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61. Sitzung des Nationalrates der Republik Österreich

XXIII. Gesetzgebungsperiode

 

Donnerstag, 5. Juni 2008

 

 

 

 


Stenographisches Protokoll

61. Sitzung des Nationalrates der Republik Österreich

XXIII. Gesetzgebungsperiode                 Donnerstag, 5. Juni 2008

Dauer der Sitzung

Donnerstag, 5. Juni 2008: 9.05 – 22.23 Uhr

*****

Tagesordnung

1. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Ökostromgesetz geändert wird (2. Öko­stromgesetz-Novelle 2008)

2. Punkt: Bundesgesetz, mit dem Bestimmungen auf dem Gebiet der Kraft-Wärme-Kopplung neu erlassen werden (KWK-Gesetz)

3. Punkt: Bericht über den Antrag 772/A(E) der Abgeordneten Mag. Melitta Trunk, Franz Hörl, Dr. Gabriela Moser, Herbert Kickl, Josef Bucher, Kolleginnen und Kollegen betreffend „One-Stop-Shop“ für Förderungswerber bei klimarelevanten Förderungen im Tourismusbereich

4. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Grundbuchsgesetz 1955, das Grundbuchsumstellungsgesetz, das Liegenschaftsteilungsgesetz, das Urkundenhin­terlegungsgesetz, das allgemeine bürgerliche Gesetzbuch, das Gerichtsge­bühren­gesetz und das Vermessungsgesetz geändert werden (Grundbuchs-Novelle 2008 – GB-Nov 2008)

5. Punkt: Bericht und Antrag über den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Rechtsanwaltstarifgesetz geändert wird

6. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Errichtung einer Justiz­betreuungsagentur (Justizbetreuungsagentur-Gesetz – JBA-G) erlassen und das Bundesgesetz über Gesundheits- und Krankenpflegeberufe (Gesundheits- und Kran­kenpflegegesetz – GuKG) sowie das Bundesgesetz über die Regelung der gehobenen medizinisch-technischen Dienste (MTD-Gesetz) geändert werden

7. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Berufsausbildungsgesetz, das Arbeitsmarkt­servicegesetz, das Jugendausbildungs-Sicherungsgesetz, das Insolvenz-Entgeltsiche­rungsgesetz, das Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz, das Landarbeits­gesetz 1984, das Land- und forstwirtschaftliche Berufsausbildungsgesetz, das Arbeitslosen­versicherungsgesetz 1977, das Sonderunterstützungsgesetz, das Arbeitsmarktför­de­rungsgesetz, das Einkommensteuergesetz 1988, das IAF-Service-GmbH-Gesetz, das Arbeitskräfteüberlassungsgesetz, das Arbeits- und Sozialgerichtsgesetz, das Betriebs­pensionsgesetz, die Konkursordnung und die Exekutionsordnung geändert werden, und Bericht über den


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Antrag 593/A(E) der Abgeordneten Sigisbert Dolinschek, Kolleginnen und Kollegen betreffend Beseitigung bestehender Benachteiligungen für Lehrlinge beim Anspruch auf Arbeitslosengeld sowie den

Antrag 621/A der Abgeordneten Herbert Kickl, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977, BGBl. Nr. 609/1977, geändert wird

8. Punkt: Bericht und Antrag über den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Bundesgesetz über die Beschäftigung von Kindern und Jugendlichen 1987 geändert wird

9. Punkt: Bericht über den Antrag 522/A(E) der Abgeordneten Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Einführung einer Pflegelehre

10. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz geändert wird

11. Punkt: Bericht über den Antrag 714/A der Abgeordneten Herbert Kickl, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz (AMPFG), BGBl. Nr. 315/1994, geändert wird

12. Punkt: Bericht über den Antrag 337/A der Abgeordneten Mag. Birgit Schatz, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz über die Höhe des existenz­sichernden Mindestlohns (Mindestlohngesetz)

13. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das EWR-Psychologengesetz geändert wird (EWR-PG-Novelle 2008)

14. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das EWR-Psychotherapiegesetz geändert wird (EWR-PthG-Novelle 2008)

15. Punkt: Bundesgesetz über die berufsmäßige Ausübung der Musiktherapie (Musiktherapiegesetz – MuthG)

16. Punkt: Bericht über den Antrag 340/A(E) der Abgeordneten Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Kolleginnen und Kollegen betreffend Einführung eines gesetzlichen Grenzwertes für trans-Fettsäuren in Lebensmitteln

17. Punkt: Bericht über den Antrag 361/A(E) der Abgeordneten Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Kolleginnen und Kollegen betreffend Ausweitung der Kennzeichnungspflicht auf verarbeitete Eier

18. Punkt: Bericht über den Antrag 692/A(E) der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen betreffend Wieder-in-Kraft-Setzen des Bazillenausscheidergesetzes

19. Punkt: Bericht über den Antrag 573/A(E) der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen betreffend Einstellung der Leis­tungsinformationsblätter

20. Punkt: Bericht über den Antrag 602/A(E) der Abgeordneten Dr. Kurt Grünewald, Kolleginnen und Kollegen betreffend Bericht über die Ergebnisse der Bund-Länder-Arbeitsgruppe zu Hospizbetreuung und Palliativ Care

21. Punkt: Bericht über den Antrag 773/A(E) der Abgeordneten Silvia Fuhrmann, Laura Rudas, Kolleginnen und Kollegen betreffend direkte Ausbezahlung der Familien­beihilfe an junge Erwachsene ab dem 18. Lebensjahr

22. Punkt: Bericht über den Antrag 774/A(E) der Abgeordneten Ridi Steibl, Mag. And­rea Kuntzl, Kolleginnen und Kollegen betreffend Information des Bundesministeriums


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für Gesundheit, Familie und Jugend zur Unterstützung in den vielfältigen Lebens­situationen

23. Punkt: Bericht über den Antrag 734/A(E) der Abgeordneten Otto Pendl, Barbara Riener, Mag. Ewald Stadler, Mag. Dr. Wolfgang Zinggl, Mag. Gernot Darmann, Kolle­ginnen und Kollegen betreffend Unterstützung der Bewerbung der Volksanwaltschaft um den Sitz des Generalsekretariats des Internationalen Ombudsmann Instituts in Wien

24. Punkt: Erste Lesung: Antrag der Abgeordneten Herbert Scheibner, Kollegin und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Geschäftsordnungsgesetz 1975 geändert wird (682/A)

*****

Inhalt

Personalien

Verhinderungen .............................................................................................................. 39

Geschäftsbehandlung

Verlangen auf Durchführung einer kurzen Debatte über die Anfrage­beant­wortung 3556/AB gemäß § 92 Abs. 1 der Geschäftsordnung ........................................................................................ 63

Durchführung einer kurzen Debatte gemäß § 57a Abs. 1 der Geschäftsordnung ...... 161

Redner/Rednerinnen:

Dr. Peter Fichtenbauer ........................................................................................... ... 161

Mag. Christine Muttonen ....................................................................................... ... 163

Franz Morak ............................................................................................................. ... 164

Mag. Dr. Wolfgang Zinggl ...................................................................................... ... 165

Bundesministerin Dr. Claudia Schmied .............................................................. ... 166

Alois Gradauer ........................................................................................................ ... 168

Herbert Scheibner .................................................................................................. ... 169

Antrag der Abgeordneten Ursula Haubner und Kollegen, dem Familienaus­schuss zur Berichterstattung über den Antrag 468/A(E) der Abgeordneten Ursula Haubner und Kollegen betreffend die Stärkung der Vaterbindung durch die Einführung eines „freiwilligen Vatermonats“ gemäß § 43 Abs. 1 der Geschäfts­ordnung eine Frist bis 7. Juli 2008 zu setzen ............................................................................... 63

Verlangen gemäß § 43 Abs. 3 der Geschäftsordnung auf Durchführung einer kurzen Debatte im Sinne des § 57a Abs. 1 GOG .......................................................................................................... 63

Redner:

Ursula Haubner ....................................................................................................... ... 170

Mag. Andrea Kuntzl ................................................................................................ ... 172

August Wöginger .................................................................................................... ... 174

Sabine Mandak ........................................................................................................ ... 175

Dipl.-Ing. Karlheinz Klement, MAS ....................................................................... ... 177

Sigisbert Dolinschek .............................................................................................. ... 178

Ablehnung des Fristsetzungsantrages ........................................................................ 179

Redezeitbeschränkung nach Beratung in der Präsidialkonferenz gemäß § 57 Abs. 3 Z. 2 der Geschäftsordnung .......................................................................................................... 64


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Wortmeldungen zur Geschäftsbehandlung im Zusammenhang mit einem Abän­derungsantrag zu Tagesordnungspunkt 1:

Dr. Alexander Van der Bellen ..............................................................................  89, 91

Ing. Norbert Hofer ................................................................................................... ..... 90

Ing. Peter Westenthaler .......................................................................................... ..... 90

Dr. Wolfgang Schüssel .......................................................................................... ..... 90

Dr. Josef Cap ........................................................................................................... ..... 91

Antrag der Abgeordneten Dr. Eva Glawischnig-Piesczek, Kolleginnen und Kollegen, den Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Industrie über die Regierungsvorlage (553 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Ökostromgesetz geändert wird (2. Ökostromgesetz-Novelle 2008) (562 d.B.), an den Ausschuss für Wirtschaft und Industrie rückzuverweisen – Annahme ......................................  127, 127

Antrag der Abgeordneten Dr. Wolfgang Schüssel, Kolleginnen und Kollegen, den Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Industrie über die Regierungs­vorlage (554 d.B.): Bundesgesetz, mit dem Bestimmungen auf dem Gebiet der Kraft-Wärme-Kopplung neu erlassen werden (KWK-Gesetz) (563 d.B.), gemäß § 53 Abs. 6 Z. 2 der Geschäftsordnung an den Ausschuss für Wirtschaft und Industrie rückzuverweisen – Annahme .............................................................................................................  127, 127

Aktuelle Stunde (14.)

Thema: „Stopp dem Energie- und Treibstoffwucher – Faire Preise statt unfaire Steuern“          ............................................................................................................................... 39

Redner/Rednerinnen:

Heinz-Christian Strache ......................................................................................... ..... 39

Bundesminister Dr. Martin Bartenstein ............................................................... ..... 42

Dr. Johannes Jarolim ............................................................................................. ..... 45

Gabriele Tamandl ................................................................................................... ..... 46

Dr. Alexander Van der Bellen ................................................................................ ..... 48

Mag. Gerald Hauser ................................................................................................ ..... 50

Ing. Peter Westenthaler .......................................................................................... ..... 51

Anita Fleckl ................................................................................................................... 53

Silvia Fuhrmann ........................................................................................................... 54

Dr. Gabriela Moser ....................................................................................................... 56

Herbert Kickl ........................................................................................................... ..... 57

Herbert Scheibner .................................................................................................. ..... 59

Bundesregierung

Vertretungsschreiben ..................................................................................................... 39

Ausschüsse

Zuweisungen .........................................................................................  60, 253, 253, 300

Verhandlungen

Gemeinsame Beratung über

1. Punkt: Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Industrie über die Regierungsvorlage (553 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Ökostromgesetz geändert wird (2. Ökostromgesetz-Novelle 2008) (562 d.B.)      ............................................................................................................................... 64

2. Punkt: Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Industrie über die Regierungsvorlage (554 d.B.): Bundesgesetz, mit dem Bestimmungen auf dem


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Gebiet der Kraft-Wärme-Kopplung neu erlassen werden (KWK-Gesetz) (563 d.B.) ............................................................................................... 64

Redner/Rednerinnen:

Dr. Eva Glawischnig-Piesczek .............................................................................. ..... 64

Karlheinz Kopf ........................................................................................................ ..... 70

Dipl.-Ing. Karlheinz Klement, MAS ....................................................................... ..... 82

Dkfm. Dr. Hannes Bauer ........................................................................................ ..... 84

Veit Schalle .............................................................................................................. ..... 87

Bundesminister Dr. Martin Bartenstein ............................................................... ..... 92

Dr. Reinhold Mitterlehner ...................................................................................... ..... 95

Dr. Ruperta Lichtenecker ....................................................................................... ..... 96

Ing. Mag. Hubert Kuzdas ........................................................................................ ..... 98

Bernhard Themessl ................................................................................................ ..... 99

Fritz Grillitsch .......................................................................................................... ... 102

Mag. Werner Kogler ............................................................................................... ... 103

Hannes Weninger ................................................................................................... ... 105

Ing. Norbert Hofer ................................................................................................... ... 106

Ridi Steibl ................................................................................................................ ... 112

Michaela Sburny ..................................................................................................... ... 113

Franz Kirchgatterer ................................................................................................ ... 114

Dr. Ferdinand Maier ................................................................................................ ... 114

Karl Öllinger ............................................................................................................ ... 115

Peter Marizzi ............................................................................................................ ... 116

Dr. Gertrude Brinek (tatsächliche Berichtigung) ....................................................... 116

Dipl.-Ing. Klaus Hubert Auer ................................................................................. ... 117

Mag. Melitta Trunk .................................................................................................. ... 118

Konrad Steindl ........................................................................................................ ... 118

Ing. Kurt Gartlehner ................................................................................................ ... 119

Dr. Alexander Van der Bellen ................................................................................ ... 120

Franz Glaser ............................................................................................................ ... 121

Heinz-Christian Strache ......................................................................................... ... 122

Franz Hörl ................................................................................................................ ... 123

Ing. Peter Westenthaler .......................................................................................... ... 124

Dr. Josef Cap ........................................................................................................... ... 125

Dr. Wolfgang Schüssel .......................................................................................... ... 126

Entschließungsantrag (Misstrauensantrag) der Abgeordneten Dr. Eva Glawischnig-Piesczek, Kolleginnen und Kollegen betreffend Versagen des Vertrauens gegenüber dem Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit gemäß Artikel 74 Abs. 1 des Bundes-Verfassungsgesetzes (siehe auch S. 127)                       67

Entschließungsantrag der Abgeordneten Karlheinz Kopf, Dkfm. Dr. Hannes Bauer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Umsetzung eines Photovoltaik­förderprogramms (siehe auch S. 127)                          86

Entschließungsantrag der Abgeordneten Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen betreffend die Halbierung der Mehrwertsteuer auf Energie aus erneuerbaren heimischen Ressourcen (siehe auch S. 127)    ............................................................................................................................. 101

Entschließungsantrag der Abgeordneten Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen betreffend verbesserte steuerliche Absetzbarkeit von Sanierungskosten (siehe auch S. 127) ... 108

Entschließungsantrag der Abgeordneten Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen betreffend konkrete Maßnahmen im Sinne des Klimaschutzes und der Energieautomatik (siehe auch S. 127)                          109


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Rückverweisung der beiden Ausschussberichte 562 und 563 d.B. an den Ausschuss für Wirtschaft und Industrie ........................................................................................................................ 127

3. Punkt: Bericht des Tourismusausschusses über den Antrag 772/A(E) der Abgeordneten Mag. Melitta Trunk, Franz Hörl, Dr. Gabriela Moser, Herbert Kickl, Josef Bucher, Kolleginnen und Kollegen betreffend „One-Stop-Shop“ für För­de­rungswerber bei klimarelevanten Förderungen im Tourismusbereich (565 d.B.)    ............................................................................................................................. 127

Redner/Rednerinnen:

Gabriel Obernosterer ............................................................................................. ... 127

Mag. Melitta Trunk .................................................................................................. ... 128

Dr. Gabriela Moser ................................................................................................. ... 130

Mag. Gerald Hauser ................................................................................................ ... 130

Josef Bucher ........................................................................................................... ... 132

Staatssekretärin Christine Marek ......................................................................... ... 133

Franz Hörl ................................................................................................................ ... 136

Katharina Pfeffer ........................................................................................................ 136

Dr. Sebastian Eder ..................................................................................................... 137

Christian Faul ............................................................................................................. 138

Herta Mikesch ......................................................................................................... ... 139

Rainer Wimmer ....................................................................................................... ... 139

Johann Höfinger ..................................................................................................... ... 140

Mag. Rosa Lohfeyer ................................................................................................... 140

Anna Höllerer .............................................................................................................. 141

Beate Schasching ...................................................................................................... 142

Adelheid Irina Fürntrath-Moretti ............................................................................... 142

Annahme der dem schriftlichen Ausschussbericht 565 d.B. beigedruckten Ent­schließung betreffend „One-Stop-Shop“ für Förderungswerber bei klimarele­vanten Förderungen im Tourismusbereich (E 75)           ............................................................................................................................. 143

Gemeinsame Beratung über

4. Punkt: Bericht des Justizausschusses über die Regierungsvorlage (542 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Grundbuchsgesetz 1955, das Grund­buchsumstellungsgesetz, das Liegenschaftsteilungsgesetz, das Urkundenhinter­legungsgesetz, das allgemeine bürgerliche Gesetzbuch, das Gerichtsgebühren­gesetz und das Vermessungsgesetz geändert werden (Grundbuchs-Novel­le 2008 – GB-Nov 2008) (582 d.B.)        ............................................................................................................................. 143

5. Punkt: Bericht und Antrag des Justizausschusses über den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Rechtsanwaltstarifgesetz geändert wird (583 d.B.) ..................................................... 143

Redner/Rednerinnen:

Mag. Ruth Becher ...................................................................................................... 144

Mag. Peter Michael Ikrath ...................................................................................... ... 144

Bettina Hradecsni ................................................................................................... ... 145

Dr. Peter Fichtenbauer ........................................................................................... ... 147

Mag. Gernot Darmann ........................................................................................... ... 148

Gerhard Köfer ......................................................................................................... ... 149

Anna Franz .............................................................................................................. ... 150

Franz Glaser ............................................................................................................ ... 151

Michael Praßl ........................................................................................................... ... 151

Bundesministerin Dr. Maria Berger ..................................................................... ... 152

Entschließungsantrag der Abgeordneten Bettina Hradecsni, Dr. Johannes Jarolim, Mag. Heribert Donnerbauer, Mag. Gernot Darmann, Kolleginnen und


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Kollegen betreffend Hinweis auf die Unverbindlichkeit der Flächenangaben bei elektronischen Grundbuchsauszügen – Annahme (E 76)      146, 153

Annahme der beiden Gesetzentwürfe in 582 und 583 d.B. ......................................... 153

6. Punkt: Bericht des Justizausschusses über die Regierungsvorlage (555 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Errichtung einer Justiz­betreu­ungsagentur (Justizbetreuungsagentur-Gesetz – JBA-G) erlassen und das Bundesgesetz über Gesundheits- und Krankenpflegeberufe (Gesundheits- und Krankenpflegegesetz – GuKG) sowie das Bundesgesetz über die Regelung der gehobenen medizinisch-technischen Dienste (MTD-Gesetz) geändert werden (584 d.B.) ............................... 153

Redner/Rednerinnen:

Mag. Albert Steinhauser ........................................................................................ ... 154

Mag. Gisela Wurm .................................................................................................. ... 155

Mag. Heribert Donnerbauer ................................................................................... ... 156

Dr. Peter Fichtenbauer ........................................................................................... ... 157

Mag. Gernot Darmann ........................................................................................... ... 158

Bundesministerin Dr. Maria Berger ..................................................................... ... 159

Bettina Stadlbauer .................................................................................................. ... 160

Mag. Dr. Beatrix Karl .............................................................................................. ... 180

Dr. Peter Wittmann ................................................................................................. ... 180

Barbara Riener ........................................................................................................ ... 181

Gerhard Köfer ......................................................................................................... ... 181

Dr. Gertrude Brinek ................................................................................................ ... 182

Otto Pendl ................................................................................................................ ... 183

Gabriel Obernosterer ............................................................................................. ... 183

Dr. Johannes Jarolim ............................................................................................. ... 184

Annahme des Gesetzentwurfes ................................................................................... 184

Gemeinsame Beratung über

7. Punkt: Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über die Regierungs­vorlage (505 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Berufsausbildungsgesetz, das Arbeitsmarktservicegesetz, das Jugendausbildungs-Sicherungsgesetz, das Insol­venz-Entgeltsicherungsgesetz, das Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz, das Landarbeitsgesetz 1984, das Land- und forstwirtschaftliche Berufsausbil­dungs­gesetz, das Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977, das Sonderunterstüt­zungs­gesetz, das Arbeitsmarktförderungsgesetz, das Einkommensteuer­ge­setz 1988, das IAF-Service-GmbH-Gesetz, das Arbeitskräfteüberlassungsgesetz, das Ar­beits- und Sozialgerichtsgesetz, das Betriebspensionsgesetz, die Konkursord­nung und die Exekutionsordnung geändert werden, und den

Antrag 593/A(E) der Abgeordneten Sigisbert Dolinschek, Kolleginnen und Kol­legen betreffend Beseitigung bestehender Benachteiligungen für Lehrlinge beim Anspruch auf Arbeitslosengeld sowie den

Antrag 621/A der Abgeordneten Herbert Kickl, Kolleginnen und Kollegen betref­fend ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977, BGBl. Nr. 609/1977, geändert wird (571 d.B.)              ............................................................................................................................. 185

8. Punkt: Bericht und Antrag des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Bundesgesetz über die Beschäf­tigung von Kindern und Jugendlichen 1987 geändert wird (576 d.B.) ............................................................................................... 185


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9. Punkt: Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den An­trag 522/A(E) der Abgeordneten Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Einführung einer Pflegelehre (572 d.B.)              ............................................................................................................................. 185

Redner/Rednerinnen:

Herbert Kickl ........................................................................................................... ... 185

Dr. Reinhold Mitterlehner ...................................................................................... ... 190

Sigisbert Dolinschek .............................................................................................. ... 191

Renate Csörgits ...................................................................................................... ... 192

Ing. Norbert Hofer ................................................................................................... ... 193

Mag. Birgit Schatz .................................................................................................. ... 195

Bundesminister Dr. Martin Bartenstein ............................................................... ... 201

Ursula Haubner ....................................................................................................... ... 204

Werner Amon, MBA ................................................................................................... 205

Harald Vilimsky .......................................................................................................... 208

Laura Rudas ............................................................................................................ ... 211

Barbara Zwerschitz ................................................................................................ ... 212

Herta Mikesch ......................................................................................................... ... 214

Franz Riepl .................................................................................................................. 215

Theresia Haidlmayr .................................................................................................... 216

Maria Grander ............................................................................................................. 217

Ulrike Königsberger-Ludwig ................................................................................. ... 218

Entschließungsantrag der Abgeordneten Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kol­legen betreffend Renaissance des dualen Ausbildungssystems – Ablehnung .............................  200, 220

Entschließungsantrag der Abgeordneten Mag. Birgit Schatz, Kolleginnen und Kollegen betreffend Tätigkeiten des Förderausschusses – Ablehnung ..............................................  197, 220

Entschließungsantrag der Abgeordneten Mag. Birgit Schatz, Kolleginnen und Kollegen betreffend kostenlosen Internatsbesuch und Freifahrt für alle Lehrlinge – Ablehnung ........  199, 220

Entschließungsantrag der Abgeordneten Werner Amon, MBA, Renate Csörgits, Kolleginnen und Kollegen betreffend Jugendbeschäftigungs­pa­ket 2008 – Annahme (E 77) .......................  207, 221

Entschließungsantrag der Abgeordneten Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen betreffend den Entfall der automatischen Erhöhung der Politikergehälter zugunsten der Finanzierung der Ausbildung von Lehrlingen – Ablehnung .......................................................................................  209, 221

Annahme der beiden Gesetzentwürfe in 571 und 576 d.B.  ........................................ 219

Kenntnisnahme des Ausschussberichtes 572 d.B. ..................................................... 221

Gemeinsame Beratung über

10. Punkt: Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über die Regie­rungsvorlage (524 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz geändert wird (573 d.B.)               ............................................................................................................................. 221

11. Punkt: Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 714/A der Abgeordneten Herbert Kickl, Kolleginnen und Kollegen betref­fend ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungs­gesetz (AMPFG), BGBl. Nr. 315/1994, geändert wird (574 d.B.) ................................. 221

Redner/Rednerinnen:

Bernhard Themessl ................................................................................................... 221

August Wöginger ....................................................................................................... 224


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll61. Sitzung / Seite 9

Franz Riepl ............................................................................................................... ... 225

Karl Öllinger ............................................................................................................ ... 226

Sigisbert Dolinschek .............................................................................................. ... 227

Ridi Steibl ................................................................................................................ ... 227

Staatssekretärin Christine Marek ......................................................................... ... 228

Walter Schopf .......................................................................................................... ... 229

Mag. Bruno Rossmann .......................................................................................... ... 229

Mag. Birgit Schatz .................................................................................................. ... 231

Entschließungsantrag der Abgeordneten Bernhard Themessl, Kolleginnen und Kollegen betreffend Konkurrenzklauseln in Arbeitsverträgen – Ablehnung .........................................  223, 233

Entschließungsantrag der Abgeordneten Mag. Birgit Schatz, Kolleginnen und Kollegen betreffend Einbeziehung geringfügig Beschäftigter in die Arbeitslosen­versicherung – Ablehnung  232, 233

Annahme des Gesetzentwurfes in 573 d.B. ................................................................ 233

Kenntnisnahme des Ausschussberichtes 574 d.B. ..................................................... 233

12. Punkt: Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den An­trag 337/A der Abgeordneten Mag. Birgit Schatz, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz über die Höhe des existenzsichernden Mindest­lohns (Mindestlohngesetz) (575 d.B.) ............................. 233

Redner/Rednerinnen:

Mag. Birgit Schatz .................................................................................................. ... 233

Wilhelm Haberzettl ................................................................................................. ... 235

Bernhard Themessl ................................................................................................ ... 236

Staatssekretärin Christine Marek ......................................................................... ... 236

Sigisbert Dolinschek .............................................................................................. ... 237

Kenntnisnahme des Ausschussberichtes ................................................................... 237

Gemeinsame Beratung über

13. Punkt: Bericht des Gesundheitsausschusses über die Regierungsvorlage (539 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das EWR-Psychologengesetz geändert wird (EWR-PG-Novelle 2008) (594 d.B.)                238

14. Punkt: Bericht des Gesundheitsausschusses über die Regierungsvorlage (540 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das EWR-Psychotherapiegesetz geändert wird (EWR-PthG-Novelle 2008) (595 d.B.)                       238

Redner/Rednerinnen:

Dr. Erwin Rasinger ................................................................................................. ... 238

Dr. Sabine Oberhauser .......................................................................................... ... 239

Dr. Kurt Grünewald ................................................................................................ ... 239

Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein .................................................................... ... 239

Ursula Haubner ....................................................................................................... ... 239

Mag. Peter Eisenschenk ........................................................................................ ... 239

Maria Rauch-Kallat ................................................................................................. ... 239

Annahme der beiden Gesetzentwürfe in 594 und 595 d.B. ......................................... 242

15. Punkt: Bericht des Gesundheitsausschusses über die Regierungsvorlage (552 d.B.): Bundesgesetz über die berufsmäßige Ausübung der Musiktherapie (Musiktherapiegesetz – MuthG) (596 d.B.)                         239


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll61. Sitzung / Seite 10

Redner/Rednerinnen:

Dr. Erwin Rasinger ................................................................................................. ... 239

Dr. Sabine Oberhauser .......................................................................................... ... 239

Dr. Kurt Grünewald ................................................................................................ ... 239

Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein .................................................................... ... 239

Ursula Haubner ....................................................................................................... ... 239

Bundesministerin Dr. Andrea Kdolsky ................................................................ ... 239

Claudia Durchschlag .............................................................................................. ... 239

Michael Ehmann ..................................................................................................... ... 239


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll61. Sitzung / Seite 11

Bernhard Vock ........................................................................................................ ... 239

Barbara Riener ........................................................................................................ ... 239

Annahme des Gesetzentwurfes ................................................................................... 248

Gemeinsame Beratung über

16. Punkt: Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 340/A(E) der Abgeordneten Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Kolleginnen und Kollegen betreffend Einführung eines gesetzlichen Grenzwertes für trans-Fettsäuren in Lebensmitteln (600 d.B.) .............................................................. 239

17. Punkt: Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 361/A(E) der Abgeordneten Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Kolleginnen und Kollegen betreffend Ausweitung der Kennzeichnungspflicht auf verarbeitete Eier (601 d.B.) .......................................................................................... 249

Redner/Rednerinnen:

Anna Höllerer .......................................................................................................... ... 239

Mag. Johann Maier ................................................................................................. ... 239

Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber ........................................................................ ... 239

Ursula Haubner ....................................................................................................... ... 239

Kenntnisnahme der beiden Ausschussberichte 600 und 601 d.B. .............................. 253

Zuweisung des Antrages 340/A(E) an den Ausschuss für Konsumentenschutz ....... 253

Zuweisung des Antrages 361/A(E) an den Ausschuss für Konsumentenschutz ....... 253

18. Punkt: Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 692/A(E) der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen be­treffend Wieder-in-Kraft-Setzen des Bazillenausscheidergesetzes (597 d.B.) ..................................................................... 239

Redner/Rednerinnen:

Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein .................................................................... ... 239

Dr. Sebastian Eder .................................................................................................. ... 239

Bernhard Vock ........................................................................................................ ... 239

Beate Schasching ................................................................................................... ... 239

Dr. Kurt Grünewald ................................................................................................ ... 239

Ursula Haubner ....................................................................................................... ... 239

Bundesministerin Dr. Andrea Kdolsky ................................................................ ... 239

Kenntnisnahme des Ausschussberichtes ................................................................... 257

19. Punkt: Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 573/A(E) der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen betreffend Einstellung der Leistungsinformationsblätter (598 d.B.) ...................................................................................................................... 239

Redner/Rednerinnen:

Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein .................................................................... ... 239

Karl Donabauer ....................................................................................................... ... 239

Bernhard Vock ........................................................................................................ ... 239

Erwin Spindelberger .............................................................................................. ... 239

Dr. Kurt Grünewald ................................................................................................ ... 239

Ursula Haubner ....................................................................................................... ... 239

Kenntnisnahme des Ausschussberichtes ................................................................... 262

20. Punkt: Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 602/A(E) der Abgeordneten Dr. Kurt Grünewald, Kolleginnen und Kollegen betreffend Bericht über die Ergebnisse der Bund-Länder-Arbeitsgruppe zu Hospizbetreuung und Palliativ Care (599 d.B.) ....................................................... 239

Redner/Rednerinnen:

Dr. Erwin Rasinger ................................................................................................. ... 239

Laura Rudas ............................................................................................................ ... 239

Dr. Kurt Grünewald ................................................................................................ ... 239

Bundesministerin Dr. Andrea Kdolsky ................................................................ ... 239

Bernhard Vock ............................................................................................................ 239

Ursula Haubner .......................................................................................................... 239

Maria Grander ............................................................................................................. 239

Annahme der dem schriftlichen Ausschussbericht 599 d.B. beigedruckten Ent­schließung betreffend Bericht über die Ergebnisse der Bund-Länder-Arbeits­gruppe zu Hospizbetreuung und Palliativ Care (E 78)      ............................................................................................................................. 268

21. Punkt: Bericht des Familienausschusses über den Antrag 773/A(E) der Abgeordneten Silvia Fuhrmann, Laura Rudas, Kolleginnen und Kollegen betref­fend direkte Ausbezahlung der Familienbeihilfe an junge Erwachsene ab dem 18. Lebensjahr (556 d.B.) .......................................................... 239

Redner/Rednerinnen:

Ing. Norbert Hofer ................................................................................................... ... 239

Silvia Fuhrmann ...................................................................................................... ... 239

Laura Rudas ............................................................................................................ ... 239

Barbara Zwerschitz ................................................................................................ ... 239

Ursula Haubner ....................................................................................................... ... 239

Bundesministerin Dr. Andrea Kdolsky ................................................................ ... 239

Jochen Pack ................................................................................................................ 239

Mag. Andrea Kuntzl ................................................................................................... 239

Adelheid Irina Fürntrath-Moretti ............................................................................... 239

Christian Füller ........................................................................................................... 239

Thomas Einwallner .................................................................................................... 239

Entschließungsantrag der Abgeordneten Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Stärkung der österreichischen Familien durch Indexanpas­sung der Familienleistungen und Einführung eines Familiensteuersplitting-Modells – Ablehnung ......................................................  270, 279

Entschließungsantrag der Abgeordneten Ursula Haubner und Kollegen betref­fend direkte monatliche Ausbezahlung der Familienbeihilfe an „junge Erwach­sene“, die selbständig leben – Ablehnung  275, 279

Annahme der dem schriftlichen Ausschussbericht 556 d.B. beigedruckten Ent­schließung betreffend direkte Ausbezahlung der Familienbeihilfe an junge Erwachsene ab dem 18. Lebensjahr (E 79)                             279

22. Punkt: Bericht des Familienausschusses über den Antrag 774/A(E) der Abgeordneten Ridi Steibl, Mag. Andrea Kuntzl, Kolleginnen und Kollegen betref-


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll61. Sitzung / Seite 12

fend Information des Bundesministeriums für Gesundheit, Familie und Jugend zur Unterstützung in den vielfältigen Lebenssituationen (557 d.B.)        ............................................................................................................................. 239

Redner/Rednerinnen:

Sabine Mandak ........................................................................................................... 239

Ridi Steibl .................................................................................................................... 239

Dipl.-Ing. Karlheinz Klement, MAS ........................................................................... 239

Mag. Andrea Kuntzl ................................................................................................... 239

Ursula Haubner .......................................................................................................... 239

Bundesministerin Dr. Andrea Kdolsky ................................................................... 239

Mag. Gertrude Aubauer ......................................................................................... ... 239

Gabriele Binder-Maier ............................................................................................ ... 239

Anna Höllerer .......................................................................................................... ... 239

Michael Praßl .............................................................................................................. 239

Dr. Andrea Eder-Gitschthaler ................................................................................... 239

Entschließungsantrag der Abgeordneten Ursula Haubner und Kollegen betref­fend bessere ressortübergreifende Vernetzung im Familienbereich sowie eine stärkere Einbindung der Länder zur Unterstützung in den vielfältigen Lebens­situationen – Ablehnung ......................  285, 290

Annahme der dem schriftlichen Ausschussbericht 557 d.B. beigedruckten Ent­schließung betreffend Information des Bundesministeriums für Gesundheit, Familie und Jugend zur Unterstützung in den vielfältigen Lebenssituationen (E 80) ............................................................................................. 290

23. Punkt: Bericht des Volksanwaltschaftsausschusses über den An­trag 734/A(E) der Abgeordneten Otto Pendl, Barbara Riener, Mag. Ewald Stadler, Mag. Dr. Wolfgang Zinggl, Mag. Gernot Darmann, Kolleginnen und Kollegen betreffend Unterstützung der Bewerbung der Volksanwaltschaft um den Sitz des Generalsekretariats des Internationalen Ombudsmann Instituts in Wien (602 d.B.)                         239

Redner/Rednerinnen:

Otto Pendl ................................................................................................................... 239

Barbara Riener ........................................................................................................... 239

Mag. Dr. Wolfgang Zinggl ...................................................................................... ... 239

Mag. Ewald Stadler ................................................................................................. ... 239

Mag. Gernot Darmann ........................................................................................... ... 239

Walter Schopf .......................................................................................................... ... 239

Astrid Stadler .............................................................................................................. 239

Sylvia Rinner ............................................................................................................... 239

Michael Praßl .............................................................................................................. 239

Johannes Zweytick .................................................................................................... 239

Annahme der dem schriftlichen Ausschussbericht 602 d.B. beigedruckten Ent­schließung betreffend Unterstützung der Bewerbung der Volksanwaltschaft um den Sitz des Generalsekretariats des Internationalen Ombudsmann Institut in Wien (E 81) ........................................................................... 297

24. Punkt: Erste Lesung: Antrag der Abgeordneten Herbert Scheibner, Kollegin und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Geschäftsordnungs­gesetz 1975 geändert wird (682/A)                     239

Redner/Rednerinnen:

Herbert Scheibner .................................................................................................. ... 239

Otto Pendl ................................................................................................................ ... 239


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll61. Sitzung / Seite 13

Mag. Dr. Beatrix Karl .............................................................................................. ... 239

Dieter Brosz ............................................................................................................. ... 239

Zuweisung des Antrages 682/A an den Geschäftsordnungsausschuss ..................... 300

Eingebracht wurden

Petitionen ...................................................................................................................... 62

Petition betreffend „Machbarkeits- und Wirtschaftlichkeitsstudie zur möglichen Wiedererrichtung der Salzkammergut-Lokalbahn“ (Ordnungsnummer 37) (über­reicht von den Abgeordneten Mag. Johann Maier und Rainer Wimmer)

Petition betreffend „Langstrecken-Lebend-Tiertransporte“ (Ordnungsnummer 38) (überreicht von der Abgeordneten Mag. Brigid Weinzinger)

Petition betreffend „Bahnausbau Pass Lueg (Tunnelkette Golling–Werfen)“, (Ordnungsnummer 39) (überreicht von der Abgeordneten Mag. Rosa Lohfeyer und dem Abgeordneten Mag. Johann Maier)

Petition betreffend „Weizklamm-Tunnel“ (Ordnungsnummer 40) (überreicht von den Abgeordneten Jochen Pack und Christian Faul)

Petition betreffend „ÖPUL-2007-Programm verbessern!“ (Ordnungsnummer 41) (überreicht vom Abgeordneten Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber)

Bürgerinitiative ............................................................................................................ 62

Bürgerinitiative betreffend „Stopp Mochovce 3 & 4“ (Ordnungsnummer 20)

Regierungsvorlagen ................................................................................................... 61

561: Bundesgesetz, mit dem das Anti-Doping-Bundesgesetz 2007, das Arznei­mittelgesetz und das Rezeptpflichtgesetz geändert werden

577: Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Berufsreifeprüfung geändert wird

579: Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz vom 23. Juni 1976 über die Abgeltung von Prüfungstätigkeiten im Bereich des Schulwesens mit Ausnahme des Hochschulwesens und über die Entschädigung der Mitglieder von Gutachter­kommissionen gemäß § 15 des Schulunterrichtsgesetzes geändert wird

585: Bundesgesetz über die Haftungsübernahme für die Ausstellung „Vincent van Gogh. Gezeichnete Bilder“

586: Abgabenänderungsgesetz 2008

587: Bundesgesetz, mit dem das Bundesbehindertengesetz geändert wird

588: Bundesgesetz, mit dem das Krankenanstalten-Arbeitszeitgesetz geändert wird

589: Bundesgesetz, mit dem das Elektrizitätswirtschafts- und -organisations­gesetz geändert wird

590: Bundesgesetz, mit dem das Suchtmittelgesetz – SMG und das Gesund­heits- und Ernährungssicherheitsgesetz – GESG geändert werden (SMG-Novelle 2008)


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll61. Sitzung / Seite 14

591: Bundesgesetz, mit dem das Arbeitszeitgesetz und das Arbeitsruhegesetz geändert werden

606: Bundesgesetz, mit dem das Schulunterrichtsgesetz geändert wird

609: Finanzprokuraturgesetz – ProkG

Zu 549: Änderung der Regierungsvorlage: Bundesgesetz, mit dem das Ein­kommensteuergesetz 1988, das Körperschaftsteuergesetz 1988, das Erbschafts- und Schenkungssteuergesetz 1955, das Grunderwerbsteuergesetz 1987, die Bundesabgabenordnung, das Finanzstrafgesetz und das Finanzausgleichs­gesetz 2008 geändert werden und ein Stiftungseingangssteuergesetz erlassen wird – Schenkungsmeldegesetz 2008 (SchenkMG 2008)

Berichte ......................................................................................................................... 62

III-143: Bericht Reihe Bund 2008/6; Rechnungshof

III-147: Bericht Reihe Bund 2008/7; Rechnungshof

III-148: Bericht über die Tätigkeit des Unabhängigen Bundesasylsenats in den Jahren 2006 und 2007; BM f. Inneres

III-149: Bericht betreffend Umweltförderungen des Bundes 2007 sowie der Bericht zum österreichischen Joint-Implementation- und Clean-Development-Programm 2007 und die Finanzvorschau über die dem Bund aus der Vollziehung des Umweltförderungsgesetzes erwachsenden Belastungen; BM f. Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

III-150: Bericht betreffend Evaluierung der Umweltförderung des Bundes für den Zeitraum 1.1.2005 bis 31.12.2007; BM f. Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

III-152: Österreichischer Forschungs- und Technologiebericht 2008; BM f. Wissenschaft und Forschung und BM f. Verkehr, Innovation und Technologie

III-153: Klimaschutzbericht 2008; BM f. Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

Unterrichtung gemäß Art. 50 Abs. 5 B-VG ................................................................. 63

Aufnahme der Verhandlungen über den Vertrag zwischen der Republik Öster­reich und der Republik Slowenien über den Verlauf der Staatsgrenze in den Grenzabschnitten VIII bis XV und XXII bis XXVII

Aufnahme der Verhandlungen über ein Abkommen zwischen der Republik Öster­reich und der Internationalen Bank für Wiederaufbau und Wirtschaftsförderung, der Internationalen Finanz-Corporation und der Multilateralen Investitions-Garantie Agentur über die Errichtung von Verbindungsbüros in Wien

Anträge der Abgeordneten

Bernhard Vock, Kolleginnen und Kollegen betreffend verfassungsmäßige Veran­kerung des Tierschutzes in Form einer Staatszielbestimmung (775/A)(E)

Veit Schalle, Kollegin und Kollegen betreffend fehlende UVP für den Ausbau des slowakischen Atomkraftwerks Mochovce (776/A)(E)


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll61. Sitzung / Seite 15

Sigisbert Dolinschek, Kollegin und Kollegen betreffend Angleichung der Entlas­sungstatbestände von Arbeitnehmern (777/A)(E)

Ing. Peter Westenthaler, Kollegin und Kollegen betreffend Einfrieren der Politiker­gehälter (778/A)(E)

Anfragen der Abgeordneten

Sigisbert Dolinschek, Kollegin und Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend Attraktivierung der eingleisigen Bestands­strecke im Rosental (4349/J)

Sigisbert Dolinschek, Kollegin und Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend Finanzierung der Inseratenschaltung von Bun­desminister Faymann (4350/J)

Mag. Gisela Wurm, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur betreffend den Umbau Bundeshandelsakademie und -handelsschule in Innsbruck (4351/J)

Heinz-Christian Strache, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landesverteidigung betreffend Suchtgifttest (4352/J)

Heinz-Christian Strache, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landesverteidigung betreffend Kfz-Diebstahl im Tschad (4353/J)

Heinz-Christian Strache, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landesverteidigung betreffend Bundesheereinsatz im Rahmen der EM 2008 (4354/J)

Mag. Dr. Manfred Haimbuchner, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend betreffend Frauen-Vorbilder der sozialistischen „Aktion kritischer Schüler“ (aks) (4355/J)

Dr. Peter Fichtenbauer, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend Stellenbesetzungen (4356/J)

Heinz-Christian Strache, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landesverteidigung betreffend SIVBEG (4357/J)

Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Kriminalstatistik Liezen (4358/J)

Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend ÖIAG: Unternehmensstrategien im Infrastrukturbereich (Post, Telekom und AUA) (4359/J)

Mag. Albert Steinhauser, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend Justiz-Ombudsstellen (4360/J)

Theresia Haidlmayr, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur betreffend EJID Veranstaltung Religionen, Kulturen, Begegnungen in Wien (4361/J)

Theresia Haidlmayr, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur betreffend EJID Veranstaltung Students European Improv Cham­pionship, Wien (4362/J)

Theresia Haidlmayr, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur betreffend EJID Veranstaltung Integration migrantischer SeniorInnen in den Erwachsenenbildungsprozess (4363/J)


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll61. Sitzung / Seite 16

Dieter Brosz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur betreffend Abwicklung der Kommunikation, Pressearbeit und Events des BMUKK durch Agenturen, insbesondere Ecker & Partner (4364/J)

Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend Ablöse des ÖBB-Vorstands (4365/J)

Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Gesund­heit, Familie und Jugend betreffend „Tierische Lebensmittel und lebende Tiere – Arzneimittelrückstände in Österreich 2007“ (4366/J)

Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend „Sicherheit bei Sportveranstaltungen – insbesondere bei Fußballmeister­schaftsspielen – in Österreich (Saison 2007/2008)“ (4367/J)

Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Frauen, Medien und öffentlichen Dienst betreffend Erfassung von Schwerarbeit im öffentlichen Dienst (4368/J)

Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Subventionierung des Flugverkehrs mit Steuergeld über den Umweg von EU-Agrarmitteln (4369/J)

Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend Frauenförderungsplan im BMVIT (4370/J)

Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Gesund­heit, Familie und Jugend betreffend „Tierhaltende Betriebe in der Landwirtschaft (Zucht- und Mastbetrieb)“ (4371/J)

Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend „Gerichtsgebühren – Eintragungsgebühren, etc. nach dem GGG im Jahr 2007“ (4372/J)

Bettina Hradecsni, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend nachhaltige und sozial verantwortliche Beschaffung (4373/J)

Bettina Hradecsni, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit betreffend nachhaltige und sozial verantwortliche Beschaffung (4374/J)

Bettina Hradecsni, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Frauen, Medien und öffentlichen Dienst betreffend nachhaltige und sozial verantwortliche Beschaffung (4375/J)

Bettina Hradecsni, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für europäische und internationale Angelegenheiten betreffend nachhaltige und sozial verantwortliche Beschaffung (4376/J)

Bettina Hradecsni, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend nachhaltige und sozial verantwortliche Beschaffung (4377/J)

Bettina Hradecsni, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend betreffend nachhaltige und sozial verantwortliche Beschaffung (4378/J)

Bettina Hradecsni, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend nachhaltige und sozial verantwortliche Beschaffung (4379/J)


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll61. Sitzung / Seite 17

Bettina Hradecsni, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend nachhaltige und sozial verantwortliche Beschaffung (4380/J)

Bettina Hradecsni, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landes­verteidigung betreffend nachhaltige und sozial verantwortliche Beschaffung (4381/J)

Bettina Hradecsni, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend nachhaltige und sozial verantwortliche Beschaffung (4382/J)

Bettina Hradecsni, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Soziales und Konsumentenschutz betreffend nachhaltige und sozial verantwortliche Beschaffung (4383/J)

Bettina Hradecsni, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur betreffend nachhaltige und sozial verantwortliche Beschaffung (4384/J)

Bettina Hradecsni, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend nachhaltige und sozial verantwortliche Beschaf­fung (4385/J)

Bettina Hradecsni, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wissenschaft und Forschung betreffend nachhaltige und sozial verantwortliche Beschaffung (4386/J)

Bettina Hradecsni, Kolleginnen und Kollegen an den Präsidenten des Rechnungs­hofes betreffend nachhaltige und sozial verantwortliche Beschaffung (4387/J)

Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend Subventionierung des Flug­verkehrs mit Steuergeld über den Umweg von EU-Agrarmitteln (4388/J)

Josef Broukal, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wissenschaft und Forschung betreffend „Medizin-Bericht des Wissenschaftsrates“ (4389/J)

Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend „Meeresfische und Meeresfrüchte – Zollkontrollen 2007“ (4390/J)

Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Gesund­heit, Familie und Jugend betreffend „Meeresfische und Meeresfrüchte – Rückstände – Kontrollen – Risikobewertung in Österreich 2007“ (4391/J)

Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Gesund­heit, Familie und Jugend betreffend „Tierhaltende Betriebe in der Landwirtschaft (Zucht- und Mastbetrieb)“ (4392/J)

Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend „Amtshaftungsverfahren in Österreich – Entschädigungen – Entwicklung“ (4393/J)

Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend „Gerichtsgebühren – Eintragungsgebühren, etc. nach dem GGG im Jahr 2007“ (4394/J)

Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend „Strafverfahren nach dem Lebensmittelsicherheits- und Verbraucher­schutz­gesetz (LMSVG) und nach anderen Bundesgesetzen im Jahr 2007“ (4395/J)


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll61. Sitzung / Seite 18

Mag. Christine Lapp, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Pflegefonds (4396/J)

Walter Murauer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landesver­teidigung betreffend notwendige transparente Vorgangsweise bei den Beschaffungs­vorhaben im BMLV (4397/J)

Mag. Albert Steinhauser, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend Anwendung des Verbandverantwortlichkeitsgesetzes (4398/J)

Mag. Dr. Wolfgang Zinggl, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur betreffend die Kosten der Neueinrichtung des Ministerin­nenbüros (4399/J)

Josef Broukal, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wissenschaft und Forschung betreffend „Auswahlverfahren an Medizinischen Universitäten“ (4400/J)

Mag. Dr. Wolfgang Zinggl, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur betreffend verschwundene Sammlungsobjekte im Tech­nischen Museum (4401/J)

Dr. Ruperta Lichtenecker, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend „ÖBB-Österreich-Card“ (4402/J)


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll61. Sitzung / Seite 19

Theresia Haidlmayr, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur betreffend Erfüllung der Behinderteneinstellungspflicht 2007 (4403/J)

Theresia Haidlmayr, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wis­senschaft und Forschung betreffend Erfüllung der Behinderteneinstellungspflicht 2007 (4404/J)

Barbara Zwerschitz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur betreffend versteckte Alkoholwerbung an Schulen (4405/J)

Theresia Haidlmayr, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Verpflegungsverordnung für Zivildiener (4406/J)

Theresia Haidlmayr, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur betreffend EJID Veranstaltung in der Schmiede 08 (4407/J)

Theresia Haidlmayr, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur betreffend EJID Veranstaltung im Brunauer-Zentrum, Elisabeth­straße 45a, 5020 Salzburg – Alles ist Beziehung (4408/J)

Theresia Haidlmayr, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur betreffend EJID Veranstaltung im Bildungszentrum St. Virgil, 5020 Salzburg – ACES (4409/J)

Theresia Haidlmayr, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur betreffend EJID Veranstaltung im Schauspielhaus, 8010 Graz – Bloggt das Theater (4410/J)

Theresia Haidlmayr, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur betreffend EJID Veranstaltung in 8020 Graz, Hauptschule St. Andrä – Küchengespräche (4411/J)

Theresia Haidlmayr, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur betreffend EJID Veranstaltung in 8020 Graz, Passage Kunst/So­zial/Raum – living books (4412/J)

Theresia Haidlmayr, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur betreffend EJID Veranstaltung in 8020 Graz, Karl Franzens Uni­versität – Interkulturelle Elternbegleitung (4413/J)

Theresia Haidlmayr, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur betreffend EJID Veranstaltung in 8430 Leibnitz, Schloss Seggau – Querdenken, für einen innovativen Umgang mit kultureller Vielfalt (4414/J)

Theresia Haidlmayr, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur betreffend EJID Veranstaltung in 8970 Schladming, Hotel Tauern­blick – Das Betriebsklima (4415/J)

Theresia Haidlmayr, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur betreffend EJID Veranstaltung in 8010 Graz, Meerscheinschlössl – Philosophie der Interkulturalität – Internationaler Kongress (4416/J)

Theresia Haidlmayr, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur betreffend EJID Veranstaltung in 8052 Graz, Bildungszentrum Raiffeisenhof – Internationaler Post-Conference-Workshop (4417/J)

Theresia Haidlmayr, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur betreffend EJID Veranstaltung in 6020 Innsbruck, Erzherzog Friedrich Str. 3 – Breaking the Stereotyp (4418/J)

Mag. Dr. Martin Graf, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend mögliche Umweltbombe Arsenal, 1030 Wien (4419/J)

Heinz-Christian Strache, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landesverteidigung betreffend Regenzeit im Tschad (4420/J)

Heinz-Christian Strache, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landesverteidigung betreffend Karten für die EM 2008 (4421/J)

Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Auslandsreisen von Mitarbeitern des BIA (4422/J)

Mag. Dr. Martin Graf, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur betreffend Schändung eines Totendenkmals im BRG Wien XV und anderer Denkmäler (4423/J)

Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Ausschreitungen in Innsbruck (4424/J)

Mag. Dr. Martin Graf, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit betreffend mögliche Umweltbombe Arsenal, 1030 Wien (4425/J)

Dr. Kurt Grünewald, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Gesund­heit, Familie und Jugend betreffend Schließung von mehr als 1 000 Arztpraxen (4426/J)

Werner Neubauer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend nicht vorhandene haushaltsrechtliche Absegnung der Leiharbeiterverträge (4427/J)

Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend verletzte Exekutivbeamte bei Ausschreitungen im Rahmen von Fußball­spielen (4428/J)


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll61. Sitzung / Seite 20

Werner Neubauer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Ermittlungen gegen Yakov I. Goldovskiy (4429/J)

Werner Neubauer, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend Ermittlungen gegen Yakov I. Goldovskiy (4430/J)

Werner Neubauer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Ermittlungen wegen des Verdachts der Geldwäsche gegen das Ehepaar Rumpold (4431/J)

Werner Neubauer, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend Ermittlungen wegen des Verdachts der Geldwäsche gegen das Ehepaar Rumpold (4432/J)

Mag. Gerald Hauser, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend das Strafverfahren gegen Fritz Dinkhauser (4433/J)

Werner Neubauer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landes­verteidigung betreffend nicht vorhandene haushaltsrechtliche Absegnung der Leiharbeiterverträge (4434/J)

Mag. Dr. Manfred Haimbuchner, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landesverteidigung betreffend nicht abgeschlossene Verhandlungen mit der Euro­fighter GmbH (4435/J)

Dr. Robert Aspöck, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend „Errichtung eines Vollanschlusses für die Tauernautobahn in Kuchl“ (4436/J)

Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend die durch den Bundeskanzler im Ausland erfolgte Beleidigung des Hohen Hauses (4437/J)

Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend betreffend „Trinkwasserqualität – Untersuchun­gen 2007“ (4438/J)

Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Gesund­heit, Familie und Jugend betreffend „Tilidin – Ein Wirkstoff, der aggressiv macht!“ (4439/J)

Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend „Strafrechtliches Entschädigungsgesetz – Zahlen 2007“ (4440/J)

Dr. Ruperta Lichtenecker, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betref­fend Anerkennung der völkerrechtlichen Verbindlichkeit des Melker Abkommens (4441/J)

Dr. Ruperta Lichtenecker, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für europäische und internationale Angelegenheiten betreffend Anerkennung der völker­rechtlichen Verbindlichkeit des Melker Abkommens (4442/J)

Dr. Ruperta Lichtenecker, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend Anerkennung der völkerrechtlichen Verbindlichkeit des Melker Abkommens (4443/J)

Mag. Albert Steinhauser, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend Datenklau von Häftlingsdaten (4444/J)


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll61. Sitzung / Seite 21

Bettina Hradecsni, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend Fahrplan-Grobentwurf Franz-Josefs-Bahn (4445/J)

Petra Bayr, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend Nachweis des gesetzlichen Beimischungsgrades von Agrartreibstoffen (4446/J)

Petra Bayr, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit betreffend Nachweis des gesetzlichen Beimischungsgrades von Agrartreibstoffen (4447/J)

Peter Haubner, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landes­verteidigung betreffend mangelhafte Antworten zur Einsatzbereitschaft der Eurofighter (4448/J)

Walter Murauer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landes­verteidigung betreffend eigenartige Vorgangsweise bei der Bestellung von Spitzen­funktionen im BMLV (4449/J)

Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Frauen, Medien und öffentlichen Dienst betreffend „Amtshaftungsverfahren in Österreich – Entschädigungen – Entwicklung“ (4450/J)

Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für euro­päische und internationale Angelegenheiten betreffend „Amtshaftungsverfahren in Österreich – Entschädigungen – Entwicklung“ (4451/J)

Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Gesund­heit, Familie und Jugend betreffend „Amtshaftungsverfahren in Österreich – Entschädigungen – Entwicklung“ (4452/J)

Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend „Amtshaftungsverfahren in Österreich – Entschädigungen – Entwicklung“ (4453/J)

Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landes­verteidigung betreffend „Amtshaftungsverfahren in Österreich – Entschädigungen – Entwicklung“ (4454/J)

Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend „Amtshaftungsverfahren in Österreich – Entschädigungen – Entwicklung“ (4455/J)

Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Soziales und Konsumentenschutz betreffend „Amtshaftungsverfahren in Österreich – Ent­schädigungen – Entwicklung“ (4456/J)

Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur betreffend „Amtshaftungsverfahren in Österreich – Entschädigun­gen – Entwicklung“ (4457/J)

Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend „Amtshaftungsverfahren in Österreich – Ent­schädigungen – Entwicklung“ (4458/J)

Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit betreffend „Amtshaftungsverfahren in Österreich – Entschädigungen – Entwicklung“ (4459/J)


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll61. Sitzung / Seite 22

Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wis­senschaft und Forschung betreffend „Amtshaftungsverfahren in Österreich – Ent­schädigungen – Entwicklung“ (4460/J)

Bettina Hradecsni, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend nachhaltige und sozial verantwortliche Beschaffung (4461/J)

Bettina Hradecsni, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend die steuerliche Benachteiligung von Veganern und Allergikern (4462/J)

Theresia Haidlmayr, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Vollzug des Pflegegeldgesetzes Rechnungshofbericht Bund 2008/7 Wir­kungsbereich Bundesministerium für Finanzen (4463/J)

Mag. Dr. Wolfgang Zinggl, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur betreffend den Einsatz von Überwachungskameras im Technischen Museum (4464/J)

Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend „Tilidin – Ein Wirkstoff, der aggressiv macht!“ (4465/J)

Franz Kirchgatterer, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend Überfälle und Einbrüche in Trafiken in Österreich (4466/J)

Karl Öllinger, Ing. Kurt Gartlehner, Herbert Kickl, Sigisbert Dolinschek, Kolle­ginnen und Kollegen an die Bundesministerin für europäische und internationale Angelegenheiten betreffend Konsularische Vertretungen und AUA (4467/J)

Karl Öllinger, Ing. Kurt Gartlehner, Herbert Kickl, Sigisbert Dolinschek, Kollegin­nen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Konsularische Vertretungen und AUA (4468/J)

Karl Öllinger, Ing. Kurt Gartlehner, Herbert Kickl, Sigisbert Dolinschek, Kollegin­nen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Konsularische Vertretungen und AUA (4469/J)

Mag. Dr. Wolfgang Zinggl, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend die Spanische Hofreitschule und das Bundesgestüt Piber (4470/J)

Dr. Peter Fichtenbauer, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend die Anzeige gegen sexuellen Missbrauch eines behinderten Kindes durch Anneliese Thurnhofer (4471/J)

Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Ausgaben für Korruptionsbekämpfung und -prävention (4472/J)

Mag. Dr. Martin Graf, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur betreffend Ordensverleihung an Gery Keszler (4473/J)

Mag. Dr. Manfred Haimbuchner, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landesverteidigung betreffend Bewaffnung Eurofighter (4474/J)

Dr. Gerhard Kurzmann, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für euro­päische und internationale Angelegenheiten betreffend die Tötung des österreichi­schen Offiziers und UNO-Beobachters Major Hans-Peter Lang (4475/J)

Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend „Telefonüberwachung gegenüber Personen, die im Zusammenhang mit dem


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll61. Sitzung / Seite 23

Untersuchungsausschuss ,Amtsführung im Bundesministerium für Inneres und weite­ren Bundesministerien‘ von Dr. Haidinger genannt wurden?“ (4476/J)

Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend „Telefonüberwachung von Dr. Haidinger?“ (4477/J)

Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend „Telefonüberwachung gegenüber (Ersatz-)Mitgliedern des Untersuchungs­ausschusses?“ (4478/J)

Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend „Fluggastentschädigung nach der VO (EG) Nr. 261/2004 – Schlichtungsstelle in Österreich – Beschwerden von Fluggästen“ (4479/J)

Sabine Mandak, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Soziales und Konsumentenschutz betreffend die Förderung der 24-Stunden-Betreuung (4480/J)

Bettina Stadlbauer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Zusammensetzung der Steuerreformkommission (4481/J)

Theresia Haidlmayr, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Anhebung der behinderungsbedingten Freibeträge und Einführung der Negativsteuer (4482/J)

Dr. Ruperta Lichtenecker, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit betreffend Welser Flugplatz (4483/J)

Dr. Ruperta Lichtenecker, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend Welser Flugplatz (4484/J)


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll61. Sitzung / Seite 24

Theresia Haidlmayr, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur betreffend EJID Veranstaltung Integration im Gespräch (4485/J)

Theresia Haidlmayr, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur betreffend EJID Veranstaltung Teaching in an intercultural Environment (4486/J)

Theresia Haidlmayr, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur betreffend EJID Veranstaltung Kunst des Zusammenlebens (4487/J)

Theresia Haidlmayr, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur betreffend EJID Kontaktepool Wien Fest (4488/J)

Theresia Haidlmayr, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur betreffend EJID Jüdisches Filmfestival (4489/J)

Theresia Haidlmayr, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur betreffend EJID Veranstaltung 25 Jahre Birlikte Ögre­nelim/Miteinan­der Lernen (4490/J)

Theresia Haidlmayr, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur betreffend EJID Veranstaltung Global Education Weeks 2008 (4491/J)

Theresia Haidlmayr, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur betreffend EJID Veranstaltung Int. Comp: Intercultural Competence Training for Trainers and Advisers (4492/J)

Theresia Haidlmayr, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur betreffend EJID Veranstaltung Muslime in Dialogue – Identity, Religion and Politics (4493/J)

Barbara Zwerschitz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend die Zukunft des Eislaufplatzes am Wiener Heumarkt (4494/J)

Dr. Ruperta Lichtenecker, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit betreffend Müllverbrennungsanlagen und Ökostrom (4495/J)

Dr. Ruperta Lichtenecker, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend Müllverbren­nungs­anlagen in Österreich II (4496/J)

Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Unterstützung von Pendlerinnen und Pendlern (4497/J)

Elmar Mayer, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur betreffend „große Ungewissheit bei Vorarlbergs PH-Studenten“ (4498/J)

Franz Glaser, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend Bahnausbau in Südostösterreich (4499/J)

Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend Tickets für die Europameisterschaft (4500/J)

Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Frauen, Medien und öffentlichen Dienst betreffend Tickets für die Europameisterschaft (4501/J)

Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für europäische und internationale Angelegenheiten betreffend Tickets für die Europameisterschaft (4502/J)

Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Tickets für die Europameisterschaft (4503/J)

Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend betreffend Tickets für die Europameisterschaft (4504/J)

Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Tickets für die Europameisterschaft (4505/J)

Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend Tickets für die Europameisterschaft (4506/J)

Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landes­verteidigung betreffend Tickets für die Europameisterschaft (4507/J)

Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend Tickets für die Europameis­terschaft (4508/J)

Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Soziales und Konsumentenschutz betreffend Tickets für die Europameisterschaft (4509/J)

Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur betreffend Tickets für die Europameisterschaft (4510/J)


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll61. Sitzung / Seite 25

Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend Tickets für die Europameisterschaft (4511/J)

Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit betreffend Tickets für die Europameisterschaft (4512/J)

Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wissenschaft und Forschung betreffend Tickets für die Europameisterschaft (4513/J)

Mag. Dr. Manfred Haimbuchner, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landesverteidigung betreffend mangelnde Einsatzbereitschaft der Eurofighter ab 1. Juli 2008 (4514/J)

Mag. Dr. Manfred Haimbuchner, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landesverteidigung betreffend Rückkehr von D. ins Abwehramt (4515/J)

Dr. Reinhard Eugen Bösch, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für europäische und internationale Angelegenheiten betreffend österreichische Vertre­tungs­behörde in der Islamischen Republik Iran (4516/J)

Josef Bucher, Kollegin und Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend Förderungsentscheidungen für den Klima- und Ener­giefonds (4517/J)

Josef Bucher, Kollegin und Kollegen an den Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit betreffend Förderungsentscheidungen für den Klima- und Energiefonds (4518/J)

Josef Bucher, Kollegin und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forst­wirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend Förderungsentscheidungen für den Klima- und Energiefonds (4519/J)

Ing. Peter Westenthaler, Kollegin und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend Strafverfahren gegen Christoph Pöchinger (4520/J)

Ing. Peter Westenthaler, Kollegin und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Strafverfahren gegen „Tierschützer“ (4521/J)

Ing. Peter Westenthaler, Kollegin und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend Strafverfahren gegen „Tierschützer“ (4522/J)

Mag. Dr. Manfred Haimbuchner, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend Förderungen der Bauernverbände (4523/J)

Bernhard Vock, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Vergebührung von Miet- und Bestandsverträgen (4524/J)

Dipl.-Ing. Karlheinz Klement, MAS, Kolleginnen und Kollegen an die Bundes­ministerin für Justiz betreffend Tätigkeit von familien-, kinder- und jugendpsycholo­gischen Sachverständigen an Österreichs Gerichten (4525/J)

Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend „Illegale Beschäftigung auf Schlachthöfen bzw. Fleischverarbeitungs­betrie­ben in Österreich“ (4526/J)

Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend „Steuerschulden von Vereinen in Österreich (31.12.2007)“ (4527/J)


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll61. Sitzung / Seite 26

Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Gesund­heit, Familie und Jugend betreffend „Säuglingsnahrung – Rückstände – Kontrollen – Risikobewertung in Österreich im Jahr 2007“ (4528/J)

Ursula Haubner und Kollegen an die Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend betreffend „Kinderbetreuungsgeld Neu“ sowie Rückforderung von Kinder­betreu­ungs­geld und Zuschuss zum Kinderbetreuungsgeld (4529/J)

*****

Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen an die Präsidentin des Nationalrates betreffend Offenlegungspflichten (38/JPR)

Ing. Peter Westenthaler, Kollegin und Kollegen an die Präsidentin des Nationalrates betreffend „Misstraut die Präsidentin des Nationalrates den Juristen der Parla­ments­direktion durch ,Zukauf‘ von juristischem Wissen durch die Präsidentin des National­rates?“ (39/JPR)

Ing. Peter Westenthaler, Kollegin und Kollegen an die Präsidentin des Nationalrates betreffend die Durchführung von Veranstaltungen im Hohen Haus durch die Präsidenten des Nationalrates (40/JPR)

Heinz-Christian Strache, Kolleginnen und Kollegen an die Präsidentin des National­rates betreffend das Fußballspiel im Parlament (41/JPR)

Zurückgezogen wurden die Anfragen der Abgeordneten

Bettina Hradecsni, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend nachhaltige und sozial verantwortliche Beschaffung (4373/J) (Zu 4373/J)

Werner Neubauer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend nicht vorhandene haushaltsrechtliche Absegnung der Leiharbeiterverträge (4427/J) (Zu 4427/J)

Werner Neubauer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landes­verteidigung betreffend nicht vorhandene haushaltsrechtliche Absegnung der Leih­arbeiterverträge (4434/J) (Zu 4434/J)

Anfragebeantwortungen

der Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend auf die Anfrage der Abge­ordneten Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen (3780/AB zu 3784/J)

der Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend auf die Anfrage der Abge­ordneten Dr. Kurt Grünewald, Kolleginnen und Kollegen (3781/AB zu 3807/J)

der Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend auf die Anfrage der Abge­ordneten Ridi Steibl, Kolleginnen und Kollegen (3782/AB zu 3821/J)

der Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend auf die Anfrage der Abge­ordneten Ing. Peter Westenthaler, Kollegin und Kollegen (3783/AB zu 3840/J)

der Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend auf die Anfrage der Abge­ordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen (3784/AB zu 3842/J)

der Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend auf die Anfrage der Abge­ordneten Dr. Andrea Eder-Gitschthaler, Kolleginnen und Kollegen (3785/AB zu 3855/J)


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll61. Sitzung / Seite 27

der Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend auf die Anfrage der Abge­ordneten Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen (3786/AB zu 3871/J)

der Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend auf die Anfrage der Abge­ordneten Dr. Ruperta Lichtenecker, Kolleginnen und Kollegen (3787/AB zu 3885/J)

der Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend auf die Anfrage der Abge­ordneten Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen (3788/AB zu 3902/J)

der Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend auf die Anfrage der Abge­ordneten Mag. Gerald Hauser, Kolleginnen und Kollegen (3789/AB zu 3916/J)


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll61. Sitzung / Seite 28

der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur auf die Anfrage der Abge­ordneten Theresia Haidlmayr, Kolleginnen und Kollegen (3790/AB zu 3794/J)

der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur auf die Anfrage der Abge­ordneten Theresia Haidlmayr, Kolleginnen und Kollegen (3791/AB zu 3795/J)

der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur auf die Anfrage der Abge­ordneten Theresia Haidlmayr, Kolleginnen und Kollegen (3792/AB zu 3796/J)

der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur auf die Anfrage der Abge­ordneten Theresia Haidlmayr, Kolleginnen und Kollegen (3793/AB zu 3797/J)

der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur auf die Anfrage der Abge­ordneten Theresia Haidlmayr, Kolleginnen und Kollegen (3794/AB zu 3798/J)

der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur auf die Anfrage der Abge­ordneten Theresia Haidlmayr, Kolleginnen und Kollegen (3795/AB zu 3799/J)

der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur auf die Anfrage der Abge­ordneten Theresia Haidlmayr, Kolleginnen und Kollegen (3796/AB zu 3800/J)

der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur auf die Anfrage der Abge­ordneten Theresia Haidlmayr, Kolleginnen und Kollegen (3797/AB zu 3801/J)

der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur auf die Anfrage der Abge­ordneten Theresia Haidlmayr, Kolleginnen und Kollegen (3798/AB zu 3802/J)

der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur auf die Anfrage der Abge­ordneten Theresia Haidlmayr, Kolleginnen und Kollegen (3799/AB zu 3803/J)

der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur auf die Anfrage der Abge­ordneten Theresia Haidlmayr, Kolleginnen und Kollegen (3800/AB zu 3804/J)

der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur auf die Anfrage der Abge­ordneten Theresia Haidlmayr, Kolleginnen und Kollegen (3801/AB zu 3805/J)

der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur auf die Anfrage der Abge­ordneten Theresia Haidlmayr, Kolleginnen und Kollegen (3802/AB zu 3806/J)

der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur auf die Anfrage der Abge­ordneten Theresia Haidlmayr, Kolleginnen und Kollegen (3803/AB zu 3808/J)

der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur auf die Anfrage der Abge­ordneten Theresia Haidlmayr, Kolleginnen und Kollegen (3804/AB zu 3809/J)

der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur auf die Anfrage der Abge­ordneten Theresia Haidlmayr, Kolleginnen und Kollegen (3805/AB zu 3810/J)

der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur auf die Anfrage der Abge­ordneten Theresia Haidlmayr, Kolleginnen und Kollegen (3806/AB zu 3811/J)

der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur auf die Anfrage der Abge­ordneten Theresia Haidlmayr, Kolleginnen und Kollegen (3807/AB zu 3812/J)

der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur auf die Anfrage der Abge­ordneten Theresia Haidlmayr, Kolleginnen und Kollegen (3808/AB zu 3815/J)

der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur auf die Anfrage der Abge­ordneten Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen (3809/AB zu 3877/J)

der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur auf die Anfrage der Abge­ordneten Dipl.-Ing. Karlheinz Klement, MAS, Kolleginnen und Kollegen (3810/AB zu 4021/J)

der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur auf die Anfrage der Abge­ordneten Ursula Haubner und Kollegen (3811/AB zu 4094/J)

des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Peter Haubner, Kolleginnen und Kollegen (3812/AB zu 3691/J)

des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen (3813/AB zu 3708/J)

des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Franz Eßl, Kolleginnen und Kollegen (3814/AB zu 3741/J)

des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen (3815/AB zu 3745/J)

des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen (3816/AB zu 3760/J)

des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen (3817/AB zu 3789/J)

des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen (3818/AB zu 3841/J)

des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Andrea Eder-Gitschthaler, Kolleginnen und Kollegen (3819/AB zu 3856/J)

des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Karin Hakl, Kolleginnen und Kollegen (3820/AB zu 3858/J)

des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Thomas Einwallner, Kolleginnen und Kollegen (3821/AB zu 3865/J)

des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Dr. Manfred Haimbuchner, Kolleginnen und Kollegen (3822/AB zu 4036/J)

des Bundeskanzlers auf die Anfrage der Abgeordneten Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen (3823/AB zu 3782/J)

des Bundeskanzlers auf die Anfrage der Abgeordneten Ing. Peter Westenthaler, Kollegin und Kollegen (3824/AB zu 3816/J)


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll61. Sitzung / Seite 29

des Bundeskanzlers auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Robert Aspöck, Kolle­ginnen und Kollegen (3825/AB zu 3823/J)

des Bundeskanzlers auf die Anfrage der Abgeordneten Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen (3826/AB zu 3867/J)

des Bundeskanzlers auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Ruperta Lichtenecker, Kolleginnen und Kollegen (3827/AB zu 3881/J)

des Bundeskanzlers auf die Anfrage der Abgeordneten Ursula Haubner und Kollegen (3828/AB zu 3912/J)

der Bundesministerin für europäische und internationale Angelegenheiten auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Dr. Manfred Haimbuchner, Kolleginnen und Kollegen (3829/AB zu 3828/J)

der Bundesministerin für europäische und internationale Angelegenheiten auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Reinhard Eugen Bösch, Kolleginnen und Kollegen (3830/AB zu 3833/J)

der Bundesministerin für europäische und internationale Angelegenheiten auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Gerhard Kurzmann, Kolleginnen und Kollegen (3831/AB zu 3835/J)

der Bundesministerin für europäische und internationale Angelegenheiten auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Reinhard Eugen Bösch, Kolleginnen und Kollegen (3832/AB zu 3837/J)

des Bundesministers für Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen (3833/AB zu 3901/J)

der Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend auf die Anfrage der Abge­ordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen (3834/AB zu 3928/J)

des Bundesministers für Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen (3835/AB zu 3876/J)

des Bundesministers für Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abge­ordneten Dr. Ruperta Lichtenecker, Kolleginnen und Kollegen (3836/AB zu 3890/J)

des Bundesministers für Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abge­ordneten Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen (3837/AB zu 3905/J)

des Bundesministers für Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Dipl.-Ing. Karlheinz Klement, MAS, Kolleginnen und Kollegen (3838/AB zu 3918/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Gabriele Heinisch-Hosek, Kolleginnen und Kollegen (3839/AB zu 3817/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Dipl.-Ing. Karlheinz Klement, MAS, Kolleginnen und Kollegen (3840/AB zu 3838/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Albert Steinhauser, Kolleginnen und Kollegen (3841/AB zu 3792/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Bettina Stadlbauer, Kolleginnen und Kollegen (3842/AB zu 3819/J)


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll61. Sitzung / Seite 30

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Bettina Stadl­bauer, Kolleginnen und Kollegen (3843/AB zu 3820/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Dr. Manfred Haimbuchner, Kolleginnen und Kollegen (3844/AB zu 3825/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen (3845/AB zu 3843/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen (3846/AB zu 3844/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Bettina Stadlbauer, Kolleginnen und Kollegen (3847/AB zu 3845/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Leopold Mayer­hofer, Kolleginnen und Kollegen (3848/AB zu 3850/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Dr. Manfred Haimbuchner, Kolleginnen und Kollegen (3849/AB zu 3861/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Ruperta Lichtenecker, Kolleginnen und Kollegen (3850/AB zu 3886/J)

des Bundesministers für Landesverteidigung auf die Anfrage der Abgeordneten Werner Neubauer, Kolleginnen und Kollegen (3851/AB zu 3822/J)

des Bundesministers für Landesverteidigung auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Dr. Manfred Haimbuchner, Kolleginnen und Kollegen (3852/AB zu 3847/J)

des Bundesministers für Landesverteidigung auf die Anfrage der Abgeordneten Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen (3853/AB zu 3874/J)

des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen (3854/AB zu 3813/J)

des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen (3855/AB zu 3814/J)

des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen (3856/AB zu 3895/J)

des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen (3857/AB zu 3911/J)

des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Werner Neubauer, Kolleginnen und Kollegen (3858/AB zu 3974/J)

des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen (3859/AB zu 3992/J)

der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen (3860/AB zu 3873/J)

der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur auf die Anfrage der Abge­ordneten Mag. Karin Hakl, Kolleginnen und Kollegen (3861/AB zu 3857/J)


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll61. Sitzung / Seite 31

der Bundesministerin für Frauen, Medien und öffentlichen Dienst auf die Anfrage der Abgeordneten Dipl.-Ing. Karlheinz Klement, MAS, Kolleginnen und Kollegen (3862/AB zu 3917/J)

der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Albert Steinhauser, Kolleginnen und Kollegen (3863/AB zu 3903/J)

der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Dipl.-Ing. Karlheinz Klement, MAS, Kolleginnen und Kollegen (3864/AB zu 3982/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Dr. Manfred Haimbuchner, Kolleginnen und Kollegen (3865/AB zu 3860/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Alexander Zach, Kolleginnen und Kollegen (3866/AB zu 3862/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Dr. Manfred Haimbuchner, Kolleginnen und Kollegen (3867/AB zu 3866/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Dr. Martin Graf, Kolleginnen und Kollegen (3868/AB zu 3914/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen (3869/AB zu 3870/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Ruperta Lichtenecker, Kolleginnen und Kollegen (3870/AB zu 3884/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Werner Kogler, Kolleginnen und Kollegen (3871/AB zu 3908/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Bruno Rossmann, Kolleginnen und Kollegen (3872/AB zu 3907/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen (3873/AB zu 3910/J)

des Bundesministers für Wissenschaft und Forschung auf die Anfrage der Abge­ordneten Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen (3874/AB zu 3880/J)

des Bundesministers für Wissenschaft und Forschung auf die Anfrage der Abge­ordneten Werner Neubauer, Kolleginnen und Kollegen (3875/AB zu 3976/J)

der Bundesministerin für europäische und internationale Angelegenheiten auf die Anfrage der Abgeordneten Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen (3876/AB zu 3869/J)

der Bundesministerin für europäische und internationale Angelegenheiten auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Ruperta Lichtenecker, Kolleginnen und Kollegen (3877/AB zu 3883/J)

der Bundesministerin für europäische und internationale Angelegenheiten auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Peter Pilz, Kolleginnen und Kollegen (3878/AB zu 3906/J)

der Bundesministerin für europäische und internationale Angelegenheiten auf die Anfrage der Abgeordneten Theresia Haidlmayr, Kolleginnen und Kollegen (3879/AB zu 3947/J)


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll61. Sitzung / Seite 32

der Bundesministerin für europäische und internationale Angelegenheiten auf die Anfrage der Abgeordneten Werner Neubauer, Kolleginnen und Kollegen (3880/AB zu 4104/J)

des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen (3881/AB zu 3878/J)

des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Ruperta Lichtenecker, Kolleginnen und Kollegen (3882/AB zu 3892/J)

des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen (3883/AB zu 3904/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen (3884/AB zu 3872/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Brigid Weinzinger, Kolleginnen und Kollegen (3885/AB zu 3896/J)

der Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen (3886/AB zu 3926/J)

der Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend auf die Anfrage der Abgeordneten Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Kolleginnen und Kollegen (3887/AB zu 3942/J)

der Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen (3888/AB zu 3998/J)

der Bundesministerin für Frauen, Medien und öffentlichen Dienst auf die Anfrage der Abgeordneten Theresia Haidlmayr, Kolleginnen und Kollegen (3889/AB zu 3946/J)

der Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend auf die Anfrage der Abgeordneten Theresia Haidlmayr, Kolleginnen und Kollegen (3890/AB zu 3949/J)

der Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend auf die Anfrage der Abgeordneten Werner Neubauer, Kolleginnen und Kollegen (3891/AB zu 3968/J)

des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen (3892/AB zu 3900/J)

des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen (3893/AB zu 3920/J)

der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen (3894/AB zu 3923/J)

des Bundesministers für Wissenschaft und Forschung auf die Anfrage der Abge­ordneten Mag. Dr. Martin Graf, Kolleginnen und Kollegen (3895/AB zu 3957/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Theresia Haidl­mayr, Kolleginnen und Kollegen (3896/AB zu 3950/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Gerald Hauser, Kolleginnen und Kollegen (3897/AB zu 3958/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Werner Neubauer, Kolleginnen und Kollegen (3898/AB zu 3969/J)


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll61. Sitzung / Seite 33

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen (3899/AB zu 3999/J)

des Bundeskanzlers auf die Anfrage der Abgeordneten Herbert Kickl, Kolleginnen und Kollegen (3900/AB zu 3932/J)

des Bundeskanzlers auf die Anfrage der Abgeordneten Herbert Kickl, Kolleginnen und Kollegen (3901/AB zu 3933/J)

des Bundeskanzlers auf die Anfrage der Abgeordneten Theresia Haidlmayr, Kolleginnen und Kollegen (3902/AB zu 3945/J)

des Bundeskanzlers auf die Anfrage der Abgeordneten Werner Neubauer, Kolle­ginnen und Kollegen (3903/AB zu 3965/J)

des Bundeskanzlers auf die Anfrage der Abgeordneten Dipl.-Ing. Karlheinz Klement, MAS, Kolleginnen und Kollegen (3904/AB zu 4012/J)

der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen (3905/AB zu 3925/J)

der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Theresia Haidl­mayr, Kolleginnen und Kollegen (3906/AB zu 3951/J)

der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Dr. Manfred Haimbuchner, Kolleginnen und Kollegen (3907/AB zu 3960/J)

der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Werner Neubauer, Kolleginnen und Kollegen (3908/AB zu 3970/J)

des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen (3909/AB zu 3930/J)

des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen (3910/AB zu 3931/J)

des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen (3911/AB zu 3929/J)

des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Petra Bayr, Kolleginnen und Kollegen (3912/AB zu 3940/J)

des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Werner Neubauer, Kolleginnen und Kollegen (3913/AB zu 3971/J)

des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Rosa Lohfeyer, Kolleginnen und Kollegen (3914/AB zu 4011/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen (3915/AB zu 3924/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen (3916/AB zu 3927/J)


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll61. Sitzung / Seite 34

der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Albert Steinhauser, Kolleginnen und Kollegen (3917/AB zu 3995/J)

der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Ing. Peter Westenthaler, Kollegin und Kollegen (3918/AB zu 3997/J)

der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Dipl.-Ing. Karlheinz Klement, MAS, Kolleginnen und Kollegen (3919/AB zu 4017/J)

der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Dr. Manfred Haimbuchner, Kolleginnen und Kollegen (3920/AB zu 4028/J)

des Bundesministers für Wissenschaft und Forschung auf die Anfrage der Abgeordneten Franz Riepl, Kolleginnen und Kollegen (3921/AB zu 4051/J)

des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit auf die Anfrage der Abgeordneten Sabine Mandak, Kolleginnen und Kollegen (3922/AB zu 4118/J)

des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit auf die Anfrage der Abgeordneten Kai Jan Krainer, Kolleginnen und Kollegen (3923/AB zu 4068/J)

des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Melitta Trunk, Kolleginnen und Kollegen (3924/AB zu 4045/J)

des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Peter Pilz, Kolleginnen und Kollegen (3925/AB zu 3978/J)

des Bundesministers für Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Theresia Haidlmayr, Kolleginnen und Kollegen (3926/AB zu 3934/J)

des Bundesministers für Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abge­ordneten Theresia Haidlmayr, Kolleginnen und Kollegen (3927/AB zu 3935/J)

des Bundesministers für Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abge­ordneten Theresia Haidlmayr, Kolleginnen und Kollegen (3928/AB zu 3936/J)

des Bundesministers für Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abge­ordneten Theresia Haidlmayr, Kolleginnen und Kollegen (3929/AB zu 3937/J)

des Bundesministers für Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abge­ordneten Theresia Haidlmayr, Kolleginnen und Kollegen (3930/AB zu 3938/J)

des Bundesministers für Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abge­ordneten Theresia Haidlmayr, Kolleginnen und Kollegen (3931/AB zu 3939/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Theresia Haidlmayr, Kolleginnen und Kollegen (3932/AB zu 3948/J)

des Bundesministers für Landesverteidigung auf die Anfrage der Abgeordneten Theresia Haidlmayr, Kolleginnen und Kollegen (3933/AB zu 3952/J)

des Bundesministers für Landesverteidigung auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Peter Fichtenbauer, Kolleginnen und Kollegen (3934/AB zu 3959/J)

des Bundesministers für Landesverteidigung auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Peter Fichtenbauer, Kolleginnen und Kollegen (3935/AB zu 3962/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Werner Neu­bauer, Kolleginnen und Kollegen (3936/AB zu 3967/J)


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll61. Sitzung / Seite 35

des Bundesministers für Landesverteidigung auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Peter Pilz, Kolleginnen und Kollegen (3937/AB zu 3977/J)

des Bundesministers für Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Theresia Haidlmayr, Kolleginnen und Kollegen (3938/AB zu 3954/J)

des Bundesministers für Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abge­ordneten Werner Neubauer, Kolleginnen und Kollegen (3939/AB zu 3972/J)

der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur auf die Anfrage der Abge­ordneten Werner Neubauer, Kolleginnen und Kollegen (3940/AB zu 3973/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Ruth Becher, Kolleginnen und Kollegen (3941/AB zu 3941/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Albert Steinhauser, Kolleginnen und Kollegen (3942/AB zu 3943/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Gerald Hauser, Kolleginnen und Kollegen (3943/AB zu 3961/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Heinz-Christian Strache, Kolleginnen und Kollegen (3944/AB zu 3963/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Heinz-Christian Strache, Kolleginnen und Kollegen (3945/AB zu 3964/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Dr. Manfred Haimbuchner, Kolleginnen und Kollegen (3946/AB zu 4027/J)

der Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend auf die Anfrage der Abgeordneten Alexander Zach, Kolleginnen und Kollegen (3947/AB zu 4044/J)

des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen (3948/AB zu 4001/J)

des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Ing. Peter Westenthaler, Kollegin und Kollegen (3949/AB zu 4065/J)

des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen (3950/AB zu 4111/J)

der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen (3951/AB zu 3980/J)

der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Dr. Manfred Haimbuchner, Kolleginnen und Kollegen (3952/AB zu 3986/J)

der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Dipl.-Ing. Karlheinz Klement, MAS, Kolleginnen und Kollegen (3953/AB zu 3987/J)

der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Werner Neubauer, Kolleginnen und Kollegen (3954/AB zu 3994/J)

des Bundesministers für Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abge­ordneten Dipl.-Ing. Karlheinz Klement, MAS, Kolleginnen und Kollegen (3955/AB zu 4020/J)


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll61. Sitzung / Seite 36

der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur auf die Anfrage der Abgeord­neten Dieter Brosz, Kolleginnen und Kollegen (3956/AB zu 4002/J)

der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur auf die Anfrage der Abgeord­neten Dieter Brosz, Kolleginnen und Kollegen (3957/AB zu 4003/J)

der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur auf die Anfrage der Abgeord­neten Ridi Steibl, Kolleginnen und Kollegen (3958/AB zu 4085/J)

der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur auf die Anfrage der Abgeord­neten Mag. Dr. Wolfgang Zinggl, Kolleginnen und Kollegen (3959/AB zu 4114/J)

der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur auf die Anfrage der Abge­ordneten Mag. Dr. Martin Graf, Kolleginnen und Kollegen (3960/AB zu 4133/J)

der Bundesministerin für europäische und internationale Angelegenheiten auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Dr. Manfred Haimbuchner, Kolleginnen und Kolle­gen (3961/AB zu 3983/J)

der Bundesministerin für europäische und internationale Angelegenheiten auf die Anfrage der Abgeordneten Dipl.-Ing. Karlheinz Klement, MAS, Kolleginnen und Kollegen (3962/AB zu 4013/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen (3963/AB zu 3979/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Heinz-Christian Strache, Kolleginnen und Kollegen (3964/AB zu 3984/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Heinz-Christian Strache, Kolleginnen und Kollegen (3965/AB zu 3985/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen (3966/AB zu 4026/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Dr. Manfred Haimbuchner, Kolleginnen und Kollegen (3967/AB zu 4056/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen (3968/AB zu 4258/J)

des Bundesministers für Landesverteidigung auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Dr. Manfred Haimbuchner, Kolleginnen und Kollegen (3969/AB zu 3988/J)

des Bundesministers für Landesverteidigung auf die Anfrage der Abgeordneten Heinz-Christian Strache, Kolleginnen und Kollegen (3970/AB zu 3989/J)

des Bundesministers für Landesverteidigung auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Peter Fichtenbauer, Kolleginnen und Kollegen (3971/AB zu 3990/J)

des Bundesministers für Landesverteidigung auf die Anfrage der Abgeordneten Heinz-Christian Strache, Kolleginnen und Kollegen (3972/AB zu 3991/J)

des Bundesministers für Landesverteidigung auf die Anfrage der Abgeordneten Dipl.-Ing. Karlheinz Klement, MAS, Kolleginnen und Kollegen (3973/AB zu 4018/J)

des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen (3974/AB zu 3981/J)


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll61. Sitzung / Seite 37

der Bundesministerin für europäische und internationale Angelegenheiten auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Peter Pilz, Kolleginnen und Kollegen (3975/AB zu 4038/J)

der Bundesministerin für europäische und internationale Angelegenheiten auf die Anfrage der Abgeordneten Werner Amon, MBA, Kolleginnen und Kollegen (3976/AB zu 4041/J)

der Bundesministerin für europäische und internationale Angelegenheiten auf die Anfrage der Abgeordneten Heinz-Christian Strache, Kolleginnen und Kollegen (3977/AB zu 4071/J)

der Bundesministerin für europäische und internationale Angelegenheiten auf die Anfrage der Abgeordneten Petra Bayr, Kolleginnen und Kollegen (3978/AB zu 4093/J)

des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen (3979/AB zu 4000/J)

des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Kolleginnen und Kollegen (3980/AB zu 4006/J)

des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Dipl.-Ing. Karlheinz Klement, MAS, Kolleginnen und Kollegen (3981AB zu 4019/J)

des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Kolleginnen und Kollegen (3982/AB zu 4030/J)

des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Petra Bayr, Kolleginnen und Kollegen (3983/AB zu 4092/J)

der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Albert Steinhauser, Kolleginnen und Kollegen (3984/AB zu 3996/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Heinz-Christian Strache, Kolleginnen und Kollegen (3985/AB zu 3993/J)

des Bundeskanzlers auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Eva Glawischnig-Piesczek, Kolleginnen und Kollegen (3986/AB zu 4007/J)

des Bundeskanzlers auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Peter Pilz, Kolleginnen und Kollegen (3987/AB zu 4037/J)

des Bundeskanzlers auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Gernot Darmann, Kolle­gin und Kollegen (3988/AB zu 4102/J)

des Bundeskanzlers auf die Anfrage der Abgeordneten Werner Neubauer, Kolle­ginnen und Kollegen (3989/AB zu 4105/J)

der Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend auf die Anfrage der Abgeordneten Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Kolleginnen und Kollegen (3990/AB zu 4005/J)

der Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend auf die Anfrage der Abge­ordneten Dipl.-Ing. Karlheinz Klement, MAS, Kolleginnen und Kollegen (3991/AB zu 4015/J)


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll61. Sitzung / Seite 38

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Dipl.-Ing. Karlheinz Klement, MAS, Kolleginnen und Kollegen (3992/AB zu 4016/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Dr. Martin Graf, Kolleginnen und Kollegen (3993/AB zu 4034/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Peter Pilz, Kolleginnen und Kollegen (3994/AB zu 4039/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen (3995/AB zu 4069/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen (3996/AB zu 4070/J)

der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur auf die Anfrage der Abge­ordneten Dieter Brosz, Kolleginnen und Kollegen (3997/AB zu 4004/J)

der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur auf die Anfrage der Abge­ordneten Franz Morak, Kolleginnen und Kollegen (3998/AB zu 4042/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Eva Glawischnig-Piesczek, Kolleginnen und Kollegen (3999/AB zu 4008/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Dipl.-Ing. Karlheinz Klement, MAS, Kolleginnen und Kollegen (4000/AB zu 4014/J)

der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Heinz-Christian Strache, Kolleginnen und Kollegen (4001/AB zu 4067/J)

der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Robert Aspöck, Kolleginnen und Kollegen (4002/AB zu 4087/J)

der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen (4003/AB zu 4099/J)

der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen (4004/AB zu 4108/J)

der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Albert Stein­hauser, Kolleginnen und Kollegen (4005/AB zu 4110/J)

der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Albert Stein­hauser, Kolleginnen und Kollegen (4006/AB zu 4117/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Bruno Rossmann, Kolleginnen und Kollegen (Zu 3579/AB zu 3579/J)

*****

der Präsidentin des Nationalrates auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Gernot Darmann, Kollegin und Kollegen (31/ABPR zu 35/JPR)


09.05.43


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll61. Sitzung / Seite 39

Beginn der Sitzung: 9.05 Uhr

Vorsitzende: Präsidentin Mag. Barbara Prammer, Zweiter Präsident Dr. Michael Spindelegger, Dritte Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek.

*****

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Guten Morgen, meine Damen und Herren!

Die Sitzung ist eröffnet.

Die Amtlichen Protokolle der 58. Sitzung vom 7. Mai 2008 sowie der 59. und 60. Sitzung vom 8. Mai 2008 sind in der Parlamentsdirektion aufgelegen und unbe­anstandet geblieben.

Als verhindert gemeldet sind die Abgeordneten Dobnigg, Hagenhofer, Muchitsch, Prähauser und Stauber.

Vertretung von Mitgliedern der Bundesregierung

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Für diese Sitzung gebe ich die Vertretung von Mitgliedern der Bundesregierung, welche sich in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union aufhalten, wie folgt bekannt:

Der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft Dipl.-Ing. Josef Pröll wird durch die Frau Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend Dr. Andrea Kdolsky vertreten.

Der Bundesminister für Soziales und Konsumentenschutz Dr. Erwin Buchinger wird durch die Frau Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur Dr. Claudia Schmied vertreten.

09.06.44Aktuelle Stunde

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gelangen nunmehr zur Aktuellen Stunde mit dem Thema:

„Stopp dem Energie- und Treibstoffwucher – Faire Preise statt unfaire Steuern“

Als Erster zu Wort gelangt Herr Klubobmann Strache. Ich mache darauf aufmerksam, dass die Redezeit 10 Minuten beträgt. – Bitte, Herr Klubobmann.

 


9.07.05

Abgeordneter Heinz-Christian Strache (FPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr „Spritminister“ Bartenstein! (Bundesminister Dr. Bartenstein: „Sprit­minister?“) Dass wir heute die Aktuelle Stunde unter das Thema „Stopp dem Energie- und Treibstoffwucher – Faire Preise statt unfaire Steuern“ gestellt haben, geschieht allein aus dem Grund, weil diese Bundesregierung in dieser Frage – gelinde gesagt – säumig ist, untätig ist. Diese Bundesregierung ist eine Regierung, die nichts anderes betreibt als abzuzocken, abzukassieren und die Bürger zu belasten. Das muss man einfach sehr, sehr deutlich auf den Punkt bringen. (Beifall bei der FPÖ.)

Ich bin auch froh, dass heute der „Österreichische Rotfunk“ die Parlamentspflicht­übertragung sicherstellen muss. Wenn ich mir den Österreichischen Rundfunk in den


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll61. Sitzung / Seite 40

letzten Wochen und Monaten angesehen habe, dann muss ich sagen: Wir erleben Zensur. Wir erleben, dass der ORF seinem Objektivitätsgebot und seiner Verpflichtung nicht nachkommt. Wir erleben, dass Vertreter der Freiheitlichen Partei in Nachrichten­sendungen bis hin zu Diskussionssendungen wie „im ZENTRUM“ überhaupt nicht mehr eingeladen werden und dort überhaupt nicht mehr vorkommen. (Abg. Dr. Bösch: Unerhört! – Zwischenruf des Abg. Großruck.) Das ist durchaus eine Methode, die man auch einmal aufzeigen muss, weil das auch zeigt, dass im „Österreichischen Rotfunk“ politisch-ideologisch vorgegangen wird. Das gehört auch einmal aufgezeigt und angesprochen! (Beifall bei der FPÖ.)

Der Herr Finanzminister ist ja heute leider nicht da. Er zählt offenbar schon als „Onkel Dagobert“ die Moneten der Österreicher, die er da mit den Mehreinnahmen durch die Erhöhung der Benzinpreise feiern kann. Sie sind jetzt während Ihrer Regierungsklausur hergegangen und haben das Kilometergeld und die Pendlerpauschale in einer lächerlichen Höhe angehoben. Das ist eine Pflanzerei und eine Frotzelei, da fühlen sich ja die Bürger zu Recht gefrotzelt.

Der Herr Finanzminister hat allein durch die Benzinpreiserhöhung 760 Millionen € an zusätzlichen Steuermehreinnahmen, und dann gehen Sie her und geben den Bürgern von den 760 Millionen € Mehreinnahmen, die Sie durch die Benzinpreiserhöhung feiern können, nur 60 Millionen € zurück. Und Sie glauben dann, dass Sie abgefeiert werden! Sie glauben, dass die Bürger dabei jubeln! – Also, das ist mit Sicherheit nicht der Fall. Das ist ein Tropfen auf den heißen Stein – nicht mehr und nicht weniger.

Sie glauben offensichtlich, dass sich das Problem mit Aussitzen wieder einmal von selbst erledigen wird, dass das Benzin von selbst wieder billiger wird, dass die Energiepreise von selbst wieder sinken, ohne dass man gegensteuert. Sie glauben offenbar an dieses Wunder, dass Energiepreise wieder nach unten wandern werden. Aber das Gegenteil ist der Fall.

Ich kann also wirklich nur sagen: Diese Regierung ist ein Gruselkabinett, was Preiswucher betrifft und wie sie darauf reagiert, nämlich überhaupt nicht! Die Bürger sind verzweifelt ob der Preisanstiege und wissen zum Teil wirklich nicht mehr ein und aus.

Es wird also das Gegenteil der Fall sein: Die Energiepreise werden nicht sinken, sondern man kann damit rechnen, dass sie weiter steigen. Eine steigende Nachfrage und die Spekulation, die es in diesem Bereich gibt, werden für einen weiteren Anstieg bei Energie- und Treibstoffpreisen sorgen.

Das sagt auch der Chef der Wiener Strombörse, der vor zwei Tagen im „Kurier“ gesagt hat – ich zitiere ihn –:

„In den vergangenen zehn Jahren ist der Anteil von Investoren, die auf steigende Preise bei Rohstoffen von Öl bis Nahrungsmittel spekulieren, weltweit von einem Viertel auf zwei Drittel gestiegen. In den vergangenen fünf Jahren hat sich das Kapital, das sogenannte Indexfonds in die Rohstoffmärkte stecken, von 13 auf 260 Milliarden Dollar verzwanzigfacht.“ – Zitatende.

Sinken wird nichts – davon kann man ausgehen –, aber Sie legen nach wie vor untätig Ihre Hände in den Schoß. Sie kassieren weiter bei der Mehrwertsteuer und bei der Mineralölsteuer und zocken damit den österreichischen Autofahrer ab, der sich in einer Situation befindet, die man schön langsam als Not bezeichnen kann. Die Not der Österreicher resultiert aus den Preisanstiegen in allen Bereichen, so auch im Lebensmittelbereich. Das ist natürlich auch ein Hintergrund, warum die Lebens­mittelpreise so rasant gestiegen sind, weil die Benzinpreise so teuer sind und Sie nicht entlasten und weiterhin Mineralölsteuer und Mehrwertsteuer kassieren!


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Da muss man schon sagen: Wo Rot-Schwarz regiert, wird schamlos abkassiert. (Beifall bei der FPÖ.)

Das kann man anhand eines schönen Beispiels zeigen. (Der Redner hält einen leeren grün-roten Benzinkanister in die Höhe, auf dem die Aufschrift „55 % Steuern“ zu lesen ist.) Wenn ich einen 20-Liter-Benzinkanister hernehme – dieser ist heute leer –, so kassiert der Finanzminister 55 Prozent Steuern! 55 Prozent dieser 20 Liter, für die ein Bürger zu bezahlen hat, wenn er Kraftstoff tankt, gehen zum Herrn Finanzminister! Und dieser ist nicht bereit, diese Preise zu regulieren oder zu entlasten. Beim „Eurosuper“ beträgt der Steueranteil 50,64 Prozent. Wenn man heute einen Liter Diesel kauft, dann bezahlt man 70 Cent oder schon über 70 Cent an den Finanzminister. Das erklärt auch, warum es so hohe Preise gibt. Da ist das mit dem Kanister (der Redner hält den genannten Benzinkanister in die Höhe) eigentlich der Molterer-Cocktail, der Molterer-Belastungscocktail für die österreichischen Autofahrer. Das kann man heute schon mit Fug und Recht behaupten. (Beifall bei der FPÖ.)

Und während die österreichischen Autofahrer nicht mehr wissen, wie sie ihren Treib­stoff bezahlen sollen und ihnen im wahrsten Sinne des Wortes die Energie und das Geld ausgeht – und das ist so! –, gehen Sie her und beschließen in der Regierungs­klausur eine Entlastung für die Superreichen, nämlich bei der Stiftung. Anstatt endlich die kleineren und mittleren Bürger in diesem Land zu entlasten, entlasten Sie wiederum nur die Superreichen! (Beifall bei der FPÖ.)

Das zeigt, dass Sie in Österreich asoziale Politik betreiben! Wenn das so weitergeht, könnte man meinen, dass der Treibstoff bald so viel kosten wird wie die teuren Rot­weine, die der Herr Bundeskanzler so gerne trinkt. Diesen Eindruck hat man, und genau das soll es nicht sein.

Autofahren wird immer mehr zum Luxusgut. Das ist ein reiner Wahnwitz! Viele Bürger benötigen ihr Auto, um als Pendler zu ihrem Arbeitsplatz zu kommen. Sie fahren 100 Kilometer und mehr täglich und stellen sich zu Recht die Frage: Kann ich mir meine Arbeit überhaupt noch leisten? Bleibt mir am Ende von dem Lohn, den ich kassiere, überhaupt noch etwas über? Viele Familien sind auf das Auto angewiesen, um ihre Kinder in den Kindergarten oder in die Schule zu bringen. Auch am Wochenende, wenn sie einen Familienausflug machen möchten, sind Familien auf ihr Auto angewiesen. Aber diese Familien werden von Ihnen weiterhin schamlos im Stich gelassen.

Es ist ja nicht nur der Treibstoff, es sind ja insgesamt die Energiekosten, die heute exorbitant ansteigen und wo der Herr Finanzminister mit seiner Steuerbelastung auch ordentlich an der Not und am Leid der Österreicher in diesem Bereich verdient. Auch im vergangenen Winter benötigten 400 000 Österreicher Heizkostenzuschuss, weil sie sich das Heizen nicht mehr leisten konnten. Und es ist anzunehmen, dass diese Zahl aufgrund der massiven Teuerungswelle in diesem Bereich nicht geringer werden wird, sondern auch im kommenden Winter weiter steigen wird.

Vor allem Familien, alleinerziehende Mütter und Pensionisten, die schon jetzt mit der Preisexplosion bei Lebensmitteln zu kämpfen haben, werden von dieser Teuerung im Energiebereich natürlich existenziell getroffen und betroffen sein. Für diese Menschen muss etwas getan werden! Der nächste Winter kommt bestimmt. Und ich hoffe nicht, dass Sie erst dann wieder irgendwelche kurzfristigen Pseudomaßnahmen setzen, wenn der Winter da ist und die unter dem Frost leidenden Österreicher schon davon betroffen sind.

Aus heiterem Himmel kommt das alles nicht. Wir Freiheitlichen haben schon letztes Jahr im November Anträge gestellt, wo wir in dem Bereich klare Entlastungsschritte verlangt haben, wo wir ein gesetzliches Gegensteuern gefordert haben. Schon im


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Vorjahr hat man diese Entwicklungen erkennen können. Wir als Freiheitliche Partei haben damals gefordert, per Verordnung den Höchstpreis für Treibstoffe auf 1 € pro Liter zu limitieren und die Pendlerpauschale und den Verkehrsabsetzbetrag in einen Fixbetrag umzuwandeln.

Das ist der richtige Weg! Das ist möglich, es ist befristet möglich. Es gibt auch eine amtliche Preisregulierungsmöglichkeit, die Sie bis heute in Abrede gestellt haben. Sie stecken den Kopf in den Sand. Sie belasten die Bürger, Sie belasten Pensionisten, Sie fahren aktuell über die Ärzteschaft drüber, wollen billigste Medizin statt der best­möglichen für Patienten verordnet wissen! Sie gehen heute in all diesen Bereichen unverantwortlich vor.

Da braucht es eine Veränderung: Eine rasche Hilfe für die Bürger, die Halbierung der Mehrwertsteuer ist angesagt, auch eine Senkung der Mineralölsteuer ist angesagt, und wenn es nicht anders geht, sogar temporär eine Senkung der Mineralölsteuer. (Beifall bei der FPÖ.)

Es darf hier keine Denkverbote geben! Und deshalb ist es nötig, auch über die staatliche Preisregulierung nachzudenken. Das darf kein Tabu sein. Faire Preise statt unfaire Steuern sind ein Gebot der Stunde.

Ich sage zum Abschluss: Der Preis- und Kostenwucher, den wir heute erleben, frisst den Bürgern ihre Löhne auf. (Präsidentin Mag. Prammer gibt das Glockenzeichen.)

Ich komme zum Schlusssatz, indem ich sage: Sie von Seiten der Regierung sind in dem Fall die eiskalten Profiteure! Sie kassieren – und die Not der Österreicher ist Ihnen gleichgültig! Damit muss Schluss sein, es muss soziale Verantwortung für Österreich gelebt werden! (Beifall bei der FPÖ. – Abg. Strache überreicht Bundesminister Dr. Bartenstein einen Benzinkanister.)

9.17


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zu einer einleitenden Stellungnahme hat sich nun Herr Bundesminister Dr. Bartenstein zu Wort gemeldet. Herr Bundesminister, Sie sind am Wort. Auch Ihre Ausführungen sollen 10 Minuten nicht übersteigen. – Bitte.

 


9.17.55

Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit Dr. Martin Bartenstein: Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren des Hohen Hauses! Aufgefallen ist schon, dass dieser Kanister rot-grün ist und nicht etwa rot-schwarz. (Abg. Strache: ... kann sich das Tanken nicht mehr leisten!) Es wird schon eine Symbolik damit gemeint sein, sehr geehrter Herr Klubobmann! (Beifall bei der ÖVP.)

Meine sehr verehrten Damen und Herren, in einem hat der Herr Klubobmann Strache ja absolut recht: Die Energiepreise sind zuletzt sehr stark angestiegen. Wir alle wissen, dass es tendenziell mittel- und langfristig weiter nach oben gehen wird, auch wenn der Preis für das für uns entscheidende Nordseeöl – heute: Brent – in den letzten Tagen ein wenig gesunken ist: von 130 Dollar je Barrel auf 122 Dollar. Das sind aber immer noch weit über 100 Dollar. Wir müssen also davon ausgehen, dass der Trend nach oben langfristig weiterhin anhält und müssen richtig auf diese Situation reagieren, aber nicht mit Populismus, nicht mit Aktionismus, sondern mit einer vernünftigen Ener­giepolitik, die auch nachhaltig und ökologisch ausgerichtet ist, sehr geehrter Herr Klubobmann Strache!

Dabei hat die Bundesregierung jedes Verständnis für die Sorge und für den Ärger vieler Autofahrer (Abg. Strache: Das vermissen wir!), die das nicht verstehen, nicht verstehen wollen, nicht verstehen können. Das wird auch von Ihnen weidlich ausgenutzt. Wir haben daher – nicht gestern, Sie täuschen sich, sondern es ist schon länger her, aber gestern ist es dann im Finanzausschuss beschlossen worden – sehr


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rasch und konkret eine Erhöhung der Pendlerpauschale und auch eine Erhöhung des amtlichen Kilometergeldes beschlossen. (Abg. Strache: Das ist ja viel zu wenig! Das ist ja die Frotzelei!)

Eine Erhöhung des amtlichen Kilometergeldes um 12 Prozent, von 38 Cent auf 42 Cent: Das klingt nicht so ungeheuer viel, aber, Herr Klubobmann, das Kilometergeld in Österreich ist um Hausecken höher als in Deutschland (Abg. Scheibner: Da haben wir aber nichts davon! – Abg. Strache: Da können sich unsere Bürger nichts davon kaufen!) – 30 Cent gegenüber 42 Cent bei uns –, und es ist ja nicht so, dass dieses Kilometergeld ausschließlich für Sprit verwendet wird, sondern dass bisher und in der Vergangenheit rund 8 Cent von 38 Cent für Treibstoffkosten gedacht waren und wir mit dieser Erhöhung um 4 Cent eigentlich einer 50-prozentigen Preiserhöhung bei Diesel entsprechen.

Also, sowohl die Erhöhung des Kilometergeldes als auch die Erhöhung des Pendler­pauschales sind treffsicher und durchaus mehr als ein Tropfen auf den heißen Stein, meine sehr geehrten Damen und Herren. (Beifall bei der ÖVP.)

Sie reden diese 60 Millionen so gering, Herr Klubobmann Strache. (Abg. Strache: 760 Millionen Mehreinnahmen!) In Wirklichkeit sind es ja 360 Millionen €, mit denen wir in den letzten Wochen die Bezieher niedriger Einkommen in diesem Land entlastet haben. Eine Entlastung von 300 Millionen € bei den Arbeitslosenver­sicherungsbeiträ­gen für Bezieher niedriger Einkommen, also bis zu 1 350 € pro Monat, das lässt sich schon sehen. (Abg. Strache: Aber 760 Millionen Mehreinnahmen nur über den Sprit­preis!) Eine Entlastung von 300 bis teilweise 400 € pro Jahr für Bezieher niedriger Einkommen, die von der Inflation, die tatsächlich besorgniserregend hoch ist, beson­ders stark betroffen werden – das ist treffsichere Politik für Menschen, die mit ihrem Einkommen nicht so leicht das Auskommen haben, meine sehr verehrten Damen und Herren! (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Ing. Westenthaler: Sie glauben wirklich, die Fanmeile ist für Sie ...!)

Faktum Nummer eins: Die Energiepreise sind stark im Steigen. Wir müssen damit rechnen, dass das weitergeht. Wir werden aber auch in Zukunft versuchen, ent­sprechend zu reagieren, insbesondere dort, wo Menschen auf ihr Auto angewiesen sind, Berufskraftfahrer und/oder eben Pendler.

Faktum Nummer zwei: Wir sind in Österreich im Gegensatz zu den Jahren davor in Sachen Nettotankstellenpreis im europäischen Vergleich besser als der Schnitt – das wird übersehen. (Abg. Ing. Westenthaler: Davon kann sich niemand etwas kaufen!) Wir waren über Jahre und Jahrzehnte über dem Europaschnitt, 40 Groschen hieß es damals, ein Gentlemen’s Agreement. Die Nettotankstellenpreise, also das, was die Ölfirmen an den Tankstellen verlangen und verdienen, liegen – je Liter – bei Eurosuper um 1,5 Cent und bei Diesel um 1,6 Cent unter dem europäischen Durchschnitt.

So gesehen: Ja, die Wettbewerbsbehörde macht eine umfassende Branchenunter­suchung, die umfassendste, die es je gab. Wenn hier Marktmissbrauchsverhalten festgestellt wird, wird das strengstens geahndet werden. Aber vom Prinzip her liegen wir besser als das Umfeld.

Was die Preise anlangt, die die Autofahrer tatsächlich zu bezahlen haben, meine sehr verehrten Damen und Herren: Sie sind hoch, sie sind zu hoch! Wir freuen uns nicht darüber. Aber ziehen wir Zeitungen von gestern heran, zum Beispiel den „Kurier“ vom 4. Juni, in dem es heißt: „Tanken ist in vielen Ländern der EU teurer als in Österreich“. Österreich liegt unter dem europäischen Schnitt, im unteren Mittelfeld. (Zwischenrufe der Abgeordneten Strache und Ing. Westenthaler.)


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Im „Standard“ von gestern – VCÖ-Daten sind das, meine sehr verehrten Damen und Herren –: „Getrübte Urlaubsfreuden“, „Sprit im Ausland noch teurer als in Österreich.“ (Abg. Strache: Das ist jetzt eine Globale-Abkassierer-Argumentation!)

So gesehen können wir Österreichs Autofahrern sagen: Ihr werdet nicht abgezockt. Es ist in Österreich allemal noch günstiger als vor allem auch in den Nachbarländern.

Was die Mineralölsteuer anlangt: Meine Damen und Herren von der Opposition und vor allem von der FPÖ, Sie müssen mir nicht glauben, Sie werden mir auch nicht glauben, aber glauben Sie Frau Dr. Schratzenstaller vom Wifo, die am Sonntag im ORF richtigerweise gesagt hat, dass der Finanzminister über Jahre eher mit einer sinkenden Mineralölsteuer zu rechnen hatte. (Abg. Ing. Westenthaler: Wo denn, bitte?) Mit einer sinkenden Mineralölsteuer, nicht etwa mit einer steigenden!

Meine sehr verehrten Damen und Herren, wenn wir die Mineralölsteuersätze ver­gleichen, sehen wir, Österreich liegt zum Beispiel deutlich unter Ländern wie Deutschland. In Österreich haben wir 47,5 Cent je Liter, in Deutschland sind es inklusive Ökosteuer, sehr geehrter Herr Professor Van der Bellen, 65,5 Cent – das sind fast 20 Cent Unterschied an Steuerbelastung pro Liter –, in Italien sind es 56,4 Cent und so weiter. Was Diesel anlangt, sind die Unterschiede ähnlich. Österreich gehört hier tendenziell eher zu den Niedrigsteuerländern und nicht zu den Hochsteuerländern, auch was das Steueraufkommen anlangt.

Auch zur Umsatzsteuer, von Ihnen, Herr Strache, angesprochen, hat Frau Dr. Schrat­zenstaller klar gesagt, dass das Umsatzsteueraufkommen zurzeit nicht steigt. (Abg. Scheibner: Weil die Leute weniger ...!) Es mag schon sein, dass aus dem Titel Treibstoff mehr Umsatzsteuer hereinkommt, aber insgesamt hat der Finanzminister tendenziell eher mit stagnierenden Umsatzsteuer-Einnahmen zu rechnen und nicht mit steigenden. (Abg. Strache: Weil die Kaufkraft nicht mehr da ist! Sie sind ja nicht bereit, dem Bürger wieder Geld zu geben!)

Herr Strache, Sie geben ja nicht einmal eine ansatzweise Begründung dafür, wer eine allfällige Entlastung bei der Mineralölsteuer bezahlen sollte! Wer sollte denn die 3,5 Milliarden bis 4 Milliarden € Steuerausfall bezahlen? Sie, Herr Strache, doch sicher nicht! (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Strache: Sie haben Mehreinnahmen! Die Regierung hat Rekordeinnahmen bei der Lohnsteuer! 8 Milliarden € Rekordeinnahmen!)

Meine sehr verehrten Damen und Herren, auch die Automobilklubs sind in diesen Tagen sehr kritisch, das gehört zu ihrem Geschäft, aber ich kann Ihnen nur sagen, auch die Automobilklubs werden in den nächsten Wochen sehr schnell wieder Öster­reichs Autofahrer auffordern, in Österreich zu tanken. Es ist hier zu teuer, es ist hier teurer, als wir das wollen, aber es ist immerhin noch deutlich weniger teuer als im benachbarten Ausland, insbesondere in Deutschland und Italien.

Meine Damen und Herren, es ist richtig, dass bei einer derartigen Debatte auch an die Länder appelliert wird, Stichwort Heizkostenzuschuss, Stichwort Pendlerbeihilfe, das ist Landessache, und da sind einige Länder vorbildlich unterwegs, und andere, meine ich, sollten nachziehen.

Richtig ist auch, dass wir uns zum Thema Spekulation und Spekulations­bekämp­fungsmaßnahmen äußern. Der Finanzminister hat beim letzten Treffen der euro­pä­ischen Finanzminister den österreichischen Vorschlag deponiert, über eine Spekula­tionssteuer nachzudenken. Auf europäischer Ebene ist das technisch zumindest vorstellbar, jedoch nicht einfach, denn man muss natürlich auch Airlines und anderen die Möglichkeit geben, ihre Treibstoffpreisrisiken weithin abzusichern, sprich zu hedgen; das ist, wenn man so will, auch eine Art von Spekulation. Wir versuchen da, was möglich ist, und werden diesen Weg konsequent gehen.


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll61. Sitzung / Seite 45

Meine sehr verehrten Damen und Herren, die internationale Energiepreisentwicklung ist mit Sicherheit weiterhin nach oben zeigend.

Ein wenig vermisst in der Diskussion der letzten Tage und Wochen habe ich Stimmen aus dem Bereich der Grünen, die sonst immer für höhere Steuern auf Treibstoffe sind. (Abg. Strache: Die wollen ja gleich 2 € pro Liter!) Wo ist Ihre Stimme, Frau Präsidentin Glawischnig, zu einer Erhöhung von Steuern, Ökosteuern? Davon sprechen Sie in einer Phase wie dieser nicht, das wäre wohl auch nicht opportun.

So gesehen ist das eine nachhaltige Politik, die diese Bundesregierung betreibt und die immer auch darauf Bezug nimmt, dass auch Energiepreise steigen, dass Menschen durch die Kosten für Benzin und Diesel sehr, sehr belastet sind. Es ist das die bessere, die richtige Politik, statt kurzfristig abenteuerliche Ökosteuermodelle zu propagieren.

Meine Damen und Herren! Erhöhung der Pendlerpauschale und des Kilometergeldes sind die richtigen Maßnahmen zur richtigen Zeit, ebenso die Entlastung in Sachen Arbeitslosenversicherungsbeiträge für die Bezieher niedriger Einkommen. Wir sind sowohl bei den Nettopreisen als auch bei den Bruttopreisen in Sachen Benzin und Diesel zum Teil deutlich unter dem EU-Schnitt, können also darauf verweisen, dass es zu teuer ist, aber immer noch nicht ganz so teuer wie im Ausland. Und auf diesem Wege werden wir weitergehen. – Herzlichen Dank. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ. – Abg. Strache: In Deutschland ist der Benzinpreis billiger!)

9.27


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Ich mache darauf aufmerksam, dass die Redezeit aller weiteren Rednerinnen und Redner gemäß § 57a Abs. 6 der Geschäfts­ordnung 5 Minuten nicht übersteigen darf.

Zu Wort gelangt nun Herr Abgeordneter Dr. Jarolim. 5 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


9.27.52

Abgeordneter Dr. Johannes Jarolim (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Ich glaube, es ist relativ unbestritten, dass die Treibstoff­preissituation in Österreich völlig unbefriedigend ist. Es leiden ja nicht nur die einzelnen Menschen, die einzelnen Haushalte darunter, sondern auch die Industrie und damit auch das Wirtschaftswachstum. Ich denke, dass wir hier wirklich aufgefordert sind – das kann durchaus ein gemeinsames Projekt sein, meine Damen und Herren –, dagegen anzutreten. (Zwischenruf des Abg. Ing. Westenthaler.)

Wir haben gestern eine Erhöhung der Pendlerpauschale um 15 Prozent, auf 1 614 beziehungsweise 2 900, und des Kilometergeldes um 12 Prozent beschlossen. Das sind natürlich Maßnahmen, die den Menschen, die pendeln, die den Arbeitsplatz erreichen müssen, helfen. Ich meine, dass das effiziente Hilfe ist. (Abg. Strache: Eine Frotzelei ist das!)

Unabhängig davon sollten wir uns aber anschauen, warum der Preis eigentlich so hoch ist und ob der Marktmechanismus in der Ölwirtschaft insgesamt funktioniert.

Die Diskussion läuft jetzt oft darauf hinaus, ob die Umsatzsteuer, die ja immer 20 Prozent beträgt, herabgesetzt werden soll. Aber was ist eigentlich der Punkt, wie kommt der Betrag zustande, auf den die Umsatzsteuer aufgeschlagen wird?

Meine Damen und Herren! Wir haben auch in der letzten Diskussion in der Sendung „im ZENTRUM“ die Argumentation dafür gehört, dass die Preise so hoch sind, und zwar aufgrund des so genannten Rotterdamer Marktes.

Die Wettbewerbsbehörde führt in diesem Bereich Untersuchungen durch, und ich hoffe, dass sie auch entsprechend hinlänglich untersucht und sich wirklich alles anschaut, nämlich auch die Preiskalkulation der gesamten Ölwirtschaft.


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll61. Sitzung / Seite 46

Es ist so, dass sich die Mineralölwirtschaft – das gilt für alle Konzerne; das gilt für einen österreichischen Konzern ebenso wie für Exxon, Shell und Mobil, für alle – im Großen und Ganzen zu zirka 95 Prozent zu einem Preis von 20 US-Dollar pro Fass mit Öl eindeckt; zirka 95 Prozent. Eine ganz kleine Menge – und ich glaube, es ist wichtig, dass man das einmal entkleidet, nämlich diese Mystifizierung des Rotterdamer Marktes –, zirka 5 Prozent – das sind die kurzfristig notwendigen Mengen –, wird auf dem Rotterdamer Markt zugekauft, und das dort um 80 US-Dollar.

Das heißt, wir haben 95 Prozent zu 20 US-Dollar und 5 Prozent zu 80 US-Dollar, und diese 80 Dollar pro Fass für diese ganz kleine Menge dienen aber der Argumentation dafür, dass der gesamte Preis so hoch sein soll. Damit wird etwas erreicht, was keiner von uns versteht, nämlich ein signifikanter Anstieg der Gewinne in der Ölindustrie. – Ich sage das noch einmal: Es ist das kein Spezifikum der österreichischen Ölindustrie, sondern der weltweiten. Damit werden Gewinnzahlen erreicht (der Redner zeigt eine Graphik) – das ist wahrscheinlich nicht gut zu sehen –, die sich völlig abgehoben von der Wirtschaft entwickeln, meine Damen und Herren, und dort muss man ansetzen, dort muss man sich anschauen, was passiert ist.

Das deutsche Bundeskartellamt hat die Entscheidung getroffen und gesagt, dass die Erdölwirtschaft in Deutschland als eine gesamte Marktkonzentration zu betrachten ist. Das heißt, es wird dort quasi festgestellt, dass das ein kartellähnlicher Komplex ist. Und wenn so etwas festgestellt wird, kann man sich – und zwar sind das die Schutz­normen des europäischen Kartellrechtes – den Preis nicht mehr selbst aus­suchen, sondern der Preis muss an die Kosten gekoppelt werden. Und wenn der Preis an die Kosten gekoppelt wird, kann es dann nicht mehr so sein, dass die 80 US-Dollar für die 5 Prozent Erdöl die Rechengröße für die Tankstellen und für uns alle sind, sondern dann muss es eine Durchschnittsrechnung geben. Wir können davon ausgehen, dass der Preis dann sicherlich um mindestens 20 bis 30 Prozent abzusenken ist.

Meine Damen und Herren, die Wettbewerbsbehörde – Herr Bundesminister Barten­stein, ich darf Sie hier wirklich dringend darum ersuchen und dabei unterstützen – ist aufzurüsten, ist sachlich und inhaltlich aufzurüsten, und hat mit entsprechendem Biss vorzugehen. Und wenn das nicht ausreicht, sind wir aufgerufen, auch die europäische Wettbewerbskommission entsprechend einzubinden, allenfalls auch über das Europäische Parlament. Wir können uns das nicht gefallen lassen. Es ist völlig sinnlos, wenn wir jetzt hier eine Debatte über Dinge abhalten, die nicht das Maßgebliche betreffen und die Preiskalkulation in der Ölwirtschaft nicht berücksichtigen.

Meine Damen und Herren, schauen wir uns hier die Preise genau an, schauen wir, dass die Wettbewerbsbehörde tatsächlich eine Offenlegung, dass sie Transparenz erreicht, und stellen wir uns darauf ein, dass sich Österreich nicht erpressen lässt, dass sich Europa nicht erpressen lässt. Wir dürfen allerdings nicht mit Emotionen arbeiten, sondern müssen mit Sachverstand, mit Argumenten vorgehen. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP. – Abg. Dr. Graf: Was heißt das jetzt, wird es billiger oder nicht?)

9.33


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächste gelangt Frau Abgeordnete Tamandl zu Wort. 5 Minuten. – Bitte.

 


9.33.08

Abgeordnete Gabriele Tamandl (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ich bin froh darüber, dass Kollege Jarolim das jetzt auf eine sachliche Ebene gebracht hat, weil uns Herr Kollege Strache natürlich wieder in der von ihm gewohnten Weise populistisch dargebracht hat, dass es in Wirklichkeit der Opposition – gerade der FPÖ – nur darum gehe, der


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Regierung vorzuwerfen, dass sie abzockt. Ich frage mich nur, Herr Kollege Strache, was Sie mit „abzocken“ meinen (Abg. Strache: So viel kassieren wie nie zuvor!), denn wenn die Regierung oder der Staat mehr Steuern einnimmt, dann bedeutet das ja, dass der Staat auch wieder mehr ausgeben kann für Projekte, für soziale Belange, für Klimaschutz et cetera. (Abg. Strache: Geben Sie das Geld den Bürgern zurück! Blähen Sie nicht den Verwaltungsapparat auf!)  – Bleiben Sie also auf dem Boden der Tatsachen! (Beifall bei der ÖVP.)

Herr Kollege Strache, wir geben dem Bürger sehr wohl etwas zurück: Wir haben gestern die Erhöhung der Pendlerpauschale beschlossen. Wir haben gestern die Erhöhung des Kilometergeldes beschlossen – es wurde schon lange gefordert, beim Kilometergeld von 38 Cent auf 42 Cent hinaufzugehen, weil uns das natürlich wichtig ist für Leute, die das Auto zur Ausübung ihres Berufes brauchen beziehungsweise wenn sie eben Pendler sind. (Abg. Strache: Das ist zu wenig! Viel zu wenig!)

Die Grünen, insbesondere Herr Kollege Rossmann bringt hier ja immer das Argument, die Pendlerpauschale stelle eine Begünstigung für die Zersiedelungspolitik dar. Dem kann ich nicht zustimmen. Natürlich gibt es in den ländlichen Regionen Menschen, die auf das Auto angewiesen sind – und genau hier reagieren wir! Wir sind nicht untätig – wir reagieren genau dort, wo es für die Menschen notwendig ist. (Beifall bei der ÖVP.)

Es kann nicht jeder in der Stadt leben, es kann nicht jeder auf ein öffentliches Verkehrsmittel umsteigen, und wir wissen auch ganz genau, dass es selbst in den Ballungszentren, selbst in der Stadt, selbst in Wien nicht immer möglich ist, ein öffentliches Verkehrsmittel zu benützen, sei es, weil es mit dem Intervall nicht funk­tioniert, weil man nicht bis zur Stadtgrenze fahren kann, weil man ganz einfach einen Arbeitsplatz im Handel hat, wo man irgendwo auf der grünen Wiese arbeitet, wo gar kein öffentliches Verkehrsmittel hinführt.

Wir haben mit der Erhöhung der Pendlerpauschale reagiert, und das lassen wir uns nicht schlechtmachen. Übernehmen Sie einmal die Regierungsverantwortung, dann werden Sie sehen, was man für die Menschen gestalten kann! (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Strache: Pendlerpauschale sind 60 Millionen! Von 760 Millionen Mehreinnahmen geben Sie 60 Millionen zurück, und die anderen 700 Millionen steckt der Finanz­minister ein! Das ist doch nicht fair! 700 Millionen steckt er zusätzlich ein!)

Der Herr Finanzminister steckt überhaupt nichts ein. Bleiben Sie bei der Wahrheit! Der Herr Finanzminister verwaltet die Steuern, um den Menschen wieder etwas zurück­zugeben. Menschen, die Pendlerpauschale und Kilometergeld in Anspruch nehmen, bekommen immerhin fast 60 Millionen € wieder zurück aus dem Steuertopf, weil sie durch diese Maßnahme steuerlich entlastet werden. (Abg. Strache: Das sind ja Mehreinnahmen, die nicht einmal im Budget berücksichtigt worden sind!)

Zu dem, was Sie, Herr Strache, heute hier als Rundumschlag gebracht haben – Sie sind gekommen von der Gesundheitsreform über die Stiftungen bis hin zu den Pend­lern und zum Benzinpreis (Abg. Strache: Weil Sie überall drüberfahren!) –, muss ich Ihnen ehrlich sagen: Wenn Sie glauben, dass die Bürger nicht wissen, worum es geht, dann verkaufen Sie die Bürger für dumm. (Abg. Strache: Die wissen ganz genau, worum es geht!) Die Bürger wissen ganz genau, dass vieles ganz einfach nicht von Österreich allein geregelt werden kann, beispielsweise die Initiative des Klubobmanns Schüssel zur Spekulationssteuer beispielsweise für Rohstoffe und so weiter. (Abg. Strache: Schieben Sie die Schuld nicht immer auf die Europäische Union, handeln Sie hier! Diese Regierung soll handeln!) Das ist eine gute Initiative, die werden wir, die werden die Regierungsverantwortlichen weiterbringen, aber auf europäischer Ebene und nicht daheim im Kämmerlein, Herr Strache! (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Ing. Westenthaler: Ihr eigener Klubobmann hört Ihnen gar nicht zu! Er ist gar nicht da!


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Warum hört Ihr Klubobmann nicht zu? Wahrscheinlich ist das nicht so wichtig, was Sie sagen!)

Frau Präsidentin, vielleicht könnte ich einmal sprechen, ich glaube nicht, dass die Zuseher das vom Herrn Westenthaler interessiert. (Zwischenruf des Abg. Ing. Wes­tenthaler.)

Zu Ihrer Forderung, Herr Kollege Strache, die Umsatzsteuer zu senken: Glauben Sie im Ernst, dass die Firmen dann die Senkung der Umsatzsteuer, wenn eine Senkung möglich wäre – auf europäischer Ebene geht das ja gar nicht, weil es keine reduzierte Umsatzsteuer auf Treibstoffe gibt; aber angenommen, wir würden das machen –, weitergeben? Die Preisgestaltung findet ja ganz anders statt. Man würde halt dann sagen, der Preis wäre brutto so und so hoch, und geht dann runter. Wie war es denn bei der Getränkesteuer? (Abg. Strache: Müssen Sie eine Preisregulierung auch andenken! Deshalb haben wir ja die Preisregulierung!)

Ich denke, Sie sind viel zu kurzsichtig, was diese Sache betrifft. Sie sollten sich Gedanken darüber machen, wie sie die Menschen ernsthaft entlasten können. Die Regierung macht sich diesbezüglich Gedanken – und sie zockt nicht ab! Man braucht nur zu bedenken – Sie haben von höheren Steuereinnahmen in diesem Bereich gesprochen –, dass die Mineralölsteuer liter- und nicht preisabhängig ist. Wenn Sie das Ganze seriös sehen würden und der Bevölkerung nicht ständig Sand in die Augen streuen würden (Abg. Strache: Das machen Sie, Frau Kollegin!), dann wäre es ganz einfach, dann könnte man mit Ihnen auch seriöse Politik betreiben. (Beifall bei der ÖVP. – Präsidentin Mag. Prammer gibt das Glockenzeichen.)

Aber zum Abschluss  (Rufe: Aus!) – Okay. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Ing. Westen­thaler: Ein abruptes Ende!)

9.38


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster gelangt Herr Klubobmann Dr. Van der Bellen zu Wort. 5 Minuten. – Bitte.

 


9.38.36

Abgeordneter Dr. Alexander Van der Bellen (Grüne): Frau Präsidentin! Herr Strache, wir sagen ja zu gezielten Hilfen für die Leute, die besonders betroffen sind. (Beifall bei den Grünen.) Das sind natürlich insbesondere die Pendler, die auf das private Auto angewiesen sind, die keine Alternative haben im öffentlichen Nahverkehr und öffentlichen Regionalverkehr.

Es war wirklich eine Zumutung, wie die ÖVP in den letzten Wochen versucht hat, Maßnahmen im Pendlerbereich mit weiteren Steuerprivilegien für die obersten Zehn­tausend zu verknüpfen. Das ist wirklich unerhört! (Beifall bei den Grünen.) Ich meine damit die weiteren Privilegien in der Stiftungsbesteuerung – darüber werden wir ja morgen noch ausführlich diskutieren können.

Zweitens: Ausbau des Nahverkehrs, des Regionalverkehrs – ja, selbstverständlich! Österreich zögert hier seit Jahrzehnten – egal, wie die Bundesregierung ausschaut, ob der Minister im Verkehrsbereich ein Schwarzer oder ein Roter ist; meistens war es ein Roter. Es werden Milliarden in unsinnige Bahntunnels und ähnliches gesteckt, die nur dem Fernverkehr dienen, aber im Nahverkehr, im Regionalverkehr hapert es hinten und vorne. Ja, da muss etwas geschehen!

Drittens: Jede Hilfe für den Umstieg auf Sprit sparende Pkws! – Die NoVA, also die Normverbrauchsabgabe, die hier im Parlament beschlossen wurde, ist in keiner Weise hinreichend. (Abg. Strache: Abschaffen!) Sprit sparende Autos müssen hier viel stärker begünstigt werden als die großen Fresser. (Abg. Strache: Oder abschaffen!) Das ist eine Herausforderung auch für die europäische Automobilindustrie, denn nach


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wie vor sind die Japaner – vor allem Toyota und Honda – in der Spritabsenkung bei den Pkws im Vordergrund.

Aber, Herr Strache (Abg. Strache: „Aber“! Sie wollen 2 € pro Liter!): Was gut gemeint ist, ist sehr häufig das Gegenteil von gut. Wenn wir hier an den Steuern drehen – ob bei der Mehrwertsteuer oder bei der Mineralölsteuer ist gleichgültig –, die Mineral­ölsteuer auf Diesel und Benzin deutlich senken, wissen Sie, wer dann auf mittlere Sicht die eiskalten Profiteure dieser Maßnahme sein werden? – Nein. (Ruf bei der FPÖ: Die Bürger! – Heiterkeit bei der FPÖ. – Ruf: Die Scheichs!) Es sind die Scheichs! Die Mineralölkonzerne und die Scheichs, von denen wir das Öl beziehen! (Abg. Strache: Die Scheichs der Bundesregierung!) Sie müssen sich ein bisschen mit Angebot und Nachfrage in diesem Markt beschäftigen. (Beifall bei den Grünen.)

Wenn Sie heute die Mineralölsteuer deutlich senken, Herr Kollege Strache – das ist ja nicht so schwer zu verstehen –, dann stimulieren Sie die Nachfrage nach Diesel und Benzin – bei relativ konstantem Angebot auf diesem Markt; im ökonomischen Jargon: bei unelastischem Angebot.

Was passiert, wenn Sie bei unelastischem Angebot die Nachfrage stimulieren? – Der Preis steigt! (Abg. Ing. Westenthaler: Ist das jetzt eine Vorlesung?) Sie ermöglichen es mit einer Senkung der Mineralölsteuer den Scheichs – und von mir aus auch noch einigen Ölkonzernen –, noch höhere Preise zu verlangen. Das werden Sie ja nicht im Ernst wollen. (Abg. Strache: Das wird doch in Österreich nicht der Fall sein! Das ist doch Unsinn!) Wir geben derzeit in Österreich rund 6 Milliarden € pro Jahr allein für den Import von Öl aus; für die Fossilen insgesamt – insbesondere inklusive Gas – rund 12 Milliarden €. Diese Rechnung würde noch teurer werden mit der von Ihnen vorgeschlagenen Vorgangsweise, insbesondere dann, wenn das auf europäischer Ebene Schule macht (Abg. Strache: Deshalb verlangen Sie 2 € pro Liter!) und die EU insgesamt solche Maßnahmen ergreift. Das geht nach hinten los!

Wir müssen die Nachfrage senken, nicht stimulieren! In den Industriestaaten ist es jetzt schon so – 2005, 2006, 2007 –, dass die Öl-Nachfrage sinkt. Dies wird allerdings durch bestimmte Schwellenländer überkompensiert. Und wissen Sie, was die machen – Malaysia, Indien, bis zu einem gewissen Grad sogar China –, warum dort die Nach­frage nach Treibstoffen immer noch steigt? – Weil die genau das machen, was Sie wollen: Sie subventionieren die Öl-Nachfrage! (Ruf bei der FPÖ: Blödsinn!) Malaysia gibt rund 7 Prozent des BIP für Subventionen für die Öl-Nachfrage aus – das ist ein Irrsinn! –, Indien 2 bis 3 Prozent. (Abg. Dr. Graf: 1,3 Milliarden Chinesen emanzipieren sich ganz einfach! – Abg. Strache: Das ist die Weiterentwicklung in diesen Ländern!) – Diesen Fehler werden wir in Europa sicher nicht wiederholen und kopieren; das ist wirtschaftspolitischer Unsinn. (Beifall bei den Grünen. – Abg. Strache: Malaysia steigt ja vom Fahrrad aufs Auto um! Das ist der einzige Entwicklungshintergrund!)

Aber noch einmal: Ja zur Hilfe für Pendler, die es brauchen, für all jene, denen ein öffentliches Verkehrsmittel nicht zumutbar ist, weil es das sehr häufig gar nicht gibt. Ja zum Ausbau des Nahverkehrs und des Regionalverkehrs bei Bus und Bahn – selbstverständlich. Und ja zu Umstiegshilfen auf Sprit sparende Pkws. Aber nein zu einer unsinnigen steuerpolitischen Maßnahme, so wie Sie das vorschlagen! (Beifall bei den Grünen.)

9.43


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun gelangt Herr Abgeordneter Mag. Hauser zu Wort. Ebenfalls 5 Minuten Redezeit. – Bitte.

 



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9.43.29

Abgeordneter Mag. Gerald Hauser (FPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Minister! Geschätzte Damen und Herren! Das, was ich bisher gehört habe, zeugt von reiner Mutlosigkeit – Mutlosigkeit, weil man nicht in der Lage ist, die Bevölkerung, die so massiv belastet ist, endlich einmal sofort zu entlasten. (Beifall bei der FPÖ.)

Angesichts der Ausführungen der Grünen, wie ich sie auch heute wieder gehört habe, muss ich sagen: Sehr geehrter Herr Professor, Sie machen immer den zweiten Schritt vor dem ersten! Jetzt haben wir österreichweit auf Dieselautos umgestellt, und was schlagen Sie vor? – Keine Entlastung beim Tanken, beim Heizen, weil Sie sofort diesen ersten wichtigen Schritt auslassen wollen. (Zwischenruf des Abg. Dr. Van der Bellen.) Bitte, heute klemmt es hinten und vorne! Jetzt gehört eine Entlastung her! (Beifall bei der FPÖ.)

Es ist nicht möglich, unsere Autos, unsere Heizungen, unsere Ölheizungen von heute auf morgen alle auf erneuerbare Energieträger umzustellen – was Sie ja fordern, weil Sie eine Unterstützung in der aktuellen Situation ablehnen. Das ist ja gerade das Fehlurteil Ihrer Politik. Den Leuten klemmt es hinten und vorne!

Ich war jetzt tagelang, wochenlang in Tirol im Wahlkampf unterwegs. Herr Minister Bartenstein, von Ihren politischen Segnungen, von denen Sie heute gesprochen haben, spüren die Menschen nichts. Sie, Herr Minister, betreiben Realitäts­verweige­rung! Wissen Sie noch, wie ich vor einem Jahr bereits hier im Parlament an diesem Rednerpult darauf hingewiesen habe (Abg. Scheibner: Das waren aber nicht Sie!), dass die Menschen zu Recht jammern, dass jeder Zweite sagt, die Geldtaschen sind leer wie noch nie? Das wurde von den Medien bereits vor einem Jahr aufgezeigt (der Redner hält die Titelseite einer Ausgabe der „Kleinen Zeitung“ mit der Schlagzeile „Geldtaschen leer wie noch nie: ...“ in die Höhe), und das wurde auch von uns, von der FPÖ, angesprochen.

Was aber haben Sie gemacht? – Sie sind damals wie heute hinter mir gesessen und haben milde über die FPÖ, über mich gelächelt, nach dem Motto: Ja was hat er denn wieder, der Hauser?, worüber spricht er denn, bitte? – Ihnen fehlt doch jede Sensi­bilität! Nur: Der Folgeartikel auf diesen Artikel der „Kleinen Zeitung“ von vor einem Jahr, in dem zu Recht festgehalten wurde, dass das Einkommen zum Auskommen bei Weitem nicht ausreicht, zeigte jenen Zustand auf, den Sie vertreten: Die Manager konnten die Gagen in den letzten fünf Jahren verdoppeln! (Der Redner hält die Titelseite einer weiteren Ausgabe der „Kleinen Zeitung“ mit der Schlagzeile „Manager konnten die Gagen in 5 Jahren verdoppeln“ in die Höhe.) – Das ist Ihre Politik, Herr Minister Bartenstein! (Beifall bei der FPÖ.)

Wir haben hier eine Zweiteilung – eine Zweiteilung zwischen Arm und Reich. Und diese Kluft zwischen Arm und Reich wird immer größer!

Vor einem Jahr titelte die „Tiroler Tageszeitung“, dass es bereits 100 000 Tirolerinnen und Tiroler gibt, die armutsgefährdet sind. Dazu muss ich bedauerlicherweise fest­stellen, dass diese Zahl mittlerweile deutlich angestiegen ist. Ich war tagelang und wochenlang unterwegs und habe gesehen: Der Bevölkerung geht es wirklich schlecht! – Darauf fehlen Reaktionen Ihrerseits. Und es ist bedenklich, dass sogar 25 000 Tirolerinnen und Tiroler trotz Arbeit, bitte, mit ihrem Einkommen nicht mehr auskommen und viele Menschen am Rande der Armutsfalle leben. Darauf habe ich bereits vor einem Jahr hingewiesen und habe gesagt: Bitte, kurbeln Sie den Konsum an! Entlasten Sie die Preise für all jene Güter, die die Bevölkerung Tag für Tag benötigt! (Abg. Strache: Die Kaufkraft!) – Bereits vor einem Jahr wurde festgehalten, dass die Preise gerade bei den Grundnahrungsmitteln fürchterlich explodiert sind.


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Sie haben uns ja in die Europäische Union auch mit dem Argument hineingelockt, dass wir hineinmüssen, damit das Leben um 1 000 S – so wurde damals versprochen – günstiger wird. (Abg. Strache: Monatlich!)

Wissen Sie, wie die Situation ausschaut? – Ich sage es Ihnen noch einmal: Wenn man das heute umrechnet, dann kostet eine Extrawurstsemmel mittlerweile 30 S, ein ge­spritzter Apfelsaft 35,70 S, ein frisch gepresster Orangensaft 55 S und so weiter. – Wer kann sich denn das leisten, Herr Minister?!

Viele Familien – auch das wurde festgehalten – sind ja nicht einmal mehr in der Lage, sich einen Urlaub zu leisten. Letztes Jahr haben sich 15 Prozent weniger Familien überhaupt einen Urlaub leisten können. Was haben wir getan, Herr Minister? Wir haben zu Recht zur richtigen Zeit eingefordert, dass Sie endlich einmal den Menschen das Geld zurückgeben, das Sie ihnen vorher aus der Tasche herausgezogen haben! (Beifall bei der FPÖ.)

Im ersten Quartal dieses Jahres haben Sie Mehreinnahmen, also nicht budgetierte Einnahmen, von 816 Millionen €, bitte! Machen Sie doch eine sofortige Steuerreform! Geben Sie der Bevölkerung das Geld, das Sie ihr jetzt aus den Säcken heraus­genommen haben, zurück, damit die Bevölkerung mit dem Einkommen, das sie hat, auch wieder auskommt. Das ist dringend notwendig! (Beifall bei der FPÖ.)

Ich sage: Wenn Sie so weiteragieren, werden Sie zu Recht von den Bürgern eine Abfuhr erteilt bekommen. Und wir sagen (der Redner hält ein Schild mit ebendiesem Text in die Höhe): Sozial agieren statt weiter kassieren! Wahltag ist Zahltag! (Beifall bei der FPÖ.)

Ich bitte um Unterstützung der freiheitlichen Forderungen. (Beifall bei der FPÖ.)

9.48


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun gelangt Herr Abgeordneter Klubobmann Ing. Westenthaler zu Wort. 5 Minuten Redezeit. – Bitte, Herr Klubobmann.

 


9.48.49

Abgeordneter Ing. Peter Westenthaler (BZÖ): Herr Minister! Frau Präsidentin! Wenn man Ihnen, Herr Minister, und den Vertretern der Regierungsparteien so zuhört, dann ist von Ihrer Seite zu vernehmen: Alles in Ordnung, super! Im internationalen Vergleich steht Österreich top da! Und jetzt werden die Pendler entlastet! Alles ist super!

Sie haben den Eindruck, die Menschen jubeln Ihnen zu, alles ist perfekt, diese Regierung arbeitet ganz toll. – Sie verkennen etwas, Herr Minister. Ich habe wirklich den Eindruck, Sie selbst glauben, dass diese Fanzonen, die da jetzt in Österreich errichtet werden, für die Regierung eingerichtet sind, zur Huldigung an sie. Nein, die sind für die EURO, Herr Minister, nicht für Sie, weil die Menschen Ihnen nicht huldigen, sondern sich abwenden von Ihrer Politik der Preistreiberei und des Abkassierens. Das ist die Wahrheit! (Beifall beim BZÖ.)

Apropos EURO: In zwei Tagen beginnt die EURO, und die Österreicher haben keine Euro mehr in der Tasche. – Das ist die Wahrheit! Sie kassieren weiter ab!

Der Herr Finanzminister, der Herr Bundeskanzler, die beiden Ölscheichs in der öster­reichischen Bundesregierung, „Willi Al Abkassier“ und „Alfred El Unsozial“, haben sich hingesetzt und kassieren einfach drauflos ab! Sie kassieren ab bei Energie, Lebens­mitteln, Medikamenten, Wohnen. Und beim Benzin werden jetzt die Steuern massiv erhöht. 750 Millionen € Mehreinnahmen – und Sie geben nur 60 Millionen zurück. Das heißt, die Pendler haben 700 bis 1 000 € mehr an Belastung beim Sprit im Jahr – und Sie geben ihnen gerade einmal 30, 40 € zurück. Und das heften Sie sich auf Ihre Fahnen?, und das ist toll? – Nein, das ist ein Versagen auf allen Linien! Sie lassen die


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Menschen im Stich! – Das ist es, was diese Regierung macht, die unsozial ist und in Wirklichkeit kein Herz für die Menschen hat.

Gleichzeitig machen Sie dann noch – gestern im Finanzausschuss beschlossen, morgen im Plenum auf der Tagesordnung – das „Euro-Millionen-Spiel“: Während alle Menschen belastet werden, entlasten Sie die Superreichen! Nach dem Motto des „Euro-Millionen-Spiels“: „Werden Sie reicher als reich!“ halbieren Sie jetzt den Ein­gangs­steuersatz bei den Stiftungen. Gratuliere, Sozialdemokratie – lauter ernste Gesichter –: Sie tragen die Verantwortung dafür, dass sich die Menschen in diesem Land das Essen, das Autofahren, das Wohnen nicht mehr leisten können – und dafür entlasten Sie die Superreichen bei den Stiftungen! Gratuliere! Das ist eine „soziale Demokratie“, das ist eine „Sozialpolitik“! – Genieren Sie sich dafür! Das würde ich Ihnen von der Sozialdemokratie empfehlen. (Beifall beim BZÖ.)

Wenn Sie jetzt daherkommen und sagen: Wir entlasten die Pendler!, dann sage ich Ihnen Folgendes: Die Pendler werden nicht entlastet, sie werden weiterhin belastet. Aber Sie haben jemanden völlig vergessen: Was ist denn mit den Familien, Herr Wirtschaftsminister? Was ist mit der Mutter, die auf dem Land gezwungen ist, das Auto zu verwenden, weil sie ihr Kind in den Kindergarten bringen muss? Was ist mit der Mutter, die mit dem Auto einkaufen fahren muss, zum Arzt fahren muss, auf die Bank fahren muss, weil sie keine andere Möglichkeit hat? Die sieht keine Pendlerpauschale, die sieht kein Kilometergeld, die zahlt den vollen Preis! – Und das ist unsozial! Das ist eine Härte, die nicht zu akzeptieren ist! Daher fordern wir eine Steuersenkung, die dringend notwendig ist, auf die Mineralölsteuer und auf die Mehrwertsteuer. (Beifall beim BZÖ.)

Ich gebe Ihnen eine Empfehlung: Orientieren Sie sich einmal mehr am Bundesland Kärnten! Dort, wo das BZÖ regiert, geht es den Menschen einfach besser. (Ironische Heiterkeit bei FPÖ und Grünen.) – Ah, jetzt kommt die Reaktion. – Ich sage Ihnen Folgendes: Am Dienstag ist in der Regierungssitzung in Kärnten – und weil der Herr Kollege gerade so hinunterdeutet: auf Initiative des Kärntner Landeshauptmannes!; hören Sie gut zu! – einstimmig, gemeinsam mit den Stimmen der Kärntner ÖVP und mit den Stimmen der Kärntner SPÖ ein Tankgeld für jeden Pendler, eine Einmal­zahlung von bis zu 100 €, beschlossen worden und ebenso eine Resolution, in der der Bundeskanzler und die Bundesregierung aufgefordert werden, erstens einen amtlichen Preisstopp zu verhängen, zweitens die Mineralölsteuer zu senken und drittens die Steuererhöhung auf Heizöl zurückzunehmen. – Beschlossen mit den Stimmen der Schwarzen und der Roten in Kärnten! (Beifall beim BZÖ.) Wo bleibt Ihr Applaus hiefür, Herr Wirtschaftsminister?

Nehmen Sie das ernst! Ein ganzes Bundesland hat das beschlossen, daher: Nehmen Sie das ernst und reden Sie nicht von Populismus! Das ist ein Regierungsbeschluss, dieser ist ernst zu nehmen, und wir verlangen von Ihnen, dass Sie diesen auch umsetzen und dass Sie auch endlich etwas tun gegen die Öl-Multis. Die OMV hat im ersten Quartal 795 Millionen – ein Plus von 55 Prozent – an Gewinn eingefahren. Und was passiert? – Die Preise werden weiter erhöht! Sie haben über Ihren ÖIAG-Anteil die Möglichkeit, hier einzugreifen. Berufen Sie einen Benzinpreisgipfel ein, und nehmen Sie sich einmal diese Herren an die Brust, damit die nicht dauernd abkassieren und an die Autofahrer nichts weitergeben, sondern sie weiter belasten! Das ist auch Ihre Aufgabe. Das heißt: Runter mit der Mineralölsteuer, runter mit der Mehrwertsteuer, einen Höchstpreis festsetzen – das gibt es in Luxemburg: 1,26 € derzeit; dort ist der Höchstpreis festgesetzt und darf nicht überschritten werden –, und berufen Sie diesen Benzinpreisgipfel endlich ein!

Das, was Sie heute machen beziehungsweise morgen hier beschließen – den Pend­lern ein bisschen etwas, 30, 40 € zurückzugeben –, das ist lächerlich, das ist


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inakzeptabel! Es muss zu einer wirklich nachhaltigen Entlastung der österreichischen Autofahrer im Interesse der Mobilität, aber auch im Interesse eines sozialen Staates kommen. Das verlangen wir, das BZÖ, von Ihnen, und das sollten Sie auch durch­führen – und nicht irgendwelche Alibiaktionen setzen, die letztlich niemandem etwas bringen. (Beifall beim BZÖ.)

9.53


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächste kommt Frau Abgeordnete Fleckl zu Wort. 5 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


9.53.58

Abgeordnete Anita Fleckl (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Minister! Hohes Haus! Man merkt, dass wir in einer Wahlkampfendphase sind, und ich finde es wirklich schade, dass ein Thema, ein Problem, das die Menschen wirklich berührt, für Plattitüden benutzt wird und nicht in dem Maße ernst genommen wird, wie es das eigentlich verdient hätte. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Strache: Das ist wirklich schade, dass die Regierung das nicht ernst nimmt! Es ist wirklich schade, dass die Regierung dieses Problem nicht ernst nimmt!)

Ja, es ist schade, Herr Klubobmann, dass Sie – genau Sie! – so ein Thema für Ihre Plattitüden benutzen, ohne wirklich Vorschläge zu bringen, nur um des Themas, um des Kritisierens willen. (Abg. Strache: Also, die Vorschläge haben Sie heute aber nicht gehört! Da waren Sie draußen!) Der Preis für Diesel ist auf Rekordniveau. Hätte mir noch vor 10 Jahren jemand gesagt, dass der Dieselpreis auf nahezu 20 S ansteigen wird (Abg. Strache: Grüne Forderung!), hätte ich den Kopf geschüttelt und gesagt: Das kann es nicht geben! – Heute sind wir mit dieser Tatsache konfrontiert. Die rasant ansteigenden Treibstoffpreise haben für viele Menschen ein Level erreicht, das sie vor massive Probleme, finanzielle Probleme stellt.

Geschätzte Damen und Herren von der Opposition, ja, ich gebe Ihnen recht, hier muss dringend gehandelt werden. Und es wird gehandelt! Ab 1. Juli wird gehandelt, und das bereits zum dritten Mal in dieser Legislaturperiode. (Abg. Scheibner: Das ist aber wenig, ...!) Ich würde mir wünschen, dass Sie dies auch einmal anerkennen würden. (Beifall bei der SPÖ.)

In Österreich gibt es etwa 1,8 Millionen Pendlerinnen und Pendler, die täglich auf ihr Fahrzeug angewiesen sind und ihren Arbeitsplatz anders wohl kaum erreichen könn­ten, weil sie eben keine oder kaum alternative Verkehrsmittel zur Verfügung haben. (Abg. Strache: Die überlegen sich, ob sie überhaupt weiterarbeiten sollen oder gleich arbeitslos sein sollen! Denen bleibt ja nichts mehr über!) Sie sind gezwungen, den Pkw zu verwenden. Das ist mittlerweile eine finanzielle Herausforderung – ja, da gebe ich Ihnen auch recht –, und es muss schnell und direkt dort geholfen werden, wo Hilfe benötigt wird. Ich bin froh, dass es nun mit diesem ersten Schritt der Erhöhung der Pendlerpauschale um 15 Prozent und des Kilometergeldes um 12 Prozent eine Ent­lastung gibt und mit 1. Juli jenen Menschen geholfen wird, die es brauchen, nämlich den Pendlerinnen und Pendlern.

Aber ich bin auch überzeugt davon, dass es mit dieser Maßnahme allein nicht getan ist. Der Herr Bundeskanzler, die Bundesregierung hat es bereits angekündigt (Abg. Scheibner: Die sind eh alle weg!): Auch auf EU-Ebene muss gehandelt werden! (Abg. Ing. Westenthaler: Jetzt ist der Minister auch schon weg!) Eine Steuer auf Spekulation mit Rohstoffen ist dazu ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Wenn Sie ein bisschen weniger dazwischenrufen würden, Herr Ingenieur, dann hätten Sie vielleicht auch die letzten eineinhalb Jahre nicht verschlafen und wüssten, dass schon drei Mal für die Pendlerinnen und Pendler gehandelt wurde. (Beifall bei der SPÖ. – Ruf: Das sind lauter Plattitüden, lauter Wortschalen!)


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Auch wir sind der Meinung, dass es nicht sein darf, dass die Menschen durch die Bergfahrt der Energiepreise eine existenzielle Talfahrt mitmachen müssen. Ich bin daher froh (Abg. Strache: Dass die Stiftungen gestern entlastet wurden!), dass die Verantwortlichen in der Bundesregierung sich dafür einsetzen, dass es dazu nicht kommt.

Jetzt kann man sich natürlich zurücklehnen und kritisieren um des Kritisierens willen (Abg. Strache: Forderungen umsetzen, nicht herumreden!) – einerseits weil Wahl­kampf ist, andererseits weil man einfach Opposition ist, oder vielleicht aus einem wieder anderen Grund: weil man einfach der Meinung ist, dass, egal, was diese Bundesregierung macht, alles zu wenig ist. Das kann man tun. (Abg. Ing. Wes­tenthaler: Das sagt eigentlich die Frau Burgstaller!)

Aber man kann sich auch bemühen und sich hier herstellen und wirkliche Inhalte bringen, Herr Klubobmann! Da hätte ich mir wirklich von Ihnen mehr gewünscht als Wahlkampfplattitüden. (Abg. Strache: Da haben Sie nicht zugehört, gell? Da haben Sie heute Ihre Ohren zugehabt! – Bürger entlasten! Bürger entlasten und nicht herumstreiten und ein Chaos produzieren!) Das einzige Interesse, das Sie haben: mit diesem so wichtigen Thema Wählerstimmen zu lukrieren. – Schade, Herr Klubobmann! Wirklich sehr schade.

Grundsätzlich muss man Mobilität neu denken. Man muss alternative Verkehrsmittel ernst nehmen und die Angebote so vernetzen, dass sie auch nutzbar gemacht werden. Ich würde mir wünschen (Abg. Dr. Graf: Kernöl statt Dieselöl!), dass alle Verant­wortlichen – EU und auch Länder, Gemeinden wie auch Verkehrsverbünde – miteinan­der, gemeinsam mit uns daran arbeiten, eine lückenlose Vernetzung der öffentlichen Verkehrsmittel herzustellen, Förderung für Fahrgemeinschaften zu erwirken (Abg. Strache: Jetzt müssen Sie die Menschen bei den Energiekosten entlasten!), all diese Dinge mit uns gemeinsam zu erarbeiten – und nicht gegeneinander arbeiten, wie Sie es in den meisten Fällen tun. (Beifall bei der SPÖ.)

Ich bin froh über diese Erhöhung der Pendlerpauschale, ich bin froh über die Erhöhung des Kilometergeldes. Ich gratuliere der Bundesregierung dazu, dass sie das schon zum dritten Mal in dieser Legislaturperiode macht, und wünsche mir, dass Sie weniger Plattitüden und mehr Inhalte bringen. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

9.59


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächste gelangt Frau Abgeordnete Fuhr­mann zu Wort. Redezeit: ebenfalls 5 Minuten. – Bitte.

 


9.59.38

Abgeordnete Silvia Fuhrmann (ÖVP): Herr Klubobmann Westenthaler, Sie haben vorhin gemeint, man soll sich an Kärnten ein Beispiel nehmen, weil da jetzt Tank­gutscheine verteilt werden. – Ich meine, das ist schon eine ziemliche Pflanzerei: Gerade Ihr Landeshauptmann hat im letzten Jahr sämtliche Landesabgaben erhöht, Strompreise erhöht – um sich jetzt hinzustellen und Tankgutscheine zu verteilen. Das ist moralisch abzulehnen! (Abg. Ing. Westenthaler: Sie sollten einmal lernen, was eine Wurstsemmel kostet!) Und die Bürger lassen sich auch nicht pflanzen; das werden selbst die in Kärnten erkennen. (Beifall bei der ÖVP.)

Ich möchte hier aber auch ein anderes Vorurteil entkräften und richtigstellen, weil oft kolportiert wird, dass der Finanzminister und die Bundesregierung von steigenden Spritpreisen profitieren würden. (Abg. Ing. Westenthaler: Bevor Sie nicht wissen, was Wurstsemmeln kosten, müssen Sie sich nicht aufregen! 10 Deka Extrawurst – was kostet das?) Auch das ist völliger Unsinn, und das muss richtiggestellt werden.


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll61. Sitzung / Seite 55

Wenn von der Mineralölsteuer auf der einen Seite und von den Mineralölpreisen auf der anderen Seite die Rede ist, so muss ich sagen: Das sind völlig unterschiedliche Werte, die auch nicht in einem Zusammenhang stehen und auch nicht so interpretiert werden können.

Die Mineralölsteuer bemisst sich an der Treibstoffmenge, die verkauft wird und ist ein Fixbetrag. Und das Steigen der Treibstoffpreise führt dementsprechend – das ist auch logisch – ganz und gar nicht zu höheren Steuereinnahmen. Im Gegenteil! Wenn ein sparsamer Verbrauch gegeben ist, kann es sogar zu weniger Einnahmen kommen.

Das heißt, zu sagen, Mineralölsteuern und Mineralölpreise stünden in einem Zusam­menhang und der Finanzminister profitiere davon, das ist reiner Populismus. Das möchte ich vor allem auch hier unseren Zusehern und den Menschen auf der Besuchergalerie mitteilen. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Strache: Sie leugnen, dass der Finanzminister Steuermehreinnahmen hat? Das ist ja nicht wahr)

Wir haben nicht nur in Österreich das Problem der steigenden Rohstoff- und Ölpreise, sondern die Herausforderung ist global, ist auf europäischer Ebene zu bewältigen und hat auch verschiedene Ursachen, wie zum Beispiel den Rückgang der Lagerbestände in den USA und die Spekulationen, die schon mehrere Male angesprochen worden sind.

Je mehr die Nachfrage steigt, desto höher werden die Preise noch nach oben klettern. Das sind Expertenmeinungen, die wir sicherlich ernst nehmen müssen. Das in Angriff zu nehmen, über eine Spekulationssteuer und die Bemessung von Rohstoffmengen nachzudenken, halte ich auch auf europäischer Ebene, so wie das von unserem Klubobmann und von unserem Vizekanzler vorgeschlagen wurde, für einen richtigen Weg.

Ich glaube, dass man hier auf jeden Fall über den Tellerrand schauen muss, trotzdem aber nicht vergessen darf, den Bürgerinnen und Bürgern in Österreich möglichst schnell unter die Arme zu greifen. Und mit der Anhebung der Höhe des Kilometer­geldes und mit der Erhöhung der Pendlerpauschale ist genau das passiert.

Das betrifft vor allem jene Menschen, vor allem auch junge Menschen, die in ländlichen Regionen wohnen, die dort nicht die Möglichkeit haben, öffentliche Verkehrsmittel zu benutzen, die auf ihr Auto angewiesen sind, um zur Lehrstelle oder zum Arbeitsplatz zu kommen. Und für diese ist das sehr wohl eine große Entlastung. (Beifall bei der ÖVP.)

Im Übrigen ist es eine Entlastung für in Summe 800 000 Menschen, und das ist in Österreich nicht zu unterschätzen. Ich glaube auch, dass die Betroffenen das sehr wohl zu schätzen wissen. Wir lassen uns das auch von Ihnen nicht schlechtreden.

Abgesehen davon, Herr Klubobmann Westenthaler, wundert es mich, dass gerade Sie für eine staatliche Preisregulierung sind. Ich bin eher der Meinung, dass genau das Gegenteil mehr bewirken würde, nämlich der Wettbewerb, die Ankurbelung des Wettbewerbs.

Schauen Sie sich einmal die Preise an den verschiedenen Tankstellen an! Da gibt es bis zu 20 Cent Preisunterschiede; das gilt es in den Vordergrund zu stellen, auch Werbung dafür zu machen, wo man wirklich günstig tanken kann. Denn nur Wettbewerb kurbelt die Wirtschaft an, und nicht staatliche Preisregulierung. Gerade Sie sollten das eigentlich wissen! (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Ing. Westenthaler: Das sieht die ÖVP Kärnten völlig anders!)

Ich glaube, die für den 1. Juli beschlossene Pendlerpauschale in der Höhe von 441 € und die Erhöhung des Kilometergeldes von 0,37 € auf 0,42 € sind der richtige Weg. Das gilt es in den Vordergrund zu stellen. (Abg. Strache: Letztes Jahr ist alles teurer,


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nichts billiger geworden!) Und alles andere bitte ich Sie, in Geschlossenheit auf europäischer Ebene mit zu verhandeln und hier auch aktiv zu sein. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Strache: Handeln Sie hier in Österreich! Nicht nur immer auf die EU abschieben!)

10.04


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächste gelangt Frau Abgeordnete Dr. Moser zu Wort. – Bitte.

 


10.04.19

Abgeordnete Dr. Gabriela Moser (Grüne): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Minister! Meine Damen und Herren hier und zu Hause! Eines ist, glaube ich, durch diese Debatte hier ganz klar geworden: Wir müssen raus aus der Öl­preisfalle. (Beifall bei den Grünen.)

Es geht nicht mehr weiter so, dass täglich allein beim Treibstoff 10 Millionen € an österreichischen Geldern in die Kassen der Scheichs oder auf die Konten der Kon­zerne fließen. Wir müssen hier einfach unsere Mobilität und auch unsere Heizsysteme ändern. (Abg. Scheibner: Sie fahren selber mit dem Auto!)

Schauen Sie sich das an! (Die Rednerin hält einen Zeitungsartikel mit der Schlagzeile „Explodierende Energiepreise“ in die Höhe.) Ich habe jetzt noch einmal auf diese Graphik vom Wochenende zurückgegriffen: „Explodierende Energiepreise“. – Bitte, das ist nicht etwas, was von heute auf morgen kommt! Wir wissen, in den letzten drei Jahren hat sich der Ölpreis vervierfacht. (Zwischenrufe beim BZÖ.)

Was Sie betreiben, sowohl Sie mit Ihrer populistischen Steuersenkungspolitik als auch Sie mit Ihrer punktuellen Unterstützungspolitik, ist ein weiteres Hineintreiben der Menschen in diese Ölpreisfalle. Und da sagen wir nein! Wir müssen einen anderen Weg gehen. Wir brauchen Raumwärme aus neuen Quellen, wir brauchen bessere Wärmedämmung.

Wir müssen endlich – Herr Minister, Sie haben die Kompetenz – die Bauordnungen österreichweit reformieren. (Abg. Strache: Das hilft den Autofahrern?!) Und wir müssen endlich die Wohnbauförderung in die Sanierung stecken, damit die Leute nicht weiter vom Heizkostenzuschuss abhängig sind.

Aber was machen Sie in den Bundesländern, die ÖVP genauso wie die SPÖ? – Garagenförderung mit Geldern, die dazu dienen, dass die Leute eigentlich weniger Heizkosten haben, also Garagen fördern und Golfplätze bauen.

Wir müssen zweitens auch die Mobilität auf völlig neue Beine stellen. Es hat keinen Sinn, es hat überhaupt keinen Sinn, durch irgendeine Subventionspolitik die Abhängigkeit der Leute von den Scheichs oder von den Ölkonzernen weiter zu ver­stärken.

Was Sie machen, ist, diese Abhängigkeit zu verstärken. Ich bin dafür, dass wir unabhängig werden, dass wir auf eigenen Mobilitätsbeinen stehen. Und ich weiß, das geht, ich kann es Ihnen anhand von Beispielen zeigen.

Gehen Sie ins Technische Museum! Dort sehen Sie das Auto, das die Pendlerinnen und Pendler dringend brauchen. Dort steht ein Renault Clio, der 1996 produziert worden ist, mit Elektroantrieb. 14 Quadratmeter Solarpaneele reichen für 10 000 Kilo­meter Elektroantrieb bei diesem Auto. Schauen Sie sich das an! Das brauchen wir. (Beifall bei den Grünen.)

Aber was macht Pröll? – Pröll agiert auf europäischer Ebene für die europäische Autoindustrie, die unsere PendlerInnen in eine höhere Spritpreisfalle bringt, weil bei der Produktion der Autos nicht in Richtung Spritverbrauch gesenkt werden soll, sondern


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nach wie vor bei 140 Gramm CO2 pro Kilometer stagnieren soll. Das ist die falsche Politik.

Ich sage Ihnen ein zweites Positivbeispiel. Gehen Sie ins Technische Museum und schauen Sie sich dort in der Ausstellung von „klima:aktiv“ an, dass die energie­effizien­teste Form der Mobilität, der Fortbewegung das Fahrrad ist. (Die Rednerin stellt einen grünen Karton, auf dem ein schwarzes Fahrrad aus Draht montiert ist, vor sich auf das Rednerpult.)

Sie wissen – ich habe Ihnen jetzt extra so ein kleines Modell mitgebracht – ganz genau, dass 50 Prozent der Wege der Menschen mit ihrem Auto unter 5 Kilometern liegen. (Abg. Strache: Jetzt fahren wir kurz nach Vorarlberg!)

Bitte, das ist eine Distanz – 50 Prozent der Wege sind unter fünf Kilometern –, wo ich jede Person einlade, entweder auf die öffentlichen Verkehrsmittel oder auf das Fahrrad umzusteigen. (Abg. Ing. Westenthaler: Sind Sie heute schon mit dem Rad gefahren?)

Ich weiß, oft geht es wegen des Geländes nicht. Aber es gilt die öffentlichen Ver­kehrsmittel endlich auszubauen. Und da hat mein Kollege schon darauf hingewiesen: Wir haben ein derartiges Missverhältnis, Herr Minister Bartenstein! Wir haben auf der einen Seite im Jahr 10 Millionen € für neue öffentliche Verkehrsmittel, für neue Angebote bei den „Öffis“ – 10 Millionen €. Und auf der anderen Seite haben wir jährlich 1,3 Milliarden € für den Straßenbau, den Autobahnbau, für eine Infrastruktur, die den Leuten den Arbeitsplatz vor der Haustür wegnimmt, sie zum Pendeln zwingt, sie abhängig vom Ölpreis macht, sie abhängig von den Scheichs und den Konzernen macht. (Abg. Mag. Darmann: Die Wirtschaft braucht Infrastruktur!)

Sie müssen endlich begreifen, dass es einen konstruktiven Weg gibt, wo die Mobilität, wo auch das Heizen, das Wohnen endlich sozial, solar und zukunftsträchtig ist. Und das ist unser Weg! Den müssen wir endlich gehen – sei es im Raumwärmebereich oder auch im Mobilitätsbereich: weg von der Abhängigkeit, hin zu dem energie­politischen Energie-Wendemodell, wo wir auf eigenen Beinen stehen. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen.)

10.09


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun gelangt Herr Abgeordneter Kickl zu Wort. 5 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


10.09.43

Abgeordneter Herbert Kickl (FPÖ): Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Bundes­minister! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich gehe wirklich gerne einmal ins Museum und schaue mir das alles an. Ich gehe aber auch gerne einmal vor das Haus und schaue mir das alles an. Und ich richte jetzt die Frage an die Damen und Herren von der grünen Fraktion, wer denn aller von ihnen tatsächlich kein Auto hat. Zeigen Sie bitte einmal auf! Da müssten alle Hände nur so nach oben schießen, nach dem, was ich gehört habe. (Beifall bei der FPÖ. – Drei Abgeordnete der Grünen heben ihre Hände. – Abg. Strache: Also drei!) – Genau das ist der Punkt, wo man sagen kann, es ist eine heuchlerische Politik, die da in vielen Bereichen von Ihnen betrieben wird.

Ein paar Worte zu Herrn Professor Van der Bellen: Ich habe mit großem Interesse in einem Interview gelesen, dass Sie jetzt nicht mehr mit Ihrem Alfa fahren, sondern den Alfa abgetreten haben und jetzt mit einem Hybrid-Auto fahren. Sie haben heute schon ordentlich Product Placement gemacht und die entsprechende Firma genannt. Deswegen muss ich schon sagen, das können Sie sich offenbar leisten, denn dieses Auto – das sagen Sie selbst in diesem Interview – ist ein Sponsor-Geschenk beziehungsweise wird gesponsert. (Rufe bei FPÖ und BZÖ: Ah so!)


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll61. Sitzung / Seite 58

Aber in dieser glücklichen Situation ist die Masse der Österreicher nicht, denn wer hybrid fahren will, muss liquid sein. Ich habe mir das einmal angesehen: Das Auto, um das es in diesem konkreten Fall bei Ihnen geht, kostet in der Neuanschaffung 29 000 €. Das ist schon ein recht stolzer Preis. (Abg. Ing. Westenthaler: Wer zahlt das?) Das ist aber noch die billigste Ausstattung dieses Autos. Ich sage Ihnen: Die Österreicherinnen und Österreicher haben keine so lange Decke wie jene, nach der Sie sich strecken können, sondern da ist die Decke weit kürzer. Da geht es dann darum, dass man sich auf dem Gebrauchtwagenmarkt orientiert und zu irgendwelchen Autos greifen muss, die man sich leisten kann, die natürlich einen größeren CO2-Ausstoß haben und dafür auch entsprechend belastet werden. Die Leute werden zur Kasse gebeten, sie sind nicht in einer so privilegierten Position, wie Sie es sind. (Beifall bei der FPÖ.)

Was die Damen und Herrn von den Regierungsfraktionen und den Herrn Bundes­minister betrifft, hat man manchmal das Gefühl, sie bewegen sich irgendwo in einem Paralleluniversum, wo ganz eigene Regeln des Denkens gelten und eine ganz eigene Logik herrscht. Wir haben ja schon in vielen Fällen erlebt, dass Dinge passieren, die ganz weit weg von der Wirklichkeit sind. Da hat es eine Pensionserhöhung gegeben. Und nach dieser Gusenbauer/Molterer-Logik der Pensionserhöhung ist eine Pen­sionserhöhung dann gegeben, wenn man sich für diese Pension nach der Erhöhung weniger kaufen kann als vorher. Das ist die Logik dieses Paralleluniversums, in dem Sie sich auch bei den Treibstoffpreisen bewegen! (Heiterkeit und Beifall bei der FPÖ.)

Jetzt sage ich Ihnen noch etwas, weil wir gerade von den Pensionisten reden: Die Pensionisten, die ja nicht zu den privilegierten Gesellschaftsgruppen dieser Bun­desregierung gehören, haben überhaupt nichts von der Pendlerpauschale und vom Kilometergeld. Die fahren aber auch mit dem Auto. Das heißt, auf diese Zielgruppe haben Sie wieder einmal vergessen.

Meine Damen und Herren! Diese seltsame Gusenbauer/Molterer-Logik finden wir jetzt auch im Bereich des groß angekündigten Entlastungspakets beim Spritpreis. Wenn Sie in drei Monaten den Autofahrern, die sowieso schon 12 Milliarden € über die ver­schiedensten Wege in den Budgettopf einspeisen, allein durch die Mineralölsteuer 661 Millionen € wegnehmen und dann nicht einmal 61 Millionen, sondern nur 60 Mil­lionen davon zurückgeben, dann nennen Sie das eine Entlastung für die Autofahrer. – Das ist eine Frotzelei und ein Pflanz! Anders kann man das überhaupt nicht bezeichnen. (Beifall bei der FPÖ.)

Da geht es jetzt den Autofahrern und insbesondere den Pendlern, die ja nicht aus Jux und Tollerei hin- und herfahren, sondern weil sie es zum Überleben brauchen, so wie den Pensionisten, dass sie angesichts dieser Regierungsdreistigkeit nur mehr fas­sungslos den Kopf schütteln können.

Meine Damen und Herren, wenn jemand zum Beispiel mit dem Auto – vielleicht noch blöderweise getankt mit Diesel, wo ja die Preise exorbitant in die Höhe schießen, oder mit Normalbenzin, das es ja bald nicht mehr geben wird, denn preislich ist es ohnehin schon an Superbenzin angepasst, es wird bald weg sein – nach der Arbeit, für die er ja heute nur mehr einen Lohn bekommt, der ungefähr so viel wert ist wie vor 20 Jahren – auch das ist eine Errungenschaft Ihrer großartigen Sozialpolitik –, in den Supermarkt fährt und dort ein paar Lebensmittel einkauft und wenn er dann noch das Glück hat, dass er diese Lebensmittel daheim auf dem Gasherd zubereitet, dann ist das für ihn sozusagen ein Horrortrip. Diesen Horrortrip machen immer mehr Menschen mit, weil die Benzinpreise nach oben schnalzen und nichts dagegen getan wird, weil die Preise für Lebensmittel exorbitant in die Höhe steigen. Ich rede hier nicht von der Feinkostabteilung, in der manche von Ihnen einkaufen, sondern ich rede von den Grundnahrungsmitteln, die sich die Menschen schon bald nicht mehr leisten können,


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da natürlich auch bei Grundnahrungsmitteln Transport- und Fertigungs- und damit Energiekosten anfallen und der Öl- und Gaspreis in die Höhe schnellt. Dazu leisten Sie ja auch einen Beitrag am 1. Juli, indem Sie noch einmal 3,6 Prozent Steuer auf das Öl draufschlagen.

Der Preis für Heizöl ist seit Jahresbeginn um ein Drittel gestiegen, dabei ist der Sommer normalerweise die Zeit, in der es am allergünstigsten ist und eingelagert wird. Jeder, der sich auskennt, weiß, dass nach dem Öl in wenigen Wochen das Gas folgen wird. Und die Experten sagen, 25 Prozent, in etwa dorthin müssen wir uns bei der Preissteigerung bewegen.

Sagen Sie nicht, meine Damen und Herren von den Regierungsfraktionen, dass wir von der Freiheitlichen Partei keine Vorschläge haben oder dass diese Vorschläge absurd sind. Das, was wir verlangt haben, gibt es in anderen Ländern! In Luxemburg gibt es eine Preisdeckelung, in Italien hat man die Mineralölsteuer heruntergesetzt. (Präsidentin Mag. Prammer gibt das Glockenzeichen.) Was man dort zusam­menbringt, das werden wir doch auch noch in Österreich zusammenbringen: zur Entlastung der Bevölkerung! – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

10.15


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun gelangt Herr Abgeordneter Scheibner zu Wort. 5 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


10.15.07

Abgeordneter Herbert Scheibner (BZÖ): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Wenn es nicht so ernst wäre, könnte man sich durchaus über diese Debatte amüsieren, vor allem über Redebeiträge von Abgeordneten der Regierungsparteien. Es ist aber leider ernst, und ich bin eigentlich fassungslos darüber, dass man hier nicht die Gelegenheit wahrnimmt und wirklich wirksame Maßnahmen ergreift, die Österreicherinnen und Österreicher zu entlasten, alles Mögliche zu tun, um sie von dieser Preislawine zu entlasten.

Da sind zwei Punkte, die hier zu diskutieren sind: auf der einen Seite natürlich die europäische Ebene. Herr Kollege Jarolim, da frage ich mich wirklich: Worauf wartet man in der Bundesregierung? – Das wäre ja eine der Aufgaben der Europäischen Union. Bei jeder kleinen Firmenfusion wird geprüft, ob das nicht irgendwie kartellwidrig ist oder ob irgendwelche Machtstellungen ausgenützt werden, aber bei den Ölkon­zernen sieht man tatenlos zu, wie es klare Kartellabsprachen gibt, wie es exorbitante, vom Markt nicht begründbare Steigerungen gibt, wo es kaum mehr Preisunterschiede beim Sprit gibt. Da schaut die EU tatenlos zu! Es wäre auch eine Aufgabe der österreichischen Vertreter in den entsprechenden Räten, hier einmal einen Diskussionsprozess auf europäischer Ebene in Gang zu setzen. (Beifall beim BZÖ.)

Auf der anderen Seite die Ebene der Bundesregierung, Herr Bundesminister Barten­stein. Frau Abgeordnete Fleckl hat gesagt, die Bundesregierung habe dreimal in dieser Legislaturperiode gehandelt. – Großartig! Es ist jetzt eineinhalb Jahre her, dass wir diese Regierung haben, und dreimal hat sie gehandelt. Da darf ich Ihnen gratulieren; einmal davon haben Sie gehandelt, indem Sie die Mineralölsteuer erhöht und sogar noch mehr getan haben, als Sie im Regierungsprogramm vorgesehen haben.

Angesichts dieser steigenden Preise fragt man sich wirklich, warum diese Bundes­regierung nicht Manns oder „Fraus“ genug ist, diese völlig unmögliche Erhöhung wieder zurückzunehmen. Das wäre auch ein klares Signal für die Österreicherinnen und Österreicher! (Beifall beim BZÖ.)

Dann ergeht man sich hier in Beschwichtigung. Herr Minister Bartenstein, es kann doch nicht Ihr Ernst sein, dass Sie hier als einziges Argument die Statistik hernehmen


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und sagen, woanders sei es noch viel schlechter. – Davon können sich die Öster­reicher überhaupt nichts abschneiden, dass die Deutschen, die mehr als die Österreicher verdienen, vielleicht noch einen um ein paar Cent höheren Benzinpreis zahlen müssen.

Aber es hat noch ganz andere interessante Redebeiträge gegeben, von den Grünen etwa. Die Grünen müssten eigentlich jubilieren, denn endlich ist Ihre Forderung umgesetzt: 20 S für den Liter Treibstoff! Da müssten Sie ja jubilieren und sich jetzt nicht verstecken. (Zwischenruf des Abg. Brosz.) – Das war keine Warnung, das war damals Ihr Wahlprogramm: 20 S für den Liter Treibstoff.

Wenn Herr Professor Van der Bellen hier eine Volkswirtschaftsvorlesung hält und sagt, man solle die Steuern nicht senken, denn wenn hier in Österreich der Benzinpreis niedriger wird, dann steigt der Ölpreis international, weil die Nachfrage angekurbelt wird, muss ich sagen: Na großartig, das ist eine „wunderbare“ Theorie. Ich muss sagen, der österreichische Markt hat schon Gewicht! Die Chinesen und die Amerikaner haben da überhaupt nichts mitzureden, sondern die Österreicher. Wenn die Steuer gesenkt wird, dann wird das den Markt maßgeblich beeinflussen – „großartig“, diese Debatte! (Beifall beim BZÖ.)

Da hat ja Frau Abgeordnete Moser noch einen draufgesetzt. Sie hat den Nationalrat mit „Wer bastelt mit?“ verwechselt und hat hier nette Basteleien von Fahrrädern mitgebracht. Den Österreichern zu sagen, wir von den Grünen fahren zwar alle mit dem Auto – wie ich jetzt gehört habe, sind das subventionierte Hybrid-Fahrzeuge –, aber ihr steigt besser auf Fahrräder um, das ist vor allem an einem Tag wie heute besonders empfehlenswert. (Bundesminister Dr. Bartenstein: Mit der U-Bahn!) – Ja, U-Bahn, Herr Minister Bartenstein. Sagen Sie den Menschen in Amstetten, in St. Pöl­ten, wo auch immer, in Mistelbach, sie sollen auf die U-Bahn umsteigen, wenn sie in die Schule oder zum Arbeitsplatz fahren. Also bitte, mehr Beweis für die „Sachlichkeit“ dieser Debatte hätte es ja gar nicht gebraucht. (Abg. Strache: Mit dem Fahrrad nach Bregenz!)

Ich glaube, es ist gut, dass diese Aktuelle Stunde heute live übertragen worden ist, denn jetzt können sich die Österreicherinnen und Österreicher ein gutes Bild davon machen, wie sie diese Bundesregierung hier vertritt. Und Sie sollten sich vielleicht einmal überlegen, dass dreimal Handeln, Frau Kollegin Fleckl, zu wenig für eine aktive Regierung ist – noch dazu, wenn man einmal die Steuern erhöht.

Endlich handeln heißt, auf der EU-Ebene gegen diese Kartelle und gegen diese Preis­absprachen der Öl-Multis vorzugehen und hier in Österreich die Steuern, die Mineralölsteuer zu senken. Es kann nicht sein, dass jemand, wenn er 10 € verdient, dann nur 3 € Sprit um dieses Geld bekommt. (Beifall beim BZÖ.)

10.19


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet.

Die Debatte ist geschlossen.

10.20.01Einlauf und Zuweisungen

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Hinsichtlich der eingelangten Verhandlungs­gegenstände und deren Zuweisungen verweise ich gemäß § 23 Abs. 4 der Geschäfts­ordnung auf die im Sitzungssaal verteilte Mitteilung.

Die Mitteilung hat folgenden Wortlaut:

A. Eingelangte Verhandlungsgegenstände:


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1. Schriftliche Anfragen: 4349/J bis 4497/J;

Zurückziehungen: 4373/J, 4427/J und 4434/J;

Schriftliche Anfragen an die Präsidentin des Nationalrates: 38/JPR bis 41/JPR;

2. Anfragebeantwortungen: 3780/AB bis 4006/AB;

Nachtrag zur Anfragebeantwortung: Zu 3579/AB;

Anfragebeantwortung (Präsidentin des Nationalrates): 31/ABPR;

3. Regierungsvorlagen:

Bundesgesetz, mit dem das Anti-Doping-Bundesgesetz 2007, das Arzneimittelgesetz und das Rezeptpflichtgesetz geändert werden (561 d.B.),

Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Berufsreifeprüfung geändert wird (577 d.B.),

Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz vom 23. Juni 1976 über die Abgeltung von Prüfungstätigkeiten im Bereich des Schulwesens mit Ausnahme des Hochschulwesens und über die Entschädigung der Mitglieder von Gutachterkommissionen gemäß § 15 des Schulunterrichtsgesetzes geändert wird (579 d.B.),

Bundesgesetz über die Haftungsübernahme für die Ausstellung „Vincent van Gogh. Gezeichnete Bilder“ (585 d.B.),

Abgabenänderungsgesetz 2008 (586 d.B.),

Bundesgesetz, mit dem das Bundesbehindertengesetz geändert wird (587 d.B.),

Bundesgesetz, mit dem das Krankenanstalten-Arbeitszeitgesetz geändert wird (588 d.B.),

Bundesgesetz, mit dem das Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetz geändert wird (589 d.B.),

Bundesgesetz, mit dem das Suchtmittelgesetz – SMG und das Gesundheits- und Ernährungssicherheitsgesetz – GESG geändert werden (SMG-Novelle 2008) (590 d.B.),

Bundesgesetz, mit dem das Arbeitszeitgesetz und das Arbeitsruhegesetz geändert werden (591 d.B.),

Bundesgesetz, mit dem das Schulunterrichtsgesetz geändert wird (606 d.B.),

Finanzprokuraturgesetz – ProkG (609 d.B.);

4. Ergänzung oder Änderung von Regierungsvorlagen oder Berichten:

Änderung der Regierungsvorlage: Bundesgesetz, mit dem das Einkommen­steuer­gesetz 1988, das Körperschaftsteuergesetz 1988, das Erbschafts- und Schen­kungs­steuergesetz 1955, das Grunderwerbsteuergesetz 1987, die Bundesabgaben­ordnung, das Finanzstrafgesetz und das Finanzausgleichsgesetz 2008 geändert werden und ein Stiftungseingangssteuergesetz erlassen wird –Schenkungs­melde­gesetz 2008 (SchenkMG 2008) (Zu 549 d.B.).

B. Zuweisungen:

1. Zuweisungen seit der letzten Sitzung gemäß §§ 32a Abs. 4, 80 Abs. 1, 100 Abs. 4, 100b Abs. 1 und 100c Abs. 1:


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Ausschuss für Petitionen und Bürgerinitiativen:

Petition Nr. 37 betreffend „Machbarkeits- und Wirtschaftlichkeitsstudie zur möglichen Wiedererrichtung der Salzkammergut-Lokalbahn“, überreicht von den Abgeordneten Mag. Johann Maier und Rainer Wimmer,

Petition Nr. 38 betreffend „Langstrecken-Lebend-Tiertransporte“, überreicht von der Abgeordneten Mag. Brigid Weinzinger,

Petition Nr. 39 betreffend „Bahnausbau Pass Lueg (Tunnelkette Golling–Werfen)“, überreicht von der Abgeordneten Mag. Rosa Lohfeyer und dem Abgeordneten Mag. Johann Maier,

Petition Nr. 40 betreffend „Weizklamm-Tunnel“, überreicht von den Abgeordneten Jochen Pack und Christian Faul,

Petition Nr. 41 betreffend „ÖPUL-2007-Programm verbessern!“, überreicht vom Abge­ordneten Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber,

Bürgerinitiative Nr. 20 betreffend „Stopp Mochovce 3 & 4“;

Zuweisungen auf Ersuchen des Ausschusses für Petitionen und Bürger­initiati­ven an andere Ausschüsse:

Gesundheitsausschuss:

Petition Nr. 28 betreffend „Resolution der Interessensgemeinschaft der Dialysepatien­ten und Nierentransplantierten Kärntens“, überreicht vom Abgeordneten Mag. Gernot Darmann,

Bürgerinitiative Nr. 17 betreffend „Bezahlte Fachausbildungsstellen für Klinische- und GesundheitspsychologInnen“;

Verfassungsausschuss:

Bürgerinitiative Nr. 18 betreffend „Volksabstimmung über die Erweiterung der Verfas­sung durch ,Dreistufige Volksgesetzgebung‘“;

2. Zuweisungen in dieser Sitzung:

a) zur Vorberatung:

Rechnungshofausschuss:

Bericht des Rechnungshofes, Reihe Bund 2008/6 (III-143 d.B.),

Bericht des Rechnungshofes, Reihe Bund 2008/7 (III-147 d.B.);

b) zur Enderledigung im Sinne des § 28b GOG (vorbehaltlich der endgültigen Entscheidung des Ausschusses):

Ausschuss für Forschung, Innovation und Technologie:

Österreichischer Forschungs- und Technologiebericht 2008, vorgelegt vom Bundes­minister für Wissenschaft und Forschung und vom Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie (III-152 d.B.);

Ausschuss für Menschenrechte:

Bericht über die Tätigkeit des Unabhängigen Bundesasylsenats in den Jahren 2006 und 2007, vorgelegt vom Bundesminister für Inneres (III-148 d.B.);

Umweltausschuss:

Bericht des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasser­wirtschaft betreffend Umweltförderungen des Bundes 2007 sowie der Bericht zum


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österreichischen Joint-Implementation- und Clean-Development-Programm 2007 und die Finanzvorschau über die dem Bund aus der Vollziehung des Umwelt­förde­rungsgesetzes erwachsenden Belastungen (III-149 d.B.),

Bericht des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasser­wirtschaft betreffend Evaluierung der Umweltförderung des Bundes für den Zeitraum 1.1.2005 bis 31.12.2007 (III-150 d.B.),

Klimaschutzbericht 2008, vorgelegt vom Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft (III-153 d.B.).

C. Unterrichtung gemäß Art. 50 Abs. 5 B-VG:

Aufnahme der Verhandlungen über den Vertrag zwischen der Republik Österreich und der Republik Slowenien über den Verlauf der Staatsgrenze in den Grenz­abschnitten VIII bis XV und XXII bis XXVII,

Aufnahme der Verhandlungen über ein Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Internationalen Bank für Wiederaufbau und Wirtschaftsförderung, der Inter­nationalen Finanz-Corporation und der Multilateralen Investitions-Garantie Agentur über die Errichtung von Verbindungsbüros in Wien.

*****

Verlangen auf Durchführung einer kurzen Debatte über die Anfragebeantwortung 3556/AB

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Vor Eingang in die Tagesordnung teile ich mit, dass das gemäß § 92 der Geschäftsordnung gestellte Verlangen vorliegt, eine kurze Debatte über die Beantwortung 3556/AB der Anfrage 3586/J der Abgeordneten Dr. Peter Fichtenbauer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Neugestaltung des Minis­terbüros durch die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur abzuhalten.

Fristsetzungsantrag

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Weiters teile ich mit, dass ein Verlangen der Abgeordneten Ursula Haubner auf Durchführung einer kurzen Debatte darüber vorliegt, dem Familienausschuss zur Berichterstattung über den Entschließungsantrag 468/A(E) der Abgeordneten Ursula Haubner und Kollegen betreffend die Stärkung der Vater­bindung durch die Einführung eines „freiwilligen Vatermonats“ eine Frist bis 7. Juli 2008 zu setzen.

Entsprechend der Geschäftsordnung werden diese Debatten in der Reihenfolge, in der ich sie aufgezählt habe, um 15 Uhr aufgerufen werden.

Allfällige Abstimmungen werden im Anschluss an die diesbezüglichen Debatten durch­geführt.

Behandlung der Tagesordnung

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Es ist vorgeschlagen, die Debatte über die Punkte 1 und 2, 4 und 5, 7 bis 9, 10 und 11, 13 und 14 sowie 16 und 17 der Tages­ordnung zusammenzufassen.

Wird dagegen eine Einwendung erhoben? – Das ist nicht der Fall. Wir werden daher so vorgehen.


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Wir gehen in die Tagesordnung ein.

Redezeitbeschränkung

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: In der Präsidialkonferenz wurde Konsens über die Gestaltung und Dauer der Debatten erzielt. Demgemäß wurde eine Tagesblockzeit von 9 „Wiener Stunden“ vereinbart, sodass sich folgende Redezeiten ergeben: SPÖ und ÖVP je 131 Minuten, Grüne und FPÖ je 108 Minuten sowie BZÖ 63 Minuten.

Wir kommen sogleich zur Abstimmung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die diesem Vorschlag zustimmen, um ein ent­sprechendes Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.

10.22.111. Punkt

Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Industrie über die Regie­rungs­vorlage (553 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Ökostromgesetz geändert wird (2. Ökostromgesetz-Novelle 2008) (562 d.B.)

2. Punkt

Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Industrie über die Regierungs­vorlage (554 d.B.): Bundesgesetz, mit dem Bestimmungen auf dem Gebiet der Kraft-Wärme-Kopplung neu erlassen werden (KWK-Gesetz) (563 d.B.)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir kommen nun zu den Punkten 1 und 2 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Wir gehen damit in die Debatte ein.

Als Erste zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Dr. Glawischnig-Piesczek. Wunsch­redezeit: 8 Minuten. – Bitte.

 


10.22.54

Abgeordnete Dr. Eva Glawischnig-Piesczek (Grüne): Frau Präsidentin! Herr Bun­desminister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Wir haben gerade eine energie­politische Diskussion geführt und werden diese jetzt auch weiterführen. Entsprechend der Tagesordnung verhandeln wir nun das Ökostromgesetz, das mehrere Jahre lang in Diskussion, in heftiger Diskussion war. Es war ein Versprechen vonseiten der Bundes­regierung, vonseiten des Umweltministers und vonseiten des Energieministers, dass es ein neues, gutes Ökostromgesetz geben wird.

Ich habe die Debatte vorhin aufmerksam verfolgt, und ich habe den Eindruck, dass die Dramatik der Situation, in der wir uns jetzt befinden, nicht verstanden wird bezie­hungsweise dass nicht eingesehen wird, dass die Politik heute, am Donnerstag, nicht nur auf den nächsten Sonntag, den Wahlsonntag in Tirol, zu schauen hat, sondern ein paar Jahre darüber hinaus und dass auch vorausschauende, energiepolitisch vernünf­tige Planung unsere Aufgabe ist.

Die Vorschläge, die hier teilweise kommen, sind alle nicht langfristig, mittelfristig voraus­schauend vernünftig. Denn – und dieser Tatsache müssen wir uns einfach stellen –: Öl wird nie wieder billig sein. Wir befinden uns am Ende des Ölzeitalters – und wir haben eine Wirtschaft, eine Mobilität, die ausschließlich mit Öl funktioniert, mit Erdöl arbeitet. Wir müssen diese Ölwirtschaft mittelfristig verlassen. Jeder Schritt, der


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nicht in diese Richtung getan wird, ist einfach ein Schritt in die falsche Richtung. In diesem Sinne ist die ganze Diskussion über Steuersenkung und so weiter die falsche Diskussion. (Beifall bei den Grünen.)

Es heulen mittlerweile alle Alarmsirenen; ich denke, Sie haben auch die internationale Diskussion ein bisschen mitverfolgt. Die Internationale Energieagentur, die immer sehr konservativ geschätzt hat, was die Frage Ölpreis und Ölvorkommen et cetera betrifft, hat sich sehr eindeutig positioniert. Deren Chef, Fatih Birol, hat gesagt: Wir sollten das Öl verlassen, bevor es uns verlässt. – Das ist eine sehr eindeutige Warnung, ins­besondere auch für eine österreichische Volkswirtschaft, die besonders im Verkehr zu 98 Prozent von Erdöl abhängig ist.

Wenn sich Kollege Strache heute mit einem Benzinkanister hinstellt und verlangt, man möge die Abhängigkeit vom Öl weiter subventionieren und die Menschen einfach in dieser Situation belassen, dann ist das nichts anderes, als mit Benzin einen Flächen­brand zu löschen. Ich erwarte mir auch von Ihnen, dass Sie hier nicht nur populistisch Öl ins Feuer gießen – buchstäblich –, sondern sich wirklich überlegen, wie die Mobilität und auch die Energieversorgung im Jahr 2020, 2030 tatsächlich ausschauen können. (Beifall bei den Grünen.)

Da geht es nicht darum, Herr Kollege Scheibner, auf diesem wirklich billigen Niveau jemandem vorzurechnen, ob er jetzt das Auto braucht oder nicht. Ich bin auch eine Mutter, die in den Kindergarten fährt, hie und da mit dem Auto, aber hie und da auch mit der Straßenbahn, aber darum geht es nicht. Es geht darum, die Mobilität für die Menschen in der Zukunft sicherzustellen. Sie wird 2020, 2030 einfach nicht mehr zu finanzieren sein, wenn das Barrel Öl 200 Dollar, 300 Dollar, 400 Dollar kostet. – Das ist der Punkt, und da erwarte ich mir auch von Ihnen etwas vernünftigere Vorschläge als dieses billige gegenseitige Heruntermachen. Das in aller Deutlichkeit!

Vernünftige Energiepolitik war das Thema. Vernünftige Energiepolitik – und ich glaube, da können wir uns treffen – heißt im Wesentlichen: Ölabhängigkeit reduzieren, Ver­brauch senken, wo auch immer es geht, ob durch Strom oder durch Wärmestandards im Hausbau, erneuerbare Energien erhöhen und fördern. Nicht nur, dass das Gesetz, das wir hier von Ihnen, Herr Energieminister, vorgelegt bekommen, genau das nicht macht, nein, in Zukunft wird dadurch der Ausbau der erneuerbaren Energie tatsächlich stillgelegt, abgebrochen, verhindert, zerstört.

Das ist der letzte Punkt in einer langen Liste von Verfehlungen eines Energie­minis­ters – Sie waren sehr lange Minister –, eines Umwelt-, eines Wirtschaftsministers. Sie haben in den letzten zehn, zwölf Jahren wesentliche zentrale Bereiche Österreichs gesteuert, aber diesen Ausstieg aus der Ölpreisfalle, diesen Einstieg in ein neues Zeitalter mit Maßnahmen zu begleiten, das haben Sie konsequent nicht gemacht, und das heutige Gesetz ist der Höhepunkt dazu. Hier an diesem Tag, wo wir über Preissteigerungen diskutieren und nicht mehr wissen, wie wir Wärme, Mobilität auf Ölbasis weiterhin finanzieren und ermöglichen sollen, legen Sie ein Gesetz vor, das die Erneuerbaren in Österreich tatsächlich zu Tode killt. Das ist ein dermaßen schwer­wiegendes Versäumnis, weshalb wir heute auch parlamentarische Konsequenzen daraus ziehen werden. (Beifall bei den Grünen.)

Ein paar Zahlen noch, um das deutlich zu machen. Die Republik Österreich, der Bund, gibt einen Zuschlag für den öffentlichen Nahverkehr von 10 Millionen € im Jahr. Das ist eine sehr, sehr niedrige Summe. Allein die Erhöhung der Pendlerpauschale/des Kilo­meter­geldes im letzten Jahr hat 60 Millionen € gekostet, heuer wieder 60 Millionen €, insgesamt 120 Millionen €. – Ich frage mich: Wie sinnvoll sind solche Maßnahmen, wenn man auf der anderen Seite nichts dafür tut, um im ländlichen Raum – wo das


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sehr beklagt wird – leistbare öffentliche Verkehrsmittel so auszubauen, dass sie in den nächsten 15, 20 Jahren auch wirklich zu benutzen sind?

Öffentliche Verkehrsmittel und ländlicher Raum – das ist nicht etwas, das gottgegeben ist. Wir wollen auch keine leeren Räume, sondern wir wollen selbstverständlich kon­zentrierte Ortszentren. Aber es muss öffentliche Angebote geben. Es hat nicht jeder, nicht jede ein Auto, und es kann auch nicht jeder ein Auto haben. Deshalb ist es auch so unfassbar kurzsichtig, zu sagen: Okay, es gibt keinen öffentlichen Verkehr, aber was soll man machen!, und fertig. Das ist nicht der Punkt! Hier setzt politische Gestaltungskraft an. Hier muss gearbeitet und ausgebaut werden. 10 Millionen € sind eine Frechheit. Wenn man das in den nächsten zehn, 15 Jahren nicht ordentlich in die Hand nimmt, dann werden wir die Menschen vor allem im ländlichen Raum vor unlösbare Probleme stellen. Es beginnt bereits jetzt eine Landflucht, die Mietpreise steigen bereits, die Wohnungspreise steigen – all das ist auch eine Folge von falscher Energiepolitik. (Beifall bei den Grünen.)

Herr Energieminister, zur Novelle, die Sie uns heute zumuten – und ich sage wirklich: zumuten! –, ist zu sagen: Wir haben im Jahr 2004 ein funktionierendes Ökostrom­regime gehabt. Die Anlagen haben begonnen zu wachsen, der Markt hat geboomt, die Firmen haben sich sehr, sehr gut entwickelt, haben nicht nur exportiert, sondern auch in Österreich Anlagen gebaut. Es ist eine kleine feine Industrie entstanden. Das Gesetz war dann ÖVP und SPÖ zu erfolgreich, und es wurde gekillt. Seit 2006 werden kaum neue Anlagen errichtet. 17 Millionen € Fördervolumen, vorher über 100 Millionen € Fördervolumen.

Sie legen uns nun ein Gesetz vor, wo Sie von 17 auf 21 Millionen € erhöhen, wohl wissend, dass es im Bereich Biomasse und Biogas, vor allem Biomasse, massive Probleme mit den Rohstoffpreisen gibt. Die Anhebung der Rohstoffpreise wird jetzt mit eingerechnet, und die 4 Millionen, die Sie zusätzlich zur Verfügung stellen, werden gewiss ausschließlich von den erhöhten Rohstoffpreisen im Biomassebereich aufgefressen. Das heißt, es wird keine einzige zusätzliche Anlage in Österreich möglich.

Sie verbleiben in dieser wichtigen Zukunftsbranche auf einem Gartenzwerg-Niveau und zerstören damit nicht nur Arbeitsplätze, sondern zwingen uns, weiter Atomstrom zu importieren, zwingen uns, weiterhin CO2 zu emittieren. Sie wollen nebenbei – was Ihre energiepolitische Strategie ist – fünf neue große Gaskraftwerke bauen. Das bedeutet fünf Millionen Tonnen zusätzliches CO2, und das wiederum bedeutet zusätzliche Kos­ten­belastungen aus dem Kyoto-Vertrag. – Das in Summe ist Energiepolitik unver­nünftig pur! (Beifall bei den Grünen.)

Ich kann Ihnen nur sagen, wir haben lange zugesehen. Für diese heikle Zeit, in der wir uns jetzt befinden, für diese sensible Phase, in der unsere Industriegesellschaften einen Sprung in ein neues Zeitalter schaffen müssen, sitzen Sie in einer sehr, sehr wichtigen Position. Ich glaube, unsere Kinder und Kindeskinder werden einmal fragen, warum wir das in diesen Jahren, in diesem Jahrzehnt nicht gemacht haben, und wir werden dann antworten müssen: Ja, da gab es einen Energieminister, Bartenstein, der die Zeichen der Zeit einfach nicht erkannt, sondern konsequent auf Öl-, auf Gas- und auf Atomstromimporte gesetzt und die Chancen, die wir gehabt hätten, nicht genutzt hat.

Deswegen stelle ich den Antrag an den Nationalrat, dem Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit im Sinne des Artikel 74 B-VG das Vertrauen zu versagen.

Ein Punkt noch zum Abschluss. Wir erwarten uns von Ihnen – und wir haben uns das von Ihnen erwartet –, dass Sie auf europäischer Ebene konsequent ein Arbeiter, ein Unterstützer der erneuerbaren Energien und des Klimaschutzes sind. Sie haben sich


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bei jeder möglichen Entscheidung, bei jeder Richtlinie – seien es die Abgasgrenzwerte für Pkw, sei es das Ziel der Erneuerbaren auf Europäischer Union, sei es auch die Frage Energieeffizienz – konsequent auf die Seite der Nichtumweltschützer, der Nichtklimaschützer gestellt. Sie waren ein verlässlicher Lobbyist gegen erneuerbare Energieträger.

Wir haben – und das ist aus meiner Sicht auch sehr, sehr wichtig – in der Euro­päischen Union auch eine Verantwortung, und ich glaube, Österreich erwartet sich von seinem Energieminister, dass dieser dort auch umweltorientierte, klimaschutz­orien­tierte Politik macht. Das haben Sie nachweislich nicht gemacht. Ich denke, wenn die Bevölkerung das wüsste, dann würde sie vielleicht diesem Misstrauensantrag, der wahrscheinlich heute hier im Haus keine Mehrheit finden wird, sehr wohl die Mehrheit geben. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)

10.32


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Der eingebrachte Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt, wurde auch ordnungsgemäß eingebracht und steht mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Glawischnig-Piesczek, Lichtenecker, Kolleginnen und Kollegen betreffend Versagen des Vertrauens gegenüber dem Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit

eingebracht im Zuge der Debatte über den Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Industrie über die Regierungsvorlage (553 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Öko­stromgesetz geändert wird (2. Ökostromgesetz-Novelle 2008) (562 d.B.)

Begründung

Permanentes Versagen von BM Bartenstein in der Energiepolitik auf allen Ebenen

Bundesminister Bartenstein hat als Energieminister auf allen Ebenen versagt. Er hat es verabsäumt, der durch steigende Erdöl-, Gas- und Treibstoffpreise gekennzeichneten Energiekrise zukunftsfähige Lösungen entgegen zu setzen. Immer mehr Menschen rutschen daher auf Grund der von BM Bartenstein zu verantwortenden verfehlten Energiepolitik in die Armutsfalle. Auf EU-Ebene betreibt Bartenstein seit Jahren eine konsequente Anti-Klimaschutzpolitik. Das neue Ökostromgesetz, dass BM Bartenstein als ressortzuständiger Minister vorgelegt und zu verantworten hat, ist ein schwerer Rückschlag für den Klimaschutz und den Wirtschaftsstandort Österreich. BM Barten­stein gefährdet durch sein fahrlässiges Verhalten in der Energiepolitik eine nachhaltige und leistbare Energieversorgung für den gesamten Wirtschaftsstandort Österreich.

Ökostrom: Stillstand statt Ausbau

Das neue Ökostromgesetz ist eine umwelt- und energiepolitische Katastrophe und wird den Stillstand beim Ökostromausbau fortsetzen. Die jährlichen Fördermittel sollen von 17 auf 21 Mio. Euro, also um gerade einmal 4 Mio. Euro aufgestockt werden. Zur Erinnerung: Vor der katastrophalen Ökostromgesetzes-Novelle des Jahres 2006 gab es keinen Förderdeckel, im Jahr 2004 betrugen die Mittel mehr als 100 Mio. Euro. Angesichts der neu geplanten Rohstoffzuschläge und weiterer Zuschläge bleibt von den zusätzlichen 4 Mio. nichts übrig. Die Förderdauer neuer Ökostromanlagen ist mit


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15 Jahren für rohstoffabhängige und 13 Jahre für alle sonstigen Ökostromtechnologien zu niedrig. In Deutschland haben sich Förderzeiträume von 20 Jahren bewährt.

Laut neuem Ökostromgesetz sollen in Österreich bis 2015 lediglich 100 MW Biomasse zugebaut werden. Das bedeutet für die kommenden sieben Jahre nur knapp 15 MW Zubau pro Jahr für ganz Österreich. Alleine in Oberösterreich wurden in den ver­gangenen Jahren 11 MW Biogas und alleine durch das Biomasse-Kraftwerk Timelkam 15 MW errichtet. Für Windkraft ist im Gesetz ein Ausbau von zusätzlichen 700 MW bis 2015 vorgesehen. Die Windkraftbranche schätzt das Ausbaupotential in Österreich auf mindestens das Dreifache. Die Photovoltaik wird als Stiefkind behandelt. Im Gegensatz zu Wind, Biomasse und Kleinwasserkraft hat BM Bartenstein bei der Photovoltaik (PV) kein Ausbauziel, sondern einen Ausbaudeckel von 17 MW eingezogen. PV-Anlagen kleiner als 5 kW werden aus dem Ökostromgesetz nicht mehr gefördert. Diese sog. „Häuslbaueranlagen“ sollen über ein so genanntes 10.000 Dächer Programm aus dem Klimafonds der Bundesregierung gefördert werden. Dies ist eine suboptimale Lösung.

Die Kostenlast soll noch mehr als bereits bei der Novelle 2006 in Richtung Haushalte verschoben werden, da für energieintensive Unternehmen eine Kostenbegrenzung vorgesehen ist.

Das von BM Bartenstein vorgelegte Ökostromgesetz bedeutet zusammengefasst:

Planungsunsicherheit für die heimischen Ökostromunternehmen

Kein Heimmarkt für Ökostromtechnologie - massive Wettbewerbsnachteile für öster­reichische Unternehmen

Massive Ausbau-Bremse für Ökostromanlagen

Zunahme von Atomstromimporten nach Österreich

Die Kosten für fossile Energieimporte (derzeit schon bei 12 Mrd. Euro / Jahr) werden weiter steigen

Vertane Chance für zehntausende neue Arbeitsplätze

Österreich wird EU-Ziele im Bereich erneuerbaren Strom verfehlen

Strafzahlungen in Milliardenhöhe auf Grund verfehlter Klimaziele leisten müssen

Zweifelhafte Rolle der E-Control

Beim Thema Ökostrom hat die E-Control ihre Rolle als unabhängiger Regulator immer wieder verlassen und sich durch tendenziöse Öffentlichkeitsarbeit mit falschen Zahlen und Fakten klar auf die Seite jener gestellt, die gegen einen weiteren Ausbau von Ökostrom in Österreich gezielt Stimmung machen.

Ein Beispiel sei stellvertretend für viele genannt: Im Juli 2004 schaltete die E-Control Inserate zum Thema Ökostrom, in denen behauptet wurde, dass durch die Ökostrom­subventionen „den privaten und industriellen Konsumenten hier derzeit eine unbe­grenzte Zahlungsverpflichtung zugemutet wird“ (profil, 19.7.2004).

Immer wieder hat E-Control-Chef Boltz die Kosten der Ökostromförderung für die Haushalte in tendenziöser Art und Weise höher dargestellt, als sie tatsächlich sind.

So auch wieder in den vergangenen Wochen: Entgegen den Behauptungen der E-Control, welche die Kosten für einen Durchschnittshaushalt derzeit mit 35 Euro / Jahr angibt, liegen die tatsächlichen Kosten aber bei derzeit nur 20 Euro bis 25 Euro und würden bei einer ambitionierten Ökostromförderung maximal um 10 bis 15 Euro / Jahr steigen. Je höher der Marktpreis steigt, desto geringer fallen die Subventionen für Ökostrom aus.


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Fahrlässig ignoriert wird von BM Bartenstein auch der Nutzen eines Ökostromausbaus. Dabei zeigt die Evaluierung der österreichischen Energieagentur (2007) deutlich, dass der Nutzen von Ökostrom die Kosten bei weitem überwiegt. Den geschätzten Gesamt­kosten der Ökostromförderung aus 2006 von knapp 200 Mio. Euro steht ein ge­schätzter Nutzen von 573 Mio. Euro gegenüber .

Ein kräftiger Ausbau von Ökostrom würde auch jene Strafzahlungen verringern, die Österreich leisten wird müssen, wenn die Klimaziele verfehlt werden. Schließlich wird es die StromkonsumentInnen teuer zu stehen kommen, wenn die Stromerzeugung aus Erdgas – wie von BM Bartenstein geplant – forciert wird. Der Gaspreis ist an den Ölpreis gekoppelt und wird in den kommenden Monaten und Jahren kräftig steigen. Dies wird auch auf die Strompreise durchschlagen.

Eine konsequente und ambitionierte Förderung von Ökostromanlagen ist daher der beste Weg, um eine leistbare und günstige Stromversorgung in Österreich sicher­zustellen.

BM Bartenstein setzt auf fossile Energieträger: Fünf neue Gaskraftwerke

Auf der einen Seite verhindert Minister Bartenstein einen großflächigen Ausbau von Ökostrom, andererseits setzt er bei der Energieversorgung und Stromerzeugung auf Erdgas. In Österreich sind fünf neue Gaskraftwerke geplant, die zusätzlich fünf Mil­lionen Tonnen CO2 pro Jahr emittieren würden. Bis zum Jahr 2016 sollen fünf ther­mische Kraftwerksanlagen, die mit Erdgas befeuert werden sollen, in Betrieb gehen, die über insgesamt 2535 MW elektrische Leistung verfügen. Die Gas-Strategie des Energieministers ist fahrlässig, die Gaspreise steigen – gekoppelt an den Ölpreis – stark, Strom aus Gaskraftwerken wird zunehmend teurer.

Keinerlei Maßnahmen im Bereich Energie-Effizienz

Der seit Jahren stark steigende Energie- und Stromverbrauch ist für BM Bartenstein offenbar ein unverrückbares Naturgesetz. Sehr stark verspätet reichte BM Bartenstein letztes Jahr seinen nationalen Energieeffizienzaktionsplan bei der EU-Kommission für Österreich ein. Das Ziel des nationalen Aktionsplans ist es, jährlich mindestens 1% an Energieeinsparungen zu erreichen. Seitdem verstaubt der Maßnahmenkatalog in Bartensteins Schubladen, umgesetzt wird nichts und der Energieverbrauch in Österreich steigt weiter.

Wasserkraft: Ausbau ohne Rücksicht auf Naturschutz

Im Mai 2008 hat Bartenstein einen Plan zur Ausbau der Wasserkraft präsentiert. Bis 2020 sollen große Wasserkraftwerke mit einer Jahresproduktion von insgesamt  7.000 GWh errichtet werden. Kosten: 8 Milliarden Euro. Problem: Es gibt in Österreich kaum mehr naturschutz-verträgliches Ausbaupotential für die Wasserkraft, nur mehr wenige naturnahe, freie Fließstrecken. Besser wäre es, bestehende Wasserkraft­anlagen zu optimieren (Effizienzsteigerung).

EU-Energiepolitik: Bartensteins Anti-Klimaschutzkurs

Im österreichischen Regierungsprogramm ist die Steigerung des Anteils erneuerbarer Energien von derzeit 23% auf 45% bis 2020 vorgesehen. Altbundeskanzler Schüssel hat dieses Ziel im Wahlkampf 2006 sogar flächendeckend plakatieren lassen. Es zeigt sich, dass diese Ankündigung nicht Ernst gemeint war. Die EU-Kommission hat Österreich – nach Interventionen der Bundesregierung in Brüssel – ein abgeschwäch­tes Ziel von nur mehr 34% erneuerbare Energien bis 2020 vorgeschrieben. BM Bartenstein geht selbst dieses abgeschwächte Ziel noch zu weit.

Auch bei den neuen Klimaschutzzielen für die Zeit nach 2012 hat die Bundesregierung für möglichst niedrige Zielvorgaben gekämpft. Das von der EU für Österreich vor-


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geschlagene Ziel bei der Reduktion der Treibhausgase ist dementsprechend viel zu wenig weitreichend. Nachdem Österreich im Kyoto-Zeitraum (2008 – 2012) die Emis­sionen auf einen Wert von 13% unter dem Niveau von 1990 senken muss, dürfen die Emissionen von 2013 bis 2020 wieder um 15% ansteigen. Umgerechnet auf das Kyoto-Basisjahr 1990 dürfen die Emissionen im Jahr 2020 um 2% über dem Wert von 1990 liegen.

Auch bei den derzeit laufenden Verhandlungen über die EU-Richtlinie zu erneuerbaren Energien verfolgt BM Bartenstein einen Anti-Klimaschutz-Kurs. Statt sich für ein ein­heitliches europaweites Einspeisemodell (Mindestpreissystem) nach deutschem Vor­bild einzusetzen tritt BM Bartenstein für ein Quotenmodell ein, welches nachweislich schlechter funktioniert als das Mindestpreismodell.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

Dem Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit wird im Sinne des Art. 74 B-VG das Vertrauen versagt.

*****

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeord­neter Kopf mit einer Wunschredezeit von 5 Minuten. – Bitte.

 


10.32.36

Abgeordneter Karlheinz Kopf (ÖVP): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Frau Staatssekretärin! Meine Damen und Herren! Liebe Frau Kollegin Glawischnig, Dik­tionen wie „Frechheit“, „gekillt“ und „Gartenzwerg-Niveau“ ersetzen noch lange keine Argumente. (Beifall bei der ÖVP.)

Was haben wir denn für eine Situation? Wir haben in diesem Land in den Jahren 2002 bis 2006 den Anteil an Ökostrom von unter einem Prozent auf 8 Prozent erhöht. Bei uns ist immer die Rede von Deutschland und davon, wie toll die sind, was die alles gut machen. Sie machen in diesem Bereich auch Gutes, aber wir sind beim Ökostrom­anteil vom Niveau her ungefähr genau dort, wo Deutschland ist, nur haben wir zusätzlich noch statt Atomstrom die Großwasserkraft; zugegeben: von der Natur gegeben. Also insgesamt haben wir sogar eine viel, viel bessere Situation als die Deutschen. Was es daran zu kritisieren gibt, das weiß ich nicht. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

Immerhin jährlich 300 Millionen € Förderung für diese Form der Stromerzeugung; auf die gesamte Laufzeit gerechnet: 3 Milliarden €. Wir sparen damit 3 Millionen Tonnen CO2 ein.

Was geschieht jetzt? Wir bringen eine Novelle ein, mit der wir in der Lage sein werden, diesen Ökostromanteil von 8 auf 15 Prozent zu erhöhen, mit der weitere 2 Milliarden € in das System an Fördermitteln fließen, womit wir zu den 3 Millionen Tonnen CO2 weitere eineinhalb Millionen Tonnen einsparen können. – Und da reden Sie von „Frechheit“? Also ich bin einigermaßen erstaunt über die mangelnde Seriosität, mit der Sie an dieses Thema herangehen. (Beifall bei der ÖVP.)

Was machen wir mit dieser Novelle? Es hat ein paar Kritikpunkte an der geltenden Rechtslage gegeben; Planungssicherheit, Investitionssicherheit sind kritisiert worden. –


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Wir nehmen eine dauerhafte Abnahmepflicht für Strom aus Ökostromanlagen in das Gesetz auf. Wir verlängern die Laufzeiten, wie es der Wunsch der Betreiber und der möglichen künftigen Betreiber war. Wir erhöhen das Fördervolumen; Sie reden immer davon, dass wir das Fördervolumen auf 21 Millionen kürzen. Wir geben – damit das auch alle einmal hören – zu diesen 300 Millionen, die auf Dauer jährlich ausgegeben werden, jährlich zusätzlich 21 Millionen dazu. Das heißt, nächstes Jahr sind es 321, dann 342, dann 363 Millionen und so weiter. – Das ist die Wahrheit! Sie tun immer so und stellen das in der Öffentlichkeit immer so dar, als ob wir von 300 auf 21 Millionen zurückgingen. Das stimmt nicht. Aber Sie machen das ganz bewusst, diese Verwirrung herbeizuführen.

Was tun wir darüber hinaus? – Es wird im Jahre 2009 neue Tarife geben, einen Wegfall – gefordert von der Photovoltaik, von den Herstellern – der Kofinanzierungs­erfordernisse durch die Länder durch die Spreizung Investförderung auf der einen Seite für die Kleinen und Tarifförderung für die Großen. Wir lösen auch den KWK-Förderteil aus dem Ökostromgesetz heraus. Ich meine, dass KWK-Förderung selbst­verständlich sehr sinnvoll ist, aber es hat immer wieder Kritik gegeben, dass das im Rahmen des Ökostromgesetzes abgewickelt wird. Okay, wir legen jetzt ein eigenes Gesetz dafür vor, weil ich davon überzeugt bin, Förderung für Kraftwärmekopplung ist sinnvoll, aber eben über ein eigenes Gesetz.

Der Herr Bundesminister wird in diesen Tagen ein zusätzliches Gesetz zur Förderung von Fern- und Nahwärme- und auch -kälteleitungen in die Begutachtung schicken, sodass wir auch eine weitere Verbesserung der Umweltsituation – da sind bis zu 3 Millionen Tonnen CO2-Einsparung drin – herbeiführen können.

Ich bringe noch einen Abänderungsantrag zur vorliegenden Regierungsvorlage ein und erläutere ihn in den Eckpunkten.

Es geht dabei darum, dass eine Klarstellung stattfindet, welche Verbrauchergruppen zur Entrichtung der Zählpunktpauschale verpflichtet sind; Ausdehnung der Kontrahie­rungspflicht – ich habe es vorhin schon erwähnt –, zum Marktpreis auch über den Förderzeitraum hinaus Ökostrom abzunehmen; eine Harmonisierung der Inkrafttretens­zeitpunkte; Präzisierung des Inkrafttretenszeitpunktes und so weiter.

Ein zweiter Antrag betrifft eine Verfassungsbestimmung in § 13.

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Karlheinz Kopf, Dr. Hannes Bauer, Kolleginnen und Kollegen zur Regierungsvorlage 554 der Beilagen in der Fassung des Ausschussberichtes 563 der Beilagen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem Bestimmungen auf dem Gebiet der Kraft-Wärme-Kopplung neu erlassen werden (KWK-Gesetz)

„§ 13. (Verfassungsbestimmung) (1) Die Bestimmungen dieses Bundesgesetzes treten, mit Ausnahme der im Abs. 2 angeführten Bestimmung, nach Genehmigung oder Nichtuntersagung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften gemäß Art. 88 Abs. 3 EGV in Kraft. Der Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit hat diesen Zeitpunkt im Bundesgesetzblatt kundzumachen.

(2) § 11 tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.“

*****

Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen von den Grünen! Wir legen hier eine Gesetzesnovelle vor, mit der wir den Ökostromanteil auf sensationelle


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15 Prozent anheben werden. Das kann sich europaweit nicht nur sehen lassen, damit sind wir in einer Spitzenposition in ganz Europa, und daher sage ich Ihnen: Der Herr Bundesminister verdient nicht unser Misstrauen dafür, sondern unser aller Vertrauen. (Beifall bei der ÖVP.)

10.38


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Der von Herrn Abgeordnetem Kopf einge­brachte Abänderungsantrag zur Regierungsvorlage 554 der Beilagen wurde ordnungs­gemäß eingebracht, ist ausreichend unterstützt, steht mit in Verhandlung.

Den Abänderungsantrag zur Regierungsvorlage 553 der Beilagen, den er ebenfalls eingebracht und in seinen Eckpunkten erläutert hat, werde ich aufgrund der Länge entsprechend der Geschäftsordnung zur Verteilung bringen. Er steht ebenfalls mit in Verhandlung.

Die beiden Anträge haben folgenden Gesamtwortlaut:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Karlheinz Kopf, Dr. Hannes Bauer, Kolleginnen und Kollegen zur Regierungsvorlage 553 der Beilagen in der Fassung des Ausschussberichtes 562 der Beilagen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Ökostromgesetz geändert wird (2. Ökostromgesetz-Novelle 2008)

Der Nationalrat wolle in 2. Lesung beschließen:

Der im Titel bezeichnete Gesetzesantrag wird wie folgt geändert:

1. In Z 3 lautet § 3:

„§ 3. Durch dieses Gesetz werden die Richtlinie 2001/77/EG zur Förderung der Strom­erzeugung aus erneuerbaren Energiequellen im Elektrizitätsbinnenmarkt, ABl. Nr. L 283 vom 27.10.2001 S. 33, und die Richtlinie 2003/54/EG über gemeinsame Vorschriften für den Elektrizitätsbinnenmarkt und zur Aufhebung der Richtlinie 96/92/EG, ABl. Nr. L 176 vom 15.07.2003 S. 37, umgesetzt.“

2. In Z 4 lautet § 4 Abs. 1 Z 1:

„1. den Anteil der Erzeugung von elektrischer Energie in Anlagen auf Basis erneuerbarer Energieträger in einem Ausmaß zu erhöhen, dass im Jahr 2010 der in der Richtlinie 2001/77/EG als Referenzwert angegebene Zielwert von 78,1% erreicht wird;“

3. In Z 4 lautet § 4 Abs. 1 Z 5:

„5. die Erzeugung von elektrischer Energie aus erneuerbaren Energieträgern gemäß den Grundsätzen des europäischen Gemeinschaftsrechts, insbesondere der Richtlinie 2003/54/EG und der Richtlinie 2001/77/EG zu fördern.“

4. In Z 7 entfällt in § 5 Abs. 1 Z 4 nach der Wortfolge „Industrie und Haushalten;“ das Wort „sonstige“.

5. In Z 8 entfällt in § 5 Abs. 1 Z 9 lit. b nach der Wortfolge „Einspeisetarifvolumen (§ 21a“ die Wortfolge „in Verbindung mit § 21 und § 22a Abs. 2“.

6. In Z 11 lautet § 5 Abs. 1 Z 31 und 31a:

„31. „Unterstützungsvolumen“ die Mittel, die sich aus dem Zählpunktpauschale gemäß Z 34a sowie der Differenz aus den Erlösen aus dem Verkauf von Ökostrom zum Verrechnungspreis und dem Marktwert des verkauften Ökostroms (Wert des Öko-


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stroms zum durchschnittlichen Marktpreis des vorangegangenen Kalenderjahres, der gemäß § 20 zu veröffentlichen ist) pro Kalenderjahr ergeben; im Unterstützungs­volumen sind auch alle sonstige an die Ökostromabwicklungsstelle gemäß § 21 abzu­geltenden Aufwendungen, mit Ausnahme der gemäß § 21 Z 5 abzugeltenden Aufwendungen, enthalten;

31a. „zusätzliches Unterstützungsvolumen“ jenen Anteil am Unterstützungsvolumen, aus dem nach Inkrafttreten dieses Bundesgesetzes in der Fassung des Bundes­gesetzes BGBl. I Nr. 105/2006 das für den Abschluss von Verträgen über die Abnahme von Ökostrom in einem Kalenderjahr zur Verfügung stehende Einspeisetarifvolumen (kontrahierbares Einspeisetarifvolumen) abgeleitet wird;“

7. Z 12 lautet:

„12. § 5 Abs. 1 Z 12a entfällt und nach § 5 Abs. 1 Z 34 wird folgende Z 34a eingefügt:

„34a. „Zählpunktpauschale“ jenen Beitrag in Euro pro Zählpunkt, der von allen an das öffentliche Netz angeschlossenen Endverbrauchern mit Ausnahme der Endver­braucher gemäß § 22 Abs. 3 zu leisten ist und der Abdeckung des Kostenersatzes und der Investitionszuschüsse gemäß §§ 7 und 8 KWK-Gesetz sowie der Investitions­zuschüsse gemäß §§ 12, 12a und 13a sowie der Mehraufwendungen der Öko­stromabwicklungsstelle gemäß § 21 dient;““

8. Nach Z 12 wird folgende Z 12a eingefügt:

„12a. § 5 Abs. 2 lautet:

„(2) Im Übrigen gelten die Definitionen des Elektrizitätswirtschafts- und –organisations­gesetzes (ElWOG), BGBl. I Nr. 143/1998, sowie des KWK-Gesetzes, BGBl. I Nr. xxx/200x, in der jeweils geltenden Fassung.““

9. In Z 13 lautet die Novellenanordnung:

„13. §§ 6 bis 9 lauten samt Überschriften:“

10. In Z 13 lautet § 7 Abs. 3 Z 9:

„9. bei Anlagen auf Basis von Abfällen mit hohem biogenen Anteil (§ 5 Abs. 1 Z 1) die der jeweiligen Anlage zuzuordnende 5-stellige Schlüsselnummer gemäß Anlage 5 des Abfallverzeichnisses der Abfallverzeichnisverordnung, BGBl. II Nr. 570/2003, in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 89/2005.“

11. In Z 13 wird in § 7 Abs. 6 die Wortfolge „(Abs. 1)“ durch die Wortfolge „gemäß Abs. 1 und 2“ ersetzt.

12. In Z 13 lautet § 9 Abs. 1:

„(1) Herkunftsnachweise über elektrische Energie aus Anlagen mit Standort in einem anderen EU-Mitgliedstaat, einem EWR-Vertragsstaat oder in einem Drittstaat gelten als Herkunftsnachweise im Sinne diese Bundesgesetzes, wenn sie zumindest den Anforderungen des Art. 5 der Richtlinie 2001/77/EG entsprechen.“

13. Nach Z 13 wird folgende Z 13a eingefügt:

„13a. Die Überschrift des 2. Teils lautet:

„Förderung von erneuerbarer Energie““

14. Z 17 lautet:

„17. § 10 Z 1 bis 6 lautet:


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„1. aus Kleinwasserkraftanlagen, die vor dem 1. Jänner 2008 neu errichtet oder revitalisiert werden, zu den durch die Verordnung BGBl. II Nr. 508/2002, in der Fas­sung der Verordnung BGBl. II Nr. 254/2005, bestimmten Preisen, unbeschadet der Bestimmungen des § 10a. Die Kontrahierungspflicht bei Kleinwasserkraftanlagen, die vor dem 1. Jänner 2008 neu errichtet oder revitalisiert wurden, besteht nach Ablauf der in der Verordnung BGBl. II Nr. 508/2002, in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 254/2005, festgelegten Fristen zu den gemäß § 20 festgestellten Marktpreis abzüglich der durchschnittlichen Aufwendungen für Ausgleichsenergie der Ökostrom­abwicklungsstelle im jeweils letzten Kalenderjahr für Kleinwasserkraftanlagen und sonstige Ökostromanlagen (ausgenommen der Aufwendungen für Windkraftanlagen gemäß § 15 Abs. 4) je kWh. Die Kontrahierungspflicht für alle Kleinwasserkraftanlagen, denen vor dem 1. Jänner 2003 die für die Errichtung erforderlichen Genehmigungen erteilt worden sind und die nicht innerhalb der in der Verordnung BGBl. II Nr. 508/2002, in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 254/2005, festgelegten Fristen revitalisiert wurden, besteht ab dem 1. Jänner 2009 nur mehr zu den gemäß § 20 veröffentlichten Marktpreisen abzüglich der durchschnittlichen Aufwendungen für Ausgleichsenergie der Ökostromabwicklungsstelle im jeweils letzten Kalenderjahr für Kleinwasser­kraftanlagen und sonstige Ökostromanlagen (ausgenommen der Aufwendungen für Windkraftanlagen gemäß § 15 Abs. 4) je kWh;

2. aus sonstigen Ökostromanlagen, die nach dem 31. Dezember 2002 und bis zum 31. Dezember 2004 in erster Instanz genehmigt wurden, zu den durch die Verordnung BGBl. II Nr. 508/2002 in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 254/2005, bestimm­ten Fristen und Preisen, unbeschadet der Bestimmungen des § 10a. Ab dem 14. Jahr nach Inbetriebnahme der Anlage besteht für elektrische Energie aus Windkraftanlagen die Kontrahierungspflicht zu dem gemäß § 20 veröffentlichten Marktpreis abzüglich der durchschnittlichen Aufwendungen für Ausgleichsenergie der Ökostromabwicklungs­stelle im jeweils letzten Kalenderjahr für Windkraftanlagen (§ 15 Abs. 4) je kWh. Für alle anderen sonstigen Ökostromanlagen besteht eine Kontrahierungspflicht ab dem 14. Jahr nach Inbetriebnahme der Anlage zu dem gemäß § 20 veröffentlichten Marktpreis abzüglich der durchschnittlichen Aufwendungen für Ausgleichsenergie der Ökostromabwicklungsstelle im jeweils letzten Kalenderjahr für Kleinwasserkraftanlagen und sonstige Ökostromanlagen (ausgenommen der Aufwendungen für Windkraft­anlagen gemäß § 15 Abs. 4) je kWh;

3. aus Kleinwasserkraftanlagen, die nach dem 1. Jänner 2008 in Betrieb gegangen oder nach dem 1. Jänner 2008 revitalisiert worden sind und für die kein Anspruch auf Investitionszuschuss gemäß § 12a besteht, zu den Preisen, die durch Verordnung gemäß § 11 Abs. 1 bestimmt werden; die Kontrahierungspflicht zu diesen Preisen besteht für eine Dauer von mindestens 10 Jahren ab der Inbetriebnahme der Anlage unbeschadet der Bestimmung des § 10a. Die Kontrahierungspflicht für Kleinwas­serkraftanlagen besteht nach Ablauf der in der Verordnung bestimmten Frist nur mehr zu den gemäß § 20 festgestellten Marktpreisen abzüglich der durchschnittlichen Auf­wendungen für Ausgleichsenergie der Ökostromabwicklungsstelle im jeweils letzten Kalenderjahr für Kleinwasserkraftanlagen und sonstige Ökostromanlagen (ausgenom­men der Aufwendungen für Windkraftanlagen gemäß § 15 Abs. 4) je kWh. Für neue oder revitalisierte Kleinwasserkraftanlagen, die einen Anspruch auf Investitions­zuschuss gemäß § 12a haben, besteht eine Kontrahierungspflicht zu den gemäß § 20 festgestellten Marktpreisen abzüglich der durchschnittlichen Aufwendungen für Aus­gleichsenergie der Ökostromabwicklungsstelle im jeweils letzten Kalenderjahr für Klein­wasserkraftanlagen und sonstige Ökostromanlagen (ausgenommen der Aufwendun­gen für Windkraftanlagen gemäß § 15 Abs. 4) je kWh;

4. aus sonstigen Ökostromanlagen, die nach dem 31. Dezember 2004 genehmigt wurden oder die nach den in der Verordnung BGBl. II Nr. 508/2002, in der Fassung der


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Verordnung BGBl. II Nr. 254/2005, bestimmten Fristen in Betrieb gehen und für die bis spätestens 31. Dezember 2015 ein Vertragsabschluss über die Abnahme von Öko­strom durch die Ökostromabwicklungsstelle erfolgt, zu den Preisen, die durch Verordnung (§ 11 Abs. 1) bestimmt werden. Die Kontrahierungspflicht zu diesen Preisen besteht für Anlagen im Anwendungsbereich der Ökostromverordnung 2006, BGBl. II Nr. 401, für die darin festgelegte Geltungsdauer der Preise und für die weiteren sonstigen Ökostromanlagen für die durch Verordnung gemäß § 11 Abs. 2a festgelegte Geltungsdauer der Preise. Nach der Kontrahierungspflicht zu den durch Gesetz oder Verordnung bestimmten Preisen besteht für Windkraftanlagen eine Kontrahierungspflicht zu dem gemäß § 20 veröffentlichten Marktpreis abzüglich der durchschnittlichen Aufwendungen für Ausgleichsenergie der Ökostromabwicklungs­stelle im jeweils letzten Kalenderjahr für Windkraftanlagen (§ 15 Abs. 4) je kWh. Für alle anderen sonstigen Ökostromanlagen besteht, soweit keine Unterstützung gemäß § 11b erfolgt, eine Kontrahierungspflicht zu dem gemäß § 20 veröffentlichten Markt­preis abzüglich der durchschnittlichen Aufwendungen für Ausgleichsenergie der Ökostromabwicklungsstelle im jeweils letzten Kalenderjahr für Kleinwasserkraftanlagen und sonstige Ökostromanlagen (ausgenommen der Aufwendungen für Windkraft­anlagen gemäß § 15 Abs. 4) je kWh;

5. aus Ökostromanlagen, die nicht unter die Z 1 bis 4 und 6 fallen, ausgenommen Wasserkraftanlagen mit mehr als 10 MW Engpassleistung sowie Stromerzeugungs­anlagen auf Basis von Tiermehl, Ablauge, Klärschlamm, zu dem gemäß § 20 ver­öffentlichten Marktpreis, bei Windkraftanlagen abzüglich der durchschnittlichen Auf­wen­dungen für Ausgleichsenergie der Ökostromabwicklungsstelle im jeweils letzten Kalenderjahr für Windkraftanlagen (§ 15 Abs. 4) je kWh, bei allen anderen Öko­stromanlagen abzüglich der durchschnittlichen Aufwendungen für Ausgleichsenergie der Ökostromabwicklungsstelle im jeweils letzten Kalenderjahr für Kleinwas­serkraft­anlagen und sonstige Ökostromanlagen ausgenommen der Aufwendungen für Wind­kraftanlagen (§ 15 Abs. 4) je kWh, sofern kein Preis gemäß § 11 festgelegt ist. Darüber hinaus besteht eine Kontrahierungspflicht der Ökostromabwicklungsstelle bei Öko­strom­anlagen, die unter die Z 1 bis 4 und 6 fallen, zu dem gemäß § 20 veröffentlichten Marktpreis, bei Windkraftanlagen abzüglich der durchschnittlichen Aufwendungen für Ausgleichsenergie der Ökostromabwicklungsstelle im jeweils letzten Kalenderjahr für Windkraftanlagen (§ 15 Abs. 4) je kWh, bei allen anderen Ökostromanlagen abzüglich der durchschnittlichen Aufwendungen für Ausgleichsenergie der Ökostrom­abwick­lungs­stelle im jeweils letzten Kalenderjahr für Kleinwasserkraftanlagen und sonstige Ökostromanlagen ausgenommen der Aufwendungen für Windkraftanlagen (§ 15 Abs. 4) je kWh, sofern deren Betreiber auf ihren Anspruch auf Abnahme von elek­trischer Energie zu den in Z 1 bis 4 und 6 angeordneten Preisen für mindestens 12 Monate verzichtet;

6. aus sonstigen Ökostromanlagen, für die noch eine Abnahmepflicht gemäß § 30 Abs. 3 besteht (Altanlagen), zu den in § 30 Abs. 3 bestimmten Bestimmungen. Nach Ablauf der Befristungen gemäß § 30 Abs. 3 für die Gewährung der Einspeistarife besteht eine Abnahmeverpflichtung zum Marktpreis gemäß § 20 abzüglich der jeweiligen Aufwendungen für Ausgleichsenergie im Sinne der Z 2 und 4;““

15. In Z 18 lautet § 10a Abs. 1:

„(1) Von der Kontrahierungspflicht gemäß § 10 ist elektrische Energie ausgenommen, die mit Ablauge, Tiermehl, Klärschlamm, durch Wasserkraftanlagen mit einer Eng­passleistung von mehr als 10 MW, durch Kleinwasserkraftanlagen gemäß § 12a oder durch KWK-Anlagen gemäß § 12 erzeugt wird. Weiters besteht keine Kontra­hierungspflicht von Anlagen gemäß § 10 Z 4 auf Basis von fester Biomasse, die keine Maßnahmen zur Vermeidung von Feinstaub, die dem Stand der Technik entsprechen,


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aufweisen. Für elektrische Energie aus Photovoltaikanlagen besteht eine Kontra­hierungspflicht gemäß § 10 Z 2 nur bis zum bundesweiten Gesamtausmaß von 17 MW. Über dieses Ausmaß hinaus besteht eine Kontrahierungspflicht von elek­trischer Energie aus Photovoltaikanlagen nur dann zu den verordneten Preisen, wenn diese den Merkmalen des § 10 Z 4 entsprechen, und die im Abs. 9, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 105/2006, umschriebenen Voraussetzungen vorliegen. Photovoltaikanlagen mit einer Peak-Leistung bis zu 5 kW, die keinen Vertrag mit der Ökostromabwicklungsstelle bis zu dem im § 32d Abs. 1 in der Fassung des BGBl. I Nr. xxx/20xx bestimmten Zeitpunkt abgeschlossen haben, sind Gegenstand von Förderungen zur Unterstützung der Marktdurchdringung von klimarelevanten und nachhaltigen Energietechnologien (§ 3 Abs. 1 Z 3 des Bundesgesetzes über die Errichtung des Klima- und Energiefonds (KLI.EN-FondsG), BGBl. I Nr. 40/2007). Für diese Anlagen besteht eine Kontrahierungspflicht der Ökostromabwicklungsstelle zu dem gemäß § 20 veröffentlichten Marktpreis abzüglich der durchschnittlichen Auf­wendungen für Ausgleichsenergie im letzten Kalenderjahr für Kleinwasser­kraftwerks­anlagen und sonstigen Ökostromanlagen ausgenommen der Aufwendungen für Wind­kraftanlagen (§ 15 Abs. 4). Für Photovoltaikanlagen mit einer Peak-Leistung von mehr als 5 kW, die keinen Vertrag mit der Ökostromabwicklungsstelle bis zu dem im § 32d Abs. 1 in der Fassung des BGBl. I Nr. xxx/20xx bestimmten Zeitpunkt abge­schlossen haben, besteht eine Kontrahierungspflicht der Ökostromabwicklungsstelle zu den gemäß § 11 bestimmten Preisen. Wurden für diese Anlagen oder für die für die Funktionsfähigkeit dieser Anlagen notwendigen Anlagenteile Fördermittel aus dem KLI.EN-FondsG in Anspruch genommen, ist dies bei der Bemessung der Förderung nach diesem Bundesgesetz im angemessenen Umfang zu berücksichtigen. Antrages­steller haben anlässlich der Antragsstellung eine entsprechende Erklärung abzugeben. Darüber hinaus kann die Ökostromabwicklungsstelle von Antragsstellern geeignete Nachweise verlangen. Bei Hybrid- oder Mischfeuerungsanlagen ist die Kontrahie­rungspflicht auf den Anteil der eingesetzten erneuerbaren Energieträger eingeschränkt, der dem im Anerkennungsbescheid festgelegten Prozentsatz für Ökostrom entspricht. Eine Kontrahierungspflicht besteht nicht für Anlagen, die auf Basis von fester oder flüssiger Biomasse, Abfall mit hohem biogenen Anteil oder von Biogas betrieben werden und nach Ablauf des Geltungsbereichs der Ökostromverordnung, BGBl. II Nr. 508/2002, in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 254/2005, genehmigt wurden oder in Betrieb gegangen sind, und einen Brennstoffnutzungsgrad von mindestens 60 vH nicht erreichen oder kein Konzept über die Rohstoffversorgung über die gesamte Laufzeit der Kontrahierungspflicht vorlegen.“

16. In Z 18 wird in § 10a Abs. 2 das Wort „Abnahmepflicht“ durch das Wort „Kontrahierungspflicht“ ersetzt.

17. In Z 20 wird in § 10a Abs. 5 das Wort „Einspeisevolumens“ durch das Wort „Ein­speisetarifvolumens“ ersetzt.

18. Z 20a lautet:

„20a. (Verfassungsbestimmung) Nach § 10a Abs. 5 wird folgender Abs. 5a eingefügt:

„(5a) (Verfassungsbestimmung) Für Photovoltaikanlagen, die keinen Antrag auf Vertragsabschluss mit der Ökostromabwicklungsstelle bis zu dem im § 32d Abs. 1 in der Fassung des BGBl. I Nr. xxx/20xx bestimmten Zeitpunkt gestellt haben, und für die gemäß § 10a eine Kontrahierungspflicht der Ökostromabwicklungsstelle zu den gemäß § 11 bestimmten Preisen besteht, entfällt die Verpflichtung, dem Antrag auf Vertrags­abschluss über die Abnahme von Ökostrom den auf die Anlage Bezug habenden Bescheid gemäß § 7 und einen Nachweis über die für die Errichtung der Anlage notwendigen Genehmigungen oder Anzeigen anzuschließen. Der Antragsteller hat jedoch eine Erklärung abzugeben, ob für die Anlage oder für Teile dieser Anlage


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Förderungen auf Grund des KLI.EN-FondsG in Anspruch genommen worden sind. Der auf die Anlage Bezug habende Bescheid gemäß § 7 sowie die sonstige Nachweise und Unterlagen, die für die Beurteilung der Abnahmeverpflichtung zu den gemäß § 11 verordneten Preisen erforderlich sind, sind vom Antragsteller über Verlangen der Ökostromabwicklungsstelle vor Abschluss eines Abnahmevertrages vorzulegen. Im Übrigen ist Abs. 5 anzuwenden.““

19. In Z 21 wird in § 10a Abs. 7 nach der Wortfolge „Berücksichtigung des“ das Wort „sich“ eingefügt.

20. Z 23 lautet:

„23. Nach § 10a Abs. 8 werden folgende Abs. 9 und 10 angefügt:

„(9) Wird eine Ökostromanlage erweitert, dann sind auf den gesamten erweiterten Teil der Ökostromanlage die Regelungen und Preisansätze für Ökostromanlagen gemäß § 10 Z 4 und § 10a sinngemäß anzuwenden. Der Betreiber einer erweiterten Anlage hat insbesondere einen Antrag gemäß § 10a Abs. 5 für den erweiterten Teil der Ökostromanlage zu stellen. Auf den ursprünglichen Anlagenbestand vor Erweiterung sind die ursprünglichen Regelungen und Preisansätze weiterhin anzuwenden und auf den erweiterten Anlagenteil ist der der Leistung der Gesamtanlage entsprechende Preisansatz zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses mit der Ökostrom­abwicklungs­stelle für die erweiterte Ökostromanlage anzuwenden.

(10) Die Ökostromabwicklungsstelle ist verpflichtet, auch Mengen an elektrischer Energie zu den gemäß § 11 bestimmten Preisen abzunehmen, die jenen Mengen elektrischer Energie entsprechen, die aus jenen Mengen des dem Gasnetz entnom­menen Erdgases erzeugt werden, das im Wärmeäquivalent der Menge von an anderer Stelle in das Gasnetz eingespeistem Gas aus Biomasse entspricht.““

21. In Z 25 wird in § 11a Abs. 6 das Wort „Ökostromanlagendie“ durch die Wortfolge „Ökostromanlagen, die“ ersetzt.

22. In Z 28 wird in § 12 Abs. 3 nach dem Wort „Nutzwärmebedarf“ die Wortfolge „orientierten Kraft-Wärme-Kopplung im Energiebinnenmarkt und zur Änderung der Richtlinie 92/42/EWG, ABl. Nr. L 52 vom 21.02.2004 S. 50,“ eingefügt.

23. In Z 28 lautet in § 12 Abs. 5 der zweite Satz:

„Zusicherungen hinsichtlich der Gewährung von Investitionszuschüssen können unter Beachtung der Bestimmungen der Abs. 1, 3 und 4 bis 31. Dezember 2012 erfolgen.“

24. In Z 29 lautet in § 12a Abs. 2 der erste Satz:

„Errichter (Neuerrichtung oder Revitalisierung) von Kleinwasserkraftanlagen gemäß Abs. 1, deren Fertigstellung und Inbetriebnahme bis spätestens 31. Dezember 2014 erfolgt, erhalten über schriftlichen Antrag an die Abwicklungsstelle für Investitions­zuschüsse nach Maßgabe der verfügbaren Mittel einen Investitionszuschuss gemäß den nachstehenden Bestimmungen, wobei von dem unmittelbar für die Errichtung oder Revitalisierung der Anlage erforderlichen Investitionsvolumen (exklusive Grund­stücks­kosten) auszugehen ist..“

25. In Z 29 wird in § 12a Abs. 2 nach der Wortfolge „Bestimmungen des § 12 Abs. 5 betreffend die Antragstellung bei der Abwicklungsstelle für Investitionszuschüsse sind“ die Wortfolge „, soweit Abs. 3 nicht Besonderes regelt,“ eingefügt.

26. In Z 29 lautet in § 12a Abs. 3 der erste Satz:

„Anträge gemäß Abs. 1 sind nach dem im § 32d Abs. 1 genannten Zeitpunkt und bis spätestens 30. September 2013 einzubringen.“


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27. In Z 31 entfällt in § 13a Abs. 1 die Wortfolge „für die Jahre 2006 bis 2012“.

28. In Z 33 lautet § 13c Abs. 10:

„(10) Die mit der Abwicklung der Investitionszuschüsse gemäß KWK-Gesetz sowie § 12, § 12a und § 13a verbundenen Kosten sind für Kleinwasserkraftanlagen, KWK-Anlagen und mittlere Wasserkraftanlagen anteilsmäßig aus den Fördermitteln gemäß § 22 in Verbindung mit § 22a dieses Bundesgesetzes abzudecken.“

29. In Z 36 wird in § 21 Z 1 nach der Wortfolge „gemäß § 10a Abs. 9“ die Wortfolge „,in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 105/2006,“ eingefügt.

30. Z 37 lautet:

„37. § 21a lautet:

„§ 21a. Für neu in Betrieb gehende sonstige Ökostromanlagen (§ 10 Z 4) und für rohstoffabhängige Anlagen, für die Einspeisetarife gemäß § 11b gewährt werden, wird das kontrahierbare Einspeisetarifvolumen aus dem zusätzlichen Unterstützungs­volumen (§ 5 Z 31a) im Kalenderjahr der Antragstellung gemäß § 10a Abs. 5, zuzüglich dem Wert des zu kontrahierenden Ökostroms zum durchschnittlichen Marktpreis im vorangegangenen Kalenderjahr (§ 20) abzüglich der aliquoten Aufwendungen gemäß § 21 Z 2 und 3 sowie abzüglich eines aliquoten Anteils der gemäß § 22b Abs. 6 an die Länder abzuführenden Mittel ermittelt. Rohstoffzuschläge gemäß § 11a Abs. 6 bis 8 sowie Zuschläge für die Einspeisung von Biogas in das Erdgasnetz und für die Erzeugung von elektrischer Energie (Technologiebonus), die in KWK-Anlagen erzeugt wird, die ausschließlich auf Basis von Biogas oder flüssiger Biomasse betrieben werden (§ 11) sind dem zusätzlichen Unterstützungsvolumen in jenem Kalenderjahr anzurechnen, in denen diese Zuschläge erstmals in Anspruch genommen werden. Allfällige Differenzbeträge, die sich in einem Kalenderjahr zwischen den gemäß § 22 vereinnahmten Mitteln und den sich gemäß § 21 ergebenden Mehraufwendungen ergeben, sind durch Verlustvorträge oder Rücklagenbildungen darzustellen und im nächsten Kalenderjahr durch eine Anpassung der Verrechnungspreise auszugleichen. Für das Kalenderjahr 2006 beträgt das zusätzliche Unterstützungsvolumen 8,5 Mil­lionen Euro. In den Kalenderjahren 2007 und 2008 beträgt das zusätzliche Unter­stützungsvolumen 17 Millionen Euro pro Kalenderjahr. Ab dem Kalenderjahr 2009 beträgt das zusätzliche jährliche Unterstützungsvolumen 21 Millionen Euro und darf nicht überschritten werden. Der Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit hat unverzüglich nach Einlangen einer Mitteilung der Ökostromabwicklungsstelle gemäß § 10a Abs. 5, dass mit dem zur Verfügung stehenden zusätzlichen Unterstützungs­volumen nicht das Auslangen gefunden werden kann, die Ursachen für dieses Erschöpfen des zusätzlichen Unterstützungsvolumens zu untersuchen. Kommt der Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit zu dem Ergebnis, dass aufgrund der zu erwartenden Anträge mit dem zur Verfügung stehenden zusätzlichen Unterstützungs­volumen für die folgenden Jahre nicht das Auslangen gefunden werden kann, hat er eine Anhebung des zusätzlichen Unterstützungsvolumens im Wege einer Regie­rungsvorlage zu initiieren. Die aliquoten Aufwendungen gemäß § 21 Z 2 und 3 können durch Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit bestimmt werden. Dabei sind die durch die jeweilige Technologie in den vorangegangen Jahren verur­sachten Kosten angemessen zu berücksichtigen.““

31. Z 38 lautet:

„38. § 21b lautet:

„§ 21b. Von dem zusätzlichen Unterstützungsvolumen, von dem in weiterer Folge das kontrahierbare Einspeisetarifvolumen abgeleitet wird, entfällt ein Betrag von 2,1 Mil­lionen Euro auf Photovoltaikanlagen.““


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32. In Z 39 lauten

a) § 22 Abs. 1 erster Satz:

„Zur Abdeckung des Kostenersatzes und der Investitionszuschüsse gemäß §§ 7 und 8 KWK-Gesetz sowie der Investitionszuschüsse gemäß §§ 12, 12a und 13a sowie der Mehraufwendungen der Ökostromabwicklungsstelle gemäß § 21 (ausgenommen Mehr­aufwendungen für Kleinwasserkraftanlagen, hinsichtlich derer eine Kontrahie­rungspflicht der Ökostromabwicklungstelle zu den gemäß § 11 oder gemäß § 30 Abs. 3 bestimmten Preisen besteht) ist von allen an das öffentliche Netz angeschlossenen Endverbrauchern ein Zählpunktpauschale in Euro pro Zählpunkt gemäß § 5 Abs. 1 Z 34a zu leisten, das von den Netzbetreibern in Rechnung zu stellen und gemeinsam mit dem jeweiligen Netznutzungsentgelt von den an ihren Netzen angeschlossenen Endverbrauchern einzuheben ist.“

b) § 22 Abs. 3:

„(3) Ausgenommen von der Verpflichtung zur Entrichtung des Zählpunktpauschale im Sinne des Abs. 1, jeweils für deren Hauptwohnsitz, sind Empfänger der Sozialhilfe oder Ausgleichszulage sowie Personen, deren Nettoeinkommen den geltenden Ausgleichs­zulagenrichtsatz nicht übersteigt, wobei das Einkommen eines im gemeinsamen Haushalt lebenden Ehegatten oder Lebensgefährten mit zu berücksichtigen ist. Das Vorliegen eines Befreiungstatbestandes ist von den jeweils Berechtigten unter Vorlage der entsprechenden Bescheide oder Bescheinigungen, des Jahreslohnzettels bzw. der Arbeitnehmerveranlagung oder dem Einkommensteuerbescheid sowie ihres Meldezet­tels gegenüber dem Netzbetreiber glaubhaft zu machen.“

33. In Z 41 lautet § 22c Abs. 1 Z 1:

„1. dass der Nachweis erbracht wird, dass im vorangegangenen Kalenderjahr (Wirtschaftsjahr) ein Anspruch auf Rückvergütung im Sinne des § 2 Abs. 2 Z 1 des Energieabgabenvergütungsgesetzes, BGBl. I Nr. 201/1996, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 92/2004, besteht, sowie“

34. In Z 41 wird in § 22c Abs. 5 die Wortfolge „Stromhändler (§ 15 Abs. 1 Z 3, Abs. 1a)“ durch die Wortfolge „Stromhändler (§ 15 Abs. 1 Z 3 und Abs. 1a)“ ersetzt.

35. Z 45 lautet:

„45. Nach § 32c wird folgender § 32d Abs. 1 samt Überschrift eingefügt:

„Inkrafttretens- und Übergangsbestimmungen der 2. Ökostromgesetz-Novelle 2008

§ 32d. (1) Das Inkrafttreten der 2. Ökostromgesetz-Novelle 2008, mit Ausnahme der in Abs. 2 bis 4 und Abs. 6 bis 10 angeführten Bestimmungen, erfolgt nach Genehmigung oder Nichtuntersagung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften gemäß Art. 88 Abs. 3 EGV. Der Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit hat diesen Zeitpunkt im Bundesgesetzblatt kundzumachen. Die von diesem Absatz erfassten Bestim­mungen treten mit Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft.““

36. Z 46 lautet:

„46. (Verfassungsbestimmung) Nach § 32d Abs. 1 werden folgende Abs. 2 bis 4 angefügt:

„(2) (Verfassungsbestimmung) § 1, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. xx/20xx, tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.

(3) (Verfassungsbestimmung) § 10a Abs. 5 und 5a und § 33 Z 1, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. xx/20xx, treten mit dem durch Abs. 1 bestimmten Zeit-


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punkt in Kraft. § 10a Abs. 5, 5a und 7, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. xx/20xx, sind nicht auf Anträge anzuwenden, die vor Inkrafttreten dieser Bestimmungen bei der Ökostromabwicklungsstelle eingereicht wurden.

(4) (Verfassungsbestimmung) § 10a Abs. 9, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. xx/20xx, tritt mit dem durch Abs. 1 bestimmten Zeitpunkt außer Kraft. Unbeschadet des Außerkrafttretens dieser Bestimmung findet § 10a Abs. 9 auf jene Verträge Anwendung, die vor dessen Außerkrafttreten abgeschlossen wurden. § 13 Abs. 10, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. xx/20xx, tritt nach Maßgabe des Abs. 8 mit Ablauf jenes Tages außer Kraft, an dem gemäß § 13 KWK-Gesetz das Inkrafttreten jenes Bundesgesetzes im Bundesgesetzblatt verlautbart wurde.““

37. Z 47 lautet:

„47. Nach § 32d Abs. 4 werden folgende Abs. 5 bis 10 angefügt:

„(5) Wurde vor Inkrafttreten der 2. Ökostromgesetz-Novelle 2008, BGBl. I Nr. xxx/20xx, bereits ein Vertrag mit einer Abwicklungsstelle gemäß § 13c Abs. 1 in Verbindung mit § 30a ausgeschrieben und rechtsgültig abgeschlossen, so ist vor Beendigung dieses Vertragsverhältnisses kein Vorgehen gemäß § 13c erforderlich. Der gemäß § 13c Abs. 1 abgeschlossene Vertrag wird durch die 2. Ökostromgesetz-Novelle 2008, BGBl. I Nr. xxx/20xx, nicht in seiner Gültigkeit berührt und ist hinsichtlich der neuen Aufgaben der Abwicklungsstelle gemäß § 12 und § 12a, in der Fassung des Bun­desgesetzes BGBl. I Nr. xxx/200x, anzupassen.

(6) § 7 Abs. 1 vorletzter Satz, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. xx/20xx, tritt rückwirkend zum 1. Jänner 2003 in Kraft. Anlagen, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Bestimmung bereits als Mischfeuerungs- oder Hybridanlagen genehmigt worden sind, obwohl sie auch im für den Betrieb technisch erforderlichen Ausmaß Energieträger einsetzen, die nicht erneuerbare Energieträger sind, gelten als Ökostromanlagen gemäß § 7 Abs. 1. Entgegen stehende Bescheide sind gemäß § 68 Abs. 2 AVG rückwirkend zu beheben oder abzuändern.

(7) Mit 1. Jänner 2009 treten folgende Bestimmungen in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. xx/20xx in Kraft:

1. Der in § 11 Abs. 1 enthaltene Satz „Die Preise für Anlagen, für die eine Kon­trahierungspflicht gemäß § 10 Z 4 besteht und für die nach dem Inkrafttreten dieses Bundesgesetzes erstmals ein Vetragsabschluss bei der Ökostromabwicklungsstelle beantragt wird, sind für das Kalenderjahr 2009 neu zu bestimmen; für die diesem Kalenderjahr nachfolgenden Kalenderjahre kann vom Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit in Bezug auf die jeweiligen Vorjahreswerte nach Maßgabe der Kosten­entwicklung der jeweiligen Technologien ein Abschlag für die technologiebezogenen Kosten, keinesfalls jedoch für die Brennstoff-Kostenkomponente vorgesehen werden.“ und

2.§ 13a Abs. 1, § 21a, § 21b und § 25 Abs. 3.

(8) § 12 und § 13 Abs. 1 bis 9, 11 und 12, jeweils in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 44/2008, treten mit Ablauf jenes Tages außer Kraft, an dem gemäß § 13 KWK-Gesetz das Inkrafttreten jenes Bundesgesetzes im Bundesgesetzblatt verlautbart wurde. Die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. xx/20xx anhängigen Verfahren sind nach den Bestimmungen des Ökostromgesetzes, BGBl. I Nr. 149/2002, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 44/2008, weiter­zuführen.

(9) § 11a Abs. 9, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. xx/20xx, tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.


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(10) Die Ökostromabwicklungsstelle hat bei der Erfüllung ihrer Aufgaben gemäß § 15 die sich aus der 2. Ökostromgesetz-Novelle 2008, BGBl. I Nr. xxx/20xx, ergebende geänderte Rechtslage zu beachten.““

38. Z 47a entfällt.

39. Z 48 lautet:

„48. (Verfassungsbestimmung) § 33 Z 1 lautet:

„1. (Verfassungsbestimmung) Hinsichtlich § 1, § 10a Abs. 5 und 5a, § 22b Abs. 6, § 27, § 30, § 30d, § 31 Abs. 1, § 32 Abs. 1 und 5, § 32a, § 32b Abs. 1, § 32c, § 32d Abs. 2 bis 4 und § 33 Z 1 die Bundesregierung;““

Begründung:

Die vorgenommenen Änderungen erfolgen zum Zwecke legistischer Klarstellungen und sprachlicher Präzisierungen.

Der gegenständliche Abänderungsantrag hat insbesondere folgende Änderungen gegenüber der Regierungsvorlage in der Fassung des Ausschussberichtes zum Inhalt:

Streichung der bereits in § 5 Abs. 1 Z 31 enthaltenen Definition des Unterstüzungs­volumens in § 5 Abs. 1 Z 31a;

Klarstellung in § 5 Abs. 1 Z 34a und § 22 Abs. 1, welche Verbrauchergruppen zur Entrichtung des Zählpunktpauschale verpflichtet sind und für welche Förderungen das Zählpunktpauschale verwendet wird;

Ausdehnung der Kontrahierungspflicht der Ökostromabwicklungsstelle zum Marktpreis abzüglich der Kosten für Ausgleichsenergie für Ökostrom aus allen Ökostromanlagen, ausgenommen Wasserkraftanlagen mit mehr als 10 MW Engpassleistung sowie Stromerzeugungsanlagen auf Basis von Tiermehl, Ablauge, Klärschlamm sowie Beseitigung der zeitlichen Grenzen dieser Kontrahierungspflicht (§ 10 Z 1 bis 6);

Harmonisierung der Inkrafttretenszeitpunkte für die neuen Bestimmungen über Photovoltaik (§§ 10a Abs. 1 und 5a, 21b, 32d);

Präzisierung des Inkrafttretenszeitpunktes der 2. Ökostromgesetz-Novelle, sobald die beihilfenrechtliche Genehmigung oder Nichtuntersagung durch die Europäische Kommission erfolgt ist.

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Abänderungsantrag

der Abgeordneten Karlheinz Kopf, Dr. Hannes Bauer, Kolleginnen und Kollegen zur Regierungsvorlage 554 der Beilagen in der Fassung des Ausschussberichtes 563 der Beilagen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem Bestimmungen auf dem Gebiet der Kraft-Wärme-Kopplung neu erlassen werden (KWK-Gesetz)

Der Nationalrat wolle in 2. Lesung beschließen:

Der im Titel bezeichnete Gesetzesantrag wird wie folgt geändert:

(Verfassungsbestimmung) § 13 lautet:

„§ 13. (Verfassungsbestimmung) (1) Die Bestimmungen dieses Bundesgesetzes treten, mit Ausnahme der im Abs.2 angeführten Bestimmung, nach Genehmigung oder


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Nichtuntersagung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften gemäß Art. 88 Abs. 3 EGV in Kraft. Der Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit hat diesen Zeitpunkt im Bundesgesetzblatt kundzumachen.

(2) § 11 tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.“

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Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abge­ordneter Dipl.-Ing. Klement mit einer Wunschredezeit von 5 Minuten. – Bitte.

 


10.39.04

Abgeordneter Dipl.-Ing. Karlheinz Klement, MAS (FPÖ): Geschätzte Frau Prä­sidentin! Herr Minister! Frau Staatssekretärin! Hohes Haus! Werte Kollegen! Der Anteil an Strom aus erneuerbaren Energieträgern soll bis 2015 auf 15 Prozent erhöht werden. Das ist richtig, Herr Kollege Kopf, aber das ist schon das Einzige von diesen Aussagen, das richtig ist. Man muss auch bedenken, dass wir in Österreich einen völlig anderen Energiemix haben als anderswo und dass wir den großen Vorteil haben, mit Wasserkraft operieren zu können. Deshalb ist dieses Ziel von 15 Prozent nicht besonders ambitioniert und nicht besonders großartig. (Zwischenrufe bei der ÖVP.)

Wenn wir schon dabei sind: In diesen Vorträgen des Kollegen Kopf ist wieder ein typisches Muster der ÖVP herausgekommen. Kurz vor Beschlussfassung werden noch Abänderungsanträge eingebracht, in einer Länge, die es uns nicht ermöglicht, dass wir uns ausführlich damit beschäftigen. Das ist unfair, das ist nicht korrekt. So kann man hier im Hause nicht vorgehen. Ich glaube, wir sollten etwas bessere Diskus­sions­kulturen an den Tag legen.

Nun ganz kurz zu dem Rahmen bei Abläufen in den Ausschüssen. – Wir haben von Masterplänen gehört, die die Länder vorlegen sollen, um Energiebereitstellung zu sichern. Das heißt, Minister Bartenstein und die Abgeordneten von der Regierungs­parteien fordern die Länder auf, Rahmenpläne zu entwickeln, sind aber selbst nicht in der Lage, einen Bundesrahmenplan zu entwickeln, der uns zeigt, wohin die Ener­gieversorgung in Österreich gehen soll.

Ganz kuriose Dinge sind in diesem Ökostromgesetz-neu zu vermerken. So wird zum Beispiel auch Ablauge gefördert, etwa Ablauge aus der Papierindustrie. Da fragt man sich wirklich: Was hat Ablauge im Ökostromgesetz zu suchen? – Da hat das sicher nichts zu suchen. Das ist wieder einmal eindeutig reine Klientelpolitik.

Herr Kollege Bartenstein! Es wäre schon interessant, zu wissen, mit welcher Argumen­tation Sie rechtfertigen können, dass wir Ablauge im Rahmen des Ökostromgesetzes fördern.

Wir haben jetzt die kuriose Situation, dass wir die Industrie dreimal fördern: erstens bei billigen Stromtarifen, zweitens beim Energieabgabenrückvergütungsgesetz und drittens jetzt bei der Ablaugenverbrennung.

Herr Minister! Erklären Sie das bitte dem Bürger und erklären Sie uns hier, ob das die Zukunft ist, dass wir die Industrie im Rahmen des Ökostromgesetzes dreimal fördern! – Das kann sicher nicht sein! Offenbar hat irgendein Manager angerufen, aus Pöls oder von sonst wo, um Druck auszuüben, und zwar entweder auf Sie oder auf Molterer. Keine Ahnung, woher das kommt. (Bundesminister Dr. Bartenstein: ... aus Pöls!)

Interessant ist, dass gerade jene Technologie, die in Zukunft wirklich maßgebend sein könnte, nämlich die Technologie der Photovoltaik, völlig ausgeklammert wird. Es wird zwar immer groß von Energieeffizienzförderungen und von Technologieförderungen


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geredet, aber wenn wir es auf den Punkt bringen, so entfällt das Verbot der Dop­pelförderung – mit Ausnahme der Photovoltaik. Es entfallen Förderungsdeckel – aus­ge­nommen bei der Photovoltaik. Es kommen EU-konforme Förderungsobergrenzen, die die Photovoltaik einbremsen. Und so weiter.

Und jetzt bringen Sie noch einen Antrag ein, um die Photovoltaik-Anlagen, die wirklich eine Zukunftschance wären, nur mehr im privaten Bereich zu fördern. Das heißt, den gesamten gewerblichen Bereich in der Photovoltaik klammern Sie aus. – Das ist nicht das, was die Zukunft der Energieversorgung in Österreich darstellen würde!

Herr Minister Bartenstein, auch im Ausschuss haben Sie mit Zahlen operiert, die nicht stimmen. Sie sprechen bei den CO2-Reduktionskosten pro Tonne von folgenden Zahlen: 70 € bei Windkraft, 165 € bei fester Biomasse und 1 300 € bei Photovoltaik.

Herr Minister, diese Zahlen sind eindeutig falsch, ich habe das nachgerechnet! Auch bei Annahme eines Preises von 53 Cent bei Photovoltaik-Strom, macht das maximal 770 € pro Tonne Vermeidungskosten aus. Das heißt, Sie operieren auch im Ausschuss mit falschen Zahlen, und das ist nicht fair. Seien Sie so ehrlich und sagen Sie, dass Sie keine Photovoltaik wollen, dass Sie Angst davor haben, dass sich Photovoltaik in Österreich bewähren und etablieren könnte – vielleicht auch deshalb, weil man Photovoltaik nicht als Monopol behandeln kann. Vielleicht sind Sie wirklich ein reiner Vertreter des Verbunds. Tatsache ist aber, dass Photovoltaik die Chance für die Zukunft ist.

Jetzt zu ein paar Punkten in der gegenständlichen Regierungsvorlage.

Erster Punkt: Sie schreiben: Einsatz von Förderung für effiziente Umsetzung erneuer­barer Energie. – Sie sagen aber mit keinem Wort, wie Sie diese Effizienz steigern wollen, und Sie sagen auch mit keinem Wort, dass es in Österreich keine vernünftige Analyse der Energiesituation gibt und auch keinen Plan. Das heißt, wir wissen nicht, wo wir stehen, wir wissen nicht, wohin wir wollen, aber wir fördern munter drauf los, und das hängt immer davon ab, welche Lobby sich am besten einbringt, welche Lobby sich am besten hinter Ihre Ohren klemmt.

Zweiter Punkt: Die Erzeugung elektrischer Energie aus erneuerbaren Energieträgern muss dem Europäischen Gemeinschaftsrecht entsprechen. – So schreiben Sie es in Ihrer Regierungsvorlage. – Tatsache ist aber, dass es keinen gemeinsamen Markt in Europa gibt, was erneuerbare Energien anlangt, und die Einspeisetarife völlig unter­schiedlich sind.

Herr Minister, Sie wissen welche Einspeisetarife es in Deutschland, in Spanien und in Griechenland gibt, und wenn Sie sich diese anschauen und mit den österreichischen vergleichen, dann können Sie sehen, wie erbärmlich die Förderung nach dem Ökostromgesetz im Bereich der Photovoltaik ist.

Wenn Sie sagen, es gebe bereits Ansätze in Deutschland, die Förderungen im Photo­voltaik-Bereich zurückzuschrauben, dann muss ich Ihnen sagen: Da sind Sie schlecht informiert! (Bundesminister Dr. Bartenstein: Minus 30 Prozent!) Tatsache ist, dass diese Zurücknahme bereits längst rückgängig worden ist. Das heißt: Deutschland geht einen vorbildhaften Weg im Bereich erneuerbaren Energien.

Kuriose Dinge sind auch auf Seite 5 Ihrer Regierungsvorlage zu lesen, nämlich: zusätzliches Unterstützungsvolumen. – Sie sagen: Das Unterstützungsvolumen ist auch dafür da, um Differenzbeträge aus den Erlösen, aus dem Verkauf von sonstigem Ökostrom abzudecken! – Das heißt nichts anderes: Wenn der Verbund und die OeMAG Verluste beim Handel von Ökostrom einfahren, dann muss dieser Verlust auch aus den Förderungstöpfen für erneuerbare Energien gespeist werden. – Das ist eine Situation, wo man wirklich nur mehr lachen kann! Das heißt, wenn der Verbund


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und die OeMAG nicht anständig wirtschaften, dann geht das auch auf Kosten der Fördertöpfe für Photovoltaik. Also in Summe ist diese Regierungsvorlage einzig und allein dazu da, um Ihre Klientel zu fördern.

Herr Minister, Sie sagen: Wir brauchen keine Totalreform! – Wir hingegen sagen: Es ist absolut notwendig, eine Totalreform durchzuführen! Wir brauchen nicht nur eine Totalreform dieses Ökostromgesetzes, sondern wir brauchen offenbar auch zwei neue Minister, einen neuen Wirtschaftsminister und einen neuen Umweltminister, weil deren Ansätze denkbar unbrauchbar sind, um Österreich in eine vernünftige Energiezukunft zu bringen. (Beifall bei der FPÖ.)

10.45


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abge­ordneter Dr. Bauer. 5 Minuten gewünschte Redezeit. – Bitte.

 


10.45.51

Abgeordneter Dkfm. Dr. Hannes Bauer (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Bundes­minis­ter! Frau Staatssekretärin! Geschätzte Damen und Herren! Mit dieser Debatte kann lückenlos an den ersten Verhandlungspunkt angeknüpft werden, wo man die Frage der hohen Energiepreise zur Diskussion gestellt hat. Ich bin überzeugt davon, dass wir tatsächlich an einer Zeitenwende stehen, wo wir uns dessen bewusst sein müssen, dass wir immer mehr weg von der fossilen Energie in Richtung erneuerbarer Energie zu gehen haben. Wir brauchen dazu aber Übergangszeiten, um die Versorgungs­sicherheit herzustellen und technologische Entwicklungen auch zuzulassen.

Letztlich sehe ich das als eine ungemeine Chance. Ich habe das schon einige Male hier gesagt: Nach dem großen Wachstumsschub, der aus der Automobilindustrie kam, kamen die EDV-Systeme, und jetzt kann das Energiethema das werden, was wir brauchen: ein Wachstums- und ein Beschäftigungsmotor! Denn diese Technologie steht erst am Anfang und ist universell verwendbar. Ich glaube, dass damit ein Mehr an Wachstum gesichert werden kann.

Ich verstehe die Kritik nicht. – Nicht deshalb, weil ich es nicht möchte, aber wenn man hier die Aussage macht, dass damit ein Stillstand kommt, dann frage ich mich: Wo wird herausgelesen, dass damit ein Stillstand beim Ausbau kommt? Wer dieses Gesetz richtig interpretiert, der muss es als eine Trägerrakete verstehen. Und zwar deshalb, weil wir mit diesem Gesetz nicht nur für die erneuerbare Energie wertvolle Beiträge geleistet und Impulse gesetzt haben, sondern auch, weil wir darüber hinaus durch eine Reihe von anderen gesetzlichen Regelungen einen ungemein guten, positiven Beitrag zur Klimaproblematik und zur CO2-Reduktion leisten und so eine Entwicklung ein­geleitet haben, die, wie ich meine, tatsächlich eine Energiewende signalisiert. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

Geschätzte Damen und Herren! Als einer, der sich mit diesen Fragen sehr intensiv auseinandersetzt – auch im Wege verschiedener Institutionen –, habe ich immer wieder klargestellt, dass es notwendig ist, Übergangszeiten zu schaffen, weil das alles nicht über Nacht möglich ist. Denn: Letztlich ist alles, was hinsichtlich des Spar­gedankens gesagt wird, wichtig, ist alles, was hinsichtlich Steigerung der Energie­effizienz gesagt wird, absolut richtig!

Aber es genügt nicht, wenn man sagt: Die Energieeffizienz wollen wir auf 45 Prozent steigern. Wenn man dann nicht auch die Zeit dazu hat, die notwendigen tech­nologischen Erfolge zu erzielen. Daher meine ich, dass es notwendig ist, das einmal realistisch zu beurteilen.

Geschätzte Damen und Herren, ich möchte an dieser Stelle ein Dankeschön an den Koalitionspartner richten, an den Kollegen Kopf, der das mitverhandelt hat, und auch


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll61. Sitzung / Seite 85

an den Bundesminister Bartenstein, der bei den Verhandlungen viel Flexibilität gezeigt hat.

Wenn man sagt, dass das Ökostromgesetz allein beurteilt werden kann, dann muss ich ins Treffen führen: Was ist das Leitungsgesetz anderes als Wärme- und Kälte­leitungsgesetz zusammen? Allein dort werden 60 Millionen investiert. Damit wird zu einer 3 Millionen Tonnen CO2-Reduktion beigetragen, die sozusagen mit diesem Ge­setz mitverhandelt ist.

Nun zur Photovoltaik, einem Bereich, wo immer Kritik geübt wird, was ich überhaupt nicht verstehe. Wir haben nämlich den Bereich der Photovoltaik geteilt. Die Photo­voltaik wird im Rahmen des Ökostromgesetzes für Anlagen mit über 5 kW behandelt, weil das von der Verrechnungstechnik vertretbar ist. Wir haben gleichzeitig die Solar­thermie im Klima- und Energiefonds angesiedelt.

In diesem Zusammenhang möchte ich einen Entschließungsantrag betreffend Um­setzung eines Photovoltaikförderprogramms einbringen, weil wir glauben, dass dort, wo Investitionszuschüsse von größerem Vorteil sind, auch davon Gebrauch gemacht werden sollte. Wir werden daher für die Photovoltaik nicht nur die Fördersumme von 1,5 Millionen auf 2,1 Millionen erhöhen, sondern auch Millionen aus dem Klimafonds dafür verwenden. Man muss sich also immer die Summe der Förderungen ansehen und das als ganzes Paket betrachten. Und dieses ist, meine ich, wirklich herzeigbar. Ein Paket, auf das wir stolz sein können!

Nun bringe ich den angekündigten Antrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Karlheinz Kopf, Dr. Hannes Bauer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Umsetzung eines Photovoltaikförderprogramms

Der Nationalrat möge beschließen:

„Die zuständigen Bundesminister werden ersucht, dafür Sorge zu tragen, dass für die Umsetzung eines Photovoltaikprogramms mit einem Ausbauziel von bis zu 30 MW in den Jahren 2008, 2009 und 2010 Mittel des Klima- und Energiefonds zur Verfügung gestellt werden. Gefördert werden sollen netzgekoppelte Photovoltaikanlagen für Private mit max. 5 kW Peak im Wege einer Einmal-Investförderung. Das Ökostrom­gesetz sieht dazu für die Einspeisung von Solarstrom aus Photovoltaikanlagen bis zu 5 kW eine Abnahmeverpflichtung zu Marktpreisen vor, eine Inanspruchnahme von Förderungen aus dem Ökostromgesetz ist ausgeschlossen. Das Photovoltaikpro­gramm des Klima- und Energiefonds mit der Zielgruppe private Haushalte soll unverzüglich in Kraft treten. Die Förderung der Photovoltaik von mehr als 5 kW Peak verbleibt im Ökostromgesetz.“

*****

Wer die Förderungen in der Summe sieht, der wird sehen, dass das ein gutes Gesetz, ein guter Einstieg in eine Energiewende ist, die dringend notwendig ist.

Das Nächste, mit dem wir uns zu befassen haben werden, ist nicht das Öko­stromgesetz, sondern das Energieeffizienzgesetz. Hier meine ich, dass mit den Wissenschaftern gemeinsam neue Chancen, neue Möglichkeiten angegangen werden müssen.


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll61. Sitzung / Seite 86

Ich bin überzeugt davon, dass wir mit dieser Gesetzesvorlage eine wichtige Grundlage für eine positive technologische Entwicklung für dezentrale Systeme, für Systeme, die zukunftsträchtig sind, geschaffen haben.

Ich möchte mich abschließend noch einmal bei dir, Kollege Kopf, und bei dir, Herr Bundesminister, ausdrücklich bedanken. (Beifall bei SPÖ und ÖVP. – Abg. Dr. Glawischnig-Piesczek: Können Sie erklären, was im Abänderungsantrag steht?)

10.52


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Der soeben eingebrachte Entschließungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht und steht mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Karlheinz Kopf, Dr. Hannes Bauer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Umsetzung eines Photovoltaikförderprogramms

eingebracht im Zuge der Debatte zu TOP 1): Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Industrie (562 d.B.) über die Regierungsvorlage (553 d.B.) betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Ökostromgesetz geändert wird (2 Ökostromgesetz-Novelle 2008)

Das Ökostromgesetz mit der Zielsetzung, den Anteil Erneuerbarer Energie im Strom­bereich auf 15 % bis 2015 zu steigern, ist ein wichtiger Beitrag das nationale Ziel zur Steigerung des Anteils Erneuerbarer Energie zu realisieren.

Mit der Novelle des Ökostromgesetzes wurde die Förderung der Stromerzeugung aus Photovoltaik neu geregelt. Demzufolge werden nunmehr Anlagen bis zu einer Leistung von max. 5 kW Peak aus Mitteln des Klima- und Energiefonds und jene über 5 kW aus Mitteln des Ökostromgesetzes gefördert. Ziel ist, die Photovoltaik künftig verstärkt in der Stromerzeugung einzusetzen.

Neben den positiven Effekten bei der klimafreundlichen Stromerzeugung aus Sonnen­energie bestehen auch wirtschaftspolitisch interessante Auswirkungen, die sich am Beispiel Deutschland veranschaulichen lassen.

In Deutschland gibt es mittlerweile rund 5.000 Photovoltaikunternehmen, die einen Umsatz von 3,7 Milliarden Euro erwirtschaften und ca. 35.000 Arbeitsplätze schaffen. Bis 2020 wird ein Anstieg der Arbeitsplätze auf 100.000 erwartet - gemeinsam mit Solarthermie ein Anstieg auf 200.000. Durch das 100.000 Dächer-Programm wurde in Deutschland die Produktion von Strom aus Photovoltaik verzehnfacht. Deutschland ist damit Weltmarktführer geworden und hat mittlerweile Japan überholt.

Auch in Österreich sind die Wachstumszahlen im Bereich der PV beeindruckend: Innerhalb der 10 Jahre stieg die Anzahl der Beschäftigten im Bereich der Photovoltaik von unter 100 auf gegenwärtig über 1200 Personen (Marktbericht 2007).In ausge­wählten Nischen der Wertschöpfungskette Photovoltaik ist es mittlerweise sogar drei heimischen Unternehmen gelungen, sich an der Weltmarktspitze (2 Weltmarktführer und Weltmarktzweiter) zu etablieren.

Diese Entwicklung soll durch ein umfassendes Photovoltaikförderprogramm des Klima- und Energiefonds verstärkt werden, um so einen weiteren Impuls für mehr Strom­erzeugung aus Sonnenenergie in Österreich zu geben.

Die gefertigten Abgeordneten stellen daher den nachstehenden


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll61. Sitzung / Seite 87

Entschließungsantrag

Der Nationalrat möge beschließen:

Die zuständigen Bundesminister werden ersucht, dafür Sorge zu tragen, dass für die Umsetzung eines Photovoltaikförderprogramms mit einem Ausbauziel von bis zu 30 MW in den Jahren 2008, 2009 und 2010 Mittel des Klima- und Energiefonds zur Verfügung gestellt werden. Gefördert werden sollen netzgekoppelte Photo­voltaik­anlagen für Private mit max. 5 kW Peak im Wege einer Einmal-Investförderung. Das Ökostromgesetz sieht dazu für die Einspeisung von Solarstrom aus Photovoltaik­anlagen bis zu 5 kW eine Abnahmeverpflichtung zu Marktpreisen vor, eine Inanspruch­nahme von Förderungen aus dem Ökostromgesetz ist ausgeschlossen. Das Photo­voltaikförderprogramm des Klima- und Energiefonds mit der Zielgruppe private Haushalte soll unverzüglich in Kraft treten. Die Förderung der Photovoltaik von mehr als 5 kW Peak verbleibt im Ökostromgesetz.

*****

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Meine Damen und Herren, in eigener Sache – aber ich denke, es passt zur Debatte –: Ich möchte Sie davon in Kenntnis setzen, dass während der heurigen Dachsanierungsarbeiten das Parlament zum ersten Mal eine Photovoltaikanlage bekommen wird. (Beifall bei SPÖ und Grünen sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)

Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Schalle zu Wort. 7 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


10.53.33

Abgeordneter Veit Schalle (BZÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Sehr geehrte Frau Staatssekretärin! Hohes Haus! Das Ökostrom­gesetz soll die Rahmenbedingungen für die Förderung von erneuerbaren Energie­trägern schaffen und hat den Zweck, den Ausbau von Strom aus erneuerbaren Energiequellen zu ermöglichen, und zwar dort, wo es unter rein betriebswirt­schaft­lichen Gesichtspunkten noch nicht rentabel erscheint, Strom zu erzeugen.

Meiner Meinung nach ausschlaggebend ist, dass fossiler Brennstoff eingespart werden muss und CO2 reduziert wird. Wenn man sich aber die Regierungsvorlage genau ansieht, so sieht man, dass dem – zumindest aus meiner Sicht – wenig bis gar nicht Rechnung getragen wird. Aber nicht nur das! In der ersten Novelle 2008 war als Ziel gesetzt, 15 Prozent Ökostrom bis 2015 zu erreichen, und das ohne Hilfe der Was­serkraft. Jetzt ist es vorgesehen, dass die Wasserkraft dazugenommen wird und Strom aus Wasserkraft mit eingerechnet wird.

Ich weiß schon, dass Strom aus Wasserkraft auch zum Ökostrom zählt, aber das Ziel war ein ganz anderes. Was wird jetzt sein? – Wir werden maximal eine Erhöhung von 2 bis 3 Prozent für die anderen Energieträger erreichen und werden das Ziel, das zu erreichen wir uns bis 2015 vorgenommen haben, weit verfehlen.

Sehr geehrter Herr Minister! Energien, die nichts kosten und kein CO2 verursachen, werden in diesem Gesetz stark benachteiligt, ja ich würde sogar sagen, ignoriert, wie zum Beispiel Windenergie, Solarenergie, Energie aus Photovoltaik und Geothermie. Diese Energien sind nicht abhängig von einer schwankenden, spekulativen und meist überteuerten Preisentwicklung auf dem Rohstoffmarkt.

Bei diesem Gesetz sehe ich eine reine Förderpolitik für die Landwirtschaft, für die Industrie, aber auch eine Schonung der Energiekonzerne. Und die Kosten dafür trägt


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll61. Sitzung / Seite 88

der Konsument, er zahlt die Rechnung dafür, denn er wird weiter belastet und nicht entlastet.

Zum Punkt Biomasse: Das Ergebnis kann nur sein und wird auch sein, dass land­wirtschaftlichen Böden durch den Entfall von landwirtschaftlichen Reststoffen wie Gülle, Mist, Gras oder Häckselgut wertvoller Humus entzogen wird. Das Schlimme daran ist, dass teure künstliche Düngemittel verwendet werden müssen, die die Böden weiter auslaugen und das Grundwasser weiterhin mit Nitrat belasten. – Herr Grillitsch, da kann ich die Landwirtschaft überhaupt nicht verstehen, da geht sie einen komplett falschen Weg. (Beifall beim BZÖ.)

Und was die Förderung für die Industrie anlangt: Es kann nicht sein, dass doppelt gefördert wird und noch zusätzlich 30 Prozent an Investitionszuschuss gewährt wird, wohingegen auf der anderen Seite schon mit Zertifikaten gefördert wird.

Wie sehr offensichtlich parteipolitische Machtinteressen anstelle von sachpolitischen Argumenten im Vordergrund der Verhandlungen zum vorliegenden Gesetzentwurf standen, zeigt die Tatsache, dass in letzter Sekunde in einem Abänderungsantrag die Investitionszuschüsse für KWK-Anlagen auf Basis von Ablauge stark erhöht wurden. Eine Begründung dafür konnten weder der Bundesminister noch die Abgeordneten der Regierungsparteien, Herr Dr. Bauer und Herr Kopf, liefern.

Herr Bundesminister Bartenstein, wo bleibt da die Einhaltung des Gleichheits­grund­satzes, wo doch die Industrie im Vergleich zu den Konsumenten ohnehin schon mit einem sehr, sehr günstigen Strompreis bevorzugt wird?

Wenn es dieser Bundesregierung ein wirkliches Anliegen wäre, aus der Energie­gewinnung aus fossilen Brennstoffen bis 2020 auszusteigen – und das wäre durchaus möglich; ganz wichtige Experten sagen, dies sei leicht möglich –, müsste sie endlich die nötigen Schritte für erneuerbare Energieträger veranlassen.

Auch dürfte es aus meiner Sicht keine Kraftwärmekopplung geben, die mit fossilen Treibstoffen betrieben wird. Diese werden aus dem Gesetz herausgenommen und in einem eigenen Gesetz geregelt. Aber – was besonders schlimm ist – die Finanzierung verbleibt im Ökostromgesetz.

Allein die Aufstockung von lediglich 4 Millionen an Förderungen für neue Energien ist eigentlich ein Witz. Der Konsument wird mit diesem Gesetz um 25 € mehr belastet, noch dazu, wo fast alles teurer wird, wie zum Beispiel Sprit und Lebensmittel. Ich verstehe das nicht ganz, denn es gibt anscheinend keinen Geldmangel im Bundes­budget – also daran kann es nicht liegen –, weil diese Bundesregierung ja locker 400 Millionen € übrig hat, die sie Stiftungen hätte verschenken wollen. Ich verstehe nicht, warum sie dort großzügig ist und hier kleinlich ist. (Beifall beim BZÖ.)

Auch ein wichtiger Punkt ist meiner Meinung nach, dass die Aufbereitung von Warm­wasser mit Solar- oder Wärmepumpen so geregelt gehört, dass sie bei allen Neu­bauten und Umbauten verpflichtend ist. In Deutschland, Spanien und Italien, wo sie bereits gesetzlich geregelt ist, gibt es einfach keinen Neubau ohne Solaranlage und keinen Umbau ohne Geothermie oder Solarenergie für die Aufbereitung von Warm­wasser.

Da sollten Sie fördern! Das wäre notwendig, und es wäre langfristig auch eine Entlastung für die Konsumenten.

Im Bereich der großen Bürobauten müsste bei Neuinstallationen von Klimaanlagen gesetzlich geregelt werden, dass diese nur mit Photovoltaik betrieben werden. Das wäre recht einfach zu bewerkstelligen und ist eigentlich auch kostengünstig.


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll61. Sitzung / Seite 89

Zum Schluss kommend kann ich nur sagen, dass die Übernahme des deutschen EEG der richtige Weg wäre. So hat es auch die Landeshauptleutekonferenz gefordert.

Die wichtigste Maßnahme sollte, ja muss es sein, Energien einzusparen. Und da ist der Konsument, der Verbraucher gefragt und auch dessen Engagement. Aber die Bundesregierung ist auch in diesem Punkt mehr als säumig. Hier sollte man wirklich eine Anleihe bei der Mülltrennung oder Müllsammlung nehmen. Hier hat man auch im Kindergarten angefangen und in den Schulen, bei den Lehrern, um es den Kindern zu erklären, damit diese den Eltern zu Hause erklären, wie man einfach und sinnvoll Strom spart. Ich glaube, dieses Modell sollte man sich als Beispiel nehmen.

Aber auch bei der Aufklärung bezüglich Energieeffizienz ist der Herr Bundesminister eigentlich in Verzug. Ich darf Ihnen nur ein Beispiel nennen. Der jetzt stark beworbene Flachbildschirm braucht viermal so viel Strom wie ein herkömmlicher. Aber darüber gibt es überhaupt keine Konsumenteninfo. Da wird der Konsument nicht informiert.

Abschließend und sehr aktuell, knapp vor der EURO, sei erwähnt, dass kaum jemandem bewusst ist, dass der Biertender, wenn man ihn die ganze Woche eingeschaltet lässt, fast mehr Energie verbraucht, als das Bier eigentlich kostet.

Aus den von mir genannten Gründen können wir dieser Regierungsvorlage nicht zustimmen – im Interesse der Konsumenten und Betreiber von erneuerbaren Ener­gieträgern und vor allem der Umwelt. So werden wir unsere Umweltziele nie erreichen, und wir werden das wieder nur mit teurem Zertifikate-Handel ausgleichen können. – Danke. (Beifall beim BZÖ.)

11.01


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zur Geschäftsordnung hat sich Herr Klubob­mann Dr. Van der Bellen zu Wort gemeldet. – Bitte.

 


11.01.53

Abgeordneter Dr. Alexander Van der Bellen (Grüne) (zur Geschäftsbehandlung): Frau Präsidentin! Ich frage mich wirklich, ob die Regierungsparteien mit Absicht Debatten hier im Hohen Haus zu einer Farce machen wollen.

Der Herr Abgeordnete Kopf bringt so nebenbei mit zwei Sätzen, vielleicht waren es drei, einen Abänderungsantrag ein. Dieser Abänderungsantrag hat sage und schreibe acht Seiten, einzeilig, und davon sind nur ein paar Zeilen Begründung; die üblichen Erläuterungen fehlen naturgemäß.

Der Herr Abgeordnete Bauer von der SPÖ findet es in seinem Redebeitrag überhaupt nicht der Mühe wert, darauf hinzuweisen, dass die Novelle, die wir noch studiert haben, insofern überholt ist, als wir hier acht Seiten, einzeilig, Abänderungsanträge haben.

Das muss man sich schon „geben“! Ich greife willkürlich irgendetwas heraus:

„5. In Z 8 entfällt im § 5 Abs. 1 Z 9 lit. b nach der Wortfolge ,Einspeisetarifvolumen (§ 21a)‘ die Wortfolge ,in Verbindung mit § 21 und § 22a Abs. 2‘“.

Ich frage Sie im Ernst: Welcher Abgeordnete dieses Hauses versteht jetzt in der nächsten Stunde, wo wir über etwas debattieren, was offenbar keine Relevanz mehr hat, nämlich die alte Novelle, die Regierungsvorlage, was da wirklich geändert werden soll? Frau Präsidentin, dieser Abänderungsantrag enthält fünf Verfassungs­bestim­mungen! Ich mache Sie nur darauf aufmerksam, was da passieren kann, wenn die 183 Abgeordneten des Hauses über etwas reden und debattieren, was sie nicht kennen können! Ich würde ja behaupten, dass der Herr Abgeordnete Kopf der Einzige ist, der im Moment weiß, was in diesem Abänderungsantrag drinnen steht. (Rufe und Gegenrufe zwischen Abgeordneten von ÖVP und Grünen.)


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll61. Sitzung / Seite 90

Ich finde, so etwas muss zurückgezogen werden oder die Abstimmung über dieses Gesetz vertagt werden – von mir aus auf den Juli –, aber so ruiniert man wirklich die Plenardebatten, mag es auch geschäftsordnungskonform sein. Ich weiß, dass das pro forma der Geschäftsordnung entspricht, aber inhaltlich halte ich eine Debatte für einen Witz, wo keiner wissen kann, was in diesen acht Seiten drinnen steht. (Beifall bei den Grünen sowie bei Abgeordneten von FPÖ und BZÖ.)

11.04


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zur Geschäftsordnung hat sich Herr Abge­ordneter Ing. Hofer zu Wort gemeldet. – Bitte.

 


11.04.20

Abgeordneter Ing. Norbert Hofer (FPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Frau Präsident! Meine Damen und Herren! Dr. Van der Bellen hat vollkommen recht. Auch wir bemühen uns jetzt in aller Eile, diese Texte zu lesen, die Abänderungsanträge zu lesen. Uns wurde eine neue Form des Parlamentarismus versprochen. Wir Oppo­sitionsparteien sind sehr bemüht, uns in so wichtigen Angelegenheiten auch inhaltlich einzubringen, aber diese Möglichkeit wird uns durch eine derartige Vorgehensweise genommen. Auch ich bin dafür, diese Abstimmung zu einem anderen Zeitpunkt durchzuführen. (Beifall bei der FPÖ.)

11.04


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Klubobmann Ing. Westenthaler zur Ge­schäfts­behandlung. – Bitte.

 


11.04.52

Abgeordneter Ing. Peter Westenthaler (BZÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Ich schließe mich dem natürlich an. Es ist eine völlig inakzeptable Vorgangsweise, und ich schaue dem Kollegen Klubobmann Cap hier tief in die Augen, sofern er auch herschaut, der uns immer wieder verspricht, dass es einen neuen Parlamentarismus gibt und der aufgrund der Vorgänge der letzten Sitzungen, wo wir das schon mehrmals massiv kritisiert haben, auch der Opposition zugesagt hat, dass so etwas nicht mehr vorkommen wird.

Frau Präsidentin, ich erachte es auch als inakzeptabel, wenn die Abstimmung nur auf den heutigen Tagesordnungsschluss gelegt wird. Das ist zu wenig! Das kann man nicht prüfen. Es ist unmöglich, uns während einer laufenden Sitzung, wo wir uns alle auf die aktuelle Debatte konzentrieren, mit einem achtseitigen Antrag auseinan­derzu­setzen, der von Experten überprüft werden muss, der auch von unseren Klubexperten überprüft werden muss.

Das ist inakzeptabel, und daher ersuche die Regierungsparteien, diesen Antrag zurück­zuziehen und ihn ein anderes Mal einzubringen, damit wir Zeit haben, das auch zu prüfen.

Das ist nicht der neue Parlamentarismus! Das halte ich auch einmal fest. (Beifall beim BZÖ.)

11.05


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Ebenfalls zur Geschäftsbehandlung: Herr Klub­obmann Dr. Schüssel. – Bitte.

 


11.05.58

Abgeordneter Dr. Wolfgang Schüssel (ÖVP) (zur Geschäftsbehandlung): Der Antrag ist zwar acht Seiten stark, das stimmt schon, aber es sind hier weitaus überwiegend reine Zitationen enthalten. Das ist ein Punkt. (Abg. Dr. Van der Bellen: Dürfen wir das


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll61. Sitzung / Seite 91

vielleicht auch überprüfen, nicht nur Sie?) – Ja, natürlich, das verstehe ich. Lassen Sie mich ausreden, ich will ja gerade etwas sagen.

Es ist ein Punkt inhaltlich drinnen, der eine echte Verbesserung darstellt (Abg. Ing. Westenthaler: Erklären Sie uns das auch noch!), nämlich dass die Befreiung von der Zählpunktpauschale eben nicht nur die Ausgleichszulagenbezieher trifft, sondern der Bezieherkreis ausgeweitet wurde. Das ist sehr vernünftig. (Abg. Ing. Westen­thaler: Wir stimmen zu – jetzt kennen wir uns aus!) – Okay. Das finde ich auch in Ordnung, dass Sie dem zustimmen wollen.

Aber mein Vorschlag wäre, damit da durchaus auch ein Signal gesetzt wird: Frau Präsidentin, überlegen Sie, die Abstimmung zu verschieben. Das ist überhaupt kein Problem. An sich wäre der Antrag auch gestern schon fertig gewesen, und man hätte ihn, glaube ich, wirklich früher übermitteln sollen. (Ironische Heiterkeit bei den Grünen.) Wir brauchen einige Stunden, damit sich das die Opposition anschauen kann.

So etwas soll auch nicht mehr vorkommen – das ist auch ein Appell an den Koalitions­partner. (Beifall bei der ÖVP.)

11.06


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Eine weitere Wortmeldung: Herr Klubobmann Dr. Cap. – Bitte.

 


11.07.02

Abgeordneter Dr. Josef Cap (SPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Das ist ganz einfach: Die Kritik der Opposition ist völlig berechtigt. Wir haben hier fixe Spielregeln. (De­monstrativer Beifall bei Abgeordneten von FPÖ und BZÖ.) Die sollten wir einhalten, denn sonst nehmen wir uns selbst nicht ernst. Und das Mindeste, was man jetzt machen muss, ist, dass die Abstimmung wirklich so weit wie möglich verschoben wird. (Beifall bei Abgeordneten von SPÖ und ÖVP.)

11.07


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Meine Damen und Herren! Das Einzige, was ich aufgrund der Geschäftsordnung nun tun kann, ist, die Abstimmung gemäß § 65 an das Ende der Tagesordnung zu verlegen, was ich hiemit auch mache. (Beifall der Abg. Dr. Brinek. – Rufe bei den Grünen: Rückverweisungsantrag!) Eine andere Vorgangsweise ist mir als Präsidentin nicht möglich.

Herr Klubobmann Dr. Van der Bellen noch einmal. – Bitte.

 


11.07.50

Abgeordneter Dr. Alexander Van der Bellen (Grüne) (zur Geschäftsbehandlung): Frau Präsidentin! Ich rege eine Sitzungsunterbrechung an, denn diese Vorgangsweise ist mit Sicherheit nicht akzeptabel. Das löst am Problem überhaupt nichts! (Beifall bei den Grünen sowie bei Abgeordneten von FPÖ und BZÖ.)

11.08


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Klubobmann, Sie können natürlich den Antrag auf Rückverweisung stellen, und dann muss darüber abgestimmt werden. Das ist vollkommen klar. (Die Präsidentin wird von einem Bediensteten der Parlaments­direktion darauf aufmerksam gemacht, dass ein solcher Antrag bereits vorliegt.) – Ich habe diesen Antrag erst jetzt gesehen, den Ihr Klub gestellt hat. Somit ist es auch eindeutig geklärt. Ihr Rückverweisungsantrag muss klarerweise abgestimmt werden. Es kommt darauf an, wie es ausgeht. Ich kann ja die Abstimmungen nicht vorweg­nehmen. Ich empfehle aber dem den Vorsitz führenden Präsidenten beziehungsweise der den Vorsitz führenden Präsidentin – das können wir, wie ich meine, so ab­sprechen –, die Abstimmung jedenfalls an das Ende der Tagesordnung zu verlegen.


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Wir gehen weiter in der Beratung.

Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesminister Dr. Bartenstein. – Bitte.

 


11.09.10

Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit Dr. Martin Bartenstein: Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren des Hohen Hauses! Zur großen Ökostromgesetz-Novelle kommt heftige Kritik insbesondere seitens der Grünen, vertreten durch Frau Präsi­dentin Glawischnig, in Verbindung mit einem Misstrauensantrag: Klimakillergesetz – nein danke!, sagen Sie hier.

Eines frage ich mich schon, sehr geehrte Frau Präsidentin: Sie haben im Jahr 2004 von einem gut funktionierenden Ökostromgesetz gesprochen. Meine Frage an Sie und die Grünen: Warum haben Sie dieses Gesetz, das im Jahr 2002 beschlossen worden ist, als einzige Fraktion damals nicht mitgetragen? Sie haben gegen das Ökostrom­gesetz 2002 gestimmt! (Beifall bei Abgeordneten von ÖVP und SPÖ.)

So schnell ereilen einen dann die politischen Fehlverhalten der Vergangenheit. Und im Sinne einer nachhaltigen Politik, im Sinne von Glaubwürdigkeit mache ich schon darauf aufmerksam: Das, was Sie zuerst verteufelt haben, bejubeln Sie jetzt. So ist das halt mit Ihrer Position in Sachen Ökostrom. (Präsident Dr. Spindelegger übernimmt den Vorsitz.)

Sie haben auch bei entscheidenden anderen Argumenten einfach nicht recht. Ich weiß schon, mit Zahlen und Fakten haben Sie es nicht so. Aber lassen Sie sich sagen, dass es auch damals schon in dem von Ihnen bejubelten Ökostromgesetz aus dem Jahr 2004 natürlich eine Kostenbegrenzung zum Schutze des Konsumenten gegeben hat. Die Kostenbegrenzung war damals mit 0,22 Cent je Kilowattstunde angesetzt. Wissen Sie, wie hoch die Belastung von Konsumenten heute ist? – Ein Cent je Kilowattstunde!

Wissen Sie, wie die Kosten pro Konsument aufgrund der neuen Ökostromgesetz-Novelle steigen werden? – Auf zirka 1,3 Cent je Kilowattstunde, also auf den sechs­fachen Wert dessen, was gegolten hat, als Sie, jedenfalls im Nachhinein, gemeint haben, das war sehr, sehr gut.

In Sachen Unterstützungsvolumen haben Sie ein zweites oder ein drittes Mal völlig unrecht, sehr geehrte Frau Präsidentin. Diese 100 Millionen Unterstützungsvolumen im Jahr 2004 können nicht mit den zusätzlichen 21 Millionen von heute verglichen werden. Zum einen haben diese 100 Millionen für die Jahre 2000 bis 2004 gegolten, also für einen Fünfjahreszeitraum.

Zum Zweiten bitte ich Sie, mir zuzuhören, Frau Präsidentin, wenn Sie schon einen Misstrauensantrag stellen. (Abg. Dr. Glawischnig-Piesczek spricht mit Abg. Dr. Van der Bellen.) Sie erwarten auch von mir, dass ich Ihnen zuhöre, und ich erwarte auch von Ihnen, dass Sie mir zuhören, was Sie noch immer nicht tun. (Beifall bei der ÖVP.)

Wenn man sich der Sache nähert – ich weiß schon, das ist recht komplex –, dann muss man auch einmal fragen: Wie hoch lag denn der Marktpreis damals und wie hoch liegt er heute? Waren damals nicht etwa auch Technologieförderungsmittel für die Länder drinnen? Dann nämlich werden aus den damaligen 100 Millionen € 35 Mil­lionen €. Also auch hier liegen Sie in der Sache völlig daneben, sehr geehrte Frau Präsidentin und meine sehr verehrten Damen und Herren von den Grünen!

Und wie haben Sie es denn insgesamt mit Klimaschutz? Was sagen Sie denn insgesamt zum Thema CO2-Einsparung, wenn es dann wirklich darauf ankommt, Maßnahmen mitzutragen? Was sagen Sie denn zum Masterplan Wasserkraft?


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll61. Sitzung / Seite 93

Diese Ökostromgesetz-Novelle, meine sehr verehrten Damen und Herren, macht aus 3 Millionen Tonnen CO2-Einsparung pro Jahr 4,5 Millionen Tonnen bis zum Jahr 2015. Das ist bemerkenswert, das gibt es nicht umsonst. Das kostet zu den heutigen 300 Millionen € pro Jahr zusätzlich mindestens 100 Millionen € pro Jahr oder etwas mehr. Das belastet den Haushalt mit etwa 12 bis 13 € pro Jahr über die heute geltenden 35 € pro Jahr hinaus. Aber wir haben auf der anderen Seite ... (Abg. Dr. Glawischnig-Piesczek: Das stimmt nicht!)

Selbstverständlich stimmt das! Wir haben in der Vergangenheit schon oft über Fakten diskutiert, Frau Präsidentin Glawischnig, Sie haben immer noch den Kürzeren gezogen. (Heiterkeit und Beifall bei der ÖVP.)

Ich mache Sie darauf aufmerksam, dass Sie diesen Masterplan Wasserkraft mit viel Kritik bedacht haben. Der kostet den Stromkonsumenten überhaupt nichts – über­haupt nichts! Und das bringt nicht 1,5 Millionen Tonnen CO2-Einsparung pro Jahr, sondern 3 Millionen Tonnen CO2-Einsparung, wenn man es vernünftig macht.

Aber das passt nicht in Ihre eindimensionale, engstirnige und auch kleinmütige grüne Politik, denn da gilt es auch manche Naturschutzinteressen zu diskutieren und einmal gegen lokale Vertretungen zu argumentieren. Aber Wasserkraft wird von Ihnen insge­samt auch positiv bewertet. Nur sind Sie, wenn es darauf ankommt, nicht dafür und im Regelfall sogar dagegen.

Das ist ein bisschen eine Frage der Glaubwürdigkeit. Will ich Klimaschutz betreiben, will ich erneuerbare Energien forcieren, will ich da auch einen Misstrauensantrag gegen den Bundesminister stellen, unter anderem wegen Nichtforcierung erneuerbarer Energieträger, dann muss ich aber auch ja sagen zum Masterplan Wasserkraft, muss ich ja sagen zum weiteren Ausbau dieses erneuerbaren Energieträgers zu niedrigsten Kosten, meine sehr verehrten Damen und Herren! (Beifall bei der ÖVP.)

Da wir bei Fakten und Zahlen sind: Herr Abgeordneter Klement von den Freiheitlichen hat das Thema Photovoltaik angesprochen und kritisiert, es stimme nicht, was ich im Ausschuss berichtet habe, dass die Tonne CO2 eingespart mit Photovoltaik gleich mit 1 300 € zu Buche schlägt, das seien nur 770 € je Tonne.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, ein kleines Rechenbeispiel: Es wird zurzeit in Österreich die Kilowattstunde aus Photovoltaik mit 62,4 Cent – folgen Sie mir bitte! – gestützt. Das sind umgerechnet 624 € je Megawattstunde. Sie sparen damit 0,5 Ton­nen CO2 je Megawattstunde ein, macht nach Adam Riese 1 248 €, aufgerundet 1 300 € je eingesparte Tonne CO2. Das ist fürwahr ein fürstlicher Preis, sehr geehrter Herr Abgeordneter!

Aber was Ihnen völlig entgangen ist, und ich sage es Ihnen jetzt: Wir haben gerade im Bereich Photovoltaik mit diesem Ökostromgesetz erhebliche Akzente gesetzt. Wissen Sie, was zuletzt möglich war an Förderung von Photovoltaik-Anlagen? – Rund 3 Mega­watt pro Jahr.

Wissen Sie, sehr geehrter Herr Abgeordneter, was in Zukunft damit möglich sein wird? – 16 Megawatt pro Jahr, das heißt eine Verfünffachung! Aber das ist Ihnen beim Studium des ganzen Themas – Sie waren im Ausschuss ja auch, glaube ich, nicht wirklich dabei – wohl entgangen.

Durch die beispielhafte Trennung des Themas Photovoltaik, durch die Förderung von Anlagen, ich vereinfache, bei den Häuslbauern und die Transferierung dieses Themas in den Klima- und Energiefonds – ich nenne hier nur das 10 000 Dächer Programm; unser Umweltminister Josef Pröll wird das umsetzen – sind allein dort rund 3 500 An­lagen pro Jahr mit einer Durchschnittsleistung von 10 Megawatt möglich und mit dem ausgeweiteten Deckel im Rahmen des Ökostromgesetzes zusätzliche 6 Megawatt.


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Also 16 Megawatt gegenüber 3 Megawatt bisher, somit eine Verfünffachung! Das ist doch herzeigbar, meine sehr verehrten Damen und Herren! (Beifall bei der ÖVP.)

Ich möchte nicht breit auf viele Prinzipien dieser Ökostromgesetz-Novelle eingehen; das hat Karlheinz Kopf schon ganz ausgezeichnet gemacht. Um eines bitte ich Sie, Frau Dr. Glawischnig: Wir können gerne über die Prinzipien der Internationalen Ener­gieagentur sprechen, aber dann tun wir es nicht punktuell, sondern immer. – Übrigens: Der Chef der Internationalen Energieagentur in Paris heißt Nobuo Tanaka, der frühere hieß Claude Mandil, Fatih Birol ist der Chefökonom der Energieagentur – ein kleiner Unterschied, auf den ich Sie schon hinweisen möchte, sehr geehrte Frau Präsidentin! (Abg. Dr. Glawischnig-Piesczek: Ich habe gesagt, der Chefökonom!)

Aber dann reden wir auch darüber, wie denn die Internationale Energieagentur die Entwicklung der Energiewelt in Zukunft sieht, welche Rolle die Internationale Energie­agentur den fossilen Kraftstoffen und Energieträgern beimisst, dass sie heute sagt und dass sie auch für das Jahr 2030 vorhersagt, dass etwas mehr als 80 Prozent der Energieträger dieser Welt fossil sein werden. So ist das.

Das kann man jetzt etwas vernünftiger oder etwas unvernünftiger machen und ein paar Prozentpunkte drehen, aber diesen Realitäten schauen Sie dann auch nicht ins Auge, weil es Ihnen nicht passt, genauso wie Sie auch keine Freundin der Wasserkraft sind, weil Ihnen auch das nicht passt und auch nicht in Ihre politische Linie passt. (Zwi­schen­rufe bei den Grünen.)

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Was jetzt die Zusammenarbeit mit dem Koalitionspartner angeht, möchte ich sagen: Auch meinerseits herzlichen Dank, Herr Abgeordneter Bauer, die ist beispielhaft. Wenn wir dies öfter zustande brächten, wäre es noch besser für die Koalition. (Beifall bei der ÖVP.)

Ich halte es für sehr gut, dass wir gemeinsam eine Initiative für Fernwärme und Fernkälte entwickelt haben. Da gibt es einen direkten Zusammenhang. Das ist CO2-relevant, wie im Übrigen natürlich auch KWK CO2-relevant ist, auch wenn dort der primäre Energieträger fossil sein mag.

Ich glaube, dass wir in den nächsten Wochen und Monaten einen besonderen Schwer­punkt setzen sollten, abgesehen von der Wasserkraft, abgesehen vom Masterplan Wasserkraft, in Richtung Energieeffizienz. Die nicht verbrauchte ist nämlich die gescheiteste, billigste, ökologischste Kilowattstunde. Und da ist manches oder sogar vieles möglich.

Über meine Bitte hin wird die E-Control am 3. Juli eine Erstvorstellung eines Grün­buchs Energieeffizienz vornehmen. Und aus meiner Sicht sollte dieses Grünbuch dann für Josef Pröll und mich, für die Länder, für Sie, für uns alle, für die Wirtschaft so etwas wie einen roten Faden, einen Leitfaden in Sachen mehr Energieeffizienz in Österreichs Wirtschaft und für Österreichs Verbraucher darstellen. Da geht es um konkrete Einsparungen, das ist ein konkretes Beispiel für vernünftige Energiepolitik.

Zuletzt noch zu den Ausführungen des Herrn Abgeordneten Schalle. Ich bin von Ihnen vieles in der Sache gewohnt. Es war wieder in modo forte in re. Aber dass Sie das mit geopolitischem Machtinteresse begründen, wenn wir uns als Koalition dann noch dazu entschließen, in Sachen Ablauge mehr zu tun, als ohnehin vorgesehen war, das halte ich schon für ein starkes Stück.

Dass Sie, aus welchen Gründen auch immer – wahrscheinlich war das auch früher in Ihrer Funktion der Fall –, der Industrie sehr skeptisch gegenüberstehen, das wissen wir. Ich weiß nicht, was der Handel verkaufen würde, wenn es die Industrie nicht gäbe, aber sei’s drum. Das müssen Sie beurteilen. Aber ich stehe mit jeder Faser meines Herzens dazu, dass wir die energieintensive Wirtschaft in Österreich und die Arbeits-


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plätze zu schützen haben, denn es macht überhaupt keinen Sinn, wenn die entweder an das Schwarze Meer oder nach China auswandern.

Was die Ablaugeförderung anlangt, so war das ein gemeinsamer Kraftakt im Interesse, wenn Sie so wollen, des Standortes Pöls. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ.) 450 Arbeitsplätze direkt, einige tausend Arbeitsplätze im Zulieferbereich, zum Beispiel im bäuerlichen Bereich, zum Beispiel Holzaufbringung. Dazu stehe ich. Und wenn es anderswo vergleichbare Anlagen gibt, so werden auch die förderbar sein im Interesse der Arbeitsplätze, direkt oder indirekt, meine sehr verehrten Damen und Herren.

Zusammenfassend: Das ist eine große Novelle. Das stellt das Thema Ökostrom auf neue Beine. Übrigens: Wer immer da jetzt das Hohelied des deutschen Einspeise­ge­setzes singt: Lesen Sie ein bisschen deutsche Zeitungen, da gibt es eine sehr engagierte Diskussion darüber, ob man denn die Einspeisetarife für Strom aus Photo­voltaik nicht von 45 Cent je Kilowattstunde auf 35 Cent senken sollte. Wohlgemerkt: In Österreich wurden sie im letzten Jahr mit 62 Cent gestützt. Also nehmen Sie auch solche Entwicklungen zur Kenntnis!

Wir sind auf gutem Wege unterwegs in Sachen Ökostrom: 1,5 Millionen Tonnen zusätzlich. – An Sie alle gerichtet, vor allem auch an Frau Dr. Glawischnig, an die Grünen: Wenn Sie redlich sein wollen, dann sind Sie politisch dazu verpflichtet, beim Masterplan Wasserkraft, beim weiteren Ausbau der Wasserkraft mitzugehen. Auch das ist erneuerbare Energie, mit dem großen Vorteil, dass Sie die Stromkosten nichts zusätzlich kosten, weil es sich am Markt rechnet. Ein kleiner Gegensatz zum Thema Ökostrom, meine sehr verehrten Damen und Herren. (Beifall bei der ÖVP.)

11.22


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Mit­ter­lehner. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 4 Minuten. – Bitte.

 


11.22.14

Abgeordneter Dr. Reinhold Mitterlehner (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundes­minis­ter! Frau Staatssekretärin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte auch inhaltlich anknüpfen beim Kollegen Schalle, der so nebenbei gemeint hat, dass wir ja von den fossilen Brennstoffen wegkommen wollen, und es wäre etwas ganz Leichtes, hier umzusteigen. Tatsächlich ist es ja so, dass einige Länder das wirklich auch anstreben, bis zum Jahr 2020 auszusteigen, wie beispielsweise Schweden. Was Sie aber nicht dazusagen, ist: Die setzen dann auf Atomstrom.

Oder die Grünen: Von Ihnen gibt es kein Alternativkonzept! Ihre Position zur Was­serkraft ist ja – es gibt einige oberösterreichische Projekte, die ich kenne – eine relativ distanzierte und skeptische.

Wie immer muss man sagen, und das scheint mir auch heute wesentlich zu betonen, dass Ihnen offensichtlich entgangen ist, wozu das Ökostromgesetz dienen soll. Kollege Schalle hat zwar die Zielsetzungen zitiert, aber an sich ist meiner Meinung nach vereinfacht ausgedrückt der Hintergrund: Ich habe jetzt für bestimmte Strom­erzeugungsmechanismen keinen Marktpreis, insbesondere im alternativen Bereich, und daher sollen Fördermaßnahmen diese Energiearten an den Marktpreis heran­führen. Und da ist die Frage, sind das brauchbare Vorgangsweisen oder nicht brauch­bare Vorgangsweisen. Ich finde, dass in diesem Gesetz eine ganze Menge an innovativen, kreativen Ideen steckt, die auch zu strukturellen Änderungen führen werden.

Es hat einmal eine Ihrer Kolleginnen im Ausschuss gemeint, der Ökostrom wird ja eigentlich eh vom Steuerzahler finanziert. Das stimmt irgendwo indirekt. Aber in Wirk-


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lichkeit zahlen es natürlich die Haushalte und die Industrie, weil wir eben nicht zu Marktpreisen agieren, sondern zu höheren Preisen. Auf der anderen Seite wundert es mich, dass Sie so überzogen da jetzt vom „Klimakillergesetz“ sprechen, wenn Sie überhaupt keine Alternativen hier aufzeigen können, diesbezüglich haben Sie über­haupt nichts gebracht. Daher würde ich Sie ersuchen, sich einmal mit den Details auseinanderzusetzen. Die Details sind immer in einem Spannungsfeld, und das sieht so aus: der Standort Österreich, die Steuerzahler und die Notwendigkeiten im Klima­bereich.

Das neue Gesetz, würde ich sagen, bringt vor allem die Ökostromerzeuger beträchtlich weiter. Beispielsweise haben wir damit mehr Planungssicherheit. Es war immer ein Problem, wenn es um die Tarifierung der Preise gegangen ist, dass man hier abgestellt hat auf das Datum des Vertragsabschlusses. Jetzt stellt man ab auf das Datum der Antragstellung. Ist ein Vorteil, bringt wesentlich mehr Planungssicherheit.

Zweiter Punkt in diesem Zusammenhang: Die Anträge werden bis zu vier Jahre nach der Antragstellung mitgenommen und verfallen erst dann. Eine Besserstellung der Antragsteller.

Dritter Punkt: Es werden die Tariflaufzeiten verlängert. Damit haben Sie mehr Konti­nuität, insbesondere was Biogas und Biomasse anbelangt. Auf Verordnungsbasis gibt es sogar die Möglichkeit, sie auf 20 Jahre auszuweiten.

Das Volumen wird insgesamt erhöht. Und was noch nicht angesprochen worden ist und was uns besonders wertvoll ist: Sie haben ja auch einen Standort in Österreich, und dort ist die Industrie tätig, die auch sehr energieintensiv ist. Und wenn es hier zu Überbelastungen kommt, dann habe ich echte Probleme mit der Absiedelung. Daher finde ich es sehr positiv, dass wir hier eine Ausgleichsregelung für energieintensive Unternehmen haben, sofern die Ökostromaufwendungen 0,5 Prozent des Nettoproduk­tionswertes übersteigen.

Sehr positiv ist auch die Förderung von Ablaugeprojekten, weil das ein zweiter Grund ist, dass die Industrie im Lande bleibt, wenn sie 30 Prozent Förderung kriegt – wie überhaupt die Idee, Investitionen zu fördern, im Bereich der Kleinwasserkraft beispiels­weise, eine ausgesprochen positive Idee ist, denn damit belaste ich die Tarifabgeltung nicht, sondern fördere die Investitionen, rege viele an, in diesem Bereich tätig zu sein.

Auch die Photovoltaik mit dem Dächer-Programm, das aus dem Klima- und Energie­fonds gefördert wird, sehe ich als wirklich positiven strukturellen und neuen Effekt.

Daher zusammenfassend: Das neue Gesetz bringt uns wesentlich weiter als bisher, trägt zu den Klimazielen bei und ist auch einigermaßen finanzierbar. Dass Sie das hier so undifferenziert ablehnen, verstehe ich überhaupt nicht. (Beifall bei der ÖVP.)

11.27


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Als Nächste gelangt Frau Abgeordnete Dr. Lich­tenecker zu Wort. 7 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte, Frau Kollegin.

 


11.27.12

Abgeordnete Dr. Ruperta Lichtenecker (Grüne): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Geschätzte Damen und Herren! Also über ein Jahr wurde jetzt immer wieder seitens der ÖVP, der SPÖ bekundet, dass wir Grünen recht haben: Das ist ein schlechtes Ökostromgesetz, das wir gehabt haben, und es gibt einen dringenden Reformbedarf. So, dann kommt das heute auf den Tisch, neben dem Faktum, dass es einen achtseitigen Abänderungsantrag dazu gibt und dass im Ausschuss eineinhalb Stunden zuvor eine Lex Pöls eingebracht wird, nämlich dass die Investitionsförderung


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll61. Sitzung / Seite 97

von 20 auf 30 Prozent erhöht wird. Das ist ein Skandal sondergleichen, eine Husch­pfusch-Aktion! (Beifall bei den Grünen sowie bei Abgeordneten der FPÖ.)

Das heutige Gesetz will darüber hinwegtäuschen, dass Ihnen der langfristige Plan fehlt. Es fehlt Ihnen der Plan von wegen: Wie machen wir uns unabhängiger von den fossilen Energieträgern? Wie stützen und forcieren wir den erneuerbaren Sektor? (Abg. Grillitsch: Das machen wir ja!) Herr Grillitsch, nicht einmal im Ansatz dessen, was überhaupt notwendig ist! Die 21 Millionen, wie wir wissen, sind zu wenig.

Wenn Sie von Seriosität reden, Herr Kopf, dann schauen wir uns doch das Gesetz und die Zielbestimmung an, die drinnen ist: 15 Prozent sind drinnen! Jetzt, wenn Sie es seriös betrachten, haben wir schon 13 Prozent, wenn wir die Bemessungsgrundlage so hernehmen, wie es jetzt definiert ist. Das ist eine Steigerung bis 2015 um genau 2 Prozent. Und es ist ein Skandal, davon zu reden, dass es hier um eine Verdoppelung geht! Es ist schlichtweg falsch, wie Sie agieren. (Beifall bei den Grünen.)

Wenn Sie schon die Photovoltaikbranche mit den Ausbauzielen limitieren und damit einer enormen Zukunftsbranche nicht die Chancen geben, die sie dringend braucht, dann horchen Sie wenigstens auf das, was ihre Vertreter sagen! Die OTS, die sie zu diesem Gesetz ausgeschickt haben, lautet: Zu wenig zum Leben, zu viel zum Sterben.

So wollen Sie Energiepolitik machen? – Da sage ich: nein, danke! (Beifall bei den Grünen.)

Dann schauen Sie sich die Biomasseziele an: 100 kW bis 2015. (Bundesminister Dr. Bartenstein: MW!) 100 MW, Entschuldigung! 100 MW bis 2015 heißt nichts anderes als 15 MW pro Jahr. Und, Herr Kollege, Sie wissen, das Biomassekraftwerk Timelkam in Oberösterreich hat 15 MW. Was für ein lächerliches Ziel pro Jahr in Bezug auf die Biomasse! Das kann es ja wohl nicht sein! (Beifall bei den Grünen. – Bundesminister Dr. Bartenstein: Sie haben ja gar nicht mehr Holz, Frau Abgeordnete! Wo nehmen Sie denn die Biomasse her? Die wird ja jetzt schon importiert!)

In Bezug auf die Leistbarkeit von Ökostrom: Wir wissen, dass der Nutzen dreimal so hoch ist wie die Kosten. Und ich glaube, die Aufgabe eines Energieministers ist es, volkswirtschaftlich zu denken, langfristig zu planen und hier nicht eine absolut kurzsichtige und ignorante Politik zu fahren. Und das ist ein wesentlicher Punkt, den wir hier auch kritisieren.

Herr Kollege Mitterlehner, Sie scheinen das Gesetz zu verwechseln mit etwas, was im Industriebereich natürlich gut ankommt. Wenn Sie eine Presseaussendung machen mit dem Titel „Ökostromgesetz-Novelle entlastet energieintensive Industrie“, dann sage ich: Themenverfehlung! – Beim Ökostromgesetz geht es um etwas anderes, nicht um die Entlastung der energieintensiven Industrie, sondern um den Ausbau, die Förderung der erneuerbaren Energien. Da geht es darum, der Branche eine Chance zu geben, Arbeitsplätze zu schaffen und letztendlich auch die Atomstromimporte endlich abzustellen. Das muss das Ziel sein! (Beifall bei den Grünen.)

Wenn Sie die Photovoltaik jetzt bis 5 kV verschieben wollen in den Klima- und Energiefonds, dann denken Sie bitte doch (Bundesminister Dr. Bartenstein: kW! Nicht kV! kW!) – kW, ja, ja –, dann denken Sie doch – Herr Minister Bartenstein, Sie sind ja auch vertreten im Klimafonds – an die Berichterstattung der letzten Monate in Bezug auf den Klima- und Energiefonds. Er wird bezeichnet als Selbstbedienungsladen für die Ministerien, es geht nichts weiter, die Millionen bleiben liegen. Und genau das ist auch die Befürchtung, wenn wir jetzt die kleinen Anlagen dorthin verschieben, die Häusl­baueranlagen, dass hier nichts mehr weitergeht, auch nicht für die Photovoltaik-Branche.


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Als letzter Höhepunkt ist heute in der „Presse“ zu lesen: Klimafonds-Millionen liegen auf Eis, es geht nichts weiter, es ist ein Selbstbedienungsladen, es ist eine reine Streiterei. – Und das wollen Sie der Branche zumuten?! Da sagen wir: Nein, danke! (Beifall bei den Grünen.)

Wenn Sie groß von der Wasserkraft reden: Natürlich, wir stehen zu den erneuerbaren Energien. Wir stehen auch zur Wasserkraft, Wasserkraft in einer ökologischen Form ausgebaut; und da gibt es auch Beispiele in Oberösterreich. Nur, Herr Minister, Sie machen es sich sehr billig. Sie legen einen Masterplan Wasserkraft vor, der in keiner Weise Rücksicht nimmt auf Naturschutzgebiete, Natura-2000-Gebiete, auf die letzten frei fließenden Flächen. Und das kann es nicht sein! Es geht nämlich nicht, den Klimaschutz gegen den Naturschutz auszuspielen.

Letztendlich brauchen wir ein Ökostromgesetz, das in dieser Form heute nicht einmal ansatzweise vorliegt. Wir brauchen 50 Millionen Förderung, mindestens. Wir brauchen eine langfristige Tarifgarantie, nämlich 20 Jahre. Die 13 und die 15 Jahre sind viel zu wenig. Wir brauchen faire Einspeisetarife und eine faire Kostenverteilung. Das muss das Ziel sein, um hier tatsächlich Klimaschutz und nachhaltige Energiepolitik zu machen.

Ich sage Ihnen, das ist kein Ökostromgesetz, das heute vorliegt. (Abg. Grillitsch: Was ist es dann?) Das ist ein Gesetz der Klimaschutzverhinderer, Herr Grillitsch! Das ist ein Gesetz für Abhängigkeit, und das ist ein Gesetz für Atomstromimporte! Und dazu sagen wir: Nein, danke! (Beifall bei den Grünen.)

11.34


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Ing. Mag. Kuzdas. 3 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte, Sie sind am Wort.

 


11.34.09

Abgeordneter Ing. Mag. Hubert Kuzdas (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Frau Kollegin Lichtenecker, Erlebnisse wie im Wirtschaftsausschuss: Sie bemühen sich sehr, dieses Gesetz schlechtzureden, aber die konstruktiven Vor­schläge, die habe ich heute nicht gehört und im Wirtschaftsausschuss auch nicht. (Abg. Dr. Lichtenecker: Dann haben Sie nicht zugehört! – Abg. Hornek: Die kann da keiner finden!)

Ich bin beim Kollegen Mitterlehner, wenn er sagt, Atomstrom kann weder als sauber noch als billig verkauft werden. Das ist wirklich keine Alternative. Mit dem Öko­strom­gesetz – und es ist ja nicht nur das Ökostromgesetz, das wir heute beraten und beschließen, es ist ja mehr – wird sichergestellt, dass der von Ihnen behauptete Ausbaustopp durch die Novelle 2006 endlich beendet wird. Das wird mit dieser Novelle gelingen. Besonders verdient haben sich dabei gemacht die Chefverhandler der Regierungsparteien Karlheinz Kopf und Hannes Bauer, aber danke auch an den Herrn Bundesminister für seine Kreativität und Flexibilität. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Das Ökostromgesetz wird einen wesentlichen Beitrag zur Erreichung des CO2-Einsparungszieles leisten, und wir brauchen uns nicht zu verstecken mit dem Ziel von 15 Prozent. (Abg. Dr. Lichtenecker: Das sind ja nur 2 Prozent Wachstum in acht Jahren!)

Der Ausschuss hat aber auch eine wesentliche Feststellung getroffen, nämlich die Bio­masse betreffend: dass die Rohstoffbilanz durch die Ökostromerzeugung nicht gestört wird. Das heißt keine Nahrungsmittel zur Energieerzeugung und keine Schmälerung


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der Rohstoffbasis für Nahrungsmittel- und Futtermittelproduktion durch das Ökostrom­gesetz. Auch das ist eine sehr wichtige Komponente.

Ich möchte aber noch zwei weitere Verbesserungen aus der Vielzahl dieser Verbes­serungen herausgreifen. Es wurde immer wieder fehlende Planungssicherheit kritisiert. Diese Planungssicherheit gibt es jetzt, einerseits durch den maßgeblichen Zeitpunkt für die Festlegung der Tarife, nämlich Zeitpunkt der Einreichung, und andererseits, was auch die IG Windkraft immer wieder moniert hat, durch die sogenannte Verlängerung der Warteschleife von zwei auf vier Jahre und zusätzlich durch die Verlängerung der Förderzeiten.

Windkraft ist natürlich nicht überall unumstritten. Ich komme aus Niederösterreich, dem Windland in Österreich, und hier formieren sich auch Widerstände seitens der Bür­gerin­nen und Bürger und der Bürgermeister. Auch da haben wir eine Aufgabe vor uns, nämlich über die Raumordnung dieses Problem anzugehen und zu lösen. Das gehört auch dazu, wenn wir den Ausbaustopp beenden wollen.

Zum Thema Photovoltaik. Ich glaube, dem Bereich der Photovoltaik ist es noch nie so gut gegangen, wie das jetzt durch diese Gesetzesnovelle der Fall ist: auf der einen Seite durch die Teilung in Häuslbaueranlagen mit unter 5 Kilowatt und mit jenen, die im Förderregime der Ökostrom bleiben. Und nicht zuletzt wird durch den Entschließungs­antrag, der eingebracht wurde, auch der Forschungsanteil wesentlich erhöht, und wir erwarten eine Verbesserung der Effizienz.

Meine Damen und Herren! Wind und Sonne sind ohne Zweifel die zukunftssichersten Energieträger. Sie stehen uns besonders kostengünstig zur Verfügung. Sie schicken uns nämlich keine Rechnung.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich glaube, heute ist ein guter Tag für die zukünftigen Betreiber von Ökostromanlagen, weil Planungssicherheit hergestellt wird, weil es klare Förderregulative gibt und weil es wesentliche Impulse für die Verstärkung der Forschung und der Zukunftstechnologien gibt. – Danke. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)

11.37


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Themessl zu Wort. 4 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte, Herr Kollege.

 


11.37.50

Abgeordneter Bernhard Themessl (FPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Werte Kolleginnen und Kollegen! Die Regierung ist jetzt eineinhalb Jahre im Amt, und schön langsam sind Systeme erkennbar. Das läuft überall gleich ab. Der Kollege Bauer hat gesagt, die Diskussion zu diesem Tagesordnungspunkt könnte man eigentlich nahtlos an die Aktuelle Stunde anschließen, weil es hier auch um Energie geht, um Teuerungen geht. Und all das, was wir in den letzten Wochen und Monaten erlebt haben, hat in der Zwischenzeit ein gewisses System angenommen: Sie schröpfen die Bevölkerung, wo Sie können. Und wenn dann der Druck der Bevöl­kerung und vor allen Dingen auch der Druck der Medien zu groß wird, dann versuchen Sie etwas zu machen.

Ich gebe Ihnen recht, Herr Kollege Kopf, Sie machen schon etwas, nur: Was Sie machen, ist entweder, Sie verteilen Almosen, oder, Sie machen – wie hier beim Ökostromgesetz – geringfügige Verbesserungen, die im Grunde genommen nie und nimmer dazu ausreichen werden, die selber gesteckten Ziele, auch die Kyoto-Ziele, auch die Ziele, die man sich innerhalb der EU selber gesteckt hat, zu erreichen. Das langt nicht aus.


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll61. Sitzung / Seite 100

Und dann geht das weiter: Sie bringen grundsätzlich eineinhalb Stunden vor einem Unterausschuss, in dem man sich mit diesem Thema befassen sollte, eine abge­änderte Regierungsvorlage ein, mit der sich kein Mensch in eineinhalb Stunden im Detail tatsächlich auseinandersetzen kann. Aber nicht genug – die Kollegin Lichten­ecker hat es auch angesprochen –: Sie bringen heute während der Debatte noch einen Abänderungsantrag ein, der sage und schreibe acht Seiten lang ist, und dann erwarten Sie, dass die Oppositionsparteien hier Hurra schreien und sagen: Super, was diese Regierung macht!

Das ist keine Arbeit. So kann eine Arbeit im Parlament nicht zielführend für die österreichische Bevölkerung sein. (Beifall bei der FPÖ.)

Jetzt zu Ihrem Ökostromgesetz und den geringfügigen Novellen, die Sie immer wieder dazu machen: Das Einzige, was Sie in der Zwischenzeit anscheinend selbst gemerkt haben, ist, dass eine Förderung von Kraft-Wärme-Kopplungen und damit die Verbren­nung fossiler Rohstoffe nicht über ein Ökostromgesetz vorzunehmen ist. Das haben Sie jetzt ausgelagert, Sie fördern es eben jetzt mit einem eigenen Gesetz. Aber zumindest haben Sie gemerkt, dass es im Ökostromgesetz nichts verloren hat. Wenn Ihr ÖVP-vereinseigener Ex-EU-Kommissär Fischler immer wieder sagt: Ein Umdenken in der Bundesregierung ist längst überfällig, die Zeit der faulen Kompromisse ist vorbei!, dann muss ich ihm vollkommen recht geben.

Ich sage Ihnen: Wenn Sie die selbst gesteckten Ziele nur annähernd erreichen wollen und von dieser Strafzahlung von 1,5 Milliarden € in der EU verschont bleiben wollen, dann müssen Sie mehr Mittel in die Hand nehmen. Dann müssen Sie das Öko­stromgesetz grundlegend erneuern – so wie es nicht nur wir, sondern auch die Grünen in Anträgen des Öfteren gefordert haben –, und dann haben wir vielleicht geringfügig eine Chance.

Ein Beispiel dafür ist auch, dass man um sage und schreibe 500 Millionen € Emis­sionszertifikate im Ausland ankauft. Dabei geht Wertschöpfung im Land verloren, und es wird nicht dazu beigetragen, dass wir unsere selbst gesteckten EU-Ziele erreichen. Mit 500 Millionen € hätte man in Österreich viel für erneuerbare Energie tun können! Man hätte 1 000 Windräder kaufen können, man hätte 20 000 Voltaikanlagen für Einfamilienhäuser verschenken können. (Bundesminister Dr. Bartenstein: Um 500 Mil­lionen €?) Das wäre wahrscheinlich wesentlich besser gewesen, als 500 Mil­lionen € in den nächsten Jahren, bis zum Jahr 2012, für den Ankauf ausländischer Emissions­zertifikate zu verschleudern. (Beifall bei der FPÖ.)

Noch ein Wort zu den Grünen, was die erneuerbare Energie angeht: Wissen Sie, ein bisschen mehr Ehrlichkeit hätte ich da verlangt! Immer, wenn es um den Ausbau von Wasserkraft geht, sind die Grünen die Ersten, die dagegen sind und versuchen, zu verhindern beziehungsweise den Baubeginn so lange wie möglich zu verzögern, mit Einsprüchen, mit Bürgerinitiativen und so weiter.

Das Zweite ist: In der Zwischenzeit sind die Grünen und Bürgerinitiativen ja auch schon dabei, Windparks zu kritisieren, weil sie zu laut sind, weil sie nicht in die Landschaft passen und, und, und. (Abg. Hörl: Da haben Sie recht!)

Zum Dritten: Wenn Sie immer gegen Atomstrom wettern, dann wundert es mich schon, dass der grüne Landesrat in Oberösterreich keinen Aufschrei dagegen gemacht hat, dass die oberösterreichische Energie AG die TIWAG mit ins Boot nimmt, obwohl man doch weiß, dass die TIWAG mit 25 Prozent den absolut höchsten Anteil an Atomstrom hat, den es überhaupt gibt. – So viel zur Ehrlichkeit der Grünen in der Klimapolitik. (Beifall bei der FPÖ. – Zwischenrufe bei den Grünen.)


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Dann sage ich Ihnen noch etwas, weil es hier gut dazupasst und vielleicht mit dazu beitragen könnte, einen zusätzlichen Anreiz für erneuerbare Energien zu schaffen.

Dazu bringe ich folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Hofer, Klement, Themessl und weiterer Abgeordneter betreffend die Halbierung der Mehrwertsteuer auf Energie aus erneuerbaren heimischen Ressourcen

„Der Nationalrat möge beschließen:

‚Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage vor­zulegen, die zum Inhalt hat, dass die Mehrwertsteuer auf alle aus erneuerbaren heimischen Ressourcen stammende Energie von derzeit 20 Prozent auf 10 Prozent halbiert wird.‘“

*****

Meine Damen und Herren von den Regierungsparteien, nehmen Sie sich ein Herz und machen Sie ein neues Ökostromgesetz, vielleicht auch nach deutschem Vorbild, weil dort bewiesen wurde, dass es nicht nur zielführend ist und gewisse Kyoto-Ziele leichter erreichbar werden, die Sie sich selbst gesetzt haben, sondern vor allen Dingen, weil es natürlich auch für die Wirtschaft wichtig ist. Deutschland hat es geschafft, in den letzten fünf Jahren 250 000 zusätzliche Arbeitsplätze in diesem Bereich zu erlangen! – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

11.43


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Der von Herrn Abgeordnetem Themessl ein­gebrachte Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht mit in Verhand­lung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Hofer, Klement, Themessl und weiterer Abgeordneter betreffend die Halbierung der Mehrwertsteuer auf Energie aus erneuerbaren heimischen Ressourcen,

eingebracht im Zuge der Debatte zum Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Industrie über die Regierungsvorlage (553 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Öko­stromgesetz geändert wird (2. Ökostromgesetz-Novelle 2008) (562 d.B.) in der 61. Sitzung des Nationalrates am 5. Juni 2008.

Das neue Ökostromgesetz ist aus Sicht der FPÖ nicht vertretbar. Die OPEC teilte vor kurzem mit, dass der Zenit der rasanten Ölpreissteigerung mit 135 Dollar pro Barrel noch lange nicht erreicht ist. Als Grund werden die gesteigerte Nachfrage sowie die zunehmende Spekulation bei gleichzeitig sinkenden Lieferungen angegeben.

Die Weltenergiebehörde IEA warnt eindringlich vor Versorgungsengpässen. Deren Chefökonom meinte in einem Interview, dass ab 2015 Ölknappheit vorherrschen werde. Bereits heute würden täglich 12,5 Millionen Barrel, das sind 15 Prozent des Weltölbedarfes, fehlen. In die Erschließung neuer Ölfelder werde zu wenig investiert. Die FPÖ ist daher für die Forcierung der heimische Energieträger.

Angesichts der steigenden Energiepreise – nach Medienberichten sei es der Gaspreis, der nun massiv hinaufgeschraubt werden solle, wobei noch dieses Jahr mit einer


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Steigerung von mindestens 20 Prozent zu rechnen sei. Es ist daher notwendig, eine Energiewende hin zu erneuerbaren heimischer Energien einzuleiten.

Ziel muss es sein, dass Energie leistbar bleibt. Die Energiepreise dürfen nicht weiter steigen. Opfer wären hier vor allem Pensionisten und Familien. Die Energiekosten durch zusätzliche Steuern weiter zu erhöhen wäre mehr als unverantwortlich.

Aus Sicht der FPÖ ist es daher unumgänglich, die notwendigen Maßnahmen für unsere künftige Versorgungssicherheit und Wettbewerbsfähigkeit durch Förderung der heimischen, regenerativen Energieproduktion zu setzen.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag:

Der Nationalrat möge beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage vorzulegen, die zum Inhalt hat, dass die Mehrwertsteuer auf alle aus erneuerbaren heimischen Ressourcen stammende Energie von derzeit 20 Prozent auf 10 Prozent halbiert wird.“

*****

 


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Gril­litsch. 3 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte, Sie sind am Wort.

 


11.43.56

Abgeordneter Fritz Grillitsch (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Frau Staatssekretärin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich glaube, wir sind uns alle einig in dem Ziel, dass wir ein Gesetz brauchen, das uns versorgungssicherer und unab­hängiger macht, das Arbeitsplätze durch die Nutzung heimischer Potenziale mit neuen Technologien schafft und das gleichzeitig auch seinen Beitrag zum Schutz der Umwelt liefert, wenn es darum geht, eine CO2-neutrale, nachhaltige Energieproduktion für Österreich sicherzustellen. Daher darf ich heute wirklich sagen, dass sich die Vernunft durchgesetzt hat, dass die vielen Interessen von Wirtschaft, Industrie, Umwelt­organisationen und auch der Landwirtschaft in diesem Gesetz Platz gefunden haben. Dafür möchte ich mich insbesondere bei unseren beiden Bundesministern Martin Bartenstein und Josef Pröll herzlich bedanken. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Dr. Bösch: Warum bedanken Sie sich bei den Ministern? Das ist ihre Aufgabe!)

Herr Kollege, auch wir hier im Parlament haben letztlich unseren Beitrag geliefert und noch einige Punkte in diesem Gesetz verbessert, sodass wir dem Ziel der Erhöhung des Ökostromanteils von 7,8 Prozent auf 15 Prozent in den nächsten Jahren, bis 2015, gerecht werden können.

Frau Kollegin Glawischnig spricht davon, dass wir aufpassen müssen in Bezug auf die Abwanderung aus den ländlichen Räumen (Zwischenruf des Abg. Mag. Kogler), weil es dort auch um Infrastruktur und um Energieversorgung geht. Genau dieses Gesetz bietet den Menschen auch Arbeit vor Ort, Einkommen vor Ort und Investitionen vor Ort! Letztlich bewirkt es, dass die Wertschöpfung in der Region bleibt und dass wir keinen Kaufkraftabfluss in arabische und russische Länder erleben, sondern dass die Kaufkraft hier im Inland, in Österreich bleibt, meine Damen und Herren! (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Mag. Kogler: Natürlich kommt es zu ...! Eine Krawatte macht noch keinen Plan!)


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Durch diese Novelle sparen wir bis 2015 beispielsweise 5 Millionen Tonnen CO2 ein. Dieses Ökostromgesetz ist daher auch ein entsprechendes Klimaschutzgesetz, meine Damen und Herren, ein gutes Gesetz, das dem voll Rechnung trägt. (Abg. Dr. Lich­tenecker: Ein Klimaschutz-Verhinderungsgesetz!)

Auch die Fragen für Photovoltaik und Kleinwasserkraft sind hier entsprechend gut geregelt. (Abg. Dr. Lichtenecker: Na geh! Aber überhaupt nicht!) Auch hier wird es einen Boom geben: mit dem 10 000-Dächer-Programm, für kleine Anlagen mit ent­sprechender Investitionsförderung aus dem Klimafonds (Abg. Dr. Lichtenecker: ... glaubt aber sonst niemand!), für größere Anlagen mit entsprechenden Tarifen aus dem Ökostromgesetz.

Herr Kollege Veit Schalle – Sie sind leider nicht hier, aber ich werde es Ihnen noch persönlich sagen –, glauben Sie mir: Wenn in diesem Gesetz auch Ablauge mit berücksichtigt wird (Abg. Dr. Lichtenecker: Die Lex Pöls!), und das sage ich auch aus Verantwortung für die ländlichen Regionen, dann geht es darum, in diesen Regionen Arbeitsplätze zu sichern! (Beifall bei der ÖVP.) Denn die Investitionen in Pöls, auch durch dieses Ökostromgesetz, sichern 450 ... (Abg. Dr. Lichtenecker: Das ist ja eine Wettbewerbsverzerrung, was Sie da machen!) – Frau Kollegin Lichtenecker! Sagen Sie, dass Sie gegen Arbeitsplätze in den ländlichen Regionen sind! – Kommen Sie heraus, und sagen Sie das öffentlich! (Abg. Dr. Lichtenecker: Wir sorgen dafür, dass Pöls ...! Aber nicht Sie!)

Wir sichern 450 Arbeitsplätze in Pöls! Durch die Investitionen gibt es eine Umweg­rentabilität für 5 000 bis 6 000 Menschen in der Region (Abg. Dr. Lichtenecker: ... das Geld nach!) und für die heimische Forstwirtschaft einen Mehrabsatz von 500 000 Festmetern Holz. Regionale Wertschöpfung ist das Motto dieses Ökostromgesetzes, meine Damen und Herren! (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Dr. Lichtenecker: Machen Sie endlich Wirtschaftsförderung! – Weitere Zwischenrufe bei den Grünen.)

Hoffentlich kapieren Sie das endlich einmal. Versuchen Sie nicht immer nur, unsere ökosoziale Marktwirtschaft zu kopieren, sondern hoffentlich kapieren Sie sie auch einmal, Frau Kollegin! Das ist wirklich Politik der Nachhaltigkeit. (Abg. Sburny: Erklären Sie es uns einmal!) Das ist das Wirtschaftsprinzip der Nachhaltigkeit, das in diesem Ökostromgesetz festgeschrieben ist. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Sburny: Erklären Sie uns einmal, was drinsteht! – Abg. Mag. Kogler: Er weiß ja nicht einmal, was drinsteht!)

11.48


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Mag. Kogler. 5 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte, Sie sind am Wort.

 


11.48.14

Abgeordneter Mag. Werner Kogler (Grüne): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Frau Staatssekretärin! Der Auftritt des Vorredners war bezeichnend für das, was hier vor sich geht: Es gibt einen Abänderungsantrag, und die beiden Redner, die den Abänderungsantrag einbringen, sind nicht in der Lage gewesen – oder wollen es nicht oder können es eben nicht –, zu erklären, was der Inhalt des Abänderungsantrags ist!

Stattdessen meldet sich der Klubobmann der ÖVP in einer Geschäftsord­nungs­debatte zu Wort, versucht zu retten, was zu retten ist, und wirft ein paar Brocken in der Geschäftsordnungsdebatte hin, was denn inhaltlich gemeint sein könnte. Das ist doch ein einziges Durcheinander! Sie haben bewiesen, dass vermutlich die meisten von Ihnen – so wie wir, aber wir geben es ja zu! – gar nicht auf die Schnelle entschlüsseln können, was hier drinsteht. Aber Sie versuchen, hier so zu tun, als ob Sie die Weisheit


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mit dem Löffel gefressen hätten – und genau damit zeichnen Sie das Bild, das jetzt in der Öffentlichkeit über das Treiben und Wirken der Parlamentarier entsteht!

Jetzt wird es wirklich Zeit, dass man zwischen Regierungsfraktionen und Oppositions­fraktionen zu unterscheiden anfängt, was das betrifft. (Beifall bei den Grünen. – Zwischenrufe bei der ÖVP.) Das befördern Sie in einer Tour! Noch einmal: Die Antragsteller waren in der inhaltlichen Debatte nicht in der Lage, den Inhalt ihres Antrags zu referieren; aber der Klubobmann tut in der GO-Debatte so, als ob er es verstanden hätte. Vielleicht hat er es ja wirklich verstanden, ich halte ihn für einen intelligenten Menschen; aber da muss er auch bei Ihnen noch nacharbeiten. Wir werden die Probe aufs Exempel machen und dann noch Nachschau halten, wie es denn mit dem Verständnis dazu ausschaut.

Aber jetzt zur Sache selbst. – Herr Bundesminister, die grüne Fraktion hat einen Miss­trauensantrag eingebracht, und ich bin sehr wohl der Meinung, dass dies weitere Begründungen braucht. Es ist nicht ausreichend, wenn Sie eine Gesetzesvorlage vorbereitet haben, die dann von der Mehrheit hier angenommen wird. Das ist ein normaler Vorgang, das ist schon richtig. Aber ich sage Ihnen, Sie haben auch in Ihrem exekutiven Verhalten in den letzten Jahren genug Fehlhandlungen gesetzt, und überdies in Ihren vorbereitenden Handlungen, was die Steuerung der Wirtschafts- und Energiepolitik betrifft, sodass dieses Misstrauen begründet ist.

Beginnen wir bei der E-Control, einer an sich unabhängigen Behörde, die aber im Wesentlichen am Gängelband des Wirtschaftsministeriums, Ihres Hauses, ist. Das ist schon einmal ein Skandal für sich. Was macht diese Behörde? – Sie agiert in der Öffentlichkeit mit falschen Zahlen! Das muss hier in der Öffentlichkeit einmal gesagt werden: Eine unabhängige Behörde agiert mit falschen Zahlen, Bezug habend auf dieses Gesetz, was die Kosten des Ökostroms betrifft.

Lassen wir einmal die Frage der volkswirtschaftlichen Bedeutung und der volkswirt­schaftlichen Rechnungen gegenüber dem Betriebswirtschaftlichen weg; allein das wäre schon eine Diskussion wert, aber diese führt jetzt zu weit. Diese negieren Sie, das ist verständlich, weil Sie ja selbst schon ein Agent der Industriellenvereinigung sind. Den Beweis werden wir noch führen. (Oh-Rufe bei der ÖVP.)

Aber selbst im betriebswirtschaftlichen Rechnen geht diese Ihre Behörde, die Sie letztlich offensichtlich mit dirigieren, so vor, dass der Energieregulator eine um ein Mehrfaches zu hohe Kostenbelastung für Haushalte und Industrie aus dem Öko­strom­gesetz erklärt. Ganz abgesehen davon, dass es trotzdem volkswirtschaftlich vernünftig bleibt. Dafür haben Sie mit die Verantwortung, weil Sie nicht eingreifen und mög­licherweise hinter diesen Dingen stehen. Diese Zahlen sind tendenziös und falsch!

Es kommt aber noch schlimmer: Diese Zahlen werden von der E-Control inseriert. Es gab vor wenigen Jahren „profil“-Inserate, in denen die E-Control darauf hingewiesen hat, wie schrecklich das alles mit dem Ökostrom ist. Das ist doch absurd! Dazu haben wir doch nicht diese Behörde. Ich frage Sie: Mit welchem Geld agiert hier eigentlich die E-Control? Welches Geld wird da hinausgeworfen, um Unwahrheiten zu verbreiten?

Letzter Punkt in diesem Zusammenhang: Es ist auch bezeichnend und verräterisch, dass diese Quasi-Kampagne einer an sich unabhängigen Behörde völlig synchronisiert war mit einer Kampagne der Industriellenvereinigung. Die Industriellenvereinigung hat schon Anfang der 2000er Jahre damit begonnen, alle diese ökologisch sinnvollen Maßnahmen, Gesetze, Förderungen et cetera zu torpedieren! Das können Sie in den dortigen Publikationen nachlesen. Mit einer entsprechenden Zeitverzögerung kommt dann die unabhängige Behörde daher und zeichnet das nach.


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Wissen Sie, das war zu der Zeit, als sich die Industriellenvereinigung einen Finanz­minister hier im Haus und in der Regierung gehalten hat! (Beifall bei den Grünen.) Sie, Herr Bundesminister, schicken sich an, ein würdiger Nachfolger dieses Ministers zu werden, der am Gängelband der Industrie agiert und operiert hat. Jetzt sind Sie derjenige, das Gesicht in der Regierung, das im Wesentlichen die Interessen der Großindustrie vertritt. Sie sind der Agent der Großindustrie, und deshalb ist dieses Misstrauen begründet! (Beifall bei den Grünen.)

Wenn Sie schon mit Ihren Argumenten kommen – ob das jetzt den Wasserkraftausbau oder sonstige Dinge betrifft –, dann lassen Sie doch die Kirche im Dorf! Sie versagen nämlich auch in einem ganz anderen Punkt, und zwar dem, endlich in die Effizienz­steigerung zu investieren, gerade was die Stromanwendung und den Stromverbrauch betrifft. Wir haben Steigerungsraten von 2, 3 Prozent im Jahr! Das ist verheerend, es wird aber nichts getan. In dem Plan, den Sie veröffentlicht haben, steht das Ziel einer Verbrauchsreduktion von 1 Prozent drin. Es ist ja kein Wunder, dass es so läuft, wie es läuft, weil nichts getan wird!

Jetzt auf weitere Wasserkraftwerke zu verweisen – Klammer auf: mit uns kann man schon darüber reden, und Sie werden auch unsere Zustimmung für das eine oder andere einzelne Projekt bekommen – und grosso modo so zu tun, als ob das relativ bescheidene Restpotenzial in Österreich, das irgendwo noch zu verbauen ist, ohne beim Naturschutz anzuecken, die Rettung sein soll, das ist doch völlig absurd! Sie haben damit nichts anderes als Ausbaupläne vor Augen, die so nicht gehen können. Allein dieser Zuwachs, der endlich eingedämmt gehört, macht die Jahresarbeit eines Donaukraftwerks aus – damit Sie endlich einmal die Dimensionen sehen.

Apropos Dimensionen – und zum Schluss kommend –: Herr Bundesminister, das Vertrauen ist Ihnen auch deshalb zu versagen, weil Sie jahrelang negiert haben, was schon längst klar war, was heute eigentlich das Hauptproblem ist und was auch Thema der Aktuellen Stunde war: die Entwicklung des Ölpreises. Dahinter stehen knapper werdende Ressourcen. Das sind die ökonomischen Fragen der Zukunft!

Noch im Jahr 2004/2005 haben Sie hier herinnen behauptet, dass der Ölpreis pro Barrel – ich zitiere Sie jetzt – auf 35 Dollar pro Fass zurückgehen wird. Bartenstein: Er rechne nicht mit einem Ölpreisschock. Nein, 35 Dollar pro Fass – auf meine Kon­frontation hin, dass das eine andere Entwicklung nehmen wird. Sie wollen es nicht verstehen, oder Sie können es nicht verstehen! Beides ist ein Grund für das Misstrauen. (Beifall bei den Grünen.)

11.55


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Weninger zu Wort. 2 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte, Herr Kollege.

 


11.55.36

Abgeordneter Hannes Weninger (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Wenn sich Herr Kollege Kogler Sorgen um das Erscheinungsbild des Parlaments macht, dann muss man sich natürlich auch Sorgen machen, wenn ein monatelang diskutiertes, in den Ausschüssen intensiv beratenes Gesetz heute mit Fragen der Geschäftsordnung einerseits blockiert werden soll (Zwischenrufe bei den Grünen) und auf der anderen Seite die Alternativvorschläge – weder im Ausschuss noch heute hier im Hohen Haus – unter dem Motto „Es ist alles nichts, aber das Nichts ist auch zu wenig“ schlecht gemacht werden sollen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, natürlich hat man im Entstehungsprozess dieses Gesetzes und auch in der heutigen Debatte (Abg. Sburny: Was steht denn im Abänderungsantrag?) sehr deutlich erlebt (Abg. Sburny: Erklären Sie das einmal!),


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dass es unterschiedliche wirtschaftliche und soziale Interessen gibt (Abg. Öllinger: Erklären Sie es uns!) und dass es natürlich auch Diskussionen darüber gibt, welche Formen der Wirtschaftsförderung, welche Formen der Förderung von Energie­pro­duktion auf der einen Seite ökologisch sinnvoll und auf der anderen Seite auch öko­nomisch vertretbar sind.

Tatsache ist – und das sollte unbestritten sein –, dass im heutigen Beschluss der Ökostromanteil auf 15 Prozent erhöht wird und dass es zu einer CO2-Reduktion von 6 Millionen Tonnen kommen wird. Das heißt, das Ergebnis ist ein herzeigbares und bringt uns dem gemeinsamen Kyoto-Ziel doch einen Schritt näher.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, es geht aber auch um die wirtschafts­politischen Rahmenbedingungen, die damit gesetzt werden. Diese 500 Millionen € an zusätzlichen Förderungen, gekoppelt mit den Investitionen, die die österreichische Bundesregierung im Bereich von Forschung und Entwicklung und im Ausbauprogramm für den öffentlichen Verkehr tätigen wird, bringt dem Wirtschaftsstandort Österreich im Bereich der Forschung und Entwicklung neue Jobchancen und bringt Österreich als Energiewirtschaftsstandort auch auf dem internationalen Markt einen Platz weiter.

Ich möchte aber auch die Frage der Verteilungsgerechtigkeit ansprechen. Es hat in dieser Debatte sehr viele Diskussionen darüber gegeben, dass sowohl die Landwirt­schaft als auch die Industrie besonders gefördert werden.

Meine Damen und Herren! Tatsache ist, dass die österreichischen Haushalte mit dieser Novelle auch eine respektable Vorleistung zur Erreichung der Klimaziele leisten. Die SPÖ wird diesem Schritt in Richtung Energieautarkie, in Richtung bessere Ver­sorgungssicherheit und in Richtung Erreichung des Klimaschutzzieles gerne die Zustimmung geben. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

11.58


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Ing. Hofer. 4 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte, Sie sind am Wort.

 


11.58.41

Abgeordneter Ing. Norbert Hofer (FPÖ): Herr Präsident! Frau Staatssekretärin! Meine Damen und Herren! Das Gute zuerst: Es ist nicht alles schlecht. Zweifellos ist diese Novelle eine Verbesserung im Vergleich zum letzten Gesetzestext. Aber von Energieautonomie und von Versorgungssicherheit kann noch nicht die Rede sein. Das ist, wenn man der Wahrheit ins Auge blickt, eine Tatsache. Denn es gibt viele Dinge, die wir besser machen müssen.

Wir haben uns mit dieser Novelle von unserem Ziel verabschiedet, bis 2010 einen Ökostromanteil von 10 Prozent erreichen zu wollen. Wir nehmen jetzt das Jahr 2015 ins Visier und wollen dann 15 Prozent erreichen; das ist in der übernächsten Legislaturperiode.

Es gibt nach wie vor eine Deckelung. Ich bin der Meinung, dass die Deckelung nicht der richtige Weg ist, weil wir wissen, dass auf Grund des Dämpfungseffektes bei erneuerbaren Energien, auf Grund des Merit-Order-Effektes, ein Argument vorhanden ist, dass man auf diese Deckelung auch verzichten kann.

Weil der Herr Bundesminister das EEG und die Diskussion in Deutschland ange­sprochen hat: Ich glaube trotzdem, dass das deutsche EEG ein wirklich brauchbares Modell ist, das von vielen, vielen Ländern übernommen worden ist. Dass Deutschland beim Anteil erneuerbarer Energien hinter Österreich liegt, liegt deswegen auf der Hand, weil wir das Glück haben, dass wir als kleines Land Berge haben und Wasser – und Wasser fließt bekanntlich nach unten – und wir bisher die Wasserkraft in sehr hohem Ausmaß nutzen konnten. Ich bin auch dafür, dass wir die Nutzung der Wasserkraft


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weiter vorantreiben, denn Österreich verfügt mit der Wasserkraft über einen reichen Schatz einer erneuerbaren Ressource, die neben der Windkraft, neben der Geo­thermie, neben der Photovoltaik und neben der Biomasse weiter ausgebaut werden soll. (Beifall bei der FPÖ.)

Meine Damen und Herren, die Frage der Energieautonomie beziehungsweise der sinkenden Abhängigkeit von Oligarchen, Scheichs und fossilen Energieträgern ist aber auch eine soziale Frage. Das erleben wir in Tagen wie diesen, in denen Treibstoff immer teurer wird, in denen das Heizen immer teurer wird, in denen unter anderem auch deswegen die Lebensmittelpreise steigen. Das heißt, wir müssen unsere Ab­hängigkeit reduzieren.

Eine ganz wichtige Maßnahme in diesem Zusammenhang ist, dass wir nicht nur auf heimische erneuerbare Ressourcen setzen, sondern dass wir auch unseren Verbrauch reduzieren. Das geht sehr, sehr gut im Bereich der thermischen Sanierung. Wir sollten also wirklich eine thermische Sanierungsoffensive starten, die den Verbrauch in Öster­reich deutlich reduziert.

Ich möchte auch dazu einen Entschließungsantrag einbringen, der sich mit der ver­besserten steuerlichen Absetzbarkeit von Sanierungskosten befasst.

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Ing. Hofer, DI Klement, Themessl, Kolleginnen und Kollegen betref­fend verbesserte steuerliche Absetzbarkeit von Sanierungskosten

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zuzuleiten, die vorsieht, dass Kosten im Bereich der thermischen Wohnbausanierung und für Energiesparmaßnahmen in privaten Haushalten künftig als Sonderausgaben auch dann mehrjährig von der Einkommensteuer absetzbar sind, wenn diese Aufwen­dun­gen in einem Jahr eigenfinanziert sind. Außerdem ist der Höchstbeitrag für Sonder­ausgaben für den Bereich der thermischen Wohnbausanierung und für Energiespar­maßnahmen in privaten Haushalten zu erhöhen.“

*****

Hintergrund: Wenn Sie heute einen Kredit aufnehmen und mit diesem Kredit Ihr Haus sanieren, dann können Sie Zinsen und Rückzahlung steuerlich geltend machen. Wenn Sie ansparen und mit dem angesparten Geld sanieren, dann haben Sie diese Möglichkeit nicht. Das möchten wir ändern.

Da die Opposition auch die Aufgabe hat, nicht nur zu kritisieren, was ihr nicht gefällt, und eine Oppositionspartei, die Verantwortung übernehmen will, die Verpflichtung hat, eigene Ideen einzubringen, bringe ich einen weiteren Entschließungsantrag ein, der sehr umfangreich ist. Ich darf daher von der Verlesung des Beschlusstextes Abstand nehmen.

Es geht hier darum, dass wir eine ganze Reihe von Maßnahmen setzen können, um Österreich unabhängiger zu machen. Das beginnt bei so Kleinigkeiten wie, dass Elektrogeräte im Stand-by-Betrieb nicht mehr als ein Watt verbrauchen sollen. – Das hat, glaube ich, auch die SPÖ schon einmal beantragt.

Es geht aber auch darum, dass wir dafür Sorge tragen müssen, dass es bei öffent­lichen Gebäuden Wohnraumlüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung gibt, dass es eine unabhängige Energieberatung in den Bundesländern gibt, dass der Anschluss-


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zwang an fossil betriebene Kraftwerke beendet wird und dass der Pendler die Möglichkeit bekommt, seine Pendlerpauschale gegen ein ÖBB-Jahresticket einzu­tauschen. Er kann sich also entscheiden, ob er die Pendlerpauschale oder ein Jahres­ticket für öffentlichen Verkehr nimmt. Solare Kühlung in öffentlichen Verwaltungs­gebäuden – all das sind Dinge, die wir umsetzen können.

Ich habe auch hier wieder das Ökostromgesetz angeführt und vorgeschlagen, dass wir uns an dem deutschen EEG orientieren. Und wichtig ist für uns auch die beschleunigte Ausfertigung des Gebäudeenergieausweises. – Dieser Antrag wird verteilt.

Meine Damen und Herren, Österreich ist ein tolles Land. Wir haben tüchtige Men­schen, fähige Unternehmer. Wir haben vor allem eine immer noch gesunde Natur mit reichen erneuerbaren Ressourcen. Nutzen wir diese erneuerbaren Energieressourcen für unsere Energieversorgung, und machen wir uns nicht abhängig von Scheichs, Oligarchen und Konzernen! (Beifall bei der FPÖ.)

12.04


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Der von Herrn Abgeordnetem Ing. Hofer ein­gebrachte Entschließungsantrag betreffend verbesserte steuerliche Absetzbarkeit von Sanierungskosten ist ordnungsgemäß eingebracht, ausreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Ing. Hofer, DI Klement, Themessl, Kolleginnen und Kollegen betref­fend verbesserte steuerliche Absetzbarkeit von Sanierungskosten eingebracht im Zuge der Debatte zum Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Industrie über die Regierungsvorlage (553 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Ökostromgesetz geändert wird (2. Ökostromgesetz-Novelle 2008) (562 d.B.) in der 61. Sitzung des Nationalrates am 5. Juni 2008

Das neue Ökostromgesetz ist aus Sicht der FPÖ nicht vertretbar. Die Bundesregierung bekennt sich in ihrem Regierungsprogramm zwar zur verstärkten Nutzung erneuer­barer Energien und zum Abbau der Energieabhängigkeiten vom Ausland, konkrete Pläne sucht man aber vergebens. Es gibt aber eine Vielzahl konkreter Möglichkeiten, Energie zu sparen, erneuerbare Energien zu fördern und die Belastungen unserer Umwelt zu reduzieren.

Wohnungen in Altbauten und alte Wohnungen haben einen jährlichen Energiebedarf von bis zu 500 kWh/m2. Dies ist mehr als doppelt so viel, wie der durchschnittliche Energiebedarf von Wohnungen in Österreich, der 230 kWh/m2 beträgt und stellt eine erhebliche finanzielle Belastung für die betroffenen Bürger dar.

Eine energetische Sanierung des gesamten Althaus- und Altwohnungsbestandes in Österreich würde den Energiebedarf im Land drastisch senken, was zur Folge hätte, dass dauerhaft und nachhaltig jährlich 6 Millionen Tonnen CO2 weniger in die Luft emittiert werden, Österreich einen großen Schritt in Richtung Energieautonomie setzen könnte und auch dem Import von Atomstrom, der zum erheblichen Teil aus unsicheren Kraftwerken aus der Ukraine stammt, die baugleich mit dem Katastrophenreaktor von Tschernobyl sind, könnte ein Ende gesetzt werden.

Da die Kosten für Generalsanierungen vielen Eigentümern zu hoch sind und lukrative Förderanreize nur teilweise zur Verfügung stehen, kommt es nur sukzessive zu einer thermischen Sanierung des Altbestandes. Die Kosten für die Wohnraumsanierung sind


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bisher nur dann mehrjährig als Sonderausgaben absetzbar, wenn die anfallenden Baukosten fremdfinanziert wurden.

Es ist daher notwendig, die Investitionen in der Wohnbausanierung auch dann mehr­jährig absetzbar zu machen, wenn diese über Eigenkapital finanziert werden. Zudem soll der Höchstbetrag für Sonderausgaben im Bereich der Wohnbausanierung ange­hoben werden.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden


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Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zuzuleiten, die vorsieht, dass Kosten im Bereich der thermischen Wohnbausanierung und für Energiesparmaßnahmen in privaten Haushalten künftig als Sonderausgaben auch dann mehrjährig von der Einkommensteuer absetzbar sind, wenn diese Aufwen­dungen in einem Jahr eigenfinanziert sind. Außerdem ist der Höchstbetrag für Sonder­ausgaben für den Bereich der thermischen Wohnbausanierung und für Energie­sparmaßnahmen in privaten Haushalten zu erhöhen.“

*****

 


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Der zweite Antrag des Herrn Abgeordneten Ing. Hofer betreffend konkrete Maßnahmen im Sinne des Klimaschutzes wurde in den Eckpunkten erläutert und wird wegen seines Umfanges im Saal verteilt; dieser steht auch mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Ing. Norbert Hofer, DI Karlheinz Klement, Kolleginnen und Kollegen betreffend konkreter Maßnahmen im Sinne des Klimaschutzes und der Energie­autonomie eingebracht im Zuge der Debatte zum Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Industrie über die Regierungsvorlage (553 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Ökostromgesetz geändert wird (2. Ökostromgesetz-Novelle 2008) (562 d.B.) in der 61. Sitzung des Nationalrates am 5. Juni 2008

Das neue Ökostromgesetz ist aus Sicht der FPÖ nicht vertretbar. Die Bundesregierung bekennt sich in ihrem Regierungsprogramm zwar zur verstärkten Nutzung erneuer­barer Energien und zum Abbau der Energieabhängigkeiten vom Ausland, konkrete Pläne sucht man aber vergebens. Es gibt aber eine Vielzahl konkreter Möglichkeiten, Energie zu sparen, erneuerbare Energien zu fördern und die Belastungen unserer Umwelt zu reduzieren.

Ziel muss es sein, mit den vorhandenen heimischen Ressourcen Österreichs Ener­gieversorgung autonom zu machen. Bei Klimapolitik und Energiepolitik handelt es sich um zwei Seiten der gleichen Medaille, denn die Belastungen unserer Umwelt können nur durch den vermehrten Einsatz erneuerbarer Energien verringert werden. Außer­dem müssen sich die konkreten Maßnahmen zur Förderung von Klimaschutz und Energieautonomie an der Politik des Energiesparens orientieren.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, sich auf nationaler und europäischer Ebene sowie bei den Landesgesetzgebern für die Umsetzung folgender Forderungen im Sinne des Klimaschutzes und der Energieautonomie einsetzen:

Neue Elektrogeräte dürfen im Stand-By Betrieb nicht mehr als 1 Watt verbrauchen: EU-weit könnte damit soviel Energie eingespart werden, wie mehrere Kernkraftwerke zusammen produzieren,

Wohnraumlüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung für alle öffentlichen Gebäude. Die zulässigen CO2-Werte, insbesondere in Schulklassen, werden regelmäßig über­schritten. Gesunde Luft bei Fort- und Weiterbildungs-Einrichtungen aber auch allen anderen öffentlichen Gebäuden führt zu weniger Krankenständen und höherer Leistungsfähigkeit der Mitarbeiter. Durch die Wärmerückgewinnung werden nebenbei die Heizkosten reduziert.

Energieberatung – vor allem für Häuselbauer und Wohnungssuchende – per kosten­losen Beratungsscheck! Unbürokratische Abwicklung und direkte Abrechnung über die Länder. Die Beratung muss unverbindlich und firmenneutral sein und darf deshalb insbesondere nicht durch Energieversorgungsunternehmen erfolgen.

Beendigung des behördlich verordneten Anschlusszwanges von fossil betriebenen Kraftwerken.

Pendlerpauschale: Umtauschmöglichkeit für Pendler auf ÖBB-Jahreskarte.

Bei Kraftwerken im Bereich der erneuerbaren Energie, z.B. Wasserkraftwerke, sollen Bürgerbeteiligungsmodelle stärker gefördert werden. Damit wird eine hohe Identifi­zierung mit der eigenen Heimat und der eigenen Landschaft erreicht und Unabhän­gigkeit zum Ausdruck gebracht.

Beim Neubau von öffentlichen Einrichtungen: Beachtung der physikalischen Grund­prinzipien am Bau, sodass eine sommerliche Überhitzung von vornherein vermieden – und eine Klimaanlage damit überflüssig wird. Durch Strom sparende Büromaschinen, außen liegende Abschattungen, geschickte Lüftungsstrategien und ausreichende Speichermassen („dicke Mauern") werden „Strom fressende" Klimageräte bei Neubauten und Sanierungsfällen völlig überflüssig. Gleichzeitig steigt das Wohlbefin­den der Mitarbeiter aufgrund des besseren Raumklimas.

Solare Kühlung in öffentlichen Verwaltungsgebäuden, die sich ohne Klimaanlage im Sommer überhitzen: Wo sich Anlagen zur Raumklimatisierung nicht durch bauliche Maßnahmen verhindern lassen, ist diese über Sonnenenergie bereitzustellen. Dabei soll der Staat mit gutem Beispiel vorangehen! Gleichzeitig soll in künftigen Bauord­nungen neben einem maximal zulässigen Heizwärmebedarf [kWh/(m2*a)] auch ein maximal zulässiger Wert für die Kühlleistung im Sommer (bzw. den Kühlenergiebedarf über das ganze Jahr) festgelegt werden, der auch für Restaurants, Büros, Einkaufs­zentren etc. gelten muss. Eine gesetzliche Vorschrift, die bei Überschreiten eines bestimmten Kühlenergiebedarfs (im Falle der Errichtung einer Klimaanlage) nur noch solare Klimatisierung zulässt, ist zu prüfen.

Verpflichtender Einbau von Solaranlagen in mehrgeschossigen Familienwohnhäusern: Je größer eine Solaranlage ist, desto effizienter arbeitet sie und desto günstiger ist sie in ihrer Errichtung. Deshalb ist grundsätzlich in jedem Gebäude mit mehr als zwei Wohneinheiten eine Solaranlage zur Heizungsunterstützung zu verordnen. Derzeit wird im Gegensatz dazu aufgrund der Deckelung der Errichtungskosten für Gebäude im


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sozialen Wohnbau (ein bestimmter Betrag pro m2 Wohnnutzfläche darf dabei nicht überschritten werden) der Einbau von Solaranlagen, Dämmfassaden oder Biomasse­heizungen oft verhindert. So werden gerade den sozial Schwachen in diesem Land langfristig hohe Betriebskosten aufgebürdet. Die Kosten, die durch die Errichtung von Systemen zur Energieeinsparung aller Art verursacht werden, dürfen deshalb in Zukunft nicht mehr in die Errichtungskosten mit eingerechnet werden.

Sofortiger Austritt aus dem Euratom-Vertrag: Das Geld soll zweckgebunden für Forschung und Entwicklung im Bereich der erneuerbaren Energie in Österreich Verwendung finden.

Aufhebung des „Anti-Ökostromgesetzes" und Vorlage eines Gesetzesentwurfes für ein Erneuerbare Energien Gesetz für Österreich.

Ein generelles Verbot von Öl-, Erdgas-, und Elektrodirektheizungen im Neubau, nach umfassenden Sanierungen und im Falle von Heizungstausch: Wer heute eine derartige Heizung einbaut, präjudiziert die Abhängigkeit Österreichs von ausländischen Energieträgern für die nächsten drei Jahrzehnte. Ein Verbot des Einbaus derartiger Anlagen schränkt die Freiheit des einzelnen Bürger also weniger ein, als es sie erhöht.

Erweiterung des Energie-Aufklebers im Elektrogerätebereich: Einführung eines reprä­sen­tativen „Lebensbelastungszyklus" für alle Elektrogeräte (Leuchtmittel, Geschirr­spüler, Waschmaschinen, Kühlschränke usw.). Über diesen Zyklus sollen für jedes Gerät die Stromkosten errechnet werden, die der Kunde bei durchschnittlicher Verwendung über die Lebensdauer der Maschine erwarten darf. Sie müssen neben dem „Energielabel" auf jedes Gerät deutlich sichtbar angebracht werden. So kann der Käufer auf einen Blick entscheiden, ob er lieber ein qualitativ hochwertiges Gerät (das noch dazu eine längere Nutzungsdauer haben wird) erwirbt, oder ein Gerät, dessen niedrigerer Kaufpreis nach wenigen Jahren von den höheren Stromkosten eingeholt werden wird.

Beschleunigte Einführung des Gebäudeenergieausweises: Nur so kann ein Häusel­bauer, Mieter oder Wohnungseigentümer sich ein Bild über ein Wohnobjekt machen. In einem solchen Ausweis müssen neben Heizkosten auch vorausberechnete Kosten zur Klimatisierung ausgewiesen werden. Ein Kunde, der nicht über künftige Betriebskosten informiert wird, kauft die Katze im Sack! Durch einen solchen Ausweis steigt der Anreiz für die Bauwirtschaft, Energie-, und Kosten sparend zu bauen.

Waschmaschinen nur noch mit zwei Anschlüssen! Dadurch muss einerseits ermöglicht werden, dass Eigentümer von umweltfreundlichen Warmwasserbereitungssystemen das Warmwasser nicht in der Waschmaschine mit teurem Strom aufwärmen müssen. Außerdem soll durch ein druckloses Zusammenmischen von Heiß-, und Kaltwasser auch der Anschluss einer Regenwassernutzungsanlage (Hauswasserwerk) – sofern vorhanden – möglich sein. Dadurch wird das Trinkwassernetz entlastet und der Bedarf an Weichmachern reduziert, was Geldbörsen und Umwelt schont. Für die Gerätehersteller soll es eine Umstellungsfrist von zwei Jahren geben, danach sollen andere Geräte nicht mehr installiert werden dürfen! Bei Waschmaschinen ist die Stromeinsparung durch diese Maßnahme enorm, aber auch bei Geschirrspülern sollte sie in Erwägung gezogen werden.

Die jeweilige Landes-Bauordnung muss festlegen, dass bei allen Wohnungen mit Warm- und Kaltwasseranschluss eine Anschlussmöglichkeit für Waschmaschinen und Geschirrspüler bestehen muss. Die Errichtung von Anlagen zur Regenwassernutzung (Hauswasserwerke) ist bei Neubauten und Sanierungen von Bauten öffentlicher Wohnbauträger ernsthaft zu prüfen. Im Falle einer solchen Errichtung ist auch ein Anschluss der Waschmaschinen an diese Anlagen zu ermöglichen.


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Einweisung der Beamten von Bundesdenkmalamt und anderen Instanzen in Fas­saden­techniken, die eine energetische Sanierung bei gleichzeitiger Wahrung des äußeren Erscheinungsbildes gewährleisten: In sehr vielen Fällen werden vom Bundesdenkmalamt Objekte genehmigt, die Zweifel an der Geschmackssicherheit der entscheidungsbefugten Beamten aufkommen lassen. In Bezug auf Dämmfassaden oder Solaranlagen werden hingegen in der Praxis oftmals nicht nachvollziehbare Hür­den aufgestellt. Und das, obwohl Dämmfassaden mit den heute verfügbaren Dekor­elementen genauso aussehen können wie ihre historischen Vorbilder. Bei denkmalgeschützten Bauwerken ist es auch möglich, farbige Photovoltaikanlagen bzw. farbige thermische Kollektoren zu verwenden.

Steuerliche Entlastung für alle Fahrzeuge, die weniger als 4 Liter Treibstoff auf 100 km verbrauchen.“

*****

 


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Steibl. 2 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte, Frau Kollegin.

 


12.04.34

Abgeordnete Ridi Steibl (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Staatssekretärin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Die vielfältigen und so wichtigen Maßnahmen, die in der Novelle des Ökostromgesetzes enthalten sind, haben meine Vorredner und Vorrednerinnen schon eingehend erörtert. Ich möchte auch noch einmal das unter­streichen, was Bauernbundpräsident Grillitsch gemeint hat: Ein wichtiger Schritt ist dieses Gesetz auch für die Steiermark, für das obersteirische Papier- und Zellstoff­unternehmen in Pöls.

Ich denke, dass es für uns auch sehr wichtig ist, Ja zum Klimaschutz zu sagen, das heißt auch Ja zum Ausbau des Ökostromgesetzes, zu dessen Weiterentwicklung.

In diesem Zusammenhang betreffend den Artikel im aktuellen „profil“ von Peter Pilz: Ich arbeite in sechs Ausschüssen mit. Und das sind nicht nur Untersuchungs­ausschüsse wie großteils bei Peter Pilz. Ich habe auch beim Ökostromgesetz mitgearbeitet, auch inhaltlich. Obwohl Kollege Pilz jetzt nicht anwesend ist, möglicher­weise bei den Wählerinnen und Wählern ist, die ihn hoffentlich nicht wählen: Ich bin weder ahnungslos noch desinteressiert noch faul in den Ausschüssen, weil ich mich seltenst vertreten lasse. Und ich bin eine der wenigen, die ein Regionalmandat haben – und das seit über 14 Jahren.

Ich möchte in diesem Zusammenhang sagen: Das, was Pilz mit seinem „profil“-Artikel gemacht hat, ist eine bodenlose Frechheit – ich weiß nicht, ob ich einen Ordnungsruf dafür bekomme – und eine mehr als arge Nestbeschmutzung. (Beifall bei der ÖVP.)

Ich persönlich war sehr betroffen, bin sehr betroffen und finde es nicht in Ordnung, nicht hier zu sitzen, kein Regionalmandat zu haben, nur in Untersuchungsausschüssen zu zündeln, sich inhaltlich nicht auszukennen, aber groß zu reden. (Beifall bei der ÖVP.)

12.06


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Als Nächste gelangt Frau Abgeordnete Sburny zu Wort. 4 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte, Sie sind am Wort. (Ruf bei der ÖVP – in Richtung der sich zum Rednerpult begebenden Abg. Sburny –: Mehr Ideen!)

 



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12.06.52

Abgeordnete Michaela Sburny (Grüne): Herr Präsident! Frau Staatssekretärin! Sehr geehrte Damen und Herren! Frau Kollegin Steibl, apropos nicht auskennen: Wir haben einen Abänderungsantrag, und die, die ihn eingebracht haben, sind nicht willens oder in der Lage, uns zu erklären, was da drinnen steht. (Zwischenruf der Abg. Steibl.) Und ich frage mich schon: Als Kollege Kopf vorhin über alle möglichen Großtaten dieses Antrages geredet hat, fragte ich mich, von welchem er redet. Ich kenne ja die Abänderungen nicht. Also, vielleicht redet er von einem Antrag, der nicht diskutiert wurde. In dem, der uns vorliegt, sind diese Großtaten nicht enthalten.

Da Kollege Weninger – wenn das heute seine erste Rede war, tut mir das leid, ich wusste das nicht – so über die Befassung des Parlaments mit dem Ökostrom-Antrag geredet hat, war meine Vermutung, dass er schon länger hier ist. Diese Überheb­lichkeit, zu behaupten, das sei schon ewig diskutiert worden, und uns heute acht Seiten vorzulegen, die wir noch nie im Leben gesehen haben, das finde ich jedoch auch von einem, der seine erste Rede hält, eine Zumutung – es tut mir leid. (Beifall bei Grünen und FPÖ. – Abg. Strache: Das ist richtig!)

Was die Regierung selbst angeht, scheint sie nicht sehr überzeugt von ihren eigenen Programmen zu sein. Nicht nur, dass Sie die Ziele der neuen EU-Richtlinie nicht einhalten, in der eine Steigerung von 23 auf 34 Prozent bis 2020 im Gesamten­ergieverbrauch als Ziel angegeben wird: Sie haben in Ihrem eigenen Regierungs­programm 45 Prozent stehen – und von dem sind Sie so etwas von meilenweit entfernt! Mit dieser Ökostromnovelle ist nichts davon erreichbar, und das wissen Sie sehr gut. Also, wenn jemand kleinmütig ist, dann ist es wohl die Regierung. (Beifall bei den Grünen.)

Was versuchen Sie uns hier weiszumachen? – Sie versuchen, uns weiszumachen, dass es mit dieser Novelle einen wesentlichen Fortschritt im Bereich der erneuerbaren Energie gibt. Das Gegenteil ist der Fall! Es gibt keine genügende Förderung wie zum Beispiel im ersten Gesetz, das 2004 beschlossen wurde. Ja, Sie zucken alle die Achseln. Ich frage mich – und ich glaube, das muss man sich in der Politik fragen –: Warum haben Sie das so zurückgestutzt? Welche Interessen stehen dahinter, wenn Sie die erneuerbaren Energien so zurückstutzen und im Gegenzug im Ölbereich ununterbrochen fördern und subventionieren und zum Beispiel jetzt, statt im kleinen, wirtschaftlichen regionalen Bereich – wenn wir schon von Wirtschaft reden – die Produzenten erneuerbarer Energie zu unterstützen, stattdessen fünf Megagas­kraft­werke fördern?

Wir werden da noch sehen, was da sozusagen der Preis sein wird, weil das Gas ja genauso am Öl hängt, was die Preisgestaltung angeht. Also man darf und muss sich als Abgeordnete und Abgeordneter fragen: Welche Interessen stehen dahinter? Wem fühlen Sie seitens der Regierung sich eigentlich verpflichtet, wenn Sie auf der einen Seite eben Öl fördern, aber im erneuerbaren Energiebereich so wenig tun – „nichts“ will ich nicht sagen, denn die Polemik ist nicht so sehr meines –? Sie tun zu wenig, und das wissen Sie sehr genau.

Zum Schluss noch, um auch das einmal aufzuklären, weil das auch eine sehr ... – Wie soll man sagen? – Sie sagen hier einfach die Unwahrheit, um es dezent auszudrücken, was die grünen Initiativen angeht, die Initiativen der Opposition im Allgemeinen. Also, was die Grünen angeht: Wir haben mehrere Vorlagen eingebracht in den Bereichen Einspeisegesetz, Abnahme, Tarifgestaltung, Energieeffizienz. Im Umweltausschuss allein liegen an die zehn Anträge, die Sie sich weigern, auch nur zu behandeln. Also: Wovon reden Sie mit Ihrem kleinmütigen Gesetz, das noch dazu auf einer Menge von Angaben beruht, die niemand nachvollziehen kann? – Danke. (Beifall bei den Grünen.)

12.11



Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll61. Sitzung / Seite 114

Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Kirch­gatterer. 2 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte, Herr Kollege.

 


12.11.08

Abgeordneter Franz Kirchgatterer (SPÖ): Herr Präsident! Werte Frau Staatssekre­tärin! Hohes Haus! Meine Damen und Herren! Zweifellos ist die Klimapolitik eine der größten Herausforderungen unserer Zeit. (Abg. Dr. Lichtenecker: Wann erkennt das unsere Regierung? – Heiterkeit und Beifall bei den Grünen.)

Es liegt in der Natur der Sache, dass die Opposition vieles anders sieht, aber ich denke, das vorliegende Ökostromgesetz und das KWK-Gesetz und der Klima- und Energiefonds werden den Herausforderungen gerecht, und der internationale Vergleich ist eigentlich eine Bestätigung dafür. Der internationale Vergleich kann sich sehen lassen, auch in Bezug auf Anzahl und Qualität der österreichischen Betriebe, die sich mit der Energieeffizienz und mit erneuerbarer Energie beschäftigen, die sehr erfolg­reich sind. Die neuen, verbesserten Rahmenbedingungen werden dies noch wesentlich verstärken.

Besonders erwähnen möchte ich die vielen sehr erfreulichen regionalen Initiativen. Dazu zählt wohl auch die sehr erfolgreiche, jährlich stattfindende Energiesparmesse in Wels, die auch zu einer Plattform für den Dialog mit weltweit anerkannten Persön­lichkeiten aus Wissenschaft und Forschung herangewachsen ist.

Unser Energiesprecher Hannes Bauer hat schon auf die Steigerung der Fördermittel für Ökostrom um ein Viertel hingewiesen, den Ausbau des Fernwärmenetzes, die Förderung von Photovoltaik und die Förderung von Kleinwasserkraftwerken. Wichtig für die in der österreichischen Industrie Beschäftigten ist auch die Investitionsförderung für die Nutzung von Ablauge.

Ich komme zum Schluss. Es werden gute Voraussetzungen für eine sozial verträgliche Energiewende und für eine wirklich sichere Versorgung der österreichischen Haus­halte, der Konsumenten, der Klein- und Mittelbetriebe, der Industrie geschaffen. (Beifall bei der SPÖ.)

12.13


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Fer­dinand Maier. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 2 Minuten. – Bitte, Herr Kollege.

 


12.13.44

Abgeordneter Dr. Ferdinand Maier (ÖVP): Herr Präsident! Frau Staatssekretärin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir alle verfolgen die Preisentwicklung am Ölmarkt und haben auch zur Kenntnis nehmen müssen, dass das Barrel bereits mit 135 Dollar notiert wurde. Jetzt sind wir wieder ein bisschen drunter. Natürlich ist es auch eine Tatsache, dass der Gaspreis seit Beginn dieses Jahres faktisch um das Dreifache gestiegen ist, was zu einer unglaublichen Mehrbelastung der Haushalte führt, insbesondere was die Stromrechnungen anbelangt. Daher ist gerade dieses Ökogesetz eine Antwort auf diese Entwicklung und eine Alternative dazu, weil wir uns ein wenig abkoppeln können.

Unabhängig davon halte ich die Initiative, die von diesem Gesetz ausgehen könnte, für enorm wichtig, wenn wir unsere Regionen ansehen, denn das heißt nichts anderes als Investitionen in den Regionen, das heißt Arbeitsplätze in den Regionen, das heißt natürlich auch Kaufkraft in den Regionen und gleichzeitig auch CO2-Einsparung in den Regionen. Insofern halte ich das für einen wichtigen Impuls, der von diesem Gesetz auch im Sinne der Klimaschutzkampagne ausgeht. Ich hoffe daher, dass dieses


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Gesetz eine breite Zustimmung erfährt. (Beifall bei der ÖVP. – Bundesminister Dr. Bar­tenstein: Danke!)

12.15


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Öllin­ger. – Wünschen Sie, dass ich Ihnen eine Redezeit einstelle? – Das ist nicht der Fall. – Bitte, Sie sind am Wort.

 


12.15.30

Abgeordneter Karl Öllinger (Grüne): Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Bundesminister! Frau Staatssekretärin! Kollegin Steibl hat einen Redebeitrag geliefert, auf den es sich lohnt, zu antworten.

Zunächst aber noch einmal zur grundsätzlichen Problematik: Wir haben einen acht­seitigen Abänderungsantrag erhalten. Was in diesen acht Seiten an Abänderungen enthalten ist, konnte uns bis jetzt kein Redner einer Regierungspartei und auch keine Rednerin einer Regierungspartei irgendwie erklären. Meine sehr geehrten Damen und Herren! Uns reicht es nicht, dass wir am Ende des Tages dann so tun, als ob wir Bescheid wüssten über das, was in diesem Antrag enthalten ist. Das ist mit Sicherheit nicht ausreichend und keine Vorbereitung!

Meine sehr geehrten Damen und Herren von den Regierungsparteien! Mein Kollege Werner Kogler hat Sie darauf hingewiesen, dass das Bild, das das Parlament dadurch an die Öffentlichkeit vermittelt, zum zweiten Mal nach den Debatten, die wir Ende des vorigen Jahres hatten – zack, zack, zack, schnell durch –, ein verheerendes, ein katastrophales ist und auch diesmal sein wird. Ein Parlament stimmt über Bestim­mungen ab, die jetzt während der Abstimmung noch irgendwie nachzuvollziehen natürlich die einzelnen Abgeordneten überfordern würde. Es fehlen also die Voraus­setzungen, um tatsächlich entscheiden zu können. Man kann nicht einmal sagen, zumindest die Fachabgeordneten in den jeweiligen Fraktionen wissen darüber Be­scheid, was drinnen steht.

Ich nenne Ihnen ein Beispiel, meine sehr geehrten Damen und Herren. Ich weiß nicht, ob Ihnen allen klar ist, und ich weiß auch nicht, ob das durch den Abänderungsantrag jetzt wieder geändert wird – ich vermute, es wurde nicht geändert –, dass die Firma Pöls in der Steiermark mit einer exklusiven Bestimmung bedacht wird und die Inves­titionsförderung für eine einzige Firma durch ein Gesetz, das Sie und wir hier heute beschließen sollen, durch das Ökostromgesetz, durch eine einzige Novellierungs­be­stim­mung geändert wird. Ich weiß nicht, ob Ihnen das klar ist, dass der Herr Bundesminister ganz offensichtlich auf Intervention der Firma Pöls die Förderung von 20 auf 30 Prozent erhöht hat. Vielleicht ist in den Abänderungen eine weitere Erhöhung auf 40 Prozent enthalten? Ich habe das noch nicht entdecken können, aber vielleicht wird uns der Herr Bundesminister diesen Abänderungsantrag erklären.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, so komme ich – abschließende Bemerkung – zu dem, was Kollegin Steibl über den Abgeordneten Pilz gesagt hat. Man muss nicht mit dem Abgeordneten Pilz und dem, was er in dem Kommentar geschrieben hat, übereinstimmen. Ich stimme auch nicht damit überein. (Demonstrativer Beifall bei Abgeordneten der ÖVP. – Abg. Dr. Brinek: Bravo!)

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Für das Bild jedoch, das wir hier anlässlich solcher Abstimmungen erzeugen, tragen Sie die Verantwortung. (Beifall bei den Grünen.)

Ich weiß schon, dass es unser aller Problem ist, dass sich der Gesetzgeber, also wir hier, noch immer nicht entscheiden konnte, was wir für eine Art von Parlament sind, ein Repräsentativparlament oder ein Arbeitsparlament. Braucht es Abgeordnete, die Voll-


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zeit und ausschließlich parlamentarisch arbeiten, oder ist es legitim, dass auch Abge­ordnete noch andere Jobs haben? Das ist eine Frage, die man ganz sachlich dis­kutieren könnte, nur: Sie verweigern sich seit Jahren dieser Debatte, und das ist das Problem. Das, was Sie hier mit diesem Antrag machen, ist eine Bestätigung des Umstandes, dass Sie weder daran interessiert sind, eine seriöse Debatte über die Aufgabe von Abgeordneten zu führen, noch eine seriöse Debatte über den Inhalt des Ökostromgesetzes führen wollen. (Beifall bei den Grünen.)

12.19


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Marizzi. 2 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

 


12.20.13

Abgeordneter Peter Marizzi (SPÖ): Herr Präsident! Unter den Parteien, die dieses Ökostromgesetz heute hier diskutieren, gibt es natürlich unterschiedliche Standpunkte. Ich glaube aber, dass die Energiefrage und die Frage der Zukunft der Energie keine Parteienfrage ist, sondern eine nationale Frage – selbstverständlich mit unter­schied­lichen Zugängen.

Wir haben das heute in der Aktuellen Stunde erlebt, in der die Opposition – teils be­rech­tigt, teils unberechtigt – ihre Forderungen eingebracht und Herr Abgeordneter Hofer auch einiges sehr Positives gesagt hat.

Für mich ist das Ökostromgesetz ein gutes Gesetz, weil wir damit richtig liegen. Der Infrastrukturboom weltweit, das habe ich mir heute aus einer Fachzeitschrift heraus­gesucht, wird bis 2030 voraussichtlich 11 Billionen Dollar an Kosten verursachen, um den weltweiten Energiebedarf zu decken. – Das heißt, wir in Österreich werden nicht von 11 Billionen Dollar reden, sondern wir reden heute von bestimmten Summen, die wir beim Ökostrom ökologisch sehr gut einsetzen. Richtigerweise investieren wir in Ökostrom und nicht in Atomstrom.

Die Novelle ist natürlich ein Kompromiss, aber ein guter Kompromiss der beiden Regierungsparteien. Die Chefverhandler Bartenstein, Kopf und Bauer haben gut ver­handelt, und ich glaube, es kann sich sehen lassen, dass wir in den nächsten Jah­ren bis zu 5 Millionen Tonnen CO2 einsparen.

Aber noch ein wichtiger Punkt am Schluss: Wir bekennen uns klar und deutlich auch zur Wasserkraft! Für uns hat die Wasserkraft ökonomisch und ökologisch Vorrang! Wir werden in den nächsten Jahren durch diesen Masterplan alleine 3 Millionen Tonnen CO2 einsparen. Wir Österreicher haben das „weiße Gold“, und ich glaube, wir sollten in unsere Wasserkraft investieren. Wir sind stolz darauf, dort zu investieren, und ich hoffe, auch die Grünen sind stolz darauf, wenn Österreich in ein ökologisches Produkt investiert: in die Zukunft der Wasserkraft, in die Zukunft Österreichs. – Ich danke Ihnen. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)

12.22


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Zu einer tatsächlichen Berichtigung hat sich Frau Abgeordnete Dr. Brinek zu Wort gemeldet. Ich mache Sie auf die Bestimmungen des § 58 der Geschäftsordnung aufmerksam. 2 Minuten maximale Redezeit. – Bitte.

 


12.22.43

Abgeordnete Dr. Gertrude Brinek (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Frau Staatssekretärin! Abgeordneter Öllinger hat bezüglich des Status und der Selbst­definition der Parlamentarier gesagt, diese stünden zur Disposition: Wir müssten uns entscheiden, wer wir hier sind und ob wir berufstätig sein wollen oder nicht.


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Tatsache ist, das steht nicht zur Disposition, sondern wir sind, so wie das Expertin­nen/Experten wie Theo Öhlinger und so weiter sagen, ein sogenanntes Milizsystem. Das heißt, wir „haben unsere Berufe dabei“, wir schöpfen aus der beruflichen Qualifikation unser Wissen, und es ist sogar geboten, diese Berufe auszuüben.

Es steht also nicht zur Disposition, sondern es ist entschieden, wer wir hier sind und wie wir uns selbst definieren. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

12.23


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dipl.-Ing. Auer. 2 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

 


12.23.33

Abgeordneter Dipl.-Ing. Klaus Hubert Auer (ÖVP): Herr Präsident! Frau Staats­sekretärin! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Ja, so halten es die Grünen als Berufs­politiker eben! – Wir sind da anderer Meinung, stehen auch noch mit unserem Beruf fest im Leben und wissen daher, wie wir Gesetze machen – unter anderem eben dieses Ökostromgesetz, das im Spannungsfeld zwischen Klimaschutz, erneuerbarer Energie und im Hinblick auf die Teuerung auch der Finanzierbarkeit zustande gekom­men ist.

Daher ist diese Novelle auch ein entsprechender Konsens und ein Schritt in die richtige Richtung, denn wir schützen eben in Zukunft das Klima besser, wir forcieren damit die erneuerbare Energie stärker, wir werden damit auch unabhängiger – ich glaube, das ist ein ganz wesentlicher Punkt –, wir kurbeln die neuen Technologien an – das heißt, wir tun etwas für Forschung und Entwicklung –, wir kurbeln die heimische Wirtschaft an – und das von der Industrie bis hin zu den Bauern! –, wir sichern Arbeitsplätze, und wir eröffnen auch noch zusätzliche Einkommensmöglichkeiten für Häuslbauer.

Das alles macht ein Wirtschaftsminister gemeinsam mit einem Umweltminister, und Sie, meine Damen und Herren von den Grünen, gehen her und stellen einen Miss­trauensantrag. – Ich glaube, das ist wirklich eine riesige Unverfrorenheit und stößt bei mir auf völliges Unverständnis. Damit katapultieren Sie sich wohl selbst hinaus. (Beifall bei der ÖVP.)

Sie gehen auch noch her und loben jetzt das Gesetz von 2004 und sagen, dass das ein Supergesetz war, obwohl Sie dagegen gestimmt haben. – Also, Sie wissen wirklich nicht, auf welchem Tanzboden Sie unterwegs sind. (Abg. Sburny: Vergleichsweise! ... differenzieren! ... so gut gewesen wie das jetzige, das werden Sie ja wohl verstehen!)

Das ist, so glaube ich, der Beweis dafür, dass Sie einfach nicht mitmachen wollen, so wie es zum Beispiel auch bei der Wasserkraft der Fall ist: Einem behutsamen Ausbau könnten Sie längst zustimmen, aber auch da sind Sie dagegen. Das heißt, Sie treiben förmlich alles in Richtung Atomenergie – und auch dagegen sind Sie dann.

Es herrscht also völliges Unverständnis, leider auch in Richtung der anderen Oppo­sitionsparteien, FPÖ und BZÖ, die meinen, dass hier zu wenig auf Photovoltaik oder Windkraft geschaut würde. – Das stimmt eben nicht, und das wurde bewiesen, gerade bezüglich der Photovoltaik! Da heißt es: von 3 Megawatt auf 16 Megawatt, und ich glaube, das ist ein Riesenschritt in die richtige Richtung.

Wir reden also nicht nur über Ökostrom, wir handeln auch. Und ich würde sagen, die Opposition verschläft hier sogar noch die Energiewende. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP.)

12.26


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Mag. Trunk. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 2 Minuten. – Bitte.

 



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12.26.19

Abgeordnete Mag. Melitta Trunk (SPÖ): Herr Präsident! Sehr geschätzte Frau Staatssekretärin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Frau Kollegin Sburny, auch wenn ich die inhaltliche Kritik nicht ganz teilen kann – es gibt Teilaspekte, wo ich das kann –, so teile ich Ihre Kritik in folgendem Bereich.

Als Teil der Kanzlerpartei muss ich Folgendes sagen: Es ist nicht okay, dass Sie die Abänderungsanträge gestern am Abend nicht bekommen haben (Abg. Sburny: Heute! Heute!) oder heute nicht bekommen haben. Ich würde sagen, zumindest gestern am Abend wäre das möglich gewesen. – Das ist mein Zugang dazu.

Ich darf mich mit zwei Nebenmaßnahmen dieses Ökoenergiegesetzes befassen, zwei Nebenmaßnahmen, die zwar auf den ersten Blick nicht „österreichbewegend“ wirken, die aber direkte positive Auswirkungen auf die Konsumenten und Konsumentinnen haben – so viel zu Herrn Kollegem Schalle betreffend Kosten und keine soziale Gerechtigkeit.

Die erste Maßnahme ist die Novelle des Heizkostenabrechnungsgesetzes. Das klingt nicht dramatisch positiv, aber aus eigener Erfahrung als Politikerin weiß ich, dass es das ist, weil ich Konsumentinnen und Konsumenten über Jahre hinweg unterstützt habe, auch durch Prozesse und Gerichtsverfahren, damit sie zu ihrem Recht auf eine korrekte Heizkostenabrechnung kommen. – Mit diesem Unrecht, nämlich den Zugang nicht zu haben, ist es jetzt vorbei, und die Konsumenten haben einen Rechtsanspruch auf Überprüfung und Korrektheit.

Der zweite Bereich ist soziale Gerechtigkeit, und da danke ich insbesondere der SPÖ-Fraktion und Herrn Kollegem „Johnny“ Bauer – der so etwas wie ein Politiker mit Wirtschafts-, Energie- und Sozialkompetenz ist –, dass jene Menschen, die zu den Ärmeren und Ärmsten in Österreich gehören, nämlich Mindestrentner, jene Menschen, die wir in die Grundsicherung mit einbeziehen werden, von der Bezahlung der Mehr­kosten im Zusammenhang mit der Zählpunktpauschale befreit werden. Ich finde es super, dass das in den letzten Stunden, Minuten und Sekunden letzte Nacht auch noch realisiert wurde, weil es eigentlich in dieser Frage keine inhaltlichen Probleme gegeben hat, sondern hinsichtlich dessen, wie man das administriert.

In diesem Zusammenhang, so denke ich, ist Kritik immer angebracht – wir alle sollen besser werden –, aber dieses Ökoenergiegesetz, weil es viel mehr betrifft als nur den Strom, und die parlamentarische Arbeit der beiden Verhandlungspartner Kopf und ins­besondere jene des Kollegen „Johnny“ Bauer waren, wenn auch noch vieles verbes­serungswürdig ist, herausragend, weil die Ausgangslage keine gute war: Es gab einen einstimmigen Beschluss im Ministerrat mit einer Überschrift, aber ohne Text. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

12.28


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Steindl. 2 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

 


12.29.07

Abgeordneter Konrad Steindl (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Frau Staatssekretärin! Meine Damen und Herren! Zunächst einmal bin ich froh darüber, dass wir dieses Ökostromgesetz heute oder vielleicht morgen beschließen werden, weil es unseren Vorsprung in Europa in der Umwelt- und Energiepolitik sicherstellen wird. Es gibt darin eine ganze Reihe von Maßnahmen, die einerseits die Planungs­sicherheit der Ökostromanlagenbetreiber, der Wasserkraftanlagenbetreiber festigen, andererseits wird sehr viel mehr Geld in die Hand genommen, um die Basis möglicher erneuerbarer Energie zu erweitern.


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Es wird darin auch auf den Standort Rücksicht genommen und eine faire Verteilung der Kosten ermöglicht – immerhin zahlen ja die Konsumenten einen großen Teil davon. In etwa 45 € wird das pro Haushalt und Jahr kosten, den anderen Teil übernehmen die Unternehmungen. Diesbezüglich bin ich als Unternehmer wirklich froh darüber, dass das mit 0,5 Prozent des Nettoproduktionswerts festgeschrieben ist.

Lassen Sie mich hier auch noch einmal den internationalen Vergleich anstellen: Wir sind mit einem Anteil von 23 Prozent auf dem exzellenten vierten Platz in Europa. Beispielsweise liegt das EU-Klimaziel für das Jahr 2020 bei 20 Prozent, wir sind also hervorragend unterwegs. Wenn man nur die Schweiz mit Österreich vergleicht – und die beiden kann man, glaube ich, gut vergleichen –, so hat die Schweiz einen ähn­lichen CO2-Ausstoß wie Österreich, aber mit einem Atomstrom-Anteil von 40 Prozent.

Abschließend noch ein Wort an die grüne Fraktion: Es genügt nicht, wenn man mit widersprüchlichen und unrealistischen Maßnahmen und Vorschlägen Klima- und Umweltpolitik oder Energiepolitik macht. Die Performance wird dadurch nicht besser, dass man mit unqualifizierten Maßnahmen wie diesem heutigen Misstrauensantrag gegen unseren Minister Bartenstein auftritt. (Zwischenruf der Abg. Sburny.)

In diesem Sinne: Herr Minister, herzliche Gratulation zu diesem Gesetz! – Ich danke Ihnen. (Beifall bei der ÖVP.)

12.31


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Ing. Gart­lehner. 2 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

 


12.31.39

Abgeordneter Ing. Kurt Gartlehner (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätz­ter Herr Bundesminister! Frau Staatssekretärin! Ich würde sehr gerne etwas genereller über die Energie- und über die Energiepreissituation sprechen, damit klarer heraus­kommt, welche Bedeutung diesbezüglich die Ökostromgesetzgebung und die Öko­strom­aktivitäten in Österreich im Gesamtbild haben.

Wir wissen aus einer aktuellen Studie, dass bei den Energiepreisen die Herstellungs­preise zirka 40 bis 45 Prozent von den gesamten Stromkosten betragen, die Entgelte für die Netzbetreiber zwischen 20 und 30 Prozent und die Steuern bei 30 bis 35 Prozent der Kosten liegen. Der Ökostromkostenanteil liegt bei den privaten Haus­halten bei 1 Prozent, bei den Industriebetrieben sogar bei 5 Prozent.

Man weiß auch, dass die Strompreise real ungefähr gleich hoch sind wie 1998. Die Veränderungen innerhalb der Kostenstruktur haben sich durch gesunkene Netzent­gelte ergeben, die die Netzbetreiber und der Regulator sozusagen herbeigeführt haben, aber das wurde natürlich durch die gestiegenen Großhandelspreise und die Erzeugungskosten wieder aufgefettet.

Wir wissen natürlich, dass die Primärenergie bei den Erzeugungskosten sehr stark von den Brennstoffkosten abhängig ist, weil wir in Europa insgesamt noch sehr hohe Anteile an Gaskraftwerken und an Kohlekraftwerken haben. In dieser jetzt von Kearney präsentierten Studie sehen wir, dass von August 2004 bis Dezember 2007 die Preise im Erdgasbereich um 19 Prozent, bei Kohle um 11 Prozent und bei Rohöl sogar um 22 Prozent die Strompreise beeinflusst haben.

Wir reden hier natürlich von einem Bereich, der nicht unbedingt ein großer, sehr markt­durchdrungener Bereich ist, sondern wir wissen, dass uns Oligopole und die Wett­bewerbsproblematik auf diesem Markt große Probleme bereiten, die Preisentwicklung unter Kontrolle zu behalten, weswegen es eine Forderung unseres Justizsprechers an die Wettbewerbsbehörde gibt, hier tätig zu werden. Wir wissen und wir sehen aber


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auch, dass der Ökostrom nicht wirklich der Preistreiber bei den Stromkosten ist, und daher sollte man sich auch nicht vor ihm fürchten.

Was ich mir wünsche, ist, dass wir die CO2-Zertifikate, in die wir in den nächsten Jahren in einem Volumen von 500 Millionen € insbesondere für Zertifikatankäufe bei ausländischen Projekten investieren – die dann wieder zum Teil von österreichischen Investoren getätigt werden –, auch den Kommunen für energiesparende Maßnahmen oder für technologische Innovationen zur Verfügung stellen sollten.

Ich denke hier ganz konkret an eine Innovation österreichischer Herkunft: Es gibt neuartige LED-Straßenleuchten, die für die Kommunen zwischen 60 und 90 Prozent Energieeinsparung in diesem Bereich der Außenbeleuchtungen bringen könnten, die sehr langlebig sind und eine sehr innovative österreichische Entwicklung darstellen. Ich könnte mir wirklich gut vorstellen, dass der Gesetzgeber einen Beschluss fasst, in den nächsten fünf Jahren in Österreich flächendeckend alle Außenbeleuchtungssysteme auf LED-Technologie umzustellen, und damit auch sozusagen die Geburt eines neuen österreichischen Industriefeldes ermöglicht.

Lassen Sie mich auch noch kurz zu einem anderen Faktor reden, das ist die Leipziger Energiebörse EEX. Wir wissen, dass diese Börse in Leipzig eine sehr lebendige Börse darstellt, dass es heute aber an all den Börsen, an denen Commodities und Rohstoffe gehandelt werden, das Problem gibt, dass dort Hedgefonds arbeiten und dass diese Hedgefonds die Preisbildung an diesen Börsen massiv beeinflussen. Daher sollte das Realkapital zu sich finden und sagen: An diesen Börsen, die lebensbestimmende Rohstoffe handeln, vermarkten und traden, sollte wirklich nur für Kunden und Käufer Platz sein, das heißt, Hedgefonds sollten von diesen Börsen genommen werden.

In diesem Sinne glaube ich, einige Punkte eingebracht zu haben, die zwar nicht so sehr mit der Ökostromgesetz-Novelle selbst zusammenhängen, die aber die Be­deutung der Ökostromgesetz-Novelle in der gesamten Energieproblematik beleuch­ten. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

12.37


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Zu Wort gelangt Herr Klubobmann Dr. Van der Bellen. Sie wünschen keine eingestellte Redezeit, Herr Klubobmann. – Bitte.

 


12.37.22

Abgeordneter Dr. Alexander Van der Bellen (Grüne): Herr Präsident! Ich möchte noch die Gelegenheit nutzen, um diese ungewöhnliche Situation von heute und die Maß­nahmen, die wir heute und in Hinkunft gegen so etwas ergreifen werden, zu beschreiben.

Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich betrachte es als eine offene Provokation durch die Regierungsparteien, mitten in der Sitzung, mitten in der Debatte einen achtseitigen Abänderungsantrag zu einer ohnedies komplexen Materie einzubringen. Ehrlich, ich betrachte das als eine offene Provokation durch SPÖ und ÖVP, und zwar unabhängig davon, ob die Änderungen, die darin stehen und die wir im Moment gar nicht beurteilen können, wichtig sind, unwichtig sind, ob das Beistrichfehler oder sonst etwas sind. Es genügt schon, dass zu allem Überdruss hier noch sage und schreibe fünf Verfas­sungsbestimmungen enthalten sind und keiner von uns „auf die Schnelle“ überprüfen kann, was es damit auf sich hat.

Aber die Regierungsparteien verhalten sich hier geschäftsordnungskonform. Die Ge­schäfts­ordnung lässt ein derartiges Verhalten zu, nämlich über die Oppositionsparteien und über die eigenen Abgeordneten drüberzufahren, als wäre das Stimmvieh und sonst gar nichts. (Beifall bei Grünen, FPÖ und BZÖ. – Abg. Strache: Bravo!) Es geht hier keineswegs nur um den Umgang der Regierungsparteien mit den drei Oppo-


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sitionsparteien, es geht auch – und ich wundere mich wirklich, dass Sie sich das bieten lassen – um das Verhalten gegenüber den eigenen Abgeordneten, gegenüber den Abgeordneten von SPÖ und ÖVP. (Beifall bei Grünen, FPÖ und BZÖ.)

Kommen Sie mir nicht damit, dass dann, wenn ein solcher 8-Seiten-Antrag um 10.30 Uhr zur Verfügung gestellt wird, Ihre eigenen Abgeordneten wissen, worüber sie hier am Rednerpult debattiert haben. Auf diese Art degradieren Sie das Parlament zu einer Farce – nicht nur, was die Oppositionsparteien betrifft, sondern auch, was Sie selbst betrifft!

Ich habe schon gesagt: Das ist ein geschäftsordnungskonformes Vorgehen der Regierungsparteien – schön! Die Geschäftsordnung hat ein derartiges Verhalten, glaube ich, nicht im Auge gehabt, aber sie lässt es zu. – Das können wir auch!

Das können wir auch: Es ist geschäftsordnungskonform, eine namentliche Abstimmung zu verlangen, und es ist nicht geschäftsordnungswidrig, bei einer solchen namentlichen Abstimmung nicht persönlich anwesend zu sein.

Deswegen haben wir zu den sage und schreibe 39 Ziffern dieses Abänderungsantrags 39 namentliche Abstimmungen verlangt. – Das schaue ich mir an! (Beifall bei Grünen, FPÖ und BZÖ.) Diesen 39 namentlichen Abstimmungen können Sie natürlich ent­gehen, wenn Sie dem Rückverweisungsantrag an den Ausschuss zustimmen.

Herr Zögernitz von der ÖVP hat mich informiert – und er ist ein exzellenter Kenner der Geschäftsordnung –, dass die Abstimmung über den Rückverweisungsantrag jetzt sofort passiert, also nach Ende dieser Debatte, und zwar unabhängig davon, ob der geschäftsführende Präsident oder die Präsidentin die Abstimmung über den Inhalt des Ökostromgesetzes auf den Abend verlegt oder nicht.

Wenn Sie dem Rückverweisungsantrag an den Ausschuss zustimmen, dann ist auch unser Antrag quasi erledigt – denn dann kommt es ja heute nicht zu einer Abstimmung, auch nicht zu einer namentlichen. Aber inzwischen können Sie sich vielleicht über­legen, wie lange das dauert. Wie lange dauert eine namentliche Abstimmung, Frau Kollegin von der SPÖ? (Ruf bei der SPÖ: Eine Viertelstunde! – Abg. Ing. Westen­thaler: Eine halbe Stunde!) Eine Viertelstunde, eine halbe Stunde, machen wir einen Kompromiss, sagen wir, es dauert 20 Minuten. Das mal 40 sind 800 Minuten – das sind 12 oder 13 Stunden, die hier mit namentlicher Abstimmung vergehen.

Das ist eine Notwehrmaßnahme, meine Damen und Herren von SPÖ und ÖVP! (Beifall bei den Grünen, bei der FPÖ und beim BZÖ.) Wir lassen uns von Ihnen ein derartiges Vorgehen nicht mehr bieten. Sie haben noch eine Chance: Stimmen Sie dem Rückverweisungsantrag an den Ausschuss zu! – Danke schön. (Anhaltender Beifall bei Grünen, FPÖ und BZÖ.)

12.41


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Glaser. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 2 Minuten. – Bitte.

 


12.42.03

Abgeordneter Franz Glaser (ÖVP): Herr Präsident! Herr Minister! Frau Staats­sekretärin! Ich hoffe in unser aller Interesse, dass es nicht zu diesem angedrohten drakonischen Abstimmungsvorgang kommt. Ich gehe davon aus, dass es eine Lösung geben wird. (Abg. Ing. Westenthaler: Das liegt bei Ihnen!) Ich gehe davon aus, dass das formal geklärt werden kann.

Aber ich möchte zur Sache zurückkommen, und dazu möchte ich schon sagen, dass die Kassandrarufe der Opposition, was dieses Ökostromgesetz betrifft, meiner Meinung nach absolut unberechtigt sind; denn dieses Ökostromgesetz ist ein guter


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Schritt zu mehr Alternativenergie, ein guter Schritt zur Erfüllung unserer Kyoto-Ziele, und damit auch ein Mosaikstein hin dazu, dass wir den Klimawandel doch ein wenig in den Griff bekommen.

Es wurde hier heute schon einige Male gesagt, dass es die explosionsartige Steige­rung des Rohölpreises ist, die die Energiepreise insgesamt in die Höhe treibt. Ich glaube daher, dass dieser Entwicklung nur mit Alternativen entgegengewirkt werden kann, die auf möglichst breiter regionaler Basis verwirklicht werden.

Hiezu darf ich noch speziell auf eine Energieform eingehen, nämlich auf die Ver­wendung von Biogasanlagen. Ich darf mich hier, sehr geehrte Damen und Herren, auf eine Studie des Darmstädter Öko-Instituts beziehen, in der festgestellt wird, dass Biogasanlagen bei Weitem die effizienteste Energieerzeugungsform sind, wenn es um den CO2-Ausstoß geht. Bei der Erzeugung von einer Kilowattstunde Strom aus Biogas werden 409 Gramm CO2 eingespart. Bei Windkraftwerken sind es vergleichbar nur 24 Gramm und bei Wasserkraftwerken sind es 40 Gramm, die eingespart werden. Diese Rechnung spricht demnach eindeutig zugunsten der Biogasanlagen, wobei man, glaube ich, auch dazusagen muss, dass Biogasanlagen auch aus anderen Umwelt­verträglichkeitsgründen sehr positiv zu sehen sind. Denken wir nur daran, dass auf diese Weise Abfälle wie Jauche, Gülle und Mist entsprechend wenig geruchs­beläs­tigend entsorgt beziehungsweise verwertet werden.

Insgesamt und abschließend möchte ich feststellen, dass wir mit diesem heutigen Gesetz einen weiteren Schritt hin zu einer guten Ökostromgesetzgebung setzen, die finanziellen Altlasten bei den Biogasanlagen regeln, bei Photovoltaikanlagen durchaus eine entsprechende Verbesserung erzielen und damit die Ökostromgesetzgebung kontinuierlich und vernünftig weiterentwickeln. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

12.45


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Strache. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 3 Minuten. – Bitte, Herr Klubobmann.

 


12.45.19

Abgeordneter Heinz-Christian Strache (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich kann dem, was Klubobmann Van der Bellen gesagt hat, nur beipflichten. Wir sind nicht oft einer Meinung, aber wenn es darum geht, dass Demokratie und Parlamentarismus auf diese Art und Weise, wie es heute wieder einmal der Fall ist, so mit Füßen getreten werden – wenn auch geschäfts­ordnungskonform –, dann muss die Opposition Geschlossenheit zeigen! Es kann nicht sein, dass Sie glauben, mit dieser Methodik à la „Speed kills“ – wie Sie es hier schon mehrmals zelebriert und vorgelebt haben – weitermachen zu können. Es kann nicht angehen, dass Sie glauben, hier heute mit einem Abänderungsantrag mit fünf Verfas­sungsänderungen durchzukommen, ohne dass sich vorher ein Ausschuss damit aus­einandergesetzt hat.

Wir haben heute über eine Materie diskutiert, bei der nicht einmal Ihre eigenen Abge­ordneten, Ihre eigenen Klubs von SPÖ und ÖVP, über den Inhalt Ihres Abänderungs­antrages Bescheid gewusst haben können!

Ich kann daher nur bekräftigen, dass wir heute als Opposition geschlossen diese Not­wehrmaßnahme für Demokratie und Parlamentarismus ergreifen wollen. Ich denke, dass man auch über Geschäftsordnungsänderungen nachdenken muss – angesichts der Vorgangsweise, von der Sie in diesem Bereich immer wieder Gebrauch machen. Ich kann der Regierung nur raten, bei ihrer Arbeit sicherzustellen, dass Gesetze und Verfassungsänderungen entsprechend vorbereitet werden, damit ein Ausschuss die


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Vorlagen rechtzeitig vorgelegt bekommt und wir dann im Parlament – wie vorge­sehen – darüber diskutieren und abstimmen können.

Das, was Sie heute hier wieder einmal vorgelebt haben, ist eine Zumutung und eine Provokation. Das zeigt selbstherrliches, präpotentes Verhalten und ist traurig und dieses Hauses nicht würdig. (Beifall bei der FPÖ.)

Ich denke, dass Sie angesichts der namentlichen Abstimmung, die heute für diese 39 Punkte verlangt wurde, die Gelegenheit haben, ein bisschen in sich zu gehen und dem Rückverweisungsantrag doch zuzustimmen. Ich denke, das ist die Grundvor­aussetzung für ein faires und korrektes Verhalten in dieser Materie, nämlich: Rück­verweisungsantrag an den Ausschuss, Behandlung im Ausschuss, dann neuer Tagesordnungspunkt, nochmalige Diskussion hier, und dann bitte Abstimmung! – Das ist der korrekte Vorgang.

Es liegt bei Ihnen, das sicherzustellen. Wenn nicht, muss die Opposition zu geschäfts­ordnungskonformen Mitteln greifen, um solche Vorgangsweisen für die Zukunft zu verhindern. (Beifall bei FPÖ, Grünen und BZÖ.)

12.48


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Hörl. Frei­willige Redezeitbeschränkung: 2 Minuten. – Bitte.

 


12.48.15

Abgeordneter Franz Hörl (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Staatssekretärin! Herr Bundesminister! Die vorliegende Novelle des Ökostromgesetzes wäre aus meiner Sicht ein guter Kompromiss. (Abg. Öllinger: Welche Variante?! Worüber reden Sie?!) Sie berücksichtigt die Probleme der Biogasanlagenbetreiber. Für Photovoltaik und kleine Wasserkraftwerke werden Investitionszuschüsse getätigt. Ich glaube, beim Öko­strom geht es darum, dass wir versuchen, Energieformen, die am Markt keinen entsprechenden Preis erzielen, zu fördern, damit wir von Gas und Öl wegkommen. (Abg. Mag. Kogler: Sagen Sie etwas zur Ziffer 17!)

Ich erlebe im Umweltausschuss in diesen eineinhalb Jahren einen verantwortungs­vollen Bundesminister, der sich hiezu schwer ins Zeug legt, mit Berücksichtigung der Wirtschaftlichkeit einen Kompromiss sucht, sich um Arbeitsplätze in diesem Lande und um Stückkosten sorgt und versucht, hiezu einen vernünftigen Kompromiss zu finden – und Sie kommen daher und bringen einen Misstrauensantrag ein! Das ist, glaube ich, keine Art und Weise, wie man mit den Themen umgeht. (Beifall bei der ÖVP. – Zwischenrufe bei Grünen und FPÖ.)

Wir alle wollen weg von Öl und Gas und hin zur Wasserkraft. Aber einem Bundes­minister, der Gott sei Dank einerseits auf die Arbeitsplätze schaut, und andererseits darauf, dass wir in diesem Lande vernünftige Kosten haben, mit einem Misstrauens­antrag zu begegnen, ist ein Skandal.

Da Sie heute von der TIWAG gesprochen haben, möchte ich Ihnen Folgendes sagen: Die TIWAG erzeugt und verkauft die billigste Stromenergie in ganz Österreich. In Tirol sparen wir pro Haushalt 100 €, weil die TIWAG noch uns gehört – zum Unterschied von Kärnten, wo sie das alles bereits verkauft haben. (Beifall bei der ÖVP. – Zwischen­ruf des Abg. Strache.)

Ich glaube, man sollte das mit etwas mehr Gelassenheit sehen. Der Bundesminister hat mein uneingeschränktes Vertrauen. Außerdem gratuliere ich ihm zum Geburts­tag. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

12.50



Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll61. Sitzung / Seite 124

Präsident Dr. Michael Spindelegger: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Ing. Wes­ten­thaler. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 3 Minuten. – Bitte, Herr Klubobmann.

 


12.50.19

Abgeordneter Ing. Peter Westenthaler (BZÖ): Auch ich wünsche Ihnen, Herr Minis­ter, zu Ihrem heutigen Geburtstag alles Gute! Auch wir haben uns natürlich gerne dieser geschäftsordnungsmäßig konformen oppositionsparteienübergreifenden Not­wehr­aktion gegen die Regierungsparteien angeschlossen. Ich bin froh, dass sich zumindest die Oppositionsparteien als wichtiger Teil dieses Parlaments einmal auf die Hinterbeine stellen und beweisen, dass über Parteigrenzen hinweg Einigkeit herrscht und dass man mit dem Parlament, mit dem Parlamentarismus und mit den Abge­ordneten dieses Hauses nicht so umgehen kann, wie das die beiden Regierungs­parteien machen.

Daher begrüßen wir diese Aktion und haben sie natürlich unterstützt; umso mehr, Herr Klubobmann Cap und Herr Klubobmann Schüssel, weil Sie Wiederholungstäter sind, denn das passiert heute nicht zum ersten Mal! (Zwischenrufe bei der SPÖ.)

Wir haben mehrfach eingesteckt und okay gesagt. Wir haben gehört: Wir schauen uns das an und werden es beim nächsten Mal besser machen. Bei Geschäftsordnungs­debatten hier und bei Debatten in der Präsidialsitzung haben Sie immer mit einem treuherzigen Augenaufschlag wie ein kleiner Dackel gesagt: Nein, das machen wir nie wieder! Wir sind eines Besseren belehrt worden! Wir werden das Parlament nie wieder auf diese Art und Weise mit kurzfristig eingebrachten Anträgen, die noch dazu acht Seiten lang sind und einige Gesetzesänderungen beinhalten, konfrontieren.

Kollege Kopf und Kollege Bauer – Sie sind auch als Antragsteller angeführt –, Hand aufs Herz, Sie sind wirklich geschätzte und ehrenwerte Kollegen, aber ich glaube nicht, dass Sie jeden einzelnen Punkt hier genau so nachvollziehen können, wie es in diesem Antrag steht, das nehme ich Ihnen einfach nicht ab. (Zwischenrufe der Abge­ordneten Mag. Trunk und Mag. Wurm.) Wenn das nicht stimmt, beweisen Sie mir bitte das Gegenteil! Ich glaube es einfach nicht. Man muss endlich aufhören, dieses Parla­ment sozusagen in der Geiselhaft dieser zwei großen Regierungsparteien immer mehr einzuengen – mit Anträgen, die uns auf den Tisch geknallt werden und die wir nicht mehr überprüfen können. Daher ist diese Notwehraktion gut, richtig, wichtig und findet zum besten Zeitpunkt statt, den man überhaupt wählen kann. (Beifall bei BZÖ, Grünen und FPÖ.)

Ich bin sehr, sehr froh, dass wir jetzt gemeinsam ein Instrument in der Hand haben. Bis jetzt haben wir nicht genau gewusst, wie wir uns dagegen wehren können, aber jetzt wissen wir es. Wer immer sich das ausgedacht hat – Gratulation! Wir werden das auch in Zukunft so machen. Immer dann, wenn Sie wieder probieren, das Parlament sozu­sagen zu knebeln, wird es wieder diese Latte von Anträgen für eine namentliche Abstimmung geben – das ist ein wunderbares geschäftsordnungskonformes Instru­ment. Van der Bellen hat es vorgerechnet: 39 Anträge entsprechen zehn Stunden. Dann werden Sie mit den Abstimmungen über Ihren eigenen Antrag ungefähr bis zur morgigen Fragestunde durchkommen. Dann kommen wir wieder dazu und sind auch dabei. Das Ganze ist eigentlich traurig und nicht lustig; daher ersuche ich Sie dringend, endlich dieser Rückverweisung zuzustimmen.

Herr Klubobmann Schüssel, es geht auch nicht, dass man das jetzt im Husch-Pfusch-Verfahren durchzieht und sagt: Okay, man macht dann heute im Anschluss so pro forma irgendeinen Ausschuss, da diskutieren wir das ein bisschen durch, dann haben wir es diskutiert, dann können wir sagen, es gab einen Ausschuss, und dann beschließen wir es eben morgen wieder. Ich bin der Meinung, es gehört auch bei diesem Abänderungsantrag ein anständiges, ordentliches parlamentarisches Verfahren


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dazu, und zwar in einem Ausschuss, wie das bei jedem Gesetz der Fall sein sollte. Ich bin daher auch gegen ein anschließendes Husch-Pfusch-Verfahren und finde es gut, dass wir diese Notwehraktion gemeinsam gefunden haben. Ich lade Sie ein: Stimmen Sie mit der Opposition der Rückverweisung zu! (Beifall bei BZÖ, Grünen und FPÖ.)

12.53


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Zu Wort gelangt Herr Klubobmann Dr. Cap. Möchten Sie Ihre Redezeit beschränken? – Nein. – Bitte, Sie sind am Wort.

 


12.53.58

Abgeordneter Dr. Josef Cap (SPÖ): Zuerst möchte ich die Behauptung zurück­weisen, Abgeordneter Bauer würde das Gesetz nicht kennen. Er kennt es sehr gut, er hat das verhandelt. Herr Kollege Kopf hat das ebenfalls getan. Natürlich haben beide an diesen Abänderungsanträgen mitgewirkt. Ich möchte diese Unterstellung daher aufs Schärfste zurückweisen. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

Ich möchte aber quasi fortsetzen, was ich bei der Geschäftsordnungsdebatte, die zu dieser Causa stattgefunden hat, gesagt habe. Ich glaube, dass die Kritik der Oppo­sition richtig ist. Wir bemühen uns seit eineinhalb Jahren, ein neues Konzept zu verwirklichen, nämlich „Parlament neu“. Das bedeutet, dass der Umgang mit der Opposition ein anderer ist, dass die Opposition genügend Zeit haben muss, wenn es hier Vorlagen, Initiativanträge oder auch Abänderungsanträge gibt; dass sie einbe­zogen ist, dass sie sich hier inhaltlich selbstverständlich ein Bild machen kann und dieses hier auch ausgiebig einbringen soll.

Wir bemühen uns hier auch, das Image des Parlaments zu verbessern. Wir kennen ja die Meinung so mancher außerhalb dieses Hauses, die sehr kritisch ist. Da gehört es natürlich dazu, wie wir hier die Debatten und die Ausschussarbeit führen, wie wir uns darstellen und wie hier die Meinungsbildungsprozesse vor sich gehen. Ich habe es immer als eine Unsitte erachtet, wenn es in den letzten Momenten Abänderungen gegeben hat. Das ist heute nicht das erste Mal, das ist ein altes Problem. Das hat unterschiedliche Gründe. Manchmal gibt es eben einfach Diskussionen oder Konflikte, manchmal gibt es aber einfach auch den Versuch – das sage ich auch –, der Opposition die Möglichkeit zu nehmen, Kritik zu üben. Es kam in der Vergangenheit schon vor, dass man gesagt hat: Je kürzer es die Opposition weiß, desto weniger kann sie Kritik üben.

Ich halte das nicht für sauber (Abg. Strache: Dann lasst es bleiben!), denn es soll alles auf den Tisch, und zwar rechtzeitig. Damit soll die Möglichkeit gegeben werden, hiezu offen zu debattieren. Das ist ein ganz entscheidender Punkt, wenn wir dem Parlament diese Bedeutung, diesen Respekt und diese Achtung geben wollen. Auch gegenüber der Regierung sage ich ganz offen: Wir gehören zu denjenigen, die sagen, das Verhältnis zwischen Parlament und Regierung muss auf Augenhöhe sein. Das Parla­ment muss aus einer emanzipierten, respektierten Position die Möglichkeit haben, an der Arbeit der Gesetzwerdung mitzuwirken, das heißt am Entstehen der Vorlagen, an Korrekturen, Verbesserungen und zusätzlichen Änderungen – ja dort, wo gute Ideen sind, auch gemeinsam mit der Opposition daran mitzuwirken.

Daher sage ich: Das war heute zu kurzfristig, das ist richtig. Das ist eine prinzipielle Frage. Wir sollten uns bemühen, auch bei Abänderungsanträgen diese 24 Stunden vorher der Opposition zukommen zu lassen. Wir sollten dafür sorgen, dass die Oppo­sition die nötige Zeit hat, das nicht nur zu wissen, zu prüfen und zu analysieren, sondern auch hier im Plenum ausgiebig dazu Stellung zu nehmen.

Das ist nur möglich, wenn das Ganze an den Ausschuss rückverwiesen wird, wenn in diesem Ausschuss die Angelegenheit mit diesem Abänderungsantrag diskutiert wird


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und bei der nächsten Plenarsitzung wieder auf die Tagesordnung kommt. Im Sinne dieser Einstellung, die wir hier seit eineinhalb Jahren versuchen wollen, werden wir für diese Rückverweisung stimmen. (Allgemeiner Beifall.)

12.57


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Klub­obmann Dr. Schüssel. 2 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

 


12.57.37

Abgeordneter Dr. Wolfgang Schüssel (ÖVP): Hohes Haus! Die Emotion wäre gar nicht angebracht gewesen, weil wir ja schon vorher gesagt haben, dass wir diesem Rückverweisungsantrag zustimmen. Wir bitten allerdings gleichzeitig, so rasch wie möglich einen Ausschuss einzuberufen, und zwar aus einem sachlichen Grund: Immerhin hängen Dutzende Biogasbetreiber und auch eine ganze Reihe von Inves­toren daran, und die Geschichte muss der Kommission notifiziert werden. Wenn das Ganze erst in einem Monat fix und fertig beschlossen wird, wird das erhebliche wirtschaftliche Konsequenzen haben. (Abg. Öllinger: Dann halten wir eine Sonder­sitzung ab!) Daher wurde die Opposition ersucht, zu veranlassen, dass wir so rasch wie möglich diesen Gesetzesbeschluss hier im Plenum nachholen können.

Ein zweiter Punkt: Ich möchte sehr grundsätzlich sagen – da bin ich ganz anderer Meinung als mein Vorredner Josef Cap –: Wir müssen, glaube ich, sehr genau unter­scheiden, worum es geht. Auch ich bin dagegen, dass man am Schluss einen Acht-Seiten-Antrag, der übrigens zu 95 Prozent aus reinen Zitaten besteht, hinlegt – das kann man genauso gut vorher machen. Aber ich glaube, es sollte sich keine Fraktion – und das sind ja wir Abgeordnete – das Recht nehmen lassen, in der zweiten Lesung Anträge zu stellen. Das gilt für die Opposition genauso wie für die Regierungsparteien.

Herr Professor Van der Bellen, es kann nicht sein, dass Sie uns quasi die Rute ins Fenster stellen, dass man, wann immer Regierungsparteien in der zweiten Lesung einen Abänderungsantrag bringen, dann mit 40 Anträgen auf namentliche Abstimmung kommt! Das wäre dann meiner Meinung nach keine Notwehr, sondern ein Missbrauch geschäftsordnungsmäßiger Rechte, die es natürlich gibt. (Beifall bei der ÖVP.)

Daher plädiere ich sehr für Augenmaß in dieser Situation. Wir haben die Botschaft  (Abg. Haidlmayr: Ihrerseits aber auch!) – Ja, natürlich, ich rede ja darüber, aber ich sage auch meine Meinung, ohne jetzt um irgendwelche Zustimmungen zu buhlen. Morgen kann es Sie treffen. Ich verlange ja auch nicht, dass Sie 24 Stunden, bevor Sie in der zweiten Lesung einen Antrag einbringen, uns diesen zur Verfügung stellen. Wenn er 40 Seiten hätte, glaube ich, wäre das korrekt; aber ich glaube, wir müssen miteinander einen vernünftigen Umgang finden. Heute werden wir das mit der Rückverweisung an den Ausschuss machen. Wir werden auch die Ministerialbeamten auffordern, uns allen diese Anträge rechtzeitig zur Verfügung zu stellen. Wir werden versuchen, auch gemeinsame Vorgangsweisen zu finden.

Damit es dann aber zusammenpasst – das sage ich jetzt auch in Richtung der Grünen –, müssten wir beide Gesetze zusammen lassen. Das Ökostromgesetz gehört ja inhaltlich mit dem Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz total zusammen, und es wäre ein Fehler, würde man das auseinanderreißen.

Daher stelle ich den Antrag: Wenn wir schon den Punkt 1 rückverweisen, dann ver­weisen wir bitte auch den Punkt 2 an den Ausschuss zurück, damit man das auch gemeinsam diskutieren kann. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Strache: Das ist passiert!)

13.00


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.


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Wünscht einer der Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Wir gelangen zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vor­nehme.

Hinsichtlich des Bundesgesetzes, mit dem das Ökostromgesetz geändert wird, in 562 der Beilagen liegt ein Rückverweisungsantrag der Abgeordneten Dr. Glawischnig-Piesczek, Kolleginnen und Kollegen vor.

Ich ersuche jene Mitglieder des Hohen Hauses, die hiefür eintreten, den Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Ökostromgesetz geändert wird, in 562 der Beilagen an den Ausschuss für Wirtschaft und Industrie rückzuverweisen, um ein Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.

Damit entfällt für jetzt die Abstimmung über die Vorlage und die hiezu eingebrachten Anträge.

Wir kommen nunmehr zur Abstimmung über den Antrag des Herrn Abgeordneten Dr. Schüssel, den Gegenstand KWK-Gesetz in 563 der Beilagen an den Ausschuss für Wirtschaft und Industrie rückzuverweisen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die diesem Antrag zustimmen, um ein ent­sprechen­des Zeichen. – Auch das ist einstimmig angenommen.

Damit entfällt die Abstimmung über die Vorlage und die hiezu eingebrachten Anträge.

13.01.583. Punkt

Bericht des Tourismusausschusses über den Antrag 772/A(E) der Abgeordneten Mag. Melitta Trunk, Franz Hörl, Dr. Gabriela Moser, Herbert Kickl, Josef Bucher, Kolleginnen und Kollegen betreffend „One-Stop-Shop“ für Förderungswerber bei klimarelevanten Förderungen im Tourismusbereich (565 d.B.)

 


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Wir gelangen nun zum 3. Punkt der Tages­ordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Wir gehen in die Debatte ein.

Erster Redner ist Herr Abgeordneter Obernosterer. 3 Minuten freiwillige Redezeit­beschränkung. – Bitte.

13.02.30

 


Abgeordneter Gabriel Obernosterer (ÖVP): Herr Präsident! Frau Staatssekretärin! Herr Minister! Hohes Haus! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich meine, über den Tourismus in diesem Hohen Haus reden zu können, ist immer wieder eine Freunde, wenn man die Entwicklung der österreichischen Tourismuswirtschaft in den letzten Jahren anschaut. (Präsidentin Dr. Glawischnig-Piesczek übernimmt den Vorsitz.)

Gerade im letzten Winter ist das erste Mal im letzten Halbjahr die 60-Millionen-Näch­tigungsgrenze überschritten worden. Im Jahr 2007 hatten wir in Österreich über 121 Millionen Nächtigungen. Wenn man das aufrechnet, was der Tourismus pro Kopf den Österreichern bringt, so sind wir – das kann man gut sagen – Weltmeister. Über 1 600 € ist die Pro-Kopf-Einnahme für den Tourismus. Es gibt zirka 170 000 Beschäf­tigte, und das Bruttoinlandsprodukt von direkter und indirekter Wertschöpfung über den Tourismus macht zirka 16,3 Prozent aus.

Es wurde in den letzten Jahren aber auch sehr viel von der Tourismusbranche inves­tiert, und auch die Regierung, unser Bundesminister und die Frau Staatssekretärin,


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haben dem Tourismus über die ÖHT sehr stark unter die Arme gegriffen. Zirka 760 Millionen € sind allein über die ÖHT, das heißt über Förderungen abgewickelt worden. Die Koordination der Abwicklungsstellen von der Österreichischen Hoteltreu­hand und den zuständigen Institutionen der Länder funktioniert vorbildlich. Nur haben wir es jetzt mit neuen Fördermaßnahmen zu tun, die natürlich ganz stark in den Ener­giebereich hineingehen. Das heißt, der Energiefaktor ist auch für die Tourismus­betriebe zu einem großen Kostenfaktor geworden. Deshalb begrüßen wir ganz beson­ders diesen mit 500 Millionen € dotierten Klimafonds, wo auch der Tourismus seinen Zugriff haben wird. Aber auch über die Kommunalkredit wird wahnsinnig viel für Wärme sparende Einrichtungen und Investitionen abgewickelt.

Gerade heute wurde sehr viel über die Belastung, über die Energie geredet. Ich möchte darauf eingehen – es ist mir noch im Ohr –, was Herr Klubobmann Westen­thaler gesagt hat: Kärnten ist ein Beispiel dafür, wie man den Leuten unter die Arme greift. Dazu muss ich sagen: Es stimmt, es gibt den Hunderter Teuerungs-Ausgleich, es soll jetzt einen 50-€-Benzinscheck geben. (Abg. Ing. Westenthaler: Mit euren Stimmen!)

Wenn wir aber in Summe die Belastungen für das Land und die Bevölkerung an­schauen, so möchte ich eine Studie zitieren, die nicht von mir ist, sondern eine offizielle Studie, die sich auf die Zeit vom Jahr 1985 bis zum Jahr 2005 bezieht. Es gibt in Kärnten den Landeshauptmann Haider seit dem Jahr 1995, also seit zirka zehn Jahren. (Abg. Ing. Westenthaler: Aber ihr regiert doch mit in Kärnten!) Ich möchte sagen, dass die Belastung der Landesabgaben österreichweit in dieser Zeit um zirka 90 Prozent gestiegen ist. (Ruf bei der ÖVP: Aha!) Herr Westenthaler, Herr Klub­obmann! Wissen Sie, wie hoch die Belastung in Kärnten im gleichen Zeitraum unter einem Landeshauptmann Haider gestiegen ist? – Um 202 Prozent! (Oh-Rufe bei der ÖVP.) Ich möchte Ihnen diese Grafik, die nicht von mir stammt, wo Kärnten eindeutig bei den Landesabgaben an der Spitze ist, präsentieren. (Abg. Ing. Westenthaler: Ihr wart nicht dabei?)

Und ich sage hier ganz klar, ich gratuliere der Regierung zu ihren Maßnahmen. Wir wissen eines: Es ist nie genug. Etwas möchte ich aber auch klar sagen: Ich hoffe, diese Republik wird von der Steuerpolitik in Kärnten nicht angesteckt. – Danke schön. (Beifall bei ÖVP und SPÖ. – Abg. Ing. Westenthaler: Februar 2009, Kärnten-Land­tagswahl!)

13.06


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Mag. Trunk. 5 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

 


13.06.35

Abgeordnete Mag. Melitta Trunk (SPÖ): Frau Präsidentin! Geschätzte Frau Staats­sekretärin! Kollegen und Kolleginnen! Ich denke, das Ende der Behandlung der letzten beiden Tagesordnungspunkte hat gezeigt, dass auch manchmal mit längeren An­läufen, schwierigeren Schritten und Stolpersteinen „Regieren neu“ möglich ist. Es sind Fehler passiert, die Konsequenz ist gezogen worden, dass das hier noch einmal an den Ausschuss rückverwiesen wird.

Ich darf verweisen – und zwar nicht ganz ohne Stolz für uns alle, nicht auf die SPÖ allein und auf mich bezogen –, dass wir im Freizeit- und Tourismus-Ausschuss eine andere Form der Qualität der Zusammenarbeit haben. Denn es ist nicht irgendein Zufall, oder es ist nicht von wenig Bedeutung, dass wir alle Anträge im letzten Jahr, die sich Punkt 1 inhaltlich und materiell auf der Grundlage des Regierungsprogramms befinden, gemeinsam erarbeitet und einstimmig beschlossen haben. (Beifall bei der SPÖ.)


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Dieser Weg des gemeinsamen Gehens der Koalitionsparteien mit den Oppositions­parteien kann Vorbild und sollte auch Vorbild für andere Bereiche in diesem Hohen Haus sein. Es ist dazu notwendig, ein bisschen die eigenen Eitelkeiten zurückzuneh­men, ein bisschen zuzugehen und sich vor allem inhaltlich und materiell mit Know-how auseinanderzusetzen, dann kommt man zu diesem Weg.

Daher auch in aller Offenheit: Dieser heutige Antrag hat in Wirklichkeit eine Ge­schichte, die schon elf Jahre alt ist. So lange gab es Bemühungen. Damals gab es keinen Tourismusausschuss. Im Bereich Freizeit- und Tourismuswirtschaft, Klima­rele­vanz, der Energiefrage, die ja in betriebswirtschaftlicher Hinsicht für alle Unternehmen ein Problem in der Republik Österreich ist, die Anliegen in Antragsform einzubringen, war in den letzten sieben Jahren nicht möglich. Heute sind wir dabei, dass wir sagen: zumindest Schritt für Schritt in die richtige Richtung. Aber natürlich beinhaltet dieser Antrag die Minimalvariante dessen, was die sozialdemokratische Fraktion sich in diesem Kontext vorstellt. Aber wie gesagt: Ein Minimum an das andere gereiht wird auch irgendwann einmal ein Gesamtbild.

Daher ist dieser Weg „One-Stop-Shop“ für Unternehmen, um dort Know-how zu bekommen, Information zu bekommen und dann natürlich auch die entsprechende Förderung zu bekommen, der erste Schritt. Wir wissen, dass die Klimafrage eine der ersten Fragen war, mit der wir uns im Tourismusausschuss beschäftigt haben. Wir waren die Ersten, die eine sehr, sehr hochrangig besetzte, mit viel Resultaten aus­gestattete Konferenz und Enquete dazu gemacht haben.

Wenn ich bei den Förderungen bin, dann gilt es auch – und das ist ein verbales Versprechen des Herrn Ministers, auch im Ausschuss und in der Öffentlichkeit –, dass wir uns jetzt schleunigst daran machen müssen, die bisherigen Förderstrukturen, Fördermittel und Förderkriterien wirklich zu evaluieren. Das heißt: Auch der Herr Minister hat gesagt, es war ein Fehler, nur das Große – nennen wir es einmal beim Namen –, Tourismuskonzerne im Auge zu haben und das Kleine ein bisschen zu ver­gessen. – Das war nicht Bösartigkeit, sondern es war ein anderer Ansatz. (Beifall bei der SPÖ.)

Daher haben wir auch neben der Klimarelevanz unsere Förderungen abzustimmen, dass Klein-, Kleinst- und Mittelbetriebe und auch Familienbetriebe Chance auf Förde­rung dieser Republik Österreich haben, wenn wir nicht wollen, dass diese auf Grund der Wettbewerbs- und Konkurrenzsituation nicht mehr lebens- und überlebensfähig sind. Das ist eine Aufgabe, die wir uns dringend in diesem Jahr zu stellen haben. (Abg. Dr. Jarolim: Aber nicht das Bärental!)

Das ist möglich. Ein kleines Beispiel dazu, dass manche Kinder eine lange Vorgeburts­phase haben: Sieben Jahre hat der Kampf gegen das Projekt der SPÖ „Schaffung von Modellregionen in Österreich“ gedauert – oder ist halt schubladisiert worden –, weil man gemeint hat, das wird nichts bringen.

Es ist vom Budgeteinsatz so: Jene Modellregionen, die als die besten oder die typischsten vier bewertet sind, bekommen 45 000 € an Steuermitteln zur Verfügung, um innovative Entwicklung zu machen und sich weiterzuentwickeln. Das ist kein hoher budgetärer Einsatz, aber ist eine Anerkennung und ein Anreiz dafür, dass Innovation im Tourismus und in der Freizeitwirtschaft endlich auch gleichgestellt werden muss mit dem Wert der Innovation im restlichen Wirtschaftsbereich und auch etwa im Wissen­schaftsbereich. Das heißt, Innovation im Tourismus darf nicht Luxus und Hobby von Einzelnen sein, sondern muss ein Grundprinzip sein, wenn wir wollen, dass die Rahmenbedingungen im Bereich der Tourismuswirtschaft auch zukunftsfähig sind.

Ich denke, es ist für uns alle ein positives Zeichen, dass sich nicht ein, zwei, drei Regionen beworben haben. Viele haben gemeint, da gebe es ja die Konkurrenz unter


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den Regionen, die würden nicht zusammenarbeiten. Wie ich erfahren habe, haben sich knapp 30 österreichische Regionen beworben! Und das ist ein starkes Zeichen, dass Interesse an Zusammenarbeit über Regionen hinaus besteht.

Ich danke allen Mitgliedern des Tourismusausschusses und all jenen – sie wissen es ohnehin selber –, die mit dem einen oder anderen Antrag mehre Stunden und Zeit mit uns verbracht haben. (Beifall bei der SPÖ.)

13.12


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Dr. Moser. 3 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

 


13.12.16

Abgeordnete Dr. Gabriela Moser (Grüne): Frau Präsidentin! Frau Staatssekretärin! Dieser Antrag hier, der von allen Parteien eingebracht wurde, unterstützt wird, ist ein Zeichen dafür, wie Parlamentarismus wirklich positiv funktionieren kann. Wir haben ein gemeinsames Anliegen, wir arbeiten daran und wir stimmen gemeinsam ab, ohne irgendwelche Friktionen. Es geht um die Sache, und die heißt hier, dass gerade für Unternehmen insgesamt erleichtert wird, ein Einsparungspotenzial von 1,5 Millionen Tonnen CO2 auf leichtere, administrativ bessere Art und Weise erzielen zu können.

Ich wünsche mir dieses One-Stop-Shop-Prinzip nicht nur für Unternehmen im Touris­musbereich, sondern generell für Wirtschaftsbetriebe. Und ich wünsche es mir vor allem dafür, dass auch Einzelhaushalte mit dieser einfachen Variante der Beratung und der Umsetzung von Maßnahmen auch unterstützt werden, ihren Schritt in Richtung Energiewende voranzutreiben.

Mehr möchte ich jetzt mit Rücksicht auf die kollegiale Zeitverwendung nicht sagen und nur noch einmal herausstreichen: Es geht, wenn systematisch daran gearbeitet wird, auf gemeinsamen Vorstößen beruhend, sehr wohl, hier positive Beispiele für positive Gesetzgebungen und Beschlüsse zu fassen. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

13.13


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Mag. Hauser mit 5 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


13.13.50

Abgeordneter Mag. Gerald Hauser (FPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Staatssekretärin! Geschätzte Damen und Herren! Ich möchte mich meinen Vorrednern anschließen und auch feststellen, dass dieser Antrag, der ja gemeinsam im Tourismusausschuss vorberaten wurde, sehr positiv und sehr sinnvoll für die österreichische Tourismuswirtschaft ist und selbstverständlich unsere Unter­stützung hat.

Ich möchte aber auch anmerken, dass uns für den Tourismus und im Touris­musaus­schuss bereits in der Vergangenheit einiges mehr eingefallen ist und wir eigentlich bereits mehr hätten tun müssen und sollen, wenn man uns nur ließe. Was ich vermisse und kritisiere, ist, dass das Parlament – nicht wir von der Opposition – sich nicht seiner gesetzgebenden Kompetenzen im Klaren ist (Zwischenruf des Abg. Dr. Niederwieser) und überwiegend die Mandatare der ÖVP in Wahrheit immer zurückgepfiffen werden, wenn es warum geht, zusätzliche sinnvolle Initiativen für den Tourismus umzusetzen. (Beifall bei der FPÖ.)

Ich erinnere nur daran, dass wir seit eineinhalb Jahren einen Antrag im Ausschuss liegen haben, der eine erhöhte Dotierung der österreichischen Tourismuswerbung zum Ziel hat, weil die Mittel der österreichischen Tourismuswerbung seit dem Jahr 2002


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reduziert wurden, also diese unter dem Strich real weniger Geld zur Verfügung hat als noch im Jahr 2002. Und wenn man diese fehlenden Mittel inflationsbereinigt hoch­rechnet, fehlt mittlerweile der österreichischen Tourismuswerbung eine Summe zwischen 7 und 10 Millionen € vergleichsweise zum Jahr 2002.

Es ist schon sehr erfreulich, dass der Tourismus trotz dieser reduzierten Mittel den Winter sehr positiv beschließen konnte. Das ist überwiegend auch darauf zurück­zuführen, dass wir Unternehmer und Unternehmerinnen haben, die rund um die Uhr im Tourismus ihr Herzblut versprühen und alles unternehmen, um die Gäste zufrieden­zustellen. Das ist ja positiv! Der Dank gebührt in Wahrheit den Unternehmerinnen und den Unternehmern, die rund um die Uhr versuchen, ihre Betriebe zu füllen und eine Auslastung zu erreichen, was diese Zahlen im letzten Winter auch ermöglicht hat, obwohl die Unterstützung seitens der Tourismuswerbung besser sein könnte.

Ich sage, es wäre ja höchst an der Zeit, zusätzliche Gelder zu bekommen. Ich würde mir schon erwarten, dass der Tourismusausschuss sich durchsetzt und es uns gelingt, im Zuge der Diskussion und der Beschlussfassung zum Doppelbudget diese erhöhte Dotierung für die österreichische Tourismuswirtschaft durchzusetzen. (Beifall bei der FPÖ sowie bei Abgeordneten der SPÖ.) Wir wissen, dass sehr wohl intern – nicht nach außen hin! – führende Funktionäre der Tourismuswerbung schon sagen, dass sie mehr Geld benötigen, um neue touristische Märkte auch intensiv ansprechen und bearbeiten zu können.

Darüber hinaus liegt auch ein Antrag seit über einem Jahr im Ausschuss und harrt der Beschlussfassung, nämlich betreffend die verstärkte Förderung der National­park­regionen. Von 66 Naturparks und Nationalparks gibt es in immerhin 60 massive Nächtigungsrückgänge. Und ich glaube, wir sind es den Nationalparks und den Naturparks wirklich schuldig, ihnen vermehrt zu helfen, dass sie uns nicht nur für das Image Österreichs und der Tourismuswirtschaft die schöne Landschaft zur Verfügung stellen, sondern dass sie mit dieser Landschaft, in dieser Landschaft, auch erfolgreich wirtschaften können.

Wir haben Produkte. Nur, diese Produkte müssen bekannt gemacht werden. Und da gibt es auch größtenteils Übereinstimmung. Auch da hat die ÖVP gebremst. Mir wäre es schon ein großes Anliegen, dass diese Initiative, die auf die Umsetzung harrt, im Zuge des Doppelbudget umgesetzt wird, nämlich die erhöhte Förderung zur Vermark­tung der touristischen Produkte in den Nationalparks. (Beifall bei der FPÖ sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

Das ist mir auch ein ganz großes Anliegen. Der Konsens ist an sich zwischen allen beteiligten politischen Parteien im Tourismusausschuss tatsächlich da, und wir ver­fügen auch über ein sehr positives Gesprächsklima. Das ist wirklich unbestritten, nur: Umsetzen müssen wir mehr. Wir können theoretisch viel mehr erreichen.

Abschließend – weil das rote Lämpchen hier schon blinkt – möchte ich sagen: Auch ich bin der Meinung – und ich habe da bereits mehrere Initiativen eingebracht –, dass die touristischen Klein- und Mittelbetriebe insbesondere zu unterstützen und zu fördern sind. Es entsteht ja nicht zu Unrecht ein Missverhältnis, wenn ich an diverse Sonder­förderungen denke, zum Beispiel auch bei uns im Bezirk, wo ein Fünf-Sterne-Betrieb als Leitbetrieb 25 Prozent verlorene Zuschüsse bekommt. Das ist sehr viel. Leit­betriebe sind notwendig, aber andere Betriebe, die jahrelang bereits im Bezirk Auf­bauarbeit geleistet haben, die auch nachziehen müssen, werden mit wesentlich bescheideneren Prozentsätzen abgespeist werden. Die verstehen das nicht! Niemand versteht es, dass uns kein Förderinstrumentarium zur Verfügung steht, das auch diesen bereits bestehenden Klein- und Mittelbetrieben weiterhilft.


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Diesbezüglich habe ich Initiativen eingebracht. Ich hoffe, dass diese Initiativen, auch wenn sie wahrscheinlich modifiziert werden müssen, damit sie nicht als rein frei­heitliche Initiative durchgehen – das ist mir schon klar –, aufgegriffen werden. Ich bin auch durchaus bereit, diese Modifikation in Kauf zu nehmen, wenn unter dem Strich eine Verbesserung für die vielen Klein- und Mittelbetriebe rauskommt. (Beifall des Abg. Kickl.)

Unter dem Strich also: Die heutige Sache ist gut. Es ist noch viel zu tun. Wir haben viele Initiativen, die der Umsetzung harren. Ich hoffe, dass dem Tourismusausschuss da noch der eine oder andere große Wurf im Interesse der österreichischen Touris­muswirtschaft gelingt und bitte darum. (Beifall bei FPÖ und SPÖ.)

13.20


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Bucher mit 4 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


13.20.20

Abgeordneter Josef Bucher (BZÖ): Frau Präsidentin! Frau Staatssekretärin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Klimawandel ist mit Bestimmtheit die größte Herausforderung der nächsten Jahre und Jahrzehnte. Kaum eine andere Branche als die Tourismuswirtschaft hat größeres Interesse daran, dass wir dem Klimawandel mit gezielten Gegenmaßnahmen begegnen. (Zwischenruf des Abg. Dr. Jarolim.)

Sehen wir uns die Tourismusbetriebe an: Es gibt zirka 19 000 gewerbliche Beher­ber­gungsbetriebe, die 1,5 Millionen Tonnen CO2 verursachen. Das ist eine enorme Größenordnung, weil sehr viel an Wärmebereitstellung erforderlich ist. Jeder von uns, der eine Tourismuseinrichtung, ein Hallenbad, ein Hotel oder was auch immer, besucht, weiß, dass er dort vorgewärmte Räumlichkeiten vorfindet. Ein Hallenbad muss, ob nur einer oder Hunderte drinnen baden, immer geheizt werden. Diese Wärmebereitstellung verursacht natürlich sehr hohe Kosten, und diese schlagen sich auch in den Bilanzen dieser Unternehmen nieder.

Wir wollten mit diesem Antrag ja mehr erreichen als „nur“ – unter Anführungszeichen – diesen ersten Schritt, der natürlich sinnvoll und wichtig ist. Wir hätten gerne eine gezielte Förderung dieser Tourismusunternehmen aus dem Klimafonds, aus den 500 Mil­lionen, die dort veranlagt werden, damit wir diesen Tourismusunternehmen effizient helfen können – steuerliche Begünstigungen für Investitionen, vor allem bei der Umstellung der Räumlichkeiten, bei der thermischen Sanierung der Gebäude, bei der Energieeffizienzsteigerung und der Umstellung auf erneuerbare Energien.

Das sind wichtige Maßnahmen, die notwendig sind, wenn wir die Klimaziele erreichen wollen. Wir dürfen die Tourismusbetriebe nicht außer Acht lassen, müssen sie natürlich gleich behandeln wie alle anderen Einrichtungen unseres Landes, wenn wir weiterhin Tourismusweltmeister bleiben wollen, und auch die entsprechenden Maßnahmen und Strukturen setzen, damit sich die Tourismuswirtschaft weiterhin so positiv entwickelt wie in den letzten Jahren. (Beifall beim BZÖ.)

Abschließend darf ich noch zu den Ausführungen des Kollegen Obernosterer sagen: Das ist seine Art und Weise, die Dinge hier hereinzutragen. Aber als Landes­tourismusdirektor von Kärnten weiß ich, wie viel Mittel aus den direkten Abgaben in den Tourismustopf geflossen sind und wie viele ausgeschüttet werden. (Zwischenruf des Abg. Dr. Niederwieser.)

Ich bringe Ihnen den Vergleich: Wir haben über Nächtigungstaxe, Ortstaxe, Fremden­verkehrsabgabe – damit Sie das wissen, auch die Kollegen in den Reihen der ÖVP – zirka 20 Millionen an Einnahmen und geben über 50 Millionen für den Tourismus aus, für Tourismuswerbung, direkte Förderungen für die Betriebe et cetera, also ein


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Vielfaches dessen, was an Tourismusabgaben hereinkommt. Es ist das also keine schlechte Förderbilanz für die Kärntner Tourismusbetriebe.

Ich wünsche allen Tourismusbetrieben jetzt im Vorfeld der Fußball-Europameister­schaft gute Geschäfte, viel Erfolg und dass diese Fußball-Europameisterschaft so gut abläuft, wie wir alle uns das wünschen. – Danke. (Beifall beim BZÖ sowie bei Abge­ordneten der SPÖ.)

13.24


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Staatssekretärin Marek. – Bitte.

 


13.24.11

Staatssekretärin im Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit Christine Marek: Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Frau Abgeordnete Trunk – sie ist zwar jetzt gerade nicht im Saal, aber ich denke, sie wird es hören – hat die Evaluierung der Fördermittel angesprochen. Tatsächlich haben wir ja bei der neuen Richt­linienerstellung für die ÖHT 2007 bis 2013 für diese Periode auch eine Evaluierung vereinbart. Sinnvollerweise hat das nach einem repräsentativen Zeitraum zu erfolgen. Ich denke, es wird nächstes Jahr eine erste Zwischenevaluierung geben, und dann schauen wir uns das an. Ich glaube, das macht Sinn und ist für die Weiterentwicklung wichtig.

Herr Abgeordneter Hauser, Sie haben einmal mehr die Budgeterhöhung der Öster­reich Werbung angesprochen. Sie wissen – wir haben schon oft darüber geredet –, dass die ÖW ein Verein ist, wo die Wirtschaftskammer und das BMWA einzahlen. Eine einseitige Erhöhung des Mitgliedsbeitrages ist daher nicht sinnvoll. Das heißt, wir müssen ausgewogen vorgehen.

Selbstverständlich ist es so, dass man mit mehr Geldmitteln mehr Aktivitäten setzen kann, ich möchte aber schon betonen, dass die ÖW mit den für sie derzeit aus­reichenden Budgetmitteln einen ausgezeichneten Job macht und Österreich weltweit wirklich ausgezeichnet repräsentiert und sehr, sehr viele Aktivitäten setzt.

Herr Abgeordneter Hauser, Sie haben die Nationalparks angesprochen und gesagt, dass dazu ein Antrag im Ausschuss liegt. Es mag sein, dass im Stress der Tiroler Landtagswahl so manche Wahrnehmung ein bisschen verzerrt ist, denn wir haben das bereits in der letzten Plenarsitzung debattiert. (Zwischenruf des Abg. Mag. Hauser.) Der Antrag wurde in der letzten Sitzung des Tourismusausschusses einstimmig ange­nommen.

Herr Abgeordneter, ich durfte in der letzten Sitzung des Tourismusausschusses einen kurzen Überblick geben. Es wird bereits von unserer Seite – es ist eine Task Force eingerichtet in Kooperation mit dem Lebensministerium – sehr intensiv daran gear­beitet. (Beifall bei der ÖVP.) Sie wissen, dass aufgrund der ökologischen Sensibilität in Nationalparks – es ist ja das Wesen, die Ökologie zu erhalten – die touristische Ver­marktung besonders sensibel und schwierig ist. Wir werden darüber mit den Abgeordneten, die im Tourismusausschuss vertreten sind, immer wieder diskutieren und zwischen den Ressorts, unserem und dem Lebensministerium, sicher einen ausgezeichneten Weg finden. (Abg. Mag. Hauser: Noch nicht sichergestellt!)

Wir haben also sehr gerne diese Anregung aufgegriffen, und ich kann Ihnen darüber berichten und die Dinge positiv darstellen, was vielleicht Ihren Ausführungen ein wenig widerspricht, was aber wahrscheinlich in der Natur der Sache liegt.

Ich möchte gerne zum Positiven kommen, weil der Tourismus in und für Österreich etwas unglaublich Positives ist. (Zwischenruf des Abg. Mag. Hauser.) Er ist eines der


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zentralen Standbeine der österreichischen Wirtschaft; ich möchte das mit ein paar Zahlen untermauern.

Wir haben vor ganz kurzer Zeit die aktuellen Zahlen für die Wintersaison 2007/2008 bekommen, und wir können wirklich sagen, es war ein Rekordwinter, ein super Winter für den österreichischen Tourismus, beginnend mit der sensationellen Wettersituation im November. Der österreichische Tourismus hatte mehr als 15 Millionen Ankünfte zu verzeichnen, über 60 Millionen Nächtigungen und eine Umsatzsteigerung von über 10 Prozent. Da kann ich nur sagen: Hut ab! Größte Hochachtung für die Betriebe und für die Beschäftigten in diesem Bereich, wirklich ein toller Job und Ergebnisse, die sich sehen lassen können! (Beifall bei ÖVP, SPÖ und BZÖ.)

Wir haben bei den Nächtigungen ein Plus von 6,6 Prozent. Besonders interessant finde ich, dass die Nächtigungszahlen der ausländischen Gäste – bei den ausländischen Gästen gibt es ein Plus von 7,4 Prozent, bei den inländischen Gästen eines von 4 Prozent; die Steigerung bei den ausländischen Gästen ist also im Vergleich höher – aus den osteuropäischen Ländern Wachstumsraten im zweistelligen Bereich auf­weisen: Polen 32,9 Prozent, Tschechien 27,7 Prozent, Ungarn 10,8 Prozent und Russland 28,5 Prozent. Das zeigt, glaube ich, dass wir uns zu Recht auf diese Gäste stärker konzentrieren. Es kommen aber auch wieder mehr deutsche Gäste nach Österreich, um hier Urlaub zu machen – ein Plus von 6,4 Prozent zeigt uns das.

In allen Bundesländern, quer durch Österreich sind kräftige Zuwächse zu verzeichnen.

Ich darf auf eine Broschüre hinweisen (die Rednerin zeigt diese), „Tourismus in Österreich 2007“, ich habe sie im Ausschuss bereits präsentiert, sie ist ganz aktuell und downloadbar auf der Homepage unseres Ministeriums. Darin ist alles an Zahlen, Daten, Fakten und Hintergrundinformationen für all jene zusammengefasst, die am Tourismus interessiert sind beziehungsweise in diesem Bereich tätig sind.

Ein ganz wichtiges Thema ist – das möchte ich, bevor ich zum vorliegenden Antrag komme, noch erläutern – die EURO 08, am kommenden Sonntag findet ja das erste Spiel in Österreich statt. Sie ist gerade aus touristischer Sicht sehr wichtig, bietet uns viele Chancen und ist hoffentlich auch langfristig wirksam. Sie ist der wichtigste und größte Event in diesem Jahr in und für Österreich und die drittgrößte Sport­ver­anstaltung der Welt. Es ist die Frage, wann wir wieder eine Veranstaltung dieser Dimension haben werden. Dies war zuletzt 1976 mit den Olympischen Winterspielen in Innsbruck der Fall. Danach sind ja einige Anläufe Österreichs nicht so glücklich verlaufen, weshalb ich eine große Gratulation an Schladming aussprechen möchte, das sich die Ski-WM im Jahr 2013 zum zweiten Mal nach 1982 geholt hat. Das wird eine tolle Sache für die Region und für Österreich insgesamt werden. (Beifall bei ÖVP und BZÖ sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

Wir sehen daran, dass große Sportveranstaltungen immer einen nachhaltigen und breiten Effekt für Österreich und für die Region haben und hatten, im Speziellen natürlich für die touristische Perspektive. Gerade der Juni ist einer der schwächsten Tourismusmonate im Jahr, er ist daher goldrichtig als Veranstaltungsmonat für die Euro.

Wir haben hier zwei Ziele aus tourismuswirtschaftlicher Sicht, einerseits das kurz­fristige Ziel, während der Euro sehr viele Nächtigungen zu haben. Wir rechnen mit einer Million an zusätzlichen Nächtigungen während dieses Zeitraums. Die Ausgaben der Touristinnen und Touristen werden sicher höher sein, weil Fußballtouristen in der Regel 50 Prozent höhere Tagesausgaben haben als normale Touristen.

Mittel- und langfristig wollen wir, das ist unsere Hauptperspektive, nachhaltige Effekte von der Euro lukrieren. Wir wollen die verstärkte Aufmerksamkeit während der Euro


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll61. Sitzung / Seite 135

nutzen, Österreich nachhaltig als Urlaubsland zu positionieren und sozusagen eine internationale Charmeattacke für das Urlaubsland Österreich durchzuführen.

Die Top-Herkunftsländer unserer Gäste sind Teilnehmerländer der Euro 08, da haben wir entsprechende Erwartungen.

Ich darf es noch einmal betonen: Wir haben mit drei Aktivitäten hier Schwerpunkte gesetzt. Erstens: mit der Austrian Business Agency Investoren nach Österreich zu holen, 1 Million €. Zweitens, Herr Abgeordneter Hauser, 6 Millionen € Zusatzbudget für die Österreich Werbung, die hier sehr, sehr aktiv war. Sie hat insgesamt 650 Ak­tivitäten auf über 30 Märkten gesetzt und für Österreich eine enorme Imagekampagne gemacht. Und drittens das zusätzliche Euro-Kontingent an Saisonniers. Das ist gerade für die Tourismusbetriebe eine ganz wichtige Sache, plus 1 040 Personen, die da zusätzlich bewilligt werden. (Beifall bei der ÖVP.)

Meine Damen und Herren, abschließend ganz kurz zum vorliegenden Antrag, der ein Fünf-Parteien-Antrag ist. Wir wissen – das wissen insbesondere Sie, die Sie sich mit dem Thema beschäftigen –, dass Tourismus ganz besonders auch klima- und energie­relevante Aspekte hat und dass diese immer wichtiger werden, natürlich auch die Kosten.

Wir können mit den Förderungen, glaube ich, hier wirklich Lenkungseffekte erreichen. Es gibt jedoch gerade in diesem Bereich eine große Vielzahl an zusätzlichen För­derstellen, die Fördergelder haben, einerseits gibt es unterschiedliche Förderstellen auf Bundesebene bei den Ministerien, andererseits natürlich auch zwischen dem Bund und den Ländern.

Neben der AWS sind das – der KLI.EN-Fonds wurde bereits angesprochen – die KPC, die FFG und natürlich viele auf Landesebene, insbesondere auch die ÖHT als, möchte ich einmal sagen, der anerkannteste und bekannteste Fördergeber für Bundes­förde­rungen im Tourismus, die unternehmensbezogen sind. Auch umweltbezogene Förde­rungen sind hier mit dabei.

Wir denken, dass hier die ÖHT stark genutzt beziehungsweise eingesetzt werden kann, um diesen Informations-One-Stop-Shop, der im Antrag angesprochen ist, bereit­zu­stellen und als solcher zu fungieren.

Wir werden hier gerne mit der ÖHT die Initiative ergreifen und entsprechende Vernetzungen herstellen, um einfach Informationen zu bündeln, in einer ersten Phase auch für die Betriebe einen erleichterten Zugang zu Förderungen zur Verfügung zu stellen beziehungsweise das umzusetzen und in einer möglichen zweiten Phase darüber nachzudenken – das war auch Thema im Ausschuss; da sind Betriebe oft oder manchmal besonders negativ betroffen –, wie eine wechselseitige Anerkennung des Einreichstichtages, ab dem dann Förderungen beziehungsweise Kosten geltend ge­macht werden können, erreicht werden kann, sodass das gegenseitig anerkannt wird. Das wäre eine mögliche zweite Phase, die wir im Rahmen dieses Informations-One-Stop-Shops gerne diskutieren möchten.

Auch hier wird die Initiative von der ÖHT ausgehen. Ich denke, es war eine gute, im Konsens geführte Diskussion und wir werden zu einem guten Ergebnis im Sinne der österreichischen Tourismusbetriebe kommen.

Ich danke für die gute Zusammenarbeit und das gute Klima auch im Tourismus­ausschuss. (Beifall bei ÖVP, SPÖ und BZÖ.)

13.34


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Hörl. 2 Minuten Redezeit. – Bitte.

 



Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll61. Sitzung / Seite 136

13.35.00

Abgeordneter Franz Hörl (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Frau Staatssekretär! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der österreichische Tourismus ist eine Erfolgsstory, das wissen wir.

Frau Staatssekretär, du hast vollkommen recht: Die Österreich Werbung hat hervorragend gearbeitet. Wie sonst wäre es möglich, dass wir die Zahl von 60 Mil­lionen Nächtigungen überschritten haben, dass in Tirol fast 42 Millionen Nächtigungen insgesamt erzielt werden können und dass wir in meinem Bezirk Schwaz, und darauf bin ich ganz besonders stolz, über 8,2 Millionen Nächtigungen haben? Das Zillertal allein hat 6,45 Millionen Nächtigungen. Damit ist Schwaz einer der größten Touris­musbezirke überhaupt.

Es ist aber trotzdem notwendig, Tourismusbetriebe zu fördern, weil Tourismusbetriebe nicht nur in tourismusintensiven Regionen sind und weil sie von der Unternehmens­struktur her sehr klein sind. 84 Prozent der touristischen Unternehmungen haben weni­ger als zehn Mitarbeiter. Deshalb ist es auch wichtig, dass wir Förderungen vergeben. Die Länder und der Bund haben hier ein diffiziles Förderungssystem errichtet.

Die Österreichische Hoteltreuhand ist hier ein kompetenter Partner, wir sind bei ihr gut aufgehoben. Wünschenswert wäre es natürlich, nach diesem Informations-One-Stop-Shop auch dafür Sorge zu tragen, dass möglichst alle Förderungen bei der ÖHT vereint werden.

Wenn Kollege Hauser behauptet, wir wären gegen die Erhöhung des ÖW-Budgets, so ist das nicht richtig. Natürlich sind wir auch dafür, aber nach Maßgabe des Budgets.

Ich möchte dir, Kollege Hauser, sagen: Die Volkspartei, auch die Tiroler Volkspartei, hat immer dafür Sorge getragen, dass Osttirol uns nicht nur gut ist, sondern auch teuer. Wir haben dafür Sorge getragen, dass dort so viele Förderungsmittel hinein­gesteckt werden wie in keinem anderen Bezirk in unserem Bundesland, auch nicht in unserer Republik, wie ich meine. Man sollte hier nicht Neid schüren, indem man sagt, Leitbetriebe bekommen so viel und andere so viel.

Ich glaube, Osttirol ist ausreichend gefördert, und ich hoffe, dass am Sonntag die Osttiroler Bevölkerung weiß, dass sie bei der Österreichischen Volkspartei am besten aufgehoben ist, und das mit einem ordentlichen Wahlergebnis auch dankt. (Beifall bei der ÖVP.)

Hinsichtlich der Nationalparks habe ich noch die Bitte, dass man auch darauf achtet, dass in dieser Task Force auch Touristiker sitzen und nicht nur Grüne, Schützer und Bewahrer, denn wir brauchen auch dynamische Wirtschaftstreibende, die dort mit­arbeiten, damit wir die Nationalparks zu einem touristischen Produkt weiterentwickeln können. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

13.37


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Als nächste Rednerin zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Pfeffer. 2 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


13.37.39

Abgeordnete Katharina Pfeffer (SPÖ): Frau Präsidentin! Frau Staatssekretärin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit diesem Entschließungsantrag für einen „One-Stop-Shop“ für Förderungswerber bei klimarelevanten Förderungen im Touris­musbereich wollen wir zwei Dinge gleichzeitig erreichen: eine Förderung der Touris­muswirtschaft, vor allem der Klein- und Mittelbetriebe in diesem Bereich, sowie eine Verbesserung des Klimaschutzes.


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll61. Sitzung / Seite 137

Es ist ein generelles Problem der Wirtschaft, dass Unternehmen mit einem undurch­dringbaren Förderdickicht konfrontiert sind. Durch diese mangelnde Transparenz geht viel verloren, sowohl an Arbeitsaufwand als auch an potenziellen Förderungen.

In der Tourismuswirtschaft ist das nicht anders, und gerade in kleineren Betrieben oder Familienunternehmen ist der Aufwand, Förderungen zu beantragen, oft eine belas­tende Aufgabe. Es gibt in Österreich zirka 60 000 touristische Klein- und Mittelbetriebe, wir sprechen also nicht von einer marginalen Problematik.

Die Vorlieben der Gäste, meine Damen und Herren, die in Österreich Urlaub machen, verändern sich ständig, damit auch die Anforderungen an die Dienstleistungsanbieter. Der Trend zum Wellnessurlaub ist zum Beispiel ungebrochen. Mein Bundesland Bur­genland hat hier eine Vorreiterrolle. Zu den Thermen im Süden und im mittleren Teil unseres Bundeslandes wird nun auch im Norden, im Seewinkel, eine Therme gebaut, die 2009 eröffnet werden soll. Dies wurde notwendig, um für die Schlechtwetterperiode eine Alternative zu haben.

Oder im Bereich der Ski-Touristik: Die Skifahrer wollen sich nach einem Tag auf der Piste noch im Hallenbad oder in der Sauna entspannen. Das erfordert natürlich eine aufwendige Infrastruktur, die ihrerseits wieder sehr energieintensiv im Betrieb ist.

Was die Touristikunternehmen brauchen, das ist eine fundierte Beratung über mög­liche Maßnahmen zur Reduktion des Energieverbrauchs und gleichzeitig auch eine Beratung darüber, welche Förderungsmöglichkeiten für die nötigen Investitionen bestehen.

Österreich, meine Damen und Herren, hat nun die Chance, zu seinem guten Ruf als beliebtes Urlaubsland auch noch die Reputation eines umwelt- und klimaverant­wortlichen Urlaubslandes zu erwerben. Der hier zu behandelnde Antrag erleichtert es uns, sich in diese Richtung zu entwickeln. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

13.39


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Als nächster Redner gelangt Herr Ab­geordneter Dr. Eder zu Wort. Redezeit: 2 Minuten. – Bitte.

 


13.40.16

Abgeordneter Dr. Sebastian Eder (ÖVP): Verehrte Frau Präsidentin! Frau Staats­sekretärin! Ich möchte mich mehr und konkreter auf den Tagesordnungspunkt beziehen. Wir haben bereits des Öfteren den Begriff „One-Stop-Shop“ gehört. Damit bezeichnet man in Wirtschaft und Verwaltung die Möglichkeit, alle bürokratischen Schritte an einer einzigen Stelle durchzuführen, und das bei möglichst kurzen Kom­munikationsabläufen und vor allem – das ist das Entscheidende – ergebnisorientiert. Mühselige Arbeitsschritte sollen vom Antragsteller und Nutznießer weg auf den Verwaltungsapparat übertragen werden, und dieser sollte dann hoffentlich gut, schnell und professionell agieren.

Besonders im Förderwesen, das auf verschiedenen Ebenen und in verschiedenen Institutionen angesiedelt ist, kann sich das System bewähren, insbesondere im Bereich unserer Kleinbetriebe und eben auch im Tourismus, zum Beispiel bei energie­relevan­ten Investitionen. Das Bewusstsein und der Bedarf für solche Investitionen steigen angesichts der hohen und steigenden Energiekosten sicher weiter an. Das war auch das Thema des heutigen Vormittags. Der Energiebedarf im Tourismus ist naturgemäß höher als im durchschnittlichen Gewerbesektor, und hier gibt es ein großes Ein­sparungspotenzial.


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll61. Sitzung / Seite 138

In vielen Fällen ist durch gezielte Investitionen eine Reduktion des Energieaufwandes von einem Kostenanteil von 5 bis 7 Prozent um bis zu 50 Prozent möglich. Auch für unsere Tourismusbetriebe zählt neben den Einsparungen die optimale Nutzung vor­handener Ressourcen bei möglichst geringer Belastung der Umwelt – auch im Sinne von mehr Nachhaltigkeit im Tourismus.

Es geht um eine Anlaufstelle, die Informationen über Förderungen und begleitende Beratungsleistungen gibt. Diese erkennt man in erster Linie wohl bei der ÖHT. Wie weit diese Leistungen gehen sollen und welche Kosten dabei anfallen, darüber wird man reden müssen. Grundsätzlich ist es eine Frage der Kundenorientiertheit, und diese kann auch aufgrund der hohen Abgaben, die unsere Tourismusbetriebe leisten – wenn sie auch bundesländerweit offensichtlich sehr unterschiedlich sind –, nicht weit genug gehen.

Insgesamt, glaube ich, ist das sicher ein sinnvoller All-Parteien-Entschließungs­an­trag. – Danke vielmals. (Beifall bei der ÖVP.)

13.42


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Als nächster Redner gelangt Herr Abge­ordneter Faul mit einer Redezeit von 2 Minuten zu Wort. – Bitte.

 


13.42.47

Abgeordneter Christian Faul (SPÖ): Frau Präsidentin! Frau Staatssekretärin! Ich gratuliere Ihnen zu dem neuen Wording „Charme-Offensive“. Das heißt aber für mich, Sie müssen den Minister in dieser Frage öfter vertreten, und ich glaube auch, dass man diese Charme-Offensive trotz allen Lobes in die ÖHT hineinbringen muss.

Ich glaube, dass hier ein Umdenken stattfinden muss, denn bei allen tollen Zahlen – du hast es bestätigt, Kollege Obernosterer – muss man dennoch sagen, der Inlands­tourismus im Herbst und im Winter ist zurückgegangen. Und ich glaube auch, dass wir bei der Förderpolitik ein wesentliches Segment immer vergessen haben, und zwar das Segment der kleinen Leute und der jungen Leute – sprich: die Schulschikurse sind um 16 Prozent zurückgegangen. Es gibt keine Förderungen, die sich speziell an die Jugend richten, keine Initiativen, die es den Eltern erleichtern, die Kinder zu einem Schulskikurs zu führen: durch Leihgeräte, Leihskier, Leihausrüstung, Leihschuhe und, und, und – da gäbe es Hunderte Ansätze.

Letztlich geht es dabei auch um ein durch die Lehrer hervorgerufenes Wollen. – Was Auslandsurlaube, Sprachurlaube betrifft, so haben wir erst gestern die Ergebnisse dieser Effizienzkontrolle bekommen, aus denen hervorgeht: In Wirklichkeit nützt der Sprachurlaub, so wie er bei uns durchgeführt wird, nichts! – Daher müsste man eine Initiative setzen, den jungen Österreicher an den Österreich-Urlaub zu gewöhnen. Man müsste letztlich auch den Erlebnisurlaub wieder ein bisschen mehr einführen, die Sommerfrische als echte physische Erholungsquelle, und letztlich sollte man auch ausnutzen, Frau Staatssekretärin, dass es immer wärmer wird – ich erinnere in diesem Zusammenhang an eine Initiative, die wir, die kleineren Touristiker, einmal ins Leben gerufen haben und die leider, wahrscheinlich unter dem Druck der Größten, irgendwo verschwunden ist, nämlich die Initiative „Keep Cool“ – oder: Sommerfrische, die wir eben ins Moderne übersetzt haben.

Vielleicht kann man dort wieder einmal ansetzen! Ich denke, das wäre ein großer Schritt in Richtung Befruchtung unseres Tourismus und Bindung der jungen Menschen an Österreich. – Danke. (Beifall bei der SPÖ sowie des Abg. Obernosterer.)

13.44


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Als nächste Rednerin zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Mikesch mit einer Redezeit von 2 Minuten. – Bitte.

 



Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll61. Sitzung / Seite 139

13.44.52

Abgeordnete Herta Mikesch (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Frau Staats­sekretärin! Hohes Haus! Der Tourismus ist, wie wir schon gehört haben, einer der wichtigsten Wirtschaftszweige Österreichs. 170 000 Menschen haben im Jahr 2007 in diesem Bereich Beschäftigung gefunden, und er ist wirklich ein Beschäftigungsmotor geworden.

Mit rund 15 000 Lehrlingen im Jahr 2007 ist der Tourismus als Ausbildner und Arbeit­geber für unsere Jugend nicht wegzudenken. Besonders erfreulich ist dabei aber auch die Rolle der Frauen in der touristischen Ausbildung: 54 Prozent aller Lehrlinge sind weiblich, und in der Sparte Tourismus und Freizeitwirtschaft, bei den Kollegs, die in diese Richtung gehen, liegt der Frauenanteil bei 76 Prozent. Die Fachhochschulen haben einen Frauenanteil von 71 Prozent, und die berufsbildenden höheren Schulen haben einen Anteil von 69 Prozent an weiblichen Schülern. Im Tourismus sieht man ganz einfach, dass die Frauen nach deutlich höheren Ausbildungsformen streben als die Männer.

Mit dem gegenständlichen Antrag zur Schaffung eines Informations-One-Stop-Shops für Förderungswerber im Tourismusbereich, der besonders die klimarelevanten För­derungen mit einbezieht, soll es den Tourismusbetrieben erleichtert werden, alle Möglichkeiten einer Förderung in Anspruch zu nehmen.

Gerade im Wintertourismus, wo wir uns allen Unkenrufen zum Trotz über einen Rekordwinter mit zweistelligen Wachstumsraten freuen, ist die Investition in energie­sparende Technologie und der Umstieg auf erneuerbare Energieträger im Sinne der Nachhaltigkeit genau der richtige Weg in eine weiterhin so erfolgreiche Zukunft – eine erfolgreiche Zukunft des Wintertourismus und eine erfolgreiche Zukunft unserer gesamten Tourismuswirtschaft. (Beifall bei der ÖVP sowie des Abg. Faul.)

13.46


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Wimmer. Ebenfalls 2 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


13.46.59

Abgeordneter Rainer Wimmer (SPÖ): Frau Präsidentin! Frau Staatssekretärin! Meine sehr geschätzten Damen und Herren! Ich darf dort anknüpfen, wo meine Vorredner aufgehört haben: Fast 20 Prozent trägt die Tourismus- und Freizeitwirtschaft zum Bruttoinlandsprodukt bei, das ist fast ein Fünftel des gesamten Bruttoinlandsprodukts. Unglaubliche 43,6 Milliarden € an Wertschöpfung erwirtschaftet diese Branche, und fast jeder fünfte Beschäftigte in Österreich hat unmittelbar oder mittelbar mit der Tourismus- und Freizeitbranche etwas zu tun. Die erfolgreichen Zahlen im Winter­tourismus sind heute schon angesprochen worden. Dieses Rekordergebnis im vergan­genen Winter war wirklich sensationell.

Es ist daher wichtig und notwendig, gerade in diesem Bereich eine gemeinsame Weiterentwicklung voranzutreiben, und gerade die Politik hat hier die Aufgabe, die Verantwortung wahrzunehmen und notwendige Rahmenbedingungen zu schaffen. Ich bin ebenfalls froh, dass es einen Fünf-Parteien-Entschließungsantrag gibt, der heute, so hoffe ich, einstimmig angenommen werden wird, weil wir natürlich wissen, dass die Situation hinsichtlich der Eigenkapitalquote in dieser Branche sehr schwierig ist, und weil wir wissen, dass der Energieaufwand einen Großteil des gesamten Ergebnisses ausmacht. Daher besteht hier Handlungsbedarf. Es geht einfach darum, die ver­schiedenen Anlaufstellen zu koordinieren, um eine Möglichkeit zu schaffen, dieses Förderprozedere zu vereinfachen.

Ich gehe davon aus, dass dieser Antrag heute hier über alle Fraktionen hinweg angenommen wird, und bin darüber sehr froh. Auch wir werden dieser Vorlage gerne


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll61. Sitzung / Seite 140

unsere Zustimmung geben. – Danke. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)

13.48


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Höfinger. Ebenfalls 2 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


13.48.57

Abgeordneter Johann Höfinger (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Frau Staats­sekretärin! Sehr geehrte Damen und Herren Besucher auf der Galerie! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Hohes Haus! Ich denke, angesichts der großartigen Leistungen, die die Tourismuswirtschaft erbringt und in den letzten Jahren erbracht hat und die die vielen engagierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in diesem Bereich erbringen, ist es wirklich nur allzu recht, dass wir versuchen, zu unterstützen und zu helfen, wo es geht. Wenn es hier wirklich zu einer Anlaufstelle nach dem One-Stop-Shop-Prinzip kommen sollte, dann ist das ganz sicher eine praktikable Lösung für viele Angelegenheiten, vor allem wenn es im klimarelevanten Bereich um Umsetzungen und Förderungen geht, die die Tourismuswirtschaft eben auch durchzuführen hat.

Wir dürfen nicht vergessen: Gerade, wenn es um Klima und Energie geht, steht ja auch die Tourismusbranche vor einer enormen Wettbewerbsherausforderung. Es sind enor­me Anforderungen, die hier auch in Zukunft an sie gestellt werden. Umso günstiger, umso besser sollen natürlich dann auch die Antragstellung und die Durchführung ablaufen. Es soll schneller und besser gehen.

Ich habe jetzt auch eine Bitte, was die eigentliche Durchführung betrifft: Es sollte ein Ansprechpartner, ein gut strukturiertes Büro vorhanden sein, vielleicht auch mit fundierten Außendienstmitarbeitern, die dann an Ort und Stelle beraten können. In Weiterentwicklung dessen wäre es im Hinblick auf das E-Government vielleicht auch wünschenswert, wenn wir da Internetlösungen hätten, wo die Unternehmer dann auch wirklich rund um die Uhr Zugriff haben – das Internet schläft ja nicht –, denn wir wissen, dass gerade in der Tourismusbranche oft Arbeitsspitzen vorhanden sind, die immer wieder in die Amtsstunden hineinfallen, die immer wieder dann auftauchen, wenn die üblichen Geschäftszeiten nicht einzuhalten sind. Daher, wie gesagt, bedürfte es hier einer praktikablen Lösung – zumindest was die Information, aber teilweise auch, was die Umsetzung betrifft – auch über das Internet.

In diesem Sinne glaube ich, dass wir da wirklich helfen können, und wir werden das alle gemeinsam sehr gerne unterstützen. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

13.51


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Als nächste Rednerin gelangt Frau Abgeordnete Mag. Lohfeyer zu Wort. Ebenfalls 2 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


13.51.07

Abgeordnete Mag. Rosa Lohfeyer (SPÖ): Frau Präsidentin! Frau Staatssekretärin! Meine Damen und Herren! Ich glaube, es kann nicht oft genug positiv hervorgehoben werden, dass mit der Einrichtung des Freizeit- und Tourismusausschusses ein wich­tiger Wirtschaftsfaktor einfach politische Relevanz bekommen hat. Der heute vor­liegende Fünf-Parteien-Antrag zeigt, dass uns nicht nur allgemeine Förderungen für die Freizeit- und Tourismuswirtschaft wichtig sind, sondern auch klimarelevante Unterstüt­zungen für Unternehmen.

Ein Anteil von 5 bis 7 Prozent an den Jahresabschlüssen – es wurde schon erwähnt – von Hotelleriebetrieben ist dem Energieaufwand zuzuschreiben. Durch gezielte Bera­tung kann oder könnte dieser Energieaufwand bis auf die Hälfte reduziert werden. Es


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geht hier aber nicht nur ums Geld, sondern eben um die Unterstützung der Unter­nehmen beim Umstieg auf klima- und damit energierelevante Investitionen, um unsere Umweltressourcen zu schützen, zu schonen.

Dass derartige Investitionen bereits umgesetzt werden, zeigen Freizeit- und Touris­mus­betriebe schon heute. Ich denke da an zwei größere Hotelbetriebe in meiner Region, die sich in den letzten Jahren der Alternativenergie verschrieben haben. Zum einen konnten durch eine Solaranlage die Stromkosten wesentlich gesenkt werden, in einem zweiten Betrieb mit 230 Betten wird mit Biomasse geheizt, dieser ist somit vom Ölpreis unabhängig.

Ich sehe das als einen wichtigen Beitrag, den die Einheimischen wie auch die Gäste schätzen und mittlerweile auch schon beinahe voraussetzen. Das Wesentliche ist meines Erachtens, dass durch ein Umdenken der Freizeit- und Tourismusbetriebe ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung gesetzt wird. Und dem wurde aus politischer Sicht mit dem Antrag vom 8. Mai auch Rechnung getragen. Es bleibt zu hoffen, dass die Umsetzung so bald wie möglich erfolgt.

Die Förderungen müssen nicht nur transparenter gestaltet werden, sondern die Infor­mationen für die Förderwerberinnen und -werber, aber auch für Klein- und Mittel­betriebe müssen forciert und gebündelt werden, denn schließlich sind diese Betriebe die tragenden Strukturen unserer Freizeit- und Tourismuswirtschaft. (Beifall bei der SPÖ sowie des Abg. Obernosterer.)

13.53


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Als nächste Rednerin gelangt Frau Abgeordnete Höllerer zu Wort. Redezeit: ebenfalls 2 Minuten. – Bitte.

 


13.53.41

Abgeordnete Anna Höllerer (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Frau Staatssekretärin! Der österreichische Tourismus und die wirtschaftliche Bedeutung des Tourismus sind heute schon in den Debattenreden eingehend abgehandelt worden. Heute befassen wir uns mit einem Antrag, der sich ganz spezifisch mit den Investitionen, und zwar mit jenen, die im energierelevanten Bereich getätigt werden, beschäftigt.

Derzeit ist es so, dass man sich, wenn man Investitionen tätigen will, die umwelt­freundlich ausgerichtet sind, mit verschiedenen Förderstellen auseinandersetzen muss, verschiedene Anträge stellen muss. Ein Beispiel aus Niederösterreich zeigt, dass man, wenn man sich entschließt, eine Heizung einzurichten, die umweltfreundlich sein soll, Anträge bei der Förderstelle der Kommunalkredit stellen kann, bei der Abteilung RU3 des Landes und bei der ÖHT. In Niederösterreich gibt es eine zentrale Anlaufstelle für Tourismusförderung in der Niederösterreichischen Landesregierung, das ist die Abteilung Wirtschaft, Tourismus und Technologie. Dort wird Auskunft über alle Förde­rungen gegeben, natürlich auch über umwelt- und energietechnische Investitions­förderungen. Es ist aber vor allem der gesundheitstouristische Betriebszweig im Tourismus, der großzügige Wellnessbereiche und natürlich auch einen hohen Energie­verbrauch hat. Hier wird investiert in Neuanlagen, die energiesparende und umwelt­freundliche Lösungen bieten. Vor allem besteht großes Interesse für Solaranlagen, für Biomasseheizungen und für energetische Sanierungen der Gebäudehüllen. Projekte, die einen Beitrag zur Erreichung des Kyoto-Ziels leisten, werden höher bewertet als andere, Priorität wird in Niederösterreich vor allem dem Bereich der Umwelttechnik eingeräumt.

Das allgemeine Ziel der Wirtschafts- und Tourismusförderung besteht natürlich darin, dass die klimarelevanten Investitionen forciert werden und dass hier vor allem ein sehr


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll61. Sitzung / Seite 142

niederschwelliger Zugang zu den Finanzierungshilfen gegeben ist. Auch der Ent­schließungsantrag ist dementsprechend ausgerichtet: Es soll geprüft werden, Frau Staatssekretärin, ob es eine Möglichkeit für so einen Informations-One-Stop-Shop zukünftig geben kann, damit die klimarelevanten Investitionen die Infrastruktur unserer Betriebe verbessern, die Wettbewerbsfähigkeit der Tourismusbetriebe vorantreiben, vor allem auch die Umwelt schützen und die Arbeitsplätze sichern oder vielleicht auch neue schaffen können. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

13.56


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Schasching, ebenfalls mit einer Redezeitbeschränkung von 2 Minuten. – Bitte.

 


13.56.40

Abgeordnete Beate Schasching (SPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Frau Staats­sekretärin! Geschätzte Damen und Herren! Ich möchte vorerst meiner lieben Kollegin, der SPÖ-Tourismussprecherin Melitta Trunk einen herzlichen Dank aus­sprechen für ihre Arbeit und ihr Bemühen. (Beifall bei der SPÖ sowie des Abg. Hörl.) Sie sehen am Applaus von vielen hier, dass es sehr wohl eine fruchtbringende Tätigkeit ist, so engagiert im Vorfeld zu arbeiten, dass alle Fraktionen zufrieden sind und dass Oppositionsanträge genauso wertschätzend behandelt werden und schluss­endlich Eingang in die Beschlussfindung finden wie Anträge der Regierung. Daher glaube ich, dass es hier wirklich eines besonderen Dankeschöns bedarf. Danke, Melitta! (Beifall bei Abgeordneten der SPÖ.)

Die Intention des heute vorliegenden Antrags, in einem System des One-Stop-Shop-Prinzips die Anträge auf klimarelevante Förderungen zu prüfen und diese dann auch zuzusprechen, halte ich für einen ganz wichtigen Fortschritt, für eine wichtige Maß­nahme, und dieser erste Schritt in die richtige Richtung beim Förderwesen des Tourismus sollte Schule machen.

Wesentlich für die Zukunft ist aber, das gesamte Förderwesen im Tourismusbereich zu evaluieren. Ich bin Ihnen, Frau Staatssekretärin, sehr dankbar, dass Sie heute in Ihrer Stellungnahme auch kundgetan haben, dass das sozusagen auf Schiene gebracht wurde und es zu einer Evaluierung kommen soll. Wir wissen ja ganz genau, dass vor allem Klein- und KleinstunternehmerInnen, vor allem Familienunternehmen hier einer besonderen Beachtung bedürfen, dass es ihnen besonders schwerfällt, Zugang zum großen Förderkuchen zu erhalten. Ich würde sagen, sie erreichen es gerade einmal, ein paar Krümel vom großen Förderkuchen zu bekommen. Und das sollte anders werden.

Daher freue ich mich, dass diese Evaluierung umgesetzt werden soll und bald schon auch beraten werden wird, und ich gehe davon aus, dass es in dem guten Stil, der bisher gepflogen wurde, auch im Zusammenhang mit dieser Evaluierung zur Formulie­rung gemeinsamer Punkte und Vorschläge kommen wird und diese dann auch in künftige Beschlüsse Eingang finden werden. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

13.58


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Fürntrath-Moretti. Redezeit: 2 Minuten. – Bitte.

 


13.59.03

Abgeordnete Adelheid Irina Fürntrath-Moretti (ÖVP): Frau Präsidentin! Sehr geehr­te Frau Staatssekretärin! Hohes Haus! Da hier schon ein Dank ausgesprochen wurde, möchte ich mich diesem natürlich anschließen, Frau Abgeordnete Trunk. Ich möchte mich aber auch ausdrücklich bedanken bei allen anderen TourismussprecherInnen – bei Frau Abgeordneter Moser, Herrn Abgeordnetem Hauser, Herrn Abgeordnetem


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll61. Sitzung / Seite 143

Bucher und im Besonderen natürlich bei unserem Abgeordneten Franz Hörl (Beifall bei der ÖVP) –, die natürlich in hohem Maße mitgearbeitet haben. Es wurde ja hier in der letzten Stunde fast ein Loblied auf den Tourismus angestimmt, was mich als Steirerin besonders freut. Ob das, was in diesem Lobgesang versprochen wird, auch einge­halten wird, all die Versprechungen und Kundgebungen, die da heute ausgesprochen wurden, das wird sich dann zeigen, wenn es darum geht, die Vorbereitungen für Schladming zu treffen.

Ich bedanke mich im Vorfeld gleich bei allen Damen und Herren, die mitgeholfen haben, dass Schladming die Ski-WM 2013 ausrichten darf, im Besonderen beim Bürgermeister von Schladming, bei Herrn Jürgen Winter, der sich in hohem Maße seit Jahren dafür einsetzt, bei Herrn Abgeordnetem außer Dienst Staatssekretär Lopatka und bei allen anderen honorigen Persönlichkeiten, denn da sieht man wieder, es geht nur gemeinsam, dass man etwas weiterbringt. (Beifall des Abg. Hörl.)

Wenn wir uns die Zahlen für Schladming anschauen, die uns erwarten, so werden 80 bis 100 Millionen € an Wertschöpfung prognostiziert. Von jeder Million, die investiert wird, werden mit hoher Wahrscheinlichkeit 50 Prozent in der Region bleiben; das bringt natürlich nicht nur der Region Schladming sehr viel, sondern auch für die Zukunft der österreichischen Tourismuswirtschaft. Das Image wird verbessert. Ich hoffe nur, dass wir auch auf dem Arbeitsmarkt entsprechende Vorkehrungen treffen werden.

Dann wünsche ich mir auch so eine gemeinsame Zustimmung, wie sie heute in diesem Fall passiert ist. – Danke schön. (Beifall bei ÖVP und BZÖ sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

14.01


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemel­det.

Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht die Frau Berichterstatterin ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Wir kommen daher zur Abstimmung über die dem Ausschussbericht 565 der Beilagen angeschlossene Entschließung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dafür eintreten, um ein Zeichen der Zustim­mung. – Das ist einstimmig angenommen. (E 75.)

14.01.464. Punkt

Bericht des Justizausschusses über die Regierungsvorlage (542 d.B.): Bundes­gesetz, mit dem das Allgemeine Grundbuchsgesetz 1955, das Grundbuchsum­stel­lungs­gesetz, das Liegenschaftsteilungsgesetz, das Urkundenhinterlegungs­gesetz, das allgemeine bürgerliche Gesetzbuch, das Gerichtsgebührengesetz und das Vermessungsgesetz geändert werden (Grundbuchs-Novelle 2008 – GB-Nov 2008) (582 d.B.)

5. Punkt

Bericht und Antrag des Justizausschusses über den Entwurf eines Bundes­gesetzes, mit dem das Rechtsanwaltstarifgesetz geändert wird (583 d.B.)

 


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Wir gelangen nun zu den Punkten 4 und 5 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll61. Sitzung / Seite 144

Zu Wort gemeldet ist als Erste Frau Abgeordnete Mag. Becher mit 3 Minuten freiwil­liger Redezeitbeschränkung. – Bitte.

 


14.02.21

Abgeordnete Mag. Ruth Becher (SPÖ): Frau Präsidentin! Frau Ministerin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Durch die vorliegende Grundbuchs-Novelle wird gewähr­leistet, dass auf modernster technologischer Basis ein optimales Zusammenwirken von Grundbuch-, Digital- und Urkundenarchiv, Kataster, Adressregister sowie der Verfah­rensautomation der Justiz- und Vermessungsämter erfolgt.

Dadurch kann eine Verbesserung des Grundbuch- und Vermessungsrechtes erwartet werden. Als zentrale Maßnahme sei das Vermessungsgesetz erwähnt, weil hier legistische Maßnahmen umgesetzt werden, die für die Implementierung der tech­nologisch erneuerten Grundstücksdatenbank und der damit verbundenen Verfahrens­abläufe erforderlich sind.

Eine sehr wichtige Neuerung ist künftig, dass ausschließlich eine automationsunter­stützte Einbringung von Plänen bei den Vermessungsbehörden sowie der Entfall der bisherig verpflichtenden zusätzlichen Vorlage beim Grundbuch vorgesehen sind.

Mehrere verfahrensbeschleunigende Maßnahmen werden sicherstellen, dass die Frist für die grundbücherliche Durchführung eines Planes erheblich reduziert werden kann. Das Geschäftsregister wird als neuer Bestandteil, nämlich als ein elektronisch geführtes zentrales Register der Behörden eingerichtet, wo alle katasterrelevanten Urkunden im Sinne eines Langzeitarchivs auch gespeichert werden.

Gemeinden und andere Behörden beziehungsweise Vermessungsbefugte werden zukünftig Veränderungen bei Grundstücken frühzeitig erkennen, und nach Vorliegen des Grundbuchbeschlusses wird die Veränderung auch als gültiger Katasterstand dargestellt und öffentlich zugänglich sein.

Mit der Verabschiedung dieser Regierungsvorlage ergeben sich durch bestimmte Verwaltungsvereinfachungen auch sehr positive Entlastungseffekte für die Bürger und Unternehmer. Als Standardkostenmodell sind 170 000 € genannt.

Dieser technischen und durchaus sehr wichtigen Materie für den Wirtschaftsstandort Österreich und für die Bürger, die auch zu einer ressortübergreifenden Zusam­menarbeit geführt hat, werden wir sehr gerne unsere Zustimmung geben. – Vielen Dank. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)

14.04


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Mag. Ikrath. 3 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

 


14.05.00

Abgeordneter Mag. Peter Michael Ikrath (ÖVP): Frau Präsidentin! Frau Justizminis­terin! Meine Vorrednerin hat das Gesetz schon sehr trefflich charakterisiert. Meine Anerkennung gilt vor allem auch der Fähigkeit des Bundesministeriums für Justiz, immerhin drei Ressorts, die zuständig waren – dann noch das Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen und das Bundesrechenzentrum –, auf einen Nenner zu bringen, um diese Gesetzesnovelle zu schaffen. Es sind immerhin, so glaube ich, sieben Gesetze, die jetzt unter diesem Mantelgesetz zusammengefasst sind und anzupassen waren. Das ist eine bemerkenswerte Leistung, auch das Ergebnis ist bemerkenswert.

Es wird nicht nur eine grundlegende technologische Erneuerung des Grundbuches herbeigeführt und damit eine entsprechende Verbesserung einhergehen, sondern es ist vor allem neben der Modernisierung der Aspekt der Verwaltungsvereinfachung


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besonders herauszustreichen. Ich möchte das jedenfalls tun, denn wenn – und das wurde schon erwähnt – allein durch die Streichung von bestehenden Informations­verpflichtungen künftig rund 170 000 € per anno einzusparen sind, so ist das schon eine erhebliche Entlastung. Es erfüllt mich auch mit einem gewissen Mut, doch noch daran zu glauben, dass wir in der Verwaltungsvereinfachung, die wir uns vorgenom­men haben, tatsächlich das Ziel, 25 Prozent einzusparen, erreichen können, wenn sich ein Minister wirklich dieser Aufgabe verschreibt und seine Beamten bereit sind, die Ärmel hochzukrempeln. Das ist hier geschehen – somit ein wirklich ermutigendes Beispiel,

Was mich auch freut – und ich nehme an, das werden auch noch Nachredner hervorheben –, ist, dass dieses Gesetz einen breiten Konsens gefunden hat. Es sind ja schon im Justizausschuss die unterschiedlichen Berufsgruppen, die besonders betroffen sind, Anwälte, Notare, vertreten gewesen und haben dort ihre Zustimmung gegeben.

Das Ganze war auch eine Diskussion mit der Kreditwirtschaft wegen der Pfand­bestellung, aber auch da hat man eine sehr gute Lösung gefunden. Also: rundherum Anerkennung und Lob für das Justizministerium und die beteiligten Beamten.

Wenn Sie uns – und das darf ich abschließend anmerken – auch Anlass geben, künftig Lob und Anerkennung bei anderen Materien dieser Art aussprechen zu dürfen, wie etwa bei der Gruppenklage, dann würde mich das sehr freuen. (Heiterkeit bei Bundes­ministerin Dr. Berger.)

Wir werden diesen Materien heute natürlich zustimmen. (Beifall bei der ÖVP.)

14.07


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Als Nächste gelangt Frau Abgeordnete Hradecsni mit 3 Minuten freiwilliger Redezeitbeschränkung zu Wort. – Bitte.

 


14.08.03

Abgeordnete Bettina Hradecsni (Grüne): Frau Präsidentin! Frau Bundesministerin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Hohes Haus! Ja, auch wir begrüßen die vorliegende Grundbuchs-Novelle, denn die Umstellung auf eine elektronische Grundstücks­daten­bank – das wurde schon von meinen VorrednerInnen angesprochen – entspricht ein­deutig den heutigen Erfordernissen.

Ich möchte aber gerne in diesem Zusammenhang einen mir sehr wichtigen Punkt, und zwar folgenden ansprechen, dass die Angaben über die Flächenausmaße im Grund­buch aus dem Grundsteuerkataster entnommen sind und in den Grundbuchsauszügen bloß wiedergegeben werden. Und genau diese Flächenangaben im Grundsteuer­kataster genießen ein sehr hohes Vertrauen in der Bevölkerung und werden dann auch als Grundlage für die Kaufpreisermittlung herangezogen.

Dass jedoch genau diese Angaben im Grundsteuerkataster bis zu 20 Prozent von der Natur abweichen können, ist kaum bekannt. Das bedeutet aber letztendlich, dass der Käufer oder die Käuferin des Grundstücks oftmals erst im Nachhinein von der tat­sächlichen Größe ihres Grundstückes erfahren und dann eben zu Recht entsprechend verärgert sind, wenn sie eventuell für Quadratmeter bezahlt haben, die sie aber tatsächlich in der Natur gar nicht besitzen.

Das beruht darauf, dass der Grundsteuerkataster auf das 19. Jahrhundert zurück­zuführen ist, die Urvermessung im 19. Jahrhundert geht auf das Grundsteuerpatent von 1817 zurück. Da wurde die Fläche, das Land vermessen mit dem Ziel, Steuer­gerechtigkeit zu bekommen. Damals ging es primär um die landwirtschaftlichen Flächen, die Siedlungsgebiete waren vollkommen nebensächlich. Das wurde damals


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mit den entsprechenden, ja, bescheidenen Mitteln durchgeführt und deshalb sind diese so ungenau.

Jetzt muss ich mich beeilen, ich habe gesehen, das rote Lämpchen leuchtet schon.

In diesem Zusammenhang freue ich mich, dass ich im Sinne der Transparenz und der Aufklärung folgenden Antrag einbringen darf:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Hradecsni, Dr. Jarolim, Mag. Donnerbauer, Mag. Darmann und weiterer Abgeordneter betreffend Hinweis auf die Unverbindlichkeit der Flächen­angaben bei elektronischen Grundbuchsauszügen

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesministerin für Justiz wird aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass aus den zukünftigen Grundbuchsauszügen die Unverbindlichkeit der Angaben über die Flächenausmaße deutlich hervorgeht.

*****

Kollege Fichtenbauer wollte diesen Antrag leider Gottes nicht unterstützen, da er durch diesen Hinweis Rechtsunsicherheit befürchtet. – Ich meine, das Gegenteil ist der Fall! (Beifall bei den Grünen.)

14.11


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Der soeben verlesene Entschließungs­antrag ist ordnungsgemäß eingebracht, ausreichend unterstützt und steht daher auch mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Hradecsni, Dr. Jarolim, Mag. Donnerbauer, Mag. Darmann und weiterer Abgeordneter betreffend Hinweis auf die Unverbindlichkeit der Flächen­angaben bei elektronischen Grundbuchsauszügen

eingebracht im Zuge der Debatte über den Bericht des Justizausschusses über die Regierungsvorlage (542 dB): Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Grundbuchs­gesetz 1955, das Grundbuchsumstellungsgesetz, das allgemeine bürgerliche Gesetz­buch, das Gerichtsgebührengesetz und das Vermessungsgesetz geändert werden (Grundbuchs-Novelle 2008 – GB-Nov 2008)

Es ist davon auszugehen, dass lediglich 13 % aller Grundstücke, die bereits in den Grenzkataster einverleibt sind, korrekte Werte aufweisen. Die Größenangaben aller übrigen Grundstücke, insbesondere jener rund 50 %, die nach der Urvermessung niemals mehr "nachgemessen" wurden, differieren mit den tatsächlichen Ausmaßen oft beträchtlich – Abweichungen bis zu 20 % sind keine Seltenheit.

In weiten Kreisen der Bevölkerung genießen trotzdem die Flächenangaben des Katasters ein hohes Maß an Vertrauen und werden stets als Grundlage für die Kauf­preisermittlung herangezogen, da weder die technischen noch die formal rechtlichen Hintergründe den Bürgern (Käufern) bekannt sind. Noch dazu werden die Flächen­angaben zu den Grundstücken auch auf jedem Grundbuchsauszug ausgewiesen -


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einem amtlichen Dokument, dessen übrige Angaben (Eigentümer, Belastungen etc.) vollen Vertrauensschutz genießen.

Es ist daher nicht verwunderlich, wenn für Grundstückskäufer oft böses Erwachen kommt, sobald sie von der tatsächlichen Größe ihres Grundstückes erfahren und zur Kenntnis nehmen müssen, dass sie für nicht vorhandene m² (zuviel) bezahlt haben (an bisher entrichteter Grundsteuer bzw an Kaufpreis).

Ein Regress am Verkäufer ist in aller Regel im Hinblick auf die Bestimmungen des Kaufvertrages nicht möglich ("... haftet nicht für ein bestimmtes Ausmaß oder eine bestimmte Beschaffenheit ....").

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesministerin für Justiz wird aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass aus den zukünftigen Grundbuchauszügen die Unverbindlichkeit der Angaben über die Flächen­ausmaße deutlich hervorgeht.

*****

 


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Dr. Fichtenbauer mit 4 Minuten freiwilliger Redezeitbeschränkung zu Wort. – Bitte.

 


14.11.17

Abgeordneter Dr. Peter Fichtenbauer (FPÖ): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Ministerin! Hohes Haus! Das ist in der Tat, so wie Kollege Ikrath gesagt hat, ein sehr lobenswerter Anlass, ein Vorzeigestück an Qualität, das seitens des Bundes­minis­teriums für Justiz geliefert worden ist, dem nur uneingeschränkt zu akklamieren ist. Aus gleichen und ähnlichen Anlässen hatte ich schon mehrmals doch auch Gelegenheit, darauf zu verweisen, dass im Vergleich zum Ausland, insbesondere natürlich zum europäischen Ausland, Österreich überhaupt eine Pionierqualität besitzt, was die EDV-mäßige Erfassung des Grundbuchwesens, des Firmenbuchwesens, des elektronischen Mahnverfahrens und überhaupt des EDV-Rechtsverkehrs betrifft. Da haben große und größte Nationen im Verhältnis zu uns weitaus nicht dasselbe vorzuweisen. Das beruht durchaus auf einem sehr qualifizierten Know-how, das im Rahmen des Justizminis­teriums und in Gemeinschaft mit der judiziellen Gerichtsbarkeit entwickelt worden ist.

Die Schaffung des neuen Datenbankwesens, welche die Verknüpfung der Grund­stücks­daten herbeiführt, ist sehr wichtig. Es ist natürlich ein großer Fortschritt und wichtig, dass insbesondere bei Teilungsvorgängen auf die im Vermessungsamt erliegenden Katasterpläne zu verweisen man in der Lage ist.

Bei dieser Gelegenheit – es ist mir leider nicht in der Debatte im Justizausschuss eingefallen –: Wenn man schon bei sinnvollen Vereinheitlichungen und Vereinfachun­gen ist, ein uralter Problempunkt ist, dass man natürlich bei der Vorlage der Urkunden, zum Beispiel beim Staatsbürgerschaftsnachweis, doch längst dazu übergehen könnte, mit einer beglaubigten Kopie des Reisepasses, den man ja nur bekommt, wenn man österreichischer Staatsbürger ist, ebenso das Auslangen zu finden.

Herrschaften, die in der Praxis weniger verankert sind, seien dahingehend aufgeklärt, bei Errichtung der grundbuchsfähigen Urkunde ist das notariell oder bei Gericht beglaubigt zu errichten. Da müssen sich die Leute ausweisen, in aller Regel bringen


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sie den Reisepass mit. Es wäre sehr einfach, wenn der Notar bei diesem Vorgang eine beglaubigte Kopie des Reisepasses herstellt, die dann dem Grundbuchsantrag bei­gelegt werden könnte. Das ist schon x-fach jahrelang vorgeschlagen worden, aber es kam nie zu einem Ergebnis. Das sollte man bei dieser Gelegenheit vielleicht einmal ins Auge fassen.

Warum ich bei diesem vorhin genannten Antrag Probleme sehe und da nicht mitgehen möchte: Es ist tatsächlich so, der Grundbuchsauszug ist im Zusammenhang mit dem Grundstückgeschäft ein wesentlicher Punkt. Wenn man da extra hinschreibt, das sei unverbindlich, wird das zu einem sehr großen Misstrauen in der Bevölkerung führen. Und die aufgezeigten Problemstellungen sind nicht so intensiv.

Ich habe zum Beispiel noch nie gehört, dass jemand, wenn er nach dem in Quadrat­metern ausgemessenen Preis eventuell mehr bekommen hat, dieses Geld zurück­gegeben hätte. Es gab natürlich Prozesse, wenn jemand nach nachgehender Vermes­sung weniger Quadratmeter zugewiesen erhielt – das kommt natürlich fast immer nur bei unbebauten Grundstücken und niemals bei bebauten Grundstücken zum Tragen –, dass es zu einem Prozess in die gegenläufige Richtung gekommen ist.

Meines Erachtens würde es genügen, wenn man auf die Bestimmung des § 8 des Landesvermessungsgesetzes verweisen würde, wo gemäß § 8 Abs. 1 die Verbindlich­keit des ausgemessenen Flächenausmaßes gesetzlich festgeschrieben ist. Nach der neugefassten Bestimmung des § 13 ist die Korrigierbarkeit und der mangelnde Erwerb im guten Glauben gemäß § 49 ohnedies hinreichend gut geregelt.

Ich bin nicht dafür, dass man jetzt anlassbezogen solch einen Unsicherheitsfaktor in die doch öffentliche Urkunde hineinimplementiert. – Danke schön. (Beifall bei der FPÖ.)

14.15


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Als Nächster erhält Herr Abgeordneter Mag. Darmann das Wort. 3 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

 


14.15.56

Abgeordneter Mag. Gernot Darmann (BZÖ): Frau Präsidentin! Geschätzte Frau Bundesministerin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Werte Zuseher auf der Galerie und im Internet! Die Grundbuchs-Novelle 2008 ist – und da kann ich mich den Vorrednern anschließen – eine, möchte ich fast sagen, Meisterleistung des Justiz­ministeriums; deswegen vorweg ein Dank an die Justizministerin in Vertretung für ihren Mitarbeiterstab und auch an die anwesenden Mitarbeiter.

Ich möchte aber auch festhalten, dass die Entwicklung dieser heutigen Novelle ihren Ausgang im Jahr 2005 durch einen Ministerratsbeschluss genommen hat, durch welchen dieses Projekt Erneuerung der Grundstücksdatenbank eingeleitet worden ist. Diesem heutigen Zieleinlauf ist durch die einstimmige Beschlussfassung, die ansteht, eine umfassende Analyse der bestehenden Systeme und Prozesse mit dem Ziel eben einer Optimierung dieser Prozesse vorausgegangen.

Ich kann sagen – und das mach ich für das BZÖ –: Mit der heutigen Beschlussfassung wird es eine technologische Erneuerung der Grundstücksdatenbank geben, die schon seit über 20 Jahren in dieser Form besteht. Nunmehr wird der technischen Entwicklung der letzten 20 Jahre Rechnung getragen. Dies führt in weiterer Folge, in logischer Konsequenz natürlich, zu einer Erhöhung der Praxistauglichkeit in diesem Bereich des Grundbuchs- und Vermessungsrechtes, sowohl für die Wirtschaft als auch für die Verwaltung.


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll61. Sitzung / Seite 149

Die Abfragebefugnisse bezüglich der Personenverzeichnisse werden durch die Notare und die Rechtsanwälte erweitert, und in weiterer Folge werden künftig die Pläne ausnahmslos automationsunterstützt eingereicht.

Hervorzuheben ist außerdem – hier gilt der besondere Dank den Ziviltechnikern, die ihr Urkundenarchiv in besonderer Art und Weise auf dem neuesten Stand halten –, dass das Urkundenarchiv der Ziviltechniker nunmehr direkt eingebunden wird und dadurch die Abläufe vereinfacht werden.

Für die Gebietskörperschaften bedeutet die Grundbuchs-Novelle 2008, dass es zu Einsparungen und Vereinfachungen der Verbücherung von öffentlichen Anlagen kommen wird, sowohl im Bereich der Straßen, Wege, Eisenbahnen als auch Gewässer, und dadurch insbesondere in Bezug auf die Verwaltung des öffentlichen Wassergutes bei gleichzeitiger Wahrung des Rechtsschutzes Verbesserungen ein­treten werden.

Um auch auf das Rechtsanwaltstarifgesetz zu sprechen zu kommen, sei festgehalten, dass die Notwendigkeit einer Änderung bereits im Jahr 2007 begründet liegt, denn seit 1. Juli 2007 ist ja eine generelle Verpflichtung der Rechtsanwälte gegeben, alle Eingaben im elektronischen Rechtsverkehr einzubringen, soweit dies möglich und zugelassen ist. Diese Einbringung im elektronischen Rechtsverkehr hat natürlich auch zu einem erheblichen Mehraufwand in diesem Bereich geführt, was auch eine Festsetzung höherer Beträge gerade in Bezug auf die verfahrenseinleitenden Schrift­sätze notwendig macht.

Aus diesem Grund wird das BZÖ beiden Vorlagen die Zustimmung geben. – Danke. (Beifall beim BZÖ.)

14.19


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Köfer mit 3 Minuten Redezeit zu Wort. – Bitte.

 


14.19.24

Abgeordneter Gerhard Köfer (SPÖ): Frau Präsidentin! Werte Frau Bundesministerin! Hohes Haus! Bei der Grundbuchs-Novelle 2008 – das haben wir heute schon mehrfach gehört – gibt es, grob formuliert, eigentlich nur Gewinner. Für die Gemeinden, die Länder und die Gebietskörperschaften wird es dadurch wesentlich leichter, nun Straßen, Wege, die Lawinenverbauung oder sonstige Anlagen in das Grundbuch eintragen zu lassen. Gleichzeitig wird aber dafür gesorgt, dass die betroffenen Bürger nicht auf der Strecke bleiben. Dies könnte in einem einfachen Verfahren vor dem Grundbuchsgericht geltend gemacht werden, da sie der Eigentumsübertragung weder zugestimmt haben noch rechtskräftig enteignet worden sind.

Mit dieser Grundbuchs-Novelle sollten daher auch Streitfälle, die bisher bei der Volksanwaltschaft gelandet sind, sowie Klagen von Ländern und Gemeinden darüber, dass beim vereinfachten Verfahren die Grenzwerte zu niedrig sind, um die Anlagen kostengünstig und effizient ins Grundbuch eintragen zu lassen, nunmehr der Vergangenheit angehören.

Diese Novelle schafft zudem aber auch die rechtliche Grundlage für die Umstellung auf eine neue Datenbank. Die alte EDV aus den achtziger Jahren beschränkte sich auf die Erfassung von Katasterdaten und die Grundbuchseintragungen. Neue Funktionen, so etwa der elektronische Rechtsverkehr im Grundbuch sowie elektronische Urkunden­sammlung, die über das Internet abgefragt werden kann, machen eine neue Daten­bank nunmehr notwendig. Damit unterstreicht die österreichische Justiz zusammen mit den Vermessungsämtern einmal mehr die internationale Vorreiterrolle in der Anwen-


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll61. Sitzung / Seite 150

dung elektronischer Medien im Bereich der öffentlichen Verwaltung und Justiz. – So weit, so gut.

Eine interessante Diskussion mit dem Grundbuchsführer meines Wahlkreises in meiner Heimatstadt Spittal/Drau brachte mir diese Praxis etwas näher. Er, der Praktiker vom Amt, sieht den wesentlichsten Vorteil dieser neuen EDV-Erfassung darin, dass jeder Bürger und jede Bürgerin nunmehr auch um Mitternacht von zu Hause aus über den PC aus dem Kaufvertrag etwas herauslesen kann. Bisher konnte man das ja nur während der Amtsstunden und musste dazu oft auch sehr lange Anfahrtswege in Kauf nehmen. Aus Amtssicht und aus Sicht der Notare bedeutet das neue System allerdings auch etwas Mehrarbeit. Seiner Erfahrung nach sind zudem viele Notare und Anwälte derzeit EDV-mäßig noch gar nicht für dieses System gerüstet.

Einen Wermutstropfen bei der Grundbuchs-Novelle, der nicht verschwiegen werden soll, gibt es doch – und hier spreche ich als Vertreter der Oberkärntner Gemeinden –, nämlich: dass die Gemeinden österreichweit auch weiterhin für die Einsichtnahme in die Grundbuchs- und Vermessungsdaten Gebühren entrichten müssen. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)

14.22


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Als Nächste zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Franz. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


14.22.17

Abgeordnete Anna Franz (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Frau Ministerin! Geschätzte Damen und Herren im Hohen Haus! Wie meine Vorredner schon mehrfach betont haben, ist die nun vorliegende Grundbuchs-Novelle sehr zu begrüßen, da die geplanten Änderungen zur Verwaltungsvereinfachung und zur Verfahrensbeschleuni­gung beitragen.

Es wird einerseits die rechtliche Grundlage für die Umstellung auf die neue Grund­stücksdatenbank geschaffen, andererseits sollen aber auch nachhaltige Verbesserun­gen des Grundbuchs- und Vermessungswesens erfolgen. So sollen Pläne in Hinkunft nur noch zur Gänze grundbücherlich durchgeführt werden. Das heißt, dass nach Abschluss der Bauarbeiten alle Änderungen auf einmal durchgeführt werden.

Weiters wird die lastenfreie Abschreibung geringwertiger Trennstücke im Liegen­schaftsteilungsgesetz deutlich erleichtert.

Ein besonderes Anliegen der Länder und Gemeinden war, dass Wertgrenzen ange­hoben werden oder ganz entfallen, denn bei öffentlichen Anlagen wurde sehr oft durch das ständige Ansteigen der Grundstückspreise eine Verbücherung erschwert. Nun wird bei vereinfachten Verbücherungsverfahren in Zukunft auf die Einhaltung bestimmter Wertgrenzen verzichtet und den Eigentümern und Buchberechtigten ein Einspruchs­recht gewährt. Somit wurde dieses Anliegen berücksichtigt, und damit wird eine schnellere Verbücherung von Plänen öffentlicher Anlagen möglich gemacht. Daraus ergeben sich große Vorteile sowohl für die betroffenen Grundeigentümer als auch für die Erhalter öffentlicher Anlagen.

Alles in allem sind diese Änderungen im Vermessungs- und Grundbuchswesen sehr zu begrüßen, denn gerade Gebietskörperschaften werden durch Vereinfachungen des Verfahrens bei der Verbücherung von Straßen-, Weg-, Eisenbahn- und Wasserbau­anlagen deutlich entlastet. Wer in einer Gemeinde je damit zu tun gehabt hat, kann ein Lied davon singen, wie viel Zeit und Mühen gerade das Verbüchern von Weganlagen oft gekostet hat.


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll61. Sitzung / Seite 151

Herzlichen Dank an alle, die am Zustandekommen dieser Gesetzesvorlage mitgewirkt haben. (Beifall bei der ÖVP.)

14.24


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Glaser. 2 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


14.24.46

Abgeordneter Franz Glaser (ÖVP): Geschätzte Frau Präsidentin! Frau Bundesminis­terin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Wenige Gesetzesmaterien haben in letzter Zeit meiner Meinung nach eine so einhellige Zustimmung erfahren wie diese Grundbuchs-Novelle. Dabei gab es im Vorfeld, soweit ich informiert bin, durchaus einige Diskussionen über die Ausweitung von Kompetenzen, über die Beschränkung von Laufzeiten und dergleichen mehr. Aber all das konnte ausgeräumt werden.

Wie schon mehrfach gesagt, bringt diese Novelle die notwendige technologische Anpassung und ein noch besseres Zusammenwirken von Grundbuch, Urkundenarchiv und den Vermessungsämtern. Vor allem bringt sie auch verbesserte Abfrage­möglichkeiten und die beschleunigte Abwicklung von Verfahren.

Persönlich ist es mir wichtig, dass der Zeitraum von zwei Jahren, der von der Erstellung eines Teilungsplanes bis zur grundbücherlichen Einverleibung verbleibt, gewahrt bleibt, weil damit auch die Dispositionsmöglichkeiten für den Antragsteller entsprechend gewahrt bleiben.

Wichtig und sehr positiv ist auch, meine ich, dass es künftig möglich ist, dann, wenn bei einem Antrag formal etwas vergessen wurde, das innerhalb einer Woche nachzubessern. Der Antrag muss nicht ganz einfach zurückgewiesen werden, sondern das kann jetzt eben im Zuge der Verbesserung des Gesetzes repariert werden.

Jedenfalls – und ich glaube, das können wir einhellig feststellen – ist mit dieser Novelle sichergestellt, dass das wirklich europaweit vorbildliche Arbeiten und die Zusam­menarbeit zwischen den Grundbüchern und den Vermessungsämtern, die, wie gesagt, eine Spitzenstellung innerhalb Europas einnehmen, auch weiterhin gewahrt bleiben. – Insofern herzlichen Dank an alle, die daran mitgearbeitet haben. Ich hoffe, dass wir hier wirklich ein gutes Werk auch für die Zukunft getan haben. (Beifall bei der ÖVP.)

14.26


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Praßl. 2 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


14.26.54

Abgeordneter Michael Praßl (ÖVP): Frau Präsidentin! Frau Bundesministerin! Sehr geehrte Damen und Herren! Mit der Änderung des Grundbuchsgesetzes und einer Reihe weiterer Gesetzesänderungen machen wir einen sehr großen Schritt in die richtige Richtung der Modernisierung.

Weiters werden gesetzliche Maßnahmen zur Verbesserung des Grundbuchs- und des Vermessungsrechtes in die Wege geleitet.

Um der technischen Entwicklung Rechnung zu tragen und der stetig wachsenden Anforderung der Wirtschaft, aber auch der öffentlichen Verwaltung zu entsprechen, hat Justitia bestmöglich ein Gesetz in Angriff genommen. Dafür ist der Frau Justiz­ministerin und den zuständigen Beamten sehr zu danken.

Meine Damen und Herren! Auch der Vorredner von der FPÖ, Herr Dr. Fichtenbauer, hat bestätigt, dass wir im Grundbuch ein sehr gutes Zahlenmaterial zur Verfügung haben, das sich europaweit sehen lassen kann. Ich habe auch in meinem Heimatbezirk


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll61. Sitzung / Seite 152

miterleben dürfen, bei einer sehr, sehr großen Flurbereinigung, dass sich das Grund­buch auf diese Unterlagen durchaus verlassen kann, was eine große Hilfe bei solchen Bereinigungsverfahren ist.

Welche Änderungen werden noch vorgenommen? – Die elektronische Umschreibung zum Beispiel oder die Auflösung des Eisenbahnbuches, elektronische Einbücherung, Änderung des Liegenschaftsteilungsgesetzes und mehr. Vielleicht eine davon heraus­nehmend: die Auflösung des Eisenbahnbuches. Die elektronische Umschreibung die­ses Eisenbahnbuches wird dazu benutzt, dass an und für sich die eingetragenen Grundstücke in das Grundbuch der jeweiligen Katastralgemeinde übertragen werden und trotzdem aber auch die Eisenbahn wiederum das Recht auf ihre Eisenbahn­einlagen geltend machen kann.

Abschließend, sehr geehrte Damen und Herren: Es ist gut, dieses Gesetz zu beschließen, weil es letztendlich der Bevölkerung dient. – Herzlichen Dank. (Beifall bei der ÖVP.)

14.29


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Zu Wort gemeldet hat sich Frau Bundes­ministerin Dr. Berger. – Bitte.

 


14.29.18

Bundesministerin für Justiz Dr. Maria Berger: Frau Präsidentin! Dank an alle Rednerinnen und Redner, die sich mit unserem Gesetz sehr ausführlich auseinander­gesetzt haben; es ist technisch ja eine etwas komplizierte Materie. Aber insbesondere jene, die angedeutet haben, dass sie selbst aus der Kommunalpolitik kommen, wissen, wie wichtig ein modernes Grundbuchsverfahren und eine moderne Grundstücksdaten­bank tatsächlich sind. Also vielen Dank für die Anerkennung.

Herr Abgeordneter Ikrath hat gemeint, er könnte oder will auch gerne schon einem Bundesgesetz über die Einführung einer Gruppenklage zustimmen. – Der Entwurf des Justizministeriums ist fertig. Wenn Sie zustimmen wollen, können wir das jederzeit sehr schnell auch in diesem Haus zur Beratung bringen.

Ich möchte auch ausdrücklich den Initiativantrag unterstützen. Wir werden diesen Initiativantrag hinsichtlich der Hinweise, die für die Personen, die sich einen Grund­buchsauszug geben lassen, nützlich sind, auch gerne umsetzen. Ich bitte um Verständnis für die Einschränkung, dass ich das für den Kataster nicht übernehmen konnte – mangels Zuständigkeit für diesen Bereich.

Es stimmt auch, dass die österreichische Grundstücksdatenbank und der hohe Grad an Elektronisierung, den wir sowohl beim Grundbuch als auch beim Firmenbuch mittlerweile haben, international wirklich zu einem Vorzeigeprojekt geworden sind und wir sehr, sehr viele Anfragen aus anderen Ländern bekommen, ihnen beim Aufbau ähnlicher Systeme behilflich zu sein.

Ich gehe gerne der Frage nach, ob die Inhaber von Staatsbürgerschaftsnachweisen und von österreichischen Reisepässen tatsächlich identisch sind. Mir wurde gesagt, es gibt hier einige Unterschiede, aber diesen Vorschlag werden wir sicher aufnehmen.

Die Gebührenfreiheit für die Gemeinden wurde ebenfalls angesprochen. Ich denke, wir schaffen – und das wurde hier auch gewürdigt – für die Gemeinden einiges an Entlastung durch dieses Gesetz. So weit, dass ich den Gemeinden Gebührenfreiheit einräumen kann, kann es leider nicht gehen, weil gerade die Einnahmen aus dem Grundbuch für das Funktionieren der Justiz sehr wichtig sind. Für unsere Unabhängig­keit ist es sehr, sehr wichtig, dass wir einen hohen Anteil an Eigeneinnahmen haben.


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll61. Sitzung / Seite 153

Hier spielt insbesondere das Grundbuch eine große Rolle. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)

14.31


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemel­det.

Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht die Frau Berichterstatterin ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Wir gelangen zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vor­nehme.

Wir kommen zunächst zur Abstimmung über den Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Grundbuchsgesetz 1955, das Grundbuchsumstellungsgesetz, das Liegenschaftsteilungsgesetz und weitere Gesetze geändert werden, samt Titel und Eingang in 582 der Beilagen.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist einstimmig angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen wollen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Das ist einstimmig. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.

Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abge­ord­neten Hradecsni, Jarolim, Donnerbauer, Darmann, Kolleginnen und Kollegen betref­fend Hinweis auf die Unverbindlichkeit der Flächenangaben bei elektronischen Grund­buchsauszügen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen Entschließungsantrag sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Der Antrag ist mehrheitlich angenommen. (E 76.)

Weiters kommen wir zur Abstimmung über den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Rechtsanwaltstarifgesetz geändert wird, samt Titel und Eingang in 583 der Beilagen.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist einstimmig angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Das ist wiederum einstimmig. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.

14.33.496. Punkt

Bericht des Justizausschusses über die Regierungsvorlage (555 d.B.): Bundes­gesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Errichtung einer Justizbetreuungs­agentur (Justizbetreuungsagentur-Gesetz – JBA-G) erlassen und das Bundes­gesetz über Gesundheits- und Krankenpflegeberufe (Gesundheits- und Kranken­pflege­gesetz – GuKG) sowie das Bundesgesetz über die Regelung der geho­benen medizinisch-technischen Dienste (MTD-Gesetz) geändert werden (584 d.B.)

 



Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll61. Sitzung / Seite 154

Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Wir kommen nun zum 6. Punkt der Tages­ordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Als erster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Mag. Steinhauser mit 4 Minuten freiwilliger Redezeitbegrenzung. – Bitte.

 


14.34.22

Abgeordneter Mag. Albert Steinhauser (Grüne): Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Bundesminister! Wir wissen, dass wir im Strafvollzug einen Mangel an Sozialarbeitern, Psychologen und Krankenpflegern haben. So weit decken sich die Analyse der Frau Bundesminister und meine noch. Dann aber teilen sich unsere Wege, denn die logische Konsequenz aus dieser Misere wäre, die notwendigen Planposten zu schaffen. Das passiert aber nicht. Stattdessen wird jetzt diese Justizbetreuungs­agentur gegründet, und das Personal soll künftig dort angestellt werden. Ich glaube, das ist ein Ausdruck einer unehrlichen Politik. Wenn wir Personal brauchen, dann soll das mit dem Bundeskanzleramt und dem Finanzministerium verhandelt werden und die notwendigen Planstellen geschaffen werden.

Warum tut man das nicht? – Weil man die Zahl der öffentlich Bediensteten künstlich niedrig halten will, weil man Personal, das bei einer Agentur beschäftigt ist, in den Kosten für Sachaufwand verstecken kann. Das ist ein klassischer Etikettenschwindel, für den wir nicht zur Verfügung stehen, für den wir auch deshalb nicht zur Verfügung stehen, weil wir ihn für gefährlich halten. Diese Justizbetreuungsagentur legt in Wirk­lichkeit die Schienen für eine spätere Teilprivatisierung des Strafvollzugs. Ich unter­stelle niemandem, dass er heute den Strafvollzug privatisieren will, aber wer jetzt mit Ausgliederungen beginnt, der schafft die Voraussetzungen dafür, dass möglicherweise später privatisiert wird. Es wird wahrscheinlich nie wieder einen Planposten im Bereich des Fachpersonals geben, der zusätzlich geschaffen wird. Jede zusätzliche Stelle wird in dieser Justizbetreuungsagentur geschaffen werden.

Im Ausschuss haben mir alle treuherzig versichert, man sei nicht für die Privatisierung des Strafvollzugs. Da hat es großen Konsens gegeben. Wenn das wirklich so ist, dann muss man der Realität aber schon ins Auge schauen. Was wird mit der Justiz­betreuungsagentur passieren? Zunächst einmal, und das sagt auch die Frau Bundes­minister, wird das Personal für einzelne Projekte dort angestellt. Irgendwann einmal wird man dazu übergehen, Neuaufnahmen im Bereich des Fachpersonals nur mehr in der Justizbetreuungsagentur zuzulassen, und irgendwann einmal, wenn dann ein Großteil der Beschäftigten in der Justizbetreuungsagentur tätig ist, wird man überhaupt gleich alle, auch die Vertragsbediensteten, in der Justizbetreuungsagentur „parken“.

Und wenn das der Fall ist, wird man sagen: Da ohnehin schon das gesamte Fach­personal in der Agentur ist und nichts mehr hoheitlich erledigt wird, können wir gleich darüber diskutieren, ob diese Leistungen nicht ein Privater erbringen kann. – Dann sind wir mitten in der Strafvollzugsprivatisierungsdebatte, die wir alle nicht haben wollen. Deshalb, Frau Bundesminister – auch wenn das nicht Ihre Absicht ist –: Sie legen hier die Schienen für eine spätere Teilprivatisierung, die niemand will. (Beifall bei den Grünen.)

Unabhängig davon, ob es dazu kommt oder nicht, werden schon jetzt die Konse­quenzen dieser Ausgliederung äußerst unangenehm sein, denn: Wer wählt das Personal in Zukunft aus? – Die Justizbetreuungsagentur. Wer ist für die Fortbildung zuständig? – Die Justizbetreuungsagentur. Ich möchte eigentlich schon, dass in einem so sensiblen Bereich wie dem Strafvollzug die öffentliche Hand für die Qualität des Personals verantwortlich ist.


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll61. Sitzung / Seite 155

Was wird noch passieren? Wir werden zwei Kategorien von Angestellten in den Justizanstalten haben. Die einen – das werden die Justizwachebeamten sein – sind öffentlich bedienstet, die anderen – das werden dann die Externen sein – werden das Fachpersonal sein. Das wird zu einer Hierarchisierung führen, die wir alle nicht wollen.

Es stellen sich auch noch ganz andere Fragen bei solchen Ausgliederungen, so zum Beispiel die Frage der parlamentarischen Kontrolle. Können wir so eine Justiz­betreuungsagentur überhaupt parlamentarisch kontrollieren? – Ich fürchte nein. Parla­men­tarische Anfragen werden dann abgeschmettert werden, und es wird der Verweis kommen: Das fällt nicht in den Vollzugsbereich der Bundesministerin.

Das Hauptargument, das immer wieder gebracht wird: Da geht es nur um einen kleinen Bereich, nämlich um den Maßnahmenvollzug!, ist nicht richtig. Es stimmt, dass im Moment der Maßnahmenvollzug finanziell äußerst unvorteilhaft organisiert ist, aber das kann man ändern. Das könnte man ändern, indem man Vertragsbedienstete dafür einsetzt. Das wäre genauso billig – das sagen Sie selbst –, wahrscheinlich noch billiger, weil die Overheadkosten wegfallen, aber man tut es nicht, weil es die dafür notwendigen Planstellen nicht gibt.

Damit bin ich wieder beim Etikettenschwindel, und deswegen stimmen wir dagegen. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)

14.39


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Als nächste Rednerin zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Mag. Wurm mit 3 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


14.39.05

Abgeordnete Mag. Gisela Wurm (SPÖ): Frau Präsidentin! Frau Bundesministerin! Herr Kollege Steinhauser! Warum denn jetzt diese Justizbetreuungsagentur? – Sie wissen genau, dass sich der große Anstieg bei den Unterbringungen innerhalb der letzten Jahre auf den österreichischen Maßnahmenvollzug sehr belastend ausgewirkt hat. Weil die Belagskapazitäten der Sonderanstalten des Maßnahmenvollzugs, nämlich in Göllersdorf und Wien-Mittersteig, nicht mehr ausreichen, hat man eben auf psychiatrische Krankenanstalten, auf psychiatrische Abteilungen in allgemeinen öffent­lichen Krankenanstalten zurückgreifen müssen. Das bedeutete eine Erhöhung der finanziellen Belastung für die Versorgung der forensischen Patienten in den öffent­lichen Krankenanstalten um ein Dreifaches: Waren im Jahr 2000 noch 10 Millionen € für diese Ausgaben notwendig, sind die Kosten dafür im Jahr 2007 auf 30 Millionen € gestiegen.

Der durchschnittliche Tagsatz in öffentlichen Krankenanstalten beträgt für stationär Untergebrachte rund 400 €, während in der Justizanstalt Göllersdorf zum Beispiel die Kosten für die Betreuung ungefähr die Hälfte betragen. Da gibt es also einen Riesen­unterschied!

Wenn ausgabenseitig diese Entwicklung dadurch zu einem großen Ungleichgewicht geführt hat – und Sie wissen auch, dass für zirka 12 bis 14 Prozent der Insassen der Strafgefangenenhäuser acht Prozent des Budgets ausgegeben werden mussten –, dann ist es auch eine Ungleichbehandlung zwischen den Strafgefangenen.

Warum will man jetzt ausgliedern? – Weil es dann, wie schon ausgeführt, wesentlich kostengünstiger ist, den Maßnahmenvollzug durchzuführen. Die Kostensenkung ist einer der Gründe, warum das gemacht wird.

Es wurde schon gesagt, dass es durch die Zunahme bei den Häftlingen beziehungs­weise durch die Steigerung der Häftlingszahlen zu Ausgliederungen gekommen ist. Wir wissen in diesem Zusammenhang, dass zirka 200 Verträge mit Ärztinnen und Ärzten abgeschlossen werden mussten. Und das ist schon ein gewisser Wildwuchs. Daher ist


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diese justizeigene Betreuungsagentur nicht nur notwendig, sondern auch ein wichtiger Schritt.

Nun noch zum Leistungsspektrum, das diese Agentur abdecken soll. Sie ist zuständig für die medizinische Versorgung, für die Psychotherapie, für die soziale Betreuung, für die psychologische Betreuung, für die arbeitstherapeutische Betreuung und auch für die Beratung des Justizressorts in Fragen des Betreuungsmanagements und der Rückfallprophylaxe, die auch eine notwendige Maßnahme ist.

Nun zur Kritik, dies werde zu einer Privatisierung führen. – Es bleibt sehr wohl so, dass das Justizwachepersonal beziehungsweise auch das Sicherheitspersonal weiterhin öffentlich und hoheitlich organisiert sind. Und das ist in einem Rechtsstaat etwas sehr Notwendiges und Wichtiges: dass das Betreuungspersonal zwar privat organisiert wird, dass das aber sehr wohl in einer Rechtsform geschieht, die vom Rechnungshof dann geprüft werden kann, was notwendig und wichtig ist. – Auch das muss dazugesagt werden.

Jetzt reden wir auch einmal von dem dadurch zu erwartenden Kosteneinsparungs­potential! – 2009 sollen nämlich 2 Millionen € weniger für gleich gute Betreuung ausge­geben werden. Und für das Jahr 2010 wird geschätzt, dass dann rund 8 Millionen € Einsparungspotential pro Jahr vorhanden sind. Dieses Geld brauchen wir dringend, um in den verschiedenen Justizanstalten all das wieder einzuführen, was notwendig ist, um den Vollzug so zu gestalten, wie wir ihn uns wünschen, nämlich dass eine gewisse Resozialisierbarkeit möglich ist. Das ist etwas Wichtiges und Notwendiges.

Ich kann Ihnen versichern, Herr Steinhauser: Es wird mit dieser Maßnahme nicht einer Privatisierung des Strafvollzuges das Wort geredet, sondern es geht um eine effiziente Maßnahme, bei welcher es darum geht, einerseits Kosten zu sparen, aber andererseits trotzdem das Ziel entsprechend zu verfolgen. – Herzlichen Dank. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)

14.44


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abge­ordneter Mag. Donnerbauer. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


14.44.01

Abgeordneter Mag. Heribert Donnerbauer (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Meine Vorrednerin hat schon sehr klar und sehr umfassend erläutert, was die Hintergründe der Einführung der Justizbetreuungsagentur sind und was letztlich auch der ganz konkrete Nutzen für das Budget insgesamt und auch für die Betreuung von Straf­gefangenen durch dieselbe sein wird. Dem kann ich mich vollinhaltlich anschließen.

Ich möchte nur noch einige Klarstellungen vornehmen und auch zusätzliche Infor­mationen geben.

Erstens: Herr Kollege Steinhauser, die Einführung der Justizbetreuungsagentur stellt keine Privatisierung dar, wie Sie im Justizausschuss gesagt beziehungsweise argumentiert haben. Es ist auch nicht ein erster Schritt zu einer Privatisierung, sondern es ist eindeutig eine Ausgliederung, aber eine, die hundertprozentig auch in die Verantwortung der Bundesregierung und des Parlaments fällt.

Es gab im Vorfeld gegenüber dem Begutachtungsentwurf durchaus – und zwar auch aus meiner Sicht – berechtigte Kritikpunkte. Daher bin ich froh, dass diese Kritikpunkte im Laufe der Gesetzeswerdung berücksichtigt wurden und der Beschluss im Justiz­ausschuss auch gewisse Anpassungen gebracht hat, so dass ich die Bedenken, die Sie hier nach wie vor artikulieren, nicht mehr teilen kann.


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Was waren die Bedenken, denen wir mit dem Beschluss, den wir heute hier auf der Tagesordnung haben, Rechnung getragen haben?

Das ist einerseits der Umstand, dass hier eine Ausweitung auf alle Bereiche der Exekutive in der Justiz vorgenommen werden kann, also auch auf die Justizwache. Das wurde ursprünglich offen gehalten. Das war auch einer meiner Kritikpunkte. Das ist jetzt nicht mehr möglich. Es ist, wie schon ausgeführt, beschränkt auf die Betreuung: auf die medizinische Betreuung, auf die sozialtherapeutische Betreuung und auf Therapien. – Das ist der eine Punkt.

Der nächste Punkt war die Frage der Kontrolle: der parlamentarischen Kontrolle, der Kontrolle des Rechnungshofes, der Kontrolle der Volksanwaltschaft. Auch das ist durch diesen Gesetzentwurf, so wie er heute zur Beschlussfassung auf dem Tisch des Hohen Hauses liegt, komplett klargestellt: dass hier diese Kontrolle möglich ist, dass das der staatlichen Verwaltung unterliegt.

Dritter Punkt: die Verantwortung der Frau Bundesministerin für Justiz für die Mitar­beiterinnen und Mitarbeiter der Justizbetreuungsagentur. – Auch dieser Punkt wurde ganz klar geregelt. Es gibt nun einen Weisungszusammenhang und auch einen Ver­antwortungszusammenhang mit einem obersten Organ, nämlich der Frau Bundes­ministerin.

Insgesamt kann ich sagen, dass wir in einer sehr guten, konstruktiven Arbeit verschie­denste Bedenken bezüglich des ursprünglichen Entwurfs, auch jene, die im Begut­achtungsverfahren vorgebracht wurden, berücksichtigt haben. Wir haben jetzt eine maßgeschneiderte Lösung, die auch das Problem, das vorher schon erläutert wurde, nämlich das der Kosten der Betreuung in Krankenhäusern, jedenfalls lösen kann und lösen wird. Daher kann ich, glaube ich, allen Kolleginnen und Kollegen dieses Hohen Hauses nur empfehlen, heute diesem Entwurf die Zustimmung zu geben. – Danke. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

14.47


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Dr. Fichtenbauer. 4 Minuten Redezeitbeschränkung. – Bitte.

 


14.47.27

Abgeordneter Dr. Peter Fichtenbauer (FPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Das vorliegende Gesetz ist vernünftig, und es wird daher auch unsere Zustimmung finden. (Bravoruf des Abg. Pendl.) – „Bravo“ kann man bei mir immer sagen; das ist sehr vernünftig.

Es ist natürlich nicht so, wie Kollege Steinhauser es gesagt hat – der wird jetzt im Zuge dieser Debatte mehr zitiert als der Heilige Vater bei einer heiligen Messe –, dass mit diesem Gesetz – und dieses Bedenken ist schon strapaziös – ein erster Schritt zu einer Privatisierung des Strafvollzuges getan wird. Das ist, bitte, bei Gott nicht sichtbar, bei aller Skepsis. Es wird in diesem Zusammenhang zu Recht auf die Bundes­buchhaltungsagentur verwiesen, mit der das Finanzministerium auch nicht privatisiert worden ist. Man weiß nicht, ob das nicht vernünftiger wäre in Anbetracht so mancher Vorhaben, die wir in diesem Haus erleiden müssen. Aber seine Kritik ist etwas überzogen.

Es wird wahrscheinlich niemals den Zustand geben, dass es mit dem Strafvollzug per se und mit all den Inhalten des Strafvollzuges nur Freude geben wird und dort alles eitel Wonne sein wird, sondern das wird immer auch eine Problemstelle sein. Und man wird immer nur versuchen können, asymptotisch das Günstigste nach Maßgabe der aktuellen Möglichkeiten zu tun.


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Aber dass man, um zum gleichen Effekt zu kommen, die Kostensenkung, die trans­parent dargestellt worden ist, erreichen kann, ist doch nur eine äußerst unterstüt­zenswerte Maßnahme. Dass sich an der Verantwortung in diesem Bereich des Vollzuges im Sinne der Ministerverantwortlichkeit etwas ändern könnte oder würde, ist meines Erachtens auch nicht nachvollziehbar.

Summa summarum kann man sagen: Es ist pragmatisch, es ist richtig. Und wenn diese beiden Dinge zusammentreffen, soll man auch dem Gesetz die Zustimmung geben. – Danke schön. (Beifall bei der FPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)

14.50


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Mag. Darmann. 3 Minuten Redezeitbeschränkung. – Bitte.

 


14.50.09

Abgeordneter Mag. Gernot Darmann (BZÖ): Frau Präsidentin! Frau Bundesminis­terin! Hohes Haus! Es wurden bereits die Kernpunkte des Justizbetreuungsagentur-Gesetzes erörtert. Wir haben bereits im Rahmen der Debatte um die Artikel 15a-Vereinbarung bezüglich der Krankenbetreuungskosten für Häftlinge die Problematik der stetig steigenden Kosten in diesem Bereich vor allem aufgrund der Tatsache, dass die öffentlichen Krankenanstalten für die Betreuung auch die Privattarife verrechnen, diskutiert. In diesem Bereich musste eine Lösung gefunden werden, und ich glaube, dass es wirklich ein mehr als nur tauglicher Ansatz ist, die Justizbetreuungsagentur durch dieses Gesetz zu etablieren.

Wenn man bedenkt, dass im Maßnahmenvollzug ein in justizeigenen Einrichtungen Betreuter zirka 200 bis 300 € pro Tag und Person an Kosten verursacht und in den öffentlichen Krankenanstalten die gleiche Betreuung im Extremfall über 500 € pro Tag und pro Person kosten würde, dann ist es ganz klar, dass der Weg nur in die Richtung gehen kann, dass diese erhebliche Differenz zwischen der Betreuung durch justiz­eigene Einrichtungen, eben durch die Justizbetreuungsagentur, und der Betreuung in öffentlichen Krankenanstalten unbedingt zum Positiven genutzt werden muss und hier eine Sicherstellung einer kostenschonenden und trotzdem qualitativ hochwertigen Betreuung erreicht werden muss.

Hier geht es um Einsparungen von zirka 2 Millionen € im ersten Jahr und ab 2010 um gut 8 Millionen €. Das sind also keine kleinen Beträge, sondern wirklich wesentliche Einsparungen, die durch diese Maßnahme erreicht werden können. Und das halte ich auch für besonders wichtig: Es werden die Aufgaben der Justizbetreuungsagentur sehr umfassend sein. Es werden beispielsweise eine psychiatrische Betreuung, eine psychotherapeutische Betreuung, eine medizinische, ja eine zahnmedizinische Be­treuung ermöglicht. Alle diese Bereiche werden hier abgedeckt.

Gegen das Bedenken der Grünen, dass damit jeglicher Einfluss des Staates auf diesen Bereich genommen wird, kann man mehrere Paragraphen dieses vorliegenden Gesetzes ins Treffen führen.

Zum Beispiel den § 18. – Es wird weiterhin ein Weisungsrecht der Bundesministerin für Justiz in diesem Bereich geben.

Oder den § 19. – Es wird eine Aufsichtspflicht des Bundesministeriums für Justiz geben.

Oder den § 26. – Es wird eine Kontrolle durch den Rechnungshof geben.

Des Weiteren gibt es das Recht des Justizministeriums, vier Aufsichtsräte zu nominieren, die der Geschäftsführung praktisch ständig auf die Finger schauen. Es gibt sogar eine Berichtspflicht. So kann jeder Aufsichtsrat einzeln verlangen, dass ein


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Bericht zu erstatten ist. Das heißt, hier ist weiterhin eine wirklich starke Verwurzelung mit dem Justizministerium gegeben.

Daher können die Bedenken der Grünen auch von unserer Seite nicht mitgetragen werden, womit auch unsere Zustimmung für dieses Justizbetreuungsagentur-Gesetz gegeben ist. – Danke. (Beifall beim BZÖ sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

14.53


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Es ist nun Frau Bundesministerin Dr. Berger zu Wort gemeldet. Ich erteile es hiermit.

 


14.53.34

Bundesministerin für Justiz Dr. Maria Berger: Darf ich zunächst feststellen, dass wir im Strafvollzug enorme Personalprobleme haben. Ich habe schon öfter die Gelegenheit gehabt, in diesem Hohen Haus darüber zu berichten. Das hat mit den stark steigenden Insassenzahlen zu tun, insbesondere im Maßnahmenvollzug, denen in den letzten Jahren nicht Rechnung getragen worden ist, weder auf dem Personalsektor noch auf dem baulichen Sektor.

Ich habe mich dann bemüht, bei den Planstellenverhandlungen für das Budget 2007/2008 insbesondere für den Strafvollzug zusätzliche Planstellen zu bekommen. Ich habe sie bekommen (Beifall der Abg. Mag. Wurm sowie Bravoruf des Abg. Pendl), ich bin dafür auch sehr dankbar, aber es war – das muss ich so sagen – nur ein Tropfen auf den heißen Stein.

Ich möchte nicht in die Verlegenheit kommen, hier nur zu jammern und auf die nächsten Planstellenverhandlungen zu verweisen. Mir ist klar, wie beschränkt die Mög­lichkeiten des Bundeskanzleramts und des Finanzministeriums sind, wenn wir die allgemeinen Vorgaben, die wir uns gemeinsam gesetzt haben, auch einhalten wollen. Deshalb war Fantasie gefragt, und ein Produkt dieser Fantasie ist eben die Justiz­betreuungsagentur.

Ich darf noch zusätzlich einige Argumente anführen, die dafür ins Treffen zu führen sind, dass es sich hier bei weitem um keine Privatisierung handelt. Die Personal­situation hat unter anderem bisher schon dazu geführt, dass sehr viele Fremd­leis­tungen im Strafvollzug vergeben werden mussten. Wir haben derzeit zirka 270 Ver­träge mit Personen, die Leistungen für den Strafvollzug erbringen, und zwar auch im Bereich der medizinischen Versorgung, der krankenpflegerischen Versorgung und in vergleichbaren Bereichen.

Wir werden bei dem Personal, das wir über die Justizbetreuungsagentur anstellen wollen, sehr genau darauf achten – und die Grundlagen dafür sind gelegt –, dass sie in den jeweiligen Anstalten gut integriert arbeiten, und dafür sorgen, dass sie, soweit das rechtlich geht – der Unterschied ist im Wesentlichen nur der formal unterschiedliche Arbeitgeber –, wirklich vollkommen gleichberechtigt in diese Anstalten auch integriert sind.

Wir werden diese Personen nicht an andere Institutionen verleihen. Wir treten nicht als Arbeitsleihfirma auf, schicken also die bei uns angestellten Personen nicht zu anderen Arbeitgebern. Die Leitungsfunktionen für die einzelnen Betreuungsdienste und selbst­verständlich auch die Leitungen der Anstalten selbst werden weiterhin Beamten und Vertragsbediensteten des Bundes vorbehalten sein.

Auf die steigenden Kosten wurde schon hingewiesen. Wir mussten darauf reagieren, und wir können tatsächlich gleichzeitig bessere – und es wird ja auch oft der Vorwurf im Zuge von Privatisierungen erhoben, dass es zu weniger anspruchsvollen Dienst­leistungen kommt – und kostengünstigere Betreuung bei den Maßnahmenpatienten mit dieser Lösung vorsehen. Davon bin ich überzeugt.


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Unser Plan ist es, zwei neue kleinere Anstalten zu bauen, um eben die Eigen­ver­sorgung wieder zu verbessern: in Asten in Oberösterreich und in Wien im 3. Bezirk. Und den Zusatzbedarf – und nur den Zusatzbedarf! –, den wir für diese Anstalten brauchen, werden wir über diese Justizbetreuungsagentur organisieren. Wir rechnen damit, dass wir für die Anstalt in Asten zirka 60 Personen über diese Justizbetreuungs­agentur aufnehmen werden.

Ein weiteres Argument: Die Justizbetreuungsagentur ist eine Anstalt des öffentlichen Rechts. Sie wird das Bundeswappen führen. Das heißt, die Unterscheidungen zum sonstigen hoheitlichen Tätigwerden des Bundes sind sehr, sehr gering.

Ich danke allen, die sich bemüht haben, zu einer Lösung der Personalproblematik im Strafvollzug mit beizutragen, und die sich mit diesem Gesetz so ausführlich aus­einandergesetzt haben. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ sowie Bravoruf des Abg. Pendl.)

14.58


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Als Nächste zu Wort gelangt nun Frau Abgeordnete Stadlbauer. 2 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. Das geht sich noch bis 15 Uhr, bis zur Unterbrechung der Sitzung, aus. – Bitte, Frau Abgeordnete.

 


14.58.10

Abgeordnete Bettina Stadlbauer (SPÖ): Frau Präsidentin! Frau Ministerin! Hohes Haus! Wenn wir seit mehreren Jahren feststellen müssen, dass es eine kontinuierliche Steigerung des finanziellen Aufwands im Maßnahmenvollzug für externe medizinische Versorgungsleistungen gibt, und wenn wir gleichzeitig sehen, dass es an Planstellen für Psychologen, Psychologinnen, in der Sozialarbeit und beim medizinischen Personal fehlt, dann ist eben Handlungsbedarf gegeben. Ich war selbst lange Zeit Mitglied in der Strafvollzugskommission in Oberösterreich, die die Aufgabe hat, die Situation in den Justizanstalten zu beobachten, und bei fast jedem Besuch war zu hören, dass das größte Problem ist, dass Personal fehlt beziehungsweise dass zu wenig Kapazitäten beim Personal vorhanden sind, und zwar vor allem im psychologischen, sozialen und medizinischen Bereich.

Tatsache ist, dass der Finanzminister die Zahl der Planstellen nicht erhöht, obwohl es erhöhten Handlungsbedarf gibt. Ich finde, dass Frau Ministerin Berger hier eine äußerst kreative Vorgangsweise gewählt hat.

Jetzt kritisieren die Grünen dieses Gesetz als Privatisierung, aber das ist es nicht – abgesehen davon, dass nicht die Exekutive ausgelagert wird; Frau Ministerin Berger hat ja darauf bereits hingewiesen –, ich finde, es ist genau das Gegenteil davon, denn die Leistungen zur Behandlung, Pflege, Erziehung und Betreuung von Insassen von Strafanstalten mussten bis jetzt zugekauft werden, und neben dem erhöhten finan­ziellen Bedarf waren die Personen in diesen Bereichen auch eher prekär beschäftigt, doch jetzt wird es zusätzliche Beschäftigte in der Justizbetreuungsagentur geben, jetzt werden zusätzliche Arbeitsplätze geschaffen. Für mich ist das sogar eine Art Repri­vatisierung.

Ein weiteres Zukaufen hätte zu einer weiteren Kostenexplosion geführt, und zum ande­ren wäre die Situation der Häftlinge auch dramatisch verschlechtert worden.

Das alles übersehen die Grünen in ihrer Argumentation, und sie legen vor allem auch keine Alternative und keinen Lösungsansatz vor.

Dieses Gesetz beinhaltet in Wirklichkeit eine politische Formel, die wir gerne weit öfter sehen würden, nämlich: Mehr Personal plus weniger Geld bedeutet bessere Betreuung in den Justizanstalten. Durch die Errichtung der Justizbetreuungsagentur ist eine nach­haltige Verbesserung für die Betreuung der Häftlinge gegeben, und darum können wir


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mit bestem Wissen und Gewissen zustimmen. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

15.00


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Ich unterbreche nunmehr die Verhand­lung über den 6. Punkt der Tagesordnung.

15.00.45Kurze Debatte über die Anfragebeantwortung 3556/AB

Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Wir gelangen zur Durchführung der Kur­zen Debatte über die Anfragebeantwortung 3556/AB.

Da die erwähnte Anfragebeantwortung bereits verteilt worden ist, erübrigt sich eine Verlesung durch den Schriftführer. Es gilt jene Kopie, die die Aufschrift „Vollständiges Exemplar“ trägt.

Wir gehen in die Debatte ein.

Ich mache darauf aufmerksam, dass kein Redner/keine Rednerin länger als 5 Minuten sprechen darf, wobei dem Erstredner zur Begründung eine Redezeit von 10 Minuten zur Verfügung steht. Stellungnahmen von Mitgliedern der Bundesregierung oder zu Wort gemeldeten Staatssekretären sollen nicht länger als 10 Minuten dauern.

Das Wort erhält zunächst der Antragsteller, Herr Abgeordneter Dr. Fichtenbauer. – Bitte, Sie haben für 10 Minuten das Wort.

 


15.01.22

Abgeordneter Dr. Peter Fichtenbauer (FPÖ): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Ich bitte in aller gentilen Höflichkeit, die mir hier zu Gebote steht, die Möglichkeit der heutigen Debatte nicht als Austausch von unfreundlich gemeinten Attacken zu verstehen, sondern als die Möglichkeit, sich mit den gewählten Volks­vertretern über doch nicht ganz uninteressante Belange der Geldgebarung in Minis­terien unterhalten zu können. (Abg. Scheibner: Sie camouflieren!)

Kollege Scheibner meint, sich manifestieren zu müssen. – Die Anschaffung der Möblage, die heute zur Debatte steht, ist nicht als Routinemaßnahme öffentlich wahr­genommen worden, sondern doch auch erheblich in der Presse kommentiert worden. Von Ihrer Seite wurden ja diese Maßnahmen damit kommentiert oder begründet, dass Sie sagen, das musste sozusagen sein, weil die überkommene oder die alte Herr­schaftssymbolik, die von dem Raum – ich spreche also von Ihrem Ministerbüro – ursprünglich ausging, es quasi verbieten würde, sachdienliche Gespräche zu führen. (Präsidentin Mag. Prammer übernimmt wieder den Vorsitz.)

Zum Beispiel gibt es dazu in den Postings die Meinung, das sei die größte Geld­ver­schwendung, die es gibt: Man lässt vor wenigen Jahren aufwendig eines der be­deutendsten Palais restaurieren – das ist der Sitz Ihres Ministeriums – und betreibt dann demokratiepolitisch falsch verstandene Geschichtsliquidation.

Dieser Meinung kann ich etwas abgewinnen, denn es ist nun einmal eine Tatsache, dass die Masse des heute gebrauchten öffentlichen Raumes, namentlich der von Ministerien, überwiegend aus der Geschichtsepoche Barock und später stammt. Das ist nicht ganz in Ordnung, wenn man das mit abträglichen Vokabeln versieht. „Herr­schaftssymbolik“ kann nur dann in dem von Ihnen beklagten negativen Zusam­men­hang verstanden werden, wenn mit der „Herrschaftssymbolik“ auch die oppressive Herrschaftsausübung im Bündnis stünde, was Ihnen freilich nicht zu unterstellen wäre, aber es ist wahrlich nicht tauglich, um diese Radikal-Innovation, die schließlich aus Steuergeldern finanziert wird, frank und frei begründen zu können.


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Mit derselben Mentalität wurden zum Beispiel auch Barockfassaden abgeschlagen. Ein interessanter Hinweis für Leute, die zu jung sind, um es präsent zu haben: Die schöne barocke „Rauchfangkehrerkirche“ ist im Jahr 1962 deswegen weggerissen worden, weil man damals geglaubt hat, man muss mit der Linie 62 unter die Erde einfahren – ein Wahnsinn aus heutiger Sicht! Aber man sieht, dass gewisse Intentionen lang­lebigen Charakters sind.

Es schreibt dieser Meinungsgeber noch weiter: Einer Bildungspolitikerin ist nicht nur der völlig geschmacksunsichere Möbelmix, sondern auch der ahistorische Umgang mit diesem nun einmal traditionsreichen Interieur unwürdig. Innovativ, fortschrittlich und reformwillig ist etwas anderes als diese postmoderne Behübschung eines Barock­palais. – So also Volkes Stimme, und Volksvertreter sitzen in diesem Haus.

Nun zu Details Ihrer Anfragebeantwortung. – Es geht zum Beispiel um die Decken­skulptur von Hans Kupelwieser, die eine Leihgabe der Artothek des Bundes ist. Aber: Wann wurde dieses Werk tatsächlich angekauft und aus welchen Gründen und zu welchem Preis? Mit welcher Höhe also ist der Ankaufspreis dieser Deckenskulptur zu beziffern? Es liegt nämlich doch die Vermutung nahe, dass diese Deckenskulptur anlässlich einer Büroeinrichtung angekauft wurde und die Leihgabe über die Artothek lediglich eine Umgehungskonstruktion ist. Ich bitte also, die Zeitabläufe in diesem Zusammenhang näher darzustellen.

Dann: Wieso ist die Kostenaufstellung zu den Fragen 14 bis 16, die Sie auf Seite 3 darbieten, nur mit Nettopreisen angegeben? Es besteht ja wahrscheinlich doch Um­satzsteuerpflicht, und die Umsatzsteuer kann ja der Bund nicht herausrechnen. Die angegebenen Preise scheinen im Übrigen mit den marktüblichen Preisen weiterhin nicht im Einklang zu stehen. Zum Beispiel hatte der Proust Armchair von Alessandro Mendini im Jahr 2007 im Auktionshaus Quittenbaum in München einen Schätzwert von 45 000 €. 45 000 €! Sie schreiben: 9 421 €. Das kann nicht wirklich passen. Die Chaiselongue von Mies van der Rohe hat im Dorotheum einen Schätzwert von 6 500 bis 7 500 € und dergleichen mehr. Damals ist im „Standard“ hochgerechnet worden, dass man mit rund 150 000 € zu rechnen hätte, wenn man die Gesamtkosten der Erneuerung Ihres Büros in Anschlag bringen könnte.

Ferner haben Sie sich erlaubt, darauf zu verweisen, dass die Gelder, die, wie wir gemeint hätten, eventuell besser in der Schule oder in sozialen Brennpunkten investiert würden, nicht gegenzuverrechnen wären, dass das quasi politisch nicht angemessen oder nicht anständig wäre. „Notwendige Investitionen in die Büro-Infrastruktur des Ministeriums können nicht mit notwendigen Investitionen in die heimischen Schulen in Verbindung gebracht werden.“ – So steht es in Ihrer Beantwortung. Und weiter heißt es da: „Vor allem da die Kosten für die Sanierung des Ministerbüros mit rund 0,0001 % des Bildungsbudgets zu beziffern sind.“

Da frage ich: Warum darf man das nicht in Beziehung setzen? Das Budget für die Bildung, für Ihr Ministerium, ist ein Budget. Daraus sind Bildungsmaßnahmen, aber auch Aufwendungen für das Büro zu finanzieren. Das ist unter einer Budgetpost zu sehen. Ich sehe nicht ein, warum man Lehrereinsparungen debattieren muss und Klas­senschülerhöchstzahlen ein Problem darstellen, wenn andererseits derartige Aufwen­dungen zur Debatte stehen.

Zusammengefasst: Ich gebe schon zu, dass mit diesem Thema die Republik nicht in rasende Aufregung zu versetzen ist, aber 100 000, 150 000 € ist der Durchschnitts­verdienst von zwei nicht schlecht verdienenden Familien. Es ist, gelinde gesagt, unpassend und politisch unangenehm zu vernehmen und jedenfalls diskussionswürdig, das Ganze damit erklärt zu bekommen, dass die „Herrschaftssymbolik“ so unerträglich ist, dass man es auf Barockstühlen nicht aushalten kann.


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In diesem Lichte bitte ich Sie, die Relativierung dieser Ihrer Maßnahme durch die An­fragesteller empfinden zu wollen, und ich denke, dass andere Mitglieder dieses Hauses vielleicht in eine ähnliche Richtung zu argumentieren gedenken. – Danke schön. (Beifall bei der FPÖ.)

15.10


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Ich mache darauf aufmerksam, dass die Rede­zeit der nunmehr zu Wort gemeldeten Abgeordneten nicht länger als 5 Minuten beträgt:

Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Mag. Muttonen. – Bitte.

 


15.10.33

Abgeordnete Mag. Christine Muttonen (SPÖ): Frau Präsidentin! Frau Ministerin! Meine Damen und Herren! Herr Kollege Fichtenbauer, „Radikal-Innovation“: Ich habe bis jetzt das Wort „Innovation“ immer als etwas Positives, als Weiterentwicklung ver­standen, aber offensichtlich ist für Sie Innovation kein positiv besetzter Begriff. (Abg. Dr. Fichtenbauer: Das hängt davon ab, was innoviert wird!)

Zu der Debatte kann ich nur sagen: Offensichtlich viel Lärm um eine künstliche Aufregung, die eigentlich nicht wirklich nachvollziehbar ist, eine Angelegenheit, wo mit großer Mühe versucht wird, aus einer Mücke eine Fliege zu machen – Elefant wird es ganz bestimmt keiner –, und auch den Vorwurf des Populismus kann ich Ihnen hier wirklich nicht ersparen.

Zunächst möchte ich einmal festhalten, dass die Infrastruktur im Büro der Ministerin Schmied offensichtlich auf jeden Fall hätte erneuert werden müssen. Immerhin ist in den letzten 50 Jahren keine Investition im Bereich der technischen Infrastruktur, der Beleuchtung oder der Möbel erfolgt, und ich halte es für selbstverständlich, dass ein Ministerbüro, was die technische Ausstattung betrifft, auf dem letzten Stand sein sollte und auch modern, funktionell und, was die Einrichtung betrifft, benutzerfreundlich sein soll. Jeder von Ihnen weiß, wenn wir hier zwei Tage Sitzung haben, was es heißt, auf derart alten Sesseln zu sitzen, die ergonomisch auch nicht gerade die besten sind.

Die Fragen zu den Kosten der Möblierung des Büros wurden in der Anfrage­beant­wor­tung ausgiebig beantwortet, auch die Kosten zum Beispiel des Lichtdesigns und andere Kosten, die entstanden sind.

Kommen wir zum Kern der Debatte. Meine Damen und Herren! Wer, wenn nicht die Kunstministerin, sollte sich ihr Büro in Zusammenarbeit mit einem anerkannten Künstler einrichten und damit ein Signal in Richtung moderner Kunst und Design setzen? Das ist ein wichtiges Signal für die zeitgenössische Kunst, ein Symbol für die Öffnung des Hauses und den frischen Wind, der nun im Bereich der Kunst- und Kulturpolitik, aber auch im Bereich der Bildungspolitik weht.

Gerade der Bereich des Möbeldesigns ist ein bedeutender Teil der Verbindung zwischen Kunst und Wirtschaft und der daraus resultierenden Wertschöpfung. Ich glaube, man sollte nicht übersehen, was im Bereich der Kreativwirtschaft auch letztendlich an Wertschöpfung erfolgt, und deshalb ist es in meinen Augen durchaus die Aufgabe der Ministerin, ein solches Signal zu setzen.

Leider kann man feststellen, dass das Verständnis für Design noch immer sehr wenig entwickelt ist. Offensichtlich ist Design etwas Fremdes, Exotisches und zieht daher die Aufmerksamkeit auf sich. Wenn das Büro mit typischen Büromöbeln, die meist auch sehr teuer sind, eingerichtet und ausgestattet worden wäre, hätten Sie von der FPÖ sicher keine Anfrage gestellt, aber weil das Design ungewöhnlich ist, wird der Versuch gemacht, künstlich eine Aufregung zu erzeugen.


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Meine Herren von der FPÖ! Ich wünsche mir von Ihnen mehr Mut zu Form und Farbe. – Danke. (Beifall bei der SPÖ. – Ironische Heiterkeit bei der FPÖ.)

15.14


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Morak. 5 Minuten. – Bitte.

 


15.14.45

Abgeordneter Franz Morak (ÖVP): Frau Präsidentin! Frau Bundesminister! Ich glaube, meine Damen und Herren, dass die Diskussion auch etwas Gutes hat. Wir sollten nicht nur über das reden, was in den Postings vom „Standard“ und im Internet steht, nicht von dem neuen Büro, aber durchaus darüber, wie ein Minister Anfragen des Parlaments beantwortet. Und, Frau Bundesminister, da kann ich Ihnen den einen oder anderen Vorwurf nicht ersparen. Wir leiden etwas darunter.

Wir leiden darunter unter mehrfachen Bedingungen: Das eine ist, dass uns der Bun­deskanzler das eine oder andere ausrichten lässt und wir grundsätzlich das Gefühl haben, wir werden nicht ernst genommen. Ich weiß, das ist ein schwer wiegender Vorwurf für das Parlament, noch dazu, wo wir sagen, die Macht in diesem Land geht vom Parlament aus. Das ist der eine Teil. (Ruf bei der FPÖ: Steht in der Verfassung!)

Aber ich muss Ihnen auch sagen, dass bei diesem angeschlagenen Selbstbewusstsein des einen oder anderen Abgeordneten natürlich auch die Beantwortung der einen oder anderen Anfrage durchaus eine Rolle spielt, und ich meine, dass das, was wir in letzter Zeit, unter anderem auch von Ihnen, erleben, so nicht hinnehmbar ist.

Man könnte das jetzt aufhängen daran, dass man sagt: die „alte Herrschaftssymbolik“, und könnte das dann konterkarieren mit dem Sessel von Mendini, auf den sich nicht einmal der Kaiser Bokassa gesetzt hat, weil er mehr Herrschaftssymbolik ausstrahlt als die Möblage, die Sie seinerzeit im Büro hatten. Und ich möchte auch nicht darüber reden, dass die Büros, über die damals unglaublich hergezogen wurde, zum Beispiel möglicherweise auch vom Kollegen Cap, über das von Strasser, über meines, möglicherweise auch über das von Schüssel, lauter Büros waren, wo die Herren und Damen Minister ihre Möbel mitgenommen haben.

Aber, meine Damen und Herren, ich glaube schon, wir sollten darüber diskutieren, wenn ein Kunstminister, wenn ein Kulturminister, wenn ein Bildungsminister oder eine Bildungsministerin im Grunde ein Zeichen setzen will, dann könnte man fragen: Wieso muss das dieses sein, wenn es ein Zeichen sein soll?

Übrigens: Ich habe mir die Mühe gemacht, mir auf der Design Austria-Website anzuschauen, wie viele österreichische Möbeldesigner es gibt. Allein dort stehen 74, und glauben Sie mir, meine Damen und Herren, das sind nicht alle. Und jetzt könnte man sagen: Okay, Freunde, wieso steht dort kein Möbel drin von Porsche, von Kiska, von Schmidinger Modul, von EOS, von Wittmann, von Kiesler, von Hoffmann, von Neudörfler, von Hollein, von Walter Pichler?, und so weiter, und so weiter. Das wäre zum Beispiel durchaus eine Frage, die man hier erörtern soll, weil das ist öster­reichisches Design, und ich meine das nicht in einem nationalen Sinn, denn diese Designer designen weltweit, möchte ich betonen, aber das Problem ist natürlich, dass sie nicht in Ihrem Büro designen.

Und da möchte ich noch eines sagen. Ich bin sehr oft angesprochen worden, nachdem einige Artikel, unter anderem auch im „Standard“ und im „Falter“, in der Zeitung stan­den, und gefragt worden: Wo kriegt der normale Steuerzahler all diese Möblage, die Sie in Ihrem Büro stehen haben, um 35 000 €? Diese Adresse zu erfahren wäre,


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glaube ich, unheimlich wichtig für unsere Steuerzahler. – Danke. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der FPÖ.)

15.18


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Dr. Zinggl zu Wort. 5 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


15.18.24

Abgeordneter Mag. Dr. Wolfgang Zinggl (Grüne): Frau Präsidentin! Frau Ministerin! Meine Damen und Herren! Anfang Februar ist im „Standard“ gestanden, dass das ganze Büro 38 000 € kostet. Das hätten Sie gesagt, Frau Ministerin. Ich bin damals von drei Zeitungen angerufen worden, was ich dazu sage, ob das nicht irgendwie eine Geldverschwendung wäre, und ich habe gesagt: Leute, lassen wir die Kirche im Dorf! Ja, es ist nicht unbedingt sehr billig, und ich könnte mir eine billigere Einrichtung vorstellen, aber 38 000 € – es gibt wirklich Schlimmeres.

Und dann kommt diese Anfrage vom Kollegen Fichtenbauer und die Antwort darauf, und dann habe ich begonnen zu recherchieren. Mir ist sie verdächtig vorgekommen, und ich habe mir gedacht, da fehlt der Teppich, da fehlen einige andere Dinge, und bei meiner Recherche bin ich schließlich draufgekommen, das Büro kostet mindestens 108 000 bis 110 000 €.

Jetzt kann man sagen, das ist nicht mehr bescheiden, das ist auch sicher nicht sparsam, das ist auch nicht wirtschaftlich, und ob es zweckmäßig ist, Frau Ministerin, das müssen Sie entscheiden. Aber ein bisschen enttäuscht bin ich schon, und zwar deswegen, weil schon wieder diese Verschleierungsstrategie beginnt, von der wir bei Ihnen bisher verschont geblieben sind. Bisher war das eigentlich klar: Wenn Sie sagen, das kostet 100 000 €, dann kann man dazu stehen, und dann ist es okay, aber wer sich dafür geniert, beginnt zu verdecken. Dann stimmt irgendwas nicht, und irgendwie haben Sie doch das Gefühl, dass Sie zu viel ausgegeben haben.

Wenn man sich das dann im Detail anschaut, zum Beispiel diese Lichtskulptur, die der Kollege Fichtenbauer schon angesprochen hat, die 20 000 € gekostet hat, wo Sie sagen, das ist eine Leihgabe der Artothek: Das wurde der Artothek von Ihrem Büro mehr oder weniger hineingedrückt. Das ist doch ganz klar. In dem Augenblick, in dem die Artothek das erst ankauft, wo es bereits in Ihrem Büro hängt, ist es nicht mehr eine Ausgabe der Artothek, aber selbst dann wäre es immer noch Steuergeld, weil das auch Bundesgeld ist. Das heißt, das kann man ruhig dazurechnen.

Der Teppich fehlt überhaupt in der Aufzählung. Die Arbeitsleistungen fehlen komplett. Vom Lichtdesign bis zu den Umbauten des Bodens, der auch hat aufgemacht werden müssen, und die Holzverkleidungen, das fehlt alles.

Jetzt komme ich zu dieser Tagesliege, diesem wirklich lustigen Tagesbett, wo Sie sagen, das ist eine Leihgabe des MAK. Der Direktor sagt, er hat Ihnen das aus seinem Fundus zur Verfügung gestellt. Wir wissen, dass er es für das Museum angekauft hat, das stimmt, aber einen Monat darauf haben Sie es schon in Ihrem Büro gehabt. Und einen Monat bevor er es angekauft hat, hat er es schon in seinem Design drinnen gehabt, hat er gesagt, dass er es für das Büro braucht. Das heißt, er kauft es offensichtlich für Sie an und nimmt es dann in seinen Fundus hinein.

Aber jetzt stellt sich für mich eine ganz andere Frage: Wenn diese Liege zum Fundus des Museums gehört, kann man dann beliebig darauf liegen? – Ich war vorige Woche im MAK und wollte mich auf einen Stuhl von Mies van der Rohe draufsetzen, da werde ich sofort weggescheucht – nicht einmal eine Sekunde. Der Normalbürger darf sich da nirgendwo draufsetzen, aber Sie dürfen jetzt jahrelang darauf liegen? Da stimmt doch irgendetwas nicht.


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Mit der gleichen Begründung könnte sich Faymann irgendeinen Bugatti aus den dreißiger Jahren aus dem Technischen Museum holen und seine Dienstreisen damit machen. Oder der Bundespräsident sagt, für den Staatsbesuch von Sarkozy brauchen wir etwas Ordentliches für Salz und Pfeffer, und holt sich die Saliera. Also das geht irgendwie nicht. (Beifall bei den Grünen.)

Das heißt, da wird natürlich verschleiert. Das ist für Sie angekauft worden, gar keine Frage.

Jetzt kommen wir zum Peter Noever, zum Direktor des Museums, der für Sie das gemacht hat, der dieses Design für Sie entwickelt hat. Und zwar ohne Honorar. Da denke ich mir, eigentlich hätten sich da junge Designer wirklich ein Honorar verdienen können – und damit auch eine Reputation. Noever verlangt kein Honorar, aber es stellt sich die Frage: Warum macht er das eigentlich? Warum macht einer, der gar nicht Design studiert hat, der das gar nicht gelernt hat, warum entwickelt er dieses Büro für Sie? – Ist dem langweilig, freut er sich, wenn er mit einer Kreditkarte der Republik irgendwie schickimicki shoppen gehen und Möbel kaufen kann, was er immer gerne gemacht hätte? Oder will er vielleicht doch verlängert werden? Nächstes Jahr steht seine Verlängerung an, und was soll er groß anbieten, außer dass er Ihnen das Büro einrichtet? Und da sage ich Ihnen: Wir werden uns ganz genau anschauen, ob er verlängert wird, denn wenn er verlängert wird, ist der Grund dafür wohl wirklich offensichtlich.

Vielleicht waren die Fragen vom Kollegen Fichtenbauer ein bisschen sehr ungeschickt formuliert. Wir haben jetzt ganz konkrete Fragen eingebracht, ich bin gespannt, wie Sie antworten werden, was das Büro wirklich gekostet hat. Sagen Sie es uns! Wenn es über 100 000 € gekostet hat, kann man auch noch darüber reden, meine Güte, es gibt wirklich Schlimmeres, aber die Verschleierung wollen wir nicht. Und bitte rechnen Sie in Bruttobeträgen, weil § 75 des Haushaltsgesetzes schreibt das vor! Da kann man nicht Nettobeträge angeben, sondern da muss man Bruttobeträge angeben. Und nur dann wissen wir, was es wirklich gekostet hat. Das ist deswegen wichtig, weil irgend­wann einmal nach Ihnen andere Minister oder Ministerin werden, und die wollen schließlich auch wissen, was sie ausgeben dürfen, wenn ihnen die Möbel, die Sie geholt haben, nicht gefallen. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)

15.23


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Es hat sich nun Frau Bundesministerin Dr. Schmied zu Wort gemeldet. Ich mache darauf aufmerksam, die Wortmeldung soll 10 Minuten nicht übersteigen. – Bitte, Frau Bundesministerin.

 


15.23.39

Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur Dr. Claudia Schmied: Vielen Dank, Frau Präsidentin! Hohes Haus! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Amtssitz meines Ministeriums – ich gehe jetzt ein Stück zurück in die Geschichte –, das ehemalige Palais Starhemberg, wurde 1667 als Adelssitz errichtet. Es ist ein Barockbau an einem der wohl schönsten Plätze Wiens. 1785 wurde das Haus im Stil des Josephinismus komplett umgebaut, 1820 insbesondere der Eingangsbereich und auch die Prunkräume, wo sich mein Büro befindet, im Empirestil neu gestaltet. Größere Renovierungsarbeiten an diesem Palais wurden 1932 und 1981 durchgeführt. Im Bereich des Ministerbüros erfolgten allerdings, wie dies Frau Abgeordnete Muttonen schon betont hat, in den letzten 50 Jahren keine nennenswerten Investitionen in Möbel, Beleuchtung, Elektroinstallation et cetera.

Dementsprechend war der Zustand des Mobiliars. Speziell die Sessel in meinem Büro waren nicht mehr funktionsfähig, die Beleuchtung des Raumes war insbesondere in den Herbst- und Wintermonaten nicht ausreichend. Wer mich am Abend besucht hat,


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hat wohl auch die Düsternis bemerkt. Das Ambiente entsprach in keiner Weise, jeden­falls nach meinen Vorstellungen, einem kommunikativen, zeitgemäßen Büro. Produk­tives Arbeiten – ich betone es noch einmal – war speziell zu späterer Stunde nur schwer möglich.

Wenn auch die Bürogestaltung bei weitem nicht das vorrangige Projekt ist, habe ich mich nach langen Überlegungen und mehrfachem Anraten dazu entschlossen, das Ministerbüro von der technischen Seite her zu sanieren und auch neu einzurichten. Es finden täglich wichtige Gespräche und Verhandlungen mit österreichischen und inter­nationalen Verhandlungspartnern in diesem Raum statt, und als ressortverantwortliche Ministerin für Kunst war es für mich in diesem Zusammenhang auch selbstverständlich, mit der Neueinrichtung auch ein Signal für die zeitgenössische Kunst zu setzen.

Bei der Neugestaltung waren mir folgende Punkte wichtig:

Erstens: kein Eingriff in die Bausubstanz. Zweitens: keine Änderung der Wand- und Deckengestaltung aus der Zeit des Empire. Flexible Sitzmöbel, zeitgemäßer Arbeits­platz, erstklassige Beleuchtung, aber auch die Verbindung von traditionellen Kunst­werken und historischer Architektur mit modernem Design und zeitgenössischer Kunst, hoher Anspruch an Qualität, Haltbarkeit und Ästhetik. Über Geschmacksfragen möchte ich hier in dem Kontext nicht diskutieren.

Peter Noever hat die künstlerische Intervention nach gemeinsamen Gesprächen mit mir vorbereitet, wofür ich ihm danke. Seine Arbeit – so sehe ich und bewerte ich das – ist ein Dienst an der Republik Österreich und hat in dem Sinn auch Mittel eingespart. (Beifall bei der SPÖ.)

Der Raum kommt heute – wer mich in dem neuen Büro schon besucht hat, wird diese Einschätzung vielleicht teilen – in seiner wohl proportionierten Qualität wieder voll zur Geltung. Die Gestaltung des Büros sehe ich als künstlerische Intervention durchaus im Spannungsfeld von Tradition und Innovation, was ein Stück auch meine tägliche Arbeitsaufgabe widerspiegelt.

Ich komme jetzt zu den Kosten. Ich habe die Nettokosten angegeben, da ja die Umsatzsteuer auch wieder einnahmenseitig für die öffentliche Hand relevant ist, aber es ist ein Leichtes, die Umsatzsteuer dazuzurechnen. Ich habe immer korrekt ange­geben, welche Kostenangabe ich treffe. Die Nettokosten für die Neueinrichtung, die seitens des Ministeriums bezahlt wurden, sind vollkommen transparent und offen­gelegt. Sie betrugen für Möbel 39 080,59 €, für das Lichtdesign 8 381,52 €, für den Teppich 6 389,66 €. In meiner Anfragebeantwortung habe ich auch die Bezugsquellen angegeben.

Bei der Skulptur „Twist around“ von Kupelwieser handelt es sich um eine Leihgabe der Artothek, die Anschaffung erfolgte im Februar 2008. Ich darf nur daran erinnern, dass die Artothek eine Sammlung Kupelwieser verwahrt und dieser Ankauf bestens in die Sammlung der Artothek passt.

Im Hinblick auf die historische Bedeutung des Bauwerkes, die funktionale Nutzung und auch den hohen Anspruch an die Qualität ist diese Investition aus meiner Sicht vertretbar.

Weiters darf ich Sie informieren – ich werde in der Beantwortung der Anfrage vom Abgeordneten Zinggl dann im Detail darauf eingehen, aber ich habe darüber auch schon öffentlich informiert –, dass zeitgleich der gesamte Bürotrakt im 1. Stock des Minoritenplatzes, also mehrere Büros von mehreren Mitarbeitern des Ministeriums, saniert wurde. Ein wesentlicher Teil war hier die gesamte Neuverlegung und Neu-


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ausstattung im Bereich der Elektroinstallation, und diese Kosten betrugen 30 204,61 €. – Vielen Dank. (Beifall bei der SPÖ.)

15.30


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeord­neter Gradauer. Ihre Redezeit beträgt ebenfalls 5 Minuten. – Bitte.

 


15.30.25

Abgeordneter Alois Gradauer (FPÖ): Sehr geehrte Frau Präsident! Frau Minister! Danke einmal für die Erklärung, die Sie hier abgegeben haben. Ich sehe es logischer­weise ein bisschen anders. Ich bin ja bekanntlich Budgetsprecher der freiheitlichen Fraktion, und in dieser Eigenschaft bin ich natürlich angehalten, auf die Kosten und Ausgaben des Staates zu achten und zu schauen.

Unter diesem Gesichtspunkt muss ich sagen, Ihre Antwort auf unsere Anfrage hat leider Gottes ergeben, dass Sie keine XXXLutz-Möbel angeschafft haben, sondern, ganz im Gegenteil, Designermöbel. Sie haben das eben begründet, warum das aus Ihrer Sicht notwendig war. Ich glaube, es könnte auch ein Kunstminister auf ganz nor­malen gediegenen Möbeln sitzen. Der muss nicht auf Designermöbeln sitzen wie auf einem Cappelini Proust Armchair von Alessandro Mendini mit Designfunktion, der 9 400 € netto kostet. Das sind 120 000 S in alter Währung. Das, glaube ich, Frau Minister, müsste einfach nicht sein.

Was mich an der ganzen Geschichte stört, ist, dass man hier mit einer gewaltigen Abgehobenheit agiert und in der Anfragebeantwortung drinnen steht, dass das Büro für diese Anschaffungen nur 0,0001 Prozent des Bildungsbudgets ausgegeben hat. Ich fühle mich ehrlich gesagt durch diese Antwort als Abgeordneter verhöhnt, denn das ist ungehörig. Es ist ungehörig, in dieser Form eine Antwort zu geben.

Ich möchte aber sagen, das ist kein Einzelfall. Wir haben etwas weiter recherchiert und festgestellt, dass nicht nur im Büro Schmied derartige Ausgaben getätigt wurden, sondern auch im Büro von Minister Hahn Renovierungsarbeiten und Anschaffungen gemacht wurden: Gesamtinvestitionen 57 000 €, 33 000 € für Möbel, 24 000 € für das Beleuchtungskonzept. Aber auch im Infrastrukturministerium sind Kosten für Umbauten der Büros von Minister Faymann und Frau Staatssekretärin Kranzl angefallen: satte 80 000 € für Übersiedlung und Einrichtung.

Und nicht zuletzt: Auch der Herr Bundeskanzler Gusenbauer hat auf Empfehlung des Innenministeriums seine Fenster am Ballhausplatz mit Panzerglas ausgestattet und abgesichert. Über die Kosten hüllt man sich in Schweigen. Wahrscheinlich sind sie so hoch, dass man sich dafür ebenfalls schämen müsste. (Abg. Ing. Westenthaler: Damit ihm seine eigenen Genossen nicht die Scheiben einhauen!)

Wenn man diesen roten Faden weiter aufnimmt, stellt man fest, dass es auch bei den Spesen der Minister gewaltige Überziehungen gibt. Im abgelaufenen Jahr 2007 wurden für Spesen durch die Minister 3,8 Millionen € ausgegeben. Spitzenreiter sind der Herr Bundeskanzler Gusenbauer mit 962 000 € und der Herr Landwirtschaftsminister Pröll mit 612 000 €, und am 3. Platz landet die Frau Außenminister Plassnik mit 574 000 € im Jahr. (Abg. Faul: Das hat der Gorbach früher allein gehabt! – Abg. Krainer: Aber in einem halben Jahr!)

Mich wundert es nicht, muss ich Ihnen sagen, angesichts dieser Verschwendungen, dieser schlechten Beispiele und Signale, dass das Budget für das Jahr 2007 auch wieder total aus dem Ruder gelaufen ist. Mich wundert nicht, dass die außerplan­mäßigen Einnahmen, die fast 4 Milliarden € betragen haben, fast zur Gänze wieder


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ausgegeben wurden, denn mit diesen Beispielen ist es gar nicht anders möglich und nicht verwunderlich. – Danke schön. (Beifall bei FPÖ und BZÖ.)

15.35


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun kommt Herr Abgeordneter Scheibner zu Wort. Ebenfalls 5 Minuten. – Bitte.

 


15.35.00

Abgeordneter Herbert Scheibner (BZÖ): Frau Präsidentin! Frau Bundesministerin! Meine Damen und Herren! Als ich mir diese Anfragebeantwortung durchgelesen habe und jetzt auch die Stellungnahme von der Frau Bundesminister angehört habe, ist mir ein bisschen ein kalter Schauer über den Rücken gelaufen. (Zwischenruf des Abg. Faul.) Ja, ja, kein Problem. Ich habe mich nämlich gefragt, weil ich da gelesen habe, „bei zwei älteren Sesseln trat bereits Stroh aus der Polsterung“, finster war es, kalt wahrscheinlich auch: Wie hat das die Frau Ministerin Gehrer dort gemacht? Elf Jahre ist sie auf dem Stroh gesessen. (Heiterkeit bei BZÖ und FPÖ.)

Meine Damen und Herren von der SPÖ, Sie müssten sich entschuldigen bei der Frau Ministerin Gehrer, haben Sie sie doch so kritisiert für ihre schlechte Politik. Wie kann man denn auf Strohsesseln im Finstern und in der Kälte eine gute Bildungspolitik machen? Das stellt sich doch jetzt heraus: Die Frau Ministerin Schmied macht jetzt eine bessere Bildungspolitik, weil sie nicht mehr auf Stroh gebettet ist, sondern auf einem Day Chair, der zumindest ab 16 Uhr das Arbeiten ein bisschen bequemer macht. (Beifall bei der FPÖ. – Zwischenruf des Abg. Faul.)

Ich komme dann schon noch dazu, weil ich bin kein Neidgenosse, lieber Kollege von der SPÖ in der drittletzten Reihe. Du sitzt auch hart, es ist ein hartes Brot in dem Klub, deshalb: Lieber Kollege Gradauer, die Kritik an diesem Panzerglas für die Fenster vom Kanzler Gusenbauer kann ich nicht teilen. Da hast du ein bisschen zu tief in die Schublade hineingegriffen, das ist nämlich eine echte Ersparnis, denn bei dem Unmut, der sich da gerade unter den Genossen aufstaut, spart Panzerglas den Glaserer in der Zukunft, denn man kann nicht wissen, mit welchen Dingen die auf dieses Glas, auf die Büros schießen. (Heiterkeit und Beifall bei BZÖ und FPÖ.) Das wollen wir alles nicht haben, aber ich glaube, das ist langfristig eine Einsparung. (Abg. Dr. Haimbuchner: Das schützt auch vor dem „Gesudere“!)

Frau Bundesminister, Sie haben dann noch gesagt: Ja, was ist denn dagegen zu sagen, dass man zeitgenössische Künstler hier fördert? Und die Frau Kollegin Mut­tonen hat gesagt: Wer, wenn nicht die Frau Kunstministerin? – Das verstehe ich auch. Ich bin da wirklich kein Experte, das würde ich mir nicht anmaßen, aber ich habe mich beim Experten Morak erkundigt, und der hat gesagt, das ist ein bisschen verwun­derlich, denn viele dieser Designer mögen einmal zeitgenössisch gewesen sein, aber haben schon das Zeitliche gesegnet und sind gar nicht mehr das, was man in der heutigen Zeit noch als förderbar ansieht. (Zwischenruf des Abg. Faul.) – Der Kollege Faul ist ein echter Experte, der da mittut. Vielleicht hat er auch irgendwo so ein schönes Büro in dem Kunstministerium bekommen.

Frau Bundesminister, grundsätzlich sehe ich das wirklich alles ein. Selbstverständlich muss eine Ministerin, ein Minister ein repräsentatives Büro haben. Und ich sage Ihnen auch ganz ehrlich, ich bin immer dagegen, wenn da so diese Neiddiskussionen aufkommen, wenn man sagt, der hat das und der hat das, und schon wieder bekommen sie ein Prozent mehr, und der hat schon wieder einen neuen Dienstwagen bestellt und schon wieder einen neuen Sessel. Natürlich ist das auch oft populistisch. Und wenn man ein Büro irgendwo im Stadtpark in einem Zelt aufmachen würde, würde auch noch wer kommen und sich aufregen. Verstehe ich alles.


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Aber, Frau Bundesminister – da waren Sie noch nicht in dieser Funktion und auch nicht hier im Hohen Haus –, ich kann mich noch sehr gut erinnern, wie gerade Ihre Fraktion es gewesen ist, die akribisch, mit der Lupe und vielleicht auch in der Nacht in den Büros, die nicht so gut beleuchtet gewesen sind, mit der Taschenlampe herum­ge­stiegen sind und geschaut haben, was schaffen denn da (He-Rufe der Abgeordneten Krainer und Faul) – kein Vorwurf; lass mich wenigstens den Satz ausreden! –, was schaffen denn da die Minister der ÖVP und der FPÖ oder dann des BZÖ an furcht­baren neuen Dingen an. Da hat man ja jeden Schreibtisch genau unter die Lupe genommen. Weihnachtsbäume sind da kritisiert worden. Christbaumkugeln waren hier im Parlament das große Thema der SPÖ-Fraktion, wenn es darum gegangen ist, hier zu zeigen, wie das Geld verschwendet wird und was man nicht alles jetzt deshalb den Pensionisten, den Kindern und den Schülern alles vorenthält.

Wissen Sie, Frau Bundesministerin, wenn man das über Jahre hinweg macht und wirk­lich jeden durch den Kakao zieht, jede Sekretärin verfolgt, ob die nicht partei­politisch motiviert in irgendeine Position gekommen ist, und sagt, wir würden das ganz anders machen, und dann, kaum ist man in dieser Position, nicht nur dasselbe macht, sondern noch eins draufsetzt und so tut, als ob das alles in Ordnung wäre, dann muss man sich die Kritik und manchmal auch ein bisschen Spott gefallen lassen. (Beifall beim BZÖ sowie bei Abgeordneten der FPÖ.)

15.40


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet.

Die Debatte ist geschlossen. (Zwischenruf des Abg. Faul.) – Herr Abgeordneter Faul, ein wenig mehr Aufmerksamkeit, bitte!

15.40.28Kurze Debatte über einen Fristsetzungsantrag

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gelangen nun zur kurzen Debatte betreffend den Antrag der Frau Abgeordneten Ursula Haubner, dem Familienausschuss zur Berichterstattung über den Entschließungsantrag 468/A(E) der Abgeordneten Ursula Haubner und Kollegen betreffend die Stärkung der Vaterbindung durch die Einführung eines „freiwilligen Vatermonats“ eine Frist bis 7. Juli 2008 zu setzen.

Nach Schluss dieser Debatte wird die Abstimmung über den gegenständlichen Frist­setzungsantrag stattfinden.

Wir gehen in die Debatte ein.

Ich mache darauf aufmerksam, dass gemäß § 57a Abs. 1 der Geschäftsordnung kein Redner und keine Rednerin länger als 5 Minuten sprechen darf. Der Erstrednerin steht zur Begründung eine Redezeit von 10 Minuten zur Verfügung. Stellungnahmen von Mitgliedern der Bundesregierung oder zu Wort gemeldeten Staatssekretären sollen nicht länger als 10 Minuten dauern.

Das Wort erhält zunächst Frau Abgeordnete Haubner als Antragstellerin. 10 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


15.41.35

Abgeordnete Ursula Haubner (BZÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Hohes Haus! Wir haben heute einen Fristsetzungsantrag zum Antrag der Einführung des freiwilligen Vatermonats auf die Tagesordnung gesetzt und eingebracht, und zwar aus mehreren wichtigen Gründen.

Einerseits haben wir dies getan, um ein Zeichen dafür zu setzen, dass es gerade im Familienausschuss schön langsam unerträglich wird, dass inhaltlich gute Anträge der


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Opposition – und hier meine ich die Opposition als Gesamtes –, Anträge, die lösungs­orientiert sind, immer wieder vertagt werden, und zwar unter wirklich sehr faden­scheinigen Bemerkungen und Begründungen: einerseits, weil die Regierung sowieso bereits daran arbeitet; andererseits sagt Frau Bundesministerin Kdolsky, dass es Ergebnisse in den nächsten Wochen geben wird, gerade was den Vatermonat anbe­langt. Das war aber schon im April.

Oder: In der letzten Ausschusssitzung, als dieser Antrag, um den es heute geht und den wir im November 2007 eingebracht hatten, wieder diskutiert worden ist, hat die Frau Bundesministerin betont, dass dieses Thema der Regierung ein großes Anliegen sei. Es gebe bereits viele erste Schritte auf diesem Weg, und weitere müssten zeit­gerecht folgen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, das sind wirklich nur Lippenbekenntnisse! Wenn ich daran denke, dass diese Regierung in ihrem Regierungsprogramm auf Seite 126 festgestellt hat: die Stärkung der Väterbeteiligung bei der Vereinbarkeit steht im Vordergrund, dann sage ich mir: Was ist in diesen eineinhalb Jahren geschehen?

Ich denke an die vergangene Legislaturperiode. Da konnte es gerade den Kolleginnen und Kollegen von der SPÖ nicht schnell genug gehen mit einem sogenannten Vater­schutzmonat. Jetzt sind Sie als stimmenstärkste Partei in der Regierung, Sie stellen den Bundeskanzler (Abg. Dipl.-Ing. Klement: Und bringen nichts weiter!), und jetzt heißt es: Väter, bitte warten! Geschehen ist null, geschehen ist nichts.

Wenn ich denke, wie viele offene Baustellen es im Familienbereich gibt! Zum Beispiel gibt es einen Bericht darüber: Wie kommt die Elternteilzeit an? – Eine Antwort der Regierung liegt nicht vor. Hier gäbe es viele Verbesserungsmöglichkeiten. Es gibt immer noch diese unsägliche Zuverdienstgrenze beim Kinderbetreuungsgeld, es gibt immer noch keine Pflegefreistellung für getrennt lebende Elternteile. So könnte ich noch vieles anführen.

Das Einzige, was Sie machen – und das können Sie ganz gut –, ist, dass Sie einander medial ausrichten, wer welche Forderungen hat. Dass Sie sich in der Regierung nicht einigen können, das sind wir schon gewohnt, das ist nichts Neues. Aber dass gerade, was die Väterbeteiligung anbelangt, innerhalb der Sozialdemokratie auch ganz unter­schiedliche Forderungen an der Tagesordnung sind, wundert mich schon sehr. Kollegin Stadlbauer möchte einen „Papamonat“ mit Rechtsanspruch; Frau Präsidentin Prammer sagt, ihre Forderung steht, ein einkommensabhängiges Karenzgeld; Herr Bundesminister Buchinger sagt, man soll etwas für die Väter tun, damit sie die Frauen entlasten.

Ganz interessant – und ich sage, das hat mich eigentlich auch gefreut – ist der neueste Vorschlag der Frau Frauenministerin. Denn mit ihrem Vorschlag – und der kommt mir sehr bekannt vor – greift sie eine längst bekannte BZÖ-Idee auf. Ich denke, dass es grundsätzlich gut ist, wenn sich die BZÖ-Ideen auch im Betreuungs- und Familien­bereich durchsetzen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Unsere Linie, was den Vatermonat anlangt, war immer und ist nach wie vor jene, dass wir gesagt haben: Im bestehenden System schaffen wir mehr Flexibilität für die Väter, indem dieser Sechs-Monate-Block gesplittet wird und ein Monat nach der Geburt in Anspruch genommen werden kann – aber natürlich nicht verpflichtend, sondern freiwillig –, dass auf diese Art ein sogenannter Parallelbezug mit der Mutter möglich ist, ein Parallelbezug mit dem Kinderbetreuungs­geld. Denn wir meinen, was für die Mütter gilt – da haben Sie von den Regierungs­parteien immer gesagt, Mütter brauchen mehr Flexibilität –, soll auch für die Väter gelten, diese Flexibilität im bestehenden System des Kinderbetreuungsgeldes.


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Eines ist sicher: Unser Modell ist rasch umsetzbar, und unser Modell ist auch finan­zierbar. Daher fordere ich Sie wirklich auf, vor allem auch hier im Parlament: Reden Sie nicht nur, sondern handeln Sie endlich! Einig, glaube ich, sind wir uns alle in einer Frage: Das Wohl des Kindes, das Wohl der Kinder muss im Mittelpunkt stehen, ganz unabhängig davon, in welche Familienform Kinder hineingeboren werden. (Beifall beim BZÖ.)

Wir sind uns wohl auch darin einig, dass Väter noch mehr Chancen bekommen müs­sen, ihre Kinder, wenn sie es wollen – und das wollen die meisten –, von Geburt an zu begleiten und auch zu betreuen. Unser Zugang, der Zugang des BZÖ, ist der, dass wir Eltern, das heißt Mütter und Väter, nicht bestrafen, wenn sie sich für ihre Kinder Zeit nehmen und ihren Kindern Zuwendung geben, sondern dass wir sie belohnen.

Derzeit werden die Eltern eher bestraft. Finanziell bestraft werden sie, wenn ich an die Rückforderung des Kinderbetreuungsgeldes denke, das mittlerweile einen Betrag von 2,8 Millionen € ausmacht. 2,8 Millionen €, meine Damen und Herren, werden den Familien in Österreich wegen der Nachrechnung dieser unseligen Zuverdienstgrenze entzogen! Das ist das Geld, das den Familien fehlt.

Familien werden auch bestraft, wenn wir uns die Teuerungen anschauen, wenn wir uns die Belastungen anschauen; von einzelnen möchte ich hier gar nicht reden. Da ist die Regierung untätig.

Daher: Eltern belohnen! Finanziell belohnen, sozialrechtlich belohnen und vor allem auch, wenn es um ihren beruflichen Erfolg und um das berufliche Weiterkommen geht, wenn sie Kinder haben und sich Zeit für Kinder nehmen. Und sie nicht bestrafen!

Meine sehr geehrten Damen und Herren, daher sage ich: Ein stärkeres Engagement von Vätern in der Familienarbeit entspricht absolut dem Bedürfnis und dem Verantwor­tungsgefühl der jungen Väter von heute. Das zeigen viele Studien. Die Studie des ÖIF aus dem Jahr 2004 sagt es ganz deutlich: 71 Prozent der Väter sagen, dass sie im Falle der Geburt ihre Erwerbstätigkeit unterbrechen würden. Die Realität sieht aber leider anders aus: 95 Prozent haben ihre Erwerbstätigkeit nach der Geburt eines Kindes nicht unterbrochen. Daher schlage ich vor: Schaffen wir jetzt endlich rasch einen ersten Schritt für Rahmenbedingungen, damit Wunsch und Wirklichkeit tatsächlich zusammengeführt werden!

Ich ersuche Sie: Stimmen Sie auch heute diesem Fristsetzungsantrag zu! Nicht im Sinne eines Parlamentarismus-neu, wie es heute schon angesprochen wurde, sondern ergreifen Sie – hier richtet sich mein Appell vor allem auch an die Sozialdemokratie als stimmenstärkste Regierungspartei – die Chance, mit unserem Antrag Ihre eigene Forderung, nämlich die Forderung Ihrer Frauenministerin, umzusetzen. Wenn Sie das nicht tun, dann halten Sie wahrscheinlich von dieser Forderung der Frauenministerin nicht sehr viel. – Danke schön. (Beifall beim BZÖ.)

15.49


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Ich mache darauf aufmerksam, dass die Rede­zeit der nunmehr zu Wort gemeldeten Abgeordneten jeweils 5 Minuten beträgt.

Zu Wort ist als Erste Frau Abgeordnete Mag. Kuntzl gemeldet. – Bitte.

 


15.50.10

Abgeordnete Mag. Andrea Kuntzl (SPÖ): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Frau Kollegin Haubner, auch wenn ich es mir in der Replik nicht ganz verkneifen kann, kurz darauf einzugehen, dass das von Ihnen zitierte Chaos bei den Rückforderungen zum Kindergeld Sie und Kollegen von Ihrer Partei hinterlassen haben (Zwischenrufe beim BZÖ), so möchte ich doch meine Ausführungen beginnen mit dem


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Positiven zum eigentlichen Thema, das Sie angesprochen haben, nämlich in Sachen Väterbeteiligung.

Das Positive ist, dass ich feststelle, dass wir hier im Rahmen der Familienpolitik parteiübergreifend ein gemeinsames Ziel haben, nämlich die Väterbeteiligung zu steigern und Maßnahmen zu setzen, die die Väterbeteiligung steigern. Es ist ja erstens nicht immer so, dass wir parteiübergreifend gemeinsame Ziele haben, es ist auch im Familienpolitischen vieles umstritten, und wir sind uns nicht immer in allen Punkten einig. Halten wir daher einmal diesen Punkt als positiv fest: Wir alle wollen Maß­nahmen setzen, um die Väterbeteiligung zu steigern. Nicht ganz einig sind wir uns darin, welche Maßnahmen die sinnvollsten sind.

Weiters festhalten können wir, dass in dieser Legislaturperiode bereits wichtige Schritte gesetzt worden sind. Ich verweise auf die Flexibilisierung des Kinderbetreuungsgeldes. Da können wir nach wenigen Monaten bereits feststellen, dass es sich für eine der Hoffnungen, die wir mit diesen kürzeren Modellen verbunden haben, nämlich dass wir mit dem Angebot der kürzeren Modelle auch attraktive Angebote für Väter stellen können, schon in den ersten Monaten abzeichnet, dass das genauso angenommen wird und dass besonders das Kurzmodell von Vätern besonders stark in Anspruch genommen wird.

Ich denke, dass das wichtige erste Schritte waren, dass man auch beim Kinder­betreuungsgeld nachdenken muss und vielleicht oder hoffentlich auch in dieser Legislaturperiode weitere Schritte setzen kann, die ebenfalls dazu führen sollen, die Väterbeteiligung zu steigern.

Jetzt ist die Frage nach weiterem Konsens – das ist auch nicht selbstverständlich – wieder hervorgehoben. Wir alle sind uns darüber einig, dass eine Unterstützung in den ersten Lebensmonaten des Kindes, eine Unterstützung, dass der Vater sich Zeit nehmen kann, ein wichtiges Anliegen wäre. Darüber sind wir uns auch parteiüber­greifend einig; aber wiederum sind wir uns noch nicht ganz einig, was das beste Modell dafür wäre.

Sie sagen richtig, dass dafür unterschiedlichste Modelle in Diskussion sind. Ich selbst habe in der letzten Legislaturperiode den von Ihnen zitierten Antrag für einen Vater­schutzmonat eingebracht. Ich halte es – und da bin ich mit meinen Kollegen und Kolleginnen in unserer Fraktion einig – für das optimale Modell, einen eigenen Freistel­lungsanspruch mit Lohnersatz, einen Rechtsanspruch zu schaffen. Das ist aus unserer Sicht das optimale Modell.

Aber wir sehen, dass es auch andere gute Modelle gibt; wir alle sind Realisten, PragmatikerInnen. Wir sehen, dass das zwar aus unserer Sicht das optimale Modell ist, aber auch die anderen Modelle wollen wir wirklich diskutieren und in Erwägung ziehen im Hinblick darauf, was möglichst bald umsetzbar ist. Da scheint es so zu sein, dass andere Modell realistischerweise schnellere Umsetzungschancen haben.

Eines davon ist das von Ihnen in diesem Antrag eingebrachte Modell, dass man die Möglichkeit schafft, im ersten Lebensmonat oder in den ersten beiden Lebens­monaten – das ist wieder ein Unterschied – des Kindes für den Vater den Kinder­geldanspruch vorzuziehen und die Möglichkeit für einen Parallelbezug zu schaffen. Das ist ein mögliches, ein gutes Modell; es gibt wiederum auch andere.

Frau Kollegin Haubner, Sie wissen so gut wie ich, dass es in solchen Fragen natürlich nicht so einfach geht und dass es sinnvoll ist, dass man nicht einfach schnell im Parlament einen Beschluss fasst, sondern die Betroffenen konsultiert. Es gibt intensive Gespräche nicht nur zwischen den Regierungsparteien, sondern auch mit den Sozial­partnern. Sozialpartnergespräche laufen zurzeit, deswegen, Frau Kollegin Haubner, ist


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gerade dieser Antrag kein gutes Beispiel dafür, die von Ihnen durchaus zu Recht kritisierte Praxis der Vertagungen, die Vertagungsautomatik in den Ausschüssen, her­zeigen zu wollen.

Ich denke, genau das ist ein gutes Beispiel dafür, dass Gespräche mit den Betroffenen laufen, um das möglichst beste und möglichst schnell umsetzbare Modell in den nächsten Wochen zu finden. Ich möchte eigentlich nicht das von Ihnen zitierte Modell (Präsidentin Mag. Prammer gibt das Glockenzeichen), ein gutes Modell, heute ablehnen oder dem zustimmen, sondern die nächsten Wochen abwarten. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)

15.55


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Wögin­ger zu Wort. 5 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


15.55.33

Abgeordneter August Wöginger (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Hohes Haus! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Der sogenannte Papamonat beziehungsweise die Väterkarenz ist ja seit Längerem im Gespräch. Ich möchte dort beginnen, wo Frau Kollegin Kuntzl geendet hat, nämlich dass es laufend Verhandlungen und Besprechun­gen in diesem Bereich gibt. Ich bin auch ihrer Meinung, dass es so aussieht, dass diese demnächst mit einem guten Ergebnis abgeschlossen werden können.

Im Wesentlichen werden zwei Varianten diskutiert beziehungsweise stehen zwei Mög­lichkeiten im Raum. Das eine ist das, was Frau Kollegin Kuntzl aus der Sicht der SPÖ erwähnt hat, nämlich der Freistellungsanspruch für vier Wochen nach der Geburt mit rund 800 € an Bezahlung, mit Kündigungs- und Entlassungsschutz. Das ist eben aus unserer Sicht eher eine typische Sozialpartner-Materie, weil man da in diese Bereiche eingreift und wir der Meinung sind, dass das auch dort behandelt und besprochen werden sollte. (Abg. Dolinschek: Ohne die Sozialpartner bringt ihr aber gar nichts zusammen!)

Der BZÖ-Antrag – und dem stehen wir sicher näher – geht in die Richtung eines vorgezogenen Karenzmonats nach der Geburt mit Bezug von Kinderbetreuungsgeld – dies auf einer Parallelschiene zu machen –, und es wird auf den Gesamtanspruch bei der Wahlmöglichkeit angerechnet. Das ist Ihr Antrag. In den ersten beiden Monaten nach der Geburt sollte das für insgesamt vier Wochen möglich sein.

Ich möchte eines schon erwähnen und das vielleicht auch aus der eigenen Situation sagen, als zweifacher Familienvater, als Vater von zwei bezaubernden Töchtern, die dreieinhalb Jahre und acht Monate alt sind. Mir persönlich – ich meine, die Zeit als Politiker ist begrenzt, das wissen wir – ist es jetzt mindestens so wichtig, sowohl bei der kleineren Tochter als auch bei der älteren, dass man auch im Nachhinein die Zeit gehabt hat, nach diesen vier Wochen, nach diesen acht Wochen, im Speziellen dann, wenn die Kinder heranwachsen, wenn sie einige Monate alt sind oder auch, wenn sie zwei oder drei Jahre alt sind. Da ist der Vater mindestens so gefordert und wird der Vater mindestens so gebraucht, wie das in den ersten vier Wochen der Fall ist. (Beifall bei der ÖVP.)

Ich glaube, das sollte man einfach auch mit berücksichtigen. Es soll nicht nur darum gehen, dass wir hier eine Forderung aufstellen oder uns redlich bemühen, eine Um­setzung in diesem Bereich zu erreichen, sodass man sagt: Wir haben jetzt für die Väter etwas geschaffen, um den Anreiz zu steigern.

Die Änderungen im Kinderbetreuungsgeld haben es ermöglicht, dass immer mehr Väter diese Varianten in Anspruch nehmen, die kürzeren Varianten mit 800 € und 15 oder 18 Monaten, wenn das beide Partner in Anspruch nehmen. Das wirkt sich sehr


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positiv auf die Erziehung, auf die gemeinsame Obsorge aus, und das ist im Allge­meinen sehr positiv.

Ich möchte schon erwähnen – das hängt nicht direkt mit der Materie zusammen –, dass im Familienbereich einiges passiert ist: die Mehrkindfamilienunterstützung, das Baby-Paket. Und ein großer Brocken soll bei der Steuerreform für Familien mit Kindern kommen, was meiner Ansicht nach unumgänglich und auch notwendig ist.

Was ist eigentlich die derzeitige Praxis, und was wird von den jungen Vätern, von den jungen Familien derzeit in Anspruch genommen? – Es ist ja nicht so, dass alle unsere Unternehmer Unmenschen sind, sondern wenn jemand Vater wird, dann besteht in fast allen Betrieben – das muss man sagen – die Möglichkeit, sich Urlaub zu nehmen, den Urlaub vorzuziehen. Wir haben den Anspruch auf Pflegeurlaub, der, wenn schon ein Kind unter zwölf Jahren da ist, ohne Probleme auf zwei Wochen ausgeweitet werden kann.

Jetzt kann man aus unserer Sicht gerne über einen Rechtsanspruch diskutieren, dar­über, dass man sagt, dieser Urlaub soll vorgezogen werden. Das ist meiner Meinung nach auch ein Thema für die KV-Verhandlungen, ein Punkt, der wahr­scheinlich ohne größere Probleme zu bewerkstelligen ist, im Sinne der jüngeren Familien. Wir haben außerdem in unseren Kollektivverträgen dienstfreie Tage, meis­tens zwei, drei Tage, die als bezahlter Urlaub beansprucht werden können, wenn man Vater oder Mutter wird beziehungsweise wenn man Nachwuchs im eigenen Haus bekommt. Ich glaube, das muss man schon mit in die Diskussion einfließen lassen.

Frau Kollegin Haubner, zu deinem Antrag kann ich dir sagen, der ist am ehesten mit uns vereinbar, und ich möchte darauf hinweisen, was Frau Kollegin Kuntzl gesagt hat: Es laufen intensive Verhandlungen, wirklich intensive, und es wird auch nicht länger auf die lange Bank geschoben. (Abg. Dr. Graf: Zwischen wem?) Es laufen intensive Gespräche in diesem Bereich, und Frau Staatssekretärin Marek hat mir heute berichtet, dass das auch in eine Zielgerade geht.

Ich bin der Meinung, man sollte jetzt noch die Möglichkeit einräumen, diese paar Wochen zuzuwarten und sich das Ergebnis anzuschauen. Ich glaube, dass sich dieser Antrag sehr gut in die laufenden Beratungen und in die laufenden Gespräche inte­grieren lässt. (Präsidentin Mag. Prammer gibt das Glockenzeichen.)

Das ist unser Zugang. Ich bitte, dies zu berücksichtigen. Wir werden uns bemühen, ehestmöglich und rasch eine Lösung zu erarbeiten. (Beifall bei der ÖVP.)

16.00


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun gelangt Frau Abgeordnete Mandak zu Wort. Ebenfalls 5 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


16.00.57

Abgeordnete Sabine Mandak (Grüne): Frau Präsidentin! Hohes Haus! Der Antrag, über den wir jetzt debattieren, ist im letzten Familienausschuss ebenso vertagt worden wie alle anderen Anträge der Opposition. Ich muss Ihnen ehrlich sagen, mir hat es am Ende dieses Familienausschusses wirklich gereicht. Stundenlang in Ausschüssen zu sitzen, damit dann die Anträge, die man dort stellt und die man erarbeitet, nicht einmal abgestimmt, sondern regelmäßig vertagt werden, das ist keine Grundlage für die politische Arbeit. Uns im Nachhinein dann auch noch vorzuwerfen, wir arbeiteten zu wenig, das lassen wir uns sicher nicht gefallen. (Beifall bei Grünen, FPÖ und BZÖ. – Abg. Steibl: Das sagt Pilz, dass wir nicht arbeiten!)

Wir haben genau gesehen: Es ist völlig egal, ob wir einen Antrag stellen, wie wir ihn im Bezug auf den Vatermonat als Initiativantrag gestellt haben, der auf Punkt und Beistrich genau als Gesetzestext ausgearbeitet wird, oder ob es ein Antrag ist, wie ihn


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Kollegin Haubner einbringt, der eigentlich einen weiteren Spielraum offen lässt für die gesetzliche Formulierung. Es ist völlig egal, ob die Regierung am Thema arbeitet, oder ob die Regierung nicht am Thema arbeitet. Sie finden immer einen Grund, um zu sagen: Dieser Antrag wird vertagt. Über lange Strecken sind wir schmunzelnd dort gesessen und haben uns nur überlegt: Jetzt sind wir gespannt, welche Begründung beim nächsten Tagesordnungspunkt kommt, warum der wieder vertagt wird.

In Wahrheit ist das aber überhaupt nicht zum Schmunzeln oder zum Lachen. Das ist ärgerlich und demokratiepolitisch bedenklich, wenn Sie als Regierungsparteien eine solche Vorgangsweise in den Ausschüssen wählen. (Beifall bei Grünen und BZÖ.)

Die SPÖ hat hoch und heilig versprochen, dass, wenn sie in der Regierung ist, alles anders wird. Wir waren in der letzten Legislaturperiode gemeinsam in der Opposition und haben oft darüber gesprochen, und Sie haben gesagt: Wir werden das sicher anders machen. Und ihr macht es putzgleich! Eins zu eins wird das so gemacht! (Abg. Dr. Graf: Schlimmer! Jetzt wird alles in den Verfassungsrang gehoben!) – Ja, aber für unsere Anträge ist es ganz gleich, wie es früher war. Die Freiheitlichen waren um keinen Deut besser, Herr Kollege! Keinen Deut, kann ich Ihnen nur sagen. (Abg. Dr. Graf: Wir haben keine Verfassungsänderungen gemacht! – Abg. Parnigoni: Ihr habt auch keine Verfassungsmehrheit gehabt!)

Ich verstehe es, wenn die Regierungsparteien nicht zustimmen können. Unser Antrag zum Beispiel ist in die Richtung gegangen oder geht in die Richtung, eine Väterkarenz zu ermöglichen, einen Vatermonat – Entschuldigung! – zu ermöglichen mit einem finanziellen Ausgleich von 800 € im Monat, damit es wirklich möglichst allen Vätern auch finanziell möglich ist, diesen Monat in Anspruch zu nehmen.

Wenn Sie der Meinung sind, dass das kein gutes Modell ist – ist in Ordnung, aber dann, bitte, lehnen Sie es ab. Positionieren Sie sich als Parteien! Sagen Sie: Das wollen wir nicht.

Wenn Kollege Wöginger hier sagt, ÖVP und SPÖ seien in der Zielgerade, ein Konzept zu erarbeiten, dann werden Sie doch heute zum Beispiel sicher wissen, ob es in die Richtung geht, einen anteiligen Lohnausgleich von 800 € zu finanzieren oder nicht. Und wenn Sie das nicht wollen, lehnen Sie es ab. Dann können wir hier herinnen diskutieren und nicht ständig vertagen und so tun, als sei das keine Materie, über die man sprechen kann.

Ich fordere Sie auf, wirklich Position zu beziehen. Wir werden diesen Frist­setzungs­antrag natürlich unterstützen, und ich wünsche mir sehr, dass, wenn dieser Antrag im Ausschuss debattiert wird, dann auch unser Initiativantrag dazukommt, weil er thematisch natürlich hinpasst und weil die Frage sein wird: Welchen Weg wollen die Regierungsparteien im Bereich des Vatermonats gehen? Wollen Sie ansatzweise einen Lohnausgleich machen oder wollen Sie das ohne Lohnausgleich machen oder wollen Sie es einfach als einen Teil des Karenzbezugs abgelten?

Das sind drei große Wege, die man gehen kann. Ich erwarte mir von Ihnen als Regierungsparteien, dass Sie grundsätzlich wissen, welchen Weg Sie gehen wollen, und dass Sie endlich einmal bereit sind, die Wege, die Sie nicht gehen wollen, auch klar abzulehnen und sich zu positionieren und nein zu sagen, denn dazu sind Sie da. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)

16.05


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Dipl.-Ing. Klement zu Wort. 5 Minuten Redezeit. – Bitte.

 



Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll61. Sitzung / Seite 177

16.05.56

Abgeordneter Dipl.-Ing. Karlheinz Klement, MAS (FPÖ): Frau Präsident! Werte Kollegen! Ich bin Kollegin Haubner sehr dankbar dafür, dass sie diesen Antrag eingebracht hat und somit eine Diskussion ermöglicht, die sehr wichtig ist. Wir wissen ganz genau, dass beide Elternteile für die Erziehung der Kinder wichtig sind. Egal, welche Modelle man anstrebt, sie müssen diskutiert werden. Und da stimme ich den Vorrednern voll zu. Natürlich muss es möglich sein, auch in den Ausschüssen eine breite Diskussion zu haben, und was hier an Demokratiepolitik gemacht wird, ist wirklich eine Unglaublichkeit von SPÖ und ÖVP.

Wir werden später auch in der Diskussion zur Familienpolitik erleben, dass es überhaupt keine Ansätze und keine Ideen dieser Regierung mehr gibt. Die sind wirklich in familienpolitischen Bereichen absolut gescheitert.

Wir haben in Österreich zwar die Situation, dass die Kinderrechtskonvention anerkannt ist, die besagt, dass Kinder beide Elternteile brauchen und dass sie ein Recht darauf haben, nur die Umsetzung ist eine andere Frage. Wir wissen auch, dass in Österreich bei den Scheidungsverfahren, bei den Obsorgeverfahren eine unglaublich schlechte Situation gegeben ist, wodurch Kinder benachteiligt sind. Und wir wissen, dass hier dringender Handlungsbedarf gegeben ist. (Beifall bei der FPÖ.)

Als Österreicher haben wir zwar diese Konvention anerkannt, pro forma anerkannt, aber wir leben sie nicht. Das ist ein Zeichen dafür, dass wir einiges an Aufholbedarf haben.

Wir brauchen weder einen Papamonat noch einen Mamamonat, wir brauchen eine adäquate und vor allem geschlechtsspezifische Erziehungsarbeit, das heißt, wir brauchen beide, Vater und Mutter, und ich glaube, das sollte der Punkt sein, über den wir diskutieren.

Heute erleben wir leider Gottes, dass wir eine völlig vaterlose Gesellschaft haben. Im Bereich der Familie müssen wir erleben, dass viele, viele Kinder ohne Väter leben. Wir haben 11 Prozent Alleinerzieherinnen. Da fehlen die Väter völlig. Und dann, wenn die Kinder älter werden, geht es weiter: Im Kindergarten, in der Vorschule und später auch in Hauptschulen, Gymnasien fehlen männliche Vorbilder. Das führt dazu, dass Buben, junge Männer völlig orientierungslos sind, und auch da gilt es anzusetzen. Und wir wissen, dass, wenn junge Männer keine Vorbilder haben, sie Fehlleitungen erleben müssen, mitmachen müssen, und vielfach kommt es dann zu Sinnleere, Frustration. Da kommt es auch zu Abgleiten in Sucht, Drogenmissbrauch und Gewalt.

Das sind Dinge, die wirklich dramatisch sind. Das heißt, wir müssen auch bei diesen Punkten ansetzen. Wir müssen danach trachten, den Vater wieder mehr ins Familien­leben einzubinden, um diese Fehlentwicklungen zu vermeiden. Es gibt genug Studien, die genau belegen, dass eben die Vaterlosigkeit dafür verantwortlich ist, dass junge Männer völlig orientierungslos sind und auch gesellschaftlich abgleiten.

Zu den wesentlichsten Inhalten auch von Kollegin Haubner: Es gibt natürlich großen wirtschaftlichen Druck auf Männer. Das müssen wir auch behandeln. Die Idee, Väter mehr einzubauen in Familien, ist gut, aber – und jetzt kommt das große Aber – wir wissen, dass die Vereinbarung von Familie und Beruf gerade bei Männern fast nicht möglich ist. Diese selbstverständliche Forderung bei Frauen, nach Vereinbarkeit von Familie und Beruf, die auch zu unterstützen ist, ist bei Männern heute fast nicht umsetzbar, denn bei Männern gibt es in der Regel eben keine 40-Stundenwoche. Es gibt oftmals Zwangsüberstunden, es gibt oftmals Arbeit am Wochenende, oftmals Arbeit auswärts und vor allem das Risiko, wenn man da nicht mitspielt, den Arbeits­platz zu verlieren. (Ruf bei der SPÖ: Bei den Frauen auch!)


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll61. Sitzung / Seite 178

Ich denke, wenn wir eine gerechte Behandlung aller Seiten haben wollen, dann müssen wir es den Männern auch ermöglichen, in dieser wirtschaftlichen Situation, unter diesem wirtschaftlichen Druck eine neue Orientierung zu finden.

Eine ganz neue Studie belegt das. Wir haben gesehen, dass in Deutschland die Familie sozusagen als Karrierekiller betrachtet wird. Es gibt eine Studie – ich zitiere: Fast jeder zweite Deutsche ist laut einer Umfrage der Ansicht, dass familiäres Engage­ment der Karriere schadet. So erwarten gut 45 Prozent der Befragten, durch eine Familiengründung Nachteile beim beruflichen Aufstieg, wie die Studie im Auftrag der Bertelsmann-Stiftung ergab. Knapp ein Drittel der Befragten beklagte, dass der Arbeitgeber nach einer Geburt Zweifel an ihrer Leistungsbereitschaft geäußert habe.

Das sind Alarmzeichen. Das heißt, wir sehen also offenbar, dass Wirtschaft und Familie nicht zusammenpassen. Wir sehen aber vor allem auch, dass Väter unter großem Druck leiden, und wir sehen, dass in dem Bereich ein großer Handlungsbedarf gegeben ist.

Ich erwarte mir, dass dieser Fristsetzungsantrag auch von den Regierungsparteien positiv behandelt wird, und ich denke, wir sollten dringend zur Einsicht kommen, dass die Familienpolitik, wie sie Bures, Buchinger und so weiter leben, nicht die Lösung sein kann. Wir brauchen, wie gesagt, keine Trennung der Geschlechter, wir brauchen ein gemeinsames Kämpfen für die Familie, aber auch ein gemeinsames Kämpfen hier im Hohen Haus für die Entwicklung unserer Familien. – Danke sehr. (Beifall bei der FPÖ.)

16.10


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Dolin­schek zu Wort. 5 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


16.10.50

Abgeordneter Sigisbert Dolinschek (BZÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herrn! Frau Kollegin Kuntzl, Sie haben einen wichtigen Satz gesagt. Wir haben alle das gemeinsame Ziel, die Väterrolle in diesem Bereich zu stärken. Ich bin sehr froh darüber, dass das so ist, nur bei der SPÖ gibt es da unter­schiedliche Modelle. Es gibt Ihr Modell. Es gibt das Modell der Kollegin Stadlbauer, die die Abschaffung der Zuverdienstgrenze fordert. Das wollen wir auch. Es gibt das Modell der Bundesministerin Bures und das Modell der Frau Präsidentin Prammer. So, man muss sich irgendwann auf irgendeines einigen, und dann bringen wir auch etwas weiter.

Ich bin ja schon sehr froh, dass Sie jetzt nicht mehr sagen, das Kinderbetreuungsgeld bedeutet, zurück an den Herd, wie Sie das vor Jahren getan haben. Die Einführung des Kinderbetreuungsgeldes hat sich auf jeden Fall bewährt und zweifellos zur Stär­kung der Väterrolle beigetragen. (Beifall beim BZÖ.)

Meiner Meinung nach sollte das auch in Zukunft forciert werden, Frau Kollegin! Im Jahr 2006 haben 970 Väter ihre Kinder im ersten Lebensjahr zu Hause betreut. 1 620 Väter waren es im zweiten Lebensjahr und 3 423 Väter waren es im dritten Lebensjahr.

Väter sollten meiner Meinung nach motiviert werden. Ich betone die Freiwilligkeit! Man kann es nicht jemanden verordnen, denn jeder ist dafür nicht in diesem Maße geeignet, das auch zu machen. Auf jeden Fall ist die Motivation sehr, sehr wichtig dabei.

Frau Kollegin Kuntzl, sinnvolle Änderungen in dieser Gesetzgebungsperiode haben Sie ebenfalls angeschnitten, und zwar mit dieser Aufteilung – 30 plus 6 oder differenziert, wie jeder will, 20 plus 4, 15 plus 3. Es hat sich herausgestellt, dass der größte Teil doch für die ursprüngliche Variante war, nämlich 30 Monate plus 6 Monate, und für die anderen Varianten nicht einmal die Hälfte. Ja, das ist so! 3 981 Personen waren für 30


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll61. Sitzung / Seite 179

plus 6 und für 20 plus 4 waren 1 212 und schließlich waren es nur 453 Personen, die sich für 15 plus 3 entschieden haben – im heurigen Jahr, Stand: Kalenderwoche 12. Das ist eine Tatsache, Frau Kollegin! (Abg. Mag. Trunk: Vielfalt statt Einfalt!) – Vielfalt. Richtig! Und Freiwilligkeit, Frau Kollegin Trunk, das ist das Wichtige dabei.

Auf jeden Fall sollten wir aber daran arbeiten, dass die Väterrolle gestärkt wird. Da sind wir einer Meinung, oder? – Ja. Okay.

Das Problem ist ein finanzielles Problem. Viele Väter wären gerne länger zu Hause im ersten Jahr, im zweiten Jahr, im dritten Jahr, aber eben nicht verordnet. Das Ganze ist im Prinzip ein finanzielles Problem. Und da spielt natürlich die Zuverdienstgrenze ebenfalls eine Rolle. Tatsache ist, sehr geehrte Damen und Herren, dass Männer heute die eigene Erwerbstätigkeit bei einem Kind sozusagen so gut wie nie unter­brechen, obwohl fast zwei Drittel der Männer angeben, den Wunsch zu haben, die Erwerbstätigkeit zugunsten der Kinderbetreuung zu unterbrechen. Das ist so! (Abg. Steibl: Es ist eben ein Unterschied zwischen Wunsch und Wirklichkeit!)

Sehr geehrte Damen und Herrn! Da besteht Handlungsbedarf, und so fordern wir erneut, die Rahmenbedingungen dafür zu schaffen, um den Vätern ihren Wunsch nach mehr Beteiligung und Teilnahme an der Kinderbetreuung auch zu ermöglichen, und zwar ab der Geburt.

Zu den Ausführungen des Kollegen Wögerbauer, der ja auch zwei kleine Kinder hat und gerne sehr viel mehr Zeit mit ihnen verbringen möchte, möchte ich nur eines sagen: Das hier ist eine Fristsetzung bis zum 7. Juli. Herr Kollege Wögerbauer! Wenn man immer darauf ... (Rufe bei der ÖVP: Wöginger!) – Wöginger, nicht Wögerbauer! Entschuldige! – Wenn man bei allen Dingen nur auf die Sozialpartner wartet, wofür sitzen denn Sie überhaupt in diesem Haus? Wofür sind Sie denn Abgeordneter? (Beifall bei BZÖ und FPÖ.)

16.15


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet.

Die Debatte ist geschlossen.

Wir kommen nunmehr zur Abstimmung über den Antrag der Frau Abgeordneten Ursula Haubner und Kollegen, dem Familienausschuss zur Berichterstattung über den Entschließungsantrag 468/A(E) der Abgeordneten Ursula Haubner und Kollegen be­treffend die Stärkung der Vaterbindung durch die Einführung eines „freiwilligen Vater­monats“ eine Frist bis 7. Juli 2008 zu setzen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen Fristsetzungsantrag sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit. Der Antrag ist abgelehnt. (Abg. Dr. Graf: Das ist die Mehrheit! Durchzählen!)

16.15.46Fortsetzung der Tagesordnung

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Ich nehme die Verhandlungen über den Punkt 6 der Tagesordnung wieder auf.

Ich gebe zunächst bekannt, dass sich, wie auch schon vor Beginn der Sitzung bekannt gegeben, Frau Bundesministerin Dr. Berger bereits auf der Reise zum Justizministerrat nach Luxemburg befindet und Frau Bundesministerin Dr. Schmied in ihrer Vertretung hier anwesend ist.

Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Dr. Karl. 2 Minuten gewünschte Redezeit. (Abg. Parnigoni: Nicht hier!) – Frau Abgeordnete Dr. Karl ist nicht hier. (Abg. Dr. Graf: Es ist nach 16 Uhr!)


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Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Dr. ... Nein, Moment! Frau Abgeordnete Dr. Karl ist hier. (Zwischenrufe bei Abgeordneten von FPÖ und BZÖ.) Ich habe den Namen noch nicht ganz ausgesprochen. So, passt.

2 Minuten gewünschte Redezeit. – Bitte.

 


16.16.56

Abgeordnete Mag. Dr. Beatrix Karl (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Bundesminister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ich bin jetzt etwas außer Atem, aber es geht, glaube ich, schon.

Kollege Donnerbauer hat bereits angesprochen, dass es Bedenken gegen den Begut­achtungsentwurf gegeben hat. So wurde etwa der Vorwurf eines Etikettenschwindels erhoben. Die Kosten würden weiter entstehen und auch die Aufgaben blieben gleich, die Arbeit werde jedoch nicht mehr von Bundesbediensteten, sondern von Privat­angestellten ausgeübt. Dabei ist aus dem Begutachtungsentwurf, der vorgelegt worden ist, ja gar nicht klar hervorgegangen, dass es sich tatsächlich um Angestellte im Sinne des Angestelltengesetzes handelt. Für das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit hat sich daher zu Recht die Frage gestellt, ob für die Bediensteten dieser Justiz­betreuungsagentur das Dienstrecht – und dabei ist es um das Vertragsbediensteten­gesetz gegangen – oder das Angestelltengesetz zur Anwendung gelangen soll.

Die Anregung des Wirtschaftsministeriums, hier für Klarheit zu sorgen, wurde vom Justizministerium aufgegriffen. Nunmehr ist ausdrücklich geregelt, dass das Angestell­tengesetz und die übrigen für private Arbeitgeber geltenden arbeitsrechtlichen Rechts­vorschriften anzuwenden sind.

Als juristische Person des öffentlichen Rechts ist die Justizbetreuungsagentur gemäß § 7 des Arbeitsverfassungsgesetzes auch kollektivvertragsfähig und kann sogenannte Firmenkollektivverträge abschließen. Nach § 22 des vorliegenden Gesetzes hat die Geschäftsführung unverzüglich die notwendigen Verhandlungen zum Abschluss eines Kollektivvertrags zu führen.

Der Anregung der Bundesarbeitskammer, eine gesetzliche Verpflichtung vorzusehen, einen Kollektivvertrag auch tatsächlich, und zwar auch innerhalb einer angemessenen Frist abzuschließen, wurde damit nur teilweise entsprochen. Als Vorbild hätte hier sowohl das Bundesstatistikgesetz als auch das Buchhaltungsagenturgesetz dienen können. Beide legen nämlich für die eingeforderten Kollektivvertragsverhandlungen jeweils ein konkretes Datum als Abschlussziel fest. Es ist schade, dass eine solche konkrete Regelung im vorliegenden Gesetzentwurf nicht enthalten ist. Das ändert aber meines Erachtens nichts daran, dass diesem Gesetz die Zustimmung zu erteilen ist. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

16.19


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster gelangt nun Herr Abgeordneter Dr. Wittmann zu Wort. 2 Minuten gewünschte Redezeit. – Bitte.

 


16.19.52

Abgeordneter Dr. Peter Wittmann (SPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr ge­ehrte Frau Bundesminister! Wir alle wissen, dass der Maßnahmenvollzug in den letzten Jahren von großen Aufwandssteigerungen im Bereich der medizinischen Be­treuung und der Versorgungsleistungen gekennzeichnet war und dass alle Versuche, die Situation zu verbessern, immer nur kurzfristig wirksam waren und eigentlich keine dauernde Entlastung gebracht haben. Es ist daher eine durchaus hervorragende Idee, zu versuchen, über eine Bundesagentur jene Leistungen, die Krankheits- und Pflege- beziehungsweise andere Dienste betreffen, eben in diese Agentur auszulagern.


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Ich glaube, dass es ein Mehr an Flexibilität für das Justizministerium bedeutet, diese Dienste auszulagern und bei Bedarf über die Agentur einzubringen, und dass es auch Sinn macht, die privatrechtlichen abgeschlossenen Dienstverträge – nämlich 270 Ein­zel­verträge – durch eine Agentur abwickeln zu lassen. Das Ministerium erlangt mehr Flexibilität und es werden Einsparungen in Höhe von rund 2 Millionen € im Jahr 2009 und in Höhe von rund 8 Millionen € im Jahr 2010 vorhergesehen.

Ich glaube, das bringt dem Ministerium Flexibilität auch in anderen Bereichen, nämlich in der Beschäftigung und in der notwendigen Anstellung in anderen Gebieten, nämlich in der Aufsicht, bei Justizbeamten, wo Kollege Pendl seit Jahren auf den Missstand hinweist, dass es viel zu wenige Justizbeamte für viel zu viele Häftlinge gibt.

Ich halte diese Möglichkeit der Flexibilisierung und der Einsparung im Bereich der Pflege für eine zweckdienliche Maßnahme und ich halte sie für eine hervorragende Maßnahme. – Bravo, Frau Minister! (Beifall bei der SPÖ.)

16.21


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Riener. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 2 Minuten. – Bitte.

 


16.22.01

Abgeordnete Barbara Riener (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Frau Bun­des­ministerin! Zur Justizbetreuungsagentur wurde bereits einiges gesagt. Ich glaube, diese ist auch zu unterstützen, weil es um Kosteneinsparungen geht, wenn ich mir anschaue, dass Tagsätze, wenn ich jemanden in einer Krankenanstalt außerhalb des Justizbereichs unterbringen muss, 400 € und im Gegensatz dazu Unterbringungen, wie zum Beispiel in der Anstalt Stein, 200 € betragen.

Aber lassen Sie mich gerade als Personalvertreterin bitte folgende Fragen stellen: Bei uns in der Steiermark haben einige Ausgliederungen stattgefunden. Keine der Aus­gliederungen war billiger als der Bereich im öffentlichen Dienst, schon allein wegen der gesetzlichen Arbeitsregelung, dass teilweise mehr Dienstposten notwendig sind, wenn die Bereiche ausgegliedert werden. Es geht aber auch darum, dass sich gerade im psychologischen, im sozialarbeiterischen, im pflegerischen Bereich die Gehälter im Grunde genommen immer an den öffentlichen Dienst angelehnt haben. – Also ist auch da keine Einsparung zu erwarten.

Wenn es jetzt heißt – ich nehme das schon sehr ernst, was die Frau Bundesministerin im Ausschuss gesagt hat; leider ist sie jetzt nicht mehr da –, die Planstellen werden ihr nicht zur Verfügung gestellt, dann frage ich mich, ob es nicht sehr wohl mehr Plan­stellen gegeben hätte, wenn sie diesen Teil des Sachaufwandes – denn sie bezahlt das ja jetzt aus dem Sachaufwand-Budget des Justizministeriums – in das Bundes­kanzleramt hinübergehievt beziehungsweise dem Finanzminister zur Verfügung gestellt hätte. Im Endeffekt, davon bin ich überzeugt, wären sogar noch mehr Ein­sparun­gen möglich gewesen. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

16.23


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Köfer. 2 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

 


16.24.02

Abgeordneter Gerhard Köfer (SPÖ): Geschätzte Frau Präsidentin! Werte Frau Bun­desministerin! Die geplante Errichtung einer eigenen Justizbetreuungsagentur ist nicht nur aufgrund der Kostenersparnis zu begrüßen. So geht das Justizressort nach Einführung dieser Agentur bereits für das Jahr 2009 von einem Einsparungspotential von bis zu 2 Millionen € aus, und im Jahr 2010 soll nach Berechnungen des Ressorts die Kostenersparnis dann bei bemerkenswerten 8 Millionen € liegen.


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Für mich als Bürgermeister ist auf der einen Seite die Sicherheit der Bürger das Spannende, auf der anderen Seite ist mir aber auch die Kosteneffizienz des öffent­lichen Bereichs ein besonderes Anliegen. So gibt es neben dem Kosten- ein weiters wichtiges Argument, warum die Schaffung dieser Betreuungsagentur mit der zu errich­ten­den Außenstelle Asten und der zu errichtenden Justizanstalt Wien Baumgasse mehr als zu begrüßen ist: Es sollten nämlich in Hinkunft Fälle, wie sie im April des letzten Jahres geschehen sind, nämlich der Ausbruch aus der Christian-Doppler-Klinik – dieser Ausbruch hat ja über Monate hinweg für Aufsehen im gesamten Bun­desgebiet, insbesondere in Salzburg, und auch in Bayern gesorgt – verhindert werden können.

Aufgreifen möchte ich an dieser Stelle aber auch noch eine bereits vor Monaten von mir angeregte Causa: Im Hinblick darauf, dass bei einem Krankenhausaufenthalt eines Gefangenen nicht nur dessen medizinische Vollversorgung sichergestellt und somit finanziert werden muss, sondern auch die Rund-um-die-Uhr-Bewachung, stellt sich die Frage, ob ein eigenes Gefangenenkrankenhaus für Gesamtösterreich nicht doch kos­ten­günstiger wäre. Die bestehenden Krankenanstalten in der Strafvollzuganstalt Stein und im landesgerichtlichen Gefangenenhaus in Wien, Josefstadt, lassen jedenfalls darauf schließen.

Ich rege daher im Sinne der bestmöglichen Entlastung des Staatshaushaltes neuerlich eine diesbezügliche Diskussion und auch eine Durchrechnung der Kosten an. (Beifall bei der SPÖ sowie des Abg. Prinz.)

16.25


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Dr. Brinek. 2 Minuten gewünschte Redezeit. – Bitte.

 


16.26.02

Abgeordnete Dr. Gertrude Brinek (ÖVP): Frau Präsidentin! Frau Bundesministerin! Hohes Haus! In diesem Zusammenhang sind vielfach Facetten der Rationalisierung, der Einsparung und der gezielten Mitteleinsetzung artikuliert worden – das stimmt! Ich glaube auch, dass wir nicht vergessen sollten, dass sich bisher Personen im Maß­nahmenvollzug etwa im Krankenhaus aufgehalten haben und es auch im Zusam­menhang mit den diversen Reformen im Pflege- und Gesundheitsbereich darum geht, Offenheit und Klarheit darüber zu bekommen, ob sich Personen denn auch wirklich gerechtfertigterweise zu hohen Kosten im Krankenhaus aufhalten, oder ob es in unserem Fall, wo es um spezielle Maßnahmen, um einen speziellen Maßnahmen-Mix in der Bewachung, Betreuung und Resozialisierung von sogenannten geistig abnormen Rechtsbrechern geht, nicht andere Mittel braucht als einen klassischen Kranken­haus­aufenthalt, der doppelt so viel kostet wie eine andere spezifische Maßnahme, die geeigneter wäre.

Wir wissen, dass wir in der Findung von Resozialisierungsmaßnahmen ganz andere Wege gehen müssen als bisher, dass wir andere disziplinäre Einbindungen brauchen. Das wissenschaftliche, das medizinisch-therapeutische und das Betreuungswissen wächst täglich, das heißt, man braucht zu dem, was zu tun ist, mehr und anderes Personal, als es bisher klassischerweise die Justizwachebeamten waren oder dann das Krankenhaus. – Und diesen neuen Herausforderungen, quasi einen Policy-Mix zu finden und zu organisieren, soll sich die Betreuungsagentur stellen.

Es gilt das, was Kollegin Riener gesagt hat: Sicher ist auch zu beobachten, ob die Effizienzsteigerungsziele und die Steigerung der Treffgenauigkeit der Maßnahmen und der Auswahl der Personen mit dieser Betreuungsagentur erreicht wird. – Ich bin zuversichtlich, dass wir diese Begleitung und Evaluierung machen und zu einem


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Ergebnis kommen und danach allenfalls handeln oder den eingeschlagenen Weg bestätigen. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP.)

16.28


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Pendl. 2 Minuten gewünschte Redezeit. – Bitte.

 


16.28.17

Abgeordneter Otto Pendl (SPÖ): Frau Präsidentin! Frau Bundesministerin! Meine geschätzten Damen und Herren! Frau Bundesministerin Berger hat kein leichtes Amt angetreten, und ich habe hier von diesem Rednerpult in den letzten Jahren sehr oft auf die schwierige Situation im Strafvollzug, vor allem im Maßnahmenvollzug, hinge­wiesen.

Wenn wir es ehrlich meinen – und ich habe das vor gar nicht langer Zeit hier gesagt –, dann müssten wir uns überlegen, wer denn eigentlich für die Krankenanstalten und für ihre Kosten zuständig wäre: nämlich die Länder! Ich kann mich gut daran erinnern, wie vor Jahren die Landesfinanzreferenten alles daran gesetzt haben, dass diese nur ja zum Bund kommen. – Der Bund hat sie eben übernehmen müssen, und seitdem plagt sich die Justiz.

Und ich sage ganz offen dazu, und jeder Mediziner wird mir recht geben: Entweder bist du krank (Abg. Steibl: Oder du bist gesund!) oder du bist eben nicht krank. Aber die Kranken, liebe Frau Kollegin, der Justiz „umzuhängen“ war zu keinem Zeitpunkt gescheit! Denn wenn wir nicht aufpassen, dann werden die österreichischen Justiz­anstalten psychiatrische Anstalten, und das wollen wir ja alle nicht und dafür sind sie auch nicht vorgesehen.

Lassen Sie mich, weil das sehr, sehr wichtig ist, mich bei der Frau Bundesministerin – ich bitte, den Dank weiterzuleiten –, aber vor allem auch bei der Beamtenschaft recht herzlich bedanken. Diese Geschichte war nicht leicht, aber die Abgrenzung – jetzt ist Kollege Donnerbauer nicht da – ist in der Zusammenarbeit von Parlament und Ressort eindeutig gelungen.

Und wenn Kollege Steinhauser heute als Erstredner gemeint hat, das sei eine Privatisierung, dann kann ich ihm Folgendes sagen: Seit über 30 Jahren kauft die Justiz Dienstleistungen zu, das ist überhaupt nichts Neues! Wichtig ist, dass wir klar definieren, was hier hoheitliche Aufgabe ist. Das wird vom Staat und seinen Organen gemacht – Kollege Donnerbauer, ich habe gerade gesagt, dass das hier glasklar geregelt ist –, und wo sind Sonderbereiche, vor allem, wo es um die psycho­thera­peutischen Dienste und all diese Fragen geht.

Ich glaube, dass die Justiz ein wirklich sensibler Bereich ist und wir gemeinsam versuchen sollten, ihr die notwendigen Ressourcen sowohl budgetärer als auch per­soneller Natur zur Verfügung zu stellen. – Herzlichen Dank. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

16.30


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Ober­nosterer. 2 Minuten gewünschte Redezeit. – Bitte.

 


16.30.49

Abgeordneter Gabriel Obernosterer (ÖVP): Frau Präsidentin! Frau Ministerin! Hohes Haus! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich glaube, es wurde von meinen Vorrednern wirklich schon alles gesagt und es wurden auch schon alle Zahlen auf den Tisch gelegt.

Ich möchte der Frau Ministerin zu diesem Schritt wirklich gratulieren: Es geht hier um Einsparungen und nicht um eine Privatisierung in der Justiz! Ich glaube, es ist not-


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wendig, dass man mit Steuergeld sparsam umgeht, deshalb steht die ÖVP ganz klar hinter der Schaffung der sogenannten Justizbetreuungsagentur. – Wie gesagt, Frau Ministerin: Die ÖVP steht voll dahinter! Ich gratuliere Ihnen zu diesem Schritt! Es werden damit öffentliche Mittel und es wird damit Steuergeld eingespart.

Und wenn ich dort hinaufschaue, dann sehe ich dort oben (der Redner blickt in Richtung des Abg. Rädler, der vor sich einen großen Zettel mit folgender Aufschrift hält: „16 00 Uhr Dienstschluss (Ich bin noch da!!!)“): 16 Uhr Dienstschluss; ich bin noch da. – Ich weiß zwar nicht, was das jetzt heißt, aber zumindest für die ÖVP-Bänke kann ich das bestätigen: Wir sind noch da. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP.)

16.31


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Jarolim. 2 Minuten gewünschte Redezeit. – Bitte.

 


16.32.09

Abgeordneter Dr. Johannes Jarolim (SPÖ): Frau Präsidentin! Ich glaube, wesentlich ist ja auch, ob man nicht immer einen abwesenden Eindruck macht. (Heiterkeit und Beifall bei der SPÖ.)

Meine Damen und Herren! Ich darf vielleicht nur noch ganz kurz eines sagen – im Wesentlichen kann man sich natürlich den Worten unseres Otto Pendl anschließen, und zwar nicht nur hinsichtlich der Dankesworte an die Beamten, sondern auch hin­sichtlich der inhaltlichen Ausführungen –: Wir haben in der Debatte ja ein paar Dis­kussionen darüber gehabt, ob dieses Gesetz nunmehr der erste Schritt in eine umfassendere Privatisierung sein soll, und ich möchte bei der Gelegenheit und deshalb hier auch das Wort ergreifen, um festzuhalten, dass das nicht der Fall ist!

Wenn Sie § 2 in der Gesetzesfassung lesen, so steht da: Sie, die Agentur, ist berechtigt, hiefür Personal anzustellen. Und in Absatz 2 steht: Zu dieser Aufgabe zählt insbesondere, ... Und dieses Wort „insbesondere“ ist thematisiert worden, ob das mehr oder weniger eine Art Eingangsschneise für weitere Privatisierungen ist. Ich darf sagen: Es ist nicht daran gedacht!

Ich darf noch kurz etwas berichten, was Kollege Pendl heute Vormittag – und dafür danke ich herzlich – auch noch angeschnitten hat, und zwar, dass wir insbesondere darauf aufpassen sollten, dass bei den Einbeziehungen, wer diese Tätigkeiten zukünf­tig machen wird (Abgeordnete der ÖVP stehen in den Gängen und sprechen miteinander) – die Damen und Herren der ÖVP werden hoffentlich entschuldigen, dass ich sie hier beim Vortrag störe –, jedenfalls auch auf das Landesgericht für Strafsachen verwiesen wird, wo es Einrichtungen gibt, die derzeit tätig sind, und wo das eine oder andere vielleicht noch zu klären ist. Und ich glaube, es ist wichtig zu schauen, dass wir jedenfalls zukünftig bei der Einbeziehung von neuen Organisationen, aber bei auch bei bereits bestehenden Organisationen, die dort tätig sind, sehr sorgsam vorgehen. Das wollte ich noch anbringen. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

16.34


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet.

Die Debatte ist geschlossen.

Die Frau Berichterstatterin wünscht kein Schlusswort.

Wir gelangen daher zur Abstimmung über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in 555 der Beilagen.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist mit Mehrheit angenommen.


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Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Das ist die Mehrheit. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.

16.35.007. Punkt

Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über die Regierungsvorlage (505 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Berufsausbildungsgesetz, das Arbeits­marktservicegesetz, das Jugendausbildungs-Sicherungsgesetz, das Insolvenz-Entgeltsicherungsgesetz, das Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz, das Land­arbeitsgesetz 1984, das Land- und forstwirtschaftliche Berufsaus­bildungs­gesetz, das Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977, das Sonderunterstützungs­gesetz, das Arbeitsmarktförderungsgesetz, das Einkommensteuergesetz 1988, das IAF-Service-GmbH-Gesetz, das Arbeitskräfteüberlassungsgesetz, das Arbeits- und Sozialgerichtsgesetz, das Betriebspensionsgesetz, die Konkurs­ordnung und die Exekutionsordnung geändert werden, und den

Antrag 593/A(E) der Abgeordneten Sigisbert Dolinschek, Kolleginnen und Kol­legen betreffend Beseitigung bestehender Benachteiligungen für Lehrlinge beim Anspruch auf Arbeitslosengeld sowie den

Antrag 621/A der Abgeordneten Herbert Kickl, Kolleginnen und Kollegen be­treffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeitslosenversicherungs­gesetz 1977, BGBl. Nr. 609/1977, geändert wird (571 d.B.)

8. Punkt

Bericht und Antrag des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Bundesgesetz über die Beschäftigung von Kindern und Jugendlichen 1987 geändert wird (576 d.B.)

9. Punkt

Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 522/A(E) der Abgeordneten Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Ein­führung einer Pflegelehre (572 d.B.)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir kommen nun zu den Punkten 7 bis 9 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Wir gehen in die Debatte ein.

Als erster Redner gelangt Herr Abgeordneter Kickl zu Wort. Gewünschte Redezeit: 5 Minuten. – Bitte.

 


16.36.20

Abgeordneter Herbert Kickl (FPÖ): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren auf der Regierungsbank! Meine Damen und Herren! Man wundert sich bei dieser Regierung ja eigentlich schon kaum mehr über irgendetwas, und wenn man die Debatte in den letzten Stunden und Minuten verfolgt hat, dann war es schon eine sehr, sehr lustige Angelegenheit zu erfahren, dass sich der Volkskanzler hinter Panzerglas


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verbarrikadiert und dass man sich die Errungenschaften der angewandten sozialis­tischen Architektur bei der Frau Kunstministerin anschauen kann, weil dort Tagesliegen um sündteures Geld installiert werden. – Also da ist schon einiges drinnen, und man ist in gewisser Weise abgehärtet.

Aber es gibt auch das eine oder andere, was aufseiten der ÖVP interessant ist! Und da finde ich es lustig, dass Kollege Amon zumindest federführend, sage ich jetzt einmal, vor dem letzten Sozialausschuss, und damit sind wir beim Thema, noch einen eigenen Entschließungsantrag dann zwar nicht eingebracht, aber zumindest vorbereitet hat, in dem er quasi dem Gesetzentwurf, um den es hier heute geht und der ja im Ausschuss vorbesprochen wurde, sozusagen in weiser Voraussicht und offensichtlich im tat­sächlichen Wissen um dessen Inhalt von vornherein eigentlich das Misstrauen aus­gesprochen hat. Darin hat es nämlich sinngemäß geheißen, dass man gleichzeitig mit dem Gesetz einen Beschluss fassen soll für den Fall, dass es nicht funktioniert. – Er hat aber ergänzt, dass er nicht davon ausgeht, dass es nicht funktioniert, wobei man sich aber fragt, wofür man das dann überhaupt braucht, aber gut.

Mir tut es ein bisschen leid, dass Kollege Amon den Antrag dann nicht eingebracht hat, denn im Grunde genommen ist die Skepsis, die er darin gegenüber diesem Gesetz, das jetzt zur Beschlussfassung ansteht, zum Ausdruck bringt, in der Tendenz im Großen und Ganzen überhaupt nicht ungerechtfertigt. Also wir teilen diese Skepsis gegenüber diesem Gesetz in weiten Bereichen, und ich möchte Ihnen auch sagen, warum.

Generell ist vielleicht festzuhalten, dass das ja nicht das erste Beschäftigungs- und Ausbildungspaket mit Garantien ist, mit dem man sich ein unglaublich ambitioniertes Ziel setzt und mit dem man die Latte unglaublich hoch legt – so wie jetzt mit der versprochenen Ausbildungsgarantie und mit der versprochenen Vermittlung eines Arbeitsplatzes –, das sind wir ja in der Zwischenzeit von sozialistischen Bundeskanz­lern sozusagen gewöhnt. Der eine oder andere hat sich ja dann in weiterer Folge nach Argentinien verabschiedet, und von einem haben wir jetzt gesehen, dass er auch schon Argentinien besucht. Ich vermute, dass es da weniger darum geht, die zwischen­staatlichen Beziehungen zwischen Österreich und Argentinien zu verbessern, sondern ich glaube, da schaut man sich aufgrund der massiven Geschichten, die man am Kerbholz hat, vor allem im sozialpolitischen Versagen, schon eher um, wohin man sich denn verändern könnte, wenn es im Herbst beim eigenen Parteitag nichts wird mit der Wiederwahl – aber bitte. (Zwischenruf bei der SPÖ.)

Es ist also nicht das erste Mal, dass man da mit vollmundigen Ankündigungen operiert, und es wird auch diesmal wieder so sein, dass die SPÖ dann sozusagen einen Limbo unter dieser Ankündigungslatte durch tanzt und die ungedeckten Schecks sich im Grunde genommen als das erweisen, was sie sind: ungedeckte Schecks und leere Versprechungen.

Bei diesem Beschäftigungspaket, meine Damen und Herren, steckt der Teufel im Detail. Da gibt es zum Beispiel die sogenannte Weiterentwicklung des Blum-Bonus-Systems. Da muss man sagen: Es ist doch einigermaßen eigenartig und da kann irgendetwas nicht stimmen, wenn man das so macht wie SPÖ und ÖVP; wenn man nämlich für sich in Anspruch nimmt, etwas weiterzuentwickeln, und derjenige, der das – was da weiterentwickelt werden soll – erfunden hat, schlägt die Hände über dem Kopf zusammen und sagt: Nein, mit dieser Weiterentwicklung habe ich überhaupt nichts zu tun! (Beifall bei der FPÖ.)

Der Erfinder des Systems hat sich von der Weiterentwicklung, die Sie sich zu­schreiben, sozusagen distanziert. Das ist auch gar kein Wunder, weil es darin ganz, ganz wesentliche Mängel gibt. Diese wesentlichen Mängel sorgen dafür, dass im


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Grunde genommen das Ganze nach hinten losgehen wird. Haben Sie vielleicht geglaubt, meine Damen und Herren, dass, wenn man in einen Gesetzestext ein paar Mal das Wort „Qualitätssicherung“ hineinschreibt, diese Qualitätssicherung auch automatisch erfolgt? – Ich muss Sie enttäuschen. Es ist auch in diesem Bereich leider so, dass von nichts nichts kommt.

Wir sind uns im Grunde genommen alle darüber einig, dass wir in Österreich zurzeit, was die Qualität in der Ausbildung betrifft, noch einen gewissen Vorsprung haben, aber ich sage Ihnen auch: Wir haben diesen Vorsprung noch und sollten alles tun, um diesen Vorsprung zu erhalten. Ich glaube, da sind wir uns alle einig. Aber das wird nicht gelingen, wenn man das Wort „Qualitätssicherung“ nur hineinschreibt, sondern das wird nur gelingen, indem man diese Qualitätssicherung in der Ausbildung sicher­stellt.

Was aber Sie mit Ihrem Paket machen, ist, dass Sie die Förderungsgießkanne aus­packen, über alle Unternehmen völlig undifferenziert darüberfahren und im Grunde genommen das Geld am Ziel vorbei zum Fenster hinausschmeißen. Da verstehe ich, meine Damen und Herren, die SPÖ nicht. Ich verstehe nicht, dass Sie schon wieder in die Knie gehen und windelweich agieren, nur weil sich ein paar schwarze Funktionäre sozusagen gegen diese Qualitätssicherungsmaßnahmen querlegen. Wieder fallen Sie um, anstatt etwas zu tun, das einen nachhaltigen Nutzen für die Zukunft unserer eigenen Jugend hat. Qualitätssicherung ohne Qualitätskontrolle, meine Damen und Herren, ist ein Unding. Das sollten Sie eigentlich gelernt haben.

Schauen wir uns das Beispiel der Diskussion rund um die PISA-Studie an: Wenn man da nicht überprüft hätte, hätte man möglicherweise weiter Milliarden und Abermilliarden in ein System hineininvestiert, bei dem man dann hintennach draufkommt, dass man eigentlich am Ziel vorbeiarbeitet und die Leute gar nicht das lernen, was man mit diesem Ausbildungssystem intendiert. Das heißt also, dass sich die Qualitätskontrolle hier bewährt hat – auch wenn die Verantwortlichen wie die begossenen Pudel dagesessen sind, als sie die Ergebnisse gesehen haben. Deshalb sollte man dieses Modell der Qualitätssicherung auch hier übernehmen.

Weil Herr Molterer mit uns allen geschimpft und gesagt hat, wir sollen bitte nicht nur kritisieren, sondern auch sagen, wie es besser geht – ich sage Ihnen, wie das besser geht: Man braucht nur das zu machen, was wir Freiheitliche wollen und was eigentlich auch Herr Blum vorschlägt: Es braucht eine Art Ausbildungsnachweis in der Mitte der Ausbildungszeit; das wäre eine sinnvolle Maßnahme.

Stichwort „Qualitätsbonus“: Wer sich dazu bereit erklärt, soll diesen Bonus von 1 000 € Einmalzahlung erhalten. Man müsste sich dafür zwar die Mühe machen, österreichweit Qualitätsstandards einzuführen, aber dann wäre das System überprüfbar und hätte einen Nutzen. Das Ganze soll aber auf freiwilliger Basis passieren. Wir wollen niemanden zwingen, aber Freiwilligkeit soll belohnt werden. Wir wollen einen Anreiz schaffen und nicht bestrafen. Nur wenn das der Fall ist, ist garantiert, dass man in diesem Bereich sinnvoll arbeitet. (Beifall bei der FPÖ.)

Meine Damen und Herren, kurz noch ein paar Worte, was die älteren Arbeitnehmer betrifft: Ich meine, wir sind uns alle darüber einig, dass wir im Bereich der älteren Arbeitnehmer ein Problem mit der Beschäftigungsquote haben – sie ist nämlich zu niedrig. Da sind wir an und für sich auch Ihrer Meinung, nämlich dass es sinnvoll ist, für ältere Arbeitnehmer die Lohnnebenkosten zu senken, ab einem bestimmten Alter den Arbeitslosenversicherungsbeitrag zu übernehmen und damit dafür zu sorgen, dass der ältere Arbeitnehmer billiger wird. So könnten wir im Bereich der älteren Arbeitnehmer möglicherweise eine höhere Beschäftigungsquote erreichen.


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Was Sie mir aber nicht erklären können, ist, warum Sie diese Maßnahme ab dem Alter von 57 Jahren ansetzen, obwohl es sich eigentlich bei 55 abzuspielen beginnt. Es wäre nachhaltig und nicht halbherzig, bei 55 anzusetzen, meine Damen und Herren. Diese Nachhaltigkeit wollen wir von der FPÖ sichergestellt wissen.

Ich stelle daher folgenden Antrag:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Kickl und weiterer Abgeordneter zum Bericht (571 d.B.) des Aus­schusses für Arbeit und Soziales über die Regierungsvorlage (505 d.B.): Bundes­gesetz, mit dem das Berufsausbildungsgesetz, das Arbeitsmarktservicegesetz, das Jugendausbildungs-Sicherungsgesetz, das Insolvenz-Entgeltsicherungsgesetz, das Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz, das Landarbeitsgesetz 1984, das Land- und forstwirtschaftliche Berufsausbildungsgesetz, das Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977, das Sonderunterstützungsgesetz, das Arbeitsmarktförderungsgesetz, das Ein­kommensteuergesetz 1988, das IAF-Service-GmbH-Gesetz, das Arbeitskräfteüberlas­sungsgesetz, das Arbeits- und Sozialgerichtsgesetz, das Betriebspensionsgesetz, die Konkursordnung und die Exekutionsordnung geändert werden und den Antrag 593/A(E) der Abgeordneten Sigisbert Dolinschek, Kolleginnen und Kollegen betreffend Beseitigung bestehender Benachteiligungen für Lehrlinge beim Anspruch auf Arbeits­losengeld sowie den Antrag 621/A der Abgeordneten Herbert Kickl, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977, BGBl. Nr. 609/1977, geändert wird

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Die eingangs bezeichnete Regierungsvorlage wird wie folgt geändert:

Artikel 5 Ziffer 3 lautet:

„3. § 2 Abs. 8 lautet:

 „(8) Für Personen, die das 55. Lebensjahr vollendet haben, ist der Arbeitslosen­ver­sicherungsbeitrag ab dem Beginn des auf die Erreichung des Lebensalters folgenden Kalendermonates aus Mitteln der Arbeitslosenversicherung zu tragen.“

*****

Gestatten Sie mir noch eine abschließende Bemerkung – ich muss Sie ja auch für irgendetwas loben. Ich muss Sie dafür loben, was Sie in dieses Paket von der FPÖ übernommen haben. Das ist der Punkt, in dem es darum geht, dass Sie eine Ver­besserung beim Kündigungsschutz für Lehrlinge sicherstellen.

Es kann also nicht sein, dass Lehrlinge, wie es bisher war, zu Schaden kommen, wenn der Lehrherr aufgrund des Verlustes seiner Gewerbeberechtigung auch seine Lehr- beziehungsweise Ausbildungsberechtigung verliert und ab dem Zeitpunkt dieses Ver­lusts bis zur Antragstellung auf Arbeitslosenunterstützung für den Lehrling eine Lücke entsteht und er sozusagen auf Kosten sitzen bleibt, für die er nichts kann. Diese Lücke wird jetzt geschlossen. Der Tag, ab dem die Ausbildungsbefugnis verloren geht, gilt als Stichtag, ab welchem dem Lehrling das Arbeitslosenentgelt zusteht. Das ist eine vernünftige Sache, das haben Sie von der FPÖ abgeschrieben, und wir bedanken uns dafür. (Beifall bei der FPÖ.)


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Weil wir diesem Punkt gerne zustimmen wollen, stelle ich für diesen Artikel 5 den Antrag auf eine getrennte Abstimmung. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

16.45


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Der von Herrn Abgeordnetem Kickl soeben ein­gebrachte Abänderungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht, ausreichend unter­stützt und steht daher mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Kickl und weiterer Abgeordneter zum Bericht (571 d.B.) des Aus­schusses für Arbeit und Soziales über die Regierungsvorlage (505 d.B.): Bundes­gesetz, mit dem das Berufsausbildungsgesetz, das Arbeitsmarktservicegesetz, das Jugendausbildungs-Sicherungsgesetz, das Insolvenz-Entgeltsicherungsgesetz, das Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz, das Landarbeitsgesetz 1984, das Land- und forstwirtschaftliche Berufsausbildungsgesetz, das Arbeitslosenversicherungs­gesetz 1977, das Sonderunterstützungsgesetz, das Arbeitsmarktförderungsgesetz, das Ein­kommensteuergesetz 1988, das IAF-Service-GmbH-Gesetz, das Arbeitskräfte­über­lassungsgesetz, das Arbeits- und Sozialgerichtsgesetz, das Betriebspensionsgesetz, die Konkursordnung und die Exekutionsordnung geändert werden und den An­trag 593/A(E) der Abgeordneten Sigisbert Dolinschek, Kolleginnen und Kollegen betreffend Beseitigung bestehender Benachteiligungen für Lehrlinge beim Anspruch auf Arbeitslosengeld sowie den Antrag 621/A der Abgeordneten Herbert Kickl, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeitslosen­versicherungsgesetz 1977, BGBl. Nr. 609/1977, geändert wird

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Die eingangs bezeichnete Regierungsvorlage wird wie folgt geändert:

Artikel 5 Ziffer 3 lautet:

„3. § 2 Abs. 8 lautet:

 „(8) Für Personen, die das 55. Lebensjahr vollendet haben, ist der Arbeitslosen­versicherungsbeitrag ab dem Beginn des auf die Erreichung des Lebensalters folgen­den Kalendermonates aus Mitteln der Arbeitslosenversicherung zu tragen.“

Begründung

Die Regelung in § 2 Abs. 8 AMPFG, wonach der Arbeitslosenversicherungsbeitrag bei Männern erst ab Vollendung des 58. Lebensjahres, bei Frauen hingegen schon ab Vollendung des 56. Lebensjahres aus Mitteln der Gebarung Arbeitsmarktpolitik ge­tragen wird, stellt eine nach der RL 79/7/EWG unzulässige Diskriminierung aufgrund des Geschlechts dar (VwGH 2005/08/0057-7 vom 20. Dezember 2006).

Die Gebietskrankenkassen müssen diese Diskriminierung dadurch ausschließen, dass sie die Bestimmungen des § 2 Abs. 8 AMPFG zugunsten der benachteiligten Gruppe anwenden, d.h. auch für männliche Dienstnehmer ab dem vollendeten 56. Lebensjahr keinen Arbeitslosenversicherungsbeitrag mehr vorzuschreiben.


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Um diesem Erkenntnis nun auch legislativ Rechnung zu tragen und der zu geringen Beschäftigungsquote älterer Arbeitnehmer, und da vor allem der Frauen, durch eine Lohnnebenkostensenkung wirksam entgegen zu treten, schlagen wir, über eine An­gleichung der Altersgrenze hinaus, auch eine Absenkung um ein Jahr auf das 55. Lebensjahr vor, um eine merkliche Anhebung der Erwerbs- und Beschäftigungs­quote zu erreichen, wie sie der Intention dieser Gesetzesbestimmung, entspräche.

*****

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Der Antrag auf getrennte Abstimmung liegt ohnedies bereits vor.

Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Dr. Mitterlehner. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 2 Minuten. – Bitte.

 


16.46.28

Abgeordneter Dr. Reinhold Mitterlehner (ÖVP): Frau Präsidentin! Herr Bundes­minister! Frau Staatssekretärin! Meine Damen und Herren! Herr Kollege Kickl, ich weiß nicht, ob Sie sich mit dem System, von dem Sie jetzt gesprochen haben, ausreichend beschäftigt und den Gesetzestext ausreichend gelesen haben. Wenn Sie jetzt kritisieren, es würde hier ein Anspruch auf Beschäftigung ausgerichtet, der nicht der Realität entspräche, dann wissen Sie nicht, dass wir hier von dem erfolgreichsten System in ganz Europa reden, nämlich von der dualen Ausbildung. Wir haben 130 000 Lehrlinge, das heißt, dass sich rund 40 Prozent eines jeweiligen Altersjahr­gangs für diese Ausbildungsform entscheiden. Das funktioniert ausgesprochen gut und wird jetzt mit diesem Gesetz in Richtung Qualität noch verbessert, und zwar erstens im Bereich der Basisförderung.

Sie haben kritisiert, dass mit diesem Gesetz Förderungen nach dem Gießkannen­prinzip erfolgen würden. (Abg. Strache: Das sagt Dr. Blum, der Erfinder!) Das stimmt nicht, sondern die bisherige Gießkannenförderung, nämlich dass für jeden Lehrling eine Basisförderung von 1 000 € gewährt wird, wird umgestellt auf Lehrlings­ent­schädigungen. Die Förderung erfolgt in der Richtung, dass im ersten Lehrjahr drei Entschädigungen, im zweiten zwei und im dritten eine gewährt wird.

Das hat einen ganz eminenten Vorteil: Gerade in der Zeit, in der er noch Ausbildung braucht und dem Betrieb in Richtung Verrechnung noch nicht wirklich nutzt, wird eine höhere Förderung gegeben, nachher eine niedrigere. Dadurch entsteht auch eine Art Wettbewerb zwischen den einzelnen Sparten. Das Ganze ist dynamisch und geht nach oben. Daher ist es eine ausgesprochen gute Förderung.

Zweiter Teil in der Neustruktur ist die qualitative Förderung. Es ist ja logisch, dass die nur auf Zusätzlichkeit ausgerichtete Blum-Prämie nicht ewig fortgesetzt werden kann. Irgendwo habe ich dann keinen Zuwachs mehr, sondern es wird auf Qualität abgestellt. Das haben Sie kritisiert. Sie haben gesagt, es gebe da kein Controlling. – Ja, das steht jetzt nicht im Gesetz, die Förderrichtlinien werden erst erstellt, das ist eigentlich kein Problem. Das wird so ausgerichtet, dass auch unterjährig unter den entsprechenden Abwicklungen, was die Prüfung anbelangt, Qualitätskontrolle möglich sein soll. Es ist jedoch klar, dass diese Kontrolle relativ teuer werden wird. Auf der anderen Seite – das wird immer wieder gesagt – sollte man schauen, möglichst wenige Leute in dieser Richtung – nämlich für Kontrolle – notwendig zu haben.

Dritter Punkt: Die personenbezogene Förderung bleibt beim AMS.

Da haben wir dann noch eine zweite Komponente, die ich auch ansprechen möchte, nämlich die Kündigung, was Lehrverhältnisse nach dem ersten und zweiten Lehrjahr


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anbelangt. Es hat irgendwie einen semantischen Widerspruch, wenn man sagt: Kün­digung soll mehr Beschäftigung und mehr Ausbildung sichern. Der Hintergrund ist einfach: Viele junge Leute haben zu dem Zeitpunkt, wenn sie mit der Lehre anfangen, eine andere Vorstellung von der Arbeitswelt und ein ganz anderes Entwicklungsprofil als nachher, drei Jahre später. Das ist eben gerade die Phase, in der sich in dieser Hinsicht einiges weiterentwickelt.

Daher sollte der Lehrherr irgendwie die Garantie haben, dass er, wenn das anders ist, die Chance hat, den Jungen eine andere Möglichkeit zu bieten. In dieser Hinsicht ist diese Ausbildungsgarantie sehr wichtig und, ich würde sagen, ein entsprechender Fortschritt. Deswegen haben wir beide Komponenten sichergestellt, nämlich einerseits eine neue Struktur in der Förderung mit mehr Qualität und andererseits bei der Kündigung des Lehrlings eine Garantie, dass die Ausbildung in anderen Bereichen erfolgt. Daher ist das meines Erachtens eine sehr gelungene Umsetzung im Bereich der Lehrlingsausbildung. (Beifall bei der ÖVP.)

16.49


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Dolinschek. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 4 Minuten. – Bitte.

 


16.50.13

Abgeordneter Sigisbert Dolinschek (BZÖ): Geschätzte Frau Präsidentin! Herr Bun­des­minister! Frau Staatssekretärin! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Berufs­ausbildung ist etwas Wesentliches und Wichtiges. Daher sollte immer wieder überprüft werden, wo man da etwas verbessern kann. Das duale Berufsaus­bildungs­system steht außer Zweifel, denn es hat sich in der Vergangenheit bewährt. Wenn man jetzt sozusagen die Lehrlingsausbildungsprämie hin zu einer Basisförderung umgestaltet, wie gerade erläutert worden ist, so kann ich dem einiges abgewinnen, Herr Kollege Mitterlehner, keine Frage. Auch die besondere Förderung, nämlich die Weiterent­wicklung des Blum-Bonusses, der sich in der Vergangenheit bewährt hat – da kann man nur dafür sein.

Das einzige Manko ist, dass Betriebe, die ständig Lehrlinge ausbilden – das sind meistens Betriebe, die sich einer Qualitätsüberprüfung nicht widersetzen –, wenn sie nicht einen Lehrling mehr einstellen, diese Prämie nicht erhalten. Wenn ein Betrieb unterbricht – wie lange muss er unterbrechen, bis er wieder Lehrlinge einstellt? Ein Jahr, zwei Jahre? Herr Minister, das ist mir ein Rätsel. Ich habe auch im Ausschuss keine Antwort auf diese Frage bekommen. Wichtig ist, dass auf jeden Fall jene Betriebe eine Förderung erhalten und forciert werden, die unsere Jugend ausbilden, denn das sind die Facharbeiter von morgen. Wir werden sie in der Zukunft dringend brauchen.

Personenbezogene Förderung heißt auch Förderung von Lehrgängen, Blockveranstal­tungen zum Nachholen von Berufschulabschlüssen und dergleichen. Auch die Aus­bildung in Berufen, in denen Fachkräftemangel herrscht, ist eine wichtige Maßnahme und wird von uns befürwortet. Zur Neuregelung der Auflösung eines Lehrverhältnisses muss ich etwas sagen: Ich verstehe die Intention der Vertreter der Wirtschaft in diesem Bereich und sage klipp und klar: Bisher gibt es einfach keine klare Lösung, um ein Lehrverhältnis aufzulösen – außer während der Probezeit, nach der Probezeit eigent­lich nicht. Trotzdem werden 20 Prozent der bestehenden Lehrverhältnisse frühzeitig aufgelöst. (Zwischenruf des Abg. Schopf.)

Genau das ist es: Lehrverhältnisse werden aufgelöst, weil ein Lehrling draufkommt, dass ihm die Motivation fehlt oder dass er nicht die nötige Eignung für diesen Beruf hat. Deswegen ist es wichtig, dass jetzt diese Maßnahme gesetzt wird – die ich


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befürworte –, dass in Zukunft über das AMS gewährleistet wird, dass dieser Lehrling seine Ausbildung anderswo fortführen kann.

Es hat mich nur gewundert, dass die Vertreter der Arbeiterkammer, Herr Kollege Schopf, Herr Tumpel oder ÖGB-Präsident Hundstorfer, dem ohne Weiteres zuge­stimmt haben. Auch Kollege Amon hat seine Bedenken gehabt. Ich kann dem schon einiges abgewinnen, aber es muss alles in den richtigen Bahnen laufen. Was das AMS betrifft, wo ein Ersatzausbildungsplatz gefunden wird, so muss ich sagen, dass diese Ungerechtigkeit bei der Benachteiligung von Lehrlingen beim Anspruch auf Arbeits­losengeld jetzt Gott sei Dank auch vorbei ist. Diese Lücke wurde geschlossen; das schätze ich sehr.

Im Großen und Ganzen kann man mit diesem Gesetz zufrieden sein. Herr Bun­desminister! Sie werden jetzt alle zwei Jahre einen Bericht darüber abgeben. Darin werden wir nachlesen, ob sich das bewährt hat, nämlich vor allem die Aufhebung des Kündigungsschutzes – ob das jetzt nicht ausufert. Wir werden sehen. Unter Um­ständen wird man mit einer weiteren Novellierung reagieren müssen. Denn eines kann nicht sein, nämlich dass dadurch auf einmal jede Menge Lehrlinge ihren Lehrplatz verlieren und einen neuen suchen müssen! (Beifall beim BZÖ.)

16.54


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Csörgits. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 5 Minuten. – Bitte.

 


16.54.32

Abgeordnete Renate Csörgits (SPÖ): Frau Präsidentin! Sehr geschätzter Herr Bun­desminister! Sehr geschätzte Frau Staatssekretärin! Ich glaube, wir sind uns hier im Hohen Haus alle darüber einig, dass es eine ganz, ganz wichtige Aufgabe der Politik ist, jungen Menschen im eigenen Lande eine Zukunftsperspektive zu geben. Eine ganz wichtige Voraussetzung dafür ist, dass man jungen Menschen in ihrem Land eine dementsprechende Berufsausbildung ermöglicht. Das ist einerseits für einen jungen Menschen eine Zukunftsperspektive, es bietet aber andererseits auch dem Standort Österreich die Möglichkeit, auf qualifiziertes Personal zurückzugreifen.

Daher freue ich mich darüber, dass mit diesem Jugendbeschäftigungspaket wohl das größte Jugendbeschäftigungspaket in der Zweiten Republik vorliegt. Es ist ein tolles Paket, weil damit die Möglichkeit geschaffen wurde, dass junge Menschen eine Aus­bildungsgarantie haben, und zwar entweder in einer überbetrieblichen Lehrwerkstätte oder im Bereich eines dualen Berufsausbildungssystems. Das ist ein großer Erfolg. Ich bin sehr, sehr stolz darauf und möchte mich bei dieser Gelegenheit gleich vorweg bei den Sozialpartnern bedanken, die hier ganz entscheidende Verhandlungen geführt haben. Ich möchte mich aber auch bei den Herren Bundesministern Bartenstein und Buchinger sowie bei Frau Staatssekretärin Marek für die gute Zusammenarbeit bedanken. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

Im Zusammenhang mit der Veränderung der Förderungsstruktur möchte ich voraus­schicken – Kollege Mitterlehner hat bereits sehr intensiv darauf Bezug genommen –, dass es neben der Basisförderung auch eine Förderung geben wird, die auf ganz spezielle Bedingungen Rücksicht nimmt, zum Beispiel dann, wenn ein Betrieb zusätz­liche Lehrstellen schafft oder neu gründet sowie wenn ein Betrieb, der aus welchen Gründen auch immer seine Lehrlingsausbildung eine gewisse Zeit unterbrochen hat, wieder Lehrlinge ausbildet. Auch solchen Betrieben soll künftig eine spezielle Beihilfe zur Verfügung stehen.

Was ebenfalls neu und eine qualitative Verbesserung ist, ist jene Förderung, die an ganz spezielle Qualitäten gekoppelt ist. Zum Beispiel kann eine gewisse Förderung in


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Anspruch genommen werden, wenn ein Betrieb seine Ausbildnerinnen und Ausbildner weiter qualifiziert. Das halte ich für einen ganz wichtigen Punkt, weil es im Bereich der beruflichen Ausbildung immer notwendig ist, am Puls der Zeit zu sein und in einem Betrieb Verbesserungen dementsprechend an Ausbildnerinnen und Ausbildner zu transportieren.

Ebenfalls ein wichtiger Punkt ist, dass für Lehrlinge, die aufgrund ihrer hervorragenden Ausbildung in einem Betrieb sehr gute Abschlüsse haben, ein Fördermechanismus eingeführt wird. Als Vorsitzende der Frauenorganisation im ÖGB halte ich es für einen ganz speziell wichtigen Punkt, dass bei dieser Maßnahme auch dafür Sorge getragen wird, dass Frauen verstärkt in den so genannten nicht typischen Frauenberufen unter­kommen. Einer der wichtigsten Gründe – wenn auch nicht der einzige Grund – für die Einkommensunterschiede zwischen den Geschlechtern liegt meiner Meinung nach nämlich darin, dass sich Frauen nach wie vor eher für traditionelle Frauenberufe entscheiden, die traditionsgemäß in vielerlei Hinsicht nicht besonders zukunftsorientiert und oft auch nicht gut bezahlt sind. Daher halte ich dieses Paket sowie die Motivation und das Ringen beziehungsweise das Bemühen aller hier, Frauen verstärkt auch in für Frauen nichttraditionelle Berufe zu bringen, für einen Schritt in die richtige Richtung.

Sehr geschätzte Damen und Herren! Es gibt sicherlich noch einige Punkte, die offen sind. Wenn ich an meine Gewerkschaftsjugend denke, so war in diesem Bereich auch die Forderung nach Übernahme der Kosten, wenn es um Internatsausbildung geht, ein wichtiger Punkt. Das konnten wir noch nicht erreichen. Ich bin mir aber sicher, dass wir gemeinsam weiter verhandeln werden, um auch diesen Forderungspunkt einer Realisierung zuzuführen.

Zum Schluss kommend möchte ich sagen: Es ist das ein gutes Paket. Ich denke, dass damit ein gewaltiger Schritt in die richtige Richtung hin zu mehr Ausbildungsqualität – und damit auch zu mehr Zukunftsqualität – für unsere jungen Menschen gesetzt wurde. – Herzlichen Dank. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

16.59


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Ing. Hofer. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 4 Minuten. – Bitte.

 


16.59.27

Abgeordneter Ing. Norbert Hofer (FPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Bun­desminister! Frau Staatssekretärin! Handwerk hat goldenen Boden, und zwar in Öster­reich noch immer, Gott sei Dank. Wer ein Handwerk erlernt hat und das nötige Geschick aufbringt, kann in diesem Berufsbereich sehr, sehr viel erreichen. Aber seit 1990 sinkt die Zahl der Lehranfänger – von 50 Prozent auf die von Kollegem Mitter­lehner schon genannten 40 Prozent. In kleinen Bundesländern wie Tirol, Vorarlberg und dem Burgenland sind die Zahlen noch etwas besser, weil es dort sehr viele Kleinbetriebe gibt, die ja sehr gerne Lehrlinge ausbilden. Die Hälfte aller Lehranfänger finden wir im Bereich Gewerbe und Handwerk. Die Industrie hinkt da noch ein bisschen hinterher.

Was wir auch wissen müssen, ist, dass etwa 5 000 junge Menschen Auffangkurse besuchen und zusätzlich 10 000 Jugendliche entweder keine Lehrstelle finden oder in kurzfristigen AMS-Kursen untergebracht sind.

Das heißt, es muss für die Politik eine wichtige Aufgabe sein, dafür Sorge zu tragen, dass der erste Weg des Jugendlichen nach der Schulausbildung nicht zum AMS führt, sondern zur Lehrstelle in einem Betrieb. Das ist für uns etwas ganz Wesentliches.

Sehr viele Lehrherren und Betriebe beklagen sich darüber, dass heutzutage junge Menschen, die eine Lehrstelle antreten, mit den Grundkulturtechniken – Lesen,


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Schreiben, Rechnen – nicht ausreichend vertraut sind. – Diese Defizite gibt es. Die können wir nicht wegdiskutieren.

Deswegen kommt – auch von den Berufsschulen – auch immer wieder die Forderung, doch die Berufsschulzeit etwas zu verlängern, damit diese wichtigen Grundkultur­techniken vermittelt werden. Da macht natürlich die Wirtschaft nicht gerne mit, weil ja der Unternehmer auch während der Zeit, wo der Lehrling in der Berufsschule ist, die Kosten für den Lehrling trägt.

Daher sind wir der Meinung, dass es ein guter Schritt wäre, die Kosten für diesen Lehrling während der Berufsschulzeit von der öffentlichen Hand tragen zu lassen.

Ich weiß schon, viele sagen, na ja, der Lehrling leistet ja auch etwas für den Betrieb. – Während er in der Berufsschule ist, aber nicht! Wir sehen das auch erstens als Jugendförderung, zweitens als Wirtschaftsförderung und drittens als Förderung für den Arbeitsmarkt.

Ich darf daher folgenden Antrag einbringen:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Ing. Hofer, Kickl, Kolleginnen und Kollegen betreffend Renaissance des dualen Ausbildungssystems

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage vorzulegen, die sicherstellt, dass die Kosten für die Berufsschulzeit von Lehrlingen künftig von der öffentlichen Hand getragen werden.“

*****

(Beifall bei der FPÖ.)

Die Kosten bei 120 000 Lehrlingen in Österreich würden bei etwa 100 Millionen € liegen.

Meine Damen und Herren, noch zu meinem Antrag betreffend Pflegelehre. Mir ist sehr wohl bewusst, dass das eine sehr heikle Materie ist und dass man sich natürlich darüber Gedanken macht, ob jemand, der 15, 16 Jahre alt ist, in diesem sehr anspruchsvollen Berufszweig ... (Abg. Schopf: ... Entlastung? Warum wollen Sie das von den Betrieben zur Republik geben?) – Ich habe gesagt, es geht mir dabei um drei Dinge: erstens um eine Jugendförderung, zweitens um eine Förderung für den Arbeits­markt und drittens auch um eine Förderung für jenen Wirtschaftsbereich, der willens ist, Lehrlinge auszubilden. (Präsident Dr. Spindelegger übernimmt den Vorsitz.)

Der Facharbeitermangel in Österreich wird immer wieder beklagt, und ich halte es für einen richtigen Schritt, da unterstützend einzugreifen. In der Zeit, wo der Lehrling in der Berufsschule ist, arbeitet er nichts für den Betrieb. In dieser Zeit soll auch ... (Rufe bei der SPÖ: Er lernt! Er lernt für den Betrieb!) – Ja, das macht aber jeder Gymnasiast auch oder jeder, der eine BHS besucht! Der lernt auch für die Firma, für die er künftig tätig sein wird. Deswegen dieser Antrag. (Abg. Hornek: So ist es! Jeder Student lernt!)

So, jetzt aber zur Pflegelehre. Das ist ein sehr heikler Antrag, weil man sich die Frage stellen muss: Kann ein 15-, 16-jähriger Mensch diesen hohen physischen und psychischen Anforderungen gerecht werden? Ich glaube, nicht jeder kann es. Manche können es.


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Sie wissen, dass man in Österreich mit 15 Jahren mit der Ausbildung zum Piloten beginnen kann. Mit 16 kann man die Prüfung machen. Es muss aber vorher die Eignung festgestellt werden. Ich habe gegen Ende meines 16. Lebensjahres meinen Flugschein gemacht – sehr zu meinem Leidwesen, muss ich heute sagen, aber trotzdem: Man kann es.

In der Schweiz gibt es die Pflegelehre. Da gibt es positive und negative Meldungen. Ich habe einen Artikel von einer Delegation gefunden, die bei einem Lokalaugenschein war.

Die „Kronen Zeitung“ berichtet am 7. September 2007: Man war anfangs skeptisch, aber dann doch überzeugt, dass das ein mutiger Weg ist. – Zitatende.

Mein Vorschlag: Laden wir doch einmal Pflegelehrlinge aus der Schweiz nach Öster­reich ein – vielleicht der Arbeitsminister, der Sozialminister und die Gesundheits­ministerin –, hören wir uns deren Berichte an und diskutieren wir dann, ob dieser Weg für Österreich ein gangbarer wäre. (Beifall bei der FPÖ.)

17.04


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Mag. Schatz. 5 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

 


17.04.41

Abgeordnete Mag. Birgit Schatz (Grüne): Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es liegt uns nun mit dem sogenannten Lehrlingspaket ein sehr umfangreicher Katalog vor, in dem es um die Ausbildung und Beschäftigung von jungen Menschen geht. Es ist zu hoffen, dass die angestrebten Ziele erreicht werden, obwohl ich schon sagen muss, dass bereits jetzt deutlich Schwachstellen zu identifizieren sind.

Es ist natürlich prinzipiell zu begrüßen, dass es auf der einen Seite diese fixe Basisförderung gibt und auf der anderen Seite spezielle Qualitätskriterien für För­derung eingeführt werden. Doch dann definieren Sie in Ihrer Vorlage nur grob – nur sehr grob! – sieben Zwecke, denen diese Förderungen entsprechen sollen. Da steht dann zum Beispiel „Steigerung der Qualität in der Lehrlingsausbildung“, ohne dass näher definiert wird, was das denn heißen soll.

Es heißt dort auch „Förderung der Ausbildung in Lehrberufen entsprechend dem regionalen Fachkräftebedarf“. – Auch Sie, Herr Minister, konnten mir im Ausschuss aber nicht umfassend und ausführlich erklären, wie denn das in der Praxis ausschauen soll, wer den Fachkräftebedarf definiert, wer schaut, ob dem Fachkräftemangel auch ein Lehrstellenmangel gegenübersteht et cetera.

All das ist nicht in Ihrer Vorlage enthalten, weil die nähere Definition der Vergabe­richtlinien dann in einem Förderausschuss definiert werden soll. Dieser ist sozial­partnerisch paritätisch besetzt und macht sich auch die Höhe, die Dauer und die Rückforderbarkeitskriterien für diese Förderung aus. Ich muss sagen, ich finde das schon ein bisschen viel an Kompetenz für einen Bereich, der sich gänzlich der parlamentarischen Mitbestimmung und dadurch auch Kontrolle entziehen wird.

Wir wissen nicht, nach welchen Kriterien genau diese Förderung dann im Detail ver­geben werden wird. Wie wir vom Abgeordneten Mitterlehner gehört haben, wird es auch so sein, dass bei der Kontrolle der ohnehin noch nicht bekannten Richtlinien gespart werden wird.

Wir fordern in einem Entschließungsantrag, dass es da klarere Formulierungen gibt, und vor allem auch Klarheit bei Rückforderungskriterien. Es gibt da nämlich eine konkrete Situation, die an uns herangetragen wurde: Es gibt leider – für mich er-


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schreckend – viele Fälle von sexueller Belästigung von Lehrlingen. Uns scheint es dringend notwendig, den Fall einer sexuellen Belästigung explizit als Rückforderungs­kriterium in den Katalog aufzunehmen, und darüber hinaus natürlich auch ähnliche Situationen – zum Beispiel Fälle von Diskriminierung. (Zwischenruf des Abg. Dipl.-Ing. Klaus Hubert Auer.Bitte?

Ich bringe dazu folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Schatz, Zwerschitz, Kolleginnen und Kollegen betreffend Tätigkeit des Förderausschusses

Der Nationalrat wolle beschließen:

Der Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit wird aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass

1. der Förderauschuss bei der Ausarbeitung der Richtlinien den deutlichen Ausbau der Förderungen für junge Frauen und die Verbesserung ihrer Lehr-, Berufs- und Einkommenssituation besonders berücksichtigt und klare Erfolgskriterien zur Überprüfung dieser Zielsetzungen definiert werden;

2. es bei folgenden Ereignissen jedenfalls zu einer vollständigen oder teilweisen Rückforderung und befristetem Ausschluss von Förderungen kommt:

bei sexueller Belästigung,

bei Belästigung aufgrund des Geschlechts, der ethnischen Zugehörigkeit, der sexuel­len Orientierung oder aufgrund des Alters, der Religion oder der Weltanschauung

von Lehrlingen durch AusbildnerInnen oder Dritte (KollegInnen, Vorgesetzte), sofern die ArbeitgeberInnen keine angemessene Abhilfe geschaffen haben.

Darüber hinaus wird der Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit aufgefordert, dem Parlament jährlich einen Bericht über die Tätigkeit des neu geschaffenen Förder­ausschusses vorzulegen, der insbesondere über die Gestaltung der Förderrichtlinien inklusive der Rückforderbarkeitskriterien Aufschluss gibt und eine Dokumentation über Art, Dauer und stattgefundene Rückforderungen der Förderungen beinhaltet.“

*****

Den ersten Punkt – die spezielle Mädchenförderung – habe ich noch nicht erläutert: Anders als Frau Abgeordnete Csörgits lese ich das aus dem Gesetzentwurf nicht heraus, sondern es geht um den gleichmäßigen Zugang von jungen Frauen und jungen Männern. Ich würde also sagen, da braucht es eine explizite Definition von Mädchen- und Frauenförderung. Das zu dem großen Bereich der Förderung.

Sie wissen schon aus dem Ausschuss, dass wir der Art der Finanzierung – nämlich über den Insolvenzentgeltfonds – skeptisch gegenüberstehen und dass wir die Aus­bildungsgarantie an sich begrüßen, aber die Kombination mit der Kündigungs­mög­lichkeit ablehnen. Frau Kollegin Zwerschitz wird darauf noch näher eingehen.

Einen Punkt möchte ich noch aufgreifen, der in der Debatte heute bisher leider kaum aufgekommen ist. Frau Kollegin Csörgits hat ihn nur kurz angesprochen. Es geht um die Internatskosten für BerufsschülerInnen, denen es nicht möglich ist, zwischen Wohn- und Schulort zu pendeln. Diese Kosten müssen in sehr vielen Fällen von den Lehrlingen selbst getragen werden.


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Das ist ein derart hoher finanzieller Aufwand, dass dadurch nicht selten die gesamte Lehrlingsentschädigung aufgebraucht wird. Auch die Fahrtkosten vom Wohn- zum Internatsort müssen von vielen Lehrlingen selbst bezahlt werden. Ich finde, das ist eine unzumutbare finanzielle Belastung. Auch die österreichische Gewerkschaftsjugend hat dazu eine Initiative gestartet. Minister Buchinger wollte sich dafür einsetzen.  Bis jetzt war es leider noch nicht so weit.

Wir unterstützen diese Initiative, und ich bringe dazu folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Schatz, Zwerschitz, Kolleginnen und Kollegen betreffend kosten­loser Internatsbesuch und Freifahrt für alle Lehrlinge

Der Nationalrat wolle beschließen:

Der Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Novelle des Berufsausbildungsgesetzes vorzulegen, die im Sinne einer Gleichbehand­lung zu einer Entlastung aller Lehrlinge von den Kosten des Internatsaufenthaltes führt. Weiters soll die Übernahme sämtlicher für den Berufschulbesuch notwendiger Reise­kosten durch die öffentliche Hand vorgesehen werden.

*****

So viel zum Lehrlingsthema beim Lehrlingspaket. Sie haben uns in diesem Paket leider auch noch andere Themen untergeschoben, so etwa eine Änderung beziehungs­weise Ausdehnung des Kombilohnmodelles. Sie wissen, wir stehen dem Kombi­lohn­modell als arbeitsmarktpolitischer Maßnahme kritisch gegenüber. Ich frage mich auch, wo Evaluierungsdaten über das bisherige Modell geblieben sind. Was hat Sie dazu gebracht, diese Ausdehnung für nötig und sinnvoll zu erachten?

Zusammengefasst: ein vorsichtiges Naja zum Lehrlingspaket, trotz der Schwach­stel­len, aber ein definitives Nein zu einigen Details wie dem Kombilohn oder eben auch der Kündigungsmöglichkeit für Lehrlinge. Danke. (Beifall bei den Grünen.)

17.11


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Die beiden von Frau Abgeordneter Schatz eingebrachten Entschließungsanträge sind ausreichend unterstützt und stehen mit in Verhandlung.

Die Anträge haben folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Schatz, Zwerschitz, Freundinnen und Freunde betreffend Tätig­keiten des Förderausschusses

eingebracht im Zuge der Debatte über den Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales (571 dB) über ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz, mit dem das Berufsausbildungsgesetz, das Arbeitsmarktservicegesetz, das Jugendausbildungs-Sicherungsgesetz, das Insolvenz-Entgeltsicherungsgesetz, das Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz, das Landarbeitsgesetz 1984, das Land- und forstwirtschaftliche Berufsausbildungsgesetz, das Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977, das Sonder-


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unter­stützungsgesetz, das Arbeitsmarktförderungsgesetz, das Einkommensteuer­ge­setz 1988, das IAF-Service-GmbH-Gesetz, das Arbeitskräfteüberlassungsgesetz, das Arbeits- und Sozialgerichtsgesetz, das Betriebspensionsgesetz, die Konkursordnung und die Exekutionsordnung geändert werden (505dB)

Begründung:

Eine Schwachstelle des Lehrlingspakets ist die sehr ungenaue und unklare Definition der Kriterien der Förderung die in § 19c nur in Form von sieben allgemeinen Zwecken festgelegt sind. Die weitere nähere Bestimmung über Art, Höhe, Dauer, Gewährung und Rückforderbarkeit der Beihilfen werden durch Richtlinien des neuen drittel­paritätisch besetzten Förderausschusses (§31b) festgelegt. Mit dieser Festlegung wurde zwar den Interessen der Sozialpartner Rechnung getragen, allerdings in unzu­reichendem Maße der demokratischen Kontrolle, Nachvollziehbarkeit und Transparenz der Förderungen. Daher fordern wir den deutlichen Ausbau des Berichtwesens und der Kontrolle des Förderausschusses unter Einbeziehung des Parlaments.

Die ArbeitnehmerInnenvertretung in der Bundes-Gleichbehandlungskommission weist auf die auffällig zunehmende Häufigkeit der Fälle sexueller Belästigung von Lehrlingen im letzten Jahr hin. Diese finden besonders in den Bereichen Gastgewerbe, Friseur­gewerbe und Zahnmedizin statt. Sexuelle Belästigung von Lehrlingen ist ein ernst­zunehmendes Problem und kein Kavaliersdelikt. Diese sollte daher auch mit einer klaren Sanktionierung im Förderungswesen verbunden sein.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

Der Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit wird aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass

1. der Förderauschuss bei der Ausarbeitung der Richtlinien den deutlichen Ausbau der Förderungen für junge Frauen und die Verbesserung ihrer Lehr-, Berufs- und Einkom­menssituation besonders berücksichtigt und klare Erfolgskriterien zur Überprüfung dieser Zielsetzungen definiert werden;

2. es bei folgenden Ereignissen jedenfalls zu einer vollständigen oder teilweisen Rückforderung und befristetem Ausschluss von Förderungen kommt:

bei sexueller Belästigung,

bei Belästigung aufgrund des Geschlechts, der ethnischen Zugehörigkeit, der sexuellen Orientierung oder aufgrund des Alters, der Religion oder der Welt­anschauung

von Lehrlingen durch AusbildnerInnen oder Dritte (KollegInnen, Vorgesetzte), sofern die ArbeitgeberInnen keine angemessene Abhilfe geschaffen haben.

Darüber hinaus wird der Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit aufgefordert,

dem Parlament jährlich einen Bericht über die Tätigkeit des neu geschaffenen Förder­ausschusses vorzulegen, der insbesondere über die Gestaltung der Förderrichtlinien


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inklusive der Rückforderbarkeitskriterien Aufschluss gibt und eine Dokumentation über Art, Dauer und stattgefundene Rückforderungen der Förderungen beinhaltet.

*****

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Schatz, Zwerschitz, Freundinnen und Freunde betreffend kosten­loser Internatsbesuch und Freifahrt für alle Lehrlinge

eingebracht im Zuge der Debatte über den Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales (571 dB) über ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz, mit dem das Berufsausbildungsgesetz, das Arbeitsmarktservicegesetz, das Jugendausbildungs-Sicherungsgesetz, das Insolvenz-Entgeltsicherungsgesetz, das Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz, das Landarbeitsgesetz 1984, das Land- und forstwirtschaftliche Berufsausbildungsgesetz,

das Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977, das Sonderunterstützungsgesetz, das Arbeits­marktförderungsgesetz, das Einkommensteuergesetz 1988, das IAF-Service-GmbH-Gesetz, das Arbeitskräfteüberlassungsgesetz, das Arbeits- und Sozialgerichts­gesetz, das Betriebspensionsgesetz, die Konkursordnung und die Exekutionsordnung geändert werden (505dB)

Begründung:

Die derzeit vorhandene eigenständige Übernahme von Internatskosten und Fahrt­kosten durch viele Lehrlinge schafft finanzielle Engpässe und Ungerechtigkeiten inner­halb der Lehrlinge. Durch das Fehlen einer Berufschule am Wohnort müssen tausende Lehrlinge eine Blockberufschule aufsuchen, deren Standort nicht frei wählbar ist. Die Bezahlung des dadurch notwendig gewordenen Internatsaufenthaltes durch den Ausbildungsbetrieb ist aber nur für etwa zehn Prozent der Lehrlinge kollektivvertraglich geregelt. Während beispielsweise Lehrlinge aus Metall- und Textilindustrie die gesamten Internatskosten von den Dienstgebern rückerstattet bekommen, erhalten Lehrlinge des Handels nur rund 50% der Kosten vom Arbeitgeber refundiert. Lehrlinge aus den Sparten Gastgewerbe, Tourismus, Dachdeckergewerbe oder Fliesenleger müssen hingegen für die Internatskosten zur Gänze selber aufkommen. Gerade diese Lehrlinge erhalten aber eine vergleichsweise niedrige Lehrlingsentschädigung. So kann es vorkommen, dass die Kosten für das Berufschulinternat das gesamte Ein­kommen beanspruchen oder Lehrlinge in die Schuldenfalle getrieben werden. Auch bezüglich der Fahrtkostenbeihilfe besteht eine regionale Ungleichbehandlung von Lehrlingen. Während Lehrlinge, die eine Blockberufschule besuchen nur eine in allen Bundesländern unterschiedlich geregelte Beihilfe bekommen, haben ihre KollegInnen in der Tagesberufschule Anspruch auf Freifahrt.

Die Forderung nach Übernahme der Berufschulkosten für alle Lehrlinge durch die ausbildenden Betriebe sowie Freifahrt für alle Lehrlinge entsprechen langjährigen Forderungen der österreichischen Gewerkschaftsjugend (ÖGJ). Diese wurden erst kürzlich durch die Kampagne „Abgezockt und ausgesaugt“ deutlich gemacht und dem Bundesminister für Soziales eine Petition mit 24 600 Unterschriften Jugendlicher überreicht. Dieser hat versprochen, sich des Themas anzunehmen, auch der ÖGB unterstützt die Forderungen, geschehen ist bisher jedoch nichts und auch die vorliegende Novelle des Berufsausbildungsgesetzes wurde dafür nicht genutzt.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden


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Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

Der Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Novelle des Berufsausbildungsgesetzes vorzulegen, die im Sinne einer Gleich­behandlung zu einer Entlastung aller Lehrlinge von den Kosten des Internatsauf­ent­haltes führt. Weiters soll die Übernahme sämtlicher für den Berufschulbesuch not­wendiger Reisekosten durch die öffentliche Hand vorgesehen werden.

*****

 


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Weiters gebe ich bekannt, dass der zuvor eingebrachte Entschließungsantrag der Abgeordneten Ing. Hofer, Kolleginnen und Kol­legen betreffend Renaissance des dualen Ausbildungssystems ausreichend unterstützt ist und mit in Verhandlung steht.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Ing. Hofer, Kickl und weiterer Abgeordneter betreffend Renaissance des dualen Ausbildungssystems

eingebracht im Zuge der Debatte zum Tagesordnungspunkt 7, Bericht (571 d.B.) des Ausschusses für Arbeit und Soziales über die Regierungsvorlage (505 d.B.), in der 61. Sitzung des Nationalrates am 5. Juni 2008

Für Jugendliche in Österreich wird es zunehmend schwieriger eine Lehrstelle zu fin­den. Es kommt durchaus vor, dass Schulabgänger hunderte Bewerbungen schreiben und trotzdem bei keinem Lehrbetrieb angenommen werden.

Neben den etwa 5.000 Jugendlichen, die aktuell wegen der fehlenden betrieblichen Lehrstellenplätze in Auffangkursen ausgebildet werden, gibt es zusätzlich rund 10.000 Jugendliche, die entweder eine Lehrstelle suchen oder kurzfristige AMS-Kurse absolvieren und daher in naher Zukunft auch einen Ausbildungsplatz brauchen.

Dieses Schicksal einer erfolglosen Lehrstellensuche trifft also mit stark steigender Tendenz gegenwärtig insgesamt rund 15.000 Lehrstellensuchende in Österreich. Der Anmeldung zur Arbeitslosigkeit beim AMS folgen bei solchen Schicksalen oft eine Lehrstellensuche mit Hilfe desselben, bei mangelndem Erfolg eine Unterweisung in Berufsorientierung und danach der Besuch eines Auffanglehrgangs, der auf die Lehrzeit angerechnet wird. Während dieser Zeit sind die Jugendlichen beim jeweiligen Lehrgangsträger sozialversichert, besuchen die Berufsschule wie in einem regulären Lehrverhältnis und machen ein Praktikum in Betrieben.

Als Anreiz zur Einstellung von Lehrlingen und um der dualen Ausbildung wieder zu einem höheren Stellenwert zu verhelfen, sollen die Kosten der Berufsschulzeit von der öffentlichen Hand beglichen werden.

Dies soll auch eine Ausgleichsmaßnahme zu den Schülern mittlerer und höherer Schulen darstellen, denen der Staat ihre Bildung zum überwiegenden Teil bezahlt, wenngleich sie zum Unterschied von Lehrlingen noch keinen effektiven Beitrag zur gesamtwirtschaftlichen Wertschöpfung leisten. Dieses Modell macht es möglich, die Berufsschulzeiten zu verlängern und damit eine bessere Grundausbildung zu ver­mitteln, denn zahlreiche Lehrstellensuchende sind durch ihre mangelhafte schulische Vorbildung nicht annähernd ausreichend qualifiziert. Dies trifft vor allem auf die


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Nachkommen von Einwanderern ab der zweiten Generation zu, unter denen Schul­abbrecher und Minderqualifizierte überproportional häufig zu beobachten sind.

Die Kosten dieses Modells betragen bei 120.000 Lehrlingen in Österreich rund 100 Mio. EUR pro Jahr, sind jedoch ein bedeutsamer Beitrag zur Bekämpfung der dramatischen Tendenz zur Jugendarbeitslosigkeit und zur Eröffnung beruflicher Perspektiven für junge Menschen. Es handelt sich dabei nicht nur um eine Form der Jugendförderung, es ist dies auch eine arbeitsmarktpolitische Maßnahme sowie eine effektive Form der Wirtschaftsförderung für unsere Klein- und Mittelbetriebe, welche das Rückgrat der dualen Ausbildung in Österreich sind. Mit diesem Modell wird zudem dem Trend entgegengewirkt, dass immer mehr Lehrlinge in wenig produktiven geschützten Bereichen außerhalb der Betriebe zu Lasten ihrer Ausbildungsqualität ausgebildet werden.

Der erste Weg von Jugendlichen nach der Schule soll in die Arbeitswelt und nicht zum Arbeitsmarktservice führen. Außerdem kann auf diese Weise ein Beitrag geleistet werden, dem, in naher Zukunft drohenden, Fachkräftemangel vorbeugend entgegen zu wirken.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage vor­zulegen, die sicherstellt, dass die Kosten für die Berufsschulzeit von Lehrlingen künftig von der öffentlichen Hand getragen werden.“

*****

 


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Von der Regierungsbank aus hat sich Herr Bundesminister Dr. Bartenstein zu Wort gemeldet. – Bitte, Herr Bundesminister.

 


17.11.59

Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit Dr. Martin Bartenstein: Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren des Hohen Hauses! Sehr verehrte Frau Staatssekretärin! Dieses Jugendbeschäftigungs-Paket soll in der Tat in Sachen Jugendbeschäftigung und Lehrlingsausbildung Österreich noch weiter voranbringen. Herr Kollege Kickl! Wir haben da einen Vorsprung. Wir haben nicht „noch“ einen Vorsprung, sondern wir haben einen Vorsprung, den wir weiter auszubauen gedenken.

Wenn Frau Abgeordnete Schatz insbesondere auch Diskriminierungsfragen erörtert hat, so muss ich sagen: Ich glaube, man sollte mit Lehrlingen nicht anders umgehen als mit Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen im Allgemeinen. Sie wissen, morgen wird hier im Plenum des Nationalrates eine Novelle zum Gleichbehandlungsgesetz diskutiert, und die Frau Staatssekretärin wird das auch vertreten.

Zur Ihrem Ansatz – prinzipiell naja, aber es bräuchte mehr Geld –: Ich kann Ihnen sagen, mit diesem Jugendbeschäftigungs-Paket fließt insgesamt erheblich mehr Geld in den Bereich Jugendbeschäftigung mit dem Schwerpunkt der Qualität, und wir bemühen uns, das finanzielle Umfeld Schritt für Schritt zu verbessern.

Das Glas ist nicht halb voll oder halb leer, sondern in Sachen Jugendbeschäftigung ist es, so meine ich, fast voll. Natürlich gibt es gewisse Defizite, deren man sich an­nehmen muss. Eine ganz wichtige Basis dafür ist der breite Konsens in diesem Land –


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nicht nur unter den Sozialpartnern, sondern im Regelfall auch im Hohen Haus, jedenfalls zwischen den relevanten Fraktionen, und das tut dem Thema gut, meine sehr verehrten Damen und Herren!

Herr Abgeordneter Hofer, dass in den letzten Jahren die Anzahl und der Prozentsatz der Jugendlichen, die eine duale Berufsausbildung beginnen, gesunken ist – von irgendwann einmal über 50 Prozent auf jetzt zuletzt gut 40 Prozent, ist glaube ich –, nicht per se negativ. Ich meine, dass wir jetzt mit den gut 40 Prozent zufrieden sein müssen.

Dass Ihre Kritik an manchmal fehlenden Grundkulturtechniken nicht unberechtigt ist, wissen alle Praktiker. Das hat natürlich auch damit zu tun, dass zirka 10 bis 15 Prozent aller jungen Menschen früher gar nichts gelernt haben, sondern unsicheren beruflichen Zukunftsaussichten entgegengesteuert sind, Hilfsarbeiter geworden sind und aus heutiger Sicht auf dem Arbeitsmarkt so gut wie keine Chancen hätten. Diese Jugend­lichen werden heute in das duale Ausbildungssystem integriert – auch mit der integrativen Berufsausbildung. Daraus resultiert natürlich schon der eine oder andere Fall von Defizit.

Zum Zweiten – Hand aufs Herz –: Es gibt heute natürlich viel mehr junge Menschen, die als Migrantenkinder in zweiter oder dritter Generation insbesondere mangelnde Sprachkenntnisse aufweisen, auch nach Absolvieren der Schule.

Dass sich das als Hindernis erweist, wissen ebenfalls alle Praktiker, insbesondere auch die Vertreter des AMS, die vor Qualifizierungskurse ja oft einmal Deutschkurse vorschalten müssen. Der Schlüssel zur Defizitausmerzung liegt bei diesen jungen Leuten darin, vor allem das Defizit in Sachen Deutschkenntnis zu beseitigen, vor allem auch in deren Interesse!

Ich sehe das also nicht als prinzipiell negativ.

Lehrlinge und das, was sie danach im Berufsleben darstellen, sind natürlich die Basis unseres Facharbeiter-Know-hows, das im internationalen Wettbewerb ein absolutes Asset ist. Das Gros der Wirtschaft sieht das auch.

Ich bin sehr zufrieden mit den Ausbildungsanstrengungen im Gewerbe, im Handel und im Dienstleistungsbereich, und da vor allem im Tourismussektor.

Ich meine, die Industrie könnte mehr tun. Da gibt es solche und solche Betriebe: die, die seit Jahrzehnten intensiv ausbilden – das sind im Regelfall auch die erfolgreichen –, und solche, die das nicht oder noch zu wenig tun.

Ich bin sehr froh darüber, dass diese Entscheidung, den Handel in ein freies Gewerbe zu überführen, keine negativen Auswirkungen auf die Ausbildungsdisziplin des Handels gehabt hat. Herr Abgeordneter Riepl! Ganz im Gegenteil: Spar und auch Billa und die anderen bilden heute mehr Lehrlinge aus als früher, und – wenn ich an die Akademien denke und vieles andere mehr – auch in noch besserer Qualität. Das läuft also richtig und sehr gut.

Frau Abgeordnete Schatz, Sie haben die sieben Ziele erwähnt, und dass diese zu grob formuliert seien. Wenn man den Sozialpartnern Freiraum lassen möchte, auch im Förderausschuss gezielt Qualitätskriterien zu etablieren – wie schaut das aus: mehr Mädchen in typische Männerberufe, in den Talschaften stärker zu Mangelberufen ausbilden und Ähnliches mehr –, dann kann man das nicht gesetzlich lösen. Das ist keine Kompetenzverschiebung vom Parlament sonst wohin, sondern das passt schon, dass das dann in Richtlinien des Förderausschusses etabliert wird. Da kann man dann auch rasch auf Neuentwicklungen Bezug nehmen.


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Auch was die Weiterentwicklung des „Blum-Bonus“ anlangt – ein echtes Erfolgs­modell! –: Ich denke, nicht der einzige, aber der Hauptgrund dafür, warum es heute wieder 130 000 Lehrlinge gibt und nicht nur 121 000, 122 000 wie vor drei vier Jahren, war eben der Blum-Bonus, dieser Anreiz, zusätzlich auszubilden.

Dass man das jetzt unter Mitwirkung des sehr erfolgreichen und anerkannten Lehr­lingsbeauftragten der Bundesregierung Kommerzialrat Egon Blum auch im Interesse und im Sinne von mehr Qualität weiterentwickelt, ist ganz im Sinne des Erfinders.

Es besteht in Österreich – aber nicht nur in Österreich, sondern in Wirklichkeit in Europa und mittlerweile weltweit – allerdings ein gewisser Facharbeitermangel. Dem zu begegnen ist natürlich auch im Interesse der Wirtschaft, aber auch im Interesse der jungen Menschen, die ja dann als Facharbeiter glänzende Chancen im Berufsleben haben. Dass wir zu Recht darauf setzen, zuerst vor allem einmal die eigenen jungen Leute auszubilden, und dann erst andere Möglichkeiten ins Auge fassen, ist auch absoluter Konsens.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, dass wir aufgrund der geburtenstarken Jahrgänge bis auf Weiteres damit rechnen müssen, dass nicht alle jungen Menschen, die einen Ausbildungsplatz anstreben, einen klassischen – auch aus Sicht der Gewerk­schaft im Übrigen klar präferierten – Berufs- und betrieblichen Ausbildungsplatz finden, wissen wir.

Deswegen haben wir jetzt mit diesem Jugendbeschäftigungs-Paket auch das weiter­entwickelt, was früher einmal JASG-Lehrgänge waren – zum Teil isoliert, zum Teil zehn Monate und dann Pause –, zu einer völlig kontinuierlichen, gleichwertigen Ausbildung im Rahmen von überbetrieblichen Ausbildungszentren.

Noch einmal: Selbst Gewerkschaftsvertreter sagen, ihnen ist es lieber, wenn es den klassisch betrieblichen Ausbildungsplatz gibt, aber der ist eben nicht immer und überall möglich, daher gibt es in vielerlei Beziehung als Alternative den überbetrieblichen Aus­bildungsplatz im Ausbildungszentrum.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir gehen also von einem hohen Niveau aus. Zufrieden soll man aber nicht sein, schon gar nicht selbstzufrieden, sondern dieses Jugendbeschäftigungs-Paket, das ja auch im Ausschuss im hohen Ausmaß im Konsens diskutiert worden ist, ist dazu da, noch besser zu werden.

Sollte dieser Entschließungsantrag, von dem ich Kenntnis habe, noch eingebracht werden – ich möchte natürlich den Abgeordneten nicht vorgreifen –, bin ich völlig d’accord, insbesondere, was die Evaluierung dieses Ausbildungsübertrittes anbelangt. Wenn da die Ziele erreicht werden, wunderbar, wenn die Ziele nicht erreicht oder gar verfehlt werden, dann werden wir sehr rasch eingreifen.

Insgesamt ist das ja ein Bereich, wo man immer wieder nachjustieren und nachbessern muss, weil die Verhältnisse über fünf, sechs, sieben Jahre nicht völlig gleich bleiben.

So gesehen möchte ich der Frau Staatssekretärin, die ja in hohem Maße hier mit­verantwortlich ist – ein Schwerpunkt ihrer Tätigkeit –, einen herzlichen Dank aus­sprechen, ebenso den Abgeordneten – Frau Csörgits hat das ja schon in unsere Richtung gesagt – und den Sozialpartnern.

Ich glaube, wir kommen ein gutes Stück voran im Interesse unserer Jugend, aber natürlich auch im Interesse der Wirtschaft, die diese Jungen dann als qualifizierte Arbeitskräfte dringend braucht. – Herzlichen Dank. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

17.20


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Haubner. 3 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte, Sie sind am Wort.

 



Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll61. Sitzung / Seite 204

17.20.47

Abgeordnete Ursula Haubner (BZÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundes­minister! Frau Staatssekretärin! Hohes Haus! Die Beiträge meiner Vorrednerinnen und Vorredner, aber auch das, was jetzt Herr Bundesminister Bartenstein gesagt hat, verbinden uns auch im Wissen, dass wir es uns alle nicht leisten können, dass junge Menschen keine Ausbildung haben, eine schlechte Ausbildung haben und dadurch auch keinen Beruf oder Arbeitsplatz finden. Daher ist unser Engagement auf allen Ebenen besonders gefordert.

Die Regierung hat jetzt ein neues Jugendbeschäftigungspaket vorgelegt, dem wir seitens des BZÖ auch unsere Zustimmung geben werden. Kollege Dolinschek hat es ja schon erläutert.

Ich denke, es ist ein weiteres Jugendbeschäftigungspaket, das den neuen Gegeben­heiten und den neuen Anforderungen für junge Menschen gerecht wird. Es ist kein neues, es ist nicht das erste Paket, sondern es wurde schon im Jahr 2003 eine Trend­umkehr herbeigeführt. Gerade in den neunziger Jahren war der Lehrstellenmarkt ein sehr kritischer, ein sehr schlecht besetzter. Daher haben wir im Jahr 2003 in der letzten Regierung auch die politischen Weichen richtig gestellt, wie zum Beispiel durch den Blum-Bonus für zusätzliche Lehrstellen, durch den Einsatz von Lehrstellen-Beraterin­nen und -Beratern, was sich sehr gut bewährt hat, aber auch durch ein verstärktes Engagement der Bundes- und Landesstellen des AMS und letztendlich auch durch die vielen mittleren und kleinen Betriebe und Unternehmerinnen und Unternehmer, die sich bereit erklärt haben, junge Menschen dementsprechend zu fördern und auszubilden.

Ich denke, auch damals ist schon eine Trendumkehr geschafft worden. Mit diesem neuen Jugendbeschäftigungspaket könnte man sagen: Bewährtes wird gestärkt, wird weiterentwickelt, und Neues soll natürlich auch zugelassen werden.

Wir finden es richtig, wenn der Blum-Bonus beibehalten wird, aber natürlich noch zielgerichteter eingesetzt wird. Wir finden es richtig, dass es zusätzliche Förderungen für Betriebe gibt, vor allem wenn dies in Richtung Qualität geht, wenn es um aus­gezeichnete Lehrlinge beziehungsweise um Lehrlinge geht, die eine Zusatzausbildung haben. Das geht alles in die richtige Richtung.

Ich hoffe auch, dass es jetzt nur mehr eine Frage der Zeit ist, dass eine bundes­einheitliche Regelung zum kostenlosen Zugang zu Lehre mit Matura auch gesamt­österreichisch möglich ist, denn das Modell Kärnten hat sich ja schon seit einigen Jahren sehr gut bewährt. Es hat sich gezeigt, dass gerade anspruchsvolle Fach­kräftestellen immer wieder nicht besetzt werden können, weil eben zu wenig leistungs­orientierte Ausgebildete zur Verfügung stehen.

Wir haben – und Kollege Dolinschek hat es schon gesagt – zuerst auch sehr kritisch die Aufweichung des Kündigungsschutzes gesehen. Ich denke, die Diskussion, die wir geführt haben, war gut, weil einfach einige Zwischenschienen eingezogen wurden: Bei einer vorzeitigen Auflösung gibt es das Mediationsverfahren, aber auch die Garantie, dass der junge Mensch dann in einem anderen Bereich ausgebildet werden kann und werden soll.

Es scheint mir aber, wenn ich das so sagen darf, insgesamt trotzdem ein sehr hoher bürokratischer Aufwand. Man wird sehen, ob diese Auflagen, die es hier gibt, zum Nutzen der jungen Auszubildenden sind beziehungsweise – ich hoffe es sehr – auch die Unternehmen nicht zu sehr belasten.

Wenn ich zuerst gesagt habe: Neues zulassen, dann gilt das für mich auch für den Lehrberuf „Pflege und Betreuung“. Das ist ein Antrag der FPÖ-Fraktion. Es ist auch dieser neue Lehrberuf ein Teil unseres BZÖ-Pflegekonzeptes. Ich denke, man sollte


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hier wirklich jungen Menschen im dualen Ausbildungssystem die Chance geben, als heimische Fachkraft auf diesem Zukunftsmarkt der Pflege und Betreuung arbeiten zu können. Denn es kann nicht unser Ziel sein, dass wir nur ausländische Fachkräfte legalisieren und unseren heimischen jungen Menschen in diesem Bereich zu wenig Chancen geben. Da, denke ich, sollten wir alle miteinander – auch bei aller Sensibilität – daran arbeiten. (Beifall beim BZÖ.)

Ich bin sehr froh darüber, dass in meinem Heimatland, in Oberösterreich eine sehr intensive Diskussion geführt wird. Es ist auch seitens der Verantwortlichen ein Pilot­projekt geplant. Und ich denke, dort nimmt man diese Forderung, die wir seitens des BZÖ schon seit Langem – ich schon als Sozialministerin damals – aufgestellt haben, sehr, sehr ernst.

Bezüglich der Skepsis, dass 15-Jährige nicht geeignet sind, denke ich, das kann man nicht verallgemeinern, sondern man kann das einerseits durch entsprechende Eig­nungstests abklären, aber auch durch Ausbildungsinhalte, durch die Darlegung und Straffung der Ausbildungsinhalte kann man hier sicher einigem entgegenwirken.

Aus meiner Sicht spricht mehr dafür als dagegen, und ich wäre sehr froh, wenn in Oberösterreich hier ein entsprechendes Pilotprojekt gestartet würde, um dann auch die Erfahrungen zu sehen. In Kärnten ist ein Pilotprojekt „Lehre mit Matura“ gestartet worden, jetzt soll es österreichweit sein. Es hat auch einige Jahre gedauert. Ich denke, auch die Idee der Lehre „Pflege und Betreuung“ könnte sich hier durchsetzen. (Beifall beim BZÖ.)

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Kommerzialrat Egon Blum hat einmal gesagt: „Wer unserer Jugend vertraut und ihr das auch beweist, wird von ihr nicht enttäuscht.“ Ich denke, wir sollten unserer Jugend auch bei einem neuen Lehrberuf vertrauen. – Danke schön. (Beifall beim BZÖ.)

17.27


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Amon. 3 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte, Herr Kollege.

 


17.27.16

Abgeordneter Werner Amon, MBA (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Frau Staatssekretärin! Meine Damen und Herren! Das heutige Jugendbeschäftigungspaket geht auf eine Sozialpartnereinigung zurück. Es wurden im Wesentlichen die Punkte besprochen, die sich in diesem Paket befinden. Ich kann da bei meiner Vorrednerin, Kollegin Haubner anschließen, die ja schon darauf hingewiesen hat, dass es Gott sei Dank gelungen ist, durch die Einführung des Blum-Bonus schon in der letzten Legis­latur­periode diesen „Turnaround am Ausbildungsmarkt“ – zwischen Anführungs­zeichen – im Bereich der Lehrlinge zu schaffen, wieder mehr Lehrverträge abzu­schließen. Das ist zweifelsohne eine sehr gute und wichtige Maßnahme gewesen. Dass man das jetzt weiterentwickelt, ist gut und ist außerordentlich zu begrüßen.

Es gab in der Tat einen Punkt in diesem Paket, den auch ich persönlich durchaus kritisch betrachtet habe. Das war diese erweiterte Möglichkeit, Lehrverträge vorzeitig aufzulösen. Ich muss da dem Kollegen Dolinschek widersprechen, der gemeint hat, es ist gut, dass es jetzt eine Möglichkeit gibt, die das klar regelt. Ich möchte insofern widersprechen, als es ja jetzt schon in § 15 des Berufsausbildungsgesetzes eine Fülle von Möglichkeiten gibt, Lehrverträge aufzulösen. Nur eine Minderzahl, nämlich 39 Prozent der Lehrverträge werden jetzt in der Probezeit aufgelöst. Über 60 Prozent werden also auch jetzt schon sozusagen nach der Probezeit aufgelöst. Und das war der Grund, warum wir das kritisch betrachtet haben.


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Ich bin aber der festen Überzeugung, dass die Sozialpartner diese Entscheidung im guten Glauben getroffen haben, dass eine erhöhte Flexibilität ein Mehr an Lehr­ver­trägen bringen wird, diese quantitativ hohe Zahl aber jedenfalls zu halten sein wird.

Um aber sicherzugehen, dass wir hier keine negativen Überraschungen erleben – ich bin auch dem Herrn Bundesminister sehr dankbar für seine Ausführungen –, haben wir einerseits einen neuen § 15b eingefügt, der einen Bericht vorsieht, den der Herr Bundesminister alle zwei Jahre gibt.

Um gerade diese Frage auch genau zu betrachten und um das zu verstärken, darf ich noch folgenden Antrag einbringen:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Amon, MBA, Renate Csörgits, Kolleginnen und Kollegen betreffend Jugendbeschäftigungspaket 2008

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Der Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit wird ersucht, zu erheben, wie sich die im Berichtszeitraum ergriffenen Maßnahmen auf die Entwicklung der dualen Berufs­ausbildung auswirken, insbesondere ob und inwieweit es zu einer Veränderung der Zahl der in Ausbildung befindlichen Jugendlichen einschließlich jener, die sich in über­betrieblichen Ausbildungseinrichtungen befinden und der verfügbaren Lehrstellen, einer quantitativen und qualitativen Erweiterung der beruflichen Erstausbildung sowie einer Verbesserung der beruflichen Perspektiven der Jugendlichen gekommen ist, wie sich die Zahl und die Qualität der überbetrieblichen Ausbildungseinrichtungen und der Fachkräftebedarf der österreichischen Unternehmen entwickelt hat. Weiters ist die Anzahl der nach einem Mediationsverfahren außerordentlich aufgelösten Lehrver­hält­nisse anzugeben.

Durch den zweijährigen Bericht soll evaluiert werden, ob der ‚Ausbildungsübertritt’ als neue Auflösungsmöglichkeit nur in wenigen Einzelfällen zerrütteter Lehrverhältnisse auftritt, oder ob er so häufig auftritt, dass daraus ein Sinken der Attraktivität der Lehre und der Anzahl der abgeschlossenen Lehrverträge unter Berücksichtigung der Demo­grafie und der Konjunktur zu befürchten ist. In diesem Zusammenhang soll auch über­prüft werden, ob die garantierte Fortsetzung der Ausbildung nach erfolgten Auflösun­gen den Jugendlichen tatsächlich ermöglicht wird.

Sollte sich eine Zielverfehlung abzeichnen, wird der Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit ersucht, dem Nationalrat zeitgerecht eine Regierungsvorlage zuzuleiten, um allen Jugendlichen, die eine Lehrausbildung anstreben, diese auch in hoher Qualität zu gewährleisten.“

*****

Herr Präsident, ich ersuche Sie, diesen Antrag mit in Verhandlung zu nehmen, und bedanke mich für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

17.31


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Der von Herrn Abgeordnetem Amon ein­gebrachte Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht mit in Ver­handlung.


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll61. Sitzung / Seite 207

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Amon, MBA, Renate Csörgits Kolleginnen und Kollegen betreffend Jugendbeschäftigungspaket 2008, eingebracht im Zuge der Debatte zu 571 dB

Das Jugendbeschäftigungspaket 2008 verfolgt vor allem folgende Ziele:

Die Förderung betrieblicher Lehrstellen soll konsequent an der Ausbildungsqualität orientiert werden, und allen Jugendlichen, die keine betriebliche Lehrstelle finden können, soll die Absolvierung einer überbetrieblichen Lehrausbildung durchgehend bis zum Lehrabschluss garantiert werden.

Ob diese Ziele in den kommenden Jahren erreicht werden, ob es also zur Einlösung der Ausbildungsgarantie und der angestrebten Steigerung der Qualität in der über­betrieblichen Ausbildung kommt, soll alle zwei Jahre überprüft werden. Dabei sind die Zahl der abgeschlossenen Lehrverträge unter Berücksichtigung von Demografie und Konjunktur, die Zahl der Lehrstellen suchenden Jugendlichen, die Entwicklung der überbetrieblichen Ausbildung in Hinblick auf Anzahl der Plätze, Qualität in diesen Maßnahmen und Erreichen des Lehrabschlusses wichtige Kriterien. Zeichnet sich ab, dass die genannten Ziele verfehlt werden, die Ausbildungsgarantie für alle Jugend­lichen also nicht zufriedenstellend eingelöst wird, sind entsprechende legistische und finanzielle Maßnahmen zeitgerecht einzuleiten, um allen Jugendlichen, die eine Lehr­ausbildung anstreben, diese auch in hoher Qualität zu gewährleisten.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher nachfolgenden

Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Der Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit wird ersucht, zu erheben, wie sich die im Berichtszeitraum ergriffenen Maßnahmen  auf die Entwicklung der dualen Berufs­aus­bildung auswirken, insbesondere ob und inwieweit es zu einer Veränderung der Zahl der in Ausbildung befindlichen Jugendlichen einschließlich jener, die sich in über­betrieblichen Ausbildungseinrichtungen befinden und der verfügbaren Lehrstellen, einer quantitativen und qualitativen Erweiterung der beruflichen Erstausbildung sowie einer Verbesserung der beruflichen Perspektiven der Jugendlichen gekommen ist, wie sich die Zahl und die Qualität der überbetrieblichen Ausbildungseinrichtungen und der Fachkräftebedarf der österreichischen Unternehmen entwickelt hat. Weiters ist die Anzahl der nach einem Mediationsverfahren außerordentlich aufgelösten Lehrver­hält­nisse anzugeben.

Durch den zweijährigen Bericht soll evaluiert werden, ob der „Ausbildungsübertritt“ als neue Auflösungsmöglichkeit nur in wenigen Einzelfällen zerrütteter Lehrverhältnisse auftritt, oder ob er so häufig auftritt, dass daraus ein Sinken der Attraktivität der Lehre und der Anzahl der abgeschlossenen Lehrverträge unter Berücksichtigung der Demo­grafie und der Konjunktur zu befürchten ist. In diesem Zusammenhang soll auch überprüft werden, ob die garantierte Fortsetzung der Ausbildung nach erfolgten Auf­lösungen den Jugendlichen tatsächlich ermöglicht wird.

Sollte sich eine Zielverfehlung abzeichnen, wird der Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit ersucht, dem Nationalrat zeitgerecht eine Regierungsvorlage zuzuleiten, um


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll61. Sitzung / Seite 208

allen Jugendlichen, die eine Lehrausbildung anstreben, diese auch in hoher Qualität zu gewährleisten.“

*****

 


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Vilimsky. 4 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte, Sie sind am Wort.

 


17.31.47

Abgeordneter Harald Vilimsky (FPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Frau Staatssekretärin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir debattieren heute das Thema Jugendbeschäftigung, Lehrlingsförderung. Ich meine, das ist ein sehr, sehr wichtiges Thema, weil die Jugend ein Recht darauf hat, auch von uns mit ausreichend Steuerungsinstrumenten so eine positive Zukunft zu erhalten, dass sie nicht den Eindruck erhält, dass wir nicht unser Bestes geben würden, um auch den Jugend­bereich mit den bestmöglichen Chancen zu versehen.

Wir haben heute generell erlebt, dass die Politik dort, wo sie eigentlich steuern müsste, wo die Politik soziale Steuerungselemente setzen müsste, das nicht getan hat: etwa im Bereich Treibstoff, wo wir die Diskussion hatten, wo Sie aus unserer Sicht viel zu wenig gemacht haben, um diesen horrenden Treibstoffpreisen entsprechende Kompen­sations­maßnahmen entgegenzusetzen. Wir erleben es im Teuerungsbereich der Lebensmittel, und wir erleben es hier jetzt im Bereich der Lehrlingsförderung, wo wir von der Freiheitlichen Partei vermeinen, es wird zu wenig an Fördermitteln hinein­gesteckt.

Meine sehr geehrten Damen und Herren von der Koalition, jetzt mache ich Ihnen kein unanständiges, sondern ein anständiges Angebot: Ich eröffne Ihnen die Möglichkeit, ein Signal der Solidarität und auch des Verbundenseins mit der Bevölkerung zu setzen, indem der Automatisierungsmechanismus der mit 1. Juli dieses Jahres wirksamen Erhöhung der Politikergagen mit 1,7 Prozent durchbrochen wird und wir diese freiwerdende Summe in den Bereich der Lehrlingsförderung umleiten. (Beifall bei der FPÖ.)

In diesem Zusammenhang bringe ich folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

des Abgeordneten Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen betreffend den Entfall der automatischen Erhöhung der Politikergehälter zu Gunsten der Finanzierung der Aus­bildung von Lehrlingen

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zuzuleiten, die den Entfall des § 3 des Bundesverfassungsgesetzes über die Begren­zung von Bezügen öffentlicher Funktionäre beinhaltet und eine Zweckwidmung der eingesparten Mittel für die Lehrlingsausbildung vorsieht.“

*****

Meine sehr geehrten Damen und Herren von der SPÖ! – Sie, Frau Laura Rudas, reden ja nach mir! Sie sind unter 30 Jahre alt, habe ich in Erinnerung. (Abg. Rudas: 27!) – 27, entschuldigen Sie! Ich weiß nicht, wie es Ihnen geht, wenn Sie mit über 8 000 € Bezügen im Monat einem Lehrling, der 350 € Lehrlingsentschädigung bekommt, mit


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll61. Sitzung / Seite 209

stolzer Brust entgegentreten und sagen: Na ja, ich bekomme 150 € mehr ab sofort, ab 1. Juli! – Ob das Ihr Modell eines sozialen Denkens ist, wo es nicht die Gründungsväter der Sozialdemokratie im Grabe umdreht? Das kann nicht hier Koalitionspakt sein, nämlich eine Erhöhung der Politikergagen so vereinbart zu haben, dass koalitionärer Zwang herrschen muss.

Wir haben den Antrag im Jahr 2006 schon einmal eingebracht. Alle haben ihn abgelehnt: Schwarz, Orange, Grün und die SPÖ. Heute beim Bereich der Lehrlings­förderung und der Jugendbeschäftigung ist wieder die Gelegenheit für Sie da, einmal in sich zu gehen und zu versuchen, darüber nachzudenken, was soziale Handlungs­weisen und soziales Denken eigentlich bedeuten, nämlich auch Verzicht bei sich selbst zu üben und zu schauen, dass man nicht nur durch Mittel, die man hin und her leitet, sondern auch mit Signalwirkung versucht, der Bevölkerung etwas Gutes zu tun und das Zeichen zu setzen, hinter der Bevölkerung zu stehen.

Bei der ÖVP ist es so, dass die Jugendsprecherin vor vier Jahren vermeint hat, dass drei Wurstsemmeln 10 € kosten. Das war im Jahr 2004. Heute, im Jahr 2008 wären es demnach wahrscheinlich 15 €, die das kosten würde. Ich denke, dass wir mit so einem Denken falsche Signale setzen und es dringend notwendig ist, in den Bereich der Jugendförderung, der Lehrlingsförderung, der Jugendbeschäftigung Mittel hineinzu­pum­pen. Ich appelliere an Sie, hier zumindest so viel an sozialem Gewissen, an Solidarität – ein linker Begriff! – zu leben, dass Sie auf diese 1,7 Prozent zugunsten der heimischen Lehrlinge zu verzichten bereit sind! – Danke sehr. (Beifall bei der FPÖ. – Zwischenruf des Abg. Neugebauer.)

17.36


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Der von Herrn Abgeordnetem Vilimsky einge­brachte Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

des Abgeordneten Vilimsky und weiterer Abgeordneter betreffend den Entfall der auto­matischen Erhöhung der Politikergehälter zu Gunsten der Finanzierung der Ausbildung von Lehrlingen, eingebracht im Zuge der Debatte über den Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über die Regierungsvorlage (505 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Berufsausbildungsgesetz, das Arbeitsmarktservicegesetz, das Jugendausbildungs-Sicherungsgesetz, das Insolvenz-Entgeltsicherungsgesetz, das Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz, das Landarbeitsgesetz 1984, das Land- und forstwirtschaftliche Berufsausbildungsgesetz, das Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977, das Sonder­unter­stützungsgesetz, das Arbeitsmarktförderungsgesetz, das Einkommensteuer­ge­setz 1988, das IAF-Service-GmbH-Gesetz, das Arbeitskräfteüberlassungsgesetz, das Arbeits- und Sozialgerichtsgesetz, das Betriebspensionsgesetz, die Konkursordnung und die Exekutionsordnung geändert werden

und

den Antrag 593/A(E) der Abgeordneten Sigisbert Dolinschek, Kolleginnen und Kollegen betreffend Beseitigung bestehender Benachteiligungen für Lehrlinge beim Anspruch auf Arbeitslosengeld

sowie

den Antrag 621/A der Abgeordneten Herbert Kickl, Kolleginnen und Kollegen betref­fend ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977, BGBl. Nr. 609/1977, geändert wird (571 d.B.)


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll61. Sitzung / Seite 210

Gemäß § 3 BezBegrBVG hat der Präsident des Rechnungshofes jährlich einen Anpassungsfaktor für die Erhöhung der Politikergehälter zu ermitteln, wodurch die öffentlichen Funktionäre in den Genuss einer Gehaltserhöhungsautomatik kommen, die vor dem Hintergrund der allgemeinen Preis- und Gehaltsentwicklung immer weni­ger  vertretbar ist.

Bereits am 17.11.2006 hat die FPÖ einen Antrag betreffend das „Einfrieren von Politikergehältern“ eingebracht, um auch von Seiten der Politik ein Zeichen für deren Sparwillen zu setzten. Dieser Antrag wurde aber von SPÖ, ÖVP, GRÜNEN und BZÖ abgelehnt.

Nunmehr wird auch seitens unabhängiger Journalisten ein Umdenken gefordert (vgl. Peter Gnam in der „Krone“ vom 22.5.2008 unter Hinweis auf die aktuelle Entwicklung in Deutschland, wo die Erhöhungsautomatik ausgesetzt wurde).

Für Jugendliche in Österreich wird es zunehmend schwieriger eine Lehrstelle zu finden. Es kommt durchaus vor, dass Schulabgänger hunderte Bewerbungen schreiben und trotzdem bei keinem Lehrbetrieb angenommen werden.

Dieses Schicksal einer erfolglosen Lehrstellensuche trifft also mit stark steigender Tendenz gegenwärtig insgesamt rund 15.000 Lehrstellensuchende in Österreich. Der Anmeldung zur Arbeitslosigkeit beim AMS folgen bei solchen Schicksalen oft eine Lehrstellensuche mit Hilfe desselben, bei mangelndem Erfolg eine Unterweisung in Berufsorientierung und danach der Besuch eines Auffanglehrgangs, der auf die Lehrzeit angerechnet wird. Während dieser Zeit sind die Jugendlichen beim jeweiligen Lehrgangsträger sozialversichert, besuchen die Berufsschule wie in einem regulären Lehrverhältnis und machen ein Praktikum in Betrieben.

Als Anreiz zur Einstellung von Lehrlingen und um der dualen Ausbildung wieder zu einem höheren Stellenwert zu verhelfen, sollen die Kosten der Berufsschulzeit von der öffentlichen Hand beglichen werden.

Dies soll auch eine Ausgleichsmaßnahme zu den Schülern mittlerer und höherer Schulen darstellen, denen der Staat ihre Bildung zum überwiegenden Teil bezahlt, wenngleich sie zum Unterschied von Lehrlingen noch keinen effektiven Beitrag zur gesamtwirtschaftlichen Wertschöpfung leisten. Dieses Modell macht es möglich, die Berufsschulzeiten zu verlängern und damit eine bessere Grundausbildung zu vermitteln, denn zahlreiche Lehrstellensuchende sind durch ihre mangelhafte schuli­sche Vorbildung nicht annähernd ausreichend qualifiziert. Dies trifft vor allem auf die Nachkommen von Einwanderern ab der zweiten Generation zu, unter denen Schulabbrecher und Minderqualifizierte überproportional häufig zu beobachten sind.

Die Kosten dieses Modells betragen bei 120.000 Lehrlingen in Österreich rund 100 Mio. EUR pro Jahr, sind jedoch ein bedeutsamer Beitrag zur Bekämpfung der dramatischen Tendenz zur Jugendarbeitslosigkeit und zur Eröffnung beruflicher Perspektiven für junge Menschen. Es handelt sich dabei nicht nur um eine Form der Jugendförderung, es ist dies auch eine arbeitsmarktpolitische Maßnahme sowie eine effektive Form der Wirtschaftsförderung für unsere Klein- und Mittelbetriebe, welche das Rückgrat der dualen Ausbildung in Österreich sind. Mit diesem Modell wird zudem dem Trend entgegengewirkt, dass immer mehr Lehrlinge in wenig produktiven geschützten Bereichen außerhalb der Betriebe zu Lasten ihrer Ausbildungsqualität ausgebildet werden.

Der erste Weg von Jugendlichen nach der Schule soll in die Arbeitswelt und nicht zum Arbeitsmarktservice führen. Außerdem kann auf diese Weise ein Beitrag geleistet werden, dem, in naher Zukunft drohenden, Fachkräftemangel vorbeugend entgegen zu wirken.


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll61. Sitzung / Seite 211

Die freigewordenen Finanzmittel sollten daher für die Förderung diese Models ver­wendet werden.

Daher stellen die unterfertigten Abgeordneten folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zuzuleiten, die den Entfall des § 3 des Bundesverfassungsgesetzes über die Begren­zung von Bezügen öffentlicher Funktionäre beinhaltet und eine Zweckwidmung der eingesparten Mittel für die Lehrlingsausbildung vorsieht.“

*****

 


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Rudas. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 3 Minuten. – Bitte.

 


17.36.24

Abgeordnete Laura Rudas (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Minister! Frau Staatssekretärin! Kolleginnen und Kollegen! Bevor wir uns alle gegenseitig auf die Schulter klopfen oder beispielsweise die Rächer der Gerechten spielen, steht es jetzt hier an, die Vertreterinnen und Vertreter der Österreichischen Gewerkschaftsjugend zu begrüßen, die oben auf der Galerie sind. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

Sie haben sich mit diesem Sozialpartnerschaftspapier durchgesetzt. Ich darf mich stellvertretend für das Parlament bedanken für euren Einsatz. – Vielen Dank. (Beifall bei der SPÖ.) Ich hätte mir gewünscht, dass alle applaudieren. Aber ich glaube, die Vertreter werden es zur Kenntnis nehmen und in die Betriebe bringen.

Ich weiß, dass noch viele Forderungen offen geblieben sind, und zwar zu Recht. Eine Forderung davon ist zum Beispiel, dass die Internatskosten übernommen werden. Als politischer Mensch – Kollegin Schatz – finde ich schon, dass hier die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber auch ihren Anteil leisten sollen und nicht einfach nur Steuergelder verwendet werden sollen. Das heißt, ich werde sehr dafür kämpfen, dass das im nächsten Sozialpartnerschaftspapier Beachtung findet, weil das schon eine sozial­partnerschaftliche Frage ist. Ich freue mich aber, dass es dann Unterstützung geben wird.

Kollegen und Kolleginnen! Gestern war eine polytechnische Klasse bei mir, die sehr lebhaft beschrieben hat, wie es ist, wenn man 20, 30, 40 Bewerbungsschreiben ver­schickt, eine Lehre sucht und immer nur negative Antworten bekommt. Ich sage das deswegen hier so, weil ich die Polemik von Herrn Kollegem Vilimsky nicht verstehe. Ich glaube, Sie wissen nicht, worum es hier geht, wie es jungen Menschen geht, wenn sie immer nur Absagen bekommen. Genau das ist in den letzten Jahren geschehen. Jetzt endlich gibt es ein Jugendbeschäftigungspaket. Jetzt endlich werden 1,2 Milliarden € für junge Menschen, für ihre Ausbildung und damit auch für Österreich ausgegeben.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir wissen alle, dass es nicht so ist, dass sich das alles ab dem Jahr 2003 plötzlich so richtungweisend geändert hätte, denn sonst hätte die Lehrlingssituation anders ausgesehen, sonst hätten wir nicht unter Schwarz-Blau/Orange die höchste Anzahl an Lehrstellensuchenden gehabt. (Abg. Mag. Dar­mann: Das ist ja nicht wahr!)


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll61. Sitzung / Seite 212

Ich hoffe, dass das der erste Schritt ist zu einem gemeinsamen Weg der qualitativ hochwertigen Lehrlingsausbildung, aber auch einer Ausbildung, die junge Menschen nicht in irgendwelche Maßnahmen drängt, sondern sich nach ihren Interessen, Begabungen und Neigungen richtet. Junge Menschen haben auch ein Recht darauf, eine Ausbildung zu machen, die sie interessiert. Dieses Beschäftigungspaket sieht das vor, und deswegen freue ich mich, dass wir das alle hier beschließen. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

17.39


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Als Nächste gelangt Frau Abgeordnete Zwer­schitz zu Wort. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 5 Minuten. – Bitte, Frau Kollegin.

 


17.39.15

Abgeordnete Barbara Zwerschitz (Grüne): Herr Präsident! Herr Minister! Frau Staatssekretärin! Wertes Plenum! Bevor wir jetzt den totalen Jubel-Koller bekommen, weil alles so toll und so klasse ist, möchte ich kurz daran erinnern, wie viele Leute nicht die Möglichkeit haben, eine Lehre zu machen, nämlich all jene, die ein Beschäf­tigungsverbot haben, all jene, die in einer Maßnahme sind und keinen Lehrstellenplatz gefunden haben, denn den werden sie jetzt aufgrund der Ausbildungsgarantie wahr­scheinlich auch nicht leichter finden. (Abg. Rudas: Doch! Deswegen heißt es „Garantie“!)

„Ausbildungsgarantie“ heißt, dass sie, wenn die Lehre abgebrochen ist, nachher einen Lehrstellenplatz haben, aber wie schnell sie vorher, nach der Schule, einen haben werden, werden wir erst sehen, denn die Lehrwerkstätten, die wir dazu brauchen würden, um all die 28 733 arbeitslosen Jugendlichen in Österreich anzustellen, diese überbetrieblichen Ausbildungsstätten gibt es noch nicht. (Zwischenruf der Abg. Rudas.) Einen Teil ja, aber noch nicht genug.

Die jährliche Kündigungsmöglichkeit ist etwas, dem wir sicher nicht zustimmen können. Es wird zwar behauptet, dass das neue Lehrstellen bringen würde, aber das lässt sich schwer beweisen, da in diesem Maßnahmenkatalog viele Dinge enthalten sind und man nicht wirklich weiß, was davon dann greifen wird – wahrscheinlich wird es dann die Kündigungsmöglichkeit gewesen sein.

Wenn ich mit Lehrherren gesprochen habe, dann haben sich diese andere Dinge gewünscht. (Abg. Fürntrath-Moretti: Auch Lehrfrauen! – Abg. Mikesch: Lehr­berechtigten!) – Ja, auch Lehrfrauen, stimmt. Danke schön. – Die haben sich mehr Qualität in ihrer Ausbildung gewünscht, mehr Qualität auch für die Lehrlinge, was bedeuten würde, dass Lernerfolg bei Lehrlingen auch honoriert wird. Dass Lernzeiten von den Lehrherren auch deswegen gerne bereitgestellt werden, weil das honoriert wird; dass der Lehrherr selbst auch einen Erfolg hat, mehr Interesse daran hat, dass der Lehrling auch einen guten Erfolg hat, das hätten sie sich gewünscht.

Außerdem hätten sie sich gewünscht, dass die Zeit der Berufsschule zeitlich ein bisschen günstiger fällt, weil es wenig Sinn macht, wenn jemand, der im EDV-Bereich tätig ist, wo die meisten Firmen versuchen, ihr Budget vor Jahresende aufzubrauchen, den Lehrling ausgerechnet in der Vorweihnachtszeit in eine Berufsschule schicken muss, beziehungsweise GärtnerInnen gerade im Frühjahr abgezogen werden.

Wir bringen folgenden Antrag ein:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Schatz, Haidlmayr, Zwerschitz, Kolleginnen und Kollegen zum Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales (571 dB) über ein Bundesgesetz, mit


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll61. Sitzung / Seite 213

dem das Bundesgesetz, mit dem das Berufsausbildungsgesetz, das Arbeitsmarkt­servicegesetz, das Jugendausbildungs-Sicherungsgesetz, das Insolvenz-Entgeltsiche­rungs­gesetz, das Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz, das Landarbeits­gesetz 1984, das Land- und forstwirtschaftliche Berufsausbildungsgesetz, das Arbeitslosen­versicherungsgesetz 1977, das Sonderunterstützungsgesetz, das Arbeitsmarktförde­rungsgesetz, das Einkommensteuergesetz 1988, das IAF-Service-GmbH-Gesetz, das Arbeitskräfteüberlassungsgesetz, das Arbeits- und Sozialgerichtsgesetz, das Betriebs­pensionsgesetz, die Konkursordnung und die Exekutionsordnung geändert werden (505 dB)

Der Nationalrat wolle beschließen:

In Art. 1 Z. 10 werden in § 19c Abs. 1 folgende Ziffern 8 und 9 angefügt:

„8. Förderung der Ausbildung von Lehrlingen mit Behinderungen, sowie Zusatz­ausbildungen von Lehrlingen mit Behinderung.

9. Förderung für Betriebe deren Lehrlinge die Lehrabschlussprüfung mit Auszeichnung oder gutem Erfolg abschließen.“

*****

Was ich noch hinzufügen möchte – von wegen AMS, Arbeitsvermittlung und Aus­bildungsgarantie –: Es gibt derzeit nach wie vor nur ein Jugend-AMS, nämlich in Wien. Die Länder haben solche Spezialeinrichtungen leider noch immer nicht.

Ich würde herzlich ersuchen, darauf hinzuwirken, dass das AMS weitere solche spezialisierte Stellen einrichtet, weil ich glaube, dass es wichtig ist, dass die Lehrlinge, die Jugendlichen möglichst gut beraten werden, dass ihnen möglichst viele speziell ausgebildete AMS-MitarbeiterInnen zur Verfügung stehen.

Was mir auch sehr wichtig ist bei den überbetrieblichen Ausbildungsstätten: Es ist ganz wichtig, dass diese Ausbildungsstätten, in die die Lehrlinge, die gekündigt wurden, deren Lehrstellenverhältnis aufgelöst wurde, verschoben werden, in denen sie ihre Arbeitsstätte finden, nicht nur einen Mindeststandard aufweisen, sondern wirklich sehr gute Ausbildungsstätten sind und nicht zum Auffangbecken für Gekündigte werden. Das wird man sich anschauen müssen.

Leider ist es so, dass wir zwar viele Zwecke haben, aber die genauen Richtlinien noch nicht. Insofern wird auch interessant werden – ich freue mich sehr über den Antrag des Kollegen Amon –, wie das mit den Kündigungen aussieht, wie oft gekündigt wurde, beziehungsweise ob es Betriebe gibt, die die Förderung nehmen und immer wieder beginnen auszubilden, aber im Endeffekt nicht die gesamte Ausbildung durchführen. Wir wissen, dass sehr viele von den Lehrstellenbetrieben sehr gute Arbeit leisten, aber eben leider nicht alle.

Im Übrigen werden wir ja sehen, ob die Zwecke die Mittel heiligen oder nicht. Wir wollen für die Jugendlichen hoffen, dass dieses Lehrlingspaket funktioniert. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)

17.44


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Der von Frau Abgeordneter Zwerschitz einge­brachte Abänderungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht, ausreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll61. Sitzung / Seite 214

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Schatz, Haidlmayr, Zwerschitz, Freundinnen und Freunde zum Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales (571 dB) über ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz, mit dem das Berufsausbildungsgesetz, das Arbeits­marktservicegesetz, das Jugendausbildungs-Sicherungsgesetz, das Insolvenz-Entgelt­sicherungsgesetz, das Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz, das Landarbeitsge­setz 1984, das Land- und forstwirtschaftliche Berufsausbildungsgesetz, das Arbeits­losenversicherungsgesetz 1977, das Sonderunterstützungsgesetz, das Arbeitsmarkt­förderungsgesetz, das Einkommensteuergesetz 1988, das IAF-Service-GmbH-Gesetz, das Arbeitskräfteüberlassungsgesetz, das Arbeits- und Sozialgerichtsgesetz, das Betriebspensionsgesetz, die Konkursordnung und die Exekutionsordnung geändert werden (505 dB)

Der Nationalrat wolle beschließen:

In Art. 1 Z. 10 werden in § 19c Abs. 1 folgende Ziffern 8 und 9 angefügt:

„8. Förderung der Ausbildung von Lehrlingen mit Behinderungen, sowie  Zusatz­ausbildungen von Lehrlingen mit Behinderung.

9. Förderung für Betriebe deren Lehrlinge die Lehrabschlussprüfung mit Auszeichnung oder gutem Erfolg abschließen.“

Begründung

Lehrlinge mit Behinderung, insbesondere Lehrlinge mit intellektueller Behinderung haben leider nach wie vor Schwierigkeiten am Arbeitsmarkt integriert zu werden. Um dem entgegenzuwirken, braucht es verstärkte Anreize für Unternehmen, Betroffene eine Lehrlingsausbildung zu ermöglichen. Um die Dringlichkeit und Notwendigkeit dieser Tatsache zu betonen, ist eine demonstrative Aufnahme dieses Förderungs­zweckes in § 19c notwendig.

Über die Förderung besonders guter Lehrabschlussprüfungen von Lehrlingen sollen Anreize für ausbildende Betriebe geschaffen werden, ihren Lehrlingen mehr Lernzeiten und gute Lernmodelle zur Verfügung zu stellen. Wenn die Lehrbetriebe am guten Erfolg ihrer Lehrlinge partizipieren können, wird es ihrerseits auch mehr Interesse und Motivation geben die Lehrlinge in ihrer Ausbildung besonders gut zu fördern.

*****

 


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Mikesch. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 2 Minuten. – Bitte, Sie sind am Wort.

 


17.44.16

Abgeordnete Herta Mikesch (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Minister! Frau Staatssekretärin! Hohes Haus! Liebe Kolleginnen! Vor allem meine Vorrednerin hat immer von „Lehrherren“ gesprochen. Ich glaube, diese Zeit ist lange vorbei. Wir haben heute Lehrberechtigte, die sehr wohl ihre soziale Aufgabe wahrnehmen und der Jugend eine Chance geben. Ich meine, das ist wirklich besonders zu würdigen.

Frau Kollegin Rudas, in den letzten Jahren, ab dem Jahr 2003, wurde sehr, sehr viel gemacht. Wir haben eine große Trendumkehr geschafft, als es darum ging, mehr Jugendlichen eine Chance zu geben. Wir haben mit dem Blum-Bonus Hervorragendes erreicht, und dieser erfolgreiche Weg wird nunmehr fortgesetzt.


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll61. Sitzung / Seite 215

Es wurden sehr, sehr viele Dinge mit aufgenommen, die sich die Unternehmerinnen und Unternehmer gewünscht haben. Erstmals ist es auch möglich, qualitätsbezogene Maßnahmen umzusetzen, diese werden auch gefördert, Zusatzausbildungen für Lehr­linge, die es bisher im Förderungskatalog noch nicht gegeben hat, genauso auch Weiterbildungsmaßnahmen für die Ausbildner, was sehr wichtig ist.

Es ist aber sehr entscheidend, flexibel zu bleiben und auf die Bedingungen auf dem Arbeitsmarkt immer wieder einzugehen und darauf zu reagieren.

Es gibt erstmals die Möglichkeit, den Lehrvertrag außerordentlich aufzulösen, und es gibt immer wieder große Bedenken, wie das tatsächlich ausschaut. Ich kann Ihnen Zahlen aus dem ersten Quartal aus Niederösterreich liefern. Dort gibt es 20 000 bestehende Lehrverhältnisse, 382 Lehrverhältnisse wurden gelöst, in 31 Fällen vom Lehrberechtigten, und 96 Lösungen gab es seitens der Lehrlinge.

Es ist sehr wichtig, dass auch die Lehrlinge die Chance haben, ihren richtigen Weg der Ausbildung zu gehen. Wenn sie einen falschen gewählt haben, müssen sie die Mög­lichkeit haben umzusteigen, ganz egal, ob aus einem Lehrverhältnis oder im Schulbereich.

Ich denke, dass wir mit dem neuen Lehrlingspaket den positiven Weg für die Lehrlingsausbildung in Österreich weitergehen werden. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP.)

17.46


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Riepl. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 3 Minuten. – Bitte, Herr Kollege.

 


17.46.44

Abgeordneter Franz Riepl (SPÖ): Herr Präsident! Hohes Haus! Herr Bundesminister, entschuldigen Sie, wenn ich mich zu Beginn an Sie wende, aber Sie haben, glaube ich, eine sehr interessante Woche hinter sich: Vor zwei Tagen hat der Herr Bundesminister Geburtstag gefeiert. 500 Betriebsräte und Arbeitnehmer sind zu seinem Büro gekom­men und haben dort demonstriert, aber nicht gegen ihn, sondern für ihn – das hat es in dieser Republik vorher, glaube ich, noch nicht gegeben. Und heute haben Sie eine Rede gehalten, Herr Bundesminister, für die Sie von mehreren Fraktionen Applaus bekommen haben. Ich habe mich ertappt, ich habe auch applaudiert. (Beifall bei der ÖVP.)

Es ist manchmal ganz schön, wenn man Arbeitsminister ist – nicht wahr? –; nämlich vor allem Arbeitsminister, das wollte ich erwähnen.

Sehr verehrte Damen und Herren! Wir haben heute dieses Lehrlingspaket zur Beschlussfassung vorliegen, und man muss bei dieser Gelegenheit auch darauf hinweisen, dass nicht alles so war, wie es jetzt ist.

Im Jahr 2000 hatten wir 3 759 Jugendliche ohne Lehrstelle. Im Jahr 2006 waren 6 099 Jugendliche ohne Lehrstelle, also Lehrstellensuchende. Heute sind es 3 924. Es ist das eine Entwicklung, die positiv ist und die zeigt, dass man mit einer Anzahl von Maßnahmen auch von der Politik her da etwas ändern kann, dass es möglich ist, die Jugendarbeitslosigkeit zu verringern und hoffentlich auch gesamtheitlich zu beseitigen.

Wir haben ein Auffangnetz gehabt – das ist heute schon mehrmals gesagt worden –, das den Jugendlichen leider keine Garantie bis zur Lehrabschlussprüfung gegeben hat; jetzt haben wir eine Ausbildungsgarantie. Wir kommen also vom Auffangnetz zur Ausbildungsgarantie. Ich denke, das ist etwas, auf das wir alle gemeinsam stolz sein können. (Beifall bei der SPÖ.)


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll61. Sitzung / Seite 216

Wir haben zu wenig überbetriebliche Lehrstellen gehabt, wie ich schon gesagt habe, und jetzt haben wir die mit Garantie, ausreichend, auch finanziell unterstützende in den Regionen.

Wir haben eine Förderung gehabt, die die Quantität gefördert hat, jetzt haben wir eine Förderung, die die Qualität zusätzlich fördert. Wir haben eine Förderhöhe, wie vom Kollegen Mitterlehner schon ausgeführt wurde, die sich nach der Lehrlingsent­schädi­gung richtet.

Wir haben aber noch etwas – eine jahrelange Forderung insbesondere der Gewerk­schaftsjugend, aber auch von uns selbst aufgestellt, ist eine solidarische Arbeitgeber­finanzierung der Lehrlingsförderung und der Lehrlingsausbildung. Das war viele Jahre lang Kritik, insbesondere der Vertreter der Jugend. Jetzt haben wir mit diesen Gesetzen, die wir heute beschließen, einen ersten Schritt in Richtung einer solidari­schen Arbeitgeberfinanzierung durchgesetzt. Also auch das wird Wirklichkeit.

Im Zusammenhang mit der Kündigung oder der Kündigungsmöglichkeit von Lehr­verhältnissen möchte ich nur darauf hinweisen, dass das bewusst gegenseitig so formuliert wurde. Also auch der Lehrling kann, wenn er das Gefühl hat, dass er nicht den richtigen Lehrplatz hat, dass er in dem Betrieb zu wenig lernt, die Mediation in Anspruch nehmen und kann sich um eine Verbesserung seiner Situation bemühen und hat auch Chancen, aus dem Lehrverhältnis herauszukommen und auf einen besseren Lehrplatz zu wechseln. Auch das sollte man erwähnen.

Zusammenfassend: Sehr geehrte Damen und Herrn, der heutige Tag, der 5. Juni 2008, ist ein guter Tag für unsere Jugend. Die versprochene Ausbildungsgarantie wird Wirk­lichkeit. Wir wünschen schon heute all jenen, die im neuen System einen Ausbildungsplatz finden, alles Gute. Und ich frage: Was kann man noch Besseres tun, als für die Jugend richtige Maßnahmen zu setzen? – Ich möchte diese Frage nicht unbeantwortet lassen: Weitermachen! Die nächste Maßnahme steht ja schon vor der Tür: die Berufsmatura. (Beifall bei der SPÖ sowie des Abg. Neugebauer.)

17.50


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Als Nächste gelangt Frau Abgeordnete Haidl­mayr zum Wort. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 4 Minuten. – Bitte, Frau Kollegin.

 


17.51.05

Abgeordnete Theresia Haidlmayr (Grüne): Herr Präsident! Herr Minister! Frau Staats­sekretärin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Minister, ja, die Lehrlingsförderung wird jetzt etwas verbessert, aber mir persönlich tut es weh – ich weiß nicht, ob das bewusst oder unbewusst gemacht worden ist –, dass in dieser Novelle zur Verbesserung der Lehrlingsförderung die Begriffe „Menschen mit Behin­derungen“ und „behinderte Lehrlinge“ nicht enthalten sind. Ich meine, dass auch Menschen mit Behinderungen, in diesem Fall Lehrlinge, sehr wohl das Recht haben müssen, bei den Lehrlingsförderungen, beim sogenannten Blum-Bonus, zum Zug zu kommen. Dies enthält aber auch diese Verbesserung nach wie vor nicht.

Sie können mir jetzt sagen, dass es für behinderte Lehrlinge sowieso andere För­derungspakete gibt, was ja teilweise stimmt, aber dies ist zu wenig. Sie wissen, dass gerade die Ausbildung von Menschen mit Behinderungen, insbesondere von Men­schen mit geistigen Behinderungen, einfach ein Mehr an Vorraussetzungen einerseits für den Lehrherrn und andererseits auch für die dort Beschäftigten bedeutet, damit diese Gruppe von Menschen mit Behinderungen wirklich gut und effizient in den Arbeitsprozess eingegliedert werden kann. Da braucht es eben mehr Zeit und hiefür eben mehr Förderungen. Diese Lehrlinge sind beim Blum-Bonus und in dieser neuen Lehrlingsförderung nach wie vor nicht enthalten, und das finde ich persönlich sehr


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll61. Sitzung / Seite 217

schade. Ich hoffe, dass Sie schon sehr bald auch die Menschen mit Behinderungen in diese Förderrichtlinien mit einbeziehen und die Förderungen nicht nur für nicht behin­derte Lehrlinge gewähren. (Beifall bei den Grünen.)

Ich möchte jetzt noch zum Antrag des Herrn Abgeordneten Hofer bezüglich Einführung einer Pflegelehre Stellung nehmen. Herr Abgeordneter Hofer, ich muss Ihnen ganz ehrlich sagen – ich habe das auch schon im Ausschuss gesagt –, ich halte davon nichts, und zwar deshalb, weil ich glaube, dass es für einen 15-Jährigen eine Über­forderung ist, wenn er bereits in diesem Alter in die Lehre eines Pflegeberufes einsteigen soll.

Aus gutem Grund, Herr Hofer, muss man ein gewisses Alter haben – ich glaube, 17 oder 18 Jahre muss man alt sein –, um Krankenschwester zu werden, denn es ist nicht nur physisch, sondern auch psychisch eine sehr, sehr anstrengende Tätigkeit, wenn man in diesem Berufsfeld arbeitet. Und das Gleiche gilt auch für den Bereich der Hilfe, Betreuung und Pflege von behinderten und alten Menschen. Man kann es einem 15-Jährigen nicht zumuten, sich schon in diesem Alter für diese Ausbildung zu entscheiden – andernfalls wäre die Drop-out-Quote sicher sehr hoch.

Außerdem haben wir in Österreich sehr viele Lehrberufe in diesem Bereich, von der PflegehelferIn über die AltenbetreuerIn bis hin zur BehindertenhelferIn, sodass es meiner Ansicht nach sinnvoller wäre, diese Ausbildungen, die es jetzt schon gibt, teilweise als Kombiausbildungen machen zu können und bestimmte Ausbildungen zusammenzuführen. Das heißt, dass jemand, der heute eine Ausbildung als Pflege­helferIn macht, gleichzeitig die Chance hat, sich in einem Modul zum Beispiel zur BehindertenhelferIn weiterschulen zu lassen, und nicht wieder von vorne anfangen muss. Ich glaube, ein Verquicken der bestehenden Ausbildungen wären sinnvoller, als wieder eine neue Ausbildung einzuführen, die auch für 15-Jährige schon möglich ist. 15-Jährige haben noch nicht die persönlichen Vorraussetzungen, diese schwierige berufliche Aufgabe zu erfüllen. Das darf man ihnen noch nicht zumuten. – Danke. (Beifall bei den Grünen sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

17.55


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Als Nächste gelangt Frau Abgeordnete Grander zum Wort. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 2 Minuten. – Bitte, Frau Kollegin.

 


17.55.53

Abgeordnete Maria Grander (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Sehr geehrte Frau Staatssekretärin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Im Rahmen meiner kurzen Ausführungen gehe ich auf Pflege und Betreuung als Lehrberuf ein.

Es wird immer die duale Ausbildung angesprochen. Dazu möchte ich sagen, dass wir in der Krankenpflege bereits die duale Ausbildung haben. Wir haben sie bei den Pflegehelfern, wo 800 Stunden Theorie und 800 Stunden Praxis sind, und 1 Prozent der Praxis ist durch Lehrer und Lehrerinnen in der Krankenpflege angeleitet. Weiters gibt es sie bei der Diplomausbildung, wo 2 000 Stunden Theorie und 2 480 Stunden Praxis sind, davon 2 Prozent angeleitete Praxis, wie schon bei den Pflegehelfern. Somit ist in diesem Bereich die duale Ausbildung grundsätzlich gegeben.

Zum Eintrittsalter – Frau Kollegin Haidlmayr hat schon dazu gesprochen –: Wir hatten schon einmal ein Krankenpflegegesetz, bei dem der Eintritt mit 15 Jahren möglich war, ein allgemeinbildendes Jahr, danach die drei Berufsjahre. Was war der Endeffekt? – Unter 17 Jahren darf man nicht ans Krankenbett, dies muss die Schule absichern. Das heißt, diese Leute verbringen ihre Ausbildung in ganz anderen Bereichen und kommen


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll61. Sitzung / Seite 218

erst danach in die effektive Ausbildung. Aus diesem Grund hat man das Eintrittsalter auf 17 Jahre erhöht.

Ich selbst habe als Lehrerin in der Krankenpflege, als welche ich zehn Jahre tätig war, erlebt, dass junge Menschen nach dem ersten Praktikum aus dem Beruf aussteigen, weil ihr Lieblingspatient verstirbt oder weil es in der eigenen Familie aufgrund von Krankheit belastende Situationen gibt. Ich denke daher, es ist sinnvoll, erst mit 17 Jahren beginnen zu können. Es gibt sogar die Überlegung, ob man das aufgrund der angeführten Punkte nicht vielleicht sogar hinaufsetzt.

Man muss da wirklich genau schauen, denn die Ausbildung ist jetzt sehr stark am extramuralen Bereich, an den Pflegeheimen orientiert. Es werden Schulstationen eingerichtet, um wirklich Lehrsituationen zu haben beziehungsweise das lehren zu können. Ich müsste länger dazu sprechen, um das noch auszuführen. – Danke. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

17.58


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Vorläufig letzte Rednerin in dieser Debatte ist Frau Abgeordnete Königsberger-Ludwig. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 2 Minu­ten. – Bitte, Sie sind am Wort.

 


17.58.24

Abgeordnete Ulrike Königsberger-Ludwig (SPÖ): Herr Präsident! Frau Staatssekre­tärin! Geschätzte Damen und Herren! Dass man Jugendlichen bei ihrem Eintritt ins Erwachsenenleben die besten Chancen geben soll, ist, glaube ich, über alle Parteigrenzen hinweg klar; das haben wir heute auch eindrucksvoll unter Beweis gestellt. Ich bin überzeugt davon, dass wir mit diesem Gesetz, das wir heute be­schließen, diesem Anliegen einen großen Schritt näher kommen, wenngleich sicher noch Punkte offen sind, das möchte ich gar nicht kleinreden, aber ich denke, die Ausbildungsgarantie und die Qualitätsoffensive in der Lehrlingsförderung sind zwei ganz wichtige Bestandteile, um Jugendlichen gute Startmöglichkeiten in ihr Erwach­senenleben zu geben.

Zur Qualitätsförderung ein kurzer Gedanke: Ich finde es sehr, sehr wichtig, dass man dabei auch die AusbildnerInnen ins Gebet nimmt und auch in diese Richtung einwirkt, denn das ist einfach ein wichtiger Schritt für die jungen Menschen in ihren Aus­bildungsstätten.

Ich möchte in diesem Zusammenhang einen Appell an den Herrn Minister oder die Frau Staatssekretärin richten, weil ich denke, dass wir speziell bei der Qualitäts­förderung darauf achten müssen, dass Projektträger, die lernschwache Jugendliche oder eben schwächere Jugendliche ausbilden, auch in den Genuss des Bonus der Qualitätsförderung kommen können. Ich denke, da müssen wir bei den Kriterien, die erarbeitet werden, ganz besonders darauf achten, dass diese Projektträger nicht zwar die lernschwachen Jugendlichen ausbilden, die Qualitätsförderung aber nicht in Anspruch nehmen können. Ich glaube, das ist ein ganz wichtiger Punkt, damit man auch diese Jugendlichen bestmöglich unterstützen kann.

Außer der Qualitätsförderung bin ich natürlich auch über die überbetriebliche Lehraus­bildung ganz glücklich, weil ich es sehr wichtig finde, dass diese überbetriebliche Lehrausbildung der regulären, der dualen betrieblichen Lehrausbildung gleichgesetzt wird. Dieser sehr wichtige Schritt garantiert, dass man da keine Lehrlinge zweier Klassen schaffen wird. Ich möchte aber schon den Appell aussprechen, dass die Betriebe sich natürlich der Verantwortung nicht entziehen dürfen, denn die Ausbildung in den Betrieben muss natürlich die wichtigste Form der dualen Lehrausbildung bleiben.


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll61. Sitzung / Seite 219

Die überbetriebliche Lehrausbildung soll ja vor allem auch lernschwächeren Jugend­lichen und auch Bildungsabbrechern zugute kommen. Und da, finde ich, ist erfreulich, dass man für diese Jugendlichen auch die Entschädigung angehoben hat, nämlich im ersten und zweiten Lehrjahr auf 240 € und im dritten Lehrjahr auf 555 €. Das ist ein ganz, ganz wichtiger Schritt für die betroffenen jungen Menschen.

Im Großen und Ganzen bin ich sehr zufrieden und sehr zuversichtlich, dass dieses neue Gesetz Früchte, positive Früchte tragen wird und dass es vor allem den auszubildenden Jugendlichen ganz besonders entgegenkommen wird. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)

18.01


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Zum Wort ist dazu niemand mehr gemeldet.

Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht die Frau Berichterstatterin ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Ich bitte alle Damen und Herren, Platz zu nehmen, denn wir gelangen nun zur Abstim­mung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vornehme.

Zunächst kommen wir zur Abstimmung über den Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Berufsausbildungsgesetz, das Arbeitsmarktservicegesetz, das Jugend­ausbildungs-Sicherungsgesetz sowie weitere Gesetze geändert werden, in 571 der Beilagen.

Da der vorliegende Gesetzentwurf eine Verfassungsbestimmung enthält, stelle ich zunächst im Sinn des § 82 Abs. 2 Ziffer 1 der Geschäftsordnung die für die Abstim­mung erforderliche Anwesenheit der verfassungsmäßig vorgesehenen Anzahl der Abgeordneten fest.

Die Abgeordneten Mag. Schatz, Kolleginnen und Kollegen haben einen Zusatzantrag eingebracht.

Weiters liegt ein Abänderungsantrag der Abgeordneten Kickl, Kolleginnen und Kollegen vor.

Schließlich liegen Verlangen auf getrennte Abstimmung der Abgeordneten Mag. Schatz, Kolleginnen und Kollegen sowie des Abgeordneten Kickl vor.

Ich werde daher entsprechend der Systematik des Gesetzes über die von den erwähnten Zusatz- beziehungsweise Abänderungsanträgen beziehungsweise den Verlangen auf getrennte Abstimmung betroffenen und schließlich über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes in der Fassung des Ausschuss­berichtes abstimmen lassen.

Wir kommen zunächst zur getrennten Abstimmung über Artikel 1 Z 4, 5 und 7 in der Fassung des Ausschussberichtes.


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll61. Sitzung / Seite 220

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiefür sind, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist die Mehrheit und daher angenommen.

Die Abgeordneten Mag. Schatz, Kolleginnen und Kollegen haben einen Zusatzantrag betreffend Artikel 1 Z 10 eingebracht.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dafür eintreten, um ein Zeichen. – Das ist die Minderheit und daher abgelehnt.

Wir kommen nun zur getrennten Abstimmung über die Artikel 2 Z 5 und Artikel 4 Z 16 in der Fassung des Ausschussberichtes.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiefür sind, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist die Mehrheit und daher angenommen.

Weiters liegt ein Abänderungsantrag der Abgeordneten Kickl, Kolleginnen und Kolle­gen vor, welcher sich auf Artikel 5 Z 3 des gegenständlichen Gesetzentwurfes bezieht.

Jene Damen und Herren, die hiefür ihre Zustimmung erteilen, bitte ich um ein Zeichen. – Das ist die Minderheit und daher abgelehnt.

Ich komme sogleich zur Abstimmung über Artikel 5 Z 3 des Gesetzentwurfes in der Fassung des Ausschussberichtes.

Ich ersuche jene Mitglieder des Hohen Hauses, die hiefür eintreten, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist die Mehrheit und daher angenommen.

Wir kommen nun zur getrennten Abstimmung über Artikel 6 Z 4 sowie Artikel 8 Z 6 und 7 in der Fassung des Ausschussberichtes.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiefür sind, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist die Mehrheit und daher angenommen.

Ich komme nunmehr zur getrennten Abstimmung über Artikel 8 Z 11 in der Fassung des Ausschussberichtes.

Wer hiefür eintritt, den bitte ich um ein Zeichen der Bejahung. – Das ist einstimmig angenommen.

Schließlich komme ich zur Abstimmung über die restlichen Teile des Gesetzentwurfes samt Titel und Eingang in der Fassung des Ausschussberichtes.

Ich bitte jene Mitglieder des Hohen Hauses, die hiefür ihre Zustimmung erteilen, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist die Mehrheit und daher angenommen.

Ausdrücklich stelle ich die verfassungsmäßig erforderliche Zweidrittelmehrheit fest.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Das ist die Mehrheit und daher angenommen.

Ausdrücklich stelle ich wiederum die verfassungsmäßig erforderliche Zweidrittelmehr­heit fest.

Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abge­ordneten Ing. Hofer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Renaissance des dualen Ausbildungssystems.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für den Entschließungsantrag sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit und daher abgelehnt.

Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abge­ordneten Mag. Schatz, Kolleginnen und Kollegen betreffend Tätigkeiten des Förder­ausschusses.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für den Entschließungsantrag sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit und daher abgelehnt.

Weiters gelangen wir zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeord­neten Mag. Schatz, Kolleginnen und Kollegen betreffend kostenlosen Internatsbesuch und Freifahrt für alle Lehrlinge.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für den Entschließungsantrag sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit und daher abgelehnt.


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Weiters gelangen wir zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeord­neten Werner Amon und Renate Csörgits, Kolleginnen und Kollegen betreffend Jugendbeschäftigungspaket 2008.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für den Entschließungsantrag sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Mehrheit und daher angenommen. (E 77.)

Wir gelangen zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen betreffend den Entfall der automatischen Erhöhung der Politikergehälter zugunsten der Finanzierung der Ausbildung von Lehrlingen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für den Entschließungsantrag sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit und daher abgelehnt.

Weiters gelangen wir zur Abstimmung über den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Bundesgesetz über die Beschäftigung von Kindern und Jugendlichen geän­dert wird, samt Titel und Eingang in 576 der Beilagen.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die für den Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Mehrheit und damit angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Das ist die Mehrheit. Der Gesetzentwurf ist damit auch in dritter Lesung angenommen.

Wir kommen schließlich zur Abstimmung über den Antrag des Ausschusses für Arbeit und Soziales, seinen Bericht 572 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein ent­sprechendes Zeichen. – Das ist die Mehrheit und damit angenommen.

18.08.0110. Punkt

Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über die Regierungsvorlage (524 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz geändert wird (573 d.B.)

11. Punkt

Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 714/A der Abgeordneten Herbert Kickl, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundes­gesetz, mit dem das Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz (AMPFG), BGBl. Nr. 315/1994, geändert wird (574 d.B.)

 


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nun gelangen wir zu den Punkten 10 und 11 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Wir gehen in die Debatte ein.

Erster Redner ist Herr Abgeordneter Themessl. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 5 Minuten. – Bitte.

 


18.08.40

Abgeordneter Bernhard Themessl (FPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Frau Staatssekretärin! Hohes Haus! Werte Kolleginnen und Kollegen! Es müsste heute eigentlich ein Freudentag für den Herrn Bundesminister sein, denn heute und morgen


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll61. Sitzung / Seite 222

beginnt die „große Welle der Entlastung“ über Österreich drüberzuschwappen. Das beginnt jetzt mit der Senkung oder teilweisen Streichung der Arbeitslosen­ver­sicherungsbeiträge und geht dann morgen weiter mit dem „riesigen Entlastungspaket“ im Zuge der Erhöhung der Pendlerpauschale und des Kilometergeldes.

Wissen Sie, wenn eine Regierung nicht arbeitet, dann herrscht Windstille, und Windstille erzeugt nun einmal keine Wellen. Und genau so fallen Ihre Entlastungs­pakete aus: sehr, sehr bescheiden!

Zur Senkung der Arbeitslosenversicherungsbeiträge ein paar Worte: Zum Ersten ist es völlig unfair und ungerecht, denn die Arbeitslosenversicherung wird zu 3 Prozent vom Arbeitgeber und zu 3 Prozent vom Arbeitnehmer einbezahlt. Sie gehen jetzt her und entlasten teilweise die unselbständig Beschäftigten. Bis zu einem Einkommen von 1 350 € wird um 1 Prozent gekürzt – von 3 Prozent auf 2 Prozent –, bei einem Einkommen von 1 100 € bis 1 200 € wird von 3 Prozent auf 1 Prozent gekürzt, und unter 1 100 € wird der Arbeitslosenversicherungsbeitrag gestrichen.

Sie wissen genau, dass jede Menge Kleinunternehmer und Einzelpersonen­unter­nehmungen auch in diese Einkommensklasse fallen. Die werden von dieser Steuer­entlastung, wie Sie es nennen, überhaupt nicht betroffen!

Und was Sie auch nicht dazusagen, ist, dass die Senkung dieser Arbeitslosen­versicherungsbeiträge dazu führt, dass sich die Steuerbemessungsgrundlage erhöht. Das heißt, auch bei diesem Geschenk oder bei dieser Entlastung, die Sie der Bevöl­kerung präsentieren wollen, schneidet Ihr Finanzminister bereits wieder mit.

Nur ein Beispiel: Wenn heute jemand zwischen 1 200 und 1 350 € im Monat verdient und dann die Arbeitslosenversicherungsbeiträge um 1 Prozent gekürzt werden, dann kommt mit der erhöhten Steuer, die er zu zahlen hat, netto ein Betrag zwischen 9 und 10 € pro Monat heraus. – Na „gratuliere“, Herr Bundesminister! Das ist eine „super Bereicherung“ für alle, die in dieser Einkommensklasse liegen und wird „sicherlich“ dazu beitragen, dass sich der Mittelstand in Zukunft wieder erholen wird und maß­geblich am Steueraufkommen dieser Republik beteiligt sein wird. Dazu kann man Ihnen nur „gratulieren“!

Wissen Sie, das zieht sich ja wie ein roter Faden durch – ich habe Ihnen das heute Vormittag schon gesagt –: Zuerst wird kräftig abkassiert, und dann, wenn der Unmut in der Bevölkerung und der mediale Druck so stark werden, dass Sie nicht mehr anders können, dann geben Sie zizerlweise ein klein wenig zurück. Sie haben in Ihrem Budget 2006 Einnahmen aus Arbeitslosenversicherungsbeiträgen in der Höhe von 4,6 Milliarden € budgetiert, und im selben Atemzug budgetieren Sie Ausgaben in der Größenordnung von 3,4 Milliarden €. Das heißt, ich muss Ihnen vorwerfen, dass Sie 1,2 Milliarden € den Österreicherinnen und Österreichern wegnehmen, und jetzt geben Sie ihnen aufgrund dieser Steuererleichterung, die Sie hier einführen ... (Zwischen­bemerkung von Bundesminister Dr. Bartenstein) – Ja, ich weiß schon, wie Sie argumentieren. Aber dafür gibt es einen anderen Budgetposten, für das, was Sie meinen.

Sie nehmen den Österreichern Geld im Ausmaß von über 1 Milliarde € weg und geben ihnen jetzt aufgrund dieser Steuererleichterung zirka 300 Millionen zurück, also zirka ein Viertel dessen, das Sie herausnehmen. (Neuerliche Zwischenbemerkung von Bun­desminister Dr. Bartenstein.)

Ja, Herr Bundesminister, ich kann Ihnen dazu nur „gratulieren“. Und es geht ja morgen so weiter mit der Pendlerpauschale – auch dazu haben wir Ihnen heute schon „gratuliert“ –: Auch das ist ein Almosen, das Sie der Bevölkerung zurückgeben, und eigentlich ein Armutszeugnis für die Arbeit dieser Regierung.


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll61. Sitzung / Seite 223

Aber weil wir hier schon von Arbeitsmarktpolitik reden, habe ich noch ein anderes Anliegen – und das könnten Sie ohne Weiteres alle mittragen, weil es nämlich kein Geld kostet –: Wir haben in den letzten Jahren immer wieder in den Dienstverträgen sogenannte Konkurrenzklauseln. Das war früher teilweise sinnvoll und wurde auch so gehandhabt in Fachberufen, speziell in technischen Bereichen und im Management, damit Leute nicht Insiderwissen aus den Firmen mitnehmen und dann in unmittelbarer Folge zur Konkurrenz wechseln. In den letzten Jahren ist Folgendes eingetreten: dass eigentlich fast in allen Dienstverträgen sogenannte Konkurrenzklauseln enthalten sind.

Wir würden Sie ersuchen, dass Sie das ändern, und ich bringe daher folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Themessl, Kickl und weiterer Abgeordneter betreffend Konkurrenz­klauseln in Arbeitsverträgen

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat eine entsprechende Regierungs­vorlage zuzuleiten, die vorsieht, dass Konkurrenzklauseln in Arbeits­ver­trägen künftig nur noch mit hoch qualifizierten Fachkräften vereinbart werden dürfen und darüber hinaus ein Verbot von Konkurrenzklauseln normiert, die die Ausübung des Berufes nach Beendigung eines Arbeitsverhältnisses unangemessen einschränkt.“

*****

Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

18.14


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Der von Herrn Abgeordnetem Themessl ein­gebrachte Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht daher mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Themessl, Kickl und weiterer Abgeordneter betreffend Konkurrenz­klauseln in Arbeitsverträgen, eingebracht im Zuge der Debatte zum Tagesordnungs­punkt 10, Bericht (573 d.B.) des Ausschusses für Arbeit und Soziales über die Regierungsvorlage (524 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Arbeitsmarktpolitik-Finan­zierungsgesetz geändert wird, in der 61. Sitzung des Nationalrates am 5. Juni 2008

In jüngerer Zeit beklagen immer mehr unselbständig Erwerbstätige so genannte Konkurrenzklauseln in ihren Dienstverträgen. Diese Vertragsbestandteile wurden ursprünglich für Fachkräfte aus den Bereichen Technik und Management eingeführt, um unerwünschte Weitergabe von Betriebsgeheimnissen an konkurrierende Unter­nehmen durch Abwerbung von Fachkräften zu verhindern.

Völlig unverständlich sind solche Klauseln aber in Dienstverträgen gewöhnlicher Arbeitnehmer oder gar von Teilzeitkräften. Neben der Tatsache dass diese Art von Dienstnehmern ohnehin nicht in den Besitz jedweder sensibler Informationen kommt, verhindern Konkurrenzklauseln regelmäßig eine berufliche Weiterentwicklung oder gar das Annehmen einer neuen Stelle, die aufgrund der erworbenen beruflichen Erfahrung


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll61. Sitzung / Seite 224

mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit in der selben oder einer verwandten Branche zu finden sein wird.

Deshalb soll die Möglichkeit von Konkurrenzklauseln in Arbeitsverträgen drastisch gesenkt werden. Dieses Instrument sollte seiner ursprünglichen Intention entsprechend ausschließlich für hoch qualifizierte Fachkräfte im engeren Sinn möglich sein und darüber hinaus gesetzlich verboten werden. Das wäre nicht zuletzt auch ein erkenn­barer Beitrag zur Flexibilisierung des Arbeitsmarkts.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat eine entsprechende Regie­rungs­vorlage zuzuleiten, die vorsieht, daß Konkurrenzklauseln in Arbeitsverträgen künftig nur noch mit hoch qualifizierten Fachkräften vereinbart werden dürfen und darüber hinaus ein Verbot von Konkurrenzklauseln normiert, die die Ausübung des Berufes nach Beendigung eines Arbeitsverhältnisses unangemessen einschränkt.“

*****

 


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Wögin­ger. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 2 Minuten. – Bitte.

 


18.14.13

Abgeordneter August Wöginger (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundes­minister! Frau Staatssekretärin! Im Gegensatz zu meinem Vorredner begrüße ich als Arbeitnehmervertreter diese Vorlage außerordentlich. Sie hilft einer Million Arbeit­nehmern mit rund 300 Millionen €. Herr Kollege Themessl, wenn Sie das ausrechnen – Sie sind ja ein begnadeter Rechner in diesem Bereich –, dann merken Sie, dass das pro Arbeitnehmer im Schnitt 300 € pro Jahr sind. Das ist daher eine wichtige Maßnahme im Bereich der Inflationsbekämpfung, der Teuerungsabgeltung. Man sollte das hier wirklich positiv erwähnen, und ich verstehe überhaupt nicht, warum Sie sich gegen diese Maßnahme stellen. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Steibl: Wenn er es nicht versteht!)

Ein ganz wichtiger Punkt ist die Absenkung des Arbeitslosenversicherungsbeitrages – was auch unser Zugang ist: Gebühren senken, Beiträge senken, und nicht in einer Art Negativsteuer hier wieder Geld zurückgeben, sondern einfach den Menschen mehr zur Verfügung stellen. Und diese Maßnahme spüren die Menschen, die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in den Brieftaschen, und genau das ist Sinn und Zweck dieser Maßnahme.

Bis zu 33 € mehr im Monat, das sind umgerechnet rund 500 S, und das ist eine Teuerungsabgeltung, das ist ein wichtiger Schritt in der Inflationsbekämpfung. Es wird hier ja ein Teil des Geldes von dem Paket der Steuerreform verwendet – wie gesagt, diese 300 Millionen € –, und ich begrüße dies außerordentlich. Es ist ganz, ganz wichtig für die unteren Einkommensschichten, dass diese Maßnahme gesetzt wird – ein wichtiger Schritt, den die Bundesregierung eingeleitet hat und den wir als Abge­ordnete von den Regierungsfraktionen, aber auch Oppositionsabgeordnete, be­schließen. Eine wichtige Maßnahme, und damit in Zeiten einer hohen Inflation und einer hohen Teuerung ein guter Tag für viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer!


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll61. Sitzung / Seite 225

Ich bitte um Ihre Zustimmung. (Beifall bei der ÖVP.)

18.16


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Riepl. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 4 Minuten. – Bitte.

 


18.16.13

Abgeordneter Franz Riepl (SPÖ): Herr Präsident! Frau Staatssekretärin! Es ist schon gesagt worden: Eine Million Menschen wird mit diesem Beschluss, den wir jetzt fassen, eine Verbesserung ihres Einkommens monatlich erhalten. Es ist bei jenen, die unter 1 100 € monatlich verdienen, eine 3-prozentige Nettolohnerhöhung mitten im Jahr. Ich denke, das ist schon etwas, was man nicht auf die Seite schieben sollte und angesichts dessen man nicht im Raum stehen lassen darf, dass das nichts sei und dass es zu wenig sei, wie dies soeben vom Redner der freiheitlichen Fraktion behauptet wurde.

Kollege Wöginger hat gesagt, es ist ein wichtiger Schritt. Da stimme ich ihm zu. Diese Nettolohnerhöhung im Ausmaß von 3 Prozent, Herr Kollege Wöginger, ist natürlich die Primärwirkung der ganzen Geschichte, und ich möchte darauf hinweisen, dass wir natürlich gemeinsam darauf achten müssen, dass es nicht durch Sekundärwirkungen, die dadurch entstehen, unter Umständen zu Nachteilen für die Betroffenen kommt.

Was meine ich damit? – Wir haben doch viele junge Menschen, die in Ausbildung stehen, insbesondere Studenten, die sich natürlich zur Finanzierung ihres Studiums etwas dazuverdienen. Und wenn sie das tun, dann müssen sie darauf achten, dass sie innerhalb eines Jahres nicht über die Einkommensgrenze von 9 000 € betreffend Familienbeihilfe kommen. Und wenn nun die Betroffenen nicht aufpassen, wenn sie durch ihren Dienstvertrag, durch ihre Beschäftigung heuer ganz knapp an die 9 000 € herankommen würden, dann kann es passieren, dass sie vielleicht um 100, 150 oder 200 € über die 9 000 € kommen – und dann schlägt die Falle zu, die Sie, glaube ich, nicht wollen und die wir auch nicht wollen, nämlich dass sie die Familienbeihilfe für das ganze Jahr zurückzahlen müssen. Und dann würden sie wahrscheinlich mit Recht zu uns kommen und sagen: Sagt einmal, habt ihr das nicht bedacht – oder war das gar beabsichtigt?

Natürlich ist es nicht beabsichtigt! Daher laden wir unseren Koalitionspartner ein, in den nächsten Tagen und Wochen mit uns gemeinsam zu prüfen, ob man nicht gleichzeitig in diesem Jahr noch die Einkommensgrenze, diese Zuverdienstgrenze von 9 000 €, entsprechend erhöht, denn dann würde das Problem nicht schlagend werden. So einfach kann man beispielsweise dieses Problem lösen.

Auf diesen Umstand wollte ich hinweisen, weil es mir wichtig ist, dass wir nicht unbewusst Fallen aufbauen, die unter Umständen dann irgendwo zuschnappen. Die Betroffenen denken daran nicht – das kann man ihnen gar nicht verübeln –, aber wir haben die Verpflichtung, daran zu denken! Ich habe mit Kollegem Amon, mit Kollegem Neugebauer, mit Kollegem Stummvoll und mit Kollegem Mitterlehner schon darüber gesprochen. Wir müssen es nicht heute machen, wir haben Zeit, aber es geht darum, diesem Thema noch Zeit und auch Energie zu widmen, und darum ersuchen wir Sie. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)

18.19


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Öllin­ger. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 6 Minuten. – Bitte. (Abg. Steibl: Herr Öllinger! Was der Kollege Pilz ...?)

 



Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll61. Sitzung / Seite 226

18.19.14

Abgeordneter Karl Öllinger (Grüne): Meine sehr geehrten Damen und Herren! – Frau Kollegin Steibl, Sie dürfen nachher sprechen. (Abg. Steibl: War das eine unange­nehme Frage?) – Eigentlich wollte ich jetzt fast nur Positives sagen. Dann tritt Kollege Riepl an das Rednerpult und bringt hier einen Punkt zur Sprache, den wir in anderer Form auch schon in den Ausschussberatungen thematisiert haben, nämlich die Frage, wie es mit den Übergängen ausschaut, dass das nicht wirklich fein ist. Und das ist ja auch eine Form von Übergang, die ganz offensichtlich nicht bedacht wurde. – Also ich muss ehrlich sagen, mich schockt das ein bisschen!

Ich gebe ja dem Kollegen Riepl recht, aber dass die Regierungsparteien erst jetzt zur Kenntnis nehmen, dass es Probleme geben könnte – es stand schon in den Zeitungen zu lesen, dass es bei den Übergängen in der Steuergrenze und in diesem Fall wegen der Freigrenze unter Umständen ein Problem geben könnte –, erstaunt schon ein wenig.

Da hätte ich schon erwartet, dass die Vorlage in etwas besserer Form hier in das Plenum kommt, aber nichtsdestotrotz (Zwischenruf des Abg. Amon), Kollege Amon: Ja, wir stimmen dem zu! Aber als Ziel wurde eine Maßnahme definiert, um die Inflation zu bekämpfen. Da sage ich Ihnen schon, Kollege Amon: Dafür ist es ein bescheidener Beitrag, aber es ist ein Beitrag!

Das eigentliche Problem sehe ich jedoch darin, wo die anderen Gruppen sind, ganz egal, ob ich sie so definiere wie Kollege Themessl, dem ich nicht zustimmen würde, denn Selbständige, Herr Kollege Themessl, zahlen keine Arbeitslosenversicherungs­beiträge. Sie können es jetzt, aber es ist nicht so, dass sie derzeit schon die ZahlerIn­nen von Arbeitslosenversicherungsbeiträgen sind. Und unselbständig Erwerbstätige zahlen nun einmal im Wesentlichen – da würde mir noch einiges andere einfallen – höhere Sozialabgaben.

Um auf die „Mascherlfrage“ zu kommen: Ganz egal, ob es einen Arbeitgeber- und einen Arbeitnehmerbeitrag gibt, beide Beiträge sind Abzüge von der Lohnsumme, die der Arbeitgeber mit dem Arbeitnehmer oder der Arbeitnehmerin aushandelt. Beide Teile! – Aber sei es drum.

Mich irritiert mehr – da kann man durchaus unterschiedlicher Meinung sein –, welche sonstigen Gruppen man einbeziehen könnte, dass man auch besonders armuts­gefährdete Gruppen ganz offensichtlich bewusst vergisst, obwohl sie im Text dieses Antrages betreffend Arbeitslosenversicherungsgesetz vorkommen.

Wir haben deshalb im Ausschuss auch Anträge eingebracht, die die Valorisierung des Arbeitslosengeldes betreffen, die eine höhere Nettoersatzrate, nicht eine radikal höhere Nettoersatzrate, betreffen. Die Arbeitslosen – Sie wissen das, alle Ergebnisse der Forschung beweisen das – sind die am meisten von Armut betroffene Gruppe in Österreich. Und sie kriegen nicht einmal einen Cent von dieser Bundesregierung, auch nicht von der SPÖ. Keinen Cent mehr für tatsächlich von Armut betroffene Menschen. Das scheint das Konzept dieser Bundesregierung zu sein, wenn es um Arbeitslose geht!

Wenn es um Beschäftigte geht – gut, da sind wir einer Meinung mit Ihnen –: Die sollen auch entlastet werden. Ob der Beitrag ausreicht, das steht sehr in Frage. Und noch mehr in Frage steht, ob die entsprechenden Grenzen beziehungsweise Stufen, die das Gesetz vorsieht, zusammen mit anderen Einkommensgrenzen, wie sie Kollege Riepl genannt hat, schon ausreichend von diesem Entwurf erfasst sind. Da hätte ich mir etwas mehr gewünscht – nicht nur in dieser Frage. (Beifall bei den Grünen.)

18.23



Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll61. Sitzung / Seite 227

Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dolin­schek. 3 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

 


18.23.21

Abgeordneter Sigisbert Dolinschek (BZÖ): Herr Präsident! Frau Staatssekretärin! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Arbeitslosenversicherungsbeiträge für Bezieher niedriger Einkommen werden nun gesenkt, das ist eine Inflationsmaßnahme. Es wird sozusagen durch diese Maßnahme jenen Leuten, die keine Steuern zahlen, die zu wenig verdienen, dadurch netto etwas mehr im Geldbörsel bleiben.

Das betrifft jetzt bei einer monatlichen Beitragsgrundlage von 1 100 € praktisch 0 Pro­zent, steigt dann gestaffelt an von 1 100 € auf 1 200 € bei 1 Prozent und wiederum auf 1 350 € Beitragsgrundlage bei 2 Prozent. Nun, ich befürworte diese Maßnahme. Sie ist auch gut, aber wir sollten dabei aufpassen, dass sich diese Spirale nicht nach unten dreht.

Das Wichtigste ist noch immer Vollbeschäftigung und Arbeit, die sich auch auszahlt und die sich lohnt. Das ist meiner Meinung das Wichtigste. Und das beste Rezept ist ganz einfach gut bezahlte Arbeit, um auch den Konsum zu stärken und dadurch die Kaufkraft zu steigern. Das ist die beste Teuerungsabgeltung.

Da Kollege Themessl gemeint hat, für den Dienstgeber sei da nichts drinnen, sage ich: Natürlich zahlt der Dienstgeber seinen Dienstgeberbeitrag zur Arbeitslosen­ver­sicherung, aber es geht darum, dass das Nettoeinkommen der Arbeitnehmer gesteigert wird. Das ist ganz einfach zu befürworten. Das eine hat mit dem anderen null zu tun.

Es ist dasselbe, wenn ich dem Unternehmer eine Wirtschaftsförderung gebe; der Arbeitnehmer hat nur indirekt etwas davon, dass vielleicht der Arbeitsplatz gestärkt wird, aber ansonsten nichts.

Was die Konkurrenzklausel betrifft, die Kollege Themessl eingebracht hat, so kann ich das nur voll und ganz unterstützen, denn eine Konkurrenzklausel kann meiner Meinung nach nur im hochqualifizierten Managerbereich ausgestellt werden. In allen anderen Bereichen muss sie ganz einfach abgeschafft werden, denn es widerspricht dem jeweiligen Grundsatz, dass zum Beispiel – von mir aus – ein Verkäufer in einem Warenhaus dann nicht in ein anderes Warenhaus wechseln darf, weil er ungefähr die gleichen Waren verkauft. Das ist nicht mehr zeitgemäß, das gehört grundsätzlich verboten. (Demonstrativer Beifall der Abgeordneten Steibl und Rauch-Kallat.)

18.25


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Steibl. 2 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

 


18.25.59

Abgeordnete Ridi Steibl (ÖVP): Herr Präsident! Frau Staatssekretärin! Werte Kolle­ginnen und Kollegen! Ja, von der Senkung der Arbeitslosenversicherungsbeiträge wird zirka eine Million Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen ab Juli profitieren.

Es ist wichtig und notwendig, dass wir diese Maßnahme setzen. Ich möchte nur erwähnen, dass diese Maßnahme für BezieherInnen niedriger Einkommen nach wie vor sehr viele Frauen betrifft. Gerade Frauen, unselbständig Erwerbstätige, verdienen noch nach wie vor nur 60 Prozent des Männereinkommens. Ich bin insofern auch guter Hoffnung, dass die Sozialpartner jetzt in diese Richtung weiterarbeiten, dass Frauen gerade bei gleicher Arbeit auch jenes Gehalt bekommen wie Männer. Dass es natürlich Unterschiede zwischen Teilzeitarbeit und Vollzeitarbeit gibt, das ist klar, aber genau das sind die Punkte, an denen man arbeiten muss.


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll61. Sitzung / Seite 228

Ich hoffe, dass auch die Frauenministerin, die das ja immer wieder anspricht, jetzt Taten setzen wird, insbesondere mit den zuständigen Gewerkschaften, weil sie das ja auch sozialpartnerschaftlich verhandeln können, dass eben Frauengehälter umso mehr steigen, und zwar auch gerade in den „typischen“ Bereichen.

Aber jetzt etwas Positives: Es gibt meines Wissens aus dem Ausschuss, sofern sich die Meinung nicht geändert hat, einmal eine gemeinsame Sprache. Wir werden das hier gemeinsam beschließen – und das allein ist schon ein gutes Signal. (Beifall bei der ÖVP.)

18.27


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Von der Regierungsbank aus hat sich Frau Staatssekretärin Marek zu Wort gemeldet. – Bitte.

 


18.27.53

Staatssekretärin im Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit Christine Marek: Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich darf gleich auf ein paar Ausführungen Ihrerseits eingehen. Herr Abgeordneter Themessl, Sie haben bei Ihrer Rechnung eines vergessen: Sie haben gesagt, wir hätten de facto über 1 Milliarde € Überschuss aus dem, was wir aus der Arbeitslosenversicherung einnehmen und was wir an Ausgaben haben.

Sie haben wohlweislich die aktive Arbeitsmarktpolitik vergessen, die genau dies der Differenzbetrag ist. Das ist ja gerade das, was sehr wichtig für die Reintegration von Arbeit suchenden Menschen und die wichtige Arbeit ist, die das AMS hier auch mit Schulungsmaßnahmen, mit Wiederintegrationsmaßnahmen auf dem Arbeitsmarkt leistet. Also diesbezüglich darf ich Ihre Rechnung doch ein wenig korrigieren.

Es ist natürlich schon einfach, zu sagen, es sei alles immer viel zu wenig. Aber es verwundert mich doch, dass gerade die Freiheitlichen, die immer versuchen, nach außen Bürgernähe und Einsatz für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu demonstrieren, bei diesem Punkt offensichtlich nicht mitgehen können. Ich denke, bis durchschnittlich 300 € für eine Million Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ist nicht nichts, sondern das ist etwas, was durchaus sehenswert ist. Und es ist schade, dass die Freiheitlichen hier doch dagegenstimmen, obwohl sie offensichtlich versuchen, nach außen immer ein anderes Bild darzustellen. (Beifall bei der ÖVP.)

Ich möchte auch zum Herrn Abgeordneten Riepl, zu dem Thema, das er eingebracht hat – auch Herr Abgeordneter Öllinger hat das angesprochen, was die Sozialleistungen betrifft –, etwas sagen: Wir haben uns das natürlich angesehen, meine Damen und Herren! Es gibt eine ganz Fülle von Sozialleistungen, wie Sie ja wissen, die alle unterschiedliche Einkommensgrenzen haben, sowohl auf Bundes- als auch auf Landesebene. Es ist eben die Frage, ob es auch entsprechend ausgewogen ist, all diese zu durchforsten, nämlich jede einzelne dieser Sozialleistungen.

Wir glauben einfach, dass es sinnvoller ist, diese Maßnahme, so, wie wir das hier vorgelegt haben, zu beschließen, weil auch der Nutzen zu sehen ist und die Frage zu stellen ist, ob der Aufwand mit dieser Fülle von unterschiedlichen Regelungen auf Bundes- und Landesebene dann wirklich den Nutzen rechtfertigt.

Meine Damen und Herren! Ich möchte aber noch ein Danke an die Arbeitgeberseite aussprechen, denn das ist nicht immer selbstverständlich. Es handelt sich hier um eine ausschließlich arbeitnehmerseitige Beitragsbefreiung; das sollte man durchaus hervor­heben, dass es tolle Gespräche waren, wo sehr schnell eine Einigung erzielt werden konnte und die Arbeitgeberseite gesagt hat, es ist in Ordnung, dass die Senkung rein arbeitnehmerseitig vonstatten geht.


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll61. Sitzung / Seite 229

In Summe ist das, denke ich, ein wirklich vorzeigbares Paket, wo wir die Arbeit­nehmerinnen und Arbeitnehmer gerade im Niedriglohnbereich – Ridi Steibl hat es gesagt, sehr viele Frauen sind davon besonders betroffen – doch wieder ein Stück mehr entlasten, gerade angesichts der durchaus schwierigen Preissituation, die wir derzeit in Österreich haben. So setzen wir auch schnell – das Paket tritt bereits mit 1. Juli in Kraft – einen weiteren Schritt in Richtung Entlastung. – Ich danke Ihnen. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

18.31


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Herr Abgeordneter Schopf ist der nächste Redner. 3 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

 


18.31.36

Abgeordneter Walter Schopf (SPÖ): Herr Präsident! Frau Staatssekretärin! Meine Damen und Herren! Es ist ja schon viel gesagt worden. Unsere Fraktion hat natürlich erklärt, dass wir zustimmen werden. Es war letztendlich auch eine Initiative der sozialdemokratischen Fraktion.

Es wurde erwähnt, dass immerhin eine Million Kolleginnen und Kollegen davon betroffen ist. Diese Personengruppe sind vor allem jene Kolleginnen und Kollegen, die äußerst wenig verdienen, es sind Kolleginnen und Kollegen mit einem Einkommen von bis zu 1 350 € monatlich, die in Zukunft – konkret ab 1. Juli dieses Jahres – eine Ent­lastung haben werden. Die gesamte Summe der Entlastung – das wurde auch schon gesagt – beträgt immerhin 300 Millionen €.

Meine Damen und Herren, mir ist es äußerst wichtig, darauf hinzuweisen, dass die Entlastung für diese Personengruppe von besonderer Bedeutung ist, weil diese Per­sonengruppe mit einem relativ niedrigen Einkommen von den derzeitigen Preis­steigerungen am meisten betroffen und belastet worden ist.

Eine Reihe von Ausgaben für den täglichen Bedarf sind leider deutlich gestiegen: die Energiekosten, die Wohnungskosten, die Treibstoffpreise. Herr Öllinger, auch dessent­wegen ist diese Initiative, diese Maßnahme gesetzt worden. Natürlich kann es immer mehr sein, es wird nicht die letzte Initiative gewesen sein, aber ich denke, es war der richtige Ansatz, dass man vor allem jene Kolleginnen und Kollegen, die nicht viel verdienen, um einige Prozentpunkte, bis zu 3 Prozentpunkte entlastet.

Wenn man hier eine Rechnung anstellt, sieht man, dass leider vor allem Frauen davon betroffen sind, die ein Monatseinkommen von 1 050 € brutto haben. Es sind Hundert­tausende, die sich leider noch in diesem Einkommensbereich befinden; diese Per­sonen haben somit ein Jahreseinkommen von 14 700 €. Wenn man den Entfall des Beitrages zur Arbeitslosenversicherung rechnet, so bedeutet das für die betroffenen Personen eine Entlastung von 440 € im Jahr.

Ich denke, das ist ein richtiger Schritt in die richtige Richtung. – Danke. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

18.34


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Mag. Ross­mann. 5 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

 


18.34.26

Abgeordneter Mag. Bruno Rossmann (Grüne): Herr Präsident! Frau Staats­sekre­tärin! (Abg. Dr. Cap: Die Lage ist hoffnungslos!) – Ernst ist sie schon, Josef Cap! Du weißt, die Einkommensschere zwischen oben und unten ist in den letzten Jahren auseinandergegangen, das ist bekannt. (Abg. Dr. Cap: Da sind wir einer Meinung!)


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll61. Sitzung / Seite 230

Insofern ist dieser Schritt, der hier gesetzt wird, ein Schritt in die richtige Richtung, keine Frage. – Erster Punkt.

Zweiter Punkt – gut zuhören! –: Nettoreallohnverlust. Schauen wir uns überhaupt ein­mal die Nettoreallohnentwicklung der letzten Jahre an: mager, dürr, einen halben Prozentpunkt im Durchschnitt der letzten fünf, sechs Jahre.

Schauen wir ins Jahr 2008! Wie schaut es da aus? – Nettoreallohnverluste, so weit das Auge reicht. Besonders hoch sind sie bei den unteren Einkommen. Insofern ist das wiederum ein richtiger Schritt in die richtige Richtung; aber auch bei den höheren Einkommen gibt es natürlich Nettoreallohnverluste, nicht zuletzt dank der hohen Inflationsrate, die wir in den letzten Monaten zu verzeichnen hatten. Da stellt sich die Frage, warum die Begünstigungen, die hier gewährt werden, bei 1 350 € aufhören und nicht, sozusagen im Vorzug auf die Steuerreform, auch den höheren Einkommen gegeben werden.

Frau Staatssekretärin, Sie haben schon recht, es ist nicht nichts, was hier den Ein­kommensbeziehern und Einkommensbezieherinnen bis 1 350 € gegeben wird. In Summe sind es für eine Million Menschen 300 Millionen €. Aber schauen wir uns einmal an, wie diese Regierung agiert in Bezug auf die unteren Einkommen, wie sie agiert in Bezug auf die oberen Einkommen, auf die obersten Einkommen oder in Bezug auf die Reichsten. Schauen wir es uns einmal da an!

Wir hatten in den letzten Tagen eine Diskussion über die Privatstiftungen. Einer der entscheidenden Punkte, um den es hier gegangen ist, der heiß umkämpft war und der nicht zuletzt dank Initiativen der Grünen abgewehrt wurde, war jener, dass den Stiftern, im konkreten Fall 3 316 Stiftern, die bereits bezahlte Schenkungsstiftungssteuer in 20 Jahresetappen zurückerstattet werden sollte. Gesamtsumme ... (Abg. Tamandl: Angerechnet!)

Ja, was heißt denn „anrechnen“ auf zu zahlende Körperschaftsteuer, Frau Kollegin Tamandl? Was heißt denn das? – Dass ich mir Geld erspare heißt das. Das brauche ich Ihnen als Steuerberaterin wohl nicht zu erklären. Aber der Punkt ist folgender: 400 Millionen € für 3 316 Stifter im Vergleich zu 300 Millionen € für eine Million Beschäftigte. Da kann doch an den Verteilungsrelationen wohl etwas nicht stimmen! Da ist irgendetwas falsch.

Der nächste Punkt ist, dass in den Erläuternden Bemerkungen die Rede davon ist, dass mit dieser Maßnahme eine wirksame Belebung der Konjunkturnachfrage einge­leitet und damit zur Stützung der Konjunktursituation beigetragen wird. – Schön wäre es, aber daran glauben kann ich in Wirklichkeit nicht. Wenn man konjunkturstützende Maßnahmen machen will, dann muss man schon etwas tiefer in die Tasche greifen.

Gerechtfertigt wäre es, denn wer die heutigen Zeitungen gelesen hat, weiß, dass die OECD ihre Prognosen für das Jahr 2009, unter anderem auch für Österreich, zurück­genommen hat. Das heißt, die Regierung wäre wohl gut beraten, sich schon jetzt zu überlegen, was denn gegen dieses Abflauen der Konjunktur zu unternehmen ist, und nicht so zu agieren wie die Regierung im Jahr 2001, die nämlich, als die Konjunktur hinunterging, das größte Sparpaket aller Zeiten präsentiert hat. Aber zu glauben, dass man mit 300 Millionen € Konjunkturstützung erreichen kann, das ist ja lächerlich!

Werfen wir doch einen Blick in die letzten Jahre! Was haben denn die ganzen Kon­junkturbelebungspakete gebracht, die die Regierung gemacht hat? – Wenn ich mir überlege, allein für die Investitionszuwachsprämie wurde mehr als das Doppelte als hier für diese eine Million von untersten Einkommensbeziehern ausgegeben. Und bewirkt hat es nichts – außer Mitnahmeeffekten.


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll61. Sitzung / Seite 231

Abschließend möchte ich noch auf ein Problem hinweisen, das mit dieser Regelung ein echtes Problem ist. Das ist ein stufenweiser Anstieg in der Belastung der Arbeitslosen­versicherungsbeiträge; an den Stufengrenzen kommt es zu verteilungspolitisch nicht schönen Effekten. Ich will Ihnen das jetzt nicht theoretisch erläutern, sondern an einem Beispiel darlegen.

Nehmen wir eine Beschäftigte im Lebensmittelhandel, eine Kassiererin! Sie arbeitet 20 Stunden, hat ein Bruttomonatseinkommen von 1 090 €. Netto verbleiben ihr heute 893 €. Sie möchte, weil sie mit dem Geld nicht auskommt, ihre Arbeitszeit auf 24 Stunden erhöhen. Das würde bedeuten, sie würde ein Einkommen von 1 350 € brutto beziehen, also netto 1 036 €. Der Einkommenszuwachs netto wäre 143 €.

Wie schaut das jetzt im Modell neu aus? Im Modell neu würden die 1 090 € 925 € netto bedeuten. Das wären um 32,7 € mehr als im jetzt vorherrschenden Modell. Bei 1 350 € ändert sich nichts, da bleibt es bei 1 036 €. – Aber! Im Modell neu verbleiben der Kassiererin im Lebensmittelhandel von ihrem Gesamtzuwachs jetzt nicht mehr 143 €, sondern nur mehr 110 €. Das heißt, der Zuwachs reduziert sich durch die Belastung an der Stufengrenze um 23 Prozent. Das heißt, von ihrer Gehaltserhöhung, die sie aus der Mehrbeschäftigung hat, bleiben ihr am Ende des Tages aufgrund der höheren Grenzabgabenbelastung an der Stufe um 23 Prozent weniger Geld als nach dem alten Modell.

Das ist ein tatsächliches Problem, und dieses Problem muss meiner Meinung nach im Zuge der nächsten Steuerreform gelöst werden, denn: Rechnen wir uns die Grenz­abgabenbelastung aus! Die Grenzabgabenbelastung beträgt für diese Kassiererin im Lebensmittelhandel 57,44 Prozent. Wenn Sie, meine Damen und Herren Abgeord­neten, oder Sie, Frau Staatssekretärin, eine Gehaltserhöhung haben, dann haben Sie nicht eine Grenzabgabenbelastung von 57,44 Prozent, sondern eine von 50 Prozent. – Finden Sie, dass das gerecht ist? Ich denke, hier besteht Handlungsbedarf. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)

18.41


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Vorläufig letzte Rednerin in dieser Debatte ist Frau Abgeordnete Mag. Schatz. 2 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


18.41.47

Abgeordnete Mag. Birgit Schatz (Grüne): Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich möchte die Gelegenheit kurz nutzen, um auf einen Punkt hin­zuweisen, den ich bereits im Ausschuss angesprochen habe. Prinzipiell begrüßen wir diese Regelung, aber es geht darum, dass die Befreiung vom Arbeitslosen­ver­sicherungsbeitrag nicht besteht für Einkommen unter 1 100 €, sondern sie besteht nur für Einkommen zwischen 349 € und 1 100 €. Menschen, die unter 349 € ver­dienen, kommen nicht in den Genuss dieser Regelung, weil sie von vornherein aus der Ver­sicherung ausgenommen sind.

Das ist das, was wir, was ich nicht akzeptiere. Wir haben jährlich steigenden Zuwachs bei den geringfügig Beschäftigten – und das sind nicht nur PensionistInnen –, und alle anderen ArbeitnehmerInnengruppen haben Interesse daran, Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung in Anspruch nehmen zu können. Es ist höchst an der Zeit, dass wir mit unserem Sozialversicherungssystem den veränderten Realitäten am Arbeitsmarkt entsprechen, dass wir Anpassungen vornehmen.

Ich stelle deshalb folgenden Antrag:


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll61. Sitzung / Seite 232

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Schatz, Kolleginnen und Kollegen betreffend Einbeziehung gering­fügig Beschäftigter in die Arbeitslosenversicherung

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit, wird aufgefordert, dem Nationalrat bis spätestens 30. September 2008 einen Gesetzes­entwurf zuzuleiten, mit dem auch geringfügig Beschäftigte gem. § 5 Abs. 2 ASVG in die Arbeitslosenversicherung mit einbezogen werden. § 12 Abs. 6 AlVG ist hiervon nicht berührt.

*****

Danke. (Beifall bei den Grünen.)

18.43


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Der von Frau Abgeordneter Mag. Schatz einge­brachte Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Schatz, Kolleginnen und Kollegen betreffend Einbeziehung gering­fügig Beschäftigter in die Arbeitslosenversicherung

eingebracht im Zuge der Debatte über den Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über die Regierungsvorlage (524 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Arbeits­marktpolitik-Finanzierungsgesetz geändert wird (573 d.B.)

Mit dem Entfall des Arbeitslosenversicherungsbeitrags für unselbständig Beschäftigte bis € 1.100,- ist die Nichtberücksichtigung von Menschen, die einer geringfügigen Beschäftigung nachgehen, nicht mehr argumentierbar. Gerade angesichts der Tatsache, dass die Zahl geringfügig Beschäftigter seit Jahren zunimmt und diese Personengruppe oftmals ohne Krankenversicherungsschutz dasteht und über extrem niedrige Einkommen verfügt, stellt der Ausschluss aus den sozialen Sicherungs­systemen eine besondere Härte dar.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit, wird aufgefordert, dem Nationalrat bis spätestens 30. September 2008 einen Gesetzes­entwurf zuzuleiten, mit dem auch geringfügig Beschäftigte gem. § 5 Abs. 2 ASVG in die Arbeitslosenversicherung mit einbezogen werden. § 12 Abs 6 AlVG ist hiervon nicht berührt.

*****

 


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet.


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll61. Sitzung / Seite 233

Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht die Frau Berichterstatterin ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Wir gelangen daher zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vornehme.

Zunächst kommen wir zur Abstimmung über den Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz geändert wird, samt Titel und Eingang in 524 der Beilagen.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Mehrheit und damit angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Auch das ist die Mehrheit. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.

Wir gelangen zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Themessl, Kolleginnen und Kollegen betreffend Konkurrenzklauseln in Arbeits­verträgen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für den Entschließungsantrag sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit und daher abgelehnt.

Wir gelangen zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Mag. Schatz, Kolleginnen und Kollegen betreffend Einbeziehung geringfügig Beschäf­tigter in die Arbeitslosenversicherung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für den Entschließungsantrag sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit und damit abgelehnt.

Wir gelangen zur Abstimmung über den Antrag des Ausschusses für Arbeit und Soziales, seinen Bericht 574 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein ent­sprechendes Zeichen. – Das ist die Mehrheit und daher angenommen.

18.45.3712. Punkt

Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 337/A der Abgeordneten Mag. Birgit Schatz, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz über die Höhe des existenzsichernden Mindestlohns (Mindest­lohngesetz) (575 d.B.)

 


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Wir gelangen nun zum 12. Punkt der Tages­ordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Wir gehen in die Debatte ein.

Erste Rednerin ist Frau Abgeordnete Mag. Schatz. 4 Minuten freiwillige Redezeit­beschränkung. – Bitte.

 


18.46.03

Abgeordnete Mag. Birgit Schatz (Grüne): Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir Grüne fordern endlich einen Mindestlohn, der gesetzlich verankert ist und damit allen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern zugutekommt. Wir fordern 7,25 € in der Stunde, was bei einer Vollzeitbeschäftigung in etwa 1 000 € netto


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll61. Sitzung / Seite 234

im Monat entspricht, und wir wollen eine automatische Valorisierung, um die Anpas­sungen nicht von der jeweiligen politischen Situation abhängig zu machen.

Meine Damen und Herren, ich frage mich wirklich: Wie können Sie gegen diese Forderung sein? Wie rechtfertigen Sie, dass jemand in Österreich nach wie vor jeden Tag von früh bis spät arbeitet – nicht jeden Tag, aber fünf bis sechs Tage in der Woche – und so wenig verdient, dass er arm ist?

Ich weiß, dass die Gewerkschafter und Gewerkschafterinnen in der SPÖ über gesetz­liche Lohnregelungen nicht reden wollen. Sie haben Angst, dass ein gesetzlicher Mindestlohn, dass gesetzliche Armutsbekämpfung sie ihren Einfluss verlieren lässt. (Abg. Riepl: Ein Gewerkschafter hat nie Angst!) Ich kann mich da nur den Ausführun­gen des Abgeordneten Dolinschek im Ausschuss anschließen, der gesagt hat ... (Abg. Riepl: Das gibt es auf der ganzen Welt nicht, dass ein Gewerkschafter Angst hat!) – Genau, wenn es einmal so weit ist, dass die Gewerkschaft vor solch einer Regelung Angst hat, dann weiß ich nicht, wie es um die Gewerkschaft insgesamt bestellt ist. (Beifall bei den Grünen.) Mir wird angst und bang, wenn Sie bei unserer Forderung nicht dabei sind.

Worum geht es Ihnen? Geht es Ihnen um Einfluss, um Macht oder geht es Ihnen um die Menschen, die unsere gemeinsame Unterstützung dringend brauchen würden? (Abg. Riepl: Genau so ist es!) – Aber, Herr Kollege Riepl, gerade von Ihnen und Ihrer Argumentation im Ausschuss bin ich so enttäuscht, weil Sie es nicht für notwendig halten, diesen wichtigen Schritt mitzugehen. (Abg. Riepl: Ich glaube, da reden wir noch einmal drüber unter uns zwei!) – Ja, gerne, aber wir reden jetzt schon ein halbes Jahr oder noch länger darüber – Kollege Öllinger, glaube ich, schon seit Jahren –, und Sie sind nicht dabei. Es geht Ihnen nur um Ihr sozialpartnerschaftliches Verhandlungs­zeremoniell, und das kann nicht um eine klitzekleine Nuance verändert werden. Es muss so bleiben, wie alles ist. – Ich bin enttäuscht!

Doch wirklich empörend, meine Damen und Herren, war die Argumentation von Minister Bartenstein, der leider nicht mehr da ist, und von Kollegem Mitterlehner, der jetzt auch nicht mehr im Saal ist, im Ausschuss. Beide haben ohne einen Funken von Scham – nicht „Charme“ im Sinne von „Esprit“, sondern „Scham“ –, ohne sich auch nur annähernd ein Spürchen zu schämen, ganz klar und deutlich gesagt, dass sie nicht der Meinung sind, dass eine Vollzeitbeschäftigung in Österreich „armutsfest“ sein muss, wie Mitterlehner das ausdrückte.

Was heißt das, meine Damen und Herren? Die ÖVP ist der Meinung, dass Vollzeit­arbeit, tagtägliche Arbeit von früh bis spät, natürlich entsprechend der Arbeits­zeitregelung, nicht so entlohnt werden muss, dass man ein Einkommen hat, das einen vor Armut schützt. Und was heißt Armut? Keine Sorge, ich komme Ihnen nicht mit Statistiken, sondern: Armut heißt, dass man sich das Nötige zum Leben nicht leisten kann. Die ÖVP ist also der Meinung, dass es gerechtfertigt ist, dass man jeden Tag arbeitet, sich aber von diesem Einkommen das Nötigste zum Leben nicht leisten kann – und das von einer ehemals christlich-sozialen Partei! (Beifall bei den Grünen.)

Sie negieren einen Anspruch, der bereits in der Bibel definiert ist: dass Vollzeitarbeit existenzsichernd sein muss. Sie negieren damit etwa auch einen der Väter des Liberalismus, Adam Smith, der genau dasselbe fordert. Als Europapartei negieren Sie entsprechende Forderungen der ILO, der International Labour Organization, oder des Europäischen Parlaments.

Wir Grüne fordern dezidiert: Vollzeitarbeit muss genug Lohn ergeben, um vor Armut zu schützen! Dazu braucht es einen gesetzlichen Mindestlohn, 1 000 € netto bei Vollzeit. Das würde etwas bringen – vielleicht nicht Ihnen hier im Saal, wir kennen unsere


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll61. Sitzung / Seite 235

Einkommen, aber doch jenen Menschen, die entscheiden müssen, ob sie sich nach fünf Tagen Nudeln am nächsten Tag noch Gemüse leisten können.

Ich muss das so plakativ ausdrücken, denn: Wovon reden wir hier? Wir reden hier nicht von einem Leben in Wohlstand oder gar von einer wirklichen sozialen Sicherung, sondern wir reden davon, dass wir ein Leben auf dem Grat ermöglichen wollen. Es geht um den Schutz vor dem Wegkippen. – Daran denken Sie bitte, wenn Sie einmal mehr unseren Antrag ablehnen! (Beifall bei den Grünen.)

18.51


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Haber­zettl. 3 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

 


18.51.26

Abgeordneter Wilhelm Haberzettl (SPÖ): Geschätzter Herr Präsident! Frau Staats­sekretärin! Sie sehen mich knieschlotternd vor Angst, um meine weitere Zukunft bangend, am Rednerpult. Löhne und Gehälter, liebe Kolleginnen und Kollegen, werden in Österreich durch die Sozialpartner für alle Beschäftigten ausverhandelt. Ich glaube, das ist gut so und sollte auch so bleiben. (Beifall bei der SPÖ. – Zwischenruf der Abg. Mag. Schatz.)

Wir sind auch dafür, Frau Kollegin Schatz, dass die Menschen ein gesichertes Min­desteinkommen haben, aber ich darf Ihnen aus meiner eigenen Erfahrung sagen: Einkommen werden nicht nur von Lohnverhandlungen bestimmt, sondern auch das Rahmenrecht spielt eine elementare Rolle. Ich würde mich wirklich dagegen verwehren, dass der Gesetzgeber laufend in das Rahmenrecht im Arbeitsrechtsbereich eingreift. (Abg. Rauch-Kallat: „Verwahren“!) – Entschuldigung, verwahren.

Frau Kollegin Schatz! Wir sind dagegen, dass es vom Willen und Gutdünken der jeweils amtierenden Regierung abhängt, ob diese Mindesteinkommen jährlich ange­hoben werden oder eben nicht. (Abg. Mag. Schatz: Automatische Valorisierung!) Es gibt auch etwas, das über die Inflationsrate hinausgeht, Frau Kollegin, und das sollte man auch beachten. Und wo ist dann der Anteil an der Produktivität?

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben ein anderes Problem: Wir schieben nämlich auf die Lohnpolitik der Gewerkschaften eigentlich die Probleme ab, die wir in der Steuergesetzgebung und in anderen Bereichen haben. Das ist nicht fair und auch nicht lösbar durch Mindesteinkommen! Wir haben für die Beschäftigten eine Weiter­entwicklung und Mitgestaltung ihrer Einkommen dadurch gewährleistet, dass gerade die Gewerkschaften diese Lohnpolitik durchführen und auch die Gestaltung im arbeitsrechtlichen und im rahmenrechtlichen Bereich vornehmen.

Eine Weiterentwicklung der Kollektivverträge, an der zurzeit sowohl Arbeitgeber als auch Gewerkschaften Interesse haben, ist so überhaupt nicht mehr gewährleistet, zumin­dest aber immens schwieriger geworden. Welche Interessen hätten eigentlich Arbeitgeber, dann den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern auch noch Lohnent­wicklungen und Produktivitätsanteile zu überlassen, wenn ein gesetzlicher Mindest­lohn, wie Sie sagen, das Fortkommen sichert? (Abg. Öllinger: Schwache Argumente!)

Die Einführung von gesetzlichen Mindestlöhnen scheint uns daher bei Weitem keine Garantie für einen automatischen Anstieg der Niedrigsteinkommen und eine auto­matische Absicherung eines geringen Wohlstandes zu sein, wenn Sie so wollen, und daher werden wir das auch weiterhin ablehnen. (Beifall bei der SPÖ.)

18.53


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Themessl. 3 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

 



Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll61. Sitzung / Seite 236

18.54.02

Abgeordneter Bernhard Themessl (FPÖ): Herr Präsident! Frau Staatssekretärin! Hohes Haus! Werte Kolleginnen und Kollegen! Vorab: Wir werden dem Antrag der Grünen unsere Zustimmung geben, und zwar aus dem relativ einfachen Grund, dass das eine Besserstellung der jetzigen Situation ist. Es besteht die Tatsache, dass es Kollektivverträge in bestimmten Berufsgruppen gibt, die in etwa der Mindestsicherung gleichen, die die Regierung anspricht. Es würde dann der Anreiz wegfallen, arbeiten zu gehen. Wenn ich zuhause bleibe und gleich viel Geld bekomme – warum sollte ich dann arbeiten gehen?

Aber im Grunde genommen, wenn man nachhaltig auch die Kaufkraft in Österreich sichern und der Bevölkerung wirklich etwas Gutes tun will, geht dieser Antrag zu wenig weit. Da braucht es Begleitmaßnahmen, die nicht unerheblich sind. Sie dürfen nicht vergessen: Heute sind 70 Prozent aller unselbständig Erwerbstätigen in sogenannten Klein- und Mittelbetrieben beschäftigt, und im Jahr 2006 haben bereits 60 Prozent dieser Klein- und Mittelbetriebe keinen Gewinn mehr geschrieben. Das heißt, diese Bundesregierung hat es geschafft, den Mittelstand langsam an das Existenzminimum zu führen und auszurotten. Es müssen daher Begleitmaßnahmen erfolgen, das heißt massive Lohnnebenkostensenkungen erfolgen, damit durch diese Mindestlohn­for­derung nicht auch die Kosten für den Unternehmer entsprechend in die Höhe gehen. Das darf nicht passieren, davor möchte ich warnen.

Wenn diese Begleitmaßnahmen von dieser Regierung irgendwann umgesetzt werden, sprich massive Lohnnebenkostensenkungen erreicht werden, wo wir im europäischen Schnitt ja ziemlich einsam im Spitzenfeld liegen, und sie damit gewährleistet, dass in Zukunft auch die Klein- und Mittelbetriebe überlebensfähig und somit der Grundstein dafür sind, dass die Beschäftigungszahl in Österreich weiter stabil gehalten werden kann, dann sind wir dafür. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

18.55


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Von der Regierungsbank aus hat sich Frau Staatssekretärin Marek zu Wort gemeldet. – Bitte, Frau Staatssekretärin.

 


18.56.03

Staatssekretärin im Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit Christine Marek: Meine Damen und Herren! Ich darf nur darauf hinweisen, dass wir uns im Regierungsprogramm gemeinsam auf einen Mindestlohn von 1 000 € geeinigt haben. Sehr wohl im Gespräch, meine Damen und Herren von den Grünen, ist auch für uns das Ziel, dass jede Arbeitnehmerin und jeder Arbeitnehmer in Österreich für einen Vollzeitjob 1 000 € erhalten soll.

Ich möchte mich den Ausführungen des Herrn Abgeordneten Haberzettl anschließen, der gesagt hat, wir haben das bewährte System der Kollektivvertragspartnerschaft, die einfach auch auf Branchenspezifika entsprechend flexibel reagieren kann. Ich darf auch darauf hinweisen, dass es eine Sozialpartnereinigung gibt, seit 2. Juli 2007, bei der eine Verständigung darauf erfolgt ist, dass man in den einzelnen Branchen, wo es eben noch Mindestlöhne unter 1 000 € gibt, in Etappen auf die 1 000 € hinarbeitet. Man hat sich auch ganz genaue Ziele und Zeitpunkte vorgenommen. Zur Überwachung dieser Stichtage, meine Damen und Herren, ist eine sozialpartnerschaftliche Kom­mission mit Begleitung des Wirtschaftsforschungsinstitutes eingesetzt, die genau das überprüft. Wir gehen selbstverständlich davon aus, meine Damen und Herren, dass diese Vereinbarungen auch umgesetzt werden.

Auch wir sind der Meinung, 1 000 € sind das Minimum, das jeder Mensch in Österreich in Vollzeit verdienen soll, wir denken aber, dass wir den bewährten Weg der Kollektiv­verträge nicht verlassen, sondern ihn weiterhin gehen sollten. Ich gehe davon aus, es


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll61. Sitzung / Seite 237

funktioniert gut, und ich glaube, das ist auch der richtige Weg. – Danke. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

18.58


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Der vorläufig letzte Redner in dieser Debatte ist Herr Abgeordneter Dolinschek. 2 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

 


18.58.11

Abgeordneter Sigisbert Dolinschek (BZÖ): Herr Präsident! Frau Staatssekretärin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich höre heute nur noch das Wort „Sozialpartner“. Egal, zu welchem Thema, es heißt immer: Haben die Sozialpartner darüber schon beraten? Haben sie nicht beraten? – Grundsätzlich möchte ich dazu Folgendes sagen: Löhne und Gehälter, Herr Kollege Haberzettl, werden in Österreich durch die Sozial­partner ausverhandelt und festgelegt. Ich bin auch dafür, dass das nicht hier im Parlament, sondern eben auf einer anderen Ebene geschieht. Aber wenn man wegen jedes Schmarrns die Sozialpartner anrufen muss, weil sich niemand hier herinnen traut, eine Entscheidung zu treffen, dann muss ich sagen: Die Gesetzgebung erfolgt hier in diesem Haus. Die Sozialpartner sollen ihre Stellungnahmen dazu abgeben, und damit hat es sich. Okay. – Das ist einmal das eine.

Auf der anderen Seite haben Sie, Frau Staatssekretärin, sich jetzt sehr um den Mindestlohn von 1 000 € bemüht. Das ist übrigens brutto, Frau Kollegin; netto macht das nicht mehr als 818 € aus. Und die Differenz von 818 € zu 747 € Mindestsicherung ist halt relativ knapp. Da muss sich jeder überlegen, ob er überhaupt noch eine Arbeit annimmt.

Ich bin voll bei Ihnen (in Richtung Grüne), ich werde auch Ihren Antrag unterstützen, denn er geht weiter als das Regierungsprogramm. Es sind immerhin rund 7 € pro Stunde, und bei 40 Stunden in der Woche macht das monatlich 1 232 € brutto und ungefähr 980 € netto aus. Das ist wesentlich mehr. Wir fordern 1 300 €, das ist legitim, aber wir werden auf jeden Fall Ihren Antrag unterstützen, weil er einfach mehr fordert, als im Regierungsprogramm vorgesehen ist.

Sehr verehrte Damen und Herren von den Sozialdemokraten und von der sogenannten Wirtschaftspartei, der Österreichischen Volkspartei! Eines muss einmal ganz klar gesagt werden: Arbeit muss sich ganz einfach lohnen! (Beifall beim BZÖ.) Und eine Vollzeitbeschäftigung darf nicht dazu führen, dass jemand trotzdem armutsgefährdet ist. – Das muss unser Ziel sein hier in diesem Hohen Haus! Daran müssen wir arbeiten! Es darf nicht so sein, dass die Leute trotz Vollzeitarbeit armutsgefährdet sind! (Neuerlicher Beifall beim BZÖ. – Abg. Dr. Graf: Jawohl!)

19.00


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet.

Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht die Frau Berichterstatterin ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Ich bitte alle Damen und Herren, Platz zu nehmen, damit wir zur Abstimmung kom­men können.

Wir gelangen zur Abstimmung über den Antrag des Ausschusses für Arbeit und Soziales, seinen Bericht 575 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein ent­sprechendes Zeichen. – Das ist die Mehrheit und damit angenommen.


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll61. Sitzung / Seite 238

19.01.0313. Punkt

Bericht des Gesundheitsausschusses über die Regierungsvorlage (539 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das EWR-Psychologengesetz geändert wird (EWR-PG-Novelle 2008) (594 d.B.)

14. Punkt

Bericht des Gesundheitsausschusses über die Regierungsvorlage (540 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das EWR-Psychotherapiegesetz geändert wird (EWR-PthG-Novelle 2008) (595 d.B.)

 


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Wir gelangen nun zu den Punkten 13 und 14 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Wir gehen daher in die Debatte ein.

Erster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Rasinger. 3 Minuten freiwillige Redezeit­beschränkung. – Bitte.

 


19.01.38

Abgeordneter Dr. Erwin Rasinger (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Ministerin! Hohes Haus! Wir reden jetzt über eine eher sperrig klingende Materie: EWR-Psychologengesetz und EWR-Psychotherapiegesetz und Anerkennungen vice versa bei den Qualifikationsnachweisen, die da zu erbringen sind. (Präsidentin Dr. Glawischnig-Piesczek übernimmt den Vorsitz.)

Ich möchte diese Gelegenheit heute hier nützen, um mich als Arzt einmal überhaupt über die Psyche ein bisschen auszulassen.

Wir haben in Österreich ein Phänomen, das es europaweit gibt: Die Zahl der psychi­schen Krankheiten nimmt immer mehr zu. Ich bin jetzt 25 Jahre Hausarzt und muss sagen: Es war noch nie so viel zu tun! Wenn man näher zuhört, merkt man, wie viele Menschen eigentlich depressiv sind, wie viele Menschen Angststörungen haben und wie viele Menschen mit ihrem Leben nicht zurechtkommen.

Ich habe mir dazu Zahlen geben lassen: 10 Prozent der Besucher einer Hausarztpraxis haben eine akute Depression, etwa ein Drittel hat im Leben eine Depression, und davon haben 70 Prozent mehrere Depressionsphasen.

Das ist wirklich enorm! Und deshalb ist es wichtig, dass die Gesundheitspolitik weg von der Gerätezentriertheit und von der Organzentriertheit hin zu einem umfassenderen Bild des Menschen kommt, wo auch die Psyche Beachtung findet. Sie muss ein integraler Teil der Behandlung sein.

Ich bin sehr froh darüber, dass Österreich da weltweit sehr gut dasteht. Wir könnten noch besser dastehen, denn wir sind immerhin das Land des Sigmund Freud.

Wenn ich bedenke, dass eine kranke Psyche schon die dritthäufigste Ursache für Berufsunfähigkeit ist, dann kann ich mir vorstellen, was das für Probleme für unser Gesundheitswesen bedeutet.

Es sind immer drei Punkte, die Menschen zum Kippen bringen: Erstens sind es beruf­liche Probleme; zweitens sind es private Probleme; drittens sind es Finanzprobleme. Und wenn alle drei zusammenkommen, dann wird es für den Menschen besonders eng.


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Das heißt, eine gesunde Psyche hat sehr mit Gesellschaftspolitik zu tun. Und da sind wir Politiker doppelt gefordert, weil wir die Rahmenpolitik für die Gesellschaft machen, ob Menschen in der Gesellschaft glücklich leben können oder nicht. Aber wir müssen uns auch fragen: Was können wir tun sozusagen im Wege der Reparatur, dass Menschen mit ihrem Leben besser zurechtkommen?

Daher bin ich wirklich froh, dass wir schrittweise auch das System verändern – sage ich jetzt als Arzt – und Psychologie und Psychotherapie mehr in das Gesund­heits­wesen hereinholen, weil es letztendlich sehr vielen Menschen hilft, mit ihrem Leben besser zurechtzukommen. Ich erlebe das tagtäglich in meiner Ordination. Ich glaube, das ist Ansporn für uns alle, da mehr zu tun, damit Menschen glücklich sind und nicht nur vielleicht einen guten Cholesterinwert haben. (Beifall bei der ÖVP.)

19.05


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Als Nächste gelangt Frau Abgeordnete Dr. Oberhauser zu Wort. 2 Minuten Redezeitbeschränkung. – Bitte.

 


19.05.08

Abgeordnete Dr. Sabine Oberhauser (SPÖ): Frau Präsidentin! Frau Ministerin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Erwin Rasinger hat gesagt, die Aufgabe des Politikers ist es, die Menschen glücklich zu machen. Wir machen hier mit der Schaffung dieses Geset­zes zumindest Psychologen und Psychotherapeuten glücklich, weil wir ihnen damit ermöglichen, im europäischen Umfeld und auch in den Drittländern leichter ihre Tätig­keiten auszuüben. Wir schaffen gleichzeitig Kontrollmöglichkeiten, um zu sehen, wie die Ausbildungsstandards sind, damit Psychologen und Psychotherapeuten hier in Österreich mit psychisch kranken Menschen arbeiten können.

Alles in allem ist es uns, glaube ich, gelungen – in diesem Fall zumindest –, zwei Gruppen von Menschen, nämlich Psychologen und Psychotherapeuten, zufriedenzu­stellen, und deshalb werden wir diesem Gesetz auch zustimmen. (Beifall bei der SPÖ sowie der Abg. Rauch-Kallat.)

19.05


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Dr. Grünewald. 3 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

 


19.05.58

Abgeordneter Dr. Kurt Grünewald (Grüne): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Frau Bundesministerin! Alle reden derzeit vom Kassensanierungspaket, einige von der Gesundheitsreform. Warum können wir nicht gleich auch über PsychologInnen und PsychotherapeutInnen reden? Gewisse Zusammenhänge sind erkennbar, oder man kann sie herstellen.

Interessant ist aber: Es dreht sich hier um Umsetzungen von EU-Richtlinien, denen Genüge getan werden muss, und diese betreffen eine Einheitlichkeit in der Berufs­qualifikation, also in der Ausbildung, regeln die Niederlassungsfreiheit und den berufs­bedingten Zuzug auch der eigenen Familie, wenn man übersiedelt.

Das ist gut. Auch einer Gesundheitsreform oder einem Kassensanierungspaket hätte es gut getan, wenn man hier Qualifikation, Transparenz und Einheitlichkeit irgendwo erlebt hätte, aber da fehlt einiges. Vielleicht können Supervision und Therapie auch in dem Gesetzesbereich, über den wir jetzt reden, hilfreich sein.

Aber schauen wir uns die Realität an, die Kollege Rasinger angeschnitten hat! – Natürlich ist der Anteil psychischer Erkrankungen im Steigen. Die Kasse gibt fünfmal so viel für Psychopharmaka aus wie für Psychotherapie. Ob die PsychologInnen und PsychotherapeutInnen glücklich werden, das ist eine andere Frage, wenn man sie


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nicht bezahlt, wenn es keinen Kassenvertrag auf Psychotherapie gibt. (Zwischenruf der Abg. Dr. Belakowitsch-Jenewein.) – Nein, da ist einiges zu tun! Krankenanstalten müssen PsychologInnen und PsychotherapeutInnen anstellen, um Supervision für das dort tätige Personal und auch Hilfestellung für Patientinnen und Patienten anbieten zu können.

Schauen wir uns an, wie weit das umgesetzt ist! – Trostlos! Die nehmen die billigsten, weil sie sich teure nicht leisten können. Ob ein Krankenhaus 1 000 Betten oder 100 Betten hat, es sind gleich viele PsychotherapeutInnen und gleich viele Psycho­logInnen dort – meistens nur eine.

Also, wenn Sie das Gesundheitssystem reformieren wollen und die Kassen sanieren wollen, dann muss auch dafür Geld da sein, weil sonst jedes Gesetz Makulatur ist. Und Glück als Makulatur ist eigentlich kein Qualitätsmerkmal, dem ich nachstreben würde. (Beifall bei den Grünen.)

19.08


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Als Nächste zu Wort gelangt Frau Abge­ordnete Dr. Belakowitsch-Jenewein. 3 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

 


19.08.52

Abgeordnete Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein (FPÖ): Frau Präsidentin! Frau Bundesministerin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ja, ein ganz wichtiges Gesetz: die Umsetzung einer EWR-Richtlinie! Mein Vorredner hat schon gesagt: Wir nehmen sehr, sehr viel Geld in die Hand für Psychopharmaka. Aber, Herr Dr. Grüne­wald, das wird jetzt alles billiger mit den Generika. Mit der Aut-idem-Regelung werden wir uns jetzt so viel Geld ersparen, da können wir uns dann vielleicht auch Psycho­therapie leisten, vielleicht übernehmen das dann die Krankenkassen. Die werden ja jetzt saniert.

Zum Kollegen Rasinger: Ich muss sagen, ich stimme ihm in allem zu. Der Kollege Rasinger weiß, wovon er spricht. Er hat sich viel Reputation erworben. Beispielsweise der Abgeordnete Graf ist ganz zufrieden mit Ihnen als Arzt, und er lässt Ihnen hier vom Podium ausrichten: Er stimmt Ihnen vollinhaltlich zu. (Demonstrativer Beifall der Abgeordneten Dr. Stummvoll und Dr. Graf.)

Worum es aber jetzt in diesem Gesetz geht, ist, dass wir ein einheitliches, flexibles System für die Anerkennung der beruflichen Qualifikation von PsychologInnen und PsychotherapeutInnen haben. Das Ganze beruht auf Gegenseitigkeit, wie die Frau Bundesminister auch schon im Ausschuss betont hat. Deswegen werden wir dem selbstverständlich zustimmen.

Wir hoffen aber schon, dass es hier nicht zu einer Nivellierung nach unten kommt, sondern dass die hohen österreichischen Standards auch hier beibehalten werden und dass jene, die aus anderen Staaten – nicht aus EU-Staaten, sondern aus Drittstaaten, die ja gleichgestellt werden sollen – kommen, auch die hohen Ausbildungsstandards erfüllen. (Beifall bei der FPÖ.)

19.10


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Als Nächste zu Wort gelangt Frau Abge­ordnete Haubner. 3 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

 


19.10.29

Abgeordnete Ursula Haubner (BZÖ): Frau Präsidentin! Frau Bundesministerin! Ich kann es kurz und bündig machen: Auch das BZÖ wird dieser Gesetzesmaterie


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zustimmen. Es ist eine Materie, in der es einen großen Konsens gibt, was ja nicht bei allen Vorlagen, die aus dem Gesundheitsministerium kommen, der Fall ist.

Es geht bei dieser Gesetzesmaterie um eine Verbesserung, um eine Sicherstellung im System, was die Anerkennung der beruflichen Qualifikationen anbelangt. Die der­zeitigen Vorschriften werden vereinheitlicht und verbessert. Und dem stimmen wir gerne zu. – Danke. (Beifall beim BZÖ.)

19.11


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Mag.  Eisenschenk. 3 Minuten Redezeitbeschränkung. – Bitte.

 


19.11.15

Abgeordneter Mag. Peter Eisenschenk (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Hohes Haus! Ich möchte heute auf einige besonders wichtige Aspekte der Psychotherapie in Österreich eingehen, die außerhalb des formalen Charakters der vorliegenden Novelle mir ein besonderes Anliegen sind.

Den Anlass dazu gibt mir der traurige Freitod eines meiner besten Freunde, der heute beerdigt wurde. Es entzieht sich meiner Kenntnis, ob er die Therapie, die er aus finanziellen Gründen abgebrochen hat, seinen Suizid hätte verhindern können. Ich bin mir aber sicher, dass seine Überlebenschancen mit einer entsprechenden Therapie wesentlich höher gewesen wären.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, nur noch unwissende und tabuisierende Narren zweifeln heute an der effektiven Wirksamkeit der Psychotherapie. Vieles hat sich in Österreich gut entwickelt. Da hat Kollege Rasinger mit Sicherheit recht. Den­noch gibt es viele Herausforderungen, von denen ich aus Zeitgründen hier nur zwei anführen kann.

Ich habe auch eine Statistik zur Hand: 2 Prozent der Bevölkerung in Österreich bedürfen laut einer Studie der „Gesundheit Österreich GmbH“ einer psychothera­peuti­schen Behandlung. Von diesen 160 000 Menschen hat gerade einmal ein Viertel das wortwörtliche Glück, dass die Therapie zur Gänze von der Krankenkasse finanziell gefördert wird. Ein weiteres Viertel erhält einen Kostenzuschuss von 21 €, wodurch bei den momentanen Stundentarifen ungefähr 50 € selbst zu tragen sind. Die restlichen 80 000 bleiben unversorgt oder können sich die Therapie selbst leisten, womit sie in der amtlichen Statistik nicht aufscheinen.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich sage hier ganz bewusst: Wer besser verdient, ist psychisch besser versorgt!

Damit komme ich zum zweiten Punkt, einem Aspekt, der geklärt gehört: die nicht enden wollende Streiterei zwischen den Krankenkassen, zwischen den verschiedenen Interessenvertretungen der Psychotherapeuten, ja selbst zwischen den Psychothera­peuten selbst. Hier ist eine dringende Lösung, eine ergebnisorientierte Lösung not­wendig.

Im Sinne aller Patienten lade ich Sie alle ein, offen über dieses Thema zu reden, zu diskutieren unter Einbindung von Experten und Praktikern. Ich schlage daher auch eine Parlamentarische Enquete vor.

Laut Frau Universitätsprofessorin Dr. Kryspin-Exner kann es bis zu acht Jahre dauern, bis ein Patient die richtige Behandlung findet – acht Jahre, die mein Freund nicht mehr hat. Geben wir uns gemeinsam die Zeit, sinnvoll für die Bedürfnisse unserer Bür­gerinnen und Bürger die Zeit zu nutzen! – Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten von Grünen und BZÖ.)

19.14



Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll61. Sitzung / Seite 242

Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Als Nächste zu Wort gelangt Frau Abge­ordnete Rauch-Kallat. 2 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

 


19.14.31

Abgeordnete Maria Rauch-Kallat (ÖVP): Frau Präsidentin! Frau Bundesministerin! Hohes Haus! Ich kann direkt anschließen an das, was mein Kollege vorhin gesagt hat: Auch wenn wir heute über ein Gesetz reden, das eine Anpassung an die EU-Richtlinie darstellt, ist es doch ein Gesetz zur Qualitätssicherung.

Es geht dabei nicht nur darum, dass die Psychotherapie ebenso wie die Medizin qualitätsgesichert ist, sondern es geht vor allem darum, dass die Menschen in unserem Land auch einen entsprechenden Zugang zur Psychotherapie haben.

Psychotherapie ist nicht billig, und sie ist daher nicht für jeden in unserem Land leistbar. Bei einer Gesundheitsversorgung, die möchte, dass jeder Zugang zur Psycho­therapie, zu einer Heilmethode hat, die nachweislich ebenso gut wirkt – in vielen Fällen, nicht in allen – wie Psychopharmaka, in manchen Fällen sogar noch besser, weil sie nachhaltiger ist, müssen wir sicherstellen, dass die Menschen in Österreich auch unabhängig von ihrem Einkommen Zugang zur Psychotherapie haben.

Ich habe in meiner Zeit als Gesundheitsministerin Herrn Universitätsprofessor Joachim Bauer zu einem Referat vor den Verantwortlichen der Kontrollversammlung und der Generalversammlung des Hauptverbandes gebeten. Er hat sehr eindrucksvoll gezeigt, wie gut Psychotherapie auf den Gesundheitszustand der Menschen wirken kann. Ich habe gehofft und ich hoffe immer noch, dass nicht nur die Kosten für Psychopharmaka von der sozialen Krankenversicherung ersetzt werden, sondern in Zukunft auch die Kosten für Psychotherapie überall dort, wo sie nachweislich helfen kann. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten von Grünen und BZÖ.)

19.16


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemel­det.

Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht einer der Berichterstatter das Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Wir gelangen nun zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vornehme.

Zunächst kommen wir zur Abstimmung über den Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das EWR-Psychologengesetz geändert wird, samt Titel und Eingang in 539 der Beilagen.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist einstimmig angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung geben wollen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Das ist wiederum einstimmig. Der Gesetzentwurf ist auch in dritter Lesung angenommen.

Schließlich kommen wir zur Abstimmung über den Entwurf betreffend ein Bundes­gesetz, mit dem das EWR-Psychotherapiegesetz geändert wird, samt Titel und Ein­gang in 540 der Beilagen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist einstimmig angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll61. Sitzung / Seite 243

Ich bitte jene Damen und Herren, die diesem Gesetzentwurf zustimmen möchten, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist wiederum einstimmig. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.

19.17.4815. Punkt

Bericht des Gesundheitsausschusses über die Regierungsvorlage (552 d.B.): Bundesgesetz über die berufsmäßige Ausübung der Musiktherapie (Musik­therapie­gesetz – MuthG) (596 d.B.)

 


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Wir gelangen nun zum 15. Punkt der Tagesordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Als Erster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dr. Rasinger mit 2 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


19.18.06

Abgeordneter Dr. Erwin Rasinger (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Ministerin! Hohes Haus! Wir schaffen heute ein neues Berufsbild, ein Berufsbild, das es eigentlich schon gibt. Ich muss ganz ehrlich sagen, ich habe es nicht gewusst, aber ich habe in der Literatur dazu nachgelesen: Musiktherapie – diese Rede möchte ich meinem Fußballfreund Wolfgang Schüssel widmen, der ja ein guter Musiker ist – wurde schon von Herbert von Karajan in den siebziger Jahren durch eine Art Lehrstuhl für Musikpsychologie unterstützt. Und seit 1984 gibt es einen Berufs­verband.

170 Musiker oder Leute, die Musiktherapie machen – ich weiß gar nicht, ob die selber musizieren können müssen – haben das an der Hochschule gelernt. 20 Prozent davon üben das freiberuflich aus. Sie verdienen nicht sehr viel, muss man sagen. Aber der entscheidende Punkt ist der: Es ist weltweit anerkannt, dass es hilft: bei Kindern, bei Psychosen und so weiter.

Ich muss sagen: Ich bin da ein bisschen vom Saulus zum Paulus geworden, weil ich von der Musik nicht so viel verstehe. Ich kann mir nur vorstellen, dass die Zwölfton­musik mir nicht gut tut. Aber wenn man zwölfhundert Stunden lernen muss, wie Musik wirkt, und wenn das schon ein Herbert von Karajan erkannt und da sehr viel Geld investiert hat, dann glaube ich, dass da im Verborgenen ganz wichtige Sachen heran­reifen. Daher bin ich froh, dass wir dieser Gruppe von Musiktherapeuten, die es schon seit 1984 gibt, endlich eine Art Berufsbild offiziell geben und auch die Anerkennung, dass sie eigentlich sehr wohl eine Berechtigung haben und dass sie mit ihren Mühen Positives auch im Gesundheitswesen bewirken können. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

19.20


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Als Nächste zu Wort gelangt Frau Dr. Oberhauser. 2 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

 


19.20.07

Abgeordnete Dr. Sabine Oberhauser (SPÖ): Frau Präsidentin! Frau Ministerin! Erwin Rasinger hat gesagt, dass in Österreich die Musiktherapie an der Hochschule gelernt wird. Sie wird an der Hochschule studiert, und das war auch mit ein Grund dafür, dass gerade die studierten Musiktherapeuten wollten, dass man versucht, eine Abgrenzung zu dem zu schaffen, was man vielleicht irgendwo lernen kann.

Die Geschichte der Musiktherapie hat Erwin Rasinger schon erzählt. Es gibt eine Wiener Schule der Musiktherapie, und deswegen freut es mich besonders, dass wir es


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll61. Sitzung / Seite 244

auch geschafft haben, hier ein eigenes Berufsgesetz zu schaffen, um vor allem zu verhindern, dass Musiktherapeutinnen und Musiktherapeuten ins umliegende euro­päische Ausland gehen, wo es bereits Berufsgesetze für diese Menschen gibt.

Erwin Rasinger hat es bereits gesagt: Musiktherapie wird vor allem angewandt bei Psychosen, bei Neurosen, aber vor allem auch bei Kindern, bei PatientInnen nach Schlaganfällen, bei der Rehabilitation und als Begleitung von Menschen, die mit fortschreitenden malignen Erkrankungen belastet sind.

Alles in allem ein richtiger Schritt, ein guter Schritt, vor allem wenn man weiß, dass die Wiener Schule der Musiktherapie jetzt endlich die Anerkennung auch in einem eigenen Berufsgesetz geschafft hat. (Beifall bei der SPÖ.)

19.21


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Grünewald. 2 Minuten Redezeit. – Kann auch kürzer sein.

 


19.21.38

Abgeordneter Dr. Kurt Grünewald (Grüne): Gut. Also in 2 Minuten fange ich gar nicht an zu singen und auch nicht zu dirigieren.

Es ist ein gutes Gesetz, weil es eine große Lücke bei Gesundheitsberufen schließt und ein additives, ergänzendes Angebot zu anderen Therapien ist.

Ich glaube, wichtig ist, dass man sagt „ergänzend“, weil es einen Mosaikstein darstellt, der über Jahrzehnte de facto gefehlt hat, zumindest was seine Anerkennung betrifft.

Wenn man aber im Gesetzestext oder in den Erläuterungen liest, dass der Bedarf an freiberuflichen MusiktherapeutInnen das Fünffache des gegenwärtigen Ist-Standes beträgt, muss ich schon fragen, ob dieses Kassensanierungspaket jenen ausgebil­deten MusiktherapeutInnen ein Arbeitsfeld bieten wird, denn die jetzt schon bestehen­den Leistungsdefizite oder in Teilbereichen Mängel an Leistungsangeboten werden durch diese „Gesundheitsreform“ – unter Anführungszeichen – sozusagen nicht begradigt.

Die Erläuterungen sind allerdings nicht ganz unkritisch zu sehen, wenn es da heißt, dass Musik früher Magisches, Mystisches, Dämonisches bannen konnte. – Mag schon sein, aber ich möchte nicht gern Kranke und Krankheiten als „dämonisch“ und „magisch“ betrachten müssen. Und wenn Psychotherapie als Ersatz für fehlende Seelsorge bezeichnet wird, ist es wissenschaftlich auch nicht ganz super. Da dem Gesetz aber Dämonisches und auch Magisches fehlt, stimme ich ihm gerne zu. (Beifall bei den Grünen.)

19.23


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Dr. Belakowitsch-Jenewein. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


19.23.24

Abgeordnete Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein (FPÖ): Frau Präsidentin! Frau Bundesministerin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Es ist schon gesagt wor­den, es ist dies ein gutes Gesetz, das hier eine Lücke schließt, ein Gesetz, das sicherlich Sinn macht, vor allem deshalb, weil es in Österreich bisher noch keine gesetzliche Regelung gegeben hat. Und wir sind dahin gehend auch sicherlich rich­tungsweisend. Ich glaube, wir sind eines der ersten Länder, das Musiktherapie auch anerkennt.


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll61. Sitzung / Seite 245

Musiktherapie ist in gewissen Bereichen sicher sehr erfolgreich. Was aber bei dem Gesetz sicherlich eine Lücke ist, ist die Finanzierung, die völlig offen ist. Ich glaube, es reicht nicht, etwas anzubieten, was sich die Menschen dann nicht leisten können. Und gerade jetzt, im Zuge eines Kassensanierungspaketes, wäre es sinnvoller gewesen, das mit einzubeziehen, um dieses ganze Gesetz auf eine solche Ebene zu stellen, dass es den Menschen auch zugute kommt.

Was wir hier machen, ist eine reine Paragraphenklauberei. Wir beschließen ein Gesetz, wir stellen eine Berufsgruppe, einen Berufsstand auf gesetzliche Füße. Wir geben aber den Menschen keine Möglichkeit dazu, sich das auch leisten zu können. Und vor dem Hintergrund dessen, dass die medizinische Versorgung ohnehin immer teurer wird und sich die Menschen bald den Arzt selbst bezahlen werden müssen, wäre es wichtig gewesen, auch eine Finanzierung dieser Musiktherapie mit zu ver­handeln. Das ist leider unterblieben. Dennoch werden wir dem Gesetz erst einmal zustimmen, hoffen aber schon sehr darauf, dass die Kostenübernahme in diesem Bereich in Bälde erfolgen wird. (Beifall bei der FPÖ.)

19.25


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Haubner. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


19.25.11

Abgeordnete Ursula Haubner (BZÖ): Frau Präsidentin! Frau Bundesministerin! Hohes Haus! Auch wir stimmen dem vorliegenden Gesetz zu, einerseits weil die Wiener Schule der Musiktherapie eigentlich eine Vorreiterrolle auch in Europa immer hatte und nach wie vor hat und andererseits weil es dringend notwendig war, hier eine Regelung der beruflichen Ausübung zu schaffen. Durch diese Absicherung kommt es zu einer sinnvollen Ergänzung im Bereich des Gesundheitswesens.

Wichtig ist, wie ich glaube, dass die Leistungen und die Angebote der Musik­therapeuten und -therapeutinnen eine Unterstützung im Gesundheitssystem insgesamt sind. Meine Vorredner haben schon gesagt: vor allem auch für ältere Patientinnen und Patienten, aber auch besonders für Kinder, wo man nachweislich sieht, dass diese Form der Therapie wirkt.

Ich denke, es ist ganz notwendig, hier eine enge Zusammenarbeit mit den Ärzten zu pflegen, und dass diese Therapie in Absprache mit den Ärzten erfolgen soll, um den Einsatz der musiktherapeutischen Behandlung hochwertig und ganzheitlich im Sinne des Patienten sicherzustellen.

Für unsere Zustimmung war auch entscheidend, dass vor allem auch die im Ausland erworbenen Kenntnisse, also eine entsprechende Ausbildung gleichwertig anerkannt wird, ebenso wie die bisherigen Berufserfahrungen und die bisherige Fortbildung.

Was wir natürlich auch kritisch betrachten – und hier schließen wir uns der Kritik der Vorredner an –, ist, dass wirklich nicht nachvollziehbar ist, dass freiberuflich tätige Musiktherapeuten ihre Leistungen nicht als Kassenleistung für die Patienten ver­rechnen können. Ich ersuche Sie, Frau Bundesministerin, diesbezüglich wirklich rasch in Verhandlungen mit dem Hauptverband einzutreten und darauf zu drängen, dass es in diesem Bereich ein Angebot für die Patientinnen und Patienten gibt, das auch leistbar ist. Denn sonst ist das Gesetz leider Gottes nicht so viel wert, wie wir glauben, dass es notwendig wäre. – Danke. (Beifall beim BZÖ.)

19.27


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Von der Regierungsbank aus hat sich Frau Bundesministerin Dr. Kdolsky zu Wort gemeldet. – Bitte.

 



Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll61. Sitzung / Seite 246

19.27.23

Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend Dr. Andrea Kdolsky: Frau Präsidentin! Geschätzte Abgeordnete! Hohes Haus! Werte Zuhörerinnen und Zuhörer! Die berufsmäßige Ausübung der Musiktherapie ist ja derzeit noch nicht gesetzlich geregelt, und es wurde mehrfach darauf hingewiesen, dass es ein ganz wichtiger Schlussstein im Reigen der angebotenen Therapien war und ist, hier eine gesetzliche Regelung und ein berufsrechtliches Fundament aufzubauen.

Es ist damit die Stellung dieser wesentlichen Therapierichtung auch richtig positioniert. Letztendlich hat die Gesellschaft diese Form der Therapie auch längst schon ange­nommen, und es gibt hier hervorragende Beispiele der therapeutischen Möglichkeiten in diesem Bereich.

Bei dieser Regierungsvorlage handelt es sich um ein Berufsgesetz, in welchem auch der musiktherapeutische Berufsvorbehalt dezidiert gesetzlich verankert wurde. Und es werden hier vor allem auch die Ausbildung sowie die Voraussetzungen der Berufs­ausübung und die Führung in der Musiktherapeutenliste klar geregelt.

Es ist aber auch wesentlich, dass hier die Übergangsbestimmungen jene Personen betreffen, die bereits jetzt in diesem Bereich tätig sind, und ich denke, dass wir hier auch der Möglichkeit der Anerkennung bisher abgelegter Ausbildungen einen ent­sprechend breiten Raum gelassen haben.

Die Präambel dieses Gesetzes wurde nicht durch die geschätzten Beamtinnen und Beamten des Ministeriums gemacht, sondern dem geht ein monatelanger Diskussions­prozess der Fachexpertinnen und Fachexperten und der Musiktherapeutinnen und Musiktherapeuten in einem eigens geschaffenen Beirat voraus. Das war die Einigung der Fachexpertinnen und Fachexperten, und ich denke, das muss man als solche auch anerkennen.

Ich möchte auch darauf hinweisen, dass gerade die Musiktherapie vor allem im statio­nären Bereich nach einem Intensivstationsaufenthalt einen ganz, ganz wesentlichen Beitrag leistet und hier zu einem hohen Prozentsatz bereits finanziert wird.

Die nächsten Schritte sind zu gehen, und ich lade alle ein, daran mitzuarbeiten, dass wir hier natürlich im Gesamtbereich der Psychotherapie einen nächsten Schritt setzen. – Herzlichen Dank. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

19.29


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Durchschlag mit 1 Minute Redezeit. – Bitte.

 


19.30.06

Abgeordnete Claudia Durchschlag (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Frau Bun­desministerin! Hohes Haus! Es ist schon angeklungen: Mit dem vorliegenden Entwurf hat sozusagen das Gesetz mit der Realität gleichgezogen: Ein Beruf, der aus dem Spektrum der nichtärztlichen therapeutischen Gesundheitsberufe nicht mehr wegzu­denken ist, hat ein rechtliches Fundament bekommen.

Wir zum Beispiel in der Arbeit mit behinderten Menschen tätigen Berufsgruppen schätzen seit vielen Jahren die Arbeit der Musiktherapeutinnen und -therapeuten, und durch das neue Gesetz gibt es hier einheitliche und vor allem auch einschätzbare Ausbildungen, besonders was die Qualität betrifft. Das Angebot der gesetzlich geregelten Gesundheitsberufe wird somit bunter und vielfältiger, was den Bedürfnissen der Patienten entgegenkommt und das Gesundheitswesen an sich stärken sollte.

Erlauben Sie mir jedoch auch einige Sätze zu einer einheitlichen Regelung im Bereich der gesetzlich geregelten Gesundheitsberufe. Um unser exzellentes Gesundheits-


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wesen weiter erhalten zu können, ist die Planung, zum Beispiel was die Verfügbarkeit von therapeutischen Leistungen angeht, unbedingt notwendig. Um diese Planung zu ermöglichen, ist die Führung einer Liste aller berufsberechtigten Angehörigen der jeweiligen Berufsgruppen von Vorteil, ja eigentlich unerlässlich.

Die gesetzliche Verankerung des Berufsbildes der Musiktherapeuten ist eine positive Bereicherung der gesetzlich geregelten Gesundheitsberufe. Jedoch bleibt anzumerken, dass es wünschenswert ist, auch vor dem Hintergrund der Konkurrenz mit anderen, nämlich gewerblichen Berufsgruppen und vor einem internationalen Umfeld, dass es zu einem strategisch ausgerichteten Gesamtkonzept zur Neuordnung beziehungs­weise Neuregelung der gesetzlich geregelten Gesundheitsberufe kommt.

Die Musiktherapeutinnen und ‑therapeuten möchte ich herzlich willkommen heißen und bedanke mich bei der Frau Bundesministerin! (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

19.31


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Ehmann. 2 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

 


19.31.57

Abgeordneter Michael Ehmann (SPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Frau Bun­desministerin! Hohes Haus! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Grundsätzlich gilt es festzuhalten, dass die Musiktherapie im österreichischen Gesundheitswesen mittler­weile einen unverzichtbaren Beitrag leistet. Das ist, glaube ich, unumstritten und wurde auch schon im Vorfeld angesprochen.

Das Gesetz selbst regelt zukünftig die musiktherapeutische Ausbildung, die Form der Berufsausübung, also quasi eine Sicherung der Qualitätsstandards, und darin ent­halten sind auch die Vorraussetzungen für die Berufsausübung und letztendlich die Berufspflichten sowie die Führung einer Musiktherapeutenliste. Bis dato war ja die Ausübung der Musiktherapie zum großen Teil ein freies Gewerbe, das heißt, dass genau diese Qualitätsstandards nicht immer zwingend eingehalten werden mussten. Die Musiktherapeutinnen und ‑therapeuten dürfen zukünftig nur dann diesen Beruf ausüben, wenn die Ausübung dieses Berufes dem Musiktherapiegesetz entspricht.

Dies betrifft natürlich auch die Ausbildung, wobei man grundsätzlich unterscheidet in mitverantwortliche Berufsausübung der Musiktherapie nach einem Bachelor-Studien­lehrgang an einer Fachhochschule und in eigenverantwortliche Berufsausübung der Musiktherapie nach einem Diplomstudium an der Uni. Die entscheidende Problematik liegt hier oft im Bereich der Budgetierung diverser Gesundheitseinrichtungen, weil die Therapie bis dato oft nur aus Nebenbudgets in Form einer Honorarnote bezahlt werden konnte beziehungsweise bei Anstellung oft nicht klar war, wie diese Berufsform in der Praxis zu handhaben ist.

Daher ist es klar, dass wir mit dieser gesetzlichen Regelung diese unverzichtbare Gesundheitsleistung als Beruf fixieren und dadurch gleichzeitig dem vorbeugen, dass ein Therapeut/eine Therapeutin womöglich eine langfristige intensive Ausbildung genießt und nach Abschluss dieser Ausbildung erkennen muss, dass es diesen Beruf gar nicht gibt. In Zukunft wird es ihn geben. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

19.33


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Vock. 3 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

 



Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll61. Sitzung / Seite 248

19.34.07

Abgeordneter Bernhard Vock (FPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Bundesminister! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Beim vorliegenden Musiktherapiegesetz wird nur die Ausbildung, das Berufsbild anerkannt. Es ist aber immer noch unklar, wie diese selbständige Tätigkeit in der Praxis ausgeführt werden kann, denn formal braucht dann der Therapeut immer noch die Zustimmung eines Arztes, aber nicht, weil der Arzt entscheidet, ob die Therapie im Sinne des Gesundungsprozesses notwendig ist oder nicht, sondern ob die Kosten notwendig sind oder nicht. Das heißt, der Arzt entscheidet wieder nur über den Kostenfaktor. Ähnlich wie meine Vorredner fürchte ich daher, dass diese Therapie letztendlich zu einer Zwei-Klassen-Medizin führt: Die einen können es sich leisten, die anderen nicht.

Da aber die Musiktherapie besonders bei Kindern Erfolge erzielt, begrüßen wir Frei­heitlichen natürlich diese Initiative. Kindern und Jugendlichen mit auffälligem Sozial­verhalten, Aggressivität, Ängsten, Jugendlichen, die an Beziehungsstörungen wie Mutismus leiden, an mangelndem Selbstwertgefühl oder Depressionen, Jugendlichen, die sich in Situationen entwicklungsbedingter Konflikte und Krisen wie Scheidung, Pubertät und so weiter befinden, kann die Musiktherapie helfen. Leider diskutieren wir nicht offen, warum die oben genannten Probleme zunehmend Probleme unserer Kinder sind, aber wenn wir den leidenden Kindern mit dieser Musiktherapie helfen können, begrüßen wir Freiheitlichen natürlich diese Initiative. (Beifall bei der FPÖ.)

19.35


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Riener. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 1 Minute. – Bitte.

 


19.35.45

Abgeordnete Barbara Riener (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Frau Bundes­ministerin! Auch als Psychotherapeutin und Sozialarbeiterin begrüße ich natürlich dieses Musiktherapiegesetz, weil es eine gute Ergänzung gerade unter diesem Aspekt im Bereich Gesundheit und Soziales ist. Ich glaube auch, dass dieses Gesetz durch die Klärung des Berufsfeldes ein Vorreiter im Gesundheitsbereich ist, denn wir kämp­fen auch im Sozialbereich schon lange darum, dass Musiktherapie als solche aner­kannt und gezahlt wird.

Ich bedanke mich ausdrücklich bei Ihnen, Frau Bundesministerin, für die Verhand­lungen und für die großzügigen Übergangsregelungen, denn es gibt etliche Kollegin­nen und Kollegen, die Zusatzausbildungen über Seminare, und, und, und, gemacht haben und sich wirklich jahrelang eine entsprechende Qualität erworben haben. Dafür, dass es jetzt zu dieser Lösung gekommen ist, sage ich recht herzlichen Dank, weil einige da vorab Bedenken gehabt haben. Aber danke für die guten Verhandlungen und dass das noch möglich war! (Beifall bei der ÖVP.)

 


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemel­det.

Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht die Frau Berichterstatterin ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Wir gelangen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in 552 der Beilagen.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist einstimmig angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll61. Sitzung / Seite 249

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Das ist einstim­mig. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.

19.37.3016. Punkt

Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 340/A(E) der Abgeord­neten Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Kolleginnen und Kollegen betreffend Einführung eines gesetzlichen Grenzwertes für trans-Fettsäuren in Lebens­mitteln (600 d.B.)

17. Punkt

Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 361/A(E) der Abgeord­neten Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Kolleginnen und Kollegen betreffend Ausweitung der Kennzeichnungspflicht auf verarbeitete Eier (601 d.B.)

 


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Wir kommen nun zu den Punkten 16 und 17 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Als Erste zu Wort gemeldet hat sich Frau Abgeordnete Höllerer. Freiwillige Rede­zeitbeschränkung: 1 Minute. – Bitte.

 


19.38.10

Abgeordnete Anna Höllerer (ÖVP): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Bundes­ministerin! Hohes Haus! Bei diesen Anträgen geht es darum, sie aus dem Gesund­heitsausschuss dem Konsumentenschutzausschuss zuzuweisen. Das hat natürlich den Hintergrund, dass diese Anträge Inhalte haben, die die Interessen der Verbraucherin­nen und Verbraucher betreffen.

Es geht in einem Antrag um die Kennzeichnung für Transfettsäuren in Lebensmitteln. Transfette sind industriell gehärtete Öle, die bei diesem Vorgang von harmlosen unge­sättigten Fettsäuren zu Transfett werden, dessen Moleküle vom menschlichen Körper nur schwer abgebaut werden können.

Natürlich stellt sich die Frage, wie groß die Mengen an diesen gehärteten Fetten sind, die wir zu uns nehmen. Es gibt auch zahlreiche Studien, die in EU-Ländern gemacht wurden und die sich damit befassen. Sicher ist vor allem eines: Dass der Gehalt von Transfettsäure in Margarine rückgängig ist, weil sich die Herstellungstechnologien verändert haben und wir jetzt bei einem Anteil von einem Prozent liegen. Ursprünglich wurde die Diskussion gerade aufgrund dieser Margarine-Transfette, die es heute nicht mehr gibt, angestrengt. Wir haben allerdings in der Backmargarine immer noch hohe Werte, und selbstverständlich zahlt es sich auch aus, darüber intensivst zu diskutieren.

Eine Kennzeichnungspflicht gibt es in Österreich nicht. Auf EU-Ebene werden Rege­lungen diskutiert, und wir werden es zukünftig auch im Konsumentenschutzausschuss tun.

Der zweite Antrag befasst sich mit der Kennzeichnungspflicht für verarbeitete Eier. Heimische Legehennen können gerade einmal zu 75 Prozent den Bedarf an Eiern in Österreich abdecken. Ab 1.1.2004 werden Produktions- und Herkunftsdaten einzeln auf jedem Rohei aufgedruckt, mit Zahlen- und Buchstabencodes. Ab 1.1.2009 wird die Käfighaltung in Österreich verboten, jedoch ist diese weiterhin in anderen Ländern erlaubt. Die Bauern befürchten deshalb Wettbewerbsverzerrungen. Auch den Kon-


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sumentinnen und Konsumenten ist es nicht zugänglich, welche Produktions- und Herkunftsarten bei verarbeiteten Eiern dahinter stehen. Daher wird von der Frau Bun­desministerin bereits ein Entwurf diese Materie betreffend vorbereitet.

Wir werden beide Anträge im Konsumentenschutzausschuss intensivst diskutieren. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

19.41


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Mag. Maier. 2 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


19.41.01

Abgeordneter Mag. Johann Maier (SPÖ): Frau Präsidentin! Frau Bundesministerin! Hohes Haus! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Gesundheitsausschuss hat einstimmig beschlossen, die Frau Präsidentin oder das Präsidium zu ersuchen, beide Anträge dem Konsumentenschutzausschuss zuzuweisen. Ich bin sehr froh, dass dies passiert, und zwar auch aus grundsätzlichen Überlegungen. Wir erleben es sehr oft, dass Anträge mit eindeutiger Konsumentenrelevanz verschiedenen Ausschüssen zugewiesen werden. Und es ist eine Frage der Betrachtung, wie man Probleme sieht. Die Landwirtschaft sieht Lebensmittelprobleme etwas anders als Konsumenten­schützer, und Wirtschaftsvertreter sind auch nicht immer die Konsumentenschützer, sondern argumentieren von ihrer Position her.

Daher halte ich es für sehr wichtig, dass genau diese beiden Anträge im Konsumen­tenschutzausschuss ausführlich diskutiert werden, wobei ich hoffe – ich möchte der inhaltlichen Diskussion nicht vorgreifen –, dass wir in der Frage der Transfettsäuren, aber auch in der Frage der Kennzeichnung über die Parteigrenzen hinweg im Sinne der Konsumenten eine einstimmige Linie entwickeln und auch zu einem einstimmigen Beschluss kommen.

Die Frage der Transfettsäuren wird ja europaweit diskutiert. Es gibt mehrere Studien dazu, auch in Österreich – ich erinnere nur an die Studie der Arbeiterkammer, an die Studie des Bundesministeriums –, auch mit ganz konkreten Schlussfolgerungen. Die Daten liegen vor, nicht nur vonseiten der öffentlichen Hand, sondern natürlich auch vonseiten der Wirtschaft, sodass aufgrund dieser Datenlage dann auch ein gemein­samer Beschluss gefasst werden kann.

Hohes Haus! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich halte es grundsätzlich für notwendig, einmal zu diskutieren, welche Anträge welchen Ausschüssen zugewiesen werden sollen. Ich halte es, um es ganz offen auszudrücken, für ein Unding, wenn gleichlautende Anträge verschiedenen Ausschüssen zugewiesen werden, wobei dann diese Anträge unter verschiedenen Aspekten diskutiert werden. Wir sollten uns im Zuge einer Geschäftsordnungsreform auch darüber klar werden, welcher Ausschuss welche inhaltlichen Anträge bekommt.

Das wollte ich noch als Ergänzung zu den beiden vorliegenden Anträgen sagen, und ich hoffe natürlich, dass wir heute hier im Hohen Haus beide Anträge einstimmig dem Konsumentenschutzausschuss zuweisen werden. (Beifall bei der SPÖ.)

19.44


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Als nächster Redner gelangt Herr Abgeordneter Dr. Pirklhuber mit einer Redezeitbeschränkung von 4 Minuten zu Wort. – Bitte.

 


19.44.11

Abgeordneter Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber (Grüne): Frau Präsidentin! Frau Bundesministerin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Abgeordnete Höllerer hat ja schon


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sehr gut beschrieben, worum es in diesem Antrag geht, und Kollege Maier hat auch dargelegt, was die Intention ist, warum es in den Konsumentenschutzausschuss gehen soll. Der Ausschuss ist ja noch nicht so alt – Kollege Maier, wir wissen das beide, Sie haben ja so wie ich auch dafür gekämpft, dass es so einen Ausschuss gibt –, und ich glaube, das ist auch eine Frage der Praxis und der Entwicklung des Parlamentarismus, zu schauen, wo hier die Grenzziehung ist und wie wir sozusagen die Konsumen­teninteressen konkret bündeln können und dass gerade Fragen von Querschnitts­materien, die für die KonsumentInnen relevant sind, in diesem Ausschuss verhandelt werden.

Insofern sind wir Grünen der Meinung – und wir haben das auch im Ausschuss gesagt –, dass das eine vernünftige Art und Weise ist, damit umzugehen. Wir freuen uns natürlich insbesondere, dass es hier nicht zur lange geübten Praxis kam, einfach die Anträge wieder auf die lange Bank zu schieben und nur zu vertagen.

Insofern wäre es daher ein positiver Schritt, sowohl in inhaltlicher wie auch in formaler Art und Weise die Frage zu klären, wie wir in Zukunft mit dem Konsumentenschutz umgehen und wie der Ausschuss strukturiert sein soll.

Was für mich neu ist, Frau Bundesministerin, ist, dass Sie als Ressortzuständige für das Lebensmittel- und Verbraucherschutzgesetz dann auch in diesen Ausschuss kom­men. Das habe ich auch erst gestern mehr oder weniger in den Diskussionen mit KollegInnen mitbekommen. Ich halte das für eine gute Vorgangsweise, denn es wäre ja kurios, wenn nicht die zuständige Ministerin, die letztlich das Gesetz dann auch machen muss, der erste Ansprechpartner für die Abgeordneten ist. – Also so viel zum Prozedere.

In der Sache selbst glaube ich, dass vor allem die Kennzeichnung immer schwieriger, weil immer wichtiger wird. Wichtig auch insofern, als wir zu einfachen Modellen kom­men müssen, und das ist sehr, sehr heikel. Ich nenne nur zum Beispiel diese Ampelkennzeichnung, die in Großbritannien diskutiert worden ist, oder ich erwähne, auch mit Relevanz für den Gesundheitsaspekt, die entsprechende Kennzeichnung bei Fastfood-Produkten, was Kalorien-, Fett- und Zuckergehalt betrifft. Das sind alles Dinge, die sehr konsumentInnenrelevant sind, die aber auch enorme Auswirkungen auf Ernährungsgewohnheiten beziehungsweise auf den Gesundheitszustand der Bevölkerung haben.

Aus aktuellem Anlass möchte ich an dieser Stelle auch der Situation bei der Milch ein paar Worte widmen. Wir haben ja heute mitbekommen, dass die IG Milch den Liefer­stopp, den Lieferstreik, den sie seit einer Woche gemeinsam mit den deutschen Milchbäuerinnen und Milchbauern und auch mit MilchbäuerInnen in anderen Ländern durchgezogen hat, beendet. Das ist sicher ein gutes Signal auch im Hinblick darauf, dass die Bäuerinnen und Bauern sehen, dass ihre Argumente, die gekommen sind, auch ernst genommen werden, dass ein sensibles Produkt wie die Milch auch in Zukunft von den KonsumentInnen geschätzt wird. Dass es auch in Zukunft einen kostendeckenden Erzeugermilchpreis geben soll, daran gibt es ein großes öffentliches Interesse und eine Bereitschaft, darüber weiterzuverhandeln.

Wir haben ja heute auch im Rahmen einer parlamentarischen Besprechung mit diesen VertreterInnen mitbekommen, wie wichtig es in solchen Fragen ist, die Betroffenen selbst einzubinden. Auch in dieser Hinsicht ist das Parlament, glaube ich, vorbildlich vorgegangen, es haben alle VertreterInnen aller Fraktionen an diesem Gespräch teilgenommen. – Leider wurden beim Milchgipfel am Montag, den Bundesminister Pröll initiiert hatte, die streikenden Bäuerinnen und Bauern nicht eingebunden. Das, glaube ich, sollte man in diesem Zusammenhang auch nicht unerwähnt lassen.


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Wir müssen Maßnahmen gegen Lebensmitteldumping treffen. Es ist sicher richtig, die Anträge im Konsumentenschutzausschuss zu diskutieren, und ich glaube, dass die Preisdiskussion und die Erzeugermilchpreisdebatte, die wir führen müssen, dort auch ihren Platz haben könnten. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen.)

19.48


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Als nächste Rednerin zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Haubner. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


19.48.42

Abgeordnete Ursula Haubner (BZÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Frau Bundes­ministerin! Hohes Haus! Die zwei Anträge sind aus Sicht des BZÖ sehr wichtige Anträge, denn es geht um bessere Information, um bessere Kennzeichnung und um eine eventuelle Einführung von Grenzwerten bei den Transfettsäuren. Und wir haben auch zugestimmt, dass diese Anträge im Konsumentenschutzausschuss behandelt werden, denn dort, denke ich, sind sie richtig platziert.

Wir wissen, dass die Menschen zwar zunehmend ein verbessertes Wissen im Ernährungsverhalten und im Umgang mit Lebensmitteln haben, wir sehen auch, dass der Trend in Richtung gesunde Ernährung ein stetig steigender ist, wir müssen aber auch zur Kenntnis nehmen, dass letztendlich das Ernährungsverhalten, das Konsum- und das Kaufverhalten mit diesem Trend nicht gleichlaufen und dass in diesem Bereich oft eine erschreckende Uninformiertheit und vielleicht auch Nachlässigkeit zu beobach­ten ist.

Falsche Ernährung, falsches Ernährungsverhalten zeigt sich nicht nur am Übergewicht, wiewohl ich aber schon sagen möchte, dass es aus meiner Sicht bedenklich ist, dass gerade die Zahl der übergewichtigen Kinder in den letzten sieben Jahren sehr stark gestiegen ist, mit allen Begleit- und Risikoerscheinungen, die ernährungsbedingte Krankheiten mit sich bringen.

Daher, glaube ich, sollte man die Bedeutung – im negativen Sinn – der falschen Fette, der Transfettsäuren nicht unterschätzen und sich eine Grenzwerteinführung auf ge­setzlicher Basis überlegen, wenn dadurch gesundheitliche Schäden minimiert werden können.

Zum zweiten Antrag, der die Kennzeichnungspflicht für Eier behandelt, die in Pro­dukten verarbeitet werden. Hier ist die Ausweitung grundsätzlich zu begrüßen. Ich möchte aber vielleicht für das BZÖ sagen, uns ist wichtig, dass die Kennzeichnungen so sind, dass sie der Konsument auch wirklich versteht, dass er sie lesen kann und sie für ihn nachvollziehbar sind. (Beifall beim BZÖ.)

Informationen, mit denen niemand etwas anfangen kann, weil sie so schwierig zu verstehen sind, dass man fast ein wissenschaftliches Studium dazu braucht, bringen uns nichts. Daher: Information ja, Information verbessern, aber so, dass sie für den Konsumenten klar und verständlich ist. – Danke. (Beifall beim BZÖ.)

19.51


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemel­det.

Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht der Herr Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Wir gelangen zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vor­nehme.


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll61. Sitzung / Seite 253

Wir kommen zunächst zur Abstimmung über den Antrag des Gesundheitsaus­schus­ses, seinen Bericht 600 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dazu ihre Zustimmung geben wollen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.

Ich weise den Antrag 340/A(E) dem Ausschuss für Konsumentenschutz zu.

Ferner gelangen wir zur Abstimmung über den Antrag des Gesundheitsausschusses, seinen Bericht 601 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dazu ihre Zustimmung geben wollen, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.

Ich weise den Antrag 361/A(E) dem Ausschuss für Konsumentenschutz zu.

19.52.1118. Punkt

Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 692/A(E) der Abgeord­neten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen betreffend Wieder-in-Kraft-Setzen des Bazillenausscheidergesetzes (597 d.B.)

 


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Wir gelangen nun zum 18. Punkt der Tagesordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Als erste Rednerin zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Dr. Belakowitsch-Jenewein mit einer Redezeit von 3 Minuten. – Bitte.

 


19.52.36

Abgeordnete Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein (FPÖ): Frau Präsidentin! Frau Bundesministerin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Hohes Haus! In dem vorliegenden Antrag geht es um eine Wiederinkraftsetzung des Bazillenausscheidergesetzes, das im Jahr 2002 ersatzlos gestrichen worden ist. Grund für diesen Antrag war, dass seit dieser Zeit das Auftreten dieser Erkrankungsfälle immer stärker geworden ist. Es wurde leider Gottes im Ausschuss dieser Antrag abgelehnt, mit dem Hinweis darauf, dass die Zahl der Erkrankungsfälle sich reduziert hat – was mir nicht ganz klar ist, denn wenn man weniger untersucht, kann man nur weniger Erkrankungsfälle finden.

Ein weiteres Argument war dann, dass es damit zu einer reinen Momentaufnahme kommt. Das ist wohl richtig, aber heute haben wir die Situation, dass wir eine Moment­aufnahme zu Beginn eines Arbeitsverhältnisses haben. Mit diesem Bazillenaus­scheider­gesetz hätten wir dann die Möglichkeit, zumindest einmal jährlich eine Kontrolle durchzuführen.

Ein weiteres Argument, das von der Frau Bundesminister kam, war, dass sie gesagt hat, dass hier generell Typhus oder Paratyphus nicht mehr das Problem sind, dass eher die Rohmaterialien untersucht werden sollten. Die Frau Bundesminister hat auch im Ausschuss gesagt, sie ist gerne bereit, hier Gespräche mit Experten zu führen. Ich weiß nicht, ob Sie diese schon geführt haben. Ich würde das wirklich sehr begrüßen, war doch Auslöser für diesen Antrag einerseits ein Anlassfall in Salzburg, aber zum anderen auch der Umstand, dass die Gastronomie selbst an uns herangetreten ist und sich wünscht, dass dieses Gesetz wieder kommt, auch in einer modifizierten Art und Weise. Wir sind da relativ offen. Bisher haben wir leider nichts davon gehört. Also wir sind auch gerne bereit, einem ähnlichen, einem modifizierten Gesetz zuzustimmen. Es muss jetzt nicht dieses Bazillenausscheidergesetz in der genau gleichen Form wieder kommen.


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Ich glaube aber schon, dass es notwendig sein wird, in irgendeiner Art und Weise wieder ein Ersatzgesetz zu finden für jenes, das im Jahr 2002 abgeschafft worden ist. Ich würde schon bitten, dass Sie diesbezüglich wirklich ernsthafte Gespräche einleiten und dass Sie, wenn Sie unserem Antrag heute leider nicht zustimmen werden, demnächst mit einem eigenen kommen werden. (Beifall bei der FPÖ.)

19.55


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Als nächster Redner gelangt Herr Abge­ordneter Dr. Eder zu Wort. Er wünscht eine Redezeit von 1 Minute. – Bitte.

 


19.55.19

Abgeordneter Dr. Sebastian Eder (ÖVP): Verehrte Frau Präsidentin! Frau Bundes­minis­terin! Vor einigen Jahren wurde unter anderem auch mit der Gründung der AGES ein wesentlicher Schritt zur Verbesserung der Lebensmittelsicherheit insgesamt gesetzt. Man kann heute Risiken schneller und früher erkennen und entsprechende Maßnahmen setzen. Und die gute Vernetzung in diesem Bereich hat auch den deutlichen Rückgang bei den Salmonelleninfektionen bewirkt.

Kontrollen gibt es heute nicht mehr so sehr bei den Endprodukten, sondern vielmehr im gesamten Produktionsprozess, und die Lebensmittelprüfung des Rohmaterials steht im Vordergrund. Es gibt bei uns sehr gute Hygienevorschriften, strenge Bestimmungen im Rahmen von HACCP. Die geforderten jährlichen Untersuchungen wären aber nur jährliche Momentaufnahmen, verbunden mit hohem bürokratischem Aufwand.

Es gibt laut Bezirkshauptmannschaften kein Problem. Es gibt auch keinen Anstieg der Infektionen. Und in jedem Fall wäre die alte Bestimmung nicht mehr dem Stand der Wissenschaft entsprechend. Vorsicht ist aber sicher angebracht. Das Um und Auf ist eine optimale Schlacht- und Lebensmittelhygiene. Aber ich glaube, in diesem Fall können wir uns auch einmal trauen, eine Maßnahme auszusetzen oder – wie eben in diesem Fall – nicht wieder einzuführen. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

19.56


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Als nächster Redner gelangt Herr Abge­ordneter Vock zu Wort. Er möchte 3 Minuten sprechen. – Bitte.

 


19.56.48

Abgeordneter Bernhard Vock (FPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Minister! Sehr geehrte Damen und Herren! Gestatten Sie mir ein paar persönliche Anmerkungen. Ich hatte eine persönliche Erfahrung, die mir die Augen geöffnet hat, und vielleicht kann Ihnen dieses Beispiel ebenfalls die Augen öffnen.

Wie viele von uns habe ich anlässlich der Nationalratswahl viele Lokale besucht und in einigen dieser Lokale auch Speisen zu mir genommen. Eine Woche vor der National­ratswahl hatte ich dann plötzlich Durchfall, Brechreiz und zunehmendes Fieber. (Ruf bei der SPÖ: Das war der Wahlkampf Ihrer Partei!) Im Krankenhaus wurde dann eine Salmonellenvergiftung festgestellt. (Abg. Riepl: Da ist uns auch schlecht geworden!) – Es freut mich, dass die Abgeordneten der SPÖ so aktiv zuhören. Es ist schon nach 16 Uhr, und Sie sind trotzdem noch aktiv. Danke dafür. (Beifall bei der FPÖ.)

Mir wurde dann vorhergesagt, dass ich mit zwischen 14 Tagen und drei Wochen rechnen muss, bis die Krankheit ausheilt. Ich hatte Gott sei Dank Glück, ich war nach 14 Tagen ausgeheilt und hatte die Krankheit besiegt. Dabei ist mir aber einiges aufgefallen. Wenn Sie heute sagen, dass das nur eine Momentaufnahme ist, dann stellt sich für mich die Frage: Warum wurde nach Ausbruch meiner Krankheit plötzlich die Bezirkshauptmannschaft hellhörig? Es wurden ich und meine komplette Familie untersucht, wir mussten mehrfach Kontrollen abgeben, weil man gesagt hat, jetzt besteht eine Gefahr. Aber ich frage mich: Wo habe ich mich denn angesteckt? War das


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eine Vergiftung aufgrund von schlechten Lebensmitteln? Oder gab es vielleicht in einem Unternehmen, in einem Betrieb einen Dauerausscheider, der vielleicht nicht einmal von seiner Krankheit Bescheid wusste, weil er nicht mehr zu jährlichen Kontrol­len musste?

Es ist also nicht nur ein Hygieneproblem, sondern es kann auch ein Problem sein, dass jemand, der von der Krankheit gar nicht informiert ist, hoch ansteckend diese Krankheit weitergibt.

Unternehmer haften für ihre Dienstnehmer, aber der Unternehmer kann seine Dienstnehmer nicht mehr jährlich zum Arzt zur Kontrolle schicken. Er übernimmt die Haftung, aber er kann diese sozusagen nicht an den Dienstnehmer insoweit weiter­geben, dass dieser sich untersuchen lässt, weil er dazu kein Recht mehr hat. Das heißt, für den Unternehmer wird hier einerseits eine Haftung festgeschrieben, aber auf der anderen Seite kann er das nicht exekutieren.

Meine Damen und Herren, natürlich sind meine Fraktion und ich für alles, was bei der Verwaltung Kosten einspart, wenn es um die Verringerung der Bürokratie geht. Aber diese Einsparungen dürfen nicht zulasten der Gesundheit unserer Bürger gehen. Daher bedauern wir, dass Sie heute unserem Antrag voraussichtlich nicht zustimmen werden. (Beifall bei der FPÖ.)

19.59


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Als nächste Rednerin zu Wort gemeldet hat sich Frau Abgeordnete Schasching mit einer Redezeit von 2 Minuten. – Bitte.

 


20.00.02

Abgeordnete Beate Schasching (SPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Frau Bun­des­ministerin! Wie auch das Beispiel des Vorredners zeigt, sind es eben Momentauf­nahmen: Momentaufnahmen, die bedauerlich sind, wenn es einen betrifft; Momentauf­nahmen, die aber noch kein Bild eines verseuchten Österreichs zeichnen sollen.

Ich habe vor zwei Gesundheitsausschüssen diese Thematik mit einer ganz anderen Intention angesprochen: nicht mit der Intention der Wiedereinführung eines Gesetzes, das wissenschaftlich überholt ist und mit Sicherheit nicht mehr dem heutigen Stand dessen entspricht, was die Gastronomie sich wünscht, sondern mit der Intention, ganz besonders auch die Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer im Bereich Touris­mus/Gas­tronomie zu schützen.

Wir haben dort 169 000 Beschäftigte, rund ein Fünftel im Service, ein Fünftel in der Küche, also 70 000 Betroffene, die wir durchaus durch regelmäßige Kontrollen früh­zeitig vor entsprechenden Erkrankungen schützen können, um diese auch zu bekämp­fen. Dann können wir nicht nur die Beschäftigten, sondern auch die Gäste schützen, frühzeitige Behandlungen möglich machen und so der gesamten Volkswirtschaft hel­fen, etwas einzusparen.

Aber es geht hier primär darum, eine gemeinsame neue Basis zu schaffen, speziell im Bereich Gastronomie eine besondere Art der Vorsorgeuntersuchung, die an den heutigen Standard angepasst ist. Da bin ich durchaus positiv gestimmt, denn wir haben in Vorgesprächen vereinbart, dass es hier etwas ganz Spezielles geben soll. Es soll zum Beispiel im Bereich Passivrauchen, das ein großes Thema in der Gastronomie ist, spezielle Lungenuntersuchungen geben. Es soll aber zum Beispiel keine neue regelmäßige Röntgenuntersuchung geben, davon würden wir Abstand nehmen.

Es soll eine bestimmte Art der Untersuchung geben, die besonders auf spezielle Belastungen im Bereich der Gastronomie abgestellt wird. Dort heißt es, Expertinnen und Experten einzuladen, die auf der einen Seite wissen, welchen Belastungen die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in dem Bereich besonders ausgesetzt sind, und


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auch ExpertInnen der Wissenschaft und der Medizin, um so eine besondere Form der Gesundenuntersuchung speziell für diesen Bereich zu entwickeln. Ich denke, Frau Bundesministerin, wir werden das gemeinsam schaffen. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

20.02


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dr. Grünewald. Er hat sich eine Redezeit von 2 Minuten vorge­nommen. – Bitte.

 


20.02.50

Abgeordneter Dr. Kurt Grünewald (Grüne): Sehr geehrte Präsidentin! Frau Bundes­ministerin! Hohes Haus! Wenn man sich die Statistik der Infektionen mit Salmonellen anschaut, sieht man, dass diese seit 2002 – da wurde das Ausscheidergesetz ge­stoppt – binnen fünf Jahren von etwas über 8 000 Fällen auf knapp über 4 000 gesunken sind, trotz Sistierung des Gesetzes.

Jährlich wurden 100 000 – „PatientInnen“ darf man nicht sagen – Menschen unter­sucht. Das kostet eine Stange Geld und vermittelt eigentlich nur eine Pseudo-Sicherheit, denn ich kann heute untersucht werden, alles ist – im Volksmund oder auch medizinisch – sozusagen in Butter, der Stuhl ist frei, hurra! Und in diesem Jahr kann so viel passieren, am nächsten Tag, am übernächsten Tag, und da wird nicht mehr untersucht.

Ich war zuerst ohnehin der Meinung der Kollegin Belakowitsch, habe aber dann mit einem Kollegen telefoniert, der jetzt in der AGES ist und früher eigentlich der Hygieniker und Mikrobiologe in Innsbruck war, der de facto auch das Bakteriologische Institut geleitet hat. Er sagt, dass es international eindeutig und glasklar ist, dass die Hauptinfektionsquelle Lebensmittel sind, infizierte, kontaminierte Lebensmittel.

Daher bin ich der Überzeugung, dass es darum geht, hier zu investieren, weiter Budgets bereitzustellen, häufig in Untersuchungen zu investieren, auch in Forschung zu investieren. Das bringt mehr Sicherheit und zeigt mehr ökonomische Vernunft, als Pseudo-Sicherheit vorzugaukeln und sehr viele Leute, ich sage jetzt nicht, zu belästigen; aber Arbeit und Mühe ist es doch, und es kostet auch sehr viel Geld.

Daher bin ich der Meinung, dass man momentan auf einem guten Weg ist, den man nicht verlassen sollte. – Danke. (Beifall bei den Grünen sowie der Abg. Schasching.)

20.04


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Zu Wort gelangt als Nächste Frau Abgeordnete Haubner. 2 Minuten freiwillige Redezeitbegrenzung. – Bitte.

 


20.04.56

Abgeordnete Ursula Haubner (BZÖ): Frau Präsidentin! Frau Bundesministerin! Hohes Haus! Mit 2002 wurde der Bazillenausscheider-Test für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Gastronomie oder jene, die mit Lebensmitteln zu tun haben, abgesetzt. Ich denke, wir sollten auch hier einmal sagen, was seit 2002 geschehen ist.

Im Bereich der Lebensmittelhygiene hat es eine starke Weiterentwicklung gegeben, wie zum Beispiel das neue Lebensmittelsicherheitsgesetz, das Lebensmittelrecht, das auf eine neue Basis gestellt wurde. HACCP und Grundsätze von HACCP sind ein ganz wesentlicher Bestandteil verschiedener Standards, die entwickelt wurden. Ich denke, hier ist ein starker Umdenkprozess vonstatten gegangen.

Daher ist aus unserer Sicht derzeit im Lebensmittelbereich ein ausreichendes Ausmaß an Vorschriften zur Personalhygiene vorhanden. Es gibt verschiedene Hygiene­ver-


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll61. Sitzung / Seite 257

ordnungen zu bestimmten Lebensmittelgruppen und für besondere Betriebsarten. Gerade die Einhaltung dieser hygienischen Maßnahmen bei der Lebensmittel­zube­reitung und bei der Lagerung wird auch laufend geprüft und überprüft.

Daher sehen wir es eher als eine Überbewertung, dass wir den Bazillenausscheider-Test wieder einführen sollen, weil es, wie Vorredner schon gesagt haben, wirklich eine jährliche Momentaufnahme ist und in der Zwischenzeit sehr, sehr viel passieren kann. Wir vom BZÖ sehen es nicht für notwendig an, eine Ersatzlösung zu beschließen. Dies ist aus sachlichen Gründen nicht erforderlich, denn die Hygienevorschriften sind aus unserer Sicht ausreichend. (Beifall beim BZÖ.)

20.06


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Zu Wort gemeldet hat sich nun von der Regierungsbank aus Frau Bundesministerin Dr. Kdolsky. – Bitte.

 


20.07.03

Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend Dr. Andrea Kdolsky: Frau Präsidentin! Geschätzte Abgeordnete! Hohes Haus! Es ist aus Sicht des Bundes­ministeriums für Gesundheit, Familie und Jugend zum momentanen Zeitpunkt davon auszugehen, dass durch die Aufhebung des Bazillenausscheidergesetzes kein Verlust an Sicherheit für die Konsumentinnen und Konsumenten eingetreten ist.

Bei den heute im Vordergrund stehenden bakteriellen Lebensmittelvergiftungen, insbe­sondere Salmonellen, Campylobacter, EHEC und Listerien, stammen die Erreger im Wesentlichen aus den Rohmaterialien der Lebensmittel. Daher war mit der routine­mäßigen jährlichen Stuhluntersuchung von Angehörigen bestimmter Berufsgruppen eine Prophylaxe vor Lebensmittelvergiftungen und -infektionen nicht mehr zu erwarten. Es wurde schon auf die Reduktion der Erkrankungsfälle hingewiesen.

Die Lebensmittelhygieneverordnung sieht derzeit ohnehin eine sehr zeitgemäße und EU-kompatible Hygienevorschrift einschließlich der Personalhygiene vor. Ich denke, dass wir in dieser Sicht absolut dem entsprechenden Wissenschaftsstand Rechnung tragen.

Ich unterstütze es aber sehr – und wir sind hier in vielen Gesprächen –, dass vor allem im Bereich der betrieblichen Gesundheitsförderung verstärkt auf spezifische Berufs­gruppen eingegangen wird und einer Aufnahme in Routineuntersuchungen für spezi­fische Berufsgruppen verstärkt Rechnung getragen wird. Das ist, finde ich, der richtige Weg, um nicht ausschließlich einen Bereich und ein Spektrum abzudecken, sondern die Gesamtbelastung der einzelnen Berufsgruppen in ihrer beruflichen Tätigkeit zu betrachten. – Herzlichen Dank. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

20.08


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemel­det.

Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht die Frau Berichterstatterin ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Wir gelangen zur Abstimmung über den Antrag des Gesundheitsausschusses, seinen Bericht 597 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dazu ihre Zustimmung geben wollen, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist mehrheitlich angenommen.


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll61. Sitzung / Seite 258

20.09.1919. Punkt

Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 573/A(E) der Abge­ordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen betref­fend Einstellung der Leistungsinformationsblätter (598 d.B.)

 


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Wir gelangen nun zum 19. Punkt der Tagesordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Als erste Rednerin zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Dr. Belakowitsch-Jenewein mit 3 Minuten freiwilliger Redezeitbeschränkung. – Bitte.

 


20.09.41

Abgeordnete Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein (FPÖ): Frau Präsidentin! Frau Bundesminister! Hohes Haus! Im vorliegenden Antrag geht es darum, diese Leistungs­informationsblätter, die die Österreicherinnen und Österreicher einmal im Jahr bekom­men, abzuschaffen. Vor allem haben wir gestern gehört, dass ein Kassen-Sanierungs­paket durch den Ministerrat gekommen ist. Teil dieses Kassen-Sanierungspakets ist es auch, eine Patientenrechnung auszustellen.

Diese ist nicht vom Tisch, wohl aber verschoben – das ist richtig –, bis die technische Machbarkeit gegeben ist. Ich gehe davon aus, dass Sie bei einer Turbogeschwin­digkeit, mit der dieses Sanierungspaket hier durchgepeitscht werden soll, schon danach trachten werden, dass auch diese Patientenrechnung mit einer Turboge­schwindigkeit eingeführt werden soll.

Es gibt also eigentlich eine Doppelinformation für Patienten. Einmal sollen sie sie gleich vom Arzt bekommen – wenn es eben technisch möglich sein wird –, ein weiteres Mal am Ende des Jahres, wenn sich kaum noch jemand daran wird erinnern können, welchen Arzt er wirklich besucht hat. Es wird keine Kontrolle mehr geben. Wenn Sie damit die sogenannte Kostensensibilität bei den Patienten wecken wollen, geht das, glaube ich, auch am Ziel vorbei. Ich kenne sehr viele Menschen, die das relativ ungelesen in den Müll werfen.

Das Zweite, was zu bemängeln ist, zeigt sich auch in einer Bestätigung der Ärzte­kammer. Auch wenn Sie, Frau Bundesminister, das jetzt allergisch macht, aber die Ärztekammer hat gemeint, dass auf diesen Leistungsnachweisen auch sehr viele Fehler vorliegen.

Das heißt, das ist etwas, was sehr viel Geld kostet und einmal im Jahr verschickt wird; häufiger geht es nicht, weil die Portokosten zu hoch sind. Ich glaube, dieses Geld könnten wir einsparen. Geben wir es den Patienten da, wo sie es brauchen, nämlich in der Behandlung.

Wenn wir schon sagen, wir haben ohnehin eine Patientenrechnung, die kommen soll – ich verwahre mich ausdrücklich gegen das Wort „Patientenquittung“, denn der Patient quittiert nicht etwas dem Arzt, sondern es soll ja der Arzt dem Patienten etwas quittieren, daher müsste es eine Ärztequittung sein –: Diese wird kommen, da lassen Sie sich ja nicht aufhalten. Daher brauchen wir meiner Ansicht nach keine Doppel­beglückung der Patientinnen und Patienten in Österreich um teures Geld. Schaffen wir wenigstens diesen einen Teil einmal ab! (Beifall bei der FPÖ.)

20.12


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Donabauer. 1 Minute Redezeit. – Bitte.

 



Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll61. Sitzung / Seite 259

20.12.08

Abgeordneter Karl Donabauer (ÖVP): Frau Präsident! Frau Bundesminister! Hohes Haus! Dieser Erwartung, Frau Kollegin, können wir nicht entsprechen. Zum Ersten war es Ihre Fraktion, Ihre Gruppe, die im Jahr 2002/2003 genau das verlangt hat, was wir in der Regierung vorher beschlossen haben.

In der Zwischenzeit wissen wir, dass LIVE, Leistungsinformation für Versicherte, gut ankommt – Sie müssen es sich nur sagen lassen – und dass im Großen und Ganzen auch heute schon die Bürger mit der e-card, wenn sie zertifiziert ist, Zugang zum Informationssystem haben. Es sind leider erst 70 000 oder 80 000 Bürger, die diese Zertifizierung gemacht haben; es können morgen mehr sein. Wir sehen darin eine wichtige Information, um auch das Leistungsbewusstsein der Bürger etwas zu schärfen und zu heben.

Auch wir haben viele Rückfragen, keine Frage; das kann man aufklären. Dass es dort und da Fehler gibt – wir sind dabei, diese aufzuarbeiten. Jedenfalls ist diese Infor­mationsschrift wichtig. Die Meinung, dass sie in den Papierkörben landet, teile ich keinesfalls. Dass sie unterschiedliches Interesse findet, das mag schon sein. LIVE war bis heute gut und kann morgen noch besser werden. Wir werden diesen Kurs weiterfahren.

Ich muss Ihnen nur eines sagen: Die Zahl von 3 187 000 € ist nicht richtig. LIVE ist in Wirklichkeit etwas teurer, weil es auch gut ist. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Dr. Belakowitsch-Jenewein: Das auch noch!)

20.13


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Als nächster Redner zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Vock. 3 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

 


20.13.40

Abgeordneter Bernhard Vock (FPÖ): Im Jahre 2006 soll die Versendung dieser Leistungsinformationsblätter 3,2 Millionen € gekostet haben, allein 2,8 Millionen € für das Briefporto. Wenn wir eine Subvention an die Post machen wollen, dann können wir das hier direkt beschließen, dann sollten wir es nicht indirekt beschließen!

Wenn ich höre, dass die Patienten damit zufrieden sind, dann frage ich Sie: Wo haben Sie die Patienten dazu befragt? Wo haben Sie die Versicherten befragt, ob sie diese Informationen bekommen wollen und ob sie damit zufrieden sind? (Abg. Donabauer: Wir machen es laufend, Herr Kollege! Wir machen es laufend!) – Ich höre anderes. Ich höre, dass viele Versicherte mir mitteilen: Das habe ich bekommen, dass es, wenn überhaupt, gleich sozusagen im Rundordner abgelegt wird.

Das heißt, es bringt nicht wirklich etwas. Die Wiener Ärztekammer wies darauf hin, dass diese Information unzureichend und unvollständig ist. Daher sehe ich nicht, wo der Vorteil dieser Information ist.

Außerdem frage ich mich wirklich eines, Herr Abgeordneter, meine Damen und Herren: Wenn jetzt ein Versicherter einmal im Jahr zur Gesundenuntersuchung geht, zweimal im Jahr zum Zahnarzt zur Untersuchung geht, vielleicht noch seine Brille beim Augen­arzt untersuchen lässt, dann bekommt er am Jahresende eine Information, wie viel er das Gesundheitssystem gekostet hat. Was er uns aber durch diese regelmäßige Vorsorgeuntersuchung erspart, das steht nirgends! Denn einerseits verlangen die Ärzte mit Recht, dass man regelmäßig Vorsorgeuntersuchungen macht, aber andererseits weisen wir darauf hin, wie viel das doch das System kostet.

Oder ein schwer kranker, vielleicht älterer Mensch, der viele Medikamente bekommt und ein schweres Leiden hat, das lange anhält, verursacht auch hohe Kosten durch zahlreiche Arztbesuche und durch zahlreiche Medikamente. Aber macht er das


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll61. Sitzung / Seite 260

freiwillig? Oder vertraut er einfach seinem Arzt, dass die Therapie, die er macht, die notwendige Therapie ist, dass die Medikamentenkosten die notwendigen sind?

Meine Damen und Herren, wenn Sie Einsparungen treffen wollen, dann machen wir sie dort, wo sie bei den Kassen notwendig sind. Wenn ich zum Beispiel höre, dass es Patienten geben soll, die ihre e-cards weitergeben, und damit mehrere Personen betreut werden, dann ist dort ein Einsparungspotenzial vorhanden! Wenn ich höre, dass Apotheken mitteilen, dass Leute mit einzelnen Rezepten kommen und die Medikamente direkt in ein Paket packen, sodass diese ins Ausland gehen, dann frage ich mich auch, ob es notwendig ist, dass wir subventionierte Medikamente ins Ausland weiterschicken.

Aber da bringt diese Leistungsinformation nichts! Denn das passiert immer mit Zustimmung des einzelnen Versicherten. Der gibt ja seine e-card weiter, und wenn es da zu x Ärztebesuchen kommt, wird er trotzdem sagen: Das ist schon in Ordnung.

Daher sagen wir Freiheitlichen: Ja zur Information an die Patienten – aber dann, wenn es der Patient gewünscht hat und wenn er uns mitgeteilt hat, wie er es haben möchte! Denn zum Beispiel eine Versendung per E-Mail wäre deutlich kostengünstiger als eine per Post. Wir sagen aber nein zur bisherigen Praxis, bei der beliebig gestreute Infor­mation einfach nur Geld kostet. (Beifall bei der FPÖ.)

20.17


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Als nächstem Redner erteile ich Herrn Abgeordnetem Spindelberger das Wort. 2 Minuten wollen Sie sprechen? – Bitte.

 


20.17.12

Abgeordneter Erwin Spindelberger (SPÖ): Meine Damen und Herren! Es ist ja nicht umsonst im Jahr 2002 hier im Hohen Haus beschlossen worden, diese Leistungs­informationsblätter einzuführen. Einerseits, um den Versicherten Informationen über ihre Krankenkassen zukommen zu lassen, damit jeder Einzelne von uns mitbekommt, was die Krankenversicherung für uns leistet.

Der zweite Aspekt, der meines Erachtens auch nicht von der Hand zu weisen ist, ist jener, dass durch diese Information über die erbrachten Leistungen, die den Versicher­ten alljährlich zugesandt wird, einerseits eine gewisse Kontrollmöglichkeit gegeben wird und andererseits – das war ebenfalls der Hintergedanke – ein bisschen Kosten­bewusstsein erzeugt wird.

Wenn ich das alles gegenüberstelle, ist es mir zu wenig, wenn die Antragstellerin einfach sagt: Das kostet uns im Jahr 3 Millionen €, deswegen stellen wir es ein. – Dazu gibt es ein klares Nein auch meinerseits, und zwar auch aus folgendem Grund:

Sie selbst, Frau Dr. Belakowitsch-Jenewein, haben gesagt, dass seitens der Ärzte­schaft massive Bedenken gegen diese Leistungsinformationsblätter gegeben sind. Da frage ich mich allen Ernstes, warum das so ist. Ohne jetzt alle Ärzte über einen Kamm scheren zu wollen, denn es gibt viele, ja zum Großteil solche, die verlässliche Partner in diesem System sind: Könnte es nicht sein – wenn ich mir nur die steirischen Zahlen vor Augen führe –, dass die Ärzte dieses System deswegen kritisieren, weil allein im Vorjahr 700 Versicherte gemeldet haben, dass auf den Leistungsinformationsblättern Positionen aufscheinen, die nicht erbracht wurden?

Allein 300 haben zu intensivsten Recherchen und auch zu Rückzahlungen der Ärzte geführt! Da sage ich ganz klar. Wenn auch nur ein einziger Fall eintritt, dass die Ärzte Leistungen zu Unrecht verrechnet haben, ist dieses Leistungsinformationssystem diese 3 Millionen € wert.


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll61. Sitzung / Seite 261

Im Gegenteil, ich würde mir sogar wünschen, dass das nicht eingestellt wird, sondern dass künftig auf allen Informationsblättern die in den Krankenhäusern tatsächlich ange­fallenen Kosten aufscheinen. Ich glaube weiters, dass wir, wenn wir die Informationen in den Leistungsinformationsblättern erweitern, uns aufgrund der derzeitigen Situation in weiterer Folge sogar die Quittungen bei den Ärzten ersparen könnten. Ich glaube, dass es gerade durch diese Zentralstellen, durch diese Vernetzung besser wäre, künftig in den Sozialversicherungen diese Quittungen auszustellen.

Kollege Vock, noch ein Letztes zu den Kosten. Ich glaube, dass es durch gezielte Informationskampagnen der Krankenkassen, die jetzt gerade anlaufen, in denen der Hinweis gegeben wird, dass auf Wunsch des Versicherten die ganze Abfrage auch online erfolgen kann, in Zukunft gelingen wird, Millionen Euro an Kosten einzusparen. Da befinden wir uns, so bin ich sicher, auf dem richtigen Weg. (Beifall bei der SPÖ.)

20.20


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Als nächstem Redner erteile ich Herrn Abgeordnetem Dr. Grünewald das Wort. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


20.20.20

Abgeordneter Dr. Kurt Grünewald (Grüne): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Frau Bundesministerin! Hohes Haus! Ich glaube, die Wahrheit liegt in der Mitte und Schwarz-Weiß-Malerei ist nicht angezeigt. Leistungsinformationssysteme sind gut und notwendig, aber es gibt zwischen Papierkorb und es sich rahmen zu lassen und ins Wohnzimmer zu hängen schon noch viele Abstufungen. Perfekt ist das System nicht, da haben Sie recht.

Wenn man es einmal im Jahr bekommt – also ich tue mir hart, das zu verstehen und zu lesen und mich zu erinnern, wo ich vor neun, zehn, elf Monaten war oder ob das ein Sohn von mir war oder ich selbst. Es ist auch nicht sehr kundenfreundlich, aber trotzdem ist es notwendig.

Wenn man Verbesserungen im Gesundheitssystem machen will, hat es keinen Sinn, wie in den letzten Jahren herumzudoktern und punktuelle Kosmetik zu machen, einmal hier und dann da, je nachdem, was die Zeitung gerade schreibt oder wo sich jemand ergötzt oder aufregt, sondern es geht darum, ein Gesamtkonzept vorzulegen. Das hat man versucht, allerdings eher kärglich, mit diesem Kassen-Sanierungspaket, genannt Gesundheitsreformpaket, das keines ist. Wenn sich jedoch schon die Chance ergibt und wenn wir Zeit bekommen, um über den Sommer nachzudenken, zu überlegen und Experten zu hören und das im Herbst allenfalls konsensueller zu beschließen, als es bis jetzt konzipiert ist, macht es Sinn, das in ein Gesamtpaket hineinzustellen, weil die Patientenquittung eben auch eine Karte im Spiel ist.

Jetzt, drei, vier oder fünf Monate vor einem neuen Gesetz etwas zu ändern, halte ich nicht für angezeigt, weil wir nicht wissen, wie die anderen Bausteine ausschauen werden. Und darüber halte ich eine Abstimmung für klüger. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)

20.22


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Zu Wort gelangt nun Frau Abgeordnete Haubner. 2 Minuten Redezeit. – Bitte. (Abg. Scheibner: Das sind ja Haubner-Fest­spiele!)

 


20.22.24

Abgeordnete Ursula Haubner (BZÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Frau Bundes­minis­terin! Hohes Haus! Wir vom BZÖ finden es auch notwendig, dass es eine Leistungsinformation für die Patientinnen und Patienten gibt. Wir stehen dazu, wie sie damals eingeführt wurde, und es hat ja damals schon eine sehr intensive Diskussion


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll61. Sitzung / Seite 262

gegeben. Gerade im Gesundheitsbereich ist Kostenbewusstsein des Einzelnen ganz besonders wichtig und in dem Zusammenhang auch die Transparenz, welche Leistun­gen man bezogen hat.

Die meisten Kassen verschicken die Leistungsinformation einmal im Jahr. Es gibt natürlich auch jene Kassen, bei denen die Patienten Selbstbehalte haben. Hier gibt es öfters Benachrichtigungen, und ich denke, das ist nicht so schlecht, weil man sich dann dementsprechend gut erinnern kann und weiß, welche Selbstbehalte gerade im Bereich der BVA zum Beispiel anfallen.

Was wir sicher nicht brauchen, ist, dass wir eine zusätzliche Patientenquittung ein­führen. Eine Patientenquittung, die jetzt schon sehr umstritten ist und die den Arzt wirklich mehr mit bürokratischen Tätigkeiten beschäftigt als mit Tätigkeiten am und für den Patienten. Also ich sage: Leistungsinformationsblätter beibehalten und diesen Antrag zum Anlass nehmen, um zu verbessern, was man aufgrund der bisherigen Erfahrungen verbessern kann, natürlich auch was die Kosten anbelangt.

Ich denke, generell auf E-Mail umzustellen, wird nicht funktionieren, weil trotz allem sehr viele Leute, gerade auch Ältere keinen Internetzugang haben. Hier wird man also immer postalisch und anders informieren müssen.

Daher sage ich: Wir sollten diesen Antrag wirklich zum Anlass nehmen, um nach­zuprüfen, wo man einsparen kann, und vor allem auch diesen Antrag zum Anlass nehmen, zu sagen: Verabschieden wir uns wirklich jetzt schon von der Patienten­quittung. Schauen wir, dass die Leistungsinformation noch besser wird, als sie bisher gelaufen ist! (Beifall beim BZÖ sowie des Abg. Donabauer.)

20.24


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemel­det.

Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht die Frau Berichterstatterin ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Wir gelangen nun zur Abstimmung über den Antrag des Gesundheitsausschusses, seinen Bericht 598 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dazu ihre Zustimmung geben wollen, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist mehrheitlich angenommen.

20.25.0020. Punkt

Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 602/A(E) der Abge­ordneten Dr. Kurt Grünewald, Kolleginnen und Kollegen betreffend Bericht über die Ergebnisse der Bund-Länder-Arbeitsgruppe zu Hospizbetreuung und Palliativ Care (599 d.B.)

 


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Wir kommen nun zum 20. Punkt der Tagesordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Als erstem Redner erteile ich Herrn Abgeordnetem Dr. Rasinger das Wort. – Bitte.

 


20.25.28

Abgeordneter Dr. Erwin Rasinger (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsident! Sehr geehrte Frau Ministerin! Hohes Haus! In Holland werden 3 200 Menschen jährlich ins Jenseits befördert durch Sterbehilfe, aktive Sterbehilfe. 3 200, das entspricht 4 Prozent der


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dortigen Todesfälle, und dazu noch eine nicht definierte Zahl von mehr oder weniger nicht gemeldeten. Davon etliche, die schwerste Depressionen haben, nicht einwil­ligungsfähige Behinderte, und das ist, glaube ich, der springende Punkt, über den wir heute reden.

Was ist die Antwort gegen aktive Sterbehilfe? – Ich sage es Ihnen: Es ist eine durchgehende Hospiz-/Palliativbetreuung plus eine Schmerzbetreuung am Ende des Lebens. Das Thema ist: würdig sterben. Es gibt sehr gute Untersuchungen, die ganz eindeutig ergeben: 90 Prozent der Menschen, die eine aktive Sterbehilfe wünschen, wünschen dies deshalb, weil sie alleine sind, weil sie unstillbare Schmerzen haben, und wenn sie in Hospizumgebung würdevoll Abschied nehmen können, von Schmer­zen befreit werden, dann sinkt dieser Wunsch zu sterben auf 10 Prozent.

Deshalb ist es so wichtig, dass wir diesem Punkt unsere Aufmerksamkeit schenken. Wir waren einmal Schlusslicht. Wir haben in den diversen Spitalsplänen wirklich auf­geholt. Es gibt auch in Wien mobile Hospize. Bis zum Jahr 2012 soll das abge­schlossen werden.

Ich verhehle Ihnen aber nicht, dass in dem Bericht steht, dass doch ein relatives Finanzwirrwarr besteht zwischen Sozialhilfe, Gesundheitsgeldern aus öffentlichen Mitteln und auch Spenden.

Wir sollten alles tun, damit die Hospizbewegung besser abgesichert wird, vor allem finanziell, und dass nicht Menschen in ihren letzten Stunden noch Schwierigkeiten haben, zu dieser Hospizbetreuung zu kommen. – Danke. (Beifall bei der ÖVP sowie der Abgeordneten Dr. Belakowitsch-Jenewein und Dr. Grünewald.)

20.27


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Rudas. 2 Minuten Redezeit. – Bitte, Frau Abgeordnete. (Ruf bei der ÖVP: Muss das sein? – Abg. Rudas – auf dem Weg zum Rednerpult –: Mein Fanclub dort hinten!)

 


20.28.13

Abgeordnete Laura Rudas (SPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Ministerin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Kollege Rasinger, Sie haben es richtig gesagt und ich stimme Ihnen da voll und ganz zu: Menschen in ihren letzten Monaten, Wochen, Tagen nicht allein zu lassen, sie in Würde zu begleiten, vor allem aber auch die Gesundheit bei älteren und kranken Menschen zu stärken und sich nicht nur auf die Krankheit zu konzentrieren, ist wichtig.

Es geht um humane Sterbebegleitung, und das ist ja Grundkonsens in allen Parteien. Wien ist hier ein Vorbild, aber wir brauchen ein gut und noch weiter ausgebautes Netz an Hospizeinrichtungen in ganz Österreich. Gut ausgebildete Fachkräfte, die sich um Patientinnen und Patienten und um ihre Angehörigen kümmern.

Ich möchte die Gelegenheit jedoch vor allem nutzen, um all jenen Menschen, die in Hospizen arbeiten, auch allen ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die ihre Arbeit nicht nur als Arbeit, sondern vor allem als Aufgabe sehen, meinen Dank, meinen Respekt und meine Anerkennung auszusprechen. (Allgemeiner Beifall.)

Sehr geehrte Frau Ministerin, jetzt geht es um die weiteren Schritte, und gemeinsam werden wir diese auch gut machen. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)

20.29


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Zu Wort gelangt nun Herr Abgeordneter Dr. Grünewald mit 6 Minuten Redezeit. – Bitte.

 



Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll61. Sitzung / Seite 264

20.29.31

Abgeordneter Dr. Kurt Grünewald (Grüne): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Frau Bundesministerin! Hohes Haus! Das Thema ist zu schwierig und zu ernst, als dass man es in zwei oder weniger Minuten abhandeln könnte. Wir sollten aber schon die Aufmerksamkeit darauf lenken, dass Sterben von vielen nach wie vor als elementare Bedrohung empfunden wird. Abschied nehmen fällt uns schon als Lebende schwer unter Lebenden, und endgültig Abschied zu nehmen nochmals viel schwerer, nicht nur uns, sondern auch unserer Umgebung, unseren Angehörigen. Und da irgendwo fängt der Fisch schon an zu stinken – ist ja egal, wo.

Es ist in den letzten Jahren viel geschehen, vorwiegend durch Hilfe karitativer Ein­richtungen, unterschiedlicher NGOs und verschiedener Kirchen, etwas auch im öffentlichen Bereich. Trotzdem halte ich es für einen ungeheuren Skandal, dass es nicht nur dort eine Zwei-Klassen-Medizin gibt, wo wir noch fit, frisch und nur krank sind, sondern vielmehr auch im Sterben.

Es ist ein unheimlicher Skandal, dass die – das ist kein guter Ausdruck – Qualität oder die Humanität und auch die Leistbarkeit eines humanen Sterbens von einem Meldezettel abhängt. Das ist ungeheuerlich, dass man bei Sterbenden so tut, als seien sie gesund. Wenn sie zu Hause sterben wollen – was die meisten möchten –, wenn sie in einem Hospiz sterben wollen, das nicht in ein Krankenhaus eingegliedert ist, sind sie Gegenstand der Kompetenz des Sozialwesens. Und viele Anträge um soziale Hilfe, auch die sogenannte Familienhospizkarenz, werden erst beantwortet, wenn die Antrag­steller tot sind. Ein erklecklicher Teil! Das halte ich für einen Skandal.

Ich halte es für einen Skandal, wenn man in nicht unbeträchtlichem Ausmaß Selbst­behalte hat, die nur gedämpft werden, weil die Sternsinger durch die Lande ziehen. Wo sind wir, frage ich mich, in Österreich. Da muss etwas geschehen.

Es widerspricht jedem Gleichheitsgrundsatz, dass Angehörige auch noch zahlen müssen oder um Regress gebeten werden, abhängig vom Bundesland, in dem sie geboren sind.

Daher habe ich vor Jahren – das war im Jahr 2003 – eine Arbeitsgruppe zwischen Bund und Ländern beantragt, um diesem föderalen Kompetenzwirrwarr zu entgehen oder ihn zumindest etwas zu glätten. Zirka – ich muss gerade nachschauen – nach einem Jahr – es war im September 2003 – nach langem Kampf wurde daraus im Dezember 2004 ein All-Parteien-Entschließungsantrag. Das ist schön und gut. Dann, im nächsten Jahr kam es sozusagen ins Laufen, besser müsste man sagen, auf eine Kriechspur. Und man schrieb den Mai 2005, als sich die Arbeitsgruppe konstituierte. Die war fertig im Juni 2006, am 6. Juni, also vor zwei Jahren.

Offiziell habe ich erst im letzten Ausschuss dieses Papier oder einen Teil des Papiers – die Zusammenfassung – gesehen. Vorher war es weder vom ÖBIG noch vom Minis­terium zu bekommen, allerdings hatte ich vor wenigen Monaten eine Unterredung, in der mir über Inhalte erzählt wurde. Und ich frage mich: Warum diese Geheimhaltung? Warum mangelndes Vertrauen? Oder hätte es dazu einer ganz anderen politischen Vertraulichkeit bedurft?

Einen Verdacht habe ich schon. Die haben ganz gut gearbeitet, einen Soll-Stand, einen Ist-Stand erhoben. Da ist schon einiges da, aber das Resümee lese ich Ihnen jetzt vor, das Resümee einer ein Jahr lang tagender Arbeitsgruppe – ich zitiere –: Langfristige Finanzierung der abgestuften Hospiz- und Palliativversorgung muss gesichert werden, ist auf politischer Ebene zwischen allen Financiers zu behandeln. –Das habe ich gewusst, bevor ich das beantragt habe. Dann weiters – ich zitiere –: Weitere Schritte zur Implementierung in Abstimmung zwischen Gesundheits- und Sozialbereich. – Ja Himmel, Herrgott! Das ist ja eine absolute Nullmeldung.


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll61. Sitzung / Seite 265

Und wo es zu konkreten Sachen kommt, wo die Bundesländer aufgelistet werden, der Ist-Stand beträgt jetzt im Vergleich zum Soll-Stand 2010 oder 2012 – die zwei Varian­ten gibt es – österreichweit meist unter 40 Prozent. Wir haben teilweise in manchen Bereichen – etwa bei palliativen Konsiliardiensten oder mobilen Hospizdiensten – nur einen 20-prozentigen Erfüllungsgrad. Und kosten tut das im Endausbau 101 oder 102 Millionen €, das sind zirka 0,4 Prozent der Gesundheitskosten.

Und ich werde langsam sauer. Wenn wir jetzt diesen Bericht bekommen, sollte sich der Gesundheitsausschuss dahinterstellen und schauen, dass dieser Erfüllungsgrad erzielt wird, und zwar bevor alle, die etwas beantragt haben, verstorben sind.

Bei der Familienhospizkarenz hat man gedacht, 15 000 Leute werden das machen. Beantragt haben es nur 400 im Schnitt, weil sie es sich nicht leisten können, auf das Gehalt zu verzichten, weil sie es sich nicht leisten können, nicht zu arbeiten. Das ist auch eine Sauerei – und dieser Ausdruck ist hier 100-prozentig gerechtfertigt.

Also: Ich bin dafür, dass das zu den öffentlichen Dienstleistungen auch der Kassen gehört, denn sonst beantrage ich nicht nur, dass die Kassen uns einen Leistungs­katalog schicken, was sie uns bezahlt haben, sondern dass wir die Angehörigen und Patienten auffordern, einmal der Bundesregierung zu schreiben, wie viel sie sich oft selbst im Sterben noch zahlen müssen. Das muss ein Ende haben!

Ich bedanke mich, dass wir das jetzt bekommen, aber damit ist das Ende nicht erreicht. Das soll der Anfang sein, im Gesundheitsausschuss in diesem Bereich noch etwas mehr aufs Gas zu steigen. – Danke. (Beifall bei den Grünen sowie der Abgeordneten Kickl und Ursula Haubner.)

20.35


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Zu Wort gelangt Frau Bundesministerin Dr. Kdolsky. – Bitte.

 


20.35.58

Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend Dr. Andrea Kdolsky: Frau Präsidentin! Geschätzte Abgeordnete! Hohes Haus! Im Dezember 2004, ja, das ist richtig, wurde eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe zu Hospizbetreuung und Palliativ Care eingerichtet.

Ich glaube, es ist uns allen bewusst, wie wesentlich dieses Thema ist, und es ist ein sensibles Thema nicht nur von den Inhalten, sondern natürlich auch von den Ver­antwortlichkeiten her. Daher hat man diese Arbeitsgruppe eingesetzt, und das Ergebnis der sehr intensiven Beratungen wurde von der GÖG/ÖBIG in einem Bericht dargestellt und der Bundesgesundheitskommission im Juni 2006 zur Kenntnis gebracht.

Dieser Bericht enthält insbesondere eine Erhebung – und das war auch die Vorgabe für diesen Bericht – und eine vergleichende Analyse des Status quo. Wir können erst dann weiterarbeiten und auch die Verantwortlichen zur Verantwortung ziehen, wenn wir wissen, wo welche Defizite vorliegen.

Dieser Bericht beinhaltet aber auch eine Darlegung der Unterschiede in der Termi­nologie und im Stand der Umsetzung, und das ist schon auch wesentlich, weil es hier große Unterschiede gibt im Verständnis von Palliativ Care. Auch das ist ein wesentlicher Schritt, auf Gemeinsamkeiten abzuzielen.

Wir haben in diesem Bericht aber auch einen Vorschlag für eine abgestufte Ver­sor­gung im Bereich Hospiz und Palliativ Care. Der Bericht wird dem Parlament übermittelt. Ich habe bereits im Ausschuss darauf hingewiesen, dass ich trotz Nachfragen mir nicht erklären konnte, warum Herr Abgeordneter Grünewald diesen Bericht nicht bekommen


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hat. Wir werden ihn jetzt natürlich allen zur Verfügung stellen. Er ist fertig und auch kein Geheimnis.

In der Zwischenzeit wurden folgende Aktivitäten gesetzt: 2007 wurde das GÖG/ÖBIG beauftragt, Arbeiten vor allem auf dem Gebiet des Qualitätsmanagements für den Palliativ- und Hospizbereich aufzunehmen. Ich glaube, das ist sehr wesentlich, um die sehr unterschiedlichen Strukturen auch über die Qualitätsschiene zu einer Ver­einheitlichung zu bringen. 2008 wurden rund 40 Hospiz- und Palliativeinrichtungen aller Bundesländer an einem Projekt beteiligt, in dem sie Kernprozesse sicherstellen und darstellen und darauf aufbauend jetzt bereits Soll-Bestimmungen für alle in Österreich befindlichen Organisationen definiert werden.

Wir werden 2009 all diese Ergebnisse aus den Kernprozessen in einem Qualitäts­handbuch zusammenfassen und das auch allen Hospiz- und Palliativeinrichtungen nicht nur zur Verfügung stellen, sondern auch gemeinsam im Ausschuss daran arbeiten, inwiefern wir hier verpflichtende Kriterien vorgeben können.

Ich unterstütze alle Wortmeldungen. Ich glaube, dass es eine sehr wesentliche Aufgabe der Bundesregierung ist, hier nicht nur die Inhalte zu definieren, sondern als nächsten Schritt – wie wir aus den sehr aufgeheizten Diskussionen um Finanzierungen wissen, bitte ich auch dafür um Unterstützung, weil das natürlich ein wesentlicher Schritt ist – auch die Finanzierung für diesen Bereich sicherzustellen. – Herzlichen Dank. (Beifall bei der ÖVP.)

20.39


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Als nächstem Redner erteile ich Herrn Abgeordnetem Vock das Wort. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


20.39.14

Abgeordneter Bernhard Vock (FPÖ): Sehr geehrte Damen und Herren! Frau Abge­ordnete Rudas hat sich bei den Mitarbeitern der Hospize bedankt. Diesem Dank möchte ich mich gerne anschließen, möchte diesen Dank aber auch ausweiten, ausweiten auf die Mitglieder der Familien, die sich hier aufopfern, die Damen und Herren, die Söhne, Töchter, Ehepartner ... (Abg. Steibl: Vor allem die Töchter! 80 Prozent der BetreuerInnen sind Frauen!) – Töchter und Söhne, die hier wirklich mitarbeiten, die uns aber keine Kosten verursachen, daher sehen wir sie nicht. Das ist es ja immer: Hier im Parlament sehen wir offensichtlich nur das, was uns Kosten verursacht. Hiefür werden wirklich viele ehrenamtliche Stunden aufgebracht, hiefür opfern sich Familienmitglieder oftmals auf – und hiefür mein Dank an sie. (Beifall bei FPÖ und BZÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)

Wir sind uns einig, dass das Altern in Würde ein wichtiges Thema ist, und es wird zunehmend wichtiger. Und wir sind uns auch darin einig, dass die Arbeit in diesem Bereich wichtig und gut ist.

Was mich etwas überrascht, ist, dass die Opposition einen derartigen Bericht über­haupt einfordern muss und dass dieser nicht automatisch regelmäßig vom Ministerium an die Fraktionen verschickt wird. Das wäre für die Frau Ministerin doch einfach und ein schöner Arbeitsbereich, sozusagen eine Bestätigung der Arbeit in ihrem Minis­terium, wenn die Fraktionen automatisch regelmäßig informiert werden und diese nicht einen Bericht anfordern müssen beziehungsweise die Opposition einen Bericht anfordern muss – ich bin ja davon überzeugt, dass die Regierungsparteien diesen Bericht automatisch bekommen, nur die Opposition vergisst man dabei eben gerne.


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll61. Sitzung / Seite 267

Natürlich stimmen wir der diesem Bericht beigedruckten Entschließung zu und begrüßen alle Maßnahmen in diesem Bereich. (Beifall bei der FPÖ sowie des Abg. Dr. Grünewald.)

20.41


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Haubner. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 2 Minuten. – Bitte.

 


20.41.16

Abgeordnete Ursula Haubner (BZÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Frau Bundes­ministerin! Ich denke, die Hospizidee ist die richtige Antwort, die wir auf die aktive Sterbehilfe haben, und da müssen wir wirklich alles tun, um die bestmögliche Lebensqualität der Betroffenen bis zum Schluss gewährleisten zu können.

Hier müssen einfach auch die Rahmenbedingungen passen, denn vieles passt nicht: Ich glaube – ohne dass wir jetzt inhaltlich in die Tiefe gehen; einige Vorredner haben es ja schon angesprochen –, dass wir wirklich schauen müssen, dass jetzt nicht nur ausgebaut wird, sondern in vielen Bereichen zuerst auch aufgebaut wird. Und da hoffe ich sehr, dass das jetzt nicht nur im medizinischen Bereich diskutiert wird, sondern dass das auch ein Teil eines Gesamtpflegekonzepts ist, denn gerade die Palliativ Care ist ein so wichtiger Teil eines funktionierenden Gesamtkonzepts, dass wir sie nicht wieder gesondert sehen dürfen und sie wiederum nur in einem Ausschuss behandeln.

Ich gebe Kollegem Grünewald recht, der gesagt hat, dass beispielsweise gerade auch für Familien die unterstützenden Angebote im Bereich der Familienhospizkarenz nicht ausreichend sind. Ich denke an die gute Idee, als wir damals die Familienhospizkarenz eingeführt haben – und das war auch richtig so! Wir haben einmal nachgebessert, was die Förderungen anlangt, aber das war zu wenig.

Es kann auch nicht immer nur auf Basis von Goodwill sein, aus irgendeinem Unter­stützungstopf Leistungen zu bezahlen, denn es ist für viele Familien, die schwer kranke, zum Beispiel krebskranke Kinder haben, wirklich ein Betteln um Almosen, damit sie einen Familienurlaub machen können. Wenn hier nicht immer wieder die Kinder-Krebs-Hilfe eingreifen und finanzielle Mittel zur Verfügung stellen würde, wären diese Familien nicht nur der psychischen Belastung ausgesetzt, sondern auch noch finanziell wirklich sehr eingeengt.

Ich glaube, da müssen wir weg von diesem „Almosengeben“! Es sind ja jeden Tag die Zeitungen voll damit, wo wieder irgendetwas nicht geleistet werden kann. Daher sage ich, es besteht großer Handlungsbedarf!

Ich kenne den Bericht noch nicht. Ich freue mich, dass er dem Parlament zugeleitet wird. Ich denke, Handlungsbedarf lässt sich nur auf Basis von Fakten und Daten eruieren, und das wird uns sicher noch einige Zeit beschäftigen. – Danke. (Beifall beim BZÖ.)

20.43


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Grander. 1 Minute freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

 


20.43.55

Abgeordnete Maria Grander (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir haben fünf Bun­desländer, die derzeit Pilotprojekte haben, und wir haben 40 Hospizeinrichtungen, die an der Qualitätsverbesserung arbeiten – das ist bereits angeklungen. Es gibt also Leistungen, und ich denke, hier müssen wir Ist-Zustände erheben und schauen, was es noch braucht.


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll61. Sitzung / Seite 268

Die Finanzierung ist angesprochen worden und es ist angesprochen worden, dass auch die mobilen Dienste integriert sind – bei uns in den Sprengeln in Tirol wird das teilweise schon mitgenommen – und auch die Konsiliartätigkeit in den Kranken­häusern; das haben auch wir genossen. Das ist speziell für den Patienten etwas, das gute Auswirkungen hat, weil man einfach sehr individuell auf den zu Betreuenden – sprich: Sterbenden – eingehen kann. Wir haben uns für die Teambesprechungen immer jemanden vom Hospiz geholt und gefragt: Wie können wir mit dem umgehen?, einfach damit diese Sachen eingebracht werden können.

Es gibt die medizinische Komponente, die soziale Komponente und die pflegerische Komponente. Ich denke, es ist wichtig, dass da auch dementsprechend bedarfsgerecht weitergearbeitet wird. – Danke. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

20.45


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet.

Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht der Herr Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Wir kommen jetzt zur Abstimmung über die dem Ausschussbericht 599 der Beilagen angeschlossene Entschließung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dafür eintreten, um ein Zeichen der Zustim­mung. – Das ist einstimmig angenommen. (E 78.)

20.45.3121. Punkt

Bericht des Familienausschusses über den Antrag 773/A(E) der Abgeordneten Silvia Fuhrmann, Laura Rudas, Kolleginnen und Kollegen betreffend direkte Ausbezahlung der Familienbeihilfe an junge Erwachsene ab dem 18. Lebensjahr (556 d.B.)

 


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Wir gelangen nun zum 21. Punkt der Tagesordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Als erster Redner gelangt Herr Abgeordneter Ing. Hofer zu Wort. 3 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

 


20.45.58

Abgeordneter Ing. Norbert Hofer (FPÖ): Frau Präsidentin! Frau Bundesministerin! Hohes Haus! Meine Damen und Herren! Ein offenes Wort: Das Regierungsprogramm im Bereich der Familien ist abgearbeitet. Es war kein sehr umfangreiches Programm, weil ganz offensichtlich die ideologischen Unterschiede zwischen diesen Parteien doch so groß sind. Ich werden Ihnen auch sagen, warum das so ist. (Abg. Steibl: Sie sind wahrscheinlich zu kurz Familiensprecher, um ...!) – Frau Kollegin, bitte? – Ich höre Ihnen gerne zu! (Abg. Steibl: ...gesetz wird gerade vorbereitet! Wir haben noch lange nicht alles abgearbeitet!) – Ausgezeichnet, Frau Kollegin! Ich freue mich, dass Sie so fleißig sind.

Trotzdem muss ich Ihnen sagen, dass diese zwei Anträge, die wir jetzt beraten werden, doch ein Signal dafür sind, dass den Regierungsparteien nicht gerade beson­ders viel eingefallen ist, denn sonst hätte es ja im Familienausschuss auch keine Anträge der Regierungsparteien gegeben, also gar nichts.


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll61. Sitzung / Seite 269

Schauen wir uns diese zwei Anträge an! Als ich gehört habe: Ausbezahlung der Familienbeihilfe direkt an Jugendliche, habe ich mir zuerst gedacht, eigentlich eine gute Idee! Ja, ich habe gesagt, da sollten wir eigentlich zustimmen. Nur als ich dann gesehen habe, wie viele offene Fragen es noch gibt – wie schaut es dann mit dem Mehrkindzuschlag, der Geschwisterstaffelung und dem Kinderabsetzbetrag aus? –, habe ich mir gedacht: Wenn eine Oppositionspartei das macht, dann kann man das noch akzeptieren, aber einer Regierungspartei sollte das vorher abklären und dann den Antrag einbringen.

Der nächste Antrag, den wir behandeln, Frau Kollegin Steibl, ist besonders interessant. Vielleicht darf ich auf den ganz kurz eingehen? – Da wird die Familienministerin aufgefordert, doch die Menschen über das Angebot aus dem Familienministerium zu informieren. (Abg. Mandak: Das ist aber der nächste Antrag!) – Ich weiß, das ist der nächste Antrag, ich spreche aber trotzdem kurz darüber, wenn Sie mir das gestatten. (Abg. Steibl: ... nicht ganz gelesen, ...!) – Ich habe ihn ganz genau gelesen, Frau Kollegin Steibl!

Also dieser Antrag ist wirklich schwach, denn das würde ja heißen, dass die Familien­ministerin dieser Verpflichtung bisher nicht nachgekommen ist! Und das richten Sie Ihrer eigenen Ministerin aus? – Das ist sehr, sehr schwach, meine Damen und Herren! Ich würde mir schon wünschen, dass die Regierungsparteien, was das familien­politische Programm anlangt, sagen: Es ist noch sehr, sehr viel zu tun. – Na dann machen Sie es! Dann bringen Sie Anträge ein, die vielleicht ein bisschen mehr hergeben, als dass man die Familienministerin auffordert, über die Leistungen des Ministeriums zu informieren! (Beifall bei der FPÖ.)

Da gibt es vielleicht noch ein paar andere Punkte, die zu erledigen sind, wie zum Beispiel die Tatsache, dass Familienleistungen sehr stark an Wert verloren haben, weil sie nicht indexangepasst sind. Und die zweite Frage ist jene des Familiensteuer­splittings. Da hat die ÖVP einmal gesagt: Familiensteuersplitting, das wollen wir unbedingt haben! (Zwischenruf der Abg. Steibl.) – Nein, es kommt nicht! Das ist kein Familiensteuersplitting, das ist nach wie vor eine Individualbesteuerung. Ich weiß, Sie sind auch Steuerexpertin – also nicht nur Lebens-, sondern auch Steuerexpertin.

Das Beispiel Frankreich zeigt uns ja, dass dieses Argument, dass Frauen damit nach Hause gezwungen werden, nicht richtig ist. Die Differenz bei der Erwerbsquote zwischen Männern und Frauen ist in Frankreich geringer als in Österreich. Warum? – Ein gutes Modell des Familiensteuersplittings, das sich bewährt hat, und gute Kinderbetreuungseinrichtungen! Und das wäre ein Weg, den wir auch in Österreich gehen könnten, denn in der Realität ist die Familie auch eine Wirtschaftsgemeinschaft, deswegen sollte sie auch als Wirtschaftsgemeinschaft behandelt und auch bewertet werden.

Was die Familienleistungen anlangt: Wir haben erst vor Kurzem im Bereich der Pensionen über diese Automatik gesprochen, wofür ja die ÖVP sehr stark eingetreten ist; aber die ÖVP als Familienpartei tritt nicht dafür ein, dass man die Familien­leistungen wertanpasst. Es ist also notwendig, dass man den Verlust, der für die Familien eingetreten ist, nun endlich wieder wettmacht.

Daher bringe ich folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Ing. Hofer und weiterer Abgeordneter betreffend Stärkung der öster­reichischen Familien durch Indexanpassung der Familienleistungen und Einführung eines Familiensteuersplitting-Modells


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll61. Sitzung / Seite 270

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage vor­zulegen, welche vorsieht, dass das Kinderbetreuungsgeld, die Familienbeihilfe und der Kinderabsetzbetrag in einem Ausmaß erhöht werden, welches den Wertverlust, der durch unterlassene Anpassungen in den letzten Jahren entstanden ist, ausgleicht, und welche ein Familiensteuersplittingmodell nach französischem Vorbild einführt.“

*****

Ich möchte Sie sehr herzlich ersuchen, diesen Antrag zu unterstützen. (Beifall bei der FPÖ.)

20.50


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Der soeben verlesene Entschließungs­antrag ist ordnungsgemäß eingebracht, ausreichend unterstützt und steht daher mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Ing. Hofer und weiterer Abgeordneter betreffend Stärkung der öster­reichischen Familien durch Indexanpassung der Familienleistungen und Einführung eines Familiensteuersplitting-Modells

eingebracht im Zuge der Debatte zum Tagesordnungspunkt 21, Bericht des Familien­ausschusses über den Antrag 773/A(E) der Abgeordneten Silvia Fuhrmann, Laura Rudas, Kolleginnen und Kollegen betreffend direkte Ausbezahlung der Familienbeihilfe an junge Erwachsene ab dem 18. Lebensjahr (556 d.B.), in der 61. Sitzung des Nationalrates am 5.6.2008

Wir leben in einem der reichsten Länder der Welt. Trotz der alarmierenden demo­graphischen Entwicklung und der niedrigen Geburtenraten werden Familien in Österreich von der Politik im Stich gelassen und ausgehungert. Die Familiengründung stellt in Österreich die Armutsfalle schlechthin dar. Das familienfeindliche Individual­besteuerungssystem bestraft jene, die ihre Kinder selbst betreuen und erziehen wollen. Die „Familienleistungen“, wie etwa Kinderbetreuungsgeld, Familienbeihilfe, Kinder­absetzbetrag, etc., wurden seit Jahren nicht mehr an die Inflation angepasst. In diesen familienfeindlichen Rahmenbedingungen dürfte wohl auch der Grund dafür zu suchen sein, dass Österreich laut einer jüngsten Studie der Akademie der Wissenschaften das Kinderwunsch-Schlusslicht Europas ist (persönliche ideale Kinderzahl, Euro­baro­meter 2006).

Da die finanzielle Lage eines Steuerzahlers nicht nur von seinen Einkünften, sondern auch von seinen Unterhaltsverpflichtungen abhängt, ist das jetzige System der Indi­vidualbesteuerung eine grobe Verletzung des Prinzips „Besteuerung nach Leistungs­fähigkeit“. Durch Einführung eines Familiensteuersplittingsystems würden diese Unter­halts­verpflichtungen steuerlich berücksichtigt werden. Dem Leistungsfähig­keitsprinzip würde damit im Steuersystem zum Durchbruch verholfen werden und die derzeit herrschende Diskriminierung von Familien gegenüber Kinderlosen könnte verringert werden. Das Lebensmodell Familie wäre wieder attraktiver, es könnten damit neue Anreize zur Familiengründung geboten werden und die Familien wären damit von staatlichen Transferleistungen unabhängiger.


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll61. Sitzung / Seite 271

Auch in wirtschaftlicher Hinsicht bringt ein Familiensteuersplitting Vorteile. Wie aus der „Gesamtwirtschaftlichen Prognose für Österreich 2007 bis 2009“ der Österreichischen Nationalbank hervorgeht, hinkt der private Konsum in Österreich dem Wirtschafts­wachstum hinterher. Der Bericht spricht von einer „nur moderaten Beschleunigung des Konsumwachstums“. Daher würden die Einkommenszuwächse im Jahr 2007 zu einer deutlichen Zunahme der Sparquote führen. Familien weisen in der Regel eine niedrigere Sparquote und höheren Konsum auf als Kinderlose. Durch die finanzielle Stärkung unserer Familien könnte der private Konsum also erhöht werden und die damit einhergehende Mittelverwendung über die Mehrwertsteuer zu einem beträcht­lichen Teil wieder ins Budget zurückfließen. Weiters würde durch das Ankurbeln des Konsums die Wirtschaft gestärkt, und damit der Arbeitsmarkt entlastet werden können.

Im Zeitraum zwischen der Einführung des Kinderbetreuungsgeldes und dem Ende des Jahres 2009 wird sich – laut Prognosen der Wirtschaftskammer – in unserem Land eine inflationsbedingte Preissteigerung von 15 Prozent eingestellt haben. Durch unterlassene Indexanpassungen sinkt die Kaufkraft der Transferleistungen und damit der finanzielle Spielraum unserer Familien.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage vorzulegen, welche vorsieht, dass das Kinderbetreuungsgeld, die Familienbeihilfe und der Kinderabsetzbetrag in einem Ausmaß erhöht werden, welches den Wertverlust, der durch unterlassene Anpassungen in den letzten Jahren entstanden ist, ausgleicht, und welche ein Familiensteuersplittingmodell nach französischem Vorbild einführt.“

*****

 


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Fuhrmann. 2 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

 


20.50.37

Abgeordnete Silvia Fuhrmann (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Frau Bundes­ministerin! Herr Kollege Hofer, wenn Sie sagen, eine Möglichkeit zu schaffen, die Familienbeihilfe direkt an Jugendliche auszubezahlen, das ist alles nichts, dann zeigt das nur, wie weit Sie eigentlich schon von Jugendlichen weg sind und wie schwer Sie sich tun, deren Interessen nachzuvollziehen. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Ing. Hofer: Das habe ich nicht gesagt!)

Vielfach ist es so, dass Jugendliche, ob sie eine Lehre machen oder ob sie studieren, das Elternhaus verlassen müssen, um näher am Ausbildungsort zu sein, und viele haben dann nicht die Möglichkeit, auf die Familienbeihilfe, die die Eltern ja für ihren Unterhalt bekommen, auch zuzugreifen. (Abg. Ing. Hofer: Was ist mit dem Mehr­kindzuschlag?)

Jetzt weiß ich, zum Beispiel hat das Kollegin Mandak im Ausschuss gesagt, für sie ist es eine Selbstverständlichkeit, dass Eltern ihren Kindern auch dann die Familien­beihilfe weitergeben, wenn diese selbst für die eigene Wohnung aufkommen müssen, wenn diese selbst für die Verpflegung sorgen müssen. Nur in den meisten Fällen ist das nicht der Fall! (Neuerlicher Zwischenruf des Abg. Ing. Hofer.) Und ich glaube, wenn der einzige Ausweg der Jugendlichen darin besteht, ihre Eltern klagen zu


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll61. Sitzung / Seite 272

müssen, dann ist das eine schlechte Lösung. (Abg. Ing. Hofer: Was ist mit dem Kin­der­absetzbetrag?)

Und so haben wir, Kollegin Rudas und ich – wir sind vielleicht auch vom Alter her noch ein bisschen näher dran –, gemeinsam diesen Antrag eingebracht, dass die Ministerin sehr rasch eine Lösung dafür vorschlagen soll, wie eine direkte und automatische Ausbezahlung der Familienbeihilfe für jene Jugendlichen ermöglicht werden kann, die nicht mehr im gemeinsamen Haushalt mit ihren Eltern leben.

Das zeigt nicht nur, dass der Staat die Aufgabe hat, Jugendliche auf ihrem Aus­bildungsweg bestmöglich zu unterstützen und ihnen in schwierigen Lebensphasen unter die Arme zu greifen, sondern das spricht auch für das Vertrauen, das man jungen Menschen entgegenbringt. Und der gerechte und effiziente Umgang mit Ressourcen ist solch ein Zeichen des Vertrauens, deshalb finde ich es schade, dass Sie diesem Anliegen nicht zustimmen.

Ich glaube, Unterhalt und Unterstützung zu bekommen und eine Existenzsicherung auch seitens des Staates gewährleistet zu wissen oder nicht zu wissen, das ist schon ein riesiger Unterschied! – Wir möchten dafür Sorge tragen, dass junge Menschen auf ihrem Lebensweg bestmöglich begleitet werden, und Geld dabei zur Verfügung zu haben, ist immer die erste und die beste Startvoraussetzung. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Ing. Hofer: Aber dann machen Sie es auch!)

20.52


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Rudas. 2 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

 


20.53.05

Abgeordnete Laura Rudas (SPÖ): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Ministerin! Kolleginnen und Kollegen! Kollegin Fuhrmann hat schon vieles vorweggenommen. Die Österreichische HochschülerInnenschaft und auch die meisten anderen Jugendorgani­sationen Österreichs fordern die direkte Ausbezahlung der Familienbeihilfe ja nicht umsonst, und ich, Kollege Hofer, kann Ihnen ein Beispiel bringen:

Eine Freundin von mir, die aus Niederösterreich kommt, studiert, aber sie studiert leider weder das, was der Vater will, noch dort, wo der Vater will, und bekommt keine Unterstützung. Jetzt will sie verständlicherweise den eigenen Vater nicht klagen, aber dass man ihr zumindest die Familienbeihilfe direkt ausbezahlt, wenn sie nicht mehr im gemeinsamen Haushalt wohnt, halte ich für selbstverständlich.

Es sind 300 000 junge Menschen, die über 18 sind und nicht mehr zu Hause wohnen, die einfach das Recht darauf haben, die Familienbeihilfe, die ihnen zusteht, direkt ausbezahlt zu bekommen. Jene Eltern, die ihre Kinder sowieso unterstützen, sind davon überhaupt nicht betroffen.

Dass dadurch die Höhe der Familienbeihilfe und der Mehrkindförderung nicht „gestört“ wird und diese nicht weniger wird, ist völlig klar. Ich weiß nicht, warum Sie sich plötzlich legistische Sorgen machen. (Zwischenruf des Abg. Ing. Hofer.) – Ich glaube, das Ministerium wird das schon richtig umsetzen. Ich vertraue der Ministerin, dass sie das möglichst rasch, möglichst unbürokratisch und auf jeden Fall ohne finanzielle Nachteile für die Familien macht.

Ich freue mich, dass es nach langen Jahren der Forderung endlich zu diesem Antrag gekommen ist, denn er dient der Eigenständigkeit junger Menschen. Und es ist eine Forderung junger Menschen und dieser sollte das Parlament auch einmal nachgehen!


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll61. Sitzung / Seite 273

Deswegen würde es mich freuen, wenn Sie es sich anders überlegen und doch zustimmen. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ sowie des Abg. Morak.)

20.54


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Zwerschitz. 3 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

 


20.54.54

Abgeordnete Barbara Zwerschitz (Grüne): Frau Präsidentin! Frau Minister! Liebe Frau Abgeordnete Fuhrmann! Es tut mir leid: Auch wenn Sie es noch so sehr vor sich hertragen, mit 27 sind Sie auch keine 18 mehr! Also so nahe sind Sie dann auch nicht an der Zielgruppe dran, um die es in diesem Gesetz geht. (Abg. Rudas: ... Studenten! – Abg. Steibl: Und wie alt sind Sie? – Zwischenrufe bei der ÖVP.) – Und wenn Sie es noch zehnmal sagen, ändert das auch nichts daran, dass Alter nicht unbedingt etwas mit Kompetenz zu tun hat. (Beifall bei den Grünen. – Abg. Steibl: Das ist ein Wahnsinn! Na bitte! – Weitere Zwischenrufe bei der ÖVP.)

Wir finden das Gesetz auch gut. – Wie gesagt, freiwillig ist das schon jetzt möglich, doch es erspart den Eltern Überweisungsgebühren.

Aber es gibt noch viele andere Situationen, in denen Jugendliche momentan ihre Eltern klagen müssen, und ich würde Sie von den Großparteien recht herzlich einladen, dass Sie sich auch dieser Bereiche annehmen.

Einer davon ist die Studienbeihilfe: Deren Berechnung erfolgt danach, welches Ein­kommen die Eltern haben. Wenn die Jugendlichen mit den Eltern kein gutes Verhältnis haben, müssen sie die Eltern klagen. Auch hier haben wir einen Klagsfall.

Zweite Geschichte: Von den Kinder- und Jugendanwaltschaften wird berichtet, dass es immer mehr Jugendliche gibt, die bei Volljährigkeit aus der Familie „herauskippen“, wenn die familiären Verhältnisse schlecht sind. Wenn diese Jugendlichen eine höhere Schule besuchen, sind sie oft dazu gezwungen, arbeiten zu gehen. Das heißt, es gibt immer mehr Jugendliche, die eine fünfjährige höhere Schule abbrechen müssen, das letzte Jahr nicht mehr machen können, weil sie gezwungen sind zu arbeiten, weil sie sich versorgen müssen. – Auch da wäre einzig eine Klage hilfreich und auch da könnte man sich überlegen, was man diesbezüglich tun kann.

Auch beim neuen Gesetz – von dem wurde heute schon gesprochen – geht es darum, dass Jugendliche wieder um die Familienbeihilfe „umfallen“, und da hilft es ihnen gar nichts, ob sie diese direkt bekommen oder nicht. Wenn die Jugendlichen keinen Arbeitslosenbeitrag mehr bezahlen müssen und sie in einem fixen Dienstverhältnis sind – das heißt, sie überschreiten eine gewisse jährliche Bemessungsgrundlage –, dann werden sie in Zukunft die Familienbeihilfe nicht mehr bekommen. Sie werden sich nicht so leicht tun, ihre Dienstverträge jetzt kurzfristig zu ändern; deswegen würde ich mir auch hier eine Lösung wünschen.

Wir sind also auf alle Fälle für die Selbständigkeit von Jugendlichen – na selbst­verständlich gibt es dafür Unterstützung! Und wenn Sie in diese Richtung weiter­machen wollen: Bitte, gerne! Sie haben noch ein weites Betätigungsfeld. (Beifall bei den Grünen.)

20.57


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Haubner. 2 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

 



Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll61. Sitzung / Seite 274

20.57.24

Abgeordnete Ursula Haubner (BZÖ): Frau Präsidentin! Frau Bundesministerin! Hohes Haus! Die Familienbeihilfe ist eine der bewährtesten, wichtigsten und wert­vollsten finanziellen Leistungen zur Unterstützung der Familien.

Die Familienbeihilfe wird, wie wir wissen, grundsätzlich bis zum 18. Lebensjahr, also bis zur Volljährigkeit, ausbezahlt; bis zum 26. Lebensjahr, wenn eine Berufsausbildung oder ein Studium gemacht wird; und es gibt die erhöhte Familienbeihilfe für behinderte Kinder praktisch unbegrenzt. Daher ist das eine wichtige Leistung, und diese wichtige Leistung, so denke ich, kann man jungen Menschen, vor allem wenn sie selbständig sind, wenn sie also eine eigene Wohnung bezogen haben, auf diesem Weg zur Selbständigkeit auch als Unterstützung mitgeben.

Wir müssen auch davon ausgehen, dass sich in den letzten Jahren die Lebenswelten junger Menschen geändert haben und auch die Politik hier immer wieder nachbessern und sich fragen muss: Wie können wir die Rahmenbedingungen für junge Menschen in Richtung Selbständigkeit verbessern und weiterentwickeln? – Und wer mit jungen Leuten zu tun hat – und jeder hat Freunde beziehungsweise eigene Kinder –, der weiß: Wenn sie sich als einen ersten Schritt in die Unabhängigkeit eine eigene Wohnung anschaffen wollen, diese mieten wollen und so weiter, ist das meistens sehr, sehr schwer finanzierbar.

Daher hat die Jugend des BZÖ auch die weitergehende Idee eines Jugendstartgeldes geschaffen, das als zinsenfreier staatlicher Kredit frühestens nach drei Jahren rück­zahlbar ist. (Abg. Steibl: Das bekommen sie ... von den Banken aufgezwungen!) Auch das ist eine Möglichkeit, die Jugend auf ihrem Weg zur Selbstbestimmtheit zu unter­stützen.

Selbstverständlich ist die Familienbeihilfe ein erster und wichtiger Schritt, und daher werden wir diesem Antrag unsere Zustimmung geben, aber mir ist darüber hinaus sehr wichtig, dass wirklich alle Möglichkeiten dieser Systemumstellung geprüft werden, und vor allem auch, dass es nicht zulasten der Familien und der anderen Kinder geht.

Ich bringe zusätzlich auch noch einen Entschließungsantrag ein, denn der Antrag der Regierungsparteien bezieht sich auf das 18. Lebensjahr, es gibt jedoch auch junge Menschen, die in Ausbildung stehen – wie zum Beispiel Lehrlinge – und selbständig leben, obwohl sie das 18. Lebensjahr noch nicht erreicht haben.

Außerdem möchten wir, dass die Auszahlung der Familienbeihilfe nicht alle zwei Monate, sondern monatlich erfolgt.

Daher bringe ich folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Ursula Haubner, Mag. Gernot Darmann und Kollegen betreffend direkte monatliche Ausbezahlung der Familienbeihilfe an „junge Erwachsene“, die selbständig leben

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend wird ersucht, einen Geset­zesentwurf, der die direkte monatliche Ausbezahlung der Familienbeihilfe an ‚junge Erwachsene’, die nicht mehr mit den Eltern in einem gemeinsamen Haushalt leben, für die aber noch ein Anspruch auf Familienbeihilfe gemäß den Bestimmungen des


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll61. Sitzung / Seite 275

Familienlastenausgleichsgesetzes besteht, vorsieht, dem Nationalrat so rasch wie möglich zuzuleiten.“

*****

(Beifall beim BZÖ.)

21.01


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Der soeben eingebrachte Ent­schließungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht, ausreichend unterstützt und steht daher mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Ursula Haubner, Mag. Gernot Darmann und Kollegen betreffend direkte monatliche Ausbezahlung der Familienbeihilfe an „junge Erwachsene“, die selbständig leben

eingebracht im Zuge der Debatte zum Tagesordnungspunkt 21.) Bericht des Familien­ausschusses über den Antrag 773A/(E) der Abgeordneten Silvia Fuhrmann, Laura Rudas, Kolleginnen und Kollegen betreffend direkte Ausbezahlung der Familienbeihilfe an junge Erwachsene ab dem 18. Lebensjahr (556 d.B.)

Eine wichtige Transferleistung zur Förderung und Unterstützung österreichischer Familien ist die Familienbeihilfe, die den Eltern vom zuständigen Finanzamt zwei­monatlich ausbezahlt wird. Damit sollen die Kosten, die Eltern als Unterhaltspflichtige gegenüber ihren Kindern für diese tragen müssen, reduziert werden, was aber nur der Fall sein kann, wenn alle in einem gemeinsamen Haushalt leben.

Bei Lehrlingen beispielsweise ist das aber oft nicht der Fall, da einige ab Beginn der Lehrzeit beschließen, einen eigenen Haushalt zu gründen, sodass diese für ihre Lebenskosten selbst aufkommen müssen. Eine direkte Ausbezahlung der Familien­beihilfe würde diesen jungen Menschen den Start in ein neues eigenes Leben erleichtern und einen Schritt in Richtung selbstbestimmtes Leben darstellen.

Um budgetäre Engpässe vermeiden zu können und die „jungen Erwachsenen“ bestmöglich zu unterstützen, sollte die Familienbeihilfe monatlich und nicht nur alle zwei Monate, wie es jetzt der Fall ist, ausbezahlt werden.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend wird ersucht, einen Gesetzesentwurf, der die direkte monatliche Ausbezahlung der Familienbeihilfe an „junge Erwachsene“, die nicht mehr mit den Eltern in einem gemeinsamen Haushalt leben, für die aber noch ein Anspruch auf Familienbeihilfe gemäß den Bestimmungen


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll61. Sitzung / Seite 276

des Familienlastenausgleichsgesetzes besteht, vorsieht, dem Nationalrat so rasch wie möglich zuzuleiten.“

*****

 


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Als nächste Rednerin gelangt Frau Bundesministerin Dr. Kdolsky zu Wort. – Bitte, Frau Bundesministerin.

 


21.01.20

Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend Dr. Andrea Kdolsky: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Geschätzte Abgeordnete! Die vorrangige Zielsetzung der österreichischen Jugendpolitik ist es letztendlich, den Jugendlichen Instrumente für ein selbständiges und eigenverantwortliches Leben zur Verfügung zu stellen.

Ernst gemeinte Kinder- und Jugendpolitik unterstützt Kinder und Jugendliche, ihren Platz in der Welt der Erwachsenen einzunehmen. Selbstständig zu werden ist ein Schlüsselbegriff zum Verständnis von Jugend und aus pädagogischer Perspektive eine zentrale Entwicklungsaufgabe im Jugendalter.

Ein wesentlicher Schritt zu mehr Unabhängigkeit ist sicher das Verfügen über eigenes Geld. Das Wirtschaften mit Geld stellt einen weiteren Lernschritt dar. Mit dem vorliegenden Antrag werde ich prüfen, ob eine direkte Ausbezahlung der Familien­beihilfe an junge volljährige Erwachsene möglich ist.

Dieses Anliegen kann ich sehr wohl nachvollziehen, denn damit erreichen junge Menschen wieder ein Stück mehr an Autonomie. Ich darf Sie daran erinnern, wir sprechen von einer Senkung des Wahlalters auf 16 Jahre. Wir stärken Jugendliche, zu einem sehr frühen Zeitpunkt Entscheidungsstrukturen anzunehmen und diesen Herausforderungen zu trotzen. Das bedeutet meiner Meinung nach aber auch, dass man ihnen neben den Pflichten auch Rechte auferlegen kann.

Ich möchte auch darauf hinweisen, dass Jugendliche mit 18 Jahren über die volle Geschäftsfähigkeit verfügen. Wenn nun dem Wunsch, die Kinderbeihilfe direkt an junge Menschen auszubezahlen, entsprochen werden soll, sollte nur nicht vergessen werden, dass damit eine Reihe anderer Rechtsbereiche berührt wird. Ich werde veran­lassen, diese Thematik auch unter steuerlichen, unterhaltsrechtlichen und verfassungs­rechtlichen Gesichtspunkten zu analysieren, um mögliche Verschlechterungen für Familien von vornherein auszuschließen.

Ich möchte auch auf das sehr wesentliche Projekt der eFinanz verweisen und denke, dass gerade in diesem Bereich die Auszahlung der Familienbeihilfe deutlich reformiert wird. Da kann man dann wahrscheinlich noch viel unbürokratischer über solche Direktauszahlungen entscheiden. (Präsidentin Mag. Prammer übernimmt wieder den Vorsitz.)

Es muss jedenfalls darauf geachtet werden, dass es – bei allen Wünschen, jungen Menschen mehr Selbstständigkeit zu geben – durch eine Änderung der Systematik bei der Gewährung von Familienbeihilfe zu keinen Nachteilen für die Familien kommt.

Ich bin aufgrund der derzeitigen Situation davon überzeugt, dass es Lösungsansätze geben wird, und freue mich, dass wir einen weiteren Schritt in die Richtung gehen werden, jungen Menschen ein selbstständiges Leben zu ermöglichen und Politik nicht für, sondern mit jungen Menschen zu gestalten. Dies ist ein wesentlicher Punkt, den wir uns, so denke ich, alle für die Zukunft wünschen. Danke. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

21.04



Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll61. Sitzung / Seite 277

Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Pack zu Wort. Gewünschte Redezeit: 2 Minuten. – Bitte.

 


21.04.38

Abgeordneter Jochen Pack (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Meine geschätzten Damen und Herren! Die Frau Bundesministerin hat etwas ganz Wesentliches gesagt: Wir reden da ja nicht von Jugendlichen im eigentlichen Sinn, sondern von jungen Frauen und Männern, die vielleicht sogar schon zweimal gewählt haben.

Deswegen ist die Entscheidung, die wir heute treffen, zu mehr Selbstbestimmung und Souveränität der Jugend beizutragen, eine richtige. Dies sind wir ihnen in manchen Bereichen schuldig.

In manchen Familien funktioniert es ohnehin. Wo es nicht funktioniert, können wir in diesem Bereich sehr gut helfen und die Jugendlichen auf ihrem Weg in ein wirklich selbständiges Leben – etwa bei der Ausbildung – unterstützen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, was an dieser Debatte – natürlich auch im Ausschuss – sehr interessant war: Letztendlich ist jeder dafür, doch jeder findet irgendwo ein Problem. Faktum ist, so denke ich, Folgendes: Bis auf die Freiheitlichen stimmen alle Parteien mit. Wir haben ein Projekt abgehakt, das sowohl die ÖVP als auch die SPÖ als auch wahrscheinlich die Grünen und das BZÖ – noch nicht so lange – schon ewig gefordert haben. Jetzt haben wir es erledigt.

Ich denke, die Streitereien darum sollten wir beenden. Interessant – und Frau Abge­ordnete Zwerschitz, bitte seien Sie mir jetzt nicht böse, ich kann Ihr Alter nicht einschätzen! – finde ich – und Sie haben natürlich recht mit Ihrer Aussage –, dass Sie gesagt haben, dass Alter noch nichts mit Kompetenz zu tun hat, und zwar in Richtung der Frau Abgeordneten Fuhrmann, die 27 Jahre alt ist. (Rufe bei der ÖVP: 26!) Diese Aussage haben Sie bestätigt: Alter hat mit Kompetenz nichts zu tun, aber manche Selbsterkenntnis ist auch eine Kenntnis. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

21.06


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächste gelangt Frau Abgeordnete Mag. Kuntzl zu Wort. Gewünschte Redezeit: ebenfalls 2 Minuten. – Bitte.

 


21.06.55

Abgeordnete Mag. Andrea Kuntzl (SPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Frau Bundesministerin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich begrüße natürlich auch sehr, dass wir mit diesem Antrag einen wesentlichen Schritt in Richtung mehr Selbst­ständigkeit von jungen Erwachsenen einleiten. Viele gute Gründe dafür wurden heute schon genannt.

Ich möchte kurz auf das Argument der Frau Abgeordneten Haubner eingehen, die sich ein wenig an der Altersgrenze – 18 Jahre – gestoßen hat. In Ihrem Antrag, Frau Abgeordnete, sprechen Sie selbst von „jungen Erwachsenen“. Ich denke, das deckt sich ziemlich mit dem Alter 18 Jahre. Ich würde sagen, beschließen wir einmal die 18 Jahre und sehen wir das als ersten Schritt.

Zur Anmerkung, was die Zuverdienstgrenze von Studierenden bei der Familienbeihilfe betrifft: Ich denke, das sollten wir uns im nächsten Schritt ansehen. Das haben wir auch vor, weil ich denke, dass es da zu sinnvollen Neuerungen kommen könnte, die Erleichterungen bringen.

Dem Antrag der Freiheitlichen Partei, in dem das französische Modell des Familien­splittings eingefordert wird, können wir nicht zustimmen. Unsere Expertinnen und


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll61. Sitzung / Seite 278

Experten haben das Familiensplitting genau analysiert – und zwar das französische Modell –, und wir sind zu dem Schluss gekommen – nicht weiter überraschend –, dass das Familiensplitting eine Maßnahme ist, die wohlhabende Einverdienerhaushalte fördert. Das französische Modell im Speziellen – und das war die Überraschung dabei – kommt Haushalten zugute, in denen es einen Einzelverdiener mit gutem Einkommen und keine Kinder gibt – also wirklich kein Vorbild an familienpolitischer Maßnahme! (Beifall bei der SPÖ.)

21.08


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächste gelangt Frau Abgeordnete Fürntrath-Moretti zu Wort. Frau Abgeordnete, Sie haben sich 1 Minute Redezeit gewünscht. – Bitte.

 


21.09.03

Abgeordnete Adelheid Irina Fürntrath-Moretti (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsiden­tin! Frau Bundesministerin! Hohes Haus! Ich denke, grundsätzlich haben die Eltern ihren Kindern – und Kinder sind sie auch noch mit 26 – die Familienbeihilfe sehr wohl ausbezahlt. Wir tragen nur Sorge dafür, dass die, bei denen das nicht der Fall war, jetzt auch die Familienbeihilfe bekommen.

Ein Grund dafür, dass nicht mehr Eltern den Vorschlag angenommen haben, den Kindern die Familienbeihilfe automatisch überweisen zu lassen, der ja auch im Aus­schuss gekommen ist, waren vielleicht die Ängste von Familien mit mehreren Kindern, um die Staffelung umzufallen.

Ich denke aber, Frau Bundesministerin Kdolsky und unser Vizekanzler und Finanz­minister sind Garanten dafür, dass bei dieser neuen Regelung keine Schlechter­stellungen erfolgen werden. Danke schön. (Beifall bei der ÖVP.)

21.09


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Füller zu Wort. 2 Minuten. – Bitte.

 


21.10.00

Abgeordneter Christian Füller (SPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Frau Ministerin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Mit dieser uns heute vorliegenden Entschließung und der bereits im Ausschuss stattgefundenen Willensbekundung, jungen Menschen, die nicht mehr mit den Eltern in einem gemeinsamen Haushalt leben, die Familienbeihilfe ab dem 18. Lebensjahr direkt auszubezahlen, wird ein wesentlicher Schritt in die richtige Richtung für ein selbstbestimmtes Leben von jungen Menschen gesetzt.

Bisher wurde die Familienbeihilfe an sie nur unter gewissen Bedingungen – wie zum Beispiel bei Vollwaisen oder Kindern, deren Eltern die Unterhaltspflichten vernachläs­sigen – ausbezahlt. Ansonsten erfolgte die Auszahlung generell an die Eltern.

Da mit dieser gewünschten zukünftigen Änderung diese Leistung gemäß Familien­lastenausgleichsgesetz an die anspruchsberechtigten jungen Menschen ausbezahlt werden soll, die nicht im Elternhaus leben, und damit auch eine wesentliche System­änderung einhergeht, müssen auch – wie Sie es vorhin angesprochen haben – mögliche Auswirkungen in verfassungsrechtlicher und steuerlicher Hinsicht geprüft werden.

Niemand will im guten Glauben, eine Verbesserung für junge Menschen zu schaffen, später feststellen, dass mit dieser Änderung eine Verschlechterung der finanziellen Situation für Jugendliche, aber auch für Familien eingetreten ist.

Gleichzeitig wäre es wichtig, diese Regelung nicht an die Hauptwohnsitzmeldung zu knüpfen, da das einen Trend zu einer Wohnsitzmeldung bewirken wird, der jetzt schon


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll61. Sitzung / Seite 279

zum Beispiel bei Studentinnen und Studenten besteht, die ihren Hauptwohnsitz dort anmelden, wo sich die Universitäten befinden – ein Umstand, der speziell den ländlichen Raum benachteiligen würde. Daher wollen wir keine Schnellschüsse aus der Hüfte, sondern eine Regierungsvorlage, in der alle Aspekte mitberücksichtigt werden.

Frau Ministerin! Ich ersuche Sie, diese Forderung bestmöglich zu unterstützen und dem Parlament so schnell wie möglich einen Entwurf vorzulegen (Beifall bei der SPÖ.)

21.12


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nunmehr gelangt Herr Abgeordneter Einwallner zu Wort. 1 Minute Redezeit. – Bitte.

 


21.12.28

Abgeordneter Thomas Einwallner (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geschätzte Frau Bundesministerin! Zusammenfassend kann man sagen: eine tolle Initiative der Jugendsprecherinnen der beiden großen Regierungsparteien – vor allem Silvia Fuhrmann –, dass da für 300 000 Jugendliche eine Verbesserung erreicht und ein weiterer Schritt in die richtige Richtung gesetzt wurde.

Danke auch Ihnen, Frau Ministerin, dass Sie das so unterstützen und jetzt prüfen lassen. Das spricht natürlich für die Volkspartei, dass da Verbesserungen herbeigeführt werden und das gleich in Angriff genommen wird.

Zum anderen zum Vizeparteiobmann der Freiheitlichen Partei, der im Ausschuss von „Husch-Pfusch-Gesetzgebung“ spricht. – Herr Hofer ist ja nicht anwesend, aber man kann nur sagen: Erklären Sie den jungen Wählerinnen und Wählern in Tirol, dass sie solche Initiativen als „Husch-Pfusch“ bezeichnen! Sagen Sie das bitte dort den jungen Wählerinnen und Wählern, denn dann wissen sie, dass Sie für sie nicht die richtigen Ansprechpartner sind. (Zwischenruf des Abg. Dr. Haimbuchner.)

Ich denke, dass wir eine tolle Initiative nicht nur gefordert haben, sondern jetzt auch Gesetz werden lassen. Die Freiheitliche Partei wird sich eben in Zukunft von den Jungwählern verabschieden müssen, wenn Sie so vorgehen. (Beifall bei der ÖVP.)

21.13


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Es ist dazu niemand mehr zu Wort gemeldet.

Die Debatte ist geschlossen.

Die Frau Berichterstatterin wünscht kein Schlusswort.

Wir kommen jetzt zur Abstimmung über die dem Ausschussbericht 556 der Beilagen angeschlossene Entschließung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiefür eintreten, um ein Zeichen der Zustim­mung. – Das ist mehrheitlich angenommen. (E 79.)

Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abge­ordneten Ing. Hofer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Stärkung der öster­reichi­schen Familien durch Indexanpassung der Familienleistungen und Einführung eines Familiensteuersplitting-Modells.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen Entschließungsantrag sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit und damit abgelehnt.

Wir gelangen nun zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Frau Abge­ordneten Haubner und Kollegen betreffend direkte monatliche Ausbezahlung der Familienbeihilfe an „junge Erwachsene“, die selbständig leben.


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll61. Sitzung / Seite 280

Ich bitte jene Damen und Herren, die für den Entschließungsantrag sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit. Der Entschließungsantrag ist damit abgelehnt.

21.14.5322. Punkt

Bericht des Familienausschusses über den Antrag 774/A(E) der Abgeordneten Ridi Steibl, Mag. Andrea Kuntzl, Kolleginnen und Kollegen betreffend Information des Bundesministeriums für Gesundheit, Familie und Jugend zur Unterstützung in den vielfältigen Lebenssituationen (557 d.B.)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gelangen nunmehr zum 22. Punkt der Tagesordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Als Erste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Mandak. Gewünschte Redezeit: 3 Minuten. – Bitte.

 


21.15.34

Abgeordnete Sabine Mandak (Grüne): Frau Präsidentin! Hohes Haus! Wir haben es da mit einem sehr kuriosen Antrag zu tun, der auch in dieser Familienaus­schuss­sitzung, von der heute schon die Rede war, behandelt worden ist. Das ist einer der wenigen Anträge, die dort auch beschlossen worden sind, weil es ein Regierungs­antrag ist.

Kurios ist er deshalb, weil er einen ganz eigenartigen Antragstext hat. Ich lese Ihnen ein paar Teile daraus vor:

„Die Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend wird ersucht, über die seitens des Ressorts angebotenen beziehungsweise geförderten Formen der Beratung für die verschiedensten Lebenslagen (Elternbildung, Familienberatung, Vereinbarkeit von Familie und Beruf) zu informieren (...).“ – Also ein interessanter Antrag!

Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist offenbar keine „verschiedenste Lebens­lage“, weil das dann weiter unten noch einmal angeführt ist.

Als ich den Antrag gelesen habe, habe ich mir gedacht: Was wollen sie (Ruf bei der SPÖ: Was sagt uns das!) – genau! –, was sagt uns das? Ich habe mir gedacht, das ist eigentlich so ein typischer Oppositionsantrag, wenn er etwas flott hingeschrieben ist, der quasi besagt, die Ministerin tut nichts, die soll endlich etwas machen, es ist dringender Handlungsbedarf gegeben.

Dann habe ich mir gedacht, es wäre ja toll, wenn unsere Regierungsparteien jetzt plötzlich regierungskritisch werden, die Arbeit der eigenen Regierung kritisch betrach­ten und ihr gegenüber kritisch handeln. Aber ich kenne Sie ja zu gut, und das war schon klar, dass das nicht der Fall sein wird.

Dann hat sich in der Diskussion im Familienausschuss herausgestellt, dass es wohl darum geht, dass offenbar eine Kampagne geplant ist und dass die Legitimation gebraucht wird, dafür noch mehr Finanzmittel zu verwenden.

Wir sind der Überzeugung, dass die Frau Ministerin nicht mehr Finanzmittel braucht. Sie hat im Jahr 2007, wie wir in der Antwort auf eine Anfrage meines Kollegen Karl Öllinger erfahren haben, 1 Million € für Informationsarbeit und Öffentlichkeitsarbeit im Bereich Familie und Jugend ausgegeben. – Wir glauben, das genügt.


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll61. Sitzung / Seite 281

Frau Ministerin! Informieren Sie, klären Sie auf, aber im Rahmen des Budgets, das Sie auch bisher hatten! – Das genügt. (Beifall bei den Grünen.)

21.18


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun gelangt Frau Abgeordnete Steibl zu Wort. 3 Minuten gewünschte Redezeit. – Bitte.

 


21.18.23

Abgeordnete Ridi Steibl (ÖVP): Frau Präsidentin! Frau Bundesministerin! Werte Kollegen und Kolleginnen! Über familienpolitische Maßnahmen positiv zu reden kommt Familien zugute und ist des Öfteren gegenüber dem Gezeter seitens der Opposition notwendig.

Gerade Mütter und Väter holen Infos erst ab, wenn zum Beispiel ein Kind kommt, wenn es Erziehungsprobleme gibt oder Kinder Erziehungsprobleme mit sich bringen. Familienpolitische Maßnahmen positiv zu präsentieren und positiv bewusst zu machen ist daher nichts Negatives, so denke ich, und schon gar nichts Lächerliches.

Ich möchte in diesem Zusammenhang einfach auch wieder aufzeigen, wie viele Maßnahmen in Bezug auf Familienpolitik gerade jetzt in dieser Regierung mit unserer Bundesministerin gesetzt wurden, sei es das flexible Kinderbetreuungsgeld, das positiv angenommen wird, seien es die Umstiegsmöglichkeiten für Eltern beim Kinder­betreuungsgeld, sei es auch die Verdreifachung der Zuverdienstgrenze beim Zuschuss zum Kinderbetreuungsgeld, sei es die Erhöhung der Geschwisterstaffel bei der Familienbeihilfe – darüber wird von den meisten in der Opposition nicht gesprochen! –, sei es die Familienbeihilfe für arbeitsuchende Jugendliche mit geringfügigem eigenem Einkommen, seien es zum Beispiel auch die vom Bund für die nächsten drei Jahre zur Verfügung gestellten 15 Millionen € für die Kinderbetreuung, sei es auch das steuer­freie Existenzminimum für unversorgte Familienmitglieder, das immer wieder von der FPÖ kritisiert wird, wo wir aber federführend tätig sind, sei es auch der Ansatz der steuerlichen Absetzbarkeit von Kinderbetreuung in den Familien.

Ich möchte auch noch die positive Arbeit von über 393 Familienberatungsstellen, die 11,6 Millionen € zur Verfügung gestellt bekommen, oder auch die Elternbildung, die für die meisten noch ein Tabuthema ist, die aber ein wichtiges Instrument zur Stärkung der Elternkompetenz ist, herausstreichen.

Man muss auch einmal hier im Parlament, hier im Plenum sagen, dass es sich lohnt, über Familien und Familienmaßnahmen zu reden, und dass es sich lohnt, in Kinder zu investieren, denn Kinder sind unsere Zukunft. Unsere Familienministerin Dr. Andrea Kdolsky arbeitet spitzenmäßig für dieses Land, für Mütter und für Väter. Nehmen Sie das zur Kenntnis, werte Abgeordnete der Opposition! (Beifall bei der ÖVP.)

21.21


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun gelangt Herr Abgeordneter Dipl.-Ing. Klement zu Wort. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


21.21.22

Abgeordneter Dipl.-Ing. Karlheinz Klement, MAS (FPÖ): Frau Präsidentin! Werte Kollegen! Frau Ridi Steibl, was ich zur Kenntnis nehme, ist eine einzige Peinlichkeit an Antrag. Das nehme ich zur Kenntnis. Und ich zitiere aus diesem Antrag, damit auch alle hören können, was da drinnen steht:

Frau Kollegin Steibl und Frau Kollegin Kuntzl haben sich wirklich etwas „Großes“ einfallen lassen: „Die Bundesministerin“ „wird ersucht, über die seitens des Ressorts angebotenen“ „Formen der Beratung für die verschiedensten Lebenslagen“ „zu


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll61. Sitzung / Seite 282

informieren, damit“ „alle Rat- und Hilfesuchenden erreicht“ werden können und Hilfe auch „tatsächlich in Anspruch“ genommen werden kann.

Das sind die „großen Ansätze“ der Koalition, an Peinlichkeit nicht zu überbieten: inhaltsleer, völlig visionslos! Und das wollen Sie als große familienpolitische Leistung verkaufen? Also, wenn das Familienpolitik ist, dann packen Sie bitte zusammen und hören Sie auf! Familienpartei sind Sie schon lange nicht mehr, werte Kollegen von der ÖVP! (Abg. Neugebauer: Umfassender Informationsauftrag! – Zwischenruf des Abg. Mag. Stadler. – Abg. Steibl: Der freiheitliche Weg ist auch nicht optimal!)

Im gleichen Ausschuss, Frau Kollegin, wurden wirklich inhaltsvolle und zukunfts­weisende Themen nicht einmal diskutiert, nicht einmal behandelt. Da ging es zum Beispiel um einen Antrag zur Fristenlösung und Abtreibung: Maßnahmen zur recht­lichen Regelung und Ausgestaltung der vorhergehenden ärztlichen Beratung. – Es ging um einen Antrag betreffend Ausweitung des Mutter-Kind-Passes für Untersuchungen bis zum zehnten Lebensjahr. Es ging unter anderem um einen Antrag zur Stärkung der Vaterbindung und so weiter und so fort.

Diese Anträge wurden einfach vertagt. Sie wollten nicht diskutieren. Ihnen geht es gar nicht darum, zu diskutieren. Sie machen eine Scheindiskussion, und wenn wir das bis zum Ende der Koalition erleben müssen, dann ist es wirklich besser, wir packen zusammen und hören auf und wählen neu. Das ist eine Peinlichkeit in Rot und in Schwarz, was Sie hier bieten. (Beifall bei der FPÖ.)

Ich werde Ihnen sagen, wo die Probleme in Österreich wirklich liegen, Frau Kollegin Kuntzl, Frau Kollegin Steibl! (Abg. Steibl: Das wissen Sie!) Da wären Ansätze, wo Sie auch mit uns gehen könnten. Das wären echte Ansätze, um Probleme zu lösen.

Erstens einmal ist die Struktur unseres gesamten Sozialsystems so ausgerichtet, dass Singles belohnt und Familien bestraft werden. Wir haben früher schon den Antrag von der Freiheitlichen Partei gehört, wo es darum geht, eine Individualbesteuerung endlich abzulösen und durch eine Familienbesteuerung zu ersetzen. Und wenn Frau Kollegin Kuntzl mit aller Gewalt heraussuchen will, was daran schlecht ist, weil das französische Beispiel so viel Negatives bringt, dann sei ihr auch etwas gesagt: In Frankreich hat es gewirkt, in Frankreich haben wir eben Geburtenraten, die jetzt höher sind als 1,1 Prozent wie in Österreich. (Abg. Steibl: Aber Sie wissen schon, dass man Frankreich und Österreich vom Steuersystem nicht zusammenlegen kann!) Es gibt in Frankreich Geburtenraten, die eine Volkserhaltung ermöglichen. Das ist Faktum, Frau Kollegin! – Punkt eins. (Zwischenrufe bei ÖVP und SPÖ.)

Das Nächste ist das Pensionssystem. Sie machen sich groß Gedanken über eine Pen­sionsautomatik. Sie brauchen keine Computermodelle mehr zu berechnen! Wenn wir keine Kinder mehr haben, brauchen wir auch keine Pensionen mehr zu berechnen! Da packen Sie zusammen und hören auf! – Das heißt, diese zwei wesentlichen Punkte zeigen schon, dass Sie gar nicht bereit sind, ernsthaft zu diskutieren.

Das Nächste: Der familienpolitische Diskurs in den letzten drei Jahren wird ja über­haupt nur mehr über Frauenarbeit, über die Vereinbarkeit von Beruf und Familie und die Krippenfrage geführt. (Abg. Steibl: Ist ja auch notwendig!) Das heißt, Sie denken ja nur mehr in arbeitsmarktnützlichen Kategorien. Ihnen geht es nicht mehr darum, der Familie zu helfen, Ihnen geht es nicht mehr darum, den Familien in ihrem Kampf ums Überleben zu helfen, wo man tagtäglich wirklich schauen muss, dass man überhaupt den Abstieg, den man heute auch finanziell erleben muss, übersteht. Keine Rede ist davon, dass die Familie ja an sich einen großen Wert darstellt – nämlich einen außer­ordentlichen Wert! –, die Familie als Ruhepol für die Kinder, eine Wertebasis und Sicherheitsbasis für alle Menschen, die darin aufgehoben sind. – Das ist auch ein


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll61. Sitzung / Seite 283

Punkt, über den diskutiert gehört, und nicht über Ihre inhaltsleeren Phrasen! (Abg. Königsberger-Ludwig: Was ist Familie für Sie?)

Sie wollen Familien, Sie wollen Mütter, Sie wollen Kinder, alles neu definieren. Ich weiß, Sie wollen so lange umdefinieren – auch ihr von der schwarzen Partei! –, dass bis zum Schluss nichts mehr da bleibt, um es umzudefinieren. Es bleibt nichts mehr da, wenn keine Kinder mehr da sind. Das ist leider Gottes auch Faktum.

Und Ihre Ikonen heute sind die Alleinerziehende und die zerstückelte Familie. Das sind Ihre Ikonen! Sie wollen nicht mehr die klassische Familie, wo wirklich ein Hort der Ruhe und der Zukunft gegeben ist. Das ist auch ein Faktum.

Und dann zum Punkt Abtreibung: Wir haben im Familienausschuss diskutiert, dass es dringend notwendig wird, endlich Zahlen aus Österreich zu bekommen, wie die tat­sächliche Situation in Österreich ausschaut: Wie viele Abtreibungen gibt es wirklich? – Sie wollen das nicht! Sie wollen die Problematik überhaupt nicht hören. Sie wollen sie unter den Tisch kehren und damit so tun, als wäre die Abtreibung kein Problem. Sie ist aber das Problem! (Ruf bei der SPÖ: Für Sie! – Abg. Parnigoni: Sie sind wirklich schlimm!) 60 000 bis 80 000 Abtreibungen pro Jahr beweisen, dass es ein Riesen­problem gibt. Und Sie wollen dieses Problem einfach nicht hören. Sie wollen sogar Statistiken verbieten. Und das ist das wahre Problem bei Ihnen. (Abg. Parnigoni: Sie sind ein schrecklicher Sektierer!)

Wenn Sie schon von Beratungen reden, dann sage ich: Gut, dann reden wir von Beratungen, Frau Steibl! Dann reden wir davon, dass unserer Jugend auch Respekt vor dem Leben beigebracht werden muss. (Beifall bei der FPÖ.) Das wäre auch eine familienpolitische Beratung. (Abg. Parnigoni: Das ist unglaublich, was Sie da von sich geben!) Dass wir Verantwortung gegenüber den anderen Menschen und dem Partner haben, auch das wäre ein Thema für eine Beratung. Dass die Ehe als Keimzelle für den Staat da ist, das wäre auch ein Punkt für eine Beratung. (Abg. Parnigoni: Siedeln Sie aus auf eine Insel!)

Aber was machen Sie? – Sie geben Milliarden von Euro dafür aus, dass wir jedes Jahr Zigtausende Einwanderer haben. (Abg. Steibl: Auch Einwanderer haben Kinder!) Da wird Steuergeld mit aller Gewalt hinausgepulvert. Mit massenhafter Zuwanderung wollen Sie uns weismachen, dieses familienpolitische Problem lösen zu können. Das ist doch blanker Wahnsinn! (Abg. Parnigoni: Unerträglich! Der blanke Wahnsinn sind Sie!) Das sind die Wahrheiten. Über diese Punkte müssten Sie diskutieren! Und dann könnten Sie in der Koalition ehrlich sagen: Das wären Ansätze, wo wir etwas tun können!

Für österreichische Familien wird es tagtäglich schwerer. Wir haben keine Chance, mit dieser chaotischen Familienpolitik weiterzukommen. (Abg. Steibl: Das Wort „chaotisch“ ...!) Wer heute in Österreich eine Familie gründet, muss ein wahrer Held sein bei dieser Familienpolitik von ÖVP und SPÖ. (Abg. Parnigoni: Der „wahre Held“!) Auf die Dauer ist das der Volkstod, den Sie hier einleiten.

Ihre Familienpolitik ist in Österreich eine Geschichte des Verrats an Familien. Leider Gottes ist das so! Hören Sie auf! Machen Sie den Weg frei zu Neuwahlen, damit endlich wieder auch richtige Familienpolitik in Österreich gemacht werden kann. (Beifall bei der FPÖ. – Abg. Parnigoni: Die sind ja wirklich schrecklich!)

21.27


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun gelangt Frau Abgeordnete Mag. Kuntzl zu Wort. Gewünschte Redezeit: 2 Minuten. – Bitte. (Abg. Neugebauer – in Richtung der sich zum Rednerpult begebenden Abg. Mag. Kuntzl –: Das ist jetzt nicht schwer, Frau Magister!)

 



Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll61. Sitzung / Seite 284

21.27.52

Abgeordnete Mag. Andrea Kuntzl (SPÖ): Frau Präsidentin! Das ist schon schwer, Herr Kollege! Ich tu mir jetzt schwer, auf den Kübel, der soeben ausgeschüttet wurde, in zwei Minuten zu antworten, noch dazu in halbwegs sachlicher Art. Ich werde ver­suchen, dort die Fäden aufzugreifen, wo ein bisschen ein sachlicher Hintergrund war. (Abg. Dr. Haimbuchner: Der Schutz des Lebens ist schon wichtig!)

Erstens zu den vielen Anträge im Familienausschuss: Herr Abgeordneter Klement, ich verstehe, wenn Sie sagen, dass es bei der Opposition keine Begeisterungsstürme darüber gibt, wenn Anträge vertagt werden. Aber dass Ihre Anträge nicht diskutiert wurden, das lasse ich dem Familienausschuss nicht vorwerfen! Jeder einzelne Antrag ist diskutiert worden! (Beifall bei SPÖ und ÖVP. – Abg. Steibl: Solange Sie wollen!) Und Sie haben auch die Möglichkeit gehabt!

Uns ist es auch sehr wichtig, dass jeder Ihrer Anträge auf die Tagesordnung kommt. (Zwischenrufe bei der FPÖ.)

Zu Ihrem Familienbegriff: Es geht, Herr Abgeordneter Klement, nicht darum, dass die Alleinerzieherin die Ikone ist, die – was haben Sie gesagt? – zerstückelte Familie! Das ist auch keine Ikone! Es geht aber darum – offenbar im Gegensatz zu Ihnen, Herr Abgeordneter Klement –, dass man sich mit der Realität auseinandersetzt, in der die Menschen leben, und nicht sagt: Ich habe ein Ideal von Vater-Mutter-Kind-Familie, und wer dem nicht entspricht, das ist zerstückelt, das – was haben Sie gesagt? – dient nicht der Volkserhaltung. (Zwischenruf des Abg. Dipl.-Ing. Klement. – Abg. Parnigoni: Das ist ja unglaublich!) Da will ich ja gar nicht darüber nachdenken, wo dieser Begriff herkommt, Herr Abgeordneter Klement!

Und was Frankreich betrifft: Gut, Herr Abgeordneter Klement, diskutieren wir noch einmal über Frankreich! Der zweite Teil, den ich vorher nicht sagen konnte, ist folgender: In Frankreich sind die Geburtenraten nicht aufgrund des Steuersystems besser als bei uns, sondern in Frankreich sind sie aufgrund der zweiten Säule besser, nämlich aufgrund des gut ausgebauten Kinderbetreuungssystems, das man in Frank­reich hat. Reden Sie darüber! Schauen Sie sich das an! Das wäre lohnend, Herr Abgeordneter Klement. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

Der Antrag, den wir hier behandeln, ist unter anderem dadurch zustande gekommen, weil es in Österreich entsetzliche Fälle von Missbrauch und Gewalt an Kindern gege­ben hat. Da haben wir gesagt: Es ist wichtig, dass die Bevölkerung über Angebote informiert wird, wo man sich beraten und informieren kann. – Danke sehr. (Beifall und Bravorufe bei SPÖ und ÖVP. – Abg. Dr. Jarolim: Das war eine brillante Rede!)

21.29


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Es kommt nun Frau Abgeordnete Haubner zu Wort. 2 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

 


21.30.27

Abgeordnete Ursula Haubner (BZÖ): Frau Präsidentin! Frau Bundesministerin! Hohes Haus! Wir haben im Ausschuss aus einem ganz einfachen Grund sehr lange über diesen Antrag diskutiert, nämlich weil er so unglaublich ist, weil er so ein bezeich­nendes Bild auf die Arbeit dieser Regierung wirft. (Abg. Parnigoni: Ist ausgezeichnet!) Haben wir sonst keine Probleme, als eine Ministerin aufzufordern, dass sie informiert?

Seien Sie mir nicht böse: Eine Ministerin hat zu informieren, da braucht sie keine Auf­forderung und keine Legitimation des Parlaments! (Beifall beim BZÖ. – Abg. Parni­goni: Sie hat Millionen dazu gebraucht!) Daher, wenn die Kollegin Steibl sagt, die Frau Ministerin arbeitet so spitzenmäßig, dann sage ich: Okay, dann soll sie auch spitzen­mäßig informieren! Dieser Antrag ist ein Scheinantrag, ein Alibiantrag. (Zwischenruf


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll61. Sitzung / Seite 285

der Abg. Steibl.) – Liebe Kollegin Steibl! Dieser Antrag ist so etwas von unglücklich! Es ist fast schade um die Zeit gewesen, dass wir dort so lange diskutiert haben. So etwas haben wir wirklich noch nie gehabt! Wir haben sehr viel Zeit dafür verwenden müssen.

Ich bin dafür, dass man informiert, aber so, dass es auch ressortübergreifend ist, dass es vernetzt ist, dass die Bürgerinnen und Bürger, vor allem die Familien, etwas davon haben. (Abg. Parnigoni: Das geschieht ja alles!) Letztendlich geht es darum, dieses breite Angebot an Beratungsstellen wirklich zusammenzuführen und zu sagen: Was gibt es in einem Bundesland? Wie kommen die Familien am besten zu ihren Unter­stützungen und zu ihren Beratungen? Das betrifft nicht nur eine Ministerin in ihrem unmittelbaren Bereich. – Das wäre eine Aufgabe gewesen.

Eine andere Aufgabe: Wie sind die Beratungsstellen zukünftig finanziell abgesichert und welche Förderungen gibt es? Oder wie schaut es aus mit der Weiterbildung der Beraterinnen und Berater vor Ort? Das sind alles Fragen, die man in einen Antrag hätte nehmen können, aber es geht nicht, dass man das Parlament missbraucht, eine Kampagne zu legitimieren. Dafür stehen wir nicht zur Verfügung.

Daher haben wir folgenden Antrag eingebracht.

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Ursula Haubner, Sigisbert Dolinschek und Kollegen betreffend bessere, ressortübergreifende Vernetzung im Familienbereich sowie eine stärkere Einbindung der Länder zur Unterstützung in den vielfältigen Lebenssituationen

Die unterfertigten Abgeordneten stellen folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend wird ersucht, dafür Sorge zu tragen, dass eine bessere ressortübergreifende Vernetzung im Familienbereich, wobei auch eine stärkere Einbindung der Länder vorzusehen ist, so rasch wie möglich umgesetzt werden kann, sodass sich die Suche für Familien in Not so unkompliziert und transparent wie möglich gestaltet.“

Ich bitte um Zustimmung zu diesem Entschließungsantrag. (Beifall beim BZÖ.)

21.33


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Der soeben eingebrachte Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt, ordnungsgemäß eingebracht und steht mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Ursula Haubner, Sigisbert Dolinschek und Kollegen betreffend bessere ressortübergreifende Vernetzung im Familienbereich sowie eine stärkere Ein­bindung der Länder zur Unterstützung in den vielfältigen Lebenssituationen, einge­bracht im Zuge der Debatte zum Tagesordnungspunkt 22) Bericht des Familienaus­schusses über den Antrag 774/A(E) der Abgeordneten Ridi Steibl, Mag. Andrea Kuntzl, Kolleginnen und Kollegen betreffend Information des Bundesministeriums für Gesund­heit, Familie und Jugend zur Unterstützung in den vielfältigen Lebenssituationen (557 d.B.)


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll61. Sitzung / Seite 286

Zur Unterstützung von Familien in den verschiedenen Lebens- aber vor alle Krisen­situationen gibt es in Österreich ein breites Angebot an Informations- und Beratungs­stellen mit unterschiedlichem Profil. Da dieses Angebot sehr breit gefächert ist, kann sich die Suche nach der richtigen Stelle manchmal als schwierig und kompliziert erweisen, was für eine Familie in einer Notsituation nicht zumutbar ist.

Eine bessere Vernetzung dieser Stellen untereinander in Kooperation mit dem Bun­desministerium für Gesundheit, Familie und Jugend, aber auch eine ressortüber­greifende

Zusammenarbeit in diesem Bereich sowie eine stärkere Einbindung der Bundesländer zur bestmöglichen Unterstützung von Familien in Not, wäre daher wünschenswert.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend wird ersucht, dafür Sorge zu tragen, dass eine bessere ressortübergreifende Vernetzung im Familienbereich, wobei auch eine stärkere Einbindung der Länder vorzusehen ist, so rasch wie möglich umgesetzt werden kann, sodass sich die Suche für Familien in Not so unkompliziert und transparent wie möglich gestaltet.“

*****

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun gelangt Frau Bundesministerin Dr. Kdolsky zu Wort. – Bitte.

 


21.33.48

Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend Dr. Andrea Kdolsky: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Geschätzte Abgeordnete! Familie ist dort, wo Kinder sind. Ich glaube, wenn wir dieses prinzipielle Thema einmal als solches ansehen, dann beginnt es für uns auch sehr einfach zu werden, dass es eben verschiedene Familien­begriffe gibt. Ich glaube, es ist ganz klar, dass der Begriff der Familie im 21. Jahr­hundert auch unterschiedliche Ausprägungen hat. Ich glaube nicht, dass es besonders gut ist, wenn die Politik, die Rahmenbedingungen zu schaffen hat, hier Familien­strukturen, die sich bemühen, das Wohl des Kindes in den Vordergrund zu stellen und vielleicht nicht einer idealen Familienstruktur, wie Sie sie es empfinden, entsprechen, schlechtmacht. Da geht es letztendlich nicht um die Familienstruktur, sondern um die Kinder. Und die Kinder sind zu schützen. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

Als Familienministerin ist es sehr, sehr wesentlich, die Erziehungsaufgaben der Eltern durch Elternbildung zu stützen. Und Elternbildungsangebote werden von Bildungs­einrichtungen und Familienorganisationen, wie etwa Eltern-Kind-Zentren, in vielen anderen regionalen Initiativen teilnehmer- und bedürfnisorientiert durchgeführt. Hier erfolgt sehr viel an lokaler Information und Aufklärung. Ich denke, dass das Zusam­menlaufen von Informationsnetzen bereits in einem hohen Maße ausgeprägt ist.

Die Themenvielfalt ist groß und orientiert sich immer wieder auch an den Entwick­lungsphasen der Kinder, aber auch an den Entwicklungsphasen einer Gesellschaft. Wir sehen in den letzten Monaten, wie wesentlich es geworden ist, hier Informationen zu verändern, anzupassen und auf die jeweiligen Bedürfnisse aufzusetzen.


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll61. Sitzung / Seite 287

Für die Budgetjahre 2007 und 2008 habe ich die Budgetmittel angehoben. Keine Sorge, ich brauche keine Legitimierung für Kampagnen, denn Kampagnen werden im Rahmen der Budgetmittel des Ressorts entsprechend umgesetzt, und sie sind auch in entsprechender Art und Weise umgesetzt worden. Daher gehe ich davon aus, dass das nicht die Intention des Antrages war. Zumindest kann ist das daraus nicht lesen. (Abg. Scheibner: Aber Sie werden den Antrag wohl bestellt haben!) Ich glaube, das Wesentliche ist, hier die Inhalte zu transportieren und den Eltern auch diese Infor­mation zukommen zu lassen. Es geht um ein flächendeckendes Angebot, es geht um ein leistbares Angebot – und das wird manchmal auch vergessen –, und es geht vor allem darum, ein niederschwelliges Angebot anzubieten, denn es soll alle Väter und Mütter aller Bildungsschichten erreichen – und das ist auch ein wesentlicher Faktor.

Mit den in den letzten Jahren geförderten Veranstaltungen wurden mehr als 92 000 Eltern von Kindern aller Entwicklungsphasen erreicht. Im heurigen Kalenderjahr wurde der Schwerpunkt „Betriebliche Elternbildung“ gesetzt. Ich glaube, dass auch das ein ganz wesentlicher Faktor ist.

Es ist aber auch wichtig, Eltern über die Bedeutung von Elternbildung zu informieren. Es wurden etliche Seminare, Webseiten, Informationen, Broschüren sehr wohl längst als Informationskampagnen zur Verfügung gestellt, um letztendlich auch multimedial mit neuen Technologien an die Bevölkerung heranzukommen und die angebotenen Inhalte auch zu präsentieren.

Ich glaube auch, dass das Gütesiegel für Ausbildungslehrgänge für ElternbildnerInnen ein wesentlicher Faktor ist. Es ist die Ausbildung von jenen Menschen angesprochen worden, die in diesem Bereich tätig sind. Es geht hier auch um qualitative Elternbildung und die Schaffung vergleichbarer Standards. Hier sind wir auf einem guten Weg, und hier bauen wir flächendeckend für Österreich zunehmend auch aus.

470 000 Beratungsgespräche jährlich in 390 Institutionen flächendeckend in Österreich zeigen uns, wie wesentlich das ist. Multiprofessionelle Teams arbeiten in diesem Bereich. Ich denke, es geht auch darum, diesen niederschwelligen Zugang einmal zu erwähnen. Längst – nämlich seit 1. April 2008 – haben wir gemeinsam mit dem ORF das „ORF-Elterntelefon“ aus der Taufe gehoben. Dort erhalten Eltern durch kom­petente BeraterInnen ähnlich wie bei dessen Vorgänger oder dem gleichlautenden Kinderhilfe-Telefon Hilfestellung in akuten Situationen. Ich denke, das ist wesentlich.

Es geht nicht um die Legitimierung von Kampagnen. Es geht nicht um die Frage, dass zu wenig in der Information getan wird. Es ist aber sicher, dass wir noch immer viel mehr für die Kinder in den Familien in Österreich tun müssen. Das werden wir Schritt um Schritt umsetzen. Ein umfangreiches Familienpaket ist im Jahr 2007 von dieser Regierung verabschiedet worden. Die nächsten Schritte – Jugendwohlfahrt und Information und Qualitätsstandards – sind auf dem Weg. Ich glaube, dass wir hier eine sehr gute gemeinsame Arbeit leisten. – Herzlichen Dank. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

21.39


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun gelangt Frau Abgeordnete Mag. Aubauer zu Wort. 2 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

 


21.39.27

Abgeordnete Mag. Gertrude Aubauer (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Ge­schätzte Bundesminister! Hohes Haus! Die Frau Ministerin hat es gerade ange­sprochen: Im Kern geht es doch darum, das richtige Maß zu finden. Was ist das richtige Maß? Aus meiner Sicht ist es so: Je komplizierter die globalisierte Welt wird, desto mehr Informationen brauchen wir, desto mehr Hilfe wird notwendig für all jene, die sich in dieser Welt nicht mehr zurechtfinden.


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll61. Sitzung / Seite 288

Ich möchte Sie, werte Opposition, beruhigen und sagen, was wir sicher nicht wollen. Wir wollen sicher keine Selbstbeweihräucherungsaktion unserer Ministerin; aber wie ich Frau Dr. Kdolsky kenne, hat sie das ja auch nicht vor. Wir wollen keine Ver­schwendung von Steuergeld durch neue Aktionen, und wir wollen keine neue Zwei-Klassen-Gesellschaft.

Herr Abgeordneter Klement, ich verstehe nicht ganz, wie man sich gegen Information sperren kann. Denn dann, wenn die einen keinen gesicherten Zugang zum Internet haben, sich die Informationen selbst nicht mehr verschaffen können, entsteht eine Zwei-Klassen-Gesellschaft zwischen jenen, die sich selbst helfen können, und jenen, die Information brauchen, die mit diesen komplizierten amtlichen Informationen nichts anfangen können.

Wirkungsfelder gibt es viele, zum Beispiel: Wie können wir die Menschen dazu motivieren, gesünder zu leben? Wenn uns das gelingt und je mehr die Prävention forciert wird, desto mehr Geld können wir bei der Bekämpfung von Krankheiten sparen. Was heißt das? – Jeder Euro, der in Vorbeugung, in Information, in Prävention gesteckt wird, ist die beste Investition, und darauf haben die Österreicher und Österreicherinnen ein Recht.

In diesem Sinne freue ich mich auf gute Information aus dem Gesundheitsministerium. (Beifall bei der ÖVP.)

21.41


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächste gelangt Frau Abgeordnete Binder-Maier zu Wort. 2 Minuten gewünschte Redezeit. – Bitte.

 


21.41.48

Abgeordnete Gabriele Binder-Maier (SPÖ): Frau Präsidentin! Frau Bundesministerin! Meine Damen und Herren! Dieser Entschließungsantrag bezieht sich auf die Vielfalt, die Vielfältigkeit der unterschiedlichen Lebensformen, die real sind, aber offensichtlich in manchen Welten keinen Platz haben, in denen Engstirnigkeit herrscht.

Zur Bewältigung dieser Vielfalt bedarf es manchmal Hilfe, Unterstützung und Infor­mation, die unserer Meinung nach sehr rasch, sehr effizient, sehr einfach und unkomp­liziert erfolgen muss. Deshalb ist es notwendig, dass vor allen Dingen Informationen und Beratungseinrichtungen noch besser vernetzt werden, auch länderübergreifend, damit diese Hilfe, diese Unterstützung tatsächlich an die Frau und an den Mann kommt. Diese zusätzliche Information bedeutet aber nicht mehr Werbung, bedeutet nicht Kampagnen. Schlussendlich arbeiten die vielen Beratungsstellen, rund 390 in Österreich, hervorragend, sehr kompetent, und den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern muss gedankt werden.

Die Bewältigung der Sorgen oder der Probleme ist oft sehr schwierig. Es geht vor allem darum, bei Partnerschaftsproblemen, bei Erziehungsproblemen, bei Gewalt in der Familie Information, Betreuung und Beratung einzuholen und Hilfe zu erhalten. Es geht auch um das Thema Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Und es geht auch um die Gleichstellung von Frauen – ich denke, dieses Ziel ist noch lange nicht erreicht. Die Ursachen finden sich zum einen in der finanziellen Abhängigkeit von Frauen, zum anderen in der geschlechtsspezifischen Arbeitsaufteilung. Frauen haben oft ungeheure Anstrengungen und Entbehrungen auf sich zu nehmen, damit sie ihr eigenes Leben und das Leben ihrer Kinder bewältigen können.

Wir müssen auf diese veränderten Bedingungen, auf dieses veränderte Familienbild Rücksicht nehmen. Das heißt zum einen Beratung und Information als unterstützendes Instrument, gleichzeitig brauchen wir aber noch zusätzliche, neue gesetzliche Regelungen und Maßnahmen, die dann die realen Wegbegleiter zu einem Mehr an


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll61. Sitzung / Seite 289

Partnerschaft, Gleichberechtigung und Gleichwertigkeit sind. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

21.44


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun gelangt Frau Abgeordnete Höllerer zu Wort. 2 Minuten gewünschte Redezeit. – Bitte.

 


21.44.47

Abgeordnete Anna Höllerer (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Frau Bun­desministerin! Sehr geehrte Damen und Herren! 390 Familien- und Partnerberatungs­stellen gibt es, haben wir heute schon einige Male gehört. Ich möchte Sie fragen: Wissen Sie, wo die von Ihnen nächstgelegene Familienberatungsstelle ist? Ich bin davon überzeugt, dass das die wenigsten wirklich wissen. Sie sind aber Meinungs­bildner, Sie sind diejenigen, die Auskunft geben sollen, wenn Sie gefragt werden, wenn es Hilfesuchende gibt, die sich an Sie wenden, Sie selbst sind aber am wenigsten vorbereitet für solche Fragen, wenn Sie nicht genau wissen, wo diese Beratungsstellen sind und wer dort kompetenteste Arbeit leistet.

Es gibt ein Familienservice, eine Informationsstelle im Bundesministerium, wo sozu­sagen alles rund ums Kind und rund um die damit verbundenen Familienleistungen transportiert wird. Wussten Sie das, sehr geehrte Damen und Herren? Das wussten sicher nicht alle, sage ich jetzt einmal ganz vorsichtig. Und es gibt sehr viele andere Maßnahmen, andere Beratungsstellen, Informationsstellen in unseren Ländern, die alle Leistungen, die in diesem Bereich angeboten werden, selbstverständlich kostenlos und jederzeit anbieten. Aber wissen tun das nicht alle von uns.

Daher ist es so wichtig, dass wir heute diese Debatte hier im Nationalrat abführen. Da geht es jetzt nicht einmal noch um den Antrag, sondern darum, dass wir über diese Leistungen, über diese Angebote hier im Nationalrat diskutieren, damit sich vielleicht alle auseinandersetzen mit dem, was alles an Familienleistungen in unserem Bun­desgebiet und in unseren Bundesländern angeboten wird. (Beifall bei der ÖVP.)

Es geht nicht darum, eine Kampagne zu legitimieren, sondern es geht darum, die Angebote, die da sind, möglichst niederschwellig an jene Menschen heranzubringen, die Hilfe suchen, die Informationen brauchen. Und genau aus diesem Grund wurde dieser Antrag gestellt: Damit wir die Bundesministerin in ihren Bemühungen unter­stützen, das Wissen um die besten Familienleistungen, die europaweit höchste Aner­kennung erfahren haben, an die Menschen weiterzugeben, die sie wirklich brauchen. Und dafür sage ich jetzt schon ein herzliches Dankeschön – nicht nur dafür, dass es gelingen wird, diesen Antrag durchzubringen, sondern auch dafür, dass unsere Familienministerin in dieser Weise beste Arbeit leistet. (Beifall bei der ÖVP.)

21.47


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun gelangt Herr Abgeordneter Praßl zum Wort. 1 Minute gewünschte Redezeit. – Bitte.

 


21.47.37

Abgeordneter Michael Praßl (ÖVP): Frau Präsidentin! Frau Bundesministerin! Sehr verehrte Damen und Herren! Junge Eltern sind sehr dankbar dafür, solche Institutionen in Anspruch nehmen zu können. Ich glaube auch, dass diese 390 Beratungs­ein­richtungen der verschiedensten Trägerorganisationen eines zum Ziel haben: die Eltern entsprechend gut zu beraten, zum Schutz und auch zum Vorteil unserer Kinder.

Ich glaube auch, dass bestimmte Wirkungsfelder von Vorteil sein werden. Frau Bun­desministerin, Sie haben gesagt, 92 000 Eltern haben das in Anspruch genommen. Daran sehen wir, dass wir vollkommen richtig liegen.


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll61. Sitzung / Seite 290

Ich möchte Kollegen Klement noch einmal zitieren: Helden – ich bin auch ein Held, ich bin Vater und habe mit meiner Frau gemeinsam drei Kinder (Beifall der Abg. Steibl), aber ich bezeichne mich nicht als Held, sondern eine Voraussetzung ist ganz einfach, dass man ja zur Familie sagt. Ich tue das gerne und bin gerne Familienvater. – Herzlichen Dank. (Beifall bei der ÖVP.)

21.48


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun gelangt Frau Abgeordnete Dr. Eder-Gitsch­thaler zu Wort. 2 Minuten gewünschte Redezeitbeschränkung. – Bitte.

 


21.48.48

Abgeordnete Dr. Andrea Eder-Gitschthaler (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Frau Bundesministerin! Hohes Haus! Kollege Klement, ich freue mich, dass sich auch Männer um diese Thematik kümmern, es geht ja schließlich uns alle an. Wir alle sind Eltern, Väter und Mütter, Männer und Frauen. Aber was richtig und was wichtig ist, werden nicht Sie bestimmen, sondern das werden wir alle gemeinsam bestimmen. Und darum kann ich mich meiner Kollegin Kuntzl anschließen: Diesem Schmutzkübel Herr zu werden ist schon sehr schwierig, und das entspricht eigentlich nicht der Würde dieses Hauses. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

Und noch eines, Kollege Klement: Fragen Sie einmal Ihre Kollegin – Sie haben ja leider nicht so viele bei der FPÖ (Zwischenruf des Abg. Dipl.-Ing. Klement) –, wie es uns Frauen mit einer Drei-, Vierfachbelastung tagtäglich ergeht!

Noch kurz zum Grundsätzlichen – wir haben heute schon sehr viel gehört –: Wir haben in Österreich viele engagierte Damen und Herren. Wir haben rund 390 Familien­beratungsstellen, 170 Trägerorganisationen, 500 000 Beratungsgespräche wurden geführt, und 11,6 Millionen € aus dem Budget des Familienministeriums stehen zur Verfügung. Vielen Dank, Frau Bundesministerin, dafür!

Daher ist es nur wichtig und richtig, dass wir hier jetzt darauf hinwirken, dass es ein leistbares und flächendeckendes Angebot gibt. Ich kann Sie alle nur auffordern, diesen Antrag zu unterstützen, damit wir alle Informationen gezielt zusammentragen und niederschwellig anbieten. Zielgruppen sollen junge Familien sein, die ja in der Regel erst dann Infos abholen, wenn sie speziell betroffen sind – und leider meist zu spät, das haben wir heute auch schon gehört. Darum gilt es, hier gezielte Hilfestellung anzubieten, Schulungen et cetera. Und darum sind wir hier, darum diskutieren wir, darum machen wir Stimmung.

Es ist eine sehr gute Idee, und ich kann Sie nur auffordern, diesem Antrag zuzu­stimmen. – Danke vielmals. (Beifall bei der ÖVP.)

21.51


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Es ist dazu niemand mehr zu Wort gemeldet.

Die Debatte ist geschlossen.

Der Herr Berichterstatter wünscht kein Schlusswort.

Wir kommen zur Abstimmung über die dem Ausschussbericht 557 der Beilagen angeschlossene Entschließung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dafür eintreten, um ein Zeichen der Zustim­mung. – Das ist die Mehrheit und damit angenommen. (E 80.)

Wir gelangen zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Frau Abgeord­neten Ursula Haubner, Kolleginnen und Kollegen betreffend bessere ressortüber­greifende Vernetzung im Familienbereich sowie eine stärkere Einbindung der Länder zur Unterstützung in den vielfältigen Lebenssituationen.


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll61. Sitzung / Seite 291

Wer diesem Entschließungsantrag die Zustimmung gibt, den ersuche ich um ein Zeichen. – Das ist die Minderheit und damit abgelehnt.

21.52.0123. Punkt

Bericht des Volksanwaltschaftsausschusses über den Antrag 734/A(E) der Abgeordneten Otto Pendl, Barbara Riener, Mag. Ewald Stadler, Mag. Dr. Wolf­gang Zinggl, Mag. Gernot Darmann, Kolleginnen und Kollegen betreffend Unterstützung der Bewerbung der Volksanwaltschaft um den Sitz des General­sekretariats des Internationalen Ombudsmann Instituts in Wien (602 d.B.)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gelangen nun zum 23. Punkt der Tages­ordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Als Erster gelangt Herr Abgeordneter Pendl zu Wort. Gewünschte Redezeit: 2 Minuten. – Bitte.

 


21.52.39

Abgeordneter Otto Pendl (SPÖ): Frau Präsidentin! Meine geschätzten Damen und Herren! Hohes Haus! Frau Volksanwältinnen! Frau Ministerialrätin! Ein wunderbares Thema, glaube ich, auch jetzt zu schon vorgeschrittener Stunde: ein Fünf-Parteien-Antrag.

Lassen Sie mich aber eingangs zunächst einmal unserer Volksanwaltschaft, den Volksanwältinnen (in Richtung der auf der Galerie sitzenden Volksanwältinnen Dr. Fekter und Mag. Stoisits) und dem Volksanwalt und ebenso auch den Mitarbeiterin­nen und Mitarbeitern für ihre Arbeit sehr herzlich danken! (Beifall und Bravorufe bei SPÖ und ÖVP sowie Beifall bei Abgeordneten von Grünen und FPÖ.)

Wir sind stolz auf euch, sage ich ganz offen. Ich gratuliere euch und danke euch – ihr habt da eine wunderbare Bewerbung abgegeben, und ich glaube, wir alle wären wirklich glücklich, wenn Wien der Sitz des internationalen Generalsekretariates der I.O.I. werden würde. Dass im Jahr 1977 sieben Volksanwaltschaften oder Ombuds­mann-Einrichtungen in der I.O.I. waren und es heute 129 sind, das zeigt, wie wichtig diese Einrichtung ist. Und ich glaube, unsere Bürgerinnen und Bürger sind so wie auch wir sehr stolz auf euch.

Ich wünsche uns gemeinsam viel Erfolg. Ich glaube, unser Land, unsere Republik und unsere Bundeshauptstadt wären stolz, wenn neben den bereits angesiedelten inter­nationalen Einrichtungen auch dieses Generalsekretariat nach Wien kommen würde. Ich wünsche uns gemeinsam alles Gute! (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abge­ordneten der ÖVP.)

21.54


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun gelangt Frau Abgeordnete Riener zu Wort. Ebenfalls 2 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


21.54.14

Abgeordnete Barbara Riener (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Volks­anwältinnen! Liebe Mitarbeiter! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Österreich ist nicht nur das Herz Europas, sondern, wie mein Kollege Otto Pendl schon gesagt hat, auch Sitz zahlreicher internationaler Organisationen. Und so bietet sich Österreich direkt an als neuer Sitz des Generalsekretariats des Internationalen Ombudsmann Instituts.

Wie viel internationale Anerkennung Österreich dadurch bekommen kann, ist, glaube ich, jedem klar, und ich kann diese Bewerbung auch nur unterstützen. Die Vor-


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bereitungen waren wirklich exzellent – wir haben die Unterlagen bekommen –: Es ist gut durchgeplant, ob es nun um die Räumlichkeiten geht, ob es um budgetäre Organisation geht, ob es um die Homepage geht, die auf längere Sicht auch gesichert sein muss. Insgesamt kann ich daher nur gratulieren und mich recht herzlich für die tolle Vorbereitung bedanken.

Dieser Fünf-Parteien-Antrag beweist auch, dass eigentlich alle Parteien hier im Hohen Haus dieses Vorhaben tragen, und ich möchte auch noch einmal extra den Dank an die Mitarbeiter ausrichten, denn letztendlich sind sie es, die dann in weiterer Folge mit diesem Generalsekretariat zu tun haben werden.

Dr. Kostelka beweist schon als europäischer Präsident des I.O.I., dass er die Kontakte hat und dass er letztendlich auch viel dazu beigetragen hat, dass Österreich diese Bewerbung auch ernsthaft durchziehen kann. Jetzt heißt es eigentlich nur mehr: Chancen wahren! Wir haben alles getan. Ich bitte Sie, die Daumen zu drücken. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

21.56


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun gelangt Herr Abgeordneter Dr. Zinggl zu Wort. Gewünschte Redezeit: 3 Minuten. – Bitte.

 


21.56.10

Abgeordneter Mag. Dr. Wolfgang Zinggl (Grüne): Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Es ist ein Fünf-Parteien-Antrag, wir haben es gehört. Auch wir hoffen, dass Wien den Sitz des Generalsekretariates bekommt.

Allerdings – ich habe im Ausschuss schon darauf hingewiesen –: Das setzt eigentlich eine Art Vorbildfunktion voraus, insbesondere was die Einhaltung der Menschenrechte betrifft. Und der in den vergangenen Wochen präsentierte Bericht von amnesty inter­national stellt Österreich da nicht wirklich ein gutes Zeugnis aus. Er kritisiert insbe­sondere die Haftbedingungen: Haft dauert zu lange, die Bedingungen sind rechts­widrig, unverhältnismäßig, es kommt zu Misshandlungen, Kranke werden in Schubhaft genommen, Traumatisierte werden in Schubhaft genommen, Minderjährige werden in Schubhaft genommen. Und auch der UN-Menschenrechtsausschuss kritisiert Öster­reich, weil wir viel zu milde Urteile im Zusammenhang mit verursachten Todesfällen und Misshandlungen in Haft aussprechen.

Was ist eigentlich aus dem UN-Übereinkommen zur Aufnahme des Folterverbotes in das Strafrecht geworden? – Es gibt noch immer keinen Paragraphen in diese Richtung. Ich hoffe daher nun sehr, dass dieser Sitz – so wir ihn bekommen – eine Aufforderung ist, Österreich hier ein bisschen zu drängen und tatsächlich diesen Paragraphen ins Strafrecht aufzunehmen. Und ich hoffe, dass die Volksanwaltschaft über die Einhaltung dieses Folterparagraphen dann tatsächlich wacht, denn nur die Volksanwaltschaft, meine Damen und Herren, ist das entsprechende unabhängige Gremium, das das überhaupt leisten kann. Nur die Volksanwaltschaft ist allein dem Parlament verant­wortlich und könnte dementsprechend auch als Beratungsgremium und als Think Tank im Zusammenhang mit dem Schutz der Menschenrechte etwas leisten, was alle anderen Institutionen kaum leisten können. Und nur dann macht es meiner Meinung nach einen Sinn, dass Österreich und dass Wien dieses Generalsekretariat bekommt. – Danke. (Beifall bei den Grünen sowie des Abg. Dr. Stummvoll.)

21.58


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun gelangt Herr Abgeordneter Mag. Stadler zu Wort. Gewünschte Redezeit: 3 Minuten. – Bitte. (Ruf bei der ÖVP: Der Stadler? Das gibt’s ja nicht!)

 



Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll61. Sitzung / Seite 293

21.58.24

Abgeordneter Mag. Ewald Stadler (FPÖ): Herr Kollege, zurücklehnen und umso mehr genießen! – Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Hohes Haus! Zunächst noch ein paar Worte zu dem eben vom Kollegen Zinggl Gesagten: Wenn die Volksanwaltschaft, was ich hoffe, die zentrale Aufgabe nach der Antifolterkonvention bekommt – und das macht Sinn; man sollte nicht zu bestehenden bewährten Einrich­tungen noch fünf andere dazu erfinden, die dann wiederum nur Geld kosten –, dann sollte man aber auch dazusagen, dass die Volksanwaltschaft nicht nur ein Kontroll­organ, eines der obersten Kontrollorgane dieser Republik, sondern auch eine Soft-law-Rechtsschutzeinrichtung ist, die man aber dann auch stärker mit Rechtsschutzmög­lichkeiten beziehungsweise mit Biss ausstatten sollte.

Das heißt, man sollte sich darüber unterhalten – alle miteinander einmal –, ob nicht das Instrumentarium, mit dem die Volksanwaltschaft tätig werden kann, ausgeweitet werden sollte, ob nicht die Möglichkeiten des Rechtsschutzes für die Bürger für die Volksanwaltschaft als Rechtsschutzeinrichtung gestärkt werden sollten. Das ist eine Denkaufgabe die, glaube ich, lohnend genug wäre, um von allen Fraktionen dieses Hauses angestellt zu werden. Aber darum geht es heute nicht.

Heute geht es darum, ob wir eine bewährte Politik, die auf die siebziger Jahre zurückgeht – Bruno Kreisky und sein internationales Konferenzzentrum –, auch im Bereich der Ombudsmanneinrichtung fortsetzen, ja oder nein. Und ich glaube, das ist unstrittig: Alle Fraktionen haben diesen Antrag mit unterfertigt. Alle Fraktionen haben im Ausschuss zugestimmt. Alle Fraktionen, so nehme ich an, werden auch heute einstimmig diesen Entschließungsantrag mit beschließen.

Meine Damen und Herren, wir genießen im Rahmen des I.O.I. große internationale Reputation. Es wurde bereits gesagt: Kollege Kostelka ist Vorsitzender der euro­päischen Region innerhalb des I.O.I. Das ist also nicht eine eigene Präsidenten­funktion, sondern das wurde dort aufgeteilt nach Regionen, und er führt den Vorsitz im europäischen Bereich und hat dazu auch im Jahre 2006 eine wirklich gute, viel beachtete Konferenz gemeinsam mit den damaligen Mitgliedern der Volksanwaltschaft ausgerichtet.

Wenn Sie das heute mit beschließen, dann müssen Sie aber auch dazusagen, dass Sie mit beschließen: die entsprechende budgetäre Absicherung – die muss gewähr­leistet sein –, die entsprechende Absicherung mit Dienstposten – auch die muss gewährleistet sein –, und ich sage jetzt gleich dazu: Wer sich diese Bewerbung angeschaut hat, muss auch mit beschließen, dass wir dieser internationalen Organi­sation dann in Österreich auch die Privilegien des Bundesgesetzes über die NGOs, über die Non-Governmental Organizations, zubilligen. Wir werden es also nicht so machen können, dass wir das I.O.I. wie einen internationalen Verein bei uns beher­bergen, ihm aber nicht auch die Privilegien der internationalen Organisationen zuge­stehen. Ich habe gelesen, dass die Frau Bundesminister für auswärtige Angelegen­heiten – ich weiß nicht, wie sie jetzt genannt wird; ich nenne sie Bundesministerin für auswärtige Angelegenheiten, denn die EU ist für mich nach wie vor auswärtig genug – zugesagt habe, dass das der Fall sein sollte. Sie sollten nur, glaube ich, wissen, dass das ein zentraler Punkt auch der Bewerbung ist.

Der Herr Bundespräsident unterstützt die Bewerbung, die Bundesministerin für aus­wärtige Angelegenheiten unterstützt sie, die Bundesregierung als gesamte unterstützt sie, der Bürgermeister von Wien unterstützt sie. (Zwischenruf der Abg. Steibl, die auf dem Weg zu ihrem Sitzplatz ist.)

Frau Kollegin Ridi Steibl, ich heiße Sie herzlich willkommen! Was haben Sie zu sagen? (Abg. Steibl: Eine ganz seltene Angelegenheit!) – Sehen Sie! Darum setzen Sie sich


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nieder und genießen Sie die Augenblicke, die raren! (Abg. Steibl – sich umwendend und in Richtung eines der hinteren Saalausgänge gehend –: Da muss ich gleich gehen!) Nein, das ist aber jetzt nicht fair! Jetzt haben Sie sich gerade gefreut über mich – und schon geht sie wieder! So kurze Freuden bereite ich Ihnen, das ist bedauerlich.

Meine Damen und Herren! Hohes Haus! Der Herr Bundespräsident unterstützt die Angelegenheit, auch der Herr Bürgermeister von Wien, ... (Abg. Steibl steht neben einem der Saalausgänge.) Na, haben Sie immer noch eine Freude mit mir, Frau Kollegin Steibl? (Heiterkeit. – Abg. Steibl verlässt den Sitzungssaal.) Jetzt geht sie hinaus! Schade! – Ich hoffe, Sie sind dann wieder da bei der Abstimmung; wir legen auf Ihre Zustimmung großen Wert, Frau Kollegin Steibl! Daran könnte die Bewerbung noch scheitern, wenn es im Protokoll heißt: „Steibl nicht anwesend“. Das wäre natürlich ein furchtbares Drama.

Zurück zum Ernst. – Diese Angelegenheit ist für die Volksanwaltschaft und für ihre weitere Entwicklung von enormer Bedeutung. Wir werden uns jetzt für einen beschränkten Zeitraum von acht Jahren bewerben. Und wenn wir zeigen, dass es Österreich ernst ist mit der Unterstützung dieses I.O.I., dann werden wir, glaube ich, diese Einrichtung auch für die Zukunft dauerhaft in Österreich beheimaten können. Deswegen freue ich mich, dass hier eine einstimmige Zustimmung zustande kommen wird. (Beifall bei FPÖ und BZÖ.)

22.03


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun kommt Herr Abgeordneter Mag. Darmann zu Wort. Gewünschte Redezeit: 2 Minuten. – Bitte.

 


22.03.37

Abgeordneter Mag. Gernot Darmann (BZÖ): Frau Präsidentin! Geschätzte Kolle­ginnen und Kollegen! Werte Vertreterinnen der Volksanwaltschaft! Natürlich wird auch das BZÖ, wie es auch schon vorweg gesagt wurde und jetzt keine große Überraschung mehr ist, diesen Fünf-Parteien-Antrag unterstützen und somit auch die Bewerbung der Volksanwaltschaft um den Sitz des Generalsekretariats.

Grundlage dieser Entscheidung war natürlich auch für das BZÖ die hohe Qualifikation unserer Volksanwaltschaft in Österreich. Während das Internationale Ombudsmann Institut über 30 Jahre Erfahrung im Bereich Demokratiestärkung, Menschen­rechts­stärkung und Verwaltungskontrolle aufweist, hat die Volksanwaltschaft in Österreich sogar ein Jahr früher, nämlich bereits im Jahre 1977, das „Licht der Welt erblickt“ und seit dieser Zeit sehr viel Positives in den genannten Bereichen für die Republik Österreich geleistet.

Gerade diese Punkte, die ausgezeichnete Erfahrung unserer Volksanwaltschaft und die hervorragende Arbeit der Volksanwaltschaft auch in der jüngeren Vergangenheit, sind für uns Voraussetzung für die hohe Qualifikation für die Bewerbung um diesen Sitz des Generalsekretariats. Ich wünsche uns und vor allem der Volksanwaltschaft für diese Bewerbung alles Gute! (Beifall beim BZÖ, bei Abgeordneten der ÖVP sowie des Abg. Dr. Bösch.)

22.05


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun gelangt Herr Abgeordneter Schopf zu Wort. Gewünschte Redezeit: 2 Minuten. – Bitte.

 


22.05.07

Abgeordneter Walter Schopf (SPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr verehrte Volksanwältin! (Ruf bei der ÖVP: Volksanwältinnen!) Meine Damen und Herren! Es ist schon gesagt worden: Das diesbezügliche Internationale Institut, das Generalsekre-


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tariat, das zurzeit in Kanada beheimatet ist, ist mittlerweile 30 Jahre alt, und ich denke, es ist ein sehr wichtiges Institut. Es ist eine Dachorganisation aller nationalen und regionalen Ombudsmann-Einrichtungen. Immerhin sind 129 Staaten in diesem Institut vertreten.

Die Aufgabe und das Ziel dieses Instituts sind letztendlich, auf eine qualifizierte Wissensvermehrung hinzuwirken, aber auch darauf, dass unter den Ländern ein entsprechender Informationsaustausch erfolgt. Von besonderer Wichtigkeit ist aber, denke ist, dass man versucht, auch demokratiepolitisch aktiv zu sein, die Demokratien zu stärken und vor allem auch die Menschenrechte zu stärken.

Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Ich denke, dass hier auch erwähnt werden soll, dass die Tätigkeit der österreichischen Volksanwaltschaft eine wichtige ist: Viele Bürgerinnen und Bürger bekommen nur durch die Volks­anwaltschaft erst die Möglichkeit, dass ihr Recht, dass ihre Belange letztendlich tatsächlich durchgesetzt werden.

Österreich hat sich vor einiger Zeit hier im Parlament bei einer sehr wichtigen Veranstaltung – es war im Juni 2006, als die Konferenz Europäischer Ombudsmänner stattgefunden hat – bereits nicht nur als Bewerber dargestellt, sondern als jenes Land, bei dem man weiß, dass die Arbeit hier sicher ordnungsgemäß und richtig gemacht wird. Es waren 140 Mitglieder aus 45 Staaten anwesend. Die Konferenz war inhaltlich und organisatorisch sehr gut, und diese Veranstaltung brachte großes Ansehen auch auf internationaler Ebene.

Meine Damen und Herren, ich denke, die Bewerbung ist wichtig, sie ist richtig. Wir haben gute Chancen, dass der Sitz des Generalsekretariats von Kanada demnächst nach Österreich, nach Wien kommen wird. (Beifall bei der SPÖ.)

22.07


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun kommt Frau Abgeordnete Stadler zu Wort. Gewünschte Redezeit: 1 Minute. – Bitte.

 


22.07.48

Abgeordnete Astrid Stadler (ÖVP): Frau Präsidentin! Geschätzte Volksanwältinnen! Geschätzte Damen und Herren! Der Vorsitzende unseres Ausschusses, Kollege Stadler, hat sehr ausführlich die Bewerbung beschrieben, hat auch ausführlich alle notwendigen Maßnahmen geschildert. Daher bleibt mir, ein abschließendes Wort zu sagen.

Ich glaube, die Gemeinsamkeit und dieses Signal, das wir gemeinsam im Parlament setzen, dieser Entschließungsantrag für den Standort des Generalsekretariats, werden unsere Volksanwaltschaft international stärken; sie werden auch eine große Chance sein, unsere Volksanwaltschaft weiterzuentwickeln. Ich bedanke mich bei allen, speziell auch bei den VolksanwältInnen, die daran gearbeitet haben, dass wir hier eine sehr professionelle Bewerbung vorliegen haben. Und ich denke, dass diese Geschlos­senheit aller Parteien dieses Hauses bei diesem Beschluss auch ausschlaggebend dafür sein wird, dass Österreich den Zuschlag erhält. (Beifall bei der ÖVP.)

22.08


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun gelangt Frau Abgeordnete Rinner mit einer gewünschten Redezeit von 2 Minuten zu Wort. – Bitte.

 


22.08.52

Abgeordnete Sylvia Rinner (SPÖ): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Volksanwältinnen! Sehr verehrte Damen und Herren! Mit der Einrichtung der Volksanwaltschaft in Österreich begann eine Erfolgsgeschichte, die nun schon mehr als drei Jahrzehnte


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andauert. In einer modernen Demokratie ist diese Einrichtung eine unabdingbare Notwendigkeit, und gemäß der Bundesverfassung ist sie außerdem unabhängig.

Die Volksanwaltschaft setzt sich mit den Sorgen und Problemen der Bevölkerung in unserem Land auseinander. Immer wieder vermitteln die Ombudsfrauen beziehungs­weise auch der Ombudsmann daher zwischen Bürgerinnen und Behörden.

Die Volksanwaltschaft übt eine öffentliche Kontrolle im Dienste des Rechtsstaats und der Demokratie aus und bezieht sich nicht nur auf den Gesetzesvollzug, sondern auch auf die Auswirkung der Gesetze.

Wie wir dem Bericht der Volksanwaltschaft entnehmen konnten, erfolgten darin zahlreiche Anregungen für die Gesetzgeber wie den Nationalrat oder den Landtag. Damit leistet diese Institution auch einen wichtigen Beitrag in der Weiterentwicklung des Rechts.

An dieser Stelle möchte ich es nicht verabsäumen, Ihnen, meine Damen der Volksanwaltschaft, und auch dem Herrn Volksanwalt sowie Ihren MitarbeiterInnen ganz herzlich für Ihre Tätigkeit im Dienste der BürgerInnen zu danken.

1978 wurde das Internationale Ombudsmann Institut, I.O.I., als autonome, überpartei­liche und weltweit agierende Institution gegründet. Das I.O.I. ist die Dachorganisation aller nationalen und regionalen Ombudsmanneinrichtungen. Zurzeit sind 129 Länder Mitglied dieser Dachorganisation.

Ich möchte darauf hinweisen, welchen wichtigen Stellenwert Österreich bei einer erfolgreichen Bewerbung um den Sitz des Generalsekretariats des Internationalen Ombudsmann Instituts einnimmt. Es spricht viel für Wien, dass sich eine weitere weltweit tätige Organisation für mindestens acht Jahre hier ansiedelt.

In diesem Sinne wünsche ich der Volksanwaltschaft alles Gute und viel Erfolg bei ihrem Bestreben, den Amtssitz des Internationalen Ombudsmann Instituts nach Österreich zu bringen. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)

22.11


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun gelangt Herr Abgeordneter Praßl zu Wort. 1 Minute gewünschte Redezeit. – Bitte.

 


22.11.42

Abgeordneter Michael Praßl (ÖVP): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren des Hohen Hauses! Österreich ist gesegnet mit internationalen Einrichtungen – und das tut uns sehr gut. Mit der Einrichtung dieses Generalsekretariats werden Österreich und die Stadt Wien ebenfalls wieder um eine Institution reicher. Alle Fraktionen sind dafür, werden dies auch bekunden und beschließen.

Der Volksanwaltschaft, sehr geehrte Damen, sei herzlichst für ihre Bemühungen gedankt. Ich wünsche in diesem Sinne alles Gute für die Zukunft. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

22.12


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Zweytick. Ebenfalls 1 Minute gewünschte Redezeit. – Bitte.

 


22.12.25

Abgeordneter Johannes Zweytick (ÖVP): Geschätzte Frau Präsidentin! Hohes Haus! Meine sehr verehrten Damen der Volksanwaltschaft! Es ist von meinen Vorrednern eigentlich schon alles gesagt worden. Ich kann dem nur beipflichten: Wir wünschen natürlich der österreichischen Bewerbung viel Erfolg. Die Vorleistungen der Volks­anwaltschaft dazu – das möchte ich noch einmal erwähnen – waren exzellent.


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Der vorliegende Fünf-Parteien-Entschließungsantrag setzt dazu auch ein starkes politisches Signal Österreichs. Ich wünsche mir öfter so eine Geschlossenheit, einen Fünf-Parteien-Beschluss, schließe die Rede und wünsche toi, toi, toi! – Danke. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

22.13


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Dazu ist niemand mehr zu Wort gemeldet.

Die Debatte ist geschlossen.

Die Frau Berichterstatterin wünscht kein Schlusswort.

Wir kommen zur Abstimmung über die dem Ausschussbericht 602 der Beilagen ange­schlossene Entschließung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dafür eintreten, um ein Zeichen der Zustim­mung. – Das ist einstimmig angenommen. (E 81.)

Vielen Dank. Auch ich gratuliere der Volksanwaltschaft, und wir wünschen uns alle viel Erfolg. (Allgemeiner Beifall.)

22.13.4824. Punkt

Erste Lesung: Antrag der Abgeordneten Herbert Scheibner, Kollegin und Kolle­gen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Geschäftsordnungs­gesetz 1975 geändert wird (682/A)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gelangen zum 24. Punkt der Tagesordnung.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zunächst erhält Herr Abgeordneter Scheibner als Antragsteller das Wort. 3 Minuten gewünschte Redezeit. – Bitte.

 


22.14.14

Abgeordneter Herbert Scheibner (BZÖ): Frau Präsidentin! Ich werde mich zeitmäßig kurz fassen. Wir werden hoffentlich im Ausschuss Gelegenheit dazu haben, über diese Geschäftsordnungsmaterie ausführlicher zu diskutieren und vielleicht, man soll ja (Abg. Dr. Jarolim: Ist das die Abschiedsrede?), Herr Kollege Jarolim, die Hoffnung nie aufgeben – auch bei Ihnen nicht, dass es sich noch bessern wird –, gibt es dann sogar einmal auch eine Abstimmung über einen Oppositionsantrag.

Notwendig sind diese Einzelanträge dadurch geworden, dass sich die Koalition – wie bei viel anderem auch – nicht auf eine grundlegende Neuordnung der Geschäftsord­nung einigen konnte und wir das Geschäftsordnungskomitee ohne Ergebnis ab­schließen mussten.

Hiebei geht es darum, dass die Bundesregierung, wie Sie wissen, bis zum Beginn der Abstimmung im Ausschuss ihre Vorlagen zurückziehen beziehungsweise abändern kann. Das wurde in der Vergangenheit immer restriktiv ausgelegt und deshalb war eine Änderung der Geschäftsordnung nicht notwendig; in der jüngsten Vergangenheit allerdings schon. Diese Bundesregierung hat es geschafft – wir hatten heute wieder zu Beginn der Debatte solch ein Beispiel –, dass man das sehr ausweitend interpretiert und das auch vonseiten des Präsidiums zugelassen wird. Da war ganz besonders beim Gesundheitsberufe-Rechtsänderungsgesetz 2007 auffallend, dass kurzfristigst – kurz vor den Ausschussbehandlungen – die Regierungsvorlage umfassend abgeändert wurde und eine ordentliche Begutachtung hier gar nicht mehr möglich gewesen ist.


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In Zukunft droht, wenn das so weitergeht, dass wir etwa bei Budgetbegleitgesetzen nur ganz dürre „Trägerraketen“ hier ins Parlament bekommen und dann kurzfristig die Regierung ihre Abänderungen einbringt. Das sollte nicht sein; deshalb hier wieder in einem Teilbereich der Geschäftsordnung ein Änderungsvorschlag von uns, dass wirk­lich restriktiv gearbeitet und interpretiert wird und dass eine Abänderung nur in einem ganz unmittelbaren Zusammenhang mit dem schon im Parlament vorgelegten Gesetzentwurf stehen kann. (Beifall beim BZÖ.)

22.16


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun gelangt Herr Abgeordneter Pendl zu Wort. 2 Minuten gewünschte Redezeit. – Bitte.

 


22.16.31

Abgeordneter Otto Pendl (SPÖ): Frau Präsidentin! Meine geschätzten Damen und Herren! Hohes Haus! Geschäftsordnungsfragen, Kollege Scheibner, sind immer inter­essante Fragen; das ist nichts Neues. Ich glaube aber, dass es für uns wichtig ist, dass wir einige Fragen klären, die wir eigentlich immer gemeinsam – zwar immer unter­schiedlich, aber doch gemeinsam – artikuliert haben, ob das Kontrollrechte oder Minderheitsrechte sind. All diese Fragen sind natürlich wichtig – auch das, was du gerade angeschnitten hast –, dass wir diese gemeinsam in einem Ausschuss einmal ausführlich debattieren und schauen, dass wir für uns, für uns Parlamentarier, für unsere eigene Stellung hier im Hause ganz einfach schauen, dass wir sozusagen positiv in Schwung kommen.

Frau Präsidentin, ich möchte mich bei Ihnen sehr herzlich bedanken. Nach einer doch längeren Pause ist letzten Freitag Schwung hereingekommen. So wurden wir vom ersten positiven Ergebnis informiert, dass wir morgen, glaube ich, Premiere haben. Ich wünsche uns also schon jetzt für morgen eine interessante Fragestunde.

Ich freue mich und hoffe, dass wir wirklich, alle Parteien gemeinsam, über diese Fragen, die wir alle in- und auswendig kennen, sehr offensiv und positiv im Ausschuss debattieren und schlussendlich zu einer Lösung kommen werden. – Danke.

Ich wünsche noch einen schönen Abend und eine gute Heimfahrt. (Beifall und Bravo­rufe bei der SPÖ sowie Beifall bei Abgeordneten der ÖVP.)

22.17


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun gelangt Frau Abgeordnete Dr. Karl zu Wort. 1 Minute gewünschte Redezeit. – Bitte.

 


22.18.09

Abgeordnete Mag. Dr. Beatrix Karl (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Der hier vorliegende Antrag hat eigentlich mit einer Anlass­gesetzgebung zu tun. Dass solche Anlassgesetzgebungen wenig zielführend sind, lässt sich an vielen Beispielen belegen. (Abg. Scheibner: Das ist aber gut!) Eines dieser Beispiele ist auch die Neugestaltung der Fragestunde, die ja bereits von meinem Vorredner angesprochen wurde.

Wir von der ÖVP haben im Geschäftsordnungskomitee zur Belebung der Fragestunde einen konkreten Vorschlag eingebracht. Unser Vorschlag wurde zuerst von den anderen Parteien leider verworfen. Nunmehr wird er aber nicht nur inhaltlich aufge­griffen, und wir werden auch darin bestätigt, dass Änderungen der Geschäftsordnung hiefür ja gar nicht erforderlich sind, sondern dass vielmehr auch ein Präsidialbeschluss genügt. (Abg. Scheibner: Das stimmt ja nicht!) Hätten wir im Geschäftsordnungs­komitee dem Ad-hoc-Vorschlag einiger Abgeordneter zugestimmt und hätten wir gleich die Geschäftsordnung geändert, dann wäre die morgige Fragestunde in dieser Form


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nicht möglich gewesen. Sie wäre vielmehr einer Anlassgesetzgebung zum Opfer gefallen.

Es freut mich sehr, dass wir dies verhindern konnten und dass wir morgen eine belebte Abhaltung der Fragestunde erleben werden. Ich hoffe, dass sich dieses neue Konzept der Fragestunde, wie es morgen erstmalig stattfinden wird, durchsetzt (Abg. Scheib­ner: Das glauben Sie doch selber nicht!) und dass es tatsächlich zu einer Belebung der Fragestunde kommt. – Danke. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

22.19


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun gelangt Herr Abgeordneter Brosz zu Wort. 3 Minuten gewünschte Redezeit; Gesamtrestredezeit wären noch 4 Minuten. – Bitte.

 


22.19.54

Abgeordneter Dieter Brosz (Grüne): Frau Präsidentin! Ich bin ehrlich gesagt etwas sprachlos nach dieser Rede der Kollegin Karl. Das ist ja eigentlich unfassbar! (Heiterkeit des Redners.)

Ich meine, das muss man sich auf der Zunge zergehen lassen. Es gibt ein Geschäfts­ordnungskomitee, da gibt es vier Fraktionen, die sich auf eine Änderung der Frage­stunde geeinigt haben; eigentlich waren es fünf Fraktionen, aber die Frau Kollegin Karl hat dann offenbar den Auftrag von ihrem Klubobmann Schüssel bekommen, nicht zuzustimmen.

Dann gibt es auf einmal drei Monate später eine Präsidiale, wo angesichts der Debatte um die Frage: Wie arbeitet das Parlament? wieder diskutiert wird, was man mit der Fragestunde macht. Und dann kommt Klubobmann Schüssel und bringt de facto den Vorschlag ein, den Sie von der ÖVP damals im Geschäftsordnungskomitee abgelehnt haben. Und dann kommt Frau Kollegin Karl daher und sagt, sie hätte irgendetwas verhindert. Das ist doch nur mehr absurd! (Heiterkeit des Redners.) Ich weiß nicht, diese Fraktion hat offenbar eine gewisse Führungskrise. Es ist ja unglaublich! (Beifall bei Grünen und BZÖ.) – Aber für die Tagszeit jetzt eine gute Rede.

Gut, also es gibt morgen eine reformierte Fragestunde, das ist aber eigentlich nicht Teil des Antrages. Ich glaube, dass es noch besser gehen würde. Wir werden morgen sehen, ob es sich bewährt, das mit den Zusatzfragen so zu machen. Ursprünglich wäre vorgesehen gewesen, das Ganze nur mit dem Fragesteller und dem Minister zu machen, also mehrere verschiedene Fragen zuzulassen. Jetzt werden wir wahr­scheinlich vier bis fünf Fragen durchbringen, aber es ist besser, es ist belebender, es bietet die Möglichkeit einer Diskussion.

Der Antrag Scheibner ist natürlich insofern sehr gut getimt, als dass er heute auf der Tagesordnung steht. Nach dem, was wir am Vormittag erlebt haben, ist das so eine ähnliche Situation in einem anderen Zusammenhang. Da ging es darum, dass ein Abänderungsantrag im Plenum sehr kurzfristig eingebracht wurde und de facto nicht durcharbeitbar war. Und genau darauf bezieht sich eigentlich dieser Antrag, nur dass es nicht im Wesentlichen um das Plenum geht, sondern auch schon um die Aus­schüsse, wo dann die Möglichkeit gegeben ist, Regierungsvorlagen so abzuändern, dass etwas ganz anderes drinnen steht – die berühmte Frage der „Trägerraketen“. Also schreiben wir irgendetwas hinein, worauf wir uns noch nicht geeinigt haben, irgendeine Formalgeschichte und dann kommt ein Riesen-Abänderungsantrag, der die Gesetze völlig verändert.

Und genau das ist nicht so im Sinne der Frau Präsidentin Prammer, die das immer wieder angesprochen hat, dass man nämlich hier nicht seriös diskutieren kann und eine parlamentarische Debatte verunmöglicht.


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Deswegen unterstützen wir diesen Antrag; vielleicht gibt es eine Einigung im Ge­schäftsordnungskomitee. (Beifall bei Grünen und BZÖ.)

22.22


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zu Wort ist niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Ich weise den Antrag 682/A dem Geschäftsordnungsausschuss zu.

Die Tagesordnung ist erschöpft.

22.22.32Einlauf

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Ich gebe noch bekannt, dass in der heutigen Sitzung die Selbständigen Anträge 775/A bis 778/A eingebracht wurden.

Ferner sind die Anfragen 4498/J bis 4529/J eingelangt.

*****

Die nächste Sitzung des Nationalrates, die geschäftsordnungsmäßige Mitteilungen und Zuweisungen betreffen wird, berufe ich für 22.23 Uhr ein; das ist gleich im An­schluss an diese Sitzung.

Die Sitzung ist geschlossen.

22.23.11Schluss der Sitzung: 22.23 Uhr

 

 

 

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