantwortung, Eigenvorsorge – da sind wir wieder einer Meinung –, das ist doch etwas Notwendiges. (Abg. Mag. Donnerbauer: Da sind Sie ja dagegen! Das wollen Sie ja nicht!) – Nein, Herr Kollege! Ich sage es Ihnen noch einmal: Es geht darum, die staatliche Aufgabe der Pflege sicherzustellen – man kann doch bitte niemanden um­kommen lassen in unserem Land –, aber: In diesem Bereich ist es auch notwendig, Eigenvorsorge nicht zu bestrafen.

Und wir müssen auch unterscheiden zwischen jenen, die in einem Heim wohnen, die also keinerlei Ausgaben haben für Wohnung oder Haus, und jenen, die zuhause woh­nen und dort betreut werden. Ich bitte zu bedenken: Wenn diese Menschen beispiels­weise eine Reparatur am Dach haben oder irgendeine Kleinigkeit im Hause zu reparie­ren haben, sind doch 5 000 € nicht viel Geld! Sie wissen, was Handwerker kosten, auch aufgrund der hohen Lohnnebenkosten. Mit 5 000 € kommt man da nicht weit! Es brauchen auch diese Menschen diese notwendigen finanziellen Mittel für ihr Zuhause. Daher sind wir Freiheitlichen gegen diese Vermögensgrenze. Und wir sind weiters da­für, dass es einen Rechtsanspruch auf diese Leistungen gibt, wie Herr Kollege Öllinger schon ausgeführt hat.

Meine Damen und Herren, ich bringe daher folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Hofer, Kickl, Neubauer und weiterer Abgeordneter betreffend unzu­reichende soziale und rechtliche Absicherung der pflegenden Angehörigen

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, alle erforderlichen Schritte zu setzen, um

1. neben der Fördermöglichkeit ab der Stufe 5 auch für alle anderen Pflegestufen unter der Stufe 5 nach einer Bedarfsprüfung eine Fördermöglichkeit für die Betreuung vorzu­sehen


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll27. Sitzung / Seite 75

2. die tendenzielle Ungleichbehandlung zwischen selbstständigen und unselbstständi­gen Pflegern zu beseitigen und der Scheinselbstständigkeit vorzubeugen

3. für den, von Regierungsvertretern in Abrede gestellten, doch eintretenden Fall einer Klage auf Anerkennung als Arbeitnehmer, entweder durch einen gesetzlichen Aus­schluss Rechtssicherheit zu schaffen oder andernfalls einen Amtshaftungsanspruch zu gewähren

4. im Fall der Pflege- und oder Betreuungsbedürftigkeit, ebenso wie bei Krankheit und Unfall, die Einkommens- und Vermögensgrenze im Sinne einer Solidarleistung entfal­len zu lassen

5. den Förderwerber mit einem Rechtsanspruch auszustatten.“

*****

Ein letzter Satz noch, meine Damen und Herren. Herr Bundesminister Buchinger, die Informationskampagne, die Sie gestartet haben, hat aus meiner Sicht einen ganz be­sonders großen Haken, nämlich den, dass die Inserate mit sehr wenig Information aus­gestattet sind. Sie sind einer jener Bundesminister, die über einen sehr hohen Be­kanntheitsgrad in Österreich verfügen, und ich möchte Sie daher bitten, bei den künfti­gen Inseraten auf das Foto zu verzichten und stattdessen Texte zu verwenden. (Beifall bei der FPÖ.)

11.11


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Der Entschließungsantrag der Abgeord­neten Ing. Hofer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Maßnahmen zur Sicherung der Pflege ist über eine Seite lang. Er wurde in seinen Grundzügen erläutert, wird zur Ver­teilung gebracht und steht daher mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Ing. Hofer, Dr. Belakowitsch-Jenewein und weiterer Abgeordneter betreffend Maßnahmen zur Sicherung der Pflege

eingebracht im Zuge der Debatte zu TOP 1 in der 27. Sitzung des Nationalrates am

Die über Jahre andauernde Ignoranz führender Politiker hat zu einem Pflegenotstand in Österreich geführt. Leidtragende sind vor allem jene Menschen, die dieses Land aus den Trümmern des zweiten Weltkrieges aufgebaut haben und unter großen Entbehrun­gen für Sicherheit und Wohlstand für kommende Generationen Sorge getragen haben.

Die Umsetzung eines neuen und zukunftsweisenden Pflegeleitbildes ist daher eine un­aufschiebbare Notwendigkeit.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird ersucht, für die Umsetzung folgender Maßnahmen Sorge zu tragen:

1. Der Pflegeanspruch soll verfassungsrechtlich abgesichert werden.


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll27. Sitzung / Seite 76

2. Für Medizinstudenten soll ein eigenes Pflegesemester eingeführt werden und im Gegenzug die Studiengebühr für die Mindeststudiendauer gestrichen werden. Das er­möglicht den Studenten, ihre Eignung für diesen Beruf im Rahmen ihrer menschlichen Qualitäten und ihrer sozialen Intelligenz schon zu Beginn des Studiums festzustellen

3. Start einer Ausbildungsoffensive für diplomiertes Pflegepersonal und für Pflegehel­fer, damit der personelle Bedarf künftig primär durch heimische Arbeitskräfte gedeckt werden kann.

4. Festlegung der Qualität der Pflege und Betreuung durch bundesweit gültige Krite­rien.

5. Einführung einer Berufsmatura für das Pflegepersonal zur notwendigen Aufwertung dieses Berufsstandes.

6. Bundesweite Schaffung des Berufes „Altenfachbetreuer“ als Ergänzung zum diplo­mierten Pflegepersonal.

7. Einrichtung von Kompetenzzentren für Angehörige, die ihre Verwandten zu Hause pflegen.

8. Anerkennung von Pflegezeiten, die von Verwandten zu Hause geleistet werden, als Schwerarbeit im Sinne der Schwerarbeiterregelung.

9. Anpassung des Pflegegeldes, das derzeit schon um mehr als 18 Prozent erhöht werden muss, damit es dem Wert bei seiner Einführung im Jahr 1993 entspricht.

10. Jährliche Indexanpassung des Pflegegeldes, damit eine schleichende Entwertung künftig verhindert werden kann.

11. Für den stationären Bereich muss der geflügelte Begriff „Altern in Würde“ mit Le­ben erfüllt werden. Ein tragendes Prinzip muss die freie Heimwahl für Pflegebedürftige sein.

12. Pflegeheime dürfen keine anonymen Massenanstalten sein, die Bettenzahl soll da­her mit 150 pro Heim beschränkt werden. Individuelle Unterbringung in Ein- und Zwei­bettzimmern muss eine Selbstverständlichkeit werden.

13. Die neuen Pflegebedürfnisse unserer Zeit fordern neue Typen von Pflegezentren, z.B. für die immer stärker zunehmenden Demenzerkrankungen.

14. Der Tagsatz soll im Sinn einer leistungsgerechten Entlohnung für alle Leistungsträ­ger gleich geregelt werden. Eine Komponente soll eine Wohnkomponente sein, die Ausstattung, Qualität und Service berücksichtigt. Die zweite Komponente ist die Pfle­gekomponente, die sich an der Einstufung im Rahmen des Pflegegeldes orientiert und zur Gänze durch das Pflegegeld abgedeckt werden kann.

15. Für die bauliche Gestaltung von Pflegeheimen sind neben der Ö-Norm eigene Nor­men zur Sicherung des notwendigen baulichen Standards für Pflegeheimbewohner zu definieren.

16. Fördermaßnahmen im Wohnbau haben eine seniorenfreundlichen Ausgestaltung von Einfamilienhäusern sowie bauliche Maßnahmen zur Realisierung des generations­übergreifenden Wohnens zu berücksichtigen.“

*****

 


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Der zweite Entschließungsantrag, der von Herrn Abgeordnetem Hofer eingebracht wurde, jener der Abgeordneten Hofer, Kickl, Neubauer betreffend unzureichende soziale und rechtliche Absicherung der pfle-


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll27. Sitzung / Seite 77

genden Angehörigen, wurde ordnungsgemäß eingebracht, ist ausreichend unterstützt und steht daher auch mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Hofer, Kickl, Neubauer und weiterer Abgeordneter betreffend unzu­reichende soziale und rechtliche Absicherung der pflegenden Angehörigen

eingebracht im Zuge der Debatte zu TOP 1 in der 27. Sitzung des Nationalrates am 4. Juli 2007

Es gibt in Österreich ungefähr 426.000 Personen, die Angehörige bzw. Bekannte zu Hause pflegen bzw. betreuen. 80% der Pflege- und Betreuungsleistungen werden meist von den Angehörigen zu Hause erbracht.

Pflege in einem Heim kostet bei Rund-um-die-Uhr-Betreuung, durchschnittlich 3.000 EUR. Ungefähr dasselbe kostet es, wenn der Betroffene zu Hause bleibt. Doch das ist nur aufgrund der geringen Bezahlung bei sehr langen Arbeitszeiten möglich.

Die Amnestie für illegal im Pflegebereich Beschäftigte wird bis Ende des Jahres verlän­gert. Bis dahin plant die Regierung ein tragfähiges Finanzierungsmodell mit den Län­dern für die 24-Stunden-Pflege zu Hause zu erarbeiten. Diese 24-Stunden-Betreuung soll denselben Regeln folgen, wie die Betreuung in Pflegeheimen, die von Bundesland zu Bundesland verschieden sind und Eingriffe in die privaten Vermögenswerte zulas­sen.

Die derzeitige Praxis der illegalen Betreuung durch Pflegekräfte aus Osteuropa führt zu Lohndumping und Ausbeutung. Der Weg der nun mit dem Hausbetreuungsgesetz“ ge­gangen wird, besteht im Wesentlichen darin, die derzeitigen Zustände zu legalisieren, nicht aber die Situation zu verbessern. Dies kann nur gelingen, wenn die Finanzierung geändert wird. Insofern handelt es sich um eine Scheinlösung, denn wenn sich Haus­halte legale Pflege nicht leisten können, wird wohl weiter auf Schwarzarbeit zurück­gegriffen werden.

Die Bestimmungen die für unselbständig Beschäftigte vorgesehen sind, werden in der Praxis wenig Auswirkung zeigen. Da die Arbeitszeitbestimmungen und Mindestlohntari­fe für Selbständige nicht gelten, wird es für die Haushalte billiger sein, auf selbständige Betreuer zurückzugreifen.

Eine Bevorzugung der Selbständigkeit ist schon im Regierungsübereinkommen ver­ankert. Hier heißt es: „Für die Betreuung daheim ist ein eigener Beschäftigungstypus möglichst auf der Basis selbständiger Beschäftigung zu entwickeln.“

Hier wird eine Selbständigkeit ermöglicht, die keine Selbständigkeit sein kann, denn wenn jemand 14 Tage rund um die Uhr bei einer bestimmten Person arbeitet, ist eine wirtschaftliche und persönliche Abhängigkeit gegeben.

Es ist aber nicht davon auszugehen, daß sich die bestehende Praxis ändert, so lange es Menschen gibt, die illegal billiger arbeiten. Mehrkosten die durch die Legalisierung entstehen, sollten teilweise durch öffentliche Förderungen abgedeckt werden. Ein Teil der Kosten muß also privat getragen werden. Insofern bleibt die Schwarzarbeit ökono­misch die attraktivere Variante.

Eine gute Versorgung im Fall der Pflege- und oder Betreuungsbedürftigkeit ist ebenso wie bei Krankheit, Unfall oder Behinderung eine Kernaufgabe des Sozialstaats.


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll27. Sitzung / Seite 78

Menschen mit Behinderung sind eine inhomogene Gruppe und müssen als solche mit ihren jeweiligen Bedürfnissen in der aktuellen Debatte berücksichtigt werden. Dabei ist es wesentlich, daß Menschen mit Rechten ausgestattet werden und nicht als Hilfsemp­fänger gesehen werden. Ziel unterstützender Betreuung muß die Integration und ein möglichst selbst bestimmtes Leben sein.

Ohne eine zusätzliche Bereitstellung von Finanzmitteln läßt sich das Problem nicht lö­sen. Die Finanzierung darf nicht durch den Haushalt der Betroffenen erfolgen, aber auch nicht auf Kosten der Pfleger und Betreuer. Wenn die Finanzierung von Pflegen­den und Betreuenden nicht gesellschaftlich erfolgt, und das Risiko überwiegend privat getragen werden muß, kann die Schwarzarbeit in diesem Bereich nicht bekämpft wer­den.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, alle erforderlichen Schritte zu setzen, um

1. neben der Fördermöglichkeit ab der Stufe 5 auch für alle anderen Pflegestufen unter der Stufe 5 nach einer Bedarfsprüfung eine Fördermöglichkeit für die Betreuung vorzu­sehen

2. die tendenzielle Ungleichbehandlung zwischen selbstständigen und unselbstständi­gen Pflegern zu beseitigen, um der Scheinselbstständigkeit vorzubeugen

3. für den, von Regierungsvertretern in Abrede gestellten, doch eintretenden Fall einer Klage auf Anerkennung als Arbeitnehmer, entweder durch einen gesetzlichen Aus­schluß Rechtsicherheit zu schaffen oder andernfalls einen Amtshaftungsanspruch zu gewähren

4. im Fall der Pflege- und oder Betreuungsbedürftigkeit, ebenso wie bei Krankheit und Unfall, die Einkommens und Vermögensgrenze im Sinne einer Solidarleistung entfallen zu lassen

5. den Förderwerber mit einem Rechtsanspruch auszustatten.“

*****

 


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Amon. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 4 Minuten. – Bitte.

 


11.12.08

Abgeordneter Werner Amon, MBA (ÖVP): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Frau Staatssekretärin! Meine Damen und Herren! Ich glaube, dass wir mit den heuti­gen Vorlagen beim Pflegethema einen durchaus wesentlichen Schritt weiter sind, weil ich – lassen Sie mich das sagen – nicht sehr glücklich darüber war, wie diese Diskus­sion – beginnend mit dem Wahlkampf – stattgefunden hat, und auch, dass in Wahrheit aus unterschiedlichen Gründen eine relativ große Verunsicherung in der Bevölkerung entstanden ist.

Darum bin ich eigentlich froh, dass wir heute dazu kommen, dass wir das, was in den Medien als „Molterer-Modell“ bekannt geworden ist (ironische Heiterkeit bei der SPÖ – Abg. Reheis: Der war gut!), im Grunde genommen nunmehr zur Umsetzung bringen, denn am Ende geht es darum, dass wir den Menschen gerade in einem so sensiblen


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll27. Sitzung / Seite 79

Bereich wie dem Pflegebereich Sicherheit geben, meine Damen und Herren. (Beifall bei der ÖVP. – Zwischenruf des Abg. Dr. Einem.)

Herr Kollege Einem, auf diesen polemische Zwischenruf – wenn Sie fragen, ob das besser ist als das „Schüssel-Modell“ – gehe ich sehr gerne ein: Mir ist nicht bekannt, dass der Herr Bundeskanzler außer Dienst ein Modell zur Pflege vorgelegt hat; der Herr Vizekanzler und Finanzminister hat das aus den Ihnen bekannten Gründen ge­tan – etwa aus dem Grund, dass in der Vorlage des Herrn Bundesminister Buchinger die Pflegestufen 3 und 4 nicht berücksichtigt waren. Das machen wir jetzt, das ist Be­standteil des „Molterer-Modells“, und das ist gut so. (Beifall bei der ÖVP.)

Wir wollten beispielsweise nicht der Verunsicherung weiter das Wort reden, indem wir den Menschen, die pflegebedürftig sind, mehr oder weniger von einem Tag auf den an­deren die Verantwortung übertragen, dass sie jetzt plötzlich als Unternehmer tätig wer­den, also Pflegerinnen und Pfleger anstellen. Da bedarf es einer umfassenden – Herr Bundesminister, einer umfassenden! – Informationskampagne; und genau deshalb hat der Herr Vizekanzler und Finanzminister auch vorgeschlagen, die Pflegeamnestie um ein halbes Jahr zu verlängern, um den Menschen Sicherheit zu geben. Wir geben den Menschen damit Sicherheit, und das ist ein Erfolg dieser Koalition, meine Damen und Herren, und den sollte man auch nicht kleinreden. (Beifall bei der ÖVP.)

Für uns war es auch wichtig, dass es eine Gleichbehandlung in der Förderung, in der Unterstützung der Bereiche der selbständigen und der unselbständigen Pflege gibt. Auch da ist es wichtig, dass man diese beiden Gruppen nicht auseinanderdividiert, auch das gibt den Menschen Sicherheit, und es ist zweifelsohne richtig, dass dieser Punkt eben auch im „Molterer-Modell“ enthalten ist.

Der letzte Punkt, der hier offen ist – und ich sage das durchaus auch mit einem Blick zum Herrn Bundesminister –, ist natürlich der ganze Themenkomplex: Wie werden die Bundesländer in das Finanzierungsmodell eingebunden? – Denn es ist zwar richtig – und ich bin auch froh darüber, Herr Bundesminister –, dass es gelungen ist, die Finan­zierung bis zum Ende des Jahres sicherzustellen, aber was dann ist, ist offen.

Ich glaube, dass man es nicht einzig und allein dem Finanzminister sozusagen über­tragen kann, hier eine Finanzierung sicherzustellen, sondern ich glaube, es liegt schon auch in der Ressortverantwortung, in Zusammenarbeit mit den Sozialreferenten der Länder und mit den Finanzreferenten der Länder zu einer gemeinsamen Lösung bei der Pflegefinanzierung zu kommen. Ich halte das wirklich für wichtig!

Zusammenfassend glaube ich, dass wir einen Schritt weiter sind, Herr Bundesminister, und ich glaube, wir, die beiden Fraktionen der Sozialdemokratie und der Volkspartei, haben hier wichtige Schritte gesetzt, um mehr Sicherheit zu geben und um der Pflege­problematik entgegenzutreten – ein erster wichtiger Schritt war ja das Hausbetreuungs­gesetz, um für die 24 Stunden-Pflege, vor allem für die 24 Stunden-Betreuung, auch einen entsprechenden arbeitsrechtlichen Rahmen sicherzustellen.

Ich glaube also, wir sind auf dem richtigen Weg, und ich glaube, dass wir auf diesem Weg weitergehen sollten. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

11.16


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Haubner. 5 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

 


11.16.42

Abgeordnete Ursula Haubner (BZÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Staatssekretärin! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Ich werde mein Wort halten, hat Bundeskanzler Gusenbauer noch vor der Wahl in der SPÖ-Zeitung „SPÖ Aktuell“


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll27. Sitzung / Seite 80

groß getitelt. – Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Pflege ist das beste Bei­spiel für gebrochene Versprechen und für ein gebrochenes Wort.

Ich denke auch daran, was Sie hier, Herr Bundesminister, vor der Wahl gesagt haben: Wir brauchen eine gesetzliche Valorisierungsregel gegen die unzumutbare Entwertung des Pflegegeldes. – Ich frage: Wo ist diese gesetzliche Regelung?

Vor der Wahl ist der Pflegenotstand ausgerufen worden. – Wenn ich mir jetzt ein Inter­view von Ihnen, sehr geehrter Herr Bundesminister, abgedruckt in der „Kronen Zeitung“ vom 24. Juni, durchlese, dann sagen Sie dort wörtlich:

„Die Zustände in Österreich, was Pflege und Betreuung betrifft, sind grundsätzlich vor­bildlich. Jetzt machen wir noch eine Verbesserung.“ – Also auch hier: Was gilt? Das von vor der Wahl oder das von nach der Wahl?

Das nun vorliegende Modell der 24-Stunden-Pflege, das hier im Hohen Haus ja schon beschlossen wurde, ist sicher keine echte Verbesserung, sondern ein Hinausschieben eines Problems um ein halbes Jahr. Dass Ihr Koalitionspartner, die ÖVP, selbst nicht daran glaubt, dass dieses 24-Stunden-Modell ein gutes ist, zeigt ja auch, dass gleich­zeitig ein Antrag auf Verlängerung der Pflegeamnestie eingebracht wurde. – Ich kann mich daran erinnern, dass Sie immer gegen die Verlängerung dieser Amnestie gewe­sen sind – nun gehen Sie mit. Meine sehr geehrten Damen und Herren, man kann die­sem ewigen Hin und Her schön langsam nicht mehr folgen.

Das, was heute novelliert werden soll, ist aus meiner Sicht auch ein Ergebnis eines Ar­beitsstils in dieser Regierung, in der keiner mit dem anderen kann, aber vor allem auch keiner dem anderen traut. Zum Beispiel hat Kollege Amon jetzt vom „Molterer-Modell“ gesprochen; wahrscheinlich werden Sie, Herr Bundesminister, dann sagen, das ist das „Buchinger-Modell“. – Und allein hier zeigt sich, welche Eitelkeiten Platz greifen, und ich denke, gerade bei der Pflege und Betreuung von Menschen mit Behinderung und von Älteren ist kein Platz für politische Eitelkeiten.

Das, was nach einigen Tagen heute novelliert wird, ist eine Verbesserung beim Zu­schuss, der Zuwendung bereits ab der Pflegestufe 3. Ich sehe es positiv, dass Sie hier unserer Forderung endlich nachkommen, wir seitens des BZÖ haben ja schon in der letzten Plenarsitzung und auch im Ausschuss einen diesbezüglichen Antrag einge­bracht. Es sei nur nebenbei bemerkt, dass Sie bereits Inserate schalten, obwohl das noch nicht beschlossen wurde.

Aber der Wermutstropfen ist letztendlich wieder der, dass es ab der Pflegestufe 3 Ein­schränkungen gibt, Einschränkungen, dass die Menschen für eine 24-Stunden-Betreu­ung eine ärztliche Bestätigung brauchen und dass sie nicht 800 € und nicht 250 € be­kommen, sondern eine Unterstützung „bis zu“ dieser Höhe, dass das also auch wieder im Ermessen der Politik gelegen ist.

Der zweite Punkt – den haben ja viele meiner Vorredner schon angesprochen –, den ich als eine der größten Schwachstellen sehe, ist die Vermögensobergrenze von 5 000 €. Das ist wirklich ein Unfug sondergleichen, denn derjenige, der sich etwas ge­schaffen hat, der ein Sparbuch hat, der sich etwas zur Seite gelegt hat – und es sind ja nicht nur die älteren, es sind ja sehr viele jüngere Menschen mit Behinderungen, die auch für ihre Zukunft etwas ansparen wollen –, wird bestraft. Ihr Präsident des Pensio­nistenverbandes hat nicht zu Unrecht gefragt: Muss man zuerst arm werden, um Unter­stützung zu erhalten? – Diese Frage stellt sich berechtigterweise.

Daher appelliere ich an Sie, Herr Bundesminister Buchinger: Betreiben Sie Schadens­begrenzung, verzichten Sie in Ihren Richtlinien auf diese Vermögensgrenze! Vor allem, wenn jetzt ein Bundesland – Niederösterreich – schon wieder ausgeschert ist und ge­sagt hat: Bei uns gibt es diese Vermögensgrenze nicht! – Schaffen wir nicht schon wie-


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll27. Sitzung / Seite 81

der Patienten, Menschen mit Behinderung, Ältere, die in einer Zwei-Klassen-Gesell­schaft leben!

Daher: Streichen Sie bitte diese Vermögensgrenzen – die Kritik daran geht quer durch alle Parteien, geht quer durch alle Organisationen –, denn ich glaube nicht, dass Sie mit einem Pflege-„Hartz-IV“-Modell in die Sozialgeschichte eingehen wollen!

Ich appelliere auch an Sie, mit diesem ganzen Wirrwarr, das sich in den letzten Mona­ten gezeigt hat, aufzuhören und endlich daranzugehen, eine zukunftsfähige Lösung zu schaffen, eine zukunftsfähige Lösung in der Pflege und in der Betreuung, bei der die Menschen Anspruch auf ein Sicherheitspaket haben! Und das heißt für uns, das Pfle­gegeld jetzt rasch zu erhöhen und dann laufend anzupassen. Weiters heißt das für uns, dass zusätzlich ein Anspruch auf Dienstleistungen bestehen soll, die pflegende Angehörige entlasten, so wie es mit dem Beispiel Pflegescheck schon in zwei Bundes­ländern erprobt wurde.

Sicherheit heißt für uns auch, im beruflichen Bereich offensiv in die Ausbildung zu investieren, zum Beispiel gerade in einen Lehrberuf Pflege-Assistent, in freiwillige Um­schulungen für Menschen, die arbeitslos geworden sind, heißt aber zum Beispiel auch, das freiwillige soziale Jahr aufzuwerten als eine Voraussetzung für Pflege- und Betreu­ungsberufe.

Der große Brocken der Finanzierung muss, so glaube ich, zuerst einmal intern mit den Ländern und Gemeinden abgesprochen werden, um nicht jeden Tag mit einer anderen Meldung hinauszugehen. Da hat die öffentliche Hand die Verantwortung, gerade aus den sprudelnden Steuermitteln die Pflegefinanzierung sicherzustellen, denn wenn in einem Land wie Österreich eine Mindestsicherung möglich gemacht wird, dann muss das auch für die Pflege gelten.

Ich bringe daher in diesem Zusammenhang einen unselbständigen Entschließungsan­trag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Haubner, Ing. Westenthaler, Dolinschek betreffend finanzielle Si­cherstellung der Betreuung und Pflege von pflegebedürftigen Menschen

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird ersucht, die Umsetzung der nachstehenden Maßnahmen raschestmöglich vorzubereiten und dem Nationalrat die entsprechenden Gesetzesvor­schläge zu übermitteln:

einmalige Erhöhung des Pflegegeldes um 10 Prozent,

dauerhafte Valorisierung des Pflegegeldes,

Einführung eines zweckgebundenen Pflegeschecks – zusätzlich zum Pflegegeld – zur Unterstützung der Pflege zu Hause“.

*****

Sehr geehrter Herr Bundesminister, aber auch sehr geehrte gesamte Regierung! Sor­gen Sie dafür, dass die Menschen, die Pflege und Betreuung brauchen, in Zukunft kei­ne Almosenempfänger sind, in Zukunft keine Bittsteller sind, sondern ein Recht haben, in Würde alt zu werden, nämlich dort, wo 80 Prozent der Österreicherinnen und Öster­reicher das wollen: zu Hause! – Danke schön. (Beifall beim BZÖ.)

11.24



Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll27. Sitzung / Seite 82

Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Der Entschließungsantrag der Abgeord­neten Haubner betreffend finanzielle Sicherstellung der Betreuung und Pflege von pfle­gebedürftigen Menschen ist ordnungsgemäß eingebracht, ausreichend unterstützt und steht daher mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Ursula Haubner, Ing. Westenthaler, Dolinschek und Kollegen betref­fend finanzielle Sicherstellung der Betreuung und Pflege von pflegebedürftigen Men­schen; eingebracht im Zuge der Debatte über den Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales (188 d.B.) über den Antrag 253/A der Abgeordneten Renate Csörgits, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundespflege­geldgesetz, das Bundesgesetz über die Bewilligung des Bundesvoranschlages für das Jahr 2007 (Bundesfinanzgesetz 2007) und das Bundesgesetz über die Bewilligung des Bundesvoranschlages für das Jahr 2008 (Bundesfinanzgesetz 2008) geändert werden, und über den Antrag 246/A der Abgeordneten Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundespflegegeldgesetz geändert wird

Mit der Neuregelung der 24-Stunden-Betreuung von pflegebedürftigen Personen ist noch immer völlig unklar, welche finanzielle Mehrkosten auf die Betroffenen zukommen werden und wieviel die legale Pflege den Menschen kosten wird. Pflege muss leistbar, qualitätsvoll und sicher sein. Das geplante Förderungsmodell bietet keinen ausreichen­den Anreiz für Familien, von einer illegalen Beschäftigung in eine legale Form der Be­treuung zu wechseln. Daran werden auch die geplanten Zuwendungen für die 24-Stun­den-Betreuung aus dem Unterstützungsfonds für Menschen mit Behinderung kaum etwas ändern. Es wurde ein wenig durchdachtes Pflegemodell geschaffen, dass zu kei­ner echten Entlastung der Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen führt und ungeeig­net ist eine zufriedenstellende Lösung der Pflegevorsorge herbeizuführen.

Aus diesen Gründen stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehenden

Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird ersucht, die Umsetzung der nachstehenden Maßnahmen raschestmöglich vorzubereiten und dem Nationalrat die entsprechenden Gesetzesvor­schläge zu übermitteln:

einmalige Erhöhung des Pflegegeldes um 10 Prozent,

dauerhafte Valorisierung des Pflegegeldes,

Einführung eines zweckgebundenen Pflegeschecks - zusätzlich zum Pflegegeld - zur Unterstützung der Pflege zu Hause“.

*****

 


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Spindelberger. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 3 Minuten. – Bitte.

 


11.25.09

Abgeordneter Erwin Spindelberger (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Minister! Frau Staatssekretärin! Ich habe in meiner Rede zum Budget schon anklingen lassen, dass


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll27. Sitzung / Seite 83

im Sozialbereich – und das ist unbestritten – noch vieles zu verändern und noch vieles zu verbessern ist, aber eines – da kann der Sozialsprecher der ÖVP nörgeln, wie er möchte – ist klar erkennbar: dass nach sieben Jahren Stillstand in der Sozialpolitik nun unter Bundesminister Buchinger endlich wieder etwas weitergeht. (Beifall bei der SPÖ.)

Anstatt zu nörgeln, lieber Werner Amon, sollten wir alle miteinander froh sein, dass heute dieses Gesamtpaket der Pflege beschlossen wird, welches Mitte Juni im Minis­terrat beschlossen wurde, weil, wie ich glaube, jene Menschen im Vordergrund stehen sollten, die davon profitieren – und kein parteipolitisches Hickhack stattfinden soll, das keiner mehr versteht. Ich bin auch deswegen froh, weil es genau für diese betroffenen Menschen künftig höhere Förderungen gibt und auch die Einbeziehung der Pflegestu­fen 3 und 4 erfolgt.

Ich persönlich habe keine Freude damit – das habe ich auch immer wieder gesagt –, dass diese Amnestie noch einmal verlängert wird. Aber es ist nun einmal so, wie es Kollege Öllinger gesagt hat: Um die Unsicherheit von den Betroffenen abzuwenden war es notwendig, noch einmal um ein halbes Jahr zu verlängern.

Aber es ist wichtig, dass diese Regelung, auch wenn sie rückwirkend mit 1. Juli in Kraft tritt, endlich eine leistbare und legale Betreuung daheim ermöglicht. (Abg. Öllinger: Endlich! – Abg. Haidlmayr: Leistbar ist sie nicht!) – Wir haben noch viel zu tun, das sage ich!

Wir können in diesem Zusammenhang – davon bin ich überzeugt –, auch wenn es nur der erste Schritt in die richtige Richtung ist, trotzdem von einem sozialpolitischen Meilenstein sprechen (Abg. Öllinger: Nein, nein! Das ist höchstens ein Quanten­sprung!), weil von diesem Fördermodell viele Menschen profitieren werden. (Zwischen­rufe der Abg. Haidlmayr.)

Wir müssen in Zukunft noch über vieles reden, aber klar zutage getreten ist, was die weiteren Schritte sein sollen. – Du aber, lieber Kollege Öllinger, hast gesagt, die weite­ren Schritte seien nicht erkennbar. Es ist aber vom Minister klar gesagt worden, dass auch der Ausbau der teilstationären Einrichtungen und die Ausweitung der Kurzzeit­pflege zu forcieren sind. Ich glaube, da können wir alle die Ärmel hochkrempeln, denn da haben wir noch viel zu tun. (Abg. Öllinger: Eben, ja!)

Da Kollege Amon gesagt hat, dass es jetzt Wurst ist, ob dieser Vorschlag von Molterer oder von wem auch immer gekommen ist, möchte ich nur daran erinnern, dass sich der Finanzminister am 6. Juni sehr wohl noch gewehrt hat, die finanziellen Mittel für die Ausweitung auf die Pflegestufen 3 und 4 zur Verfügung zu stellen. Da müssen wir schon mit offenen Karten spielen und können nicht sagen: Wir wollen alles haben, aber es wird kein Geld dafür geben! Auch das müssen wir dann diskutieren. (Zwischenrufe bei der ÖVP.)

Ich bin froh darüber, dass es Minister Buchinger gelungen ist, dass man sagen kann: Zumindest für das heurige Jahr kann man den Finanzierungsbedarf über den Bund si­cherstellen (Abg. Steibl: Aber das hätte er alles aushandeln müssen!), sodass wir jetzt Zeit haben, mit den Finanzausgleichsverhandlungen die Restbeträge „auf die Beine zu stellen“. Mit den Ländern – davon bin ich überzeugt – wird es gute Lösungen geben. (Beifall bei der SPÖ.)

11.28


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Haidlmayr. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 7 Minuten. – Bitte.

 


11.28.17

Abgeordnete Theresia Haidlmayr (Grüne): Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Spindelberger, man muss nicht immer alles


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll27. Sitzung / Seite 84

von dem verstehen, wozu man redet. – Glauben Sie mir: Von dem haben Sie relativ wenig Ahnung! (Zwischenrufe bei der SPÖ.) Aber das ist Ihr Problem, nicht meines – und ich werde das dann auch gleich begründen.

Jetzt einmal zu den Anträgen, die bereits eingebracht wurden: Frau Haubner, Ihrem Antrag stimmen wir nicht zu, wir sind gegen diesen Pflegescheck. Sie haben damals auch den Dienstleistungsscheck gewollt, und wohin das geführt hat, wissen wir ohne­hin. – Wir wollen Geldleistungen und keine Sachleistungen und andere Dinge, die Sie da in Ihrem Antrag stehen haben. Das alles hätten Sie schon machen können, immer­hin waren auch Sie sieben Jahre lang in der Regierung, aber da haben Sie das bein­hart „verschlafen“.

Froh und stolz bin ich, dass Sie sich betreffend den Antrag, den ich eingebracht habe, dass es einen jährlichen Bericht der Behindertenanwaltschaft geben muss, zumindest ein Stück bewegt haben, wenn auch nicht ganz in die Richtung, wie ich mir das vorge­stellt habe, aber Sie haben sich zumindest bewegt! Sie haben sich dergestalt bewegt, dass Sie es zulassen, dass es zumindest alle zwei Jahre einen Bericht der Behinder­tenanwaltschaft geben wird. Wir wissen leider noch nicht, wann diese zwei Jahre be­ginnen – ob wir den ersten Bericht im Juni 2008 bekommen oder erst 2009 oder wann auch immer –, das steht in diesem Antrag nicht, aber zumindest ist es ein Stück weit.

Und da ich nicht weiß, wann der Start erfolgt, stelle ich selbstverständlich wieder mei­nen Entschließungsantrag, der folgendermaßen lautet:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Haidlmayr, Freundinnen und Freunde betreffend jährlicher Bericht über die Tätigkeit der Behindertenanwaltschaft an den Nationalrat und den Bundesrat

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Der Bundesminister für Soziales und Konsumentenschutz wird aufgefordert, bis 30.9.2007 eine Gesetzesvorlage auszuarbeiten, mit der die jährliche Berichtspflicht der Behindertenanwaltschaft ab dem Jahr 2007 (analog der Volksanwaltschaft) sicherge­stellt wird.“

*****

Das ist noch eine zusätzliche Sicherung, damit man sichergehen kann, dass die Arbeit der Behindertenanwaltschaft auch öffentlich gemacht werden muss, wie das bei der Volksanwaltschaft selbstverständlich der Fall ist.

Aber jetzt zum Kapitel dieser Amnestieregelung, dieser Novellierung der Gesetze und dazu, wie es in Zukunft im Bereich der Betreuung weitergehen wird. Frau Lapp hat ge­sagt, diese gesetzlichen Grundlagen, die jetzt in diesem Betreuungsbereich geschaffen werden, sind ein Lückenschluss. – Wenn ein Lückenschluss so ausschaut, dann wün­sche ich mir, dass es nie einen gibt, denn das ist so wie bei bereits stillgelegten Bahn­höfen: Da kommt etwas, dann kommt lange, lange nichts, dann kommt ein bisschen etwas, dann ist auch wieder lange, lange nichts. Aber mit Lückenschluss hat das nichts zu tun.

Frau Lapp hat auch gesagt, diese Lösung biete Sicherheit und sei eine gute ge­setzliche Lösung. – Sicherheit ist das keine, das wissen Sie auch, weil es nämlich kei­nen Rechtsanspruch auf diese Zuschüsse gibt. Und solange es keinen Rechtsan­spruch gibt, können Sie mir nicht erklären, dass das eine Sicherheit ist. (Zwischenruf der Abg. Mag. Lapp.)


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll27. Sitzung / Seite 85

Außerdem ist nicht sichergestellt worden – hören Sie mir zu! –, dass man die Kosten der Betreuung, der Hilfe- und Assistenzleistung, die der Einzelne braucht, auch finan­ziert bekommt, sondern man bekommt nur ein bisschen etwas dazu. Zuerst hat man ein bisschen Pflegegeld bekommen, und jetzt kann man auch ein bisschen einen Zu­schuss haben. Das heißt, ich kann als Betroffener, wenn ich heute jemanden anstellen möchte – nämlich zum Beispiel PflegehelferInnen, die ja seit Jahren massiv vom
AMS ausgebildet worden sind, jetzt eigentlich für diese Bereiche zur Verfügung stehen und die wahrscheinlich das Arbeitsamt auch zwingen wird, diese Tätigkeiten zu ma­chen, wenn sie nicht ihren Arbeitslosengeldanspruch verlieren wollen –, diesen Män­nern und Frauen, die ausgebildet worden sind, einen Stundenlohn zwischen 80 Cent und 1,20 € bezahlen. Das ist dann möglich, trotz dieser Förderung. Wenn ich Pflege­stufe 7 habe, bekomme ich Pflegegeld in der Höhe von 1 600 € plus maximal 800 € Zuschuss. Dafür muss ich zwei Leute einstellen. Das ergibt dann netto – denn ich muss das ja 15 Mal auszahlen – im Monat 480 €.

Herr Minister! Frau Lapp! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wen kennen Sie, der es sich in Österreich noch leisten könnte, dass er um 480 € netto zwei Wochen lang – Tag und Nacht – da sein muss? Wen kennen Sie? – Ich kenne niemanden. Ich kenne niemanden, und viele Betroffene wie ich – wir haben gesucht – kennen auch niemanden, weil es ganz einfach nicht möglich ist, dass man zwei Wochen um 480 € netto durcharbeitet. Man kann es physisch nicht leisten, zwei Wochen durchzuarbeiten, und man kann mit 480 € netto nicht leben. Sie können nicht leben von diesem Gehalt, aber mehr können die Betroffenen nicht zahlen, weil sie das Geld nicht haben, Herr Mi­nister.

Wenn diese jetzt ausgebildeten PflegehelferInnen gezwungen werden, sich zu ent­scheiden, entweder das Arbeitslosengeld weiter zu bekommen oder diese 480-€-netto-Jobs zu machen, dann werden sie mit 480 € nicht leben können und das Arbeitslosen­geld werden sie nicht bekommen. Die Betroffenen können nicht mehr zahlen, weil sie ganz einfach das Geld nicht haben.

Es wird bleiben, wie es ist: Die ausländischen Pflegekräfte werden diese Tätigkeiten weiterhin machen. Wie lange, das wissen wir nicht, denn sobald sie in ihren eigenen Ländern bessere finanzielle Voraussetzungen haben als jetzt in Österreich – und das wird nicht mehr lange dauern –, sind sie auch weg. Das, was Sie jetzt gemacht haben, ist kein Lückenschluss, Herr Minister, das ist auch keine Sicherheit, wie es Ihre Kolle­gin Lapp gesagt hat, sondern Sie haben halt jetzt einmal versucht und begonnen, das Rad ein bisschen zu drehen.

Als Sie jetzt dieses Rad ein Stückchen gedreht haben, haben Sie gemerkt, was da al­les in Bewegung kommt. Wir müssen dafür sorgen, dass sich die Situation von Men­schen mit Behinderungen und Menschen im Alter verbessert, dass sie die Sicherheit haben, dass sie zu Hause bleiben können, unabhängig davon, wie viel Vermögen sie haben, unabhängig davon, wie viel Einkommen sie haben, und unabhängig davon, wie alt oder wie intensiv behindert sie sind.

Herr Minister, wenn jemand sein eigenes Vermögen aufbraucht, um sich das leisten
zu können, muss er, wenn er dann nichts mehr hat – alles ist verkauft, alles ist verwer­tet –, erst ins Heim. Das heißt, durch Ihre Vermögensverwertung stellen Sie nicht si­cher, dass er auch dann zu Hause bleiben kann, wenn dieses Vermögen verwertet ist. Ist die Person im Heim und das Vermögen verwertet, ist sichergestellt, dass er im Heim bleiben kann und dort nicht mehr rausfliegt. Wer sich das ambulant leistet, darf nicht zu Hause bleiben, sondern der „fliegt“ dann rein ins Heim, wo er dann natürlich die Sicher­heit hat, dass er dort nicht mehr rausfliegt.


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll27. Sitzung / Seite 86

Das heißt, eine Heimunterbringung wird in Zukunft nicht verhindert werden, sondern sie wird sich nur zeitlich so lange verzögern, bis das Vermögen weg ist. Das heißt also, Rechtssicherheit auf selbstbestimmtes Leben, auf die Wahl der eigenen Wohn- und Betreuungsform wird es nicht geben, weil es die gesetzliche Sicherheit nicht gibt, dass ambulante Hilfe, dass selbstbestimmtes Leben einfach ein Menschenrecht wird und die Gesellschaft dieses Menschenrecht auch zu finanzieren hat. Das ist schade.

Es ist das keine Lösung, Herr Minister, es ist ein bisschen am Rad gedreht worden, aber Lösung haben wir noch lange keine. Ich bitte Sie, in diese Richtung wirklich etwas zu tun, damit die Unsicherheit der Menschen, die das betrifft, endlich aufhört. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen sowie des Abg. Ing. Hofer.)

11.37


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Ich gebe bekannt, dass der Entschlie­ßungsantrag der Abgeordneten Haidlmayr, Kolleginnen und Kollegen ordnungsgemäß eingebracht, ausreichend unterstützt ist und damit auch mit in Verhandlung steht.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Haidlmayr, Kolleginnen und Kollegen betreffend jährlicher Bericht über die Tätigkeit der Behindertenanwaltschaft an den Nationalrat und den Bundesrat; eingebracht im Zuge der Debatte über TOP 4 Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 112/A(E) der Abg. Theresia Haidlmayr, Kolleginnen und Kol­legen betreffend jährlichen Bericht über die Tätigkeit der Behindertenanwaltschaft

Im Regierungsprogramm für die XXIII. Gesetzgebungsperiode ist auf Seite 123 unter anderem „die Evaluierung und Weiterentwicklung der Behindertenanwaltschaft“ festge­schrieben.

Um die Tätigkeit der Behindertenanwaltschaft evaluieren und weiterentwickeln zu kön­nen, erscheint es sinnvoll, analog zum jährlichen Bericht der Volksanwaltschaft, auch einen jährlichen Bericht der Behindertenanwaltschaft dem National- und Bundesrat vor­zulegen.

Der Bericht muss zumindest folgende Bereiche enthalten:

1. Dem Berichtsteil über die Ressorts muss ein Grundrechtsteil  beigefügt werden, der einen Wahrnehmungsbericht der Behindertenanwaltschaft auf dem Gebiet der Gesetz­gebung und Vollziehung im Bereich ausgewählter Grundrechtsmaterien enthält.

2. Die legistischen Anregungen der Behindertenanwaltschaft sind im Bericht aufzulis­ten.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

Der Bundesminister für Soziales und Konsumentenschutz wird aufgefordert, bis 30.9.2007 eine Gesetzesvorlage auszuarbeiten, mit der die jährliche Berichtspflicht der Behindertenanwaltschaft ab dem Jahr 2007 (analog der Volksanwaltschaft) sicherge­stellt wird.

*****

 



Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll27. Sitzung / Seite 87

Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Donabauer. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 3 Minuten. – Bitte.

 


11.37.34

Abgeordneter Karl Donabauer (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Mitglieder der Bundesregierung! Meine Damen und Herren! Hohes Haus! Wir beraten eine ungemein schwierige Materie. Ich denke, dass die Problematik dahin gehend zu sehen ist, dass in Wirklichkeit viele nicht erkennen oder nicht erkennen wollen, was letzten Endes in diesem Land seit Jahrzehnten an sozialpolitischen Leistungen aufgebaut und erbracht wird.

Ein Land mit einer Sozialquote von 29,7 Prozent des Bruttoinlandsproduktes braucht keinen Vergleich zu scheuen, egal wohin man schaut. Wir sollen doch endlich einmal Freude haben und auf all das stolz sein, was wir gemacht haben. Es verdient auch keine Partei, dass sie ständig so hingestellt wird, als hätte sie zu wenig gemacht. Jeder hat das Seinige gemacht, nur unterschiedlich. Diese Bundesregierung macht natür­lich – genauso wie andere – Nachjustierungsprozesse, die wichtig sind, heute und hier zum Bundespflegegesetz. Ich möchte ausdrücklich die zwei Ministerien loben, die die­se sicherlich schwierige Materie, die im vergangenen Sommer – aus welchem Grund auch immer – zu diskutieren begonnen wurde, bewältigt haben: zum einen das Bun­desministerium für Wirtschaft und Arbeit und zum anderen natürlich das Bundesmi­nisterium für Soziales und Konsumentenschutz. Das, was sie hier vorgelegt haben, ist korrekt.

Da wird man natürlich noch das eine oder andere nachbessern müssen, die Erfahrung wird es uns zeigen, aber insgesamt, glaube ich, begegnen wir dieser schwierigen Materie mit ganz guten Vorgaben. Zu meinen, das alles wäre nichts, das alles sei schlecht – bitte rufen wir uns einige Zahlen in Erinnerung: Wir haben heute 285 000 Menschen, die Pflegegeld beziehen, vom Bundespflegegeld her gesehen. Wir wenden dafür 1,6 Milliarden € auf. Das ist doch eine wahrlich gute Summe, das wird aus dem Steuertopf bezahlt. Wir haben hier eine Regelung wie kein anderes Land, ohne Vorleistung der Bürger. Es geht jetzt darum, Menschen, die nicht nur Pflege, son­dern vor allem Betreuung brauchen, auch Unterstützung zu geben.

Da geht es nicht nur um alte Leute, da geht es auch um junge Leute. Da geht es um die, die in einer besonderen Lebenssituation sind, eben auch deshalb, weil uns oft die Familienstrukturen fehlen, weil oft auch die Freiwilligkeit und die Unterstützung anderer Bürgerschaften nicht mehr vorhanden sind und wir deshalb schauen müssen, wie wir hier engagiert helfen können.

Mit diesem Gesetz geben wir denen, die selbständige oder angestellte Betreuungsar­beit verrichten, einen maßvollen Zuschuss. Ich glaube, dass wir in der Situation doch etwas zufriedener sein sollten. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)

Wenn einige Bundesländer hier Sonderregelungen haben, dann brauchen wir diese Bundesländer nicht zu verurteilen. Das ist ihre freiwillige Entscheidung. Aufgrund des Föderalismus dürfen sie das tun. Ich hoffe, dass man hier im Rahmen der Finanzaus­gleichsverhandlungen auch eine bessere Abgleichung findet. Das wäre wünschens­wert.

Frau Staatssekretär! Herr Bundesminister! So möchte ich grundsätzlich meinen, dass Sie mit dieser Regelung nicht nur vor das Parlament treten können und die Zustim­mung bekommen werden, sondern dass Sie auch vor die Bürgerschaften treten kön­nen.

Da Frau Kollegin Haidlmayr heute noch einmal zur Tätigkeit des Behindertenanwaltes Stellung genommen hat, darf ich sagen: Jawohl, wir haben das im Ausschuss sehr kor-


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll27. Sitzung / Seite 88

rekt behandelt, und wir legen Wert darauf, dass dieser Bericht eigenständig dem Minis­ter vorgelegt und somit auch der Öffentlichkeit präsentiert wird, weil es uns ein Anlie­gen ist, zu wissen, wie das Leben, die Situation und die Befindlichkeit vieler Behinder­ter in diesem Land ist. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)

11.41


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Neubauer. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 6 Minuten. – Bitte.

 


11.41.46

Abgeordneter Werner Neubauer (FPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren auf der Regierungsbank! Gestatten Sie mir, dass ich eingangs auf die Situation in meiner Heimatstadt Linz eingehe, die wirklich eine soziale Vorbildstadt ist. (Demonstrativer Beifall bei Abgeordneten der SPÖ. – Ruf bei der SPÖ: Danke!)

Wir haben vom Bruttoinlandsprodukt her gerechnet wirklich den höchsten Anteil aller Landeshauptstädte, dennoch kann es uns nicht gelingen, alle Probleme dieses Landes auch in Linz zu lösen. Was meine ich damit? – Wir haben in Linz zum Beispiel ein sogenanntes Linz-Ticket. Dieses Linz-Ticket erhalten Menschen, die nicht mehr als 1 000 € im Monat Einkommen haben.

Was heißt das weiter? – Das heißt, dass alle Menschen, die darunter fallen, vergüns­tigte Tarife im städtischen Bereich haben – bei öffentlichen Nahverkehrsmitteln, bei der Nutzung öffentlicher Einrichtungen und mehr.

Was heißt das aber weiter? – Das heißt, dass wir jetzt einmal gesehen haben, wie viele Menschen in dieser Stadt dieses Angebot annehmen. Von den zirka 185 000 Ein­wohnern, die Linz derzeit hat, haben 65 000, meine sehr geehrten Damen und Herren, dieses Angebot mittlerweile wahrgenommen! Können Sie sich vorstellen, was das heißt? – Das heißt, dass mehr als ein Drittel der Linzer Bevölkerung weniger als 1 000 € Einkommen hat. Wenn man das auf Österreich hochrechnet, dann kann man sich vorstellen, wie viele Menschen in diesem Land mit einem Einkommen leben müs­sen, das in der heutigen Zeit eigentlich nicht mehr menschenwürdig und den Anforde­rungen unserer Zeit entsprechend ist.

Wir haben nicht nur 65 000 Menschen, deren Einkommen unter 1 000 € liegt, sondern wir haben im Sozialbereich gleichzeitig auch 102 000 Übernachtungen im Obdachlo­senasyl in Linz. Der Bürgermeister hat bei der Vorstellung der Landeshauptstadt Linz als Kulturhauptstadt 2009 diese Zahlen selbst genannt, ich kann sie deshalb gerne wiederholen: 102 000 Übernachtungen für Obdachlose in Linz – in einem Jahr!

Meine sehr geehrten Damen und Herren, worum es mir jetzt geht und wozu ich über­leiten möchte, ist: Der Rechnungshof hat festgestellt, dass bei dem vorgelegten Pfle­gemodell 300 Millionen € fehlen. Herr Bundesminister, ich habe Sie schon mehrfach gefragt, wie Sie dieses Geld aufbringen wollen. Sie haben mir diese Frage nicht beant­worten können oder wollen. Sie haben für Ihr Modell, das Sie heute hier zur Beschluss­fassung vorgelegt haben, 60 bis 70 Millionen € veranschlagt.

Ich gebe Frau Kollegin Haidlmayr wirklich vollinhaltlich recht: Eine Sicherheit, Frau Kol­legin Lapp, ist dieser Vorschlag nicht! Das müssen wir uns schon ganz klar eingeste­hen. Eine Sicherheit kann es für dieses Modell in der Pflege nicht geben. Es ist so, dass es bei dem vorgelegten Modell wirkliche Schwachstellen gibt und es eigentlich ein Fortpfuschen der bisherigen Ergebnisse ist und eine Verlängerung dieser Gedanken­periode, wenn Sie so wollen, bis 30. Dezember erfordert.

Wir haben Ihnen ein Modell vorgeschlagen, meine sehr geehrten Damen und Herren. Wir haben gesagt: Haben wir doch den Mut, nehmen wir das dänische Modell in An­griff! Machen wir eine Verankerung der Pflege in der Verfassung! Gleichen wir den


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll27. Sitzung / Seite 89

Pflegebereich mit 18 Prozent an – das ist nämlich der Verlust, dessen Ausgleich seit der letzten Erhöhung von 1995 bis heute hier tatsächlich erforderlich wäre –, und erhö­hen wir den Anteil des Bruttoinlandsproduktes von 1,1 Prozent auf 2 Prozent! Das wäre eine Erhöhung von 0,9 Prozent.

Mit diesem Projekt hätten wir die Garantie und auch die Sicherheit, meine sehr geehr­ten Damen und Herren – da sind wir nämlich wieder bei der Sicherheit, und die Men­schen in diesem Land haben es auch verdient, dass sie sicher sein können –, dass diese Pflege verankert ist und auch im nächsten Jahr und darüber hinaus wirklich ge­währleistet ist. Dann hätten wir ein Modell, auf das wir stolz sein könnten, und wir brauchten nicht jedes Jahr darüber nachzudenken, was die Menschen in diesem Land nächstes Jahr erwartet.

Ich habe mir die Sendung „Help TV“ angesehen, in der der Herr Bundesminister dan­kenswerterweise auch zugegen war, obwohl er vorher gerade vom Herrn Landeshaupt­mann Pröll ziemlich schlimm behandelt worden war. (Zwischenruf der Abg. Pfeffer.) Er hat die Gelegenheit wahrgenommen und sich dort der Diskussion gestellt. (Abg. Kö­nigsberger-Ludwig: Das tut man nicht!)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, wenn man gesehen hat, welche Angst diese Menschen dort hatten – mit Tränen in den Augen haben sie sich an den Herrn Bundes­minister gewendet und haben ihn förmlich angefleht, er möge im Bereich der Pflege wirklich durchgreifen und Sicherheit schaffen –, dann ist einem schon klar, was die Menschen dieses Landes wirklich bewegt. Ich ersuche Sie an dieser Stelle wirklich, Herr Bundesminister: Haben Sie den Mut, machen Sie Gebrauch von einem vorliegen­den Modell, das Fachexperten durchgerechnet haben! Machen Sie Gebrauch von die­sem dänischen Modell, dann haben wir wirklich Sicherheit für die nächsten 25 Jahre. Das haben sich die Menschen in diesem Land wirklich verdient. (Beifall bei der FPÖ.)

11.48


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Königsberger-Ludwig. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 3 Minuten. – Bitte.

 


11.48.11

Abgeordnete Ulrike Königsberger-Ludwig (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Minister! Kolleginnen und Kollegen des Hohen Hauses! Ich bin froh darüber, dass wir heute hier im Parlament noch einmal über das Bundespflege- und Betreuungsgesetz sprechen. Ich sehe es nicht so wie Kollege Öllinger, dass es schade ist, zwei Tage, nachdem das Gesetz in Kraft getreten ist, wieder darüber zu sprechen, denn mit dem heutigen Be­schluss werden eindeutige Verbesserungen im Bereich Pflege und Betreuung erreicht werden.

Es ist schon oft angesprochen worden: Die Pflegestufen 3 und 4 werden auch in das Fördermodell einbezogen. Selbständige BetreuerInnen werden auch in das Fördermo­dell einbezogen. Vor allem aber ist es eine wesentliche Verbesserung, dass ab 1. Juli eine legale 24-Stunden-Betreuung zu Hause möglich ist.

Geschätzte Kolleginnen und Kollegen, wir wissen, dass das nur ein erster Schritt sein kann – ein erster Schritt, aber in die richtige Richtung, wie auch Bundesminister Bu­chinger immer sagt. Wenn man dem Minister aufmerksam zuhört, dann weiß man auch, dass Bundesminister Buchinger genau das immer anspricht: Die 24-Stunden-Be­treuung ist ein kleiner Bestandteil des großen Pflegekomplexes, und man muss noch sehr viele Themen ansprechen.

Natürlich muss man auch über Finanzierungsmodelle sprechen. Man muss auch über die Qualitätssicherung im Bereich der Pflege und Betreuung sprechen, und man muss auch über eine Ausbildungsoffensive sprechen. Da gebe ich dem Kollegen Hofer hun-


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll27. Sitzung / Seite 90

dertprozentig recht. Aber – und das macht mich froh – Bundesminister Buchinger ist ja der Garant dafür, dass mit dem heutigen Beschluss die Debatte nicht beendet ist, son­dern dass wir weiterdebattieren werden, dass wir weiterdiskutieren werden, weil es auch unser Minister als eine der größten sozialpolitischen Herausforderungen der Zu­kunft sieht, dass man tatsächlich Modelle findet, die für die Zukunft eine tragfähige Lö­sung sein werden.

Unser Minister Buchinger scheut sich auch nicht davor, neue Modelle der Finanzierung anzudenken, auch sehr umstrittene Modelle; er bringt ja auch immer wieder die Vermö­gensteuer ins Spiel. Auch dafür bin ich sehr dankbar, weil ich davon überzeugt bin, dass man über neue Finanzierungsmodelle nachdenken muss.

Im Bereich der Pflege und Betreuung wird man eben nicht allein mit der 24-Stunden-Betreuung auskommen. Wir müssen auch über Tagesbetreuung nachdenken, über Kurzzeitpflege, natürlich auch über die Pflegeheime und vor allem über die personelle Ausstattung in unseren Pflegeheimen. Auch da müssen wir in der Zukunft noch viel ar­beiten.

Ich möchte noch ein Thema ansprechen, weil es heute oft angesprochen worden ist: die Vermögensgrenze. Über diese Vermögensgrenze kann man denken, wie man will. Man kann natürlich auch darüber diskutieren, ob sie gut ist, ob sie schlecht ist, aber man kann vor allem eines nicht: Man kann Bundesminister Buchinger nicht vorwerfen, dass er diese Vermögensgrenze erfunden hat. Gerade in meinem Bundesland, in Nie­derösterreich, wo es wirklich keine schönen Inserate in den Zeitungen gegeben hat, ist diese Vermögensgrenze seit vielen Jahrzehnten tagtäglich auf der Tagesordnung. So­bald ein zu pflegender Mensch in ein Pflegeheim kommt, wird die Vermögensgrenze greifbar beziehungsweise schlagend.

Niederösterreich stellt Regressansprüche an die Nachkommen. Dort müssen die Kin­der, die Töchter und die Söhne, Beiträge für die Pflegeheime leisten und das Land Nie­derösterreich verpfändet sofort die Liegenschaft, sobald ein zu pflegender Mensch in ein Heim eingeliefert wird. Also: keine Erfindung von Bundesminister Buchinger.

Ganz zum Schluss möchte ich allen Menschen, die in Pflegeberufen tätig sind, und auch jenen Menschen, die ihre Angehörigen pflegen, danken, denn ich denke, das ist ein wirklich unverzichtbarer und ganz wertvoller Beitrag für die Menschen im Alter. (Beifall bei der SPÖ.)

11.51


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dolinschek. 3 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

 


11.52.03

Abgeordneter Sigisbert Dolinschek (BZÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr ge­ehrter Herr Bundesminister! Der Pflegenotstand, der ja in der Vergangenheit nur her­beigeredet worden ist ... (Zwischenrufe.) Das war vor der Nationalratswahl. Er ist dann herbeigeredet worden. (Ironische Heiterkeit bei der SPÖ. – Abg. Öllinger: Geh bitte!)

Herr Kollege Öllinger, wie erklären Sie sich dann Folgendes? – Im Themenspiegel der Parlamentsdirektion steht zur Pflege: Herr Bundesminister Buchinger! Waren Sie mit dem bisherigen System zufrieden oder frustriert? – Antwort: Die Zustände in Öster­reich, was Pflege und Betreuung betrifft, sind grundsätzlich vorbildlich. Jetzt machen wir nur eine Verbesserung. – Zitatende.

Ich wünsche Ihnen das, Herr Bundesminister, denn für Verbesserungen sind wir immer zu haben. Das sagt eines aus, nämlich dass wir in der Vergangenheit gut in diesem Bereich gearbeitet haben, dass uns die Problematik sehr wohl bekannt ist. Wir haben auch immer wieder darauf aufmerksam gemacht, vor allem Frau Bundesministerin


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll27. Sitzung / Seite 91

Haubner in ihrer Zeit als Sozialministerin, dass wir mehr Geld für die Pflege in die Hand nehmen werden müssen, weil eben die Lebenserwartung gestiegen ist, es einen grö­ßeren Bedarf geben wird. 85 Prozent der Menschen werden zu Hause gepflegt, Herr Bundesminister; wir kennen die Zahlen, wir brauchen sie nicht immer wieder zu wieder­holen.

Es ist einiges in diesem Bereich zu tun. Ich hoffe, ich wünsche Ihnen auch ... Ich be­neide Sie nicht um die jetzige Diskussion über die Vermögensgrenze, die hier geführt wird, weil natürlich unterschiedliche Dinge in den Ländern unterschiedlich geregelt sind. Was mich ein bisschen frustriert und was eigentlich ein Armutszeugnis für diese Bundesregierung ist, ist, dass auch in diesem Bereich, wo es sehr bedauerlich ist, einer dem anderen keinen Erfolg gönnt. Vor allem da sollte die Bundesregierung zu­sammenarbeiten und nicht einen Konflikt auf dem Rücken der Pflegebedürftigen aus­tragen.

Dass dieses System mit der Vermögensgrenze auch gewisse Schwachstellen, die ich hier schon angesprochen habe, hat, dass nämlich Betroffene oft zuerst zu einem Sozi­alfall werden müssen, bevor sie überhaupt eine Unterstützung erhalten, ist meiner Meinung nach sehr bedauerlich wie diese 5 000-€-Grenze bei Sparbüchern, bei Bar­vermögen und so weiter. Man erhält erst dann eine Unterstützung, wenn man praktisch am Existenzminimum ist.

Der zweite heikle Punkt sind die Richtlinien über die Einkommensgrenze, Herr Bundes­minister. Wenn jemand einen Angehörigen pflegt, dann muss er selbst diesen Antrag stellen und darf nicht mehr als 2 500 € netto verdienen.

Sie haben gesagt, diese Regelung mit der Vermögensgrenze sei nichts Neues. Ich sage aber: Man sollte das ganz einfach ausklammern, diesen Wirrwarr entwirren und nicht die Pflegebedürftigen oder deren Angehörigen „aussackeln“.

Die Rechtssicherheit in diesem Bereich ist nicht gegeben. Das ist ebenfalls sehr be­dauerlich. Ich hoffe, dass wir hier zu einer Lösung kommen, denn wir brauchen eine einmalige Erhöhung des Pflegegeldes um 10 Prozent. Wir wollten das in der letzten Gesetzgebungsperiode valorisieren, unser Koalitionspartner wollte jedoch nicht mitge­hen. (Zwischenruf des Abg. Schopf.) – Setzen Sie sich doch durch! Unser Koalitions­partner wollte damals nicht mitgehen. Wir wollten das machen.

Ich wünsche Ihnen hier viel Glück, dass das klappt. Eine dauerhafte Valorisierung wäre auf jeden Fall notwendig, Herr Kollege. Auch die Einführung eines zweckgebundenen Pflegeschecks zur Unterstützung der Pflege zu Hause wäre notwendig – der Ausbau der Vorsorge, der mobilen Dienste und der teilstationären Einrichtungen ebenfalls. Vor allem auch die Unterstützung der Hilfsorganisationen und der pflegenden Angehörigen wäre ein Gebot der Stunde. Das gehört ganz einfach gemacht.

Zu den Ausführungen von Kollegin Haidlmayr möchte ich noch kurz etwas sagen, und zwar, was den Behindertenanwalt betrifft. Ich bin sehr froh darüber, dass es uns in der letzten Gesetzgebungsperiode gelungen ist, einen Behindertenanwalt einzurichten, ge­nauso wie mit 1. Jänner 2006 das Behindertengleichstellungsgesetz in Kraft getreten ist. Der Behindertenanwalt, Mag. Herbert Haupt, leistet ausgezeichnete Arbeit. Es ist jetzt auch geregelt – es gibt einen Vier-Parteien-Antrag dazu –, dass die Tätigkeit des Behindertenanwaltes auch Inhalt der Sozialberichte sein wird, die alle zwei Jahre vor­gelegt werden. Dann können Sie darüber nachlesen, welche Bedeutung der Behinder­tenanwalt hat, worauf er von Menschen mit Behinderung angesprochen wird und wie den Leuten aus der Erfahrung in der Vergangenheit in Zukunft geholfen werden kann. (Beifall beim BZÖ.)

11.57



Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll27. Sitzung / Seite 92

Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Dr. Karl. Sie haben sich 3 Minuten Redezeit vorgenommen. – Bitte, Frau Abgeordnete.

 


11.57.22

Abgeordnete Mag. Dr. Beatrix Karl (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr ge­ehrter Herr Bundesminister! Hohes Haus! Nicht nur Kollege Öllinger hat Ihr Inserat be­merkt, sondern auch ich habe es mit großem Interesse und auch mit großer Verwunde­rung gelesen. (Die Rednerin hält ein Zeitungsinserat in die Höhe.)

Was mich dabei verwundert hat, war, dass Sie bei der selbständigen Leistungserbrin­gung von Betreuungstätigkeit nur von Werkverträgen ausgehen. Wenn Sie sich arbeits­rechtlich hätten beraten lassen, wäre Ihnen wahrscheinlich gesagt worden, dass es sich dabei in der Regel um freie Dienstverträge handeln wird und nicht um Werkver­träge, weil es sich nämlich um Dauerschuldverhältnisse und nicht um Zielschuldver­hältnisse handeln wird.

Sozialversicherungsrechtlich und steuerrechtlich macht es keinen großen Unterschied. Wir haben zwar im ASVG den Sozialversicherungstatbestand der Pflichtversicherung für die arbeitnehmerähnlichen freien Dienstnehmer, allerdings gelangt diese Pflichtver­sicherung nicht zur Anwendung, wenn die Dienstleistung für Private oder auf der Grundlage eines Gewerbescheines erbracht wird.

Das heißt, sowohl dann, wenn die Tätigkeit auf der Grundlage eines Gewerbescheines, als auch dann, wenn diese ohne Gewerbeschein erbracht wird, besteht auf jeden Fall eine Pflichtversicherung nach dem Gewerblichen Sozialversicherungsgesetz – sei es als gewerblich Selbständiger oder als sogenannter neuer Selbständiger.

Der Unterschied besteht im Arbeitsrecht. Auf freie Dienstverträge gelangt zwar grund­sätzlich das Arbeitsrecht nicht zur Anwendung, es gelangen allerdings jene arbeits­rechtlichen Regelungen zur Anwendung, die nicht auf die persönliche Abhängigkeit des Arbeitnehmers abstellen.

Was bedeutet das konkret für die Betroffenen? – Das bedeutet etwa, dass im Falle einer Kündigung die Kündigungsfristen und die Kündigungstermine des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuches einzuhalten sind oder dass im Falle einer unbegründeten vorzeitigen Auflösung aus wichtigem Grund eine Kündigungsentschädigung anfällt. Es macht somit sehr wohl einen Unterschied, ob man von einem freien Dienstvertrag oder von einem Werkvertrag spricht.

Ich möchte aber auch noch einen weiteren Aspekt der von Ihnen hier angepriesenen Förderung ansprechen. Es ergibt sich sowohl aus Ihren Richtlinien zur Unterstützung der 24-Stunden-Betreuung als auch aus § 21b des Bundespflegegeldgesetzes, dass kein Rechtsanspruch auf diese Förderung besteht. In den Richtlinien ist vorgesehen, dass die Entscheidung des Bundessozialamtes vom Sozialministerium auf Rechtmä­ßigkeit und Zweckmäßigkeit überprüft werden kann. Es ist eine bloße Kann-Bestim­mung. Außerdem ist diese Kann-Bestimmung für die Rückforderung der Zuwendung durch das Bundessozialamt nicht vorgesehen. Gegen die Rückforderung durch das Bundessozialamt kann man das Sozialministerium somit nicht anrufen.

Erlauben Sie mir abschließend noch einen kurzen Hinweis zum Entschließungsantrag der Abgeordneten Hofer, Belakowitsch-Jenewein. Es geht darin unter anderem darum, dass der Pflegeanspruch verfassungsrechtlich abgesichert werden soll. Ich möchte daran erinnern, dass wir in der österreichischen Verfassung keine sozialen Grundrech­te haben. Wir haben liberale Grundrechte, zum Beispiel Eigentumsrecht, Erwerbsfrei­heit. Mit den sozialen Grundrechten in Form von Leistungsansprüchen könnte das Pro­blem auftreten, dass sie zu gewissen liberalen Grundrechten in Widerspruch treten, wie etwa zum Eigentumsrecht. Zu beachten ist auch, dass sie sich nur unter wesentlich


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll27. Sitzung / Seite 93

größeren Schwierigkeiten durch den Verfassungsgerichtshof judizieren lassen. – Dan­ke. (Beifall bei der ÖVP.)

12.01


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Grünewald. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 5 Minuten. – Bitte.

 


12.01.10

Abgeordneter Dr. Kurt Grünewald (Grüne): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Hohes Haus! Sehr geehrter Herr Bundesminister, ich würde empfehlen – um die Güte oder Wahrhaftigkeit Ihrer Inserate beurteilen zu können –, einmal den Versuch zu starten, unseren Standort und damit den Blickwinkel zu wechseln. Überlegen wir einmal, wie die ganze Sache und Debatte von der Situation der Betroffenen ausschaut!

Sie hören – insbesondere jene von der ÖVP, etwas weniger jene von den Sozialdemo­kraten –, dass der Umstand, dass der Anteil älterer und alter Personen an der Gesamt­bevölkerung immer mehr zunimmt, fast apokalyptische Horrorvisionen einer Unfinan­zierbarkeit auslöst – nicht nur im Pflegebereich, sondern auch im Gesundheits- und im Sozialbereich, speziell bei Pensionen.

Was geht da in alten Menschen vor, wenn sie diese Diskussion verfolgen? Fühlen sie sich da angenommen? Fühlen sie sich wertgeschätzt? Fühlen sie sich im wahrsten Sinne des Wortes versichert oder aufgehoben? Oder erleben sie sich vielmehr als Be­drohung, als Gefahr für den Staat und als Belastung für andere? Das ist wahrlich kein tolles Gefühl! Dann noch zu sagen, das sei ein Schritt, noch dazu in die richtige Rich­tung, ist, glaube ich, schon etwas herablassend, um nicht zu sagen, völlig verkehrt; oder man hat den falschen Kompass und sieht die Richtung nicht, in die alles läuft.

Schauen wir uns an, für wie viele Personen Ihre nun angebotene Lösung überhaupt zum Tragen kommt! Es gibt in etwa 400 000 Pflegegeldbezieherinnen und -bezieher. Zirka 20 000 davon bedürfen einer 24-Stunden-Betreuung plus Pflege. Das sind zirka 5 Prozent, und für diese 5 Prozent bieten Sie eine Lösung an, wobei sich wahrschein­lich wieder nur das oberste Fünftel dieser Leute diese Betreuung wird leisten können.

Wenn Sie sagen, dass die Kosten dafür auf etwa 100 bis 110 Millionen € berechnet werden und es verdammt schwer und mit den Ländern sehr mühsam sein wird, dieses Geld aufzutreiben, dann rufe ich Ihnen in Erinnerung, dass für 2007 prospektiv Einnah­men durch die Erbschaftsteuer von 170 Millionen errechnet wurden. Jetzt frage ich Sie: Haben Sie sich nicht gefragt, warum man auf diese 170 Millionen verzichten und sie nicht zielgerichtet verwenden will?

Es ist auch aus einem anderen Grund eine Lösung für Wenige: Sie wissen wahrschein­lich so gut wie ich, dass Angehörige der sogenannten Unterschicht bereits im Alter von 45 Jahren jene Häufigkeit und Intensität von Behinderungen aufweisen, wie die soge­nannte Oberschicht – hören Sie zu! – im Alter von 75 Jahren. Das heißt, nicht das Alter ist das Problem, sondern die soziale Ungleichheit.

Die Mehrzahl aller Expertinnen und Experten sagen, dass sich diese Schere der Un­gleichheit in Krankheit, Behinderung, Pflege und Tod weiter öffnet, sich in den letzten Jahren unter dieser Politik weiter geöffnet hat. Doch Sie tragen nichts dazu bei, dass sich diese Schere wieder schließt.

Wenn man schaut, was Ihre Lösungsvorschläge sind, dann sieht man errechnete Mehrkosten für Betreuung von bis zu 3 500 € – im günstigsten Fall –, bei selbständiger Tätigkeit vielleicht von 1 500 bis 2 000 € . Da trifft es die zu Pflegenden oder ihre Ange­hörigen mit zusätzlich notwendigen Geldleistungen, die deutlich über dem österreichi­schen Durchschnittseinkommen liegen! Was sagen Sie dazu? Ist das eine soziale Lö­sung?


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll27. Sitzung / Seite 94

Ich erinnere mich noch gut daran, dass an der Klinik, wo ich einmal eine Frauenstation geleitet habe, Frauen gelegen sind, die ihren Vater, ihren Schwiegervater und dann noch ihren Gatten betreut und gepflegt haben. Ich sage Ihnen: Sie waren ausgemer­gelt, sie waren körperlich und psychisch am Ende. Diese Frauen haben der Republik Österreich, den Ländern und den Gemeinden monatlich Millionen Euro erspart, weil sie Tätigkeiten übernommen haben, für die die öffentliche Hand nichts übrig hatte. Es ist kein Geld mehr da, um ihre Angehörigen in Teilzeitpflege zu schicken, wenn sie auf Urlaub gehen möchten, um sie zu beraten und Burn-out-Hilfe zu leisten. Nichts ist da! 90 Prozent dieser Frauen verfügen über keine eigene Pension und über kein eigenes Einkommen.

Nichts ist für sie da, weil bei dieser minimalistischen Lösung für alle anderen 380 000 im eigenen Wohnverband zu Pflegenden kein Geld mehr bleibt. Wenn Sie meinen, dass Leute, die 128 Stunden pflegen – und auch betreuen, muss ich korrekterweise sagen –, das optimal machen können, dann sage ich Ihnen: Die werden auch die Ner­ven wegschmeißen. Betreuen Sie 128 Stunden eine demente Person, eine sehr auf­wendige Person sozusagen, die im Alter natürlich ihre Eigenheiten entwickelt hat und nicht jede Stunde Dankbarkeit und Großmut entwickelt!

Was wird dann passieren? – Wollen wir wirklich, dass betreuende Personen wieder mit den Nerven so am Ende sind, dass die zu Betreuenden wieder darunter leiden und ein Skandal nach dem anderen entsteht? Ich glaube, es hat keinen Sinn, Probleme zu negieren. Es hat auch keinen Sinn, manche zu beschönigen. Wenn Schüssel recht hat und es keinen Pflegenotstand gibt, dann hat er auch damit recht, dass er heute nicht hier sitzt. (Abg. Dr. Einem: Stimmt, er sitzt nicht hier!) Aber er sollte sich das anhören, um an besseren Lösungen zu arbeiten, und sollte Ihnen (in Richtung SPÖ), die Sie bessere Gedanken haben mögen – und da bin ich heute sehr freundlich und liebens­würdig zu Ihnen –, sozusagen nicht immer Prügel vor die Füße werfen. (Beifall bei den Grünen.)

12.07


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dobnigg. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 3 Minuten. – Bitte.

 


12.07.36

Abgeordneter Karl Dobnigg (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Frau Staatssekretärin! Werte Kolleginnen! Werte Kollegen! Als Seniorensprecher der SPÖ möchte ich zur neuen Regelung der 24-Stunden-Betreuung pflegebedürftiger Men­schen, die ja überwiegend Pensionistinnen und Pensionisten sind, Stellung nehmen.

Ich bin wirklich sehr froh und dankbar, dass die ÖVP letztendlich ihren langen Wider­stand aufgegeben (Abg. Öllinger: Nein, die ÖVP hat sich durchgesetzt!) und dem ur­sprünglichen SPÖ-Vorschlag nun zugestimmt hat, die Pflegestufen 3 und 4 in das neue Modell einzubeziehen. (Abg. Prinz: Jetzt haben Sie aber schon etwas verwechselt, Herr Kollege! Bei der Wahrheit bleiben!) Durch das erfolgreiche Überwinden dieser Blockade konnten nun auch die entsprechenden finanziellen Mittel zur Verfügung ge­stellt werden. (Weitere Zwischenrufe bei der ÖVP sowie des Abg. Öllinger.) – Nein, schauen Sie sich die Protokolle und die ersten Aussagen unseres Sozialministers an!

Mir persönlich tut es – das gebe ich zu – natürlich sehr leid, dass wir aufgrund realpoli­tischer Zwänge und Einschränkungen die Forderungen nach einer sofortigen Valorisie­rung des Pflegegeldes und nach einer Erhöhung des BIP-Anteils an den Ausgaben für die Pflege von derzeit 1,1 Prozent auf 2 Prozent noch nicht erfüllen können. Dafür fehlt derzeit leider noch der finanzielle Spielraum im Bundesbudget, aber auch in den Bud­gets der Bundesländer. Mittel- und langfristig werden wir allein schon aufgrund der Ent-


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll27. Sitzung / Seite 95

wicklung der Alterspyramide nicht daran vorbeikommen, mehr Geld für eine immer äl­ter und pflegebedürftiger werdende Gesellschaft in die Hand zu nehmen.

Die jetzigen Neuregelungen sind daher aktuell dringend notwendige Schritte, denen aber auf weiterem Weg natürlich noch viele weitere Schritte werden folgen müssen. Jetzt ist es doch einmal wichtig, dass die Pflege daheim legal, leistbarer und qualitäts­gesichert wird. Die Finanzierung ist nun gesichert, denn im laufenden Jahr übernimmt der Bund die gesamten Kosten für die Förderung. Danach sollten sich die Länder na­türlich entsprechend beteiligen (Abg. Öllinger: Nur zu einem kleinen Teil!); das gehört auch entsprechend in den anstehenden Finanzausgleichsverhandlungen abgesichert.

Es wird nun – neben den Senioren- und Pflegeheimen und der mobilen Betreuung – le­gale und leistbare Betreuung daheim als dritte Säule in der Pflegelandschaft verankert. Vor allem Bundesminister Buchinger hat nun in nur fünf Monaten ein Problem gelöst, bei dem die alte Regierung sieben Jahre lang die Augen verschlossen und damit eine Lösung verschleppt und verhindert hat.

Die neu eingeführte Vermögensgrenze ist eine Forderung der Länder. Wir von Seiten der SPÖ können uns eine Erhöhung, aber auch eine Abschaffung der Vermögensgren­ze vorstellen, aber dies kann natürlich nur in Abstimmung mit den Ländern erfolgen. Besonders wichtig bei der Vermögensgrenze ist, dass ein selbstbewohntes Eigenheim nicht als Vermögen herangezogen wird. Das muss man den Menschen auch sagen, man sollte sie nicht verunsichern. Ich meine, Kritik sollte man auch mit entsprechen­dem Augenmaß formulieren.

Werte Kolleginnen! Werte Kollegen! Es ist ein erster wichtiger Schritt in die richtige Richtung, aber natürlich noch keine finale, keine endgültige Lösung. In den nächsten Jahren wird daher noch vieles zu tun und zu verbessern sein. Aber nach der Einigung bei der 24-Stunden-Betreuung werden wir mit dem Ausbau teilstationärer Einrichtun­gen und der Ausweitung der Kurzzeitpflege selbstverständlich weitere Maßnahmen setzen müssen. Wir von Seiten der SPÖ-Fraktion werden dabei sehr intensiv mitarbei­ten und Sie, Herr Bundesminister, natürlich größtmöglich unterstützen. (Beifall bei der SPÖ.)

12.11


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dr. Huainigg. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 3 Minuten. – Bitte, Herr Abgeordneter.

 


12.11.07

Abgeordneter Dr. Franz-Joseph Huainigg (ÖVP): Frau Präsidentin! Herr Minister! Wir werden heute wesentliche Verbesserungen beschließen, und ich möchte auch dar­an erinnern, dass während des letzten Plenums, als wir diese Vorschläge von Vize­kanzler Molterer vorstellten, noch sehr unterschiedliche Meinungen darüber herrsch­ten. Aber ich glaube, dass die Amnestieverlängerung, die Fördermöglichkeit ab der Pflegestufe 3 und die Förderung von selbständiger Pflegetätigkeit sehr wichtige Ver­besserungsvorschläge darstellen und hier ein wesentlicher Schritt zur Lösung der Pfle­gethematik geboten wird.

Ein Problem sehe ich mit der Vermögensverwertung. Man kann die Pflege in einem Heim nicht mit der Pflege zu Hause vergleichen. Wer in einem Heim lebt, für den sorgt die öffentliche Hand, wer zu Hause lebt, der muss selbst vorsorgen, der muss Rück­lagen bilden für die Miete, für eventuelle Vorfälle in der Wohnung, und er muss auch für die Pflege aufkommen, denn die Förderung beträgt nur einen Teil des tatsächlichen Pflegeaufwandes. Ich glaube, ein Vergleich kann da nicht gezogen werden.


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll27. Sitzung / Seite 96

Es gibt schon Länder, wie Niederösterreich und Vorarlberg, die Initiativen gesetzt ha­ben, und ich hoffe, dass auch die übrigen Bundesländer hier im Sinne der Betroffenen noch Vorkehrungen treffen werden. Die Bundesländer haben sich hier ihrer Verantwor­tung zu stellen. Es kann nicht sein, dass im Kompetenzbereich des Bundeslandes nur der Bund finanziert. Ich hoffe, dass es im Zuge der vorgezogenen Finanzausgleichs­verhandlungen da zu einem sinnvollen Ergebnis für die betroffenen Menschen kommt.

Ich habe mir den Mustervertrag zur neuen Betreuungsregelung von der Internetseite des BMSK heruntergeladen. Dieser zeigt, wie praxisfremd die derzeitige gesetzliche Lage in der Trennung zwischen Betreuung und Pflege ist. Der Betreuer darf dem zu Pflegenden zwar zum Beispiel das Gesicht waschen, aber nicht die Hände oder die Füße oder gar den Brustkorb. Dazu muss die diplomierte Krankenschwester anrücken. Der Betreuer darf ihm auch nicht die Zähne putzen; auch das ist eine Pflegetätigkeit. Der Betreuer darf zwar das Essen zubereiten und mundgerecht herrichten, aber er darf ihm das Essen nicht geben, dafür muss ebenfalls die diplomierte Fachkraft anrücken. – Ich glaube, dass diese Trennung zwischen Pflege und Betreuung nicht immer sinnvoll ist und dass es hier einen Regelungsbedarf gibt.

Es sollen sich auch die Gewerkschaftsvertreter der einzelnen Berufsgruppen zusam­mensetzen und im Sinne behinderter Menschen Rahmenbedingungen dafür schaffen, um die ganzheitliche Betreuung und Pflege zu Hause zu ermöglichen. – Danke. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten von SPÖ und Grünen.)

12.16


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesminister Dr. Buchinger. Seine Redezeit soll 20 Minuten nicht überschreiten. – Bitte, Herr Minister.

 


12.16.22

Bundesminister für Soziales und Konsumentenschutz Dr. Erwin Buchinger: Sehr geschätzte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten im Hohen Haus! Ich bedanke mich vorerst für die erneute breite Diskussion zum Pfle­gethema, weil ich immer wieder etwas wiederholen kann, von dem ich überzeugt bin, nämlich dass das Thema „Pflege und Betreuung“ die neue große soziale Herausforde­rung für unser Land, für die soziale Sicherheit in unserem Land und vor allem für die Bürger und Bürgerinnen in diesem Land darstellt.

Wenn wir auch mit den neuen gesetzlichen Regelungen, die wir heute verbessert be­schließen, nicht den elegantesten Weg gefunden haben, in einem Schritt – Kollege Öl­linger, weil Sie von zwei Schritten sprechen – eine umfassende Lösung der 24-Stun­den-Betreuung zu entwickeln, so mag das kritisierbar sein. Wir hätten eine Lösung be­reits vor einem Monat finden können. Entscheidend ist aber, dass sie jetzt gefunden wird und mit 1. Juli auch in Kraft treten kann. Es ist auch entscheidend, dass sie tat­sächlich nur einen Teil der Bewältigung der Pflege- und Betreuungsproblematik in die­sem Land darstellt.

Sie selbst haben vor drei Wochen hier in diesem Hohen Haus einen zweiten wichtigen Teil beschlossen, nämlich beim Sozialrechts-Änderungsgesetz 2007 die starke Verbes­serung der pensionsrechtlichen Stellung pflegender Angehöriger, indem ab Pflegestu­fe 5 die Pensionsversicherungsbeiträge zur Gänze vom Bund, ab Pflegestufe 4 der ge­samte Dienstgeberbeitrag und der halbe Dienstnehmerbeitrag übernommen werden. Das ist ein ganz klares, nicht nur moralisches, sondern geldwertes Signal, die Pflege- und Betreuungsleistung pflegender Angehöriger zu unterstützen und weiter zu fördern.

Heute setzen Sie ein weiteres Zeichen, indem Sie einen Pflegenotstand beseitigen, vor dem jahrelang die Augen zugemacht worden sind – von vielen politisch Verantwortli-


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll27. Sitzung / Seite 97

chen, von Verantwortlichen im Bereich der Sozialpartnerschaft; wie auch immer, da ist systematisch weggeschaut worden. Das war ein Pflegenotstand.

Wir haben in Österreich keinen generellen Pflegenotstand, wir haben ein gut ausge­bautes System von Pflege und Betreuung, fußend auf einem Bundespflegegeld – das einer meiner Vorgänger, Minister Hesoun, 1993 eingeführt hat; ein wirklich sozialpoliti­scher Meilenstein, dem sich die Länder angeschlossen haben –, fußend auf einem im Ausbau befindlichen System stationärer, ambulanter, mobiler, teilweise auch schon teilstationärer Sachleistungen in den Ländern und Gemeinden. Aber in einem Bereich hat es einen Notstand gegeben, nämlich im Bereich der 24-Stunden-Betreuung, der Rund-um-die-Uhr-Betreuung, der Pflege und Betreuung zu Hause, weil das bis 1.7. dieses Jahres auf legalem Weg in Österreich nicht möglich war. Das ist natürlich ein Notstand für 10 000, 15 000, 20 000 betroffene Familien, wenn sie zur Befriedigung eines wichtigen Bedürfnisses von ihnen selbst und der zu pflegenden Angehörigen quasi gezwungen werden, illegale Methoden anzuwenden, weil eine legale Möglichkeit nicht gegeben war.

Das sollten Sie, meine geschätzten Damen und Herren, genauso wenig unterschätzen, wie das die Regierung tut und hoffentlich auch die interessierte Öffentlichkeit: Dieser Schritt der Legalisierung der 24-Stunden-Betreuung, qualitätsgesichert und leistbar, stellt eine ganz wesentliche Lückenschließung dar und beseitigt den Notstand in einem, wenngleich kleinen – Professor Grünewald, 20 000 haben Sie selbst genannt –, aber für diese 20 000 Menschen existenziell ganz wichtigen Feld. Das ist die Leistung, die heute hier mit der entsprechenden Beschlussfassung geschaffen wird.

Damit stimmt die Richtung. Heute wird ein erster Schritt in Richtung der noch beste­henden Verbesserungsmöglichkeiten von dieser Regierung, auch in Abstimmung mit Ländern und Gemeinden – und das muss noch besser werden –, gesetzt. (Zwischenruf des Abg. Öllinger.) Und es stimmt der Weg, denn das, was Sie heute hier beschließen an Vorlagen der beiden Gesetze der Bundesregierung, ist jener Weg, der in einem schwierigen Feld mit vielen unterschiedlichen Interessenlagen eine Möglichkeit eröff­net, auf Basis bestehenden Arbeitsrechtes – Hausangestelltengesetz –, auf Basis be­stehender Mindestlohntarife, auf Basis ergänzter, klargestellter, präzisierter Bestim­mungen in der Gewerbeordnung, auf unselbständiger oder selbständiger Basis diese Dienstleistung zu erbringen.

Es stimmt der erste Schritt, der eigentlich – da gebe ich Kollegem Öllinger recht – der zweite Schritt ist, weil mit Unterstützung für pflegende Angehörige pensionsrechtlich auch ein wichtiger erster Schritt bereits vor drei Wochen gesetzt worden ist.

Ich möchte jetzt noch auf einzelne konkrete Kritikpunkte im Detail eingehen. Mir ist das deshalb wichtig, weil ich immer noch meine – zu meinem Bedauern –, dass vieles in der Leistungskraft dieser beiden Gesetze – Kollege Donabauer hat das zu Recht ge­würdigt – noch falsch, missverständlich gesehen und auch falsch kommuniziert wird.

Kollege Öllinger sagt beispielsweise, dass hier Billigarbeitskräfte eingesetzt werden. – Ja, es ist richtig, die Entgeltbedingungen, selbstständig oder unselbstständig, auf de­nen dieses Hausbetreuungsgesetz und das Bundespflegegeld fußen, sind nicht mitt­lere oder hohe Lohneinkommen, aber dies knüpft an bestehende arbeitsrechtliche Grundlagen an, und es sind die bestehenden Mindestlohntarife, die hier unselbststän­dig zur Anwendung kommen. (Abg. Öllinger: Kann sich niemand leisten!) Es wird eine gewerkschaftliche Entwicklung sein – entsprechende erste Anträge auf Mindestlohnta­rife liegen bereits vor –, das auch nach Möglichkeiten und Leistbarkeit zu verbessern.

Eine weitere Kritik war, dass es keinen Rechtsanspruch auf diese Förderung der 24-Stunden-Betreuung nach § 21b Bundespflegegeldgesetz gibt. – Ja, das ist richtig. Es gibt keinen Rechtsanspruch, aber zwei Argumente dagegen. Zum einen ist das nichts


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll27. Sitzung / Seite 98

Untypisches. In vielen Bereichen von Sachleistungen, ambulant, teilstationär, gibt es auch in den Ländern keinen Rechtsanspruch. Wir ordnen uns hier in eine Systematik ein, wie sie zigtausendfach auch in den Ländern von betroffenen Personen in An­spruch genommen wird. Und man sollte nicht unterschätzen – und insoweit war Ihr Vergleich, Kollege Öllinger, ein unfairer Vergleich; es liegt keine Willkür des Ministers oder seiner Dienststellen vor –: Es gibt eine Richtlinie, die nicht allein vom Minister, von mir, erlassen wurde, sondern die im Bundesbehindertenbeirat vorgestellt wurde, in der zwei Punkte kritisiert wurden: Vermögen und teilweise Einkommen, die sonst aber ge­nerell begrüßt wurde, und auf Basis dieser Richtlinie wird die Abwicklung der Förde­rung erfolgen. Das schafft Sicherheit für die Bürger und Bürgerinnen, weil diese Richt­linie diese transparente Grundlage bietet.

Inhaltlich, Kollege Öllinger, habe ich von Ihnen keine Verbesserungsvorschläge zum Hausbetreuungsgesetz oder zum Bundespflegegeldgesetz gehört. Ihr einziger Kritik­punkt war die Amnestieregelung, die ein halbes Jahr verlängert wird. Da habe ich bei Ihnen ein bisschen rausgehört, Sie wären dafür, das auch weiter hinaus zu verlängern. Darauf hat Ihnen auch Kollegin Lapp die richtige Antwort gegeben, denn in einem So­zial- und Rechtsstaat kann eine Amnestie bestehender Regelungen nur eine kurz­fristige Übergangsregelung sein. Das kann nie eine Dauerregelung sein. (Zwischenruf des Abg. Öllinger.)

Ich bitte Sie, zu bedenken, auch Sie, Herr Kollege Öllinger, dass Sie mit dieser Amnes­tieregelung keine falschen Vorstellungen bei den betroffenen Personen erwecken. Es muss deutlich gesagt werden: Diese sogenannte Amnestieregelung berührt nur, aus­schließlich, die verwaltungsstrafrechtliche Seite.

Das heißt, dass eine Strafe nach dem ASVG oder nach dem Arbeitszeitgesetz oder dann, wenn Arbeitsruhebestimmungen verletzt worden sind, dass die Verwaltungs­strafe nicht ausgesprochen werden muss, aber die zugrunde liegenden zivilrechtlichen, arbeitsrechtlichen Ansprüche sind sehr wohl auch von dieser Amnestieregelung nicht amnestiert, sondern die gibt es im Hintergrund. Das heißt, wer diese verlängerte Am­nestieregelung nutzt, hat ein Risiko, dass die betroffenen Personen sozialversiche­rungsrechtlich auf Feststellung eines Beschäftigungsverhältnisses klagen und arbeits­rechtlich im Rahmen der Verjährungsfrist auf Auszahlung vorbehaltener Löhne. (Abg. Öllinger: Das habe ich aber mit der neuen Regelung auch!)

Daher ist allen Betroffenen zu empfehlen, Herr Abgeordneter Öllinger – und ich bitte auch alle Damen und Herren Abgeordneten, es zu tun –, von dieser verlängerten Am­nestieregelung nicht Gebrauch zu machen, sondern ihr Verhältnis, ob selbstständig oder unselbstständig, zu legalisieren, das heißt, einen Gewerbeschein zu lösen oder eine Anmeldung bei der Gebietskrankenkasse vorzunehmen. Eine entsprechende För­derung ist seit 1. Juli dieses Jahres verfügbar. (Beifall bei der SPÖ.)

Herr Kollege Hofer kritisiert, dass die Selbstständigkeit im Hausbetreuungsgesetz er­möglicht und auch gefördert wird. – Ja, ich sage, da muss man auch aus konsumen­tenschutzrechtlicher Sicht, aus arbeitsrechtlicher Sicht eine gewisse Vorsicht walten lassen, dass das hier nicht in Scheinselbstständigkeit abgleitet. Aber wir haben, sowohl das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit als auch das Sozialministerium, mit zwei Verordnungen über Ausübungsregelungen nach der Gewerbeordnung, über einen Musterwerkvertrag, den wir ins Internet gestellt haben, das Mögliche getan, um diese Gefahren zu minimieren. Es wird dann die Praxis zeigen, ob etwas eintritt, das allen­falls noch korrigiert werden muss. Ich bekenne mich sowohl im Hausbetreuungsgesetz als auch im Bundespflegegeldgesetz zu den getroffenen Regelungen.

Kollege Hofer hat recht, wenn er darauf verweist, dass dieser Musterwerkvertrag, den er sich auch angeschaut hat, eine gute inhaltliche Grundlage sein kann. Frau Kollegin


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll27. Sitzung / Seite 99

Karl hat Unrecht, weil dieser Werkvertrag tatsächlich als Werkvertrag die selbststän­dige Tätigkeit allein umfassen kann. Die Tätigkeit als freier Dienstnehmer ist durch das Hausbetreuungsgesetz nicht umfasst. Wenn Sie es anschauen, sehen Sie dort nur selbstständige Tätigkeit und unselbstständige nach dem Hausangestelltengesetz.

Frau Kollegin Karl, Sie haben auch zu kurz gegriffen in Ihrer Kritik, dass keine Rückfor­derungs-, keine Beschwerde- oder Nachprüfungsregelungen beim Sozialministerium im Fall einer Rückforderung möglich wären. Das ist deswegen nicht möglich, geschätz­te Frau Kollegin, weil es nicht notwendig ist, weil die Rückforderung ein zivilrechtlicher Akt ist, der bei den Zivilgerichten ohne Weiteres bekämpft werden kann, und damit die­ser förmliche Weg zur Verfügung steht und nicht ein informeller Weg über eine Be­schwerdeinstanz im Ministerium beschritten werden kann. – Dies zu dieser einschlägi­gen Aufklärung.

Kollege Hofer kritisiert, so wie viele andere auch in diesem Hohen Haus, aber auch in der Öffentlichkeit, die Vermögensverwertung. Hier muss man sehen, dass zwar inhalt­lich ein Unterschied besteht, ob jemand als pflegebedürftige Person eine stationäre Be­treuung in Anspruch nimmt oder eine Betreuung zu Hause im Wege der 24-Stunden-Betreuung, aber vom Zweck beider Betreuungsformen her besteht kein Unterschied, weil beide Betreuungsformen grundsätzlich auf längere Dauer angelegt sind und eine Vollbetreuung und Versorgung zum Inhalt haben; im Gegensatz zur mobilen, ambu­lanten Betreuung in den Ländern, die stundenmäßig mit 30 bis 100 Stunden limitiert wird. Für diese ambulante Betreuung in den Ländern ist keine Vermögensverwertung in den landesgesetzlichen Vorschriften vorgesehen. Für die Vollbetreuung stationär ist in allen Ländern eine Vermögensgrenze vorgesehen; im Übrigen auch in Niederöster­reich. Niederösterreich hat mit 1. Juli „nur“ – unter Anführungszeichen – die Vermö­gensgrenze von derzeit 5 000 € auf 10 000 € angehoben. Aber Vermögensgrenzen gibt es in allen Bundesländern, am niedrigsten ist sie in Kärnten mit 3 300 €, am höchs­ten bislang in Oberösterreich mit 7 300 €, in Niederösterreich beträgt sie 10 000 €, und der Wert 5 000 €, den wir in Abstimmung mit den Ländern festgelegt haben, ist der Versuch, sich hier in etwa in der Mitte zu orientieren.

Am Freitag vergangener Woche war LandessozialreferentInnentagung in Velden am Wörthersee, wo ich auch eingeladen war und teilgenommen habe – wenn ich von Lan­desreferenten eingeladen werde, dann nehme ich diese Einladung auch an; das zu den Kollegen von der ÖVP –, und da haben wir gemeinsam beschlossen, dass wir bis Ende des Jahres in einen Dialog eintreten sollten, wie denn gleichzeitig im Bereich der 24-Stunden-Betreuung und der stationären Betreuung diese Vermögensgrenze disku­tiert und allenfalls angehoben werden könnte. Wenn die Kritik an der Vermögensgren­ze – egal, ob stationär oder in der 24-Stunden-Betreuung – dahin gehend formuliert wird, dass damit Eigenvorsorge bestraft wird, so ist genau das Gegenteil richtig! Der Sinn der Eigenvorsorge ist ja, vorzusorgen für eine Situation, in der ich es dann brau­che, und wenn ich es dann brauche, dann ist auch die Verwertung das richtige Mittel.

Die Ungleichbehandlung, die Kollege Hofer zwischen der Förderhöhe für selbststän­dige und für unselbstständige Betreuung zu sehen vermeint, ist ein Artefakt. Im Gegen­teil! Es ist verfassungsrechtlich verboten, Ungleiches gleich zu behandeln. Würden wir selbstständige Tätigkeit und unselbstständige Tätigkeit gleich fördern, würden wir Un­gleiches gleich behandeln. Die Ungleichheit liegt nämlich darin, dass bei selbstständi­ger Betreuung zumindest in den ersten beiden Berufsausübungsjahren die Sozialversi­cherung pro Person mit nicht ganz 140 € im Monat begrenzt ist, dagegen bei unselbst­ständiger Tätigkeit wegen 15 Gehältern nach dem Mindestlohntarif die Größenordnung bei etwa 1 000 bis 1 400 € liegt. Unterschiedliche Last soll auch durch eine unter­schiedliche Förderhöhe erträglich werden.


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll27. Sitzung / Seite 100

Frau Kollegin Haidlmayr, wenn Sie 9 600 € jährlich für die Unselbstständigenförderung oder 2 890 € jährlich für das Selbstständigenmodell als ein „bisserl Zuschuss“ titulieren, dann, so meine ich, sind Sie von den Lebensrealitäten jener Menschen, die einen Be­darf an öffentlicher Förderungsleistung haben, weit weg. 9 600 € im Jahr sind mehr als ein „bisserl Zuschuss“. Das deckt etwa 70 Prozent bis 80 Prozent der Kosten der Sozi­alversicherung ab. Und wenn die betreffende Person, etwa weil Angehörige zuzahlen oder ein Einkommen vorliegt, das eine Steuerleistung indiziert, diese Kosten, diese nunmehr legal bezahlten Kosten für die 24-Stunden-Betreuung auch steuerrechtlich geltend macht – was ich jeder Person nur empfehlen kann –, dann kann es sogar sein, dass die Kosten für die legale Betreuung nunmehr niedriger sind als für die illegale Be­treuung. (Beifall bei der SPÖ.)

Ich komme zum Schluss. – Kollege Neubauer wiederholt den Vorschlag, das dänische Modell einzuführen, wo knapp über 2 Prozent vom Bruttoinlandsprodukt für Pflege und Betreuung verwendet werden, und meint, die Erhöhung würde 0,9 Prozent gegenüber der jetzigen Situation ausmachen. – Da haben Sie schon recht, Kollege Neubauer, aber Sie sollten auch dazusagen, diese 0,9 Prozent machen etwa 2,3 Milliarden € jähr­lich aus. Hier so flapsig als Alternative zur 24-Stunden-Betreuung, die Sie heute hier beschließen, dieses Modell mit jährlichen Kosten von 2,3 Milliarden € vorzuschlagen, das geht doch ein bisschen an einer eventuellen Verwirklichung vorbei. Ich bekenne mich dazu, dass das ein Zukunftsprojekt sein kann – im Rahmen einer Gesamtfinan­zierung, etwa auch durch die Vermögensbesteuerung, die hier bereits andiskutiert wor­den ist. Das aber jetzt zu beschließen, kurzfristig, als Alternative zur 24-Stunden-Be­treuung, hieße, kurzfristig Notwendiges mit langfristig Möglichem zu vertauschen, und das, Herr Kollege Neubauer, geht meistens nach hinten los.

Kollege Huainigg hat darauf hingewiesen, dass es Probleme bei der Abgrenzung von Pflege und Betreuung gibt. Ich glaube, da hat er recht. In der Praxis werden diese Pro­bleme immer wieder beklagt, und ich sehe sie auch. Die Novellierung des Gesund­heits- und Krankenpflegegesetzes, das in der Verantwortung von Frau Gesundheits­ministerin Kdolsky liegt, wäre eine Möglichkeit – die einzige Möglichkeit –, wie diese strengen berufsständischen Vorschriften, die an den Übergängen tatsächlich behin­dernd wirken können, behoben werden könnten. Aber Kollege Huainigg weiß wahr­scheinlich genauso gut wie wir alle hier im Saal, welch schwieriges Unterfangen es sein wird, in dieser GuK-Verordnung eine entsprechende Änderung herbeizuführen.

Das Problem ist richtig erkannt – die Lösung wird wahrscheinlich langwierig sein. Ich würde Frau Kollegin Kdolsky dabei sehr gerne unterstützen.

Abschließend: Ich verstehe, wenn die Opposition hier im Hohen Hause an Gesetzes­vorlagen der Regierung die kritischen Punkte sucht und diese aufzeigt. Das ist nicht nur das Recht der Opposition, sondern das ist die Pflicht der Opposition. Ich würde aber auch bitten, mit einem vielleicht nicht ganz so scharfen, aber doch ein bisschen geschärfteren Auge auch darauf zu schauen, was die beiden Regierungsparteien mit diesen beiden Gesetzesvorlagen an tatsächlichen, realen Verbesserungen für viele tausende Menschen in diesem Land schaffen. Sie sind auch eingeladen, an der Be­schlussfassung mitzuwirken. – Ich danke Ihnen. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abge­ordneten der ÖVP.)

12.34


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Als nächste Rednerin zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Riener. 2 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

 


12.35.04

Abgeordnete Barbara Riener (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Frau Staatssekretärin! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Hohes Haus! Die Verlängerung


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll27. Sitzung / Seite 101

des Pflege-Übergangsgesetzes hat einiges an Diskussionen ausgelöst. Ich begrüße aber die Verlängerung, da wir in der Kommunikation noch etwas nachhinken. Vielen Betroffenen ist nicht klar, was zurzeit zu tun ist. Das Hausbetreuungsgesetz und die Änderung zum Bundespflegegesetz gelten zwar ab 1. Juli, aber die Kommunikation ist noch nicht so weit fortgeschritten, dass sich jeder wirklich auskennt.

Herr Bundesminister Buchinger, Sie haben im Ausschuss Ihre Sorge dahin gehend ge­äußert, dass Sie durch diese Verlängerung keine Echtzahlen für den Bedarf an Förde­rung erhalten können. – Ich bin davon überzeugt, dass Ihre Sorge unbegründet ist, denn die Menschen in Österreich brauchen das Geld, und sie werden sich so schnell wie möglich um dieses Geld kümmern und diese Förderung in Anspruch nehmen. Gleichzeitig werden sie aber auch von den NGOs und – wovon ich überzeugt bin – auch von allen Seniorenverbänden unterstützt werden, um zu dieser Förderung zu ge­langen.

Wenn man sich in der Bevölkerung umhört, merkt man, dass noch sehr viele Unsicher­heiten und Sorgen bestehen. Wir alle, auch wir hier in diesem Haus, alle Kolleginnen und Kollegen, haben da noch einiges zu tun, um Sicherheit zu bieten. Die Einbezie­hung der Stufe 3 und 4 und der Selbstständigen in die Förderungsmöglichkeiten ist ein weiterer Schritt dazu.

Aber es gibt noch einige Schwierigkeiten. Wir haben noch einiges zu tun im Zusam­menspiel bei Betreuung und Pflege von Bund, Ländern und Gemeinden; Sie haben es schon angeschnitten. So manches ist noch nicht ganz klar, ich glaube, es haben sich einige Fehler eingeschlichen. Zum Beispiel stehen 20 Prozent des Pflegegeldes Pfle­gebedürftigen zu, wenn sie in Pflegeheimen untergebracht sind. Aber wenn Sozial­hilfeverbände zuzahlen, behält der Bund bis zu 10 Prozent der Stufe 3 von diesen 20 Prozent ein. Ich möchte Sie fragen, Herr Bundesminister: Was machen Sie mit die­sem Teil des Bundespflegegeldes?

Ich glaube auch, dass diese 20 Prozent in die Sozialhilfeberechnung mit einfließen. Ich meine, dass diese 20 Prozent des Bundespflegegeldes, die eigentlich die Betroffenen bekommen sollten, die als Taschengeld zur Verfügung stehen, auf die Berechnung der Sozialhilfe-Regressansprüche Einfluss nehmen. Das sollten wir genauer überlegen, ob sich die Länder, wenn vom Bundespflegegeldgesetz etwas ausbezahlt wird, über den Regress etwas zurückholen können. – Ich glaube, dass das nicht rechtens ist.

Insofern: mehr Transparenz und klare Richtlinien. In diesem Sinne bitte ich Sie, Herr Bundesminister, auf Ihre sozialdemokratischen Landesräte einzuwirken, um gleiche Bedingungen für alle Österreicherinnen und Österreicher zu erzielen; Stichwort Re­gress.

Unser Vizekanzler und Finanzminister Molterer wird zum Finanzausgleich das Seine beitragen – zum Wohle der Pflegebedürftigen und deren Angehörigen in Österreich. (Beifall bei der ÖVP.)

12.38


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Wöginger. 2 Minuten Redezeitbeschränkung. – Bitte.

 


12.38.13

Abgeordneter August Wöginger (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Frau Staats­sekretärin! Herr Bundesminister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die vor­liegenden Anträge enthalten wichtige Maßnahmen und Verbesserungen für die pfle­gebedürftigen Menschen und in weiterem Sinne natürlich auch für die pflegenden Angehörigen. Ich möchte nur drei kurze Anmerkungen dazu machen.


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll27. Sitzung / Seite 102

Punkt eins: die Verlängerung der Amnestie-Regelung um ein halbes Jahr. Das Wich­tigste in diesem Zusammenhang ist, glaube ich, dass es Sicherheit gibt für die betroffe­nen Menschen. Die Materie ist sehr komplex, und vieles wurde in der letzten Zeit leider auch zerredet und schlechter dargestellt, als es ist; vor allem auch im Wahlkampf.

Punkt zwei: die Ausweitung der Pflegeförderung auf die Stufen 3 und 4, im Besonderen für die Pflege daheim. Das ist mir ein besonderes Anliegen: die Unterstützung für die Pflege zu Hause sowohl für die pflegebedürftigen Menschen als auch für die pflegen­den Angehörigen. Mit diesem Gesetz wird die Möglichkeit geschaffen, dass es zusätz­lich zum Pflegegeld für die 24-Stunden-Betreuung Zuschüsse gibt; wenn auch in unter­schiedlicher Höhe und mit der Unterscheidung zwischen Selbstständigen und Ange­stellten. Auch die Sozialeinrichtungen, die bereits jetzt die mobile Pflege und Betreu­ung durchführen – und das sollte man im Zuge dieser Diskussion auch nicht außer Acht lassen: wir haben ein funktionierendes System in der mobilen Pflege und Betreu­ung –, sind in diesen Förderrichtlinien enthalten. Das ist mir als Rot-Kreuz-Mitarbeiter ein ganz besonderes Anliegen.

Mein abschließender Punkt: natürlich die Finanzierung, auch die zukünftige Finanzie­rung ab dem Jahr 2008, wenn man es so sagen will. Ich glaube, hier sind wir nicht am Ende der Fahnenstange angelangt.

Finanzminister Molterer wird sich bemühen, in den Finanzausgleichsverhandlungen ein akzeptables Ergebnis zu erreichen. Der Weg mit diesen Anträgen ist richtig. Die Straße ist noch etwas holprig, der schwarze Asphalt fehlt noch, aber auch dieser wird kom­men. (Beifall bei der ÖVP.)

12.40


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Als Nächste zu Wort gelangt Frau Abge­ordnete Grander. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 2 Minuten. – Bitte.

 


12.40.30

Abgeordnete Maria Grander (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Sehr geehrte Frau Staatssekretärin! Hohes Haus! Sehr geehrte Damen und Herren! Die aktuelle Gesetzeslage bei der Begutachtung von pflegebedürf­tigen Personen im Rahmen des Bundespflegegeldgesetzes weist Widersprüche auf und ist daher aus der berufsrechtlichen Sicht des gehobenen Dienstes für Gesund­heits- und Krankenpflege abzuändern. Derzeit ist die Begutachtung für die Feststellung des Pflegeaufwandes in allen sieben Pflegestufen ausschließlich den Ärzten möglich. Das widerspricht jedoch dem Berufsbild des gehobenen Dienstes für Gesundheits- und Krankenpflege.

Das Bundespflegegeldgesetz zählt pflegeprozessorientierte, pflegeindizierte Maßnah­men auf, die im Sinne des Berufsbildes des gehobenen Dienstes für Gesundheits- und Krankenpflege typischerweise in den eigenverantwortlichen Bereich, zum Teil in den mitverantwortlichen Bereich gehören. Hier eine Replik: Wenn ich Berufsbilder habe, gibt es natürlich auch Haftungen.

Die Pflegepersonen haben zusätzlich angeboten, im Rahmen der Begutachtung gleich­zeitig eine spezifische Pflegeberatung durchzuführen, damit den Pflegegeldwerbern und den Angehörigen Möglichkeiten für die positive Bewältigung der oft sehr schwie­rigen Situation erklärt werden. Die Beurteilung des Pflegebedarfes und die Einstufung des Pflegegeldes müssen auch in Zukunft durch pflegerische Sachverständige möglich werden.

Ich möchte hier klarstellen, dass es für die Einstufung des Pflegebedarfs einfach Pfle­gediagnosen braucht und nicht medizinische Diagnosen. Daher meine ich, dass die


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll27. Sitzung / Seite 103

Novellierung des Pflegegeldgesetzes in Bezug darauf notwendig ist. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

12.42


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Als Nächste zu Wort gelangt Frau Abge­ordnete Mag. Aubauer. Auch sie will 2 Minuten sprechen. – Bitte.

 


12.42.39

Abgeordnete Mag. Gertrude Aubauer (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Minister! Hohes Haus! Werte Regierungsmitglieder! Ich sehe auf der Galerie viele inter­essierte ältere Zuhörer. Und Sie, sehr geehrte Zuhörer, haben jetzt diese Debatte ver­folgt, machen sich vielleicht auch Sorgen, daher möchte ich ganz klar sagen: In Öster­reich hat jeder Mensch das Recht auf gute Pflege, wenn er eine solche braucht.

Was ist konkret das Positive, das wir den Betroffenen heute anbieten können?

Erstens: Wenn Sie schon die sogenannten illegalen Pfleger oder Betreuungskräfte ein­setzen, dann müssen Sie sich keine Sorgen machen, denn bis Ende des Jahres 2007 wird die Amnestieregelung verlängert. Und ich möchte sogar noch anregen, diese Am­nestieregelung, wenn möglich, bis Ende des Jahres 2008 zu verlängern. Es ist nämlich wichtig, den Betroffenen die Angst zu nehmen.

Der zweite positive Punkt ist: Es gibt neue legale Modelle der 24-Stunden-Betreuung daheim. Diese Modelle bringen Vorteile, man kann zwischen selbstständigen und an­gestellten Betreuern wählen. Dazu gibt es auch finanzielle Förderungen. Das ist ein guter Anfang. (Beifall bei der ÖVP.)

Allerdings soll Anspruch auf Förderungen nur derjenige haben, der, vereinfacht gesagt, nicht mehr als 5 000 € Bares besitzt. Herr Minister Buchinger, Sie haben heute schon gesagt, dass Sie mit Kritik daran nicht sehr viel Freude haben. Dennoch möchte ich an Sie appellieren, diese Grenze noch einmal zu überdenken.

Warum? – Ein Beispiel: Zwei Ehepaare. Eines davon macht ständig Urlaub, gibt das ganze Geld aus, muss sich später die Pflege nicht bezahlen. Das andere Ehepaar spart ein Leben lang, muss sich aber die Pflege dann doch mit dem eigenen Geld be­zahlen. Herr Minister, ist das gerecht? (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Kickl: Richten Sie den Appell auch an die Landeshauptleute! – Abg. Ing. Westenthaler: Das ist ein ziem­liches Dahinwurschteln!)

Ich bin zuversichtlich: Wir werden diesem ersten guten Schritt noch weitere gute Schrit­te folgen lassen. Und, Herr Minister, wir wünschen uns noch eines: gute Informationen, die die Betroffenen auch erreichen und die so verständlich sind, dass jedermann damit umgehen kann. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP.)

12.45


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Noch einmal zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesminister Dr. Buchinger. – Bitte.

 


12.45.33

Bundesminister für Soziales und Konsumentenschutz Dr. Erwin Buchinger: Frau Präsidentin! Hohes Haus! Ich möchte noch auf zwei Anfragen beziehungsweise Be­merkungen kurz eingehen.

Erstens zum Appell der geschätzten Kollegin Aubauer, die Vermögensgrenze von 5 000 € noch einmal zu überdenken: Ich werde das gerne tun und werde das mit dem Herrn Vizekanzler und Finanzminister Molterer besprechen, denn, wie Sie wissen, hat Kollege Molterer ja gesagt, dass er diesbezüglich mit dem Sozialminister eines Sinnes


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll27. Sitzung / Seite 104

ist. (Abg. Ing. Westenthaler: Selten genug!) Vielleicht können wir das demgemäß noch einmal gemeinsam angehen und überdenken.

Zweitens zum Ruhensbeitrag des Bundes nach § 13 Bundespflegegeldgesetz: Diesbe­züglich lautete die Frage der geschätzten Frau Kollegin Riener, was denn das Sozial­ministerium mit den Beträgen tut, die aus der stationären Betreuung der Länder und Gemeinden zurückfließen.

Bedauerlicherweise fließt hier nichts zurück, Frau Kollegin, denn diese Beträge werden bereits bei der Budgetierung, bei der Anweisung in Abzug gebracht. Es sind in etwa 50 Millionen €, und die erspart sich, wenn Sie so wollen, der Finanzminister oder kom­men zum Tragen beim Bundesvoranschlag bereits in der Auszahlung. Die Rechts­grundlage dafür – weil Sie bezweifeln, dass das gesetzeskonform sei – liegt in der Arti­kel-15a-Vereinbarung aus dem Jahr 1993. Das war Teil des Gesamtpaketes. Das wur­de vom Land Oberösterreich vor drei Jahren beim Verfassungsgerichtshof angefoch­ten, es ist jedoch als verfassungskonform erkannt geworden. (Beifall bei der SPÖ.)

12.46


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemel­det. Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht einer der Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Wir gelangen nun zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vor­nehme.

Wir gelangen zunächst zur Abstimmung über den Entwurf betreffend ein Bundesge­setz, mit dem das Pflege-Übergangsgesetz geändert wird, samt Titel und Eingang in 187 der Beilagen.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Gesetzentwurf sind, um ein Zei­chen der Zustimmung. – Das ist die Mehrheit. Damit angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte wiederum jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Das ist die Mehrheit. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.

Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abge­ordneten Ing. Hofer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Maßnahmen zur Sicherung der Pflege.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen Entschließungsantrag sind, um ein Zei­chen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit. Damit abgelehnt.

Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abge­ordneten Ing. Hofer, Kolleginnen und Kollegen betreffend unzureichende soziale und rechtliche Absicherung der pflegenden Angehörigen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen Entschließungsantrag sind, um ein Zei­chen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit. Damit abgelehnt.

Weiters gelangen wir zur Abstimmung über den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Bundespflegegeldgesetz und das Bundesgesetz über die Bewilligung des Bundesvoranschlages für das Jahr 2007 geändert werden, in 188 der Beilagen.

Hiezu liegt ein Abänderungsantrag der Abgeordneten Mag. Lapp, Amon, Kolleginnen und Kollegen vor.


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll27. Sitzung / Seite 105

Da nur dieser eine Antrag gestellt wurde, lasse ich sogleich über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in der Fassung des Abänderungsantrages der Abgeordneten Mag. Lapp, Amon, Kolleginnen und Kollegen abstimmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die sich hiefür aussprechen, um ein Zeichen der Zu­stimmung. – Das ist die Mehrheit. Damit angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die in dritter Lesung dem vorliegenden Gesetzent­wurf zustimmen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Das ist die Mehrheit. Damit ist der Gesetzentwurf auch in dritter Lesung angenommen.

Wir gelangen nun zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Haubner, Kolleginnen und Kollegen betreffend finanzielle Sicherstellung der Betreuung und Pflege von pflegebedürftigen Menschen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen Entschließungsantrag sind, um ein Zei­chen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit. Damit abgelehnt.

Weiters kommen wir zur Abstimmung über den Antrag des Ausschusses für Arbeit und Soziales, seinen Bericht 189 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die diesem Antrag ihre Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist die Mehrheit. Damit angenommen.

Schließlich gelangen wir zur Abstimmung über die dem Ausschussbericht 190 der Bei­lagen angeschlossene Entschließung betreffend jährlichen Bericht über die Tätigkeit der Behindertenanwaltschaft an den Nationalrat und an den Bundesrat.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dafür eintreten, um ein Zeichen der Zustim­mung. – Die Entschließung ist einstimmig angenommen. (E 26.)

Wir gelangen weiters zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeord­neten Haidlmayr, Kolleginnen und Kollegen betreffend jährlichen Bericht über die Tätig­keit der Behindertenanwaltschaft an den Nationalrat und an den Bundesrat.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen Entschließungsantrag sind, um ein Zei­chen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit. Damit abgelehnt.

12.50.515. Punkt

Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über die Regierungsvorlage (141 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Arbeitszeitgesetz, das Arbeitsruhegesetz und das Landarbeitsgesetz 1984 geändert werden (191 d.B.)

 


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Wir gelangen nun zum 5. Punkt der Ta­gesordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Als Erste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Mag. Schatz. Freiwillige Redezeitbe­schränkung: 6 Minuten. – Bitte.

 


12.51.24

Abgeordnete Mag. Birgit Schatz (Grüne): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Da­men und Herren! Es geht bei diesem Tagesordnungspunkt um die Änderung des Ar­beitszeitgesetzes. „Arbeitszeitflexibilisierungsgesetz“ wird es von Ihnen genannt, auch in der Öffentlichkeit wird es so debattiert. Doch was verbirgt sich wirklich dahinter?


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll27. Sitzung / Seite 106

Es geht dabei zum einen um die Anhebung der Normalarbeitszeit auf 10 Stunden pro Tag. Es geht zum anderen auch um die Anhebung der Höchstarbeitszeit auf 12 Stun­den pro Tag, auf 60 Stunden in der Woche, und das Ganze im Stück acht Wochen lang. Das heißt: 60-Stunden-Woche, 60-Stunden-Woche, 60-Stunden-Woche, und das kann achtmal wiederholt werden. So ein Block kann dann noch einmal, insgesamt drei­mal im Jahr, wiederholt werden. Das heißt, es ist künftig zulässig, 24 Wochen im Jahr 60 Stunden pro Woche zu arbeiten.

Das ist viel, das ist sehr viel, und das ist auch sehr anstrengend. Kollege Schopf hat dazu im Ausschuss gemeint, das betreffe ja nicht alle. Es sei ja nicht so, dass jetzt quasi alle sofort 60 Stunden arbeiten müssen. Ich muss sagen: Gott sei Dank ist es nicht so! Aber es werden viele sein, die das betreffen wird, denn Ihr Entwurf verändert ja auch die Regelungsebene, wo solche Bestimmungen künftig vorgenommen werden können. Man geht weg vom Kollektivvertrag, denn in Hinkunft ist es auch möglich, auf betrieblicher Ebene solche Regelungen zu treffen. (Zwischenruf des Abg. Schopf.) Ge­nau! Trotzdem: die betriebliche Ebene! Sie erhoffen sich dadurch eine Stärkung der betrieblichen Ebene – das kann ja sein –, aber zusätzlich ermöglichen Sie auch in all jenen Betrieben, wo es keine Betriebsratsstrukturen gibt, dass man in einem Einzelver­trag solche Regelungen trifft.

Meine Damen und Herren, 14 Prozent aller österreichischen Betriebe haben Betriebs­ratsstrukturen. Das heißt, nur 55 Prozent aller österreichischen unselbständigen Arbeit­nehmer und Arbeiternehmerinnen werden durch Betriebsräte vertreten. Das heißt wie­derum, es gibt einen ziemlich großen Teil, der künftig bei solchen möglichen Einzelver­handlungen alleine gelassen wird bei dem Versuch, seine Interessen gegenüber dem Dienstgeber durchzusetzen. Denn unmittelbar im Interesse der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ist dieses Arbeitszeitgesetz nun sicher nicht. Diese Arbeitszeitflexibili­sierung geht auf Kosten der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.

Es liegt sicher nicht im Interesse der ArbeitnehmerInnen, wenn es zunehmend um die Gefährdung ihrer Gesundheit durch überlange Arbeitszeiten geht. Aber genau das be­fürchtet zum Beispiel die Ärztekammer Wien in ihrer Stellungnahme zu diesem Gesetz. Die Ärztekammer Wien spricht eindeutig von einem deutlichen Anstieg des Unfallrisi­kos, von einem deutlichen Anstieg des Krankheitsrisikos.

Wir haben auch Studien aus Deutschland, die besagen, dass natürlich das Unfallrisiko am Ende von überlangen Arbeitszeiten zunimmt. Das heißt: Eine Verlängerung der Ar­beitszeit mit den entsprechenden gesundheitlichen Risiken kann einfach nicht im In­teresse der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sein!

Interessant dabei ist noch ein kleines Detail: Der ÖGB hat im Jänner noch gewusst, was das Interesse der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ist, nämlich eine Arbeits­zeitverkürzung, und hat das auf seinem Kongress auch beschlossen. Im Jänner wurde auf dem ÖGB-Kongress eine Arbeitszeitverkürzung auf 35 Stunden beschlossen. Jetzt aber stimmt die Gewerkschaft diesem Paket zu. Ich finde, das ist ein interessanter Sin­neswandel. Aber das ist eben der neue Geist der großkoalitionären Sozialpartner­schaft! (Beifall bei den Grünen.)

Schließlich möchte ich noch auf den 25-prozentigen Zuschlag für Mehrarbeit bei Teil­zeitbeschäftigung eingehen. Ja, 25 Prozent Zuschlag, das ist etwas Gutes, das ist besser als das, was wir jetzt haben. Jetzt haben wir nämlich keine Zuschläge. Aber – und es gibt schon ein großes „Aber“ – trotzdem bleiben auch bei einem 25-prozentigen Zuschlag die Teilzeitbeschäftigten benachteiligt. Und Sie wissen genau wie ich, dass 80 Prozent der Teilzeitbeschäftigten Frauen sind. Das heißt letzten Endes: Diese Re­gelung manifestiert weiter, dass hauptsächlich teilzeitbeschäftigte Frauen gegenüber vollzeitbeschäftigten Männern benachteiligt bleiben.


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll27. Sitzung / Seite 107

Wenn Sie sagen, dieser 25-prozentige Zuschlag sei so ein großer Schritt, dann muss ich Ihnen sagen: Wenn es um die Benachteiligung von Frauen geht, dann bin ich ein­fach nicht bereit, jeden winzigkleinen Fortschritt als den großen Schritt zu akzeptieren! Leider nein! (Beifall bei den Grünen.)

Wir wollen eine Gleichstellung, und wir wollen sie offensiver als Sie auch in diesem Punkt (Abg. Scheibner: Könnten Sie uns das näher beschreiben?): Wir fordern einen 50-prozentigen Zuschlag auch für Teilzeitbeschäftigte, und wir wollen keinen Durch­rechnungszeitraum von drei Monaten, der letzten Endes dazu führt, dass man den Zuschlag nie konkret monetär spüren wird. Wir wollen einen Durchrechnungszeitraum von einem Monat. Am Ende des Monats soll klar und deutlich abgerechnet werden. Das schiene uns eine faire Lösung zu sein.

Ich möchte deshalb folgenden Antrag einbringen:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Schatz, Kolleginnen und Kollegen

Der Nationalrat wolle beschließen:

Der Antrag 141 der Beilagen, Regierungsvorlage betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeitszeitgesetz, das Arbeitsruhegesetz und das Landarbeitsgesetz 1984 geändert werden, in der Fassung des Ausschussberichtes (191 der Beilagen), wird wie folgt geändert:

1. In Artikel I Ziffer 15 wird im Absatz 3a der Wert „25 Prozent“ durch den Wert „50 Pro­zent“ ersetzt.

2. In Artikel I Ziffer 15 wird im Absatz 3b die Formulierung „Kalendervierteljahres“ durch das Wort „Kalendermonats“ sowie die Worte „drei Monaten“ durch die Worte „ein Mo­nat“ ersetzt.

*****

Auch wenn Sie dieser Abänderung zustimmen würden, wäre es so, dass der Inhalt dieses Arbeitszeitgesetzes trotzdem noch immer hauptsächlich auf die Kosten der Ar­beitnehmerinnen und Arbeitnehmer gehen würde. Schade ist, dass es dafür die Zu­stimmung der Gewerkschaft gibt, dass es ein Beschluss der SPÖ sein wird. Schade, schade, schade! (Beifall bei den Grünen.)

12.58


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Der Entschließungsantrag der Abgeord­neten Schatz, Freundinnen und Freunde ist ordnungsgemäß eingebracht, ausreichend unterstützt und steht daher mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Schatz, Freundinnen und Freunde zum Bericht des Ausschuss für Arbeit und Soziales über den Antrag 141 d.B. (XXIII. GP): Regierungsvorlage betref­fend Bundesgesetz, mit dem das Arbeitszeitgesetz, das Arbeitsruhegesetz und das Landarbeitsgesetz 1984 geändert werden, in der Fassung des Ausschussberichtes (191 d.B., XXIII GP.)


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll27. Sitzung / Seite 108

Antrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

Der Antrag 141 d.B., Regierungsvorlage betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Ar­beitszeitgesetz, das Arbeitsruhegesetz und das Landarbeitsgesetz 1984 geändert wer­den, in der Fassung des Ausschussberichtes (191 d.B.), wird wie folgt geändert:

1. In Art. I Ziffer 15 wird im Absatz 3a der Wert „25%“ durch den Wert „50%“ ersetzt.

2. In Art. I Ziffer 15 wird im Absatz 3b die Formulierung „Kalendervierteljahres“ durch das Wort „Kalendermonats“ sowie die Worte „drei Monaten“ durch die Worte „ein Mo­nat“ ersetzt.

Begründung

Mit der Erhöhung des Zuschlags wird eine Gleichstellung von über die vertragliche Ver­einbarung hinausgehende Arbeit zwischen Vollzeit- und Teilzeitbeschäftigten erreicht.

Die Reduktion des Durchrechnungszeitraums ist notwendig, da der Mehrarbeitszu­schlag in der Praxis bedeutungslos ist.

*****

 


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Csörgits. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 6 Minuten. – Bitte.

 


12.58.33

Abgeordnete Renate Csörgits (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Sehr geschätzte Damen und Herren! Wie meine Vorrednerin ja schon gesagt hat, ist diese Novelle zum Arbeitszeitgesetz eine Vereinbarung der Sozialpartner. Und ich stehe zu dieser Vereinbarung der Sozialpartner, weil ich im Gegensatz zu Ihnen sehr froh bin, dass es gelungen ist, diesen Teilzeitzuschlag, diesen Mehrstundenzuschlag für Teil­zeitbeschäftigte zu erreichen. Und wenn Sie – so wie ich – es gewohnt sind, auch in Sozialpartnerschaftlichkeit zu verhandeln, dann wissen Sie ganz genau, dass eine Eini­gung darauf zurückzuführen ist, dass man sich mit dem Partner einigt. Und die Unter­nehmer haben ganz andere Vorstellungen gehabt und wollten überhaupt nicht diesen Teilzeitstundenzuschlag. Wir hätten auch gerne mehr gehabt.

Wir haben uns in der Mitte geeinigt, und ich halte das für eine hervorragende Bestim­mung, weil es zum ersten Mal gelungen ist, dass jetzt auch Teilzeitbeschäftigte, die über einen Beobachtungszeitraum von drei Monaten Überstunden oder Mehrstunden leisten, dann eben diese auch bezahlt bekommen. Das wird vor allem den Frauen hel­fen, die werden das in ihrem Geldbörsel spüren. Und es ist auch ein erster wichtiger, richtiger Schritt in die Richtung, dass nicht noch mehr Teilzeitarbeitsplätze entstehen und dass Vollzeitarbeitsplätze nicht noch mehr zergliedert und zerkleinert werden. Da­her stehe ich zu dieser Vereinbarung und bin sehr stolz darauf. (Beifall bei der SPÖ.)

Als Zweites möchte ich auch auf den Umstand hinweisen – das ist interessanterweise in Ihrem Vortrag nicht zum Ausdruck gekommen –, dass es in dieser Gesetzesnovelle auch eine ganz hervorragende Verbesserung im Zusammenhang mit den Strafen gibt, und zwar insofern, als erstens einmal im Wiederholungsfalle eine Erhöhung von derzeit 72 € auf 145 € vorgenommen werden wird. Das hilft einerseits den Arbeitsnehmerinnen und Arbeitnehmern, damit sie nicht von unredlichen Arbeitgebern ausgenützt werden; und für diese unredlichen Arbeitgeber ist das gleichzeitig auch eine Schranke, die ein Verhalten ihrerseits verhindern soll, das zulasten jener Arbeitgeber geht, die sich im-


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll27. Sitzung / Seite 109

mer an die Gesetze gehalten haben. (Präsident Dr. Spindelegger übernimmt den Vor­sitz.)

Was künftig auch der Fall sein wird, ist, dass es, wenn es zu einer mehr als 20-prozen­tigen Überschreitung der täglichen oder wöchentlichen Höchstarbeitszeit kommt, einen Strafrahmen von 218 € bis 3 600 € geben wird.

Was ganz markant und eine ganz besondere Verbesserung ist: Es wird erstmals pro Arbeitnehmer oder pro Arbeitnehmerin bestraft, und nicht pauschal. – Da denke ich mir, das war ein hervorragender Kompromiss, wo die Sozialpartner ganz einfach her­vorragende Arbeit geleistet haben.

Was steht noch in diesem Gesetz? – Es beinhaltet eine Vielzahl an Verbesserungen im Zusammenhang mit der Flexibilität der Arbeitgeber, aber vor allem auch der Arbeitneh­mer. Es besteht die Möglichkeit, rascher zu längeren Freizeitblöcken zu kommen. Es ist zum Beispiel die Möglichkeit geschaffen worden, die Vier-Tage-Woche – also vier mal 10 Stunden – in Betrieben durchzusetzen: wo ein Betriebsrat gewählt worden ist, mit einer Betriebsvereinbarung; dort, wo kein Betriebsrat gewählt worden ist, aufgrund einer Einzeldienstvereinbarung zwischen dem Arbeitgeber und dem einzelnen Arbeit­nehmer.

Da Sie vorher kritisiert haben, dass so wenige Betriebsräte gewählt worden sind, darf ich alle herzlich einladen, Betriebsratskörperschaften zu wählen! Ab fünf Arbeitneh­mern kann man Betriebsratskörperschaften wählen. Sie sind ein gutes Instrumenta­rium, um einen Interessenausgleich zwischen Unternehmer und Belegschaft herbeizu­führen.

Darüber hinaus sind in diesem Gesetz auch Verbesserungen im Zusammenhang
mit den Gleitzeitregelungen beinhaltet. – Ich möchte bei dieser Gelegenheit auch auf die Kritik im Zusammenhang mit der Erhöhung der täglichen Höchstarbeitszeit auf 12 Stunden beziehungsweise der Erhöhung der wöchentlichen Höchstarbeitszeit auf 60 Stunden eingehen: Hier darf diese Vereinbarung immer nur für acht Wochen ge­schlossen werden, und es muss eine zweiwöchige Pause eingehalten werden – und auch da ist eine Betriebsvereinbarung notwendig.

Was mir in diesem Zusammenhang auch ganz wichtig ist, ist der Umstand, dass es sich bei diesem Gesetz um eine Veränderung der gesetzlich erlaubten Arbeitszeit han­delt, nicht aber um eine Kürzung des Überstundenzuschlages! Das wird nämlich in der Öffentlichkeit auch immer falsch dargestellt.

Rundum ist es, glaube ich, eine gute Vereinbarung, wo sehr viele Bestimmungen, die bisher schon in den einzelnen Betrieben gang und gäbe waren, einer gesetzlichen Norm zugeschrieben worden sind, und ich bedanke mich ganz herzlich bei den Sozial­partnern für die Arbeit. (Beifall bei der SPÖ sowie der Abg. Steibl.)

13.03


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Kickl. 8 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte, Sie sind am Wort.

 


13.03.40

Abgeordneter Herbert Kickl (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Wir haben ja heute schon sehr viel und sehr Ausführliches über gebrochene Wahlversprechen gehört. Vieles ist da schon be­arbeitet worden, aber es ist, wie nicht anders zu erwarten war, natürlich noch längst nicht alles, was in diesem Bereich anzuführen ist. Und so ist es auch kein Wunder, dass wir im Grunde genommen auch bei dieser Thematik, in die wir uns jetzt in dieser Debatte hineinbegeben, nicht viel anderes erleben als das, was wir im Bereich der Pflege und in anderen Diskussionen heute schon gehabt haben. Man hätte vielleicht


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll27. Sitzung / Seite 110

auf Horaz, der ja nicht gerade mit demokratischer Erfahrung ausgestattet war, hören und sagen können: Viele Versprechen schwächen das Vertrauen! – Wieder einmal hat sich dieser Satz bestätigt.

Das, meine Damen und Herren, was die SPÖ in Wahrheit in kürzester Zeit vergessen oder verdrängt hat – darüber kann man jetzt diskutieren; es wird wohl eine Mischung von beidem sein –, relativiert durchaus die eine oder andere Erinnerungslücke, über die man in der Vergangenheit auch in diesem Haus und vor allem vonseiten der SPÖ heftig diskutiert hat. Die SPÖ hat die Wahl gewonnen, sie hat die Koalitionsverhandlun­gen verloren, und unterm Strich ist übrig geblieben, dass auch im Bereich der Arbeit­nehmerpolitik weiter der kalte Ungeist der ÖVP durch die Lande zieht.

Wieso, meine Damen und Herren, sollte es also im Grunde genommen bei der Frage der Arbeitszeitregelung anders sein? Wer vielleicht noch die zarte Hoffnung gehegt hat, dass es so sein könnte, dass bei diesen vielen Umfallern, die es gegeben hat, die SPÖ auch irgendwann noch einmal munter wird, dass sie vielleicht einmal in sich geht und einen Nachdenkprozess beginnt, der ist auch hier eines Besseren belehrt worden. So klein kann man offensichtlich gar nicht sein, dass man sich nicht noch ein Stückerl weiter hinunterbeugen kann, um sich unter das Joch der ÖVP zu begeben.

Meine Damen und Herren, es hat ja hier im Hohen Haus auch Zeiten gegeben – ich gebe zu, sie sind schon etwas länger her –, in denen die SPÖ in ihrer formal starken Position, die sie ja hat – aber auch da wäre wahrscheinlich der Konjunktiv angebrach­ter: hätte –, auch mit einer inhaltlich starken Position ausgestattet gewesen ist und die SPÖ ein Schwergewicht war. Aber das hat sich zum Leichtgewicht gewandelt. Genau­so hat es in diesem Hohen Haus ja auch Zeiten gegeben – und in der SPÖ Zeiten ge­geben –, in denen die Gewerkschaft, die Arbeitnehmervertreter ihrerseits ein Schwer­gewicht waren. Aber auch sie sind in der Zwischenzeit zu einem Leichtgewicht zusam­mengestutzt worden. (Abg. Parnigoni: ... sind aber auch nur mehr die Hälfte!)

Es ist einfach so, dass wir in den letzten Monaten eine Verschiebung, eine unselige Verschiebung, möchte ich sagen, erleben mussten: So, wie sozusagen innerhalb der SPÖ der Gewerkschaftsflügel degradiert worden ist, so ist innerhalb dieser Regierung die SPÖ degradiert worden. Und was dann herauskommt, das kennen wir zur Genüge. Es kann schon sein, meine Damen und Herren, dass das Motto, das Sie vor wenigen Monaten ausgegeben haben, um den Kopf aus der Schlinge zu bringen, indem Sie gesagt haben, Gewerkschaftsfunktionäre dürfen in dieses Hohe Haus überhaupt nicht mehr herein, nicht nur für Personen – die ja nachgewiesenermaßen offensichtlich ein bisschen Dreck am Stecken oder viel Dreck am Stecken haben – gilt, sondern dass da­mit auch die Inhalte, oder maßgebliche Inhalte, ausgesperrt worden sind. Anders ist es nämlich nicht wirklich verständlich, dass die SPÖ sich jetzt in weiten Bereichen zum Fürsprecher einer Politik macht, die in wesentlichen Punkten den Interessen der Arbeit­nehmer, fast möchte ich sagen, diametral entgegengesetzt ist. – Von der ÖVP haben wir uns nichts anderes erwartet, aber Ihr Verhalten, aufseiten der SPÖ, das erstaunt zumindest.

Da ändert es auch überhaupt nichts, meine Damen und Herren, wenn Sie den Begriff „Flexibilisierung“ jetzt „neudeutsch“ etwas anders formulieren und von „Flexicurity“ sprechen. Das ist ein neuer Name mit dem alten Inhalt, und wenn man es sich im De­tail, was dieses vorliegende Gesetz betrifft, anschaut, so muss man sagen: Der Inhalt ist in Wahrheit reine „Flexi-“ – und zwar zu Lasten der Arbeitnehmer –; und die „‑curity“, also das, was von der „Security“ übrig geblieben ist, das ist der Anstrich, den Sie für den Verkauf benötigen, damit irgendjemand diese bittere Pille in Zukunft auch schluckt. (Beifall bei der FPÖ.)


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll27. Sitzung / Seite 111

Meine Damen und Herren von den Koalitionsparteien, im Grunde genommen dienen Sie mit diesem Gesetz nicht den österreichischen Arbeitnehmern, sondern Sie erfüllen damit die Bedürfnislage der Großkonzerne. Genau um diese geht es nämlich – denn überall sonst, wo diese Auslastungsspitzen, wie sie eben in den Großbetrieben auftre­ten, nicht in diesem Ausmaß gegeben sind, geht der Zug ohnehin in eine andere Rich­tung, nämlich in Richtung Teilzeit. Und das, was hier beschlossen wird, wird diese un­heilvolle Entwicklung weiter vorantreiben.

Das ist mutlos, das ist kraftlos, das ist saftlos, was hier vorgelegt worden ist, und im Grunde genommen ist es eine Kapitulation vor dem Zeitgeist des Neoliberalismus (Bei­fall bei der FPÖ), und nicht das, was wir uns von Ihnen erwartet hätten, was sich die Österreicher von Ihnen erwartet hätten, dass Sie nämlich irgendwann einmal herge­hen, sich hinstellen und sagen: Bis hierher und nicht weiter!, denn der Mensch ist auch noch etwas anderes als eine Arbeitsmaschine, er hat einen Wert in sich selbst. So sehen zumindest wir Freiheitlichen das. Es kann ja nicht so sein, dass man im Grunde genommen alles nur mehr den betriebswirtschaftlichen Erfordernissen einiger weniger unterordnet und die Leute wie Marionetten hin- und hergeschoben werden sollen mit Flexibilisierungsmodellen, bei denen man heute nicht mehr weiß, was in drei Monaten auf einen zukommt, und so weiter. (Beifall bei der FPÖ.)

Meine Damen und Herren, es ist ja nicht so, dass diese Debatte – auch hier in diesem Saal – das erste Mal geführt wird. So ist es ja nicht! Ich kann auf ein Beispiel verwei­sen – man kann da wahllos in die Vergangenheit zurückgreifen –, das schon etwas weiter zurückliegt. Da wurde hier in diesem Saal über die Flexibilisierung, über die Vor- und Nachteile der Flexibilisierung im Handel diskutiert. Damals hat ein hochrangiger SPÖ-Vertreter – der bis vor Kurzem hier noch in der ersten Reihe gesessen ist, bis er dann Hausverbot bekommen hat – gesagt – ich zitiere –:

„Sie sehen ..., daß eine Flexibilisierung eintritt, die eben nicht den Wünschen der Be­treffenden entspricht, denn es entsteht ein Trend, daß Teilzeitarbeit zur Normalarbeit wird – mit weniger Einkommen, mit dem man in der Regel als alleinstehende Person nicht auskommen kann. (Beifall bei der SPÖ.)

Der Abgeordnete, der das damals hier von diesem Rednerpult aus von sich gegeben hat, war der Genosse Verzetnitsch. Ich weiß, dass er als Person in Ungnade gefallen ist, aber dass Sie damit gleich alle Inhalte mit verabschiedet haben, das ist mir rätsel­haft.

Es gibt auch einen zweiten Teil: Wir haben immer gedacht – und eigentlich spricht ja nichts dagegen, sich diesem Gedankenexperiment auch so zu nähern –, dass die SPÖ eine Partei gewesen ist, die für die Arbeitszeitverkürzung einsteht (Abg. Schopf: Noch immer!) – das war doch immer das Modell, dass man sagt: wenn wir Probleme mit der Arbeit haben, dann müssen wir die Arbeitszeit verkürzen (Abg. Schopf: Herr Kickl, noch immer!), damit wir Vollbeschäftigung haben –, für alle diese Dinge. Da habe ich auch einmal nachgeschaut, was da in der Vergangenheit der Fall war und was man ge­sagt hat, nämlich in dem Zusammenhang, als es um Maßnahmen gegangen ist, mit denen man versucht hat, die Beschäftigungszeiten auszuweiten. Damals sagte der­selbe:

„Wer glaubt, die europäische Beschäftigungssituation damit angehen zu können, in­dem die Diskussion über die Arbeitszeitverkürzung links liegen gelassen wird, ist sicher auf dem falschen Weg. Es zeigen genügend Modelle auf europäischer, aber auch auf österreichischer Ebene, daß eine Kombination der Arbeitszeitverkürzung mit anderen Formen durchaus zu mehr Beschäftigung und zu wünschenswerter Beschäftigung führt.“


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll27. Sitzung / Seite 112

Heute, mit dem Gesetz, das Sie uns hier vorlegen und angesichts dessen Sie sich stolz in die Brust werfen, machen Sie das genaue Gegenteil von dem, was damals sozusagen die SPÖ-Doktrin gewesen ist.

Meine Damen und Herren, ich sage Ihnen: Den österreichischen Arbeitnehmern tun Sie mit dem, was heute hier beschlossen wird, wirklich keinen Gefallen! Das von sich zu behaupten, ist ein starkes Stück – aber wir haben schon einiges an starken Stücken erlebt. Was Sie hier in Wahrheit machen, ist, etwas abzuliefern, mit dem vielleicht be­stimmte Damen und Herren in der EU, und bezeichnenderweise wahrscheinlich Herr Wettbewerbskommissar Monti, die größte Freude haben – das ist es! –: Ausweitung der Arbeitszeit, im Grunde genommen weniger Einkommen für Mehrarbeit, ein Voran­treiben der Lohndifferenz zwischen Arm und Reich – all das sind die Dinge, um die es dabei geht. Das ist ein Schritt einer Gesamtstrategie, gegen die Sie sich nicht stellen, sondern bei der Sie mitmachen und von der die nächsten Schritte schon angekündigt sind: Da weiten wir dann die Öffnungszeiten aus, dann ist Schluss mit der Sonntags­ruhe, dann schaffen wir noch ein paar Feiertage ab – und unterm Strich bleibt der Men­sch als etwas über, das auf den Faktor Arbeit reduziert wird.

Unserem freiheitlichen Menschenbild entspricht das nicht, und deshalb gibt es von uns – was Sie nicht überraschen wird – auch keine Zustimmung dazu. (Beifall bei der FPÖ. – Abg. Dr. Graf: Eine gute Rede! Eine sehr gute Rede!)

13.12


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Schopf. 3 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte, Herr Kollege.

 


13.12.32

Abgeordneter Walter Schopf (SPÖ): Herr Präsident! Herr Minister! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte zu Beginn meiner Rede eine Klar­stellung vornehmen. Die Klarstellung ist jene, dass durch diese Beschlussfassung kei­ne Verlängerung der Arbeitszeit erfolgen wird (Abg. Kickl: Aber die Möglichkeit!), auch nicht die Möglichkeit einer Verlängerung der Arbeitszeit. – Es gibt eine gesetzliche Re­gelung, was die Arbeitszeit betrifft, und durch diese Novellierung gibt es keine Verlän­gerung.

Warum ich diese Klarstellung mache? – Weil aufgrund von verschiedenen Darstellun­gen immer wieder versucht wird, es medial so rüberzubringen, dass es der Wirtschaft gelungen sei (Abg. Öllinger: Jeder versteht es!), mit dieser Novellierung eine Verlän­gerung zu beschließen.

Meine Damen und Herren! Es gibt mit dieser Novellierung die Möglichkeit, dass zusätz­liche Flexibilisierungsmaßnahmen (Abg. Rosenkranz: Ohne Überstunden!) im Bereich der Arbeitszeit gesetzt werden können. Aber diese Flexibilisierungsmöglichkeiten gibt es nur dann – eine meiner Vorrednerinnen hat es ja richtigerweise gesagt –, wenn sich die Kollektivvertragsparteien über diese Möglichkeit einigen und, zum Zweiten, wenn darüber hinaus in jenen Betrieben, wo eine betriebsrätliche Organisation besteht, eine Einigung in Form einer Betriebsvereinbarung erfolgt. Nur in diesen Fällen gibt es dann die Möglichkeit, dass derartige neue Flexibilisierungsmöglichkeiten geschaffen werden.

Flexibilisierung ist in vielen Bereichen – da gebe ich Ihnen recht – ein Problem. Wir müssen im Bereich der Flexibilisierung aufpassen, dass sie keine Einbahnstraße wird. Es darf nicht so sein – und dafür werden ganz sicher die Gewerkschaften sorgen –, dass dadurch das Einkommen der Beschäftigten, der Arbeitnehmer und Arbeitnehme­rinnen reduziert wird. Es gibt aber auch Berufsgruppen – ich denke etwa an die Monta­gebeschäftigten –, die froh sind, dass sie ab dieser Novellierung die Möglichkeit haben, legal täglich bis zu zehn Stunden zu arbeiten. Wir haben viele Kollegen und Kollegin­nen, die nicht nur 20 Kilometer entfernt vom Betrieb tätig sind, sondern die 100, 300


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll27. Sitzung / Seite 113

oder 500 Kilometer entfernt arbeiten. Da ist es notwendig und wichtig, dass wir Rege­lungen eben in Richtung der Viertagewoche schaffen können. Die legale Möglichkeit dazu haben wir in vielen Bereichen heute nicht. Mit dieser Novellierung wird dies mög­lich sein.

Eine Vorrednerin, Kollegin Csörgits, hat über die Wichtigkeit und Bedeutung des Zu­schlages von 25 Prozent für Teilzeitbeschäftigte, wenn der notwendige Zeitausgleich nicht möglich ist – das sage ich auch dazu, dann gibt es eben diesen Zuschlag –, ge­sprochen. (Abg. Kickl: Aber das ist immer noch billiger als der Überstundenzuschlag bei Vollzeitbeschäftigung!)

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Bis dato – und das steht fest – gibt es für Teilzeit­beschäftigte keinen Überstundenzuschlag. Daher ist ein Zuschlag von 25 Prozent um Deutliches besser als die Situation zurzeit.

Ich möchte das, was Kollegin Schatz als erste Rednerin gesagt hat, nicht verheim­lichen und es auch als Problem darstellen, dass nämlich mit dieser Novellierung auch beschlossen wird, dass in Betrieben, in denen es keine betriebsrätlichen Organisatio­nen gibt – und es ist richtig, es gibt solche Betriebe leider noch immer, vor allem unter den Klein- und Kleinstbetrieben –, in Zukunft die Möglichkeit existiert, eine Reihe – nicht alle, aber eine Reihe – von Arbeitszeitregelungen in Form von Einzelverträgen zu vereinbaren. Das ist sicher ein Problem oder könnte ein Problem werden.

Wir sind daher gemeinsam aufgefordert, dies genau zu beobachten. Und ich denke, wenn wir gemeinsam merken, wenn wir gemeinsam verspüren, dass hier Arbeitneh­mer- und Arbeitnehmerinneninteressen unter die Räder kommen, dann sind wir aufge­rufen, auch dieses Gesetz wieder zu novellieren. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

13.16


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Als nächster Redner gelangt Herr Abgeordneter Dolinschek zu Wort. Gewünschte Redezeit: 5 Minuten. – Bitte, Sie sind am Wort.

 


13.17.01

Abgeordneter Sigisbert Dolinschek (BZÖ): Geschätzter Herr Präsident! Sehr geehr­ter Herr Bundesminister! Was die Novellierung des Arbeitszeitgesetzes, die Flexibilisie­rung der gesetzlichen Arbeitszeit betrifft: Herr Kollege von den Sozialdemokraten, wenn du jetzt hergehst und sagst, es ist keine Ausweitung der Arbeitszeit, so weise ich darauf hin: Es ist in einem kürzeren Rahmen eine längere Arbeitszeit möglich – das ist nun einmal so! Darüber kann man nicht hinwegtäuschen! Es ist möglich, in Zukunft auch zwischen 10 und 12 Stunden am Tag zu arbeiten (Abg. Riepl: Aber mit Überstun­denzuschlag! Für mehr Geld!), und 60 Stunden in der Woche. Das war bisher nur mit einer Ausnahmegenehmigung bei der Dekadenarbeit möglich. So war es!

Und was die Viertagewoche betrifft, diese war bisher auch schon möglich, denn 10 Stunden am Tag hat man auch bisher bereits arbeiten können. Das war bisher auch möglich! (Abg. Schopf: ... 9 Stunden!) – Na selbstverständlich!

Und was den 25-prozentigen Zuschlag bei der Teilzeitbeschäftigung betrifft, der von Ihnen so sehr hochgejubelt wird: Der ist Ihnen vonseiten der Wirtschaft billig abgekauft worden, muss ich Ihnen sagen – anders kann man das nicht interpretieren –, denn in­nerhalb eines Quartals, also von drei Monaten, kann man das ausgleichen. 25 Prozent für Mehrarbeit, das ist zwar etwas mehr, aber keiner wird etwas davon haben. Das ist die Tatsache! (Beifall beim BZÖ.)

Das Nächste ist: Was ist bei einer Arbeitszeit von bis zu 12 Stunden am Tag mit der Schichtarbeit? Wenn man 12 Stunden arbeiten kann, braucht man nur noch zwei Schichten, die dritte Schicht fällt weg. – Das sind gewisse Gefahren, die ganz einfach nicht so im Raum stehen gelassen werden können.


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll27. Sitzung / Seite 114

Es wird auch immer betont, dass das eine Sozialpartnereinigung ist. – Na ja, gewisse Sozialpartner haben das ausgehandelt, aber wozu die das so ausgehandelt haben, verstehe ich nicht – wo sich doch die Arbeiterkammer strikt dagegen ausspricht! Ich bekam Zuschriften von der Arbeiterkammer, denen zu entnehmen war, dass sie mit dieser Regelung nicht einverstanden ist, und die Arbeiterkammer warnt davor, dass die Berücksichtigung von Arbeitnehmer- und Arbeitgeberinteressen da überhaupt nicht ausgewogen sei, und sie warnt vor einem volkswirtschaftlichen Schaden.

Was die betriebswirtschaftliche Sicht betrifft, da gibt es Vorteile – das ist keine Frage –, aber volkswirtschaftlich gibt es Nachteile. Die Arbeiterkammer warnt davor, dass es zu einem Anstieg von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten kommen wird, dass es krankheitsbedingte Ausfallzeiten geben wird – diesbezüglich gibt es die Statistiken der AUVA –, dass es in Zukunft verstärkt Frühpensionierungen geben wird, Invalidität, Be­rufsunfähigkeit, Schädigung Dritter durch übermüdete Arbeitnehmer und das mit den Arbeitsunfällen verbundene Leid. Darauf wird von der Arbeiterkammer hingewiesen.

Die Arbeiterkammer ist meines Wissens einer der Sozialpartner. – Die ist übergangen worden! (Zwischenruf des Abg. Schopf.) Die Gewerkschaft ist nämlich mittlerweile so schwach, Herr Kollege, dass sie sich überhaupt nirgends mehr durchsetzt, dass sie schon im Liegen umfällt! Das ist die Wahrheit. (Beifall beim BZÖ.)

Sie haben sich auch in diesem Bereich voll über den Tisch ziehen lassen! Das müssen Sie eben auch einmal eingestehen. Ich meine, es ist einfach ein Wahnsinn! Sie sollten sich vielmehr dafür einsetzen, dass die Kosten für den Faktor Arbeit gesenkt werden, dass die Überstundenzuschläge steuerfrei gestellt werden in einer Zeit der Hochkon­junktur, für die wir in unserer Verantwortung als Regierungspartei gesorgt haben. Jetzt sind Sie eben die Regierungspartei, aber Sie sorgen nicht dafür, dass die Leute auch etwas davon haben. Die Lohnzuwächse sind sehr, sehr gering – das steht in jeder Zei­tung –, und die Unternehmergewinne sprudeln nur so über! Da müssen Sie den Hebel einmal ansetzen! (Beifall beim BZÖ.)

Da geht man her und macht einen Mindestlohn von 1 000 €. Ja, dass ich nicht lache! 1 000 € brutto, das sind 830 € netto, und nebenbei gibt es eine Mindestsicherung von 726 €, das ist ein Unterschied von 104 € – da geht ja keiner mehr arbeiten! (Beifall beim BZÖ.) Das ist die Wahrheit: Da geht keiner mehr arbeiten.

Gleicher Lohn für gleiche Arbeit: Setzen Sie das einmal um, dass gleicher Lohn für gleiche Arbeit gilt! (Zwischenruf des Abg. Schopf.) Dafür sind die Sozialpartner da. Wenn ich mir diese Dinge bei der ganzen Mindestlohn-Geschichte anhöre: Leitl sagt, der Wirtschaft ist es nicht leichtgefallen. Hat er Tränen in den Augen gehabt? – Er hat sich eins heruntergelacht, das war alles! (Beifall beim BZÖ. – Abg. Riepl: Tu dich nicht so aufregen!)

Und Kalina, Ihr Kollege von der Gewerkschaft, sagt: ein weiterer Schritt, um niedrige Einkommen zu sichern. – Wenn die Gewerkschaft weiter so arbeitet, dann „Pfiat di Gott“ für die Arbeitnehmer! Dann werden wir ein bisschen stärker werden müssen, um uns gewichtiger für sie einzusetzen. (Beifall beim BZÖ.)

13.21


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Von der Regierungsbank aus hat sich Herr Bundesminister Dr. Bartenstein zu Wort gemeldet. – Bitte, Herr Bundesminister.

 


13.21.44

Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit Dr. Martin Bartenstein: Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren des Hohen Hauses! Arbeitszeitflexibilisie­rung – ich komme gleich darauf zurück.


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll27. Sitzung / Seite 115

Lieber Kollege Dolinschek, ganz so ist es natürlich nicht. Wenn wir dann das Ziel einer Mindestsicherung von 726 € erreicht haben, dann heißt das erstens einmal: vor Sozial­versicherungsbeiträgen. Und zum Zweiten heißt das natürlich auch, dass eine soziale Notlage eingetreten sein muss, soziale Bedürftigkeit: Ein Sozialfall kann dann diese Mindestsicherung beanspruchen. (Abg. Dolinschek: Arbeit muss sich lohnen, Herr Bundesminister!) Abgesehen davon, dass die Realität der Sozialhilfe in den Ländern zum Teil ja schon insgesamt diese 726 € pro Monat ergibt, aber eben nicht aufgrund einer einheitlichen Leistung, sondern da ist Geld und Kleidung und Wohnung oft zu­sammengeworfen.

Aber man soll, denke ich, den Erfolg der Sozialpartnereinigung – 1 000 € Mindestlohn für die Österreicherinnen und Österreicher jedenfalls ab 1.1.2009 – nicht gering schät­zen (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ), vor allem auch deswegen, meine sehr verehrten Damen und Herren: Wir haben es in Österreich auch durch die Verdienste von Verantwortungsträgern der letzten, ich sage fast, Jahrzehnte erreicht, dass wir uns eine deutsche Diskussion ersparen.

Wir haben die Entsenderichtlinie umfassend umgesetzt. Wir haben, letztlich auch auf Basis der Mitgliederentscheidung, weiterhin die Pflichtmitgliedschaft in den Kammern, was heißt, dass Arbeitgeber nicht – so wie in Deutschland – aus Tarifverträgen heraus­optieren können. Sie sind in Österreich an Kollektivverträge als Pflichtmitglieder ihrer Kammer ja auch gebunden. Das heißt, Mindestlöhne in Österreich zu unterschreiten, das geht bei Weitem weniger leicht als in Deutschland. Deswegen ist es ein sehr ver­nünftiges System.

In Wirklichkeit mussten wir deswegen auch die Diskussion „Mindestlohn durch Kollek­tivvertrags- und Sozialpartner oder durch Gesetz?“ nicht führen. Wir haben sie auf ver­nünftige Weise über die Kollektivvertrags- und Sozialpartner bekommen. Diese Eini­gung ist deswegen, wie gesagt, sehr, sehr im Sinne des Standortes Österreich. Ich möchte nicht jährlich eine Mindestlohndiskussion hier im Hohen Hause zu führen ha­ben und hier über Prozentsätze feilschen. Das können die Sozialpartner allemal bes­ser, meine sehr verehrten Damen und Herren! (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeord­neten der SPÖ.)

Nun zum Thema Arbeitszeitflexibilisierung: Lieber Kollege Dolinschek, ich war bei der Generalversammlung, bei der Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer in Graz. Dort schien es mir sehr deutlich so zu sein, dass die Bundesarbeitskammer hin­ter diesem Sozialpartnerpaket steht. Alles andere wäre auch unlogisch.

So gesehen: Frau Abgeordnete Schatz ist leider nicht mehr im Saal, aber ihr Zitat „der neue Geist der großkoalitionären Sozialpartnerschaft“ gefällt mir schon! Denn es war für den positiven Abschluss der Regierungsverhandlungen sehr, sehr wichtig, dass die Sozialpartner hier umfassenden Input geleistet haben, auch zu anderen Themen, aber vor allem zum Thema Arbeitszeitflexibilisierung.

Ich bin hier als Arbeitsminister seit dem Jahr 2000 ein wenig ein gebranntes Kind, weil ich gesehen habe, dass allein auf politischer Ebene, auch auf Basis einer Mehrheit im Nationalrat, dieses Thema Arbeitszeitflexibilisierung nicht umgesetzt werden konnte, jedenfalls nicht so, wie es der Standort Österreich brauchte. Der Konsens der Sozial­partner ermöglicht das. Es ist ein umfassendes Paket, und wie Kollege Schopf schon ausgeführt hat, ist das nicht einseitig zu sehen. Da sind viele Elemente, die sehr wohl die Interessen der Arbeitnehmer widerspiegeln, genauso wie es Elemente gibt, die ten­denziell eher die Interessen der Arbeitgeber ergeben.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Zwölf Stunden am Stück zu arbeiten, das ist nicht jedermanns/jeder Frau Sache. Das wird sehr oft vom Arbeitsplatz abhängen. Wenn das im Sitzen im Büro mit Bildschirm zu erledigen ist, dann wird dies das eine


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll27. Sitzung / Seite 116

sein; wenn das schwierige Präzisionsarbeiten sind, dann wird dies wahrscheinlich nicht möglich sein, weder im Interesse der Arbeit noch im Interesse der Sicherheit des Ar­beitnehmers. Wenn das aber auf der anderen Seite wiederum automatisierte Linien sind, wo ja Arbeit de facto aus Überwachung einer Linie, einer Maschine besteht, dann wird die Möglichkeit bestehen. Dementsprechend gilt dann: Dort, wo es notwendig ist, dort, wo entweder der Betriebsrat oder aber der Arbeitsmediziner oder die Arbeitsmedi­zinerin ja dazu sagt, dort geht es; und wenn es nicht geht, dann wird es eben nicht möglich sein.

Längere Freizeitabschnitte: Natürlich ist bei einer Normalarbeitszeit von 10 Stunden ein längerer Freizeitblock möglich. Natürlich ist Gleitzeit auch eine arbeitsmäßige Weiter­entwicklung, die gut ist. Menschen wollen gleiten, weil sie damit einen Teil selbstbe­stimmter Arbeitszeit haben.

Herr Abgeordneter Schopf hat richtigerweise darauf verwiesen, dass sich viele Arbeit­nehmer die Viertagewoche wünschen. Ich komme aus der Steiermark und bin nicht selten in die eine oder andere Richtung gemeinsam mit Tausenden oder Zigtausenden Pendlern aus der Steiermark oder aus dem Burgenland nach Wien unterwegs. Gut, dass man in Zukunft auch ohne Kollektivvertrag Viertagewochen machen kann und dementsprechend den Arbeitnehmern auch in ihrem Interesse entgegenkommen kann!

Das Einarbeiten von Feiertagen: Wie oft war es schwierig, sowohl Weihnachten als auch Neujahr fenstertagsmäßig einzuarbeiten! Das wird in Zukunft einfacher sein.

Das Thema Teilzeit würde ich auch nicht gering schätzen. Teilzeit ist ja keinesfalls das, was Herr Kickl daraus zu machen gedenkt; er sagt nämlich: Der Zug geht in Rich­tung Teilzeit; eine unheilvolle Entwicklung! – Teilzeit ist wichtig, Teilzeit ist gut. Teilzeit ist in den allermeisten Fällen im Interesse der Arbeitnehmer und der Arbeitnehmerin­nen; ich weiß schon, das ist großteils ein weibliches Thema. Aber dort, wo Teilzeit per­manent durch Mehrarbeit in Vollzeit überzugehen droht, dort wird der Arbeitgeber in Zukunft stärker als bisher einen Anreiz haben, aus einem Teilzeitjob einen Vollzeitjob zu machen. Das ist doch in unserem Interesse!

Es stimmt ja längst nicht mehr – sehr geehrter Herr Abgeordneter Öllinger, das war An­fang dieses Jahrtausends der Fall –, dass der Zuwachs an Arbeitsplätzen vor allem der Zuwachs an Teilzeitarbeitsplätzen gewesen ist. Statistische Daten erhärten, dass schon letztes Jahr und erst recht heuer die deutliche Mehrheit der neu geschaffenen Jobs wieder Vollzeitjobs sind. Ich begrüße das!

Ich glaube, dass es eine generelle Linie unseres Konzepts „Gute Arbeit“ sein muss, dass der unbefristete Vollzeitjob wiederum die Regel sein soll, die Regel vor allem für unsere jungen Menschen, die in den Arbeitsmarkt eintreten (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ), aber dass dann, wenn es diesen unbefristeten Vollzeitjob gibt, man schon auch ein Stück Flexibilität der Arbeitnehmer verlangen kann, damit Be­triebe auf Auftragsschwankungen reagieren können.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, so gesehen, ist dies ein sehr ausgewogenes Paket. Ich habe es schon deutlich bekannt: Ohne Sozialpartner wäre es nicht gegan­gen! Daher, Frau Mag. Schatz – jetzt sind Sie wieder im Saale –, nochmals Ihr Zitat: „Das ist der neue Geist der großkoalitionären Sozialpartnerschaft.“ Wenn es in dem Ton weitergeht, dann kann ich nur sagen: Bravo, Sozialpartnerschaft! Ihr arbeitet für den Standort Österreich!

Ob das jetzt eine Sozialpartnereinigung ist oder, wie in einem Versprecher herauszu­hören war, eine Sozialpartnervereinigung, da möchte ich der Opposition gegenüber ausgesprochen großzügig sein. Das Ergebnis zählt, und das ist in Sachen Arbeitszeit-


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll27. Sitzung / Seite 117

flexibilisierung wirklich ein exzellentes Paket für den Standort Österreich, das sich europaweit sehen lassen kann! (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

13.29


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Steibl. 2 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte, Frau Kollegin.

 


13.29.39

Abgeordnete Ridi Steibl (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Werte Kollegin­nen und Kollegen! Flexibilisierung heißt für viele Arbeitnehmer eine Veränderung und beinhaltet auch oft Angst vor Veränderungen. Diese Angst müssen wir aber unseren Arbeitnehmern ganz, ganz sicher nehmen. Mit diesem Gesetz sollen bestehende Ar­beitsverhältnisse gesichert werden und soll natürlich auch auf Auslastungsschwankun­gen in den Unternehmen flexibler reagiert werden können.

Wir müssen aber immer den gesundheitlichen Aspekt mit einbeziehen, denn die ge­sundheitliche Unbedenklichkeit soll und muss im Vordergrund stehen. Herr Kollege Do­linschek hat sich da ja, sagen wir einmal, ordentlich hineingesteigert.

Ich möchte dazu auch erwähnen, dass mein Kollege Werner Amon einen selbstständi­gen Entschließungsantrag einbringt – und ich hoffe, dass dann auch im Ausschuss alle mitgehen –, der einen Passus hat, den ich jetzt zitieren möchte: 

„... nach Ablauf von 2 Jahren eine Evaluierung dahingehend durchzuführen, ob sich
die Möglichkeit der Erteilung der erforderlichen arbeitsmedizinischen Gutachten durch jede/n Arbeitsmediziner/in bewährt hat oder ob eine spezielle Ermächtigung zur Durch­führung derartiger Gutachten sinnvoll scheint.“

Ich denke, dass wir gerade das auch im Sozialausschuss behandeln können, und ich freue mich schon, wenn auch die Opposition mitgeht.

Ich möchte noch einmal erwähnen – was schon immer wieder angesprochen worden ist –, dass mit dieser Novellierung auch die Teilzeitbeschäftigung aufgewertet wird. Ich denke, dass das ein gutes Signal ist, auch in Richtung Vereinbarkeit von Beruf und Familie für Mütter wie für Väter, und dass das auch als Chance dafür gesehen werden muss, eine gewisse Zeit Teilzeit zu arbeiten. Wir alle plädieren dafür, dass danach ge­trachtet werden sollte, wieder in eine Vollbeschäftigung einzusteigen, um auch eine zeitgerechte Absicherung in Richtung Pension zu haben. (Abg. Dr. Graf: Da muss man einmal einen Schritt zurück machen, um vorwärts zu kommen!)

Ich denke, dass dieses Paket zur Arbeitszeitflexibilisierung ein Schritt ist, mit dem wir alle mitgehen können. Es verwundert mich, dass die Opposition, insbesondere die Grü­nen und das BZÖ, hier nicht mitgehen. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ. – Abg. Dr. Graf: Verhaltener Applaus bei der ÖVP!)

13.32


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Herr Abgeordneter Öllinger ist der nächste Red­ner. 5 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte, Herr Kollege.

 


13.32.17

Abgeordneter Karl Öllinger (Grüne): Meine sehr geehrten Damen und Herren! Dan­ke, ich habe durch die Debatte bisher schon sehr viel gelernt – danke, Herr Bundes­minister, danke, Kollegin Csörgits! Ich werde es kurz erläutern.

Bundesminister Bartenstein sagt, die Sozialpartner können es besser; Zitat Barten­stein. – Ja, verglichen mit dieser Bundesregierung stimmt dieser Satz, für sich gese­hen, zuerst einmal sicher. – Das ist das eine.


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll27. Sitzung / Seite 118

Das Zweite ist: Die Listigkeit dieses Satzes, Herr Bundesminister, ist mir natürlich auch klar. Immer dann, wenn den Regierungsparteien etwas unangenehm ist, werden die Sozialpartner bemüht.

Herr Bundesminister, seien Sie mir nicht böse: Das im Zusammenhang mit dem Min­destlohn zu nennen, obwohl 2003 zum ersten Mal auf Regierungsebene – damals der ÖVP-FPÖ-BZÖ-Bundesregierung – die 1 000 € bemüht wurden und auch den Sozial­partnern als heiße Kartoffel überreicht wurden, und jetzt kommt heraus, dass wir im Jahr 2009, noch immer nicht für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, aber im Jahr 2009, sieben Jahre danach, 1 000 € erreicht haben werden, wo liegt da die Kraft der Sozialpartner? Wo? 1 000 €! Wir sprechen von 1 000 € brutto und von nichts ande­rem.

Okay, noch einmal zu Ihnen, Herr Bundesminister: Ich finde es interessant, Sie sitzen völlig entspannt da, man kann das beobachten. Das hat ja auch etwas für sich. (Abg. Dr. Mitterlehner: Wie soll er denn dort sitzen?) Der Wirtschaftsminister hat in diesem Fall wieder einmal über den Arbeitsminister gesiegt.

Der Arbeitsminister hätte eigentlich die Verpflichtung, die Anzahl der Arbeitsunfälle zu senken. Jetzt wissen Sie – es gibt ja auch eine entsprechende EU-Empfehlung, die ir­gendwann einmal umgesetzt werden soll –, bis zum Jahr 2015 oder 2012 soll die Anzahl der Arbeitsunfälle um 25 Prozent gesenkt werden. (Abg. Dr. Mitterlehner: Ja, und?) Nicht: Na und! – Na und, na und, Kollege Mitterlehner! Die Arbeitsunfälle sind in den letzten Jahren nicht zurückgegangen, obwohl sie eigentlich – na und! – hätten zu­rückgehen sollen, und zwar drastisch, weil das der Einsatz von modernen Technolo­gien eigentlich ermöglicht. (Abg. Dr. Mitterlehner: Das Meldeverhalten hat sich geän­dert!) Wir stagnieren, beziehungsweise bei den Arbeitsunfällen bleiben wir gleich.

25 Prozent Senkung, das ist eine Riesen-Anstrengung! Wenn auf der anderen Seite Arbeitszeiten ausgeweitet werden, dann ist das mit Sicherheit auch das sicherste Pro­gramm (Abg. Dr. Mitterlehner: Nicht ausgeweitet, flexibler werden sie!), dass die Ar­beitsunfälle nicht weniger werden, sondern mehr werden müssen. Na selbstverständ­lich! Selbst dann, wenn es nur für einen befristeten Zeitraum gilt: Die Belastung der Menschen ist bei 8 Stunden anders, als sie bei 12 Stunden ist. Selbstverständlich, das weiß man, und darum hat man den Arbeitstag verkürzt! Das war ja der historische Er­folg der Arbeiterbewegung, dass man den Arbeitstag, auch im Interesse der Gesund­heit der Menschen, reduziert hat.

Jetzt sagen Sie: Na ja, falls es irgendwie ein gesundheitliches Problem geben sollte – das könnte ja sein –, dann darf sich die Arbeitsinspektion des Herrn Bartenstein den Betrieb anschauen und feststellen, ob es passt oder nicht passt. Wo, bitte, ist da der Erfolg? Wo, bitte, ist da der Erfolg im Sinn einer systematischeren Betrachtung von Ar­beitnehmerschutz, einer systematischeren Betrachtung von Gesundheit am Arbeits­platz? – Gibt es nicht!

Der Arbeitsminister ist dem Wirtschaftsminister unterlegen, der Wirtschaftsminister kann sich freuen. Na klar, das waren die Interessen – das wurde in der Debatte schon gesagt – von einigen großen Betrieben, die, mit einem bestimmten Arbeitsauftrag kon­frontiert, natürlich ein Interesse daran haben, das Arbeitsvolumen im Betrieb zu stei­gern.

Ich halte das prinzipiell für nichts Verwerfliches und bitte, mich nicht misszuverstehen, Herr Kollege Mitterlehner. Natürlich soll man schauen, wie man das bewältigen kann. Aber das kann ja nicht so passieren, wie es in diesem Fall geschieht – und damit kom­me ich zu dem zweiten Zitatenträger, in diesem Fall zur Kollegin Csörgits –: Die Unter­nehmer fordern viel, und der Arbeitnehmerseite gelingt es, dieses viele etwas zurück­zustutzen. Das ist das reale Ergebnis. Die Unternehmerseite hat viel gefordert, und


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll27. Sitzung / Seite 119

Frau Kollegin Csörgits ist ganz stolz darauf, dass es ihr gelungen ist, ein bisschen da­von herunterzuräumen.

Aber so stellen wir uns Kompromisse, die beiden einen Nutzen bringen, nicht vor, dass die einen sehr viel fordern und die anderen ganz stolz darauf sind, dass sie etwas er­reicht haben!

Ich verweise abschließend noch auf Punkte jenseits dieser Debatte. In der „Presse“ war am 5. Juni 2007 ein sehr interessanter Artikel; das wurde bisher in der Debatte nicht angesprochen. Es gibt in der Arbeitszeitrichtlinie der Europäischen Union ein Ver­schlechterungsverbot für Arbeitszeiten. Der Kommentar in der „Presse“ – Sie kennen ihn vielleicht – sagt: Bei dieser Arbeitszeit-Neuorganisation oder ‑Flexibilisierung, wie auch immer Sie es bezeichnen wollen, kann es sich durchaus um eine Verschlechte­rung, um eine verbotene Verschlechterung nach der Arbeitszeitrichtlinie handeln, weil die Flexibilisierung, die Sie jetzt machen, nicht einmal gut begründet ist.

Schulterzucken, wie üblich in Österreich: Bitte schön, die sollen auf europäischer Ebe­ne sagen, was sie wollen, wir werden schon damit fertig! – Wir werden sehen, meine sehr geehrten Damen und Herren!

Abschließend möchte ich Ihnen – nicht deswegen, weil ich Herrn Dinkhauser für den geeigneteren ÖVP-Kandidaten für Tirol halte, sondern für einen engagierten Arbeiter­kammerpräsidenten, zumindest in bestimmten Sachen – nur das Resümee von dem vorlesen, was die Arbeiterkammer Tirol in ihrer Betrachtung zur Arbeitszeitflexibilisie­rung festgehalten hat:

Sie sagt, sie lehnt es ab, dass sich die darin vorgesehene Arbeitszeitflexibilisierung beinahe ausschließlich an den wirtschaftlichen Bedürfnissen und Gegebenheiten der Arbeitgeber orientiert und den Arbeitnehmern einen den Betriebserfordernissen ange­passten Arbeits- und Lebensrhythmus aufzwingt, ohne ihnen eine größere Gestal­tungsfreiheit nach individuellen, persönlichen und familiären Bedürfnissen zu eröffnen.

Ja, zur Flexibilisierung würde gehören, dass der Einzelne auch etwas mitzureden hat. Das hat er bei dieser Vorlage leider nur in einem so eingeschränkten Ausmaß, dass man mit Sicherheit davon ausgehen kann, dass das, was sich Herr Schopf von der SPÖ erhofft – dass die Betriebsräte, die Arbeitnehmervertretungen und die Arbeitneh­mer als Personen gestärkt werden –, mit Sicherheit nicht eintreten wird.

Deshalb lehnen wir diese Vorlage ab. (Beifall bei den Grünen.)

13.39


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Mi­kesch. 2 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte, Frau Kollegin.

 


13.40.01

Abgeordnete Adolfine Herta Mikesch (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Mi­nister! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es wird heute ein Sozialpartner-Über­einkommen umgesetzt, das sicherlich für die Arbeitgeberseite, aber auch für die Arbeit­nehmerseite von großem Vorteil sein wird. Gerade wenn ich an meine Erfahrungen aus meinem eigenen Unternehmen denke, einem Produktionsunternehmen, aber auch die Erfahrungen aus meinem Bezirk mit einbringe, dann ist es einfach so, dass es immer wieder ein großer Wunsch der Arbeitnehmer war, Zeiten wirklich mehr zu bündeln, um die Viertagewoche zu leben und damit mehr Zeit für die Familie und für die Kinder zu Hause zu schaffen.

Ich denke mir, dass wirklich eine Situation entstanden ist, wie das auch unser Präsi­dent Leitl gesagt hat, eine Triple-Win-Situation für die Unternehmerinnen und Unter­nehmer wie für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und auch für die Konsumen­ten. Es ist auch ein sehr, sehr wichtiger Schritt in Richtung Klein- und Mittelbetriebe ge-


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll27. Sitzung / Seite 120

wesen, wo sehr oft keine Gewerkschaft im Unternehmen ist, und dort ist es jetzt auch möglich, diese Vereinbarungen zu treffen. (Beifall bei der ÖVP.)

Auch der Wirtschaftsstandort Österreich als Gesamtes wird davon sicherlich wieder profitieren, und wir werden damit wieder, wie schon in der Vergangenheit, viele zusätz­liche Investoren ins Land holen können, weil wirklich Vertrauen in unsere Grundlagen, in unsere Vorgaben herrscht und wir damit ein sehr hervorragender Wirtschaftsstandort sind.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, mit diesem neuen Arbeitsgesetz machen wir sicherlich auch einen wunderbaren Schritt, zusätzliche Arbeits- und Ausbildungsplätze zu schaffen, weil sehr flexibel und sehr individuell auf die Wünsche des Marktes einge­gangen werden kann, und das, glaube ich, ist wichtig für die Zukunft in Österreich. (Beifall bei der ÖVP.)

13.41


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Als nächster Redner gelangt Herr Abgeordneter Mag. Hauser zum Wort. 6 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

 


13.42.11

Abgeordneter Mag. Gerald Hauser (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Minis­ter! Geschätzte Damen und Herren! Dass Minister Bartenstein mit dem neuen Arbeits­zeitgesetz heute sehr zufrieden sein kann, erstaunt mich überhaupt nicht. Sehr geehr­ter Herr Minister Bartenstein, Sie haben ja schon vor ein, zwei Monaten hier im Hohen Haus im Zuge der Budgetdebatte festgestellt: Wenn es der Wirtschaft gut geht, dann geht es auch den Arbeitnehmern gut. – Ich habe damals schon festgestellt, dass das ein richtiger Wunschtraum wäre und ist, und kann das also nur unterstreichen. Wir soll­ten auch in diese Richtung arbeiten. Sie arbeiten allerdings genau in die gegenteilige Richtung, weil nämlich das Umfeld für die arbeitende Bevölkerung im Grunde immer schwieriger wird, die Löhne sich ungleich schlechter entwickeln als die Gewinne der Unternehmen und auf der anderen Seite die Arbeitnehmervertretung – das ist das Be­dauerliche an der gesamten Situation – mittlerweise leider Gottes so geschwächt ist, vor allem auch deswegen so geschwächt ist, weil sich der ÖGB so verspekuliert hat, dass aufgrund dessen die Arbeitnehmerseite leider Gottes am Gängelband der Wirt­schaft ist und keine richtige Vertretung der Arbeitnehmer mehr darstellt.

Damit kommt dann unterm Strich heraus, dass sich die Situation für die arbeitende Bevölkerung in einer Zeit, in der die Wirtschaft wirklich boomt, in der die Unternehmen immer sattere Gewinne schreiben, und das finde ich ja positiv ... – Ich finde es ja gut, dass die Unternehmer Gewinne schreiben, so soll es ja sein, aber wir sollten auf der anderen Seite auch danach trachten, dass in diesem positiven wirtschaftlichen Umfeld auch die arbeitende Bevölkerung ihr Stück des Lohnes abbekommt. (Beifall bei der FPÖ.)

Wenn nun hier heute festgestellt wurde, dass der ÖGB diese Vereinbarung unterstützt und dass scheinbar auch die Arbeiterkammern diese Vereinbarung unterstützen, so ist das ja nur die halbe Wahrheit. Ein Kollege hat ja vorhin bereits angesprochen, dass zum Beispiel die Arbeiterkammer Tirol diese Vereinbarung nicht unterstützt und alle Mandatare angeschrieben und darauf hingewiesen hat, dass sie in dieser Frage der Verschlechterung der Arbeitszeitregelung für die arbeitende Bevölkerung gerne die Un­terstützung der Mandatare aller Parteien hier in diesem Hause haben will. Wie die Situ­ation jetzt zeigt, fahren die Großparteien über die Interessen der arbeitenden Bevölke­rung drüber und nehmen auch diesen Hilfeschrei der Arbeiterkammer Tirol überhaupt nicht wahr.

Ich darf dazu heute noch aus einem Inserat der AK Tirol, des Präsidenten Dinkhauser zitieren, der zur tatsächlichen Situation der arbeitenden Bevölkerung Folgendes sagt –


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll27. Sitzung / Seite 121

das hat Präsident Dinkhauser erst jüngst in einem Inserat in einem Wirtschaftsmagazin beziehungsweise einem Monatsmagazin festgehalten und festgestellt, und ich darf Ihnen heute einige bezeichnende Zitate daraus vorstellen, Zitate – nochmals – aus einem Inserat, das mittels Geld der arbeitenden Bevölkerung geschalten wurde.

Das stellt unterm Strich für mich auch eine perfekte Selbstanklage dar. Ich habe schon mehrmals die Frage gestellt: Herr Präsident Dinkhauser! Wo waren Sie denn? Sie sind ja ein führender Arbeitnehmervertreter und prangern hier einen Zustand an, und das mittels Inserat, den Sie zu Recht kritisieren. Ich frage mich aber nur: Wo war Ihr Ein­fluss und Ihr Gewicht innerhalb der Österreichischen Volkspartei, um genau diesen Zu­stand zu verhindern?

Ich darf aus diesem Inserat, aus diesem aktuellen Inserat zitieren, um Ihnen einmal die Situation der arbeitenden Bevölkerung, vor allem die Kluft zwischen dem Kapital auf der einen Seite und der Arbeit auf der anderen Seite zu offenbaren. Ich darf also hier die Worte von Präsident Dinkhauser wiedergeben – nicht, dass man hier in die Verle­genheit kommt, auf einen freiheitlichen Politiker zu schimpfen, so nach dem Motto, wir bringen da irgendetwas daher, sondern ich lasse einmal den Präsidenten Dinkhauser sprechen, der Folgendes festgestellt hat:

„Ein Prozent der Österreicher besitzt ein Drittel des Gesamtvermögens, neun Prozent verfügen über ein weiteres Drittel. Das letzte Drittel müssen sich 90 Prozent der Öster­reicher aufteilen. (...) Die Beschäftigten können sich heute weniger leisten als noch 1994.“

Dinkhauser sagt weiters: Tirol ist ein Niedriglohnland. „In Tirol liegt das Durchschnitts­einkommen der Standardbeschäftigten an vorletzter Stelle in Österreich. Das Prinzip ,gleicher Lohn für gleiche Arbeit‘ hat sich auch in Tirol nicht durchgesetzt. (...) Die Ein­kommensschere öffnet sich aber auch zwischen älteren Arbeitnehmern und den Jün­geren.“

Die geht immer mehr auseinander, und vor allem sind die Einkommen der jüngeren Beschäftigten seit 1990 um 6,6 Prozent gesunken.

Dinkhauser weiter: „Die Unterschiede zwischen Arm und Reich haben sich in den letz­ten Jahren gravierend erhöht.“ Und er sagt weiters abschließend: „Die über die kollek­tivvertraglichen Mindestlöhne hinausgehenden Bruttozahlungen stagnieren seit Jahren auf niedrigem Niveau.“

Das sind also die Worte des Präsidenten Dinkhauser, der hier das offensichtliche Ver­sagen auch des ÖGB und der Sozialpartner aufzeigt. Und heute gehen Sie trotzdem daran, ein Arbeitszeitgesetz zu beschließen, das nachweislich eine Verschlechterung für die arbeitende Bevölkerung mit sich bringen wird, ohne vorher  und das ist unsere Forderung – tatsächlich Verbesserungen für die arbeitende Bevölkerung einzufordern.

Wir werden aus vielen Gründen dieser Vorlage nicht zustimmen, weil wir vorher Ver­besserungen für die arbeitende Bevölkerung einfordern, wie zum Beispiel endlich ein­mal die Valorisierung der Freibeträge, endlich einmal die Valorisierung der außerge­wöhnlichen Belastungen oder auch endlich einmal die Valorisierung der Steuerklassen, die seit Jahren gleich geblieben sind, was bedeutet, dass unterm Strich der Herr Fi­nanzminister sich über permanent steigende Lohnsteuerzahlungen der österreichi­schen Bevölkerung freut. Immerhin ist im Zeitraum 1996 bis 2006 das Lohnsteuerauf­kommen um mehr als 50 Prozent angestiegen, während im selben Zeitraum die Ein­nahmen aus der Körperschaftsteuer mehr oder weniger stagnierten.

Das allein ist für uns Beweis dafür, dass es an der Zeit ist, der arbeitenden Bevölke­rung endlich auch einmal ihren gerechten Anteil an einer prosperierenden, boomenden


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll27. Sitzung / Seite 122

Wirtschaft zu geben. Da das nicht der Fall ist, stimmen wir dieser Verschlechterung der Arbeitszeitregelung selbstverständlich nicht zu. (Beifall bei der FPÖ.)

13.48


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Dr. Oberhauser. 3 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte, Sie sind am Wort.

 


13.49.02

Abgeordnete Dr. Sabine Oberhauser (SPÖ): Herr Präsident! Herr Minister! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Aussage von Herrn Bundesminister Buchinger, der gesagt hat, es sei die Aufgabe der Opposition, von der Regierung vorgelegte Vorla­gen zu zerpflücken und die Kritikpunkte daraus zu thematisieren, ist korrekt. Allerdings sollten Recherchen, auch wenn Kritik vorgebracht wird, ordnungsgemäß durchgeführt werden. Frau Kollegin Schatz ist leider nicht mehr im Saal. Sie hat in den Raum ge­stellt, dass der ÖGB mehr oder weniger unter Gedächtnisverlust leidet, im Jänner eine Arbeitszeitverkürzung auf 35 Wochenstunden beschließt und sich dann in der Sozial­partnerverhandlung ganz anders entscheidet. Das ist nicht korrekt! Es gab auf diesem ÖGB-Kongress keinen derartigen Antrag, der auch abgestimmt worden wäre.

Doch nun lassen Sie mich auf die hier vorliegende Novelle zum Arbeitszeitgesetz ein­gehen: Ich kann mich vielen meiner Vorrednerinnen und Vorredner anschließen, dass die Sozialpartner hier einen ordentlichen Beitrag dazu geleistet haben, dass es für Ar­beitnehmerinnen und Arbeitnehmer in diesem Land in Zukunft Verbesserungen geben wird.

Wenn Sie den Bericht des Arbeitsinspektorates gelesen haben, in dem zum Beispiel steht, wie viele Überschreitungen es in den letzten Jahren gegeben hat, dann wissen Sie, dass es bei den Sanktionsmöglichkeiten deutliche Schwachstellen gegeben hat. Gerade in diesem Punkt, wie schon von Kollegin Csörgits berichtet, ist es nicht mehr möglich, dass Betriebe, die unseriöserweise überhaupt keine Arbeitszeitaufzeichnun­gen führen, mit einer ganz kleinen Pauschalstrafe zu rechnen haben, und seriöse Ar­beitgeber, die Arbeitszeitaufzeichnungen führen, Strafen pro Überschreitung pro Ar­beitnehmer bekommen. Dass mit diesem Missstand aufgeräumt wurde, das ist ein Ver­dienst dieser Vorlage.

Lassen Sie mich auch noch Folgendes sagen: Wenn Sie den Bericht  gelesen haben, den das Arbeitsinspektorat vorgelegt hat, so haben Sie auch gesehen – wenn man dem glauben darf –, dass die Zahl der Überschreitungen des Arbeitszeitgesetzes deut­lich zurückgegangen ist. Die ist jedoch nicht zurückgegangen, weil Arbeitgeberinnen plötzlich ihre soziale Verantwortung entdeckt haben, sondern die ist zurückgegangen, weil der Personalstand in den Arbeitsinspektoraten gesunken ist.

In Anbetracht dieses sehr guten Berichts, in Anbetracht der steigenden Kontrollanfor­derungen und in Anbetracht dessen, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Arbeitsinspektoraten, ständig auf der Seite der Beschäftigten stehend, keinem leichten Job nachgehen, ist es angebracht, dass wir uns von dieser Stelle aus dort einmal deut­lich bedanken, denn ohne sie wäre diese Verbesserung, die wir jetzt haben, nicht mög­lich. (Beifall bei der SPÖ.)

13.51


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Haub­ner. 5 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte, Frau Kollegin.

 


13.51.51

Abgeordnete Ursula Haubner (BZÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Hohes Haus! Die beste Arbeitspolitik ist eine gleichberechtigte


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll27. Sitzung / Seite 123

Interessenpartnerschaft zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern, und die gilt es zu fördern, auszubauen und weiter zu entwickeln. Ich denke, da sind wir uns alle hier einig.

Die hier vorliegende Regelung betreffend Arbeitszeitflexibilisierung orientiert sich aber beinahe ausschließlich an den wirtschaftlichen Bedürfnissen und Gegebenheiten der Arbeitgeber. Das ist Faktum, und es hat im Vorfeld sehr berechtigte Kritik gegeben sei­tens, wie schon erwähnt, der Arbeiterkammer, seitens vieler Arbeitnehmervertreter. Es hat einstimmige Beschlüsse zum Beispiel bei der Vollversammlung der Arbeiterkam­mer in Kärnten gegeben, dass der Ausweitung der Schichtarbeit nicht stattgegeben wird, dass man also davon Abstand nehmen soll.

Flexibilisierung, so wie sie jetzt definiert ist, heißt ganz klar eine Ausweitung, nicht eine Verlängerung, aber eine Ausweitung der täglichen Arbeitszeit bis zu 12 Stunden, und das über einen wesentlich längeren Zeitraum als bisher. Faktum ist daher, dass in die­sem Zeitraum die Menschen länger arbeiten und zu gleichem Lohn arbeiten. Das ist in der heutigen Zeit nicht fair und nicht gerecht, denn wenn sich Arbeit lohnen soll, dann muss es eben auch zu Belohnungen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer kom­men, die diese Ausweitung der Arbeitszeit auch mittragen.

Faktum ist, so wie das hier vorliegt, dass jene, die tagtäglich zur Arbeit fahren müs-
sen, die so genannten Tagespendler, wesentlich längere Arbeitstage haben – bis zu 14 Stunden –, und ich denke, das ist keine Seltenheit, denn nicht jeder wohnt in Wien, wo die öffentlichen Verkehrsmittel und die öffentliche Infrastruktur gut ausgebaut sind. Das ist auch mit extrem hohen Kosten verbunden. Es ist klar, dass ab 1. Juli die Belas­tung gerade für die Pendlerinnen und Pendler sehr, sehr groß ist.

Faktum ist auch, dass mit diesem neuen Gesetz, das hier vorliegt, gerade für Frauen neue Barrieren im Bereich der Vereinbarkeit von Beruf und Familie aufgebaut werden. Wir bewegen uns daher mehr in Richtung jobgerechter Familien und weg von familien­gerechten Jobs. Das ist unfair gegenüber den Familien und vor allem auch für die Al­leinerzieherInnen ein ganz, ganz großer Nachteil.

Das, was hier vorliegt, bedeutet auch, dass ein 12-Stunden-Schichtbetrieb möglich ist und dadurch der 3-Schichtbetrieb zu Grabe getragen wird, und das, was hier vorliegt, gibt auch Anlass zur Befürchtung, dass negative Auswirkungen wie gesundheitliche Belastungen und ein Anstieg der Arbeitsunfälle Realität werden.

Das einzig Positive, und das wird ja auch von den Regierungspartnern – vor allem von der SPÖ – besonders verkauft, ist auf den ersten Blick die Teilzeit-Regelung, das heißt ein besseres Entgelt für Überstunden bei Teilzeitbeschäftigten. Das sieht aber wirklich auch nur auf den ersten Blick so aus, denn es steht ja auch in diesem Gesetz drinnen, dass Überstundenzuschläge nur unter bestimmten Voraussetzungen ausbezahlt wer­den. Und das ist wieder so ein bisschen eine Mogelpackung, genauso wie bei der Pfle­ge. Da gibt es auch bestimmte Voraussetzungen, nach denen man 800 € oder 250 € Zuschuss bekommt. Hier ist es genauso!

Wenn mit dem Betrieb schriftlich vereinbart ist – und das war auch bisher möglich –, dass es zu einer Mehrarbeit kommt, dann sind es keine Überstunden. Der Zeitraum von drei Monaten, wo ausgeglichen werden kann, ist ein viel zu großer. Das ist auch klar. – Also: Auf den ersten Blick positiv, aber in der Umsetzung und in der Handha­bung nicht nur kompliziert, sondern auch wieder eine Mogelpackung.

Daher, meine sehr geehrten Damen und Herren: Die Flexibilität der Arbeitszeit darf sich wirklich nicht ausschließlich nach den wirtschaftlichen Interessen der Arbeitgeber richten, sondern muss auch viel mehr den Arbeits- und Lebensrhythmus der Arbeitneh­merinnen und Arbeitnehmer berücksichtigen. Sie muss berücksichtigen, dass Familien,


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll27. Sitzung / Seite 124

dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ein Recht auf Gestaltungsfreiheit ihres per­sönlichen Lebens haben, die Balance zwischen Familie und Beruf gewährleistet ist, und dass sie auch die Möglichkeit haben, wie das gerade im ländlichen Raum der Fall ist, am gesellschaftlichen Geschehen, an gemeinschaftlichen Aktivitäten auch weiterhin teilnehmen zu können, denn wir wissen, dass sehr, sehr viele auch ehrenamtlich orga­nisiert sind. Und genau diese Gruppe, meine sehr verehrten Damen und Herren, vor allem Sie von der SPÖ, haben Sie mit diesem Gesetz eindeutig verraten!

Wir vom BZÖ sagen: Wenn Flexibilität, dann müssen die Arbeitnehmer belohnt wer­den, sei es durch eine Steuerbefreiung der Überstundenzuschläge, sei es durch eine verstärkte Mitarbeiterbeteiligung am Beispiel des Investivlohns und weitere begleitende Maßnahmen wie zum Beispiel bedarfsgerechte Öffnungszeiten in Kinderbetreuungs­einrichtungen oder auch die Senkung der Kosten des Faktors Arbeit.

Aus diesem Grund bringen wir folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Haubner, Westenthaler, Dolinschek, Kolleginnen und Kollegen

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird ersucht, die Umsetzung der nachstehenden Maßnahmen raschestmöglich vorzubereiten und dem Nationalrat die entsprechenden Gesetzesvor­schläge zu übermitteln:

keine Ausdehnung der bestehenden Arbeitszeit-Regelungen,

Beibehaltung der notwendigen Maßnahmen zum Schutz des österreichischen Arbeits­markts,

Senkung der Kosten für den Faktor Arbeit,

Steuerbefreiung für Überstundenzuschläge,

verstärkte Mitarbeiterbeteiligung durch Einführung eines Investivlohns,

Umsetzung eines ausreichend hohen Mindestlohns von 1.300 Euro,

Realisierung der notwendigen Angleichung der Löhne und Gehälter von Männern und Frauen,

bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf mit verstärktem Ausbau von Betreuungs­einrichtungen und

eine markt- und qualitätsorientierte, bedürfnisorientierte Aus- und Weiterbildung.“

*****

Meine sehr geehrten Damen und Herren des Hohes Hauses! Ohne diese begleitenden Maßnahmen werden wir vom BZÖ diesem Arbeitszeitgesetz nicht unsere Zustimmung geben. – Danke. (Beifall beim BZÖ.)

13.59


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Der soeben von Frau Abgeordneter Haubner eingebrachte Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht daher mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll27. Sitzung / Seite 125

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Ursula Haubner, Dolinschek, Kolleginnen und Kollegen betreffend erforderliche Maßnahmen zum Arbeitszeitgesetz eingebracht im Zuge der Debatte über den Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales (191 d.B.) über die Regie­rungsvorlage (141 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Arbeitszeitgesetz, das Arbeits­ruhegesetz und das Landarbeitsgesetz 1984 geändert werden

Das Arbeitszeitrecht stellt eine besonders wichtige sozialpolitische Materie dar, die nicht nur dem vorrangigen Ziel dient, die Arbeitnehmer/innen vor der übermäßigen In­anspruchnahme ihrer Arbeitskraft zu schützen, sondern auch wichtige gesundheits­politische sowie kultur-, bildungs- und gesellschaftspolitische Weichenstellungen vor­nimmt.

Die beste Arbeitnehmerpolitik ist eine gleichberechtigte Interessenspartnerschaft von Arbeitgebern und Arbeitnehmern. Sie gilt es auszubauen und zu fördern. Die vorgese­henen Regelungen zur „Arbeitszeitflexibilisierung“ orientieren sich aber beinahe aus­schließlich an den wirtschaftlichen Bedürfnissen und Gegebenheiten der Arbeitgeber. Durch die Ausweitung des Arbeitszeitgesetzes werden die Arbeitnehmer/innen dazu gezwungen sein, einen den Betriebserfordernissen angepassten Arbeits- und Lebens­rhythmus anzunehmen, ohne dafür eine größere Gestaltungsfreiheit nach individuellen persönlichen und familiären Bedürfnissen zu haben. Die Arbeitszeitflexibilisierung geht voll zu Lasten der Arbeitnehmer. Es wird eine Arbeitszeitverlängerung auf 10 bzw. 12 Stunden umgesetzt, ohne auf die Arbeitnehmer/innen Rücksicht zu nehmen. Wei­ters werden neue Barrieren für Dienstnehmer/innen mit Familie geschaffen, ohne auch auf die Situation für Alleinerziehende in Beschäftigung einzugehen. Damit wird ihre La­ge dramatisch verschlechtert, da sie bei langen Anfahrtswegen keine entsprechenden Öffnungszeiten von Kinderbetreuungseinrichtungen vorfinden.

Auch sind negative Auswirkungen auf die Gesundheit zu befürchten. Ebenso muss von einer drohenden Verschlechterung für die heimischen Arbeitnehmer/innen durch eine vorzeitige und vorschnelle Öffnung des österreichischen Arbeitsmarktes ausgegangen werden, die entschieden abzulehnen ist, weil dies zu erhöhtem Konkurrenzdruck, Kos­tendruck und Lohndumping durch ausländischen Import-Arbeitskräfte führen wird. Aus diesem Grund lehnt auch die Arbeiterkammer eine vorzeitige Öffnung ab: „Damit wer­den nur die Übergangsbestimmungen für die EU-Mitgliedsländer gelockert, anstatt durch gezielte Qualifizierungen den Bedarf mit Arbeitskräften in Österreich zu decken“, kritisierte AK-Präsident Kalliauer (APA, 4. April 2007).

Die gute Konjunktur (die von der derzeitigen Bundesregierung durch ihre Belastungs­politik bei Gebühren und Abgaben sowie durch Pläne von neuen Steuern gefährdet wird sollte dringend genützt werden, um die Weichen für eine positive Entwicklung des Arbeitsmarktes zu stellen. Dazu sollten verstärkt Mittel für die bessere Ausbildung von Jugendlichen, für die Ausbildung von Fachkräften, für die Weiterbildung und für mehr und bessere Kinderbetreuungsplätze zur leichteren Vereinbarkeit von Beruf und Fa­milie eingesetzt werden. Auch muss der Grundsatz: „Gleicher Lohn für gleiche Arbeit“ rasch Wirklichkeit werden, da nach wie vor ungerechtfertigte Einkommensunterschiede zwischen Frauen und Männern bestehen. Benachteiligungen für Frauen müssen durch konkrete Reformschritte abgebaut werden. Ziel muss es sein, die Situation von Frauen in allen Lebensbereichen zu verbessern. Die Angleichung der niedrigeren Frauenein­kommen an die Einkommen der Männer ist eine der wichtigsten politischen Herausfor­derungen. Sie ist ein wesentlicher Schritt zur Verbesserung der beruflichen Situation der Frauen und fördert nachhaltig die Vereinbarkeit von Familie und Beruf.

Aber auch ein echter Mindestlohns von 1.300 Euro für alle (Vollzeit-)Beschäftigten soll umgesetzt werden. Ebenso soll eine verstärkte Mitarbeiterbeteiligung zu Gunsten der


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll27. Sitzung / Seite 126

Arbeitnehmer/innen und die steuerliche Befreiung von Überstunden raschest eingeführt werden.

Aus diesen Gründen stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehenden

Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird ersucht, die Umsetzung der nachstehenden Maßnahmen raschestmöglich vorzubereiten und dem Nationalrat die entsprechenden Gesetzesvor­schläge zu übermitteln:

keine Ausdehnung der bestehenden Arbeitszeit-Regelungen,

Beibehaltung der notwendigen Maßnahmen zum Schutz des österreichischen Arbeits­markts,

Senkung der Kosten für den Faktor Arbeit,

Steuerbefreiung für Überstundenzuschläge,

verstärkte Mitarbeiterbeteiligung durch Einführung eines Investivlohns,

Umsetzung eines ausreichend hohen Mindestlohns von 1.300 Euro,

Realisierung der notwendigen Angleichung der Löhne und Gehälter von Männern und Frauen,

volle steuerliche Absetzbarkeit der Pendlerkosten

bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf mit verstärktem Ausbau von Betreuungs­einrichtungen und

eine markt- und qualitätsorientierte, bedürfnisorientierte Aus- und Weiterbildung.“

*****

 


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Wögin­ger. 2 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte, Herr Kollege.

 


13.59.32

Abgeordneter August Wöginger (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Grundsätzlich begrüßen wir die Arbeitszeitgesetznovelle, die auf einer Sozial­partnereinigung beruht. Ich glaube, man muss klarstellen: Die Flexibilisierung der Ar­beitszeit ist keine Verlängerung der Arbeitszeit. Es kann die Tagesarbeitszeit mit dem vorliegenden Gesetz bei besonderem Arbeitsbedarf und mit Zustimmung des Betriebs­rates auf 10 beziehungsweise 12 Stunden ausgeweitet werden.

Das ist oftmals bereits gelebte Praxis – auch im Sinne der Arbeitnehmer. Beim Roten Kreuz Oberösterreich zum Beispiel, wo ich selbst Betriebsratsvorsitzender bin, haben wir den 12-Stunden-Tag und die 48-Stunden-Woche im Rettungsdienst bereits seit Jahrzehnten, und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wollen das auch.

Ich möchte auch kurz die Vier-Tage-Woche anschneiden, weil diese eben massiv ge­fordert wird – auch von Arbeitnehmerseite her. Gleitzeit und eine bessere Möglichkeit zur Freizeitgestaltung – so glaube ich – sind Themen, die besonders auch die Betriebs­räte berühren. Die Einbindung des Betriebsrates ist ein wesentliches Element dieses Gesetzes.


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll27. Sitzung / Seite 127

Wichtig ist, dass es begleitende Beobachtungen bei der Entwicklung der Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten gibt. Das sollten wir noch einmal gemeinsam diskutieren. Wei­ters sollten wir diskutieren, ob man in jenen Firmen, wo es keinen Betriebsrat gibt, eventuell andenken kann, dass man nach zwei Jahren eine Evaluierung durchführt, ob sich die Möglichkeit der Erteilung der erforderlichen arbeitsmedizinischen Gutachten auch bewährt hat. Abgesehen davon ist diese Vorlage wirklich zu begrüßen, und wir unterstützen sie auch sehr gerne.

Der 25-prozentige Zuschlag für Teilzeitkräfte sei noch erwähnt. Das ist für die Verein­barkeit von Familie und Beruf eine Verbesserung – vor allem für Frauen. Viele Frauen sind in Teilzeitjobs, und wenn es einen Zuschlag gibt, wenn am Ende des Durchrech­nungszeitraumes eine Mehrleistung vorhanden ist, dann ist dies auf alle Fälle positiv zu bewerten.

Abschließend meine ich, wir sollten auch in Zukunft über die Flexibilisierung der Ar­beitszeit noch mehr diskutieren. Ich möchte diesbezüglich noch einen Aspekt einbrin­gen, nämlich das Zeitwertkonto. Es ist ein Vorschlag des ÖAAB Oberösterreich, wo darüber nachgedacht wird, ob man Zeit ansparen kann und sich diese Zeit dann zu einem späteren Zeitpunkt nehmen kann, ohne finanzielle Einbußen zu haben. Ich glau­be, es wäre auch im Sinne der Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer, über eine sol­che Form der Flexibilisierung nachzudenken. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

14.01


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Mag. Steinhauser. 5 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

 


14.02.07

Abgeordneter Mag. Albert Steinhauser (Grüne): Sehr geehrte Damen und Herren! Diese Novelle des Arbeitszeitgesetzes wirft Fragen auf, die gestellt werden müssen – Fragen an die ÖVP und an die SPÖ.

Frage eins an die SPÖ: Warum schwächen Sie die Betriebsratsebene? Ganz abge­sehen davon, dass es sehr schwer werden wird für BetriebsrätInnen, auf betrieblicher Ebene Arbeitszeitfragen zu lösen – das wissen Sie und das wissen wir –, machen Sie noch ganz etwas anderes: Sie sagen, dass in betriebsratslosen Betrieben Arbeitszeit­flexibilisierungen schriftlich mit dem einzelnen Arbeitnehmer/der einzelnen Arbeitneh­merin vereinbart werden können. Wissen Sie, wie das verstanden werden kann? – Das kann als ungewollte Aufforderung des Gesetzgebers an manche Arbeitgeber verstan­den werden, Betriebsratskörperschaften zu verhindern oder bockige BetriebsrätInnen loszuwerden, damit dann die flexibilisierten Arbeitszeiten mit dem Schwächsten aller Verhandlungspartner, nämlich der einzelnen Arbeitnehmerin und dem einzelnen Arbeit­nehmer ausverhandelt werden kann. (Zwischenruf des Abg. Dr. Bauer.)

Wollen Sie das wirklich? Oder halten Sie es einfach nicht für möglich? Dann fragen Sie Ihre Kollegen in der Gewerkschaft! Die werden Ihnen bestätigen, dass die Verhinde­rung von Gründungen von Betriebsratskörperschaften immer wieder vorkommt. Ich er­innere Sie nur an den öffentlichen Konflikt mit dem Textilmarkt KiK, falls Sie den schon vergessen haben. (Beifall bei den Grünen.)

Sie hätten etwas anderes machen können. Sie hätten sagen können, derartige Arbeits­zeitflexibilisierungen sind überhaupt nur dann möglich, wenn es einen Betriebsrat gibt. Was glauben Sie, was dann passiert wäre? – Dann hätten plötzlich die Arbeitgeber ein Interesse an einem betrieblichen Partner, an einem Gegenüber, an einem Betriebsrat. Das wäre sinnvoll gewesen. Sie sind leider – wenn Sie schon auf betrieblicher Ebene das Ganze verhandeln wollen – den falschen Weg gegangen und schaden damit der Betriebsratsebene.


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll27. Sitzung / Seite 128

Frage zwei an beide, an Sie von ÖVP und SPÖ: Glauben Sie wirklich, dass ein Be­nachteiligungsverbot bei der Ablehnung von Überstunden weiterhilft? Nicht, dass es falsch ist – verstehen Sie mich da nicht falsch –, aber es wird nicht wirksam werden. Oder glauben Sie wirklich, dass irgendein Arbeitgeber sagt: Mein lieber Freund, am 17.2. und am 25.3. hast du Überstunden verweigert, da hast du mich im Stich gelas­sen, und daher wirst du jetzt nicht befördert. – Sicher nicht! Wir werden immer ein Be­weisproblem haben. Und damit werden wir ein Rechtschutzproblem haben. Das wird dazu führen, dass Ihr Benachteiligungsverbot ein totes Recht bleibt und tatsächlich be­nachteiligt werden wird.

Frage drei: Eine Frage an die ÖVP, die selbst ernannte Familienpartei: Wer hat nach einem 12-Stunden-Tag die Kraft, sich noch mit seinen Kindern zu beschäftigen? Oder welche Betreuungseinrichtung soll während eines 12-Stunden-Tages die Betreuung übernehmen? Sie beweinen die ganze Zeit, dass es zu wenig Kinder gibt, dass zu we­nig für die Familien getan wird. Wenn Sie etwas für kindergerechte Arbeitszeiten tun könnten, dann tun Sie nichts, weil Ihnen andere Interessen wichtiger sind. Deswegen sind Sie unglaubwürdig und lehnen wir das Gesetz ab. – Danke. (Beifall bei den Grü­nen.)

14.05


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Als nächster Redner gelangt Herr Abgeordneter Ehmann zu Wort. 3 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

 


14.05.34

Abgeordneter Michael Ehmann (SPÖ): Geschätzter Herr Präsident! Frau Staatssek­retärin! Hohes Haus! Wir beschäftigen uns heute mit dem Bundesgesetz, mit dem das Arbeitszeitgesetz, das Arbeitsruhegesetz und das Landarbeitsgesetz 1984 geändert werden. Dazu möchte ich einiges zur Arbeitszeitgesetznovelle sagen.

Abgesehen vom Mehrarbeitszuschlag für Teilzeitbeschäftigte, der es erleichtert, eine Teilzeitbeschäftigung anzunehmen, verbesserte Durchsetzung des Arbeitszeitschutzes durch überarbeitete Strafbestimmungen, Vereinfachung der Regelung über Gleitzeit, und so weiter, gibt es einen Punkt, den wir doch näher beleuchten wollen: Die neue Ar­beitszeitgesetznovelle, die sowohl Verbesserungen für die ArbeitnehmerInnen als auch für die Arbeitgeber bringt, steht vor allem auch im Einklang mit der betrieblichen Ge­sundheitsförderung. Aus meiner Sicht ist diese Novelle gut durchdacht und für beide Teile ausgewogen gestaltet. Sie bietet ebenso für das zukünftige Gesundheitsförde­rungs- und Präventionsgesetz eine perfekte Plattform – dazu aber später.

Die Vorteile der DienstnehmerInnen spiegeln sich hauptsächlich in den längeren Frei­zeitblöcken durch die Flexibilisierung ihrer Arbeitszeit wider. Klassisch dabei ist das verlängerte Wochenende, die 4-Tage-Woche trotz einer 40-Stunden-Woche. Es wurde ja schon ein Beispiel für die Arbeitnehmer angesprochen: Wenn es einer schlau anlegt, geht er am Freitag ins Wochenende und kommt erst am Dienstag wieder in den Be­trieb. Wenn möglich, macht der Arbeitnehmer/die Arbeitnehmerin die ersten 40 Stun­den von Montag bis Donnerstag und in der zweiten Woche von Dienstag bis Freitag – und hat damit ein verlängertes Wochenende von vier Tagen.

Ein Beispiel für die Arbeitgeber: Auch auf die Wirtschaftsseite wurde natürlich Rück­sicht genommen, denn die Verlängerung der täglichen Höchstarbeitszeit auf zwölf Stunden – das bedeutet wöchentlich bis zu 60 Arbeitsstunden – von bisher maximal zwölf Wochen im Jahr auf 24 Wochen im Jahr ist möglich. Sie wurde also verdoppelt. Wie wir wissen, ist dabei aber eine Grenze von acht durchgehenden Wochen zu be­achten. Wichtig ist, dass dieser 12-Stunden-Tag nur dann möglich ist, wenn der Kollek­tivvertrag dies vorsieht. Darüber hinaus muss eine Betriebsvereinbarung abgeschlos­sen werden. Wichtig ist auch, eine arbeitsmedizinische Unbedenklichkeit zu gewähr­leisten.


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll27. Sitzung / Seite 129

Aber was hat das alles mit Gesundheitsförderung und Prävention zu tun? – Ich sage es Ihnen: Da die vorhin angesprochene Arbeitszeitverlängerung in einzelnen Fällen ja eine kurzfristige Mehrbelastung bedeuten kann – vier Tage oder die vorhin erwähnten zwölf Stunden –, wird es zukünftig umso notwendiger sein, entsprechende Maßnah­men zur betrieblichen Gesundheitsförderung zu forcieren, und dafür werden wir Part­ner sein. Alle Institutionen, die Gesundheitsförderung und Prävention betreiben – zum Beispiel die Sozialversicherungsträger –, könnten ihre Programme so gestalten, dass die nötigen Maßnahmen zur Gesundheitsförderung und Prävention, die auch teilweise in die Freizeit fallen können, dennoch genügend Zeit für Familie oder sonstige Aktivi­täten lassen.

Abschließend halte ich fest, dass dieses Bundesgesetz betreffend die Änderung des Arbeitszeit-, Arbeitsruhe- und Landarbeitsgesetzes in unserem Konzept sehr gut posi­tioniert ist und daher unsere uneingeschränkte Zustimmung findet. Wir finden es gar nicht – wie die Kollegin Schatz sagt – „Schade, schade, schade“, sondern toll, dass wir das heute beschließen können. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der SPÖ.)

14.08


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Als Nächste gelangt Frau Abgeordnete Dr. Karl zu Wort. 2 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

 


14.08.57

Abgeordnete Mag. Dr. Beatrix Karl (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr ge­ehrte Frau Staatssekretärin! Ich möchte bei der Rede des Herrn Abgeordneten Wögin­ger anschließen. Er hat zum Schluss die Zeitwertkonten erwähnt und gesagt, dass man auch hier zu einem Mehr an Flexibilisierung kommen sollte. Ich halte das für eine sehr, sehr gute Idee. Man sollte aber darauf achten, dass diese angesparte Arbeitszeit nicht nur für einen vorgezogenen Pensionsantritt in Anspruch genommen wird. Die an­gesparte Arbeitszeit soll vor allem auch für Weiterbildung, aber etwa auch, sofern ein zusätzlicher Bedarf besteht, für Kinderbetreuungszeiten genutzt werden. Insgesamt wäre eine solche Maßnahme daher sehr zu begrüßen. (Beifall bei der ÖVP.)

Ich möchte aber auch auf die Wortmeldung von Frau Kollegin Schatz zu sprechen kommen. Sie hat erwähnt, dass Teilzeitbeschäftigte benachteiligt sind und dass davon primär Frauen betroffen sind, weil ja primär Frauen als Teilzeitbeschäftigte tätig wer­den.

Aus juristischer Sicht liegt keine Benachteiligung vor. Man muss nämlich eines sehen: Diese bisherige Regelung, dass für die Mehrarbeit der Teilzeitbeschäftigten kein Über­stundenzuschlag geleistet wird, ist ja nicht gesetzlich verankert, sondern ergibt sich aus der Judikatur. Der Oberste Gerichtshof hat dies immer damit begründet, dass die Arbeitnehmer nach der Leistung ihrer Normalarbeitszeit einer erhöhten Anspannung bedürfen, um weitere Arbeit zu leisten. Diese Erwägung gilt nach Auffassung des Obersten Gerichtshofes nicht für die Teilzeitbeschäftigten. Das heißt also, es gibt hier sehr wohl eine sachliche Rechtfertigung dafür, warum Teilzeitbeschäftigte und Vollzeit­beschäftigte im Hinblick auf die Überstundenzuschläge und Mehrarbeitszuschläge an­ders behandelt werden. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

14.10


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Riener. Ebenfalls 2 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

 


14.11.02

Abgeordnete Barbara Riener (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Staatssekretärin! Hohes Haus! Wir brauchen für unsere Arbeitnehmerinnen und


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll27. Sitzung / Seite 130

Arbeitnehmer ein zeitgerechtes Arbeitsrecht. Die Arbeitswelt hat sich stark verändert. Schnelllebig, abwechslungsreich, herausfordernd – das sind nur einige Schlagworte, um die neue Situation zu beschreiben. Um den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern aber trotzdem die entsprechende Sicherheit zu geben und die Rahmenbedingungen umfassend zu regulieren, ist es ein wichtiger Schritt, das Arbeitszeitgesetz anzupas­sen. Ein flexibles Arbeitszeitgesetz, mit dem Unternehmen auch auf Arbeitsspitzen re­agieren können, das Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern aber auch die gewohnte Sicherheit bietet, ist auch eine Voraussetzung für die Sicherung von Arbeitsplätzen und eine funktionierende Wirtschaft.

Wir müssen verhindern, dass immer mehr Menschen in prekäre Arbeitsverhältnisse ge­drängt werden, weil das bestehende Arbeitsrecht für unbefristete, reguläre Arbeitsver­hältnisse zu starr ist und sich den aktuellen Gegebenheiten nicht anpasst.

Natürlich müssen begleitende Evaluierungen zeigen, wie die rechtlichen Rahmenbe­dingungen weiterentwickelt und verbessert werden sollen. Dabei muss der Mensch im­mer im Mittelpunkt stehen.

Der Zuschlag für Mehrarbeit bei Teilzeitkräften und die wesentliche Erhöhung der Strafrahmen bei Verstößen gegen das Arbeitszeitgesetz sind nur zwei der positiven Neuerungen in dieser Novelle. Letztlich ist das Miteinander von Unternehmer und Ar­beitnehmer ausschlaggebend dafür, wie qualitätsvoll ein Gesetz ist und wie zufrieden die ArbeitnehmerInnen, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit ihrer Arbeitssituation sind. Unsere ÖVP-Regierungsmitglieder, Wirtschaftsminister Bartenstein und Arbeitsstaats­sekretärin Christine Marek, werden diese Arbeit in diesem Sinne sicherlich fortsetzen. (Beifall bei der ÖVP.)

14.12


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Frau Abgeordnete Stadler ist die nächste Red­nerin. Ebenfalls 2 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


14.13.03

Abgeordnete Astrid Stadler (ÖVP): Herr Präsident! Frau Staatssekretärin! Hohes Haus! In der gegenständlichen Regierungsvorlage sind Änderungen im Arbeitszeitge­setz enthalten, die die Flexibilität von Unternehmen bei schwankenden Auslastungen erhöhen sollten. Es ist auch eine Verbesserung für Teilzeitbeschäftigte beinhaltet: Sie werden in Hinkunft unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschlag bekommen. Auch wenn diese Maßnahme von den Grünen kritisiert wird und gesagt wird, dass es zu wenig wäre: Dieses Gesetz bedeutet für viele Frauen, die in Teilzeitbeschäftigung arbeiten, weil sie ihre Familie, ihre Kinder betreuen, ein Stück mehr Gerechtigkeit.

Es besteht nunmehr die Möglichkeit, die tägliche Arbeitszeit bei Bedarf – und das ist auch sehr wichtig, das wird ja nicht generell erhöht; in vielen Betrieben haben die Be­triebsräte diese Möglichkeit ja – auf zehn Stunden anzuheben, und es gibt die gene­relle Zulassung von Zwölf-Stunden-Schichten. Wichtig ist aber, dass dies in partner­schaftlichem Miteinander passiert. Es wird auch notwendig sein, dass Arbeitgeber mit ihren Dienstnehmern gemeinsam Lösungen suchen, wenn die Maßnahmen notwendig sind, wenn schwankende Auslastungen optimal bewältigt werden sollten.

Wir verbessern für diese Ausnahmesituation die Rahmenbedingungen. Das ist heute von vielen sehr falsch interpretiert worden. Diese Verbesserung wird notwendig sein, weil es wichtig ist, dass wir in unserem Land erfolgreiche Unternehmen haben. Unter­nehmen sind immer dann erfolgreich, wenn sie Mitarbeiter haben, die im partnerschaft­lichen Miteinander für den Betrieb gemeinsam arbeiten. All das ist notwenig, damit wir in der Wirtschaft erfolgreich bleiben und den Menschen Arbeitsplätze anbieten können. (Beifall bei der ÖVP.)

14.15



Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll27. Sitzung / Seite 131

Präsident Dr. Michael Spindelegger: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht der Herr Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Wir gelangen daher zu den Abstimmungen, und ich bitte alle Damen und Herren, wie­der die Plätze einzunehmen.

Wir stimmen über den Gesetzentwurf in 141 der Beilagen ab.

Hiezu haben die Abgeordneten Mag. Schatz, Kolleginnen und Kollegen einen Abände­rungsantrag eingebracht.

Ich lasse zunächst über die von diesem Abänderungsantrag betroffenen Teile des Ge­setzentwurfes, danach über diese Teile des Gesetzentwurfes in der Fassung der Re­gierungsvorlage und schließlich über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes samt Titel und Eingang in der Fassung der Regierungsvorlage ab­stimmen.

Die Abgeordneten Mag. Schatz, Kolleginnen und Kollegen haben einen Abänderungs­antrag betreffend Artikel I Ziffer 15, Absätze 3a und 3b eingebracht.

Jene Damen und Herren, die sich hierfür aussprechen, ersuche ich um ein Zeichen. – Das ist die Minderheit und daher abgelehnt.

Ich komme sogleich zur Abstimmung über diese Teile des Gesetzentwurfes in der Fas­sung der Regierungsvorlage.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein diesbe­zügliches Zeichen. – Das ist die Mehrheit und damit angenommen.

Schließlich kommen wir zur Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzesentwurfes samt Titel und Eingang in der Fassung der Regierungs­vorlage.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die sich hierfür aussprechen, um ein Zeichen. – Das ist die Mehrheit und damit angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die auch in dritter Lesung für den vorliegenden Ge­setzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Mehrheit und damit angenommen. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.

Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abge­ordneten Haubner, Kolleginnen und Kollegen betreffend erforderliche Maßnahmen zum Arbeitszeitgesetz.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für den Entschließungsantrag sind, um ein Zei­chen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit und daher abgelehnt.

14.17.106. Punkt

Bericht des Verfassungsausschusses über die Regierungsvorlage (127 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Bundesvergabegesetz 2006 – BVergG 2006 geändert wird (186 d.B.)

 


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Wir gelangen nun zum 6. Punkt der Tagesord­nung.

Auf die mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll27. Sitzung / Seite 132

Wir gehen daher in die Debatte ein.

Als Erste gelangt Frau Abgeordnete Dr. Glawischnig-Piesczek zu Wort. 5 Minuten frei­willige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

 


14.17.37

Abgeordnete Dr. Eva Glawischnig-Piesczek (Grüne): Herr Präsident! Frau Staats­sekretärin! Hohes Haus! Bevor ich zum Vergaberecht komme, möchte ich zwei grund­sätzliche Bemerkungen zum Verfassungsausschuss machen. Der Verfassungsaus­schuss hat in den letzten Monaten regelmäßig getagt – wir haben fast monatlich ge­tagt – und hat teilweise sehr intensive Debatten gehabt, zum Beispiel bezüglich des Wahlrechts. Eine Materie ist leider nie auf die Tagesordnung des Verfassungsaus­schusses gelangt, und das war die Frage der Lösung der Ortstafelproblematik in Kärn­ten.

Das ist besonders bedauerlich, weil an vielerlei Orten über diese Thematik gesprochen wurde – zuletzt auch in einer sogenannten Konsenskonferenz beim Bundeskanzler –, aber der zuständige Ausschuss bis zum heutigen Tag kein einziges Mal die Möglichkeit hatte, als der zuständige Verfassungsgesetzgeber, der diese Lösung letztendlich zu beschließen hat, diese Problematik auch zu diskutieren. Es ist ein Armutszeugnis auch für den Parlamentarismus, dass es nicht möglich war, das zu diskutieren. (Beifall bei den Grünen.)

Bis zum Sommer 2007 – so steht es im Regierungsübereinkommen – sollte ein Lösung auf dem Tisch liegen. Ich finde es bedauerlich, dass man sich jetzt hinter einem Kon­sens oder einem versuchten Konsens – vor allem jetzt an die Adresse der ÖVP gerich­tet – mit einem Landeshauptmann versteckt, der die letzten Monate nicht mit Konstruk­tivität in dieser Frage aufgefallen ist, der seit dem Jahr 2001 Verfassungsgerichtshof­erkenntnisse ignoriert und immer wieder Ortstafeln verrückt, um diese wichtige Frage endlich auch im Sinne der Bevölkerung zu lösen. – Das vorweg zum Verfassungsaus­schuss.

Nun zum Vergaberecht: Das Vergabegesetz ist aus Sicht der öffentlichen Hand ein sehr wichtiges Instrument, um bestimmte, übergeordnete Zielsetzungen zu erfüllen. Das Vergabegesetz wird in regelmäßigen Abständen novelliert und reformiert. Bei der letzten Novelle hat die grüne Fraktion mitgestimmt. Das war ein Vertrauensvorschuss für die Zukunft, der leider mit dem heutigen Beschluss verspielt wird. Wir haben damals einer einstimmigen Entschließung zugestimmt, die darauf gerichtet war, mit dem öffent­lichen Vergabewesen einen Schritt in Richtung Ökologisierung zu gehen, nämlich Richtlinien zur ökologischen Beschaffung zu beschließen.

Damit steht die grüne Fraktion nicht alleine. Das ist ein Anliegen, das der Rechnungs­hof schon im Jahre 2005 sehr intensiv auch an die Bundesregierung oder an das Par­lament gerichtet hat. Der Rechnungshof hat massive Kritik geübt, was diese Richtlinien für eine ökologische Beschaffung angeht. Und das ist mehr, als bei Veranstaltungen, die Ministerien ausrichten, Transfair-Bananen oder Transfair-Kaffee anzubieten, son­dern das ist ein echtes Volumen, das am Markt etwas bewegen kann, wenn die öffent­liche Hand – man stelle sich das zum Beispiel vor im Bereich öffentliche Spitäler – auf biologische Produkte umsteigt, oder, ein anderes Beispiel, der öffentliche Fuhrpark möglichst energieeffizient oder energiesparend unterwegs ist.

Das sind schon große Volumina, die die öffentliche Hand da bewegen könnte. Und der Rechnungshof hat auch definitiv ausgeführt, dass, selbst wenn Mehrkosten zu ver­zeichnen sind, die ökologischen Gesamteffekte sehr positiv sind und sich auch mittel­fristig rentieren, sodass es gerechtfertigt ist, hier auf ökologische Beschaffung umzu­steigen.


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll27. Sitzung / Seite 133

Wir haben damals dem Vergabegesetz zugestimmt – in der, glaube ich, berechtigten Erwartung, dass, wenn es einen Fünf-Parteien-Entschließungsantrag gibt, dieser auch umgesetzt wird. Bis zum heutigen Tag ist das nicht der Fall. Wie wir im Ausschuss erfahren konnten, gibt es statt der ökologischen Leitlinien Pilotprojekte, Pilotprojekte in fünf Bereichen. Ich frage mich: Wozu braucht man in diesen Bereichen Pilotprojekte? Ich glaube, man hat mittlerweile genug Erfahrung im Bereich ökologische Beschaffung. Es gibt hier viele Beispiele: Landesspitäler, Pensionistenheime et cetera, die schon Versuche gestartet haben. Also: Wofür hier Pilotprojekte? Und: Was soll am Ende die­ser Pilotprojekte tatsächlich herauskommen? Warum wird ein einstimmiger Entschlie­ßungsantrag des Nationalrates bis zum heutigen Tag ignoriert?

Das ist jedenfalls ein Problem, das wir nicht vom Tisch wischen können. Wir sind auch EU-rechtlich verpflichtet, auch als öffentliche Hand, Energieeffizienz auch bei der Ver­gabe anzuwenden. Das ist auch ein Punkt, der letztendlich zu unserer Ablehnung führt. Diese Energieeffizienzrichtlinie der Europäischen Union, die auch ein Grund dafür war, das Vergabegesetz zu novellieren, wird so schwach umgesetzt, dass man mit Sicher­heit davon ausgehen kann, dass sie keine Wirkung haben wird. Man schreibt hinein: bloße Bedachtnahme auf Energieeffizienzkriterien, und nicht eine strikte Berücksichti­gung.

Das ist vor allem vor dem Hintergrund der aktuellen Klima-Diskussion und auch der Aufgabe der öffentlichen Hand, einen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten, jedes Jahr vielleicht Energieeffizienzmaßnahmen zu setzen und auch Energieeinsparungen zu er­reichen, besonders bedauerlich und für uns der Grund, warum wir dieser Vergabege­setznovelle nicht zustimmen können.

Abschließend nur noch das Positive: Die Problematik, die der VfGH mit seiner Aufhebung angesprochen hat, nämlich die Gebührenregelung, ist ordentlich gelöst, aber das hebt diese grundsätzliche Problematik, das völlige Fehlen von ökologischer Beschaffung auch im Vergabegesetz, nicht auf. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)

14.22


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Faze­kas. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 4 Minuten. – Bitte.

 


14.23.05

Abgeordneter Hannes Fazekas (SPÖ): Geschätzter Herr Präsident! Frau Staatssek­retärin! Hohes Haus! Ich wollte noch ganz kurz auf die Ausführungen von Frau Präsi­dentin Glawischnig zum Thema Verfassungsausschuss eingehen. Bundeskanzler Gu­senbauer hat hier einen vernünftigen Vorschlag eingebracht, den wir durchaus hätten beschließen können. Es hat auch einen entsprechenden Antrag im Verfassungsaus­schuss gegeben, aber diesem Antrag ist leider nicht stattgegeben worden. Das tut mir leid, denn auch ich hätte es sehr begrüßt, wenn wir hier bis zum Sommer zu einer Lö­sung gekommen wären. (Beifall bei der SPÖ.)

Nun möchte ich aber doch zum Bundesvergabegesetz einige Worte verlieren. Ich glau­be, mit der vorliegenden Regierungsvorlage beschäftigen wir uns mit einem sehr um­fangreichen Regelwerk, das ja noch dazu relativ jung ist, ein Gesetzeswerk, das sich mit den Vergaberegeln auseinandersetzt, nämlich Regeln, die Bund, Länder und Ge­meinden gleichermaßen betreffen, die aber auch Rechtssicherheit geben sollen.

Gerade bei Vergaben der öffentlichen Hand ist ein besonderes Maß an Objektivität und Transparenz gefordert, aber im Zusammenhang mit den Erwartungshaltungen der hei­mischen Wirtschaft und des Gewerbes sind da natürlich immer wieder Kontroversen geradezu vorprogrammiert.


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll27. Sitzung / Seite 134

Bereits beim Bundesvergabegesetz 2006, basierend auf dem Bundesvergabege­setz 2002, hat sich gezeigt, dass Anpassungen erforderlich sind, die in großer Zahl ihren Ursprung in den materiellen Vergaberichtlinien der EU haben. Schon damals hat die rege Beteiligung am Begutachtungsverfahren gezeigt, welche Bedeutung diese Rechtsmaterie hat.

Nun sind in dieser Vorlage Erkenntnisse des Verfassungsgerichtshofes hinsichtlich der Gebührenregelung, einer Veränderung bei der Bekämpfung des Widerrufs im Unter­schwellenbereich enthalten sowie legistische Bereinigungen und rechtliche Klarstellun­gen vorgenommen worden.

Ich glaube, dass mit dieser Regierungsvorlage ein vernünftiges Regelwerk vorliegt, das vor allem zum Ziel haben muss, dass die Auftraggeber ein handhabbares und praxis­orientiertes Gesetz anwenden können. So sind zum Beispiel Verbesserungen bei der Lesbarkeit, die Trennung der klassischen Bereiche vom Sektorenbereich und vor allem auch der Verzicht auf Querverweise eingearbeitet worden.

Hier darf ich noch kurz auf die Kommunen zu sprechen kommen, denn diese sind ge­rade beim Vergabegesetz ganz besonders gefordert, und es sollen Fehler vermieden werden – bei einem Regelwerk mit über 300 Paragraphen mitunter keine einfache Auf­gabe. Wenn man aber das Investitionsvolumen der Kommunen betrachtet, bekommt man auch eine Vorstellung davon, welchen Beitrag die Städte und die Gemeinden un­ter Verwendung auch des Bundesvergabegesetzes leisten. So darf ich nur kurz darauf verweisen, dass die österreichischen Städte und Gemeinden 50 Prozent aller öffentli­chen Investitionen der Gebietskörperschaften tätigen, und da ist die Stadt Wien noch gar nicht dabei. Das vielleicht als kleiner Hinweis zu den anstehenden Finanzaus­gleichsverhandlungen.

Besonders hervorheben möchte ich, dass in dieser Regierungsvorlage der Verweis auf die Endenergieeffizienz als ökologischer Aspekt aufgenommen wurde. Ich möchte da Ihnen, Frau Präsidentin Glawischnig, ein wenig widersprechen, denn ich glaube, es ist durchaus möglich, dass im Rahmen einer Artikel 15a-Vereinbarung ein Leitlinienkata­log entwickelt wird, in dem ganz spezielle Vorschriften festgeschrieben sind, sodass auch der ökologische Aspekt bei der Beschaffung, beim Fuhrpark, bei der Beleuchtung und so weiter zwingend berücksichtigt wird.

Es sind sehr viele Anregungen der Städte, der Gemeinden, der Länder, der Sozialpart­ner eingearbeitet worden, sodass ich davon ausgehe, dass dem Praxisbezug ganz be­sondere Bedeutung zukommt. Ich glaube, man kann diesem Gesetzeswerk seine Zu­stimmung geben. (Beifall bei der SPÖ.)

14.27


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Dr. As­pöck zu Wort. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 6 Minuten. – Bitte.

 


14.27.16

Abgeordneter Dr. Robert Aspöck (FPÖ): Herr Präsident! Frau Staatssekretärin! Mei­ne Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Vorweg auch eine Antwort an die Frau Dritte Präsidentin Glawischnig: Es stimmt nicht, dass der Verfassungsaus­schuss mit den Kärntner Ortstafeln überhaupt nie beschäftigt war. Am vergangenen Donnerstag gab es einen Antrag, und es wurde darüber abgestimmt, ob dieser Antrag auf die Tagesordnung kommen sollte. Und eine demokratische Mehrheit dieses Verfas­sungsausschusses hat abgewogen und festgestellt, dass die erforderliche Einigung aller Beteiligten nicht gegeben ist, und deswegen wurde es mit Mehrheit abgelehnt, diesen Antrag auf die Tagesordnung zu bringen. (Beifall bei der FPÖ. – Abg. Dr. Gla­wischnig-Piesczek: Damit der Ausschuss nicht darüber diskutieren kann!)


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll27. Sitzung / Seite 135

Meine Damen und Herren! Aufgrund diverser Umstände – Verfassungsgerichtshofent­scheidungen, EU-Vorgaben und dergleichen mehr – war die Novellierung des Bundes­vergabegesetzes notwendig. Eine Novelle böte – ich betone den Konjunktiv – die Mög­lichkeit, wesentliche Verbesserungen ins Gesetz zu schreiben. Darauf aber hat die gro­ße Koalition – man kann trotz der kurzen Amtszeit schon sagen: in gewohnter Art und Weise – natürlich verzichtet.

So wie Sie, meine Damen und Herren von der großen Koalition, beim Beamtendienst­recht unnötige Lehrerprivilegien nicht abschaffen, sondern auf fast alle Staatsdiener ausdehnen, haben Sie sich beim Bundesvergabegesetz nicht einmal die Mühe ge­macht, wirksame Bestimmungen gegen ausländische Schwarzarbeit ins Gesetz zu schreiben. (Beifall bei der FPÖ.)

Die ÖVP will offensichtlich den „schwarzen Schafen“ unter den Unternehmern nicht zu nahe treten, und die SPÖ verzichtet im Interesse der Erhaltung der großen Koalition auf wirksame Bekämpfung von Schwarzarbeit.

Wir Freiheitliche haben in der Sitzung des Ausschusses einen Abänderungsantrag ein­gebracht. Der Herr Bundeskanzler höchstpersönlich meinte, dass dieser Abänderungs­antrag sehr interessant sei und er gerne in die Diskussion eintreten werde, aber dass wir aufpassen müssten, um nicht einem Verfassungsgerichtshoferkenntnis zuwiderzu­handeln.

Diesen Abänderungsantrag darf ich nun entsprechend adaptiert einbringen, und zwar so, dass dieses Verfassungsgerichtshoferkenntnis, das die seinerzeitige Bestimmung gekippt hat, nicht mehr greifen wird.

Der Antrag lautet:

„§ 73 (3): Der Auftraggeber hat das Vorbringen des Unternehmers zu prüfen und bei der Beurteilung der Zuverlässigkeit die vom Unternehmer gesetzten Maßnahmen in ein Verhältnis zur Anzahl und zur Schwere der begangenen strafbaren Handlungen bzw. Verfehlungen zu setzen. Bei einer rechtskräftigen Bestrafung gemäß § 28 Abs. 1 Z 1 AuslBG ist bei diesem Unternehmen die geforderte Zuverlässigkeit nicht gege­ben.“ – Und jetzt kommt der Zusatz in Abänderung unseres Antrages im Ausschuss: – „Eine Glaubhaftmachung gemäß Abs. 1 ist nur zulässig, wenn der Unternehmer bele­gen kann, dass ein von ihm Beauftragter entgegen einer arbeitsrechtlichen Weisung gehandelt hat.“

*****

Ich nehme an, dass die Damen und Herren der Sozialdemokratischen Partei nunmehr zufrieden sind und daher der Empfehlung ihres Bundeskanzlers folgen und den Antrag mittragen werden. (Beifall bei der FPÖ.)

Ich darf am Rande auch noch betonen, dass das nicht irgendeine Lappalie ist. Für alle die, die sich mit der konkreten Materie nicht befasst haben: Eine Studie der Arbeiter­kammer Wien vom 17. April 2007 kommt zum Schluss, dass im Wege der illegalen Be­schäftigung von Ausländern der Republik Österreich zirka 300 Millionen € jährlich an Einnahmen entgehen. Das ist fast jene Summe, die ein Minister der Sozialdemokraten in letzter Zeit wie folgt bezeichnet: Das ist die größte Einsparung, die die Republik Ös­terreich in der Zweiten Republik gemacht hat. (Demonstrativer Beifall bei Abgeordne­ten der SPÖ.)

Ich glaube, man sollte darauf nicht verzichten, und daher lade ich Sie ein, unserem Ab­änderungsantrag zuzustimmen. Geht der Abänderungsantrag nicht durch, dann kön-


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll27. Sitzung / Seite 136

nen wir Freiheitliche aufgrund der Zahnlosigkeit der Urfassung nicht zustimmen. (Bei­fall bei der FPÖ.)

14.32


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Der von Herrn Abgeordnetem Dr. Aspöck ein­gebrachte Abänderungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht daher mit in Ver­handlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Dr. Aspöck, Dr. Fichtenbauer, Dr. Haimbuchner und weiterer Abge­ordneter

eingebracht im Zuge der Debatte zum Bericht des Verfassungsausschusses (186 d.B.) über die Regierungsvorlage (127 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Bundesvergabege­setz 2006 – BVergG 2006 geändert wird

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Der dem Bericht (186 d.B.) angeschlossenen Regierungsvorlage (127 d.B.) betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesvergabegesetz 2006-BVergG 2006 geändert wird, wird wie folgt geändert:

In Z 25 lautete der § 73 Abs. 3:

„§ 73 (3) Der Auftraggeber hat das Vorbringen des Unternehmers zu prüfen und bei der Beurteilung der Zuverlässigkeit die vom Unternehmer gesetzten Maßnahmen in ein Verhältnis zur Anzahl und zur Schwere der begangenen strafbaren Handlungen bzw. Verfehlungen zu setzen. Bei einer rechtskräftigen Bestrafung gemäß § 28 Abs. 1 Z 1 AuslBG ist bei diesem Unternehmen die geforderte Zuverlässigkeit nicht gegeben. Eine Glaubhaftmachung gemäß Abs. 1 ist nur zulässig, wenn der Unternehmer bele­gen kann, dass ein von ihm Beauftragter entgegen einer arbeitsrechtlichen Weisung gehandelt hat.

Begründung

Im letzten Jahr hat die Kontrolle der illegalen Beschäftigung (KIAB) ca. 7.000 nicht bei der Sozialversicherung gemeldete Beschäftigte bei Kontrollen in Betrieben angetroffen. Geht man von einem durchschnittlichen monatlichen Lohnanspruch solcher Schwarz­beschäftigter von 1.500 Euro und einer durchschnittlichen Beschäftigungsdauer von 6 Monaten pro Jahr aus, würden sich alleine aus diesen nicht angemeldeten Beschäfti­gungsverhältnissen entgangene Beitragseinnahmen der Sozialversicherung von rund 30 Millionen Euro rechnen. Da die KIAB natürlich aber nur einen Bruchteil der Betriebe stichprobenartig kontrollieren kann, stellen die 30 Millionen Euro sicherlich nur die Spitze des Eisbergs dar. Die AK geht – vorsichtig geschätzt – von der 10 fachen Men­ge an Schwarzbeschäftigten aus. Da zu erwarten ist, dass die kräftigen Sanktionen, die in Zukunft auf das Antreffen von Schwarzbeschäftigten in den Betrieben folgen werden, eine viel höhere abschreckende Wirkung als das bisherige System haben werden, kann mit an die 300 Millionen Euro zusätzlicher Einnahmen für die Sozialversicherung aus der Verhinderung nicht angemeldeter Beschäftigung gerechnet werden (AK-Wien 17.04.2007).


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll27. Sitzung / Seite 137

Bei illegaler Ausländerbeschäftigung zahlen die Firmen lediglich Verwaltungsstrafen. Illegale Beschäftigung, Steuer- und Sozialabgabenhinterziehung müssten aber auch Auswirkungen im BVergG haben.

Die Möglichkeit an öffentlichen Ausschreibungen teilzunehmen muss für die „Schwar­zen Schafe“ unter den Unternehmern ausgeschlossen werden. Für den österreichi­schen Staat entstehen nicht nur die oben angeführten Kosten, sondern illegale Be­schäftigung erfolgt auch oft unter menschenunwürdigen Bedingungen. Die Kosten müssen dann in weiterer Folge vom österreichischen Steuerzahler und den vielen sich an die Gesetze haltenden Unternehmen gezahlt werden.

Dem Kampf gegen den Sozial- und Wirtschaftsbetrug muss auch im BVergG Rech­nung getragen werden und damit wird für alle anständigen Unternehmen ein Signal ge­setzt.

*****

 


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Mag. Donnerbauer. 4 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

 


14.32.42

Abgeordneter Mag. Heribert Donnerbauer (ÖVP): Herr Präsident! Frau Staatssekre­tärin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Hohes Haus! Lassen Sie mich, weil alle meine Vorredner auch auf die Frage der Kärntner Ortstafeln eingegangen sind, zu Be­ginn auch ein paar Sätze dazu sagen.

Ich glaube, es stimmt einmal nicht, wie hier von der Sozialdemokratie gesagt wurde, dass der Ausschuss den Antrag der SPÖ abgelehnt hat. Das ist nicht richtig. Es wurde von meinem Vorredner schon ausgeführt. Es wurde sehr kurzfristig versucht, hier noch einen Tagesordnungspunkt auf die Tagesordnung zu setzen, und da waren wir – auch meine Fraktion – der Meinung, dass das Thema zu sensibel ist, um – wir diskutieren ja schon sehr lange darüber – so plötzlich einen Vorschlag in diesem Zusammenhang, der durchaus diskussionswürdig ist, auf die Tagesordnung zu setzen und hierüber eine sehr rasche Entscheidung herbeizuführen.

Es gibt verschiedene Vorschläge. Es hat auch im Vorjahr einen Kompromissvorschlag gegeben, der mit allen Organisationen in Kärnten auch sehr gut abgestimmt war, aber letztlich leider nicht die Zustimmung dieses Hohen Hauses gefunden hat. Daher, glau­be ich, soll die Diskussion nicht dadurch verkürzt werden, dass man in sehr großer Eile einen Antrag durch den Verfassungsausschuss peitscht.

Das waren die Hintergründe aus der Sicht meiner Fraktion, und ich glaube, dass es notwendig ist, alle Vorschläge ausführlich zu diskutieren.

Es ist leider nicht so, dass der Vorschlag des Herrn Bundeskanzlers alle Bedenken so­zusagen mit berücksichtigt hat, weil er im Gegensatz zu früheren Kompromissvorschlä­gen zum Beispiel zwei Orte, die vom Verfassungsgerichtshof schon als unbedingt er­forderlich betrachtet wurden, nicht enthalten hat und auch einige andere Dinge, glaube ich, noch abzustimmen sind. Es sollte ausreichend Zeit für eine Diskussion sein, denn eines hat die Vergangenheit gezeigt: Es nützt nichts, wenn wir hier im Parlament sehr rasch einen Antrag durchpeitschen, sondern es ist wichtig, dass so eine Regelung auch bei den Betroffenen in Kärnten Verständnis findet, dass hier im Konsens eine Regelung gefunden wird und nicht mit der Mehrheit aus Wien in Kärnten ausgerichtet wird, was notwendig ist.

Nun zu dem Punkt, der heute eigentlich auf der Tagesordnung steht: Bundesvergabe­gesetz. – Es wurde schon von einigen meiner Vorredner ausgeführt, dass hier vor


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll27. Sitzung / Seite 138

allem einerseits eine Reparatur in der Gebührenordnung, in den Gebührenbestim­mungen notwendig war, und andererseits sind darüber hinaus noch einige technische Erleichterungen vorgesehen worden, vor allem im Bereich des Unterschwellenverfah­rens. Es muss hier nicht unbedingt ein sehr kompliziertes Widerrufsverfahren vorgese­hen werden, und es ist, glaube ich, angesichts der dort vorgesehenen Vergabesum­men durchaus gerechtfertigt, dass für den Auftraggeber auch ein einfacherer Widerruf des Vergabeverfahrens möglich wird.

Ich möchte aber einem entgegentreten, was Frau Präsidentin Glawischnig gesagt hat, und zwar, wenn sie meint, hier würden ökologische Gesichtspunkte, hier würde Ener­gieeffizienz nicht berücksichtigt. Das ist einfach nicht richtig, und ich glaube, das übersieht den Sinn und den Zweck des Vergabegesetzes. Das Bundesvergabegesetz ist nicht dazu da, irgendwelche Wertvorstellungen ins Vergabeverfahren einzubringen, sondern es soll einen ausgewogenen Wettbewerb gerade bei der Vergabe öffentlicher Aufträge sichern. In diesem Sinne geht es darum, Waffengleichheit für alle zu schaffen, die gleichen Regeln letztlich für alle anwendbar zu machen.

Es ist auch nicht richtig, dass sich dazu nichts findet. Es gibt in den Grundsätzen des Vergabeverfahrens ja schon jetzt den Absatz 5, eine Bedachtnahme auf die Umwelt­gerechtheit und auf die ökologischen Aspekte. Mit dieser Novelle wurde jetzt aufgrund von EU-Vorgaben auch noch die Energieeffizienz ausdrücklich mit hineingenommen.

Ich glaube aber, dass es wichtig ist – und das soll ein Entschließungsantrag, den wir auch im Verfassungsausschuss beschlossen haben, aufzeigen –, den öffentlichen Auf­traggebern zu zeigen, dass sie viel mehr Spielräume haben, als sie oft meinen, weil oft nur der Preis als einziges Kriterium gesehen wird. Ich glaube, dass sehr wohl ökolo­gische Aspekte, aber auch die Frage innovativer Leistungen, wie sie im Entschlie­ßungsantrag zum Ausdruck kommen, von den Auftraggebern viel mehr in die Vergabe­verfahren mit aufgenommen werden sollen. Da kann nicht der Gesetzgeber tätig wer­den, sondern das ist Sache der öffentlichen Auftraggeber, und es soll hier auch ein ent­sprechender Appell an diese gerichtet werden. Das soll auch aus diesem Anlass pas­sieren. (Beifall bei der ÖVP.)

14.37


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dolin­schek. 3 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

 


14.37.18

Abgeordneter Sigisbert Dolinschek (BZÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr ge­ehrte Frau Staatssekretärin! Sehr geehrte Damen und Herren! Es hat ja schon „Tradi­tion“, dass man im Verfassungsausschuss im letzten Augenblick den einen oder den anderen Antrag auf die Tagesordnung bringen will. Das wird immer wieder versucht, und da wird auch nicht von einer 24-Stunden-Frist abgesehen.

Zu den Ortstafeln. – Ich bin froh, wenn wir über diesen Antrag, wie er jetzt aussieht, in dem alles wieder neu aufgerollt wird – im vorigen Jahr waren wir schon wesentlich wei­ter –, einmal zu einer Einigung über die Ortstafelfrage in Kärnten kommen. Ich bin ja selbst einer aus dem gemischtsprachigem Gebiet. Ich kenne mich dort aus und weiß, die Bevölkerung selbst hat eigentlich überhaupt kein Problem damit, sondern das ist ein Problem der Funktionäre – und ein Problem der Politik. – Das dazu. (Beifall beim BZÖ.)

Zuerst sollte man Nägel mit Köpfen machen und nicht willkürlich 163 zweisprachige Ortstafeln verordnen, ohne eine Prozentgrenze heranzuziehen. Man sollte nicht Un­überlegtes tun, sondern sich das noch einmal genau anschauen.


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll27. Sitzung / Seite 139

Was das Bundesvergabegesetz angeht: Wir werden diesem Bundesvergabegesetz die Zustimmung nicht geben. Es ist eine Umsetzung diverser EU-Richtlinien und berück­sichtigt mehrere Verfassungsgerichtshoferkenntnisse, aber fraglich ist für mich, ob die­se Präzisierung der statistischen Verpflichtungen, wie sie auch der Rechnungshof zum Teil kritisiert hat, nicht einen Mehraufwand für die Verwaltung bedeutet.

In diesem Zusammenhang möchte ich noch darauf hinweisen, dass Herr Bundesminis­ter Molterer ja gesagt hat, dass der administrative und der bürokratische Aufwand in Zukunft um 25 Prozent gesenkt werden sollen, so steht das dem diametral entgegen. Meines Erachtens sollte man nicht einen noch höheren bürokratischen Aufwand betrei­ben, wenn man eigentlich etwas anderes vorgehabt hat. Das kann nicht im Sinne des Erfinders sein, und das sollten sich die Koalitionsparteien ebenfalls überlegen.

Was den Abänderungsantrag der Kollegen von der FPÖ betrifft, so bin auch ich absolut der Meinung, dass Unternehmen, die Illegale beschäftigen, nicht nur eine Verwaltungs­strafe erhalten sollen, sondern auch von der Bundesvergabe ausgeschlossen sein sol­len. Wir werden diesem Abänderungsantrag, so wie bereits im Ausschuss, jedenfalls zustimmen. (Beifall beim BZÖ.)

14.39


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Von der Regierungsbank aus hat sich Frau Staatssekretärin Silhavy zu Wort gemeldet. – Bitte, Frau Staatssekretärin.

 


14.40.02

Staatssekretärin im Bundeskanzleramt Heidrun Silhavy: Herr Präsident! Sehr ge­ehrte Damen und Herren Abgeordnete! Herr Kollege Dolinschek, ich glaube, dass sich diese Regierungsvorlage gerade dadurch auszeichnet, dass im Vorfeld mit den ent­sprechend der Kompetenzverteilung im öffentlichen Auftragswesen auch beschäftigten Ländern entsprechende Gespräche geführt wurden und auch die Ideen und Anregun­gen in dieser Novellierung Berücksichtigung finden. Ich meine, dass das ein gutes Zei­chen in Richtung guter Praxis ist, nämlich dass jene, die letztlich auch mit dieser Ge­setzesvollziehung beauftragt sind, in die Novellierungsideen eingebunden werden.

Es wurde bereits gesagt: Der Verfassungsgerichtshof hat im März vergangenen Jahres das Bundesvergabegesetz 2002 hinsichtlich der Gebührenregelung aufgehoben, und um sozusagen nicht auch das Bundesvergabegesetz 2006, das ja in den Regelungen mit dem alten Bundesvergabegesetz vergleichbar ist, weiterhin fehlender Verfassungs­konformität auszusetzen, wird es nun verfassungskonform gestaltet.

Es wurde auch darauf hingewiesen, dass gerade im Unterschwellenbereich nun nicht mehr zwingend der Widerruf vorgesehen ist, sondern die Antragsteller es sich aussu­chen können, was sicherlich zur Beschleunigung der Verfahren beitragen wird und einer positiven Flexibilität entspricht.

Es wurde bereits auf die notwendigen Änderungen hinsichtlich der gemeinschaftlichen Ebene, was die Rechtslage anlangt, hingewiesen. Das fängt natürlich bei kleineren Be­reichen an, wie zum Beispiel bei der Ausdehnung dieser Bestimmungen auf die Länder Bulgarien und Rumänien.

Ich denke, es ist wesentlich, dass wir letzten Endes – auch das wurde angesprochen – die Endenergieeffizienz hier wirklich auch entsprechend festgehalten haben. – Das, Frau Präsidentin Glawischnig, zu Ihrem Punkt.

Ich darf noch einmal darauf hinweisen: Der Herr Bundeskanzler war ja persönlich im Verfassungsausschuss anwesend und wäre selbstverständlich für die von Ihnen ge­wünschte Diskussion zur Verfügung gestanden, aber ich nehme an, Ihre Anregung hat diesem Haus gegolten. Ich kann jetzt nur das sagen, weil der Herr Bundeskanzler eben höchstpersönlich aus genau diesem Anlass im Ausschuss war.


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll27. Sitzung / Seite 140

Frau Präsidentin, Sie haben noch gefragt, welchen Zweck die Pilotprojekte erfüllen, und haben selbst die fünf Projekte erwähnt. Diese Projekte haben den Sinn, dass man eine Erfassung von ökonomischen Maßnahmen von Produkten bei Verwendung von Umweltleistungsblättern durchführt, womit man auch eine verbindliche Verankerung im Bundesvergabegesetz bewirken kann. Ich glaube, dass das ein sinnvoller Weg ist, wenn man es ernst meint, diese Punkte auch tatsächlich zu verankern.

Herr Abgeordneter Aspöck hat noch die Frage angesprochen, wenn Werber Über­schreitungen gemacht haben. Ich darf in diesem Zusammenhang daran erinnern, dass es gerade die FPÖ war, die uns immer wieder darauf hingewiesen hat, dass der Ver­fassungsgerichtshof gegen solche Bestimmungen war, und zwar mit der Entscheidung von 1998, wenn es darum gegangen ist, dass wir Verstöße gegen die ArbeitnehmerIn­nen-Schutzbestimmungen verankert haben wollten beziehungsweise Verstöße gegen das Gleichbehandlungsgesetz, weshalb diese Möglichkeiten auch nicht geschaffen werden konnten.

Ein wesentlicher Punkt ist, dass wir mit dieser Novellierung nicht nur die Verfassungs­konformität herstellen und die EU-Regelungen entsprechend umsetzen, sondern die Bestimmungen in Zusammenarbeit mit den Ländern, das heißt mit der vollziehenden Ebene der Verwaltung, geschaffen wurden. Ich glaube, dass sie sich daher durch eine hohe Praktikabilität auszeichnen. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

14.43



Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll27. Sitzung / Seite 141

Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Marizzi. 3 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

 


14.44.00

Abgeordneter Peter Marizzi (SPÖ): Herr Präsident! Frau Staatssekretärin! Frau Präsi­dentin Glawischnig, es wurde heute schon mehrmals angesprochen: Die SPÖ hat na­türlich einen Antrag betreffend die Ortstafeln eingebracht – ich möchte das jetzt nicht bewerten, der Verfassungsausschuss ist sehr aktiv –, aber leider wurden wir über­stimmt und konnten daher dieses Thema nicht mehr vor dem Sommer behandeln.

Die Gründe für die Änderung des Vergabegesetzes wurden von vielen meiner Vor­redner schon erklärt. Wichtig ist, dass dieser Gesetzentwurf den Auftraggebern beim Widerruf des Vergabeverfahrens Wahlmöglichkeiten einräumt, wodurch die Flexibilität, und darauf sind wir besonders stolz, erhöht wird. Flexibilität ist notwendig, um im Ver­gabeverfahren entsprechende Maßnahmen zu setzen.

Darüber hinaus wurden mit dieser Novelle zahlreiche Einzelpunkte, Anregungen aus der Praxis, etwa vonseiten der Länder, aufgegriffen, um vor allem den Vollzug dieser Gesetzesänderung in der Praxis zu erleichtern.

Ein Punkt, der auch nicht unerwähnt bleiben soll: innovationsförderndes Beschaffungs­wesen. Die Frau Staatssekretärin hat eingehend darauf geantwortet.

Die Textierung wurde natürlich zwischen Bundesministerium, Bundeskanzleramt und Wirtschaftskammer akkordiert, und das soll auch so umgesetzt werden. Wir sind stolz darauf, dass dieses Gesetz jetzt repariert wird.

Die gemeinwirtschaftliche und die innerstaatliche Ebene wurden berücksichtigt. Die Adaptierungen wurden gemacht, um beide Ebenen entsprechend nachvollziehen zu können.

Wir stimmen dieser Gesetzesvorlage gerne zu. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

14.45


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Sbur­ny. 5 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

 


14.45.55

Abgeordnete Michaela Sburny (Grüne): Herr Präsident! Sehr geehrte Regierungsmit­glieder! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich beziehe mich in meiner Stellungnahme auf den Leitfaden für ein innovationsförderndes Beschaffungswesen, von dem hier be­reits ein-, zweimal die Rede war, und ich möchte feststellen, dass ich diesen Innova­tionsleitfaden für hervorragend halte.

Ich bin wirklich überrascht, muss ich sagen, dass das Ministerium – wie soll ich sa­gen? –, ich bin nicht überrascht, dass die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen des Ministe­riums so etwas machen, denn diese kenne ich als engagierte Menschen, aber ich bin überrascht, dass so etwas unter diesen Regierungsmitgliedern möglich ist, bis dort hin, dass es in diesem Innovationsleitfaden sogar – ein sehr innovativer Beitrag – eine ge­schlechtsneutrale Sprachregelung gibt; aus meiner Sicht ein sehr positiver Schritt.

Dieser Innovationsleitfaden geht davon aus, dass die öffentliche Hand als wichtigster Einkäufer ein wichtiger Motor für Innovationen sein kann. Die Nachfrage bestimmt in gewisser Weise das Angebot, und man versucht, darauf einzuwirken, dass Unterneh­men, die innovationsfreudig sind, auch unterstützt werden. Das finde ich sehr gut. Das Problem an der Sache ist, dass dieser Innovationsleitfaden – so lautet ja auch der Ent­schließungsantrag von ÖVP und SPÖ – jetzt quasi nur Spielräume im derzeitigen Ver­gabegesetz nützen soll. Das heißt, die öffentliche Hand soll in ihren verschiedenen Stellen dazu bewegt werden, Spielräume, die das Vergabegesetz bietet, anhand die­ses sehr positiven Innovationsleitfadens zu nützen.

Das geht aus unserer Sicht zu wenig weit, denn wenn man schon davon überzeugt ist, dass Innovation in Betrieben nicht nur unterstützt werden soll, sondern dass solche Be­triebe auch tatsächlich bevorzugt werden sollen, dann müsste man aus unserer Sicht das Vergabegesetz ändern.

Wir haben bereits bei der Novelle 2006 angemerkt, dass innovative Betriebe eigentlich benachteiligt sind beziehungsweise nicht die notwendige Unterstützung bekommen. Das ist auch von allen Seiten, auch von den damaligen Regierungsparteien und von der SPÖ, festgestellt worden. Vielleicht ist es Ihnen auch möglich, sich so weit zu be­wegen, dass Sie über Ihren derzeitigen Entschließungsantrag hinaus denken und un­serem Entschließungsantrag zustimmen, der sich so weit vorwagt, dass wir sagen, das Vergabegesetz soll auch in Richtung dieses Innovationsleitfadens geändert werden.

Wir denken, dass die Beamten und Beamtinnen im Zusammenhang mit der Erarbei­tung dieses Leitfadens so viel Know-how angehäuft haben, dass Sie tatsächlich das Vergaberecht hier sehr gut ändern könnten.

Wir bringen daher folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

Der Bundeskanzler wird ersucht, das im Rahmen der Erstellung des Leitfadens „procure_inno. Praxisorientierter Leitfaden für ein innovationsförderndes öffentliches Beschaffungs- und Vergabewesen“ aufgebaute Know-how für eine Novellierung des Bundesvergabegesetzes 2006 mit besonderem Fokus auf die Beseitigung von Innova­tionshemmnissen zu nützen und einen entsprechenden Novellierungsentwurf auszuar­beiten.

*****


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll27. Sitzung / Seite 142

Wir haben uns im Anschluss an die Sitzung des Verfassungsausschusses, in der der Entschließungsantrag von SPÖ und ÖVP diskutiert wurde, in der Fraktion darauf ver­ständigt, diesem Entschließungsantrag im Plenum doch zuzustimmen, obwohl wir ihn im Ausschuss abgelehnt haben, nachdem einige kleine Änderungen vorgenommen worden sind, und weil wir doch finden, dass zumindest das, was Sie da jetzt planen, einmal umgesetzt werden sollte.

Dennoch: Vielleicht können Sie sich auch dazu aufraffen, unserem Antrag, der ein bisschen weiter geht, zuzustimmen. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)

14.49


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Der von Frau Abgeordneter Sburny einge­brachte Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht daher mit in Ver­handlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Glawischnig, Sburny, Freundinnen und Freunde betreffend innova­tionsfreundliches Vergaberecht; eingebracht im Zuge der Debatte zur Regierungsvor­lage: Bundesgesetz, mit dem das Bundesvergabegesetz 2006 – BVergG 2006 geän­dert wird (127 d.B.) idF des Ausschussberichts

Vom Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit wurde der Leitfaden „procure_inno. Praxisorientierter Leitfaden für ein innovationsförderndes öffentliches Beschaffungs- und Vergabewesen“ veröffentlicht. Mit diesem ist beabsichtigt, öffentlichen Auftragge­bern ein Hilfsmittel zu einer aus innovationspolitischer Sicht positiven Anwendung der bestehenden Bestimmungen und Instrumente des Vergaberechts zur Verfügung zu stellen. 

Um die im Rahmen des Erstellungsprozesses dieses Leitfadens gewonnenen Erkennt­nisse optimal zu verwerten, sollen diese für eine weitere Reform des Beschaffungs­rechts genützt werden. Zielsetzung der Reform sollte in erster Linie die Beseitigung von Innovationshemmnissen sein.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

Der Bundeskanzler wird ersucht, das im Rahmen der Erstellung des Leitfadens „procure_inno. Praxisorientierter Leitfaden für ein innovationsförderndes öffentliches Beschaffungs- und Vergabewesen“ aufgebaute Know-how für eine Novellierung des Bundesvergabegesetzes 2006 mit besonderem Fokus auf die Beseitigung von Innova­tionshemmnissen zu nützen und einen entsprechenden Novellierungsentwurf auszuar­beiten.

*****

 


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Vorläufig letzter Redner in dieser Debatte ist Herr Abgeordneter Donabauer. 3 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

 


14.50.25

Abgeordneter Karl Donabauer (ÖVP): Herr Präsident! Frau Staatssekretärin! Meine Damen und Herren! Hohes Haus! Das Bundesvergabegesetz, das jetzt zur Beratung


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll27. Sitzung / Seite 143

und Beschlussfassung vorliegt, ist notwendig geworden – das wurde schon mehrmals ausgeführt –, weil es ein Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes gibt, auf das Bezug zu nehmen war.

Es ist erfreulich, dass das vorliegende Ergebnis im Einvernehmen mit den Interessen­verbänden, vor allem aber mit den Bundesländern erreicht werden konnte. Es sind dort viele neue wichtige Vorschläge eingebracht worden.

Einige Details: Es gibt technische Änderungen, es gibt eine Verringerung der Gebüh­rensätze – ich denke, dass das für die gesamte Ausschreibungsentwicklung wichtig ist. Es gibt auch eine Verringerung der statistischen Pflichten und der Administrationen im Rahmen des Bürokratieabbaus. Es gibt eine Anpassung an die EU-Richtlinie für mehr Energieeffizienz, und gerade das wird auch seitens der EU als sehr positiv und zielfüh­rend bewertet.

Wichtig ist auch, dass es eine Erleichterung im Unterschwellenbereich gibt. Das heißt, dass für diese Anbote eine Begünstigung oder eine Besserstellung gegeben ist.

Wichtig ist auch die Steigerung der Innovationsfähigkeit, vor allem im öffentlichen Be­reich. Wir sollten nicht vergessen, dass das deshalb wichtig ist, weil gerade aus diesen Bereichen etwa 16 Prozent der gesamten Wirtschaftsaufträge kommen. Deshalb denke ich, dass dieses Gesetz auf eine gute Entwicklung abzielt.

Es geht uns auch darum, vor allem den Betrieben vor Ort dadurch eine bessere Chan­ce einzuräumen, Arbeitsplätze auch in den peripheren Räumen zu halten, um auch in Zukunft dort Wertschöpfung zu gewährleisten.

So kommen wir nicht nur einem Verlangen des Verfassungsgerichtshofes nach, son­dern entsprechen auch den EU-Bestimmungen, den Lissabon-Zielen. Wir sind auf dem richtigen Weg, und wir glauben, dass wir gerade hier einen Beitrag leisten können, dass sich die Wirtschaft in Österreich positiv und engagiert entwickelt und somit Ar­beitsplätze für uns alle und Wertschöpfung für unser Land sichert. (Beifall bei der ÖVP.)

14.52


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht der Herr Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Ich bitte daher alle Damen und Herren, Platz zu nehmen, denn wir gelangen zu den Abstimmungen.

Wir stimmen ab über den Gesetzentwurf in 127 der Beilagen.

Hiezu haben die Abgeordneten Dr. Aspöck, Kolleginnen und Kollegen einen Abände­rungsantrag eingebracht.

Ich lasse zunächst über die von diesem Abänderungsantrag betroffenen Teile des Gesetzentwurfes und schließlich über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes in der Fassung der Regierungsvorlage abstimmen.

Die Abgeordneten Dr. Aspöck, Kolleginnen und Kollegen haben einen Abänderungs­antrag betreffend Ziffer 25 eingebracht.

Ich bitte jene Damen und Herren, die sich hiefür aussprechen, um ein bejahendes Zei­chen. – Das ist die Minderheit und damit abgelehnt.

Ich komme zur Abstimmung über diese Teile des Gesetzentwurfes in der Fassung der Regierungsvorlage.


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll27. Sitzung / Seite 144

Ich ersuche die Mitglieder des Hohen Hauses im Falle ihrer Zustimmung um ein Zei­chen. – Das ist die Mehrheit und damit angenommen.

Schließlich komme ich zur Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes samt Titel und Eingang in der Fassung der Regierungsvor­lage.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiefür ihre Zustimmung erteilen, um ein bejahen­des Zeichen. – Das ist die Mehrheit und damit angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die auch in dritter Lesung für den vorliegenden Ge­setzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Mehrheit. Der Gesetz­entwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.

Wir kommen jetzt zur Abstimmung über die dem Ausschussbericht 186 der Beilagen angeschlossene Entschließung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiefür eintreten, um ein Zeichen der Zustim­mung. – Das ist die Mehrheit und damit angenommen. (E 27.)

Wir gelangen zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Glawischnig-Piesczek, Kolleginnen und Kollegen betreffend innovationsfreundli­ches Vergaberecht.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für den Entschließungsantrag sind, um ein Zei­chen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit und damit abgelehnt.

14.55.027. Punkt

Bericht des Verfassungsausschusses über die Regierungsvorlage (139 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Privatfernsehgesetz, das ORF-Gesetz und das KommAustria-Gesetz geändert werden (194 d.B.)

 


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Wir gelangen nun zum 7. Punkt der Tagesord­nung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Erster Redner ist Herr Klubobmann Dr. Cap. 5 Minuten freiwillige Redezeitbeschrän­kung. – Bitte, Herr Klubobmann.

 


14.55.20

Abgeordneter Dr. Josef Cap (SPÖ): Herr Präsident! Hohes Haus! Es hat ja intensive Verhandlungen bezüglich des sogenannten Handy-TV gegeben. Das ist eine Möglich­keit, dass hier breiten Teilen der Bevölkerung mittels Handy mit einer neuen Technik Zugang zu Fernsehprogrammen, möglicherweise in einer neuen und anderen Form, ermöglicht wird; etwas, was übrigens im Verfassungsausschuss auch einstimmig ak­zeptiert wurde.

Wir waren ein bisschen unter Zeitdruck, ich möchte daher meinen Dank an die Beam­ten des Ministeriums der Frau Ministerin Bures zum Ausdruck bringen, an die Frau Ministerin selbst, aber auch an Abgeordneten Morak, der sich seitens des Koalitions­partners hier wirklich bemüht hat, dass es möglichst rasch zu einem, glaube ich, her­zeigbaren Ergebnis kommt – das ist im Endeffekt auch gelungen.

Es wird einen Impuls geben für die Kreativen, einen Impuls für neuen Content, es wird ein Impuls für den Markt sein – man weiß ja nicht, inwieweit das auch aufgenommen wird, aber es ist jedenfalls eine sehr wichtige und interessante Initiative. Wir haben ja


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll27. Sitzung / Seite 145

auch gemerkt, dass sowohl von der Telekom, von der Mobiltel, von all den Interessier­ten als auch von jenen, die im Privatbereich, nicht nur der ORF, sondern auch im Pri­vatbereich Fernsehen machen, hier großes Interesse besteht, in diesem Bereich auch klare rechtliche Regelungen zu schaffen, damit das dann in geordneten Bahnen vor sich gehen kann.

Es hat sich natürlich in den Verhandlungen und auch in den öffentlichen Diskussionen immer ein gewisses Spannungsfeld zwischen dem öffentlich-rechtlichen Bereich und den privaten Fernsehbetreibern herausgestellt, aber ich glaube, dass es sehr gut ge­lungen ist, hier einen Ausgleich zwischen dem ORF und den Privaten, wie auch schon in vielen anderen Fragen zuvor, zu ermöglichen. Dem steht jetzt nichts mehr entgegen, wenn wir das heute beschließen, sodass es mit all den Vorläufen und Umsetzungen auch technischer Natur dann bei der Euro 2008 jedem, der besonderes Interesse daran hat, möglich sein sollte, mittels Handy genau zu beobachten, wie erfolgreich Fußball gespielt wird, wie erfolgreich die österreichische Fußballmannschaft ist. Ich freue mich darauf, wenn das möglich ist, dass wir mit dieser neuen Technik noch zu­sätzliche Fans gewinnen und motivieren können, daran teilzuhaben.

Es hat dann im Verfassungsausschuss noch eine kurze Debatte über die Ausschuss-Anmerkung, die wir ebenfalls hier eingebracht haben, gegeben.

Ich glaube, dass es sehr wichtig ist, noch darauf hinzuweisen, dass wir als kurz- bis mittelfristiges Ziel die Einrichtung einer Medienbehörde vorhaben. Es wird dann an uns allen liegen, und das soll möglichst transparent sein, weil das eine Einrichtung ist, die von größter Bedeutung für die Regulierung, für die Organisation der gesamten Medien­landschaft ist, die auch wieder richtig balancieren soll öffentlich-rechtlich mit privat, wie dann diese Medienbehörde eingerichtet ist, wie sie funktionieren soll, welche Bereiche sie umfassen soll. Ich glaube, wir werden uns Zeit nehmen müssen, das ausgiebig zu beraten. Aber wir haben uns das vorgenommen und wollen das in einem überschauba­ren Zeitraum auch wirklich umsetzen.

Ich rechne damit, dass alle, die sich mit medienpolitischen Fragen beschäftigen, daran interessiert sind und die wir schon aus interessanten Diskussionen in der Vergangen­heit kennen, auch von so manchem Scharmützel, sich dann daran beteiligen, weil das etwas ist, was es in anderen Ländern schon gibt und womit die weitere Entwicklung der österreichischen Medienlandschaft maßgeblich beeinflusst wird. Daher muss man hier wirklich mit Sorgfalt vorgehen, damit das dann eine Behörde ist, die ihrem Namen auch gerecht wird. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

14.59


Präsidentin Mag. Barbara Prammer (den Vorsitz übernehmend): Meine Damen und Herren! Ich unterbreche nunmehr die Verhandlungen über den Punkt 7 der Tagesord­nung, damit die verlangte dringliche Behandlung eines Selbständigen Antrages gemäß der Geschäftsordnung um 15 Uhr stattfinden kann.

15.00.40Dringlicher Antrag

der Abgeordneten Mag. Werner Kogler, Kolleginnen und Kollegen betreffend ausständige Aktenübermittlung an den Untersuchungsausschuss betreffend „Fi­nanzmarktaufsicht, BAWAG, Hypo Alpe-Adria und weitere Finanzdienstleister“ (259/A)(E)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Ich darf eingangs Folgendes zum Dringlichen Antrag bekannt geben:

Zur Frage der Zulässigkeit des von den Abgeordneten Mag. Kogler, Kolleginnen und Kollegen eingebrachten Dringlichen Antrages betreffend ausständige Aktenübermitt-


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll27. Sitzung / Seite 146

lung an den Untersuchungsausschuss betreffend „Finanzmarktaufsicht, BAWAG, Hypo Alpe-Adria und weitere Finanzdienstleister“ wurden Bedenken erhoben, welche auch Gegenstand einer Präsidialkonferenz waren.

Eine rechtliche Prüfung der Parlamentsdirektion hat die Zweifel erhärtet, die im Zusam­menhang mit der Geschäftsordnungsmäßigkeit des vorliegenden Antrages angebracht wurden. Dieser Dringliche Antrag ist deshalb problematisch, weil er die Übermittlung von Akten durch den Bundesminister für Finanzen an das Parlament vorsieht. Unge­achtet der Frage, ob der Antrag im Lichte des Artikels 52 B-VG beziehungsweise § 74a GOG als zulässig angesehen werden kann, wäre eine Übermittlung solcher Akten an das Plenum, deren Vorlage bereits vom Untersuchungsausschuss angefordert wurde, auch im Hinblick auf die dort fehlende Vertraulichkeit bedenklich.

Da die Antragsteller trotz dieser Bedenken die Zurückziehung ihres Antrages ausge­schlossen haben, dieser Antrag jedoch bereits enunziert wurde, werde ich nunmehr den Dringlichen Antrag ohne Präjudiz zum Aufruf bringen.

Wir gelangen daher zur dringlichen Behandlung des Selbständigen Antrages 259/A(E).

Dieser ist inzwischen allen Abgeordneten zugegangen, daher erübrigt sich eine Verle­sung durch den Schriftführer.

Der Antrag hat folgenden Wortlaut:

Begründung

Der Untersuchungsausschuss betreffend „Finanzmarktaufsicht, BAWAG, Hypo Alpe-Adria und weitere Finanzdienstleister" (in Folge „Ausschuss“) fasste in seiner Sitzung vom 20. Juni 2007 einstimmig folgenden an das Bundesministerium für Finanzen ge­richteten Beweismittelbeschluss:

„Zu den Beweisthemen gem. Pkt. 1 bis 4, 10 bis 12 und 15 des Untersuchungsge­genstandes, sind von den nachstehend genannten Behörden und Ämtern die dort be­zeichneten Unterlagen gemäß § 25 VO-UA vorzulegen:

Die Behörden und Ämter haben darauf zu achten, dass das Bankgeheimnis und die Rechte Dritter gewahrt werden, außerdem haben Sie bei der Übermittlung der Unter­lagen eine Übersicht (Aktenspiegel) über die angeforderten Akten beizulegen.

Stelle

Akten

Bundesministerium für Finanzen

sämtliche Steuerakten inklusive aller Aktenvermerke, Beila­gen, Belege und sonstiger damit zusammenhängender Akten und Unterlagen über die Jahre 1994 bis 2006

betreffend

-   den Österreichischen Gewerkschaftsbund (ÖGB),

-   aller Fraktionen des Österreichischen Gewerkschaftsbun­des,

-   Unternehmungen, Betriebe, Stiftungen und Körperschaf­ten, die den vorgenannten wirtschaftlich zuzuordnen oder mit diesen sonst verbunden sind“


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll27. Sitzung / Seite 147

Weiters fasste der Ausschuss am 22. Juni 2007 – wieder einstimmig – folgenden Be­weismittelbeschluss, der sich wiederum an das Bundesministerium für Finanzen rich­tet:

„Zu den Beweisthemen 1-2 und 9-15, sind von den nachstehend genannten Behörden und Ämtern die dort bezeichneten Unterlagen gemäß § 25 VO-UA vorzulegen:

Die Behörden und Ämter haben darauf zu achten, dass das Bankgeheimnis und die Rechte Dritter gewahrt werden, außerdem haben Sie bei der Übermittlung der Unter­lagen eine Übersicht (Aktenspiegel) über die angeforderten Akten beizulegen.

Stelle

Akten

Bundesministerium für Finanzen (BMF)

Das Ende 2005 bzw. Anfang 2006 von der US-Botschaft an das BMF übergebene Schreiben samt den gesamten Akten und damit in Zusammenhang stehenden Unterlagen, welches mit den Worten „In the spirit of the bilateral relation ship ...“ be­ginnt und welches in der heutigen Anhörung des Mag. Lejsek releviert wurde.“

Bis dato wurden dem Ausschuss die angeforderten Beweismittel nicht übermittelt. Viel­mehr wurde in Schreiben des Bundesministers für Finanzen vom 22. respektive vom 28. Juni 2007 mit fadenscheinigen und durchsichtigen Begründungen eine Übermitt­lung abgelehnt.

Derzeit ist der Ausschuss unterbrochen. Für die weiteren Beratungen des Ausschus­ses bis hin zur endgültigen Erarbeitung eines Ausschussberichts ist die Übermittlung der angeforderten Beweismittel unverzichtbar.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Dringlichen Antrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

Der Bundesminister für Finanzen wird aufgefordert, dem Parlament umgehend fol­gende vom Untersuchungsausschuss betreffend „Finanzmarktaufsicht, BAWAG, Hypo Alpe-Adria und weitere Finanzdienstleister" mit einstimmigen Beschlüssen angeforder­ten Beweismittel vorzulegen:

1. Sämtliche Steuerakten inklusive aller Aktenvermerke, Beilagen, Belege und sonsti­ger damit zusammenhängender Akten und Unterlagen über die Jahre 1994 bis 2006 betreffend den Österreichischen Gewerkschaftsbund (ÖGB), aller Fraktionen des Ös­terreichischen Gewerkschaftsbundes, und Unternehmungen, Betriebe, Stiftungen und Körperschaften, die den vorgenannten wirtschaftlich zuzuordnen oder mit diesen sonst verbunden sind (Beschluss vom 20. Juni 2007)

2. Das Ende 2005 bzw. Anfang 2006 von der US-Botschaft an das BMF übergebene Schreiben samt den gesamten Akten und damit in Zusammenhang stehenden Un­terlagen, welches mit den Worten „In the spirit of the bilateral relation ship ...“ beginnt und welches in der Anhörung des Mag. Lejsek releviert wurde (Beschluss vom 22. Juni 2007)


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll27. Sitzung / Seite 148

In formeller Hinsicht wird die dringliche Behandlung gemäß § 74a iVm § 93 Abs. 1 GOG verlangt.

*****

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Ich erteile Herrn Abgeordnetem Mag. Kogler als Antragsteller zur Begründung des Dringlichen Antrages das Wort. Gemäß § 74a Abs. 5 der Geschäftsordnung darf die Redezeit 20 Minuten nicht überschreiten. (Abg. Scheib­ner: Zur Geschäftsordnung!)

Zur Geschäftsordnung: Herr Abgeordneter Scheibner, bitte.

 


15.02.48

Abgeordneter Herbert Scheibner (BZÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Frau Präsiden­tin, Sie haben uns jetzt dargelegt, dass dieser Dringliche Antrag eigentlich geschäfts­ordnungsmäßig nicht zugelassen hätte werden sollen, jetzt aber trotzdem aufgerufen wird.

Ich bitte Sie jetzt, eine rechtliche Frage zu klären, denn in dieser Debatte können ja auch Entschließungsanträge eingebracht werden, beziehungsweise wird auch über diesen Dringlichen Antrag abgestimmt. Das heißt, über etwas, was eigentlich nicht zu­zulassen wäre, also rechtlich nicht möglich ist, soll dann abgestimmt werden. – Welche Rechtswirksamkeit hat dann ein eventuell beschlossener Dringlicher Antrag, bezie­hungsweise welche Rechtswirksamkeit haben Entschließungsanträge, die in dieser Debatte, die eigentlich geschäftsordnungswidrig ist, beschlossen werden?

15.03


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Abgeordneter, Entschließungsanträge, die gestellt werden würden, wären meines Erachtens geschäftsordnungskonform. Dieser Antrag ist meines Erachtens gesetzeswidrig und könnte in dieser Form auch nur so in­terpretiert werden.

Meine Damen und Herren! Ich mache auch darauf aufmerksam – das haben wir heute auch in der Präsidialsitzung so besprochen –, dass es in Zukunft wahrscheinlich sehr klug sein wird, dass wir uns auch bei Dringlichen Anträgen eine Frist per Geschäftsord­nung einräumen, um derartige Prüfungen in Zukunft rechtzeitig durchführen zu können, da in den wenigen Minuten von der Einbringung bis zum Eingang in die Tagesordnung diese Prüfung oft nicht möglich ist.

Ich kann nicht anders vorgehen, ich kann den Dringlichen Antrag nicht mehr von der Tagesordnung nehmen, dazu stehen mir keine geschäftsordnungsmäßigen Mittel zur Verfügung. Daher habe ich ihn ja bereits zum Aufruf gebracht, wenngleich eine derar­tige Beschlussfassung äußerst problematisch wäre.

Herr Klubobmann Dr. Van der Bellen, bitte.

 


15.04.53

Abgeordneter Dr. Alexander Van der Bellen (Grüne) (zur Geschäftsbehandlung): Ich möchte fürs Protokoll schon festhalten, dass nach Meinung der grünen Fraktion dieser Antrag absolut nicht geschäftsordnungswidrig ist, dass wir an dieser Meinung auch nach der Diskussion in der Präsidiale festhalten. Das möchte ich ausdrücklich hier ge­sagt haben.

Ich sehe überhaupt nicht ein, warum eine derartige Wortklauberei über die Formulie­rung „dem Parlament zuzuleiten“ stattfindet. – Na wem denn sonst außer dem Parla­ment? Oder müssen wir in Zukunft sagen, gemeint ist das Gebäude am Ring, oder


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll27. Sitzung / Seite 149

„dem Nationalrat“? Mit „Parlament“ könnte vielleicht der Bundesrat auch gemeint sein – das ist ja lächerlich, finde ich!

15.05


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Bitte, Herr Klubobmann Strache.

 


15.05.39

Abgeordneter Heinz-Christian Strache (FPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Wir haben das in der Präsidiale ja eingehend diskutiert, und wir sehen von unserer Seite her hier sehr wohl einen geschäftsordnungskonformen Dringlichen Antrag, denn der Begriff „Parlament“ umfasst natürlich nur jenen Geschäftsordnungsbereich in der Art und Wei­se, wie er zulässig ist. Und genauso hat der Antrag das ja auch gemeint und verstan­den. Es handelt sich um Inhalte, die hier beantragt werden, die ja im Untersuchungs­ausschuss einstimmig von allen Fraktionen so beantragt worden sind – und um nicht mehr und nicht weniger.

Im Sinne der Vertraulichkeit und im Sinne der Geschäftsordnung wird das so zu hand­haben sein, wie das in der Präsidiale zwischen allen Fraktionen in der Frage Euro­fighter-Untersuchungsausschuss vereinbart worden ist. Genauso hat diese Formulie­rung der Präsidiale auch umgesetzt zu werden, und genauso verstehe ich auch den Antrag.

15.06


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Danke für die Wortmeldungen. Sie haben das wiedergegeben, was wir bereits auch in der Präsidiale diskutiert haben. Es ist dort auch festgelegt worden, dass ich ein Eingangsstatement abgebe, damit das klar fest­gehalten ist.

*****

Wir gehen nunmehr in die Debatte ein.

Ich habe bereits erwähnt: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Mag. Kogler. Seine Redezeit darf 20 Minuten nicht übersteigen. – Bitte, Herr Abgeordneter.

 


15.07.06

Abgeordneter Mag. Werner Kogler (Grüne): Frau Präsidentin! Frau Staatssekretärin! Herr Staatssekretär! Meine Damen und Herren! (Rufe bei der SPÖ und den Grünen: Frau Ministerin!) – Frau Ministerin! (Abg. Riepl: Das ist ein Unterschied!) Ja, deshalb ist sie auch gegangen. Das ist jetzt typisch für das Schicksal dieses Ausschusses, was sich hier abspielt. Der Dringliche Antrag hat außerdem einen eindeutigen Betreff, näm­lich jenen: „ausständige Aktenübermittlung an den Untersuchungsausschuss betref­fend ...“, und so weiter. Meines Erachtens ist das eindeutig.

Ich füge hinzu, dass selbst das Präsidialprotokoll bei der Übermittlung der Akten an den Untersuchungsausschuss Kampfflugzeuge unter der arabischen Ziffer 3b davon ausgeht, dass hier Regelfassungen über die Geheimhaltung von sensiblen Akten dem Parlament übermittelt werden. – Es ist also aus der Sicht die Diktion völlig einheitlich. Hier wird ja gerade so getan, als ob geheime Akten für den Untersuchungsausschuss oben in der Säulenhalle kistenweise abgestellt würden, um sie dann den vorbeiziehen­den Touristen auszuhändigen. Das ist doch völlig absurd, was Sie hier aufführen! (Bei­fall bei den Grünen sowie bei Abgeordneten der FPÖ.)

Ich weiß überhaupt nicht, was in dem Haus noch los ist, aber wir werden der Sache auf den Grund kommen. Es spielen sich hier Dinge ab, die in der Tat bemerkenswert sind.


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll27. Sitzung / Seite 150

Meine Damen und Herren, die eindeutige Mehrheit dieses Hauses hat am 30. Oktober 2006 einen Antrag gestellt, es möge ein Untersuchungsausschuss eingerichtet werden zu 18 Untersuchungsgegenständen, die – zugegeben – nicht alle zusammenhängen. Aber das macht ja nichts. Es ist ein weiter Prüfauftrag. Es ist ein Prüfauftrag, der nicht in wenigen Monaten erfüllt werden kann. Es ist jedenfalls ein Prüfauftrag, der genau dann nicht erfüllt werden kann, wenn Ihre Behörden, Herr Staatssekretär, die Akten nicht übermitteln! Und das ist der Grund der Dringlichen heute: ein Untersuchungsauf­trag, der deshalb nicht erfüllt werden kann, weil aufgrund des Drucks der ÖVP, dem die SPÖ erlegen ist, Zeugen geradezu eingeladen wurden, sich am Parlament vorbeizu­schwindeln.

Wenn Sie annoncieren, am besten mit Plakat auf den Ring hinaus, dass am 2. Juli Schluss ist, dann tragen Sie die Verantwortung dafür, dass Zeugen, die eigentlich laut Antrag Untersuchungsgegenstand sind (Abg. Dipl.-Ing. Missethon: Zeugen sind nicht Untersuchungsgegenstand!), Schlaff, Wallner und so weiter, einfach nicht mehr kom­men! (Abg. Mag. Donnerbauer: Das sind Auskunftspersonen!)

Gleich zum Fall Schlaff: Mag. Schlaff schreibt – das muss man sich einmal auf der Zunge zergehen lassen; der Herr wird uns heute noch öfters beschäftigen – am 1. Juli 2007 an das Parlament, nachdem er schon die Ladung für den 2. Juli ein zweites Mal erhalten hat:

Wien, am 1. Juli. Ich bedauere, Ihnen mitteilen zu müssen, dass ich mich ab heute im Ausland auf Urlaub befinde und daher den Termin am 2. Juli um 15 Uhr nicht wahrneh­men kann.

Es ist eindeutig eine Erkenntnis dieses Untersuchungsausschusses, dass offensichtlich der Mag. Schlaff zu jenen Minderbegüterten in dieser Republik gehört, die sich nur Last-Minute-Urlaube leisten können. Eine erste Erkenntnis dieses Untersuchungs­ausschusses. Meine Damen und Herren, das ist eine Chuzpe, die hier veranstaltet wird! (Beifall bei den Grünen sowie bei Abgeordneten der FPÖ.)

Aber tragischerweise werden wir draufkommen, dass das alles nicht so witzig ist, wie da in den ersten Reihen der SPÖ gegrinst wird. Wir werden auf Sie noch zu sprechen kommen.

Am 30. Oktober 2006 ist der Untersuchungsauftrag formuliert worden. Am 31. Oktober hat die Chefetage der Raiffeisen Zentralbank dem Parlament ausgerichtet, dass zu­nächst einzelne Abgeordnete und dann in der Folge alle, die die Mehrheit gebildet ha­ben, gerichtlich verfolgt werden sollen – wegen dieses Prüfbeschlusses –: Rothenstei­ner, in der Folge Konrad; das können Sie nachlesen. Das sind die Zustände!

Erste Erkenntnis dieses Untersuchungsausschusses: Die Medienlandschaft in Öster­reich und deren Eigentümerstrukturen müssen entflochten werden. Das hat hier her­außen schon lange niemand mehr gesagt, und der Kollege Cap ist auch schon lange davon abgewichen. Das ist eine Erkenntnis dieses Ausschusses. (Beifall bei den Grü­nen sowie bei Abgeordneten der FPÖ.)

Es war der Kollege Cap, der mich im April darauf aufmerksam gemacht hat, dass wir den Untersuchungsausschuss auslaufen lassen sollten, weil die Raiffeisen-Medien ein fürchterliches Gewitter über die Abgeordneten, über die Grünen und über die SPÖ nie­dergehen lassen werden. Das kann kein Zustand demokratischer Auseinandersetzung sein! Aber es ist der Realzustand in dieser Republik! Das ist gefestigt! Das ist eine Er­kenntnis des Untersuchungsausschusses – und über den Zustand einer Partei in die­sem Haus.

Nicht so die ÖVP, die hat von vornherein gesagt, was sie will, respektive vor allem, was sie nicht will. Das sind wir gewohnt, darauf werden wir extra eingehen. (Zwischen-


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll27. Sitzung / Seite 151

rufe bei der ÖVP.) – Jetzt lacht sogar der Bundeskanzler außer Dienst Schüssel, aber auch das wird nicht so bleiben.

Es gibt 18 Prüfpunkte: Sechs davon sind nicht erfüllt beziehungsweise gerade ange­gangen worden – und über dieses „gerade angegangen worden“ werde ich Sie infor­mieren. Und dann werden wir fragen, ob die Abgeordneten der SPÖ noch in der Lage sind oder willens sind, der Fristsetzung, die anschließend abgestimmt werden soll, zu­zustimmen.

Völlig ausständig ist die Frage der Involvierung von Politikern, von Regierungspolitikern in die inkriminierten Punkte dieses Prüfauftrags. Da ist überhaupt noch nichts passiert! Das wird mit Mehrheit in den letzten Wochen verhindert.

Völlig offen ist die Frage der Parteienfinanzierung. Die Empfehlungen des Bankenaus­schusses werden analog zu denen des Eurofighter-Ausschusses ausschauen und nur ausschauen können. Warum, Herr Staatssekretär, verhindert Ihre Behörde, dass die Steuerakten des ÖGB übermittelt werden? Weil jedem Kind klar ist, dass es mehrere Möglichkeiten der Parteienfinanzierung und verdeckten Parteienfinanzierung gibt. Eine davon ist die mutmaßlich richtige: dass nicht die BAWAG Ihnen das Geld einfach so hinträgt – das trifft sich gut, Sie waren ja SPÖ-Partei-Kassier –, nicht einfach so in Ihre Schatulle legt, sondern dass es über den ÖGB geht. Und der ÖGB ist jene Institution in Österreich, die per Gesetz die Möglichkeit erhalten hat, die Spenden zu waschen, möglicherweise Spenden an die SPÖ.

Und jetzt wird der Ausschuss abgedreht und abgewürgt, weil wir endlich zu den poli­tisch relevanten Punkten kommen. Schauen Sie, es geht nicht nur ums Strafrecht, es gibt jetzt genügend Prozesse, das ist richtig, es geht bei parlamentarischen Untersu­chungsausschüssen vor allem um politische Netzwerke, die bestimmte Handlungen begünstigen und bestimmte Handlungen unterbinden, die aber notwendig wären. Und diese Punkte sind es, auf die das Augenmerk zu legen ist. Und in weiteren Prüfpunkten sind wir genau an dieser Schwelle angelangt, wo ganz offenkundig ist, dass wirt­schaftskriminelle Organisationen in die österreichischen Banken hineinregieren respek­tive dort herauswachsen, mindestens in einem Fall, und jedenfalls wieder zurück hin­eingreifen.

Ich bin der Meinung, dass es längst dem Bankenplatz besser tun würde, hier reinen Tisch zu machen und nicht immer jene, die auf diese Wunde hinweisen oder in diese den Finger legen, dafür verantwortlich zu machen, dass hier irgendetwas nicht stimmt. (Beifall bei den Grünen sowie bei Abgeordneten der FPÖ.)

Darüber hinaus geht unser erster Prüfauftrag, wie wir es damals argumentiert haben, nicht in erster Linie darum, in den Banken und in den Konten und in den Geschäfts­beziehungen und in den Firmen herumzurüsseln, es geht um das Funktionieren – das stellen wir auch fest, immer wieder sogar – respektive um das Versagen der Behörden. Aber die Anlassfälle müssen auf den Tisch kommen, und ich werde mindestens zwei mit Ihnen jetzt anschließend durchgehen.

Es gibt den schweren und begründeten Verdacht, dass in Sachen Geldwäsche, wo wir jetzt erst beginnen zu untersuchen, einzelne Institutionen, ganz wenige nur mehr, ein­zelne couragierte Beamte sich gegen bestimmte Praktiken stellen, die eindeutig weit über das, was dieser Auftrag formuliert: groß angelegte Geldwäsche, hinausgehen, dass die untersuchen wollen. Es geht hier um Wirtschaftskriminalität der ärgsten Sorte.

Und dann stellen wir fest, dass es politische Interventionen gibt sonder Zahl, dass die­se Untersuchungen abgedreht werden, dass interveniert wird für Angehörige der russi­schen – wie würde man landläufig sagen? – Mafia, der organisierten Kriminalität, dass diese Visa bekommen, um in Österreich dauerhaften Aufenthalt zu bekommen, obwohl


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll27. Sitzung / Seite 152

diese Personen auf der ganzen Welt damit konfrontiert sind, dass sie entweder schon Einreiseverbot haben oder jedenfalls eines bekommen werden. Wir stellen fest, dass europäische Staaten diese Personen auf Fahndungslisten ausschreiben und das Bun­deskriminalamt in Österreich aufgrund von Geldwäscheverdachtsmomenten und weite­ren Momenten dagegen vorgehen will – gegen Interventionen, die von Leuten kom­men, die mit österreichischen Banken Geschäfte organisieren und sich Vorteile erwar­ten.

Diese Namen können genannt werden: Dr. Taus. (Abg. Mayerhofer: Wow!) Ja, so ist es! (Ruf bei der ÖVP: Unfug!) Das ist alles aus den Akten herauslesbar, die Sie nicht anschauen wollen, weil Sie sie dort einsperren. (Weitere Zwischenrufe bei der ÖVP.) Ich sage Ihnen, weil das auch im Protokoll des Plenums des Nationalrates nicht uner­wähnt bleiben soll: Die Untersuchungen werden ja auch deshalb unterminiert, weil man gerade noch so tut, als ob man untersuchen würde. Es geht ja nicht nur um die nicht übermittelten Akten. Es geht ja auch um die Akten, die buchstäblich in letzter Sekunde übermittelt wurden, die unter Kopierverbot sind. Und es handelt sich in diesem Fall, was Geldwäsche, organisierte Kriminalität, politische Interventionen betrifft, nur um ös­terreichische Banken. 15 000 Seiten sind in den letzten Tagen übermittelt worden.

Wenn Sie mir jetzt erklären, dass es möglich ist, das aufarbeiten zu können, dann weiß ich, wo ich Sie zuzüglich zu dem, was ich jetzt schon vermute, einzuordnen habe. Aber es wird so getan, als ob noch untersucht werden könnte. Das ist ja noch die größere Perfidie, geschwärzte Akten zu übermitteln, als keine Akten zu übermitteln.

Es ist natürlich ein Notwehrakt einer Fraktion in diesem Haus hier, dass sie heute einen Dringlichen Antrag stellt, bestimmte Dokumente, auf die auch noch einzugehen sein wird, die vom Finanzministerium nicht übermittelt werden, vorzulegen. – Aber in Wahrheit ist das Problem ein viel größeres, und ich gehe jetzt auf diese angekündigten Fälle ein.

Die Zeugen Schlaff und Wallner sind nicht erschienen – aus guten Gründen. (Abg. Dr. Schüssel: Was hat das mit dem Dringlichen Antrag zu tun?) – Herr Bundeskanzler außer Dienst, erklären Sie lieber, warum Sie sich von diesen Kreisen Gratisflüge nach Sofia zahlen lassen und was Sie dann dort gemacht haben – und keppeln Sie nicht dauernd dazwischen! (Beifall bei den Grünen. – Abg. Lentsch: Geh, bitte! – Abg. Steibl: Letztklassig! – Weitere Zwischenrufe bei der ÖVP.)

Ich zitiere aus einem Akt: Hintergrundinformation zur Person des Michail Chernoy. Mi­chail Chernoy ist der Vorbesitzer der MobilTel, die von einem österreichischen Konsor­tium gekauft wurde, einem Konsortium, das treuhändisch agiert hat, und das aus­schließlich für eine Martin Schlaff-Privatstiftung, einem Konsortium, das bis zu dem Zeitpunkt, als der Deal gelaufen ist, den Schein aufrechterhalten hat, dass die BAWAG mit 30 Prozent beteiligt ist, dass der Dr. Taus mit 30 Prozent beteiligt ist und andere. Diese verdeckten Treuhandschaften – und das steht im Untersuchungspunkt 11; wir haben genau den Kern getroffen – sollten nur den österreichischen Banken und nur den österreichischen Behörden offengelegt werden, aber nicht den bulgarischen Be­hörden; das steht ausdrücklich im Treuhandvertrag drinnen.

Warum? – Weil nachweisbar ist, dass Mag. Schlaff mit Chernoy, auf den jetzt einzuge­hen sein wird, in enger Verbindung steht, weil die bulgarischen Behörden getäuscht werden sollten, weil die bulgarischen Behörden entlang dieser Hintergrund-Info, die zum Innenministerium hinauf berichtet wird, dass er in Bulgarien Einreise- und Aufent­haltsverbot für zehn Jahre bekommen hat, vermutlich weil er die alte Regierung besto­chen hat und die neue reinen Tisch machen wollte.

Da Mag. Schlaff wusste, dass er, wenn er alleine als Käufer auftaucht, mit der Lizenz Probleme bekommt, hat man ein Treuhand-Konsortium eingerichtet, das hier völlig un-


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll27. Sitzung / Seite 153

behelligt von den österreichischen Behörden gefuhrwerkt hat, um die Bulgaren zu täu­schen. (Zwischenruf des Abg. Dr. Schüssel.) – Und mit Hilfe der Gewerkschaftsbank, da haben Sie völlig recht. (Abg. Dr. Schüssel: ÖGB-Akten, habe ich gesagt!) – Aber Dr. Schüssel, Sie glauben ja nicht, dass Elsner in diesem ganzen Komplex der einzige Gauner ist – oder wollen Sie uns das weismachen? – Spätestens am Ende des Pro­zesses werden wir das sehen! (Abg. Dr. Schüssel: Was hat das mit dem Dringlichen Antrag zu tun?)

Aber es ist unser Auftrag, die politischen Netzwerke und die wirtschaftskriminellen De­ckungshandlungen zu untersuchen. (Abg. Dr. Schüssel: Wir reden über die Steuerak­ten!) Das Strafrecht wird woanders geübt und praktiziert, da haben Sie völlig recht. (Beifall bei den Grünen und der FPÖ.)

Auf Basis dieser Hintergrund-Info im SIS – einem Teil des Schengen-Abkommens, Herr Dr. Schüssel, auf das Sie immer so Wert legen – besteht eine Ausschreibung in Frankreich: Gefährlichkeit und Zugehörigkeit zur russischen Großkriminalität. (Abg. Dr. Schüssel: Wo ist der Zusammenhang mit dem Dringlichen Antrag?) – Ich sage Ihnen den Zusammenhang, nachdem ich Ihnen noch erklärt habe, dass in der Schweiz ein Verdacht wegen Geldwäsche besteht (Abg. Dr. Stummvoll: Sehr dringlich ist das nicht!), dort ermittelt wird und dass die Verfahren offen sind und dass in Berlin in Ver­dachtsfällen wegen Geldwäsche ermittelt wird – warum nicht in Wien und in Öster­reich? –, und das noch vor dem Hintergrund, dass sich Folgendes zugetragen hat (Ruf bei der ÖVP: Geschichtenerzähler!):

Am 10. März 2000 wurde in Perchtoldsdorf, Niederösterreich, der Vater des seit dem Verkauf der Anteile an der bulgarischen MobilTel in Österreich lebenden Krassimir Stoichev von bislang unbekannten Tätern ermordet. Es ist davon auszugehen, dass der Mordanschlag Krassimir Stoichev galt, dem Sohn, und irrtümlich seinen zu diesem Zeitpunkt auf Besuch weilenden Vater traf. (Abg. Mag. Donnerbauer: Kein Beweis, hat er gesagt! Erzähl da keine Geschichten!)

Ich zitiere jetzt eine Auskunftsperson, die gerade noch den Ausschuss geschafft hat, sozusagen „darennt“ hat, aus dem soeben zur Verfügung gestellten Protokoll der ver­traulichen Sitzung. (Abg. Mag. Donnerbauer: ... hat gesagt, es gibt keinen Funken eines Beweises!) Und ich bedanke mich bei der Parlamentsdirektion, dass das noch möglich war, weil man ja sonst nicht immer mit der Arbeit hier gut vorankommt und un­terstützt wird.

Die Auskunftsperson – ich will den Namen nicht nennen, es ist sicher im Interesse die­ser Person – sagt, zu diesem Vorgang befragt (Abg. Mag. Donnerbauer: Keine Bewei­se!) – hören Sie auf zum Zwischenkeppeln, hätten Sie sich im Ausschuss engagiert, Sie Zudecker! (Beifall bei den Grünen und der FPÖ) –, dass Chernoy dahinter steht. (Anhaltende Zwischenrufe des Abg. Mag. Donnerbauer.)

Die ÖVP-Fraktion hat keinen einzigen Akt gelesen und fängt jetzt an, hysterisch zu schreien. (Abg. Rädler: Ich war im Ausschuss dabei!) Wissen Sie was? – Legen Sie Ihre zusätzlichen Verdienste offen, das ist auch ein Ergebnis dieses Ausschusses, da­mit man einmal weiß, wer hier für wen lobbyiert, so wie das in entwickelten Demokra­tien der Fall ist! (Beifall bei den Grünen und der FPÖ.)

Die Auskunftsperson: „Dass Chernoy dahinter steht, das wussten wir zu diesem Zeit­punkt.“ (...) „..., dass der Mordanschlag dem Krassimir Stoichev selber galt, der ja ur­sprünglich gar nicht bereit war, zu verkaufen. Aber kurz nachdem sein Vater umge­bracht worden ist, hat er sehr wohl verkauft, und zwar in Wahrheit um einen ,Bettel‘ von 80 Millionen ...“


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll27. Sitzung / Seite 154

Und am Schluss stehen 1,6 Milliarden, gekauft und bezahlt von der österreichischen Telekom, an der der öffentliche Anteilsnehmer ÖIAG mehr als die Sperrminorität gehal­ten hat. Und jetzt sagen Sie: Das geht uns alles nichts an!, oder was? (Zwischenruf des Abg. Mag. Donnerbauer.) – Das ist deshalb interessant, weil die Ermittlungen der Behörden ständig behindert werden, und das ist unser Untersuchungsgegenstand! (Abg. Mag. Donnerbauer: ... nicht der Funken eines Beweises!)

Natürlich sind wir nicht die Kriminalpolizei, aber: Warum werden die Ermittlungen der Behörden behindert? Warum stehen die österreichischen Banken im Zentrum dieses Skandals? Und warum intervenieren Politiker? Warum interveniert Mag. Schlaff bei der Behörde in Israel, dass dieser Chernoy ein Einreisevisum bekommt?

Es ist den Beamten des Kriminalamtes gelungen, in zahlreichen Aktenvermerken fest­zuhalten, wie die Vorgänge waren. (Anhaltende Zwischenrufe des Abg. Mag. Donner­bauer.) Es ist in der Folge gelungen, die Visa-Erteilung an Herrn Chernoy zu verhin­dern, aber es ist in mehreren Fällen gelungen.

Ich lese Ihnen jetzt zwischenzeitig, damit Sie aufhören dazwischenzuschreien – viel­leicht gibt es noch Hoffnung –, aus einem anderen Aktenvermerk vor, bevor ich weiter aus dem Protokoll zitiere: Es gibt hier einen Aktenvermerk, aus dem klar hervorgeht, dass das Außenministerium erfolgreich für diesen Chernoy interveniert hat (Oh-Rufe bei der FPÖ), von der Frau Außenministerin, und es gibt Aktenvermerke, dass immer Mag. Schlaff dahinter stand. Es gibt Aktenvermerke, dass alle Schreiben und Faxe, die hier verfasst wurden, geradezu deckungsgleich sind und dass nur Mag. Schlaff dahin­ter vermutet werden kann.

Aber ich bleibe beim Protokoll. Stoichev hat gesagt: Ich verkaufe es nicht, nachher hat er verkauft. – Das ist natürlich ein Zusammenhang zum Verdacht der Geldwäsche – na was denn sonst? –, wenn auf diese Art und Weise das Eigentum gewechselt wird. Und es ist so, dass in der Folge noch andere Verdachtsmomente aufgetaucht sind, weil die Konten geöffnet wurden – die Behörde hat ja etwas getan, aber sie wird von der Politik und von wirtschaftspolitischen Netzwerken behindert –, dass es mittlerweile um den Vorwurf der illegalen Parteienfinanzierung geht – alles in den Akten! –, dass es um den Vorwurf der versuchten Bestechung, vermutlich aus der Sphäre Schlaff, geht – in Isra­el, wohlgemerkt, aber immerhin!

Es muss geklärt werden, warum Justizminister Böhmdorfer das Rechtshilfeansuchen von Israel auf die Seite geschoben hat – jener Böhmdorfer, der jetzt Anwalt von Mag. Schlaff ist. Und wenn Mag. Schlaff, der hier in Österreich eine Einvernahme durch die israelischen Behörden hat, den Termin schwänzt, genauso wie im parlamen­tarischen Untersuchungsausschuss, und Böhmdorfer kommt und erklärt, warum er schon wieder keine Zeit hat, dann ist das aufklärungswürdig – oder wollen Sie uns er­klären, dass uns das alles nichts angeht?

Und jetzt zur SPÖ: Es ist ja ein völliges polit-physiognomisches Wunder, wie es mög­lich ist, dass man es mit so wenig Rückgrat immer noch „dersteht“ (Präsidentin Mag. Prammer gibt das Glockenzeichen), der ÖVP die Räuberleiter zu machen, wenn es darum geht, aus der Verantwortung für die parlamentarische Untersuchung und in das Zudecken zu flüchten, das hier praktiziert wird. Es war ...

15.27


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Abgeordneter Kogler! (Abg. Mag. Kogler: Mein Schlusssatz!) – Ihr Schlusssatz ist bereits gesagt. Es tut mir leid, es müssen die Regeln für alle gleich gelten.

(Beifall bei den Grünen und der FPÖ für den das Rednerpult verlassenden Abg. Mag. Kogler.)


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll27. Sitzung / Seite 155

Zur Abgabe einer Stellungnahme hat sich Herr Staatssekretär Dr. Matznetter zu Wort gemeldet. Die Redezeit soll ebenfalls 20 Minuten nicht übersteigen. – Bitte, Herr Staatssekretär.

 


15.28.04

Staatssekretär im Bundesministerium für Finanzen Dr. Christoph Matznetter: Frau Präsidentin! Hohes Haus! Es steht der Regierungsbank nicht zu, im Detail zu be­urteilen, ob ein Tagesordnungspunkt zulässig ist oder nicht. Er ist aufgerufen, ich darf daher zum Inhalt dieses Antrages wie folgt Stellung nehmen:

Es gibt zwei Anträge auf Aktenübermittlung an das BMF. Beide sind in dem Dringlichen Antrag angeführt. Der eine stammt vom 20. Juni, der andere vom 25. Juni. In beiden Fällen hat das Bundesministerium für Finanzen innerhalb von zwei Tagen – einmal mit Schreiben vom 22. Juni, einmal mit Schreiben vom 28. Juni – um die Darlegung des Zusammenhangs der angeforderten Akten mit dem Untersuchungsgegenstand er­sucht. (Abg. Dr. Schüssel: Sehr richtig!)

Ich darf daran erinnern, dass ich selbst bereits vor dem 19. April und am 19. April dar­auf hingewiesen habe, dass die Aktenanforderungen eines Untersuchungsausschus­ses den Zusammenhang, nämlich was damit in dem Untersuchungsausschuss festge­stellt werden soll, ausweisen müssen. Es genügt nicht ein Hinweis auf einen pauscha­len Punkt, sondern es muss das, was mit diesem Beweismittel erhoben werden soll, ausgewiesen werden. Dies hat in dem damals gegenständlichen Fall der Eurofighter-Untersuchungsausschuss auch in der Folge getan, weshalb das BMF die entsprechen­den Akten – wir alle wissen, zuerst mit Schwärzungen, dann, nach Einsetzung einer entsprechenden Schiedsstelle, ohne, was ich begrüße; es ist zwar nicht in der Ge­schäftsordnung vorgesehen, es ist aber ein probates Mittel – zur Verfügung gestellt hat.

Leider sind diese beiden Schreiben bis heute nicht beantwortet worden. Es ist völlig klar, dass mit dieser Konkretisierung dann einmal grundsätzlich beurteilt werden kann, ob die Vorlage erfolgt. Im Regelfall wird dies zu geschehen haben.

Es gibt einen zweiten Punkt, der in Zusammenhang mit dem so genannten Non-Paper von Bedeutung ist.

Die Problematik, die dort zusätzlich aufgeworfen wurde, ist, ob dieses Non-Paper über­haupt Gegenstand eines Aktes sein kann. Das Bundesministerium für Finanzen hat gleichzeitig mit dem Schreiben an das Parlament die Finanzprokuratur ersucht, Stel­lung zu nehmen, inwieweit hier eine Vorlage erfolgen kann. Der Präsident der Finanz­prokuratur hat in seinem Antwortschreiben vom gleichen Tag darauf hingewiesen, dass die Problematik darin liegt, dass sogenannte Non-Paper, völkerrechtlich betrachtet, eine besondere Stellung haben, und hat empfohlen, dass zusätzlich zur Frage des ge­nauen Beweisthemas auch im Lichte jener Bestimmungen, die es im Zusammenhang mit EU-Dokumenten im sogenannten Informationssicherheitsgesetz gibt, Klärung her­beigeführt wird, ob nicht eine völkerrechtliche Verpflichtung der Ausfolgung entgegen­steht.

Ich will das einfach so sachlich hier mitteilen, zusätzlich damit aber dem interessierten Ausschuss sozusagen den Hinweis geben, dass selbstverständlich, wenn die US-Be­hörden – und ich schaue den Vorsitzenden an –, die ja meistens unproblematisch in der Erteilung von Zustimmung sind, keinen Einwand dagegen erheben, dann einer Vor­lage für den Ausschuss nichts im Wege stünde. (Abg. Dr. Van der Bellen: Bis mor­gen!) – Das betrifft den Teil 1, was die grundsätzliche Vorlage der Akten betrifft. (Abg. Sburny: Blöderweise gibt es keinen Aktenbeschluss mehr!)


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll27. Sitzung / Seite 156

Erlauben Sie, meine Damen und Herren, da der wesentliche Teil der Stellungnahme des Abgeordneten Kogler ein anderes Themengebiet rundherum betroffen hat, Folgen­des zu sagen: Ich wurde an sich informiert, dass man in der Präsidiale ausgemacht hat, dass nur jeweils 3 Minuten für die Stellungnahme zur Verfügung stehen. Jetzt war das doch etwas länger, und ich möchte es nicht ganz so stehen lassen (Abg. Dr. Van der Bellen: Was?), weil darin natürlich Vorwürfe waren, die österreichische Bundesre­gierung würde eine Aufklärung zu einem Gegenstand bewusst verhindern. Ich möchte wie folgt dazu Stellung nehmen:

Teil 1: Aufgabe parlamentarischer Untersuchungsausschüsse ist es – und ich habe als Abgeordneter hier in diesem Plenum selber für die Einsetzung gestimmt –, zwei Dinge zu erheben. (Zwischenruf des Abg. Brosz.) Erstens: die Frage der ordnungsgemäßen Verwaltung, also das, was in der Exekutive abgelaufen ist, ob die Vorgänge ordnungs­gemäß erfolgt sind. Zweitens: die Frage einer allfälligen politischen Verantwortlichkeit der zuständigen Regierungsmitglieder. Das ist die Aufgabenstellung eines Untersu­chungsausschusses. Er ist kein Ersatz für die Justiz, das kann er auch nicht sein. Und an der Aufgabenstellung ist zu messen, ob der Untersuchungsausschuss seine Pflicht erfüllen konnte.

Ich darf in diesem Zusammenhang durchaus als Kompliment für alle Mitglieder dieses Ausschusses, nämlich wirklich für alle, feststellen, es war eine Heidenarbeit. (Abg. Mag. Darmann: Vor allem der Bericht der SPÖ!) Beide Ausschüsse, aber vor allem der Banken-Ausschuss – hunderte Stunden! Wir wissen selbst, dass die Damen und Herren Abgeordneten bis tief in die Nacht hinein ihren Aufgaben nachgekommen sind. Das ist eine Aufgabe, die es wert ist, auch darüber zu diskutieren, was die Konsequen­zen sind. In diesem Sinne gehe ich kurz auf das ein, was der Abgeordnete Kogler ge­sagt hat.

Das, was aus diesen Ausschüssen auf dem Tisch liegt – in dem Fall aus dem Banken-Ausschuss –, ist ausreichend, um klarzumachen, dass Zeit zum Handeln ist. (Neuerli­cher Zwischenruf des Abg. Mag. Darmann.) Wir müssen das, was hervorgekommen ist, durch Änderungen im Bereich der Gesetzgebung, im Bereich der Organisation so­fort beheben. (Ruf bei der ÖVP: Jawohl!) Österreich als Finanzstandort kann es sich nicht leisten, dass auch nur ein Schatten des Zweifels darüber besteht, dass die Über­wachungsbehörden ordnungsgemäß allen Pflichten nachkommen. Ich finde es richtig und gut, wenn nach acht Monaten eine dichte Fülle an Dingen bekannt geworden ist, die dieses Handeln erzwingen, dass man zum Handeln schreitet und – bei aller Liebe und Lust an der Forensik – nicht noch drei oder vier Monate untersucht und bis ins Jahr 2008 mit der Reform zuwartet.

Ich sage das ohne irgendeinen Zynismus in dieser Frage. Es ist auch eine Einladung für alle Abgeordneten dieses Hauses, auch die der Oppositionsparteien: Arbeiten Sie an dieser Reform mit! Ich meine, nicht nur in Form der Abstimmung nachher, sondern auch im Prozess der Durchführung dieser Reform. Ich werde dieses Gespräch suchen. Ich weiß, dass Vizekanzler Molterer an einem solchen Gespräch interessiert ist und an einem Zusammenwirken. Ich weiß auch, dass es vernünftig ist.

Warum? – Weil die Finanzmarktaufsicht eine Sicherung ist, die funktionieren muss und, wenn der Verdacht der Geldwäscherei, der Verdacht einer falschen Bilanz gege­ben ist, wenn der Verdacht vorliegt, dass das Eigenkapital nicht ausreicht, scharf und sofort reagieren muss und möglichst so frühzeitig, dass daraus kein Skandal à la BAWAG erwächst, dass daraus kein Vorgang à la Hypo Alpe-Adria entsteht, dass dar­aus keine 16 000 Geschädigten entstehen wie im Bereich AMIS. Eine Sicherung sollte vor dem Kurzschluss funktionieren und nicht nach dem Brand. – In diesem Sinne die Einladung an Sie, hier mitzuarbeiten.


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll27. Sitzung / Seite 157

Soweit ich die Debatte hier mitverfolgen konnte, sind das alles Angelegenheiten der Strafbehörden, Herr Abgeordneter Kogler, an deren Stelle das Parlament nicht treten kann und darf. (Abg. Mag. Kogler: Falsch!) Angelegenheiten der Strafbehörden kön­nen grundsätzlich nicht überprüft werden, soweit sie unabhängige Gerichte betreffen. Das heißt, nur das Vorgehen der Sicherheitsbehörden und der Staatsanwaltschaft ist überprüfbar, nicht aber jenes der unabhängigen Gerichtsbarkeit. Daher muss das Zu­sammenspiel funktionieren. Die Wahrnehmungen, die da sind, weisen darauf hin, dass sie funktionieren.

Meine Damen und Herren, in diesem Sinne kann ich nur die Zusicherung des BMF ge­ben, bei der Beantwortung der Anforderung der Konkretisierung umgehend und schnell die gesamte Übermittlung durchzuführen, mit dem Hinweis auf die Problematik des Non-Papers, und im Übrigen sagen: Handeln, wenn man es feststellt, ist möglicher­weise besser, als noch ein paar Monate zu examinieren. – Vielen Dank. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)

15.37


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gehen in die Debatte ein.

Ich mache darauf aufmerksam, dass gemäß der Geschäftsordnung kein Redner, keine Rednerin länger als 10 Minuten sprechen darf, wobei jedem Klub eine Gesamtredezeit von insgesamt 25 Minuten zukommt.

Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Mag. Rossmann. 10 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


15.37.12

Abgeordneter Mag. Bruno Rossmann (Grüne): Frau Präsidentin! Meine sehr ge­ehrten Damen und Herren! Herr Staatssekretär Matznetter, wenn Sie jetzt am Schluss gesagt haben, Sie warten auf die Konkretisierung im Hinblick auf die beiden Akten, die wir angefordert haben, und werden dann die Zustellung veranlassen, wenn die Konkre­tisierung ausreichend begründet ist, und wir gleichzeitig wissen, dass im Anschluss an diese Debatte über einen Fristsetzungsantrag abgestimmt wird, mit dem dieser Aus­schuss beendet werden soll, dann wissen wir, woran wir bei Ihnen sind! (Beifall bei den Grünen sowie bei Abgeordneten der FPÖ. – Zwischenbemerkung von Staatssekre­tär Dr. Matznetter.)

Aber erlauben Sie mir, dass ich mich mit diesem Akt ein bisschen näher auseinan­dersetze. Es war im Dezember 2005, als die US-amerikanische Botschaft eine De­pesche – nennen wir sie einmal eine Depesche – an die Finanzmarktaufsicht herange­tragen hat. Die für Geldwäsche beauftragte Bedienstete der Finanzmarktaufsicht ist zur Ansicht gekommen (Abg. Krainer: Falsch!), dass sich aus dieser Depesche, aus die­sem Geheimpapier – bitte, lesen Sie das in den Akten nach, Herr Kollege, in den Un­terlagen, das steht dort so drinnen! – Verdachtsmomente FMA ... (Abg. Krainer: Im Dezember ist es ans BMF gegangen! ...! Das war erst im Jänner!) – Zuerst FMA und später BMF, Herr Kollege! (Abg. Krainer: Umgekehrt!) Jedenfalls wurden Verdachts­momente im Zusammenhang mit Geldwäsche betreffend die Banken RZB und BA-CA geäußert. Das hat die Bedienstete für Geldwäscheangelegenheiten in dem Ausschuss eindeutig ausgesagt.

Später war ein Beamter des Finanzministeriums in diesem Ausschuss und hat ausge­sagt – er hat dieses Papier, diese Depesche, als „secret“ bezeichnet, „for governmental use only“ –, es gebe keine Verdachtsmomente in Bezug auf Geldwäsche betreffend die Banken RZB und BA-CA. Und er war nicht alleine mit dieser Meinung. Nein, es waren noch zwei andere Beamte – genauer eine Beamtin und ein Beamter – daran beteiligt, die zu dieser Schlussfolgerung gekommen sind.


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll27. Sitzung / Seite 158

Insofern ist es wenig verwunderlich, Herr Staatssekretär, dass Sie dieses Papier nicht herausrücken wollen. Sie bedienen sich dabei im Übrigen eines Gutachtens, das Sie bei der Finanzprokuratur in Auftrag gegeben haben, einer nachgeordneten Dienststelle des Finanzministeriums, weisungsgebunden, sage ich nur dazu. Das sagt ja ohnehin schon alles. Aber schauen wir uns das vielleicht im Detail an, was in diesem Schreiben vom 28. Juni drinnen steht!

Da wird zunächst einmal gesagt, es handelt sich um ein Non-Paper, das gar nicht unter den Begriff des Aktes zu subsumieren ist. Es sei weder datiert noch gezeichnet, daher sei es auch kein Akt. – Wir haben aber im Übrigen, Herr Staatssekretär, nie einen Akt angefordert. Wenn Sie unseren Antrag lesen, dann steht dort drinnen, dass wir ein Schreiben – nämlich genau jenes Schreiben der US-Botschaft – angefordert haben und die dazugehörenden Akten, nämlich die, die Auskunft darüber geben sollten, was im Bundesministerium für Finanzen mit diesem Schreiben passiert ist.

Es wird also weiters gesagt, es sei ein Non-Paper. In diesem Zusammenhang werden die „Salzburger Nachrichten“ vom 31. März 2006 zitiert. In einem Rechtsgutachten der Finanzprokuratur werden die Finanznachrichten zitiert! Ja, nicht einmal die Zitierweise, Herr Staatssekretär, ist richtig, denn nicht einmal die Anführungszeichen sind angege­ben. Man weiß ja nicht einmal, wo dieses Zitat beginnt und wo dieses Zitat endet. Aber enden tut es jedenfalls mit dem Satz – ich zitiere jetzt –: Zwar werde ein Non-Paper entgegengenommen, in Wahrheit aber existiere es gar nicht. – Zitatende. (Heiterkeit bei den Grünen.)

Das in einem Rechtsgutachten der Republik Österreich, von der Finanzprokuratur!

Weiters wird in diesem Schreiben der Finanzprokuratur – oder des Finanzministeri­ums – die Klassifizierung dieses Dokuments als streng geheim zum Anlass genom­men, um darauf hinzuweisen, dass völkerrechtliche Argumente, möglicherweise völ­kerrechtliche Einschränkungen, ins Spiel kommen können. Diese Einschränkungen, schreiben Sie dann später, wären zu prüfen.

Ja, haben Sie das jetzt geprüft oder haben Sie das nicht geprüft? Und warum haben Sie das nicht geprüft? – Ich kann mir schon vorstellen, warum Sie das nicht geprüft ha­ben: Sie wollten natürlich Zeit gewinnen, um zu warten, bis dieser Ausschuss zu Ende ist. Im Übrigen weisen Sie darauf hin, dass es jedenfalls notwendig sei, die Zustim­mung der amerikanischen Regierung einzuholen.

Im Zusammenhang mit den Beweisthemen wird weiters in diesem Schreiben – und darauf haben Sie ja hingewiesen – in Abrede gestellt, dass es irgendeinen Zusammen­hang mit dem Untersuchungsgegenstand 11, der sich mit Geldwäsche beschäftigt, gäbe. Sie haben jetzt gesagt, eine pauschale Betrachtungsweise reiche nicht aus, um einen Akt herauszugeben. Wenn dem, Herr Staatssekretär, so ist, dann hätten wir überhaupt keinen einzigen Akt im Zusammenhang mit dem Untersuchungsauftrag, den das Parlament dem Banken-Untersuchungsausschuss erteilt hat, erhalten dürfen.

Aber lesen wir vielleicht einmal: Was steht denn im Untersuchungsgegenstand 11? – Dort steht drinnen, es geht um die Prüfung der Frage, ob und wie staatliche Organe dagegen auftreten, wenn österreichische Banken an Vorgängen mitwirken, die zur Ver­schleierung von Eigentumsverhältnissen und von Geldflüssen dienen.

Wenn Frau Florkowski – so heißt nämlich diese Geldwäschebeauftragte in der Finanz­marktaufsicht – sagt, dass ein Verdacht in Sachen Geldwäsche bei zwei Banken gege­ben sei, und Sie uns weismachen wollen, es bestehe kein Zusammenhang zum Unter­suchungsgegenstand 11, dann finde ich, das ist eine Perfidie, das ist ungeheuerlich! Das lässt nur eine Schlussfolgerung zu: Mit dieser Vorgangsweise wollen Sie dem


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll27. Sitzung / Seite 159

Ausschuss wichtige Beweismittel im Zusammenhang mit Geldwäschefragen vorenthal­ten. (Beifall bei den Grünen.)

Sie behindern damit die parlamentarische Aufklärungsarbeit, für die der Ausschuss am 30. Oktober einen klaren Auftrag erhalten hat. Damals haben Sie sich, Herr Staatssek­retär Matznetter, aber auch Kollege Josef Cap wortgewaltig dafür eingesetzt, dass die­ser Untersuchungsausschuss zustande kommt. Sie haben sich wortgewaltig dafür ein­gesetzt, dass diese Untersuchungsgegenstände, die jetzt verschleiert, die jetzt ver­tuscht werden sollen, auf die Liste der Untersuchungsgegenstände gesetzt werden.

Aber der Akt im Zusammenhang mit der Raiffeisen Zentralbank: Es ist ja bezeichnend, dass, sobald wir beginnen, Banken der schwarzen Reichshälfte zu untersuchen, der Ausschuss abgewürgt wird. Wir haben monatelang die BAWAG-Sache bis ins kleinste Detail untersucht. Wir haben Atomic untersucht. Aber jetzt, da es um brisante Dinge im Zusammenhang mit Geldwäsche geht, um Parteienfinanzierung, wo es um die schwar­ze Reichshälfte geht – RosUkrEnergo sage ich nur als Stichwort –, da soll alles ver­schleiert werden.

Das gilt aber ebenso für die Parteienfinanzierung. Denn auch die ÖGB-Steuerakten samt dazugehörigen Fraktionen und Stiftungen et cetera – was da alles dazugehört – sind ja dem Ausschuss ebenfalls nicht übermittelt worden. Die Begründungen, die ge­liefert wurden? – Sie waren wiederum extrem fadenscheinig. Wir wurden wiederum er­sucht, klarzustellen, was der Untersuchungsgegenstand mit dem Akt zu tun hat und umgekehrt. Na ja, wenn es um Parteienfinanzierung geht, da ist es halt naheliegend – und da sind sich offensichtlich beide Parteien einig, die Damen und Herren von der ÖVP und die Damen und Herren von der SPÖ –, da ist es allemal gut, wenn Sie sich zusammentun und der Vertuschung und der Verschleierung Vorschub leisten. (Beifall bei den Grünen.)

Wenn Sie, meine Damen und Herren von der ÖVP – und Herr Missethon hat ja heute schon von einer blütenweißen Weste gesprochen (Abg. Rädler: Jawohl!) –, eine blü­tenweiße Weste haben und wenn das auch für Ihre Banken in Ihrem Bereich gilt, dann verstehe ich nicht, warum diese Akten dem Ausschuss vorenthalten werden. Dann ver­stehe ich aber auch nicht, warum Zeugen nicht befragt werden können, die zwar vom Ausschuss einstimmig beantragt worden sind, die aber aufgrund des Zeitdrucks keine Mehrheit mehr gefunden haben. (Abg. Dr. Stummvoll: Die haben nicht die Steuerak­ten des ÖGB!)

Also: Dr. Herbert Stepic oder Dr. Walter Rothensteiner, wo sind diese Herren? Warum erscheinen sie nicht vor dem Ausschuss, wie andere Generaldirektoren dieses Landes bei anderen Banken das auch getan haben? (Abg. Dr. Stummvoll: Wir reden über die Steuerakten!) – Herr Kollege Stummvoll, Sie wissen ganz genau, wir hatten die beiden Direktoren von der Hypo Alpe-Adria da, den Vorgänger Kulterer und den Herrn Berlin. Wir hatten alle heute unter Anklage gestellten Direktoren von der BAWAG da. (Präsi­dentin Mag. Prammer gibt das Glockenzeichen.) Wir hatten auch den jetzigen Gene­raldirektor der BAWAG da. Und hier kann ich nur darauf hinweisen: Es wird abgedreht, vertuscht und verschleiert. (Beifall und Bravorufe bei den Grünen sowie bei Abgeord­neten der FPÖ.)

15.48


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Abgeordneter, Sie sind bereits enorm über Ihrer Redezeit.

Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Krainer. Redezeit: 10 Minuten. – Bitte.

 


15.48.21

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Hohes Haus! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich darf im Namen meiner Fraktion feststellen, dass wir der Rechtsauffassung


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll27. Sitzung / Seite 160

der Präsidentin hier folgen, dass wir hier in Wahrheit über einen Antrag sprechen, der gar nicht vorliegt, weil er an und für sich nicht rechtskonform, sondern rechtswidrig ist. (Abg. Strache: Warum ist er dann auf der Tagesordnung? – Abg. Dr. Bösch: Warum wurde er dann aufgerufen?)

Ich darf zum Inhalt nichtsdestotrotz zwei Sätze sagen. Das Erste ist: Ja, es gab Proble­me im Ausschuss mit der Aktenvorlage. Ja, es hat sich im Jänner mit der neuen Regie­rung gebessert, weil dann wesentlich zügiger und umfangreicher Beweismittelanträge beantwortet worden sind. (Abg. Dr. Graf: Das waren schon mehr als zwei Sätze!) Und ich kann auch zu dem vorliegenden Bereich der ÖGB-Akten sagen: Ja, wir haben im Prinzip nichts dagegen, dass sie vorgelegt werden. Nur, was ich auch bereits letzte Woche im Ausschuss gesagt habe: Es liegen von allen Tochterunternehmungen und verbundenen Unternehmungen die Bilanzen im Datenraum. Und wenn jemand glaubt, er sieht in der Steuererklärung mehr als in der Bilanz, dann kann das nur damit zusam­menhängen, dass er eine Bilanz nicht lesen kann. Dann stellt sich aber die Frage, ob er imstande ist, eine Steuererklärung zu lesen. (Abg. Mag. Kogler: So viel Unwissen­heit ist unglaublich! Und so was ist Finanzsprecher!) Insofern ist mir das nicht ganz klar.

Wir haben dem zugestimmt, aber ich sage auch ganz ehrlich: Wenn der Ausschuss zu Ende ist, dann werden wir auch keine neuen Akten mehr anfordern. Viel mehr ist dazu nicht zu sagen. – Danke. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP. – Abg. Öllinger: Ja, das ist eh so einfach! – Zwischenruf des Abg. Strache.)

15.50


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Mag. Don­nerbauer. 10 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


15.50.06

Abgeordneter Mag. Heribert Donnerbauer (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich glau­be, wir können in diese Diskussion ein bisschen Ruhe und Sachlichkeit hereinbringen. Ich glaube, das würde durchaus nottun, Herr Öllinger. (Beifall bei der ÖVP.)

Zuallererst zu den formalen Einwänden der Frau Präsidentin, die sie uns sehr klar er­läutert hat: Diese teilen wir auch namens meiner Fraktion. Wir sind der Meinung, dass dieser Antrag der Geschäftsordnung widerspricht und daher eigentlich nicht zulässig ist. Dem ist nichts hinzuzufügen.

Aber es sind nicht nur formale Gründe, ich glaube, auch inhaltlich ist dieser Antrag äußerst bedenklich. Es sind hier nämlich verfassungsrechtlich geschützte Rechte, also auch das Recht auf Datenschutz, betroffen. Nun wundern wir uns bei den Grünen ja nicht mehr, dass ihnen die Vertraulichkeit, die ein gesetzlicher Anspruch und ein ge­setzlicher Auftrag im Untersuchungsausschuss war, nichts wert ist – das haben sie ja mehrfach bewiesen. Herr Kollege Pilz ist von einem Gericht sogar dafür verurteilt wor­den, dass er diese gesetzlich vorgeschriebene Vertraulichkeit bricht; das steht in einer gerichtlichen Entscheidung ausdrücklich drinnen. (Abg. Mag. Kogler: Völlig falsch!)

Aber nicht nur das! Nun versuchen Sie es auch über einen anderen Weg: Sie versu­chen, private Umstände der Bürgerinnen und Bürger (Abg. Mag. Kogler: Von Lobbyis­ten!), Unterlagen, die berechtigterweise verfassungsrechtlich geschützt sind, in die Öf­fentlichkeit, hier in das Plenum zu bringen und damit bedenkenlos zu öffnen.

Meine sehr gehrten Damen und Herren! Ich glaube, wir müssen es auf den Punkt brin­gen: Menschenrechte und verfassungsgesetzlich gewährleistete Rechte sind für die Grünen nur dann von Bedeutung, wenn es darum geht, gewaltbereite Chaoten vor ge-


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll27. Sitzung / Seite 161

setzlicher Verfolgung zu schützen. Dann sind sie immer aufgestanden und haben  (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Dr. Van der Bellen: Das ist eine Unterstellung!)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Abgeordneter, ich ersuche Sie dringend, diese Unterstellung zurückzunehmen!

 


Abgeordneter Mag. Heribert Donnerbauer (fortsetzend): Das ist keine Unterstellung. Wir haben das hier im Plenum leider schon vielfach wahrnehmen müssen.

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Abgeordneter, dann erteile ich Ihnen einen Ordnungsruf.

 


Abgeordneter Mag. Heribert Donnerbauer (fortsetzend): Abschließend, meine sehr geehrten Damen und Herren, darf ich die Bürgerinnen und Bürger in diesem Land be­ruhigen: Wir, die Österreichische Volkspartei, werden sie auch in Zukunft vor solchen Versuchen von Schnüffelaktionen der grünen Fraktion schützen! (Beifall bei der ÖVP. – Zwischenrufe bei den Grünen.)

15.52


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Strache. 10 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


15.52.37

Abgeordneter Heinz-Christian Strache (FPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich verstehe, dass Herr Klubobmann Cap heute von einem schlechten Gewissen geplagt sein muss. Ich verstehe auch, dass sein Gesicht etwas eingefallen ist und er heute sehr blass aussieht. Ich verstehe das und kann das nachvollziehen, denn es muss einem schlecht gehen, wenn man diese Art und Weise von Bocksprüngen vornimmt, wie sie die Sozialdemokratie in dieser Frage leider Got­tes gemacht hat.

Wir erleben heute – wenn in Folge ein Fristsetzungsantrag der großen Koalition einge­bracht wird, mit dem man den Untersuchungsausschuss abdrehen will – ein Negativ­beispiel demokratischer Verhaltensweise. Wir erleben ein Negativbeispiel von Parla­mentarismus, wir erleben ein Negativbeispiel im Bereich der Kontrolle. Eigentlich sind Sie angetreten, um es anders zu machen; dabei machen Sie es heute schlimmer, als es die letzten Jahre in diesem Hohen Haus gelebt wurde! Sie müssen ein schlechtes Gewissen haben, Herr Dr. Cap! (Beifall bei der FPÖ und den Grünen.)

Ich verstehe schon, wenn die Redner von der Österreichischen Volkspartei und der So­zialdemokratie hierher ans Rednerpult kommen und es gerade eine Minute lang der Mühe wert finden, Stellung zu beziehen. Das zeigt insgesamt dieses schlechte Gewis­sen, wenn sogar Ihren eigenen Abgeordneten von ÖVP und SPÖ die Spucke wegbleibt und nichts mehr dazu einfällt. Das ist bezeichnend genug. (Zwischenrufe bei SPÖ und ÖVP.)

Wenn wir bedenken, dass es für 18 Punkte im Bereich der Finanzmarktaufsicht – Ban­kenbereiche, Atomic, et cetera – einen Auftrag des Hohen Hauses gibt, diese zu über­prüfen, und drei dieser 18 Punkte im Untersuchungsausschuss bis heute nicht einmal Behandlung gefunden haben – weil Sie von Schwarz und Rot das bis heute behindert haben, weil Sie bis heute behindert haben, dass der Banken-Untersuchungsausschuss ausreichend Termine zugesprochen bekommt, weil Sie heute hergehen und nicht nur behindern, sondern sogar zudrehen, diesen Prüfungsauftrag zu erfüllen –, dann ist das ein demokratiepolitischer und kontrollpolitischer Skandal, den Sie heute zum Besten geben! (Beifall bei der FPÖ und den Grünen.)

Punkt 14 des Prüfungsauftrages: „Aufklärung darüber, ob der Bundesminister für Fi­nanzen“ – außer Dienst – „Karl-Heinz Grasser als oberstes Organ der Banken- und Fi-


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll27. Sitzung / Seite 162

nanzmarktaufsicht aufgrund eines persönlichen Nahe- oder Abhängigkeitsverhältnisses zu involvierten Personen oder Entscheidungsträgern von Banken bzw. Kreditinstituten“ (Abg. Mag. Kogler: Meinl Bank! – Abg. Öllinger: Richtig!) „oder aufgrund anderer auf­zuklärender Umstände diesen Banken bzw. Kreditinstituten insbesondere hinsichtlich seiner Aufsichts- und Kontrollpflichten begünstigt oder ihnen Vorteile verschafft hat.“ (Zwischenruf des Abg. Mag. Donnerbauer.)

Dieser Punkt ist bis heute nicht einmal behandelt! Der Herr Finanzminister war auf dem Boot, auf der Jacht des Herrn Meinl eingeladen. Offensichtlich hat sich dieses Nahe­verhältnis auch ausgezahlt; er darf heute genau in diesem Naheverhältnis einen neuen Karrieresprung feiern. Das zeigt offensichtlich, dass Sie hier ganz bewusst etwas zude­cken wollen. Genau da sind Sie nicht bereit, diesem Ausschuss die Zeit zu geben, das zu überprüfen. Sie haben sogar durch Ihre Verhaltensmuster – gerade auch die ÖVP – in den letzten Wochen dazu beigetragen, dass hier nichts mehr weitergeht, als Sie in der Öffentlichkeit dargelegt haben: Wir drehen den Ausschuss ohnehin zu, es hat in den Juli-Plenartagen ein Bericht stattzufinden! Das haben Sie öffentlich kundgetan. Sie haben, wie es Herr Kogler zu Recht gesagt hat, jene Zeugen sogar öffentlich dazu ein­geladen, ihrer Zeugenverpflichtung nicht nachzukommen und sich entschuldigen zu lassen, wie den Herrn Finanzminister außer Dienst Karl-Heinz Grasser oder den Austro-Oligarchen Herrn Schlaff und wie die anderen alle heißen mögen. Sie haben diese Herrschaften eingeladen, ja quasi dazu aufgefordert, ihren Verpflichtungen nicht nachzukommen, weil Sie ja den Ausschuss sowieso „zudrehen“ werden. – Das ist un­geheuerlich! Sie haben das nicht einmal versteckt getan.

Da muss man schon eines festmachen. Es gibt ein schönes Zitat: „Willst du den Cha­rakter eines Menschen erkennen, so gib ihm Macht!“ (Abg. Großruck: Von wem ist das?) – Das hat einmal der amerikanische Präsident Abraham Lincoln gesagt und damit Recht gehabt. Willst du den Charakter eines Menschen erkennen, so gib ihm Macht, dann siehst du, wie er mit der Macht umgeht.

Sie von der SPÖ gehen mit der Macht, die Sie heute haben, leider nicht anders um als die Österreichische Volkspartei. Die Österreichische Volkspartei hat in den letzten Jah­ren ihrer Kanzlerschaft unter dem ehemaligen – und abgewählten – Bundeskanzler Dr. Wolfgang Schüssel eine Politik betrieben, für die sie zu Recht abgewählt wurde. Und Sie von der SPÖ spielen heute keine andere Rolle als das BZÖ. Sie spielen das neue BZÖ in der Bundesregierung, das der ÖVP-Politik willfährig dient, überall umfällt und mitspielt. Es ist traurig. (Beifall bei der FPÖ sowie bei Abgeordneten der Grünen.)

Wenn es um Verhöhnung des Parlamentarismus, letztlich auch um Verhöhnung unse­rer Kontrollrechte geht, dann lachen Sie auch noch; das ist für Sie noch lustig. Da wird gegrinst, da wird einfach unkaschiert, völlig frech „gepackelt“. Man hat offenbar hinter den Kulissen schon ausgedealt, wie man sich gegenseitig unterstützen will. Man hat hier ausgedealt, dass auf der einen Seite Sie (in Richtung SPÖ) nach außen in der Frage Eurofighter pseudomäßig ein bisschen punkten dürfen – statt 18 kommen dann nur 15 „Kampfbomber“, die Sie jetzt möglich machen; da wird ein bisschen ein Ta­schenspielertrick gespielt –, aber gleichzeitig hilft die SPÖ der ÖVP, den Banken-Un­tersuchungsausschuss abzudrehen.

Das ist genau die Methode: Im Hintergrund wird noch fleißig über Posten „gepackelt“, und wir erleben hier permanent in allen Handlungs- und Verhaltensmustern beider Großparteien, dass das Motto „speed kills“ insgesamt fortgesetzt wird. Wir haben es heute schon beispielhaft erlebt: Die Tagesordnung wird nicht 24 oder 48 Stunden vor­her mitgeteilt. Es ist so, dass auch der Herr Bundeskanzler in Ausschüsse noch Tages­ordnungspunkte hineinreklamieren will und sich damit lächerlich macht. Das ist nämlich im Grunde genommen in dieser Art und Weise gar nicht machbar gewesen. Sie versu-


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll27. Sitzung / Seite 163

chen hier, in einer Art und Weise Politik zu machen, in der der Parlamentarismus im Grunde genommen einfach nicht ordnungsgemäß zu führen ist.

Das muss man an dieser Frage aufzeigen. Deshalb ist der Dringliche Antrag, den die Grünen heute eingebracht haben, gut und richtig. Er ist nicht umsonst auf die Tages­ordnung gesetzt worden, sondern weil die Präsidentin natürlich davon ausgegangen ist, dass er geschäftsordnungskonform ist; sonst hätte sie ihn ja nicht auf die Tagesord­nung gesetzt.

Erst als der Bundeskanzler außer Dienst Dr. Schüssel auf den Plan getreten ist und gesagt hat, so kann und darf man das nicht sehen, ist bei der SPÖ Bewegung zustan­de gekommen, und plötzlich hat die SPÖ ihn nicht mehr als geschäftsordnungskon­form gesehen. Vom BZÖ ist sowieso keine Rede, denn wenn Herr Schüssel heute mit den Fingern schnippt, ist das BZÖ dort automatisch dabei; vollkommen gleichgültig, welche Inhalte dahinter stehen. (Abg. Öllinger: Das ist richtig! – Beifall bei der FPÖ und den Grünen.) – Man hat sofort keine geschäftsordnungskonformen Inhalte mehr erkennen wollen!

Selbstverständlich ist das geschäftsordnungskonform, denn man hat ja bitte am Bei­spiel des Eurofighter-Untersuchungsausschusses genauso ordnungsgemäß gehandelt, es in der Präsidiale definiert und dafür Sorge getragen, dass natürlich Akten vorgelegt werden – so wie es in der Geschäftsordnung vorgesehen ist – und nicht geschwärzt werden. Genau das wollen die Grünen und auch wir Freiheitlichen in diesem Bereich sicherstellen. Wir wollen diese Akten, wie es in der Geschäftsordnung vorgesehen ist, überprüfen können und übermittelt bekommen – das wird ja vom Finanzminister ver­hindert!

Ich komme zum Schluss. Wir erleben, dass Sie auch die Frechheit besitzen (Ruf bei der ÖVP: Aber hallo!) – ich sage das deutlich –, zu sagen, es sei korrekt, einen Aus­schuss abzudrehen, obwohl man drei Prüfungspunkte nicht behandelt hat, und dann dem Ausschussvorsitzenden zumuten wollen, innerhalb von zwei Tagen einen regulä­ren, korrekten und nachvollziehbaren Bericht zu erstellen.

Wie soll denn das gehen? Er hat erst heute die letzten Akten bekommen, die der Un­tersuchungsausschuss beantragt hat. Erst heute hat er weitere Akten bekommen. Wo­chenlang, monatelang hat er auf Akten gewartet – bis heute sind nicht alle Akten, die der Untersuchungsausschuss beantragt hat, bei ihm angekommen. Wie soll denn das funktionieren? Sie können sich ja nicht einmal selbst ernst nehmen, wenn Sie diese Vorgangsweise einmal kritisch hinterfragen. Das ist nicht ernst zu nehmen, das ist ein­fach enttäuschend!

Vielleicht noch ganz kurz auch die zwei anderen Punkte, die man nicht vergessen soll­te: Auf der einen Seite die Casino-Jericho-Angelegenheit, wo über 100 Millionen € in den Sand gesetzt wurden beziehungsweise wo man durch falsche Wertberichtigungen tätig geworden ist. Auch das ist bis dato nicht überprüft worden! Auch die eventuell vor­handenen Finanzflüsse in Richtung Parteienförderung haben wir bis heute nicht über­prüfen können. (Präsidentin Mag. Prammer gibt das Glockenzeichen.)

Ich komme zum Schlusssatz: All das ist nicht die Art und Weise, wie man mit einem Kontrollorgan, das das Parlament selbst eingesetzt hat, umgehen kann. Man muss einfach festmachen: Sie gefährden Demokratie und Kontrolle in diesem Land – und da können und werden wir nicht zusehen! (Beifall bei der FPÖ und den Grünen.)

16.03


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Bucher. 10 Minuten Redezeit. – Bitte.

 



Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll27. Sitzung / Seite 164

16.03.09

Abgeordneter Josef Bucher (BZÖ): Frau Präsidentin! Herr Staatssekretär! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Klubobmann Strache, der Sie auch das BZÖ angesprochen haben! (Abg. Strache: Das war nur eine Randnotiz!) Ich gebe Ihnen auch eine elegante Antwort darauf. Bei aller Konzilianz natürlich sage ich Ihnen: Be­raten Sie sich mit Ihrem Herrn Graf, dem Vorsitzenden, darüber, welche Rolle das BZÖ in den acht Monaten im Untersuchungsausschuss eingenommen hat! Wir haben sehr konstruktiv mit allen im Parlament vertretenen Parteien mitgearbeitet. Wir haben – so­wohl was die Beweismittelanträge als auch die Vorladungen anlangt – immer mitge­stimmt und uns konstruktiv eingebracht.

Zum Schluss, als wir gesehen haben, dass es nicht vernünftig ist, ein Ultimatum oder einen Schlussakt zu setzen und diesen mit 2. Juli zu terminisieren, haben wir gesagt, das ist grundweg unvernünftig. – Das war unsere persönliche Haltung. Sie werden es uns ja nicht absprechen wollen, wenn wir eine eigene Meinung zum Vorgehen des Ausschusses haben. (Ruf bei der FPÖ: Das ist eine Einzelmeinung!) – Das ist keine Einzelmeinung, das ist unsere Meinung. Wir haben als Fraktion auch die Aufgabe – und hoffentlich auch das Einsehen von allen –, eine eigene Meinung zu haben. (Beifall beim BZÖ.)

Wir haben gesagt, es hat keinen Sinn, allen, die wir noch in Aussicht gestellt haben – 23 Personen an der Zahl –, mitzuteilen, dass der Ausschuss am 2. Juli beendet ist. Es war doch klar, dass die 23 Personen irgendeinen Grund finden werden, sich dem Aus­schuss und der Befragung zu entziehen! Plötzlich sind alle fünf Minuten irgendwelche Faxe oder E-Mails eingetroffen mit Begründungen wie: bin auf Urlaub, bin auf Dienst­reise, habe sonst irgendwelche wichtigen Termine.

Da haben wir gesagt, das machen wir nicht, das ist nicht gescheit. Wenn Sie die Pres­seaussendungen der letzten vier Monate von mir lesen, dann sehen Sie, dass ich ge­sagt habe: Unterbrechen wir den Ausschuss. (Abg. Strache: Der ist immer nur unter­brochen worden! Der ist auch heute unterbrochen!) Das wäre die vernünftigste, die intelligenteste Lösung gewesen. Vor drei, vier Monaten habe ich das vorgeschlagen. (Abg. Strache: Aber der Westenthaler sagt etwas anderes!) Das wäre gescheit gewe­sen!

Auf meine Empfehlung hat dann Herr Graf ohnehin unterbrochen. Ich habe ja gesagt: zu unterbrechen! Das ist auch gescheit gewesen. Aber – ich habe schon gesagt – wir sollten bis zum Herbst warten. Am 31. Oktober haben die ordentlichen Gerichte ihre Verfahren abgeführt. Erst da wäre es vernünftig gewesen, den Ausschuss wieder in Kraft zu setzen und unsere Tätigkeiten fortzuführen. Das wäre unser Vorschlag gewe­sen. Das wäre der intelligenteste Weg, um Licht ins Dunkel zu bringen.

So stehen wir alle vor dem Dilemma, die ÖVP, die SPÖ. Die SPÖ hat hier vor acht Mo­naten noch ganz anders argumentiert: Jetzt werden wir aufdecken, aufdecken, aufde­cken! – Jetzt tut sie nichts anderes als: zudecken, zudecken, zudecken! Ich meine, das ist ja auch nicht schön, wenn man sich anhören muss, wie Sie sich alle winden und drehen. Das ist ja auch etwas, woran die Glaubwürdigkeit des ganzen Hauses leidet.

Unsere Ansicht ist: Bleiben wir solide und seriös, vertagen wir den Ausschuss bis in den Herbst hinein, dann haben wir über den Sommer noch genügend Zeit, uns Gedan­ken zu machen! Es wird noch einiges auf uns zukommen. Es ist ja auch nicht rech­tens, nicht seriös, einen Ausschussbericht zu erstellen, meine Damen und Herren, wenn wir nicht wissen, was in den nächsten Wochen und Monaten noch alles zu Tage gefördert wird. Seien wir doch ehrlich: Die wichtigsten Auskunftspersonen haben sich ihrer Befragung entschlagen! Wir sind ja gar nicht dahintergekommen, was wirklich der Grund war, so wie wir auch jetzt nicht dahinterkommen werden, was der Grund dafür


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll27. Sitzung / Seite 165

ist, dass die SPÖ plötzlich den Untersuchungsausschuss abdreht. Wir wissen es nicht, wir vermuten es. (Abg. Dr. Graf: Das gehört untersucht!) – Das gehört auch unter­sucht, Herr Kollege Graf! Natürlich vermuten wir alles Mögliche, aber wir finden keine bestätigten Aussagen zu all diesen Verdachtsmomenten.

Wir werden diesem Dringlichen Antrag der Grünen deshalb auch nicht zustimmen, ob­wohl wir die größte Sympathie dafür haben, Kollege Kogler! Wir haben im Ausschuss auch zugestimmt, dass wir diese Beweismittel beschaffen und erhalten, aber auch, dass wir sie vertraulich behandeln, wenn wir sie im Hohen Haus haben. Das sollte un­sere Aufgabe und Pflicht sein (Beifall beim BZÖ) – nicht, dass wir Abgeordnete und womöglich auch die Parlamentsmitarbeiter damit an die Öffentlichkeit gehen. Damit er­weisen wir der Republik keinen guten Dienst. (Beifall beim BZÖ. – Abg. Öllinger: Jetzt hat sich Westenthaler doch wieder durchgesetzt! – Abg. Dr. Graf: Ich gelobe, dass ich die Akten so vertraulich behandeln werde wie der Westenthaler! – Abg. Ing. Westen­thaler: Da musst du dich aber anstrengen!)

16.07


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Dr. Pilz. 10 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


16.07.33

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (Grüne): Meine sehr verehrten Damen und Herren! Frau Präsidentin! Ich glaube, es ist an der Zeit, Ihre Rechtsauffassung hier in Schutz zu neh­men. Sie haben am 30. Mai 2007 den Eurofighter-Untersuchungsausschuss über die von Ihnen festgestellte Vorgangsweise bei der Übermittlung sensibler Akten in Kennt­nis gesetzt und uns vertraut gemacht mit – ich zitiere wörtlich – „Regeln über die Ge­heimhaltung von sensiblen Akten, die dem Parlament übermittelt wurden“.

Deshalb halte ich – da dies von der Präsidentin bereits am 30. Mai eindeutig festge­stellt worden ist – die Kritik von SPÖ, ÖVP und BZÖ an der Haltung der Präsidentin schlicht und einfach für anmaßend.

Es geht ja gar nicht anders, als diese Akten dem Parlament zuzumitteln, weil die Präsi­dentin entscheiden muss, mit welcher Art von Vertraulichkeit sie dann dem Unter­suchungsausschuss diese Akten übergibt. Das ist laut Geschäftsordnung eine Aufgabe der Präsidentin und nicht des Ausschussobmanns oder der Ausschussobfrau, und die Frau Präsidentin hat diese Aufgabe immer zur Zufriedenheit – zumindest unseres Untersuchungsausschusses – wahrgenommen. Deshalb ersuche ich die ÖVP, die SPÖ und das BZÖ, hier der Rechtsansicht der Präsidentin beizutreten. Wir brauchen Rechtssicherheit in diesem Haus, und diese sollte von der großen Koalition nicht gestört werden. (Beifall bei den Grünen und der FPÖ.)

Zum Zweiten: Ein Abgeordneter der ÖVP hat erklärt, es ginge hier um Personenrech­te. – Ich stelle eine ganz einfache Frage: Warum setzt sich die ÖVP mit Hilfe der SPÖ durch das Abwürgen des Ausschusses für den Schutz ganz bestimmter Personengrup­pen ein? Schützen Sie die Personenrechte von Geldwäschern? Schützt die ÖVP die Personenrechte von Bilanzfälschern? Schützt die ÖVP die Personenrechte der ost­europäischen Mafia und ihrer Verbindungsleute in Österreich? – Ist das Ihre Vorstel­lung von Personenschutz und Datenschutz?

Warum werden Millionen unbescholtene Österreicherinnen und Österreicher über ihre Handys mit ihren Sozialversicherungsdaten überwacht? Warum kämpfen Sie nur um den Schutz von Geldwäschern, von Bilanzfälschern und von den Verbindungsleuten zur russischen Mafia? – Das ist seltsam. Die einzige Erklärung kann darin liegen, dass es Verbindungen in die österreichische Politik gibt, wobei der Bankenausschuss kurz


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll27. Sitzung / Seite 166

davor gestanden ist – und ich werde darauf zurückkommen –, genau diese Personen zu befragen.

Im Zentrum steht nicht Raiffeisen, obwohl es eine wichtige Bank in diesem Zusammen­hang ist und das Thema Geldwäsche unter dem Giebelkreuz etwas durchaus Bedeut­sames für den Untersuchungsausschuss hat. Es steht auch die BAWAG nicht mehr in dem Maße wie am Anfang im Mittelpunkt der Untersuchungen, sondern es geht um ein Netzwerk, dessen Geschichte mit der „Operation Wappen“ in Singapur begonnen hat. Die „Operation Wappen“ war eine geheimdienstliche Operation der Staatssicherheit der DDR, um Hochtechnologiegüter aus Singapur und der BRD in die DDR zum Kom­binat Robotron in Dresden zu schmuggeln.

Der verantwortliche informelle Mitarbeiter arbeitete unter dem Decknamen Landgraf. Die Stasi-Akten machen uns damit bekannt, dass der informelle Mitarbeiter Landgraf heute ein Geschäftsmann namens Martin Schlaff, wohnhaft in Wien, ist. – Das ist der Beginn der Geschichte.

Die Kontakte des informellen Mitarbeiters Landgraf wurden später genützt, um im Um­bruch in Osteuropa Geschäfte zu machen. Diese Geschäfte wären ohne Unterstützung der BAWAG und ohne Unterstützung insbesondere von Politikern der Österreichischen Volkspartei und des BZÖ nicht möglich gewesen. Es hat einen entscheidenden Besuch von Bundeskanzler Schüssel in Sofia gegeben, offiziell, um dort die Qualität von Bö­sendorfer-Klavieren vorzustellen. Und wer kann besser Bösendorfer-Klaviere vorstellen als der Bundeskanzler? Was wäre das Bösendorfer-Klavier ohne den Altbundeskanz­ler? (Zwischenrufe bei der ÖVP.) – Die Reise wurde von Martin Schlaff gezahlt. (Abg. Kößl: Eine Märchenstunde des Pilz!)

Das entscheidende Gespräch fand mit bulgarischen Regierungsmitgliedern statt, das Thema war: Das Geschäft MobilTel Bulgarien an Schlaff und seine Gruppe muss durchgeführt werden. Es stand die Drohung im Raum, dass Österreich ein Veto gegen den EU-Beitritt Bulgariens einlegt, wenn es nicht zu diesem Deal kommt. (Abg. Dr. Stummvoll: Das ist eine Verschwörungstheorie! – Abg. Kößl: Die Märchenstunde des Peter Pilz!)

Eine ähnliche Intervention gab es durch den Vizekanzler und Infrastrukturminister Gor­bach, eine vergleichbare Intervention gab es in Belgrad. (Anhaltende Zwischenrufe bei der ÖVP.) Das ist in diesem Zusammenhang sogar durch Akten detailliert dokumen­tiert.

Worum ging es in Sofia? – Um eine relativ einfache Geschichte: Es gab einen Plan der Schlaff-Gruppe des ehemaligen informellen Mitarbeiters Landgraf, mit dem Geld der BAWAG, ohne Eigenkapital, strategische Anteile letzten Endes an der Telekom Austria zu erwerben, indem man Spekulationsgeschäfte, möglicherweise mit Hilfe des damali­gen Vorstandsvorsitzenden der Telekom Austria (Zwischenruf des Abg. Dr. Stumm­voll), so in Szene gesetzt hat, dass man dann in einem weiteren Schritt die Spekula­tionsgewinne, die mit der Telekom Austria gemeinsam realisiert werden konnten, zu­gunsten der Schlaff-Gruppe in Aktien der Telekom umwandelt. Das war der Plan. (Abg. Kößl: Wenn du das noch einmal sagst, dann glaubst du es!)

Dieser Plan konnte in der ersten Etappe in Sofia realisiert werden, trotz Widerstands der bulgarischen Regierung, die genau wusste, dass ein international gesuchter russi­scher Mafioso namens Chernoy der Partner von Schlaff war und dass der Hintergrund die osteuropäische und russische Mafia war. (Zwischenruf des Abg. Strache.)

Es wurde billig gekauft, und Telekom Austria hat bereits in einer frühen Phase durch das Entsenden eines führenden Telekom-Mannes, nämlich der höchsten Person im Unternehmen, in den Aufsichtsrat von MobilTel dokumentiert, was die Absicht war.


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll27. Sitzung / Seite 167

Überraschenderweise hat Telekom nicht selbst über eine Tochterfirma, über eine GmbH mit beschränktem gesellschaftsrechtlichem Risiko MobilTel gekauft, sondern hat gesagt: Nein, da muss ein Dritter her! (Ruf bei der ÖVP: Ist es möglich, dass du zur Sache kommst?) Das kauft jetzt billig die Schlaff-Gruppe mit BAWAG-Geldern, mit Un­terstützung von Elsner (Abg. Mag. Kogler: Ohne Sicherung!) – ohne Sicherung –, und kurze Zeit später sagt Telekom: Ja, jetzt, wo es uns um 1 Milliarde € teurer angeboten wird, ist aus dem Ganzen ein Schnäppchen geworden, jetzt investieren wir und jetzt kaufen wir.

Ohne etwas geleistet zu haben, hat die Landgraf/Schlaff/Taus/Cordt/Elsner-Gruppe 1 Milliarde € mit einem einzigen Schnitt verdient – mit Unterstützung des damaligen Bundeskanzlers, mit Unterstützung des damaligen Infrastrukturministers. (Ruf bei der ÖVP: Eine bodenlose Unterstellung! Unglaublich! – Abg. Dr. Stummvoll: Kein Erfolg bei Eurofighter – jetzt beschmutzt er alle anderen!)

Das gleiche Spiel sollte in Serbien wiederholt werden. Der serbische Ministerpräsident hat sich persönlich zur Wehr gesetzt. Wer war im Jänner 2006 als Verhandlungsgrup­pe mehrere Male in Belgrad? – Herr Schlaff, Herr Nemsic und Herr Gorbach. Das war die dreiköpfige Verhandlungsgruppe, die das Schlaff-Projekt unterstützt hat. Gorbach war ein einfaches Verhandlungsmitglied der Schlaff-Gruppe und ist auf Kosten der Schlaff-Gruppe von Schlaff nach Belgrad geschickt worden, um dort dasselbe zu tun wie zuvor in Sofia.

Das Ganze ist nur gescheitert, weil der serbische Staat seine Interessen wahrgenom­men, ein Bieterverfahren durchgeführt und eine norwegische Firma der Telekom die­ses Unternehmen kurzfristig vor der Nase weggekauft hat. (Abg. Kößl: Das ist eine Unterstellung! Eine Gemeinheit sondergleichen!) Trotzdem konnte auch in diesem Zu­sammenhang die Schlaff-Gruppe Hunderte Millionen Euro Profit machen – mit Unter­stützung von Teilen der österreichischen Bundesregierung, mit Unterstützung des Vi­zekanzlers und anderer Mitglieder der Regierung Schüssel. (Abg. Kößl: Die Märchen­stunde ist vorbei!)

Was bedeutet das jetzt, wenn an diesem Punkt, an dem Schüssel, Gorbach und an­dere noch nicht einmal befragt worden sind, der Untersuchungsausschuss abgewürgt wird? – Ja, glauben Sie, ein Gericht wird die politische Verantwortung untersuchen? Ja, glauben Sie, ein Gericht wird die Sofia-Abenteuer des Bösendorfer-Spielers Schüs­sel untersuchen? Ja, glauben Sie, ein Gericht wird die finanziellen Klavierkünste des Altbundeskanzlers untersuchen? – Das kann kein Gericht, das kann nur der österrei­chische Nationalrat, das kann nur ein Untersuchungsausschuss.

Weil es jetzt um Gorbach und weil es um Schüssel und weil es um ÖVP und weil es um BZÖ geht, wird dieser Untersuchungsausschuss abgewürgt; abgewürgt von einer ÖVP, die nicht will, dass der lange Weg von Sofia und von Osteuropa bis in die Partei­zentrale der Österreichischen Volkspartei von einem Untersuchungsausschuss nach­gezeichnet und nachvollzogen wird. (Abg. Dr. Stummvoll: Eine bodenlose Unterstel­lung, lieber Freund! – Abg. Kößl: Die Märchenstunde ist vorbei!)

Das einzig Seltsame ist die Unterstützung der SPÖ. Jammernd neben der ÖVP zu lie­gen und ihr im Liegen die Stange zu halten ist zwar akrobatisch bewundernswert, aber politisch lächerlich und jämmerlich. (Beifall bei den Grünen und der FPÖ.) Und es ist eine Schande für die SPÖ, dass ihr Staatssekretär hier nicht die Interessen des Fi­nanzplatzes Österreich vertritt, weil der Finanzplatz Österreich nur dann erfolgreich sein kann, wenn er sauber ist und wenn wir jeden politischen Schutz für Geldwäscher, für Bilanzfälscher und für die russische Mafia und ihre Hintermänner in Österreich ver­hindern. – Danke. (Beifall bei den Grünen und der FPÖ.)

16.18



Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll27. Sitzung / Seite 168

Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster ist Herr Abgeordneter Dr. Graf zu Wort gemeldet. (Abg. Dr. Stummvoll: Zur Geschäftsordnung, bitte!) – Pardon, einen Moment noch!

Abgeordneter Dr. Stummvoll, bitte.

 


16.18.09

Abgeordneter Dkfm. Dr. Günter Stummvoll (ÖVP) (zur Geschäftsbehandlung): Frau Präsidentin, ich ersuche Sie, vom Stenographendienst die Rede des Herrn Pilz auszu­heben und diese durchzuschauen. Darin war eine Reihe von Formulierungen, die mei­nes Erachtens einen Ordnungsruf bedeuten. Ich bitte Sie, das Protokoll durchzusehen. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Mag. Kogler: Zudecker!)

16.18


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Dr. Stummvoll, ich habe mir sehr aufmerk­sam alle Reden angehört, und die Einschätzung, ob ein Ordnungsruf erteilt werden soll oder nicht, obliegt der vorsitzführenden Präsidentin oder des Präsidenten. – Ich mache nur darauf aufmerksam.

Zu Wort gemeldet ist nun Herr Abgeordneter Dr. Graf. – Bitte.

 


16.18.47

Abgeordneter Mag. Dr. Martin Graf (FPÖ): Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Am 20. Juni 2007 ist Dr. Günter Stummvoll im Banken-Untersuchungsausschuss zu mir zum Vorsitzsessel gekommen und hat gesagt: Herr Dr. Graf, tragen Sie diesen Antrag mit, damit decken wir jetzt die Finanzierung der SPÖ auf, wie die damals im Schlamassel war! – Ich lese Ihnen diesen Antrag vor. (Abg. Dr. Stummvoll: Nein, so habe ich es nicht gesagt!)

Bundesministerium für Finanzen ist der Adressat, und der Antrag lautet: sämtliche Steuerakten inklusive aller Aktenvermerke, Beilagen, Belege und sonstige damit zu­sammenhängende Akten und Unterlagen über die Jahre 1994 bis 2006 betreffend den Österreichischen Gewerkschaftsbund, aller Fraktionen des Österreichischen Gewerk­schaftsbundes – das haben wir dann geändert, wenn Sie sich erinnern, denn Sie woll­ten nur die roten Teilgewerkschaften, nicht die Gewerkschaft Öffentlicher Dienst (Hei­terkeit und Beifall bei der FPÖ und den Grünen) – und Unternehmungen, Betriebe, Stiftungen und Körperschaften, denen die vorher Genannten wirtschaftlich zuzuordnen sind.

Herr Dr. Günter Stummvoll, Sie sind zu mir gekommen. Ich habe Ihnen gesagt: Herr Dr. Stummvoll, wenn damit der Punkt 15 des Untersuchungsauftrages aufgeklärt wer­den kann oder ein Beitrag dazu geleistet werden kann, bin ich selbstverständlich mit an Bord. Aber es müssen alle Teilgewerkschaften und nicht nur die roten drankommen. (Abg. Dr. Stummvoll: Haben wir gemacht!) – Haben wir gemacht. Ich danke, dass Sie das nicht vergessen haben. Es war ein geschäftsordnungskonformer Antrag, der dann nach langer Diskussion mit der SPÖ einstimmig durchgegangen ist. (Abg. Rädler: Wo ist Ihr Problem!)

Heute habe ich einen Dringlichen Antrag vor mir, gerichtet an das Bundesministerium für Finanzen – gerade diskutieren wir ihn –, der da lautet: „sämtliche Steuerakten inklu­sive aller Aktenvermerke, Beilagen, Belege und sonstiger damit zusammenhängender Akten und Unterlagen über die Jahre 1994 bis 2006 betreffend den Österreichischen Gewerkschaftsbund (ÖGB), aller Fraktionen des Österreichischen Gewerkschaftsbun­des, Unternehmungen, Betriebe, Stiftungen und Körperschaften ...“ Und so weiter und so fort.


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll27. Sitzung / Seite 169

Ein wortidenter Antrag – plötzlich geschäftsordnungswidrig. (Heiterkeit bei der FPÖ und den Grünen.) – Geschäftsordnungswidrig. Es hat sich etwas geändert in diesem Land. (Abg. Dr. Stummvoll: Der Ausschuss ist zu Ende – das hat sich geändert!) Und das ist genau das, was den gesamten Untersuchungsausschuss aus Sicht der ÖVP gekennzeichnet hat: Wenn die ÖVP es will, dann hat es zu geschehen und muss es gut sein. Wenn die ÖVP es nicht will, dann darf es nicht sein in dieser Republik. – Ge­nau das war das Kennzeichen. Wenn Sie einen Antrag initiieren, wortident, ist das in Ordnung, dann müssen ihn alle mittragen, noch mit der Begründung: Damit decken wir den Punkt 15 hinsichtlich der Parteienfinanzierung der SPÖ auf! – Also wir sind am Un­tersuchungsgegenstand.

Dass die SPÖ jetzt mitspielt, lässt einen Beigeschmack übrig. Am Ende wird man eine Charakteristik feststellen können: Die ersten zweieinhalb Monate dieses Untersu­chungsausschusses waren geprägt davon, Bundesminister Grasser zu desavouieren, abzuschießen seitens der SPÖ, um vielleicht den Fraktionsführer bei Koalitionsver­handlungen auf dessen Platz zu setzen. Es ist so ausgegangen wie immer: Den Gras­ser gibt es nicht, aber die ÖVP hat Sie nicht rangelassen; Matznetter ist nur Staatsse­kretär geworden. (Heiterkeit bei der FPÖ und den Grünen.)

Die letzten Monate ist das ganze Thema so weiterbetrieben worden: Man muss die FMA zerstören, die Vorstände müssen dort weg. Nicht einmal haben wir es von Krai­ner gehört. Ich habe ihn immer gefragt: Wollen Sie jetzt Vorstand der FMA werden oder etwas Ähnliches? Ist das das Ziel? (Staatssekretär Dr. Matznetter: Und, will er?) – Jetzt gibt es das Paket, es wird so ausgehen wie immer: Der Krainer wird es nicht werden, aber einer der Ihren wird dabei sein – aber als zweiter Mann hinter einem Schwarzen. So wie es in dieser Republik immer ausgehen wird. (Beifall bei der FPÖ und den Grünen.) Dafür pokern Sie wahrscheinlich um die Nationalbank. Da wollen Sie den guten Mann Nowotny hinsetzen, der schon in der Kuba-Krise ganz schön ordent­lich agiert hat.

Ich werde mich mit dem Heutigen auch noch anderwärtig befassen; Sie werden von mir schon noch vieles hören in diesem Zusammenhang.

Wir diskutieren heute, und es ist bemerkenswert, wenn Herr Staatssekretär Matznet­ter – der ja ganz schnell die Fronten gewechselt hat, nicht mehr hier im Hohen Haus sitzt, sondern jetzt auf der Regierungsbank – majestätisch schon von der Regierungs­bank spricht, wenn er sich selbst meint. Das ist gut, das unterstütze ich – und das ist ganz gut gewesen mit dem Zitat: „Gebt den Leuten Macht in die Hand ...“; das gefällt mir gut. Matznetter sagt: Handeln kann man erst, wenn Untersuchungsausschüsse zu Ende sind. – Wo steht denn das, außer im Regierungsprogramm? (Heiterkeit bei der FPÖ.) – Und das Regierungsprogramm bindet die Regierungsparteien, aber nicht das Parlament! Ich darf Sie daran erinnern, Herr Kollege Stummvoll. Auch wenn Sie da we­nig Unterscheidung sehen, ich versuche es. (Beifall bei der FPÖ und den Grünen.)

Handeln darf man erst, wenn Untersuchungsausschüsse beendet sind. Erst dann dür­fen wir Reformen einleiten. Und Untersuchungsausschüsse dürfen nur eingesetzt wer­den, wenn Strafgerichte ein Verfahren abgeschlossen haben – Diktion ÖVP. Das heißt also, jetzt müssen wir die Strafurteile abwarten, dann müssen wir Untersuchungsaus­schuss-Ergebnisse abwarten, und erst dann darf eine Regierung zu handeln begin­nen. – Das kann es doch wohl nicht sein! Man muss doch auch regieren können, wenn ein Untersuchungsausschuss tagt. Sie haben ja selbst schon neun Untersuchungsaus­schüsse von 16 in der Zweiten Republik eingesetzt. Haben Sie da nicht regiert? (Abg. Dr. Stummvoll: Ich?) – Nicht Sie persönlich, die ÖVP. Aber ich weiß, mit Geschichte haben Sie wenig am Hut, oder Sie wollen auch immer den Teil der Geschichte weg­streichen, der Ihnen nicht passt.


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll27. Sitzung / Seite 170

Herr Kollege Stummvoll, heute haben Sie dieses Paket von Akten bekommen, die Sie im Ausschuss angefordert haben, aber in Ihrem Bericht sind sie nicht eingearbeitet. Wie gehen Sie damit um? – Ich weiß es nicht, das ist vollkommen egal.

Dass der Untersuchungsausschuss abgewürgt wird, ist kein Geheimnis mehr. Dahinter steckt ein größeres Paket. Jetzt können Sie dann arbeiten, mal schauen, was außer Postenschacher herauskommt.

Ein Herr Treichl geht sogar so weit, in der Öffentlichkeit knapp vor Ende des Unter­suchungsausschusses oder vor dem proklamierten Ende am 23. Juni noch zu sagen: Wenn es Verwebungen mit Eigentümern und Management – Verflechtungen, hat er gesagt – im Banken-, Versicherungs- oder Geldbereich gibt, öffnet das Tür und Tor für mangelhaftes bis korruptes Verhalten. Ein professioneller Eigentümer kann vieles ver­hindern. Staat oder Gewerkschaft als Eigentümer sind ein Problem.

So weit wäre ich nicht gegangen. Ihr Parteigänger und Parteifreund Treichl geht so weit. Aber wenn er selbst korruptes Verhalten in der Bankenlandschaft sieht, dann muss es untersucht werden, wenn die Eigentümersituation verflochten ist. Dass er selbst im Glashaus sitzt, habe ich ihm geschrieben. Ich danke dem Herrn Kollegen von der ÖVP, dass er mich daran erinnert hat, dass ich Treichl einen offenen Brief schrei­ben kann – ich habe es getan, Sie haben ihn gesehen; ich hoffe, er gefällt Ihnen –, sonst hätte ich das mit der Zeit vergessen. Er selbst ist Stiftungsvorstand der Erste österreichische Spar-Casse Privatstiftung, und diese ist Mehrheitseigentümer von wem? – Von der Erste Bank. Mehrheitseigentümer der Erste Bank. Eigentümerver­treter ist er dort auch noch. (Abg. Dr. Stummvoll: Beschmutzen Sie eine erfolgreiche Bank, ja!) Er sagt: Wenn Verflechtungen zwischen Eigentümer und Management vor­kommen, dann sind Korruption Tür und Tor geöffnet. – Seine Worte, nicht meine! Er hat eine Verflechtung.

Genau das sind die Zustände in diesem Land. Sie werden es jetzt wieder verflechten wollen. Sie haben in der Nationalbank immer noch die Banken drinsitzen, die sich dann selbst den Prüfauftrag geben sollen. Da wird es von Seiten der Opposition keine Zu­stimmung geben.

Wenn dann ein Ausschussvorsitzender am 21. Juni dieses Jahres den Antrag zur Ein­setzung eines Unterausschusses zur Verfassung eines Berichtsentwurfes einbringt und dieser abgelehnt wird, dann ist man nicht interessiert, einen Bericht zu haben. Ich habe auch vorgeschlagen, dass man bereits parallel, so wie im Eurofighter-Ausschuss, einen Bericht verfasst (Zwischenruf des Abg. Dr. Stummvoll) – Sie haben dagegen gestimmt. Ich finde, so geht man mit Abgeordneten nicht um!

Dann sage ich noch eines: Untersuchungsausschüsse in der derzeitigen Form, mit dieser Einstellung, wie sie SPÖ und ÖVP haben, sind tot und auch in Zukunft tot,
denn was nützt ein Minderheitsrecht – wir haben heute schon ein Minderheitsrecht –, wenn die Mehrheit es der Minderheit geschäftsordnungstrickmäßig abspricht?! (Abg. Dr. Stummvoll: Wir waren acht Monate ganz schön aktiv!) – Acht Monate! Herr Kolle­ge, nachdem Ihre Abgeordneten 400 Stunden im Ausschuss geschlafen haben, reden Sie heute nur na ja, sagen wir einmal – wenig Sinnvolles zum Thema. (Beifall bei der FPÖ und den Grünen.)

Warum wollen Sie verhindern, dass wir aufklären, warum mit den Tätern aus der BAWAG-Affäre nach wie vor schonend umgegangen wird? Warum gibt es keine Ge­samtverantwortung eines BAWAG-Vorstandes, wenn er 20 Milliarden Schilling in den Sand setzt? Warum ist ein Herr Dr. Koren immer noch dort und führt die Geschäfte, ob­wohl er mitverantwortlich war und es auch genehmigt hat, dass an Refco 438 Millio­nen € überwiesen werden? Warum sitzen die Leute noch dort? – Das ist das Interes­sante für die Republik. (Abg. Dr. Stummvoll: Das werden die Gerichte klären!) – Das klären die Gerichte eben nicht, er ist ja nicht einmal angeklagt, Herr Kollege!


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll27. Sitzung / Seite 171

Warum geht ein Herr Zwettler, letzter Generaldirektor, mit einer Pension von 500 000 € bis zum heutigen Tag spazieren? Warum unternimmt man da nichts? – Der Untersu­chungsausschuss hat das alles zutage gefördert und noch viel mehr, aber bevor man in die rechte Reichshälfte eingebogen ist und die ganzen Intervenierer auf Ihrer Seite endlich überprüft hat, haben Sie sich durchgesetzt bei Ihrem Koalitionspartner und die­sen Untersuchungsausschuss abgewürgt. – Danke. (Beifall bei der FPÖ und den Grü­nen.)

16.29


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster ist Herr Abgeordneter Dipl.-Ing. Klement zu Wort gemeldet. Restredezeit: 5 Minuten. – Bitte.

 


16.29.34

Abgeordneter Dipl.-Ing. Karlheinz Klement, MAS (FPÖ): Sehr geehrte Frau Präsi­dentin! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Es ist interessant bei dieser Diskussion, die Körperhaltung der Kollegen zu beobachten. Der Herr Ex-Bundeskanzler Schüssel war ja gespielt ruhig, hat versucht, über seine Nervosität drüberzuspielen, versucht, mit dem Handy herumzuspielen, in seinen Akten zu wühlen. Auch Kollege Stummvoll hat ihm in gespielter Ruhe assistiert. Das war offenbar gespielt, denn der Herr Schüssel hat es nicht mehr ausgehalten, er hat offensichtlich diesen Saal deswegen verlassen, weil er weiß, was hier dahintersteckt und welche Sauereien hier wirklich verborgen sind.

Herr Kollege Donnerbauer, wenn Sie hier von „Schnüffelei“ reden, dann muss ich Ihnen sagen: Erinnern Sie sich, bitte, an Ihre Arbeit in dem Ausschuss! Sie saßen auch gelangweilt da. Ich kann mich gut daran erinnern, dass Sie keine Anstalten machten, mitzuarbeiten, um den Untersuchungsauftrag zu erfüllen.

Wenn Sie hier von „Schnüffelei“ reden, dann muss ich die Frage stellen: Haben Sie überhaupt verstanden, wozu dieser Ausschuss da war? Sie haben es offenbar nicht verstanden. Aber Sie gehen her und beschimpfen die Leute, die wirklich diesen Auftrag ernst nehmen. Das ist das Bild, das Sie von der ÖVP abgeben, liebe Herrschaften! Und das ist nicht das Bild, das wir von diesem Parlament haben wollen! (Beifall bei der FPÖ. – Zwischenrufe bei der ÖVP.)

Zum Zweiten: die betretenen Mienen der Roten. – Es ist auch interessant, zuzusehen, wie Sie reagieren. Es war gut zu sehen, wie Sie im Verlauf des Ausschusses doch eini­ges dazu beigetragen haben, um das aufzuklären, was aufzuklären ist. In den letzten paar Tagen konnten wir erstaunlicherweise feststellen – Herr Kollege Cap, vielleicht können Sie uns das erklären –, dass das Interesse an der Aufklärung sehr stark zu­rückging. Man hat noch versucht, scheinhalber über Herrn Abgeordneten Krainer und über die Frau Abgeordnete Trunk Fragen zu stellen – Fragen, die wirklich nicht mehr ernst zu nehmen waren.

Das heißt: Es ist ganz offensichtlich, dass Sie hier in die Knie gegangen sind! Ich möchte nur wissen, was Sie bekommen haben, damit Sie hier in die Knie gehen. – Ein gutes Bild, liebe Kollegen von der SPÖ, geben Sie damit nicht ab! Sie haben Ihrem eigenen Auftrag, diese Untersuchungen zu führen, nicht Folge geleistet. Ein peinliches Bild für die SPÖ! Ich würde mich an Ihrer Stelle genieren.

Dieses Bild, das Sie hier geliefert haben, zeigt auch, wohin der Weg in die Zukunft ge­hen wird. Und das ist wirklich das Traurige an dieser Situation!

Aber nun kurz zum Untersuchungsgegenstand Hypo, der bis zum Schluss noch ein bisschen behandelt worden ist: Im Zuge der gesamten Diskussion sind wir nicht nur draufgekommen, dass bei Swap-Verlusten 330 Millionen € in den Sand gesetzt wur­den, dass bei Spekulationsgewinnen, wo es auch um eine kurzfristig eingesetzte Grup-


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll27. Sitzung / Seite 172

pe um Tilo Berlin geht, 150 Millionen € verschleudert wurden, sondern wir sind auch draufgekommen, dass innerhalb kurzer Zeit 1,4 Milliarden € deshalb in den Sand ge­setzt wurden, weil ein großer Betrieb, ein Aushängeschild Kärntens, unter dem Preis verkauft worden ist. Das ist in Summe ein Verlust für Kärnten von ungefähr 2 Mil­liarden €. Dieser Betrag geht der Kärntner Wirtschaft und uns allen ab. (Zwischenruf des Abg. Rädler.)

Aber das war ja nur nach außen hin ein Versuch, zu untersuchen. Was wirklich dahin­tersteckt, das kam erst im Zuge des Ausschusses an den Tag. Und, liebe Herrschaften von der ÖVP, auch wenn Sie es nicht wahrhaben wollen, sogar die internationale Pres­se hat herausgefunden, was sich in Österreich abspielt. Sie kennen sicher diesen Ar­tikel aus der Hamburger Zeitung „Die Zeit“ und wissen, was da drinsteht. Da heißt es unter „Dunkle Geschäfte, geheime Absprachen“ – ich zitiere –:

„Begonnen hat die asymmetrische Zusammenarbeit zwischen Kärnten und Istrien im August 1999.“ Überraschend kam der Landeshauptmann Haider. „Kaum war Haider wieder weg, kam seine Bank. ... Die damalige Hausbank des Landes Kärnten hat seit­her alle wichtigen Immobiliendeals in Istrien finanziert.“ Und da kamen Geschäfte an den Tag wie etwa: 374 000 Quadratmeter See- und Meergrundstück um 5 € eingekauft und um das 200-Fache verkauft. Mit dabei BZÖ-Finanzexperte Neudeck.

Da ist es doch ganz klar, dass hier bei einem Spekulationsgewinn von ungefähr 1 Mil­liarde € Verdachtsmomente wie Geldwäsche, Parteienfinanzierung, Korruption und so weiter aufkommen. Das sind Dinge, die jetzt aufgeklärt werden könnten!

Meine Herrschaften, wenn Sie nun hergehen und diesen Ausschuss abdrehen, dann machen Sie sich mitschuldig, wenn diese Dinge zugedeckt bleiben. (Ruf bei der ÖVP: Sie kriminalisieren!) Sie sind dafür verantwortlich, dass keine Aufklärung erfolgen kann. (Zwischenruf des Abg. Rädler.)

Noch etwas, liebe Kollegen von der ÖVP: Es gibt bereits ein Rechtshilfeansuchen des Staates Kroatien, diese dunklen Geschäfte aufzudecken. Und dieses Rechtshilfeansu­chen liegt dem Ausschuss vor. Das heißt, Sie sind dafür verantwortlich, dass auch dem Staate Kroatien Gelder verlorengehen, die hier in dunkle Kanäle gegangen sind. – Summa summarum: eine einzige Peinlichkeit!

Und ich kann nur eines sagen: Wenn das das Bild der ÖVP-SPÖ-Koalition in Zukunft sein soll – Herr Cap, ich bitte wirklich um Antwort von Ihrer Seite –, dann gute Nacht für diese Republik! (Beifall bei der FPÖ und den Grünen.)

16.34


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Es ist dazu niemand mehr zu Wort gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Selbständigen Antrag 259/A(E) der Abgeordneten Kogler, Kolleginnen und Kollegen betreffend ausständige Aktenübermitt­lung an den Untersuchungsausschuss betreffend Finanzmarktaufsicht, BAWAG, Hypo Alpe-Adria und weitere Finanzdienstleister.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen Antrag sind, um ein Zeichen der Zu­stimmung. – Das ist die Minderheit und damit abgelehnt.

16.35.05Kurze Debatte über einen Fristsetzungsantrag

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir kommen jetzt zur kurzen Debatte betreffend den Antrag des Herrn Abgeordneten Strache, dem Untersuchungsausschuss Banken zur Berichterstattung eine Frist bis 30. November 2007 zu setzen.


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll27. Sitzung / Seite 173

Nach Schluss dieser Debatte wird die Abstimmung über den gegenständlichen Frist­setzungsantrag stattfinden.

Wir gehen in die Debatte ein.

Ich mache darauf aufmerksam, dass gemäß § 57a Absatz 1 der Geschäftsordnung kein Redner/keine Rednerin länger als 5 Minuten sprechen darf, wobei der Erstredner zur Begründung über eine Redezeit von 10 Minuten verfügt. Stellungnahmen von Mit­gliedern der Bundesregierung oder zu Wort gemeldeten Staatsekretären sollen nicht länger als 10 Minuten dauern.

Das Wort erhält zunächst Herr Abgeordneter Dr. Graf. 10 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


16.36.10

Abgeordneter Mag. Dr. Martin Graf (FPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Hohes Haus! Da mir zumindest formal noch kein anderen Antrag auf dem Tisch liegt – außer unser Fristsetzungsantrag –, dem Ausschuss entsprechend Zeit zu geben, einerseits die noch nicht befragten Auskunftspersonen zu hören, deren Ladung von allen Fraktio­nen beschlossen wurde, andererseits auch das Aktenmaterial und die entsprechenden Protokolle in einen Ausschussbericht einzuarbeiten, haben wir diesen Antrag gestellt, dem Ausschuss eine Frist bis 30. November 2007 zu setzen und darüber auch eine Debatte zu führen.

Ich möchte an dieser Stelle sagen: Da laufend Unterlagen eingelangt sind, die von der großen Koalition bestellt wurden – gar nicht von der Freiheitlichen Partei –, wie zum Beispiel der „Fit und Proper-Test“ heute, und da wir das nicht in unseren Bericht mit­verarbeiten konnten und da Unterlagen auch noch fehlen, habe ich ermittelt, was uns in den letzten zweieinhalb Wochen an Unterlagen zur Verfügung gestellt wurde.

Da sind folgende Unterlagen gekommen:

28. Juni: Finanzmarktaufsichtsakten betreffend RZB/Geldwäsche.

28. Juni: Ebenfalls Geldwäsche-Akten betreffend RZB; Akten betreffend Moldawische Nationalbank; Finanzmarktaufsicht Hypo betreffend Geldwäsche Brodosplit sowie Fi­nanzmarktaufsicht BA-CA betreffend Geldwäsche US-Botschaft, Zagorec.

25. Juni: 16 Ordner des Bundeskriminalamtes und des Bundesministeriums für Inne­res.

Ich erinnere daran, dass im Bundeskriminalamt die Geldwäschemeldestelle angesie­delt ist und wir ja dies als Tagesordnungspunkt bereits im Oktober des Vorjahres beschlossen haben, auch einen Aktenübermittlungsantrag gestellt haben, aber es schlussendlich die Behörde war, die dann auf unsere Urgenz hin Ende Mai, warum die Akten immer noch nicht da sind, gesagt hat: Sie müssen uns das präzisieren! Und wir haben es dann präzisiert, indem wir gesagt haben: Wir wollen alles, was wir verlangt haben, einfach vorgelegt haben!

Wir wollten aber keine Verdachtsmeldungen haben, wo österreichische Bürger nach der Anonymitätsaufhebung der Sparbücher – übrigens wurde von SPÖ und ÖVP 1994 versprochen, dass die Anonymität der Sparbücher niemals aufgehoben wird, wenn wir der Europäischen Union beitreten, aber es ist dann anders gekommen – beim Um­tausch ihrer Sparbücher halt etwas nachlässig waren. Und dann gab es hunderttau­sende Meldungen, und die wollten wir natürlich nicht sehen, sondern wir wollten dort etwas sehen, wo ein Verdacht bestand, das organisiert Geld gewaschen wird, insbe­sondere im Zusammenhang mit der Ostmafia.

Dazu sind 16 Ordner gekommen. Ein Ordner hat etwa 500 Seiten, also rund 8000 Sei­ten Aktenmaterial sind am 25. Juni gekommen. Von den Anhörungspersonen gab es


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll27. Sitzung / Seite 174

aber leider keine Spur. Ich könnte jetzt sozusagen legionenweise anführen, was an Ak­ten erst in den letzten drei Wochen gekommen ist.

Ich habe schon erwähnt, dass unser Antrag, einen Unterausschuss einzusetzen, den es bei allen anderen 15 Untersuchungsausschüssen in der Zweiten Republik gab, so wie es die Geschäftsordnung vorsieht, abgelehnt wurde. Wir wollten einen Unteraus­schuss einsetzen, um parallel gegen Ende des Ausschusses – und wir befinden uns gegen Ende des Ausschusses; in einem spannenden Ende zugegebenermaßen – die parlamentarischen Rechte zu wahren, einen Bericht gemeinsam zu erstellen, um auch, wenn es keinen gemeinsamen Bericht gibt, sondern nur einen Mehrheitsbericht, die Minderheitsrechte ausreichend zu wahren und einen Minderheitsbericht auf Basis dieses Mehrheitsberichtes erstellen zu lassen und um auch das singuläre Abgeord­netenrecht zu wahren, auf das Sie keinen Wert legen. (Abg. Mag. Donnerbauer: Sie haben den Bericht verhindert, indem Sie die Sitzung unterbrochen haben! Wir wollten einen Bericht diskutieren, aber der Obmann Graf hat die Sitzung unterbrochen!)

Herr Kollege Donnerbauer, Ihr Bericht beziehungsweise Ihre persönliche abweichende Stellungnahme wäre ein weißes Blatt Papier!

Herr Kollege Donnerbauer, an dieser Stelle dezidiert an Sie die Frage: Nach 395 Stun­den Schlaf im Ausschuss (heftige Zwischenrufe bei der ÖVP), welche persönliche abweichende Stellungnahme werden Sie zu meinem Bericht abgeben? – Gar keine! (Abg. Mag. Donnerbauer: Sie haben keine Minute mehr gesagt im Ausschuss als ich!)

Sie stimmen ja mit mir im Grundkern überein, dass man einen Unterausschuss, eine sogenannte Berichtskommission einsetzt, um einen Bericht erstellen zu lassen. In 15 von 16 Untersuchungsausschüssen in dieser Republik ist es so geschehen. Ich fra­ge jetzt: Warum ist das dieses Mal abgelehnt worden, und zwar nicht erst, wie manche glauben, kürzlich, sondern schon am 20. Juni? Warum ist das abgelehnt worden? Es gibt keinen ersichtlichen triftigen Grund dafür, möchte ich an dieser Stelle festhalten – es sei denn, man wollte von Haus aus keinen Bericht dem Parlament – das darf man jetzt nicht mehr sagen, das ist geschäftsordnungswidrig –, dem Nationalrat zuleiten!

Wenn man diese Absicht seitens der großen Koalition gehabt hat, dann ist dieser Plan sozusagen aufgegangen, nämlich, dass man nicht wollte, dass eben in einem Bericht drinnen steht, welche Ergebnisse die Untersuchungen letztlich hervorgebracht haben.

So sieht es jetzt aus: 16 Untersuchungsausschüsse fanden statt, 15 davon haben mit einem ordnungsgemäßen Bericht gearbeitet, und der 16. Ausschuss wird an der Be­richtslegung gehindert.

Man könnte in diesem Unterausschuss trefflich darüber streiten, ob genug Anhörungs­personen geladen worden sind oder nicht, ob man trotz alledem einen Bericht macht, ob man sich zur Lücke bekennt oder nicht. Das ist dann eine politische Entscheidung. Aber diese Chance nicht einmal zu gewähren, ist einmalig in dieser Republik! (Zwi­schenruf des Abg. Rädler.)

Nun auch ein Wort zu diesem sogenannten „Non-Paper“: Dieses „Non-Paper“ in der US-Botschaft, das in den Blickpunkt des Interesses geraten ist, und zwar der Fraktio­nen, die es nicht kannten – die ÖVP kennt ja dieses „Non-Paper“; das ist ja das Witzige an der Geschichte, aber sie will uns nur nicht an ihrem Wissen teilhaben lassen, weil sie weiß, was drinnen steht –, wurde an das Finanzministerium, und zwar an den Herrn Lejsek als zuständigen Beamten, geschickt, und der sagte: Dieses Papier besteht aus vier Seiten, wobei auf der ersten Seite draufsteht: Only for governmental use!, das Deckblatt ausgenommen. Das heißt, das Deckblatt ist in diesem Papier gar nicht ge­heim. Das heißt aber nichts anderes, als dass die amerikanische Botschaft selbst oder die Regierung nichts anderes wollte, als dass dieses Papier kein „Non-Paper“ ist, denn


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll27. Sitzung / Seite 175

sonst hätten sie ja nicht ausdrücklich darauf hingewiesen, dass eine Seite davon nicht geheim ist. Das ist ja ein Indiz dafür.

Für den Herrn Lejsek – und das ist die Verdachtslage – ist das ganz anders, denn der sagt: Das ist ein Papier, das behandelt nicht unsere Gegenstände, und daher gebe ich es der Botschaft zurück und sage, bevor ich es im Amtsweg weiterleite, denn sonst mache ich mir die Finger selber dreckig: Die richtige Stelle ist die Geldwäschestelle!

Aber im Ausschuss hat er gesagt, es war kein Geldwäscheakt. Aber dort sagte er: Lei­ten Sie es weiter an die Geldwäschestelle und an das Bundeskriminalamt, und zwar an die Geldwäschestelle der Finanzmarktaufsichtsbehörde und des Bundeskriminalam­tes!, und er leitet sie dann noch an. Und die tun das auch. Und plötzlich wird dieses Papier zu einem „Nicht-Papier“, denn was ist ein „Non-Paper“? Das ist ungefähr so et­was wie der Antrag, den wir vorhin behandelt haben, der ein „Nicht-Antrag“ ist und der trotzdem behandelt wurde. So ungefähr ist es auch in dieser Angelegenheit.

Es ging uns nicht darum, dass wir hier personenbezogene Daten immer sehen woll­ten – das habe ich vom ersten Tag an gesagt –, sondern es ging mir nur darum, dass ich neben der Schwärzung – und man kann ruhig schwärzen, wenn es um derartige Daten geht – jemanden Verantwortlichen stehen haben möchte, der Rede und Antwort steht, warum er geschwärzt hat. Das ist das Mindestmaß, wo sich dieser Untersu­chungsausschuss in diesem Zusammenhang sozusagen auf die Hinterbeine stellen muss. Ansonsten ist das sinnlos.

Und wenn – und auch das ist einmalig in der Zweiten Republik – ein Herr Finanzminis­ter Grasser zu 17 Themen des Untersuchungsgegenstandes geladen wurde, aber nicht erscheint, weil er, wie er uns mitgeteilt hat, beim Aufbau seiner neuen beruflichen Tä­tigkeit wichtigere Termine wahrzunehmen hat – Anmerkung von Martin Graf: mit sei­nem persönlichen Freund Meinl offensichtlich –, und wenn das die ÖVP dann noch deckt, dann müssen wir sagen: Wenn ein Untersuchungsausschuss eine politische Verantwortung zu überprüfen hat und man nicht einmal mehr bereit ist, die politisch Verantwortlichen zu hören oder zu laden, dann hat er sich in Wirklichkeit in seiner ureigensten Eigenschaft selbst ad absurdum geführt.

Das ist ein schlechter Dienst am Parlamentarismus, den Sie in diesen Tagen hier leis­ten! (Beifall bei der FPÖ und den Grünen sowie des Abg. Broukal.)

16.46


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Ich mache darauf aufmerksam, dass die Rede­zeit der nunmehr zu Wort gemeldeten Abgeordneten 5 Minuten beträgt.

Zu Wort gemeldet ist als Nächster Herr Klubobmann Dr. Cap. – Bitte.

 


16.46.53

Abgeordneter Dr. Josef Cap (SPÖ): Frau Präsidentin! Hohes Haus! Ich bleibe dabei: Es war sinnvoll, dass es diesen Untersuchungsausschuss gegeben hat! Ich glaube auch, dass er eine sehr wichtige Arbeit geleistet hat. Und ich bleibe auch dabei, dass der Vorsitzende seine Tätigkeit als Vorsitzender sehr gut und sehr objektiv verrichtet hat. Trotzdem sage ich aber: Am Schluss ist er leicht verführt, hier die Grenzziehung zwischen objektiver Vorsitzführung und dem Agieren eines Oppositionspolitikers, mit einem leichten Anflug eines Staatsanwaltes hin und wieder (Abg. Dr. Graf: Ich habe mir ein Beispiel am Fischer genommen!), nicht genau und sauber zu ziehen. Aber trotzdem finde ich, dass das insgesamt richtig war. Und die viele Öffentlichkeit, die die Ergebnisse dieses Untersuchungsausschusses bisher gebracht hat, war gut und rich­tig.

Ich habe das mit dem Vorsitz deswegen erwähnt, weil ich Sie ersuchen würde, trotz­dem damit behutsam umzugehen, weil ich weiß, dass es in der ÖVP Stimmen gibt, die


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll27. Sitzung / Seite 176

meinen, dass nach einer Reform künftig nicht mehr Abgeordnete die Vorsitzführung in einem Untersuchungsausschuss innehaben sollen. Ich bleibe aber dabei: Es sollen künftig weiterhin Abgeordnete, und zwar von der Opposition, den Vorsitz in den Unter­suchungsausschüssen innehaben. Und ich bleibe auch weiter dabei, dass wir im Ge­schäftsordnungsausschuss dafür zu sorgen haben, dass es ein Minderheitsrecht gibt zur Durchführung und Einsetzung eines Untersuchungsausschusses, um das einmal vorauszuschicken. (Beifall bei der SPÖ und den Grünen.)

Ich sage Ihnen aber noch etwas in diesem Zusammenhang: Seit Ostern habe ich ge­sagt – ich habe das mit dem Werner Kogler diskutiert, ich habe das auch mit dem Mar­tin Graf diskutiert –, es muss einen Zeit- und Sachplan geben, denn ich glaube, dass es klug ist, vor dem Sommer diesen Ausschuss zu beenden, und zwar auch im Inter­esse der Öffentlichkeit. Und ich glaube, dass das auch machbar ist.

Es wurde viel Zeit verloren, unter anderem bei der Causa Atomic. (Abg. Dr. Graf: Die ÖVP hat blockiert!) Die ÖVP hat am Anfang verzögert, das ist richtig. Aber trotzdem sind, glaube ich, auch das Zeitmanagement und die Art und Weise, wie man das ge­staltet hat, mitverantwortlich, dass man jetzt hier steht und sagt: Jetzt gibt es diese Ak­ten und das und das und das! Und das ist leider die Wahrheit.

Ich würde auch hier ersuchen, nicht so zu tun, als ob es umsonst gewesen wäre, dass es diesen Untersuchungsausschuss gegeben hat. Seien Sie stolz auf das, was er alles erarbeitet hat. Es war viel Arbeit. Man muss dafür den Dank an alle Abgeordneten rich­ten, an die Klubsekretäre, aber auch an die Bediensteten dieses Hauses.

Man soll auch jetzt in der Schlussphase verantwortungsvoll vorgehen, wenn es auch jetzt zum Schluss zwischen uns ein etwas raues Klima gibt. Das möchte ich in diesem Zusammenhang auch betonen.

Und dann gibt es noch etwas zu sagen: Ich habe mit Interesse die Rede des Abgeord­neten Peter Pilz gehört, und ich kann sagen: Er hat es, glaube ich, ziemlich auf den Punkt gebracht. Ich kann mich erinnern, es hat noch in der letzten Woche im Oktober von uns hier eine Strafanzeige an die Staatsanwaltschaft gegeben, in der sich vieles, was er gesagt hat, wiederfindet. Denn: Ich der Meinung, dass es viele Dinge gibt, die der Untersuchungsausschuss erarbeiten kann, lösen kann, untersuchen kann, aber es gibt auch vieles, das letztlich die Justiz machen muss. Und ich habe hin und wieder ein bisschen den Eindruck, dass diese Grenzziehung zwischen Justiz und zwischen dem, was der Untersuchungsausschuss zu machen hat, nicht immer sehr klar ist.

Im Interesse der Einrichtung des Untersuchungsausschuss wäre es wichtig, wenn wir bei dieser Grenzziehung jedoch immer sehr sorgfältig vorgingen, denn sonst nimmt der Untersuchungsausschuss als Institution Schaden; sonst kann nämlich wirklich diese Leier beginnen, wo gesagt wird, wir seien lauter Inquisitoren, selbsternannte Staatsan­wälte, es gehe nur darum, die Leute dort hinzuzerren, vorzuverurteilen – all diese Stim­men, die in Wirklichkeit diese Einrichtung des Untersuchungsausschusses nicht wollen.

Es wäre schön gewesen, wenn ein schriftlicher Bericht möglich gewesen wäre – das muss ich dazusagen –, aber es dürfen die Gegensätze, die zwischen den verschiede­nen Gruppen vorhanden waren, nicht unterschätzt werden. (Zwischenrufe der Abge­ordneten Mag. Stadler und Dr. Haimbuchner.)

Was der Untersuchungsausschuss mit Sicherheit erreicht hat: Er hat genügend Stoff für eine umfassende Reform der Finanzmarktaufsicht geliefert. Da schaue ich jetzt sehr streng zur ÖVP hinüber, denn das wollen wir ja gemeinsam machen, weil wir beide in der Regierung sind. Wir wollen, dass die Finanzmarktaufsicht reformiert wird, denn wir wollen, dass die österreichischen Sparerinnen und Sparer wirklich wieder in aller Ruhe Vertrauen zu den Banken entwickeln können.


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll27. Sitzung / Seite 177

Das als bloßen Poker oder Postenschacher oder sonst irgendetwas zu diffamieren, hilft gar nichts. Wenn dort ein Roter und ein Schwarzer sitzen und wieder ein Murks her­auskommt, dann ist das ein schwerer Schaden für den Bankenstandort, für die Banken und eine große Gefahr für die Sparerinnen und Sparer.

Daher wären wir alle gut beraten, nach einer Struktur, aber auch nach einer geeigneten Besetzung zu suchen, die nicht – was der Abgeordnete Strache vermutet hat – bloß ein Postenschacher und eine Herumschieberei ist, sondern in Wirklichkeit die verant­wortungsvolle Suche nach einer Lösung im Interesse der Sparerinnen und Sparer. (Abg. Strache: Kampfbomber da und ... dort!) So gesehen bin ich nach wie vor der Meinung: Es war richtig, dass es diesen Ausschuss gegeben hat, und er hat erfolgreich gearbeitet! (Beifall bei der SPÖ.)

16.52


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Dr. Stummvoll zu Wort. 5 Minuten Redezeit. – Bitte, Her Abgeordneter.

 


16.52.22

Abgeordneter Dkfm. Dr. Günter Stummvoll (ÖVP): Frau Präsidentin! Hohes Haus! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich gestehe, ich kann das Wehklagen der Opposition über das Ende des Ausschusses wirklich nicht verstehen. Warum nicht? – Dieser Ausschuss wurde bekanntlich von vier Fraktionen gegen die Stimmen der ÖVP eingesetzt. Wir waren dagegen, weil wir gesagt haben: Allein der Punkt 12, der Vor­wurf, dass unsere in Mittel- und Osteuropa so erfolgreichen Banken in groß angelegte Geldwäsche verwickelt seien, bedeutet eine Kriminalisierung des Finanzplatzes Ös­terreich! (Abg. Strache: Hat sich ja bei Hypo Alpe-Adria bestätigt! Zwischenruf des Abg. Mag. Kogler.)

Die Mehrheitsverhältnisse haben sich nicht geändert. Herr Kollege Graf, Sie als Aus­schussobmann haben nach der Geschäftsordnung sehr viele Befugnisse. Sie waren auf der Seite derer, die immer die Mehrheit hatten – immer die Mehrheit! Sogar als ich vorgeschlagen habe, doch die zeitlichen Prioritäten zu ändern, andere Dinge vorzuzie­hen, haben Sie durch Geschäftsordnungstricks verhindert, dass es dazu gekommen ist.

Ich nenne als Beispiel die Landung von Dr. Taus: Der Dr. Taus hat im Vorjahr selbst öf­fentlich erklärt, er möchte noch vor Weihnachten geladen werden. (Abg. Dr. Graf: Die Akten sind ja nicht da gewesen!) Als ich dann im neuen Jahr zwei Mal diesen Antrag gestellt habe, Dr. Taus zu laden, wurde der Antrag gar nicht zur Abstimmung gebracht, Herr Kollege! (Abg. Dr. Graf: Die Akten waren doch nicht da!)

Ich will jetzt bewusst den Ausdruck „scheinheilig“ nicht verwenden, denn das könnte mir einen Ordnungsruf einbringen, aber es ist schon sehr eigenartig, heute zu argu­mentieren: Die wirklich wichtigen Leute waren noch gar nicht da!, wenn man acht Mo­nate lang die Zeit und die Mehrheit hat, diese Personen vorzuziehen. Ja, hätten Sie es doch gemacht, Herr Dr. Graf! (Beifall bei der ÖVP. Abg. Dr. Graf: Der Dr. Taus hat sich doch erst erinnern können, dass er politisch interveniert hat, als wir ihm das Akten­stück vorgehalten haben!)

Geben Sie zu: Wie oft habe ich Ihnen gesagt, als wir wochenlang keine Termine gefun­den haben, unterbrechen Sie doch und setzen Sie den Termin am nächsten Tag fort! Sie hätten die Macht gehabt, aber dazu waren Sie zu feig. – Das muss man auch ganz ehrlich sagen. Dass Sie die Zügel zeitlich immer haben schleifen lassen, war auch of­fensichtlich.

Herr Dr. Graf! Ich habe oft gesagt – da stimme ich dem Kollegen Cap zu; ich habe es öffentlich gesagt und auch im Ausschuss –: Sie haben aus meiner Sicht im Großen


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll27. Sitzung / Seite 178

und Ganzen den Ausschuss fair geleitet – natürlich auch in Relation zum Kollegen Pilz. (Abg. Murauer: Das war nicht schwer!) Im Vergleich zu dem, was ich diesbezüglich gehört habe, war Ihre Vorsitzführung zweifellos wesentlich objektiver, gar keine Frage. (Abg. Mag. Kogler: Sagen Sie etwas zur Fristsetzung!)

Aber einen Vorwurf habe ich immer erhoben, und da stimme ich mit dem Kollegen Cap überein: Sie haben die zeitlichen Zügel schleifen lassen (Abg. Dr. Graf: Am 8. Novem­ber haben Sie das schon behauptet!), und Sie haben die Mehrheit, die Sie gehabt ha­ben, nicht dazu verwendet, jene Personen schon im Februar oder März vorzuladen, von denen Sie jetzt sagen: Das waren die Allerwichtigsten, die kommen jetzt nicht mehr dran! (Abg. Dr. Graf: Ich habe keine Mehrheit gehabt!)

Also, Herr Kollege Cap! – Entschuldigung, ich wollte niemanden beleidigen. Herr Kol­lege Graf, das ist wirklich nicht ehrlich, wenn Sie jetzt so argumentieren! Sie hätten je­derzeit diese Möglichkeit gehabt. (Abg. Dr. Pirklhuber: Den Mund voll haben Sie, Herr Stummvoll, aber mehr nicht!)

Folgendes muss ich auch sagen: Bei aller Gemeinsamkeit der Regierungstätigkeit: Herr Kollege Cap, wir werden die FMA reformieren, gar keine Frage. Es besteht Re­formbedarf. Aber eines möchte ich schon sagen: Wir haben als Volkspartei immer eine klare Linie gehabt, und es stellt sich jetzt heraus ... (Ironische Heiterkeit und Beifall bei den Grünen. Abg. Strache: Zudecken, verdecken, das ist Ihre Linie!)

Ja, Linie halten ist immer etwas Gutes, Herr Kollege! (Ruf bei der FPÖ: Das ist rich­tig!) – Herr Kollege Strache, Sie werden auch draufkommen, dass Linie halten immer etwas Gutes und ein Zickzackkurs immer etwas Schlechtes ist. Herr Kollege Cap, wir sind nicht für einen Zickzackkurs, sondern wir sind für Linie halten. (Abg. Strache: Zu­decken, nicht aufdecken! Zudecken statt aufdecken, das ist Ihre Linie!)

Ich sage Ihnen Folgendes: Weisen Sie mir nach, was dieser Untersuchungsausschuss für die Reform der FMA neu aufgedeckt hat. (Abg. Dr. Graf: Haben Sie gewusst, dass Taus und Ferrero-Waldner interveniert haben? Zwischenruf des Abg. Mag. Ross­mann.)

Er hat das bestätigt, was die Regierungsparteien in den Koalitionspakt hineingeschrie­ben haben. Dort steht: Es gibt ein Schnittstellenproblem zwischen Finanzmarktaufsicht und Notenbank, es gibt Doppelgleisigkeiten, die Effizienz ist mangelhaft, es gibt zu wenig Vorort-Prüfungen. – Genau das hat auch der Rechnungshof bestätigt! Und der Rechnungshof hat auch gesagt – das ist eine zentrale Aussage! –, dass die Finanz­marktaufsicht, vom seinerzeitigen Finanzminister Karl-Heinz Grasser initiiert, ein Fort­schritt gegenüber dem früheren System ist, allerdings das Ziel der größtmöglichen Ausnützung von Synergieeffekten noch nicht erreicht wurde.

Herr Kollege Cap, daher werden wir diese Reform in Angriff nehmen, aber noch ein­mal: Nicht wegen des Untersuchungsausschusses, sondern weil wir es im Regierungs­pakt schon so verankert haben, wir es uns gegenseitig zugesagt haben und das, was im Regierungspakt steht, vom Rechnungshof voll bestätigt wurde. Deshalb wird diese Reform der Finanzmarktaufsicht erfolgen, aber nicht wegen des Untersuchungsaus­schusses, der das Ziel hatte, den Finanzplatz Österreich zu kriminalisieren, was wir hiermit beenden, weil der Ausschuss zu Ende ist! (Beifall bei der ÖVP. Abg. Mag. Kogler: So eine Unterstellung! Abg. Dr. Graf: Am 8. November hat er schon gesagt, ich verzögere den Ausschuss! Er hat nie eine andere Rede gehalten!)

16.57


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Mag. Kogler. 5 Minuten Redezeit. – Bitte.

 



Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll27. Sitzung / Seite 179

16.57.11

Abgeordneter Mag. Werner Kogler (Grüne): Frau Präsidentin! Das passt ja wieder ins Bild, dass der Untersuchungsausschuss offensichtlich einen Auftrag gehabt habe, den Bankenplatz zu kriminalisieren. – Das muss man ja nur noch einmal wiederholen, was Sie gesagt haben, und das passt dann auch zu Ihrer Linie. (Abg. Dr. Stummvoll: Punkt 12!)

Es passt auch zur ÖVP-Linie, die Sie tatsächlich immer halten: dass es nicht um Unter­suchungen geht. – Das wollen Sie nicht, deswegen haben Sie ja auch dagegenge­stimmt, das ist klar. Das hat aber nichts mit klarer Haltung im Parlament zu tun, son­dern einfach damit, dass Sie diese Bänke hier als verlängerte Werkbank der Regierung betrachten und in dem Sinn auch missbrauchen, erst recht als verlängerte Werkbänke der Parteizentralen. – Das ist das Faktum! (Beifall bei den Grünen.)

Das Einzige, was zu klären wäre, ist, warum jetzt auch die SPÖ die Regierungsbank und die Abgeordnetenbänke als verlängerte Werkbänke der Parteizentralen miss­braucht. Herr Kollege Cap, das, was Sie da gesagt haben, hat ja überhaupt nichts mit den Fristsetzungsanträgen zu tun.

Es ist doch so, dass noch sechs Untersuchungspunkte offen sind! – Darum geht es, und die müssen untersucht werden! Es sind jene Punkte, die die SPÖ eingebracht hat. Sowohl der Bulgariendeal als auch die Raiffeisen Investment AG- und RosUkrEnergo-Geschichte (Abg. Dr. Graf: Und Jericho!) sind vor allem von der SPÖ in diesen Antrag hineinreklamiert worden, muss man fast sagen, und zwar zu Recht.

Jetzt geht es nicht darum, dass bloß die Strafgerichte untersuchen – das haben wir erörtert –, sondern darum, dass auch die politische Verantwortung dafür untersucht wird und weiter untersucht werden können sollte, warum systematisch bestimmte kri­minelle Machenschaften ganz offenkundig von bestimmten Ministerien begünstigt wer­den und warum die letzten aufrichtigen Beamten, die noch dagegen kämpfen, es so schwierig haben. (Präsident Dr. Spindelegger übernimmt den Vorsitz.)

Sie sollten die Protokolle des Ausschusses lesen, die Aussagen der wenigen Zeugen, die wir dazu gehabt haben. (Abg. Dr. Stummvoll: 6 000 Seiten!) Da gibt der Bundes­kriminalbeamte bekannt, dass er sich bemüht hat, mit der Telekom in Kontakt zu tre­ten. Wissen Sie, wie das verlaufen ist? – Bei der Besprechung im Büro des General­direktors Sundt hat dieser 15 Minuten auf seine Schuhspitzen geschaut und dann die Beamten hinauskomplimentiert. Und der sagt: Sehen Sie, und so geht es uns immer, wenn wir Wirtschaftskriminalität erheben wollen! (Abg. Dr. Graf: Weil der Sundt und der Schlaff ...!)

Das ist der Zustand in diesem Land, den Sie zudecken wollen, und das hat eins zu eins mit dem Untersuchungsgegenstand zu tun, weil es um Geldwäsche geht, die ja begrifflich nur dann Sinn macht, wenn es ein Vordelikt gibt, wenn es eben kriminelle Handlungen gibt. Wir sind mitten auf den Kern dieser Handlungen gestoßen, und des­halb muss jetzt abgedreht werden – bei Ihnen konsistent, bei Ihnen verbogen wie im­mer. Man muss sich ja schon fragen, wie man so flach liegend immer noch umfallen kann. Sie sind ja schon auf der Minus-eins-Ebene angelangt! (Beifall bei den Grünen. – Abg. Strache: Eingegraben!)

Insofern passt der Ausdruck „Leichen im Keller“ ganz gut. – Da sind Sie gerade. Aber Sie sollten, wenn Sie sich schon im Keller befinden, vielleicht mithelfen, diese Leichen auszubuddeln.

Es gibt genügend Material in den Akten da drüben, und möglicherweise werden wir es schaffen, am Freitag, wenn der Untersuchungsausschuss Gegenstand hier im Plenum ist, die Akten herbeizuschaffen. Dann schauen wir uns an, welche Abgeordneten bei


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll27. Sitzung / Seite 180

den Vorhalten, die wir in der Lage sind, aus den Akten abzuleiten, noch den Mut ha­ben, einer Fristverlängerung für den Ausschuss nicht zuzustimmen.

Es ist eben völlig Blunzen, Herr Abgeordneter Cap, ob die FMA Verhandlungsgegen­stand zwischen ÖVP und SPÖ auf Regierungsebene ist. Das haben Sie ja schon ins Regierungsprogramm hineingeschrieben – völlig zu Recht! Das gehört schon längst re­formiert. Deshalb sind Sie ja auch voriges Jahr einem Entschließungsantrag der Grü­nen beigetreten, wo im Wesentlichen alle Punkte, die jetzt in dem erwähnten Rech­nungshofbericht angeregt wurden, schon enthalten waren.

Auch das ist also kein Verhandlungserfolg, wenn Sie sagen, Sie haben den U-Aus­schuss als Faustpfand dafür verwendet, um von der ÖVP etwas zu erreichen. Wissen Sie, was Sie erreicht haben? – Sie haben eine Entschließung erreicht, und wir werden es am Freitag erleben, dass im Herbst irgendetwas diskutiert oder beschlossen wird, was schon im Regierungsprogramm steht und was die Opposition schon voriges Jahr eingebracht hat.

Damals, als Sie selbst noch in der Opposition waren, haben Sie zugestimmt. Wahr­scheinlich ist der Antrag, der jetzt kommt, inhaltlich noch viel dünner. – Das ist Ihr Ver­handlungserfolg, und dafür sind Sie bereit, das Instrument der parlamentarischen Auf­klärung zu opfern!

Herr Kollege Cap, Sie haben sich ja vorgenommen, im Herbst als Retter der U-Aus­schüsse durch die Gänge zu wandeln. Sie wollen das als Minderheitsrecht und so wei­ter verhandeln. Ja, Sie sind jetzt der personifizierte Nachweis dafür, dass die Einset­zung von Untersuchungsausschüssen ein Minderheitsrecht werden muss, denn wenn Sie jetzt auf offener Strecke derart die Fronten wechseln, wo man es jetzt noch mit der Mehrheit in der Hand hätte, den Prüfauftrag der Mehrheit abzuwickeln, bei dessen Beschluss Sie selbst dabei waren, und wenn Sie jetzt mitten im Fluss alles auslassen, dann gibt es keinen besseren Beweis dafür, dass die Einsetzung von Untersuchungs­ausschüssen zum Minderheitsrecht werden muss – samt Beweismitteln und Zeugen­anträgen selbstverständlich. – Das ist Ihnen gelungen, immerhin! (Beifall bei den Grü­nen und der FPÖ.)

17.02


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Als Nächster gelangt Herr Klubobmann Strache zu Wort. 5 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


17.02.45

Abgeordneter Heinz-Christian Strache (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Fristsetzungsantrag, der von uns heute einge­bracht wurde, ist in Wirklichkeit die einzig korrekte Vorgangsweise, wie man mit diesem Untersuchungsausschuss umgehen muss. – Anders geht es gar nicht!

Wir müssen doch bitte – ich kann dies nur noch einmal festhalten! – den Prüfauftrag ernst nehmen. Es kann doch nicht sein, dass eine Mehrheit in diesem Hohen Haus einen Untersuchungsausschuss einsetzt, 18 Punkte definiert, die zu überprüfen sind, wo die Sozialdemokratie dabei war, und dann die Sozialdemokraten sagen, sie ziehen das jetzt zurück, die 18 Punkte, die sie eingebracht haben, wollen sie jetzt nicht mehr untersucht wissen, sondern nur noch 15 Punkte, und die drei offenen lassen sie einfach fallen. – Das kann doch so nicht gehen!

Deshalb ist es, glaube ich, auch gut gewesen, das Beispiel mit dem Charakter heraus­zustreichen, denn wenn man dann Macht und die Möglichkeit hat, dann nützen einem die Schalmeientöne nichts, die Sie zum Besten gegeben haben, Herr Dr. Cap, dann nützen einem die Phrasen vom Minderheitsrecht, das man stärken will, nichts, wenn Sie nicht einmal diesen Prüfungsauftrag ernst nehmen und diesen Untersuchungs-


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll27. Sitzung / Seite 181

ausschuss zu Ende arbeiten lassen, wenn Sie jetzt schon nicht bereit sind, die noch of­fenen 16 Zeugen einzuvernehmen! 16 Zeugen fehlen bis dato – neben den drei offe­nen Punkten –, und deshalb ist es notwendig, diesem Untersuchungsausschuss noch Zeit zu geben, die offenen 16 Zeugen befragen zu können und die Punkte ausgiebig behandeln zu können.

Das wäre ja so, wie wenn ein Richter oder ein Gericht einen Prozess führte und dann nicht alle Zeugen befragte und quasi innerhalb von zwei Tagen ein Urteil fällte. – Das kann doch so, bitte, rechtsstaatlich nicht korrekt sein, so kann es rechtsstaatlich ein­fach nicht zugehen! Bei jedem ordentlichen Gericht haben alle Zeugen befragt zu wer­den, und dann hat jeder ordentliche Richter auch drei bis vier Wochen Zeit, ein korrek­tes Urteil zu fällen und einen Endbericht zu erstellen.

Das Gleiche muss doch auch hier geschehen, wenn man einen Untersuchungsaus­schuss ernst nimmt. Natürlich gilt auch da, dass nach Ende der Arbeit des Untersu­chungsausschusses drei bis vier Wochen Zeit sind, einen Bericht zu verfassen.

Dass da bei der ÖVP kein Bericht das Ziel war, liegt ja auf der Hand, denn Sie hätten am liebsten schon im Dezember 2006 den Untersuchungsausschuss abgedreht. Schon damals haben Sie gefragt: Wozu weiter überprüfen? Sie wollten weiter zudecken, eh klar!

Bei dieser Allianz zwischen Schlaff, Taus, Elsner und Schüssel, die da auch herausge­kommen ist, ist es deutlich sichtbar, dass man kein Interesse hat, diese engen Kon­takte und Verfilzungen vielleicht näher zu beleuchten. – Das verstehe ich schon. Wenn der Herr Stummvoll sagt, dass er das nicht nachvollziehen kann, dann ist mir schon klar, dass er wirklich einiges nicht nachvollziehen kann, wenn es darum geht, dass man Geldwäsche und Parteienfinanzierung überprüfen will und die ÖVP kein Interesse daran hat. Das ist mir schon klar.

Und wenn Sie von der ÖVP, obwohl unser Untersuchungsausschussobmann Dr. Graf immer einen Konsens gesucht hat, seit Monaten permanent alle Terminvorgaben und Termine, die alle anderen Fraktionen positiv sehen, behindern beziehungsweise nicht wollen, dann wird augenscheinlich, dass man in Wirklichkeit die Österreicher vor der Scheinheiligkeit der ÖVP beschützen muss, denn das, was Sie da zum Besten gege­ben haben, ist Scheinheiligkeit pur. (Beifall bei der FPÖ.)

Was würde sich denn ändern, wenn die Opposition nicht in den letzen Monaten Druck gemacht hätte? (Abg. Morak: ... wertvolle Arbeit geleistet!) Sie und der Herr Finanzmi­nister Karl-Heinz Grasser haben ja selbst noch davon gesprochen, dass die FMA eine Finanzpolizei sei, wie man sie sich nur wünschen kann. – Und jetzt haben wir gerade gehört, dass dies nicht so ist? (Rufe bei der ÖVP: Die FMA! Abg. Dr. Stummvoll: Das ist die FMA!)

Jetzt geben Sie ja zu, dass dieses offensichtliche Mafia-Kartell, das bei dieser Malver­sationsentwicklung zugeschaut hat, die ja möglich geworden ist, eine tolle Finanzpoli­zei darstellen soll, wenn ein Mafia-Kartell tätig werden kann, ohne dass eine Aufde­ckung stattfinden kann? (Abg. Dr. Schüssel: Wer ist das „Mafia-Kartell“?)

Also bitte, das zeigt ja, dass es notwendig ist, dieser Entwicklung gegenzusteuern, mit der Sie einfach weitermachen wollen. Sie sollten sich in Wirklichkeit schämen! Sie sind Blockierer, Sie sind Zudecker, Sie sind jene, die in Wirklichkeit Oligarchen und Wirt­schaftskriminelle, wie heute besprochen, schützen wollen, und Sie sind jene, die das nicht aufdecken wollen! (Beifall bei der FPÖ und den Grünen.)

Sie schaden diesem Finanzplatz damit, und es ist eigentlich – das muss man einfach hier festmachen – wirklich traurig.


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll27. Sitzung / Seite 182

Wahrscheinlich wird – und das ist Ihr Ziel! – das genauso dünn enden, wie beim Euro­fighter-Untersuchungsausschuss, wo Sie zwei Viertelseiten formuliert haben. Wahr­scheinlich wird das Ergebnis von Ihrer Seite beim Untersuchungsausschuss im Ban­kenbereich eine Viertelseite umfassen. – Das ist mir schon klar, aber es spricht auch Bände dafür, was die Bevölkerung von Ihnen erwarten kann. (Beifall bei der FPÖ und den Grünen.)

17.08


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Meine Damen und Herren, ich möchte alle Red­ner ersuchen, in ihrer Wortwahl entsprechend sorgfältig zu sein. Es fallen Ausdrücke, die sonst mit einem Ordnungsruf zu bedenken sind. (Abg. Mag. Kogler: Was soll man denn machen, wenn die Regierung organisierte Kriminalität schützt? Wie soll man das bezeichnen?)

Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Bucher. Redezeit ebenfalls 5 Minuten. – Bitte.

 


17.08.29

Abgeordneter Josef Bucher (BZÖ): Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Freitag wird uns ja Gelegenheit geben, den Ausschussbericht zu disku­tieren. Daher möchte ich auf die Inhalte des Ausschussberichtes nicht Bezug nehmen, sondern auf den von der FPÖ beantragten Fristsetzungsantrag.

Wir haben gerade beim vorhergehenden Tagesordnungspunkt darüber diskutiert, und ich habe unsere Meinung ganz klar kundgetan. Es ist natürlich schon dasselbe, was jetzt die SPÖ und die ÖVP machen: eine Fristsetzung. Herr Kollege Graf, bei einer Fristsetzung gibt es eben auch wieder dasselbe Dilemma, dass wir nicht wissen, ob wir bis dahin fertig werden, ob die Zeugen kommen, die wir laden wollen, et cetera. (Abg. Dr. Graf: Das schaffen wir! Bis Ende November schaffen wir das!)

Wir bleiben jedenfalls bei unserer Darstellung und bei unserem Vorschlag. – Sie haben wahrscheinlich auch nichts anderes erwartet: Wir unterbrechen den Ausschuss und fahren am 1. November fort. (Abg. Dr. Graf: Das kann man ja immer noch! Das ist kein Widerspruch!) Dann sind die ordentlichen Gerichte fertig mit den Untersuchungen und mit den Urteilen. Wir wissen mehr, es gibt keine Entschlagungsrechte mehr von den Auskunftspersonen, und wir haben freie Fahrt für die Untersuchung.

Ich sage aber auch Folgendes dazu: Sollte es dazu kommen, dass im Herbst eine neu­erliche Diskussion entflammt, weil neue Verdachtsmomente auftauchen et cetera, dann sind wir für die Einberufung und Einsetzung eines Untersuchungsausschusses zu ha­ben, weil wir auch den Sinn darin sehen, dass diese Verdachtsmomente aufgedeckt werden – und dass es dann auch zu einer ordentlichen und zu einer effizienteren Sit­zungsführung kommt und wir uns nicht über viele Wochen und Monate aufhalten mit AMIS und Atomic et cetera, wo natürlich die Inhalte sehr spektakulär sind, manchmal spannender als jeder Krimi-Roman, den wir zu Hause in der Bibliothek haben, aber an Effizienz unterm Strich nichts dabei herauskommt.

Eine effizientere Sitzungsführung wäre also anzuraten, dann sind wir auch wieder mit im Boot. (Beifall beim BZÖ.)

17.10


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wir kommen nun zur Abstimmung über den Antrag der Abgeordneten Strache, Kolle­ginnen und Kollegen, dem Untersuchungsausschuss Banken zur Berichterstattung eine Frist bis 30. November 2007 zu setzen.


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll27. Sitzung / Seite 183

Ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen Fristsetzungsantrag sind, um ein Zei­chen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit. Der Antrag ist daher abgelehnt.

17.11.13Fortsetzung der Tagesordnung

 


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Ich nehme die Verhandlungen über den Punkt 7 der Tagesordnung wieder auf.

Die nächste Wortmeldung liegt von Herrn Abgeordnetem Morak vor. Freiwillige Rede­zeitbeschränkung: 4 Minuten. – Bitte, Sie sind am Wort.

 


17.11.26

Abgeordneter Franz Morak (ÖVP): Herr Präsident! Frau Minister! Kolleginnen und Kollegen! Ich habe draußen eine Verabredung mit dem Filmproduzenten Helmut Gras­ser gehabt, und irgendwie habe ich daran gedacht: Ich werde ihm den Abgeordneten Pilz empfehlen, der uns hier den Inhalt von mindestens fünf Drehbüchern erzählt hat! – Ich glaube, dem österreichischen Film würde es ganz gut tun, wenn Sie auf dieser Plattform einmal arbeiten würden, Kollege Pilz! (Beifall bei der ÖVP.)

Natürlich sehe ich, muss ich sagen, seit dieser Diskussion das ganze Mobil-Fernsehen unter einem anderen Blickwinkel, denn vielleicht ist gar nicht die Europameisterschaft daran schuld, dass wir in solch eine Eile geraten – wofür übrigens auch der ORF die Rechte noch nicht hat, ich sage das noch einmal –, sondern vielleicht stecken Martin Schlaff, Taus, Cordt, und wie sie alle heißen, dahinter, und deswegen wurde die Frau Minister so unter Druck gesetzt, dass wir das noch im letzten Abdruck, in der letzten Sitzungswoche vor der Sommerpause hier über die Bühne bringen! (Abg. Dr. Schüs­sel: Schon wieder eine Verschwörungstheorie!)

Bei diesen vielen Verschwörungstheoretikern, die hier umgehen – und taxfrei sage ich jetzt einmal, dass ich den Kollegen Pilz zum Lordsiegelbewahrer aller denkbaren Ver­schwörungen in diesem Hause erkläre; Sie machen das wirklich gut!; bei Anzengruber heißt der Dusterer und kommt im „G’wissenswurm“ vor –, bleibt natürlich zu hinterfra­gen, ob das ganze Handy-TV nicht irgendwie doch eine Aktion ist, die in Tschetsche­nien landen wird, mit einer NGO, mit Blutschokolade bezahlt werden wird und gleich­zeitig aber auch noch Schlafes Bruder nutzt. (Abg. Dr. Schüssel: Mit zwei „f“?) – In diesem Fall natürlich mit zwei „f“.

In diesem Sinne, meine Damen und Herren, sollte man das ganze Gesetz sehen und dieses Gesetz, auch mit der zuständigen Metternich-Behörde, die hier wieder zum Tra­gen kommt, die hier im Grunde dann für diese ganzen Fantasien zuständig sein wird, noch einmal hinterfragen. Diesen Diskussionsprozess haben wir noch vor uns.

Ich glaube aber, dass all das, was wir guten Gewissens hier in Angriff genommen haben, unter unserer Wahrnehmung, weit davon entfernt ist, sondern ganz einfach Handy-TV ist. Und ich glaube, das, was wir als Glücksfall sehen sollten und was wir nach einer Verhandlungsrunde von 15 Stunden – so viel, würde ich sagen, haben wir miteinander verbracht; das war doch irgendwie eine schöne Zeit! (Heiterkeit des Abg. Mag. Kukacka) – als Ergebnis nach Hause gebracht haben, ist nicht nur in Bezug auf Handy-TV zu sehen, sondern auch dahin gehend, dass wir hier ein akkordiertes Be­kenntnis haben, dass wir den Anschluss an Europa finden, was die Medienbehörde betrifft.

Und in diesem Sinne, möchte ich schon sagen, war es die Anstrengung wert. Es waren spannende Verhandlungen – kontrovers, aber im Endeffekt: Ende gut, alles gut. Han­dy-TV ist da! – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

17.14



Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll27. Sitzung / Seite 184

Präsident Dr. Michael Spindelegger: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Brosz zu Wort. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 5 Minuten. – Bitte, Herr Kollege.

 


17.15.00

Abgeordneter Dieter Brosz (Grüne): Herr Präsident! Wenn wir nach dieser etwas abenteuerlichen Rede des Kollegen Morak (Ruf bei der ÖVP: Sie haben sie nicht verstanden, Herr Brosz!), bei der mir übrigens aufgefallen ist, dass es, glaube ich, eine Geschäftsordnungsbestimmung gibt, dass man vom Rednerpult hier frei sprechen darf – er hat uns ja in den letzten Jahren immer mit vorgelesenen Reden von der Re­gierungsbank beglückt; seitdem er da unten ist, ist er offenbar freier geworden und darf das sagen, was ihm gerade einfällt; also zumindest von der Redeart her ein deutlicher Fortschritt beim Kollegen Morak (Abg. Mag. Kukacka: Jessas! Geh, lassen S’ doch diese dummen Belehrungen! Sie haben das notwendig!) –, zum Gesetz zurückkom­men, so ist es wohl klar, dass das Handy-TV in Österreich kommen wird.

Die Regelungen, die jetzt im Gesetz stehen – und deswegen war es auch einstim-
mig –, versuchen, glaube ich, den Ausgleich zwischen Privaten und dem ORF herzu­stellen, der ja nicht ganz einfach ist, insbesondere auch im Bereich der Werbebestim­mungen. Das ist sicher ein interessantes Kapitel, und das ist auch einer der beiden Punkte, wo wir finden, da hätte man doch genauer schauen können oder schauen müssen, ob das wirklich so glücklich gewählt ist: 10 Prozent Werbung beim ORF, die beim Handy-TV gespielt werden dürfen – das heißt, dass man ein Zehntel dessen, was man dort bezahlt und auf das Handy gespielt bekommt, als Werbung bekommt. Das ist nicht wenig. Und die Frage ist auch, ob das die Konsumenten und die, die das bezah­len werden, so akzeptieren.

Der zweite Punkt, der beim Handy-TV aus unserer Sicht noch fraglich ist – aber man muss sich anschauen, ob das jetzt funktioniert –, ist die Frist für die Bewerbung, weil natürlich für die, die schon vorbereitet sind, eine Zwei-Monats-Frist, die jetzt kommt, ausreichen wird, aber gerade die nichtkommerziellen Fernsehsender, die kleine-
ren Fernsehsender – von Puls-TV angefangen bis zu gotv, alles Mögliche, was es da gibt –, die auch Interesse haben könnten, können von so einer relativ kurzen Aus­schreibungsfrist, die jetzt kommen soll, durchaus betroffen sein oder Schwierigkeiten haben, das umzusetzen.

Wir stimmen wohl auch deshalb zu, weil auf der anderen Seite natürlich das Argument mit der Fußball-EM schon bis zu einem gewissen Grad schlagend ist. Das wird im nächsten Jahr sicher der Anreiz werden, um dort auch stärker einzusteigen mit den ersten Paketen. Insofern ist es eben irgendwie eine Abwägung zwischen Schnelligkeit auf der einen Seite und, auf der anderen Seite, Sicherstellung einer gewissen Phase, um das seriös vorbereiten zu können. Das ist allerdings jetzt befristet gestaltet. Inso­fern gibt es Möglichkeiten, da in den nächsten Jahren noch entsprechend einzugreifen.

In Summe glauben wir, dass im Prinzip die Regelungen richtig sind, und werden daher auch zustimmen.

Damit komme ich noch zur Ausschussfeststellung – leider ist Kollege Cap schon ge­gangen. Ich weiß nicht, wer diese geschrieben hat; vielleicht auch Kollege Morak – an­gesichts der Rede, die er vorhin gehalten hat? Das ist schon eine besondere Art von Ausschussfeststellung! – Eine solche hätte ja eigentlich den Sinn, dass man darin mögliche Unklarheiten im Gesetz noch in Interpretationen herausarbeitet.

Wenn es darin aber dann heißt – ich zitiere –: „Der Ausschuss geht davon aus, dass ... Gespräche der beiden Koalitionsparteien beginnen“, und dies im Ausschuss beschlos­sen wird, dann stellt man sich schon die Frage, ob da versehentlich ein Protokoll von einer Gesprächstherapie vergessen worden ist und dann auch gleich noch darüber ab­gestimmt wurde, denn das ist ein Zeugnis für Unkultur, die die Regierung pflegt. Dass


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll27. Sitzung / Seite 185

der Ausschuss des Parlaments mit allen fünf Parteien noch beschließen soll, dass Ge­spräche zwischen den Koalitionsparteien stattfinden, das hat schon einen besonderen Charme! – Da steht nicht drinnen, dass alle Parteien Gespräche führen sollen, nämlich über die unabhängige Medienbehörde, sondern nur die Koalitionsparteien. Kollege Cap hat übrigens klargestellt, dass er auch mit den anderen darüber reden will – obwohl die Anregung, das vielleicht zu ändern, nicht aufgenommen worden ist.

Also dieses Zeugnis, offenbar, des schwierigen Familienlebens der Koalition war nach­drücklich eindrücklich. Wir werden es uns auch gut aufheben.

In diesem Sinne hoffen wir zumindest, dass es tatsächlich zu Gesprächen kommen wird und dass es bei diesem wichtigen Vorhaben der unabhängigen Medienbehörde – wo wir immer gesagt haben, dass wir das unterstützen und mittragen – so sein wird, dass es nicht zum Schluss mit einem Abänderungsantrag im letzten Moment auf den Tisch kommt, sondern dass es eine seriöse Phase der Vorbereitung geben wird. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)

17.18


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Dr. Fichtenbauer zu Wort. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 6 Minuten. – Bitte, Herr Kollege.

 


17.18.59

Abgeordneter Dr. Peter Fichtenbauer (FPÖ): Herr Präsident! Hohes Haus! Ich kom­me zurück auf die Behandlung im Ausschuss, die ja mit einem einstimmigen Ergebnis der Parteien geendet hat. Das ist also ein akkordiertes und gelungenes Gesetzeswerk, das auch notwendig gewesen ist und das in sich, wenn ich sagen darf, gerundete und allen Interessenaspekten gerecht werdende Regelungen zum Gegenstand hat. Es ist natürlich überhaupt keine Frage, dass die Zukunft der gesamten TV-Entwicklung auf Mobilität gerichtet ist und auch im Wege gesetzlicher Regulierung die Handy-TV-Rege­lung erforderlich gewesen ist.

Es ist allerdings festzuhalten – abseits dieser parlamentarisch richtigen und guten Bei­fügungen, dass es einstimmige oder sehr überwiegend mehrstimmig getragene Mate­rien gibt –, dass die Geschehnisse im Verfassungsausschuss schon sehr bedenklich und parlamentarisch beklagenswert sind. Vielmehr wird man dann beim nächsten Pro­grammpunkt dieses Hohen Hauses auf diesen Sachverhalt zurückzukommen haben.

Aber zur Ausschussfeststellung – mein Vorredner hat ja darauf Bezug genommen –, dass sich der Ausschuss selber in Richtung auf die Koalitionsparteien etwas anschafft:

„Der Ausschuss geht davon aus, dass mit der Beschlussfassung der Novelle zum Pri­vatfernsehgesetz, zum ORF-Gesetz und zum KommAustria-Gesetz zur Einführung von mobilem terrestrischem Fernsehen im Nationalrat unverzüglich Gespräche der beiden Koalitionsparteien beginnen, ...“ – Muss denn das sein?

Es ist doch auch möglich, Mehrheiten im Hohen Haus zu bilden, ohne derart unver­blümt die Existenz von Nicht-Koalitionsparteien im parlamentarischen Geschehen weg­zucamouflieren! Das ist doch auch ein Fall der parlamentarischen und demokratischen Hygiene, auf solche Unverhohlenheiten verzichten zu können. Ich verstehe nicht, dass man so einen Stil für den richtigen hält. (Beifall bei der FPÖ sowie des Abg. Brosz.)

Viel stärker war ja das Geschehen im Verfassungsausschuss davon geprägt, dass buchstäblich eine Sekunde vor Beginn des Ausschusses der Abänderungsantrag zum Beamten-Dienstrechtsgesetz vorgelegt wurde, der de facto die gesamte Gesetzesma­terie zum Inhalt hat. In der Erstfassung der dann unterbrochenen Sitzung gab es zu diesem umfangreichen, 38 Seiten langen Gesetz nicht einmal eine Begründung! Die


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll27. Sitzung / Seite 186

Begründung hat sich in 13 Zeilenpunkten erschöpft. – Das ist kein Stil, für den Sie freudige Nebengeräusche der Opposition erwarten können.

Ungeachtet dessen: Zu diesem Gesetz wird es selbstverständlich auch hier unsere Zu­stimmung geben. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

17.22


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dolin­schek. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 3 Minuten. – Bitte, Herr Kollege.

 


17.22.32

Abgeordneter Sigisbert Dolinschek (BZÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Bun­desminister! Die Schaffung der gesetzlichen Grundlage für Handy-TV – wir sollten uns der Zeit nicht verschließen – ist wichtig, damit man das mobile terrestrische Fernsehen auch via Handy empfangen kann, dass die Umstellung in diesem Bereich erfolgt – an Stelle von DVB-T zum Beispiel DVB-H oder DMB – auf Geräte mit geringer Auflösung, an die Bildschirmgröße angepasst. Das ist alles in Ordnung. Der ORF wird ebenfalls durch eine Änderung des ORF-Gesetzes hier mitpartizipieren. Es werden zwei Pro­gramme dort ausgestrahlt, die in diesem Bereich sind. Das ist okay. Was die Werbe­zeitbeschränkung betrifft, das wird kontrolliert. Das ist, glaube ich, auch so weit in Ord­nung.

Etwas, was mich dabei ein bisschen stört, ist, dass man bei dieser Gelegenheit nicht eines bedenkt: Die Konsumenten, die ORF über Satellit empfangen und keine ORF-Digitalkarte haben, sehen praktisch das erste und zweite Programm nicht, sind aber genauso verpflichtet, die GIS-Gebühren zu bezahlen, weil das einfach aufgrund des Erwerbs eines Endgerätes schon so geregelt ist. Ich glaube, dass man sich da schon einiges überlegen sollte, wie man in Zukunft damit umgeht, denn für sehr viele Men­schen mit besonderen Bedürfnissen, die zwar oft von den diversen GIS-Gebühren be­freit sind und gemäß § 51 Abs. 2 der Fernmeldegebührenordnung die Gebührenbefrei­ung auf fünf Jahre befristet haben, ist oft gelebte Praxis, dass diese Befreiung nur auf ein oder zwei Jahre befristet wird und oft fast alljährlich neu angesucht werden muss. Zudem wird seitens der GIS auch mit allen Mitteln versucht, diese Befreiung abzuleh­nen. Da sollten wir schon etwas umdenken, nämlich dahin gehend, dass man die Per­sonen, die uns in diesem Zusammenhang bekannt sind – es sind mehr als 100 Per­sonen, die wir da kennen, die einen erhöhten Betreuungsbedarf haben, auch Familie haben und es im Leben nicht so leicht haben –, von dieser Gebühr befreit, weil sie ja auch vom Programm nicht alles sehen können. Zumindest die Nachrichtensendungen sollten, wenn wir schon das Behindertengleichstellungsgesetz haben – da sind wir doch auch einiges schuldig –, auch in Gebärdensprache übertragen werden. (Beifall beim BZÖ.)

Ich bringe diesbezüglich folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Sigisbert Dolinschek, Ing. Peter Westenthaler, Ursula Haubner, Kol­leginnen und Kollegen betreffend Rundfunkgebühren-Reformpaket.

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Der Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie wird aufgefordert, um­gehend ein Rundfunkgebühren-Reformpaket vorzulegen, welches mindestens folgende Punkte umfasst:

angemessene Anhebung der Einkommensgrenze für die Gebührenbefreiung behinder­ter oder pflegebedürftiger Menschen;


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll27. Sitzung / Seite 187

dauerhafte Gebührenbefreiung für dauerhaft behinderte oder pflegebedürftige Men­schen;

Gebührenbefreiung auch für durch die Behinderung notwendige Zweitwohnsitze;

Erhöhung der barrierefreien Sendungen auf mindestens 50 Prozent des Programman­gebotes; verpflichtende Einführung der Gebärdensprache bei Nachrichtensendungen;

Sicherstellung, dass nur derjenige rundfunkgebührenpflichtig ist, der das Programman­gebot des ORF auch tatsächlich empfangen kann;

Sicherstellung, dass das Programmangebot des ORF durch geeignete Methoden der Verschlüsselung beziehungsweise Anmeldung nur Rundfunkgebührenpflichtige emp­fangen können, und damit Gebühren nicht durch bloße technische Empfangsmöglich­keit wie insbesondere Computer und Internetanschluss oder TV-Karte fällig werden.“

*****

Sehr geehrte Damen und Herren, ich denke, Sie sollten diesem Entschließungsantrag Ihre Zustimmung geben, denn es betrifft vor allem Menschen, die es im Leben nicht so leicht haben. (Beifall beim BZÖ.)

17.26


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Der von Herrn Abgeordnetem Dolinschek ein­gebrachte Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht daher mit in Ver­handlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abg. Sigisbert Dolinschek, Ing. Peter Westenthaler, Ursula Haubner und Kollegen betreffend Rundfunkgebühren-Reformpaket

eingebracht im Zuge der Debatte zu TOP 7., Bericht des Verfassungsausschusses über die Regierungsvorlage (139 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Privatfernsehge­setz, das ORF-Gesetz und das KommAustria-Gesetz geändert werden (194 d.B.)

Obwohl Menschen mit besonderen Bedürfnissen aus gutem Grund von diversen Ge­bühren befreit sind, wird ihnen dies im Zusammenhang mit der Befreiung von den Rundfunkgebühren mit allen möglichen Mitteln erschwert wenn nicht sogar unmöglich gemacht.

Gemäß § 51 Abs. 2 der Fernmeldegebührenordnung ist die Gebührenbefreiung mit höchstens fünf Jahren zu befristen. Nach Auskunft unmittelbar Betroffener ist es jedoch gelebte Praxis, dass eine Befreiung seitens der zuständigen GIS Gebühren Info Ser­vice GmbH auf maximal ein bis zwei Jahre befristet wird, so dass fast alljährlich neu angesucht werden muss. Zudem wird seitens der GIS Gebühren Info Service GmbH  mit allen Mitteln versucht, Befreiungen abzulehnen. Den unterzeichneten Abgeordne­ten sind nahezu einhundert Fälle von Personen bekannt, welche jahrelang im Genuss einer Befreiung gestanden sind und deren Antrag auf Rundfunkgebührenbefreiung, ohne dass sich ihre Lebensumstände geändert hätten, dennoch abgelehnt wurde.

Unter diesen befinden sich auch Personen mit erhöhtem Betreuungsbedarf und somit höheren Lebenserhaltungskosten. Manche haben zudem trotz Behinderung eine Fa­milie mit ein oder mehreren Kindern zu versorgen, wo jede Mehrbelastung für jedes Familienmitglied spürbar ist. In vielen Fällen scheitert eine Befreiung daran, dass die Existenzminimumgrenze (= Haushalts-Nettoeinkommen unter Ausgleichszulagenricht-


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll27. Sitzung / Seite 188

satz zuzüglich 12 %) knapp überschritten wird, weil diese aufgrund des höheren Be­darfs viel zu niedrig angesetzt ist. Menschen mit Seh- oder Hörbehinderungen müssen bei Überschreitung der Einkommensgrenzen volle Gebühren entrichten, obwohl nur zehn Prozent der ausgestrahlten Sendungen barrierefrei mit Untertitel oder akusti­schen und grafischen Bildsignalen ausgestattet sind (und dabei handelt es sich meist um veraltete Wiederholungen). Insbesondere Nachrichtensendungen sollten verpflich­tend Gebrauch von einer Übersetzung in die Gebärdensprache machen müssen.

Immer wieder fragen sich Konsumenten, die ihr Fernsehprogramm über Satellit bezie­hen und damit ORF 1 und ORF 2 nicht empfangen können, ob sie denn verpflichtet wären, die Fernseh- und Rundfunkgebühren zu begleichen. Denn warum für den ORF bezahlen, wenn man doch gar keine Gegenleistung erhält?

Die Antwort lautet bedauerlicherweise: ja. Die Rundfunkverordnung, welche die Vor­schreibung der Rundfunk- und Fernsehgebühr regelt, legt fest, dass bereits bei der Er­richtung (in diesem Fall das Aufstellen eines Fernsehers oder Radios) und beim Be­trieb einer Empfangsanlage (Empfang des Fernseh- oder Radioprogramms) die Ver­rechnung der Rundfunkgebühr gerechtfertigt ist. Das heißt, unabhängig davon, ob man den ORF überhaupt empfangen kann oder das ORF-Programm nutzt oder nicht, die Rundfunk- und Fernsehgebühr wird fällig.

Ebenso unbefriedigend verhält es sich für Private, die einen Computer mit Internetan­schluss besitzen. Da man damit über das Internet Radiosendungen empfangen kann, handelt es sich hierbei um eine Rundfunkempfangseinrichtung, deren Betriebsbereit­schaft (!) gebührenpflichtig macht.

Bei Unternehmen wird für betriebseigene Radios und Fernseher die Gebühr nach der so genannten Zehnerregel berechnet (pro zehn Geräte muss nur einmal bezahlt wer­den). In Unternehmen ist daher pro zehn „Rundfunkempfangseinrichtungen“ eine Ge­bühr zu entrichten, obwohl der Gesetzgeber nie daran gedacht hat, pro zehn PCs in einem Unternehmen eine Gebühr zu fordern. Die GIS hiezu: „Es ist nicht im Interesse der GIS, sämtliche in Unternehmen und Institutionen befindlichen internettauglichen Geräte mit einer Rundfunkgebühr zu belegen. Ein genereller Verzicht auf PCs, die Rundfunkempfang ermöglichen, ist nicht möglich, da einerseits vom Gesetzgeber nicht vorgesehen und andererseits hinsichtlich der künftigen "All-in-one-Units" nicht präzi­sierbar und offen für Missbrauch.“ Es werde daher an einer eindeutigen, für alle akzep­tablen Regelung gearbeitet.

Die Situation verschärft sich durch die Möglichkeit des Empfangs von Radio- und (durch die Regierungsvorlage) Fernsehsendungen z.B. mit Handies oder anderen Mul­tifunktionsgeräten. Der Konsument kann bei derartigen Geräten einzelne Funktionen derzeit nicht ablehnen und wird daher schon durch den Besitz eines derartigen Gerätes GIS-gebührenpflichtig. Dies alles obwohl es dem ORF durchaus möglich wäre, den Zu­gang zu seinen im Internet gebotenen Leistungen nur berechtigten Nutzern zu eröff­nen.

Aus diesen Gründen stellen die unterzeichneten Abgeordneten folgenden

Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Der Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie wird aufgefordert, um­gehend ein Rundfunkgebühren-Reformpaket vorzulegen, welches mindestens folgende Punkte umfasst:

angemessene Anhebung der Einkommensgrenze für die Gebührenbefreiung behinder­ter, oder pflegebedürftiger Menschen;


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll27. Sitzung / Seite 189

dauerhafte Gebührenbefreiung für dauerhaft behinderte oder pflegebedürftige Men­schen;

Gebührenbefreiung auch für durch die Behinderung notwendige Zweitwohnsitze;

Erhöhung der barrierenfreien Sendungen auf mindestens 50% des Programman­gebotes; Verpflichtende Einführung der Gebärdensprache bei Nachrichtensendungen;

Sicherstellung, dass nur derjenige rundfunkgebührenpflichtig ist, der das Programman­gebot des ORF auch tatsächlich empfangen kann;

Sicherstellung, dass das Programmangebot des ORF durch geeignete Methoden der Verschlüsselung bzw. Anmeldung nur Rundfunkgebührenpflichtige empfangen können, und damit Gebühren nicht durch bloße technische Empfangsmöglichkeiten wie insbe­sondere Computer mit Internetanschluss oder TV-Karte fällig werden.“

Wien, am 4. Juli 2007

*****

 


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Von der Regierungsbank aus zu Wort gemeldet hat sich Frau Bundesministerin Bures. – Bitte, Frau Bundesministerin.

 


17.26.48

Bundesministerin für Frauen, Medien und öffentlichen Dienst Doris Bures: Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich freue mich, dass wir heute eine Novelle mit einer sehr breiten Zustimmung hier im österreichischen Na­tionalrat verabschieden können – nicht nur deshalb, weil diese Novelle einem Wunsch der Branche nachkommt, sondern auch deshalb, weil wir mit der heute zu beschließen­den gesetzlichen Grundlage für Handy-Fernsehen eine Vorreiterrolle in ganz Europa einnehmen werden.

Mobile Dienste – und das hat sich nicht nur bei mobilem Fernsehen und bei mobilem Internet, sondern auch bei tragbaren MP3-Playern gezeigt – gehören zu jenen Berei­chen, in denen wir besonders starke Wachstumsmärkte haben, wo wir auch zusätz­liche Wachstumsmärkte schaffen, und das führt in weiterer Folge zu zusätzlicher Be­schäftigung und zu einem weiteren Impuls auf dem Arbeitsmarkt. Ich denke, dass das genug Gründe sind, damit die neue österreichische Bundesregierung und die Politik ihre Ziele formulieren, nämlich dass mobiles Fernsehen in Österreich ermöglicht wer­den soll. Und wir schaffen heute hier die notwendigen gesetzlichen Grundlagen.

Es wurde auch schon erwähnt, dass als Zieldatum die Fußball-EM 2008 in Österreich genannt wird. Ich denke, es stimmt, dass solche Großereignisse auch eine erfolgreiche Markteinführung garantieren. Es gibt ja auch in der Vergangenheit viele Beispiele, dass derartige Großereignisse einer Markteinführung eine bessere Chance gegeben haben und ein Antrieb für technologische Innovation am Mediensektor waren. Ich möchte da nur erwähnen, dass zum Beispiel die Fußball-WM 1974 erstmals dazu geführt hat, dass flächendeckend in Farbfernsehen ausgestrahlt wurde, oder die WM 2006 in Deutschland die breite Einführung von Flat-Screen-Fernsehern unterstützt hat. Das heißt, es gibt gute Beispiele, wo es bei einem solchen Großereignis zu einer erfolgrei­chen Markteinführung gekommen ist, was, wie gesagt, auch positive Auswirkungen auf den nationalen Arbeitsmarkt hat.

Es wurde mir gegenüber schon Anfang Jänner der Wunsch geäußert, recht rasch dafür Sorge zu tragen, dass wir Handy-TV in Österreich ermöglichen und eine entsprechen­de Ausschreibung vornehmen. Es hat sich aber relativ bald gezeigt, dass die öster­reichische Gesetzeslage dafür nicht ausreichend ist, und daher werden wir heute eine


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll27. Sitzung / Seite 190

entsprechende Grundlage gemeinsam beschließen. Ich bedanke mich bei allen Be­amten meines Hauses, die innerhalb kürzester Zeit, nämlich in nur vier Wochen, eine breite Zustimmung findende Vorlage erstellt haben, die Ihnen heute vorliegt.

Ich möchte auch erwähnen, dass es mir sehr wichtig gewesen ist, dass wir in solchen medienpolitischen Fragen alle am Markt Beteiligten mit einbeziehen, dass wir eine Be­gutachtungsphase auch tatsächlich dazu nützen, dass wir jene Ideen, Vorstellungen und Bedenken, die es seitens der Branche und aller Beteiligten in dem Bereich gibt, auch wirklich mit einbeziehen. Ich habe daher mit der Medienbranche eine sehr breite Diskussion geführt und glaube, dass wir heute einen wirklich ausgewogenen Kompro­miss vorliegen haben, einen Kompromiss, in dem es Ausgewogenheit zwischen den In­teressen der Branche, dem Wunsch nach Meinungsvielfalt und – was mir auch sehr wichtig ist – dem KonsumentInnenschutz gibt, vor allem dann, wenn es um Jugend­schutzbestimmungen geht. Auch das wird beim Handy-TV ein wichtiges Element dar­stellen.

Ich glaube, dass es wirklich gelungen ist, ein attraktives Programmangebot – ich hoffe, auch mit einem fairen Preis; Experten sprechen von Kosten von 3 € bis 7 € im Monat als Basispaket – vorzulegen. Ich glaube, dass es wichtig war, die Kostenreduktion und den Fixpreis zu vereinbaren, damit es nicht zu Kostenfallen und Verschuldungen vor allem bei Jugendlichen kommt.

Ich freue mich, dass es durch die Einführung dieser neuen Technologie gelingen wird, zahlreiche zusätzliche Arbeitsplätze zu schaffen, und zwar nicht nur bei den Mobilfunk­betreibern – da geht es natürlich um die Marktversorgung mit den neuen Endgeräten, auf denen man auch Fernsehen empfangen kann –, sondern es geht auch um Be­schäftigung für kreativ schaffende Bereiche. Es wird neue Programme, neue Formate fürs Handy-Fernsehen geben, und das wird dazu führen, dass wir mehr Beschäftigung schaffen und dass Österreich als Technologiestandort weiter gestärkt wird.

Beim Technologiestandort Österreich – Sie werden das sicher wissen – sind wir bereits Vorreiter, was Elektronik-Chips für die Mobilfunkindustrie betrifft. Handy-TV ist ein wei­terer wichtiger Impuls, den wir heute gemeinsam setzen, um den Wirtschaftsstandort und, wie gesagt, den Technologiestandort Österreich zu stärken.

Eingehend auf die Diskussion, die von den Rednern eingebracht wurde, meine ich, dass es trotz der kontroversiellen Frage der letzten Wochen, nämlich der Möglichkeiten des ORF, gelungen ist, diese neue Technologie und diese Möglichkeiten für beide – Privat- und öffentlich-rechtlichen Rundfunk – zu eröffnen, sodass wir wirklich eine zu­frieden stellende Lösung gefunden haben. Wir haben auch eine Lösung gefunden, was die Finanzierung dieses neuen Handy-TVs betrifft. Hier ist es mir wichtig, dass nicht Gebühren und Programmentgelte verwendet werden, sondern dass hier auch der ORF rein kommerziell arbeiten muss. Das steht – was mir auch sehr wichtig ist – im Ein­klang mit einem dualen Rundfunksystem, in dem es Privatfernsehanbieter und einen guten öffentlich-rechtlichen Rundfunk in Österreich gibt.

Ich möchte noch einmal sagen, dass ich sehr froh darüber bin, dass es heute Zustim­mung im Rahmen einer Fünf-Parteien-Einigung gibt. Es ist ein Vorzeigeprojekt für ganz Europa, das wir heute verabschieden können, und es ist ein Projekt, mit dem wir auch zeigen, dass mobiles Fernsehen ein Innovationsprojekt ist, das sich in den nächsten Jahren sicherlich noch intensiv weiterentwickeln wird.

Ich bin sehr froh darüber, dass wir dieses Projekt gemeinsam verabschieden. Wir wer­den damit, wie gesagt, eine Chance eröffnen – und das war der neuen österreichi­schen Bundesregierung und mir auch sehr wichtig –, eine Chance auf mehr Innovation, auf mehr Fortschritt in Hinblick auf mobiles Fernsehen in Österreich und auf ein zentra­les Innovationsprojekt für die nächsten Jahre.


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll27. Sitzung / Seite 191

Ich möchte mich bei allen, die an diesem Prozess und den Diskussionen teilgenommen haben, sehr bedanken. Ich glaube, es ist ein positiver Schritt, den dieses Parlament heute mit der einhelligen Zustimmung setzen wird. – Danke. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)

17.34


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Als Nächste gelangt Frau Abgeordnete Dr. Hla­vac zu Wort. 3 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte, Frau Kollegin.

 


17.34.35

Abgeordnete Dr. Elisabeth Hlavac (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehr­te Frau Bundesministerin! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Ich möchte gleich das aufgreifen, was die Frau Bundesministerin im Zusammenhang mit der Begutachtung gesagt hat.

Ich glaube, dass das ein sehr positiver Schritt war und es sich auch sehr positiv aus­wirkt, dass diese Vorlage in Begutachtung gegangen ist. Das war ja in den letzten bei­den Gesetzgebungsperioden nicht immer der Fall, dass wichtige Vorlagen in Begutach­tung gegangen sind. Dadurch war es möglich, alle Interessierten und Betroffenen ein­zubinden und zu einer Regelung zu kommen, die offensichtlich heute hier im gesamten Haus Zustimmung findet.

Wir haben gesehen, dass diese Technologie bereits in einer Testphase ist, und konn­ten uns davon überzeugen, dass die Bilder trotz der kleinen Bildfläche gestochen scharf sind. Daher, denke ich, wird es bei der Markteinführung im Juni 2008 bei der Fußball-EM sicherlich so sein, dass sehr viele daran interessiert sein werden und zum ersten Mal diese neue Möglichkeit des Fernsehens nützen werden.

Was aber ganz besonders wichtig ist und was mich sehr freut, ist, dass Österreich hier eine Vorreiterrolle in Europa übernommen hat und dass damit Arbeitsplätze geschaffen werden, und zwar hochwertige Arbeitsplätze in einem ganz modernen Technologiebe­reich sowie im Kreativbereich. Das ist, denke ich, ja ein Grundsatz, den wir verfolgen: wo immer es möglich ist, hochwertige Arbeitsplätze zu schaffen und nicht in Konkur­renz mit Niedriglohnländern zu treten, sondern dies dort zu tun, wo auch die Möglich­keit für qualifizierte Arbeitskräfte besteht.

Es wird ein Basispaket und ein oder mehrere Premium-Pakete geben. Die Frau Bun­desministerin hat es schon gesagt: Das Basispaket, das ORF 1 und 2, ATV und noch einige weitere Programme anbieten wird, wird voraussichtlich zwischen 3 € und 7 € kosten. Ich halte es für sehr wichtig, dass es einen Fixpreis gibt, weil wir wissen, dass die Handybenützung oft zur Verschuldung von privaten Haushalten führt. In diesem Fall ist das kalkulierbar, und daher ist das sehr positiv zu beurteilen.

Die ganze Sache ist also höchst erfreulich, und wir stimmen daher gerne zu. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

17.37


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Mag. Kukacka. Ebenfalls 3 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte, Herr Kol­lege.

 


17.38.00

Abgeordneter Mag. Helmut Kukacka (ÖVP): Sehr geehrte Frau Bundesminister! Herr Bundesminister! Herr Präsident! Hohes Haus! Mobiles terrestrisches Fernsehen – dar­auf hat ja auch die Frau Bundesminister hingewiesen –, also Fernsehen mit dem Han­dy, bringt ein weiteres Zusammenwachsen von Rundfunk und Telekommunikation mit sich. Dies erfordert natürlich auch einige neue ordnungspolitische Weichenstellungen.


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll27. Sitzung / Seite 192

Deshalb war es für die ÖVP wichtig, eine Lösung im Sinne eines dualen Rundfunksys­tems zu finden, das heißt, gleiche Chancen sowohl für das öffentlich-rechtliche Fernse­hen als auch für private Anbieter zu schaffen, um so auch den privaten Anbietern Waf­fengleichheit gegenüber dem ORF einzuräumen. Und das ist notwendig!

Wenn man sich die Stellungnahmen zu diesem Gesetz durchliest, zum Beispiel die der Bundeswettbewerbsbehörde, heißt es darin: Der österreichische Medienmarkt ist trotz Liberalisierung deutlich unterentwickelt. Wenn nicht durch effektives Regelungswerk si­chergestellt wird, dass auch private Fernsehveranstalter faire Entwicklungschancen be­kommen, wird sich nichts ändern.

Deshalb sind wir froh darüber, dass es in zähen Verhandlungen – und dafür möchte ich vor allem Franz Morak danken – gelungen ist, dieser Novelle die Zähne der Einseitig­keit zu ziehen und aus einer weitgehenden ORF-Wunschliste eine medienpolitische Ordnung in Richtung einer zukunftsorientierten und vor allem fairen dualen Ordnung zu schaffen. (Beifall bei der ÖVP.)

Meine Damen und Herren! Deshalb auch ein kurzes Wort zum ORF: Es ist ja erfreulich und auch im Interesse des ORF und seiner Kunden, dass er sich mit großem Engage­ment auch um eine Ausweitung seines Geschäftsfeldes bemüht. Das ist verständlich, auch der ORF hat es heute nicht leicht in dieser Situation: Seine Funktion als Quasi-Monopol schwindet, das deutschsprachige Privatfernsehen gewinnt immer mehr An­hänger in Österreich, es gibt Video- und Spielfilmportale, und nicht zuletzt wird auch das heutige Gesetz zu mehr Wettbewerb führen.

Deshalb braucht der ORF in Zukunft auch ein neues Selbstverständnis, eine neue Rolle. Diese kann nicht darin bestehen, einfach mehr Kommerz und Unterhaltung zu bieten, um sich gegen private Anbieter zu wehren, sondern er muss weiter seinen öf­fentlich-rechtlichen Status ausbauen und sich in diesem Bereich ganz besonders profi­lieren. (Beifall bei der ÖVP.)

Die vorige Führung wurde ja unter anderem deshalb abgelöst, weil sie diesem An­spruch angeblich nicht gerecht geworden ist. Nun, die neue Führung unter Wrabetz hat zwar großartig angekündigt, dass sie im ORF mehr öffentlich-rechtlichen Mehrwert schaffen wird. Allerdings, meine Damen und Herren, Peter Rabl und viele andere, Armin Thurnher etwa im „Falter“, haben geschrieben, was das geworden ist: Aus der angeblich größten Programmreform aller Zeiten wurde der größte Bauchfleck der ORF-Geschichte. (Zwischenrufe bei der ÖVP.)

Meine Damen und Herren, wir meinen deshalb – und das haben wir ja auch in unserer Ausschussfeststellung gefordert –, eine unabhängige Medienbehörde soll auch die Aufgabe haben, die Gebühren auf ihre Plausibilität zu prüfen und dabei festzustellen, ob und wie der ORF seinen öffentlich-rechtlichen Auftrag erfüllt. Denn wer immer mehr kommerzielles Unterhaltungsfernsehen macht, aber dabei keine erfolgreichen österrei­chischen Unterhaltungsproduktionen zustande bringt, kann sicher keinen Anspruch auf Gebührenerhöhung erheben. Deshalb wird der ORF sicher noch einige bisher ver­säumte Hausaufgaben zu machen haben. (Beifall bei der ÖVP.)

17.41


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Vorläufig letzter Redner in dieser Debatte ist Herr Abgeordneter Prähauser. 3 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte, Herr Kollege.

 


17.42.06

Abgeordneter Stefan Prähauser (SPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Handy-TV wird auch in Österreich – Finnland und Italien


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll27. Sitzung / Seite 193

waren da ja Vorreiter – in Zukunft möglich sein. Ich halte das für einen guten Schritt. Man soll sich moderner Telekommunikation nicht entziehen und sich ihr auch stellen.

Einem Großteil meiner Vorredner kann ich mich einfach anschließen. Sie haben aus verschiedenen Gesichtspunkten die Vor- und Nachteile von Handy-TV klar dargelegt; ich darf mich dem anschließen. Auch die Frau Bundesministerin – danke dafür! – hat hier die Vor- und Nachteile explizit erklärt; ich brauche dies in der Form nicht mehr zu wiederholen. Sie hat auch gesagt, es werden keine Extra-Kosten für Programme auf die Konsumenten zukommen.

Man hat in der Novelle in der Begründung auch lesen können, dass Mobilbetreiber ein­geladen werden, die Endgeräte zu stützen, damit es auch leistbar wird. Hier wird es natürlich schon spannend, wenn man weiß, dass Handy-TV und Handy an sich vorwie­gend von jungen Leuten verwendet werden. Wer kommt bei diesen Bedürfnissen in erster Linie für die Kosten auf? – Es werden die Eltern sein. Hier muss man also schon ganz genau schauen, dass die Kosten in den Griff zu bekommen sind und dass nicht Dritte für etwas aufkommen müssen, was der Kommerz erreichen möchte, nämlich möglichst viele Abnehmer dieses Handy-TV.

Gleichzeitig fällt mir dazu Folgendes ein. Wenn man zum Beispiel weiß, dass sich Pri­vate selbst durch Werbung finanzieren, der ORF selbst natürlich auch durch Beiträge und andere Unterstützungen sein Aufkommen findet, so ist es doch auch für die Zu­kunft interessant, wie denn bemessen wird, wie hoch die Werbeanteile zum Beispiel bei Rundfunkbetreibern sind.

Hier fällt mir ein, dass beim Privatradio die Hörerfrequenz dadurch erhoben wird, dass im Festnetz Umfragen gemacht werden. Im Festnetz: Jeder weiß, dass die Zahl der Festnetzanschlüsse im Schwinden begriffen ist, dass vorwiegend alte Haushalte noch feste Anschlüsse haben – und das sollte dann der Querschnitt der Bevölkerung sein, die Radiobezug auf privater Ebene nimmt! Hier sollte man auch nachdenken.

Wenn man in der Lage ist, Handy-TV zu machen, sollte man auch in der Lage sein, zeitgemäße Befragungen durchzuführen, um eine wahre Kostenverteilung der privaten Konkurrenten untereinander zu gewährleisten. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

17.44


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht die Frau Berichterstatterin ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Dann bitte ich alle Damen und Herren, die Plätze einzunehmen, damit wir zur Abstim­mung kommen können.

Wir stimmen ab über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in 194 der Beilagen.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Gesetzentwurf sind, um ein Zei­chen der Zustimmung. – Das ist einstimmig angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung geben, um ein diesbezügliches Zeichen. – Das ist Einstim­migkeit. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.

Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abge­ordneten Dolinschek, Kolleginnen und Kollegen betreffend Rundfunkgebühren-Reform­paket.


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll27. Sitzung / Seite 194

Ich bitte jene Damen und Herren, die für den Entschließungsantrag sind, um ein Zei­chen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit und daher abgelehnt.

17.45.388. Punkt

Bericht des Verfassungsausschusses über den Antrag 255/A der Abgeordneten Otto Pendl, Fritz Neugebauer, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundes­gesetz, mit dem das Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979, das Gehaltsgesetz 1956, das Vertragsbedienstetengesetz 1948, die Reisegebührenvorschrift 1955, das Väter-Karenzgesetz, das Ausschreibungsgesetz 1989, das Bezügegesetz, das Bundes-Personalvertretungsgesetz, das Bundes-Gleichbehandlungsgesetz, das Land- und Forstarbeiter-Dienstrechtsgesetz, das Bundes-Bedienstetenschutzge­setz, das Richterdienstgesetz, das Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz, das Bun­deslehrer-Lehrverpflichtungsgesetz, das Land- und forstwirtschaftliche Landes­lehrer-Dienstrechtsgesetz, das Pensionsgesetz 1965, das Bundestheaterpensi­onsgesetz, das Bundesbahn-Pensionsgesetz, das Mutterschutzgesetz 1979, das Bundesbediensteten-Sozialplangesetz, das Auslandszulagen- und ‑hilfeleis­tungsgesetz und das Staatsanwaltschaftsgesetz geändert werden (Dienstrechts-Novelle 2007) (193 d.B.)

 


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Wir gelangen zum 8. Punkt der Tagesordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Wir gehen in die Debatte ein.

Erster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Fichtenbauer. 8 Minuten freiwillige Redezeit­beschränkung. – Bitte, Sie sind am Wort.

 


17.46.04

Abgeordneter Dr. Peter Fichtenbauer (FPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesminister! Herr Bundesminister, wenn Sie noch bleiben oder gehen? (Bundesminister Faymann hat sich von seinem Sitz erhoben und steht an der Regierungsbank.) – Das ist eine in­teressante In-between-Situation.

Hohes Haus! Das ist ein Gegenstand, der schon – ich habe es vorhin angedeutet – im Verfassungsausschuss zu einer nicht uninteressanten bürgerlichen Art der Heftigkeit des Austausches von Argumenten geführt hat. Ich gestatte mir, daran anzuschließen.

Es ist ja nicht so, dass etwas nur gut oder nur schlecht ist, es ist eine Abmischung. Ich beginne mit dem Guten. Das Gute aus der Sicht der Opposition und, ich sage einmal, auch aus der Sicht der Freiheitlichen Partei ist, dass mit der unsäglichen Geschichte der schulfesten Stellen, die ja wesentlich ursächlich daran beteiligt war, dass in der Neuordnung, in der dringenden Neuordnung des Schul- und Bildungswesens nichts weitergegangen ist, jetzt Schluss gemacht wird. Das ist positiv und von uns aufs Äußerste zu unterstützen.

Interessant ist aber in diesem Zusammenhang auch eine, ich sage, Jubel-Information – das ist vielleicht ein bisschen übertrieben, aber doch in diese Richtung zielend –, die die GÖD ihren Leuten zu der in Rede stehenden Dienstrechts-Novelle als Information hat zukommen lassen. Der GÖD ist es gelungen, so wird ausgeführt, für das Schul­jahr 2007/2008 die Möglichkeit, schulfeste Stellen zu verleihen, grundsätzlich zu erhal­ten. – Also nicht das Abschaffen steht im Ziel, sondern das Erhalten, der Erhaltens­aspekt ist im Ziel!

Im Schuljahr 2007/2008 können höchstens 25 Prozent der dauernd gesicherten Plan­stellen schulfest erklärt werden. Ab 1. September 2008 entfällt dann auch diese Mög-


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll27. Sitzung / Seite 195

lichkeit, wobei bis dahin eröffnete Verfahren abgeschlossen werden können. Für Leh­rer, die bereits über eine schulfeste Stelle verfügen, ändert sich nichts. – Also die berühmte Geschichte mit den wohlerworbenen Rechten!

Diese Ausführung erinnert mich daran, dass wir es hier ja mit einem sagenhaften Privi­leg zu tun haben, das sonstigen Dienstnehmern in der Republik kaum zur Verfügung steht und in einem engen Zusammenhang mit dem berühmten Sabbatical steht, das bisher auch nur Lehrern zur Verfügung gestanden ist. Ein Mensch in der Republik, dessen Namen ich leider vergessen habe – es war aber ein gescheiter Mensch –, hat gesagt: Gegen die Lehrergewerkschaft ist die Gewerkschaft der Eisenbahner eine Gruppe von Ballett-Elevinnen. (Heiterkeit bei der FPÖ.)

Die Wahrheit dieses Aussagesatzes kann an der Neuordnung, die wir in der Dienst­rechts-Novelle 2007 antreffen (Abg. Neugebauer: Wo ist denn Haberzettl?) – er ist lei­der nicht da, aber es würde ihn wahrscheinlich sehr freuen –, erwiesen werden. Zu gro­ßen Teilen ist nämlich diese Dienstrechts-Novelle, ich würde sagen, eine Art aus­gleichende Bilanz der Privilegien zwischen den Beamtengruppen. Es werden also die schulfesten Stellen von den Lehrern laut dieser Diktion noch erhalten, teilweise erhal­ten; in der anderen Diktion aufgegeben, aufgelassen – das ist der gute Teil.

Als Ausgleich dafür, dass die Lehrer dieses Privileg stückweise abgeben müssen, wird aber einem anderen Teil der Beamten das Lehrer-Privileg Sabbatical zugemessen. Ich gehe davon aus, dass das alle wissen: Die Einführung einer Sabbatical-Regelung für alle Bundesbediensteten – ausgenommen Richter, für die das übrigens auch geplant war und Gott sei Dank nicht umgesetzt worden ist. Innerhalb einer Rahmenzeit von zwei bis fünf vollen Jahren kann eine Freistellung von mindestens sechs und höchs­tens zwölf Monaten gegen anteilige Kürzung des Bezugs gewährt werden. Bitte, das ist etwas, was sich ein sonstiger Arbeitnehmer in der Republik nur in seinen tollsten Träu­men erträumen, aber nicht verwirklicht sehen kann: einen festen Job gegen ein biss­chen Einsparen, schön verteilt, wieder zu finden.

Eindeutig ist das doch so: Einer, der auf Sabbatical geht und ein Jahr in Indien ist oder ein halbes Jahr einen Nebenjob in Guatemala ausübt oder wo auch immer, kehrt wie­der auf seinen fixen Posten zurück. Das ist ein Privileg, und es ist eine Verhüllung von Tatsachen, das nicht als Privileg zu bezeichnen. Ich habe im Ausschuss schon dar­über gesprochen, dass ich es für verfehlt halte, diese Tatsache zu verhüllen.

So sagen Sie von den großen Parteien es doch, dass man einer bestimmten Arbeit­nehmergruppe, den Beamten, eine bestimmte Privilegien-Situation zumessen möchte, aus Gründen welcher Art immer – die stehen aber nicht im Gesetz –, weil man es so für gut und richtig findet, was anderen Dienstnehmern nicht zur Verfügung steht.

Ich vermisse ein Wehklagen in der Fraktion der Sozialdemokraten, das nur dadurch verhinderbar ist, dass dort auch Beamteninteressen ungefähr gleichauf gewachsen sind und man daher fürchtet, durch Gruppeninteressenverluste Einschränkungen in der Wählergunst zu erleiden. Das ist ein durch nichts zu rechtfertigendes Spezifikum als Privileg, das in Zeiten nach wie vor relevant bestehender Arbeitslosigkeit, in Zeiten von Job-Risk-Situationen am Arbeitsmarkt generell für Arbeitskräfte, die nicht auf so fun­dierten Positionen stehen, wie ein Hohn klingt, und als Hohn werden das viele Tau­sende in der Republik empfinden.

Aus diesem Grund können wir uns nicht entschließen, dieser Gesetzesvorlage unsere Zustimmung zu geben. – Danke vielmals. (Beifall bei der FPÖ.)

17.52


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter DDr. Niederwieser. 5 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

 



Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll27. Sitzung / Seite 196

17.53.06

Abgeordneter DDr. Erwin Niederwieser (SPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesministe­rin! Hohes Haus! Ich beginne mit einem kurzen Zitat aus der neuen GÖD-Info. Ich zi­tiere:

„Die Verlängerung der Abschlagsfreiheit der sog. ,Hacklerregelung‘ bis Ende 2010 und somit die Ausweitung auf die Geburtsjahrgänge bis einschließlich 1950 konnte auch im Beamtenrecht durchgesetzt werden (für die ASVG-Versicherten erfolgte die gesetz­liche Regelung bereits).“

Ich habe mich etwas amüsiert, als ich das gelesen habe, weil ich mir gedacht habe: Was heißt da „konnte durchgesetzt werden“? Die Dinge sind sachlich in Ordnung, aber wenn ich hier Dr. Schüssel sehe und da Kollegen Neugebauer, dann hat dieses Durch­setzen ja die Vorgeschichte, dass diese Hacklerregelung unter Bundeskanzler Schüs­sel abgeschafft wurde. Dann, in den Koalitionsverhandlungen, war es gar nicht leicht, nämlich für uns nicht leicht, dieses Versprechen durchzusetzen: 45 beziehungsweise 40 Jahre sind genug! Wir wollten der Pensionsreform die Giftzähne ziehen. Das ist auch gelungen, und das ist hier der letzte Schritt, aber durchgesetzt hat diese Rege­lung in den Koalitionsverhandlungen die SPÖ, und ich glaube, da haben alle etwas da­von. (Beifall bei der SPÖ.)

Das ist eben nicht in der GÖD-Info gestanden, und ich wollte das hier ergänzen, damit die historische Vollständigkeit gegeben ist.

Es soll auch nicht verschwiegen werden, dass die Verbesserungen – und es sind na­hezu ausschließlich Verbesserungen – auch zusammenhängen mit einem Austausch, der in einer gewissen Verschlankung der öffentlichen Verwaltung besteht, dass näm­lich im Grunde, ausgenommen die Schulen, bei Pensionierungen nicht mehr alle Stel­len nachbesetzt werden.

Die Schule ist ja die große Ausnahme, wo wir für das nächste Schuljahr rund 1 500 Lehrerinnen und Lehrer in Österreich mehr haben werden, damit die Qualität steigern und damit auch besser auf jedes einzelne Kind eingehen können. Die Bildung ist auch Gewinnerin dieser Dienstrechts-Novelle, und ich möchte klar feststellen, dass es ein gutes Ergebnis ist, und den Verhandlern – Ministerin Bures, Kollegem Neuge­bauer und ihren Teams – kann man zu diesem Ergebnis nur gratulieren. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

Beginnen wir beim Lifelong Learning: Das Sabbatical – mein Vorredner hat es kritisch gesehen – wird jetzt vom Schuldienst auf nahezu den gesamten öffentlichen Dienst ausgeweitet. Das heißt, wer fünf Jahre beschäftigt ist, kann sechs bis zwölf Monate bei anteiliger Bezugskürzung freigestellt werden, und in vielen Fällen – das wissen wir – wird diese Freistellung zu Bildungszwecken verwendet, also für etwas, wovon wir letzt­lich alle etwas haben, wenn nämlich die Qualifikation erhöht wird.

Ein weiterer Punkt, und der ist ganz entscheidend, ist die Gleichstellung von Master- und Diplomstudien-Abschlüssen von Fachhochschulen und Universitäten im öffentli­chen Dienst. Dieses Thema begleitet uns seit der Schaffung der Fachhochschul-Stu­diengänge Mitte der neunziger Jahre und wird jetzt endlich geregelt. Auch hier gratu­liere ich Ministerin Bures, die diesen Schritt geschafft hat, auf den wir viele, viele Jahre hingearbeitet haben. (Beifall bei der SPÖ.)

Dann die schulfesten Stellen: An den schulfesten Stellen wäre es ja beinahe geschei­tert. Das hat in erster Linie mit Schulqualität zu tun und damit, dass die Schule in erster Linie für die Kinder da ist und wir die Schule so auszurichten haben, dass der bestmög­liche Unterricht gewährleistet ist. Niemand hat die Absicht, Lehrerinnen und Lehrer kreuz und quer zu versetzen, aber wenn ich daran denke, dass beispielsweise Volks-


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll27. Sitzung / Seite 197

schullehrerinnen oder Volksschullehrer einige Stunden – burgenländisches Modell, sehr erfolgreich – in einem Kindergarten Sprachunterricht geben sollten, oder an die Schulverbund-Modelle, wo Hauptschulen und AHS zusammenarbeiten, so sind das nur zwei Beispiele, wo es durchaus Sinn machen kann, dass man von einer Schule auch in eine andere versetzt werden kann, wodurch auch die Qualität des Schulsystems erhöht wird. Das sind einige Beispiele dafür, wo einfach die bisherigen schulfesten Stellen ein Hindernis waren.

Die bestehenden Verfahren werden zu Ende geführt, es wird in zwei Jahren letztlich dann keine neuen mehr geben. Manchem mag das zu langsam gehen, ich halte das aber für eine sehr gute und vor allem konsensuale Lösung.

Es gibt noch eine Reihe von anderen Punkten, auf die die Kolleginnen und Kollegen noch eingehen werden: Pflegefreistellung bei Lebensgemeinschaften, bessere Chan­cen für Frauen, in Führungspositionen zu kommen, und so weiter. Eines ist diesen Ge­setzen und Maßnahmen gemeinsam, das Gesetz vermittelt eine klare Botschaft, näm­lich: Für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Österreich sind wieder bessere Zeiten angebrochen. (Beifall bei der SPÖ.)

17.58


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Neuge­bauer. 5 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte, Herr Kollege.

 


17.58.55

Abgeordneter Fritz Neugebauer (ÖVP): Herr Präsident! Geschätzte Frau Bundesmi­nisterin! Meine Kolleginnen und Kollegen! Kollege Dr. Fichtenbauer konnte nur einen guten Ansatz in dieser Sammelnovelle, Dienstrechts-Novelle 2007 finden. – Ich ent­decke mehrere gute Ansätze. Das verteufelte Sabbatical ist die Chance, für anteilige Bezugskürzungen Zeitfreistellungen zu genießen, um etwa Fortbildung in Anspruch zu nehmen. Ein sehr modernes Werk, ein guter Ansatz im Hinblick auf die Arbeitszeitflexi­bilisierung.

Und da hier das Wort Privileg strapaziert wurde: Nach dem Duden heißt das, dass es ein ungerechtfertigter Vorteil wäre – und das kann ich mir nicht vorstellen, dass die Mehrheit dieses Hauses diesen Vorteil nicht anerkennt. Sabbatical hat sich bewährt. Wir bieten es auch anderen Berufsgruppen an – aber nicht um den Preis, dass Behör­den nicht funktionieren. Das steht ebenso im Motivenbericht drinnen.

Ich finde es darüber hinaus sehr gut, dass Ansätze für eine stärkere Berücksichtigung unserer Frauen im öffentlichen Dienst vorhanden sind: Ausschreibungsgesetz, ver­pflichtende Besetzung mit einer Frau, Wertsicherung der Beitragsgrundlagen für Kin­dererziehungszeiten und dergleichen mehr. Wir führen Rechtsmaterien, die es im ASVG bereits gibt, fort, die bereits zitierte Hacklerregelung – zum Glück haben wir die­sen irreführenden Begriff jetzt endlich durch den Rechtstitel „Langzeitversicherter“ weg­gebracht. (Beifall bei der ÖVP.)

Und das ist wichtig: Wer über Jahrzehnte seine Beiträge leistet, sollte auch die ent­sprechende Anerkennung bekommen, und nun eben auch eine Verlängerung bis zum Jahr 2010. Ich glaube, dass das Ende der Fahnenstange damit nicht erreicht ist. Da kann man durchaus noch weiterhin argumentieren, und ich denke, dass dieser Schritt ein ganz, ganz wichtiger gewesen ist. Wie wir auch gut finden, Herr Dr. Fichtenbauer, dass wir bei der Korridorpension den Abschlag halbieren.

Dass wir aufgrund europäischer Tendenzen – Bologna-Prozess – etwa die Frage der Gleichstellung der Abschlüsse in den Fachhochschulen mit den Universitätsstudien herbeiführen, ist ein Quantensprung. Die Sorge, dass es jetzt eben teurer wird, dass plötzlich alle Posten in der Verwaltung mit A-Kräften besetzt werden, ist unbegründet,


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll27. Sitzung / Seite 198

weil die Posten entsprechend bewertet sind, aber das Studium hat letztendlich die Gleichwertigkeit, und ich halte das für einen ganz, ganz wichtigen Aspekt. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

Ich denke, meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, dass hier – so wie heute etwa in der Materie zum Tagesordnungspunkt 2, Arbeitszeitgesetz, wozu die große Sozialpartnerschaft Vorarbeiten geleistet hat – die Sozialpartnerschaft Bundes­regierung als Arbeitgeber mit der zuständigen Interessenvertretung, der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst, eine Vorlage erarbeitet hat, ohne Zweifel unter medialer Beglei­tung. Streitkultur gehört dazu, aber die muss so gestaltet sein, dass unsere Kollegin­nen und Kollegen, die das konsumieren und oft viele Hintergründe in der Entwicklung einer Diskussion nicht kennen, ihrer nicht überdrüssig werden. Es ist ganz, ganz wichtig, dass wir diese Streitkultur auch entsprechend prägen, und wenn sich Kollege Dr. Fichtenbauer nicht nur mit einem Thema beschäftigt hätte, müsste eigentlich als Beurteilung über dem Gesamtpaket dieser Dienstrechts-Novelle nicht „gut“, sondern schlicht und ergreifend „sehr gut“ stehen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Aus jüngst gegebenem Anlass ist zum Beispiel von Regierungsmitgliedern beider Parteien die absolute Spitzenleistung im E-Government, die wir in Österreich erreicht haben, groß gefeiert worden. Das ist eine hervorragende Initialzündung der Politik. Hier haben die Verantwortlichen gut gearbeitet, aber ohne Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wäre es nicht gegangen, daher darf ich auch hinzu­fügen: Bei aller Kritik, die man da und dort üben kann: Österreich kann sich auf seine öffentlichen Dienste in einem hohen Maß verlassen. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

Ich denke, dass mit dieser Novelle in vielen Bereichen auch ein kleiner „Dank“ zum Ausdruck kommt im Sinne einer sozialpolitischen Weiterentwicklung. Der öffentliche Dienst ist ein wichtiger Parameter für den Wirtschaftsstandort Österreich, und ich be­danke mich bei dir, Frau Bundesministerin, dass wir nach sehr harten, guten Diskus­sionen letztendlich ein Paket schnüren konnten, das eine breite Zustimmung erfährt. – Danke. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

18.03


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Als Nächste gelangt Frau Abgeordnete Dr. Gla­wischnig-Piesczek zu Wort. 5 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte sehr.

 


18.03.37

Abgeordnete Dr. Eva Glawischnig-Piesczek (Grüne): Herr Präsident! Frau Bundes­ministerin! Hohes Haus! Diese Dienstrechts-Novelle ist noch weit von dem entfernt, was wir uns mittelfristig vorstellen und was, glaube ich, auch viele Regierungsüberein­kommen der letzten Jahre immer zum Inhalt hatten, nämlich ein einheitliches Dienst­recht für alle öffentlich-rechtlich Bediensteten und eine Umverteilung, was die Einkom­mensgerechtigkeit betrifft, also vorwiegend das Anliegen, dass junge Menschen, wenn sie einsteigen, ein höheres Gehalt bekommen und dafür die Gehaltskurve flacher an­steigt. Logisch, der Lebenssachverhalt ist meistens so, dass man in dieser Phase des Lebens investiert – junge Familien et cetera – und dass daher so eine Neuverteilung sinnvoll wäre. Das ist in dieser Novelle nicht angedacht und wird wahrscheinlich auch mittelfristig nicht so schnell kommen.

Allerdings sind ein paar positive Punkte in dieser Novelle enthalten, die ich jetzt explizit nicht als Privilegien beschreiben möchte, sondern die auch notwendig sind und wo, denke ich, auch andere Berufsgruppen folgen sollten, zum Beispiel die Anerkennung von Patchworkfamilien und Lebensgemeinschaften. (Abg. Neugebauer: So ist es!)

Das ist jetzt ein sehr schwieriger Umstand. Sie wissen: Jede zweite Ehe in Österreich wird geschieden. Sehr viele Familien kommen dann aus einem sozialen Zusammen-


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll27. Sitzung / Seite 199

halt, in dem die Stiefeltern – Stiefvater oder Stiefmutter – auch eine soziale Eltern­schaft für ein Stiefkind übernehmen. Die haben dann aber zum Beispiel im Falle der Krankheit des Kindes keine Möglichkeit, einen Pflegeurlaub zu machen. Und das ist jetzt mit dieser Novelle zumindest für die Beamten beziehungsweise die öffentlich-rechtlich Bediensteten einmal geschaffen, und ich finde, das sollte ein Anspruch und auch ein Ansporn sein für dieses Haus, das insgesamt auch im Eherecht zu verankern, sodass diese Gleichstellung auch für andere Berufgruppen fix kommt.

Sehr positiv ist selbstverständlich auch die Ausdehnung des Sabbatical-Modells. Da kann ich jetzt nur zustimmen, dass die Erfahrungen sehr positiv sind. Letztendlich ist das unbezahlter Urlaub. Wenn man das als Privileg sehen will, kann man das, aber es ist ein sehr vernünftiges und sinnvolles Instrument für vielerlei Zielsetzungen. Die Men­schen können sich weiterbilden – Stichwort lebenslanges Lernen –, man kann eine Horizonterweiterung vornehmen in dieser Phase, man kann letztendlich in dieser Zeit auch für das Gesundheitssystem notwendige Entlastungen erzielen; Burn-out-Syndro­men zum Beispiel wird maßgeblich auch durch Sabbaticals vorgebeugt. Es macht also insgesamt, auch makroökonomisch gesehen, durchaus Sinn, das zu machen. Deshalb ist das Wort „Privileg“ hier der falsche Ausdruck. (Beifall bei den Grünen und der ÖVP.)

Positiv ist selbstverständlich auch die Gleichstellung der FachhochschulabsolventInnen mit den UniversitätsabsolventInnen. Das begrüßen wir ausdrücklich, und auch die An­erkennung von Vordienstzeiten in Institutionen von anderen europäischen Ländern.

Wo wir uns allerdings etwas mehr Mut gewünscht hätten und wo wahrscheinlich das jetzt transparentere Verfahren nur ein Tropfen auf den heißen Stein sein wird, das ist die sogenannte gläserne Decke für Frauen im öffentlichen Dienst, und ich möchte Ihnen da vor allem hinsichtlich der Spitzenpositionen eine Datenlage nahebringen, die wirklich sehr, sehr traurig ist. Es handelt sich um die Sektionschefs in den österreichi­schen Ministerien: Also, wir haben hier im Jahr 1989, das ist jetzt mittlerweile 18 Jahre her ... – Wie viel? (Ruf: Stimmt!) – Stimmt? Danke, denn beim Rechnen bin ich meis­tens ein bisschen schwach.

Damals gab es 80 Sektionsleiterposten, und davon waren 78 Männer. Im Jahre 2007 haben wir jetzt von 69 Sektionsleiterposten ganze acht Frauen. Wenn wir mit demsel­ben Tempo weitermachen – und diese Rechnung habe jetzt nicht ich angestellt, son­dern das hat Brigid Weinzinger, unsere Frauensprecherin, schon einmal durchgerech­net –, dann dauert es bis zum Jahr 2149, bis wir eine 50:50-Quote bei den Spitzenposi­tionen in der Verwaltung haben. Und ich denke, das ist eine Zeitspanne, die keine Frau in Österreich abwarten will oder auch abwarten kann. Also, Frau Bundesministerin, ein bisschen mehr Tempo in dieser Frage wäre schön. (Beifall bei den Grünen.)

Das Verfahren soll allerdings transparenter werden, es sollen in diesen Beurteilungs­gremien verpflichtend immer auch Frauen dabei sein. Das ist prinzipiell positiv. Den­noch wird wahrscheinlich, wenn der Wille nicht da ist – und da gehören dann auch die politisch Verantwortlichen dazu, die diesen Willen aktiv in der Praxis umsetzen müs­sen –, die gläserne Decke nach wie vor bestehen bleiben.

Ein letzter Punkt noch zu den Sabbaticals: In der Begründung wird ausgeführt, dass durch die Sabbaticals Einsparungen möglich sind, und da geht man von einer Nicht-Nachbesetzungsquote von 10 Prozent aus. Das halten wir für falsch, und ich bringe da­her folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Brosz, Kolleginnen und Kollegen betreffend Nachbesetzung von LehrerInnenposten bei Freiwerden durch Sabbaticals


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll27. Sitzung / Seite 200

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur wird aufgefordert, dass alle durch die Inanspruchnahme von Sabbaticals frei werdenden LehrerInnendienstposten auch im Falle von Pensionierungen ausnahmslos gleichwertig nachbesetzt werden.

*****

Das ist vor allem vor dem Hintergrund der bildungspolitischen Debatte notwendig, in der wir, glaube ich, immer gemeinsam feststellen: Es braucht mehr Unterrichtsqualität. Und für mehr Unterrichtsqualität braucht man auch ausreichend Personal. Vor diesem Hintergrund ist dieser Entschließungsantrag zu verstehen, und ich freue mich auf eine Zustimmung. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)

18.08


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Der soeben eingebrachte Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht daher mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

des Abgeordneten Brosz, Freundinnen und Freunde betreffend Nachbesetzung von LehrerInnenposten bei Freiwerden durch Sabbaticals

eingebracht im Zuge der Debatte über Top 8) Bericht des Verfassungsausschusses über den Antrag 255/A der Abgeordneten Otto Pendl, Fritz Neugebauer, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Beamten-Dienstrechtsge­setz 1979, das Gehaltsgesetz 1956, das Vertragsbedienstetengesetz 1948, die Reise­gebührenvorschrift 1955, das Väter-Karenzgesetz, das Ausschreibungsgesetz 1989, das Bezügegesetz, das Bundes-Personalvertretungsgesetz, das Bundes-Gleich­behandlungsgesetz, das Land- und Forstarbeiter-Dienstrechtsgesetz, das Bundes-Be­dienstetenschutzgesetz, das Richterdienstgesetz, das Landeslehrer-Dienstrechtsge­setz, das Bundeslehrer-Lehrverpflichtungsgesetz, das Land- und forstwirtschaftliche Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz, das Pensionsgesetz 1965, das Bundestheaterpensi­onsgesetz, das Bundesbahn-Pensionsgesetz, das Mutterschutzgesetz 1979, das Bun­desbediensteten-Sozialplangesetz, das Auslandszulagen- und -hilfeleistungsgesetz und das Staatsanwaltschaftsgesetz geändert werden (Dienstrechts-Novelle 2007) (193 d.B.)

In der Begründung der Novelle zum Beamten-Dienstrechtsgesetz findet sich folgender Absatz zum Sabbatical für LehrerInnen:

Sabbatical

Über die Rahmenzeit gesehen ist das Sabbatical grundsätzlich aufwandsneutral, da die Bediensteten die Freistellungsphase selbst „ansparen“, womit der Aufwand für die Nachbesetzung während des Freijahrs neutralisiert wird. Zu einer Reduktion des Per­sonalaufwands führen damit diejenigen Fälle, in denen während des Freijahrs keine Nachbesetzung erfolgt, was etwa dann der Fall sein wird, wenn das Freijahr vor dem Pensionsantritt in Anspruch genommen wird und eine Nachbesetzung des betreffen­den Arbeitsplatzes nicht geplant ist. Für die Kostenberechnungen wurden folgende An­nahmen getroffen: Zu jedem Zeitpunkt nehmen 2.000 MitarbeiterInnen ein Sabbatical in Anspruch, von denen sich 1.500 in der Dienstleistungsphase und 500 in der Freistel­lungsphase befinden. Eine Nichtnachbesetzungsquote von 10% aller Freistellungen


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll27. Sitzung / Seite 201

führt zu jährlichen Einsparungen im Ausmaß von 2,41 Mio. € (das 50fache des durch­schnittlichen Jahrespersonalaufwands von 48.122 €).

Angesichts der vom Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur angestrebten Qualitätsverbesserungen im Schulsystem durch Verringerung der durchschnittlichen Klassengröße, Verbesserung der individuellen Förderung von SchülerInnen und der Durchführung von Schulversuchen erscheint es kontraproduktiv, Stellen, die durch die individuelle Inanspruchnahme eines Sabbaticals frei werden, nicht nach zu besetzen. Personaleinsparungen im Bildungsbereich sind angesichts der zu bewältigenden Her­ausforderungen abzulehnen.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur wird aufgefordert , dass alle durch die Inanspruchnahme von Sabbaticals frei werdenden LehrerInnendienstposten auch im Falle von Pensionierungen ausnahmslos gleichwertig nachbesetzt werden.

*****

 


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dolin­schek. 5 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte, Herr Kollege.

 


18.09.01

Abgeordneter Sigisbert Dolinschek (BZÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr ge­ehrte Frau Bundesministerin! Zum Beamten-Dienstrecht. Sagen wir es einmal so: Es ist vielleicht ein erster Anfang, ein kleiner Schritt, aber es ist noch einiges zu tun. Es gibt noch immer kein einheitliches Dienstrecht, wie wir uns das vorstellen. Es gibt na­türlich gewisse Verbesserungen, die ja die Vorredner schon erwähnt haben, wie etwa die Abschaffung der schulfesten Stellen. Da kann ich auch damit leben, dass man die einfach auslaufen lässt und nicht wieder neu besetzt. Das ist okay. Genauso das Sab­batical. Das ist auch in Ordnung, dass man das probeweise einführt.

Die Verbesserungen im Pensionsrecht, dass dasselbe gilt, was für andere auch gilt, finde ich okay. Interessant ist nur, dass man hier diese Verlängerung der Hacklerrege­lung vornimmt. Die Hacklerregelung läuft ja im Prinzip bis 2017, ist von uns geschaffen worden. Sie ist von der SPÖ, solange sie in Opposition war, verteufelt worden und wird jetzt immer lieber auch von der SPÖ übernommen. (Abg. Schopf: Die Abschläge?!)

Herr Kollege, Sie haben im Jahr 2000 einen Haufen Arbeitslose hinterlassen! Als wir in der Regierungsverantwortung waren, war halt nicht so viel Geld da. Dafür haben wir eine Pensionssicherungskommission geschaffen, die das beurteilt. (Beifall beim BZÖ.) Es wäre jetzt locker möglich, die Hacklerregelung unbefristet weiterlaufen zu lassen. Wieso beschränken wir das aber auf 2010? Machen wir es unbefristet – unbefristet wäre die Sache, Herr Kollege! Unbefristet – das wäre in Ordnung.

Die Ausdehnung der Pflegefreistellung, würde ich meinen, sollte man eigentlich für alle, also auch für die in der Privatwirtschaft Tätigen, geltend machen. In anderen Bereichen sollte man auch eine Änderung durchführen, keine Frage.

Die Gleichbehandlung ist okay, und die Gleichstellung von Uni- und Fachhochschulab­solventen gleichfalls.


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll27. Sitzung / Seite 202

Sehr geehrte Damen und Herren, was aber noch sehr weit entfernt ist, ist diese Neu­verteilung – Frau Bundesminister, Sie haben das ja auch im Ausschuss angespro­chen – bezüglich der Lebensverdienstsumme, dass die Beamten am Anfang etwas mehr verdienen und die Kurve zum Schluss etwas hinuntergeht. Natürlich ist das mit Mehrkosten verbunden – das muss dann budgetiert werden und so weiter, keine Fra­ge! –, aber da sind wir jedenfalls noch weit davon entfernt.

Einiges entfernt sind wir auch noch bei Folgendem: Jetzt ist das Ende des Schuljahres. Es werden heuer wahrscheinlich wieder 50 000 Schülerinnen und Schüler ein oder mehrere „Nicht Genügend“ im Jahreszeugnis erhalten. Eine Studie der Arbeiterkammer sagt aus, dass jährlich 140 Millionen € für private Nachhilfe ausgegeben werden. Diese Kosten des Sitzenbleibens sind enorm. Das kostet auch den Staat einiges an Geld: etwa 300 Millionen € für den Schulplatz, für die Familienbeihilfe, für Schulbücher, für die Freifahrt für Schüler und Schülerinnen. Dazu kommen noch die Kosten für die Fa­milien: die zusätzlichen Unterhaltskosten und der Verdienstentgang. Das macht laut Arbeiterkammer ebenfalls eine Summe von 500 bis 600 Millionen € jährlich aus.

8 Prozent der Volksschüler bekommen Nachhilfeunterricht, bei den Hauptschülern sind es schon 17 Prozent, und bei den AHS-Schülern hat sich das gleich verdreifacht, da sind wir bei 24 Prozent.

Wahrscheinlich werden heuer wie im Vorjahr 35 000 Schülerinnen und Schüler das Schuljahr wiederholen müssen. Es gibt akuten Handlungsbedarf, Frau Bundesministe­rin, in diesem Bereich.

Lehrer haben, anders als sonstige Werktätige, 60 bis 70 freie Tage im Jahr – andere haben 30 Tage. Man sollte hier doch ein „Solidaritätsmodell Nachhilfe“ wählen, dass Lehrerinnen und Lehrer bei bedürftigen Schülern in den letzten drei Wochen vor Schul­beginn verpflichtend Nachhilfe geben, wenn sie diese nicht selbst unterrichtet haben.

Ich glaube, das wäre mit Sicherheit eine gute Vorgangsweise und würde uns einige Kosten ersparen. Es wäre eine finanzielle Entlastung für die Eltern, denn eine Nachhil­festunde im Einzelunterricht kostet zirka 30 €, im Gruppenunterricht sind es immerhin 15 €, die hier gerechnet werden. Und meistens sind es so 15 Tage à 8 Stunden, die hier dazukommen, und das sind schon enorme Kosten.

Man könnte hier schnell reagieren. Es gibt ja schon die Möglichkeit, die Lehrer etwas früher aus dem Urlaub zurückzuholen, wenn man es rechtzeitig sagt. Die Möglichkeit besteht ja.

Aus diesem Grund bringe ich folgenden Antrag ein:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Ing. Peter Westenthaler, Ursula Haubner, Sigisbert Dolinschek, Kol­leginnen und Kollegen

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Der Antrag 255/A der Abgeordneten Otto Pendl, Fritz Neugebauer, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Beamten-Dienstrechtsge­setz 1979, das Gehaltsgesetz 1956, das Vertragsbedienstetengesetz 1948, die Reise­gebührenvorschrift 1955, das Väter-Karenzgesetz, das Ausschreibungsgesetz 1989, das Bezügegesetz, das Bundes-Personalvertretungsgesetz, das Bundes-Gleichbe­handlungsgesetz, das Land- und Forstarbeiter-Dienstrechtsgesetz, das Bundes-Be­dienstetenschutzgesetz, das Richterdienstgesetz, das Landeslehrer-Dienstrechtsge­setz, das Bundeslehrer-Lehrverpflichtungsgesetz, das Land- und forstwirtschaftliche


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll27. Sitzung / Seite 203

Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz, das Pensionsgesetz 1965, das Bundestheaterpensi­onsgesetz, das Bundesbahn-Pensionsgesetz, das Mutterschutzgesetz 1979, das Bun­desbediensteten-Sozialplangesetz, das Auslandszulagen- und -hil


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll27. Sitzung / Seite 204

feleistungsgesetz und das Staatsanwaltschaftsgesetz geändert werden (Dienstrechts-Novelle 2007) in der Fassung des Ausschussberichtes wird wie folgt geändert:

1. In Artikel 1 wird folgende Z. 39a eingefügt:

‚39a. Dem § 219 wird folgender Abs. 4a eingefügt:

(4a) Der Lehrer hat in den letzten drei Wochen der Hauptferien für alle Schüler, die er nicht selbst unterrichtet und die an der Schule eine Wiederholungsprüfung machen müssen, für Nachhilfeunterricht zur Verfügung zu stehen.‘

2. In Artikel 13 wird folgende Z. 14a eingefügt:

‚14a. Dem § 56 wird folgender Abs. 5a eingefügt:

(5a) Der Landeslehrer hat in den letzten drei Wochen der Hauptferien für alle Schüler, die er nicht selbst unterrichtet und die an der Schule eine Wiederholungsprüfung ma­chen müssen, für Nachhilfeunterricht zur Verfügung zu stehen.‘

3. In Artikel 15 wird folgende Z. 14a eingefügt:

‚14a. Dem § 63 wird folgender Abs. 4a eingefügt:

(4a) Der Lehrer hat in den letzten drei Wochen der Hauptferien für alle Schüler, die er nicht selbst unterrichtet und die an der Schule eine Wiederholungsprüfung machen müssen, für Nachhilfeunterricht zur Verfügung zu stehen.‘“

*****

Ich glaube, in diesem Bereich würden wir den österreichischen Eltern sehr, sehr viel helfen, wenn wir das so umsetzen.

Geschätzte Damen und Herren! Stimmen Sie diesem Abänderungsantrag zu! (Beifall beim BZÖ.)

18.15


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Der soeben von Herrn Abgeordnetem Dolin­schek eingebrachte Abänderungsantrag ist ausreichend unterstützt, ordnungsgemäß eingebracht und steht daher mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Ing. Peter Westenthaler, Ursula Haubner, Sigisbert Dolinschek und Kollegen betreffend den Antrag 255/A der Abgeordneten Otto Pendl, Fritz Neugebauer, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Beamten-Dienst­rechtsgesetz 1979, das Gehaltsgesetz 1956, das Vertragsbedienstetengesetz 1948, die Reisegebührenvorschrift 1955, das Väter-Karenzgesetz, das Ausschreibungsge­setz 1989, das Bezügegesetz, das Bundes-Personalvertretungsgesetz, das Bundes-Gleichbehandlungsgesetz, das Land- und Forstarbeiter-Dienstrechtsgesetz, das Bun­des-Bedienstetenschutzgesetz, das Richterdienstgesetz, das Landeslehrer-Dienst­rechtsgesetz, das Bundeslehrer-Lehrverpflichtungsgesetz, das Land- und forstwirt­schaftliche Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz, das Pensionsgesetz 1965, das Bun­destheaterpensionsgesetz, das Bundesbahn-Pensionsgesetz, das Mutterschutzge­setz 1979, das Bundesbediensteten-Sozialplangesetz, das Auslandszulagen- und -hil­feleistungsgesetz und das Staatsanwaltschaftsgesetz geändert werden (Dienstrechts-Novelle 2007) in der Fassung des Ausschussberichts

Österreichweit werden heuer ca. 50.000 Schülerinnen und Schüler ein oder mehrere „Nicht Genügend“ im Jahreszeugnis erhalten. Ihre Eltern werden für private Nachhilfe tief in die Tasche greifen müssen - so werden laut einer Studie der Arbeiterkammer jährlich insgesamt rund 140 Millionen Euro für Nachhilfe ausgegeben.

„Die Kosten des Sitzenbleibens sind enorm: Dem Staat kostet dieses System zusätz­lich etwa 300 Millionen Euro für den Schulplatz, Familienbeihilfe, Schulbücher und Frei­fahrt für Schüler und Schülerinnen. Dazu kommen die Kosten für die Familien: die zu­sätzlichen Unterhaltskosten und der Verdienstentgang. In Summe: 500 und 600 Millio­nen Euro jährlich.“ (Quelle: AK, August 2006)

Alarmierend ist, dass der Prozentsatz der regelmässig Nachhilfe zahlenden Eltern suk­zessive mit der Schulausbildung ihrer Kinder wächst: sind bereits in der Volksschule (!) acht Prozent der Eltern und Schüler betroffen, so vervielfacht sich dieser Prozentsatz für die Hauptschulpflichtigen auf mehr als das Doppelte: 17 Prozent - in der AHS-Un­terstufe auf sogar das Dreifache: 24 Prozent. Wahrscheinlich werden wieder, wie im Vorjahr ungefähr 35.000 Schüler das Schuljahr 2006/2007 wiederholen müssen.

Aus Sicht der unterzeichneten Abgeordneten besteht daher akuter Handlungsbedarf. Zur Lösung dieser Problematik hat das BZÖ eine unkonventionelle neue Idee entwi­ckelt, die von folgender Prämisse ausgeht: Lehrer haben, anders als sonstige Werk­tätige, über 60 bzw. 70 freie Tage im Jahr. Dies sind über 30 Tagen mehr als anderen Dienstnehmer als Urlaubsanspruch zur Verfügung stehen.

Das BZÖ tritt deswegen für ein „Solidaritätsmodell Nachhilfe“ ein, bei dem Lehrerinnen und Lehrer Nachhilfe bedürftigen Schülern in den letzten drei Wochen vor Schulbeginn verpflichtend Nachhilfe erteilen. Diese Solidarität der Lehrer würde den Schülern und Eltern massiv helfen, letztere wären finanziell entlastet und es könnten mit Sicherheit mehr Schüler in die nächste Klasse aufsteigen.

Besonders hervorzuheben ist die mit dem BZÖ-Solidaritätsmodell verbundene große finanzielle Entlastung der Eltern. Derzeit kostet eine durchschnittliche Nachhilfestunde in einem Nachhilfeinstitut bei Einzelunterricht 30 Euro, bei Gruppenunterricht 15 Euro. Rechnet man hier 15 Tage à 8 Stunden Nachhilfeunterricht hoch, kommt es bei Ein­zelunterricht zu einer Entlastung der Eltern von 180 Millionen, bei Gruppenunterricht zu 90 Millionen Ersparnis.

Guten Willen der verantwortlichen Bundesministerin vorausgesetzt, kann dieses Soli­daritätsmodell schon heuer starten. So bieten die für Lehrer geltenden gesetzlichen Ferien- und Urlaubsbestimmungen bereits jetzt die Möglichkeit, Lehrer aus wichtigen dienstlichen Gründen während eines Ferienurlaubs zur Dienstleistung zurückzuberu­fen. Bei dem für 3. September 2007 vorgesehenen Schulbeginn können daher bereits ab 13. August 2007 die ersten Nachhilfestunden gegeben werden, wenn die verant­wortliche Ressortministerin eine entsprechende Weisung erteilt.

Das Angebot soll für all jene Schüler gelten, die im Herbst 2007 zu einer Nachprüfung antreten müssen.

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher folgenden

Abänderungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschliessen:

„Der Antrag 255/A der Abgeordneten Otto Pendl, Fritz Neugebauer, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Beamten-Dienstrechtsge-


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll27. Sitzung / Seite 205

setz 1979, das Gehaltsgesetz 1956, das Vertragsbedienstetengesetz 1948, die Reise­gebührenvorschrift 1955, das Väter-Karenzgesetz, das Ausschreibungsgesetz 1989, das Bezügegesetz, das Bundes-Personalvertretungsgesetz, das Bundes-Gleichbe­handlungsgesetz, das Land- und Forstarbeiter-Dienstrechtsgesetz, das Bundes-Be­dienstetenschutzgesetz, das Richterdienstgesetz, das Landeslehrer-Dienstrechtsge­setz, das Bundeslehrer-Lehrverpflichtungsgesetz, das Land- und forstwirtschaftliche Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz, das Pensionsgesetz 1965, das Bundestheaterpensi­onsgesetz, das Bundesbahn-Pensionsgesetz, das Mutterschutzgesetz 1979, das Bun­desbediensteten-Sozialplangesetz, das Auslandszulagen- und -hilfeleistungsgesetz und das Staatsanwaltschaftsgesetz geändert werden (Dienstrechts-Novelle 2007) in der Fassung des Ausschussberichts wird wie folgt geändert:

1. In Artikel 1 wird folgende Z. 39a eingefügt:

„39a. Dem § 219 wird folgender Abs. 4a eingefügt:

(4a) Der Lehrer hat in den letzten drei Wochen der Hauptferien für alle Schüler, die er nicht selbst unterrichtet und die an der Schule eine Wiederholungsprüfung machen müssen, für Nachhilfeunterricht zur Verfügung zu stehen.“

2. In Artikel 13 wird folgende Z. 14a eingefügt:

„14a. Dem § 56 wird folgender Abs. 5a eingefügt:

(5a) Der Landeslehrer hat in den letzten drei Wochen der Hauptferien für alle Schüler, die er nicht selbst unterrichtet und die an der Schule eine Wiederholungsprüfung ma­chen müssen, für Nachhilfeunterricht zur Verfügung zu stehen.“

3. In Artikel 15 wird folgende Z. 14a eingefügt:

„14a. Dem § 63 wird folgender Abs. 4a eingefügt:

(4a) Der Lehrer hat in den letzten drei Wochen der Hauptferien für alle Schüler, die er nicht selbst unterrichtet und die an der Schule eine Wiederholungsprüfung machen müssen, für Nachhilfeunterricht zur Verfügung zu stehen.“ “

*****

 


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Von der Regierungsbank aus hat sich Frau Bundesministerin Bures zu Wort gemeldet. – Bitte.

 


18.16.05

Bundesministerin für Frauen, Medien und öffentlichen Dienst Doris Bures: Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich freue mich, dass wir heute diese Dienstrechts-Novelle unter Dach und Fach bringen können. Herr Abge­ordneter Neugebauer hat es schon angesprochen: Es gab sehr viele Verhandlungsrun­den und es waren harte Verhandlungen, die wir geführt haben. Aber am Ende steht ein gutes Ergebnis. Ich meine, dass wir heute – viele Rednerinnen und Redner sind ja schon darauf eingegangen – ein wirklich gutes Gesamtpaket geschnürt haben.

Was steht im Mittelpunkt dieser Dienstrechts-Novelle? – Mir war es ganz wichtig, dass wir die Bundesverwaltung ein Stück moderner und effizienter gestalten, dass wir auch viele positive Verbesserungen für die Beschäftigten im öffentlichen Dienst umsetzen und – das war ein Punkt, der noch sehr lange in Diskussion war –, dass wir uns auch von dem meiner Auffassung nach nicht mehr zeitgemäßen Instrument der schulfesten Stellen verabschieden.

Ich meine, dass ein ganz großes Ziel in der öffentlichen Verwaltung sein muss, eine ef­fiziente Verwaltung zu haben, aber auch – im Interesse der Bürgerinnen und Bürger –


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll27. Sitzung / Seite 206

eine qualitätvolle öffentliche Verwaltung zu haben. Eine wichtige Voraussetzung dafür ist, dass wir motivierte Beschäftigte haben, dass wir engagierte Beschäftigte im öffentli­chen Dienst haben und dass wir Engagement und Motivation auch fördern – und einen Beitrag dazu soll die Dienstrechts-Novelle jetzt leisten.

Es sind viele Punkte ja bereits von Abgeordneten angesprochen worden, woran man tatsächlich messen kann, dass es sich um eine sehr innovative Reform handelt. Ich möchte an den Beginn jene Maßnahmen stellen, bei denen es um die Förderung von Frauen im öffentlichen Dienst geht. Mir ist das ein ganz wichtiges Anliegen, weil ich denke, dass der öffentliche Dienst so etwas wie eine Vorbildwirkung haben muss. Im­mer dann, wenn wir zu Recht sagen: in der Privatwirtschaft soll auf das Potential der Frauen nicht verzichtet werden und Frauen sollen die gleichen Karriere- und Aufstiegs­chancen haben wie Männer, ist es dann auch ganz wichtig, dass wir im öffentlichen Dienst beweisen, dass sich Frauenförderung positiv auswirkt, dass das wichtig ist und dass es eine Maßnahme ist, zu der wir uns bekennen.

Frau Präsidentin Glawischnig! Der politische Wille meinerseits steht da, so glaube ich, außer Zweifel. Mir geht es darum, wirklich mehr Frauen an die Spitze zu bringen, und das, wie gesagt, als Vorbildwirkung auch im öffentlichen Dienst. (Beifall bei der SPÖ.)

Mein Rezept dazu ist, mehr Transparenz in alle Ausschreibungsverfahren zu bringen, indem in Ausschreibungsverfahren die Gewichtung der erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten vorher schon offengelegt wird, um möglichen Benachteiligungen – die im­mer wieder in Diskussion stehen, wenn Frauen nicht in Spitzenfunktionen kommen – entgegentreten zu können. Mit diesem Sichtbarmachen und mit mehr Transparenz im Auswahlverfahren können wir dann auch rechtlich besser gegen Diskriminierung von Frauen im öffentlichen Dienst vorgehen.

Mir ist es als zweites Instrument, um Frauen im öffentlichen Dienst in Spitzenfunktio­nen zu bringen, ganz wichtig gewesen, dass wir in die Begutachtungskommission Per­sonen entsenden, die dafür sorgen, dass Geschlechtergerechtigkeit nicht unter den Tisch fällt. Daher werde ich eine Halbe-Halbe-Regelung bei der Besetzung der Begut­achtungskommission vornehmen. Rein männlich besetzte Begutachtungskommissio­nen – so wie es sie bisher gegeben hat – werden somit der Vergangenheit angehören. Ich halte das für einen frauenpolitisch ganz wesentlichen Schritt. (Beifall bei SPÖ, ÖVP und Grünen.)

Ich möchte auch auf die Debatte über die flexibilisierte Arbeitszeit auf Wunsch der Be­schäftigten im öffentlichen Dienst ganz kurz eingehen: Wir werden damit die Möglich­keit schaffen, dass alle Beschäftigten des öffentlichen Dienstes die Chance auf mög­liche Auszeiten haben. In diesem Modell steht im Mittelpunkt die Flexibilisierung für die Beschäftigten. Es stehen nicht Einsparungspotentiale im Mittelpunkt, sondern es steht im Mittelpunkt, dass wir Möglichkeiten und Chancen für zusätzliche Ausbildung oder Auszeiten eröffnen. Die Diskussion um ein Privileg ist hier völlig falsch. Diese Maßnah­me wird mit keinerlei Mehrkosten verbunden sein, sondern die Kosten der Freiphasen werden von den Beschäftigten des öffentlichen Dienstes auch selbst finanziert werden.

Bei der Frage der Nicht-Nachbesetzungen von Pensionierungen wird häufig der Be­reich der LehrerInnen angesprochen: Mir ist es hier ganz wichtig, zu sagen, dass die neue Bundesregierung sich immer klar dazu bekannt hat, dass es notwendig ist, dass wir in Österreich eine bildungspolitische Offensive starten, dass wir die Klassenschüler­höchstzahl senken, dass wir mehr Lehrer für unsere Kinder an die öffentlichen Schulen bringen. Daher haben wir trotz Einsparungen im öffentlichen Dienst, Nicht-Nachbeset­zungen von Pensionierungen die Lehrerinnen und Lehrer im Interesse einer modernen, guten Schule für unsere Kinder ausgenommen – und das gilt auch beim Sabbatical. Es


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll27. Sitzung / Seite 207

gilt: Bildungspolitische Maßnahmen sind Schwerpunkt dieser neuen Bundesregierung. (Beifall bei der SPÖ.)

Dritter Punkt, in aller Kürze: Neue Lebensformen, Patchworkfamilien sind allen ein Be­griff, und es wurde auch von Abgeordneten schon eingebracht, dass wir die Möglich­keit auf Freistellung zur Pflege von Kindern im gemeinsamen Haushalt auch für Patch­workfamilien eröffnen sollen. Ich glaube, das ist ein dienstrechtliches Nachziehen hin zur Lebensrealität vieler Familien in Österreich.

Vierter Punkt, die Anpassung im Pensionsrecht: Die Verlängerung der Abschlagsfrei­heit im Zusammenhang mit der sogenannten Hackler-Regelung, nämlich der Langzeit­versicherten, ist ein ganz wesentlicher Punkt, wo wir mit den pensionsrechtlichen Be­stimmungen im öffentlichen Dienst jetzt dem ASVG nachziehen.

Fünfter Punkt: Universitäts- und FachhochschulabsolventInnen werden dienstrechtlich gleichgestellt. Hier geht es darum, dass wir auch einen Schritt näher zum europäischen Hochschulraum kommen und das Bologna-Modell auch im öffentlichen Dienst und dienstrechtlich berücksichtigen.

Abschließend noch zur Diskussion, die es sehr lange gegeben hat, nämlich zur Frage der schulfesten Stellen: Auch diesbezüglich habe ich sehr viele Gespräche geführt – natürlich mit der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst, aber auch mit vielen Lehrerinnen und Lehrern. Ich habe von vielen die Rückmeldung bekommen, dass auch sie diese Regelung nicht mehr zeitgemäß finden. Die Einführung hatte historische Gründe. Diese Regelung ist in jenem Jahr eingeführt worden, in dem ich geboren bin. Ich denke, es ist nach so vielen Jahren an der Zeit, dass es hier zu Veränderungen kommen kann. Ich bin daher sehr froh, dass der Bund bereits ab dem September 2007 keine schulfesten Stellen mehr ausschreiben wird und dass wir den Ländern ab 2007 die Möglichkeit ge­ben, die Vergabe von schulfesten Stellen zu stoppen. Ab 2008 gilt es, nach der Vorla­ge, dann bundesgesetzlich für alle verpflichtend.

Ich denke, dass wir es damit geschafft haben, zumindest aus dienstrechtlicher Sicht – und das ist der Teil, den ich zu erfüllen habe – den Weg für eine moderne und flexible Schule freizumachen. Im Mittelpunkt aller dienstrechtlichen Fragen im Schulbereich muss die beste Ausbildung für unsere Kinder stehen.

Ich freue mich über das gemeinsame Verhandlungsergebnis, bedanke mich auch bei allen Beteiligten dafür und glaube, es ist wirklich eine Novelle, die insgesamt dem öf­fentlichen Dienst mehr Qualität geben wird und damit den Bürgerinnen und Bürgern in Österreich zugute kommen wird. – Herzlichen Dank. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

18.24


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Pendl. 5 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

 


18.25.01

Abgeordneter Otto Pendl (SPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Meine ge­schätzten Damen und Herren! Die vorliegende „Frühjahrsnovelle“ – muss ich ja eigent­lich sagen – ist nicht nur innovativ, fortschrittlich, sie ist wirklich eine ausgezeichnete, weitgehende Novelle und für die öffentlich Bediensteten, für unsere Kolleginnen und Kollegen von enormer Bedeutung. Sie ist auch fair, gerecht ausgerichtet. Darum habe ich schon im Ausschuss die Diskussion nicht verstanden und auch heute die Wortmel­dungen nicht verstanden. Wie man hier von Privileg reden kann, verstehe ich nicht. Wenn ich heute unentgeltlich zu Hause bin, mich weiterbilde, ist dies ja – auch aus Sicht des Arbeitnehmers – nur von großer Wichtigkeit. Ich glaube, beide haben etwas davon.


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll27. Sitzung / Seite 208

Ich glaube, wir sollten das so sehen, wenn wir viele, viele – ich will nicht sagen – Ver­schlechterungen in den letzten Jahren miterlebt haben. Ich selbst habe ja jahrelang aufseiten der Interessenvertretung mit verhandelt, und ich stehe dazu, dass der Dienst­gebervertreter und die Gewerkschaftsbewegung diese so wichtigen Fragen ausverhan­deln. Sie werden parlamentarisch begleitet, sie werden dann im zuständigen Aus­schuss schlussendlich nicht nur debattiert und beschlossen. Eines aber, meine ge­schätzten Kolleginnen und Kollegen, haben wir immer gemacht, wenn Beamtenthemen auf der Tagesordnung gestanden sind: dass wir unseren Kolleginnen und Kollegen, den öffentlich Bediensteten für ihre erstklassige Leistung im Interesse der Österreiche­rinnen und Österreicher und der Republik einen herzlichen Dank sagen. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

Da dies die letzte Plenarwoche vor der Sommerpause ist: Ich darf persönlich und na­mens meiner Fraktion speziell auch den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Parla­mentsdirektion sehr herzlich danken – für uns ist ja alles eine Selbstverständlichkeit, egal, wie spät es in der Nacht ist, am Samstag und Montag und Mittwoch! –: Liebe Kol­leginnen und Kollegen, herzlichen Dank für eure Dienstleistung, wir wissen diese wirk­lich zu schätzen! (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

Lassen Sie mich aber doch einige Punkte anführen. Die Frau Bundesministerin, aber auch der Kollege Neugebauer haben ja schon alle Inhalte angesprochen. Man muss aber trotzdem die bildungspolitische Perspektive, die frauenpolitische Perspektive und die sozialpolitische Perspektive in dieser Frühjahrsnovelle wirklich herausstreichen.

Diese Novelle ist eine zukunftsorientierte Novelle – sie kann sich sehen lassen. Ich darf allen, die daran mit verhandelt haben – wir wissen, wie sich Verhandlungen oft in die Länge ziehen – gratulieren und sage: Gut Ding braucht Weile. Ich glaube, dass die öf­fentlich Bediensteten, unsere Kolleginnen und Kollegen, Frau Bundesministerin, dieses Ergebnis nicht nur erwartet haben – erwarten kann man in diesem Bereich nicht wirk­lich viel –, sondern es steht ihnen zu. Ich bekenne mich dazu, das auch zum Ausdruck zu bringen.

Es sind immer wieder die Frauen angesprochen worden. Wir haben erstmals die Chan­ce – und wer die Abläufe der Ausschreibungskommissionen kennt, die Dienstgeberver­treter, die Dienstnehmervertreter, der wird die große Bedeutung dieses Schrittes erken­nen –, hier ist das erste Mal festgeschrieben, dass automatisch aufseiten der Dienst­gebervertreter eine Frau sein wird. Ich glaube, das ist ein Meilenstein in dieser Frage, denn wir kennen es von den Sonntagsreden, wir wissen aber auch, wie es dann in der Praxis zugeht.

Ich bin wirklich glücklich, dass wir in den Bereichen, auch was die Fachhochschulab­solventen betrifft, ebenfalls einen Meilenstein hinsichtlich der A-Wertigkeit setzen. Ich habe auch im Ausschuss schon gesagt: Das bringt doch nichts, zu sagen, dass das etwas kostet! Entweder gibt es eine Planstelle im Stellenplan, oder es gibt sie nicht. Und wenn es sie gibt, dann kann sie besetzt werden, und wenn es keine gibt, kann sie nicht besetzt werden. Was soll das? – Ich glaube also, der Fairness halber sind diese Entwicklung und dieser Schritt ebenfalls zu begrüßen.

Ich möchte aber auch noch einmal aus sozialpolitischer Sicht, aber auch aus Gerech­tigkeit die Frage der – ich bleibe dabei für uns alle, und die Österreicherinnen und Ös­terreicher kennen es nicht anders als unter diesem Begriff – „Hacklerregelung“ anspre­chen. Wenn immer gesagt wird: Schon wieder wird etwas für die Beamten gemacht!, dann darf ich nur in Erinnerung rufen, dass das für das ASVG vor geraumer Zeit be­schlossen worden ist. Ich meine, dass es fair ist, dass hier nachgezogen wird und dies ebenfalls umgesetzt wird.


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll27. Sitzung / Seite 209

Abschließend, Frau Bundesminister und alle Kolleginnen und Kollegen, die daran be­teiligt waren, noch einmal herzlichen Dank im Interesse unserer Bediensteten. Ich freue mich, dass wir das heute für die Kollegen mit großer Mehrheit beschließen wer­den. – Und ich freue mich schon auf die Diskussion, Frau Ministerin, die die Herbst-No­velle mit sich bringen wird. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)

18.30


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Mag. Eisenschenk. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 3 Minuten. – Bitte, Sie sind am Wort.

 


18.30.28

Abgeordneter Mag. Peter Eisenschenk (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit der vorliegenden Dienstrechts-Novelle und mit der Ausdehnung des Sabbaticals auf alle Bundesbediensteten ist es aber auch höchste Zeit, einen neuen Fokus auf den thematischen Zugang zu etablie­ren. Ich bin überzeugt davon, dass diese Regelung für die Beamten nicht eine Einla­dung zum Bummeln ist, wie Kollege Dr. Fichtenbauer im Verfassungsausschuss ge­meint hat. Er hat gesagt, dass man den Beamten auf Bundeskosten das Arbeiten er­spart. Das kann es nicht sein. Es geht vielmehr um die gewissenhafte Nutzung des Sabbaticals bei freier Entscheidung des Dienstnehmers.

Das Ganze hat sehr wertvolle Aspekte: Zum einen natürlich mehr Motivation am Ar­beitsplatz, zum anderen sind dadurch Chancen zur freiwilligen Fortbildung gegeben, und weiters – ganz wichtig – bedeutet es auch eine neue Sensibilität für die Familie in der Weise, dass man sich verstärkt um die Kinder und auch um die Gattin/den Gatten kümmern kann. Gerade die Familie, die ja in dieser Novelle auch an einer anderen Stelle stark betont wird, nämlich bei der Ausweitung der Pflegefreistellung, wird hier gestärkt. Es geht hier, würde ich sagen, auch darum, das familiäre „Neumodell“ der Patchworkfamilie in offensichtlicher Weise zu bestätigen.

Ich möchte in diesem Zusammenhang auch auf die erforderliche Abstimmung zwi­schen dem Dienstgeber Bund und seinen Dienstnehmern hinweisen, die auch sehr starke finanzielle Anstrengungen unternehmen müssen. Immerhin verzichten die Dienstnehmer vier Jahre lang auf 20 Prozent ihres Gehalts – bei 100-prozentiger Leis­tung! Das heißt, in Summe ist das doch eine gewisse Entbehrung. An dieser Stelle möchte ich einem etwaigen Missverständnis vorbeugen: Selbstverständlich bedeuten 80 Prozent Gehalt nicht nur 80 Prozent Dienstleistung.

Auch von ÖVP-Warte sei ganz klar betont, dass das Bild der Beamtenschaft nicht ver­fälscht werden darf, dass die Beamten nicht einem unfairen Vergleich mit anderen Be­rufsgruppen ausgesetzt werden dürfen. Das Freijahr ist kein Ausflugsjahr, sondern es ist eine selbstfinanzierte Dienstfreistellung mit dem Anspruch, das dadurch entstehen­de Potenzial gezielt und nachhaltig für das gesamte System wieder einzusetzen. (Bei­fall bei der ÖVP.)

18.33


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Zu einer tatsächlichen Berichtigung hat sich Herr Abgeordneter Broukal zu Wort gemeldet. Ich mache Sie auf die Bestimmungen der Geschäftsordnung aufmerksam. Maximale Redezeit: 2 Minuten. – Bitte.

 


18.33.24

Abgeordneter Josef Broukal (SPÖ): Herr Präsident! Herr Abgeordneter Dolinschek hat behauptet, dieses Freijahr, dieses Sabbatical, sei ein Privileg der Beamten. – Das ist unwahr.


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll27. Sitzung / Seite 210

Wahr ist vielmehr, dass der Kollektivvertrag der Journalisten seit Langem das Institut eines Sabbaticals kennt, und es gibt bekanntlich keine beim Staat angestellten Journa­listen, wenn man von wenigen Redakteuren der „Wiener Zeitung“ absieht. – Vielen Dank. (Beifall bei der SPÖ.)

18.33


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Scheib­ner. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 3 Minuten. – Er ist nicht im Saal.

Frau Abgeordnete Dr. Hlavac ist daher die nächste Rednerin. Redezeit: 3 Minuten. – Bitte.

 


18.34.00

Abgeordnete Dr. Elisabeth Hlavac (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Bun­desministerin! Meine Damen und Herren! Ich finde es sehr erfreulich, dass diese Dienstrechts-Novelle noch vor dem Sommer beschlossen wird. Ich denke, das ist der erste große Erfolg, Frau Bundesministerin, den Sie als für die Beamten zuständige Mi­nisterin haben, und ich freue mich sehr darüber! (Beifall bei der SPÖ.)

Diese Novelle ist ein Beitrag zu einer modernen Verwaltung und bringt eine ganze Reihe von wichtigen Bestimmungen für die Beamtinnen und Beamten. Es wurde heute schon mehrmals der Bereich des Pensionsrechtes erwähnt. Da geht es um die Einlö­sung eines Wahlversprechens und um die Erfüllung des Regierungsprogramms, und da wird eine Maßnahme getroffen, die versprochen worden ist. – Dieses Versprechen wurde bereits eingelöst.

Ganz wichtig im Bereich der Frauen ist die Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Wir wissen, und das wird auch immer wieder betont, dass der Staat hier Vorreiter ist, was die Gleichberechtigung der Frauen betrifft, die Karrierechancen der Frauen betrifft. Da­her ist es sehr wichtig, dass auch mit dieser Novelle der Staat auf die Veränderungen in der Gesellschaft und in den Familien reagiert, beispielsweise dadurch, dass Pflege­freistellung auch dann möglich ist, wenn das Kind des Lebensgefährten oder der Le­bensgefährtin krank wird. Das trägt eben diesen Veränderungen in den Familien Rech­nung und ist eine sehr positive Maßnahme.

Auch im Bereich der Frauenbeschäftigung ist der Staat vorbildlich. Es wird zwar immer wieder die „gläserne Decke“ angesprochen, aber es gibt im Staatsdienst inzwischen doch schon recht viele Frauen in wichtigen Funktionen. In sehr vielen Fällen jedoch fehlt noch der letzte Schritt, die Karrierespitzen werden dann doch nicht so leicht er­reicht. Daher ist es wichtig, dass hier Maßnahmen gesetzt werden, dass es mehr Transparenz bei der Gewichtung der Anforderungen bei der Ausschreibung von Füh­rungspositionen gibt, dass Frauen in den Kommissionen vertreten sind. Das sind alles Dinge, von denen wir uns erhoffen, dass sie einen weiteren Fortschritt bedeuten.

In diesem Zusammenhang möchte ich erwähnen, dass gestern zum ersten Mal eine Frau zur Rektorin einer Universität bestellt worden ist: Frau Univ.-Prof. Bruner an der BOKU. Ich denke, das ist ein sehr positives Zeichen, und ich möchte ihr auch von die­ser Stelle aus meinen Glückwunsch und meine Gratulation aussprechen.

Mit einem Wort: Eine sehr wichtige Novelle mit positiven Neuerungen – und daher
ein großer Erfolg auch für Sie, Frau Bundesministerin. (Beifall bei der SPÖ sowie
des Abg. Neugebauer.)

18.37


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Praßl. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 2 Minuten. – Bitte, Sie sind am Wort.

 



Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll27. Sitzung / Seite 211

18.38.00

Abgeordneter Michael Praßl (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Bundesmi­nisterin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! In dieser vorliegenden Novelle ist ein sehr großes Änderungspaket enthalten. Es werden Änderungen im Beamten-Dienst­recht und bei weiteren dienst- und besoldungsrechtlichen Vorschriften für den öffentli­chen Dienst vorgenommen, und auch die besoldungsrechtliche Gleichstellung von Fachhochschul-Absolventinnen und -Absolventen und den Universitäts-Absolventinnen und -Absolventen ist hier als sehr positiv zu erwähnen.

Ich möchte mich aber konkret den Änderungen im Bereich der land- und forstwirt­schaftlichen Berufs- und Fachschulen zuwenden. Zum einen führt die Abschaffung der Schulfestigkeit an diesen land- und forstwirtschaftlichen Berufsschulen zu einer sehr großen Erleichterung. Der bisher geltende und über das normale Maß hinausgehende Versetzungsschutz für öffentlich-rechtlich Bedienstete ist nicht mehr zeitgemäß. Einer­seits steht der dazu notwendige Verwaltungsaufwand in keinem Verhältnis zum Nut­zen, und andererseits stellt dieser auch ein Hindernis für die Mobilität der Lehrerinnen und Lehrer dar.

Außerdem, sehr geehrte Damen und Herren, wird in der Novelle vorgeschlagen, eine Harmonisierung bei der besoldungsrechtlichen Einstufung von Religionslehrern und ‑lehrerinnen an den land- und forstwirtschaftlichen Berufs- und Fachschulen mit den übrigen Dienstgesetzen der Landes- und Bundeslehrer vorzunehmen.

Verehrte Damen und Herren, daraus sind zwar keine unmittelbaren beschäftigungspoli­tischen Intentionen ableitbar, aber die Verwaltungsreform ist doch ein Stück weiterge­kommen. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der ÖVP.)

18.39


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Rada. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 3 Minuten. – Bitte.

 


18.40.18

Abgeordneter Dr. Robert Rada (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Bundes­ministerin! Hohes Haus! Wenn wir heute über das Beamten-Dienstrechtsgesetz disku­tieren, so möchte ich vornehmlich die Änderung im Bereich des Landeslehrer-Dienst­rechtsgesetzes herausgreifen, wie dies auch viele meiner Vorredner bereits getan haben. Es bleibt bei dem, was auch mein unmittelbarer Vorredner über die schulfesten Stellen von Lehrern gesagt hat. Ich stimme damit überein: Das ist nicht mehr zeitge­mäß – wobei wir schon sagen müssen, dass es historisch gesehen durchaus Sinn hatte, dass Lehrer in ihrer völligen pädagogischen Unabhängigkeit gegenüber den da­maligen Ortsschulräten, Bezirksschulräten und gegenüber politisch motivierten Ambi­tionen das verbriefte Recht hatten, ihre pädagogischen Aufgaben umzusetzen – und nicht von irgendwelchen anderen geleitet zu werden.

Mittlerweile können wir aber davon ausgehen, dass sich in der Demokratieentwicklung ein objektives Recht entwickelt hat – und dass eben in Bezug auf die Schulqualität ins­gesamt schulfeste Lehrerstellen geradezu einen Hemmschuh darstellen. Wenn wir das auch noch in Relation zu den sinkenden Schülerzahlen stellen, dann sehen wir, dass es Schulbereiche gibt, bei denen wir eigentlich die Schulqualität aufgrund der vorgege­benen Maßnahmen an Pragmatisierungen nicht mehr erfüllen können, da es eben not­wendig ist, aufgrund fachlicher Vorraussetzungen da und dort Änderungen vorzuneh­men. Aufgrund der bereits eingangs genannten Maßnahmen bin ich doch froh, dass wir uns künftig von schulfesten Lehrerstellen verabschieden.

Wir haben auch das Sabbatical diskutiert – und ich muss sagen, ich empfinde das nicht als „Lehrer-Privileg“, wie das bei einem anderen Tagesordnungspunkt vom Abgeordne­ten der Freiheitlichen Aspöck gesagt wurde. Das ist kein Vorrecht für Beamte; aber es


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll27. Sitzung / Seite 212

ist das doch eine gute Sache auch in diesem Bereich. Wir haben mit vielen Menschen zu tun, die gewisse Burnout-Syndrome haben und die dann irgendwann frühzeitig so­zusagen in die Pensionsschiene gebracht werden, und diesen Menschen wird dieses Aussetzen von einem Jahr sicherlich helfen.

Zum Schluss, meine sehr geschätzten Damen und Herren: Wir hätten uns für diese Novelle auch etwas in Bezug auf Amtstitel überlegen können. Amtstitel sind doch heute geradezu völlig anachronistisch. Es ist kein Zeichen von besonderer Qualität, ob je­mand ein Lehrer oder ein Oberlehrer ist, ob jemand ein Regierungsrat oder ein Ober­regierungsrat ist. Daher sollte man sich in Vorbereitung einer nächsten Dienstrechts-Novelle auch einmal intensiv mit diesen Amtstiteln befassen, denn: Das ist nicht wirk­lich das Motivierende für einen Beamten, ob er beispielsweise ein „Ober-“ davor hat oder nicht, sondern wesentlich sind sein Dienstplatz und seine Aufgabenstellung. (Bei­fall bei der SPÖ.)

18.43


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Dr. Bri­nek. 2 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte, Frau Kollegin.

 


18.43.42

Abgeordnete Dr. Gertrude Brinek (ÖVP): Frau Bundesministerin! Herr Präsident! Ho­hes Haus! Meine Damen und Herren, ich möchte ein paar Bemerkungen zu dieser No­velle machen, mit der etwas Wichtiges sichergestellt wird, nämlich dass AbsolventIn­nen von Fachhochschulen sowie Absolventinnen und Absolventen von Universitäten gleichgestellt sind. Das hat Kollege Niederwieser schon angesprochen. Ich möchte aber der Wahrheit die Ehre geben und sagen, dass das nicht erst ein Verdienst der Verhandlungen ist, die in den letzten Wochen und Monaten stattgefunden haben, sondern – wenn Sie sich vielleicht erinnern – bereits in der vergangenen Legislaturpe­riode war das Gegenstand im Verfassungsausschuss. Und das wird heute, mit dieser längeren Vorgeschichte eben, verabschiedet. Warum, und was ist dazu ernsthaft anzu­merken? – Als diese junge Einrichtung Fachhochschule Mitte der neunziger Jahre ge­schaffen wurde, waren diese Fachhochschulen in erster Linie mit Studiengängen für Wirtschaft und Technik betraut. Niemand hat sich Sorgen gemacht, wie die Abgänge­rinnen und Abgänger im öffentlichen Dienst eingestuft werden; die Privatwirtschaft hat dazu auch keine weiteren Anmerkungen gemacht.

Mit der Weiterentwicklung hinsichtlich Gesundheits- und Sozialberufe ist es selbstver­ständlicher, dass diese Absolventinnen und Absolventen in Bereichen des öffentlichen Dienstes ihre berufliche Verwirklichung finden, und daher ist es wichtig – auch unter dem Aspekt, dass das wahrscheinlich mehrheitlich Frauen sein werden, wobei wir uns natürlich sehr über diese Studierenden freuen –, dass diese Absolventinnen und Absol­venten Gleichstellung erfahren.

Etwas Wesentliches noch: Die Fachhochschulen – das ist der Dank auch für die Arbeit, die dort geleistet wird – haben in den vergangenen Jahren bewiesen, dass sie sowohl hinsichtlich des Ausbildungsteiles, wenn man das so trennen kann, als auch hinsicht­lich des Forschungs- und Wissenschaftsteiles durchaus an das Niveau, an die Arbeit der Universitäten angeschlossen haben und damit die Absolventinnen und Absolven­ten „anschlussfähig“ im Sinne des studienmäßigen Anschließens auch an das Dokto­ratsstudium sind. Was die AbsolventInnen- und Studierenden-Chancen angeht, wird damit eine Gleichstellung erreicht, auch dank der guten vorangegangenen Diskussion und dank der großen Zustimmung – und ich möchte an dieser Stelle auch all jenen Dank sagen, die bisher an diesen Fachhochschulen gewirkt haben. (Beifall bei der ÖVP.)

18.46



Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll27. Sitzung / Seite 213

Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Sonnberger. Ebenfalls 2 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


18.46.09

Abgeordneter Dr. Peter Sonnberger (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Bun­desministerin! Hohes Haus! Mit dieser Dienstrechts-Novelle werden zum Beispiel die Langzeitversichertenregelung und die Halbierung des Abschlages bei der Korridor-Pension, wie im Übrigen im ASVG bereits in diesem Hause beschlossen, umgesetzt. (Zwischenruf des Abg. Dr. Fichtenbauer.)

Schulfeste Stellen werden ab 1. September 2008 nicht mehr neu verliehen, Herr Abge­ordneter Fichtenbauer; diese laufen also aus. Bis dorthin müsste es eigentlich möglich sein, Perspektiven für ein neues Dienst- und Besoldungsrecht zu entwickeln, und zwar ein neues Besoldungsrecht mit flacheren Lebensverdienstkurven und höheren Ein­stiegsgehältern. Das wird aber vor allem in den ersten Jahren für den Bund Mehrkos­ten verursachen; das muss man wissen, wenn man so ein neues Modell angeht.

Weiters werden nun Vordienstzeiten bei Einrichtungen der Europäischen Union oder bei einer sonstigen zwischenstaatlichen Einrichtung, der Österreich angehört, voll an­gerechnet.

Ich fordere in diesem Zusammenhang, dass es auch wieder möglich sein soll, in der Privatwirtschaft erworbene Praxiszeiten zur Gänze als Vordienstzeiten anzuerkennen. Diese Ungerechtigkeit sollte in einer der nächsten Novellen beseitigt werden.

Wichtig ist mir, Frau Bundesministerin, dass Sie auch in Zukunft mit den Sozialpartnern so konstruktiv zusammenarbeiten, denn dabei kommen Lösungen heraus, die sich durchaus sehen lassen können. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abge­ordneten der SPÖ. – Abg. Dr. Sonnberger begibt sich zur Regierungsbank und reicht der dort sitzenden Bundesministerin Bures die Hand.)

18.47


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Vorläufig letzter Redner in dieser Debatte ist Herr Abgeordneter Scheibner. Zweite Wortmeldung; 3 Minuten Redezeit. – Bitte, Herr Kollege.

 


18.47.40

Abgeordneter Herbert Scheibner (BZÖ): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Unser Abgeordneter Sigisbert Dolinschek hat ja schon angekündigt, dass wir dieser Vorlage zustimmen werden, denn darunter sind sicherlich einige richtige und sinnvolle Reformen des Beamten-Dienstrechtes – einige auch, wo ich sagen muss, dass es durchaus überraschend ist, dass vor allem Kollege Pendl das gelobt hat, so beispiels­weise die „Hackler-Regelung“, denn ich kann mich noch gut daran erinnern, als wir diese im ASVG eingeführt haben und es gerade auch von dieser Seite heftige Kritik an dieser Regelung gab; aber man kann ja gescheiter werden. – Es ist jedenfalls sinnvoll, dass eine solche Regelung künftig auch im öffentlichen Dienst gelten wird.

Kollege Pendl hat noch etwas gesagt, und zwar etwas, was mich ein bisschen hoffen lässt – ich nehme den Kollegen Pendl ja ernst –, als er nämlich gemeint hat, dass er sich schon auf eine weitere Novelle im Herbst freue. Da hoffen wir natürlich, dass noch weitere wichtige Punkte beschlossen werden können; vielleicht auch einmal eine Ge­samtreform des Beamten-Dienstrechtes, auf die wir schon so lange warten. – Kollege Neugebauer schaut schon ganz verschmitzt. – Wir haben ja in der vergangenen Legis­laturperiode einige Sitzungen gehabt, sehr gute Sitzungen, in denen wir eine Gesamt­reform des Beamten-Dienstrechtes diskutiert haben, aber man hat das, durchaus ge­schickt, ein bisschen in die Länge gezogen; aber jetzt, glaube ich, ist der Druck nicht mehr so stark gegeben, das umzusetzen. (Abg. Neugebauer: Wir sorgen schon dafür!)


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll27. Sitzung / Seite 214

Ich hoffe aber trotzdem, dass wir das noch erleben – vielleicht schon im Herbst –, denn uns geht es darum, einmal zu überlegen, wie man das Dienstrecht im öffentlichen Dienst auf der einen Seite vereinheitlicht, dass man einmal diese Unterschiede bei den Vertragsbediensteten, die ja verschiedene Dienstrechte haben, bei den Pragmatisier­ten – die Pragmatisierung ist für uns ähnlich anachronistisch wie diese schulfesten Stellen – noch einmal diskutiert, dass man aber auch flexible Dienstrechte, etwa für die Exekutive oder für das Bundesheer, vorsieht, wo ja ein Beamtenschema ganz einfach unmöglich ist bei einigen Diensten. Den jungen Wachebeamten oder den jungen Sol­daten, den man in einem Alter von 18 oder 19 Jahren anwirbt, kann man ganz einfach nicht bis 65 Jahre „durchtragen“, wenn man sie dann nicht mehr benötigen sollte, wobei dann oft irgendwelche Positionen und Aufgaben wirklich erfunden werden. Das kostet viel Geld – und bringt nur Frustration.

Auch die offene Frage der Fachhochschul-Studienabgänger gehört einmal klärt. Diese strikten Schemata mit A, B C, D gehören aufgeweicht und die Lebensverdienstsumme an den modernen Bedarf – gerade auch, was die Jüngeren anlangt – entsprechend an­gepasst.

Interessant wäre es, gerade was die Pensionsregelungen im öffentlichen Dienst an­langt – Sie haben jetzt ja wieder eine Zweidrittelmehrheit –, dass man da wieder für Gerechtigkeit sorgt. Es gab im Bundesdienstrecht viele Reformen, wenige aber in den Landesdienstrechten; imagemäßig wird allerdings alles in einen Topf geworfen.

Deshalb: Zustimmung zu dieser kleinen Reform – auf die große warten wir noch, sie war ja angekündigt. Kollege Pendl hat gesagt, dass im Herbst etwas kommen wird. Wir hoffen, dass es zu dieser großen Reform kommt. Wenn nicht, dann wird das wieder auf eine nächste Regierung verschoben. Ich habe heute schon einmal gesagt, Gusen­bauer II wird es nicht geben.

Wir werden jedenfalls dafür sorgen, dass dieses Thema auf der Tagesordnung bleibt. (Beifall beim BZÖ.)

18.51


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht der Herr Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall. Ich bitte daher, die Plätze einzunehmen.

Wir kommen zu den Abstimmungen.

Wir stimmen ab über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in 193 der Beilagen.

Hiezu haben die Abgeordneten Ing. Westenthaler, Kolleginnen und Kollegen einen Zu­satzantrag eingebracht, welcher die Einfügung der Ziffern 39a in Artikel 1, 14a in Arti­kel 13 und 14a in Artikel 15 zum Inhalt hat.

Ich lasse zunächst über diesen Zusatzantrag und schließlich über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in der Fassung des Ausschussberichtes abstimmen.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die sich für den Zusatzantrag der Abgeordneten Ing. Westenthaler, Kolleginnen und Kollegen aussprechen, um ein bejahendes Zei­chen. – Das ist die Minderheit und daher abgelehnt.

Ich komme nunmehr zur Abstimmung über den vorliegenden Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in der Fassung des Ausschussberichtes.

Ich ersuche die Mitglieder des Hohen Hauses im Falle ihrer Zustimmung um ein Zei­chen. – Das ist die Mehrheit und daher angenommen.


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll27. Sitzung / Seite 215

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die auch in dritter Lesung für den vorliegenden Ge­setzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Mehrheit. Der Gesetz­entwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.

Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abge­ordneten Brosz, Kolleginnen und Kollegen betreffend Nachbesetzung von LehrerInnen­posten bei Freiwerden durch Sabbaticals.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für den Entschließungsantrag sind, um ein Zei­chen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit und daher abgelehnt.

18.52.539. Punkt

Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Industrie über die Regierungsvor­lage (140 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Öffnungszeitengesetz 2003 geändert wird (152 d.B.)

 


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Wir gelangen nunmehr zum 9. Punkt der Ta­gesordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Wir gehen in die Debatte ein.

Erste Rednerin ist Frau Abgeordnete Sburny. 6 Minuten freiwillige Redezeitbeschrän­kung. – Bitte.

 


18.53.18

Abgeordnete Michaela Sburny (Grüne): Herr Präsident! Herr Minister! Sehr geehrte Damen und Herren! Es geht um eine Novelle des Öffnungszeitengesetzes 2003 und dabei um eine weitere Liberalisierung der Ladenöffnungszeiten, und zwar sowohl was die wöchentlichen Öffnungszeiten angeht, die Möglichkeit, von 66 auf 72 Stunden zu erhöhen, als auch die Möglichkeit, von Montag bis Samstag länger offen zu halten.

In gewisser Weise habe ich bei dieser Debatte ein Déjà-vu-Erlebnis. Wir hatten eine ganz ähnliche Debatte 2003. Auch damals ist in den Erläuterungen des Gesetzes ge­standen, dass es positive Auswirkungen auf den Beschäftigungs- und Wirtschafts­standort Österreich gibt, und auch damals hat sich seitens der Regierungsfraktionen niemand die Mühe gemacht zu belegen, wie das gehen soll. Wir haben in der Debatte alles Mögliche diskutiert und sind eigentlich, wenn man es ernst nimmt, zu dem Ergeb­nis gekommen, dass die Stärkung des Wirtschaftsstandortes nicht wirklich zu belegen ist. Es hat nichts geholfen, es ist trotzdem seitens der Regierungsparteien beschlossen worden.

Interessant ist, dass mittlerweile nicht einmal mehr die Wirtschaftskammer glaubt, dass das so eindeutig ist. Ich finde es wirklich bemerkenswert, dass die Wirtschaftskammer in ihrer Stellungnahme zu diesem Gesetz ganz lapidar die Argumente pro und contra dieses Gesetz aufzählt. Sie sagt, was die Argumente für eine Liberalisierung sind, was die Argumente gegen eine Liberalisierung sind, und stellt fest, dass sowohl auf Konsu­mentInnenseite als auch auf der Seite der Handelsbetriebe sehr unterschiedliche Posi­tionen vorhanden sind, und insgesamt sagt sie so irgendwie: Nutzt es nichts, schadet es nichts, machen wir es halt! So nach diesem Motto. (Zwischenbemerkung von Bun­desminister Dr. Bartenstein.)


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll27. Sitzung / Seite 216

Herr Minister, das ist die Position der Wirtschaftskammer – ich weiß nicht, ob Sie es gelesen haben –, die relativ, würde ich sagen, eigenartig ist dafür, dass angeblich die Wirtschaft so sehr profitiert von dieser Erweiterung der Ladenöffnungszeiten.

Das heißt, im Großen und Ganzen könnten wir das abhaken unter dem Titel: Gut, ha­ben wir vor vier Jahren schon diskutiert, ist Salamitaktik, alle paar Jahre werden die Öffnungszeiten verlängert. Offensichtlich gelingt es den Grünen nicht, das zu ver­hindern. Aber das, was mich wirklich empört und weshalb ich hier doch noch ein paar Sätze dazu sagen möchte, ist, dass Sie keinerlei Maßnahmen zur Verbesserung der Rahmenbedingungen getroffen haben.

Wir haben im Jahr 2003 ausführlich diskutiert, was eigentlich das Problem bei dieser Liberalisierung ist, nämlich dass sie erstens für die ArbeitnehmerInnen eine permanen­te Verschlechterung darstellt – da geht es um Hunderttausende Handelsangestellte, vornehmlich Frauen.

Zweitens wäre im Zusammenhang damit eine Veränderung beziehungsweise Erweite­rung der Kinderbetreuungszeiten notwendig, weil es diesen Frauen leider nicht möglich ist, ihre Kinder zwischen 5 Uhr in der Früh und 10 Uhr am Abend permanent irgendwo unterzubringen.

Und drittens gibt es nicht einmal die Möglichkeit, zur Arbeit zu kommen, wenn sich nicht der Betrieb selbst bereit erklärt, die Leute zur Arbeitsstelle und wieder zurück zu karren. Ich finde das, gelinde gesagt, eine Katastrophe und wirklich auch – wie soll ich das jetzt sagen, ohne dass ich einen Ordnungsruf bekomme?, es fällt mir wirklich schwer – beschämend, dass der ... (Zwischenruf bei der ÖVP.) – Sie meinen, es macht nichts. Gut, dann sage ich: Ich finde es eine Sauerei, dass hier nichts geschehen ist. (Abg. Dr. Stummvoll: Ordnungsruf!)

 


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Frau Kollegin, ich würde Sie bitten, diesen Aus­druck wieder zurückzunehmen!

 


Abgeordnete Michaela Sburny (fortsetzend): Ich weiß, „Schweinerei“ darf man sa­gen, das steht nicht drinnen. Ich will jetzt nicht so sophisticated sein, ich nehme es zu­rück. Ich sage trotzdem: Ich finde das beschämend! Und ich stelle fest, was Kollege Mitterlehner, der heute wahrscheinlich auch noch sprechen wird, in der Debatte 2003 gesagt hat.

Kollege Mitterlehner in der Debatte 2003: „Es muss natürlich irgendwann“ – „irgend­wann“, haben Sie schon gesagt, das sei Ihnen zugute gehalten; das ist immer die Linie der ÖVP, die Sie ja dann durchhalten – „auch im Bereich der Öffnungszeiten der Kin­dergärten, bei den öffentlichen Verkehrsmitteln nachgezogen werden. Das werden Sie in Österreich aber nie auf einmal verwirklichen können, weil jeder sagt, nein, das brau­chen wir nicht.“

Also was jetzt? – Natürlich müssen wir, aber nein, doch nicht. – Ich finde, wir müssen, und es wäre höchst an der Zeit, dass sich die ÖVP auch darum kümmert. (Beifall bei den Grünen.)

Also so weit nichts Neues. Das Einzige, was überraschend und ganz neu ist, ist die Po­sition der SPÖ zu dieser Sache. Die SPÖ hatte nämlich 2003 noch eine ganz andere Position – ich will auch das hier zitieren; ungefähr habe ich es ja im Kopf gehabt, aber das Zitat ist ja sehr schön.

Kollege Moser, damals Wirtschaftssprecher der SPÖ, hat gesagt – ich zitiere –: „Wir werden gegen dieses Gesetz stimmen, weil es auf dem Rücken von 600 000 schlecht bezahlten ArbeitnehmerInnen ausgetragen wird.


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll27. Sitzung / Seite 217

Wir werden gegen dieses Gesetz stimmen, weil es zu einer weiteren Verschlechterung der Nahversorgung und der Situation der Klein- und Mittelbetriebe führen wird.

Wir werden gegen dieses Gesetz stimmen, weil es in krassem Widerspruch zu den Bekenntnissen, die Sie in Ihrem Koalitionsabkommen zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf abgelegt haben, steht.“

Jetzt frage ich Sie, liebe Kollegen und Kolleginnen von der SPÖ: Was hat sich denn so großartig geändert an all diesen Punkten, dass Sie heute auf einmal nicht nur zustim­men, sondern fest dabei sind, wenn die Erweiterung der Ladenöffnungszeiten hier be­schlossen werden? – Danke. (Beifall bei den Grünen.)

18.59


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Mit­terlehner. 3 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

 


18.59.20

Abgeordneter Dr. Reinhold Mitterlehner (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminis­ter! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wenn Frau Kollegin Sburny hier Déjà-vu-Erlebnisse schildert (Abg. Sburny: Es ist eines!), kann ich ihr in einem recht geben: Es ist richtig, dass das Thema Ladenöffnungszeiten eines der umstrittensten Themen ist, die es überhaupt gibt, und es wird auch immer ein Thema sein, das nie endgültig erle­digt werden kann, sondern es wird sich fortsetzen.

Das, was wir im Jahr 2003 angesprochen haben, war alles richtig, auch die Frage, was die öffentlichen Verkehrsmittel und so weiter anlangt, und wir befinden uns in einem Entwicklungsprozess. (Abg. Sburny: Wo? Was ist denn entwickelt worden?)

Es ist auch richtig, was die Stellungnahme von uns anlangt, dass sowohl die eine Seite als auch die andere Seite berücksichtigt werden.

Wir haben Kleinbetriebe, die nicht so organisationsstark sind, die Familien betreiben, die sagen: Wir brauchen eigentlich keine Änderung der Öffnungszeiten! Auf der an­deren Seite haben wir Großbetriebe, die sagen: Wir möchten am liebsten 96 Stunden offen halten können! Da wir alle Unternehmen vertreten, wollen wir einen Kompromiss haben, der uns weiterführt. Und dieser Kompromiss könnte in Richtung der 72 Stunden liegen.

Was ist schlecht daran? – Der Gesetzgeber macht Rahmenbedingungen, die ein Wei­terentwickeln ermöglichen, auf der anderen Seite schützt er bestimmte Bereiche. Wir schützen sehr wohl den Sonntag, der bleibt unberührt – das sehe ich einmal als gro­ßen Vorteil, auch aus der Sicht der Arbeitnehmer (Beifall der Abg. Steibl) –, und zwei­tens ermöglichen wir etwas, was Österreich auch ist, nämlich als einheitlicher Wirt­schaftsraum gesehen zu werden.

Bis jetzt haben die Landeshauptleute die Möglichkeit gehabt, einzuschränken bezie­hungsweise auszuweiten, damit ich es nicht verkehrt erzähle, und haben davon nicht Gebrauch gemacht, nämlich von 66 auf 72 Stunden, mit Ausnahme eines Landes­hauptmannes, des Landeshauptmannes des größten Bundeslandes.

Auf der anderen Seite hat der Konsument doch bestimmte Tendenzen gesehen: inter­national wird liberalisiert, während der Fußball-Europameisterschaft – das wird erwar­tet – wird offen gehalten. Und der Tourismusbereich sagt bei Befragungen, er hätte gerne mehr Umfang.

Das, was wir hier vorliegen haben, ist nichts anderes als ein Kompromiss, der gefun­den wurde. Auf der anderen Seite gibt es keine Ausweitungs- oder Einschränkungs­möglichkeiten, sondern für alle gilt das Gleiche. Und jetzt kommt aus meiner Sicht der springende Punkt: Es gibt eigentlich kein Gesetz, das von den Rahmenbedingungen


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll27. Sitzung / Seite 218

her so schön begleitet wird wie dieses. (Abg. Sburny: Wo sind die Kinderbetreuungs­einrichtungen? Das ist so etwas von wurst! Es ist Ihnen wurst, ob die Frauen das schaffen oder nicht!)

Der Kollektivvertrag wurde vorher ausgehandelt, eigentlich parallel, kann man sagen, daher ist die Arbeitnehmerseite wunderbar abgesichert.

Daher kann man, würde ich meinen, sagen: Der Konsument profitiert von den neuen Regelungen. Die MitarbeiterInnen können damit leben. – Und wenn dann jemand sagt: Wir brauchen das nicht, denn jetzt sind nur 56 Stunden ausgenützt!, dann muss ich schon sagen: Schauen Sie sich das an, es ist ja nicht üblich, dass jemand um 5 Uhr in der Früh anfängt und um 21 Uhr aufhört, sondern er arbeitet Teilzeit, und die Angebote werden insgesamt vergrößert. Das ist das, was wir eigentlich beachten sollten – und nichts anderes.

Daher: eine gute Lösung, ein guter Schritt in eine wettbewerbsfähige Zukunft. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Sburny: Amen!)

19.02


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Grad­auer. 8 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

 


19.02.53

Abgeordneter Alois Gradauer (FPÖ): Hohes Haus! Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Lieber Reinhold Mitterlehner, fest steht aber sicher, dass die ÖVP die kleineren selbständigen Handelsbetriebe im Regen stehen lässt – das steht fest! (Zwischenruf bei der ÖVP.) – Pfeiffer hält sich daran, ja. (Präsidentin Dr. Gla­wischnig-Piesczek übernimmt den Vorsitz.)

Zur SPÖ möchte ich sagen – Frau Abgeordnete Sburny hat es ja schon ausgeführt –: Sie sind den Handelsangestellten gewaltig in den Rücken gefallen! (Beifall bei der FPÖ und den Grünen.)

Ich möchte einige Zeitungszitate aus der letzten Zeit bringen, nämlich aus den „Ober­österreichischen Nachrichten“ vom 14. Februar – das ist schon eine Zeit her –, da ist es um die längeren Öffnungszeiten gegangen:

„Freistädter Händler sind strikt gegen längere Öffnungszeiten“.

Frau Kolm ist die Inhaberin eines großen Modegeschäftes in Freistadt. Sie hat ausge­führt: „Die Kosten würden steigen, aber bringen wird es nichts. Wir wollen keine länge­ren Ladenöffnungszeiten“. – Eindeutig!

Und niemand Geringerer als der Spartenobmann der Wirtschaftskammer von Oberös­terreich, Franz Penz, hat ausgeführt: „Eine Befragung zeigte, dass Kunden und Händ­ler mit den Öffnungszeiten zufrieden sind“. – Also besteht überhaupt kein Handlungs­bedarf! Aber ich komme noch darauf.

Am 30. Juni stand in den „Oberösterreichischen Nachrichten“, dass sich das Greißler-Sterben fortsetzt und dass wöchentlich 15 kleine Handelsbetriebe den Rollbalken her­unterlassen und neun große in derselben Zeit eröffnen. Da weiß man, wohin es geht!

Das dritte Problem, das auch am 30. Juni in den „Oberösterreichischen Nachrichten“ gestanden ist, dass in den Städten die Artenvielfalt des Handels verloren geht. – Das ist total richtig. Außerdem verwaisen diese Handelszentren in den Städten.

Zur Sache selbst: Wie schaut die derzeitige Situation aus? – Schon die 66 Stunden werden kaum ausgenützt, ist zu belegen. Die Konsumenten – ich habe das schon aus­geführt – sind zufrieden mit den jetzigen Ladenöffnungszeiten. Die Mehrheit der Han­delsbetriebe ist gegen die Ausdehnung. Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen haben nicht


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll27. Sitzung / Seite 219

den Wunsch nach Öffnungszeitenausweitung. Und wir wissen aus Erfahrung, dass die Umsätze nicht größer werden, sondern höchstens anders verteilt werden. Die, die es sich leisten können, nämlich die Großen, werden in Zukunft noch mehr vom Kuchen bekommen – die Kleinen noch weniger.

Letztlich gibt es durch die Ausdehnung der Öffnungszeiten keine zusätzlichen Arbeits­plätze.

Es hat kürzlich in der Schweiz eine Untersuchung in dieser Frage gegeben, bei der ganz klar herausgekommen ist: Mit der Ausdehnung der Öffnungszeiten sind klare Auswirkungen auf die Unternehmensstruktur verbunden. Das heißt, Kleine sperren zu, und die Großen gewinnen.

Es stellt sich jetzt wirklich die Frage: Warum macht man es dann eigentlich? Warum diese Gesetzesänderung? Wer veranlasst, wer fordert das – es muss ja einen Hinter­grund geben –, wenn es nicht der Handel ist, wenn es nicht die Handelsangestellten sind, wenn es nicht die Konsumenten sind? – Ich weiß in der Zwischenzeit, warum das so ist: Der Handelsverband hat das so gefordert! Und hinter dem Handelsverband ste­hen, das muss man wissen, zirka 150 der größten Handelsunternehmungen Öster­reichs. Da weiß man dann, woher das kommt. (Zwischenruf des Abg. Dr. Mitterleh­ner.)

Diese Unternehmen fordern 96 Stunden, und man gibt jetzt einmal nach und erhöht von 66 auf 72 Stunden – das geht dann wahrscheinlich so weiter, und es wird nach der Salamitaktik heruntergeschnitten.

In Sonntagsreden behauptet deine Partei, lieber Freund, die ÖVP, und auch die SPÖ immer wieder: Die Nahversorgung muss gestärkt werden! Die Nahversorgung muss unterstützt werden! Der selbständige Handel muss unterstützt werden! – Das sind reine Lippenbekenntnisse, gemacht wird genau das Gegenteil.

Ich stelle fest: Das ist ein Anschlag auf die Nahversorgung, ein Anschlag gegen die Ortszentren.

Ich habe vorige Woche eine Bürgermeisterkonferenz in Linz besucht. Bei dieser haben die Bürgermeister flehentlich gebeten, man solle doch etwas unternehmen, dass diese Zentren der kleineren Städte und Bezirksstädte nicht aussterben. Ich befürchte, jetzt forcieren wir die Großen an den Stadträndern, und in Kürze müssen wir viel Geld in die Hand nehmen, um die Ortszentren wieder zu beleben. (Abg. Mag. Gaßner: Und was haben Sie für eine Antwort bekommen?)

Diese 72 Stunden, die Ausdehnung der Öffnungszeiten um sechs Stunden nützt nur den größeren Handelsbetrieben, den Einkaufszentren, die vor den Orten und vor den Städten angesiedelt sind.

Ich glaube, das ist der nächste Schritt in Richtung Aufsperren am Sonntag. Und wir müssen höllisch aufpassen, dass das nicht passiert! (Bundesminister Dr. Bartenstein: Himmlisch! Wieso höllisch? Himmlisch!) – Himmlisch, höllisch, wie immer Sie meinen, Herr Minister, ganz egal, es darf auf keinen Fall passieren.

Die FPÖ steht eindeutig auf der Seite der Handelsbetriebe, eindeutig auf der Seite der Selbständigen und auch auf der Seite der Handelsangestellten. Wir sind deshalb ge­gen diesen Gesetzentwurf. (Beifall bei der FPÖ.)

19.08


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dr. Bauer. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 5 Minuten. – Bitte, Herr Abgeordneter.

 



Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll27. Sitzung / Seite 220

19.09.01

Abgeordneter Dkfm. Dr. Hannes Bauer (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Bundesminis­ter! Geschätzte Damen und Herren! Es ist eine schwierige Materie, die heute zur Be­handlung steht. Viele Argumente wurden bereits angeführt, die in einem gewissen Maß Berechtigung haben. Wir haben in der Meinungs-, in der Entscheidungsfindung all das durchaus abgewogen.

Wir werden diesem Öffnungszeitengesetz, das 2003 novelliert wurde und nun neu­erlich geändert werden soll – damals eine Ausweitung auf 66 Stunden, heute auf 72 Stunden –, unsere Zustimmung geben, weil – das ist nämlich der Unterschied ge­genüber dem Gesetz 2003 – verbunden mit dieser Novellierung eine Reihe von beglei­tenden Maßnahmen gesetzt werden soll, weil die Gewerkschaft und Sozialpartner ein­gebunden wurden – also in engster Kooperation mit dem Klub und den Sozialpartnern.

Es ist das erste Mal – darauf sei auch hingewiesen –, dass sich die Sozialpartner auf ein zukunftsorientiertes Modell geeinigt haben und wo man gleichzeitig Arbeitszeitge­setz, Öffnungszeitengesetz und letztlich auch die Eckpunkte des Kollektivvertrages mit 1. Jänner 2008 ins Auge fasst. Damit hat man eine Paketlösung, wie sie vorher nicht gegeben war, wobei letztlich eine gewisse Ausgewogenheit sehr wohl herbeigeführt werden konnte, weil es nicht nur eine Verschlechterung geben wird – das sei zuge­geben, dass das für viele tausende Handelsangestellte, meistens Frauen, eine Ver­schlechterung in vielen Bereichen darstellt –, sondern auch Verbesserungen.

Ich glaube, dass man, wenn sich die Sozialpartner zu so einer Einigung durchringen, auch als Politiker ja sagen kann, weil letztlich von jenen, die an vorderster Front für die­se Verbesserungen und für die Veränderungen stehen, eine Einigung erzielt werden konnte.

Ich bin also sehr froh über diese Einigung und die verschiedenen Verbesserungen, wie zum Beispiel, dass das erste Mal der Begriff „Einkaufsevent“ verwendet wird, was auch eine gewisse kollektivvertragliche Bedeutung in der Folge bekommen wird.

Geschätzte Damen und Herren, es wurde bis zum Schluss um diese Paketlösung ge­rungen, auch, um ein weiteres Beispiel zu nennen, wegen der Bestimmung bezüglich Mehrstundenzuschläge für Teilzeitbeschäftigte. Ich weiß, das wurde heute schon dis­kutiert, diese 25 Prozent, wo vielleicht nicht alle zufrieden sind. Aber dass zum ersten Mal überhaupt ein Mehrstundenzuschlag für Teilzeitbeschäftigte in ein Gesetz hinein­kommt, bietet die Möglichkeit, dass man auf diesem Erfolg später aufbauen kann.

Ich glaube auch, dass es wichtig ist – und das sei noch zusätzlich angeführt –, dass verschärfte Sanktionen bei Nichteinhaltung geschaffen und strengere Bestrafungen dort vorgesehen werden, wo keine entsprechenden Aufzeichnungen geführt werden. Das heißt, es ist damit auch eine stärkere Kontrolle der Einhaltung der Bestimmungen verbunden, und damit, glaube ich, gibt es hier schon eine Ausgewogenheit. Man kann nicht nur die einen Interessen in der Wirtschaftspolitik vertreten, sondern man muss natürlich auch die Konsumenteninteressen mit einbeziehen. Es gibt auch viele Unter­suchungen, wonach die Konsumenten zum Teil dies gar nicht wollen. Manche gehen sehr früh einkaufen und brauchen diese Möglichkeit am Abend überhaupt nicht. An­dere gehen gar nicht gerne in der Früh, sondern lieber am Abend einkaufen.

Ich glaube, wichtig ist, dass man einmal versteht, dass die Erlaubnis des Offenhaltens keine Verpflichtung ist, den ganzen Tag auch diese Zeit zu nutzen. Das heißt, es bleibt weiter dem Unternehmer und letztlich auch den Kollektivvertragspartnern überlassen, auf der Betriebsebene andere Vereinbarungen zu treffen.


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll27. Sitzung / Seite 221

Was auch sehr wichtig ist, geschätzte Damen und Herren, ist, dass auch begleitende Maßnahmen, etwa was die Kinderbetreuung betrifft, im KV angesprochen werden und eine gewisse Entschädigung daraus resultieren wird.

Es war nicht leicht, dieses Ergebnis zu erreichen, ich sage das sehr deutlich, die Dis­kussion war sehr heftig – emotional wie immer in solchen Bereichen –, aber ich glaube, dass man der Lösungskompetenz der Sozialpartner doch ein gewisses Vertrauen ent­gegenbringen soll, und deshalb haben wir uns auch letztlich dieser Vorgangsweise angeschlossen. Ich bin auch überzeugt, im Interesse aller eine Ausgewogenheit gefun­den zu haben, die herzeigbar ist und die eine gute Grundlage dafür ist, weitere Verbes­serungen im Rahmen von Kollektivverträgen und Betriebsvereinbarungen zu treffen. – Ich danke. (Beifall bei der SPÖ.)

19.14


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dolinschek mit 5 Minuten Redezeit. – Bitte, Herr Abgeordneter.

 


19.14.16

Abgeordneter Sigisbert Dolinschek (BZÖ): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Wir diskutieren jetzt ein Ladenöffnungszeitengesetz, das im Prinzip eine Verschlechte­rung gegenüber der geltenden Regelung bringt. Ich wundere mich schon, wieso die SPÖ da jetzt auf einmal mitgeht, obwohl diese Novelle eigentlich keine Verbesserung gegenüber der früheren Regelung darstellt. Bei der 66-Stunden-Regelung sind Sie auch nicht mitgegangen, haben Sie auch nicht mitgemacht, und jetzt, weil Bürgermeis­ter Häupl als Landeshauptmann die Verordnung nicht in Anspruch nimmt, nichts tut in Wien, geht man her und macht generell eine Erweiterung auf 72 Stunden.

Tatsache ist, dass die 56 Stunden kaum in Anspruch genommen werden, und jetzt be­steht nach geltendem Recht die Möglichkeit, von 5 Uhr bis 21 Uhr täglich von Montag bis Freitag ... (Abg. Dr. Mitterlehner: Du hast es noch immer nicht kapiert!) – Du ka­pierst es eh nicht; dir kann man es 20 Mal sagen. Du kapierst ja nicht einmal das, was die kleinen Gewerbetreibenden da belastet. Dazu gibt es nämlich unterschiedliche Mei­nungen in der Wirtschaftskammer. (Neuerlicher Zwischenruf des Abg. Dr. Mitterleh­ner.)

Schon jetzt kann man in touristischen Gebieten mit einer Verordnung des Landes­hauptmannes die Ladenöffnungszeiten individuell gestalten und den Bedarf entspre­chend anpassen. In Wahrheit kann dort jeder Montag bis Freitag von 5 Uhr bis 21 Uhr und am Samstag von 5 Uhr bis 18 Uhr aufsperren. Und nach der neuen Regelung ist das erst ab 6 Uhr möglich. (Abg. Parnigoni: Schrei nicht so!) Da sind wieder jene Be­triebe betroffen, Herr Kollege Parnigoni, die viele Pendler als Kundschaften haben. Das wird jetzt eingeschränkt und ist eigentlich eine Verschlechterung gegenüber der gegen­ständlichen Regelung. Außerdem schränkt es den Spielraum und die Flexibilität, die heute gegeben ist, ein.

Nahversorger sind ebenfalls benachteiligt. Begünstigt sind natürlich, wie heute schon gesagt worden ist, Handelsketten. Keine Frage, die können dann einen Schichtbetrieb einführen, und dort geht es flott dahin. Das sind auch die größten Befürworter. Nur ich frage mich: Wo fängt das an und wo hört das auf? Im Prinzip will man ja von 0 Uhr bis 24 Uhr, rund um die Uhr, offen halten. Ob das im Sinne der Familien ist, bezweifle ich, denn die Rahmenbedingungen dafür sind noch nicht geschaffen, etwa dass man die Kinderbetreuungseinrichtungen länger offen hält. Diese Rahmenbedingungen haben Sie noch nicht geschaffen. (Beifall beim BZÖ.)

Ich habe da eine Stellungnahme des Landes Kärnten, in der steht, es sollen Kaufkraft­abflüsse ins Ausland hintangehalten werden. Ich bin auch dafür, dass im Inland gekauft


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll27. Sitzung / Seite 222

wird und dass die Kaufkraft im Inland bleibt, aber diese werden jetzt von der Peripherie in die Zentren strömen, wo die großen Handelsketten sind. Und die Stärkung des Wirt­schaftsstandortes ist hier wohl sehr umstritten.

Für Österreich als Tourismusland muss man eigentlich das Optimum herausholen, nämlich dass dort, wo es notwendig ist, zu diesem Zeitpunkt offen gehalten wird – und sonst ist eben geschlossen. Wieso? In touristischen Zentren gibt es die Möglichkeit, am Abend länger offen zu halten. Wir haben diese Möglichkeit in Kärnten geschaffen – alle sind zufrieden, gar keine Frage. (Beifall beim BZÖ. – Abg. Riepl: Sonntags auch, gell?)

Diese heutige Novelle ist zum Nachteil der kleinen Gewerbetreibenden, das ist keine Frage. Wenn die notwendigen Rahmenbedingungen für die Familien, für die Arbeitneh­mer fehlen und die entsprechenden Voraussetzungen nicht vorher geschaffen werden, ist das ein Ding der Unmöglichkeit. Diese Gesetzesänderung ist für sämtliche eine Ver­schlechterung! (Beifall beim BZÖ.)

19.17


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesminister Dr. Bartenstein. Die Redezeit soll 20 Minuten nicht überschreiten. – Bitte.

 


19.17.58

Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit Dr. Martin Bartenstein: Frau Präsidentin! Hohes Haus! Nachdem Frau Abgeordnete Schatz beim Thema Arbeitszeitflexibilisie­rung vom neuen Geist der großkoalitionären Sozialpartnerschaft gesprochen hat, hat Frau Sburny formuliert: Nutzt es nichts, schadet es nichts! Machen wir es halt! (Abg. Sburny: Sagt die Wirtschaftskammer, nicht wir!) Ich zitiere Sie, sehr geehrte Frau Ab­geordnete! – Also so negativ ist Ihre Kritik denn doch nicht. Denn wenn Sie sagen, schadet es nichts (Abg. Sburny: Das sage nicht ich! Ich habe gesagt, das sagt die Wirtschaftskammer!), so entspricht das einmal einer Perspektive des ganzen Themas, dass wir mit diesem Ladenöffnungsliberalisierungsgesetz Möglichkeiten schaffen, aber ganz sicherlich niemandem schaden wollen, weder den Arbeitnehmern im Handel noch den Arbeitgebern. Das wäre sicherlich nicht unser Interesse.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wenigen ist bewusst, dass das geltende Ladenöffnungsgesetz ja auch Öffnungszeiten bis 21 Uhr kennt, dass das geltende La­denöffnungsgesetz auch eine wöchentliche Öffnungszeit bis zu 72 Stunden kennt. Al­lerdings enthält das derzeitige Gesetz Verordnungsmöglichkeiten für die Länder und Landeshauptleute, die zu meiner großen Überraschung – und auch negativen Über­raschung – in acht von neun Fällen so ausgenützt wurden, dass die Ladenöffnungszeit jeweils eingeschränkt wurde und die Ausweitungsmöglichkeit auf 72 Stunden auch nicht ausgenützt wurde. Daher setzen wir jetzt bundesgesetzlich diesen Liberalisie­rungsschritt.

Als Bürgermeister Häupl und ich im Rahmen der Koalitionsverhandlungen das Thema erörtert haben, waren wir sehr schnell über den Sonntag drüber, denn es stand für uns von Anfang an außer Frage: Am Sonntag bleibt alles beim Alten! Keine weiteren Öff­nungsmöglichkeiten am Sonntag! Das wollten wir nicht – obwohl es auch hier Interes­senvertretungen gibt, die sich da manches vorstellen können. Aber das stand und steht außer Streit.

Es gibt zum Beispiel für Fußball-EM-Sonntage die Möglichkeit der Landeshauptleute, durch Verordnung zu öffnen. Es gibt in den Tourismusgebieten, lieber Freund Dolin­schek, natürlich diese Möglichkeit, aber im Regelfall bleibt das Geschäft zu, so wie bis­her auch schon.


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll27. Sitzung / Seite 223

Meine sehr verehrten Damen und Herren, etwas, was aus meiner doch schon einige Monate dauernden Erfahrung absolut innovativ war im Zuge dieses Gesetzgebungs­verfahrens, ist, dass wir nicht nur Schritt für Schritt, sondern engst abgestimmt mit den Sozialpartnern vorgegangen sind. Vor der entscheidenden Ministerratssitzung am Mitt­woch haben die Handelskollektivvertragspartner am Dienstag den entsprechenden KV abgeschlossen. So gesehen, Frau Sburny, ist es auch nicht richtig – Kollege Bauer hat das schon sehr schlüssig ausgeführt –, dass hier keine flankierenden Maßnahmen ge­setzt werden und wurden. Ganz im Gegenteil: Präzise abgestimmt auf diese Gesetzes­vorlage haben die Sozialpartner des Handels entsprechende Rahmenbedingungen festgelegt. Das geht in Richtung Kinderbetreuung, das geht in Richtung, Zuschlag für Mehrarbeit zu evaluieren, das geht in Richtung, Arbeitnehmer mit längerer Heimreise oder ohne individuelle Heimfahrmöglichkeit bei besonderen Verkaufsveranstaltungen zu schützen.

So gesehen sind die Interessen der Arbeitnehmer gewahrt. Es ist das ein Liberalisie­rungsschritt, von dem ich der Meinung bin, lieber Freund Mitterlehner, dass das auf längere Zeit halten wird, weil ich denke – 5 bis 21 Uhr, da braucht es, Kollege Dolin­schek, eine Verordnung des Landeshauptmannes, sonst ist es 6 bis 21 Uhr –, dass von 6 bis 21 Uhr der Rahmen langt. Wir wissen, dass heute die deutliche Mehrheit der Handelsbetriebe die geltenden Öffnungszeiten nicht zu 100 Prozent ausschöpft; das wird auch in Zukunft so sein. Aber es gibt auch so etwas wie ein Recht auf Erwerbsfrei­heit, und dementsprechend muss man mit einschränkenden Maßnahmen immer sehr vorsichtig sein.

Also das ist eine – so wie schon beim Thema Arbeitszeitflexibilisierung – einmalige Ab­stimmung mit den Sozialpartnern. Im Gegensatz zum Thema Arbeitszeitflexibilisierung sind wir mit dieser Gesetzesvorlage ein Stück über die Vorschläge der Sozialpartner hinausgegangen, das sei schon dazugesagt.

Danke auch für den Konsens und die gute Zusammenarbeit auf der Sozialpartner- und auf der Koalitionspartnerebene. Ich glaube, es macht auch Sinn, das Ganze mit einer entsprechenden Verzögerung zum 1. Jänner 2008 in Kraft treten zu lassen. Und wie es denn so ausschaut, wenn die Koalitionspartner jetzt eine Reihe von Konsensentschei­dungen hier im Hohen Hause fällen respektive zu einem Ende bringen, kann man schon in der auflagenstärksten Zeitung Österreichs nachlesen: Dort ist bereits heute wieder von einem Kuschelkurs die Rede. – Herzlichen Dank. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)

19.23


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abge­ordneter Steindl. 3 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte, Herr Abgeordne­ter.

 


19.23.08

Abgeordneter Konrad Steindl (ÖVP): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Meine Damen und Herren! Es gibt viele Argumente für die Liberalisierung von Öffnungszeiten, aber auch gute Argumente, die dagegen sprechen. Die sind heute hier schon entsprechend abgehandelt worden.

Ich persönlich möchte mich auch damit befassen, dass es mit dieser Novellierung eine neue Flexibilität in diesem Öffnungszeitengesetz gibt. Und zwar wird damit den speziel­len Bedürfnissen der Tourismus-Zentren und auch denen der Pendler, der Bäckereien, Blumenhändler, Marktverkäufer, bei Stadtfesten und so weiter Rechnung getragen und mit besonderen Ausnahmen eine Öffnung ermöglicht. Das neue Öffnungszeitengesetz wird somit sicherlich auch den Anforderungen der Konsumenten gerecht.


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll27. Sitzung / Seite 224

Der Landeshauptmann kann nach Anhörung der gesetzlichen Interessenvertreter den Interessen der vorher angeführten Branchen, aber auch den Bedürfnissen der Konsu­menten entsprechen und die Öffnungszeiten in Bereichen mit besonderen regionalen und örtlichen Gegebenheiten per Verordnung festlegen. Aber auch als Vertreter der klein- und mittelständischen Wirtschaft muss ich ganz eindeutig feststellen, dass ich sehr froh bin, dass der Sonntag nicht angerührt wird und an diesem Tag weiterhin ge­schlossen bleibt. (Beifall bei der ÖVP.) Die kleinen Einzelhändler, aber auch die vielen Handelsangestellten, welche überwiegend Frauen sind, brauchen den freien Sonntag ganz dringend für ihre Familien.

Eine weitere Liberalisierung der Öffnungszeiten wäre eine zusätzliche Wettbewerbs­verzerrung, die ja wieder zu Lasten vor allem der klein- und mittelständischen Unter­nehmungen geht. Ich weiß schon, dass sie nicht aufsperren müssen, aber es ist eben schwer, wenn in der nächsten Umgebung die großen Handelsverbände ihre Geschäfte offen halten.

Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte mich in diesem Zusammenhang auch da­mit auseinandersetzen, dass wir hier doch eine Konzentration von vielen Handelsbe­trieben haben, die den klein- und mittelständischen Unternehmungen große Schwierig­keiten im Wettbewerb machen. Es ist heute auch schon ausgeführt worden, dass viele Einzelhändler massiv von Schließungen betroffen sind und sich vor allem die Filialisten immer mehr in den verschiedenen Städten und auch außerhalb ansiedeln können.

Ich glaube, wir sollten das Bewusstsein der Konsumenten dahin gehend beeinflussen, dass sie wieder verstärkt bei den Einzelhändlern, bei den kleineren Händlern einkaufen sollten. Das wäre die beste Hilfe, die wir ihnen angedeihen lassen können. Vielleicht können wir als Abgeordnete hier mit gutem Beispiel vorangehen. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

19.26


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Zanger. Sie haben sich 5 Minuten vorgenommen. – Bitte.

 


19.26.14

Abgeordneter Wolfgang Zanger (FPÖ): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Ho­hes Haus! Der Untertitel zu diesem Gesetz könnte wohl lauten: Der Kunde ist König! (Abg. Dr. Mitterlehner: Ist eh nicht schlecht, oder?), und zwar von frühmorgens bis spätabends, mancherorts aber nur bis 18 oder 19 Uhr, hier und da aber auch bis 20 oder 21 Uhr. Das Ganze ist ein bisschen undurchsichtig für den Konsumenten, das stimmt (Abg. Rädler: Du verwechselst das mit den Wirtshäusern!), ein Öffnungszeiten-Fleckerlteppich, der hier entsteht oder dem zumindest die Möglichkeit geboten wird, zu entstehen.

Wir haben heute bereits über die Arbeitszeitflexibilisierung gesprochen; in Wahrheit sind die Arbeitszeitflexibilisierung und die Öffnungszeitenflexibilisierung fast ein Zwil­lingspaar. In diesem Bereich sind, wie schon angesprochen, großteils Frauen beschäf­tigt, Teilzeit beschäftigt, und das schaut dann in Wirklichkeit so aus: zwei Stunden am Vormittag, zwei Stunden am Nachmittag, das heißt zweimal zur Arbeit, zweimal von der Arbeit nach Hause, doppelte Kosten, eine Mittagspause, mit der man nichts anfan­gen kann. Oder, eine andere Variante: einen Tag von 7 bis 11 Uhr, am nächsten Tag von 16 bis 20 Uhr und am dritten von 10 bis 14 Uhr. – Unübersichtlich bis zum Geht­nichtmehr, eine unzumutbare Belastung, vor allem für Beschäftigte mit Betreuungs­pflichten und vor allem für Familien.

Heutzutage müssen schon beide arbeiten gehen, um sich eine Familie leisten zu kön­nen. Das heißt, bei diesen Modellen wird es dann so sein, dass sich das Ehepaar unter


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll27. Sitzung / Seite 225

der Woche gar nicht mehr sieht, vielleicht noch am Sonntag, aber der wird auch irgend­wann fallen; da haben wir ja schon einen Fünfjahresplan in diese Richtung, aber darauf komme ich später noch zurück. Ich muss der Frau Kollegin Sburny hier jetzt wirklich sekundieren: Das ist tatsächlich eine Sauerei, auch aus der Sicht der Handelsange­stellten! (Beifall bei der FPÖ.) Ein Familienleben ist fast nicht mehr aufrechtzuerhalten.

 


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Ich nehme an, das war ein Zitat – oder was war das jetzt? Sonst muss ich Sie auch bitten, das zurückzunehmen.

 


Abgeordneter Wolfgang Zanger (fortsetzend): Es ist auch meine Überzeugung, dass es eine Sauerei ist.

 


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Dann muss ich Ihnen leider einen Ord­nungsruf erteilen, was hiemit geschehen ist.

 


Abgeordneter Wolfgang Zanger (fortsetzend): Im Wissen, dass das nicht ganz von Ihrem Herzen kommt, nehme ich den gerne an, Frau Präsidentin.

Herr Minister, Sie haben die Landeshauptleute angesprochen, die Sie ermächtigt hat­ten, von der Flexibilisierung mehr Gebrauch zu machen, und haben gesagt, nur einer hat davon in Ihrem Sinn Gebrauch gemacht, der Rest hat die Öffnungszeiten einge­schränkt. Also in Wahrheit ist diese Gesetzesänderung auch eine Entmachtung der Landeshauptleute, die noch wissen, wie es den Menschen in ihrem Umfeld geht.

Die Konsequenzen, die für die Arbeitnehmer entstehen, scheinen vor allem der ÖVP egal zu sein, und leider Gottes ist hier wieder einmal die SPÖ umgefallen – das hatten wir ja schon laufend in der letzten Zeit – und hat mitgezogen. Schade darum, aber es ist eben einmal so, das müssen wir zur Kenntnis nehmen.

Auch ein öffentliches Stimmungsbild wird nicht eingearbeitet in die Vorlage. Das ge­sunde Volksempfinden, wie man es so schön landläufig nennt (Zwischenruf des Abg. Dr. Mitterlehner), kostet Sie nur ein Lächeln, Herr Mitterlehner. – Es gibt eine Um­frage, die Sie vielleicht kennen, wenn nicht, dann schade, und ich möchte Ihnen daraus ein bisschen etwas vorlesen.

Da gibt es zum Beispiel die Frage: Wird es für berufstätige Mütter im Handel schwieri­ger? – Da sagen 86 Prozent der Befragten ja. Ein klares Ja.

Wird es unterschiedliche Öffnungszeiten geben; wird dies für die Konsumenten un­übersichtlicher? – Da sagen 76 Prozent der Befragten ein eindeutiges und klares Ja.

Können sich kleine Geschäfte halten? – 79 Prozent sagen nein.

Wird es weniger Zeit für Familie geben? – Knapp 70 Prozent sagen ein deutliches Ja.

Und zur philosophischen Frage, dass das mehr Umsatz bringen würde: Wird mehr Geld ausgegeben? – Es sagen 30 Prozent ja. Das ist ein sehr niedriger Wert. Dazu passt, dass in Bayern im November 2006 die dortige Flexibilisierungsrichtlinie hinter­fragt wurde und tatsächlich nur 13 Prozent steigende Umsätze feststellen konnten. (Abg. Rädler: Das ist eine deutsche Umfrage?! – Zwischenruf des Abg. Dr. Mitterleh­ner.) – Deutlich zu erkennen: ÖVP, eine Lobby für Großkonzerne. Einzelunternehmen und Familienunternehmen lässt man quasi an die Wand fahren.

Das zeigt sich auch in einer Gesetzesänderung vom 1. Jänner dieses Jahres, wo für Lebensmitteleinzel- und Gemischtwarenhändler die Rechnungslegungsvorschriften grundlegend geändert wurden, und zwar dahin gehend, dass diese Händler bis zu die­sem Datum bis zu einer Umsatzgrenze von 600 000 € nicht buchführungspflichtig wa­ren, aber jetzt ist die nunmehrige Verpflichtung zur Bilanzierung ab 400 000 € für viele Betroffene existenzgefährdend.


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll27. Sitzung / Seite 226

Aus diesem Grunde bringe ich folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Zanger, Themessl, Gradauer und weiterer Abgeordneter betreffend Rechnungslegungsvorschriften für die Lebensmittelversorgung

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, zur Sicherung der Lebensmittelnahversorgung und im Sinne der kleinen Lebensmitteleinzel- und Gemischtwarenhändler den Aus­nahmetatbestand für die Lebensmitteleinzel- und Gemischtwarenhändler der vor Ein­führung des UGB bestanden hat – nämlich Buchführungspflicht erst ab einem Jahres­umsatz von EUR 600.000,-- – wieder einzuführen.“

*****

Herr Kollege Mitterlehner, Sie haben im Ausschuss gesagt, die großen Ketten wollten sowieso 96 Stunden insgesamt haben. Sie haben auch gesagt, das, was Sie ausge­handelt haben, ist ein Kompromiss und wir werden uns noch des Öfteren darüber zu unterhalten haben. – Wenn ich das durchdividiere, ist das ein Fünfjahresplan, der auf eine 96-Stunden-Regelung in Richtung Sonntagsarbeit hinführt.

Wir Freiheitlichen als soziale Heimatpartei werden da sicher nicht dabei sein. (Beifall bei der FPÖ.)

19.32


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Der Entschließungsantrag der Abgeord­neten Zanger und Kollegen ist ordnungsgemäß eingebracht, ausreichend unterstützt und steht daher mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Zanger, Themessl, Gradauer und weiterer Abgeordneter betreffend Rechnungslegungsvorschriften für die Lebensmittelnahversorgung

eingebracht im Zuge der Debatte über die Regierungsvorlage (140 d.B.): Bundesge­setz, mit dem das Öffnungszeitengesetz 2003 geändert wird (152 d.B.)

Die neuen Öffnungszeiten werden die Wettbewerbssituation für Lebensmitteleinzel- und Gemischtwarenhändler gegenüber Handelsketten weiter verschlechtern.

Erschwerend kommt hinzu, dass mit 1. Jänner 2007 das UGB in Österreich eingeführt wurde und sich damit die Rechnungslegungsvorschriften grundlegend änderten. Lebensmitteleinzel- und Gemischtwarenhändler waren bis zum 31. Dezember 2006 durch eine Ausnahmebestimmung in der BAO bis zu einer Umsatzgrenze von EUR 600.000,-- nicht buchführungspflichtig. Durch die nunmehrige Verpflichtung zur Bilanzierung bereits ab EUR 400.000,-- Umsatz entsteht ein – eigentlich nicht zu recht­fertigender – vermehrter Arbeits- und Kostenaufwand, der sich bei vielen Betroffenen existenzgefährdend auswirkt.

In Österreich gibt es rund 2.000 Lebensmitteleinzel- und Gemischtwarenhändler (Um­satz zwischen EUR 400.000,-- und EUR 600.000,--), die von dieser Neuregelung un­mittelbar betroffen sind. Diese Betriebe bilden vor allem im ländlichen Raum ein enor­mes Ausmaß an Infrastruktur für die an sich relativ abgeschiedene Bevölkerung. Öster-


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll27. Sitzung / Seite 227

reichweit werden derzeit Versuche unternommen, wieder Nahversorgungsbetriebe in diesbezüglich verwaisten Orten zu installieren, bei denen viel Geld und Engagement durch die öffentliche Hand eingesetzt werden, um die Lebensqualität für die betroffene Bevölkerung wieder auf ein erträgliches Maß zu heben.

Durch die nunmehrige gesetzliche Regelung sind diese Nahversorgungsbetriebe dazu gezwungen ihre Gewinnermittlung von § 4 Abs. 3 EStG (Einnahmen-Ausgabenrech­nung) auf eine Gewinnermittlung nach § 5 EStG umzustellen. Für diese Betriebe be­deutet das jährliche Mehrkosten von ca. EUR 5.000,-- ohne dabei den persönlichen Mehraufwand an Zeit zur Durchführung der geforderten, zusätzlichen Verwaltungsar­beiten berücksichtigt zu haben.

Aufgrund der neuen Öffnungszeiten und den damit verbundenen Nachteilen für die Le­bensmitteleinzel- und Gemischtwarenhändler, sowie der durch das UGB entstandene finanzielle und persönliche Mehraufwand ist den betroffenen Unternehmern nicht zu­mutbar. Eine Beibehaltung führt unweigerlich dazu, dass diese Kleinstbetriebe auf­grund ihrer Gewinnsituation und des persönlichen Engagements des Inhabers über kurz oder lang den Betrieb einstellen und die schlechte Situation der Lebensmittelnah­versorgung sich weiter verschärft.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, zur Sicherung der Lebensmittelnahversorgung und im Sinne der kleinen Lebensmitteleinzel- und Gemischtwarenhändler den Aus­nahmetatbestand für die Lebensmitteleinzel- und Gemischtwarenhändler der vor Ein­führung des UGB bestanden hat – nämlich Buchführungspflicht erst ab einem Jahres­umsatz von EUR 600.000,-- – wieder einzuführen.“

*****

 


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Mayer. 2 Minuten Redezeit. – Bitte, Herr Abgeordneter.

 


19.33.01

Abgeordneter Elmar Mayer (SPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Minister! Werte Damen und Herren! Es ist schon richtig: Für erfolgreiche Geschäfte, Einkaufs­zentren, aber auch Märkte muss der Leitsatz gelten, der vorher gesagt wurde: Im Mit­telpunkt steht der Kunde. Dazu bekennen wir uns uneingeschränkt, aber es müssen auch die berechtigten Interessen der Einzelhändler gegeben sein. Wir glauben und sind überzeugt davon, dass durch diese Ausdehnung des Rahmens, da ja niemand zusätzlich verpflichtet wird, länger offen zu halten, sogar die Möglichkeiten verbessert werden, auch auf örtliche und regionale Bedürfnisse der Einzelhändler einzugehen. Ich denke hier auch an die Pendler und andere; viele machen das auch sehr geschickt. Ich glaube, die haben auch ihre Vorteile daraus.

Bei den Angestellten sind wiederum ganz besonders die Frauen sehr stark betroffen und müssen stärker berücksichtigt werden. Meine Damen und Herren, es wird zwar
mit dieser Novellierung die Gesamtoffenhaltezeit innerhalb einer Woche auf maximal 72 Stunden ausgedehnt, doch durch eine aus unserer Sicht vertretbare Einigung – unser Wirtschaftssprecher Dr. Bauer hat bereits darauf hingewiesen – der Sozialpart­ner konnten erfreulicherweise Auswirkungen gut abgefedert werden.


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll27. Sitzung / Seite 228

Punkte wie Kinderbetreuung sind erstmals in einem solchen Vertragswerk mitbe­rücksichtigt. Ein weiterer Punkt ist: Das Arbeitsgesetz sieht schärfere Sanktionen bei Überschreitung von Zeiten und Nichtführung von Aufzeichnungen vor – und nicht zu­letzt, auch bereits erwähnt, wird für Teilzeitbeschäftigte ein Mehrstundenzuschlag von 25 Prozent eingeführt.

Eine weitere erfreuliche Änderung betrifft den neuen Begriff des sogenannten Einkauf­events. Dieser neue Begriff ermöglicht es den Landeshauptleuten, bei besonderen Großveranstaltungen und Events am Tag der Veranstaltung über 21 Uhr hinaus offen zu halten. Für die EURO 2008 kommt diese Neuerung noch zeitgerecht. Auch die Aus­nahme für die Sonntagsöffnung wird Gott sei Dank nur für Großveranstaltungen wie die EURO greifen.

Für uns in Vorarlberg, bei der jetzt kommenden Gymnaestrada, die die nächsten zehn Tage stattfinden wird, war das leider nicht möglich. Es werden über 23 000 Sportler kommen; von den Besuchern gar nicht zu reden. Über 3 000 Freiwillige bemühen sich um dieses Megaevent und wir müssen bereits um 21 Uhr die Rollbalken herunterlas­sen.

Ich meine, bei solchen Großveranstaltungen müsste es möglich sein, den Menschen, den Sportlern, die aus über 40 Nationen zu uns kommen, entsprechende Gastfreund­schaft und Service zu bieten und auch die Möglichkeit geben, länger offen zu halten. Ich meine daher, es ist auch im Sinne des Tourismus ein guter weiterer Schritt.

Ich bitte Sie, diese Novellierung zu unterstützen. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

19.35


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Themessl. 5 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

 


19.36.07

Abgeordneter Bernhard Themessl (FPÖ): Sehr geehrte Frau Präsident! Herr Bun­desminister! Meine Damen und Herren! Der vorliegende Gesetzentwurf zur Änderung der Öffnungszeiten zeigt eigentlich ganz klar die Politik der neuen Koalitionsregierung in Sachen Wirtschaftspolitik auf. Es geht darum, nach wie vor die Großbetriebe, die Großkonzerne zu unterstützen – und das alles auf dem Rücken der Kleinen. (Beifall bei der FPÖ.)

Herr Dr. Mitterlehner hat heute hier gesagt, die Aufgabe des Parlaments sei es – und ich habe das eigentlich so verstanden –, die Aufgabe des ÖVP-Wirtschaftsbundes sei es, alle zu unterstützen und aus diesem Grund sei ein Kompromiss geschlossen wor­den. – Da muss ich sagen, er hat vollkommen Recht, er sollte eigentlich alle unterstüt­zen, denn ich nehme an, dass auch der Wirtschaftsbund mehr Mitglieder bei den Klein- und Mittelbetrieben als bei den Großbetrieben hat, und zwar aus dem ganz einfachen Grund, weil es einfach viel mehr Klein- und Mittelbetriebe als Großbetriebe gibt.

Und aus dem Grund muss ich ihn schon fragen: Wenn er das als seine Aufgabe sieht, dann frage ich mich, warum er das nicht macht und warum er die Klein- und Mittel­betriebe partout nicht unterstützt. – Im Wahlkampfprogramm, sowohl der SPÖ als auch der ÖVP, war klar zu lesen, dass eine Entlastung der Klein- und Mittelbetriebe, des Mit­telstandes natürlich auch vorrangiges Ziel der jetzigen Regierungskoalition gewesen wäre. Wenn man sich die Wirtschaftspolitik jetzt anschaut, dann muss man feststellen, dass davon absolut nichts mehr zu merken ist. Sie unterstützen nach wie vor – und be­treiben Lobbying für – die Großbetriebe, die Großindustrie – und das alles auf dem Rücken der Kleinen, die die vollen Steuern zahlen, die die volle Steuerlast zu spüren bekommen.


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll27. Sitzung / Seite 229

Herr Bundesminister, da ich Sie den ganzen Sommer wahrscheinlich nicht mehr sehen werde, muss ich Sie mit einem aktuellen Problem konfrontieren. Keine Angst, Herr Bundesminister, es kostet keine Budgetmittel, es erfordert lediglich Ihren persönlichen Einsatz. Dann können Sie und Ihre ÖVP auch einmal zeigen, ob Sie wirklich für die Klein- und Mittelbetriebe etwas übrig haben. Wir haben in Vorarlberg das Problem, dass dort im Vergleich zur Schweiz Dienstleistungsabkommen von Klein- und Mittelbe­trieben, hauptsächlich im Bauhaupt- und Baunebengewerbe, sehr unterschiedlich ge­handhabt werden.

Kurz zur Einleitung oder zum besseren Verständnis: Im Juni des Jahres 2002 wurden bilaterale Abkommen zwischen der Schweiz und der EU getätigt; eines dieser Abkom­men regelt die Freizügigkeit im Personenverkehr, wobei bei Dienstleistungen bis zu 90 Tagen die geltende Bewilligungspflicht durch eine Meldepflicht ersetzt wurde. Im Jahr 2004 wurde dieses Abkommen noch verbessert und jetzt, seit 1. April 2006 – und auch schon vorher, Monate vorher –, stellen wir fest, dass wohl die Schweizer Betriebe in Österreich ungehindert arbeiten können, umgekehrt aber die Österreicher durch bü­rokratische Auflagen, unter anderem durch Zahlung an diverse Schweizer Berufsgrup­pen oder Berufsverbände, durch eine Verschärfung der Meldepflicht mit unheimlichen Auflagen zu kämpfen haben.

Herr Minister, Sie können hier wirklich einmal etwas zeigen. Wir haben zu diesem Ta­gesordnungspunkt auch einen Entschließungsantrag eingebracht, der im nächsten Wirtschaftsausschuss behandelt werden wird. Ich hoffe für Sie und auch für uns alle, dass wir uns im nächsten Wirtschaftsausschuss im Herbst mit diesem Thema nicht mehr befassen müssen, denn ich nehme an, dass Sie heuer über die Sommerpause – Sie haben ja im Gegensatz zu mir keine zwei Monate Sommerferien – mit den Schwei­zer Behörden Kontakt aufnehmen werden, um dieses Problem zu erledigen.

Diese Frage beziehungsweise Anregung habe ich bereits an Frau Staatssekretärin Ma­rek in der letzten Sitzung des Wirtschaftsausschusses gestellt – und siehe da, die Frau Staatssekretärin hat mir mitgeteilt, dass dieses Problem im Wirtschaftsministerium überhaupt nicht bekannt ist!

Andererseits sagt mir aber die Vorarlberger Wirtschaftskammer – Sie wissen wohl alle, dass diese sehr „schwarz“ besetzt ist; es gibt in der Vorarlberger Wirtschaftskammer eine satte Mehrheit Ihrer Partei, nämlich der ÖVP –, dass dieses Problem bereits vor drei Jahren an das Wirtschaftsministerium gemeldet wurde. – Geschehen ist aber bis dato gar nichts! Das heißt, Sie betreiben zwar nach wie vor Lobbying für die Großin­dustrie, stellen dieser alles in Aussicht, was nur irgendwie möglich ist und Sie mit einer willigen SPÖ jederzeit durchbringen können, aber für die Klein- und Mittelbetriebe ha­ben Sie nach wie vor nichts übrig.

Herr Bundesminister, es würde mich sehr freuen, wenn Sie mir im Herbst, bei der nächsten Sitzung des Wirtschaftsausschusses, die Mitteilung machen könnten, dass dieser Punkt erledigt ist, weil Sie mit den Schweizer Behörden in der Zwischenzeit Kontakt aufgenommen haben, um dieses Problem aus der Welt zu schaffen. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

19.41


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Tamandl mit einer freiwilligen Redezeitbeschränkung von 3 Minuten. – Bitte.

 


19.41.20

Abgeordnete Gabriele Tamandl (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ich muss sagen, ich bin schon sehr bestürzt darüber, dass jener Abgeordnete, der vor mir auf der Rednerliste gestan-


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll27. Sitzung / Seite 230

den ist, nämlich Ex-BILLA-Chef Veit Schalle, der sich ja noch, als er in aktiver Position bei der Firma BILLA gewesen ist (Ruf bei der ÖVP: Redeverbot?!), besonders für eine Ausweitung der Ladenöffnungszeiten eingesetzt hat und sicherlich jemand ist, der ein Offenhalten von 96 Stunden und noch mehr gefordert hätte, jetzt auf einmal von der Rednerliste gestrichen wurde! Das ist wirklich bestürzend. (Beifall bei Abgeordneten der ÖVP. – Zwischenrufe bei der ÖVP.)

Nun zur Frau Kollegin Sburny, die – übrigens hat sie auch damals, im Jahr 2003, als hier das letzte Mal die Ladenöffnungszeiten geändert wurden, den Herrn Kollegen Mit­terlehner zitiert – über fehlende Kinderbetreuungsmöglichkeiten und öffentliche Ver­kehrsmittel gesprochen hat. – Ich glaube, dadurch, dass die Kinderbetreuung generell Ländersache ist und die SPÖ ja jetzt auch hier zustimmt, da sozusagen mit im Boot ist und sich die Sozialpartner geeinigt haben, beispielsweise auch auf viele Rahmenbe­dingungen, die im Handels-Kollektivvertrag drinnen stehen, dass ein Bewusstsein dafür geschaffen wird, dass sich beispielsweise auch in Wien Kinderbetreuungseinrichtun­gen eben mehr nach den Bedürfnissen der vielen Frauen im Handel orientieren wer­den. Und natürlich würde ich mir auch wünschen, dass sich auch die Wiener Linien in Bezug auf die öffentlichen Verkehrsmittel – Intervall-Anpassungen und so weiter – nach den Bedürfnissen und Wünschen der Handelsangestellten richten.

Da der Kollege Gradauer von der FPÖ hier das Greißler-Sterben angesprochen hat: Ich persönlich kann mir nicht vorstellen, dass ein Abgehen von dieser Regelung das Greißler-Sterben verhindern könnte, denn ich glaube, das kann man gar nicht verhin­dern. Nehmen wir uns doch da alle selbst einmal an der Nase: Wie viele von uns ge­hen noch zu einem Greißler einkaufen, überhaupt jene, die in einer Großstadt woh­nen? – Da gibt es ja fast keinen Greißler mehr, weil die Leute ganz einfach nicht mehr dort einkaufen gehen, weil sie zu wenig Zeit haben – und das sind doch nicht nur die, die selbst im Handel beschäftigt sind.

Was mich auch wundert bei den Ausführungen von Abgeordneten der FPÖ, beispiels­weise denen des Herrn Kollegen Zanger, ist, was die Rechnungslegungsvorschriften der Gewerbetreibenden, die über 400 000 € Umsatz haben und die jetzt nach UGB zur Buchführungspflicht nach § 5 Einkommensteuergesetz verpflichtet sind, mit den Laden­öffnungszeiten zu tun haben. Das kann ich nicht nachvollziehen; aber vielleicht können Sie mir das dann unter vier Augen sagen.

Ich glaube, der Grund dafür, warum viele hier in der Opposition sind, ist der, dass sie von Wirtschaftspolitik einfach nichts verstehen – egal, ob sie für oder gegen eine Rege­lung sind. (Beifall bei der ÖVP.)

19.44


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abge­ordneter Riepl. Sie haben sich 2 Minuten vorgenommen. – Bitte.

 


19.44.27

Abgeordneter Franz Riepl (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Frau Kolle­gin Tamandl, ich darf Ihnen sagen: Die Wiener Linien, die Wiener Kindergärten sind, glaube ich, Vorbild für ganz Österreich! Das sollte man einmal klar und deutlich hier sagen. So lange Betriebszeiten, so kurze Intervalle und so günstige Kindergärtenplätze wie in Wien gibt es in ganz Österreich nicht! Das muss auch einmal gesagt werden. (Beifall bei der SPÖ sowie der Abg. Sburny. – Oh-Rufe bei der ÖVP.)

Wir diskutieren nun die Änderung des Öffnungszeitengesetzes, bei dem es darum geht – es ist ja bereits gesagt worden, dass das keine einfache Materie ist –, die Inter­essen des Handels und die Interessen der Arbeitnehmer auf einen Nenner zu bringen. Ich glaube, es ist dabei ein guter Kompromiss gelungen, auch im Zusammenhang mit


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll27. Sitzung / Seite 231

dem Kollektivvertrag – und das ist auch der Grund dafür, warum die sozialdemokra­tische Fraktion dieser Gesetzesvorlage zustimmen wird.

Herr Minister, Sie haben bereits angeführt, dass ein Konsens erzielt werden konnte – und dem ist eigentlich nicht mehr viel hinzuzufügen, außer, dass es bei den Kollektiv­vertragsverhandlungen ein paar kleine Punkte gab, Punkte, die da dazu gehören, aber noch nicht durchgesetzt wurden. Aber ich denke, da haben wir Ihnen, Herr Minister, einen guten Fürsprecher – einen Fürsprecher, der im richtigen Augenblick die richtigen Worte findet, damit wir auch weiter diesen erfolgreichen Weg gehen können.

Ich möchte dazu nur noch einen Satz dazu sagen. Die Sonntags-Regelung bleibt un­verändert, aber wichtig ist in diesem Zusammenhang auch die Kontrolle der Arbeitszei­ten. Herr Minister, Sie kennen ja meine Meinung in Bezug auf die Kontrollinstanzen. Ich habe immer noch den Eindruck, Arbeitsinspektorate brauchen mehr Kapazitäten. Sie selbst haben aber im Ausschuss gesagt, die Kapazitäten sind so schlecht nicht. – Also: Machen wir es gemeinsam besser, schauen wir, dass wir ein paar Arbeitsinspek­torate mit besserem und mehr Personal ausstatten! Und dann wäre etwas, was im Sinne der Arbeitnehmer notwendig ist, gemacht.

Sehr geehrte Damen und Herren, abschließend noch eine kurze Anregung, gerade weil das Thema öffentlicher Verkehr hier auch angesprochen wurde: Durch die Flexibi­lisierung und Bündelung der Arbeitszeiten, auch auf längere Stundenarbeitszeiten pro Tag, kommt es dazu, dass die Arbeitnehmer – das wurde ja heute schon diskutiert – auch freie Tage mitten unter der Woche haben, wobei sich da schon zunehmend die Frage stellt, ob man sich eine Wochenkarte für fünf Tage oder sechs Tage nehmen soll – und dann kann es sich, durch Schichtbetrieb oder durch eine neue Diensteintei­lung, ergeben, dass man plötzlich nur drei Tage in der Woche arbeitet, man aber trotz­dem eine Fünf- oder Sechs-Tage-Karte kaufen muss. Das ist schon auch ein Problem, das man sich einmal anschauen sollte.

Aber nochmals: Wir von der SPÖ-Fraktion stimmen dieser Vorlage zu. (Beifall bei der SPÖ.)

19.47


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Als Nächste zu Wort gelangt Frau Abge­ordnete Mikesch. 2 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

 


19.47.12

Abgeordnete Adolfine Herta Mikesch (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Beim neuen Öffnungszei­tengesetz haben wir durchaus eine Lösung gefunden, mit der die Interessen der klei­nen Händler berücksichtigt werden, aber natürlich auch denen der Großbetriebe und Filialisten so weit wie möglich entgegengekommen wird.

Wichtig ist auch, dass die Sonn- und Feiertagsregelung beibehalten wird. Es wird sich aber zeigen, wie die Auswirkung des Öffnungsrahmengesetzes auf 72 Stunden in der Praxis sein wird. Derzeit ist es ja so, dass der Rahmen, der möglich ist, kaum genutzt wird: Im Durchschnitt sind die Geschäfte im österreichischen Einzelhandel 50 Stunden pro Woche geöffnet.

Wir sehen aber trotzdem durchaus eine Chance für Familien-, Klein- und Mittelbetrie­be, die dadurch die Möglichkeit haben, Nischen zu finden und sich durch ihre Flexibili­tät da und dort tatsächlich von anderen abzuheben. Ich denke, gerade in den ländli­chen Gemeinden wird es ganz, ganz wichtig sein, in Zukunft vielleicht mehr auf die Auspendler zu achten und zu schauen, ob es da nicht bessere Ladenöffnungszeiten geben könnte.


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll27. Sitzung / Seite 232

Der Konsument ist aber auch gefordert, denn es wird an jedem Einzelnen liegen, ob er bewusst einkaufen geht, um das Geschäft vor Ort und in der Region zu stärken. Wenn uns dies gelingt, werden wir sicherlich die Kaufkraft in unseren Gemeinden erhalten und die Abwanderung um ein Vielfaches verringern. Es ist wichtig – denken wir bei­spielsweise an die Arbeitsplätze von Frauen, denken wir auch an die Ausbildungs­plätze in den Klein- und Mittelbetrieben, denken wir daran, was im kleinen Handel alles passiert –, sich vor Augen zu führen: 60 Prozent der Lehrlingsausbildung erfolgt in Klein- und Mittelbetrieben; es ist das der zweitgrößte Ausbildungssektor, den wir ha­ben; zirka 20 000 Lehrlinge werden im Handel ausgebildet.

Ein sehr wichtiger Faktor bei den Klein- und Mittelbetrieben ist auch die soziale Kom­petenz. Im ländlichen Raum geht es natürlich auch darum, den Einkauf im kleinen Han­del zu tätigen, aber es ist auch so, dass der Klein- und Mittelbetrieb, dass der Familien­betrieb sehr viel an Kommunikationsmöglichkeiten bietet und damit das Leben in der Gemeinde mitbestimmt und auch Anteil nimmt am Geschehen in der Gemeinde. Und das können wir uns nur wünschen: für uns und für den ländlichen Raum. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

19.49


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Als nächster Redner zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Marizzi, und zwar auch für 2 Minuten. – Bitte.

 


19.49.44

Abgeordneter Peter Marizzi (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Es gibt ja diesen netten Slogan „Fahr nicht fort, kauf im Ort“! Leider ist das von der Realität weit entfernt, denn die Supermärkte entstehen, wie überall auf der ganzen Welt, an den Rändern der Städte. Ich habe eben erst mit einigen Bürgermeistern gesprochen, und die haben gesagt: Wir haben in unserem Ortskern eine Liegenschaft in bester Lage zu besten Preisen angeboten, aber niemand siedelt sich dort an! – Das ist eben die dyna­mische Entwicklung, das muss man auch zugeben. Es wäre falsch, würde man nicht sagen, dass diese ganze Geschichte natürlich zu Lasten der kleinen und mittleren Be­triebe geht. Das ist Faktum, und das werden wir sicher nicht aufhalten können. Wer glaubt, das aufhalten zu können, der soll sich hier herstellen und das Gegenteil bewei­sen!

Noch einen Satz zur Freiheitlichen Partei, weil die heute so sehr auf die Tränendrüse gedrückt hat. – Die Freiheitlichen haben im Jahr 2003 der Erweiterung von 60 auf 66 Stunden zugestimmt. Das war natürlich eine Lösung, die damals vielleicht anders war als die heutige; die heutige ist mit den Sozialpartnern akkordiert worden. Kollege Bauer hat schon auf die Paketlösungen der Sozialpartner hingewiesen, ich brauche das nicht zu wiederholen.

Wichtig ist, meine sehr geehrten Damen und Herren, dass wir das in Bezug auf die Euro 2008 wirklich im Auge behalten; dann werden wir nicht vor geschlossenen Ge­schäften stehen können.

Mehrfach erwähnt wurde auch schon die Sonn- und Feiertagsregelung.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Eine Lösung in Bezug auf die Ladenöff­nungszeiten ist natürlich immer umstritten gewesen und wird eine ewige Diskussion bleiben. Auch wir haben emotionale Diskussionen in unserem Klub geführt, und ich glaube, wir haben dieses Mal eine gute Lösung herbeigeführt, der wir gerne zustim­men. (Beifall bei der SPÖ.)

19.51



Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll27. Sitzung / Seite 233

Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Als nächste Rednerin zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Fürntrath. 2 Minuten Redezeitbeschränkung. – Bitte, Frau Abge­ordnete.

 


19.51.54

Abgeordnete Adelheid Irina Fürntrath (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Minister! Hohes Haus! Es gibt bei uns in der Steiermark, im Mariazeller Raum, ein Sprichwort, das da heißt: Du sollst die Schafe scheren, wenn sie da sind! – Daher sage ich als Touristikerin: Wenn die Touristen da sind, dann müssen wir sie „scheren“! Es hilft nichts! Wir müssen schauen, dass wir sie in unsere Geschäfte rein­bekommen, dass wir Umsätze machen, dass wir gute Geschäfte machen, so wie die Italiener uns das vorzeigen. (Beifall bei der ÖVP.)

Seien wir doch ehrlich, bitte! Wenn wir nach Italien fahren: Was machen wir mit Vor­liebe? Seien wir ganz ehrlich! – Wir gehen am Abend gerne einkaufen, und noch lieber tun wir das am Sonntag. Deswegen bin ich sehr froh, dass – und das steht außer Streit – der Sonntag so bleibt, wie er ist. Das finde ich großartig.

Einige Abgeordnete haben die kleinen Händlerinnen und Händler angesprochen. Ich kann Ihnen nur aus eigener Erfahrung sagen: Die Ladenschlusszeiten sind es nicht, die diesen Händlerinnen und Händlern „das Genick brechen“ – unter Anführungszei­chen –, das sind andere Dinge wie zum Beispiel konzertierte Vorgehensweise bei Öff­nungszeiten, konzertierte Vorgehensweise bei Werbegeschichten, Parkplätze, die nichts kosten. Das sind die Dinge, die den kleinen Händlern wirklich Nachteile bringen.

Ich glaube, endgültig entscheiden, ob die Öffnungszeiten angenommen werden, wird der Konsument – und dann liegt es an uns, ob wir das so machen oder nicht. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP.)

19.53


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Ing. Kuzdas. 2 Minuten. – Bitte, Herr Abgeordneter.

 


19.53.38

Abgeordneter Ing. Mag. Hubert Kuzdas (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Bundesminis­ter! Kollegin Fürntrath, in die Steiermark traue ich mich jetzt nicht mehr, sonst werde ich auch geschoren.

Ich glaube, einige der Debattenredner waren heute Vormittag nicht da beziehungswei­se haben nicht aufgepasst, denn der vorliegende Gesetzentwurf ist ein Vorbild an sozi­alpartnerschaftlicher Zusammenarbeit. Ladenöffnungszeiten in Verbindung mit dem Ar­beitszeitgesetz – ganz, ganz wichtig; ein tragbarer Kompromiss zwischen den Interes­sen des Handels und den Interessen der Mitarbeiter! Ich wiederhole: eine wirklich vor­bildlich konstruktive sozialpartnerschaftliche Zusammenarbeit.

Wichtig zu erwähnen ist mir allerdings, dass die Sonn- und Feiertagsruhebestimmun­gen nicht nur für jetzt, sondern auch für die Zukunft unangetastet sind, denn: Wann und wo findet denn das kommunale Leben statt? Wir haben sehr viele Auspendler, die am Sonntag feiern; wie auch der Herrgott gesagt hat: In sechs Tagen wurde die Welt erschaffen, am siebten Tage sollst du ruhen! Und genauso ist es.

Aber noch zwei andere Dinge sind in diesem Zusammenhang zu erwähnen. Das eine sind die Kinderbetreuungseinrichtungen; nicht nur die Öffnungszeiten, sondern auch die Anzahl und die Qualität. Dabei geht es nicht nur um Kindergartenplätze, sondern auch um Betreuungseinrichtungen für Kinder bis zum 14. Lebensjahr, bis sie eben al­lein zu Hause sein können.


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll27. Sitzung / Seite 234

Der zweite Punkt, den ich erwähnen möchte, ist der öffentliche Personennahverkehr. Man muss auch die Fahrzeiten, die Kurszeiten und die Fahrfrequenzen an die Öff­nungszeiten anpassen, denn gerade auf dem Land ist es so, dass nicht jeder ein Auto hat, um zum Arbeitsplatz zu kommen. Da braucht es also schon einiges.

Ganz wichtig, Frau Sburny, ist es, dass wir auch die Bundesländer ins Boot nehmen. Es gibt einen Brief des Bundeskanzlers und des Vizekanzlers an die Landeshaupt­leutekonferenz vom April, dass die zusätzlichen Einnahmen aus der Mineralölsteuer zweckgebunden werden sollen. Das heißt, die Länder sind gefordert, endlich Zusagen zu machen, damit die zusätzlichen Mittel für den öffentlichen Personennahverkehr lo­ckergemacht werden können. – Ich danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

19.55


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Als nächste Rednerin zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Steibl; auch wiederum 2 Minuten. – Bitte, Frau Abgeordnete.

 


19.55.59

Abgeordnete Ridi Steibl (ÖVP): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Werte Kolle­ginnen und Kollegen! Gutes beibehalten, trotzdem aber Bestehendes weiter entwickeln und Neues zulassen, auch im Zuge der Liberalisierung der Ladenöffnungszeiten! – Während meine Kollegin Adelheid Fürntrath gesprochen hat, habe ich mir überlegt, wie es mir dabei geht, und ich muss gestehen, obwohl ich mit Herz und Seele Arbeitneh­mervertreterin bin: Auch ich gehe manchmal sehr gerne später einkaufen. Mir ist aber wichtig, dass die Rahmenbedingungen stimmen. Und die Rahmenbedingungen dafür sind heute geschaffen worden, auch mit einem weiteren Schritt hin zur Flexibilisierung der Arbeitszeit, auch mit einer Verbesserung für die Teilzeitarbeitskräfte.

Wir werden gemeinsam auch noch weitere Schritte setzen, insbesondere in Bezug auf die Schaffung von Kinderbetreuungsplätzen. Ich denke – gerade Klein- und Mittelbe­triebe oder Kleinstbetriebe sind ja vorwiegend in den ländlichen Regionen beheimatet, sind die Nahversorger –, dass da sehr wohl auch die Bürgermeisterinnen und Bürger­meister – hier in unseren Reihen gibt es ja sehr viele – den Auftrag haben, Maßnah­men für eine bessere Kinderbetreuung zu setzen, vor allem auch für die Frauen und Mütter, die eben im Handel arbeiten. Das ist Priorität Nummer eins.

Ich möchte auch erwähnen – was auch Herr Minister Bartenstein heute schon gesagt hat –, dass die Bestimmungen zur Sonn- und Feiertagsruhe beibehalten werden.

Ich denke, alles in allem haben wir mit unserer Arbeit, mit der Arbeit der Unternehmer und Unternehmerinnen und Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen auch unseren Wohl­stand erarbeitet. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)

19.57


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Als nächstem Redner erteile ich Herrn Abgeordnetem Zach für 3 Minuten das Wort. – Bitte.

 


19.57.44

Abgeordneter Alexander Zach (SPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Eine Liberalisierung von Ladenöffnungszeiten sieht ganz anders aus, deshalb wird dieses Gesetz meine Zustimmung nicht finden. – Es ist mutlos, Chancen wurden vertan, viel Lärm um nichts.

Wir von der Allianz für einen offenen Sonntag, „offenhaltenduerfen.at“, haben uns dafür eingesetzt, vor allem den Sonntag zu öffnen. In dieser Hinsicht ist nichts in diesem Ge­setz vorhanden. Nicht einmal acht Sonntage im Jahr sind möglich; Weihnachten oder auch rund um die Fußball-EM – keine Rede davon. (Zwischenruf des Abg. Dr. Mitter­lehner.) Herr Mitterlehner, selbst einen Kompromissvorschlag, für den sich auch Ver-


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll27. Sitzung / Seite 235

treter der Sozialdemokratie eingesetzt haben, nämlich eine bundesweite Kompetenz einzuführen, um bei bundesweiten Ereignissen wie der Fußball-EM eine Regelung zu finden, haben Sie verhindert. Ich glaube, das sagt genug über eine Wirtschaftspartei aus, da brauche ich nichts mehr hinzuzufügen.

Zu den Gewerkschaften. – Es ist klar, wir haben unterschiedliche Positionen, aber uns eint, dass es uns um die Interessen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die im Handel arbeiten, geht. Nur glaube ich, dass die bestehenden Instrumentarien, wie wir hier agieren können, nicht mehr ausreichen. Wir müssen neue Wege finden.

Ich als Liberaler setze mich ein für ein Grundeinkommen für alle. Das würde dazu füh­ren, dass all jene, die am Sonntag nicht arbeiten wollen, am Sonntag auch nicht arbei­ten müssen. Ich lade Sie ein, an neuen Vorschlägen mitzuarbeiten, denn schon jetzt arbeiten 26 Prozent aller Arbeitnehmer am Sonntag, und mir persönlich sind da noch immer zu viele dabei, die am Sonntag nicht arbeiten wollen, es aber müssen. Wenn wir es schaffen könnten, dass nur noch jene am Sonntag arbeiten, die wollen, dann wären wir am Ziel.

Zur Wirtschaftskammer. – Die Wirtschaftskammer – und das ist für mich das skurrilste Beispiel: Eine Interessenvertretung der Gewerbetreibenden, die gegen ihre eigenen Mitglieder agiert und diesen verbietet, ihr Geschäft zu öffnen, selbst dann, wenn sie selbst drinstehen – führt sich selbst ad absurdum. Sie werden mich hier als Kammerjä­ger erleben, der massiv gegen die Zwangsmitgliedschaft auftritt. (Zwischenrufe bei der ÖVP.)

Es freut mich, dass Sie sich da so aufregen, aber liberale Politik und eine liberale Öff­nungszeitenregelung sehen anders aus. Daher wird es von mir hier keine Zustimmung geben. – Danke. (Zwischenrufe bei ÖVP und BZÖ.)

20.00


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Hörl. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 2 Minuten. – Bitte, Herr Abgeordneter.

 


20.00.36

Abgeordneter Franz Hörl (ÖVP): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Liebe Kolle­ginnen und Kollegen! Ich bin froh, dass ich Mitglied der Österreichischen Volkspartei bin, denn bei uns darf jeder reden. Bei uns ist es nicht so, dass der einzige Experte hier im Parlament, Herr Veit Schalle, Redeverbot bekommt. Bei uns geht das nicht, wir dürfen alle reden. (Zwischenruf des Abg. Mag. Hauser.)

Das Thema Ladenöffnungszeiten begleitet uns eigentlich ein ganzes Leben lang, Herr Kollege Hauser, und begleitet mich als Bürgermeister einer Landgemeinde, als Wirtschaftsvertreter im Land Tirol und auch als Unternehmer in der stärksten Touris­musregion unseres Landes, nämlich des Zillertales, in unterschiedlichem Ausmaß. Wir von der Österreichischen Volkspartei wissen ganz genau, dass es im Wesentlichen darum geht, drei Interessen unter einen Hut zu bringen: die der kleinen Kaufleute-Familien, der sogenannten Greißler, die nur eine begrenzte und zumutbare Anzahl von Wochenarbeitsstunden offenhalten können; die der Mitarbeiter im Handel, für die im Wesentlichen dasselbe gilt; und die der Nahversorgung, und zwar flächendeckend auch für das ganze Land.

Seit Jahrzehnten versuchen wir vom Wirtschaftsbund, über eingeschränkte Öffnungs­zeiten diese Interessen zu vertreten. Wir haben das auch im Land Tirol über Raumord­nung, über Flächenwidmung versucht, haben einen wahren Kampf für unsere kleinen Unternehmer mit viel Herzblut geführt und haben uns dafür eingesetzt, dass wir das in


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll27. Sitzung / Seite 236

die Reihe bekommen. Wir müssen heute feststellen, dass am Schluss der König Kun­de entscheidet und wir in Wahrheit daran gescheitert sind.

Ich glaube nicht, dass wir dieses Problem über Ladenöffnungszeiten lösen können, und bin froh, dass wir den Sonntag als Ruhetag retten können.

Ich sehe aufgrund dieser gesetzlichen Regelung auch, dass es gut ist, dass bei unse­rem bewährten Bundesminister Bartenstein Arbeit und Wirtschaft in einer Hand sind, und dass wir damit auch eine ausgewogene gesetzliche Regelung im Interesse unse­rer Arbeiter und der Wirtschaft dieses Landes haben. – Ich bedanke mich beim Bun­desminister. (Beifall bei der ÖVP.)

20.02


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Schalle. (Beifall und Bravorufe bei ÖVP und BZÖ.) – Bitte, Herr Abgeordneter.

 


20.02.48

Abgeordneter Veit Schalle (BZÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Minister! Meine Damen und Herren! (Zwischenrufe bei ÖVP und BZÖ. – Präsidentin Dr. Glawischnig-Piesczek gibt das Glockenzeichen.) Das zeigt wieder, dass es in unserer Partei keinen Zwang gibt – und das gibt es nur beim BZÖ. Da können Sie sich alle an der Nase nehmen, das gibt es nur bei uns! (Beifall beim BZÖ.)

Meine Damen und Herren! Ich war 40 Jahre lang im Handel tätig, und ich muss sagen, wir sind in Österreich noch immer Schlusslicht, was die Geschäftsöffnungszeiten be­trifft. Meine Damen und Herren, weil gerade von der grünen Seite ... (Anhaltende Zwi­schenrufe bei ÖVP und BZÖ.)

 


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Meine Damen und Herren, ich bitte um ein bisschen Ruhe! Herr Abgeordneter Schalle kommt ja nicht zum Reden! – Bitte.

 


Abgeordneter Veit Schalle (fortsetzend): ..., weil gerade von der Seite wahnsinnig viel Kritik kam: Wir haben bei „Merkur“ vor vier, fünf Jahren eine Umfrage bei den Mitarbei­tern gemacht, und als ich – auch ich war an einem Samstag Nachmittag oder auch an einem Sonntag im Büro – die Umfrageergebnisse gesehen habe, habe ich geglaubt, da sei ein Fehler aufgetreten. Der Großteil der Mitarbeiter, fast 80 Prozent der normalen Angestellten (Zwischenruf der Abg. Mag. Schatz) – nein; die war extern, wirklich ganz neutral gemacht, weil es mich persönlich interessiert hat –, war dafür. (Abg. Dr. Bauer: Für was?) Für längere Öffnungszeiten, und zwar deshalb, weil sie dadurch einen grö­ßeren Rahmen haben, sich ihre Arbeit einzuteilen.

Besonders gewundert hat mich aber, dass die Führungskräfte dagegen waren. Ich ha­be gedacht, das kann es gar nicht geben, da muss etwas vertauscht worden sein, und wir haben das dann hinterfragt. Die Mitarbeiter haben gesagt: Für uns ist das leiwand, wir können uns die Arbeit besser einteilen! – die arbeiten ja jetzt auch schon um 6 oder 7 Uhr Früh –, und die Führungskräfte haben gesagt: Unsere Gehälter sind pauscha­liert, wir müssen länger arbeiten, wir müssen neue Zeitpläne machen! Die sind mehr gefordert worden und haben sich dagegen gewehrt. Aber für die Mitarbeiter ist das ein Vorteil; glauben Sie mir das.

Ich denke, Österreich kann da nicht Schlusslicht in Europa sein. Deshalb ist es auch notwendig, dass wir hier einen Schritt nach vorne machen. Ich war einer der größten Kritiker, ich habe Herrn Bartenstein diesbezüglich relativ oft „angeschossen“, aber heute bin ich froh, dass wir wenigstens einen Schritt hin zu 72 Stunden gemacht ha­ben. Und ich hoffe, dass es während der Fußball-Europameisterschaft in den roten Landeshauptstädten, wo der Fremdenverkehr besonders stark ist, ähnlich wie in Kärn-


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll27. Sitzung / Seite 237

ten vielleicht doch auch am Sonntag Nachmittag in der Touristenzone freundliche Öff­nungszeiten geben wird.

Das ist auch deshalb ganz wichtig, weil die Mitarbeiter da wirklich Geld verdienen. 100 Prozent Zuschlag plus einen Tag frei! – Sie dürfen nicht vergessen, was das für einen normalen Angestellten bedeutet. Das ist viel Geld. Ich habe auch einmal wenig verdient und weiß, was das heißt. Es gibt genug Leute auf der Liste, die am Sonntag beim „Billa“ am Praterstern oder am Flughafen arbeiten wollen. Glauben Sie mir das! – Danke. (Beifall beim BZÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)

20.05


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Kirchgatterer. Redezeit: 2 Minuten. – Bitte, Herr Abgeordneter.

 


20.06.00

Abgeordneter Franz Kirchgatterer (SPÖ): Werte Frau Präsidentin! Werter Minister! Hohes Haus! Meine Damen und Herren! Ich bin sehr froh darüber, dass sich die Mei­nungen, Ansichten und Vorschläge von Grasser, Prinzhorn, Schalle, Alexander Zach zu diesem Thema nicht durchgesetzt haben (Beifall bei der SPÖ), dass die Sonntags­öffnung, was der frühere Finanzminister für sinnvoll hielt, nicht kommt, dass nicht das kommt, was die Philosophie von Prinzhorn war, nämlich rund um die Uhr offen zu ha­ben.

Kollege Schalle hat im September vorigen Jahres seine Forderungen nach Abschaf­fung des AMS und einer Öffnungszeit von 75 Stunden angekündigt. – Es passiert nicht zufällig, dass vor allem aus einem Lager immer wieder die Speerspitzen für möglichst ungeregelte Öffnungszeiten kommen.

Meine geschätzten Damen und Herren! Ich denke, dieser Rückblick auf Prinzhorn und den früheren Finanzminister ist für diese Debatte sehr gut; er zeigt den Kontext, den richtigen Zusammenhang mit dem heutigen Beschluss.

Sozial verträgliche Öffnungszeiten sind für die Arbeiternehmerinnen und Arbeitnehmer im Handel, für die kleinen und mittleren Handelsbetriebe von großer Bedeutung. Der Marktanteil der Fachbetriebe, deren Kunden die Beratung schätzen, die großen Wert auf gute Ausbildung und laufende Weiterbildung legen, ist auch abhängig von der Kaufkraft und der Steuergerechtigkeit gegenüber den Großbetrieben und Konzernen.

Im Gegensatz zur alten Bundesregierung setzt diese neue Bundesregierung auf die Stärkung der Inlandskaufkraft. Ganz wichtiges Ziel der Steuerreform – und das ist heu­te von Staatssekretär Christoph Matznetter ausdrücklich erwähnt worden – ist neben der Entlastung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer die Steuergerechtigkeit für die Klein- und Mittelbetriebe. (Beifall bei der SPÖ.)

20.08


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Obernosterer. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 2 Minuten. – Bitte.

 


20.08.34

Abgeordneter Gabriel Obernosterer (ÖVP): Frau Präsidentin! Herr Minister! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Hohes Haus! Ich glaube, jede Partei hat ihre Grund­werte. Einer der Grundwerte der ÖVP: Sie ist liberal, und sie ist gegen Reglemen­tierung. Die Grundwerte der Grünen verstehe ich – ich habe nie eine andere gekannt. Den Grundwerten der FPÖ und des BZÖ kann ich nach den heutigen Ausführungen mit Ausnahme von Herrn Schalle einfach nicht mehr folgen. Aber die Bevölkerung, die Wähler werden euch messen an euren Werten, an eurem Schlingelkurs, an euren Kur-


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll27. Sitzung / Seite 238

ven. Ich verstehe das nicht. Wenn ich bedenke, was das BZÖ beziehungsweise die FPÖ in den letzten sieben Jahren in der Regierung an Liberalität beschlossen hat, so ist das heutige Gesetz, muss ich dazusagen, ein Primerl dagegen, was in den letzten sieben Jahren zum Teil durchgezogen worden ist.

Herrn Minister Bartenstein möchte ich wirklich recht herzlich gratulieren zu diesem Ent­wurf, zu diesen Verhandlungen mit den Sozialpartnern, denn ich glaube, wir können alle damit leben: Der Arbeitnehmer, die kleinen Unternehmer, die großen Unternehmer und auch der Standort Österreich, der Tourismusstandort sind dadurch nur gestärkt worden.

Ich glaube, Herr Minister, das ist ein guter Regierungsentwurf, mit dem können wir le­ben. Die Österreicher werden sicherlich mit großer Mehrheit hinter diesem Entwurf ste­hen. Österreich ist bekannt als liberales und gutes Wirtschaftsstandortland für den Tou­rismus über die Grenzen hinaus. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

20.10


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Schelling. Auch Sie haben sich 2 Minuten Redezeit genommen. – Bitte.

 


20.10.40

Abgeordneter Dr. Johann Georg Schelling (ÖVP): Herr Minister! Hohes Haus! Eine lang anhaltende Diskussion findet mit der heutigen Novelle ein gutes Ende in eine Richtung, die richtig ist, weil sie moderat ist. Gehen wir noch einmal davon aus, was die Ausgangssituation war! – Die Ausgangssituation war der Druck der Totalliberali­sierung auch im internationalen Umfeld. Ich erinnere nur an die Diskussionen in den Nachbarländern, ich erinnere an die Diskussionen in Deutschland. Und das Zweite war, dass es einen enormen Druck in Richtung Sonntagsöffnung gegeben hat, der auch enorm medial begleitet war.

Warum ist dieser Schritt nun moderat? – Er schafft Rahmenbedingungen, die für alle akzeptabel sind, weil es eine gemeinsame Regelung der Sozialpartner ist, weil auch die Rahmenbedingungen festgelegt wurden und weil auch die großen Betriebe mitma­chen. Sie können an der heutigen Aussendung des von Gradauer zitierten Handels­verbandes nachlesen, dass sich jetzt auch der Handelsverband dazu bekennt, auf die Sonntagsöffnung zu verzichten, ausgenommen in den touristischen Bereichen.

Wir haben schon bei der letzten Novelle 2003 sehr deutlich erkannt, dass sich der Markt in einem bestimmten Ausmaß ohnehin selbst reguliert. Ich möchte ein Wort noch dazu sagen: Die Öffnungszeiten haben auf die Nahversorgung noch keinerlei Einfluss, denn die Nahversorgung wurde durch andere Maßnahmen beeinflusst und nicht durch die Öffnungszeiten. Und für eine gesicherte Nahversorgung wäre es viel wichtiger, dass wir uns im Herbst im Rahmen der Bundesstaatsreform einmal darüber unter­halten, dass wir eine Rahmenrichtlinie für die Raumordnung bekommen und dass wir einen interkommunalen Finanzausgleich bekommen, der genau das tut, nämlich die­sen Wettbewerb zwischen den Gemeinden zu beenden. Dann haben wir alle etwas er­reicht, und dann wird die Ladenöffnung überhaupt keine Rolle mehr spielen. (Beifall bei der ÖVP.)

20.12


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Zum Wort ist dazu niemand mehr gemel­det. Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht der Herr Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Wir gelangen nun zur Abstimmung über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in 152 der Beilagen.


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll27. Sitzung / Seite 239

Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Gesetzentwurf sind, um ein Zei­chen der Zustimmung. – Das ist die Mehrheit. Damit angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte auch da jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Das ist wiederum die Mehrheit. Damit ist der Gesetzentwurf auch in dritter Lesung angenom­men.

Wir gelangen weiters zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeord­neten Zanger, Kolleginnen und Kollegen betreffend Rechnungslegungsvorschriften für die Lebensmittelnahversorgung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen Entschließungsantrag sind, um ein Zei­chen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit. Damit abgelehnt.

20.13.4110. Punkt

Bericht des Tourismusausschusses über den Antrag 258/A(E) der Abgeordneten Josef Bucher, Mag. Melitta Trunk, Dr. Gabriela Moser, Mag. Gerald Hauser, Kolle­ginnen und Kollegen betreffend Masterplan Tourismus (159 d.B.)

 


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Wir gelangen nun zum 10. Punkt der Ta­gesordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet:

Zu Wort gemeldet ist als Erster Herr Abgeordneter Mayer. Freiwillige Redezeitbe­schränkung: 5 Minuten. – Bitte.

 


20.14.15

Abgeordneter Elmar Mayer (SPÖ): Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Minister! Ge­schätzte Kolleginnen und Kollegen! Ich darf zunächst unsere Tourismussprecherin, Frau Abgeordnete Mag. Melitta Trunk, entschuldigen, die als langjährige Tourismus­kämpferin leider nicht hier sein kann, weil sie einen unaufschiebbaren Termin hat. Jene, die sie kennen, wissen, wie sehr ihr das Herz blutet, wie gerne sie heute diese Debatte eröffnet hätte, weil sie eine echte Kämpferin für den Tourismus ist, und das seit vielen, vielen Jahren. Erst in dieser neuen Koalition ist es gelungen, auch einen Tourismusausschuss einzusetzen und damit dem Tourismus eine neuen Stellenwert zu geben.

Wir haben in den vergangenen Tagen in der Post eine Broschüre der Wirtschaftskam­mer vorgefunden, in der sehr ausdrücklich niedergeschrieben ist, welch großen Wert, auch wirtschaftlich großen Wert, und welche Bedeutung der Tourismus hat. Ich glaube, es ist mehr als wichtig und gut, dass wir dafür einen entsprechenden Ausschuss einge­richtet haben.

Der Ausschuss hat auch mit Begeisterung gestartet. Es hat dann ziemlich schnell eine Enquete hier in diesem Hohen Haus stattgefunden, die sehr beachtet wurde, die sehr viele neue Rückschlüsse gebracht hat. Ausfluss dieser Enquete waren auch zwei An­träge, die dann hier eingebracht wurden. Und wir waren ein bisschen überrascht, als plötzlich in diesen Schwung, den der Tourismusausschuss zu Beginn hatte, Sand in das Getriebe kam – ich glaube, das kam vom Kollegen Obernosterer, und zwar mit dem Rückzug der Zustimmung für die beiden Anträge, die bereits eingebracht waren, obwohl es an und für sich grundvernünftige Anträge waren –, und plötzlich gab es da Probleme.


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll27. Sitzung / Seite 240

Es freut mich und spricht auch für unsere Tourismussprecherin, Frau Abgeordnete Mag. Melitta Trunk, dass sie sich hartnäckig mit Hilfe der Opposition durchgesetzt hat, das Motto „Neu regieren“ durchgesetzt und tatsächlich diesen Antrag auch auf die Ta­gesordnung gebracht hat und dort die ÖVP – dafür sei jenen gedankt, die ihren Beitrag dazu geleistet haben – wieder auf Linie gebracht hat, nämlich gemeinsam für den Tou­rismus zu kämpfen. Das ist, glaube ich, die Hauptherausforderung, die wir haben. (Bei­fall bei der SPÖ.)

Auch wenn es nicht mehr Masterplan heißt, sondern Tourismusstrategie, soll es uns recht sein, denn für uns, geschätzte Kolleginnen und Kollegen, ist der Inhalt wichtig, den wir hier vorantreiben. Die enorme Bedeutung des Tourismus muss in allen Köp­fen – auch in denen, die sich nicht laufend damit auseinandersetzen – festgesetzt wer­den. Kaum in einem anderen Bereich der Wirtschaft – und das gilt auch für unser ge­sellschaftliches Leben – sind die politischen Rahmenbedingungen so entscheidend wie gerade im Tourismus und in der Freizeitindustrie.

Wie lauten denn die Schlagzeilen von Klimaexperten in den letzten Tagen? – Jahrhun­dertsommer 2003 wird zur Normalität; Alpengletscher werden bis 2050 verschwinden.

Was heißt das: Klimawandel? – Wer muss handeln? Die Politik!

Was heißt das für die Infrastruktur? – Wer muss handeln? Die Politik!

Was heißt demographischer Umbruch? – Wer muss handeln? Die Politik!

Meine Damen und Herren, sauberes Wasser, reine Luft, geschultes Personal, ge­schützte Lebensräume und moderne Infrastruktur sind jene Punkte, die uns die Touris­mus-Enquete sehr dramatisch vor Augen geführt hat.

Aus dem Regierungsprogramm sind die fixierten Modellregionen aus unserer Sicht ein optimales Angebot, das allen Beteiligten die optimalen Chancen gibt, auch die Risiken zu erkennen. Es gilt, die Begeisterung zu wecken. Als Beispiel, was alles an Ideen aus solchen Modellregionen entstehen kann, möchte ich kurz die Geschichte des Hotels Beck in Vorarlberg, in Brand, erzählen. Sie alle kennen aus Ihren Bundesländern ver­mutlich Ähnliches, aber es sind immer nur Einzelprojekte, die hier entstehen können.

Ein Hotelier hat sich dort des Bogensports angenommen und innerhalb weniger Jahre mehrere wunderbare 3D-Parcours geschaffen, in denen Wildtiere simuliert werden, und er hat eine Menge von Bogenschützen, die es europaweit gibt, dazu animiert, tat­sächlich dorthin zu kommen. Hier spazieren die Leute, wie andere golfen gehen, mit Pfeil und Bogen durch den Wald. Er hat damit das Sommerloch zur Gänze gefüllt. Er kann sich also sowohl im Winter als auch im Sommer über eine hohe Auslastung freu­en und hat eigentlich alle Ziele, die er wollte, damit erreicht.

Die gesamten Nebeneffekte kann ich jetzt nicht aufzählen, weil das Licht hier leider schon leuchtet. (Heiterkeit.) Es ist wirklich eindrucksvoll, was geschehen kann, wenn es gelingt, über solche Modellregionen die Menschen zu begeistern, sie dazu zu brin­gen, neue Ideen zu entwickeln, und ihnen Ziele und Unterstützung zu geben in ihrem Bemühen, den künftigen Herausforderungen tatsächlich Herr zu werden.

Ich bin überzeugt, wenn es uns gelingt, diese Modellregionen Österreichs so zu situie­ren, dass sie diesen neuen Input geben, dann werden wir jenen Wachstumsschub, den wir auch im Tourismus brauchen, damit erreichen. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

20.19


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abge­ordneter Obernosterer. 3 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte, Herr Abge­ordneter.

 



Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll27. Sitzung / Seite 241

20.19.47

Abgeordneter Gabriel Obernosterer (ÖVP): Frau Präsidentin! Herr Minister! Frau Staatssekretärin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zunächst betreffend diese Anträge ein paar kurze Bemerkungen, um das zu klären: Es hat dazu nie eine Unterschrift von der ÖVP und mir gegeben! Auch Kollege Hauser hat bestätigt, dass wir uns deshalb nicht getroffen haben, weil laut Ihrem Antrag die Aufstockung von 10 Millionen € für die ÖW schon mit dem Jahr 2008 vorgesehen war und nicht mit dem Jahr 2009, wie von uns vorgesehen gewesen wäre, weil wir für die Jahre 2007 und 2008 das Budget ja schon beschlossen haben.

Ich bin trotzdem froh und glücklich, dass es uns gelungen ist, einen Fünf-Parteien-An­trag zustande zu bringen, dass die Argumente, die wir vorgebracht haben, auch aufge­nommen wurden, etwa das Argument, dass wir den Tourismus nicht allein mit Geld in Schwung bringen können, sondern schauen müssen, dass wir wieder reformieren, dass wir analysieren, dass die Doppelgleisigkeiten und Dreigleisigkeiten zwischen Re­gionen, Ländern und der ÖW beseitigt werden, dass die Aufgaben klar definiert wer­den, wenn wir hinaus auf den Markt gehen, und dadurch auch ordentlich Mittel einspa­ren und noch stärker auf dem Markt draußen auftreten können. (Beifall bei der ÖVP.)

Es ist unser Ziel, das Geld sozusagen zu bündeln, weil wir genau wissen: Je mehr Geld wir ausgeben, desto mehr Geld müssen wir wieder einnehmen! Und wenn wir im­mer wieder von Budgetkonsolidierung und von Sparmaßnahmen reden, dann müssen wir auch schauen, was wir bei den Ausgaben einsparen können, um effizienter und besser zu sein.

Das ist das Ziel, da haben wir uns getroffen. Diese Kooperation zwischen Regionen, Ländern und ÖW hat sehr viel Potential. Da sind wir uns alle einig. Und ich glaube, wenn die Reform einmal durchgezogen ist und wenn diese Tourismusstrategie auf dem Tisch liegt, dann werden wir sehen, dass wir im Endeffekt wesentlich mehr Geld für den Markt zur Verfügung haben, als wir jetzt auch mit den zusätzlichen Mitteln, die wir jetzt im Grunde genommen eingefordert haben, zur Verfügung haben. Wir werden dann sehen, ob wir diese auch brauchen.

Ein typisches Beispiel für diese Doppel- und Dreigleisigkeit, die wir beseitigen müs­sen – das sage ich ganz klar –, gibt es bei der Bewerbung um die Europameister­schaft. Da gibt es Österreich am Ball, dann gibt es Kärnten am Ball, und dann gibt es die Host Cities am Ball. Die Kärnten-Werbung ist in Deutschland auf dem Markt unter­wegs, auch die Österreich Werbung ist in Deutschland auf dem Markt unterwegs, und da wird zu wenig koordiniert. Aber ich glaube, dass es das Interesse der politisch Ver­antwortlichen, also unser Interesse sein muss, dieses Geld sozusagen zu bündeln, da­mit es effizient und so gut wie möglich im Sinne des Tourismus für unser Land einge­setzt wird. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP.)

20.22


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Als Nächste zu Wort gelangt Frau Abge­ordnete Dr. Moser. 5 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte, Frau Abgeord­nete.

 


20.23.08

Abgeordnete Mag. Dr. Gabriela Moser (Grüne): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Staatssekretärin! Sehr geehrter Herr Minister! Ja, die Fakten liegen auf dem Tisch: Herr Minister, die Tourismusbranche spricht Ihnen als dem Wirtschaftsmi­nister eigentlich durch ihre Forderungen, durch ihre Kritik, durch ihre berechtigten Kla­gen eigentlich Ihre Kompetenz ab! (Abg. Zweytick: Na geh!) Sie sollten doch endlich wahrnehmen, was bereits bei der Hoteliertagung im Jänner gefordert worden ist, näm­lich, dass wir eine strategische Ausrichtung brauchen, dass wir bessere Kooperationen


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll27. Sitzung / Seite 242

brauchen, dass wir ein gebündeltes Vorgehen brauchen, dass wir in der Tourismuswirt­schaft, um die Potentiale österreichweit nutzen zu können, endlich an einem Strang ziehen sollen. Die Wirtschaftskreise im Tourismus haben dafür einen Namen, sie nen­nen das Masterplan. Ich habe daraufhin bereits Ende Jänner einen Vorschlag hier im Parlament gemacht, dass wir zu einer gemeinsamen Strategie kommen, dass wir einen gemeinsamen Masterplan entwickeln. Doch dann begann das Tauziehen.

Herr Minister, wir wissen es ja, der Bereich Tourismus fällt in die Zuständigkeit der Bundesländer. Wir kennen das in anderen Gebieten Ihres Tätigkeitsbereiches auch: neun Bauordnungen – Sie sind auch für Bauten zuständig. Aber es hat sich an den neun Bauordnungen nichts geändert, nicht einmal eine Artikel-15a-Vereinbarung ha­ben wir zustande gebracht. Im Tourismus wird es womöglich genauso sein: kein Mas­terplan, sondern heute eine Allparteieneinigung auf Minimalniveau. Minimalniveau heißt, der Herr Minister wird Vereinbarungen mit den Bundesländern schließen, wird Verhandlungen führen im Hinblick auf eine strategische Weiterentwicklung. (Abg. Zweytick: Sehr sinnvoll!) Ich habe mir gedacht: Stimmen wir zu, vielleicht macht er es wirklich, denn notwendig ist es!

Herr Kollege Zweytick, darf ich Ihnen die Zahlen einmal nennen: Es gibt weltweit zwischen dem Jahr 2000 und dem Jahr 2006 Gästeankünfte, die durchschnittlich um 3,4 Prozent gestiegen sind. In Österreich sind es 2,2 Prozent. Warum in Österreich we­niger? – Die Hoteliervereinigung sagt, dass das daran liegt, dass wir nicht koordiniert und akkordiert vorgehen, daran, dass wir unsere Potentiale nicht synergetisch nutzen, daran, dass es einen Kantönligeist gibt. (Abg. Zweytick: Man muss den Level verglei­chen!)

Stichwort „Kantönligeist“. In der Schweiz ist der längst verabschiedet worden. In der Schweiz gibt es eine Dachmarke, und deswegen hat die Schweiz ein Nächtigungsplus von über 4 Prozent im vergangenen Winter erreicht. Aber in Österreich sind wir um mindestens 1 Prozent dahinter geblieben.

Das alles ist das Resultat dieser unkoordinierten Vorgangsweise! Und darum spricht überhaupt nichts dagegen, dass wir das besser machen und dass wir das masterplan­mäßig machen. Jetzt machen wir den ersten Schritt. Ich bin neugierig, wie weit uns die­ser bringen wird.

Herr Minister, mein Problem ist ja, dass Sie Wirtschaftsminister und Arbeitsminister sind, dass Sie sich mit Sachen beschäftigen, die Sie lieber dem Sozialminister überlas­sen sollten, um dadurch mehr Zeit dafür zu gewinnen, sich genuin für Wirtschaftsbelan­ge einzusetzen, eben für Tourismusbelange, für Belange, die auch die Hoteliervereini­gung fordert.

Ich kann Ihnen da nur die Zahlen weiter nennen. – Es wird beklagt, dass wir im Zeit­raum von 2009 bis 2015 insgesamt auf 28 Millionen Nächtigungen und damit auf 4,8 Milliarden € Umsatz werden verzichten müssen – das sagen die Vertreter der Wirt­schaft –, wenn wir nicht akkordiert vorgehen. Und da bleibt mir als grüner Tourismus­sprecherin wirklich nichts anderes übrig, als hier der Wirtschaft das Wort zu reden: Warum sollen wir nicht bündeln? Warum sollen wir nicht akkordiert vorgehen? Warum sollen wir nicht einen gemeinsamen Masterplan machen?

Deswegen plädiere ich dafür, dass wir das, was wir heute sozusagen allparteienmäßig beschließen, als ersten Schritt betrachten und diesem ersten Schritt einen zweiten folgen lassen, denn wir brauchen, auch was das Potential des Tourismus angeht – 16 Prozent Bruttoinlandsprodukt werden ja da erwirtschaftet –, Wachstumsmärkte. Es heißt ja immer wieder, dass wir Wachstumsmärkte brauchen – ich spreche ja den Jar­gon jetzt schon eloquent nach, denn man lernt ja das im Handumdrehen.


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll27. Sitzung / Seite 243

Herr Minister, bitte das wirklich ernst zu nehmen und nicht so herumzuziehen und sich bitten zu lassen und dann noch dazu das Budget nicht aufzustocken, wo wir schon seit dem Jahr 1997 nicht evaluiert haben beziehungsweise das nicht der Inflationsrate an­gepasst haben.

Herr Minister, es besteht Handlungsbedarf! Tun Sie etwas für den Tourismus! Wir wol­len, dass Österreich in diesem Bereich wächst, weil er arbeitsplatzintensiv ist und mei­nes Erachtens auch noch vergleichsweise ökologisch vertretbar ist, wenn die Verkehrs­mittelwahl passt. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen.)

20.27


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Mag. Hauser. 6 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

 


20.27.51

Abgeordneter Mag. Gerald Hauser (FPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Frau Staatssekretärin! Sehr geehrter Herr Minister! Geschätzte Damen und Herren! Das, was wir hier heute in Sachen Tourismus im Parlament beschließen, ist wirklich ein Mi­nimalkonsens, wobei viel, viel mehr möglich gewesen wäre. Das Bedauerliche dabei ist, dass wir diesen Minimalkonsens, den wir heute erreichen, auch noch erkämpfen mussten.

Zur Vorgeschichte: Wir haben im Tourismusausschuss zwischen den Parteien ein gu­tes Gesprächsklima, ein gutes Verhältnis, und wir alle haben ein gemeinsames Ziel oder hatten zumindest über weite Strecken ein gemeinsames Ziel, nämlich, tatsächlich für den Tourismus etwas zu bewegen, für die Leute im Tourismus etwas zu tun – jen­seits der politischen Auseinandersetzungen.

Das hat, denke ich, über weite Strecken ganz gut funktioniert. Wir haben sogar ge­meinsam die letzten beiden Anträge, die wir am 6. Juni eingebracht haben, vorformu­liert: einerseits den Masterplan Tourismus, den wir nicht zu erläutern brauchen, der an sich eine absolut vernünftige Sache ist, und andererseits eine Budgeterhöhung für die österreichische Tourismuswerbung.

Wir waren im Vorfeld wirklich d’accord und sind übereingekommen, diese beiden Initia­tiven als gemeinsame Anträge einzubringen. Aber es ist tatsächlich dann Folgendes passiert: Es hat die ÖVP diese Anträge dann kurzfristig nicht mehr unterstützt. Das ist aus meiner Sicht wirklich unverständlich, denn, Herr Minister, gerade in dieser Situa­tion hatten Sie das große Glück, auch die Opposition auf Seiten der Regierung zu ha­ben. Die Grünen, die Freiheitlichen und das BZÖ, alle waren der Meinung, dass für den Tourismus etwas zu tun ist. Sie hatten unser aller Unterstützung. Sie hatten unsere Stimme. Was gibt es denn – Entschuldigung! – Schöneres, Besseres, als wenn man sogar die Opposition auf seiner Seite hat?

Leider Gottes hat man diesen Konsens in letzter Sekunde zerstört, obwohl die österrei­chische Tourismuswirtschaft eigentlich ja schon mit sehr wenig zufrieden ist.

Ich denke da an eine Presseaussendung der Österreichischen Hoteliervereinigung, die schon deswegen jubiliert hat, weil der Tourismusausschuss gemeinsam in der Lage war, einen Masterplan für den Tourismus zu fordern. Die ÖHV hat in einer Presseaus­sendung von einem Meilenstein gesprochen.

Ich zitiere: „Das ist ein Meilenstein in der österreichischen Tourismusgeschichte.“

Eine jahrelange ÖHV-Forderung wird realisiert.

Und weiters: „Dieser parteiübergreifende Antrag zeigt, wie hervorragend die Arbeit im Tourismusausschuss funktioniert und dass dort die Interessen der österreichischen Tourismuswirtschaft absolut im Vordergrund stehen.“


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll27. Sitzung / Seite 244

Da sieht man, dass eigentlich die Tourismuswirtschaft einerseits nicht verwöhnt ist und andererseits tatsächlich auch schon mit diesen Maßnahmen sehr zufrieden war. Es hat aber einer Gewaltanstrengung bedurft, dass wir diesen Antrag bei der letzten Aus­schusssitzung überhaupt auf die Tagesordnung setzen konnten, geschätzte Damen und Herren! Das muss man sich einmal vorstellen! Eine Initiative, wo es darum geht, dass wir heute nachfolgend einstimmig den Herrn Minister beauftragen, einen Master­plan, einen Strategieplan für die österreichische Tourismuswirtschaft zu entwickeln, unter Einbindung der Länder und unter Einbindung sämtlicher Tourismusinstitutionen und so weiter – eine grundvernünftige Sache!

Da hat es schon mehr oder weniger Druck gebraucht, und da hat es schon Irritationen gegeben. Das ist aus meiner Sicht wirklich gänzlich unverständlich. Da sieht man ein­fach, dass in vielen Bereichen einzig und allein die Parteipolitik im Vordergrund steht und das Gemeinwohl, das touristische Wohl et cetera im Hintergrund. – Das bedauere ich sehr. (Abg. Zweytick: Das kann man nicht sagen!)

Ganz zu schweigen, Kollege Zweytick, von unserer gemeinsamen Initiative, auch für die Österreich Werbung bereits ab dem Jahr 2008 10 Millionen € mehr zu bekommen beziehungsweise herauszuverhandeln. Man muss ja wissen, dass die Österreich Wer­bung seit dem Jahr 2000 mit jährlich 24 Millionen € seitens des Staates budgetiert wird, dass dieser Beitrag nominell gleichgeblieben ist und dass das de facto natürlich einen realen Verlust für die österreichische Tourismuswerbung darstellt.

Jetzt weiß man, dass starke Kernmärkte stagnieren und wir natürlich auf starke Wachstumsmärkte ausweichen müssen, die einfach eines zusätzlichen Budgets bedür­fen. Kollege Obernosterer! Somit war es naheliegend, schon im Jahr 2008 dafür zu sorgen, dass die österreichische Tourismuswerbung mehr Geld bekommt. (Zwischen­ruf des Abg. Obernosterer.)

Bitte glaube mir eines: Deine Argumentation ist wirklich an Scheinheiligkeit – und das sage ich heute bewusst: an Scheinheiligkeit! – nicht zu überbieten. (Abg. Zweytick: Na, na, na!) Jetzt stehst du hier vorne und sagst, mit Geld alleine kann man nichts tun, also sind wir gegen diese Budgeterhöhung für 2008. (Zwischenruf des Abg. Obernos­terer.)

Ich weiß eines: 2009 wirst du hier vorne stehen und wirst sagen, hurra jetzt haben wir es geschafft, 10 Millionen € mehr, ein Erfolg der Österreichischen Volkspartei, wir ha­ben Linie bewiesen, wir stehen zur Tourismuswirtschaft, wir haben Handschlagqualität!

Dass wir das alles bereits im Jahr 2008 haben wollten und die österreichische Touris­muswirtschaft beim Tourismustag in Werfenweng eine Petition für diese Höherdotie­rung ab dem Jahr 2009 an den Herrn Minister herangetragen hat, ist klar.

Was hält uns aber zurück, bereits im Jahr 2008 nach Rücksprache mit der Frau Dr. Stolba, die uns im Ausschuss und bei persönlichen Gesprächen erklärt hat, dass sie logischerweise mehr Geld braucht, um diese steigenden Herausforderungen an­nehmen zu können, dieses Budget höher zu dotieren (Abg. Obernosterer: Ein be­schlossenes Budget!), nachdem wir in diesem gemeinsamen Antrag auch die Formu­lierung der ÖVP mit hineingenommen, die Formulierung der ÖVP für diesen Antrag mit übernommen und auch die Argumentation wiedergeben haben, damit die ÖVP diesen Antrag unterstützen kann?

Sie kennen ja diesen Entschließungsantrag, aus dem auch herauszulesen ist, dass das Budget der österreichischen Tourismuswerbung in Relation zum Wirtschafts­wachstum um 5,1 Millionen € jährlich geringer ist als im Jahr 2001 – alles ÖVP-Formu­lierungen.


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll27. Sitzung / Seite 245

Es wäre recht und billig und gut gewesen, dass wir auch diese Initiative gemeinsam durchtragen. Es war auch im Vorfeld so geplant, und wir hatten auch die Unterstüt­zung, zum Beispiel auch die Unterstützung vom Kollegen Hörl, dem ich da überhaupt keinen Stein nachschmeißen will und der ja in seiner Freimütigkeit und in seiner Offen­heit auch gegenüber der österreichischen Tourismuswirtschaft und dem Tourismusme­dium, und zwar in der „Tourist Austria“, zugegeben hat, da habe es halt – ich zitiere den Kollegen Hörl, damit ich Ihnen nichts unterstelle – einen unerfreulichen Anruf vom Finanzminister und Parteichef Molterer gegeben. – Das wird ja hier bestätigt. Er hat ja angerufen und hat gesagt, Freunde, das gibt es nicht, ihr seid als Tourismusausschuss nicht in der Lage und habt nicht die Kompetenz, mehr Geld auszugeben, denn das ent­scheiden wir.

Ähnliches hat auch die Frau Staatssekretärin jüngst im Tourismusausschuss klarge­stellt. Da frage ich mich also schon, geschätzte Kollegen im Parlament: Entscheidet jetzt die Regierung – sprich, die Verwaltung – über Budgetausgaben, oder beschließt das die Legislative – sprich, das Parlament?

Ich denke, wenn wir in einer wichtigen Sache der Meinung sind, dass ein Vorziehen einer höheren Dotierung notwendig, erforderlich und wichtig ist und wir diesen Konsens aller Parteien hatten und sich die Kollegin Trunk tatsächlich bis zum Schluss für die Realisierung dieses Konsenses eingesetzt hat, letztendlich allerdings an der Koalitions­räson gescheitert ist, dann muss ich sagen: Das ist nicht – leider ist der Kollege Cap nicht da – der neue Parlamentarismus, der uns hier immer versprochen wird.

Wenn erst jüngst am Sonntag in der „Kronen Zeitung“ Kollege Cap auf die Frage, wie man denn mit Ideen der Opposition umgeht, sagt, gute Vorschläge der Opposition sol­len aufgegriffen werden, dann muss ich schon in Richtung des Kollegen Cap sagen: Davon sind wir weit entfernt! Es werden ja nicht einmal die Vorschläge der eigenen Fraktion – sprich der Kollegin Trunk mit ihren Mitstreitern – umgesetzt und realisiert. Was soll denn da die Opposition noch bewegen?

In diesem Sachverhalt ist es, muss ich ganz ehrlich sagen, unterm Strich aus meiner Sicht wirklich eine vergebene Chance für die österreichische Tourismuswirtschaft. Die Opposition hätte mitgeholfen, der Österreich Werbung bereits im nächsten Jahr ein hö­heres Budget zu dotieren. Wir hätten uns im Tourismusausschuss sogar über das Vor­gehen einigen können. Wir hätten sogar sagen können, es gibt 6 Millionen € mehr für die EURO 2008, also damit wir auf die 10 Millionen € kommen, geben wir möglicher­weise noch die 4 Millionen € dazu. (Abg. Zweytick: Das gibt es ja eh, die 6 Millionen!)

Das hätten wir ja alles ausreden können, aber dass man jetzt einfach sagt, weg mit dem Antrag, der kommt überhaupt nicht auf die Tagesordnung, das ist, muss ich bei aller Liebe sagen, Herr Minister, kein wirklich positives Signal in Richtung Tourismus­wirtschaft.

Ich hoffe, dass wir zukünftig im Tourismusausschuss, wenn wir uns einig sind, Dinge nicht nur andiskutieren, sondern auch mittels Initiativen hier ins Hohe Haus einbringen können. Ich bin schon gespannt, lieber Kollege Hörl, was mit dieser Initiative wird, dass wir möglicherweise für die österreichischen Nationalparks, die ja auch in Sachen Um­welt und Umweltschutz einen hohen Wert einbringen, eine zusätzliche finanzielle Do­tierung für zusätzliches Marketing umsetzen, was im Tourismusausschuss auch ein­heitlicher Konsens war. – Ich bin gespannt, was dabei herauskommt.

Selbstverständlich werden wir diesen heutigen Minimal-Konsens mit dem Masterplan mittragen, aber ich bitte zukünftig im Tourismusausschuss um mehr Schlagkraft und um mehr Aufrichtigkeit, damit wir noch mehr für die österreichische Tourismuswirt­schaft tun können. Die Voraussetzungen dafür sind wirklich vorhanden; die Parteien unter der Vorsitzführung von Seppi Bucher würden das machen wollen. Ich hoffe, dass


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll27. Sitzung / Seite 246

da zukünftig tatsächlich ein zusätzliches Erfolgserlebnis herausschaut und bitte darum. (Beifall bei der FPÖ.)

20.38


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Zu einer tatsächlichen Berichtigung hat sich Herr Abgeordneter Hörl zu Wort gemeldet. Sie kennen die gesetzlichen Be­stimmungen, Herr Abgeordneter; maximal 2 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


20.38.40

Abgeordneter Franz Hörl (ÖVP): Herr Abgeordneter Hauser hat behauptet, Herr Vize­kanzler Molterer hätte im Zusammenhang mit dem Entschließungsantrag der Abgeord­neten Bucher, Mag. Trunk, Dr. Moser, Mag. Hauser, Kolleginnen und Kollegen betref­fend notwendige Erhöhung des Budgets der Österreich Werbung mit mir ein Telefonat geführt.

Ich berichtige: Es war nicht so. Der Finanzminister der Republik Österreich hat Besse­res zu tun, als mit einem kleinen Abgeordneten des Zillertales zu sprechen. – Danke. (Abg. Mag. Hauser: Das muss ich berichtigen!)

20.39


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Da gibt es nur eine persönliche Erwide­rung. Es gibt keine tatsächliche Berichtigung einer tatsächlichen Berichtigung, nur eine persönliche Erwiderung.

Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Bucher. Redezeit: 3 Minuten. – Bitte.

 


20.39.31

Abgeordneter Josef Bucher (BZÖ): Frau Präsident! Herr Bundesminister! Frau Staatssekretärin! Meine sehr geehrte Damen und Herren! Es ist schon sehr viel gesagt worden. Auch Kollege Hauser hat ja darauf Bezug genommen, dass dieser Master­plan-Antrag im Grunde eine Zangengeburt war, die nicht so einfach zustande gekom­men ist.

Im Grunde genommen glaube ich, wenn wir persönliche Gespräche mit Vertretern der Tourismuswirtschaft ernst nehmen, wenn wir die einschlägigen Fachzeitschriften, de­ren Aussagen und deren Stellungnahmen beurteilen, dann werden wir gemeinsam zu der Erkenntnis kommen, dass man sehr hohe Erwartungen in den Tourismusaus­schuss setzt, dass man sich von den Experten, die darin vertreten sind, und von den Abgeordneten, die sich einsetzen, einiges erwarten darf.

Ich meine, dass dieser Ausschuss auch für den Herrn Bundesminister ein sehr gutes und dienliches Instrument ist, auch um der Tourismuswirtschaft zu signalisieren, da gibt es Experten, die sich und ihre Erfahrungen einbringen wollen. Daher sollten wir dieses Gespräch, diese Kooperation etwas stärker nützen.

Als Vorsitzender bin ich bestrebt, dass wir diese Kooperation hochhalten und dass wir vor allem auch diesen Konsens wahren, den wir uns vorgenommen haben, weil ja von Anfang an alle Fraktionssprecher gesagt haben, wir ziehen an einem Strang, wir wollen nicht auf dem Rücken der in den letzten Jahren sicher schwer gebeutelten Tourismus­wirtschaft auch noch Parteipolitik betreiben. Ich glaube, man kann mir nicht unterstel­len, dass ich nicht von Anfang bemüht war, da einen Konsens zustande zu bringen. (Beifall beim BZÖ.)

Fairerweise sagen wir auch dazu, dass der erste Masterplan-Antrag von Seiten der Grünen gekommen ist. – Die waren die Ersten. Ich habe gesagt, ich warte noch ein wenig ab, bis sich die Fraktionsführer gemeinsam entschieden haben, diesen Master­plan zu verabschieden, bis sie Gespräche mit den tourismusrelevanten Organisationen geführt haben. Das ist aus meiner Sicht der richtige Weg, um einen konsensualen Be-


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll27. Sitzung / Seite 247

schluss auch hier im Nationalrat zu fällen. Das ist ja Gott sei Dank in letzter Sekunde auch passiert.

Ich sage aber auch dazu, dass es natürlich Widerstände gegen diesen Masterplan ge­geben hat, die ich nicht verstehen kann, weil ja einige Abgeordnete – ich will jetzt keine Namen nennen, weil ich mich dem Konsens verpflichtet fühle – hier noch ganz anders gesprochen haben, als wir die Klimaschutz-Enquete veranstaltet haben. Da war die Rede davon, wofür man ein Konzept braucht, wo doch Tourismus Landessache ist, es gebe so viele Konzepte, die in den unterschiedlichsten Schubladen dahinschlummern und einen Haufen Geld gekostet haben.

Heute sehen wir, wie toll es doch wäre, wenn wir so einen Masterplan schon in den letzten Jahren gehabt hätten, wenn dieses Zusammenspiel der Länder und des Bun­des noch besser klappte, wenn wir das optimierten. Ich sage das, weil ich ja eine Zeit lang für den Kärntner Tourismus zuständig war und weiß, woran es krankt.

Herr Bundesminister, ich sage Ihnen nur aus meiner Beobachtung heraus: Wenn wir diesen Masterplan jetzt schon hätten, dann wäre dieses Dilemma mit den 6 Millionen € für die EURO 2008 gar nicht zustande gekommen, denn dann hätten wir wirklich 12 Millionen € aufgestellt. Das heißt, wir hätten diese 6 Millionen €, die Sie großzügi­gerweise und richtigerweise für den Tourismus zur Verfügung stellen, auf 12 Millio­nen € verdoppeln können, weil die Länder auch gesehen hätten, dass da ein längerfris­tiges Konzept dahintersteckt, dass da Vertrauen von den Ländern hin zum Bund da ist, dass diese Verknüpfung wirklich funktioniert.

Deswegen sage ich: Diese Masterplan-Idee ist eine richtige und wichtige, weil der ös­terreichische Tourismus vor einer ganz wichtigen Weichenstellung steht. Wir haben in der Klimaschutz-Enquete mit allen Experten diskutiert und sind unisono zu der Er­kenntnis gelangt, dass der Klimawandel stattfindet und eine große Chance für den ös­terreichischen Tourismus darstellt, dass die demographische Entwicklung eine große Chance für die Alpen, für die österreichische Tourismuswirtschaft ist und dass natürlich die neuen Märkte, die sich ergeben, die Internationalisierung ebenfalls eine große Chance für den Tourismus ist.

Dass diese Chancenpotentiale nicht von allen Ländern und Organisationen gleicher­maßen erkannt und genutzt werden, ist auch evident. Daher ist es wichtig, einen Mas­terplan zu schaffen, eine strategische Zielabstimmung mit allen tourismusrelevanten Organisationen und den Ländern vorzunehmen, um sicherzugehen, dass die Touris­muswirtschaft in Österreich in eine gute und erfolgreiche Zukunft geht.

Daher bin ich glücklich darüber, dass es gelungen ist, noch in letzter Sekunde diesen gemeinsamen Antrag zustande zu bringen. Ich gebe die Hoffnung nicht auf, dass der heute schon andiskutierte Antrag um die Mittelaufstockung der Österreich Werbung um 10 Millionen € auch gelingen kann, wenn wir im Herbst sozusagen noch eine Vermitt­lungsrunde drehen, weil es ja so ist, dass manche oft etwas länger brauchen, um die Sinnhaftigkeit auch zu verstehen.

Daher auch mein Mut zum Optimismus, dass die Österreich Werbung zukünftig finan­ziell besser gestellt wird. (Beifall beim BZÖ.)

20.45


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Als Nächstem erteile ich nun Herrn Bun­desminister Dr. Bartenstein das Wort. – Bitte.

 


20.45.15

Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit Dr. Martin Bartenstein: Frau Präsidentin! Hohes Haus! Da der Abgeordnete Bucher gerade gemeint hat, dass im Klimawandel auch Chancen für Österreichs Tourismus stecken mögen, muss ich sagen: Mag sein,


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll27. Sitzung / Seite 248

dass darin auch Chancen liegen, aber die Risiken sind meiner Meinung nach allemal deutlich größer. Es wurde ja von Abgeordnetem Mayer zum Beispiel das Dahinschmel­zen der Gletscher erwähnt, aber die Risiken gehen zweifellos noch weit darüber hin­aus.

Andererseits ist ja ein Klimawandel zumindest mittleren Ausmaßes zu befürchten. Das ist so gut wie sicher, und deswegen müssen wir uns insgesamt mit den Auswirkungen in den nächsten Jahrzehnten auseinandersetzen. – Da bleibt uns gar nichts anderes übrig.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Österreichs Tourismuswirtschaft – viele von Ihnen waren ja dabei – hat auf meine Einladung hin am 4. Mai dieses Jahres im Salz­burger Tourismusort Werfenweng einen Tourismustag abgehalten. Es hat dort unter anderem Professor Smeral seine tourismusstrategische Ausrichtung bis 2015 vorge­stellt. Ich begrüße es, dass wir jetzt auf dieser Basis eingeladen werden, mit den Län­dern eine strategische Ausrichtung zu entwickeln, die natürlich auch die Länder einbe­ziehen soll.

Es war nicht der Bund, es war nicht die Österreich Werbung oder gar ich, die vor eini­gen Jahren daran gearbeitet hätten, dass sich Österreichs Bundesländer aus der Fi­nanzierung der Österreich Werbung zurückziehen. Es war das der Wunsch der ös­terreichischen Bundesländer, und so haben wir heute einen Status quo, dass die Österreich Werbung eben vom Bund und der Wirtschaftskammer Österreich finanziert wird.

Andererseits geht es gar nicht so schlecht. Es ist die Zusammenarbeit in den Ländern insgesamt auch eine gute, und es stimmt auch nicht, dass das Budget in der Öster­reich Werbung in den letzten Jahren unverändert geblieben wäre. Es ist richtig, dass der Beitrag des Bundes – im Übrigen auch der Kammer – nominell unverändert geblie­ben ist, aber es hat unter Oberascher und sicherlich auch jetzt unter Stolba eine Ten­denz eingesetzt, die da lautet: Drittmittel. So gesehen kann sich die Österreich Wer­bung heute eines Budgets von deutlich über 50 Millionen € für ihre gute und richtige Tätigkeit erfreuen.

Wir wollen und sollen uns im Rahmen dieser von Smeral beschriebenen Strategie insbesondere um neue Quellmärkte kümmern. Deutschland wird auch in Zukunft
der wichtigste Herkunftsmarkt sein, aber neue Märkte sind zu erschließen, weil das Wachstumspotential bestehender beschränkt ist.

Ganzjahres-Tourismus lautet ein weiteres Schlagwort, und auch eine noch besser ko­ordinierte Zusammenarbeit von Bund und Ländern ist wichtig.

Herr Abgeordneter Bucher, ich bin nicht sicher, ob es ein Szenario gegeben hätte, in­nerhalb dessen die Bundesländer und die Austragungsstädte der EURO 2008 mitge­zahlt hätten.

Aus meiner Sicht wäre es allemal sinnvoller gewesen, zu den 6 Millionen € an Bundes­mitteln noch Ländermittel dazuzutun – nicht kleckern, sondern klotzen! Wir wollen und müssen da massiv auftreten.

Da geht es jetzt nicht so sehr um Vertrauen, sondern darum, dass wir gemeinsam das Beste für die EURO 2008 machen, jedenfalls, was die Tourismusausrichtung anbe­langt. – Fürs Fußballspielen sind wir ja nicht direkt zuständig.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wenn die Frau Abgeordnete Moser meint, die Schweiz wäre tourismusmäßig so sehr ein Vorbild, dann lasse ich das beim Fußball gelten, beim Schifahren aber schon einmal gar nicht.


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll27. Sitzung / Seite 249

Die Tourismusentwicklung Österreichs in den letzten Jahren und Jahrzehnten war deutlich besser als die der Schweiz. Gar keine Frage, wir sind Tourismusweltmeister, was die Pro-Kopf-Einnahmen anbelangt. Es mag schon sein, dass in einem Jahr die Schweiz in Prozent-Zuwächsen einmal besser abgeschnitten hat als wir, aber insge­samt sind wir touristisch deutlich besser aufgestellt als unser Nachbar im Westen.

Wenn Sie kritisieren, dass die Gästeankünfte global mit 3,4 Prozent zunehmen, in Ös­terreich aber die Gästeankünfte nur mit 2,2 Prozent, dann müssen wir uns schon des­sen bewusst sein, dass Österreich und die klassischen Tourismusmärkte dieser Welt natürlich relativ Marktanteile verlieren werden, weil es Märkte gibt, die völlig neu dazu­kommen – denken Sie an Asien, Afrika oder Lateinamerika! Da tut sich ja vieles. Dass die klassischen Tourismusländer nicht im selben Tempo mitwachsen können ist klar.

Wir müssen uns stärker gegenüber den Italienern, den Spaniern, den Franzosen und – noch einmal – gegenüber den Schweizern definieren. Da, sehr geehrte Frau Abgeord­nete Moser, kann ich Ihnen sagen: Wir liegen ganz ausgezeichnet.

Ich bedanke mich in diesem Sinne auch beim Tourismusausschuss für die gute Zu­sammenarbeit. – Auch als Sie und Ihre Partei in der Regierung waren, sehr geehrter Herr Abgeordneter Hauser, hat schon ein ehernes Gesetz gegolten, das nicht nur in Österreich gilt und das da lautet: Es gibt ein Budget, dieses wird tunlichst in Koopera­tion des Finanzministers mit der Regierung gemacht, und selbstverständlich wird es dann vom Parlament beschlossen. Aber wenn das Budget einmal beschlossen ist, dann sind Entschließungsanträge auch eines sehr bedeutenden Ausschusses nicht das geeignete Instrument, um dieses Budget aufzumachen.

Sosehr sich Frau Dr. Stolba und die Österreich Werbung natürlich über jeden Euro, der von außen kommt, freuen – das ist ihre ureigene Aufgabe –, aber da seien wir schon politisch professionell und realistisch und sagen wir: Es ist ein Doppelbudget beschlos­sen, und damit ist jetzt einmal zu arbeiten, und daran müssen wir uns auch alle halten!

Die Österreich Werbung ist budgetär nicht schlecht aufgestellt. Ich habe mich persön­lich sehr für diese Aufstockung um 6 Millionen € eingesetzt. Herr Abgeordneter Einem kann sich aus seiner Ministerzeit noch daran erinnern, dass auch damals Minister schon gesagt haben: Frisches Geld gibt es keines, aber Rücklagen konnte man mobili­sieren. Und so gesehen gibt es insgesamt diese 6 Millionen € für die EURO 2008, aber nicht mehr.

Ich bitte um Kenntnisnahme, dass daran auch Entschließungsanträge – da bin ich ganz beim Herrn Finanzminister – kurzfristig nichts ändern können, denn sonst wä-
re die Konsistenz unseres Budgets gefährdet, und das können auch Abgeordnete der Opposition nicht wirklich wollen. – Herzlichen Dank. (Beifall bei der ÖVP sowie
der Abg. Pfeffer.)

20.51


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Als nächste Rednerin gelangt Frau Ab­geordnete Mag. Lohfeyer mit einer freiwilligen Redezeitbeschränkung von 3 Minuten zu Wort. – Bitte, Frau Abgeordnete.

 


20.52.00

Abgeordnete Mag. Rosa Lohfeyer (SPÖ): Geschätzte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Staatssekretärin! Sehr geehrter Herr Minister! Ich vertrete seit März die Anliegen einer sehr freizeit- und tourismusintensiven Region im Salzburger Land im Parlament, und dadurch liegt mir die Arbeit im Freizeit- und Tourismusausschuss besonders am Herzen.

Als ersten wesentlichen und absolut positiven Schritt dieses Freizeit- und Tourismus­ausschusses habe ich die Enquete zum Klimawandel erfahren dürfen, die namhafte


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll27. Sitzung / Seite 250

Touristiker und Experten hierher ins Parlament geholt hat. Die dadurch geweckte Hoff­nung, dass im Ausschuss die Arbeit entsprechend zielgerichtet vorangeht, ist dann schon etwas enttäuscht worden. Ich glaube nämlich, dass der Freizeit- und Tourismus­ausschuss wirklich eine Chance ist, die als solche auch genutzt werden muss. In die­ser Hinsicht appelliere ich vor allem an Sie, Herr Bundesminister, die Chance dieses gemeinsamen Weges des Bundes, der Länder und auch der Regionen wie auch der Österreich Werbung wirklich zu nutzen.

Dies wäre zum Beispiel bei der Umsetzung der Modellregionen, die auch im Regie­rungsprogramm verankert ist, absolut möglich. Gerade aber am Beispiel der Ausschrei­bung des Tourismusprojektes Modellregion auf der Homepage des Wirtschaftsministe­riums ist zu erkennen, dass dieser gemeinsame Weg erst geübt werden muss, denn sonst wäre es nicht möglich, dass die anderen Parteien konkret über die Ausschrei­bung für die Bearbeitung dieser touristischen Modellregionen, die bis 31. Juli läuft, nicht informiert worden sind und auch keine Koordination darüber stattgefunden hat; auch nicht darüber, was genau die Zielsetzung dieses Projektes sein soll. Wie zum Beispiel eine Modellregion als solche ins Leben gerufen beziehungsweise gestaltet werden kann, ist bei der Ausschreibung ebenfalls nicht erkennbar.

Werte Kolleginnen und Kollegen! Eigentlich wären Tatkraft und Ziehen an einem Strang wesentlich. Die Vorgänge vor und während des letzten Tourismusausschusses waren aber eigentlich ein reiner Kräfteverschleiß – einer meiner Vorredner ist ja bereits auf die Geschichte mit diesen beiden Anträgen eingegangen. Es geht ja nicht zuletzt um Konzepte und längerfristige Strategien mit dem Ziel der Steigerung von leistbarer Qualität im Tourismus. Bundesweite Tourismusstrategien, föderale Strukturen mit einem Überbegriff wie der „Dachmarke Österreich“ zusammenzuführen muss das Ziel sein, um die Freizeit- und die Tourismuswirtschaft wieder zu einem verstärkten Wachs­tum anzuregen.

Vorrangiges Ziel muss es sein, Österreich noch stärker als Marke zu etablieren, um in­ternational entsprechend als Reiseziel wahrgenommen zu werden. Andernfalls werden uns tourismuswirtschaftliche Umsätze in Milliardenhöhe entgehen, wie das einer Studie zu entnehmen ist.

Gemeinsam können wir dem entgegenwirken, und ich appelliere dahin gehend, dass vom Freizeit- und Tourismusausschuss die Chance einer entsprechenden Vorgangs­weise auch tatsächlich genützt wird. – Danke. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

20.55


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Hörl. Wiederum 3 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

 


20.55.48

Abgeordneter Franz Hörl (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Bundesminis­ter! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Hohes Haus! Wir haben uns – es wurde schon mehrfach gesagt – im Tourismusausschuss auf diesen gemeinsamen Antrag geeinigt. Das ist gut so, und wir sind, glaube ich, damit wieder auf den Weg zurückgekehrt, dass wir parteipolitisches Hickhack hintanstellen, so wie wir uns das vorher vorgenommen haben.

Wir äußern in diesem Antrag den Wunsch, dass der Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit, unser Tourismusminister, eine tourismusstrategische Ausrichtung erarbeiten möge. Es ist sicher sinnvoll, regionale, nationale Ziele gemeinsam zu erarbeiten, sie festzuschreiben und dann zu versuchen, sie auf geeignetem Wege voranzutreiben, Zwei-, Drei- und Mehrgleisigkeiten aufzuzeigen und zu bekämpfen. Wir sagen aber in diesem Antrag auch ganz klar, dass es kein Plan im luftleeren Raum sein soll, sondern


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll27. Sitzung / Seite 251

sowohl die Länder als auch alle bundesweit tourismusrelevanten Organisationen ein­bezogen werden sollen, also auch die ÖHV, alle Standesorganisationen und die Wirt­schaftskammer. Wir wollen eben kein starres Konzept, sondern ein Programm, das alles sammelt und den Erfordernissen entsprechend fortgeschrieben wird und auch ehrlich evaluiert wird.

Wir haben natürlich das Problem der Diskussion mit dem Masterplan. Ich glaube, das Problem liegt darin, dass wir definieren müssen: Was ist ein Masterplan? – Wir sind der Meinung, dass Tourismus regional ist, dass Tourismus föderativ organisiert sein soll und ist und dass er auch so bleiben soll, weil es eben sehr unterschiedliche Regio­nen in Österreich gibt.

Ich habe mir vor Kurzem einige der steirischen, niederösterreichischen und burgenlän­dischen Thermen angeschaut. Sie müssen sich vorstellen, dass zum Beispiel meine kleine Heimatgemeinde Gerlos im Zillertal gleich viele Nächtigungen aufweist wie die Vorzeigetherme Radkersburg oder fast wie die Vorzeigetherme Loipersdorf! Hier sehen Sie schon die unterschiedlichen Strukturen und die unterschiedlichen Programme, die man da zum Erfolg führen kann, und deshalb glaube ich, dass es richtig ist, dass der Tourismus weiterhin föderal organisiert wird. Aber es ist richtig – und dazu bekennen wir uns –, dass wir versuchen müssen, im Sinne von Sparsamkeit und Effizienz beim Einsatz der Mittel das alles zusammenzufassen und einmal aufzuzeigen und dann bes­ser zu koordinieren.

Zum Kollegen Hauser darf ich noch Folgendes sagen: Auch ich bin dafür, dass die Ös­terreich Werbung 10 Millionen € mehr bekommt, weil wir natürlich das Geld auch brau­chen. Aber wir haben immer die Meinung vertreten, dass wir nicht Budgets, die wir ge­rade beschlossen haben, vor Ablauf dieses Doppelbudgets wieder aufschnüren kön­nen. Es war immer von 2009 die Rede (Zwischenruf des Abg. Mag. Hauser), denn ge­rade wir von der Wirtschaft können überhaupt kein Interesse daran haben, ein Budget aufzuschnüren, weil ich mir vorstellen kann, dass es auch andere Gruppen in diesem Haus gibt, von denen dann jede versucht, aus diesem Budget das Beste für sich her­auszuholen. Das kann nicht im Interesse der Wirtschaft und nicht unser Interesse sein.

Ich gebe auch unserem Bundesminister recht, weil das Wort Klimawandel gefallen ist: Ich finde es zynisch, wenn wir hergehen und sagen, im Klimawandel hat der österrei­chische Tourismus so großartige Chancen. Natürlich werden wir im Sommer vielleicht, wenn alles wärmer wird und wenn es heiß wird, Chancen haben. Aber bedenken Sie auch, dass wir in unseren Herkunftsländern Probleme haben werden, wenn etwa der Meeresspiegel steigt. Ich glaube, man sollte auch hier die Dinge etwas realistischer an­gehen.

Ich möchte auch noch ganz klar und deutlich dem Abgeordneten Mayer entgegen­halten, dass dieses unser Vorhaben ausdrücklich kein Misstrauensantrag an unseren Bundesminister ist und dass ich mich als Touristiker in seinem Ministerium, auch mit seiner Sektionschefin Udolf-Strobl, gut aufgehoben fühle. Ich glaube, dass wir da einen Hort haben, wo man uns gut begleitet und sehr viel hilft. – Danke sehr. (Beifall bei der ÖVP.)

20.59


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Themessl. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 8 Minuten. – Bitte.

 


20.59.46

Abgeordneter Bernhard Themessl (FPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Bun­desminister! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Eigentlich fehlt diesem Antrag das Wichtigste, und das ist das Geld. Hier muss ich einem meiner Vorredner, Herrn


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll27. Sitzung / Seite 252

Obernosterer, schon widersprechen: Wenn er sagt, Geld ist nicht alles, dann hat er vielleicht recht, aber in diesem Bereich wäre es besonders wichtig gewesen! Und wenn Sie mir die nächsten sieben Minuten aufmerksam zuhören, dann werden Sie vielleicht verstehen, warum.

Jetzt könnte man auch böse sein und sagen, die ÖVP betreibt ja Lobbying für die Großindustrie. – Hier geht es um Tausende Kleinbetriebe, um Familienbetriebe, um Klein- und Mittelbetriebe, die auf Werbung angewiesen sind. Große Hotelketten – Herr Bundesminister, da gebe ich Ihnen schon recht – brauchen die Österreich Werbung nicht, weil sie sowieso international tätig sind und auf die Österreich Werbung nicht an­gewiesen sind. – Da Sie Lobbyismus für diesen Bereich betreiben, verstehe ich viel­leicht den Rückzieher der ÖVP von diesem ursprünglich gemeinsamen Antrag.

Sie wissen, dass der Tourismus für die Wirtschaft ein sehr wichtiger Faktor ist. Über 700 000 Arbeitnehmer in Österreich sind direkt oder indirekt im Tourismus beschäftigt, das heißt, jeder fünfte Arbeitsplatz in Österreich lebt direkt oder indirekt vom Touris­mus. (Präsidentin Mag. Prammer übernimmt wieder den Vorsitz.)

Einige von Ihnen waren ja im Tourismusausschuss und haben die Präsentation der Chefin der Österreich Werbung gesehen, die sehr aufschlussreich, auch sehr interes­sant war und das letzte Jahr in keinen schlechten Zahlen erscheinen ließ. Aber Zahlen kann man natürlich interpretieren, Zahlen kann man sich auch anschauen, man kann aus Zahlen auch etwas lernen. Und was wir hier gesehen haben, ist, dass in den letz­ten Jahren der Tourismus in Österreich zu 70 Prozent von drei Ländern gelebt hat: Das sind die Niederlande mit 7 bis 8 Prozent, das ist der heimische Tourismus, also die Inlandstouristen, Österreich selbst, mit gut 20 Prozent, und der größte Markt, Deutsch­land, mit knapp über 40 Prozent – Tendenz seit Jahren fallend.

Das Nächste ist: Es gab eine andere Statistik, laut der wir im Vergleich mit anderen Tourismusdestinationen in Europa in den letzten fünf Jahren permanent fallen. Wir liegen jetzt im Vergleich mit anderen Tourismusdestinationen in Österreich bei zirka 4,2 Prozent und waren vor fünf, sechs Jahren noch bei 4,7 oder 4,8 Prozent. Das heißt – und das geben auch viele Ländertourismusdestinationen zu –, dass wir es ver­schlafen haben, gewisse Märkte zu bearbeiten. Es ist die Tendenz in den wichtigen un­serer Fremdenverkehrsdestinationen seit Jahren fallend, und in den neuen Märkten im zentraleuropäischen, osteuropäischen Raum haben wir die Entwicklung verschlafen, und vor allen Dingen haben wir in Fernost die Entwicklung verschlafen. Wenn wir heute China und Indien hernehmen, wo man weiß, dass sich 10 Prozent der dortigen Bevöl­kerung jederzeit einen Nobelurlaub in Österreich leisten können, dann reden wir hier von 250 000 Personen – das ist das Dreifache von dem, was der deutschsprachige Raum überhaupt hergibt. Und da tun wir nichts?!

Jetzt komme ich zu Ihnen, Herr Obernosterer, und erkläre Ihnen, warum das Geld so wichtig wäre: Wissen Sie, jede Kleinfirma und jeder Betrieb weiß heute, wenn er ein neues Kundensegment oder ein neues Marktsegment bearbeitet, dann kostet das in erster Linie Geld, bis dort der Bekanntheitsgrad aufgebaut ist, bis das Produkt bekannt wird, und dann erst kann Geld zurückfließen. Und dafür würden diese 10 Millionen € der Österreich Werbung sehr gut tun! (Beifall bei der FPÖ sowie des Abg. Bucher.)

Und ich sage Ihnen Folgendes: Die Klein- und Mittelbetriebe werden sich bei der ÖVP dafür bedanken, dass sie sich hier nicht dazu durchgerungen hat, diesen gemein­schaftlichen Antrag zu unterstützen – den sogar die SPÖ unterstützt hätte und wofür sie auch bereit gewesen wäre, hinsichtlich des Budgets auf den Finanzminister einzu­wirken, diese Geldmittel lockerzumachen.

Das ist genau der Punkt, den wir verschlafen haben: Wir haben verschlafen, neue Märkte zu bearbeiten. Wir sind dort schon vier bis fünf Jahre hintennach. Was das


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll27. Sitzung / Seite 253

heißt, wenn man einmal im wirtschaftlichen Bereich in Rückstand gelangt beziehungs­weise nachlaufen muss, was das für einer zusätzlichen Kraftanstrengung bedarf, das muss ich Ihnen nicht erzählen.

Wissen Sie, es ist schon schlimm, wenn man über 700 000 Arbeitsplätze in Österreich einfach negiert, wenn man 16 Prozent des Bruttoinlandsproduktes negiert, das die Tourismuswirtschaft beisteuert, wenn man weiß, dass Tausende von Familienbetrie­ben, Klein- und Mittelbetrieben davon betroffen sind und hauptsächlich von dieser Wer­bung leben. Und wenn es uns nicht gelingt, die „Dachmarke Österreich“ mit zusätz­lichen finanziellen Mitteln zu stärken, dann sage ich Ihnen eines, Herr Bundesminister: Dann wird es Ihnen so ergehen wie im letzten Jahr unserem Bundesland Vorarlberg. Im Bundesland Vorarlberg hat man auf diverse Region-Destinationen gesetzt und nicht auf die Dachmarke Vorarlberg. Und mein Kollege Elmar Mayer wird mir recht geben: Das Bundesland Vorarlberg war im letzten Jahr das einzige Bundesland in Österreich, das im Tourismusbereich Negativzahlen geschrieben hat im Vergleich zu den Vorjah­reszahlen. (Zwischenruf des Abg. Zweytick.) – Selbstverständlich! Schauen Sie doch nach! Fragen Sie den Kollegen Mayer von der SPÖ, der wird mir recht geben!

Das ist genau darauf zurückzuführen, dass man die Dachmarke Vorarlberg vergessen und nicht entsprechend unterstützt hat, viel zu wenig an Geldmitteln zur Verfügung gestellt und auch gewisse Märkte verschlafen hat – wie Sie es jetzt auch machen. Und wenn Sie jetzt nicht bereit sind, zusätzliche Geldmittel zur Verfügung zu stellen, um die Dachmarke Österreich zu stärken, dann wird es Ihnen in den nächsten zwei, drei Jah­ren ähnlich ergehen wie dem Bundesland Vorarlberg im letzten Jahr. Gott sei Dank sind dort die ÖVP-Spitzengranden des Landes vernünftiger und haben sich jetzt dazu entschlossen, im nächsten Jahr einen anderen Weg zu gehen.

Sie werden wahrscheinlich zuerst die Negativzahlen spüren müssen, bis Sie endlich merken, dass Sie auch bei der Österreich Werbung und im Tourismusbereich umden­ken müssen. – Danke. (Beifall bei der FPÖ sowie des Abg. Bucher.)

21.05


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Mag. Kuzdas zu Wort. 3 Minuten Wunschredezeit. – Bitte, Herr Abgeordneter.

 


21.05.30

Abgeordneter Ing. Mag. Hubert Kuzdas (SPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Dass sich der internationale Tourismus gegenwärtig in einer Umbruchphase befindet, ist wohl kein Geheimnis mehr. Der Klimawandel tut das Seine dazu, auch wenn manche Abgeordneten meinen, es sei ohnehin alles in Ordnung. Wir wissen aus Studien – und in der Enquete, die die Sozialdemokratie initiiert hat, wurden diese Ergebnisse bestätigt –, dass die südlichen Regionen durch die zunehmende Erwärmung immer größere Probleme bekommen, wir wissen, dass der Norden immer kälter und feuchter wird. Wir wissen, dass daraus eine Chance für den Tourismus in Österreich entsteht. Die strategische Ausrichtung im Tou­rismus in Österreich muss diesen Erkenntnissen Rechnung tragen.

Mir geht es aber nicht nur – ich betone: nicht nur – um Wintertourismus und um Som­mertourismus, sondern mir geht es vor allem auch um jene Tourismusregionen, die bisher unterentwickelt waren, die aber auch als Hoffnungsgebiet gelten, wie zum Bei­spiel der Bezirk, das Viertel, aus dem ich herkomme, das Weinviertel. Wir haben im Weinviertel keine Berge und keine Seen, also keinen Wintertourismus und keinen Sommertourismus, aber wir haben eindrucksvolle Kulturdenkmäler, die keinen nationa­len und internationalen Vergleich zu scheuen brauchen. Wir haben eine wunderschöne Landschaft und zahlreiche kulinarische Köstlichkeiten. Weinviertel ist nicht nur Wein, Weinstraße und Kellergasse – das ist es auch, aber eben nicht nur.


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll27. Sitzung / Seite 254

Wenn man diese Region touristisch erleben möchte und vielleicht auch den ausge­zeichneten Wein probiert, dann stößt man auf das nächste Problem: Es gibt kaum Ge­legenheit zur Nächtigung. Auch da ist das Weinviertel ein Entwicklungsland, und wenn man an die „Dachmarke Österreich“ denkt und an Modellregionen, die entwickelt wer­den sollen, dann muss man auch diese Regionen, die bisher als Hoffnungsgebiet oder Entwicklungsgebiet gelten, in diesem ganzheitlichen Ansatz berücksichtigen. Entwick­lungspotential ist eine Chance, eine Chance für den Tourismus, eine Chance für Ar­beitsplätze, für die Gastronomie, eine Chance für das Weinviertel beispielsweise, eine Modellregion unter der Berücksichtigung von Sport, Wellness, aktiver Erholung und sanftem Tourismus zu schaffen. Aber auch die Förderung von Beherbergungsbetrie­ben gehört dazu.

Ich habe mit Freuden festgestellt, dass der Herr Bundesminister auch weiß, dass es einen Tourismusausschuss gibt, weil er sich für die gute Zusammenarbeit bedankt hat. In der Vergangenheit hat das nicht immer so ausgesehen.

Der Ausschuss, Herr Bundesminister, steht Ihnen als Kooperationspartner zur Verfü­gung. Wir erwarten von Ihnen aber auch Taten – nicht nur Lippenbekenntnisse, son­dern Taten: was den Masterplan Tourismus betrifft, die Entwicklung von Modellregio­nen, aber auch, was die Finanzierung der Österreich Werbung betrifft. Ich glaube, das ist auch das Recht der Abgeordneten in diesem Haus. Und ich denke, es ist auch not­wendig im Sinne einer positiven Entwicklung des Tourismus in Österreich. – Danke. (Beifall bei der SPÖ, bei Abgeordneten des BZÖ sowie des Abg. Mag. Hauser.)

21.08


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächste gelangt Frau Abgeordnete Fürn­trath zu Wort. 3 Minuten Wunschredezeit. – Bitte, Frau Abgeordnete.

 


21.08.48

Abgeordnete Adelheid Irina Fürntrath (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Minister! Hohes Haus! Ich sage einmal herzlichen Dank an alle Damen und Herren, die sich hier an diesem Rednerpult für den Tourismus – ob pro oder kon­tra – zu Wort melden, denn das war ja in den letzten Jahren und Jahrzehnten nicht der Fall. Ich erinnere mich: Es war immer das Problem von uns Touristikern und derjeni­gen, die in der Tourismuswirtschaft arbeiten, dass wir fast kein Gehör gefunden haben. Und darum noch einmal herzlichen Dank für die Diskussion!

Herr Abgeordneter Hauser, weil du gesagt hast, die Frau Geschäftsführerin Stolba von der Österreich Werbung hätte gesagt, sie wolle mehr Geld: Wenn ich mich richtig erin­nere, hat sie gesagt, ich habe ein bestimmtes Budget zur Verfügung und meine Auf­gabe als Geschäftsführerin ist, mit diesem Geld auszukommen. – Das war der eine Punkt. (Beifall des Abg. Hörl.)

Der zweite Punkt, an den ich mich erinnere – ich weiß nicht, vielleicht habe ich in die­sem Fall auch etwas Falsches im Gedächtnis –, war, dass sie gesagt hat: Um auf Mes­sen etwas verkaufen zu können, brauche ich ein Produkt. – Das heißt jetzt für mich, dass wir schauen müssen, dass wir unsere Betriebe zusammenfassen – das Wort „Mo­dellregionen“ ist ja schon gefallen – und dass wir dann, wenn wir dieses Produkt einer Modellregion haben, es auch verkaufen können. Einzelne Betriebe werden wir nicht verkaufen können.

Ich glaube, dass wir auch deswegen auf den Märkten ins Hintertreffen geraten sind, weil es natürlich sehr viel mehr Anbieter gibt; das ist ja schon gesagt worden. Aber man darf auch nicht vergessen, dass diese Anbieter in einem ganz anderen Preisseg­ment tätig sind. Da werden wir in Österreich natürlich nicht mitkommen. Das heißt für


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll27. Sitzung / Seite 255

mich jetzt wiederum, wir müssen qualitativ hochstehend anbieten und versuchen, auf diesen Märkten zu punkten.

Noch einmal herzlichen Dank an alle, die sich für die Tourismuswirtschaft einsetzen! Mein Dank gilt natürlich in erster Linie den Betrieben, den Mitarbeitern vor Ort, die vor Ort sensibel agieren und auch direkt auf den Markt reagieren können. Denn ich glaube, alles, was wir von oben herunter verordnen, dauert viel zu lange. Wenn die Betriebe vor Ort die Probleme erkennen, finden sie auch sofort einen Lösungsansatz. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)

21.11



Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll27. Sitzung / Seite 256

Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächste kommt Frau Abgeordnete Pfeffer zu Wort. Wunschredezeit: 3 Minuten. – Bitte, Frau Abgeordnete.

 


21.11.33

Abgeordnete Katharina Pfeffer (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Mit dem heutigen Fünf-Parteien-Antrag soll unter Einbindung der Länder und aller bundesweit tourismusrelevanten Organisationen ein langfristiges stra­tegisches Generalkonzept für die österreichische Tourismus- und Freizeitwirtschaft si­chergestellt werden. Dieser Masterplan soll aber auch dazu dienen, eine ökonomisch-soziale und eine nachhaltig-strategische Zielausrichtung in der Tourismuspolitik sicher­zustellen.

Meine Damen und Herren! Der Freizeit- und Tourismusbereich hat sich in Österreich zu einem besonders wichtigen Teil der personenbezogenen Dienstleistungen entwi­ckelt. Über 28 Millionen Erholungssuchende kommen jährlich in unser Land, und Ös­terreich steht bei den Tourismuseinnahmen pro Kopf der Wohnbevölkerung weltweit an der Spitze.

Unsere Tourismus-Enquete in Zusammenarbeit mit den Oppositionsparteien war ein großer Erfolg. Auch hier hat sich herauskristallisiert, dass Tourismus vor allem mit den klein- und mittelbetrieblich strukturierten Unternehmen in Einklang zu bringen ist. Unser Dank gebührt daher den vielen Beschäftigten und den vielen erfolgreichen Freizeit- und Tourismusunternehmungen in Österreich.

In diesem Zusammenhang möchte ich im Besonderen unsere Nationalparks erwähnen. Wissen Sie, meine Damen und Herren, dass unsere Nationalparks in Österreich sehr wohl eine Rolle für die Wahl des Urlaubsortes spielen? – Das haben Untersuchungen bewiesen. Der Bekanntheitsgrad dieser speziellen Gebiete ist enorm; das ist ein Erfolg der Öffentlichkeitsarbeit der Verantwortlichen.

Den Menschen, vor allem unseren Kindern und Jugendlichen, wird die Natur auf eine Art und Weise präsentiert, die prägend für ihr ganzes Leben ist. Unsere Nationalparks schützen und erforschen die Natur, informieren und bieten noch dazu Erholung. Der Lebensraum von seltener, teilweise vom Aussterben bedrohter Tier- und Pflanzenwelt wird erhalten, die Natur wird zum Erlebnis gemacht. Auch die Zusammenarbeit mit den angrenzenden Tourismusbetrieben ist auf eine gute Basis gestellt und belebt die an­grenzenden Regionen. Ich weiß, meine Damen und Herren, wovon ich spreche, ich wohne im Nationalpark Neusiedler See – Seewinkel. (Abg. Großruck: Als was?)

Nationale und internationale Anerkennung ist zwar sehr wichtig, trotzdem müssen wir weiterhin diesen Institutionen, in meinem Fall den Nationalparks, unsere vollste Un­terstützung – auch finanziell – zukommen lassen. Ich freue mich daher, dass die Tou­rismus- und Freizeitwirtschaft uns allen ein großes Anliegen ist, und hoffe sehr, dass dieser heutige Antrag erfolgreich umgesetzt wird. (Beifall bei SPÖ und ÖVP sowie
des Abg. Mag. Hauser.)

21.14


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächste gelangt Frau Abgeordnete Mikesch zu Wort. Wunschredezeit: 2 Minuten. – Bitte, Frau Abgeordnete.

 


21.14.36

Abgeordnete Adolfine Herta Mikesch (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Minister! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Ausgangssituation im Touris­mus ist in Österreich, glaube ich, wirklich sehr positiv. Der Begründung des gegen­ständlichen Entschließungsantrags entnehmen wir, dass jeder fünfte Vollzeitarbeits­platz durch den Tourismus geschaffen wird, also wissen wir, dass wir auf einer sehr soliden Basis aufbauen können.

Wir sehen aber sicherlich einer sehr großen Veränderung in der Tourismusnachfrage entgegen, und zwar weg vom Massentourismus, hin zu dem Konsumenten, der maß­geschneiderte Produkte mit hohem Erlebnisgehalt sucht. Damit wir diesen großen Ver­änderungen entgegentreten können, ist es derzeit so, dass auch durch den Tourismus­ausschuss sehr viel Augenmerk darauf gelegt wird.

Heute wurde sehr oft schon das Geld angesprochen. Dass Geld im Tourismus zwar etwas wert ist, aber nicht alles ist, das zeigt uns gerade das Bundesland Kärnten. In Kärnten wurde das Budget für die Kärnten-Werbung von 7 Millionen auf 14 Millionen erhöht, und trotzdem ist es so, dass in den letzten Jahren österreichweit die Zahlen in Kärnten am stärksten rückläufig waren.

Wir sehen ganz einfach, Tourismus funktioniert anders. Er hat sehr viel mit Emotionen zu tun, vor allem aber auch mit Eigenverantwortung, Eigenverantwortung der touristi­schen Betriebe der Regionen und der dortigen Verantwortlichen. Wir können uns nur wünschen, dass wir viele Menschen finden, die mit großem Herzen an unserem Touris­musland hängen, und dies auch dahin gehend unterstützen und fördern. (Beifall bei der ÖVP.)

Eines ist in diesem Bereich sicher besonders wichtig: Netzwerke zu bilden. Das sehen wir, gerade wenn wir auf das Bundesland Niederösterreich schauen, das auch das „Golfland Niederösterreich“ heißt. Es gibt sonst nirgends eine so große Golfplatzdichte wie in Niederösterreich, und es funktioniert deshalb so gut, weil eine hervorragende Vernetzung, die notwendig gewesen ist, auch erfolgt ist.

Wir dürfen auch nicht übersehen, wie wichtig die Vernetzung in Kultur, Natur, Lebens­art und Genussspezialitäten ist. Ich denke mir, dass wir es auch in Zukunft schaffen, tolle touristische Angebote für Österreich zu entwickeln. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

21.16


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächste zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Fleckl. Wunschredezeit: 3 Minuten. – Bitte, Frau Abgeordnete.

 


21.17.06

Abgeordnete Anita Fleckl (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Sehr geehr­te Damen und Herren! Der Tourismus – wir haben es heute schon mehrfach gehört – hat für Österreich eine sehr große Bedeutung. Er ist Jobmotor, bedeutet Wertschöp­fung für die Regionen und verbessert maßgeblich das Ansehen Österreichs im In- und im Ausland. Dass die Tourismus- und Freizeitwirtschaft fast 20 Prozent des BIP be­trägt, ist sicherlich kein Zufall. Diesen Erfolg kann unsere Gastronomie und Hotellerie für sich verbuchen. Es ist ein erstes Rennen, denn sie zeichnet sich durch Qualität, Professionalität, Engagement und Freundlichkeit aus.

Das zweite Rennen aber muss die Politik für unsere Tourismus- und Freizeitwirtschaft machen. Trotz all dieser Erfolge zeigen uns die stagnierenden Zahlen des Sommer­tourismus, dass es einer gesetzlichen Unterstützung bedarf – Unterstützung, um eine


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll27. Sitzung / Seite 257

Chancenverbesserung herzustellen, die eine wachstumsorientierte Tourismusstrategie mit dem Ziel eines qualitätsvollen Ganzjahrestourismus bietet. Die Verankerung dieser Arbeitsziele genau in diese Richtung ist auch Teil des Regierungsprogramms und steht nun zur Umsetzung in den Startlöchern.

Der heute vorliegende Antrag auf Forderung eines Gesamtkonzeptes zur strategischen Ausrichtung ist mehr als erfreulich und ist der Beharrlichkeit unserer Tourismusspre­cherin Melitta Trunk zu verdanken. Nun aber liegt es an Ihnen, Herr Bundesminister, wann die ersten Verbesserungen in der Tourismus- und Freizeitwirtschaft angegangen werden können, wann der Weg hin zum qualitativen Ganzjahrestourismus, der auch für Familien leistbar bleibt, mit dem ersten Schritt beginnt, wann es endlich ein transparen­tes Förderprogramm geben wird. Ich hoffe, dass es auch in Ihrem Interesse sein wird, dieses Gesamtkonzept möglichst bald vorzulegen.

Der Weg dieses Antrages war ein steiniger, wie wir schon mehrfach gehört haben, und ich hoffe, dass in Hinkunft mit Anträgen im Tourismusausschuss von Seiten des Koali­tionspartners ernsthafter umgegangen wird. Erfreulich aber war, dass die konstruktive Arbeit der Opposition zum Gelingen beigetragen hat und sie das nötige Engagement gegenüber der Ausschusstätigkeit gezeigt hat. Dafür möchte ich mich bei der Opposi­tion sehr herzlich bedanken.

Herr Bundesminister, es liegt nun an Ihnen, ob Österreichs Tourismus- und Freizeit­wirtschaft die neuen Herausforderungen am Reisemarkt annehmen kann und sie vor allem zur Chancenverbesserung wird nutzen können. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

21.19


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun gelangt Herr Abgeordneter Kainz zu Wort. Wunschredezeit: 2 Minuten. – Bitte.

 


21.20.02

Abgeordneter Christoph Kainz (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Bundes­minister! Hohes Haus! Der Tourismus in Österreich ist eine Erfolgsgeschichte – eine Erfolgsgeschichte, die auf die Gastfreundschaft in unserem Land, auf die umfassenden ganzjährigen Angebote, aber zweifellos auch vor allem auf die engagierten Betriebe zurückzuführen ist. Danke für diese engagierte Arbeit! Dank auch an den dafür zustän­digen Bundesminister Bartenstein, der immer ein Partner der Tourismuswirtschaft in Österreich ist und garantiert auch zukünftig sein wird! (Beifall bei der ÖVP.)

Ich möchte aber an dieser Stelle auch der österreichischen Tourismuswerbung für ihre hervorragende Arbeit danke sagen. Im Rahmen der Tourismus-Enquete haben wir uns zweifellos ein umfassendes Bild von der sehr großen Arbeit für die Tourismusbetriebe machen können. Zahlen belegen diese hervorragende Arbeit: 30 Millionen Gästean­künfte und 119 Millionen Nächtigungen, das sind Zahlen, die für sich sprechen.

Aber es geht nur mit einem gemeinsamen Weg, auf dem der Bund, die Länder, die Ge­meinden und die Verbände erfolgreiche Tourismusarbeit machen. In Niederösterreich gehen wir zweifellos diesen erfolgreichen Weg mit Weinbauangebot, Kulturangeboten, Sportangeboten und verschiedenen Bereichen mehr. Aber auch die Gemeinden gehen einen sehr erfolgreichen Weg, und ich freue mich darüber, dass in meiner Heimatge­meinde Pfaffstätten ein Tourismusprojekt im Entstehen ist, das nicht nur auf die Ge­meinde, sondern auch auf die Region ausstrahlen wird.

Ich freue mich auch darüber, dass bei unserem Abgeordnetenkollegen Hans Rädler in Bad Erlach eine Therme entstehen wird, die in der Region zweifellos große Wirkungen haben wird. (Beifall bei der ÖVP.) Ich freue mich auf diesen Erfolgskurs und bin zuver­sichtlich, dass die österreichische Tourismuswirtschaft weiter erfolgreich zum Wohle


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll27. Sitzung / Seite 258

der Bürger, aber vor allem auch zum Wohle unserer Gäste wirken kann. (Beifall bei der ÖVP.)

21.22


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun gelangt Frau Abgeordnete Schasching zu Wort. Wunschredezeit: 3 Minuten. – Bitte, Frau Abgeordnete.

 


21.22.15

Abgeordnete Beate Schasching (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Sehr geehrte Damen und Herren! Heute ist der Tag der Entscheidung für Olympia 2014, und die Hoffnung lebt, dass sich Salzburg gegenüber seinen übermächtigen Widerparten durchsetzen kann.

Sehr geehrte Damen und Herren! Von heute an ist es noch knapp ein Jahr bis zur EURO 2008. Der touristische Wert sportlicher Großereignisse ist in diesem Zusam­menhang nur zu unterstreichen. Eine Studie der WKO vom Februar 2006, die unter dem Titel „Sportwirtschaft“ herausgegeben wurde, weist darauf ganz besonders hin. Die Effekte des Sports auf den Tourismus und damit auf die Wirtschaft Österreichs werden sowohl anhand der „sportmotivierten“ Touristen, des so genannten „aktiven“ Sporttourismus, als auch der Auswirkungen der jährlich durchgeführten Sport-Großver­anstaltungen in Österreich, also des „passiven“ Sporttourismus, berücksichtigt.

In Summe entfallen jährlich über 57 Millionen Übernachtungen in Österreich auf den Sporttourismus. Dadurch induzierte Effekte auf die Umsätze der jeweiligen Unterkate­gorien des Tourismus konnten in weiterer Folge berechnet werden. Das sind ein­drucksvolle Zahlen, sehr geehrte Damen und Herren: Restaurants und Gasthäuser ver­zeichneten sportspezifische Umsatzerlöse für das Jahr 2003 von 2,4 Milliarden €, der Bereich Hotels/Gasthöfe/Pensionen 2,5 Milliarden €, gefolgt von Reisebüros/Reisever­anstaltern mit 756 Millionen €.

Sehr geehrte Damen und Herren, das ist ein ganz wesentlicher Wirtschaftsfaktor! Und nicht nur diese Zahlen allein sollen uns den Wert so genannter sportlicher Großver­anstaltungen für den österreichischen Markt veranschaulichen, sondern auch die öko­nomischen Effekte, Infrastruktur- und soziokulturellen Effekte, psychologischen und politischen Effekte sind in diesem Zusammenhang ganz eindrucksvoll aus der Studie herauszulesen. Darum hat es mich auch ein wenig befremdet, dass sich gerade bei der Bewerbung für die EURO 2008 die Österreich-Werbung so sehr im Hintergrund gehal­ten hat, und es war mir völlig unverständlich, warum es hier nicht zu einer wesentlich offensiveren Zusammenarbeit gekommen ist.

Denn eines ist völlig klar: Wenn ich in unser Nachbarland Deutschland schaue – dort hat die WM 2006 einen ganz enormen Aufschwung mit sich gebracht (Ruf bei der ÖVP: Man hört nichts mehr! – Abg. Steibl: Man hört nichts! Tun S’ die anderen Mikros auch noch runter! – weitere Zwischenrufe) –, dann denke ich mir, allein die Aussage der Deutschen Zentrale für Tourismus berichtet über die Erfahrungen mit der Fußball-WM 2006 (Abg. Ing. Westenthaler: Man hört überhaupt nichts!): Neben dem Tou­rismus profitierten auch Verkehrsunternehmen, und die Marke Deutschland gewann enorm an Sympathie.

Das alles im Zusammenhang mit einem gemeinsamen Masterplan zu sehen, ist obers­te Kategorie und oberstes Ziel. Daher wäre es notwendig, jetzt als erste Maßnahme sofort einen Krisengipfel gemeinsam mit der Österreich-Werbung anzudenken, Herr Bundesminister, gemeinsam mit dem Tourismusausschuss, mit den Ländern, den Host Citys, um hier noch einmal ganz, ganz deutlich klarzumachen (Abg. Steibl: Was ist das jetzt? Ist das eine Wahlwerbungsrede?), dass die sportliche Bewerbung unseres Lan-


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll27. Sitzung / Seite 259

des auch einen enormen Effekt auf die Hotellerie, die Gastronomie und die gesamte österreichische Tourismuswirtschaft hat. – Danke sehr. (Beifall bei der SPÖ.)

21.25


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Bevor ich dem vorläufig letzten Redner zu die­sem Tagesordnungspunkt das Wort erteile, ersuche ich um etwas mehr Ruhe, da es offensichtlich in den letzten Bänken einerseits wirklich sehr laut ist und man anderer­seits dort am schlechtesten hört. Die Akustik des Saales ist nicht die beste, das wissen wir, und daher braucht es ein wenig Disziplin. (Abg. Steibl: Nein, die Akustik war im­mer gut! Wir haben alles verstanden! – Weitere Zwischenrufe.)

Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Mag. Hauser. Wunschredezeit: 8 Mi­nuten. – Bitte.

 


21.26.27

Abgeordneter Mag. Gerald Hauser (FPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Geschätz­ter Herr Minister! Ich habe jetzt direkt ein schlechtes Gewissen, wenn ich da noch als letzter Redner herausgehe nach den vielen Huldigungen, die Ihre Kollegen in Ihre Richtung abgegeben haben. Dass ich mich jetzt noch einmal mit einer aus meiner Sicht realistischen Wortmeldung hier einstelle, war ja nicht geplant, aber Kollege Hörl hat mich durchaus dazu motiviert, noch ein, zwei Sachen richtigzustellen.

Natürlich und Gott sei Dank, Herr Minister, ist der Tourismus in Österreich an sich (Abg. Kainz: Erfolgsgeschichte!) eine Erfolgsgeschichte, so ist es, das gebe ich Ihnen auch zu. (Demonstrativer Beifall bei der ÖVP.) Darüber sind wir ja alle froh, bitte! Es ist auch unsere Aufgabe, zu schauen, dass es so bleibt.

Damit zurück zur Realität: Wir haben letztes Jahr 119 Millionen Übernachtungen er­zielt; wir hatten auch schon 130 Millionen, das wissen Sie, es war schon mehr. Oder: Unser Marktanteil am europäischen Tourismus ist rückläufig und liegt derzeit bei 4,7 Prozent. Herr Minister, auch das wissen Sie: Da hatten wir schon 6,7 Prozent! Sie wissen, dass unser Anteil laufend schrumpft, und deswegen sind wir ja aufgefordert, hier im Hohen Haus nicht nur heiße Luft zu produzieren, sondern anständig zur Sache zu gehen. Deswegen haben wir auch eine wichtige Initiative eingebracht, nämlich das Budget für die österreichische Tourismuswerbung zu erhöhen.

Wenn Sie nun sagen, Kollege Hörl, dass es intern im Tourismusausschuss nicht be­sprochen war, bereits ab dem Jahr 2008 zusätzliche Mittel (Abg. Hörl: Das ist falsch!) in Richtung österreichische Tourismuswerbung fließen zu lassen, so muss ich sagen: Das ist wirklich unrichtig! Die Kollegen von den anderen Fraktionen, die hier sitzen – mir tut es wirklich leid, dass Kollegin Trunk nicht hier ist; auch Sie weiß das –, wissen das. Natürlich haben wir über 2008 gesprochen! Du warst ja mit mir und mit Kollegin Trunk bei Frau Dr. Stolba, und wir haben zu dritt mit ihr im Rahmen eines privaten Gespräches auch die Wichtigkeit dieser Budgeterhöhung besprochen. – Ich möchte die Frau Doktor nicht kompromittieren, weil sie uns sonst nichts mehr erzählt. (Zwischen­rufe bei der ÖVP.)

Aber noch einmal: Aus ihrer Sicht ist es ja vollkommen klar, dass sie mehr Mittel benö­tigt, wenn seit dem Jahr 2000 keine Budgeterhöhung seitens des Bundes mehr mög­lich war! Selbstverständlich ist das Budget über Kooperationen und Sponsoring gestie­gen, aber natürlich braucht sie mehr. Sie hat ja 33 Außenstellen mit Personal besetzt, und allein über die gestiegenen Personalkosten seit dem Jahr 2000 wissen wir doch, dass eine Budgeterhöhung dringend notwendig ist.

Sie wird ja auch 2009 kommen! Nur: 2009 wird das als riesengroßer Erfolg der ÖVP verkauft werden, was anscheinend 2008 nicht möglich ist, obwohl hier alle Parlaments­parteien der Meinung waren, bereits 2008 der Österreich-Werbung diese Budgeterhö-


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll27. Sitzung / Seite 260

hung zuzugestehen. Das wäre auch wichtig und notwendig gewesen, und das haben die Vorredner hinlänglich argumentiert. Da brauche ich doch nicht weiter diese Argu­mente zu wiederholen (Abg. Zweytick: 6 Millionen für die Förderung ...!), das ist ja nicht notwendig.

Noch etwas, Kollege Hörl, und deswegen bin ich auch noch einmal hier am Rednerpult: Du hast mich korrigiert und berichtigt. Ich habe ja lediglich aus der „Tourismuswirt­schaft Austria“ das zitiert, was du dem Redakteur am 15. Juni 2007 mitgeteilt hast.

Ich darf, bitte, noch einmal aus der „Tourismuswirtschaft Austria & International“ zitie­ren und zu Protokoll geben. Dort wurde vom Redakteur Günther Greul festgehalten – ich zitiere –:

Tatsache ist jedenfalls, dass die ÖVP-Vertreter an der Ausarbeitung maßgeblich betei­ligt waren – wir sprechen also jetzt über den Antrag Budgeterhöhung Österreich Wer­bung – und natürlich wussten, dass die Budgeterhöhung bereits für 2008 gefordert wurde. Volkspartei-Tourismussprecher Franz Hörl räumt einen unerfreulichen Anruf von Finanzminister und Parteichef Molterer ein, in dem dieser nachdrücklich auf das bereits beschlossene Zweijahresbudget hingewiesen habe. – Zitatende.

Lieber Franz Hörl! Es war richtig! Es war ein unerfreulicher Anruf. Du warst ja auch der Meinung, das bereits im Jahr 2008 das Budget zu erhöhen ist. Das ist hier so doku­mentiert. Wenn das nicht richtig ist, bitte schön, stelle das mit dem Redakteur Günther Greul klar. Es ist auf jeden Fall Faktum und es war so! Da sind wir einer Meinung ge­wesen, gemeinsam für den Tourismus etwas zu tun.

Noch ein Wort in Richtung SPÖ: Ich muss sagen, also Kollegin Trunk ist da wirklich sehr erfolgreich unterwegs. Ich würde mir wünschen, dass es auch andere Kollegen gäbe, die die Fraktion so auf positive Zustimmung zu einem Antrag bringen. Das haben wir ja heute miterlebt. Das scheint in anderen Ausschüssen nicht so möglich zu sein. Auf jeden Fall bedanke ich mich auch bei Melitta Trunk dafür, dass sie einerseits Wort gehalten hat, andererseits zum Tourismus steht und den Tourismus und vor allem den Tourismusausschuss nicht im Regen stehen lässt. Sie war es nämlich, die bei allen Besprechungen dabei war und immer wieder festgestellt hat, dass wir gemeinsam mehr für die österreichische Tourismuswirtschaft erreichen sollten. Wir sind oder waren auf einem guten Weg.

Wenn heute Kollege Hörl feststellt, dass man wieder zurück auf den Weg des Konsen­ses kommen sollte, so ist mir und uns das absolut recht. Lieber Franz, ich schaue mir das an, wie wir weitergehen, und bin schon gespannt, ob es uns gelingt, gemeinsam für die österreichischen Nationalparks zusätzliche Marketingmittel zu gewinnen. Das ist ja auch das, was du immer wieder wolltest. Ich bin schon gespannt auf die nächsten Ausschusssitzungen im Herbst. Unterm Strich denke ich, dass diese Aussprache heute erforderlich war. Das war schon eine vergebene Chance. Ich bin aber auch der Mei­nung, dass wir mit Minister Bartenstein letztendlich jemanden haben, mit dem wir auch wichtige Sachen für die Tourismuswirtschaft bereden können. Und deswegen, als posi­tiv denkender Mensch, gebe ich aus meiner Sicht dem Tourismusausschuss noch ein­mal die Chance, gemeinsam etwas zuwege zu bringen. (Ruf bei der ÖVP: Bravo!)

Wichtig ist nur, liebe Freunde von der ÖVP: Ihr müsst zu dem stehen, was wir intern besprechen, auch wenn dann und wann einmal ein scharfer, kalter Wind auch aus den eigenen Reihen bläst. Da müsst ihr euch eine Anleihe bei der SPÖ nehmen. Die Me­litta Trunk ist stehen geblieben – eine Frau, die hier also Männerstärke bewiesen hat. (Abg. Steibl – in Richtung SPÖ –: Was ist jetzt mit der Gleichstellung?) Nehmt euch ein Beispiel an der Melitta Trunk. Dann werden wir für den österreichischen Tourismus zukünftig mehr erledigen. – Ich danke. (Beifall bei der FPÖ.)

21.33



Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll27. Sitzung / Seite 261

Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zu einer tatsächlichen Berichtigung hat sich Herr Abgeordneter Obernosterer zu Wort gemeldet.

Herr Abgeordneter, Sie kennen die Bestimmungen: Zunächst den zu berichtigenden, dann den berichtigten Sachverhalt. 2 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


21.33.34

Abgeordneter Gabriel Obernosterer (ÖVP): Die Worte von Herrn Hauser qualifi­zieren sich von selbst. Ich möchte aber die Berichtigung machen, weil immer vom Jahr 2008 gesprochen wird. Ich habe hier den Antrag vom Abgeordneten Josef Bu­cher, dem Vorsitzenden des Tourismusausschusses, und mit diesem Antrag sind wir in die Diskussion gegangen, und in diesem Antrag steht ganz klar drinnen: Eine Erhö­hung des Budgets der Österreich Werbung um jährlich 10 Millionen € ab dem Budget­jahr 2009 gewährleistet. – Weiter möchte ich nicht lesen. Schwarz auf weiß ist das der Antrag vom Vorsitzenden des Tourismusausschusses, Seppi Bucher. Frau Abgeord­nete Trunk und Herr Abgeordneter Hauser haben mündlich „2008“ hineinreklamiert, und da sind wir nicht mitgegangen, und unterschrieben wurde auch nichts. – Danke für die Berichtigung. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Dr. Aspöck: Das war jetzt aber keine tat­sächliche Berichtigung!)

21.34


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: In Zukunft wäre es ganz gut, noch einmal genau auf den zu berichtigenden Sachverhalt Bezug zu nehmen, Herr Abgeordneter, damit man den Vergleich hat, was genau berichtigt wurde. (Beifall und Bravorufe bei der FPÖ.)

Das gilt für alle! Das ist natürlich immer eine Gratwanderung.

Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Die Frau Berichterstatterin wünscht kein Schlusswort.

Wir kommen nun zur Abstimmung über die dem Ausschussbericht 159 der Beilagen angeschlossene Entschließung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hierfür eintreten, um ein Zeichen der Zustim­mung. – Das ist einstimmig angenommen. (E 28.)

21.35.3511. Punkt

Bericht des Außenpolitischen Ausschusses über die Regierungsvorlage (100 d.B.): Abkommen zur Änderung des Partnerschaftsabkommens zwischen den Mitgliedern der Gruppe der Staaten in Afrika, im karibischen Raum und im Pazifischen Ozean einerseits und der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mit­gliedstaaten andererseits, unterzeichnet in Cotonou am 23. Juni 2000 (174 d.B.)

12. Punkt

Bericht des Außenpolitischen Ausschusses über die Regierungsvorlage (98 d.B.): Internes Abkommen zwischen den im Rat vereinigten Vertretern der Regierungen der Mitgliedstaaten über die Finanzierung der im mehrjährigen Fi­nanzrahmen für den Zeitraum 2008–2013 bereitgestellten Gemeinschaftshilfe im Rahmen des AKP-EG-Partnerschaftsabkommens und über die Bereitstellung von Finanzhilfe für die überseeischen Länder und Gebiete, auf die der vierte Teil des EG-Vertrags Anwendung findet (175 d.B.)


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll27. Sitzung / Seite 262

13. Punkt

Bericht des Außenpolitischen Ausschusses über die Regierungsvorlage (99 d.B.): Internes Abkommen zwischen den im Rat vereinigten Vertretern der Regierungen der Mitgliedstaaten zur Änderung des Internen Abkommens vom 18. September 2000 über die zur Durchführung des AKP-EG-Partnerschaftsab­kommens zu treffenden Maßnahmen und die dabei anzuwendenden Verfahren (176 d.B.)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gelangen nun zu den Punkten 11 bis 13 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Wir gehen sogleich in die Debatte ein.

Als Erster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Dr. Bösch. Wunschredezeit: 5 Minuten. – Bitte, Herr Abgeordneter.

 


21.37.14

Abgeordneter Dr. Reinhard Eugen Bösch (FPÖ): Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Staatssekretär! Nach dem Finanzprotokoll zum Cotonou-Änderungs­abkommen beläuft sich die Finanzhilfe der Gemeinschaft für die AKP-Staaten, die ja in diesem Abkommen erneuert werden soll, für die Jahre 2008 bis 2013 auf knapp 25 Mil­liarden €, und der Anteil Österreichs am 10. Europäischen Entwicklungsfonds wird in diesem Zeitraum 550 Millionen € betragen. Das ist, meine Damen und Herren, nach unserer Auffassung nicht wenig, vor allem, wenn man den Erfolg dieser eingesetzten Mittel in Betracht zieht und wenn man auch sieht, dass es sich in vielen Bereichen aus­schließlich um eine Augenauswischerei handelt. Wir hegen auch den Verdacht, dass man mit vielen Projekten, die mit diesen Mitteln finanziert werden, im Wesentlichen nur die Gewissensberuhigung der Wohlstandswelt betreibt.

Meine Damen und Herren, wir Freiheitlichen sind der Ansicht, dass eine effiziente Ent­wicklungshilfe nicht eine Frage der Quantität der eingesetzten Mittel ist, sondern aus­schließlich der Qualität, der Vorraussetzungen und des Einsatzes dieser Mittel. Es ist nach unserer Ansicht ein Irrtum, zu glauben, dass je mehr Geld eingesetzt wird, umso schneller die Vorrausetzungen in diesen Zielländern verbessert werden.

Das 2005 von der EU beschlossene Ziel, bis 2015 einen Anteil von 0,7 Prozent des Bruttonationalprodukts einzusetzen, halten wir deshalb auch für den falschen Weg. Wir brauchen in der entwicklungspolitischen Zusammenarbeit bessere demokratische Rah­menbedingungen, Demokratie und Rechtssicherheit in diesen Zielländern, in die die Gelder der Europäischen Union laufen. Wir brauchen faire Handelsbeziehungen, und es scheint uns auch nicht der richtige Weg zu sein, wenn durch gestützte Güter aus europäischen Ländern dort die regionalen Märkte zerstört werden.

Eine Rückübernahmeverpflichtung für Staatsbürger dieser Länder, die im Bereich der Europäischen Union straffällig werden, scheint uns überfällig zu sein.

Meine Damen und Herren! 0,7 Prozent des Bruttoinlandsprodukts in ein Fass ohne Boden zu schütten, halten wir für unverantwortlich. Im Übrigen müssen wir uns auch im Klaren darüber sein, dass 0,7 Prozent des BIP mehr Geld wäre, als wir in Österreich für die Landesverteidigung ausgeben. Ich möchte das jetzt nicht gegeneinander aus­spielen, es soll aber die Relation zeigen.

Die Gewichtung sollte jedoch unserer Ansicht nach richtig vorgenommen werden. Es müsste heißen: Österreich zuerst! Mittel sollten erst dann ins Ausland fließen, wenn die Voraussetzungen stimmen. (Beifall bei der FPÖ.)


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll27. Sitzung / Seite 263

Nach der Überzeugung von uns Freiheitlichen muss die Entwicklungszusammenarbeit auf neue Beine gestellt werden. Wir werden deshalb dieser Verlängerung der Abkom­men nicht zustimmen. (Beifall bei der FPÖ.)

21.40


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Glaser zu Wort. Wunschredezeit: 3 Minuten. – Bitte. (Abg. Steibl – in Richtung des sich zum Rednerpult begebenden Abg. Glaser –: Eine Minute!)

 


21.40.29

Abgeordneter Franz Glaser (ÖVP): Frau Präsidentin! Geschätzter Herr Staatssekre­tär! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Der Begriff Entwicklungszusammenarbeit wird vom Kollegen Bösch sehr eng ausgelegt, obwohl er durchaus auch einige richtige Ansätze in seiner Rede gehabt hat. Ich glaube jedoch, es geht ihm primär darum, dass einfach nicht so viel Geld investiert werden soll, wie notwendig ist.

Geschätzte Damen und Herren! Bei den drei Regierungsvorlagen, die sich mit der Än­derung des Partnerschaftsabkommens zwischen den AKP-Ländern einerseits und der EU beschäftigen, handelt es sich um eine vom Start aus vorgesehene Überprüfung und Weiterentwicklung des sogenannten Cotonou-Abkommens, wobei zu den beson­ders hervorzuhebenden neuen Punkten speziell drei zählen. Das ist zum einen die explizite Bezugnahme auf die Millenniumsziele, die Ihnen ja allen bekannt sind. Das ist zum Zweiten der verstärkte Kampf gegen den Terrorismus und die Massenvernich­tungswaffen. Das ist im Bereich der Entwicklungszusammenarbeit, dass man speziell die Förderung des überlieferten Wissens unterstützen will, die Bekämpfung armutsbe­dingter Krankheiten und die Stärkung der regionalen Zusammenarbeit.

Ich meine, dass das absolut wichtige Bereiche sind, wo wir uns mehr engagieren müs­sen. Und insgesamt ist die grundlegende Ausrichtung dieses Abkommens auf mehr Dialog und auf mehr Partnerschaft auch etwas, zu dem man sich vorbehaltlos beken­nen kann.

Natürlich ist klar, dass mit der Verlängerung dieses Abkommens die Probleme, die wir in den Staaten Afrikas, des Pazifiks oder der Karibik haben, bei Weitem nicht gelöst werden. Es ist aber ein guter und wichtiger Schritt. Ich denke auch, dass wir die An­strengungen zur Unterstützung dieser Ländergruppen intensiv weiterführen müssen. In diesem Zusammenhang bin ich überzeugt oder hoffe, sagen wir es so, dass das Ver­sprechen der G-8 bei ihrem Treffen in Heiligendamm auch wirklich eingelöst wird.

Es ist sicher dafür Sorge zu tragen, dass die EPAs, die bilateralen wirtschaftlichen Zu­sammenarbeitsabkommen, die in Verhandlung sind, ausgewogen vorbereitet werden. Es muss hier wirklich dafür Sorge getragen werden, dass diese nicht zum Nachteil die­ser Staaten geraten, sondern, im Gegenteil, dass die Wettbewerbsfähigkeit dieser Län­der gestärkt wird. Ich denke, das muss eines der wichtigsten Ziele bei diesen EPAs sein.

Es geht darum – da kann ich dem Kollegen Bösch durchaus recht geben –, dort Ar­beitsplätze zu erhalten beziehungsweise welche zu schaffen, um auch die Migration möglichst gering zu halten. Und es geht weiters darum, dass die Verringerung der Ab­hängigkeit insgesamt die beste Möglichkeit ist, die Entwicklungszusammenarbeit vor­anzutreiben.

In diesem Sinne bitte ich um Unterstützung für diese drei Regierungsvorlagen. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

21.43



Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll27. Sitzung / Seite 264

Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zu Wort gemeldet ist nun Frau Abgeordnete Bayr. Wunschredezeit: 5 Minuten. – Bitte. (Abg. Dr. Einem: Zwei Minuten reichen auch!)

 


21.43.58

Abgeordnete Petra Bayr (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Staatssekretär! Sehr geehrte Damen und Herren! Ja, diese Fünfjahresprüfung und -anpassung der Cotonou-Ver­träge bringt vor allem auch für die österreichische und für die europäische Politik einige in Folge daraus ableitbare Handlungsanleitungen und Notwendigkeiten. Zum Beispiel Stichwort Förderung des überlieferten Wissens. Das heißt, denke ich mir, dass wir als Europäische Union unsere Herangehensweise an die Verhandlungen zu TRIPS, zu den geistigen Eigentumsrechten, entsprechend den Anforderungen, die in den Fort­schreibungen der Cotonou-Abkommen drinstehen, anpassen müssen. Das heißt, dass indigenes Wissen frei davon sein muss, dass nicht irgendjemand kommt und zum Bei­spiel medizinisches Wissen oder Wissen über die Nahrungsmittelproduktion patentiert und dann in Zukunft vielleicht Patentgelder von indigenen Völkern verlangt. Das heißt, dass die Ernährungssouveränität an erster Stelle stehen muss.

Oder: Stichwort Bekämpfung von armutsbedingten Krankheiten, vor allem HIV/Aids, Tuberkulose, Malaria. Auch da ist es wichtig, zum Beispiel wieder bei TRIPS, darauf zu schauen, dass es erschwingliche Medikamente gibt, dass es keine Lizenzzahlungen gerade für HIV/Aids-Medikamente mehr geben darf und dass es okay sein muss, Ge­nerika zu produzieren und Generika zu verwenden, um den Ärmsten der Armen wirk­lich die Möglichkeit zu geben, auch zu einer zeitgemäßen, effektiven medizinischen und gesundheitlichen Behandlung zu kommen. (Beifall bei der SPÖ.)

Stichwort Förderung von Jugendaustausch und damit einhergehend die Bildungszu­sammenarbeit. Das bedeutet, dass die Universitäten sich globalen Problemen stellen müssen, dass sowohl Lehre als auch Forschung darauf eingehen müssen. Das bedeu­tet, dass es wissenschaftliche Kooperation mit Ländern der Dritten Welt geben muss. Das bedeutet, dass es bessere Rahmenbedingungen für Studierende aus diesen Län­dern geben muss. Zum Beispiel zahlen die an manchen Universitäten aufgrund der Autonomie der Universitäten immer noch doppelte Studiengebühren, was meiner Mei­nung nach nicht sein darf. Es ist wichtig, ein Auffüllen der Stipendientöpfe voranzutrei­ben, und es darf auch keinen weiteren Ausschluss von Studierenden, die Leistungskri­terien erfüllen, vom Arbeitsmarkt geben.

Stichwort Armutsbekämpfung. Bei der Programmierung des 10. EDF muss man schon von vornherein darauf achten, dass Parlamente und dass Zivilgesellschaften eingebun­den werden. Es ist wichtig, dass – die EPAs wurden von meinem Vorredner erwähnt – die Ausgleichszahlungen – die Entwicklungsländer haben eine ganze Menge Anpas­sungskosten aufgrund der zu erwartenden EPAs – nicht nur aus den bisherigen Töpfen bezahlt werden, sondern dass es dafür auch frisches Geld gibt, dass Armut in wirklich allen Sektoren und allen Ländern bekämpft wird, dass es zu einer stärkeren Transpa­renz von Entscheidungen über Mittel kommen und wirklich die Einbindung von lokalen Akteuren gegeben sein muss.

Wir haben diese Woche die Zwischenbilanz zu den MDGs gehört, eine sehr ernüch­ternde Bilanz, und vor allem Afrika droht so gut wie keines der Ziele zu erreichen. Das heißt, wir werden sehr dringend Antworten finden müssen, wenn wir uns selber und unsere eigenen Beschlüsse ernst nehmen wollen. Vorrangig dabei ist auf jeden Fall die Erhöhung des Budgets für Entwicklungszusammenarbeit. Hut ab vor den Kolleginnen und Kollegen in Deutschland, die im Jahr 2008 den Mitteleinsatz für ihre Entwicklungs­zusammenarbeit um plus 750 Millionen € steigern werden. 750 Millionen €, die wirklich frisches Geld sind, die aus quasi unerwarteten Steuereinnahmen kommen.


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll27. Sitzung / Seite 265

Ich hoffe sehr, dass die Arbeitsgruppe der Herren Staatssekretäre Matznetter und Winkler über den Sommer mindestens genauso erfolgreich sein wird, wenn auch in ös­terreichischer Dimension natürlich, und sie uns dann im Herbst einen Stufenplan vorle­gen werden, wie wir bis 2015 den 0,7 Prozent-Anteil für Entwicklungszusammenarbeit wirklich erreichen werden.

Auch auf EU-Ebene ist eine Menge zu tun. Es bedarf österreichischen Engagements für eine Devisentransaktionssteuer, die Gelder für die Entwicklung zur Verfügung stel­len soll. Ich denke, dass es notwendig sein wird, innerhalb der österreichischen EZA einen eigenen Gesundheitsschwerpunkt zu setzen, gerade um einerseits HIV/Aids, aber auch reproduktive und sexuelle Gesundheit insgesamt in ein gutes, konsistentes Paket zu gießen, weil ansonsten diese Krankheiten im Besonderen viele Entwicklungs­bemühungen konterkarieren können.

Alles in allem stehen wir vor einer Menge an Herausforderungen, bis wir es schaffen werden, in einer entwickelten, wohlhabenden und gleichberechtigten Welt in Gesund­heit und gebildet zu leben. Und diese drei Vorlagen, aber vor allem die politischen Kon­sequenzen, die wir daraus zu ziehen haben werden, sind, denke ich mir, ein sehr not­wendiger Schritt in diese Richtung. Und als SPÖ werden wir diese drei Abkommen un­terstützen. – Danke sehr. (Beifall bei der SPÖ.)

21.49


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun gelangt Frau Abgeordnete Mag. Lunacek zu Wort. 5 Minuten Redezeit. – Bitte, Frau Abgeordnete.

 


21.49.15

Abgeordnete Mag. Ulrike Lunacek (Grüne): Frau Präsidentin! Herr Staatssekretär! Meine Damen und Herren! Ich möchte meine Ausführungen mit einem Hinweis auf eine Vorgangsweise beginnen, die mich in diesem Parlament sehr erstaunt hat, näm­lich wie es dazu kam, dass im Außenpolitischen Ausschuss diese Unterlagen über­haupt auf die Tagesordnung gekommen sind.

Wir von den Grünen waren sehr erstaunt, als wir einen Rundlauf-Vorschlag bekamen, dem die Klubdirektoren aller anderen Parteien schon zugestimmt hatten, dass es ein verkürztes Verfahren dafür gibt und dass es im Ausschuss nicht einmal die Möglichkeit gibt, darüber zu debattieren, über 14 Prozent der gesamten österreichischen Entwick­lungszusammenarbeitsgelder, die in den Europäischen Entwicklungsfonds gehen!

Es ist auf unser Veto zu diesem Vorgang zurückzuführen, dass es überhaupt im Außenpolitischen Ausschuss die Möglichkeit gab, darüber zu diskutieren, und der Herr Staatssekretär uns auch einige Dinge aus Sicht der Bundesregierung erläutern konnte.

Ich finde es mehr als unverständlich, wieso alle vier anderen Parteien so einer parla­mentarischen Selbstkasteiung zustimmen wollten. Ich meine, wenn es Ihnen egal ist, wo die österreichischen Gelder hingehen, dann ja, aber das kann doch einem österrei­chischen Parlament nicht egal sein, wo diese Summe an Geldern – gerade zum Bei­spiel für den Europäischen Entwicklungsfonds – hingeht!

Ich hoffe also, dass es in Zukunft keine Versuche mehr nach dem Motto gibt: Machen wir es schnell, schnell, und reden wir nicht darüber, und im Plenum des Nationalrates stimmen wir es schnell ab, und alles ist vorbei. – Das sozusagen als ein parlamentari­scher Appell im Vorfeld meiner Ausführungen.

Meine Vorrednerin Petra Bayr und auch Kollege Glaser haben schon die Millenniums­entwicklungsziele erwähnt, die jetzt in den letzten Tagen auch in unseren Medien eini­ges an Aufmerksamkeit bekommen haben. Es ist Halbzeitbilanz, es ist klar, dass vor allem die Länder Afrikas diese Entwicklungsziele so, wie es jetzt aussieht, nicht errei-


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll27. Sitzung / Seite 266

chen werden; das heißt, dass weiterhin das Ziel, zum Beispiel dass die Müttersterblich­keit um drei Viertel reduziert wird, nicht erreicht werden wird.

Die hohe Müttersterblichkeit ist vermeidbar! Es ist möglich, wenn es eine gute Gesund­heitsversorgung gibt. Es ist möglich! Es ist nicht etwas, wo man sagt: Das ist nicht zu schaffen, das hängt mit dem Klima zusammen oder mit sonst irgendwelchen schicksal­haften Vorgehensweisen, sondern das hängt von politischen Entscheidungen ab. Die­ser politische Wille fehlt einfach, um die Millenniumsentwicklungsziele zu erreichen. Der fehlt aber auch in Österreich, der fehlt auch im Rahmen der Europäischen Union.

Petra Bayr hat gesagt, sie hofft, dass die Arbeitsgruppe zwischen Staatssekretär Matz­netter und Staatssekretär Winkler tatsächlich Fortschritte bringt und einen Stufenplan erzielt, wie Österreich bis 2010 die 0,51 Prozent, die wir in der EU zugesagt haben, er­reichen wird. Auf unsere Fragen, wie das konkret gehen soll, hat es bisher noch keine Antworten gegeben. Die genannte Erhöhung bedeutet nämlich, dass es im Budget von 2009 und 2010 je rund 400 Millionen € an frischem Geld geben muss.

Herr Staatssekretär, von Ihnen habe ich auch noch nicht gehört, wo diese Summe her­kommen soll, ob Sie schon einen Plan dafür haben. Denn nur das anzurechnen, was die Gemeinden machen und was die Gemeinden und Länder ein bisschen mehr zah­len, damit wird sich das nicht ausgehen! Hier braucht es massive Anstrengungen, da­mit wir nicht als eines der reichsten Länder dieser Erde dastehen und sagen müssen: Leider, wir halten unsere Versprechungen nicht ein. – Das würde natürlich ins Bild der gebrochenen SPÖ-Wahlversprechungen passen.

Zum Thema der Cotonou-Überprüfung: Wir werden allen drei Vorlagen unsere Zu­stimmung erteilen. Wir finden es auch sinnvoll und wichtig, dass in dieser neuen Über­prüfung einige positive Dinge enthalten sind, also zum Beispiel die Stärkung der politi­schen Dimension oder dass der Internationale Strafgerichtshof in diesem Abkommen gestärkt wird, dass die Länder sich bereit erklären, mit ihm zusammenzuarbeiten. Auch der stärkere partnerschaftliche Ansatz ist positiv.

Ein Problem sehen wir darin, dass der Artikel 96 erweitert wurde, indem jetzt gesagt wird: Alle Möglichkeiten eines politischen Dialogs müssen ausgeschöpft werden, bevor man gegenüber einem Land, das etwa die Menschenrechte verletzt, das Abkommen aufkündigt. Wir befürchten, dass das zum Beispiel gegenüber Ländern wie dem Sudan oder Simbabwe so weit geht, dass man nie zu dieser Maßnahme kommt, sondern sagt, man wird weiterreden, weiterreden und weiterreden. Mit jemandem wie Mugabe, glau­be ich, ist die Möglichkeit des Redens ausgeschöpft, und da wären Maßnahmen wie zum Beispiel die Aufkündigung dieses Abkommens sehr wohl zu überlegen.

Was den Europäischen Entwicklungsfonds betrifft, so gibt es auch hier eine Zustim­mung von uns, aber für die Zukunft gibt es zwei Dinge, die wir verstärkt einfordern werden, nämlich mehr Kontrollrechte des Europaparlaments, aber auch der nationalen Parlamente – es sind schließlich Budgets der Mitgliedstaaten, die in diesen EEF ge­hen – und zweitens, dass eine Umschichtung der Gelder stattfindet. Nur 8 Prozent der Gelder des Europäischen Entwicklungsfonds gehen in Landwirtschaft und ländliche Entwicklung – und das in Ländern, wo die Mehrheit der Bevölkerung, der armen Bevöl­kerung von der Landwirtschaft lebt. Das heißt, es ist notwendig, da umzuschichten und tatsächlich mehr an Geld in Richtung ländliche Entwicklung zu widmen.

Das ist vor allem im Zusammenhang der auch schon erwähnten Wirtschaftspartner­schaftsabkommen, die derzeit zwischen EU und Afrika verhandelt werden, bedenklich. Wenn die Märkte der afrikanischen Länder für hoch subventionierte europäische land­wirtschaftliche Produkte geöffnet werden, heißt das kein Einkommen mehr – nicht ein­mal das geringe, das sie bisher hatten – für Kleinbäuerinnen und -bauern in den afrika­nischen Ländern. Das heißt, diese EPAs dürfen in diesem Sinn nicht weiterverhandelt


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll27. Sitzung / Seite 267

werden! Sie müssen Vorrang geben für regionale Produktion, für Ernährungssicherung für die armen Bevölkerungen und dürfen nicht die Öffnung der Märkte auf Druck der europäischen Staaten für die eigenen hoch subventionierten landwirtschaftlichen Pro­dukte forcieren, meine Damen und Herren! (Beifall bei den Grünen.)

Das erwarte ich mir von der SPÖ und auch von der ÖVP. Sie vertreten doch immer die Interessen der ländlichen Bevölkerung! Das nützt vor allem den österreichischen klei­neren Bauern und Bäuerinnen. Bei den Großbauern ist es vielleicht anders, aber den kleinen Bauern nützt das nichts, wenn da nicht gleiche Kriterien für alle, in Nord und Süd, als Basis angesetzt werden.

Ein Letztes noch, da meine Zeit schon um ist und ich und meine Kollegen und Sie al­le – so denke ich – diese Zeit heute nicht überstrapazieren wollen: Wir stimmen dem zu, obwohl wir für die Zukunft, wie schon erwähnt, eine stärkere Einbindung sowohl des Europaparlaments als auch der nationalen Parlamente für den EEF wollen. Und wir fordern, dass es eine stärkere Fokussierung auf die ländliche Entwicklung gibt, auf die Landwirtschaft, auf die arme Bevölkerung in den afrikanischen Staaten, denn ohne das wird es die Erreichung der Millenniumsziele nicht geben. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)

21.56


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun gelangt Herr Abgeordneter Scheibner zu Wort. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 3 Minuten. – Bitte.

 


21.56.46

Abgeordneter Herbert Scheibner (BZÖ): Frau Präsidentin! Herr Staatssekretär! Mei­ne Damen und Herren! Ich bin froh, dass ich heute einmal nach der Frau Abgeordne­ten Lunacek sprechen kann. Im Ausschuss redet sie immer nach mir und wirft mir dann immer vor, wenn ich mich für die Erhöhung der Mittel der Entwicklungszusammenarbeit ausspreche, warum wir das nicht in der Zeit der Regierungsbeteiligung gemacht ha­ben. – Na da gibt es wenigstens einen Unterschied: Wir konnten etwas bewegen, wenn nicht alles, was wir wollten. Das wird Ihnen wahrscheinlich nicht gelingen. Sie können hier herausgehen und nur fordern – das ist der Unterschied – und dann kritisie­ren, dass wir nicht noch mehr gemacht haben. (Beifall beim BZÖ.)

Wir sind stolz darauf, dass wenigstens dieses Prinzip, dass Entwicklungszusammenar­beit wichtig ist und dass man schrittweise die Mittel dafür erhöhen soll und muss, um­gesetzt werden konnte. (Abg. Mag. Lunacek: Kein frisches Geld!) Und wir werden uns auch in Zukunft dafür aussprechen, ob Ihnen das jetzt in Ihr politisches Konzept passt oder nicht – das überlasse ich Ihnen. Ich werde mich auch weiterhin von Ihnen nicht beirren lassen und mich dafür aussprechen, dass die Schuldentilgungen oder die Kre­ditrückstellungen nicht in die Entwicklungszusammenarbeit mit einbezogen werden sollten, sondern dass es um frisches Geld gehen sollte.

Kritik und Vorsicht sind immer angebracht – da stimme ich Abgeordnetem Bösch durchaus zu. Es ist die Frage: Wie werden die Mittel eingesetzt? Wie wird die Mittelver­wendung kontrolliert? Das ist immer wieder ein wichtiges Thema. Dennoch sagen wir, die Entwicklungszusammenarbeit ist wichtig. Deswegen werden wir auch diesen Vorla­gen unsere Zustimmung geben.

Wir sind der Meinung – und das haben Sie auch kritisiert im Ausschuss –, aus humani­tären Gründen ist es wichtig, sich einzusetzen. Aber auch dann, wenn man sich dafür ausspricht, dass Zuwanderung unterbunden werden soll, Migration unterbunden wer­den soll, illegale Immigration unterbunden werden soll, kann man das nicht nur da­durch machen, dass man die Grenzen überwacht, sondern sollte man in erster Linie dafür sorgen, dass die Menschen in ihren Heimatstaaten eine Zukunftsperspektive


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll27. Sitzung / Seite 268

auch in materieller Hinsicht haben. Das funktioniert eben nur durch eine zielgerichtete Entwicklungszusammenarbeit auf nationaler, aber in erster Linie auch auf europäischer Ebene.

Da sind wir einen Schritt weitergekommen, aber noch lange nicht dort, wo wir hinkom­men sollten. Immerhin ist es aber ein Schritt, weitere werden folgen. Wir werden diesen Vorlagen zustimmen. (Beifall beim BZÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)

21.59


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun hat sich Herr Staatssekretär Dr. Winkler zu Wort gemeldet. – Bitte.

 


21.59.31

Staatssekretär im Bundesministerium für europäische und internationale Angele­genheiten Dr. Hans Winkler: Frau Präsidentin! Hohes Haus! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Nur einige kurze Bemerkungen zu den drei Abkommen, die in Be­handlung stehen.

Die EU ist der größte Geber weltweit von Entwicklungszusammenarbeitsgeldern. Das ist gut so, es bringt aber gleichzeitig auch eine sehr hohe Verantwortung mit sich. Na­türlich müssen diese Mittel – und wir reden hier von sehr vielen Mitteln! – richtig, gut und effizient eingesetzt werden. Das versteht sich von selbst, und genau das ist auch der Grund, warum das Cotonou-Abkommen in einer Art und Weise geändert wurde, die eben den besseren Einsatz der Mittel erlauben soll.

Es wurde schon erwähnt, es geht hier um eine bessere partnerschaftliche Zusammen­arbeit, es geht um einen besseren und intensiveren politischen Dialog. Es geht vor allem auch darum, dass man Entwicklungshilfegelder mit einer Förderung von Demo­kratie und Menschenrechten verbindet. Es liegt auf der Hand, dass die Mittel nur dann gut verwendet werden können, wenn in den Empfängerländern Good Governance herrscht, wenn die Regierungen auch verantwortungsvoll mit diesen Geldern umgehen, wenn die Korruption bekämpft wird und die Europäische Union, die Kommission über­prüfen kann, ob diese Mittel richtig eingesetzt werden.

Der Einsatz der Mittel – und wir reden hier von immerhin 22,6 Milliarden € für die nächsten fünf Jahre; das ist im Übrigen eine ganz beträchtliche Erhöhung gegenüber dem 9. Europäischen Entwicklungsfonds, der in etwa 13 Milliarden € umfasst hat – ob­liegt der Kommission. Die Kommission programmiert den Einsatz dieser Mittel gemein­sam mit den Empfängerländern. Und das ist auch gut so, denn die Empfängerländer selbst sollen sagen, wo ihre Prioritäten, ihre Entwicklungsziele sind. Diese müssen na­türlich wiederum im Einklang mit den Millenniumszielen stehen, müssen im Einklang mit den Vorgaben und den Erwartungen der Europäischen Union stehen. Aber über den Einsatz der Mittel entscheiden letztlich die Empfängerländer selbst, und die Euro­päische Kommission überprüft, ob diese Mittel effizient eingesetzt werden.

Herr Abgeordneter Bösch, ich muss schon sagen, gerade während des österreichi­schen Vorsitzes sind sehr wesentliche Beschlüsse gefasst worden, die gerade diese Effizienz des Einsatzes der Mittel sicherstellen. Es ist uns gelungen, nicht nur eine Ver­besserung der Effizienz, sondern auch eine Verbesserung der Transparenz und eine Verbesserung der Kohärenz herbeizuführen. Ich glaube daher, dass es nicht richtig ist, zu sagen, dass diese Mittel verschwendet werden. Ich glaube, dass diese Mittel sehr richtig und sehr gut im Interesse der Empfängerländer eingesetzt werden – und letzt­lich damit auch in unserem eigenen Interesse. Es wurde schon darauf hingewiesen, dass natürlich ein enger Zusammenhang zwischen Migration auf der einen Seite und der Verbesserung der Situation in den Herkunftsländern und Transitländern besteht.


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll27. Sitzung / Seite 269

Letztlich ist es, denke ich, eine moralische Verantwortung der reicheren Länder – und wir haben die Verantwortung! –, dass wir den Ländern, die das nötig haben, auch ent­sprechend helfen. Dazu bekennen wir uns. (Beifall bei der ÖVP.)

Wir bekennen uns zu den Zielen, die wir uns gesetzt haben. Diese Ziele sind Ziele, die diese Bundesregierung auch in ihrem Programm festgeschrieben hat. Wir werden sie erreichen, dafür werden wir uns einsetzen. – Danke. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

22.03


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächste gelangt Frau Abgeordnete Mag. Hakl zu Wort. 1 Minute freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

 


22.03.19

Abgeordnete Mag. Karin Hakl (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Hohes Haus! Ich bin froh, dass jetzt dieses Abkommen, das ja noch unter der Regierung Schüssel abgeschlossen wurde, in einem Sinn abgeändert wurde, wie wir ihn bereits damals eigentlich angestrebt haben. Ich glaube, dass die sehr konsequente Arbeit der damali­gen Außenministerin Dr. Benita Ferrero-Waldner und der jetzigen Außenministerin und des Herrn Staatssekretärs wirklich dahin gehend Früchte getragen hat, dass österrei­chische Anliegen in die Abänderung des Abkommens eingeflossen sind: zum Ersten, wie schon vom Staatssekretär erwähnt, der Verweis auf die Millennium-Goals, zum Zweiten die Verpflichtung der Empfängerländer, bei der Vermeidung und Nichtverbrei­tung von Massenvernichtungswaffen stärker zusammenzuarbeiten, zu kooperieren und sich dazu zu verpflichten, und zum Dritten, dass es in jenen Ländern, in denen es sehr oft kriegerische Auseinandersetzungen gibt, gerade in den ärmsten Ländern, eine Zu­sammenarbeit mit dem Internationalen Strafgerichtshof geben muss.

Ich glaube, Frau Kollegin Lunacek, dass insbesondere durch die Aufnahme der Millen­nium-Goals gewährleistet ist, dass eine kohärente Strategie zwischen der Europäi­schen Kommission und den einzelnen Ländern hergestellt werden kann. Sie und ich, wir haben es bei Besuchen in Empfängerländern ja erlebt, dass die Koordinierung der einzelnen Geberländer wie auch der EU vor Ort teilweise ganz ausgezeichnet funktio­niert.

Ich gebe Ihnen also recht, wenn Sie sagen, wir müssen insgesamt mehr Geld für Land­wirtschaftsprojekte einsetzen, insbesondere dort, wo es nicht viele andere Wirtschafts­zweige gibt. (Beifall bei der ÖVP.) Ich sage aber gleichzeitig, es muss nicht Österreich sein, das seinen Schwerpunkt auf die Landwirtschaft legt, wenn wir in den einzelnen Ländern im Medizinbereich oder im Bildungsbereich innerhalb der Europäischen Union koordiniert vorgehen.

Aus diesem Grund bin ich sicher, dass wir auch weiterhin die Qualität der europäi­schen Entwicklungszusammenarbeit verbessern werden. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

22.05


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun kommt Herr Abgeordneter Rädler zu Wort. 1 Minute freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

 


22.05.49

Abgeordneter Johann Rädler (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsident! Herr Staatssekre­tär! Ich hoffe, dass noch 30 Sekunden für mich übrig bleiben. (Heiterkeit bei der ÖVP.) Ich darf ganz kurz erwähnen: Es ist eine Frage der Betrachtungsweise, ob der Horizont eine Grenze ist oder vielleicht ein Tor, eine Chance zur Weiterentwicklung.


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll27. Sitzung / Seite 270

Lieber Herr Abgeordneter Bösch! Ich hoffe nicht, dass Ihr außenpolitischer Horizont an den Grenzen Österreichs Halt macht, wenn Sie hier am Rednerpult sagen, das Geld werde verschwendet und das sei reine Augenauswischerei.

Da bin ich eher bei der Frau Kollegin Lunacek, die meint, dass es notwendig ist, dass wir dort regionale Entwicklungen, Initiativen fördern und auch umsetzen können. Denn unsere Zukunft wird dadurch entschieden, wie dieser Kontinent mit den anderen Konti­nenten zusammenarbeiten kann. Das ist wichtig für unsere Kinder.

Ich bin sehr froh, dass 550 Millionen € seitens Österreich bis 2013 dafür zur Verfügung gestellt werden. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP.)

22.07


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Der Herr Berichterstatter wünscht kein Schlusswort.

Wir gelangen zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vor­nehme.

Zunächst kommen wir zur Abstimmung über den Antrag des Außenpolitischen Aus­schusses, dem Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages: Abkommen zur Än­derung des Partnerschaftsabkommens zwischen den Mitgliedern der Gruppe der Staa­ten in Afrika, im karibischen Raum und im Pazifischen Ozean einerseits und der Euro­päischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten andererseits, unterzeichnet in Co­tonou am 23. Juni 2000, samt Schlussakte in 100 der Beilagen die Genehmigung zu erteilen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dazu ihre Zustimmung geben, um ein entspre­chendes Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Weiters kommen wir zur Abstimmung über den Antrag im Sinne des Artikels 49 Abs. 2 B-VG, dass alle authentischen Sprachfassungen dadurch kundzumachen sind, dass sie zur öffentlichen Einsichtnahme im Bundesministerium für europäische und interna­tionale Angelegenheiten aufliegen.

Auch hier bitte ich jene Damen und Herren, die dafür eintreten, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Nun kommen wir zur Abstimmung über den Antrag des Außenpolitischen Ausschus­ses, dem Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages: Internes Abkommen zwi­schen den im Rat vereinigten Vertretern der Regierungen der Mitgliedstaaten über die Finanzierung der im mehrjährigen Finanzrahmen für den Zeitraum 2008 bis 2013 be­reitgestellten Gemeinschaftshilfe im Rahmen des AKP-EG-Partnerschaftsabkommens und über die Bereitstellung von Finanzhilfe für die überseeischen Länder und Gebiete, auf die der vierte Teil des EG-Vertrages Anwendung findet, in 98 der Beilagen die Ge­nehmigung zu erteilen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dazu ihre Zustimmung geben, um ein entspre­chendes Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Weiters gelangen wir zur Abstimmung über den Antrag im Sinne des Artikels 49 Abs. 2 B-VG, dass alle authentischen Sprachfassungen dieses Staatsvertrages da­durch kundzumachen sind, dass sie zur öffentlichen Einsichtnahme im Bundesministe­rium für europäische und internationale Angelegenheiten aufliegen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dazu ihre Zustimmung geben, um ein entspre­chendes Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll27. Sitzung / Seite 271

Wir gelangen nun zur Abstimmung über den Antrag des Außenpolitischen Ausschus­ses, dem Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages: Internes Abkommen zwi­schen den im Rat vereinigten Vertretern der Regierungen der Mitgliedstaaten zur Än­derung des Internen Abkommens vom 18. September 2000 über die zur Durchführung des AKP-EG-Partnerschaftsabkommens zu treffenden Maßnahmen und die dabei an­zuwendenden Verfahren, in 99 der Beilagen die Genehmigung zu erteilen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein entspre­chendes Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Schließlich kommen wir zur Abstimmung über den Antrag im Sinne des Artikels 49 Abs. 2 B-VG, dass alle authentischen Sprachfassungen dieses Staatsvertrages da­durch kundzumachen sind, dass sie zur öffentlichen Einsichtnahme im Bundesministe­rium für europäische und internationale Angelegenheiten aufliegen.

Auch hier bitte ich jene Damen und Herren im Falle der Zustimmung um ein Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

22.10.2314. Punkt

Bericht des Außenpolitischen Ausschusses über die Regierungsvorlage (97 d.B.): Protokoll über explosive Kampfmittelrückstände (Protokoll V) (173 d.B.)

15. Punkt

Bericht des Außenpolitischen Ausschusses über die Regierungsvorlage (133 d.B.): Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Energiegemein­schaft über den Sitz des Sekretariats der Energiegemeinschaft (177 d.B.)

16. Punkt

Bericht des Außenpolitischen Ausschusses über die Regierungsvorlage (29 d.B.): Fakultativprotokoll zum Übereinkommen über die Sicherheit von Perso­nal der Vereinten Nationen und beigeordnetem Personal (178 d.B.)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gelangen nun zu den Punkten 14 bis 16 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Wir kommen daher sogleich zur Debatte.

Als Erster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Großruck. Wunschredezeit: 1 Mi­nute. – Bitte.

 


22.11.12

Abgeordneter Wolfgang Großruck (ÖVP): Das ist zwar nicht meine „Wunschrede­zeit“, aber ich nehme es zur Kenntnis. Danke. (Heiterkeit.)

Meine Damen und Herren, es sollte uns heute alle freuen, dass wir das Abkommen über den Sitz des Sekretariats der Energiegemeinschaft Südosteuropa beschließen werden. Es kommt damit wieder eine internationale Organisation nach Wien, nach Ös­terreich, und unsere Außenministerin Plassnik hat nicht zu Unrecht gesagt, Wien ist auf dem Weg zur Energiehauptstadt Europas.

Es geht darum, dass die südosteuropäischen Staaten, die so genannten Balkan-Staa­ten, in diese gemeinsame Energiepolitik integriert werden, die in erster Linie Erdgas


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll27. Sitzung / Seite 272

und Elektrizität beinhaltet, und es soll auch gemeinsam das künftige Energiekonzept entwickelt werden. Ich glaube, dass wir alle dafür sein sollten, meine Damen und Her­ren.

Abschließend: Natürlich werden diese Tage von den Untersuchungsausschüssen über­schattet. Lassen Sie mich daher mein Resümee ziehen, sozusagen einen Minderhei­tenbericht zu den Untersuchungsausschüssen geben:

Aus ist’s mit der Feuerkraft

der rot-blau-grünen Jägerschaft.

Trotz langem, intensivem Hoffen,

ins Schwarze haben sie nie getroffen.

Sind Monate umsonst gesessen –

außer Spesen nichts gewesen.

Danke, meine Damen und Herren. (Heiterkeit und Beifall bei der ÖVP.)

22.12


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächste zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Mag. Muttonen. Gewünschte Redezeit: 5 Minuten. – Bitte, Frau Abgeordnete.

 


22.12.42

Abgeordnete Mag. Christine Muttonen (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Staatssekretär! Meine Damen und Herren! Schwerpunkt des heute zu genehmigenden Protokolls V über explosive Kampfmittelrückstände sind wichtige und notwendige Schutzmaßnah­men für die Zivilbevölkerung. Dabei geht es um Maßnahmen nach Beendigung eines bewaffneten Konflikts, um die Gefahren und die Wirkungen explosiver Kampfmittel­rückstände auf ein Mindestmaß zu beschränken.

Wir begrüßen dieses Protokoll, denn abgefeuerte und nicht explodierte Munition stellt noch lange nach Beendigung eines Konflikts eine erhebliche und heimtückische Bedro­hung für die Zivilbevölkerung dar. Sie ist auch ein großes Hindernis für den Wiederauf­bau und die Wiederbesiedelung von Regionen, die durch Kriege zerstört worden sind. Letztendlich sind die Opfer meistens Zivilisten, und besonders betroffen sind Frauen und vor allem Kinder.

Eine ganze Reihe von Ländern sind mit dem Problem explosiver Kampfmittelrück­stände konfrontiert. Nach UNO-Angaben fallen pro Jahr zwischen 15 000 und 20 000 Menschen Minen und explosiven Kampfmittelrückständen zum Opfer, wobei man von einer durchaus höheren Dunkelzahl ausgehen kann, denn sehr oft befinden sich die Opfer in unwegsamem Gebiet, weit entfernt von Hilfsorganisationen oder Kommunikati­onseinrichtungen.

Das Protokoll V enthält eine Kombination aus rechtlich verbindlichen Regelungen im Hauptteil und Empfehlungen für vorbeugende Maßnahmen im Anhang. Es ist zu hof­fen, dass die im vorliegenden Protokoll festgelegte Verpflichtung zur Beseitigung von explosiven Kampfmittelrückständen geeignet ist, die Nachwirkungen von Konflikten einzudämmen.

Eine wichtige Initiative in diese Richtung hat Österreich erst kürzlich getroffen. Nach­dem bereits in der letzten Legislaturperiode im Nationalrat ein Verbot von Streumuni­tion diskutiert worden war, hat der Ministerrat im Februar 2007 ein Moratorium des Ein­satzes von Streubomben und Streumunition beschlossen.

Wünschenswert wäre eine rasche gesetzliche Regelung, die zu einem umfassenden Verbot von Streumunition führt, und zwar sowohl auf nationaler als auch auf internatio­naler Ebene, denn ohne entsprechende Maßnahmen können die Flüchtlinge nicht in ihre Heimat zurückkehren, die Bauern ihre Felder nicht bestellen und die Kinder auch


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll27. Sitzung / Seite 273

nicht im Freien spielen. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten von ÖVP und Grünen.)

22.15


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächste gelangt Frau Abgeordnete Mag. Lunacek zu Wort. 5 Minuten Wunschredezeit. – Bitte, Frau Abgeordnete.

 


22.15.49

Abgeordnete Mag. Ulrike Lunacek (Grüne): Frau Präsidentin! Herr Staatssekretär! Meine Damen und Herren! Auch von den Grünen wird es Zustimmung zu allen drei Vorlagen geben.

Einige Worte zur Regierungsvorlage über das Protokoll über explosive Kampfmit­telrückstände. Wir sind froh darüber, dass das jetzt endlich, vier Jahre nachdem das Protokoll verabschiedet worden ist, tatsächlich auch zur Ratifizierung vorliegt. Letztes Jahr, als wir in unserem Entschließungsantrag eine österreichische Initiative für das Verbot von Streubomben und Streumunition gefordert haben und die damaligen Regie­rungsparteien dem noch nicht zugestimmt haben, kam vom Außenministerium immer das Argument, es fehle noch die russische Sprachfassung und deswegen könne es noch nicht ratifiziert werden. Ich bin froh, dass das jetzt endlich geglückt ist und dass das dem Nationalrat zur Ratifizierung vorliegt.

Ich möchte auch noch ein paar Worte zum Thema Verbot von Streubomben und Streumunition sagen. Es hat uns sehr erstaunt und auch erfreut, dass Ex-Bundes­kanzler Schüssel, als er dann als außenpolitischer Sprecher im Außenpolitischen Aus­schuss saß, auf einmal von sich aus gemeint hat, es wäre doch sinnvoll, ein Verbot von Streumunition und Streubomben zu erlassen. Zu der Zeit, als er noch Bundeskanz­ler war, kam von Seiten sowohl des Außenministeriums als auch des Verteidigungsmi­nisteriums ein Nein dazu. Es gibt hier also Fortschritte – anscheinend hat das zu tun mit der Position, die jemand innehat, und vielleicht auch damit, wen man dann ärgern will, oder wie auch immer.

Jedenfalls ist es positiv, dass das auch von Seiten der ÖVP so gesehen wird, und posi­tiv ist auch, dass es dieses Moratorium schon geben soll. Was uns jedoch noch fehlt, und das ist auch im Initiativantrag vom Kollegen Einem, der diesem Parlament vorliegt, nicht drinnen, ist die Forderung, dass auch das österreichische Bundesheer die Be­stände, die es an Streubomben und Streumunition hat, vernichtet; zerstört und vernich­tet, damit sie nicht mehr verwendet werden können und auch nicht im Lager verrotten. (Beifall bei den Grünen.)

Ich weiß, dass das etwas kostet, aber wenn man schon dafür ist, ein Verbot einzufor­dern, ein Moratorium einzufordern, dann ist es nur konsequent, wenn man auch das, was das eigene Bundesheer in Lagerbeständen hat, vernichtet. In diese Richtung wer­den wir auch weiterhin arbeiten, und ich hoffe, dass sich vor allem die SPÖ, die das früher auch gefordert hat, sich jetzt nicht wieder von der ÖVP herumkriegen lässt und sagt: Behalten wir die Lagerbestände, denn vielleicht müssen wir sie doch irgendwo einmal verwenden.

Streubomben und Streumunition sind menschenverachtende Waffen, die vor allem in Nichtkriegszeiten, in Nachkriegszeiten massives Leid unter der Zivilbevölkerung aus­lösen, und als solche sind sie zu ächten und zu vernichten. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)

22.18


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Kurzmann. 4 Minuten Wunschredezeit. – Bitte.

 



Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll27. Sitzung / Seite 274

22.18.54

Abgeordneter Dr. Gerhard Kurzmann (FPÖ): Frau Präsidentin! Herr Staatssekretär! Sehr geehrte Damen und Herren! Nach den Beratungen im Außenpolitischen Aus­schuss, aber auch nach den Ausführungen der Vorredner hier im Plenum zeichnet sich, was das Protokoll V betrifft, eine einstimmige Annahme dieses wichtigen Abkom­mens ab.

Es geht in diesem Protokoll um wirksame Maßnahmen gegen explosive Kampfmittel­rückstände. Das können sein Panzerminen, das können sein Personenminen, das kön­nen aber auch Handgranaten sein, die geworfen worden sind und dann nicht detoniert sind, also Kampfmittelrückstände in ehemaligen Kriegsgebieten.

Diese Kriegsrelikte verursachen – und darauf ist richtigerweise hingewiesen worden – vor allem bei der Zivilbevölkerung, bei Frauen und Kindern immer wieder humanitäre Katastrophen. Es werden sehr, sehr viele Menschen nach Kriegen, nach Kämpfen ver­letzt, und es ist daher vollkommen richtig, die Folgen solcher Kriegshandlungen einzu­schränken.

Vorgesehen sind also in diesem Protokoll Nummer V direkte Hilfsmaßnahmen, aber auch vorbeugende Maßnahmen, und dem wird sich niemand verschließen.

Das, was die Vorrednerin aber unmittelbar angesprochen hat, wird durch dieses Proto­koll Nummer V nicht geregelt, nämlich die so genannte Streumunition. Das wird erst einem weiteren Abkommen im Protokoll Nummer VI vorbehalten sein.

Meine Damen und Herren, wenn man über explosive Kampfmittelrückstände in frem­den Ländern redet, wird man auch von österreichischen Politikern zu Recht erwarten können, dass man sich auch mit den Relikten aus Kriegen aus unserer Vergangenheit auseinandersetzt. Ich spreche hier ganz konkret die Fliegerbomben aus dem Zweiten Weltkrieg an, die auch in Österreich immer wieder zum Problem werden. Die Auffin­dung und die Entsorgung von Fliegerbomben ist für Private immer dann ein Problem, wenn solche Fliegerbomben nicht im öffentlichen Bereich aufgefunden werden. Da helfen keine Bombenkataster, denn die sind ungenau und unvollständig, sondern da helfen nur eine fachmännische Bergung und auch eine fachmännische Entschärfung.

Wenn also jemand das Pech hat, auf seinem privaten Grund und Boden eine solche Fliegerbombe zu entdecken, dann muss diese auf eigene Kosten entsorgt und ent­schärft werden. Das ist immer wieder unbefriedigend. Natürlich sollen wir auch in ande­ren Ländern helfen, aber es ist auch die Aufgabe österreichischer Politiker, dafür zu sorgen, dass auch die Bevölkerung im eigenen Land unterstützt wird.

Wir Freiheitlichen haben deshalb schon im November vergangenen Jahres einen Ent­schließungsantrag hier im Hohen Haus eingebracht. Bisher ist aber die Regierung in diesem Zusammenhang untätig geworden. Wir Freiheitlichen fordern deshalb die Re­gierung auf, dass auch die Relikte aus dem Zweiten Weltkrieg, nämlich explosive Kampfmittelrückstände aus dem Zweiten Weltkrieg, die sich auf österreichischem Grund und Boden befinden, auf Kosten der Allgemeinheit entschärft werden. (Beifall bei der FPÖ.)

22.22


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Scheib­ner. 3 Minuten Wunschredezeit. – Bitte. (Abg. Dr. Jarolim  in Richtung des sich zum Rednerpult begebenden Abg. Scheibner –: Aber nicht wieder die gleiche Rede wie vorher!)

 


22.22.34

Abgeordneter Herbert Scheibner (BZÖ): Lieber Herr Kollege Jarolim, Sie verstehen von dieser Sache gar nichts – und von anderen Dingen wenig. (Heiterkeit beim BZÖ.)


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll27. Sitzung / Seite 275

Aber die Zwischenrufe haben wir zu jedem Tagesordnungspunkt, das kennen wir auch schon. (Abg. Ing. Westenthaler: Von der Geschäftsordnung hat er auch keine Ah­nung!) – Ja, das sowieso nicht. Und tatsächliche Berichtigungen kennen wir auch. Aber Hauptsache, er setzt sich in Szene! Das ist auch eine Funktion für einen Abgeordne­ten: gut bezahlt als Zwischenrufer – auch nicht schlecht.

Meine Damen und Herren! Es geht jetzt aber um andere Dinge, die durchaus wichtig sind. Drei Tagesordnungspunkte, wir werden diesen Tagesordnungspunkten zustim­men. (Abg. Eder: Immer dasselbe, Herr Kollege!) Sollen wir dagegen sein? Seid froh, wenn wir einmal dafür sind, wenn ihr etwas vorlegt! Das ist wenigstens etwas Geschei­tes. Die internationalen Protokolle sind ja etwas Gescheites, dem kann man zustim­men. Die Regierungsvorlagen, die ihr hier bringt, sind weniger gescheit, da kann man weniger zustimmen. Nehmt euch ein Beispiel an den internationalen Vorlagen, dann gibt es eine größere Mehrheit.

Noch irgendein Zwischenruf, auf den ich reagieren soll, Kollege? – Mache ich gerne.

Die Kampfmittelbeseitigung ist eine wichtige Angelegenheit, weil es natürlich in militäri­schen Konflikten – das kann man selbstverständlich bedauern – den Einsatz von Muni­tion und von Kampfmitteln gibt. Das ist nicht vermeidbar. Was aber zumindest zu mini­mieren ist, ist, dass diese Kampfmittel nach Ende dieser Kampfhandlungen die Zivilbe­völkerung gefährden. Deshalb sind solche Protokolle wichtig, richtig und notwendig.

Was hier ein bisschen mitgeschwungen ist, auch bei der Frau Kollegin Lunacek, aber auch bei anderen, ist das Verbot von Streumunition. Das hat mit diesem Tagesord­ungspunkt nichts zu tun, ist aber, wenn es darum geht, Leid von Zivilbevölkerung ab­zuwenden, auch zu diskutieren. Keine Frage. Aber hier geht es vor allem um die Frage der Definition: Was ist Streumunition? Was sind Bomben, die man verhindern möchte? Denn auch eine Schrotpatrone eines Schrotgewehrs ist Streumunition, wenn man das so definiert. Ich weiß nicht, ob Sie auch für das Verbot von Schrotgewehren und von Schrotmunition sind. Wir wären das nicht. Hier geht es wirklich darum, die Zivilbevölke­rung zu schützen.

Auch das Bundesheer hat Streumunition, auch Granaten. Und ich sage Ihnen: Auch hier werden wir nicht generell für die Vernichtung dieser Munition sein, sondern es geht einzig und allein darum, zu verhindern, dass Blindgänger und anderes nicht explodier­tes Material die Zivilbevölkerung gefährden. Da sind wir dafür, sind wir gesprächsbe­reit, aber ein generelles Verbot wäre deshalb nicht sinnvoll, weil diejenigen, die sich an diese Verbote nicht halten, die Munition sehr wohl einsetzen, und andere, die dann auf­geboten werden, gegen derartige nicht demokratisch kontrollierte, nicht rechtsstaatlich kontrollierte Gruppen vorzugehen, hätten dann diese Methoden nicht.

Also Gesprächsbereitschaft ja, aber man soll nicht das Kind mit dem Bade ausschüt­ten. Aber diesen drei Protokollen geben auch wir unsere Zustimmung. (Beifall beim BZÖ.)

22.25


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordne­ter Murauer. 1 Minute gewünschte Redezeit. – Bitte.

 


22.25.58

Abgeordneter Walter Murauer (ÖVP): Frau Präsidentin! Herr Staatssekretär! Meine Damen und Herren! Es geht im Wesentlichen um die explosiven Kampfmittelrückstän­de, die die Zivilbevölkerung ... (Zwischenrufe bei der SPÖ.) – Richtig! Hoffentlich mer­ken Sie es sich. Bei Ihnen dauert es immer ein bisschen länger, daher ist es gut, wenn man ein paar Mal etwas sagt.


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll27. Sitzung / Seite 276

Es geht also darum, dass die Zivilbevölkerung geschützt wird. Es sind fast immer Kin­der, es sind die Bewohner entsprechender Gebiete betroffen. 32 Staaten haben bereits unterzeichnet. Es wäre wichtig, dass sich auch jene Staaten, die solche Kampfmittel­rückstände noch zuhauf zu bereinigen hätten, hier anschließen. Ziel kann es nur sein, die zivile Bevölkerung zu schützen. Es kann aber nicht – zumindest noch nicht – Ziel sein, auf Munition zu verzichten. Es wird leider Gottes auch in Zukunft notwendig sein, dass wir und auch viele andere Munition besitzen, um Sicherheit für die Länder zu ge­währleisten. (Beifall bei der ÖVP.)

22.27


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun kommt Herr Abgeordneter Heinzl zu Wort. Wunschredezeit: 5 Minuten. – Bitte.

 


22.27.13

Abgeordneter Anton Heinzl (SPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Staatssekre­tär! Hohes Haus! Die Energiegemeinschaft ist eine internationale Organisation, deren Ziel es ist, erstens in Südeuropa einen verbindlichen Rechtsrahmen für stabile Regulie­rungsbedingungen für einen integrierten Energiemarkt für Gas und Strom zu schaffen, zweitens die Versorgungssicherheit zu stärken, drittens Umweltstandards und Energie­effizienz zu verbessern und viertens den Energieaustausch zu fördern. (Abg. Ing. Wes­tenthaler: Falsche Rede!)

Diese Ziele stehen im Einklang mit den Maßnahmen der EU zum Klimaschutz. Gerade in Ländern, die ein starkes Wachstumspotential haben, ist die Entkoppelung des Wirt­schaftswachstums vom Energieverbrauch und von den Emissionen von Treibhausga­sen wichtig. (Neuerlicher Zwischenruf des Abg. Ing. Westenthaler.) – Hören Sie zu, Herr Westenthaler, vielleicht kapieren Sie es auch! Ich komme schon noch drauf. Hö­ren Sie einfach zu! Herr Ingenieur, Sie werden es schon noch kapieren!

Die Energiegemeinschaft soll auch internationalen Finanzinstitutionen die Umsetzung von Investitionen in der Region erleichtern. Die Vertragsparteien werden im Gegenzug verpflichtet, Maßnahmen für eine deutliche Verbesserung der Umweltqualität in ganz Europa umzusetzen. Damit wird schon in näherer Zukunft eine Harmonisierung von energie- und umweltrechtlichen Normen der Mitgliedstaaten eintreten. – Aber das, Herr Westenthaler, ist Ihnen offenbar Wurscht, weil Sie es sowieso nicht kapieren.

Sehr geehrte Damen und Herren! Hohes Haus! Das ist insbesondere wichtig für den in­ternationalen Energieaustausch und für die Vermeidung von Umweltdumping. An­gesichts der in den kommenden zehn bis 15 Jahren geplanten Investitionen auf dem Energiesektor ist das von großer Bedeutung. Langfristiges Ziel ist natürlich die Integra­tion in den europäischen Elektrizitäts- und Gasbinnenmarkt.

Sehr geehrte Damen und Herren! Österreich hat sich erfolgreich um den Amtssitz des Sekretariates der Energiegemeinschaft beworben, das seinen Sitz in Wien haben wird. Ich freue mich, dass Österreich Sitz einer weiteren internationalen Organisation wird, und darf seitens der sozialdemokratischen Parlamentsfraktion sehr gerne die Zustim­mung zu diesem Abkommen erklären.

Zustimmung unserer Fraktion gibt es selbstverständlich auch zum Übereinkommen über die Sicherheit von Personal der Vereinten Nationen und beigeordnetem Personal, mit dem sich der Anwendungsbereich des genannten Übereinkommens auch auf Ein­sätze zum Zweck der Leistungen humanitärer und politischer Hilfe oder von Entwick­lungshilfe im Rahmen von Friedenskonsolidierungen sowie zur Leistung humanitärer Nothilfe ausdehnt.

Sie wissen, bislang war zu diesem Zweck eine Feststellung des Sicherheitsrates oder der Generalversammlung erforderlich, nunmehr ist der Schutz des Personals vertrag-


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll27. Sitzung / Seite 277

lich geregelt – Herr Westenthaler, aufgepasst! –, und gerade weil Österreich sich aktiv an den Einsätzen der Vereinten Nationen beteiligt und das auch in Zukunft so sein soll, ist die Erweiterung des Schutzes von Personal und damit auch von österreichischen Teilnehmern an diesen Einsätzen so wichtig. (Beifall bei der SPÖ sowie des Abg. Mo­rak.)

22.30


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Dona­bauer zu Wort. 1 Minute Wunschredezeit. – Bitte.

 


22.31.08

Abgeordneter Karl Donabauer (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Staatsse­kretär! Hohes Haus! Zum Fakultativprotokoll zum Übereinkommen über die Sicherheit von Personal der Vereinten Nationen und beigeordnetem Personal: Der bisherige An­wendungsbereich war zu beschränkt; es galt eben nur für friedenserhaltende Maßnah­men. Durch dieses Fakultativprotokoll wird nun der Handlungsbereich ausgeweitet, und es wird damit ein besserer Schutz für die Einsatzkräfte gewährleistet.

Zum Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Energiegemeinschaft über den Sitz des Sekretariats der Energiegemeinschaft: eine wichtige Maßnahme, die auf die Regierung von Dr. Schüssel zurückgeht. Mit 1. Juli ist der Gründungsvertrag abge­schlossen worden. In der Energiepolitik geht es um eine internationale Vernetzung und Zusammenarbeit – ganz wichtig!

Das vorliegende Abkommen garantiert die Unverletzlichkeit des Sitzes des Sekretari­ats, die Befreiung von Gerichtsbarkeit, die Unverletzlichkeit der Archive, die Befreiung von Steuern und Zöllen, Privilegien und Immunitäten der Angestellten des Sekretariats und des Direktors und so weiter.

Mit diesem Abkommen wird die ganz, ganz wichtige Rolle Österreichs als Amtssitz in­ternationaler Organisationen weiter gestärkt. Eine vernünftige und zukunftsorientierte Ausrichtung, die sicherlich breite Zustimmung finden wird. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

22.32


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun gelangt Frau Abgeordnete Fuhrmann zu Wort. 1 Minute gewünschte Redezeit. – Bitte.

 


22.32.36

Abgeordnete Silvia Fuhrmann (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Ich glaube, dass das gerade angesichts der aktuellen Diskussion zum Thema Energie und Ener­gievorsorge ein wichtiger Schritt war und Österreich durch dieses Abkommen zwischen Österreich und der Energiegemeinschaft seinen internationalen Stellenwert steigern konnte.

Gratulieren möchte ich dazu, dass es Österreich gelungen ist, nämlich als Nichtver­tragspartei der Energiegemeinschaft, den Sitz des Sekretariats, das die Aufgabe hat, die Partnerländer bei der Bildung eines gemeinsamen Energiemarktes nach europäi­schem Vorbild zu unterstützen, nach Wien zu bringen. Ich glaube, dass sich mit die­sem Sekretariat sowie der OPEC und der Internationalen Atomenergieagentur, die ja ebenfalls ihren Sitz in Wien haben, drei bedeutende internationale Organisationen in Wien wiederfinden. Damit wird es Österreich gelingen, energiepolitisch zur europäi­schen Drehscheibe und vielleicht sogar zur Energiehauptstadt Europas zu werden.

Ich meine, das ist sehr positiv und man kann dazu nur gratulieren. (Beifall bei der ÖVP.)

22.33



Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll27. Sitzung / Seite 278

Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Die Berichterstatter wünschen kein Schlusswort.

Wir gelangen zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vor­nehme.

Zunächst kommen wir zur Abstimmung über den Antrag des Außenpolitischen Aus­schusses, dem Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages: Protokoll über explo­sive Kampfmittelrückstände in 97 der Beilagen die Genehmigung zu erteilen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein entspre­chendes Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.

Weiters gelangen wir zur Abstimmung über den Antrag im Sinne des Artikels 49 Abs. 2 des Bundes-Verfassungsgesetzes, dass die arabische, chinesische, französische, rus­sische und spanische Sprachfassung dieses Staatsvertrages dadurch kundzumachen sind, dass sie zur öffentlichen Einsichtnahme im Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten aufliegen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dazu ihre Zustimmung geben, um ein entspre­chendes Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.

Ferner kommen wir zur Abstimmung über den Antrag des Außenpolitischen Ausschus­ses, dem Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages: Abkommen mit der Ener­giegemeinschaft über den Sitz des Sekretariats der Energiegemeinschaft in 133 der Beilagen die Genehmigung zu erteilen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein entspre­chendes Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.

Wir gelangen weiters zur Abstimmung über den Antrag des Außenpolitischen Aus­schusses, dem Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages: Fakultativprotokoll zum Übereinkommen über die Sicherheit von Personal der Vereinten Nationen und beigeordnetem Personal in 29 der Beilagen die Genehmigung zu erteilen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein entspre­chendes Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.

Schließlich gelangen wir zur Abstimmung über den Antrag im Sinne des Artikels 49 Abs. 2 des Bundes-Verfassungsgesetzes, dass die arabische, chinesische, franzö­sische, russische und spanische Sprachfassung dieses Staatsvertrages dadurch kund­zumachen sind, dass sie zur öffentlichen Einsichtnahme im Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten aufliegen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiefür eintreten, um ein Zeichen der Zustim­mung. – Das ist einstimmig angenommen.

22.36.1417. Punkt

Wahl einer Schriftführerin/eines Schriftführers

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir kommen nun zum 17. Punkt der Tagesord­nung.

Aufgrund des Ausscheidens von Mag. Dr. Maria Theresia Fekter aus dem Nationalrat ist die Wahl einer Schriftführerin/eines Schriftführers vorzunehmen.


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll27. Sitzung / Seite 279

Der Vorschlag des Parlamentsklubs der Österreichischen Volkspartei für die zu wäh­lende Schriftführerin lautet auf Dr. Gertrude Brinek.

Da nur ein Wahlvorschlag vorliegt, werde ich im Sinne des § 66 Abs. 1 der Geschäfts­ordnung hierüber nicht mit Stimmzetteln, sondern durch Erheben von den Sitzen ab­stimmen lassen.

Gibt es dagegen eine Einwendung? – Dies ist nicht der Fall.

Wir gelangen nun zur Wahl, und ich ersuche jene Damen und Herren Abgeordneten, die für den Wahlvorschlag des Parlamentsklubs der Österreichischen Volkspartei sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist einstimmig angenommen.

Somit ist Frau Dr. Gertrude Brinek zur Schriftführerin gewählt. (Beifall bei ÖVP und SPÖ sowie bei Abgeordneten der Grünen.)

22.37.2518. Punkt

Wahl von Ersatzmitgliedern in die
Parlamentarische Versammlung des Europarates

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gelangen zum 18. Punkt der Tagesordnung.

Meine Damen und Herren! Ich darf um etwas mehr Aufmerksamkeit bitten, wir sind noch immer bei Abstimmungs- beziehungsweise Wahlvorgängen.

Es liegen Wahlvorschläge für folgende Ersatzmitglieder vor: Mag. Andreas Schieder, Michaela Sburny.

Da nur je ein Wahlvorschlag vorliegt, werde ich im Sinne des § 66 Abs. 1 der Ge­schäftsordnung hierüber nicht mit Stimmzetteln, sondern durch Erheben von den Sit­zen abstimmen lassen.

Wird dagegen eine Einwendung erhoben? – Das ist nicht der Fall.

Ich ersuche daher jene Damen und Herren, die für die Annahme der von mir bekannt gegebenen Wahlvorschläge sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist einstim­mig angenommen.

22.38.2119. Punkt

Erste Lesung: Antrag der Abgeordneten Bettina Hradecsni, Kolleginnen und Kol­legen betreffend Änderung des Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutz­gesetzes (LMSVG) (209/A)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gelangen zum 19. Punkt der Tagesordnung.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gelangt zunächst die Antragstellerin, Frau Abgeordnete Hradecsni. Wunsch­redezeit: 5 Minuten. – Bitte, Sie sind am Wort.

 


22.38.45

Abgeordnete Bettina Hradecsni (Grüne): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehr­te Damen und Herren! Wie bereits erwähnt, hat der vorliegende Antrag die Änderung des Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetzes zum Inhalt, und zwar hinsichtlich der Einführung eines bisher noch nicht berücksichtigten Grenzwertes für Uran im Mineralwasser, das den Hinweis „geeignet zur Zubereitung von Säuglingsnah­rung“ tragen darf.


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll27. Sitzung / Seite 280

Uran wird ja zumeist ganz zu Recht mit Radioaktivität assoziiert. In diesem Fall geht es jedoch nicht primär um die Radioaktivität, sondern vielmehr um die Tatsache, dass Uran ein Schwermetall ist, das in der Natur vorkommt, im Gestein, im Boden, in der Luft und im Wasser, und in Spuren dann auch in vielen Lebensmitteln enthalten sein kann, somit eben auch in Mineralwasser.

In Mineralwässern, die für die Zubereitung von Säuglingsnahrung ausgelobt werden dürfen, sollte Uran aber nicht bestimmbar sein.

Ob ein Mineralwasser für die Zubereitung von Säuglingsnahrung geeignet ist oder nicht, regelt bei uns die österreichische Mineral- und Quellwasserverordnung. Dort sind die Höchstwerte der diversen Mineralstoffe, die da sind Natrium, Kalium, Kalzium, Ma­gnesium und so weiter, festgelegt. Dies ist notwendig und auch sehr sinnvoll, da Babys und Kleinkinder einen sehr empfindlichen Organismus haben, der nicht mit einem Zu­viel an Mineralstoffen und auch Schwermetallen belastet werden darf. Wie gesagt, das Schwermetall Uran fand bei uns bis jetzt noch keine Berücksichtigung in dieser Verord­nung.

Das deutsche Bundesinstitut für Risikobewertung hatte vor etwa einem Jahr empfoh­len, dass Baby-Mineralwasser am besten gar kein Uran beinhalten sollte, und hat das dann ein wenig revidiert auf 2 Mikrogramm, die gerade noch tolerabel sind.

Der Deutsche Bundestag hat im November 2006 einen Grenzwert von 2 Mikrogramm Uran je Liter Mineralwasser beschlossen, wenn dies für die Zubereitung von Babynah­rung empfohlen wird. Diese Regelung steht im Einklang mit den rechtlichen Vorgaben der EU, die es den Mitgliedstaaten freistellen, Grenzwerte zum Schutze ihrer Babys einzuführen.

Uran steht im dringenden Verdacht, die Nieren, aber auch die Lunge, die Leber und so­gar das Knochenmark zu schädigen, wenn der Körper zu viel davon aufnimmt. Weiters ist auch noch nicht wirklich zufriedenstellend geklärt, wie der kindliche Organismus die­ses Schwermetall resorbiert. Durch Untersuchungen hat sich jedoch der Verdacht er­härtet, dass der kindliche Körper Uran weitaus stärker resorbiert als der erwachsene. Das ist auch ganz logisch, wenn man sich vorstellt, wie ein Baby, ein Kind aussieht und wie ein Erwachsener. Es gibt zwar einen von der WHO festgelegten Grenzwert von 15 Mikrogramm pro Liter Wasser, dies bezieht sich allerdings auf einen adulten Körper, also auf den erwachsenen menschlichen Körper.

Die übrigen Mineralstoffe, die in der österreichischen Verordnung festgelegt sind, die­nen eben auch primär dem Schutz der kindlichen Niere, weil die Niere ganz besonders belastet wird von Rückständen.

Der VKI hat vermutlich aufgrund des deutschen Beschlusses einen sehr umfangrei­chen Test in Auftrag gegeben und festgestellt, dass alle Baby-Mineralwässer, die in Österreich Marktbedeutung haben, weit über dem deutschen Grenzwert von 2 Mikro­gramm liegen. Es gibt aber auch durchaus positive Ergebnisse, unter anderem auch bei einem äußerst preisgünstigen österreichischen Mineralwasser, wo die Uranwerte sehr, sehr niedrig sind.

Mir ist der Interessenkonflikt durchaus bewusst, und ich kenne auch die Argumentation der Mineralwasserhersteller. Nichtsdestotrotz halte ich es für unerlässlich, dass ein Grenzwert für Uran in der österreichischen Mineral- und Quellwasserverordnung fest­gelegt wird. Wir sollten uns immer vor Augen halten, dass Eltern, die Mineralwasser kaufen, dies vor allem deshalb tun, weil sie das Beste für ihre Kinder wollen. Und des­halb müssen wir dafür sorgen, dass sie das Beste und auch das Sicherste für ihre Kin­der bekommen. (Beifall bei den Grünen.)

22.44



Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll27. Sitzung / Seite 281

Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun gelangt Herr Abgeordneter Mag. Maier zu Wort. Wunschredezeit: 5 Minuten. – Bitte. (Abg. Neugebauer – in Richtung des sich zum Rednerpult begebenden Abg. Mag. Maier –: Zeig deiner Vorrednerin, was eine erste Lesung ist!)

 


22.44.12

Abgeordneter Mag. Johann Maier (SPÖ): Frau Präsidentin! Hohes Haus! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Vorrednerin hat das Anliegen bereits sehr klar dar­gestellt: Es geht um Uran im Mineralwasser – und Mineralwasser wird auch für die Zu­bereitung von Säuglingsnahrungsmitteln verwendet.

Um es noch einmal zu konkretisieren, damit die Problematik allen bekannt ist, wobei ich anführe, dass seit dem Jahr 2003 durch Untersuchungen europäischer Verbrau­cherorganisationen das Problem aufgedeckt wurde, 2004 in einer großen Untersu­chung in Deutschland nachgewiesen wurde, dass in mehr als 50 Prozent aller Mineral­wässer dieser Grenzwert von 2 Mikrogramm nicht eingehalten wird: Uran ist radioaktiv, ist ein giftiges Schwermetall, es kann Nieren, Leber und Knochen schädigen, es kann sich auch im Gehirn und in der Plazenta ablagern.

Hohes Haus! Ich glaube daher, da gibt es einen Handlungsbedarf, und zwar nicht nur auf nationaler Ebene, sondern auch auf europäischer Ebene.

Der Verein für Konsumenteninformation – ich behaupte, die erfolgreichste Sozialpart­nerorganisation – hat dieses Problem im Frühjahr dieses Jahres aufgedeckt und darauf hingewiesen, dass wir hier einen Handlungsbedarf haben. Aber – und ich betone – es geht nicht nur um eine Kennzeichnung für Mineralwasser, es geht auch um eine Infor­mationspflicht für die Wasserwerke, denn Uran ist ein natürliches Schwermetall, das sich auch im normalen Wasser ablagern kann. Daher müssen wir auf zwei Ebenen ar­beiten: Kennzeichnungspflicht auf der einen Seite und Informationspflicht der Wasser­werke und der Wasserbetreiber.

Wir seitens der sozialdemokratischen Fraktion können uns vorstellen, dass diesem An­liegen im Zuge der Evaluierung des Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutz­gesetzes entsprochen wird, sofern es auf europäischer Ebene nicht zu einer klaren Re­gelung kommt.

Hohes Haus! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich möchte die Gelegenheit auch wahrnehmen und darauf hinweisen, dass in einer Dreiviertelstunde der Österrei­chische Rundfunk über die Bewerbung 2014 von Salzburg berichten wird. Als Salzbur­ger Abgeordneter möchte ich die Gelegenheit wahrnehmen, mich bei allen Abgeordne­ten dieses Hauses, die diese Bewerbung hier unterstützt haben, recht herzlich zu be­danken.

Ich selbst meine, dass eine Grundsatzentscheidung in Guatemala fallen wird: ob das Kapital siegt oder eine sportpolitische Bewerbung wie von Salzburg. Wenn es zu einer Entscheidung kommt, wo das Kapital obsiegt, wird man, Hohes Haus, über den olym­pischen Gedanken nachdenken müssen. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)

22.47


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Rasin­ger. Wunschredezeit: 1 Minute. – Bitte.

 


22.47.28

Abgeordneter Dr. Erwin Rasinger (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Hohes Haus! Auch als Wiener und vor allem Sportbetreibender wünsche ich Salzburg viel Glück oder Hals- und Beinbruch.


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll27. Sitzung / Seite 282

Aber nun zur Angelegenheit Uran im Mineralwasser: Natürlich muss man darüber nachdenken, wenn es Uran im Mineralwasser gibt und die Kinder das zum Trinken be­kommen, ob die Industrie eine Informationspflicht für die Eltern auferlegt bekommt oder nicht, denn ich möchte auch nicht, dass ein kleines Kind, das seine Eltern gesund er­nähren möchten, mit Uran im Wasser belastet wird.

Wir wissen alle: Ein bisschen Uran ist wahrscheinlich ungefährlich, denn das kommt in der Natur vor, viel Uran ist schlecht. Und ich glaube, da irgendwo in der Mitte wird wahrscheinlich der Grenzwert liegen. – Ich danke Ihnen. (Beifall bei der ÖVP.)

22.48


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun gelangt Herr Abgeordneter Ing. Hofer zu Wort. Wunschredezeit: 2 Minuten. – Bitte.

 


22.48.31

Abgeordneter Ing. Norbert Hofer (FPÖ): Geschätzte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Hohes Haus! Das ist ein wirklich gescheiter Antrag. Das Einzige, was mich daran stört, ist, dass die Idee nicht von uns war.

Tatsächlich ist es so, dass viele besorgte Eltern auf diverse Wässerchen aus dem Su­permarktregal zugreifen, wenn es darum geht, Babynahrung, Säuglingsnahrung zuzu­bereiten, und man denkt sich dabei, man tut seinem Kind damit etwas Gutes. Tatsache ist aber, wie wir jetzt auch wissen, dass in vielen Mineralwässern ein relativ hoher Urangehalt nachzuweisen ist. Es schmeckt halt reiner – hört sich zwar gut an, aber das ist zum Beispiel eine Marke, die einen relativ hohen Gehalt an Uran aufzuweisen hat.

Wir müssen damit rechnen, meine Damen und Herren, dass es natürlich von der Mine­ralwasserindustrie Widerstand geben wird, so wie das auch in Deutschland der Fall war, wo der Verband Deutscher Mineralbrunnen gesagt hat, das ist alles völlig unge­fährlich, Uran ist etwas ganz Natürliches. – Das ist richtig, Uran ist etwas Natürliches. Auch Blei ist etwas Natürliches, trotzdem sollte man sich davor hüten, zu viel davon zu sich zu nehmen. Tatsache ist, Uran ist ein Schwermetall, schädigt die Nieren, ist leicht radioaktiv und daher für unsere Kinder nicht das Beste.

Ich erinnere in diesem Zusammenhang daran, dass der Schutz der Interessen der Wirtschaft auch in eine völlig falsche Richtung gehen kann. Sie erinnern sich sicherlich an diese Diskussion rund um den amerikanischen Langkornreis, der mit dem gentech­nisch verunreinigten Reis LL601 verunreinigt war. Auch damals hat es geheißen: Wir sagen den Konsumenten lieber nicht, welche Sorten betroffen sind, um die Interessen der Wirtschaft zu schützen!

Wir sind allemal dafür, den Konsumentinnen und Konsumenten jene Informationen zu geben, die sie brauchen. 2 Mikrogramm an Grenzwert, der dann auch ausgewiesen werden muss – wenn also mehr als 2 Mikrogramm in einem Mineralwasser drinnen sind, dann soll das auch ausgewiesen werden –, das ist ein vernünftiger Wert, wiewohl wir auch wissen, dass mehr als 10 Mikrogramm auch für Erwachsene nicht gesund­heitsfördernd sind.

Meine Damen und Herren, es ist aber immer noch das Beste, wenn es um Säuglings­nahrung geht, in der Regel auf unser gutes Leitungswasser zurückzugreifen. In den meisten Fällen ist es hervorragend dafür geeignet. (Beifall bei der FPÖ.)

22.51


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun gelangt Frau Abgeordnete Haubner zu Wort. Wunschredezeit: 3 Minuten. Frau Abgeordnete, Sie werden wahrscheinlich nicht vorhaben, die Zeit sehr zu überziehen; Sie haben nämlich eine Gesamtrestredezeit von 6 Minuten. – Bitte.

 



Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll27. Sitzung / Seite 283

22.51.39

Abgeordnete Ursula Haubner (BZÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Als heute wahrscheinlich letzte Rednerin werde ich mich natürlich ganz kurz fassen, weil ja meine Vorredner vom Inhalt her das meiste schon ziemlich genau dargestellt haben.

Ich denke, das ist ein Antrag, der von allen Parteien zu begrüßen ist, ein Antrag, der sich mit dem Lebensmittel Nummer eins, nämlich mit dem Wasser, beschäftigt, und zwar mit dem Wasser im Zusammenhang mit der Zubereitung von Säuglingsnahrung. Wir wissen alle, dass gerade Säuglinge sehr sensibel auf Giftstoffe und Inhaltsstoffe im Wasser reagieren – und leider ist es ja nicht so, dass das Trinkwasser überall entlastet ist. Manches Trinkwasser hat einen sehr hohen Nitratgehalt, und auch das ist für die Zubereitung von Säuglingsnahrung nicht zu verwenden.

Wir werden sicherlich noch genügend Zeit haben, im Ausschuss darüber zu debattie­ren, auch hier im Plenum zu debattieren, wie man und ob man diesbezüglich kenn­zeichnen kann. Ich für meine Fraktion sage: Wir wollen, dass gerade im Bereich Säug­lingsernährung alles getan wird, um jedes Risiko und jede Gefährdung zu vermeiden und jedes Risiko auszuschalten. Daher müssen wir auch in dieser Frage etwas tun. – Danke schön. (Beifall beim BZÖ.)

22.53


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zu Wort ist niemand mehr gemeldet. Die De­batte ist geschlossen.

Ich weise den Antrag 209/A dem Gesundheitsausschuss zu.

Die Tagesordnung ist erschöpft.

22.53.22Abstimmung über Fristsetzungsantrag

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir kommen nunmehr zur Abstimmung über den Antrag der Abgeordneten Dr. Cap, Dkfm. Dr. Stummvoll, Kolleginnen und Kolle­gen, dem Untersuchungsausschuss Banken eine Frist bis 5. Juli 2007 zu setzen. (Abg. Mag. Kogler: Würgeantrag!)

Ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen Fristsetzungsantrag sind, um ein Zei­chen der Zustimmung. – Das ist die Mehrheit. Dieser Antrag ist somit angenommen.

22.53.30Einlauf

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Ich gebe noch bekannt, dass in der heutigen Sitzung die Selbständigen Anträge 259/A bis 267/A eingebracht worden sind.

Ferner sind die Anfragen 1125/J bis 1173/J eingelangt.

Schließlich sind Anfragen der Abgeordneten Reheis und Dr. Graf an die Präsidentin des Nationalrates eingebracht worden.

*****

Die nächste Sitzung des Nationalrates berufe ich für Donnerstag, den 5. Juli 2007, 9 Uhr, ein.

Die Tagesordnung dieser Sitzung ist der im Saal verteilten schriftlichen Mitteilung zu entnehmen.


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll27. Sitzung / Seite 284

Bevor ich die Sitzung schließe, gebe ich bekannt, dass unmittelbar nach Schluss die­ser Sitzung der Rechnungshofausschuss im Lokal VI eine Sitzung abhält.

Diese Sitzung ist geschlossen.

22.53.45Schluss der Sitzung: 22.54 Uhr

 

 

Impressum:

Parlamentsdirektion

1017 Wien