Stenographisches Protokoll
24. Sitzung des Nationalrates der Republik Österreich
XXIII. Gesetzgebungsperiode
Dienstag, 5. Juni 2007
24. Sitzung des Nationalrates der Republik Österreich
XXIII. Gesetzgebungsperiode Dienstag, 5. Juni 2007
Dauer der Sitzung
Dienstag, 5. Juni 2007:
9.04 – 22.02 Uhr
*****
Tagesordnung
1. Punkt: Bericht betreffend die Erstattung eines Gesamtvorschlages für die Wahl der Mitglieder der Volksanwaltschaft
2. Punkt: Bundesverfassungsgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz geändert wird, sowie Bericht über die Anträge
212/A der Abgeordneten Mag. Elisabeth Grossmann, Silvia Fuhrmann, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz, die Nationalrats-Wahlordnung und die Europawahlordnung geändert werden, und
8/A der Abgeordneten Barbara Zwerschitz, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Wählerevidenzgesetz, das Bundes-Verfassungsgesetz, das Bundesgesetz über die Wahl des Nationalrates (Nationalratswahlordnung) sowie das Bundesgesetz über die Führung ständiger Evidenzen der Wahl- und Stimmberechtigten bei Wahlen zum Europäischen Parlament (Europa-Wählerevidenzgesetz) geändert werden
3. Punkt: Bundesgesetz, mit dem die Nationalrats-Wahlordnung 1992, das Bundespräsidentenwahlgesetz 1971, die Europawahlordnung, das Wählerevidenzgesetz 1973, das Europa-Wählerevidenzgesetz, das Volksbegehrengesetz 1973, das Volksabstimmungsgesetz 1972 und das Volksbefragungsgesetz 1989 geändert werden (Wahlrechtsänderungsgesetz 2007), sowie Bericht über die Anträge
12/A(E) der Abgeordneten Dr. Eva Glawischnig-Piesczek, Kolleginnen und Kollegen betreffend Sicherstellung des Wahlrechts der AuslandsösterreicherInnen und
21/A der Abgeordneten Dr. Alexander Van der Bellen, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Wahl des Nationalrates (Nationalratswahlordnung) geändert wird
4. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Bundes-Sportförderungsgesetz 2005 geändert wird
5. Punkt: Bericht und Antrag über den Entwurf eines Bundesgesetzes über die Bekämpfung von Doping im Sport (Anti-Doping-Bundesgesetz 2007)
6. Punkt: Internationales Übereinkommen gegen Doping im Sport
7. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Abfallwirtschaftsgesetz 2002 geändert wird (AWG-Novelle 2007)
8. Punkt: Bundesgesetz über die Errichtung des Klima- und Energiefonds – Klima- und Energiefondsgesetz (KLI.EN-FondsG)
9. Punkt: Bundesgesetz über die Einstufung und Kennzeichnung landwirtschaftlicher Erzeugnisse für Zwecke der Vermarktung (Vermarktungsnormengesetz – VNG)
10. Punkt: Bericht über den 29. Bericht der Volksanwaltschaft (1. Jänner bis 31. Dezember 2005)
11. Punkt: Bericht über den 30. Bericht der Volksanwaltschaft (1. Jänner bis 31. Dezember 2006)
12. Punkt: Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über die Entschädigung von Verkehrsopfern (Verkehrsopfer-Entschädigungsgesetz – VOEG) erlassen wird sowie das Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherungsgesetz 1994, das Eisenbahn- und Kraftfahrzeughaftpflichtgesetz, das Gaswirtschaftsgesetz, das Kraftfahrgesetz 1967, das Reichshaftpflichtgesetz, das Rohrleitungsgesetz, das Versicherungsaufsichtsgesetz und das Bundesgesetz über internationales Versicherungsvertragsrecht für den Europäischen Wirtschaftsraum geändert werden (Kraftfahrrechts-Änderungsgesetz 2007 – KrÄG 2007)
13. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Finanzstrafgesetz geändert wird – Finanzstrafgesetz-Novelle 2007 (FinStrG-Novelle 2007)
14. Punkt: Bericht über den Antrag 220/A der Abgeordneten Gabriele Tamandl, Kai Jan Krainer, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988, das Umsatzsteuergesetz 1994 und das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz (Reisekosten-Novelle 2007 – RK-Novelle 2007) geändert werden
15. Punkt: Bundesgesetz über die Leistung eines österreichischen Beitrages zur vierten Wiederauffüllung des Globalen Umweltfazilität-Treuhandfonds (GEF 4)
16. Punkt: Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und dem Ministerrat der Republik Albanien über gegenseitige Amtshilfe und Zusammenarbeit in Zollsachen
17. Punkt: Übereinkommen über den Beitritt der Tschechischen Republik, der Republik Estland, der Republik Zypern, der Republik Lettland, der Republik Litauen, der Republik Ungarn, der Republik Malta, der Republik Polen, der Republik Slowenien und der Slowakischen Republik zu dem Übereinkommen über die Beseitigung der Doppelbesteuerung im Falle von Gewinnberichtigungen zwischen verbundenen Unternehmen samt Protokoll
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Inhalt
Personalien
Verhinderungen ......................................................................................................... ..... 31
Geschäftsbehandlung
Einwendungen der Abgeordneten Heinz-Christian Strache, Kolleginnen und Kollegen gegen die Tagesordnung gemäß § 50 der Geschäftsordnung ....................................................... 31
Durchführung einer Debatte gemäß § 50 Abs. 1 der Geschäftsordnung ...................... 51
Redner:
Heinz-Christian Strache ......................................................................................... ..... 51
Dr. Caspar Einem ................................................................................................... ..... 52
Dr. Robert Aspöck .................................................................................................. ..... 53
Fritz Grillitsch .......................................................................................................... ..... 54
Ing. Peter Westenthaler .......................................................................................... ..... 55
Michaela Sburny ..................................................................................................... ..... 55
Einwendungen finden keine Mehrheit ............................................................................. 56
Antrag der Abgeordneten Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Kolleginnen und Kollegen, dem Ausschuss für Land- und Forstwirtschaft zur Berichterstattung über den Antrag 55/A(E) der Abgeordneten Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Kolleginnen und Kollegen betreffend gesetzliche Verankerung des österreichischen Programms für die Ländliche Entwicklung 2007–2013 gemäß § 43 Abs. 1 der Geschäftsordnung eine Frist bis 3. Juli 2007 zu setzen ..................................................................................................... 59
Verlangen gemäß § 43 Abs. 3 der Geschäftsordnung auf Durchführung einer kurzen Debatte im Sinne des § 57a Abs. 1 GOG .......................................................................................................... 59
Redner/Rednerinnen:
Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber ........................................................................ ... 145
Mag. Kurt Gaßner ................................................................................................... ... 148
Fritz Grillitsch .......................................................................................................... ... 149
Barbara Zwerschitz ................................................................................................ ... 150
Dipl.-Ing. Karlheinz Klement, MAS ....................................................................... ... 151
Sigisbert Dolinschek .............................................................................................. ... 152
Ablehnung des Fristsetzungsantrages ........................................................................ 153
Redezeitbeschränkung nach Beratung in der Präsidialkonferenz gemäß § 57 Abs. 3 Z. 2 der Geschäftsordnung .......................................................................................................... 60
Verlegung der Abstimmung über Tagesordnungspunkt 12 an den Schluss der Sitzung 259
Aktuelle
Stunde (4.)
Thema: „Sicherung des Sozialstaates für Österreicher statt Zuwanderung“ 31
Redner/Rednerinnen:
Heinz-Christian Strache ......................................................................................... ..... 31
Bundesminister Dr. Erwin Buchinger .................................................................. ..... 34
Wilhelm Haberzettl ................................................................................................. ..... 36
Dipl.-Ing. Hannes Missethon ................................................................................. ..... 37
Karl Öllinger ............................................................................................................ ..... 38
Barbara Rosenkranz ............................................................................................... ..... 40
Ing. Peter Westenthaler .......................................................................................... ..... 41
Mag.
Andrea Kuntzl ..................................................................................................... 43
Werner
Amon, MBA ..................................................................................................... 45
Mag.
Terezija Stoisits ................................................................................................... 46
Herbert Kickl ........................................................................................................... ..... 48
Herbert Scheibner .................................................................................................. ..... 49
Ausschüsse
Zuweisungen .................................................................................................................. 56
Auslieferungsbegehren
gegen die Abgeordneten Dipl.-Ing. Klaus Hubert Auer und Harald Vilimsky ........... 57
Verhandlungen
1. Punkt: Bericht des Hauptausschusses betreffend die Erstattung eines Gesamtvorschlages für die Wahl der Mitglieder der Volksanwaltschaft (102 d.B.) ............................................................. 60
Redner/Rednerinnen:
Heinz-Christian Strache ......................................................................................... ..... 60
Dr. Josef Cap ........................................................................................................... ..... 64
Ing. Peter Westenthaler .......................................................................................... ..... 66
Dr. Wolfgang Schüssel .......................................................................................... ..... 68
Dr. Alexander Van der Bellen ................................................................................ ..... 70
Antrag der Abgeordneten Heinz-Christian
Strache, Kolleginnen und
Kollegen betreffend den Bericht des Hauptausschusses zur Erstattung eines
Gesamtvorschlages für die Wahl der Mitglieder der Volksanwaltschaft –
nicht zugelassen (s. Amtliches
Protokoll) ............................... ..... 63
Annahme des Ausschussantrages ................................................................................ 72
Gemeinsame Beratung über
2. Punkt: Bericht des Verfassungsausschusses über die Regierungsvorlage (94 d.B.): Bundesverfassungsgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz geändert wird, sowie über die Anträge
212/A der Abgeordneten Mag. Elisabeth Grossmann, Silvia Fuhrmann, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz, die Nationalrats-Wahlordnung und die Europawahlordnung geändert werden, und
8/A der Abgeordneten Barbara Zwerschitz, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Wählerevidenzgesetz, das Bundes-Verfassungsgesetz, das Bundesgesetz über die Wahl des Nationalrates (Nationalratswahlordnung) sowie das Bundesgesetz über die Führung ständiger Evidenzen der Wahl- und Stimmberechtigten bei Wahlen zum Europäischen Parlament (Europa-Wählerevidenzgesetz) geändert werden (129 d.B.) ............................................................................................ 73
3. Punkt: Bericht des Verfassungsausschusses über die Regierungsvorlage (88 d.B.): Bundesgesetz, mit dem die Nationalrats-Wahlordnung 1992, das Bundespräsidentenwahlgesetz 1971, die Europawahlordnung, das Wählerevidenzgesetz 1973, das Europa-Wählerevidenzgesetz, das Volksbegehrengesetz 1973, das Volksabstimmungsgesetz 1972 und das Volksbefragungsgesetz 1989 geändert werden (Wahlrechtsänderungsgesetz 2007), sowie über die Anträge
12/A(E) der Abgeordneten Dr. Eva Glawischnig-Piesczek, Kolleginnen und Kollegen betreffend Sicherstellung des Wahlrechts der AuslandsösterreicherInnen und
21/A der Abgeordneten Dr. Alexander Van der Bellen, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Wahl des Nationalrates (Nationalratswahlordnung) geändert wird (130 d.B.) ................................................................................................................................ 73
Redner/Rednerinnen:
Dr. Eva Glawischnig-Piesczek .............................................................................. ..... 73
Dr. Peter Wittmann ................................................................................................. ..... 76
Heinz-Christian Strache ......................................................................................... ..... 80
Dr. Wolfgang Schüssel .......................................................................................... ..... 82
Herbert Scheibner .................................................................................................. ..... 84
Bundeskanzler Dr. Alfred Gusenbauer ................................................................ ..... 88
Bundesminister Günther Platter .......................................................................... ..... 90
Barbara Zwerschitz ................................................................................................ ..... 91
Mag. Elisabeth Grossmann ................................................................................... ..... 93
Barbara Rosenkranz ............................................................................................... ..... 94
Silvia Fuhrmann ...................................................................................................... ..... 95
Ing. Peter Westenthaler .......................................................................................... ..... 96
Mag.
Terezija Stoisits ................................................................................................... 99
Laura
Rudas ................................................................................................................ 100
Dr. Robert Aspöck .................................................................................................. ... 101
Thomas Einwallner ................................................................................................. ... 102
Mag. Gernot Darmann ........................................................................................... ... 103
Mag. Dr. Manfred Haimbuchner ........................................................................... ... 105
Dr. Elisabeth Hlavac ............................................................................................... ... 107
Ing. Norbert Hofer ................................................................................................... ... 108
Maria Grander ......................................................................................................... ... 110
DDr. Erwin Niederwieser ....................................................................................... ... 111
August Wöginger .................................................................................................... ... 112
Mag. Ruth Becher ................................................................................................... ... 114
Anna Franz .............................................................................................................. ... 115
Peter Marizzi ............................................................................................................ ... 116
Mag. Heribert Donnerbauer ................................................................................... ... 116
Alexander Zach ....................................................................................................... ... 117
Nikolaus Prinz ......................................................................................................... ... 118
Otto Pendl ................................................................................................................ ... 119
Karl Donabauer ....................................................................................................... ... 119
Mag. Gertrude Aubauer ......................................................................................... ... 120
Entschließungsantrag der Abgeordneten Herbert Scheibner, Kolleginnen und Kollegen betreffend Verhinderung parteipolitischer Indoktrinierung an den Schulen – Ablehnung ....... 87, 122
Entschließungsantrag der Abgeordneten Herbert Scheibner, Kolleginnen
und Kollegen betreffend Stärkung von Mitteln der direkten
Demokratie – Ablehnung 98, 123
Entschließungsantrag der Abgeordneten Herbert Scheibner, Kolleginnen und Kollegen betreffend Einhaltung der verfassungsmäßig geschützten Wahlgrundsätze – Ablehnung . 105, 123
Entschließungsantrag der Abgeordneten Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen betreffend begleitende Maßnahmen zur Senkung des Wahlalters – Ablehnung ................. 109, 123
Annahme der dem schriftlichen Ausschussbericht
129 d.B. beigedruckten Entschließung betreffend die
Einführung von e-voting in Österreich (E 22) ............................................................... 122
Annahme der dem schriftlichen Ausschussbericht
130 d.B. beigedruckten Entschließung betreffend die
Beseitigung der aus der Verwendung unterschiedlicher Rechtsbegriffe (politische
Partei, wahlwerbende Partei, Wahlpartei, wahlwerbende Gruppe, Klubs)
resultierenden Unklarheiten und Präzisierung jener Bestimmungen, die
die ordnungsgemäße Besetzung von Wahlbehörden sowie die
Behandlung von Wahlvorschlägen zum Regelungsgegenstand haben (E 23) ...................................... 123
Annahme der dem schriftlichen Ausschussbericht
130 d.B. beigedruckten Entschließung betreffend
Briefwahlrecht und behinderte Menschen (E 24) ......................................................... 124
Annahme der beiden Gesetzentwürfe in 129 und 130 d.B. ......................................... 121
4. Punkt: Bericht des Ausschusses für Sportangelegenheiten über die Regierungsvorlage (66 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Bundes-Sportförderungsgesetz 2005 geändert wird (104 d.B.) 124
Redner/Rednerinnen:
Beate Schasching ................................................................................................... ... 124
Peter Haubner ......................................................................................................... ... 125
Dieter Brosz ............................................................................................................. ... 127
Herbert Kickl ........................................................................................................... ... 129
Ing. Peter Westenthaler .......................................................................................... ... 130
Bundeskanzler Dr. Alfred Gusenbauer ................................................................ ... 132
Staatssekretär Dr. Reinhold Lopatka ................................................................... ... 134
Gerhard Steier ......................................................................................................... ... 136
Astrid Stadler .......................................................................................................... ... 137
Mag. Ulrike Lunacek ............................................................................................... ... 137
Dietmar Keck ........................................................................................................... ... 139
Michael Praßl ........................................................................................................... ... 140
Annahme des Gesetzentwurfes ................................................................................... 140
Gemeinsame Beratung über
5. Punkt: Bericht und Antrag des Ausschusses für Sportangelegenheiten über den Entwurf eines Bundesgesetzes über die Bekämpfung von Doping im Sport (Anti-Doping-Bundesgesetz 2007) (105 d.B.) ............................................................................................................................. 141
6. Punkt: Bericht des Ausschusses für Sportangelegenheiten über die Regierungsvorlage (44 d.B.): Internationales Übereinkommen gegen Doping im Sport (106 d.B.) ........................... 141
Redner/Rednerinnen:
Dr. Peter Wittmann ................................................................................................. ... 141
Peter Haubner ......................................................................................................... ... 142
Dieter Brosz ....................................................................................................... 143, 153
Herbert Kickl ........................................................................................................... ... 154
Ing. Peter Westenthaler .......................................................................................... ... 156
Dieter Brosz
(tatsächliche Berichtigung) .................................................................... 159
Staatssekretär Dr. Reinhold Lopatka ................................................................... ... 160
Hermann Krist ......................................................................................................... ... 161
Dr. Sebastian Eder .................................................................................................. ... 162
Wolfgang Zanger .................................................................................................... ... 163
Mag. Johann Maier ................................................................................................. ... 164
Johannes
Zweytick .................................................................................................... 174
Hannes
Fazekas .......................................................................................................... 175
Entschließungsantrag der Abgeordneten Ing. Peter Westenthaler, Kolleginnen und Kollegen betreffend Harmonisierung der Anti-Doping-Maßnahmen – Ablehnung ............................... 158, 177
Annahme des Gesetzentwurfes in 105 d.B. ................................................................ 176
Genehmigung des Staatsvertrages in 106 d.B. ........................................................... 177
Beschlussfassung
im Sinne des Artikels 50 Abs. 2 B-VG hinsichtlich 106 d.B. ......... 177
Beschlussfassung
im Sinne des Artikels 49 Abs. 2 B-VG hinsichtlich 106 d.B. ......... 177
7. Punkt: Bericht des Umweltausschusses über die Regierungsvorlage (89 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Abfallwirtschaftsgesetz 2002 geändert wird (AWG-Novelle 2007) (119 d.B.) ...... 177
Redner/Rednerinnen:
Dr. Ruperta Lichtenecker ....................................................................................... ... 178
Gerhard Steier ......................................................................................................... ... 179
Dipl.-Ing. Karlheinz Klement, MAS ....................................................................... ... 180
Konrad Steindl ........................................................................................................ ... 181
Veit Schalle .............................................................................................................. ... 181
Karl Dobnigg ........................................................................................................... ... 182
Barbara Rosenkranz ............................................................................................... ... 185
Norbert Sieber ......................................................................................................... ... 185
Peter Stauber .......................................................................................................... ... 187
Christoph Kainz ...................................................................................................... ... 188
Franz Hörl ................................................................................................................ ... 188
Karlheinz Kopf ........................................................................................................ ... 189
Entschließungsantrag der Abgeordneten Karlheinz Kopf, Karl Dobnigg, Kolleginnen und Kollegen betreffend Regelungsinhalt der Deponieverordnung 2007 – Annahme (E 25) ... 186, 190
Annahme des Gesetzentwurfes ................................................................................... 190
8. Punkt: Bericht des Umweltausschusses über die Regierungsvorlage (90 d.B.): Bundesgesetz über die Errichtung des Klima- und Energiefonds – Klima- und Energiefondsgesetz (KLI.EN-FondsG) (120 d.B.) ............................................................................................................................. 190
Redner/Rednerinnen:
Dr. Ruperta Lichtenecker ....................................................................................... ... 190
Petra Bayr ................................................................................................................ ... 194
Ing. Norbert Hofer ................................................................................................... ... 195
Karlheinz Kopf ........................................................................................................ ... 200
Veit Schalle .............................................................................................................. ... 201
Bundesminister Dipl.-Ing. Josef Pröll .................................................................. ... 203
Kurt Eder ................................................................................................................. ... 205
Dr. Gabriela Moser ................................................................................................. ... 206
Fritz Grillitsch .......................................................................................................... ... 207
Dipl.-Ing. Karlheinz Klement, MAS ....................................................................... ... 208
Walter Schopf .......................................................................................................... ... 210
Mag. Gerald Hauser ................................................................................................ ... 210
Erwin Hornek .......................................................................................................... ... 211
Dr. Andrea Eder-Gitschthaler ............................................................................... ... 212
Dipl.-Ing. Klaus Hubert Auer ................................................................................. ... 213
Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Ruperta Lichtenecker, Kolleginnen und Kollegen betreffend einen Energiewendefonds – Ablehnung .............................................................. 193, 214
Entschließungsantrag der Abgeordneten Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und
Kollegen betreffend die Einsetzung eines Klimaschutzbeauftragten –
Ableh-
nung ..................................................................................................................... 198, 214
Entschließungsantrag der Abgeordneten Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und
Kollegen betreffend Ausstieg Österreichs aus dem
Euratom-Vertrag – Ableh-
nung ..................................................................................................................... 198, 214
Entschließungsantrag der Abgeordneten Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen betreffend die Einführung einer Bundesförderung für die energetische Sanierung des Althaus- und Altwohnungsbestandes – Ablehnung ............................................................................................................ 199, 214
Annahme des Gesetzentwurfes ................................................................................... 213
9. Punkt: Bericht des Ausschusses für Land- und Forstwirtschaft über die Regierungsvorlage (38 d.B.): Bundesgesetz über die Einstufung und Kennzeichnung landwirtschaftlicher Erzeugnisse für Zwecke der Vermarktung (Vermarktungsnormengesetz – VNG) (134 d.B.) ................................... 214
Redner/Rednerinnen:
Rosemarie Schönpass ........................................................................................... ... 214
Karl Freund .............................................................................................................. ... 215
Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber ........................................................................ ... 216
Mag. Dr. Manfred Haimbuchner ........................................................................... ... 217
Sigisbert Dolinschek .............................................................................................. ... 219
Christian Faul .......................................................................................................... ... 219
Jakob Auer .............................................................................................................. ... 220
Gerhard Reheis ....................................................................................................... ... 221
Johann Höfinger ..................................................................................................... ... 221
Mag. Kurt Gaßner ................................................................................................... ... 222
Annahme des Gesetzentwurfes ................................................................................... 222
Gemeinsame Beratung über
10. Punkt: Bericht des Volksanwaltschaftsausschusses über den 29. Bericht (III-12 d.B.) der Volksanwaltschaft (1. Jänner bis 31. Dezember 2005) (63 d.B.) ................................ 223
11. Punkt: Bericht des Volksanwaltschaftsausschusses über den 30. Bericht (III-21 d.B.) der Volksanwaltschaft (1. Jänner bis 31. Dezember 2006) (109 d.B.) .............................. 223
Redner/Rednerinnen:
Otto
Pendl ................................................................................................................... 223
Barbara
Riener ........................................................................................................... 224
Mag.
Terezija Stoisits ................................................................................................. 225
Mag. Ewald Stadler ................................................................................................. ... 227
Mag. Gernot Darmann ........................................................................................... ... 230
Gabriele Binder-Maier ............................................................................................ ... 231
Mag. Peter Eisenschenk ........................................................................................ ... 232
Mag. Brigid Weinzinger .......................................................................................... ... 232
Katharina Pfeffer ..................................................................................................... ... 234
Michael Praßl ........................................................................................................... ... 234
Theresia Haidlmayr ................................................................................................ ... 235
Gerhard Steier ......................................................................................................... ... 237
Franz Eßl .................................................................................................................. ... 237
Mag. Gisela Wurm .................................................................................................. ... 238
Astrid Stadler .......................................................................................................... ... 239
Sylvia Rinner ........................................................................................................... ... 240
Johannes Zweytick ................................................................................................. ... 240
Dr. Elisabeth Hlavac ............................................................................................... ... 241
Dr. Gertrude Brinek ................................................................................................ ... 241
Volksanwalt Mag. Hilmar Kabas ........................................................................... ... 242
Volksanwalt Dr. Peter Kostelka ............................................................................ ... 244
Volksanwältin Rosemarie Bauer .......................................................................... ... 245
Kenntnisnahme der beiden Berichte III-12 und
III-21 d.B. ......................................... ... 247
12. Punkt: Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (80 d.B.): Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über die Entschädigung von Verkehrsopfern (Verkehrsopfer-Entschädigungsgesetz – VOEG) erlassen wird sowie das Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherungsgesetz 1994, das Eisenbahn- und Kraftfahrzeughaftpflichtgesetz, das Gaswirtschaftsgesetz, das Kraftfahrgesetz 1967, das Reichshaftpflichtgesetz, das Rohrleitungsgesetz, das Versicherungsaufsichtsgesetz und das Bundesgesetz über internationales Versicherungsvertragsrecht für den Europäischen Wirtschaftsraum geändert werden (Kraftfahrrechts-Änderungsgesetz 2007 – KrÄG 2007) (121 d.B.) .............................. 247
Redner/Rednerinnen:
Dr. Gabriela Moser ............................................................................................ 247, 255
Kurt Eder ................................................................................................................. ... 249
Lutz Weinzinger ...................................................................................................... ... 250
Jakob Auer .............................................................................................................. ... 251
Harald Vilimsky ....................................................................................................... ... 252
Josef Bucher ........................................................................................................... ... 253
Staatssekretär Dr. Christoph Matznetter ............................................................. ... 253
Mag. Johann Maier ................................................................................................. ... 254
Edeltraud Lentsch .................................................................................................. ... 255
Mag. Kurt
Gaßner ....................................................................................................... 259
Entschließungsantrag der Abgeordneten Mag. Bruno Rossmann, Kolleginnen und Kollegen betreffend Ausschluss von Härtefällen nach Großschadens-Unfällen durch Anhebung der Mindestversicherungssummen im Kfz-Haftpflicht-Bereich – Ablehnung .............................................................. 256, 280
Annahme des Gesetzentwurfes ................................................................................... 279
13. Punkt: Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (81 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Finanzstrafgesetz geändert wird – Finanzstrafgesetz-Novelle 2007 (FinStrG-Novelle 2007) (122 d.B.) ............................................................................................................................. 259
Redner/Rednerinnen:
Lutz Weinzinger ...................................................................................................... ... 259
Dkfm. Dr. Hannes Bauer ........................................................................................ ... 260
Dkfm. Dr. Günter Stummvoll ................................................................................ ... 261
Mag. Bruno Rossmann .......................................................................................... ... 261
Josef Bucher ........................................................................................................... ... 262
Jakob Auer .............................................................................................................. ... 262
Mag. Peter Michael Ikrath ...................................................................................... ... 263
Gabriele Tamandl ................................................................................................... ... 263
Staatssekretär Dr. Christoph Matznetter ............................................................. ... 264
Annahme des Gesetzentwurfes ................................................................................... 264
14. Punkt: Bericht des Finanzausschusses über den Antrag 220/A der Abgeordneten Gabriele Tamandl, Kai Jan Krainer, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988, das Umsatzsteuergesetz 1994 und das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz (Reisekosten-Novelle 2007 – RK-Novelle 2007) geändert werden (123 d.B.) ............................................................................................................................. 264
Redner/Rednerinnen:
Wilhelm Haberzettl ................................................................................................. ... 265
Gabriele Tamandl ................................................................................................... ... 265
Mag. Bruno Rossmann .......................................................................................... ... 267
Wolfgang Zanger .................................................................................................... ... 268
Josef Bucher ........................................................................................................... ... 270
Staatssekretär Dr. Christoph Matznetter ............................................................. ... 270
Sylvia Rinner ........................................................................................................... ... 271
Ing. Hermann Schultes ........................................................................................... ... 271
August Wöginger .................................................................................................... ... 272
Entschließungsantrag der Abgeordneten Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen betreffend Entlastung der Autofahrer – Ablehnung ................................................................................. 269, 273
Annahme des Gesetzentwurfes ................................................................................... 273
Gemeinsame Beratung über
15.
Punkt: Bericht des Finanzausschusses über die
Regierungsvorlage
(72 d.B.): Bundesgesetz über die Leistung eines österreichischen
Beitrages zur vierten Wiederauffüllung des Globalen
Umweltfazilität-Treuhandfonds (GEF 4) (124 d.B.) ...................................... 273
16. Punkt: Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (41 d.B.): Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und dem Ministerrat der Republik Albanien über gegenseitige Amtshilfe und Zusammenarbeit in Zollsachen (125 d.B.) ............................................................ 273
17. Punkt: Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (64 d.B.): Übereinkommen über den Beitritt der Tschechischen Republik, der Republik Estland, der Republik Zypern, der Republik Lettland, der Republik Litauen, der Republik Ungarn, der Republik Malta, der Republik Polen, der Republik Slowenien und der Slowakischen Republik zu dem Übereinkommen über die Beseitigung der Doppelbesteuerung im Falle von Gewinnberichtigungen zwischen verbundenen Unternehmen samt Protokoll (126 d.B.) 273
Redner/Rednerinnen:
Dr. Gerhard Kurzmann .......................................................................................... ... 274
Mag. Andreas Schieder .......................................................................................... ... 275
Dr. Reinhard Eugen Bösch .................................................................................... ... 275
Mag. Bruno Rossmann .......................................................................................... ... 276
Josef Bucher ........................................................................................................... ... 277
Ing. Erwin Kaipel ..................................................................................................... ... 277
Marianne Hagenhofer ............................................................................................. ... 278
Annahme des Gesetzentwurfes in 124 d.B. ................................................................ 278
Genehmigung der beiden Staatsverträge in 125 und 126 d.B. .................................... 278
Beschlussfassung
im Sinne des Artikels 49 Abs. 2 B-VG hinsichtlich 126 d.B. ......... 279
Eingebracht wurden
Bürgerinitiative ............................................................................................................ 58
Bürgerinitiative betreffend „WATERBIKE“ (Ordnungsnummer 10)
Regierungsvorlagen ................................................................................................... 57
83: Abkommen zwischen der Republik Österreich und Neuseeland auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen samt Protokoll
95: Bundesgesetz über Umwelthaftung zur Vermeidung und Sanierung von Umweltschäden (Bundes-Umwelthaftungsgesetz – B-UHG)
96: Bundesgesetz, mit dem das Kraftfahrzeugsteuergesetz 1992 geändert wird – Kraftfahrzeugsteuergesetz-Novelle 2007 (KfzStG-Novelle 2007)
97: Protokoll über explosive Kampfmittelrückstände (Protokoll V)
98: Internes Abkommen zwischen den im Rat vereinigten Vertretern der Regierungen der Mitgliedstaaten über die Finanzierung der im mehrjährigen Finanzrahmen für den Zeitraum 2008–2013 bereitgestellten Gemeinschaftshilfe im Rahmen des AKP-EG-Partnerschaftsabkommens und über die Bereitstellung von Finanzhilfe für die überseeischen Länder und Gebiete, auf die der vierte Teil des EG-Vertrags Anwendung findet
99: Internes Abkommen zwischen den im Rat vereinigten Vertretern der Regierungen der Mitgliedstaaten zur Änderung des Internen Abkommens vom 18. September 2000 über die zur Durchführung des AKP-EG-Partnerschaftsabkommens zu treffenden Maßnahmen und die dabei anzuwendenden Verfahren
100: Abkommen zur Änderung des Partnerschaftsabkommens zwischen den Mitgliedern der Gruppe der Staaten in Afrika, im karibischen Raum und im Pazifischen Ozean einerseits und der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten andererseits, unterzeichnet in Cotonou am 23. Juni 2000
101: Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Italienischen Republik über die gegenseitige Anerkennung akademischer Grade und Titel
127: Bundesgesetz, mit dem das Bundesvergabegesetz 2006 – BVergG 2006 geändert wird
128: Bundesgesetz, mit dem das Versicherungsaufsichtsgesetz und das Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz geändert werden (VAG-Novelle 2007)
133: Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Energiegemeinschaft über den Sitz des Sekretariats der Energiegemeinschaft
136: Bundesgesetz, mit dem das Kraftfahrgesetz 1967 geändert wird (28. KFG-Novelle)
137: Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Abgeltung von bestimmten Unterrichts- und Erziehungstätigkeiten an Schulen im Bereich des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur und des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft sowie das Bundesgesetz über das Unterrichtspraktikum geändert werden
138: Bundesgesetz, mit dem das Gefahrgutbeförderungsgesetz geändert wird (GGBG-Novelle 2007)
139: Bundesgesetz, mit dem das Privatfernsehgesetz, das ORF-Gesetz und das KommAustria-Gesetz geändert werden
140: Bundesgesetz, mit dem das Öffnungszeitengesetz 2003 geändert wird
141: Bundesgesetz, mit dem das Arbeitszeitgesetz, das Arbeitsruhegesetz und das Landarbeitsgesetz 1984 geändert werden
142: Bundesgesetz, mit dem ein Tiertransportgesetz erlassen wird und das Tierschutzgesetz und das Tierseuchengesetz geändert werden
143: Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über die Beaufsichtigung von Wertpapierdienstleistungen (Wertpapieraufsichtsgesetz 2007 – WAG 2007) erlassen wird sowie das Bankwesengesetz, das Börsegesetz 1989, das Investmentfondsgesetz, das Kapitalmarktgesetz, das Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz, das Konsumentenschutzgesetz und die Gewerbeordnung 1994 geändert werden
Berichte ......................................................................................................................... 59
III-55: Bericht, Reihe Bund 2007/6; Rechnungshof
III-57: Bericht, Reihe Bund 2007/7; Rechnungshof
III-58: Jahresbericht 2006 der Energie-Control GmbH; BM f. Wirtschaft und Arbeit
III-60: Bericht über die Tätigkeit der Bundesstelle für Sektenfragen im Jahr 2005; BM f. Gesundheit, Familie und Jugend
III-61: Bericht betreffend Umweltförderungen des Bundes 2006 sowie die Finanzvorschau über die dem Bund aus der Vollziehung des Umweltförderungsgesetzes erwachsenden Belastungen und Bericht zum österreichischen Joint-Implementation- und Clean-Development-Programm; BM f. Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
III-62: Österreichischer Forschungs- und Technologiebericht 2007; BM f. Wissenschaft und Forschung und BM f. Verkehr, Innovation und Technologie
Anträge
der Abgeordneten
Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Mehrwertsteuerrückvergütung
bei der Anschaffung von Geräten durch Feuerwehren und
Rettungshilfsorganisationen (226/A)(E)
Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen betreffend die
Errichtung eines Segelflugplatzes für die HTBLA für Flugtechnik
in Eisenstadt (227/A)(E)
Werner Amon, MBA, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein
Bundesgesetz, mit dem das Pflege-Übergangsgesetz geändert wird (228/A)
Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen betreffend
Novellierung des Entwicklungshelfergesetzes (229/A)(E)
Mag. Dr. Wolfgang Zinggl, Kolleginnen und Kollegen betreffend freien
Eintritt in die Bundesmuseen zumindest 12-mal pro Jahr (230/A)(E)
Mag. Dr. Wolfgang Zinggl, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein
Bibliotheksgesetz in Österreich (231/A)(E)
Theresia Haidlmayr, Kolleginnen und Kollegen betreffend
bundeseinheitliche Regelungen betreffend „Persönliche
Assistenz“ (232/A)(E)
Mag. Brigid Weinzinger, Kolleginnen und Kollegen betreffend
geschlechterspezifische Statistiken und Schulungen im Justizbereich (233/A)(E)
Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen betreffend
menschen- und umweltorientierte Änderung des
Schifffahrtsrechts – Stichwort Waterbikes/Jetboote (234/A)(E)
Mag. Brigid Weinzinger, Kolleginnen und Kollegen betreffend
Importverbot für Hunde- und Katzenfelle (235/A)(E)
Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Kolleginnen und
Kollegen betreffend Kennzeichnungspflicht für Lebensmittel von
Tieren, die mit gentechnisch veränderten Futtermitteln ernährt
wurden (236/A)(E)
Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Kolleginnen und
Kollegen betreffend verbindliche ökologische Standards bei der
Pflanzentreibstofferzeugung (237/A)(E)
Ing. Peter Westenthaler, Kolleginnen und Kollegen betreffend die
Absicht von Tschechien und Polen, auf bilateraler Ebene ein
US-Raketenschild auf dem Boden der EU stationieren zu lassen (238/A)(E)
Marianne Hagenhofer, Kolleginnen und Kollegen betreffend die
Vorlage einer Regelung betreffend zweisprachige topographische
Aufschriften in Kärnten (239/A)(E)
Anfragen
der Abgeordneten
Sigisbert Dolinschek, Kolleginnen und Kollegen an den
Bundesminister für Landesverteidigung betreffend offensichtliche
„Ausdünnung“ der Spezialeinsatzkräfte (810/J)
Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Kolleginnen und
Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und
Wasserwirtschaft betreffend Unfähigkeit der ÖBB, den Holztransport
aus dem Almtal auf die Schiene zu organisieren (811/J)
Anita Fleckl, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend betreffend Außenstände ausländischer Versicherungsträger bei österreichischen Krankenanstalten (812/J)
Sigisbert Dolinschek, Kolleginnen und Kollegen an den
Bundesminister für Landesverteidigung betreffend Vorerhebungen gegen
einen Mitarbeiter des BMLV wegen § 207a StGB (813/J)
Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen an den
Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit betreffend „Aufzugskartell
in Europa/Österreich/Illegale Preisabsprachen/Schadenersatz?“
(814/J)
Bettina Hradecsni, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister
für Finanzen betreffend verbotenes Glücksspiel in
Niederösterreich (815/J)
Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen an den
Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend
Umsetzung der am 22.9.2005 einstimmig beschlossenen Ausschussfeststellung
zu „Licht am Tag“ (816/J)
Mag. Dr. Maria Theresia Fekter, Kolleginnen und
Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend Verschwinden von
Firmenbuchakten beim Handelsgericht Wien (817/J)
Mag. Dr. Maria Theresia Fekter, Kolleginnen und
Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend Strafverfahren
wegen Verletzung abgabenrechtlicher Geheimhaltungspflichten im Umfeld des
Eurofighter-Untersuchungsausschusses (818/J)
Rudolf Parnigoni, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister
für Inneres betreffend das Büro für interne Angelegenheiten
(819/J)
Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen an die
Bundesministerin für europäische und internationale
Angelegenheiten betreffend „Aufzugskartell in Europa/Österreich/Illegale
Preisabsprachen/Schadenersatz?“ (820/J)
Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen an den
Bundesminister für Landesverteidigung betreffend
„Aufzugskartell in Europa/Österreich/Illegale Preisabsprachen/Schadenersatz?“
(821/J)
Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen an den
Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend
„Aufzugskartell in Europa/Österreich/Illegale
Preisabsprachen/Schadenersatz?“ (822/J)
Mag. Brigid Weinzinger, Kolleginnen und Kollegen an die
Bundesministerin für europäische und internationale
Angelegenheiten betreffend Umsetzung UNO-Resolution 1325 –
Förderung von Frauen in der Konfliktvermeidung und Konfliktbegleitung
(823/J)
Mag. Brigid Weinzinger, Kolleginnen und Kollegen an den
Bundesminister für Landesverteidigung betreffend Umsetzung
UNO-Resolution 1325 – Förderung von Frauen in der
Konfliktvermeidung und Konfliktbegleitung (824/J)
Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen an den
Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend ÖBB
Immobilien, Teil 4 Elisabethstraße 20 (825/J)
Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen an den
Bundeskanzler betreffend Investitionen in die Räumlichkeiten der
Regierungsmitglieder (826/J)
Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen an die
Bundesministerin für europäische und internationale
Angelegenheiten betreffend Investitionen in die Räumlichkeiten der
Regierungsmitglieder (827/J)
Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen an den
Bundesminister für Finanzen betreffend Investitionen in die
Räumlichkeiten der Regierungsmitglieder (828/J)
Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen an die
Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend betreffend
Investitionen in die Räumlichkeiten der Regierungsmitglieder (829/J)
Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen an den
Bundesminister für Inneres betreffend Investitionen in die
Räumlichkeiten der Regierungsmitglieder (830/J)
Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen an die
Bundesministerin für Justiz betreffend Investitionen in die
Räumlichkeiten der Regierungsmitglieder (831/J)
Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen an den
Bundesminister für Landesverteidigung betreffend Investitionen in die
Räumlichkeiten der Regierungsmitglieder (832/J)
Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister
für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend
Investitionen in die Räumlichkeiten der Regierungsmitglieder (833/J)
Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen an den
Bundesminister für Soziales und Konsumentenschutz betreffend Investitionen
in die Räumlichkeiten der Regierungsmitglieder (834/J)
Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen an die
Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur betreffend Investitionen
in die Räumlichkeiten der Regierungsmitglieder (835/J)
Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen an den
Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend
Investitionen in die Räumlichkeiten der Regierungsmitglieder (836/J)
Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen an den
Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit betreffend Investitionen in die
Räumlichkeiten der Regierungsmitglieder (837/J)
Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen an den
Bundesminister für Wissenschaft und Forschung betreffend
Investitionen in die Räumlichkeiten der Regierungsmitglieder (838/J)
Walter Murauer, Kolleginnen und Kollegen an den
Bundesminister für Landesverteidigung betreffend finanziellen Schaden
für die Republik Österreich durch das Verhalten des Bundesministers
für Landesverteidigung in der Frage der Anschaffung von Luftraumüberwachungsflugzeugen
(839/J)
Mag. Dr. Wolfgang Zinggl, Kolleginnen und Kollegen an die
Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur betreffend die
Doppelfunktion von Ministerialrat Eugen Jesser (840/J)
Mag. Birgit Schatz, Kolleginnen und Kollegen an den
Bundesminister für Soziales und Konsumentenschutz betreffend
Einführung einer bedarfsorientierten Mindestsicherung (841/J)
Alexander Zach, Kolleginnen und Kollegen an den
Bundesminister für Wissenschaft und Forschung betreffend Einführung
einer Trimesterregelung an österreichischen Hochschulen (842/J)
Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen an die
Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend betreffend
„Eier-Betrug: Millionen Holländische Eier importiert und im Burgenland
illegal gestempelt“ (843/J)
Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen an den
Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
betreffend „Eier-Betrug: Millionen Holländische Eier importiert
und im Burgenland illegal gestempelt“ (844/J)
Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen an den
Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
betreffend „Vollziehung des Futtermittelgesetzes im
Jahr 2006“ (845/J)
Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen an den
Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit betreffend „Illegale
Beschäftigung und Schattenwirtschaft – Entziehung der
Gewerbeberechtigung“ (846/J)
Kai Jan Krainer, Kolleginnen und Kollegen an den
Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit betreffend „Juristischer
Dilettantismus im BMWA – Rückzahlung der Beiträge zur
Arbeitslosenversicherung“ (847/J)
DDr. Erwin Niederwieser, Kolleginnen und Kollegen an die
Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur betreffend
„Aktuelles Zahlenmaterial über die Übertrittsraten an den
entscheidenden Schnittstellen des Bildungssystems“ (848/J)
Mag. Christine Lapp, Kolleginnen und Kollegen an den
Bundesminister für Finanzen betreffend Steuerfreibeträge für
behinderte Menschen (849/J)
Mag. Christine Lapp, Kolleginnen und Kollegen an die
Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend betreffend
erhöhte Familienbeihilfe (850/J)
Mag. Christine Lapp, Kolleginnen und Kollegen an den
Bundesminister für Wissenschaft und Forschung betreffend
Studienbeiträge von Studierenden mit Behinderungen (851/J)
Gerhard Steier, Kolleginnen und Kollegen an den
Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und
Wasserwirtschaft betreffend Klimasünder Fahrzeug-Klimaanlagen?
(852/J)
Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen an den
Bundesminister für Finanzen betreffend
„Meeresfrüchte – Zollkontrollen 2006“ (853/J)
Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen an die
Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend betreffend
„Säuglingsnahrung – Rückstände –
Kontrollen – Risikobewertung in Österreich im
Jahr 2006“ (854/J)
Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen an die
Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend betreffend
„Meeresfische: Rückstände – Kontrollen –
Risikobewertung in Österreich im Jahr 2006“ (855/J)
Gerhard Steier, Kolleginnen und Kollegen an die
Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend betreffend
Lärmbelastungen von Jugendlichen (856/J)
Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen an die
Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend betreffend
„Tierschutzunterricht an Österreichs Schulen?“ (857/J)
Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen an den
Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit betreffend falsche Auskunft
Staatssekretärin Marek betreffend Zahl Langzeitbeschäftigungsloser
(858/J)
Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen an den
Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend
Pensionssicherungsbeitrag (859/J)
Mag. Brigid Weinzinger, Kolleginnen und Kollegen an den
Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit betreffend „Aktion
Weihnachtsengerl“ (860/J)
Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen an den
Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend
Selbstbedienungsladen für Burschenschafter (861/J)
Mag. Elisabeth Grossmann, Kolleginnen und Kollegen an die
Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend betreffend
Förderung von Jugendorganisationen mit rechtsextremen Kontakten (862/J)
Sylvia Rinner, Kolleginnen und Kollegen an den
Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend
Ausbau der Bahnhöfe Peggau und Frohnleiten (863/J)
Mag. Ruth Becher, Kolleginnen und Kollegen an den
Bundesminister für Inneres betreffend „Wiens Polizei
rüstet endlich auf“ (864/J)
Mag. Gerald Hauser, Kolleginnen und Kollegen an den
Bundesminister für Inneres betreffend Islam (865/J)
Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen an den
Bundeskanzler betreffend Regierungsbeauftragte (866/J)
Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen an den
Bundeskanzler betreffend SchwerarbeiterInnenpension (867/J)
Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen an den
Bundeskanzler betreffend Wiener Zeitung – Wiener Journal
(868/J)
Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen an den
Bundesminister für Finanzen betreffend Ausbau des öffentlichen
Verkehrs (869/J)
Mag. Terezija Stoisits, Kolleginnen und Kollegen an den
Bundesminister für Inneres betreffend Staatsbürgerschaft (870/J)
Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen an den
Bundesminister für Soziales und Konsumentenschutz betreffend
SchwerarbeiterInnenpension (871/J)
Theresia Haidlmayr, Kolleginnen und Kollegen an die
Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur betreffend
Zurücknahme des Lehrbehelfes „Biomedizin: Die Genetik des
Menschen“ (872/J)
Dr. Johannes Jarolim, Kolleginnen und Kollegen an die
Bundesministerin für Justiz betreffend Unklarheiten bei der Interpretation
des Anerkennungsgesetzes 2005, insbesondere im Hinblick auf
österreichische Deserteure aus der Wehrmacht (873/J)
Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen an den
Bundesminister für Inneres betreffend „Variete- und
Revueveranstaltungen – GoGo-Dancing – Menschen- und
Frauenhandel“ (874/J)
Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen an den
Bundesminister für Finanzen betreffend
„Punzierungsgesetz 2000 – Daten und Erfahrungen im
Jahr 2005 und 2006“ (875/J)
Franz Glaser, Kolleginnen und Kollegen an den
Bundesminister für Landesverteidigung betreffend Aufwertung der
Montecuccoli-Kaserne in Güssing (876/J)
Mag. Dr. Manfred Haimbuchner, Kolleginnen und
Kollegen an den Bundesminister für Landesverteidigung betreffend Beziehungsgeflecht
zwischen BMLV und so genannten Lobbyisten (877/J)
Theresia Haidlmayr, Kolleginnen und Kollegen an den
Bundesminister für Soziales und Konsumentenschutz betreffend
Persönliche Assistenz (878/J)
Theresia Haidlmayr, Kolleginnen und Kollegen an den
Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit betreffend Persönliche
Assistenz (879/J)
Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Kolleginnen und
Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie
betreffend Verkehrsausbau und mittelfristige Verkehrsplanung im Großraum
der Stadt Steyr in Oberösterreich (880/J)
Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Kolleginnen und
Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie
betreffend Zugverbindungen zwischen Wien und Brüssel (881/J)
Mag. Brigid Weinzinger, Kolleginnen und Kollegen an den
Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit betreffend Wettbewerb
„Taten statt Worte“ (882/J)
Mag. Brigid Weinzinger, Kolleginnen und Kollegen an die
Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend betreffend
Wettbewerb „Taten statt Worte“ (883/J)
Karl Öllinger, Alexander Zach, Kolleginnen und
Kollegen an den Bundesminister für Soziales und Konsumentenschutz
betreffend „Trümmerfrauenregelung“ und Kriegsgefangenenentschädigung
(884/J)
Karl Öllinger, Alexander Zach, Kolleginnen und
Kollegen an den Bundesminister für Soziales und Konsumentenschutz
betreffend die Anwendung und Umsetzung des AEG 2005 hinsichtlich des
versorgungsrechtlichen Status der Opfer des NS-Regimes (885/J)
Mag. Peter Eisenschenk, Kolleginnen
und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend strafrechtliche
Aspekte des Versickerns von Fördergeldern in burgenländischen
Firmenkomplexen (886/J)
Gerhard Reheis, Kolleginnen und
Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und
Technologie betreffend Ausbau von Verkehrsbeeinflussungsanlagen (887/J)
Mag. Johann Maier,
Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend
„Halloween 2005 und 2006“ (888/J)
Mag. Johann Maier,
Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend
„Geheime Online-Durchsuchungen von PC’s und Speicherplattformen
auch in Österreich?“ (889/J)
Hermann Gahr, Kolleginnen und
Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend die
Personalsituation in der Justizanstalt Innsbruck (890/J)
Ursula Haubner, Kolleginnen und Kollegen an den
Bundesminister für Soziales und Konsumentenschutz betreffend Reform des
Bundessozialamtes (891/J)
Josef Bucher, Kolleginnen und
Kollegen an den Bundeskanzler betreffend Nichtumsetzung des Spruches des
UNO-Ausschusses für Menschenrechte im Fall Dr. Paul Perterer sowie
die damit zusammenhängende nicht geleistete Entschädigung (892/J)
Mag. Gerald Hauser, Kolleginnen
und Kollegen an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur
betreffend Analphabetismus in Österreich (893/J)
Mag. Bruno Rossmann, Kolleginnen und Kollegen an den
Bundesminister für Finanzen betreffend Umsetzung des Standard Cost
Models und damit Umsetzung der Interessen der Industriellenvereinigung und
Wirtschaftskammer durch die rot-schwarze Regierung (894/J)
Bettina Hradecsni,
Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend
„Finanzielle Auswirkungen neuer rechtssetzender Maßnahmen auf die
Kosten von Unternehmen aufgrund von Informationsverpflichtungen“ (895/J)
Anton Heinzl, Kolleginnen und
Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und
Technologie betreffend Rettung der Mariazellerbahn (896/J)
Mag. Dr. Martin Graf,
Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Unterricht,
Kunst und Kultur betreffend finanzielle Unterstützung von Schulskikursen
(897/J)
Mag. Gerald Hauser,
Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend
Strafanzeige gegen öffentliche Verhetzung und Todesdrohungen im Zuge einer
Demonstration in Innsbruck (898/J)
Heinz-Christian Strache,
Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend Teilnahme am
„Bilderberg-Treffen“ in Istanbul (899/J)
Lutz Weinzinger,
Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend
Steuerleistung und Finanzierung der Sportförderung (900/J)
Lutz Weinzinger, Kolleginnen und Kollegen an den
Bundesminister für Finanzen betreffend Steuerleistung und
Finanzierung der Sportförderung (901/J)
Mag. Gerald Hauser, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister
für Wirtschaft und Arbeit betreffend Seniorenfreifahrten (902/J)
Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen an den
Bundesminister für Finanzen betreffend eine Falschauskunft aus dem
Finanzstrafregister (903/J)
Dipl.-Ing. Karlheinz Klement, MAS, Kolleginnen und
Kollegen an den Bundeskanzler betreffend Nichtumsetzung des
„Rahmenübereinkommens zum Schutz nationaler Minderheiten“
in innerstaatliches Recht (904/J)
Mag. Dr. Manfred Haimbuchner, Kolleginnen und
Kollegen an den Bundesminister für Landesverteidigung betreffend Nachfolge
von Brigadier Josef Bernecker (905/J)
Mag. Dr. Manfred Haimbuchner, Kolleginnen und
Kollegen an den Bundesminister für Landesverteidigung betreffend die Rolle
von Gen.Mjr Erich Wolf während der Vertragsverhandlungen mit der Eurofighter GmbH
(906/J)
Heinz-Christian Strache, Kolleginnen und Kollegen an die
Bundesministerin für Justiz betreffend Imam Adnan Ibrahim (907/J)
Barbara Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an den
Bundesminister für Inneres betreffend Grenzüberwachung trotz
Schengenerweiterung (908/J)
Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen an den
Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
betreffend Importe gefährlicher Abfälle nach Österreich (909/J)
Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen an den
Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
betreffend die Vergabe von Auszeichnungen im Rahmen des Projekts
„klima:aktiv“ (910/J)
Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen an den
Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend die
letzte Tiefenprüfung durch die IEA (911/J)
Heinz-Christian Strache, Kolleginnen und Kollegen an den
Bundesminister für Inneres betreffend Rohrbombensprengversuche
(912/J)
Heinz-Christian Strache, Kolleginnen und Kollegen an den
Bundesminister für Inneres betreffend öffentliche Hasstiraden,
Todesdrohungen und Rohrbomben gegen die FPÖ und diverse
Vorfeldvereinigungen bzw. befreundete Vereine (913/J)
Heinz-Christian Strache, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister
für Inneres betreffend Rohrbombenfund in Wels (914/J)
Heinz-Christian Strache, Kolleginnen und Kollegen an den
Bundesminister für Inneres betreffend wahabitische Umtriebe in
Österreich (915/J)
Heinz-Christian Strache, Kolleginnen und Kollegen an die
Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur betreffend Islam in
Österreich (916/J)
Heinz-Christian Strache, Kolleginnen und Kollegen an die
Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur betreffend
islamischen Religionsunterricht (917/J)
Mag. Dr. Martin Graf, Kolleginnen und Kollegen an die
Bundesministerin für Frauen, Medien und öffentlichen Dienst
betreffend Lehrlinge im öffentlichen Dienst (918/J)
Barbara Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an den
Bundesminister für Landesverteidigung betreffend
Grenzüberwachung trotz Schengenerweiterung (919/J)
*****
Hermann Gahr, Kolleginnen und Kollegen an die
Präsidentin des Nationalrates betreffend Verweigerung der
Beantwortung der Anfrage 7/JPR durch den Vorsitzenden des
Rechnungshofausschusses (8/JPR)
Anfragebeantwortungen
des
Bundesministers für Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der
Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen
(445/AB zu 434/J)
der
Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend auf die Anfrage der
Abgeordneten Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Kolleginnen und
Kollegen (446/AB zu 443/J)
der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur auf die Anfrage der Abgeordneten Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Kolleginnen und Kollegen (447/AB zu 449/J)
der
Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend auf die Anfrage der
Abgeordneten Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Kolleginnen und
Kollegen (448/AB zu 456/J)
der
Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend auf die Anfrage der
Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen
(449/AB zu 476/J)
der
Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend auf die Anfrage der
Abgeordneten Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Kolleginnen und
Kollegen (450/AB zu 498/J)
des
Bundesministers für Wissenschaft und Forschung auf die Anfrage der
Abgeordneten Dr. Ruperta Lichtenecker, Kolleginnen und Kollegen
(451/AB zu 513/J)
der
Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend auf die Anfrage der
Abgeordneten Elmar Mayer, Kolleginnen und Kollegen
(452/AB zu 583/J)
der
Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend auf die Anfrage der
Abgeordneten Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Kolleginnen und
Kollegen (453/AB zu 438/J)
der
Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend auf die Anfrage der
Abgeordneten Ing. Peter Westenthaler, Kolleginnen und Kollegen
(454/AB zu 482/J)
des
Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang
Pirklhuber, Kolleginnen und Kollegen (455/AB zu 442/J)
der Bundesministerin
für Frauen, Medien und öffentlichen Dienst auf die Anfrage der
Abgeordneten Ing. Peter Westenthaler, Kolleginnen und Kollegen
(456/AB zu 479/J)
der
Bundesministerin für Frauen, Medien und öffentlichen Dienst auf die
Anfrage der Abgeordneten Dr. Ruperta Lichtenecker,
Kolleginnen und Kollegen (457/AB zu 501/J)
des
Bundesministers für Wissenschaft und Forschung auf die Anfrage der
Abgeordneten Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Kolleginnen und
Kollegen (458/AB zu 452/J)
des
Bundesministers für Wissenschaft und Forschung auf die Anfrage der
Abgeordneten Ing. Peter Westenthaler, Kolleginnen und Kollegen
(459/AB zu 491/J)
des
Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
auf die Anfrage der Abgeordneten Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang
Pirklhuber, Kolleginnen und Kollegen (460/AB zu 439/J)
des
Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
auf die Anfrage der Abgeordneten Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang
Pirklhuber, Kolleginnen und Kollegen (461/AB zu 447/J)
des
Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
auf die Anfrage der Abgeordneten Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang
Pirklhuber, Kolleginnen und Kollegen (462/AB zu 457/J)
des
Bundesministers für Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der
Abgeordneten Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Kolleginnen und
Kollegen (463/AB zu 448/J)
des
Bundesministers für Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der
Abgeordneten Ing. Peter Westenthaler, Kolleginnen und Kollegen
(464/AB zu 487/J)
des
Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit auf die Anfrage der Abgeordneten
Dipl.-Ing.
Karlheinz Klement, MAS, Kolleginnen und Kollegen
(465/AB zu 469/J)
des
Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit auf die Anfrage der Abgeordneten
Laura
Rudas, Kolleginnen und Kollegen (466/AB zu 519/J)
des
Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit auf die Anfrage der Abgeordneten
Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang
Pirklhuber, Kolleginnen und Kollegen (467/AB zu 451/J)
des
Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit auf die Anfrage der Abgeordneten
Barbara
Zwerschitz, Kolleginnen und Kollegen (468/AB zu 497/J)
des
Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit auf die Anfrage der Abgeordneten
Mag. Johann
Maier, Kolleginnen und Kollegen (469/AB zu 474/J)
des
Bundeskanzlers auf die Anfrage der Abgeordneten Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang
Pirklhuber, Kolleginnen und Kollegen (470/AB zu 440/J)
des
Bundesministers für Landesverteidigung auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Peter
Pilz, Kolleginnen und Kollegen (471/AB zu 455/J)
des Bundesministers
für Landesverteidigung auf die Anfrage der Abgeordneten Walter
Murauer, Kolleginnen und Kollegen (472/AB zu 495/J)
des
Bundesministers für Landesverteidigung auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Ruperta
Lichtenecker, Kolleginnen und Kollegen (473/AB zu 507/J)
des
Bundesministers für Landesverteidigung auf die Anfrage der Abgeordneten Adolfine
Herta Mikesch, Kolleginnen und Kollegen (474/AB zu 570/J)
des
Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage
der Abgeordneten Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Kolleginnen und
Kollegen (475/AB zu 450/J)
des
Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Barbara
Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen (476/AB zu 465/J)
des
Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Ing. Peter
Westenthaler, Kolleginnen und Kollegen (477/AB zu 483/J)
des
Bundeskanzlers auf die Anfrage der Abgeordneten Beate Schasching,
Kolleginnen und Kollegen (478/AB zu 460/J)
des
Bundeskanzlers auf die Anfrage der Abgeordneten Ing. Peter Westenthaler,
Kolleginnen und Kollegen (479/AB zu 478/J)
des
Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
auf die Anfrage der Abgeordneten Gerhard Reheis, Kolleginnen und
Kollegen (480/AB zu 458/J)
des
Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
auf die Anfrage der Abgeordneten Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen
und Kollegen (481/AB zu 464/J)
des
Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
auf die Anfrage der Abgeordneten Dipl.-Ing. Karlheinz Klement, MAS,
Kolleginnen und Kollegen (482/AB zu 468/J)
des
Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
auf die Anfrage der Abgeordneten Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen
und Kollegen (483/AB zu 470/J)
des
Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
auf die Anfrage der Abgeordneten Ing. Peter Westenthaler,
Kolleginnen und Kollegen (484/AB zu 486/J)
des
Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
auf die Anfrage der Abgeordneten Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang
Pirklhuber, Kolleginnen und Kollegen (485/AB zu 499/J)
des
Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Ruperta Lichtenecker,
Kolleginnen und Kollegen (486/AB zu 508/J)
des
Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Johann
Maier, Kolleginnen und Kollegen (487/AB zu 475/J)
des
Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Ing. Peter
Westenthaler, Kolleginnen und Kollegen (488/AB zu 481/J)
des
Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit auf die Anfrage der Abgeordneten
Ing. Peter
Westenthaler, Kolleginnen und Kollegen (489/AB zu 490/J)
des
Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit auf die Anfrage der Abgeordneten
Adolfine
Herta Mikesch, Kolleginnen und Kollegen (490/AB zu 575/J)
der
Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Franz
Hörl, Kolleginnen und Kollegen (491/AB zu 461/J)
der
Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Werner
Neubauer, Kolleginnen und Kollegen (492/AB zu 467/J)
der
Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Ing. Peter
Westenthaler, Kolleginnen und Kollegen (493/AB zu 484/J)
der
Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Ruperta
Lichtenecker, Kolleginnen und Kollegen (494/AB zu 506/J)
der
Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Alexander
Zach, Kolleginnen und Kollegen (495/AB zu 517/J)
des
Bundesministers für Landesverteidigung auf die Anfrage der Abgeordneten Ing. Peter
Westenthaler, Kolleginnen und Kollegen (496/AB zu 485/J)
des
Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage
der Abgeordneten Gerhard Reheis, Kolleginnen und Kollegen
(497/AB zu 459/J)
des
Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage
der Abgeordneten Mag. Dr. Martin Graf, Kolleginnen und Kollegen
(498/AB zu 466/J)
des
Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage
der Abgeordneten Mag. Dr. Martin Graf, Kolleginnen und Kollegen
(499/AB zu 472/J)
des
Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage
der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen
(500/AB zu 473/J)
des
Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage
der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen
(501/AB zu 477/J)
des
Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage
der Abgeordneten Ing. Peter Westenthaler, Kolleginnen und Kollegen
(502/AB zu 489/J)
des
Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage
der Abgeordneten Dr. Ruperta Lichtenecker, Kolleginnen und Kollegen
(503/AB zu 511/J)
des
Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage
der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen
(504/AB zu 537/J)
der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur auf die Anfrage der Abgeordneten Ing. Peter Westenthaler, Kolleginnen und Kollegen (505/AB zu 488/J)
des
Bundesministers für Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der
Abgeordneten Dr. Ruperta Lichtenecker, Kolleginnen und Kollegen
(506/AB zu 509/J)
des
Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Ruperta
Lichtenecker, Kolleginnen und Kollegen (507/AB zu 503/J)
des
Bundeskanzlers auf die Anfrage der Abgeordneten Dieter Brosz, Kolleginnen
und Kollegen (508/AB zu 514/J)
des
Bundeskanzlers auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Ruperta Lichtenecker,
Kolleginnen und Kollegen (509/AB zu 500/J)
des
Bundeskanzlers auf die Anfrage der Abgeordneten Dieter Brosz, Kolleginnen
und Kollegen (510/AB zu 521/J)
des
Bundeskanzlers auf die Anfrage der Abgeordneten Ing. Norbert Hofer,
Kolleginnen und Kollegen (511/AB zu 531/J)
des Bundesministers
für Wirtschaft und Arbeit auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Ruperta
Lichtenecker, Kolleginnen und Kollegen (512/AB zu 512/J)
der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur auf die Anfrage der Abgeordneten Adolfine Herta Mikesch, Kolleginnen und Kollegen (513/AB zu 573/J)
der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Dr. Maria Theresia Fekter, Kolleginnen und Kollegen (514/AB zu 518/J)
der
Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend auf die Anfrage der
Abgeordneten Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Kolleginnen und
Kollegen (515/AB zu 561/J)
der
Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend auf die Anfrage der
Abgeordneten Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Kolleginnen und
Kollegen (516/AB zu 560/J)
der
Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend auf die Anfrage der
Abgeordneten Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen
(517/AB zu 540/J)
des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Kurt Grünewald, Kolleginnen und Kollegen (518/AB zu 577/J)
des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit auf die Anfrage der Abgeordneten Petra Bayr, Kolleginnen und Kollegen (519/AB zu 620/J)
der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur auf die Anfrage der Abgeordneten Ing. Kurt Gartlehner, Kolleginnen und Kollegen (520/AB zu 524/J)
des Bundesministers für Landesverteidigung auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Werner Kogler, Kolleginnen und Kollegen (521/AB zu 515/J)
des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen (522/AB zu 516/J)
des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen (523/AB zu 526/J)
des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Ing. Mag. Hubert Kuzdas, Kolleginnen und Kollegen (524/AB zu 590/J)
des
Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Ing. Peter
Westenthaler, Kolleginnen und Kollegen (525/AB zu 522/J)
des
Bundeskanzlers auf die Anfrage der Abgeordneten Gerhard Steier,
Kolleginnen und Kollegen (526/AB zu 544/J)
des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit auf die Anfrage der Abgeordneten Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Kolleginnen und Kollegen (527/AB zu 629/J)
des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit auf die Anfrage der Abgeordneten Josef Muchitsch, Kolleginnen und Kollegen (528/AB zu 636/J)
der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Gernot Darmann, Kolleginnen und Kollegen (529/AB zu 523/J)
der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Dr. Martin Graf, Kolleginnen und Kollegen (530/AB zu 528/J)
der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen (531/AB zu 534/J)
der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Dkfm. Dr. Günter Stummvoll, Kolleginnen und Kollegen (532/AB zu 633/J)
der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Dkfm. Dr. Günter Stummvoll, Kolleginnen und Kollegen (533/AB zu 634/J)
der
Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend auf die Anfrage der
Abgeordneten Adolfine Herta Mikesch, Kolleginnen und
Kollegen (534/AB zu 567/J)
des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen (535/AB zu 527/J)
des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen (536/AB zu 538/J)
des
Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Johann Maier,
Kolleginnen und Kollegen (537/AB zu 535/J)
des
Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Terezija
Stoisits, Kolleginnen und Kollegen (538/AB zu 541/J)
des
Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Johann Maier,
Kolleginnen und Kollegen (539/AB zu 556/J)
des
Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Johann Maier,
Kolleginnen und Kollegen (540/AB zu 529/J)
des
Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Johann Maier,
Kolleginnen und Kollegen (541/AB zu 533/J)
des
Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Johann Maier,
Kolleginnen und Kollegen (542/AB zu 536/J)
des
Bundesministers für Wissenschaft und Forschung auf die Anfrage der
Abgeordneten Herbert Scheibner, Kolleginnen und Kollegen
(543/AB zu 615/J)
des
Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage
der Abgeordneten Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen
(544/AB zu 532/J)
des
Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen
(545/AB zu 530/J)
des
Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Johann Maier,
Kolleginnen und Kollegen (546/AB zu 543/J)
des
Bundesministers für Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der
Abgeordneten Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen
(547/AB zu 553/J)
der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur auf die Anfrage der Abgeordneten Herbert Scheibner, Kolleginnen und Kollegen (548/AB zu 612/J)
der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur auf die Anfrage der Abgeordneten Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Kolleginnen und Kollegen (549/AB zu 628/J)
des
Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit auf die Anfrage der Abgeordneten
Michael
Ehmann, Kolleginnen und Kollegen (550/AB zu 660/J)
der
Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Johann Maier,
Kolleginnen und Kollegen (551/AB zu 542/J)
des
Bundeskanzlers auf die Anfrage der Abgeordneten Adolfine Herta
Mikesch, Kolleginnen und Kollegen (552/AB zu 563/J)
des
Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage
der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen
(553/AB zu 539/J)
des
Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage
der Abgeordneten Franz Glaser, Kolleginnen und Kollegen
(554/AB zu 555/J)
des
Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Josef
Bucher, Kolleginnen und Kollegen (555/AB zu 550/J)
des
Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Alois
Gradauer, Kolleginnen und Kollegen (556/AB zu 554/J)
des
Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
auf die Anfrage der Abgeordneten Gerhard Steier, Kolleginnen und
Kollegen (557/AB zu 549/J)
des
Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
auf die Anfrage der Abgeordneten Dipl.-Ing. Karlheinz Klement, MAS,
Kolleginnen und Kollegen (558/AB zu 552/J)
des
Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
auf die Anfrage der Abgeordneten Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang
Pirklhuber, Kolleginnen und Kollegen (559/AB zu 562/J)
des
Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
auf die Anfrage der Abgeordneten Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen
und Kollegen (560/AB zu 551/J)
des
Bundesministers für Landesverteidigung auf die Anfrage der Abgeordneten Mag.
Dr. Manfred Haimbuchner, Kolleginnen und Kollegen
(561/AB zu 545/J)
des
Bundesministers für Landesverteidigung auf die Anfrage der Abgeordneten Mag.
Dr. Manfred Haimbuchner, Kolleginnen und Kollegen
(562/AB zu 546/J)
des
Bundesministers für Landesverteidigung auf die Anfrage der Abgeordneten Mag.
Dr. Manfred Haimbuchner, Kolleginnen und Kollegen
(563/AB zu 547/J)
des
Bundesministers für Landesverteidigung auf die Anfrage der Abgeordneten Mag.
Dr. Manfred Haimbuchner, Kolleginnen und Kollegen
(564/AB zu 548/J)
der
Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Johann Maier,
Kolleginnen und Kollegen (565/AB zu 557/J)
des
Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
auf die Anfrage der Abgeordneten Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang
Pirklhuber, Kolleginnen und Kollegen (566/AB zu 559/J)
der Bundesministerin für europäische und internationale Angelegenheiten auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Ulrike Lunacek, Kolleginnen und Kollegen (567/AB zu 558/J)
des
Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Adolfine
Herta
Mikesch, Kolleginnen und Kollegen (568/AB zu 568/J)
des
Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Josef
Muchitsch, Kolleginnen und Kollegen (569/AB zu 579/J)
des
Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Johann
Maier, Kolleginnen und Kollegen (570/AB zu 588/J)
des
Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Barbara
Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen (571/AB zu 595/J)
der
Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Adolfine
Herta
Mikesch, Kolleginnen und Kollegen (572/AB zu 569/J)
des
Bundesministers für Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der
Abgeordneten Adolfine Herta Mikesch, Kolleginnen und Kollegen
(573/AB zu 572/J)
des
Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Ulrike
Lunacek, Kolleginnen und Kollegen (574/AB zu 661/J)
der
Bundesministerin für Frauen, Medien und öffentlichen Dienst auf die
Anfrage der Abgeordneten Adolfine Herta Mikesch,
Kolleginnen und Kollegen (575/AB zu 564/J)
des
Bundeskanzlers auf die Anfrage der Abgeordneten Herbert Scheibner,
Kolleginnen und Kollegen (576/AB zu 602/J)
der
Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend auf die Anfrage der
Abgeordneten Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Kolleginnen und
Kollegen (577/AB zu 627/J)
der
Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend auf die Anfrage der
Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen
(578/AB zu 655/J)
der Bundesministerin für europäische und internationale Angelegenheiten auf die Anfrage der Abgeordneten Adolfine Herta Mikesch, Kolleginnen und Kollegen (579/AB zu 565/J)
des
Bundesministers für Wissenschaft und Forschung auf die Anfrage der
Abgeordneten Adolfine Herta Mikesch, Kolleginnen und
Kollegen (580/AB zu 576/J)
der Bundesministerin für europäische und internationale Angelegenheiten auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Gerhard Kurzmann, Kolleginnen und Kollegen (581/AB zu 584/J)
der Bundesministerin für europäische und internationale Angelegenheiten auf die Anfrage der Abgeordneten Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen (582/AB zu 585/J)
des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Adolfine Herta Mikesch, Kolleginnen und Kollegen (583/AB zu 566/J)
des
Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Robert
Aspöck, Kolleginnen und Kollegen (584/AB zu 582/J)
des Bundesministers
für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Johann Maier,
Kolleginnen und Kollegen (585/AB zu 587/J)
des
Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Leopold
Mayerhofer, Kolleginnen und Kollegen (586/AB zu 592/J)
des
Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Leopold
Mayerhofer, Kolleginnen und Kollegen (587/AB zu 594/J)
des
Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Leopold
Mayerhofer, Kolleginnen und Kollegen (588/AB zu 598/J)
des
Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Herbert
Scheibner, Kolleginnen und Kollegen (589/AB zu 607/J)
des
Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Petra
Bayr, Kolleginnen und Kollegen (590/AB zu 619/J)
des Bundesministers
für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Johann Maier,
Kolleginnen und Kollegen (591/AB zu 631/J)
des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Petra Bayr, Kolleginnen und Kollegen (592/AB zu 618/J)
des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Franz Kirchgatterer, Kolleginnen und Kollegen (593/AB zu 580/J)
des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Adolfine Herta Mikesch, Kolleginnen und Kollegen (594/AB zu 574/J)
des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Bettina Hradecsni, Kolleginnen und Kollegen (595/AB zu 578/J)
der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen (596/AB zu 589/J)
der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Dr. Martin Graf, Kolleginnen und Kollegen (597/AB zu 599/J)
der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Edeltraud Lentsch, Kolleginnen und Kollegen (598/AB zu 600/J)
der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Herbert Scheibner, Kolleginnen und Kollegen (599/AB zu 608/J)
des
Bundesministers für Wissenschaft und Forschung auf die Anfrage der
Abgeordneten Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Kolleginnen und
Kollegen (600/AB zu 630/J)
der Bundesministerin für europäische und internationale Angelegenheiten auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Reinhard Eugen Bösch, Kolleginnen und Kollegen (601/AB zu 593/J)
des Bundesministers für Landesverteidigung auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Reinhard Eugen Bösch, Kolleginnen und Kollegen (602/AB zu 596/J)
des Bundesministers für Landesverteidigung auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Reinhard Eugen Bösch, Kolleginnen und Kollegen (603/AB zu 597/J)
des Bundesministers für Landesverteidigung auf die Anfrage der Abgeordneten Sigisbert Dolinschek, Kolleginnen und Kollegen (604/AB zu 601/J)
des Bundesministers für Landesverteidigung auf die Anfrage der Abgeordneten Herbert Scheibner, Kolleginnen und Kollegen (605/AB zu 609/J)
des Bundesministers für Landesverteidigung auf die Anfrage der Abgeordneten Peter Haubner, Kolleginnen und Kollegen (606/AB zu 624/J)
des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Gerhard Steier, Kolleginnen und Kollegen (607/AB zu 581/J)
des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen (608/AB zu 586/J)
des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Herbert Scheibner, Kolleginnen und Kollegen (609/AB zu 610/J)
des
Bundesministers für Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der
Abgeordneten Herbert Scheibner, Kolleginnen und Kollegen
(610/AB zu 611/J)
der
Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend auf die Anfrage der
Abgeordneten Mag. Andrea Kuntzl, Kolleginnen und Kollegen
(611/AB zu 622/J)
der
Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend auf die Anfrage der
Abgeordneten Mag. Andrea Kuntzl, Kolleginnen und Kollegen
(612/AB zu 623/J)
der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen (613/AB zu 625/J)
der
Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend auf die Anfrage der
Abgeordneten Herbert Scheibner, Kolleginnen und Kollegen
(614/AB zu 606/J)
des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Petra Bayr, Kolleginnen und Kollegen (615/AB zu 617/J)
des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen (616/AB zu 833/J)
des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit auf die Anfrage der Abgeordneten Herbert Scheibner, Kolleginnen und Kollegen (617/AB zu 614/J)
des
Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Karl
Dobnigg, Kolleginnen und Kollegen (618/AB zu 649/J)
des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Herbert Scheibner, Kolleginnen und Kollegen (619/AB zu 605/J)
der Bundesministerin für Frauen, Medien und öffentlichen Dienst auf die Anfrage der Abgeordneten Herbert Scheibner, Kolleginnen und Kollegen (620/AB zu 603/J)
der Bundesministerin für Frauen, Medien und öffentlichen Dienst auf die Anfrage der Abgeordneten Edeltraud Lentsch, Kolleginnen und Kollegen (621/AB zu 652/J)
des Bundeskanzlers auf die Anfrage der Abgeordneten Theresia Haidlmayr, Kolleginnen und Kollegen (622/AB zu 672/J)
der Bundesministerin für europäische und internationale Angelegenheiten auf die Anfrage der Abgeordneten Herbert Scheibner, Kolleginnen und Kollegen (623/AB zu 604/J)
der Bundesministerin für europäische und internationale Angelegenheiten auf die Anfrage der Abgeordneten Petra Bayr, Kolleginnen und Kollegen (624/AB zu 616/J)
der Bundesministerin für europäische und internationale Angelegenheiten auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Gerhard Kurzmann, Kolleginnen und Kollegen (625/AB zu 621/J)
des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Alexander Zach, Kolleginnen und Kollegen (626/AB zu 591/J)
des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Herbert Scheibner, Kolleginnen und Kollegen (627/AB zu 613/J)
des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit auf die Anfrage der Abgeordneten Josef Muchitsch, Kolleginnen und Kollegen (628/AB zu 635/J)
der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur auf die Anfrage der Abgeordneten Theresia Haidlmayr, Kolleginnen und Kollegen (629/AB zu 674/J)
des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit auf die Anfrage der Abgeordneten Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen (630/AB zu 688/J)
des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Kolleginnen und Kollegen (631/AB zu 626/J)
des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Petra Bayr, Kolleginnen und Kollegen (632/AB zu 632/J)
des
Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Karl
Öllinger, Kolleginnen und Kollegen
(633/AB zu 681/J)
des
Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Hannes
Fazekas, Kolleginnen und Kollegen (634/AB zu 754/J)
*****
der Präsidentin des Nationalrates auf die Anfrage der Abgeordneten Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Kolleginnen und Kollegen (5/ABPR zu 4/JPR)
der Präsidentin des Nationalrates auf die Anfrage der Abgeordneten Maria Rauch-Kallat, Kolleginnen und Kollegen (6/ABPR zu 6/JPR)
Beginn der Sitzung: 9.04 Uhr
Vorsitzende: Präsidentin Mag. Barbara Prammer, Zweiter Präsident Dr. Michael Spindelegger, Dritte Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek.
*****
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Meine Damen und Herren, einen schönen guten Morgen! Die Sitzung ist eröffnet.
Die Amtlichen Protokolle der 21. Sitzung vom 25., 26., 27. April und 3. Mai 2007 sowie der 22. und 23. Sitzung vom 3. Mai 2007 sind in der Parlamentsdirektion aufgelegen und unbeanstandet geblieben.
Am heutigen Sitzungstag sind folgende Abgeordnete als verhindert gemeldet: Heinisch-Hosek, Mikesch, Dr. Rasinger, Dr. Fichtenbauer und Prähauser.
*****
Herr Abgeordneter Klubobmann Strache hat im Sinne des § 50 der Geschäftsordnung schriftlich Einwendungen gegen die schriftlich mitgeteilte Tagesordnung der heutigen Sitzung erhoben.
Die Einwendungen betreffen die Absetzung des ersten Tagesordnungspunktes betreffend Erstattung eines Gesamtvorschlages für die Wahl der Mitglieder der Volksanwaltschaft (102 der Beilagen).
Ich trete diesen Einwendungen nicht bei, weshalb der Nationalrat zu entscheiden hat.
Die Debatte über die Einwendungen wird nach Durchführung der Aktuellen Stunde stattfinden.
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gelangen nunmehr zur Aktuellen Stunde mit dem Thema:
„Sicherung des Sozialstaates für Österreicher statt Zuwanderung“
Als Erster zu Wort gemeldet hat sich Herr Abgeordneter Klubobmann Strache. Redezeit: 10 Minuten. – Bitte, Sie sind am Wort.
9.06
Abgeordneter Heinz-Christian Strache (FPÖ): Werte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wenn man die beiden Begriffe „Sozialstaat“ und „Zuwanderung“ miteinander verbindet, dann kann man das nur mit „statt“ tun: Sozialstaat statt Zuwanderung.
Warum? – Wir haben in den letzten Jahrzehnten unseren Sozialstaat aufgebaut, aber wir erleben heute, dass dieser Sozialstaat ernsthaft gefährdet ist. Wir erleben eine der linken Lebenslügen in unserer Republik. Es wird seit Jahrzehnten immer wieder behauptet: Es braucht weitere Zuwanderung, damit der Sozialstaat aufrechterhalten werden kann, damit Pensionen gesichert werden können. (Abg. Öllinger: Wer sagt das?) – Das sagen Sie seit Jahren!
Seit Jahren behaupten gerade Sie, dass durch mehr Zuwanderung all das zu sichern sein wird – und wir erleben heute das Gegenteil. Deshalb muss man mit diesen linken Lebenslügen auch aufräumen und muss diese linken Lebenslügen auch ansprechen.
Der Sozialstaat wird nicht durch Zuwanderung gesichert. Wenn dem so wäre, müssten heute unsere Sozialtöpfe voll sein, zum Bersten gefüllt sein auf Grund der Massenzuwanderung, die wir in den letzten 20 Jahren erleben mussten. Aber das Gegenteil ist der Fall! (Beifall bei der FPÖ.)
Wenn man sich die Fakten ansieht, zeigt sich eben das Bild, dass durch die bisherige Massenzuwanderung, wie sie von der jeweils verantwortlichen Regierung gelebt wurde, durch die Zuwanderer mehr aus den Sozialtöpfen herausgenommen als einbezahlt wird.
Im Jahresdurchschnitt 2006 betrug der Anteil der ausländischen Notstandshilfebezieher in Österreich 14,1 Prozent. 2006 wurden für diese Notstandshilfebezieher ohne Staatsbürgerschaft 127,2 Millionen € an Sozialversicherungsbeiträgen ausgegeben. Im Jahre 2006 betrug der Anteil der ausländischen Personen mit maximal Pflichtschulabschluss an allen Arbeitsuchenden im Durchschnitt 29,2 Prozent. Für Arbeitsuchende ohne Staatsbürgerschaft mit maximal Pflichtschulabschluss wurden 2006 für Arbeitslosengeld und Notstandshilfe inklusive Sozialversicherungsbeiträge insgesamt 194,5 Millionen € ausgegeben.
Der Anteil der registrierten Arbeitslosen ohne
Staatsbürgerschaft an den gesamten registrierten Arbeitslosen lag im
Jahr 2006 bei durchschnittlich 17,6 Prozent, das heißt deutlich
über dem Ausländeranteil, der heute in Österreich vorhanden ist.
(Abg. Großruck: Um was geht es?)
Das AMS hat natürlich da auch interessante Unterstützungsprogramme vorgesehen. Es gibt allein 47 000 Personen mit nicht-österreichischer Staatsbürgerschaft, die einer AMS-Förderung zugeführt wurden – eine Steigerung von 22 Prozent gegenüber dem Vorjahr.
Wir sagen immer, dass wir endlich Kostenwahrheit haben wollen; Kostenwahrheit wird ja auch hier im Hohen Haus eingefordert. Wir wollten wissen – dieser Antrag, den wir gestellt haben, wurde aber von allen anderen Fraktionen abgelehnt; leider Gottes – und haben darauf gedrängt, endlich sicherzustellen, dass wir wissen, was Zuwanderer in unsere Sozialtöpfe einzahlen und was sie herausnehmen, aber da verweigern Sie sich! Da wird ganz bewusst Verweigerung betrieben, weil man kein Interesse an dieser Kostenwahrheit hat, weil man offenbar den österreichischen Bürgern gegenüber weiterhin verschleiern möchte, wie die Realität aussieht.
Genau das ist der Punkt: Wir sagen, wir wollen den
Sozialstaat für Österreich sichern. Und das geht eben nur, wenn wir
hier auch Veränderungen vornehmen, wenn wir auf der einen Seite die
Zuwanderung stoppen und auf der anderen Seite in Österreich endlich
eine Gastarbeiter-Sozialversicherung festmachen. (Beifall bei der FPÖ.)
Wenn wir danach trachten und dafür Sorge tragen, dass
es eine grundsätzliche Änderung unseres Sozialsystems gibt,
sodass unser Sozialsystem eben in erster Linie so ausgerichtet wird, dass es
österreichischen Staatsbürgern zugute kommt und nicht jedem
Zuwanderer quasi ab dem ersten Tag. Das ist eine notwendige Änderung, die
wir Freiheitlichen einfordern. (Zwischenruf
des Abg. Öllinger.)
Ich weiß schon, Herr Öllinger, da schreien Sie und regen Sie sich auf, weil das natürlich gar nicht Ihren Intentionen entspricht. Aber wir sehen diese Notwendigkeit für Österreich, um den Sozialstaat auf Dauer aufrechtzuerhalten und für Österreicher sicherzustellen. Wir wollen nicht haben, dass Familienbeihilfe, Kindergeld und soziale Wohnungen quasi jeder Zuwanderer ab dem ersten Tag beanspruchen kann. Das wol-
len wir nicht haben! (Abg. Öllinger:
Kriegt er eh nicht! Gibt es ja nicht!) Aber die Europäische Union
geht ja mit ihren Vorgaben in genau diese Richtung, und diesen wird von Rot und
Schwarz mit vorauseilendem Gehorsam sofort nachgekommen, wie wir das in
Österreich und vor allem in Wien gesehen haben. (Zwischenruf des Abg. Großruck.)
Da wird von Seiten der SPÖ und der ÖVP ganz nach dem Motto agiert: Willst du eine Wohnung haben, musst du nur ein Kopftuch tragen! (Abg. Öllinger: Na bitte! – Zwischenrufe bei der SPÖ.) Das ist genau die Methode, die im Sozialstaat Österreich heute gelebt wird!
Reden Sie einmal mit den Gemeindebaubewohnern, schauen Sie einmal in den Bereich des sozialen Wohnbaus, schauen Sie sich an, wie da auch in den letzten Jahren und Jahrzehnten ganz bewusst Wohnungen vergeben wurden!
Es gibt heute allein in Wien über 12 000 österreichische Staatsbürger, die vor Jahren angesucht haben und verzweifelt versuchen, eine Sozialwohnung zu erhalten. Schauen Sie in die Gemeindebauten – und Sie werden es nachvollziehen können!
Wir wollen hier eine Veränderung – und wir haben diesbezüglich Mut. Natürlich ecken wir hier in diesem Hohen Haus bei allen Fraktionen an, weil Sie offenbar nicht einsehen wollen, dass es da eine Änderung braucht. Wir Freiheitlichen haben erkannt, dass eine Änderung notwendig ist, und wollen dafür Sorge tragen, dass im Sozialbereich endlich die Staatsbürgerschaft in den Vordergrund gerückt wird, was sich auch die Österreicher wünschen. (Beifall bei der FPÖ.)
Deshalb ist auch die Aussage richtig: Sozialstaat statt Zuwanderung!
Wir haben Herrn Bartenstein auf Grund unserer Hartnäckigkeit doch einige Zahlen und Daten herauslocken, ja „herauszuzeln“ können, aber SPÖ-Minister Buchinger wehrt sich ja bis heute hartnäckig, der FPÖ-Forderung nach einer eigenen Studie betreffend Kostenwahrheit endlich nachzukommen. Bis heute weigert man sich, weil man offenbar nicht bereit ist, bei diesen wesentlichen Zukunftsfragen die Grundlagen endlich sicherzustellen.
Im Zusammenhang mit der gesamten demographischen Entwicklung müssen wir durchaus besorgt sein. (Abg. Öllinger: Na bitte!) – Da sagen Sie: Na bitte! Aber seit 20 Jahren – das muss man immer wieder betonen und festhalten –, seit 20 Jahren wissen die verantwortlichen Politiker von Rot und Schwarz, dass wir in Österreich niedrige Geburtenraten haben. Seit 20 Jahren weiß man, dass österreichische Familien immer weniger Kinder bekommen, aber man fragt nicht nach dem Grund. (Abg. Mag. Wurm: Kinderbetreuungseinrichtungen, ...!) – Weil man sich von Seiten der österreichischen Familien halt immer weniger Kinder leisten kann.
Wenn man heute zwei Kinder hat, dann fällt man in Österreich schon leicht unter die Armutsgrenze; und das ist der Punkt. Von einem dritten und vierten Kind gar nicht zu reden, denn dann ist man sicher unter der Armutsgrenze. Genau da hätte man vor 20 Jahren ansetzen müssen. Man hätte vor 20 Jahren unsere österreichischen Steuergelder dafür einsetzen müssen, dass österreichische Familien endlich gestärkt und unterstützt werden, damit sie sich wieder ein drittes und viertes Kind leisten können. (Beifall bei der FPÖ.)
Aber jene, die immer multikulti in den Vordergrund gestellt haben, wollten vor 20 Jahren und wollen seit 20 Jahren nichts von einer Stärkung der eigenen österreichischen Familien wissen, sondern verwenden unser österreichisches Steuergeld gezielt für den Bereich von weiterer Zuwanderung – statt dafür Sorge zu tragen, dass unsere Familien wieder gestärkt werden und eben ein drittes und viertes Kind wieder möglich werden,
ohne unter die Armutsgrenze zu fallen, wodurch unserer Gesellschaft insgesamt auch wieder eine Zukunft ermöglicht wird.
Das ist genau der Kritikpunkt, an dem wir ansetzen. Aber alle anderen Fraktionen hier im Hohen Hause sind sich einig, von ÖVP über SPÖ bis Grün: Es braucht weitere Zuwanderung! – Das ist ja auch im Regierungsprogramm verankert, auch wenn ÖVP-Generalsekretär Missethon immer versucht, da „Nebelgranaten“ zu werfen, aber das ist im Regierungsprogramm verankert. Und die „Industrieschiene“ der ÖVP ist ja auch fleißig dahinter, für mindestens 30 000, wenn nicht gar 50 000, wie das in den letzten Jahren von Seiten der ÖVP der Fall war, weitere Zuwanderer nach Österreich zu holen.
Ja klar: Sie haben die Sorgen und Nöte der Österreicher
wirklich nicht erkannt. Ihnen geht es wirklich ausschließlich darum, im
Interesse der Industrie und der Wirtschaft billige osteuropäische
Arbeiter nach Österreich zu holen. Das ist genau der Vorwurf, den wir
Ihnen machen müssen. (Beifall bei
der FPÖ. – Zwischenruf des Abg. Dr. Mitterlehner.)
Wir haben da eine andere soziale Verantwortung (Präsidentin Mag. Prammer gibt das Glockenzeichen) –
das ist mein Schlusssatz –, wir wollen unsere österreichischen
Interessen vertreten (Abg. Öllinger: Was haben Sie eigentlich
gesagt?), österreichische Arbeitnehmerinteressen, österreichische
Familieninteressen, das stellen wir in den Vordergrund, und darum geht es
uns. Deshalb werden wir diesen Themenbereich betreffend sehr
hartnäckig und beharrlich dahinter bleiben, dass es hier in
Österreich zu einer Änderung in der politischen Landschaft kommen
wird. (Beifall bei der FPÖ.)
9.16
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zu einer einleitenden Stellungnahme hat sich Herr Bundesminister Dr. Buchinger zu Wort gemeldet. Seine Redezeit soll 10 Minuten nicht übersteigen. – Bitte, Sie sind am Wort.
9.17
Bundesminister für Soziales und Konsumentenschutz Dr. Erwin Buchinger: Sehr geschätzte Frau Präsidentin! Hohes Haus! Die Sorge um den Sozialstaat, um eine gute Absicherung der Menschen in unserem Lande, die im Falle von existentiellen Sorgen und von Problemen – sei es Arbeitslosigkeit, Pflegebedarf oder Erwerbslosigkeit im Alter – solidarische Unterstützung der Gesellschaft brauchen, hat die Bürger und Bürgerinnen in Österreich in den letzten Jahren stark bewegt. Es ist auch auf europäischer Ebene eines der wichtigsten Themen, Interessen der Bürger und Bürgerinnen aufzugreifen und wahrzunehmen.
Sie, meine geschätzten Damen und Herren, haben heute und morgen hier im Hohen Haus Gelegenheit, als ein Aufgreifen dieser Sorgen der Menschen um die Zukunftsfähigkeit des Sozialstaates eine Reihe von bedeutenden sozialpolitischen Verbesserungen, etwa Milderungen der Härten der letzten Pensionsgesetze, aber auch Verbesserungen für pflegende Angehörige (Abg. Strache: Keine Indexanpassung!), Hausbetreuungsgesetz, Bundespflegegesetz zu beschließen, um die große Bedeutung der Sozialpolitik für diese neue österreichische Bundesregierung (Abg. Scheibner: Sind Sie sich da einig? Kommt das überhaupt?) auch hier im Hohen Haus durch entsprechende Änderungen zu dokumentieren. (Beifall bei der SPÖ.)
Fehlerhaft und einseitig wäre es (Abg. Ing. Westenthaler: Haben Sie den Herrn Bartenstein gefragt, ob Sie das machen dürfen? Dürfen Sie das überhaupt? Das dürfen Sie überhaupt nicht!), Fragen der Sozialpolitik so einseitig mit Ausländerbeschäftigung und Integration in Zusammenhang zu bringen, wie das jetzt hier von Herrn Klubobmann Strache gemacht wurde. Das ist inhaltlich nicht richtig, das ist auch durch entsprechende Studien, die es in Österreich ja bereits gibt (Abg. Strache: Die Studie, die
in der Tageszeitung „Presse“ veröffentlicht worden ist, zum Beispiel!), die man sich nur anschauen und die man auch aufnehmen muss, belegt; man muss nur versuchen, die richtigen Schlussfolgerungen daraus zu ziehen.
Ich darf den Damen und Herren von der FPÖ etwa die
Studie „Befunde zur Integration von AusländerInnen
in Österreich“ nahebringen, von Felderer, Hofer, Schuh und Strohner, aus dem Oktober 2004, und darf daraus zitieren:
„Dies bedeutet“ –
so schlussfolgern die Autoren –, „dass Immigration aufgrund
der vorteilhafteren Altersstruktur der ImmigrantInnen einen Nettobeitrag
zum Sozialsystem leistet. Dies wird als der direkte Beitrag der Immigration
bezeichnet.“
In einer
ähnlichen Studie aus dem Jahre 2004, von Frau Professor Dr. Gudrun
Biffl vom Österreichischen Institut für Wirtschaftsforschung,
heißt es – ich zitiere –:
„Das war der
Hintergrund für die Untersuchung des Effekts der Migrationen auf das
österreichische Wohlfahrtssystem in den 1990er Jahren ... Die
Forschungsergebnisse legen nahe, dass sich die Einzahlungen der MigrantInnen in
das Sozialversicherungssystem und die Auszahlungen an sie in Summe in den
1990er Jahren mehr oder weniger die Waage hielten.“ (Abg. Strache:
Die Tageszeitung „Presse“ hat eine völlig andere Studie
veröffentlicht!)
Weiters heißt es dann als Begründung dafür – im Gegensatz dazu, was Sie, geschätzter Herr Klubvorsitzender Strache, ja auch über die unterschiedliche Arbeitslosigkeitsbelastung formuliert haben –, dass die durchschnittliche Dauer einer Arbeitslosigkeitsperiode unter den AusländerInnen geringer ist – Herr Klubobmann Strache, das ist vielleicht interessant für Sie – als unter Einheimischen, da nur Personen mit einem Befreiungsschein oder einem Niederlassungsnachweis den InländerInnen gleichgestellt sind. Dieses Faktum erklärt, warum die Auszahlungen im Bereich der Arbeitslosenunterstützung zwischen Aus- und InländerInnen pro Kopf im Schnitt nur geringfügig auseinanderliegen. (Zwischenruf des Abg. Dr. Graf. – Weitere Zwischenrufe bei der FPÖ.)
Weiters ist dann hier auch die Schlussfolgerung, dass weitere Untersuchungen – die Sie auch fordern – immer einen besonderen Zusammenhang berücksichtigen müssen, denn – ich zitiere –:
„Eine Antwort auf die Frage der Größenordnung des Netto-Effekts der Zuwanderung auf Sozialbudgets, die zu jeder Zeit und in jeder Konstellation Gültigkeit hat, kann nur unter ganz bestimmten Annahmen gegeben werden. Das ist damit zu erklären, dass der Effekt von der Struktur der Zuwanderung (Alter, Geschlecht, Qualifikation, migrationspolitischer Status) zum Zeitpunkt der Zuwanderung ebenso abhängt wie von der Entwicklung des Einkommens und der Familiensituation während des Aufenthalts sowie von der Lebenserwartung.“
Die Wirklichkeit ist halt oftmals ein bisschen schattierter,
ein bisschen vielfältiger, als man das mit einer zu eindimensionalen
Vorstellungsweise nachvollziehen kann. (Abg.
Dr. Graf: Haben Sie auch eine
eigene Meinung?)
Die Schlussfolgerung, die Professor Biffl hier zieht, ist – und damit beende ich die Zitate –:
„Wenn wir uns die Struktur der Zuwanderung nach
Österreich vor Augen führen, zahlen MigrantInnen derzeit im
Schnitt etwa gleich viel in die Sozialbudgets ein, als sie herausnehmen. Das
sollte angesichts der vergleichsweise geringen Umverteilungswirkung des
österreichischen Sozialversicherungssystems nicht sonderlich
überraschen.“ (Abg.
Ing. Westenthaler: Vielleicht
sollte der Professor Sozialminister werden! – Weitere
Zwischenrufe beim BZÖ.)
Also: Die Frage der Zukunftssicherung des Sozialstaates in Österreich ist eine wesentliche Frage, ist eine Frage, die die beiden großen Parteien in dieser neuen österreichischen Bundesregierung auch sehr, sehr ernst nehmen, die im Regierungsübereinkommen zu einer Reihe von sozialpolitischen Vorhaben geführt hat (Abg. Ing. Westenthaler: Irgendwie sind Sie nicht dabei!), die Sie heute und morgen auch hier im Hohen Haus diskutieren.
Das Wichtigste davon ist eine engagierte
Vollbeschäftigungspolitik. Dazu gehört auch, dass für mehr
Beschäftigungsverhältnisse auch die Einkommenssicherung und die
Höhe der Einkommen – etwa auch über
Mindestlohn – eine größere Bedeutung erfahren, als
das bisher der Fall war – abgesichert durch eine bedarfsorientierte
Mindestsicherung, um auch Transferleistungen nach unten zu
begrenzen. – Das ist unsere Antwort! Das ist eine moderne,
fortschrittliche und humane Antwort auf die Ausbaunotwendigkeit des
Sozialstaates. Ihre Fragestellung leistet keinen Beitrag zu einer Antwort,
sondern könnte nur dazu führen, dass Gruppen in Österreich
untereinander ausgespielt werden, was gegen die Grundsätze eines
Sozialstaates ist. (Beifall bei der
SPÖ. – Abg. Dr. Graf:
Die Schachtelsätze könnten vom Haupt sein! – Abg.
Ing. Westenthaler: Das war
alles? – Wenn das alles ist, was einem Sozialminister dazu
einfällt: jämmerlich, jämmerlich!)
9.23
Präsidentin Mag. Barbara
Prammer: Ich mache darauf
aufmerksam, dass die Redezeit aller weiteren Teilnehmerinnen und
Teilnehmer an der Aktuellen Stunde laut § 97a Abs. 6 der
Geschäftsordnung 5 Minuten nicht überschreiten darf.
Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Haberzettl; 5 Minuten Redezeit. – Bitte.
9.23
Abgeordneter Wilhelm Haberzettl
(SPÖ): Sehr geehrte
Frau Präsidentin! Geschätzter Herr Bundesminister! Sehr geehrte
Damen und Herren! Ich glaube, die erste Hälfte dieses Tagesthemas ist
vernünftig gewesen (Abg. Mag. Hauser: Ist notwendig!), nämlich
Sicherung des Sozialstaates; die zweite Hälfte dieses Titels halte ich
eigentlich für unnötig. (Abg. Strache: Das ist genau der Grund, warum
der Sozialstaat vor die Hunde geht! Das ist genau der Grund!) –
Herr Klubobmann Strache, ich war eigentlich der Meinung, Sie hätten Ihren
Parteitag erfolgreich hinter sich gebracht; Sie könnten eigentlich das
gesellschaftspolitisch rechte Tableau etwas verlassen und wieder zur Vernunft
zurückkehren. (Abg. Strache: Das sind die Probleme unserer
Gesellschaft, die Sie negieren!)
Ich meine, der Titel der heutigen Aktuellen Stunde ist sehr emotionsgeladen, und ich glaube, Ihre Betrachtungsweise war nicht nur sehr emotionell, sondern sie war schlichtweg unmenschlich und unsozial – gerade zu diesem Thema. (Beifall bei der SPÖ und den Grünen. – Abg. Strache: Sie war menschlich!) Ich glaube nämlich, dass das Thema „Migration“ nicht nur wirtschaftlich zu begründen ist, sondern massiv auch eine menschliche Komponente hat – und die haben Sie in Ihrer Betrachtungsweise völlig außer Acht gelassen. (Zwischenrufe bei der FPÖ.)
Ich darf zur Studienanalyse des Herrn Bundesministers noch eine deutsche Studie zitieren, in der eindeutig festgestellt wird, dass Migration wohl vorübergehend kurzfristig einen erhöhten Lohndruck auf niedrig qualifizierte Arbeiternehmerinnen und Arbeitnehmer erzeugt – insbesondere in der Industrie und im Baubereich –, aber langfristig eindeutig Einkommenszuwächse sowohl bei In- als auch bei Ausländern – aber bevorzugt bei Inländern – die Folge sind. – Ich glaube, auch das sollten Sie bei diesem Thema berücksichtigen.
Natürlich ist die Folge: Wenn jemand irgendwo neu hinkommt, Migrant ist, dann hat er natürlich auch – wenn er Transferzahlungen in Anspruch nimmt – einen quasi Netto-Erfolg, und natürlich sind diese Personen für das System in dieser Phase eher Nutznießer. Aber ich glaube, dass sich der Anteil – wie Sie es sagen – nicht wirklich so zitieren lässt, weil der Sozialbereich und der Transferbereich in Österreich ja sehr stark länderbezogen sind und da der Ermessensrahmen der Bundesländer sehr breit gestreut ist. – Mich wundert eigentlich, wo Sie Ihre Ziffern in dieser Form herbekommen haben. (Abg. Strache: Minister Bartenstein hat sie uns in einer Anfragebeantwortung gegeben! Da wundern Sie sich!)
Herr Bundesminister Buchinger hat schon das Thema
„Nettozahlung“ erwähnt. Ich darf Ihnen nur eine Summe nennen:
In der Krankenversicherung waren die ausländischen Beschäftigten im
Bereich der Gebietskrankenkassen mit 270 Millionen € im Plus.
Alle anderen Bereiche, wie Sie ja wissen – oder wissen
sollten –, sind negativ. (Abg.
Dr. Graf: Vor allem bei den
Eisenbahnern!)
Ich glaube aber, wenn man das Thema „Migration“ ernsthaft aufarbeiten möchte, ist es unbedingt notwendig, die Themen „Integration“ und vor allem „Bildung bei ausländischen Kolleginnen und Kollegen“ auch mitzudiskutieren (Abg. Strache: Mit Sicherheit nicht mit der Gesamtschule!), weil wir in vielen Bereichen ein Integrationsproblem haben, weil bestausgebildete Migranten einfach auf Grund des Nichtanerkennens ihrer Ausbildung in der Republik Österreich keine Chance haben, auf dem Arbeitsmarkt vernünftig Fuß zu fassen, obwohl dort genau ihre fachliche Ausbildung gefragt und benötigt wäre. (Abg. Mag. Hauser: Schauen Sie sich doch die Qualifikation an!) Ich glaube, auch hier muss man sehr offen darüber reden, wie man dieses Problem lösen kann. – So weit zur ökonomischen Betrachtungsweise.
Ich denke, man sollte hier auch das Problem der sozialen, der familiären Thematik auf den Tisch legen. Viele Bereiche sind einfach von Menschlichkeit hinterlegt, und ich glaube sehr wohl, dass ein Staat wie die Republik Österreich die Aufgabe hat, menschlich zu handeln.
Noch einmal meine Aufforderung, Herr Klubobmann Strache:
Sie können vom rechten Spektrum des gesellschaftlichen Tableaus wieder
nach links wandern. Sie haben Ihren Parteitag gut hinter sich gebracht. Sie
sollten wieder ein bisschen menschlich werden. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der
ÖVP. – Abg. Strache:
Also die Bewohner im Gemeindebau sehen das anders!)
9.27
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dipl.-Ing. Missethon; 5 Minuten Redezeit. – Bitte.
9.28
Abgeordneter Dipl.-Ing. Hannes
Missethon (ÖVP): Geschätzte
Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Geschätzte Kolleginnen und
Kollegen! Ich denke, es ist interessant, die Frage Sozialstaat, die Frage
Zuwanderung, die Frage Migration und vor allem auch die Frage Integration zu
diskutieren. (Abg. Öllinger: Ja, für Sie!)
Ich bin sehr dafür, dass wir da nicht nur den Mantel der Menschlichkeit
drüberlegen, sondern ich glaube, wir brauchen einen klaren Blick: Wo sind
die Problemstellen? Wo funktionieren die Dinge gut? – Das muss man
auch dazusagen.
Erster Punkt: Unser Credo war immer: Sozial ist, was Arbeit schafft. – Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Wir haben jetzt seit 15 Monaten eine rückläufige Arbeitslosigkeit. Der Kurs, den wir eingeschlagen haben, ist seit 15 Monaten erfolgreich. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Ing. Westenthaler: Sagen Sie bloß, das ist Ihr Verdienst! – Abg. Strache: Das ist der Sommerkurs!) Im Mai haben wir einen Rückgang von
6,6 Prozent gehabt. Die Trendwende ... (Abg. Strache: Daran ist nicht der Sommer schuld?) – Herr Kollege Strache, wissen Sie, diese
Regierung, die jetzt regiert, ist Ihre Lieblingsregierung. Sie haben gesagt,
das ist die Regierung, die die Österreicherinnen und Österreicher
wollen. Sie haben es vorgezogen, sich nicht am Regieren zu beteiligen. (Abg. Strache: So habe ich das nicht gesagt! Ich gestalte mit in der
Opposition!) Herr Kollege Strache, Sie sitzen auf der Zuseherbank, Sie sind
nicht auf dem Spielfeld! (Beifall bei der
ÖVP. – Neuerliche Zwischenrufe bei der FPÖ.)
Das, geschätzte Kolleginnen und Kollegen, heißt, wir sind auf dem Arbeitsmarkt sehr gut unterwegs. Das muss man einmal festhalten. Wir haben mittlerweile in fünf Bundesländern Vollbeschäftigung (Abg. Dr. Graf: Wissen Sie, warum?) – nichtsdestotrotz muss man auch einen klaren Blick darauf werfen, dass wir Probleme im Bereich der niedrig qualifizierten Zuwanderer haben. Das ist der einzige Bereich, der eine steigende Arbeitslosigkeit zu verzeichnen hat. Ich bitte aber sehr darum, dass wir da die Bereiche genau auseinanderhalten: den Asylbereich, den Bereich Zuwanderung und den Bereich Integration.
Ich denke, dass wir im Bereich Zuwanderung zunehmend in einen Paradigmenwechsel kommen und dass wir uns die Frage stellen müssen: Welche Leute mit welchen Qualifikationen brauchen wir in Österreich?, und dass wir uns solche Leute, die wir brauchen, dann auch holen müssen. Ich persönlich unterstütze sehr intensiv die Forderung und die Initiative von Vizekanzler Wilhelm Molterer, der die Idee einer „A-Card“ zur Diskussion gestellt hat. (Abg. Strache: Wer hat denn das vorgeschlagen? – Das war nicht die Idee der ÖVP!)
Die Frage: Wen brauchen wir?, ist auch australisches Modell.
Klassische Zuwanderungsländer machen das so, die sagen sehr genau:
Wir brauchen Leute mit dieser und jener Qualifikation, wir brauchen Leute mit
Sprachkompetenz, wir brauchen gesunde Leute, und wir brauchen Leute, die nicht
vorbestraft sind oder kriminell waren! – Diese vier Punkte
könnten eine gute Basis dafür sein, in den nächsten Monaten und
Jahren eine neue Form, wie wir an dieses Thema herangehen, eine innovative Form
in Form einer A-Card zu entwickeln, Herr Kollege Strache. (Abg. Strache: Wissen Sie
eh, dass das eine freiheitliche Idee war?)
Die Frage: Wen brauchen wir?, erfordert, glaube ich, ein neues österreichisches Selbstbewusstsein. (Abg. Strache: Und das vermisse ich bei Ihnen!) Ich habe manchmal den Eindruck, geschätzte Kolleginnen und Kollegen, dass wir die umfassende Frage der Migration noch immer aus unserer großen Geschichte als Flüchtlingsland heraus betrachten. – Die Dinge haben sich geändert: Asyl ist absolut selbstverständlich – jene Leute, die Asyl brauchen, sind gut aufgehoben in unserem Land –, aber die Zuwanderung ist neu zu konzipieren, geschätzte Kolleginnen und Kollegen! (Beifall bei der ÖVP.)
9.32
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Öllinger; 5 Minuten Redezeit. – Bitte.
9.32
Abgeordneter Karl Öllinger (Grüne): Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Kollege Missethon, Ihre Vorstellung von einem Spielfeld, auf dem sich nur die Regierung befindet, hat meine Phantasie angeregt: Wo ist die Opposition? – Offensichtlich außerhalb des Spielfeldes. Wer spielt? – Die Regierung gegeneinander. (Beifall bei den Grünen.) Das erleben wir eben in diesen Tagen. Der eine haut dem anderen das Hackl rein – egal, ob sie Kalina, Missethon, Buchinger oder Bartenstein heißen.
Das ist nicht unsere Vorstellung von einem Spiel, vor allem wenn es darum geht – und das wäre eigentlich die Aufgabe dieser Bundesregierung –, im Bereich Pflege endlich ein Ergebnis zu produzieren. (Beifall bei den Grünen.) Zeigen Sie nicht auf Kollegen Buchinger, nehmen Sie sich selbst an der Nase! – Aber sei’s drum.
Wir Grünen – das sage ich voller Überzeugung – waren auch hier im Parlament immer für einen zukunftsfähigen Sozialstaat, und ich kann mich leider auch noch sehr gut an die Zeiten erinnern, als von Ihrer Fraktion, Herr Kollege Strache – nicht von Ihnen, ich weiß, Sie waren nicht dabei –, eine Hetze gegen österreichische BezieherInnen von Krankengeld betrieben wurde. (Abg. Strache: Deshalb sitzen die jetzt im BZÖ und nicht bei uns!) Ich weiß noch, was Kollege Haider damals gesagt hat, als er in unglaublicher Art und Weise über die „Tachinierer im Sozialsystem“ hergezogen ist, und da hat er nicht die Ausländerinnen und Ausländer gemeint, sondern die Österreicherinnen und Österreicher. Kleinlaut hat er sich eine Woche später entschuldigen müssen, weil alle von ihm angeführten Daten und Zahlen falsch waren. – So schaut’s aus, Herr Kollege Strache! (Beifall bei den Grünen. – Abg. Strache: Deshalb sitzen diese Herrschaften im BZÖ, das wissen Sie!)
Jetzt komme ich zu Ihren Zahlen, Herr Kollege Strache. In der Debatte, die Sie in den letzten Wochen im Sozialausschuss, in der Öffentlichkeit geführt haben, wurden auch von Ihnen Zahlen zitiert. Sie selbst haben gerade vorhin in einem Zwischenruf gemeint, die Studie in der „Presse“ sage etwas anderes. – Diese Studie in der „Presse“ habe ich mir angesehen. Wissen Sie, was das für eine Studie in der „Presse“ ist, über die Sie sagen, das sei eine jüngste Studie und laut dieser Studie würde das österreichische Sozialsystem frühestens nach 25 Jahren von Migranten profitieren? (Abg. Strache: So steht es in der „Presse“!) Nein, so steht es nicht in der „Presse“. Wissen Sie, woher diese Studie ist? – Aus der Bundesrepublik Deutschland! Das ist eine Studie über die Bundesrepublik, die im Jahre 2001 gemacht wurde und – ich habe sie durchgesehen – überhaupt nichts mit dem österreichischem Sozialsystem zu tun hat. (Abg. Strache: Ist nicht vergleichbar! Deutschland ist ja nicht vergleichbar mit uns!)
So schaut’s aus, Herr Kollege Strache, wenn Sie es mit der Wahrheit, mit richtigen Zahlen und Fakten halten sollen! (Beifall bei den Grünen sowie bei Abgeordneten von SPÖ und ÖVP. – Abg. Strache: Nicht vergleichbar!) Das, Herr Kollege Strache, ist in nichts zu unterscheiden von dem, was Herr Kollege Haider gemacht hat!
In dieser Studie aus der Bundesrepublik Deutschland – ich spreche jetzt von der Bundesrepublik – wird festgestellt: Migration rechnet sich langfristig, aber nicht kurzfristig, und die Übergangsfristen, also die Arbeitsbeschränkungen für Personen aus den neuen EU-Erweiterungsländern, sollen aufgehoben werden. – Hat es dazu etwa geheißen von den Freiheitlichen, vom BZÖ: Ja wenn diese Studie das sagt, die wir – wir von den Freiheitlichen, wir vom BZÖ und was weiß ich von welcher Parteispaltung auch immer aus diesem Lager (Abg. Strache: Trotz Spaltung wieder stärker als die Grünen, das schmerzt!) – ja so schätzen, dann sind wir selbstverständlich dafür!? – Nein, Sie zitieren irgendetwas, nur: Alles, was Sie zitieren, ist falsch, Herr Kollege Strache! Alles ist falsch. (Zwischenruf des Abg. Kickl.)
Herr Kollege Kickl, es ist Ihre Aussendung, in der Sie sagen, diese Studie beziehe sich auf Österreich. Sie sollten ganz den Mund halten in dieser Frage (Abg. Ing. Westenthaler: Na, na, na! Das geht ja wirklich nicht! Was ist das für ein Stil?), weil es wirklich vermessen ist zu sagen, eine Studie bestätigt das für Österreich. (Beifall bei den Grünen. – Abg. Ing. Westenthaler: Das ist letztklassig, was Sie da machen!)
Ich sage Ihnen: Man kann über Zuwanderung diskutieren und man soll über Zuwanderung diskutieren, aber sicher nicht mit falschen Zahlen und Fakten, sicher nicht mit Verleumdungen! – Das ist falsch, das lehnen wir von den Grünen ab.
Schauen Sie sich die Studie an, die der Herr Bundesminister zitiert hat! Es gibt ja auch österreichische Studien. Biffl und weitere machen Studien, versuchen Auswertungen, und all diese Studien kommen zu dem Ergebnis ... (Abg. Kickl: Ich verstehe nicht, warum Sie dagegengestimmt haben, eine neue zu erstellen!) – Wir brauchen ja nicht jedes Jahr eine Studie. (Abg. Strache: Es gibt in Österreich keine seriösen Studien!) Machen Sie eine Studie, wenn Ihnen das Thema etwas wert ist, und verwenden Sie dafür am besten nicht Ihre Haus- und Hofschreiber, sondern machen Sie eine seriöse Studie! Aber dazu sind Sie nicht in der Lage. (Beifall bei den Grünen.) Sie sind ja nicht einmal in der Lage, ausreichend zu zitieren. (Präsidentin Mag. Prammer gibt das Glockenzeichen.)
Was aber das Schlimmste ist, Herr Kollege Strache: Sie haben in diesem Zusammenhang ein Bild von den Motten verwendet ...
9.38
Präsidentin Mag. Barbara
Prammer (neuerlich das Glockenzeichen gebend): Herr
Abgeordneter, Ihre Redezeit ist zu Ende, Sie müssen Schluss machen! (Abg. Öllinger:
Einen Schlusssatz!) Das wäre aber schon der zweite Schlusssatz. (Abg. Ing. Westenthaler: Abgang! Mund halten!)
(Beifall bei den Grünen für den das Rednerpult verlassenden Abg. Öllinger.)
Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Rosenkranz. 5 Minuten Redezeit. – Bitte.
9.38
Abgeordnete Barbara Rosenkranz (FPÖ): Frau Präsidentin! Herr Minister! Hohes Haus! Herr Abgeordneter Öllinger, wir werden uns von Ihnen den Mund nicht verbieten lassen! (Beifall bei der FPÖ.) Dass wir nicht auf Zustimmung Ihrer Fraktion stoßen, stört uns eigentlich nicht besonders, aber wir legen sehr wohl wert darauf, dass wir, wenn es um die Frage der Zuwanderung geht, auf Zustimmung stoßen bei jenen, die ihre Kinder nicht in Privatschulen geben können, bei jenen, die im Gemeindebau wohnen müssen, bei jenen, die sich auf dem Arbeitsplatz konkurrenzieren. – Das ist die Zustimmung, auf die wir abzielen, und in diesem Sinne fühlen wir uns berufen, die Leute zu vertreten. (Beifall bei der FPÖ.)
Apropos Studien: Selbstverständlich ist die Situation in der Bundesrepublik Deutschland mit der Situation in Österreich vergleichbar. (Abg. Öllinger: Nein!) Lesen Sie Birg, lesen Sie Sinn, jeder sagt dasselbe: Zuwanderung rechnet sich nicht, sondern belastet den Sozialstaat, statt ihn zu stützen!
Herr Minister Buchinger, nur eine simple Frage – weil auch Sie, mit Zitaten gut bewaffnet, versucht haben, sich der Frage so zu näheren, dass Sie sagen: Oh ja, Zuwanderung brauchen wir! –: Wie ist das zu verstehen: Wir hatten in den letzten Jahrzehnten 1,3 Millionen Zuwanderer – warum bersten die Sozialkassen nicht? Warum sind sie nicht übervoll? Warum diskutieren wir überhaupt darüber, dass es ein Problem gibt? (Beifall bei der FPÖ. – Abg. Strache: Pflegegeld! Pensionen!)
Es ist vielleicht gut, die Dinge auch mit ein bisschen Hausverstand zu sehen, und da ist eines ganz klar: Den Zusammenhang, dass Sozialstaat durch Zuwanderung gestützt werden könnte, gibt es nicht. Den gäbe es vielleicht dann noch, Herr Generalsekretär Missethon, wenn man zu dem käme, was Sie vorschlagen, obwohl das absolut absurd und unrealisierbar ist, dass man nämlich genau jene in das Land holt, die man braucht, und die Kinder, die man nicht hat, ersetzt. Demographischer Kolonialismus sozusagen! Das heißt, wir lassen im Ausland zeugen und erziehen, und wenn dann die Menschen 18 Jahre alt und gut ausgebildet sind, dann holen wir sie uns. Das ist ja eine absolut
absurde Vorstellung! Woher wollen Sie denn diese Menschen nehmen – abgesehen davon, dass die ja dann dort fehlen! (Beifall bei der FPÖ.)
Es gibt dann solche Dinge wie den Umstand, dass zum Beispiel in London mehr Krankenschwestern aus Malawi arbeiten als in Malawi selbst. Das können wir auch nicht wollen! Aber das heißt, wir dürften niemanden nehmen, der älter als 18 Jahre ist, der nicht gut ausgebildet ist. Es kommen aber natürlich ganz andere Menschen zu uns, das wissen Sie auch, und das haben Sie jahrzehntelang zugelassen und nicht abgestellt. Warum soll es denn jetzt auf einmal zu einer Änderung kommen können?
Nein, wir werden schon zu dem zurückkommen müssen, was an und für sich ganz klar ist: ohne Kinder kein sicheres Alter! Schauen Sie sich das an in der Geschichte: Es hat noch nie und es kann auch nie ein anderes Alterssicherungssystem geben! Das hat im Familienverband über Jahrtausende funktioniert, nämlich die Generationensolidarität, und ganz kurz funktioniert es jetzt sozusagen auf staatlicher Ebene, im Sozialstaat. Ganz klar! Ein Datum: 1889: Bismarck nimmt dieses Prinzip, die Drei-Generationen-Solidarität her, macht daraus das sogenannte Umlageverfahren und hebt es auf staatliche Ebene. Es ist aber immer noch dasselbe Prinzip: Kinder und Alterssicherung haben einen logischen Zusammenhang, der nicht aufzulösen ist. Und genau das muss auch Grundlage jeder Politik sein! (Beifall bei der FPÖ.)
Als der Sozialstaat vollendet war, dann in der Zweiten Republik, auch in der Bundesrepublik Deutschland, wo er absolut parallel funktioniert, gab es die Anekdote, dass man Adenauer darauf hingewiesen hat: Wenn Sie eine allgemeine Altersversicherung einführen, dann müssten Sie auch so etwas wie eine „Kinderrente“ schaffen, damit der Zusammenhang gewahrt bleibt! Adenauer soll damals gesagt haben: Kinder kriegen die Leute sowieso! – Das kann man Adenauer vorwerfen. Mehr noch kann man es seinen Nachfolgern, vor allem auch hier in Österreich vorwerfen, dass sie ungerührt so weitergemacht haben, wie sie es eben taten – und feststellen hätten müssen, dass der Geburtenmangel längst den Sozialstaat untergräbt. Um diesen Zusammenhang wiederherzustellen, braucht es etwas Besseres als familienpolitische Debatten, die sich ausschließlich in Fragen wie Kinderkrippen erschöpfen.
Apropos: Sie wissen vielleicht auch, dass Schweden eine Kurskorrektur macht und ab 2008 Erziehungsgeld einführt. Ist Ihnen das schon bekannt? Lesen Sie es bitte einmal nach! (Beifall bei der FPÖ.)
Was wir brauchen, ist eine Familienpolitik, die erstens über das Steuerrecht Familien wirtschaftlich gerecht stellt, die zweitens die Erziehungsleistung, auch jene zu Hause, mit einem Erziehungsgeld abgilt – und die drittens eine Pension für Mütter oder Väter, also für jene, die diese Erziehungsleistung erbringen, vorsieht, nämlich eine Art „Mütterpension“. (Beifall bei der FPÖ.)
Billiger wird es nicht gehen! So lange Sie die Leute zwingen, sich zwischen Kindern und Wohlstand zu entscheiden, wird die Situation nicht besser werden! (Neuerlicher Beifall bei der FPÖ.)
9.43
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Klubobmann Ing. Westenthaler. 5 Minuten Redezeit. – Bitte, Herr Abgeordneter.
9.43
Abgeordneter Ing. Peter Westenthaler (BZÖ): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es ist schon eine seltsame Debatte, die immer sehr emotional geführt wird, wenn es um die Zuwanderung geht. Da kommt ein Gewerkschafter heraus, nämlich der Herr Haberzettl von der SPÖ, und verteidigt wortreich die Zuwanderung. Das ist eigentlich unglaublich!
Müssen Sie das auf Grund des Klubzwanges – wie Sie auch der Öffnung des Arbeitsmarktes für Zuwanderer aus dem Osten zustimmen mussten? Es ist mir überhaupt kein Rätsel, warum der Gewerkschaftsbund in einer derartigen Krise steckt, wenn Sie solche Maßnahmen mittragen. (Beifall beim BZÖ.)
Weiters haben wir hier den Sozialminister Buchinger, der wortreich seine ganze Rede hindurch nichts als zitiert hat, die ganze Chance, die er hier hatte, vertan hat und statt dessen irgendeinen Herrn Professor zitiert hat, aber selbst keine eigenen Meinung zu haben scheint.
Herr Sozialminister Buchinger, ist das Ihr Dauerzustand, dass Sie meinungslos sind? Dürfen Sie überhaupt noch eine eigene Meinung haben? Wie spielt sich das bei Ihnen in der Früh ab: Haben Sie auf dem Badezimmerspiegel ein Bild vom Herrn Bartenstein kleben und müssen Sie ihn befragen, oder haben Sie einen morgendlichen Rapport, dass Sie hingehen, salutieren und sagen: Ja, Herr Minister Bartenstein, was alles darf ich heute eigentlich machen? (Zwischenrufe bei der SPÖ.) Denn: Sie haben ja eigentlich keine Kompetenzen.
Herr Sozialminister, was Sie heute hier zu einem der
wesentlichsten gesellschaftspolitischen und sozialpolitischen Themen abgeliefert
haben, das spottet jeder Beschreibung und ist peinlich und jämmerlich. Das
sei Ihnen einmal gesagt, Herr Sozialminister! (Beifall beim BZÖ.)
Aber das ist eben so, wenn man sich nicht auskennt und wenn man keine Kompetenzen hat. Schauen Sie doch einmal ins Ausland, wo bereits sehr wohl bei den Sozialleistungen nach Staatsbürgerschaft getrennt wird! Nur bei uns wird es nicht gemacht. Entweder es wird gesagt: Das Verhältnis ist ohnehin ausgewogen!, oder es wird die Antwort gegeben: Wir trennen nicht! – Nur: Sie müssen sich endlich einmal für eine Antwort entscheiden!
Die Schweiz hat das jetzt gemacht. In der Schweiz ist man
draufgekommen – und das war der große Schock und das
große Aha-Erlebnis –, dass mittlerweile 80 Prozent aller
steuerfinanzierten Sozialleistungen an Ausländer gehen. Ich möchte
einmal diese Zahl in Bezug auf Österreich kennen, Herr Sozialminister.
Sagen Sie uns diese einmal! Machen Sie einen Offenbarungseid, wie viele
Gesamtsozialleistungen, steuerfinanzierte Sozialleistungen an Ausländer in
Österreich gehen! Dann wird es auch in Österreich ein böses
Erwachen geben. Dann wird es auch bei uns Diskussionen darüber geben,
warum diese Bundesregierung – und jetzt kommt die ÖVP mit ihrer
Ministerin dran – den Familien das Kindergeld wieder wegnehmen will,
das eigentlich schon ausbezahlt und ausgegeben worden ist, gleichzeitig aber
hier in diesem Haus im Dezember vergangenen Jahres auch für
Ausländer, auch für abgelehnte Asylwerber Sozialleistungen
möglich gemacht hat – selbst dann, wenn sie kriminell geworden
sind. (Abg. Öllinger: Für Kinder! Für Babys!)
Das ist doch keine gute Familienpolitik! Das verstehen die
Familien nicht! Und daher werden uns wir vom BZÖ für die Familien
einsetzen und werden jede einzelne Familie, der Sie, der die Frau Ministerin
Kdolsky das Familiengeld wegnimmt, rechtlich vertreten, weil es auch
rechtlich nicht begründbar ist, dass bereits ausbezahlte Gelder wieder
zurückgefordert werden. Da werden wir der Anwalt der
Familien in Österreich sein, meine sehr geehrten Damen und Herren! (Beifall beim BZÖ.)
In Deutschland diskutiert man derzeit, dass Zahlungen von steuerfinanzierten Sozialleistungen überhaupt erst nach zwei Jahren einem Zuwanderer gegönnt werden. (Abg. Öllinger: In Österreich nach fünf Jahren!) Und jetzt, Herr Öllinger, kommt der Höhepunkt: Wissen Sie, wie es im liberalen Dänemark ist? – In Dänemark hat man bereits ein Gesetz beschlossen, wonach überhaupt erst nach sieben Jahren Aufenthalt die erste soziale Leistung steuerfinanziert ausbezahlt wird. Sieben Jahre lang bekommt
dort kein einziger Zuwanderer
soziale Leistungen. (Abg. Öllinger: Sie können reden,
was Sie wollen, Sie haben keine Ahnung!)
Jetzt zu den Studien: Sie ziehen immer nur Deutschland als
Beispiel heran. Nehmen Sie einmal eine österreichische Studie! Kennen Sie
nicht die Studie vom Wifo aus dem Jahre 2004? Das Ergebnis dieser Studie
lautet: Ausländische Arbeitskräfte zahlen weniger in das
österreichische Sozialsystem ein, als sie daraus Leistungen erhalten. Und
jetzt die Zahlen, damit Sie es auch wissen: Sie zahlen
1,76 Milliarden € aus Sozialversicherung, Lohnsteuer und
Mehrwertsteuer ein, und sie bekommen 2,15 Milliarden €
heraus. (Abg. Öllinger: Und?!)
Das ist das Ungleichgewicht, das wir sehen! Österreichische Menschen, österreichische Mitbürger, österreichische Arbeitnehmer, die ihr Leben lang in ein Sozialsystem einzahlen, haben auch zuerst das Recht, Sozialleistungen zu bekommen – und nicht die Zuwanderer, meine sehr geehrten Damen und Herren! (Beifall beim BZÖ.)
Daher muss es auch zu einer Bedingung kommen, und diese lautet: Integrationsgrad. Wer sich nicht integrieren will, der darf keinen Zugang zu den sozialen Töpfen in Österreich haben. Wer kriminell wird, der darf keinen Zugang zu den sozialen Töpfen in Österreich haben. Wer das Asylrecht missbraucht, der darf keinen Zugang zu den sozialen Töpfen in Österreich haben. Und wer zu uns kommt und das Land letztlich nur ausnützen will, der hat kein Recht auf soziale Leistungen. Das ist unser Standpunkt vom Bündnis Zukunft Österreich! Dazu stehen wir auch, weil wir der Meinung sind, dass in erster Linie die Österreicherinnen und Österreicher das Recht haben, jene Leistungen zu erhalten, die sie jahrelang durch harte Arbeit, Kollege Gewerkschafter – durch harte Arbeit! – einzahlen!
Die Sozialleistungen sind von Österreicherinnen und Österreichern erarbeitet – und sie haben daher in erster Linie das Recht, diese auch zu bekommen. Daher muss es zu Einschränkungen von Sozialleistungen für Zuwanderer kommen! (Beifall beim BZÖ.)
9.48
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Mag. Kuntzl. 5 Minuten Redezeit. – Bitte.
9.48
Abgeordnete Mag. Andrea Kuntzl (SPÖ): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Herr Kollege Westenthaler, die Familienministerin nimmt niemandem Kindergeld weg. Die Familienministerin muss allerdings leider das Chaos reparieren, das Sie hinterlassen haben, sehr geehrte Damen und Herren. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Strache: Sie ersetzen doch das BZÖ 1 : 1! Sie sind doch das neue BZÖ!)
Der Sozialminister hat den, denke ich, doch zumutbaren Versuch unternommen, auch mit Ihnen sachlich zu argumentieren. Wenn Sie finden, dass das nicht zumutbar ist, dann tut mir das leid für Sie, es waren jedenfalls wichtige Argumente, die er gebracht hat.
Was ich immer wieder in Debatten um Zuwanderung hier im Hohen Haus sehr, sehr interessant finde, ist die ganz, ganz, ganz scharfe Rhetorik, die Blau-Orange gegen Zuwanderung haben. Und wenn man sich dann die Politik anschaut, die Sie in den letzten Jahren gemacht haben, so muss man sagen, dass es noch nie so viel Zuwanderung gegeben hat wie in den Jahren der blau-orange-schwarzen Bundesregierung (Abg. Ing. Westenthaler: Stimmt nicht! Falsch!), und zwar ungeregelten Zugang und unter schlechten Bedingungen erfolgten Zugang. Das ist in Wirklichkeit Ihre Politik! (Beifall bei der SPÖ.)
Sie haben sich nämlich dazu entschieden, Leute ganz kurzfristig und unter schlechten Bedingungen ins Land zu holen – und dann wieder nach Hause zu schicken. Ein Bei-
spiel ist die Saisonnier-Bedingung. Aber auf der anderen Seite fehlen uns dort die Leute, zum Beispiel bei den Forschern und Forscherinnen, wo wir dringend qualifizierte Kräfte aus dem Ausland brauchen würden. Das ist in Wirklichkeit Ihre Politik!
Aus der Studie, die Sie immer zitieren, zitieren Sie bewusst immer nur den einen Teil, wo steht, kurzfristig gibt es da ein Ungleichgewicht. Aber in dieser Studie wird auch gesagt, dass sich Migration langfristig für eine Volkswirtschaft rechnet. Das ist die Schlussfolgerung der Studie, die Sie zitieren! Und das beweist wieder einmal, dass Ihre Politik in den letzten Jahren völlig verfehlt war, nämlich kurzfristig die Leute ins Land zu holen und sie wieder wegzuschicken. (Abg. Ing. Westenthaler: Jetzt weiß ich, warum Sie von Ihrer Partei abgesetzt worden sind!)
Eine geordnete Zuwanderung, geregelt und unter guten Bedingungen durchgeführt, nützt der Volkswirtschaft. – Ihre wirtschaftlich verfehlte und unmenschliche Politik lehnen wir zutiefst ab, sehr geehrte Damen und Herren! (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Strache: Die machen Sie jahrzehntelang! – Abg. Ing. Westenthaler: Warum wurden Sie von Ihrer Partei abgesetzt? Sagen Sie uns das einmal!)
Da gibt es die „wunderbaren“ Lösungsansätze, die Sie entwickeln, wie zum Beispiel eine eigene Sozialversicherung für Ausländer und Ausländerinnen. Wie sieht denn eine Gesellschaft aus, die so konstruiert ist und die man so weiterdenkt? Wie sieht denn die aus? (Abg. Strache: Staatsbürger sind Ihnen fremd? Staatsbürgerrechte sind Ihnen fremd?) Als Nächstes machen wir dann eine eigene Sozialversicherung für diejenigen, die wenig verdienen, denn die zahlen in die Töpfe wenig ein, oder eine eigene Unfallversicherung für diejenigen, die ein hohes Unfallrisiko in ihrem Beruf haben? Das ist Ihr Modell weitergedacht! – Das ist unmenschlich und wirklich abzulehnen! (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der Grünen. – Abg. Strache: Staatsbürgerrechte kennen Sie nicht!)
Nun zu Ihren „wunderbaren“ Ideen, was Kinder betrifft: Zuerst vermischen Sie Nicht-Deutsch-Können und muttersprachlich nicht deutsch sein, was nichts miteinander zu tun hat. Der geringere Anteil derjenigen Kinder, die muttersprachlich nicht deutsch aufwachsen, kann nicht Deutsch. Die meisten Kinder aber können Deutsch. Und Sie vermischen das, ziehen ein Feindbild hoch, um dann dagegen anrennen zu können. Das ist wirklich – noch dazu auf dem Rücken von Kindern ausgetragen – besonders verantwortungslos und besonders unmenschlich!
Mein Sohn zum Beispiel, sehr geehrte Damen und Herren, geht in eine Klasse, wo die die Eltern dieser Schulkinder aus 14 Herkunftsländer kommen. (Ruf bei der FPÖ: ... Privatschule!) Das ist keine Privatschule, eine ganz normale öffentliche Schule. – Das ist dort kein Problem. Und wissen Sie, warum? Aus zwei Gründen. (Neuerlicher Ruf bei der FPÖ: ... privat!) Nein, keine Privatschule, eine öffentliche Schule! – Und wissen Sie, warum? Aus zwei Gründen: Erstens, weil die meisten Kinder dort Deutsch können, und zweitens, weil man sich in dieser Schule um die Kinder, die noch einen Nachholbedarf haben, ganz speziell bemüht. Ich denke, das ist ein viel sinnvollerer Weg, als die Kinder quer durch die Stadt zu schicken (Abg. Strache: Das will ja keiner!), zum Beispiel von Ottakring nach Hietzing.
Aber Sie haben uns leider nur den einen Teil Ihrer Phantasie mitgeteilt. Wie schaut denn der andere Teil Ihrer Phantasie aus? Wie bekommen Sie Plätze in Hietzing frei? (Zwischenrufe bei der FPÖ.) Dann „schaufeln“ Sie sozusagen die Hietzinger Kinder nach Ottakring zurück, und die kleinen Kinder mit den schweren Schultaschen laufen quer durch die Stadt.
Frau Kollegin Rosenkranz, Sie sind Familiensprecherin Ihrer Partei, Sie haben selber Kinder: Halten Sie das wirklich unseren Kindern gegenüber für eine sinnvolle Politik?
Also ich denke, dass unsere Kinder behüteter aufwachsen müssen – so, wie man das in Wien auch macht.
In Wien wachsen Kinder, die Probleme haben, in Klassen mit deutschsprachigen Kindern auf, denn dort können sie etwas lernen, dort profitieren beide Teile voneinander. (Abg. Ing. Westenthaler: Alles super!) Sie werden besonders betreut, werden herausgenommen und in Kleingruppen zusätzlich gefördert, bekommen zusätzliche Unterstützung. (Anhaltende Zwischenrufe bei der FPÖ.) Ich glaube, unsere Kinder haben es sich verdient, dass wir mit ihnen entsprechend verantwortungsvoll umgehen, sehr geehrte Damen und Herren. (Beifall bei der SPÖ.)
9.54
Präsidentin Mag. Barbara
Prammer: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter
Amon. 5 Minuten Redezeit. – Bitte.
9.54
Abgeordneter Werner Amon, MBA (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Frau Kuntzl, ich muss Ihnen leider schon ein wenig widersprechen: Nirgendwo sind die Migrationsprobleme derart massiv wie in Wien – gerade auf Grund der verfehlten Bildungspolitik! Das möchte ich Ihnen schon in aller Deutlichkeit sagen! (Beifall bei der ÖVP.)
Herr Klubobmann Strache, Sie haben heute das Thema „Sicherung des Sozialstaates statt Zuwanderung“ gewählt. Jeder Teil für sich genommen hätte durchaus zwei spannende Aktuelle Stunden ergeben, denn das Thema „Sicherung des Sozialstaates“ ist ein absolut spannendes Thema. Da gibt es viele Themenfelder, die wir hätten diskutieren können.
So hat etwa Frau Kollegin
Rosenkranz hier die Meinung vertreten, dass es über Jahrtausende ein
einziges funktionierendes System der Alterssicherung, nämlich das im
Rahmen der Familie, gegeben hat. – Noch nie in der Geschichte der Menschheit war die Alterssicherung so
gut, wie sie es heute ist! Das möchte ich in aller Deutlichkeit sagen.
(Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)
Die Probleme, die
wir auch in der Finanzierung der sozialen Töpfe haben, hängen natürlich
schon zusammen mit dem demographischen Faktor, aber nicht in erster Linie mit
der Zuwanderung. Da streuen Sie den Menschen Sand in die Augen. Das ist nicht
sehr fair, Herr Kollege Strache! (Abg. Strache:
Sowohl, als auch! Die eigenen Familien im Stich lassen, zusätzliche
Zuwanderung: Das ist die Problematik!)
Das zweite Thema, nämlich das Thema „Zuwanderung“ wäre durchaus auch ein spannendes Thema gewesen. Ein bisschen bin ich doch überrascht über den Klubobmann Westenthaler, der heute hier gesagt hat, dass die Familienministerin den Familien das Kindergeld wegnimmt. (Zwischenruf des Abg. Ing. Westenthaler.) Ja, das ist richtig, ich habe die Zuverdienstgrenze immer kritisch gesehen, aber ich bin auch ein Anhänger des Rechtsstaates, und wenn es eine Zuverdienstgrenze gibt, dann ist sie auch zu exekutieren, dann hat man sich auch daran zu halten. Das sollten gerade Sie als Parlamentarier genau wissen, Herr Kollege Westenthaler (Beifall bei der ÖVP.)
Sie sind ja in anderen Bereichen, etwa dort, wo es um Zuwanderung geht, absolut für Recht und Ordnung. Da sind Sie dafür, dass der Buchstabe des Gesetzes eingehalten wird. Und da treffen wir uns dann wieder bei dem Thema, von dem ich glaube, dass es wichtig, dass wir es eingehend diskutieren. Ich bin schon der Meinung, dass in einem Versicherungssystem, wie wir es in vielen Bereichen haben, selbstverständlich jeder davon profitieren soll, der in dieses System einzahlt. Na selbstverständlich! Das kann nicht in erster Linie von der Staatsbürgerschaft abhängig gemacht werden. Wir leben ja in einem geeinten Europa. (Abg. Strache: Einen Bundesstaat Europa haben wir noch
nicht! Wir sind schon noch ein eigenständiger Staat!) Das Versicherungsprinzip lebt schon noch davon, dass man dann Leistungen bezieht, wenn man in ein System einzahlt. Das hängt, wie gesagt, nicht in erster Linie von der Staatsbürgerschaft ab.
Aber ein Thema, Herr Kollege Strache, haben Sie heute eigentlich nur gestreift, und das deckt sich auch mit der Frage Rechtsstaatlichkeit und der Frage von Law and Order. Und ich sage Ihnen eines: Was nicht in Ordnung ist, ist folgender Umstand: Wenn man durch einen Missbrauch des an sich wichtigen und notwendigen Asylrechtes, wenn durch das Hinauszögern von Verfahren, wenn durch das permanente Asylantragstellen von weiteren Familienmitgliedern Menschen ohne Aufenthaltstitel für lange Zeit im Land sind (Abg. Strache: Warum sorgen Sie nicht endlich für schnelle Verfahren?), denn dann kann daraus nicht automatisch ein Aufenthaltstitel entstehen. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Strache: Na eh! Warum sorgen Sie nicht dafür, dass Verfahren schneller abgewickelt werden? Warum braucht es immer Jahrzehnte dazu?) Das ist das eigentliche Thema, Herr Kollege Strache!
Mit Ihren mir zu populistischen Zugängen, nämlich das Ausländerthema mit dem Sozialstaat zu verquicken, gehen Sie eigentlich am Thema vorbei, Herr Kollege Strache. (Abg. Strache: Warum stimmt die ÖVP in Oberösterreich und in der Steiermark zu?) Und weil Sie am Thema vorbeigehen und weil Sie ausschließlich immer diesen populistischen Zugang wählen, sitzen Sie in der Opposition – und wir sind in der Regierung. Das ist der Unterschied! (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Strache: Ihre ÖVP stimmt in der Steiermark zu!)
Ich weiß nicht, wie lange Sie in Wien im Landtag waren. Nirgendwo sind die Probleme so groß wie in Wien. Was haben Sie in Wien in den langen Jahren der Opposition zustande gebracht? Ich frage Sie das! Die Probleme sind größer denn je. Das ist Ihr politischer Erfolg, Herr Kollege Strache! (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Strache: Gegen Häupl und Hahn kommt man bis dato mehrheitlich nicht an!)
Ich glaube, meine Damen und Herren, dass das eine interessante Aktuelle Stunde hätte werden können, wenn wir uns mit der Frage der Sicherung des Sozialstaates oder mit dem Thema „Zuwanderung“ beschäftigt hätten. Aber ich halte es für völlig verfehlt, das miteinander zu verbinden. Deshalb, Herr Kollege Strache, waren Sie auch angewiesen darauf, aus deutschen Studien zitieren. (Abg. Strache: Bei uns gibt es keine!) Wahr ist, was der Herr Sozialminister ... (Präsidentin Mag. Prammer gibt das Glockenzeichen.) – Ich bin schon beim Schlusssatz, Frau Präsidentin!
Wahr ist: Es gibt eine Fülle von Studien, und diese Studien sagen aus (Abg. Strache: Bei uns gibt es keine anderen! Die verweigern Sie!), dass in der Bilanz ausländische Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in etwa gleich viel in die Sozialtöpfe in Österreich einzahlen, wie sie herausbekommen. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Strache: Da werden die Gesamtkosten nicht berechnet! Das ist Lug und Trug!)
9.59
Präsidentin Mag. Barbara
Prammer: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete
Mag. Stoisits. 5 Minuten Redezeit. – Bitte.
10.00
Abgeordnete Mag. Terezija Stoisits (Grüne): Dobro jutro, poštovane dame i gospodo! Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Unglaublich viele Zahlen, unglaublich viele Kostenfaktoren und unglaublich viele Argumente, was kostet, was bringt und wie ist es wirklich und wie sind die Studien – jetzt gehe ich nicht auf die Ausführungen von Klubobmann Strache ein –, wurden heute in dieser Debatte um die Sicherung des Sozialstaates auf der
einen Seite und die kühne Behauptung, dass Zuwanderung den Sozialstaat gefährde, gebracht.
Haben Sie sich eigentlich schon einmal überlegt, Herr Klubobmann Strache oder Herr Klubobmann Westenthaler, wie Österreich aussehen würde, wenn es jene, von denen Sie hier behaupten, dass wir sie nicht brauchen, wenn es jene, von denen Sie meinen, sie seien eine „Belastung“ für den Sozialstaat, in Österreich nicht gäbe? Wer würde denn die vielen Kranken, die vielen Bettlägrigen, die vielen Pflegefälle zu Hause in Österreich pflegen? (Abg. Ing. Westenthaler: Davon spricht ja niemand! Das ist doch Unsinn!) Sind das großteils Inländer – oder sind das Ausländerinnen und Ausländer, Zuwanderer und Zuwanderinnen?
Wer würde in Österreich den Spargel im Marchfeld stechen? Wer würde die Ernten einbringen in jedem Jahr genau zu dem Zeitpunkt, zu dem die Ernten anstehen? – Sind das großteils InländerInnen – oder sind das zum allerallergrößten Teil Ausländerinnen und Ausländer, die hier als Saisonniers arbeiten und zu Stundenlöhnen um die 3 €, maximal 4 € da arbeiten?
Wer würde denn, Herr Klubobmann Strache und Herr Klubobmann Westenthaler, die Tausenden, Zigtausenden österreichischen Klos putzen in öffentlichen Einrichtungen, auch hier bei uns im Parlament möglicherweise? – Sind das größtenteils Inländerinnen, oder sind das größtenteils Ausländerinnen? Und hier sage ich bewusst ‑innen, denn das sind nämlich zu 99,9 Prozent Frauen.
Wer würde denn jetzt, da die Wirtschaft Gott sei Dank anzieht und boomt, auf Österreichs Baustellen die schwere Arbeit machen? Die Betriebe haben längst erkannt, dass Zuwanderung für Österreich notwendig ist, sonst würde sich nicht die Industriellenvereinigung so äußern, wie sie es in den letzten Wochen getan hat. Aber nicht nur die österreichische Industriellenvereinigung, sondern auch die Wirtschaftskammer – der Herr Generalsekretär der Wirtschaftskammer hat sich da eindeutig geäußert – haben das erkannt. Auch auf EU-Ebene ist das längst erkannt, dass wir auf einem Kontinent leben, der ein Zuwanderungskontinent ist. Europa ist ein Kontinent der Zuwanderung und der Binnenwanderung. Und das sind Feststellungen, die nicht die linke oder rechte Opposition zu treffen braucht, sondern das sind Fakten, die belegbar sind und die uns allen gemeinsam nützen.
Darum finde ich es auch so unerträglich, wenn hier dann im Hohes Haus genau dieses Spiel, das wir ja eigentlich seit vielen Jahren kennen und wogegen wir Grüne uns verwahren und heute auch zahlreiche Kollegen der Regierungsparteien, gespielt wird: Inländer gegen Ausländer, Zuwanderer gegen Inländer, wenn hier ständig mit Unterstellungen gearbeitet wird, wenn eigentlich alle immer irgendetwas im Schilde führen und irgendwo etwas ausnützen wollen. Das, meine Damen und Herren, ist nicht der Stil, der hier im Hohen Haus Platz greifen sollte, und das sind, geschätzte Kolleginnen und Kollegen, Vorwarnungen.
Natürlich hat Herr Klubobmann Strache heute nicht so
gesprochen wie am Parteitag der FPÖ (Abg.
Dr. Graf: Waren Sie dabei?),
und er hat nicht von den „Motten“, die das Licht suchen, gesprochen
und Zuwanderinnen und Zuwanderer in Österreich gemeint. (Abg. Strache:
Das ist falsch! Ich habe die Systemimmanenz aufgezeigt!) Diesen Jargon
möchte ich hier im Hohen Haus nicht Platz greifen lassen. (Beifall bei den Grünen.)
Herr Klubobmann Strache, das, gepaart mit diesen ständigen – und das haben alle Redner der Freiheitlichen Partei und des BZÖ heute gemacht – unterschwelligen EU-Ressentiments. (Abg. Dr. Graf: Dass Sie am Parteitag waren, ist mir neu!) Hier ist die EU, die absolut schädlich ist, die keinerlei Aspekt hat, der positiv ist – und hier sind wir Österreicher, die die Hauptnutznießer der EU-Osterweiterung auf der einen Seite sind,
und das sehen die Österreicherinnen und Österreicher, indem die Wirtschaft anzieht, indem es jetzt endlich auch bergauf geht, die Arbeitslosenzahlen sinken – und da die Freiheitliche Partei, die dieses Spiel des Ausspielens von Menschen betreibt. (Präsidentin Mag. Prammer gibt das Glockenzeichen.)
Ich wünsche mir, Frau Präsidentin, weiter, dass
die österreichischen Kranken gepflegt werden, dass die Klos geputzt sind
und dass die Ernte eingebracht wird: auch von AusländerInnen, Herr
Klubobmann Strache. (Beifall bei den
Grünen sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)
10.05
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Kickl. 5 Minuten Redezeit. – Bitte.
10.05
Abgeordneter Herbert Kickl
(FPÖ): Sehr geehrte
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Hohes Haus! Was wir also
jetzt gehört haben, war ja so etwas Ähnliches wie die Antrittsrede
der neuen Frau Volksanwältin. Und ich glaube, jeder, der jetzt diese
Debatte verfolgt hat und die Schwerpunktsetzung, die ganz eigenartige, die ja
klar in Opposition nicht zur Regierung, sondern zur eigenen Bevölkerung
steht, wird verstehen, warum wir diese Wahl auf keinen Fall unterstützen
können und uns etwas ganz etwas anderes vorgestellt hätten. (Beifall bei der FPÖ.)
Überhaupt, meine Damen und Herren, ist für uns Freiheitliche diese Debatte schon interessant. Das ist viel, viel interessanter, als Herr Amon das zugegeben hat, gar keine Frage.
Da haben wir ein BZÖ, das heute wieder auf unseren Kurs aufspringt, plötzlich wieder die alten Werte entdeckt, wo es nämlich darum geht, Österreich zuerst zu sagen, aber 50 000 Nettozuwanderung ins Land geholt hat. Das ist durchaus interessant.
Da haben wir eine grüne Fraktion, die einmal mehr unter Beweis stellt, dass sie auf Kriegsfuß mit dem Begriff „Staatsbürger“ steht. Das ist auch interessant! (Beifall bei der FPÖ.) Sozialstaat, Herr Öllinger, auch an die SPÖ gerichtet: Staat, und da gibt es eine Staatsbürgerschaft, und da gibt es Nicht-Staatsbürger. Sagen Sie es doch laut, wenn Sie diesen Unterschied nicht haben wollen! Tun Sie nicht so herum, sondern sagen Sie den Leuten, was Sie meinen. Dass die ÖVP durchaus Interesse hat, den Begriff des Staatsbürgers aufzulösen und am besten überhaupt alles der Globalisierung unterzuordnen, das ist eine andere ... – Sie (in Richtung ÖVP) schütteln den Kopf, aber wenn ich da hinschaue, wird einer nicken, weil das ist die neue Strategie der ÖVP (Beifall bei der FPÖ), dass man in der eigenen Fraktion überhaupt jede Position einnimmt, denn dann kann man für nichts mehr verantwortlich gemacht werden.
Im Grunde genommen, meine Damen und Herren, können Sie von der Regierung im Zusammenhang mit dem Bereich Sozialstaat von zukunftsfit, von zukunftsorientiert, von zukunftsbewusst daherreden, was Sie wollen, es ist in Wahrheit etwas ganz anderes: Es ist ein Kurs der Opposition gegen die Interessen der eigenen Bevölkerung. Wenn man sich Ihren sozialpolitischen Ansatz so anschaut, meine Damen und Herren, dann ist das ein Nest von Widersprüchen; nicht ein Widerspruch, sondern ein ganzes Nest von Widersprüchen.
Das ist paradox, wenn man auf der einen Seite an allen Ecken und Enden des Sozialstaates nicht wirklich etwas zustande bringt, wenn man alles zeitlich befristet, wenn man nicht wirklich valorisiert, wenn man immer nur die Salami-Taktik anwendet im umgekehrten Sinn und keinen großen Wurf zustande bringt, weil angeblich kein Geld da ist, aber gleichzeitig gibt es einen Bereich, wo Sie entweder auf Grund ideologischer Fixierung, oder ich weiß nicht, durch was, nicht davor zurückschrecken, das Geld hin-
einzuinvestieren
und weiter hineinzuinvestieren und noch einmal hineinzuinvestieren. Und das ist
der Bereich der Zuwanderung. Und zu allem Überfluss – das
kritisieren wir – versteigen Sie sich sogar noch dazu, den Leuten zu
erklären, dass das zu derem Nutzen sei! Das hat mit einer
verantwortungsvollen Politik überhaupt nichts zu tun, sondern das ist pure
Heuchelei, die da betrieben wird! (Beifall
bei der FPÖ.)
Für uns Freiheitliche ist das ein Widerspruch. Und es ist unvernünftig und verantwortungslos, wenn der Herr Sozialminister gleichzeitig von Vollbeschäftigung und von einem arbeitslosen Grundeinkommen spricht, um nur ein Beispiel, das heute schon in der Debatte schon gebracht wurde, zu nennen.
Das ist unverantwortlich, und das ist ein Widerspruch, der aufzulösen ist für die Österreicher, dass man auf der einen Seite Zuwanderung braucht, um Arbeitsplätze zu sichern – und dann sagt die Arbeitslosenstatistik etwas ganz anderes. Es ist unsinnig, unvernünftig und unverantwortlich, wenn Sie so tun, als bräuchten wir zur Sicherung des Sozialsystems die Beiträge der Zuwanderer, wenn wir gleichzeitig wissen, dass sie überverhältnismäßig stark in den Topf hineingreifen. Und das können Sie nicht wegdiskutieren mit irgendwelchen zehn Jahre alten Studien, wenn Sie gleichzeitig nicht dazu bereit sind, eine aktuelle Studie, wie wir Freiheitlichen sie verlangen, jetzt endlich einmal in Auftrag zu geben, wo alles beinhaltet ist und wo man nicht da ein Stückerl kriegt und da ein Stückerl, gerade wie es Ihnen passt, was Sie uns halt servieren möchten. (Beifall bei der FPÖ.)
Leider ist es so, dass sich ein roter Faden –
keine rote Handschrift, aber ein roter Faden – durch diese gesamte
Debatte zieht: Es gibt kein Geld zur Behebung des Pflegenotstandes. Bund und
Länder schieben sich da in einem unwürdigen Ping-Pong-System
gegenseitig die Kugel zu. Es ist kein Geld da für eine ordentliche
Pensionsanpassung, für eine Anpassung, die diesen Namen auch verdient
und wenigstens einmal den Wertverlust abgleicht. (Beifall bei der FPÖ.)
Aber dafür hagelt es Abschläge, Selbstbehalte, Belastungen. Nur bei einem Bereich, da sind Sie sich einig – mit Ausnahme von uns Freiheitlichen –. Das sind die Politikerbezüge. Die erhöhen wir dann! Da habe ich keinen lauten Aufschrei gehört (Beifall bei der FPÖ), da haben Sie keine Skrupel, den Leuten in die Tasche hineinzugreifen und sich selbst gleichzeitig etwas zu erhöhen, was Ihnen in Wahrheit überhaupt gar nicht zusteht. Meine Damen und Herren, man hört dann immer wieder, dass das Ganze rechtlich nicht durchdrückbar ist, wenn man hergeht und sagt, wir wollen ein eigenes System.
Nehmen Sie sich ein Beispiel (Präsidentin Mag. Prammer gibt das Glockenzeichen) – ich komme zum letzten Satz – an Dänemark. Die Dänen haben uns gezeigt, dass es möglich ist, da zweigleisig zu fahren: ein System für die Inländer, eines für die Zuwanderer mit einer Übergangsfrist, die lange genug dauert. Ich sage Ihnen: Am dänischen Wesen kann auch unser Sozialstaat genesen. (Beifall bei der FPÖ.)
10.10
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Scheibner. 5 Minuten. – Bitte.
10.11
Abgeordneter Herbert Scheibner (BZÖ): Frau Präsidentin! Herr Sozialminister! Meine Damen und Herren! Wir erleben heute wieder eine Debatte zur Ausländer- und Zuwanderungspolitik, die sich immer wieder in zwei Polen darstellt: auf der einen Seite Ausländer raus – und auf der anderen Seite multikulturelle Sozialromantik. Ich glaube, beides ist nicht sinnvoll.
Kollege Kickl, wenn Sie uns, dem BZÖ, vorwerfen, dass wir für Rekordzuwanderung gesorgt haben in einer Zeit, in der auch Sie in der Regierung waren (Abg. Strache: Der Kickl saß nicht da, Sie, Herr Scheibner! Der Kickl saß nicht in der Regierung!), denn das vergessen Sie immer, dass von den sieben Jahren fünfeinhalb Jahre Sie auch in der Regierung gewesen sind (Beifall beim BZÖ), aber leider dann, wenn es darum gegangen ist, wirklich Maßnahmen zu setzen, die die Probleme bewältigen, etwa im Asylrecht den Missbrauch zu verhindern, wo wir 40 Prozent weniger Asylanträge haben (neuerliche Zwischenrufe des Abg. Strache) – ja, da sind Sie jetzt aufgeregt, das ist klar, denn auch Ihre Wähler verlangen nicht nur Propaganda, nicht nur Ideologie, sondern Lösungsansätze, und die fehlen halt bei Ihnen. (Beifall beim BZÖ.) – Aber ich will mich gar nicht weiter mit Ihnen beschäftigen, ich habe sonst auch noch etwas zu tun.
Jedenfalls: Nur dagegen zu sein und nichts zu machen, ist zu wenig. 40 Prozent weniger Asylanträge durch das neue Asylgesetz – das ist doch eine Maßnahme zur Verbesserung der wirklich problematischen Situation.
Was die „Rekordzuwanderung“ betrifft, Herr Kollege Kickl, sollte man halt dazusagen, dass ein ganz, ganz großer Teil der Saisonniers – und um die handelt es sich ja – aus Deutschland kommt. Wir haben jetzt deutsche Gastarbeiter in Österreich. Ich weiß nicht, ob Sie das so stört, aber wenn, dann sollten Sie das zumindest dazusagen.
Nun, meine Damen und Herren, zu den „Sozialromantikern“, zu den „Mulikulti-Leuten“. Herr Sozialminister Buchinger, Sie gehören ja auch dazu; deshalb wundert es mich ja, dass Ihnen heute so wenig eingefallen ist zur Frage Ausländer, Zuwanderung und Sozialsystem, denn nur aus einer Studie zu zitieren, damit die Zeit vergeht, das ist ein bisschen wenig, was Sie hier heute gebracht haben. Wenn Sie schon Studien zitieren: Ich hätte auch eine Studie des Wifo, mit der eindeutig nachgewiesen wurde, dass uns die Zuwanderung mehr kostet, als sie im Sozialsystem bringt.
Frau Kollegin Kuntzl, zu Ihnen ganz besonders, wenn Sie
vielleicht einmal kurz zuhören. (Abg.
Mag. Kuntzl spricht in den
Bankreihen mit Abg. Öllinger.) Ihre „Multikulti-Gespräche“
können Sie dann nachher auch noch führen. – Von einer
„vorbildlichen Politik“ im Zuwanderungsbereich in Wien zu
sprechen, das, Frau Kollegen Kuntzl, können Sie ja wohl nicht ernst
nehmen! (Beifall beim BZÖ.)
Genau diese Politik, die Sie zu verantworten gehabt
haben – jetzt haben wir die Folgen davon zu spüren –,
ist aus den siebziger und aus den achtziger Jahren gekommen, in denen es offene
Türen gab, ohne dafür zu sorgen, dass Integration möglich ist,
ohne dafür zu sorgen, dass Schulplätze da sind, Wohnungen und Arbeitsplätze –
und wo Sie aus ideologischen Gründen all diese Grundsätze missachtet
haben. Das jetzt als vorbildhaft darzustellen, das ist doch wirklich
ungeheuerlich! (Beifall beim BZÖ.)
Vielleicht haben Sie das Glück, dass Ihre Kinder in eine Schule gehen, wo sich die Leute bemühen. Die Chance von Inländern und Ausländern – das ist auch eine Frage des Sozialsystems –, eine ordentliche Ausbildung zu bekommen, kann doch nicht davon abhängig sein, dass sich eine Schule bemüht, denn: Wo ist denn die Chance für die Kinder, wo 90 Prozent Kinder mit nichtdeutscher Muttersprache in einer Schulklasse sind? Wo ist da Integration? Wo ist da die Chance? – Das ist Ihre Verantwortung, Frau Abgeordnete Kuntzl, in Wien!
Kommen Sie nicht hier heraus und werfen Sie uns nicht unmenschliche Politik vor, weil Saisonniers hereingeholt haben! Das wäre an und für sich auch Ihr Modell gewesen: Wenn man ausländische Arbeitskräfte braucht, ja, dann sollen sie hier in Österreich sein, aber nur, solange es einen Bedarf an Arbeitsplätzen gibt, aber doch nicht aus ideologischen Gründen die Zuwanderung zu unterstützen! Das ist der kleine Unterschied. Und das ist übrigens nicht unmenschlich.
Ich sage Ihnen, unmenschlich ist es, Menschen nach Österreich zu holen, ohne ihnen Perspektiven zu geben! Unmenschlich ist es, Kinder, die die deutsche Sprache nicht können, in Schulklassen zu stecken, und zwar auch unmenschlich für diese Kinder, die dann den ganzen Tag drinsitzen und kein einziges Wort verstehen! Und unmenschlich ist es, eine Parallelgesellschaft zu organisieren, wie es das in Deutschland gibt und wir das bald auch in Österreich haben, wo es kulturelle und menschliche Probleme gibt. Das ist keine Frage mehr von Gleichberechtigung.
Zwangsehen, Gewalt gegen Frauen, das ist alles nicht so ein Thema, denn das ist ja das Schöne an der multikulturellen Gesellschaft. Das ist ja Ihr sozialromantisches, Ihr ideologisches Dilemma, in dem Sie sich befinden.
Wir alle, die Österreicherinnen und Österreicher, aber in zunehmendem Maß auch die Zuwanderer und Zuwanderinnen, die auf Ihre Propaganda vertraut haben, zahlen jetzt die Zeche. Und stellen Sie von der SPÖ sich doch nicht hier her und rühmen Sie sich nicht genau dieser Problematik!
Wir werden bald in Teilen Wiens einen 60-prozentigen Ausländeranteil haben. Ich sage Ihnen: geordnete Verhältnisse, nicht Ausländer raus, aber auch endlich Schluss mit dieser multikulturellen Sozialromantik! (Beifall beim BZÖ.)
10.16
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.
Einwendungen gegen die Tagesordnung gemäß § 50 GOG
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gelangen nunmehr zur angekündigten Debatte über die Einwendungen des Herrn Abgeordneten Strache betreffend Absetzung des Tagesordnungspunktes 1.
Entsprechend einer Vereinbarung in der Präsidialkonferenz erteile ich je einem Redner/Rednerin pro Klub mit einer Redezeit von 3 Minuten das Wort. Sodann gelangt ein weiterer Redner der FPÖ mit einer Redezeit von 3 Minuten zu Wort.
Als Erster zu Wort gemeldet ist Herr Klubobmann Strache. 3 Minuten Redezeit. – Bitte, Herr Abgeordneter.
10.17
Abgeordneter Heinz-Christian Strache (FPÖ): Werte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Diese heutige Einwendungsdebatte ist Resultat eines unerfreulichen Prozesses und einer unerfreulichen Entwicklung, die wir in den letzten Monaten letztlich auch wahrnehmen mussten. Man hat uns Freiheitlichen von Seiten der Präsidentin Prammer das verfassungsrechtlich verbriefte Nominierungsrecht für die Volksanwaltschaft untersagt.
Tatsache ist, dass der FPÖ auf Grund des Ergebnisses der Nationalratswahl vom 1. Oktober, wo wir nach Mandaten mit 21 Mandaten gleich stark wie die grüne Fraktion geworden und daher genauso wie die Grünen nach Mandaten drittstärkste Kraft sind, ein Nominierungsrecht laut Bundes-Verfassungsgesetz zusteht, nämlich nach Artikel 148 g Abs. 2 des Bundes-Verfassungsgesetzes, wo ausschließlich nur auf die Mandatsstärke und nicht auf die Stimmenstärke verwiesen wird.
Frau Präsidentin Prammer hat mit ihrer Entscheidung, unser Nominierungsrecht im Hauptausschuss nicht zuzulassen, nach unserer Meinung die Verfassung gebrochen. Das ist für uns umso unverständlicher, als ja auch viele Experten – von Universitätsprofessor Hauer bis zu den Rechtsanwälten Dr. Lindinger, Dr. Hollaender oder bis hin
zum Doyen des
österreichischen Verfassungsrechtes und ehemaligen Justizministers
Professor Klecatsky – festgehalten haben, dass es sich hiebei um
einen Verfassungsbruch handelt. (Beifall
bei der FPÖ.)
Ich zitiere den Brief Professor Klecatskys, der auch in der „Kronen Zeitung“ abgedruckt wurde:
„Das Gutachtertrio“ – Mayer und Öhlinger, das hiezu Gutachten geschrieben hat – „denkt mit seinen Gutachten dem Text des Art 148 g Abs 2 B-VG auf dem Interpretationsweg einen normativen Zusatz etwa des Inhalts zu: ,Das gilt nicht für die Freiheitlichen bei der Wahl der Mitglieder der Volksanwaltschaft im Jahre 2007.‘ Einen solchen außerparlamentarischen Gutachterrat von einem parlamentarischen Teilorgan, wie dem Hauptausschuss oder gar dessen Obfrau allein, in Eigenregie zur VERFASSUNGSTAT zu erheben, ist in einer funktionierenden parlamentarischen Demokratie denkunmöglich (im Sinne der Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofes.) Es wäre Verfassungsbruch!“
Wir verlangen daher die Absetzung dieses Tagesordnungspunktes – so, wie Heinz Mayer auch gesagt hat: Wenn man diesen Tagesordnungspunkt heute nicht absetzt und diese Verfassungswidrigkeit fortsetzt, dann wäre der Akt der Wahl der Volksanwaltschaft ein Nullum, ein Nichtakt! Es dürfte der Bundespräsident die Volksanwälte auf Grund dieses Nichtaktes gar nicht angeloben! Und ich mache darauf aufmerksam, dass dieser Verfassungsbruch, der heute offenbar von allen anderen Fraktionen mitgetragen wird (Abg. Dr. Van der Bellen: Es ist keine Rede von ...!), ein Skandal ist. – Das ist keine Rede, ich zeige es auf!
Ich zeige es auf, Herr Van der Bellen, und ich komme zum Schlusssatz: Ich glaube, wir haben alle eine demokratiepolitische Verantwortung, und es soll nicht darum gehen, dass man irgendeine Kandidatin durchpeitscht – verfassungswidrig. (Beifall bei der FPÖ.)
10.20
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Dr. Einem zu Wort. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.
10.20
Abgeordneter Dr. Caspar Einem (SPÖ): Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Meine sehr geehrte Damen und Herren auch auf der Galerie! Die Frage, um die es heute hier geht, ist die Frage, wie man die einschlägige Bestimmung der Bundesverfassung zu interpretieren hat. Erlauben Sie mir, dazu kurz zu sagen: Was steht denn drinnen? – Es steht drinnen, dass die drei mandatsstärksten Parteien einen Anspruch haben, jeweils eine Person für die Volksanwaltschaft zu nominieren. (Ruf bei der FPÖ: ... sind wir gleich!)
Als dieses Gesetz beschlossen wurde, das war 1981, hat es im
Nationalrat drei Parteien gegeben und eine absolute Mehrheit der
Sozialdemokratie. Und die Bestimmung hat darauf abgezielt, sicherzustellen,
dass nicht im Hohen Haus nach Mehrheiten entschieden wird, wer Volksanwalt
wird, sondern dass die stärkste, die zweitstärkste und die
drittstärkste Partei gleichermaßen einen Anspruch haben, in der
Volksanwaltschaft vertreten zu sein. (Abg.
Dr. Haimbuchner: ...! Lesen Sie
einmal die Verfassung!)
Meine sehr geehrten Damen und Herren, das war eine außerordentlich weise Entscheidung, weil sie die Frage, wer Volksanwalt werden soll, der Willkür der Mehrheit entzogen hat. Und dazu bekennen wir uns! Dazu haben wir uns damals bekannt – wir hatten damals eine absolute Mehrheit, und es wäre ein Leichtes gewesen, drei rote Volksanwälte zu bestellen! Das wäre aber nicht in Ordnung, weil wir der Überzeugung
sind, dass die drei stärksten Parteien ... (Abg. Strache:
Das geht nach dem Verfassungsgesetz gar nicht, ...!)
Herr Abgeordneter, ich habe es selbst gelesen, und dass Sie nicht so gut im Lesen sind, ist bei der vorherigen Debatte schon sichtbar geworden. (Beifall bei der SPÖ und den Grünen. – Abg. Strache: Das geht gar nicht nach der Verfassung, was Sie hier sagen! Sie sollten einmal die Verfassung lesen! Das ist ja unsinnig!)
Es gibt eine einzige Lücke in der ganzen Geschichte,
auf die Sie sich jetzt zu stützen versuchen. (Abg. Dr. Graf: Wir
„versuchen“ uns nicht, darauf zu stützen, wir stützen uns
darauf!) Die Lücke besteht darin – ich habe es schon
gesagt –, dass 1981 nur drei Parteien im Parlament waren und dass
sich damals der Gesetzgeber nicht vorstellen konnte, dass es zwei an dritter
Stelle liegende mandatsgleiche Parteien geben wird. Das ist wahr. Die Frage ist
nur: Was hat der Gesetzgeber damals gewollt? – Und die Antwort ist
relativ einfach (Abg. Dr. Graf: Aber nicht ...! Sonst hätte
er es hineingeschrieben!): Er wollte, dass die stärkste, die
zweitstärkste und die drittstärkste Partei einen Volksanwalt
nominieren können. Und wenn die mandatsgleich sind (Abg. Dr. Haimbuchner: Das
hat doch mit der Nominierung nichts zu tun!), dann kommt es darauf an, wer
mehr Stimmen hat. (Abg. Dr. Graf: Wo steht das?)
Das ist eigentlich eine relativ klare Regelung, meine sehr geehrten Damen und Herren. (Abg. Dr. Haimbuchner: Das hat doch mit der Nominierung nichts zu tun!) Und mein Ergebnis (Abg. Dr. Haimbuchner: Das ist schwach!) entspricht auch den Regeln juristischer Interpretation. (Beifall bei der SPÖ und den Grünen. – Abg. Dr. Haimbuchner: Das ist schwach!)
10.23
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Dr. Aspöck zu Wort. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.
10.23
Abgeordneter Dr. Robert Aspöck (FPÖ): Frau Präsident! Hohes Haus! Heute ist ein Trauertag (Ruf bei der ÖVP: Aber geh!) für die Verfassung unserer Heimat Österreich! (Beifall bei der FPÖ.)
Es geht hier nicht nur um das Recht der Freiheitlichen Partei, als eine der vier mandatsstärksten Parteien einen Kandidaten zur Wahl durch die hier anwesenden Damen und Herren Abgeordneten stellen zu können (Abg. Rädler: Diese Grabrede ...!), nein, es geht um den grundsätzlichen Umgang (Abg. Strache – in Richtung des Abg. Rädler –: Da geht es um den Verfassungsbruch, Herr Kollege! Darum geht es!) mit dieser unserer Verfassung unserer Republik Österreich! – Auf die Gutachter mit schwerem und schwersten Gewicht, die in der Sache Verfassungsbruch unsere Meinung teilen, hat mein Klubobmann Heinz-Christian Strache bereits hingewiesen.
Die verfassungsrechtliche Problematik lässt sich, wie die Kenner der Materie wissen, in dieser kurzen Redezeit von drei Minuten nicht umfassend erörtern, daher möchte ich auch auf die nicht richtigen Argumente des Kollegen Einem gar nicht näher eingehen. Ich möchte es aber viel einfacher darstellen – man kann die Dinge auch ganz einfach erklären (Ruf bei der ÖVP: Wenn Sie richtig sind!) –: Sie, Frau Präsidentin Prammer, hätten als Vorsitzende bei richtiger Auslegung der Verfassung ohne Not zwei Wahlvorschläge zulassen müssen – ich nenne die Kandidaten ohne Titel –: Kostelka, Fekter, Stoisits – Vorschlag A; Kostelka, Fekter, Kabas – Vorschlag B.
Entgegen den Regeln unserer Verfassung wurde diese verfassungskonforme Vorgangsweise bereits im Hauptausschuss einfach abgewürgt. Und was das Schlimmste daran ist, meine Damen und Herren: Die Sozialdemokratie tanzt schon wieder einmal
(Abg. Strache: Das ist die neue Demokratie!) nach der Pfeife der Österreichischen Volkspartei! (Beifall bei der FPÖ.)
Ich gehe davon aus, dass die Sozialdemokraten für den Vorschlag mit Stoisits gestimmt hätten. Die ÖVP, meine Damen und Herren von der SPÖ, die hätte aber dann im Ausschuss Farbe bekennen müssen – aber das haben Sie Ihrem Koalitionspartner erspart. Und damit kann die ÖVP gegenüber ihren Abgeordneten – bei denen ich glaube, dass viele Zweifel bestehen – leicht argumentieren, dass man Stoisits mitwählen muss, wenn man Fekter wählen will. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)
10.26
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Grillitsch zu Wort. 3 Minuten. – Bitte.
10.26
Abgeordneter Fritz Grillitsch (ÖVP): Frau Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sie erlauben, dass ich eingangs erkläre, was ich hier trage (der Redner weist auf eine grüne Plakette auf seinem Revers mit der Aufschrift „Weniger CO2 – ich bin dabei!“): nämlich keine Maria-Fekter-Fanplakette, sondern (Abg. Strache: Das ist die Stoisits-Plakette!) eine Klimaschutz-Plakette! Und ich signalisiere damit auch, dass die ÖVP die einzige Partei ist, die ein klares Bekenntnis auch zum Klimaschutz abgibt (lebhafte Zwischenrufe) – auch mit einer Broschüre, meine Damen und Herren! (Beifall bei der ÖVP.)
Aber nun zum eigentlichen Thema. Betreffend die Nominierung der Volksanwälte – es ist schon erwähnt worden – gibt es eine Gesetzeslücke und unterschiedliche Interpretationen, meine lieben Kolleginnen und Kollegen. (Zwischenrufe der Abgeordneten Dr. Haimbuchner und Mag. Stadler sowie weitere Zwischenrufe bei der FPÖ.) Beruhigen Sie sich! Geben Sie auch ein klares Bekenntnis dazu ab!
In zahlreichen Gutachten – die weit auseinander
lagen – hat man sich mit dieser Frage befasst, und Präsidentin
Prammer hat, wie wir wissen, das Nominierungsrecht. Es liegt nun ein
Gesamtvorschlag auf dem Tisch, bei dem man dem Rechtsgutachten des Verfassungsdienstes
des Bundeskanzleramtes gefolgt ist. Dieser sagt klar (Abg. Dr. Graf: Warum
steht auf Ihrer Plakette „Stoisits“ drauf?): Bei gleicher
Mandatszahl wird auf Stimmenstärke abgestellt. – Daher weist
Präsidentin Prammer auch diese Nominierung der FPÖ zurück. (Abg. Dr. Graf: Warum steht bei Ihnen auf der Plakette „Stoisits“
drauf?)
Im Hauptausschuss – leider waren dort nicht alle
anwesend – hat es eine sehr ausführliche Diskussion
gegeben, und wir geben auch heute hier ein klares Bekenntnis ab: Alle
Volksanwälte waren bis jetzt gute Volksanwälte, auch die der
FPÖ! (Abg. Dr. Graf: Warum steht auf Ihrer Plakette
„Stoisits“ drauf? – Da steht „Stoisits“
drauf!) Deswegen hat die ÖVP im Hauptausschuss einen Vorschlag
eingebracht mit einer Halbzeitlösung – dem leider die
Grünen und die SPÖ nicht zugestimmt haben –, oder die
Volksanwaltschaft um einen Volksanwalt zu erweitern auf vier, weil auch
mehr Arbeitsaufwand besteht – dem haben leider FPÖ und
BZÖ nicht zugestimmt. Somit war es nicht möglich, hier eine
verfassungsmäßige Bereinigung durchzuführen, meine Damen und
Herren! (Abg. Strache: Deswegen machen Sie den Verfassungsbruch! Das ist ein
Skandal!)
Herr Klubobmann Strache, Sie haben eine Chance versäumt! (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Strache: Sie stehen außerhalb des Verfassungsbogens! Mit dem, was Sie heute machen, stehen Sie außerhalb des Verfassungsbogens!) Schlagen Sie sich an die Brust und sagen Sie: Ich bin schuld, ich habe die Chance versäumt!
Meine Damen und Herren, ein Ausschussbericht liegt vor, und daher gibt es keinen Grund, der Tagesordnung nicht zuzustimmen. Ich glaube, die Österreichische Volkspartei hat mit Maria Fekter eine ausgezeichnete Wahl getroffen! (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Dr. Graf: Wer ist die Fekter?)
10.29
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster gelangt Herr Klubobmann Ing. Westenthaler zu Wort. 3 Minuten. – Bitte.
10.29
Abgeordneter Ing. Peter Westenthaler (BZÖ): Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Ausgangssituation ist, dass wir zwei nach Mandaten gleich starke dritte Parteien haben, wobei man sagen muss – erlauben Sie mir den Einschub, Herr Kollege Strache –: So deutlich ist das bei euch nimmer mehr, denn dort in der letzten Reihe sitzt ja ein Abgeordneter, der 21. nach der Zählart, der Herr Stadler, der gar nicht mehr Mitglied eurer Partei ist (Abg. Strache: Der gehört dem Klub an!) und der euch sogar nach eurem Parteitag ausgerichtet hat, dass die Wahl und die Delegierten handverlesen waren und daher das alles nicht ganz mit rechten Dingen zugegangen ist bei eurem Parteitag. – Also so ganz stark seid ihr da nicht in der Argumentation.
Aber okay, nehmen wir es einmal hin. Nehmen wir einmal
formell hin, es gibt zwei gleich starke Parteien mit 21 Mandaten, Herr
Kollege Strache. Dann sind wir auch eher – und ich gebe das
zu – der Meinung von Ihnen. Das geben wir auch zu, weil wir der
Ansicht sind, dass es keinerlei Bestimmungen gibt, dass die Vorsitzende des
Hauptausschusses über die Dreiervorschläge entscheidet. Es gibt eben
nur eine Bestimmung über die Anzahl eines
Dreiervorschlages – no na net, es sind drei –, aber es
gibt nicht die Bestimmung, dass es keinen anderen Dreiervorschlag geben kann.
Den kann es selbstverständlich geben, und für uns vom BZÖ, die
wir die Demokratie hochhalten, ist selbstverständlich das
demokratische Prinzip einer Wahl etwas Wichtigeres als eine präjudizielle
Entscheidung einer Ausschussvorsitzenden.
Das heißt, selbstverständlich hätte eine Wahl stattfinden müssen. (Abg. Krainer: Die Wahl war am 1. Oktober!) Es sollte sie auch hier geben, die Wahl – da sind wir dafür, dass diese Wahl stattfindet –, weil dieses Wahlprinzip im Vordergrund steht und weil auch – das stimmt schon – sehr viele Gutachter, von Klecatsky abwärts, dieser Meinung sind. Wir sind daher als Basisdemokraten auch der Meinung, hier hätte die Abstimmung hergehört – und nicht eine Entscheidung der Frau Präsidentin. Das war falsch! Da sind wir nicht der Meinung, dass das richtig ist. (Beifall beim BZÖ.)
Das wäre auch demokratisch und rechtlich einwandfreier gewesen, aber insgesamt muss man schon eines sagen: Es ist ein entsetzliches Gemurkse gewesen, ein Gemurkse sondergleichen, ein parteipolitisches Gemurkse, eine Rangelei zwischen den mittlerweile ja vier Proporzparteien hier im Hohen Haus – wir heißen Sie hier herzlich willkommen! (Abg. Strache: BZÖ! BZÖ!) Eine einzige Partei gibt es nur mehr in diesem Hohen Haus, die sich für eine Volkswahl der Volksanwälte ausspricht – und nicht für eine Nominierung durch Parteien, denn das ist ganz schlecht: Das sind Parteianwälte und keine Volksanwälte!
Daher: Lassen wir die Volksanwälte von der Bevölkerung wählen! (Beifall beim BZÖ.)
10.32
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächste gelangt Frau Abgeordnete Sburny zu Wort. 3 Minuten. – Bitte.
10.32
Abgeordnete Michaela Sburny (Grüne): Frau Präsidentin! Hohes Haus! Selbstverständlich ist die Entscheidung der Präsidentin Prammer völlig korrekt und gestützt auf
mehrere Gutachten der Verfassungsrechtler Thienel, Öhlinger, Mayer, und auf das Gutachten des Verfassungsdienstes des Bundeskanzleramtes.
Was Ihre Gutachten von der Freiheitlichen Partei betrifft, auf die Sie sich hier berufen, so sind davon einmal jedenfalls drei so zu bewerten: ein Gutachten – Kollege Fichtenbauer, Nationalratsabgeordneter der Freiheitlichen; ein Gutachten – ehemaliger Nationalratskandidat der Freiheitlichen; ein Gutachten – Sohn eines FP-Gemeinderates. (Abg. Strache: Und der Klecatsky? Wer ist der Professor Klecatsky? Den wollen Sie mit der Freiheitlichen Partei in Verbindung bringen, den Professor Klecatsky?) Also man würde doch davon ausgehen, dass die Freiheitlichen zumindest versucht hätten, hier auch unabhängige Gutachten zu bringen. (Abg. Strache: Der ist überparteilich, der Professor Klecatsky! Na selbstverständlich! – Vielleicht Mayer oder Öhlinger nicht!) – Also so viel zur Rechtlage.
Im Übrigen, Herr Kollege Strache – vielleicht beruhigen Sie sich ein bisschen und können wieder zuhören –, waren Sie selbst bis vor einiger Zeit auch dieser Meinung. Sie von der Freiheitlichen Partei haben diese Auffassung hochoffiziell vertreten! Ihr stellvertretender Vorsitzender Hofer, der Kollege Hofer von den Freiheitlichen, hat bei der Fernsehdiskussion eine Woche nach der Wahl gesagt: Selbstverständlich nehmen wir diese Entscheidung der Wähler und Wählerinnen zur Kenntnis. (Abg. Strache: Bei der Nationalratspräsidentin, ja!) Selbstverständlich nehmen wir die Entscheidung zur Kenntnis. (Beifall bei den Grünen. – Abg. Strache: Bei der Nationalratspräsidentin, ja, da haben wir es getan!)
Wir werden hier keinen Anspruch erheben, wir wollen fair sein, so sagte man aufseiten Ihrer Partei damals. – Zitat Hofer: Wir wollen fair sein, wie es in der Demokratie auch üblich ist, und werden auf diese Position verzichten. Wir sind eben nicht Dritter geworden, und das muss zur Kenntnis genommen werden. – Zitatende.
Das war eine Woche nach der Wahl. Das war bis zum November so, wo es in der Präsidiale wunderbare Einigkeit aller Fraktionen gab, und ich kann mich nur fragen, Herr Kollege Strache, meine Damen und Herren von der FPÖ: Was ist in Sie gefahren? – Ich weiß nicht, was mit Ihnen passiert ist. Sind Sie jetzt keine Demokraten mehr, was Sie eine Woche nach der Wahl noch waren? Oder war der Wunsch nach einem zusätzlichen Posten doch so übermächtig, dass Sie hier nicht widerstehen konnten? – Eines ist sicher: Sie sind schlechte Verlierer. (Beifall bei den Grünen sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)
10.34
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.
Ich ersuche jene Abgeordneten, die den Einwendungen Rechnung
tragen wollen, das heißt, den Punkt 1 von der Tagesordnung absetzen
wollen, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit.
Somit bleibt es bei der schriftlich mitgeteilten Tagesordnung für die heutige Sitzung.
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Hinsichtlich der eingelangten Verhandlungsgegenstände und deren Zuweisungen verweise ich gemäß § 23 Abs. 4 der Geschäftsordnung auf die im Sitzungssaal verteilte Mitteilung.
Die schriftliche
Mitteilung hat folgenden Wortlaut:
A. Eingelangte Verhandlungsgegenstände:
1. Schriftliche Anfragen:
810/J bis 886/J;
2. Anfragebeantwortungen:
445/AB bis 634/AB;
Anfragebeantwortungen (Präsidentin des Nationalrates): 5/ABPR und 6/ABPR;
3. Regierungsvorlagen:
Bundesgesetz über
Umwelthaftung zur Vermeidung und Sanierung von Umweltschäden
(Bundes-Umwelthaftungsgesetz – B-UHG) (95 d.B.),
Bundesgesetz, mit dem
das Kraftfahrzeugsteuergesetz 1992 geändert wird – Kraftfahrzeugsteuergesetz-Novelle
2007 (KfzStG-Novelle 2007) (96 d.B.),
Bundesgesetz, mit dem
das Bundesvergabegesetz 2006 – BVergG 2006 geändert wird (127 d.B.),
Bundesgesetz, mit dem
das Versicherungsaufsichtsgesetz und das Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz
geändert werden (VAG-Novelle 2007) (128 d.B.),
Bundesgesetz, mit dem
das Kraftfahrgesetz 1967 geändert wird (28. KFG-Novelle) (136 d.B.),
Bundesgesetz, mit dem
das Bundesgesetz über die Abgeltung von bestimmten Unterrichts- und
Erziehungstätigkeiten an Schulen im Bereich des Bundesministeriums
für Bildung, Wissenschaft und Kultur und des Bundesministeriums für
Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft sowie das
Bundesgesetz über das Unterrichtspraktikum geändert werden
(137 d.B.),
Bundesgesetz, mit dem
das Gefahrgutbeförderungsgesetz geändert wird (GGBG-Novelle
2007) (138 d.B.),
Bundesgesetz, mit dem
das Privatfernsehgesetz, das ORF-Gesetz und das KommAustria-Gesetz
geändert werden (139 d.B.),
Bundesgesetz, mit dem das Öffnungszeitengesetz 2003 geändert wird (140 d.B.),
Bundesgesetz, mit dem
das Arbeitszeitgesetz, das Arbeitsruhegesetz und das Landarbeitsgesetz
1984 geändert werden (141 d.B.),
Bundesgesetz, mit dem
ein Tiertransportgesetz erlassen wird und das Tierschutzgesetz und das
Tierseuchengesetz geändert werden (142 d.B.),
Bundesgesetz, mit dem
ein Bundesgesetz über die Beaufsichtigung von Wertpapierdienstleistungen
(Wertpapieraufsichtsgesetz 2007 – WAG 2007) erlassen wird sowie
das Bankwesengesetz, das Börsegesetz 1989, das Investmentfondsgesetz, das
Kapitalmarktgesetz, das Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz, das
Konsumentenschutzgesetz und die Gewerbeordnung 1994 geändert werden
(143 d.B.).
B. Zuweisungen:
1. Zuweisungen seit der letzten Sitzung gemäß
§§ 32a Abs.4, 80 Abs.1, 100 Abs.4,
100b Abs.1 und 100c Abs.1:
Immunitätsausschuss:
Ersuchen des
Landesgerichtes für Strafsachen Klagenfurt (17 Hv 78/06 f)
um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum
Nationalrat Dipl.-Ing. Klaus Hubert Auer wegen des Verdachtes einer
strafbaren Handlung gemäß § 111 Abs. 1 und 2 StGB,
Ersuchen des
Landesgerichtes für Strafsachen Wien (095 Hv 40/07 h) um
Zustimmung zur behördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat
Harald Vilimsky wegen des Verdachtes einer strafbaren Handlung gemäß
§ 111 Abs. 1 und 2 StGB;
Ausschuss für Petitionen und Bürgerinitiativen:
Bürgerinitiative
Nr. 10 betreffend „WATERBIKE“;
Zuweisungen auf Ersuchen des Ausschusses für Petitionen und
Bürgerinitiativen an andere Ausschüsse:
Ausschuss für Forschung, Innovation und Technologie:
Petition Nr. 6
betreffend „Mitwirkungsrechte der Bevölkerung bei der Neuerrichtung
von Handymasten und Erlassung eines Grenzwertgesetzes durch den Bund“,
überreicht von der Abgeordneten Mag. Christine Muttonen;
Gesundheitsausschuss:
Petition Nr. 10
betreffend „Besseren Schutz der Tiere bei Lebendtiertransporten“,
überreicht von den Abgeordneten Dietmar Keck und Kai Jan Krainer;
Verkehrsausschuss:
Petition Nr. 3
betreffend „Sicher zur Schule - ein Sitzplatz und ein Gurt für jedes
Kind im Kindergarten- und Schulbus“, überreicht vom Abgeordneten
Gerhard Steier,
Petition Nr. 4
betreffend „Gegen die Demontage von Postkästen durch die Post AG
und für die Novellierung des Postgesetzes zur flächendeckenden Sicherstellung
der Österreicherinnen und Österreicher mit
Postdienstleistungen“, überreicht von den Abgeordneten Anton
Heinzl und Beate Schasching,
Bürgerinitiative
Nr. 3 betreffend „Mehr Sicherheit im Schulbus – Recht auf
einen Platz für jedes Kind im Schulverkehr“;
2. Zuweisungen in dieser Sitzung:
a) zur Vorberatung:
Außenpolitischer Ausschuss:
Protokoll über
explosive Kampfmittelrückstände (Protokoll V) (97 d.B.),
Internes Abkommen
zwischen den im Rat vereinigten Vertretern der Regierungen der Mitgliedstaaten
über die Finanzierung der im mehrjährigen Finanzrahmen für den
Zeitraum 2008–2013 bereitgestellten Gemeinschaftshilfe im Rahmen des
AKP-EG-Partnerschaftsabkommens und über die Bereitstellung von
Finanzhilfe für die überseeischen Länder und Gebiete, auf
die der vierte Teil des EG-Vertrags Anwendung findet (98 d.B.),
Internes Abkommen
zwischen den im Rat vereinigten Vertretern der Regierungen der Mitgliedstaaten
zur Änderung des Internen Abkommens vom 18. September 2000 über
die zur Durchführung des AKP-EG-Partnerschaftsabkommens zu treffenden
Maßnahmen und die dabei anzuwendenden Verfahren (99 d.B.),
Abkommen zur
Änderung des Partnerschaftsabkommens zwischen den Mitgliedern der Gruppe
der Staaten in Afrika, im karibischen Raum und im Pazifischen Ozean einerseits
und der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten andererseits,
unterzeichnet in Cotonou am 23. Juni 2000 (100 d.B.),
Abkommen zwischen der
Republik Österreich und der Energiegemeinschaft über den Sitz des
Sekretariats der Energiegemeinschaft (133 d.B.);
Finanzausschuss:
Abkommen zwischen der
Republik Österreich und Neuseeland auf dem Gebiete der Steuern vom
Einkommen und vom Vermögen samt Protokoll (83 d.B.);
Rechnungshofausschuss:
Bericht des
Rechnungshofes, Reihe Bund 2007/6 (III-55 d.B.),
Bericht des
Rechnungshofes, Reihe Bund 2007/7 (III-57 d.B.);
Wissenschaftsausschuss:
Abkommen zwischen der
Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Italienischen
Republik über die gegenseitige Anerkennung akademischer Grade und Titel
(101 d.B.);
b) zur Enderledigung im Sinne des § 28b GOG (vorbehaltlich
der endgültigen Entscheidung des Ausschusses):
Familienausschuss:
Bericht über die
Tätigkeit der Bundesstelle für Sektenfragen im Jahr 2005,
vorgelegt von der Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend
(III-60 d.B.);
Ausschuss für Forschung, Innovation und Technologie:
Österreichischer
Forschungs- und Technologiebericht 2007, vorgelegt vom Bundesminister
für Wissenschaft und Forschung und vom Bundesminister für Verkehr,
Innovation und Technologie (III-62 d.B.);
Umweltausschuss:
Bericht des
Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
betreffend Umweltförderungen des Bundes 2006 sowie die Finanzvorschau
über die dem Bund aus der Vollziehung des Umweltförderungsgesetzes
erwachsenden Belastungen und Bericht zum österreichischen
Joint-Implementation- und Clean-Development-Programm (III-61 d.B.);
Ausschuss für Wirtschaft und Industrie:
Jahresbericht 2006 der
Energie-Control GmbH, vorgelegt vom Bundesminister für Wirtschaft und
Arbeit (III-58 d.B.).
*****
Fristsetzungsantrag
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Vor Eingang in die Tagesordnung teile ich mit, dass der Abgeordnete Pirklhuber beantragt hat, dem Ausschuss für Land- und Forstwirtschaft zur Berichterstattung über den Antrag 55/A(E) betreffend gesetzliche Verankerung des österreichischen Programms für die Ländliche Entwicklung 2007–2013 eine Frist bis zum 3. Juli 2007 zu setzen.
Ferner liegt das von fünf Abgeordneten gemäß § 43 Abs. 3 der Geschäftsordnung gestellte Verlangen vor, eine kurze Debatte über diesen Fristsetzungsantrag durchzuführen. Diese kurze Debatte wird nach Erledigung der Tagesordnung, jedoch spätestens um 15 Uhr stattfinden.
Die Abstimmung über den Fristsetzungsantrag wird nach Schluss dieser Debatte durchgeführt.
Behandlung der Tagesordnung
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Es ist vorgeschlagen, die Debatte über die Punkte 2 und 3, 5 und 6, 10 und 11 sowie 15 bis 17 der Tagesordnung jeweils zusammenzufassen.
Wird dagegen eine Einwendung erhoben? – Das ist nicht der Fall.
Wir gehen damit in die Tagesordnung ein.
Redezeitbeschränkung
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: In der Präsidialkonferenz wurde Konsens über Gestaltung und Dauer der Debatten erzielt. Demgemäß wurde eine Tagesblockzeit von 9 „Wiener Stunden“ vereinbart, sodass sich folgende Redezeiten ergeben: SPÖ und ÖVP je 131 Minuten, Grüne und FPÖ je 108 Minuten sowie BZÖ 63 Minuten.
Für die Zeit der Fernsehübertragung bis 13 Uhr ist folgende Redezeitvereinbarung getroffen:
Für die Debatte über den Tagesordnungspunkt 1 – Wahl der Volksanwälte – gelangt je ein Redner/eine Rednerin pro Fraktion mit 7 Minuten zu Wort.
Weiters wurden folgende Redezeiten zu den Tagesordnungspunkten 2 und 3 festgelegt: Je ein Redner/eine Rednerin pro Fraktion mit je 8 Minuten, sodann der Bundeskanzler mit 8 Minuten, danach der Bundesminister für Inneres mit 6 Minuten sowie je ein Redner/eine Rednerin pro Fraktion mit je 4 Minuten.
Der/die den Vorsitz führende Präsident/Präsidentin wird vor Beginn der letzten Runde nach Rücksprache mit den Klubvorsitzenden die allenfalls verbleibende Redezeit auf die Fraktionen gleichmäßig verteilen.
Tatsächliche Berichtigungen gelangen erst nach Beendigung der Fernsehübertragung zum Aufruf.
Wir kommen sogleich zur Abstimmung.
Ich bitte jene Damen und Herren, die diesem Vorschlag zustimmen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.
Bericht des Hauptausschusses betreffend die Erstattung eines Gesamtvorschlages für die Wahl der Mitglieder der Volksanwaltschaft (102 d.B.)
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gelangen damit zum 1. Punkt der Tagesordnung.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Wir gelangen damit zur Debatte.
Als Erster gelangt Herr Klubobmann Strache zu Wort. 7 Minuten Redezeit. – Bitte.
10.38
Abgeordneter Heinz-Christian
Strache (FPÖ): Sehr
geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! (Der Redner platziert eine Tafel mit der
Aufschrift „Volksanwalt statt
Asyl-Anwältin“ vor sich auf dem Rednerpult.) Es war für
mich wirklich erstaunlich, heute zu beobachten (Abg. Dr. Pirklhuber: Sie
sind ein schlechter Verlierer!), dass auf den roten, grünen und
schwarzen Sitzbänken keinem der Abgeordneten, die hier gesessen sind,
irgendwo die Schamesröte ins Gesicht gestiegen wäre aufgrund dieser
Vorgangsweise. (Abg. Riepl: Sie sind auch sehr blass heute!)
Es ist wirklich interessant, wie man sich in einem Laissez-faire hier in diesem Hohen Haus über Verfassungsgesetze hinwegsetzt – das ist für uns wirklich interessant! –, wie alle gut gelaunt lachen, lustig Zwischenrufe zum Besten geben und diesen Verfas-
sungsbruch, der heute gegen die Freiheitliche Partei gesetzt worden ist, einfach so locker hinnehmen.
Es gibt ein verbrieftes Nominierungsrecht, das vom Verfassungsgesetz eindeutig definiert wurde – keine Gesetzeslücke! Keine Gesetzeslücke! Es steht ausdrücklich im Artikel 148g Abs. 2 des Bundes-Verfassungsgesetzes, dass jene Parteien, die nach Mandaten die entsprechende Stärke haben, dieses Nominierungsrecht haben.
Und weil die Kollegin von den Grünen gesagt hat: Was ist los mit den Freiheitlichen?, sage ich: Im Vergleich und im Unterschied zu Ihnen waren wir immer konsequent und sind zu dem gestanden, was wir gesagt haben. Das macht eben den Unterschied aus! Als das Ergebnis der Stimmenzählung bei der Nationalratswahl feststand und wir um wenige hundert Stimmen, nämlich um 500 Stimmen, nicht nach Stimmen drittstärkste Partei geworden sind, sondern um 500 Stimmen eben auf den Platz 4 – nach den Stimmen! – verwiesen wurden, hat unser Abgeordneter Norbert Hofer gesagt, wir nehmen dieses Wahlergebnis nach Stimmen zur Kenntnis, respektieren es, dass wir nach Stimmen nicht drittstärkste Kraft geworden sind – auch wenn es knapp war und nur 500 Stimmen betroffen hat –, und werden keinen Kandidaten für die Funktion des dritten Nationalratspräsidenten oder der dritten Nationalratspräsidentin entsenden.
Das ist das Recht, das hier im Hohen Haus auch immer gelebt wurde: Wer nach Stimmen drittstärkste Kraft ist, hat den Anspruch auf den Dritten Nationalratspräsidenten. – Ja, das haben wir eingehalten! Ich habe das von den Grünen überhaupt noch nie erlebt, dass sie in dieser Frage überhaupt Fairness aufgebracht hätten! Wir Freiheitlichen sehr wohl, weil wir die Anciennität auch in dieser Frage ernst genommen haben.
Aber in der Volksanwaltschaft ist die gesetzliche Voraussetzung eine völlig andere: Da ist eben nicht die Stimmenstärke von Relevanz, sondern ausschließlich die Mandatsstärke definiert und festgehalten. (Abg. Öllinger: Wie viele Mandate hat die FPÖ?) 21 Mandate hat der freiheitliche Parlamentsklub – und Sie wissen, dass wir als freiheitlicher Parlamentsklub 21 Mandate haben! (Abg. Öllinger: Stadler?) Er ist Mitglied des freiheitlichen Parlamentsklubs. (Abg. Öllinger: Die Partei FPÖ hat 20 Mandate da herinnen!) Und auch wenn Sie noch so sehr gackern und hier versuchen, davon abzulenken: Es ist eine Schande für dieses Hohe Haus, wie heute vorgegangen wurde und im Sinne Klecatskys einfach ein Verfassungsbruch begangen worden ist. (Beifall bei der FPÖ.)
Es ist eine Schande, wenn man hier in diesem Haus, wo Demokratie hochzuhalten wäre, einfach – und ich sage es offen – eine Verhöhnung der Demokratie in dieser Art und Weise vornimmt. Aber das zeigt auch wieder, dass man sich, wenn es darum geht, Personen durchzusetzen, offenbar auch gerne außerhalb des Verfassungsbogens stellt. Da gibt es immer diese sehr interessanten Vergleiche, die ich aus der Vergangenheit kenne, wo ein ehemaliger Nationalratspräsident namens Khol nämlich davon gesprochen hat, dass die Freiheitliche Partei da außerhalb des Verfassungsbogens stehen würde. – Die jetzige Präsidentin hat nun offenbar die weibliche Rolle Khols übernommen – ich muss das so hart ausdrücken – und hat mit ihrer Vorgangsweise ein Recht, das uns laut Verfassung zusteht und das für uns ein Oppositions-, ein Minderheitsrecht ist, heute mit Füßen getreten; im Hauptausschuss mit Füßen getreten und heute mit Füßen getreten.
Wenn es, wie behauptet wird, eine gesetzliche Lücke geben mag, dann hat eine solche in einer Demokratie immer vom Hohen Haus, vom jeweiligen Nationalrat, mit einer demokratischen Wahl geschlossen zu werden – und niemals mit einer Entscheidung einer Präsidentin! (Beifall bei der FPÖ.)
Ich möchte auch, wenn wir heute die Debatte zur verfassungswidrigen Wahl von Volksanwälten und zur Vorgangsweise in diesem Zusammenhang, die ich heute schon auf-
gezeigt habe, führen, noch einmal auf Mayer hinweisen. Mayer hat es in seinem Gutachten – für mich sehr interessant – auch festgestellt, dass der Akt, wenn er gegen die Verfassung spricht, ein Nullakt wäre, ein Nichtakt wäre, dass Volksanwälte gar nicht tätig werden können, dass diese ganze Wahl null und nichtig wäre. Und ich darf auch daran erinnern, wie grüne Abgeordnete, etwa Peter Pilz, in der Vergangenheit agiert haben. Pilz regte an, künftig allen Mitgliedern des Nationalrates ein Nominierungsrecht zuzugestehen – das hat er 2001 gesagt – und die Volksanwälte/Volksanwältinnen dann in einem Hearing auszuwählen. Auch seine Fraktionskollegin Terezija Stoisits hat das festgestellt. Madeleine Petrovic hat Ähnliches festgestellt. Ja, es wäre notwendig, dass wir heute zumindest unser verfassungsrechtlich verbrieftes Recht hätten, um eine Fremden-Anwältin Stoisits für Österreich zu verhindern!
Und ein paar Worte zu Frau Stoisits: Sie ist unserer Meinung nach für das Amt völlig unqualifiziert. Da wird zwar von den Grünen immer wieder von „Hetzkampagnen“ gefaselt, aber die Haltung von Frau Stoisits gegenüber Österreichern insgesamt ist eine Haltung, die in unseren Augen von abgrundtiefer Abneigung geprägt ist. (Zwischenrufe bei den Grünen.) Ihr Weltbild ist ein sehr simples, und das haben die Österreicher auch schon oft wahrgenommen. Für Sie sind Österreicher leider Gottes – und auf das brechen Sie es herunter – böse Rassisten, Ausländerfeinde, Rechtsradikale und noch Schlimmeres vielleicht. Und jeder Zuwanderer ist für Sie der reinste Engel, dem immer Unrecht getan wird.
Genau so haben Sie auch in den letzten Jahren agiert: Als Meisterin der Vorverurteilung. Immer dann, wenn es um Vorwürfe gegen die Exekutive gegangen ist, haben Sie laut „Skandal!“ geschrien, und auch die Unschuldsvermutung hat für Sie in diesen Bereichen nie Gültigkeit gehabt, Frau Stoisits. Da sind Sie hergegangen, haben Vorverurteilungen gegenüber Polizisten zum Besten gegeben, und Sie haben sogar Gerichtsurteile von unabhängigen österreichischen Gerichten attackiert und kritisiert und haben hier die Rechtsstaatlichkeit in Frage gestellt.
Wenn ich mir vorstelle, dass jemand wie Sie in Zukunft dieses
hohe Amt bekleiden soll, dann wird mir angst und bang, und das sehen auch viele
Österreicher so. Ich bekomme, wenn ich nur daran denke, dass Sie
dieses Amt bekleiden, heftige Magenschmerzen. (Präsidentin Mag. Prammer
gibt das Glockenzeichen.)
Ich komme zum Schlusssatz: Wir werden deshalb auch im Sinne der Geschäftsordnung einen Antrag einbringen, und ich ersuche um sofortige Abstimmung dieses Antrages:
Der Nationalrat möge beschließen:
Die Präsidentin möge den Gesamtvorschlag des Hauptausschusses vom 22. Mai 2007 für die Wahl der Mitglieder der Volksanwaltschaft nicht zur Abstimmung bringen, sondern sicherstellen, dass das Recht zur Nominierung für je ein Mitglied des Gesamtvorschlages gemäß § 148g Abs. 2 B-VG für keine der berechtigten Parteien beschnitten beziehungsweise verhindert wird und dass ferner eine Wahl, der sich auch der Kandidat der FPÖ stellen darf, durch das Plenum des Nationalrates ermöglicht und sichergestellt wird.
*****
Ich ersuche im Sinne der Geschäftsordnung nochmals um
unmittelbare Abstimmung. (Beifall bei der
FPÖ.)
10.46
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Abgeordneter, zum einen habe ich Ihnen das Wort jetzt nicht entzogen, obwohl die Redezeit bei Weitem überschritten wurde.
Zum Zweiten haben Sie einen Antrag eingebracht, der kein Geschäftsordnungsantrag ist. Sie haben jederzeit die Möglichkeit, einen Rückverweisungsantrag zu stellen, der aber nicht gestellt wurde im Sinne des Wortlautes und daher auch nicht zur Debatte steht (Abg. Strache: Das ist der Antrag auf unser Nominierungsrecht, Frau Präsidentin!) und auch nicht zur Abstimmung gebracht werden kann. (Abg. Strache: Das kann es ja nicht sein! Das ist genau das Demokratieverständnis!)
Dann bringen Sie bitte einen ordentlich formulierten
Rückverweisungsantrag ein, sodass sich die Abgeordneten auch
auskennen, worüber abgestimmt werden kann. Diese Möglichkeit
steht Ihnen jederzeit frei. (Die
Abgeordneten der FPÖ postieren Tafeln mit der Aufschrift „Asyl-Anwältin
Stoisits? – Nein, danke!“ auf ihren Plätzen und
verlassen den Sitzungssaal. – Abg. Parnigoni: Das ist
Demokratieverständnis!)
Der Antrag hat
folgenden Gesamtwortlaut:
Antrag
Gemäß
§ 59 Abs. 1 GOG-NR
des Abgeordneten KO
Heinz-Christian Strache und weiteren Abgeordneten
betreffend den Bericht
des Hauptausschusses zur Erstattung eines Gesamtvorschlages für die
Wahl der Mitglieder der Volksanwaltschaft, (102 d. B.), eingebracht
in der 24. Sitzung des Nationalrates am 5. Juni 2007 zu TOP 1.
Gemäß
Art. 148g Abs. 2 B-VG werden die Mitglieder der Volksanwaltschaft vom
Nationalrat aufgrund eines Gesamtvorschlages des Hauptausschusses
gewählt. Der Hautpausschuss erstellt seinen Gesamtvorschlag bei
Anwesenheit von mindestens der Hälfte seiner Mitglieder, wobei die drei
mandatstärksten Parteien des Nationalrates das Recht haben, je ein
Mitglied für diesen Gesamtvorschlag namhaft zu machen.
Seitens der FPÖ
wurde mit Schreiben vom 20. April 2007, gerichtet an die Präsidentin
des Nationalrates, Volksanwalt Mag. Hilmar Kabas für die Wahl eines
Mitgliedes der Volksanwaltschaft im Hauptausschuss am 22. Mai 2007
nominiert. Von den Grünen wurde mit Schreiben vom 16. Mai 2007,
ebenfalls gerichtet an die Präsidentin des Nationalrates, Frau
Abgeordnete zum Nationalrat Mag. Terezija Stoisits nominiert.
Aufgrund des
Umstandes, dass die Grünen und die FPÖ bei der Wahl vom 1. Oktober 2006
jeweils 21 Mandate errungen haben, war die Frage der Vorgehensweise
für die Wahl der Mitglieder der Volksanwaltschaft Thema einer Präsidialkonferenz
vom 8. Mai 2007. Im Hauptausschuss vom 22. Mai 2007 wurde die
Nominierung der FPÖ von der Obfrau des Hauptausschusses
zurückgewiesen.
Seitens des
Freiheitlichen Parlamentsklubs wurden in den vergangenen Wochen mehrere
Rechtsgutachten vorgelegt, die der Rechtsansicht, wonach ein Nominierungsvorschlag
von der Obfrau des Hauptausschusses, bzw. von der Präsidentin des Nationalrates
zurückzuweisen sei, widersprechen. Diese Gutachten wurden den Mitgliedern
des Hauptausschusses übermittelt.
Wesentlicher Inhalt
dieser Gutachten ist, dass die vorgenannte Frage - bei Strittigkeit unter
denen im Nationalrat vertretenen Parteien - jedenfalls einer parlamentarischen
Entscheidungsfindung, in Form einer Beschlussfassung, zuzuführen ist. Denn
nur der Hauptausschuss oder das Plenum des Nationalrates ist zur
parlamentarischen Willensbildung berufen, nicht aber der Obmann oder die
Obfrau eines Ausschusses, da ansonsten eine demokratiepolitisch bedenkliche
Beschneidung des parlamentarischen Willensbildungsprozesses herbeigeführt
würde.
Der Doyen der
österreichischen Verfassungsrechtslehre und ehemalige Bundesminister
für Justiz Prof. Hans R. Klecatsky qualifiziert in diesem Zusammenhang die
Unterbindung einer Abstimmung als Bruch der Verfassung. Nach der Auffassung von
Prof. DDr. Heinz Mayer, wonach Verstöße gegen Art. 148g
Abs. 2 B-VG zur absoluten Nichtigkeit der Bestellung der
Volksanwälte führen, würde dies bedeuten, dass die, von der
Präsidentin gewählte formale Vorgehensweise, in einem Nichtakt
münden würde.
Dieser Umstand
würde dann beispielsweise dazu führen, dass staatliche Behörden
einem Nicht-Volksanwalt gegenüber die Amtsverschwiegenheit wahren
müssten und ihm die in Art. 148f B-VG vorgesehene Akteneinsicht nicht gewähren
dürften. Beispielsweise dürften auch dienstrechtliche Weisungen
eines Nicht-Volksanwaltes an Bedienstete der Volksanwaltschaft wegen deren
Unbeachtlichkeit nicht befolgt werden.
Festzuhalten ist
daher, dass die FPÖ und die Grünen je 21 Mandate besitzen und
daher ex aequo je „drittstärkste“ Partei im
österreichischen Nationalrat der XXIII GP. sind. Aufgrund der
wörtlichen Verfassungsbestimmung des Art. 148g Abs. 2, 2 Satz B-VG,
wonach die drei mandatstärksten Parteien das Recht haben je ein Mitglied
für den Gesamtvorschlag des Hauptausschusses namhaft zu machen, kommt
dieses Nominierungsrecht, neben dem unstrittigen Recht der SPÖ und
der ÖVP, ex aequo den Grünen und der FPÖ zu.
Unterfertigte
Abgeordnete stellen daher folgenden
Antrag
Der Nationalrat
möge beschließen:
Die Präsidentin
möge den Gesamtvorschlag des Hauptausschusses vom 22. Mai 2007
für die Wahl der Mitglieder der Volksanwaltschaft nicht zur Abstimmung
bringen sondern sicherzustellen, dass das Recht zur Nominierung für
je ein Mitglied des Gesamtvorschlages gem. 148g Abs. 2 B-VG für
keine der berechtigten Parteien beschnitten bzw. verhindert wird und dass
ferner eine Wahl, der sich auch der Kandidat der FPÖ stellen darf, durch
das Plenum des Nationalrates ermöglicht und sichergestellt wird.
*****
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster gelangt Herr Klubobmann Dr. Cap zu Wort. – Bitte.
10.47
Abgeordneter Dr. Josef Cap (SPÖ): Hohes Haus! Ich möchte eingangs feststellen, dass wir für diese Art der Diskussionsverweigerung kein Verständnis aufbringen können. Die Frau Nationalratspräsidentin hat sich sehr wohl im Rahmen der Verfassungsgesetze bewegt, ihre Entscheidung ist korrekt. Wir haben das auch in der Präsidiale diskutiert. Ich meine, das Ganze ist eher eine Aktion, die mit der rechtlichen Problematik der Sache überhaupt nichts zu tun hat, und wir haben für diesen Auszug kein wie immer geartetes Verständnis. Das sei einmal in aller Deutlichkeit gesagt. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der Grünen.)
Was hier irgendwie vergessen wird seitens der Freiheitlichen, ist Folgendes: Zuerst gibt es am Wahlabend und während des Wahlabends immer die Stimmenergebnisse. Und dann gibt es eine Arithmetik und ein System, wonach es dann zu einer Mandatsverteilung kommt. Und da kann es durchaus den einen oder anderen arithmetischen Zufall geben, aber entscheidend ist letztendlich, wie das Stimmenergebnis ist. Und dieses Stimmenergebnis hat ergeben – und das wird der Kollege von der FPÖ gemeint
haben mit „Trauertag“ –, dass die FPÖ nicht Dritter, sondern Vierter wurde und dass die Grünen mit rund 500 Stimmen den dritten Platz erreicht haben.
Und nachdem das so war, hat es hier dann bei der Besetzung des Parlamentspräsidiums Vertreter der SPÖ, der ÖVP und der Grünen gegeben, die hier Platz genommen haben nach einer Wahl, nachdem sie auch gewählt wurden. Nach dem gleichen System ist im Endeffekt auch bei der Volksanwaltschaft vorzugehen. Und daher habe ich von Anfang an eigentlich diese Diskussion nie verstanden, denn der Souverän, der Wähler, hat im Endeffekt entschieden, wer Dritter und wer Vierter geworden ist.
Das, glaube ich, ist das Ausschlaggebende, und wenn es vielleicht hilft, kann man das einmal bei einer Novellierung noch klarer festlegen, als es letztendlich aus dem Willen des Gesetzgebers ohnehin erkennbar war.
Aber eines sei noch hinzugefügt: Natürlich war das, was die Grünen vor Jahren einmal gesagt haben und wo sie das alles in Frage gestellt haben – und heute, wo sie selbst eine Kandidatin haben, das nicht mehr in Frage stellen –, auch nicht in Ordnung. Und die Kritik, die hier anzubringen ist, ist selbstverständlich auch berechtigt.
Wenn das BZÖ von „Murks“ redet, das quasi als Geburtshelfer den ideellen Gesamtmurks gehabt hat und faktisch als das Symbol für Murks gilt, was ihre Regierungsbeteiligung betrifft, dann kann ich nur milde lächeln, denn das ist ja wohl absurd: Eine Diskussion, wo wir versucht haben, hier im Haus einen klaren Weg zu finden – und ihn auch dann gefunden haben –, als „Murks“ herunterzumachen, dafür fehlt mir einfach jegliches Verständnis.
Noch etwas sei hinzugefügt: Wenn die ÖVP eine Halbzeitlösung vorschlägt, so muss ich sagen, diese Selbstlosigkeit hat die ÖVP natürlich nur, wenn es zwei Parteien betrifft, wo sie nicht dabei ist. Ich warte jetzt auf den historischen Moment, wo die ÖVP einmal wieder Mandatsgleichheit mit – sagen wir – den Grünen oder den Blauen hat und dann auch diese Selbstlosigkeit ausbricht und die ÖVP sagt: Da sind wir gerne bereit, zu teilen, denn das ist ja in der Tradition unserer Partei, dass wir gerne teilen, wenn es um Posten, um Macht, um Einfluss und um Funktionen geht, das ist ja praktisch schon in den ÖVP-Statuten verankert! – Da kann ich nur lachen! Genauso wie über die These: Bevor ich mich in die Diskussion kontroversiell einmische, machen wir halt vier Volksanwälte! Der Steuerzahler wird es schon zahlen. Oder machen wir halt immer so viele Volksanwälte, wie es Parteien hier herinnen gibt! Der Steuerzahler wird es schon zahlen. – Das haben übrigens alle anderen Parteien abgelehnt in der Präsidiale. Ich finde, das waren unernste Vorschläge. Und dass Herr Abgeordneter Grillitsch diese unernsten Vorschläge noch einmal wiederholt hat, spricht in der Tat nicht für ihn.
Damit ist, glaube ich, zu der Diskussion im Wesentlichen alles gesagt.
Worum es hier geht, das ist, dass hier eine Einrichtung neu
bestellt wird, die für die Bürgerinnen und Bürger in ihrer
Vertretung gegenüber der Verwaltung von größtem Interesse ist.
Gott sei Dank wird das auch immer wieder im Fernsehen gebracht, wenn es um ganz
spezielle Fälle geht. Ich glaube, dass die Volksanwälte, die bislang
ihre Tätigkeit verrichtet haben, sehr, sehr gut gearbeitet haben, und wir
hätten durchaus auch einen Vertreter der FPÖ gewählt. Es haben
halt einfach die Stimmen dazu gefehlt! (Abg.
Ing. Westenthaler: Wollten Sie
nicht den Stadler einmal absetzen?)
Daher sind wir bereit, diesen Dreiervorschlag selbstverständlich zu unterstützen. Unser Kandidat ist Peter Kostelka, der schon bisher Volksanwalt war, der seine Arbeit exzellent verrichtet hat, der auch international in der Vereinigung der Volksanwälte und Ombudsleute einen hervorragenden Ruf hat, der für die Weiterentwicklung der Volksanwaltschaft in den neuen Demokratien ausgezeichnete Arbeit geleistet hat und den wir mit großer Freude und mit wirklichem Stolz hier noch einmal als Kandidaten einge-
bracht haben. Wir
hoffen selbstverständlich, dass er innerhalb dieses Dreiervorschlags auch
gewählt wird. (Beifall bei der
SPÖ.)
Ich möchte auch noch die gute Zusammenarbeit zwischen Nationalrat und Volksanwaltschaft herausstreichen, die wirklich funktioniert. Wir haben ja auch einen ständigen Ausschuss für die Zusammenarbeit mit der Volksanwaltschaft gebildet.
Ein großes Anliegen ist uns auch die Kooperation, die es zwischen dem Petitionsausschuss und den Volksanwälten gibt, die ebenfalls ausgezeichnet ist. Und was noch wichtig ist: Dass aus der Alltagsarbeit der Volksanwälte Anregungen zur Verbesserung der Gesetze auch hier Eingang gefunden haben und in Zukunft Eingang finden werden.
Das war 1989 ein wirklicher Meilenstein im Vertreten der Interessen der Bürgerinnen und Bürger gegenüber einer Verwaltung, die damals oft als abgehoben empfunden wurde und wo wir damit, glaube ich, wirklich große Fortschritte erreicht haben, um die Bürgernähe des Parlaments – und die Volksanwaltschaft ist eine Einrichtung dessen –, um das Bemühen der Politik, dass man hier auch wirklich seine Interessen durchsetzt, unter Beweis zu stellen.
Daher halte ich das für eine ganz wichtige
Einrichtung, aber auch für eine wichtige Diskussion, die heute
geführt wird. Ich werde daher mit großer Freude diesem Dreiervorschlag
zustimmen, wünsche den dann gewählten drei Volksanwälten alles
Gute und hoffe, dass sie ihre Arbeit gut verrichten im Interesse
Österreichs, der Bürgerinnen und Bürger. (Beifall bei der SPÖ.)
10.54
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster gelangt Herr Klubobmann Ing. Westenthaler zu Wort. Redezeit: 7 Minuten. – Bitte.
10.54
Abgeordneter Ing. Peter Westenthaler (BZÖ): Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Drei einleitende Bemerkungen zur Stille in den freiheitlichen Reihen. Erstens: Wer hinausgeht, muss auch wieder hereinkommen. Ich wette, sie kommen wieder.
Zweitens: Wenn man einen Protest macht, dann sollte das auch
halten. Leider ist die FPÖ an der Geschäftsordnung gescheitert, und
damit am eigenen Protest, denn es wäre ein Einfaches gewesen, einen
Rückverweisungsantrag einzubringen, geschäftsordnungskonform.
Aber irgendeinen Antrag, der gar kein Antrag ist, ein Irgendetwas einzubringen
und zur Abstimmung vorzulegen, so kann man es nicht machen! Und deswegen,
glaube ich, ist es auch richtig, dass sie hinausgegangen sind und sich zur
Strafe ein bisschen ins Winkerl stellen und darüber nachdenken. Das ist
auch völlig richtig, dass sie das machen. (Beifall beim BZÖ.)
Und noch etwas – sie hören ja an den Lautsprechern zu – zum Herrn Kollegen Strache. Er muss schon auch überlegen, was eigentlich der Grund ist, warum er heute so streiten muss um diesen Volksanwalt: Weil seine Partei eben leider nicht dritte Kraft geworden ist, und weil unter seiner Führung das dritte Lager leider zum vierten Lager geworden ist. Sonst hätte er sich den Streit erspart. Das muss man auch einmal sagen, auch den vielen Zuhörern und Zuschauern an den Fernsehgeräten, dass das eben so ist. Und daher kann man ihm leider auch nicht helfen, wenn er jetzt den Saal verlässt.
Zur Debatte selbst.
Ich zitiere: „... meine Damen und Herren der ... ,Volksanwälte-Proporzfraktionen‘: ...“, „Wollen wir Parteianwälte oder Volksanwälte?“
Ich zitiere weiter: „... wir fordern ein neues, demokratisches und faires Bestellungsverfahren. Wir wollen ein offenes Bestellungsverfahren, das es jedem qualifizierten Menschen in dieser Republik ermöglicht, sich für diese Funktion zu bewerben.“
Wissen Sie, wer das gesagt hat? – Der grüne Abgeordnete Peter Pilz am 7. Juni 2001. Gratuliere! (Beifall beim BZÖ.) Fast genau so steht das auch in unserem Antrag, der im Hohen Haus liegt, weil wir diese Parteiennominierung auch nicht wollen.
Aber dann gibt es noch ein Zitat, und das ist noch viel interessanter, weil es von jener Kandidatin kommt, die sich heute zur Wahl – oder nicht einmal zur Wahl, sondern eigentlich zum Abnicken – stellt, nämlich von Frau Stoisits, die ja jetzt Volksanwältin wird. Wissen Sie, was Frau Stoisits gesagt hat? Sie hat gesagt, dass „dieses wichtige, wertvolle Organ des Nationalrates“ – nämlich die Volksanwaltschaft – „nicht von diesem Nimbus der Proporzbestellung, der Versorgungsposten ... überschattet sein“ sollte. Erinnern Sie sich noch, Frau Kollegin Stoisits, an das Jahr 2001?
Und dann fragen Sie: „Was ist“ denn „das
für eine Wahl, wenn drei Parteien einfach jemanden
nominieren?“ – Jawohl, Frau Stoisits, was – ich
frage das heute – ist denn das für eine Wahl, wenn Sie sich
hier einfach nominieren lassen? Wissen Sie, was passiert ist in dieser ganzen
Volksanwaltsdebatte? Und das ist bisher einzigartig, und auch die Grünen
haben jetzt erstmals ihre Unschuld verloren. Herr Kollege Van der Bellen! Frau
Kollegin Stoisits! Frau Kollegin Glawischnig! Herr Abgeordneter Pilz! Wissen
Sie, was passiert ist? – Sie sind mittlerweile erstmals auch
überführt als Teil dieses Parteien- und Proporzgedankens. Das ist die
Wahrheit! (Beifall beim BZÖ.)
Sie von den Grünen sind eine stinknormale, angepasste Proporzpartei geworden! Ihre Vorväter, Ihre Gründer, die hier eingezogen sind ins Parlament, die immer gegen das gekämpft haben, die werden sich heute schön wundern, beziehungsweise manche, die leider nicht mehr unter uns sind, drehen sich ja im Grab um, wie Sie sich angepasst haben und wie Sie sich an den „Hals“ des Proporzes schmeißen, nur damit Sie, wenn Sie einmal die Chance haben – das erste Mal, weil Sie zufällig ein paar Stimmen mehr haben als die FPÖ –, gleich zupacken und sagen: Wir sind da! Wir Grünen, wir greifen zu! – Völlig undemokratisch, völlig gegen jegliche Norm, die Sie bisher vertreten haben, und daher haben Sie hier Ihre Unschuld verloren.
Das ist etwas Interessantes im Parteienspektrum, und ich
halte noch einmal fest: Es gibt in diesem Haus eine einzige Partei, die
tatsächlich dafür eintritt, dass dieser seltsame Parteienproporz
und dieses Nominierungsrecht bei den Volksanwälten endlich beendet wird:
Wir haben einen Antrag eingebracht, dass Volksanwälte
tatsächlich – Herr Kollege Cap, auch wenn Ihnen das unangenehm
ist – von der Bevölkerung gewählt werden sollen.
Jawohl, dafür treten wir ein, das wollen wir, denn das sind dann wirkliche
Volksanwälte. (Beifall beim
BZÖ.)
Und das kann man auch sehr kostengünstig
machen – weil ich da schon höre: Das kostet etwas! –
Na klar kostet es etwas, aber dann machen wir doch gleichzeitig mit der
Bundespräsidentschaftswahl eine Volksanwaltschaftswahl! Ein Stimmzettel
mehr ist überhaupt kein Problem. Aber Sie wehren sich alle dagegen, weil
Sie eben die Verfechter des Proporzes sind und weil Sie – und
gerade diese große Koalition – schon wieder dort angelangt
sind, wo Sie in den neunziger Jahren aufgehört haben, nämlich in dem
widerwärtigsten Postenschacher und Proporzbesetzungsschacher, den wir aus
den neunziger Jahren kennen! (Zwischenrufe
bei der ÖVP.)
Zum Beispiel beginnend beim Herrn Bundeskanzler, bei der Bundesregierung: 19 Mitglieder sind zu wenig, also machen wir 20, dass sich die Regierungsbank an beiden Enden biegt, denn das kann man besser aufteilen zwischen Rot und Schwarz.
Dann geht es weiter mit dem Klimafonds, der heute abgestimmt wird: zwei Geschäftsführer – sündteuer! –, ein Roter und ein Schwarzer.
Dann geht es weiter: Im Verbund hat es bisher drei Vorstände gegeben – machen wir vier draus: zwei Rote und zwei Schwarze! – Ist passiert.
Der Höhepunkt sind ÖBB und ASFINAG. Da machen Sie Proporz schon kreuzweise! Der Rote, der bei den ÖBB Vorsitzender wird, und der Schwarze, der bei den ÖBB Stellvertreter wird: Jetzt macht man es genau umgekehrt. Da wird der Schwarze dann Vorsitzender bei der ASFINAG und der Rote bei den ÖBB. Es ist sagenhaft! Bei der ÖBB-Holding, Bundeswettbewerbsbehörde, AMA – widerwärtigster Postenschacher in letztklassiger Art und Weise!
Das ist die Rückkehr dieses Systems der großen
Koalition, das wir in den neunziger Jahren, bis zum Jahr 1999, erfolgreich
bekämpft haben und Sie in die Wüste geschickt haben.
Das wird unsere Aufgabe sein: Mit dem heutigen Tag dieser schlechten Besetzung, dieser Parteibesetzung werden wir dem Postenschacher, der in dieser Art und Weise, wie Sie ihn heute durchführen, wirklich einzigartig ist, den Kampf ansagen.
Es tut mir leid für die Kollegin – sorry,
Maria Fekter, sorry, Kostelka, beide sind für mich bestens geeignet für
die Volksanwaltschaft. Deswegen tut es mir leid, dass wir nur einen
Dreiervorschlag haben, den wir ablehnen müssen aufgrund des Verhaltens der
Grünen und auch wegen der Kandidatin Stoisits. Die Frau Fekter hat sich
wirklich verdienstvoll hier im Hohen Haus geschlagen, auch im
Untersuchungsausschuss; sie ist wirklich gut geeignet. (Beifall bei BZÖ und ÖVP.)
Daher mein Wunsch zum Abschluss, Frau Kollegin Fekter – und jetzt wird der Applaus der ÖVP gleich wieder verstummen –: Erste Aufgabe für die Volksanwaltschaft: Beenden Sie den Feldzug der ÖVP-Familienministerin Kdolsky gegen die Familien, die jetzt in diesen Tagen den Familien das Kindergeld im Nachhinein wieder wegnehmen will! Das wäre eine Aufgabe der Volksanwaltschaft!
Laden Sie so wie wir vom BZÖ die Familien ein, dass sie sich an Sie wenden können, und beenden Sie diesen rechtsunwirksamen Feldzug der Frau angeblichen Familienministerin, die eher die Spaßministerin der Republik ist! Denn die Familien haben das Geld bereits bekommen, sie haben es ausgegeben oder verplant, das heißt im guten Glauben auch verwendet. Und daher ist es rechtswidrig, was die Frau Kdolsky hier macht.
Wir sind auf der Seite der Familien, und es wäre
Aufgabe der Volksanwaltschaft, die Ministerin, die hier völlig außer
Rand und Band geraten ist, in die Schranken zu weisen und eine Vertretung
dieser benachteiligten Familien in Angriff zu nehmen. Das wäre unser
Wunsch – ich hoffe, Sie machen es. (Beifall beim BZÖ.)
11.01
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster gelangt Herr Klubobmann Dr. Schüssel zu Wort. 7 Minuten Redezeit. – Bitte.
11.01
Abgeordneter Dr. Wolfgang Schüssel (ÖVP): Hohes Haus! Meine Damen und Herren! Zunächst einmal eine Vorstellung unserer Kandidatin. Maria Theresia Fekter ist wohl die erfahrendste, mutigste, engagierteste Vertreterin, die der ÖVP-Klub nominieren konnte und kann (Beifall bei der ÖVP), und wir wünschen uns sehr, dass sie breite Unterstützung bekommt.
Maria Theresia Fekter ist eine Kandidatin, die seit 16 Jahren in der Spitzenpolitik arbeitet; sie war vier Jahre lang Staatssekretärin bei mir im Wirtschaftsministerium, ich habe
sie da ganz aus der Nähe beobachten können. Sie hat dabei praktisch sehr vieles von dem kennengelernt, was eigentlich auch Aufgabe der Volksanwaltschaft ist, nämlich Probleme etwa im Gewerberecht oder in Bauangelegenheiten, im Wasserrecht, Naturschutz direkt und unmittelbar auf der Ebene der Exekutive bewältigen zu können. (Präsident Dr. Spindelegger übernimmt den Vorsitz.)
Dann folgten mehr als zwölf Jahre Arbeit im Parlament: als Justiz-, als Familien- und auch Wirtschaftspolitikerin. Das Interessante ist schon, wie sie sich eigentlich in all diesen Jahren eingesetzt hat für die Bürger und für die Menschenrechte. Das erste Gesetz, das sie mit beschlossen hat – und das war auch innerparteilich durchaus umstritten –, war das Gesetz, das die Wahlfreiheit bei der Namenswahl für die Frauen im Fall der Ehe durchgesetzt hat. Kollegin Fekter hat sich da sehr engagiert auch in der eigenen Fraktion durchgesetzt – heute ist das selbstverständlich gelebtes Recht. (Beifall bei der ÖVP.)
Dann das ganze Thema der Beachtung der Opfer. Wir haben ja immer auf der einen Seite die Täter- und auf der anderen Seite die Opferproblematik. Und sie war eine derjenigen, die vor zwölf Jahren – da war das noch überhaupt kein Thema – immer darauf gedrängt haben, die Interessen der Opfer ins Zentrum des Strafvollzugs, der Diversion und vieler anderer Dinge zu stellen.
Etwa die Diversion – unaussprechliches Wort; das ist der außergerichtliche Ausgleich zwischen Tätern und Opfern – war Kollegin Fekter ein ganz besonderes Anliegen, und sie hat es umgesetzt und durchgesetzt. Genauso wie etwa die Patientenverfügung, denn Patienten sind in Spitälern, in Krankenhäusern manchmal Problemen ausgesetzt – sie hat dies gemeinsam mit den Gesundheitspolitikern vieler Fraktionen umgesetzt. Genauso etwa das Heimaufenthaltsgesetz, wo es darum ging, dass ältere Menschen in den Heimen manchmal nicht die Rechte, die Beachtung gehabt haben, die sie brauchen – Maria Theresia Fekter hat sich hier sehr, sehr engagiert eingebracht.
Kollegin Fekter ist eine, die die Balance hält, ich kenne sie aus der Nähe; eine humorvolle, lächelnde, aber auch sehr engagierte, harte Person, wenn es darum geht, für die Anliegen, für etwas oder für jemanden einzutreten. Ich glaube daher, im Kollegialorgan der Volksanwaltschaft wird sie sich ausgezeichnet behaupten und wird auch die Balance finden, dass die notwendigen Fragen, die natürlich etwa im Bereich der heiklen Themen zwischen der Exekutive, der Verwaltung und den Bürgern oder auch in der Frage Schutz und Sicherheit der Österreicher versus Anliegen von anderen, von Flüchtlingen, von Zuwanderern auftreten können, entsprechend gelöst werden. Sie wird hier die richtige Balance finden.
Viel Glück, liebe Maria Theresia! (Beifall bei der ÖVP.) Ein lachendes und ein weinendes Auge habe ich heute, du weißt es ganz genau: Ich bedauere es, dass du aus dem Klub ausscheidest – und ich freue mich, dass du diese wichtige staatspolitische Aufgabe bekommst!
Nun zu dem verfassungsrechtlichen Problem, dem Streit zwischen den Grünen und den Freiheitlichen, den wir heute haben. So einfach ist die Sache natürlich nicht, denn es ist so, dass dieser Fall von der Verfassung, vom Verfassungsgeber, also von uns, nicht vorhergesehen wurde. Es gibt eben zwei Parteien, die drittstärkste an Mandatszahlen sind. Und das ist ein Fall, der überhaupt nicht vorgesehen war, denn es ist ganz interessant, dass in der Regierungsvorlage in der XIV. Gesetzgebungsperiode wörtlich die Rede davon war, dass das Vertrauen aller wesentlichen politischen Kräfte sichergestellt werden soll. Es hieß sogar wörtlich, dass die Kandidaten aller im Hauptausschuss vertretenen Parteien zum Zug kommen. – Heute haben wir nicht drei Parteien wie damals, sondern fünf.
Man hat sogar damals für den Fall Vorsorge getroffen: Was ist, wenn wir nur zwei Parteien haben? Dann hätte die an Stimmen stärkste Partei zwei Kandidaten gehabt und nicht nur einen. Der Fall, dass wir vier oder gar fünf Parteien im Hauptausschuss vertreten haben und dass von diesen fünf zwei gleich stark am dritten Platz liegen, was die Mandate betrifft, das wurde nicht vorhergesehen.
Daher haben wir hier ein echtes Problem einer verfassungsrechtlichen Lücke, und diese kann man natürlich jetzt mit Interpretationen schließen, das ist richtig. Und wahrscheinlich, wenn es keine andere Lösung gibt, gibt es keinen anderen Weg als den, den wir heute gehen. Aber eigentlich ist es eine unfaire Krücke, die hier gefunden wird, denn ich sage das auch sehr offen: Der Unterschied zum Vorsitz im Nationalrat ist, dass jeder im Parlament trotzdem vertreten bleibt; das ist eben nur eine Vorsitzfrage. Aber die Frage, ob eine politische Partei, die drittstärkste an Mandaten ist, in einem Organ überhaupt vertreten ist oder für sechs Jahre draußen vor der Tür ausgeschlossen bleibt, ist eine ganz andere Frage.
Daher: Aus meiner Sicht hätte es einen einzigen Weg gegeben: entweder ohne Verfassungsänderung einen gemeinsamen Personenvorschlag der beiden Parteien zu machen – das ist nicht möglich gewesen, und das verstehe ich auch – oder aber, und das war unser Vorschlag, mit einer Verfassungsnovelle, mit einer Verfassungsänderung diese Lücke so zu schließen, dass man entweder eine Halbzeitlösung macht, wo der, der Stimmenstärkster ist, das Recht hat zu wählen, die ersten drei Jahre oder die zweiten drei Jahre, oder – auch dazu wären wir und, ich glaube, auch die Sozialdemokratische Partei bereit gewesen – einen vierten Volksanwalt für diese Periode zu installieren, damit auch aus demokratiepolitischen Gründen gesichert ist, dass ab einer bestimmten Größe wirklich alle politischen Parteien hier vertreten sind.
Ich bedauere, dass es dazu nicht gekommen ist, aber ich sage auch ganz offen, dass das Wort vom Verfassungsbruch hier in keiner Weise zutreffen kann. Das sage ich auch ganz deutlich, da muss man seine Worte sehr präzise wählen. Das ist nicht der Punkt, das ist nicht gerechtfertigt.
Wir haben hier eine Wahl zu einer Institution, die wichtig ist, die eine sechsjährige Funktionsperiode hat – übrigens auch ein ganz interessantes Argument für die nachfolgende Demokratiedebatte, wo es um die Verlängerung der Legislaturperiode geht. Wir werden diesem Vorschlag zustimmen. Wir schätzen und kennen Peter Kostelka absolut, er ist geeignet. Wir hoffen, dass sich die Abgeordnete Stoisits entwickelt. Und unsere Liebe und Zuneigung gilt natürlich Maria Theresia Fekter. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)
11.08
Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächster Redner ist Herr Klubobmann Dr. Van der Bellen. 7 Minuten Redezeit. – Bitte, Herr Klubobmann.
11.08
Abgeordneter Dr. Alexander Van der Bellen (Grüne): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich beginne, so wie Klubobmann Schüssel, damit, zu sagen, ja, ich glaube, der Gesamtvorschlag des Hauptausschusses ist ein guter Vorschlag, sogar ein sehr guter Vorschlag.
Wir alle kennen Peter Kostelka noch aus der Vergangenheit, als er hier Klubobmann der Sozialdemokraten war: nicht immer ganz einfach, aber ein guter Jurist, verlässlich, immer einsatzbereit – und genau diese Fähigkeiten, glaube ich, kann er sehr gut, was er ja schon gezeigt hat, in der Volksanwaltschaft einsetzen.
Mutatis mutandis möchte ich das auch über Kollegin Fekter sagen. Kollegin Fekter ist keine einfache Persönlichkeit (Abg. Dr. Brinek: Das wäre ja fad!); das ist auch nicht
die Aufgabe einer Volksanwältin. Wenn die Kollegin Fekter jene Energie, jene Einsatzbereitschaft, auch jene Bereitschaft zur Unpopularität als Parteisoldatin, zum Beispiel im Eurofighter-Ausschuss, aber auch in anderen Zusammenhängen, für die Beschwerdeführer bei der Volksanwaltschaft einsetzt, wenn Sie diesen Wechsel schaffen, was ich sehr hoffe, Frau Dr. Fekter, von der ÖVP-Parteisoldatin zu einer sozusagen Volksanwaltschafts-Soldatin – entschuldigen Sie, mir fällt jetzt kein besserer Ausdruck ein –, dann werden Sie eine sehr gute Volksanwältin sein. (Zwischenrufe bei der ÖVP.)
Wenn Sie sich, Frau Kollegin Fekter, mit der gleichen Energie, der gleichen, wie soll ich sagen, „Sturheit“ manchmal, mit der gleichen (Abg. Dr. Schüssel: Überzeugung!) Überzeugung, bitte schön, für die Interessen der Beschwerdeführer bei der Volksanwaltschaft einsetzen, dann werden Sie, wie gesagt, eine sehr gute Volksanwältin sein. – In sechs Jahren werden wir sehen, ob das Experiment geklappt hat. Ich hoffe, ja.
Bei Terezija Stoisits habe ich keinerlei Zweifel, dass sie es schafft (Zwischenrufe bei der ÖVP), weil diese Bereitschaft, sich unpopulär zu machen, diese Bereitschaft, sich einzusetzen für die Interessen von Beschwerdeführern, bei uns nämlich, im Klub, ob das jetzt Inländer oder Ausländer sind ... – Wir müssen ja sehr viele an die Volksanwaltschaft verweisen, weil wir das gar nicht machen können, schon rein personalmäßig nicht, diese Interventionen bei Behörden, dieses Nachfragen: Wie war das wirklich? Könnt ihr nicht dem oder der ein bisschen behilflich sein?, und so weiter. Ich nehme an, es geht auch den anderen Klubs im Nationalrat so, dass wir bis zu einem gewissen Grad diese Art von Hilfestellung leisten wollen und müssen, aber zuständig ist in der Regel eine Institution wie die Volksanwaltschaft. Und das wird Terezija Stoisits mit Sicherheit ausgezeichnet machen. (Beifall bei den Grünen.)
Den nicht anwesenden Kollegen von der FPÖ möchte ich sagen, ja, die Volksanwaltschaft ist auch dafür da, sich für Beschwerden von Menschen mit nicht österreichischem Reisepass einzusetzen. Ja, das hat der Verfassungsgesetzgeber in seiner Weisheit vor über 20 Jahren so beschlossen: Jedermann, steht in der Verfassung, ist berechtigt, mit seinen behaupteten Beschwerden bei der Volksanwaltschaft vorzusprechen – vorausgesetzt er oder sie ist persönlich betroffen von diesem Fall. Jedermann, auch ein Ausländer, auch eine Ausländerin! Aber wer wofür zuständig sein wird in der Volksanwaltschaft, wenn ich das richtig verstanden habe, ist eine Frage der Geschäftseinteilung innerhalb der Volksanwaltschaft, die dann Peter Kostelka, Frau Fekter und Frau Stoisits gemeinsam auszuverhandeln haben werden.
Ich glaube, ein sehr guter Vorschlag; ich betone das deswegen, weil unser Verfahren natürlich auch missbrauchsanfällig ist – so wie jedes andere Verfahren auch. Ich habe mich jetzt lange auch aufgrund dieser Auseinandersetzung mit den Freiheitlichen damit befasst, was der Gesetzgeber damals, vor über 20 Jahren, wollte.
Dieses sogenannte Nominierungsrecht der drei stärksten Fraktionen hat schon einen gewissen Sinn und einen guten Sinn, wenn die Fraktionen es richtig wahrnehmen. Es verhindert nämlich, dass einem die jeweils anderen Parteien sozusagen hineinpfuschen, dass sie einen zu Kompromissverhandlungen zwingen: Kollegen X nicht, aber Y vielleicht – und wir sagen dann wieder: Ja, aber wenn wir dem zustimmen sollen, dann wird es von uns die oder der sein.
Diese Art von „Basar-Methode“ bei der Ausverhandlung der Personen für die Volksanwaltschaft wird durch dieses eindeutig formulierte Nominierungsrecht der drei stärksten Fraktionen im Nationalrat verhindert, und ich finde das gut. Das ist eine Art Minderheitsschutz, weil jede der fünf Fraktionen hier im Haus eine Minderheit ist. (Abg. Ing. Westenthaler: Aber erst seitdem ihr drinnen seid! Vorher war das nicht so! – Abg. Dr. Schüssel: Eine neue Erkenntnis!)
Kollege Cap und Westenthaler, bitte schön, können wir einmal unterscheiden zwischen de lege lata und de lege ferenda! Für die Nicht-Juristen: Wir entscheiden heute auf Basis der bestehenden Gesetzeslage. Vorschläge in der Vergangenheit haben wir genug gemacht, nämlich zur Änderung dieser Gesetzeslage. Keiner dieser Vorschläge ist akzeptiert worden. Machen Sie das bitte nicht uns zum Vorwurf! Heute ist auf Basis der heutigen Gesetzeslage zu entscheiden, das ist ganz einfach! (Beifall bei den Grünen.) Und blöd werden wir sein, Herr Kollege Westenthaler! Weil Sie damals, als Sie mit in der Regierung waren, unsere Vorschläge nicht akzeptiert haben, werden wir heute auf das Nominierungsrecht verzichten?! Ja, halten Sie uns für deppert? Ich hoffe, nicht. (Beifall bei den Grünen. – Heiterkeit bei den Grünen und der SPÖ.)
Was die Bedenken der Freiheitlichen die Kollegin Stoisits betreffend angeht: Kollege
Strache kann die Terezija Stoisits nicht ausstehen. Das ist offenkundig. Das
ist nicht verfassungswidrig, lediglich bedauerlich. Es ist so. Aber deswegen
braucht er nicht dauernd mit dem „Verfassungsbruch“ daherzukommen.
Das Vorgehen der
Präsidentin Prammer – das ist mir noch wichtig zu
betonen – ist absolut
korrekt, ist absolut korrekt! Präsident Fischer hat in der Vergangenheit
in verwandten Fällen ähnlich entschieden, gegen unseren
Widerspruch – und dieser Widerspruch war falsch! Das sage ich heute. (Demonstrativer Beifall des Abg. Dr. Schüssel. –
Heiterkeit bei SPÖ, ÖVP und BZÖ.) Ja, man kann auch
klüger werden, hat Adenauer schon gesagt. (Abg. Ing. Westenthaler: Aber nicht täglich,
Herr Professor!)
Kollegin Prammer hat
das auch nicht ungeschützt gemacht. Präsidentin Prammer stützt
sich auf ein ausführliches, gründliches Gutachten des Verfassungsdienstes
des Bundeskanzleramts. Es ist auch nicht so, dass wir nicht die namhaftesten
Vertreter der Jurisprudenz auf unserer Seite hätten – jetzt
meine ich, auf der Seite der SPÖ, ÖVP und Grünen –,
die diese Verfahrensweise ausdrücklich unterstützen: Heinz Mayer,
Theo Öhlinger und Rudolf Thienel. Das sind nicht irgendwelche Leute! Und
ich verwahre mich ausdrücklich gegen den Ausdruck
„Verfassungsbruch“ im Schreiben von Hans Klecatsky, aber offen
gestanden, Klecatsky assoziiert in seinem Schreiben an die FPÖ auch frei
mit 1934 und 1938 – und das finde ich so jenseits, dass es auch den
Ausdruck „Verfassungsbruch“, glaube ich, entsprechend relativiert. (Beifall
bei den Grünen.)
Ich glaube also, es ist ein sehr guter Vorschlag: Kostelka, Fekter und Stoisits, und bitte alle Damen und Herren dieses Hauses, dem auch zuzustimmen. – Danke. (Beifall bei den Grünen sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)
11.16
Präsident Dr. Michael Spindelegger: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.
Wünscht der Herr Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.
Wir kommen damit zur Wahl der Mitglieder der Volksanwaltschaft.
Da nur ein Wahlvorschlag vorliegt, lasse ich, wenn sich keine Einwendung erhebt, über diesen im Sinne des § 87 Abs. 7 der Geschäftsordnung durch Aufstehen und Sitzenbleiben abstimmen. – Es erheben sich keine Einwendungen.
Ich bitte nun jene Damen und Herren, die dem Antrag des Hauptausschusses in 102 der Beilagen, Dr. Peter Kostelka, Dr. Maria Theresia Fekter und Mag. Terezija Stoisits mit Wirksamkeit ab 1. Juli 2007 zu Mitgliedern der Volksanwaltschaft zu wählen, ihre Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist die Mehrheit und damit angenommen. (Anhaltender allgemeiner Beifall. – Zahlreiche Abgeordnete begeben sich zu den Abgeordneten Dr. Fekter und Mag. Stoisits und beglückwünschen diese.)
Somit sind Dr. Peter Kostelka, Mag. Dr. Maria Theresia Fekter und Mag. Terezija Stoisits mit Wirksamkeit ab 1. Juli 2007 zu Mitgliedern der Volksanwaltschaft gewählt.
Ich gratuliere allen drei gewählten Volksanwälten und wünsche ihnen für ihre Aufgabenstellung alles Gute!
Bericht des
Verfassungsausschusses über die Regierungsvorlage (94 d.B.): Bundesverfassungsgesetz,
mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz geändert wird, sowie über die
Anträge
212/A der
Abgeordneten Mag. Elisabeth Grossmann, Silvia Fuhrmann, Kolleginnen
und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz,
die Nationalrats-Wahlordnung und die Europawahlordnung geändert
werden, und
8/A der Abgeordneten
Barbara Zwerschitz, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit
dem das Wählerevidenzgesetz, das Bundes-Verfassungsgesetz, das
Bundesgesetz über die Wahl des Nationalrates (Nationalratswahlordnung)
sowie das Bundesgesetz über die Führung ständiger Evidenzen der
Wahl- und Stimmberechtigten bei Wahlen zum Europäischen Parlament
(Europa-Wählerevidenzgesetz) geändert werden (129 d.B.)
3. Punkt
Bericht des
Verfassungsausschusses über die Regierungsvorlage (88 d.B.): Bundesgesetz,
mit dem die Nationalrats-Wahlordnung 1992, das Bundespräsidentenwahlgesetz
1971, die Europawahlordnung, das Wählerevidenzgesetz 1973, das
Europa-Wählerevidenzgesetz, das Volksbegehrengesetz 1973, das Volksabstimmungsgesetz
1972 und das Volksbefragungsgesetz 1989 geändert werden (Wahlrechtsänderungsgesetz 2007),
sowie über die Anträge
12/A(E) der
Abgeordneten Dr. Eva Glawischnig-Piesczek, Kolleginnen und Kollegen
betreffend Sicherstellung des Wahlrechts der AuslandsösterreicherInnen und
21/A der Abgeordneten
Dr. Alexander Van der Bellen, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein
Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Wahl des Nationalrates
(Nationalratswahlordnung) geändert wird (130 d.B.)
Präsident Dr. Michael Spindelegger: Wir gelangen nun zu den Punkten 2 und 3 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet. Wir gehen daher in die Debatte ein.
Als erste Rednerin zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete
Dr. Glawischnig-Piesczek. Sie hat sich 8 Minuten Redezeit
vorgenommen. – Bitte.
11.19
Abgeordnete Dr. Eva Glawischnig-Piesczek (Grüne): Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Staatssekretärin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Wir haben hier zur Beschlussfassung vorliegen ein Änderungspaket betreffend Bundesverfassung und acht weitere Gesetze, die alle das Wahlrecht betreffen, das Wahlrecht, das ja ohne Zweifel das Herzstück der Demokratie ist und in Österreich für die Männer schon seit über
100 Jahren frei, geheim, persönlich verankert ist, für die Frauen etwas kürzer. Und wir diskutieren und beschließen heute erfreulicherweise auch eine Erweiterung des Kreises der Wahlberechtigten in Form der Wahlaltersenkung auf 16 Jahre.
Das ist jedenfalls auch aus Sicht der Grünen ein sehr, sehr erfreulicher Tag. Es hat viele Jahre gedauert bis zur Einsicht, dass junge Menschen mit 16 nicht nur nicht unreif zum Wählen sind, sondern auch ein Recht darauf haben, sich bei den Instrumenten, die ihre Lebenswelt gestalten, zu beteiligen.
Dieses Thema ist heute allerdings zu einem politisches Tauschgeschäft geworden. Die ÖVP hat jahrelang gegen die Senkung des Wahlalters auf 16 Widerstand geleistet und sie jetzt gegen die Briefwahl abgetauscht. Wir Grüne waren schon Anfang der neunziger Jahre mit Anträgen hier im Haus und versuchten mit Argumenten zu erklären, warum junge Menschen von der direkten Mitbestimmung des Nationalrates, der Landtage und der direkt-demokratischen Instrumente nicht ausgeschlossen sein sollen.
Es ist aus unserer Sicht ein sehr, sehr erfreuliches Signal, dass es heute zu einer Senkung des Wahlalters kommt. Wir sehen es auch als Ergebnis hartnäckiger Arbeit über viele Jahre, in denen wir Grüne immer wieder Anträge zur Wahlaltersenkung eingebracht hatten, die aber abgelehnt worden sind.
Das bedeutet, 16-Jährige können auch bei den Europawahlen, bei den Nationalratswahlen, in weiterer Folge auch bei den Landtagswahlen, bei der Bundespräsidentenwahl und bei allen direkt-demokratischen Instrumenten ihr Recht wahrnehmen. Und dazu braucht man nicht – ich zitiere jetzt einen sehr skurrilen Vergleich, den die angebliche Zukunftshoffnung der ÖVP einmal getätigt hat – fähig zu sein, die Vierschanzentournee zu gewinnen, sondern es ist eine selbstverständliche Erweiterung des Kreises der Wahlberechtigten, die schon lange, lange überfällig war. (Beifall bei den Grünen.)
Erfreulich ist auch, dass für den Nationalrat und für das Europaparlament nun auch 18-Jährige kandidieren können. Das war noch eine wichtige Neuerung im Zuge der Ausschussverhandlungen, die wir auch sehr eindeutig, klar und laut begrüßen.
Wir begrüßen auch die Briefwahl. Auch hier hat es in der Vergangenheit einige skeptische Stimmen gegeben, allerdings ist die Briefwahl ein ganz wichtiges Instrument, um der zunehmenden Mobilität der österreichischen Bevölkerung Rechnung zu tragen.
Ich denke, auch gegenüber dieser eidesstattlichen Erklärung, die das geheime und persönliche Wahlrecht absichern soll, ist kein grundsätzliches Vorausmisstrauen angebracht. Im Übrigen ist es wahrscheinlich nur eine quantitative Änderung, weil das AusländerInnenwahlrecht auch schon eine Form des Briefwahlrechtes war. Man hat jetzt also einfach eine größere Anzahl von Menschen, die das wahrnehmen können. Selbstverständlich wird das auch mehr Menschen dazu bringen, sich zu beteiligen. Davon bin ich überzeugt.
Auch die Erleichterungen für Auslandsösterreicher und Auslandsösterreicherinnen sind positiv. Auch dazu haben wir Anträge eingebracht, die jetzt zum Großteil erledigt werden. Darüber freuen wir uns. Der Wegfall der Zeugen, die Möglichkeit, ein Wahlkarten-Abo auf zehn Jahre zu bestellen – das alles ist sehr, sehr positiv und dient dazu, den Menschen, die sich im Ausland als StaatsbürgerInnen durch das Wahlrecht mit Österreich verbunden sehen wollen, technische Hürden abzubauen.
Ich fürchte allerdings, dass die Form, die die Ausschussfeststellung gewählt hat, in der die Gemeinden nur ersucht werden, Schnellpost-Dienste zu verwenden, keine Garantie dafür ist, dass die Wahlkarten immer rechtzeitig ankommen. Wir hätten es schöner gefunden, wenn es als verpflichtend eingeführt worden wäre, Schnellpost-Dienste zu verwenden, damit tatsächlich keine einzige Stimme auf dem Postweg verloren geht. (Beifall bei den Grünen.)
Allerdings bleibt die Wahlrechtsreform auf halbem Wege stecken. Es ist etwas Bedauerliches und Erwähnenswertes, dass nach wie vor viele Menschen in Österreich vom Wahlrecht – obwohl direkt davon betroffen – ausgeschlossen sind. Damit spreche ich eine Hürde an, die in Wien schon lange diskutiert worden ist. In Wien haben die SPÖ und die Grünen gemeinsam zur Erweiterung des Wahlrechtes auf Menschen, die nicht die österreichische Staatsbürgerschaft haben, beigetragen – zumindest auf kommunaler Ebene.
Und da möchte ich Sie wirklich ernsthaft fragen, ob das so ein unanständiges Ansinnen ist, dass Menschen, die jahrelang in einer Stadt, einer Gemeinde leben, nicht einmal den Zebrastreifen vor ihrer Haustür mitbestimmen können, obwohl sie direkt durch diese Alltagsentscheidungen, die ein Gemeinderat trifft, betroffen sind. (Beifall bei den Grünen. – Abg. Dr. Graf: Es geht um das Staatsbürgerschaftsrecht!)
Diese Diskussion ist in anderen Ländern durchaus üblich, ich bitte Sie, einfach einmal darüber nachzudenken, was Demokratie bedeutet. Demokratie heißt, dass diejenigen, die von einer Entscheidung betroffen sind, diese auch mit beeinflussen können. Und gerade bei den kommunalen Problemen, den Lösungen, die eine Gemeinde ihren Bürgerinnen und Bürgern zur Verfügung stellt, geht es um Alltagsprobleme, Alltagsdinge, und hier wird eine große Gruppe von Menschen ausgeschlossen. Das sind im Übrigen in Österreich sehr viele ganz junge Menschen. Viele – nämlich mehr als die Hälfte – dieser sogenannten Ausländerinnen und Ausländer sind Menschen unter 25. Wenn wir jetzt über Jugendpartizipation und bessere Integration reden, wäre das kommunale Wahlrecht für Menschen mit nichtösterreichischer Staatsbürgerschaft auch ein wichtiger Punkt gewesen.
Aber es geht noch weiter. Ich war letzte Woche in der Türkei. Die Türkei hat ein Wahlrecht, das minderheitenfeindlich ist, nämlich die kurdische Minderheit ausschließt. Dasselbe Problem haben wir in Kärnten. Auch in Kärnten ist das Wahlrecht so gemacht, dass es eine Minderheit, nämlich die der Sloweninnen und Slowenen von einer Vertretung im Landtag ausschließt. Mit dieser Reform hätte die Chance bestanden, auch in Kärnten ein Wahlrecht zu erzwingen – nachdem es dort über Jahrzehnte nicht möglich war, ein solches zu schaffen –, das einer ganz großen Gruppe der Bevölkerung die Möglichkeit eröffnet, mitzureden. Auch zu dieser Reform ist es leider nicht gekommen.
Jetzt komme ich zum letzten, aus der Sicht vieler
Bürgerinnen und Bürger und der Grünen kritischsten Punkt,
zur sogenannten Verlängerung der Legislaturperiode. Meiner Meinung ist das
nichts anderes als eine Beschneidung der Rechte der Bürgerinnen und
Bürger und die Argumente, die jetzt am Tisch liegen, sind allesamt
hanebüchen. Es ist wirklich ein hanebüchenes und vorgeschobenes
Argument, wenn man sagt: Weil die Parteien nicht fähig sind, innerhalb
einer bestimmten Frist Regierungsverhandlungen zu führen, weil sich
die ÖVP über Wochen und Monate in den Schmollwinkel
zurückgezogen hat oder – anders herum – weil die
Wahlkämpfe immer länger dauern, immer teurer und aufwändiger
werden und immer mehr Zeit in Anspruch nehmen, soll es Bürgerinnen und
Bürgern nur mehr alle fünf Jahre erlaubt sein, die Meinung zu sagen
anstatt wie derzeit alle vier Jahre. (Beifall
bei den Grünen.)
Das ist mit Disziplin lösbar. Man kann Wahlkampfkosten begrenzen und Regierungsverhandlungen seriös in vier bis sechs Wochen fertig haben. Man muss dafür nicht die Rechte der BürgerInnen beschneiden. Bedauerlich, dass darüber überhaupt keine Diskussion möglich war. Die Parteien, die das jetzt vertreten, haben im Wahlkampf nicht davon gesprochen, dass sie den Bürgerinnen und Bürgern dieses Recht beschneiden wollen, noch haben sie eine ernsthafte Diskussion über eine Vereinheitlichung der gesamten Legislaturperioden – in Landtagen und so weiter –, gesucht.
Wenn man das Argument wirklich ernst nimmt, ungestört arbeiten zu wollen, dann muss man auch dazusagen, dass die Landtagswahlen – ob in Niederösterreich oder Oberösterreich – sehr oft politische Projekte auf Bundesebene blockieren und verzögern, weil einem Landeshauptmann im Moment etwas nicht zuzumuten ist. – Das alles hat gefehlt.
Es gibt im Übrigen auch keinen Ausbau der direkt-demokratischen Instrumente. Es war nicht einmal möglich, das Thema Verfall der Volksbegehren am Ende der Legislaturperiode in diese Novelle mit hineinzunehmen. Es ist auch sehr bedauerlich, dass es zu diesem Machtausbau, der traditionellerweise mit einer längeren Legislaturperiode der Regierung zur Verfügung steht und die Regierung in ihrer Machtausübung stärkt, keinen Ausgleich gibt – in Form eines Ausbaus, einer Erweiterung der Kontroll- und Minderheitenrechte in diesem Haus. (Präsident Dr. Spindelegger gibt das Glockenzeichen.)
Daher bringe ich folgenden Antrag ein:
Abänderungsantrag
der Abg. Glawischnig-Piesczek, Kollegen und Kolleginnen betreffend den Ausschussbericht 94 d.B.
Der Nationalrat wolle beschließen:
Das Bundesverfassungsgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz geändert wird, in der Fassung des Ausschussberichts 94 d.B., wird geändert wie folgt:
1. Es entfällt die Zif 10. Die folgenden Ziffern werden angepasst.
2. Es entfällt in Zif 25 (alt) Art 151 Abs 36 die Zif 2.
Begründung:
Ziff 10 des Gesetzesentwurfs des Ausschussberichtes hat im wesentlichen die Verlängerung der Legislaturperiode des Nationalrats von 4 auf 5 Jahre zum Gegenstand. Zif 25 Art 151 Abs 36 Zif 2 betrifft das Inkrafttreten dieser Neuerung.
Die Verlängerung der Legislaturperiode wird abgelehnt, weil sie eine Beschneidung demokratischer Rechte darstellt.
*****
Das bedeutet, die Legislaturperiode soll auf vier
Jahre – wie seit 1920 – in Österreich weiterbestehen
bleiben. – Danke. (Beifall bei
den Grünen. – Abg. Dr. Graf: Wollen Sie die Briefwahl?)
11.28
Präsident Dr. Michael Spindelegger: Der von Frau Abgeordneter Glawischnig-Piesczek verlesene Abänderungsantrag ist ausreichend unterstützt, ordnungsgemäß eingebracht und steht daher mit in Verhandlung.
Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Wittmann. 8 Minuten Redezeit. – Bitte.
11.28
Abgeordneter Dr. Peter Wittmann (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundeskanzler! Sehr geehrte Damen und Herren auf der Regierungsbank! Meine sehr geehrten Damen und Herren hier im Hohes Haus! Ich glaube, dass es eine
sehr bedeutende Veränderung des Wahlrechtes ist, die wir heute hier beschließen und ich bin ganz im Gegensatz zu meiner Vorrednerin der Überzeugung, dass über alle Themen sehr lange diskutiert wurde. Ich habe mir die Mühe gemacht, in Zeitungsartikeln aus dem Jahre 2004 – eigentlich seit dem Jahr 2000 – hinsichtlich der Verlängerung der Legislaturperiode nachzulesen.
Und da sind wir ja schon beim Kernthema dieser Wahlrechtsreform: Bereits seit dem Jahr 1998 ist dieses Thema laufend in den Medien und auch laufend von Vertretern der ÖVP und SPÖ diskutiert worden. Ganz besonders diskutiert wurde es im Jahr 2004 im zuständigen Konventsausschuss. Da hat es mehrere Wortmeldungen gegeben. Auch damals ist es von manchen Medien kritisch und von anderen Medien sehr vorteilhaft beleuchtet worden. Das heißt, diese Diskussion ist seit dem Jahr 1998 im Gange, wurde im entsprechenden Konventsausschuss weitergeführt, in der Öffentlichkeit geführt und jetzt zu einem Ergebnis gebracht.
Zu dem Ergebnis kann man stehen, wie man will. Natürlich kann man eine Festlegung von Jahreszahlen für eine Wahlperiode immer in der einen oder anderen Richtung sehen.
Ich glaube, dass es vernünftig ist, dass die Dauer alle Legislaturperioden – beginnend mit der europäischen Ebene, wo sie fünf Jahre beträgt, über die Bundesebene, wo sie dann fünf Jahre beträgt, über die Landesebene, wo sie – mit Ausnahme von Oberösterreich – dann ebenfalls fünf Jahre beträgt, bis zur Gemeindeebene, wo sie zum größten Teil auch fünf Jahre beträgt – fünf Jahre betragen soll, damit man zu einer Vereinheitlichung und zu einer rechtsdogmatischen Angleichung dieser Legislaturperioden kommt, sodass man hier nicht alleine steht mit diesen demokratiepolitischen Vorhaben, sondern europäische Ebene, Bundesebene, Landesebene und kommunale Ebene vereinheitlicht. – Ich glaube, das ist vernünftig.
Dadurch wird der Wähler kaum in seinen Möglichkeiten eingeschränkt, weil es derzeit so ist, dass jedes Jahr von Wahlkämpfern eine Wahl zu schlagen ist beziehungsweise von den Wählern zu wählen ist, weil Bundespräsidentenwahlen, die Wahl zum Nationalrat, die Wahl zum Europaparlament, die Wahl zu den Landtagen und Kommunalwahlen als Minimum fünf Wahlen bedeuten (Abg. Dr. Graf: Aber der Bundespräsident ist sechs Jahre!) – da rede ich noch gar nicht von den Wahlen zu den Interessenvertretungen! Ich glaube, dass die dogmatische Angleichung hier sinnvoller ist als die Einschränkung dieses einen Jahres. (Abg. Dr. Graf: Aber es gibt so viele, die sechs Jahre haben!)
Wir kommen zu den beiden anderen Themen, die hier auch behandelt werden, das sind die Themen der Reduktion des aktiven Wahlalters auf 16 Jahre beziehungsweise die des passiven Wahlalters auf 18 Jahre – ich glaube, auch damit ist eine lange Diskussion einhergegangen –: Ich finde es vernünftig, dass Menschen, die Steuern zahlen dürfen, auch darüber bestimmen können, was mit ihren Steuergeldern geschehen soll. Es ist daher nur recht und billig, dass ich, wenn ich an diesem Kreislauf teilnehme, auch jene Vertreter wählen kann, die dann bestimmen, was sie mit meinem Steuergeld machen wollen. Ich halte diese Senkung des Wahlalters für äußerst vernünftig.
Sie bedeutet in diesem Gesamtpaket aber auch eine Ausdehnung des Wahlkreises um etwa 180 000 Personen, sodass man bei diesem Paket nicht davon sprechen kann, dass die Demokratie eingeschränkt wurde, weil es auf der anderen Seite zu einer Erweiterung des Personenkreises führt, der zur Wahl zugelassen wird. Ich halte es für ausgewogen und äußerst vernünftig, dass man hier dann auch eine größere Bevölkerungsschicht in die Wahlen hereinholt. (Abg. Dr. Graf: Wollen Sie, dass Mindestrentner nicht wählen dürfen? – Die zahlen keine Steuern!)
Kommen wir zur Einführung der Briefwahl: Wir standen diesem Thema immer sehr skeptisch gegenüber. (Abg. Dr. Graf: Wollen Sie, dass nur wer Steuern zahlt, wählen darf?) – Das stimmt, Herr Kollege, aber ich glaube, dass es uns gelungen ist, im Verfassungstext selbst einige Punkte mit einzubauen, die einen Missbrauch auch erschweren – ihn zwar niemals ganz verhindern können, aber zumindest erschweren können. Es sind nämlich Kriterien anzuführen, weswegen man von der Briefwahl Gebrauch macht – nämlich Ortsabwesenheit, gesundheitliche Gründe oder Auslandsaufenthalt –, es ist ein Antrag notwendig, wo dieser Grund anzugeben ist, und es ist ein Identitätsnachweis notwendig. Das steht einmal im Verfassungstext.
Weiters steht noch darin, dass es eine eidesstattliche Erklärung geben muss, dass die Stimmabgabe persönlich und geheim ist. Eine eidesstattliche Erklärung ist auch immer mit strafrechtlichen Maßnahmen bei Missbrauch verbunden, sodass man hier auch ganz gezielt einige Sicherheitsmerkmale in die Briefwahl eingebaut hat, die letztendlich dazu dienen sollen, einen Missbrauch zu verhindern. In der Nationalrats-Wahlordnung wurden diese Kriterien nochmals verstärkt, indem man eine weitere eidesstattliche Erklärung verlangt, dass diese Briefwahl zu einem bestimmten Zeitpunkt – nämlich vor Schließen der Wahllokale – stattgefunden hat. Beide Erklärungen dienen dazu, einen Missbrauch zu verhindern, und ich glaube, dass man hier die am weitesten fortgeschrittenen Einschränkungskriterien gefunden hat, um einer Briefwahl zustimmen zu können.
Man hat jetzt die Möglichkeit, sich eine Wahlkarte zu lösen: Mit dieser Wahlkarte kann man im eigenen Lokal wählen, im Wahlkarten-Lokal wählen oder eben die Briefwahl-Funktion ausüben. Man hat eine Erhöhung des Identitätserfordernisses in die Nationalrats-Wahlordnung eingebaut, sodass ich glaube, dass hier viele Kriterien geschaffen wurden, um einen Missbrauch hintanzuhalten. Missbrauch wird man niemals vollständig ausschließen können, aber ich glaube, dass der Schutz davor so weit wie möglich gediehen ist.
Einige Erläuterungen noch zu den weiteren Möglichkeiten: Auch die Erleichterung der Wahl für Auslandsösterreicher ist zu befürworten; dass wir endlich auch OSZE-Wahlbeobachter zulassen (Abg. Strache: Das wäre vernünftig! – Abg. Dr. Graf: Wenn es so weitergeht, werden wir das brauchen!), ist, glaube ich, auch vernünftig, und dass wir auch einige Entschließungsanträge abgesegnet haben, die dazu führen sollen, eine Vereinheitlichung durch die Präzisierung der Bestimmungen in den Wahlordnungen durchzuführen.
In diesem Zusammenhang gibt es einen Abänderungsantrag der Abgeordneten Wittmann, Spindelegger, Glawischnig und Scheibner, den ich einbringe. Ich darf dessen Kernpunkte erläutern:
Ohne Änderung der gesetzlichen Bestimmungen betreffend die Zusammensetzung der Bundeswahlbehörde wäre nach der Verteilung nach dem d’Hondt’schen System das BZÖ aus der Bundeswahlbehörde herausgefallen – das finden wir ungerecht. Es ist in den Ausschussberatungen zu einem Kompromiss gekommen, sodass das BZÖ nunmehr auch in der Bundeswahlbehörde vertreten ist. – Dieser Abänderungsantrag wurde dort von uns eingebracht.
Im Großen und Ganzen ist die Wahlrechtsreform ausgewogen mit drei sehr großen Meilensteinen: Herabsetzung des Wahlalters, Einführung der Briefwahl und letztendlich auch noch die Verlängerung der Legislaturperiode, wobei ich dazusage, dass diese Verlängerung der Legislaturperiode mit einer sehr umfassenden Diskussion von Kontrollrechten einhergeht. In diesem Zusammenhang sind wir nach wie vor der Meinung, dass eines der umfassendsten Kontrollrechte auch jenes wäre, den Antrag auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses den Minderheiten einzuräumen. (Abg.
Dr. Graf: Aber der ist nicht dabei! – Abg. Dr. Moser: Warum macht ihr es nicht?) – Im Großen und Ganzen ist die Wahlrechtsreform sehr ausgewogen und vorteilhaft. (Beifall bei der SPÖ.)
11.36
Präsident Dr. Michael Spindelegger: Der von Herrn Abgeordnetem Dr. Wittmann eingebrachte Abänderungsantrag ist ausreichend unterstützt, wurde in den Kernpunkten erläutert, wird verteilt und steht daher mit in Verhandlung.
Der Antrag hat
folgenden Gesamtwortlaut:
Abänderungsantrag
der Abgeordneten Dr.
Wittmann, Dr. Spindelegger, Dr. Glawischnig, Scheibner Kolleginnen und
Kollegen
zum Bericht des
Verfassungsausschusses (129 d.B.) betreffend die Regierungsvorlage
(94 d.B.) eines Bundesverfassungsgesetzes, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz
geändert wird
Der Nationalrat wolle
in zweiter Lesung beschließen:
„Der im Antrag
enthaltene Gesetzesvorschlag wird wie folgt geändert:
„a) Z 9 lautet:
„9. Nach Art. 26
wird folgender Art. 26a eingefügt:
„Artikel 26a.
Die Durchführung und Leitung der Wahlen zum Europäischen Parlament,
der Wahlen zum Nationalrat, der Wahl des Bundespräsidenten und von
Volksabstimmungen sowie die Mitwirkung bei der Überprüfung von
Volksbegehren und Volksbefragungen obliegt Wahlbehörden, die vor
jeder Wahl zum Nationalrat neu gebildet werden. Diesen haben als
stimmberechtigte Beisitzer Vertreter der wahlwerbenden Parteien
anzugehören, der Bundeswahlbehörde auch Richter des Dienst- oder
Ruhestandes; die Zahl der Beisitzer ist in der Wahlordnung zum Nationalrat
festzusetzen. Die nichtrichterlichen Beisitzer werden auf Grund von
Vorschlägen der wahlwerbenden Parteien entsprechend ihrer bei der letzten
Wahl zum Nationalrat festgestellten Stärke berufen. Im zuletzt
gewählten Nationalrat vertretene wahlwerbende Parteien, die danach
keinen Anspruch auf Berufung von Beisitzern hätten, sind jedoch
berechtigt, einen Beisitzer für die Bundeswahlbehörde
vorzuschlagen.“
b) Z 25 lautet:
„25. Art. 151
wird folgender Abs. 36 angefügt:
„(36) Für
das Inkrafttreten der durch das Bundesverfassungsgesetz BGBl. I Nr. xxxx/2007
geänderten oder eingefügten Bestimmungen und das
Außerkrafttreten der durch dieses Bundesverfassungsgesetz entfallenen
Bestimmungen sowie für den Übergang zur neuen Rechtslage gilt
Folgendes:
1. Art. 23a Abs. 1, 3
und 4, Art. 26 Abs. 1, 4, 6 und 8, Art. 30 Abs. 3, Art. 41 Abs. 3,
Art. 46, Art. 49b Abs. 1 erster Satz und Abs. 3 zweiter Satz, Art. 60 Abs.
1 und Abs. 3 erster Satz, Art. 95 Abs. 1, 2, 4 und 5, Art. 117 Abs. 2 und
6 sowie Art. 151 Abs. 33a treten mit 1. Juli 2007 in Kraft; gleichzeitig
tritt Art. 23a Abs. 5 und 6 außer Kraft. Die landesrechtlichen
Vorschriften sind bis zum Ablauf des 31. Dezember 2007 der neuen Rechtslage
anzupassen.
2. Art. 26a tritt mit
1. Juli 2007 in Kraft. Die Umbildung der Bundeswahlbehörde nach dieser
Bestimmung hat bis zum Ablauf des 31. August 2007 zu erfolgen; die näheren
Bestimmungen darüber werden durch die Wahlordnung zum Nationalrat
getroffen.
3. Art. 27 Abs. 1,
Art. 92 Abs. 2 zweiter Satz, Art. 122 Abs. 5, Art. 134 Abs. 5 und Art. 147
Abs. 5 treten mit Beginn der XXIV. Gesetzgebungsperiode in Kraft. Auf Personen,
die am Beginn der XXIV. Gesetzgebungsperiode bereits eine Funktion im Sinne des
Art. 92 Abs. 2 zweiter Satz, Art. 122 Abs. 5, Art. 134 Abs. 5 und Art. 147
Abs. 5 ausüben, sind diese Bestimmungen in der bis zu diesem
Zeitpunkt geltenden Fassung weiterhin anzuwenden.“ “ “
Begründung
Nach dem
vorgeschlagenen Art. 26a letzter Satz B VG sollen im zuletzt gewählten
Nationalrat vertretene wahlwerbende Parteien, die nach ihrer bei der letzten
Nationalratswahl festgestellten Stärke keinen Anspruch auf Berufung
von Beisitzern hätten, dennoch berechtigt sein, einen Beisitzer für
die Bundeswahlbehörde vorzuschlagen.
*****
Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächster Redner ist Herr Klubobmann Strache. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 8 Minuten. – Bitte.
11.36
Abgeordneter Heinz-Christian Strache (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die große Aufgabe der Demokratie, ihr Ritual, ihr Fest, vor allen Dingen das Heiligste an der Demokratie ist ja die Wahl – die uns heute unter anderem im Rahmen der Wahl zur Volksanwaltschaft verwehrt wurde; aber das hat in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts ja schon der englische Schriftsteller Herbert George Wells gesagt.
Wenn ich mir diese Wahlrechtsreform ansehe, die heute zur Beschlussfassung vorliegt, so muss ich mir wirklich die Frage stellen, ob dieses Gesetz seiner Aufgabe überhaupt gerecht wird. Wird hier Demokratie gestärkt? Wird hier Mitsprache, Mitbestimmung der österreichischen Wähler, der Bürger im Land, gestärkt oder nicht? – Ich erkenne nichts dergleichen.
Es gibt einen begrüßenswerten Punkt: Der begrüßenswerte Punkt ist, das Wahlalter auf 16 Jahre zu senken – das ist im Übrigen eine ur-freiheitliche Forderung. Die Freiheitliche Partei Österreichs, vor allen Dingen unter Ihrem Wissenschaftssprecher Dr. Martin Graf, hat das bereits im Jahr 1999 hier in diesem Hohen Haus zweimal beantragt. (Abg. Dr. Graf macht das Victory-Zeichen.)
Damals haben die Vertreter der Sozialdemokratie, aber auch der Österreichischen Volkspartei, nicht zugestimmt. (Abg. Ing. Westenthaler: ... viel früher! Es gibt einen Antrag von 1989! Zehn Jahre früher!) – Die Freiheitliche Partei hat diesen Antrag in diversen Bundesländern eingebracht: Da ist er angenommen worden, wie in Wien und in Kärnten, wo man ja mit 16 auf regionaler Ebene wählen darf – und das ist auch gut so. Diesen Punkt unterstützen wir. Das ist aber auch schon der einzige unterstützenswerte Punkt, und dieser Punkt wiegt vor allen Dingen die Demokratiegefährdung der weiteren Passagen dieser Wahlrechtsreform nicht auf.
In diesem Paket ist unter anderem die Briefwahl enthalten, die auch von Kollegin Glawischnig angesprochen wurde, und gerade diese Briefwahl stellt für uns eine eklatante Gefährdung des geheimen Wahlrechts dar (Beifall bei der FPÖ), nämlich des verfas-
sungsmäßig garantierten geheimen Wahlrechts! Und es stellt sich schon die Frage, wie das dann am Land draußen in den kleinen Gemeinden aussehen wird, welcher Funktionär von welcher Partei auch immer dann dem Wähler über die Schulter schauen kann, wenn nur mehr eine eidesstattliche Erklärung notwendig und der Vorgang letztlich nicht mehr beim Notar festzumachen ist. Das ist genau der Punkt! (Abg. Scheibner: Das ist aber jetzt auch nicht!) – Na bis jetzt war es beim Notar (Abg. Scheibner: Nein!), beziehungsweise in dem Fall gar nicht, außer bei den Auslandsstimmen.
Das ist ein Punkt, wo wir diesem Gesamtpaket sehr wohl kritisch gegenüberstehen, denn es hat auch der Landwirtschaftsminister eine durchaus absurde Antwort gegeben, warum das keine Gefährdung und keine Verletzung des Wahlgeheimnisses darstellen soll. Da hat er gesagt – ich zitiere ihn –: Niemand in Österreich sei an Wahlbetrug interessiert.
Das ist mir als Begründung wirklich zu wenig, wenn das die einzige Begründung ist, die er hat, um in diesem Bereich solch einen Vorgang zu wählen.
Man sollte auch nicht vergessen, dass der Gang zur Wahlurne als Symbol der Demokratie ein ganz wesentlicher ist und dass das eben ein Symbol für unser demokratisches Recht darstellt und auch Pflichten des Staatsbürgers beinhaltet.
In den letzten Tagen ist ja auch der Herr Innenminister von der Österreichischen Volkspartei, Herr Innenminister Platter, mit einem weiteren Vorschlag aufgefallen. Er will in Zukunft sogar die elektronische Wahl möglich machen. – Na bravo, sage ich! Na bravo!
Ich meine, damit ist ja dann dem Missbrauch endgültig Tür und Tor geöffnet, wenn wir in Zukunft noch diese Möglichkeit erhalten, wo wir wahrscheinlich überhaupt gleich am besten die Zugangsdaten in das Internet oder vom Internet den SPÖ- und ÖVP-Funktionären zukommen lassen können. (Abg. Dr. Graf: Hacker stimmen dann ab!) Das ist mit Sicherheit nicht das, was wir unter Demokratieausbau verstehen.
Wir stellen uns unter einem Demokratiepaket vor, dass man die Volksbegehren endlich aufwertet. Das Schweizer Modell ist doch ein vorbildhaftes demokratisches Modell! Volksbegehren aufzuwerten, dafür Sorge zu tragen, dass, wenn ein Volksbegehren eine 15-prozentige Unterstützung von Seiten der Bevölkerung erhält so wie das Anti-Gentechnik-Volksbegehren, dann bitte auch zum Ersten eine verbindliche Volksabstimmung das Ergebnis sein soll und dieses Ergebnis der Volksabstimmung zum Zweiten bindend für die Bundesregierung sein soll. (Beifall bei der FPÖ.)
Dann soll es bitte so sein, dass der Antragsteller eines Volksbegehrens auch hier im Plenarsaal des Hohen Hauses ein Rederecht erhält. Das wäre Demokratieausbau, nämlich die direkte Demokratie in Österreich zu stärken, das Mitspracherecht, das Mitgestaltungsrecht der Bürger zu stärken. Mit einer direkten verbindlichen Volksabstimmung wäre das notwendig und wichtig im Land, eben mittels Volksabstimmung die Möglichkeit zu haben, eine Bundesregierung notfalls auch zum Rücktritt zu bewegen, wenn sie die Interessen der österreichischen Bevölkerung nicht vertritt und Versprechen nicht einhält. Das wäre ein richtiges Demokratiepaket.
Das, was wir hier vorfinden, ist kein Demokratiepaket. Sie haben von Demokratie gesprochen, gerade die Sozialdemokratie, die gesagt hat, es werde einen neuen Umgang mit Demokratie und Parlamentarismus geben. – Also, wir vermissen das, Herr Klubobmann Cap! Wo ist die neue Demokratie, der neue Parlamentarismus in diesem Paket beinhaltet? – „Speed kills“ war wieder das Motto. „Speed kills“ war das Motto betreffend Minderheitenrechte bei Untersuchungsausschüssen. Keine Spur von Stärkung der Minderheiten im Parlamentarismus!
Aber nein, um sich die Pfründe abzusichern, hat man eine Verlängerung der Legislaturperiode in Angriff genommen. Es ist ja lästig, wenn der Bürger alle vier Jahre das Recht hat, eine Bundesregierung abzuwählen und sie dementsprechend abzustrafen, wenn diese etwas tut, was der Bevölkerung nicht gefällt. Genau da haben Sie letztlich wieder einmal auch in diesem Bereich versagt. Sie waren nicht bereit, das, was Sie immer an leeren Worthülsen schon von Beginn der Periode versprochen haben, heute umzusetzen. Es geht nur um die Absicherung der Bundesregierung, um Verlängerung der Gesetzgebungsperiode, um die Pfründe für sich persönlich länger zu sichern. Das ist der Hintergrund.
Es ist ja lästig, wenn der Bürger alle vier Jahre ein demokratisches Wahlrecht haben kann, wo er eben auch die jeweilige Bundesregierung abwählt. Genau das kommt in diesem Paket zum Vorschein. Dass dann ein paar Hinterbänkler vorgeschickt werden, die in den letzten Tagen auch noch das Mehrheitswahlrecht eingefordert haben, das kann eigentlich nur jedem aufrechten Demokraten in dieser Republik die „Grausbirnen“ aufsteigen lassen. Ein Mehrheitswahlrecht vorschlagen, womit man dann überhaupt die Opposition ausschalten will, womit man vielleicht eine Oppositionspartei mit 15 bis 20 Prozent ausschalten will, die man dann auch daran hindern könnte, überhaupt hier im Parlament vertreten zu sein! Da sieht man schon, wohin die Reise offensichtlich gehen soll.
All das muss uns beschäftigen und muss aufrechte Demokraten in diesem Land beschäftigen, nämlich dass leider Gottes dieses Paket so, wie es heute hier vorliegt, kein Demokratiepaket ist und deshalb auch von unserer Fraktion abgelehnt werden wird.
Es zeigt ja auch, was für Träume von dieser
großen Koalition, die eine Zweidrittelmehrheit hat, gelebt
werden – und das ist nicht gut für das Land. Eine
Zweidrittelmehrheit, die eine Regierung hat, ist nicht gut für ein Land,
weil damit auch Anlassgesetzgebung gemacht wird, mit dieser Verfassungsmehrheit
auch immer wieder natürlich Verfassungsgesetze verändert und
Verfassungsrechte abgeändert werden. Das ist nicht gut, deshalb ist es
wichtig, dass auch die Opposition in Zukunft gestärkt wird. (Präsident Dr. Spindelegger gibt das Glockenzeichen.)
Ich komme zum Schlusssatz. Die rot-schwarzen Träume werden zwar heute in Erfüllung gehen, aber zum Ausbau der Demokratie sind diese nicht gedacht. (Beifall bei der FPÖ.)
11.44
Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächster Redner ist Herr Klubobmann Dr. Schüssel. Ebenfalls 8 Minuten Redezeit. – Bitte, Herr Klubobmann.
11.45
Abgeordneter Dr. Wolfgang Schüssel (ÖVP): Hohes Haus! Meine Damen und Herren! Heute stehen einige sehr interessante Weiterentwicklungen in der Demokratiequalität des Landes zur Diskussion: zunächst die langjährige Forderung unserer Fraktion auf Einführung der Briefwahl, die es ja in vielen europäischen Ländern oder auch außereuropäischen Demokratien gibt. Das ist überhaupt kein Neuland, das hier betreten wird. Eigentlich wundert mich die Skepsis mancher ein bisschen, denn für uns steht außer Zweifel, dass der mündige Bürger das Recht hat, so ein Wahlrecht in Form von Briefwahl in Anspruch zu nehmen. Alle entwickelten Demokratien haben das, 78 Prozent der österreichischen Bevölkerung verlangen dies. Das ist doch eine echte Weiterentwicklung, die hoffentlich auch die Wahlbeteiligung in die Höhe treiben wird, vor allem etwa für Auslandsösterreicher. Also ein absolutes Ja meiner Fraktion dazu! (Beifall bei der ÖVP.)
Bisher war es sehr kompliziert – und das muss man schon auch dazu sagen, wenn einige heute beklagen, dass manche Elemente hier ein Weniger an Mitbestimmung enthalten. Da ist genau das Gegenteil der Fall! Wir haben heute ungefähr 300 000, 350 000 – Schätzung – Auslandsösterreicher. Davon sind zwischen 50 000 und 60 000 bei den Botschaften oder Generalkonsulaten registriert. Davon haben aber nur 19 000 überhaupt eine Wahlkarte bei der letzten Nationalratswahl in Anspruch genommen. 8 000 davon sind aus Formmangel abgelehnt worden, weil es eben sehr kompliziert ist. Man braucht einen eigenen Zeugen, die Passnummer wird notiert, und, und, und. Man sieht da sehr deutlich, dass diesbezüglich Nachholbedarf für eine Demokratie gegeben ist.
Das Argument, dass das verfassungsrechtlich problematisch sei, ist geradezu absurd, denn wir schaffen ja heute eine verfassungsrechtliche Möglichkeit für diese Briefwahl, die damit ausdrücklich vom Verfassungsgeber gewünscht ist. Damit sind diese Bedenken hinfällig. Was neu ist: Bisher hatten ja Landtagswähler oder Gemeinderatswähler überhaupt keine Möglichkeit, ihr Stimmrecht abzugeben, wenn sie am Wahltag nicht in ihrem Bundesland oder nicht in ihrer Gemeinde gewesen sind. Das heißt, es ist eine dramatische Ausweitung der Mitbestimmungsmöglichkeiten, dass man jetzt mittels Briefwahl an diesen Wahlen teilnehmen kann. – Keiner muss, jeder darf, keine Zeugen mehr, aber eine eidesstattliche Erklärung, die natürlich auch strafrechtlich sanktioniert wird, wenn nicht eingehalten wird, dass das persönliche und geheime Wahlrecht ausgeübt wurde. Aus meiner Sicht ein absolutes Ja, ein klares Ja zu dieser Weiterentwicklung.
Das zweite interessante und wichtige umstrittenere Thema ist die Senkung des aktiven und des passiven Wahlrechts. Wir senken – und da sind wir wirklich Pioniere in Europa – das aktive Wahlrecht auf 16 Jahre, und das passive Wahlrecht wird ebenfalls gesenkt. Übrigens danke auch an die jungen Abgeordneten, an Silvia Fuhrmann und die anderen Abgeordneten aus den anderen Fraktionen, die mitgegangen sind, damit wir eine deutliche Senkung des aktiven und passiven Wahlalters vornehmen können. Das ist wirklich eine Premiere in Europa.
Eines muss man dazu sagen, das ist natürlich noch nicht durch – da ist etwa ein Viertel der Bevölkerung gegeben, die das nachhaltig begrüßt –: Ein großer Teil ist und bleibt skeptisch. Daher muss man auch offen sagen, mit Volksabstimmungen ist es so eine Sache. Bei der Briefwahl würde es locker durchgehen. Bei der Senkung auf 16 Jahre wäre das wahrscheinlich eine sehr viel schwierigere Sache. Aber ich glaube, dass der Verfassungsgeber hier durchaus die Verantwortung auf sich nehmen soll, dass wir hier den Jugendlichen, den jungen Wählern eine Möglichkeit geben, in die demokratische Mitbestimmung hineinzuwachsen.
Das heißt natürlich, dass wir uns als politische Parteien auch anstrengen müssen, vor allem die Jugendorganisationen, dass wir den heute 14-Jährigen, die bei der nächsten Europawahl im Jahr 2009 stimmberechtigt sind, und den heute 13-Jährigen, die bei der nächsten Nationalratswahl im Jahr 2010 – vermutlich – wählen werden, auch wirklich Angebote machen, dass sie interessiert werden. Das ist auch eine Bringschuld und nicht nur eine Holschuld. Wir sind jedenfalls dazu bereit und tragen daher auch diesen Teil des Beschlusses mit. (Beifall bei der ÖVP.)
Ob es Folgediskussionen geben wird, wird eine interessante Frage sein – nicht für heute –, nämlich wie Wählen mit 16 eigentlich ist. In anderen Bereichen wie etwa dem Führerschein ist ein anderes Alter, 18, gegeben. Die vorgezogene Lenkerberechtigung kann mit 17 erworben werden. Die Strafmündigkeit besteht heute mit 18. Und einen besonderen ... (Abg. Mag. Wurm: 14!) – Ja, die volle Strafmündigkeit mit 18, und dazu noch bis 21 besondere Milderungsgründe. Ich sage nur dazu, dass diese Dinge natür-
lich schon irgendwo zusammenhängen und es wird vielleicht irgendwann ein Thema sein. – Nicht heute. Aber ich glaube, dass wir über diese Fragen, wie wir dies einigermaßen in Balance bringen, noch reden werden. Das ist jetzt jedenfalls kein vorrangiges Thema. Wir freuen uns heute, dass wir jungen Menschen die Möglichkeit geben, in unser demokratisches System hineinzuwachsen. (Beifall bei der ÖVP.)
Zur Frage der Legislaturperiode, meine Damen und Herren: Es ist richtig, wir erhöhen jetzt die Dauer der Legislaturperiode von vier auf fünf Jahre. Die Umfrage in der Bevölkerung ergibt ungefähr ein gleiches Ergebnis: Die Hälfte der Bevölkerung in etwa ist dafür, die andere Hälfte ist dagegen. Dass gesagt wird, wie das jetzt manche tun – manche Journalisten, manche Professoren –, das sei ein Überfall, das sei nie diskutiert worden, da muss ich ganz ehrlich sagen: Das wundert mich wirklich! Wie auch Peter Wittmann mit Recht erwähnt hat: Das ist im Verfassungskonvent zwei Jahre lang diskutiert worden – und war übrigens auch ein Vorschlag von der Volkspartei.
Darüber kann man natürlich geteilter Meinung sein, das ist schon wahr. Das Hauptargument aber ist die Kontinuität. Das gibt – so denke ich – schon einiges her, denn viele beklagen ja, dass es immer wieder Phasen gibt, wo sehr viele Wahlgänge zusammenkommen, wo dann eigentlich die Entscheidungen nicht so mit Blick auf die entsprechenden Wahlen getroffen werden.
Es gibt in Österreich eben sechs Ebenen: Die
Bundespräsidentenwahl, die Nationalratswahl, Landtagswahlen,
Gemeinderats-, allenfalls sogar noch eigene Bürgermeisterdirektwahlen,
die Europawahlen und die Interessenvertretungswahlen. Wenn jetzt geklagt
wird, es werden uns 20 Prozent an Wahlmöglichkeiten genommen, dann
sage ich dazu: Bevor wir der Europäischen Union beigetreten sind, gab es
ungefähr 52 Wahlgänge in einem Leben eines
durchschnittlichen Bürgers, der 50 Jahre lang wählen konnte.
Dann gab es mit der Europawahl 62 Wahlgänge, und wenn wir jetzt die
Legislaturperiode auf fünf Jahre verlängern, gibt es immer noch
60 Wahlgänge: in 50 Jahren 60 Wahlgänge! Ehrlich
gesagt ist das nicht schlecht als Mitbestimmungsmöglichkeiten auf allen
Ebenen. (Abg. Dr. Graf: Der heute Zwölfjährige
darf dann in acht Jahren wählen!)
Dazu bekommen 150 000, 160 000 junge Leute zusätzlich das Wahlrecht. Dazu besteht die Hoffnung, dass wir die Zahl der Auslandsösterreicher, die wählen gehen, von heute 19 000 wesentlich erhöhen, vielleicht sogar verfünf- oder verzehnfachen können. Dazu ist die Sicherheit gegeben, dass Landtagswähler oder Gemeinderatswähler, die am Wahltag nicht zu Hause sind, die bisher nie wählen durften, in Hinkunft ihr Wahlrecht wahrnehmen können. Ich glaube daher: eine absolut sinnvolle Weiterentwicklung unserer Demokratie, ein uneingeschränktes Ja meiner Fraktion. (Beifall bei der ÖVP.)
11.52
Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Scheibner. Ebenfalls 8 Minuten Redezeit. – Bitte.
11.52
Abgeordneter Herbert Scheibner (BZÖ): Herr Präsident! Werte Mitglieder der Bundesregierung! Meine Damen und Herren! Herr Klubobmann Schüssel, ja, es ist eine sinnvolle Weiterentwicklung unserer verfassungsrechtlichen Grundsätze. Deshalb werden wir mit einigen kritischen Anmerkungen diesem Paket auch zustimmen.
Allerdings: Es ist eine kleine Weiterentwicklung. Sie alle wissen, dass in der letzten Legislaturperiode 19 Monate lang 70 Experten – Politiker, Fachleute, Professoren – zusammengesessen sind und auch diese Punkte diskutiert haben, aber darüber hinausgehend eine grundlegende Reform unseres Bundesverfassungsrechtes mit vielen, vielen sinnvollen Maßnahmen, die dann leider am parteipolitischen Widerstand der
damaligen Opposition, der SPÖ, gescheitert sind. Ich frage mich, warum man jetzt am Beginn einer Legislaturperiode – sinnvoll oder nicht – diese wahlrechtlichen Veränderungen setzt, ohne das Gesamtsystem zu diskutieren oder auch uns vorzulegen.
Es gibt eine Reformgruppe der Koalition. Wir haben gehört, bis zum Sommer – so glaube ich – sollten da erste Ergebnisse kommen. Herr Klubobmann – ich weiß es nicht –, kommen diese Ergebnisse dieser Verfassungsreformgruppe? Man hört, dass man sich dort auch nicht einigen kann. Also bleibt dann dies das Einzige, was diese Bundesregierung an Verfassungsänderungen anzubieten hat.
Das wäre dürftig. Wir warten alle darauf, und es wäre notwendig, unsere Bundesverfassung nach vielen Jahrzehnten auf die neuen Gegebenheiten des 21. Jahrhunderts anzupassen – etwa die Kompetenzverteilung zwischen Bund und Ländern. Das wären in Wahrheit die spannenden Dinge, die schwierigen Dinge, ja, denn da gilt es, Erbpachten in den Ländern aufzubrechen, wo Landeskaiser – egal, welcher Fraktion sie angehören – und Landtagsabgeordnete glauben, dass sie sich selbst ad absurdum führen, wenn man einmal darüber diskutiert, ob es wirklich notwendig ist, neun verschiedene Bauordnungen in Österreich aufrechtzuerhalten, dass das Fischereiwesen in neun Bundesländern neunfach verschieden geregelt ist, und, und, und.
Es wäre doch einmal interessant, darüber zu diskutieren, dass man die Gesetzgebung beim Bund zentralisiert mit einer wirklichen Mitbestimmung an dieser Bundesgesetzgebung durch den Bundesrat über frei gewählte Landtagsabgeordnete, die dieses Gremium besetzen, und die Kontrolle und Vollziehung dann aber auch verstärkt bei den Ländern und bei den Landtagen ansiedelt. Das wären interessante Dinge, auf die wir noch warten.
Jetzt gibt es
eine große Koalition mit einer Verfassungsmehrheit. Wo sind denn diese
Vorschläge? Oder etwa endlich einmal einen Grundrechtekatalog vorzulegen,
dass wir nicht jetzt noch mit dem Staatsgrundgesetz über die Rechte der
Staatsbürger aus dem Jahr 1867 ... (Abg. Dr. Graf: Ist
aber ein gutes Gesetz!) – Ein gutes Jahr! Ein Gesetz, das so
lange hält, ist auch wirklich ein gutes Gesetz, aber trotzdem sind wir uns
einig, dass das Jahr 1867 andere Voraussetzungen gerade an die Grundrechte
gestellt hat, als wir das heute, im Jahr 2007 haben. Das wäre doch
interessant! (Abg. Strache: Das ist ja das Traurige! Heute werden die Grundrechte
teilweise aufgehoben!) – Ja, das ist alles klar. Also, wo ist
der Grundrechtekatalog, auf den wir uns im Verfassungskonvent schon fast
geeinigt hätten?
Oder wie ist denn
diese Auswirkung des EU-Beitritts in unsere Bundesverfassung einzuarbeiten?
(Abg. Strache: Ganz schlecht! Keine Volksabstimmung!) Wie ist denn
das einzuarbeiten und zu verstärken? Wie sind die Instrumente der direkten
Demokratie aufzuwerten? Es war Ihre Forderung, meine Damen und Herren von der
Sozialdemokratie: Wenn man die Legislaturperiode verlängert, dann
muss es aber auch eine Ausweitung der Bürgerrechte, der
Bürgerbeteiligung geben – ein Junktim von Ihnen, Herr Bundeskanzler,
im Jahr 2004. Wo sind denn auch diese Ideen?
Oder die
Verfassungsbereinigung: Hunderte Verfassungsbestimmungen gibt es, die alte
große Koalitionen im Bruch der Grundsätze der Bundesverfassung hier
beschlossen haben, nur um die Kontrolle des Verfassungsgerichtshofs
auszuschalten. Nicht einmal diese Verfassungsbereinigung hat man bis jetzt
zusammengebracht.
Also wo ist denn das alles? Und warum werden jetzt am Beginn drei sinnvolle Maßnahmen, aber als isolierte Regierungsvorlage hier vorangestellt? – Es gibt nur zwei Möglichkeiten für mich: Die eine ist, man will kaschieren, dass man sich auf sonst nichts einigen kann – es gibt ja kaum Regierungsvorlagen; mich wundert das wirklich, denn eine neue Regierung sollte mit Elan, mit Begeisterung wichtige Reformvorhaben anstellen. (Zwischenruf des Abg. Dr. Niederwieser, dabei ein Schriftstück in die Höhe
haltend.) – Was ist das? Das
ist die Rednerliste. Die Rednerliste ist kein Reformvorhaben! Vielleicht
ist das für euch schon eine Sensation, wenn ihr auf der Rednerliste
steht – ein dürftiges Ergebnis, aber symptomatisch. (Beifall beim BZÖ.)
Selbst dann, wenn
diese beiden Parteien eine Regierungsvorlage einbringen ... (Zwischenruf bei der SPÖ.) –
Ja, es ist leider so! – Morgen sollten wir über die Pflege abstimmen.
Wir wissen aber heute noch nicht, ob es wirklich zu dieser Abstimmung kommt,
denn selbst wenn einmal endlich etwas eingebracht wird, kommt man fünf
Minuten vor der Abstimmung drauf: Vielleicht ist es doch nicht so gut, nehmen
wir es wieder zurück!
Also ist dieses
kleine Wahlrechtspaket jetzt dazu da, die Nichteinigung in den wichtigen Dingen
zu kaschieren. Oder es kann ja auch sein – man hätte ja dann
trotzdem noch immer vier Jahre Zeit in dieser Legislaturperiode, um vielleicht
das eine oder andere noch einzuarbeiten, nein, man macht es jetzt –,
dass man zur Erkenntnis gekommen ist, dass diese Regierung nicht die vier Jahre
überleben wird.
So oder so:
Wahlalter 16 halten wir für vernünftig – eine alte
Forderung nicht aller Teile der FPÖ, wenn ich das so sagen darf. Ich
war als Jugendobmann sehr dafür, viele der Altvorderen in der FPÖ
haben sich lange dagegen gewehrt, das zu machen. Allerdings muss man
begleitende Maßnahmen setzen, denn ich glaube, es sollte verhindert
werden, dass man gerade jetzt diese neue Zielgruppe der 16-Jährigen an den
Schulen parteipolitischer Agitation aussetzt. (Abg. Strache: Könnt ja
heute unserem Antrag zustimmen!)
Deshalb bringe ich
folgenden Antrag ein:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten
Scheibner und Kolleginnen und Kollegen
Der Nationalrat
wolle beschließen:
Die Bundesministerin
für Unterricht, Kunst und Kultur wird im Zusammenhang mit der Senkung des
aktiven Wahlalters aufgefordert, Maßnahmen zu setzen, die sicherstellen,
dass im Schulunterricht jedwede parteipolitische Indoktrinierung oder
Propaganda verhindert wird.
*****
Die Briefwahl,
auch die ist sehr sinnvoll. Herr Kollege Strache, das war nicht ausschließlich
bei einem Notar zu unterschreiben, sondern es hat Zeugen gebraucht –
und da wäre jetzt auch schon Missbrauch möglich gewesen. (Abg. Strache:
Wir würden den Notar bevorzugen!) Es ist einfacher geworden, aber
selbstverständlich – und dazu werden wir auch einen Entschließungsantrag
einbringen – sollen auch hier die Wahlgrundsätze
eingehalten werden.
Und ganz zum Schluss: die Verlängerung der Legislaturperiode. Es geht nicht um Wahl- oder sonstige Zeiten, aber alleine, wenn ich die verfassungsrechtlichen Fristen vor allem für eine Regierung, die nicht über die Mehrheit im Bundesrat verfügt, hernehme, dann sehe ich, dass einer aktiven Regierung ein Jahr der Regierungsarbeit rein auf Grund der verfassungsrechtlichen Fristen abgeht. (Abg. Dr. Graf: Jetzt wolltest den Bundesrat gerade aufwerten!) Und deshalb ist diese Harmonisierung auf fünf Jahre sinnvoll – sollte in allen Landtagen sein! Wir waren vorher dafür, als wir in der Regierung waren, und sind es auch jetzt. (Abg. Dr. Graf: Ihr seid auch dafür, ohne Wahl im Parlament zu sitzen!) Aber diese Bürgerbeteiligung wäre auch notwendig zu diskutieren und auszuweiten.
Ich sage Ihnen eines, Herr Kollege Graf: Es ist ja keine
Regierung gezwungen, fünf Jahre zu arbeiten. Ich glaube aber, dass die
Wähler sich das erwarten, denn wir sehen es, wenn eine Partei eine Wahl
vorzeitig provoziert. Dann bekommt diese meistens einen Denkzettel vom
Wähler. Der Wähler will wählen –
selbstverständlich! –, aber er will eine Regierung, die
arbeitet. (Präsident Dr. Spindelegger gibt das Glockenzeichen.)
Und eine die nicht arbeitet, die vorzeitig das Handtuch wirft, sollte dadurch
bestraft werden, dass in Zukunft die Wahlkampfkostenerstattung auch daran
gebunden ist, ob eine Legislaturperiode auch wirklich ausgeschöpft worden
ist. (Beifall beim BZÖ. –
Abg. Dr. Graf: Aber diese
Regierung ...!)
12.01
Präsident Dr. Michael Spindelegger: Der von Herrn Abgeordnetem Scheibner soeben eingebrachte Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht daher mit in Verhandlung.
Der Antrag hat
folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten
Scheibner, Kolleginnen und Kollegen betreffend Verhinderung parteipolitischer
Indoktrinierung an den Schulen, eingebracht im Zuge der Debatte zu TOP 2:
Bericht des Verfassungsausschusses über die Regierungsvorlage (94 d.B.):
Bundesverfassungsgesetz mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz geändert wird
(129 d.B.)
Die vorliegende
Gesetzesvorlage enthält als einen ihrer Kernpunkte die Senkung des aktiven
Wahlalters auf 16 Jahre. Damit wird einem weiteren Teil unserer
Bevölkerung die aktive Teilnahme am politischen Prozess erlaubt.
Da diese Neuerung
einen Schritt zu mehr Demokratie und Bürgerbeteiligung bedeutet, weil alle
jungen Österreicherinnen und Österreicher, welche am Wahltag ihren
16. Geburtstag feiern, künftig von ihrem Stimmrecht bei
Nationalratswahlen, Bundespräsidentenwahlen, Europawahlen,
Volksabstimmungen, Volksbefragungen und Volksbegehren Gebrauch machen
können, tragen insbesondere die mit politischer Bildung beschäftigten
Lehrbeauftragten eine besondere Verantwortung:
Heute 13-jährige
Schulpflichtige werden an der nächsten Nationalratswahl teilnehmen.
Dies erfordert bereits
jetzt entsprechende Überlegungen, wie dieser Personenkreis im
Unterrichtsfach „Politische Bildung“ behutsam an die Grundfragen
von Demokratie und Politik heranzuführen, aber auch, wie jedwede
parteipolitische Indoktrinierung oder Propaganda im Schulbereich zu verhindern
ist.
Aus diesen
Gründen stellen die unterzeichneten Abgeordneten folgenden
Entschließungsantrag:
Der Nationalrat wolle
beschließen:
„Die
Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur wird im Zusammenhang mit
der Senkung des aktiven Wahlalters aufgefordert, Maßnahmen zu setzen, die
sicherstellen, dass im Schulunterricht jedwede parteipolitische
Indoktrinierung oder Propaganda verhindert wird.“
*****
Präsident Dr. Michael Spindelegger: Von der Regierungsbank aus hat sich Herr Bundeskanzler Dr. Gusenbauer zu Wort gemeldet. Ich stelle die Uhr auf die gewünschten 8 Minuten. – Bitte.
12.01
Bundeskanzler Dr. Alfred Gusenbauer: Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich glaube, dieses Paket zur Weiterentwicklung des Wahlrechts und der Demokratie in Österreich ist ein gelungenes Paket, weil es dazu führen wird, dass mehr Menschen einen besseren Zugang zum Wahlrecht haben werden – nämlich sowohl im Inland als auch im Ausland –, und weil mehr Menschen überhaupt das Wahlrecht erhalten werden. Das heißt, dass die demokratische Grundlage unseres Gemeinwesens dadurch verbreitert wird.
Allein wenn ungefähr 160 000 bis 180 000 junge Menschen in Zukunft zusätzlich zur Wahl gehen können, ist das eine ganz wichtige Bereicherung für die Politik. Es wird ja öfters gesagt, dass Politik meistens im Interesse der älteren Bevölkerung gemacht wird und weniger im Interesse der Jungen. Indem jetzt viel mehr Junge das Wahlrecht haben werden, wird das auch dazu führen müssen, dass sich die Politik stärker um die Anliegen der Jugendlichen annimmt. Das halte ich für einen wichtigen Fortschritt, der heute hier im Nationalrat gesetzt wird. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)
Das Zweite ist der Komfort des Wählens. Es wurde bereits darauf hingewiesen, wie schwierig es für Auslandsösterreicherinnen und Auslandsösterreicher ist, ihr Wahlrecht wahrzunehmen – das ist wahrlich ein bürokratischer Hürdenlauf. Und wir stellen auch fest, dass es bei Wahlen im Inland in einer mobiler gewordenen Gesellschaft viele Menschen überhaupt nicht verstehen, dass sie zum Beispiel bei Gemeinderatswahlen und bei Landtagswahlen nur dann wählen dürfen, wenn sie sich am Wahltag in ihrem Heimatbundesland oder in ihrem Heimatort aufhalten. Wenn sie sich exakt an diesem Tag nicht dort aufhalten, verlieren sie ihr Wahlrecht. Das war bisher gängige Praxis.
Die gesetzliche Änderung, die jetzt getroffen wird, bewirkt, dass es mit der Einführung der Wahlkartenwahlen auch bei Gemeinderatswahlen und bei Landtagswahlen einen wesentlich verbesserten Zugang zum Wahlrecht geben wird, der einer mobiler gewordenen, freieren Gesellschaft entspricht. Ich bin froh darüber, dass damit auch die Mitbestimmungsqualität bei Gemeinderatswahlen und bei Landtagswahlen in Zukunft angehoben wird. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)
Zum Dritten, was die Länge der Legislaturperiode betrifft: Ich finde die Kommentare interessant, die es in den letzten Tagen dazu gegeben hat – so unter dem Titel, das wäre eine Einschränkung der Demokratie. Reden wir ganz offen: Sind die österreichischen Gemeinden, wo alle fünf Jahre der Gemeinderat gewählt wird, weniger demokratisch als der Nationalrat? (Abg. Strache: Die hätten auf vier Jahre senken sollen!) Sind die österreichischen Landtage, wo meistens alle fünf Jahre, in einem Fall sogar nur alle sechs Jahre gewählt wird, weniger demokratisch als der österreichische Nationalrat? Ist der österreichische Bundespräsident, der ja nur alle sechs Jahre gewählt wird, weniger demokratisch legitimiert als der österreichische Nationalrat? (Abg. Dr. Graf: Warum haben Sie dann fünf genommen und nicht sechs?)
All diese Fragen hat eigentlich in den letzten Jahren niemand gestellt. Und jetzt kommt es zu einer Verlängerung der Legislaturperiode des Nationalrates von vier auf fünf Jahre, und auf einmal soll es deshalb hier zu einer Einschränkung der Demokratie kommen. Ich halte, ganz offen gesagt, dieses Argument für nicht stichhaltig, sondern ich schließe mich eher der Meinung des Herrn Klubobmanns Scheibner an, der gemeint hat, dass aufgrund der vielen Fristen, die es gibt, die reale Arbeitsperiode einer Bundesregierung in Wirklichkeit nicht vier Jahre, sondern nur drei Jahre beträgt, wenn es
zum Ausnützen aller Fristen kommt. Und die Wahrheit ist, dass die österreichische Bevölkerung gerne ihr Wahlrecht wahrnimmt, aber dann auch will, dass eine bestimmte Zeit lang gearbeitet wird.
Daher halte ich es für sinnvoll, dass damit die Legislaturperiode des Nationalrates auch an die Wahlperiode des Europäischen Parlaments, der Gemeinderäte und der Landtage in Österreich angepasst wird. Ich halte das für einen sinnvollen Schritt für die weitere Entwicklung der Demokratie in unserem Land. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)
Es gibt ja vor allem bei der Ausweitung des Wahlrechts in Richtung jüngere Generation sehr viele, die Bedenken erhoben und gefragt haben: Na ja, sind die Jungen eigentlich reif, wählen zu gehen?, oder: Wird die Wahlbeteiligung nicht enorm absinken, wenn die Jungen wählen dürfen?
Wir haben einige einschlägige Erfahrungen von Landtagswahlen in Österreich – aus der Steiermark, aus dem Burgenland, auch aus Wien –, und dort wurde festgestellt, dass zum Beispiel in der Steiermark die Wahlbeteiligung der Jungen exakt dem Durchschnitt der Wahlbeteiligung insgesamt entsprochen hat. Und siehe da, im Burgenland war die Wahlbeteiligung der 16- bis 18-Jährigen sogar höher als die durchschnittliche Wahlbeteiligung bei der burgenländischen Landtagswahl. (Abg. Strache: Auch in Wien! Wien nicht zu vergessen!) – Wien nicht zu vergessen! – Das heißt, es hat eigentlich das Gegenteil von dem stattgefunden, was da und dort befürchtet wird. Die Jungen haben sich nicht weniger beteiligt an den Wahlen, sondern, ganz im Gegenteil, entweder im gleichen Ausmaß oder stärker.
Ich finde, das ist ein gutes Zeichen für das politische
Interesse der Jugendlichen in unserem Land, das ist ein gutes Zeichen
für unsere Demokratie – und daher ist es ein wichtiger
demokratischer Schritt, dass die Jungen ab 16 Jahren in Österreich
auch wählen dürfen. (Beifall
bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)
Das wird natürlich auch dazu führen, glaube ich, dass es zu einer Veränderung des Durchschnittsalters im Nationalrat kommen wird, weil klar ist, dass sich jede Partei auch anstrengen wird, neben älteren, erfahreneren Leuten mittleren Lebensalters auch jüngere Menschen in den Nationalrat zu bekommen, denn jede Altersgruppe, jede soziale Gruppe will sich natürlich auch im Parlament wiederfinden. Und ich finde es gut, wenn es hier einen demokratischen Wettbewerb gibt, dass auch Jüngere in das Parlament einziehen können. Daher gibt es ja auch die Herabsetzung des passiven Wahlalters auf 18 Jahre. Ich hoffe, dass möglichst viele der im Parlament vertretenen Parteien von der Möglichkeit, nun junge Kandidatinnen und Kandidaten zu nominieren, auch Gebrauch machen werden.
Ich glaube, es wäre eine wirkliche Bereicherung des
Hohen Hauses und würde auf der Ebene der Abgeordneten zu einer
Verbreiterung der Zugänge, die eben in der Bevölkerung vorhanden
sind, auch im Parlament führen. Also, ich ermutige Sie alle –
die Klubobmänner und alle, die Verantwortung tragen –,
dafür zu sorgen, dass in Zukunft mehr Junge im Parlament sein werden. (Beifall bei der SPÖ und bei
Abgeordneten der ÖVP.)
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Klubobmann Scheibner hat die Frage gestellt: Was ist denn mit den anderen Teilen der Verfassungsreform? – Ich kann Sie beruhigen, Herr Abgeordneter Scheibner: Es wird das Schritt für Schritt in Paketen dem Parlament zugeleitet. Die Arbeitsgruppe, die sich mit den Ergebnissen des Konvents beschäftigt, wird bis zum Sommer einen nächsten Teil vorbereiten, der dann dem Parlament zugeleitet wird – zur Diskussion, zur Begutachtung et cetera. Das heißt, wir versuchen, das, was der Konvent erarbeitet hat, Schritt für Schritt abzuarbeiten und dem Parlament zur Beschlussfassung vorzulegen.
Für den Fall, dass Sie sich Sorgen machen über
die Zahl der Regierungsvorlagen (Präsident
Dr. Spindelegger gibt das
Glockenzeichen), weise ich nur darauf hin: Die heutige Tagesordnung
beschäftigt sich mit einer Reihe von Regierungsvorlagen, die
von der Regierung kommen – und mit keinem einzigen Initiativantrag
des BZÖ. Also, wer hier arbeitet, das scheint klargestellt. (Beifall bei der SPÖ und bei
Abgeordneten der ÖVP. – Abg. Ing. Westenthaler: Nach 145 Tagen!)
12.09
Präsident Dr. Michael Spindelegger: Von der Regierungsbank aus hat sich Herr Bundesminister für Inneres Platter zu Wort gemeldet. Ich stelle die Uhr auf 6 Minuten ein. – Bitte, Herr Bundesminister.
12.10
Bundesminister für Inneres
Günther Platter: Sehr geehrter Herr
Bundeskanzler! Kolleginnen und Kollegen auf der Regierungsbank! Herr
Präsident! Meine Damen und Herren! Hohes Haus! Ich freue mich, dass wir
heute mit der Wahlrechtsreform ein bedeutendes Reformprojekt auf der
Tagesordnung haben, das ein Mehr an Demokratie für Österreich
bedeutet. (Beifall bei der ÖVP und
bei Abgeordneten der SPÖ.)
Meine Damen und Herren! Ich möchte diese Gelegenheit
wahrnehmen, meinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Innenministerium
sehr herzlich dafür zu danken, dass diese Gesetzesvorlage innerhalb kurzer
Zeit in einer solch hohen Qualität vorgelegt wurde. Herzlichen Dank
dafür! (Beifall bei ÖVP und
SPÖ.)
Geschätzte Damen und Herren! Vorrang hat, dass möglichst vielen Österreicherinnen und Österreichern die Möglichkeit gegeben wird, auf einem einfachen Weg die Wahl durchzuführen. Diese Wahlrechtsreform ist daher ein wichtiger Meilenstein, ist ein bedeutendes Service für die Österreicherinnen und Österreicher und bedeutet auch einen Demokratieschub. Wählen wird einfacher, Wählen wird flexibler möglich sein, darüber hinaus können Jugendliche die Politik in Österreich noch früher mitgestalten.
Nun zu den wichtigen Eckpunkten dieses Pakets:
Senkung des Wahlalters auf 16 Jahre. Wir leihen unserer Jugend nicht nur unser Ohr, sondern wir geben ihr eine Stimme, damit die jungen Österreicherinnen und Österreicher die Politik aktiv mitgestalten können. Ich habe in der Vergangenheit und gerade in den letzten Wochen sehr viele Diskussionen mit Jugendlichen geführt, die sehr bereit sind, sich für die Politik zu interessieren, bereit sind, vom Wahlrecht Gebrauch zu machen. Es stimmt aber auch, dass wir uns überlegen müssen, wie weit wir die politische Bildung in den Schulen noch besser ermöglichen können.
Der zweite Punkt, ein entscheidender Punkt, ist die
Einführung der Briefwahl. Der Briefkasten wird zur Wahlurne,
unabhängig vom Wahllokal und von Öffnungszeiten. Damit ist das
Wählen noch einfacher, noch flexibler und noch schneller. Die Wahlen
können nun im In- und Ausland per Post durchgeführt werden,
überall, wo man will, darüber hinaus natürlich in der eigenen
Gemeinde wie bisher oder in jeder Gemeinde in Österreich.
Darüber hinaus gibt es auch weiterhin noch die Möglichkeit mit der
fliegenden Kommission. (Abg. Ing. Westenthaler: Das ist eine falsche
Behauptung!)
Wir müssen zur Kenntnis nehmen, dass die Menschen natürlich immer flexibler und mobiler werden und dass die Planung der Wochenendtermine und die Urlaubsplanung nicht immer auf den Wahltag abgestimmt sind. Deshalb ist es notwendig, richtig und wichtig, dass wir künftig diese Möglichkeit der Briefwahl bieten.
Da wir heute die Debatte darüber geführt haben, dass den Wählerinnen und Wählern eigentlich vorsätzlich Missbrauch vorgehalten wird oder unterstellt wird, dass sie eine strafbare Handlung begehen, möchte ich eines dazu sagen: Ich traue den Wählerinnen
und Wählern, und ich werfe ihnen zweifellos nicht Missbrauch vor! (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)
Geschätzte Damen und Herren! Hohes Haus! Ich sage das aus folgendem Grund: Wir haben bereits seit 17 Jahren die Möglichkeit, dass die Auslandsösterreicherinnen und Auslandsösterreicher mit der Wahlkarte wählen können. In all diesen 17 Jahren gab es keinen einzigen Fall des Missbrauchs. Trauen wir doch den Wählerinnen und Wählern, werfen wir ihnen letztlich nicht Missbrauch vor!
Ich bin froh darüber, dass wir auch besondere
Erleichterungen für die Auslandsösterreicherinnen und
Auslandsösterreicher machen. Es ist wichtig, dass wir nicht mehr dieses
schwierige Procedere, dieses komplizierte Procedere mit Zeugen und dergleichen
mehr haben. Es ist notwendig, dass wir auch den Auslandsösterreicherinnen
und Auslandsösterreichern ein Angebot machen. Es ist so, dass nun
eine amtswegige Verständigung durchgeführt wird, wenn man in die
Wählerevidenz aufgenommen worden ist. Die Auslandsösterreicher haben
auch die Möglichkeit, ein Abo zu bestellen, dass sie in den nächsten
zehn Jahren automatisch die Wahlkarte zugesandt bekommen, damit sie vom
Wahlrecht Gebrauch machen können. Das ist ein wichtiger Punkt, dass wir
hier eine Serviceleistung für die Auslandsösterreicherinnen und
Auslandsösterreicher erbringen. (Beifall
bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)
Geschätzte Damen und Herren! Einen letzten Punkt: Ich glaube, man sollte auch in die Zukunft blicken, man sollte einen Schritt weiter gehen, wir sollten uns jetzt schon darüber unterhalten, was der nächste Schritt im Bereich der Wahlrechtsreform sein könnte. (Abg. Strache: Direkte Demokratie ausbauen!) Ich betrachte es als immens wichtig, dass wir künftig auch das Wählen über das Internet ermöglichen, also das E-Voting (Beifall bei der ÖVP), und ich begründe das wie folgt: Österreich ist weltweit führend im E-Government. Darüber hinaus waren wir immer Vorreiter bei verschiedenen Wahlrechtsreformen innerhalb Europas, und wir sollten es den Wählern leichter machen.
In Estland wird bereits E-Voting durchgeführt. Das war gestern interessant, ich war in der Schweiz und habe auch mit Innenminister Blocher gesprochen. Sogar in der Schweiz ist es in einigen Kantonen möglich, dass versuchsweise E-Voting bei Volksabstimmungen gemacht wird, wofür die Schweiz heute natürlich auch zu Recht gelobt wurde. Dort geht man versuchsweise schon diesen Schritt. Warum sollen wir uns nicht auch überlegen, E-Voting einzuführen? (Beifall bei der ÖVP.) Deshalb habe ich die Expertinnen und Experten in meinem Haus beauftragt, Erfahrungswerte einzuholen, um diesen Schritt entsprechend vorzubereiten.
In Summe ist zu sagen, dass wir ein gutes Wahlrechtsreformpaket für mehr Demokratie in Österreich zur Verfügung haben, und ich ersuche alle um Zustimmung zu dieser Gesetzesvorlage. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)
12.16
Präsident Dr. Michael Spindelegger: Als Nächste gelangt Frau Abgeordnete Zwerschitz zu Wort. 4 Minuten Redezeit. – Bitte, Frau Kollegin.
12.16
Abgeordnete Barbara Zwerschitz (Grüne): Herr Präsident! Werte Abgeordnete! Damen und Herren auf der Regierungsbank! Ich freue mich irrsinnig, weil wir es geschafft haben, die Wahlaltersenkung auf 16 durchzusetzen. (Abg. Ing. Westenthaler: Das werden Sie auch brauchen!) Vor allem freue ich mich auch darüber, wie viele Menschen jetzt plötzlich dazu beigetragen haben und immer schon dafür waren, dass die Jugendlichen wahlberechtigt sind.
Die Grünen waren es schon 1992. Wir haben uns schon lange für die Jugendlichen eingesetzt, weil wir die Jugendlichen für mündig genug dafür halten – im Gegensatz
zur ÖVP, die darauf erst in letzter Zeit gekommen ist, und auch im Gegensatz zur SPÖ, die sich in Zeiten, als sie an der Regierung war, auch nicht wirklich vehement dafür eingesetzt hat. (Beifall bei den Grünen.)
Aber wie hat unser Bundessprecher gesagt? – Dazulernen darf man natürlich. Wir freuen uns darüber.
Ich habe in der letzten Zeit sehr viele Diskussionen
darüber geführt, ob Jugendliche wählen sollten oder nicht. Es
wird eine geringe Wahlbeteiligung geben. Die sind nicht fähig, zu
entscheiden. Die sind wahlzuckerlempfänglich. – Nun,
empfänglich für Wahlzuckerl waren andere Altersstufen bis dato
auch schon. An solche Aktionen kann ich mich erinnern. Ob sie fähig sind,
zu entscheiden, oder nicht, das wird von uns abhängen. Das wird davon
abhängen, ob unser Schulsystem und unsere Gesellschaft es schaffen, sie zu
mündigen, entscheidungsfreudigen BürgerInnen zu bilden. Das
heißt, das ist ein großer Auftrag an das Bildungsministerium, das
bedeutet aber – ich bin mir nicht sicher, ob Ihnen allen das klar
ist – überhaupt große Aufträge an die Ministerien,
denn sie haben jetzt eine neue Klientel zu bedienen. Sie müssen sich jetzt
darum kümmern, dass Kinder und Jugendliche in dieser Gesellschaft
Platz haben. (Abg. Steibl: Die haben auch bisher schon Platz gehabt! Das ist eine
Unterstellung!)
Liebes Verkehrsministerium, wir brauchen Öffis, damit Jugendliche zu ihren Lehrstellen und zu ihren Schulen kommen und am Abend auch in die Disco.
Liebes Bildungsministerium, wir brauchen politische Bildung in den Schulen, und zwar von klein auf schon. Wir brauchen Übungsfelder, und wir brauchen auch Beteiligungsmodelle in den Schulen und kein von oben oktroyiertes System, das viele Jugendliche überfordert. (Beifall bei den Grünen.)
Liebes Wirtschaftsministerium, die Schnittstelle Schule – Beruf funktioniert immer öfter nicht mehr. Bitte, tun Sie etwas dagegen!
Liebes Jugendministerium, Jugendförderungen mehr im musischen Bereich statt in politischer Bildung? – Es tut mir leid, das kann nicht der richtige Weg sein!
Sie haben Jugendbeteiligung und Mitspracherechte versprochen. Halten Sie das bitte ein! Den Jugendcheck, der so großartig im Regierungsprogramm angekündigt wurde, kann ich leider nicht wahrnehmen.
Was aber auch dazugehört, wenn wir wollen, dass sich mehr Menschen an den Wahlen beteiligen: Bitte, beenden Sie Ihre Komödienspiele und medial ausgetragenen Dispute! Sie machen damit Politik an sich lächerlich. Sie werden es unter Umständen zwar schaffen, dass einige Jugendliche mehr wählen gehen, aber einige Ältere sich das nicht mehr antun. Sie haben hier auch Verantwortung.
Freilich, dieses Mehr an Demokratie, von dem Herr Innenminister Platter gesprochen hat, zahlen wir auch mit einem Weniger an Demokratie, mit den längeren Gesetzgebungsperioden. Wenn Ihnen Ihre realen Amtsperioden zu kurz sind, liebe Regierungsparteien, dann würde ich Sie herzlich dazu einladen, Ihre Wahlkämpfe später zu beginnen. Ich kenne keine Bürgerin, die bis dato gesagt hat: Igitt, igitt, es sind in ein paar Monaten Wahlen, und ich habe noch immer keinen einzigen Folder gekriegt, ich habe noch kein Plakat gesehen! – Wann Sie Ihren Wahlkampf beginnen, das bestimmen immer noch Sie. (Abg. Steibl: Das kann man den Grünen ins Stammbuch schreiben! In der Steiermark gibt es jetzt schon Wahlkampf!) Es ist jedenfalls keine gute Ausrede, deshalb eine längere Legislaturperiode zu fordern.
Da Herr Wittmann gesagt hat, Kontrollrechte sollen die Verlängerung der Legislaturperiode begleiten, bitte ich Sie, setzen Sie diese auch durch, denn momentan werden
Kontrollrechte diskutiert, aber eine
längere Legislaturperiode beschlossen. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)
12.20
Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Mag. Grossmann. Ebenfalls 4 Minuten Redezeit. – Bitte, Frau Kollegin.
12.20
Abgeordnete Mag. Elisabeth Grossmann (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundeskanzler! Werte Regierungsmitglieder! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Heute ist es so weit, heute wird der Beschluss gefasst, der noch vor ein paar Monaten für viele als völlig denkunmöglich galt: die Senkung des Wahlalters; des aktiven auf 16 Jahre, des passiven auf 18 Jahre. Die jahrelange Diskussion davor hat fallweise wirklich frappierend an jene des Frauenwahlrechts erinnert. Haarsträubende Argumente wurden hier ins Treffen geführt. Insofern ist die heutige Beschlussfassung wirklich als sensationell zu werten.
Ich möchte mich hier nicht auf einen Vaterschafts- oder Mutterschaftsstreit betreffend die Wahlaltersenkung einlassen, Sie kennen, denke ich, die Vorgeschichte ohnedies, ich möchte stattdessen meinen Respekt vor der Lernfähigkeit jener zum Ausdruck bringen, die letztlich doch den Gründen für die Wahlaltersenkung gefolgt sind.
Meine Damen und Herren! Es sind gute Gründe. Immerhin müssen junge Menschen schon weit früher Verantwortung übernehmen und wichtige Entscheidungen für ihr weiteres Leben treffen. Man denke etwa an die Wahl des Bildungs- und Berufsweges und an die Tatsache, dass man bei uns bereits mit 14 Jahren strafmündig ist. Da ist es nur konsequent und gerecht, jungen Menschen auch die politische Entscheidungsmöglichkeit einzuräumen, zumal die politischen Entscheidungen von heute ja den Rahmen bilden, in dem sie in Zukunft ihr Leben gestalten können. Das, meine Damen und Herren, ist gelebte Demokratie!
Die Entwicklungspsychologie bescheinigt heute 16-Jährigen auch die nötige Reife, und von einzelnen, wenn auch auffälligen und tragischen Ausnahmeerscheinungen sollte man sich, bitte, nicht dazu verleiten lassen, ein allzu düsteres Bild von der heutigen Jugend zu zeichnen. Die ist nämlich nicht so schlecht, wie sie heute leider nur allzu oft dargestellt wird.
Junge Menschen müssen natürlich auf ihre große Verantwortung in einer Demokratie bestmöglich vorbereitet werden. Deshalb wird die Wahlaltersenkung – darauf können Sie sich verlassen – von flankierenden Maßnahmen begleitet. Bildungsministerin Schmied wird dazu die politische Bildung aufwerten. Parlamentspräsidentin Prammer gestaltet mit ihrer Demokratiewerkstatt das Parlament für Kinder und Jugendliche ansprechender. Ich bitte Sie, sich daran auch entsprechend zu beteiligen.
Die Erfahrungen und Auswertungen der Landtagswahlen im Burgenland und in Wien haben uns sehr deutlich gezeigt, dass 16- und 17-Jährige sehr wohl an Politik interessiert sind und auch eine sehr hohe Wahlbeteiligung aufweisen, wie der Herr Bundeskanzler ausgeführt hat. Allein die Möglichkeit, wählen zu dürfen, wirkt dabei besonders motivierend.
Junge Menschen – das muss uns allen klar sein – interessieren sich nicht für parteipolitisches Geplänkel, haben aber sensible Antennen dafür, wer ihre Interessen vertritt und wer authentisch ist. Insofern ist die Wahlaltersenkung eine große Herausforderung an die Politik und ein großer Schritt, dieses Land für junge Menschen lebenswerter zu machen. Ich danke allen wirklich von ganzem Herzen, die diesen Schritt mitgehen. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)
12.24
Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Rosenkranz mit einer Redezeit von ebenfalls 4 Minuten. – Bitte, Frau Kollegin.
12.24
Abgeordnete Barbara Rosenkranz (FPÖ): Herr Bundeskanzler! Herr Minister! Herr Staatssekretär! Herr Präsident! Hohes Haus! Es ist schon so, und es trügt nicht der Eindruck, wie Herr Klubobmann Schüssel sagen wollte: Diese Änderungen, die da jetzt kommen, sind ganz schnell zwischen Ihnen vereinbart worden, ihnen ist kaum eine öffentliche Debatte vorausgegangen (Zwischenruf des Abg. Dr. Schüssel) – das ist schon so –, und das ist schon ganz anders als bei anderen Dingen, wo Sie sich ganz schwer einigen können, wo gar nichts weitergeht.
Ich erwähne nur zwei Projekte, die Sie in den letzten Wochen sehr erfolglos diskutiert haben: Das eine ist die Bildungsreform, das andere die bitter nötige Regelung, die wieder nicht zustande kommt, nämlich auch in finanzieller Hinsicht, der Pflege zu Hause. (Beifall bei der FPÖ.)
Da bringen Sie es nicht zustande, aber wenn es darum geht, die Dinge, die Sie selbst als Politiker betreffen, zu ändern, sind Sie eigentlich sehr schnell bei einer Lösung, wobei eines sehr verwunderlich ist: dass Sie sich, meine Damen und Herren von der SPÖ, die Sie die Briefwahl mit gutem Grund immer abgelehnt haben, jetzt dazu bereit finden.
Ein Wort zum Ausländerwahlrecht, das die Grünen wieder eingefordert haben. Frau Präsidentin Glawischnig, ich darf Sie erinnern, das haben wir in Wien ja schon durchgespielt. Da hat Rot-Grün das Ausländerwahlrecht beschlossen; die FPÖ hat das beim Verfassungsgerichtshof eingeklagt und recht bekommen. Das Wahlrecht ist natürlich ein Staatsbürgerrecht, und daran darf keineswegs etwas geändert werden. (Beifall bei der FPÖ.) Dass Sie mit Staatsbürgerschaft auf Kriegsfuß stehen, war ja heute schon einmal Thema und zu sehen.
Zu den Maßnahmen, die heute hier beschlossen werden: das Erste, die Verlängerung der Legislaturperiode auf fünf Jahre: Herr Klubobmann Schüssel, es dreht sich nicht darum, dass man den Österreichern sozusagen als Kompensation jetzt anbietet, dafür dürft ihr einmal mehr bei der EU-Wahl wählen, sondern Faktum ist: Die Österreicher haben weniger Gelegenheit, einer Regierung die Quittung auszustellen, sie zu bestätigen oder – und darum geht es ja – eine Kurskorrektur zu erzwingen. Das ist so. Das war bis jetzt alle vier Jahre möglich und ist jetzt nur mehr alle fünf Jahre möglich, und das wollen wir nicht, denn es ist definitiv ein geringeres Maß an Möglichkeiten für den Bürger, seine Politiker zur Ordnung zu rufen.
Das Zweite, die Briefwahl: Nicht umsonst und mit gutem Grund ist das Wahlrecht persönlich und geheim. Nicht weil wir grundsätzlich Misstrauen gegenüber jedermann hätten, sondern weil – das zeigt ja, dass das verfassungsmäßig so verankert ist – ein realistischer Blick auf den Menschen und die menschlichen Beziehungen zueinander besagt: Nicht jeder ist immer in der Lage, auch gegen den Druck einer Mehrheit, sei es in der Familie, sei es in einer Gemeinde, wirklich das Seine durchzusetzen. Es ist gut, wenn das Wahlrecht persönlich und geheim ist, und es ist nur dann geheim, wenn es für alle gilt.
Die Briefwahl ist nun ein ganz entscheidender Punkt, dass es zu etwas anderem wird. Es ist nicht mehr persönlich und auch nicht mehr geheim in diesem Sinne. Zu kompliziert wäre es gewesen, Herr Klubobmann Schüssel, sagen Sie, aber wenn der Wähler mündig ist, dann kann er wohl auch ein etwas komplizierteres Verfahren durchschauen, wenn damit eben die freie, die persönliche und geheime Wahl garantiert ist.
Weiterentwicklung der Demokratie: Das sehen wir überhaupt nicht so. Eine Weiterentwicklung der Demokratie wäre ein Ausbau direktdemokratischer Elemente, wie zum Beispiel der Ausbau der Möglichkeiten des Bürgers, bei Volksabstimmungen seine Meinungen kundzutun. Damit stehen Sie auf schwerem Kriegsfuß.
Ich frage nur, wenn Vizekanzler Schüssel in Bezug auf die EU-Verfassung sagt (Abg. Dr. Schüssel: Vizekanzler Schüssel?), 18 Staaten haben ratifiziert, wegen 2 Staaten, die Nein gesagt haben, werden wir uns da jetzt nicht umstellen: Sehen Sie nicht das politische Gewicht, den Unterschied der politischen Gewichtung? Da Regierungspolitiker – auch in Frankreich haben die übrigens zugestimmt – und dort das Volk, das entscheidet? (Beifall bei der FPÖ. – Präsident Dr. Spindelegger gibt das Glockenzeichen.)
Es ist bedauerlich, dass Sie nicht anerkennen, dass der Bürger mehr Mitwirkung an der Demokratie braucht und dass dies der Politik guttun würde. (Beifall bei der FPÖ.)
12.28
Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Fuhrmann. Ebenfalls 4 Minuten Redezeit. – Bitte, Frau Kollegin.
12.28
Abgeordnete Silvia Fuhrmann (ÖVP): Herr Präsident! Wenn wir heute die Möglichkeit schaffen, dass bei den nächsten bundesweiten Wahlen auch 180 000 junge Menschen zwischen 16 und 18 Jahren wahlberechtigt sein sollen, dann ist das, glaube ich, eine tolle Sache. Erstens weil uns – eine meiner Vorrednerinnen hat es schon gesagt – Psychologen immer wieder bestätigt haben, dass 16-Jährige heute nicht nur wahnsinnig wichtige Entscheidungen zu treffen haben, sondern mittlerweile reif genug geworden sind, um hier auch eine Herabsetzung des Wahlalters zu beschließen.
Zweitens: Auch aus demographischer Sicht ist es an der Zeit, ein Gleichgewicht zwischen Alt und Jung in der Gesellschaft herzustellen. Und dabei kann die Ausweitung der Wahlberechtigung auf 16 Jahre ein wichtiges Element sein.
Junge Menschen sind eine sehr kritische Zielgruppe. Wir wissen, dass das kein Stammwählerklientel ist und dass sich diese von Wahl zu Wahl entscheiden; wir haben hier ja Erfahrungen mit kommunalpolitischen Wahlen, Gemeinderatswahlen, Landtagswahlen, bei denen Wählen mit 16 bereits erprobt wurde. Wir als ÖVP haben gesagt, dass wir uns das Schritt für Schritt ansehen wollen, wir das dann evaluieren werden und gegebenenfalls entsprechende Schritte setzen wollen. Genau dieses Versprechen und diese Ankündigung, die wir immer abgegeben haben, setzen wir heute um, weil wir eben eine Partei des politischen Handelns sind und nicht eine der politischen Plattitüden. (Beifall bei der ÖVP.)
Wenn sich aber heute einige meiner VorrednerInnen hierher gestellt und darüber philosophiert haben, wer denn des Kaisers Bart erfunden hat und wer eigentlich die erste Partei war, die die Herabsetzung des Wahlalters gefordert hat, so glauben Sie ja wohl nicht wirklich, dass Sie mit dieser Debatte nur einen oder eine Sechzehnjährige hinter dem Vorhang hervorholen. Welcher junge Mensch interessiert sich denn dafür, welche Partei wann, wie, was zum ersten Mal gefordert hat, wenn es die Politiker nicht schaffen, anstatt hier darüber zu philosophieren, einen Schritt auf sie zuzugehen und natürlich auch Lebensbereiche zu gestalten, in denen sich Jugendliche bewegen. (Abg. Strache: Wer hat denn immer dagegen gestimmt? – Die ÖVP!)
Da vermisse ich die Konzepte der anderen Parteien schon, denn Wählen mit 16 als Forderung ist – vor allem, wenn wir das heute ohnehin beschließen – schon ein bisschen wenig. Was gibt es denn darüber hinaus? Da möchte ich schon erwähnen, dass es die ÖVP war – und nicht umsonst hatten wir auch bei der letzten Nationalratswahl
und bei vielen anderen Wahlen davor bei jungen Wählern den größten Zuspruch (Abg. Strache: In Wien waren es 8 Prozent für die ÖVP bei den 16-Jährigen!) –, die die Dauer des Wehrdiensts verkürzt hat.
Wir von der ÖVP waren es, die den Zivildienst neu gestaltet und verbessert haben. Wir waren es zum Beispiel auch, die auf eine Forderung aller Schülerorganisationen hin das Maturajahr verbessert haben, die zwei Semester zusammengelegt haben, um sich gemeinsam auf die Matura vorbereiten zu können. Wir waren es, die die Lehrstellenoffensive angegangen sind. Nur so kann es gelingen, meine sehr geehrten Damen und Herren, junge Menschen für Politik zu begeistern. (Beifall bei der ÖVP.)
Da sich Frau Zwerschitz hierher stellt und sagt, sie vermisse die Beteiligungsmodelle für junge Menschen, frage ich sie schon: Bitte, wo sind denn auf Ihren Listen hier im Hohen Haus, in den Landtagen die jungen Menschen, denen Sie eine Chance geben, politisch aktiv zu sein und mitzugestalten?! Einmal wählen zu gehen in vier oder sechs Jahren, das ist das eine. Das ist sehr wichtig! Authentisch mitgestalten lässt sich jedoch ein Schulsystem, der Universitätsbereich, eine Lehre, die Frage des Wohnens, des Führerscheins et cetera nur dann, wenn auch wirklich Menschen hier vertreten sind, junge Menschen, die wissen, wovon sie reden. Und da haben Sie ja eindeutig Nachholbedarf. (Beifall bei der ÖVP.)
Da Sie im zweiten Atemzug gesagt haben, dass das, was wir hier machen, dass sich die Politik lächerlich mache, so kann ich Ihnen diesen Ball nur zurückgeben. (Präsident Dr. Spindelegger gibt das Glockenzeichen.) Wo Sie sich lächerlich machen und der Politik ein schlechtes Image verschaffen, das ist genau das, was Sie im Rahmen der Untersuchungsausschüsse aufführen. Nehmen Sie sich hier selbst beim Wort und hören Sie endlich auf mit diesem Theater! (Beifall bei der ÖVP.)
12.32
Präsident Dr. Michael Spindelegger: Als Nächster gelangt Herr Klubobmann Ing. Westenthaler zu Wort. Redezeit ebenfalls 4 Minuten. – Bitte, Herr Klubobmann.
12.33
Abgeordneter Ing. Peter Westenthaler (BZÖ): Herr Präsident! Herr Bundeskanzler! (Abg. Dr. Cap: Wo sind die Anträge?) Die Menschen in Österreich sind es spätestens seit der letzten Wahl von Ihnen gewohnt, Herr Bundeskanzler Gusenbauer, dass Sie mehrfach die Unwahrheit sagen, dass Sie Wahlversprechen nicht einhalten und alles Mögliche. Das ist nichts mehr Neues. Eines geht aber nicht, Herr Bundeskanzler Gusenbauer, dass Sie sich hier auf die Regierungsbank setzen und so locker vom Hocker aus dem Ärmel heraus Behauptungen aufstellen, die wirklich jeder Grundlage entbehren, und dass Sie gerade der kleinsten Fraktion dieses Hauses vorwerfen, sie würde nichts arbeiten und keine Anträge einbringen.
Das ist deswegen so etwas Unglaubliches, Herr Kollege Cap, weil auch Sie es sind, die diese Anträge, die wir im Parlament einbringen, in den Ausschüssen immer wieder vertagen. Und jetzt sage ich Ihnen etwas, Herr Kollege Gusenbauer: Ich darf Ihnen sagen, das BZÖ hat in dieser Legislaturperiode insgesamt 93 Anträge eingebracht – 93 Anträge! –,19 davon initiativ, also Gesetzesanträge, und 34 Selbstständige Entschließungen bei 40 Unselbstständigen. 53 Anträge liegen in den Ausschüssen, die vom Herrn Kollegen Cap und von der Koalition andauernd vertagt und nicht behandelt werden. Stellen Sie sich also nicht her, Herr Kollege Gusenbauer, und behaupten Sie nicht etwas, was Sie nicht wissen, denn da werden Sie schnell der Unwahrheit überführt, und das habe ich jetzt getan. Es würde Ihnen gut anstehen als Regierungschef, sich auch bei der kleinsten Fraktion für die Unwahrheiten zu entschuldigen, die Sie hier von sich gegeben haben. (Beifall beim BZÖ. – Zwischenbemerkung von Bundeskanzler Dr. Gusenbauer.)
Ein weiteres Zahlenspiel noch für Herrn Klubobmann Schüssel von der ÖVP, der richtigerweise gesagt hat, dass – das ist interessant und dieser Vergleicht hat mich auch herausgefordert – die heute Dreizehnjährigen bei der nächsten Nationalratswahl wahlberechtigt sein werden. Das ist gut so, da freuen wir uns auch darauf, und da muss man auch – Herbert Scheibner hat davon gesprochen – vorbereitende Maßnahmen treffen. Wissen Sie aber auch, was dann eher beklemmend ist? – Dass die heute Zwölfjährigen das nächste Mal erst mit 20 wählen dürfen, weil Sie sich die Gesetzgebungsperiode verlängern, und weil die eben das nächste Mal nicht drankommen. Und das ist schon ein bisschen eine Schieflage: Die sind um ein Jahr jünger und dürfen erst mit 20 das erste Mal wählen, während die Dreizehnjährigen schon mit 16, nämlich bei der nächsten Nationalratswahl drankommen. Das ist auch nur ein Zahlenspiel.
Wir freuen uns aber, dass heute beschlossen wird, dass Sechzehnjährige grundsätzlich wählen dürfen. Das ist eine Forderung, die wir begrüßen, und wir beteiligen uns nicht am Wettbewerb, wer da zuerst war. Das ist so kindisch! Natürlich wollten wir das, natürlich haben wir das immer gefordert, und es ist gut, dass junge Menschen mit 16 Jahren wählen dürfen. Ich würde allerdings auch einen zweiten Schritt machen. Ich würde auch überlegen, ob es nicht vernünftig wäre, wenn wir junge Menschen in die politischen Prozesse, in die gesellschaftspolitischen Prozesse einbinden, dann aber auch die Volljährigkeit auf 16 herabzusetzen und damit auch die Vollrechtsfähigkeit.
Wenn man der Meinung ist: Mit 16 Jahren kann man zum Bundesheer, kann man arbeiten, mit 16 Jahren werden heute Österreicher Olympiasieger oder Weltmeister, dann muss man auch so fair sein und sagen: Okay, dann sollen sie auch wählen dürfen, aber warum setzen wir dann nicht auch die Volljährigkeit von 18 auf 16 herab. Alle Rechte bei allen Pflichten, das wäre die gänzliche Einbindung und die gänzliche Akzeptanz junger Menschen in unserer Gesellschaft und das wäre eine ganz gute Idee, die wir auch einbringen könnten. (Beifall beim BZÖ.)
Bei der Verlängerung der Legislaturperiode sind wir deshalb ein bisschen skeptisch, weil Ihnen, Herr Bundeskanzler, bei Ihren Ausführungen nicht ein Satz zur direkten Demokratie über die Lippen gekommen ist, und es würde uns schon sehr interessieren, dass Sie die direkte Demokratie stärker anwenden.
Daher bringe ich folgenden Antrag ein:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Scheibner, Ing. Westenthaler, Kolleginnen und Kollegen
„Die Bundesregierung wird aufgefordert, im Zuge der geplanten Staats- und Verwaltungsreform Maßnahmen zu setzen, die sicherstellen, dass als demokratiepolitisches Gegengewicht zur Verlängerung der Gesetzgebungsperiode Verbesserungen beim Einsatz direktdemokratischer Mitbestimmungsrechte wie auch der demokratischen Kontrolle geschaffen werden, sowie Volksabstimmungen bzw. Volksbegehren über wichtige Gesetzesvorhaben verstärkt angewendet werden.“
*****
Jawohl! Wir wollen von Ihnen, wenn Sie sich schon die Regierungsperiode verlängern, auch eine Garantieerklärung haben, dass Sie bei wichtigen Gesetzesmaßnahmen auch Volksabstimmungen und Volksbefragungen stärker anwenden. Dann könnten Sie zum Beispiel jetzt die Familien fragen, ob es denn gut ist, dass die ÖVP-Ministerin Kdolsky, die Spaß- und Ulkministerin des Landes, jetzt den Eltern und Familien im
Nachhinein das Kindergeld wegnimmt, dass wir ihnen zugestanden haben. (Präsident Dr. Spindelegger gibt das Glockenzeichen.)
Da könnten Sie einmal eine Volksabstimmung darüber machen, und Sie werden sehen, die Familien werden das ablehnen. Daher stehen Sie zur direkten Demokratie und sagen Sie uns auch dazu etwas, Herr Bundeskanzler. (Beifall beim BZÖ.)
12.37
Präsident Dr. Michael Spindelegger: Der von Herrn Klubobmann Westenthaler eingebrachte Entschließungsantrag der Abgeordneten Scheibner, Ing. Westenthaler, Kolleginnen und Kollegen betreffend Stärkung von Mitteln der direkten Demokratie ist ausreichend unterstützt und steht daher mit in Verhandlung.
Der Antrag hat
folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten
Scheibner, Ing. Westenthaler, Kolleginnen und Kollegen betreffend Stärkung
von Mitteln der direkten Demokratie eingebracht im Zuge der Debatte zu TOP 2:
Bericht des Verfassungsausschusses über die Regierungsvorlage (94 d.B.):
Bundesverfassungsgesetz mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz geändert wird
(129 d.B.)
Die geplante Reform
des Wahlrechtes blieb trotz der Kürze der zur Verfügung stehenden
Diskussionsmöglichkeiten nicht ohne Widerhall und Widerspruch.
Insbesondere die geplante Verlängerung der Legislaturperiode von vier auf
fünf Jahren forderte den Widerspruch einer bundesweiten Initiative heraus.
Wahlen stellen ja
jenes demokratische Instrument dar, in welchem sich die Souveränität
eines Staatsvolkes und seine Möglichkeiten der Mitbestimmung ausdrücken.
Wenn die Legislaturperiode nun um ein Viertel verlängert wird, geht mehr
von dieser Souveränität auf die Regierung über, ohne dass
gleichzeitig ein entsprechendes demokratiepolitisches Gegengewicht gesetzt
wird, wie z.B. Verbesserungen in den Einsatzmöglichkeiten der bereits
vorhandenen Mittel der direkten Demokratie.
Es stellt sich
besonders die Frage nach der so dringlichen Notwendigkeit der Beschlussfassung
des vorliegenden Gesetzespaketes just zum gegenwärtigen Zeitpunkt, da
diese Wahlreform gemeinsam im Zuge der ohnehin geplanten Staats- und Verwaltungsreform
beschlossen werden könnte. Unabhängig davon wäre aber
insbesondere zu gewährleisten, dass dem geplanten demokratiepolitischen
Defizit ein Gegenpol durch entsprechende Verbesserungen in den demokratischen
Kontrollrechten gesetzt wird.
Aus diesen
Gründen stellen die unterzeichneten Abgeordneten folgenden
Entschließungsantrag:
Der Nationalrat wolle
beschließen:
„Die
Bundesregierung wird aufgefordert, im Zuge der geplanten Staats- und Verwaltungsreform
Maßnahmen zu setzen, die sicherstellen, dass als demokratiepolitisches
Gegengewicht zur Verlängerung der Gesetzgebungsperiode Verbesserungen beim
Einsatz direktdemokratischer Mitbestimmungsrechte wie auch der demokratischen
Kontrollrechte geschaffen werden.“
*****
Präsident Dr. Michael Spindelegger: Im Sinne der Vereinbarung in der Präsidialkonferenz setze ich für die verbleibende Zeit der Fernsehübertragung die Redezeit der nächsten fünf Redner mit je 4 Minuten fest.
Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Mag. Stoisits. – Bitte.
12.37
Abgeordnete Mag. Terezija Stoisits (Grüne): Danke! Poštovane dame i gospodo! Sehr geehrter Herr Bundeskanzler! Frau Staatssekretärin! Herr Staatssekretär! Sehr geehrter Herr Minister! Selbstverständlich sind die Grünen für mehr Partizipation. Das muss ich hier nicht noch einmal betonen. 1992, bei der großen Wahlrechtsreform damals haben die Grünen schon den Vorschlag im Nationalrat eingebracht: Wählen mit 16.
Inzwischen sind seit 1992 15 Jahre vergangen – und man kann wohl sagen, dass kaum ein Thema in diesem Land so ausführlich diskutiert wurde wie die Frage, ob man jungen Menschen mit 16 Jahren zutraut, bei Wahlen zwischen Gusenbauer, Molterer, Westenthaler, Strache und Van der Bellen zu unterscheiden. Sie tun es, sie tun es wahrlich die 16-Jährigen! Das haben sie nämlich bei Wahlen wie im Burgenland bei Niessl, Steindl und so weiter ja schon längst bewiesen. 15 Jahre hat es gedauert, bis man sich durchringen konnte, das auch auf Bundesebene zuzulassen, sodass es das nächste Mal die Wahlmöglichkeit gibt. Gut diskutiert, lang diskutiert, Herr Bundeskanzler.
Herr Klubobmann Dr. Schüssel, ich kann mich des Eindrucks nicht erwehren, dass das Wahlrecht für 16-Jährige bei der ÖVP nicht vom Herzen kommt, sondern es ist – und dieser Eindruck drängt sich ja geradezu auf – ein Geschäft gewesen. Die Roten wollen das Wählen mit 16, die Schwarzen wollen die Briefwahl. Einigen wir uns auf beides – und dazu noch die Verlängerung der Legislaturperiode.
Was bedeutet aber diese Verlängerung der Legislaturperiode, meine Damen und Herren? – Die, die ab dem nächsten Mal mit 16 wählen dürfen, sind jetzt ja eigentlich auf die Lebenszeit bezogen so gestellt, als würden sie erst mit 26 wählen dürfen, denn es werden ihnen auf ein durchschnittliches Lebensalter gesehen – jetzt Männer und Frauen gemeinsam gesehen – mindestens zwei Wahlen entgehen. Das ist nicht mehr Partizipation und mehr Demokratie, das ist nach meinem Dafürhalten weniger Mitbestimmung und weniger Demokratie. Und jeder, der rechnen kann, kann sich ausrechnen, dass die Menschen in Österreich künftig weniger Mitbestimmungsmöglichkeiten haben werden als jetzt.
Das, was ich Ihnen, Herr Klubobmann Schüssel, dem Bundeskanzler und eigentlich auch dem Vizekanzler – der ist nicht da, aber Herr Minister Platter kann ihm das ja ausrichten – zum Vorwurf mache, ist, dass man genau diese Diskussion um die Verlängerung der Legislaturperiode nicht geführt hat. In keiner Wahlbroschüre habe ich gelesen, dass das jemand will. In keiner Fernsehkonfrontation der Spitzenkandidaten hat das irgendjemand je angedeutet.
Herr Bundeskanzler Gusenbauer, Sie haben im Jahre 2002, als eine sanfte Andeutung diesbezüglich vom damaligen Bundeskanzler Schüssel gekommen ist, gesagt: Nein, das lehnen wir ab! Das sei deshalb abzulehnen, weil es bürgerfern ist. So hat es der damalige Oppositionschef Gusenbauer gesehen. – Jetzt wird es im Wesentlichen ohne Diskussion im Parlament beschlossen, denn man kann viel sagen, aber man nicht, dass die dürren Statements der Kolleginnen und Kollegen im Verfassungsausschuss – ich war dort – eine substantielle Diskussion zum Thema Verlängerung der Legislaturperiode waren.
Im Verfassungsausschuss wurde sehr viel und sehr ausführlich über Wählen mit 16 geredet, was ich aus vollstem Herzen – wie schon gesagt, seit 1992 haben die Grünen
diese Forderung ständig aufgestellt – unterstütze. Briefwahlrecht-Ausweitung, mehr Partizipation – ja, aber Verlängerung der Legislaturperiode ganz eindeutig nein, denn das wird von der Öffentlichkeit nicht gewünscht. Das wurde nie öffentlich diskutiert, und deshalb würde ich nicht wagen, hier eine Prognose darüber abzugeben, was jene, die jetzt weniger wählen können, eigentlich davon halten. Es ist eine Vorgangsweise, die uns an die Zeiten der großen Koalition in den neunziger Jahren erinnert. (Präsident Dr. Spindelegger gibt das Glockenzeichen.)
Wenn man eine Zweidrittelmehrheit hat, dann kann man machen, was man will. – Ich bin damit nicht einverstanden! (Beifall bei den Grünen.)
12.42
Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Rudas; ebenfalls mit einer Redezeit von 4 Minuten. – Bitte.
12.42
Abgeordnete Laura Rudas
(SPÖ): Sehr geehrter
Herr Präsident! Meine Damen und Herren auf der Regierungsbank! Sehr
geehrter Herr Bundeskanzler! Hohes Haus! Liebe Besucherinnen und Besucher,
heute vor allem auch die vielen jungen Besucher! Freut mich, dass ihr gekommen
seid! Wählen ab 16, da geht es vor allem auch um Authentizität. Und
jahrelang zu behaupten, wir seien nicht reif und fänden nicht zu Wahlurne,
und dann zu sagen: na gut, dann sind sie doch reif, aber wählt uns, das
ist eben ein bisschen unglaubwürdig. Das werden auch die Jugendlichen
merken. Ich möchte aber vor allem das Rätsel lösen, wer als
Erster die Wahlaltersenkung gefordert hat. (Abg.
Steibl: Da sind wir jetzt aber
gespannt!)
Das war nämlich die Sozialistische Jugend unter dem Bundesvorsitzenden Alfred Gusenbauer in den achtziger Jahren. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Strache: Na so was! – Ruf bei der ÖVP: Das habe ich nicht mehr gewusst!)
Vor allem fehlt mir jedoch bei der Wahlaltersenkungsdiskussion ein bisschen die Aufbruchstimmung. Also es ist so ein bisschen eine „Suderei“, statt dass wir sagen, wir haben eine Chance, eine neue Form der Politik zu transportieren, denn erstmals haben wir junge Leute, die ein sehr, sehr kritisches Wählerpotential sind und die sich schon frühzeitig mit Demokratie auseinandersetzen. Und das können wir nützen, um zu zeigen, dass Politik spannend ist, dass Politik aus Lösungen besteht und nicht aus Parteienhickhack, dass Demokratie Mitbestimmen und Mitgestalten heißt. Dieses Potential sollten wir nutzen, statt die ganze Zeit hin und her zu streiten, wer, was, wie, wo und wann die Wahlaltersenkung gefordert hat. Stattdessen sollten wir einfach direkt auf Jugendliche zugehen und ihnen zeigen, wie spannend Politik und Demokratie sein können.
Sehr geehrter Herr Scheibner, Wahlkampf in den Schulen – noch ein paar Sätze dazu – ist natürlich verboten. Und das ist auch richtig so, dass es verboten ist. (Abg. Ing. Westenthaler: Weiß das auch Frau Kdolsky?) Ich würde aber davor warnen, Jugendliche zu unterschätzen. Ich selber habe einen Wahlkampf miterlebt, wo 16-Jährige wählen durften, nämlich in Wien, und die sind sehr robust. Auch wenn wir schon mit Schaum vorm Mund in den Büschen auf Jugendliche lauern, um sie dann zu überfallen und mit Kugelschreibern zu beschießen, Jugendliche sind sehr, sehr kritisch und halten auch einen Wahlkampf ganz tapfer aus. (Abg. Strache: Richtig!) Ich denke, wir werden alle unsere Wahlkämpfe machen, und solange wir authentisch bleiben und in Ordnung, werden das auch die Jugendliche überleben.
Ich habe so im Hintergrund Untertöne herausgehört, dass man ja jetzt vielleicht auch 16-Jährige gleich voll strafmündig machen könnte. Na ja, wenn man schon das Wahlalter senkt, könnte man das doch auch tun. Ich warne davor! Jugendliche wählen als
Jugendliche; 16-Jährige sind Jugendliche. Die müssen jetzt nicht
Erwachsene spielen, die müssen auch nicht voll strafmündig sein,
sondern sie wählen jene Partei, die sie
als Jugendliche
vertritt. Das ist nämlich auch der Sinn der repräsentativen Demokratie.
Das heißt: Ich werde nicht zulassen, dass man über Umwege dann in
irgendeiner Form Jugendlichen die Jugendlichkeit wegnimmt als
Gegengeschäft dafür, dass sie ein demokratisches Recht in Anspruch
nehmen dürfen. (Beifall bei der SPÖ sowie des Abg. Dr. Pirklhuber.)
Von allen Parteien wurde verlangt und das ist auch richtig, dass Jugendliche überall mitbestimmen können, das heißt auch in den Schulen mitbestimmen dürfen sollen, auch am Arbeitsplatz, in der Ausbildung. Da gibt es unzählige Projekte. Ich komme aus Wien. Ich denke, da haben wir Vorbildwirkung und das ist natürlich auch bundesweit auszubauen.
An und für sich möchte ich damit jetzt die Diskussion über die Wahlaltersenkung auch schon beenden, weil ich erwarte, dass wir das heute beschließen werden, und dann sollten wir nicht zwei Klassen von Wählerinnen und Wählern haben, sondern ab dem Moment sind Jugendliche wahlberechtigt wie jeder andere und sind auch so zu behandeln.
Für mich ist der heutige Tag aber schon ein großer Erfolg, weil ich glaube – trotz meines jungen Alters bin ich doch schon länger in der Politik, vier Jahre schon –, dass noch nie so viel über Jugendliche diskutiert wurde, also die letzten Jahre über kaum. Und jetzt plötzlich überlegt sich jede Partei, warum gerade sie die richtige Partei für Jugendliche ist. Und das ist meiner Ansicht nach schon einmal der erste Erfolg für die Senkung des Wahlalters, und das freut mich. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ sowie des Abg. Dr. Van der Bellen.)
12.46
Präsident Dr. Michael Spindelegger: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Dr. Aspöck zu Wort. Redezeit ebenfalls 4 Minuten. – Bitte.
12.46
Abgeordneter Dr. Robert Aspöck (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundeskanzler! Meine Damen, meine Herren auf der Regierungsbank! Hohes Haus! Werte Kolleginnen und Kollegen! Diese Wahlrechtsreform, so erscheint es mir, ist in alt-großkoalitionärem Stil der kleinste gemeinsame Nenner, auf den sich SPÖ und ÖVP einigen konnten.
Wir haben auch die alten Muster. Die SPÖ bekommt ein Geschenk: Das Wählen mit 16. Es kommt auch gleich das Gegengeschenk: Die Briefwahl, die das Wahlgeheimnis endgültig zu Grabe trägt, für die ÖVP. Und jetzt machen wir uns noch ein drittes Geschenk, und zwar ein gemeinsames, von dem wir statistisch, wenn ich mir anschaue, wie lange die beiden Großparteien in Österreich in der Zweiten Republik regiert haben, natürlich am meisten profitieren.
Die Legislaturperiode wird auf fünf Jahre verlängert – und dann tut man noch so, als wäre das Wählen für die Wähler eine Plage. Hat jemand von uns jemals gehört, dass sich irgendeine Bürgerin oder ein Bürger darüber beschwert hätte, dass sie/er nach vier Jahren schon wieder zur Nationalratswahl gehen muss?!
Nein, ich glaube etwas anderes: Die Bürger hätten viel, viel mehr Freude, wenn die Politiker nicht immer erklären würden, dass sie schon ein halbes Jahr vor der Wahl aufhören müssen mit der Arbeit, sondern wenn sie bis zur Wahl den Bürgerinnen und Bürger, also den Wählerinnen und Wählern zeigen, dass sie für diese Republik arbeiten. Ich denke, das käme besser an. (Beifall bei der FPÖ.)
Eine Frage an die Sozialdemokraten: Ich frage mich vor allem: Was steht nicht in dieser Wahlrechtsreform? – Da war doch die Rede von Minderheitenrechten. Wir haben Vorschläge erstattet bei der Bundeswahlbehörde, unabhängige Richter für die Berufung einzusetzen. Wir haben den Vorschlag erstattet, dass bei strittigen Entscheidungen die Anrufung des Verfassungsgerichtshofes möglich sein muss, und zwar so organisiert, dass die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes noch vor der Wahl erfolgt und der Wähler nicht im Unklaren bleibt. (Beifall bei der FPÖ.)
Meine Damen und Herren von der SPÖ, Sie haben jetzt tatsächlich nur die frühere Rolle des BZÖ in dieser Regierungskoalition übernommen. Sie sagen zu allem Ja und Amen, wenn nur irgendein Brosamen für Sie übrigbleibt. (Abg. Dr. Cap: Ist das jetzt der Jugendsprecher der FPÖ? – Abg. Strache: Das war schon ich! – Abg. Dr. Cap: Das habe ich mir fast schon gedacht!)
Meine Damen und Herren von der Sozialdemokratie! So viel
politisches Kleingeld mit Nachgeben und Umfallen und dem Brechen von
Versprechen nur für den Posten des Bundeskanzlers hat die Sozialdemokratie
in der Geschichte der Zweiten Republik noch nie bezahlt. (Beifall bei der FPÖ.)
Gestatten Sie mir abschließend noch ein Wort zu Herrn Klubobmann Dr. Schüssel – ja, er sitzt dort oben bei Herrn Bundesgeschäftsführer Missethon –, und zwar einen Schlusssatz, zurückkommend zum Thema Volksanwalt.
Herr Klubobmann! Der Vorschlag der Gewichtung nicht nur nach Mandaten, sondern auch nach Stimmen befand sich seinerzeit in der sozialistischen Regierungsvorlage, wurde aber bei Beschlussfassung vom Verfassungsgesetzgeber nicht übernommen. Ein Lückenschluss ist in diesem Falle juristisch absurd und nicht zulässig! – Ich danke. (Beifall bei der FPÖ.)
12.50
Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Einwallner. Redezeit: 4 Minuten. – Bitte.
12.51
Abgeordneter Thomas Einwallner (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Mitglieder der Bundesregierung! Hohes Haus! Sehr geehrte Damen und Herren, die zusehen! Ich freue mich heute auch: Ich freue mich über die Herabsetzung des Wahlalters, weil damit eine jahrelange Forderung der Jungen ÖVP Steiermark umgesetzt und durchgesetzt wird. Darüber freue ich mich sehr! (Beifall bei der ÖVP.)
Jetzt könnte ich es mir einfach machen und einiges dazu beitragen, wer da was erfindet. Ich kann es aber auch beweisen, dass die Junge ÖVP Steiermark auch schon 1992 – nicht nur die Grünen, sondern auch die Junge ÖVP Steiermark, damals unter Landesobmann Christopher Drexler, der heute Klubobmann im Landtag ist – bei der Landeskonferenz der Jungen ÖVP Steiermark, erstmals innerhalb der ÖVP, die Wahlaltersenkung gefordert hat. (Abg. Strache: Wer hat die ÖVP aufgehalten, das in der Regierung umzusetzen?)
Ich gebe auch zu, dass die Diskussion innerhalb unserer Fraktion zu diesem Thema kontrovers war. (Abg. Strache: Wer hat die ÖVP seit 1992 aufgehalten?) Das gebe ich zu, ja. (Abg. Krainer: ... Jahre früher!) Argumente wurden ausgetauscht: positive dafür, positive aber auch – sofern es noch viele gibt – dagegen. Aber man kann ja auch dazulernen, wie Sie richtig gesagt haben; zum einen. (Abg. Strache: Das ist richtig!) Aber zum anderen sage ich auch: Die besseren Argumente haben sich durchgesetzt, und wir beschließen heute ein gutes Paket. (Abg. Dr. Cap: Kein Applaus! – Beifall bei der ÖVP.)
Politik ist das Bohren harter Bretter; dazu gibt es ja schon viele Aussagen. Aber ich möchte jetzt auch auf die Sache zurückkommen und da wirklich einmal, auch aus steirischer Sicht, ein Plädoyer für die Jungen halten. Die jungen Menschen sind wirklich so weit, dass sie mit 16 wählen und Entscheidungen treffen können. Ich muss auch sagen, dass Begleitmaßnahmen, die wir gefordert haben und auch weiterhin fordern, teilweise schon umgesetzt wurden. Teilweise müssen sie noch verbessert werden.
Aber ich bin auch in dieser Frage nicht für Zwang, sondern für ein tolles Angebot im schulischen Bereich, aber auch im außerschulischen Bereich (Abg. Dr. Cap: Das verbindet uns!): dort, wo wir verbandliche Jugendorganisationen – und da treffen wir uns ja wiederum alle – auch dafür Sorge zu tragen haben, dass wir die Jungen dazu einladen, mit uns im politischen Prozess mitzuwirken und mitzugestalten. – Dies zum einen. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Dr. Cap: Wie wäre es mit der Gesamtschule?)
Zum Zweiten ist es aber natürlich auch so, dass es immer wieder darauf ankommt: Wer setzt auf junge Leute im eigenen Bereich? – Da können Sie sagen, wie Sie es wollen und was Sie wollen: Die ÖVP ist Vorreiter bei den jungen Abgeordneten, das ist ein Faktum! (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Strache: Rechnen Sie den Altersdurchschnitt der ÖVP-Fraktion durch!)
Ich gebe auch zu, Herr Kollege Strache: Es ist eine Herausforderung. Es wäre auch für uns von der Jungen ÖVP das Ziel, gleich viele junge Abgeordnete, prozentuell gesehen, hier im Parlament als Wahlberechtigte zu haben. (Abg. Strache: Der Altersdurchschnitt ist ganz schlecht bei der ÖVP!) Das ist auch ein Ziel und eine Forderung der Jungen ÖVP Steiermark, an der wir festhalten werden. Natürlich auch, um alle Generationen hier im Hohen Haus entsprechend repräsentativ vertreten zu haben, ist das ein Ziel, und an dem wir festhalten werden. (Abg. Mag. Hauser – in Richtung Abg. Strache deutend –: Unseren jüngsten Spitzenkandidaten ...!)
Aber ich muss schon auch sagen, dass die Jungen, wie gesagt, ja nicht bei den Grünen zu Hause sind – das habe ich letztes Mal schon festgestellt –, sondern bei der ÖVP; zum einen. Und zum anderen – das möchte ich wirklich so sagen –: Setzen wir alle Vertrauen in die jungen Menschen in Österreich, sie werden uns nicht enttäuschen! – Danke. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)
12.54
Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Mag. Darmann. Ebenfalls 4 Minuten Redezeit. – Bitte.
12.55
Abgeordneter Mag. Gernot Darmann (BZÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Mitglieder der Bundesregierung! Hohes Haus! Sehr geehrte Damen und Herren auf der Galerie! Vorweg seien mir einige Worte zur Präsidentin Glawischnig gestattet, die gerade nicht im Haus oder nicht im Plenum ist. Sie hat sich vorhin erlaubt, die Wahlordnung in Kärnten zu kritisieren. Das muss ich einmal aufs Deutlichste zurückweisen!
Wenn hier ein Abgeordneter herauskommt und diese Wahlordnung kritisiert, ist alles recht und schön. Wenn aber sie das macht, sie, die sich – wie sie will, wie es ihr gerade passt –, wenn es in ihr Konzept des passiven Wahlrechts hineinfällt, einmal in Wien meldet, einmal in Kärnten – einmal ist sie Wienerin, einmal Kärntnerin –, nur dass sie irgendwo gewählt wird, wenn sie dann das letzte Mal als grüne Abgeordnete in Kärnten die rote Karte gezeigt bekommen hat und daraufhin aus gekränktem Stolz hier herausgeht und die Kärntner Wahlordnung kritisiert: Das geht, bitte, nicht! Da sind wir dagegen. (Beifall beim BZÖ sowie der Abgeordneten Dipl.-Ing. Klaus Hubert Auer und Prinz. – Zwischenrufe bei den Grünen.)
Aber nun zu etwas Wichtigerem, nämlich zur Senkung des Wahlalters auf 16. Als Jugendsprecher des BZÖ möchte ich sehr klar festhalten – und da kann ich eine gerade Linie von der Vergangenheit herauf bis heute fortsetzen –, dass wir voll und ganz dafür sind! Wir begrüßen es sehr, dass diese Wahlaltersenkung umgesetzt wird. Denn was gibt es Schöneres, als dass nun auch die Jugend ab 16 demokratiepolitisch mit eingebunden wird, ihre Ideen mit einbringen kann, ihre Vertreter wählen kann und sich dann auch noch, gesenkt auf 18, selbst zur Wahl anbieten kann?! Wirklich eine schöne Entwicklung, die wir voll und ganz begrüßen! (Beifall beim BZÖ.)
Es wurde vorhin auch schon erwähnt, dass in Wien und in Kärnten Wählen ab 16 auf regionaler Ebene bereits der Normalzustand ist. Da hier ja alle gesagt haben, dass es zwar unwichtig ist, wer was zuerst eingeführt hat, dann aber sehr wohl wieder gesagt haben (Abg. Dr. Cap: Der Kragen passt nicht!) – ja, das Kärntner Wappen, das ist schön, nicht? (Abg. Dr. Cap: Aber der Kragen passt nicht!); ach, der Kragen passt nicht?, na gut –, dass die Herabsetzung des Wahlalters von dem einen oder anderen viel früher durchgeführt wurde, ist auch festzuhalten, dass Kärnten eines der ersten Bundesländer in Österreich war, die das auf regionaler Ebene gemacht haben. (Beifall beim BZÖ.)
Es ist für uns auch sehr wichtig – das gehört ja wirklich hervorgehoben – und mir als Jugendsprecher ein besonderes Anliegen – da unterscheide ich mich von Kollegin Rudas –, dass in den Schulen sehr wohl Begleitmaßnahmen gesetzt gehören. Denn es kann wirklich nicht sein, dass in Zukunft, da es jetzt nicht nur um Interessenten für die künftigen Wahlen geht, sondern wirklich um Wähler, dann die Berufspolitiker in die Schulen gehen und dort von ihrer rhetorischen und politischen Macht Gebrauch machen, um eine Beeinflussung vor Ort vorzunehmen. Hierfür sind wir nicht, hier gehören wirklich Begleitmaßnahmen gesetzt.
Zum Schluss möchte ich aber der Jugend auch mitgeben, dass wir heute nur ein Mitgestaltungsrecht einräumen. Die Ausnützung und die Umsetzung dieses Rechtes liegt aber in ihrer Hand, und dazu kann ich die Jugend nur aufrufen.
Ich darf ganz zum Schluss, auch in Ergänzung des vorhin von Abgeordnetem Scheibner zur Briefwahl Gesagten, festhalten, dass wir natürlich für die Einführung der Briefwahl sind, jedoch zur Gewährleistung der Grundsätze des geheimen und persönlichen Wahlrechts folgenden Antrag einbringen:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Scheibner, Ing. Westenthaler, Kolleginnen und Kollegen betreffend Einhaltung der verfassungsmäßig geschützten Wahlgrundsätze
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Inneres, wird aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass im Zuge der für die Einführung der Briefwahl notwendigen Maßnahmen im jeweiligen Zuständigkeitsbereich insbesondere darauf geachtet wird, dass die Einhaltung der Grundsätze des geheimen und persönlichen Wahlrechts – wie im Bundes-Verfassungsgesetz festgeschrieben – gewährleistet und jeder Verstoß dagegen strengstens geahndet wird.“
*****
Danke. (Beifall beim BZÖ.)
12.59
Präsident Dr. Michael Spindelegger: Der von Herrn Abgeordnetem Darmann eingebrachte Entschließungsantrag betreffend Einhaltung der verfassungsmäßig geschützten Wahlgrundsätze ist ausreichend unterstützt und steht daher mit in Verhandlung.
Der Antrag hat
folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten
Scheibner, Ing. Westenthaler, Kolleginnen und Kollegen betreffend
Einhaltung der verfassungsmäßig geschützten
Wahlgrundsätze, eingebracht im Zuge der Debatte zu TOP 2: Bericht des
Verfassungsausschusses über die Regierungsvorlage (94 d.B.):
Bundesverfassungsgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz geändert
wird (129 d.B.)
Die gegenständliche
Gesetzesvorlage enthält als einen ihrer Kernpunkte die Einführung
der Briefwahl. Zweifelsohne stellt dies eine Ausweitung der demokratischen
Partizipationsmöglichkeiten der Bürger dar, stärkt
insbesondere den Grundsatz der allgemeinen Wahl und wird sich wohl auch
positiv auf die Wahlbeteiligung auswirken. Dennoch muss aus gegebenem
Anlass darauf hingewiesen werden, dass darin auch Möglichkeiten der
Gefährdung anderer Grundsätze unseres demokratischen Wahlrechts
liegen, als da sind: die Grundsätze des geheimen beziehungsweise des
persönlichen Wahlrechts.
Unabhängig von
der Frage nach der so dringlichen Notwendigkeit der Beschlussfassung des
vorliegenden Gesetzespaketes just zum gegenwärtigen Zeitpunkt, obwohl
diese Wahlreform gemeinsam im Zuge der ohnehin geplanten Staats- und Verwaltungsreform
beschlossen werden könnte, ist es daher mehr als ein Gebot der Stunde, die
aufrechte Einhaltung dieser Grundsätze einzumahnen.
Aus diesen
Gründen stellen die unterzeichneten Abgeordneten folgenden
Entschließungsantrag:
Der Nationalrat wolle
beschließen:
„Die
Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Inneres, wird
aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass im Zuge der für die
Einführung der Briefwahl notwendigen Maßnahmen im jeweiligen
Zuständigkeitsbereich insbesondere darauf geachtet wird, dass die
Einhaltung der Grundsätze des geheimen und persönlichen
Wahlrechts – wie im Bundes-Verfassungsgesetz
festgeschrieben – gewährleistet und jeder Verstoß dagegen
strengstens geahndet wird.“
*****
Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Haimbuchner. 4 Minuten Redezeit. – Bitte.
12.59
Abgeordneter Mag. Dr. Manfred Haimbuchner (FPÖ): Herr Präsident! Herr Bundeskanzler! Herr Minister! Frau Staatssekretärin! Hohes Haus! Die geplante Wahlrechtsreform wurde heute schon sehr oft als Demokratieschub und Meilenstein bezeichnet. – Nur frage ich mich, wo dieser Meilenstein ist, und vor allem, was daran demokratiepolitisch so sinnvoll wäre, wenn man die Briefwahl einführt. Das ist eine eindeutige Aushöhlung des geheimen Wahlrechtes!
Meine sehr verehrten Damen und Herren, das geheime Wahlrecht ist eines der wichtigsten Rechte, die man sich in der Demokratie hart erkämpft hat. Es ist in mehreren Gesetzen verankert: Im Artikel 26 des Bundes-Verfassungsgesetzes; im Artikel 8 des Staatsvertrages von Wien; im Artikel 3 des ersten Zusatzprotokolls zur Menschenrechtskonvention. Dieses Recht, meine sehr verehrten Damen und Herren, wird nunmehr massiv ausgehöhlt! (Präsidentin Dr. Glawischnig-Piesczek übernimmt den Vorsitz.)
Ich frage mich vor allem, warum die SPÖ hier mitmacht. Warum ist die SPÖ schon wieder umgefallen? (Abg. Dr. Cap: Von welcher SPÖ sprechen Sie? – Abg. Strache: Die SPÖ ist das BZÖ von heute!)
Denn dass es hier immer wirklich ernsthafte Bedenken gegeben hat, das beweist ein Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes schon aus dem Jahre 1985. Das Erkenntnis ist zur niederösterreichischen Wahlordnung für Statutarstädte ergangen, und da wurde eindeutig der Verstoß der Bestimmungen über die Briefwahl gegen die Verfassungsprinzipien der geheimen und persönlichen Wahl festgestellt. Dieses Erkenntnis kennen also offensichtlich die Damen und Herren von der SPÖ nicht.
Dass natürlich die ÖVP da mitmacht und dass es von der ÖVP kommt, ist ganz klar! Denn der Verfassungsbogen zählt ja immer nur für andere, für sie selbst zählt der Verfassungsbogen niemals.
Ich darf hier einmal aus diesem Verfassungsgerichtshoferkenntnis zitieren: Geheim in der Bedeutung des Artikel 26 Abs. 1 B-VG, in diesem Umfang inhaltsgleich – andere Verfassungsgerichtshoferkenntnisse werden hier zitiert –, ist ein Wahlrecht nur dann, wenn der Wähler seine Stimme derart abzugeben vermag, dass niemand, weder die Behörde noch sonst jemand, erkennen kann, wen er gewählt hat. Demgemäß verlangt der Grundsatz des geheimen Wahlrechts wirksame Vorkehrungen zur Geheimhaltung.
Die geheime Wahl soll also den Wähler nicht bloß vor unerwünschter Einflussnahme auf seine Willensbildung im Zug des Wahlvorgangs bewahren. Sie soll ihm auch die Sorge und Furcht nehmen, dass er wegen seiner Stimmabgabe in bestimmte Richtung Vorwürfen und Nachteilen, welcher Art immer, ausgesetzt sei. – Ermacora, „Handbuch der Grundfreiheiten und der Menschenrechte“.
Schon Kelsen hat gesagt, dass der Wähler vor der Wahlbehörde persönlich auftreten muss.
Meine Damen und Herren von ÖVP und SPÖ, das alles haben Sie offensichtlich vergessen. Wenn Sie heute hier dieses Gesetz beschließen, dann laufen Sie Gefahr, dass Sie ein verfassungswidriges Verfassungsgesetz beschließen, das eventuell auch aufgehoben werden kann.
Schauen wir uns das doch einmal an! Die „Presse“ schreibt in ihrem „Rechtspanorama“ sehr schön:
„Nur die geheime Wahl ist frei: Pfeiler der Demokratie bedroht“, und sie nimmt vor allem Bezug auf diese eidesstattliche Erklärung: „‚An Eides statt zu erklären, dass die Stimmabgabe persönlich und geheim erfolgt ist‘: Wollen wir darüber rätseln, wie oft eine solche Erklärung überprüft werden wird? Sprechen wir es offen aus: Diese Erklärung ist genauso sinnvoll wie die von Touristen bei ihrer Einreise in gewisse Länder verlangte Erklärung, sie seien kein Mitglied einer terroristischen Vereinigung.“
Meine Damen und Herren, das ist ein Problem, hier wird weiterhin das Wahlrecht ausgehöhlt. Es wundert mich, warum die SPÖ noch im Jahre 1985, gemeinsam mit der Freiheitlichen Partei, dieses Wahlrecht, dieses Briefwahlrecht in Niederösterreich bekämpft hat – und nunmehr wird es von Ihnen beschlossen! Sie fallen andauernd um.
Ich sage Ihnen eines ganz offen und ehrlich: Dieses Umfallen muss schön langsam weh tun; das nächste Mal werde ich Ihnen wahrscheinlich einen Polster mitnehmen müssen.
Das Wählen mit 16 sehe ich und habe ich immer sehr kritisch gesehen. Nur eines sage ich Ihnen: Hier muss man noch sehr vieles unternehmen, um Jugendliche auch für die Politik zu interessieren. Da ist ein Grundsatz sehr wichtig: Dass man das, was man vor Wahlen verspricht, auch einhält! So kann es nicht sein: Vor der Wahl wird etwas versprochen und nach der Wahl gleich gebrochen. Herr Klubobmann Cap, so kann es wohl nicht sein!
Wir Freiheitlichen haben den jungen Menschen immer die Hand gereicht, sie sind bei uns eingebunden. Ich bin einer der jüngsten Mandatare. – So viel einmal dazu. (Abg. Dr. Cap: Jugendlicher Übermut! Übermut tut selten gut!)
Den Grünen gegenüber möchte ich noch etwas erwähnen, was die Forderung nach dem Ausländerwahlrecht anbelangt. Meine Damen und Herren von den Grünen, wissen Sie, in der Bundesverfassung steht geschrieben: Das Recht geht vom Volk aus. Nicht: Das Recht geht von den ausländischen Völkern aus. – So ist das nicht, meine sehr verehrten Damen und Herren! (Beifall bei der FPÖ.)
13.04
Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Dr. Hlavac. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 3 Minuten. – Bitte.
13.04
Abgeordnete Dr. Elisabeth Hlavac (SPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Frau Staatssekretärin! Herr Staatssekretär! Meine Damen und Herren! Dieses Wahlrechtspaket, das wir heute beschließen werden, bringt eine Reihe von Reformen mit sich, die sich positiv auf die Wahlbeteiligung auswirken werden.
Ich glaube, dass es grundsätzlich gut ist, dass die Auslandswähler jetzt einen leichteren Zugang zum Wahlrecht haben werden und dass es auch in einem bestimmten Rahmen ein Briefwahlrecht geben wird. Wir haben in den Verhandlungen sehr darauf geachtet, dass möglichst viele Maßnahmen gesetzt werden, die sicherstellen, dass das Wahlrecht weiterhin persönlich und geheim ausgeübt werden kann. Ich finde es auch grundsätzlich sehr gut und richtig, dass die Briefwahl nicht die allgemeine Wahlform werden soll, sondern nur in bestimmten Situationen Anwendung findet. Der Normalfall soll weiterhin der sein, dass die Wählerin und der Wähler zum Wahllokal gehen und dort in der Wahlzelle die Stimme abgeben.
Zum Wählen mit 16 – etwas, was vor allem unsere Jugendorganisationen schon sehr lange verlangt haben – denke ich, dass das ein positives Signal an die Jugend ist. Wir haben auch schon in einigen Bundesländern sehr gute Erfahrungen damit gemacht, und wir sind überzeugt davon, dass dieses Wahlrecht angenommen werden wird.
Es ist aber unsere Aufgabe als Politikerinnen und Politiker, das Interesse der Jugendlichen zu wecken, den Jugendlichen zu zeigen, dass es sich auszahlt, zur Wahl zu gehen, dass die Politik tatsächlich gestaltet, dass nicht nur gestritten wird, sondern dass es tatsächlich die Möglichkeit gibt, mitzubestimmen.
Daher finde
ich, dass es grundsätzlich eine positive Reform ist, der wir gerne unsere
Zustimmung geben. (Beifall bei der
SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)
13.07
Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Ing. Hofer. 4 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte, Herr Abgeordneter.
13.07
Abgeordneter Ing. Norbert Hofer (FPÖ): Frau Präsident! Geschätzte Mitglieder der Bundesregierung! Entschuldigen Sie, dass Sie auf mich warten mussten. Sie haben mich ein bisschen überrascht.
Meine Damen und Herren! Wählen mit 16 war in den
letzten Jahren sehr umstritten. Ich kann mich erinnern, dass ich als sehr
junger Politiker einmal mit Vertretern der Jungen ÖVP diskutiert habe und
dort ein großer Teil der Anwesenden der Meinung war, dass Wählen mit
16 nicht der richtige Schritt zum Ausbau unserer Demokratie wäre. Viele
haben dort die Meinung vertreten, dass 16-Jährige noch nicht reif dazu
sind, verantwortungsvoll ihre Stimme abzugeben. (Abg. Prinz: Die
Diskussion ist schon lange aus!)
Wir diskutieren es gerade im Nationalrat; das heißt, die Diskussion ist nicht aus. (Zwischenrufe bei der ÖVP.) – Ich weiß, es tut der ÖVP weh. Ich weiß, dass es immer noch Widerstand gibt, auch in der ÖVP, betreffend Wählen mit 16. Auch ich kann diese Bedenken gut nachvollziehen.
Ich glaube aber trotzdem, dass diese Maßnahme insgesamt für die Weiterentwicklung unserer Demokratie ein Vorteil ist. Sie können heute mit 16 Jahren Ihren Pilotenschein machen – ich habe das auch so gemacht, Sie wissen, wie es geendet hat. Sie müssen sich mit 16 bereits entschieden haben, in welche Richtung Ihre Berufsausbildung geht. Sie arbeiten vielleicht schon, Sie tragen vielleicht das Los der Arbeitslosigkeit. Daher ist es gut und richtig, dass man diesen Menschen auch die Möglichkeit gibt, die politische Landschaft in Österreich mitzugestalten.
Aber natürlich gibt es auch Gefahren, nämlich dass jetzt sehr junge Menschen – 13-Jährige werden bei der nächsten Wahl wahlberechtigt sein – im Fokus der Parteisekretariate stehen und dass sich natürlich die politischen Parteien jetzt sehr um diese Wähler bemühen werden. Das ist in Ordnung, aber es soll nicht in der Schule passieren. Daher müssen die strengen Maßstäbe, die in Schulen schon bisher gelten, in Zukunft auch noch weiter ausgebaut werden.
Sie wissen, dass nicht schulfremde Personen jedenfalls Zutritt zu den Schulen haben, das heißt Bildungsminister/Bildungsministerin, Landeshauptmann, Schulreferent, der Präsident des Landesschulrates.
Sie wissen auch, welchen Parteien in der Mehrzahl dieser Personenkreis angehört. Daher ist es notwendig, dass man mit der Senkung des Wahlalters auch eine Reihe von Begleitmaßnahmen beschließt.
Ich bringe daher heute folgenden Antrag ein:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Ing. Hofer, Herbert Kickl, Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen betreffend begleitende Maßnahmen zur Senkung des Wahlalters
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung wird aufgefordert, sich im Rahmen der geplanten Senkung des Wahlalters für die Umsetzung folgender Begleitmaßnahmen einzusetzen:
Echte Objektivierung bei der Bestellung von Lehrpersonal und Schulleitern.
Strenge Disziplinarmaßnahmen für Lehrer, die in Schulen parteipolitisch agieren.
Verbot von parteipolitischen Aktivitäten nicht nur in sondern auch vor Schulen im Rahmen der Schaffung einer Schutzzone.
Einrichtung einer parteipolitisch unabhängigen Beschwerdestelle, an die sich Eltern und Schüler im Falle parteipolitischer Agitation an öffentlichen Schulen wenden können.
Politiker, auch wenn sich als nicht schulfremd gelten, dürfen in Schulen in Wahlkampfzeiten keine öffentlichen Aktivitäten setzen oder Veranstaltungen abhalten.
Schulfremde Politiker sind grundsätzlich nur dann zu Veranstaltungen zuzulassen, wenn alle im Nationalrat vertretenen Parteien eingeladen wurden.“
*****
Meine Damen und Herren, die Versuchung ist natürlich groß, auch in der Schule Politik zu machen. Daher ist es notwendig, dass wir heute darauf achten, dass die Schule nicht frei von Politik, aber frei von Parteipolitik bleibt. (Beifall bei der FPÖ.)
13.11
Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Der Entschließungsantrag der Abgeordneten Ing. Hofer, Kickl, Vilimsky und weiterer Abgeordneter ist ausreichend unterstützt, ordnungsgemäß eingebracht und steht daher mit zur Verhandlung.
Der Antrag hat
folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Ing.
Hofer, Herbert Kickl, Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen betreffend
begleitende Maßnahmen zur Senkung des Wahlalters; eingebracht im Zuge der
Debatte über den Bericht des Verfassungsausschusses über die
Regierungsvorlage (94 d.B.): Bundesverfassungsgesetz mit dem das
Bundes-Verfassungsgesetz geändert wird in der 24. Sitzung des
Nationalrates am 5. Juni 2007
Es gibt viele
Gründe, die für eine Senkung des Wahlalters und eine direkte
Einbindung junger Österreicher in den demokratischen Entscheidungsprozess
sprechen.
Eine Senkung des
Wahlalters auf 16 Jahre birgt aber auch die Gefahr, dass Schüler von
Lehrern, die in hohem Ausmaß als Mitglied den Proporzparteien und
zunehmend auch den gesellschaftspolitisch verantwortungslos agierenden
Grünen angehören, parteipolitisch vereinnahmt werden.
Schulen werden durch
Parteipolitik und Wahlkämpfe stärker als bisher im Fokus der
Parteisekretariate stehen. Kondomverteilende Ministerinnen und
Verteileraktionen grüner Gesellschaftspolitiker vor Schulen sind
Vorzeichen einer Entwicklung, die sich unsere Demokratie nicht verdient hat. In
Kärnten haben Tageszeitungen darüber berichtet, dass der
Schulreferent des Landes anlässlich eines Schulbesuchs Hausaufgaben
erlassen hätte. Auch das ist offenbar für manchen Politiker eine
Möglichkeit, Sympathien junger Wähler zu gewinnen.
Bisher entscheidet der
Schuldirektor, ob es sich bei Auftritten von Regierungsmitgliedern
über Informationsveranstaltungen über parteipolitische
Aktivitäten handelt. Er entscheidet auch über den Aushang von
Informationsmaterialen. Hier muss im Beschwerdefall eine parteipolitisch
unabhängige Schlichtungsstelle geschaffen werden, an die sich Eltern und
Schüler wenden können.
Nicht schulfremde Personen dürfen bis dato jedenfalls an Schulen aktiv werden. Dazu gehören beispielsweise die Unterrichts- oder Bildungsministerin, der Landeshauptmann als gesetzlicher Landesschulratspräsident und der entsprechende Schulreferent der Landesregierung. In Wahlkampfzeiten sollte jedoch auch diesem Personenkreis –
aufgrund dem in der Regel
unumstrittenen parteipolitischen Naheverhältnisse zu einer Partei –
der Zutritt zur Schule nicht gewährt werden.
Es ist daher
notwendig, mit der Senkung des Wahlalters auch eine völlige parteipolitische
Trockenlegung des Politsumpfes im österreichischen Bildungssystem zu gewährleisten.
Die unterfertigten
Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle
beschließen:
„Die
Bundesregierung wird aufgefordert, sich im Rahmen der geplanten Senkung des
Wahlalters für die Umsetzung folgender Begleitmaßnahmen einzusetzen:
Echte Objektivierung
bei der Bestellung von Lehrpersonal und Schulleitern.
Strenge
Disziplinarmaßnahmen für Lehrer, die in Schulen parteipolitisch
agieren.
Verbot von
parteipolitischen Aktivitäten nicht nur in sondern auch vor Schulen im Rahmen
der Schaffung einer Schutzzone.
Einrichtung einer
parteipolitisch unabhängigen Beschwerdestelle, an die sich Eltern und
Schüler im Falle parteipolitischer Agitation an öffentlichen Schulen
wenden können.
Politiker, auch wenn
sich als nicht schulfremd gelten, dürfen in Schulen in Wahlkampfzeiten
keine öffentlichen Aktivitäten setzen oder Veranstaltungen abhalten.
Schulfremde Politiker
sind grundsätzlich nur dann zu Veranstaltungen zuzulassen, wenn alle im
Nationalrat vertretenen Parteien eingeladen wurden.“
*****
Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Als nächster Rednerin erteile ich nun Frau Abgeordneter Grander das Wort. 2 Minuten hat sie sich vorgenommen. – Bitte.
13.11
Abgeordnete Maria Grander (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Staatssekretärin! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Briefwahl ist ein Angebot an mündige Wähler, und die österreichische Verfassung bietet diese jetzt den Staatsbürgern – keiner muss Gebrauch davon machen, keiner wird dazu gezwungen. Es wird im Sinne des allgemeinen Wahlrechts den Wählern, die sonst von der Ausübung ihres Wahlrechtes ausgeschlossen wären, diese Form der Stimmabgabe ermöglicht. Dies trifft insbesondere für die Ebene der Länder und Gemeinden zu, wo das sehr wichtig ist.
Ich bin selbst in der Kommunalpolitik als Vizebürgermeisterin tätig, und gerade da gibt es oft Barrieren in der Art, dass irgendwelche Fahrten geplant sind, wenn Gemeinderats- oder Landtagswahlen sind. In Zukunft hat man die Möglichkeit, trotzdem seine Stimme abzugeben.
Diese Änderung bedeutet aber auch eine Verbesserung für Auslandsösterreicher, im Speziellen auch wieder im Hinblick auf die Landtagswahlen. Die fliegende Wahlkommission bleibt bestehen.
Wählen ist in Zukunft mit 16 möglich. Ich möchte als Kommunalpolitikerin sagen, Jugendliche interessieren sich sehr wohl für die Politik und kommen auch immer wieder
mit Fragen, sei es um ganz einfache Dinge: Wie erwirke ich, dass es einen zweiten Basketballkorb auf unserer Sportanlage gibt?, und so weiter. Ich sehe, dass das Interesse der Jugendlichen schon sehr groß ist, und im Hinblick auf die demographische Entwicklung ist es sicher ganz wichtig, der Jugend eine Stimme zu geben.
Die Wahl wird also vereinfacht und serviceorientiert gestaltet. Die Demokratie lebt von einer möglichst großen Wahlbeteiligung. Und unser großes Service- und Demokratiepaket ermöglicht einfaches Wählen und dadurch eine höhere Wahlbeteiligung.
Besonders wichtig sind mir auch das Briefwahlrecht und die
Verbesserungen für behinderte Menschen. Frau Kollegin Becher und ich
haben im Ausschuss einen Entschließungsantrag eingebracht, dass
genügend Stimmzettel mit Schablonen zur Verfügung gestellt werden und
dass die bestmögliche Teilnahme von Menschen mit Behinderung, insbesondere
von Blinden und hochgradig Sehbehinderten, garantiert wird. – Danke.
(Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)
13.14
Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dr. Niederwieser. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.
13.14
Abgeordneter DDr. Erwin Niederwieser (SPÖ): Frau Präsidentin! Geschätzte Mitglieder der Bundesregierung! Hohes Haus! Wir diskutieren jetzt seit geraumer Zeit über die Reformen des Wahlrechtes, und ich finde, es ist an der Zeit, einmal jenen zu danken, ohne die es Wahlen auch nicht geben würde, nämlich all jenen Frauen und Männern, die an den Wahlsonntagen von 6 Uhr in der Früh bis 22 Uhr abends, bis ausgezählt ist, in den Wahllokalen ihre Aufgaben erfüllen und dafür sorgen, dass die Wahlen ordentlich durchgeführt werden können. (Beifall bei SPÖ, ÖVP, FPÖ und BZÖ.)
Ich würde mir wünschen, dass sich manche von denen, die sich jetzt – obwohl ich das respektiere – solch große Sorgen um die demokratischen Rechte machen, bei diesen Arbeiten auch etwas mehr einbringen würden, nämlich wenn es darum geht, konkret am Sonntag da zu sein. (Zwischenruf bei der FPÖ.) Da tun sich nämlich die Wahlkommissionen und die Bürgermeister, Kollege Gaßner weiß das, manchmal nicht ganz leicht.
Zweiter Punkt: die Parteien. Ich frage mich, geschätzte Kolleginnen und Kollegen der Freiheitlichen und des BZÖ, was Sie gegen die Parteien haben. Natürlich wollen wir nicht Parteipolitik an den Schulen haben, aber so weit, dass es für Politiker Sperrzonen vor Schulen geben sollte, damit sie nicht in deren Nähe kommen, kann man doch nicht gehen. Welches Selbstverständnis von Ihrer Arbeit, von Ihrer eigenen Tätigkeit ist denn das?
Kolleginnen und Kollegen, es gibt die Parteien, sie sind ein essentieller Bestandteil jeder Demokratie, und jeder, der in eine Schule geht, muss selbst wissen, wo die Grenzen liegen, wie er das macht. Aber so weit, dass wir sagen, wir Abgeordnete dürfen nicht einmal mehr in die Nähe einer Schule kommen, kann es auch nicht kommen! (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)
Abschließend zur politischen Bildung. Wenn wir das ernst nehmen, was uns die Jugendlichen sagen – wir sagen, wählen mit 16, das heißt, ihre Meinung ernst nehmen –, dann müssen wir auch entsprechend handeln. Und es ist der eindeutige Wunsch der Jugendlichen, für politische Bildung an den Schulen ein eigenes Fach zu bekommen. Professor Filzmaier hat das untersucht, Ministerin Schmied und Minister Hahn haben das vorgestellt.
Wenn wir das ernst nehmen, dann heißt das, dass das nächste Projekt sein muss, tatsächlich politische Bildung für diese Altersgruppe als Fach zu verankern und auch einen weiteren Punkt aus dem Koalitionspapier umzusetzen, nämlich Partizipation an den Schulen, an den Universitäten auszubauen, um Demokratie wirklich sehr früh lebbar zu machen. – Danke. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)
13.17
Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Wöginger. 2 Minuten Redezeit. – Bitte.
13.17
Abgeordneter August Wöginger (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Mitglieder der Bundesregierung! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Wir stimmen sehr gerne diesem Wahlrechtspaket zu, weil damit wichtige und richtige Maßnahmen für die Wählerinnen und Wähler getroffen werden.
Dieses Thema wurde schon ausreichend diskutiert, ich möchte nur kurz noch einmal die drei wesentlichsten Punkte erwähnen.
Wählen mit 16 Jahren ist sicherlich eine richtige Entscheidung, die hiermit getroffen wird, weil sie auch der Generationengerechtigkeit entspricht. Wir haben heute Gott sei Dank die Situation, dass die Menschen in unserem Land älter werden, dass sie länger leben, weshalb es gerechtfertigt ist, diese Forderung heute hier umzusetzen, wodurch zusätzlich rund 180 000 jugendlichen Menschen die Möglichkeit geboten wird, zu wählen.
Ich unterstütze die Aussage des Kollegen Niederwieser, dass politische Bildung auch verankert werden muss – diese Begleitmusik brauchen wir hier schon. Unser Vorschläge wäre, ab der 5. Schulstufe das Fach politische Bildung vorzusehen.
Wir von Seiten der ÖVP freuen uns vor allem auch über die Einführung der Briefwahl. Sie bedeutet mehr Flexibilität für die Bürgerinnen und Bürger, für die Wählerinnen und Wähler. Jene, die in Gemeinderäten, auf Gemeindeebene tätig sind, wissen, dass viele am Wahltag nicht immer anwesend sein können oder einmal auf einem Ausflug sind, und die Möglichkeit der Briefwahl bedeutet mehr Flexibilität. Man kann mittels Briefwahl ohne bürokratische Hürden wählen. Das ist, glaube ich, eine ganz wichtige und richtige Entscheidung, die hiermit getroffen wird; vor allem auch im Hinblick auf die Landtags- und Gemeinderatswahlen, denn wenn ich in der Gemeinde bleiben muss, damit ich den Gemeinderat wählen kann, kann ich nicht wegfahren, keinen Ausflug machen oder dergleichen. Deshalb ist diese Entscheidung wichtig, und die Beispiele Deutschland und Schweiz zeigen uns, dass dieses System sehr gut funktioniert.
Zur fünfjährigen Legislaturperiode. – Meine geschätzten Damen und Herren von den Grünen und den Freiheitlichen, ich habe noch nie jemanden von Ihnen in Oberösterreich gehört, der sich über die sechsjährige Legislaturperiode aufgeregt hätte, weder der Grün-Landesrat Anschober noch freiheitliche Bürgermeister lehnen sich dagegen auf, dass eine Legislaturperiode in den Gemeinderäten und im Landtag sechs Jahre dauert. Im Gegenteil, wir sind das erfolgreichste Bundesland – und ich sage dazu, dass das auch damit zu tun hat, dass man dadurch wirklich einige Jahre gut für das Land und die Gemeinden arbeiten kann. (Beifall bei der ÖVP. – Zwischenrufe bei der FPÖ.)
Ich bringe abschließend noch den Abänderungsantrag der Abgeordneten Dr. Wittmann, Dr. Spindelegger, Dr. Glawischnig, Scheibner, Kolleginnen und Kollegen zum Bericht des Verfassungsausschusses (130 d.B.) betreffend die Regierungsvorlage (88 d.B.) (Wahlrechtsänderungsgesetz 2007) ein.
Der im Antrag enthaltene Gesetzesvorschlag wird wie folgt geändert – ich darf diese Änderung nur mit einem Satz in den Kernpunkten erläutern –: Es geht darum, dass die Nationalrats-Wahlordnung abgeändert wird dahin gehend, dass jene Parteien, die zuletzt in den Nationalrat gewählt wurden, auch in der Bundeswahlbehörde vertreten sind. Dies beinhaltet dieser Abänderungsantrag.
Ich bitte im Sinne der österreichischen Bevölkerung, vor allem auch der Jugend und der Wählerinnen und Wähler um Ihre Zustimmung. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)
13.20
Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Ich gebe bekannt, dass der soeben in seinen Kernpunkten erläuterte Antrag auch schriftlich überreicht wurde und genügend unterstützt ist und daher mit in Verhandlung steht.
Im Hinblick auf den Umfang des Antrages lasse ich diesen gemäß § 53 Abs. 4 der Geschäftsordnung vervielfältigen und verteilen. Im Übrigen wird dieser Antrag auch dem Stenographischen Protokoll beigedruckt werden.
De Antrag hat
folgenden Gesamtwortlaut:
Abänderungsantrag
der Abgeordneten Dr.
Wittmann, Dr. Spindelegger, Dr. Glawischnig, Scheibner, Kolleginnen und
Kollegen zum Bericht des Verfassungsausschusses (130 d. B.) betreffend die
Regierungsvorlage (88 d. B.) eines Bundesgesetzes, mit dem die
Nationalrats-Wahlordnung 1992, das Bundespräsidentenwahlgesetz 1971, die
Europawahlordnung, das Wählerevidenzgesetz 1973, das
Europa-Wählerevidenzgesetz, das Volksbegehrengesetz 1973, das
Volksabstimmungsgesetz 1972 und das Volksbefragungsgesetz 1989
geändert werden (Wahlrechtsänderungsgesetz 2007)
Der Nationalrat wolle
in zweiter Lesung beschließen:
„Der im Antrag
enthaltene Gesetzesvorschlag wird wie folgt geändert:
1. In Art. 1 Z 4
lautet § 12 Abs. 2:
„(2) Sie besteht
aus dem Bundesminister für Inneres als Vorsitzendem und Bundeswahlleiter
und siebzehn Beisitzern, darunter zwei Richter des Dienst- oder Ruhestandes.“
2. In Art. 1 wird nach
Z 5 folgende Z 5a eingefügt:
„5a. § 15
Abs. 3 lautet:
„(3) Die nicht
dem richterlichen Beruf entstammenden Beisitzer und Ersatzbeisitzer werden auf
Grund der Vorschläge der Parteien unter Anwendung des d'Hondtschen
Höchstzahlenverfahrens nach ihrer bei der letzten Wahl des Nationalrates
im Bereich der Wahlbehörde, bei Sprengelwahlbehörden im Bereich der
Gemeinde festgestellten Stärke berufen. Für die Bundeswahlbehörde
können wahlwerbende Parteien, die im zuletzt gewählten Nationalrat
vertreten sind, aber unter Anwendung des d'Hondtschen
Höchstzahlenverfahrens keinen Anspruch auf Entsendung eines Beisitzers
hätten, jeweils einen Beisitzer nominieren. Die verbleibende Anzahl der
Beisitzer ist auf die übrigen wahlwerbenden Parteien unter Anwendung des
d'Hondtschen Höchstzahlenverfahrens nach ihrer bei der letzten Wahl
des Nationalrates festgestellten Stärke aufzuteilen.““
3. In Art. 1 lautet
die Z 65a:
„65a. § 127
Abs. 2 und 3 entfallen.“
4. In Art. 1 wird die
bisherige Z 65b zu Z 65c. Als neue Z 65 b wird eingefügt:
„65b. § 128
lautet samt Überschrift:
„Übergangsbestimmung
§ 128. Die
Bundesregierung hat bis zum Ablauf des 31. August 2007 die sich aus § 12
Abs. 2 und 15 Abs. 3 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. XXX/2007 ergebenden
Änderungen in der Zusammensetzung der Bundeswahlbehörde
durchzuführen.““
5. In Art. 1 wird in
der nunmehrigen Z 65c im § 129 Abs. 1d das Zitat „15 Abs. 2“
durch das Zitat „15 Abs. 2 und 3“ ersetzt und vor dem Zitat
„129 Abs. 2“ das Zitat „128 samt Überschrift,“
eingefügt.
Begründung
In Entsprechung der
vorgeschlagenen Neufassung des Art. 26a B-VG soll auch in der NRWO vorgesehen
werden, dass die im zuletzt gewählten Nationalrat vertretenen
wahlwerbenden Parteien, die nach ihrer bei der letzten Nationalratswahl
festgestellten Stärke keinen Anspruch auf Berufung von Beisitzern
hätten, dennoch berechtigt sind, einen Beisitzer für die
Bundeswahlbehörde vorzuschlagen. Die Zahl der Beisitzer ist gemäß
Art. 26a zweiter Satz B-VG in der NRWO festzusetzen und wird mit siebzehn
Beisitzern bestimmt, darunter zwei Richter des Dienst- oder Ruhestandes.
*****
Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Mag. Becher. 3 Minuten hat sie sich vorgenommen. – Bitte, Frau Abgeordnete.
13.21
Abgeordnete Mag. Ruth Becher (SPÖ): Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren auf der Regierungsbank! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Die Diskussion im Vorfeld stellt für mich einen wichtigen demokratiepolitischen Aspekt dar, mit allen Kritikpunkten, Einwänden, Vorschlägen, und so kommen wir letztendlich heute auch zu diesem wichtigen Paket.
Ganz kurz drei inhaltliche Bemerkungen zum Wählen mit 16. Wählen mit 16 wird ja in Wien bereits erfolgreich praktiziert, und es ist absolut zeitgemäß, dass das auch heute hier beschlossen wird. Ganz sicher wird auch der Anerkennungsgrad der staatlichen Institutionen durch die Jugendlichen gehoben.
Ich habe – wie Sie wahrscheinlich auch – sehr oft Führungen hier im Haus mit jungen Menschen, mit Schülergruppen. Jeder von uns, der diese Führungen macht, kann feststellen, wie engagiert und wie interessiert die jungen Menschen sind, wie groß ihr Interesse ist und wie stark sie auch politisch engagiert sind. Diese jungen Menschen werden auf die Diskussionen, auf die Exkursionen von den Lehrerinnen und Lehrern, von den Pädagogen ganz hervorragend vorbereitet. Sie sind sehr kritisch und wollen sehr genau wissen, wie Demokratie, wie Parlamentarismus hier tatsächlich abläuft.
Dieses Interesse konnte bis jetzt eigentlich nur in NGOs und außerhalb des Parlaments befriedigt werden. In Zukunft können die jungen Menschen durch diese Änderung des Wahlrechts selbst mitgestalten und die staatlichen Institutionen mit prägen.
Eine Bemerkung zur Briefwahl: Seit vielen Jahren besteht bereits die Möglichkeit, im Ausland seine Stimme abzugeben – das ist auch sehr erfolgreich durchgeführt worden, es hat bisher keine einzige Beanstandung gegeben, daher sind auch alle Bedenken in dieser Hinsicht zurückzuweisen.
Ich hätte mir auch vorgestellt, dass es mit Poststempel möglich sein sollte, am Wahltag festzuhalten, dass die Stimme abgegeben wird. Aber das ist durch den Fristenlauf und aus administrativen Gründen nicht möglich. Ich denke, das muss man zur Kenntnis und in Kauf nehmen, damit mehr Menschen die Möglichkeit haben, an dieser Wahl teilzunehmen.
Letzte Bemerkung: Besonders freut es mich, dass auf blinde Wählerinnen und Wähler Bedacht genommen wurde. Meine Kollegin Grander hat ja bereits erwähnt, dass es Stimmzettelschablonen geben wird, die für die Bundespräsidenten-Wahl, EU-Wahl, Nationalratswahlen, aber auch für Volksabstimmungen und Volksbefragungen zur Verfügung gestellt werden. Durch diese Briefwahl haben Sehbehinderte und blinde Menschen die Möglichkeit, ihr demokratisches Grundrecht in Anspruch zu nehmen.
Diese Wahlrechtsreform bringt eine Reihe von Verbesserungen für die Menschen, und ich bitte um Zustimmung. – Herzlichen Dank. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)
13.24
Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Als nächste Rednerin zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Franz. 2 Minuten Redezeit. – Bitte.
13.24
Abgeordnete Anna Franz (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Geschätzte Frau Staatssekretärin! Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Unser neues Wahlrecht bringt aus meiner Sicht drei wesentliche Fortschritte, nämlich zum Ersten die Briefwahl, zum Zweiten die Senkung des Wahlalters und zum Dritten die Verlängerung der Gesetzgebungsperiode.
Gerade die Briefwahl bringt ein deutliches Mehr an Demokratie, denn es wird dadurch keine Wählergruppe mehr von vornherein wegen ihrer Abwesenheit am Wahltag von der Stimmabgabe ausgeschlossen. Das ist für Vorarlberg besonders wichtig, denn Vorarlberg ist ein Land, das keine Universität hat. Bis dato mussten unsere Studentinnen und Studenten lange Anfahrtswege und damit auch Kosten in Kauf nehmen, um zu den Wahlurnen zu kommen, um ihre Stimmabgabe zu erledigen. Auf Grund dieser neuen Briefwahl bleiben ihnen dieser unnötige Zeitaufwand und auch die Kosten erspart. Es ist eigentlich schade, dass diese Möglichkeit der Briefwahl so lange blockiert wurde.
Auch die Vereinfachungen bei der Stimmabgabe für Auslandsösterreicher sind sehr erfreulich. Die komplizierte Vorgangsweise, die Stimme in einer österreichischen Vertretungsbehörde im Ausland vor einem Zeugen abzugeben, fällt nun weg.
Die Senkung des Wahlalters bundesweit auf 16 bedeutet mehr Demokratie und für uns Politiker, wie schon öfter erwähnt wurde, ein Mehr an Aufmerksamkeit den Jugendlichen gegenüber. Es ist dringend notwendig, die politische Bildung an den Schulen zu intensivieren, um unsere jungen Menschen auf die Möglichkeit der politischen Mitbestimmung vorzubereiten.
Einen großen Vorteil sehe ich in der Verlängerung der Legislaturperiode auf fünf Jahre. Diese Zeitspanne hat sich in unseren Bundesländern, aber auch in unseren Gemeinden bewährt.
Zusammenfassend stelle ich fest: Diese Wahlrechtsreform bringt mehr Demokratie, sie bringt mehr politische Beteiligung von jungen Menschen und erfreuliche Vereinfachun-
gen, deshalb ist sie ausdrücklich zu begrüßen. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)
13.27
Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Marizzi. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.
13.27
Abgeordneter Peter Marizzi (SPÖ): Sehr geschätzte Frau Präsidentin! Sehr geschätzter Herr Staatssekretär! Sehr geschätzte Frau Staatssekretärin! Hohes Haus! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Diese Wahlrechtsreform ist eine sehr gute Lösung – ich stimme mit vielen meiner Vorredner überein –, sie wird sicherlich einen Demokratieschub bringen. Frau Präsidentin Glawischnig hat sogar vom Wahlrecht als Herzstück der Demokratie gesprochen.
Heute ist ein wichtiger Tag für dieses Parlament, denn die Wahlaltersenkung ist ein faires Angebot an die Jugend, die Briefwahl, die seit 15 Jahren oder mehr diskutiert wird, wird jetzt umgesetzt und die Verlängerung der Legislaturperiode bringt einen vernünftigen Zeitraum zwischen den Wahlgängen.
Es wurde schon gesagt, die Landtage werden alle fünf Jahre gewählt, Ausnahme Oberösterreich, wo alle sechs Jahre gewählt wird. Die Gemeinden haben eine Legislaturperiode von fünf Jahren, Ausnahme Oberösterreich, Kärnten und Tirol, wo alle sechs Jahre Wahlen sind. Die Wahlen zum Europaparlament finden alle fünf Jahre statt.
Seit 1945 gab es 19 Wahlgänge betreffend den Nationalrat. Das bedeutet eine durchschnittliche Legislaturperiode von drei Jahren und fünf Monaten – das ist ja nicht sehr lange. Man kann grob sagen: ein halbes Jahr Regierungsbildung, ein halbes Jahr Vorwahlkampf, bleibt netto eine Legislaturperiode von zweieinhalb Jahren. Das ist schlecht und wird nun verbessert.
Ich muss noch eine Anmerkung machen: In der letzten Zeit
wurden, auch unmittelbar nach der Regierungsbildung, von einem
Regierungspartner – es ist meistens nur einer –
ununterbrochen Neuwahldrohungen ausgesprochen. Ich denke, das ist nicht richtig
gegenüber den Bürgern. Die Bürger erwarten sich, dass diese
Regierung arbeitet, dass sie für dieses Land arbeitet. Und wenn die
Neuwahldrohungen fortgesetzt werden, wird diese Wahlrechtsreform, glaube ich,
ad absurdum geführt. (Zwischenruf
bei der ÖVP.)
Nutznießer soll der Bürger sein – das gilt für Sie da drüben. Der Wahlkampf wird kürzer, der Zeitraum innerhalb einer Gesetzgebungsperiode wird besser zu gestalten sein, es ist ein vernünftiger Zeitraum. (Zwischenruf des Abg. Mag. Donnerbauer.) – Ich merke schon, Sie werden nervös, weil ich Sie ein bisschen getroffen habe.
Besonders wichtig ist, dass mindestens 3 Prozent, dass viele, viele junge Menschen bei den nächsten Nationalratswahlen 2010 in die politischen Entscheidungsprozesse unseres Landes eingebunden werden. Hier sind alle Parteien gefordert. Wir stimmen dieser Wahlrechtsreform gerne zu. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)
13.29
Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Mag. Donnerbauer. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 2 Minuten. – Bitte.
13.30
Abgeordneter Mag. Heribert Donnerbauer (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Werte Frau Staatssekretärin! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich glaube, dieser heutige
Tag, an dem wir dieses demokratiepolitische Paket, diese Wahlrechtsreform verabschieden, ist ein sehr guter Tag für die Demokratie. Ich verstehe daher die Unkenrufe nicht, die hier zum Teil von den Oppositionsparteien gekommen sind, dass von mehreren Rednerinnen und Rednern die Frage gestellt wurde: Wo ist der demokratiepolitische Meilenstein? Wo ist die Weiterentwicklung der Demokratie durch dieses Wahlrechtspaket?
Meine sehr geehrten Damen und Herren Kolleginnen und Kollegen, ich glaube, man muss gar nicht genau hinschauen, um zu sehen, welch großer Fortschritt in dieser Wahlrechtsreform steckt. Was anderes als ein Meilenstein und eine Weiterentwicklung der Demokratie in Österreich soll es sein, wenn eine zusätzliche Zahl an Wählerinnen und Wählern die Möglichkeit bekommen wird, in Zukunft wählen zu gehen? – Das betrifft einerseits jene Wählerinnen und Wähler, die bei der nächsten Wahl 16 oder 17, also noch nicht 18 Jahre alt sein werden, die sonst nicht die Möglichkeit hätten, zu wählen, und das betrifft auch jene Wählerinnen und Wähler, die aus irgendwelchen Gründen am Wahltag gehindert sind, an der Wahl teilzunehmen.
Ich verstehe auch nicht die Bedenken, die hier geäußert worden sind, die da lauten, dies sei eine Gefährdung der Demokratie und eine Gefährdung des geheimen Wahlrechtes. – Es ist ja kein System, das wir aus heiterem Himmel einführen, mit dem es keine Erfahrungen gibt. Es gibt in Österreich Erfahrungen, beim Auslandsösterreicher-Wahlrecht. Es gibt Erfahrungen bei Arbeiterkammer- und bei Wirtschaftskammer-Wahlen über viele Jahre und viele Wahlgänge. Es gibt international Erfahrungen, zum Beispiel in Deutschland. Und nirgendwo habe ich gehört, dass die Demokratie dadurch abgeschafft worden wäre oder in Gefahr geraten wäre.
Nein, das ist nicht der Fall. Im Gegenteil: Wir geben mehr Menschen die Möglichkeit, an der Wahl teilzunehmen! Es ist ein weiterer Schritt, auch für die Freiheit der Menschen am Wahltag, ihre Stimme auch an den Tagen davor abzugeben. Ich glaube daher, es ist ein guter Tag für die Demokratie in Österreich. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)
13.32
Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Zach. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 3 Minuten. – Bitte.
13.32
Abgeordneter Alexander Zach (SPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Mitglieder der Bundesregierung! Das Thema „Wählen mit 16“ ist ein klassisches Beispiel dafür, dass eine gute Idee 15 Jahre Zeit braucht, bis die ÖVP zustimmt, damit wir sie umsetzen können. Ich frage mich: Wo wären wir in diesem Land, wenn Sie bei anderen Themen, die Sie heute für gut und wichtig erachten, schon heute zustimmen könnten und nicht 15 Jahre Zeit brauchen würden? Beispiel: Gleichberechtigung homosexueller Partnerschaften, Beispiel: Liberalisierung der Öffnungszeiten. (Zwischenrufe bei ÖVP und FPÖ.)
Ich glaube, hier braucht es den Reformmut, den Sie heute thematisiert haben. 15 Jahre haben wir gewartet. Ich kann auch zu Protokoll geben – und das haben ja heute schon einige gesagt –, wer alles schon damals für Wählen mit 16 war. Das Liberale Forum hat in den neunziger Jahren auch Anträge gestellt – Sie haben bei diesen nicht mitgestimmt! (Abg. Kainz: Damals ging es noch!) Sie haben nicht mitgestimmt, und damit werden Sie auch die Frage dieser jungen Wähler beantworten müssen, warum Sie ihnen dieses Recht 15 Jahre lang vorenthalten haben, wenn Sie jetzt plötzlich alle so begeistert dafür sind.
Ich rechne es Ihnen trotzdem hoch an, dass Sie das nach diesem Diskussionsprozess umgesetzt haben und mitbeschließen. Es hat halt natürlich einen gewissen schalen Beigeschmack, wenn man 15 Jahre braucht, solch eine Idee umzusetzen, während wir im Eilzugstempo die Dauer der Legislaturperioden verlängern – ohne eine entsprechende Diskussion.
Zur Frage der Verlängerung der Legislaturperiode. – Ich glaube, es ist nicht so dramatisch, wie das von einigen dargestellt wird. Das Argument der wenigeren Wahlkämpfe ist aus meinem Blickwinkel wirklich das falsche, denn wir gestalten ja mit der Wahlrechtsreform die Rahmenbedingungen. Jetzt davon abzuleiten, dass das deshalb auch gleich ein Demokratieschub ist, wenn mehr wählen können, ist verfrüht. Zu messen wird das dann daran sein, ob auch wirklich mehr zur Wahl gehen und sich daran beteiligen. Für mich ist es ein Demokratieschub, wenn die Wahlbeteiligung steigt, und nicht nur allein, wenn ich den Kreis der Wählerinnen und Wähler verbreitere.
Deshalb freue ich mich, dass wir das endlich geschafft
haben, und hoffe, dass wir bei einigen anderen Themen nicht so viel Zeit
verstreichen lassen. – Danke. (Beifall
bei der SPÖ.)
13.35
Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Prinz. Freiwillig Redezeitbeschränkung: 2 Minuten. – Bitte.
13.35
Abgeordneter Nikolaus Prinz (ÖVP): Frau Präsidentin! Geschätzte Regierungsmitglieder! Meine Damen und Herren! Diese Wahlrechtsreform ist ein großer Wurf und eine große Chance für die Bürgerinnen und Bürger, sich noch aktiver an den demokratischen Entscheidungsprozessen zu beteiligen.
Neben der Verlängerung der Legislaturperiode wird in Österreich endlich die Briefwahl bei allen bundesweiten Wahlen, aber auch bei Landtags- und Gemeinderatswahlen ermöglicht. Die Verlängerung der Legislaturperiode ermöglicht mehr Zeit zum Arbeiten für das Land, mehr Zeit, um Vorhaben umzusetzen. Permanente Wahlkämpfe sind nicht das Ziel, das sich die Bevölkerung von der Politik erwartet. Natürlich sind auch wir Politiker gefordert, möglichst kurze Wahlkämpfe abzuhalten. Hier ist aber auch deutlich zu sagen, dass ewiges Neinsagen und keine Bereitschaft, Regierungsverantwortung zu übernehmen, nicht förderlich bei Verhandlungen sind. – Vielleicht sollten sich Blaue und Grüne selbst an der Nase nehmen.
Als positives Beispiel für längere Regierungsperioden ist einmal mehr Oberösterreich anzuführen, was durch hervorragende Wirtschaftsdaten und eine dauerhaft niedrige Arbeitslosigkeit entsprechend untermauert wird.
Mit der Einführung der Briefwahl wird in Zukunft tatsächlich keine Bevölkerungsgruppe von der Stimmabgabe ausgeschlossen. Auf positive Beispiele wie Deutschland und Schweden wurde bereits verwiesen.
Es ist damit wirklich möglich, Demokratie entsprechend zu leben. Die zuletzt geäußerten Bedenken sind wirklich nicht nachvollziehbar.
Hinsichtlich der Auflage des Wählerverzeichnisses darf ich für die Zukunft anregen, Samstag und Sonntag zu streichen, und zwar auf Grund der sehr niedrigen Frequenz. Im Gegenzug dafür könnten eventuell einige Wochentage mehr angeboten werden. Damit könnten Kosten für die Gemeinden gespart werden, ohne dass irgendjemand Nachteile hätte. (Beifall bei der ÖVP.)
13.37
Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Pendl. 3 Minuten Wunschredezeit. – Bitte.
13.37
Abgeordneter Otto Pendl (SPÖ): Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren auf der Regierungsbank! Hohes Haus! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Was die vorliegende Novelle, was das neue Wahlrecht anlangt, haben wir eine lange Diskussion hinter uns. Mich wundern so einige Wortmeldungen, denn allein was die Briefwahl betrifft, gab es, glaube ich, eine Diskussion von weit über zehn Jahren – ungefähr 15 Jahre –, dasselbe gilt für die Wahlalter-Senkung. Die Dauer der Legislaturperiode, meine geschätzten Damen und Herren, haben wir seit 1998 und zwei Jahre lang im Konvent ununterbrochen diskutiert.
Wenn hier wie auch schon in den Ausschussberatungen gesagt wird, das sei alles übers Knie gebrochen und über Nacht passiert, dann, muss ich sagen, frage ich mich wirklich, wo einige Kolleginnen und Kollegen bei der Diskussion in den letzten Jahren waren. Ich persönlich glaube – wenn wir uns die Geschichte ansehen, wir alle leben dienstlich und privat nicht mehr so wie vor zig, zig Jahren –, dass diese moderne, zeitgemäße Novelle im Interesse unserer Bürgerinnen und Bürger ganz einfach die richtige Novelle zum richtigen Zeitpunkt war.
Es nützt uns alles nichts. Wir haben gemeinsam viele Diskussionen darüber hinter uns gebracht, wie wir zu einer höheren Wahlbeteiligung kommen, mit welchen Rahmenbedingungen wir gemeinsam versuchen, die Menschen von der Politik zu begeistern und sie einzuladen, mit uns den Weg zu gehen, selbst zu bestimmen. Ich glaube, dass wirklich eine hervorragende Mischung gelungen ist, und ich erwarte mir persönlich sehr viel.
Es wird aber auch an uns liegen, geschätzte Damen und Herren! Wir haben meines Erachtens zu lange gebraucht, bis wir die Wahlalter-Senkung durchgesetzt haben. Wir haben sehr viele Pflichten für die jungen Menschen in unserem Land, über welche wir alle sagen, dass das selbstverständlich ist und dass das dazugehört. Aber es sind kommunizierende Gefäße – es gehören auch Rechte dazu. Ich glaube, dass wir heute der Jugend das Recht geben, ihr Leben mitzugestalten, indem wir 160 000 bis 180 000 jungen Menschen die Chance eröffnen, an den Wahlen teilzunehmen. Ich glaube, das ist aus Sicht der jungen Menschen etwas Großartiges. Wir sollten uns an diesem Tag – so sehe ich es – gemeinsam freuen, dass wir mit dem modernen Wahlrecht vielen bessere Rahmenbedingungen bieten, als wir bisher gehabt haben.
Geschätzte Damen und Herren, es ist unsere ureigene Aufgabe und Verantwortung, nämlich die des Verfassungsgesetzgebers, dass wir auch solche Gesetze ganz einfach beschließen. Ich glaube, wir können uns gemeinsam freuen. Stimmen wir ab, beschließen wir dieses Gesetz doch gemeinsam – im Interesse der Menschen in diesem Land, im Interesse unserer Heimat! – Herzlichen Dank. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)
13.39
Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Donabauer. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 2 Minuten. – Bitte.
13.40
Abgeordneter Karl Donabauer (ÖVP): Frau Präsident! Mitglieder der Bundesregierung! Meine Damen und Herren! Auch ein Grüß Gott an die Besucher! Eine gute Sache verträgt auch Kritik, keine Frage, braucht auch Kritik, und wir nehmen die Kritik sehr ernst, keine Frage. Dennoch denke ich, dass wir das Wesentliche in dieser zu beschließenden Gesetzesmaterie herausarbeiten sollen.
Das Erste: Wer hat das letzten Endes eingeleitet und durchgesetzt? – Diese Regierung. Herr Innenminister, Kompliment, das war eine tolle Arbeit! (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)
Punkt zwei: Wählen mit 16. – Wen stört es? Wir müssen nur damit beginnen, die jungen Leute auch auf diesen Wahlprozess vorzubereiten – in den Schulen, aber auch in der Vorbildwirkung der Politik. Es ist so manche und so mancher auch in diesem Haus gefordert, der Jugend zu zeigen, dass Politik eine grundlegend wichtige Sache in diesem Land ist. Ich denke, dass wir schon bei den nächsten Wahlen die große Möglichkeit haben, das große Potential der jungen Wähler auch in den demokratiepolitischen Prozess einzubinden. Es geht ja letzten Endes auch um deren Zukunft. Deshalb ist das, glaube ich, ein richtiger Weg.
Die Jungen sind eben kritischer, sie haben eine höhere Sensibilität, und deshalb haben sie auch ein höheres Verlangen an echten Vorbildern. Es liegt an uns, wie wir das umsetzen. Ich denke, dass das auch auf Landesebene und Gemeindeebene fortgeführt werden soll. Denn: Wählen mit 16 – eine gute Sache!
Das Gleiche gilt für die Briefwahl. Heute schon gibt es Elemente dazu.
Wenn jetzt jemand kritisiert, dass das alles demokratiefeindlich ist und alles so schnell gegangen ist, dann muss ich dem entgegenhalten: Wem das zu schnell geht, dem sei gesagt: Nicht die Regierung arbeitet zu schnell, sondern Sie denken zu langsam! Sie müssen sich halt auch einmal ein bisschen in den Prozess einbringen! (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.) Wir haben nicht die Zeit, über solch wichtige Materien endlos lang zu diskutieren. Im Grundsätzlichen sind die Dinge aufgearbeitet.
Nun zur Verlängerung der Legislaturperiode. – Ich bitte Sie, sehen Sie die Dinge realistisch! Wir haben das auf Gemeindeebene, auf Landesebene, auf europäischer Ebene. Der Herr Bundeskanzler hat heute auch schon erwähnt, dass der Herr Bundespräsident auf sechs Jahre gewählt ist, und niemand empfindet das als Defizit im Demokratieverständnis.
Jetzt beginnt eine neue Epoche, wir werden sie gestalten. Bei den Experten, die sich in den letzten Stunden und Tagen zu Wort gemeldet haben, habe ich nicht immer das Gefühl gehabt, dass es ihnen um die Sache gegangen ist, sondern vielmehr um eine Wortmeldung. Wir dagegen geben eine deutliche Meldung ab: Wir stimmen für diese neue Entwicklung, sie ist gut für unser Land. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)
13.43
Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Mag. Aubauer. 2 Minuten Redezeitbeschränkung. – Bitte.
13.43
Abgeordnete Mag. Gertrude Aubauer (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Hohes Haus! Uns Senioren flattert mit der Briefwahl im Inland heute unter Garantie ein Glücksbrief ins Haus (Beifall bei der ÖVP), denn die Briefwahl bietet viele Vorteile.
Aber vorweg ein Wort zu den Kritikern. – In vielen Ländern Europas funktioniert die Briefwahl problemlos. Also bitte, warum soll sie gerade bei uns in Österreich nicht funktionieren?
Die Senioren kämpfen schon seit vielen Jahren für die Briefwahl. Warum? – Endlich bringt sie für ältere und auch für gebrechliche Menschen die Freiheit; die Freiheit zu wählen, wann man will, wo man will, daheim und in Ruhe. (Beifall bei der ÖVP.)
Damit ist die Briefwahl auch eine längst fällige Serviceeinrichtung des Staates. Wie war es denn bisher? Viele konnten aus gesundheitlichen Gründen nicht in das Wahllokal
gelangen. – Schon der nächste Briefkasten – der Herr Minister hat es ja gesagt –, das nächste Postkastl kann jetzt zum Wahllokal werden. Es wird also viel einfacher, viel unbürokratischer.
Seniorenbund-Obmann Andreas Khol schreibt in der „Presse“: „Nur wer die Praxis der fliegenden Wahlkommissionen und das Wählen in Altenheimen und Krankenhäusern heute kennt, kann den Fortschritt der Briefwahl ermessen!“ – Recht hat er damit!
Herr Minister Platter, Sie haben schon die Zukunftsmusik anklingen lassen: das elektronische Wählen, E-Voting. – Wir alle sind sehr dafür, aber wir Senioren wünschen uns gezielte Internet-Schulungen für Senioren, denn immerhin sind drei Viertel unserer Senioren heute noch nicht im Internet. Bitte um Ihre Hilfe, Herr Minister! Wir wollen auch beim nächsten Schritt, beim Electronic Voting, mitgeigen können. – Danke vielmals. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)
13.45
Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.
Wünscht einer der Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.
Wir gelangen nun zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vornehme.
Zunächst kommen wir zur Abstimmung über den Entwurf eines Bundesverfassungsgesetzes, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz geändert wird, in 129 der Beilagen.
Hiezu haben die Abgeordneten Dr. Wittmann, Dr. Spindelegger, Dr. Glawischnig-Piesczek, Scheibner, Kolleginnen und Kollegen einen Abänderungsantrag eingebracht.
Weiters haben die Abgeordneten Dr. Glawischnig-Piesczek, Kolleginnen und Kollegen einen Abänderungsantrag eingebracht.
Ferner hat Herr Abgeordneter Dr. Aspöck ein Verlangen auf getrennte Abstimmung eingebracht.
Ich werde zunächst über die von den Verlangen auf getrennte Abstimmung sowie die von den Abänderungsanträgen betroffenen Teile – der Reihe nach – und schließlich über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes abstimmen lassen.
Da es sich bei dem vorliegenden Gesetzentwurf um ein Bundesverfassungsgesetz handelt, stelle ich zunächst im Sinne des § 82 Abs. 2 Z. 1 der Geschäftsordnung die für die Abstimmung erforderliche Anwesenheit der verfassungsmäßig vorgesehenen Anzahl der Abgeordneten fest.
Wir gelangen nunmehr zur getrennten Abstimmung betreffend die Ziffern 1, 5 und 6 des Gesetzentwurfes in der Fassung des Ausschussberichtes.
Ich ersuche jene Damen und Herren, die hiefür eintreten, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist einstimmig angenommen.
Ich lasse nunmehr über die Ziffer 9 des Gesetzentwurfes in der Fassung des Abänderungsantrages der Abgeordneten Dr. Wittmann, Dr. Spindelegger, Dr. Glawischnig-Piesczek, Scheibner, Kolleginnen und Kollegen abstimmen.
Ich ersuche jene Mitglieder des Hohen Hauses, die sich hiefür aussprechen, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist mehrheitlich angenommen.
Ausdrücklich stelle ich die verfassungsmäßig erforderliche Zweidrittelmehrheit fest.
Ich lasse jetzt über den Abänderungsantrag der Abgeordneten Dr. Glawischnig-Piesczek, Kolleginnen und Kollegen abstimmen, der die Streichung der Ziffer 10 des Gesetzentwurfes samt der dadurch bedingten Änderung der Ziffernbezeichnungen zum Inhalt hat.
Jene Damen und Herren, die hiefür sind, ersuche ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit. Damit abgelehnt.
Ich lasse sogleich über die Ziffer 10 des Gesetzentwurfes in der Fassung des Ausschussberichtes abstimmen.
Jene Mitglieder des Hohen Hauses, die hiefür eintreten, ersuche ich um ein bejahendes Zeichen. – Das ist mehrheitlich angenommen.
Ausdrücklich stelle ich die verfassungsmäßig erforderliche Zweidrittelmehrheit fest.
Die Abgeordneten Dr. Glawischnig-Piesczek, Kolleginnen und Kollegen haben die Streichung der Ziffer 2 in Artikel 151 Abs. 36 betreffend die Ziffer 25 des Gesetzentwurfes beantragt.
Jene Damen und Herren, die sich hiefür aussprechen, ersuche ich um ein Zeichen. – Das ist die Minderheit. Damit abgelehnt.
Ich lasse nunmehr über die Ziffer 25 des Gesetzentwurfes in der Fassung des Abänderungsantrages der Abgeordneten Dr. Wittmann, Dr. Spindelegger, Dr. Glawischnig-Piesczek, Scheibner, Kolleginnen und Kollegen abstimmen.
Jene Damen und Herren, die hiefür eintreten, ersuche ich um ein diesbezügliches Zeichen. – Das ist mehrheitlich angenommen.
Ausdrücklich stelle ich die verfassungsmäßig erforderliche Zweidrittelmehrheit fest.
Schließlich komme ich zur Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes samt Titel und Eingang in der Fassung des Ausschussberichtes.
Ich bitte jene Damen und Herren, die hiefür sind, um ein bejahendes Zeichen. – Das ist mehrheitlich angenommen.
Ausdrücklich stelle ich die verfassungsmäßig erforderliche Zweidrittelmehrheit fest.
Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.
Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Das ist mehrheitlich angenommen.
Ausdrücklich stelle ich die verfassungsmäßig erforderliche Zweidrittelmehrheit fest.
Wir gelangen jetzt zur Abstimmung über die dem Ausschussbericht 129 der Beilagen angeschlossene Entschließung.
Ich bitte jene Damen und Herren, die hiefür eintreten,
um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist mehrheitlich angenommen. (E 22.)
Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Scheibner, Kolleginnen und Kollegen betreffend Verhinderung parteipolitischer Indoktrinierung an den Schulen.
Ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen Entschließungsantrag sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit. Damit abgelehnt.
Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Scheibner, Kolleginnen und Kollegen betreffend Stärkung von Mitteln der direkten Demokratie.
Ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen Entschließungsantrag sind, um Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit. Damit abgelehnt.
Wir gelangen weiters zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Scheibner, Kolleginnen und Kollegen betreffend Einhaltung der verfassungsmäßig geschützten Wahlgrundsätze.
Ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen Entschließungsantrag sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit. Damit abgelehnt.
Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Ing. Hofer, Kolleginnen und Kollegen betreffend begleitende Maßnahmen zur Senkung des Wahlalters.
Ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen Entschließungsantrag sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit. Damit abgelehnt.
Wir gelangen weiters zur Abstimmung über den Entwurf betreffend Wahlrechtsänderungsgesetz 2007 in 130 der Beilagen.
Hiezu haben die Abgeordneten Dr. Wittmann, Dr. Spindelegger, Dr. Glawischnig-Piesczek, Scheibner, Kolleginnen und Kollegen einen Zusatz- beziehungsweise Abänderungsantrag eingebracht.
Da der vorliegende Entwurf eine Verfassungsbestimmung enthält, stelle ich zunächst die Anwesenheit der verfassungsmäßig vorgesehenen Anzahl der Abgeordneten fest.
Ich lasse sogleich über den Gesetzesentwurf samt Titel und Eingang in 130 der Beilagen in der Fassung des Zusatz- beziehungsweise Abänderungsantrages der Abgeordneten Wittmann, Spindelegger, Glawischnig-Piesczek, Scheibner, Kolleginnen und Kollegen abstimmen.
Jene Mitglieder des Hohen Hauses, die sich dafür
aussprechen, ersuche ich um ein diesbezügliches Zeichen. – Das
ist mit Mehrheit angenommen.
Ausdrücklich stelle ich die verfassungsmäßig erforderliche Zweidrittelmehrheit fest.
Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.
Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.
Ausdrücklich stelle ich wiederum die verfassungsmäßig erforderliche Zweidrittelmehrheit fest.
Ferner kommen wir zur Abstimmung über die dem Ausschussbericht 130 der Beilagen angeschlossene Entschließung betreffend die Beseitigung der aus der Verwendung unterschiedlicher Rechtsbegriffe (politische Partei, wahlwerbende Partei, Wahlpartei, wahlwerbende Gruppe, Klubs) resultierenden Unklarheiten und Präzisierung jener Bestimmungen, die die ordnungsgemäße Besetzung von Wahlbehörden sowie die Behandlung von Wahlvorschlägen zum Regelungsgegenstand haben.
Ich bitte jene Damen und Herren, die hiefür eintreten, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist mit Mehrheit angenommen. (E 23.)
Schließlich gelangen wir zur Abstimmung über die dem Ausschussbericht 130 der Beilagen angeschlossene Entschließung betreffend Briefwahlrecht und behinderte Menschen.
Ich bitte jene Damen und Herren, die hiefür eintreten, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist einstimmig angenommen. (E 24.)
Bericht des
Ausschusses für Sportangelegenheiten über die Regierungsvorlage
(66 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das
Bundes-Sportförderungsgesetz 2005 geändert wird
(104 d.B.)
Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Wir gelangen nun zum 4. Punkt der Tagesordnung.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Ich erteile als Erster Frau Abgeordneter Schasching das Wort. 3 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte, Frau Abgeordnete.
13.53
Abgeordnete Beate Schasching
(SPÖ): Frau
Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren auf der Regierungsbank! Hohes
Haus! Heute ist in der Tat ein wichtiger Tag für die österreichische
Demokratie und auch ein wichtiger Tag für den österreichischen Sport.
Wir beschließen heute das Anti-Doping-Bundesgesetz und stellen auch die
Weichen für eine österreichische Anti-Doping-Agentur, aber wir
ändern auch das Bundes-Sportförderungsgesetz, um ... (Unruhe im Saal.)
Frau Präsidentin, es ist ein bisschen laut! (Präsidentin Dr. Glawischnig-Piesczek gibt das Glockenzeichen.) – Danke schön.
Also wir ändern auch das Bundes-Sportförderungsgesetzes, indem wir mehr Geld für Sportausübung der Jüngsten in unserer Gesellschaft im Bereich Kindergarten und Schule zur Verfügung stellen. Mehr Mittel in diesem Bereich sind äußerst notwendig. Und ich weise noch einmal darauf hin: Der eine Teil, der Beschluss des Anti-Doping-Bundesgesetzes, befasst sich sozusagen mit dem ungesunden Teil des Sportes, nämlich mit dem Bereich des Spitzen- und Leistungssports, der an sich ja nicht gerade gesund ist und wo es in der letzten Zeit viele große Diskussionen und Probleme gegeben hat. Aber Spitzen- und Leistungssport haben enorme Bedeutung für die nationale Identifikation, für den Tourismus, für die österreichische Wirtschaft, für den Handel und vor allem für die Motivation zur Sportausübung, vor allem für die 60 Prozent der passiven Konsumenten.
Die Änderung des Bundes-Sportförderungsgesetzes hingegen, wo es um die dreiprozentige Erhöhung der Mittel für Maßnahmen im Kindergarten- und Schulsport geht, befasst sich sozusagen mit dem gesunden Teil des Sports, nämlich mit dem Breitensport, mit Initiativen zur Bewegung und mit Bewegungsförderung. Das bedeutet: 1,8 Millionen € sind jetzt für bewegungsfördernde Maßnahmen auf Schiene gestellt.
Es ist erfreulich, dass man nun nach einer Phase vieler guter Projekte an eine flächendeckende Initiative für mehr Bewegung und Sport im Kindesalter gemeinsam arbeiten wird.
Diese Zusammenarbeit ist notwendig und wichtig, denn Kinder haben ein Recht auf Bewegung. Wir als Gesetzgeber und Repräsentanten der Gesellschaft haben die Verpflichtung, diesem Recht auch zum Durchbruch zu verhelfen und es den Kindern zu ermöglichen, sich mehr zu bewegen. Als Präsidentin der ASKÖ Wien habe ich über
einige Jahre Bewegungsprojekte sehr erfolgreich durchgeführt und in Zusammenarbeit mit dem organisierten Vereinssport Menschen in Kindergärten, Horten und Schulen sozusagen in Bewegung gebracht.
Wir brauchen also die enge Zusammenarbeit zwischen Vereinssport und Bewegung und Sport in allen pädagogischen Einrichtungen. Das muss oberste Prämisse sein. Das bedarf einer intensiven Kooperation zwischen allen Handelnden in den Bereichen Sport und Bildung. Das bedarf auch einer gemeinsamen Ausbildungsinitiative. Und es bedarf vor allem auch der Motivation und Bereitschaft der Träger des österreichischen Sports, nämlich der Vereine.
Den Vereinssport und seine unzähligen Ehrenamtlichen bei diesen Initiativen mitzunehmen und dies als wichtigen Baustein und gleichzeitig auch als größtes Kunststück gemeinsam anzusehen, das muss uns allen ein Bedürfnis sein. Und dazu kann ich uns allen nur alles Gute wünschen. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)
13.57
Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Haubner. 3 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.
13.57
Abgeordneter Peter Haubner (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Staatssekretärin! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Wenn wir heute dieses Bundes-Sportförderungsgesetz ändern, dann schreiben wir wieder ein neues Kapitel der Erfolgsgeschichte des Bundes-Sportförderungsgesetzes, denn seit dem Jahr 2000 haben wir die Mittel im Rahmen dieses Bundes-Sportförderungsgesetzes nahezu verdoppelt.
Es ist sehr erfreulich, dass sich die Umsatzerlöse der Österreichischen Lotterien in den letzten Jahren so positiv entwickelt haben, sodass der Sport Nutznießer dieser positiven Entwicklung ist. Wir werden alleine im Jahr 2006 sage und schreibe 61,2 Millionen € für die Besondere Bundessportförderung zur Verfügung haben. Im Jahr 2007 wird sich dieser Betrag noch um einiges erhöhen.
So können wir auch in unseren Sportvereinen die notwendige Arbeit dazu leisten, dass wir die Kinder, wie meine Vorrednerin schon gesagt hat, die Vorschulkinder und die Kindergartenkinder sozusagen in Bewegung bringen.
Das flächendeckende Vereinsnetz ist ja geradezu ein Garant dafür, dass wir unsere Angebote in der Gesundheitsförderung direkt an den Mann und an die Frau bringen. Es stehen ja unsere ausgezeichneten Trainer und Übungsleiter für diese Programme zur Verfügung. Wir wollen nämlich vor allem eines: Wir wollen die 60 Prozent der Österreicherinnen und Österreicher, die sich nicht bewegen beziehungsweise die keinen Sport betreiben, erreichen und ihnen ein Angebot machen. Dazu müssen wir auf jeden Fall zwei Dinge tun: Wir müssen zum Ersten die Bevölkerung zum Umdenken bewegen, ihr Bewusstsein in die Richtung entwickeln, dass Bewegung gesund ist, und wir müssen zum Zweiten ein Angebot schaffen, das sie problemlos überall annehmen können.
„Fit für Österreich“ setzt da schon die richtigen Akzente. Und es freut mich auch, dass wir in der Sportunion Österreich schon über 1 100 Vereine haben, die das Qualitätsgütesiegel von „Fit für Österreich“ haben und auch die entsprechenden Bewegungsmaßnahmen anbieten.
Ein ganz tolles Projekt – das habe ich schon das letzte Mal erwähnt – ist das Projekt „UGOTCHI“, wo wir mit 40 000 Kindern in ganz Österreich flächendeckend Bewegungsprogramme anbieten. Hier gibt es nur Sieger: die Kinder, die Spaß an der Bewegung haben, die Lehrer, die von unseren Übungsleitern professionell unterstützt
werden, und natürlich auch die Vereine, die ihre Aktivitäten den Kindern so richtig schmackhaft machen können!
Also rundherum alles bestens in der Bundes-Sportförderung, und mit der Erhöhung dieser Mittel, die speziell bewegungsfördernden Gesundheitsmaßnahmen gewidmet sind, ist das ein weiterer Schritt in die richtige Richtung.
Zum Schluss möchte ich noch einen Abänderungsantrag einbringen. Ich bitte, diesen dann auf Grund seinen Umfanges kopieren und verteilen zu lassen. Ich werden ihn nur in den Grundzügen erläutern.
Es geht darum, dass erstens im § 10 Abs. 1 Ziffer 1 des Bundes-Sportförderungsgesetzes der Prozentsatz „3 vH“ für die Förderung von innovativen Sportprojekten durch den Prozentsatz „6 vH“ ersetzt wird und dass zweitens im § 10 Abs. 1h an die Unabhängige Dopingkontrolleinrichtung zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben 1 vH verteilt beziehungsweise dieser gewidmet werden.
Das heißt, dass dann erfreulicherweise die nationale Anti-Doping-Agentur, mit der wir uns im nächsten Kapitel beschäftigen werden, doppelt so viel Geld wie bisher zur Verfügung haben wird. (Beifall bei der ÖVP.)
14.01
Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Ich gebe bekannt, dass der soeben in seinen Kernpunkten erläuterte Antrag der Abgeordneten Dr. Wittmann, Peter Haubner, Brosz, Zanger, Ing. Westenthaler auch schriftlich überreicht wurde, genügend unterstützt ist und daher mit in Verhandlung steht.
In Hinblick auf den Umfang des Antrages lasse ich ihn gemäß § 53 Abs. 4 der Geschäftsordnung vervielfältigen und verteilen. Im Übrigen wird der Antrag auch dem Stenographischen Protokoll beigedruckt werden.
Der Antrag hat
folgenden Gesamtwortlaut:
Abänderungsantrag
der Abgeordneten
Dr. Wittmann, Peter Haubner, Brosz, Zanger, Westenthaler Kolleginnen
und Kollegen zum Bericht des Sportausschusses in 104 der Beilagen
betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundes-Sportförderungsgesetz 2005
geändert wird
Der Nationalrat wolle
beschließen:
Der oben bezeichnete
Gesetzesentwurf in 104 der Beilagen wird wie folgt geändert:
Ziffer 1 lautet:
1. In § 8 Abs. 1
Z 3 wird die Wortfolge „gemäß §§ 22 und 24“
durch die Wortfolge „des Anti-Doping-Bundesgesetzes 2007“
ersetzt.“
Nach Ziffer 1 wird
folgende Ziffer 1a eingefügt:
1a. In § 10 Abs.
1 werden in Z 1, Einleitungssatz, der Prozentsatz „10 vH“
durch den Prozentsatz „14 vH“ und in Z 1 lit. d der Prozentsatz „3
vH“ durch den Prozentsatz „6 vH“ und in Z 2 der
Prozentsatz „90 vH“ durch den Prozentsatz „86 vH“
ersetzt.
Ziffer 2 lautet:
2. In § 10 Abs. 1 Z 1 lit. e entfällt die Wortfolge „, für die Kosten der Unabhängigen Schiedskommission gemäß § 23“; weiters werden in Z 1 lit. g der Strichpunkt durch einen Beistrich sowie in Z 5 lit. a sublit. bb, lit. b und c das Zitat „§ 15“ durch das Zitat
„§ 2 Abs. 1 und 2 Anti-Doping-Bundesgesetz 2007“
ersetzt; in Z 1 wird folgende lit. h angefügt:
„h) 1 vH an die
Unabhängige Dopingkontrolleinrichtung (§ 4 Anti-Doping-Bundesgesetz 2007)
zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben;“
Ziffer 5 lautet:
5. § 19 (neu)
wird folgender Abs. 4 angefügt:
„(4) Es treten
mit 1. Juli 2007 § 8 Abs. 1 Z 3, Z 5 lit. a sublit. bb, lit. b und c, die
Bezeichnung des 5. Abschnittes und §§ 14 bis 19, mit 1. Jänner
2008 § 10 Abs. 1 Z 1, Einleitungssatz, lit.d und h sowie Z 2 und
mit 1. Juli 2008 § 10 Abs. 1 Z 1 lit. e in der Fassung
BGBl. I Nr. XXXX/2007 in Kraft.“
Begründung
Die vorgesehenen
Änderungen sind dadurch bedingt, dass für die Verbesserung der
Finanzierung der Unabhängigen Doping-Kontrolleinrichtung (§ 4
Anti-Doping-Bundesgesetz) und damit für die Intensivierung der
Doping-Kontrollen und der Maßnahmen zur Doping-Prävention 1 % der
Besonderen Bundessportförderungsmittel zweckgebunden werden sollen.
Derzeit (auf Basis
Jahresabschluss 2006) setzt sich nämlich das Jahresbudget der
Unabhängigen Dopingkontrolleinrichtung (ÖADC) wie folgt zusammen:
Mitgliedsbeitrag Bundesländer: 198.000 Euro
Mitgliedsbeitrag Bund: 198.000 Euro
Besondere Bundes-Sportförderungsmittel der BSO: 44.000 Euro
Bundesbeitrag für die Aufgaben nach dem Arzneimittelgesetz: 27.000 Euro
Aufwandsersatz des
Bundes für die Aufgaben nach
dem Arzneimittelgesetz: 8.000 Euro
Aufwandsersatz des
Bundes für die Wahrnehmung
internationaler Aufgaben: 20.000 Euro
Ersatz des WADA Mitgliedsbeitrages durch den Bund: 80.000 Euro
Gesamt: 575.000 Euro
1 % der
Besonderen Bundes-Sportförderungsmitteln werden den Budgetrahmen um rund
556.000 Euro erhöhen (1 % Besondere
Bundes-Sportförderungsmitteln sind rund 600.000 Euro abzüglich 44.000
Euro des BSO Anteils aus den Besonderen Bundes-Sportförderungsmitteln).
Dadurch wird die finanzielle Ausstattung der Unabhängigen Doping-Kontrolleinrichtung
beinahe verdoppelt werden.
*****
Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Brosz. 3 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte, Herr Abgeordneter.
14.01
Abgeordneter Dieter Brosz (Grüne): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Staatssekretär! Ich freue mich, sagen zu können, dass wir dieser Gesetzesänderung vorbehalt-
los zustimmen werden. Erwähnt hat Kollege Haubner zuvor, dass es zwei Aspekte gibt. Der eine ist mit Sicherheit sehr positiv, nämlich die Entwicklung bei den Einnahmen der Besonderen Sportförderung, also bei den Mitteln, die mittlerweile aus dem Lottogeschäft kommen. Es gibt ja kaum einen anderen Bereich, der über eine dermaßen positive Einnahmenentwicklung wie das Sportbudget verfügt. Dort mehr Schwerpunkte zu setzen, haben wir schon in den letzten Debatten immer wieder eingefordert. Gerade im Bereich der Mädchen- und Frauenförderung beziehungsweise auch im Kindergarten- und Jugendalter mehr Aktivitäten zu setzen, ist sicher sinnvoll. Bewegung ist grundsätzlich gesund. Angesichts der vielfältigen Aktivitäten des „FC Nationalrat“ kann man das vielleicht ein bisschen in Zweifel ziehen, aber zumindest im Jugendbereich sollte es doch stimmen.
Wichtig ist auch, glaube ich, dass wir mit einem Abänderungsantrag die Sicherstellung notwendiger Mittel für die Bekämpfung des Dopingmissbrauchs gewährleisten. Das halte ich auch für einen wichtigen und notwendigen Schritt.
Ich möchte nur noch allgemein anmerken: Nachdem wir das das letzte Mal beim Sportbudget heftig diskutiert haben und da einige Zwischenrufe gekommen sind und nachdem ich immer wieder auf die Frage der Transparenz und der Offenlegung der Mittel, die aus der Besonderen Sportförderung kommen, hinweise, sei besonders an die Kolleginnen und Kollegen von der ASKÖ, die mir angeboten haben, dass ich mir die Unterlagen anschauen kann, was ich ja positiv finde, folgender Hinweis gerichtet: Es geht da um die parlamentarische Kontrolle. Es geht da weniger darum, dass wir jetzt individuell nachvollziehen, ob die ASKÖ oder ob die Sportunion oder wer auch immer da drin ist (Zwischenrufe bei der SPÖ) – jetzt kommen wieder die Zwischenrufe –, sondern ich habe mir gedacht, dass man sich auf den Grundsatz verständigen kann, dass wir dort, wo der Staat relativ viele Mittel in die Hand nimmt, wo die Dachverbände – wobei wir ja nicht einmal sagen, dass dies in diesem Fall schlecht ist – Mittel bekommen, die eine Einnahmenentwicklung und eine Förderungsentwicklung darstellen, die bemerkenswert und beträchtlich ist – das betrifft im Übrigen nicht nur die Dachverbände, sondern beispielsweise auch den ÖFB –,die Aufgabe haben, zu schauen, ob diese Mittel optimal eingesetzt sind, und uns einmal Klarheit darüber zu verschaffen, wo neue Schwerpunkte sind, was sich verändert hat.
Ein bisschen polemisch könnte man sagen: Auf der Hand liegt es nicht, dass diese Mittel beim ÖFB 1 : 1 optimal eingesetzt sind. Wenn man den Output betrachtet, so kann man sagen: Es gäbe wahrscheinlich andere Mittel. Ich möchte es jetzt aber gar nicht so polemisch sagen, sondern es geht einfach darum, dass wir sehen, was mit diesen Mitteln passiert. Und wir sollten auch hier im Parlament versuchen, uns darüber Klarheit zu verschaffen.
Es geht mir nicht darum, dass man individuell hingehen und sagen kann: Ich schaue mir die Bücher der ASKÖ an! Das ist es nicht, was ich will. Ich hätte gerne einen Rechenschaftsbericht. Ich hätte gerne Klarheit darüber: Wie werden die Mittel eingesetzt, und wird damit das Ziel, das gesetzt worden ist, erreicht, egal, ob das die ASKÖ, die Union oder der ÖFB ist?
Bei dieser Menge von mittlerweile fast 62 Millionen €, glaube ich – die Entwicklung ist ja bemerkenswert –, ist es gar nicht so einfach, nehme ich an, von Jahr zu Jahr zu überlegen: Was mache ich mit den zusätzlichen Mitteln? Das ist sehr erfreulich, aber auf der Hand liegend ist das auch nicht immer.
Also mehr Transparenz in diesem Bereich und auch mehr Aktivität in dieser Hinsicht im Sportausschuss würde ich mir schon wünschen. Ich kann aus Gesprächen mit dem Staatssekretär sagen, dass wir da durchaus zu einem gemeinsamen Weg kommen können. Wir sind, glaube ich, gar nicht mehr so weit entfernt davon. Aber das ist der
nächste Schritt. Dieses Gesetz ist auf jeden Fall eine sehr positive Entwicklung. (Beifall bei den Grünen.)
14.04
Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Kickl. 5 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.
14.05
Abgeordneter Herbert Kickl (FPÖ): Sehr geehrte Frau Vorsitzende! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Wir haben heute vor einigen Stunden, als der Saal noch etwas voller war, durchaus turbulent und kontroversiell über den einen oder anderen Bereich diskutiert, und man könnte das fast so zusammenfassen, dass man sagt: Alle gegen die FPÖ!
Ich möchte jetzt dem Kollegen Westenthaler nicht ganz unrecht tun und sagen: Fast alle gegen die FPÖ!, und zwar dort, wo es um den Verfassungsbruch etwa in der Frage der Volksanwaltschaft geht.
Warum sage ich das? – Weil das natürlich auch in einem Zusammenhang mit Fair Play und Gerechtigkeit und mit ähnlichen Dingen steht (Zwischenruf des Abg. Dr. Mitterlehner), wohingegen wir jetzt dankenswerterweise – und jetzt tue ich Sie ohnehin schon wieder loben, Sie brauchen sich also gar nicht aufzuregen – einen großen Konsens finden. Und da freue ich mich, ganz ehrlich gesagt, auch darüber, dass mein Harmoniebedürfnis auch dann ausgeprägt ist, wenn es um eine wichtige Materie wie den Sport geht.
Wir Freiheitliche freuen uns über diese Änderung des Bundes-Sportförderungsgesetzes, und zwar ganz besonders deshalb, weil wir den Kampf für Sauberkeit, den Kampf für Gerechtigkeit, den Kampf für den Schutz der Gesundheit im Sport seit vielen Jahren ganz beherzt vorantreiben. Wir freuen uns über jeden der Schritte, die wir in diesem Bereich setzen können, ganz besonders. Und wir freuen uns, wenn da etwas weitergeht und wenn wir sehen, dass unser Programm von null Toleranz für die Dopingsünder, für die Organisatoren, für die Hintermänner und für die Geschäftemacher auch aufgeht, weil wir dann einen großen Schritt weiter sind. (Beifall bei der FPÖ.)
Es war daher wichtig, eine Herauslösung der Doping-Bestimmungen aus dem Sportförderungsgesetz zustande zu bringen. Das ist jetzt gelungen. Und im Gegensatz zu vielen anderen Kritiken – aber ich glaube, wir werden in der nächsten Debatte noch darauf eingehen, was an Kritik in letzter Zeit aus dem Ausland speziell am österreichischen Sport, an der Organisation des österreichischen Sports, an den Kontrollmechanismen gekommen ist – war das ja eine Kritik, die durchaus gerechtfertigt war.
Diesem Vorwurf brauchen wir uns jetzt gottlob nicht mehr auszusetzen, dass bei uns der ganze Anti-Doping-Bereich irgendwo ein Anhängsel ist, etwas wäre, das man in einer schlampigen Art und Weise irgendwo im Sportförderungsbereich versteckt. Wir freuen uns darüber, dass uns das gemeinsam gelungen ist, und wir geben diesem Gesetz auch unsere Zustimmung.
Aber wir sagen natürlich auch: Wenn wir einen ordentliche Dopingkontrolle in diesem Land haben wollen, wenn wir die Sauberkeit des Sports auch institutionell und mit einem eigenen Gesetz garantieren wollen, dann muss es natürlich auch die Mittel dafür geben, und deswegen ist es also nur vernünftig, dass wir Mittel aus der Besonderen Sportförderung in diesem Bereich einsetzen.
Der zweite Teil, der uns in dieser Änderung besonders wichtig ist, ist der ganze Bereich der jungen Menschen. Wir wissen, dass die Entscheidung, ob jemand mit Sport etwas anfangen kann oder ob er sein Leben lang mit dem Sport nicht wirklich etwas zu tun hat, im Grunde genommen schon sehr, sehr früh fällt. Das ist eine Weiche, die früh
gestellt wird. Und wenn es hier zwar nicht mehr Geld, aber eine veränderte Weichenstellung gibt, die uns dabei unterstützen kann, dann ist dies etwas, was sinnvoll ist.
Man sagt ja so schön – und das gilt eben auch für den Bereich des Sportes; und Sie werden mir verzeihen, meine Damen und Herren von den Grünen, dass dies jetzt nicht gegendert ist, aber es ist trotzdem nicht gegen die Gleichberechtigung gerichtet –: Was Hänschen nicht lernt, lernt Hans nimmermehr! Und das ist halt auch beim Sport so.
Darüber hinaus, dass wir eine Bewusstseinsbildung brauchen, wobei uns sicherlich erfolgreiche, große Sportveranstaltungen helfen, indem sie einen emotionalen Zugang zum Sport schaffen, braucht aber auch so etwas wie eine direkte Aktivierung der Jugend. Und jeder, der selbst mit Kindern zu tun hat, weiß, dass Kinder einen fast unbändigen Bewegungsdrang haben.
Es ist schon sehr, sehr lobenswert, muss man sagen, wenn es uns heute hier gelingt, mit diesem Gesetz auch ein Bekenntnis dazu abzulegen, dass wir sagen: Wir wollen nicht haben, dass aus dieser Bewegungslust im Laufe der Jahre aus welchen Gründen auch immer ein Bewegungsfrust wird, der unter dem Strich dann, auch was die Gesundheitskosten und Ähnliches betrifft, zu Lasten der Allgemeinheit geht. Und da gibt es einiges, was uns wirklich alarmieren sollte.
Denken Sie nur daran, dass bei den Leuten, die beim Militär zur Stellung einrücken, der Prozentsatz derer, die untauglich sind, immer mehr in die Höhe geht! Denken Sie nur daran, dass 50 Prozent der österreichischen Männer adipös, übergewichtig, schwer übergewichtig sind! Denken Sie nur daran, dass immer mehr junge Menschen Herz-Kreislauf-Erkrankungen haben, darunter leiden! Das sind Dinge, wo man vor vielen, vielen Jahren noch davon gesprochen hat, dass sie ein paar Senioren betreffen. Aber heute sind zunehmend junge Menschen davon betroffen.
Wir leben in vielen Bereichen also nicht nur in einer Überflussgesellschaft, sondern auch in einer Übergewichtsgesellschaft. Und das ist eine Entwicklung, der wir Freiheitliche schon überhaupt nichts Positives abgewinnen können, weshalb wir mit dieser Gesetzesänderung auch diesen Aspekt der Gesundheitsprävention ganz besonders hervorstreichen möchten.
Ich glaube, es geht im Wesentlichen darum, für die
Zukunft sicherzustellen, dass die Mittel für die besondere
Sportförderung, wo wir uns jetzt in einer glücklichen Lage befinden,
auch gesichert sind. Und dann sind wir zumindest im Sport in einem allgemeinen
Konsens unterwegs im Interesse der Österreicher, die Sport betreiben, und
derer, die den Sport organisieren und die sich dafür interessieren. (Beifall bei der FPÖ.)
14.10
Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Klubobmann Ing. Westenthaler. 2 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte, Herr Klubobmann.
14.10
Abgeordneter Ing. Peter Westenthaler (BZÖ): Frau Präsidentin! Herr Staatssekretär! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich finde es gut, dass es hier zu einer Allparteieneinigung gekommen ist. Das ist richtig und wichtig und ein weiterer Schritt in Richtung genereller Ächtung des Dopings und der Anwendung des Dopings und von allem, was damit zusammenhängt. Wir werden uns im Detail ja noch beim nächsten Tagesordnungspunkt damit beschäftigen. Die finanzielle Grundlage dafür zu schaffen ist daher auch folgerichtig.
Es ist auch richtig, bei der Umwidmung von Bundessportförderungsmitteln verstärkt in Richtung Maßnahmen zur sportlichen Betätigung von Kindern in Schulen, in Kindergärten, im Vorschulalter zu gehen. Da gebe ich Herrn Kollegen Kickl völlig recht, wobei ich
aber meine, dass man auf der anderen Seite nicht wieder mit Verbotsgeschichten – was er jetzt auch angesprochen hat – übertreiben soll. Einerseits fördern wir jetzt Bewegungsmaßnahmen und treten auch dafür ein, dass junge Menschen in den Schulen und Kinder in den Kindergärten Sport betreiben, aber darüber hinaus auch dazu animiert werden, auch durch Großveranstaltungen, auch durch Erziehungsberechtigte, aber andererseits gibt es nun einmal auch ein sehr differenziertes Bild für unbeweglichere Menschen, für Menschen, die auch gesundheitlich nicht so beieinander sind oder, noch schlimmer, die vielleicht auf Grund eines Gesundheitsschadens an Körperfülle und an Fettleibigkeit leiden, und da ist es halt der falsche Weg, wenn eine Regierung dann gleich wieder einmal eine Verbotsdiskussion beginnt und dann vielleicht die Diskussion auf „Fett-Steuern“, „Essens-Steuern“ und alles Mögliche verlagert. Beim Rauchen ist es schon so, beim Trinken auch, jetzt kommt das Essen dran. Also, da sind wir dagegen, das wollen wir nicht!
Ich möchte aber noch einen Aspekt beleuchten, und da möchte auch dem Kollegen Brosz recht geben und sagen: Jawohl, wir brauchen, was die Sportförderungsmittel anbelangt, wesentlich mehr Transparenz, da bin ich voll bei Ihnen! Herr Staatssekretär, es würde uns sehr freuen, wenn wirklich Rechenschaftsberichte der verschiedensten Verbände gelegt würden – in welcher Form auch immer, jedenfalls in einer Form, dass sie transparent sind und dass man auch weiß, was mit den öffentlichen Geldern passiert.
Ein wichtiger Punkt ist für mich aber, dass wir beginnen sollten, auch einmal eine Grundsatzdiskussion schon auch über die künftige Sportförderung und vor allem über die durch die Sportförderung möglichen Lenkungsmaßnahmen, die eine Regierung hat und die auch wir als Politiker haben, durchzusetzen. Im Hinblick auf das, was in den letzten Wochen und Monaten gerade im österreichischen Fußballsport – und da meine ich gar nicht so sehr den ÖFB, der ist ja als Förderungsnehmer an sich nur zwischengeschaltet, ich meine eher die österreichische Fußball-Bundesliga – passiert ist, bin ich wirklich der Meinung, dass wir alle die Verpflichtung haben, da stärker auch über die Sportförderungsmittel einzugreifen.
Wie meine ich das? – Ich meine das einfach so, dass vor allem das Bundesligalizenzierungsverfahren ein wirklicher Ansatzpunkt ist, um über die Förderungen – und letztlich gehen dort an die einzelnen Fußballvereine auch Förderungen hin – einzugreifen. Das Lizenzierungsverfahren, so wie es jetzt auf dem Tisch liegt, ist inakzeptabel. Da entscheidet ein Verein in sich über Lizenzen. Der Verein Bundesliga nominiert Senate, und diese Senate, die von der Bundesliga nominiert sind, entscheiden über Lizenzen der Bundesliga-Vereine. – Das ist der erste Missstand.
Der zweite Missstand ist, dass wir eine Bundesliga haben, die im Wesentlichen von 20 Vereinspräsidenten geführt wird, die über sich selbst entscheiden, die sich aber auch selbst kontrollieren. Das gibt es ja nirgends! Da ist ein Aufsichtsrat, der wiederum mit Vertretern der Vereine, die sich sozusagen selbst kontrollieren, bestückt ist.
Ich glaube, da haben wir alle die Aufgabe, Herr Staatssekretär, uns das genauer anzusehen. Denn: Gerade im Vorfeld der EM ist das eine fürchterliche Geschichte, die da geschieht, wenn da ein Klub nach dem anderen sozusagen den Bach hinuntergeht oder auch noch andere Dinge passieren. Das sollten wir uns, glaube ich, einmal genauer anschauen.
Im Übrigen, Herr Staatssekretär, würde ich Sie auch bitten: Sie sind so ein glühender Verfechter der EURO 2008, Gott sei Dank – da haben wir hier viele, eigentlich sind wir das ja alle, da gibt es einen Schulterschluss –, wirken Sie ein auf Ihre Bezirksvorsteherin des 1. Bezirks – ich nenne sie die Schwarze Gouvernante –, die mit erhobenem Zeigefinger jetzt herkommt und sagt: Die EM darf im 1. Bezirk nicht stattfinden! Sie hat
die
Punschstandln weggeräumt; sie räumt alles weg. Ich habe schön
langsam den Eindruck, sie möchte vielleicht den ganzen 1. Bezirk
zur Kapuzinergruft umgestalten. Aber das wollen wir ja auch nicht. Wir wollen,
dass diese EM gefeiert, gelebt wird, und zwar auch im 1. Bezirk, dort
gehört sie hin. Vielleicht nehmen Sie sie einmal auf die Seite und
erklären Sie es ihr – auch wenn sie das nicht
versteht. – Danke vielmals. (Beifall
beim BZÖ sowie bei Abgeordneten von SPÖ und Grünen.)
14.15
Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundeskanzler Dr. Alfred Gusenbauer. – Bitte, Herr Bundeskanzler.
14.15
Bundeskanzler Dr. Alfred Gusenbauer: Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es ist eine gute Gelegenheit, wenn zwei wesentliche Sportgesetze im Parlament in Verhandlung sind, zu ein paar wesentlichen Fragen des Sports Stellung zu nehmen, weil der Sport eben in unserer Gesellschaft eine ganz entscheidende Bedeutung hat und gerade durch die Großveranstaltungen, die vor uns liegen, natürlich zusätzlich ins Rampenlicht der Öffentlichkeit rückt.
Uns geht es beim Sport nicht nur um die Spitzenleistungen, sondern es geht vor allem darum, dass die Zukunft unserer Kinder auch im Hinblick darauf, stärker mit Bewegung konfrontiert zu sein, durch die Sportpolitik abgesichert wird. Daher haben wir uns auch im Regierungsübereinkommen da ganz klare Ziele gesetzt. Die Novelle des Bundes-Sportförderungsgesetzes beinhaltet im Wesentlichen eine Verstärkung der Bewegungsinitiativen, denn wir haben mit dieser Novelle vorgesehen, dass sozusagen eine Anhebung der innovativen Mittel von 3 auf 6 Prozent durchgeführt wird. Und das soll vor allem verwendet werden für jene Maßnahmen, die der Bewegung an der Schule, der Bewegung von Schülern und Jugendlichen dienen, weil wir auch eine ganz wesentliche gesundheitspolitische und gesellschaftspolitische Aufgabe damit verbinden.
Das Zweite, was Sie heute beraten werden – und hier bin ich sehr dankbar für die Kooperation mit dem Hohen Haus –, ist ein Anti-Doping-Gesetz.
Wir waren uns ja bereits am Beginn der Amtszeit dieser Bundesregierung bewusst, dass diesbezüglich absoluter Handlungsbedarf besteht, und daher haben wir eine Novelle zum Anti-Doping-Gesetz bereits im März im Ministerrat beschlossen. Kurz darauf wurde die UNESCO-Anti-Doping-Konvention verabschiedet. Frau Präsidentin, ich nehme gleich zu beiden Stellung, damit es uno actu geht, und will abschließend noch ein paar grundsätzliche Bemerkungen zur Situation des Sports machen.
Also wir haben diese UNESCO-Anti-Doping-Konvention verabschiedet. Und durch die Mitarbeit aller im Parlament vertretenen Parteien ist es gelungen, auch erstmals ein eigenständiges Anti-Doping-Gesetz zu gestalten, das die Ziele der Verstärkung der Dopingprävention, der Optimierung des Dopingverfahrens und der Objektivierung der Antidopingbehörde verfolgt. Das ist ein ganz wesentlicher Schritt, wie ich meine. Der Herr Staatssekretär wird ja bei der Spezialdebatte auch noch darauf eingehen.
Aber ich glaube, dass die Instrumente, die hier gefunden wurden, wie die nationale Antidopingagentur, die Objektivierung des Verfahrens, die verstärkte Aufklärungs- und Informationsarbeit, auch die Involvierung von Experten, die sich in den Bereichen Ethik, Recht und Medizin besonders gut auskennen, und die Möglichkeit der Nachkontrolle von Sportlern, neue Standards in diesem Bereich setzen. Und das wird, wie ich meine, ganz, ganz wesentlich sein, wenn in Österreich die Glaubwürdigkeit des Sports wiederhergestellt werden soll. Wir wollen sauberen Sport in Österreich haben. Wir wollen, dass der Sport jene Faszination auf die Jugendlichen ausübt, den er haben sollte.
Und das sollte
nicht gestört werden durch Dopingfälle, wie wir leider in der
Vergangenheit auch manche hatten. (Beifall
bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)
Ich möchte in diesem Zusammenhang auch eine Klarstellung machen. Für uns sind gedopte Sportlerinnen und Sportler keine Verbrecher. Und daher kommt es da auch nicht zur Anwendung des Strafrechtes. Ich glaube, dass Sportlerinnen und Sportler, die Dopingfälle waren, genug dadurch gestraft sind, dass sie wahrscheinlich ihre gesamte sportliche Karriere dadurch zerstört haben. Das ist, glaube ich, Strafe genug.
Inwieweit es im Umfeld von Doping, nämlich Arzneimittelgesetz et cetera, strafrechtliche Verfolgungen geben soll oder muss, darüber kann man in der Tat diskutieren, denn wir wissen ja auch, in welcher Abhängigkeitsposition zu den Funktionären, zu den Ärzten, zu den Betreuern Sportler manchmal sind, sodass sie im Wesentlichen natürlich vielfach das machen, was ihnen gesagt wird. Und da haben natürlich auch die Ärzte und die Funktionäre eine besondere Verantwortung, da es sich meistens um sehr, sehr junge Leute handelt, die natürlich im Ehrgeiz, sportliche Höchstleistungen zu erbringen, sich voll auf die Anweisungen ihrer Betreuerinnen und Betreuer verlassen.
Das heißt, hier, glaube ich, kann man durchaus darüber nachdenken, aber die Sportler sollte man grundsätzlich aus der strafrechtlichen Verfolgung aus Gründen des Dopings ausnehmen.
Ich glaube, die Politik hat daher, wenn das heute so im Parlament beschlossen wird, gute Rahmenbedingungen geschaffen, um im Kampf gegen Doping erfolgreich zu sein. Es ist, wie ich meine, dabei wichtig, nicht nur darauf hinzuweisen, dass das unserem Ansehen schadet, sondern auch klarzumachen, dass das extrem gesundheitsschädigend wirkt und natürlich auch moralisch und ethisch verwerflich ist.
Man muss sich im Klaren darüber sein, dass Doping zu einer Verzerrung des sauberen Wettbewerbs im Sport führt und damit letztendlich den Wettkampfsport insgesamt in Frage stellt. Daher wollen wir auch die gesamte gesellschaftspolitische Orientierung dahingehend verstärken, zu sagen: Doping muss geächtet werden, weil das aus unterschiedlichsten Motiven heraus nicht nur falsch, sondern auch schädlich ist! Und die Politik stellt sich da in den Dienst einer guten Sache. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der zweite Teil, die Gesundheitsprävention durch die Novelle zum Bundes-Sportförderungsgesetz wird vor allem dazu führen, dass wir mehr bewegungsorientierte Angebote in Schulen und Kindergärten haben, dass wir das Problembewusstsein bei Kindern, Lehrern und Eltern verstärken werden, dass es die Integration von Bewegung auch in die Ganztagsbetreuung von Kindern geben wird, dass es viel mehr Projekte geben wird, die gerade in diesem Bereich stattfinden. Wir wollen auch österreichweite Schulen von KindergärtnerInnen und LehrerInnen besonders in Bezug auf Bewegung hin haben, weil ja jetzt nicht nur alles stattfinden kann im Schulfach Bewegung und Sport, sondern das im Wesentlichen eine gesamthafte Angelegenheit der pädagogischen Ausbildung sein soll.
Ich glaube, dass wir uns für die nächsten fünf Jahre ambitionierte Ziele in diesem Bereich gesetzt haben und dass wir gemeinsam imstande sein werden, da eine Trendwende herbeizuführen, nämlich, dass nicht immer mehr Kinder durch Bewegungslosigkeit krank werden, sondern dass es uns gelingt, möglichst die Gesamtheit der Kinder und Jugendlichen zu erfassen und auch zu einem stärkeren Gesundheitsbewusstsein der Eltern und Jugendlichen beizutragen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich bin sehr dankbar dafür, dass das Parlament gemeinsam mit der Bundesregierung, mit meinem Staatssekretär da die Arbeiten durchführt, weil es wichtig ist, dass wir auf einem breiten Konsens in dieser Frage
aufbauen, denn es geht dabei um eine gesamtgesellschaftliche Angelegenheit, die uns alle etwas angeht.
In diesem Zusammenhang möchte ich aber auch sagen, dass wir unser Licht nicht dauernd unter den Scheffel stellen sollten. Und ich sage das auch aus aktuellem Anlass heraus. Ich war einigermaßen erschüttert, als ich heute in den Zeitungen gelesen habe, wie denn die Bewerbung zum Beispiel von Salzburg für die Olympischen Spiele aussehen sollte und dass uns mitgeteilt wird – wie auch gestern im Fernsehen –, welche katastrophale Position denn Salzburg hätte und bestenfalls sozusagen abgeschlagen auf dem dritten Platz läge. Ich finde, das ist ein bisschen komisch, denn als ich mir heute in der Früh die internationalen Zeitungen anschaute, las sich das ganz anders.
Zum Beispiel schreibt die „Süddeutsche Zeitung“, Pyeongchang und Salzburg hätten von den IOC-Prüfern die Note „hervorragend“ bekommen. „Sochi ... musste sich mit einem ,sehr gut‘ begnügen.“
Die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ schreibt: „Pyeongchang erhält Bestnoten ... Salzburg wird zwar ebenfalls ein technisch ,exzellentes Konzept‘ attestiert ... die südrussische Stadt Sotschi hat die IOC-Evaluierungskommission auf Platz 3 eingestuft“.
Die „Neue Zürcher Zeitung“ schreibt: „Fast alle Chancen für die Winterspiele 2014 intakt. Ein klarer Favorit ... geht daraus nicht hervor. Der Abschlussbericht der IOC-Evaluierungskommission führt vor allem Spekulationen.“
Und aus Russland im Übrigen, „Ria Nowosti“ schreibt: „Salzburg kann es als großes Plus für sich verbuchen, dass es in Zentraleuropa liegt ... Die Bewerbungsunterlagen sind insgesamt von guter Qualität.“
Das heißt, internationale Medien berichten über ein und denselben Bewertungsbericht ganz anders, als es in Österreich wahrgenommen wurde. Es gibt dann im Übrigen auch noch eine Auswertung von „sport intern“, auf die der Herr Staatssekretär eingehen wird, dass die Chancen für Salzburg absolut nicht vorbei sind. Und ich würde dafür plädieren, dass wir, wenn Chancen bestehen, diese Chancen auch gemeinsam wahrnehmen, denn es ist großartig, dass wir die EURO 2008 im nächsten Jahr in Österreich haben, das ist eine große Chance, die – da gebe ich dem Kollegen Westenthaler recht – auch nicht dadurch getrübt werden soll, dass aus lokalpolitischen Erwägungen hier Einschränkungen von Public Viewing oder Ähnlichem stattfinden.
Aber wir sollten natürlich auch die Chance wahrnehmen, die nächste große Sportgroßveranstaltung nach Österreich zu bekommen, nämlich die Olympischen Spiele 2014 nach Salzburg, und diese Chance lebt nach diesem Evaluierungsbericht. Ich glaube, dass auch das IOC davon beeindruckt ist, dass wir von Seiten der Politik im Bereich Antidoping die richtigen Konsequenzen gesetzt haben, dass auch das Österreichische Olympische Comité richtige Konsequenzen gesetzt hat. Und ich möchte alle Abgeordneten dazu einladen, sich daran zu beteiligen, Salzburg dort, wo es möglich ist, zu unterstützen und die verbliebene Chance wahrzunehmen. Es wäre schön, wenn es uns gelänge, gemeinsam nach der EURO 2008 auch die Olympischen Spiele 2014 nach Salzburg zu bekommen. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)
14.26
Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Danke, Herr Bundeskanzler. – Als Nächstem erteile ich Herrn Staatssekretär Dr. Lopatka das Wort. – Bitte, Herr Staatssekretär.
14.26
Staatssekretär im Bundeskanzleramt Dr. Reinhold Lopatka: Herr Bundeskanzler! Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich kann direkt an die Ausführungen des Herrn Bundeskanzlers anschließen: Wir von der Bundesregierung wol-
len Chancen nützen, Chancen im Breitensport, Chancen im Spitzensport und natürlich Chancen, die sich Österreich bieten, wenn es uns gelingt, große internationale Veranstaltungen nach Österreich zu bringen.
Ich möchte jetzt aber nur zum ersten Bereich, nämlich zum Breitensport, Stellung nehmen und die beiden anderen Bereiche beim nächsten Tagesordnungspunkt ansprechen.
Gemeinsam mit den Verantwortlichen der Bundessportorganisation ist es gelungen, zu einer Umschichtung der Mittel in einer Größenordnung zu kommen, über die man schon reden soll. Es stehen uns in Zukunft nur aus dem Sportbudget 3,6 Millionen € im ersten Jahr zur Verfügung, um gerade in den Schulen, aber auch schon in den Kindergärten etwas zu erreichen, was uns in den letzten Jahren nicht gelungen ist, nämlich mehr Kinder, mehr Jugendliche in Bewegung zu bringen. Wir sind hier tatsächlich gefordert, denn die Berichte, die wir bisher hatten, etwa der 1. Österreichische Adipositas-Bericht, zeigen uns, dass das Problem des Bewegungsmangels und somit die Herausforderung für uns von Jahr zu Jahr größer geworden sind.
Wir werden daher gemeinsam mit der Frau Minister Dr. Schmied – die Gespräche sind schon geführt worden – zu erreichen versuchen, dass gerade in jenen Schulen, wo es eine Nachmittagsbetreuung gibt, wo Ganztagsunterricht ist – und diese Formen werden ja zunehmen –, täglich auch eine Einheit von Bewegung und Sport dabei ist, wobei nicht der Wettkampf, also Competition, das wettkampfmäßige Sportbetreiben, im Vordergrund steht, sondern die Freude am Sport. Wir wollen auch jene mitnehmen, die nicht sehr begeistert sind, wenn es um Sport und Bewegung geht. In den Bundesländern existieren momentan unterschiedlichste Modelle in den Schulen. Wir sind dabei, Richtlinien zu erstellen, wo dann jedes Bundesland aus mehreren Modellen für sich wählen kann. Wir brauchen ja massiv die Unterstützung in den Volksschulen, der Landesschulräte, der Zuständigen in den Landesregierungen. Wir werden das, was es schon gibt, mit dem verknüpfen, was wir zusätzlich an Mitteln haben, um tatsächlich einen Qualitätssprung zu erreichen.
Der zweite Punkt, den ich in diesem Zusammenhang noch ansprechen möchte, ist auch ein ganz wichtiger: Schulen waren bisher so konzipiert, dass diejenigen, die nicht zum Lehrkörper gehört haben, als schulfremde Personen – wobei das Wort „fremd“ besonders betont worden ist – nicht sehr willkommen waren. Genau da brauchen wir auch die Unterstützung der entsprechenden Verantwortlichen in den Schulen, dass es uns gelingt, das zum Regelfall zu machen, was bisher der Ausnahmefall war, nämlich, dass Nicht-Lehrer, Trainer, Betreuer in die Schulen kommen, um gemeinsam mit den Kindern zu arbeiten.
Die finanzielle Grundlage haben wir auf Grund des Sportförderungsgesetzes. Und wenn diese Rechtslage bleibt, das Glückspielmonopol Bestand hat, dann haben wir auch in den nächsten Jahren die notwendigen Mittel dafür. Daher bin ich froh, dass das durch einen einstimmigen Beschluss hier im Nationalrat auch mit unterstützt wird, und wir werden gemeinsam mit der zuständigen Ministerin darangehen, ab 2008 – denn diese Änderung und die zusätzlichen Mittel haben wir ab 2008 – das so vorzubereiten, dass dann auch mit den zusätzlichen Mitteln das Bestmögliche erreicht wird.
Richtigerweise ist hier angesprochen worden – und da möchte ich mich auch intensiv dafür einsetzen –, dass es das Problem gibt, einerseits die Autonomie des Sportes zu wahren und andererseits die notwendige Kontrolle seitens der öffentlichen Hand zu gewährleisten. Nur: Wir haben das Recht, wenn sich die Mittel da seit 2000 verdoppelt haben – mehr als verdoppelt haben, und zwar von 30 Millionen auf mehr als 60 Millionen –, zu wissen, was mit diesem Geld passiert! Aber ich möchte im Einvernehmen mit den Fach- und Dachverbänden erreichen, dass immer auch entsprechende Berichte an
den Sportausschuss kommen und dass wir diese Fragen genauso offen diskutieren, wie wir die EURO 2008, die Bewerbung für die Olympischen und Paralympischen Spiele 2014 offen diskutiert haben, und auch das Anti-Doping-Gesetz, das wir beim nächsten Tagesordnungspunkt beschließen werden. Also: Größtmögliche Transparenz bei Wahrung der Autonomie der Verbände! – Danke. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)
14.30
Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Danke, Herr Staatssekretär. – Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Steier. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 3 Minuten. – Bitte, Herr Abgeordneter.
14.30
Abgeordneter Gerhard Steier (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Bundeskanzler! Herr Sportstaatssekretär! Meine geschätzten Damen und Herren! Meine VorrednerInnen haben ja bereits auf die wesentlichsten Eckpunkte zur Änderung des Bundes-Sportförderungsgesetzes Bezug genommen. Ich möchte speziell auf die Umschichtung von Sportförderungsmitteln zugunsten der Förderung von innovativen Sportprojekten, des Mädchen- und Frauensports und der gesundheitsfördernden Bewegungsmaßnahmen im Kindergarten und Volksschulalter eingehen.
Meine geschätzten Damen und Herren! Sport ist, wie der Herr Bundeskanzler gerade betont hat, ein Gesundheitsfaktor und eine Säule der Prävention im Gesundheitssystem. So steht es auch im Regierungsprogramm. Der Ausbau sportorientierter gesundheitsfördernder Aktivitäten ist daher nur eine logische Konsequenz.
Bewegungsmangel fängt heute schon in der Kindheit an und zeigt zum Teil dramatische Folgen: Die Zahl der übergewichtigen Kinder und Jugendlichen steigt rapid an. Am Übergewicht leidet nicht nur die Motorik, sondern – das erweisen die letzten Studien – auch die Seele. Kinder leiden heutzutage aufgrund falscher Ernährung und mangelnder Bewegung an Erkrankungen, die noch ein, zwei Generationen zuvor maximal ihre Großeltern gehabt haben. Die Folgen des Bewegungsmangels wie Übergewicht, Haltungs- und andere Gesundheitsschäden beeinträchtigen nicht nur das Wohlbefinden, sondern belasten auch unser Gesundheitssystem. Die WHO sieht in Adipositas bereits einen der größten Risikofaktoren für Tod und Krankheit weltweit. Pro Jahr sterben mindestens 2,5 Millionen Menschen an den Folgen von Übergewicht.
Meine geschätzten Damen und Herren! Gerade im städtischen Raum ist es oft gar nicht so einfach für Kinder, Spiel- und Bewegungsräume, in denen die Bewegungsbedürfnisse spontan und gefahrlos ausgelebt werden können, zu finden. Umso wichtiger sind die Ansätze, bereits die Kleinsten im Kindergarten zu bewegen, sie zu reizen, Bewegung zu setzen. Besonders wichtig ist daher auch, auf geschlechts- und altersspezifische Angebote zu achten und einen Fokus auf die individuelle Betreuung und Förderung von Mädchen, aber auch von benachteiligten Bevölkerungsgruppen zu legen. Diese Details werden in einer Arbeitsgruppe für gesundheitsfördernde Bewegungsmaßnahmen im Kindergarten- und im Volksschulalter gerade diskutiert.
Abschließend sei noch eine Bemerkung zur Verantwortung der Wirtschaft gestattet: Damit Sport und Bewegungsprogramme zu einer Säule der Prävention werden können, ist auch ein Beitrag der Lebensmittelindustrie notwendig. Deren Werbung prägt das Verhalten der Kinder und Jugendlichen und letztendlich der Familien sehr stark mit. Meine geschätzten Damen und Herren, Werbung fokussiert oft auf die Vorliebe der Kinder für Buntes und Süßes. In der Regel wird der Eindruck erweckt, als seien alle Produkte besonders gesund, um die Eltern zum Kauf zu animieren. Daher ist die Umsetzung der EU-Verordnung für nährwert- und gesundheitsbezogene Lebensmittelkennzeichnung, genannt Health-Claim-Verordnung, von besonderer Bedeutung.
Ich darf recht herzlich danken und im Sinne der
Ausführungen des Bundeskanzlers und des Sportstaatssekretärs darum
ersuchen, dass wir gemeinsam, in gemeinsamer Anstrengung darum streiten, dem
Sport wieder den Stellenwert zu geben, den er verdient, weil in den
letzten Wochen eigentlich vieles schiefgelaufen ist. – Danke
schön. (Beifall bei der SPÖ
sowie des Abg. Steindl.)
14.34
Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Stadler. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 2 Minuten. – Frau Abgeordnete, Sie sind am Wort.
14.34
Abgeordnete Astrid Stadler (ÖVP): Frau Präsidentin! Herr Bundeskanzler! Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Österreich war und ist ein Land des Spitzensports. Sport wird auch in den kommenden Jahren, ob im Inland oder international, noch stärker in den Blickpunkt der Öffentlichkeit und der Politik rücken. Wir sprechen hier von einem weltweit wachsenden Tätigkeitsfeld mit großer wirtschaftlicher Bedeutung und natürlich auch der Schaffung von Arbeitsplätzen. Wir unterstreichen heute diese Bedeutung mit einem sehr starken Bekenntnis zum Sport, aber auch mit einer zeitgemäßen und im internationalen Einklang stehenden Gesetzgebung wie dem vorliegenden Bundes-Sportförderungsgesetz und dem danach zu diskutierenden Anti-Doping-Gesetz.
Im Bundes-Sportförderungsgesetz werden weitere Mittel für die Förderung von innovativen Sportprojekten bereitgestellt. Besonders wichtig sind uns dabei die Förderung des Mädchen- und Frauensportes und vor allem Maßnahmen, die unseren Jüngsten im Kindergartenalter, im Vorschulalter, im Schulalter vor allem die Freude an der Bewegung vermitteln sollen. Wir werden diese Zielsetzung auch erreichen, wenn wir gezielte Kooperationsmodelle von Schulen und Sportvereinen weiterhin fördern wie bisher. Es wird auch noch zusätzliche Maßnahmen brauchen, beispielsweise bei der Nachmittagsbetreuung, damit ein qualifizierter Vereinsübungsleiter die Bewegungs- und Sportzeit als schulbezogene Veranstaltung auch ohne Anwesenheit des Lehrers abwickeln kann.
Das sehen auch die Österreicherinnen und Österreicher so: Mehr als 80 Prozent der Bevölkerung wünschen sich laut Eurobarometer mehr Bewegung und Sport an Schulen und eine engere Kooperation zwischen Schule und Sport. Und hier haben wir im Zusammenhang mit dem Umbau der Pädagogischen Akademien in Hochschulen eine sehr große Chance, dass wir in die Ausbildung der Absolventen einfließen lassen, dass diese Freude an der Bewegung auch vermittelt werden soll und die jungen Lehrkräfte das lernen sollten.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Bewegung und Sport, vor allem aber das Wecken der Freude an der Bewegung soll für unsere Kinder zum Unterrichtsprinzip werden und als solches gelten und vor allem in die Aus- und Weiterbildung der Lehrer einfließen. Wir sind hier auf einem sehr guten Weg. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)
14.37
Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Als nächste Rednerin zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Mag. Lunacek. 3 Minuten Redezeit. – Bitte, Frau Abgeordnete.
14.37
Abgeordnete Mag. Ulrike Lunacek (Grüne): Frau Präsidentin! Herr Bundeskanzler! Herr Staatssekretär! Meine Damen und Herren! Wie schon mein Kollege Dieter Brosz gesagt hat, gibt es auch von uns Zustimmung zu diesem Bundes-Sportförderungsgesetz, vor allem – aber nicht nur – mit der Begründung, dass es jetzt tatsächlich mehr
als doppelt so viel an Geldern gibt, die unter anderem auch direkt in Frauen- und Mädchenförderung, in innovative Projekte, in Schulkooperationen fließen.
Wenn wir uns den Sport in Österreich und auch die Berichterstattung darüber anschauen, dann ist es immer noch so, dass in den meisten Sportarten Männer viel wichtiger sind, dass viel mehr über sie berichtet wird und auch viel mehr Geld für sie investiert wird. Ich möchte in diesem Zusammenhang ein Beispiel erwähnen, wo ich denke, dass mehr Geld notwendig und gut ist, die Frage ist aber dann: Wie wird es eingesetzt? Wenn ich mir zum Beispiel den Frauenfußball ansehe, so ist klar, dass es in jenen Ländern, wo Frauenfußball erfolgreich ist, wie zum Beispiel in Deutschland oder auch in der Schweiz, auch mehr Geld dafür gibt und mehr Strukturen dafür gibt. In der Schweiz ist es so, dass ein zweistelliger Anteil, also über zehn Prozent, der Fußballmittel in den Frauenfußball fließen. In Österreich sind es von den 15 Millionen €, die der ÖFB bekommt, gerade einmal knappe 2 Millionen €.
Das ist zu wenig, wenn man sagt, man will zum Beispiel auch in den für Frauen nicht traditionellen Sportarten, was der Fußball ja ist, mehr Frauen dazu bewegen und bessere Ergebnisse in den Ligen, aber auch auf internationaler Ebene erzielen. Dann ist es notwendig, auch hier tatsächlich das Geld in die Hand zu nehmen und die Strukturen zu schaffen und die Förderungen auch so zu gestalten, dass der Frauenfußball auch mehr Erfolge haben kann. Denn wenn es mehr Erfolge gibt, dann gibt es auch mehr Frauen, die wieder Fußball spielen wollen! – Das ist ja vielleicht, wenn ich mir jetzt die Unfallanfälligkeit mancher männlicher Fußballer anschaue, gesundheitspolitisch nicht so ganz sinnvoll. Aber dass Fußballspielen auch Spaß macht, wissen auch männliche Fußballer, und insofern sollte das den Frauen nicht weiter vorenthalten sein und es auch hier stärkere Förderungen geben.
Aber ein zweiter Bereich ist noch wichtig: die Strukturen. Geld allein macht glücklich, wenn man es hat, aber, wie gesagt, es geht auch um die Frage: Wie wird es eingesetzt? – Ich erinnere mich, dass es kurz vor dem letzten Sportausschuss im Parlament im „Kurier“ einen Bericht unter dem Titel „Frauen an die Macht!“ gab, worin festgehalten wurde, dass von den 65 Machtpositionen im österreichischen Sport – raten Sie einmal, wie viele! – mit Frauen besetzt sind: Ganze drei. – Das ist eindeutig zu wenig!
Das ist in den Vereinen so, das ist so in der Medienberichterstattung, das ist auch in der Politik so. Hier ist also massiver Handlungsbedarf gegeben, und das ist etwas, was auch Gender Mainstreaming heißen würde und wo ich sehr hoffe, dass der Herr Staatssekretär und auch der Bundeskanzler, der hinter mir sitzt, und auch die Frauenministerin, die ja im selben Bundeskanzleramt beheimatet ist wie die beiden Herren, sich hier gemeinsam Dinge überlegen, um Gender Mainstreaming auch in den Vereinen, in der Medienberichterstattung zumindest zu fördern.
Ich weiß schon, dass Sie nicht hergehen und sagen können: Der Verein X setzt jetzt die Frau Y an die Spitze!, oder: Die Zeitung Z setzt die Frau A an die Spitze!, das ist mir schon klar. Aber in Ihrer Handhabung, in Ihrem öffentlichen Auftreten das einzufordern, das wäre notwendig, und tatsächlich auch dafür zu sorgen, dass Vereine dahin gehend evaluiert werden, wie sie Frauenförderung umsetzen. Die Worte allein sind da zu wenig, auch die Gelder werden zu wenig sein, wenn man nicht hergeht und das dann auch überprüft und evaluiert.
Ich hoffe, dass wir in einem Jahr dann hier stehen werden und nicht mehr Berichte lesen wie jenen, wonach von 65 Machtpositionen im österreichischen Sport 62 mit Männern besetzt sind, sondern dass das – in einem Jahr vielleicht noch nicht, aber in zwei Jahren – dann tatsächlich halbe-halbe heißt, so, wie es eigentlich in der gesamten Gesellschaft sein sollte. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)
14.41
Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Keck. 3 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte, Herr Abgeordneter.
14.41
Abgeordneter Dietmar Keck (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Bundeskanzler! Herr Staatssekretär! 2008 wird in Österreich die Fußball-Europameisterschaft abgehalten, und sieht man einmal von den unwürdigen Hooligan-Vorfällen der letzten Tage ab, so gehen wir doch alle davon aus, dass dieses Großereignis dem heimischen Sport in all seinen Facetten zu einem neuen Höhenflug verhelfen wird. Schon jetzt zeichnet sich ab, dass die Vereine erhöhten Zulauf erhalten, und auch wenn es vordergründig so scheint, als würde nur der heimische Fußball davon profitieren, so darf ich Ihnen als Obmann des Sportklubs VOEST, des größten Sportvereins Österreichs, mitteilen, dass wirklich alle Bereiche des Sports sich derzeit über ein steigendes Interesse freuen. Wir beim SK VOEST legen den sportlich Interessierten ein Angebot von mehr als 20 Sportsektionen, und in unserem Fall sind es mehrere tausend Menschen, die dieses auch nutzen. Wir bieten Breitensport an, genauso wie die Unterstützung und Förderung von Spitzensport.
All dies, meine Damen und Herren, kostet jedoch Unmengen an Geld – Geld, das für die Vereine nur sehr schwer aufzubringen ist, und Geld, das von anderen nie und nimmer bereitgestellt werden könnte, um dieses Angebot zu tätigen. Besonders schwierig ist es, wenn ein Verein neu aufgebaut werden soll oder wenn versucht wird, ein neues Angebot zu entwickeln. Und gerade die Trendsportarten sind es, die viele junge Menschen zum Vereinssport bringen, und hier kann und darf sich niemand verschließen. Ich denke, ich brauche Ihnen nicht mitzuteilen, was es kostet, neue Sportgeräte anzuschaffen oder für eine solide sportliche Grundausstattung zu sorgen.
Wenn wir heute den Verteilungsschlüssel für die Bundes-Sportförderung zugunsten der Förderung von innovativen Sportprojekten verändern, so gehen wir damit alle in die richtige Richtung: Wir vergrößern den Spielraum der Vereine, und wir leisten einen Beitrag zur weiteren Attraktivierung des heimischen Vereinssportes.
Richtig, meine Damen und Herren, ist diese Mittelumschichtung aber auch, weil wir uns damit erneut den Bewegungsmaßnahmen im Kindes- und Vorschulalter widmen. Studien zeigen uns ja, wie wichtig es ist, unsere Kinder möglichst bald zu aktivieren, und sie zeigen uns auch, was alles passieren kann, wenn wir es nicht schaffen, Kinder für den Sport zu begeistern: Kindliche Fettsucht, Diabetes, Unbeweglichkeit und auch geistige Anspruchslosigkeit sind das Resultat einer sportlich vernachlässigten Jugend.
Bereits vor drei Jahren habe ich hier das positive Beispiel einer Sportvolksschule in Linz vor Augen geführt, die tägliche Bewegungsstunden hat, die dort praktiziert werden. Die enge Zusammenarbeit mit den Sportvereinen, die den Kindern auch eine sportliche Ertüchtigung in der Freizeit möglich macht, ist etwas, was wir mit dieser Mittelumschichtung im Bereich der Bundes-Sportförderung auch an anderen Schulen ermöglichen können.
Eine Verbesserung für die Vereine, mehr Mittel
für die sportliche Aktivierung unserer Kinder: Ich denke, wir haben hier
alle bei dieser Mittelknappheit, die trotzdem vorherrscht, einen guten
Beschluss gefasst, und ich danke Ihnen für Ihre Zustimmung. (Beifall
bei der SPÖ.)
14.44
Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Praßl mit einer freiwilligen Redezeitbeschränkung von 2 Minuten. – Bitte.
14.44
Abgeordneter Michael Praßl (ÖVP): Frau Präsidentin! Herr Bundeskanzler! Herr Staatssekretär! Sehr geehrte Damen und Herren hier im Hohen Haus! Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf zum Bundes-Sportförderungsgesetz werden Bestimmungen im Hinblick auf Doping-Regelungen angepasst. Kaum ein Bereich in der Welt des Sports blieb bislang von negativen Meldungen verschont, und immer wieder kommt es dennoch zu Einnahmen von verbotenen Substanzen, sowohl im Profisport als auch bei den Spitzensportlern.
Meine Damen und Herren! Dort, wo Missstände vorhanden sind, gilt es, diese aufzuklären und entsprechende Konsequenzen zu setzen, durchzusetzen, aber auch dann umzusetzen.
Meine Damen und Herren, mit der Änderung des Bundes-Sportförderungsgesetzes sollen innerstaatliche Regelungen angepasst werden. Dies geschieht in Anlehnung an das Internationale Übereinkommen gegen Doping im Sport. Außerdem ist es sehr lobenswert, dass die Fördermittel von drei Prozent auf sechs Prozent aufgestockt wurden und hier eben für innovative Projekte umgeschichtet und eingesetzt werden können. Zu erwähnen wären in diesem Zusammenhang der Mädchensport und der Frauensport, und sehr erwähnenswert sind letztendlich auch die Bewegungsmaßnahmen im Kindergartenalter und im Vorschulalter.
Ich möchte aber hier als regionaler Abgeordneter, der 88 Gemeinden zu betreuen hat, diese Gelegenheit wahrnehmen, den Bürgermeistern einen aufrichtigen Dank auszusprechen, denn sie setzen oft sehr viel Geld ein für Sportstätten, damit die Jugend und die Schüler ein Betätigungsfeld haben. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)
In diesem Sinne, meine Damen und Herren, möchte ich auch meinem steirischen Staatssekretär, der für Sport zuständig ist, einen herzlichen Dank sagen für seine große Bereitschaft, im Sinne dieses Sportes zu wirken. (Abg. Dr. Graf: Es gibt keinen steirischen Staatssekretär! Es gibt einen österreichischen!) Und ich möchte mich im Vorhinein auch schon für Ihre Zustimmung bedanken. – Herzlichen Dank. (Beifall und Bravorufe bei der ÖVP. – Abg. Dr. Graf – in Richtung Staatssekretär Lopatka –: Sind Sie nur für die Steiermark Staatssekretär?)
14.46
Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.
Wünscht die Frau Berichterstatterin ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.
Wir gelangen daher zur Abstimmung über den Gesetzentwurf in 104 der Beilagen.
Hierzu liegt ein gemeinsamer Abänderungs- beziehungsweise Zusatzantrag der Abgeordneten Dr. Wittmann, Peter Haubner, Brosz, Zanger, Ing. Westenthaler, Kolleginnen und Kollegen vor.
Da nur dieser eine gemeinsame Antrag gestellt wurde, lasse ich sogleich über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in der Fassung des Abänderungs- beziehungsweise Zusatzantrages abstimmen.
Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in der Fassung des Abänderungs- beziehungsweise Zusatzantrages der Abgeordneten Wittmann, Haubner, Brosz, Zanger, Westenthaler, Kolleginnen und Kollegen zustimmen, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.
Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.
Ich bitte jene Damen und Herren, die auch in dritter Lesung diesem Gesetzentwurf zustimmen, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist einstimmig angenommen. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.
Bericht und Antrag des Ausschusses für Sportangelegenheiten über den Entwurf eines Bundesgesetzes über die Bekämpfung von Doping im Sport (Anti-Doping-Bundesgesetz 2007) (105 d.B.)
6. Punkt
Bericht des Ausschusses für Sportangelegenheiten über die Regierungsvorlage (44 d.B.): Internationales Übereinkommen gegen Doping im Sport (106 d.B.)
Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Wir gelangen nun zu den Punkten 5 und 6 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Erster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Wittmann. 5 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte, Herr Abgeordneter.
14.48
Abgeordneter Dr. Peter Wittmann (SPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Zunächst einmal bin ich sehr froh darüber, dass diese Anti-Doping-Materie in einen Fünf-Parteien-Antrag gemündet ist und letztendlich eine Fünf-Parteien-Regelung hier verabschiedet werden kann. Ich glaube, das zeigt nach außen, dass wir als Gesetzgeber an sich an Doping-Bekämpfung interessiert sind. Das ist auch ein Signal in Richtung Olympia-Bewerbung Salzburg, aber es ist auch ein Signal nach Europa dahin gehend, dass wir eines der modernsten Doping-Gesetze verabschieden, die es derzeit in Europa gibt.
Schade ist es, dass betreffend diese Olympia-Bewerbung auch
falsche Meldungen in den Medien stehen, denn die Behauptung, dass Salzburg
Letzter geworden wäre, stimmt nicht, sondern Salzburg hat dieselbe
Bezeichnung als exzellente Bewerbung wie auch die südkoreanische
Bewerbung, nur Sotschi hat nicht dieselbe Beurteilung bekommen. Und daher sind
die Zeitungsmeldungen und Medienmeldungen heute schlichtweg falsch. Ich
verstehe den Grund nicht. Es ist schade, weil es sicherlich nicht hilfreich ist
für diese Bewerbung, diesbezüglich auch noch eine falsche
Medienberichterstattung stattfinden zu lassen. (Beifall bei der SPÖ sowie des Abg. Dr. Stummvoll.)
Zum Thema selbst. – Ich glaube, der Grundsatz, zu dem wir uns verständigt haben, nämlich nicht den Sportler zu kriminalisieren, aber das Umfeld unter Strafe zu stellen, ist ein Grundsatz, der immer mehr auch in Europa angewandt wird. Selbst Staaten wie Frankreich, Spanien, Italien und Belgien, die Doping dem Strafrecht unterstellt haben, gehen davon wieder weg. In Italien beginnt bereits jetzt die Diskussion, dass man aus dem Strafrecht heraus will in eine ähnliche Regelung wie bei uns. In Deutschland hat man das Strafrecht so angepasst, dass man genau jene Straftatbestände geschaffen hat, die wir bereits im Arzneimittelgesetz geregelt haben, und jene Straftatbestände, die wir herausgenommen haben und unter das Anti-Doping-Gesetz gestellt haben, hat man nicht vom Strafrecht umfasst.
Das heißt, wir liegen eigentlich im internationalen Trend. Wir haben hier den Grundsatz der Verfolgung des Umfeldes und der nicht strafrechtlichen Verfolgung des anwendenden Sportlers.
Was bedeutet das? – Das bedeutet, der Sportler hat deswegen nicht einen Freibrief auf Doping, sondern seine Strafe oder seine Sanktion ist die, dass er nicht an Wettkämpfen teilnehmen kann, weil er gesperrt wird, und damit seine Lebensgrundlage im Spitzensport verliert. Ich glaube, das ist Strafe genug, und es ist nicht notwendig, hier noch die Anwendung selbst unter Strafe zu stellen. Es ist ein richtiger Grundsatz, dass hier das Umfeld mit voller Härte getroffen wird. Wenn man die heutigen Dopingmethoden kennt, weiß man auch, dass sie ohne wissenschaftliche Begleitung, ohne ärztliche Begleitung nicht mehr möglich sind, und dann weiß man auch, dass bei den modernsten Dopingmethoden immer eine Begleitung stattfindet. Und das soll auch unter härteste Strafe gestellt werden.
Man kann hier mit dem strafrechtlichen Instrumentarium arbeiten. Wenn ein Verdacht besteht, dass ein Dopingmittel verabreicht, angewendet oder weitergegeben wurde, hat man natürlich das gesamte strafrechtliche Instrumentarium zur Verfügung, weil es im Arzneimittelgesetz unter Strafe gestellt ist, und kann durchaus auch Hausdurchsuchungen und anderes durchführen lassen. Es stimmt daher die Argumentation nicht, dass man nur dann, wenn man den Sportler unter Strafrecht stellt, diese Mittel hätte. Man kann das auch erreichen, indem man das Umfeld unter Strafe stellt.
Das heißt also, man hat alle Zwangsmaßnahmen zur Verfügung, aber man hat einen Weg gefunden, der letztendlich nicht alle Sportler kriminalisiert, die einmal zu einem Dopingmittel gegriffen haben.
Ich glaube auch, dass es ein Unterschied ist, wie man ein Dopingmittel zu sich nimmt, ob das manchmal aus Versehen geschieht, weil man verunreinigte Chargen von Nahrungsergänzungsmitteln zu sich nimmt, oder ob man das bewusst macht mit bestimmten wissenschaftlichen Methoden. Ich glaube, das ist eine Gratwanderung, aber es ist in diesem Zusammenhang meiner Meinung nach ein richtiger und richtungsweisender Entscheid gefallen.
Wir haben zwei unabhängige Instanzen, die nun auch die Sanktionen aussprechen. Wir haben auch in das Anti-Doping-Gesetz aufgenommen, dass sich diese Instanzen um Prävention kümmern müssen. Dafür sind auch Mittel zur Verfügung gestellt worden. Ich glaube, dass das der richtige Weg ist, und die internationale Entwicklung gibt uns hier Recht.
Man muss dazu sagen, dass bei uns in diesen Verbänden, zum Beispiel beim Schiverband, der da etwas in Misskredit geraten ist, voriges Jahr 362 Proben stattgefunden haben und alle negativ waren. Das heißt, im Wesentlichen sind unsere Sportler sauber. Und dass es immer einige schwarze Schafe gibt, das weiß man, und diese wurden auch entsprechend bestraft. Das ist auch richtig so. Wir geben jetzt den Verbänden ein Instrumentarium in die Hand. Wir geben den staatlichen, unabhängigen Stellen ein Instrumentarium in die Hand, das eine effiziente Verfolgung von Dopingsündern und auch eine effiziente Bestrafung des Umfeldes sowie des Sportlers durch sportrechtliche Sanktionen ermöglicht. Ich glaube, wir schaffen hier ein modernes, effizientes Mittel gegen Doping. (Beifall bei der SPÖ.)
14.54
Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Haubner. 3 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.
14.54
Abgeordneter Peter Haubner (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Der Herr Bundeskanzler hat ja internationale Pressestimmen zur Salzburger Olympia-Bewerbung bereits zitiert, aber ich möchte natürlich auch das objektive Medium „Salzburger Nachrichten“ hernehmen, weil es da heißt: Olympia 2014 –
Korea knapp vor Salzburg. Ich glaube, man kann sagen, die Chance ist voll intakt für diese Olympia-Bewerbung. (Beifall bei der ÖVP.)
Es arbeitet ein ganzes Team von wirklich ausgezeichneten jungen Menschen für diese Bewerbung und wird ja auch dann am 4. Juli diese Bewerbung in Guatemala präsentieren. Man weiß ja, dass diese Bewerbung natürlich nicht nur aus diesem Evaluierungsbericht besteht, sondern dass auch eine Präsentation und viele andere Dinge wie Lobbying et cetera hier eine Rolle spielen. Man kann also gespannt sein, wenn am 4. Juli dann in Guatemala die Abstimmung stattfindet, denn wir sind hier sicher ganz vorne dabei.
Und ganz wichtig ist natürlich auch dieses Signal, das wir jetzt mit diesem neuen Anti-Doping-Gesetz senden. Doping ist ja ein internationales Problem, aber wir tun immer so, als ob das nur in Österreich stattfinden würde, das gibt es auf der ganzen Welt. Und heute setzen wir mit diesem modernen Anti-Doping-Gesetz einen entscheidenden Schritt, dem Sport und der internationalen Sportwelt zu zeigen, dass wir in Österreich für einen sauberen Sport eintreten. Und es ist sehr erfreulich, dass alle fünf Parteien diesen Kampf gegen Doping in Form eines Schulterschlusses führen, und deshalb auch einen herzlichen Dank an den Herrn Staatssekretär, der diese Anti-Dopingaktivitäten in der letzten Zeit sehr tatkräftig unterstützt hat.
Wir haben auch etwas tun müssen. Obwohl wir im letzten Jahr das erste Anti-Doping-Gesetz im Bundessportförderungsgesetz beschlossen haben, haben wir hier etwas tun müssen, weil man hat zum Beispiel im Fall Mayrleb gesehen, dass hier Verbesserungen notwendig sind. Deshalb begrüße ich auch sehr die Einführung dieser nationalen Anti-Dopingagentur Austria, weil hier gewährleistet ist, dass solche Fälle in Zukunft nicht mehr eintreten können.
Ganz wichtig sind mir im Bereich des Antidopings die Information und die Prävention, und ich erinnere daran, wir haben mit dem Kollegen Maier diesbezüglich einen Antrag eingebracht, in dem es um die Information an den Sportschulen und auch um die Ausbildung der Sportlehrer geht. Ich glaube, hier müssen wir auch ansetzen, dass die Information an die richtigen Stellen kommt, damit es hier in Zukunft weniger Vorfälle gibt.
Ich möchte mich auch bei den Mitarbeitern im BKA für die Ausarbeitung bedanken, an der Spitze beim Herrn Dr. Schittengruber. Ich glaube, dass das ein wesentlicher Beitrag in der Form ist, dass wir der internationalen Sportfamilie und auch unseren Sportlern ein klares Zeichen setzen. Wir freuen uns auf schöne Erfolge und auf einen sauberen Sport in Österreich. (Beifall bei der ÖVP.)
14.57
Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Brosz. Ich mache Sie darauf aufmerksam: Wir müssen um 15 Uhr zur Durchführung einer Kurzdebatte unterbrechen. – Bitte.
14.57
Abgeordneter Dieter Brosz (Grüne): Frau Präsidentin! Herr Staatssekretär! Niki Lauda hat letzte Woche bei einem Runden Tisch, glaube ich, sehr offen davon gesprochen, dass er das nicht nachvollziehen kann und nicht versteht, dass wir bislang in Österreich im Zusammenhang mit Doping eigentlich immer nur die Opferrolle in den Vordergrund gestellt haben, aber offenbar irgendwo ja auch Täter am Werk gewesen sein müssen. Das war, finde ich, eine sehr bemerkenswerte Diskussion.
Wir haben geglaubt, dass wir letztes Jahr mit diesem ersten Schritt, diesen Anti-Doping-Bestimmungen im Bundessportförderungsgesetz, schon genügend Handhabungen gesetzt hätten. Aber es hat sich in einigen Fällen – Kollege Haubner hat es ange-
sprochen –, insbesondere im Umgang mit dem Fall Mayrleb in der Fußballbundesliga, glaube ich, gezeigt, dass es hier doch noch deutlichere Bestimmungen geben muss.
Das ist immer das Problem: Dass immer dann, wenn in Österreich ein Fall von Doping auftritt, sofort die Begründung nachgeliefert wird, warum es gerade in dem Fall mit Sicherheit kein Dopingfall war. Ob es wie im Fall Knauß damals die verunreinigten Nahrungsergänzungsmittel waren oder bei Mayrleb der Verstoß, zumindest die medizinischen Einsätze nicht gemeldet zu haben – man muss einfach feststellen, dass das nach internationalem Recht Dopingverstöße sind. Es kommt ja nicht auf die Begründung an, die zum Teil stimmen mag oder nicht stimmen mag, das ist für die internationale Bewertung ziemlich irrelevant. Wenn im medizinischen Bereich nicht im Vorfeld gemeldet wird, dass hier der Einsatz von bestimmten Präparaten notwendig ist, dann ist es im Nachhinein ein Dopingvergehen.
Genau deshalb ist auch umfassend klargelegt, wie das Instrumentarium ist, wenn medizinischer Einsatz notwendig ist, wenn Medikamente verwendet werden, wann es gemeldet werden muss, wie es gemeldet werden muss, damit es eben nicht unter die Dopingbestimmungen fällt. Das war in Österreich, finde ich, ja augenzwinkernd in vielen Bereichen der Fall.
International gab es ja mehrere Erscheinungsbilder, die nicht so günstig waren. Im Fall Mayer bei Olympia lag es ja auf der Hand: Dass jemand, der gesperrt ist, der bis 2010 eine Olympiasperre hatte, dann informell auftritt, im österreichischen Quartier auftritt, im ORF als Kommentator auftritt, de facto dann sogar bei den Langläufern nächtigen kann, dass man da Tatbestände gesetzt hat, die ja fast zwingend nach einer Reaktion geschrien haben, ist für jeden, der das nur halbwegs neutral im Nachhinein betrachtet, klar.
Da ist es, glaube ich, schon auch wichtig, dass wir die Bestimmungen zumindest noch klarer definieren. Ich bin schon der Meinung, dass noch einiges drinnen gewesen wäre. Aber jetzt ist klargestellt, dass jede Unterstützung im Fall von Doping-Gesperrten ein Verstoß gegen die Richtlinien der Sportförderung beispielsweise ist. Und das ist schon einmal ein ganz anderer Schritt.
Ich hoffe, die Vereine bekommen es jetzt auch mit, dass das zum Beispiel auch beim ÖFB mittlerweile nicht mehr so einfach geht, weil die Fördermittel sind ja auch daran gebunden, dass die Bestimmungen eingehalten werden. Und sollte es – auch das ist eine wichtige Frage – zu Dopingvergehen kommen, zu Dopingsperren kommen, dann ist die Frage: Was passiert eigentlich mit den gesperrten Sportlern? Es hätte mich interessiert, wenn es wirklich eine Dopingsperre im Fall Mayrleb gegeben hätte: Hätte er dann trainieren dürfen? Hätte er weiter in der Vereinsstruktur, in der Verbandsstruktur sein dürfen? – Vermutlich ja. Das Gesetz stellt jetzt klar, dass jede Unterstützung untersagt ist. Wenn es doch gemacht wird, dann ist es ein Verstoß gegen die Bestimmungen, die wir in diesen Gesetzen jetzt drinnen haben.
Genauso, um das auch da noch einmal klar zu sagen, der Fall Turin. Da hat man den Eindruck gehabt, der österreichische Sportler ist erst dann gedopt, wenn die Spritze im Arm gefunden wird – was im Übrigen offenbar bei der Razzia in Turin bei einem der Fall war, dass nämlich wirklich die Spritze am Arm gehangen ist, als die Kontrolleure gekommen sind. Aber das ist nicht der Punkt. Wenn die medizinischen Apparate dort sind, wenn Dopinginstrumente dort sind, dann ist das ein Verstoß gegen die Anti-Doping-Bestimmungen. Es ist vielleicht schwierig, wenn da zehn Leute drinnen sind, zu sagen: Es war deine!, aber es kommt nicht mehr darauf an, wer es war. (Präsidentin Dr. Glawischnig-Piesczek gibt das Glockenzeichen.) – Ich werde nachher fortsetzen. (Beifall bei den Grünen.)
15.02
Kurze Debatte über einen Fristsetzungsantrag
Präsidentin Mag. Barbara Prammer (den Vorsitz übernehmend): Ich unterbreche nunmehr die Verhandlungen über die Tagesordnungspunkte 5 und 6 zur Durchführung einer kurzen Debatte.
Die kurze Debatte betrifft den Antrag des Herrn Abgeordneten Pirklhuber, dem Ausschuss für Land- und Forstwirtschaft zur Berichterstattung über den Antrag 55/A(E) betreffend gesetzliche Verankerung des österreichischen Programms für die Ländliche Entwicklung 2007 bis 2013 eine Frist bis 3. Juli 2007 zu setzen.
Nach Schluss dieser Debatte wird die Abstimmung über den gegenständlichen Fristsetzungsantrag stattfinden.
Wir gehen in die Debatte ein.
Ich mache darauf aufmerksam, dass gemäß § 57 Abs. 1 der Geschäftsordnung kein Redner/keine Rednerin länger als 5 Minuten sprechen darf, wobei der Erstredner zur Begründung über eine Redezeit von 10 Minuten verfügt. Stellungnahmen von Mitgliedern der Bundesregierung oder zu Wort gemeldeten Staatssekretären sollen nicht länger als 10 Minuten dauern.
Das Wort erhält zunächst der Antragsteller, Herr Abgeordneter Dipl.-Ing. Dr. Pirklhuber. Ich erteile es ihm. 10 Minuten Redezeit. – Bitte.
15.03
Abgeordneter Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber (Grüne): Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der vorliegende Fristsetzungsantrag bezieht sich auf das zentrale Programm für die ländliche Entwicklung. Es ist in dieser Form das größte Paket in der Geschichte Österreichs für die ländlichen Regionen für den Zeitraum 2007 bis 2013.
Es geht dabei um 3,9 Milliarden €. Das sind die EU-Mittel, die für dieses Programm zur Verfügung stehen. In Summe sind es etwa bis zu 10 Milliarden € bis zum Jahr 2013, kofinanziert durch Bund und Länder.
Meine Damen und Herren! Für dieses umfassende Paket gibt es keine ausreichende gesetzliche Grundlage. Das ist die Kernkritik der Grünen an dieser Vorgangsweise, die gewählt wurde. Wir haben nur eine einzige Beschlussfassung in diesem Haus gehabt, und zwar wurde im Rahmen der Budgetbeschlüsse die Kofinanzierung, das heißt die zusätzlichen Bundesmittel für dieses Paket, hier im Hohen Haus beschlossen. Aber es gibt kein einziges Gesetz, das den Rahmen für dieses Programm, die Ziele und die entsprechenden Strategien, die damit verfolgt werden, darstellt. All dies wird auf privatwirtschaftlicher Basis derzeit genehmigt. Wir haben ja einige Berichte vorliegen, nämlich Rechnungshofberichte aus dem Jahr 2007, die besagen, dass in der Agrargesetzgebung vieles zu wenig gesetzlich geregelt ist, was die erste Säule der Agrarpolitik betrifft. Unsere Argumentation: Das trifft auch auf das Programm für die Ländliche Entwicklung zu.
Ich möchte jetzt kurz auf die Geschichte des Antrages eingehen. Wir haben ihn schon in diesem Haus debattiert, nämlich am 14. Dezember, und ich erinnere Sie in diesem Zusammenhang daran, Kollege Gaßner, dass Sie damals zu Recht gesagt haben, es sei eine stärkere Einbeziehung des Parlaments notwendig, es solle nicht am Parlament vorbei gehandelt werden. Aber es ist leider nichts passiert!, so Ihre Aussage. Und Ihre Feststellung damals war: Jetzt ist es zu spät. – Das war am 14. Dezember 2006.
Ich erinnere in diesem Zusammenhang: Der sogenannte Grüne Pakt, vom Minister so tituliert, wurde offiziell erst am 29. Jänner 2007 eingereicht. Das heißt, es war absolut
fristgerecht und ist auch heute noch fristgerecht, sich mit diesem Thema zu beschäftigen. Ich werde noch darauf zurückkommen.
Kollege Grillitsch hat damals auch zu Recht behauptet ... (Abg. Grillitsch: Ich werde noch darauf zurückkommen, warum das noch in Brüssel liegt!) Sie haben zu Recht behauptet, Kollege Grillitsch, dass die ausverhandelten Mittel mit 3,9 Milliarden € gut verhandelt sind. (Demonstrativer Beifall bei Abgeordneten der ÖVP. – Abg. Grillitsch: Ich komme darauf zurück!) – Ja, warten Sie, Sie kommen ohnehin dran!
Diese 3,9 Milliarden € sind gut verhandelt insofern, als aus den Mitteln der Modulation – das hat ja Kommissar Fischler immer schon gesagt – Österreich profitiert hat. Das heißt, wir haben zusätzliche europäische Mittel für die ländliche Entwicklung und für die ländlichen Regionen.
Meine Damen und Herren! Der Antrag wurde bereits zum zweiten Mal vertagt, zuletzt im Landwirtschaftsausschuss am 30. Mai. Derzeit laufen eben diese Verhandlungen mit der Europäischen Union beziehungsweise das Konsultationsverfahren. Das sind Gespräche auf hoher Ebene: Ministerium mit den Vertreterinnen und Vertretern auf Brüsseler Ebene.
Im Landwirtschaftsausschuss – und das ist das Kuriose, und daher auch dieser Antrag heute hier im Haus – hat Bundesminister Pröll sich ganz klar geweigert, die konkreten Fragen der Abgeordneten dieses Hauses zu beantworten. Es geht ganz konkret um 189 Fragen, 189 Fragen, die die Europäische Union, die die EU-Kommission an den Landwirtschaftsminister gestellt hat, Bezug nehmend auf dieses Förder-Paket; und er hat eine Antwort über den Inhalt dieser Fragen verweigert.
Er hat keine Antwort darauf gegeben, aber, meine Damen und Herren, inzwischen – und das ist das Gute in Österreich – ist dieser Fragenkatalog bereits durchgesickert – auch bis zu mir (ironische Heiterkeit bei der ÖVP), und ich werde Ihnen jetzt ganz konkret ... – Ja, Sie lachen! Das sind 189 Fragen, über die der Minister gesagt hat, sie seien nur technischer Natur. Das sind alles andere als technische Fragen, das sind hochbrisante politische Fragen. Ich werde Ihnen einige dieser politisch relevanten Fragen hier zitieren.
Zum Beispiel heißt es in Frage 4: „Es fehlt eine genaue Analyse der Umweltsituation und eine daraus resultierende Strategie für das Programm.“ – Das ist eine Kernfrage, bitte! Das ist eine zentrale Frage, die man natürlich im Ausschuss auch diskutieren hätte müssen.
Frage 50: „Gemäß den Vorgaben der Nitratrichtlinie und der VO 2092/91 gilt ein maximaler Wirtschaftsdüngeranfall von bis zu 170 kg N/ha als zulässig. Es ist unverständlich, warum im Rahmen von Agrarumweltmaßnahmen ein höheres Niveau erlaubt werden soll – die angegeben 210 kg sind sehr verwirrend!! – ...“.
Also: Die EU-Kommission kritisiert hier Intensivierungsüberlegungen, ein Intensivierungspaket, das dieser Landwirtschaftsminister, der von der ÖVP gestellt wird, Minister Pröll, zu verantworten hat.
Weiters eine zentrale Frage – und da sehen Sie die politische Brisanz –, Frage 182: „Die Rolle der Landwirtschaftskammern als Interessensvertreter, Beratungseinrichtung und bewilligende Stelle ist kritisch, weil die Gefahr eines Interessenskonflikts besteht.“
Sie sehen, hier geht es um Verfahrensfragen, wo ganz klare politische Antworten zu geben sind, und der Minister hat sich geweigert, über diesen Fragenkatalog überhaupt Informationen zu geben.
Genauso wird konkret die integrierte Produktion kritisiert, weil hier entsprechende Grundanforderungen und die Gegenüberstellung dieser Grundanforderungen völlig unzureichend sind.
Sie sehen, es sind eine Reihe von konkreten Fragen, deren Beantwortung uns der Minister verweigert hat. Ich möchte aber auch nicht versäumen festzustellen, dass am Tag nach dem Ausschuss, am 31. Mai, in der „Österreichischen BauernZeitung“ ganz konkrete Inhalte formuliert sind und konkrete Aussagen zu diesen Verhandlungen getroffen werden. Dem Ausschuss hat er diese Informationen nicht gegeben – einen Tag danach kann man es in der „BauernZeitung“ nachlesen, allerdings Halbwahrheiten.
Zur Weidehaltung heißt es – ich zitiere –: Die Kommission verlangt eine Verlängerung der Weidedauer von derzeit 120 auf 170 Tage. Richtigerweise hat die Kommission gefordert, eine Kombination von Weidehaltung und Auslauf sei zu überlegen, zum Beispiel 170 Tage Auslauf, davon 100 Tage Weide. – Also 100 Tage Weide, nicht 170 Tage, meine Kolleginnen und Kollegen. Also, wenn Sie schon etwas in der „BauernZeitung“ zitieren, zitieren Sie es auch korrekt und informieren Sie die Bäuerinnen und Bauern richtig!
Noch einmal: Der derzeitige Konsultationsmechanismus läuft, keine Frage, Kollege Gaßner, aber die Frage am Ende des Tages ... (Zwischenrufe bei der SPÖ.) – Ja, ich sage es Ihnen (in Richtung SPÖ), denn auf der anderen Seite habe ich außer Zwischenrufen keine besondere Aufmerksamkeit festgestellt. Ich sage, es geht um Rechtssicherheit, es geht um Kernfragen der Republik, es geht um 10 Milliarden € im Rahmen dieses Zeitraumes 2007 bis 2013 und um die Frage, welche Rechtssicherheit besteht.
Ich stelle erneut die Frage an Bundesminister Pröll: Wann werden Sie die Antworten, die Sie der EU-Kommission geben, öffentlich bekannt machen und auch dem Landwirtschaftsausschuss zustellen? Wann werden Sie den Bericht an die EU-Kommission abschicken? Und wann wird der Landwirtschaftsausschuss darüber beraten? Worauf Sie uns auch keine Antwort gegeben haben: Welches weitere Verhandlungsprocedere werden Sie vorschlagen, und wie werden Sie jene Menschen bei diesem Programm einbeziehen, die bisher schon mitdiskutiert haben?
Dies ist die große Herausforderung, und daher habe ich zur Information, weil es der Bundesminister nicht tut, die 189 Fragen auch der Öffentlichkeit mit heutigem Tag zugänglich gemacht, sie sind auf meiner persönlichen Homepage abrufbar. Ich werde auch den Fraktionsführern der anderen Fraktionen diesen Katalog mit den 189 Fragen heute noch übermitteln, damit sie sich für die nächste Sitzung des Landwirtschaftsausschusses entsprechend gut vorbereiten können und der Minister nicht wieder Fragen unbeantwortet lässt.
Also mein Appell an Sie von ÖVP und SPÖ: Keine
weitere Vertagung dieses wesentlichen Antrages in der nächsten
Ausschusssitzung! Ich gehe davon aus, dass er wieder auf der Tagesordnung ist.
Ich fordere Sie auf, endlich ein Rahmengesetz zu erarbeiten, ein Rahmengesetz,
das Rechtssicherheit für die Bäuerinnen und Bauern, Transparenz
für die BürgerInnen sicherstellt in einem solch wesentlichen
Zukunftsprojekt, und fordere außerdem, dass die Mitentscheidung des
Parlaments gesichert ist. – Danke schön, meine Damen und
Herren! (Beifall bei den Grünen.)
15.12
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Ich mache darauf aufmerksam, dass die Redezeit der nunmehr zu Wort gemeldeten Abgeordneten 5 Minuten beträgt.
Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Mag. Gaßner. – Bitte.
15.12
Abgeordneter Mag. Kurt Gaßner (SPÖ): Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Kollege Pirklhuber! Mir brauchen Sie die Fragen nicht zu schicken, ich habe sie von unserem Koalitionspartner bekommen. In der Tat sind hier einige ganz spannende Fragen drinnen. Bei mir steht allerdings „streng vertraulich“ drauf, ich hoffe, ich breche jetzt nicht allzu viel Vertraulichkeit, wenn ich zwei Fragen zitiere, die unmittelbar mit diesem Thema zu tun haben, nämlich:
„Eine klare Definition des förderfähigen Gebiets (ländliches Gebiet, ländlicher Raum) wird erbeten.“ – Das ist etwas, Herr Kollege Grillitsch, worüber wir uns durchaus unterhalten sollten, nicht nur wir, sondern auch mit der Regierung und mit dem verantwortlichen Minister, weil ich glaube, dass gerade in der Definitionsfrage „ländlicher Raum“ einiges offen ist.
Ich weiß, es ist grammatikalisch nicht ganz richtig,
aber: Der ländliche Raum sind alle Menschen, die dort leben. Davon gehen
wir aus. Und ich glaube, auch die Europäische Union sieht dies in dieser
Richtung, und daher sollten wir uns bemühen, aus diesen Fördermitteln
etwas mehr in den tatsächlichen ländlichen Raum zu bringen und nicht
ausschließlich in landwirtschaftliche Förderung. (Beifall bei Abgeordneten der SPÖ.)
Die zweite Frage, die ich Ihnen vorlesen möchte: „Die Kapitel ,Wirtschaft und Lebensqualität im ländlichen Raum‘ und“ – auch wieder zwischen Anführungszeichen – „,Leader‘ sollten im Hinblick auf Stärken und Schwächen überarbeitet und ergänzt werden.“
Also, es sind hier schon einige ganz entscheidende Dinge, wo ich auch nicht verstehe, warum der Minister ein Geheimnis daraus macht. Warum besprechen wir das nicht hier in diesem Haus, wo es doch um jährlich 1,2 Milliarden geht?
Das, Herr Kollege Grillitsch, würde ich Sie bitten, in unseren Gesprächen, die wir ja sehr fruchtbar, wie ich meine, führen, nicht hintanzustellen, sondern auch mit zu verhandeln. Daher, sehr geehrter Herr Kollege Pirklhuber, werden Sie verstehen, dass wir Ihrer Fristsetzung heute nicht zustimmen können, weil wir in laufender Verhandlung mit unserem Koalitionspartner sind – und die Koalition ist nicht so schlecht, wie Sie vielleicht gemeiniglich glauben! (Zwischenrufe bei den Grünen.)
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Was ich vielleicht nur am Rande bemerken möchte, weil ich ein paar Mal das Nicken in den FPÖ-Reihen gesehen habe, aber das ist durchaus interessant: Mir ist jetzt eine Presseaussendung in die Hand gefallen, und diese muss ich Ihnen vorlesen. Kollege Hofer von der FPÖ hat in dieser gesagt – es ging ihm um die Stärkung des ländlichen Raumes; ich zitiere –:
Seit dem Jahr 2000 wurden 120 Polizeiposten, 60 Volksschulen, zahllose Kindergärten und 1 000 Postämter aufgelassen. Er meint, dass das – was wir immer gesagt haben – den ländlichen Raum massiv ausgehöhlt hat, den gesamten ländlichen Raum.
Werte Kolleginnen und Kollegen von der FPÖ: Von 2000 bis 2002, glaube ich, waren Sie doch in der Regierung. Heute bedauern Sie also das, was Sie in dieser Zeit angestellt haben, dass Sie all dem zugestimmt haben. Ich schätze das so ein, dass man später auch noch klug werden kann, und ich freue mich, dass Sie uns in dieser Frage unterstützen. (Abg. Dr. Graf: Aber ihr werdet das jetzt alles ändern!)
Eine Frage habe ich noch im Zusammenhang mit diesem verschiedenen Vorgehen bei Förderungen. Auf der einen Seite haben wir die MOG-Förderungen, die sind hoheitsrechtlich abzuwickeln, und das ist okay, da gibt es genaue Rechtswege. Und auf der anderen Seite gibt es diese 1,2 Milliarden pro Jahr, diese sind privatwirtschaftlich abzuwickeln; Kollege Pirklhuber hat schon darauf hingewiesen.
Was ich nicht ganz in Ordnung finde, ist die Tatsache, dass auf der Homepage des Lebensministeriums zu lesen steht: „In jedem Fall erfolgt die Antragstellung auf eigenes wirtschaftliches Risiko.“
Ich denke, wenn wir davon reden, dass unsere
Bäuerinnen und Bauern Anspruch
auf Rechtssicherheit haben, dann sollten wir diese privatwirtschaftliche
Regelung
in eine hoheitliche Regelung umwandeln. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ sowie des Abg.
Dr. Pirklhuber.)
15.18
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun gelangt Herr Abgeordneter Grillitsch zu Wort. Ebenfalls 5 Minuten Redezeit. – Bitte, Herr Abgeordneter.
15.18
Abgeordneter Fritz Grillitsch (ÖVP): Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich glaube, hier in diesem Hause nicht wiederholen zu müssen, dass wir im Rahmen der Verhandlungen in Bezug auf die ländliche Entwicklung für Österreichs Bauern vom Volumen her sehr viel erreicht haben – sehr viel erreicht haben, mehr erreicht haben, als wir je zuvor hatten: 3,9 Milliarden € stehen nun den Bäuerinnen und Bauern zur Verfügung. (Abg. Reheis: Im ländlichen Raum!)
Im ländlichen Raum, der von der EU klar definiert wurde, auch mit der GAP-Reform 2003, weg von den Stückzahlungen, von den Zahlungen pro Rind hin zu Leistungen der Bäuerinnen und Bauern, die von der Gesellschaft anerkannt werden. Das ist einmal die Ausgleichszulage für Bergbauern, und das ist im Wesentlichen auch, als Ausgleichsmechanismus, unser Umweltprogramm mit einer ökologischen Orientierung.
Das war das Ziel der GAP-Reform: Geld hin zu den Bauern zu bringen, aber auch Geld für den ländlichen Raum. Und genau das ist in diesem Grünen Pakt, liebe Kolleginnen und Kollegen, vorgesehen: 2,78 Millionen € ungekürzt für unsere bergbäuerlichen Familien, die unter schwierigsten Bedingungen in Österreich produzieren, arbeiten müssen und letztlich auch dem Anspruch der Konsumenten gerecht werden müssen, nämlich tiergerecht und umweltgerecht zu produzieren (Abg. Dr. Pirklhuber: Über das besteht ja Einvernehmen!), und auch, Herr Kollege Pirklhuber, das Umweltprogramm als solches, an dem 80 Prozent der Bauern in Österreich mit 90 Prozent der Fläche freiwillig teilnehmen.
Dazu gibt es Investitionsförderungen, um unsere Betriebe auch wettbewerbsfähig zu machen. Und diese Investitionsförderungen lösen ja letztlich auch eine enorme Beschäftigungsoffensive gerade in den ländlichen Räumen aus, wenn Sie daran denken – Herr Bürgermeister Reheis wird mir das bestätigen –, wo die Bauern investieren und wo sie ihre Produkte dafür beziehen. Das geht vorwiegend in die Sicherung von Arbeitsplätzen in den ländlichen Räumen. Und darüber hinaus ist in diesem Grünen Pakt noch genau das vorgesehen, was Kurt Gaßner mit Recht angesprochen hat: die Regionalförderung für den ländlichen Raum, für Bildungsmaßnahmen, das Leader-Programm; dafür stehen erstmals 134 Millionen € zur Verfügung.
Tun Sie nicht so, Herr Kollege Pirklhuber, als hätten wir nicht informiert! Wir haben das ausführlich diskutiert (Abg. Dr. Pirklhuber: Explizit nicht!) an fünf Dialogtagen, wo alle unsere Partner, die NGOs, Umweltorganisationen, Naturschutzorganisationen, parlamentarische Parteien, mit eingeladen wurden und wir dies ganz genau und ganz konkret mit ihnen diskutiert haben. (Abg. Dr. Pirklhuber: Es geht um den Landwirtschaftsausschuss, Herr Kollege Grillitsch!)
Zu Ihrem Vorschlag eines Rahmengesetzes, das Sie wollen: Es führt schlichtweg zu mehr Bürokratie und mehr Kosten. Und das wollen wir nicht! Das sage ich Ihnen ganz ehrlich, das wollen wir nicht. (Abg. Dr. Pirklhuber: Warum soll das zu mehr Bürokratie
führen?) Wir haben bereits im Rahmen der Marktordnungsverhandlungen übereinstimmend auch mit Kurt Gaßner festgelegt, dass wir selbstverständlich im Rahmen des Health Check, dieser Gesundheitsreform im nächsten Jahr auch auf parlamentarischer Ebene das entsprechend diskutieren und darüber informieren werden.
Nur, da geht es um Kofinanzierung. Und wenn wir heute den Minister binden, nach Brüssel schicken mit einem gebundenen Ergebnis, wie soll der Minister für uns in Brüssel verhandeln? Es geht um Kofinanzierung, darum, dass Bund und Land 60 : 40 kofinanzieren müssen, Herr Kollege Pirklhuber, und hier gibt es jährlich immer wieder Veränderungen. Genau das ist der Punkt, der zu mehr Bürokratie und mehr Kosten führen wird. Und wir wollen, dass dieses Geld zu den Bäuerinnen und Bauern geht und nicht irgendwo in der Bürokratie und Verwaltung versandet. (Beifall und Bravoruf bei der ÖVP.)
Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Diese
Privatwirtschaftsverwaltung ist, glaube ich, gut so. Und ich sage das heute
hier ganz offen und bitte Sie wirklich im Sinne der österreichischen
Bäuerinnen und Bauern, hier umzudenken: Dass es diese 189 Fragen
gegeben hat, dass heute dieser Grüne Pakt noch nicht genehmigt ist, das
verdanken wir Ihren vielfältigen Gesprächen in Brüssel, Herr
Pirklhuber, wo Sie nur verunsichert haben und wo Sie die Planungssicherheit und
die Kalkulierbarkeit für Österreichs Bauern in Frage gestellt
haben! (Beifall und Bravorufe bei der
ÖVP. – Abg. Dr. Pirklhuber:
Das stimmt überhaupt nicht!)
15.23
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun gelangt Frau Abgeordnete Zwerschitz zu Wort. 5 Minuten Redezeit. – Bitte.
15.23
Abgeordnete Barbara Zwerschitz
(Grüne): Frau
Präsidentin! Werte Abgeordnete! Liebe Zuhörer! Herr Abgeordneter
Grillitsch, man kann ja wirklich Menschen überschätzen, aber
dass Sie dem Herrn Abgeordneten Pirklhuber zutrauen, dass er die EU dazu
bewegen kann, gegen die Regierungsmacht der ÖVP, gegen die
Landwirtschaftskammer, gegen das Landwirtschaftsministerium, die EU so
aufwiegeln kann, dass die EU einen „super“ Verordnungstext, den man
in Österreich entwickelt hat, über den Haufen schmeißt, das ist
ein bisschen zu viel der Ehre, würde ich einmal sagen. Aber es freut uns. (Beifall bei den Grünen. –
Abg. Freund: Das ist
tatsächlich so!)
Es geht jährlich um 1 Milliarde € für die ländliche Entwicklung. Und im Gegensatz zur ÖVP bin ich nicht unbedingt der Meinung, dass es nur um Bauern und Bäuerinnen geht – die sind sehr wichtig, die brauchen wir dringend, da leben aber auch noch zahlreiche andere Menschen.
Diese Verordnung degradiert die Bäuerinnen und Bauern zu Bittstellern. Es ist ihnen nicht möglich, wenn sie einen Bescheid von der AMA erhalten, den überhaupt als Bescheid zu registrieren, denn es ist kein Bescheid, es ist eine Information, ein Brief, könnte man sagen, und sie können dagegen nicht berufen. Das bedeutet für unsere Bauern und Bäuerinnen Rechtsunsicherheit, das ist richtig, aber nicht deswegen, weil wir ein Rahmengesetz fordern, denn ein Rahmengesetz bedeutet nicht, dass wir auf das i-Tüpfelchen dem Herrn Minister vorgeben, was er in welchem Punkt zu verhandeln hat, sondern es bedeutet, dass wir ihm einen Rahmen geben, mit dem ausgestattet er nach Brüssel fährt und den er dort als Verhandlungsbasis nimmt. Es tut mir leid, das ist auch ein kleines Missverständnis Ihrerseits.
Sie reden immer von Transparenz in der Agrarpolitik. Es tut mir leid, diese fehlt mir. Ich habe das sehr nett gefunden, ich habe bei einer Veranstaltung in der Steiermark die-
ses nette Journal bekommen: „Lebenswert – Perspektiven für die Steiermark“, da steht drinnen – ich zitiere –:
„Der ländliche Raum ist der Zukunftsraum des 21. Jahrhunderts.“ – No na! – „Am Beginn einer neuen politischen Planungsperiode der Europäischen Union 2007 – 2013 ist ... der ideale Zeitpunkt, gemeinsam mit den Menschen in Stadt und Land über die Herausforderungen der Zukunft nachzudenken, sich auszutauschen und Lösungen zu erarbeiten.“ – Das kann ich nur voll bestätigen.
Nur, jetzt frage ich Sie: Wer ist denn in diesem Land durch
Wahlen dazu legitimiert, darüber zu verhandeln und darüber zu reden?
Wieso geht denn das komplett an den PolitikerInnen vorbei? Wieso glauben Sie,
dass ein Landwirtschaftsausschuss, der genau dazu in Amt und Würden
ist, das nicht machen kann? (Beifall bei
den Grünen. – Abg. Grillitsch:
Sie haben immer die Verantwortung verweigert! 20 Jahre lang!)
Der Präsident der Landeskammer Wlodkowski hat in der gleichen Zeitung geschrieben: „... Bauern sind der Wirtschaftsmotor für den ländlichen Raum.“ – Ja, wie gehen Sie denn mit diesem Wirtschaftsmotor um, wenn BittstellerInnen darum bangen müssen, ob sie die Förderansuchen, die sie jetzt einreichen, überhaupt genehmigt bekommen, weil sie ja noch gar nicht wissen, wie die Richtlinien im Endeffekt ausschauen werden? Ist das ein guter Umgang? Ich kann es mir nicht wirklich vorstellen. (Abg. Hornek: Genau das werden wir verhindern, dass sie zu Bittstellern werden! – Weitere Zwischenrufe bei der ÖVP.) – Sie brauchen sich nicht so aufzuregen, wir hatten das schon!
Eine weitere Sache ist der Begleitausschuss: Wie wird er denn zusammengesetzt sein? Wer wird denn da drinnen sein? Wann beginnt er denn endlich zu arbeiten? – Wir wissen das nicht, denn da hüllen sich die ÖVP und der Herr Landwirtschaftsminister ins Mäntelchen des Schweigens.
Abschließend noch zum Umweltprogramm, mit dem Sie sich gerade so gebrüstet haben: Von 653 Millionen € auf 527 Millionen € pro Jahr herunterzugehen, das ist nicht etwas, was einen auszeichnen sollte, sondern das ist eher etwas, wo man sich überlegen sollte, ob das noch in Ordnung ist. (Beifall bei den Grünen.)
15.27
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster kommt Herr Abgeordneter Dipl.-Ing. Klement zu Wort. 5 Minuten Redezeit. – Bitte.
15.27
Abgeordneter Dipl.-Ing.
Karlheinz Klement, MAS (FPÖ): Frau Präsidentin! Hohes Haus! Herr Gaßner, es ist
gut, dass Sie unseren Kollegen Hofer zitieren, Sie sprechen da einen wichtigen
Punkt an: klüger werden. Eine Empfehlung an Sie, an die Kollegen von der
SPÖ: Werden auch Sie klüger! Denn wenn davon gesprochen wird, dass
der ländliche Raum ausgedünnt wird und dass die Polizei im ländlichen
Raum nicht mehr ausreichend vorhanden ist, dann hat Kollege Hofer völlig
recht. Und ich danke ihm für diese Presseaussendung, er hat damit den
Nagel auf den Kopf getroffen. (Beifall
bei der FPÖ.)
Hier ist wirklich Bedarf für Sie gegeben, Herr Kollege Gaßner: Überzeugen Sie doch Ihre SPÖ davon, dass wirklich mehr Polizei im ländlichen Raum notwendig wäre, um dort gewisse Sicherheiten und Entwicklungsmöglichkeiten zu schaffen!
Aber nun zum Kollegen Grillitsch, der es wieder geschafft hat, die Thematik völlig misszuverstehen. Sie haben überhaupt nicht kapiert, worum es geht, Herr Grillitsch! Hier geht es um demokratiepolitische Fragen. Hier geht es nicht um Förderungsdetails, um Details von Abrechnungen, sondern hier geht es darum, dass Sie einen ganz wichtigen Fragenkatalog am Parlament vorbeischmuggeln wollen. Das kann nicht sein! Es ist
nicht Aufgabe Ihrer Partei, das Parlament zu hintergehen! Und das
war die Kernfrage, Herr Grillitsch! Verstehen Sie das bitte!
Wenn Sie von Detailfragen sprechen – Kollege Pirklhuber hat es ja angerissen –, dann sind da sehr wichtige Dinge dabei, die nicht nur die Landwirtschaft betreffen. Da sind Fragen dabei wie Stickstoffausbringung, Düngesysteme. Und das sollten Sie auch wissen, ansonsten machen Sie Seminare bei Freiheitlichen Akademien; es ist wirklich empfehlenswert, landwirtschaftliche Politik bei den Freiheitlichen zu lernen: Schauen Sie sich an, was im Zusammenhang mit dieser Düngemittelverordnung passiert, wie sehr Düngemittel dazu beitragen, dass Humus abgebaut wird, und wie sehr diese zur CO2- und Klimaproblematik beitragen. Und das, guter Herr Grillitsch, ist auch Ihre Verantwortung, diese Dinge öffentlich zu machen und hier ins Parlament zu bringen! Um diese Kernfrage geht es, Herr Grillitsch – nicht darum, dass Sie irgendwo ... (Zwischenruf des Abg. Grillitsch.) Das ist Expertentum, Herr Grillitsch – und das fehlt Ihnen!
Das, was Sie jetzt hier machen, ist, eindeutig die Frage, die Herr Pirklhuber in den Raum gestellt hat, zu verneinen. Ich wiederhole es, es geht um zwei Dinge:
Erster Punkt: Die erste Säule der gemeinsamen
Agrarpolitik ist das Marktordnungsgesetz. Sie wissen, was da aufgrund
Ihrer Tätigkeit passiert ist: Sie haben es geschafft, diesen
Referenzzeitraum 2000 bis 2002 so hintanzustellen und zu verbiegen, dass zum
Beispiel die prämienfähigen Alternativkulturen und die
Biolandwirtschaft überhaupt nicht bedacht wurden. Jetzt herrscht dieser
Streit innerhalb der Koalition zwischen Rot und Schwarz. Das ist auch gut so,
und ich hoffe, dass Herr Gaßner zur Versachlichung dieser Dokumentation
wirklich etwas beitragen kann. (Abg. Grillitsch: Dafür sind wir
Spitzenreiter in Europa, Herr Kollege!)
Der zweite Punkt: Hier geht es um diesen Fragenkatalog,
darum, dass diese ländliche Entwicklung wirklich ins Parlament
hergehört. Deswegen werden wir als Freiheitliche Partei diesem Antrag der
Grünen eindeutig zustimmen. (Beifall
bei der FPÖ. – Zwischenrufe bei der ÖVP.)
15.30
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Dolinschek. 5 Minuten Redezeit. – Bitte.
15.30
Abgeordneter Sigisbert Dolinschek (BZÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Staatssekretär! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich glaube, Herr Kollege Pirklhuber, im gegenständlichen Antrag geht es um ein Rahmengesetz und nicht um die Förderung des ländlichen Raumes, wo wir ja alle dafür sind, dass möglichst viel Geld nach Österreich fließt und zurückkommt und dem ländlichen Raum zugute kommt.
Dieses Programm, das jetzt mit zirka 1 Milliarde € dotiert sein soll, soll in Form einer Sonderrichtlinie umgesetzt werden. Es ist aber nun einmal so, dass die Abwicklung der Beihilferegelung in der ländlichen Entwicklung sozusagen im Rahmen der Privatwirtschaftsverwaltung erfolgt. Bei Streitigkeiten aus dem Vertrag zwischen dem Förderungswerber und der Republik Österreich – sprich dem Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft – bleibt jemandem nur der Gang zum Zivilgericht übrig, weil der Instanzenzug an das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft – im Gegensatz zur Hoheitsverwaltung – nicht da ist. Das besteht nicht. Informationsmeldungen der Abwicklungsstelle AMA gelten nicht als Bescheide, gegen die eine Berufung zulässig ist, sondern nur als Mitteilungen.
Bauernhöfe sind aber privatwirtschaftliche Betriebe, und Bauern müssen entsprechend den Förderungsrichtlinien ihre Ansuchen stellen. Jetzt stellt sich die Frage, wie man
das löst. Eine gesetzliche Verankerung, wie Sie, Kollege Pirklhuber, das fordern, wäre einerseits eine enorme Verwaltungsaufblähung, die meiner Meinung nach kaum vertretbar ist – man kann dazu natürlich verschiedene Denkansätze haben –, allerdings hätten wir im Parlament in diesem Fall die Kontrolle über die Vergabemodalitäten. Jetzt muss man abwiegen, was man eigentlich will: einen Verwaltungsapparat, der irrsinnig aufgebläht ist? Dann hat man natürlich die Kontrolle über die Vergabemodalitäten.
Mir persönlich ist wichtig, dass es eine offene Diskussion über diese Mittel gibt, dass es eine transparente Diskussion über die Schwerpunkte gibt, über die Mittelvergabe, über den Umweltschutz, über die Investitionen, über die Bergbauernförderung, auch was die Aus- und Weiterbildung betrifft und so weiter, dass das offen und transparent gestaltet wird.
Gegen eine Fristsetzung haben wir natürlich
grundsätzlich nichts, denn das soll ausdiskutiert werden. Einer
Fristsetzung werden wir natürlich zustimmen. (Beifall beim BZÖ.)
15.33
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.
Wir kommen nunmehr zur Abstimmung über den Antrag des
Abgeordneten Pirklhuber, Kolleginnen und Kollegen, dem Ausschuss für
Land- und Forstwirtschaft zur Berichterstattung über den Antrag 55/A(E)
betreffend gesetzliche Verankerung des österreichischen Programms für
die Ländliche Entwicklung 2007–2013 eine Frist bis 3. Juli
2007 zu setzen. (Abg. Strache: Das ist die Mehrheit!)
Ich bitte jene Damen und Herren, die diesem Fristsetzungsantrag die Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist die Minderheit und damit abgelehnt.
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Ich nehme die Verhandlungen über die Punkte 5 und 6 der Tagesordnung wieder auf.
Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Kickl. (Zwischenruf des Abg. Brosz.) – Sie waren noch nicht fertig mit Ihrer Rede? Pardon, dann haben wir es falsch eingetragen.
Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Brosz. – Bitte.
15.35
Abgeordneter Dieter Brosz (Grüne) (fortsetzend): Vom ländlichen Raum zurück zum Anti-Doping-Gesetz – wobei es auch im ländlichen Raum, gerade in den Fitness-Studios, durchaus bemerkenswerte Ansammlungen von nicht ganz legalen Mitteln geben soll, die da verwendet werden. Vielleicht ist der Schritt auch gar nicht so groß.
Ich war ohnedies schon relativ weit und wollte noch sagen, dass insbesondere die Abänderungsanträge, die wir jetzt beschließen, meiner Meinung nach notwendig und wichtig sind. Ich glaube, wir haben jetzt eine gute Regelung für die Frage gefunden, ob Dopingkontrollen in der Nacht durchgeführt werden können, da jetzt klargestellt ist, dass es nicht Standard sein soll, dass zwischen 23 und sechs Uhr früh kontrolliert wird, dass aber in begründeten Ausnahmefällen sehr wohl Kontrollen möglich sein müssen. Ich denke, dass das ganz notwendig ist, weil sonst angesichts der sehr kurzen Abbauzeiten von Dopingstoffen oder Dopingnachweisstoffen im Körper eine fixe Kontrollsperre von sieben oder acht Stunden schon fast als eine Anleitung interpretiert hätte werden können.
Der letzte Punkt, der mir wichtig war, war die Frage des Strafrechtes. Vielleicht auch dazu noch ein paar Worte, weil ich nicht wirklich den Sinn davon erkennen kann, Do-
pingbestimmungen ins Strafrecht zu übernehmen, was die Sportlerinnen und Sportler betrifft.
Man muss die Frage in den Raum stellen, welche Konsequenz es hat, wenn jemand bei einem Dopingvergehen üblicherweise eine zweijährige Sperre ausfasst, in dieser Zeit de facto ein Berufsverbot hat, und möglicherweise auch noch mit Strafbestimmungen, die vermutlich auch mit Gefängnisstrafen verbunden wären, konfrontiert ist. Ich glaube, dass es notwendig ist, diese Form des Berufsverbotes, das hier herrscht, wirklich konsequent durchzuführen. Das ist die schärfste Form der Sanktion.
Wie vorhin schon erwähnt, wenn wirklich konsequent durchgesetzt wird, dass keine Trainingsmöglichkeiten durch die Vereine gegeben sind, dass der Ausschluss vom Sport für zwei Jahre getätigt wird, dann ist das die schärfste Sanktion, die man im Sport setzen kann – unabhängig von denen, die Doping zu kommerziellen Zwecken betreiben, das ist ein anderes Kapitel.
Aber was die Frage betrifft, ob der Sportler genug gestraft ist, wenn er zwei Jahre Berufsverbot bekommt – im Wiederholungsfall lebenslänglich –, so glaube ich, dass das an sich ausreicht, wenn diese Regelung konsequent durchgesetzt wird.
Abschließend möchte ich mich für die sehr konstruktive Diskussion in den letzten Tagen bedanken. Ich bin seit 1999 im Parlament, aber ich kann mich nicht erinnern, dass wir bei einem Gesetz in dieser Form einfach nach sachlichen Kriterien bis zum Schluss die relevanten Punkte ausgeräumt und in allen wichtigen Punkten, mit Unterstützung der Juristen, eine Formulierung gefunden haben, die wir jetzt sehr gut und vollinhaltlich mittragen können.
Ich kann mich erinnern, dass wir beim letzten Dopinggesetz noch das Problem hatten, dass es da zum Schluss ein paar offene Fragen gab – nämlich die, die uns jetzt Kopfzerbrechen bereitet haben – und es nicht mehr möglich war, sie noch kurzfristig zu bereinigen. Das Thema Nachtsperre zum Beispiel – Kollege Maier nickt – haben wir auch damals diskutiert und gesagt, dass das ziemlich problematisch ist.
Jetzt war es möglich: Insofern auch den Dank und die Anerkennung an den Staatssekretär, der hier durchaus eine konstruktive und vermittelnde Rolle eingenommen hat. Ich glaube, dass das ein nächster wichtiger Schritt ist. Ob das beim Doping für die nächsten Jahre ausreicht, ist, glaube ich, nirgends zu beantworten, weil das immer eine sehr fließende Geschichte ist, aber zumindest diesen Bereich haben wir jetzt – soweit Österreich handeln konnte – positiv bewerkstelligt.
Mit Salzburg hat das, befürchte ich, wenig zu tun. Der Herr Bundeskanzler ist jetzt nicht mehr da, sonst hätten wir noch um eine Flasche Barroso – Pardon: Barolo wetten können, aber wir werden sehen, wie die Entscheidung im Juli dann ausgeht. (Heiterkeit. – Beifall bei den Grünen.)
15.38
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Kickl. 5 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.
15.38
Abgeordneter Herbert Kickl (FPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Auch ich bin sehr dankbar und möchte gleich an meinen Vorredner anschließen, der sich wirklich sehr eingebracht hat in die Formulierung des Anti-Doping-Gesetzes. Da ist gute Arbeit geleistet worden, und es war sehr gut, dass man bis zum Schluss die Zeit genutzt hat, um in allen Bereichen nachzujustieren, wo es notwendig war.
Ich würde mir nur wünschen, Herr Brosz, dass Sie diesen beherzten Kampf gegen leistungssteigernde oder möglicherweise bewusstseinsverändernde Substanzen auch sonst in den Reihen der Grünen so ernst nehmen würden, denn bis jetzt kenne ich Sie als jemanden, der im Grunde genommen eher die Cannabis-Freigabe gefordert hat (Beifall bei der FPÖ), als da rigoros auf den Verbotsriegel zu drücken. Das möchte ich nur einmal anmerken.
Für die FPÖ steht fest, dass wir uns natürlich ohne Wenn und Aber zu einem Anti-Doping-Gesetz bekennen, bei dem es darum geht, im Sport Gerechtigkeit, Fairness, Sauberkeit und natürlich auch den gesundheitlichen Aspekt für die Sportler in den Vordergrund zu rücken. Wir meinen natürlich, dass wir das den ehrlichen Sportlern, den Funktionären, den Fans und vor allem der Jugend schuldig sind.
Das ist eine Schuld, die wir zu leisten haben, und das ist notwendig, damit wir einen Ausgleich schaffen zwischen den hervorragenden Leistungen, die unsere Sportler auf internationaler Ebene erbringen – und wo sich ja auch manche gerne im Lichte dieser Sportler sonnen und sich am liebsten selbst die Medaillen umhängen würden, die andere mit ihren Leistungen für Österreich erbringen –, und dem Niveau der Doping-Kontrolle, damit wir also in diesem Bereich internationale Standards haben. Denn es soll nicht passieren, dass unsere Sportler deshalb international in ein schiefes Licht kommen, weil bei uns die Doping-Regeln so sind, dass man von außen, wenn man schon irgendetwas kritisieren möchte, auch etwas zu kritisieren findet. – Ich sage, das sind wir unseren Sportlern schuldig!
Aber etwas ist mir heute schon etwas zu kurz gekommen in diesem beherzten Anti-Doping-Kampf. Wir sind nämlich unseren Sportlern auch noch etwas anderes schuldig – das dürfen wir bei dem allgemeinen Schulterklopfen und bei dem Rosen-Streuen, das jetzt stattfindet, dafür, dass wir etwas zustande gebracht haben, nicht vergessen –: dass man nämlich bei all den Bemühungen um internationale Signale – ich höre immer nur: Salzburg, Salzburg, Salzburg!, Olympiabewerbung!; ist alles richtig! – nicht vergisst, dass das Aussenden internationaler Signale von uns das eine ist, dass es aber natürlich auch darauf ankommt, welche Signale vom internationalen Parkett an uns geschickt werden. Und das ist die zweite Seite der Medaille, die mir in dieser Diskussion durchaus etwas abgeht.
Wenn ich mir das anschaue, was da teilweise aus dem Bereich des IOC – das sicherlich seine Verdienste im Bereich des Anti-Doping-Kampfes hat – in dieser aktuellen Debatte aufgeführt wurde, dann muss man sich fragen, ob das die richtigen Signale sind und ob man damit der Sache in Wahrheit nicht viel, viel mehr schadet, als man ihr nützt. (Beifall bei der FPÖ.) Man kann nämlich auch in diesem Bereich über das Ziel hinausschießen.
Ich glaube nicht, dass es irgendjemanden hier herinnen gibt, meine Damen und Herren, der uns allen Ernstes weismachen will, dass unser Österreich eine internationale Drehscheibe, der Mega-Umschlagplatz und überhaupt der Hort des internationalen Dopings ist – aber genau das ist transportiert worden. Da würden mir, wenn man ein bisschen nachdenkt, ganz andere Staaten einfallen – ganz andere Staaten! –, wo man einmal nachschauen sollte!
Es ist noch nicht allzu lange her, und wahrscheinlich findet man sie auch heute noch, dass man, wenn man in bestimmten Sportarten die Athleten oder Athletinnen angeschaut hat, gar nicht genau gewusst hat, ob es sich um einen männlichen oder einen weibliche Athleten handelt, sodass man nicht genau wusste, ob man in der Herren- oder Damentoilette die Dopingprobe abholen sollte. Und da gibt es noch genug, was international zu tun wäre! Ich meine, dass in diesem Bereich, im Doping-Bereich, nicht das kleine Österreich – wo es sicherlich ein paar schwarze Schafe gibt, bei denen es kein Pardon geben soll, das ist klar – federführend ist, das sind ganz andere.
Das Modell der Sippenhaftung, meine Damen und Herren, das man jetzt andenkt, wo man im Grunde genommen mit völlig überzogenen, unverhältnismäßigen Sanktionen den Anti-Doping-Kampf torpediert, sollte uns auch zu denken geben. Das muss man sich auf der Zunge zergehen lassen, dass man das Thema 16 Jahre Sperre – und zwar quer durch den Gemüsegarten: für alle Sommerathleten, für alle Winterathleten – überhaupt nur andiskutiert, wenn es doch offenbar darum geht, die schwarzen Schafe und durchaus auch deren Hintermänner ins Visier zu bekommen!
Das ist ja dann keine Strafe, sondern das ist eine sportpolitische Verdammnis, die da ausgesprochen wird, und das kann nicht der Weg sein, denn das löst bei der Bevölkerung auch zu Recht Ärgernis aus (Beifall bei der FPÖ) – Ärgernis, weil man das Gefühl hat, dass es sich da manche in diesem Bereich etwas mehr richten, als es sich andere richten können. Und wenn es dann vielleicht auch noch den einen oder anderen Verband trifft, der in der Vergangenheit nicht besonders unerfolgreich war und wo wir uns alle mitgefreut haben, na, dann kommt es vielleicht dem einen oder anderen auch nicht ganz unrecht. Man sollte das nicht immer in den Bereich der Verschwörungstheorie „hinunterdodeln“, möchte ich schon beinahe sagen, sondern es geht tatsächlich darum, hier auch das entscheidende Maß zu finden, wenn man den Anti-Doping-Kampf ernst nimmt.
Denken Sie nur einmal an die Olympischen Sommerspiele in Athen: Niemand – kein Mensch! – hat gewusst, dass die Griechen eine ganz hervorragende Leichtathletik-Nation sind, und auf einmal gewinnen die jeden Leichtathletik-Bewerb im Sprint-Bereich?! Auf einmal sieht man solche Muskelpakete, die immer als Erste durch das Ziel laufen, obwohl man fünf Jahre vorher von ihnen überhaupt noch nichts gehört hatte?! – Da ist, wie sich später gezeigt hat, systematisches Doping von Staatsseite betrieben worden, und ich frage mich, wo da der Aufschrei war.
Das ist meine Bitte an die Verantwortlichen hier im Sportbereich, an diejenigen, die den Sport und seine saubere Zukunft so gern zur Chefsache erklären: Ich hätte mir erwartet, dass man bei der Verurteilung der schwarzen Schafe, die zu Recht geschieht, auch einmal den Finger auf die blinden Flecken legt, die es in anderen Bereichen gibt, damit es nicht so ist, dass wir uns selbst noch Asche aufs Haupt streuen, während andere offenbar so „weiterwurschteln“ können, wie sie es bisher getan haben. (Beifall bei der FPÖ.)
15.45
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Ing. Westenthaler. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 5 Minuten. – Bitte.
15.45
Abgeordneter Ing. Peter Westenthaler (BZÖ): Frau Präsidentin! Herr Staatssekretär! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das Beispiel mit den Griechen war wirklich beachtlich. Man könnte auch die Frage stellen: Stellen Sie sich vor, was los ist, wenn Österreich nächstes Jahr Europameister wird – ob dann nicht auch eine Sonderkontrolle auf uns zukommt, weil es uns keiner abnimmt?! (Heiterkeit beim BZÖ.) – Aber Spaß beiseite. Eigentlich ist diese Doping-Geschichte schon etwas sehr Ernstes, und daher freut es mich, wie natürlich auch alle anderen Fraktionen, dass es hier eine einstimmige Beschlussfassung geben wird, denn es geht um die Ethik im Sport, es geht um das Bekenntnis zur Leistung und es geht letztlich auch um einen sauberen Sport, den wir alle wollen.
Viel Richtiges wurde heute gesagt, und vor allem auch ein bisschen betreffend die Wehleidigkeit, die es da jetzt gibt, wo man mit einem stärkeren Selbstvertrauen kontern sollte, weil es schon interessant ist, dass gerade dort immer genau hingeschaut wird –
das ist auch dieses internationale Konkurrenzdenken –, wo es um den österreichischen Skisport geht. Auch das ist ja eine beachtliche Entwicklung.
Herr Kollege Brosz hat kurz das Thema Knauß angesprochen, das will ich auch tun: Das ist für mich genau das Gegenbeispiel, wo es nämlich völlig falsch gelaufen ist und ich nach allen Detailkenntnissen und Informationen jetzt davon überzeugt bin, dass Hans Knauß nicht schuldig ist, sondern eigentlich wegen einer Regelung zum Handkuss gekommen ist, die damals noch nicht ausgereift war und auf deren Basis eine solche Strafe ausgesprochen wurde – blöderweise so lange, dass sie bis zu seinem Karriereende gedauert hat. Aber im Nachhinein ist Hans Knauß für mich nach wie vor unschuldig in dieser Angelegenheit – aber das ist nun einmal so.
Aber eine internationale Diskussion – und jetzt bin ich bei einem wichtigen Thema, nach der Umsetzung des WADA-Codes und allem, was wir hier mit dem Gesetz machen – geht in die genau gegenteilige Richtung dessen, was etwa der Herr Ex-Staatssekretär und nunmehrige Abgeordnete Wittmann heute hier vom Rednerpult aus gesagt hat. Es ist eben nicht so, dass die internationale Diskussion von der Strafrechtlichkeit weggeht, sondern es ist genau umgekehrt: Es geht genau in diese Richtung! Und deswegen habe ich im Ausschuss auch darauf aufmerksam gemacht, dass wir bei allen Diskussionen um Doping – und zwar weltweit! – einen Begriff immer mehr ins Zentrum rücken sehen, und der lautet: Strict Liability des Athleten. Das heißt, die strenge Verantwortung des Athleten kommt immer mehr in den Vordergrund, sogar bis hin zur verschuldensunabhängigen Haftung des Athleten.
Daher meine ich, es ist unsere Verantwortung – auch von der Politik her –, dafür zu sorgen, dass unsere Athleten, wo immer sie ihren Sport ausüben, auch gleiche Voraussetzungen im Strafrecht vorfinden, denn dann kann so etwas nicht mehr passieren, was zum Beispiel in Italien passiert ist – unabhängig davon, ob es Drogenmissbrauch oder Doping war oder nicht. Die unterschiedlichen Grundvoraussetzungen in den einzelnen Ländern, was das Strafrecht bei Doping vorsieht, das ist ein Riesenproblem – ein Riesenproblem! –: In einem Land wird man sofort festgenommen, Untersuchungshaft, alles Mögliche, im anderen Land gibt es das überhaupt nicht, weil es eben keine strafrechtlichen Verquickungen gibt.
Aus diesem Grund meine ich, im Sinne der internationalen Entwicklung, die immer mehr in Richtung Strafrecht geht, sollte eigentlich die Bundesregierung – in dem Fall die Justizministerin – tatsächlich auch einmal auf europäischer Ebene versuchen, einen Vorstoß in Richtung einer Harmonisierung zu wagen: eine Harmonisierung der Strafrechtsgesetzgebung, und zwar ausschließlich in Bezug auf Doping – das ist mir wichtig: ausschließlich in Bezug auf Doping! – zu versuchen.
Wir wissen ja, dass das Strafrecht im Wesentlichen nicht vergemeinschaftet ist, dass hier eine nationale Kompetenz vorhanden ist, aber in diesem Bereich, wenn wir internationale Regelungen für Doping schaffen, sollte man sich eigentlich auch eine Verzahnung oder Nicht-Verzahnung, in welche Richtung das auch immer geht, überlegen. Ich bin auch nicht jemand, der sagt: Die sollen jetzt alle mit dem Strafrecht in Berührung kommen, die gehören alle eingesperrt!, Vorstrafen!, und was weiß ich, was es da alles gibt – ich halte es auch für falsch, das Ganze jetzt in die andere Richtung zu überziehen und zu kriminalisieren –, aber es muss einheitliche Regelungen geben.
Deswegen erlaube ich mir, folgenden Antrag einzubringen – in der Erklärung geht es eindeutig um das Strafrecht –:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Ing. Westenthaler, Kolleginnen und Kollegen betreffend Harmonisierung der Anti-Doping Maßnahmen
Der Nationalrat wolle beschließen:
Die Bundesministerin für Justiz wird aufgefordert, in der Europäischen Union auf eine Harmonisierung der rechtlichen Bestimmungen bei Verdacht auf Doping hinzuwirken.
*****
Also, sie soll auf eine Harmonisierung schon bei Verdacht auf Doping hinwirken, damit es eben kein böses Erwachen gibt – egal bei welcher Veranstaltung –, wo unsere Sportler dann vielleicht sogar ungerechtfertigt in Verdacht kommen, höchste Unannehmlichkeiten haben, bis hin zur Bekanntschaft mit dem jeweiligen nationalen Strafrecht, indem sie hier entsprechend etwas tut. – Ich glaube, das ist ganz wichtig, weil es eben nicht nur um das Umfeld geht, sondern um den Sport selbst.
Ich bin froh, dass es dieses Gesetz gibt, bedanke mich auch
bei den Kolleginnen und Kollegen der anderen Parteien, auch bei jenen, die die
Initiative ergriffen haben, die diese Grundlage auch geschaffen haben. Es ist
richtig, es ist ein richtiger, wenn auch nicht letzter Schritt im Kampf gegen
das Doping. Es wäre das Allerschlechteste, wenn wir sagen: Okay, jetzt
haben wir es beschlossen, das war es dann!, und wir kümmern uns nicht mehr
darum. Es wird möglicherweise auch schon in Bezug auf die Europameisterschaft
im nächsten Jahr hier wahrscheinlich nicht nur zu strengerer Auslegung,
sondern auch zu strengeren Kontrollen kommen. Da sollten wir gewappnet
sein – sowohl was das Dopinggesetz als auch was die strafrechtlichen
Rahmenbedingungen anlangt. – Danke schön. (Beifall beim
BZÖ.)
15.50
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Der soeben von Herrn Klubobmann Westenthaler eingebrachte Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt, ordnungsgemäß eingebracht und steht mit in Verhandlung.
Der Antrag hat
folgenden Wortlaut:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Ing.
Westenthaler, Kolleginnen und Kollegen betreffend Harmonisierung der
Anti-Doping Maßnahmen, eingebracht im Zuge der Debatte zu TOP 5:
Bericht und Antrag des Ausschusses für Sportangelegenheiten über den
Entwurf eines Bundesgesetzes über die Bekämpfung von Doping im Sport
(Anti-Doping-Bundesgesetz 2007) (105 d.B.)
Die zunehmende
öffentliche Wahrnehmung des Missbrauchs von leistungsfördernden
Substanzen im Freizeit- und Spitzensport hat in der Öffentlichkeit wie in
der Politik eine Diskussion über die Notwendigkeit von schärferen
Gesetzen im Kampf gegen Doping hervorgerufen.
Wie beispielsweise im
Nachhang zur Doping-Affäre um österreichische Biathleten und Langläufer
bei den Olympischen Spielen 2006 in Turin gerade in den letzten Tagen der
breiten österreichischen wie internationalen Öffentlichkeit vor Auge
geführt wurde, ist Doping nicht länger nur eine Angelegenheit von
einzelnen Sportlern und Sportärzten, sondern betrifft als Phänomen
und Spiegelung gesellschaftlicher Vorgänge die unterschiedlichsten
Sportkader als Ganzes. Persönlicher sportlicher Ehrgeiz, nationales
Prestige, finanzielle Verlockungen und persönlicher Erfolgszwang
können in diesem Bereich bedenkliche Partnerschaften eingehen.
Landläufig wird die Verwendung von Dopingmitteln im Sport wegen Verstoßes gegen das Wettkampfprinzip als „Betrug“ bezeichnet. Nach geltendem Recht ist ein Verstoß
gegen das Fairplay im Sport für sich genommen jedoch nicht
durch das staatliche Strafrecht sanktioniert. Nicht nur in Österreich,
auch in Deutschland und in anderen Staaten Europas kommen im Falle des Dopings
aufgrund der derzeitigen vielschichtigen Rechtslage unterschiedlichste
Straftatbestände, wie z.B. Körperverletzung, Betrug oder
Verstöße gegen das Arzneimittelgesetz und das Rezeptpflichtgesetz in
Betracht. Auch die anzuwendenden verfahrensrechtlichen Bestimmungen im Falle
des Vorliegens von Verdachtsmomenten, die auf den Missbrauch von
leistungsfördernden Substanzen oder der Anwendung von verbotenen
Methoden der Leistungssteigerung hindeuten, sind selbst in
Mitgliedsstaaten der Europäischen Union von Land zu Land deutlich
unterschiedlich. Dies hat besonders eindrücklich das o.a. Beispiel bei den
Olympischen Spielen 2006 in Turin gezeigt, wo Verdächtige, anders als in
Österreich, ohne Einspruchsmöglichkeiten kurzerhand Maßnahmen
der Einschränkung der persönlichen Freiheit bis hin zum
Freiheitsentzug ausgesetzt waren.
Nach Ansicht der
unterzeichneten Abgeordneten sollte es jedoch zumindest in Mitgliedsstaaten
der Europäischen Union einheitliche verfahrensrechtliche Bestimmungen im
Falle des Vorliegens von Verdachtsmomenten, die auf den Missbrauch von leistungsfördernden
Substanzen oder der Anwendung von verbotenen Methoden der Leistungssteigerung
hindeuten, geben, da die sonst allfällig damit verbundenen Folgen für
österreichische Sportler unzumutbar sind.
Aus diesen
Gründen stellen die unterzeichneten Abgeordneten folgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle
beschließen:
„Die
Bundesministerin für Justiz wird aufgefordert, in der Europäischen
Union auf eine Harmonisierung der rechtlichen Bestimmungen bei Verdacht auf
Doping hinzuwirken.“
Wien, den 5. Juni
2007
*****
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Bevor ich Herrn Abgeordnetem Brosz das Wort zu einer tatsächlichen Berichtigung erteile, mache ich darauf aufmerksam, dass hier im Saal für alle generelles Telefonierverbot existiert. Ich höre ständig Handys läuten. Bitte, meine Damen und Herren, dieses Handyverbot im Saal zu beachten!
Herr Abgeordneter Brosz, Sie sind am Wort. 2 Minuten Redezeit für die tatsächliche Berichtigung.
15.51
Abgeordneter Dieter Brosz (Grüne): Frau Präsidentin! Herr Kollege Kickl hat vorher gemeint, dass die griechischen Leichtathleten in Athen alles gewonnen hätten. – Das ist unrichtig!
Es handelte sich dabei in der Vermutung um die beiden
Sprinter, die vorher Weltmeister waren, nämlich Kostas Kenteris und
Ekaterini Thanou. Die beiden konnten deshalb in Athen nicht alles gewinnen,
weil sie sich einer Dopingprobe entzogen hatten und daher bei den
Olympischen Spielen nicht antreten durften, weil sie gesperrt waren. (Beifall
bei den Grünen. – Abg. Öllinger:
Das war eine wichtige Berichtigung!)
15.51
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun gelangt Herr Staatssekretär Dr. Lopatka zu Wort. – Bitte, Herr Staatssekretär.
15.52
Staatssekretär im Bundeskanzleramt Dr. Reinhold Lopatka: Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich bedanke mich wirklich bei allen Fraktionen, dass wir bis heute morgens noch gemeinsam daran gearbeitet haben, das bestmögliche Gesetz hier verabschieden zu können.
Doping schadet dem Athleten, Doping schadet dem Verband, in dem Doping stattfindet, und Doping schadet jeder Sportnation. In dieser Reihenfolge sind auch die von mir Angesprochenen gefordert.
Es ist natürlich die Verantwortung beim Athleten – Klubobmann Westenthaler hat das richtig angesprochen. Das ist die erste Verantwortung, und er hat auch für sein Umfeld zu sorgen. Da dürfen wir die Ärzte nicht außer Acht lassen. Die viel größeren Dopingprobleme als wir haben etwa zurzeit die Deutschen, weil dort bei einem renommierten Universitätsinstitut – wie sich nachher herausstellte – systematisch Doping betrieben worden ist. Von anerkannten Anti-Doping-Kämpfern, die bei mehreren Olympischen Spielen die ärztliche Verantwortung haben, ist hier systematisch gedopt worden. Also, da sieht man schon das riesige Problem im ersten Umfeld.
Das Zweite sind die Sportverbände. Wir haben – so sehe ich es – heute von den Sportverbänden eine große Last genommen, denn diese hatten bisher in erster Instanz zu entscheiden, was mit ihren Athleten passiert. Und jeder, der das Innenleben von Sportverbänden kennt, weiß, auch wenn Sportler gedopt sind, sie müssen trotzdem enorm viel an Zeit investieren, hart an sich arbeiten, damit sie überhaupt auf dieses Niveau kommen – ob sie jetzt dopen oder nicht. Und so einen Athleten dann bestrafen zu müssen, damit hatten die Verbände ihre Probleme. Ich sage es so direkt.
Der dritte Punkt: Wenn Doping der Sportnation schadet – welcher auch immer –, dann ist natürlich die Politik gefordert. Ich glaube, dass wir heute – und davon bin ich fest überzeugt – mit diesem Gesetz wirklich einen Quantensprung erreicht haben. Wir haben jetzt klare Bestimmungen in einer unabhängigen Anti-Doping-Agentur, wo ich mir von einer Geschäftsführung, die auszuschreiben ist, erwarte, dass sowohl in der ersten als auch in der zweiten Instanz, wenn es zu Verfahren kommt, diese rechtlich auch bestens durchgeführt werden. Das war bis jetzt ein Problem.
Die einzelnen Verbände hatten bei den Verfahrensbestimmungen völlig unterschiedliche Regelungen: die einen nach der Strafprozessordnung, die anderen nach zivilprozessordnungsmäßigen Bestimmungen, und die dritten hatten überhaupt ganz eigenartige Schiedsgerichtsverfahren. Das heißt: ein einheitlicher Standard für alle Sportler mit zwei Instanzen und dann natürlich der Weg zum Sportgerichtshof nach Lausanne, zum CAS. Das ist ein ganz wesentlicher Unterschied zu den bisherigen Regelungen.
Der nächste Punkt, wo ich mir viel an Qualitätsverbesserung erwarte, ist, dass wir drei Kommissionen einrichten werden: eine medizinische Kommission, eine Rechtskommission und – was ganz wichtig ist, denn davon hat sich der Sport in vielen Bereichen entfernt, weil das Gewinnen-Wollen um jeden Preis alles andere überlagert hat – auch eine Ethikkommission. Mit dieser entsprechenden Beratung erwarte ich mir von der Geschäftsführung, dass hier wirklich mehr im Anti-Doping-Bereich gemacht wird und dass diese Bewegung in Österreich weit stärker spürbar wird, als es in der Vergangenheit der Fall war.
Der entscheidende Punkt ist folgender – Sie sehen es in den Erläuterungen –: Bisher hatten wir für diesen gesamten Bereich zwischen 500 000 € und 600 000 € zur Verfügung. Wir verdoppeln diesen Betrag: In Zukunft wird es dafür weit mehr als 1 Million € geben. Das ist ganz entscheidend, will man hier wirklich effizient vorgehen.
Wir lassen auch keine Schlupflöcher offen, wenngleich man hier immer beide Pole sehen muss. Der eine Pol ist, alles zu tun, um Doping zu unterbinden, um hier keine Schlupflöcher zu lassen, auf der anderen Seite haben Sportler natürlich auch ein familiäres Umfeld, oder sie stehen unter einer enormen Anspannung, wenn sie sich auf Olympische Spiele vorbereiten. Wenn dann regelmäßig nächtliche Kontrollen erfolgen, ist das sicherlich nicht die optimale Trainingsvorbereitung. Wir haben aber auch hier mit der jetzigen gesetzlichen Regelung einen Weg gefunden, mit dem wir – so glaube ich – durchaus zufrieden sein können.
Solange es den Sport gibt, wird es auch Doping geben. Daher werden wir uns sicherlich auch in Zukunft mit diesem Thema befassen.
Ein Punkt sei abschließend von meiner Seite erwähnt, der vorher auch vom Bundeskanzler angesprochen worden ist: Meine Bitte wäre, da uns hier wirklich etwas gelungen ist, dass wir das auch gemeinsam so hinaustragen. Denn die heutigen Berichte in österreichischen Tageszeitungen sind im Widerspruch zum Originalbericht der Bewertungskommission des IOC. Schauen Sie sich bitte im Internet die Informationen vom IOC an, was Salzburg betrifft.
Salzburg ist mit Pyeongchang eindeutig an erster Stelle bewertet worden – wortwörtliche Formulierung: „excellent concept“ sowohl für Salzburg als auch für Pyeongchang; nicht für Sotschi, hier heißt es nur „very good concept“, das ist die nächste Stufe. In diesem Bericht heißt es hier: Salzburg wird ein „positives, nachhaltiges Vermächtnis“ hinterlassen. Salzburg, mit seinem Fokus auf die Jugend, wird einzigartige und erinnerungswürdige Spiele anbieten. Salzburgs nachhaltiges Leben in den Bergen ist ein Meilenstein in der Planung und, und, und. Salzburg schlägt ein exzellentes Konzept vor und wurde hervorragend bewertet.
Wenn Sie heutige österreichische Tageszeitungen lesen: eindeutig negativer kommentiert als das die internationale Medienwelt macht, die oft kritisch ist, wenn ich nur an die „Süddeutsche Zeitung“ denke.
Meine Damen und Herren, wir haben mit diesem Gesetz –
unabhängig von der Bewerbung von Salzburg – einen ganz
wesentlichen Beitrag geleistet, was die Glaubwürdigkeit des Sports
betrifft, was die Sauberkeit des Sports betrifft. Ich erwarte mir jetzt von den
Verbänden, dass sie ihren Beitrag leisten, aber auch von jeder einzelnen
Athletin und von jedem einzelnen Athleten, weil wir auch hier im
Förderbereich für die Athleten und Athletinnen mehr machen, als wir
jemals seitens des Bundes gemacht haben. – Danke für Ihre
Zustimmung zu diesem Gesetz. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten
der SPÖ.)
15.58
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster kommt Herr Abgeordneter Krist zu Wort. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 3 Minuten. – Bitte, Herr Abgeordneter. (Abg. Krist geht auf Krücken zum Rednerpult. – Zwischenruf des Abg. Ing. Westenthaler.) Der „FC-Nationalrat“ hinterlässt seine Spuren. – Bitte.
15.58
Abgeordneter Hermann Krist
(SPÖ): Geschätzte
Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Das
ist der Einsatz für die Republik. (Allgemeiner Beifall.)
Mit dem Anti-Doping-Bundesgesetz setzen wir, denke ich, ein deutliches Zeichen, dass es der Politik und vor allem allen Fraktionen dieses Hauses wichtig ist, dem Doping im Sport und vor allem jenen, die diesen SportlerInnen dieses Doping zuteil werden lassen – in so unangenehmer Art und Weise – und sie dazu verleiten, den Kampf anzusagen. Intensive und sehr konstruktive Diskussionen im Sportausschuss haben diese Ge-
setzwerdung begleitet. Verbesserungsvorschläge der Abgeordneten – der Herr Staatssekretär hat es auch erwähnt – sind bis zur letzten Minute noch eingearbeitet worden. Man hat versucht, in breitestem Konsens eine sehr vernünftige und gute Regelung zu finden. Daher gibt es natürlich auch den einen oder anderen Abänderungsantrag.
Dieses Gesetz definiert den Begriff „Doping“, beschäftigt sich beispielsweise mit der wichtigen Dopingprävention, der Schaffung einer unabhängigen Dopingkontrolleinrichtung und natürlich der Dopingkontrolle im Besonderen.
Erwähnenswert ist auch die Einrichtung einer qualifizierten und unabhängigen Schiedskommission. Es sind aber auch Pflichten für die Sportorganisationen und die SportlerInnen festgeschrieben worden. Das ist auch sehr wichtig.
Meine Damen und Herren, um diese heikle Materie übersichtlicher darzustellen, um der UNESCO Anti-Doping-Konvention gerecht zu werden und somit auch die Internationalität dieses Themas zu verdeutlichen, soll dieses Bundesgesetz heute beschlossen werden. Es geht vor allem auch um Fairness im Sport und um die Tatsache, dass Doping nicht nur die Leistung, sondern auch vor allem die Gesundheit der SportlerInnen beeinflusst. Das geltende Arzneimittelgesetz gibt uns, so denke ich, genügend Möglichkeiten, bei entsprechender Einhaltung und Kontrolle strafrechtliche Maßnahmen einzuleiten. Da brauchen wir nicht noch extra etwas dazu. Das Anti-Doping-Bundesgesetz gibt uns das notwendige Handwerkszeug in der Prävention und in der Kontrolle. Das wird dem Sport und dem gesamten Sportumfeld guttun.
Ein paar wenige Worte – Herr Staatssekretär Lopatka hat vieles davon bereits erwähnt, daher fasse ich mich ganz kurz – zu der meiner Ansicht nach sehr skandalösen Berichterstattung über die Olympiabewerbung von Salzburg. Wer den IOC-Evaluierungskommissionsbericht auf der Homepage „Salzburg 2014“ nachliest, wird merken, dass hier zwei Tageszeitungen in einer nicht nachvollziehbaren Art und Weise diese Bewerbung runtermachen. Man hat fast den Eindruck, dass ein bestimmter Kreis hier absichtlich Salzburg aus dem Rennen schießen will. Das ist zu verurteilen.
Ich denke, dass sich der Sportausschuss im Parlament in der letzten Sitzung überzeugen konnte von einer sehr ausgezeichneten Präsentation rund um das Team rund um Geschäftsführer Dipl.-Ing. Gernot Leitner, das sehr engagiert und sehr professionell die Konzepte und die Vorbereitungsarbeiten erledigt hat. Wir haben gesehen, dass großer Einsatz bei dieser Gruppe dabei ist. Namhafte Persönlichkeiten unterstützen diese Bewerbung. Die Bundesregierung und so gut wie alle anderen Parteien des Hauses stehen dahinter, um diese Veranstaltung, die für Österreichs Wirtschaft und Tourismus so wichtig ist und so eine wertvolle Sportveranstaltung ist, auch wirklich zu unterstützen und die Bedeutung klarzumachen.
Daher muss ich aus meiner Sicht sagen: Die
Berichterstattung in diesen Tageszeitungen grenzt für mich an
Landesverrat und ist absolut zu verurteilen. (Beifall bei SPÖ und ÖVP. – Ironische Heiterkeit
bei den Grünen.)
16.02
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Dr. Eder zu Wort. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 2 Minuten. – Bitte.
16.02
Abgeordneter Dr. Sebastian Eder (ÖVP): Verehrte Frau Präsidentin! Herr Staatssekretär! Meine Damen und Herren! Hohes Haus! Künftig stehen also im Rahmen der Besonderen Bundessportförderung mehr finanzielle Mittel auch für die Dopingbekämpfung und Prävention zur Verfügung. Und ich glaube, das ist ein äußerst positiver Aspekt.
Die Dopingbekämpfung in Österreich erhält mit diesem Bundesgesetz einen noch höheren Stellenwert, umso mehr als eine Allparteieneinigung ins Haus steht und sie jetzt mit internationalen Bestimmungen in Einklang stellt. Meine Damen und Herren! Das ist aus der Erfahrung der letzten Jahre heraus auch gut so. Wir wissen, Doping im professionellen Sport ist moralisch betrachtet Betrug am Zuschauer, Betrug an den Medien und aus der Sicht des Athleten wohl an sich selbst. Doping ist das Problem des modernen Sports. Es geht um Geld und Existenzen. Manche meinen daher, Doping wäre in sich fast logisch – und gegen diese Haltung gilt es anzukämpfen.
Am wichtigsten erscheint mir nicht nur als Sportarzt der Aspekt der Gesundheitsgefährdung des Sportlers. Eine kontinuierliche und nachhaltige medizinische Betreuung der Sportler ist unumgänglich. Aber nicht nur der Leistungsgedanke, sondern auch der Gesundheitsaspekt muss dabei zählen. Auch für Sportler gilt: Gesundheit ist nicht alles, aber ohne Gesundheit ist alles nichts, und vor allem gibt es ohne Gesundheit auch keine sportliche Leistung.
Meine Damen und Herren! Das Anti-Doping-Gesetz ist auch aus der Sicht des Mediziners gelungen, auch wenn die Standardbehandlung des erkrankten und oft verängstigten Sportlers in der Normalpraxis wegen der Einschränkung in der Auswahl der Medikamente oft schwierig ist. Das ist sicher eine der Kehrseiten der Medaille in der Dopingbekämpfung. Aber wahrscheinlich – und das sehe ich ein – geht es nicht anders.
Mit diesem Gesetz nehmen Parlament und Regierung also ihre Verpflichtungen wahr, nämlich Sportler durch strenge Kontrollen manchmal vor sich selbst, vor Gesundheitsgefährdungen im Sinne eines sauberen Sports zu schützen, ohne sie dabei gleich zu kriminalisieren. – Danke vielmals. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)
16.05
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun ist Herr Abgeordneter Zanger zu Wort gemeldet. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 4 Minuten. – Bitte.
16.05
Abgeordneter Wolfgang Zanger (FPÖ): Frau Präsidentin! Herr Staatssekretär! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Fairness ist, so glaube ich, ein Grundprinzip – und das unterschreiben wir alle –, das jedem sportlichen Wettbewerb zugrunde gelegt wird: gleiche Rahmenbedingungen, gleiche Ausgangsbedingungen für jeden. Und weil das oftmals oder scheinbar oftmals umgangen wird, bin ich sehr froh, dass wir heute dieses Anti-Doping-Gesetz gemeinsam beschließen werden.
Aber ich möchte nicht ganz die öffentliche Wahrnehmung hier ungeklärt lassen oder nicht diskutieren, die in den letzten Wochen sehr stark das öffentliche Meinungsbild geprägt und die Menschen in unserem Land bewegt hat. Es wurden Berichte über sehr drakonische Sanktionen des IOC vermeldet, die vom Österreichischen Olympischen Comité umzusetzen waren. Übriggeblieben ist schlussendlich eine Zahlung von 1 Million US-Dollar, die an das IOC überwiesen werden muss.
Andere Beschlüsse des ÖOC reichen wesentlich weiter – und da vor allem die lebenslange Sperre von 13 Betreuern und aktiven Sportlern, die in Zukunft von Olympischen Spielen ausgeschlossen sein werden. 13 Bauernopfer, möchte ich behaupten, die laut Zitat von ÖOC-Präsident Leo Wallner – und ich zitiere jetzt – ohne Rücksicht darauf, ob sie schuldig waren, nicht nur ein sportliches Desaster erleben müssen, sondern – und das wiegt noch weit schlimmer für mich – sich den Stempel eines de facto Verbrechers ausdrücken lassen müssen; und das, ohne dass ihre Schuld erwiesen wurde.
Nach dem rechtlichen Grundverständnis eines jeden Menschen gilt die Unschuld eines Angeklagten so lange, bis das Gegenteil bewiesen ist. Ich werde das Gefühl nicht los,
dass hinter diesen ganzen Anschuldigungen und den Vorgängen rund um die Razzien in Turin hauptsächlich Machtinteressen stehen. Österreich, ein kleines Land, aber in vielen Bereichen sehr erfolgreich, hat hervorragende Sportler hervorgebracht. Die vielen Siege oder Erfolge des österreichischen Schiverbandes scheinen anderen Verbänden ein Dorn im Auge zu sein. Dem Anschein, dass mit allen Mitteln versucht wird, den österreichischen Sport in ein schiefes Licht zu rücken, kann ich mich ganz einfach nicht entziehen. (Zwischenruf des Abg. Dr. Mitterlehner.)
Dafür spricht ja auch die erste Handlung des IOC, Österreich für 16 Jahre von den Olympischen Spielen auszuschließen. Meines Erachtens hat hier das IOC seine Maske fallen lassen, die es dann zwar schnell wieder hinaufgeschoben hat, und sein wahres Gesicht gezeigt. Großen nationalen Verbände könnte so etwas nur recht sein.
Eine derartige Vorgangsweise kann sich Österreich meines Erachtens nie und nimmer gefallen lassen, denn das ist eine Pauschalverurteilung all jener Sportler, die mit in den Schmutz gezogen werden, die sich aber nichts haben zuschulden kommen lassen. Mit dieser Beurteilung finde ich mich übrigens nicht allein. Namhafte Sportler sind derselben Ansicht, und auch die aus meinem Wahlkreis stammende Geschwindigkeitskönigin Renate Götschl hat dies festgestellt und überdies noch mehr (Abg. Dr. Mitterlehner: Hans Knauß auch?) – ich zitiere abermals: „dass es bei Nationen, bei denen Doping nachgewiesen wurde, keine derartigen Konsequenzen gab.“
Aus dieser Aussage kann man schon erkennen, wo die wirklichen Interessen liegen. Doping ist sicherlich ein nicht zu akzeptierendes Vergehen, aber das hat für alle Verbände zu gelten.
Offenkundig wird auch ein gewisser Neid, Missgunst, Angst um
den Machtverlust bei ÖOC-Präsidenten Leo Wallner. Anstatt sich
nämlich hinter jene Sportler und Betreuer zu stellen, die öffentlich
beschuldigt werden, obwohl man den Beweis schuldig geblieben ist, dass sie
gedopt haben oder dass sie zum Doping beigetragen haben (Abg. Mag. Johann Maier:
Man muss nicht dopen!), anstatt also bei diesen Menschen den Glauben an
Rechtssicherheit zu stärken, anstatt das zu tun, schlägt er noch
einmal mit voller Wucht in die Kerbe des IOC, opfert 13 Bauern, um als weißer
König möglichst unbeschadet im Zentrum der Macht zu bleiben. (Abg. Dr. Mitterlehner: Das ist ziemlich peinlich!)
Österreich ist immer dann sehr stark mit dabei, wenn
die Sportler große Leistungen erbringen. Dann sind wir Olympiasieger, dann
sind wir Weltmeister und dann sind wir vorne mit dabei. Wenn es einmal in die
andere Richtung geht, würde ich mir dieses Wir-Gefühl mit jenen,
denen man den Beweis schuldig geblieben ist, dass sie schuldig sind, auch
wünschen. (Beifall bei der
FPÖ.)
16.09
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster kommt Herr Abgeordneter Mag. Maier zu Wort. Wunschredezeit: 3 Minuten. – Bitte, Herr Abgeordneter.
16.10
Abgeordneter Mag. Johann Maier (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Staatssekretär! Wertes Haus! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Um einiges klarzustellen: Im Doping, werte Kollegen und Kolleginnen von der FPÖ, geht es nicht um ein Verschulden. Nach den internationalen Abkommen, das alle Verbände, auch der ÖSV, anerkannt haben, ist bereits der Besitz von Gerätschaften für verbotene Methoden, bereits der Besitz, Herr Kollege Kickl, von verbotenen Substanzen eine Verletzung internationaler Dopingbestimmungen. Und das löst Sanktionen aus.
Wir sollen hier nicht die Frage des Verschuldens diskutieren, sondern die Frage stellen, wie es möglich war, dass in einem angemieteten Haus nach der Blutbeutelaffäre in
Salt Lake City über hundert Spritzen, Hämoglobingerätschaften, verbotene Substanzen und ein Hormonpräparat gefunden werden konnten. Wir sollen nicht über unsere Opferrolle diskutieren – hier bin ich voll einer Meinung mit Niki Lauda –, sondern auch über die Täterrolle einzelner Funktionäre im ÖSV. (Beifall bei der SPÖ.)
Hohes Haus! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Heute werden wir ein Gesetz beschließen, ein Anti-Doping-Bundesgesetz, das wir aus dem Bundes-Sportförderungsgesetz herausgenommen haben, und wir gehen hier einen neuen Weg. Ich möchte aber, Herr Staatssekretär, die Gelegenheit wahrnehmen, auf ein Problem hinzuweisen, das heute noch nicht diskutiert worden ist, nämlich Dopingmissbrauch im Breitensport und im Amateurbereich. Glauben Sie mir, Herr Staatssekretär, hier haben wir in Österreich einen Handlungsbedarf. Ich glaube, dass der § 84a Arzneimittelgesetz evaluiert werden müsste, weil die meisten Verfahren in Österreich von den zuständigen Staatsanwaltschaften eingestellt werden. Es hat auch im Jahre 2006 keine einzige gerichtliche Verurteilung gegeben.
Wir sollten darüber nachdenken, wie wir die Kontrollen in allen Bereichen evaluieren, insbesondere in Fitnessstudios, wo es bisher noch keine Kontrollen in Österreich gegeben hat.
Hohes Haus! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich darf
den Abänderungsantrag
der Abgeordneten Mag. Maier, Peter Haubner, Brosz, Kickl und Westenthaler
zum Bericht und Antrag des Sportausschusses in 105 der Beilagen betreffend ein Bundesgesetz über die Bekämpfung von Doping
im Sport einbringen und in seinen Kernpunkten erläutern.
Mit diesem
Abänderungsantrag stellen wir klar, dass in allen Bundesdienststellen,
auch im Bundesheer, jederzeit Dopingkontrollen durchgeführt werden
können. Wir stellen auch klar, welche Aufgaben die Unabhängige
Dopingkontrolleinrichtung zu übernehmen hat. Derzeit ist es das
österreichische Anti-Doping-Komitee.
Aber wir gehen
auch einen neuen Weg. Wir schaffen die Möglichkeit, dass durch den Bundeskanzler
im Einvernehmen mit dem Finanzminister eine „Nationale Anti Doping
Agentur Austria GmbH“ gegründet werden kann. Wir haben
Voraussetzungen geschaffen für einen jährlichen Tätigkeitsbericht,
der dem Parlament vorzulegen ist, und auch sichergestellt, dass nicht nur
nationale Dopingerkenntnisse, sondern auch internationale Erkenntnisse mit
einfließen.
Der Herr Staatssekretär
hat bereits darauf hingewiesen, welche Kommissionen eingerichtet werden.
Wir haben auch klargelegt, wer Eigentümer von derartigen verbotenen
Stoffen ist und welche Möglichkeiten geschaffen werden müssen, um auf
diese verbotenen Stoffe zugreifen zu können, sodass es nicht
passiert, dass ein Sportler möglicherweise eine Klage auf Herausgabe
stellen kann.
Wir werden einen
neuen Weg beschreiten in der Frage der Sanktionen. Nicht mehr der
Bundessportverband trifft die Sanktionen und die Disziplinarentscheidungen,
sondern in Zukunft wird die Unabhängige Dopingkontrolleinrichtung, der
eine unabhängige Rechtskommission zur Seite gestellt wird, diese
Entscheidungen treffen.
Wir haben auch
für die Teilnahmebedingungen für Wettkämpfe klare Regelungen geschaffen
und wollen damit sicherstellen, dass gesperrte Sportler eben nicht daran teilnehmen
können.
Mit
Übergangsbestimmungen sollen diese Regelungen spätestens im kommenden
Jahr in Kraft treten.
Hohes Haus! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Auch ich möchte mich bei allen für die konstruktive Zusammenarbeit bei diesem Gesetz bedanken, für die Anregun-
gen, die von allen Fraktionen gekommen sind. Ich glaube, wir
setzen damit ein Signal als Politik gegenüber den Verbänden, die sich
danach zu richten haben, aber auch gegenüber dem Sportler.
Wir – und damit meine ich das österreichische
Parlament – wollen einen sauberen Sport. (Beifall bei der
SPÖ.)
16.15
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Der soeben von Herrn Abgeordnetem Mag. Maier eingebrachte Abänderungsantrag der Abgeordneten Maier, Haubner, Brosz, Kickl, Westenthaler ist in seinen Kernpunkten erläutert worden und auch ausreichend unterstützt. Ich lasse diesen sehr umfangreichen Abänderungsantrag gemäß § 53 Abs. 4 GOG an die Abgeordneten verteilen. Das alles steht mit in Beratung.
Der Antrag hat folgenden
Gesamtwortlaut:
Abänderungsantrag
der Abgeordneten Mag.
Johann Maier, Peter Haubner, Brosz, Kickl, Westenthaler, Kolleginnen und
Kollegen zum Bericht und Antrag des Sportausschusses in 105 der Beilagen
betreffend ein Bundesgesetz über die Bekämpfung von Doping im Sport
(Anti-Doping-Bundesgesetz 2007)
Der Nationalrat wolle
beschließen:
Der oben bezeichnete
Gesetzesentwurf in 105 der Beilagen wird wie folgt geändert:
1. In § 3
Abs. 2, erster Satz, wird nach dem Wort „Förderungen“ die
Wortfolge, „und die ab diesem Zeitpunkt ausbezahlten Förderungen
sind rückzuerstatten“ eingefügt.
2. In § 3
Abs. 3 wird nach der Wortfolge „Anti-Doping-Regelungen“ die
Wortfolge „vom Internationalen Olympischen Comité (IOC),
zuständigen internationalen Sportfachverband, Internationalen Paralympischen
Comité (IPC) oder von einer Sportorganisation gemäß
§ 2 Abs. 3“ eingefügt.
2a. § 3
wird durch folgenden Abs. 6 ergänzt:
„(6) Die
Leiter der Bundesdienststellen haben sicherzustellen, dass Vertretern der Unabhängigen
Dopingkontrolleinrichtung und der WADA der Zugang für die
Durchführung von Dopingkontrollen bei den auf ihrer Dienststelle
tätigen oder untergebrachten Sportlern gewährt wird.“
3. § 4
Abs. 1 lautet:
„(1) Der
Bundeskanzler hat eine fachlich geeignete Einrichtung mittels Vertrag mit den
nach diesem Bundesgesetz der Unabhängigen Dopingkontrolleinrichtung
obliegenden Aufgaben zu beauftragen; dies sind insbesondere:
1. Maßnahmen
zur Dopingprävention gemäß § 2 Abs. 1 und 2;
2. Information und
Aufklärung über Doping (Abs. 2 und 3);
3. Überwachung
der Einhaltung der Förderungsbedingungen gemäß § 3
und damit zusammenhängend die Anordnung und Durchführung von
Dopingkontrollen sowie Berichterstattung über die Einhaltung der
Anti-Doping-Regelungen im Sinne dieses Gesetzes;
4. Einleitung und
Durchführung von Disziplinarverfahren sowie Entscheidung gemäß
§ 15 für den zuständigen Bundessportfachverband;
5. Vertretung in
Angelegenheiten des Anti-Dopings bei internationalen Einrichtungen auf
Expertenebene.
Welche Einrichtung
dies ist, ist durch Verordnung des Bundeskanzlers kundzumachen.“
4. In
§ 4 Abs. 2 wird nach dem Wort „Information“ und in
Abs. 3 nach dem „Informationen“ die Wortfolge „und
Aufklärung“ eingefügt.
5. In
§ 4 erhält der bisherige Text der Abs. 4 und 5 die
Absatzbezeichnungen „(5)“ und „(6)“ und wird
folgender Abs. 4 eingefügt:
„(4) Die
Unabhängige Dopingkontrolleinrichtung hat folgende Kommissionen einzurichten:
1. die
Ethikkommission, die aus drei fachlich geeigneten und im Kampf gegen Doping
erfahrenen Personen zu bestehen hat, zur Unterstützung bei Maßnahmen
zur Dopingprävention sowie zur Information und Aufklärung
über Doping;
2. die
Medizinische Kommission gemäß § 8 Abs. 3 zur
Entscheidung über Anträge auf medizinische Ausnahmegenehmigungen und
Beratung in medizinischen Angelegenheiten.
3. die
Rechtskommission gemäß § 15 Abs. 6 zur Entscheidung
über Disziplinarmaßnahmen in erster Instanz bei Verstoß
gegen Anti-Doping-Regelungen.“
6. § 4
wird durch folgende Abs. 7und 8 ergänzt:
„(7) Zur Wahrnehmung
der Aufgaben gemäß Abs. 1 Z 1 hat die Unabhängige
Dopingkontrolleinrichtung insbesondere auch ehemalige Spitzensportler
(Anti-Doping-Botschafter) heranzuziehen.
(8) Der
Bundeskanzler ist ermächtigt, im Einvernehmen mit dem Bundesminister
für Finanzen eine gemeinnützige Gesellschaft mit beschränkter
Haftung mit dem gesetzlich vorgesehen Mindeststammkapital, einer
Beteiligung des Bundes am Stammkapital mit mehr als der Hälfte, der Firma
,,Nationale Anti Doping Agentur Austria GmbH'' sowie mit dem
Unternehmensgegenstand der Unabhängigen Dopingkontrolleinrichtung zu
gründen und mit den Aufgaben gemäß Abs. 1 bis 4 zu
betrauen. Sie kann neben der Firma auch die Kurzbezeichnung NADA Austria
führen. Sofern in diesem Bundesgesetz nichts anderes bestimmt ist,
sind auf diese Gesellschaft die Bestimmungen des Bundesgesetzes über
Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG), RGBl. Nr. 58/1906,
anzuwenden. Die Verwaltung der Anteile des Bundes an der Gesellschaft obliegt
dem Bundeskanzler.“
7. In § 5
Abs. 1 Z 3 wird nach dem Wort „Sportler“ die Wortfolge
„der gemäß Z 1 vergleichbaren Leistungsstufe“
und in Z 5 wird nach dem Wort „die“ die Wortfolge „vom
IOC, zuständigen internationalen Sportfachverband, IPC oder von einer
Sportorganisation gemäß § 2 Abs. 3“
eingefügt.
8. § 7
wird durch folgenden Satz ergänzt:
„Im
Tätigkeitsbericht sind anonymisiert, gegliedert nach
Bundessportfachverband, Sportarten und Sportsparten, jedenfalls
anzuführen:
1. die im
betreffenden Kalenderjahr durchgeführten Dopingkontrollen bei
Wettkämpfen und Meisterschaften, bei Kadertrainings und -lehrgängen
und sonstigen außerhalb von Wettkämpfen und Meisterschaften
durchgeführten Dopingkontrollen;
2. die Ergebnisse
der Dopingkontrollen und die dabei festgestellten verbotenen Wirkstoffe
und Methoden;
3. die Art der festgestellten
Verstöße gegen Anti-Doping-Regelungen sowie die dabei
verhängten Sicherungs- und Disziplinarmaßnahmen;
4. die
Entscheidungen über medizinische Ausnahmegenehmigungen.“
9. § 8
Abs. 3 und 4 lauten:
„(3) Zur
Entscheidung über Anträge auf medizinische Ausnahmegenehmigung hat
die Unabhängige Dopingkontrolleinrichtung eine unabhängige
Medizinische Kommission heranzuziehen, der drei Ärzte mit Erfahrung in der
Behandlung von Sportlern und fundierten klinischen und sportmedizinischen
Kenntnissen angehören. Bei Ausnahmegenehmigungen für
zahnärztliche Behandlungen hat die Medizinische Kommission aus drei
Zahnärzten mit entsprechender Erfahrung zu bestehen. Die Kommission
entscheidet mit Stimmenmehrheit.
(4) Ist die
Verabreichung von Arzneimitteln mit Beta-2-Agonisten (Formoterol, Salbutamol,
Salmeterol und Terbutalin) durch Inhalation oder die Verabreichung von Glukokortikosteroiden
über nicht-systemische Verabreichungswege erforderlich, so ist über
die Ausnahmegenehmigung im abgekürzten Verfahren ohne Befassung der
Medizinischen Kommission zu entscheiden, wenn aus dem Antrag klar
ersichtlich ist, dass die Voraussetzungen für die Erteilung der
Genehmigung vorliegen.
10. In
§ 9 werden in Abs. 2 die Wortfolge „Internationalen
Olympischen Comité (IOC)“ durch die Bezeichnung „IOC“
und die Wortfolge „Internationalen Paralympischen Comité
(IPC)“ durch die Bezeichnung „IPC“ ersetzt und folgender
Abs. 9 angefügt.
„(9) Zur Auswahl
der Sportler, der Wettkämpfe, Meisterschaften, Kadertrainings- und ‑lehrgänge,
bei denen konkret die Dopingkontrollen vorgenommen werden sollen, hat die
Unabhängige Dopingkontrolleinrichtung drei fachlich geeignet Personen
heranzuziehen. Diese werden auf ein Jahr bestellt und entscheiden mit
Stimmenmehrheit.“
11, In
§ 10 Abs. 1 Z 2 wird nach dem Wort
„Kadertrainings“ die Wortfolge „und -lehrgängen“
eingefügt.
12. In
§ 11 Abs. 4 wird der erste Satz durch folgenden ersetzt:
„Dopingkontrollen
während Kadertrainings und -lehrgängen dürfen nur zwischen
6.00 Uhr und 24.00 Uhr durchgeführt werden. Ansonsten
dürfen Dopingkontrollen außerhalb von Wettkämpfen nicht nach
23.00 Uhr und vor 7.00 Uhr begonnen werden, außer in
begründeten Ausnahmefällen.“
13. § 11
Abs. 7 wird durch folgende Sätze ergänzt:
„Wird bei der
Dopingkontrolle der unzulässige Besitz von verbotenen Wirkstoffen oder von
technischen Ausstattungen für die Anwendung verbotener Methoden
(§ 1 Abs. 2 Z 5 in Verbindung mit Abs. 3)
festgestellt, haben die betroffenen Sportler oder Betreuungspersonen diese
gegen Bestätigung dem Kontrollteam zur Verwahrung bei der
Unabhängigen Dopingkontrolleinrichtung zwecks Beweissicherung mit der
Zustimmung auszuhändigen, dass das Eigentum daran bei Verhängung
einer Disziplinarmaßnahme aus diesem Grunde an die Unabhängige Dopingkontrolleinrichtung
übergeht, ansonsten ein Verstoß wegen Nichtmitwirkung bei der
Dopingkontrolle vorliegt.“
14. In
§ 12 Abs. 2 wird das Wort „Feststellung“ durch das
Wort „Festlegung“ ersetzt.
15. In der
Überschrift zu § 13 und im § 13 wird jeweils nach dem
Wort „Kadertrainings“ die Wortfolge „und
-lehrgängen“ eingefügt.
16. In
§ 14 Abs. 2, dritter Satz, wird die Wortfolge “, der den
Sportler unverzüglich zu informieren hat“ durch die Wortfolge
„und den Sportler unverzüglich zu informieren“ und in Z 3 lit.
a die Wortfolge „beim Bundessportfachverband“ durch die Wortfolge
„bei der Unabhängigen Dopingkontrolleinrichtung“ ersetzt.
17. § 14
Abs. 3 lautet:
„(3) Verlangt
der Sportler rechtzeitig die Analyse der „B-Probe“, so hat die
Unabhängige Dopingkontrolleinrichtung unverzüglich diese zu
veranlassen und den zuständigen Bundessportfachverband hiervon zu
informieren. Sobald das Analyseergebnis vorliegt, ist dieses ohne Verzug dem
Sportler und dem Bundessportfachverband bekannt zu geben.“
18 § 15
Abs. 1 lautet:
„(1) Die
Unabhängige Dopingkontrolleinrichtung hat für den zuständigen
Bundessportfachverband nach Kenntnis eines positiven Analyseergebnisses
oder eines anderen Verdachts auf Verstoß gegen die vom
Bundessportfachverband anzuwendenden Anti-Doping-Regelungen unverzüglich
gegen die Verdächtigen oder gegen die Mannschaft, der der betroffene
Sportler angehört, das Disziplinarverfahren einzuleiten und die nach den
Regelungen des zuständigen internationalen Sportverbandes vorgesehenen Sicherungsmaßnahmen
(z.B. Suspendierung) und Disziplinarmaßnahmen zu verhängen. Von der
verhängten Sicherungsmaßnahme und Einleitung des
Disziplinarverfahrens sind die Betroffenen nachweislich zu informieren.“
19. In
§ 15 Abs. 2 entfällt der letzte Satz.
20. § 15
Abs. 5 und 6 lauten:
„(5) Die
Entscheidungen haben schriftlich mit entsprechender Begründung
unverzüglich zu ergehen. Sie sind nachweislich den Betroffenen,
allenfalls dem Vertreter der Mannschaft (des Vereines), dem zuständigen
Bundessportfachverband, der Österreichischen Bundes-Sportorganisation
(BSO) und den Landessportorganisationen zuzustellen.
(6) Zur
Entscheidung hat die Unabhängige Dopingkontrolleinrichtung eine
unabhängige Rechtskommission heranzuziehen, die aus drei Personen mit
abgeschlossenem Studium der Rechtswissenschaften und Erfahrung in der
Durchführung von förmlichen Ermittlungsverfahren zu bestehen
hat. Der Bundessportfachverband, für den die Unabhängige
Dopingkontrolleinrichtung zu entscheiden hat, hat das Recht, an Stelle eines
Mitglieds der Rechtskommission eine andere Person mit entsprechender Ausbildung
und Erfahrung zu entsenden. Die Kommission entscheidet mit
Stimmenmehrheit.“
21. In
§ 16 Abs. 1 werden die Bezeichnung „BSO“ durch die
Wortfolge „Unabhängigen Dopingkontrolleinrichtung“ und das
Wort „vier“ durch „drei“ ersetzt; Z 4
entfällt.
22. In
§ 16 Abs. 2 entfällt die Wortfolge „und das Mitglied
(Ersatzmitglied) gemäß Abs. 1 Z 4 von der BSO.
23. In
§ 16 Abs. 3 wird im ersten Satz der Punkt durch einen
Strichpunkt ersetzt und durch die Wortfolge „ebenso der zuständige
Bundessportfachverband“ ergänzt.
24. § 16
Abs. 4 und 5 wird durch folgenden Abs. 4 ersetzt:
„(4) Den
Sachaufwand der Schiedskommission hat die Unabhängige Dopingkontrolleinrichtung
zu tragen. Den ständigen Mitgliedern (Ersatzmitgliedern) der Schiedskommission
sind von der Unabhängigen Dopingkontrolleinrichtung der Aufwand für
die Teilnahme an den Sitzungen (Sitzungsgeld) und allenfalls angefallene
Reisekosten zu ersetzen.“
25. § 17
Abs. 2, erster Satz, lautet:
„Gegen
Entscheidungen gemäß § 15 können die Betroffenen
(Sportler, Mannschaft, Verein usw.) innerhalb von vier Wochen ab Zustellung
deren Überprüfung durch die Unabhängige Schiedskommission
begehren.“
26. § 17
Abs. 3 Z 2 lautet:
„2. der
zuständige Bundessportfachverband und“
26a. § 18
Abs. 2 Z 4 lautet:
„4. in ihren
Teilnahmebedingungen für Wettkämpfe oder Meisterschaften vorzusehen:
a. die
Nichtzulassung von Sportlern, die wegen Dopings suspendiert oder gesperrt sind;
b. die
Nichtzulassung von Sportlern, die nicht gemäß § 5 Abs. 1
Z 6 den Wiederbeginn der aktiven Laufbahn gemeldet haben;
c. die
Nichtzulassung von Sportlern in den ersten sechs Monaten nach Meldung des
Wiederbeginns der aktiven Laufbahn gemäß § 5 Abs. 1
Z 6.
Sieht eine
Vereinbarung gemäß § 11 Abs. 8 Abweichendes vor, so sind
die Teilnahmebedingungen entsprechend anzupassen.“
27. § 20
Abs. 3 Z 3 lautet:
„3. die
Medizinische Kommission (§ 8 Abs. 3) aus drei Tierärzten
mit entsprechender Erfahrung zu bestehen hat (Veterinärkommission)
und“
28. § 26
Z 1 lautet:
„1. hinsichtlich
§ 4 Abs. 8 der Bundeskanzler im Einvernehmen mit dem Bundesminister
für Finanzen;“
29. In
§ 27 ist das Datum „30. September 2007“ in
Abs. 3 und 5 durch das Datum „30. Juni 2008“ und in
Abs 6 durch das Datum „31. Dezember 2007“ zu ersetzen;
in Abs. 3 ist die Wortfolge“, soweit dies nicht bereits erfolgt
ist“ zu streichen, Abs. 1 und 2 lauten:
„(1) Dieses
Bundesgesetz tritt mit 1. Juli 2007 mit folgenden Abweichungen in Kraft:
1. Der
Unabhängigen Dopingkontrolleinrichtung obliegen die Aufgaben
gemäß § 4 Abs. 1 Z 1 und 4 sowie die
Entscheidungen gemäß § 15 erst ab 1. Juli 2008. Bis
30. Juni 2008 obliegen dem Bundessportfachverband die Entscheidungen
gemäß § 15. § 15 Abs. 6 tritt mit 1. Juli
2008 in Kraft.
2. Die
gemäß § 23 Abs. 1 BSFG, in der Fassung BGBl. I
Nr. 64/2006, eingerichtete Unabhängige Schiedskommission gilt
abweichend von § 16 Abs. 1 ab 1. Juli 2007 weiterhin
bei der BSO und erst ab 1. Juli 2008 bei der Unabhängigen
Dopingkontrolleinrichtung eingerichtet. Für die bis zum 30. Juni
2008 bei der Unabhängigen Schiedskommission anhängigen Verfahren
gelten die Bestimmungen über deren Zusammensetzung gemäß
§ 23 Abs. 1 BSFG, in der Fassung BGBl. I Nr. 64/2006,
weiter. Für die ab dem 1. Juli 2008 anhängig gemachten Verfahren
gelten die Bestimmungen gemäß § 16 Abs. 1 bis 3.
3. Der
Sachaufwand der Unabhängigen Schiedskommission ist abweichend von
§ 16 Abs. 4 bis 30. Juni 2008 von der BSO zu tragen.
4. Entscheidungen
der Bundessportfachverbände, die gemäß § 15 bis
30. Juni 2008 getroffen wurden, sind abweichend von § 15
Abs. 5 auch der Unabhängigen Dopingkontrolleinrichtung
zuzustellen und können abweichend
von § 17 Abs. 2 auch von dieser der Unabhängigen
Schiedskommission zur Überprüfung vorgelegt werden.
(2) Vor dem 1. Juli 2007 bei der Unabhängigen Schiedskommission anhängige Verfahren sind nach den Bestimmungen des BSFG, in der Fassung BGBl I Nr. 64/2006, fortzuführen. Der Lauf der derzeitigen Funktionsperiode der ständigen Mitglieder (Ersatz-
mitglieder)
gemäß § 23 Abs. 1 Z 1 bis 3 BSFG, in der Fassung
BGBl I Nr. 64/2006, wird durch dieses Gesetz nicht
berührt.“
Begründung
Allgemeines:
Durch die im
vorliegenden Abänderungsantrag vorgesehenen Änderungen sollen die
Aufgaben im Bereich des Anti-Dopings auf die Unabhängige
Dopingkontrolleinrichtung konzentriert werden. Dabei wird jedoch der Charakter
des Anti-Doping-Bundesgesetzes 2007 als Selbstbindungsgesetz des Bundes
nicht berührt. Die Regelungen gelten weiterhin als
Förderungsbedingungen.
Derzeit (auf Basis
Jahresabschluss 2006) setzt sich das Jahresbudget der Unabhängigen
Dopingkontrolleinrichtung (ÖADC) wie folgt zusammen:
Mitgliedsbeitrag
Bundesländer: 198 000 Euro
Mitgliedsbeitrag
Bund: 198 000 Euro
Besondere
Bundes-Sportförderungsmittel der BSO: 44 000 Euro
Bundesbeitrag
für die Aufgaben nach dem Arzneimittelgesetz: 27 000 Euro
Aufwandsersatz
des Bundes für die Aufgaben nach dem Arzneimittelgesetz: 8 000 Euro
Aufwandsersatz
des Bundes für die Wahrnehmung internationaler Aufga-
ben: 20 000 Euro
Ersatz
des WADA Mitgliedsbeitrages durch den Bund: 80 000 Euro
Gesamt. 575 000 Euro
Durch die vorgesehene
und derzeit in parlamentarischer Behandlung stehende Novelle zum
Bundes-Sportförderungsgesetz 2005 (Regierungsvorlage 66 dB) soll die
finanzielle Basis für die Unabhängige Dopingkontrolleinrichtung
durch Erhöhung des Beitrages aus den Besonderen
Bundes-Sportförderungsmitteln verbessert werden. Es ist vorgesehen,
1 % der Besonderen Bundes-Sportförderungsmitteln für die
Aufgaben der Unabhängigen Dopingkontrolleinrichtung bereit zu stellen. Der
Budgetrahmen für den Kampf gegen Doping würde sich dann um rund
556 000 Euro erhöhen (1 % der Besonderen
Bundes-Sportförderungsmitteln sind rund 600 000 Euro
abzüglich 44 000 Euro des BSO Anteils aus den Besonderen
Bundes-Sportförderungsmitteln) und damit praktisch verdoppeln. Damit
wird der finanzielle Rahmen geschaffen, dass die Dopingkontrollen und die
Maßnahmen zur Dopingprävention und ‑information intensiviert
werden können.
Aufgrund der bisherigen
Erfahrungen ist mit folgenden Kosten bei der Unabhängigen
Dopingkontrolleinrichtung zu rechnen:
Bei
30 Disziplinarverfahren 1. Instanz (rd. 4 000 Euro/je
Verfahren) im
Jahr: 120 000 Euro
Bei
10 Schiedsverfahren 2. Instanz (rd. 4 000 Euro/je Verfahren) im
Jahr: 40 000 Euro
1000
Dopingkontrollen (durchschnittlich rd. 450 Euro/je Kontrolle) im
Jahr: 450 000 Euro
Für
die zusätzlichen Aufgaben 2 weitere Bedienstete jährlich rd. 120 000 Euro
Für
Präventionsmaßnahmen, Verstärkung der Aufklärung und
Information: jähr-
lich rd. 200 000 Euro
Overheads
(Geschäftsführung, Büroausstattung, Miete, Internetauftritt
usw.): jähr-
lich rd. 200 000 Euro
Die Einnahmen
(Verfahrenskosten, Ersatz der Kosten für Dopingkontrollen usw.) ermöglichen
eine Erhöhung der Anzahl der Dopingkontrollen.
Zu Ziffer 1
(§ 3 Abs. 2):
Durch die
Ergänzung soll klargestellt werden, dass bei Verstoß gegen
Anti-Doping-Regelungen von Sportlern und Sportorganisationen bereits
ausbezahlte Sportförderungsmittel zurückzuzahlen sind, die sie
seit dem Verstoß erhalten haben.
Zu Ziffer 2
(§ 3 Abs. 3):
Die Änderungen
sind aus legistischen Gründen erforderlich.
Zu Ziffer 2a
(§ 3 Abs. 6):
Sicherzustellen
bedeutet, dass der Dienststellenleiter entsprechende Weisungen an die für
den Zugang an die Dienststelle verantwortlichen Bediensteten zu erlassen hat.
Zu Ziffer 3
(§ 4 Abs. 1):
Der Unabhängigen
Dopingkontrolleinrichtung soll in Hinkunft auch die Dopingprävention,
-information und Aufklärung über Doping obliegen. Außerdem wird
in Ziffer 4 nunmehr auch gesetzlich festgelegt, dass auf
Expertenebene die Unabhängige Dopingkontrolleinrichtung auf
internationaler Ebene tätig sein soll. Dies entspricht der derzeitigen
Praxis.
Zu Ziffer 4
(§ 4 Abs. 2):
Die Ergänzung ist
auf Grund der Erweiterung des Aufgabenkatalogs der Unabhängigen Dopingkontrolleinrichtung
durch § 4 Abs. 1 erforderlich.
Zu Ziffer 5
(§ 4 Abs. 4):
Nach Abs. 4 hat
die Unabhängige Dopingkontrolleinrichtung eine Ethikkommission, eine
medizinische Kommission und eine Rechtskommission einzurichten. Nach der
derzeitigen Rechtslage hat die Unabhängige Dopingkontrolleinrichtung
bereits ein Ärztekomitee für die Entscheidung über Anträge
auf medizinische Ausnahmegenehmigungen einzurichten. Dieses
Ärztekomitee wird aus Gründen der internationalen Usancen
nunmehr als medizinische Kommission bezeichnet, neu sind die Ethikkommission
und die Rechtskommission.
Die Ethikkommission
soll die Unabhängige Dopingkontrolleinrichtung bei den Maßnahmen
zur Dopingprävention so wie bei der Information und Aufklärung
über Doping fachlich unterstützen.
Die Rechtskommission
soll für die Bundessportfachverbände die Entscheidungen in
Disziplinarangelegenheiten wegen Verstoß gegen Anti-Doping-Regelungen in
erster Instanz treffen. Die kommissionelle Entscheidung soll die fachliche
Ausgewogenheit und Objektivität verbessern.
Die finanziellen
Rahmenbedingungen (Aufwandsersatz, Reisekosten, Entgelt) der Mitglieder
der Kommissionen sind vertraglich zwischen der Unabhängigen Dopingkontrolleinrichtung
und den Betroffenen festzulegen.
Zu Ziffer 6
(§ 4 Abs. 7 und 8):
Der Einsatz von
Anti-Doping-Botschaftern nach Abs. 7 soll das Bewusstsein in der Öffentlichkeit
über die nachteiligen gesundheitlichen Folgen und der Unvereinbarkeit des
Dopings mit dem Grundsatz der Fairness im Sport verstärken und den
Sportausübenden vor Augen führen, dass Spitzensport auch ohne
Doping möglich ist.
Die Bestimmung nach Abs. 8 ist in Hinblick auf § 59 Bundeshaushaltsgesetz, BGBl. Nr. 213/1986, erforderlich und hat daher reinen haushaltsrechtlichen Charakter. Da-
nach ist somit der Bundeskanzler ermächtigt, eine
Gesellschaft mit beschränkter Haftung zu gründen und mit den
Aufgaben der Unabhängigen Dopingkontrolleinrichtung zu betrauen. Derzeit
nimmt die Aufgabe der Unabhängigen Dopingkontrolleinrichtung aufgrund
einer vertraglichen Vereinbarung das Österreichische Anti-Doping-Comitee
(ÖADC) wahr. Der Vertrag wurde zwischen dem Bund, vertreten durch den
Bundeskanzler und dem ÖADC geschlossen. Solange der Bundeskanzler von
der Ermächtigung nicht Gebrauch macht wird daher das ÖADC die
Aufgaben der Unabhängigen Dopingkontrolleinrichtung weiterhin wahrnehmen.
Beim ÖADC sind derzeit die Bundesländer Mitglieder. Es wäre
daher zweckmäßig, dass im Falle der Gründung der GmbH die
Länder sich am Stammkapital der Gesellschaft beteiligen, wobei jedoch der
Bund mehrheitlich das Stammkapital halten sollte. Die Gemeinnützigkeit der
Gesellschaft liegt darin, dass sie als Unabhängige
Dopingkontrolleinrichtung Aufgaben der Gesundheitspflege im Sinne des
§ 35 Abs. 2 BAO zu besorgen hat.
Zu Ziffer 7
(§ 5 Abs. 1 Z 5):
Die Ergänzung ist
aus legistischen Gründen notwendig.
Zu Ziffer 8
(§ 7):
Durch die vorgesehene
Ergänzung soll der Tätigkeitsbericht der Unabhängigen Dopingkontrolleinrichtung
aussagekräftiger werden. Durch das Wort „jedenfalls“ sind die
Mindestanforderungen an den Bericht festgelegt. Zweckmäßigerweise
werden im Bericht jedoch auch die Dopingkontrollen, die von den
Internationalen Sportorganisationen oder von der WADA bei
österreichischen Sportlern und Betreuungspersonen vorgenommen wurden,
anzuführen sein; ebenso die Entscheidungen der Internationalen
Sportorganisationen und des CAS (Court of Arbitration for Sports) bei
Feststellung eines Verstoßes gegen Anti-Doping-Regelungen.
Zu Ziffer 9
(§ 8 Abs. 3 und 4):
Durch die Umbenennung
des Ärztekomitees in die medizinische Kommission wurden eine Reihe von
Änderungen erforderlich; aus Gründen der Übersichtlichkeit wurden
die Bestimmungen der Abs. 3 und 4 neu formuliert, ohne jedoch eine
materielle Änderung vorzunehmen.
Zu Ziffer 10
(§ 9 Abs. 2 und 9):
Die Änderungen in
Abs. 2 wurden aus legistischen Gründen erforderlich.
Die kommissionelle
Entscheidung über die Auswahl der Sportler der Wettkämpfe,
Meisterschaften und Trainings, bei denen Dopingkontrollen vorgenommen werden
sollen, soll die Objektivität verbessern.
Zu Ziffer 11
(§ 10 Abs. 1 Z 2):
Die Ergänzung
dient der Präzisierung.
Zu Ziffer 12
(§ 11 Abs. 4):
Aus Gründen der
Rechtsklarheit soll im Gesetz eindeutig festgelegt werden, wann außerhalb
von Wettkämpfen Dopingkontrollen durchgeführt werden dürfen. Die
vorgesehen Regelung orientiert sich an den einschlägigen Bestimmungen
der NADA in Deutschland. Die Einschränkung der Zulässigkeit von
Dopingkontrollen vor allem am Wohnort des Sportlers ist zum Schutz des
Familienlebens erforderlich, da bei Dopingkontrollen in der Nacht nicht
nur der Sportler, sondern auch seine Familie beeinträchtigt wird.
Zu Ziffer 14 und
15 (§ 12 Abs. 2, § 13):
Die Änderungen
bzw. Ergänzungen dienen zur Präzisierung.
Zu Ziffer 16 bis
19 (§ 14 Abs. 2 und 3, § 15 Abs. 1 und 2):
Die Änderungen
sind dadurch bedingt, dass in Hinkunft die Unabhängige Dopingkontrolleinrichtung
für die Bundessportfachverbände die Entscheidungen bei Verstoß
gegen die Anti-Doping-Regelungen treffen soll.
Zu Ziffer 20
(§ 15 Abs. 5 und 6):
Siehe Ziffer 5
(Erläuterungen zu (§ 4 Abs. 4). Der Bundessportfachverband
wird insoweit bei der Entscheidung eingebunden, in dem er in einem
Verfahren gegen Sportler bzw. Betreuungspersonen, die ihm angehören, ein
Mitglied in die Rechtskommission entsenden kann. Weiters wurde die Position des
Bundessportfachverbandes beim zweitinstanzlichen Verfahren vor der
Unabhängigen Schiedskommission verstärkt,
in dem der betreffende Bundessportfachverband ein Mitglied in die
Unabhängige Schiedskommission entsenden kann (siehe § 16
Abs. 3 in der Fassung des Abänderungsantrages).
Zu Ziffer 21 bis
23 (§ 16 Abs. 1 bis 3):
Die Änderungen
sind dadurch bedingt, dass in Hinkunft der zuständige Bundessportfachverband
bei der Unabhängigen Schiedskommission ein Mitglied in einer konkreten
anhängigen Sache entsenden kann. Dadurch soll auch der schiedsgerichtliche
Charakter der Unabhängigen Schiedskommission verstärkt werden.
Zu Ziffer 24
(§ 16 Abs. 4):
Die Änderung
dient der legistischen Erweiterung.
Zu Ziffer 25 und
26 (§ 17 Abs. 2 und 3):
Die Änderung ist
dadurch bedingt, dass in Hinkunft die Unabhängige Dopingkontrolleinrichtung
für den Bundessportfachverband bei Verstoß gegen die
Anti-Doping-Regelungen entscheidet.
Zu Ziffer 26a
(§ 18 Abs. 18 Z 4):
Die in lit. c
vorgesehene Ergänzung lehnt sich an die Anti-Doping-Regelungen in der
Schweiz an.
Zu Ziffer 27
(§ 20 Abs. 3 Z 3):
Die Änderungen
sind durch die Umbenennung des Ärztekomitees in medizinische Kommission
bedingt.
Zu Ziffer 29
(§ 27 Abs. 1 bis 5):
Die
Übergangsfrist 30. Juni 2008 ist deshalb erforderlich, weil die
Sportorganisationen in der Regel außerordentliche Generalversammlung
einberufen müssen, damit sie die Statuten nunmehr den Regelung des
Anti-Doping-Gesetzes 2007 anpassen können. Aus diesem Grund soll auch die
Neustruktur der Aufgaben der Unabhängigen Dopingkontrolleinrichtung
mit 1. Juli 2008 in Kraft treten.
*****
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Zweytick. 2 Minuten Wunschredezeit. – Bitte, Herr Abgeordneter.
16.15
Abgeordneter Johannes Zweytick (ÖVP): Geschätzte Frau Präsidentin! Herr Staatssekretär! Herr Bundesminister! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wie ernst dieses Thema ist, ist, glaube ich, aus den Debattenbeiträgen meiner Vorredner ganz
deutlich hervorgekommen. Das ist einfach kein Spaß und das hat auch nichts mehr mit Sport zu tun.
Ich bin sehr froh darüber, dass wir heute hier einen wichtigen Schritt in eine Richtung gehen, mit dem wir anderen Ländern, die auch Sport fördern, Sport betreiben und uns vor allem auch im internationalen Wettbewerb als Konkurrenten gegenüberstehen, einen gewaltigen Schritt vorausgegangen sind. Es ist nur zu hoffen, dass die anderen Länder mitziehen.
Wir haben ja auch eine Vorbildwirkung für die gesamte Bevölkerung, vor allem für die Jugend, für die sportbegeisterte Jugend, und da ist dieser Schritt, diese Maßnahme heute eine ganz besonders wichtige.
Vielleicht noch kurz zusammenfassend: Die Ereignisse bei den Olympischen Winterspielen in Turin, aber auch im internationalen Radsport – da gab es keine österreichische Beteiligung – haben dazu geführt, dass dieses neue Anti-Doping-Recht heute beschlossen werden kann.
Ich denke an den Weinskandal vor mehr als 20 Jahren zurück. In Italien gab es Tote, aber die österreichischen Weinbauern wurden pauschal verurteilt. Dennoch haben sich die Weinbauern diese Kritik sehr zu Herzen genommen, und jeder weiß, welcher Aufschwung dadurch möglich war.
An dieser Stelle erlaube ich mir auch die Sinnhaftigkeit dieses Gesetzes zu loben, aber zur Umsetzung sind alle gefordert, das ÖOC sowie sämtliche Sportverbände. Kontrollen werden stattfinden müssen, es wird wieder schwarze Schafe geben, aber ich bitte und ich gebe zu bedenken, dass diese zu bestrafen sind. Eine ganze Sportart zu verurteilen ist nicht fair und darf auch nicht vorkommen. An dieser Stelle möchte ich auch an die Medien appellieren, sensibel zu berichten und keine Pauschalvorverurteilungen vorzunehmen.
Ich schließe mich dem Staatssekretär an, der meint, mit dieser Regelung durchaus sehr zufrieden sein zu können. Herr Staatssekretär, ich gratuliere dazu recht herzlich. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)
16.18
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun kommt Herr Abgeordneter Fazekas zu Wort. Wunschredezeit: 3 Minuten. – Bitte.
16.18
Abgeordneter Hannes Fazekas (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Mit der heutigen Beschlussfassung ist wohl ein immens wichtiger Schritt in der Geschichte des österreichischen Sports gesetzt worden, ein notwendiger Meilenstein, aber mit sehr ernstem Hintergrund.
Mit dem Bundesgesetz über die Bekämpfung des Dopings im Sport positioniert sich der
Gesetzgeber ganz klar und bringt damit zum Ausdruck, dass es wohl nicht sein
kann, tatenlos zuzusehen, wenn Umstände und Fakten eintreten, die nicht
nur dem Sport im Allgemeinen schaden, sondern in erster Linie den Athleten und
den Athletinnen und dem Ansehen eines ganzen Landes.
Die Frage, die
sich aber aufwirft und die meiner Meinung nach auch intensiv diskutiert und
erörtert werden sollte, ist der Umstand, wieso es grundsätzlich
möglich ist oder immer wieder vorkommt, dass sich Athletinnen und
Athleten dopen wollen oder vielleicht auch dopen müssen. Und einige
wesentliche Umstände dafür liegen für mich ganz klar auf der
Hand.
Das ist auf der einen Seite der immense Leistungsdruck, dem Spitzensportlerinnen und Spitzensportlern ausgesetzt sind. Wir kennen das: Eine gesamte Nation fiebert an den
Veranstaltungsstätten, vor den Fernsehapparaten mit, ein
Medien-Hype setzt ein, Bestleistungen werden erwartet, und damit umzugehen
erfordert von vielen Sportlerinnen und Sportlern ein geraumes Maß an
Gelassenheit.
Ein weiterer und für mich außer Zweifel stehender Umstand ist die Bildungsabsicherung und die Chance, nach der Sportkarriere einem adäquaten Beruf nachgehen zu können. Wir alle wissen, dass nach dem Sport – so nach dem Motto: „Aus den Augen, aus dem Sinn“ – für viele Spitzenathletinnen und Spitzenathleten der große Abgrund wartet. Ich spreche hier nicht von jenen, die in Sportarten aktiv sind, die zu großem Wohlstand verhelfen, sondern gerade von jenen, die jahraus und jahrein unter härtesten Bedingungen trainieren und zur Weltspitze gehören und Spaß am Sport haben, aber nach dem Sportlerleben nicht ausreichend abgesichert sind. Daher ist es sehr wohl verständlich, wenn viele versuchen, so lange wie möglich unter den Besten der Welt zu sein.
Bevor aber die Sportlerinnen und Sportler in die Pflicht zu nehmen sind, sind all jene zur Verantwortung zu ziehen, die dafür sorgen, dass Athletinnen und Athleten beraten und animiert werden, Präparate einzunehmen. Und genau hier setzt auch dieses Gesetz an. Also keine Kriminalisierung des Sportlers, denn für mein Dafürhalten, meine geschätzten Damen und Herren, ist er das schwächste Glied in der Kette, auch wenn er ein großes Maß an Eigenverantwortung hat, aber dafür hartes Vorgehen gegen die, die besorgen, die verabreichen und dies auch decken und nicht handeln.
Wir müssen unseren in vielen Disziplinen erfolgreichen
Sportlerinnen und Sportlern Unterstützung und Hilfe anbieten, und zwar
sowohl während der aktiven Zeit als auch nach dem Sport. Bildungs- und
Berufsqualifikation und die Chance auf einen Job haben sie sich verdient.
Wünschen wir unseren Sportlerinnen und Sportlern für die Zukunft
viel Erfolg und alles Gute! (Beifall bei
der SPÖ.)
16.21
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.
Die Berichterstatter wünschen kein Schlusswort.
Wir gelangen zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vornehme.
Zunächst kommen wir zur Abstimmung über den Entwurf betreffend Anti-Doping-Bundesgesetz 2007 in 105 der Beilagen.
Hiezu liegt ein gemeinsamer Abänderungs- beziehungsweise Zusatzantrag der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Peter Haubner, Brosz, Kickl, Ing. Westenthaler, Kolleginnen und Kollegen vor.
Da nur dieser eine gemeinsame Antrag gestellt wurde, lasse ich sogleich über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in der Fassung des Abänderungs- beziehungsweise Zusatzantrages abstimmen.
Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in der Fassung des Abänderungs- beziehungsweise Zusatzantrages der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Peter Haubner, Brosz, Kickl, Ing. Westenthaler, Kolleginnen und Kollegen, zustimmen um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.
Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.
Ich bitte jene Damen und Herren, die auch in dritter Lesung für den vorliegenden Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist ebenfalls einstimmig. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.
Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Ing. Westenthaler, Kolleginnen und Kollegen betreffend Harmonisierung der Anti-Doping-Maßnahmen.
Ich bitte jene Damen und Herren, die für den
Entschließungsantrag sind, um ein entsprechendes
Zeichen. – Das ist die Minderheit und damit abgelehnt.
Weiters gelangen wir zur Abstimmung über den Antrag des Ausschusses für Sportangelegenheiten, dem Abschluss des Staatsvertrages Internationales Übereinkommen gegen Doping im Sport in 44 der Beilagen die Genehmigung zu erteilen.
Mit Rücksicht darauf, dass Art. 34 Abs. 3 des vorliegenden Staatsvertrages Internationales Übereinkommen gegen Doping im Sport in 44 der Beilagen verfassungsändernd ist, stelle ich zunächst im Sinne des § 82 Abs. 2 Z 1 der Geschäftsordnung die für die Abstimmung erforderliche Anwesenheit der verfassungsmäßig vorgesehenen Anzahl der Abgeordneten fest.
Ich bitte nunmehr jene Damen und Herren, die sich dafür aussprechen, dem Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages die Genehmigung zu erteilen, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist einstimmig angenommen.
Damit ist auch ausdrücklich festzustellen, dass die verfassungsmäßig erforderliche Zweidrittelmehrheit erreicht wurde.
Ich lasse jetzt über den Antrag des Ausschusses, wonach der vorliegende Staatsvertrag im Sinne des Artikels 50 Abs. 2 Bundes-Verfassungsgesetz durch Erlassung von Gesetzen zu erfüllen ist, abstimmen.
Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist ebenfalls einstimmig angenommen.
Ausdrücklich stelle ich auch hier die verfassungsmäßig erforderliche Zweidrittelmehrheit fest.
Schließlich kommen wir zur Abstimmung über den Antrag im Sinne des Artikels 49 Abs. 2 des Bundes-Verfassungsgesetzes, dass die arabische, chinesische, französische, russische und spanische Sprachfassung dieses Staatsvertrages dadurch kundzumachen sind, dass sie zur öffentlichen Einsichtnahme im Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten aufliegen.
Ich bitte jene Damen und Herren, die hiefür eintreten, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist einstimmig angenommen.
Bericht des Umweltausschusses über die Regierungsvorlage (89 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Abfallwirtschaftsgesetz 2002 geändert wird (AWG-Novelle 2007) (119 d.B.)
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gelangen nun zum 7. Punkt der Tagesordnung.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Wir gehen damit in die Debatte ein.
Als Erste zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Dr. Lichtenecker. Wunschredezeit: 4 Minuten. – Bitte, Frau Abgeordnete.
16.26
Abgeordnete Dr. Ruperta Lichtenecker (Grüne): Frau Präsidentin! Herr Minister! Hohes Haus! Sehr geehrte Damen und Herren! Der zentrale Teil der vorliegenden Novelle zum Abfallwirtschaftsgesetz sind sicherlich die Einführung der weiteren Schritte zur Umsetzung des elektronischen Datenmanagements und die Anpassungen an das Gemeinschaftsrecht. Das sind wichtige Schritte, und die Novelle würde auch einen weiteren wichtigen Schritt zur Vereinheitlichung des Vollzuges beim Abfallwirtschaftsgesetz darstellen, würden nicht die wesentlichen Grundlagen dafür fehlen.
Seit 2006 ist eine Verordnung zur Thematik Entsorgerbilanz fällig. Das wurde bei der Novellierung des Abfallwirtschaftsgesetzes 2002 beschlossen, ist aber noch immer ausständig und ein Mangel.
Ein wichtiger Punkt, der beim Abfallwirtschaftsgesetz längst überfällig ist, ist, dass Grundlagen geschaffen werden, damit Klarheit über die Verwendung der Begrifflichkeiten im Bereich des Abfallwirtschaftsgesetzes herrscht, was die Länder betrifft. Ein erst vor kurzem erschienener Rechnungshofbericht kritisiert das sehr heftig. Der Rechnungshof sagt, die herrschende Kompetenzlage macht eine Begriffsvielfalt möglich, die sachlich nicht fundiert ist. Und das hat direkt negative Auswirkungen bei den Ländern im Abfallwirtschaftsbereich, und zwar einerseits auf die kommunale Sammellogistik, andererseits insbesondere auf die Wirtschaftlichkeit der Anlagen und auch auf die Gebührengestaltung.
Der Rechnungshof merkt dazu ganz klar an, dass damit Informationssysteme, die auf Abfallmengen und Abfallströme Bezug nehmen, entwertet werden. Da, Herr Minister, haben Sie Handlungsbedarf, denn genau diese Problematik, die der Rechnungshof in Bezug auf die Abfallwirtschaft aufzeigt, betrifft auch das elektronische Datenmanagement, das mit dieser Novelle verbessert werden soll.
Daher empfiehlt auch der Rechnungshof, dass die Begrifflichkeiten, die im Abfallwirtschaftsgesetz üblich sind, in dieser Form auch auf die Länder übertragen werden. Herr Minister Pröll, sorgen Sie dafür, dass das endlich geschieht, damit so eine Effizienzsteigerung in der Abfallwirtschaft möglich ist.
Eine weitere Problematik in dieser Novelle ist, dass Abfälle, die bislang bei Sammel- und Verwertungssystemen für Gewerbe- und Industrieabfälle entsorgt wurden, nun über haushaltsnahe Sammelsysteme entsorgt werden. Was ist der große Haken dabei? – Der große Haken dabei ist, dass dort zum Teil niedrigere Erfassungsquoten und zum Teil auch niedrigere stoffliche Verwertungsquoten Gültigkeit haben. Und das, meine Damen und Herren, ist ein klarer ökologischer Rückschritt. Das ist zu vermeiden.
Was bei dieser Novellierung ganz besonders vernachlässigt wurde, ist die Verbesserung von alten, bestehenden Punkten, die, wie wir glauben, längst fällig sind zur Novellierung. Ein ganz, ganz wichtiger Punkt ist das geltende Betriebsanlagenrecht des Abfallwirtschaftsgesetzes. Da geht es darum, dass derzeit relativ große Abfallentsorgungsanlagen vom normalen Genehmigungsverfahren ausgeschlossen und damit auch die Nachbarn vom Rechtsschutz ausgeschlossen sind. Das ist für die Umwelt und für die Menschen nicht tragbar.
Die Basis dieses Abfallwirtschaftsgesetzes hat sehr, sehr große Mängel. Die Novellierung verbessert einige wenige kleine Bereiche, aber die großen Brocken bleiben übrig. Dieses Abfallwirtschaftsgesetz leistet damit keine Verbesserung zum Schutz der Um-
welt und bietet in
dieser Form auch keinen Vorteil für die Bevölkerung. Daher werden wir
die vorliegende Novellierung ablehnen. (Beifall
bei den Grünen.)
16.30
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun gelangt Herr Abgeordneter Steier zum Wort. 3 Minuten Wunschredezeit. – Bitte.
16.31
Abgeordneter Gerhard Steier (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Meine geschätzten Damen und Herren! Neben Anpassungen des Abfallwirtschaftsgesetzes an das Gemeinschaftsrecht enthält die vorliegende AWG-Novelle 2007 zwei weitere Änderungen, auf die ich etwas detaillierter eingehen möchte.
Sammel- und Verwertungssysteme trifft ja aufgrund von Vorgaben in ihren Genehmigungsbescheiden bereits jetzt die Verpflichtung, Maßnahmen zur Abfallvermeidung zu fördern. Mit der Novelle wird nun im Gesetz ein Anteil von 3 Promille der Einnahmen, konkret der eingenommenen Entgelte, für Maßnahmen zur Abfallvermeidung festgeschrieben. Diese Präzisierung ist für uns sehr positiv, und wir begrüßen sie auch. Um klarzustellen, von welcher finanziellen Größenordnung wir hier sprechen: Künftig werden demnach von den Systemen verpflichtend rund 500 000 € pro Jahr für Maßnahmen der Abfallvermeidung eingesetzt. Zu ergänzen wäre, dass damit allgemeine Förderungsmaßnahmen der Abfallvermeidung getätigt werden sollen und keine unmittelbar mit der Aufgabenerfüllung des Systems verbundenen Tätigkeiten berücksichtigt sind.
Meine geschätzten Damen und Herren! Angesichts dieser doch nicht unerheblichen Summe haben wir uns dafür eingesetzt, dass die Regelung des § 29 präzisiert wird, vor allem um deutlichere Vorgaben, welche Projekte gefördert werden können, und mehr Transparenz durch ein regelmäßiges Berichtswesen zu gewährleisten. Im vorliegenden Abänderungsantrag zum § 29 AWG ist beides verankert. Ich möchte aber nicht verhehlen, dass wir uns auch gewünscht hätten, dass sich der Herr Umweltminister bei der Auswahl der zu fördernden Projekte durch eine stärkere Partizipation der wichtigsten Stakeholder beraten lässt. Dies war derzeit nicht durchsetzbar, aber wir werden weiter daran arbeiten.
Meine geschätzten Damen und Herren! Die zweite Bestimmung, auf die ich noch näher eingehen möchte, ist § 29a AWG 2007, der Pflichten und Rechte bei Beendigung eines Sammel- und Verwertungssystems regelt. Die im Begutachtungsentwurf noch vorgesehene finanzielle Sicherstellung im Ausmaß der halben Jahreskosten für Sammlung und Verwertung ist ja aufgrund massiver Kritik gefallen und abgeschafft worden. Die nun getroffene Regelung gilt, obwohl der Anlassfall im Bereich Elektrogeräte zu suchen ist, für das gesamte System der Abfallbewirtschaftung, für die Verpackungssammlung, für Elektrogeräte, Altfahrzeuge und so weiter.
Meine Damen und Herren! Die Auswirkungen auf die teils
unterschiedlichen Konzepte und Problemstellungen im komplexen System der
Abfallbewirtschaftung bleiben unklar. Eine Bewertung, bezogen auf die Folgen
der Novellierung, auf die Bereiche Lizenzentgelte, Pipelinematerial, Nachlaufmaterial
und Rückstellungen fehlt auf jeden Fall aus unserer Sicht. Auch hier wird
die Entwicklung sehr wohl genau zu beobachten sein. Wir werden mit Sicherheit
demnächst nachjustieren müssen, es wird uns nichts anderes übrig
bleiben! – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)
16.34
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Dipl.-Ing. Klement zu Wort. 5 Minuten Wunschredezeit. – Bitte.
16.34
Abgeordneter Dipl.-Ing. Karlheinz Klement, MAS (FPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Hohes Haus! Herr Kollege Steier von der SPÖ, Sie haben es vorhin schon auf den Punkt gebracht. Es ist sehr interessant, dass Sie bei der Gesetzgebung maßgebend dabei sind und schon jetzt von Novellierungen sprechen. Das kommt schon meinem Schluss nahe, dass das Gesetz nicht sinnvoll ist, und ich werde auch erläutern, wieso.
Der Anlass ist ja eine EG-Verordnung, eine Verbringungsverordnung, die jetzt umgesetzt werden muss, und daraus entsteht eben die Notwendigkeit, das Abfallwirtschaftsgesetz aus dem Jahr 2002 zu novellieren, zu ändern. Und das haben jetzt SPÖ und ÖVP zum Anlass genommen, gleich einiges hineinzupacken, was eine massive Erschwernis für Betriebe darstellt. Ich denke dabei an das Datenmanagement, an Fragen des Anlagenrechts und so weiter. Das heißt, es geht nicht um Vereinfachungen, die hier durchgeführt worden sind, sondern um massive Verkomplizierungen, und das kann ja nicht der Sinn eines neuen Gesetzes sein. Es mag sein, dass das möglicherweise bei großen Betrieben, Konzernen, die über eigene Rechtsabteilungen verfügen und deswegen mit einem aufgeblähten Abfallwirtschaftsgesetz keine Probleme haben, auch durchführbar ist, bei kleinen und mittleren Betrieben stellt ein solches Gesetz sicher eine große Belastung dar.
Mich wundert sehr, dass die ÖVP hier wieder einmal beweist, dass sie mit KMUs nichts am Hut hat, dass sie offenbar nur die Konzerninteressen im Sinn hat und die österreichischen Wirtschaftsinteressen vergisst. Sehr interessant, dass die ÖVP hier diesen Weg beschreitet. Von der SPÖ wissen wir ja, dass sie wirtschaftspolitisch nicht sehr viel Ahnung hat.
Ich möchte auf einige Beispiele eingehen. § 3: Pyrotechnische Erzeugnisse, das heißt bei Kraftfahrzeugen Airbags und Gurtenstraffer, sind da mit eingebaut. Wirklich interessant, warum das überhaupt da drinnen sein muss. Sie alle wissen, auch aus technischen Gründen ... (Abg. Reheis: Warum schauen Sie uns an? Wir kennen uns ja angeblich ohnehin nicht aus!) Ja, aber Sie haben es mitbeschlossen, das ist das Problem. Sie haben das mitbeschlossen, Herr Kollege, und genau das ist der Kritikpunkt von unserer Seite. Wenn Sie nicht wissen, was Sie tun, dann, bitte, sagen Sie Ihrem Koalitionspartner doch, dass das Gesetz ein Unsinn ist. Das wäre Ihre Aufgabe, Herr Kollege. Ich hoffe, das wird in der Zukunft so sein.
Im § 19, zum Notifizierungs- und Begleitscheinformular: In dem Bereich auch ein interessanter Punkt diese Umstellung auf den vollelektronischen Begleitschein, die sie mit dem Argument einer Erleichterung bringen. Das geht jedoch völlig ins Leere. Nur ein Beispiel: Bei Transportbeginn kann dieser elektronische Schein zum Beispiel da sein. Wenn es aber während des Transports zu weiteren Aufgaben kommt, dann ist es kaum möglich, das noch vernünftig umzustellen, und eine Abholung von irgendwelchen Materialien während des Rücktransportes ist dann kaum mehr möglich. Das heißt, auch dieser Paragraph zeigt, dass die Novelle völlig an der Praxis vorbeigeht.
In § 40 sprechen wir dann von Übersetzungen, die notwendig sind, wenn es um auslandsübergreifende Transporte geht; damit entsteht auch die Frage, wer diese Kosten bei kleinen Betrieben bezahlen wird.
In Summe kann man also zusammenfassen: Es geht eigentlich
wirklich darum, diesen Unternehmen eine Erleichterung zu bringen, was die
Verwaltung anlangt. Das Gesetz in der hier vorliegenden Form wird dazu nicht
beitragen, es ist unüberschaubar geworden, und deswegen gibt es auch
eine klare Ablehnung seitens der Freiheitlichen Partei. (Beifall bei der FPÖ.)
16.37
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun gelangt Herr Abgeordneter Steindl zum Wort. 3 Minuten Wunschredezeit. – Bitte.
16.38
Abgeordneter Konrad Steindl (ÖVP): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich möchte vorerst nicht auf die Kritik meines Vorredners eingehen, sondern erst zum Schluss meiner Rede, und Ihnen, meine sehr verehrten Damen und Herren, in einer Kurzfassung diese Umsetzung der neuen EU-Verordnung über die Verbringung von Abfällen näherbringen.
Die Novellierung erfolgt in Übereinstimmung mit dem Basler Abkommen zur Kontrolle der grenzüberschreitenden Verbringung. Die wichtigsten Änderungen in Kurzform:
Künftig sollen zwei statt bisher drei Abfalllisten, also die grüne für nicht notifizierungspflichtige Abfälle sowie Abfallmischungen und die gelbe Liste für notifizierungspflichtige Abfälle, bestehen. Notifizierungen sind nun einheitlich in allen Mitgliedstaaten bei der zuständigen Behörde am Versandort einzureichen. Klare Regelungen gibt es nun auch für die Sicherheitsleistung, die für den Fall vorzulegen ist, dass eine Verbringung, Verwertung oder Beseitigung nicht ordnungsgemäß abgeschlossen werden kann. Persistente organische Schadstoffe, sogenannte POP-Abfälle, können in Hinkunft auf Spezialdeponien gelagert werden, wenn dies sinnvoll ist.
Das elektronische Datenmanagement soll bei verbesserten Datenschutzregelungen verstärkt als Werkzeug für Meldungen, für Anträge, aber auch für Anzeigen genutzt werden. Ein weiterer wichtiger Schritt in Richtung E-Government, und ich bin mir sicher, dass es wirklich ein Vorteil ist, wenn man diese Zettelwirtschaft hinter sich lässt.
Auch die Erzeuger gefährlicher Abfälle werden künftig neu in die Registrierungspflicht aufgenommen.
Zu den Kosten: Die Neuerungen verursachen vorerst im Bundeshaushalt Kosten von 7 628 €, jährlich insgesamt 880 000 €. Allerdings ist ab 2010 damit zu rechnen, dass eben aufgrund der Vereinfachungen im E-Government und vor allem durch die elektronischen Ermittlungen Einsparungen in der Größenordnung von 1 Million € jährlich erzielt werden können.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Hätte man sich in der Vergangenheit mehr oder sensibler mit diesen Registrierungen vertraut gemacht oder hätte man diese Registrierungen besser gemacht, dann hätten wir nicht diese hohen Kosten der Altlastensanierungen, die wir heute zu tragen haben. Deswegen begrüße ich das neue Abfallwirtschaftsgesetz. (Beifall bei der ÖVP.)
16.40
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Schalle zu Wort. 4 Minuten Wunschredezeit. – Bitte.
16.41
Abgeordneter Veit Schalle (BZÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir diskutieren schon seit einiger Zeit über eine Änderung des Abfallwirtschaftsgesetzes, da es anscheinend nicht richtig funktioniert. Wie man in den letzten Wochen in den Tageszeitungen lesen konnte, gelangten Spitalsabfälle von Österreich in die Slowakei, falsch deklariert und von einer Firma, die es eigentlich gar nicht gibt. Da ist meiner Überzeugung nach mehr als nur ein Fehler im System zu erkennen.
Kommen wir zur Novelle des Abfallwirtschaftsgesetzes 2007, welche wir im letzten Umweltausschuss behandelt haben. Im Wesentlichen geht es um die EU-Anpassungen, die mein Vorredner bereits erwähnt hat – ich will das nicht noch einmal nachbe-
ten –, um neue Verordnungen und Anpassungen, die nach dem EU-Richtliniengesetz notwendig sind. Notifizierungen sind künftig einheitlich in allen Mitgliedstaaten notwendig und auch am Versandstandort einzureichen. Klarere Regelungen gelten für die Sicherheitsleistung, die für den Fall vorzulegen ist, dass eine Verbringung, Verwertung oder Beseitigung nicht ordnungsgemäß abgeschlossen werden kann. Persistente organische Schadstoffe können, wie Sie bereits gesagt haben, künftig auch auf Spezialdeponien gelagert werden. Da fängt auch schon die Problematik an, denn wir haben relativ wenige Spezialdeponien, und hier sollte daher aus meiner Sicht die alte Regelung nach wie vor gelten.
Das elektronische Datenmanagement soll, was ich hoffe, mit einem verbesserten Datenschutz verstärkt als Werkzeug für Meldungen, Anträge und Anzeigen genutzt werden. Auch die Erzeuger gefährlicher Abfälle werden registriert oder müssen registriert werden.
Verbesserungen im Bereich des Abfallmanagements sind grundsätzlich zu begrüßen, aber man sollte dabei nicht über das Ziel hinausschießen. Es kann doch nicht sein, dass der bürokratische Aufwand für Unternehmen unnötig erhöht wird, vor allem im rechtlichen Bereich, und damit die Sache insgesamt verkompliziert wird, was sich besonders auf die Länder negativ auswirken wird. Das kann ganz sicher nicht im Sinne des Gesetzgebers sein. Wenn man nur auf elektronisches Management umstellt, bedeutet das noch lange nicht, dass man damit die Bürokratie entschärft.
Darüber hinaus wird mit keinem Wort auf Übergangsfristen Bezug genommen. Mehrkosten von jährlich 880 000 € sind ja nicht unerheblich. Und da stelle ich mir schon die Frage, ob die vom Herrn Bundesminister prognostizierte Einsparung von 1 Million € in drei Jahren überhaupt realistisch ist und ob sie überhaupt kommen wird.
Die Stellungnahme der Bundeswirtschaftskammer lässt ja
überhaupt kein gutes Haar an diesem Gesetz. Und da frage ich schon die
Leute von der ÖVP, was sie da (Abg. Kopf: Das war noch vor
dem Ministerrat!) Kollege Kopf! Wenn Sie das alles geändert
hätten, was die Bundeswirtschaftskammer da verlangt, dann säßen
Sie jetzt noch (Bundesminister Dipl.-Ing.
Pröll – seine Arme überkreuzt
in die Höhe haltend –: Wo?) und arbeiteten an dem Gesetz. (Bundesminister Dipl.-Ing. Pröll: Ach so! –
Allgemeine Heiterkeit. – Beifall beim BZÖ.)
Wir sollten hier nicht zusätzliche Fleißaufgaben machen, mehr tun, als überhaupt notwendig ist, und Schritte setzen, die sogar die EU nicht verlangt. Wir können jedenfalls dieser Novelle, so wie sie jetzt vorliegt, nicht zustimmen. – Danke. (Beifall beim BZÖ.)
16.44
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun gelangt Herr Abgeordneter Dobnigg zu Wort. 2 Minuten Wunschredezeit. – Bitte.
16.45
Abgeordneter Karl Dobnigg (SPÖ): Geschätzte Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Werte Kolleginnen! Werte Kollegen! Diese AWG-Novelle 2007 legt nun doch sehr genau fest, welche Überwachungsverfahren für die verschiedenen Arten von Abfällen anzuwenden sind. Klare Regelungen gelten künftig auch für die Sicherheitsleistungen, die für den Fall vorzulegen sind, wo eine Verbringung, Verwertung oder Beseitigung nicht ordnungsgemäß abgeschlossen werden kann.
Weiters soll das elektronische Datenmanagement bei verbesserten Datenschutzregeln verstärkt als Werkzeug für Meldungen, Anträge und Anzeigen genutzt werden. Auch die Erzeuger gefährlicher Abfälle werden künftig neu in die Registrierungspflicht aufgenommen. Der mit den neuen Vorschriften sicher verbundene bürokratische Mehrauf-
wand wird sich in vertretbaren Grenzen halten. Ein Mehr an Umweltqualität sollte uns diesen Preis doch wert sein.
Natürlich, wir haben es heute schon gehört, verursachen die Neuerungen im Bundeshaushalt zunächst einmalige Kosten, jedoch bereits ab dem Jahr 2010 werden jährliche Einsparungen von rund 1 Million € erwartet. In dieser langfristigen Perspektive kommt also unter dem Strich auch finanziell ein sehr, sehr positives Ergebnis heraus.
Ich bin überzeugt davon, dass diese AWG-Novelle eine deutliche Effizienzverbesserung bringen wird. Die Anpassung des Abfallwirtschaftsgesetzes an die EU-Regelungen und Ergänzungen sowie Klarstellungen bewirken auch eine verstärkte Rechtssicherheit, und gemeinsam mit den Vereinfachungen sind daher positive Auswirkungen auf den Wirtschaftsstandort Österreich und indirekt auch auf die Beschäftigung zu erwarten.
Werte Kolleginnen, werte Kollegen, ich darf nun den Abänderungsantrag der Abgeordneten Bayr, Kopf, Kolleginnen und Kollegen einbringen, mit dem unter anderem die im § 29 AWG genannten Förderungen von Abfallvermeidungsprojekten präzisiert werden, wie:
Maßnahmen zur Vermeidung von Einsatzstoffen und Betriebsmitteln, die sich auf die Abfallqualität des Produkts oder allfälliger Nebenprodukte auswirken,
Maßnahmen, die zu einer Reduktion von Produktionsabfällen oder Verpackungsabfällen führen,
Maßnahmen, die durch Optimierung der Logistik zur Abfallvermeidung beitragen, oder
Maßnahmen, die durch Bewusstseinsbildung, Weiterbildungsmaßnahmen Abfallvermeidung bewirken.
Weiters ist die Gesamtliste der geförderten Projekte samt Beschreibung auf der Internetseite des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft zu veröffentlichen. Ein Bericht über die Abfallvermeidungsprojekte ist im Bundes-Abfallwirtschaftsplan aufzunehmen.
Ich ersuche Sie, diesem Abänderungsantrag und der
AWG-Novelle Ihre Zustimmung zu geben. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ und bei
Abgeordneten der ÖVP.)
16.47
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Der soeben von Herrn Abgeordnetem Dobnigg eingebrachte Abänderungsantrag der Abgeordneten Bayr und Kopf ist in seinen Kernpunkten erläutert, ordnungsgemäß eingebracht, ausreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.
Gemäß § 53 Abs. 4 GOG lasse ich aufgrund des Umfanges diesen Abänderungsantrag auch an die Abgeordneten zur Verteilung bringen.
Der Antrag hat
folgenden Gesamtwortlaut:
Abänderungsantrag
der Abgeordneten Bayr,
Kopf, Kolleginnen und Kollegen,zur Regierungsvorlage eines Bundesgesetzes, mit
dem das Abfallwirtschaftsgesetz 2002 geändert wird (AWG-Novelle 2007) (89
d.B.), in der Fassung des Ausschussberichtes (119 d.B.)
Der Nationalrat wolle
in zweiter Lesung beschließen:
Die Regierungsvorlage
(89 d.B.) eines Bundesgesetzes, mit dem das Abfallwirtschaftsgesetz 2002
geändert wird, in der Fassung des Ausschussberichtes (119 d.B.) wird wie
folgt geändert:
1. Nach der Ziffer 42
wird folgende Ziffer 42a eingefügt:
„42a. Im
§ 29 werden nach dem Abs. 4 folgende Abs. 4a und 4b
eingefügt:
„(4a) Gegenstand
der im Abs. 4 genannten Abfallvermeidungsprojekte sind insbesondere:
1. Maßnahmen zur
Vermeidung von Einsatzstoffen und Betriebsmitteln, die sich auf die
Abfallqualität des Produkts oder allfälliger Nebenprodukte auswirken,
2. Maßnahmen, die
zu einer Reduktion von Produktionsabfällen oder Verpackungsabfällen
führen,
3. Maßnahmen, die
durch Optimierung der Logistik zur Abfallvermeidung beitragen, oder
4. Maßnahmen, die
durch Bewusstseinsbildung, Weiterbildungsmaßnahmen oder durch den Aufbau
von geeigneten Netzwerken Abfallvermeidung bewirken.
Nicht
förderungsfähig sind Maßnahmen, die ausschließlich der
Abfalltrennung oder-verwertung dienen, zB Trenninseln, Sammelbehälter,
Zerlegung oder Aufbereitung von Altgeräten, ausgenommen im Zusammenhang
mit Sammel- und Verwertungssystemen für den Elektroaltgerätebereich,
soweit sie auf die Wiederverwendung von Geräten oder Bauteilen
ausgerichtet sind.
(4b) Sammel- und
Verwertungssysteme haben die Liste der geförderten Projekte samt einer
Beschreibung an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt
und Wasserwirtschaft zu übermitteln. Die Gesamtliste der geförderten
Projekte samt Beschreibung ist auf der Internetseite des
Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und
Wasserwirtschaft zu veröffentlichen. Ein Bericht über die Abfallvermeidungsprojekte
ist im Bundes-Abfallwirtschaftsplan aufzunehmen.“
2. Nach Ziffer 62 wird
folgende Ziffer 62a eingefügt:
„62a. Im
§ 66 Abs. 2 wird der Verweis „Art. 37
EG-VerbringungsV“ durch den Verweis „Art. 54 der
EG-VerbringungsV“ ersetzt.“
3. Nach Ziffer 63 wird
folgende Ziffer 63a eingefügt:
„63a. Im
§ 67 Abs. 2 entfällt der zweite Satz.“
4. In der Ziffer 71 wird
im § 71 Abs. 1 zweiter
Satz der Verweis „§ 70 Abs. 1“ durch den Verweis
„§ 29 Abs. 4 bis 4b“ und der Verweis
„§ 66 Abs. 1“ durch den Verweis
„§ 66 Abs. 1 und 2, § 67 Abs. 2“ ersetzt.
Begründung
Zu § 29 Abs.
4a und 4b:
Ziel der
Abfallvermeidungsprojekte ist die Förderung von Maßnahmen zur
quantitativen und qualitativen Vermeidung von Abfällen und die Schaffung
von mehr Transparenz in diesem Bereich. Gefördert werden sollen Projekte,
die zu einer dauerhaften Abfallvermeidung im Sinne der
Ressourceneffizienzsteigerung und der Nachhaltigkeit (ökologische,
ökonomische und soziale Interessen) beitragen. Im Rahmen dieser Projekte
sind insbesondere auch die Aspekte des Klimaschutzes zu beachten.
Zu § 66
Abs. 2, § 67 Abs. 2 und § 71 Abs. 1:
Die Verweise werden an
die neue EG-VerbringungsV (Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 über die
Verbringung von Abfällen, ABl. Nr. L 190 vom 12.07.2006
S. 1) angepasst.
Zu § 91
Abs. 18:
Die In-Kraft-Tretens-Klausel
wird entsprechend angepasst.
*****
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächste gelangt Frau Abgeordnete Rosenkranz zu Wort. Wunschredezeit: 3 Minuten. – Bitte.
16.48
Abgeordnete Barbara Rosenkranz (FPÖ): Frau Präsidentin! Herr Minister! Endlich gibt es ein Importverbot für Asbest. Das ist wirklich gut. Endlich! Das ist notwendig, weil es tatsächlich zu einer explosionsartigen Steigerung der Importe von Asbest gekommen ist; wie wir wissen, ein hoch giftiges Material.
Geben wir einmal der Wahrheit die Ehre und schauen wir nach, wieso es jetzt dann doch dazu gekommen ist: Der Auslöser ist, und deshalb spreche ich da jetzt kurz, eine Angelegenheit in Niederösterreich, in unserem (in Richtung Bundesminister Dipl.-Ing. Pröll) gemeinsamen Heimatland. So ist es, und deswegen sollte man es auch nicht mit Asbest verseuchen. Tatsächlich eine ernsthafte Geschichte.
Auf den Deponien von Tattendorf und Markgrafneusiedl landeten Kanister mit einer sehr bedenklichen Aufschrift auf Italienisch, dass es sich nämlich um hoch giftiges Material handle – die waren dort halt. Bürger, mutige, engagierte, zähe, haben versucht zu erfragen, worum es sich denn da handelt und was das denn ist. Dabei hat sich herausgestellt, es war wirklich asbestverseuchter Müll. Das ist schon schlimm genug, was aber noch schlimmer ist: Die Behörden haben sich als absolut kenntnislos erwiesen. Niemand wusste – ich weiß es bis heute nicht, vielleicht könnten Sie darauf die Antwort geben –, wer diesen Import genehmigt hat. Der Bürgermeister war zwar sehr „unfroh“, hat aber gesagt, er wisse von gar nichts.
Die Bezirkshauptmannschaften waren nicht damit befasst. Bis jetzt ist, soviel ich weiß, nicht bekannt, wer diese Importgenehmigung erteilt hat.
Gut ist, dass diese Bürger nicht aufgegeben haben, dass sie versucht haben, sich bemerkbar zu machen. Auch wir haben sie dabei unterstützt. Es kam doch ein gewisser medialer Druck zustande, und es ist jetzt durch diesen Skandal – eigentlich ein Skandal in doppelter Hinsicht: erstens diese Importgenehmigung und zweitens, dass niemand dafür zuständig sein will – gelungen, die Importe von Asbest abzustellen.
Nur, Herr Umweltminister, es war eine
Rettungsaktion – auch Ihrer eigenen Reputation! – in
letzter Minute. – Ein Ruhmesblatt war das nicht! (Beifall bei der
FPÖ. – Abg. Rädler: Was kann der Minister
dafür?)
16.50
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nunmehr gelangt Herr Abgeordneter Sieber zu Wort. 2 Minuten Wunschredezeit. – Bitte.
16.51
Abgeordneter Norbert Sieber (ÖVP): Geschätzte Frau Präsidentin! Herr Minister! Hohes Haus! Eine EG-Verbringungsverordnung macht die vorliegende Anpassung im Abfallwirtschaftsgesetz notwendig. Diese Verordnung legt die Kontrolle der grenzüberschreitenden Verbringung gefährlicher Abfälle und ihrer Entsorgung fest, welche Überwachungsverfahren für die verschiedenen Arten von Abfällen anzuwenden sind.
Ziel der AWG-Novelle 2007 ist die verstärkte Nutzung des Registers für Meldungen und mittelfristig auch für Anzeigen und Anträge, die Verbesserung der Spielregeln im
Zusammenhang mit den Registern unter Berücksichtigung der Anforderungen für den Datenschutz.
Zu dieser Novelle möchte ich folgenden Antrag einbringen:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Kopf, Dobnigg, Kolleginnen und Kollegen
Der Nationalrat wolle beschließen:
Die geplante DeponieV 2007 des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft soll die Behandlung von Asbestabfällen gemäß der EU-Ratsentscheidung 2003/33/EG in der Weise regeln, dass Asbestzement und andere Asbestabfälle auf Deponien ohne Ausstufung abgelagert werden dürfen, sofern diese Abfälle in eigenen baulich getrennten Kompartimentsabschnitten abgelagert werden, sie weiters keine gefährlichen Stoffe enthalten, die Oberflächenabdeckung des Kompartimentsabschnitts ein Freisetzen von Fasern dauerhaft verhindert, keine Arbeiten vorgenommen werden, die zu einer Freisetzung von Asbestfasern führen können sowie die Behörde und der Betreiber geeignete Maßnahmen ergreifen müssen, um zu verhindern, dass Menschen in Kontakt mit den Asbestabfällen kommen.
*****
(Beifall bei der
ÖVP.)
16.52
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Der soeben von Herrn Abgeordnetem Sieber eingebrachte Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt, ordnungsgemäß eingebracht und steht mit in Verhandlung.
Der Antrag hat
folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten
Karlheinz Kopf, Karl Dobnigg, Kolleginnen und Kollegen, zur Regierungsvorlage
eines Bundesgesetzes, mit dem das Abfallwirtschaftsgesetz 2002 geändert
wird (AWG-Novelle 2007) (89 der Beilagen), in der Fassung des Ausschussberichtes
(119 der Beilagen)
Gemäß
Anlage 5 der aktuellen Abfallverzeichnisverordnung (BGBl 2003/570 idF BGBl II
2005/89; iVm § 4 Z 2 AWG 2002) gelten „Asbestzement“ und
„Asbestzementstäube“ seit dem 1.1.2007 als
gefährliche Abfälle. Als solche unterliegen sie dem
grundsätzlichen Verbot der obertägigen Deponierung (§ 16 Abs 1
AWG 2002 iVm Deponieverordnung).
Nach den Bestimmungen
der derzeit geltenden DeponieV (BGBl 1996/164 idF II 2004/49) und dem AWG
2002 ist die Ablagerung von gefährlichen Abfällen verboten, sofern
nicht der Nachweis erbracht werden kann, dass der Abfall im Falle der
Deponierung keine gefahrenrelevanten Eigenschaften aufweist (§ 5 Z 10
DeponieV). Dieser Nachweis ist im Rahmen einer Ausstufung gemäß
§ 7 AWG 2002 auf Grundlage einer Beurteilung einer befugten externen
Fachperson oder Fachanstalt nach einer Sichtkontrolle zu erbringen. Dieses
Verfahren ist mit einem administrativen und finanziellen Aufwand verbunden,
welche mit Umsetzung der EU-Ratsentscheidung 2003/33/EG
gemeinschaftsrechtlich nicht mehr erforderlich ist.
In Entsprechung der
EU-Ratsentscheidung 2003/33/EG zur Festlegung von Kriterien und Verfahren
für die Annahme von Abfällen auf Abfalldeponien soll mit der neuen
DeponieV 2007 (Begutachtungsentwurf des Bundesministeriums für Land- und
Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft vom 22.12.2006) nunmehr die
obertägige Ablagerung von Asbestzement und anderen
Asbestabfällen ohne Ausstufung auf Deponien möglich sein.
Gemäß
§ 16 Abs 1 Z 2 AWG 2002 ist vorgesehen, dass die Ablagerung von festgelegten,
stabilen, nicht reaktiven und nicht auslaugbaren gefährlichen Stoffen
mittels Verordnung geregelt werden soll. Diesem gesetzlichen Tatbestand
trägt der Entwurf der DeponieV 2007 Rechnung und reglementiert im §
10 die Ablagerung von Asbestabfällen. Aufgrund des Umstandes, dass
mit dem Erlass der DeponieV 2007 nicht vor dem Sommer gerechnet werden kann,
ist aufgrund der gebotenen Rechtssicherheit die vorliegende Entschließung
zweckmäßig.
Die unterfertigten
Abgeordneten stellen daher den folgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle
beschließen:
Die geplante DeponieV
2007 des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
soll die Behandlung von Asbestabfällen gemäß der
EU-Ratsentscheidung 2003/33/EG in der Weise regeln, dass Asbestzement und
andere Asbestabfälle auf Deponien ohne Ausstufung abgelagert werden
dürfen, sofern diese Abfälle in eigenen baulich getrennten
Kompartimentsabschnitten abgelagert werden, sie weiters keine gefährlichen
Stoffe enthalten, die Oberflächenabdeckung des Kompartimentsabschnitts
ein Freisetzen von Fasern dauerhaft verhindert, keine Arbeiten vorgenommen
werden, die zu einer Freisetzung von Asbestfasern führen können sowie
die Behörde und der Betreiber geeignete Maßnahmen ergreifen
müssen, um zu verhindern, dass Menschen in Kontakt mit den
Asbestabfällen kommen.
*****
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Stauber. Wunschredezeit: 2 Minuten. – Bitte.
16.53
Abgeordneter Peter Stauber (SPÖ): Sehr geschätzte Frau Präsidentin! Herr Minister! Hohes Haus! Ich glaube, alles in allem können wir am Schluss ja doch sagen, dass dieses Abfallwirtschaftsgesetz ein sehr positives ist, denn vor allem was die Entsorgung und Verbringung gefährlicher Schadstoffe über die Grenzen hinweg anlangt, war es höchst an der Zeit, klare Regelungen ins Gesetz einzubringen und auch durchzusetzen. Auch was die Sicherheit anlangt, kann man dem, so meine ich, nur die Zustimmung erteilen. Das ist eine sehr positive Geschichte.
Was das Elektronik-Management anlangt, so ist das ein Gebot der Stunde. Alles wird heutzutage auf Elektronik umgestellt, und das sollte auch in diesem Bereich geschehen.
Mir geht es jetzt auch als Bürgermeister wieder einmal um die Kosten. Herr Minister! Sie wissen, dass mir das immer ein Anliegen ist. Ich denke doch, dass wir die Kosten, die jetzt mit dieser Umstellung anfallen, nicht auf die Bürgerinnen und Bürger umlegen sollten, sondern dass das doch der Bund übernehmen sollte. Da es nach 2010 dann
ohnehin ein
positives Ergebnis gibt, sollte man das auf diese Weise regeln. (Beifall bei
der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)
Nur noch ein Wort zum Kollegen Klement: Lieber Herr
Abgeordneter und Kollege! Die Behauptung, die SPÖ habe für die
kleinen und mittleren Betriebe nichts übrig, muss ich schärfstens
zurückweisen (Abg. Dipl.-Ing. Klement: Dann musst du das Gesetz aber
anders schreiben!), denn ihr habt, als ihr in der Regierung wart, selbst
jahrelang Zeit gehabt, etwas für die Klein- und Mittelbetriebe zu tun. Das
muss ich also zurückweisen. Ich hoffe, wir werden das gemeinsam
durchsetzen. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)
16.54
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun gelangt Herr Abgeordneter Kainz zu Wort. 2 Minuten Wunschredezeit. – Bitte.
16.54
Abgeordneter Christoph Kainz (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsident! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Das Abfallwirtschaftsgesetz 2002 wird heute novelliert, und es ist ein Beispiel für moderne Umweltpolitik.
Zwei Schwerpunkte – meine Vorredner sind ja auf viele Details bereits eingegangen –: erster Punkt: die Verfolgbarkeit der Abfallströme. Viele Produkte werden exportiert und importiert, so auch Abfälle, und es ist nur richtig und vernünftig, dass eine Kontrolle dieser grenzüberschreitenden Verbringung auch von gefährlichen Abfällen möglich ist. Die Verfolgbarkeit bedeutet zweifellos auch aktive Umweltpolitik und aktiven Umweltschutz.
Zweiter Punkt: Ich denke, es ist auch ein Beispiel für ein sehr modernes Gesetz, bis dato mit Papier bewältigbar, jetzt mit E-Government – nicht nur in der Verwaltung. Von den Bezirkshauptmannschaften bis in die Bundesministerien ist E-Government nicht mehr nur ein Schlagwort, und es soll auch in diesem Fall eingesetzt werden. Ich bin davon überzeugt, dass unsere Klein- und Mittelbetriebe diesen Prozess auch hervorragend bewältigen können.
Ich denke aber auch, erfolgreiche Umweltpolitik spiegelt
sich nicht nur in diesem Gesetz wider, sondern ist vor allem auch
Klimaschutzpolitik. Wenn wir vom ÖVP-Klub heute diese Sticker tragen, so
tragen wir sie sehr bewusst, weil das Motto „Weniger CO2 –
ich bin dabei!“ von uns auch gelebt wird. (Abg. Dipl.-Ing. Klement:
Dann kennt ihr aber euer eigenes Gesetz nicht, Herr Kollege!)
Ich bin daher froh, dass es beim nächsten Tagesordnungspunkt ebenfalls um eine ganz wesentliche Maßnahme in diesem Bereich geht. Mit unserem Umweltminister sind wir zweifellos auf dem richtigen Weg. Es gibt gerade auch im Bundesland Niederösterreich viele vorbildliche Initiativen. Ich denke nur an die Aktion „Verkehrsparen Wienerwald“, aber auch an die landesweite Aktion „Radlland“, wo wir bewusst nicht nur touristische Radwege, sondern auch Alltagsradwegnetze nützen wollen und damit zeigen wollen, dass wir kurze Strecken auch mit dem Fahrrad bewältigen wollen.
In diesem Sinne: Alles Gute dieser engagierten
Umweltpolitik! (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)
16.57
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Hörl. 2 Minuten Wunschredezeit. – Bitte.
16.57
Abgeordneter Franz Hörl (ÖVP): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Es wurde heute schon gesagt, dass die Änderung und Novellierung des Abfallwirtschaftsgesetzes 2002 aufgrund EU-rechtlicher Bestimmungen notwendig ist.
Die heute zu beschließenden Bestimmungen sind aus
Sicht der Wirtschaft gerade noch tragbar. Wenn die gegenständliche Novelle
auch dazu dient, das elektronische Datenmanagement verstärkt zu verankern,
dann entspricht dies modernen Erfordernissen. (Abg. Dipl.-Ing. Klement:
Es muss auch praxistauglich sein, Herr Kollege! Verantwortung ...!) –
Herr Abgeordneter Klement, gerade Sie brauchen sich keine Gedanken über
die Wirtschaftsfreundlichkeit der Österreichischen Volkspartei zu machen!
Die ÖVP ist die Wirtschaftspartei! Nehmen Sie das bitte zur Kenntnis! Und
wir sind auch die Umweltpartei! (Beifall bei der ÖVP. – Rufe und Gegenrufe zwischen Abgeordneten von
FPÖ und ÖVP.)
Wenn also die Sammler verpflichtet werden, sich mit Branchencode zu registrieren und diese Unterlagen für die Behörden vorzuhalten, dann übernimmt die Wirtschaft eine Aufgabe, die bisher durch das Bundesministerium in empirischen Erhebungen durch Befragung der Abfallentsorgenden erledigt wurde. Das stellt auch eine Entlastung der Verwaltung dar.
Es wird also darauf zu achten sein, dass im Gegenzug die Durchführungsverordnung nur das unbedingt Notwendige an vorzulegenden Informationen verlangt. In der Branche herrscht sowieso die Meinung vor, dass viele zu erhebende Daten lediglich zur Ablage dienen.
Aber, Herr Abgeordneter Klement, machen Sie sich wirklich
keine Sorgen! Wir, die Österreichische Volkspartei, kümmern uns
um unsere Wirtschaft. – Danke. (Beifall bei der ÖVP. –
Abg. Dr. Graf: Um die Gastwirtschaft oder um die Landwirtschaft? –
Bundesminister Dipl.-Ing. Pröll: Um alles!)
16.58
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Kopf. 2 Minuten Wunschredezeit. – Bitte.
16.59
Abgeordneter Karlheinz Kopf (ÖVP): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Zu den wesentlichen Merkmalen der vorliegenden Novelle ist von den Vorrednern schon mehr oder weniger alles gesagt worden. Aber auf einen Punkt, der mit dem Entschließungsantrag zu tun hat, möchte ich noch ganz kurz eingehen.
Frau Kollegin Rosenkranz hat ja auch schon darauf verwiesen, wie wichtig es ist, dass wir mit diesem Gesetz auch den Import von Asbestabfällen unterbinden. Gleichzeitig aber wird die Deponieverordnung, die jetzt in der Folge dieses AWG vom Ministerium in Kürze zu erlassen ist, auch regeln, wie wir mit im Inland anfallenden Asbestabfällen umgehen.
Es wird dann aufgrund des neuen Regimes keine Ausstufung mehr notwendig sein. Dieser Entschließungsantrag macht nichts anderes als für diejenigen, die mit solchen Abfällen zu tun haben, praktisch schon den Weg vorzuzeichnen, wie das künftig geregelt werden wird und handzuhaben ist, damit sie sich schon darauf einstellen und auch Vorbereitungen treffen können.
Ich denke, das ist im Vorfeld ein sinnvoller Hinweis zu der in wenigen Monaten kommenden Deponieverordnung für alle, die mit diesem Thema zu tun haben. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)
17.00
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Es ist dazu niemand mehr zu Wort gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.
Die Frau Berichterstatterin wünscht kein Schlusswort.
Wir gelangen nun zur Abstimmung über den Gesetzentwurf in 89 der Beilagen.
Da der vorliegende Gesetzentwurf Verfassungsbestimmungen enthält, stelle ich zunächst im Sinne des § 82 Abs. 2 Z 1 der Geschäftsordnung die für die Abstimmung erforderliche Anwesenheit der verfassungsmäßig vorgesehenen Anzahl der Abgeordneten fest.
Hiezu haben die Abgeordneten Bayr, Kopf, Kolleginnen und Kollegen einen Zusatz- beziehungsweise Abänderungsantrag eingebracht.
Da nur dieser eine Antrag gestellt wurde, lasse ich sogleich über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in 89 der Beilagen in der Fassung des Zusatz- beziehungsweise Abänderungsantrages der Abgeordneten Bayr, Kopf, Kolleginnen und Kollegen abstimmen.
Ich bitte jene Damen und Herren, die sich hiefür aussprechen, um ein entsprechendes Zeichen. – Dieser Antrag ist mehrheitlich angenommen.
Ausdrücklich stelle ich die verfassungsmäßig erforderliche Zweidrittelmehrheit fest.
Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.
Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Dies ist ebenfalls mehrheitlich angenommen.
Ausdrücklich stelle ich wiederum die verfassungsmäßig erforderliche Zweidrittelmehrheit fest.
Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Kopf, Dobnigg, Kolleginnen und Kollegen betreffend Regelungsinhalt der Deponieverordnung 2007.
Ich bitte jene Damen und Herren, die für den Entschließungsantrag sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Dieser Entschließungsantrag ist mehrheitlich angenommen. (E 25.)
Bericht des Umweltausschusses über die Regierungsvorlage (90 d.B.): Bundesgesetz über die Errichtung des Klima- und Energiefonds – Klima- und Energiefondsgesetz (KLI.EN-FondsG) (120 d.B.)
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gelangen nun zum 8. Punkt der Tagesordnung.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Wir gehen sogleich in die Debatte ein.
Als Erste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Dr. Lichtenecker. Wunschredezeit: 8 Minuten. – Bitte, Frau Abgeordnete.
17.02
Abgeordnete Dr. Ruperta
Lichtenecker (Grüne):
Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Minister! Kolleginnen und Kollegen!
Sehr geehrte Damen und Herren! Der Klima- und Energiefonds, der mit dem Ziel
eingerichtet werden soll, endlich eine konsequente Klimaschutzpolitik in
Österreich voranzutreiben, leidet an vielen, vielen Mankos, die ich in der
Folge auch näher erläutern werde. (Präsident
Dr. Spindelegger übernimmt
den Vorsitz.)
Eine konsequente Klimaschutzpolitik braucht eine mittelfristige Planung und ein sofortiges mutiges Handeln. – Genau das fehlt einerseits der österreichischen Klimaschutzpolitik und andererseits auch diesem Gesetzentwurf zur Errichtung eines Klima- und Energiefonds.
In dieser Gesetzesvorlage ist nur die Rede von den Jahren 2007 und 2008, und die langfristige Einrichtung dieses Fonds beziehungsweise die nachhaltige Finanzierung ist in keinerlei Weise abgesichert. Herr Minister! Dass 50 Millionen € und 150 Millionen € für die Jahre 2007 und 2008 zu wenig sind, ist nicht nur unsere Überzeugung, sondern inzwischen auch die Überzeugung des Wirtschaftskammerpräsidenten Leitl, der auch fordert, einen zweiten Klimafonds einzurichten.
In dieser Gesetzesvorlage findet sich auch keine Spur von den 500 Millionen €, die in dieser Gesetzesvorlage abgesichert sind.
Sieht man sich die drei Schwerpunkte von diesem Klima- und Energiefonds an – einerseits Forschungs- und Entwicklungsförderung, andererseits Projekte im öffentlichen Personennah- und Regionalverkehr beziehungsweise Mobilitätsmanagement-Projekte und drittens die Anwendung von klimarelevanten Energietechnologien –, dann ist die wirkliche Schwerpunktsetzung bis heute noch immer nicht klar, Herr Minister!
Einerseits kolportiert die Frau Staatssekretärin Kranzl eine Drittellösung – für jeden der Bereiche ein Drittel. Die Wirtschaftskammer, so hört man im Hintergrund, möchte 60-20-20. Herr Minister! Und Sie sagen im Ausschuss überhaupt, das werde man dann sehen. Die Schwerpunkte und die Verteilung der Mittel würden dann festgelegt, wenn es soweit sei.
Da stellt sich schon die Frage: Wo geht es denn lang? So kopf- und führungslos, wie die Regierung unterwegs ist, so wenig Orientierung gibt es auch bei diesem Klimaschutzfonds. Wenn Sie sich die Punkte genauer anschauen, dann sehen Sie, dass es schon die erste Kritik seitens des Rechnungshofes gibt.
Der Rechnungshof sagt klipp und klar zu diesem Bereich 2 – öffentlicher Regional- und Personennahverkehr –, es sei nicht zweckmäßig, dass da eine eigene Förderschiene für Infrastrukturprojekte im Rahmen des vorliegenden Entwurfs eingerichtet werden soll. – Bevor überhaupt das Gesetz beschlossen wird, gibt es die ersten Ansagen, dass das so keinen Sinn macht.
Wie sieht denn die Organisation dieses Fonds aus? – Der Fonds ist als Fonds öffentlichen Rechts mit eigener Rechtspersönlichkeit eingerichtet worden, mit einem Präsidium, in dem die vier Ministerien vertreten sind, aber zum Beispiel ein zentrales Ministerium – das für Wissenschaft und Forschung – in dieser Form nicht vertreten ist, mit einer Geschäftsführung, die großkoalitionär klassisch gleich mit zwei Personen besetzt wird, und einem Expertenbeirat, Herr Minister, den Sie sehr sparsam ausgestattet haben – nämlich nur mit vier Personen – und der daher der Vielfältigkeit der Klimaschutzanliegen und der Klimaschutzpolitik nicht gerecht wird. Sie verzichten auch auf die Kompetenz vieler Expertinnen und Experten aus dem universitären und NGO-Bereich. – Genau das ist etwas, das zu kritisieren ist.
Dann kommt noch die nächste Stufe: Es braucht die FFG und die Kommunalkredit zur Umsetzung. Da stellt sich schon die Frage, wo da die Effizienz bleibt, denn bei dieser Struktur kommt es zu Doppelgleisigkeiten, zu Verzögerungen, zu Verschwendung und Ineffizienz. – Das ist vorprogrammiert, Herr Minister!
Wenn Sie sich dazu die Kritik von jemandem Unverdächtigen – dem Rechnungshof – ansehen, dann werden Sie sehen, das ist genau das, was der in dieser Form auch schon festhält. Der Rechnungshof hält diese Struktur für nicht zweckmäßig und sagt
ganz klar, dass man auf bewährte Strukturen zurückgreifen und die höheren finanziellen Mittel doch für Förderungsvergaben zur Verfügung stellen soll.
Zum Thema Geschäftsführungsbesetzung wird ebenfalls ganz klar festgehalten, dass das Stellenbesetzungsgesetz Anwendung finden soll, aber de facto nicht klar ist, ob das überhaupt möglich ist. Es wird vorgeschlagen, das in den § 10 zu integrieren. – Aber auch das wurde nicht gemacht.
Anzumerken und bemerkenswert ist auch, dass die Abwicklung einfach freihändig an die Kommunalkredit vergeben wird. Herr Minister! Das ist, wie Sie wissen, ein Verstoß gegen die gemeinschaftsrechtlichen Vergaberichtlinien.
Wenn Sie es sich genau anschauen, können Sie es natürlich als Tropfen auf den heißen Stein betrachten und sagen, machen wir den ersten Schritt. So wie das bis jetzt angelegt ist, liegt jedoch die Befürchtung sehr nahe, dass es sich um den nächsten Show-Act handelt und die Gefahr besteht, dass es unter Umständen zu Mittelreduktionen in anderen Bereichen kommt, die notwendigen Aufstockungen in verschiedenen Bereichen nicht vorgenommen werden und das Geld einfach ein anderes Mascherl erhält.
Mit diesen Befürchtungen sind wir nicht allein, sehr geehrte Damen und Herren, sondern diese Befürchtungen, Herr Kopf, teilen in den Stellungnahmen auch die Vorarlberger Landesregierung, auch die Wiener Umweltanwaltschaft und auch die Salzburger Landesregierung.
Wenn im § 1 von dem Ziel Erhöhung des Anteils
erneuerbarer Energieträger die Rede ist, dann, Herr Minister, darf nicht
nur davon gesprochen werden, das Ökostromgesetz zu novellieren.
Auch Herr Grillitsch geht immer sehr großmundig mit diesem Thema um,
aber de facto passiert nichts. – Da müssen Sie etwas
weiterbringen! (Abg. Grillitsch: Ich mache
das! Sie reden nur davon, ich mache es!)
Sehr geehrte Damen und Herren der Regierungsparteien! Dass Sie in der Klimaschutzpolitik nichts weiterbringen, dem ist auch Wirtschaftskammerpräsident Leitl nachgegangen und hat vorgeschlagen, einen zweiten Klimafonds einzurichten. (Abg. Grillitsch: Sie haben Angst vor Verantwortung! 20 Jahre Angst vor Verantwortung!) Er hat Recht, er hat die Potentiale in der Umwelttechnologie und Ökoenergiewirtschaft auch entdeckt und will da etwas weiterbringen, denn selbstverständlich sorgt eine moderne Klimaschutzpolitik dafür, dass die Umwelt und das Klima nachhaltig geschützt werden. Sie sorgt dafür, dass Österreich unabhängiger von den Energieimporten wird und dass Arbeitsplätze geschaffen werden.
Herr Minister, das alles findet sich auch im aktuellen „Economist“. Sozusagen als – ich gebe ja die Hoffnung nicht auf – aktuelles Weiterbildungsprogramm bekommen Sie das aktuelle Exemplar mit wunderbaren Beispielen dazu, was eine gute, aktive Klimaschutzpolitik auch tatsächlich weiterbringen kann. (Die Rednerin überreicht Bundesminister Dipl.-Ing. Pröll eine Zeitschrift.) Möge es in dieser Form etwas nutzen, die Hoffnung geben wir nicht auf!
Da es längst an der Zeit ist zu handeln und die Zeit uns davonläuft, bringe ich folgenden Antrag ein:
Entschließungsantrag
„Der Nationalrat wolle beschließen:
Die Bundesregierung und insbesondere der Bundeskanzler werden aufgefordert, bei der Einrichtung des Klima- und Energiefonds folgende Punkte zu ergänzen:
Aufstockung und langfristige Sicherstellung der Finanzmittel für den Fonds in einer Höhe von insgesamt 200 Millionen € pro Jahr für die kommenden acht Jahre;
Erarbeitung und Umsetzung einer ökosozialen Steuerreform;
Entschlackung der Organisationsstruktur des Fonds, klare Hauptverantwortung beim Bundeskanzler, stärkere Einbindung von KlimaexpertInnen;
Umfassende Energieforschungsoffensive.
Zudem muss sofort die Totalreform des Ökostromgesetzes nach Vorbild des deutschen ‚Erneuerbare-Energien-Gesetz‘ vorgenommen werden.“
*****
In dem Sinne, dass in der Klimaschutzpolitik in Österreich tatsächlich ein großer Wurf gemacht wird, ersuchen wir Sie um Unterstützung unseres Entschließungsantrags. (Beifall bei den Grünen.)
17.11
Präsident Dr. Michael Spindelegger: Der von Frau Abgeordneter Dr. Lichtenecker, Kolleginnen und Kollegen eingebrachte Entschließungsantrag betreffend einen Energiewendefonds ist ausreichend unterstützt und steht daher mit in Verhandlung.
Der Antrag hat
folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Dr. Ruperta
Lichtenecker, Kolleginnen und Kollegen betreffend eines Energiewendefonds, eingebracht
im Zuge der Debatte über Regierungsvorlage: Bundesgesetz über die
Errichtung des Klima- und Energiefondsgesetz (KLI.EN-FondsG) (90 d.B.)
Österreich
braucht dringend eine aktive Klimaschutzpolitik. Laut Umweltbundesamt lagen die
Treibhausgasemissionen in Österreich 2005 um 18 Prozent höher
als im Basisjahr 1990 (Kyoto-Ziel). Gesamt ist dies eine Abweichung
von der Zielvereinbarung von über 35,6%! Österreich muss seine
Treibhausgasemissionen um insgesamt ca. 24,6 Mio. t absenken, um das
Kyoto-Ziel in der Periode 2008-2012 zu erreichen, ansonsten drohen Strafzahlungen
in Milliardenhöhe. Die zunehmend katastrophalen Auswirkungen des
Klimawandels, wie Überflutungen, Schneemangel, Hitzeperioden und die damit
verbunden Schadenskosten verlangen tatkräftige Handlungen.
Österreich
braucht die Energiewende, um das Klima nachhaltig zu schützen. Die Energiewende
beinhaltet eine Energieeffizienzoffensive, die den verschwenderischen Umgang mit
Energie beendet, ebenso wie den Ausbau erneuerbarer Energien fördert. Das
derzeitige Ökostromgesetz hat den Ausbau der erneuerbaren Energien in
Österreich beinahe zur Gänze gestoppt.
Die Energiewende ist
die Lösung und die Antwort auf die umwelt-, wirtschafts- und sozialpolitischen
Herausforderungen, die durch den drohenden Klimawandel entstehen. Die
Energiewende schützt die Umwelt, schafft sozial verträgliche
Rahmenbedingungen für den Energiemarkt, verringert die
Importabhängigkeit, schafft
neue Arbeitsplätze und verringert künftige Schadenskosten.
Die derzeitige Regierungsvorlage betreffend die Errichtung des Klima- und Energiefonds greift zu wenig weit, um Österreich aus dem Klimadebakel zu führen und eine Energiewende einzuleiten. Die Zielsetzungen bleiben unklar, die Ausgestaltung des Fonds fördert nicht die effiziente Umsetzung von Klimaschutzprojekten. Die Mittel sind
unzureichend und nicht langfristig garantiert. Die
Organisationsstruktur ist aufgebläht, im ExpertInnenbeirat wird hingegen
an beratenden KlimaexpertInnen gespart. Klimaschutz muss Chefsache sein, die
Leitung von vier Ministern mit gleichen Rechten und geteilten Pflichten ist
dagegen nicht erfolgsversprechend.
Die unterfertigten
Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag:
Der Nationalrat wolle
beschließen:
Die Bundesregierung
und insbesondere der Bundeskanzler werden aufgefordert, bei der Einrichtung des
Klima- und Energiefonds folgende Punkte zu ergänzen:
Aufstockung und
langfristige Sicherstellung der Finanzmittel für den Fonds in einer
Höhe von insgesamt 200 Mio. Euro pro Jahr für die kommenden acht
Jahre (2007 – 2014);
Erarbeitung und
Umsetzung einer ökosozialen Steuerreform;
Entschlackung der
Organisationsstruktur des Fonds, klare Hauptverantwortung beim Bundeskanzler,
stärkere Einbindung von KlimaexpertInnen;
Umfassende Energieforschungsoffensive
(Bsp. Klimawandelanpassung);
Zudem muss sofort die
Totalreform des Ökostromgesetzes nach Vorbild des deutschen
„Erneuerbare-Energien-Gesetz“ vorgenommen werden.
*****
Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Bayr. 3 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte, Frau Kollegin.
17.12
Abgeordnete Petra Bayr (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Sehr geehrte Damen und Herren! Der Klima- und Energiefonds wird wohl ein relativ wichtiges Instrument im Kampf gegen die Klimaerwärmung werden, speziell an der Front in Richtung Forschung. Die 500 Millionen – und es sind 500 Millionen, die für die nächsten dreieinhalb Jahre zur Verfügung stehen – werden sich vor allem in die Bereiche Forschung und Entwicklung im Bereich nachhaltiger Energietechnologien und Klimaforschung an sich, aber auch in die Forcierung von Projekten zur Attraktivierung des öffentlichen Personennah- und Regionalverkehrs und, zum Dritten, in die Implementierung von neuen Technologien ergießen.
Es gibt eine Ausschussfeststellung dazu, liebe Ruperta Lichtenecker, wo denn der Schwerpunkt dieser Gelder hingehen soll: Ganz klar in Forschung und Entwicklung!
Wir erfüllen mit der Einrichtung dieses Klimafonds nicht nur einen sehr wichtigen – meiner Meinung nach sehr, sehr wichtigen – Teil des Koalitionsübereinkommens, sondern es ist dies ein bisschen auch so etwas wie ein Etappenziel in Richtung Kyoto. Um Kyoto zu erfüllen – das ist gar keine Frage –, ist noch ein Wesentliches mehr an Geld, an Anstrengungen, an politischem Willen, an Entscheidungen notwendig, keine Frage.
Vor allem sind Umsetzungsmaßnahmen gefragt: Umsetzungsmaßnahmen, die viel mehr als das Geld kosten werden, mit dem jetzt dieser Klimafonds dotiert ist. Das wissen wir alle miteinander. Es sind dies eben Umsetzungsmaßnahmen im Bereich Energieeffizienz, erneuerbare Energie und Attraktivierung des öffentlichen Personennah-
und Regionalverkehrs. Ich möchte noch einmal darauf hinweisen, dass in dieser Legislaturperiode über 6 Milliarden € genau dafür zur Verfügung stehen werden.
Es wird aber auch so sein müssen, dass wir etwas in Richtung Bewusstseinsbildung tun: bewusstes Umgehen mit Energie, sowohl Strom als auch allen anderen Energieformen. Ich bin – und wahrscheinlich viele von uns sind – ganz dabei in der Frage, dass das Ökostromgesetz novelliert werden muss. Meiner Meinung nach müssen wir dabei ganz besonders auch einen Effet hin in Richtung Leistbarkeit, soziale Gestaltung dieses Ökostromgesetzes setzen (Abg. Dr. Lichtenecker: Wann, Frau Kollegin?) – bitte? (Abg. Dr. Lichtenecker: Wann, Frau Kollegin?); bald, meiner Meinung nach relativ sehr bald, das ist gar keine Frage –, aber auch in die thermische Sanierung.
Die Prämisse bei all dem ist Handeln. Papiere sind gut, Papiere sind geduldig; auf österreichischer, europäischer wie auch globaler Ebene sind wir sehr, sehr bald zum Handeln aufgefordert. Stichwort: Klimakonferenz in Indonesien im Dezember des Jahres, wo die Weichen für die Zeit des Post-Kyoto-Regimes gestellt werden müssen, wo wir natürlich alle Länder mit möglichst hohen, verbindlichen und einforderbaren Zielen mit an Bord nehmen wollen und wo es einmal mehr nicht nur um die Ziele und um die Pläne, sondern ums Handeln, ums Umsetzen geht.
Ich denke mir, der Klimafonds ist eine konkrete Maßnahme, die handelt. Wir von der SPÖ wären auch noch weiter gegangen: Ich hätte gerne gehabt, dass unterschiedliche Stakeholder, zum Beispiel die Sozialpartner, auch im Beirat vertreten wären; ich hätte gerne gehabt, dass NGOs oder auch die angesprochene Wissenschaft mehr Möglichkeiten bei der Begutachtung gehabt hätten.
Trotz alledem: Dieser Klimafonds wird im Sommer zu arbeiten beginnen. Ich denke mir, er wird auf jeden Fall ein wichtiger Beitrag zu einer kohärenten österreichischen Klima- und Energiepolitik sein. – Danke sehr. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)
17.15
Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Ing. Hofer. 5 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte, Herr Kollege.
17.15
Abgeordneter Ing. Norbert Hofer (FPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Es ist immer recht interessant, wenn Vertreter der Regierungsparteien hier am Rednerpult Forderungen an sich selbst stellen. Ich würde vorschlagen, dass man das unterlassen und lieber das umsetzen sollte, was man hier ankündigt.
Meine Damen und Herren! Ich kann und will es der SPÖ auch diesmal nicht ersparen, darauf aufmerksam zu machen, dass Sie sich viel zu viel gefallen lassen, auch im Rahmen dieses Politikfeldes. (Ruf bei der ÖVP: Der Schmäh ist ja schon alt!) Denken Sie an die Debatte rund um die Eurofighter, denken Sie an die Studiengebühren: Überall dort hätte die SPÖ andere Vorstellungen gehabt, aber man durfte nicht so, wie man wollte, die ÖVP hat das nicht erlaubt. So gesehen ist die ÖVP der dominantere Partner in dieser Beziehung.
Meine Damen und Herren! Bei der Inflationsanpassung des Pflegegeldes war es genauso: Gusenbauer hat angekündigt, er wird eine Inflationsanpassung vornehmen, ganz bestimmt wird er das machen. Das war vor der Wahl. Jetzt darf er nicht. Auch beim Pflegepaket steht die SPÖ unter Kuratel. (Abg. Dr. Lichtenecker: Es geht jetzt um den Energie- und Klimafonds!)
Genau, jetzt kommen wir zum Klima- und Energiefonds. Da kann ich mich daran erinnern, dass der Bundeskanzler im Vorfeld angekündigt hat, einen Klimaschutzbeauf-
tragten einsetzen zu wollen. (Bundesminister Dipl.-Ing. Pröll: Sie?) Ich habe das sehr gut gefunden, einen Klimaschutzbeauftragten, einen parteiunabhängigen Experten. (Heiterkeit und Zwischenrufe bei der ÖVP.) – Herr Bundesminister, ich bin bestimmt ein Experte, aber nicht parteiunabhängig.
Das wäre eine gute Sache gewesen. Was haben wir jetzt? – Einen Fonds, der zwei Geschäftsführer hat. Was glauben Sie, welchen Parteien diese beiden Geschäftsführer angehören werden? (Abg. Dr. Lichtenecker: Orange und Blau! – Weitere Zwischenrufe.) Ich glaube, es werden ÖVP und SPÖ sein.
Vier Ministerien sind für diesen Fonds zuständig. Ich glaube, das wird ein Parkinson-Fonds werden. Sie wissen, Parkinson war der Mann, der in Großbritannien festgestellt hat, dass eine Behörde mit 300 Mitarbeitern durchaus in der Lage ist, mit der Selbstverwaltung beschäftigt zu sein. (Abg. Broukal: Bleiben wir bei der Wahrheit: 800!) – 800? (Abg. Broukal: Ja!) Danke, Herr Kollege Broukal. (Abg. Broukal: Bitte sehr!)
Meine Damen und Herren! Ähnlich aufwendig verwaltet wird natürlich auch dieser Fonds sein, da so viele Ministerien und zwei Geschäftsführer dafür zuständig sind. Ich möchte es dem Bundeskanzler aber leichter machen, seine Versprechen auch zu halten, und bringe daher folgenden Antrag ein:
Entschließungsantrag
„Die Bundesregierung wird aufgefordert, einen anerkannten, unabhängigen Experten als österreichischen Klimaschutzbeauftragten einzusetzen.“
*****
Vielleicht machen Sie dem Kanzler die Freude und stimmen diesem Antrag zu. (Beifall bei der FPÖ.)
Weiters haben wir hier noch eine Sorge, nämlich jene, dass ganz offensichtlich für jeden, der sich mit diesem Politikfeld beschäftigt, erkennbar ist, dass in den letzten Jahren viele Klein- und Mittelbetriebe, viele kleine Unternehmungen im Bereich der erneuerbaren Energie in einer Vorreiterrolle tätig waren und dabei unendlich wichtige Arbeit geleistet haben.
Jetzt gibt es diesen Fonds, da kommt schon die OMV daher und sagt: Wir könnten vielleicht Fördergelder für die CO2-Sequestrierung brauchen. – Das ist diese hochintelligente Maßnahme, dass man CO2 in die Erde pumpt, wodurch der Wirkungsgrad der Kraftwerke um 25 Prozent sinkt. Das ist ein Irrweg, in Wirklichkeit ein Umweg.
Meine Sorge ist, dass große Konzerne, die bisher keinen großen Wert auf erneuerbare Energie gelegt haben, jetzt versuchen werden, diesen Fonds auszuräumen. Das müssen wir gemeinsam verhindern, damit die Klein- und Mittelbetriebe, die bisher hier aktiv waren, auch von diesem Fonds profitieren können.
Meine Damen und Herren, vor einigen Tagen hat Karl Schwarzenberg von sich reden gemacht, weil er österreichische Atomkraftgegner als Spinner bezeichnet hat. Ich habe eher den Eindruck, dass jemand, der solche Aussagen trifft, sehr unbedacht vorgeht und sich diesen Vorwurf vielleicht selbst gefallen lassen muss. Für mich sind Atomkraftgegner und jene, die gegen Temelín vorgehen, verantwortungsvolle Menschen, und jeder, der aus der Katastrophe, aus dem Super-GAU in Tschernobyl gelernt hat, müsste so vorgehen.
Ich bin daher auch der Meinung, dass jene 40 Millionen €, mit denen wir EURATOM finanzieren, besser hier in Österreich für Forschung und Entwicklung im Bereich der erneuerbaren Energie aufgehoben wären. Ich bringe daher folgenden Antrag ein:
Entschließungsantrag
„Die Bundesregierung wird aufgefordert, alle erforderlichen Schritte zu setzen, die einen Ausstieg Österreichs aus dem Euratom-Vertrag ermöglichen. Die für Euratom vorgesehenen finanziellen Mittel sind zur Förderung der Nutzung Erneuerbarer Energie in Österreich sicherzustellen.“
*****
(Beifall bei der
FPÖ.)
Hohes Haus! Herr Bundesminister! Wenn wir wirklich unabhängig werden wollen oder unabhängiger werden wollen, was fossil-atomare Energieträger anbelangt, dann müssen wir auch darangehen, den eigenen Verbrauch zu senken. Es gibt in Österreich einen reichen Bestand an Altwohnungen und Althäusern, die einen relativ hohen Energieverbrauch aufzuweisen haben. In einem alten Haus, einer alten Wohnung hat man schon einen Bedarf von etwa 500 Kilowattstunden pro Quadratmeter.
Zum Vergleich: Ein Niedrigenergiehaus verbraucht etwa 75 Kilowattstunden pro Quadratmeter (Abg. Großruck: Ein Passivhaus 20!), ein Passivhaus 17 Kilowattstunden pro Quadratmeter. Nicht 20, sondern 17 sind es beim Passivhaus. (Abg. Großruck: ... 30 bis 17! Niedrigenergie! – Weitere Zwischenrufe bei der ÖVP.) – 75 im Schnitt.
Im Schnitt haben wir einen Verbrauch bei österreichischen Wohnungen/Häusern von 200 Kilowattstunden pro Quadratmeter. Daher wäre es doch eine wichtige Initiative, zu schauen, dass wir hier eine thermische Sanierungsoffensive starten, und zwar in einem Zeitraum (Abg. Eder: Das geschieht ja!) – lassen Sie mich das zu Ende ausführen –, und zwar in einem Zeitraum von etwa 20 Jahren.
Es gibt die Wohnbauförderung der Länder, die durch eine Wohnbauförderung des Bundes ergänzt werden soll. Der Finanzierungsbedarf dafür sind 80 Milliarden € – 80 Milliarden € ist ein hoher Betrag –, um diesen gesamten Bestand in Österreich zu sanieren. (Abg. Eder: Wer hat das ausgerechnet? – Abg. Großruck: Dem haben Sie nicht zugestimmt! – Abg. Eder: Woher kommt das?)
Meine Idee, mein Antrag ist nun, dass es eine eigene Förderschiene des Bundes geben sollte – zusätzlich zur Wohnbauförderung der Länder –, um diese thermische Sanierungsoffensive in Österreich zu starten, in einem Förderausmaß von 10 Prozent: 8 Milliarden € auf 20 Jahre verteilt. (Abg. Großruck: Hättet ihr dem Antrag zugestimmt ...!) 8 Milliarden € auf 20 Jahre verteilt, das heißt – immer noch viel Geld – 400 Millionen € für die Republik Österreich. Aber wir sichern damit auch 20 000 Arbeitsplätze im Baugewerbe und Baunebengewerbe in den nächsten 20 Jahren! (Abg. Eder: ... einmal etwas Neues?)
Meine Damen und Herren! Daher bringe ich folgenden Antrag ein:
Entschließungsantrag
„Die Bundesregierung wird aufgefordert, im Rahmen eines Direktzuschusses in der Höhe von 10 Prozent der anrechenbaren Investitionskosten die energetische Sanierung
des Althaus- und Altwohnungsbestandes zu fördern. Die organisatorische Abwicklung soll auf Grundlage des One-Stop-Shop-Prinzips über die Bundesländer erfolgen.“
*****
Meine Damen und Herren! Wir müssen uns nicht
entscheiden, ob wir auf erneuerbare Quellen umsteigen wollen, sondern wir
müssen uns entscheiden, wann wir das tun wollen. Es ist
klüger, diese Weichenstellung sehr früh vorzunehmen. Denn fossil-atomare
Energieträger ... (Abg. Hornek: Das ist schon passiert!) –
Das ist nicht passiert, bitte! Sie sollten wissen, dass, wenn Russland
heute den Gashahn abdreht, 60 Prozent der Haushalte in Österreich
ohne Energie bleiben! (Zwischenrufe bei
der ÖVP.) Bitte informieren Sie sich, lesen Sie ein bisschen nach,
denken Sie nach! Dann werden Sie sehen, dass das, was ich sage, auch so den
Tatsachen entspricht. (Beifall bei der
FPÖ.)
17.23
Präsident Dr. Michael Spindelegger: Die drei von Herrn Abgeordnetem Hofer und weiteren Abgeordneten der FPÖ eingebrachten Entschließungsanträge sind alle ausreichend unterstützt und stehen daher mit in Verhandlung.
Die Anträge haben
folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
des Abgeordneter Hofer und weiterer Abgeordneter betreffend die Einsetzung eines Klimaschutzbeauftragten, eingebracht im Zuge der Debatte über den Bericht des Um-
weltausschusses über die Regierungsvorlage (90 d.B.):
Bundesgesetz über die Errichtung des Klima- und Energiefonds - Klima-
und Energiefondsgesetz (KLI.EN-FondsG) (120 d.B.) in der 24. Sitzung des
Nationalrates am 5. Juni 2007
Die CO2-Emissionen
Österreichs sind entgegen allen Beteuerungen, Plänen und Versprechen
der Politik in den letzten Jahren deutlich gestiegen. Klimaschutz ist eine
Querschnittmaterie, die viele Bereiche betrifft und ressortübergreifend
wirksam wird.
Deshalb ist die
Einsetzung eines unabhängigen Experten als Klimaschutzbeauftragten eine
kluge und sinnvolle Maßnahme. Dieser Klimaschutzbeauftragte soll
ressortübergreifend die notwendigen Maßnahmen in Sachen
Klimaschutz koordinieren und frei von parteipolitischen Zwängen auch
öffentlich auf Missstände und Korrekturbedarf bei der Zielerreichung
in Sachen Klimaschutz aufmerksam machen.
Die unterfertigten Abgeordneten
stellen daher folgenden
Entschließungsantrag:
Der Nationalrat wolle
beschließen:
„Die
Bundesregierung wird aufgefordert, einen anerkannten, unabhängigen
Experten als österreichischen Klimaschutzbeauftragten einzusetzen.“
*****
Entschließungsantrag
des Abgeordneten Hofer
und weiterer Abgeordneter betreffend Ausstieg Österreichs aus dem Euratom-Vetrag,
eingebracht im Zuge der Debatte über den Bericht des Umweltausschusses
über die Regierungsvorlage (90 d.B.): Bundesgesetz über die
Errichtung des Klima- und Energiefonds - Klima- und Energiefondsgesetz
(KLI.EN-FondsG) (120 d.B.) in der 24. Sitzung des Nationalrates am
5. Juni 2007
Vor 50 Jahren, im
Jahr 1956, wurde die Österreichische Studiengesellschaft für Kernenergie
gegründet. Die Aktivitäten dieser Gesellschaft führten zum
Beschluss der Bundesregierung über einen Energieplan, der drei
Kernkraftwerke in Österreich vorsah. Das erste davon sollte in Zwentendorf
gebaut werden.
Am 5. November
1978 haben sich die Österreicher im Rahmen einer Volksabstimmung klar
gegen die Nutzung von Kernkraft ausgesprochen. Zwentendorf wurde nicht in Betrieb
genommen.
Unabhängig davon
fließen beträchtliche finanzielle Mittel aus dem
österreichischen Staatshaushalt an Euratom. Damit finanziert
Österreich die europäische Atomenergie. Seit dem EU-Beitritt sind von
Österreich bereits mehr als 200 Millionen Euro an Euratom bezahlt
worden.
Jedwede Subvention
für Atomenergie, auch wenn sie unter dem Vorwand der Sicherheit
erfolgt, verbilligt die Produktion von Atomstrom und fördert den Bau neuer
Kernkraftwerke in Europa. Die durch die Nutzung von Kernkraft entstehenden
Kosten inklusive Sicherheitsmaßnahmen und Entsorgungskosten für
Atommüll sind ausschließlich von den Betreibern von Atomkraftwerken
zu begleichen haben sich daher auf den Preis für Atomstrom auszuwirken.
Ein Ausstieg
Österreichs aus dem Euratom-Vertrag und die Verwendung der dafür bisher
gebundenen finanziellen Mittel für die Förderung der Nutzung
Erneuerbarer Energie aus heimischen Quellen ist daher ein Gebot der
Stunde.
Die unterfertigten
Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag:
Der Nationalrat wolle
beschließen:
„Die
Bundesregierung wird aufgefordert, alle erforderlichen Schritte zu setzen, die
einen Ausstieg Österreichs aus dem Euratom-Vertrag ermöglichen. Die
für Euratom vorgesehenen finanziellen Mittel sind zur Förderung der
Nutzung Erneuerbarer Energie in Österreich sicherzustellen.“
*****
Entschließungsantrag
des Abgeordneten Hofer
und weiterer Abgeordneter betreffend die Einführung einer
Bundesförderung für die energetische Sanierung des Althaus- und
Altwohnungsbestandes, eingebracht im Zuge der Debatte über den
Bericht des Umweltausschusses über die Regierungsvorlage (90 d.B.):
Bundesgesetz über die Errichtung des Klima- und Energiefonds - Klima- und
Energiefondsgesetz (KLI.EN-FondsG) (120 d.B.) in der 24. Sitzung des
Nationalrates am 5. Juni 2007
Wohnungen in Altbauten
und alte Wohnungen haben einen jährlichen Energiebedarf von bis zu 500 kWh/m².
Dies ist mehr als doppelt so viel, wie der durchschnittliche Energiebedarf von
Wohnungen in Österreich, der 23 kWh/m² beträgt und stellt
eine erhebliche finanzielle Belastung für die betroffenen Bürger dar.
Ein Niedrigenergiehaus braucht im Vergleich nur 75 kWh/m², ein
Passivhaus nur 17 kWh/m².
Eine energetische
Sanierung des gesamten Althaus- und Altwohnungsbestandes in Österreich
würde den Energiebedarf im Land drastisch senken, was zur Folge
hätte, dass dauerhaft und nachhaltig jährlich 6 Millionen Tonnen
CO2 weniger in die Luft emittiert werden, Österreich einen
großen Schritt in Richtung Energieautonomie setzen könnte und auch
dem Import von Atomstrom, der zum erheblichen Teil aus unsicheren Kraftwerken
aus der Ukraine stammt, die baugleich mit dem Katastrophenreaktor von
Tschernobyl sind, könnte ein Ende gesetzt werden.
Der Sanierungszyklus
für den Althausbestand beträgt derzeit 40 bis 60 Jahre, Ziel muss
eine Senkung der Dauer auf 20 Jahre sein. Die Kosten für die
Sanierung des gesamten Althaus- und Altwohnungsbestandes in
Österreich betragen 80 Milliarden Euro. Eine Förderung für
die Sanierung des Althaus- und Altwohnungsbestandes in der Höhe von 10 Prozent
der anrechenbaren Investitionskosten, die unabhängig von der Wohnbauförderung
der Länder ausbezahlt wird, würde in einem Zeitraum von
20 Jahren rund 8 Milliarden Euro kosten – im Jahr also
durchschnittlich 400 Millionen Euro. Die Finanzierung dieses
Direktzuschusses hat aus den Mehreinnahmen zu erfolgen, die der Finanzminister
aufgrund der gestiegenen Energiekosten aus Mehrwertsteuermehreinnahmen
lukriert.
Eine organisatorische
Abwicklung über die Förderstellen Bundesländer wäre der
sinnvollste Weg und hätte auf Grundlage des One-Stop-Shop-Prinzips zu
erfolgen.
Im Vordergrund dieser
wichtigen Maßnahme steht der soziale Aspekt, da zumeist ältere
Personen und ärmere Menschen in Altbauten wohnen. Diese würden durch
eine Sanierungsoffensive im Rahmen der Betriebskosten massiv entlastet.
Darüber hinaus
würde diese Förderung über die genannten 20 Jahre etwa
20.000 zusätzliche Arbeitsplätze im Baugewerbe und
Baunebengewerbe schaffen. Dass sinkende Arbeitslosigkeit eine massive
Entlastung für das Bundesbudget darstellt, muss nicht näher
erläutert werden.
Die unterfertigten
Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag:
Der Nationalrat wolle
beschließen:
„Die
Bundesregierung wird aufgefordert, im Rahmen eines Direktzuschusses in der
Höhe von 10 Prozent der anrechenbaren Investitionskosten die
energetische Sanierung des Althaus- und Altwohnungsbestandes zu fördern.
Die organisatorische Abwicklung soll auf Grundlage des One-Stop-Shop-Prinzips
über die Bundesländer erfolgen.“
*****
Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Kopf. 4 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte, Sie sind am Wort.
17.24
Abgeordneter Karlheinz Kopf
(ÖVP): Herr
Präsident! Herr Bundesminister! Geschätzte Kolleginnen und
Kollegen! Der Obmann des ÖVP-Parlamentsklubs, Wolfgang Schüssel, hat
vor der Nationalratswahl angekündigt, die Einrichtung eines Klima- und
Energiefonds zu forcieren und vorzunehmen. Jetzt, wenige Monate danach,
können wir die Einrichtung dieses Fonds bereits hier im Hohen Haus
beschließen. ÖVP-Politik: Versprochen – gehalten! (Beifall bei der ÖVP.)
Meine Damen und Herren, wir haben uns im Zusammenhang mit dem wichtigen Thema Klimaschutz hohe Ziele gesteckt, generell, was den Anteil erneuerbarer Energieträger am Energieaufkommen anbelangt oder auch den Anteil an Erneuerbaren in der Stromproduktion – sehr, sehr ambitionierte Ziele! Wenn wir diese Ziele erreichen wollen, dann werden nur herkömmliche Mittel – nämlich mehr von demselben, das wir schon tun – nicht ausreichen.
Das heißt, wir werden sehr viel mehr in die Erforschung neuer, alternativer Energieträger, aber genauso in die Erforschung neuer Anwendungsformen, neuer Technologien in der Anwendung dieser Energieträger, investieren müssen. Genau darauf zielt dieser Fonds mehrheitlich ab, dass wir Geld in die Hand nehmen, um solche Zukunftstechnologien und Zukunftsenergieträger zu entwickeln, um damit die notwendigen Quantensprünge, die wir brauchen, wirklich erreichen zu können.
Im Weiteren geht es natürlich auch darum, dass wir die Marktdurchdringung von bereits bekannten Anwendungsformen und Energieträgern weiter forcieren und dass wir vor allem bei unserem Sorgenkind, dem Straßenverkehr, der leider Zuwachsraten auch bei der CO2-Emission verzeichnet, die beängstigend sind, durch eine Forcierung des öffentlichen Verkehrs mit diesem Fonds einen massiven Beitrag zur Senkung der CO2-Emissionen leisten.
Alles in allem, denke ich, eine gelungene Zielrichtung, eine gelungene Ausrichtung, eine gelungene Form der Förderung (Abg. Dr. Lichtenecker: Und warum will der Präsident ...?) und der Unterstützung der Zielerreichung!
Eines noch: Es sind an der Umsetzung dieses Gesetzes mehrere Ministerien beteiligt. Das wird von manchen kritisiert. Ich denke, dass das sehr viel Sinn macht, weil sowohl der Verkehrsminister als auch federführend der Umwelt- und Energieminister letzten Endes für die Umsetzung dieser Maßnahmen verantwortlich sind. Es ist jetzt auch der Herr Sozialminister noch hineinreklamiert worden.
Damit noch zu einer Bemerkung von Ihnen, Herr Kollege Broukal, aus unserem Ausschuss: Sie haben dort moniert, dass die NGOs in die Begutachtung der Richtlinien und der Fördermaßnahmen einbezogen werden sollen. Wir haben uns darauf verständigt, dass, wenn wir schon den Sozialminister hereinnehmen, er doch diese Vertretung wahrnehmen möge. Ich nehme an, es wird dabei bleiben. Dann macht die Hereinnahme des Sozialministers auch Sinn, und ich hoffe, er wird diese Vertretung und diese Aufgabe auch tatsächlich wahrnehmen.
Ich bitte um Zustimmung zu diesem Gesetz. –
Danke. (Beifall bei der ÖVP.)
17.28
Präsident Dr. Michael Spindelegger: Herr Abgeordneter Schalle ist der nächste Redner. Ich stelle die Uhr auf die gewünschten 4 Minuten. (Abg. Schalle – auf dem Weg zum Rednerpult –: 5 Minuten!) 5 Minuten. – Bitte, Sie sind am Wort.
17.28
Abgeordneter Veit Schalle
(BZÖ): Sehr geehrter
Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Heute ist eigentlich der Tag
der Umwelt. Wenn ich heute zur ÖVP hinüberschaue, kann ich mich
nur wundern: Eigentlich ist das eine Vorspiegelung falscher Tatsachen. (Abg. Kopf: Was jetzt? –
Weitere Zwischenrufe
bei der ÖVP.) Normalerweise gehört das verboten, aber wir wollen
ja heute nicht so sein. (Was?-Rufe bei
der ÖVP.) Die Vorspiegelung falscher Tatsachen, die Sie hier
betreiben! (Abg. Kopf:
Vorher war es zu viel, jetzt ist es zu wenig! – Weitere Zwischenrufe bei der
ÖVP.)
Positiv hervorzuheben ist aber, dass sich diese Bundesregierung nach der aktuellen Debatte um die Nichterreichung der Kyoto-Ziele dazu entschlossen hat, einen Fonds
einzurichten, der mit 500 Millionen € dotiert ist, wobei erst 200 Millionen für heuer und nächstes Jahr festgeschrieben sind.
Allerdings: Statt sich wirklich mit dem Klimaschutz auseinanderzusetzen oder sich diesem zu widmen, fördern Sie meines Erachtens durch eine aufgeblähte Personalpolitik den großkoalitionären rot-schwarzen Proporz, wie es der Fonds vom Herrn Bundeskanzler, vom Herrn Bundesminister für Wirtschaft, vom Herrn Bundesminister für Verkehr und Technologie, vom Herrn Bundesminister für Umwelt und, wie ich höre, auch vom Herrn Sozialminister belegt.
Dazu gibt es zwei Geschäftsführer. Die werden alle Hände voll zu tun haben, um die Streitereien zwischen den einzelnen Ministerien zu schlichten.
Ich stelle mir dabei schon die Frage: Muss wirklich so viel administrativer Aufwand betrieben werden? Wird dies nicht zu einer Art Hürdenlauf für Klein- und Mittelbetriebe und viele Forscher und Entwickler? Noch dazu sollen mit den Mitteln des Energie- und Klimafonds Forschung und Entwicklung nachhaltiger Energietechnologien für kleine und mittlere Unternehmen gefördert und damit Wachstum und Beschäftigung gesichert werden. Das ist schön und gut. Aber wie sollen die Betriebe wissen, was wo wie gefördert wird, welche Voraussetzungen dafür notwendig sind? – Da besteht noch sehr großer Aufklärungsbedarf.
Ganz besonders wichtig wäre mir auch die Kooperation mit den Ländern und eine gute Verschränkung, die ich hier komplett vermisse, damit auch alle KMUs an den Projekten teilnehmen können.
So wie das jetzt aufgebaut ist, fürchte ich, dass das Geld dieses Jahr wieder nicht für Klimaschutzmaßnahmen ausgegeben werden wird, sondern dass am Jahresende nur Zertifikate zugekauft werden, wo es fast keine österreichische Wertschöpfung gibt.
Wenn ich mir nur die letzten Auslandsprojekte, wo wir Emissionszertifikate zugekauft haben, anschaue, zum Beispiel einen Windpark in China oder – was aus meiner Sicht ganz schlimm ist – eine Gasleitungsreparatur, Gazprom, in Russland, dann bestätigt sich schon mein Verdacht, dass dadurch zwar Emissionen reduziert werden können, dass das aber sicher wieder nicht der heimischen Wirtschaft zugute kommt.
Ein anderer Punkt: Ich habe unlängst mit einem Vertreter des größten österreichischen Erzeugers von Sonnenkraft gesprochen, und der sagt, wenn man die Erreichung des Regierungsziels von 45 Prozent erneuerbarer Energie bis 2020 wirklich ernst nimmt, müssen unbedingt und sofort gesetzliche Richtlinien geschaffen werden. So müsste endlich gesetzlich verankert werden, dass jeder Neubau mit thermischen Solaranlagen ausgestattet wird. Dafür gibt es Vorreiter wie Spanien und Italien, die uns zeigen, wie es geht. Österreich hätte auch eine Riesenchance, hier Marktführerschaft in Europa zu übernehmen. Ich würde sagen, wir haben eine historische Chance, in diesem Bereich Weltmarktführer zu sein. Die Deutschen machen es uns vor, sie sind in der Zwischenzeit Weltmarktführer bei der Solarenergie, mit den Einspeisungstarifen.
Diese positive Entwicklung bedarf aber engagierter Regierungsmitglieder, die sich an einem Tisch zusammensetzen, um in eine gemeinsame gute Sache einzutreten – und nicht nur an die jeweilige Klientel denken. Handeln ist gefragt und nicht gegenseitiges Blockieren!
Dass das möglich ist, haben Sie schon bei der Mineralölsteuer bewiesen. Warum geht es nicht auch hier, wo es um unsere Zukunft, um eine gute Sache und nicht um eine Belastungssteuer geht?
Herr Bundesminister, der Klimaschutzfonds sollte genutzt werden, um Nägel mit Köpfen zu machen. Aber so, wie Sie an die Sache herangehen, bleiben Sie ohnehin auf
den Fördergeldern sitzen und das
Geld geht in die Verwaltung oder wieder in Emissionszertifikate. Aus
diesem Grund können wir diesem Antrag nicht zustimmen. (Beifall beim BZÖ. – Abg. Rädler: Das ist aber traurig!)
17.33
Präsident Dr. Michael Spindelegger: Von der Regierungsbank aus zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesminister Dipl.-Ing. Pröll. – Bitte.
17.33
Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft Dipl.-Ing. Josef Pröll: Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Heute ist Weltumwelttag, und es könnte sich nicht besser fügen, als dass wir an diesem Tag im Parlament ein ganz wichtiges Instrument für den zukünftigen Klimaschutz in Österreich, wie ich hoffe, beschließen, nämlich den Klima- und Energiefonds mit 500 Millionen €.
Wenn ich die Debatte so verfolge, kann ich mich nur wundern:
für die Grünen viel zu wenig, für andere
Oppositionsparteien – konkret das BZÖ – viel zu
viel, es werde von den 500 Millionen € etwas übrig
bleiben. Ich sage Ihnen: Die 500 Millionen € bis 2010 sind,
verglichen mit anderen Benchmarks in Europa, einzigartig! Fast
7 Milliarden Schilling bis 2010 frisches, neues Geld für Klima- und
Energiepolitik in Österreich – das kann sich sehen lassen! (Beifall
bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)
Wir haben sehr schnell gehandelt. Wir haben im März mit der Klimastrategie für Österreich die Ziele vorgegeben, wo die einzelnen Gebietskörperschaften, wo wir alle gemeinsam als Konsumentinnen und Konsumenten eine Mammutaufgabe vor uns haben, um die Klimaschutzziele bis 2012 zu erreichen. Wir werden sie nur gemeinsam erreichen und nicht im Gegeneinander, sondern jeder verantwortlich für seinen Bereich.
Der Klima- und Energiefonds – das ist einzigartig – wird mit den Geldmitteln drei große Programmlinien bedienen können: zum Ersten Forschung und Entwicklung im Bereich der Klima- und Energiepolitik.
Ich bin gerade vom informellen Rat der Umweltminister in Essen, Deutschland, unter deutscher Präsidentschaft zurückgekommen – zwei Tage sehr intensiver Diskussion, die ganz im Zeichen der Frage standen: Mit welcher Technologie wird die Umweltpolitik der Zukunft weltweit Lebensqualität und Umweltnutzen stiften können? Jeremy Rifkin war dort und hat gesagt: Wir stehen vor einer ökologisch-industriellen Revolution, die Tür zu einem neuen Energiezeitalter wird aufgestoßen.
Wenn wir das sehr, sehr ernst nehmen – und das tue ich –, dann wollen wir nicht nur Umweltnutzen stiften, sondern mit diesem Trend, mit dieser Frage der Energie, eines neuen Energiezeitalters, mit der ökologischen Industrialisierung, der dritten großen Welle sozusagen, auch Geschäft machen. Und das ist ein spannender Punkt, den ein Umweltpolitiker mit Hausverstand – Umweltpolitik mit Hausverstand zu machen ist ein Leitsatz von mir –, nämlich ökonomische und ökologische Antworten zu finden, ernst nehmen muss. (Beifall bei der ÖVP.)
Der Klima- und Energiefonds gibt für diese drei Programmlinien, das heißt erstens für Forschung und Entwicklung an den Universitäten für kluge Projekte, für Projekte, die aus der Privatwirtschaft kommen, Geldmittel zur Hand.
Zweitens: Wir wollen auch im öffentlichen Nahverkehr durchaus Akzente setzen. Ich verstehe die Kritik in diesem Bereich überhaupt nicht. Wenn wir sehen, dass die Mobilität in diesem Land, dass das Verhalten der Menschen puncto Mobilität uns das größte Problem beschert – doppelt so viel CO2-Ausstoß seit 1990 durch die Benutzung der Pkws und Lkws –, dann müssen wir doch auch eine Attraktivitätssteigerung des öf-
fentlichen Nahverkehrs unterstützen und forcieren, weil das unglaubliche Klimarelevanz hat, meine sehr geehrten Damen und Herren! (Beifall bei der ÖVP.)
Zweite große Säule also: Im Bereich des Nahverkehrs Attraktivität steigern.
Und der dritte Punkt – das wird unterschätzt; ich glaube, dass das aber ein großer Zukunftstrend sein kann – ist die Frage der Marktdurchdringung.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wenn wir sehen, was an den Universitäten herumsteht an Forschungsprojekten, an unglaublichen Innovationen und Innovationskraft, was Firmen auch entwickelt haben, wo aber oftmals Marktreife nicht erreicht werden kann, weil das nötige Geld für die Positionierung auf Märkten fehlt: Dieses Potential in diesem Land müssen wir nutzen! Das ist die dritte große Achse, die wir uns mit diesen 500 Millionen € vorgenommen haben.
Meine sehr geehrten Damen und Herren von den Grünen! 200 Millionen € für die ersten zwei Jahre – 50 Millionen für heuer, 150 Millionen für das nächste Jahr – und 500 Millionen € bis 2010. (Zwischenruf der Abg. Dr. Lichtenecker.) Sie wissen ganz genau, ich kann nur so lange budgetieren, solange dieses Doppelbudget gilt, und das ist für heuer und nächstes Jahr. Mehr Realismus bitte, auch in der Klimaschutzdebatte, meine sehr geehrten Damen und Herren!
Kein anderes Land der EU und weltweit bringt so viel Geld auf für Investitionen für Forschung und Entwicklung, Marktdurchdringung und Nahverkehr wie Österreich! Kein anderes Land bringt, verglichen mit den Einwohnern und der Wirtschaftskraft, so viel auf wie wir!
Wenn dieser latente Vorwurf kommt: Da wird ein neuer Fonds geschaffen – Bürokratie, Bürokratie, Bürokratie! (Abg. Dr. Lichtenecker: Sagt der Rechnungshof!) Herr Abgeordneter Schalle, ich muss Ihnen leider auch hier die Daten und Fakten aufzeigen. Genau aus diesem Grund haben wir beim Fonds klare Antworten gegeben.
Wir haben ein Präsidium bestehend aus vier Ressorts, die
auch federführend verantwortlich sind in der Steuerung dieser
500 Millionen € – das ist ja kein Pappenstiel an
Geld, das hier vergeben wird –, einen Expertenbeirat, eng gehalten,
mit den wichtigsten Experten von außerhalb, um uns zu beraten, wie
wir das Geld platzieren sollten, und zwei Geschäftsführer. (Abg. Ing. Westenthaler: Wer ist das?) – Herr Abgeordneter
Westenthaler, vielleicht werden Sie eine große Überraschung erleben,
ich weiß es nicht. (Abg. Ing. Westenthaler: Ich befürchte, es
wird eine Überraschung!) Wir werden diese zwei
Geschäftsführer auf dem freien Markt suchen. Die Bestqualifizierten
werden diesen Job einnehmen. (Ironische
Heiterkeit beim BZÖ.) – Nicht mehr und nicht weniger! (Abg. Ing. Westenthaler: Wenn das so läuft wie bei ...! Ihre Partei
war in der Regierung die letzten sieben Jahre!) Führen Sie nicht
Ihre Logik der letzten sieben Jahre weiter! Wir werden die Besten für
diese Jobs aussuchen, damit das Geld bestmöglich platziert werden kann. (Beifall
bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)
Meine sehr geehrten Damen und Herren, um die Bürokratie nicht ausufern zu lassen, werden wir uns herkömmlicher Förderabwicklungsschienen bedienen. Die FFG und die Kommunalkredit, zwei profilierte Abwicklungsstellen in der Forschungsförderung beziehungsweise in umweltrelevanten Förderungen, werden für uns ohne zusätzliche Bürokratie diese Projekte bewerten, auszahlen und abrechnen. Und das ist etwas, was sich auszahlt: knappe Führungsstruktur und keine Aufblähung der Bürokratie. – Das ist der zweite Teil der Antwort im Zusammenhang mit diesem Klima- und Energiefonds.
Danke, dass es möglich geworden ist, dass wir heute am Weltumwelttag diese wichtige Weichenstellung gemeinsam vornehmen. (Ruf bei der ÖVP: Ein gutes Zeichen!) Sie
wird sich auszahlen für die Umwelt und für den Klimaschutz in Österreich. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)
17.40
Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Eder. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 3 Minuten. – Bitte.
17.40
Abgeordneter Kurt Eder (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Sehr geehrte Damen und Herren! Es ist schon viel zum Klima- und Energiefonds gesagt worden, und ich möchte doch noch ergänzend einige Punkte vermerken.
Ich kann vieles, was der Herr Bundesminister jetzt ausgeführt hat, unterschreiben und unterstreichen und möchte vor allem auch klar festhalten, dass es sicher so ist, dass wir in ein neues Energiezeitalter eintreten. (Zwischenruf der Abg. Dr. Lichtenecker.) Nur, es fehlen noch etliche Jahre, bis wir diese Ziele alle erreicht haben werden. So haben wir natürlich auch eine Reihe von Übergängen mit zu überlegen und müssen der Realität ins Auge sehen.
Ich bin völlig damit einverstanden, dass wir zum Beispiel gerade für den Nahverkehr, der so viel CO2-Ausstoß verursacht, aus diesem Fonds entsprechend Geld investieren sollten, allerdings nicht nur als quasi Förderung, sondern in intelligente neue Verkehrssysteme, die dann auch zukunftsorientiert den Menschen entsprechend attraktiv angeboten werden können.
Ich darf aber auch festhalten, dass wir zum Beispiel in unserem Land – und das bedauere ich etwas – noch immer rund 900 000 Einzelölofenheizungen haben, Herr Bundesminister. Wir haben dieses Thema ja besprochen. Es wäre durch einige ganz einfache Maßnahmen möglich – ohne den Klimaschutzfonds anzusprechen –, rund eine Million Tonnen CO2 innerhalb kürzester Zeit einzusparen, wenn man auch für diese Übergangsfristen Programme machen könnte, sodass die Industrie zum Beispiel schwefelfreies Heizöl anbieten kann, schwefelhältiges Heizöl etwas höher besteuert wird, das andere Heizöl bleibt, wie es ist, und gleichzeitig eine Brennwertkessel-Umstellung bei den Haushalten erfolgen könnte. (Zwischenruf des Abg. Rädler.)
Ich weiß, das Gegenargument ist: Das dauert alles ein bisschen lang, man sollte gleich umstellen auf Pelletsheizungen, und so weiter. Dagegen ist überhaupt nichts einzuwenden. Wichtig ist nur, dass man alle Maßnahmen (Neuerlicher Zwischenruf des Abg. Rädler.) Wenn wir es haben, ist es noch besser, aber wir haben es in 900 000 Haushalten noch nicht. Und das bedeutet eine Million Tonnen CO2-Einsparung, über die man nachdenken sollte, das möchte ich hier nur anmerken. Ich bin auch dafür, Nägel mit Köpfen zu machen, wie es Herr Veit Schalle gesagt hat. (Zwischenruf des Abg. Rädler.) Ich glaube nur: Wir machen hier Nägel mit Köpfen! (Abg. Dr. Lichtenecker: Der Präsident Leitl sieht das aber anders!)
Einen Punkt möchte ich auch noch anschneiden, weil diese Angst-Parole mit dem Erdgas, die Kollege Hofer angeschnitten hat, hier immer wieder kommt. Kollege Hofer, ich kann Ihnen versichern – und ich weiß, wovon ich rede –: Seit 1954 gibt es Erdgas-Verträge mit der damaligen Sowjetunion, jetzt mit Russland, und es ist noch jeder Kubikmeter Gas eingetroffen und auch auf Heller und Pfennig bezahlt worden. Das heißt, diese Sorge teile ich nicht mit Ihnen. Selbst wenn einmal irgendwo ein Ausfall passiert, haben wir genug Speichermöglichkeiten, um Übergangszeiten zu substituieren.
Zweitens ist die Industrie auch dabei, eine weitere Erdgasleitung aus der Türkei nach Österreich zu legen, die Nabucco-Leitung. Das ist ein zweites Standbein. Es gibt aus Norwegen bereits eine sehr interessante Erdgasleitung, die ganz wesentlich beiträgt,
und
darüber hinaus gibt es auch ein Projekt, das hier ebenfalls schon
diskutiert wurde, im Zuge dessen die OMV aus dem Iran Erdgas nach Europa
bringen will.
All diese Möglichkeiten gibt es, aber das alles sind Übergangsphasen in ein neues Energiezeitalter, wie der Herr Bundesminister richtig gesagt hat. Aber diese Übergangsphasen dauern lange, und daher müssen wir in Verantwortung für unsere Bevölkerung auch für diese lange Zeit Vorsorge treffen. – Danke. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)
17.44
Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Dr. Moser. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 5 Minuten. – Bitte.
17.45
Abgeordnete Mag. Dr. Gabriela Moser (Grüne): Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Minister! Übergangszeit, Herr Kollege Eder, das dauert lange – das wissen wir schon lange. Unser Problem ist – auch angesichts des heutigen Weltumwelttages und angesichts dessen, dass alle sich dazu bekennen, etwas gegen den Klimawandel zu tun und auch tun zu wollen –, dass wir jetzt wirklich einmal zu den Umsetzungsschritten kommen. (Abg. Scheibner: Warum sind Sie nicht Volksanwältin geworden?) Herr Minister, mit Ihrer Präsentation und Anpreisung und marketingmäßigen Werbeaktion in Sachen Umweltfonds täuschen Sie uns teilweise darüber hinweg, dass eigentlich dezidierte Maßnahmen jetzt und heute schon jenseits des Klimafonds gesetzt werden müssen und erfolgreicher sein werden als die Klimafonds-Politik, die Sie uns jetzt in den rosigsten Farben geschildert haben. (Beifall bei den Grünen.)
Es ist schon besser, einen Klimafonds zu haben als keinen. (Bundesminister Dipl.-Ing. Pröll: Bravo, das stimmt!) Aber der Klimafonds wird uns nicht davon abhalten dürfen, dass wir wirklich dort aktiv werden, wo die massiven Reduktionen an Energieverbrauch, die massiven Reduktionen an Abgasen schneller und effizienter zu schaffen sind. Was hindert uns denn daran, seit dem Jahr 1999 pro Jahr 70 Millionen in die Förderung des öffentlichen Verkehrs zu geben? Was hindert uns denn daran? – Nicht einmal das Gesetz! Das Gesetz, das Sie 1999 beschlossen haben, dieses ÖPNRV-Gesetz, sieht schon die verstärkte Förderung von innovativen Verkehrsdiensten vor. Nur, wer es nicht finanziert hat, sitzt dort und sitzt da. (Zwischenruf des Abg. Rädler.)
Herr Kollege Grillitsch! Was hindert uns denn daran, dass
wir verstärkt dazu übergehen, die Heizungssysteme in den
Einfamilienhäusern, in den Mehrfamilienhäusern auf regenerierbare
Energiequellen umzustellen? (Abg. Rädler: Das passiert ja eh!)
Was hindert uns denn daran? – Dazu brauchen wir keinen Klimafonds,
das können wir ohne Klimafonds genauso gut. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten des BZÖ.)
Aber Sie machen es ja nicht! Es gibt in den Ländern
Wohnbauförderungsprogramme, die nach wie vor den Ölheizungseinbau
fördern. (Abg. Rädler: Sie haben noch nie etwas
Positives gesagt! – Abg. Grillitsch:
Da sind Sie wirklich schlecht informiert!)
Herr Kollege Eder, ich sehe schon ein, die Reduktion von Abgasen im Sinne dessen, dass wir weggehen vom Heizöl-schwer mit diesen verschiedenen Belastungen zu einer anderen Ölform, ist eine Übergangsgeschichte. Aber ich gebe schon zu, dass es mir lieber ist, wenn wir gleich auf regenerierbare Energiequellen umsteigen.
Herr Minister, ich darf Ihnen nur ein Erlebnis schildern, ein Erlebnis, das die Dramatik der Situation jenseits des Klimafonds sehr verdeutlicht: Ich bin am Montag mit einem Bewohner aus dem Almtal ins Gespräch gekommen. Dieser Bewohner aus dem Almtal in Oberösterreich ist Waldbesitzer, und dieser Waldbesitzer und engagierte Umweltschützer hat allein durch den verheerenden Sturm am 18. Jänner von heute auf mor-
gen einen Hektar guten Buchenwaldes – bitte, das waren keine Fichten, keine Flachwurzler, das waren gute Buchenwälder, die teilweise Bäume aufwiesen, die bis zu 250 Jahre alt waren – auf einen Schlag verloren. (Abg. Rädler: Wer ist schuld?) – Das war der Sturm. Aber er hat mir gesagt, diese Sturmereignisse sind jetzt in einer gehäuften Form aufgetreten. (Abg. Rädler: Lernen Sie Geschichte! – Weiterer Zwischenruf bei der ÖVP.) Was früher alle 20 Jahre war, wiederholt sich jetzt immer öfter. (Abg. Rädler: Lernen Sie Geschichte!) – Reden Sie mit ihm!
Dasselbe gilt für die Überschwemmungen. Wo es
früher alle zehn Jahre Hochwasser gegeben hat, gibt es das jetzt
teilweise alle zwei Jahre. Gerade die Land- und Forstwirtschaft ist
besonders betroffen, und deswegen nenne ich Ihnen dieses Beispiel von den
fortschreitenden und bedrohlichen Klimawandelbegleiterscheinungen. (Zwischenruf des Abg. Dr. Pirklhuber.)
Diese 500 Millionen des Klimafonds kann man noch dazu dritteln, nämlich in den Bereich Forschung und Innovation, für den öffentlichen Verkehr, wie Sie gemeint haben, und dann noch für direkte Projektförderung. Die Umsetzung, Herr Minister, haben Sie uns im Ausschuss gesagt, machen die Kommunalkredit auf der einen Seite und die FFG auf der anderen Seite. Das haben sie ja immer schon gemacht, da brauchen wir an sich keinen neuen Fonds, da soll man nur dort die Förderschienen verwenden. Aber für die Umsetzung im öffentlichen Nahverkehr, der Ihnen ja auch wirklich ein Anliegen zu sein scheint (Bundesminister Dipl.-Ing. Pröll: Ja!), haben wir noch niemanden.
Wer wickelt denn dieses Programm ab? Wer wickelt denn die
Verbesserung des öffentlichen Nahverkehrs ab, wo wir gerade im
Verkehrsbereich die Schäden herbeibeschwören, die dann die
Waldbesitzer im Almtal, in Kärnten oder in der Steiermark mehr oder
weniger am eigenen Leib, am eigenen Vermögen erfahren? Dort fehlt uns noch
die Umsetzung. Darum teile ich auch die Ansicht des Rechnungshofes: bestehende
Instrumente effizienter einsetzen, bestehende politische Instrumente
wirklich einmal auch dazu verwenden, Zähne zu zeigen im Sinne der
Energieeffizienz und auch des Klimaschutzes, keine Feigenblätter
konstruieren, was für mich dieser Klimaschutzfonds teilweise zu sein
scheint, und keinen Ablasshandel mit Zertifikatsverkauf beginnen. (Zwischenruf des Abg. Rädler.)
Deshalb plädiere ich dafür, dass unser Antrag
massiv unterstützt wird, damit es – nicht zuletzt das
Übergangswort für Sie, Herr Kollege Grillitsch – der Land-
und Forstwirtschaft in Zukunft auch gut geht. – Danke. (Beifall
bei den Grünen.)
17.50
Präsident Dr. Michael Spindelegger: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Grillitsch zu Wort. 3 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.
17.50
Abgeordneter Fritz Grillitsch
(ÖVP): Herr
Präsident! Herr Bundesminister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich
habe heute schon einmal darauf hingewiesen – wir tragen das auch,
wir bekennen uns auch dazu –: Klimaschutz, weniger CO2 –
wir sind dabei! Ich hoffe, auch Sie. (Abg.
Dr. Lichtenecker: Völlig
lächerlich!)
Frau Kollegin Moser hat jetzt eigentlich sehr eindrucksvoll dargelegt, mit welchen Auswirkungen wir durch verstärkten CO2-Ausstoß zu rechnen haben. (Abg. Dr. Lichtenecker: Ja, genau!) Ich weiß es auch seit mehr als 15 Jahren, aber wir haben es kaum geglaubt, was uns die Wissenschafter gesagt haben: Rückzug der Gletscher, verstärkt Orkane und Überflutungen, Dürreperioden. Sie werden auch wissen, wer diese Auswirkungen als Erster in der Natur draußen erlebt. – Die Bäuerinnen und Bauern! (Zwischenruf des Abg. Dipl.-Ing. Klement.) Machen Sie sich nicht lustig darüber, Herr Dipl.-Ing. Klement, machen Sie sich nicht lustig, wenn Lebensgrundlagen zerstört werden!
(Neuerlicher Zwischenruf des Abg. Dipl.-Ing. Klement.) Nehmen Sie dieses Thema ernst, da geht es um die Sicherung von Lebensgrundlagen!
Ich bin froh, dass es gerade unserem Bundesminister Josef Pröll gelungen ist, das Thema „Klimaschutz“ endlich einmal breit zu diskutieren, und dass man auch in der Bundesregierung zu der Erkenntnis gekommen ist, dass Klimaschutz und Energiepolitik untrennbar miteinander verbunden sind. Deshalb stehen wir heute auch hier: um einen Klima- und Energiefonds zu installieren, um darüber abzustimmen.
Wir wissen, welche Chancen wir haben mit jenen Potentialen, und ich bin sehr froh – Frau Kollegin Moser, ich war noch nie so sehr in Einklang mit Ihnen wie heute (Abg. Scheibner: Na bravo!) –, dass wir jene Potentiale, die uns vor Ort buchstäblich beim Fenster hereinwachsen, sei es Biomasse, Biogas oder Solarenergie, auch entsprechend nutzen können, um die Unabhängigkeit zu stärken. Und da bin ich nicht der Meinung des Kollegen Eder, denn seit dem 1.1.2006 wissen wir, wie wichtig es ist, dass wir unsere Energieversorgung immer unabhängiger gestalten, immer versorgungssicherer machen. Das müssen wir tun, denn wir sind draufgekommen, dass es sehr gefährlich sein kann, wenn einer entscheiden kann, ob uns kalt oder warm ist.
Daher ist es wichtig, dass wir verstärkt in diese unabhängige Energieversorgung gehen, die damit verbunden ist, Herr Kollege Eder, Arbeit vor Ort zu schaffen (Abg. Kurt Eder: Aber zahlen muss man es!), die eine enorme Beschäftigungsoffensive mit einem Technologieschub darstellt und gleichzeitig auch einen wesentlichen Beitrag für eine CO2-neutrale Energieproduktion leistet.
Daher auch meine Aufforderung, auch in Richtung
Ökostromgesetz: Schauen wir uns das genau an, wir brauchen es, wir
brauchen eine Novellierung, und wir müssen auch darüber nachdenken,
ob es wirklich klug ist, gasbetriebene Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen
aus dem Ökostromgesetz heraus zu fördern. (Beifall bei der
ÖVP.)
17.53
Präsident Dr. Michael
Spindelegger: Nächster
Redner ist Herr Abgeordneter Dipl.-Ing. Klement. 3 Minuten
freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte. (Abg. Grillitsch: Aber
Klimaschutz ernst nehmen, nicht lachen darüber!)
17.53
Abgeordneter Dipl.-Ing.
Karlheinz Klement, MAS (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr
Minister! Das Einzige, das bei diesem Gesetz gut ist, sind die
grundsätzliche Idee und der Name; alles andere ist eine einzige
großkoalitionäre Peinlichkeit. Wenn Sie, Herr Grillitsch, eine
grüne Plakette tragen, kann ich nur eines sagen: Da lachen die
Hühner, wenn die ÖVP plötzlich als Klimapartei in die Geschichte
der österreichischen Innenpolitik eingehen will! Sie müssten eine
rote Plakette tragen, die Scham zur Schau stellen. Sie sind die
Abkassierer-Partei, die den österreichischen Autofahrern das Geld aus der
Tasche zieht, um diesen Klimafonds zu finanzieren. – Das ist die
Faktenlage, das müsst ihr den Österreichern klarmachen, lieber Herr
Grillitsch! (Beifall bei der FPÖ.)
Ich möchte auf dieses Gesetz Punkt für Punkt eingehen – hören Sie mir genau zu, dann werden Sie es auch verstehen!
§ 5 dieses Klima- und Energiefondsgesetzes gibt schon klar zu erkennen, wie die Aufteilung wirklich ist. § 6: zwei plus zwei, zweimal ÖVP, zweimal SPÖ; der Expertenbeirat § 8: viermal SPÖ, viermal ÖVP, auf Vorschlag der jeweiligen Minister; § 10: zwei Geschäftsführer – no na, einer schwarz und einer rot. (Abg. Rädler: Weil ihr keine Experten habt!) Und wenn Sie ehrlich gewesen wären, Herr Minister, hätten Sie heute schon die Namen dieser beiden Geschäftsführer bekannt gegeben, die Sie bereits eingeplant haben. Wir wissen ganz genau, dass Sie aufgrund dieser bereits bestehenden Vor-
schläge Ihre Ausschreibungen vollziehen werden. Das ist nichts Neues, das ist Ihre Politik, und damit sind Sie in guter Gesellschaft mit Ihren Vorgängern. – Das ist, wie gesagt, nichts Neues und eine einzige Peinlichkeit!
Zu § 6. – Herr Pröll, Sie sind ja der Minister des Lächelns, des süffisanten Lächelns, und Sie bemühen sich redlich, Ihrer Klientel Vorschub zu leisten – Ihr Kollege Grillitsch ist auch dabei –, aber wenn wir die Aufgaben, die Sie sich vorgenommen haben, lesen – in § 3 reden Sie von neuen Energietechnologien und Klimaforschung; Sie haben es auch gerade angesprochen –, muss ich sagen, Sie haben keine Ahnung, wovon Sie reden.
In einem Zeitungsinserat, das morgen erscheint, sprechen Sie davon, dass Sie einen 10-prozentigen Anteil erneuerbarer Energien aus Biodiesel, Bioäthanol und Biogas erreichen wollen. – Herr Grillitsch, Herr Minister Pröll, wissen Sie, welche Fläche in Österreich notwendig wäre, um diese 10 Prozent zu erreichen? Haben Sie eine Ahnung davon? 4 000 Quadratkilometer! Das heißt, Sie müssten das ganze Burgenland umpflügen und umroden, um Biogas und Biodiesel in dieser Größenordnung erzeugen zu können. Sie haben keine Ahnung, wovon Sie sprechen! (Zwischenrufe bei der ÖVP.)
Die Frage: Bezahlt das bereits der neue Klimafonds?, wäre auch interessant, zu klären, Herr Minister.
Herr Grillitsch und Kollegen von der ÖVP, vielleicht sollten Sie sich einmal schlau machen, wie die Faktenlage tatsächlich ist. Sie haben keine Ahnung von alternativer Energie! Wenn Sie es ernst meinen würden, dann hätten Sie in § 3 auch hineingeschrieben, was zukunftsfähig wäre; zum Beispiel die Photovoltaik.
Noch eine Zahl, Herr Grillitsch. – Ich habe Ihnen heute schon einmal angeboten, zur Freiheitlichen Akademie zu kommen, da lernen Sie etwas, denn Sie wissen offenbar nichts. (Abg. Rädler: Wer ist dort der Chef?) Eine Zahl dazu: Wenn Sie einen Hektar ... (Abg. Rädler: Wer ist denn dort der Chef?) – Sie können es sich aussuchen, ob Stadler oder Kabas, da lernen Sie immer etwas. (Abg. Rädler: Sie wissen es selber nicht!)
Eine Zahl noch: Wenn Sie auf einem Hektar der österreichischen Landwirtschaft Biokraftstoff hervorbringen wollen (Zwischenruf des Abg. Grillitsch) – zuhören, Herr Grillitsch, nicht nur reden! –, wenn Sie einen Hektar der österreichischen Landwirtschaft verwenden, um Biokraftstoff zu erzeugen, dann schaffen Sie es gerade einmal, Energie für 30 000 km zu bekommen. Würden Sie einen Hektar für Photovoltaik aufwenden, könnten Sie Energie für 3 Millionen Kilometer erzeugen. – Das sind Fakten. Wenn Sie es nicht glauben, gehen Sie zum Arsenal, machen Sie dort eine Schulung, vielleicht lernen Sie es dort besser!
Wie schon Kollegen im Vorfeld angesprochen haben: Sie waren diejenigen, die das Ökostromgesetz verbockt haben, und jetzt wollen Sie es ändern; Sie sind draufgekommen, welchen Blödsinn Sie in der österreichischen Gesetzeslandschaft geschaffen haben. Und dieses neue Gesetz ist wieder ein Blödsinn. Es ist ein reines Proporzgesetz, es ist wirklich ein Beispiel dafür, wie man Gesetze machen kann, um der großkoalitionären Farbenlehre entgegenzukommen. Das heißt: summa summarum ein Gesetz, das in Richtung Energiewirtschaft überhaupt nichts bringt. (Abg. Kainz: Sie halten eine reine Oppositionsrede!) Hören Sie zu, Herr Kollege! (Abg. Kainz: Deswegen sage ich es ja!) Wenn Sie reden, können Sie nicht zuhören, das müssten Sie eigentlich wissen.
Noch eine Zahl. Weil der Herr Minister immer von Benchmarks spricht und davon, dass die 500 Millionen in diesem Klimaschutzfonds wirklich eine hervorragende Benchmark wären, etwas ganz Besonderes, möchte ich Ihnen dazu etwas sagen: Allein die Firma Fronius steckt in die Forschung für Photovoltaik 17 Millionen € pro Jahr. – Wissen Sie, wie viel Geld Österreich in die Hand nimmt, um Photovoltaik zu fördern? Das sind
1,7 Millionen €. Das heißt, die Firma Fronius macht zehnmal so viel wie Sie hier in Österreich.
Auf den Punkt gebracht: Österreich macht hier dank
SPÖ und ÖVP eine Klientelpolitik – für das, was
wir brauchen, nämlich eine vernünftige neue Klimapolitik, bleibt da
nichts übrig. (Beifall bei der FPÖ.)
17.59
Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Schopf. 2 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte, Herr Kollege.
17.59
Abgeordneter Walter Schopf (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Minister! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Eines ist ganz sicher, und ich denke, dass wir darin übereinstimmen: dass dieser Fonds das Engagement von vielen in dieser Republik, vor allem auch von vielen Unternehmungen und Institutionen, verstärken wird. Es wird einen verbesserten Klimaschutz geben. Auf Grund der finanziellen Möglichkeiten und Anreize, die dieser Fonds schaffen wird, wird es ganz sicher die Möglichkeit geben, dass nachhaltigst die Energievorsorgung in Österreich gesichert wird.
Meine Damen und Herren, mir ist es wichtig zu erwähnen, dass dieses Thema eine der wichtigsten und bedeutsamsten Herausforderungen nicht nur in den nächsten Wochen und Monaten, sondern in dem kommenden Jahrzehnt sein wird. Mir ist es auch wichtig zu erwähnen, dass wir auf Grund dieses Fonds – und ich hoffe, er wird heute gemeinsam beschlossen werden – eine Reihe von Möglichkeiten haben werden, wichtige und interessante Projekte im Bereich Forschung und Entwicklung zu unterstützen. Mir ist es auch wichtig zu erwähnen, dass wir dadurch auch die Möglichkeit haben werden, im Bereich der Klimaforschung in unserer Republik noch aktiver zu werden.
Wir haben uns mit diesem Fonds eine Reihe von wichtigen Zielen gesetzt. Wir werden ganz sicher die Produktion erneuerbarer Energie im Gesamtverbrauch sehr deutlich erhöhen. Wir werden mit diesem Fonds, denke ich – und das ist auch notwendig –, die Möglichkeit haben, dass endlich mit dem Argument aufgeräumt wird, dass eine sinnvolle Energiepolitik, eine alternative Energiepolitik Arbeitsplätze kosten wird. Dieser Fonds wird beweisen, dass eine vernünftige Energiepolitik in unserer Republik Arbeitsplätze schaffen wird. Experten reden bereits davon, dass wir mit diesem Fonds 8 000 bis 12 000 neue Arbeitsplätze schaffen werden. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP. – Ruf bei der FPÖ: ÖVP-Experten!)
Nein, keine ÖVP- und auch keine SPÖ-Experten! Unabhängige Experten sprechen bereits in etlichen Studien darüber, dass dann, wenn diese Summe von 500 Millionen € eingesetzt wird, 8 000 bis 12 000 Arbeitsplätze geschaffen werden. Ich denke, dass das auch ein Grund dafür ist, dass wir heute diesen Fonds gemeinsam beschließen sollen. – Danke. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)
18.02
Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Mag. Hauser. 3 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.
18.02
Abgeordneter Mag. Gerald Hauser (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Ich bin froh, dass ich heute die Möglichkeit habe, ein Problem direkt an Sie heranzutragen. Natürlich sind diese 500 Millionen € eine enorm große Summe, und es machen sich deshalb sehr viele Unternehmen und Institutionen große Hoffnungen, dass ihre Entwicklungen, aber auch ihre Investitionen damit unterstützt werden.
Ich darf Ihnen aber hier ein Beispiel bringen, das beweist, dass einerseits große Hoffnungen geweckt werden, andererseits diese Hoffnungen aber leider nicht erfüllt werden können.
Wir alle, denke ich, sind doch der Meinung, dass wir, damit wir unsere hochgesteckten Energieziele erreichen können, einerseits massiv viel Geld in erneuerbare Energieträger investieren müssen, andererseits aber auch Energie in Zukunft einsparen müssen. So gibt es zum Beispiel ein Konzept für die thermische Gebäudesanierung, und ich kenne da einen Unternehmer, der sehr viel Geld in die Hand genommen hat, um sein Hotel thermisch sanieren zu lassen, und der dafür auch eine Förderzusage erhalten hat. Allerdings konnte er in einer Saison nur zwei Seiten seines Hotels sanieren, sprich: mit Wärmeschutzdämmung ausstatten.
Dieser Unternehmer hat dann diese Investition gegenüber der Kommunalkredit abgerechnet, hat aber von der Kommunalkredit die Mitteilung bekommen: Nein, du bekommst die zugesagte Förderung nicht, weil du die Energiekennzahl von 70 Kilowattstunden pro Quadratmeter nicht erreicht hast! Die Enttäuschung war selbstverständlich groß, weil der Unternehmer zu Recht festgestellt hat: Ich bin ja nicht in der Lage, das komplette Hotel in einer Zwischensaison einzurüsten und einzudecken! Er hat nun diese Investition teilweise gesetzt, ist aber um die Förderung umgefallen.
Da bitte ich schon, nicht nur Erwartungen in die privatwirtschaftliche Richtung zu wecken, sondern da in Hinkunft viel sensibler vorzugehen, weil das Potenzial gerade bei der thermischen Gebäudesanierung wahnsinnig groß ist. Ein älteres Haus, das noch nicht saniert ist, gibt durchaus ein Einsparungspotenzial von 50 Prozent Energie her. Und wenn man weiß, wie viel Häuser, Hotels, Betriebe österreichweit noch nicht saniert sind, so kann man sagen: Das ist wahrlich ein gigantisches Potenzial!
Herr Minister, ich würde schon bitten, dass man diesem Unternehmer hilft, der einen Schritt in die richtige Richtung gesetzt hat. Denn immer wieder konnte er den Medien entnehmen, dass so wahnsinnig viel Geld für Energieeinsparung und für zukünftige Energiepotenziale zur Verfügung gestellt wird. Aber wenn er nun in seine Bilanz hineinschaut, muss er feststellen, dass ihm die zugesagte Förderung, die er nun nicht bekommen wird, fehlt.
Also da möchte ich schon bitten, in Zukunft sensibler vorzugehen, um auch das gewaltige Potenzial der thermischen Gebäudesanierung viel besser ausnützen zu können. – Ich danke. (Beifall bei der FPÖ.)
18.05
Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Hornek. 2 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.
Abgeordneter Erwin Hornek (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Hohes Haus! Wenn wir die globale Erderwärmung in den Griff bekommen wollen, müssen wir unsere Energiesysteme grundlegend ändern: hin zu weniger Verbrauch, zu mehr Effizienz und zu weniger fossilen Energiequellen.
Dem Parlament liegt heute der Gesetzentwurf über die Errichtung eines Klima- und Energiefonds vor – ein Gesetz, das einen wesentlichen Beitrag zur Verwirklichung einer nachhaltigen Energieversorgung durch Steigerung der Energieeffizienz und durch Erhöhung des Anteils der erneuerbaren Energieträger bringen wird. Der § 1 dieses Gesetzes definiert das Ziel: die Steigerung des Anteils erneuerbarer Energieträger im Gesamtverbrauch von 25 Prozent bis 2010 und von 45 Prozent bis zum Jahr 2020. Mit
diesem Fonds geht Österreich den Weg der Verwirklichung einer nachhaltigen Energieversorgung konsequent weiter.
Von der Einrichtung des Klima- und Energiefonds werden starke Impulse für die österreichische Umwelttechnologiebranche und ein wichtiger Beitrag in der Umwelt- und Klimastrategie ausgehen. Der ländliche Raum ist der Hauptleidtragende des Klimawandels. Der ländliche Raum ist aber gleichzeitig ein wichtiger Schlüssel zur Lösung des Problems. Von hier kann die Energie der Zukunft kommen. Die Biomasseproduktion ist ein wesentliches Standbein einer nachhaltigen klimaverträglichen Bereitstellung von erneuerbarer Energie.
Der Klima- und Energiefonds wird für den Zeitraum 2007 bis 2010 mit bis zu 500 Millionen € dotiert. Für 2007 werden im Rahmen einer bundesfinanzgesetzlichen Ermächtigung 50 Millionen € und für 2008 ganze 150 Millionen € bereitgestellt. Für die Jahre 2009 und 2010 sind ebenfalls bis zu 150 Millionen € jährlich veranschlagt.
Die Vorteile des Fonds können klar festgemacht werden:
Erstens: Weiterer Ausbau unserer Technologieführerschaft im Bereich Umwelttechnik durch Forschung.
Zweitens: Erhöhte Versorgungssicherheit im Energiebereich für Österreich.
Drittens: Es werden, wie heute schon angesprochen, laut einer Wifo-Studie bis zu 12 000 neue Arbeitsplätze geschaffen.
Ein kluges Gesetz, ein richtiger Schritt in die richtige Richtung! – Stimmen Sie zu! (Beifall bei der ÖVP.)
18.08
Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Dr. Eder-Gitschthaler. Ebenfalls 2 Minuten selbst gewählte Redezeit. – Bitte, Frau Abgeordnete.
18.08
Abgeordnete Dr. Andrea Eder-Gitschthaler (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Hohes Haus! Kein Tag ohne Klima-Schlagzeilen! Wenn Sie sich zum Beispiel die „Salzburger Nachrichten“ von heute anschauen, dann können Sie da lesen: „Wirtschaft kommt vor Klima.“ Es „fressen die Kosten der Umweltprobleme in China bereits zehn Prozent des Inlandsproduktes.“
Oder: Der „Standard“ von gestern schreibt: „Klimaschutz: Europäer zeigen Härte gegen USA.“
Oder: Die „Salzburger Nachrichten“ vom Samstag schreiben: „Bush als Klimakämpfer.“
Ich bin daher sehr froh darüber, dass mit der Gesetzesvorlage zum Klima- und Energiefonds heute ein wichtiges umweltpolitisches Ziel – heute am Weltumwelttag – der ÖVP umgesetzt wird. (Beifall und Bravorufe bei der ÖVP.) Ein Punkt im Übrigen, den wir bereits im Wahlkampf angesprochen und für den wir uns immer stark gemacht haben! Versprochen – und gehalten! (Neuerlicher Beifall und Bravorufe bei der ÖVP.)
Klimaschutz ist ein Thema, mit dem wir genau am Puls der Zeit liegen. Für die Österreicherinnen und Österreicher ist Klimawandel laut einer aktuellen Umfrage von Karmasin/Gallup nämlich Risikothema Nummer 1. Und damit bin ich bei Ihnen, Frau Dr. Moser, denn Sie haben ja schon aufgezeigt, was die Problematik des Klimawandels bedeutet.
Politik hat sich der Sorgen und Ängste der Bevölkerung anzunehmen, verantwortungsbewusst und vorausschauend zu agieren. Daher bin ich sehr froh, dass wir heute einen
500 Millionen € schweren Klima- und Energiefonds beschließen, der bereits am 1. Juli 2007 operativ tätig wird. Prämisse: Handeln!
Es ist ein richtiger Schritt in die richtige Richtung, ein Meilenstein mit Vorbildwirkung und Zeugnis für das ehrliche Bemühen Österreichs um den Klimaschutz. Es ist ein ambitioniertes und engagiertes Vorhaben. Ich darf Sie daher um Ihre Zustimmung ersuchen und danke Ihnen, Herr Bundesminister, für Ihr engagiertes Eintreten. (Beifall und Bravorufe bei der ÖVP.)
18.11
Präsident Dr. Michael Spindelegger: Vorläufig letzter Redner in dieser Debatte ist Herr Abgeordneter Dipl.-Ing. Klaus Hubert Auer. Ebenfalls 2 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.
18.11
Abgeordneter Dipl.-Ing. Klaus Hubert Auer (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Hohes Haus! 500 Millionen € für den Klima- und Energiefonds, das ist tatsächlich ein Meilenstein, das ist ein Etappenziel in Richtung Kyoto, und ich glaube, das kann wirklich nicht hoch genug gewürdigt werden.
Die Kritik der Opposition, die hier vorgebracht wurde, war eher fadenscheinig. So macht man sich seitens der Grünen um die Verteilung der Mittel Gedanken und überreicht dann letztendlich dem Herrn Minister nichts anderes als eine Zeitschrift mit Ideen dazu, die wir selbst schon längst hatten. Seitens der FPÖ möchte man nach wie vor einen Klimaschutzbeauftragten, der auch schon in der Person unseres Ministers hinter mir sitzt, und bringt dann drei Anträge dazu noch ein. Und seitens des BZÖ macht man sich Gedanken darüber, ob wir nicht womöglich auf den Fördergeldern sitzen bleiben werden. Dazu darf ich Ihnen sagen: Diesen Gefallen werden wir Ihnen nicht machen! Diese Gelder werden ganz sicherlich verbraucht werden, diese Gelder werden ganz sicherlich bei den Betrieben landen.
Ich darf abschließend noch ein Beispiel dafür bringen: Als Forstmann ist es mir ganz wichtig, dass hier auch die Bedeutung des österreichischen Waldes dementsprechend zum Tragen kommt. Auf der einen Seite ist der Wald ganz wesentlich verantwortlich für die Reduktion der Treibhausgase. Er ist die CO2-Senke schlechthin. Auch ohne unser Zutun versenkt er enorm viel an CO2, aber noch mehr durch das pflegliche Bewirtschaften desselben. Auf der anderen Seite ist er der Rohstofflieferant schlechthin, was die Versorgung mit Holz, mit fester Biomasse anbelangt. Da sind noch viele Technologieschübe notwendig, um unsere Holzreserven, um unsere Durchforstungsreserven zu nutzen. Das ist ein klassisches Beispiel dafür, wie Klein- und Mittelbetriebe, Forstbetriebe, Unternehmer auch in den Genuss der Fördergelder des Klima- und Energiefonds kommen können.
Nun abschließend noch der Hinweis auf die wichtige Initiative unseres Bundesministers, gerade am heutigen Tag: Weniger CO2, seien Sie auch dabei! – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP.)
18.13
Präsident Dr. Michael Spindelegger: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.
Wünscht der Herr Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.
Ich bitte alle Damen und Herren, Platz zu nehmen, damit wir zu den Abstimmungen kommen können.
Wir gelangen zunächst zur Abstimmung über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in 120 der Beilagen.
Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Mehrheit. Damit angenommen.
Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.
Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Das ist die Mehrheit. Damit angenommen.
Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.
Wir gelangen nun zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Lichtenecker, Kolleginnen und Kollegen betreffend einen Energiewendefonds.
Ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen Entschließungsantrag sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit. Damit abgelehnt.
Wir gelangen weiters zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Ing. Hofer, Kolleginnen und Kollegen betreffend die Einsetzung eines Klimaschutzbeauftragten.
Ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen Entschließungsantrag sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit. Damit abgelehnt.
Wir gelangen nun zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Ing. Hofer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Ausstieg Österreichs aus dem Euratom-Vertrag.
Ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen Entschließungsantrag sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit. Daher abgelehnt.
Wir gelangen nun zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Ing. Hofer, Kolleginnen und Kollegen betreffend die Einführung einer Bundesförderung für die energetische Sanierung des Althaus- und Altwohnungsbestandes.
Ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen Entschließungsantrag sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit. Daher abgelehnt.
Bericht des
Ausschusses für Land- und Forstwirtschaft über die Regierungsvorlage
(38 d.B.): Bundesgesetz über die Einstufung und Kennzeichnung
landwirtschaftlicher Erzeugnisse für Zwecke der Vermarktung
(Vermarktungsnormengesetz – VNG) (134 d.B.)
Präsident Dr. Michael Spindelegger: Wir gelangen nun zum 9. Punkt der Tagesordnung.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Wir gehen daher sogleich in die Debatte ein.
Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Schönpass. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 2 Minuten. – Bitte, Frau Abgeordnete.
18.15
Abgeordnete Rosemarie Schönpass (SPÖ): Herr Präsident! Geschätzter Herr Minister Pröll! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das vorliegende Vermarktungsnormengesetz ist schon lange überfällig. Zwar waren auch bisher Beschaffenheit, Größe, Verpackung und Kennzeichnung von bestimmten landwirtschaftlichen Erzeugnissen im österreichischen Qualitätsklassengesetz geregelt, aber
das Gesetz stammt aus dem Jahre 1967 und musste insbesondere in den letzten Jahren sehr oft novelliert werden, vor allem, um den europäischen Verordnungen Rechnung zu tragen.
Mit der Ablöse durch das nun vorliegende Vermarktungsnormengesetz wird eine einheitliche und umfassende Rechtsbasis insbesondere zur Umsetzung sämtlicher gemeinschaftlicher Vermarktungsnormen geschaffen. Inhaltlich neu ist, dass auch Normen zur Vermarktung von Olivenöl, von Erzeugnissen der Fischerei und Aquakultur sowie von Milchprodukten direkt und nicht über Verordnungen geregelt werden.
Diese Vermarktungsnormen sind grundsätzlich von immenser Bedeutung. Sie fördern inländische wettbewerbsfähige Qualitätserzeugnisse, sie erleichtern den Warenverkehr zwischen den einzelnen Handelsstufen im Handel und fördern und erleichtern den Wettbewerb zwischen inländischen und ausländischen Waren. Und diesen Wettbewerb, geschätzte Damen und Herren, brauchen wir glücklicherweise nicht zu scheuen. Ich appelliere daher an Sie alle: Stimmen Sie dieser Gesetzesvorlage zu! – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)
18.17
Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Freund. 3 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte, Herr Kollege.
18.17
Abgeordneter Karl Freund (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine sehr geschätzten Damen und Herren! Mit dem vorliegenden Vermarktungsnormengesetz beschließen wir heute eine Anpassung an das geltende EU-Recht. Das österreichische Qualitätsklassengesetz von 1967 war trotz zahlreicher Novellen nicht mehr zeitgemäß und wird somit durch das vorliegende Gesetz ersetzt.
Qualitätsnormen, Handelsklassen, Verkaufs- oder Vermarktungsnormen für landwirtschaftliche Erzeugnisse werden nun unter dem Begriff „Vermarktungsnormen“ zusammengefasst und in einem neuen Gesetz geregelt; Frau Abgeordnete Schönpass hat schon in ihren Ausführungen darauf hingewiesen. Mit der Neuregelung soll eine einheitliche und umfassende Rechtsbasis für gemeinschaftliche Vermarktungsnormen geschaffen werden. Und das ist wichtig für die Agrarindustrie, für den Handel und für die Konsumenten.
Es geht aber auch darum, Grundsätze für die Einführung von Lebensmitteln aus Drittstaaten, die nicht durch gemeinschaftsrechtliche Bestimmungen erfasst ist, festzulegen. Damit sind die Verpackung und die Kennzeichnung der Ware sowie auch die Kontrolle der Einhaltung dieser Bestimmungen eingeschlossen.
Sehr geschätzte Damen und Herren, mit dem Vermarktungsnormengesetz wird einer ordentlichen Klassifizierung von landwirtschaftlichen Erzeugnissen Rechnung getragen. Und ich möchte im Rahmen dieser Änderung auch darauf hinweisen, dass ganz besonders bei der Lebensmittelproduktion eine große Transparenz bei unseren Bauern vorherrscht. Über die Abläufe am Hof wird genauestens Buch geführt, und strenge Auflagen in puncto Tier- und Umweltschutz müssen eingehalten werden, was auch kontrolliert wird.
Wer in Österreich produzierte Lebensmittel kauft, kann sicher sein, dass er hochwertige und gesunde Produkte zu sich nimmt. Ich denke, dass auch der Endverbraucher ein Recht auf Transparenz im Lebensmittelregal hat. Zu begrüßen wäre eine einheitliche Kennzeichnung aller Endprodukte. Der Konsument möchte heute wissen, wo das Urprodukt als solches herkommt.
Meine sehr geschätzten Damen und Herren, das liegt auch stark im Interesse der österreichischen Agrarwirtschaft. Ein kleines Land wie Österreich kann im scharfen Kon-
kurrenzkampf gegen die großen Agrarländer mittels Preiskampf nicht bestehen. Wir müssen daher massiv auf Produkt- und Umweltqualitäten setzen. Auch strikte Kontrollen bei der Einfuhr von Bioprodukten aus Drittländern sollten angestrebt werden, denn in Lebensmitteln, die in Österreich verkauft werden, soll auch wirklich das drin sein, was draufsteht.
Der Österreichische Bauernbund, auch die Agrarmarkt Austria und das Lebensministerium arbeiten seit vielen Jahren intensiv, um eine positive Vermarktung von Lebensmitteln aus Österreich zu gewährleisten. In diesem Zusammenhang darf ich etwa auf die Kennzeichnungsinitiative bei Milch und Milchprodukten im Zusammenhang mit der Kampagne „Der Geschmack der Heimat“ erinnern.
Ich denke, wir sind auf dem richtigen Weg, um international
konkurrenzfähig zu sein, und in diese Richtung müssen wir weiter
arbeiten. – Danke. (Beifall
bei der ÖVP.)
18.20
Präsident Dr. Michael Spindelegger: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Dipl.-Ing. Dr. Pirklhuber zu Wort. 5 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte, Herr Kollege. (Zwischenruf des Abg. Faul.)
18.21
Abgeordneter Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber (Grüne): Ja, Herr Kollege Faul, 5 Minuten wird es dauern. Es geht relativ rasch. Wir werden bekanntermaßen diesem Bundesgesetz zustimmen.
Herr Bundesminister, ganz kurz: Was wir hier als wesentlich sehen, ist nämlich die Umsetzung von an und für sich direkt anwendbarem EU-Recht, also das ist klar. Andererseits gibt es eine Verordnungsermächtigung im Gesetz. Die Formulierung halten wir im Detail für durchaus bedenkenswert. In anderen Zusammenhängen werden wir sie wesentlich mehr kritisieren. Sie wissen, was ich meine, Herr Bundesminister. In der Marktordnung können wir mit dieser Regelung nicht leben, mit dieser Bestimmung, die Ihnen eine umfassende Verordnungsermächtigung gibt.
Was für uns auch wichtig ist, ist, dass die Ausnahmen geregelt sind, sprich der Ab-Hof-Verkauf ist ausgenommen. Dabei geht es auch um Bauernmärkte, um Fahrverkauf. Das haben wir auch im Ausschuss positiv bewertet. Die Kontrolle wird geregelt, auch die Schulung der Kontrollorgane, auch wichtig. Die Schnittstelle zum Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz ist ebenfalls hergestellt. – Also Dinge, die richtig und notwendig sind.
Zur Ursprungs- und Herkunftskennzeichnung: Wir haben ja mit eigenen Anträgen auch gefordert, dass das verstärkt umgesetzt wird. Es ist ein ministerieller Streit zwischen der Bundesministerin Kdolsky und Ihnen, wobei ich sage, gut, das ist 1 : 0 für den Landwirtschaftsbereich ausgegangen, indem nun die Ursprungs- und Herkunftskennzeichnung im Landwirtschaftsressort beheimatet ist. Ich halte das für durchaus nachvollziehbar und in Ordnung. (Bundesminister Dipl.-Ing. Pröll: Das ist gescheit!) – Okay, der Minister sagt, das ist gescheit.
Aber kommen wir jetzt zu jenen Punkten, die meiner Meinung nach in diesem Zusammenhang auch gesehen werden müssen, nämlich dass Vermarktungsnormen auch etwas zu tun haben mit internationalem Warenverkehr, mit internationalen Zusammenhängen. In diesem Zusammenhang möchte ich kurz auf den morgigen G-8-Gipfel eingehen. Also wir sehen, dass diese eine Seite der Europäischen Union, nämlich die Normengesetzgebung, sehr wichtig ist, um den Markt zu vereinheitlichen, auf der anderen Seite aber auch Auswirkungen hat, Auswirkungen auf Bäuerinnen und Bauern in der Dritten Welt, auf die Ernährungssicherheit weltweit. Und da haben wir eine kleine Ausnahme genehmigt, die ich richtig finde, nämlich für den Ab-Hof-Verkauf, da sagen
wir, dort sollen diese Normen nicht gelten, und auch für den Verkauf direkt vom Feld weg und Ähnliches.
Schauen Sie, und das sind alles kleine, richtige Überlegungen, Schutzmaßnahmen sozusagen für eine echte bäuerliche Produktion. Genau dasselbe müsste die Europäische Union auch verstärkt im internationalen Handel in Bezug auf die ärmsten Länder dieser Welt, vor allem im Hinblick auf ihre agrarische Selbstversorgung und Entwicklung tun. Gerade Afrika ist mehrheitlich ein agrarisch dominierter Kontinent, und da braucht es Impulse. Wir haben heute schon über die ländliche Entwicklung diskutiert (Bundesminister Dipl.-Ing. Pröll spricht mit dem an der Regierungsbank stehenden Abg. Dipl.-Ing. Missethon) – der Herr Minister hört leider nicht zu –, denn das ist die wichtige Aufgabe, die er als Agrarminister auf europäischer Ebene hat, diese Linie voranzubringen, damit Regionalentwicklung auch im Rahmen der Entwicklungspolitik ein Thema wird, im Rahmen internationaler Diskussionen geführt wird.
Für Afrika ist es nämlich entscheidend, dass die Kleinbäuerinnen und ‑bauern dort vor Ort ihre Produkte zu Preisen erzeugen können, die dort auch sozusagen lukriert werden können. Und Dumping im internationalen Agrarhandel ist die Geißel, die weltweit den Hunger anfacht, verstärkt und Bäuerinnen und Bauern weltweit in die Migration treibt, nämlich hin zu den großen Städten. Die Ballungszentren sind ja sozusagen selbstredend, die großen Slums, die rund um die Städte in Afrika, in Südamerika vielerorts entstehen. Und das ist einfach die Herausforderung, Herr Bundesminister, auch diese internationalen Themen aufzugreifen.
An einem konkreten Punkt, nämlich Vermarktungsnormen, sieht man, was die internationale Implikation dieser Gesetze ist, nämlich dass wir uns verstärkt in Europa und gerade aus bäuerlicher Sicht für ökologische und soziale Standards im Warenverkehr mit Lebensmitteln, mit landwirtschaftlichen Rohstoffen einsetzen müssen.
Das fängt an bei den ganzen Bioenergiefragen, die wir kurz vorher ansatzweise diskutiert haben, ob auch dort nachhaltig produziert wird, ob auch dort gentechnikfrei produziert wird, ob auch dort die Kleinbauern und Landarbeiter in Brasilien soziale Standards haben und auch ordentlich behandelt werden, sich gewerkschaftlich organisieren können oder ob dort soziales Dumping herrscht. Das sind die großen Herausforderungen.
Das heißt, so eine Gesetzgebung, Herr Bundesminister, auf europäischer Ebene ist dann gut und recht, wenn wir in die Richtung gehen, einen qualifizierten Außenschutz zu diskutieren. Das heißt: freier Handel ja, aber nur unter den gleichen Bedingungen, nämlich mit sozusagen mindestens ähnlichen sozialen und ökologischen Standards oder Ausrichtungen. Das wäre die Herausforderung. Und da ersuche ich Sie, in den nächsten Tagen auch dazu Stellung zu beziehen. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)
18.26
Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Haimbuchner. 4 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte, Sie sind am Wort.
18.26
Abgeordneter Mag. Dr. Manfred Haimbuchner (FPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Verehrte Damen und Herren! Hohes Haus! Das aus dem Jahre 1967 stammende Qualitätsklassengesetz wurde in den letzten Jahren mehrmals novelliert. Die gemeinschaftsrechtlichen Rahmenbedingungen im Bereich der Qualitätsnormen, Handelsklassen, Verkaufs- oder Vermarktungsnormen für landwirtschaftliche Erzeugnisse erfordern eine grundlegende Aktualisierung. Es ist aus der letzten Ausschusssitzung bekannt, die FPÖ wird der Neuregelung dieser Bestimmungen über Gütezeichen zustimmen. Das ist meines Erachtens sowohl im Interesse des Erzeugers von Qualitäts-
produkten als auch natürlich im Interesse des Konsumenten, und das dürfen wir hier sicherlich nicht übersehen. Gegen eine Vereinheitlichung bestehen daher keine Bedenken.
Eines darf aber in diesem Zusammenhang auch nicht vergessen werden: dass die notwendigen Verwaltungsmaßnahmen sowie die Kontrollen und Probenziehungen gerade für Kleinbetriebe einen überdimensionalen Aufwand darstellen. Und hier ist es wichtig, dass bei den Kontrollen auch mit Maß und Ziel vorgegangen wird und dass die Landwirte nicht – formulieren wir das einmal salopp – schikaniert werden, denn das haben sie sich auf keinen Fall verdient. Es soll nicht so sein, wenn Gemeinschaftsrecht umgesetzt wird, dass wir in Österreich päpstlicher sind als der Papst und die anderen EU-Länder bei der Umsetzung mehr oder weniger leichtsinnig vorgehen.
Herr Bundesminister, die Zustimmung zu diesem Gesetz wird wohl eine der Ausnahmen bleiben, denn wenn ich an den letzten Ausschuss, an den letzten Landwirtschaftsausschuss denke, so, muss ich sagen, mache ich mir nach wie vor große Sorgen um die Zukunft der österreichischen Landwirte. Es ist kein Wunder, dass das Bauernsterben weiterhin so rapide vor sich gehen wird. Ich darf Sie erinnern: Von rund 50 000 landwirtschaftlichen Betrieben in meiner Heimat Oberösterreich im Jahre 1995 haben nur 36 540 überlebt. Ich weiß schon, dann wird von der ÖVP das Argument kommen, ja, da sind ja so viele kleine Landwirte und da muss die Struktur bereinigt werden und den Landwirten gerade in Oberösterreich, in meiner engeren Heimat, geht es ja so gut. Und da sage ich Ihnen eines: Ja, denen geht es durchaus manchmal sehr gut, aber nicht wegen Ihrer Politik, sondern trotz Ihrer Politik, und das sollte man an dieser Stelle einmal festhalten. (Beifall bei der FPÖ.)
Wenn ich an den letzten Ausschuss denke, wo wir über die Milchquote gesprochen haben, wo ich Sie gefragt habe: Wie stehen Sie zur Milchquote?, muss ich sagen, da habe ich mich so ein bisschen an den Bundeskanzler Fred Sinowatz erinnert, der immer gesagt hat: Das ist alles so furchtbar kompliziert! – So wird das auf europäischer Ebene jetzt wieder weitergehen. Da wird man sagen: Na ja, ich setze mich ja ohnehin ein, aber das wird halt alles nichts bringen, denn Dutzende andere Länder sind dagegen. Und deswegen wird dann wahrscheinlich auch die Milchquote letztendlich fallen.
An diesen Taten, Herr Bundesminister, werden wir Sie messen, und wir werden darauf achten, ob die Umfallerkontinuität und ‑nachhaltigkeit des Kommissars Fischler weiterhin auch das Prinzip der österreichischen Landwirtschaftspolitik sein wird. Ich hoffe, dass das nicht der Fall ist.
Wo bleiben die Bemühungen um die Lösung der Probleme mit den Orthofotos, wie wir das im letzten Landwirtschaftsausschuss besprochen haben? Denn es kann einfach nicht sein, dass die AMA hergeht und die Landwirte verunsichert, dass man veraltete Grundsteuerkataster aus dem 18., 19. Jahrhundert über irgendwelche Fotos drüberlegt, Fotos, die jetzt die aktuellen Bewirtschaftungsgrenzen zeigen, und dann die AMA hergeht und sagt: Liebe Landwirte, für uns sind die tatsächlichen Bewirtschaftungsgrenzen maßgeblich. (Bundesminister Dipl.-Ing. Pröll: Ist so!) Ich weiß schon, dass das so ist.
Nur, so kann es nicht sein, dass die AMA sagt: Bitte, ihr Landwirte, einigt euch! – Kollege Auer und ich haben darüber gesprochen. So kann es nicht sein! Da werden wir sicher an einem Strang ziehen müssen. Wir werden das thematisieren. Da können wir auch den Landwirten helfen. Denn es kann nicht sein, dass dann auf einmal Landwirte in Zivilprozesse hineingezogen werden, die sie eigentlich gar nicht wollen. Ich glaube, da sollte man sich an sachlichen Lösungen orientieren. Und von einer derartigen Lösung hätten Landwirte etwas. Und zwar sind das nicht ein paar Dutzend, das sind im Prinzip Hunderte, Tausende Fälle in Österreich.
Darüber muss man sich einmal ernsthaft Gedanken machen, denn da werden die österreichischen Landwirte eine breite Unterstützung benötigen. Ich werde genau verfolgen, welche Maßnahmen hier gesetzt werden, damit die österreichischen Landwirte durch die Vorgangsweise der AMA nicht weiter verunsichert werden. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)
18.31
Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dolinschek. 2 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte, Sie sind am Wort.
18.31
Abgeordneter Sigisbert Dolinschek (BZÖ): Geschätzter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Das Qualitätsklassengesetz ist in die Jahre gekommen und wird halt dieses Mal wieder novelliert, so wie es schon öfter novelliert worden ist. Es ist wichtig, dass es novelliert wird. Insbesondere den gemeinschaftlichen Rahmenbedingungen muss Genüge getan werden. Vor allem im Bereich des Qualitätswesens, der Handelsklassen, der Verkaufs- und der Vermarktungsnormen ist es notwendig geworden. Für landwirtschaftliche Erzeugnisse ist halt eine grundlegende Aktualisierung der nationalen Rechtsbestimmungen erforderlich.
Im Konkreten geht es in dem ganzen Bereich insbesondere um die Vorschriften des Qualitätsklassengesetzes. In systematischer Weise wird da sozusagen jetzt umgruppiert sowie eine Anpassung an die gemeinschaftsrechtliche Terminologie vorgenommen. Außerdem kommt es zu einer weitgehenden Harmonisierung der Kontrollbestimmungen in diesem Bereich mit den lebensmittelrechtlichen Vorschriften.
Ein weiteres Ziel ist auch die Schaffung einer einheitlichen Rechtsbasis zur Umsetzung und Durchführung von gemeinschaftlichen Vermarktungsnormen im Bereich der gemeinsamen Marktorganisation.
Wir werden dieser Novelle zustimmen, wie auch alle anderen Fraktionen. Es ist ganz einfach notwendig, dass wir das vollziehen.
Ich wünsche Ihnen weiterhin viel Erfolg, Herr
Bundesminister, und hoffe, dass nicht nur beim Vermarktungsnormengesetz,
sondern auch bei der Marktordnung, die ja als Nächstes ansteht, einiges
bereinigt wird. Es war im Ausschuss einiges im Unklaren. Ich habe viel Verständnis
dafür, wenn man in Verhandlungen steht, aber wenn es einmal so weit
ist, sollten wir auch die nötigen Informationen darüber erhalten. (Beifall beim BZÖ.)
18.33
Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Faul. Ebenfalls 2 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.
18.33
Abgeordneter Christian Faul (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! In aller Kürze: Ich glaube, es ist ein wichtiges Gesetz, denn die Konsumenten der Zukunft sind unsere jungen Leute, die einfach über eine gute Schulung und über ein entsprechendes Konsumbewusstsein zu unseren Produkten hingelenkt werden können. Das halte ich für ganz wichtig.
Was Ihre Bauern, lieber Bauernbundobmann, draußen ein bisschen befürchten, ist, dass die Qualitätsnormen in unseren Nachbarländern einfach nicht in der Form eingehalten werden, wie wir sie verlangen, und dass es dadurch eventuell einen Wettbewerbsnachteil geben könnte.
Das Beispiel von Hannes Zweytick stimmt für den Wein, aber das kann man nicht auf Hülsenfrüchte, Erdfrüchte, Obst und so weiter umlegen. Da muss man schon aufpassen, dass wir nicht unterlaufen werden.
Kollege Grillitsch, du hast einen interessanten Aspekt aufgezeigt, diese Existenzsicherung. Und da, glaube ich, muss man schauen, Herr Bundesminister, da haben uns die Italiener etwas voraus. Ich sage es Ihnen anhand eines Beispiels:
Jetzt bei uns diese Dürrekatastrophe. In Italien, in Südtirol selbstverständlich eine Anordnung, die gilt, Ermächtigungsgesetz. Das Wasser wird zurückgefahren für die Elektroenergie, die Haushalte müssen zurück, Landwirtschaft voraus. Ich habe die Odyssee mitgemacht für die Bauern, die um ihre Existenz gekämpft haben in Richtung Erdbeeren. Ja, ihr habt auch nicht helfen können! – Nur, wir haben das Gesetz gebrochen. Jetzt werden wir einmal schauen, wie wir aus dem Gesetz wieder rauskommen. Und ich bin neugierig, Fritz, ob du dann helfen kannst dabei, wenn wir die Bauern wirklich herausziehen, wenn sie dann gestraft werden. In Wirklichkeit sind sie glücklich, dass sie ihre Existenzen vorerst einmal gesichert haben.
Ich glaube, Fritz Grillitsch und Herr Bundesminister, diese
Fragen sind viel wichtiger, als dass wir die ganze Zeit darüber
diskutieren, ob die Kuh, die über ihren Eigentümer einem Bauernbündler
gehört, mehr Prämien bekommen soll als die Kuh, die keinen
Bündeobmann hat. Ich glaube, das ist wichtig für die
Zukunft. (Beifall bei der SPÖ.)
18.35
Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Auer. Ebenfalls 2 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.
18.35
Abgeordneter Jakob Auer
(ÖVP): Herr
Präsident! Herr Bundesminister! Meine sehr verehrten Damen und Herren! An
den Kollegen Faul, der vor mir gesprochen hat: Da wäre es ganz einfach,
sich einmal mit der Bezirkshauptmannschaft und dem zuständigen
Umweltlandesrat in Verbindung zu setzen. Dann könnte man sich vielleicht
das eine oder andere ersparen, und man könnte vielleicht rascher helfen.
Die Telefonnummern dürften ja auch bekannt sein, auch in der eigenen
Bezirksverwaltungsbehörde. (Zwischenruf
des Abg. Faul.)
Meine Damen und Herren, dieses Vermarktungsnormengesetz ist sicherlich ein neuer Schritt. Es ersetzt das bisherige Qualitätsklassengesetz. Und wenn man sich die Beiträge heute angehört hat, so sollte man sich freuen, weil damit signalisiert wurde, dass hier ein einstimmiger Beschluss in Aussicht gestellt wird. Es ist tatsächlich so, dass sich die österreichische Qualität auf dem Weltmarkt durchgesetzt hat, könnte man sagen, denn erstmals ist es gelungen, die agrarische Außenhandelsbilanz deutlich in das Positive zu kehren. Das ist ein Erfolg erstens der hervorragenden Produktion (Beifall bei der ÖVP); das ist zweitens ein Zeichen der Stärke der Verarbeitungsbetriebe – sehr viele, gerade im Molkereibereich, in genossenschaftlicher Hand –, hervorragender innovativer Qualitäten, einer dementsprechenden vermarktungsstrategischen Ausrichtung und eines Wahrnehmens von Chancen, gerade auch im östlichen Bereich, und das sollten wir auch einmal positiv sehen.
Herr Bundesminister, es ist dies ein erster und, wie ich glaube, auch richtiger Schritt. Vielleicht wäre es auch denkbar, eines Tages – ich weiß, das liegt nicht an Ihnen – einmal dorthin zu kommen, dass tatsächlich dort, wo Rot-Weiß-Rot draufsteht, auch Rot-Weiß-Rot drinnen ist und dass nicht auch dann sozusagen dieses Markenzeichen aufgeklebt wird, wenn nur die Verarbeitung in Österreich erfolgt, sondern ausschließlich dann, wenn die Produktion, die Verarbeitung in Österreich erfolgt sind, denn die österreichischen Bauern und die Wirtschaft hätten es sich verdient, mit diesem Quali-
tätszeichen
weiterhin diese Erfolge, die sie erzielen konnten, auch in Zukunft zu erreichen.
(Beifall bei der ÖVP sowie bei
Abgeordneten von SPÖ und Grünen.)
18.38
Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Reheis. 2 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte, Sie sind am Wort.
18.38
Abgeordneter Gerhard Reheis
(SPÖ): Herr
Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Eines kann man mit Fug und Recht
behaupten: Was in Österreich von der Landwirtschaft produziert wird,
ist von sehr hoher Qualität. Und da kann man durchaus von dieser Stelle
aus auch einmal den Bäuerinnen und Bauern danke schön sagen. Diese
Qualität ist wichtig und gut, und da kann sich Österreich auch sehen
lassen. (Beifall bei SPÖ und
ÖVP.)
Dazu braucht es natürlich auch die entsprechenden Vorlagen, gesetzliche Rahmenbedingungen. Und dieses Vermarktungsnormengesetz wird dem auch gerecht werden. Und ich denke auch, dass bei der hervorragenden Qualität auch durch die entsprechenden Kriterien ein weiterer positiver Schritt in die richtige Richtung gesetzt wird.
Herr Bundesminister, da wir heute über Klima, Klimaschutz und Energiesparen gesprochen haben, gestatten Sie mir einen Ausflug dorthin. Sie wissen, es ist ein bisschen ein Hobby von mir, die öffentlichen Gebäude etwas anzuschauen. Sie haben in der „Kronen Zeitung“ diese Aktion unterstützt, wo die Leser nur durch eine Energiesparlampenaktion drei Tonnen CO2 gespart haben. Ein Tag Parlament entspricht einem Stromverbrauch von sieben Monaten Einfamilienhaus; 240 Luster, Jahresverbrauch: 2 000 Glühlampen alleine in diesem Haus.
Herr Minister, denken wir einmal darüber nach, was wir
in den öffentlichen Gebäuden, hier im Hohen Haus dazu beitragen
könnten, um allein diese CO2-Ersparnisse zu erreichen! Ich
denke, da können wir sehr viel dazu beitragen, und ich möchte auch
noch sagen, vielleicht auch bei den Anschaffungen der Fuhrparks und
Ähnlichem mehr! (Abg. Dr. Fekter: Die
Untersuchungsausschüsse abschaffen!)
An Papier kann man einiges einsparen – man braucht nur zu schauen, was da alles so verteilt wird –, aber allein diese 2 000 Lampen, die man im Jahr braucht, kann man auf jeden Fall einsparen.
Frei nach Karl Farkas: Schauen Sie sich das
an! – Alles Gute! (Beifall bei
der SPÖ.)
18.40
Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Höfinger. 2 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.
18.40
Abgeordneter Johann
Höfinger (ÖVP):
Geschätzter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Es freut mich,
dass ich ganz kurz mitteilen darf, dass der Herr Bundesminister sein
Ministerium heute schon auf Energiesparlampen umgestellt hat. (Beifall und Bravorufe bei der
ÖVP. – Bundesminister Dipl.-Ing. Pröll: Das ganze Ressort!) – Hört,
hört, der Herr Bundesminister war wieder einmal einen Schritt voraus! (Zwischenruf der Abg. Dr. Moser.)
Herr Abgeordneter Dolinschek, es ist keine Weiterentwicklung, keine Novellierung des bisherigen Qualitätsklassengesetzes, sondern eine Überführung in das Vermarktungsnormengesetz. Das ist der wesentliche Punkt, denn die Alternative wäre natürlich gewesen, es zu novellieren, wie dies schon oft der Fall war. Aber diesmal hat man sich entschlossen, sich an die gemeinschaftliche Terminologie anzulehnen, und daher, wie gesagt, eine Überführung in das Vermarktungsnormengesetz. Es gibt auf der einen
Seite natürlich Sicherheit und Verlässlichkeit sowohl für den Konsumenten als auch für den Produzenten – das ist wichtig –, und im Großen und Ganzen sind ja auch die wesentlichen bestehenden Regelungen unverändert übernommen worden.
Zwei Punkte, die mir in diesem Zusammenhang sehr wichtig sind: Natürlich gibt es bei jeder Normierung und Klassifizierung Kontrollen. Bitte dahin gehend aufzupassen, dass diese Kontrollen auch für die kleinen und kleinsten Betriebe nicht überbordende Maßnahmengrößen annehmen!
Zum Zweiten freut es mich, dass es natürlich auch für Ab-Hof-Verkauf Ausnahmen gibt. Das ist sehr wichtig, denn wir dürfen nicht vergessen, dass natürlich auch auf diesen Betrieben hervorragende Qualität erzeugt wird, dass es aber ein besonderes Verhältnis ist, das hier zwischen den Kunden und den Produzenten entsteht, ein besonderes Verhältnis, das auch in Zukunft in dieser Art und Weise erhalten bleiben soll. – Herzlichen Dank. (Beifall bei der ÖVP.)
18.42
Präsident Dr. Michael Spindelegger: Vorläufig letzter Redner in dieser Debatte ist Herr Abgeordneter Mag. Gaßner. 1 Minute freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte, Herr Kollege.
18.42
Abgeordneter Mag. Kurt
Gaßner (SPÖ):
Herr Präsident! Herr Bundesminister! Mich freut es natürlich auch,
wenn Sie jetzt auf Energiesparlampen umstellen, aber ist es nicht für
einen Energieminister etwas spät? (Bundesminister
Dipl.-Ing. Pröll: Ich bin
nicht Energieminister! – Abg. Dr. Lichtenecker: Energieminister ist der Bartenstein!) Na ja,
schon, aber Sie beschäftigen sich sehr intensiv damit. (Ruf: Die Redezeit ist schon vorbei!)
Ich habe ganz, ganz wenig Redezeit – sehr richtig. (Abg. Dr. Fekter: Die ist schon vorbei, Herr Bürgermeister, die Redezeit!) Ich bin froh, dass es bei diesem Gesetz Einstimmigkeit gibt, und ich bin deswegen sehr froh, weil es hier einen ordentlichen Gesetzesrahmen gibt, innerhalb dessen man auch Verordnungsermächtigungen durchaus erlauben kann. Bei der Marktordnung sind wir noch nicht ganz so weit.
Und wenn Sie mir noch einen allerletzten Satz gestatten, Frau Volksanwältin: Wir haben in dieser Landwirtschaftsausschuss-Sitzung dieses Gesetz besprochen, und wir haben auch den Grünen Bericht besprochen. Und ich appelliere an das Hohe Haus, doch endlich und sehr rasch eine Lösung zu finden, wie wir mit Berichten umgehen, denn dieser Grüne Bericht ist eine tatsächlich großartige Sache, die da irgendwo leise und still verschwindet. Ich möchte mich bei den Beamten des Ministeriums bedanken, die hier gute Arbeit geleistet haben, und ich möchte wirklich an Sie alle appellieren, dass wir diese hervorragenden Berichte in Zukunft auch hier im Hohen Haus und öffentlich diskutieren. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ sowie des Abg. Dr. Pirklhuber.)
18.44
Präsident Dr. Michael Spindelegger: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.
Wünscht der Herr Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.
Damit darf ich alle Damen und Herren bitten, Platz zu nehmen, damit wir zur Abstimmung kommen können.
Wir gelangen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in 134 der Beilagen.
Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist einstimmig angenommen.
Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.
Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung geben, um ein diesbezügliches Zeichen. – Auch das ist einstimmig angenommen. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.
Bericht des Volksanwaltschaftsausschusses über den 29. Bericht (III-12 d.B.) der Volksanwaltschaft (1. Jänner bis 31. Dezember 2005) (63 d.B.)
11. Punkt
Bericht des
Volksanwaltschaftsausschusses über den 30. Bericht (III-21 d.B.)
der Volksanwaltschaft (1. Jänner bis 31. Dezember 2006)
(109 d.B.)
Präsident Dr. Michael Spindelegger: Wir gelangen nun zu den Punkten 10 und 11 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Wir gehen daher in die Debatte ein.
Ich begrüße Herrn Volksanwalt Dr. Kostelka und erteile Herrn Abgeordnetem Pendl als erstem Redner das Wort für eine selbst gewählte Redezeit von 2 Minuten. – Bitte, Herr Kollege.
18.45
Abgeordneter Otto Pendl (SPÖ): Herr Präsident! Frau Volksanwältin! Meine Herren Volksanwälte! Meine geschätzten Damen und Herren! Hohes Haus! Ich darf mich gleich zu Beginn persönlich, aber auch namens meiner Fraktion bei Ihnen, geschätzte Frau Volksanwältin, und bei Ihnen, meine Herren Volksanwälte, und Ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für die Zusammenarbeit im Interesse der Österreicherinnen und Österreicher sehr herzlich bedanken.
Ich glaube, dass das eine wichtige, nicht mehr wegzudenkende Arbeit und eine wichtige Institution geworden ist, und möchte es auch nicht verabsäumen, den heute wieder beziehungsweise neu gewählten Volksanwälten sehr herzlich zu gratulieren. Ich freue mich, dass ich – das darf ich persönlich anmerken – mit den beiden Damen seit Jahren eine ausgezeichnete Zusammenarbeit im Justizausschuss pflegen durfte. Ich freue mich auf die Zusammenarbeit jetzt im Bereich der Volksanwaltschaft.
Besonders darf ich meiner Freude darüber Ausdruck verleihen, dass dieses Haus einen eigenen Ausschuss für die Volksanwaltschaft eingerichtet hat und dass wir uns gemeinsam, in Absprache auch mit der Volksanwaltschaft, für den Herbst vorgenommen haben, zu versuchen, auch hier die notwendigen Unterlagen zu erarbeiten, um nicht so wie bisher nur die einzelnen Berichte abzuarbeiten. Ich lade Sie alle ein, da auch mitzutun. Keine Angst, wir stehen dazu, dass die Volksanwaltschaft ein Kollegialorgan ist, aber ich glaube, es würde Sinn machen, wenn wir auch hier einzelne Vorlagen zu wichtigen Themen zur Diskussion bekommen könnten.
Und so darf ich den neuen Volksanwälten sowie allen Kolleginnen und Kollegen des Ausschusses für die kommende Arbeit in diesem so wichtigen Bereich alles Gute wünschen. Wir freuen uns darauf, meine Damen und Herren, dass wir auch in Zukunft – so
wie
bisher – im Interesse der Menschen, im Interesse der
Österreicherinnen und Österreicher gemeinsam diese wichtige
Aufgabe erfüllen können. Alles Gute und herzlichen Dank! (Beifall bei der SPÖ.)
18.47
Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Riener. 4 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte, Sie sind am Wort.
18.47
Abgeordnete Barbara Riener (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Volksanwältin Rosemarie Bauer! Werte Volksanwälte! Hohes Haus! Heute ist für die Volksanwaltschaft ein besonderer Tag: ein besonderer Tag, da wir heute die Vertreterinnen und Vertreter der Volksanwaltschaft neu gewählt haben. An dieser Stelle darf ich Maria Theresia Fekter, Terezija Stoisits und Peter Kostelka sehr herzlich zu ihrer Wahl gratulieren und ihnen für die zukünftige Tätigkeit alles Gute wünschen. (Beifall bei ÖVP, SPÖ und Grünen.)
Es ist das ein besonderer Tag, an dem wir uns bei Rosemarie Bauer besonders bedanken möchten – doch dazu später –, ein besonderer Tag, weil hier im Hohen Haus zum ersten Mal die Berichte der Volksanwaltschaft debattiert werden, nachdem sie nicht im Verfassungsausschuss, sondern in einem eigenen Volksanwaltschaftsausschuss behandelt wurden.
Die beiden Berichte der Volksanwaltschaft der Jahre 2005 und
2006 zeigen durch die jährlich rund 16 000 Anbringen und rund
6 500 Prüfungsverfahren auf, wie bekannt die Möglichkeit der
Beschwerde bei der Volksanwaltschaft in der Bevölkerung ist und welche
Leistungen vom gesamten Mitarbeiterinnen- und Mitarbeiterstab in der Volksanwaltschaft
erbracht werden. Recht herzlichen Dank allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern
für ihre hervorragende Arbeit! (Beifall
bei der ÖVP.)
Doch nun zu zwei Beispielen aus den Bereichen von Volksanwältin Rosemarie Bauer. Das erste Beispiel zeigt, wie wirksam Vorschläge der Volksanwaltschaft sein können. In vielen seinerzeitigen Anbringen ging es um Nachbarschaftsstreitigkeiten, weil sich jemand durch zu große Bäume und Hecken in seinem Recht auf Licht und Luft beschnitten fühlte. Im § 364 ABGB wird seit 2004 im nachbarschaftlichen Rücksichtnahmegebot darauf eingegangen. Herausheben möchte ich aber vor allem die dabei eingeführte Mediation, die vor Klagseinbringung erfolgen soll. Auswirkungen dieser Gesetzesänderung sind nicht nur weniger Klagseinbringungen beim Zivilgericht, sondern natürlich auch weniger Beschwerden in der Volksanwaltschaft, wie uns Rosemarie Bauer in der letzten Ausschusssitzung erläuterte.
Ein zweites Beispiel ist aktuell und im Bericht 2006 zu finden. Es geht um eine Doppelvergebührung von schriftlichen Scheidungsfolgenregelungen durch Gericht und Finanz. Dies bedeutet, dass bei einvernehmlichen Scheidungen mitgebrachte und unterschriebene Regelungen dieser Doppelvergebührung unterliegen. Wenn jedoch eine mündliche Einigung besteht und diese vor dem Familienrichter vorgebracht wird, besteht nur eine Vergebührung nach dem Gerichtsgebührengesetz.
Als Sozialarbeiterin und Mediatorin unterstütze ich alle Vorgangsweisen, die zu einer gütlichen, tragfähigen und lebbaren Einigung führen, was letztlich auch für die Kinder von immenser Bedeutung ist. Ich bin felsenfest davon überzeugt, dass uns in absehbarer Zeit von unserem Vizekanzler und Finanzminister Molterer eine gute Neuregelung vorgelegt wird, zumal gerade er sich immer für unsere Familien einsetzt.
Letztlich gilt mein besonderer Dank den drei Volksanwälten, vor allem Rosemarie Bauer und Hilmar Kabas, die mit 1. Juli ausscheiden. Doch sei es mir gestattet, noch einige persönliche Worte an unsere scheidende Rosemarie Bauer zu richten.
Als Fraktionsvorsitzende der ÖVP für den
Volksanwaltschaftsausschuss durfte ich Rosemarie Bauer etwas näher
kennenlernen. Liebe Rosemarie, ich danke dir für deine Unterstützung
in diesem neuen Ausschuss! Dein sensibler und kompetenter Umgang mit den
Menschen, die ihre Anliegen an dich heranbringen, nötigt mir höchsten
Respekt ab. Gleichzeitig hast du immer den Überblick bewahrt und mir
auch den Blick für das Wesentliche geschärft. Ich bedanke mich im
Namen des ÖVP-Klubs für deine unermüdliche Arbeit in der
Volksanwaltschaft und wünsche dir für deinen „Unruhestand“
alles Gute und viel Gesundheit! (Allgemeiner
Beifall.)
18.51
Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Mag. Stoisits. 6 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte, Sie sind am Wort.
18.51
Abgeordnete Mag. Terezija Stoisits (Grüne): Poštovane dame i gospodo! Sehr geehrter Herr Volksanwalt Kabas! Herr Volksanwalt Kostelka! Liebe Frau Bauer! Es ist völlig logisch, das ich auch damit beginne, mich im Namen der Fraktion der Grünen in meiner Eigenschaft als Fraktionsführerin im Volksanwaltschaftsausschuss ganz, ganz herzlich zu bedanken, vor allem, Frau Bauer, für Ihre Tätigkeit, die wir ja sechs Jahre lang mitverfolgt haben. Wir haben einander ja aus der gemeinsamen Parlamentszeit gekannt.
Ich habe diesen Dank an Volksanwältinnen und
Volksanwälte für ihre Arbeit jährlich bei der Diskussion
über die Berichte der Volksanwaltschaft zum Ausdruck gebracht, und es ist
jetzt nicht so gemeint, dass man sich, weil das heute, Frau Bauer, Ihre letzte
Diskussion im Parlament ist, halt höflichkeitshalber bedankt, ganz im
Gegenteil: Der jährliche Dank der Grünen an die Volksanwältinnen
und Volksanwälte – und jetzt sind natürlich die Herren mit
eingeschlossen – ist insofern ein ernst gemeinter, als unser
Verständnis der Arbeit der Volksanwaltschaft durchaus jenes ist, dass
diese so etwas wie ein – wie soll ich sagen? – Spiegel
der Arbeit der Parlamentarierinnen und Parlamentarier ist. (Beifall bei den Grünen.)
Welche Institution ist denn prädestiniert dafür, festzustellen, wie sich Gesetze, die hier im Hohen Haus beschlossen werden, dann für die Bewohnerinnen und Bewohner des Landes auswirken, wenn nicht die Volksanwaltschaft! Sie sind es ja, die am unmittelbarsten die Auswirkungen von in der Regel dann – jetzt sage ich es ein bisschen salopp – schlechten Gesetzen, unpräzisen Formulierungen, Lücken oder Inkonsistenzen zu spüren bekommen, und dieser dicke 30. Bericht – ein Jubiläumsbericht – der Volksanwaltschaft ist so etwas wie ein Evaluierungsbericht auch über die Tätigkeit der Parlamentarierinnen und Parlamentarier.
Wir waren in der Vergangenheit und sind auch dieses Mal natürlich mit Ihrer Arbeit zufrieden, aber mit uns selbst nicht zufrieden, denn die legislativen Anregungen, die ein wichtiger Punkt des jährlichen Berichtes sind, richten sich ja an das Hohe Haus, an den Nationalrat, und ich würde es jetzt – sanft ausgedrückt – so bezeichnen: Die Ernsthaftigkeit des Parlaments, also des Nationalrates, wie mit diesen legislativen Anregungen vielfach umgegangen wird, lässt zu wünschen übrig.
Ich hoffe sehr, dass sich das vielleicht künftig ändern wird. Ich hoffe das deshalb, weil ja die Einrichtung des Volksanwaltschaftsausschusses im Nationalrat für mich ein Zeichen dafür ist, dass das Parlament selbst, der Nationalrat, hier die Zusammenarbeit zwischen der gesetzgebenden Körperschaft und dem „Hilfsorgan“ des Parlaments, nämlich der Volksanwaltschaft, intensiver zu betreiben gedenkt.
Was wir von den Grünen unter intensiverer Zusammenarbeit verstehen, haben wir auch in der heute schon einmal erwähnten Vorbesprechung – Otto Pendl, glaube ich,
hat es angesprochen – schon zum Ausdruck gebracht: „Intensiver“ kann nur heißen, dass es mehr gibt als in der Vergangenheit! Und „mehr“ heißt in diesem Fall nicht eine jährliche Diskussion im Plenum des Nationalrates über die Arbeit der Volksanwaltschaft, sondern mehr ins Detail gehende Auseinandersetzungen über Missstände, die in den Berichten aufgelistet sind, Einzelfallbesprechungen, und diese sollen durchaus auch so weit gehen, dass die Parlamentarierinnen und Parlamentarier auch Minister, Landeshauptleute, Landesräte, Bürgermeister als Auskunftspersonen in den Ausschuss bitten – ich sage es jetzt ganz höflich – werden, um die Arbeit der Volksanwaltschaft so quasi noch effizienter zu machen, indem es dann hier auch Schlüsse daraus gibt.
Das ist jetzt sehr kurz skizziert die Vorstellung, die wir uns selbst als Fraktion mit auf den Weg geben für den neuen Ausschuss unter Vorsitz von Mag. Stadler, der ja, ich würde jetzt sagen, wie kein anderer aus unserem Kreis prädestiniert ist, hier Schlüsse jetzt auch als Vorsitzender zu ziehen. (Zwischenruf bei der ÖVP.) Nun, er ist immerhin fünfeinhalb Jahre Volksanwalt gewesen und hat deshalb quasi jetzt mehrere Erfahrungsbereiche: als ehemaliger Parlamentarier, als Landesrat – das ist schon länger her –, dann als Volksanwalt und jetzt als Vorsitzender dieses Ausschusses.
Ich komme damit auch schon zum Schluss. Ich möchte mich bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Volksanwaltschaft auch ganz herzlich bedanken, denn eines ist uns seit Langem klar: Die drei Volksanwälte sind der Kopf, oder sagen wir, das Haupt der Volksanwaltschaft, aber das, was darunter ist, das macht erst quasi die Qualität und das aus, was dann die drei Personen repräsentieren und auch nach außen tragen können.
Ich kenne die Qualität der Arbeit der Volksanwaltschaft jetzt seit einigen Jahren, und ich muss sagen, ich habe hohen Respekt davor, so wie ich auch alljährlich der Volksanwaltschaft meinen Respekt zolle für die Bemühungen um wirkliche – wie soll ich sagen? – Volksverbundenheit. Es gibt in dieser Republik ganz bestimmt keine Institution, die so sparsam ist, die mit so wenigen Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen einen so hohen Output hat! Also ich kann Ihnen nur sagen, meine Damen und Herren Kolleginnen und Kollegen und auch liebe Volksanwälte, die Telefonliste des Grünen Klubs im Parlament ist länger als die Telefonliste der Volksanwaltschaft, und das spricht für die Qualität des grünen Klubs (Abg. Ing. Westenthaler: Spricht gegen den grünen Klub, eindeutig!), aber das spricht vor allem auch für die Qualität der Volksanwaltschaft!
Frau Bauer, alles Gute für die Zeit, die jetzt vor Ihnen liegt! Es wird sicher eine schöne Zeit. Sie werden die Arbeit vermissen, aber ich glaube, man gewöhnt sich an den Freiraum, den man gewinnt, ganz schnell.
Danke, Herr Volksanwalt Kabas, für Ihre Zeit, in der Sie jetzt als Volksanwalt tätig waren. Es war nur sieben Monate, aber in diesen sieben Monaten – und das beweisen der Bericht über das Jahr 2006 und die Diskussion im Ausschuss – haben Sie aus meiner Sicht betrachtet Ihr absolut Möglichstes und Bestes als Volksanwalt gegeben. Dafür bedanke ich mich! Das zeigt auch die Tatsache, dass die große Zahl von Beschwerdefällen im gesamten Fremdenrecht, die im Bericht aufgelistet sind, von Ihnen aufgenommen wurde. Ich möchte mich sehr herzlich bedanken und auch Ihnen – ich kann mir zwar nicht vorstellen, dass Sie in den Ruhestand treten werden – alles Gute wünschen für die Zeit danach.
Und an Herrn Dr. Kostelka gerichtet: Ich freue mich
wirklich schon sehr auf die Zusammenarbeit ab 1. Juli! (Beifall bei den Grünen sowie bei
Abgeordneten von SPÖ und ÖVP.)
18.59
Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Mag. Stadler. 7 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte, Sie sind am Wort.
19.00
Abgeordneter Mag. Ewald Stadler
(FPÖ): Herr
Präsident! Hohes Haus! Geschätzte Kollegen der Volksanwaltschaft! Es
sind tatsächlich ein wenig historische Berichte der Volksanwaltschaft, die
heute zur Debatte stehen; am 29. Bericht habe ich noch selber
mitgearbeitet und ihn mitbeschlossen, am 30. Bericht nur mehr teilweise. (Präsidentin Dr. Glawischnig-Piesczek übernimmt den
Vorsitz.)
Es sind auch deswegen beide Bericht historisch, weil wir diese zum ersten Mal durch den eigenen Volksanwaltschaftsausschuss dieses Hauses haben gehen lassen – und auch deshalb historisch, weil wir die Volksanwälte in dieser Zusammensetzung letztmalig hier im Hause haben und weil wir vorläufig – vorläufig sage ich ausdrücklich in Richtung der Grünen – für die nächsten Jahre keinen freiheitlichen Volksanwalt haben; aber das wird sich wieder ändern, daran arbeiten wir intensiv. Das ist also auch ein wenig ein historisches Moment. (Beifall bei den Freiheitlichen. – Zwischenrufe bei den Grünen.) – Ja, ein bisschen Prognose muss sein.
Meine Damen und Herren, es ist heute auch das letzte Mal,
dass Volksanwalt Mag. Kabas und Volksanwältin Rosemarie Bauer hier
auf der Regierungsbank sitzen. Ich möchte mich bei beiden für ihre
Tätigkeit bedanken. Ich möchte mich bei allen Dreien für die
Zusammenarbeit bedanken, insbesondere bei Frau Volksanwältin Rosemarie
Bauer, mit der ich als Volksanwalt ja länger in der Volksanwaltschaft zu
tun hatte. Es war dies jedenfalls eine wesentlich harmonischere Zusammenarbeit,
als das manchmal in den Medien durchgeklungen ist. Wir hatten im Grunde
genommen fast ein friktionsfreies Zusammenarbeiten; das gilt übrigens auch
für Peter Kostelka. Ich weiß schon, das hat Peter Kostelka nicht
immer populär gemacht bei seiner eigenen Fraktion, aber auch mit ihm habe
ich besser zusammengearbeitet, als das mitunter in den Medien durchgeklungen
wäre.
Meine Damen und Herren, ich möchte mich auch bei den
Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bedanken, denn da hat Frau Kollegin
Stoisits wirklich Recht: Was die Mitarbeiter der Volksanwaltschaft in der
Phase geleistet haben, als sich die Beschwerdezahlen verdoppelt haben, ohne
dass sich der Mitarbeiterstab verdoppelt hätte, verdient wirklich die
Anerkennung und den Dank dieses Hauses! (Allgemeiner Beifall.)
Meine sehr geehrten Damen und Herren, zu den Berichten
selbst möchte ich eigentlich nichts sagen – wie gesagt: Ich
kenne die einzelnen Fälle, weil ich sie zum Teil selber bearbeitet
habe –, möchte diese Gelegenheit aber dazu nutzen, etwas zur
Frage der Reformvorschläge zu sagen, die im Bericht vorhanden sind. Diese
Reformvorschläge, Frau Kollegin Fekter, verdienen es, in den kommenden
Jahren weiter verfolgt zu werden. (Abg.
Dr. Fekter: Das macht ja das
Parlament!) – Ja, ich sage das ja jetzt an die ehemalige
Vorsitzende des Justizausschusses. Jetzt werden Sie einmal sehen, was es
bedeutet, wenn man dauernd Vorschläge macht – und Vorsitzende
des Justizausschusses das ignorieren, Frau Kollegin Fekter. Das ist
sozusagen auch der Fluch der bösen Tat, der Sie einholt! (Heiterkeit
und Beifall bei der FPÖ.)
Meine Damen und Herren! Hohes Haus! Wir wollen aber trotzdem die Zusammenarbeit verbessern. Es gibt manche Vorschläge, und diese werden wir im September mit den neuen Volksanwälten und mit dem bereits erfahrenen Volksanwalt Dr. Kostelka diskutieren. Es gibt Vorschläge in Bezug auf eine Verbesserung der Zusammenarbeit mit dem Nationalrat, aber auch mit dem Volksanwaltschaftsausschuss; ebenso gibt es Vorschläge zu einer Änderung der Berichtsgestaltung; auch das wird Thema der Beratungen sein, die ja bereits gut begonnen wurden.
Weiters anführen darf ich in diesem Zusammenhang Vorschläge – die bereits auf dem Tisch liegen –, was die Berichtsgliederung und Evaluierung legistischer Anregungen anlangt. Ob das schon bewirkt, dass künftige Vorsitzende der Ausschüsse, insbesondere des Justizausschusses, dann den Vorschlägen der Volksanwälte mehr Gehör schenken, steht allerdings auf einem anderen Blatt. Das werden wir aber dann empirisch nachvollziehen können.
Noch etwas, meine Damen und Herren, da ich vom „Fluch der bösen Tat“ gesprochen habe, möchte ich Ihnen sagen, und zwar zum Bestellungsmodus. Es gibt Vorschläge, die auch den Bestellungsmodus in Zukunft ändern können, auch, was die Rechtsstellung der Volksanwälte anlangt. Ich persönlich bin der Meinung – und jetzt rede ich wirklich nicht pro domo –, dass Volksanwälte, so wie Abgeordnete des Hohen Hauses, eine gewisse sachliche berufliche Immunität haben sollten, weil ich selber weiß, was es bedeutet, wenn man sich für Bürgeranliegen mit mitunter mächtigen Apparaten anlegt. – Eine solche berufliche Immunität wäre also eine Überlegung wert.
Aber, meine Damen und Herren, was heute alles im Zusammenhang mit angeblichen Gesetzeslücken in der Bundesverfassung, und zwar in Bezug auf die Nominierungsrechte der Fraktionen gesagt wurde, das verdient, widerlegt zu werden.
Artikel 148g Abs. 2 B-VG stellt – glauben
Sie mir, ich habe mich mit diesem Artikel sozusagen auf und ab
beschäftigt! – keine Gesetzeslücke und keine
Verfassungslücke dar. Alles, was heute diesbezüglich gesagt
wurde, ist unrichtig! (Beifall bei der FPÖ.)
Vielmehr ist es so, dass der „Fluch der bösen Tat“ – da muss ich durchaus sagen: das trifft uns Freiheitliche in diesem Fall auch – bereits bei der Bestellung der Volksanwälte im Jahre 2001 erfolgt ist; damals noch unter dem NR-Präsidenten Fischer. Ich möchte aber der jetzigen Präsidentin Prammer keinen Vorwurf machen, dass sie sich da an die Vorgaben von Fischer gehalten hat.
Damals gab es eine stärkste Fraktion – das waren die Sozialdemokraten –, zwei zweitstärkste Fraktionen, die damals gleich stark waren – das waren 52 Mandate für die FPÖ und 52 Mandate für die ÖVP –, und eine drittstärkste Fraktion, das waren die Grünen, denen man damals das Nominierungsrecht bezüglich Volksanwaltschaft verweigert hat, und zwar meiner Ansicht nach zu Unrecht verweigert hat.
Heute ist es anders: Heute gibt es eine stärkste
Fraktion, die Sozialdemokraten, eine zweitstärkste Fraktion, die
Volkspartei, und zwei drittstärkste Fraktionen – und einer
davon, diesmal den Freiheitlichen, hat man das Nominierungsrecht verweigert. (Ruf bei der ÖVP: Sie sind ja nur mehr
20!) – Da sind Sie schlecht beraten. Die Grundrechenarten,
Herr Kollege, sollten eigentlich auch bis in die Hinterbänke der ÖVP
durchgedrungen sein! 21 : 21 steht’s! (Beifall bei der
FPÖ. – Neuerliche Zwischenrufe bei der ÖVP.) – Das ist ein Ergebnis, das
Sie, wenn Sie dreimal Ihre Hände verwenden, nachzählen
können. (Heiterkeit bei der
FPÖ.)
Meine Damen und Herren, das Verweigern des Rechtes auf Nominierung den Freiheitlichen gegenüber war nur der Ausdruck des Misstrauens zwischen den beiden derzeitigen Koalitionsparteien. Man hatte nämlich bei der SPÖ die Befürchtung, dass sich die ÖVP doch noch auf einen Kandidaten der Freiheitlichen einigen könnte. Das war der ganze Hintergrund – und so viel zum Thema „Vertrauen“ in dieser Koalition.
Meine Damen und Herren, es ist nicht richtig, wenn man formelles Verfassungsrecht – da muss man wirklich besonders streng sein; da dürfen politische Überlegungen wirklich nur eine geringe Rollen spielen – deswegen ignoriert, weil zwei Parteien, die eine Koalition gebildet haben, einander nicht trauen. Das nenne ich wirklich Fluch der bösen Tat! – Das ist allerdings keine Gesetzeslücke, Herr Kollege Einem, der Sie sich hier bemüht haben, eine Verfassungslücke zu konstruieren.
Das Nominierungsrecht wäre den Grünen im Jahre 2001 zugestanden und wurde ihnen verweigert – und es wäre den Freiheitlichen heute zugestanden und ist ihnen verweigert worden, meine Damen und Herren.
Wenn man eine andere Verfassungslage wünscht, kann man sie beschließen, aber bei der geltenden Verfassungslage, bei den verba legalia, so, wie sie Artikel 148g Abs. 2 unserer Bundesverfassung vorsieht, hätte es eine Nominierung von vier Fraktionen im Jahre 2001 im Hauptausschuss geben müssen, und es hätte eine Nominierung im Hauptausschuss von vier Fraktionen im Jahre 2007 geben müssen. Und dann hätte der Hauptausschuss einen Dreiervorschlag erstellen müssen.
Theoretisch ist ja denkbar, dass es – vor dem Hintergrund der geltenden Rechtslage – bis zu sechs Nominierungen geben könnte. Wenn Sie die Rechtslage ändern wollen, dann machen Sie das; Sie haben jetzt die Zwei-Drittel-Mehrheit dazu. – Die Kreation sozusagen der Obersten Organe dieser Republik ist ja nicht irgend etwas. Die Obersten Organe der Republik sind nach einem verfassungsrechtlich genau festgelegten Verfahren zu bestimmen und zu wählen. Wenn Sie von ÖVP und SPÖ aber beginnen, formelles Verfassungsrecht niederzutrampeln – egal, ob das im Jahre 2001 geschehen ist, wofür ich heute noch mein Bedauern ausdrücken möchte, oder jetzt, im Jahre 2007 –, müssen wir da strikt dagegenhalten.
Hohes Haus! Wenn Sie von ÖVP und SPÖ jetzt
beginnen, es der politischen Opportunität anheim zu stellen, ob man
formelles Verfassungsrecht einhält oder nicht, nur weil sich zwei
Koalitionsparteien gegenseitig nicht trauen können, dann ist das keine
gute Verfassungspolitik – und es lässt das auch nichts
Gutes ahnen, wenn diese beide Parteien dann auch noch über eine gemeinsame
Verfassungsmehrheit verfügen! (Beifall bei der FPÖ.)
Deswegen heute der berechtigte Unmut der freiheitlichen Fraktion. (Zwischenruf des Abg. Rädler.) – Herr Kollege Rädler, diese Fraktion hat sich immer etwas darauf eingebildet, als politische Gruppierung, die in einer langen Verfassungstradition steht, die in einer Revolution vor mehr als 100 Jahren Verfassungsrecht durchzusetzen versucht hat, die es daher mit der Verfassung immer besonders genau nimmt, diese Fraktion wird daher Alarm schreien, wenn die politische Macht aus politischer Opportunität formelles Verfassungsrecht niederzutrampeln versucht!
Glauben Sie mir: Sie wären auch gut beraten, die Spielregeln – und das ist nun einmal formelles Verfassungsrecht – genau zu beachten, denn: Heute trifft das die Freiheitlichen, gestern sozusagen hat es die Grünen getroffen – und morgen schon kann es Sie treffen.
Ich habe Ihnen einmal von dieser Rostra aus vorausgesagt, dass es Sie einmal treffen kann, was Sie mit der Geschäftsordnung angestellt haben. – Und flugs hat es Sie getroffen! – So ist nun einmal die Demokratie. Jetzt haben Sie von der ÖVP zum Beispiel erlebt, dass es einen – zweiten – Untersuchungsausschuss gegen Ihre Stimmen gibt. Daher: Das alles kann auch Sie treffen.
Seien Sie daher, meine Damen und Herren von der
Österreichischen Volkspartei, im Umgang mit formellem Verfassungsrecht
bitte sorgsamer! Das ist unser Appell. Seien Sie im Umgang, meine Damen und
Herren von der Sozialdemokratie ... – (Zwischenruf.) – Nein, da geht es nicht um
Grün und nicht um Blau, auch nicht um Orange, sondern da geht es nur um
Rot und Schwarz, und zwar um das Misstrauen zwischen Ihnen beiden. (Beifall
bei der FPÖ.)
Ich appelliere an Sie: Seien Sie im Umgang mit Verfassungsrecht sorgsamer, denn eines Tages kann Sie das auch treffen!
Meine Damen und Herren, nun aber noch einen letzten Satz zur Kollegin Bauer. Liebe Rosemarie, ich darf dir namens meiner Fraktion einen Ruhestand wünschen, den du dir selber gestalten wirst; das weiß ich. Die Rosemarie wird einiges von dem, was sie bisher hintanstellen musste, jetzt erledigen können. Das Gleiche weiß ich von Hilmar Kabas. – Bei ihm bin ich mir nicht ganz sicher, ob er so ruhig sein wird können. Da ist der Redner jetzt schon ein gewisse Garantie dafür, dass die Ruhe nicht zu sehr durchbricht; das weiß er auch. Aber bei der Rosemarie weiß ich, dass sie vieles in den letzten Jahren hinangestellt hat und jetzt vieles nachholen wird. Dafür, meine liebe Rosemarie, wünsche ich dir alles Gute, und möge dir die Gesundheit, die du Gott sei Dank wiedererlangt hast, erhalten bleiben!
Allen Volksanwälten, den beiden Scheidenden, aber auch denen, die heute wieder gewählt wurden, wie eben Peter Kostelka, beziehungsweise den neu gewählten, wünsche ich alles Gute für ihre Tätigkeit im Namen und im Auftrag der Bürgeranliegen. Und insbesondere freue ich mich auf eine gute Zusammenarbeit als Vorsitzender des Volksanwaltsausschusses. (Beifall bei FPÖ, SPÖ und ÖVP.)
19.11
Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Mag. Darmann. 5 Minuten Redezeit haben Sie sich vorgenommen. – Herr Abgeordneter, Sie sind am Wort.
19.11
Abgeordneter Mag. Gernot Darmann (BZÖ): Frau Präsidentin! Hochgeschätzte Vertreter der Volksanwaltschaft! Hohes Haus! Als Fraktionsführer des BZÖ im Volksanwaltschaftsausschuss möchte ich (Heiterkeit) – ich bin der Einzige; das gebe ich zu – die Chance ergreifen, um in meinen Ausführungen hier zu den Berichten, nämlich zum 29. und 30. Bericht der Volksanwaltschaft, Ihnen als Vertretern der Volksanwaltschaft und Ihren Mitarbeitern von Seiten des BZÖ unseren ehrlichen Dank aussprechen für Ihre wichtige und verantwortungsvolle Tätigkeit im Dienste der österreichischen Bevölkerung. Danke vielmals! (Beifall bei BZÖ und ÖVP.)
Immerhin wurden im Jahr 2005 und auch im Jahr 2006 jeweils über 6 500 Prüfverfahren von Ihnen eingeleitet, womit sich die Zahl der Beschwerdefälle seit dem Jahre 2004 auf ähnlich hohem Niveau eingependelt hat.
Es wurden auch von den Rednern vor mir bereits einige dieser Prüfverfahren angesprochen, und ich möchte es auch nicht nur bei einem gebührenden Dankeschön belassen, sondern auch noch auf einige Punkte eingehen. So ist im Bericht aus dem Jahr 2005 als Kritikpunkt im Verkehrsbereich die unveränderte Zählregel für Kinder in Autobussen von drei zu zwei angeführt worden, was sich wieder im Jahr 2006 ähnlich im Volksanwaltschaftsbericht wiederfindet. Ein wirklich zu korrigierender Umstand, welcher umgehend eine Initiative nach sich ziehen muss, und zwar im Sinne der Sicherheit unserer Kinder in Österreich.
Für das BZÖ ebenso erkenntnisreich war jener Kritikpunkt zur Straßenbemautung im Hinblick auf die Tatsache, dass Wechselkennzeichenbesitzer pro Fahrzeug eine Vignette kaufen müssen. Ein unverständlicher Umstand, wenn man davon ausgeht, dass eine Person zu ein und demselben Zeitpunkt nur in einem Fahrzeug sitzen kann. Dass dieser sich mehrere Vignetten für die Benutzung unserer Autobahnen besorgen muss, ist wirklich nicht zu verstehen. Es gibt auch schon unterschiedlichste Lösungsansätze sowohl vom ÖAMTC als auch von Ihnen, von der Volksanwaltschaft selbst vorgebracht.
Ob es jetzt um die zeitabhängige Maut geht oder um die Maut für höhergewichtige Fahrzeuge: Es wird wohl zu der Regelung kommen müssen und schlussendlich auch
führen, die die zweite Gratisvignette für die zeitabhängige Maut beinhalten wird und so, wie es auch vom ÖAMTC vorgeschlagen wurde, für die Zweit-GO-Box eine Finanzierung zu finden sein wird, die über eine erhöhte Bearbeitungsgebühr bei der Beantragung zu finanzieren sein kann, nachdem nach einer Umfrage des ÖAMTC die Wechselkennzeichenbesitzer sehr wohl Bereitschaft zeigen, einen 12-prozentigen Preisaufschlag zu akzeptieren.
Schließlich war für uns auch sehr interessant, dass sich im Bericht etwas gefunden hat, was unsere Forderung, die Forderung des BZÖ, nach einer personellen Aufstockung der Justizwache bestätigt hat. Die Kritik der Volksanwaltschaft ging in die Richtung, dass rund 30 Prozent der Gefangeneninsassen regelmäßig Zugang zu Drogen haben, nämlich zu Alkohol, Medizin, zu illegalen Drogen. Dieser Umstand wurde natürlich auf eine zu geringe Kontrollmöglichkeit zurückgeführt, auf eine zu geringe personelle Ausstattung der Justizwache. Also auch hier ein Dankeschön auch für die Untermauerung unserer Forderung. Auch da wird es in Zukunft eine Verbesserung geben müssen.
Zum Abschluss möchte ich Ihnen aber nicht für Ihre Tätigkeit gedankt haben, sondern auch den neu gewählten Volksanwälten für ihre Tätigkeit alles Gute wünschen, wobei ich, Terezija, sehr wohl die Hoffnung aussprechen möchte, dass du als Noch-Kollegin in deiner zukünftigen Tätigkeit nicht die ganze Möglichkeit und Intensität der Arbeit der Volksanwaltschaft dadurch lähmst, dass du dich nur um die Zuwanderungsfrage kümmerst. – Danke. (Beifall beim BZÖ. – Ah-Rufe bei den Grünen.)
19.15
Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Als Nächste Rednerin zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Binder-Maier. 2 Minuten haben Sie sich vorgenommen. – Bitte, Frau Abgeordnete.
19.15
Abgeordnete Gabriele Binder-Maier (SPÖ): Frau Präsidentin! Frau Volksanwältin! Meine Herren Volksanwälte! Der Dank für Ihre Arbeit ist Ihnen sicher, vor allem Ihnen, Frau Kollegin Bauer. Wir haben uns ja sehr, sehr lange auf der politischen Bühne gemeinsam bewegt. Alles Gute für Sie und viel Glück und Zufriedenheit in der Zukunft! Und den beiden neu gewählten Volksanwältinnen wünsche ich viel Kraft für ihre kommende Arbeit.
Meine Damen und Herren! Die beiden Berichte zeigen, wie vielfältig die Anliegen der Bürgerinnen und Bürger sind und wie vielfältig auch die Arbeit in der Volksanwaltschaft ist, gemeinsam mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Ich meine, dass diese Berichte auch zeigen, wie Menschen manchmal an Grenzen stoßen, an Barrieren stoßen und vor allen Dingen verzweifelt sind, weil sie in ihrem Anliegen nicht weiterkommen. Vor allen Dingen sind ihre Anliegen manchmal aussichtslos, sie können nicht in ihrem Interesse umgesetzt werden. Die Erwartungshaltung an die Volksanwaltschaft ist oftmals sehr hoch, aber manchmal konnte etwas nicht erfüllt werden, weil die Zuständigkeit nicht gegeben war.
Der Bericht zeigt aber auch, dass er ein Instrument für Veränderungen in der Gesetzgebung sein kann. Ich bin deshalb sehr, sehr froh darüber, dass wir jetzt einen neuen Ausschuss haben, nämlich den Volksanwaltsausschuss.
Ein Thema zieht sich durch beide Berichte, eine Situation, die mir ein besonderes Anliegen ist: das Thema Unterhaltsvorschuss. Es gibt da viele Problemfelder, und betroffen sind vor allen Dingen die Kinder, die in ihrer finanziellen Grundlage, in ihrer finanziellen Sicherheit gefährdet sind. Deshalb ist sehr, sehr wichtig, dass ein Arbeitskreis im Justizministerium eingerichtet wurde, der diese Thematik aufgegriffen hat. Ich
denke, es ist an der Zeit, dass wir dieses Thema einer positiven Lösung zuführen, so, wie es die Volksanwaltschaft vorgeschlagen hat.
In diesem Sinne noch einmal danke und alles Gute für Sie alle, die diese Tätigkeit nun ausüben. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)
19.18
Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Mag. Eisenschenk. 2 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.
19.18
Abgeordneter Mag. Peter Eisenschenk (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Volksanwältin! Sehr geehrte Volksanwälte! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich schließe mich dem bisher ausgesprochenen Dank an die Volksanwaltschaft an, die sich mit großartigem Engagement für außergewöhnliche Fälle einsetzt. Diese Fälle können wir in diesem 400 Seiten starken Bericht sehr eindrucksvoll nachlesen.
Beim Studium dieses aktuellen Reports begegnen uns sämtliche Facetten menschlichen Handelns: mit Attributen von bitter über skurril bis hin zu sehr ernst.
Bitter, weil in einem Fall die getrennt lebende Ehefrau ohne Wissen und Zustimmung ihres Ex-Mannes seine Arbeitnehmerveranlagung durchgeführt und tatsächlich die entsprechende Gutschrift vom Finanzamt auf ihr Konto erhalten hat.
Skurril, weil es in einem anderen Fall zu einem faktischen Verfahrensstillstand von insgesamt elf Monaten zwischen den beiden Verhandlungen kam, hauptsächlich verursacht dadurch, dass der betagte Richter sehr bedächtig gearbeitet hat.
Richtig ernst wird es, wenn es um den Betreff strafrechtliche Aspekte des Versickerns von Fördergeldern geht. Das Aufdecken einer Scheinrechnung von damals noch 7,5 Millionen Schilling durch den Burgenländischen Rechnungshof hat bis heute noch keine erbrachte Konsequenz, sondern nur den Status einer wirtschaftlich nicht vertretbaren Vorgangsweise ergeben. Aus diesem Grund ist eine parlamentarische Anfrage an das Justizministerium ergangen, diese Causa neu aufzurollen, um einem erneuten Versickern, auch dem des Rechts, entgegenzuwirken.
Daher sehe ich es für uns Parlamentarier als unbedingt verpflichtend, die Arbeit der Volksanwaltschaft als Impuls zu werten, die Justiz einer ständigen Überprüfung zu unterziehen und somit die österreichische Rechtssprechung als demokratische Institution zu stärken. (Beifall bei der ÖVP.)
19.20
Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Als nächste Rednerin zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Mag. Weinzinger. 5 Minuten Redezeitbeschränkung, freiwillig natürlich.– Bitte, Frau Abgeordnete.
19.20
Abgeordnete Mag. Brigid Weinzinger (Grüne): Frau Präsidentin! Geschätzte Volksanwältinnen und Volksanwälte! Ich schließe mich sehr gerne dem Dank an die Volksanwaltschaft an, finde aber auch, dass einer meiner Vorredner, der Herr Mag. Stadler, nicht unbedankt bleiben sollte für seine Offenheit, die er hier gefunden hat. Der „Fluch der bösen Tat“, die Warnung davor, wie schnell es einen selber treffen kann – ich meine, der Mann weiß, wovon er redet, er weist uns auch darauf hin. Er ist jetzt nicht einmal mehr da. – Doch. Er hört vielleicht sogar zu; er ist zumindest physisch anwesend.
Das Einzige, was ich mich gefragt habe, 2001, damals, als der jetzt so opportun festgestellte formelle verfassungsrechtliche Bruch oder die Verletzung passiert sei, habe
ich da laute Protestschreie von Mag. Stadler vernommen, der damals Volksanwalt wurde, oder hat er sich schlaflos nächtelang vor Verzweiflung die Haare gerauft ob dieser Unmöglichkeit (Abg. Mag. Stadler: Ja, habe ich!), dass die Grünen keinen Volksanwalt stellen dürfen, während er zum Volksanwalt gewählt wurde? – So viel zum Thema Opportunität, Herr Kollege.
Zu weiteren Skurrilitäten jetzt aus dem Bericht direkt, nicht nur aus der Debatte. Wir haben einen Fall, der seit Jahren die Politik immer wieder mehr oder weniger intensiv beschäftigt, der in die Rubrik „Skurriles“ eingeordnet werden könnte, wenn es nicht um etwas Ernstes ginge: der berühmte Singvogelfang, wo das bundeseinheitliche Tierschutzgesetz klare Regelungen getroffen hat, nämlich: das ist Tierquälerei und zu verbieten. Und da haben wir jetzt die skurrile Situation, dass in Bundesländern wie Kärnten oder Niederösterreich inzwischen ebenfalls Menschen verurteilt wurden wegen Bruchs des Tierschutzgesetzes, weil sie Singvögel gefangen haben, nicht aber dasselbe Recht im oberösterreichischen Salzkammergut gilt, wo man sich auf Landesrecht beruft und wegen einer Formalgeschichte der VfGH eine einschlägige Bestimmung aufgehoben hat, allerdings nicht das Verbot des Fallenstellens und Fangens von Singvögeln, das auch fröhlich weitergeht im Salzkammergut.
Die Volksanwaltschaft hat in ihrem Bericht das in großer Klarheit abgebildet, auch in großer Klarheit dazu geschrieben, dass in der Vergangenheit einschlägige Aktivitäten des zuständigen Ministeriums gröblich zu vermissen waren, da eine bundeseinheitliche Vollziehung sicherzustellen.
Ich denke, das wirft die Frage auf: Wie geht man mit Empfehlungen der Volksanwaltschaft um?, und das ist eine Frage, die nicht wie in der Vergangenheit am Widerstand der Vorsitzführung im Justizausschuss zerschellen sollte. Jetzt gibt es ja auch einen Volksanwaltschaftsausschuss. Die Frage ist: Wird der mehr tun, als die Berichte zur Kenntnis zu nehmen? Oder nimmt sich dieser auch andere Aktivitäten vor? Jedenfalls glaube ich, dass wir sehr wohl uns ernsthaft überlegen müssen, wie man mit den zahlreichen Empfehlungen, die an den Gesetzgeber gerichtet sind, umgeht.
Es gibt einzelne positive Beispiele. Es wird zum Beispiel – ich bleibe beim Thema Tierschutz – empfohlen, dass die Tierschutzombudsleute Parteistellung in Verwaltungsverfahren bekommen sollen; das wird hier vermutlich in absehbarer Zeit in einer Novelle des Tierschutzgesetzes beschlossen werden, allerdings nur um den Preis der völligen Aushöhlung des Tierschutzrates, den man damit gleich entmündigt. Das ist sicher nicht im Sinn des Gesetzgebers, da wird es sicher wieder Beschwerden geben, die vielleicht auch bei der Volksanwaltschaft landen, so wie andere Beschwerden aus dem Bereich des Tierschutzes. Die Frage ist: Ist der Gesetzgeber wirklich dazu angehalten, hier zusätzliche Beschwerden zu produzieren, wenn schon von der Volksanwaltschaft Mängel aufgezeigt wurden – oder nehmen wir die Anregungen, die in diesen Berichten enthalten sind, ernster?
Ich komme da jetzt auf ein aktuelles Thema, wo ich widerstreitende Informationen habe, ob das schon Beschwerdefälle in der Volksanwaltschaft sind oder noch nicht, ob es noch informelle Informationen sind. Aber seit Monaten gibt es immer wieder Beschwerden und Klagen, dass Tierschützer keine ganz simplen Demonstrationen gegen Pelztierhaltung in Österreich durchführen dürfen, dass sie mit aberwitzigen Auflagen konfrontiert werden oder mit Begründungen wie, das würde Geschäftsinteressen stören, die Versammlungsfreiheit ausgehebelt wird. Das ist ein klarer Fall grundrechtlicher Einschränkungen und wird Sie früher oder später sicher als Beschwerde erreichen, wie ich vernommen habe. Aber die Frage wäre, ob man dem nicht vorbeugen könnte und eine dem Grundrechtsgesetz konforme Vollzugspraxis auch davor schon umsetzen kann.
Es reicht mir jetzt die Redezeit nicht mehr dazu, wirklich ausführlich darauf einzugehen, aber ich darf all jenen Kollegen und Kolleginnen, die es immer entweder besonders gerne vergessen oder besonders amüsant finden, wenn man in diesem Haus auch weibliche Formulierungen verwendet, die Seiten 399 und 400 ganz besonders ans Herz legen.
In diesem Sinne auf eine weiterhin so erfolgreiche und produktive Arbeit und herzlichen Dank im Vorhinein. (Beifall bei den Grünen.)
19.26
Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Als nächste Rednerin zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Pfeffer. 2 Minuten. – Bitte, Frau Abgeordnete.
19.26
Abgeordnete Katharina Pfeffer (SPÖ): Frau Präsidentin! Meine Dame, meine Herren Volksanwälte! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Volksanwaltschaft hat im Rahmen ihrer Kontrolltätigkeit Defizite und Fehlentwicklungen aufzuzeigen und bei Missständen Abhilfe zu schaffen, wo das ihr zur Verfügung stehende Instrumentarium dafür eine Handhabe bietet.
In den vorliegenden Berichten der Volksanwaltschaft wird uns dies schriftlich zur Kenntnis gebracht. Diese Berichte, meine Damen und Herren, sind nicht nur gut aufbereitet, sie bieten auch eine breite Palette von Beschwerdefällen unserer Bevölkerung, die zum größten Teil erledigt wurden.
Aus persönlicher Erfahrung weiß ich, wie wichtig die Volksanwaltschaft für unsere Bevölkerung ist; die Bundesländersprechtage sind immer außerordentlich gut besucht – ein Zeichen dafür, dass das Vertrauen in die Volksanwaltschaft sehr groß ist.
Ich möchte mich daher bei Ihnen, meine Dame und meine Herren Volksanwälte, sowie bei Ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sehr herzlich für Ihre Unterstützung bedanken. Den scheidenden Volksanwälten, Frau Rosemarie Bauer und Herrn Mag. Hilmar Kabas, möchte ich alles Gute für ihren Ruhestand wünschen, wie ich auch den neu gewählten Volksanwälten, Mag. Terezija Stoisits, Dr. Maria Fekter und Dr. Peter Kostelka, alles Gute für ihre zukünftige Tätigkeit wünsche – auf eine weitere gute Zusammenarbeit im Dienste unserer Bevölkerung!
Zum Schluss, meine Damen und Herren, darf ich mir noch eine kleine Bemerkung erlauben: Mein Bundesland Burgenland dürfte ein guter Boden für Volksanwälte sein, denn nach Mag. Evelyn Messner, Dr. Christa Krammer, beide von der SPÖ, haben wir nun mit Terezija Stoisits von den Grünen, auch eine Burgenländerin, sozusagen den Hattrick geschafft. Alles Gute, meine Damen und Herren! (Beifall bei der SPÖ.)
19.28
Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Als nächstem Redner erteile ich Herrn Abgeordnetem Praßl das Wort. 2 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte, Herr Abgeordneter.
19.28
Abgeordneter Michael Praßl (ÖVP): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Volksanwältin! Meine sehr geehrten Herren Volksanwälte! Sehr geehrte Damen und Herren hier im Hohen Haus! Da wir den 30. Bericht der Volksanwaltschaft hier diskutieren: Ich glaube, dass diese Volksanwaltschaft in Österreich eine Einrichtung mit Tradition ist. Mit unserer Verfassung erhält sie den Auftrag, vermutete oder behauptete Missstände in der Verwaltung zu überprüfen. Sie übt eine sehr wichtige öffentliche Kontrolle im Dienste von Rechtsstaat und Demokratie aus. Auf diese Weise wird die politische, die rechtliche, aber auch die finanzielle Kontrolle ergänzt. Wichtig für die Volksanwaltschaft
ist ihre Unabhängigkeit, denn nur gebunden an die Gesetze urteilt sie fair über die Anliegen unserer Bürger.
Auch im abgelaufenen Jahr wurde wieder eine Vielzahl von Prüfungsverfahren erledigt. Konstant hoch ergaben sich ungefähr 16 000 Fälle, in denen sich Bürgerinnen und Bürger an die Volksanwaltschaft gewandt haben.
Sehr geehrte Damen und Herren! Ich habe diesen Bericht sehr genau studiert und möchte mich, waren doch da und dort einige Fälle aus meinem Wahlkreis dabei, für die prompte Erledigung und für die Hilfestellung der betroffenen Bürgerinnen und Bürger bedanken.
Abschließend, sehr geehrte Damen und Herren, obliegt
es mir auch, einen herzlichen Dank zu sagen allen Beamtinnen und Beamten
für ihre Tätigkeit, für die rasche Erledigung der
Beschwerden, und ich wünsche ebenfalls den beiden neu gewählten Volksanwältinnen,
aber auch Volksanwalt Dr. Kostelka alles Gute und viel Erfolg für die
Zukunft. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP.)
19.30
Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Als nächste Rednerin zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Haidlmayr. 5 Minuten Redezeit. – Bitte, Frau Abgeordnete.
19.30
Abgeordnete Theresia Haidlmayr (Grüne): Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Volksanwälte, ich möchte mich auch recht herzlich für Ihre Arbeit bedanken und kann immer wieder nur das bestätigen, was Sie in den Berichten aufzeigen, speziell im Bereich von Menschen mit Behinderungen. Das ist mein täglicher Alltag, den ich erlebe und wo ich sehr viele Menschen dann auch an Sie verweise, weil wir einfach nicht mehr wissen, wie es weitergehen soll und ob es überhaupt weitergehen kann. Da habe ich die Erfahrung gemacht, auch mit den Einzelpersonen, dass sie mit Ihrer Unterstützung immer hoch zufrieden sind und sich wirklich gut betreut fühlen. Dafür möchte ich zusätzlich danken.
Die Berichte der Volksanwaltschaft, meine sehr geehrten Damen und Herren, sind für mich auch immer wieder Anlass, dass ich die Bereiche, die aufgezeigt werden, in parlamentarische Anfragen verpacke und bei den zuständigen Ministerien nachfrage, wie sie das zu lösen gedenken – leider mit dem Ergebnis, dass es jedes Jahr oder fast jedes Jahr wieder in den Berichten steht und es keine Lösungen gibt. Das ist eben so.
Es gibt viele Probleme, die bereits seit Jahren bekannt sind, und da möchte ich nur einige wenige Punkte herausnehmen, zum Beispiel die so genannten Unterstützungsfonds für Menschen mit Behinderungen. Die Menschen brauchen dringend etwas, müssen es sich in ihrer Not meistens selbst organisieren und finanzieren, meistens leihen sie sich das Geld aus, weil sie es nicht haben, und wenn sie dann um Förderungen für dieses Hilfsmittel ansuchen, dann bekommen sie hinterher das Geld nicht. Dann heißt es immer, sie hätten ansuchen müssen, bevor sie sich den Rollstuhl oder den Duschsessel oder was immer organisiert und gekauft haben. Und das, meine sehr geehrten Damen und Herren, ist unmöglich, denn ich kann nicht drei Monate lang auf einen Duschsessel warten und mich in der Zwischenzeit nicht duschen. Wenn ich aber vorher schon duschen will, dann muss ich mir das Stück selbst bezahlen – dann habe ich es schon gekauft, bevor ich es einreiche.
Also das sind Praktiken, die nicht erträglich sind, die wir aber immer wieder erleben. Und, meine sehr geehrten Damen und Herren, diese Praxis ist auch menschenrechtswidrig, wie die Volksanwaltschaft sehr klar darauf hinweist, aber trotzdem wird sie immer wieder gemacht.
Ich habe das auch diesmal wieder zum Anlass genommen und deine entsprechende Anfrage gestellt; ich bin neugierig, was diesmal als Antwort kommt.
Wenn man behinderungsbedingte Zuwendungen braucht – in welcher Form auch immer –, dann geht man eigentlich davon aus, dass die Ansuchen rasch und unbürokratisch erledigt werden sollten, dass es eine rasche Hilfe gibt. Das Gegenteil ist der Fall: Wenn man um solche Zuwendungen ansucht, dann dauert es sehr, sehr lange und ist es sehr, sehr mühsam, zu Hilfsmitteln oder zu Geld zu kommen. Sehr oft brauchen das die Menschen dann nicht mehr, weil es immer wieder Fälle gibt, wo die Menschen versterben, bevor sie überhaupt ihr notwendiges Hilfsmittel bekommen.
Ein Bereich, der letzte Woche im Ausschuss die Wellen hat hochgehen lassen, ist der Bereich der sozialökonomischen Betriebe beziehungsweise die Situation von Menschen mit Behinderungen, die in Beschäftigungstherapie-Einrichtungen tätig sind. Die Volksanwaltschaft weist auch darauf hin, meine sehr geehrten Damen und Herren von den Regierungsparteien, dass es absolut ein Fallstrick – so wird das genannt von der Volksanwaltschaft – ist, dass Menschen mit Behinderungen, die in diesen Institutionen tätig sind, ein Einkommen erzielen, das unter der Sozialversicherungsgrenze liegt. Das heißt, dass sie keine Ansprüche auf Arbeitslosengeld, auf Pension et cetera erwerben können und nur über Taschengeld ausgehalten werden.
Als ich das letzte Woche im Ausschuss vorbrachte, hat man so getan, als würde das alles nicht stimmen, so quasi: Von wo hat sie denn das schon wieder her?! – Das ist im Volksanwaltschaftsbericht auf Seite 273 nachzulesen; für alle jene, die das noch immer nicht glauben.
Ein Bereich, wo es auch immer wieder Probleme gibt und den ich auch immer wieder erwähne, ist die Familienbeihilfe bei Präsenz- und Zivildienern. Diese Personen bekommen sie einfach nicht, obwohl es vom Gesetz her möglich wäre.
Ich könnte Ihnen jetzt noch jede Menge von Lebenssituationen aufzählen, die in den Volksanwaltschaftsberichten 2005 und 2006 angeführt sind, und ich verspreche Ihnen, meine sehr geehrten Damen und Herren, ich werde nicht müde werden, diese Punkte immer wieder aufzuzeigen, und nicht lockerlassen, denn es kann nicht sein, dass die Volksanwaltschaft – dafür haben wir sie nicht –, obwohl sie Empfehlungen abgibt und versucht, etwas im Sinne der Menschen zu verändern, dann jedes Jahr vor dieselbe Tatsache gestellt wird: Ihr könnt schreiben, was ihr wollt, aber wir lassen alles so, wie es ist!
Ich werde dafür sorgen, dass einige Punkte wieder bereinigt werden. Ich weiß, es ist ein harter Kampf, aber ich werde diesen Kampf auch wieder führen.
Ich möchte mich bei Ihnen, Frau Bauer, bedanken, wünsche Ihnen alles Gute, lassen Sie es sich gut gehen, machen Sie all das, wofür Sie jetzt nicht Zeit hatten! Ich glaube, wir werden uns ja öfters sehen, wohnen wir doch im selben Bezirk – spätestens bei der Autobushaltestelle treffen wir uns regelmäßig. Frau Bauer fährt nämlich auch öffentlich; das nur nebenbei. (Beifall bei den Grünen sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)
Herrn Stadler möchte ich auch recht herzlich danken für seine Arbeit, die er geleistet hat. Ich war am Anfang sehr misstrauisch Ihnen gegenüber, aber ich muss sagen, es hat halbwegs geklappt, für mich zumindest. (Abg. Mag. Stadler: Ich habe mich auch halbwegs bemüht! – Heiterkeit bei der FPÖ.) – Ich gebe Ihnen keine Absolution; die gebe ich niemandem. Das ist nicht mein Stil. (Heiterkeit bei den Grünen und der SPÖ.)
Frau Fekter und Terezija Stoisits wünsche ich alles Gute! Ich hoffe, dass wir sehr gut zusammenarbeiten werden; ich weiß es, dass das funktionieren wird. Herrn Kabas,
den ich eigentlich kaum kenne,
wünsche ich auch alles Gute und eine gute Zeit, was immer Sie jetzt in
Ihrem Ruhestand vorhaben. – Danke schön. (Allgemeiner Beifall.)
19.37
Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Steier mit 2 Minuten. – Bitte.
19.37
Abgeordneter Gerhard Steier (SPÖ): Frau Präsident! Geschätzte Volksanwälte! Meine sehr geehrten Damen und Herren! (Abg. Pfeffer: Und Volksanwältin, Gerhard!) Wir debattieren heute die Berichte der Volksanwaltschaft 2005 und 2006, welche auf mehreren hundert Seiten exemplarisch Einzelfälle beschreiben, die den Arbeitsauftrag der Volksanwälte prägen.
Ich möchte bei dieser Gelegenheit, wie es schon vorher oft ausgedrückt wurde, den Damen und Herren VolksanwältInnen, aber auch den vielen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für deren Einsatz im Dienste der Bürgerinnen und Bürger ein herzliches Dankeschön sagen.
Geschätzte Damen und Herren, ein Dauerbrenner bei der Volksanwaltschaft sowohl im Bericht 2005 als auch 2006 ist die 3:2-Zählregel in Schulbussen, die dazu führt, dass drei Kinder unter 14 Jahren als zwei Personen zählen. Seit Jahren fordern Eltern mehr Sicherheit für Kinder in Schulbussen, und mindestens genauso lange weisen Expertinnen und Experten auf die unbefriedigende und gefährliche Rechtslage im Bereich der Beförderung von Kindern in Schulbussen beziehungsweise auch in anderen Transportmitteln zum Kindergarten hin.
Schulkinder drängen, bepackt mit schweren Schultaschen, in überfüllte Busse und müssen sich dann zu dritt samt Schultaschen einen Zweiersitz teilen, ohne Sicherheitsgurt.
Ich darf aus dem Bericht zitieren: „Diese Regelung bewirkt ein erhöhtes Verletzungsrisiko, beispielsweise bei Notbremsungen, da im Rahmen von Schülertransporten mit einem Omnibus, der für 50 Sitzplätze und 45 Stehplätze zugelassen ist, völlig legal eine unbeschränkte Anzahl unter 6jähriger und bis zu 142 ältere Kinder unter 14 Jahren täglich zu und von Schulen und Kindergärten befördert werden können.“ – Zitatende.
Meine geschätzten Damen und Herren, da gehört endlich Ordnung geschaffen! Österreich ist eines der wenigen Länder in der Europäischen Union, die noch diese 3:2-Zählregel hat. Ich sehe jetzt auch meine Bürgerinitiative, die 7 000 Unterschriften im Burgenland gehabt hat, durch diese prominente Berichterstattung im Volksanwaltschaftsbericht unterstützt.
Ich fordere die jetzige Regierung auf, nicht den Weg der
letzten Regierung zu gehen, sondern diesen wirklich notwendigen Akt der
Befreiung von der 3:2-Zählregel zu setzen und die 1:1-Zählregel
umzusetzen, damit endlich alle Eltern und Kinder zufriedengestellt sind
und die Schüler und Schülerinnen mit einem sicheren Schulbus sicher
zur Schule gebracht werden können. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)
19.39
Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Eßl. 2 Minuten Redezeit. – Bitte.
19.40
Abgeordneter Franz Eßl (ÖVP): Frau Präsidentin! Meine geschätzte Dame Volksanwältin, meine Herren Volksanwälte! Meine geschätzten Damen und Herren des Hohen Hauses! Wir diskutieren heute die Volksanwaltschaftsberichte 2005 und 2006. Jedes
dieser Exemplare ist ziemlich umfangreich. Ich darf mich bei der Volksanwältin und den Volksanwälten recht herzlich bedanken. Diese Dame und diese Herren bemühen sich, dass den berechtigten Anliegen der Bürgerinnen und Bürger zum Durchbruch verholfen wird, vor allem dann, wenn Ämter und Behörden vielleicht da und dort irgendwo Hürden aufbauen.
Aber wenn man sich den Bericht genau anschaut und die Zahlen, auch die Statistik näher beleuchtet, dann darf man eigentlich auch den Schluss ziehen, dass die Effizienz der Umsetzung der Gesetze und die Arbeit unserer Ämter und Behörden gar nicht so schlecht sein kann. Wenn ich das Jahr 2006 hernehme und diese 7 735 erledigten Fälle aufschlüssele, darf ich feststellen, dass davon nur 786 berechtigte Beschwerden beziehungsweise Beanstandungen waren, dass 3 729 Beschwerden nicht berechtigt waren, dass 1 000 Beschwerden unzulässig waren, in 515 Fällen die Beschwerde zurückgezogen wurde, 1 517 unzuständig waren, 15 zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung nicht geeignet waren, eigentlich nur sieben Missstandsfeststellungen waren, 21 solcher Feststellungen mit Empfehlung, und drei Verordnungsanfechtungen.
Ich glaube, das zeugt durchaus davon, dass unsere Ämter und Behörden effizient arbeiten. Ich darf aber auch sagen, dass über diese Bereiche hinaus sicherlich auch Anregungen, Vorschläge und Impulse von der Volksanwaltschaft ausgehen, die sehr wichtig sind. Hinter diesen Zahlen stehen hohe Erwartungen und oftmals große Sorgen der Menschen. Darum sind wir gut beraten in der Politik, auch darauf entsprechend Rücksicht zu nehmen.
Ich darf mich herzlich bei denjenigen bedanken, die in den
vergangenen Jahren in der Volksanwaltschaft gearbeitet haben und darf den Neuen
recht, recht herzlich gratulieren. (Beifall
bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)
19.43
Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Als nächste Rednerin zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Mag. Wurm. 2 Minuten Redezeit. – Bitte.
19.43
Abgeordnete Mag. Gisela Wurm (SPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Frau Volksanwältin! Die Herren Volksanwälte! Als Obfrau des Ausschusses für Petitionen und Bürgerinitiativen möchte ich mich bei Ihnen sehr herzlich für die gute Zusammenarbeit bedanken. Wir haben Ihnen ja im letzten Jahr allein sieben Bürgerinitiativen und 19 Petitionen zugemittelt, und Sie haben uns die entsprechenden Experten-, Expertinnenantworten geliefert.
Darüber hinaus, sehr geehrte Volksanwälte, möchte ich mich auch noch für Folgendes bedanken: Wir, der Ausschuss für Bürgerinitiativen und Petitionen, haben in der letzten Legislaturperiode damit begonnen, dass wir Sie in unseren Ausschuss eingeladen haben. Jetzt wurde die Volksanwaltschaft insofern noch einmal aufgewertet, als ein eigener Ausschuss eingerichtet wurde, um die Berichte zu diskutieren und mit Ihnen entsprechend in den Dialog zu treten: für die Anliegen der Bürger und Bürgerinnen.
Bei Ihnen, Frau Rosemarie Bauer, möchte ich mich auch noch einmal herzlich bedanken. Mit Ihnen war die Zusammenarbeit die längste – Kollege Stadler hat uns ja ein halbes Jahr vorher wieder hier ins Parlament sozusagen hereinbegleitet. Und ich glaube – das kann ich Ihnen versprechen –, wir haben ein gemeinsames Anliegen. Kollege Steier hat es schon gesagt: Das ist das sichere Fahren der Kinder im Schulbus. Da gilt es, weiterzuarbeiten. Es sind jetzt schon wieder zwei BürgerInneninitiativen bei uns eingelangt, und ich hoffe, dass wir das Geld auftreiben – sei es nun aus dem Familienlastenausgleichsfonds oder aus einem anderen Topf –, damit wir für mehr Sicherheit
auf dem Weg in die Schule garantieren können. Auch das ist Ihnen ja – wir hatten einen Briefverkehr diesbezüglich – ein besonderes Anliegen.
Den neuen Volksanwältinnen Maria Theresia Fekter und
Terezija Stoisits möchte ich recht herzlich zu ihrer Funktion gratulieren.
Was ich für meine Person sagen kann: Ihr werdet hier in diesem Haus
wirklich sehr fehlen, ihr habt eine Lebendigkeit hereingebracht. Mir tut
es leid, dass wir euch nicht mehr so oft hier sehen werden in diesen Hallen.
(Beifall bei der SPÖ.)
Wenn du, Terezija Stoisits, heute erwähnt hast, dass
nicht alle Gesetzesanregungen, die von der Volksanwaltschaft gekommen sind,
immer hier von uns als Gesetzgeber 1 : 1 umgesetzt werden konnten, so
möchte ich sagen: Einiges ist doch gelungen. So zum Beispiel die
Einrichtung eines Solidarfonds für die niedergelassenen Ärzte und
Ärztinnen. Das war ein Erfolg, und ich wünsche euch, den Neuen, und
auch dem Peter Kostelka, dass viele Erfolge dieser Art folgen
werden. – Danke. (Beifall bei
SPÖ und Grünen sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)
19.46
Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Als nächste Rednerin zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Stadler. 2 Minuten Redezeit. – Bitte.
19.46
Abgeordnete Astrid Stadler (ÖVP): Frau Präsidentin! Frau Volksanwältin! Liebe Volksanwälte! Hohes Haus! Die nun vorliegenden Berichte der Volksanwaltschaft der beiden Jahre 2005 und 2006 beinhalten eine Reihe von Zahlen und Fakten, die wir heute zur Kenntnis nehmen sollen. Doch hinter diesen statistischen Angaben stehen unzählige Arbeitsstunden eines Erfolgsteams im Sinne der Österreicherinnen und Österreicher. Jedes Jahr bearbeiten unsere Volksanwälte tausende Anfragen, halten hunderte Sprechstunden, erledigen Schriftverkehr mit Beschwerdeführern und behördlichen Dienststellen. Die Homepage verzeichnete allein 2006 nahezu eine Million Zugriffe.
Dazu kommen Gesetzesbegutachtungen, die Formulierung legistischer Anregungen, die Mitwirkung bei der Erledigung von Bürgerinitiativen und vieles mehr. Und die Sendung „Volksanwalt“ erreichte Hunderttausende Zuseher und gehörte zu den beliebtesten Sendungen in ORF 2 am Samstag.
Diese Berichte nehmen wir gerne zur Kenntnis, weil es ein eindrucksvoller Beweis für erfolgreiche Arbeit für die Bürgerinnen und Bürger ist. Aber nicht immer ist die Volksanwaltschaft zuständig. Das zeigt die relativ große Differenz zwischen Beschwerdefällen und den eingeleiteten Prüfverfahren.
Ich glaube aber, dass es kein Ausdruck von Misstrauen gegen
die öffentliche Verwaltung ist, wenn man Anfragen an die
Volksanwaltschaft stellt, sondern ein deutliches Zeichen des großen
Vertrauens der Bevölkerung in diese wichtige Institution. Und dieses
Vertrauen haben wir Persönlichkeiten zu verdanken, die ihr Leben in den
Dienst der Bürgerrechte gestellt haben. Daher möchte ich mich bei den
Volksanwälten bedanken – besonders bei dir, liebe
Rosemarie Bauer, für deine geleistete Arbeit, die du mit großem
Engagement und mit so viel Herzblut geleistet hast. (Beifall bei der ÖVP.)
Ich danke dir auch für die gute Zusammenarbeit. Du
warst mir persönlich über viele Jahre eine wichtige Wegbegleiterin.
Vor allem sind uns dein Stil und dein Zugang zu den Menschen sowohl als
Abgeordnete als auch als Volksanwältin ein Vorbild. Du warst
bürgernah und immer unkompliziert. Daher danke ich dir für dein
Weit-über-das-normale-Maß-hinaus-Arbeiten für die Menschen in
diesem Land und wünsche dir für deinen neuen Lebensabschnitt alles,
alles Gute. (Beifall bei der ÖVP.)
19.48
Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Als nächste Rednerin zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Rinner. 2 Minuten Redezeit. – Bitte.
19.48
Abgeordnete Sylvia Rinner (SPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Frau Volksanwältin! Werte Herren Volksanwälte! Geschätzte Damen und Herren! Ein herzliches Dankeschön an alle drei Volksanwälte für die geleistete Arbeit im abgelaufenen Jahr. Ebenso ein herzliches Dankeschön an alle ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Den neu gewählten Volksanwälten alles Gute für ihren neuen Aufgabenbereich.
Die Vielfalt der Probleme, die an die Volksanwaltschaft herangetragen wurden, unterstreicht auch die Wichtigkeit dieser Institution. Ich möchte ein Thema aus dem Bericht der Volksanwaltschaft aufgreifen, an dem wir erkennen können, dass wir hier auch aufgefordert sind, die derzeitige Rechtslage zu überdenken.
Präsenz- und Zivildiener erhalten für den Zeitraum ihres Präsenz- beziehungsweise Zivildienstes keine Familienbeihilfe. Die Begründung dafür lautet, dass kein Anspruch darauf besteht, da die Familienbeihilfe einen staatlichen Beitrag zum Unterhalt der Kinder darstellt und der Unterhalt während des Dienstes ohnehin von der öffentlichen Hand übernommen wird.
In der Praxis zeigte sich, dass dieser staatliche Unterhalt für Präsenz- beziehungsweise Zivildienst oft nicht ausreicht, um die Lebenshaltungskosten tatsächlich zu decken. Wenn dann noch ein zusätzlicher Aufwand etwa für ein Studium dazukommt, müssen die Eltern noch ordentlich in die Tasche greifen. Studierende dürfen jährlich 8 725 € dazuverdienen; ein Präsenz- oder Zivildiener mit wesentlich weniger Einkommen verliert den Anspruch auf Familienbeihilfe. Hinzu kommt für die betroffenen Familien noch, dass mit dem Wegfall der Beihilfe auch andere Leistungen, so etwa die Mehrkindstaffelungen in der Familienbeihilfe oder der Mehrkindzuschlag, verlorengehen.
Sehr geehrte Damen und Herren, dies zeigt auf, dass gerade
einkommensschwache Familien stark benachteiligt werden. Unser nächstes
Ziel muss es daher sein, das zu ändern. (Beifall bei der SPÖ.)
19.51
Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Zweytick. Redezeit: 2 Minuten. – Bitte, Herr Abgeordneter.
19.51
Abgeordneter Johannes Zweytick
(ÖVP): Geschätzte
Frau Präsidentin! Geschätzte Frau Volksanwältin, geschätzte
Herren Volksanwälte! Hohes Haus! Auf diesen 384 Seiten über die
Arbeit der Volksanwaltschaft im Jahre 2005 wurde ausführlichst berichtet,
wie viele Prüfungsverfahren es gab, wie viele Personen sich an die drei Volksanwälte
gewandt haben. Das alles ist in den Berichten genauestens festgehalten;
Vorredner haben ja darüber bereits gesprochen, daher werde ich das nicht
mehr tun. Vielmehr möchte ich mich beim scheidenden Volksanwalt Ewald
Stadler bedanken, ganz besonders aber bei Frau Rosemarie Bauer für deren
Arbeit, für deren Engagement, aber auch für ihr großes
Herz, das sie ja bereits als Parlamentarierin den Menschen in ihrem
Wahlkreis gegenüber stets an den Tag gelegt hat. Und auch als Volksanwältin
hat Rosemarie Bauer österreichweit hohe Verantwortung an den Tag gelegt
und hat diese große Aufgabe mit Herzblut, möchte ich fast sagen,
wirklich bravourös gemeistert. (Beifall
bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)
Ich freue mich sehr darüber, verehrte, liebe Frau Volksanwältin, die wir dich aus gemeinsamer Klubzeit alle kennen und dich wirklich schätzen gelernt haben.
Das Instrument der Volksanwaltschaft hat sich bestens bewährt und deren Berichte geben der Bevölkerung eine gute Möglichkeit, sich zu informieren, sich mit Hilfe dieser Institution zu wehren beziehungsweise Missstände anzustellen.
Dem alten und neuen Volksanwalt Peter Kostelka gilt
ebenfalls mein Dank – und den neu gewählten
Volksanwältinnen Terezija Stoisits und der bestens bewährten Maria
Theresia Fekter alles Gute und weiterhin eine faire und unvoreingenommene
Behandlung der Beschwerdefälle für die Zukunft. –
Danke. (Beifall bei ÖVP und
SPÖ.)
19.53
Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Als nächste Rednerin zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Dr. Hlavac. 2 Minuten Redezeit. – Bitte, Frau Abgeordnete.
19.53
Abgeordnete Dr. Elisabeth Hlavac (SPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Volksanwältin! Sehr geehrte Herren Volksanwälte! Es ist Ihnen und Ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bereits gedankt worden; diesem Dank schließe ich mich selbstverständlich gerne an. Ich denke, dass die Volksanwaltschaft eine ganz, ganz wichtige Anlaufstelle für die Bevölkerung ist, und auch für uns sind die Berichte, die wir regelmäßig von Ihnen bekommen, sehr wichtig, weil sie aufmerksam machen auf Missstände, auf Gesetzeslücken, auf ungerechte Regelungen. Als Beispiele hiefür möchte ich jetzt nur aus den letzten Berichten die Frage der Unterhaltssicherung sowie die Frage des Schadenersatzes bei Verbrechensopfern ansprechen.
Ich denke, dass hier sehr wichtige Anregungen gegeben werden, und ich freue mich auch darüber, dass es jetzt einen eigenen Ausschuss gibt. Ich würde mir wünschen, dass wir dort auch einzelne Themen, also nicht nur Gesamtberichte, ausführlich behandeln können.
Ich möchte natürlich auch den scheidenden Mitgliedern der Volksanwaltschaft sehr herzlich danken und ihnen alles Gute wünschen. Frau Volksanwältin Bauer, ich erinnere mich sehr gerne an unsere Zusammenarbeit im Gleichbehandlungssausschuss; das war ein sehr positives Erlebnis für mich.
Herrn Volksanwalt Kabas kenne ich noch länger, und zwar noch aus der Zeit, als Sie den Justizausschuss für die FPÖ betreut haben und ich für die Parlamentsdirektion dort gesessen bin. Auch Ihnen, Herr Kabas, möchte ich alles Gute wünschen.
Dir, Herr Dr. Kostelka, möchte ich zu deiner Wiederwahl gratulieren sowie dir und den beiden neu gewählten Volksanwältinnen alles Gute wünschen! Ich freue mich auf eine gute Zusammenarbeit. (Beifall bei SPÖ und ÖVP sowie der Abg. Mag. Stoisits.)
19.55
Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Als nächste Rednerin zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Dr. Brinek. 2 Minuten Redezeit. – Bitte.
19.55
Abgeordnete Dr. Gertrude Brinek (ÖVP): Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Mitglieder der Volksanwaltschaft! Es ist schon viel gedankt worden – und das möge Ihnen von der Volksanwaltschaft auch beschieden sein; Dank ist ja in der Politik eine rare Kategorie. Genießen Sie diesen Dank, aber auch das, was Sie nach diesem heutigen Tag planen und vorhaben! Und: Viel Erfolg den neuen Mitgliedern der Volksanwaltschaft!
Ich möchte jetzt zu ein paar Punkten Stellung nehmen, die den Wissenschaftsbereich betreffen. 2005 sagt der Bericht der Volksanwaltschaft ganz besonders schwerpunktmäßig, dass die Universitäten, dass die Studierenden und die Lehrenden mit einer neuen Situation infolge eines EuGH-Urteils konfrontiert waren. Es mussten rasch Re-
gelungsmaßnahmen betreffend Zugang zum Studium, besonders in acht Fächern, die in Deutschland Numerus Clausus-Fächer waren, geschaffen werden.
In enger Zusammenarbeit mit den Erfahrungen der Volksanwaltschaft ist ja zuvor die Studierendenanwaltschaft eingerichtet worden, und ich erinnere mich an die gute Kooperation mit Frau Volksanwältin Bauer sowie an die Berichte der Studierendenanwaltschaft im Ministerium, wobei ja diesen im Vorfeld viele Klärungen zuzuschreiben sind.
Erfreulicherweise ist auch aus dem Bericht hervorgegangen, dass sich vielfach kolportierte Mängel an den Universitäten im Zusammenhang mit dem Studium gar nicht als solch gravierende Probleme herausgestellt haben, was eine gute Rückmeldung ist für uns als Gesetzgeber, für uns als Politiker in diesem Bereich.
Wichtig ist auch, dass gesetzlich und pragmatisch gehandelt wurde, indem zum Beispiel Wartezeiten im Zusammenhang mit dem Medizinstudium abgebaut wurden, dass die Gesetzesänderung in Bezug auf die Ärzteausbildung dazu geführt hat, dass sozusagen das Zahnmedizin-Studium, auch mit extramuraler Unterstützung, aufgestellt wurde und dass hinsichtlich des Medizinstudiums die Bestehensgrenzen nicht mehr so rasch verändert wurden – eben dank einer Anregung der Volksanwaltschaft dazu.
Angemerkt sei in diesem Zusammenhang, dass wir uns auch künftig mit dem Thema Zulassung zum Studium beschäftigen werden müssen; das ist ja sozusagen diesem Mahnschreiben und der Antwort des Herrn Bundesministers Hahn im Zusammenhang mit der Hochschulbildung in Europa zu entnehmen.
Ich bin sehr froh darüber – damit werden wir uns ja noch ausgiebig beschäftigen –, dass es gelungen ist, den Zugang zur Hochschulbildung auf die Tagesordnung des letzten EU-Rates zu setzen, sodass damit die Aufmerksamkeit darauf gerichtet ist, dass es nicht so sein kann, dass, sozusagen heimlich und schleichend, nationale Gesetzgebungsmaterien in Richtung EU verschoben werden.
Ich bin mir dessen sicher, meine Damen und Herren von der Volksanwaltschaft, liebe Maria, liebe Terezija, dass wir in dieser Frage nicht beschäftigungslos werden, aber: Die Anregungen und die Schlussfolgerung, die wir als Gesetzgeber daraus ziehen, sind uns sehr willkommen.
Alles Gute und Glückauf! (Beifall bei der ÖVP.)
19.58
Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Es haben sich jetzt die drei Volksanwälte zu Wort gemeldet. Als Erstem erteile ich Herrn Volksanwalt Mag. Kabas das Wort. – Bitte, Herr Volksanwalt.
19.58
Volksanwalt Mag. Hilmar Kabas: Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Sehr geehrte Frau Präsidentin! Ich habe in den wenigen Monaten, in denen ich dieses Amt ausüben durfte, die Volksanwaltschaft als eine wirklich sehr wirkungsvolle und beeindruckende Institution kennengelernt. Das kam ja auch heute bei der Debatte hier zum Ausdruck: Vielen Menschen kann von der Volksanwaltschaft geholfen werden. Auch das konnte ich aus Eigenem erleben – und das auch durchaus in Zusammenarbeit mit den Behörden, und zwar auch jener Behörden, wo die Volksanwaltschaft der Meinung ist, dass Fehler gemacht wurden, dass Missstände vorliegen. Auch da war sehr positiv zu bemerken, dass sich viele Behördenvertreter nicht verschlossen haben, Fehler wieder gutzumachen, aber nicht nur Fehler wieder gutzumachen, sondern dort, wo man gemerkt hat, dass man rechtlich nicht weitergekommen ist, durchaus auch menschlichen Aspekten zum Durchbruch verholfen hat.
Das ist ebenfalls ein sehr positiver Aspekt, dass auch in der Behördenlandschaft, die in der Öffentlichkeit nicht immer nur eine gute Charakteristik hat, zu bemerken ist, dass durchaus auch ein Entgegenkommen und eine vernünftige Haltung vorhanden sind.
Die Volksanwaltschaft kann aber auch vielen Menschen nicht helfen, etwa dort, wo Gerichte zuständig sind, wo die Rechtsprechung einsetzt, weil das eben bei der Unabhängigkeit der Gerichtsbarkeit endet.
Wir können aber auch dort wenigstens aufklärend wirken. – Auch das ist, wie ich bemerkt habe, schon sehr positiv, wenn die Bürger, wenn die Menschen merken, es gibt eine Institution, wo sie sich hinwenden können, wo sie vielleicht nicht unmittelbar Hilfe bekommen, aber wo sie wenigstens mit ihren Problemen gehört werden.
Ich möchte noch einen weiteren Aspekt in den Vordergrund rücken, nämlich das Zusammenspiel zwischen dem Parlament und der Volksanwaltschaft, das durchaus positiv ist. Vielleicht ist es noch verbesserungswürdig, wenn man zum Beispiel betrachtet, dass von den Anregungen im legistischen Bereich seit 2001 32 Prozent umgesetzt wurden, während der Rest noch einer Umsetzung harrt. – Da könnte man durchaus ansetzen.
Man könnte ebenfalls das Zusammenspiel zwischen der Tätigkeit der Volksanwaltschaft, den Berichten der Volksanwaltschaft und der Tätigkeit des Hohen Hauses noch verbessern, etwa im Bereich der parlamentarischen Anfragen, weil ja der Volksanwaltschaft durch die Kompetenzen, die ihr aufgrund der Verfassung gegeben sind, auch Grenzen gesetzt sind.
Ich möchte noch eine Frage der Frau Abgeordneten Weinzinger beantworten, die sich erkundigt hat, ob es Beschwerden von Tierschützern gibt, dass sie in ihrem Grundrecht der Versammlungsfreiheit eingeschränkt werden. Es gibt seit voriger Woche eine Beschwerde, die in diese Richtung geht. Die ist jetzt von uns in Bearbeitung genommen worden, und wir werden das Prüfungsverfahren einleiten.
Ich möchte mich abschließend herzlichst bei den beiden Volksanwälten bedanken, bei der Vorsitzenden Volksanwältin Rosemarie Bauer, die mir, der ich ja nur wenige Monate im Amt war, gleich von Beginn an in einer äußerst konstruktiven und fairen Weise entgegengekommen ist und mir geholfen hat, mich möglichst schnell in das Amt einzuarbeiten, genauso wie Volksanwalt Dr. Kostelka.
Ich möchte dieser Kollegin und diesem Kollegen wirklich herzlichst für diese Aufnahme damals im Dezember danken, und ich möchte natürlich auch den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in der Volksanwaltschaft danken. – Ich hätte mich niemals so schnell zurechtfinden und die Arbeit erledigen können, wären sie mir nicht in dieser ausgezeichneten Art und Weise an die Hand gegangen.
Ich möchte aber auch meinem Vorgänger Abgeordnetem
Mag. Stadler danken, der mir nicht nur ein voll funktionierendes Büro
und einen exzellenten Mitarbeiterstab hinterlassen hat, sondern der auch
in seiner Tätigkeit als Volksanwalt – davon konnte ich mich bei
vielen Fällen und auch bei der Erstellung des Berichtes 2006 überzeugen –
in seinen fünfeinhalb Jahren in diesem Amt ausgezeichnete Arbeit
geleistet hat. (Beifall bei der FPÖ
und bei Abgeordneten der ÖVP.)
Ich möchte an dieser Stelle auch dem wiedergewählten Volksanwalt und den beiden neugewählten Volksanwältinnen alles Gute wünschen, dass auch sie diese erfolgreiche Arbeit der Volksanwaltschaft insgesamt, die seit Ende der siebziger Jahre im Interesse der Bürgerinnen und Bürger, der Menschen in Österreich geleistet wird, weiterführen können. Ich glaube, das ist auch im Sinne der Weiterentwicklung unserer Demokratie ganz wichtig.
Ihnen, meine sehr geehrte Damen und Herren Abgeordneten,
darf ich auch alles Gute für Ihre Arbeit für Österreich
wünschen. Damit ich nicht allzu ernst ausklinge, möchte ich sagen,
dass ich einen Rekord aufgestellt habe – vielleicht nicht ganz
freiwillig –, ich bin nämlich der Volksanwalt, der am
kürzesten im Amt war. Es war trotzdem überaus interessant, und ich
hoffe, dass ich auch vielen Bürgerinnen und Bürgern helfen konnte. –
Danke sehr. (Allgemeiner Beifall.)
20.06
Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Herzlichen Dank, Herr Volksanwalt Kabas! – Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Volksanwalt Dr. Kostelka. – Bitte.
20.06
Volksanwalt Dr. Peter Kostelka: Frau Präsidentin! Hohes Haus! Meine sehr geehrten Herren und Damen Abgeordneten! Es ist heute so viel gedankt worden, dass ich in diesen Reigen einstimmen muss. Ich darf mich zuerst beim Hohen Haus sehr herzlich für das durch meine Wiederwahl ausgesprochene Vertrauen bedanken. Ich darf mich auch bei Frau Kollegin Bauer, Herrn Kollegem Kabas und Herrn Kollegem Stadler bedanken.
Hohes Haus! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sie haben
noch 34 Redner vor sich, und es ist 20 Uhr. Ich werde daher versuchen,
mich entsprechend kurz zu fassen. (Allgemeiner
Beifall.)
Danke dafür, dass am Beginn dieser Legislaturperiode ein Volksanwaltschaftsausschuss eingerichtet wurde. Was wir uns von diesem Ausschuss wünschen ist, dass mit den davon Betroffenen, mit den politisch Verantwortlichen Diskussionen über unsere Anliegen direkt geführt werden und dass das nicht über den Umweg eines Regierungsvertreters erfolgen muss, der den Sachverhalt nicht wirklich kennt.
Lassen Sie mich in diesem Zusammenhang auch kurz auf das eingehen, was die Abgeordneten Darmann und Steier angesprochen haben, nämlich auf die Zwei-zu-eins-Regel: Es ist selbstverständlich und ein Beschluss dieses Hauses, dass auf der Rückbank eines normalen Pkw, die für drei Personen zugelassen ist, drei Kinder sitzen dürfen und nicht sechs. – Es ist aber offensichtlich selbstverständlich – und da fordere ich wirklich das Hohe Haus auf, entsprechende gesetzliche Handhabungen zu beschließen –, dass auf einer Zweierbank in einem Autobus vier Kinder sitzen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das heißt, in einem für 50 Personen zugelassenen Autobus sitzen 100 Kinder. Das ist ein Problem, das in diesem Zusammenhang wirklich unbefriedigend gelöst ist. Ich bitte Sie zu handeln!
Frau Abgeordnete Haidlmayr! Die Behindertenförderung ist wirklich ein Problem, und zwar deswegen, weil es für den Betroffenen letztendlich ein Hase-und-Igel-Spiel ist. Nicht eine, sondern mehrere Einrichtungen fördern – die Sozialversicherung, das Bundessozialamt, die Sozialhilfe –, und meistens tun sie dies zeitlich befristet.
Der Betroffene – in der Regel behinderte –, der sich ohnedies nicht immer so leicht mit der Mobilität tut, hat nun all diese Förderungszusagen innerhalb einer ganz bestimmten Frist einzuholen. Gelingt ihm das nicht, beginnt dieser Hürdenlauf von vorne. Auch in diesem Zusammenhang: Bitte helfen Sie uns, bitte tun Sie etwas!
Herr Abgeordneter Eßl, wenn wir in einem Jahr insgesamt nur sieben Missstandsfeststellungen getroffen haben, dann hat das mit der Qualität der österreichischen Verwaltung zu tun, aber auch mit ihrer Einsicht, dass ein Umgang mit der Volksanwaltschaft nicht mehr nach dem Grundsatz geht, sagst du ja, bleibst du da, sagst du nein, gehst du heim, sondern dass im Grunde genommen eingestanden wird, welche Fehler gemacht werden, und diese Fehler letztendlich, ohne dass es einer Missstandsfeststellung bedarf, ausgeräumt werden können.
Ich glaube, das ist eine sehr gute Praxis der österreichischen Verwaltung, die von ihrer wirklichen Qualität zeugt.
Letzte Bemerkung in diesem Zusammenhang: Frau Abgeordnete Haidlmayr, Frau Abgeordnete Rinner, es ist wirklich unfair, dass bei einer Doppelbelastung von Präsenzdienst und Zivildienst auf der einen Seite und Studium auf der anderen Seite keine Familienbeihilfe gewährt wird, vor allem bei den exorbitant unterschiedlichen Zuverdienstgrenzen. Ich glaube, dass da ein gesetzgeberischer Akt durchaus notwendig ist.
Lassen Sie mich noch ein paar Bemerkungen im Zusammenhang mit unseren legistischen Anregungen machen! Das Unterhaltsvorschussgesetz ist ein Gesetz, das mehr als 30 Jahre alt ist und wo eine entsprechende Handlung notwendig wäre. Die Verfahrensdauern sind bei weitem zu lang. Aber nicht nur in diesem Zusammenhang haben wir Kritik anzubringen. Vorläufige Zahlungen sind in weiten Bereichen praktisch totes Recht. Die Zahlung hört mit dem 18. Lebensjahr auf. Das heißt, dass damit mitunter nicht einmal die gesamte Ausbildung in einer Mittelschule abgedeckt wird.
Das Groteske ist Folgendes: Wenn der Mann – meistens ist es ja ein Mann – leistungsfähig, aber nicht zahlungswillig ist, dann bekommt die Frau etwas. Wenn der Mann aber krank wird oder beispielsweise unverschuldete Arbeitslosigkeit vorliegt, dann bekommt in der Regel weder das Kind, noch die ehemalige Ehefrau oder die Mutter etwas. – Das ist eine groteske Situation. Da ist in diesem Zusammenhang zu handeln.
Lassen Sie mich eine letzte Bemerkung machen, meine sehr geehrten Damen und Herren! Der nächste Winter kommt mit absoluter Sicherheit, und damit auch die Probleme in einem Land mit der höchsten Hubschrauberrettungsdichte der Welt. Das heißt aber, Leistungen von 2 000 bis 3 000 € für den Einzelnen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, in Landeck hat es folgenden Fall gegeben: Ein zwölfjähriger Bub ist mit seinen Freunden Schifahren gegangen, hat sich verletzt, und die Verletzung hat dramatisch ausgeschaut. – Das hat nicht nur der Pistendienst festgestellt, sondern auch ein vorbeikommender Arzt. Die Diagnose lautete mögliche Rückenverletzung, nur Hubschrauberrettung komme in Frage.
Der junge Mann mit zwölf Jahren wird per Hubschrauber in das Krankenhaus Landeck geflogen, dort wird er in einem Computertomographen untersucht, und dann sagt ein Ärzteteam, Gott sei Dank, gar nichts ist passiert. – Wäre das alles, wäre es ja erleichternd. Aber dann kommt die Rechnung der Sozialversicherung, die sagt, das, was Ärzte auf der Piste nicht festgestellt haben und was erst im Nachhinein – nach der Rettung – durch die Untersuchung mit einem Computertomographen festgestellt werden konnte, dass nämlich keine Lebensgefahr bestanden hat, ist der Grund dafür, dass kein Schilling erstattet wird.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Tirol hat in diesem Zusammenhang ein Hubschrauberrettungsgesetz gemacht. Ich glaube, es bedarf einer gesamtösterreichischen Lösung. Auch in diesem Zusammenhang darf ich Sie ersuchen, gesetzgeberisch tätig zu werden.
Danke vielmals, und ich freue mich auf die Zusammenarbeit
mit den beiden neuen Kolleginnen, die ja bereits designierte
Volksanwälte sind. (Allgemeiner Beifall.)
20.13
Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Herzlichen Dank, Herr Volksanwalt Kostelka! – Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Volksanwältin Bauer. – Bitte.
20.14
Volksanwältin Rosemarie Bauer: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Ich beziehe mich nur kurz auf einen Fall, den
Frau Abgeordnete Barbara Riener angesprochen hat. Es geht in diesem aufgezeigten Fall tatsächlich um eine doppelte Vergebührung, die nicht verständlich ist.
Wir haben nicht nur im Ausschuss, sondern auch heute so viel darüber gesprochen, wie schnell legistische Vorhaben oder Anregungen umgesetzt werden. Es ist mir daher ein Anliegen, der Frau Abgeordneten zu berichten, dass wir vor wenigen Tagen die Mitteilung von Vizekanzler Molterer bekommen haben, der uns in seiner Stellungnahme zum vorliegenden Bericht mitgeteilt hat, dass unsere legistischen Anregungen in der nächsten Novelle, die wahrscheinlich im Herbst stattfinden wird, umgesetzt werden.
Das ist eine gute Nachricht, und für mich ist das
natürlich auch ein erfreuliches Beispiel für eine konstruktive
Kontrolle und eine rasche Abhilfe unserer Anliegen, die wir aufzeigen. (Beifall
bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)
Sehr geehrte Damen und Herren! Ich möchte aber die Gelegenheit wahrnehmen, mich heute von Ihnen zu verabschieden. Fast zweieinhalb Jahrzehnte war es mir erlaubt, zuerst als Mitglied des Bundesrates, dann als Mitglied des Nationalrates und nun als Volksanwältin hier in diesem Haus und im Bereich des öffentlichen Lebens gestaltend mitzuwirken.
Es wird Sie beim Resümee die Feststellung natürlich nicht verblüffen, dass manches geglückt ist, manches auch nicht. – Das muss man auch ehrlich sagen. Aber so, wie ich damals vor sechs Jahren nicht resignativ aus dem parteipolitischen Geschehen beziehungsweise aus dem parteipolitischen Amt ausgeschieden bin, so tue ich das auch heute nicht, wenn ich in wenigen Wochen mein Amt als Volksanwältin niederlegen werde.
Ich darf sagen, dass ich in diesen letzten sechs Jahren wirklich eine spannende, eine herausfordernde und eine faszinierende Aufgabe zu erfüllen hatte. Wer Menschen mag, der weiß, was es heißt, mit so vielen Menschen Kontakt zu haben. – Das wird mir schon ein bisschen fehlen.
Ich danke all jenen herzlich, die mich mit Dank und Glückwünschen bedacht haben, aber vielmehr, glaube ich, gebührt Ihnen, meine sehr geehrten Damen und Herren, der Dank. Ich habe heute die Debatte verfolgt, als es um unsere Nachfolger gegangen ist. Ich danke Ihnen von ganzem Herzen, dass Sie mir dieses Amt zugetraut und dass Sie mir dieses Amt anvertraut haben.
Viele von Ihnen kennen mich ja schon seit Jahren. – Es wurde ja heute angesprochen. Ich darf Ihnen allen sagen: Sie können unbesorgt sein. Ich werde weder von dieser noch einer anderen Stelle aus meine Nachfolger mit Ezzes beglücken.
Jeder Abgeordnete und jeder Volksanwalt hat seine Herausforderungen und hat die Probleme seiner Zeit zu bewältigen. Da ist nicht gefragt, was Vorgänger über diese Dinge denken, und ich glaube, das ist eine Qualität, die man in besonderem Maße leben sollte.
Ich bin überzeugt davon, dass die neuen Volksanwältinnen viele von diesen Herausforderungen hervorragend meistern werden. Ich wünsche euch alles, alles Gute und viel Erfolg. Ich bin mir nicht ganz sicher, ob ich jetzt wehmütig oder freudig gestimmt sein soll. Es ist ein leicht komisches Gefühl, das gebe ich zu, aber dankbar bin ich – dankbar, dass ich rechtzeitig und gesund loslassen kann.
Vielen herzlichen Dank auch für die anerkennenden Worte, die unser Haus betreffen, und vielen herzlichen Dank auch für die Wünsche für meine weitere Zukunft. Ihnen allen wünsche ich viel Erfolg und alles Gute! (Anhaltender allgemeiner, stehend darge-
brachter Beifall. – Abg. Dr. Schüssel begibt sich zur Regierungsbank und überreicht Volksanwältin Bauer einen Blumenstrauß.)
20.18
Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Herzlichen Dank, Frau Volksanwältin! Wir wünschen Ihnen das Beste im Namen des ganzen Hauses!
Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.
Wünscht der Herr Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.
Wir kommen gelangen daher zur Abstimmung.
Zunächst kommen wir zur Abstimmung über den Antrag des Volksanwaltschaftsausschusses, den vorliegenden Bericht III-12 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.
Ich bitte jene Damen und Herren, die für dessen Kenntnisnahme eintreten, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist einstimmig angenommen.
Schließlich kommen wir zur Abstimmung über den Antrag des Volksanwaltschaftsausschusses, den vorliegenden Bericht III-21 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.
Ich bitte jene Damen und Herren, die für dessen Kenntnisnahme eintreten, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist ebenfalls einstimmig angenommen.
Bericht des
Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (80 d.B.): Bundesgesetz,
mit dem ein Bundesgesetz über die Entschädigung von Verkehrsopfern
(Verkehrsopfer-Entschädigungsgesetz – VOEG) erlassen wird sowie das
Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherungsgesetz 1994, das Eisenbahn- und
Kraftfahrzeughaftpflichtgesetz, das Gaswirtschaftsgesetz, das
Kraftfahrgesetz 1967, das Reichshaftpflichtgesetz, das Rohrleitungsgesetz, das
Versicherungsaufsichtsgesetz und das Bundesgesetz über
internationales Versicherungsvertragsrecht für den Europäischen
Wirtschaftsraum geändert werden (Kraftfahrrechts-Änderungsgesetz
2007 – KrÄG 2007) (121 d.B.)
Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Wir kommen damit zum 12. Punkt der Tagesordnung.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Als erste Rednerin zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Dr. Moser mit 5 Minuten freiwilliger Redezeitbeschränkung. – Bitte, Frau Abgeordnete.
20.20
Abgeordnete Mag. Dr. Gabriela Moser (Grüne): Frau Präsidentin! Werte Damen und Herren von der Volksanwaltschaft! Liebe Kollegen und Kolleginnen! Meine Wünsche gelten natürlich auch der scheidenden Volksanwältin Rosemarie Bauer. Ich habe nämlich leider durch das, was jetzt im Parlament beschlossen werden soll, nämlich durch die Umsetzung der 5. Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherungs-Richtlinie der EU leider wieder Material, wieder Stoff, wieder Problemlagen für die Volksanwaltschaft. Das, was Sie jetzt beschließen wollen an EU-Richtlinien-Umsetzung, ist nämlich in dreierlei Hinsicht völlig unzulänglich.
Es ist gut, dass wir insgesamt EU-Vorschriften umsetzen, vor allem auch, was Haftpflichtversicherungsangelegenheiten anbelangt, weil einzelne Menschen dann endlich zu ordentlichen Entschädigungen kommen, nur ist es unzureichend und ist in vielerlei
Hinsicht unzulänglich, was jetzt vom Ausmaß her und von der Zahl der Betroffenen her hier bei uns durch diese Umsetzung einschränkend vorgenommen wird.
Ich darf ein Beispiel nennen. Es geht ja um die Erhöhung der Versicherungssummen, und hier hat Frau Dr. Berger, als sie noch im EU-Parlament tätig war, sehr wohl dafür plädiert, dass Versicherungssummen gerade bei Personenunfällen auf 10 Millionen erhöht werden. Denken Sie daran, dass einzelne Menschen wirklich sehr starke Schäden erleiden können, sehr starke Verletzungen erleiden können. Dann ist ein Pflegebedarf in größerem Umfang notwendig, und das erfordert Geld. Wir jedoch setzen die EU-Richtlinie nur mit einer relativ niedrigen Schadenssumme um, nur mit 5 Millionen, nicht mit 10 Millionen.
Auch bei den Sachschäden, bei der Sachschadensdeckung bleiben wir weit unter dem, was die EU vorschlägt, und vor allem auch weit unter dem, was in einzelnen Mitgliedstaaten möglich ist, was möglich ist in den skandinavischen Staaten, was teilweise sogar möglich ist in unseren nördlichen und östlichen Nachbarstaaten.
Das sehe ich nicht ein, und deshalb möchte ich gleich eine Art Entschließungsantrag einbringen, und zwar auch als eine Art Zusatzergänzung:
Entschließungsantrag
Die Bundesregierung wird aufgefordert, im Interesse der Unfallopfer einen Vorschlag für die Anhebung der Mindestversicherungssumme im Kfz-Haftpflichtbereich über das in der EU-Richtlinie vorgesehene Ausmaß hinaus vorzulegen.
Auf diesem Weg sollen existenzbedrohende Situationen für die Beteiligten nach Großschadensunfällen vermieden werden, dies nachweislich ohne nennenswerte Kostenbelastung der einzelnen Haftpflichtversicherten und in Übereinstimmung mit der erfolgreichen Regelung dieser Frage in einer Reihe europäischer Staaten.
*****
Ich sehe nicht ein, dass wir Versicherungen schützen und die Schadenssumme sehr niedrig halten, wenn auf der anderen Seite die wirklich Betroffenen, die Opfer nicht das Auslangen mit den erforderlichen Zahlungen finden können, mit dem, was Sie ihnen gesetzlich zugestehen.
Hier hat auch der ÖAMTC sehr deutlich Kritik geübt und darauf hingewiesen, dass eine Erhöhung der Haftungssumme noch lange keine Prämienerhöhung bedeutet, weil die Prämien bei uns sowieso schon relativ hoch sind und sie spielend auch diese Massenschäden und diese höheren Haftungsrahmen abdecken können.
Das ist der eine Aspekt, warum wir Ihren Vorschlag nicht mittragen können, sondern einen besseren Entschließungsantrag einbringen, und der andere Aspekt ist ebenfalls die Frage des Umfangs des Kreises der Beteiligten, die Schadenersatz erhalten können. Zum Beispiel sehen Sie vor, dass sehr wohl verschiedene nichtversicherungspflichtige Fahrzeuge leistungsverpflichtet werden, wenn hingegen ein Unfall passiert, der von Radfahrern ausgelöst worden ist, dann ist das nicht der Fall, bei Fahrerflucht zum Beispiel. Dann können die Unfallopfer von solchen fahrerflüchtigen Radfahrern nicht entschädigt werden, und das ist unseres Erachtens ebenfalls ein Mangel.
Deshalb bringe ich folgenden Antrag ein:
Abänderungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
Das im Titel genannte Bundesgesetz in der Fassung des Ausschussberichtes wird wie folgt geändert:
In § 6 Abs. 1 VOEG ist bei der Ziffer 2 nach dem Wort „unterliegt“ das Wort „oder“ einzufügen und eine Ziffer 3 wie folgt zu ergänzen:
„3. im Fall des § 4 Abs. 1 Z 2 durch ein Fahrrad“
*****
(Abg. Brosz nimmt ein Schriftstück vom Rednerpult. – Abg. Scheibner: Er hat Ihnen den Antrag gerade weggenommen! Haben Sie das bemerkt, Frau Kollegin? Der Antrag wurde Ihnen weggenommen!)
Ich hoffe, dass wir durch diese Abänderung dann gleiches Recht schaffen können. Es geht ja um die Betroffenheit, und es geht darum, dass Menschen wirklich ordentlich entschädigt werden können, dass die Anspruchsberechtigten breiter gefächert werden und auch darum, dass sich die Volksanwaltschaft in Zukunft nicht mit solchen Fällen auseinandersetzen muss. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen.)
20.25
Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Als nächster Redner zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Eder. 2 Minuten Redezeit. – Bitte, Herr Abgeordneter.
20.25
Abgeordneter Kurt Eder (SPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Sehr geehrte Damen und Herren! Es handelt sich um ein Gesetz, das einer EU-Richtlinie Folge leistet, und ich darf hier nur grundsätzlich feststellen, dass es sich um eine gute Regelung handelt. Es geht vor allem auch darum, dass alle in Europa fahrenden Kraftfahrzeuge gegenseitig, egal, aus welchen Ländern sie kommen, sicher sein können, dass sie haftpflichtversichert sind.
Zu den Argumenten der Frau Kollegin Moser möchte ich nur festhalten – das hat auch Kollege Rossmann im Finanzausschuss ähnlich gesagt, und die Anträge hat er uns auch schon zur Kenntnis gebracht –, dass natürlich das Ausmaß der Versicherungssumme eine Rolle spielt. Ich darf festhalten, dass im Gesetz vorgesehen ist, die Entschädigungssumme von bisher 3 Millionen anzuheben und auf 6 Millionen zu verdoppeln. Ich habe mich aber bei der Versicherungswirtschaft erkundigt: In der Regel versichern die Versicherungen dann bei gleichen Prämien wesentlich höher als 6 Millionen, also 10 Millionen und mehr.
Was die Fahrräder anlangt, haben wir auch im Ausschuss darüber diskutiert, dass das natürlich ein Vice-versa-Fall wäre. Wenn Fahrräder auch unter dieses Regime fielen, müssten auch Fahrradfahrer in eine Haftpflichtversicherung einzahlen. Die logische Folge wäre natürlich, dass es zu wesentlich höheren Kosten auch für Fahrradfahrer käme.
Das Argument der Fahrerflucht ist natürlich ein Problem generell, nicht nur bei Fahrradfahrern, sondern auch bei anderen Verkehrsteilnehmern. Wir haben aber im Ausschuss angeboten – und dazu lade ich auch die Frau Kollegin Moser ein –, dass wir uns überhaupt die verkehrsschwachen Teilnehmer noch einmal genau anschauen wollen, welche Regelungen wir auch in der Straßenverkehrsordnung vorsehen können, was Fahrräder, Mütter mit Kinderwagen, Kinder, Behinderte und so weiter anbelangt,
und dass wir uns für diesen Personenkreis noch einmal besonders überlegen, was für die Verkehrssicherheit schon präventiv dazu beitragen kann, damit es erst gar nicht zu Haftpflichtversicherungsfällen in dieser Form kommt.
Es wird also so sein, dass meine Fraktion der Regierungsvorlage grundsätzlich zustimmen wird. Die beiden Anträge, die von den Grünen hier einbracht wurden, werden, so wie das auch im Ausschuss der Fall war, abgelehnt, wobei wir, wie gesagt, über den Antrag betreffend die Fahrräder sehr gerne weiter diskutieren und darüber reden wollen, wie wir hier zu mehr Verkehrssicherheit kommen können.– Ich danke vielmals. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)
20.28
Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Zur Klarstellung: Die beiden Anträge der Kollegin Moser – Entschließungsantrag und Abänderungsantrag – liegen noch nicht vor, gelten somit als noch nicht eingebracht.
Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Weinzinger. Sie haben sich für 4 Minuten zu Wort gemeldet. – Bitte.
20.28
Abgeordneter Lutz Weinzinger (FPÖ): Geschätzte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wir haben folgende Gesetzeslage zu behandeln, und es ist nicht einmal wenig, was wir hier in einem Schwung mitbearbeiten mit dem Verkehrsopfer-Entschädigungsgesetz. Damit müssen auch verändert werden: das Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherungsgesetz 1994, das Eisenbahn- und Kraftfahrzeug-Haftpflichtgesetz, das Gastwirtschaftsgesetz, das Kraftfahrgesetz 1967, das Reichshaftpflichtgesetz, das Rohrleitungsgesetz, das Versicherungsaufsichtsgesetz und das Bundesgesetz über internationale Versicherungsrecht (Abg. Dr. Graf: Aufhören! Aufhören! Hör auf!) und so weiter und so weiter.
Meine Damen und Herren, wir machen gewaltige Dinge. Und warum machen wir das? – Weil uns die EU dazu aufgerufen hat mit der 5. Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherungs-Richtlinie. Und wenn die EU ruft, dann springen wir, denn wir sind ja bekanntlich die Weltmeister.
Der ÖAMTC teilt uns mit, dass es maximal zehn Fälle pro Jahr gibt, wo es zu Großschäden kommt, aber wenn man weiter liest, weiß man, dass diese Großschäden dann wesentlich höher sind als 3 Millionen € und auch wesentlich höher als 6 Millionen €. Das sind die Dinge, wo alles Mögliche zusammenbricht und Tunnels zu brennen beginnen.
Fest steht: Als die EU begonnen hat, diese Richtlinie zu bearbeiten, da kamen die Lobbys. Da hat sich herausgestellt, dass nicht die Lobby der Autofahrer, der Kraftfahrer die stärkere war, sondern offensichtlich die Lobby des Versicherungswesens.
Klar ist auch: Wenn wir diese Erhöhung von 3 Millionen auf 6 Millionen durchführen, dann wird uns selbstverständlich die Versicherungswirtschaft mit Tränen in den Augen mitteilen, dass sie daher die Prämien erhöhen muss. Und seien es nur 10 € pro Jahr, so bedeutet das bei 4,5 Millionen Autobesitzern in Österreich allein – und Österreich ist bekanntlich ein kleines Land, aber die EU-Richtlinie gilt für ganz Europa, und da sind wesentlich mehr Bürger und Autobesitzer – einen Mehrertrag für die Versicherungswirtschaft von – 4,5 mal 10 – 45 Millionen €. Soll ich es Ihnen in „alte Schillinge“ übersetzen?
Das ist der Hintergrund dieser Sache! Und wiederum ist die
Melkkuh der Nation, der Staatsnation Österreich der Autofahrer. Irgendwann
muss das ein Ende haben! (Beifall bei der FPÖ.)
Unsere Autofahrer fahren ja nicht nur zu ihrem Vergnügen. Es gibt schon ein paar, die mit ihrem Porsche mit großer Begeisterung durch die Gegend rauschen (Heiterkeit bei der FPÖ), aber der überwiegende Teil sind Arbeitnehmer, sind Leute, die in die Arbeit fahren müssen und zurück. Und etliche von ihnen sind auch Angehörige dieses Hauses, die mit dem Auto hierher fahren. Ich fahre mit dem Zug und bedauere zutiefst, dass ich ab 1. September nicht einmal mehr eine Zigarette im Zug rauchen darf, weil die ÖBB beschlossen haben, statt Verkehrsunternehmen eine Gesundheitsbehörde zu werden. (Beifall bei der FPÖ. – Abg. Pack: Das ist ohnehin gesünder für dich!) – Nein, das hat damit gar nichts mehr zu tun. In meinem Alter ist das schon wurscht.
Meine Damen und Herren, wir werden diesem Verkehrsopfer-Entschädigungsgesetz in der Form nicht zustimmen. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)
20.32
Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Jakob Auer mit 3 Minuten Redezeit. – Bitte.
20.32
Abgeordneter Jakob Auer (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsident! Herr Staatssekretär! Meine Damen und Herren! In einem muss ich meinem Vorredner Lutz Weinzinger widersprechen: Es ist bei ihm auch nicht wurscht, sondern es ist wichtig, dass er weiterhin auf seine Gesundheit schaut, denn sonst hätten wir hier nicht manches Mal durchaus auch interessante Redebeiträge – und das freut uns immer wieder.
Meine Damen und Herren, zum zweiten Punkt in der Sache selber. Mein Vorredner meinte, durch diese Prämienerhöhung, mit der dann die Versicherungswirtschaft offensichtlich mit Tränen in den Augen uns Autofahrer belasten würde, könnten diese Unternehmen so in etwa 40 bis 45 Millionen Mehreinnahmen erzielen. Das mag sein, aber umgekehrt hat er selbst darauf hingewiesen, dass in etwa zehn Fälle pro Jahr gegeben sind, wo auch die Versicherungssumme, die jetzt, wie geplant, auf 6 Millionen erhöht werden soll, bei weitem nicht ausreichen würde. Also zwei und zwei zusammengezählt: Da wird sich die Geschichte, so hoffe ich, auch für die Versicherungsunternehmen ausgehen.
Eines bin ich sicher, die werden es sich schon richten, aber wichtig ist vielmehr etwas anderes: ein ausreichender Versicherungsschutz für den Fall der Fälle, denn dann, wenn es schwierig ist und derartige Fälle abzudecken sind, ist es notwendig, dass auch hier der entsprechend Geschädigte die Chance hat, zu seinem Recht, sprich zu seinem Versicherungsschutz, zu kommen.
Dieser Entwurf, meine Damen und Herren, dient der Umsetzung der 5. Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherungs-Richtlinie, die, wie bereits ausgeführt, auf europäischer Ebene wesentliche Verbesserungen zum Schutz der Opfer von Verkehrsunfällen nach sich zieht.
Natürlich könnte man sagen, die 6 Millionen sind zu wenig, vielmehr sollte – wie das auch von verschiedenen Organisationen, nicht nur von der Europäischen Union gefordert wurde – die Mindestdeckungssumme 10 Millionen sein. Ich will ganz bewusst keine Werbung machen, es gibt aber eine Kraftfahrzeugorganisation, die heute schon 15 Millionen Deckungssumme anbietet. Es kann sich das jeder auf dem freien Markt aussuchen. Vielleicht ist das der erste richtige Schritt. Vielleicht kann man das auch so sehen: Das Glas ist halb voll. Der andere sieht, das Glas ist bereits halb leer.
Wichtig ist – und das sollte das Positive sein –, dass es eine Verdoppelung der bisherigen Deckungssumme gibt. Daher stimmen wir durchaus positiv der Sache zu. (Beifall bei der ÖVP.)
20.35
Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Als nächster Redner zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Vilimsky mit 3 Minuten freiwilliger Redezeitbeschränkung. – Bitte, Herr Abgeordneter.
20.35
Abgeordneter Harald Vilimsky (FPÖ): Frau Präsident! Herr Staatssekretär! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir debattieren und diskutieren heute eine Novelle zum Verkehrsopfer-Entschädigungsgesetz, und an sich müsste man der Auffassung sein, dass da eine gute Motivation dahintersteckt, dass man da etwas für Opfer machen möchte, dass man die Summe möglicher Schäden nach oben versicherungstechnisch abdecken möchte. Jetzt behaupte ich aber: Würde man sie nicht besser kennen. Kennt man sie besser und weiß, wie Rot und Schwarz hier durchaus nicht nur im Bankenwesen, sondern auch in der heimische Versicherungswirtschaft verzahnt sind mit den Mächtigen, so ist zumindest bei mir der Eindruck ein sehr massiver, dass ihnen hier ein paar Versicherungsdirektoren im Ohr gesessen sind, weil diese Novelle in dieser Art an und für sich abzulehnen ist.
Würde man es ehrlich meinen, würde man die Summe nicht pauschal nach oben setzen, sondern würde vielmehr versuchen, etwa einen Härtefonds einzurichten und entsprechend zu dotieren. Mit der Dotation eines solchen Härtefonds wäre es natürlich möglich, für diese wenigen Fälle – und es sind nicht zehn im Jahr, sondern es sind maximal zehn im Jahr – ohne Probleme eine Bedeckung zu finden.
Faktum ist, dass Sie damit eine Tür aufmachen für die Versicherungswirtschaft, den Haftpflichtprämienbereich ordentlich nach oben zu schrauben. Und wenn man sich ansieht, wie Autofahrer in Österreich belastet wurden und noch immer belastet werden, muss man sagen, wir haben einen Punkt erreicht, wo jeder Cent an Mehrbelastung einfach nicht mehr akzeptabel ist. (Beifall bei der FPÖ.)
Ich möchte Ihnen nur ganz kurz vor Augen führen – das hat ein Autofahrerklub errechnet –, es war die vergangene Regierung, an der in den Anfängen auch Leute von uns – dafür kann man sich nur entschuldigen – mit beteiligt waren, in deren Amtszeit die Autofahrerkosten vom Jahr 1999 bis zum Jahr 2007 von 1 000 € im Jahr auf eine Summe von über 1 400 € angehoben wurden, was eine Steigerung von 43 Prozent bedeutet. (Abg. Kurt Eder: Das war Ihre Regierung!)
Ich habe mich soeben entschuldigt dafür, dass unter unserem Banner hier Personen mitgesegelt sind, die eine Politik betrieben haben, die in unserer Partei keine Mehrheit gefunden hat. Und das Einzige, was diesen Personen dann übrig geblieben ist, war, aus dieser Partei zu flüchten, eine neue Kunstpartei zu gründen. Aber Sie als SPÖ geraten heute in die Gefahr (Abg. Kurt Eder: Wir waren immer dagegen!), dass Sie das neue BZÖ sind, denn genauso wie diese Gruppe umgefallen ist in Richtung Schwarz, fallen Sie um in Richtung Schwarz. (Beifall bei der FPÖ.)
Die Zeitungen sind jeden Tag voll, und es wird Ihnen nicht verborgen bleiben, dass es einen Massenexodus bei der SPÖ bei ihren Mitgliedern gibt. Die Personen flüchten, viele kommen zu uns, sie freuen sich, sie erkennen uns als neue soziale Heimatpartei, und ich sage, das ist etwas Gutes.
Meine Damen und Herren, Sie haben die Autofahrer genug belastet! Sie haben in Ihrer Regierungszeit immer gesagt, man muss die Kosten senken. (Abg. Krainer: Ihr Kragen ist schief!) – Danke für den Hinweis, das war lieb! – Das Erste, was Sie machen, Sie fahren mit der Mineralölsteuer hinauf, wissend, dass auch die Mehrwertsteuer das noch einmal erhöhen wird. Die Vignette wird im nächsten Jahr erhöht. Und ich wette mit Ihnen, Sie werden es sein, die die Pkw-Maut einführen werden.
Deswegen sind wir bei diesen kleinen Dingen hier derart sensibel, weil wir diese Belastungspolitik für Autofahrer einfach nicht mehr akzeptieren können, nicht mehr akzeptieren wollen und uns hier auch als Anwalt der Autofahrerinteressen im Hohen Haus positionieren und von dieser Position auch keinen Schritt abweichen werden.
Daher lehnen wir diese Gesetzesvorlage ab. (Beifall bei der FPÖ.)
20.39
Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Als nächster Redner zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Bucher mit 3 Minuten freiwilliger Redezeitbeschränkung. – Bitte.
20.39
Abgeordneter Josef Bucher (BZÖ): Frau Präsident! Herr Staatssekretär! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Kollege Vilimsky, wir sind auch wie Sie der gleichen Meinung, dass die Autofahrer nicht geschröpft werden sollen. (Abg. Dr. Graf: Nicht schon wieder!) – Ich bete das jetzt nicht herunter, was die Belastung der Österreicher betrifft, aber in dem Fall handelt es sich um eine EU-Richtlinie, und da kann nichts Negatives dran sein, wenn wir die Mindestdeckungssumme von 3 Millionen auf 6 Millionen erhöhen, noch dazu wenn mehr Opferschutz dabei ist und dieser europaweit gilt. Das ist ja immerhin schon ein Riesenfortschritt, weil das bis dato nicht gegeben war und wir auch an jene Sach- und Personenschäden denken müssen, die außerhalb unseres Landes passieren.
Deshalb halten wir das für eine grundlegend richtige Maßnahme und werden dieser Gesetzesvorlage auch zustimmen. – Danke schön. (Beifall beim BZÖ.)
20.40
Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Als Nächster zu Wort gemeldet hat sich Herr Staatssekretär Dr. Matznetter. Die Redezeit soll 20 Minuten nicht übersteigen. – Bitte.
20.40
Staatssekretär im Bundesministerium für Finanzen Dr. Christoph Matznetter: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Hohes Haus! Ich möchte kurz die Gelegenheit nützen, um auf drei Sachen hinzuweisen:
Teil eins: Wir haben uns bemüht, im Zuge der Umsetzung der 5. Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherungs-Richtlinie gleich eine Neukodifizierung vorzunehmen. Wie schon vorher von den Kollegen und Kolleginnen richtig ausgeführt wurde, dient das Gesetz einer Verbesserung des Verkehrsopferschutzes, und wir sind der Meinung, dass eine Verdoppelung der Mindestversicherungssummen von 3 Millionen € auf 6 Millionen € genau jenes Augenmaß ist, das mit dieser Richtlinienumsetzung bei uns Gesetz werden soll.
Warum? – Derzeit schließen mehr als drei Viertel aller Zulassungsbesitzer Kraftfahrzeugsversicherungen ab, die deutlich höhere Summen umfassen. Es wird in Österreich im Regelfall gar keine Versicherungspolizze mehr angeboten mit einer Mindestdeckungssumme, die geringer ist als dieser Betrag. Die zu erwartenden Folgekosten für die Autofahrer sind daher relativ gering. Insofern kann ich die Befürchtungen meiner Vorredner nicht ganz nachvollziehen.
Was die Wünsche nach einer deutlichen Erhöhung der Mindestversicherungssummen betrifft, erlauben Sie mir auszuführen, dass dann, wenn man über den derzeitigen Bestand deutlich hinausgeht, natürlich auch eine relevante Prämienerhöhung stattfinden würde und dies bei der jetzigen Umsetzung der Richtlinie eine etwas überschießende Form der Umsetzung wäre.
Ich möchte nicht verhehlen, dass es in diesem Bereich einzelne Härtefälle gibt, dass es aber eine Fülle anderer Bereiche gibt, aus denen die öffentliche Hand direkt oder indirekt in solchen Fällen Hilfestellungen aller Art leistet.
Der dritte und letzte Punkt betrifft die Einbeziehung der Fahrräder. Ich habe mir schon erlaubt, das sozusagen in der Vorbemerkung in meiner eigenen Fraktion auszuführen. Es gab natürlich eine nette Zeit, in der die Fahrräder Nummernschilder hatten. Man erinnere sich an alte französische Filme, wo es eine nette kleine Plakette war. Wenn man natürlich eine Gemeinschaft der haftpflichtversicherten Fahrräder hätte, dann wäre es durchaus angemessen, für die Einzelfälle, bei denen kein Versicherungsschutz nachweisbar oder vorhanden ist, eine Pflicht der Allgemeinheit der dann Fahrradhaftpflichtversicherten im Wege des Ausgleiches einzuführen.
Wir haben das nicht, und es wäre eine Zumutung, die Allgemeinheit in diesem Bereich für eine an sich unversicherte Gruppe die gesamten Prämien für die Abdeckung zahlen zu lassen. Aus diesem Grund haben wir uns nicht entschlossen, in diesem Bereich eine Erweiterung über den in der Richtlinie vorgesehenen Bereich vorzunehmen.
Ich denke, die jetzige Reform ist eine Reform mit
Augenmaß. Sie bringt deutliche Verbesserungen für den
Opferschutz, eine deutliche Erhöhung der Mindestsummen, nämlich
eine Verdoppelung, eine adäquate Umsetzung. Ich denke, das ist eine
vernünftige Regelung, der man jederzeit die Zustimmung geben
kann. – Danke für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)
20.43
Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Danke, Herr Staatssekretär.
Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Mag. Maier. 2 Minuten Redezeit haben Sie sich vorgenommen. – Bitte.
20.43
Abgeordneter Mag. Johann Maier (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Das ist eine etwas komische Diskussion. Ich erlaube mir das hier so zu sagen, weil ich die Argumente einiger Kollegen hier im Hohen Haus nicht verstehen kann.
Wir müssen doch davon ausgehen, dass im Mittelpunkt dieser Gesetzesinitiative der Schutz von Verkehrsopfern steht und die Mindesthaftpflichtversicherungssummen um das Doppelte erhöht werden. Es kommt absolut zu Verbesserungen, und ich möchte doch daran erinnern: Denken Sie an Fälle von Verkehrsunfällen im Ausland, wo Österreicher schwer verletzt worden sind und wo es nicht diese adäquaten Versicherungssummen gegeben hat! Hier schaffen wir auch für unsere Staatsbürger einen verbesserten Rechtszustand. Daher ist diese Initiative grundsätzlich zu begrüßen.
Ich verhehle nicht, dass es Härtefälle gibt, und bin hier auch mit dem Kollegen Vilimsky einer Meinung, dass wir nachdenken sollten, ob wir dieses Problem nicht über einen Härtefonds lösen könnten. Wir selbst haben in der Beratung in den Arbeiterkammern mehrere derartige Fälle zu bearbeiten gehabt, und ich sage Ihnen: Das sind erschütternde Fälle! Damit sollten wir uns auseinandersetzen!
Die Erweiterung der Versicherungspflicht für Fahrräder, Maschinen oder auch Spielzeug sollte sehr differenziert betrachtet werden – ich denke hier an die Pocket Bikes –, und ich würde ersuchen, dass dafür im Verkehrsministerium eine entsprechende Initiative vorbereitet wird.
Eine dritte Feststellung: Ich glaube nicht, dass es hier zu einer Prämienerhöhung kommen wird, Kollege Weinzinger, weil es jetzt bereits freiwillige Höherversicherungen gibt und dadurch die Prämien auch nicht erhöht worden sind.
Abschließend noch eine Feststellung: Ich würde
mir auf Seiten der Versicherer Folgendes erwarten: eine Beschleunigung der
Schadensabwicklung, eine Beschleunigung der gerichtlichen
Verfahren – ohne dass ich damit der Aufgabe von rechtsstaatlichen
Verfahren das Wort reden will. Da kommt es zu ungerechtfertigten
Lösungen, und wir sollten gemeinsam mit der Versicherungswirtschaft
da einen Weg suchen. (Beifall bei der
SPÖ.)
20.46
Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Als Nächste zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Lentsch. 2 Minuten Redezeit. – Bitte.
20.46
Abgeordnete Edeltraud Lentsch (ÖVP): Frau Präsidentin! Herr Staatssekretär! Geschätzte Damen und Herren! Hohes Haus! Es wurde von sehr vielen meiner Vorredner schon angesprochen: Mit dem vorliegenden Gesetz setzt Österreich die 5. Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherungs-Richtlinie der EU um. Damit wird die Mindestversicherungssumme von immerhin 3 Millionen € auf 6 Millionen € verdoppelt. In Österreich ist das nicht wirklich etwas Neues, denn in rund drei Viertel der Verträge sind bereits höhere Mindestversicherungssummen vorgesehen.
Ganz besonders interessant finde ich hier das Verkehrsopfer-Entschädigungsgesetz. Der Schutz von Verkehrsopfern wird wesentlich verbessert, speziell in Härtefällen, in denen die Kraftfahrversicherung oder die Haftpflichtversicherung nichts mehr zahlt. Das ist zum Beispiel bei Fahrerflucht oder wenn ein nichtversichertes Fahrzeug in einen Unfall involviert ist beziehungsweise wenn ein nichtversichertes Fahrzeug an einem Unfall schuld ist.
Mit dieser Richtlinie zeigt sich wieder einmal mehr, dass die EU alles andere als bürgerfern agiert.
Nun wird, geschätzte Damen und Herren, eine äußerst wichtige Gesetzeslücke geschlossen, die eigentlich jede Autofahrerin und jeden Autofahrer betreffen kann und somit auch uns alle.
Zum Schluss noch ein Appell: Wer schnell hilft, hilft
doppelt! (Beifall bei der ÖVP.)
20.48
Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Als Nächste hat sich Frau Abgeordnete Dr. Moser zu Wort gemeldet. 5 Minuten Redezeit. – Bitte, Frau Abgeordnete.
20.48
Abgeordnete Mag. Dr. Gabriela Moser (Grüne): Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Es gab in unserem Klub ein technisches Gebrechen, leider sozusagen gerade im Zusammenhang mit solchen Dingen wie Haftpflicht. Deswegen darf ich Ihnen unsere Anträge nochmals vortragen, damit sie ordnungsgemäß eingebracht sind.
Ich erinnere: Wir wollen die Mängel dieser gesetzlichen Umsetzung einer EU-Richtlinie ausmerzen, und zwar in zweierlei Hinsicht: Einerseits wollen wir haben, dass mehr Menschen anspruchsberechtigt sind.
Deswegen unser Antrag, der wie folgt lautet:
Abänderungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
Das im Titel genannte Bundesgesetz in der Fassung des Ausschussberichts wird wie folgt geändert:
In § 6 Abs. 1 wird bei der Ziffer 2 nach dem Wort „unterliegt“ das Wort „oder“ eingefügt und eine Ziffer 3 wie folgt ergänzt:
„3. im Fall des § 4 Abs. 1 Z 2 durch ein Fahrrad“
*****
Das wäre der Abänderungsantrag, der den Menschen hilft, auch bei Fahrradunfällen entsprechend entschädigt zu werden.
Der zweite Antrag ist ein Entschließungsantrag von meinem Kollegen Rossmann und mir, mit dem insgesamt die Schadensersatzsumme und sozusagen die Entschädigungssumme erhöht werden soll.
Entschließungsantrag
Die Bundesregierung wird aufgefordert, im Interesse der Unfallopfer einen Vorschlag für die Anhebung der Mindestversicherungssummen im Kfz-Haftpflichtbereich über das in der EU-Richtlinie vorgesehene Ausmaß hinaus vorzulegen.
Auf diesem Weg sollen existenzbedrohende Situationen für die Beteiligten nach Großschadensunfällen vermieden werden, dies nachweislich ohne nennenswerte Kostenbelastung bei einzelnen Haftpflichtversicherten und in Übereinstimmung mit der erfolgreichen Regelung dieser Frage in einer Reihe europäischer Staaten.
*****
Ich glaube, was in anderen Staaten möglich ist, sollte
auch in Österreich Gesetz werden. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen.)
20.49
Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Der Entschließungsantrag der Abgeordneten Rossmann, Moser, Kolleginnen und Kollegen ist nunmehr ordnungsgemäß eingebracht, liegt auch vor und steht damit mit in Verhandlung. Ebenso ist der Abänderungsantrag der Abgeordneten Moser ordnungsgemäß eingebracht, liegt auch vor und steht daher mit in Verhandlung.
Die Anträge haben
folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten
Rossmann, Moser, Kolleginnen und Kollegen betreffend Ausschluss von
Härtefällen nach Großschadens-Unfällen durch Anhebung der
Mindestversicherungssummen im Kfz-Haftpflicht-Bereich
eingebracht im Zuge
der Debatte über den Bericht des Finanzausschusses über die
Regierungsvorlage (80 d.B.) betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein
Bundesgesetz über die Entschädigung von Verkehrsopfern (Verkehrsopfer-Entschädigungsgesetz –
VOEG) erlassen wird sowie das Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherungsgesetz
1994, das Eisenbahn- und Kraftfahrzeughaftpflichtgesetz, das
Gaswirtschaftsgesetz, das Kraftfahrgesetz 1967, das Reichshaftpflichtgesetz,
das Rohrleitungsgesetz, das Versicherungsaufsichtsgesetz und das
Bundesgesetz über internationales Versicherungsvertragsrecht für
den Europäischen Wirtschaftsraum geändert werden
(Kraftfahrrechts-Änderungsgesetz 2007 – KrÄG 2007)
(121 d.B.)
Bei einzelnen
Unfallereignissen, insbesondere bei Großschäden –
Stichwort Tauerntunnel, Massenkarambolagen – oder bei
Unfällen mit beispielsweise danach dauerhaft behinderten und an ihrem
Verdienst gehinderten Opfern reichen die bisher im KHVG vorgesehenen
Mindest-Versicherungssummen im Bereich der Kfz-Haftpflichtversicherung
immer wieder nicht zur Deckung der Schad- und Folgekosten aus.
Auch die mit der
gegenständlichen Regierungsvorlage in Umsetzung der 5. Kfz-Haftpflichtversicherungs-Richtlinie
der EU vorgesehene Anhebung der Mindestversicherungssummen wird hier nicht
immer ausreichend sein, wie u.a. der kürzlich vom ORF berichtete und vom
ÖAMTC detailliert einschlägig aufgearbeitete Fall eines
Taxi-Unfall-Opfers in Wien belegt.
Wiederholt wurde daher
in den letzten Jahren – zuletzt im Rahmen der Begutachtung zum
vorliegenden Gesetzesentwurf – von kompetenter Seite drauf
hingewiesen, dass die Mindest-Versicherungssummen im Bereich der
Kfz-Haftpflichtversicherung dergestalt angehoben werden sollen, dass auch
diese sehr seltenen, aber im Einzelfall extrem gravierenden
Härtefälle ebenfalls weitestmöglich abgedeckt sind. Der Rechtsausschuss
des EU-Parlaments (mit der nunmehrigen Justizministerin Maria Berger als
Mitglied) hatte sich bereits im Zuge der Richtlinienerarbeitung auf EU-Ebene
klar für höhere Mindestversicherungssummen ausgesprochen, was jedoch
in der Folge vom Rat vereitelt wurde.
Üblicherweise
wurden gegen die Forderung nach höheren Mindest-Versicherungssummen
dann angeblich unsausweichliche deutliche Prämienerhöhungen ins
Treffen geführt. Dies ist jedoch erwiesenermaßen unzutreffend:
Bereits heute bieten zahlreiche im heimischen Markt tätige
Kfz-Haftpflichtversicherer höhere Versicherungssummen als die nun
künftig gesetzlich vorgesehene Mindestsumme aufpreisfrei an. Unbegrenzte
Versicherungssummen (generell oder zumindest bei Personenschäden) bei
vergleichbaren Prämienhöhen wie derzeit in Österreich gibt es
zudem heute schon in zahlreichen europäischen Staaten (B, L, N, SF, F, GB,
IRL), einige weitere europäische Staaten (DK, S) haben weit
höhere Mindest-Versicherungssummen bei vergleichbaren
Prämienniveau.
Die Machbarkeit entsprechender
Lösungen auch in Österreich ohne nennenswerte Kostenmehrbelastung
für die Versicherten ist auch versicherungsmathematisch nachvollziehbar:
Jährlich stehen nur wenige derartige Einzelfälle bei
5,5 Millionen versicherten Kfz zu Buche, sodass die Abdeckung des
zusätzlichen Risikos durch die sehr breite Aufteilung wenn überhaupt
zu allerhöchstens verschwindend geringen Wirkungen im Bereich der
Prämien führen dürfte.
Dem großen
gesellschaftlichen Nutzen – Erleichterungen unbeschreiblicher
Härtesituationen nach Unfällen – stünden somit
allerhöchstens verschwindende Kosten für die Gesamtheit der
Versicherten gegenüber.
Die unterfertigten
Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle
beschließen:
„Die
Bundesregierung wird aufgefordert, im Interesse der Unfallopfer einen Vorschlag
für die Anhebung der Mindestversicherungssummen im Kfz-Haftpflichtbereich
über das in der EU-RL vorgesehene Ausmaß hinaus vorzulegen.
Auf diesem Weg sollen existenzbedrohende Situationen für die Beteiligten nach Großschadensfällen vermieden werden, dies nachweislich ohne nennenswerte Kosten-
belastung der
einzelnen Haftpflichtversicherten und in Übereinstimmung mit der erfolgreichen
Regelung dieser Frage in einer Reihe europäischer Staaten.
*****
Abänderungsantrag
Der Abgeordneten
Dr. Gabriela Moser, Mag. Bruno Rossmann, Kolleginnen und Kollegen
eingebracht im Zuge der
Debatte über den Bericht des Finanzausschusses über die
Regierungsvorlage (80 d.B.) betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz
über die Entschädigung von Verkehrsopfern (Verkehrsopfer-Entschädigungsgesetz –
VOEG) erlassen wird sowie das Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherungsgesetz
1994, das Eisenbahn- und Kraftfahrzeughaftpflichtgesetz, das
Gaswirtschaftsgesetz, das Kraftfahrgesetz 1967, das Reichshaftpflichtgesetz,
das Rohrleitungsgesetz, das Versicherungsaufsichtsgesetz und das
Bundesgesetz über internationales Versicherungsvertragsrecht für
den Europäischen Wirtschaftsraum geändert werden
(Kraftfahrrechts-Änderungsgesetz 2007 – KrÄG 2007)
(121 d.B.)
Der Nationalrat wolle
beschließen:
Das im Titel genannte
Bundesgesetz in der Fassung des Ausschussberichtes wird wie folgt
geändert:
Im § 6
Abs. 1 VO-EG ist bei der Ziffer 2 nach dem Wort
„unterliegt“ das Wort „oder“ einzufügen und eine
Ziffer 3 wie folgt zu ergänzen:
„3. im Fall des
§ 4 Abs. 1 Z. 2 durch ein Fahrrad.
Begründung:
Nach dem vorliegenden
Gesetzesentwurf ist entgegen dem Prinzip der fiktiven Haftpflichtversicherung
nur den Verkehrsopfern und ihren Hinterbliebenen, nicht aber weiteren
Geschädigten wie den ArbeitgeberInner der Verkehrsopfer (Lohnfortzahlungsschaden),
der Sozialversicherung, den Krankenanstalten und der Sozialhilfe Schadenersatz
zu leisten. Diese Belastung der ArbeitgeberInnen , der Sozialversicherten und
der SteuerzahlerInnen zugunsten einer Entlastung der Haftpflichtversicherer ist
nicht sachgerecht, wie auch in einem ausführlichen Artikel eines
Rechnungshofbeamten in der Zeitschrift „Soziale Sicherheit“
nachzulesen ist (Manfred Hoza: Fahrerflucht: Heilungskostenersatz und
Schmerzensgeld. In: SozSi 2004: 404ff). Eine weitere starke Entlastung der
Haftpflichtversicherer ist überdies durch den überwiegend Ausschluss
des Ersatzes von Schachschäden gegeben, darüber hinaus erfolgt auch
durch Vollkaskoversicherungen eine derartige Entlastung.
Diese weitgehend Entlastung und Überwälzungen von Kosten des Kfz-Bereichs auf die Allgemeinheit (Gesamtheit der Versicherten) rechtfertigen die Forderung, analog zur Leistungspflicht für die Opfer von Unfällen nicht versicherungspflichtiger Fahrzeuge auch eine Leistungspflicht zugunsten der Opfer bei Fahrradunfällen mit Fahrerflucht vorzusehen. Bei derartigen Unfällen könnten so im Interesse der Verkehrsopfer Härtefälle vermieden werden. In sachlicher Hinsicht kann bei Belastung der Sozialversicherungsträger ebenso wie bei nicht versicherungspflichtigen Kraftfahrzeugen auch bei Fahrrädern von einem fiktiven Versicherungsschutz der (üblicherweise sozialversicher-
ten) RadfahrerInnen ausgegangen werden und daher auch eine
analoge Leistungspflicht begründet werden.
*****
Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Als Nächsten rufe ich Herrn Abgeordneten Mag. Gaßner auf. – Herr Abgeordneter, ich erteile Ihnen das Wort.
20.51
Abgeordneter Mag. Kurt Gaßner (SPÖ): Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Was so alles in einem Kraftfahrrechts-Änderungsgesetz Platz hat, ist ja wirklich erstaunlich. Kollege Weinzinger hat zunächst – wahrscheinlich ein Lesefehler –auch noch die Gastwirtschaftsgesetze sozusagen geändert. Das sind die Gaswirtschaftsgesetze gewesen. Er möchte dann auch noch, dass im Zug weiter geraucht werden darf. – Okay, ich habe bis vor einem halben Jahr auch geraucht, aber im Zug ist es schon sehr belästigend, muss ich sagen. Ich fahre auch sehr viel mit der Eisenbahn. (Zwischenrufe bei der FPÖ.) Na ja, da kommen dann immer aus den Nichtraucherabteilen die Raucher hinein, und dann qualmt es dort nur mehr. Herr Kollege Vilimsky hat uns, die SPÖ, dann mit dem BZÖ verglichen. Also, das alles in diesem Kraftfahrrechts-Änderungsgesetz.
Faktum ist, dass wir hier eine Verdoppelung der
Haftungssummen vornehmen, was uns bis zum 11. Juni von der EU
vorgeschrieben ist, und das ist ganz gut so. Und ich bin froh, dass dieses
Gesetz heute so beschlossen wird, und will Sie nicht mehr länger
aufhalten. – Danke schön. (Beifall
bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)
20.52
Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.
Wünscht der Herr Berichterstatter das Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.
Da kurzfristig eingebrachte Anträge vorliegen und eine kurze Unterbrechung der Sitzung zur Vorbereitung der Abstimmung nicht ausreicht, verlege ich die Abstimmung bis an den Schluss der Sitzung und setze mit der Erledigung der Tagesordnung fort.
Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (81 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Finanzstrafgesetz geändert wird – Finanzstrafgesetz-Novelle 2007 (FinStrG-Novelle 2007) (122 d.B.)
Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Wir gelangen nun zum 13. Punkt der Tagesordnung.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Als Erster gelangt Herr Abgeordneter Lutz Weinzinger zu Wort. 4 Minuten Redezeit. – Bitte.
20.53
Abgeordneter Lutz Weinzinger (FPÖ): Geschätzte Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Abgeordneter Mag. Gaßner hat meinen Klubkollegen und mir vorgeworfen, dass wir alles Mögliche in die vorhin behandelte Materie hineingepackt haben. Ich frage mich jetzt wirklich: Was könnte ich in die Finanzstrafgesetz-Novelle 2007 hineinpacken? – Ich verspreche Ihnen: Ich packe jetzt gar nichts hinein, son-
dern wir reden nur über das, worum es geht! (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten
der ÖVP. – Abg.
Dr. Stummvoll: Sehr gut!
Bravo!)
Gehen tut es darum, dass mit 1. Jänner 2008 die neue Strafprozessordnung in Kraft tritt, und – und das freut mich – dass die Notwendigkeit erkannt wurde, dass das Finanzstrafgesetz entsprechend angepasst wird.
Ich sage Ihnen gleich: Weil das eben eine wirkliche Notwendigkeit ist und weil es auch gar nicht schlecht gemacht wurde, werden wir – obwohl Oppositionspartei; ich könnte jetzt in diese kurze Abhandlung die Aufgaben der Opposition hineinarbeiten, werde es aber nicht tun – dem grundsätzlich zustimmen.
Wir wollen aber auch zwei Dinge anmerken; sie wurden auch schon im Ausschuss benannt und wurden dort von den Rechtskundigen mit leichtem Kopfnicken zumindest zur Kenntnis genommen.
Punkt eins: Im Finanzstrafgesetz müsste man den Beschuldigtenbegriff der Strafprozessordnung übernehmen. Das ist wichtig, da es sonst zu Unterschieden zwischen gerichtlichen und Verwaltungsverfahren kommen kann. Ich spreche hier als Steuerberater und Wirtschaftstreuhänder aus eigener Erfahrung: Das ist oft äußerst unangenehm!
Punkt zwei: Im Ermittlungsverfahren besteht keine Möglichkeit, Einspruch wegen Rechtsverletzung zu erheben. Dies ist in der Strafprozessordnung möglich, aber in der Finanzstrafprozessordnung, die hier im Finanzstrafgesetz ja gemeinsam abgewickelt wird, ist das leider nicht möglich, und da kann es zu manchen Unstimmigkeiten kommen – wie ich das übrigens vor drei Wochen in einem Finanzamt bei einer entsprechenden Amtshandlung erlebt habe.
Grundsätzlich sind das Gesetz und der Gesetzesantrag
in Ordnung, grundsätzlich ist es ein guter Ansatz. Wir werden diesem
Gesetzesantrag daher zustimmen. (Beifall
bei der FPÖ.)
20.55
Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dr. Bauer. 2 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.
20.55
Abgeordneter Dkfm. Dr. Hannes Bauer (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Staatssekretär! Meine sehr geschätzten Damen und Herren! Es ist eine Konsensmaterie, wie sich das schon in den Äußerungen des Vorredner abgezeichnet hat. Und ich glaube auch, dass es wichtig ist, dass die Bestimmungen hier in das Finanzstrafverfahren übernommen werden, die aus der Strafprozessordnung herrühren. Einige Verbesserungen ergeben sich insofern, als die Finanzstrafbehörde nunmehr in der Lage ist, entsprechend oder analog zur Prozessordnung zu ermitteln. Und das bedeutet auch, dass sie damit mehr Rechte zugeordnet bekommt, und vor allem in der zweiten Stufe, wenn ein Strafverfahren wegen Unzuständigkeit beendet ist, muss da nicht so wie in der Vergangenheit unterbrochen werden, sondern kann das Verfahren fortgeführt werden. Das bedeutet auch, dass dadurch ein gewisser Beschleunigungseffekt verbunden ist.
Vor allem halte ich es für wichtig, dass wir uns auch einmal vor Augen halten, dass jene, die Steuern hinterziehen, eigentlich alle schädigen und daher vieles getan werden muss, damit diese Schädigung aller und vor allem der Republik eben reduziert wird, was in den letzten Jahren meiner Meinung nach nicht ganz so konsequent verfolgt worden ist. Und daher ist es gut, dass man, nachdem die Instrumente der Zollbehörde nicht mehr so beansprucht werden können, nun klare Verfahrensrichtlinien einführt, um jene Gleichsetzung – zum Beispiel der Arbeitnehmer mit den Veranlagten – wieder herbeizuführen, weil die einen die Steuern gleich abgezogen bekommen und die anderen sich vielleicht einiges besser richten können. Und daher ist es gut, dass in
einem
Finanzstrafverfahren klare Regelungen getroffen werden. – Ich danke.
(Beifall bei der SPÖ.)
20.58
Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Dr. Stummvoll zu Wort. 2 Minuten Redezeit. – Bitte.
20.58
Abgeordneter Dkfm. Dr. Günter Stummvoll (ÖVP): Frau Präsidentin! Herr Staatssekretär! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es hat eigentlich bei dieser Materie, Reform des Finanzstrafrechts, in den Vorberatungen nur einen Punkt gegeben, zu dem es eine längere Diskussion und auch gewisse Irritationen seitens der Geld- und Kreditwirtschaft gegeben hat, und nur auf diesen einen Punkt möchte ich eingehen.
Ich denke, es ist kein Zweifel – die Vorredner haben es gesagt –, das ist eine Konsensmaterie, nämlich die notwendige Anpassung an die Reform der Strafprozessordnung.
Wozu es gewisse Diskussionen gegeben hat, ist die Frage des § 99 des Finanzstrafgesetzes, in dem es um die Auskunftsmöglichkeiten und auch die Beschlagnahme von Unterlagen geht. Es ist ja so: Die Finanzstrafbehörde ist ja gleichzeitig Erhebungsbehörde und Strafverfolgungsbehörde, und da hat es gewisse Bedenken gegeben – oder gibt sie noch immer – von Geld- und Kreditinstituten im Hinblick auf das Bankgeheimnis.
Die Grenzen des Bankgeheimnisses sind natürlich einzuhalten, aber, wie es schon im Bankwesengesetz steht, dann nicht, wenn es um Abgabenhinterziehung geht. Und die Frage ist jetzt – das haben wir im Finanzausschuss auch diskutiert –: Wo kann das Geld- und Kreditinstitut mit Recht gleichsam die Rechtmäßigkeit des Verlangens, gewisse Unterlagen zu beschlagnahmen und so weiter, einfach prüfen?
Wir haben gemeint, wir brauchen keine weiteren
verfahrenstechnischen Klarstellungen. Wir sind aber übereingekommen, dass
wir, wenn wir das so beschließen, wie es in der Regierungsvorlage
vorgesehen war, dennoch unabhängig davon das Thema nicht einschlafen
lassen, sondern über den Sommer auch noch Gespräche mit der
Kreditwirtschaft führen. Und sollte es da noch einmal zu notwendigen
Klarstellungen kommen müssen, werden wir uns überlegen, ob wir die im
Erlasswege – oder wie auch immer – noch durchführen.
Bei der jetzigen Fassung gibt es einen Konsens aller Parteien. Ich bedanke mich
auch für die sachliche Diskussion im Finanzausschuss. (Beifall bei der
ÖVP.)
20.59
Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Mag. Rossmann. 4 Minuten Redezeit. – Bitte.
21.00
Abgeordneter Mag. Bruno Rossmann (Grüne): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Wie wichtig die Rechte der Beschuldigten in Strafverfahren sind, hat sich jüngst etwa am Fall Elsner gezeigt. Als Mitglied des Banken-Untersuchungsausschusses weiß ich, dass zwar bei der BAWAG vieles falsch gelaufen ist, sowohl in der Bank als auch bei den Aufsichtsbehörden, und dass das Ganze ein Riesenskandal war. Und man mag zu Elsner stehen, wie man will, aber diese Menschenhatz bei seinem Rehab-Aufenthalt in Kärnten war schlicht unwürdig. Es wurde einfach ignoriert, das auch für ihn, trotz allem was passiert ist, die Unschuldsvermutung gilt, solange er nicht rechtskräftig verurteilt ist. (Beifall bei den Grünen.)
Verwunderlich war, dass anscheinend niemand den Mut aufbrachte, das klar zu sagen, sondern dass sich alle an ihm abputzten. Das alles war sehr, sehr unappetitlich und
zeigt mit aller Deutlichkeit, wie wichtig die Rechtsstellung der Beschuldigten in Strafverfahren ist.
Aus diesem Grund werden die Grünen der Finanzstrafgesetz-Novelle 2007 zustimmen, weil es nicht nur zu einer Verbesserung der Rechtsstellung der Beschuldigten kommt, sondern weil es auch zu einer Verbesserung der Verfahrensgrundsätze kommt. Das soll aber nicht heißen, dass wir nicht trotzdem Verbesserungsmöglichkeiten in der vorliegenden Novelle sehen. Auf zwei Punkte möchte ich explizit hinweisen. (Präsidentin Mag. Prammer übernimmt wieder den Vorsitz.)
Erstens: Im Hinblick auf das Recht auf ein faires Verfahren bestehen immer noch Verbesserungsmöglichkeiten für das verwaltungsbehördliche Finanzstrafverfahren, wie beispielsweise eine explizite Belehrung des Beschuldigten bezüglich des Rechts, einen Verteidiger beiziehen zu dürfen, oder auch, dass seine Aussage gegen ihn verwendet werden darf.
Zweiter Punkt: Die Überwachung des Kontakts der
inhaftierten Beschuldigten mit der VerteidigerIn bei Verdacht auf Verdunkelungsgefahr
ist hinsichtlich des Rechts auf ein faires Verfahren gemäß
Artikel 6 MRK ebenfalls bedenklich. Gerade im Hinblick darauf, dass ja die
schwerwiegenden Finanzvergehen bei Gerichten abgehandelt werden, wird eine
Überwachung des Kontakts von VerteidigerIn und den Beschuldigten im verwaltungsbehördlichen
Strafverfahren wohl in den wenigsten Fällen
verhältnismäßig sein. – Danke sehr. (Beifall bei den Grünen.)
21.02
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Bucher. Wunschredezeit: 2 Minuten. – Bitte.
21.02
Abgeordneter Josef Bucher (BZÖ): Frau Präsidentin! Herr Staatssekretär! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit dieser Finanzstrafgesetz-Novelle werden einzelne Verbesserungen hinsichtlich des Finanzstrafverfahrens und auch Anpassungen an die Strafprozessordnung durchgeführt. Wir halten das grundsätzlich für eine richtige Maßnahme, geben aber zu bedenken, dass es einzelne Dinge gibt, die wir doch zu berücksichtigen haben, wie beispielsweise die Wiederaufnahme des Strafverfahrens.
In der Strafprozessordnung gibt es, wenn schwerwiegende Gründe vorhanden sind, die Möglichkeit einer Wiederaufnahme, im Finanzstrafgesetz ist sie mit einem Monat befristet. Über diesen Umstand sollten wir uns bei nächster Gelegenheit noch einmal unterhalten. Aber im Grunde genommen ist das eine sehr vernünftige Maßnahme. Daher werden wir ihr auch unsere Zustimmung geben. (Beifall beim BZÖ.)
21.03
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Jakob Auer zu Wort. Wunschredezeit: 2 Minuten. – Bitte.
21.04
Abgeordneter Jakob Auer (ÖVP): Frau Präsident! Herr Staatssekretär! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Man könnte unter dem Motto: Es ist zwar schon alles gesagt, nur nicht von mir!, gleich wieder die Ausführungen beenden, aber vielleicht doch noch zwei Sätze.
Es war notwendig, dass die Rechtsstellung der Beschuldigten in diesem neuen Verfahren verbessert wird. Sie wird nun deutlich verbessert; das ist also positiv. Es ist klargestellt, dass die Finanzbehörden als Ermittlungsbehörden im Dienste der Strafjustiz die Bestimmungen der Strafprozessordnung anzuwenden haben und nicht mehr jene des verwaltungsbehördlichen Finanzstrafverfahrens und dass – meine Damen und Herren,
ich möchte das noch einmal bekräftigen, worauf Kollege Stummvoll bereits hingewiesen hat und was die Sache vielleicht über den Sommer machbar macht – in Hinkunft da ein Bescheid zu erlassen ist, damit auch das Rechtsmittel der Berufung eingelegt werden kann.
Es wäre dringend notwendig, im Sinne der Rechtssicherheit, im Sinne einer geordneten Abwicklung die Möglichkeit des Einspruches geltend machen zu können, und in diesem Sinne appelliere ich an alle Fraktionen, nachzudenken und mitzuhelfen, dass im Sinne jener, die darauf Anspruch haben, diese Möglichkeit auch geschaffen wird. (Beifall bei der ÖVP.)
21.05
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Mag. Ikrath zu Wort. 2 Minuten Wunschredezeit. – Bitte.
21.05
Abgeordneter Mag. Peter Michael Ikrath (ÖVP): Frau Präsidentin! Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Ich werde und kann mich sehr kurz fassen, nicht nur auf Grund der vorgeschrittenen Zeit, sondern auch auf Grund dessen, was meine Vorredner, insbesondere die Kollegen Stummvoll und Auer, schon ausgeführt haben. Ich möchte deren Feststellungen allerdings noch einmal unterstreichen, denn wir sollten überlegen, wie wir diesen noch immer bestehenden Rest an Rechtsunsicherheit in der Kollision zwischen dem § 38 Bankwesengesetz, der die sensible Materie des Bankgeheimnisses regelt, und den §§ 99 und 89 in Zukunft nachjustieren und klarer lösen können, als das jetzt der Fall ist. Denn: Es gibt immer zwei Betroffene: denjenigen, gegen den ermittelt wird; und dort, wo die Finanzstrafbehörde überschießend vorgeht, so genannte Erkundungsbeweise durchgeführt werden, ist es natürlich auch das Kreditinstitut, weil es in einem solchen Fall Unterlagen herausgibt, Auskünfte erteilt, die die Grenzen des Bankgeheimnisses verletzen, und dann Haftungsfolgen seitens des Betroffenen zu gewärtigen hat.
Das ist der einzige Makel in dieser Novelle – und den werden wir hoffentlich in Zukunft noch beheben. Er ist aber letztlich nicht groß genug, um die positive und grundsätzlich begrüßenswerte Novelle deswegen in Frage zu stellen. Dem Herrn Staatssekretär danke ich für die Bereitschaft, sich im Finanzausschuss dieser Materie noch einmal anzunehmen. (Beifall bei der ÖVP.)
21.07
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun kommt Frau Abgeordnete Tamandl zu Wort. 2 Minuten Wunschredezeit. – Bitte.
21.07
Abgeordnete Gabriele Tamandl (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Werte Kolleginnen und Kollegen! Warum diese Änderungen im Finanzstrafgesetz heute hier beschlossen werden, wurde von meinen Vorrednern schon ausgeführt. Dass es eine Materie ist, die wir im Finanzausschuss einstimmig beschlossen haben, wurde auch schon gesagt. Ich möchte mich daher in meiner Wortmeldung kurz mit der Betrugsbekämpfung befassen.
Auf der einen Seite ist es notwendig, wenn es einmal passiert, dass jemand ein Finanzstrafverfahren eingeleitet bekommt, weil er eben vorsätzlich gehandelt hat, wenn er Steuern hinterzogen hat – ich beziehe mich hier auf die steuerliche Problematik und nicht auf die zollrechtlichen Angelegenheiten –, dann soll er natürlich Rechtssicherheit haben, dann soll er natürlich ordentlich behandelt werden. Damit es aber erst gar nicht zu einem Finanzstrafverfahren kommt, beispielsweise nach einer Betriebsprüfung oder beispielsweise wenn man draufkommt, dass jemand Abgaben verkürzt oder hinter-
zieht, müssen wir – und wir haben das in der letzten Gesetzgebungsperiode auch schon gemacht – in der Betrugsbekämpfung sicherlich noch weitere Schritte einleiten.
Wir haben im vergangenen Jahr, und zwar vor dem Sommer, ein Betrugsbekämpfungsgesetz beschlossen, mit dem bereits wesentliche Maßnahmen eingeleitet wurden. Auf der anderen Seite brauchen wir aber noch, was bereits auch von früheren Finanzministern gefordert wurde, dass wir beispielsweise unter den Unternehmern keine Mehrwertsteuer mehr verrechnen, damit dieser Karussellbetrug, dieser Mehrwertsteuerbetrug erst gar nicht passieren kann, sodass es gar nicht zu einer Einleitung eines Finanzstrafverfahrens kommen kann, denn Steuern zu hinterziehen schädigt die ganze Volkswirtschaft, das schädigt die Steuerzahler, das schädigt die Republik, und das muss eingedämmt werden.
Ich glaube, in diesem Sinne sollten wir weiterarbeiten,
sollten wir das in einer Steuerreform dann nicht ganz wegschieben, sondern
sollten uns im Zuge dessen auch mit dieser Thematik befassen. (Beifall bei der ÖVP.)
21.09
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Staatssekretär Dr. Matznetter hat sich noch einmal zu Wort gemeldet. 1 Minute hat er sich vorgenommen. – Bitte.
21.09
Staatssekretär im Bundesministerium für Finanzen Dr. Christoph Matznetter: Frau Präsidentin! Hohes Haus! Nur in aller Kürze: Ich wollte es an sich dabei bewenden lassen bei diesem Punkt. Nur ein Nachtrag noch zu den Sorgen der Finanzwirtschaft in diesem Bereich. Ich darf daran erinnern, dass dieser § 99 nicht in dieser Novelle eingeführt wird, sondern im Wesentlichen seit dem Jahr 2000 mit einer Abweichung, 2002 mit einer Novellierung, besteht. Wir schauen uns das gerne an.
Einen Punkt sollte man allerdings schon bedenken: Wir wollen unbürokratische Gesetze haben. In der Stufe eins gibt es ein Auskunftsbegehren, und wenn ein Institut daraufhin keine Auskunft geben kann oder will, dann kommt es zu einem ordnungsgemäßen Verfahren über Zwangsmaßnahmen, in dem ohnehin Bescheide ausgestellt werden. Also im Moment ist der Problembereich noch nicht ganz ersichtlich, aber die Einladung ist da, dass man im Herbst einmal ein Gespräch darüber führt. – Danke.
21.10
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Es ist dazu niemand mehr zu Wort gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.
Die Frau Berichterstatterin wünscht kein Schlusswort.
Wir gelangen nun zur Abstimmung über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in 81 der Beilagen.
Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist einstimmig angenommen.
Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.
Wer dem Gesetzentwurf auch in dritter Lesung die Zustimmung gibt, den ersuche ich um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.
Bericht des Finanzausschusses über den Antrag 220/A der Abgeordneten Gabriele Tamandl, Kai Jan Krainer, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bun-
desgesetz,
mit dem das Einkommensteuergesetz 1988, das Umsatzsteuergesetz 1994
und das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz – (Reisekosten-Novelle 2007 –
RK-Novelle 2007) geändert werden (123 d.B.)
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir kommen nun zum 14. Punkt der Tagesordnung.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Wir gehen in die Debatte ein.
Als Erster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Haberzettl. 2 Minuten Wunschredezeit. – Bitte.
21.13
Abgeordneter Wilhelm Haberzettl (SPÖ): Geschätzte Frau Präsidentin! Herr Staatssekretär! Geschätzte Damen und Herren! Die vorliegende Novelle wurde als Folge eines Erkenntnisses des Verfassungsgerichtshofes notwendig. In diesem wurde der § 26 Einkommensteuergesetz und die darauf basierende Reisekostenverordnung aufgehoben. Die aufgehobenen Bestimmungen sahen unter bestimmten Bedingungen vor, das Taggelder auch dann als steuerfreier Kostenersatz an ArbeitnehmerInnen ausgezahlt werden konnten, wenn der Einsatzort bereits den Mittelpunkt der Tätigkeit darstellte. Ähnliches galt auch für den Bereich der Fahrtkosten.
Mit der vorliegenden Änderung wird sichergestellt, das es nach dem Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes zu keiner finanziellen Schlechterstellung dieser ArbeitnehmerInnengruppe kommt. Allerdings müssen dazu bestimmte Vorschriften neu geregelt werden. Dazu zählen vor allem Bestimmungen im Einkommensteuergesetz, im Umsatzsteuergesetz und auch einzelne Bestimmungen im ASVG.
Im Einkommensteuergesetz werden nun im § 3 jene Tatbestände taxativ aufgelistet, die auf Grund von einkommensgestaltenden Vorschriften auch weiterhin steuerfrei gestellt werden können. Darüber hinaus wird im § 26 Einkommensteuergesetz neu geregelt, das auch beruflich veranlasste Fahrtkosten, welche nicht von der Pendlerpauschale beziehungsweise vom Verkehrsabsetzbetrag betroffen sind, aber einer bestimmten Entfernung unterliegen, steuerfrei gestellt werden können. Die vorliegende Lösung ist einerseits im Sinne der ArbeitnehmerInnen, andererseits aber auch im Sinne der Wirtschaft zu begrüßen. Zum gesamten Themenbereich liegt eine Einigung der Sozialpartner vor. Ich ersuche Sie daher um Unterstützung des vorliegenden Entwurfes. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)
21.14
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun kommt Frau Abgeordnete Tamandl zu Wort. 3 Minuten Wunschredezeit. – Bitte.
21.15
Abgeordnete Gabriele Tamandl (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Werte Kolleginnen und Kollegen! Mein Vorredner hat ja schon ausgeführt, warum diese Neuregelung überhaupt erst gemacht werden musste. Gott sei Dank haben wir hiermit keine Schlechterstellung gegenüber dem vorliegenden Gesetz, der vorliegenden Reisekostenregelung, die ja schon bestanden hat. Es gibt eine Verbesserung für die Auslandsdienstreisen. Früher war es so, dass man die Auslandsdienstreisen mit fünf Stunden, mit acht Stunden und ab elf Stunden jeweils dritteln musste. Jetzt gilt ab drei Stunden ab der jeweils nächsten Stunde ein weiteres Zwölftel. Das ist eine Besserstellung auch für Lohnverrechner und für alle, die sich mit diesen Dingen befassen müssen.
Ich möchte aber trotzdem zum Antrag noch einen Abänderungsantrag einbringen:
Abänderungsantrag
der Abgeordneten Tamandl und Krainer, Kolleginnen und Kollegen
zum Antrag 220/A der Abgeordneten Tamandl und Krainer, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988, das Umsatzsteuergesetz 1994 und das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz geändert werden.
Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:
Art. 1 (Änderung des Einkommensteuergesetzes 1988) wird wie folgt geändert:
In Art. 1 lautet die die Z 4:
„4. In § 124b wird folgende Z 140 angefügt:
„140. Die §§ 3 Abs. 1 Z 16b, 26 Z 4 und 67 Abs. 2 jeweils in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. xxx/2007 sind anzuwenden, wenn
die Einkommensteuer (Lohnsteuer) veranlagt wird, erstmalig bei der Veranlagung für das Kalenderjahr 2008,
die Einkommensteuer (Lohnsteuer) durch Abzug eingehoben wird, erstmalig für Lohnzahlungszeiträume, die nach dem 31. Dezember 2007 enden.
Abweichend von § 26 Z 4 lit. a letzter Satz stellen bis 31. Dezember 2009 Fahrten zu einer Baustelle oder zu einem Einsatzort für Montagetätigkeit, die unmittelbar von der Wohnung aus angetreten werden, keine Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte dar.
Begründung
Zu Art. 1, Änderung des Einkommensteuergesetzes 1988, § 124b Z 140 EStG 1988):
Beseitigung eines Redaktionsversehens (Generelles In-Kraft-Treten der Regelungen mit 1. Jänner 2008 wurde vor der Übergangsfrist für die Bau- und Montagetätigkeit eingefügt).
*****
Das bedeutet also nichts anderes, als dass das
In-Kraft-Treten mit 1. Jänner 2008 erfolgt. Das ist auch eine gute
Übergangsphase für alle Softwarehäuser, die noch Möglichkeiten
in den Lohnverrechnungsprogrammen schaffen müssen beziehungsweise die
Begrenzung des 31. Dezember 2009 für die Fahrten zu einer Baustelle.
Hier wird man sich auch wieder bei der Steuerreform dann noch überlegen
müssen, ob man das hier ändert oder in welcher Form man das
macht. – Danke schön. (Beifall
bei der ÖVP.)
21.18
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Der soeben eingebrachte Abänderungsantrag ist ausreichend unterstützt, auch ordnungsgemäß eingebracht und steht mit in Verhandlung.
Nunmehr gelangt Herr Abgeordneter Mag. Rossmann zu Wort. 4 Minuten Wunschredezeit. – Bitte, Herr Abgeordneter.
21.18
Abgeordneter Mag. Bruno Rossmann (Grüne): Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Der Verfassungsgerichtshof hat vor ziemlich genau einem Jahr, am 22. Juni 2006, die einkommensteuerrechtlichen Regelungen für die Reisevergütungen aus Anlass einer Dienstreise, also die sogenannten Tages- und Kilometergelder, aufgehoben. Konkret hat er den vierten Satz des § 26 Abs. 4 Einkommensteuergesetz aufgehoben, der nämlich folgendermaßen lautet – und es ist wichtig, darauf hinzuweisen; ich zitiere –:
Enthält eine lohngestaltende Vorschrift im Sinne des § 68 Abs. 5 Z 1 bis 6 Einkommensteuergesetz eine besondere Regelung des Begriffes Dienstreise, ist diese Regelung anzuwenden. – Zitatende.
Die Aufhebung dieses scheinbar harmlosen Satzes hat zur Folge, dass das historisch gewachsene Entlohnungssystem in einer Reihe von Branchen, insbesondere in der Baubranche, ausgehebelt wird, mit der Folge, dass eine Reihe von Arbeitnehmern, insbesondere Bauarbeitern, Nettolohneinbußen hinnehmen müssten, weil damit insbesondere die Tagesdiäten in der Höhe von 26,04 € nunmehr steuerpflichtig würden. Natürlich sind aus der Sicht der Grünen diese Nettolohneinbußen für die Betroffenen untragbar. Das ist keine Frage!
Nun wurde ein Jahr lang über eine neue, verfassungskonforme Regelung nachgedacht. Was ist dabei herausgekommen? – Herausgekommen ist ein Initiativantrag mit einer vermutlich neuerlich verfassungswidrigen Lösung! Ich werde versuchen, das zu begründen.
Die Neuregelung ist mit der bisherigen gesetzlichen Regelung im Wesentlichen deckungsgleich. Neu ist lediglich der Ort der Regelung. Der von mir vorhin zitierte Satz des § 26 Abs. 4, den der Verfassungsgerichtshof aufgehoben hat, findet sich nunmehr inhaltsgleich im § 3 des Einkommensteuergesetzes bei den Steuerbefreiungen wieder. Demnach sind als Reiseaufwandsentschädigungen bezahlte Steuergelder steuerfrei – und ich zitiere jetzt aus dem Initiativantrag –, soweit der Arbeitgeber auf Grund einer lohngestaltenden Vorschrift gemäß § 68 Abs. 5 ZZ 1 bis 6 zur Zahlung verpflichtet ist. – Also weitgehende Deckungsgleichheit mit dem, was der VfGH aufgehoben hat!
Die vom VfGH – andersherum formuliert – als verfassungswidrig aufgehobene Regelung findet sich nunmehr im § 3 des Einkommensteuergesetzes. Ich bitte Sie, Herr Staatssekretär, erklären Sie mir, warum diese Regelung nunmehr verfassungskonform sein soll!
Unterstützt werde ich in meiner Ansicht von Professor Werner Doralt, der es in einem diesbezüglichen Artikel für eine Steuerzeitung auf den Punkt bringt: Man transferiert eine verfassungswidrige Bestimmung in eine andere Gesetzesstelle und behauptet, sie sei nun verfassungskonform.
Professor Doralt hält den Antrag aber noch aus einem zweiten Grund für verfassungswidrig. Ich zitiere:
Wenn die Begründung auch noch ausdrücklich darauf hinweist, dass mit dem Gesetz der Wirtschaftsstandort der damit begünstigten Branchen gesichert werden soll, heißt das mit anderen Worten, die Sicherung des Standortes der begünstigten Branchen geht zu Lasten der nicht begünstigten Standorte beziehungsweise Branchen.
Einfacher formuliert: Die Neuregelung prolongiert mithin bestehende Wettbewerbsverzerrungen.
An die ÖVP wäre die Frage zu richten: Wie verträgt sich das mit den Ansichten einer Wirtschaftspartei, die nicht müde wird, uns das Hohelied des Wettbewerbs und seiner Segnungen zu singen?
Herr Kollege Stummvoll – er ist ja im Moment nicht hier – hat jedenfalls im Finanzausschuss, als ich damals auf die Expertise von Doralt hinwies, vollmundig entgegengehalten, dass bereits Gegengutachten unterwegs seien. – Nicht ein einziges Gegengutachten ist bisher da! Vielleicht irgendwo in einem Safe der ÖVP, das mag schon sein, und ich nehme an, aus gutem Grund: weil sich an der Verfassungswidrigkeit der Neuregelung offenbar nicht rütteln lässt!
Aus diesem Grund werden die Grünen diesem Initiativantrag nicht zustimmen. Wenn die Nettolohneinbußen für die Betroffenen auf Dauer verhindert werden sollen – und dafür sind wir sehr wohl! –, dann brauchen wir eine Reparatur des Einkommensteuergesetzes und nicht einen Murks, wie er hier vorgelegt wurde (Zwischenruf der Abg. Tamandl), der Gefahr läuft, erneut vom Verfassungsgerichtshof gekippt zu werden.
Also: Zurück an den Start! – Danke sehr. (Beifall
bei den Grünen.)
21.23
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster kommt Herr Abgeordneter Zanger zu Wort. 4 Minuten Wunschredezeit. – Bitte.
21.23
Abgeordneter Wolfgang Zanger (FPÖ): Frau Präsidentin! Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Ich sage es gleich vorweg: Wir Freiheitlichen werden dieser Novelle zustimmen. Aber obwohl wir das tun, möchten wir festhalten, dass schon mehr erwartet wurde. Denn grundsätzlich sind wir Freiheitlichen für eine Gleichstellung aller Arbeitnehmer, und nach wie vor heimsen beispielsweise Beamte ein wenig mehr an Diäten ein als andere Arbeitnehmer.
Aber besonders pervers ist ein anderes Beispiel. Steigen beispielsweise ein Tischler und ein Zimmerer am frühen Morgen in das gleiche Auto und fahren zu einer gemeinsamen Baustelle, bekommt der Tischler dafür finanziellen Ersatz, der Zimmerer nicht! Die Begründung dafür liegt in den zugrunde liegenden Kollektivverträgen. Es wäre mutig – zwar schwierig, das gebe ich schon zu, aber mutig –, hier einmal anzusetzen und einen Diskussionsprozess in Gang zu bringen, mit dem Ziel, diese Ungleichbehandlung auszugleichen. (Abg. Dolinschek: ... Gewerkschaftler!)
Wenn wir von Reisekosten sprechen, so sprechen wir von den damit abzugeltenden Aufwänden. Da wäre einmal die Abnützung des Fahrzeuges zu nennen, andererseits natürlich auch das Benzin sowie sämtliche weitere Abgaben, von denen die Autofahrer pro Jahr – und stellen Sie sich das vor – gewaltige 12 Milliarden € berappen!
Jetzt sagt man: Was an Aufwand erzeugt wird, soll auf der anderen Seite natürlich der Erhaltung unseres Straßennetzes dienen. – Aber dem ist nicht so. Dem stehen nur rund 2 Milliarden € für Investitionen in die Straßeninfrastruktur seitens des Bundes gegenüber. Ein krasses Missverhältnis also, das zu Lasten der Autofahrer geht!
Wie ein Tsunami, möchte ich behaupten, brach in den vergangenen Jahren eine Belastungswelle über die Autofahrer herein. Allein die Mehrkosten summierten sich von 2001 bis heute auf mehr als 4 Milliarden € pro Jahr. Ein herzliches Dankeschön an die früheren Regierungsparteien! Hierbei sind zu nennen: 1,25 Milliarden € aus der Erhöhung der motorbezogenen Versicherungssteuer ... (Abg. Grillitsch: Danke an die FPÖ!) – Wenn Sie mir dreinreden, Herr Grillitsch, dann weiß ich, dass ich vollkommen richtig liege.
634 Millionen € aus der erhöhten Vignettengebühr (Abg. Grillitsch: Das war jetzt keine Beantwortung! Entschuldigung!), und jetzt bekommen wir durch die neue Regierung noch einmal eins vor den Latz geknallt durch die Erhöhung der Mineralölsteuer, die sich mit 624 Millionen € zu Buche schlägt. (Staatssekretär Dr. Matznetter: Das sind aber jetzt keine Reisekosten!)
Der Finanzminister und der Staatssekretär freuen sich über sprudelnde Steuereinnahmen, und ich denke, es wäre höchst an der Zeit, den Autofahrern einen Belastungsausgleich zukommen zu lassen.
Daher bringe ich folgenden Antrag ein:
Entschließungsantrag
„Der Nationalrat wolle beschließen:
,Die Bundesregierung, wird aufgefordert, dem Nationalrat schnellstmöglich eine Regierungsvorlage betreffend einer Änderung der einschlägigen Gesetzesmaterien in Hinsicht auf eine Entlastung der Autofahrer durch Anhebung des Km-Geldes auf 50 Cent, zuzuleiten.‘“
*****
(Beifall bei der FPÖ.)
21.27
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Der soeben von Herrn Abgeordnetem Zanger eingebrachte Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt, ordnungsgemäß eingebracht und steht mit in Verhandlung.
Der Antrag hat
folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
des Abgeordneten
Zanger und weiterer Abgeordneter betreffend Entlastung der Autofahrer,
eingebracht im Zuge der Debatte über den Bericht des Finanzausschusses
über den Antrag 220/A der Abgeordneten Gabriele Tamandl, Kai Jan
Krainer, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das
Einkommensteuergesetz 1988, das Umsatzsteuergesetz 1994 und das
Allgemeine Sozialversicherungsgesetz – (Reisekosten-Novelle
2007 – RK-Novelle 2007) geändert werden (123 d.B.) in der
24. Sitzung des Nationalrates am 5. Juni 2007
In den vergangenen
Jahren wurden Österreichs Autofahrer in einer noch nie da gewesenen
Weise finanziell belastet. Diese Belastungen wirken sich nachhaltig aus, Jahr
für Jahr – auch in der Zukunft.
Das amtliche
Kilometergeld ist viel zu niedrig. Ganz besonders leiden jene darunter, die aus
beruflichen Gründen vom Auto abhängig sind, wie etwa die Pendler, welche
tagtäglich von der Benutzung ihres Autos abhängig sind.
Wie KR Dr. Heinz
Hofer, Präsident des ARBÖ, in der Zeitschrift „Freie
Fahrt“ ausführt, belaufen sich die Abgaben und Steuern, die
jährlich von Kraftfahrern aufgebracht werden, auf gewaltige 12 Milliarden
Euro pro Jahr. „Nur knapp zwei Milliarden werden für die
Straßeninfrastruktur ausgegeben. Ein krasses Missverhältnis, das
sich in den vergangenen Jahren ganz massiv zu Lasten der Autofahrer
verschoben hat. Die Belastungswelle der vergangenen Jahre brach über
die Autofahrer, insbesondere die Pendler, wie ein Tsunami herein, weil
seitens der Regierung kein Belastungsausgleich erfolgte. Allein die
Mehrkosten für die Autofahrer summieren sich von 2001 bis heute auf mehr
als vier Milliarden Euro, davon allein 1,25 Milliarden aus der
erhöhten motorbezogenen Versicherungssteuer, 634 Millionen aus
der erhöhten Vignette und 624 Millionen aus der erhöhten
Mineralölsteuer – Mehrbelastungen, wohlgemerkt!“
Die unterfertigten
Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag:
Der Nationalrat wolle
beschließen:
„Die
Bundesregierung, wird aufgefordert, dem Nationalrat schnellstmöglich eine
Regierungsvorlage betreffend einer Änderung der einschlägigen
Gesetzesmaterien in Hinsicht auf eine Entlastung der Autofahrer durch
Anhebung des Km-Geldes auf 50 Cent, zuzuleiten.“
*****
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Bucher. Wunschredezeit: 3 Minuten. – Bitte.
21.27
Abgeordneter Josef Bucher (BZÖ): Frau Präsident! Herr Staatssekretär! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir werden dieser – hoffentlich verfassungskonformen – Reisekosten-Novelle zustimmen, weil ja niemand von uns möchte, dass es zu Nettolohneinbußen bei den Arbeitnehmern kommt oder dass dies zu irgendwelchen erhöhten Personalaufwendungen für die Unternehmer führt.
Wir halten aber doch fest, dass es unterschiedliche Abgeltungen, also Aufwandsersätze gibt, und zwar bei Reisen, Verköstigungen und auch beim Übernachtungskostenersatz, und dass es ein Auftrag an die Sozialpartnerschaft wäre, einmal darüber nachzudenken, ob man diese unterschiedlichen Aufwendungen – egal, von welcher Zunft sie auch immer herbeigeführt werden – nicht abgleicht und alle Branchen in unserem Wirtschaftssystem die gleichen Aufwendungssätze verrechnen dürfen. Das wäre der Wunsch an die Sozialpartnerschaft, dafür Sorge zu tragen.
Wir vom BZÖ werden dieser Novelle zustimmen. (Beifall
beim BZÖ.)
21.28
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Es hat sich nun Herr Staatssekretär Dr. Matznetter zu Wort gemeldet. Ich erteile es ihm.
21.28
Staatssekretär im Bundesministerium für Finanzen Dr. Christoph Matznetter: Frau Präsidentin! Hohes Haus! Eigentlich wollte ich mich nicht mehr zu Wort melden, allerdings zwingen mich die Ausführungen des Kollegen Rossmann dazu, zum dritten Mal etwas zu sagen. Ich bitte um Entschuldigung und werde es möglichst kurz halten. (Abg. Scheibner: Sie wissen aber eh, wie spät es ist?)
Punkt eins: Wir gehen nicht davon aus, dass unmittelbar eine Verfassungswidrigkeit gegeben ist, und zwar aus einem ganz einfachen Umstand heraus: Im § 26 werden jene Kostenbeiträge geregelt, die ein Ersatz für Aufwendungen des Arbeitnehmers sind, also de facto kein Entgelt darstellen.
Umgekehrt werden im § 3 jene prinzipiell eigentlich steuerpflichtigen Einkünfte geregelt, die aus besonderen Gründen nicht der Steuerpflicht unterliegen und steuerfrei gestellt sind. Dies ist ein anderes Rechtsinstitut, wobei wir eine Fülle von Befreiungen haben und an sich nicht die gleiche Überlegung wie im § 26 Platz greifen kann. Daher habe ich die Zuversicht, dass diesbezüglich sozusagen keine evidente einfache Neufassung desselben vorliegt.
Ich habe aber eines bereits im Ausschuss ausgeführt und möchte diese Gelegenheit dazu nützen, es auch im Plenum zu tun: Selbstverständlich werden die Sozialpartner gut beraten sein – und ich habe hier Verständnis von beiden Seiten gehört, sowohl von der Arbeitnehmerseite als auch von der Arbeitgeberseite –, in den nächsten Jahren dahin gehend zu wirken, dass wir in der Anpassung der Lohnentwicklung jener Branchen, die in sehr starkem Ausmaß diese Regelung, ich nenne es einmal so, benützen, zu Regelungen kommen, bei denen die Entschädigung in einer Form gewährt wird, dass dies ohne Nettoverlust für den Arbeitnehmer steuerfrei zur Auszahlung kommt.
Das muss natürlich neben der normalen Lohnerhöhung laufen und ist kein einfacher Prozess. Ich bin aber zuversichtlich, dass unsere Sozialpartner dies in den nächsten Jahren lösen werden.
Ich bedanke mich schon jetzt im Haus dafür, dass mit diesem Initiativantrag und dieser Beschlussfassung Hunderttausenden Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern die Sicherheit gegeben wird, dass ihr Nettobezug nicht in Kürze deutlich sinken wird. – Danke, meine Damen und Herren. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)
21.31
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun gelangt Frau Abgeordnete Rinner zu Wort. 2 Minuten Wunschredezeit. – Bitte.
21.31
Abgeordnete Sylvia Rinner (SPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werter Herr Staatssekretär! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Novellierung der Reisekostenvergütung beruht auf einem Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofs. Die Reisekosten-Novelle 2007 ist eine Reparatur des § 26 Einkommensteuergesetz. Weiters sind geringfügige Änderungen des Umsatzsteuergesetzes und ASVG enthalten.
Der Anlass für die Aufhebung war, dass Tagesgelder auch dann als steuerfreier Kostenersatz an Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ausgezahlt wurden, wenn nach den allgemeinen Vorschriften der Einsatzort bereits einen Mittelpunkt der Tätigkeit darstellt. Ähnliches galt auch für die Fahrtkostenersätze.
Die steuerfreie Auszahlung der Tagesgelder war schon immer ein Lohnbestandteil. Ein Entfall würde für die Beschäftigten in bestimmten Branchen zu erheblichen Nettolohneinbußen führen. Für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, zu deren Berufsbild es zum Beispiel gehört, Zeiten im Außendienst zu verbringen, oder die Baustellen- und Montagetätigkeit leisten oder die als Arbeitskräfte überlassen werden, wird mit der vorliegenden Änderung sichergestellt, dass diese Gelder auch weiterhin steuerfrei ausbezahlt werden können.
Zusätzlich wird auch geregelt, dass beruflich veranlasste Fahrtkosten, die nicht mit dem Pendlerpauschale beziehungsweise dem Verkehrsabsetzbetrag abgegolten sind, steuerfrei belassen werden.
Mit dieser Novellierung der Reisekostenvergütung wird eine verfassungskonforme Regelung für Tagesgelder und Fahrtkostenersätze im Sinne der Gleichbehandlung aller Steuerpflichtigen festgelegt. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)
21.33
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster kommt Herr Abgeordneter Ing. Schultes zu Wort. 2 Minuten Wunschredezeit. – Bitte.
21.33
Abgeordneter Ing. Hermann Schultes (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsident! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Die heutige Reisekosten-Novelle ist auf die Tagesordnung
unserer heutigen Sitzung gekommen, weil der Verfassungsgerichtshof eine Entscheidung getroffen hat.
Ich bin sehr froh darüber, dass wir diese Regelung gemeinsam so gestalten können, dass keine zusätzlichen Lohnnebenkosten entstehen und dass die Nettoeinkünfte der davon Betroffenen erhalten bleiben, weil ja so viele Menschen, die als wirkliche Leistungsträger in unserem Land tätig sind, davon betroffen sind: die vielen Außendienstmitarbeiter, die Monteure und Monteurinnen, Menschen, die im Service und im Kundendienst tätig sind, die in der Sicherheit tätig sind, die eben an vielen Plätzen in unserem Land mit hoher Mobilität, mit hoher Leistungsbereitschaft und häufig auch mit sehr guter Ausbildung dafür sorgen, dass wir unseren Wohlstand gemeinsam weiterentwickeln. Diese Menschen sind davon betroffen.
Heute gibt uns dieser Tagesordnungspunkt Gelegenheit dazu, einmal danke zu sagen. Wir haben hier schon dem Bundesheer, den Beamten, unseren Mitarbeitern im Parlament gedankt, wir haben den Bauern und Bäuerinnen gedankt. Ich möchte heute allen Außendienstmitarbeiterinnen und ‑mitarbeitern danken, die durch hohe Mobilität beweisen, dass Leistungsbereitschaft in Österreich noch immer in Mode ist, die bereit sind, unterwegs zu sein, die bereit sind, unter unbequemen Arbeitsumständen zu arbeiten, und die letztendlich diejenigen sind, die unseren Wohlstand weiterentwickeln und denen wir sehr viel zu verdanken haben.
Dass das steuerfrei sein soll, was sie dafür bekommen, ist in Ordnung. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)
21.34
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zu Wort gelangt nun Herr Abgeordneter Wöginger. 2 Minuten Wunschredezeit. – Bitte.
21.35
Abgeordneter August Wöginger (ÖVP): Frau Präsidentin! Herr Staatssekretär! Es wurde von den Vorrednern ausführlich angemerkt, warum es überhaupt zu dieser Reisekosten-Novelle gekommen ist.
Mir geht es in erster Linie darum: Es ist eine Sicherheit für Hunderttausende Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, dass auch künftig die Reisekosten, sprich die Diäten, ausbezahlt werden können und dass diese von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern auch geschrieben werden können. Darum, glaube ich, geht es in erster Linie, dass diese betroffenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer damit rechnen können, dass dies auch nach dem 31. Dezember 2007 Gültigkeit hat und dass dies auch weiterhin in Form von Reisekosten, in Form von Diäten zu ihrem Lohn dazukommt.
Mich als Betriebsratsvorsitzenden des Roten Kreuzes Oberösterreich freut es im Besonderen. In unserem Betrieb sind über 600 Personen davon betroffen, vor allem jene, die in der mobilen Hilfe und Betreuung und in der Hauskrankenpflege tätig sind, die also von Klienten zu Klienten fahren. Das bietet Rechtssicherheit für diese betroffenen Personen.
Ich bitte um Zustimmung, und ich glaube auch – wie mein Kollege Schultes gesagt hat –, dass es gut ist, dass dies steuerfrei bleibt im Rahmen von 26,40 €, das sind keine Kaisergelder, sondern das sind Aufwandsentschädigungen. Dieser Antrag geht in die richtige Richtung im Sinne unserer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, und ich bitte Sie um Zustimmung. (Beifall bei der ÖVP.)
21.36
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.
Die Frau Berichterstatterin wünscht kein Schlusswort.
Wir gelangen daher zur Abstimmung über den Gesetzentwurf in 123 der Beilagen.
Hiezu liegt ein Abänderungsantrag der Abgeordneten Tamandl, Krainer, Kolleginnen und Kollegen vor.
Da nur dieser eine Antrag gestellt wurde, lasse ich sogleich über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in 123 der Beilagen in der Fassung des Abänderungsantrages der Abgeordneten Tamandl, Krainer, Kolleginnen und Kollegen abstimmen.
Wer dem die Zustimmung gibt, den ersuche ich um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist mehrheitlich angenommen.
Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.
Ich bitte jene Damen und Herren, die auch in dritter Lesung für den vorliegenden Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist ebenfalls die Mehrheit. Der Gesetzentwurf ist auch somit auch in dritter Lesung angenommen.
Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Zanger, Kolleginnen und Kollegen betreffend Entlastung der Autofahrer.
Ich bitte jene Damen und Herren, die für den Entschließungsantrag sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit. Dieser Entschließungsantrag ist somit abgelehnt.
Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (72 d.B.): Bundesgesetz über die Leistung eines österreichischen Beitrages zur vierten Wiederauffüllung des Globalen Umweltfazilität-Treuhandfonds (GEF 4) (124 d.B.)
16. Punkt
Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (41 d.B.): Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und dem Ministerrat der Republik Albanien über gegenseitige Amtshilfe und Zusammenarbeit in Zollsachen (125 d.B.)
17. Punkt
Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (64 d.B.): Übereinkommen über den Beitritt der Tschechischen Republik, der Republik Estland, der Republik Zypern, der Republik Lettland, der Republik Litauen, der Republik Ungarn, der Republik Malta, der Republik Polen, der Republik Slowenien und der Slowakischen Republik zu dem Übereinkommen über die Beseitigung der Doppelbesteuerung im Falle von Gewinnberichtigungen zwischen verbundenen Unternehmen samt Protokoll (126 d.B.)
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gelangen nun zu den Punkten 15 bis 17 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Als Erster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Dr. Kurzmann. 4 Minuten Wunschredezeit. – Bitte.
21.39
Abgeordneter Dr. Gerhard Kurzmann (FPÖ): Frau Präsident! Hohes Haus! Sehr geehrte Damen und Herren! Das Abkommen zwischen Österreich und Albanien über gegenseitige Amtshilfe und Zusammenarbeit in Zollsachen findet selbstverständlich unsere Unterstützung und Zustimmung. Es ist wichtig für den Ausbau unserer Handelsbeziehungen und schafft auch die Grundlage für den Kampf gegen den Schmuggel.
Der Regierungsvorlage über die Beseitigung der Doppelbesteuerung für international tätige verbundene Unternehmen werden wir ebenfalls zustimmen.
Meine Damen und Herren, nicht zustimmen werden wir aber dem Bundesgesetz über die Leistung des österreichischen
Beitrages zur vierten Wiederauffüllung des GEF, des Globalen
Umweltfazilität-Treuhandfonds. Denn für uns wäre das die lineare
Weiterführung einer Entwicklungshilfepolitik, die schon in den
vergangenen Jahren gescheitert ist. Es nützt nichts, immer wieder mehr
Geld in die unterentwickelten Regionen dieser Welt hineinzupumpen, wo es dann
versickert, wo es durch korrupte Regime vergeudet wird. Wichtig für uns
ist – und das ist das Entscheidende –, die Hilfe zur
Selbsthilfe zu stärken!
Meine Damen und
Herren! Afrika wird, wie erst vor kurzem in der Sendung „Spiegel
TV“ auf dem Sender VOX sehr deutlich zu sehen war, sprichwörtlich zu
Tode subventioniert. In dieser Sendung wurde eindringlich dokumentiert,
wie auch die Europäische Union die afrikanischen Staaten ihrer
Lebensgrundlagen beraubt und weiter in eine immer stärkere
Abhängigkeit treibt, dass das für die Großmacht China in einem
noch weit größeren Ausmaß als für die EU gilt, indem
Rohstoffe ausgebeutet werden und gleichzeitig die afrikanischen Märkte mit
chinesischen Billigprodukten überschwemmt werden.
Das ist für
uns kein Trost, sondern es zeigt nur, wie Wirtschaftsinteressen mit Nachdruck
vertreten werden. Da hilft es nichts, mit moralischen Appellen oder mit Mitleid
zu argumentieren.
Aber zurück
zur Europäischen Union und zu Österreich: Das Rote Kreuz fördert
zum Beispiel die Geschäftemacherei in Afrika. Sie alle kennen das Problem:
Es werden abgetragene Kleider in eigenen Containern gesammelt; die Spender
glauben meistens, dass diese Kleider sozusagen den Bedürftigen zugute
kommen. In Wirklichkeit aber werden diese Kleider von afrikanischen
Händlern in Afrika verkauft, und es wird Geschäftemacherei
betrieben.
Die
Europäische Union subventioniert durch die Überproduktion und auch
durch die Exporte von agrarischen Produkten nicht die afrikanischen Bauern,
sondern ihre eigene Überproduktion und konkurrenziert dadurch die
afrikanischen Bauern. Tomaten, Zwiebeln und Gemüse aus Holland landen dann
auf den afrikanischen Märkten und werden dort billiger angeboten, als es
die afrikanischen Bauern selbst tun können. Die Gewässer vor den
afrikanischen Küsten werden von Schiffsflotten aus Spanien leer
gefischt – auch das mit EU-Subventionen.
Meine Damen und
Herren, das alles sind Fehlentwicklungen, gegen die wir ankämpfen
müssen. Deshalb können wir dieser Vorlage nicht zustimmen. Nehmen
Sie, meine Damen und Herren, die Sie eine derartige Entwicklungshilfepolitik in
den letzten Jahren zu verantworten haben, Abschied von Ihren romantischen
Vorstellungen, dass die Entwicklungshilfe die Probleme der Staaten der
Dritten und Vierten Welt lösen kann. Die einzige sinnvolle Hilfe, das habe
ich bereits am Beginn ausgeführt, ist nur die Hilfe zur
Selbsthilfe. – Danke. (Beifall
bei der FPÖ.)
21.43
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Mag. Schieder zu Wort. Wunschredezeit: 3 Minuten. – Bitte.
21.43
Abgeordneter Mag. Andreas Schieder (SPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Sehr geehrte Damen und Herren! Das vorliegende Bundesgesetz über die Leistung eines österreichischen Beitrages zur vierten Wiederauffüllung des Globalen Umweltfazilität-Treuhandfonds sieht vor, dass über 24 Millionen € für die nächsten vier Jahre bereitgestellt werden. Die Idee, die schon seit 1991 existiert, ist, Entwicklungs- und Transformationsländer bei der Bewältigung weltweiter Umweltprobleme zu unterstützen. Diese Idee ist auch gut und fair, denn immerhin sind das jene Länder, die stärker von den Schäden und den Katastrophen betroffen sind, als sie selbst für deren Verursachung auch verantwortlich sind.
Gerade daher ist es auch wichtig, auf eine vernünftige Implementierung dieser GEF-Projekte zu achten. Hierbei geht es uns vor allem um die Beachtung des österreichischen Anti-Atomkurses, darum, dass nicht Biokraftstoffanbau zum Beispiel zu Monokulturen führt, dass nicht Gentechnik zum Einsatz kommt, dass es nicht zu Regenwaldabholzungen kommt, dass es nicht durch die Monokulturen zum Beispiel zu einer Steigerung der Lebensmittelpreise kommt. Ebenso wichtig ist es, bei der Implementierung auch darauf zu achten, dass die sozialen Auswirkungen, die Menschenrechte, der Lebensraum der indigenen Völker et cetera beachtet werden.
Der zweite Bereich, zu dem ich heute noch etwas sagen möchte, ist das Doppelbesteuerungsabkommen im Falle von Gewinnberichtigungen zwischen verbundenen Unternehmen, mit dem wir heute im Fall von zehn Ländern, nämlich den zehn neuen Mitgliedstaaten der Europäischen Union, die Veränderung, quasi den Beitritt zur Europäischen Union, nachvollziehen.
Ich glaube, es ist speziell gegen das Vorhaben, dieses Schlichtungsverfahren zu machen, nichts einzuwenden; es ist gut und richtig so. Was wir uns aber wirklich einmal überlegen sollten, ist, ob diese Art von Ratifizierungsverfahren, wie wir es hier erleben – nämlich dies immer wieder für eine Fülle von Ländern zu machen –, wirklich sinnvoll ist und ob es nicht à la longue sinnvoller, besser und effizienter wäre, dies auch auf die Ebene der Europäischen Union zu delegieren, anstatt es auf der Ebene der Mitgliedstaaten zu belassen. (Beifall bei der SPÖ.)
21.46
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun gelangt Herr Abgeordneter Dr. Bösch zu Wort. 3 Minuten Wunschredezeit. – Bitte, Herr Abgeordneter.
21.46
Abgeordneter Dr. Reinhard Eugen Bösch (FPÖ): Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wir Freiheitlichen werden der Wiederauffüllung des Globalen Umweltfazilität-Treuhandfonds heute nicht die Zustimmung erteilen. Mein Kollege Dr. Kurzmann hat das in aller Kürze schon erläutert.
Wir machen das aus einer klaren Überlegung und nicht, weil wir diese Zielsetzung etwa in Frage stellen oder desavouieren wollen. Denn es geht dabei um Hilfe gegen Klimaänderung, die mit 33 Prozent zu Buche schlagen soll, für die biologische Vielfalt, für internationale Gewässer und so weiter. Unsere Haltung gegen die Auffüllung dieses Fonds soll nicht diese Inhalte desavouieren, sondern wir wollen klar hinterfragen, inwieweit diese Gelder, die Österreich seit mehr als einem Jahrzehnt bezahlt, effizient sind.
Wir möchten uns auch auf den Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage berufen, in dem es heißt: Angestrebt wird eine Verbesserung der strategischen
Ausrichtung und der Erfolgsorientierung durch eine Überprüfung und Anpassung dieser Bereiche, die ich eben genannt habe. Das soll auch das Ziel der österreichischen Bundesregierung sein, Herr Staatssekretär, dass sie in allen diesen Bereichen der Entwicklungszusammenarbeit überprüft, in welcher Form überhaupt eine Effizienz feststellbar ist nach all diesen Jahren, in denen Österreich Gelder hineinpumpt. Es sind ja auch bei dieser Wiederauffüllung etwas mehr als 24 Millionen €.
Es geht uns Freiheitlichen darum, dass wir zwei Bereiche beachten und deren Interessen vertreten: zum einen den Bereich der österreichischen Steuerzahler, die ja zur Kasse gebeten werden, um diesen Fonds wiederaufzufüllen; aber zum anderen auch um den Bereich der betroffenen Menschen in diesen Ländern. Wenn man ganz nüchtern die Erfolge der Entwicklungshilfe der Industrieländer in den letzten 50 Jahren betrachtet, dann muss man sagen, dass dort die Effizienz eine sehr geringe ist.
Wir Freiheitlichen stimmen dem nicht zu, um die Bundesregierung dazu zu bewegen, hier die Effizienz zu überprüfen, nicht nur in diesem einen Bereich, sondern grundsätzlich. (Beifall bei der FPÖ.)
21.48
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster kommt Herr Abgeordneter Mag. Rossmann zu Wort. 4 Minuten Wunschredezeit. – Bitte, Herr Abgeordneter.
21.48
Abgeordneter Mag. Bruno Rossmann (Grüne): Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Ich möchte ein paar Anmerkungen zum Tagesordnungspunkt 17 machen, dem Beitritt der neuen Mitgliedstaaten zu einem bereits existierenden Schiedsübereinkommen zur Lösung von Verrechnungspreisproblemen zwischen verbundenen Unternehmen innerhalb der EU – innerhalb der EU!
Es scheint also wirklich ein Problem zu sein, dass international tätige verbundene Unternehmen durch autonome Festlegung von Verrechnungspreisen Gewinnverlagerungen von einem Staat der Europäischen Union in einen anderen Staat der Europäischen Union vornehmen können. Es gibt daher ein eigenes Schiedsübereinkommen, das ein spezielles Verfahren zur Lösung von Verrechnungspreisproblemen vorsieht, dem nun auch die neuen Mitgliedstaaten der Europäischen Union beigetreten sind. Ich denke, das ist gut so, und wir werden dieser Regierungsvorlage daher auch zustimmen.
Trotzdem bleibt für mich etwas offen, was mich zum Nachdenken bringt: Es gibt also ein Problem mit Verrechnungspreisen. Das wurde erkannt und innerhalb der EU gelöst – ja, noch einmal: innerhalb der EU! Aber wie sieht es mit international tätigen Unternehmen aus, die auch außerhalb der Europäischen Union tätig sind?
Wenn also innerhalb der EU ein solches Abkommen notwendig ist, dann kann der zwingende Umkehrschluss nur lauten: International agierende Unternehmungen, die auch außerhalb der EU tätig sind, verschieben also, wenn es kein Abkommen gibt, mittels Verrechnungspreisen ihre Verluste nach Lust und Laune zwischen den einzelnen Staaten.
Dann können diese Verluste mit den Gewinnen im Inland gegengerechnet werden, und am Ende wird kein Cent Steuer in Österreich bezahlt, und das dank einer europaweit ziemlich einzigartigen Gruppenbesteuerung, die unter Schwarz-Blau eingeführt wurde.
Daher stelle ich mir die Frage: Wann endlich wird es zu einer Evaluierung dieser Gruppenbesteuerung kommen? Wie hoch ist überhaupt der Steuerausfall für die Republik daraus? Und warum sollen bei einer derart großzügigen Begünstigung für Unternehmungen die BürgerInnen jetzt sparsam sein, wenn die Konzerne wie wild jonglieren können und so jeglicher Steuerpflicht im Inland entkommen können?
Ich erwarte mir keinen Vorstoß von der ÖVP. Die ÖVP hat ja nie ein Hehl aus ihrer Überzeugung gemacht, dass die Begünstigung von großen Konzernen, von Vielverdienern, von Freunden in der Industriellenvereinigung, von Großerben im Zentrum ihrer Politik steht und sie auch kein Interesse an einer ökologisch-sozialen Steuerreform hat. Aber von der SPÖ, ja von der SPÖ bin ich maßlos enttäuscht.
Wer war es denn, der im Wahlkampf landauf, landab die Message getrommelt hat, dass die Gruppenbesteuerung abgeschafft wird, sobald Sie am Ruder der Macht sind? Nun, wir erinnern uns daran, es waren insbesondere Sie, Herr Staatssekretär, aber auch der jetzige Bundeskanzler. Wer denn sonst? Und was passiert jetzt? – Nichts passiert! Gar nichts passiert! (Zwischenbemerkung von Staatssekretär Dr. Matznetter.) Herr Staatssekretär! Es gibt nicht einmal den Ansatz einer Initiative, die Gruppenbesteuerung ernsthaft zu evaluieren, ja nicht einmal zu evaluieren, geschweige denn abzuschaffen. Und das, Herr Staatssekretär, finde ich, ganz ehrlich gesagt, nicht ehrlich. – Danke sehr. (Beifall bei den Grünen.)
21.52
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Bucher zu Wort. Wunschredezeit: 3 Minuten. – Bitte.
21.52
Abgeordneter Josef Bucher (BZÖ): Frau Präsident! Herr Staatssekretär! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir werden der Wiederauffüllung des GEF unsere Zustimmung geben. Das war schon in der Vergangenheit so, als wir noch in der Regierung waren, und das wird auch so sein, wenn wir in der Opposition sind. Wir finden, ein Wohlstandsland wie Österreich hat die Verpflichtung, dass es Umweltmaßnahmen, die global geschehen, auch unterstützt. Wir können uns das Gott sei Dank leisten, daher halten wir das auch grundlegend für wichtig.
Wir halten es aber auch für entscheidend notwendig, dass die Mittel, die in diesen Fonds fließen, auch evaluiert werden, dass sie kontrolliert und überprüft werden und dass vor allem ein wichtiger Aspekt berücksichtigt wird: Österreich zeichnet sich, was die Wirtschaft betrifft, dadurch aus, dass wir in puncto Umwelttechnologie Spitzenreiter sind. Es sollten daher unsere Unternehmen auch zum Einsatz kommen, wenn in den Entwicklungsländern Umwelttechnologie gefragt ist. Unsere Unternehmen sollten dort zum Zug kommen.
Dass dies gewährleistet wird, wünschen wir uns,
und wir werden diesem Gesetz auch unsere Zustimmung geben. (Beifall beim BZÖ.)
21.53
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun gelangt Herr Abgeordneter Ing. Kaipel zu Wort. 3 Minuten Wunschredezeit. – Bitte.
21.53
Abgeordneter Ing. Erwin Kaipel (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Staatssekretär! Meine Damen und Herren! Wir werden in einigen Minuten beschließen, dass Österreich seinen Beitrag zur Lösung der globalen Umweltprobleme leistet, und das ist auch gut so. Es wurde bereits vor mir auf die Problemlösungsbereiche hingewiesen, ebenso auf den österreichischen Beitrag wie auch auf die Länder, in denen Projekte umgesetzt werden können, und auch die Bedingungen dazu.
Es ist mir wichtig, noch einmal darauf hinzuweisen, dass die Projekte genau definiert sind, dass die Projekte auch laufend kontrolliert und evaluiert werden, und auch auf die Tatsache, dass Österreich in die Projektgestaltung eingebunden ist. Ich weise deshalb darauf hin, weil auch verschiedentlich Sorge über Missbrauch der Mittel geäußert wird,
und ich denke, dass auf Grund der Konstruktion bestmöglich vorgesorgt ist, dass Missbrauch verhindert werden kann.
Die Investitionen sind wichtig nicht nur für die Ökologie in Österreich, sondern auch für Wirtschaft und Beschäftigung in Österreich, und diese Investitionen werden auch ihren Beitrag dazu leisten, dass die österreichischen Firmen einen erleichterten Zugang zu den Märkten in den Entwicklungsländern haben. Es handelt sich nicht um verlorene Investitionen, ganz im Gegenteil, es handelt sich um Investitionen mit Mehrwert.
Daher ist das Verhalten der Kollegen der freiheitlichen
Fraktion nicht nachvollziehbar, und ich denke, wir sind uns da doch einig, dass
globale Probleme national nicht lösbar sind, denn wenn Regenwald abgeholzt
wird, dann wird es auch für uns Probleme geben. Daher ist
Entwicklungsarbeit auch unsere Pflicht, und dieser Beschluss ist ein Beitrag
dazu. (Beifall bei der SPÖ.)
Wir kommen gerne unserer globalen Verantwortung
nach – auch im eigenen Interesse. Und darauf, meine Damen und
Herren, können wir stolz sein. (Beifall
bei der SPÖ.)
21.55
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun gelangt Frau Abgeordnete Hagenhofer zu Wort. 2 Minuten Wunschredezeit. – Bitte.
21.56
Abgeordnete Marianne Hagenhofer (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Staatssekretär! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Das vorliegende Amtshilfeabkommen mit der Republik Albanien im Bereich der Zollverwaltung ist eine positive Investition in unsere Zollverwaltungen. Unsere Zollverwaltungen brauchen diese Hilfe, damit sie kurzfristig und rasch auf Zuwiderhandelungen im Bereich von wirtschaftlichen und steuerlichen Handelsinteressen, aber auch von Interessen des öffentlichen Gesundheitswesens reagieren können.
Dieses Amtshilfeabkommen ist auch ein weiterer Schritt, um
kriminelle Machenschaften sozusagen hintanhalten oder zumindest behindern
zu können. In diesem Sinne bitte ich um Ihre Zustimmung. –
Danke. (Beifall bei der SPÖ.)
21.57
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.
Die Berichterstatter wünschen kein Schlusswort.
Wir gelangen zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vornehme.
Zunächst kommen wir zur Abstimmung über den Entwurf eines Bundesgesetzes über die Leistung eines österreichischen Beitrages zur vierten Wiederauffüllung des Globalen Umweltfazilität-Treuhandfonds samt Titel und Eingang in 72 der Beilagen.
Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist mehrheitlich angenommen.
Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.
Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist ebenfalls die Mehrheit. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.
Wir gelangen nun zur Abstimmung über den Antrag des Finanzausschusses, dem Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und dem Ministerrat der Republik Albanien über gegenseitige
Amtshilfe und Zusammenarbeit in Zollsachen in 41 der Beilagen die Genehmigung zu erteilen.
Ich bitte jene Damen und Herren, die hierzu ihre Zustimmung
geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist einstimmig
angenommen.
Wir gelangen nun zur Abstimmung über den Antrag des Finanzausschusses, dem Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages Übereinkommen über den Beitritt der Tschechischen Republik, der Republik Estland, der Republik Zypern, der Republik Lettland, der Republik Litauen, der Republik Ungarn, der Republik Malta, der Republik Polen, der Republik Slowenien und der Slowakischen Republik zu dem Übereinkommen über die Beseitigung der Doppelbesteuerung im Falle von Gewinnberichtigungen zwischen verbundenen Unternehmen samt Protokoll in 64 der Beilagen die Genehmigung zu erteilen.
Ich bitte jene Damen und Herren, die hierzu ihre Zustimmung
geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist einstimmig
angenommen.
Schließlich kommen wir zur Abstimmung über den Antrag im Sinne des Artikels 49 Abs. 2 des Bundes-Verfassungsgesetzes, dass die Kundmachung aller authentischen Sprachfassungen dieses Staatsvertrages dadurch erfolgt, dass sie zur öffentlichen Einsichtnahme im Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten aufliegen.
Ich bitte jene Damen und Herren, die hierfür eintreten,
um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist einstimmig angenommen.
Abstimmung zu Tagesordnungspunkt 12
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gelangen nunmehr zur verlegten Abstimmung über den Tagesordnungspunkt 12. Dies betrifft den Gesetzentwurf in 80 der Beilagen, Kraftfahrrechts-Änderungsgesetz 2007.
Hierzu haben die Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen einen Abänderungsantrag eingebracht.
Ich werde zunächst über den vom erwähnten Abänderungsantrag betroffenen Teil und schließlich über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes abstimmen lassen.
Die Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen haben einen Abänderungsantrag betreffend Artikel 1 § 6 Abs. 1 eingebracht. Und ich ersuche jene Damen und Herren, die hiefür sind, um ein Zeichen. – Das ist die Minderheit und somit abgelehnt.
Ich lasse sogleich über diesen Teil des Gesetzentwurfes in der Fassung der Regierungsvorlage abstimmen.
Jene Damen und Herren, die dazu ihre Zustimmung geben, ersuche ich um ein Zeichen. – Das ist die Mehrheit und damit angenommen.
Schließlich komme ich zur Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes samt Titel und Eingang in der Fassung der Regierungsvorlage.
Ich bitte jene Damen und Herren, die dazu ihre Zustimmung geben, um ein Zeichen. – Das ist die Mehrheit und damit angenommen.
Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.
Ich bitte jene Damen und Herren, die auch in dritter Lesung für den vorliegenden Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Mehrheit. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.
Ich lasse nunmehr über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Mag. Rossmann, Kolleginnen und Kollegen betreffend Ausschluss von Härtefällen nach Großschadensunfällen durch Anhebung der Mindestversicherungssummen im Kfz-Haftpflicht-Bereich abstimmen.
Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Entschließungsantrag sind, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist die Minderheit und damit abgelehnt.
Die Tagesordnung ist erschöpft.
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Ich gebe noch bekannt, dass in der heutigen Sitzung die Selbständigen Anträge 226/A bis 239/A eingebracht wurden.
Ferner sind die Anfragen 887/J bis 919/J eingelangt.
Schließlich ist eine Anfrage des Abgeordneten Gahr an die Präsidentin des Nationalrats eingebracht worden.
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Die nächste Sitzung des Nationalrates berufe ich für Mittwoch, den 6. Juni, um 9 Uhr, ein.
Die Tagesordnung wird im Wege der Klubs zugestellt. Die Sitzung wird mit einer Fragestunde beginnen.
Diese Sitzung ist geschlossen.
Schluss der Sitzung: 22.02 Uhr
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